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         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Fri, 17 Apr 2026 17:40:24 +0200</pubDate><lastBuildDate>Fri, 17 Apr 2026 17:40:24 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/gesundheit/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-11640</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2026 11:07:23 +0200</pubDate><title>30 Jahre KVG: Grund zum Feiern, und Verändern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/30-jahre-kvg-grund-zum-feiern-und-veraendern</link><description>Zum «Geburtstag» des Krankenversicherungsgesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Krankenversicherungsgesetz feiert Geburtstag: Bereits 30 Jahre alt wird das KVG im Jahr 2026! Vielen mag dabei ob der erdrückenden Prämienlast nicht zum Feiern zumute sein. Doch das ist falsch. Denn erst mit dem KVG wurde der diskriminierungsfreie Zugang für alle zur qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung geschaffen. Davor war man der Willkür der privaten Kassen ausgesetzt. Diese konnten stets Aufnahmen verweigern, Versicherte ausschliessen oder Prämien unterschiedlich ansetzen. Und heute? Da sind die Prämien fast dreimal so hoch wie bei der Einführung des KVG. Man will sich also lieber nicht vorstellen, was mit einem Wildwest-System von damals heute los wäre.</p><p>Dennoch ist völlig klar, dass das KVG ein politischer Kompromiss und damit für die Gewerkschaften unzureichend war. Auf heute gemünzt, brachte es die «Mutter» dieser Sozialversicherung, alt-Bundesrätin und alt-SGB-Zentralsekretärin Ruth Dreifuss, kürzlich auf den Punkt:</p><blockquote><p>«Das 30-Jahr-Jubiläum des KVG markiert zugleich einen Erfolg und einen Neuanfang.»</p></blockquote><p>Einen Neuanfang braucht es, um die beiden gewichtigsten Unzulänglichkeiten dieses Gesetzes endlich zu überwinden:</p><ul><li>Erstens, dessen unsoziale Finanzierung: Die Kopfprämien sind ein völlig aus der Zeit gefallenes Unding. Sie müssen weg.</li><li>Zweitens, dessen Überreste des Kassensystems: Noch heute wird die für alle obligatorische Grundversicherung von 40 privaten Unternehmen abgewickelt. Und noch heute sind die Versicherten teilweise der Willkür dieser Unternehmen ausgesetzt. Beispielsweise wenn der Kassenarzt eine Kostengutsprache verweigert.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11570</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2026 10:00:00 +0100</pubDate><title>Nach dem Prämien-Hammer droht ein Franchise-Hammer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/neben-dem-praemien-hammer-sicher-nicht-auch-noch-ein-franchise-hammer</link><description>Parlament und Bundesrat wollen Bevölkerung noch mehr belasten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bundesrat und Parlament sind bei der Finanzierung des Gesundheitswesens schon lange auf Abwegen. Die Sorge Nummer 1 der Bevölkerung wird fast komplett ignoriert. Und nun soll auch noch die Mindestfranchise steigen. Die geplante Zusatzbelastung für die Bevölkerung ist für den SGB inakzeptabel.</p><p>Die fast untragbare Last der Krankenkassenprämien ist in allen Umfragen die Sorge Nummer 1 der Bevölkerung. Was noch dazu kommt: Auch bei den zusätzlich selbst getragenen Gesundheitskosten (Franchise, Selbstbehalt, Zahnarzt) sind die Haushalte völlig am Anschlag. Im Vergleich der OECD-Länder steht die Schweiz diesbezüglich fast einsam an der Spitze.</p><p>Als ob diese Tatsachen nicht Grund genug wären, die Bevölkerung endlich wirksam zu entlasten, planen Bundesrat und Parlament genau das Gegenteil: Mit der heute vom Bundesrat in Vernehmlassung gegebenen KVG-Revision soll die Mindestfranchise massiv erhöht werden. Letztere soll dabei zunächst an die "aktuelle Kostensituation" angepasst werden und danach periodisch weiter steigen. Und dies, obwohl die durchschnittlich von den Versicherten selbst getragenen Gesundheitskosten allein über die letzten fünf Jahre um 12 Prozent zugenommen haben.</p><p>Dieses Ansinnen ist völlig realitätsfremd und komplett unsolidarisch. Eine höhere Mindestfranchise würde allen voran ältere sowie chronisch kranke Versicherte treffen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands keine Möglichkeit haben, eine höhere Franchise zu wählen. Auch schadet die Massnahme der öffentlichen Gesundheit insgesamt. Denn die bereits viel zu hohe Kostenbeteiligung der Versicherten zwingt schon heute immer mehr PatientInnen zu einem gefährlichem Leistungsverzicht. Die Folgen: Unnötiges menschliches Leid und insgesamt höhere Kosten für alle.</p><p>Der SGB hatte diese Vorlage von Beginn weg bekämpft und wird dies weiter tun. Anstatt die "Mindestfranchisen den realen Gegebenheiten anpassen" – so der Titel der ursprünglichen Motion – müsste das Parlament endlich dringend die Finanzierung des Gesundheitswesens den "realen Gegebenheiten" anpassen. Heisst: Jene, die viel zu geben haben, sollen auch mehr bezahlen. Ganz einfach so wie überall sonst in Europa.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores.jpg" length="491982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11506</guid><pubDate>Fri, 13 Feb 2026 15:45:00 +0100</pubDate><title>Volksauftrag respektieren – jetzt Pflegeinitiative umsetzen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volksauftrag-respektieren-jetzt-pflegeinitiative-umsetzen</link><description>Gemeinsame Medienmitteilung und Appell des Bündnis Gesundheitspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bündnis Gesundheitspersonal lanciert heute <a href="https://unterzeichnen.pflege-appell.ch/jetzt?utm_source=SGB-Webseite" target="_blank" rel="noreferrer">einen dringenden Appell</a>, um die Parlamentarier:innen aufzufordern, das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege massiv zu korrigieren und damit den Volksauftrag zu respektieren. Der Exodus im Gesundheitsbereich geht weiter, die Gesundheit der Pflegenden und die Versorgungsqualität für die Bevölkerung sind gefährdet. Doch das scheint der rechten Mehrheit im Parlament egal zu sein: Während die Stimmberechtigten 2021 die Pflegeinitiative mit grossem Mehr angenommen haben, weigern sich bisher die Parlamentarier:innen, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und damit den Volkswillen umzusetzen. In der nationalrätlichen Kommission wurde der ungenügende Bundesratsvorschlag gar noch weiter verschlechtert!</p><p>Das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege kommt demnächst zur Beratung in den Nationalrat. Der aktuelle Vorschlag der Nationalratskommission ist jedoch ein zahnloser Papiertiger. Die Parlamentarier:innen müssen diesen nun dringend korrigieren, damit das Gesetz nicht zur Symbolpolitik verkommt. Das Bündnis Gesundheitspersonal hat deshalb heute einen <a href="https://unterzeichnen.pflege-appell.ch/jetzt?utm_source=SGB-Webseite" target="_blank" rel="noreferrer">dringenden Appell</a> lanciert, der von der ganzen Bevölkerung unterzeichnet werden kann. Wir alle sind betroffen, wir alle benötigen einmal Pflege oder Betreuung.</p><p>Die Unterzeichnenden fordern die verantwortlichen Parlamentarier:innen auf:</p><ul><li>unabhängig ihrer Partei den Bundesverfassungsartikel 117b und damit die Pflegeinitiative und den Volkswillen vollständig umzusetzen.</li><li>das Gesetz (BGAP) massiv zu korrigieren: Eine deutliche Arbeitszeitreduktion, einen Personalschlüssel, der gute Pflege erlaubt, verbesserte Zuschläge in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen und die Verpflichtung aller Arbeitgeber, sich mindestens an die herrschenden kantonalen Gesetze und GAVs zu halten.</li><li>Diese Massnahmen für den Gesundheitsbereich mit der entsprechenden Finanzierung zu versehen.</li></ul><h3 class="heading--h5">Der Exodus im Gesundheitsbereich ist in vollem Gang</h3><p>Der Jobradar zeigt: Tausende Stellen im Pflegebereich sind unbesetzt. Ungefähr ein Drittel der Pflegenden verlässt den Beruf. Sie sind erschöpft, können nicht mehr. Der Personalmangel verschärft die Probleme weiter: Das Gesundheitspersonal gibt jeden Tag sein Bestes, es tut dies aber unter extrem hoher psychischer und physischer Belastung. Wenn die Gesundheit der Pflegenden in Gefahr ist, dann ist es auch die Versorgungsqualität für die Bevölkerung! Schon jetzt erhalten viele Menschen nicht mehr die Pflege und Betreuung, die sie benötigen.</p><h3 class="heading--h5">Bevölkerung auf der Seite des Gesundheitspersonals</h3><p>Nach dem Applaus während der Pandemie hat die Bevölkerung 2021 auch politisch klar Stellung für die Pflegenden bezogen. In einer historischen Abstimmung haben 2'161'272 Menschen und damit 61 Prozent die Pflegeinitiative angenommen. Das Herzstück der Initiative: Die konkrete Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um die Belastung der Pflegenden zu senken und die Berufsausstiege zu stoppen. Die Ausbildungsoffensive kann nämlich nur so eine Wirkung entfalten.</p><h3 class="heading--h5">Nationalratskommission missachtet den Volkswillen</h3><p>ie Parlamentarier:innen der zuständigen Nationalratskommission haben heute jedoch entschieden, den Volkswillen mit den Füssen zu treten und die Kernanliegen der Pflegeinitiative faktisch zu ignorieren. Statt die verfassungsmässigen Vorgaben umzusetzen, haben sie den ohnehin unzureichenden Gesetzesvorschlag des Bundesrats in der Kommission sogar noch weiter abgeschwächt – und damit die Kernanliegen der Initiative nicht umgesetzt. So verzichtet die Kommission z.B. darauf, die Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden zu senken, wie das z.B. bei Büroberufen der Fall ist. Sie hat praktisch alle Erhöhungen bei den Entschädigungen wieder nach unten korrigiert, dem Bundesrat die Kompetenz abgesprochen, bei Bedarf weitere Verbesserungen unkompliziert zu erlassen und keine Massnahmen zur bedarfsorientierten Personalausstattung vorgesehen – zentrales Element der Volksinitiative.</p><h3 class="heading--h5">Gesundheitspersonal ist empört</h3><p>Der Auftrag der Bevölkerung war eindeutig: Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen deutlich und konkret verbessert werden. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Vorschlag nicht nur verfehlt, sondern die nationalrätliche Kommission sendet damit ein alarmierendes Signal: Die dringend benötigten Verbesserungen für die Pflegenden sowie die nachhaltige Sicherstellung einer guten Gesundheitsversorgung haben für sie absolut keinen Stellenwert. Auch foutieren sie sich um die direkte Demokratie, was aus verschiedenen Gründen hochgefährlich ist und zurecht zu grosser Entrüstung unter den rund 800'000 Beschäftigten – 87 Prozent Frauen notabene – im Gesundheitsbereich führt.</p><p><a href="https://unterzeichnen.pflege-appell.ch/jetzt?utm_source=SGB-Webseite" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Appell unterschreiben</a><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/communiques/appell-pflege.jpg" length="190787" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11461</guid><pubDate>Fri, 09 Jan 2026 16:50:00 +0100</pubDate><title>Volkswille ignoriert, Pflegepersonal verraten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volkswille-ignoriert-pflegepersonal-verraten-umsetzung-pflegeinitiative</link><description>Massive Kritik an der Umsetzung der Pflegeinitiative durch die nationalrätlichen Gesundheitskommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Die Umsetzung der Pflegeinitiative lässt schon viel zu lange auf sich warten. Und die vom Bundesrat dazu präsentierten Vorschläge sind viel zu lasch. Die zuständige Nationalratskommission macht es nun noch schlimmer: Sie höhlt die entsprechende Gesetzesvorlage fast komplett aus. Das ist nicht nur eine krasse Verweigerung des Volkswillens, es ist auch ein enormer Affront für das unter stetig weiter steigender Belastung stehende Pflegepersonal.</span><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;"></span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Das Personal in den Spitälern, Heimen und Spitexdiensten arbeitet am Limit. Viele brennen aus oder verlassen den Beruf. Der Pflegenotstand verschärft sich, die Versorgungssicherheit ist bedroht. All diese Fakten sind hinlänglich bekannt, und sie geben der breiten Bevölkerung Anlass zu grosser Sorge. Deshalb wurde die Pflegeinitiative vor Jahren mit grosser Mehrheit angenommen. Und deshalb ist es ein Skandal, dass die Politik bis anhin fast untätig geblieben ist.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Nun hätte es die nationalrätliche Gesundheitskommission in der Hand gehabt. Sie hätte bei der Beratung des Umsetzungsgesetzes zur Pflegeinitiative endlich vorwärts machen können. Die vom Bundesrat präsentierte Vorlage ist zwar völlig unzureichend, doch seitens des Gesundheitspersonals wurden die nötigen, sowohl vernünftigen als auch unabdingbaren Verbesserungsvorschläge gemacht. Geschehen ist gestern in der Kommission aber das Gegenteil: Das Gesetz wurde von der bürgerlichen Kommissionsmehrheit bis zur Unkenntlichkeit zusammengestrichen, mit ein paar ganz wenigen Ausnahmen wie der Einführung einer Pflicht zur Verhandlung von Gesamtarbeitsverträgen. Eine Senkung der derzeit angesichts der Belastung horrend hohen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden: Gestrichen. Ein würdiger Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie bei kurzfristigen Änderungen der Dienstpläne: Aufgehoben. Eine reelle Zusatzfinanzierung und nötige Vorgaben für eine minimale Personalausstattung: Chancenlos.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Man reibt sich die Augen: Wie können die zuständigen FachpolitikerInnen so ignorant mit dem an sie gerichteten Volksauftrag umgehen, wie können sie so verantwortungslos die grossen demografischen Versorgungsfragen ausklammern und wie können sie so blind sein für die dringenden Bedürfnisse des Pflegepersonals? Erst im November hat dieses Personal bei eisiger Kälte auf dem Bundesplatz mobilisiert. Das war kein symbolischer Anlass, sondern es war der Appell, ja der Hilfeschrei der Arbeitenden einer für uns alle unerlässlichen Branche an die Politik, endlich zu handeln. Nun ist dieser Appell an das Nationalratsplenum gerichtet, welches das Gesetz voraussichtlich in der Frühlingssession beraten wird: Die Vorlage muss dann massiv korrigiert werden, dazu gibt es keine Alternative.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/7/csm_Krankenhaus_Spita_Gang_Korridor_Betti_Pflegeperson_iStockk-sudok1_fc0347b8c2.jpg" length="98063" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11399</guid><pubDate>Fri, 21 Nov 2025 12:00:00 +0100</pubDate><title>Prämienlast für Arbeitnehmende nicht mehr tragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienlast-fuer-arbeitnehmende-nicht-mehr-tragbar</link><description>Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der neuste Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI) bestätigt: steigende Prämien belasten die verfügbaren Durchschnittseinkommen immer stärker. Für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen ist die Belastung noch deutlich höher und längst jenseits des Tragbaren. Wenn gleichzeitig in den Lohnverhandlungen erneut Nullrunden drohen, bleibt der arbeitenden Bevölkerung immer weniger zum Leben. Neben dem nötigen Ausbau der Prämienverbilligungen müssen sich auch die Arbeitgeber an den steigenden Kosten beteiligen, solange die Reallöhne stagnieren</p><p>Mit der jährlichen Publikation des Krankenversicherungsprämien-Indexes bestätigt das BFS heute, was die Haushalte schon das ganze Jahr im Portemonnaie spüren: Der erneute starke Prämiensprung 2025 schmälert die verfügbaren Einkommen deutlich. Der Einkommensverlust pro Person beläuft sich auf 220 Franken im Jahr. Und das wohlgemerkt bei Durchschnittswerten. Wie der SGB regelmässig zeigt, gibt es hunderttausende Haushalte, die deutlich weniger verdienen und trotzdem keine oder viel zu tiefe Prämienverbilligungen erhalten.</p><p>Insgesamt sind die Prämien der Grundversicherung in den letzten Jahren real um 40 Prozent gestiegen. Dazu kommt eine Erhöhung der Kostenbeteiligung mit Franchise, Selbstbehalt und Zahnpflegekosten um 20 Prozent in nur sieben Jahren. Auch im nächsten Jahr steigen die Prämien weiter. Nach einem geschätzten Anstieg von 5.7 Prozent in diesem Jahr wird die mittlere Prämie 2026 voraussichtlich um 4.4 Prozent steigen. Ein Prozentpunkt entspricht dabei aufgrund der steigenden Basis jedes Jahr einem höheren Frankenbetrag.</p><p>Mitverantwortlich für die sinkenden verfügbaren Einkommen sind auch die unzureichenden kantonalen Prämienverbilligungen. Zwischen 2014 und 2024 hat die Hälfte der Kantone die Verbilligungen real sogar weiter gekürzt, und dies trotz teils grossen Überschüssen in den Kantonskassen. Das ist unverständlich, unsozial und muss endlich korrigiert werden.</p><p>Neben einem grundlegenden Umbau hin zu einer sozialen Finanzierung der Gesundheitsversorgung braucht es dringende Massnahmen gegen Leerläufe und Profitmacherei im Gesundheitswesen. Das spart Milliarden und entlastet nicht nur die Prämienzahlenden, sondern auch das Pflegepersonal. Denn dieses ist im Arbeitsalltag ebenfalls massiv überlastet. Aus diesem Grund ruft das Gesundheitspersonal morgen zu einer nationalen Kundgebung auf dem Bundesplatz in Bern auf.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11319</guid><pubDate>Wed, 08 Oct 2025 13:48:58 +0200</pubDate><title>Pflegenotstand: Versorgung ist gefährdet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pflegenotstand-versorgung-ist-gefaehrdet-demo-in-bern</link><description>Grosse Kundgebung am 22. November in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Personal in Spitälern, Heimen und Spitexdiensten arbeitet am Limit. Viele brennen aus oder verlassen den Beruf. Der Pflegenotstand verschärft sich, die Versorgungssicherheit ist bedroht. Die Pflegeinitiative sollte Abhilfe schaffen. Vier Jahre nach ihrer deutlichen Annahme ist sie immer noch nicht umgesetzt. Der SGB unterstützt den Aufruf des breiten Bündnisses Gesundheitspersonal &nbsp;für eine sichere Gesundheitsversorgung und gute Arbeitsbedingungen und mobilisiert zur Pflege-Kundgebung am 22. November auf dem Bundesplatz in Bern.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Pflege am Limit</h3><p>In der psychiatrischen Pflege, in Heimen und Spitälern herrscht chronischer Personalmangel. Pflegende berichten von Zuständen, die ethisch kaum mehr vertretbar sind. Gute Pflege braucht Zeit, besonders bei älteren oder dementen Menschen. Wenn wir im Akkord arbeiten müssen, werden die Pflegenden den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht gerecht. Auch bei Ärztinnen und Ärzten ist die Situation prekär. Überlange Arbeitszeiten, fehlende Weiterbildung und zunehmende Erschöpfung sind Alltag. Die Gesundheit der Beschäftigten leidet, und mit ihr die Qualität der Versorgung.</p><h3 class="heading--h4">Gesetz mit Lücken</h3><p>Im Dezember berät der Nationalrat über die zweite Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative, also das neue Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal (BGAP). Doch der aktuelle Vorschlag des Bundesrats ist ungenügend: Er enthält keine verbindlichen Vorgaben für die Personalausstattung und keine Lösungen für die Finanzierung. Damit verfehlt er die zentralen Anliegen der Volksinitiative.</p><p>Ohne gute Arbeitsbedingungen gibt es keine sichere Gesundheitsversorgung und keine Pflege, die diesen Namen verdient.</p><h3 class="heading--h4">Gemeinsam für eine starke Pflege</h3><p>Aus diesen Gründen ruft das Bündnis Gesundheitspersonal auf zu einer nationalen Kundgebung am 22. November auf dem Bundesplatz in Bern, unter dem Motto: «Gesundheitsversorgung: Das sind wir für euch.» &nbsp;Das Bündnis setzt sich ein für gute Arbeitsbedingungen, mehr Personal, eine sichere Finanzierung und die konsequente Umsetzung der Pflegeinitiative. Es wird getragen von VPOD, Unia, SBK, Syna, SCIV, VSAO – gemeinsam mit dem SGB.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Daten der Kundgebung:</strong></h3><p class="lead"><i class="fa-solid fa-calendar-day" aria-hidden="true"></i> &nbsp;Samstag, 22. November 2025<br><i class="fa-solid fa-clock" aria-hidden="true"></i> 14.15 Uhr<br><i class="fa-solid fa-location-dot" aria-hidden="true"></i> &nbsp;Bundesplatz Bern</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_Pflegerin-am-Boden_iSt_s-m-karlsson_8556a97eab.jpg" length="53918" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11318</guid><pubDate>Wed, 08 Oct 2025 11:59:30 +0200</pubDate><title>Krankenkassenprämien: Zumutung ohne Ende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/krankenkassenpraemien-zumutung-ohne-ende</link><description>Seit 10 Jahren gibt&#039;s bei Prämien und Selbstzahlungen der Patient:innen nur eine Richtung: nach oben. Die Belastung ist für viele nicht mehr tragbar.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist zwar fast schon üblich, aber daran gewöhnen können sich die Arbeitnehmenden ganz sicher nicht: Auch im nächsten Jahr werden die Krankenkassenprämien wieder deutlich steigen, und zwar im Mittel um 4.4 Prozent. Eine vierköpfige Familie bezahlte bereits im Jahr 2016 die horrende Prämiensumme von fast 10 000 Franken, nächstes Jahr werden es bereits über 14 000 Franken sein. Mit einem solchen Anstieg können die besten Lohnabschlüsse nicht ansatzweise mithalten.</p><h3 class="heading--h4">Wechselkarussell</h3><p>Die Bürgerlichen sagen oft, die Versicherten könnten selbst viel mehr für tiefere Prämien tun, indem sie zum Beispiel kon­sequent jedes Jahr zur günstigsten Kasse wechseln. Abgesehen davon, dass dieses Wechselkarussell absurd und teuer ist, können wir alle zusammen mit einem Kassenwechsel nichts einsparen, denn für das Kollektiv gilt der Grundsatz: Prämien = Kosten. Zudem haben bereits heute vier von fünf Personen ein sogenanntes alterna­tives Versicherungsmodell gewählt (HMO, Hausarzt, Telemedizin usw.). Viel Spielraum für Optimierung gibt es hier also seitens der Versicherten ­ohnehin nicht mehr.</p><h3 class="heading--h4">Fitnessabo</h3><p>Die unsoziale Finanzierung des Gesundheitswesens ist aber nicht nur eine Zumutung für die Arbeitnehmenden, sie schadet auch der Wirtschaft: Was sich die Leute für die Prämien vom Mund absparen müssen, das fehlt ihnen für den Restaurant­besuch oder das Fitnessabo.</p><h3 class="heading--h4">Notfallgebühr</h3><p>Die ungerechten Kopfprämien scheinen jedoch trotzdem eine heilige Kuh zu sein. Vor mehr als einem Jahr wurde leider die von den Gewerkschaften unterstützte Prämienentlastungsinitiative abgelehnt. Mit der Umsetzung des Gegenvorschlags kommt es zwar zumindest in einigen Kantonen zu einer Erhöhung der Prämienverbilligungen. Dies jedoch nur sehr moderat – und sowieso erst ab dem Jahr 2028. Gleichzeitig drohen weitere Belastungen der Versicherten, denn das Parlament will sowohl eine Notfallgebühr einführen als auch die Mindestfranchisen erhöhen. Das sind völlig unhaltbare Vorschläge, die unbedingt verhindert werden müssen. Stattdessen stehen die Kantone weiter in der Pflicht, endlich mehr Geld für eine soziale Finanzierung des Gesundheitswesens in die Hand zu nehmen.</p><p>&nbsp;</p><p class="text-right"><span style="font-size:0.7em;">Dieser Artikel ist zunächst in der </span><a href="https://www.workzeitung.ch/2025/10/krankenkassenpraemien-eine-zumutung-ohne-ende/" target="_blank" rel="noreferrer"><span style="font-size:0.7em;">Zeitschrift Work</span></a><span style="font-size:0.7em;"> erschienen.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11281</guid><pubDate>Tue, 23 Sep 2025 15:22:02 +0200</pubDate><title>Prämienlast wird untragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienlast-wird-untragbar</link><description>Bundesrat kommuniziert erneuten Prämienhammer</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Erneut steigen die Krankenkassenprämien in der Grundversicherung zum Jahreswechsel stark an. Für viele Haushalte ist die Grenze des Belastbaren längst überschritten. Eine vierköpfige Familie bezahlt über 14'000 Franken im Jahr. Die Kantone müssen den Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative jetzt rasch und konsequent umsetzen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert neben einer wirksamen Entlastung der unteren und mittleren Einkommen auch, die Verschwendung von Prämiengeldern durch die Krankenkassen zu stoppen. Angesichts der untragbaren Prämienlast müssen Millionen für Werbung und überrissene CEO-Löhne endlich gedeckelt werden.</p><p>Im kommenden Jahr werden die Prämien wieder massiv steigen, um 4.4 Prozent. Während eine Familie im schweizweiten Durchschnitt schon vor zehn Jahren fast 11'000 Franken jährlich für Prämien aufwenden musste, werden es im nächsten Jahr bereits über 14'000 Franken sein. Im Tessin bezahlt eine Familie heute sogar 5'500 Franken mehr als noch vor zehn Jahren. Diese Entwicklung ist gesundheitspolitisch schädlich, sozialpolitisch unhaltbar und wirtschaftspolitisch unsinnig. Wenn sich immer mehr Menschen die Prämien vom Mund absparen müssen, leiden nicht nur die Betroffenen, auch die Binnenwirtschaft wird abgewürgt. Und wenn Behandlungen wegen der horrenden Kostenbeteiligung hinausgeschoben werden, wird es am Ende für alle noch teurer.</p><p>Eine qualitativ gute und für alle zugängliche Gesundheitsversorgung ist nicht kostenlos zu haben. Aber es ist weder ein Naturgesetz, dass diese in der Schweiz so unsozial finanziert wird, noch dass hunderte Millionen Prämiengelder in ineffizienten Prozessen versickern. Die Krankenkassen betonen zwar, ihr Verwaltungsaufwand sei stabil bei rund 5 Prozent der Prämiengelder geblieben. Doch im Klartext bedeutet das: Heute bleiben 500 Millionen Franken mehr bei den Kassen als vor zehn Jahren. Geflossen sind diese Gelder in höhere CEO-Löhne, in immer teurere Werbeschlachten und in die kostspielige Versicherungsvermittlung, die weiterhin kaum reguliert ist.</p><p>Eigentlich wären längst bekannte Massnahmen überfällig. Ein elektronisches Patientendossier würde Transparenz schaffen und Doppelbehandlungen verhindern. Die Fehlanreize bei den profitablen Zusatzversicherungen zulasten der Grundversicherung müssten eingedämmt werden. Die Tarifsysteme müssten die Grundversorgung stärken, statt horrende Saläre einzelner Spezialärztinnen und Spezialärzte zu alimentieren. Eine wirksame Arzneimittelpolitik könnte endlich für vernünftige Preise und mehr Generika sorgen. Und eine national koordinierte Spitalplanung sowie eine echte Präventionspolitik sind überfällig. All diese Lösungen liegen seit Jahren auf dem Tisch, werden im Parlament aber von den entsprechenden Lobbys systematisch blockiert.</p><p>Kurzfristig Abhilfe schafft nur eine soziale Finanzierung. Es liegt nun an den Kantonen, endlich ein wirksames Sozialziel für die maximal zulässige Prämienbelastung festzulegen und die Finanzierung sicherzustellen. Das ist ab dem 1. Januar 2026 ihre gesetzliche Pflicht. Denn dann schlagen nicht nur die weiter gestiegenen Prämien zu Buche, sondern es tritt auch der Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative in Kraft. Damit müssen künftig auch die Kantone, und nicht mehr nur die Prämienzahlenden, einen Teil der steigenden Kosten tragen. Dass sie dies wirksam tun, ist unumgänglich. Die Mittel dazu sind vorhanden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Vater-Kind-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86.jpg" length="494443" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10642</guid><pubDate>Wed, 21 May 2025 11:30:07 +0200</pubDate><title>Umsetzung der Pflegeinitiative: Botschaft des Bundesrats ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/umsetzung-der-pflegeinitiative-botschaft-des-bundesrats-ungenuegend</link><description>Gemeinsame Medienmitteilung von SBK, VPOD, Unia, SCIV, Syna, SGB und Travail.Suisse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit der überdeutlichen Annahme der Pflegeinitiative sind schon fast dreieinhalb Jahre vergangen. Nun präsentiert der Bundesrat endlich seine Umsetzungsbotschaft. Die Verbände und Gewerkschaften des Gesundheitspersonals begrüssen zwar die damit angestrebten Ziele. Doch soll die konkrete Umsetzung komplett in den Händen des Bundesrats bleiben, der dafür keinen einzigen zusätzlichen Franken vorsieht! Fazit: Ungenügend.</p><p>Seit Jahren arbeitet das Pflegepersonal in den Heimen, in den Spitälern und in der Spitex am Anschlag. Das Personal ist chronisch überlastet und wird schlecht behandelt. Ruhezeiten werden andauernd gebrochen, Dienstpläne werden laufend verändert und die Löhne sind weiterhin zu tief. Viele Angestellte verlassen den Beruf deshalb weiterhin nach wenigen Jahren. Doch geschehen sollte genau das Gegenteil! Denn für die kommenden Jahre besteht bekanntlich ein zusätzlicher Bedarf an weiteren zehntausenden Pflegekräften. Deshalb das wuchtige Ja der Bevölkerung zur Pflegeinitiative, und deshalb die Dringlichkeit, diese Initiative möglichst schnell und möglichst umfassend umzusetzen.</p><p>Doch geschehen ist bis jetzt das Gegenteil: Die «1. Etappe» der Umsetzung ist ein Minipaket, das zudem – je nach Kanton – in guten Fällen nur harzig anläuft und in schlechten Fällen durch die Kantone selbst völlig ausgehöhlt wird. Umso wichtiger bleibt die «2. Etappe», nämlich die konkrete Verbesserung der Situation durch das neue «Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP)». Zu diesem Gesetz hat der Bundesrat nun endlich seine Botschaft präsentiert. Diese kommt leider nicht nur zu spät, sie ist auch unzureichend und in gewissen Punkten sogar kontraproduktiv.</p><p>Zwar begrüssen die Verbände und Gewerkschaften des Gesundheitspersonals selbstredend das Ziel der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den vorgesehenen konkreten Bereichen wie etwa die Reduktion der Höchst- und Normalarbeitszeit, den Ausgleich von Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die strikteren Vorgaben bezüglich der Dienstpläne. Für die Umsetzung dieser Ziele ist die Botschaft allerdings sehr problematisch. Denn erstens sollen die neuen Vorgaben fast in ihrer Gesamtheit auf dem Verordnungsweg, das heisst in Kompetenz des Bundesrates und nicht des Parlaments, in Kraft gesetzt werden (oder auch nicht). Und zweitens – noch gravierender – sind dafür keinerlei zusätzliche finanzielle Mittel vorgesehen. Selbstverständlich ist aber klar: Ohne mehr Mehl kein grösserer Kuchen. Für das bestehende Pflegepersonal wäre eine «kostenneutrale» Umsetzung des BGAP wohl sogar stark kontraproduktiv. Statt zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen käme es zu einer weiteren Verdichtung der Arbeit und zu noch mehr Stress.</p><p>Das neue BGAP könnte zudem auch deshalb sogar zu einer Verschlechterung der Personaldotation in den Betrieben und Organisationen der Kranken- und Langzeitpflege führen, weil der Bundesrat genau in diesem Bereich komplett auf jedwede Bestimmung verzichten will. Dies, obwohl die Einführung von minimalen Vorgaben für die personelle Ausstattung eine der zentralen Forderungen der Pflegeinitiative war.</p><p>Während der Bundesrat in den genannten Bereichen auf Verbesserungen verzichtet, plant er im Bereich der «Normenhierarchie» sogar bewusst eine Verschlechterung. Denn mit der nun verabschiedeten Version des BGAP wäre es künftig sogar möglich, mit Gesamtarbeitsverträgen von den verbesserten Vorgaben des neuen Bundesgesetzes gegen unten abzuweichen. Dieser Mechanismus ist für das Pflegepersonal ein Hohn: Es wäre es ein absurdes Vorgehen, im Rahmen eines neuen Gesetzes, einen Mechanismus dafür zu schaffen, die mit diesem Gesetz bewusst angestrebten Verbesserungen gleich wieder rückgängig machen zu können.</p><p>Es liegt nun am Parlament, die Zeichen der Zeit zu erkennen und verantwortungsbewusst an einer Verbesserung des BGAP zu arbeiten. Insbesondere muss der Boden für eine langfristige, zuverlässig ausgestaltete zusätzliche Finanzierung für den Erhalt der Pflegequalität gelegt werden. Ansonsten sind sämtliche Debatten für die Galerie und die Nichtachtung des Verfassungsartikels 117b (Pflegeinitiative) würde weiter andauern.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/7/csm_Krankenhaus_Spita_Gang_Korridor_Betti_Pflegeperson_iStockk-sudok1_fc0347b8c2.jpg" length="98063" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10481</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2025 13:49:54 +0100</pubDate><title>Grippe, Erkältung, Viren, Bakterien – was sind Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz? </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grippe-erkaeltung-viren-bakterien-was-sind-ihre-rechte-und-pflichten-am-arbeitsplatz</link><description>Tipps und Hinweise für Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es ist Grippezeit: zur Zeit rollt die erste Grippewelle von Westen durch die Schweiz. Ein sicherer Umgang mit Krankheit am Arbeitsplatz sind gerade jetzt zentrale Themen für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Um eine faire und gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung sicherstellen zu können, müssen alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen. Hier erfahren Sie, was Sie zum Thema wissen müssen und für welche Verbesserungen der SGB kämpft.</p><h4>Ärztliche Atteste erst ab dem dritten Tag</h4><p>Eine Ärztin oder ein Arzt stellt Ihnen ein ärztliches Attest zur Krankschreibung aus. Dieses bestätigt, dass die betroffene Person aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeit zu leisten. Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf Ihre konkrete Arbeit. So genügt z. B. bei einer Callcenter-Mitarbeiterin bereits eine «einfache» Heiserkeit, um die Erfüllung der Arbeitsleistung unmöglich zu machen.&nbsp;</p><p>Das Attest gibt den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit an. Die Diagnose selbst bleibt vertraulich; es wird lediglich zwischen Krankheit und Unfall unterschieden. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Vorlage eines Attests erst ab dem dritten Krankheitstag zu verlangen. Eine Pflicht ab dem ersten Krankheitstag würde zu Mehrbelastungen für die erkrankte Person und das Gesundheitssystem führen. Arbeitgeber sollten also kein Attest ab dem ersten Tag verlangen.&nbsp;</p><h4>Es braucht eine obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag</h4><p>In der Schweiz fehlt eine flächendeckende obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag. Derzeit hängt der Anspruch auf Lohnfortzahlung von Branche, Gesamtarbeitsvertrag, Arbeitsvertrag und der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Karenztage, an denen Arbeitnehmende im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalten, sind nicht nur unsozial, sondern auch gesundheitlich riskant. Sie setzen erkrankte Arbeitnehmende unter Druck, trotz Krankheit zur Arbeit zu erscheinen, um Einkommensverluste zu vermeiden. Das verzögert die Genesung, erhöht die Ansteckungsgefahr von Kolleg:innen und verursacht langfristig höhere Gesundheitskosten. Eine obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag würde allen finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall bieten und gesundheitsgefährdende Praktiken verhindern.&nbsp;</p><h4>Unterschätztes Problem: Präsentismus</h4><p>Arbeitgeber sind gefordert, eine Unternehmenskultur zu schaffen, welche die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden priorisiert, klare Regeln zur Krankmeldung etabliert und Präsentismus, also das Erscheinen zur Arbeit trotz gesundheitlicher Einschränkungen verhindert. Auch ein Wechsel ins Homeoffice ist bei Krankheit selten eine gute Idee. Zwar können so Ansteckungen vermieden werden, doch Arbeit bei Krankheit kann die Genesung verzögern und im schlimmsten Fall dazu führen, dass man noch kränker wird. Also: wer krank ist, ist krank und soll sich erholen.&nbsp;</p><p>Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, die Gesundheit seiner Arbeitnehmenden zu schützen. Deshalb ist auch ein Bonus, der bezahlt wird, wenn man keine Krankheitstage hat, eine schlechte Idee. Er führt zu Präsentismus mit den erwähnten gesundheitsgefährdenden Folgen und kann diese Arbeitgeberpflicht verletzten. Solche Boni sind aus arbeitsgesetzlicher Perspektive höchst problematisch und könnten zu rechtlichen Problemen für den Arbeitgeber führen.&nbsp;</p><h4>Was darf ich tun, wenn ich krankgeschrieben bin?</h4><p>Während einer Krankheit gilt: Nichts tun, was die Genesung gefährden könnte. Ob bestimmte Aktivitäten erlaubt sind, hängt von der Art der Erkrankung ab. So können Spaziergänge bei psychischen Belastungen oder gewissen anderen Erkrankungen hilfreich sein, während bei einer Grippe mit Fieber eher strikte Ruhe angebracht ist. Bei einer Migräne macht es Sinn, nicht in einem Bildschirm zu starren, während man bei einer gastro-intestinalen Infektion auch mal was auf Social Media posten kann.&nbsp;</p><p>Wenn Sie mehr erfahren möchten: wenden Sie sich an Ihre <a href="/der-sgb/angeschlossene-verbaende#c12334">Gewerkschaft </a>oder die <a href="/der-sgb/kantonale-buende#c12660">Rechtsberatung der Kantonalen Gewerkschaftsbünde</a>.&nbsp;</p><h4>Weiterführende Lektüre :&nbsp;</h4><ul><li>Der <a href="https://unia.ch/de/ratgeber/arbeitsrecht-ratgeber" target="_blank" rel="noreferrer">Unia-Ratgeber zum Arbeitsrecht</a> (siehe Lohn bei Krankheit)</li><li><a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/espresso/lohnausfall-bei-krankheit-krank-und-keiner-zahlt" target="_blank" rel="noreferrer">«Kassensturz»/«Espresso» zu den Karenztagen</a></li><li>«Kassensturz»-Anwält:innen beantworten <a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/services/fragen-und-antworten-darf-mein-arbeitgeber-nachfragen-warum-ich-krank-bin" target="_blank" rel="noreferrer">Fragen zu Krankheit am Arbeitsplatz</a></li><li><a href="https://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitsrecht/krankgeschrieben-aber-trotzdem-arbeiten-692928" target="_blank" rel="noreferrer">Der «Beobachter» zur Krankschreibung</a></li><li><a href="https://www.weka.ch/themen/personal/lohn-und-gehalt/lohnfortzahlung/article/lohnfortzahlung-bei-krankheit-rechte-und-pflichten/" target="_blank" rel="noreferrer">Weiterführendes zur Lohnfortzahlung bei Krankheit</a></li><li><a href="https://www.weka.ch/themen/personal/personalfuehrung-und-personalentwicklung/absenz-und-casemanagement/article/praesentismus-arbeiten-obwohl-man-krank-ist/" target="_blank" rel="noreferrer">Weiterführendes zum Problem Präsentismus</a></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/8/csm_Krank-am-Arbeitsplatz_torwai-iStock_kleiner_1a6f8d00d4.jpg" length="118333" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10452</guid><pubDate>Tue, 17 Dec 2024 07:33:24 +0100</pubDate><title>Franchisen-Hammer belastet Bevölkerung massiv</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/franchisen-hammer-belastet-bevoelkerung-massiv</link><description>Parlament und Bundesrat für Erhöhung der Mindestfranchise</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die geplante Erhöhung der Mindestfranchise führt zu einer noch stärkeren Belastung der Bevölkerung durch steigende Gesundheitskosten. Nachdem die Gesundheitslobby bereits mit der EFAS-Reform die Prämienzahlenden stärker zur Kasse gebeten hat, sollen die Versicherten nun durch eine erhebliche Erhöhung der Mindestfranchise weiter belastet werden. Dies bestätigt den Kurs des bürgerlich dominierten Parlaments: Statt Einsparungen bei den privaten Anbietern vorzunehmen, werden die Schwächsten der Gesellschaft zusätzlich belastet. Dieses zynische «Weihnachtsgeschenk» kommt nur zwei Wochen vor dem Jahreswechsel, an dem die Bevölkerung ohnehin mit der dritten exorbitanten Prämiensteigerung in Folge konfrontiert sein wird.</p><p>Nach dem Bundesrat und dem Ständerat hat heute auch der Nationalrat einer Erhöhung der Mindestfranchise zugestimmt. Diese soll zunächst an die «aktuelle Kostensituation» angepasst und danach periodisch weiter erhöht werden. Im Klartext: Neben den Prämien sollen künftig auch die Franchisen unaufhörlich steigen.</p><p>Bereits heute steigen nicht nur die Prämien kontinuierlich, sondern auch die Kostenbeteiligung der Versicherten. Zwischen 2005 und 2023 hat sich die durchschnittliche Belastung durch Franchisen und Selbstbehalte um 40 Prozent erhöht. Warum? Weil viele Versicherte gezwungen sind, eine höhere Franchise zu wählen, um – vorausgesetzt, sie bleiben gesund – zumindest ein wenig Geld zu sparen.</p><p>Die Erhöhung der Franchisen trifft vor allem chronisch Kranke, die weder auf höhere Franchisestufen ausweichen noch auf notwendige Behandlungen verzichten können. Diese Massnahme schadet zudem der öffentlichen Gesundheit insgesamt. Denn die bereits jetzt viel zu hohe Kostenbeteiligung zwingt immer mehr Patient:innen zu einem gefährlichen Leistungsverzicht. Die Folgen: vermeidbares menschliches Leid und letztlich höhere Gesamtkosten für alle.<br>Anstatt die «Mindestfranchisen den realen Gegebenheiten an(zu)passen» – so der Titel der Motion – müsste das Parlament endlich dringend die Finanzierung des Gesundheitswesens nach «realen Gegebenheiten» ausgestalten. Heisst: Jene, die viel zu geben haben, sollen in der Grundversicherung auch mehr bezahlen müssen. Ganz einfach so wie überall sonst in Europa.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10429</guid><pubDate>Sun, 24 Nov 2024 13:34:48 +0100</pubDate><title>Knappes Ja zu EFAS: Problem der unbezahlbaren Prämien bleibt ungelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/knappes-ja-zu-efas-problem-der-unbezahlbaren-praemien-bleibt-ungeloest</link><description>SGB-Reaktion auf den Ausgang der Volksabstimmung über die Änderung des Krankenversicherungs-Gesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><span class="no-hyphenation">Die knappe Annahme der EFAS-Reform ist eine schlechte Nachricht für Versicherte, PatientInnen und Pflegende. Es drohen höhere Prämien und mehr Druck auf die Pflegequalität und das Personal. Befürworter und Bundesrat haben im Abstimmungskampf weitgehende Versprechen gemacht, die die EFAS-Reform nicht erfüllen wird. Im Hinblick auf den Einbezug der Langzeitpflege müssen deshalb die Versicherten vor einer ausufernden Zusatzbelastung durch höhere Prämien und Selbstkosten geschützt werden. Zudem ist klar: bei der Ausarbeitung der neuen Tarifstruktur für Heime und Spitex muss die Umsetzung der Pflegeinitiative mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Vordergrund stehen. Dringlich bleiben rasch greifende und entschiedene Massnahmen gegen den untragbaren Prämienanstieg und eine Eindämmung der Profite der gewinnorientierten Leistungserbringer und überhöhten Löhne der Spezialisten.</span></p><p>Ein sehr beträchtlicher Teil der Stimmbevölkerung hat mit einem Nein seine Sorge um weiter steigende Prämien und eine gefährdete Pflegequalität ausgedrückt. Im Vordergrund des Abstimmungskampfs stand die Prämienfrage. Dabei wurde restlos klar, dass es – mit oder ohne EFAS – nicht mehr so weitergehen kann mit der stetig steigenden Last der Kopfprämien. Eine sozial tragbare Finanzierung des Gesundheitssystems ist nun auf allen Ebenen schnell voranzutreiben. Dies zunächst mit einer durch die Kantone spürbar aufgestockten Umsetzung des bald in Kraft tretenden Gegenvorschlags zur Prämienentlastungsinitiative. Zudem sollen die Kantone ihrerseits einen deutlich höheren als den als gesetzliches Minimum definierten EFAS-Finanzierungsanteil festlegen.</p><p>Das knappe Ja zu EFAS darf nun keineswegs dazu führen, dass die wirksamen Massnahmen zur Eindämmung der Profitinteressen und der Leerläufe im Gesundheitswesen aufgeschoben werden. Dazu gehören eine merkliche Senkung der Medikamentenpreise, eine Anpassung der Tarifsysteme zugunsten der Grund- und Notfallversorgung sowie die Eindämmung der teuren Fehlanreize über die Zusatzversicherungen. Die öffentlichen Steuerungsmöglichkeiten müssen ausgeweitet werden. Etwa durch eine überregionale Spitalplanung und eine Einschränkung der Rosinenpickerei durch Privatspitäler.</p><p>Für den später geplanten Einbezug der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung muss klar an den im Gesetz definierten Bedingungen festgehalten werden: Die Integration darf überhaupt nur bei vorhandener Datentransparenz geschehen, der neue Tarif muss zwingend kostendeckend ausgestaltet werden (und zwar nicht auf Basis der aktuellen Unterfinanzierung) und das Pflegepersonal muss Einsitz in der neuen Tariforganisation erhalten.</p><p>Die Umsetzung der vielen für die Sicherung der Pflegequalität und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals nötigen Massnahmen hat unabhängig von EFAS weiterhin absolute Priorität – wobei natürlich die schnelle Umsetzung der beiden Etappen der Pflegeinitiative im Vordergrund steht. Alles andere wäre eine Missachtung des Volksentscheids zur Pflegeinitiative, welche übrigens eine weit höhere Zustimmung erzielte als EFAS.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.jpg" length="48009" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10409</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2024 15:58:20 +0100</pubDate><title>Finanzierung der Langzeitpflege über Prämien wäre Alptraum für Versicherte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzierung-der-langzeitpflege-ueber-praemien-waere-alptraum-fuer-versicherte</link><description>Das bestätigen neue Zahlen des Bundesamts für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute veröffentlichten Zahlen des BFS zur Kostenentwicklung in der Langzeitpflege bestätigen die schlimmsten Befürchtungen der EFAS-Gegner:innen: Nicht nur nehmen die Kosten in Pflegeheimen und Spitex überproportional zu, sondern auch der Pflegebedarf der Patient:innen steigt. Und auch die Zahl der gewinnorientierten Akteure in der Langzeitpflege nimmt stark zu. Eine Finanzierung der Langzeitpflege über Prämien und ohne Deckelung der Kostenbeteiligung der Patient:innen hätte entsprechend verheerende Folgen für Versicherte, Patient:innen und Personal.</p><p>Das Bundesamt für Statistik hat heute die neusten Zahlen zur Kostenentwicklung in der Langzeitpflege publiziert. Demnach verzeichnete die Zunahme der Kosten in den Pflegeheimen und in der Spitex im Jahr 2023 das stärkste Wachstum des vergangenen Jahrzehnts: die Kosten der Alters- und Pflegeheime nahmen gegenüber dem Vorjahr um 5und jene der Spitex um 7 Prozent zu.</p><p>Damit werden die völlig unsicheren Langzeitprognosen des BAG und der EFAS-Befürworter:innen zum angeblich – im Verhältnis zur ambulanten Gesundheitsversorgung – nur moderat wachsenden und viel kleineren Kostenblock der Langzeitpflege bereits heute von der Realität widerlegt.</p><p>Aussergewöhnlich stark zugenommen hat auch die durchschnittlichen Anzahl Pflegestunden. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen benötigten noch nie so viel Pflege wie 2023. Das widerspricht diametral jener weiteren Behauptung der EFAS-BefürworterInnen, wonach heute aufgrund existierender Fehlanreize immer mehr Patient:nnen mit tiefem Pflegebedarf in ein (unter dem Strich teureres) Heim gedrängt würden, statt von der (günstigeren) Spitex zuhause betreut zu werden.</p><p>Ebenfalls stark zugenommen hat gemäss BFS die Anzahl gewinnorientierter Akteure in der Langzeitpflege. Das macht umso klarer, dass das mit EFAS geplante, auf einer Wettbewerbs- und Profitlogik basierende neue Tarifsystem in der Langzeitpflege unbedingt verhindert werden muss. Im Gegenteil muss der offenbar bereits heute zu stark voranschreitenden Profitlogik unbedingt Einhalt geboten werden. Denn es ist völlig klar: Gewinn kann in der Altenpflege fast nur zulasten des Personals und damit der Behandlungsqualität erzielt werden.</p><p>Die neusten Zahlen bestätigen also, dass die einheitliche Finanzierung mit Einbezug der Langzeitpflege, worüber wir in 1.5 Wochen abstimmen. sowohl für die Prämienzahlenden, als auch für die Patient:nnen und das Pflegepersonal eine sehr bittere Pille wäre. Diese Reform muss daher unbedingt abgelehnt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10368</guid><pubDate>Fri, 18 Oct 2024 08:59:48 +0200</pubDate><title>EFAS: Hauptargument des Referendumskomitees in Umfrage ausgeblendet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/efas-hauptargument-des-referendumskomitees-in-umfrage-ausgeblendet</link><description>Erste Gfs-Umfrage zur KVG-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute veröffentlichte, erste Gfs-Umfrage im Auftrag der SRG zur Änderung des Kranken¬versicherungs¬gesetzes (EFAS) blendet das Hauptargument des Referendumskomitees völlig aus. Dass bei einem Ja durch die Umstellung auf das neue System die Krankenkassenprämien in 17 Kantonen auf einen Schlag steigen werden, wird mit keinem Wort erwähnt. Und auch auf die Tatsache, dass der Einbezug der Langzeitpflege langfristig einen stark prämien¬treibenden Effekt haben wird, wird in der Umfrage an keiner Stelle Bezug genommen. Dies, obwohl selbst der Krankenversicherer-Dachverband SantéSuisse deshalb vor langfristig negativen Effekten der Reform für die Prämienzahlenden warnt!</p><p>Die LeeWas-Umfrage im Auftrag von Tamedia wurde nur ein paar Tage früher erhoben und zeigt ein ganz anderes Bild. Dort wurde das Hauptargument des Referendumskomitees berücksichtigt. In dieser Umfrage ergab sich eine Pattsituation, Nein- und Ja-Anteile liegen gleichauf.</p><p>Es ist seit Beginn der Kampagne klar, dass die Nein-Kampagne auf zwei Hauptargumente setzt. Neben einer Verschlechterung der Pflegequalität drohen mit EFAS Prämienerhöhungen, weil die Kosten in der Langzeitpflege schneller steigen werden. Dies blendet übrigens auch die Bundesverwaltung aus, indem sie in ihrer Argumentation die Effekte der Integration der Langzeitpflege völlig unerwähnt lässt.</p><p>Das Referendumskomitee ist überzeugt: in Zeiten eines erneuten Prämienschocks ist eine Reform, die die Prämien und die Kostenbeteiligung der Versicherten steigen lässt und den Krankenkassen mehr Macht gibt, nicht mehrheitsfähig. Das Prämienargument wird im Abstimmungskampf eine zentrale Rolle spielen. Das kann nach wie vor zu einer Ablehnung der Vorlage führen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores.jpg" length="491982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10364</guid><pubDate>Mon, 14 Oct 2024 13:25:40 +0200</pubDate><title>Gesundheitswirtschaft und Versicherungen werben mit Millionen für eine Reform zu ihren Gunsten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gesundheitswirtschaft-und-versicherungen-werben-mit-millionen-fuer-eine-reform-zu-ihren-gunsten</link><description>Abstimmung über Änderung Krankenversicherungsgesetz (KVG)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat heute die vorläufigen Kampagnenbudgets für die Abstimmung vom 24. November veröffentlicht. Die Befürworter der KVG-Reform verfügen über dreimal mehr Mittel als das Referendumskomitee. Die enormen Ausgaben der Versicherungen und der Dachverbände und Arbeitgeberorganisationen des Gesundheitswesens zeigen deutlich, wer von der Reform profitieren wird. Sie würde nämlich die Macht der Krankenkassen und die Position der gewinnorientierten Unternehmen im Gesundheitswesen stärken. Das Referendumskomitee wird darum alles daransetzen, die Bevölkerung über die wahren Folgen dieser gefährlichen Vorlage zu informieren.</p><p>Aus den von der Eidgenössischen Finanzkontrolle veröffentlichten Zahlen geht hervor, dass die Lobbys der Gesundheitswirtschaft ein Budget von insgesamt 1.5 Millionen Franken in ihre Kampagne für ein Ja zur KVG-Reform (EFAS) stecken. Im Gegensatz zu den Organisationen, die die Nein-Kampagne führen und die nur über ein Drittel dieses Betrags verfügen – die Budgets des Referendumskomitees und die Budgets der Kampagnen der Gewerkschaft VPOD und der SP zusammen gerechnet.</p><p>Die Mittel für das «Nein» stammen also hauptsächlich aus den individuellen Gewerkschaftsbeiträgen sowie aus kleineren Spenden. Die Ja-Kampagne hingegen wird ausschliesslich von verschiedenen gewinnorientierten Gesundheits­dienst­leistern sowie von Versicherungen und deren Lobbyisten bezahlt. Sowohl die ÄrztInnenverbände als auch der Apothekerverband und die Pharmaindustrie beteiligen sich finanziell massiv an der Ja-Kampagne. Dies selbstverständlich deshalb, weil die Vorlage ganz in ihrem Sinne ist und sie sich davon Profit erhoffen. Und ganz sicher nicht weniger Leistungsabrechnungen und Medikamenten-Verschreibungen. Das Märchen, dass EFAS eine effiziente Sparvorlage im Gesundheits­wesen sei, dürfte damit definitiv zu Ende erzählt sein.</p><p>Trotz der deutlich unterschiedlichen Budgets wird das Referendums­komitee alles daran setzen, die Bevölkerung zu informieren. Mit EFAS drohen massive Prämien­erhöhungen, in vielen Kantonen schon zum Zeitpunkt des Systemwechsels. Und zudem auch langfristig durch die Integration der Pflegeheime und der häuslichen Pflege. Die Reform sieht vor, dass 13 Milliarden Franken an öffentlichen Mitteln direkt an die Kranken­kassen überwiesen werden, die somit noch mehr Macht im Gesundheitssystem bekämen. Ihr Interesse besteht jedoch darin, Zusatz­ver­sicherungen zu verkaufen, indem sie die Grund­leistungen so weit wie möglich reduzieren. Es braucht ein klares «Nein» zu dieser Reform und im Gegenteil den Mut, endlich die exorbitanten Margen und die ungerechtfertigten Gewinne derjenigen zu reduzieren, die aus dem Gesund­heits­wesen ein Geschäft machen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10360</guid><pubDate>Fri, 11 Oct 2024 10:29:07 +0200</pubDate><title>Wenn nicht drin ist, was drauf steht: Nein zu EFAS am 24. November 2024 </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wenn-nicht-drin-ist-was-drauf-steht-nein-zu-efas-am-24-november-2024</link><description>Verschlechterungen für die Versicherten, die PatientInnen und das Gesundheitspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">«Was lange währt, wird endlich gut»: Unter diesem Motto wollen uns die BefürworterInnen von «EFAS» ein Ja zu ihrer Vorlage schmackhaft machen. Das Parlament habe nun 15 Jahre lang intensiv an dieser Reform gearbeitet und nun könne es doch nicht sein, dass mit einem Referendum im letzten Moment alles zu Fall gebracht würde. Nun, das kann nicht nur sein, das muss sogar! Denn EFAS ist eine einseitige, vom Parlament verschriebene Mogelpackung mit viel zu grossen Risiken und Nebenwirkungen sowohl für die PrämienzahlerInnen als auch für die Hochbetagten und das Personal.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Soziale Finanzierung war nie das Ziel</strong></span></h3><p>EFAS wurde von Beginn weg völlig falsch aufgegleist: Denn im Zentrum stand immer der Grundsatz, dass eine – an und für sich richtige – einheitliche Finanzierung «verteilungsneutral» umgesetzt werden müsse. Das heisst: An der völlig unsozialen Finanzierung hauptsächlich über sehr hohe Kopfsteuern (Prämien) und zu einem geringeren Anteil über einkommensabhängige Steuern soll sich rein gar nichts ändern. Sämtliche Anträge von progressiver Seite, den Kantonsanteil zugunsten der Prämienzahlenden deutlich zu erhöhen, wurden über die Jahre vom Parlament abgelehnt. Entsprechend unverschämt ist es, wenn bürgerliche PolitikerInnen und LobbyistInnen nun behaupten, es würde ihnen mit EFAS um eine Entlastung der Prämienzahlenden gehen. Im Gegenteil: Mit EFAS nimmt die massive Belastung der Haushalte durch Prämien ungebremst weiter zu. Selbst der Bundesrat geht davon aus, dass die Prämien mit dieser Reform bis im Jahr 2030 um weitere 42 Prozent (!) steigen werden. Doch selbst das ist noch optimistisch. Denn die entsprechende Studie ist heillos veraltet und wurde noch vor den massiven Prämiensprüngen der letzten drei Jahre verfasst. Ganz abgesehen davon, dass Prämienprognosen über einen so langen Zeitraum ohnehin Kaffeesatzlesen sind.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Den PrämienzahlerInnen das Bein gestellt</strong></span></h3><p>So oder so ist aber klar: Sogar der falsche Grundsatz der "Verteilungsneutralität" wurde bald über Bord geworfen und mit einem für die Prämienzahlenden noch schlechteren Modell ersetzt. Denn unter dem unverständlichen Druck der Kantone hat das Parlament beschlossen, auch die Langzeitpflege (Heime und Spitex) in die «Formel» der einheitlichen Finanzierung einzubauen. Ein wahrer Tabubruch: Denn die Langzeitpflege ist heute der einzige Versorgungsbereich, für den ein gesetzlich festgelegter Prämiendeckel gilt. Überall sonst steigen die Prämien laufend im Gleichschritt mit den Kosten – seien es die überrissenen Medikamentenpreise oder unverschämte Löhne und Abrechnungen von Kassenbossen und SpezialärztInnen – massiv an. Und nun soll auch noch der Prämiendeckel für die Langzeitpflege ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden. Das bedeutet im Klartext durchschnittlich 600 Franken mehr Prämienbeteiligung für einen Aufenthalt im Pflegeheim – pro Monat! Und weil das scheinbar noch nicht reicht, soll mit EFAS auch noch die maximale Kostenbeteiligung der PatientInnen in den Heimen und bei der Pflege zu Hause aus dem Gesetz gestrichen werden. Dies, obwohl die Kostenbeteiligung der Bevölkerung im Allgemeinen bereits heute nirgendwo in Europa höher ist als in der Schweiz. Verrückt.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Die wahre Agenda wird noch nicht einmal versteckt</strong></span></h3><p>Wo also «einheitliche Finanzierung» draufsteht, steckt sehr viel mehr drin: sehr viel Schlechtes für die Versicherten, die PatientInnen und das Gesundheitspersonal. Dass es den LobbyistInnen dieser Reform eben auch um sehr viel mehr geht, haben sie in der Herbstsession im Ständerat erstaunlich offen unter Beweis gestellt. Denn genau an jenem Donnerstag, als die Gesundheitsministerin den nächsten Prämiensprung bekanntgeben musste, haben die StänderätInnen erstens entschieden, dass künftig die Franchisen weiter angehoben werden sollen. Und zweitens, dass sich die Krankenkassen neu frei aussuchen können, in welchen Spitälern und bei welchen ÄrztInnen sie künftig die Rechnungen der Versicherten bezahlen möchten. Die Einführung der kompletten sogenannten «Vertragsfreiheit» soll dies möglich machen. Besonders pikant daran: Mit EFAS wird diese Vertragsfreiheit umso interessanter. Denn wenn die Reform durchkäme, wären es künftig die Kassen, welche sämtliche Mittel an die ÄrztInnen und die Spitäler verteilen – also auch jene 13 Milliarden Steuergelder, über deren Verteilung heute ausschliesslich die Kantone entscheiden und wachen.&nbsp;Künftig würden also, gemäss Studie des Bundes, die Kassen "den Behandlungspfad über Kostengutsprachen stärker steuern". Klingt nicht angenehm, und wäre es auch nicht.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Gute Absichten stoppen die Lobby nicht, aber ein Nein zu EFAS</strong></span></h3><p>Die BefürworterInnen von EFAS erhoffen sich von ihrer Reform bestenfalls Verbesserungen im Gesundheitssystem, die sich über drei Ecken allenfalls irgendwann bemerkbar machen – sofern «all die verschiedenen Akteure [...] ihr Verhalten tatsächlich ändern» (auch dies der O-Ton einer Begleitstudie). Andere BefürworterInnen verfolgen mit EFAS jedoch unbeirrt ihre Agenda eines noch mehr auf Profit und damit Zweiklassenmedizin getrimmten Gesundheitswesens. Was aber allen gemein ist: Sie nehmen mit EFAS explizit ins Gesetz geschriebene Verschlechterungen für die Versicherten, die PatientInnen und das Gesundheitspersonal in Kauf. Das ist auch nach 15 Jahren nicht zu akzeptieren, erst recht nicht. Deshalb am 24. November Nein zu EFAS.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/efasvisual-2_art_01.jpg" length="177939" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10348</guid><pubDate>Tue, 01 Oct 2024 10:45:00 +0200</pubDate><title>Höhere Prämien, schlechtere Pflege? Nein!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-praemien-schlechtere-pflege-nein</link><description>Abstimmung über die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Einheitliche Finanzierung – EFAS)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 24. November wird über eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, auch unter dem Kürzel «EFAS» bekannt, abgestimmt. Unter dem Deckmantel einer neuen Verteilung der Finanzierung bringt die Vorlage erhebliche Verschlechterungen für die Bevölkerung. Der Einbezug der Langzeitpflege, wo die Kosten besonders schnell steigen, wird die Prämien weiter in die Höhe treiben. Mit der Reform geben zudem die Kantone die Verantwortung für die Pflege im Heim oder durch die Spitex auf. Sie würden neu 13 Milliarden Steuerfranken direkt an die Krankenkassen überwiesen. Für PatientInnen ohne teure Zusatzversicherungen droht eine Verschlechterung der Versorgungsqualität. EFAS ist gefährlich und falsch.</p><p>Mit EFAS würden die heute unterschiedlich finanzierten Bereiche der stationären Versorgung (Spitäler und Pflegeheime) und der ambulanten Behandlungen (Arztpraxen, Spitalambulatorien und Spitex) neu schweizweit nach einem einheitlichen Finanzierungsschlüssel abgegolten. «Mit EFAS würden zusätzlich zu den 35 Milliarden Prämiengeldern jedes Jahr 13 Milliarden unserer Steuergelder durch private Kassen, ohne demokratische Legitimation und ohne Transparenz, verwaltet», erklärt SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. Neu sollen die PrämienzahlerInnen in allen Versorgungsbereichen drei Viertel der Kosten tragen müssen. Christian Dandrès, Präsident VPOD, fügt hinzu: «EFAS würde es den Krankenkassen ermöglichen, die Kontrolle über das gesamte Gesundheitssystem zu übernehmen.»</p><p>Weil die Gesellschaft weiter altert, nehmen die Ausgaben in der Langzeitpflege (Heime und Spitex) besonders stark zu. Und genau an diesen Ausgaben sollen sich die PrämienzahlerInnen künftig ebenfalls immer mehr beteiligen. Denn der heute gültige Kostenbeteiligungsdeckel wird aus dem Gesetz gestrichen. «Nach einer Übergangsfrist von vier Jahren kann der Bundesrat die Beiträge laufend erhöhen, sowohl bei der Pflege zu Hause, wie im Pflegeheim», streicht SP-Vizepräsident David Roth heraus. Unter dem Strich drohen damit längerfristig ein weiterer Prämienschub sowie eine Erhöhung der Kosten, welche die PatientInnen selber tragen müssen.</p><h3 class="heading--h4"><span class="no-hyphenation"><strong>Krankenkassen würden künftig Gesundheits- und Pflegesystem kontrollieren</strong></span></h3><p>In der Langzeitpflege (Pflegeheime und Spitex) würde die heute definierte Zuständigkeit der Kantone schlichtweg aus dem Gesetz gestrichen. Es müsste mit den Kassen ein neuer Einheitstarif ausgehandelt werden. Wo dieser zu liegen käme, ist völlig offen. Klar ist lediglich, dass dabei die öffentlichen Einrichtungen, welche heute viele Zusatzlasten tragen müssen, zuallererst unter Druck kommen würden. Was das bedeutet, legt Natascha Wey, Generalsekretärin VPOD, dar: «Die Versorgungsqualität würde zwangsläufig sinken. Leute mit hohem Pflegebedarf würden nicht mehr gleich gut betreut werden wie heute.» Opfer wären neben den PatientInnen auch die Pflegenden. Die Reform würde den Druck auf das Pflegepersonal nämlich noch erhöhen, im offenen Widerspruch zur klar angenommenen aber immer noch nicht umgesetzten Pflegeinitiative. «Durch die Abschaffung der bestehenden Finanzierungsmechanismen wird der bereits bestehende Druck auf das Personal noch verstärkt. Die Folge wird eine beschleunigte Abwanderung von Personal aus der Langzeitpflege sein», hält Véronique Polito, Vizepräsidentin Unia, fest.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Private Gewinnmacherei im Fokus</strong></h3><p>Die Reform wurde von der Lobby der Krankenkassen, Privatkliniken und gewinnorientierten Pflege-Organisationen gezimmert. Mit dem geplanten Rückzug der Kantone aus der Finanzierungs- und Organisierungsverantwortung für Pflegeheime und Spitex würde privaten, gewinnorientierten Akteuren der rote Teppich ausgerollt. Sie könnten sich die lukrativsten PatientInnen aussuchen. Gleichzeitig haben die Kassen ein Interesse an einer Rationierung der Grundversorgung, um mehr Zusatzversicherungen verkaufen zu können. Verlierer wären alle Normalversicherten. Katharina Prelicz-Huber, Nationalrätin Grüne, erklärt: «Mit der Revision käme es zu einer gewaltigen Machtverschiebung hin zu den Krankenkassen und weg von der demokratischen Steuerung, aber auch vom medizinischen Entscheid und den Bedürfnissen der Patient*innen.»</p><h3 class="heading--h4">Weitere Informationen</h3><p>Mehr Informationen, Argumente und Hintergründe zur Abstimmung finden sich auf <a href="https://hoehere-praemien.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer"><u>www.hoehere-praemien.ch</u></a></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/efasvisual-1_4-3_01.jpg" length="109373" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10346</guid><pubDate>Thu, 26 Sep 2024 14:00:00 +0200</pubDate><title>Prämienanstieg stoppen statt verstärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienanstieg-stoppen-statt-verstaerken</link><description>Wirksame Massnahmen statt EFAS</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Erneut werden die Prämien in der Grundversicherung stark ansteigen. Für viele Haushalte ist aber die Grenze des Belastbaren längst erreicht. Doch mit der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Einheitliche Finanzierung – EFAS), einem Lobby-Projekt der Krankenversicherer, drohen weitere Verschlechterungen. Das ist inakzeptabel, deshalb braucht es ein klares Nein zu dieser misslungenen Revision im November. Zudem ist eine schnelle Linderung der Prämienlast über Prämienverbilligungen dringend nötig – die Kantone haben das Geld!</p><p>Erneut steigen die Prämien und erneut macht die Politik keinerlei Anstalten, das Problem dort anzugehen, wo sich direkt und schnell Linderung ergeben würde: Bei der unsozialen Finanzierung. Stattdessen wird auch heute wieder auf strukturelle Reformen verwiesen. Doch mit der aktuell grössten diskutierten Strukturreform im Gesundheitswesen – der KVG-Revision «Einheitliche Finanzierung», über die wir im November abstimmen – winkt bei den Prämien keine Entlastung, sondern vielmehr eine zusätzliche Belastung! Denn die Kantone hatten die Politik geradezu erpresst und ihre Zustimmung zu dieser Reform daran geknüpft, dass sich die PrämienzahlerInnen künftig in der Langzeitpflege viel stärker an den Ausgaben beteiligen sollen als heute.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Höhere Kostenbeteiligung für die Versicherten</strong></h3><p>Aufgrund der Alterung steigen aber die Kosten in den Heimen und bei der Spitex auf absehbare Zeit sehr stark an, was auch die Prämien massiv zusätzlich belasten würde. Diese Reform ist für die PrämienzahlerInnen also eine sehr laut tickende Zeitbombe, die sich nur mit einer Ablehnung in der Volksabstimmung vom 24. November entschärfen lässt. Nach den Sparrunden bei den Prämienverbilligungen muss diese weitere unverschämte Aktion der Kantone unbedingt gestoppt werden. Dies gilt übrigens ebenso für die absurden Ideen von Bundesrat und Parlament, die Kostenbeteiligung der Versicherten noch weiter zu erhöhen (Erhöhung Mindestfranchisen, Einführung Notfallgebühr oder ebenfalls EFAS).</p><p>Die Kopfprämien, gepaart mit den horrenden Kostenbeteiligungen sind für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen untragbare «Nebenwirkungen» unserer Gesundheitsversorgung. Schnell etwas daran ändern lässt sich nur durch eine Erhöhung der in der Vergangenheit zusammengestrichenen Prämienverbilligungen. Der dazu beschlossene indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative hilft zwar, jedoch ist er völlig unzureichend und entfaltet frühestens 2028 (!) eine Wirkung.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Auch Kantone in der Verantwortung</strong></h3><p>Umso mehr – und einmal mehr – stehen deshalb die Kantone in der Verantwortung: Auch im letzten Jahr haben die Kantone wieder Milliardenüberschüsse gemacht, und weitere solche werden mit den Rechnungsabschlüssen 2024 folgen. Es wäre geradewegs pietätlos, nicht wenigstens einen Teil dieser Gelder für eine Aufstockung der Prämienverbilligungen zu verwenden und damit den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen eine kleine Verschnaufpause zu gewähren.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/RechnungenFrauSorgenvoll_iSt_MarkYes.jpg" length="332107" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10241</guid><pubDate>Sun, 09 Jun 2024 15:03:36 +0200</pubDate><title>Die Belastung durch unbezahlbare Prämien wird zunehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-belastung-durch-unbezahlbare-praemien-wird-zunehmen</link><description>Prämien-Entlastungs-Initiative abgelehnt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative bleibt das Problem der viel zu hohen und ständig steigenden Prämien ungelöst und die Kaufkraft der Bevölkerung stark belastet. Jetzt muss der Gegenvorschlag rasch und konsequent umgesetzt wer-den. In allen Kantonen, in denen die Initiative eine Ja-Mehrheit erzielte, werden die Gewerkschaften sich für eine Deckelung der Prämien auf 10 Prozent des Einkommens engagieren.&nbsp;</p><p>Die Last der Krankenkassenprämien wird für die unteren und mittleren Einkommen immer unerträglicher. Eine vierköpfige Familie zahlt heute mehr als 1’000 Franken pro Monat für die Krankenkasse – selbst wenn sie ein Hausarzt- oder HMO-Modell gewählt hat. Die ungerechten Kopfprämien verstärken die Ungleichheiten, auch weil die Reallöhne seit Jahren stagnieren – und weil die Kantone die Prämienverbilligungen nicht an die Kostenentwicklung angepasst haben. Normal- und Geringverdienende haben heute nach Abzug der obligatorischen Abgaben weniger Geld zum Leben als im Jahr 2016, während die Topverdiener-Haushalte finanziell besser dastehen.&nbsp;</p><p>Die Prämien-Entlastungs-Initiative hätte eine einfache Lösung dargestellt, mit einer Deckelung der Prämienlast auf 10 Prozent des Einkommens. Nach dem Nein braucht es nun eine rasche Umsetzung des Gegenvorschlags: der Bundesrat muss die Ausführungsverordnung rasch be-schliessen und in Kraft setzen; Kantone, die den neuen gesetzlich definierten Mindestanteil bei der Prämienverbilligung nicht erfüllen, müssen ihre Reglemente und Budgets so rasch wie möglich anpassen.</p><p>In den Kantonen, in denen die Initiative eine Mehrheit gefunden hat, werden sich die Gewerk-schaften an den Bemühungen beteiligen, kantonale Deckelungsmechanismen einzuführen. Die Beispiele Waadt und Graubünden zeigen, dass das funktioniert. So lassen sich konkret Arbeit-nehmende, Rentner:innen und Familien vor den nächsten Prämienexplosionen schützen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10183</guid><pubDate>Thu, 25 Apr 2024 12:00:40 +0200</pubDate><title>Für die Versicherten, für das Gesundheitspersonal: Nein zur Kostenbremse!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fuer-die-versicherten-fuer-das-gesundheitspersonal-nein-zur-kostenbremse</link><description>Gute Gründe sprechen für ein Nein am 9. Juni zur so genannten Kostenbremse-Initative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kostenbremse-Initiative löst weder das Problem der unsozialen Finanzierung, noch spart sie dort, wo gespart werden müsste. Zu befürchten wäre bei ihrer Annahme vielmehr ein weiteres Voranschreiten der Zweiklassenmedizin und der Sparpolitik auf dem Buckel des Personals. Deshalb braucht es am 9. Juni ein klares Nein zu dieser gefährlichen Initiative.</p><h3 class="heading--h4">Falsche Logik</h3><p>Die Kostenbremse-Initiative will, dass sich die Gesundheitskosten künftig im Gleichschritt "mit der Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen" entwickeln. Falls dies nicht der Fall ist, sollen zunächst die Tarifpartner und danach Bund und Kantone Massnahmen zur Kostensenkung ergreifen. Die Initiative geht von der Logik aus, dass man nur genug und effizient sparen müsse, damit die Prämien sinken und die Finanzierungsprobleme im Schweizer Gesundheitsprobleme gelöst werden. Ein sehr gefährlicher Ansatz, und zwar aus meherlei Hinsicht.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Geschäftemacherei und Überversorgung: Sparpotenzial gross</h3><p>Gemäss diverser offizieller Berichte könnten im Schweizer Gesundheitswesen angeblich locker 20 Prozent der Ausgaben eingespart werden, ohne dass sich daraus irgendeine Einschränkung der Versorgung oder der Qualität ergibt. Tatsächlich ist das Sparpotenzial im Gesundheitssystem mit Sicherheit erheblich und eine Eindämmung der vorhandenen Verschwendung, Überversorgung und Geschäftemacherei ist unbedingt nötig. Schliesslich geht es hier um ein zentrales Gebiet des Service public, welcher zu Recht auch in allen anderen Bereichen klaren Budgetvorgaben und -kontrollen zu folgen hat. Was läuft schief? Drei Beispiele: Die Pharmaindustrie verdient sich in der Grundversicherung eine goldene Nase – die Medikamentenpreise sind viel zu hoch und Generika werden viel zu selten eingesetzt. Privatspitäler und Zusatzversicherer stürzen sich stets auf die profitablen Behandlungsfälle, operieren zu viel und belasten damit direkt die Grundversicherung. Und die Digitalisierung ist im Gesundheitswesen noch nirgendwo, was immer teurer kommt und nun endlich ändern muss (funktionierende Beispiele gibt es im Ausland mittlerweile genügend).</p><h3 class="heading--h4">Unsoziale Finanzierung und Prämienlast würden bleiben</h3><p>Doch Sparpotenzial hin oder her: Selbst, wenn man im Gesundheitswesen mit "schmerzfreien" Massnahmen 20 Prozent einsparen könnte, würde dies das Problem der unsozialen Finanzierung durch Kopfprämien mitnichten lösen. Wir würden uns dann auf dem Prämienniveau von 2018 wiederfinden. Genau in diesem Jahr wurde die 10%-Initiative lanciert, weil die Prämienlast der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen bereits dann ein inakzeptables Ausmass angenommen hat.</p><h3 class="heading--h4">Gefährliche Umsetzung durch Lobby-Parlament</h3><p>Kostenseitig ist die politische Realität in der Gesundheitspolitik allerdings noch viel düsterer: Ein Grossteil der aus gewerkschaftlicher Sicht sinnvollen Massnahmen zur Kostendämpfung wird vom lobbygetriebenen Parlament seit Jahren blockiert (genauso wie eine soziale Finanzierung). Darunter auch von einem nicht kleinen Teil jener Partei, die die Kostenbremse-Initiative lanciert hat, die Mitte-Partei. Und genau dieses Parlament müsste die Kostenbremse-Initiative nach einer allfälligen Annahme dereinst umsetzen. Zu erwarten wäre deshalb, dass komplett am falschen Ort gespart würde, und zwar beim Personal und bei der Versorgungsqualität.</p><h3 class="heading--h4">Personal: Das Gegenteil von Sparen ist angesagt</h3><p>Das Gesundheitspersonal ist bekanntlich seit Jahren am Anschlag und leidet chronisch unter dem weiter zunehmenden Spardruck. Dazu kommt der ohnehin vorhandene, sich stetig verschärfende Personalmangel, der durch die demografische Entwicklung in den nächsten Jahren noch weiter ansteigen wird. Was es deshalb braucht, ist die umgehende Umsetzung der von der Bevölkerung mit grosser Mehrheit angenommenen Pflegeinitiative – und diese ist das Gegenteil einer Kostenbremse beim Personal!</p><h3 class="heading--h4">Giftschrank zum Ausbau der Zweiklassenmedizin</h3><p>Wenn nicht beim Personal gespart würde, dann drohten Einschnitte bei der Versorgung und beim Zugang. Der bürgerliche Giftschrank dafür ist prall gefüllt: "Krankenversicherung light für Personen in bescheidenen Verhältnissen", Gesundheitssparkonto, Franchisen von bis zu 10'000 Franken, drastische Kürzungen im Leistungskatalog, Ausbau der Zusatzversicherungen etc. Klar, all das würde in der Grundversicherung Kosten sparen – aber zu einem inakzeptablen gesellschaftlichen und sozialen Preis. Die Zweiklassemedizin ist im Gesundheitssystem bereits heute viel zu weit fortgeschritten. Dies insbesondere aufgrund der hohen Kostenbeteiligung (die zur Prämienbelastung noch hinzukommt), welche immer mehr Leute mit tiefen Einkommen auch von dringend nötigen Besuchen beim Arzt oder bei der Ärztin abhält.</p><h3 class="heading--h4">Gegenvorschlag und 10%-Initiative viel besser für Kostendämpfung</h3><p>Die Kostenbremse-Initiative ist der Schlüssel zum Giftschrank der lobbygetriebenen Parlamentsmehrheit und würde zu einer weiteren Entsolidarisierung im Gesundheitswesen führen. Die Initiative muss deshalb klar abgelehnt werden. In Kraft treten würde dann der vom Parlament beschlossene indirekte Gegenvorschlag. Dieser gibt Bund und Kantonen mehr Kompetenzen für Tarifeingriffe, was sich im Sinne der PrämienzahlerInnen positiv auswirken dürfte. Doch noch wichtiger: Am 9. Juni ist ein Ja zur Prämienentlastungs-Initiative nicht nur das beste Mittel zur Reduktion der Prämienlast, sondern auch zur Senkung der Kosten. Dies deshalb, weil Bund und Kantone mit dem darauf folgenden Ausbau der Prämienverbilligungen endlich gemeinsam ein starkes und reales Interesse daran haben, der Lobbymacht von Pharma, Zusatzversicherern und Privatspitälern entgegenzutreten und ihre Profitmacherei zulasten der Prämien- und SteuerzahlerInnen wirksam einzuschränken.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10171</guid><pubDate>Wed, 17 Apr 2024 14:46:51 +0200</pubDate><title>Endlich die schlimmste Steuer deckeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/endlich-die-schlimmste-steuer-deckeln</link><description>Redebeitrag von Pierre-Yves Maillard an der Medienkonferenz zur Prämien-Entlastungs-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 9. Juni hat das Schweizer Volk eine Chance, die es lange nicht mehr bekommen wird. Es kann endlich ein Problem lösen, das die politische Mehrheit nicht angehen will. Es kann eine skandalöse Steueranomalie korrigieren und der schlimmsten aller Steuern eine verfassungsmässige Grenze setzen, indem es zur Initiative zur Senkung der Krankenkassenprämien Ja sagt.&nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Wo sind die liberalen Geister?</strong></h3><p>Die Schweizer Politik- und Medienwelt ist zweifellos eine derjenigen mit der größten Dichte an Geistern, die sich selbst als liberal bezeichnen. Es gibt Grünliberale, konservative Liberale, Ultraliberale und so weiter. Wie kommt es also, dass die Schweiz eine Steuer erfunden hat, die keine Grenzen hat? Die Prämie für die Krankenversicherung muss von allen bezahlt werden, auch von Kindern. Andere Versicherungen sind zwar in gewissen Situationen obligatorisch, aber die Krankenversicherung ist für die gesamte Bevölkerung und in jedem Alter verpflichtend. Man ist nicht verpflichtet, ein Auto oder ein Haus zu besitzen und sich somit gegen die Risiken, die der Besitz dieser Güter mit sich bringt, zu versichern. Aber man ist verpflichtet, sich gegen die Risiken von Krankheit und Unfällen zu versichern. &nbsp;</p><p>Die Krankenversicherungsprämie ist daher technisch gesehen eine Pflichtabgabe. Dass sie im internationalen Vergleich der Steuerquoten nicht berücksichtigt wird, liegt an einer einzigartigen Partikularität: Sie wird von privaten Körperschaften erhoben. Daher könnte man meinen, dass die Schweiz eine niedrigere Steuerquote als andere OECD-Länder hat. Selbst Economiesuisse findet dies in einer Mitteilung vom 22. Dezember 2014 seltsam und weist darauf hin, dass, wenn wir wie alle OECD-Länder die obligatorische Krankenversicherung zur Fiskalquote zählen würden, diese in der Schweiz mit fast 40 Prozent des BIP überdurchschnittlich hoch wäre.</p><p>Die Schweiz hat also eine ungerechte Steuer erfunden, die pro Kopf erhoben wird, in internationalen Vergleichen nicht auffällt und keinerlei Begrenzung unterliegt. Die Höhe der Steuer wird durch private Entscheidungen festgelegt, die von der Verwaltung nur bestätigt werden. Diese ungerechte Steuer kann also jedes Jahr steigen, ohne dass sie von einem Parlament oder dem Volk gebilligt wird. Alle anderen Steuern kennen eine Begrenzung im Gesetz oder in der Verfassung, mit Ausnahme der Krankenversicherungsprämie. Nun ist die Zustimmung zur Steuer ein Kardinalprinzip einer sogenannten "liberalen" Demokratie. Liberale Geister in der Schweiz finden diesen Zustand jedoch normal. &nbsp;</p><p>Diese Anomalie lässt sich aus einem einfachen Grund erklären: Diese grenzenlose Steuer schmerzt weder die Reichen noch die Unternehmen, sondern die arbeitenden Menschen und die Mittelschicht. Deshalb ist sie die Einzige, die wir jedes Jahr steigen lassen. &nbsp;&nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Es ist nicht die Initiative, die die Kosten verursacht</strong></h3><p>Von den Gegnern unserer Initiative hört man, dass unsere Initiative exorbitante Kosten verursachen würde. Es werden erschreckende Zahlen artikuliert. Die bereits bestehenden Modelle der Prämiendeckelung in Graubünden und im Kanton Waadt zeigen, dass diese beängstigenden Szenarien in der Praxis nicht eintreten. Im Kanton Waadt wurden nach der Einführung der Obergrenze von 10% der Krankenversicherungslast die anderen Steuern nicht erhöht. Sie sind im Gegenteil gesunken. Anstatt Theorien aufzustellen, kann man für einmal die Auswirkungen einer Idee in der Realität beobachten. Und das zeigt, dass unsere Idee möglich und finanzierbar ist. &nbsp;</p><p>Vor allem aber muss man eines sagen. Diejenigen, die von den Milliardenkosten unserer Initiative sprechen, tun so, als würden sie vergessen, dass diese Kosten nicht durch die Initiative verursacht werden. Unsere Initiative schafft keine zusätzlichen Gesundheitsleistungen. Sie ersetzt lediglich durch eine Deckelung die derzeitige einfache Lösung, der Bevölkerung jedes Jahr eine höhere Prämienrechnung zu schicken. Stattdessen würde ab einer bestimmten Grenze die Rechnung an die Allgemeinheit gehen, und dann müsste die politische Mehrheit ihre Verantwortung übernehmen und endlich die notwendigen Einsparungen vornehmen. Die Mitte und die Rechte sagen, dass es viele davon gibt. Sie müssen sie endlich umsetzen. &nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Wollen wir also gezielte Hilfen für die arbeitende Bevölkerung oder nicht? &nbsp;</strong></h3><p>Während der Kampagne zur 13. AHV-Rente haben die Rechte, die Mitte und die Arbeitgeberkreise zugegeben, dass unsere Bevölkerung ein ernsthaftes Problem mit sinkender Kaufkraft hat. Aber sie haben die 13. Rente bekämpft, weil sie ihrer Meinung nach nicht den Jungen zugute kommen wird und nicht zielgerichtet ist. Unsere Initiative für eine Prämienobergrenze geht auf diese beiden Einwände ein. Sie ist auf Familien und Personen mit mittlerem Einkommen ausgerichtet und bezieht die Erwerbstätigen mit ein. Es gibt genauso viele Erwerbstätige wie Rentner, die unter Krankenversicherungsprämien leiden, die 15 oder sogar 20 Prozent ihres Nettoeinkommens ausmachen. &nbsp;</p><p>Trotzdem bekämpfen jetzt die Mitte, die Rechte und die Arbeitgeberkreise trotzdem unsere Initiative zur Prämien-Entlastung. In Wirklichkeit wollen sie nichts tun, weder für die Erwerbstätigen noch für die Rentner. Weder allgemeine noch gezielte Massnahmen. Die sinkende Kaufkraft der Bevölkerung ist nicht ihr Problem. Sie haben nichts zu bieten. Nichts. &nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Nach dem Juni kommt der September &nbsp;</strong></h3><p>Nach dem 9. Juni wird es zu spät sein. Und in den nächsten fünf Jahren wird das Schweizer Volk keine Gelegenheit mehr haben, sich von der Prämienlast zu befreien. Die Teufelsmaschine der schlimmsten Steuererhöhungen ist in Gang gekommen und die Lobbyisten im Parlament verhindern schnelle und wirksame Einsparungen. Also wird der September 2024 mit neuen großen Prämienerhöhungen kommen. Dann September 2025. Dann September 2026. Dann September 2027, und so weiter. Die einzige Hoffnung ist der 9. Juni 2024. Danach wird es zu spät sein. Dann muss man mit einem deutlichen Ja für die Prämien-Entlastungs-Initiative stimmen.</p><p><i>Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB</i></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Pierre-Yves_Maillard_c-yoshikokusano-pour-luss.jpg" length="224527" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10071</guid><pubDate>Wed, 06 Dec 2023 11:52:50 +0100</pubDate><title>Finanzierung Langzeitpflege: Mit EFAS droht ein weiterer Prämienschub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzierung-langzeitpflege-mit-efas-droht-ein-weiterer-praemienschub</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die gesundheitspolitische Vorlage zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) kommt in die parlamentarische Schlussrunde. Angesichts des grossen Reformdrucks gilt EFAS in Branchenkreisen mittlerweile als Allheilmittel schlechthin. Man verspricht sich unter diesem Kürzel neuerdings etwa auch Kosteneinsparungen in Milliardenhöhe – obwohl davon selbst seitens der BefürworterInnen ursprünglich nie die Rede war.</p><p>Die Vorlage kommt im Dezember in ihre fünfte Legislatur, was wohl nicht gerade für sie spricht. An EFAS wurde sehr lange «herumgedoktert». Insbesondere wurde entschieden, damit auch die Finanzierung der Langzeitpflege (Heime und Spitex) neu zu regeln. Ein fataler Entscheid, der die PrämienzahlerInnen und das Pflegepersonal sehr teuer zu stehen käme.</p><p>Der Geschäftsführer des Langzeitpflege-Verbands Artiset argumentierte, dass dieser Einbezug der Pflege bitter nötig sei, denn «in der heutigen Pflegefinanzierung übernimmt die öffentliche Hand einen immer grösseren Anteil der Pflegekosten, während der Anteil der Krankenversicherer sinkt». Das stimmt, zum Glück! Heute werden die steigenden Gesundheitskosten – seien es horrend teure neue Medikamente oder die Mengenausweitung der Zusatzversicherungen – überall sofort und integral auf die Prämien abgewälzt. Diese «Kopfsteuer» steigt damit jedes Jahr weiter, nächstes Jahr um fast 9 Prozent. Der Prämienanstieg trifft die Wirtschaftsanwältin grundsätzlich im gleichen Ausmass wie den Landschaftsgärtner. Für Erstere ist es ein Schnäppchen, für Letzteren ein Kaufkrafthammer, der sich heute schlicht nicht mehr stemmen lässt.&nbsp;</p><p>Nur in einem grossen Bereich ist heute die Finanzierung über Prämien gesetzlich gedeckelt: in der Langzeitpflege. Und genau hier soll der entsprechende Artikel durch EFAS ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden! Künftig wären die Kantone damit nicht mehr für die sogenannte Restfinanzierung zuständig, womit sich die PrämienzahlerInnen zusätzlich dynamisch an genau jenem Kostenblock beteiligen müssten, der aufgrund der Demografie jedes Jahr am stärksten wächst. Dazu kommt: Weil die jeweils ebenfalls zu entrichtende Kostenbeteiligung – also das, was die Leute für die Pflege zusätzlich aus der eigenen Tasche bezahlen müssen – an den heute fixierten Versicherungsbeitrag gekoppelt ist, würde mit EFAS auch diese Deckelung wegfallen. Die Kostenbeteiligung würde somit mittelfristig ebenfalls stark ansteigen.</p><p>Einziger Ausweg, um diese Prämienexplosion durch EFAS zu verhindern wäre, den neu zu schaffenden Langzeitpflegetarif möglichst tief anzusetzen. Ein Dumpingtarif bedeutet aber nichts anderes als Sparen auf dem Buckel des Pflegepersonals. Dieses ist aber bereits heute völlig am Anschlag ist und verlässt den Beruf in Scharen. Mehr als zwei Jahre nach der wuchtigen Annahme der Pflegeinitiative wäre eigentlich etwas komplett Anderes angesagt: Gezielte Investitionen in eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit eine Sicherung der Pflegequalität und der Versorgungssicherheit. Was es dafür aber mit Sicherheit zuerst braucht, ist eine wuchtige Ablehnung der EFAS-Vorlage durch das Parlament.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/b/csm_Altenheim_iStock-wavebreakmedia-820254064_476e1e8228.jpg" length="179275" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10038</guid><pubDate>Tue, 21 Nov 2023 09:17:35 +0100</pubDate><title>BFS bestätigt: Prämienlast steigt unaufhaltsam</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bfs-bestaetigt-praemienlast-steigt-unaufhaltsam</link><description>Neuste Zahlen zum Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI)
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="TiteldiverseCxSpLast lead">Die Haushalte kommen wegen der Prämienlast immer stärker unter Druck. Das BFS bestätigt heute im neusten Krankenversicherungsprämien-Index die unaufhaltsame Prämienexplosion. Die Prämienlast der tiefen und mittleren Einkommen wird untragbar. Die laufende Lohnrunde zeigt: Die Lohnerhöhungen werden in vielen Branchen durch höhere Mieten, Prämien und die steigenden Preisen wieder «weggefressen». Besonders prekär wird die Lage für die Rentnerinnen und Rentner, ihnen bleibt immer weniger zum Leben.</p><p class="Text">Mit der jährlichen Publikation des Krankenversicherungsprämien-Indexes bestätigt das BFS heute, was die Schweizer Haushalte schon seit Januar im Geldbeutel und auf dem Bankkonto spüren: Der massive Prämiensprung 2023 hat die durchschnittlichen verfügbaren Einkommen weiter deutlich geschmälert. So hat die Prämienentwicklung 2022-2023 das Durchschnittseinkommen um weitere 0.4 Prozent geschmälert.</p><p class="Text">Wie der SGB regelmässig aufzeigt, gibt es aber Hundertausende Haushalte, die viel weniger als ein Durchschnittseinkommen verdienen – und trotzdem keine oder viel zu tiefe Prämienverbilligungen erhalten. Deren Belastung durch Krankenkassenprämien beträgt mitunter bis zu 20 Prozent des verfügbaren Einkommens. Eine ungerechte Absurdität, die sich im Wesentlichen durch die unsozialen Kopfprämien und die brachialen Sparübungen der Kantone bei den Prämienverbilligungen ergibt.</p><p class="Text">Leider kommt es mit dem Prämienanstieg 2024 noch schlimmer: So beträgt im kommenden Jahr der durchschnittliche Anstieg der Jahresprämien mehr als eine Monatsprämie des laufenden Jahres. Die Leute müssen also im nächsten Jahr eine «dreizehnte Monatsprämie» bezahlen, was für viele ganz einfach nicht drin liegt. Die Kantone verschärfen die Situation wiederum weiter, wie eine Analyse des SGB zu den Kantonsfinanzen zeigt: Fast alle Kantone (24 von 26) budgetieren einen Anstieg der Prämienverbilligungen, der weit hinter dem Prämienanstieg zurückliegt. Und teilweise kürzen sie die Prämienverbilligungen sogar weiter! Damit muss endlich Schluss sein: Spätestens mit einem Ja der Bevölkerung zur Prämienentlastungsinitiative im kommenden Jahr.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9967</guid><pubDate>Tue, 26 Sep 2023 14:03:25 +0200</pubDate><title>Prämienhammer: Bevölkerung muss entlastet werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienhammer-bevoelkerung-muss-entlastet-werden</link><description>Bundesrat verkündet Prämienanstieg 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat heute einen starken Anstieg der Krankenkassenprämien um 8.7 Prozent verkündet. Die Prämienlast wird für Normalverdienende unerträglich. Jetzt müssen die Prämienverbilligungen rasch steigen, um untere und mittlere Einkommen zu entlasten. Nachdem bereits die Mieten, der Strom und das tägliche Leben teurer geworden ist, bleibt den Erwerbstätigen und Rentnerinnen immer weniger zum Leben.&nbsp;</p><p>Was schon längst absehbar war, wurde heute offiziell bestätigt: Es kommt zu einem weiteren veritablen Prämienschock. Mit 8.7 Prozent steigen die Prämien in der Grundversicherung so stark wie seit 21 Jahren nicht mehr. Diese Zusatzbelastung übersteigt das Tragbare für viele Versicherte – nicht nur wegen der aktuell sehr schwierigen Kaufkraftsituation, sondern vor allem auch, weil die Prämienlast für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen schon seit Langem viel zu hoch ist. Massgeblich dafür verantwortlich sind unter anderem die Kantone, welche sich seit jeher nicht dynamisch an den steigenden Kosten beteiligen: So wurden die Prämienverbilligungen zwischen 2012 und 2022 in 17 von 26 Kantonen real betrachtet gekürzt.</p><p>Ebenfalls Ausdruck der hohen Belastung sind die vor zwei Wochen vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) publizierten schockierenden Zahlen zum «Leistungsverzicht»: Unter den ökonomisch stark benachteiligten Haushalten verzichtet heute aus Kostengründen fast die Hälfte (46 Prozent) auf Arztbesuche oder Medikamente.</p><p>Nun braucht es endlich Gegensteuer: Runter mit den Medikamentenpreisen, weg mit der Überversorgung über Zusatzversicherungen, koordinierte Planung über die Kantonsgrenzen hinweg, Beschleunigung der Ambulantisierung – das wären schnell umsetzbare und wirksame Kostendämpfungsrezepte.&nbsp;</p><p>Doch können auch diese nicht das Gesundheitswesen endlich auf eine soziale Finanzierungsbasis stellen. Dafür muss die Finanzierung selbst mehrheitlich einkommensabhängig ausgestaltet werden, wie überall sonst in Europa. Genau dies fordert die Prämienentlastungsinitiative (10%-Initiative) von SP und SGB. Nachdem das Parlament unverständlicherweise den guten Gegenvorschlag dazu versenkt hat, bleibt die 10%-Initiative das einzige Mittel, um die Prämienbelastung der Haushalte bald wirksam zu senken.</p><p>Die Prämiendifferenz zwischen den Kantonen ist ebenfalls nicht mehr tragbar: Obwohl die Versicherten von Poschiavo bis Boncourt für ihr Geld Anrecht auf die exakt gleichen Leistungen haben, bezahlen sie im Kanton Basel-Stadt im Durchschnitt fast doppelt so hohe Prämien wie im Kanton Appenzell-Innerrhoden (+92 Prozent). Auch deshalb braucht es ein Sozialziel: In keinem Kanton und für keinen Haushalt soll die Prämienbelastung mehr als 10 Prozent des Einkommens betragen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Paar-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86.jpg" length="400495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9954</guid><pubDate>Sat, 16 Sep 2023 16:15:21 +0200</pubDate><title>Löhne und Renten rauf: wann, wenn nicht jetzt?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kaufkraftdemo-loehne-und-renten-rauf-wann-wenn-nicht-jetzt</link><description>Nationale Demonstration für bessere Löhne und Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gegen 20'000 Menschen haben sich heute zur Demonstration für höhere Löhne und Renten in Bern und anschliessender Kundgebung vor dem Bundeshaus versammelt. Das Leben wird teurer, Löhne und Renten verlieren an Wert. Die Realeinkommen der Arbeit­nehmenden in der Schweiz sinken 2023 bereits zum dritten Mal in Folge. Die steigenden Preise werden für immer grössere Teile der Bevölkerung zur ernsthaften Belastung. Dazu kommen geplante oder soeben bekanntgegebene weitere Erhöhungen bei den Mieten, den Krankenkassenprämien oder dem Strom. Jetzt muss es mit den Löhnen aufwärtsgehen.</p><h3 class="heading--h4">Arbeitgeber müssen sich bewegen</h3><p>Die heutige Demonstration war der Anfang der gewerkschaftlichen Mobilisierung für den Lohnherbst. Eine vierte Minus-Lohnrunde muss verhindert werden. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard fragte auf dem Bundesplatz: «Wann, wenn nicht jetzt? Die Arbeitslosigkeit liegt bei zwei Prozent und die Gewinne und Dividenden sind so hoch wie nie zuvor. In dieser Situation muss garantiert sein, dass die Löhne den Lebenshaltungskosten entsprechen. Jetzt ist es Zeit für höhere Löhne!»</p><h3 class="heading--h4">Lohnerhöhungen möglich</h3><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen welche über die Steigerungen von Prämien, Mieten, Strom und die allgemeinen Preiserhöhungen hinausgehen. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Und von den Produktivitätsgewinnen müssen auch die Arbeitnehmenden etwas haben. Geld ist genug vorhanden, damit alle mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich grosse Sorgen machen zu müssen.</p><h3 class="heading--h4">Ausgleich dank 13. AHV-Rente</h3><p>Wegen der Teuerung, den steigenden Mieten sowie durch die höheren Kranken­kassen­prämien verlieren Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente. Die 13. AHV-Rente kann diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen und kommt deshalb genau zum richtigen Zeitpunkt. Neben der für die Arbeitnehmenden wichtigen Lohnrunde wird es auch für die Rentnerinnen und Rentner entscheidend. Weil die Preisentwicklung bei den Pensionskassen-Renten nicht angepasst wird, müssen nun die AHV-Renten erhöht werden. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/230916_kaufkraft_pouvoir-achat/230916_demo-manif_pym-buehne_foto-c-manu-friedrich.jpg" length="104919" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9951</guid><pubDate>Sat, 16 Sep 2023 15:15:00 +0200</pubDate><title>Gegen 20&#039;000 Menschen aus der ganzen Schweiz fordern höhere Löhne und Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/tausende-aus-der-ganzen-schweiz-fordern-hoehere-loehne-und-renten-1</link><description>Nationale Demonstration zu Kaufkraft-Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gegen 20'000 Menschen fordern in Bern höhere Löhne und Renten, weil das Leben immer teurer wird. Die Teilnehmenden aus der ganzen Schweiz erwarten zudem von der Politik sofort Massnahmen, um die Prämienlast zu senken, und einen wirksamen Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Missbrauch und überzogenen Renditen der Immobilienwirtschaft. Für die arbeitende Bevölkerung wird es immer enger. Die heutige Grossdemonstration ist ein starkes Zeichen: In der reichen Schweiz muss das Geld für alle gut zum Leben reichen. <a href="/aktuell/kaufkraft-demo" class="link link--internal">Zur Demonstration</a> hat eine breite Kaufkraft-Allianz von SGB-Gewerkschaften, Travail.Suisse-Verbänden, der SP, den Grünen und dem MieterInnenverband aufgerufen. Diese Mobilisierung ist erst der Auftakt, die Kämpfe gehen weiter – in den Lohnverhandlungen in den Branchen und in den anstehenden Abstimmungskämpfen über Prämienlast und Renten.</p><p>Pflegerinnen, Schreiner, Rangierer, Lehrerinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Zugführerinnen, Gastromitarbeitende, Maurer, Pöstlerinnen und diverse weitere hart arbeitende Menschen aus allen Regionen der Schweiz sind nach Bern gereist, um ein starkes Zeichen zu setzen: Jetzt müssen die Löhne rauf! Gute Konjunktur und volle Kassen der Firmen erlauben eine substanzielle Erhöhung. Nach Jahren, in denen hauptsächlich die Aktionäre, die Kader und Firmenchefs von fürstlichen Entlohnungen, Boni und hohen Dividenden profitiert haben, sind jetzt die Normalverdienenden an der Reihe.</p><h3 class="heading--h4">Lohnerhöhungen möglich</h3><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen welche über die Steigerungen von Prämien, Mieten, Strom und die allgemeinen Preissteigerungen hinausgehen. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Von den Produktivitätsgewinnen müssen die Arbeitnehmenden etwas haben. Geld ist genug vorhanden, damit alle mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich grosse Sorgen machen zu müssen.</p><h3 class="heading--h4">Einkommenspolitik für die Oberschicht stoppen</h3><p>Die Prämienlast wird unerträglich. Deshalb müssen die Prämienverbilligungen rasch steigen, um untere und mittlere Einkommen zu entlasten, statt die Steuern für Vermögende und GutverdienerInnen zu senken. Auch die Explosion der Mietzinse muss gestoppt werden durch eine Deckelung der möglichen Erhöhungen. Schliesslich muss es im Strommarkt statt Milliardengewinne für Grosskonzerne endlich Massnahmen dagegen geben, stets die Risiken über Preiserhöhungen auf die VerbraucherInnen abzuwälzen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_demostart160923_sgb-tf_8dce8730b3.jpg" length="555956" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9943</guid><pubDate>Wed, 13 Sep 2023 18:46:30 +0200</pubDate><title>Nationalratsbeschluss zu EFAS: Weitere Prämienbelastung absehbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalratsbeschluss-zu-efas-weitere-praemienbelastung-absehbar</link><description>Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär (EFAS)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Anstatt endlich für eine Entlastung der PrämienzahlerInnen zu sorgen und die Regulierung des Gesundheitssystems zu verbessern, konzentriert sich das Parlament auf eine hochkomplexe Scheinreform, die letztlich nur eines mit Sicherheit bringt: Eine Stärkung der Profitinteressen im Gesundheitswesen, und – auch dadurch – womöglich eine weitere Belastung der PrämienzahlerInnen.</p><p>Mit EFAS würden künftig die Krankenkassen die Milliardenbeträge der Kantone für Spitalbehandlungen erhalten und verteilen. Dadurch sollen «ambulante Behandlungen gefördert» und «Fehlanreize beseitigt» werden. Beides wäre richtig, doch beides hat mit EFAS nicht viel zu tun: Die Tatsache, dass die gleiche Rechnung künftig von einer anderen Stelle bezahlt wird, hat auf die Wahl der Behandlungsart keinen entscheidenden Effekt. Und solange die Tarifsysteme nicht angetastet werden, bleiben auch die wesentlichen Fehlanreize bestehen. Zu befürchten wäre stattdessen eine Zunahme der Profitmacherei – zulasten sowohl der Prämien- als auch der SteuerzahlerInnen.</p><p>Besonders unverständlich: Der Nationalrat ist umgeschwenkt und hat, wie zuvor bereits der Ständerat, auch die Langzeitpflege in die Vorlage miteingebaut. Konkret bedeutet dies, dass genau jener Versorgungsbereich, der heute am schnellsten wächst, neu vollumfänglich durch die Prämien mitfinanziert würde. Denn die heute vorhandene Deckelung des Prämienbeitrags in der Langzeitpflege wurde ganz einfach aus dem Gesetz gestrichen. Weiter völlig unverständlich: Der Nationalrat hält an seiner Version fest, den Privatspitälern im Rahmen von EFAS ein Geschenk von 30 Prozent zusätzlicher Prämienbeteiligung zu machen. Beides ist so nicht hinnehmbar und ein weiterer Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche bereits – wie allseits bekannt– unter einer viel zu hohen und nun noch weiter steigenden Prämienlast leiden.</p><p>Mit EFAS droht den Versicherten aber nicht nur ein Prämiensprung, auch deren Kostenbeteiligung würde steigen. Denn einerseits soll in der Langzeitpflege die aktuelle Deckelung des PatientInnenbeitrags laut Gesetzestext gemäss Ständerat explizit nur noch fünf Jahre lang gelten und andererseits würden bei stationären Spitalaufenthalten neu die gesamten Behandlungskosten mit der Franchise und dem Selbstbehalt verrechnet (heute ist es nur knapp die Hälfte).</p><p>14 Jahre nach Start des Projekts EFAS ist klar, dass dieses Geschäft in seine fünfte (!) Legislatur kommen wird. Und in diesem Fall wurde definitiv nicht besser, was lange währte, oder vielmehr gärte. Das neue Parlament wird gut daran tun, diese Übung endlich abzubrechen und sich auf die wirklich wichtigen gesundheitspolitischen Projekte zu konzentrieren: Eine soziale Finanzierung und eine effiziente Regulierung.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9938</guid><pubDate>Tue, 12 Sep 2023 11:41:42 +0200</pubDate><title>Mickriger Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mickriger-gegenvorschlag-zur-praemienentlastungsinitiative</link><description>Keine Prämienentlastung durch das Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den Arbeitnehmenden und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Die explodierenden Prämien tragen massgeblich dazu bei, dass die Realeinkommen sinken. Eine rasche Entlastung für Normalverdienende ist daher dringend nötig, um die Kaufkraft-Krise abzufedern. Eine substanzielle Erhöhung der Prämienverbilligungen wäre die einfachste und effektivste Lösung. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB ist es unverständlich, dass das Parlament die Bevölkerung trotz Prämien-Hammer im Stich lässt.</p><p>Mit dem Prämiensprung auf dieses Jahr und dem erwarteten für 2024 wird eine vierköpfige Familie im nächsten Jahr Prämienrechnungen in der Höhe von insgesamt 15’200 Franken erhalten, was nochmals fast 2’000 Franken mehr sind als 2022. Wie soll diese Familie das bezahlen? Wo doch die Prämienlast schon zuvor exorbitant hoch war und in der Zwischenzeit auch alles andere nur teurer geworden ist: Mieten, Nebenkosten, Lebensmittel, Strompreise, öV-Billette oder Posttarife.</p><p>Umso besser – könnte man meinen –, dass mit der Prämienentlastungsinitiative ein überzeugendes Konzept auf dem Tisch liegt, um zumindest die untragbare Prämienlast für die Normalbevölkerung mit höheren Prämienverbilligungen endlich zu lindern. Nichts wäre naheliegender, hat doch der Anteil der Prämienverbilligungen an der Finanzierung der Grundversicherung über die letzten 20 Jahre um fast 40 Prozent abgenommen. Schuld daran sind nicht nur die stark steigenden Prämien, sondern vor allem auch die brachialen Kürzungen eines Grossteils der Kantone – die heute übrigens fast alle «im Geld schwimmen».</p><p>Im Gegenteil zum Ständerat hat der Nationalrat dieses Problem bis anhin anerkannt und einen substanziellen Gegenvorschlag zur «10%-Initiative» unterstützt. Davon hat er sich nun aber verabschiedet. Damit bietet das Parlament der Bevölkerung keine Entlastung in der Kaufkraft-Krise. Das Volk wird nun die Möglichkeit haben, diesen Fehler an der Urne zu korrigieren. Allgemein werden sich die Betroffenen auflehnen müssen: Neben der unerträglichen Prämienbelastung werden auch die steigenden Mieten und Strompreise für immer mehr Menschen zum Problem, doch die Politik verweigert jegliche konkrete Massnahme. Der SGB und eine breite Kaufkraft-Allianz mobilisieren deshalb für diesen Samstag, 16. September für eine Demo und Kundgebung vor dem Bundeshaus. &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9903</guid><pubDate>Wed, 30 Aug 2023 09:17:56 +0200</pubDate><title>Haushaltsbelastung geht weit über horrende Prämienrechnung hinaus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/haushaltsbelastung-geht-weit-ueber-horrende-praemienrechnung-hinaus</link><description>Hintergrund: Selbstzahlungen im Gesundheitswesen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Prämien der Krankenversicherung sind horrend hoch und steigen weiter an. Gleiches gilt auch für die direkten Ausgaben der Haushalte für Leistungen inner- und ausserhalb der Grundversicherung. Insgesamt ist die Belastung der Haushalte durch Gesundheitsausgaben im Schweizer System heute derart hoch, dass die Zweiklassenmedizin schleichend zur Realität wird.</p><p class="heading--h4">Direkte Kostenbeteiligung in der Grundversicherung stark ansteigend</p><p>Die Krankenkassenprämien werden im nächsten Jahr ein weiteres Mal stark ansteigen. Mit den Prämiensprüngen 2023 und 2024 wird eine vierköpfige Familie (mit einem Kind über und einem anderen unter 19 Jahren) im nächsten Jahr Prämienrechnungen in der Höhe von insgesamt 15’200 Franken erhalten, was nochmals fast 2’000 Franken mehr sind als im letzten Jahr. In den teuersten Kantonen muss diese Familie gar über 19’000 Franken für Prämien aufwenden – und dies, ohne überhaupt ein einziges Mal eine Gesundheitsdienstleistung in Anspruch genommen oder ein Medikament bezogen zu haben. <strong>Tritt ein Krankheitsfall erst einmal ein, kommt es für die Versicherten aber sofort noch viel teurer.</strong> Denn in der Schweiz sind nicht nur die Prämien, sondern auch die von den Haushalten verlangten Selbstzahlungen horrend hoch.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9900</guid><pubDate>Tue, 29 Aug 2023 09:37:31 +0200</pubDate><title>Prämienverbilligungen: Die Kantone verhalten sich skandalös</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienverbilligungen-die-kantone-verhalten-sich-skandaloes</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Während der Bund die Prämienverbilligungen jedes Jahr wenigstens an die Kostenentwicklung anpasst, machen die meisten Kantone das Gegenteil: sie kürzen die Verbilligungen real betrachtet. Vor dem Hintergrund der sehr hohen und weiter steigenden Prämienlast und angesichts der prall gefüllten Kantonskassen ist diese Politik absolut unhaltbar.</p><p class="heading--h4">Ständerat torpediert Gegenvorschlag mit Lügenkampagne</p><p>Die Prämienlast der Haushalte ist untragbar hoch. Deshalb haben die Gewerkschaften gemeinsam mit der SP bereits im Jahr 2019 die Prämienentlastungsinitiative gestartet. Die simple und vernünftige Forderung dieser Initiative: Kein Haushalt soll mehr als 10 Prozent seines Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden müssen. Ende 2022 hat der Nationalrat endlich einen substanziellen Gegenvorschlag zu dieser Initiative vorgelegt, doch dieser wurde von den bürgerlichen KantonsvertreterInnen im Ständerat sogleich torpediert. Ihr Hauptargument gegen die Vorlage: die Kantone würden bereits heute «ihre Verantwortung wahrnehmen». Das ist ganz einfach eine Lüge, wie nachfolgend dargelegt wird.</p><p class="heading--h4">Verbilligungen runter, Prämienbelastung hoch</p><p>Der Anteil der öffentlichen beziehungsweise einkommensabhängig finanzierten Gesundheitsausgaben ist in der Schweiz im internationalen Vergleich rekordmässig tief. Solidarisch finanziert werden neben den direkten Ausgaben der Kantone für die Spitäler einzig die Prämienverbilligungen. Doch ihr Gewicht an den Gesamtausgaben hat sich drastisch reduziert: Während im Jahr 2000 in der Grundversicherung noch jeder achte Franken (12.4%) durch Prämienverbilligungen finanziert wurde, sind es gut 20 Jahre später nur noch 7.6 Prozent – ein Rückgang um fast 40 Prozent. Das logische Gegenstück dieser Entwicklung: Die durchschnittliche Prämienbelastung (nach Verbilligung!) hat sich für die relevanten Haushalte im selben Zeitraum von 6.5 Prozent auf 14 Prozent mehr als verdoppelt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9854</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 15:26:35 +0200</pubDate><title>Prämienlast wird unerträglich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienlast-wird-unertraeglich</link><description>Nationalratskommission ignoriert die steigenden Krankenkassenprämien</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit ihrem gestrigen Entscheid, beim Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative (10%-Initiative) auf die völlig unzureichende Version des Ständerats einzuschwenken, macht die Gesundheitskommission des Nationalrats deutlich, dass sie die Kaufkraftprobleme breiter Bevölkerungsschichten weiter ignorieren will. &nbsp;Die Prämienbelastung wird unerträglich: Eine Familie muss bereits mehr als 1000 Franken im Monat für die Prämien zahlen, diesen Herbst droht eine weitere Prämienexplosion. Das Parlament muss den Entscheid deshalb im Herbst unbedingt korrigieren.</p><p>Die Kaufkraftkrise ist in vollem Gange. Lebensmittel, Mieten, Strom, Heizung: Alles wurde und wird teurer. Und obendrauf kommt der Kaufkraftkiller Nummer eins: Die Krankenkassenprämie der Grundversicherung. Nach 6.6 Prozent im vergangenen Jahr kann für kommenden Herbst mit einer Erhöhung in ähnlicher Grössenordnung gerechnet werden – wenn es nicht sogar noch mehr wird.</p><p>Zum Glück – könnte man meinen – existiert mit den Prämienverbilligungen ein pfannenfertiges Instrument, mit welchem dieser Kaufkraftschock prämienseitig effizient und zielgerichtet abgefedert werden kann. Und zum Glück hat der Nationalrat dazu im Rahmen des Gegenvorschlags zur 10%-Initiative auch ein griffiges und wirksames Ausbaukonzept erarbeitet. Doch anstatt genau daran festzuhalten, ist die zuständige Nationalratskommission gestern komplett eingeknickt und auf das völlig unzureichende, ja beschämende Modell des Ständerats eingeschwenkt. Die darin vorgesehenen Mehrausgaben von 356 Millionen Franken für Prämienverbilligungen entsprechen nicht einmal einem einzigen Prozent des gesamten Prämienvolumens.</p><p>Die Kommissionsmehrheit bringt damit leider deutlich zum Ausdruck, dass sie in einer Parallelwelt lebt und keine Ahnung von den aktuellen handfesten Sorgen der Schweizer Bevölkerung hat. Denn es vergeht kaum eine Woche ohne die Publikation eines Sorgenbarometers – und fast immer steht die (Un-)Bezahlbarkeit der Gesundheitsversorgung mit Abstand an der Spitze. Nun hat es das Parlament in der Herbstsession ein letztes Mal in der Hand: Es muss zur Vernunft kommen und in der letzten Behandlungsrunde den guten Gegenvorschlag des Nationalrats ins Ziel bringen. Damit hätten die Leute wenigstens mal eine Verschnaufpause.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9791</guid><pubDate>Wed, 31 May 2023 09:03:06 +0200</pubDate><title>Kaufkraftkrise: Ständerat ignoriert Prämienexplosion</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kaufkraftkrise-staenderat-ignoriert-praemienexplosion</link><description>Ungenügender Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den Arbeitnehmenden und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Dies auch deshalb, weil die Kopfprämien der Krankenversicherung erneut stark ansteigen. Es braucht deshalb dringend griffige Massnahmen zur Stabilisierung der Kaufkraft. Mit der Prämienentlastungs­initiative oder einem substanziellen Gegenvorschlag dazu könnten untere und mittlere Ein­kommen wirksam entlastet werden. Doch der Ständerat will davon definitiv nichts wissen und schlägt den Leuten stattdessen die Türe vor der Nase zu.</p><p>Die Kaufkraftkrise wird ein immer grösseres Problem für untere und mittlere Einkommen. Die Teuerung ist nach wie vor hoch und mit der bevorstehenden Erhöhung des Referenzzinssatzes werden die Mie­ten ab Oktober deutlich steigen. Genauso klar scheint mittlerweile, dass im kommenden Herbst auch ein weiterer Prämienschock folgt. Damit drohen den Haushalten untragbare höhere Belas­tungen, welche zu einem massiven Kaufkraftverlust führen würde.</p><p>Umso besser – könnte man meinen –, dass mit der Prämienentlastungsinitiative ein überzeu­gendes Konzept auf dem Tisch liegt, um die untragbare Prämienlast für die Normalbevölkerung mit höheren Prämienverbilligungen endlich zu lindern. Das ist so naheliegend wie gerechtfertigt, denn seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes sind die Kopfprämien real um 135 Prozent gestiegen, während die individuellen Prämienverbilligungen im Vergleich (+35 Prozent) richtiggehend eingebrochen sind.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der Ständerat dennoch entschieden, den bereits völlig unzureichenden Gegenvorschlag des Bundesrates zur Prämienentlastungsinitiative weiter zusammenzustreichen. Übrig bleiben damit Brosamen von 350 Millionen Franken, was nicht einmal einem einzigen Prä­mienprozent entspricht. Man kann es nicht anders sagen: Der Ständerat bringt damit zum Aus­druck, dass er sich um die handfesten Sorgen der Leute komplett foutiert. Bleibt es bei dieser Verweigerungshaltung, muss wenigstens Farbe bekannt und die Prämienentlastungsinitiative mög­lichst bald der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9751</guid><pubDate>Fri, 28 Apr 2023 18:30:00 +0200</pubDate><title>Unverständliches Geschenk an Privatspitäler und Versicherungslobby</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unverstaendliches-geschenk-an-privatspitaeler-und-versicherungslobby</link><description>Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär (EFAS)

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die seit Jahren hängige KVG-Revision EFAS stärkt massgeblich die Profitinteressen im Gesundheitswesen. Umso mehr trifft dies auf die von der nationalrätlichen Gesundheitskommission soeben getroffenen Entscheide zu dieser Reform zu.</p><p>Seit Jahren beklagen sich die Dachverbände der Krankenkassen über teure Fehlanreize im Gesundheitswesen. Dabei verschweigen sie, dass sie selbst zu den grössten NutzniesserInnen vieler Fehlanreize gehören. Denn diese spülen ihnen hohe Gewinne in ihre Zusatzversicherungen – auch auf Kosten der PrämienzahlerInnen. Weil aber dieses Geschäftsmodell aufgrund der Verlagerungspolitik des Bundes (weniger stationäre Behandlungen und damit weniger (halb-)private Versicherungsverträge) in Gefahr ist, macht die Lobby seit Jahren Druck für die «Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär». Die nationalrätliche Gesundheitskommission hat EFAS in einer weiteren Runde durchberaten und dabei diesem Druck erneut nachgegeben.</p><p>Wider Erwarten hält die Kommission an ihrem Entscheid fest, mit EFAS die privaten sogenannten Vertragsspitäler massiv zu privilegieren. Obwohl es sich dabei um Spitäler handelt, die von den Kantonen explizit nicht auf die Spitalliste gesetzt wurden, sollen dort neu 75 statt nur 45 Prozent der Behandlungskosten von der Grundversicherung übernommen werden können. Das ist nichts anderes als ein unverständliches Milliardengeschenk an die Privatspitäler und die Versicherungslobby – einzig und allein zulasten der PrämienzahlerInnen!</p><p>Auch der Entscheid, die Langzeitpflege in die Reform zu integrieren, würde die PrämienzahlerInnen teuer zu stehen kommen. So müssten sie sich künftig dynamisch an den stark steigenden Kosten in diesem Bereich beteiligen (heute ist diese Beteiligung gesetzlich gedeckelt). Das ist so nicht hinnehmbar und ein weiterer Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche chronisch unter einer viel zu hohen Prämienlast leiden. In ihrer zu diesem Geschäft geplanten zweiten Lesung muss die Kommission deshalb massiv über die Bücher gehen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.jpg" length="49460" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9726</guid><pubDate>Tue, 18 Apr 2023 17:06:29 +0200</pubDate><title>Parlament ignoriert Prämienexplosion </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlament-ignoriert-praemienexplosion</link><description>Ungenügender Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kaufkraftkrise verschärft sich durch die Explosion der Krankenkassenprämien. Den Arbeitnehmenden und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Neben der anhaltend hohen Teuerung und den steigenden Mieten braucht es griffige Massnahmen zu Stabilisierung der Kaufkraft. Mit der Prämienentlastungs-Initiative können untere und mittlere Einkommen entlastet werden. Die Gesundheitskommission des Ständerats hat heute einen ungenügenden Gegenvorschlag beschlossen. Letzte Woche hat der Ständerat die Milliarden für die Bankenrettung durchgewunken, bei der Bevölkerung soll nun gespart werden.</p><p>Die Kaufkraftkrise bleibt ein grosses Problem für untere und mittlere Einkommen. Die Teuerung ist nach wie vor hoch und mit der unmittelbar bevorstehenden Erhöhung des Referenzzinssatzes werden die Mieten bald deutlich steigen. Nach den ersten Prognosen zur Entwicklung der Gesundheitskosten ist klar, dass im kommenden Herbst ein weiterer Prämienschock droht. Damit entstehen für die Haushalte untragbare höhere Belastungen, ohne Gegenmassnahmen droht ein massiver Kaufkraftverlust.</p><p>Die Prämienentlastungs-Initiative ist daher umso dringender, damit die seit Langem steigende Prämienlast der Normalbevölkerung endlich gesetzlich gedeckelt wird. Es kann schlicht nicht weitergehen, dass die Leute laufend höhere Prämien bezahlen müssen, während die für die Gesundheitsversorgung zuständigen Kantone ihren Finanzierungsanteil sukzessive herunterfahren (19 von 26 Kantonen haben die Prämienverbilligungen über die letzten 10 Jahre real proportional gekürzt). &nbsp;&nbsp;</p><p>Vor diesem alarmierenden Hintergrund hat die zuständige Ständeratskommission nun soeben entschieden, den bereits völlig unzureichenden Gegenvorschlag des Bundesrates zur Prämienentlastungs-Initiative weiter zusammenzustreichen. Übrig bleiben damit Brosamen von 350 Millionen Franken, was nicht einmal einem einzigen Prämienprozent entspricht. Die Kommissionsmehrheit bringt damit deutlich zum Ausdruck, dass sie in einer Parallelwelt lebt und die handfesten Probleme der Schweizer Bevölkerung ignoriert.</p><p>Der Ständerat hat es in der Sommersession einmal mehr in der Hand: Er muss unbedingt der Kommissionsminderheit folgen, welche den substanziellen und mit grosser Mehrheit verabschiedeten Gegenvorschlag des Nationalrats zur Annahme empfiehlt. Verpasst er diese Chance, soll er wenigstens aktiv dazu beitragen, dass die Prämienentlastungsinitiative der Bevölkerung möglichst rasch zur Abstimmung vorgelegt wird.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9657</guid><pubDate>Fri, 10 Mar 2023 10:03:32 +0100</pubDate><title>EFAS: Eine Scheinreform mit hohem Schadenspotenzial</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/efas-eine-scheinreform-mit-hohem-schadenspotenzial</link><description>Einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Versorgung: eine vordergründig gute Idee, die viel Schaden anrichten wird</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Was lange reift, schmeckt nicht unbedingt besser. Dies trifft definitiv auf die KVG-Revision «EFAS» zu, welche auf einen bereits im Jahr 2009 eingereichten Vorstoss zurückgeht. Nun, 14 Jahre später, kommt die Revision erneut in die Gesundheitskommission des Nationalrats. Sie hat hohes Schadenpotenzial und muss dringend abgelehnt werden.</p><p>Das Gesundheitswesen befindet sich heute sowohl in einer gravierenden Versorgungs- als auch in einer anhaltenden Finanzierungskrise. Einerseits mangelt es immer mehr an Personal und Medikamenten und andererseits können breite Bevölkerungsschichten die hohen und weiter steigenden Kopfprämien und Zusatzkosten kaum mehr bezahlen. Vor diesem Hintergrund präsentiert die Versicherungslobby heute ihr Projekt der «Einheitlichen Finanzierung ambulant/stationär (EFAS)» als den grossen Wurf, welcher viele der im Gesundheitswesen vorhandenen Missstände an den Wurzeln packen soll. Schön wäre es – EFAS ist aber leider vielmehr eine Scheinreform mit hohem Schadenspotenzial.</p><p class="heading--h4">Geld weg, Steuerung auch</p><p>Verkürzt gesagt ist EFAS nichts anderes als eine Teilprivatisierung der Grundversicherung, denn mit dieser Vorlage würden letztlich einfach die rund 11 Milliarden Franken Steuergelder, welche die Kantone heute für die Spitäler ausgeben, den Versicherern übertragen. Diese sollen die Gelder dann über die bereits existierende «Gemeinsame Einrichtung KVG» (in welcher die Kantone lediglich beratend Einsitz nehmen dürften) nach einem national einheitlichen Verteilungsschlüssel in sämtlichen Versorgungsbereichen verteilen. Die Steuerungsmacht der Kassen würde also stark zunehmen (wer zahlt, befiehlt!) – zu Lasten der dazu demokratisch legitimierten Kantone, die für die vielen Milliarden noch nicht einmal Leistungsaufträge formulieren dürften (wie sonst überall im Service public üblich).</p><p class="heading--h4">Wesentliche Fehlanreize bleiben</p><p>Natürlich ist es unsinnig, dass ambulante Behandlungen heute anders finanziert werden als stationäre Eingriffe (an Letzteren beteiligt sich der Kanton zu 55 Prozent, an Ersteren gar nicht). Die simple Aufhebung dieses Unterschieds würde aber nichts daran ändern, dass die existierenden und unveränderten Tarifsysteme weiterhin teure Überversorgung (lukrative Eingriffe lohnen sich) und nicht minder teure Unterversorgung produzieren. Und was uns alle am meisten kostet, ist die Überversorgung in der Zusatzversicherung: Dort lohnt sich das Geschäft sowohl für die Kassen als auch für die Privatspitäler, denn Gewinne dürfen einbehalten werden.</p><p>Deshalb wird erwiesenermassen zu viel behandelt, und danach zum Grossteil über die Grundversicherung abgerechnet. Ein andauernder Skandal, an dem sich mit EFAS rein gar nichts ändern würde. Im Gegenteil: In der ersten Version des Nationalrats würde EFAS den Privatspitälern sogar ein weiteres Geschenk von hunderten von Millionen Franken machen, denn sie erhielten neu eine um 30 Prozent höhere Abgeltung.</p><p class="heading--h4">Langzeitpflege: Wilder Westen und höhere Prämien</p><p>Ebenfalls besonders unverständlich: Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Ständerat auch die Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung miteingebaut. Konkret bedeutet dies, dass genau jener Versorgungsbereich, der heute – aufgrund der gesellschaftlichen Alterung – am schnellsten wächst, neu vollumfänglich durch die Prämien mitfinanziert würde. Denn die heute vorhandene Deckelung des Prämienbeitrags in der Langzeitpflege – eine der wenigen wirksamen Schranken gegen das Prämienwachstum – wurde vom Ständerat komplett aus dem Gesetz gestrichen. Das ist so nicht hinnehmbar und ein Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche chronisch unter einer viel zu hohen und beständig weiter steigenden Prämienlast leiden.</p><p>Es ist aber auch ein Affront gegenüber dem Gesundheitspersonal und den PatientInnen: Heute sind die Kantone per Gesetz für die sogenannte Restfinanzierung von Pflegeheimen und Spitex zuständig, und da läuft viel schief. Die Kantone bezahlen erwiesenermassen chronisch zu wenig, was die Heime durch steigenden Druck auf das Personal und – manchmal widerrechtlich – hohe Kostenbeteiligungen der PatientInnen zu kompensieren versuchen. Doch anstatt diese Missstände zu beheben und für die Einhaltung des Gesetzes zu sorgen, will der Ständerat die entsprechenden Artikel einfach komplett aus dem Gesetz streichen. Das Resultat wäre ein wilder Westen in der Pflegefinanzierung, und nach den Leidtragenden müsste man nicht lange suchen: Es wären erneut die PatientInnen und das Personal. Das Perfide daran ist, dass die Langzeitpflege insbesondere auf Druck der Kantone in die Reform eingebaut wurde. Denn die Kantone würden damit längerfristig finanziell besser fahren – zu Lasten der PrämienzahlerInnen!</p><p class="heading--h4">Kostenbeteiligung hoch, Prämienverbilligung runter</p><p>Mit EFAS droht den Versicherten aber nicht nur ein Prämiensprung, auch die Kostenbeteiligung würde steigen. Denn einerseits soll in der Langzeitpflege die aktuelle Deckelung des PatientInnenbeitrags gemäss Gesetzestext explizit nur noch fünf Jahre lang gelten und andererseits würden bei stationären Spitalaufenthalten neu die gesamten Behandlungskosten mit der Franchise und dem Selbstbehalt verrechnet (heute ist es nur knapp die Hälfte).</p><p>Dazu kommt: Der Kern von EFAS, ein national einheitlicher Finanzierungsschlüssel, bedeutet für jeden einzelnen Kanton, dass er seinen heute gültigen Finanzierungsschlüssel an den Schweizer Durchschnitt anpassen müsste. Dies entweder durch eine Erhöhung der Prämien (schon wieder!) oder durch eine Erhöhung der Steuerausgaben. Und auch höhere Steuerausgaben könnten schnell zu höheren Prämien führen. Denn einer der ersten Bereiche, wo seitens der Kantone bei Mehrausgaben gemeinhin gespart wird, sind die Prämienverbilligungen für bedürftige Haushalte – das hat die Vergangenheit zur Genüge gezeigt.</p><p class="heading--h4">Leeres Sparversprechen</p><p>Um gar nicht erst im Detail über die vielen oben geschilderten Abwegigkeiten ihrer Reform sprechen zu müssen, verweisen viele EFAS-BefürworterInnen oft einfach auf die Hunderte von Millionen von Franken, welche sich mit ihrem Projekt einsparen liessen. Auch dies eine völlig leere Behauptung, denn es gibt keine einzige Untersuchung und damit auch keine erhärteten Zahlen zu möglichen Einsparungen von EFAS. Im Kleingedruckten ist man deshalb auch ehrlicher, so schreibt der Krankenkassenverband Santésuisse wortwörtlich: «EFAS löst das grundlegende Problem der übermässig steigenden Kosten im Gesundheitswesen nicht.»</p><p>Damit ist vieles gesagt, und eines klar: EFAS muss vom Parlament gestoppt werden. Stattdessen sollte sich die Gesundheitspolitik endlich auf das Wesentliche und Dringende konzentrieren: eine Stärkung der Versorgung (insbesondere durch eine Besserstellung des Personals), wirksame Kostendämpfungen (insbesondere durch tiefere Medikamentenpreise, eine Reform der Tarifsysteme und die Stilllegung der Geschäftemacherei in der Zusatzversicherung) sowie eine soziale Finanzierung durch substanziell höhere Prämienverbilligungen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9540</guid><pubDate>Mon, 12 Dec 2022 15:36:49 +0100</pubDate><title>Ständerat ignoriert Kaufkraft-Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienverbilligung-ahv</link><description>Prämienlast: Bevölkerung wird im Stich gelassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Haushalte werden durch den Prämienschock und die hohe Inflation stark belastet. Ohne Entlastung durch die Politik bleibt immer weniger im Portemonnaie. Mit schmerzhaften Auswirkungen auf untere und mittlere Einkommen und drohendem Schaden für die Wirtschaft. Der Ständerat jedoch ignoriert die akut schlechte Lage der Bevölkerung, indem er die vom Nationalrat beschlossene einmalige Prämienentlastung für das kommende Jahr versenkt.</p><p>Der Ständerat will bei den Prämienverbilligungen im nächsten Jahr trotz des sehr starken Prämiensprungs keinerlei Aufstockungen vornehmen. Der Entscheid ist ein Affront für alle Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen, die schon viel zu lange unter der hohen Prämienlast leiden. Zu dieser kommt nun nächstes Jahr ein weiterer Anstieg der Prämien um durchschnittlich 6.6 Prozent – zusätzlich zu allen anderen Verteuerungen des täglichen Lebens (Strom, Nebenkosten, Lebensmittel, Mieten etc.). Dies während sich gleichzeitig andere Träger in den letzten Jahren zunehmend aus der Finanzierung der Grundversicherung zurückgezogen haben, insbesondere die Kantone mit ihren Kürzungen bei den Prämienverbilligungen.</p><p>Eine Entwicklung, die sich – gemäss Analysen des SGB zu den kantonalen Budgets 2023 – in den meisten Kantonen leider auch nächstes Jahr fortsetzen wird. Die Schweiz ist fast das einzige Land in Europa, welches seine Grundversicherung nicht hauptsächlich über einkommensabhängige Mittel finanziert, damit werden untere und mittlere Einkommen überproportional belastet. Mit Blick auf die Zuspitzung der Kaufkraft-Krise hatte der Nationalrat die Zeichen der Zeit erkannt und sich als Sofortmassnahme für höhere Prämienverbilligungen im Jahr 2023 ausgesprochen (im Umfang von ca. 900 Millionen Franken). Mit dem Gegenentscheid des Ständerats ist dieses Vorhaben nun leider vom Tisch.</p><p class="heading--h4">Trostpflaster: Vollständiger Teuerungsausgleich in der AHV</p><p>Der SGB begrüsst den heutigen Beschluss des Ständerats, die AHV-Renten vollständig an die Teuerung anzupassen. Denn eine reguläre Rentenanpassung gemäss Mischindex hätte nur zu einer Erhöhung der AHV-Renten um 2.5 Prozent geführt, obwohl die Teuerung seit der letzten Rentenanpassung 3.6 Prozent beträgt. Dabei geht es nicht um kleine Beträge: Für Ehepaare bedeutet dies bis zu 970 Franken mehr AHV pro Jahr. Angesichts der steigenden Krankenkassenprämien und der drohenden Kaufkraftverluste bei den Pensionskassenrenten ist der heutige Beschluss ein kleiner Lichtblick. Der Bundesrat ist jetzt aufgefordert, den Teuerungsausgleich zügig an die Hand zu nehmen. Technisch einfache Durchführungsmöglichkeiten bestehen, bereits vor über 30 Jahren war dies für die Ausgleichskassen ohne Probleme umsetzbar.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9532</guid><pubDate>Thu, 01 Dec 2022 11:28:00 +0100</pubDate><title>Grundversicherung: keine Privatisierung durch die Hintertür</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grundversicherung-keine-privatisierung-durch-die-hintertuer</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nachdem er sich gestern den Anliegen der PrämienzahlerInnen komplett verweigert hat, stand der Ständerat heute der Versicherungslobby äusserst zuvorkommend zu Diensten. Mit der Verabschiedung der KVG-Revision "EFAS" erhält diese ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk: Sie darf neu&nbsp;rund 11 Milliarden Steuergelder selber verteilen.</p><p>Der Ständerat ist heute seiner vorberatenden Kommission gefolgt und hat das sich seit Jahren in der Warteschleife befindende Projekt EFAS (Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär) verabschiedet. EFAS ist nichts anderes als eine Teilprivatisierung der Grundversicherung, denn mit dieser Vorlage – welche angeblich einfach Fehlanreize beseitigen soll (niemand weiss wie) und Einsparungen bringen soll (niemand weiss wieviel) – werden letztlich einfach die rund 11 Milliarden Franken Steuergelder, welche die Kantone heute im stationären Bereich der Grundversicherung ausgeben, den Versicherern übertragen. Diese sollen die Gelder dann über die bereits existierende "Gemeinsame Einrichtung KVG" (in welcher die Kantone neu lediglich beratend Einsitz nehmen dürften) nach einem national einheitlichen Verteilungsschlüssel in sämtlichen Versorgungsbereichen verteilen.</p><p>Besonders unverständlich: Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Ständerat auch die Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung miteingebaut. Konkret bedeutet dies, dass genau jener Versorgungsbereich, der heute – demografisch bedingt – am dynamischsten wächst, neu vollumfänglich durch die Prämien mitfinanziert würde. Denn die heute vorhandene Deckelung des Prämienbeitrags in der Langzeitpflege – eine der wenigen wirksamen gesetzlichen Bestimmungen gegen das Prämienwachstum – wurde vom Ständerat aus dem Gesetz gestrichen. Das ist so nicht hinnehmbar und ein weiterer Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche chronisch unter einer viel zu hohen und im nächsten Jahr weiter steigenden Prämienlast leiden.</p><p>Seit Jahren beklagen sich die Dachverbände der Krankenkassen über teure Fehlanreize im Gesundheitswesen. Dabei verschweigen sie, dass sie selbst zu den grössten NutzniesserInnen vieler Fehlanreize gehören. Denn diese spülen ihnen hohe Gewinne in ihre Zusatzversicherungen – auch auf Kosten der PrämienzahlerInnen. Weil aber dieses Geschäftsmodell aufgrund der Verlagerungspolitik des Bundes (weniger stationäre Behandlungen und damit weniger (halb-)private Versicherungsverträge) in Gefahr ist, macht die Lobby seit Jahren Druck für die "Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär". Der Ständerat hat diesem Druck nun in einem ersten Schritt nachgegeben, doch die Differenzen zum Nationalrat bleiben zahlreich – und damit auch das Potenzial, dass sich das Parlament eines besseren belehrt und diese gefährliche Revision bald stoppt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/7/csm_Krankenhaus_Spita_Gang_Korridor_Betti_Pflegeperson_iStockk-sudok1_fc0347b8c2.jpg" length="98063" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9528</guid><pubDate>Wed, 30 Nov 2022 12:03:00 +0100</pubDate><title>Ständerat lässt Bevölkerung beim Prämienschock im Stich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderat-laesst-bevoelkerung-beim-praemienschock-im-stich</link><description>Nichteintreten auf 10%-Initiative und Gegenvorschlag </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Haushalte werden durch den Prämienschock stark belastet. Für eine NormalverdienerInnen-Familie mit 2 Kindern liegen die Prämien erstmals über 1’000 Franken pro Monat. Indem der Ständerat nicht auf die Behandlung der Prämienentlastungsinitiative beziehungsweise des Gegenvorschlags eintritt, verkennt er die akute Prämienbelastung der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen.</p><p>Nächstes Jahr kommt es bekanntlich zu einem starken Anstieg der Prämien um durchschnittlich 6.6 Prozent, zusätzlich zu allen anderen Verteuerungen des täglichen Lebens (Strom, Nebenkosten, Lebensmittel, Mieten etc.). Diese steigenden Ausgaben kommen zu einer schon seit Jahren für viele Haushalte kaum mehr tragbaren Prämienlast hinzu. Die Prämienbelastung liegt für eine NormalverdienerInnen-Familie mit 2 Kindern bei knapp 14 Prozent des Nettoeinkommens. Diese Familie zahlt 2023 erstmals über 1’000 Franken Prämie pro Monat.</p><p>Während sich die anderen Träger in den letzten Jahren zunehmend aus der Finanzierung der Grundversicherung zurückgezogen haben – insbesondere die Kantone mit ihren Kürzungen bei den Prämienverbilligungen – sahen sich die Privathaushalte mit immer höheren Prämienrechnungen konfrontiert. Diese Entwicklung wird sich gemäss Analysen des SGB in den meisten Kantonen leider auch nächstes Jahr fortschreiben.</p><p>Vor diesem alarmierenden Hintergrund hat der Ständerat nun soeben beschlossen, noch nicht einmal über eine Revision des Prämienverbilligungssystems zu diskutieren. Das ist in etwa, wie wenn die Feuerwehr bei einem Grossbrand bewusst auf ein Ausrücken verzichtet: Unverständlich und skandalös!</p><p>Die Argumentation der ständerätlichen Mehrheit, dass der Bundesrat mit seinem Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative die Kantone ungerechtfertigterweise zu einer Erhöhung der Prämienverbilligungen verpflichten würde, ist absurd. Denn es sind die Kantone selbst, welche diese, ihnen gesetzlich zugeschriebene, Aufgabe seit Jahren vernachlässigen. Prämienverbilligungen sind keine Almosen, welche von den Kantonen nach Gutdünken gesenkt werden können, sondern sie sind gemäss Gesetz (KVG) integraler Bestandteil der Finanzierung der Grundversicherung.</p><p>Der Nationalrat hatte in der Sommersession die Zeichen der Zeit erkannt und sich für einen – weit über den bundesrätlichen Vorschlag hinausgehenden – substanziellen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative ausgesprochen. Er muss daran unbedingt festhalten.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.jpg" length="186001" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9459</guid><pubDate>Fri, 04 Nov 2022 12:53:09 +0100</pubDate><title>Geld für die Versicherungslobby –  PrämienzahlerInnen gehen leer aus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderatskommission-voellig-auf-abwegen-geld-fuer-die-versicherungslobby-aber-nicht-fuer-die-praemienzahlerinnen</link><description>Ständeratskommission SGK-S zu einheitlicher Finanzierung und Prämienentlastung    </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In völliger Verkennung der aktuellen Lage hat die Gesundheitskommission des Ständerates (SKG-S) gestern eine Reihe von Entscheiden gefällt, die in jeder Hinsicht zulasten der PrämienzahlerInnen gehen. Dabei darf es nicht bleiben, das Parlament muss diese Entscheide in der Wintersession unbedingt korrigieren. &nbsp;</p><p>Der Nationalrat hatte die Zeichen der Zeit erkannt und sich zuletzt sowohl für längerfristig spürbar höhere Prämienverbilligungen ausgesprochen (im Rahmen seiner Beschlüsse zum Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative) als auch für eine Sofortmassnahme für höhere Verbilligungen bereits im Prämienjahr 2023. Die SGK-S hat mit ihren gestrigen Entscheiden beide Vorlagen über den Haufen geworfen und sich lediglich für den mickrigen und absolut unzureichenden bundesrätlichen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative ausgesprochen. Die Kommission ist damit alles andere als bei den Leuten, denn diese müssen nächstes Jahr zusätzlich zur bereits horrenden Prämienlast und den breitflächig ansteigenden Preisen und Kosten auch noch einen Prämiensprung von durchschnittlich 6.6 Prozent verkraften. Dies, während sich gleichzeitig andere Finanzierungsträger der Grundversicherung in den letzten Jahren zunehmend zurückgezogen haben, insbesondere die Kantone mit ihren Kürzungen bei den Prämienverbilligungen. Der Entscheid der SGK-S ist umso realitätsfremder, wenn man sich zudem in Erinnerung ruft, dass die Schweiz fast das einzige Land in Europa ist, welches seine Grundversicherung nicht hauptsächlich über einkommensabhängige Mittel finanziert.</p><p>Als ob dem nicht genug wäre, hat die SGK-S gestern auch noch das sich seit Jahren in der Warteschleife befindende Projekt EFAS (Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär) verabschiedet. EFAS ist nichts anderes als eine Teilprivatisierung der Grundversicherung, denn mit dieser Vorlage – welche angeblich einfach Fehlanreize beseitigen soll (niemand weiss wie) und Einsparungen bringen soll (niemand weiss wieviel) – werden letztlich einfach die 10 Milliarden Franken Steuergelder, welche die Kantone heute im stationären Bereich der Grundversicherung ausgeben den Versicherern übertragen. Die demokratische Steuerungshoheit in der Grundversicherung wäre zunichte, die Kassen könnten schalten und walten wie sie wollen. Logisch, dass der Versicherungslobby viel an diesem Projekt lag, und umso alarmierender, dass sich die SGK-S grossmehrheitlich dahinter scharte.</p><p>Die Quintessenz der gestrigen Sitzung ist also: Geld für die Versicherungslobby, ja gerne; Unterstützung für die PrämienzahlerInnen, nein danke. Das sind denkwürdige Entscheide, die aber hoffentlich von kurzer Dauer sein werden. Das Parlament muss sie dringend korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8431</guid><pubDate>Fri, 14 Oct 2022 17:35:19 +0200</pubDate><title>Unverständlich: Kommissionsentscheide zu den Prämienverbilligungen vertagt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unverstaendlich-kommissionsentscheide-zu-den-praemienverbilligungen-vertagt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>An ihrer zweitägigen Sitzung hat sich die Gesundheitskommission des Ständerates mit gewichtigen Geschäften zur Finanzierung der Grundversicherung befasst. Dies war dringend nötig, denn seit bald einem Monat kennen wir den im nächsten Jahr anstehenden massiven Prämienanstieg. Letzterer droht, die Kaufkraftprobleme der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen noch wesentlich zu verschärfen – obwohl die Prämienlast für viele dieser Haushalte bereits heute kaum tragbar ist, umso mehr im Kontext der aktuellen Teuerung.</p><p>Was es deshalb endlich braucht, sind tiefere Kopfsteuern (Prämien) und höhere einkommensabhängig finanzierte Mittel (Prämienverbilligungen). Beides hat der Nationalrat mit zwei in der Herbstsession beschlossenen Geschäften unterstützt: Erstens sollen die Prämienverbilligungen als akute Stützungsmassnahme im nächsten Jahr seitens des Bundes temporär erhöht werden und zweitens sollen danach – im Rahmen eines Gegenvorschlags zur Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB – sowohl der Bund als auch die Kantone diese Mittel langfristig adäquat erhöhen.</p><p>Die SGK-S hat nun aber die Behandlung beider Geschäfte vertagt, und negiert damit die Dringlichkeit einer sozialen Abfederung für die betroffenen Haushalte. Absolut unverständlich ist die Begründung der Kommission, die "Sofortmassnahme 2023" deshalb zu vertagen, weil zuvor eine längerfristige Lösung eingehend diskutiert werden müsse. Das Gegenteil ist der Fall: Zunächst braucht es eine sofortige Entlastung der Haushalte für das nächste Jahr, danach nahtlos eine substanzielle längerfristige Lösung.</p><p>Die Kommission muss nun in ihrer Novembersitzung unbedingt diese nötigen Entscheide fällen, damit die Geschäfte für die Wintersession beschlussreif sind.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8428</guid><pubDate>Tue, 11 Oct 2022 16:40:44 +0200</pubDate><title>Gesundheit: Zuerst soziale Finanzierung, dann richtige Kostendämpfung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gesundheit-zuerst-soziale-finanzierung-dann-richtige-kostendaempfung</link><description>Der Prämienanstieg ist kein Schicksal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">"Die Prämien steigen, weil die Kosten explodieren": Seit Jahren wird in der Schweiz mit diesem angeblichen Naturgesetz ein unfaires Spiel gespielt – zugunsten der Pharma- und Versicherungslobby, zulasten der Versicherten und des Pflegepersonals.</p><p class="heading--h4">Prämienanstieg 2023 nicht naturgegeben</p><p>Die Krankenkassenprämien steigen jährlich im Gleichschritt mit den Ausgaben in der Grundversicherung. Ist dies einmal nicht der Fall, d.h. deckt der Prämienanstieg in einem Jahr den Kostenanstieg im Nachhinein nicht, so kommt es im Folgejahr zu umso stärker steigenden Prämien: Genauso wird es mit den Prämien 2023 geschehen. Steigende Kosten = steigende Prämien: Landauf, landab wird dieser Zusammenhang zum Naturgesetz erklärt, doch das ist er keineswegs. Diese Gleichung ist vielmehr das Produkt unserer Gesetzgebung, welche mit dem Krankenversicherungsgesetz zwar eine Sozialversicherung definiert, deren Finanzierung aber explizit unsozial ausgestaltet hat. Das ist nicht nur wortwörtlich, sondern auch im internationalen Vergleich eine Anomalie: Während in fast allen westlichen OECD-Ländern die Krankenversicherung zu etwa 80 Prozent über einkommensabhängige Beiträge finanziert wird (Steuern oder Lohnbeiträge), sind es in der Schweiz nur circa 30 Prozent (!). Das Gros der Ausgaben wird hierzulande eben durch die Prämien finanziert, also durch Kopfsteuern.</p><p class="heading--h4">Sofortprogramm für minimal soziale Finanzierung beschlussreif</p><p>Weil die Schweiz ein wohlhabendes Land ist, kann sie sich eine exzellente Gesundheitsversorgung leisten – zum Glück! Und weil sie zurzeit stark altert, sind auch die Ausgaben im Bereich der "multimorbiden" Krankheitsfälle und in der Langzeitpflege hoch – selbstverständlich! Alleine diese beiden Faktoren führen aber jährlich zu einer substanziellen Zunahme Gesundheitsausgaben. Und nur schon das ist Erklärung genug, weshalb die Prämienlast der Versicherten niemals ausschliesslich durch die Umsetzung von seit Jahren diskutierten "Kostendämpfungsmassnahmen" auf ein für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen akzeptables Mass gesenkt werden kann – seien die Massnahmen auch noch so effizient und effektiv. Eine soziale Finanzierung lässt sich nur erreichen, indem man sie gesetzlich beschliesst. Und die Vorlagen dazu liegen heute pfannenfertig auf dem Tisch: So hat der Nationalrat sowohl einen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative der SP und des SGB beschlossen (+2.2 Milliarden für Prämienverbilligungen) als auch eine Motion überwiesen, gemäss welcher der Bund als akute Sofortmassnahme im kommenden Jahr seine Prämienverbilligungen um weitere 900 Millionen erhöhen würde. Nun liegt es einzig und allein am Ständerat, diese Vorlagen möglichst bald zu verabschieden – es wäre das absolut Mindeste! Und Achtung: Prämienverbilligungen sind nicht Almosen des Staates, es sind ganz einfach die oben erwähnten, europaweit überall üblichen einkommensabhängig finanzierten Mittel für das Gesundheitswesen. Und da die Prämienverbilligungen nur teilweise durch den Bund finanziert werden, stehen auch die Kantone besonders in der Pflicht: Sie müssen nun mit den Budgets 2023 dafür sorgen, dass ihre Ausgaben für Prämienverbilligungen substanziell erhöht werden (nachdem sie von den meisten Kantonen über Jahre hinweg stark zusammengestrichen wurden). Tun sie dies nicht, dann beschliessen sie de facto eine Steuererhöhung für tiefe und mittlere Einkommen (denn mangelnde Prämienverbilligungen führen zu höheren Nettoprämien).</p><p class="heading--h4">Endlich das Gewinnverbot durchsetzen</p><p>Ist dieser Minimalumbau hin zu einer sozialeren Finanzierung der Grundversicherung von Bund und Kantonen erst einmal beschlossene Sache – und dem steht heute nichts im Weg – dann kann, ja dann muss auch wieder über Kostendämpfung gesprochen werden. Und zwar endlich darüber, dass heute an allen Ecken und Enden zulasten der Grundversicherung Gewinn gemacht wird, obwohl dies gesetzlich explizit verboten ist: Privatspitäler sahnen mit selektiven Eingriffen bei lukrativen Fallpauschalen ab und Zusatzversicherungen verdienen dabei mit; Pharmakonzerne blockieren Generika und bringen neue Arzneimittel auf den Markt, für welche sie mit ihrer geballten Lobbymacht fünf- oder gar sechsstellige Preise zulasten der Grundversicherung durchboxen; und Krankenkassen winken – oft auf mindestens einem Auge blind – massenhaft teure Rechnungen durch, anstatt sich zusammen zu tun und endlich substanziell in Prävention und koordinierte Versorgung zu investieren. Über diese Themen, die "grossen Fische", muss gesprochen werden. Und sicher nicht über die Einführung einer Notfallgebühr oder über die Erhöhung der Franchisen.</p><p class="heading--h4">Und sofort den Pflege-Exodus stoppen</p><p>Bleibt eine weitere Baustelle: die Verbesserung der Qualität und der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Hierzu fehlen noch nicht einmal die Beschlüsse, den beschlossen wurde bereits vor langer Zeit, und zwar wuchtig: Mit über 60 Prozent sagte die Bevölkerung im November 2021 Ja zur Pflegeinitiative. Geschehen ist seit dann aber eigentlich nichts – ausser, dass sich die Situation in den Spitälern und Pflegeheimen weiter verschlechtert hat. Heute verlassen mehr als 300 Pflegende pro Monat ihren Beruf. Anstatt, dass das Pflegepersonal nach der Coronapandemie endlich mal hätte durchschnaufen können, wird weiter immer mehr Arbeit auf immer weniger Köpfe verteilt, womit sich auch die Versorgungssituation laufend zuspitzt.</p><p>Die Pflegeinitiative muss nun endlich umgesetzt werden, und zwar schnell – beginnend mit den von den Verbänden des Pflegepersonals geforderten <a href="https://vpod.ch/news/2022/09/pflexit/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">fünf Sofortmassnahmen</a>. Sonst ist das Schweizer Gesundheitswesen bald zwar immer noch das europaweit teuerste, aber nie und nimmer mehr das beste. Darunter würden neben den Pflegenden bald auch die PatientInnen leiden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.jpg" length="186001" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8420</guid><pubDate>Tue, 27 Sep 2022 14:48:41 +0200</pubDate><title>Weiterer Kaufkraftschock für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weiterer-kaufkraftschock-fuer-die-bevoelkerung</link><description>Prämien 2023: Nachhaltige soziale Finanzierung nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der befürchtete starke Krankenkassenprämien-Anstieg hat sich mit der heutigen Tarifankündigung durch das BAG leider bestätigt. Nun braucht es Massnahmen auf allen Ebenen, um das Schweizer Gesundheitswesen endlich auf eine soziale Finanzierungsbasis zu stellen. &nbsp;</p><p>Was sich schon länger angekündigt hat, wurde nun durch die offizielle Ankündigung der Tarife für 2023 bestätigt: Es kommt zu einem veritablen Prämienschock. Mit 6.6 Prozent steigen die Prämien der Grundversicherung so stark wie seit Jahren nicht mehr. Die PrämienzahlerInnen müssen damit eins zu eins geradestehen für die aktuell stark steigenden Gesundheitsausgaben. Nur: Diese Zusatzbelastung übersteigt das Tragbare nicht nur im aktuell angespannten Kontext (steigende Energiepreise etc.), sondern vor allem auch, weil die Prämienlast für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen schon seit Langem viel zu schwer wiegt. Dies unter anderem, weil sich andere Finanzierungsträger – allen voran die Kantone – seit Jahren nicht dynamisch an den steigenden Kosten beteiligen: So wurden die Prämienverbilligungen in den letzten 10 Jahren in 19 von 26 Kantonen real betrachtet gekürzt!</p><p>Nun braucht es endlich Gegensteuer. Wirksame Kostendämpfungsmassnahmen – die es selbstverständlich braucht (etwa bei den Medikamentenpreisen oder bei den Zusatzversicherungen) – reichen niemals aus, um das Schweizer Gesundheitswesen endlich auf eine nachhaltig soziale Finanzierungsbasis zu stellen. Dafür muss nun – wie überall in Europa! – die Finanzierung über einkommensabhängig erhobene Mittel auf ein vernünftiges Mass gebracht werden. Genau dies fordert die Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB sowie der dazu vom Nationalrat beschlossene Gegenvorschlag. Der Ständerat muss nun endlich vorwärts machen und diese Vorlagen zügig beraten. Nach seinem gestrigen, völlig unverständlichen Entscheid, auf die Behandlung der vom Nationalrat bereits beschlossenen temporären Prämienentlastung für 2023 zunächst nicht einzutreten, muss der Ständerat allerdings zuerst zur Vernunft kommen. Die Zeit dafür drängt wirklich.</p><p>Erwähnt werden muss auch das unwürdige Spiel, welches die Lobby der Versicherer aktuell treibt: Nach unablässlichen Ankündigungen eines Prämienschocks «im zweistelligen Bereich» sollen uns nun die 6.6 Prozent als gefühlt moderater Anstieg verkauft werden, was sie aber definitiv nicht sind. Effektiv kam es zu diesem Abschlag auch dank einer substanziellen Reduktion von Prämienreserven – so wie vom SGB seit Jahren gefordert! Geschehen ist dies nun still und leise, denn noch gestern hat die Krankenkassenlobby behauptet, es sei kein Geld mehr in den Reservetöpfen, beziehungsweise der unter politischem Druck vorgenommene «übermässige» Abbau von Reserven in den letzten zwei Jahren sei gar mit ein Grund für den starken Anstieg der Prämien im nächsten Jahr. Weit gefehlt!</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8418</guid><pubDate>Mon, 26 Sep 2022 17:55:59 +0200</pubDate><title>Jetzt muss der Bundesrat rasch handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-muss-der-bundesrat-rasch-handeln</link><description>Widersprüchliche Entscheide zur Kaufkraft im Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Durch hohe Inflation und steigende Krankenkassenprämien geraten Arbeitnehmende und RentnerInnen unter Druck. Ohne Gegenmassnahmen drohen massive Kaufkraftverluste. Der&nbsp;Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist daher erleichtert, dass der Ständert dem Nationalrat gefolgt ist und einen vollen Teuerungsausgleich der AHV-Renten unterstützt. Dieser Entscheid ist bitter nötig und wird sich auch positiv auf BezügerIn­nen von IV-Renten, Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen auswirken.&nbsp;Jetzt muss der Bundesrat für eine rasche Umsetzung sorgen.</p><p>Völlig unverständlich ist hingegen, dass der Ständerat den dringend nötigen Entscheid zur temporären Erhöhung des Bundesbeitrags für die Prämienverbilligungen um 30 Prozent durch eine Rückweisung an die zuständige Kommission vertagt hat. Dies nota bene im vollen Wissen darum, dass das BAG morgen eine massive Prämiensteigerung für das nächste Jahr bekanntgeben wird. Dies ist völlig unverständlich und verkennt die Lebensrealität der Bevölkerung. Nun muss alles daran gesetzt werden, dass die entsprechende Motion wenigstens in der Wintersession beschlossen und danach zügig umgesetzt werden kann.</p><p>Dennoch ist erfreulich, dass das Parlament im heutigen Kontext wenigstens bei der AHV Verantwortung übernimmt und sich fähig zeigt, richtig und schnell zu handeln. Nun ist der Bundesrat gefragt: Er muss rasch die nötigen Anpassungen vorbereiten und wo nötig dem Parlament noch dieses Jahr vorlegen, im Hinblick auf eine Inkraftsetzung auf 2023.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8411</guid><pubDate>Wed, 21 Sep 2022 14:21:33 +0200</pubDate><title>Wichtige Schritte zur Stabilisierung der Kaufkraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wichtige-schritte-zur-stabilisierung-der-kaufkraft</link><description>Massive Preissteigerungen belasten die Haushalte</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die hohe Inflation und die steigenden Krankenkassen-Prämien belasten die Haushalte. Ohne Massnahmen zur Stabilisierung der Kaufkraft und die dringend notwendigen generellen Lohnerhöhungen drohen für Familien Reallohneinbussen von rund 5’000 Franken. Für RentnerInnen droht bis 2024 ein Kaufkraftverlust im Umfang einer gesamten Monatsrente. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst daher den ersten Schritt im Nationalrat, mit der Unterstützung des raschen Teuerungsausgleiches der AHV-Renten sowie der Erhöhung der Prämienverbilligung. Die Kaufkraft der Erwerbstätigen und RentnerInnen muss gesichert wer­den.</p><p>Der Verfassungsauftrag verlangt bei der AHV explizit einen Teuerungsausgleich. Aufgrund der bisherigen Berechnungsweise beim Mischindex ist das nicht gewährleistet. Damit die Kaufkraft der Renten gewähr­leistet ist, braucht es auf 2023 einen Sonderentscheid, welchen der Bundesrat noch verweigerte. Der SGB begrüsst den heute vom Nationalrat beschlossenen vollen Teuerungsausgleich der AHV- Renten und ruft den Ständerat dazu auf, zu folgen. Der Entscheid wirkt sich auch positiv aus auf BezügerIn­nen von IV-Renten, Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. Dies ist bitter nötig, denn die Kaufkraft der Rent­nerInnen ist stark unter Druck, weil es bei der Pensionskasse meistens keinen Teuerungsaus­gleich gibt. Von 2021 bis 2024 droht bei einer mittleren Pensionskassenrente ein Kaufkraftverlust von rund 100 Fran­ken pro Monat.</p><p>Auch die Annahme der Motion zur Abfederung des kommenden Prämienschocks bei den Kranken­kassen ist ein Lichtblick. Mit der Erhöhung des Bundesbeitrags für die Prämienverbilligungen um 30 Prozent stehen so im nächsten Jahr zusätzliche 850 Millionen Franken zur Verfügung. In der Verantwor­tung stehen nun aber vor allem die Kantone: Diese haben in den letzten Jahren trotz Prämien- und Bevöl­kerungswachstums die Mittel für die Verbilligungen in vielen Fällen stark gekürzt. Nun müssen sie schleu­nigst nachbessern und wie der Bund die Mittel massiv erhö­hen (ansonsten erhalten sie gemäss Motions­text auch die zusätzlichen Bundesgelder nicht). Nichtsdes­totrotz reichen die 850 Millionen aber keines­wegs, um den drohenden Prämiensprung komplett abzufe­dern. Denn steigen die Prämien schlimmsten­falls um 10 Prozent, würde diese Summe lediglich einen Viertel des zusätzlichen Prämienvolumens abdecken. Umso wichtiger bleibt, dass der Ständerat nun – neben der Annahme dieser Motion – endlich die Behandlung der Prämienentlastungsinitiative von SP und Gewerkschaften vorantreibt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8302</guid><pubDate>Thu, 16 Jun 2022 10:04:10 +0200</pubDate><title>Prämien und Kaufkraft: Nationalrat macht endlich einen substanziellen Schritt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemien-und-kaufkraft-nationalrat-macht-endlich-einen-substanziellen-schritt</link><description>Gegenvorschlag zur 10%-Initiative
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im schlimmsten Fall wird der Prämienanstieg im Herbst zweistellig. Auch vor diesem Hintergrund ist der heutige Entscheid des Nationalrates für einen substanziellen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative sehr zu begrüssen. Der Ständerat muss nun möglichst bald nachziehen.</p><p>Die Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB will die Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien auf 10 Prozent des Einkommens begrenzen. Der Bundesrat stellte der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, der nur in einigen wenigen Kantonen marginale Verbesserungen gebracht hätte und deshalb völlig ungenügend ist. Der Nationalrat hat nun nachgebessert und mit grosser Mehrheit den viel wirksameren Gegenvorschlag seiner Gesundheitskommission verabschiedet.</p><p>Mit dem heutigen Beschluss stehen den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen 2.2 Milliarden Franken zusätzlich an Prämienverbilligungen zur Verfügung. Das ist ein sehr relevanter Betrag, mit dem die Finanzierung der Grundversicherung endlich spürbar sozialer ausgestaltet werden kann. Dass dabei zusätzliche Steuergelder eingesetzt werden, ist nur folgerichtig. Denn nirgendwo in Europa wird die Grundversicherung heute zu so einem kleinen Anteil über einkommensabhängig erhobene Mittel finanziert, wie in der Schweiz.</p><p>Zwar hat der Nationalrat diese Vorlage zügig verabschiedet. Doch der befürchtete Prämienschock kommt bereits nach dem Sommer. Der Ständerat muss deshalb den erzielten, breit abgestützten Kompromiss möglichst schnell unter Dach und Fach bringen. Darüber hinaus braucht es aber auch unmittelbare, zielgerichtete Sofortmassnahmen für die Stützung der Kaufkraft der Haushalte mit tiefen Einkommen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores.jpg" length="491982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8252</guid><pubDate>Fri, 20 May 2022 15:12:57 +0200</pubDate><title>Prämienentlastung: Wichtiger Schritt des Nationalrats</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienentlastung-wichtiger-schritt-des-nationalrats</link><description>Wirksamer Gegenvorschlag zur 10%-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit den erwarteten, stark steigenden Krankenkassenprämien droht den Schweizer Haushalten im Herbst ein weiterer grosser Kaufkraftschock. Vor diesem Hintergrund ist der heutige Entscheid der zuständigen Nationalratskommission für einen substanziellen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative sehr zu begrüssen. Nun muss dieser breit unterstützte Kompromiss vom Parlament möglichst bald verabschiedet werden.</p><p>Die Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB will die Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien auf 10 Prozent des Einkommens begrenzen. Der Bundesrat stellte der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, der nur in einigen wenigen Kantonen marginale Verbesserungen gebracht hätte und deshalb völlig ungenügend ist. Es lag daheran der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N), hier substanziell nachzubessern. In einem zweiten Anlauf hat sie ihre Verantwortung wahrgenommen und mit breiter Mehrheit einen wirksamen Gegenvorschlag beschlossen.</p><p>Mit dem heutigen Beschluss der SGK-N stehen den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen 2.2 Milliarden Franken zusätzlich an Prämienverbilligungen zur Verfügung. Das ist ein sehr relevanter Betrag, mit dem die Finanzierung der Grundversicherung endlich spürbar sozialer ausgestaltet werden kann. Letzteres ist nicht nur angesichts der aktuellen Kaufkraftprobleme absolut unabdingbar, sondern – wie sämtliche Sorgenbarometer wieder und wieder zeigen – schon seit Jahren eines der für die arbeitende Normalbevölkerung dringlichsten Anliegen.</p><p>Noch ist es ein weiter Weg bis zur definitiven Verabschiedung dieses Gegenvorschlags. Doch der befürchtete Prämienschock kommt bereits in wenigen Monaten. National- und Ständerat müssen deshalb den erzielten, breit unterstützten Kompromiss möglichst schnell unter Dach und Fach bringen. Darüber hinaus braucht es aber auch unmittelbare, zielgerichtete Sofortmassnahmen für die Stützung der Kaufkraft der Haushalte mit tiefen Einkommen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8182</guid><pubDate>Wed, 20 Apr 2022 10:30:00 +0200</pubDate><title>Familien verlieren über 3000 Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/familien-verlieren-ueber-3000-franken</link><description>SGB fordert Gegenmassnahmen zum Kaufkraftverlust</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die aktuelle Teuerung von über 2% und ein Prämienschock bei den Krankenkassen belasten die Kaufkraft der Berufstätigen massiv. Ohne Teuerungsausgleich drohen für Familien Reallohneinbussen von 2200 Franken und ein zusätzlicher Kaufkraftverlust von 1000 Franken durch die steigenden Krankenkassen-Prämien. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert daher generelle Reallohnerhöhungen als Beteiligung an der guten Wirtschaftsentwicklung. Gegen den sich abzeichnenden Anstieg bei den Krankenkassenprämien müssen dringend Gegenmassnahmen getroffen werden.</p><p>Die Rückkehr der Teuerung seit mehr als 10 Jahren führt zu einer völlig neuen Ausgangslage. Für 2022 ist eine Jahresteuerung von mehr als 2 Prozent zu erwarten. Generelle Lohnerhöhungen sind in diesem Umfeld unabdingbar, da sonst empfindliche reale Einkommenseinbussen drohen. Ohne Teuerungsausgleich hätten Berufstätige mit einem mittleren Lohn real 1600 Franken weniger Ein­kommen pro Jahr. Für Paare mit Kindern, wo beide Elternteile berufstätig sind, würde das eine Reallohneinbusse von 2200 Franken bedeuten.&nbsp;</p><p>Der drohende Prämienschock von bis zu 10% wird die Haushalte mit mittleren Einkommen besonders stark treffen. Sie erhalten kaum Prämienverbilligungen und zahlen oft mehr als 10 Prozent ihres Ein­kommens in die Krankenkassen. Der Prämienschock für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern führt dazu, dass die Familie rund 1100 Fr. mehr für die Prämien ausgeben muss.</p><h3 class="heading--h4">Nachholbedarf bei den Löhnen</h3><p>Die oberen Einkommensgruppen und die «Top-Manager» zahlten sich Gehaltserhöhungen aus, als hätte es keine «Abzocker-Kritik» gegeben. Auf der anderen Seite gibt es auch wieder mehr Arbeit­nehmende mit einem Tieflohn. Diese besorgniserregende Ausgangslage erfordert Massnahmen, damit die Kaufkraft der Gering- und Normalverdienenden steigt und nicht sinkt. Ohne Gegen­massnahmen droht Familien ein Kaufkraftverlust von gegen 3500 Franken. «Die realen Einkommen müssen steigen, damit die Teuerung keine Gefahr für die Berufstätigen darstellt», erklärt Daniel Lampart, Chefökonom des SGB.</p><p>Schon seit einiger Zeit sind die Löhne der Normalverdienenden viel zu wenig gestiegen. «Die Produktivitätssteigerungen wurden nicht an die Arbeitnehmenden weitergegeben. Insbesondere bei den niedrigen und mittleren Einkommen besteht darum ein grosser Nachholbedarf», hält Vania Alleva, Präsidentin der Unia, fest. Die allgemeine konjunkturelle Lage ist nach wie vor positiv. Viele Branchen haben sich inzwischen völlig von der Krise erholt und erleben einen Boom. Der Spielraum für Lohnerhöhungen ist klar vorhanden.</p><p>Dazu kommt eine ausgezeichnete finanzielle Lage der Kantone, welche teilweise sogar von den Corona-Massnahmen des Bundes profitiert haben. Die Kantone haben die Corona-Jahre mit Überschüssen von mehr als 1.0&nbsp;Mrd.&nbsp;Fr.&nbsp;(2020) bzw. 2.7&nbsp;Mrd.&nbsp;Fr.&nbsp;(2021) abgeschlossen.</p><p>Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB, fasst zusammen: «Für den übergrossen Teil der arbeitenden Bevölkerung ist die aktuelle Entwicklung ein Schock, wie wir ihn lange nicht erlebt haben. Normalverdienende sind darauf angewiesen, dass es jetzt substanzielle Verbesserungen bei den Löhnen und Massnahmen gegen die Last der Krankenkassenprämien gibt.»</p><h3 class="heading--h4">Forderungen des SGB</h3><p>Angesichts des drohenden Kaufkraftverlusts fordert der SGB folgende Massnahmen:</p><ul><li>Generelle <strong>Lohnerhöhungen </strong>mit Teuerungsausgleich und einem Reallohnzuwachs als Beteiligung an der guten Wirtschaftsentwicklung.</li><li>Alle Arbeitnehmenden sollen bei einer Vollzeittätigkeit mindestens <strong>4000 Fr. Lohn</strong> erhalten – 13mal.</li><li>Es braucht dringend höhere <strong>Prämienverbilligungen </strong>bei der Krankenversicherung. Niemand soll mehr als 10 Prozent für die Krankenkasse zahlen müssen. Angesichts des drohenden Prämienschocks sollte der Bundesrat rasch einen entsprechenden Vorschlag machen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/4/csm_Paar-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86_557cffb209.jpg" length="102141" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8154</guid><pubDate>Mon, 11 Apr 2022 09:56:15 +0200</pubDate><title>Angesichts steigender Prämien ist Untätigkeit keine Option</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/angesichts-steigender-praemien-ist-untaetigkeit-keine-option</link><description>Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz steht unter Druck: Bei den Löhnen geht es kaum voran, während die Lebenshaltungskosten steigen. Diesen Herbst droht ein veritabler Schock bei den Krankenkassenprämien, die das Budget der Haushalte schon jetzt stark belasten. Vor diesem Hintergrund ist der Entscheid der zuständigen Nationalratskommission mehr als enttäuschend, am minimalistischen und weitgehend unzureichenden Gegenvorschlag des Bundesrats festzuhalten. Noch kann dies in der zweiten Lesung korrigiert werden: Diese Chance muss unbedingt genutzt werden.</p><p>Die Prämienentlastungsinitiative, die der SGB unterstützt, will die Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien auf 10 Prozent des Einkommens begrenzen. Der Bundesrat stellte ihr einen Gegenvorschlag gegenüber, der nur in einigen Kantonen marginale Auswirkungen haben würde. Ein völlig ungenügender Vorschlag, da die Prämienlast in den Haushaltsbudgets stetig steigt, während die Mittel für die Prämienverbilligungen immer weiter gesunken sind. In der Zwischenzeit haben die Krankenkassen riesige Reserven angehäuft und weigern sich beharrlich, diese den Versicherten zurückzugeben.</p><p>Die steigenden Preise setzen heute die Kaufkraft der Arbeitnehmenden im ganzen Land unter Druck. Die Lohnerhöhungen waren unzureichend, die Folge davon sind Reallohnverluste. Der erwartete massive Anstieg der Krankenkassenprämien in diesem Herbst stellt eine weitere Bedrohung für die Haushaltsbudgets dar.</p><p>Dennoch hat die Kommission es leider verpasst, den Gegenvorschlag des Bundesrates zu einer wirksamen Vorlage auszubauen. Sieht man sich jedoch ihre Pläne im Steuerbereich an, scheint die rechte Mehrheit in Bundesrat und Parlament der Meinung zu sein, dass es sehr wohl grossen finanziellen Spielraum gibt. Es ist daher unverständlich, warum Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen auch weiter durch die horrende Prämienlast gelähmt bleiben sollen. Und dies nur kurz nachdem die Schweiz eine Jahrhundertpandemie überwunden hat, welche den Wert einer guten, für die ganze Bevölkerung barrierefrei zugänglichen Gesundheitsversorgung nun wirklich allen vor Augen geführt hat.</p><p>Die Kommission wäre gut beraten, bei der zweiten Lesung, die sie für Mai angesetzt hat, ihren Entwurf nachzubessern. Denn es besteht dringender Handlungsbedarf.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8013</guid><pubDate>Tue, 11 Jan 2022 10:30:00 +0100</pubDate><title> 3 Milliarden für Prämienverbilligungen statt neue Steuergeschenke für Reiche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/3-milliarden-fuer-praemienverbilligungen-statt-neue-steuergeschenke-fuer-reiche</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Krise waren fast ausschliesslich Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen von Kaufkraftverlust betroffen. Damit hat die Krise vor allem diejenigen getroffen, deren Einkommen bereits vorher kaum vom Fleck kamen. In dieser angespannten Lage muss die arbeitende Bevölkerung entlastet werden, doch Bundesrat und Parlament planen insgesamt gegen 3 Milliarden Franken Steuersenkungen für grosse Vermögen und hohe Einkommen. Gleichzeitig sind AHV-Kürzungen und Rentensenkungen bei den Pensionskassen geplant. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund setzt sich im sozial- und einkommenspolitischen Schlüsseljahr 2022 für einen Kurswechsel zugunsten der Arbeitnehmenden ein. Mit mehreren Referenden, Initiativen und konkreten Arbeitskämpfen der Gewerkschaften. Damit der Aufschwung bei der Bevölkerung ankommt und die Löhne und Renten endlich wieder steigen.</p><p>Die Corona-Krise hat die Lage vieler Arbeitnehmender in den letzten zwei Jahren wesentlich verändert. Dank Kurzarbeit und den weiteren Lohngarantien (EO) konnte zwar eine Katastrophe verhindert werden, und die Arbeitslosigkeit geht seit einigen Monaten wieder zurück. Dennoch bleiben schmerzhafte Spuren und Verwundbarkeiten, insbesondere bei Arbeitnehmenden mit tieferen Einkommen sowie Jüngeren und Älteren. Bei den über 60-Jährigen ist der Aufschwung bisher noch kaum angekommen. Von ihnen sind nach wie vor mehr arbeitslos als vor der Krise. Auf der anderen Seite sind knapp 25’000 Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren weniger erwerbstätig als vor dem Corona-Ausbruch. Im Aufschwung sind leider viele unsichere Stellen entstanden. &nbsp;Die Zahl der temporär Angestellten stieg 2021 beispielsweise um mehr als 10 Prozent.</p><p>Viele Arbeitnehmende haben zunehmend Mühe, mit dem Einkommen über die Runden zu kommen. Die Belastung durch die Krankenkassenprämien ist für viele unerträglich geworden. Die Löhne stiegen von 2016 bis 2022 real um nur 0.2 Prozent pro Jahr und hinken der Wirtschaftsentwicklung hinterher.</p><p>Statt diese Probleme anzugehen, arbeiten Bundesrat und Parlament in die Gegenrichtung. Sie planen Steuersenkungen von gegen 3 Mrd. Franken pro Jahr für Vermögende, GutverdienerInnen und Unternehmen. Die zunehmend unerträgliche Prämienlast in der Krankenversicherung wird hingegen nicht beseitigt.</p><p class="heading--h4">Es braucht mehr, nicht weniger AHV</p><p>2022 wird das schweizerische Drei-Säulen-Modell 50 Jahre alt. Bei der Einführung waren nicht nur existenzsichernde AHV-Renten vorgesehen, sondern auch Pensionskassen mit klaren Leistungsgarantien und einem Teuerungsausgleich. So soll die PK-Rente die Weiterführung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen. Von diesem Verfassungsziel entfernen wir uns immer weiter. Die AHV ist nicht existenzsichernd und die Pensionskassenrenten sinken immer weiter. Den zukünftigen RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben.</p><p>Aus der Altersvorsorge ist mittlerweile ein boomendes Geschäft geworden, daher sind die Angriffe auf die AHV – an der Anbieter wie Pensionskassen, Banken oder Versicherungen nichts verdienen – nicht neu und wenig überraschend. Neu ist die Wucht. Der erste konkrete Angriff droht mit AHV 21: ein AHV-Abbau zulasten der Frauen. Dann die BVG-Reform der Banken und Versicherungen mit massiven Rentenverlusten. Schliesslich wollen Arbeitgeber und bürgerliche Parteien das Rentenalter bis auf 67 Jahre erhöhen. Wobei sie Wasser predigen und Wein trinken, denn wer von ihnen es sich leisten kann, geht früher in Rente: Die Frühpensionierungsquote in der Kredit- und Versicherungsbranche ist 50 Prozent höher als der schweizweite Durchschnitt. Der SGB wird all diese Rentenverschlechterungen entschieden bekämpfen. Angesichts der sinkenden PK-Renten braucht es mehr und nicht weniger AHV.</p><p class="heading--h4">Massnahmen zur Einkommensverbesserung für Normalverdienende und Senkung der Erwerbslosigkeit</p><p>Aus wirtschaftspolitischer Sicht sind für den SGB im Jahr 2022 insbesondere folgende Massnahmen prioritär:</p><ul><li>In der Einkommens- und Steuerpolitik braucht es sozialpolitische Verbesserungen für die Haushalte mit mittleren und tieferen Einkommen statt Steuersenkungen für die Oberschicht. Die für Steuersenkungen vorgesehenen knapp 3 Mrd. Franken müssen in die Prämienverbilligungen fliessen.</li><li>Eine konsequentere Bekämpfung der Frankenüberbewertung. Sie hat dazu geführt, dass die Erwerbslosigkeit in der Schweiz mit 5 Prozent viel höher ist als in Deutschland (3.3 Prozent). Sollte die EZB die Geldpolitik normalisieren, kann die SNB mit Zinserhöhungen zuwarten.</li><li>Eine stärkere Unterstützung der über 60-Jährigen bei der Stellensuche in den RAV, wie das im Impulsprogramm zur Begrenzungsinitiative vorgesehen war.</li><li>Generelle Lohnerhöhungen und endlich ein 13. Monatslohn für alle.</li><li>GAV mit guten Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen in allen Branchen. Prioritär insbesondere auch in wachsenden Branchen mit problematischen Arbeitsbedingungen wie bei den Kurieren.</li><li>Angesichts der Omikron-Variante muss der Bundesrat die Lohngarantien in der Kurzarbeit lückenlos verlängern. Wenn das Test-/Contact-Tracing-Regime überlastet wird, muss der Fokus auf die vulnerablen Personen gerichtet werden.</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/210107_JMK-Totale.jpg" length="463998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7957</guid><pubDate>Sun, 28 Nov 2021 14:11:00 +0100</pubDate><title>Erfolg für gewerkschaftliche Anliegen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erfolg-fuer-gewerkschaftliche-anliegen</link><description>Volksabstimmungen vom 28. November 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Ja zur Pflegeinitiative ist eine hervorragende Nachricht für das Gesundheitspersonal und für die Qualität der Pflege in der Schweiz. Der angenommene Text muss nun rasch umgesetzt werden. Neben der notwendigen Ausbildungsoffensive muss insbesondere bei der Entlöhnung, dem Personalbestand und den Arbeitsbedingungen angesetzt werden. Auf jegliche Stärkung der Profitlogik im Gesundheitswesen muss verzichtet werden.</p><p>Für die deutliche Unterstützung des Volkes und der Kantone für eine Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in einer spezifischen Branche gibt es in der jüngeren Geschichte keinen Präzedenzfall. Die Pandemie hat nur verdeutlicht, was die Gewerkschaften seit Jahren anprangern: Der massive Druck auf das Pflegepersonal führt zu einer für das Gesundheitssystem problematischen instabilen Situation und zu inakzeptablen Belastungen. Die Unterstützung für das Gesundheitspersonal ist daher auch ein wichtiges Signal für alle Arbeitnehmenden und gewerkschaftliche Anliegen.</p><p>Die heutige Unterstützung an der Urne macht den Weg frei für überfällige und notwendige Fortschritte. Die Stärkung der Ausbildung erfordert eine intensive Zusammenarbeit der Kantone, für die der Bund sorgen muss. Für die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zur Konkretisierung der anderen Aspekte der Initiative – insbesondere der Verbesserungen der Arbeitsbedingungen – braucht es eine rasche Abstimmung mit den Gewerkschaften und anschliessend Entscheide des Bundes. Ebenfalls müssen nun rasch Personalaufstockungen und Lohnerhöhungen für die von der Initiative betroffenen diplomierten Pflegekräfte erfolgen. Eine wirksame und echte Entspannung der Situation ist jedoch nur möglich, wenn alle Pflegeberufe aufgewertet werden. Dies ist auch eine notwendige Antwort auf die Mobilisierungen des Gesundheitspersonals, die in vielen Pflegeeinrichtungen des Landes stattgefunden haben, die alle vom Pflegenotstand betroffen sind.</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist das deutliche Ja auch ein Signal gegen die Pläne zur Privatisierung des Gesundheitssystems und eine Ablehnung einer weiteren Stärkung der Macht der Krankenkassen. Ein Service public im Gesundheitsbereich darf nicht allein von Leistungsvergütungen abhängen. Die Pandemie hat gezeigt, dass es im Gegenteil notwendig ist, Handlungsspielräume und Kapazitätsreserven zu erhalten, was auch bedeutet, dass der Arbeitsdruck für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gesundheitswesen sinkt. So ist die geplante einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, wie sie derzeit im Parlament diskutiert wird, schlichtweg nicht mit einer ernsthaften Umsetzung der Pflegeinitiative vereinbar.</p><p class="heading--h4">Covid-19-Gesetz: Bewährte Hilfen verlängern</p><p>Der SGB begrüsst das Ja zum Covid-19-Gesetz. Da die Entwicklung der Pandemie sehr unvorhersehbar bleibt, ist die Beibehaltung der gesetzlichen Grundlagen für finanzielle Unterstützungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeit oder Einkommen gefährdet ist, von entscheidender Bedeutung. Für die Gewerkschaften muss die Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen weiterhin im Gleichschritt einhergehen mit allen notwendigen Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus. Ebenso muss der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aufrechterhalten – und vor allem ernsthaft umgesetzt und überwacht werden. Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen durch spezifische Massnahmen geschützt werden können, insbesondere solange der Zugang zu einer Auffrischungsimpfung nicht garantiert ist oder lange Wartezeiten bestehen.</p><p>Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit, die Erwerbsausfallentschädigungen für Selbstständige und bei Quarantäne sowie spezifische Hilfen, z. B. für Kulturschaffende, müssen unbedingt verlängert werden. Die Beschlüsse der parlamentarischen Kommissionen vom 19. November sind richtungsweisend. Die Aufrechterhaltung der Stabilisierungs- und Schutzmassnahmen ist der beste Weg, um die negativen wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Unsicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Wirtschaft insgesamt zu verhindern.</p><p class="heading--h4">Ladenöffnungszeiten: Verschlechterung für Verkaufspersonal abgewendet</p><p>Die Genfer Bevölkerung hat sich heute gegen eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Auch die Weiterführung der Sonntagsverkäufe wurde klar abgelehnt. Studien zeigen, dass Sonntagsöffnungen oder längere Öffnungszeiten keinen zusätzlichen Umsatz bringen. Sie erhöhen nur die Arbeitsbelastung für das Verkaufspersonal. Das Genfer Nein folgt vielen ähnlichen Ergebnissen in anderen Kantonen in den letzten Monaten und Jahren und zeigt, dass die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten auf Kosten von Gesundheit und Familienleben des Verkaufspersonals nicht mehrheitsfähig ist.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/Abstimmungen/211128/pflegeini-sujet-de.jpg" length="184939" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7893</guid><pubDate>Tue, 19 Oct 2021 10:37:06 +0200</pubDate><title>Ja zur Pflegeinitiative: Selbstverständlich!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-pflegeinitiative-selbstverstaendlich</link><description>Für eine gute Pflegeversorgung und gute Arbeitsbedingungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Klatschkonzerte für das Pflegepersonal werden seit bald zwei Jahren von kompletter politischer Realitätsverweigerung begleitet. Daran kann die Bevölkerung am 28. November endlich etwas ändern: Mit einem Ja zur Pflegeinitiative werden die schon lange bestehenden Missstände in der Pflege endlich angegangen – zum Wohle des Personals, und von uns allen.</p><p>«Wer einen Pflegeberuf wählt, hat nicht primär den Lohn vor Augen, sondern eher ein Ideal» – so liess sich der Präsident des Zürcher Spitalverbands mitten in der ersten Phase der Coronapandemie in den Medien zitieren. Diese Aussage ist an Geringschätzung gegenüber dem Pflegepersonal natürlich schwer zu überbieten, doch lässt sich dazu auch Folgendes erwidern: Das Ideal ist heute ebenso ein Problem wie der Lohn.</p><p>Schon lange vor der Pandemie war der gelebte Berufsalltag in der Pflege weit vom beschworenen Ideal entfernt: In einer im Jahr 2019 beim Pflegepersonal durchgeführten Umfrage gab fast ein Drittel der Befragten an, einmal oder mehrmals berufsbedingt einen Monat oder länger krankgeschrieben gewesen zu sein. Bei ebenfalls jeder dritten Pflegenden wurde die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Schichten monatlich mehr als fünfmal gebrochen. Fast alle Befragten gaben zudem an, sich müde und ausgebrannt zu fühlen. Und sie sind einhellig der Meinung, dass der chronische Personalmangel und Spardruck schon längst Auswirkungen auf die Pflegequalität hat.</p><h3 class="heading--h4">Tiefe Berufsverweildauer, hohe Abhängigkeit vom Ausland</h3><p>All dies hat spürbare Konsequenzen: Wer nicht mehr kann, der/die geht. Für Pflegefachpersonen liegt die durchschnittliche Berufsverweildauer heute bei nur gerade 15 Jahren, was im Vergleich zu anderen Berufsgruppen sehr tief ist. Besonders bedenklich und teuer: Jede dritte Pflegende, die den Beruf vorzeitig wieder verlässt, ist jünger als 35 Jahre.</p><p>In der Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege findet also ein anhaltender Exodus statt, der heute nur durch die Anstellung von Pflegepersonal aus dem Ausland aufgefangen werden kann: Kein westliches Land beschäftigt mehr im Ausland ausgebildete Pflegende als die Schweiz; ein Drittel des gesamten Pflegepersonals hier ist ausländischer Herkunft. Und wir alle wissen: Wären sie nicht hier, stünde der Betrieb in den Heimen und Spitälern still. Was wäre bloss geschehen, hätten etwa Frankreich und Italien während der Hochphase der Pandemie die Grenzen nicht nur für Ferienreisende, sondern auch für die Tausenden GrenzgängerInnen geschlossen? Dringenden Bedarf an dem von ihnen selbst teuer ausgebildeten Pflegepersonal haben unsere Nachbarländer allemal, ganz unabhängig von der Pandemie. Und das wird sich in der Schweiz auch sehr bald bemerkbar machen, denn im europäischen Umland ist man zurzeit überall daran, die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal stark zu verbessern.</p><h3 class="heading--h4">Angebot ungleich Nachfrage: Löhne hoch!</h3><p>Während also das «Angebot» an Pflegepersonal in der Schweiz eher sinkt, wird die «Nachfrage» über die nächsten Jahrzehnte schon alleine aufgrund der Alterung der Gesellschaft weiter stark zunehmen. Bereits heute sind 11'000 (!) Pflegestellen unbesetzt und bis im Jahr 2029 wird es total 70'000 zusätzliche Pflegende brauchen. Es ist daher völlig klar, dass es in der Schweiz sofort eine massive Ausbildungsoffensive braucht, genau wie dies die Pflegeinitiative fordert. Nur ist ebenso klar, dass die Pflegeberufe kein bisschen an Attraktivität gewinnen, wenn sich nicht endlich auch die Arbeitsbedingungen und Berufsperspektiven verbessern. Und dazu gehört selbstverständlich auch der Lohn: Im Verhältnis zum gesamtwirtschaftlichen Durchschnittslohn verdienen Pflegefachpersonen in keinem europäischen OECD-Land (ausser Lettland und Litauen) weniger als in der Schweiz. Von den PflegeassistentInnen muss hierzulande die Hälfte mit einem Lohn von unter 4000 Franken bei Vollzeitarbeit auskommen. Wenn also Angebot und Nachfrage nicht zusammenpassen, wie oben erwähnt, dann muss sich sinnvollerweise der Preis ändern – im Falle der Pflegeversorgung ist dies der Lohn. Und genau deshalb fordert die Pflegeinitiative zusätzlich zur Ausbildungsoffensive eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen, anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.</p><h3 class="heading--h4">Endlich die Hausaufgaben machen</h3><p>Ein Ja zur Pflegeinitiative ist eine Selbstverständlichkeit. Es ist der klare Auftrag an die Politik, endlich die Hausaufgaben zu machen und längerfristig schweizweit eine gute Pflegeversorgung zu gewährleisten. Nicht mehr und nicht weniger.</p><p>Und was die Kosten betrifft, mit denen die Initiative von ihren GegnerInnen gegeisselt wird, verhält es sich in etwa wie mit dem Klima: Die Kosten, nichts zu tun, sind längerfristig ganz einfach viel höher. Wobei wir im Unterschied zur Klimapolitik definitiv nicht damit rechnen können, dass andere für uns bezahlen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_pflegeini-sujet-de_6ddbb2fd77.jpg" length="79819" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7757</guid><pubDate>Tue, 28 Sep 2021 16:34:12 +0200</pubDate><title>Trotz Prämienstagnation: KVG-Finanzierung akut reformbedürftig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/trotz-praemienstagnation-kvg-finanzierung-akut-reformbeduerftig</link><description>Krankenkassen-Prämienrunde 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Krankenkassenprämien werden nächstes Jahr "sogar" um 0.2 Prozent sinken. Diese BAG-Mitteilung überlagert die wesentliche Botschaft: Die Prämienlast ist bereits untragbar hoch und steigt für viele Haushalte aufgrund teilweise sinkender Einkommen sogar noch weiter an. Genauso wie die Reserven.</p><p>Die heutige Ankündigung des Bundesamts für Gesundheit (BAG), dass die mittleren Prämien im nächsten Jahr sogar leicht sinken werden, ist nur ein kleiner Lichtblick. Denn für viele Haushalte liegt die Prämienbelastung gemessen am verfügbaren Einkommen bereits seit Jahren bei 20 Prozent und mehr und ist damit längst untragbar. Und auch im nächsten Jahr steigt die relative Prämienbelastung zumindest für all jene zahlreichen Haushalte weiter an, die im Zuge der wirtschaftlichen Turbulenzen mit Einkommensverlusten zu kämpfen haben.</p><p>Umso bedenklicher ist es, dass die laufenden Bestrebungen, das unsolidarische Finanzierungssystem der Grundversicherung endlich strukturell zu verbessern, ausgebremst oder auf die lange Bank geschoben werden sollen. Allen voran betrifft dies die Erhöhung der Prämienverbilligungen sowie den Abbau der Reserven.</p><p>Nachdem bereits der in die Vernehmlassung gegebene indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative völlig unzureichend war, hat der Bundesrat diesen in der Botschaft noch weiter zusammengekürzt: Der Bund will keinen Rappen zusätzlich für Prämienverbilligungen ausgeben und die Kantone werden sich gegen die neuen, äusserst bescheidenen Zusatzauflagen bereits im Ständerat erbittert zu Wehr setzen. Der Rückblick dazu: In den letzten 10 Jahren haben 20 von 26 Kantonen ihre Prämienverbilligungen gekürzt, dies teils massiv.</p><p>Die vom Bundesrat präsentierte Verordnungsänderung zum freiwilligen Reserveabbau der Krankenkassen ist nun in Kraft. Als (symbolische) Folge dessen haben die Kassen angekündigt, dass sie im nächsten Jahr circa 380 Millionen Franken Reserven abbauen bzw. den Versicherten zurückgeben wollen, nachdem es im Vorjahr noch knapp 200 Millionen waren. Leider reicht dies bei Weitem noch nicht: 380 Millionen sind knapp mehr als 1 Prozent des gesamten Prämienvolumens und nur etwa 3 Prozent des Reservebestandes. 9 von 10 Versicherern bauen keinerlei Reserven ab, darunter Kassen mit Solvenzquoten von über 500 Prozent (bei einem gesetzlichen Zielwert von 100%!). Insgesamt werden die Reserven zudem keineswegs abgebaut, sondern nehmen – schon nur aufgrund der Börsengewinne – massiv weiter zu. Dieses Geld gehört den Versicherten und muss ihnen endlich substanziell und flächendeckend zurückerstattet werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7745</guid><pubDate>Fri, 17 Sep 2021 11:45:52 +0200</pubDate><title>Prämienentlastungsinitiative: Gegenvorschlag unbrauchbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienentlastungsinitiative-gegenvorschlag-unbrauchbar</link><description>Krankenkassen-Finanzierung höchst unsozial</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom Bundesrat präsentierte Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur 10%-Initiative ist für die PrämienzahlerInnen absolut ungenügend. Denn schon seit Jahren leidet eine Vielzahl der Haushalte in der Schweiz unter einer untragbaren Prämienlast, die sogar sehr bald noch weiter steigen wird.</p><p>Trotz rascher wirtschaftlicher Erholung sehen sich die unteren und mittleren Einkommen im Zuge der Coronakrise mit starken Einkommensverlusten konfrontiert. Schon alleine deswegen hat ihre Prämienlast – trotz eines ausnahmsweise nur kleinen Anstiegs der Krankenkassenprämien über die letzten drei Jahren – weiter zugenommen.</p><p>In der Schweiz bezahlt eine Schuhverkäuferin nach wie vor dieselben Krankenkassenprämien wie ein Wirtschaftsanwalt. Untragbar für sie, ein Schnäppchen für ihn. Viele Haushalte geben für Kopfprämien mittlerweile mehr als 20 Prozent des verfügbaren Einkommens aus; Geld, das ihnen – und der Wirtschaft – anderswo akut fehlt!</p><p>Diese Last ist deshalb so hoch, weil sich die Prämien seit Einführung des KVG im Jahr 1996 nahezu verdreifacht haben und weil die Kantone gleichzeitig beim einzigen korrektiven Element, den Prämienverbilligungen, seit Jahren den Rotstift ansetzen. Diese Entwicklung muss endlich ein Ende haben, genau wie es die 10%-Initiative fordert.</p><p>Noch Mitte der Neunzigerjahre legte der Bundesrat fest, dass die künftige Belastung der Haushalte durch Krankenkassenprämien höchstens 8 Prozent des steuerbaren Einkommens betragen dürfe. Heute ist dieser Wert für viele Haushalte auf das Dreifache dessen gestiegen, und dennoch lehnt der Bundesrat das in der Prämienentlastungs-Initiative geforderte, weit mildere Sozialziel ab. Mit dem stattdessen präsentierten Gegenvorschlag will er lediglich erreichen, dass jene Kantone, in denen die Belastung am höchsten und die kantonale Beteiligung am tiefsten ist, etwas mehr Prämienverbilligungen ausschütten müssten (selbst will der Bund keinen Rappen mehr bezahlen). Ein Vorschlag, der absolut ungenügend und schon im Ständerat zum Scheitern verurteilt ist.</p><p>Das Parlament hat es nun in der Hand, die Finanzierung der Grundversicherung endlich auf sozial und wirtschaftlich tragbare Beine zu stellen und auf Basis der vom Bundesrat präsentierten Vorlage einen seriösen und substanziellen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Fehlt dazu der Wille, soll die 10%-Initiative möglichst bald zur Abstimmung gebracht werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7587</guid><pubDate>Wed, 02 Jun 2021 09:43:17 +0200</pubDate><title>Weg mit den schwarzen Listen, Schluss mit den Kopfprämien!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kvg-weg-mit-den-schwarzen-listen-schluss-mit-den-kopfpraemien</link><description>In der Sommersession werden wegweisende Entscheide zur Finanzierung und zum Zugang im Gesundheitswesen gefällt.</description><content:encoded><![CDATA[<h3 class="heading--h4">Verfassungswidrige Einschränkung der Leistungen</h3><p>Gemäss Bundesverfassung muss in der Schweiz jede Person «die für ihre Gesundheit notwendige Pflege» erhalten. Seit der Einführung der sogenannten «schwarzen Listen» im Jahr 2010 wird dieser Grundsatz aber in gravierender Weise verletzt. Mit diesen Listen können die Kantone «säumige PrämienzahlerInnen» erfassen und deren Zugang zu Gesundheitsleistungen auf nicht weiter definierte Notfallbehandlungen einschränken. Was dies im Extremfall bedeuten kann, ist schon mehrfach publik geworden: So wurde 2018 im Kanton Graubünden einem HIV-positiven Patienten von der Krankenkasse die Finanzierung seiner Medikamente verweigert, weil er mit den Prämienzahlungen im Verzug war. Der Mann verstarb daraufhin an Begleiterkrankungen von AIDS. Sein Todesurteil war nicht das HI-Virus, sondern die schwarze Liste des Kantons, auf der sein Name stand.</p><p>Bei der Einführung dieser Listen gingen deren VerfechterInnen von der abwegigen Idee aus, die betroffenen Versicherten seien zahlungsunwillig und könnten mit dieser Massnahme zur Begleichung ihrer Rechnungen gebracht werden. Doch das Problem ist nicht die Zahlungsunwilligkeit, sondern vielmehr die immer weiter verbreitete Zahlungsunfähigkeit der Versicherten: Schweizweit wurden im Jahr 2019 421'000 Versicherte aufgrund von Zahlungsausständen für Prämien betrieben. Schuld daran ist direkt die unsoziale Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens, die in der Grundversicherung zu 80% über Kopfprämien und darüber hinaus mit weiteren 22 Milliarden Franken über direkte Kostenbeteiligungen der Bevölkerung läuft. Dieses System schafft beste Voraussetzungen dafür, dass Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen in die Zahlungsunfähigkeit getrieben werden. Dabei werden sie zusätzlich von den Krankenkassen schikaniert, die mit dem Inkasso teilweise ein regelrechtes Geschäft betreiben – etwa, indem sie jede verschickte Prämienrechnung einzeln in Betreibung setzen und darauf jeweils teure Gebühren erheben.</p><p>Die Gesundheitskommission des Ständerats will nun zwar einige dieser Praktiken unterbinden, sie hat aber beim wichtigsten Punkt eine Kehrtwende gemacht: Im Gesetzesentwurf, den sie in Vernehmlassung gegeben hat, wollte sie auch die schwarzen Listen abschaffen, doch vor einigen Wochen hat sie sich plötzlich wieder dagegen entschieden. Dieser völlig unverständliche Entscheid muss im Ständerat unbedingt korrigiert werden!</p><h3 class="heading--h4">Soziale Finanzierung einzige nachhaltige Lösung</h3><p>Langfristig noch wichtiger ist aber, dass die bürgerlichen Parteien endlich die gravierenden, und für die öffentliche Gesundheit schädlichen Auswirkungen der unsozialen Finanzierung der Schweizer Gesundheitsversorgung anerkennen und entsprechend mithelfen, die Probleme an der Wurzel anzugehen. Die unmittelbar wirksamste Massnahme dazu wäre eine Begrenzung der Prämienlast auf höchstens 10% des Einkommens eines Haushalts. Genau dies fordert die vom SGB mitgetragene Prämienentlastungsinitiative, welche demnächst in die parlamentarische Beratung kommen wird. Bevor dies der Fall ist hat, das Parlament aber bereits in der kommenden Session die Möglichkeit, wichtige Pflöcke einzuschlagen. So kann es beim Abbau der überschüssigen Krankenkassenreserven endlich vorwärtsgehen, indem die dazu in Behandlung kommenden Standesinitiativen der Kantone Tessin, Genf, Jura, Freiburg und Neuenburg angenommen werden. Nichts lässt nach einer Pandemie mehr rechtfertigen, dass die Krankenkassen heute auf einem Berg von über 12 Milliarden Reserven sitzen, der stetig weiter und weiter wächst. Dieses Geld gehört den Versicherten und muss baldmöglichst mindestens zur Hälfte an sie zurückbezahlt werden.</p><h3 class="heading--h4">Nein zur Notfallgebühr</h3><p>Darüber hinaus muss der Ständerat in der Sommersession unbedingt an seiner Position festhalten, die – im Rahmen einer parlamentarischen Initiative vom Nationalrat geforderte – Einführung einer «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme» abzulehnen. Den Leuten trotz bereits horrend hoher Kostenbeteiligung noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen – ganz in der Annahme, dass diese aus «Spass» bzw. mangelndem Kostenbewusstsein in unnötigen Fällen den teuren Spitalnotfall aufsuchen – ist absolut nicht zulässig. Überall mangelt es an HausärztInnen und diese sind, zu recht, oft nicht mehr «in alter Manier» 24 Stunden verfügbar. Dass da hin und wieder ein Bagatellfall in der Notaufnahme landet, ist die logische Konsequenz – und zudem wesentlich billiger, als mit dieser neuen Gebühr Notfallaufnahmen von wirklich schweren Fällen zu verhindern. Denn genau das wäre die Konsequenz: Bereits heute verzichtet jedeR fünfteR VersicherteR aus finanziellen Gründen auf nötige Gesundheitsleistungen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.jpg" length="49460" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7277</guid><pubDate>Wed, 21 Oct 2020 10:14:00 +0200</pubDate><title>Keine Gewinne mit Prämiengeldern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-gewinne-mit-praemiengeldern</link><description>Die Krankenkassenlobby muss gestoppt werden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach den eidgenössischen Wahlen war es kurzzeitig etwas stiller um sie geworden. Nun hat die Krankenkassenlobby in einer «Nacht- und Nebelaktion» in der Gesundheitskommission des Nationalrats wieder eindrücklich auf sich aufmerksam gemacht: Die Kommission hat in ihrer letzten Sitzung einem FDP-Antrag zugestimmt, der es den Krankenkassen per Gesetz ganz offiziell erlauben würde, in der Grundversicherung Gewinne zu erzielen, das heisst: Prämiengelder in die eigene Tasche zu stecken.</p><p>Konkret besagt der Gesetzesartikel, dass Versicherer, die mit Leistungserbringern (Spitälern, Arztpraxen etc.) Preise vereinbaren, welche unter den offiziell ausgehandelten Tarifen liegen, 25 Prozent der dadurch erzielten Kosteneinsparungen «zur freien Verfügung» hätten. Das ist absolut inakzeptabel, denn in einer Sozialversicherung dürfen selbstverständlich keine Gewinne erzielt werden. Und so steht es auch im aktuellen Gesetz – klipp und klar. Man stelle sich vor, die AHV würde aufgrund einer Reduktion des Brotpreises einen Teil der Renten zurückbehalten und damit z. B. dem eigenen Kader grosszügige Lohnerhöhungen gewähren! Ja, das klingt wie an den Haaren herbeigezogen.</p><p>Der Angriff auf das Gewinnerzielungsverbot im KVG muss also unbedingt gestoppt werden – und zwar bereits vom Parlament in der kommenden Wintersession. Es ist schliesslich schon stossend genug, dass in den Zusatzversicherungen Jahr für Jahr horrende Gewinne erzielt werden. Denn auch das ist nicht einfach ein Gebot der Wirtschaftsfreiheit: Jeder Franken Gewinn, der mit Zusatzversicherungen erzielt wird, muss auch teilweise durch Prämiengelder aus der Grundversicherung bezahlt werden. Denn der Grossteil der medizinischen Kosten einer privatversicherten Person wird von der Grundversicherung übernommen. Auch damit muss endlich Schluss sein!</p><p>Doch damit nicht genug. Ginge es nach der FDP, sollten die restlichen 75 Prozent der erzielten Kosteneinsparungen z. B. für die Erhöhung der Reserven eingesetzt werden. Ausgerechnet! Vor einigen Wochen wurde publik, dass die Krankenkassen – trotz Pandemie – auf einem Berg von über 11 Milliarden Franken Reserven sitzen. Diese Gelder sind nichts anderes als die zu hohen Kopfprämien der Vergangenheit! Die Prämienlast der Haushalte wird in der Schweiz aber immer unerträglicher und die Kaufkraftprobleme nehmen – gerade in der momentanen Wirtschaftskrise –entsprechend zu. Deshalb fordert der SGB, dass mindestens die Hälfte dieser 11 Milliarden sofort an die Bevölkerung zurückbezahlt wird. Und ganz sicher sollen nicht noch mehr Reserven angehäuft werden, wie dies die FDP in der Gesundheitskommission forderte.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.jpg" length="186001" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7260</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2020 13:43:55 +0200</pubDate><title>Prämienrunde 2021: 0.5 Prozent sind immer noch viel zu viel  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienrunde-2021-05-prozent-sind-immer-noch-viel-zu-viel</link><description>Immenser Reserveberg muss abgebaut werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die mittlere Krankenkassenprämie steigt im Jahr 2021 um durchschnittlich 0.5 Prozent. Das ist zwar nicht so viel wie im langjährigen Durchschnitt, doch für die PrämienzahlerInnen ist es in Zeiten der coronabedingten Wirtschaftskrise immer noch viel zu viel.</p><p>Das Schweizer Gesundheitswesen war in diesem Jahr wahrlich gefordert. Die Coronapandemie hat dem Personal in den Spitälern im Frühjahr alles abverlangt; zusätzliche Kapazitäten mussten in Windeseile aufgebaut und entsprechend finanziert werden. Doch finanziell ist die Sache gar nicht so klar. Zwar hat Corona gekostet, jedoch haben die Spitäler und Praxen während fast zwei Monaten auf die Durchführung sämtlicher nicht dringender Eingriffe verzichten müssen. Diese wurden nicht alle nachgeholt und entsprechend sind Kosten bzw. Einnahmen ausgeblieben, wie die Spitäler und ÄrztInnen bestätigen, bzw. beklagen.</p><p class="heading--h3">Nicht nur die Prämien, auch die Reserven steigen und steigen</p><p>Die Krankenkassen bestreiten einen Kostenrückgang – jedoch ohne konkrete Zahlen zu nennen – und wollen nun unter anderem deswegen die Prämien für das kommende Jahr erhöhen. Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass ohne Rückgriff auf die in der Vergangenheit gebildeten Reserven der Anstieg noch höher ausfallen würde. Diese Argumentation ist so absolut nicht haltbar, und zwar aus folgendem Grund: Die Prämien in der Grundversicherung steigen mittelfristig im Gleichschritt mit den Bruttokosten. Weil sie jeweils im Voraus festgelegt werden müssen, gibt es dabei jährlich kleinere oder grössere Abweichungen. Steigen nun in einem Jahr die Bruttokosten stärker als die Prämien, so kann zum Ausgleich auf die Reserven zurückgegriffen werden. Doch was geschah beispielsweise im Jahr 2019: Die mittlere Prämie stieg um 1, die Bruttokosten aber um ganze 4.9 Prozent. Man hätte also einen Rückgang der Reserven erwarten können, doch eingetreten ist das Gegenteil: Die Reserven haben im Jahr 2019 um sage und schreibe 21 Prozent zugenommen! Die Verwaltung spricht von Börsengewinnen, doch so stark haben dort die Kassen noch nicht einmal vor dem Finanzcrash 2008 geklingelt, weit gefehlt. Im laufenden Jahr könnte sich die Geschichte nun genau so wiederholen: Die mittlere Prämie stieg 2020 um 0.2 Prozent und die Kosten werden – gemäss Kassen – um mehrere Prozentpunkte steigen. Dennoch wissen wir bereits jetzt: Die Reserven sinken wieder nicht, sondern sie steigen erneut saftig an, und zwar um ganze 13 Prozent!</p><p class="heading--h3">Die Reserven gehören den Versicherten</p><p>Wieso ist das ein Problem? Weil die Reserven nichts anderes als angehäufte Prämiengelder sind und damit den Versicherten gehören. Reserven werden für den gesundheitlichen Krisenfall gebildet, der nun mit der Coronapandemie definitiv eingetreten ist – und statt zu sinken, steigen die Reserven weiter. Der Fall ist deshalb völlig klar: Der immense Reserveberg von mittlerweile über 11 Milliarden Franken muss sofort abgebaut und mindestens um die Hälfte reduziert werden, wie der SGB schon seit längerem fordert. Corona hat den letzten Beweis dafür geliefert, dass die Kassen das Geld auf der hohen Kante nicht brauchen, wohingegen die Bevölkerung in der Wirtschaftskrise jeden Franken brauchen kann: Wirtschaftspolitisch kann man nichts Unsinnigeres tun, als den normalen Leuten in der Krise das Geld aus der Tasche zu ziehen, um es unproduktiv anzulegen.</p><p class="heading--h3">Prämienbelastung steigt um weit mehr als 0.5 Prozent</p><p>Trotz moderaten Prämienanstiegs wird die relative Prämienbelastung für viele Haushalte in der Schweiz massiv steigen – denn viele Arbeitnehmende sind mit starken Einkommenseinbrüchen konfrontiert. Wer seine Stelle verloren hat oder seit Monaten statt eines bescheidenen Lohns nur 80 Prozent Kurzarbeitsentschädigung erhält, für den oder die ist die Last der Prämien schlicht erdrückend. Wer dann noch krank wird, kann es finanziell noch weniger stemmen – denn nirgendwo in Europa ist die direkte Kostenbeteiligung höher als in der Schweiz (Franchise, Selbstbehalt, Zahnbehandlung etc.). Dazu kommt: Gesundheitlich anfällige Personen zahlen zumeist höhere Prämien, und diese Prämien nehmen auch im kommenden Jahr stärker zu als die vom BAG erst seit Kurzem ausgewiesene «mittlere Prämie», welche einem Durchschnittswert über alle Franchisestufen und Versicherungsmodelle entspricht.</p><p class="heading--h3">Die Prämienentlastungs-Initiative endlich behandeln!</p><p>Die Reserven müssen also sofort abgebaut und den Leuten zurückgegeben werden. Doch das allein reicht nicht. Seit Jahren reduzieren die meisten Kantone auch die Mittel der individuellen Prämienverbilligungen massiv, obwohl dies das einzige Instrument ist, welches der horrenden Kopfprämienlast entgegenwirkt. SGB und SP haben deshalb schon vor Monaten die Prämienentlastungs-Initiative eingereicht, welche fordert, dass kein Haushalt mehr als 10 Prozent seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden muss. Bundesrat und Parlament müssen nun endlich vorwärts machen und diese Initiative zügig behandeln. Entweder kommt dann ein griffiger Gegenvorschlag, oder es gibt endlich eine Volksabstimmung über eine faire Finanzierung des Gesundheitswesens.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7247</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2020 14:11:41 +0200</pubDate><title>Die Prämienlast muss runter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-praemienlast-muss-runter</link><description>Krankenkassen-Prämienrunde 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nun ist es offiziell: Die Krankenkassen haben in den letzten Jahren rund 11 Milliarden Prämienfranken der Versicherten als Reserven angehäuft. Mit diesem Geld könnten nun die Prämien umgehend gesenkt werden. Die überschüssigen Milliarden müssen sofort zurück an die Haushalte, jetzt wo die Wirtschaft in eine Rezession geraten ist und die Kaufkraft der Haushalte flächendeckend erodiert ist.</p><p>Die Prämien sind die letzten Jahre zur für die Haushalte unerträglichen Last geworden. Gleichzeitig kürzen Kantone die Mittel für individuelle Prämienverbilligungen seit Jahren. Mit der Corona-bedingten Wirtschaftskrise sind nun viele Haushalte mit einem Einbruch der Einkommen konfrontiert – etwa wegen Stellenverlusten oder weil bei Kurzarbeit auch auf Tiefstlöhnen nur 80 Prozent des Gehalts ausbezahlt werden. Die nun angekündigte sehr «moderate» Prämiensteigerung lindert das Problem dieser Haushalte daher nicht.</p><p class="heading--h3">Ausbau der Prämienverbilligung zwingend</p><p>Schon die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten ist in der ganzen OECD nirgendwo höher als in der Schweiz. Und darüber hinaus ist die Finanzierung auch noch über unsolidarische Kopfprämien organisiert. Der SGB fordert seit Jahren ein Umdenken durch eine Stärkung der einkommensabhängigen Finanzierung. Ermöglichen würde dies zum Beispiel die Prämienentlastungs-Initiative von SGB und SP. Sie fordert, dass ein Haushalt mit höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens durch die Krankenkassenprämien belastet wird.</p><p class="heading--h3">Milliarden-Reserven sind nicht mehr zu rechtfertigen</p><p>Die Milliarden-Reserven wurden insbesondere für den Fall einer gesundheitlichen Krise angehäuft - welche nun eingetreten ist. Doch die Krankenkassen mussten auch in diesem Fall nicht auf die Reserven zurückgreifen. Die Reservesumme ist mittlerweile also doppelt so hoch wie sie laut geltendem Gesetz sein müsste. Es reicht deshalb bei Weitem nicht, dass die Prämien im Jahr 2021 «nur» um durchschnittlich 0.5 Prozent steigen. Auch der letzten Dienstag kommunizierte «freiwillige Abbau» der Reserven nützt nichts, wenn die Krankenkassen nicht mitspielen – dies zeigt der nun angekündigte mickrige Reserveabbau von lediglich 211 Millionen Franken exemplarisch. Nun braucht es ein klares politisches Bekenntnis: Der horrende Reserveberg muss rasch abgebaut und den Versicherten zurückzugeben werden, was ihnen zusteht. Sie konnten es nie besser gebrauchen als jetzt, deshalb muss die Prämienlast jetzt runter.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7245</guid><pubDate>Fri, 18 Sep 2020 15:33:56 +0200</pubDate><title>Die überhöhten Reserven gehören den Haushalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ueberhoehten-reserven-gehoeren-den-haushalten</link><description>Überschüssige Reserven der Krankenkassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat anerkennt den dringenden Handlungsbedarf angesichts der überschüssigen Milliarden-Reserven der Krankenkassen. Der Druck der Krankenkassenprämien wird für Familien und GeringverdienerInnen zunehmend zu einer untragbaren Belastung. Die Covid-Krise hat die Entwicklung der Kaufkraft nach unten weiter verschärft. Gleichzeitig horten die Krankenkassen Milliarden-Reserven, welche die gesetzlichen Mindestbestimmungen bei Weitem überschreiten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat mit der heutigen Anpassung der Reservebestimmungen diesen riesigen Berg an angehäuften Reserven reduzieren will.</p><p>Der Bundesrat anerkennt den dringenden Handlungsbedarf, den riesigen Berg angehäufter Reserven zu reduzieren und in diesen wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten an die Bevölkerung zurückzuverteilen. Die beschlossene Massnahme ist jedoch erst ein Tropfen auf den heissen Stein. Denn nun dürfen die Krankenkassen zwar übermässige Reserven an ihre Versicherten ab einer «Solvenzquote» von bereits 100 Prozent (statt wie bis anhin 150%) zurückgeben, doch sind solche Rückzahlungen immer noch freiwillig. Fast alle Kassen hätten auch heute bereits freiwillige Rückzahlungen leisten können; die durchschnittliche Solvenzquote liegt bei über 200 Prozent. Dazu kommt, dass selbst eine Solvenzquote von 100 Prozent in der heutigen Definition des BAG auf sehr konservativen bzw. vorsichtigen Annahmen beruht: nicht einmal im nun eingetretenen Pandemiefall haben sich derartige Reserven als auch nur annähernd nötig erwiesen. Ausserdem ist es nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat diese Verordnungsänderung nicht per sofort beschliesst, sondern dass diese erst auf das Prämienjahr 2022 in Kraft treten soll. Der Handlungsbedarf ist dringend und unbestritten.</p><p>Angesichts der angespannten konjunkturellen Lage und der Entwicklung der Kaufkraft der Haushalte, fordert der SGB weiterführende Schritte in diese Richtung. Die Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, überhöhte Reserven abzubauen. Damit sichergestellt wird, dass die Krankenkassen diese Milliarden so rasch wie möglich an die Haushalte zurückfliessen lassen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/krankenkassen_logos_kvg_visana_swica_assura_helsana_css_concordia_format_neue_website.jpg" length="94246" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7184</guid><pubDate>Wed, 05 Aug 2020 15:49:00 +0200</pubDate><title>Abschaffung der schwarzen Listen höchste Zeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abschaffung-der-schwarzen-listen-hoechste-zeit</link><description>Der SGB zur Vernehmlassung der Gesundheitskommission</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gemäss Bundesverfassung haben sich Bund und Kantone dafür einzusetzen, dass "jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält" (Art. 41). Mit einer Änderung der Regelung betreffend nichtbezahlte Prämien hat der Bund jedoch im Jahr 2010 die Voraussetzung für eine bis heute andauernde, gravierende Verletzung dieses Verfassungsartikels geschaffen. Denn seit dann sind die Kantone ermächtigt, Versicherte, die ihrer Prämienpflicht nicht nachkommen, auf einer Liste zu erfassen und ihren Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen auf nicht näher definierte "Notfallbehandlungen" zu beschränken. Die ganz konkreten Auswirkungen dieser Neuregelung haben zu einigen medialen Schlagzeilen geführt, wie etwa zum Fall eines fünfzigjährigen HIV-positiven Patienten im Kanton Graubünden, welchem im Jahr 2018 von der Krankenkasse die Finanzierung der notwendigen Medikamente verweigert wurde, weil er mit der Zahlung seiner Prämien im Verzug war. Eine Notfallsituation war nach Meinung der Kasse nicht gegeben, worauf der Mann an Begleiterkrankungen von AIDS verstarb. Sein Todesurteil war nicht das HI-Virus, sondern letztlich die schwarze Liste.</p><p><strong>Nicht zahlungsunwillig, zahlungsunfähig!</strong><br> Bei der Einführung der schwarzen Listen ging man von der abwegigen Idee aus, die betroffenen Versicherten seien zahlungsunwillig und könnten mit dieser Massnahme zur Begleichung ihrer Rechnungen gebracht werden. Dass das Problem allerdings nicht die Zahlungsunwilligkeit, sondern vielmehr die immer weiter verbreitete Zahlungsunfähigkeit der Versicherten ist, dürfte heute hinreichend klar sein: Gesamtschweizerisch wurden im Jahr 2019 421'000 Versicherte aufgrund von Zahlungsausständen für OKP-Prämien betrieben. Und gemäss einer Studie der Zürcher Stadtammänner sind gesamthaft bereits ein Drittel (!) aller Betreibungen den Krankenkassenprämien geschuldet.</p><p>Das Schweizer Gesundheitswesen ist falsch und unsolidarisch finanziert. Während im europäischen Umland die Grundversicherung grösstenteils über einkommensabhängige Beiträge finanziert wird, machen in der Schweiz die Kopfprämien und Selbstzahlungen den weitaus grössten Anteil aus. Dieses System treibt Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen geradezu in die Zahlungsunfähigkeit. Und dies trotz parallel existierender Prämienverbilligungen. Denn die Prämienverbilligungen werden von den Kantonen seit Jahren fast überall gekürzt. Und aus den entsprechenden Budgetposten werden zudem immer mehr Mittel zur Finanzierung ebendieser Zahlungsausstände abgezweigt, was völlig paradox ist: Reduziert ein Kanton die Prämienverbilligungen, um aus dem gesamten, unveränderten Budgetposten die zunehmenden Aufwände für Zahlungsausstände zu finanzieren (so mehrfach geschehen), so schafft er ganz einfach die Voraussetzungen für noch mehr Zahlungsausstände. Es wird also ein Teufelskreis angeheizt, unter dem die betroffenen Versicherten am meisten leiden.</p><p><strong>Ein Sozialziel anstelle der schwarzen Listen!</strong><br> Es ist eine traurige Tatsache, dass in den Eidgenössischen Räten letztlich erst nach Bekanntwerden des oben beschriebenen schwerwiegenden Falles ein Umdenken stattgefunden hat, welches nun in der Eröffnung einer Vernehmlassung zur Abschaffung der schwarzen Listen mündete, Im Rahmen dieser Revision müssen aber auch die Krankenkassen an die kurze Leine genommen werden. Denn es darf nicht sein, dass einige von ihnen an Versicherten mit Zahlungsschwierigkeiten sogar noch verdienen. Dies tun sie heute etwa durch das Verrechnen horrender "Gebühren wegen Verzugsschaden", welche sie auf jeder Prämienrechnung einzeln erheben. Darüber hinaus werden ihnen von den Kantonen heute sowieso mindestens 85% Prozent der Zahlungsausstände rückerstattet.</p><p>Langfristig entscheidender und über die vorliegende Revision hinausgehend wäre aber, dass die bürgerlichen Parteien endlich die gravierenden, und letztlich der öffentlichen Gesundheit abträglichen Auswirkungen der unsozialen Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesen anerkennten und entsprechend mithälfen, diese an der Wurzel anzugehen. Die unmittelbar wirksamste Massnahme wäre eine Begrenzung der Prämienlast auf höchstens 10% des verfügbaren Einkommens eines Haushalts. Genau dies fordert die vom SGB mitgetragene Prämienentlastungsinitiative, welche demnächst in die parlamentarische Beratung kommen wird.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7023</guid><pubDate>Mon, 15 Jun 2020 18:30:57 +0200</pubDate><title>Die Dringlichkeit anerkennen, aber gezieltere und gerechtere Lösungen anbieten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-dringlichkeit-anerkennen-aber-gezieltere-und-gerechtere-loesungen-anbieten</link><description>Kaufkraft der Familien: Nein zum Kinderabzug-Bschiss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die wir – hoffentlich – hinter und gebracht haben, und die wirtschaftliche Krisensituation, die wir leider noch einige Zeit durchmachen werden, stellen alle in der Schweiz vor sehr akute Probleme. Die Familien sind nicht verschont geblieben: Für viele von ihnen, die bis zum Monatsende nur schwer durchkommen, waren die Kurzarbeit oder die Leistungen für Selbständige sicherlich eine willkommene Hilfe, aber auch der Beginn des Kopfzerbrechens: Wie soll man mit 10, 20, 30 Prozent weniger Einkommen zurechtkommen? Dies gilt umso mehr, als z.B. von der Kurzarbeit 50 Prozent der Beschäftigten in den am schlechtesten bezahlten Branchen betroffen waren, aber nur ein Fünftel der am besten bezahlten Beschäftigten. Und das ohne Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit, denn seit Februar ist die Zahl der Arbeitssuchenden (saisonbereinigt) um 55’000 Personen gestiegen.</p><p>Das unmittelbare Problem, vor dem Hunderttausende von Haushalten in unserem Land stehen, ist das Problem der Kaufkraft. Wie die Befürworter des Steuerprojekts anerkennen auch wir, umso mehr in diesem neuen Kontext, die Notwendigkeit einer föderalen Anstrengung zur Verbesserung der Kaufkraft der Familien, aber wir stellen die angewandte Methode in Frage, die nicht denen zugute kommt, die sie am dringendsten benötigen. Von den Steuerausgaben in Höhe von 370 Millionen Franken werden mehr als 70 Prozent dem Fünftel der Familien mit den höchsten Einkommen zugute kommen. Und doch, wenn wir bereit wären, mehr als ein Drittel einer Milliarde pro Jahr auszugeben, um die Familien in diesem Land zu entlasten, gäbe es wirksame und einfache Ideen, die umgesetzt werden könnten, um das Ziel und die Bedürfnisse der Menschen wirklich zu erreichen. So belaufen sich beispielsweise die für alle Kinder in der Schweiz gezahlten Krankenkassenprämien auf 1.812 Milliarden. Und auch das ist eine Steuer. Wenn man also Steuern senken will, wäre es genauso gut diejenigen ins Auge zu fassen, die darunter am meisten leiden. Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Prämienverbilligungen könnte man mit 370 Millionen Franken die Prämien aller Kinder unter 18 Jahren in der Schweiz, welche die Familienbudgets belasten, mit einem pauschalen Rabatt um 25 Prozent senken.</p><p>Konkret heißt das:</p><ul><li>Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von rund 110'000 CHF brutto (d.h. etwas über 90'000 CHF netto):</li></ul><ol><li>Der Gesetzentwurf hat keinerlei Effekt, wenn beide Elternteile arbeiten.</li><li>Wenn nur ein Elternteil arbeitet, wird die Steuerlast um etwa 210 Franken pro Jahr gesenkt.</li><li>Eine Senkung der Prämien um 25 Prozent würde ihre Rechnung hingegen um 300 Franken pro Kind, insgesamt 600 Franken, also fast dreimal so viel, entlasten!</li></ol><ul><li>Für alle Familien, deren Bruttojahreseinkommen unter diesem Niveau liegt, ist die Gleichung einfacher: Der Gesetzesentwurf bringt ihnen nichts. Eine Senkung der Prämien bietet ihnen die gleichen 600 Franken Entlastung.</li><li>Und selbst für die obere Mittelschicht ist die Rechnung schnell gemacht: Bis zu 190'000 Franken Jahreseinkommen würde die Prämienentlastung für zwei Kinder grob gesagt mehr bringen als die Steuererleichterung!</li></ul><p>Die Entlastung der Familien von den Zwangsabgaben ist nicht nur eine Priorität aller politischen Programme. Es ist eine Antwort auf eine absolute Notwendigkeit angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Situation, die wir erleben. Aber wir brauchen ein Projekt, das wirklich ins Schwarze trifft. Dieses Vorlage tut das nicht.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/0/csm_Referendum-Kinderabzug_U-Doppelkarte_sgb_deutsch_v4-1_5b8519bcdd.jpg" length="272388" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6990</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 11:39:01 +0200</pubDate><title>Pflege: Nach dem Klatschkonzert braucht es nun endlich Taten!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/pflege-nach-dem-klatschkonzert-braucht-es-nun-endlich-taten</link><description>Das Parlament muss die Grundversorgung stärken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es ist ganz einfach: Dem Klatschkonzert während der Corona-Krise müssen nun konkrete Taten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege folgen. Der Handlungsbedarf ist schon lange gegeben, das hat die COVID-Pandemie hoffentlich auch den letzten ZweiflerInnen im Parlament klargemacht.</p><p>In einer im Jahr 2019 – also lange vor Corona – beim Pflegepersonal durchgeführten Umfrage der Unia zur Langzeitpflege gaben 28 Prozent der Befragten an, einmal oder mehrmals berufsbedingt einen Monat oder länger krankgeschrieben gewesen zu sein. Bei 30 Prozent der Pflegenden wird die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Schichten monatlich mehr als fünfmal gebrochen. Und von den PflegeassistentInnen gaben 59 Prozent einen Lohn von unter 4000 Franken bei Vollzeitarbeit an.</p><p class="heading--h3">Realitätsverweigerung muss Vergangenheit sein</p><p>«Wer einen Pflegeberuf wählt, hat nicht primär den Lohn vor Augen, sondern eher ein Ideal» ist alles, was Christian Schär, Präsident des Zürcher Spitalverbands, zu dieser Situation zu sagen hat («NZZ», 8.4.2020). Etwa ähnlich schlau äusserte sich der vielzitierte Gesundheitsberater Willy Oggier: «Wenn man nun deren Löhne [die Löhne der Pflegenden] pauschal erhöht, besteht die Gefahr, dass viele ihr Pensum reduzieren» («Bund», 25.5.2020). Pensenreduktion aufgrund zu guter Bezahlung! – das sei also, was die Pflegenden im Sinn hätten.</p><p>Solche und ähnliche realitätsfremde, ja herabwürdigende Äusserungen zur Lage des Pflegepersonals gehören nach Corona nun hoffentlich definitiv der Vergangenheit an. Denn der Fall ist klar: Bis ins Jahr 2030 braucht es hierzulande 65'000 zusätzliche Pflegende. Dabei beschäftigt bereits heute kein westliches Land mehr im Ausland ausgebildetes Pflegepersonal, als die Schweiz. Gleichzeitig beträgt die durchschnittliche Berufsverweildauer nur gerade 15 Jahre, was vor dem Hintergrund der oben zitierten Umfrageergebnisse zu Stress und Bezahlung in der Pflege nicht verwundert. Die Therapie ist also ebenso klar wie die Diagnose: Die Schweiz muss massiv mehr Pflegepersonal ausbilden (insbesondere Pflegefachpersonen) und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen in der Pflege stark verbessern. Klar ist: Nicht nur die Arbeitnehmenden selbst, sondern auch die Bevölkerung fordert mit Vehemenz bessere Bedingungen in der Pflege. Dies zeigt exemplarisch die vom VPOD lancierte Petition «Stand by your nurse», welche inmitten der Coronakrise in Windeseile mehr als 80'000 Unterschriften erreicht hat.</p><p class="heading--h3">Nun die Pflegeinitiative umsetzen</p><p>Dies sind beides zentrale Forderungen der vom SGB unterstützten Pflegeinitiative des SBK, zu welcher schon länger die parlamentarischen Beratungen laufen. Der Nationalrat hat dazu Ende 2019 einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der zwar weit hinter den unabdingbaren Forderungen der Initiative zurückblieb, jedoch eine gute und ausbaubare Grundlage lieferte. Doch die vorberatende Kommission des Ständerats hat diese Chance verpasst und den Gegenvorschlag stattdessen weiter zusammengestrichen und krankenkassenfreundlich umgebaut. An die Stelle des Klatschkonzerts ist nun also abermals die Realitätsverweigerung getreten. Der Ständerat hat es in der Sommersession aber in der Hand, diese Entscheide zu korrigieren und endlich substanziell für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege zu sorgen. Denn – um auf die Lehren der Corona-Krise zurückzukommen – wer weiss: Vielleicht schliessen Frankreich und Italien während der nächsten Pandemie die Grenzen nicht nur für Ferienreisende, sondern auch für Ihre Tausende GrenzgängerInnen, welche während der Corona-Krise unermüdlich an den Schweizer Pflegebetten ausharrten (und dies insbesondere in den von COVID am stärksten betroffenen Kantonen Tessin und Genf). Nicht auszudenken, zu welchen «Überschwemmungen» die Infektionswelle dann hierzulande führen würde.</p><p class="heading--h3">Viele Versorgungsfragen abseits des Personals</p><p>Über den Personalbedarf hinaus hat Corona aber auch die Dringlichkeit von Versorgungsfragen neu in den Fokus gerückt. So hat es anfänglich teilweise akut an Schutzmaterial gemangelt, was leicht zu verhindern gewesen wäre und in Zukunft hoffentlich auch verhindert werden wird. Komplexer steht es aber um die Verfügbarkeit von lebensnotwendigen Medikamenten. Zwar werden hierzulande zum Beispiel 70 Prozent des Generikamarktes durch zwei inländische Firmen abgedeckt, doch beziehen diese die für ihre Produktion nötigen Wirkstoffe fast ausschliesslich von ein paar wenigen Fabriken in China. Dass eine solche einseitige Abhängigkeit vom Ausland bei gleichzeitiger Konzentration auf wenige Handelspartner problematisch sein kann, haben nicht erst die nach dem Ausbruch der Pandemie unterbrochenen weltweiten Lieferketten gezeigt. Denn bereits zuvor waren etwa bei der Verfügbarkeit von Antibiotika und Impfstoffen immer häufiger Engpässe aufgetreten. Eine Wiederaufnahme der Produktion lebensnotwendiger Medikamente im Inland ist daher ernsthaft in Betracht zu ziehen, ebenso eine dauerhafte Stärkung der Armeeapotheke und gezielte langfristige Investitionen in die Forschung an übertragbaren Krankheiten. Das Parlament befasst sich in der Sommersession richtigerweise auch mit diesen Fragen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/b/csm_Altenheim_iStock-wavebreakmedia-820254064_476e1e8228.jpg" length="179275" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6984</guid><pubDate>Mon, 25 May 2020 14:15:15 +0200</pubDate><title>Lage der Arbeitnehmenden: Dringender Handlungsbedarf</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/lage-der-arbeitnehmenden-dringender-handlungsbedarf</link><description>Corona-Krise: Treffen der Sozialpartner mit dem Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lage der Arbeitnehmenden ist auch nach der Öffnung der Wirtschaft äusserst angespannt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sieht daher dringenden Handlungsbedarf. Allgemein gilt es, Corona-Entlassungen um jeden Preis zu verhindern und die Kaufkraft der Normalverdienenden zu erhalten. Öffentliche Sparmassnahmen müssen vermieden werden, weil dadurch die Arbeitslosigkeit steigen und ein Aufschwung behindert würde. Die Arbeitslosigkeit von älteren Erwerbstätigen ist besorgniserregend gestiegen – hier fordert der SGB rasch Gegensteuer.</p><p class="heading--h3">Anhaltende wirtschaftliche Probleme – auch nach Öffnung der Wirtschaft</p><p>Die Weltwirtschaft und der internationale Tourismus bleiben schwer angeschlagen, was in einem Exportland wie der Schweiz besonders schmerzhafte Spuren hinterlässt. Die «Lohngarantien» des Bundesrates, insbesondere die rasche Ausweitung der Kurzarbeit, haben eine Katastrophe auf dem Arbeitsmarkt mit Arbeitslosenzahlen wie in den USA verhindert. Trotzdem steigt die Arbeitslosigkeit auch in der Schweiz in einem Ausmass, wie es bisher niemand von uns erlebt hat. In den Monaten März/April betrug die Zunahme über 40 Prozent (saisonbereinigt). Besorgniserregend nimmt auch die Arbeitslosigkeit bei den 55-64jährigen überproportional zu. Gerade diese Arbeitnehmenden haben grosse Mühe, wieder eine Stelle zu finden.</p><p class="heading--h3">Kaufkraftprobleme spitzen sich zu</p><p>Die Corona-Krise trifft Geringverdienenden besonders stark. In den Branchen mit tiefen Löhnen, wie beispielsweise dem Gastgewerbe oder der Kulturbranche, ist der Anteil Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit am höchsten. Die damit verbundenen Einkommensausfälle von 20 bis 30 Prozent sind für die Betroffenen nur schwer verkraftbar. Die Leistungen der Kurzarbeit und der Arbeitslosenversicherung reichen hier nicht.</p><p class="heading--h3">Schuldenbremse kann Massenarbeitslosigkeit verursachen</p><p>Die expansive Finanzpolitik des Bundes hat in der Corona-Krise die Wirtschaft stabilisiert. Doch nun droht bei Bund und Kantonen eine Sparpolitik, welche zusätzliche Arbeitslosigkeit verursacht. Eine Amortisation der Corona-Ausgaben in etwas mehr als 6 Jahren, wie sie die Schuldenbremse verlangt, würde die Schweizer Wirtschaft in eine Dauerrezession stürzen.</p><p>Die Schweiz kann die Krise bekämpfen und Arbeitslosigkeit verhindern. Der finanzpolitische Spielraum für den Bund und die Firmen ist vorhanden. Der SGB fordert deshalb:</p><ul><li>Kaufkraft erhalten - insbesondere bei den Geringverdienenden: Die Löhne bei Kurzarbeit sollen zu 100 Prozent bezahlt werden. Zudem kann die Belastung durch die Krankenkassenprämien verringert werden – durch höhere Prämienverbilligungen und einen Abbau der Reserven in den Krankenkassen.</li><li>Keine staatlichen Sparmassnahmen: Die ausserordentlichen Ausgaben des Bundes für die Corona-Krise dürfen keine Sparmassnahmen nach sich ziehen, weil dies zu noch mehr Arbeitslosigkeit führen und den Aufschwung behindern würde. Die öffentliche Hand muss nun Aufträge vorziehen bzw. zusätzliche Arbeiten auslösen.</li><li>Keine höhere Belastung der Normalverdienenden: Die Arbeitslosenversicherung braucht nochmals zusätzliche Mittel des Bundes. Sonst drohen Beitragserhöhungen, welche die Kaufkraftprobleme und die Krise verschärfen. Der positive Entscheid des Bundesrates vom 20. Mai muss nun rasch umgesetzt werden. Zusätzlich sollte der Bund bei der ALV das Solidaritätsprozent auf 2.2 Prozent erhöhen – auf die Höhe des normalen Beitragssatzes.</li><li>Planungssicherheit: Die Kurzarbeitsdauer sollte so rasch als möglich auf 18 Monate verlängert werden. Auch die Verlängerung der ALV-Bezugsdauer gibt den besonders betroffenen älteren und jüngeren Arbeitslosen mehr Sicherheit. Ein vorschneller Abbau der Leistungen wäre daher folgenschwer.</li><li>Überbrückungsleistung nötiger denn je: In der Altersgruppe zwischen 55 und 64 Jahren nimmt die Arbeitslosigkeit überproportional zu.</li><li>Weitere Konjunkturstützungsmassnahmen: Um eine schwere Rezession zu verhindern, braucht es weitere Konjunkturstützungsmassnahmen. Die Sozialpartner sollten bei der Ausarbeitung in einer entsprechenden Arbeitsgruppe einbezogen werden.</li></ul><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/akt200524_gipfel_berset_parmelin_red.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Hier </a>finden Sie die Analyse und die Forderungen, welche gestern am Treffen der Sozialpartner dem Bundesrat abgegeben wurde.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6511</guid><pubDate>Wed, 20 May 2020 14:36:11 +0200</pubDate><title>Unbrauchbarer Gegenvorschlag löst keine Probleme</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unbrauchbarer-gegenvorschlag-loest-keine-probleme</link><description>Bundesrätlicher Entscheid zur Prämienentlastungs-Initiative muss dringend korrigiert werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat beschliesst einen unbrauchbaren Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative. Dabei sind die unteren und mittleren Einkommen in der Corona-Krise am härtesten von Einkommensverlusten betroffen. Höhere Prämienverbilligungen können diese Betroffene wirksam entlasten. Dass der Bundesrat die neue Dringlichkeit dieser Entlastungsinitiative mit einem Vorschlag bekämpfen will, der kaum über geltendes Recht hinausgeht, ist eine Trickserei – das Parlament muss nun dringend korrigieren.</p><p class="heading--h3">Bundesrat bleibt weit hinter seiner eigenen Position zurück</p><p>Noch Mitte Neunzigerjahre legte der Bundesrat fest, dass die künftige Belastung der Haushalte durch Krankenkassenprämien höchstens 8 Prozent des steuerbaren Einkommens betragen dürfe. Heute ist diese Belastung für viele Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen auf das Dreifache dessen gestiegen – und dennoch lehnt der Bundesrat das in der Prämienentlastungs-Initiative geforderte, weit mildere Sozialziel ab.</p><p class="heading--h3">Sparen auf dem Buckel der tiefen Einkommen</p><p>Alleine seit dem Jahr 2000 hat die Prämienbelastung der Haushalte real um 75% zugenommen (nach Verbilligung!). Dies nicht nur wegen der steigenden Prämien (+120%), sondern ebenso aufgrund der sinkenden Bedeutung der Prämienverbilligungen: Im Jahr 2000 kamen diese für 12% der Gesundheitskosten auf, heute sind es nicht einmal mehr 6%. Zu verantworten haben dies insbesondere die Kantone, welche mit ihren vielen unsozialen Sparpaketen zum Teil sogar die gesetzlichen Mindestvorgaben gebrochen haben. Dies wurde anhand eines Falls im Kantons Luzern vor etwas mehr als einem Jahr auch durch das Bundesgericht bestätigt.</p><p>Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Krise mit ihren schmerzhaften Lohneinbussen – insbesondere für die unteren und mittleren Einkommen, die aufgrund der Kurzarbeit sich und ihre Familien kaum noch über die Runden bringen – sind höhere Prämienverbilligungen zwingend notwendig. Denn diese stützen direkt die Kaufkraft der Haushalte mit tiefen Einkommen. Für den SGB hat eine soziale Finanzierung des Gesundheitswesens durch die Corona-Krise daher noch stark an Dringlichkeit gewonnen. Das Parlament muss nun nachbessern und sich für die Prämienentlastungs-Initiative aussprechen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6491</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 11:43:22 +0200</pubDate><title>Vor dem Virus sind finanziell nicht alle gleich</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/vor-dem-virus-sind-finanziell-nicht-alle-gleich</link><description>Die Corona-Krise zeigt: Öffentliche Gesundheit verlangt öffentliche Finanzierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der aktuelle gesundheitliche Notstand zeigt wohl nichts eindrücklicher als das: Gesundheit ist nicht Privatsache. Nun muss dies endlich auch für die Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens gelten.</p><p>Möglicherweise wird die Corona-Pandemie auf die zukünftigen Prämien gar keine grossen Auswirkungen haben. Dies deshalb, weil fast sämtliche COVID-bedingten Zusatzkosten im durch die Kantone mitfinanzierten stationären Spitalbereich anfallen und gleichzeitig die Behandlungen im – komplett prämienfinanzierten – ambulanten Bereich während Wochen auf Notfälle beschränkt waren. Sollten dennoch Mehrkosten auf die Krankenkassen zukommen, ist das laut deren Aussagen kein Problem, denn genau dafür hätten sie ja die prallen, das gesetzliche Mindestmass weit überschreitenden Reservepolster angelegt.</p><p>Und damit sind wir sogleich wieder beim Kern des Problems: Auch die Reserven sind komplett prämienfinanziert. Werden sie nun übermässig abgebaut, dann heisst das ganz einfach, dass eine Schuhverkäuferin verhältnismässig stärker zur finanziellen Bewältigung der Coronakrise wird beitragen müssen als ein Wirtschaftsanwalt. Und vor dem Virus wären wir –&nbsp; wieder einmal – nicht alle gleich.</p><p class="heading--h3">Finanzierung neu regeln</p><p>Die aktuelle Situation zeigt, dass die Finanzierung unseres Gesundheitswesens nicht nur unsozial, sondern auch der öffentlichen Gesundheit selbst abträglich ist. Lässt sich jemand mit Corona-Symptomen nicht testen, weil er oder sie es scheut oder nicht vermag, die Kosten dafür selbst zu tragen (etwa wegen einer hohen Franchise), so führt dies für die Gesellschaft schnell zu weit höheren Kosten, denn das Virus kann sich unnötig weiter ausbreiten.</p><p>Kurzfristig ist deshalb klar, dass COVID-Behandlungen durch die öffentliche Hand zu übernehmen und insbesondere von der direkten Kostenbeteiligung der Versicherten auszunehmen sind. Doch dabei kann man es natürlich nicht belassen. Denn das finanzielle Problem im Schweizer Gesundheitswesen ist nicht Corona, sondern es ist die Tatsache, dass alle Versicherten einerseits eine Kopfsteuer entrichten müssen (die Prämie) und darüber hinaus andererseits noch so viel aus der eigenen Tasche berappen müssen (Franchise und Selbstbehalt sowie vom Leistungskatalog ausgeschlossene Medikamente und Behandlungen) wie nirgendwo sonst in der OECD. Corona sollte uns also endlich die Augen öffnen und zu einem grundlegenden Umbau der Finanzierung unseres Gesundheitswesens führen. Die nächste Gelegenheit dazu bietet die im Januar eingereichte Prämien-Entlastungs-Initiative von SP und SGB: Der Bundesrat muss das darin geforderte Ziel (kein Haushalt bezahlt mehr als 10% seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien) stützen und die Initiative bald zur Annahme empfehlen.</p><p class="heading--h3">Kostenabgeltung anders aufstellen</p><p>Sind die Mittel einmal erhoben – zurzeit sind das ungefähr 80 Milliarden pro Jahr –, ist deren möglichst sinnvolle Verwendung zu erwarten. Doch auch dies ist nicht gegeben: Die heute gültigen Abgeltungssysteme der Tarmed-Taxpunkte (ambulanter Bereich) und SwissDRG-Fallpauschalen (stationärer Bereich) sind Hauptursprung einer Reihe von Fehlanreizen, die im Gesundheitswesen gleichzeitig Über- und Unterversorgung hervorbringen. Überversorgung ist teuer, weil unnötige Eingriffe vorgenommen werden, was vermeidbare Kosten mit sich bringt. Unterversorgung ist teuer, weil nötige Eingriffe nicht vorgenommen werden, was (höhere) Folgekosten mit sich bringt.</p><p>Auch in diesem Bereich lehrt uns die Coronakrise Einiges, insbesondere was die Unterversorgung betrifft: Im viel zitierten, aber vor der Krise leider nicht viel beachteten Influenza-Pandemieplan wurde bereits 2018 detailliert dargelegt, wo es im Ernstfall welche Reserve an Schutzmaterial, Medikamenten und Behandlungsplätzen bräuchte. Doch für solche Präventionsmassnahmen ist das aktuelle Abgeltungssystem leider nicht gemacht, denn die einzelnen Krankenkassen haben kein Interesse an den dafür nötigen Mehrkosten (sie würden die Prämien erhöhen müssen und verlören Versicherte) und die Spitäler können diese nicht leisten (in den Fallpauschalen sind sie nicht inbegriffen). Es braucht also nicht nur eine öffentliche Finanzierung des Gesundheitswesens, sondern auch eine öffentliche, d. h. zentrale Kostenabgeltung, welche einhergeht mit der Definition der abzugeltenden Leistungen. Das wären dann wohl – zum Beispiel – grössere Schutzmaskenbestände und weniger künstliche Hüftgelenke.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.jpg" length="49460" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6427</guid><pubDate>Fri, 27 Mar 2020 17:57:04 +0100</pubDate><title>Schutz der besonders gefährdeten Arbeitnehmenden muss gewährleistet werden!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/schutz-der-besonders-gefaehrdeten-arbeitnehmenden-muss-gewaehrleistet-werden</link><description>Besorgniserregende Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt – Kurzarbeit auf Höchststand, mehr Flexibilität für die Kantone</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat schafft wichtige Klarheit, ob und wie die Kantone weiterführende Massnahmen ergreifen dürfen, um die Corona-Krise eindämmen zu können («Krisen-Fenster»). Dringend intensiviert werden muss der Vollzug der bezüglich Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz getroffenen Massnahmen. Dabei stehen nun auch die Kantone und die Arbeitgeberverbände in der Pflicht. Störend ist weiterhin, dass besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren sollen. Die Lage für die Arbeitnehmenden spitzt sich von Tag zu Tag zu, bereits 656`000 sind von Kurzarbeit betroffen.</p><p>Der Bundesrat anerkennt nun, dass einige Kantone Massnahmen ergreifen müssen, um ihrer besonderen Situation Rechnung tragen zu können. Der SGB begrüsst diese neue Möglichkeit, die den Kantonen nun aber auch eine echte Verantwortung auferlegt: Sie müssen die Probleme in den Branchen erfassen und schnell wirksame Kontrollstrukturen aufbauen. Das Kriterium des Ausbleibens der Grenzgänger ist für den SGB aber sachfremd und nicht nachvollziehbar.</p><p>Die Mitwirkung der Sozialpartner, die der Bundesrat zwingend vorschreibt, nimmt auch die Arbeitgeber in die Pflicht, ihre Verantwortung zur Eindämmung der Pandemie wahrzunehmen. Dort wo die Einhaltung der Massnahmen nicht durchgesetzt werden kann, müssen die Arbeiten sistiert werden. Wo die Beschäftigten weiterarbeiten – im Gesundheitswesen, im Verkauf und in vielen lebensnotwenigen Bereichen – müssen sie wirksam geschützt werden, auch vor Überlastung. In mehreren Kantonen hat dies bereits zu einem gemeinsamen Vorgehen mit den Behörden geführt.&nbsp;</p><p>Die Kehrtwende des Bundesrats vom letzten Freitag führt dazu, dass besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder am Arbeitsplatz erscheinen müssen (Art. 10c Abs. 2 COVID-19-Verordnung 2). Die Betroffenen fürchten zu Recht um ihre Gesundheit. Der SGB stellt mit Bestürzung fest, dass der Bundesrat nach wie vor an dieser Verordnung festhält. Der fehlende Schutz gerade dieser besonders verletzlichen Erwerbstätigen gefährdet nicht nur die direkt Betroffenen, sondern untergräbt das Vertrauen in die Massnahmen des Bundes grundsätzlich.</p><p>Darüber hinaus ist der SGB weiterhin über die vor einer Woche vom Bundesrat beschlossene Aufhebung der Maximalarbeitszeit in Branchen wie dem Gesundheitswesen und der Logistik besorgt. Er hält an seiner Forderung fest, die bisher geltenden Regeln und die Rechte der betroffenen Arbeitnehmenden wiederherzustellen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Delta_News_Hub-Flickr_CC_BY_2.0_corona_handgriff_reinigung_dff021d5e8.jpg" length="169129" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6422</guid><pubDate>Wed, 25 Mar 2020 17:31:18 +0100</pubDate><title>Punktuelle Erleichterungen – für viele Betroffene bleiben Fragen offen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/punktuelle-erleichterungen-fuer-viele-betroffene-bleiben-fragen-offen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Krise aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie trifft die Beschäftigten in einem noch nie dagewesenen Ausmass. Für Hunderttausende Arbeitnehmende sinken die Löhne oder ihre berufliche Tätigkeit wird eingestellt, und dieser Trend setzt sich fort.</p><p>Der SGB begrüsst die Umsetzung schneller und flexibler Massnahmen, um die Löhne zu garantieren und den Einbezug der Sozialpartner in dieser besonders schwierigen Situation. Er begrüsst die heutigen Entscheide zur Arbeitslosenversicherung. Der Druck von besonders betroffenen Kantonen für weiterführende Massnahmen wird stark steigen. Der SGB hält an seiner Forderung fest, eine flexible Lösung mit den Kantonen zu finden, und ist zuversichtlich, dass der Dialog rasch zu einer Klärung kommt und der Schutz der Erwerbstätigen garantiert werden kann.</p><p>Es gibt allerdings noch weitere Probleme zu lösen, etwa bei der Umsetzung von Präventivmassnahmen am Arbeitsplatz und beim Schutz von besonders gefährdeten Personen. Mit Blick auf die wachsende Unsicherheit in der Arbeitswelt wird der SGB weiterhin Vorschläge formulieren, um die Auswirkungen der Krise auf die Schweizer Arbeitnehmenden zu begrenzen.</p><p class="heading--h3">Neue Massnahmen zur Begrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise</p><p>Es ist und bleibt das zentrale Ziel des Gewerkschaftsbunds, in dieser Krisenzeit die Einkommen möglichst vieler Menschen zu garantieren, damit gleichzeitig ein Wegbrechen der Kaufkraft und eine totale Destabilisierung der Wirtschaft vermieden werden können. Der SGB begrüsst daher die heutige Entscheidung, die Rahmenfrist der Arbeitslosen für den Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung um ebenso viele Tage zu verlängern, wie die restriktiven Massnahmen im Zusammenhang mit der Epidemie – wie das Verbot von Aktivitäten&nbsp;– dauern, welche zahlreiche Branchen betreffen. Der Ausnahmecharakter der Wochen, welche wir durchleben in Bezug auf den Arbeitsmarkt lässt sich nicht leugnen.</p><p>Ebenfalls sind die Aussetzung finanzieller Sanktionen bei der Nichtrespektierung der Anforderungen bei der Arbeitssuche logisch und zu begrüssen. Auch die Arbeitssuchenden dürfen nicht den Preis für die aktuelle Situation bezahlen müssen.</p><p>Schliesslich begrüsst der SGB die vom Bundesrat vorgenommenen Präzisierungen in Bezug auf die Unternehmenskredite und –Bürgschaften, welche der Bund garantiert. Dieser Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen unterliegt klaren Regeln, einschliesslich der Festlegung von Zinssätzen.</p><p class="heading--h3">Schutz gefährdeter Menschen</p><p>Der SGB lehnt hingegen weiterhin die Massnahmen des Bundesrates für Personen ab, welche aufgrund ihres Gesundheitszustandes besonders gefährdet sind. Gemäss der letzten Änderung der Pandemieverordnung COVID-19 2 könnten diese Personen wieder gezwungen werden, an ihrem Arbeitsplatz zu arbeiten, sofern der Arbeitgeber eine Reihe von Schutzmassnahmen ergreift.</p><p>Für die Gewerkschaften ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die für die Arbeitnehmer geltenden Massnahmen mit den für das gesamte soziale und öffentliche Leben erlassenen Massnahmen übereinstimmen. Mit der Möglichkeit, gefährdete Personen zur Arbeit zurückzurufen, verstossen wir seit mehreren Wochen gegen die Anweisungen an die Bevölkerung. Ganz zu schweigen von dem konkreten Risiko, dem die betroffenen Arbeitnehmenden ausgesetzt sind, zumal die zu ergreifenden Massnahmen nicht klar definiert sind. Diese Bestimmung muss schnell überarbeitet werden: Das Vertrauen in die Strategie zur Bekämpfung der Ansteckung steht auf dem Spiel.</p><p>Besorgt ist der SGB schliesslich auch über die Abschaffung der Maximalarbeitszeit, welche der Bundesrat letzte Woche für gewisse Branchen in einer Hauruck-Übung beschlossen hat. Derart lange Arbeitswochen können sich schädlich auf die Gesundheit des Personals auswirken, welches zurzeit ohnehin schon unter enormem Druck steht. Eine solche Massnahme ist daher zurückzuweisen, und die Gewerkschaften werden sich im Interesse der Arbeitnehmenden dafür einsetzen, dass der bisherige Zustand wiederhergestellt wird.</p><p class="heading--h3">Handlungsspielraum für die besonders betroffenen Kantone</p><p>In einer Reihe von Kantonen des Landes wächst der Druck für Massnahmen, die über diejenigen des Bundes hinausgehen, insbesondere im Bereich der Wirtschaftstätigkeit. Der SGB&nbsp; fordert deshalb, dass der Bundesrat den Kantonen die Möglichkeit geben soll, innerhalb definierter Grenzen die oft auch von den Gewerkschaften gestellten Forderungen umsetzen zu können. Arbeitsplätze können nicht von der Einhaltung von Massnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung und zum Schutz der Gesundheit ausgenommen werden. Der SGB setzt sich für Lösungen ein, die auf Sozialpartnerschaft und Kontrollen in den Unternehmen basieren. Er wird seinen regelmässigen Dialog mit den Arbeitgebern und dem Bundesrat in dieser Hinsicht fortsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow.jpg" length="104925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6406</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2020 15:46:57 +0100</pubDate><title>Auf Krisenmodus schalten: Löhne müssen garantiert werden</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/auf-krisenmodus-schalten-loehne-muessen-garantiert-werden</link><description>Bundesrätliche Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat schliesst die Schulen, ohne ausreichende Abfederung für die erwerbstätigen Eltern. Der SGB fordert, dass der Bundesrat bis zur Schulschliessung am Montag Massnahmen vorlegt, wie die Löhne garantiert werden können und die Kinderbetreuung in allen Kantonen sichergestellt werden kann. Diese einzigartige Krisensituation braucht rasche Massnahmen. Der Abbau von Hürden bei Kurzarbeit ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.</p><p>Auch wenn Eltern zuhause bleiben müssen, um die Kinder zu betreuen, muss der Arbeitgeber die Löhne grundsätzlich weiterbezahlen. Darüber hinaus ist aber auch der Staat in der Pflicht. Denn die Schulen werden auf seine Anordnung hin geschlossen. Der SGB schlägt einen Lohnersatz für Eltern mit Betreuungspflichten vor. Dazu sollen bereits bestehende Strukturen wie die Erwerbsersatzordnung EO genutzt werden. Zusätzlich müssen alle Kantone Betreuungsangebote auf die Beine stellen.</p><p>Bereits jetzt haben viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen in den stark betroffenen Branchen wie Gastgewerbe, Kultur- oder Eventbereich ihre Stelle verloren. Dass der Bundesrat hier gezielt Unterstützung zugesagt hat begrüsst der SGB.</p><p>Die drastischen Massnahmen des Bundesrats, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind zwar nachvollziehbar, doch wenn die Löhne nicht garantiert werden, droht eine schwere Rezession mit drastischen Folgen für die Erwerbstätigen. Deshalb hat für den SGB im Moment oberste Priorität, dass, die Löhne sichergestellt sind.</p><p>Zusätzlich müssen Konjunkturprogramme vorbereitet werden. Dabei ist der Fokus auf die binnenwirtschaftlichen Branchen zu richten, welche ihre Produkte und Dienstleistungen vor allem in der Schweiz verkaufen. Hier helfen Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft sowie – um ein Übergreifen auf die Bauwirtschaft zu verhindern – auch Investitionsprogramme.</p><p>Wichtig ist zudem, dass sich die Firmen bei Lieferengpässen aushelfen. Die Nationalbank muss vor allem die Exportwirtschaft vor grösseren Schäden bewahren, indem sie gegen die Frankenüberbewertung ankämpft und dafür sorgt, dass der Franken einigermassen fair bewertet ist.</p><p class="heading--h3">Die Rechtslage:</p><p>Das Risiko einer Epidemie gehört in die Sphäre des Unternehmerrisikos. Die Unternehmen sind grundsätzlich angehalten, den Lohn zu zahlen, auch wenn der Betrieb eingestellt wird oder Arbeitnehmende aufgrund an sie gerichteter behördlicher Massnahmen gemäss Epidemiegesetz nicht am Arbeitsplatz erscheinen können. Das heisst konkret, dass der Arbeitnehmende das Recht auf Zahlung seines Lohnes hat, wenn z.B. eine Quarantäne über ihn verhängt wurde oder er von einer anderen behördlichen Massnahme persönlich betroffen wird und nicht mehr an den Arbeitsplatz darf. Aber auch wenn z.B. staatliche Massnahmen zur Schliessung von Schulen oder Kitas führen, und der Arbeitnehmer seine Kinder betreuen muss, besteht eine Lohnfortzahlungspflicht: die Eltern sind gesetzlich verpflichtet, die Betreuung der Kinder sicherzustellen und das Kindeswohl zu schützen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Mann-liest-Kind-vanda_lay.jpg" length="656606" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6405</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2020 09:38:15 +0100</pubDate><title>Sichere Löhne und Arbeitsplätze – gesunde Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/sichere-loehne-und-arbeitsplaetze-gesunde-bevoelkerung</link><description>Kommentar von SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Daniel Lampart</description><content:encoded><![CDATA[<p>So etwas wie die Corona-Epidemie gab es in der Schweiz lange nicht mehr. Viele Arbeitnehmende machen sich grosse Sorgen – um die Gesundheit, aber auch um ihre Löhne und Arbeitsplätze. Die Massnahmen der Behörden zur Verhinderung von Ansteckungen werden immer einschneidender. Angesichts der gesundheitlichen Gefahren für die Risikogruppen in der Bevölkerung ist das nachvollziehbar. Doch gleichzeitig stehen Bund und Kantone dadurch auch in der Pflicht, alles zu unternehmen, dass die Löhne und die Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert sind. Wenn Löhne nicht mehr bezahlt werden, droht eine schwere Rezession. Bereits jetzt haben viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen im Gastgewerbe, im Kultur- oder Eventbereich ihre Stelle verloren. Während besser Verdienende in Büroberufen vorderhand noch Homeoffice machen können.</p><p>Um eine wirtschaftliche Krise zu verhindern, braucht es einen 3-Stufen-Plan. Die erste Stufe ist bereits ausgelöst. Dank der Kurzarbeit können die Löhne in Firmen mit Problemen weiter bezahlt werden, wobei die Wartezeiten noch stark verkürzt werden müssen. Ergänzend dazu braucht es einen Härtefall-Fonds insbesondere für Kulturschaffende, bei denen Auftritte abgesagt wurden.</p><p>Die Auslösung der zweiten Stufe steht unmittelbar bevor. Denn wenn beispielsweise Schulen geschlossen werden, greift das Instrument der Kurzarbeit nicht mehr. Es braucht zusätzliche Massnahmen, damit die Löhne in dieser Situation weiterhin gewährleistet sind. Zuallererst stehen natürlich die Arbeitgeber in der Pflicht, die Löhne zu zahlen. Doch wenn Firmen in Not sind, müssen Bund und Kantone unterstützend helfen – beispielsweise indem die Erwerbsersatzordnung (EO) vorübergehend einspringt. Dabei kann es um grosse Beträge gehen. Zudem braucht es Betreuungsstrukturen für Eltern, die keine anderen Möglichkeiten haben – wie das in Österreich bereits der Fall ist.</p><p>Um eine Rezession in der gesamten Wirtschaft zu verhindern, müssen für eine dritte Stufe Konjunkturprogramme vorbereitet werden. Dabei liegt der Fokus auf binnenwirtschaftlichen Branchen, welche ihre Produkte und Dienstleistungen vor allem in der Schweiz verkaufen. Hier helfen Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft sowie – um ein Übergreifen auf die Bauwirtschaft zu verhindern – auch Investitionsprogramme. Wichtig ist zudem, dass sich die Firmen bei Lieferengpässen aushelfen. Die Nationalbank muss vor allem die Exportwirtschaft vor grösseren Schäden bewahren, indem sie gegen die Frankenüberbewertung ankämpft und dafür sorgt, dass der Franken einigermassen fair bewertet ist.</p><p>Eine ausserordentliche Situation erfordert ausserordentliche Massnahmen. Das Personal in den Spitälern leistet einen riesigen Einsatz, damit die Kranken möglichst wieder gesund werden. Dasselbe braucht es in der Wirtschaftspolitik. Damit die Arbeitnehmenden – und insbesondere die Arbeitnehmenden, die es bereits vor der Krise schwer hatten – nicht die Leidtragenden sind.&nbsp; &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/9/csm_NIAID-flickr_corona_virus_sars_cv2_covid19_modell_print_3d_schwarzer_hintergrund_CC_BY_2.0_700d440701.jpg" length="138683" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6341</guid><pubDate>Thu, 23 Jan 2020 14:30:00 +0100</pubDate><title>Eine gute Nachricht für die Kaufkraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-gute-nachricht-fuer-die-kaufkraft</link><description>Prämien-Entlastungs-Initiative eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst das Zustandekommen der Prämien-Entlastungs-Initiative. Die kurze Zeitspanne, in welcher die Unterschriften – mit Unterstützung der Gewerkschaften – gesammelt werden konnten, illustriert die Schärfe des Problems für die Haushalte im Land. Nun kann die längst notwendige Diskussion eröffnet werden: Ist es normal, dass die Krankenkassenprämie für eine alleinerziehende Mutter, die als Verkäuferin arbeitet, gleich hoch ist wie für obere Kader? In den letzten Jahren haben zahlreiche Kantone die Prämienverbilligungen eingefroren oder gar gesenkt. Gleichzeitig sind die Prämien weit stärker gestiegen als die Löhne. Die Folge: Die Kaufkraft der Haushalte stagniert. Gesamthaft ist die Belastung durch Abgaben, Steuern und Prämien heute real degressiv verteilt, das heisst, dass die kleineren Einkommen besonders stark zur Kasse gebeten werden.</p><p>Die Beschränkung der Prämien auf zehn Prozent des Einkommens ist darum ein konkreter Beitrag zur Verbesserung der Kaufkraft. Sie folgt dem 10-Punkte-Massnahmenpaket, <a href="/themen/detail/10-punkte-paket-fuer-mehr-kaufkraft-und-eine-sozialere-schweiz">welches der SGB vergangen November präsentiert hat</a>. Nur mit der Umsetzung dieser Instrumente kann der arbeitenden Bevölkerung wieder eine Perspektive zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen gegeben werden, weil damit die Lohnerhöhungen nicht mehr vollständig von den steigenden Zwangsabgaben aufgefressen werden.</p><p>Gesundheit darf kein Luxusprodukt sein. Zum de facto bereits beschränkten Leistungszugang als Folge der Kopfprämien kommt die Tatsache dazu, dass die direkte Beteiligung an den Gesundheitskosten in der Schweiz die höchste aller OECD-Länder ist. Als Folge davon hält die Schweiz bereits den traurigen Rekord beim Verzicht auf Leistungen, mit allen Risiken für die Gesundheit und langfristigen Kosten, welche dieser nach sich ziehen kann. Die Lösung dafür kann nur eine solidarische Finanzierung sein und keinesfalls eine Zwei-Klassen-Medizin je nach Dicke des Portemonnaies. Die heute eingereichte Initiative ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/6/csm_200123_Einreichung-PEI_Gysi-Carobbio-PYM_b4806c8699.jpg" length="311401" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6271</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 18:30:00 +0100</pubDate><title>Stärkung der Pflege: Der Nationalrat hat es in der Hand </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staerkung-der-pflege-der-nationalrat-hat-es-in-der-hand</link><description>Die Versicherungslobby muss gestoppt werden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Kein westliches Land beschäftigt mehr im Ausland ausgebildetes Pflegefachpersonal als die Schweiz. Zahlen der OECD zeigen: Jede vierte Pflegefachperson besitzt hierzulande ein ausländisches Diplom, mehr als ein Drittel des gesamten Pflegepersonals ist ausländischer Herkunft.</p><p>Die Schweiz lässt sich die Ausbildung ihres Pflegepersonals also zu einem beträchtlichen Teil vom (ärmeren) Ausland finanzieren und trägt damit zum Pflegenotstand jenseits der Grenze bei. Und trotzdem konnte man damit nicht verhindern, dass auch hier in der Pflege der Personalmangel immer akuter wird. Und aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an Pflege(fach)personen auf absehbare Zeit noch weiter steigen.</p><h3>Stress hoch, Löhne tief</h3><p>Vor diesem Hintergrund ist der heutige Alltag in der Pflege mehr als ernüchternd: Seit Jahren wird der durch die neue Spital- und Pflegefinanzierung ausgelöste Wettbewerb zwischen Spitälern und Heimen auf dem Buckel der Beschäftigten ausgetragen. Gleichzeitig steigt die Komplexität der Pflegefälle kontinuierlich, was zusätzlich zu einem Anstieg der Arbeitsintensität beiträgt.</p><p>Das Resultat sind Stress, Qualitätsprobleme und eine tiefe Berufsverweildauer von durchschnittlich 15 Jahren. Schon allein die Löhne liefern hierfür eine hinreichende Erklärung: Gemessen am Durchschnittslohn werden Pflegepersonen in der OECD nur noch in Litauen und Lettland schlechter bezahlt als in der Schweiz!</p><p>Es ist deshalb dringend nötig, die Arbeitsbedingungen und damit die Attraktivität der Pflegeberufe substanziell zu stärken. Das muss von einer angemessenen Entlohnung über vernünftige Arbeitszeiten bis hin zu einem Ausbau der Berufskompetenzen gehen. Die Pflegeinitiative des Berufsverbands SBK - SGB-Mitglied im Beobachterstatus - greift all diese Themen auf und fordert ein umfassendes Massnahmenpaket zur Stärkung von Qualität und Quantität in der Pflege.</p><h3>Gegenvorschlag: Nachbesserungen nötig</h3><p>Die dazu nun im Rahmen eines indirekten Gegenvorschlags vorliegenden Gesetzesänderungen und Beschlüsse sind zwar ein klarer Fortschritt im Bereich der Schaffung neuer Ausbildungsplätze und der Stärkung der Kompetenzen, Sie beinhalten aber keinerlei Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung der Qualität. Zudem sind die Mittel, die vom Bund gemäss Gegenvorschlag gesprochen werden sollen, stark davon abhängig, ob die Kantone mitziehen. Bleiben einzelne Kantone untätig, bliebe auch das vorliegende Gesetz wirkungslos.</p><p>Der grösste Schwachpunkt der Revision ist jedoch, dass die eigenständige Leistungserbringung der Pflegefachpersonen an die Bedingung von "Vereinbarungen mit den Versicherern" gekoppelt werden soll. Dieser abermalige Versuch der Krankenkassenlobby, die Vertragspflicht mit den Leistungserbringern durch die Hintertür auszuhebeln ist völlig inakzeptabel - war doch genau ein solcher Versuch bereits der Auslöser für die Lancierung der Pflegeinitiative!</p><p>Für den SGB ist daher klar: Der neugewählte Nationalrat muss den "Lobby-Artikel" in der Wintersession schnellstmöglich wieder aus der Vorlage kippen und diese dann im Hinblick auf einen möglichen Rückzug der Initiative weiter verbessern. Es braucht verbindliche Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (GAV-Pflicht), klare Vorgaben für eine Mitfinanzierung durch die Kantone und gesetzliche Verpflichtungen zur Steigerung der Pflegequalität.</p><p>Und nicht zuletzt muss darauf verzichtet werden, die Gesetzesänderungen wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf acht Jahre zu befristen. Das ist deshalb unredlich, weil der "Pflegenotstand" bis dann kaum behoben sein wird. Zudem ist die aktuelle Mode, Gesetze mit Ablaufdaten zu versehen, demokratiepolitisch ganz grundsätzlich fragwürdig.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/b/csm_Altenheim_iStock-wavebreakmedia-820254064_476e1e8228.jpg" length="179275" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6226</guid><pubDate>Mon, 30 Sep 2019 08:45:29 +0200</pubDate><title>Prämienrunde 2020: Nicht nur gute Nachrichten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienrunde-2020-nicht-nur-gute-nachrichten</link><description>Es gibt zu viele Ungleichheiten im System, wie die Analyse des SGB zeigt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Prämienerhöhung fällt für das kommende Jahr wie erwartet sehr moderat aus. Das ist zunächst vor allem für die Versicherten eine gute Nachricht. Die zumeist massiven Prämiensteigerungen der vergangenen Jahre standen im starken Kontrast zu einer Reihe wirksamer Kostendämpfungsmassnahmen. Nun haben die Krankenkassen endlich reagiert und damit begonnen, ihre so angehäuften riesigen Reserveüberschüsse abzubauen und an die Versicherten rückzuverteilen. Die Prämienrunde 2020 – so ist man sich weitgehend einig – ist allerdings vielmehr eine <a href="/themen/detail/praemien-2020-nicht-mehr-als-eine-verschnaufpause">kurzfristige Verschnaufpause</a> denn eine anhaltende Trendwende, wie die bereits wieder nach oben korrigierte Kostenprognose für die kommenden Jahre deutlich macht.</p><h3>Standardprämie vs. mittlere Prämie</h3><p>Dennoch führt auch eine genauere Betrachtung der Prämienankündigung bereits Unerfreulicheres zutage. So basiert die vom BAG publizierte Zahl der durchschnittlichen Prämiensteigerung von 0.3% (Erwachsene) zum zweiten Mal auf der sogenannten «mittleren Prämie». Da sich diese aus dem Durchschnitt aller gewählten Versicherungsmodelle und Wahlfranchisen ergibt, verschleiert sie die Nachteile, die solche Modelle für die Versicherten bringen. Insbesondere ist das deren höhere Kostenbeteiligung, welche die gegebene moderate Prämiensteigerung im Krankheitsfall sofort mehrfach aufzufressen droht. Betrachtet man aber – wie bis 2017 üblich – die Standardprämie (Grundmodell bei 300 Franken Franchise), so fällt die Prämiensteigerung für 2020 mit 0.8% bereits deutlich höher aus. Immerhin sind heute noch fast 20% der EinwohnerInnen in einem Standardmodell versichert, darunter hauptsächlich jene Personengruppen, für die ein Wahlmodell bzw. eine hohe Franchise aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht infrage kommt.</p><h3>Solidargemeinschaft bereits angekratzt</h3><p>Obwohl die Prämien nun gerade für diese Versicherten stärker steigen, hat die «Expertenlobby» nach der Bekanntgabe wieder einmal kräftig die Werbetrommel für höhere Prämienrabatte bei Wahlfranchisen gerührt. Dabei bemühen sie das immer gleiche Argument, die «Jungen und Gesunden» müssten heute viel zu viel für die «Alten und Kranken» bezahlen. Dazu drei wesentliche Anmerkungen:</p><ol><li>Dies ist in der Gesamtbetrachtung völlig falsch: So muss heute eine 95-Jährige nicht nur Prämien stemmen, die im Durchschnitt 43 Prozent höher sind, sondern bezahlt darüber hinaus noch 195 Prozent mehr Franchise und Selbstbehalt als ein 25-Jähriger (ganz zu schweigen von weiteren Kosten für Pflegeheim/Spitex, Spitaltaxen, Medikamente etc.).</li><li>Es ist ganz einfach der grundlegende Charakter einer Versicherung, dass Gesunde (bzw. «potenziell Kranke») die Behandlung der Kranken mitfinanzieren. Es wird sich also – welch Überraschung – in jeder Versicherung immer eine Personengruppe finden, die mehr bezahlt bzw. weniger Leistungen bezieht als andere. Und dass dies in ausgeprägter Weise auf die KVG-Grundversicherung zutrifft, ist Ausdruck einer politisch gewollten diskriminierungsfreien gesundheitlichen Grundversorgung für alle.</li><li>Abschliessend sei bemerkt, dass die heute gewährten Prämienrabatte für Wahlfranchisen laut BAG-Berechnungen versicherungstechnisch sowieso bereits zu hoch angesetzt sind – oder in anderen Worten: Sie erlauben es den gesunden Versicherten schon heute, sich finanziell teilweise aus der Solidargemeinschaft in der Grundversicherung («einheitlicher Risikopool») auszuklinken.</li></ol><h3>Kantonale Unterschiede frappant</h3><p>Neben den Unterschieden zwischen den Versichertengruppen, bringt die Prämienrunde 2020 auch grosse Differenzen zwischen den Kantonen mit sich. So sinken die Prämien im Kanton Luzern um 1.5 Prozent, steigen aber im Kanton Neuenburg um ganze 2.9 Prozent. Diese grosse Diskrepanz ist Ausdruck der verfehlten Organisation der Grundversicherung, welche über mehr als 50 private Krankenkassen in insgesamt 42 Prämienregionen abgewickelt wird. Diese Fragmentierung bringt finanziell regelmässig Verwerfungen mit sich, denen die Versicherten letztlich willkürlich und alternativlos ausgeliefert sind (von mühsamen und langfristig wirkungslosen Kassenwechseln abgesehen).</p><p>Im Kanton Neuenburg, beispielsweise, ist der Hauptgrund für die massive Prämienerhöhung die Tatsache, dass fast die Hälfte der Bevölkerung bei der Billigkasse Assura versichert ist. Diese hat die Reserven in den letzten Jahren – im Gegensatz zu fast allen anderen Kassen – zu knapp bemessen und zieht jetzt über Prämienerhöhungen nach.</p><p>Das Beispiel Neuenburg zeigt damit überdeutlich: Bevor sich einzelne Kantone in Geiselhaft von wenigen oder gar nur einem Versicherer begeben, müssen sie auf Wunsch ihrer Bevölkerung die Möglichkeit haben, selbst eine kantonale Krankenkasse aufzubauen, genau wie dies unlängst auch der Waadtländer Staatsrat forderte (eine Standesinitiative ist zu erwarten). Damit wären nicht nur die lästigen Reserveschwankungen Vergangenheit, es könnte endlich auch wirksam in Prävention investiert und bei den Verwaltungskosten gespart werden.<br> &nbsp;&nbsp; &nbsp;<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.jpg" length="49460" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6217</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2019 16:41:02 +0200</pubDate><title>Prämien 2020: Nicht mehr als eine Verschnaufpause</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemien-2020-nicht-mehr-als-eine-verschnaufpause</link><description>Trotz moderater Prämienrunde 2020 bleibt das zentrale Problem der Schweizer Gesundheitsversorgung akut bestehen: die höchst unsoziale Finanzierung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn das Bundesamt für Gesundheit am nächsten Donnerstag die zu erwartende moderate Prämienerhöhung für das Jahr 2020 bekanntgeben wird, dürfte es zu einem grossen Schulterklopfen kommen. Der Bund wird sich für griffige Kostendämpfungsmassnahmen loben (insbesondere den Tarmed-Tarifeingriff), die ÄrztInnen werden ihr Verantwortungsbewusstsein unterstreichen (und damit den drohenden Globalbudgets ihre Notwendigkeit absprechen) und die Krankenkassen werden sich als "Kümmerer" geben, welche den Menschen nun endlich einen Prämienschock ersparen würden.</p><p>Dass dies bestenfalls die halbe Wahrheit ist, dürfte allen klar sein. Denn erstens ist die temporär moderate Zunahme der Gesundheitskosten bereits wieder Vergangenheit: Nach einem Kostenwachstum von 2.6% im Jahr 2017 und 2.8% im Jahr 2018, geht die KOF-Konjunkturforschungsstelle für 2019 von 3.7% und für 2020 von 3.6% aus. Dieses Wachstum wird sich – wie immer zeitverzögert – auch in den zukünftigen Prämien niederschlagen.</p><p>Bevor dies allerdings geschehen darf, müssen die Kassen endlich Ordnung in ihre Bücher bringen. Denn aufgrund in der Vergangenheit zu hoch angesetzter Prämien schwimmen sie heute im Geld: Die angehäuften Reserven entsprechen Ende 2018 praktisch dem Doppelten des gesetzlich Vorgeschriebenen. Dieses Geld gehört den Versicherten und muss ihnen in Form tieferer Prämien zurückgegeben werden. Das falsche Selbstlob in den teuren Werbekampagnen können sich die Kassen dabei getrost sparen.</p><h3>Soziale Finanzierung vorantreiben</h3><p>Zweitens bleibt trotz moderater Prämienrunde 2020 das zentrale Problem der Schweizer Gesundheitsversorgung akut bestehen: Die höchst unsoziale Finanzierung durch Kopfprämien und horrende Kostenbeteiligung. Denn selbst wenn die KOF-Prognosen nicht zutreffen und weitere Kostendämpfungsmassnahmen greifen sollten: Dies änderte nichts an der bereits extrem hohen Prämienbelastung insbesondere von (Eineltern-)Familien und RentnerInnen.</p><p>Die <a href="https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/gesundheit/artikel/details/gesundheit-fuer-alle-bezahlbar-machen-ja-zur-praemien-entlastungs-initiative/" target="_blank" class="external-link-new-window">Prämienentlastungsinitiative von SP Schweiz und SGB</a> zur Einführung eines Prämiendeckels bei 10% des verfügbaren Einkommens ist deshalb unerlässlich. Sobald die Initiative zustande kommt, muss sie im Parlament prioritär behandelt werden. Ein anderes Reformprojekt, die <a href="/themen/detail/die-einheitliche-finanzierung-kommt-die-praemienzahlerinnen-teuer-zu-stehen" target="_blank">"Einheitliche Finanzierung"</a> sollte hingegen schleunigst beerdigt werden: Diese KVG-Revision fordert einen beispielslosen Ausbau der Finanzierungs- und Steuerungsmacht der Krankenkassen im Gesundheitswesen. Dass diese sich dafür mit ihrer aktuellen Geschäftspolitik – siehe Reserve-Anhäufung und Lohnpolitik in den Chef-Etagen – alles andere als empfehlen, liegt eigentlich auf der Hand.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.jpg" length="186001" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6177</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2019 16:12:40 +0200</pubDate><title>Die &quot;einheitliche Finanzierung&quot; kommt die PrämienzahlerInnen teuer zu stehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-einheitliche-finanzierung-kommt-die-praemienzahlerinnen-teuer-zu-stehen</link><description>Der Nationalrat kann in der Herbstession den Griff der Krankenkassen in unser Portemonnaie stoppen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit Jahren beklagen sich die Krankenkassen über teure Fehlanreize im Gesundheitswesen. Und verschweigen dabei, dass sie selbst diese Fehlanreize nur zu gern ausnutzen. Indem sie zum Beispiel beim Aushandeln von stationären Tarifen wo immer möglich, ihre lukrativen Zusatzversicherungen begünstigen, was den Kantonen oft Mehrkosten verursacht. Nun setzen Bundesrat und Kantone zu Recht darauf, dass unkomplizierte Eingriffe vermehrt ambulant durchgeführt werden. Das passt weder den Privatspitälern, die sich über die letzten Jahre mit teuren Apparaten, Einrichtungen und Bettenhäusern hochgerüstet haben, noch den Krankenkassen, die heute hauptsächlich mit Zusatzversicherungen im stationären Bereich Geld verdienen.</p><p>Die Kassen haben längst reagiert. Einerseits bauen sie seit Jahren ihr Geschäftsmodell um und entwickeln sich von reinen Versicherern zu Leistungserbringern, wie zum Beispiel die Swica die ihre Gruppenpraxis-Kette Medgate in Kooperation mit der Migros betreibt. Andererseits nehmen die Kassen immer aggressiver Einfluss auf die Regulierung der Grundversicherung. Zum Beispiel in der gesundheitspolitischen Kommission des Nationalrates: Raymond Clottu (SVP/Groupe Mutuel), Ulrich Giezendanner (SVP/KPT), Sebastian Frehner (SVP/Groupe Mutuel), Heinz Brand (SVP/Santésuisse), Lorenz Hess (BDP/Visana), Ruth Humbel (CVP/Concordia) und Bruno Pezzatti (FDP/Groupe Mutuel) vertreten dort die Interessen der Krankenkassen.</p><h3>Diskriminierungsfreien Zugang erhalten</h3><p>Ihr Flaggschiff ist die "einheitliche Finanzierung: Neu sollen sich die Kantone an der Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen zu gleichen Teilen und "kostenneutral" beteiligen. Heute finanzieren sie nur stationäre Behandlungen zu 55%, was sie rund 8 Milliarden Franken kostet. Diese 8 Milliarden würden neu den Krankenkassen quasi rübergeschoben und von diesen nach Gutdünken an die Leistungserbringer verteilt. Profitieren würden vor allem die Privatkliniken (selbst solche, die nicht auf einer Spitalliste sind) und damit die Zusatzversicherungen.</p><p>Das Gesundheitswesen gehört zur öffentlichen Grundversorgung. Niemand kann sich aussuchen, ob er/sie krank wird und welche "Leistungen" er/sie dann beziehen möchte - Gesundheit ist kein Konsumprodukt. Immer schamloser greifen private Akteure nach der Steuerungsmacht im Gesundheitswesen. Der Nationalrat kann diesen Angriff in der Herbstsession stoppen. Denn die Regulierung und Planung der Gesundheitsversorgung muss integrale Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben. Nur so kann der diskriminierungsfreie Leistungszugang für alle Bevölkerungsschichten gewährleistet werden.</p><p>Der freie Zugang zu medizinischer Versorgung ist wegen der unsozialen Finanzierung längst unter Druck. Mit der "einheitlichen Finanzierung" würde die heute schon horrend hohe Kostenbeteiligung der Versicherten weiter steigen. Und sollten sich die Kantone mit ihrer Forderung, auch die Langzeitpflege in die "einheitliche Finanzierung" einzubeziehen, durchsetzen, würden die Prämien weiter und nachhaltig steigen. Denn aufgrund der demografischen Entwicklung wächst heute kaum ein Kostenblock schneller als die Langzeitpflege. Doch auch sie gehört zur öffentlichen Grundversorgung und muss deshalb auch grösstenteils öffentlich - d.h. durch einkommensabhängig erhobene Steuermittel - finanziert werden. Eine weitere Abwälzung auf die Kopfprämien wäre für einen Grossteil der Bevölkerung schlicht untragbar.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6083</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2019 15:36:07 +0200</pubDate><title>Nur zaghafte Verbesserungsvorschläge des Bundesrats</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nur-zaghafte-verbesserungsvorschlaege-des-bundesrats</link><description>Das Parlament muss bei der Angehörigenbetreuung nachbessern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Oft betreuen Angehörige pflegebedürftige oder betagte Menschen. Die ist nur schwer mit Erwerbsarbeit zu vereinbaren. Der Bundesrat schickt Verbesserungsvorschläge ins Parlament. Die Stoßrichtung stimmt, aber das Parlament muss nachbessern.</p><p>Mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung schlägt der Bundesrat dringend nötige Verbesserungen vor. Denn oft sind es Angehörige, in der Mehrheit der Fälle Frauen, die die Betreuung von betagten oder pflegebedürftigen Familienmitgliedern übernehmen. Die Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB, dass Dienstleistungen in Pflege und Betreuung im Bedarfsfall allen Menschen bezahlbar und in guter Qualität zugänglich sein müssen, ist noch lange nicht erfüllt. Die öffentliche Hand muss hier sehr viel mehr Verantwortung übernehmen. Also springen Schwiegertöchter, Partnerinnen, Schwestern ein, wenn jemand in ihrem Umfeld auf Pflege und Betreuung angewiesen ist - häufig auf Kosten des eigenen Erwerbseinkommens. Für diese Menschen braucht es dringend Unterstützung, damit ihnen ihr Einsatz weder gesundheitlich noch finanziell zum Nachteil wird.</p><p>Nachdem die Vorlage in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst wurde, schickt der Bundesrat sie nun an das Parlament. Konkret schlägt er vor, dass nicht nur Eltern von minderjährigen Kindern, sondern alle Arbeitnehmenden kurzzeitig der Arbeit fernbleiben dürfen, ohne auf den Lohn verzichten zu müssen, wenn Angehörige erkranken. Allerdings sind die vom Bundesrat vorgesehenen 3 Tage pro Ereignis zu kurz und die jährliche Obergrenze von 10 Tagen ist ein unnötiger Bückling vor den Arbeitgeberverbänden, die die Vorlage in der Vernehmlassung abgelehnt haben.</p><p>Weiter will der Bundesrat, dass Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern bis zu 14 Wochen bezahlt beurlaubt werden können. Dies ist eine große Erleichterung für betroffene Familien, auch wenn die 14 Wochen in vielen Fällen nicht ausreichen werden. Der SGB begrüßt auch, dass dieser Urlaub auf Anregung aus der Vernehmlassung auch tageweise bezogen werden kann. Der flexible Bezugsmodus ermöglicht es Eltern, die Urlaubstage über die - zu kurze - Rahmenfrist von 18 Monaten besser zu verteilen. Sehr stossend ist, dass ein Kündigungsschutz nur über 6 Monate besteht, und nicht über die 18 Monate der Rahmenfrist. Dies muss dringend korrigiert werden. Leider verzichtet der Bundesrat auf längere Urlaube für die Betreuung erwachsener Angehöriger. So werden weiterhin gerade ältere Arbeitnehmende aus dem Berufsleben gedrängt werden, weil sie Verantwortung für ihre betagten Eltern übernehmen müssen.</p><p>Die dritte Verbesserung, über die das Parlament befinden wird, betrifft die AHV-Betreuungsgutschriften: Neu ist auch anspruchsberechtigt, wer Angehörige mit bloss kleiner (bisher mittlere) Hilflosigkeit betreut und wer zur Lebenspartnerin oder zum Lebenspartner schaut - Ehe oder Verwandtschaft sind nicht mehr Pflicht. Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, um das Armutsrisiko von betreuenden Angehörigen zu senken. Unverständlich ist dagegen, dass der Bundesrat die vom SGB in die Vernehmlassung eingebrachten Verbesserungen nicht aufnimmt: Der Verzicht darauf, die eingetragene Partnerschaft gleichberechtigt neben der Ehe aufzuführen, wird der gesellschaftlichen Realität nicht gerecht, dies muss dringend korrigiert werden. Und die Definition von Lebenspartnerschaft als Führung eines gemeinsamen Haushaltes während mindestens 5 Jahren ist extrem rigide. Der SGB ist der Ansicht, dass 2 Jahre und/oder ein gemeinsames Kind längstens reichen, um eine Lebenspartnerschaft zu bestätigen.</p><p>Der SGB appelliert an National- und Ständerat, dass sie diese wichtigen Verbesserungen rasch beschliessen und nötige Korrekturen an der Bundesratsvorlage vornehmen. Denn wer Verantwortung für das Wohlergehen anderer übernimmt, verdient, dass Staat und Gesellschaft auch für sein Wohlergehen Verantwortung übernehmen. Die Politik ist in der Pflicht, dies umzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5915</guid><pubDate>Wed, 27 Mar 2019 16:00:00 +0100</pubDate><title>Keine höheren Franchisen: Dabei muss es nun bleiben!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-hoeheren-franchisen-dabei-muss-es-nun-bleiben</link><description>Franchisen-Erhöhung im Parlament in letzter Minute versenkt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Referendumsdrohung hat gewirkt: Eine Mehrheit des Parlaments hat es in der Schlussabstimmung abgelehnt, dass die Franchisen künftig automatisch mit den Kosten steigen sollen. Diese Haltung muss aber auch nach den Wahlen noch gelten!</p><p>Nachdem die Pläne zur Erhöhung der Franchise in der Grundversicherung zunächst im Schnellzugtempo durch die Parlamentskammern gepeitscht wurden, hat sich die SVP in letzter Minute daran erinnert, dass 2019 ja Wahljahr ist! So hat sie denn eine Kehrtwende vollzogen und die Vorlage in der Schlussabstimmung mehrheitlich – das heisst mit Ausnahme der KrankenkassenlobbyistInnen in ihren Reihen – abgelehnt und damit gemeinsam mit den linken Parteien versenkt. Für die Versicherten ist das zunächst einmal eine sehr gute Nachricht. Während bereits die finanzielle Last der Kopfprämien für viele Haushalte kaum mehr tragbar ist, gilt dies umso mehr für die Kostenbeteiligung im Krankheitsfall. Eine kontinuierliche Erhöhung der Franchisen wäre daher nicht nur höchst unsozial, sondern für die Gesundheit der Leute auch gefährlich gewesen.</p><p>Dennoch ist damit die Frage nach einer Erhöhung der Kostenbeteiligung längst noch nicht vom Tisch. Denn einerseits befinden sich dazu weitere Vorstösse in parlamentarischer Behandlung (z.B. zur Einführung einer Praxisgebühr sowie einer Notfallzahlung) und andererseits haben ParlamentarierInnen rechts der Mitte bereits angekündigt, dass sie die höheren Franchisen direkt nach den Wahlen wieder auf die Agenda setzen würden. Weil man die Leute eigentlich kaum für dümmer verkaufen kann, begründen sie dies mit einer «Opfersymmetrie», die künftig gelten soll. Darunter verstehen die Bürgerlichen, dass nicht nur die Versicherten, sondern auch die Leistungserbringer ihren Beitrag zur Eindämmung der Kosten leisten sollen. Das ist doppelter Unfug. Denn erstens senkt eine Franchisen-Erhöhung – wie auch immer kombiniert – die Kosten höchstens marginal und zweitens heisst Opfersymmetrie für diese Leute, dass an einen Ende die Beiträge erhöht und am anderen Ende die Leistungen gesenkt werden.</p><p>Davon abgesehen findet die Debatte zur Kostendämpfung längst statt, und zwar zu Recht. Unter der gegebenen finanziellen Belastung verstehen die Versicherten nicht, weshalb Generika in der Schweiz immer noch 140% mehr kosten als in den europäischen Vergleichsländern. Sie akzeptieren nicht, dass in der Grundversicherung bei identischem «Angebot» immer noch fast 60 Krankenkassen einerseits teuer um sie werben und auf der anderen Seite die Arzt- und Spitalabrechnungen oft nur unzureichend kontrollieren. Und sie können nicht nachvollziehen, dass in der kleinräumigen Schweiz in der Gesundheitsversorgung immer noch jeder Kanton weitgehend sein eigenes Süppchen kocht – mit entsprechend grossen Prämienunterschieden.</p><p>Das Fazit ist klar: Was vor den Wahlen gesagt wurde, muss auch danach gelten. Der SGB setzt sich in jedem Fall gegen eine Erhöhung der Kostenbeteiligung und für eine Senkung der Prämienlast ein.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Dirk_Vorderstrasse-flickr_medikamente_pillen_tabletten_krank_arbeitsunfaehig_arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung_8f773be567.jpg" length="87749" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5905</guid><pubDate>Fri, 15 Mar 2019 12:25:32 +0100</pubDate><title>Nein zum Raubzug auf die Versicherten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zum-raubzug-auf-die-versicherten</link><description>Das Referendum gegen die Franchisen-Explosion wird kommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nirgendwo in Europa müssen sich die Versicherten mehr an den Gesundheitskosten beteiligen als in der Schweiz. Jede weitere Franchisenerhöhung muss deshalb mit dem Referendum bekämpft werden.</p><p>Entsprechend schlägt der Präsidialausschuss des SGB dem Vorstand vor, das Referendum gegen die automatische Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung zu unterstützen. Denn höhere Franchisen und eine weitere Kostenabwälzung auf die Versicherten wären unsozial.</p><p>Schon die Prämienlast ist für viele Arbeitnehmende unerträglich hoch. Doch wer krank wird und eine Behandlung benötigt, muss gleich noch tiefer in die Tasche greifen. Dann müssen Franchisen, Selbstbehalte und Tagestaxen bezahlt werden. Und nun hat das bürgerliche Parlament unter dem Druck der Krankenkassenlobby beschlossen, die Franchisen in Zukunft laufend zu erhöhen.</p><p>Der Belastung der Versicherten nach oben soll somit keine Grenze mehr gesetzt werden. Ganz im Gegenteil, beispielsweise, zur Steuerbelastung von GrossaktionärInnen, gutbetuchten Erben und pauschalbesteuerten Superreichen – um auch daran wieder mal zu erinnern.</p><p>Dieser Parlamentsbeschluss ist ein Angriff auf alle Versicherten, insbesondere aber auf Rentnerinnen und Rentner und chronisch Kranke. Denn sie können die Gesundheitskosten heute schon kaum mehr bezahlen, und gleichzeitig können gerade sie nicht auf Behandlungen verzichten. Immer mehr tun das heute trotzdem, was nicht nur ihre Gesundheit gefährdet, sondern am Ende oft auch teurer kommt!</p><h3>Absurde Behauptungen</h3><p>Gerade sie verhöhnen die bürgerlichen Parteien und die Krankenkassenlobby, wenn sie behaupten, mit dem Wechsel von Kasse, Franchise und Versicherungsmodell könnten mehr als eine Million Versicherte ihre Prämienbelastung "um 40 Prozent oder mehr" senken. Erstens führt ein Kassenwechsel später einfach zu umso saftigeren Prämiensteigerungen. Und zweitens käme gerade jene, die auf Behandlungen angewiesen sind, eine höhere Wahlfranchise viel teurer zu stehen.</p><p>Statt die Versicherten zu verhöhnen, soll die bürgerliche Parlamentsmehrheit endlich ihre Hausaufgaben machen und wirksame Kostendämpfungsmassnahmen beschliessen. Und zwar dort, wo es weder die Menschen belastet noch der Qualität schadet: Beispielsweise bei Medikamentenpreisen, Zusatzversicherungen und Datentransparenz! Doch dafür müsste man sich erst mal dem Einfluss der Krankenkassen- und Pharmalobby entziehen und auf den ein oder anderen Verwaltungsratssitz verzichten.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5896</guid><pubDate>Mon, 04 Mar 2019 14:16:11 +0100</pubDate><title>Franchisen-Erhöhung: Jetzt erst recht nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/franchisen-erhoehung-jetzt-erst-recht-nicht</link><description>Der Ständerat muss nach dem Bundesgerichtsurteil über die Bücher gehen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das <a href="/themen/detail/jetzt-muessen-die-praemienverbilligungen-rauf">Bundesgerichtsurteil</a> vom Januar zu den Prämienverbilligungen hat einmal mehr klar gemacht, dass es mit der Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens so nicht mehr weitergehen kann: In 25 von 26 Kantonen genügen die Prämienverbilligungen den bundesgesetzlichen Vorgaben nicht. Insbesondere Familien mit tiefen und mittleren Einkommen zahlen seit Jahren flächendeckend zu hohe Nettoprämien - und jedes Jahr kommt noch mehr drauf.
</p><p>Nun müssen die Kantone gegensteuern und die Prämienverbilligungen zumindest auf ein gesetzeskonformes Niveau anheben. Etliche Kantone haben bereits angekündigt, genau dies zu tun (Wallis, Neuenburg, St. Gallen, Luzern). Andere werden demnächst nachziehen, ansonsten müssen weitere Klagen eingereicht werden.
</p><p>Die entscheidende Lehre aus dem Bundesgerichtsurteil ist aber eine andere: Die Gesamtbelastung der Versicherten mit tiefen und mittleren Einkommen hat ein untragbares Ausmass angenommen. Dies drückt sich einerseits dadurch aus, dass die bezahlten Prämien im Jahr 2000 noch rund 8 Prozent eines Haushaltsbudgets ausmachten, während es heute fast doppelt so viel ist (14 Prozent). Andererseits hat sich aber auch die Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, Spital-/Pflegetaxe, einzelne Medikamente etc.) seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes mehr als verdoppelt.
</p><p>Bei der Prämienbelastung besteht nun erheblicher Druck zum Handeln: Nicht nur aufgrund des Bundesgerichtsurteils, sondern spätestens auch mit der Einreichung der soeben lancierten "Prämien-Entlastungs-Initiative" von SP und SGB. Wohl im Wissen darum, hat die rechtsbürgerliche Mehrheit ihre Bestrebungen im Parlament auf eine Erhöhung der Kostenbeteiligung verlegt: So sollen eine Notfall- und gleich auch noch eine Praxisgebühr eingeführt werden. Aber vor allem sollen die Franchisen massiv angehoben werden: Nach dem Nationalrat hat nun auch die zuständige Ständeratskommission die Vorlage zur automatischen Anpassung der Franchise an die Kostenentwicklung durchgewinkt (<a href="/themen/detail/hoehere-franchisen-sind-nicht-tragbar">siehe SGB-Kommentar</a>).
</p><p>Die Botschaft ist zu durchsichtig: Was den Versicherten in die linke Tasche gegeben wird (durch – vielleicht – höhere Prämienverbilligungen), soll ihnen flugs aus der rechten Tasche wieder gezogen werden. Die bürgerliche Parlamentsmehrheit will die Versicherten offenbar für dumm verkaufen!
</p><p>Noch ist nichts beschlossene Sache, denn der Ständerat hat es in der Frühjahrssession in der Hand, die Notbremse zu ziehen. Gerade nach dem Bundesgerichtsurteil zu den Prämienverbilligungen wäre alles andere völlig unverständlich. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5882</guid><pubDate>Tue, 26 Feb 2019 10:00:00 +0100</pubDate><title>Gesundheit für alle bezahlbar machen: Ja zur Prämien-Entlastungs-Initiative!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gesundheit-fuer-alle-bezahlbar-machen-ja-zur-praemien-entlastungs-initiative</link><description>Gesundheit ist kein Luxusprodukt. Unterschreiben Sie jetzt!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Prämienrechnung flattert monatlich in den Briefkasten, oder besser gesagt: sie kracht ins Haus. Denn bald wiegt diese Rechnung dreimal mehr als noch vor 20 Jahren. Und zwar nicht nur für Leute, die sich dies problemlos leisten können, sondern für alle. Die Prämie eines Wirtschaftsanwalts ist genau gleich hoch wie jene einer Schuhverkäuferin oder eines Bauarbeiters. Zwar gibt es Prämienverbilligungen, doch erhalten diese immer weniger Haushalte, und zu immer kleineren Beträgen. Denn die meisten Kantone haben die Mittel dafür eingefroren oder gar gekürzt, um Steuern für die Superreichen zu senken. Gleichzeitig sind für die Arbeitnehmenden die Löhne und für die ältere Bevölkerung die Renten viel weniger stark gestiegen als die Prämien.</p><p><strong>So kann es nicht weitergehen:</strong> Gesundheit ist kein Luxusprodukt, auf das man auch mal verzichten kann, sondern ganz einfach die Voraussetzung für ein gutes Leben. Es ist deshalb keine Frage, dass Gesundheit wieder für alle bezahlbar sein muss. Genau das ist das Ziel der Prämien-Entlastungs-Initiative.</p><p>Die Initiative fordert, dass <strong>kein Haushalt in der Schweiz mehr als 10% seines Einkommens</strong> für Krankenkassenprämien ausgeben muss. Weder Familien, noch Alleinerziehende oder Alleinstehende, noch RentnerInnen. Heute gibt es viele Haushalte, die mehr als 20% des Einkommens für die Prämien aufbringen müssen. Damit wäre mit dieser Volksinitiative Schluss, denn sie würde die Prämienverbilligungen entsprechend erhöhen. Die Kantone könnten nicht immer mehr kürzen oder Bezugsberechtigte mit administrativen Schikanen von den ihnen zustehenden Prämienverbilligungen fernhalten.</p><p>Die Prämien-Entlastungs-Initiative stoppt auch die bereits stattfindenden Entwicklungen zur Zwei-Klassen-Medizin. Denn heute überlegen sich viele Leute mit tiefen und mittleren Einkommen zwei- oder dreimal, ob sie zur Ärztin gehen sollen – auch wenn der Bauch oder der Kopf vielleicht längst schon zu fest schmerzt. Das ist nicht nur unangenehm, es kann auch sehr gefährlich und teuer werden. <strong>Die Initiative sorgt dafür, dass die Prämienlast sinkt </strong>und sich alle Leute die Prämien für eine tiefe Franchise leisten können. Der Zugang zur medizinischen Grundversorgung wird damit für alle gestärkt.</p><p>Sparen muss man im Gesundheitswesen zwar auch: Bei den Medikamentenpreisen, bei der Überversorgung und bei Abzockerlöhnen. Aber sicher nicht, indem man durch finanzielle Hürden für die Versicherten den Zugang zu Behandlungen rigoros einschränkt.</p><h3>Setzen Sie ein Zeichen für ein solidarisches und bezahlbares Gesundheitswesen:</h3><h3><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Kampagnen/Praemien-Entlastung/PraemienEntlastungsIni_U-Bogen_de.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">» Unterschreiben Sie die Prämien-Entlastungs-Initiative!</a></h3><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/e/csm_10prozentsindgenug_9d852f3737.png" length="38535" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5874</guid><pubDate>Fri, 22 Feb 2019 14:41:27 +0100</pubDate><title>IV-Revision: weiter entwickeln, nicht weiter abbauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/iv-revision-weiter-entwickeln-nicht-weiter-abbauen</link><description>Die IV-Revision darf nicht zu einer weiteren Kürzungsvorlage werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit gewissem Recht bezeichnet der Bundesrat die aktuell laufende Revision der Invalidenversicherung als "Weiterentwicklung der IV", anstatt sie in eine Reihe mit den vergangenen Kürzungsrevisionen zu stellen und als "Revision 7" mit einer weiteren Nummer zu versehen. Die Vorlage beinhaltet wichtige qualitative Elemente mit den Schwerpunkten bei Eingliederung, Beratung und Begleitung sowie Koordination. Dass es aber noch ein weiter Weg ist, bis diese Elemente gestärkt werden und eine neue Sparrunde auf dem Buckel der Versicherten abgewehrt ist, hat die erste Beratungsrunde in der nationalrätlichen Sozialkommission gezeigt.
</p><h3>Verhinderte und drohende Sparmassnahmen</h3><p>Zwar wurden dort Angriffe wie "Keine IV-Rente unter 30 Jahren!" vorerst abgewehrt, doch bereits wurde auch eine Reihe neuer Sparmassnahmen beschlossen: Taggelder sollen während einer beruflichen Ausbildung nicht mehr für behinderungsbedingte Erwerbsausfälle ausbezahlt, Kinderrenten um 25 Prozent gekürzt werden.
</p><p>Am einschneidendsten ist aber der Grundsatzentscheid zur Einführung eines "stufenlosen" Rentensystems, den auch bereits der Bundesrat getroffen hat. Dies ist ein System, das neue Fehlanreize setzen würde und ausgerechnet jenen Personen schmerzhafte Renteneinbussen brächte, die am wenigsten Aussicht auf eine Teilzeitbeschäftigung haben (Invaliditätsgrad 60-69%). In Kombination mit der Kinderrentenkürzung würde das neue System für viele Familien zu substanziellen Einkommensausfällen führen (im Extremfall zur Kürzung eines Viertels der Leistungen).
</p><p>Eine entsprechende Kostenverlagerung in die Ergänzungsleistungen wäre die bereits in der Vergangenheit oft beobachtete unvermeidbare Folge. Der Nationalrat muss daher auf diese beiden Massnahmen verzichten- selbst, wenn er nur die Kosten betrachtet. Definitiv vom Tisch ist zum Glück bereits die vom Arbeitgeberverband erbittert geforderte 80%-Schwelle für den Erhalt einer Vollrente.
</p><h3>Verbindliche Wiedereingliederung</h3><p>Die IV verbucht seit 2017 Überschüsse und wird ihre verbleibenden Schulden beim AHV-Fonds voraussichtlich bis 2030 zurückzahlen können, trotz anhaltendem Bevölkerungswachstum. Grund dafür ist aber weniger eine erfolgreiche Eingliederungspolitik als vielmehr die erwähnten Revisionen 4 bis 6, mit denen der Zugang zur IV immer stärker eingeschränkt und die Leistungen der Bezugsberechtigten mehrfach gekürzt wurden, wie erwähnt nicht zuletzt auf Kosten der EL. Der Druck für eine erfolgreiche Eingliederungspolitik ist also heute gerade wegen dieser Revisionen hoch, ebenso der Bedarf an Stellen für Personen mit Teilrenten.
</p><p>Menschen mit Behinderungen können heute immer noch nur mit grosser Mühe, an den Arbeitsplatz zurückzukehren oder im Arbeitsmarkt Fuss fassen. Den in der Vergangenheit von den Arbeitgebern gemachten Versprechen hinkt die Realität leider hinterher. Der SGB unterstützt daher die mit der jetzigen IV-Revision vorgesehenen Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen den Sozialpartnern zur Eingliederung und Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
</p><p>Sie reichen aber nicht aus: Um endlich wirklich spürbare und nachhaltige Fortschritte zu erzielen, braucht es verbindliche gesetzliche Vorgaben. Eine Kommissionsminderheit fordert daher, dass Unternehmen mit über 250 Arbeitnehmenden mindestens 1 Prozent Arbeitnehmende beschäftigen müssen, die von Invalidität betroffen oder bedroht sind. Eine, einer von hundert, das ist nun wirklich das Minimum.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5845</guid><pubDate>Fri, 01 Feb 2019 12:18:10 +0100</pubDate><title>Jetzt müssen die Prämienverbilligungen rauf!        </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-muessen-die-praemienverbilligungen-rauf</link><description>Bundesgericht zeigt Sozialabbauern in den Kantonen die rote Karte</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist eine schallende Ohrfeige für die Sozialabbauer in den Kantonen: Das Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil befunden, dass der Spielraum für Kürzungen bei Prämienverbilligungen klar begrenzt ist. So muss die Prämienlast laut KVG nicht nur für Haushalte mit tiefen Einkommen, sondern auch für Familien des "unteren Mittelstandes" mit Prämienverbilligungen gemindert werden. Diesen Grundsatz hat nicht nur der Kanton Luzern – Ursprungskanton der Klage – jahrelang in krasser Art und Weise verletzt, sondern grundsätzlich alle Kantone, mit nur einer einzigen Ausnahme: Graubünden.
</p><p>Während Jahren hat man sich in den meisten Kantonen nicht um die sozialen Folgen der unaufhaltsam steigenden Kopfprämien in der Grundversicherung geschert. Ganz im Gegenteil: Um die Ausfälle der aggressiven Steuersenkungen der vergangenen Jahre zu kompensieren, hat man vielerorts auch bei den Prämienverbilligungen das Messer angesetzt. Kurzerhand wurden Richtprämien, Eintrittsschwellen und Verbilligungsanteile gekürzt, mit jeweils nur einem Ziel: weniger Prämienverbilligungen für weniger Haushalte. So kam es dazu, dass der Kantonsanteil an den Prämienverbilligungen (neben jenem des Bundes) von 50% im Jahr 2010 auf noch 42% im Jahr 2017 sank. Oder anders ausgedrückt: 11 Kantone geben heute für Prämienverbilligungen weniger Mittel aus als noch vor 10 Jahren – trotz des starken Bevölkerungswachstums und trotz des noch stärkeren Prämienwachstums!
</p><h3>Kantone müssen sofort korrigieren</h3><p>Der SGB hat diese Entwicklungen regelmässig stark kritisiert und in seinem <a href="/themen/detail/aufschwung-jetzt-fuer-gerechtere-einkommenverteilung-nutzen">Verteilungsbericht</a> jeweils aufgezeigt, wie alarmierend die Lage bei der Prämienlast wirklich ist. Nun kommt mit dem Bundesgerichtsurteil endlich Bewegung in die Sache. Die Kantone können soziale Missstände nicht mehr einfach in den Hinterzimmern wegdefinieren und so mit ihrer Sparwut weiter verschärfen. Sie sind nun im Gegenteil gerichtlich dazu verpflichtet, eine Kehrtwende zu vollziehen und ihre Anspruchsbedingungen für Prämienverbilligungen schnellstmöglich gesetzeskonform auszugestalten.
</p><p>Auch rückwirkend werden vorenthaltene Verbilligungen auszurichten sein, und das nicht nur im Kanton Luzern (dessen Regierung dies bereits angekündigt hat). Kommen die Kantone diesem Auftrag nicht nach, werden bald weitere erfolgreiche Klagen folgen.
</p><h3>Es braucht mehr</h3><p>Unabhängig vom Korrekturbedarf in den Kantonen bleibt die vom Bundesgericht aufgezeigte grundsätzliche Problematik zumindest teilweise bestehen: Die Kantone werdenweiterhin einen zu grossen Definitionsspielraum für die Gewährung von Prämienverbilligungen haben – insbesondere bei den kinderlosen Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen. Abhilfe schaffen kann hier nur ein schweizweit einheitliches Sozialziel, das auf dem Papier auch der Bundesrat seit mehr als 25 Jahren befürwortet.
</p><p>Einen neuen Anlauf in diese Richtung unternimmt die demnächst unterschriftsreife "Prämien-Entlastungs-Initiative", welche verlangt, dass kein Haushalt in der Schweiz mehr als 10 Prozent seines Budgets für Prämien ausgeben muss. Finanziert werden müsste dies mit mehr Prämienverbilligungen. Aber nicht nur durch die Kantone, sondern zu mindestens zwei Dritteln auch durch den Bund.
</p><p>Diese schweizweit gültige Belastungsgrenze ist dringend nötig. Denn das heutige System der kantonalen Kopfprämien wirkt gleich doppelt bestrafend: Nicht nur bezahlt die Schuhverkäuferin genau die gleiche Prämie wie der Wirtschaftsanwalt, sie ist in der Regel auch viel weniger mobil, um sich einen Kanton mit tiefen Prämien und/oder hohen Prämienverbilligungen (bei gleichzeitig bezahlbarer Miete) auszusuchen. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5832</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:59:55 +0100</pubDate><title>Etwas mehr AHV und wichtige Weichenstellungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/etwas-mehr-ahv-und-wichtige-weichenstellungen</link><description>Sozialversicherungen 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im neuen Jahr bekommen AHV-BezügerInnen endlich etwas mehr Rente. Doch die steigenden Gesundheitskosten vermag das nicht auszugleichen. Es braucht dringend deutlich höhere AHV-Renten. Grundlage dafür könnte die Zusatzfinanzierung sein, über gemeinsam mit der Steuerreform im Mai abgestimmt wird.</p><p>Zum ersten Mal seit vier Jahren werden die AHV-Renten wieder einmal erhöht. Allerdings nur minim: um zehn auf 1185 Franken steigt die Minimalrente, während die Maximalrente um 20 auf 2370 Franken erhöht wird. Auch die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung werden leicht nach oben korrigiert. Auf der Beitragsseite steigt der AHV-Mindestbeitrag um vier auf 482 Franken, derjenige der freiwilligen AHV/IV um acht auf 922 Franken.</p><h3>Sinkende Renten</h3><p>Keine grossen Änderungen gibt es dieses Jahr in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Insbesondere der Mindestzinssatz bliebt nun schon im vierten Jahr auf dem rekordtiefen 1 Prozent. Die BVG-Kommission hatte ihn gar auf 0.75 Prozent senken wollen. Auch wenn der Bundesrat diesem Vorschlag nicht Folge leistete, werden die Altersguthaben weiterhin unterdurchschnittlich verzinst, was empfindliche Renteneinbussen zur Folge hat.</p><p>Leicht angehoben werden der BVG-Koordinationsabzug (24'885 Franken) und die Eintrittsschwelle (21'330 Franken) ebenso wie der maximale Steuerabzug in der Säule 3a (6826 Franken). Massiv gesenkt wird hingegen der BVG-Beitrag für Arbeitslose, nämlich von 1.5 auf 0.25 Prozent. Dies weil der Deckungsgrad hoch und die Arbeitslosigkeit relativ tief ist. Und schliesslich werden dieses Jahr die seit 2015 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der zweiten Säule um 1.5 Prozent angehoben.</p><p>Die Probleme der zweiten Säule sind gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Grund sind die seit Jahren sinkenden Zinsen und Umwandlungssätze, vor allem in überobligatorischen Bereich. Und während wir Arbeitnehmende immer mehr einzahlen, kassieren Lebensversicherungen, Banken und Berater weiterhin Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren. Dieser Entwicklung muss entschieden entgegengetreten werden, denn mit sinkendem Rentenniveau rückt das Leistungsziel in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen die Erhaltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen sollen. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu müssen dringend auch die AHV-Renten erhöht werden.</p><h3>Steigende Prämien</h3><p>Aufs Portemonnaie drücken auch die ständig steigenden Krankenkassenprämien. Die Standardprämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr für Erwachsene um 2.7 Prozent, während sie für junge Erwachsene (&lt;25 Jahre) um 13.5 Prozent sinkt. Wenn das Bundesamt für Gesundheit von einem Anstieg von lediglich 1.2 Prozent spricht, so deshalb, weil die vom BAG kommunizierten Prämientarife für 2019 erstmals auf der erwarteten Durchschnittsprämie und nicht mehr auf der Standardprämie (300.- Franchise, freie Arztwahl) basieren. Schon heute verzichtet ein Grossteil der Versicherten auf freie Arztwahl und wählt eine höhere Franchise. Das bringt zwar etwas moderatere Prämien, im Krankheitsfall allerdings auch eine deutlich stärkere Kostenbeteiligung.</p><p>Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen, sind verschiedene Massnahmen beschlossen oder in Erarbeitung. Per Dezember 2018 wurden die Preise von einigen hundert Medikamenten und Produkten gesenkt. Und ab 2019 werden gewisse bis anhin stationäre Leistungen nur noch vergütet, wenn sie ambulant erbracht werden, etwa Krampfadern-, Hämorrhoiden- und Leistenbruchoperationen oder Kniespiegelungen.</p><h3>Wichtige Abstimmung zur AHV-Finanzierung</h3><p>Am 19. Mai werden die StimmbürgerInnen über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) abstimmen. Diese Vorlage will der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente. Diese AHV-Finanzierung ist gekoppelt an die umstrittene Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III.</p><p>Noch in der parlamentarischen Beratung steckt die Revision der Ergänzungsleistungen. Die Differenzen gehen zurück an den Nationalrat und allenfalls in die Einigungskonferenz. Inhaltlich konnten wir die Erhöhung der Mietzinsmaxima um durchschnittlich 19 Prozent durchsetzen, ebenso die Bestimmung, dass ältere Arbeitslose in Zukunft ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung belassen und eine Rente beziehen können. Dennoch drohen weitere finanzielle Einschnitte und strengere Anspruchsvoraussetzungen für die EL.</p><p>Ebenfalls Kürzungen drohen bei der Revision der IV. Der Bundesrat wollte sie kostenneutral gestalten, doch die Nationalratskommission hat Kürzungsmassnahmen beschlossen. Besonders stossend ist die Kürzung der Kinderrenten von IV-Beziehenden um einen Viertel. Auch hinter der Einführung des stufenlosen Rentensystems verbergen sich Rentenkürzungen. Positiv sind die Massnahmen zur besseren beruflichen Eingliederung von Jugendlichen mit psychischen Problemen.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5830</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:47:52 +0100</pubDate><title>Höhere Franchisen sind nicht tragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-franchisen-sind-nicht-tragbar</link><description>Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung: Unverständlicher Kommissionsentscheid</description><content:encoded><![CDATA[<p> Nach dem Nationalrat will nun auch die zuständige Ständeratskommission die Franchisen der Grundversicherung künftig an die Kostenentwicklung anpassen. Dieser Entscheid ist realitätsfremd - sowohl was die Situation der Versicherten in der Schweiz als auch was einen Vergleich mit dem Ausland betrifft.
</p><p>Nirgendwo in Westeuropa bezahlen die Versicherten mehr aus der eigenen Tasche für die Gesundheitskosten als in der Schweiz - und die Kopfprämien kommen noch dazu. Die Wahl der Franchise ist dabei genauso wenig ein freier Entscheid wie der Gang zum Arzt. Ein Gang der - entgegen der landläufigen Meinung, wir würden "wegen jedem Bobo zum Arzt rennen" - gemäss OECD in der Schweiz weit seltener ist als in allen Nachbarländern (in Deutschland werden 10 Arztbesuche pro Kopf und Jahr registriert, während es in der Schweiz knapp 4 sind).
</p><p>Es ist also völlig unverhältnismässig, die heute schon horrende Kostenbeteiligung der Versicherten durch einen neuen Gesetzesautomatismus laufend weiter zu erhöhen. Betroffen wären davon insbesondere RentnerInnen mit tiefen und mittleren Einkommen. Denn sie zahlen bereits heute über 7 Prozent ihres Einkommens für die Gesundheitskosten, könnten aber sicher nicht auf nötige Behandlungen verzichten.
</p><p>Die pauschale Behauptung, mit einer Erhöhung der Franchisen würden die Prämien weniger stark ansteigen, ist zudem falsch: Die Erfahrung mit vergangenen Franchisenerhöhungen lässt diesen Schluss nicht zu. 
</p><p>Nun ist der Ständerat gefordert, diese Tatsachen zu berücksichtigen und den Kommissionsentscheid zu korrigieren.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Reto Wyss, Zentralsekretär SGB, 079 740 99 84</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5805</guid><pubDate>Thu, 06 Dec 2018 12:06:00 +0100</pubDate><title>Monitoring zeigt: Handlungsbedarf bei den Prämien mehr als dringend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/monitoring-zeigt-handlungsbedarf-bei-den-praemien-mehr-als-dringend</link><description>Prämienbelastung der Versicherten erwiesenermassen massiv gestiegen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im soeben neu erschienen <a href="https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-versicherte-mit-wohnsitz-in-der-schweiz/praemienverbilligung/monitoringpraemienverbilligung.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">"Monitoring"-Bericht des BAG</a> bestätigt sich, was der SGB vor Kurzem bereits in seinem <a href="/themen/detail/aufschwung-jetzt-fuer-gerechtere-einkommenverteilung-nutzen">Verteilungsbericht </a>festgehalten hat: Die Nettoprämienbelastung ist in den letzten 10 Jahren in allen Kantonen für sämtliche Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen massiv gestiegen. Im schweizweiten Durchschnitt ist die Belastung von 9% im Jahr 2007 auf 14% im Jahr 2017 gestiegen, wobei der Anstieg für gewisse Haushalte noch wesentlich ausgeprägter war.
</p><p>Nun hat diese Entwicklung natürlich auch etwas mit dem Kostenwachstum in der Grundversicherung zu tun. Sinnvolle Kostendämpfungsmassnahmen, z.B. zur Eindämmung der Überversorgung und zur Senkung der Arzneimittelpreise sind daher unumgänglich. Diese dürfen aber nicht vom Hauptproblem der unsozialen Finanzierung der Krankenversicherung ablenken.
</p><p>Der Monitoringbericht untersucht nämlich nicht den Kosten- bzw. Prämienanstieg, sondern explizit die Wirksamkeit der Prämienverbilligungssysteme. Dass diese in fast allen Kantonen durch Sparpakete massiv nachgelassen hat: darin begründen sich die Resultate dieses Berichts. So gaben im Jahr 2017 elf Kantone insgesamt weniger Geld für die Verbilligung der Prämien aus also noch zehn Jahre zuvor – dies trotz der massiven Prämiensteigerungen und des starken Bevölkerungswachstums.
</p><p>So darf es nicht weitergehen. Der SGB hat an seinem Kongress einstimmig die Unterstützung der von der SP Schweiz am gleichen Wochenende lancierten Prämienentlastungsinitiative beschlossen. Diese setzt den Standard für ein wirksames Prämienverbilligungssystem. Ein solches dient nicht nur den Versicherten mit tiefen und mittleren Einkommen, es korrigiert auch den volkswirtschaftlichen Unsinn, dass diese gezwungenermassen einen immer grösseren Teil ihres Einkommens für die Bezahlung der Krankenkassenprämien aufwenden müssen.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5793</guid><pubDate>Tue, 27 Nov 2018 10:00:00 +0100</pubDate><title>Dossier 131: Analyse der Kantonsfinanzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-131-analyse-der-kantonsfinanzen</link><description>SGB untersucht Budgets und Finanzpläne der Kantone </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz befindet sich in einer Hochkonjunktur. Diese wirkt sich mit etwas Verzögerung auch auf die allgemeine finanzielle Situation der Kantone aus. Nachdem für das Jahr 2016 12 von 26 Kantonen positive Rechnungsabschlüsse vorweisen konnten (gemessen in strukturellen Saldi), waren es für das Jahr 2017 bereits 19 Kantone. Dennoch verfolgen viele Kantone seit Jahren eine harte Sparpolitik und planen auch für die kommenden Jahre nicht, davon abzuweichen. Begründet werden kann dies nicht mehr, wie vor einiger Zeit, mit "untragbar hohen Defiziten" oder der Notwendigkeit des Schuldenabbaus: Das aggregierte Finanzierungsergebnis der Kantone ist gemäss Finanzstatistik der EFV seit 2016 wieder deutlich positiv und die Refinanzierung der Schulden hat in dieser schon lange anhaltenden Tiefzinsphase keine akute Priorität. 
</p><p>Eine heute oft vorgebrachte Begründung für das Schnüren weiterer Sparpakete ist die zuerst im Rahmen der gescheiterten Unternehmenssteuerreform III und danach der Steuervorlage 17 / STAF geplante Abschaffung der international geächteten steuerlichen Privilegierung sogenannter Statusgesellschaften. Etliche Kantone beabsichtigen, die dereinst vom Verlust der Privilegien betroffenen Firmen im Rahmen flächendeckender Senkungen der Unternehmenssteuern zu kompensieren. Letztere würden weit über den Kreis der tangierten Firmen hinausgehen und entsprechende Millionenlöcher in die kantonalen Kassen reissen. Im Bewusstsein darüber planen gewisse Kantone bereits im Voraus weitere Sparpakete.
</p><p>Der SGB hat bereits in drei früheren Dossiers periodisch die Lage der kantonalen Finanzen analysiert und dabei jeweils Folgendes festgestellt:</p><ul><li>Die Kantone budgetieren chronisch zu pessimistisch, d.h. weisen systematisch bessere Rechnungsabschlüsse vor.</li><li>Die kantonale Verschuldung wird systematisch überschätzt, bzw. das der Verschuldung gegenüberstehende Vermögen vernachlässigt.</li><li>Defizite werden nicht genügend in Relation zur Konjunkturentwicklung betrachtet und strukturell betrachtet.</li><li>Kantone, die in der Vergangenheit ihre Steuern besonders stark senkten, haben heute verschärfte Probleme mit ihrem Finanzhaushalt – mit der erklärbaren Ausnahme einiger weniger kleiner Kantone.</li></ul><p>Die wirtschaftliche Situation hat sich in den letzten Jahren verändert, die Schweiz befindet sich schon seit einiger Zeit im Aufschwung. Die oben erwähnten Feststellungen haben aber auch heute nicht an Relevanz verloren: Für das Jahr 2017 schneiden so beispielsweise 23 von 26 Kantonen mit ihrer Rechnung besser ab als budgetiert.
</p><p>Das vorliegende Dossier gibt einerseits einen Überblick über die entscheidenden Finanzkennzahlen der Kantone, wie die Nettovermögensquote oder der strukturelle Haushaltssaldo. Im Vergleich zu früheren Dossiers werden diese Kennzahlen bereits für das Jahr 2017 berechnet und zudem für die Jahre 2018 und 2019 prognostiziert. Um dies zu ermöglichen, stützt sich die Analyse für die jüngsten Jahre nicht mehr auf die mit grosser Verzögerung erscheinende harmonisierte Finanzberichterstattung der EFV ab, sondern direkt auf die Zahlen aus den Kantonen. Letztere konnten insbesondere aufgrund der mittlerweile fast flächendeckenden Umstellung auf den Rechnungslegungsstandard HRM2 einfacher miteinander verglichen und entsprechend harmonisiert werden.
</p><p>Die ausgeprägte föderalistische Struktur der Schweiz erlaubt es, die Kantone nicht nur bezüglich ihrer Steuersätze sondern auch auf der Ebene ihrer Versorgungslage zu vergleichen. In einem zweiten Teil werden daher die&nbsp; Pro-Kopf-Ausgaben (bzw. Fallkosten) für unterschiedliche Aufgabenbereiche miteinander verglichen, wobei bei Verbundsaufgaben jeweils auch der kantonale Finanzierungsanteil eine grosse Rolle spielt. Im Fokus stehen insbesondere zwei Bereiche: Einerseits die Langzeitpflege, die demografisch bedingt über Jahrzehnte an Bedeutung gewinnen wird und andererseits die Bildung, die in den nächsten Jahren auf fast sämtlichen Stufen und in den allermeisten Kantonen mit einer massiv steigenden Anzahl an Lernenden zu rechnen hat.
</p><p>Die vorliegende Analyse der Kantonsfinanzen wurde nicht mehr thematisch gegliedert, sondern nach Kantonen strukturiert. Dies ermöglicht den schnellen Blick auf die Entwicklung in den einzelnen Kantonen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5790</guid><pubDate>Mon, 26 Nov 2018 19:00:00 +0100</pubDate><title>Belastung der Versicherten: Nationalrat kennt keine Grenzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/belastung-der-versicherten-nationalrat-kennt-keine-grenzen</link><description>SGB kritisiert Beschluss zur automatischen Anpassung der Franchisen
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die rechtsbürgerliche Mehrheit des Nationalrats spricht sich für eine Vorlage zur Anpassung der Franchisen an die Entwicklung der Gesundheitskosten aus. Damit zeigen SVP, FDP &amp; Co. einmal mehr, dass sie den Kompass für die Anliegen der Bevölkerung komplett verloren haben.<br><br> Die Finanzierung der Krankenversicherung findet sich seit Jahren in den obersten Rängen sämtlicher Sorgenbarometer. Dies erstaunt nicht, gibt es doch heute in vielen Kantonen Haushalte, die 20 Prozent oder mehr ihres verfügbaren Einkommens für Prämienzahlungen aufwenden müssen. Die direkte Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt etc.) kommt da noch hinzu. Sie ist in kaum einem OECD-Land höher als in der Schweiz!<br><br> Die alltägliche Realität der Versicherten wäre also Grund genug für das Parlament, sich endlich und intensiv mit Modellen der sozialen Finanzierung der Grundversicherung auseinanderzusetzen. Doch mit dem Durchwinken der von der Versicherungslobby geforderten stetigen Erhöhung der Franchisen geschieht genau das Gegenteil.<br><br> Der Ball liegt nun beim Ständerat. Er muss dieser Vorlage eine wuchtige Abfuhr erteilen. Alles andere wäre ein Hohn für die Versicherten – insbesondere für alte und chronisch kranke PatientInnen.<br></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5749</guid><pubDate>Fri, 02 Nov 2018 12:13:50 +0100</pubDate><title>Nein zu höheren Franchisen und Knebelverträgen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zu-hoeheren-franchisen-und-knebelvertraegen</link><description>Wir müssen die Krankenkassenlobby stoppen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Kaum irgendwo ist die Krankenversicherung unsozialer finanziert als in der Schweiz, und nirgendwo die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten höher. Der SGB will eine solidarische Finanzierung: Gesundheit muss für alle bezahlbar bleiben.</p><p>Zwar werden die Prämien nächstes Jahr weniger stark steigen, als wir von den letzten Jahren gewohnt sind. Doch die vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlichte mittlere Zunahme von nur 1.2 Prozent kann gar nicht mit den Vorjahren verglichen werden: Das BAG rechnet neu mit der Durchschnittsprämie der tatsächlich gewählten Versicherungsmodelle, und nicht wie bis anhin mit der Standardprämie (300 Franken Franchise, freie Arztwahl). Letztere steigt nächstes Jahr nicht um 1.2, sondern um 2.7 Prozent.
</p><p>Nun ist es durchaus sinnvoll, bei der Prämiensteigerung nicht nur die Standardprämie zu betrachten. Denn heute wählen nicht einmal mehr 20 Prozent der Versicherten das Modell mit freier Arztwahl und 300 Franken Franchise. Das Problem ist allerdings, dass der Wechsel zum Blick auf den Anstieg der effektiven Prämien die möglichen Kostenfolgen für die Versicherten komplett kaschiert. Wer nämlich eine Franchise von 2500 Franken gewählt hat, kann zwar zunächst mit einer leicht tieferen Prämienzunahme rechnen. Im Krankheitsfall nützt das aber nichts, weil dann die ersten 2500 Franken Behandlungskosten direkt aus dem eigenen Sack berappt werden müssen. Das macht nicht nur den geringeren Prämienanstieg zunichte, sondern auch den Vorteil der wegen der hohen Franchise tieferen Prämie. Die Gesundheit wird so für viele in der Schweiz ein doppelt riskantes Gut: Werden sie krank, leiden sie sowohl unter den gesundheitlichen als auch unter den finanziellen Folgen der Krankheit.
</p><h3>Sonderfall Schweiz</h3><p>Im Unterschied zu fast allen westeuropäischen Ländern, finanziert die Schweiz ihre Grundversicherung über unsoziale Kopfpauschalen statt über einkommensabhängige Lohnbeiträge oder aus Steuermitteln. Und in keinem Land der OECD ist hinaus die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten höher (u.a. sind dies die oben erwähnten hohen Franchisen). Trotz obligatorischer Versicherung müssen wir fast 30 Prozent der Gesundheitsausgaben aus dem eigenen Sack bezahlen.
</p><p>Und nun will die von der Krankenkassenlobby dominierte Gesundheitskommission des Nationalrates Krankheit noch teurer machen: Die Grundfranchise soll sofort von 300 auf 500 Franken steigen und alle Franchisen zukünftig automatisch an die Kostenentwicklung angepasst werden. Damit nicht genug, will die Kommission sogar Knebelverträge einführen: Wer eine höhere Franchise wählt, soll nur noch alle drei Jahre die Police wechseln dürften. Im Extremfall hiesse dies für (überraschend) schwer erkrankte Versicherte, dass sie alleine für die Franchise 7500 Franken aus der eigenen Tasche bezahlen müssten. Im Sommer sorgte die Chefin der grössten Schweizer Krankenkasse CSS, Philomena Colatrella, für Kopfschütteln, als sie eine Franchise von 10.000 Franken für alle vorgeschlagen hat. Davon ist der aktuelle Vorschlag nicht mehr weit entfernt. Wer solche Forderungen stellt, soll ehrlich sein und gleich die Abschaffung der Grundversicherung verlangen.
</p><h3>Stoppen wir die Lobbyisten</h3><p>Für den SGB ist klar: Das Schweizer Gesundheitswesen ist bereits heute maximal unsolidarisch. Eine Erhöhung der Kostenbeteiligung kommt deshalb nicht in Frage. Der Nationalrat muss in der Wintersession die Krankenkassenlobby zurückpfeifen und die obengenannten Gesetzesprojekte versenken.
</p><p>Aber auch der Bundesrat ist seit der Wahl von "Kranken-Cassis" dabei, sich gesundheitspolitisch ins Abseits zu spielen: So fordert er in einem kürzlich publizierten Bericht etwa die "Kantonalisierung" der Prämienverbilligungen, bzw. den Rückzug des Bundes aus der Finanzierung dieses einzigen Instrumentes einer sozialen Korrektur. Was das bedeuten würde, ist klar: Die Gelder für die Prämienverbilligungen würden noch weiter gekürzt, obwohl es nach den endlosen Sparrunden in den Kantonen schon lange keinen Spielraum mehr nach unten gibt.
</p><p>Wenn er denn sparen will, soll der Bundesrat dies beispielsweise bei den in der Schweiz horrend hohen Medikamentenpreisen tun. Tatsächlich hat er dazu nun endlich einen Vorschlag präsentiert - der leider bereits im Vorfeld massiv gestutzt wurde, diesmal von der Pharmalobby. Auch das muss im Parlament korrigiert werden. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5689</guid><pubDate>Mon, 24 Sep 2018 10:00:00 +0200</pubDate><title>Krankenkassenprämien: Schon lange nicht mehr sozial tragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/krankenkassenpraemien-schon-lange-nicht-mehr-sozial-tragbar</link><description>So lange die Grundversicherung nicht anders finanziert wird, führt jeder Prämienanstieg zu mehr sozialer Ungleichheit.</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Das Bundesamt für Gesundheit hat heute die Erhöhung der Standardprämien für das kommende Jahr bekanntgegeben. Trotz des moderaten Anstiegs ist klar: So lange die Grundversicherung nicht anders finanziert wird, führt jeder Anstieg zu mehr sozialer Ungleichheit.</b></p><p>Die Diskussion um Kostendämpfungen im Gesundheitswesen hat ihre Berechtigung: Die Überversorgung durch die Zusatzversicherungen belastet die Grundversicherung massiv, genauso wie die seit Jahren überteuerten Medikamentenpreise. Völlig absurd ist allerdings die vielzitierte Behauptung, man könne ohne Qualitätseinbussen locker 20% der Kosten einsparen. Darunter würden sowohl die PatientInnen als auch das Gesundheitspersonal massiv leiden. 
</p><p>Entscheidend ist: Die Gesundheitskosten werden alleine schon durch die Alterung der Bevölkerung weiter zunehmen. Doch es ist kein Naturgesetz, dass dabei für die unteren und mittleren Einkommensklassen auch die Prämien steigen müssen. Die Prämienverbilligungen sind das soziale Korrektiv zur tragbaren Verteilung der Gesundheitskosten, doch wurden sie in vielen Kantonen massiv gekürzt. 2017 gaben 11 Kantone weniger Mittel für Prämienverbilligungen aus als noch vor zehn Jahren – trotz des massiven Anstiegs der Prämien um 43% und des starken Bevölkerungswachstums um 12%! Die letzte Woche lancierte Volksinitiative der SP Schweiz zur klaren Begrenzung der Prämienlast mittels Erhöhung der Prämienverbilligungen ist daher bitter nötig.
</p><p>Darüber hinaus darf aber auch die in der Schweiz rekordhohe direkte Kostenbeteiligung der Versicherten auf keinen Fall weiter erhöht werden. Der SGB wird die dazu hängigen Geschäfte (z.B. die automatische Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung) bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5659</guid><pubDate>Fri, 31 Aug 2018 16:00:12 +0200</pubDate><title>EL-Revision: Hände weg vom Existenzminimum!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-haende-weg-vom-existenzminimum</link><description>Die Nationalratskommission blickt über die sozialen Realitäten hinweg</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) blickt mit ihrer starren Haltung zur Revision der Ergänzungsleistungen komplett über die sozialen Realitäten in diesem Land hinweg. Sollte sich dieser Kurs am Ende der Beratung durchsetzen, ist eine Volksabstimmung kaum zu vermeiden.
</p><p>Existenzsichernde Renten sind ein Verfassungsauftrag. Erklärtes Ziel der Ergänzungsleistungen ist es, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen. In den letzten Jahren hat man sich davon aber, insbesondere aufgrund der steigenden Miet- und Lebenshaltungskosten, immer mehr entfernt. Die anrechenbaren Mietzinse wurden seit 2001 nie angepasst, wohingegen die durchschnittlichen Mieten um 24% gestiegen sind. Der Ständerat will diesen Anstieg immerhin zu 18% (Einzelhaushalte) angleichen, die SGK des Nationalrates beharrt nun aber auf knapp 5%. In ländlichen Kantonen soll es gar keine Erhöhung geben, obwohl dort die Mietzinse ebenfalls gestiegen sind, mit über 30 Prozent seit 2001 teilweise sogar noch stärker! 
</p><p>Während sich damit Zehntausende betroffene IV- und AHV-RentnerInnen die Differenz weiterhin vom sehr knapp bemessenen Lebensbedarf absparen müssten, besteht die Nationalratskommission darüber hinaus auf ihrem Giftschrank voller unverständlicher Kürzungs- und Disziplinierungsmassnahmen:</p><ul><li>So sollen sämtliche Fälle von Kapitalbezug aus der Pensionskasse mit einer 10%-Kürzung in der EL bestraft werden. Wer heute also zum Beispiel zwecks Unternehmensgründung Pensionskassenkapital bezieht, der muss unter Umständen 30 Jahre später dafür büssen.</li><li>Im Rahmen der "Neuen Pflegefinanzierung" wurden die EL-Vermögensfreibeträge erhöht. Dies war – wie ein vor dem Sommer erschienener Evaluationsbericht überdeutlich zeigt – eine notwendige Massnahme zur Deckung der Finanzierungslücken in der Langzeitpflege. Die SGK-N ignoriert diese Fakten völlig. Sie will genau das Gegenteil und die Vermögensfreibeträge um über 30% kürzen!</li><li>Ein erklärtes Ziel der Revision ist die Beseitigung von Fehlanreizen. Völlig unverständlich ist es deshalb, dass die SGK-N darauf beharrt, Ehepartnereinkommen von EL-BezügerInnen zu 100% anzurechnen. Die viel beschworenen Arbeitsanreize wären damit gleich null. Da Arbeitseinkommen im Gegensatz zu den EL versteuert werden müssen, würde es sogar zu Negativanreizen kommen. Auch sonst werden Familienmitglieder keineswegs geschont: Die Kommission will die für Kinder anrechenbaren Ausgaben drastisch kürzen – ein sozialpolitischer Tiefpunkt.</li></ul><p>Wir fordern den Nationalrat vehement dazu auf, die Vorschläge seiner Kommission zu korrigieren und im Wesentlichen der Variante des Ständerates zu folgen. Bleibt von der EL-Revision am Schluss eine Abbauvorlage, ist eine Volksabstimmung kaum zu vermeiden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5590</guid><pubDate>Thu, 21 Jun 2018 07:57:00 +0200</pubDate><title>Grosse Unterschiede bei den Krankenkassenprämien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grosse-unterschiede-bei-den-krankenkassenpraemien</link><description>Alte, Kranke und Frauen zahlen massiv mehr – Solidarität nicht weiter aufweichen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Unabhängig von Gesundheitszustand und Alter gelten in der Schweiz seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes KVG im Jahr 1996 regional einheitliche Prämien. Das ist eine wichtige Errungenschaft, die den solidarischen Versicherungscharakter in der Gesundheitsversorgung entscheidend gestärkt hat.
</p><p>Der grosse Makel daran: Es sind leider auch vom Geldbeutel unabhängige, einheitliche Kopfprämien: Der Milliardär zahlt gleich viel wie die Migros-Kassiererin. Für viele Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen sind die Krankenkassenprämien heute daher zu einer untragbaren finanziellen Belastung geworden. Dieses Problem ist allseits bekannt; der SGB setzt sich seit Jahren für einkommensabhängige Nettoprämien ein.
</p><h3>Prämienunterscheid von 43 Prozent</h3><p>Weniger bekannt ist aber die Tatsache, dass sich die Prämienhöhe trotz gesetzlicher Einheitsprämie dennoch sowohl nach Alter als auch nach Gesundheitszustand signifikant unterscheidet. Aktuelle Untersuchungen hierzu liefert ein <a href="https://www.helsana.ch/docs/helsana-praemienreport-2018.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Bericht des Gesundheitsökonomen Pius Gyger</a>.
</p><p>Betrachtet man nicht nur die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) jährlich kommunizierte Standardprämie (Durchschnittsprämie bei freier Arztwahl mit 300 Franken Franchise), sondern die effektiv bezahlten Prämien, so ergibt sich folgendes Bild: Eine 25-jährige Versicherte bezahlte 2016 eine durchschnittliche Monatsprämie von 299 Franken, während ein 95-Jähriger im gleichen Jahr 427 Franken bezahlte. Dieser Unterschied von 43 Prozent kommt durch die Wahl des Versicherungsmodells und der Franchise zustande, also dadurch, dass sich gesunde Junge eher für ein Modell mit Einschränkung (z.B. Telemedizin) und eine hohe Franchise (z.B. 2500.-) entscheiden können. Beides bringt ihnen eine Prämienreduktion.
</p><p>Rechnet man zu diesen Prämien noch die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten hinzu, dann vergrössert sich der Unterschied zwischen Jung und Alt gar auf 55 Prozent: Alte und damit kränkere Versicherte müssen mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen und damit auch mehr Selbstbehalt bezahlen (inkl. Spital- und Pflegepauschalen).
</p><p>Die Prämien steigen also nicht nur mit der Zeit (jährlicher Durchschnitt seit 1996: 4.6%), sondern zusätzlich auch mit dem Alter. Verteilt man die obenstehende Differenz von 43 Prozent auf die relevanten 70 Lebensjahre, so ergibt das eine zusätzliche Prämienerhöhung von 0.5 Prozent pro Altersjahr.
</p><h3>Das Portemonnaie bestimmt das Prämienmodell</h3><p>Nun spiegelt die Verfügbarkeit von unterschiedlichen Versicherungsmodellen und Franchisen in der Theorie eine Wahlfreiheit vor, die so in der Praxis nicht existiert: Es ist weitgehend nicht löbliche Bescheidenheit, die es Versicherten erlaubt, eine höhere Franchise oder ein HMO-Modell zu wählen, sondern einzig und allein der Gesundheitszustand und das Portemonnaie.
</p><p>So kam das BAG letztes Jahr in einem<a href="https://www.bag.admin.ch/dam/bag/fr/dokumente/kuv-aufsicht/krankenversicherung/auswahl-und-wechsel-franchisen-in-okp.pdf.download.pdf/auswahl-und-wechsel-franchisen-in-okp.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Bericht</a> zum Schluss, dass "Versicherte ihre Franchisen mehrheitlich individuell nach den von ihnen erwarteten Bruttoleistungen" wählen. Mit anderen Worten: Die Leute verhalten sich genauso, wie es das System von ihnen verlangt. Wird man kränker (bzw. älter), nimmt man eine höhere Prämie in Kauf, um dafür eine tiefere Franchise zu erhalten. Nur: Unter dem Strich bezahlt man dennoch mehr.
</p><p>Die Versicherten entscheiden sich also nicht dann für tiefere Prämien, wenn sie es wollen, sondern dann, wenn sie es können. Im Alter können sie es aufgrund des Gesundheitszustandes zunehmend nicht mehr - und müssen finanzielle Mehrbelastungen schultern.
</p><p>Die gesetzlich vorgesehene Solidarität in der Grundversicherung wird also gerade durch den demografischen Wandel zunehmend strapaziert. Dies aber nicht deshalb - wie von bürgerlichen Wahlfreiheitsideologen behauptet - weil die Jungen immer mehr für die Alten bezahlen müssten. Sondern deshalb, weil die Alten viel höhere Prämien bezahlen müssen als die Jungen (die zudem dereinst noch älter werden werden).
</p><p>Übrigens: Die effektiv bezahlten Prämien unterscheiden sich nicht nur nach Alter, sondern auch nach Geschlecht: Die Prämien der Frauen waren 2016 durchschnittlich 8 Prozent höher als jene der Männer. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5562</guid><pubDate>Tue, 05 Jun 2018 14:52:27 +0200</pubDate><title>Die Schikanen der Kassen müssen ein Ende haben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-schikanen-der-kassen-muessen-ein-ende-haben</link><description>Für die Stärkung der sozialen Grundversicherung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Macht der Kassen kommt die Versicherten teuer zu stehen: So hat vor einigen Wochen die Chefin der grössten Schweizer Krankenkasse CSS, Philomena Colatrella, eine Franchise von 10.000 Franken für alle vorgeschlagen. Sie nannte das ein "Denken in neuen Mustern". Das sei angesichts der "Kostenexplosion" im Gesundheitswesen dringend nötig.
</p><p>Zur Einordnung dieses "Denkanstosses": In der sozialen Grundversicherung werden heute pro Kopf etwa 3400 Franken ausgegeben. 10 000 Franken Franchise kämen daher in etwa einer dreifachen Abschaffung der Grundversicherung gleich. Die Strategie dahinter: Irgendetwas von diesem absurden Vorschlag wird nach der öffentlichen Empörung wohl schon hängen bleiben und so z. B. den im Parlament hängigen <a href="/themen/detail/nicht-noch-mehr-kostenbeteiligung-im-gesundheitswesen">Vorschlägen zur weiteren Erhöhung der Kostenbeteiligung der Versicherten</a> zum Durchbruch verhelfen. Doch die Krankenkassen machen nicht nur politisch mit marktradikalen Vorschlägen von sich reden, sie sorgen auch in ihrem Kerngeschäft stetig für Unbehagen. Hier die jüngsten Negativbeispiele:</p><ul><li>Die Krankenkasse Sympany versucht, teure Versicherte mit einem <a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/krankenkasse-schickt-rueckzahlung-via-teure-checks-2" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Zahlungstrick</a> rauszuekeln: Sie überweist Rückerstattungen per Postcheques. Dabei fallen für jede einzelne Zahlung 20 Franken Gebühren an, welche vollumfänglich den Versicherten belastet werden.</li><li>Die Swica und andere Kassen setzen ungefragt und ohne Warnhinweis "<a href="https://www.blick.ch/news/wirtschaft/web-spione-sammeln-persoenliche-daten-krankenkassen-spionieren-kunden-aus-id8319625.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Web-Tracker</a>" ein. Dank dieser können sie beispielsweise mit Facebook-Daten "zielgerichtet Kunden ansprechen".</li><li>Die Helsana und andere bieten <a href="https://www.nzz.ch/schweiz/datenschuetzer-kritisiert-gesundheits-app-der-helsana-ld.1381282" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Apps</a> an, mit denen z. B. durch sportliche Aktivität spielerisch Prämienrabatte gesammelt werden können. Bezahlt wird dabei mit Daten, weswegen der Eidgenössischen Datenschutzbeauftrage die Helsana bereits zurückgepfiffen hat. Diese zeigt sich unbeeindruckt, wirbt weiterhin für ihre App – und verstösst damit weiterhin gegen das Prinzip der Prämiengleichheit in der Grundversicherung.</li><li>Trauriger <a href="https://www.suedostschweiz.ch/ereignisse/2018-04-29/mann-stirbt-weil-oekk-medikamente-nicht-bezahlt" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Gipfel der Kassenwillkür</a>: Die ÖKK verweigert einem zahlungsunfähigen Versicherten die notwendigen HIV-Medikamente. Er stirbt schliesslich an Aids.</li></ul><p>Die CSS-Chefin hat Recht: Es muss tatsächlich in neuen Mustern gedacht werden: Wir müssen nämlich die Kassen endlich an die kurze Leine nehmen. Die soziale Krankenversicherung garantiert per Gesetz einen diskriminierungsfreien Zugang zur medizinischen Grundversorgung. Die administrative Abwicklung dieser Versicherung besteht darin, Rechnungen entgegenzunehmen, zu prüfen und gemäss Gesetz zu bezahlen. Das ist die Aufgabe der Krankenkassen, nicht mehr und nicht weniger.
</p><p>Momentan befinden sich zwei Volksinitiativen im Sammelstadium, welche sich genau daran orientieren. Die Initiative "<a href="https://fairpraemien.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Für fairere Prämien</a>" will den Kantonen erlauben, selbst die Prämien festzulegen und die Kosten zu finanzieren. Die administrative Abwicklung würde bei den Krankenversicherungen bestellt und entsprechend kontrolliert. Die Initiative "<a href="https://stop-krankenkessen-lobby.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Für ein von den Krankenkassen unabhängiges Parlament</a>" verlangt die Unvereinbarkeit von Kassen- und Bundesparlamentsmandaten. Diese Initiativen sind mehr als eine Überlegung wert. Doch so oder so: Um eine qualitativ hochstehende und für alle bezahlbare Gesundheitsversorgung mit guten Arbeitsbedingungen zu gewährleisten bleibt noch viel zu tun. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5532</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 16:26:07 +0200</pubDate><title>Endlich höhere Mietzinsmaxima für EL durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/endlich-hoehere-mietzinsmaxima-fuer-el-durchsetzen</link><description>Die Mär von der Kostenexplosion</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Ständerat hat es in der Sommersession in der Hand, den massiven Sozialabbau des Nationalrates bei den Ergänzungsleistungen aufzuhalten.
</p><p>Der Arbeitgeberverband spricht beständig von einer "Kostenexplosion" bei den Ergänzungsleistungen (EL). Damit nimmt er erstens mit Blick auf die Vergangenheit die Funktionsweise der sozialen Sicherung in der Schweiz nicht zur Kenntnis. Und er erzählt zweitens– was die Zukunft betrifft – die Unwahrheit. 
</p><p>Zur vergangenen Entwicklung: Trotz massiver Sparmassnahmen insbesondere bei der IV, ist es dank den EL gelungen, dem Verfassungsgebot der existenzsichernden Renten einigermassen gerecht zu werden. Heute sind 46% der IV-RentnerInnen zusätzlich auf Ergänzungsleistungen angewiesen und das Parlament ist gut beraten, dies im Rahmen der IV-Revision entsprechend zur Kenntnis zu nehmen: Es gibt keinen Spielraum nach unten.
</p><p>Zur künftigen Entwicklung: Will man nicht endlich die 1. Säule stärken, müsste man den Leuten schon das Altern verbieten, um die prognostizierte Zunahme der EL-Ausgaben in den nächsten Jahren aufzuhalten. Denn diese lässt sich zum allergrössten Teil auf die demografische Entwicklung zurückführen. Wer hier kürzen will, der verletzt die Verfassung und trifft insbesondere die Frauen, die mehr als zwei Drittel der AHV-RentnerInnen mit EL ausmachen.
</p><p>Dazu kommt: Obwohl die Babyboomer ins Pensionsalter kommen, ist die bis 2030 prognostizierte jährliche Ausgabensteigerung bei den EL mit 2.5% alles andere als eine "Kostenexplosion". Bei einem Potenzialwachstum der Wirtschaft von 1.7% und einer normalisierten Inflation von 1% (geltende Annahmen aus dem Finanzplan des Bundes) bleibt von einem realen Kostenwachstum rein gar nichts mehr übrig. Das sollte auch der Arbeitgeberverband zur Kenntnis nehmen.
</p><p>Die zuständige Ständeratskommission jedenfalls hat es, Sie zeigte sich bei der Beratung der EL-Revision verständig und korrigierte die vom Nationalrat ausgerichtete Kürzungsorgie zu grossen Teilen: Die Mietzinsmaxima sollen deutlich erhöht werden, BVG-Kapitalbezüge sind weiterhin sanktionsfrei möglich und die Höhe der Erstattung der Krankenkassenprämien bleibt substanziell erhalten.
</p><p>Leider hat es die Kommission versäumt, das betreute Wohnen zu fördern – obwohl gerade dieses eine sehr kostengünstige Variante zur Vermeidung von viel teureren, verfrühten Heimeintritten gewesen wäre. Sehr bedenklich bleibt zudem die Position zur Vermögensberücksichtigung: Zwar ist die vorgeschlagene EL-Rückerstattung aus dem Erbe weniger einschneidend als die Einführung von Vermögensschwellen mit gesicherten Darlehen auf Wohneigentum. Erstere kommt jedoch implizit der Einführung einer Erbschafssteuer für Arme sehr nahe. In der Schweiz bräuchte es jedoch vielmehr endlich (wieder) eine vernünftige Erbschaftssteuer für Gutbetuchte – im europäischen Umland zu Recht Standard. Zuletzt ist auch das Beharren der Kommission auf der Lebensführungskontrolle beim Vermögensverzicht stossend und einer verfassungsmässig garantierten Bedarfsleistung wie den EL prinzipiell unwürdig.
</p><p>Was die Verbesserungen der Revision betrifft, ist entscheidend, dass der Rat mindestens an der vom Bundesrat vorgeschlagenen Erhöhung der Mietzinsmaxima festhält. Die lokal möglichen Kürzungen um 10% sind mittelfristig unproblematisch. Denn der dafür notwendige Abdeckungsgrad von mindestens 90% wird bereits heute in den meisten Regionen nicht erreicht – ein Problem, das sich auch mit den neuen, fixen Mietzinsmaxima mittelfristig weiter verschärfen wird. Die durch den entsprechenden Passus geschaffene Möglichkeit, die anrechenbaren Mieten auch um 10% zu erhöhen, sollte daher von den Kantonen zukünftig rege in Anspruch genommen werden.
</p><p>Absolut inakzeptabel ist allerdings die vom Nationalrat vorgeschlagene faktische Kürzung (!) der Mietzinsmaxima. Dies wird der Ständerat mit seinen Entscheiden in der Sommersession hoffentlich unmissverständlich klar machen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5519</guid><pubDate>Wed, 16 May 2018 15:50:56 +0200</pubDate><title>Ueli Maurer schreibt ein Gesetz für die Versicherungen, nicht für die Menschen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ueli-maurer-schreibt-ein-gesetz-fuer-die-versicherungen-nicht-fuer-die-menschen</link><description>SGB-Kritik am Entwurf für das Versicherungsvertragsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat eine Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorgelegt, die eine eklatante Verschlechterung für die Versicherten in der Schweiz darstellen würde. Die Menschen würden gegenüber den Versicherungsgesellschaften deutlich schlechter gestellt. Alte Probleme würden bestehen bleiben, neue geschaffen. Der SGB wehr sich deshalb gegen den vom Bundesrat präsentierten VVG-Entwurf. Diese Post muss definitiv zum Absender zurück.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Viele Vorstösse verlangen Verbesserungen…</b></p><p>In den letzten Jahren wurden unzählige Vorstösse im Parlament präsentiert, die eine Verbesserung im Bereich des VVG verlangten. Viele kamen von Seiten der Gewerkschaften und KonsumentInnen-Organisationen. 
</p><p>So sollte der Willkür der Versicherer ein Riegel geschoben werden. Heute kann in den AGB praktisch alles versteckt werden, was man sich vorstellen kann. So kommt es oft dazu, dass man als Versicherte oder Versicherter zwar jahrelang Prämien zahlt, aber im Schadensfall keine Leistung bekommt – mit Verweis auf das Kleingedruckte.
</p><p>Die Hoffnung auf Verbesserungen wird mit dem jetzigen VVG-Entwurf bitter enttäuscht. 
</p><p>&nbsp;</p><p><b>VVG bringt nur Verschlechterungen</b></p><p>Stattdessen bringt der Entwurf des Bundesrates praktisch nur Verschlechterungen und gibt den Versicherungen noch mehr Macht, zu schalten und walten, wie sie wollen:</p><ul><li>Einer der grössten Negativpunkte ist die Möglichkeit zur einseitigen Vertragsänderung durch die Versicherer. Damit könnten die Versicherungen von einem Tag auf den anderen die Vertragsbedingungen einseitig anpassen können, ohne Einverständnis des Versicherten!</li><li>Ältere Arbeitnehmende könnten aus der Krankentaggeld-Versicherung ausgeschlossen werden. </li><li>Versicherungen dürften künftig bei einer Kündigung nachträglich Leistungen für bereits eingetretene Schadensfälle kürzen oder einstellen.<br><br></li></ul><p><b>Problem der Krankentagegeld-Versicherungen ungelöst</b></p><p>Besonders für Arbeitnehmende sind faire Versicherungsregeln existenziell wichtig. Sie sind in der Schweiz besonders schlecht gegen Krankheit geschützt. Für den Schutz vor einem Erwerbsausfall wegen einer Krankheit, die nicht zur Invalidität führt, gibt es keine obligatorische sondern lediglich eine freiwillige Versicherung. Diese unterliegt oftmals dem Versicherungsvertragsgesetz. Hier wäre deshalb dringender Handlungsbedarf – doch davon fehlt im Entwurf der VVG-Revision jede Spur.
</p><p>Diese Probleme bräuchten dringend eine Lösung durch den Gesetzgeber:</p><ul><li>Die Prämienberechnung und -festlegung ist intransparent und für den oder die Versicherte nicht nachvollziehbar. Die Aufsicht über die Prämientarife durch die Finma ist äusserst schwach. Die Vergleichbarkeit der Angebote ist schwierig. Dementsprechend ist der Markt von Brokern kontrolliert.</li><li>Die undurchsichtige Prämienpolitik der Versicherungsgesellschaften führt etwa dazu, dass nach einem Versicherungsfall mit einer langen Krankentaggeldbezugsdauer mit einem Prämienanstieg zu rechnen ist. Die höheren Prämien wiederum wirken sich nachteilig auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmenden aus. </li><li>Aufgrund der herrschenden Vertragsautonomie können der Versicherungsnehmer (Arbeitgeber) und die Versicherungsgesellschaft vereinbaren, dass die Leistungen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingestellt werden. Wer als erkrankten Arbeitnehmer entlassen wird, verliert dadurch seinen Lohnersatzanspruch und hat infolge seiner Krankheit nur einen eingeschränkten Zugang zu den Taggeldern der Arbeitslosenversicherung mit engen Fristen und überrissenen Prämien, so dass erkrankte Arbeitnehmende praktisch über keinen ausreichenden Schutz vor dem Erwerbsausfall verfügen. </li><li>Unklar sind auch viele Aspekte der Koordination zwischen Krankentaggeld und Leistungen der Invalidenversicherung. Die Frage der Gleichwertigkeit der Krankentaggeldleistungen gegenüber der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers (Art. 324a Abs. 4 OR) oder die Definition der versicherten Leistungen bieten ebenfalls in der Praxis Probleme. </li></ul><p>&nbsp;</p><p>Diese Lücken im Versicherungsschutz, welche ältere Arbeitnehmende stärker zu spüren bekommen, werden von breiten Kreisen kritisiert und es wird eine Verbesserung gefordert. Viele Vorstösse, u.a. von Paul Rechsteiner, im Parlament haben hier Verbesserungen verlangt. Doch statt diese dringenden Probleme zu lösen, konzentriert sich der Gesetzentwurf auf die Interessen der Assekuranz.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Fazit</b></p><p>Alles in allem: Man sieht, hier hat Bundesrat Ueli Maurer sich offenbar vom Versicherungsverband ein Gesetz diktieren lassen, das für die Menschen in der Schweiz inakzeptabel ist. Der SGB lehnt diesen skandalösen Gesetzentwurf darum entschieden ab.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5355</guid><pubDate>Wed, 28 Mar 2018 16:54:45 +0200</pubDate><title>Nicht noch mehr Kostenbeteiligung im Gesundheitswesen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nicht-noch-mehr-kostenbeteiligung-im-gesundheitswesen</link><description>Grenze ist längst schon überschritten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das vordringlichste Problem im Schweizer Gesundheitswesen ist die unsoziale Finanzierung. Dennoch wollen einige Unverbesserliche die private Kostenbeteiligung erhöhen.</p><p>Der Bundesrat hat soeben seine Botschaft zur Erfüllung der Motion Bischofberger zur automatischen Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung in der Grundversicherung vorgestellt. Die bundesrätliche Botschaft ist für die Versicherten eine Hiobsbotschaft: Sie sollen in Zukunft für die medizinische Grundversorgung noch mehr aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Und dies obwohl die Kostenbeteiligung in der Schweiz mit 27% im OECD-Vergleich heute bereits rekordverdächtig hoch ist. In Deutschland müssen die Versicherten 13% und in Frankreich 7% direkt selbst bezahlen. In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind die für breite Bevölkerungsschichten ebenfalls schon längst nicht mehr tragbaren Auswirkungen des (in Europa ebenfalls einzigartigen) Kopfprämiensystems. 
</p><h3>Automatische Anpassung der Franchisen </h3><p>Konkret schlägt die Vorlage vor, die Franchisen (heute zwischen 300 und 2500 Franken) künftig automatisch an die Entwicklung der Gesundheitsausgaben anzupassen. Damit soll die "Kostenwahrheit" erhöht und die "Selbstverantwortung" der Versicherten gestärkt werden. Die Krankenkassen und die bürgerlichen Parteien (die in den Verwaltungsräten dieser Kassen hocken) scheinen sich einig zu sein: Wem es gesundheitlich nicht gut geht, d.h. wer oft in ärztliche Behandlung gehen muss und deshalb eine tiefe Franchise wählt, der/die generiert unnötig Kosten und handelt unverantwortlich. Letztendlich läuft diese Haltung auf die Zerschlagung der solidarischen Grundversicherung hinaus. Krankenpflege soll zu einem Gut wie jedes andere werden: Wer etwas davon will, der/die kauft sich etwas. 
</p><h3>Verzicht kann auch gefährlich sein</h3><p> Mit dieser Gesetzesanpassung wird suggeriert, dass die Leute heute wegen jedem "Wehwehchen" zum Arzt rennen, wovon sie demnach eine noch höhere Kostenbeteiligung zu Recht abhalten würde. Das Gegenteil ist der Fall! In der Schweiz verzichten laut OECD jährlich bereits über 20% der Bevölkerung aus finanziellen Gründen auf medizinische Behandlungen. Dabei geht es längst nicht mehr nur um Bagatellfälle, sondern immer mehr um gefährlichen Leistungsverzicht mit hohen Folgekosten. Eine automatisierte Erhöhung der Franchisen verschärft dieses Problem zusätzlich; der freie Zugang zur medizinischen Grundversorgung würde ebenso automatisch verringert. 
</p><h3>Bei Anreizstrukturen stumm </h3><p>Wenn etwas unnötige Überversorgung generiert, dann sind es nicht die Versicherten, sondern falsche Anreizstrukturen im komplizierten Gesundheitswesen. Anstatt sich genau darum zu kümmern, wollen Bischofberger &amp; Co. einen Automatismus zur Kostenabwälzung ins Gesetz schreiben und stehlen sich damit aus jeglicher Verantwortung. Dabei liegen unzählige, sofort umsetzbare Massnahmen zur wirksamen Kostendämpfung auf dem Tisch: Verhinderung missbräuchlicher Zusatzversicherungstarife, breitere Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Bereich, Einführung eines Referenzpreissystems für tiefere Medikamentenpreise, Stärkung der Rechnungskontrolle usw. Die Liste wirksamer Massnahmen, mit denen weder auf dem Buckel der Versicherten, noch zu Lasten des Pflegepersonals gespart wird, ist lang. Nun müssen sie endlich umgesetzt werden. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5224</guid><pubDate>Thu, 14 Dec 2017 15:55:59 +0100</pubDate><title>Mehr Prämienverbilligung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-praemienverbilligung</link><description>Gesundheit muss bezahlbar sein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Abbau von Fehlanreizen und ineffizienten Strukturen auf der Leistungsseite ist richtig. Eine soziale Finanzierung - im europäischen Umland Standard - bleibt aber absolut vordringlich. </p><p>Ende Oktober hat der Bundesrat den breit erwarteten Expertenbericht zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen vorgestellt. Seither wird viel über die darin enthaltenen, zumeist angebotsseitigen Massnahmen diskutiert. Dies völlig zu Recht, denn der Bericht geht in der Grundversicherung von einem Einsparpotenzial ohne Qualitätseinbussen von 20% der Kosten aus. Die Zahl scheint hoch, doch selbst wenn es nur 15% wären, hätten wir uns damit vier Jahre Prämienerhöhung gespart. 
</p><h3>Gesundheitskosten: Schweiz am unsozialsten </h3><p>Und hier liegt auch weiterhin das Hauptproblem. Unabhängig davon, was kostenseitig eingespart werden kann: die Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens bleibt hochgradig unsozial. Die neueste Zahl dazu liefert der jährlich erscheinende OECD-Gesundheitsbericht. Dieser setzt die Schweiz mit einer privaten Kostenbeteiligung von 5.3% des durchschnittlichen Haushaltsbudgets an die einsame Spitze (Durchschnitt OECD: 3.0%). Jene 5.3% beinhalten nicht nur die Kostenelemente Franchise, Selbstbehalt, Pflegekostenbeteiligung und Spitalpauschale, sondern beispielsweise auch sämtliche Kosten für Zahnbehandlungen. Im OECD-Ausland sind diese meist Teil des versicherungsfinanzierten Leistungskatalogs.
</p><p> Vorsicht: Die Schweiz erreicht diesen Spitzenrang in der Kostenbeteiligung noch gänzlich ohne Berücksichtigung der Grundversicherungsprämien - bei uns Kopfprämien, im europäischen Ausland einkommensabhängige Lohnabgaben oder gar progressiv erhobene Steuermittel. 
</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es nicht erstaunlich, dass bei uns 2016 laut demselben Bericht 21% der Bevölkerung aus Kostengründen auf mindestens eine Behandlung verzichtet hat (Rang 3). Es ist fast zynisch, dahinter nur zu Recht vermiedene Bagatellfälle zu vermuten, wie es die Versicherungslobby teilweise tut. Zudem stellt sich die Frage, ab welchem Punkt sich Leistungsverzicht auch kostenseitig rächt. 
</p><h3>Prämienverbilligung: Trend kehren </h3><p>Das einzige Instrument zur direkten Korrektur der unsozialen Finanzierung bleiben zurzeit die Prämienverbilligungen. Dies jedoch in einem immer kleineren Umfang: 2007 bis 2016 haben die Kantonsbeiträge an den Prämienverbilligungen in neun Kantonen abgenommen, während die Prämien real um 40% zunahmen! Neueste Sparmassnahmen - wie in den Kantonen Bern, Solothurn oder Aargau beschlossen - sind hier noch nicht beinhaltet; ganz zu schweigen vom Kanton Luzern, der von bedürftigen Personen bereits ausbezahlte Verbilligungen zurückverlangt. 
</p><p>Es ist überfällig, bei den Prämienverbilligungen das Steuer herumzureissen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die eingangs erwähnten kostenseitigen Massnahmen zu einer Verlagerung von Behandlungen vom stationären in den ambulanten Bereich und damit tendenziell zu einem Prämienschub führen werden (ambulante Leistungen werden zu 100% durch die PrämienzahlerInnen getragen). 
</p><p>Der SGB fordert, dass die Prämienlast der Haushalte auf maximal 10% des Nettoeinkommens begrenzt wird - solidarisch getragen durch den Bund und die Kantone. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4556</guid><pubDate>Wed, 09 Nov 2016 15:21:32 +0100</pubDate><title>Spitalpolitik: So geht’s nicht mehr weiter!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/spitalpolitik-so-geht-s-nicht-mehr-weiter</link><description>Zuerst die Qualität der Pflege und dann erst die Rentabilität</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Für das Spitalpersonal wächst der Druck ins Unerträgliche. Deshalb hat es am 3. November zusammen mit der zuständigen Gewerkschaft, dem VPOD, die Alarmglocke gezogen. 30 Aktionen in 17 Kantonen setzten ein klares Zeichen gegen Abbau. </p><p>Der Protest des Spitalpersonals nahm verschiedene Formen: Da wurden Flyer verteilt, Diskussionen veranstaltet, Infostände aufgebaut oder Versammlungen einberufen. In Lausanne kam es gar zu einer Demonstration. Gemeinsam war allen Aktionen der Protest gegen die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in den öffentlichen Spitälern. Ebenso im Visier des Protestes: das neue System der Spitalfinanzierung, das zum Vorteil der privaten Krankenhäuser die Konkurrenz zwischen den Spitälern erhöht, sowie die anhaltende Sparpolitik der Kantone, die sich auch in Stellenabbau niederschlägt.
</p><h3> Schlechtere Arbeitsbedingungen, schlechtere Pflege </h3><p>Die Pflegenden beklagen zurecht und bitter, dass erkrankte KollegInnen nicht ersetzt werden, dass andauernd personelle Unterbesetzung herrscht und dass die Einsätze kaum mehr planbar sind. Damit steigen Stress und Burn out rapide an. Die Löhne werden gedrückt, prekäre Anstellungen mehren sich, immer mehr Aufgaben werden von Temporären wahrgenommen. Diese zerstörerische Politik gefährdet nicht nur die Qualität der Pflege, sie schreckt zudem qualifiziertes Personal ab, sich zu bewerben.
</p><h3> Petition </h3><p>Der Aktionstag vom 3. November stellt nur einen ersten Schritt einer Kampagne dar, die auf nationaler Ebene weiter verfolgt wird. Gleichzeitig hat der VPOD eine<a href="http://vpod.ch/brennpunkte/spitaeler/aufruf-gute-pflege-statt-profite/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Petition l</a>anciert, die auf viel Echo gestossen ist. Sie verlangt, dass alle Spitäler, die staatlich subventioniert sind, die Arbeitsbedingungen und Löhne der öffentlichen Spitäler respektieren müssen, dass im Verhältnis zu den Hospitalisierungen genügend Personal eingestellt werden muss und dass fix und temporär Beschäftigte gleich behandelt werden müssen. Weitere Forderungen betreffen die Ruhezeiten und die Planbarkeit der Einsätze. 
</p><p>Mehr Infos zur <a href="http://vpod.ch/campa/aktionstag-spital/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">VPOD-Kampagne</a></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4500</guid><pubDate>Mon, 26 Sep 2016 10:31:11 +0200</pubDate><title>Krankenkassenprämien: Maximal 10 % des Einkommens!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/krankenkassenpraemien-maximal-10-des-einkommens</link><description>SGB verlangt schweizweites Sozialziel</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Erneut steigen die Krankenkassenprämien nächstes Jahr im Schnitt um 4,5 %. Viele Haushalte können diese erdrückende Belastung nicht mehr stemmen. Deshalb fordert der SGB ein verbindliches, schweizweit gültiges Sozialziel. Die Krankenkassenprämien sollen maximal 10 Prozent des Nettoeinkommens betragen. </p><p>Nächstes Jahr werden die Krankenkassenprämien erneut um durchschnittlich 4,5 % ansteigen. Seit 1997 haben sie sich praktisch verdoppelt. Die Haushalte werden heute je nach Kanton und Grösse mit 14 bis 16 Prozent belastet. Das zeigt, dass die seinerzeit eingeführte Prämienverbilligung das unsoziale Kopfprämiensystem nur sehr schwach korrigiert. Das damalige Sozialziel, dass niemand für die Krankenkassenprämie mehr als 8 Prozent seines Einkommens bezahlen soll, ist bei weitem verfehlt.
</p><p> Schuld daran sind die anhaltenden Sparprogramme von Bund und Kantonen, bei denen auch die Prämienverbilligung gekürzt wird. Öl ins Feuer dieser Entwicklung giessen werden die Unternehmenssteuerreform III und die geplante Revision der Ergänzungsleistungen, bei welcher die EL-Bezüger/innen eine viel tiefere Rückerstattung der Krankenkassenprämien hinnehmen sollen. 
</p><p>Der SGB fordert dringend eine Korrektur dieser für immer mehr Haushalte bedrohlichen Entwicklung. Er verlangt ein verbindliches, schweizweit gültiges Sozialziel. Dieses hat festzulegen, dass die Krankenkassenprämien maximal 10 Prozent des Nettoeinkommens betragen dürfen.
</p><h5>Auskunft </h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4131</guid><pubDate>Tue, 16 Feb 2016 09:56:31 +0100</pubDate><title>2 x Nein zum Abbau der Prämienverbilligungen im Kanton Bern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/2-x-nein-zum-abbau-der-praemienverbilligungen-im-kanton-bern</link><description>Am 28. Februar können die Stimmenden ein Zeichen setzen und die unsoziale Berner Abbaupolitik korrigieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Höchste Prämien – tiefste Prämienverbilligungen. Dieses Missverhältnis will der Kanton Bern nun noch weiter ausbauen. Am 28. Februar kann die Berner Stimmbevölkerung die schamlosen Sparer stoppen.</p><p>Ende 2013 schnürte das Berner Kantonsparlament das grösste Abbaupaket in der Geschichte des Kantons. Zu den schmerzhaftesten Massnahmen gehörte der Abbau bei den Prämienverbilligungen für die Krankenkasse. Nachdem der Grosse Rat die Prämienverbilligungen schon 2012 massiv reduziert hatte, kürzte er sie 2013 nochmals um bis zu 35 Millionen Franken pro Jahr. Die fatalen Folgen: 50'000 Krankenversichete bekommen gar keine Prämienverbilligungen mehr, oder nur noch massiv gekürzte.
</p><h3>Grosser Rat: Sozialziel gestrichen</h3><p>Dieser Abbau war ebenso schamlos wie gesetzeswidrig: Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass mindestens das einkommensschwächste Viertel der Bevölkerung von Prämienverbilligungen profitieren muss. Damit soll die Last der Krankenkassenprämien erträglich gehalten werden. Weil diese Vorgabe mit dem massiven Abbau bei Weitem nicht mehr einzuhalten war, stricht der Grosse Rat kurzerhand, das gesetzliche Sozialziel. Damit könnte in Zukunft sowohl die Zahl als auch die Höhe der Prämienverbilligungen beliebig reduziert werden. Gegen diesen möglichen freien Fall der hat ein Komitee, darunter auch die Gewerkschaften, erfolgreich das Referendum ergriffen. Am 28. Februar können sich die Stimmenden erstmals zum Abbau äussern und mit zwei Nein sicherstellen, dass der Grosse Rat noch einmal über die Bücher muss.
</p><h3>Abbau trifft Familien und Mittelstand</h3><p>Ein Abbau bei den Prämienverbilligungen würde vor allem Haushalte des unteren Mittelstands hart treffen, ganz besonders Familien mit Kindern, die mit sehr hohen Auslagen für die Krankenkasse belastet sind. Wirtschaftlich eigenständige Menschen – zum Beispiel BerufseinsteigerInnen, ArbeitnehmerInnen mit Teilzeitpensen, Pflegehilfen – könnten so in die Sozialhilfe gedrängt werden. Das ist entwürdigend.
</p><h3>Hohe Prämien, tiefste Prämienverbilligungen</h3><p>Dabei steht der Kanton Bern bei den Prämienverbilligungen ohnehin miserabel da: Schweizweit profitierten 2014 27 Prozent der Versicherten von Prämienverbilligungen, während es im Kanton Bern nur gerade 22,6 Prozent. Obwohl die Krankenkassenprämien im Kanton Bern speziell hoch sind, zahlt kein anderer Kanton so wenig an die von Bund und Kantonen gemeinsam finanzierten Prämienverbilligung. Entsprechend hoch ist die Prämienbelastung: Im Durchschnitt müssen Bernerinen und Berner 17 Prozent des verfügbaren Einkommens für die Krankenkassen hinlegen. Bei der Einführung der Prämienverbilligungen definierte der Bundesrat als Sozialziel, dass die Prämien nach der Verbilligung höchstens 8 Prozent des steuerbaren Einkommens eines Haushalts ausmachen sollen ...
</p><p>Ein doppeltes Nein am 28. Februar zwingt die Berner Regierung und das Parlament noch einmal über die Bücher zu gehen und eine sozialverträgliche Lösung zu erarbeiten. Und sendet ein Signal, das auch die anderen Kantone zur Kenntnis nehmen müssen, die ähnliche Abbauübungen bei den Prämienverbilligungen planen. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4107</guid><pubDate>Thu, 11 Feb 2016 14:20:21 +0100</pubDate><title>Mehr Fairness statt neue Ausbeutung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-fairness-statt-neue-ausbeutung</link><description>Die Lücke in der Care-Arbeit wird immer grösser</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Pflege und Betreuung sind je länger je weniger gesichert. Prekäre Jobs nehmen zu. Deshalb muss der Staat hier mehr investieren - die Männer auch. </p><p>Obwohl immer mehr Frauen erwerbstätig sind, leisten sie auch heute noch einen Grossteil der unbezahlten Arbeit - Pflege- und Betreuungsleistungen nicht nur für Kinder, sondern auch für ältere und kranke Angehörige. Diese Arbeit, unter dem Begriff Care zusammengefasst, ist ein blinder Fleck in der Ökonomie. Solange sie gratis geleistet wird, taucht sie in den Wirtschaftsstatistiken gar nicht erst auf. Kommt dazu, dass die Care-Arbeit nicht der in der Ökonomie allgegenwärtigen Effizienzlogik gehorcht: Wir können zwar immer schneller Autos produzieren, aber nicht effizienter Kinder trösten oder Kranke pflegen. 
</p><h3>Lücke in der Versorgung </h3><p>Frauen sind jedoch nicht mehr bedingungslos bereit, diese Arbeit zu übernehmen und das finanzielle Risiko zu tragen. Während unsere Lebenserwartung steigt und die Care-Arbeit an Bedeutung zunimmt, verzichten je länger je weniger Frauen auf einen eigenen Lohn und finanzielle Absicherung, um sogenannte Liebesarbeit zu leisten. Und Männer übernehmen nicht in dem Mass mehr unbezahlte Arbeit, wie Frauen bezahlte übernehmen. In der Versorgung von Kindern und Pflegebedürftigen ist eine Lücke entstanden. Sie wird grösser werden, wenn wir nicht Gegensteuer geben. 
</p><h3>Mangelhafter Schutz für Care-Migrantinnen </h3><p>Institutionen wie Kitas, Spitäler und die Spitex können diese Lücke schon jetzt nicht mehr schliessen. Gerade die Pflege älterer und kranker Menschen wird unter dem Spardruck zunehmend wieder ins Private abgedrängt. In die Bresche springen wiederum Frauen: Care-Migrantinnen lassen ihre eigenen Familien zurück, um sich hier unter prekären Arbeitsbedingungen und zu einem miserablen Lohn rund um die Uhr um "fremde Angehörige" zu kümmern. Schwarzarbeit ist an der Tagesordnung, Privatsphäre und Freizeit sind in solchen Arrangements meist Fremdwörter. Obwohl die Schweiz das Übereinkommen 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) "Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte" ratifiziert hat und der Bundesrat in einem Bericht Handlungsbedarf eingesteht, ist die Care-Arbeit gegen Bezahlung immer noch nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt. Dadurch fehlt den Care-Angestellten ein effektiver Schutz ihrer Gesundheit und persönlicher Integrität. 
</p><h3>Kaum Schutz - trotz ratifiziertem IAO-Übereinkommen </h3><p>Bei entlohnter Care-Arbeit ist die Gefahr von Ausbeutung, Gewalt, Sozial- und Lohndumping beträchtlich. Deshalb verlangt das Übereinkommen 189 der IAO, dass Hausangestellte arbeits- und sozialrechtlich den übrigen Angestellten gleichgestellt werden. Verbesserungen seien vor allem hinsichtlich Arbeitszeit, soziale Sicherheit und Arbeitsbedingungen (Minimalstandards bei Arbeitssicherheit und psychischem und physischem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) nötig. Insbesondere müssen so die weiblichen Care-Angestellten vor (sexuellem) Missbrauch, Belästigung und Gewalt geschützt werden. In der Schweiz werden diese Erfordernisse trotz Ratifikation des Übereinkommens noch nicht genügend implementiert: So können z.B. Arbeitsinspektorate keine Besuche an Arbeitsplätzen von Care-Angestellten in den Haushalten machen. 
</p><h3>Staat muss mehr investieren </h3><p>Die Schweiz muss sich klar werden, dass Care-Arbeit keine private Angelegenheit ist, sondern eine gesellschaftlich notwendige Aufgabe, ohne die die Wirtschaft zusammenkracht. Wir brauchen dringend eine Umverteilung: Die Allgemeinheit muss Verantwortung übernehmen und Ressourcen investieren - in Kinderbetreuungsplätze, Pflegeeinrichtungen aber auch in die Versorgung zu Hause. Bezahlte Care-Arbeit muss dem Arbeitsgesetz unterstellt werden. Geregelte Arbeits- und Ruhezeiten sowie existenzsichernde Mindestlöhne sind dabei zwingend. Den Rest müssen Frauen und Männer fair aufteilen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3975</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2015 09:48:39 +0100</pubDate><title>Runder Tisch Asbest: Jetzt braucht es einen grosszügig dotierten Fonds</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/runder-tisch-asbest-jetzt-braucht-es-einen-grosszuegig-dotierten-fonds</link><description>Session IV: Verjährungsfrist und Sonderregelung für Asbestopfer</description><content:encoded><![CDATA[<article><p><b> Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt ihrem Plenum eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren für sämtliche künftigen Personenschäden. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es braucht aber ganzheitliche und rechtsgleiche Lösungen für alle Asbest-Opfer, unabhängig davon, ob diese unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen oder nicht. Nun erhöht auch das Bundesgericht den Druck mit einem wegweisenden Urteil.</b></p><p>Die ständerätliche Kommission (RK-S) ist mit ihrem Vorschlag für eine Verjährungsfrist von 30 Jahren dem Bundesrat gefolgt. Dies im Gegensatz zum Nationalrat, welcher die Frist auf 20 Jahre festgesetzt hatte. Diese Lösung ist aber für Asbest-Opfer immer noch nicht genügend - denn Mesotheliome (Tumore aufgrund von Asbestkontakt) kommen erst 40 und mehr Jahre nach Exposition auf. Deshalb will die Kommission ihren Vorschlag für Asbestopfer mit einer übergangsrechtlichen Sonderregelung ergänzen. Diese funktioniert aber nur, wenn für Asbest-Opfer, seien sie nun UVG-versichert oder nicht, ein grosszügig dotierter Entschädigungsfonds eingerichtet wird.
</p><p>Die vorgeschlagene Übergangsregelung im OR soll in Fällen von bereits verjährten asbestbedingten Personenschäden eine besondere Nachfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten der OR-Reform erlauben. Die neue Klagemöglichkeit würde gegenüber den Leistungen eines Asbest-Entschädigungsfonds subsidiär zur Anwendung kommen.
</p><p>Damit trägt der Vorschlag der RK-S dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg immer noch nicht Rechnung. Dieses Urteil verlangt eine subjektive Verjährungsfrist mit Beginn des Krankheitsausbruchs (nicht ab Exposition). Die Übergangsregelung für bereits verjährte Fälle in Kombination mit der ständerätlichen Erwartung, dass ein grosszügig dotierter Entschädigungsfonds geschaffen wird, ist jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Ständerat ist aufgerufen, diesen Vorschlag in der kommenden Session aufzunehmen und auszubauen.
</p><p>Zumal inzwischen auch das Bundesgericht den Druck erhöht hat: in einem wegweisenden, ja geradezu historischen Urteil hat es im November entschieden, dass das heute gültige Verjährungsrecht gegen die Grundrechte der Opfer verstösst. Damit macht das höchste Schweizer Gericht vorwärts bei der Umsetzung des oben erwähnten EGMR-Urteils – und wartet zurecht nicht auf die Politik: Mesotheliom-Kranken gegenüber funktioniert ab jetzt die Einrede der Verjährung nicht mehr. 
</p><p>Für den SGB als Initianten des Runden Tisches zu Asbest, welcher inzwischen unter der Leitung von Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger tagt, ist klar: Will die Wirtschaft eine Prozessflut nach dem EGMR-Urteil verhindern und will das Parlament die Schweizer OR-Verjährungs-Regelung bei Asbesterkrankungen menschenrechtskonform gestalten, dann braucht es nicht nur eine entsprechende OR-Revision, sondern auch einen grosszügig dotierten Asbest-Fonds. Dieser soll Schadenersatz sowie eine einmalige Pauschalzahlung für erlittene Unbill gewähren. Dadurch schafft ein solcher Fonds Gerechtigkeit auch für bereits verjährte Fälle und verhindert kostspielige, langjährige Gerichtsfälle. Weiter muss auch ein spezifischer Care-Service für Asbest-Opfer und ihre Angehörige eingerichtet werden. Diese fühlen sich heute viel zu häufig trotz oft tödlichem Ausgang der Asbest-Erkrankungen im Stich gelassen.
</p><p>Damit kämen auch asbestbedingte Erkrankte zu ihrem Recht, die nicht unter das UVG fallen. Finanziert werden sollte ein solcher Fonds vor allem durch jene Unternehmen, die Asbestprodukte hergestellt und verkauft haben. </p></article>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2211</guid><pubDate>Wed, 29 Apr 2015 15:36:00 +0200</pubDate><title>Private Hausbetreuung: Bundesrat muss einen Gang höher schalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/private-hausbetreuung-bundesrat-muss-einen-gang-hoeher-schalten</link><description>Der Bericht zur Pendelmigration in der Altenpflege zeigt die Probleme auf, jetzt muss der Bundesrat handeln statt weiter abklären</description><content:encoded><![CDATA[<p> In der privaten Seniorenbetreuung zu Hause herrschen heute sehr oft unhaltbare Arbeitsbedingungen. Dies räumt nun auch der Bundesrat ein in seinem Bericht zur Pendelmigration in der Alterspflege. Statt rasch Massnahmen zu ergreifen, will der Bundesrat aber nun zuerst weitere Abklärungen vornehmen. Dies ist für die betroffenen Betreuerinnen und Betreuer nicht akzeptabel. Nach zwei Jahren Arbeit in der interdepartementalen Arbeitsgruppe liegen die Lösungsansätze auf dem Tisch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sowie die Gewerkschaften VPOD und Unia, die in diesem Sektor die Interessen der Arbeitnehmenden vertreten, fordern deshalb eine raschere Gangart.
</p><p>Zurzeit herrscht in der privaten Hauspflege ein Notstand bei den Arbeitsbedingungen. Während die Anbieter von den Kunden pro Monat 8000 bis 14'000 Franken für die 24-Stunden-Betreuung von Betagten verlangen, bezahlen sie den Betreuerinnen in der Regel nur schäbige Löhne von 1200 bis knapp 4000 Fr., rechnen aber nur einen Teil der Arbeitsstunden an und verweigern Nachtzuschläge und Ruhezeiten.
</p><p>Dass nun auch der Bundesrat in seinem Bericht feststellt, "dass es gesetzlichen Handlungsbedarf gibt, um den betroffenen Arbeitnehmerinnen einen angemessenen Schutz zu gewährleisten", ist zwar positiv. Als Sofortmassnahme sind die schon bestehenden gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes durchzusetzen. Die Arbeitsinspektorate sind anzuweisen, für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes bei den Hausbetreuungsanbietern zu sorgen, insbesondere die Anrechnung und Bezahlung aller geleisteten Arbeitsstunden. Ein weiteres Mittel ist die Allgemeinverbindlicherklärung des mit dem Verband "Zu Hause leben" ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrages. Nur wenn diese Bestimmungen für alle gelten, lässt sich Lohndumping verhindern. Denn nur so können danach auch flächendeckende Kontrollen durchgeführt werden.
</p><p>Eines ist unbestritten: Gute Betreuung braucht gute Arbeitsbedingungen. Tiefstlöhne und ungeregelte Arbeitsbedingungen sind nicht nur für die Hausbetreuerinnen schlecht, sondern auch für die betreuten Menschen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span><span><span></span></span></span>Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07<span><span><span></span></span></span></li><li><span><span><span></span></span></span>Mauro Moretto, Zentralsekretär Unia, 079 214 92 04<span class="Auszeichnunghalbfett"><span><span><span></span></span></span></span></li><li><span class="Auszeichnunghalbfett"><span><span><span></span></span></span></span>Dore Heim, Zentralsekretärin SGB, <span class="Auszeichnunghalbfett">079 744 93 90</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Service Public</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2136</guid><pubDate>Wed, 18 Feb 2015 11:51:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat greift ohne Rechtsgrundlage  die Sonntagsruhe an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-greift-ohne-rechtsgrundlage-die-sonntagsruhe-an</link><description>Umsetzung der Motion Abate: Sonntagsruhe in Gefahr</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Sonntagsallianz missbilligt den Entscheid des Bundesrats aufs Schärfste, in Einkaufszentren, die auf den Tourismus ausgerichtet sind, Sonntagsarbeit zuzulassen. Der Beschluss ist gravierend, weil er dem Gesetz und der Verfassung widerspricht. Die Sonntagsallianz, in der sich rund dreissig Organisationen zur Verteidigung der Sonntagsruhe zusammengeschlossen haben, gelangt deshalb an den Bundesrat.
</p><p>Die Sonntagsallianz missbilligt den Entscheid des Bundesrats, Sonntagsarbeit in jenen Einkaufszentren zuzulassen, die auf die "Bedürfnisse" des Tourismus ausgerichtet sind. Dies ist ein weiterer Schritt, den Sonntag immer mehr zu einem Werk- und Einkaufstag zu machen, obwohl der Sonntag der einzige gemeinsame Ruhetag für die grosse Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist. Der Sonntag muss weiterhin unter einem besonderen Schutz stehen und arbeitsfrei bleiben, sowohl um gemeinsame gesellschaftliche Aktivitäten, das familiäre und das religiöse Beisammensein als auch die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen.
</p><p>Der Entscheid stellt auf noch nie dagewesene Weise die rechtsstaatlichen Institutionen in Frage, denn die neue Verordnung wiederspricht laut übereinstimmender Meinung renommierter Rechtsprofessoren dem Gesetz, wenn nicht gar der Verfassung. Die Empörung der Sonntagsallianz ist umso grösser, als der Bund den Angriff auf die Sonntagsruhe per Verordnungsänderung beschloss und es so der Bevölkerung verunmöglicht, sich an der Urne dazu zu äussern. Dies obwohl in den letzten Jahren in fast allen Kantonen mehr Sonntagsarbeit vom Stimmvolk abgelehnt worden ist.
</p><p>Da mehrere Mitglieder-Organisationen der Sonntagsallianz – insbesondere die Landeskirchen – nicht konsultiert worden sind und damit vor ein " Fait accompli " gestellt wurden, verlangt die Sonntagsallianz ein Treffen mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann, um ihm die Enttäuschung gewichtiger gesellschaftlicher Akteure über den Ausschluss aus diesem Verfahren und die grosse Sorge kundzutun, dass das gesamtgesellschaftliche Interesse immer öfter dem Profitstreben einiger weniger geopfert wird.
</p><p>&nbsp;</p><p class="Text"><b></b></p><h5>Für weitere Informationen</h5><ul><li>Otto Schäfer, Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, 076 778 39 87</li><li>Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax, 078 824 44 18</li><li>Klaus Stadtmüller, Präsident der schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 079 237 97 10</li><li>Lieselotte Fueter, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen der Schweiz, 079 302 45 35</li><li>Arno Kerst, Präsident Syna, 079 598 67 70</li><li>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Leiterin Dienstleistungsberufe, 079 620 11 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2108</guid><pubDate>Tue, 20 Jan 2015 11:41:00 +0100</pubDate><title>Dossier 108: Höhere Prämienverbilligungen  gegen die Krankenkassen-Prämienlast</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-108-hoehere-praemienverbilligungen-gegen-die-krankenkassen-praemienlast</link><description>Eine Analyse der durchschnittlichen Prämienlast in der Schweiz und Vorschläge für den Ausbau der Prämienverbilligungen. Avec résumé en français.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen Jahr für Jahr. Deutlich stärker als es die Löhne und die Preise tun. Für viele Schweizer Haushalte werden die Prämien zu einer immer schwereren Last und mitunter zu einem finanziellen Problem. Obwohl bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) in den 1990er-Jahren eine Stabilisierung der Prämienlast bei 8 Prozent des steuerbaren Einkommens angestrebt wurde. Abhilfe tut deshalb Not.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2096</guid><pubDate>Mon, 12 Jan 2015 09:40:00 +0100</pubDate><title>Wie viel? Was bleibt? Was ändert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wie-viel-was-bleibt-was-aendert</link><description>2015 sozialpolitisch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="TiteldiverseCxSpFirst"><i></i></p><p class="lead">Was gilt neu? Was bleibt unverändert? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen ab 2015. Und ein Ausblick auf angelaufene Revisionen.</p><h3>Was ändert sich bei der AHV?</h3><p><strong>Anpassung der AHV-Renten:</strong> Nach der letzten Anpassung 2013 werden 2015 die AHV-Renten wieder an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst (sogenannter Mischindex). Die AHV-Minimalrente wird um Fr. 5 erhöht, was rund 0.4% entspricht. Grund für diese doch sehr bescheidene Anpassung sind die im Jahr 2014 relativ stabilen Konsumentenpreise: Den Mischindex legte der zuständige Ausschuss aufgrund der Jahresteuerung im Dezember 2014 fest, die gemäss seiner Schätzung nur zwischen 0 und 0.5 Prozent liegen dürfte. Die minimalen und maximalen AHV-Renten betragen für die Jahre 2015 und 2016 somit:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:439.4pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Minimum</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Maximum</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Einzelrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1170</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Ehepaarsrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3510</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3525</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Witwen-/Witwerrente</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1872</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1880</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Waisen- und Kinderrenten</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 468</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p>Dass der Bund die AHV-Renten regelmässig an Preise und Löhne anpasst, ist zunächst positiv zu beurteilen. Doch der positive Fakt wird getrübt durch den Umstand, dass der verwendete Lohnindex die effektive Lohnentwicklung aufgrund seiner Berechnungsweise nur ungenügend abbildet. Damit entspricht die AHV-Rente einem immer geringeren Anteil des letzten Einkommens der Rentnerinnen und Rentner.</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der AHV: </strong>Mit der Erhöhung der AHV-Renten steigen auch die Hilflosenentschädigungen für Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten etwas. Hilflosenentschädigungen können AHV-Rentnerinnen oder Rentner beantragen, die für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedürfen. Die Entschädigung beträgt bei einem schweren Grad der Hilflosigkeit 80% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 940) und bei einem mittleren Grad 50 % (neu Fr. 588). AHV-Bezüger mit einer Hilflosigkeit leichten Grades, die noch zu Hause leben, haben Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 20% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 235).</p><p><strong>AHV-Beitragspflicht: Gleich bleibende Beiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige; Befreiung von der Beitragspflicht der Sackgeldjobs: </strong>Selbständigerwerbende, deren Jahreseinkommen 2013/2014 über Fr. 56'200 lag, mussten AHV/IV und EO Beiträge in der Höhe von 9.7 Prozent ihres Einkommens bezahlen. Verdienten sie weniger als 56'200, lag ihr Beitragssatz zwischen 5.223 und 9.202 Prozent (sogenannte sinkende Beitragsskala). Die obere Grenze der sinkenden Beitragsskala entspricht dem vierfachen Jahresbetrag der AHV-Minimalrente. Mit deren Anstieg auf Fr. 1'175 ab dem 1. Januar 2015 erhöht sich auch der Grenzbetrag entsprechend auf Fr. 56'400. Unverändert bei Fr. 480 pro Jahr bleibt der Mindestbeitrag, den Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige für AHV, IV und EO entrichten müssen (AHV: Fr. 392; IV: Fr. 65; EO: Fr. 23). Somit bleibt auch der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV unverändert bei Fr. 914 pro Jahr, da er dem Doppelten des Mindestbeitrages in der obligatorischen Versicherung entspricht.</p><p>Ab dem 1. Januar 2015 sind neu die sogenannten "Sackgeldjobs" von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bis 25 Jahre von der AHV-Beitragspflicht befreit. Als "Sackgeldjobs" gelten Einkommen, die durch eine Beschäftigung in einem Privathaushalt erwirtschaftet werden und Fr. 750 pro Jahr nicht übersteigen. Wer also gelegentlich einen Babysitter beschäftigt, ist von Gesetzes wegen nicht mehr verpflichtet, Arbeitgeberbeiträge zu entrichten, ausser die beschäftigte Person verlangt dies oder der Jahreslohn liegt über diesen Fr. 750.</p><h3>Was ändert sich bei der IV?</h3><p><strong>Anpassung der IV-Renten: </strong>Analog zu den AHV-Renten steigen auch die IV-Renten. Anders als bei der AHV werden in der IV je nach Grad der Invalidität eine ganze, eine Dreiviertels-, eine halbe oder eine Viertelsrente ausgerichtet. Die minimalen und maximalen IV-Renten je nach Invaliditätsgrad betragen für das Jahr 2015:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Ganze Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¾ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">½ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¼ Rente</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Invalidenrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 1175 / Fr. 2350</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 882 / Fr. 1763</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 588 / Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 294 / Fr. 588</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Kinderrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 470.-/ Fr. 940</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 353 / Fr. 705</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 235 / Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 118 / Fr. 235</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">*Mindest-/Höchstrente</p><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der IV:</strong> Die Hilflosenentschädigungen der IV werden ebenfalls analog zur AHV erhöht. Bei der IV wird zwischen den Hilflosenentschädigungen für Personen im Heim und den Hilflosenentschädigungen für Personen zu Hause unterschieden. Für IV-Bezügerinnen und Bezüger zu Hause beträgt die Hilflosenentschädigung neu je nach Grad der Beeinträchtigung Fr. 470 (leicht), Fr. 1‘175 (mittel) bzw. Fr. 1‘880 (schwer). Für IV-Bezügerinnen und Bezüger im Heim beläuft sich die Entschädigung auf Fr. 118 (leicht), Fr. 294 (mittel) bzw. Fr. 470 (schwer).</p><p>Minderjährige können ebenfalls eine Hilflosenentschädigung erhalten, wenn sie zu Hause wohnen. Deren Höhe wird pro Tag berechnet und beläuft sich je nach Grad der Beeinträchtigung auf Fr. 15.70 (leicht), Fr. 39.20 (mittel) bzw. Fr. 62.70 (schwer).</p><h3>Was ändert sich bei den Ergänzungsleistungen?</h3><p>Auch bei den Ergänzungsleistungen findet aufgrund der Anpassung der AHV-Renten an den Mischindex eine Anpassung der Leistungen statt. So wird der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf leicht erhöht. Er spielt bei der Berechnung der anerkannten Ausgaben eine Rolle und beträgt neu:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf (pro Jahr) für</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Alleinstehende</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 19‘210</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 19‘290</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Ehepaare</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 28‘815</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 28‘935</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Waise</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 10‘035</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 10‘080</p></td></tr></tbody></table><h3>Was ändert sich bei der beruflichen Vorsorge?</h3><p><strong>Anpassung der Grenzbeträge:</strong> Die Anpassungen in der AHV bewirken, dass auch die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge angehoben werden. Unter anderem erhöhen sich der Mindestjahreslohn, ab dem Arbeitnehmende obligatorisch BVG-versichert sind (sogenannte Eintrittsschwelle), sowie die Lohngrenzen, innerhalb derer eine Vorsorgeeinrichtung die verbindlichen, im BVG festgehaltenen Konditionen wie den Mindestzinssatz oder den Mindestumwandlungssatz anwenden muss (koordinierter Lohn gemäss BVG).</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">bisherige Beträge</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">neue Beträge</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Eintrittsschwelle</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘060</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘150</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Koordinationsabzug</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘570</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler BVG-rentenbildender Jahreslohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘240</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 59‘670</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 60‘000</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Minimaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘510</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘525</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung des Mindestzinssatzes:</strong> Der Bundesrat hat im Oktober 2014 beschlossen, den Zinssatz, mit dem die Vorsorgeeinrichtungen das Guthaben ihrer Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinsen müssen (Mindestzinssatz), 2015 bei 1.75% zu belassen. Dies obwohl die Vorsorgeeinrichtungen aufgrund der erfreulichen Renditeentwicklungen im Aktien- und Immobilienmarkt in den Anlagemonaten, die dem Entscheid vorausgingen, gute Ergebnisse erzielen konnten. Noch immer stützt sich der Bundesrat bei seinem Entscheid auf die von der BVG-Kommission favorisierte sogenannte "Mehrheitsformel". Diese unterschätzt die Renditemöglichkeiten, weil sie von einer zu vorsichtigen, risikoarmen Anlage-Allokation ausgeht, welche Obligationen übermässig gewichtet, und zusätzlich einen Sicherheitsabschlag enthält, der gesetzlich nicht vorgesehen ist.</p><p><strong>Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten BVG:</strong> Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule (BVG) werden dieses Jahr nicht erhöht. Normalerweise werden sie bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters im gleichen Zug wie die AHV-Renten alle zwei Jahre an die Preisentwicklung angepasst. Ein Teuerungsausgleich wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die Höhe der Anpassung entspricht der Zunahme zwischen dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise im September des Jahres vor der letzten Anpassung (bzw., bei erstmaliger Anpassung, dem Septemberindex des Jahres, in dem die Rente zu laufen begann, in diesem Fall 2011) und dem Stand im September des Jahres vor der neuen Anpassung (in diesem Fall 2014). Da der Index in den Jahren 2008 bis 2012 im September höher lag als im September 2014, müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten nicht angepasst werden. Die nächste Anpassung erfolgt frühestens 2017, wenn die AHV-Renten wieder dem Mischindex angepasst werden.</p><p>Über eine Anpassung der Altersrenten an die Preisentwicklung entscheidet das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung - eine automatische Anpassung ist im Obligatorium nicht vorgesehen.</p><h3>Was ändert sich bei der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a?</h3><p>Auch bei der gebundenen Selbstvorsorge 3a werden die Grenzbeträge angepasst. Der maximal erlaubte Steuerabzug beträgt neu Fr. 6'768 (bisher 6'739) für Personen, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind, respektive Fr. 33'840 (bisher 33'696) für Personen ohne 2. Säule.</p><h3>Was ändert sich bei den Familienzulagen?</h3><p>Auch bei den Familienzulagen gibt es aufgrund der Anpassung der AHV-Renten einige Änderungen. So müssen Arbeitnehmende unter anderem ab 2015 mindestens Fr. 7'050 pro Jahr verdienen (bisher: Fr. 7'020), damit sie Anspruch auf die vollen Familienzulagen haben. Verdienen sie weniger, haben sie Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige, sofern ihr steuerbares Einkommen nach Bundesrecht Fr. 42'300 im Jahr nicht übersteigt (bisher: Fr. 42'120), sie keine ordentliche Altersrente oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen und der Ehegatte ebenfalls keine ordentliche Altersrente bezieht. Diese Obergrenze für Nichterwerbstätige gilt für die grosse Mehrheit der Kantone. Einzig der Kanton Waadt (hier beträgt die Grenze Fr. 56'400) sowie die Kantone Genf, Jura und Tessin (keine Grenze) kennen andere Regelungen. Ebenfalls angepasst wird die Höhe des maximalen Einkommens eines Kindes in Ausbildung, ab dem der Anspruch auf Familienzulagen erlischt, nämlich von Fr. 28'080 auf Fr. 28'200.</p><h3>Was ändert sich bei der Krankenversicherung?</h3><p>Die obligatorische Kranken-Grundversicherung wird auch 2015 teurer. Im Durchschnitt steigen die Krankenkassenprämien um 4 Prozent, wobei die Zunahme je nach Kanton zwischen 2.7 und 6.8 Prozent beträgt. Die permanent steigenden Krankenkassenprämien belasten die Schweizer Haushaltsbudgets stark und die Prämienverbilligungen vermögen diese Belastung immer weniger abzufedern. Aktuelle Berechnungen zeigen: Während sich die Prämien seit 1997 teuerungsbereinigt im Durchschnitt fast verdoppelt haben (94%), sind die Prämienverbilligungen nur um gut ein Drittel gestiegen (36%, vgl. SGB-Dossier Nr. 108).</p><h3>Über was wird 2015 diskutiert?</h3><p><strong>Altersvorsorge 2020 und AHVplus:</strong> 2015 kommt das Reformpaket Altersvorsorge 2020, das eine ganzheitliche Reform der 1. und 2. Säule anstrebt, ebenso in die parlamentarische Phase wie die SGB-Initiative AHVplus, die 10 Prozent höhere AHV-Renten fordert. Als Erstrat wird der Ständerat über die Altersvorsorge 2020 debattieren. Die Botschaft zur Vorlage wurde am 19. November 2014 verabschiedet und unterscheidet sich nur wenig vom Entwurf, der Ende 2013 in die Vernehmlassung ging. Eckwerte des umfangreichen Reformpakets sind u.a. die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, die Flexibilisierung des Rentenbezugs u.a. durch die Einführung von Teilrenten, die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags, der automatische Stopp der Rentenerhöhungen, die Kürzung von Witwenleistungen zugunsten der Kinderrenten, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge von 6.8 auf 6 Prozent und die Abschaffung des Koordinationsabzugs im BVG.</p><p>Weil für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, schon das heutige Rentenniveau ungenügend ist und der Verfassungsauftrag nach wie vor nicht umgesetzt ist, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung "des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen sollen, hat der SGB Ende 2013 die Volksinitiative "AHVplus - Für eine starke AHV" eingereicht, die ebenfalls noch dieses Jahr zuerst vom Ständerat und dann vom Nationalrat behandelt wird. Sie verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund Fr. 200 und für Ehepaare um rund Fr. 350 pro Monat angehoben.</p><p><strong>Revision des Unfallversicherungsgesetzes:</strong> 2015 berät das Parlament über die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung, die am 19. September 2014 vom Bundesrat angenommen wurde. Die 1. UVG-Revision scheiterte 2011 im Parlament. Die revidierte Vorlage wurde in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ausgearbeitet und geniesst breite Unterstützung. Sie enthält u.a. Gesetzesanpassungen, die verhindern sollen, dass jemand trotz Arbeitsvertrag nicht unfallversichert ist. Auch das Anliegen der Revision, das Problem anzupacken, dass verunfallte Personen mit Invalidenrente beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters überentschädigt sein können, wurde gelöst, und zwar ohne dass Bezügerinnen und Bezüger von Unfallinvalidenrenten nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters schlechter dastünden, als wenn sie keinen Unfall gehabt hätten.</p><p><strong>Reform der Ergänzungsleistungen und Erhöhung der Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen:</strong> Geht es nach dem Bundesrat, wird 2015 endlich über die längst fällige Anhebung der Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse in den EL beschlossen. Eine entsprechende Botschaft hat der Bundesrat am 17. Dezember 2014 dem Parlament überwiesen. Der Handlungsbedarf ist unbestritten: die Mietzinsmaxima wurden seit 2001 nicht mehr erhöht, obwohl die Mietzinse in diesem Zeitraum im Durchschnitt um über 21 Prozent gestiegen sind.</p><p>Der Bundesrat will es nicht bei dieser einzelnen Anpassung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen belassen und plant für 2015 den Start einer umfassenderen Reform der EL. Deren Ziel soll sein, den Kostenanstieg bei den EL zu bremsen. Die Steuerungsmöglichkeiten des Bundes sind wegen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen in dieser Frage eingeschränkt. Mit welchen Mitteln der Bund sein Ziel genau erreichen will, wird sich in der Vernehmlassungsphase zeigen, die noch in der ersten Jahreshälfte 2015 starten dürfte. Die im Sommer 2014 publizierten Richtungsentscheide verheissen wenig Gutes: zur Diskussion steht u.a. eine Erhöhung der Vermögensfreibeträge. Das würde besonders Heimbewohner und -bewohnerinnen treffen, denn sie müssen oft auf ihr Vermögen zurückgreifen, um Hygieneartikel, Coiffeurbesuche oder auch Transportkosten für Arztbesuche zu finanzieren. Die anrechenbaren Taxen für die persönlichen Auslagen im Heim sind dafür nämlich schlicht zu bescheiden.</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2005</guid><pubDate>Sun, 28 Sep 2014 13:40:00 +0200</pubDate><title>Mit Ausbau der Prämienverbilligungen Haushalte entlasten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mit-ausbau-der-praemienverbilligungen-haushalte-entlasten</link><description>Eidg. Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist enttäuscht über die Ablehnung der öffentlichen Krankenkasse. Damit wurde eine Chance verpasst, in der Krankenversicherung unnötige Werbe- und Marketingkosten zu unterbinden und den absurden Wettbewerb um gute Risiken zu beenden.
</p><p>Die Krankenkassenprämien sind in der Vergangenheit deutlich stärker gestiegen als die Einkommen. Das belastet die Haushalte. Betroffen sind vor allem Menschen mit mittleren Einkommen, umso mehr als in den letzten Jahren viele Kantone im Rahmen ihrer Sparpakete begonnen haben, die Prämienverbilligungen zu senken. Diesen Trend will der SGB brechen. Er fordert einen deutlichen Ausbau der Prämienverbilligungen.
</p><p>Erfreut nimmt der SGB von der Ablehnung der Mehrwertsteuer-Initiative von Gastrosuisse Kenntnis. Damit konnten steigende Preise für Lebensmittel verhindert und die Gefahr von Steuerausfällen abgewehrt werden.
</p><p>Erfreulich ist auch der Entscheid der Schwyzer Stimmberechtigten, die bisherige Steuerpolitik zu korrigieren und die hohen Einkommen und Vermögen etwas stärker zur Kasse zu bitten. Die Schwyzer erteilten damit jenen Steuerhardlinern eine Absage, die auf eine angemessene Abschöpfung des Steuersubstrats verzichten wollten, nur um dann umso lauter eine Senkung der Schwyzer Beiträge an den Nationalen Finanzausgleich zu fordern. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1600</guid><pubDate>Thu, 11 Sep 2014 13:38:00 +0200</pubDate><title>Den unnützen Wettbewerb beenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/den-unnuetzen-wettbewerb-beenden</link><description>Am 28. September Ja zur öffentlichen Krankenkasse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Können Sie auch ein Lied singen von aufdringlichen Anrufern, die Sie zum Wechsel der Krankenkasse überreden wollen? Oder sind Sie schon älter, vielleicht gar chronisch krank? Dann wissen Sie, wie Kassen versuchen, Sie vom Eintritt abzuhalten, mit Schikanen und unfairen Tricks. Wenn zum Beispiel die versprochene Offerte einfach nie eintrifft. Viele Krankenkassen bieten heute gewissen Kundinnen und Kunden bei Offertanfragen systematisch einen schlechteren Service.
</p><p>Abwimmeln oder Telefonterror sind die Kehrseite derselben Medaille: Die Kassen wollen keine „schlechten“ und kämpfen um die „guten Risiken“. Denn in der Grundversorgung müssen alle Kassen die gleichen Leistungen versichern. Das schreibt das Gesetz vor. Für die Kassen gibt es nur zwei Möglichkeiten, Kosten zu sparen: Entweder bessere und gut koordinierte Behandlungen insbesondere für chronisch Kranke oder aber die Jagd auf die „guten Risiken“. Die Kassen setzen vor allem auf die zweite Möglichkeit. Indem sie den anderen Kassen junge und gesunde Versicherte abjagen und alte und kranke Versicherte zuschieben, versuchen sie sich eine profitablere Kostenstruktur zu schaffen. Wer mehr Junge und Gesunde versichert, hat tiefere Kosten, kann die Prämien senken und so noch mehr „gute Risiken“ anziehen. Und sichert sich gleichzeitig interessante Kundschaft für die profitablen Zusatzversicherungen.
</p><p>Rund 325 Millionen Franken verschleudern die Krankenkassen jedes Jahr nur für Werbung und Wechselkosten. Das sind unsere Prämiengelder. Die Managerlöhne und die Kosten für die Jagd auf die „guten Risiken“ sind darin noch nicht einmal enthalten. Die öffentliche Krankenkasse macht endlich Schluss mit dieser Geldverschwendung. Stattdessen tritt in den Vordergrund, worum es bei einer Krankenkasse eigentlich gehen sollte: die Behandlungsqualität. Mit Prävention und Gesundheitsförderung hält die öffentliche Kasse die Kosten langfristig tief. Chronisch Kranke bekommen gut koordinierte, individuelle Behandlung. Das bedeutet mehr Qualität mit tieferen Kosten. Heute scheuen die Kassen vor solchen Programmen zurück. Damit würden sie ja für „schlechte Risiken“ attraktiver. Auch diesen Irrsinn beendet die öffentliche Krankenkasse.
</p><p>„Sozialversicherungen organisieren die Solidarität.“ Deshalb „funktioniert Wettbewerb in den Sozialversicherungen nicht.“ Das sagt kein wilder Regulierer, sondern der ehemalige FDP-Präsident Franz Steinegger. Ein Ja zur öffentlichen Krankenkasse am 28. September beendet den unnützen Wettbewerb der über 60 Krankenkassen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1584</guid><pubDate>Fri, 29 Aug 2014 13:39:00 +0200</pubDate><title>Weniger Bürokratie – mehr Zeit für PatientInnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weniger-buerokratie-mehr-zeit-fuer-patientinnen</link><description>Papierkrieg, Wechselchaos oder nervende Telefonwerbung</description><content:encoded><![CDATA[<p>"Ich habe genug von immer mehr Papierkram und Kassentricks - ich will mich um meine Patienten kümmern können." Dies sagt Dr. med. René Hausmann zu seiner Arbeit als Hausarzt. Neben lästigen Telefonanrufen und Papierkrieg beim Kassenwechsel bedeuten die über 60 Krankenkassen auch für das Gesundheitspersonal eine zeitaufwändige und teure Bürokratie.
</p><p>Der Kassendschungel mit über 300‘000 verschiedenen Prämien(je nach Alter, Versicherungsmodell und Kasse) bedeutet für Pflegende, ÄrztInnen und PhysiotherapeutInnen ein einziges Wirrwarr an Regelungen, Formularen und Ansprechpersonen. Statt die Arbeitszeit für die Behandlung und Pflege der Patientinnen und Patienten zu nutzen, muss das Gesundheitspersonal immer mehr Zeit der überbordenden Kassenbürokratie opfern. Wie viel Arbeitszeit der Papierkrieg frisst, zeigt das Beispiel einer <a href="http://www.nzz.ch/schweiz/gegen-buerokratie-und-risikoselektion-1.18353142" target="_blank" rel="noreferrer">Spitalärztin</a>: Sie sagt, sie verbringe mittlerweile 50 Prozent ihrer täglichen Arbeit mit Büroarbeit. Mit einer öffentlichen Krankenkasse gäbe es endlich ein klares und transparentes System, welches auch die Administration für ÄrztInnen und Co. vereinheitlichen und vereinfachen würde.
</p><p>Insbesondere bei den Kostengutsprachen und Kostenübernahmen von gewissen Medikamenten (off-label-use) brächte die öffentliche Krankenkasse endlich Klarheit. Obwohl das Krankenversicherungsgesetz (KVG) eigentlich genau vorschreibt, welche Leistungen von den Kassen übernommen werden müssen, legen die Kassen in der Praxis ihren Handlungsspielraum unterschiedlich aus. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung der PatientInnen. Eine Sozialversicherung muss jedoch alle Versicherten gleich behandeln. Das heutige System, das auf Risikoselektion statt Behandlungsqualität setzt, kann dieses Versprechen offenbar nicht einlösen. Oder, wie es Meret Schindler, dipl. Pflegefachfrau HF, ausdrückt: «Ich will eine Krankenkasse, welche sich um die Patientinnen und Patienten kümmert und nicht um ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen.»
</p><p>Bisher wenig Beachtung gefunden hat ein eigentliches Novum, welches mit der öffentlichen Krankenkasse eingeführt würde. Die Oberaufsicht übt heute das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aus. Dank einer paritätischen Aufsicht, zusammengesetzt aus öffentlicher Hand, Versicherten und Leistungserbringer, sind künftig auch die Pflegenden und Ärzte an der Kontrolle darüber beteiligt, wofür die Prämiengelder und die grossen Vermögen der Krankenkasse eingesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1576</guid><pubDate>Thu, 21 Aug 2014 12:07:00 +0200</pubDate><title>Arbeit à gogo macht krank! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeit-a-gogo-macht-krank</link><description>Keine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung</description><content:encoded><![CDATA[<div><p class="lead">Schweizer arbeiten immer länger. Sie arbeiten vermehrt auch in der Freizeit, an Sonntagen, in den Ferien. So nimmt der Stress am Arbeitsplatz zu. Man schläft schlechter. Das Familien- und Sozialleben leidet. Burn-Outs sind die Folge, Depressionen, in Extremfällen sogar Herzinfarkte oder Suizide.&nbsp;</p><p>Dass die Stressfaktoren am Arbeitsplatz zunehmen, hat jüngst wieder die Gesundheitsbefragung des Bundes gezeigt: Die Befragten nannten Überarbeitung und fehlende Pausen als sehr grosse Risiken. Dass immer mehr gearbeitet wird (oft mehr als gesetzlich erlaubt!) und die Sonntags- und Nachtruhe nicht mehr eingehalten wird, hat meist damit zu tun, dass die Arbeitszeit nicht mehr erfasst wird. Indem Arbeitgeber mehr oder weniger sanft Druck ausüben, verzichten Arbeitnehmende häufig, ihre Arbeitszeit und v.a. die Überstunden zu notieren. Manchmal passiert dies auch auf Initiative des Angestellten: Aus Angst vor einer Entlassung gaukelt man mehr Produktivität vor, und stempelt aus, obwohl man dann weiter arbeitet. Eine gefährliche Form der Selbstausbeutung! Grund für den erhöhten Druck am Arbeitsplatz sind vielfach versteckte Sparmassnahmen, etwa weil Firmen bei gleichbleibender Arbeitslast Personal reduzieren. Begründet werden die Massnahmen oft mit „verschärfte Konkurrenz in Zeiten der Globalisierung“.&nbsp;</p></div><div><p>Das Arbeitsgesetz hat bei der Arbeitszeit jedoch klare Grenzen gesetzt. Es unterscheidet richtig-erweise zwischen Überstunden, Überzeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit und schreibt obligatorische Pausen zur Erholung vor. Denn Arbeitsmediziner wissen: Der menschlichen Leistungsfähigkeit sind Grenzen gesetzt, und diese müssen respektiert werden. Sonst müssen wir horrende Gesundheitskosten tragen sowie viel menschliches Leid.&nbsp;
</p><p>Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Gesetze zum psychischen Gesundheitsschutz indem die Arbeitszeit erfasst wird. Diese Dokumente müssen alle Arbeitgeber von Gesetzes wegen bei einer Inspektion bereithalten, sonst droht eine Busse oder Anzeige. Die Arbeitszeiterfassung ist ein einfaches, aber effektives Instrument, um den psychischen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sicherzustellen. Doch was fordern nun bürgerliche Politiker und Wirtschaftsvertreterinnen? Ausgerechnet die Abschaffung der Arbeitszeiterfassung! Das Ziel ist klar: Die Angestellten sollen mehr arbeiten und dank fehlender Überstunden-Erfassung vermehr gratis arbeiten. Die Folgen, etwa zusätzliche Gesundheitskosten, soll derweil die Gesellschaft tragen. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften!</p></div>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1573</guid><pubDate>Tue, 19 Aug 2014 13:27:00 +0200</pubDate><title>Ja zur öffentlichen Krankenkasse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-oeffentlichen-krankenkasse</link><description>Weil&#039;s vernünftig ist!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die privaten Krankenkassen verschleudern jedes Jahr rund 325 Millionen unserer Prämien für teure Werbekampagnen und Wechselkosten. Hinzu kommen hohe Managerlöhne und die unsolidarische Jagd auf sogenannt „gute Risiken“. Heute hat keine Krankenkasse ein Interesse daran, kranke Menschen optimal zu betreuen – weil sie das attraktiv für teure chronisch Kranke machen würde. Eine öffentliche &nbsp;Krankenkasse setzt diesem Unsinn ein Ende. Deshalb setzen sich der SGB und seine Verbände für die Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ ein.</p><h3>Schädlicher Pseudo-Wettbewerb</h3><p>In der Schweiz gibt es heute über 60 Krankenkassen, die in der Grundversorgung tätig sind. Sie veranstalten einen teuren Pseudo-Wettbewerb. Da alle die gleichen, durch das Gesetz vorgeschriebenen Leistungen versichern müssen, gibt es für die Kassen nur zwei Möglichkeiten, Kosten zu sparen: Bessere und gut koordinierte Behandlungen insbesondere für chronisch Kranke oder aber die Jagd auf „gute Risiken“. Die Kassen setzen vor allem auf die zweite Möglichkeit. Indem sie den anderen Kassen „gute Risiken“, das heisst junge und gesunde Versicherte abjagen und „schlechte Risiken“ zuschieben, schaffen sie sich eine profitablere Kostenstruktur und interessantere Kundschaft für Zusatzversicherungen. Wer mehr Junge und Gesunde hat, kann dank tieferen Gesundheitskosten die Prämien senken und noch mehr „gute Risiken“ anziehen. Mit Schikanen und unfairen Tricks halten die Kassen gleichzeitig kranke und alte Menschen vom Kassenwechsel ab. &nbsp;So bieten viele Kassen im heutigen System gewissen KundInnen etwa bei Offertanfragen systematisch eine schlechtere Servicequalität, um „schlechten Risiken“ den Beitritt zu erschweren. 
</p><p>Die unsägliche Risikoselektion wäre mit einer öffentlichen Krankenkasse ein für alle Mal vom Tisch. Statt Risikoselektion tritt die Behandlungsqualität in den Vordergrund. Das heisst, der Fokus der Kasse wird darauf gelenkt, mit koordinierter Behandlung, Prävention und Gesundheitsförderung die Kosten langfristig tief zu halten. PatientInnen mit chronischen Erkrankungen können dank koordinierten Versorgungsprogrammen und individueller Begleitung optimal und dadurch auch kostengünstiger behandelt werden. 
</p><h3>Über 60 Krankenkassen</h3><p>Die Kassendichte in der Schweiz ist hoch. 60 Krankenkassen bedeuten auch mindestens 60 GeneraldirektorInnen, 60 Verwaltungsratsgremien, 60 Versicherungspaläste, 60 Werbeabteilungen, 60 Abrechnungsverwaltungen und mindestens 60 PolitiklobbyistInnen. Mit diesen sinnlosen Parallelstrukturen verteuert sich unser Gesundheitswesen unnötig. Nur schon für Marketing – dazu gehören auch die lästigen Telefonanrufe - und die alljährlichen Wechsel verschleudern die Kassen jedes Jahr rund 325 Millionen Franken. 
</p><p>Die öffentliche Krankenkasse funktioniert effizienter und transparenter. Sie übernimmt die Aufgaben der bisher 60 privaten Anbieter und unterhält Agenturen in allen Kantonen. Weil es nur noch eine statt 60 Verwaltungen braucht, können Infrastruktur- und Verwaltungskosten gesenkt werden. Auch teure Werbung und kostspieliges Politlobbying hat die öffentliche Krankenkasse nicht nötig. Diese Einsparungen spüren die Versicherten positiv bei ihren Prämien. 
</p><h3>Teure Bürokratie</h3><p>Das heutige System ist völlig intransparent und unüberschaubar. Die über 60 unterschiedlichen Krankenkassen bieten mit der obligatorischen Grundversicherung ein völlig identisches Produkt an. Dennoch gibt es unglaubliche rund 300‘000 verschiedene Prämien für dasselbe Produkt, je nach Alter, Region, Kasse und Versicherungsmodell. Für Patientinnen und Patienten, aber auch für Ärzte, Pflegepersonal, Spitäler, Labors, Apotheken bedeutet dies einen nicht mehr durchschaubaren Bürokratie-Dschungel: je nach Kasse unterschiedliche Formulare, unterschiedliche Ansprechstellen und Zuständigkeiten, Anforderungen, Wünsche und Entscheide. So verpuffen viel Arbeit, Geld und Energie in unnötiger Bürokratie.
</p><p>Mit der öffentlichen Krankenkasse gibt es für Gesundheitspersonal wie Versicherte nur noch eine Abrechnungs- und Ansprechstelle. Pflegende und ÄrztInnen haben wieder mehr Zeit für die Heilung ihrer PatientInnen statt stundenlag Kostengutsprachen der verschiedenen Kassen nachzurennen. Lästige Werbeanrufe der Kassen und der alljährliche mühsame Wechsel für die Versicherten fallen endlich weg.
</p><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li><span>Argumente</span></li><li><span>&lt;media 2134 - - "TEXT, Web-Flyer Download Einheitskasse deutsch, Web-Flyer_Download_Einheitskasse_deutsch.pdf, 645 KB"&gt;Flyer Deutsch&lt;/media&gt;</span></li><li><span><a href="http://oeffentliche-krankenkasse.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Webseite "Ja zur öffentlichen Krankenkasse!"</a></span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1542</guid><pubDate>Wed, 04 Jun 2014 16:26:00 +0200</pubDate><title>Bundesamt verzichtet auf Rekurs – Jetzt braucht es längere Verjährungsfristen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesamt-verzichtet-auf-rekurs-jetzt-braucht-es-laengere-verjaehrungsfristen</link><description>Gerechtigkeit für Asbestopfer
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst den Entscheid des Bundesamtes für Justiz, auf einen Rekurs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich eines Urteils zu Asbest und Verjährung zu verzichten.  
</p><p>Der EGMR hat in einem Urteil vom 11.3.2014 klar signalisiert, dass das schweizerische Recht mit seiner Verjährungsfrist von 10 Jahren den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dieses Urteil des EGMR bezog sich auf die Klage der Witwe eines Asbestopfers. Deren Gatte war 2005 an Asbestkrebs verstorben. Jahrzehnte zuvor war er bei seiner Berufsarbeit mit Asbest in Kontakt gekommen. Die Witwe forderte vom früheren Arbeitgeber sowie der Suva Schadenersatz und Genugtuung, wurde jedoch von allen Instanzen mit Verweis auf die Verjährung von 10 Jahren abgewiesen. 
</p><p>Der Verzicht auf Rekurs gibt den Gewerkschaften und auch dem EGMR Recht. Mit andern Worten: Das Schweizer Haftpflichtrecht ist im Bereich Asbest und anderen Emerging Risks mit Gesundheitsschäden erst nach langer Latenzzeit ungenügend und muss dringendst reformiert werden. Verjährungsfristen von 30 Jahren reichen dazu nicht, es braucht solche von 50 Jahren. Bauchfell-Krebs z. B. bricht erst nach mindestens 40 Jahren nach Asbest-Exposition aus. <br>Eine Sonderlösung braucht es für bereits erkrankte Asbest-Opfer und ihre Angehörigen. Angezeigt ist ein grosszügiger Entschädigungsfonds. Der Nationalrat ist aufgerufen, unverzüglich zu handeln.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1538</guid><pubDate>Tue, 27 May 2014 15:05:00 +0200</pubDate><title>EGMR-Urteil ist korrekt: Es braucht längere Verjährungsfristen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/egmr-urteil-ist-korrekt-es-braucht-laengere-verjaehrungsfristen</link><description>Gerechtigkeit für Asbestopfer 

</description><content:encoded><![CDATA[<p><a name="Text5"></a></p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat heute per Brief das Bundesamt für Justiz aufgefordert, dass die Schweiz auf einen Rekurs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich eines Urteils zu Asbest und Verjährung verzichten soll. 
</p><p>Der EGMR hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar signalisiert, dass das schweizerische Recht mit seiner Verjährungsfrist von 10 Jahren den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dieses Urteil des EGMR bezog sich auf die Klage der Witwe eines Asbestopfers. Deren Gatte war 2005 an Asbestkrebs verstorben. Jahrzehnte zuvor war er bei seiner Berufsarbeit mit Asbest in Kontakt gekommen. Die Witwe forderte vom früheren Arbeitgeber sowie der Suva Schadenersatz und Genugtuung, wurde jedoch von allen Instanzen mit Verweis auf die Verjährung von 10 Jahren abgewiesen. 
</p><p>Die korrekte Entschädigung der Asbestopfer und ihrer Angehörigen ist eine moralische Pflicht, der sich die Schweiz bis jetzt nicht gestellt hat. Das Urteil des EGMR trägt diesem eklatanten Mangel Rechnung. Dieses Urteil anfechten zu wollen, ist nicht nur ein billiger Weg, der Verantwortung zu entgehen, sondern auch eine Verhöhnung der Opfer. Nötig ist vielmehr, angesichts der vergangenen wie der neuen Gefahren das Verjährungsrecht auf mindestens 50 Jahre auszudehnen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97
</p><p>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1449</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2014 10:06:00 +0100</pubDate><title>Unsinnigen Wettbewerb auf dem Buckel der Versicherten beenden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unsinnigen-wettbewerb-auf-dem-buckel-der-versicherten-beenden</link><description>Volksinitiative für öffentliche Krankenkasse ermöglicht Systemwechsel 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 5. März 2014 wird der Nationalrat als Zweitrat die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» behandeln. Er wird wohl leider wie zuvor Bundesrat und Ständerat die Initiative ablehnen – und verpasst damit eine Chance. Die Volksinitiative will der marktwirtschaftlichen Organisation in einer Sozialversicherung und damit dem Pseudowettbewerb unter den Kassen ein für alle Mal ein Ende setzen. Das ist nötig, denn die Zeche dieses Wettbewerbs zahlen die Versicherten.</p><p>Der SGB unterstützt die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“. Sie führt im Gesundheitswesen zu einem grundlegenden Kurswechsel. Statt gut 60 Krankenkassen, die sich gegenseitig und auf dem Buckel der Versicherten konkurrenzieren, soll eine einzige Kasse mit Agenturen in den Kantonen die Grundversicherung abwickeln. Zukünftig sollen auch die Versicherten zusammen mit Vertretern des Bundes und der Kantone in den Organen dieser einzigen Kasse vertreten sein.
</p><h3>Marktwirtschaftliche Organisation in einer Sozialversicherung – Schluss damit!</h3><p>Seit dem 1. Januar 1996 ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in Kraft. Die Krankenversicherung ist eine Sozialversicherung. Ihre Aufgabe ist, die Bevölkerung flächendeckend für die Heilungskosten bei Krankheit zu versichern. Seit dem KVG hat also die ganze Bevölkerung Zugang zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung. Und das soll auch so bleiben. Der Leistungskatalog in der Grundversicherung ist für alle gleich, und es gelten die gleichen Regeln für alle. 
</p><p>Auch nach der Einführung des KVG sollten Krankenversicherer miteinander in Wettbewerb treten können – so wollte es der Gesetzgeber. Gestartet wurde damit der Versuch, erstmals eine Sozialversicherung marktwirtschaftlich zu organisieren. Dieser Versuch ist aus unserer Sicht gescheitert, denn in diesem System zahlen die Versicherten die Zeche. Die marktwirtschaftliche Organisation dieser Sozialversicherung hat trotz reguliertem Wettbewerb unter den Kassen weder zu mehr Effizienz noch zu Qualitätsverbesserungen geführt. Statt auf Diversifizierung, Gesundheitsförderung und Kostenmanagement setzen die Kassen auf Risikoselektion. Sie versuchen mit allen Mitteln, die aus Kostensicht jeweils optimalen Versicherten zu gewinnen. Die Praxis zeigt, dass zum Beispiel chronisch Kranke oder ältere Personen (schlechte Risiken) nach einer Offertanfrage für die Grundversicherung im Durchschnitt länger warten mussten als Gesunde (gute Risiken). 
</p><p>Die Kassen führen heute sowohl die Grund- als auch die Zusatzversicherung. Eine konsequente Trennung der beiden Bereiche innerhalb einer Kasse ist illusorisch. Die Trennung ist aber notwendig, um den Transfer von Gesundheitsdaten zum Zweck der Risikoselektion zu verhindern.
</p><p>Der Leistungskatalog in der Grundversicherung ist für alle gleich. Zudem gelten die gleichen Regeln für medizinische Behandlung, Rehabilitation und Pflege. Doch die Realität ist anders! Transparenz und Gerechtigkeit des Systems werden durch die Vielzahl der Kassen unterlaufen, zum Beispiel bei den Kostengutsprachen. Benötigt eine Patientin nach einer Operation einen Rehabilitationsaufenthalt, braucht es eine Kostengutsprache. Bis zum Eintreffen der Kostengutsprache dauert es je nach Kasse unterschiedlich lang. Einige Kassen verweigern Kostengutsprachen, wo andere sie ohne weiteres bewilligen. Die Patient/innen sind also vom Goodwill der Kasse abhängig – von Gleichbehandlung kann keine Rede sein.
</p><h3>Die Macht der Kassen – Schluss damit</h3><p>Die heutigen Kassen sind nicht genügend transparent, und die Versicherten haben – da sie nicht vertreten sind – nichts zu sagen. Sie haben kaum Einsicht, was mit ihren Prämien passiert, und keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik. Diese wird allein von den Kassen, ihren Verwaltungsräten und –rätinnen und ihren Interssenverbänden wie z.B. Santésuisse gemacht.
</p><p>Mit der öffentlichen Krankenkasse ist das Problem der Risikoselektion vom Tisch, die Gleichbehandlung bei den Leistungen gewährleistet, dank strikter Trennung von Grund- und Zusatzversicherung die Transparenz hergestellt und die Macht der Kassen geknackt. Es braucht diesen Systemwechsel. Er ist im Sinne der Versicherten.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1406</guid><pubDate>Tue, 14 Jan 2014 11:39:00 +0100</pubDate><title>Kein Untergraben der Fristenregelung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kein-untergraben-der-fristenregelung</link><description>Abstimmung vom 9. Februar 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ will, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nicht mehr übernimmt. Weil die Initianten keine Chance sehen, die Abtreibung wie in alten Zeiten wieder zu verbieten, begnügen sie sich mit einem solchen Rumpfprogramm: Irgendwie – und sei es nur bei den Finanzen – soll bestraft werden, wer abtreibt.</p><p>Der politische Kampf um die Fristenregelung hat 30 Jahre gedauert. Er war heftig. Erst im Jahr 2002 ist die geltende Fristenregelung eingeführt worden. Sie erlaubt in den ersten 12 Wochen nach der letzten Periode eine straffreie Abtreibung. Diese Lösung hat sich bewährt. Das zeigt sich schon nur daran, dass seither die Zahl der Abtreibungen in der Schweiz zurückgegangen ist.
</p><p>Die Kosten einer solchen Abtreibung übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Genau diese Bestimmung wollen nun die Initianten streichen. Eigentlich meinen sie ja den Esel, sie schlagen aber den Sack. Sie wissen, dass eine Rückkehr zu den alten Zeiten, als Abtreibung noch strafbar war, keine Chance hat. Deshalb begnügen sie sich mit einem Ersatz. Die Kosten sollen von den Abtreibenden selbst übernommen werden. Das ist unlauter und benachteiligt die Frauen. Die Argumentation mit dem „Privaten“ hat zudem eine gefährliche modellbildende Wirkung. Wenn eine Abtreibung Privatsache sein und deshalb auch privat bezahlt werden soll, dann dauert es nur ein paar Schritte, bis die Solidarität in der Krankenversicherung weitgehend ausradiert ist. Wer sich medizinisch behandeln muss wegen durch Alkohol verursachter Probleme – Privatsache, selber bezahlen! Wer ein Geschwür behandelt, verursacht durch zu viel Stress – Privatsache, selber bezahlen! Wer wegen zuviel Sport Knieprobleme kurieren will – Privatsache, selber bezahlen! Die Reihe lässt sich beliebig verlängern. Und am Schluss sind mehr als die Hälfte aller medizinischen Behandlungen privat verursacht – und selber zu bezahlen.
</p><p>Fakt ist: Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche betragen weniger als 0,03 Prozent der Gesundheitskosten. Dafür sind die alten Zeiten der Engelsmacherinnen vorbei. Darüber sind wir glücklich. Diesen wieder eine Chance zu geben in den unterprivilegierten Schichten kommt nicht in Frage!
</p><p>Und ein letztes Wort zu den Initianten. Sie sind dauernd präsent mit Volksinitiativen gleichen Kalibers. Letzten November sind die gleichen Kreise mit der Familieninitiative gescheitert. Im Dezember 2013 reichten sie die Volksinitiative gegen Sexualkunde in Kindergarten und Primarschule ein. Und dann lancierten sie vor kurzem eine neue Anti-Abtreibungs-Initiative. Ein klares Nein ist schon nur darum notwendig, dass wir nicht Jahr für Jahr zum gleichen Thema an die Urne gerufen werden. 
</p><p>Fazit also: ein klares Nein zu einem Vorschlag, der, weil das Verbot der Abtreibung nicht durchsetzbar ist, die Frauen wenigstens finanziell abstrafen will.
</p><p>Weitere Informationen:&nbsp;<span style="font-size: 12px; line-height: 1.46em; "><a href="http://www.nein-angriff-fristenregelung.ch/de/" target="_blank" rel="noreferrer">www.nein-angriff-fristenregelung.ch</a></span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1386</guid><pubDate>Fri, 13 Dec 2013 16:12:00 +0100</pubDate><title>SGB fordert ein Berufsregister auf Bundesebene</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/sgb-fordert-ein-berufsregister-auf-bundesebene</link><description>Neues Gesundeitsberufegesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst das vom Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung geschickte Gesundheitsberufegesetz. Damit wird die Grundlage geschaffen, erstmals auf nationaler Ebene die Gesundheitsberufe auf Tertiärstufe zu regeln. Das Gesetz ist von grosser Bedeutung: Durch die Stärkung der Rahmenbedingungen für die Ausbildung des Nachwuchses in den Gesundheitsberufen wird die Gesundheitsversorgung langfristig gesichert.
</p><p>Angesichts der Alterung der Gesellschaft und der rasch steigenden Zahl chronisch kranker Menschen, wird der Bedarf an Pflegepersonal in den nächsten Jahren stetig zunehmen. Trotz der bisherigen Bemühungen, junge Menschen für diese Berufe zu begeistern, ist der Nachwuchs nicht gesichert. Heute verfügt rund ein Drittel des qualifizierten Personals &nbsp;über ein ausländisches Diplom. Da sich der Personalmangel in der gesamten EU verschärft, wird es für die Schweiz immer schwieriger, qualifiziertes Personal im Ausland zu rekrutieren. Die Schweiz muss deshalb zwingend in die Ausbildung investieren und Rahmenbedingungen schaffen, die die Weiterentwicklung der Berufsbilder und eine integrierte Gesundheitsversorgung ermöglichen. Die Rahmenbedingungen sind entscheidend, um die Attraktivität dieser Berufe zu verbessern.
</p><p>Das Gesetz definiert auf Bundesebene die minimalen Anforderungen für die Ausbildungsgänge und deren Zulassung, die Voraussetzungen für die Anerkennung der Diplome sowie die Kriterien für die Erteilung und den Entzug der Zulassung für die selbständige Berufsausübung.&nbsp; Der SGB begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung der Gesetzesvorlage, bedauert aber dass einige Fragen erst in Form von Varianten unterbreitet werden.
</p><p>Für den SGB müssen nicht nur die Bachelor-, sondern auch die Masterausbildungen in diesem Gesetz geregelt werden. Ausserdem ist es unabdingbar, auf Bundesebene ein zentrales Berufsregister einzuführen. Ein solches Register ist ein bewährtes Instrument, das garantiert, dass die die Leute für die Ausübung ihres Berufes genügend qualifiziert sind. Das Register trägt zum Schutz der Patientinnen und Patienten bei und fördert die stetige Fortbildung. Unter Führung des Bundes könnte das Berufsregister ein effizientes Steuerungsinstrument zur Nachwuchsplanung im Gesundheitswesen werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Véronique Polito, SGB-Zentralsekretärin, 079 436 21 29</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1381</guid><pubDate>Wed, 04 Dec 2013 11:34:00 +0100</pubDate><title>Nicht wieder zurück zu gefährlichen und würdelosen Zuständen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-wieder-zurueck-zu-gefaehrlichen-und-wuerdelosen-zustaenden</link><description>NEIN zum fiesen Angriff auf die Fristenlösung
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die eidgenössische Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" verlangt, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nicht mehr übernimmt. Zu diesem Rückschritt gibt es nur eine Antwort: NEIN!</p><p>Die Fristenregelung wurde in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 mit einem Ja-Stimmenanteil von 72,2 Prozent überaus deutlich angenommen. Noch wuchtiger wurde am gleichen Tag die Pro-Life-Initiative der "Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind" abgelehnt (82 Prozent). Die neu akzeptierte Regelung erlaubt in den ersten 12 Wochen nach der letzten Periode einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Gleichzeitig wurde in der Verfassung verankert, dass die Kosten für die Abtreibung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt werden. 
</p><p>Der politische Kampf um die Fristenregelung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Frau hat 30 Jahre gedauert! Diese Lösung ist gesellschaftlich gut verankert und hat sich bewährt. Es gibt keinen Grund an ihr zu rütteln.
</p><p>Die Initianten geben vor, mit ihrem Anliegen gesundheitspolitische Ziele zu verfolgen. Da eine Abtreibung keine Krankheit sei, dürfe sie auch nicht über die Krankenversicherung finanziert werden. Dies ist ein Scheinargument. Es kaschiert, dass die Initianten den Schwangerschaftsabbruch verteufeln. Die vorgeschlagene Neuregelung der Kosten würde viele Frauen wieder zwingen, medizinisch fragwürdig und unter demütigenden Umständen abzutreiben. Ein solcher Rückschritt darf unter keinen Umständen hingenommen werden! 
</p><p>Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche belaufen sich laut Angaben der Krankenversicherer auf 8 Millionen Franken pro Jahr. Das entspricht weniger als 0,03 Prozent der gesamten Gesundheitskosten. Die Kosten für Abtreibungen sinken, denn die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist rückläufig. Wer den Zugang zum medizinisch korrekt durchgeführten Abbruch erschwert, nimmt Zulauf zu Kurpfuscherei und damit hohe Risiken für die Gesundheit in Kauf. Allfällige Folgekosten müsste die Krankenkasse übernehmen, sodass von den angestrebten Einsparungen nichts übrig bliebe. Von einer Kosten- oder gar Prämiensenkung kann schon gar keine Rede sein.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1346</guid><pubDate>Thu, 31 Oct 2013 09:41:00 +0100</pubDate><title>Zugang zu Tageslicht ist ein Menschenrecht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zugang-zu-tageslicht-ist-ein-menschenrecht</link><description>Migros muss kompensatorisch für bezahlte Pausen sorgen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In einem historischen Urteil hat das Verwaltungsgericht Zürich entschieden, dass die Sicht aufs Freie und damit der Zugang zu Tageslicht integraler Bestandteil des Gesundheitsschutzes ist. Das Schweizer Arbeitsrecht garantiert den Arbeitnehmenden entweder einen Arbeitsplatz mit Fenstern oder, wenn dies nicht möglich ist, verlängerte – und bezahlte! – Pausen an einem Ort, wo Tageslicht bzw. Sicht aufs Freie garantiert sind.</p><p>Das Arbeitsgesetz und seine Verordnung sind im Bereich der Gestaltung von Arbeitspausen und Pausenräume klar. Pausenorte müssen alle Anforderungen zum Schutz der Gesundheit gemäss Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Art. 15 und 24 ArGV 3) respektieren. Diese Minimalbedingungen sind:
</p><p>– Sicht ins Freie muss garantiert werden. 
</p><p>– Der Pausenort muss vom Arbeitsplatz räumlich abgetrennt sein. 
</p><p>– Der Ort muss sauber, ruhig und mit einer Sitzgelegenheit versehen sein. 
</p><p>– Man muss eine Möglichkeit haben, dort etwas essen zu können.
</p><p>– Trinkwasser muss gratis zur Verfügung stehen. 
</p><h3>&nbsp;Arbeitsgesetz, obwohl klar, immer wieder verletzt</h3><p>Leider versuchen gewisse Arbeitgeber immer wieder, auf Kosten der Gesundheit ihrer Arbeitnehmenden zu sparen. So auch die Migros im Shop-Ville/Rail-City des Bahnhofs Zürich. Einerseits werden hier Arbeitnehmenden sehr lange Arbeitsstunden zugemutet: Die Läden öffnen bereits um 6.30 Uhr, gehen häufig aber erst um 22 Uhr zu; gearbeitet wird sogar an Sonn- und Feiertagen… Andererseits wird die Arbeit unter künstlichem Licht bzw. in schummrigen Diensteingängen und „Tunnels“ verrichtet. 
</p><p>Bei dieser Arbeit „unter Tage“ riskieren die Arbeitnehmenden viel. Studien zeigen nämlich, dass das Fehlen von Tageslicht mit der Zeit gravierende Störungen der Gesundheit mit sich bringen kann, u.a. wegen dem Fehlen von Melatonin (vgl. <a href="http://www.fvlr.de/tag_sichtmedizin.htm" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.fvlr.de/tag_sichtmedizin.htm</a>). Auch haben verschiedene internationale Organisationen festgehalten, dass ein minimaler Zugang zu Tageslicht als eigentliches Menschenrecht zu werten ist, welcher aus dem Persönlichkeitsschutz des Individuums fliesst: Diese Doktrin wurde nicht zuletzt bei Arbeitnehmenden von Bergwerken, aber auch für Insassen von Anstalten entwickelt. In der Schweiz wird sie aber leider immer noch nicht konsequent umgesetzt, obwohl die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind. 
</p><h3>Kompensatorische Massnahmen</h3><p>Wenn der Arbeitsplatz wegen zwingenden technischen oder baulichen Bedingungen keine Sicht aufs Freie bzw. keinen Tageslicht-Einfall erlaubt, sind obligatorische „kompensatorische“ Massnahmen für die so in ihrer Gesundheit gefährdeten Arbeitnehmenden vorzusehen. Dazu können folgende Punkte gehören:
</p><p>- Rotation der Arbeitnehmer als organisatorische Massnahme. 
</p><p>- Bezahlte Zusatzpausen mit Tageslicht von mindestens 20 Minuten pro Halbtag (=4 Stunden). 
</p><p>Leider weigerte sich die Migros, hier das Gesetz korrekt zu implementieren. Insbesondere wollte die Migros die Zusatzpausen von je 20 Minuten pro Halbtag nicht bezahlen. Zwar gestand der Detaillist ein, dass diese für die Gesundheit notwendig seien. Es wollte aber offenbar auf Kosten der Gesundheit sparen. Die Angestellten hätten diese Pausen auf eigene Rechnung, also unbezahlt, nehmen sollen. Dabei hatte ja die Migros, da sie keine baulichen Massnahmen ergreifen wollte, um Tageslicht einzulassen oder zumindest eine Rotation der Arbeitnehmenden zu gewähren, diese unmöglichen Arbeitsbedingungen selbst zu verantworten.
</p><p>Das Verwaltungsgericht Zürich hielt deshalb in seinem Grundsatzurteil, das jetzt in begründeter Form vorliegt und welches seit Ende Oktober rechtskräftig ist, folgendes fest: Gesundheitsschutz ist Sache des Arbeitgebers und wenn er Risiken zu verantworten hat (wenn er z.B. kein Tageslicht in seinen Räumlichkeiten einlassen will oder keinen Pausenraum mit Sicht aufs Freie herrichtet), muss er für die kompensatorischen Massnahmen auch finanziell aufkommen. So auch für die Pausen, die mindestens 20 Minuten pro Halbtag betragen und wie Arbeitszeit bezahlt werden müssen. Damit wurde die juristische Leitplanke für alle vergleichbaren Arbeitsorte rechtskräftig festgesetzt. 
</p><h3>Urteil hat Konsequenzen für alle Branchen</h3><p>Nun gilt es, die durch die Judikative konkretisierten Bestimmungen von Art. 15 und 24 ArGV 3 in allen Betrieben und Branchen durchzusetzen. Gerade im Detailhandel gibt es hier noch viel zu tun. Denn die Arbeitgeber haben es bisher aus unverständlichen Gründen versäumt, Licht in Gebäude zu lassen. Im Gegenteil: Häufig werden in Läden sogar die Fenster durch Werbung zugeklebt, und die Gesundheit der Angestellten wird so leichtfertig gefährdet.
</p><p>Aber auch in der Logistik, z.B. bei Angestellten von Kühllagern oder Magazinen, herrscht Anpassungsbedarf. Das betrifft insbesondere die kompensatorischen Massnahmen der bezahlten Zusatzpausen von je 20 Minuten pro Arbeitstag. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1315</guid><pubDate>Thu, 26 Sep 2013 12:30:00 +0200</pubDate><title>Drückende KVG-Prämienlast: SGB fordert höhere Prämienverbilligungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/drueckende-kvg-praemienlast-sgb-fordert-hoehere-praemienverbilligungen</link><description>Krankenkassenprämien</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Krankenkassenprämien werden auch 2014 stärker steigen als die Löhne. Diese bereits seit Jahren anhaltende Entwicklung führt dazu, dass die Schweizer Normalverdiener-Haushalte finanziell immer stärker belastet werden. Denn die Prämienverbilligungen haben mit der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung nicht Schritt gehalten. Im Gegenteil haben Kantone wie Zürich oder Bern in der Vergangenheit ihre Beiträge für Prämienverbilligungen gekürzt. Auch die kantonalen Sparpakete für 2014 sehen weitere Kürzungen vor – so beispielsweise in St. Gallen. 
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert mehr Mittel für Krankenkassen-Prämienverbilligungen. Die Schweiz ist noch weit entfernt von der Umsetzung des vom Bundesrat formulierten Sozialziels, wonach niemand mehr als 8 Prozent seines steuerbaren Einkommens für die Prämien der Krankenversicherung aufzuwenden habe.
</p><h5 class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">&nbsp;Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1286</guid><pubDate>Wed, 28 Aug 2013 15:55:00 +0200</pubDate><title>SGB befürwortet Epidemiengesetz </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-befuerwortet-epidemiengesetz</link><description>Volksabstimmung vom 22. September </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit aller Kraft gegen den 24-Stunden-Arbeitstag: Das ist die Devise des SGB für die Abstimmung am 22. September. Neben dieser zentralen gewerkschaftlichen Vorlage kommen zwei weitere zur Abstimmung. Der SGB befürwortet das revidierte Epidemiengesetz. Zur Volksinitiative „Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht“ hat er keine Parole beschlossen. </p><p>Das neue Epidemiengesetz überträgt im Vergleich zu seinem Vorgänger mehr Kompetenzen von der kantonalen auf die Bundesebene. Die Organisationen des SGB, die das besonders betroffene medizinische Personal vertreten, befürworten die Vorlage. So halten der VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) und der SBK (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, beim SGB im „Beobachterstatus“) die neuen Bestimmungen für geeignet, übertragbare Krankheiten effektiv zu verhüten oder zu bekämpfen. Ein Impfobligatorium kann nur eingeführt werden, wenn bei einer ausserordentlichen Lage eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht, wenn dabei ein rasches und für die ganze Schweiz einheitliches Vorgehen nötig ist und sich das Obligatorium auf einzelne Personengruppen beschränkt.
</p><h3>Kein Impfzwang</h3><p>Das neue Gesetz gewährleistet, dass niemand zur Impfung gezwungen wird und dass niemand bei einer Nichtimpfung bestraft werden darf. Gesundheitspersonal etwa, das sich nicht impfen lässt, darf nicht an den Pranger gestellt, zu unbezahltem Urlaub verpflichtet oder gar entlassen werden. Der Arbeitgeber hat während der sensiblen Zeit impfverweigerndem Personal einen Ersatzarbeitsplatz zu besorgen. 
</p><p>Der SGB hat die Ja-Parole verabschiedet, weil die Vorlage den Arbeitnehmerschutz regelt und das Ausmass dieser Regelung von den direkt betroffenen Verbänden gut geheissen wird. Das Ja ist damit „gewerkschaftlicher Natur“. 
</p><p>Kommt dazu, dass die teilweise wirren und schrillen Behauptungen der Gesetzes-Gegner nach dem Muster „das Gesetz fördert die Frühsexualisierung der Kinder“ nicht gerade dazu angetan sind, das Vertrauen in die Bestimmungen der Vorlage zu mindern.
</p><p>Zur Volksinitiative „Aufhebung der Wehrpflicht“ hat der SGB keine Parole beschlossen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1040</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2013 15:05:00 +0200</pubDate><title>Nein zum Angriff auf die Fristenlösung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zum-angriff-auf-die-fristenloesung</link><description>Nicht wieder zurück in alte Zeiten!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Volksinitiative aus konservativen Kreisen will Abtreibungen zwar nicht verbieten, aber zur „Privatsache“ erklären. Der Eingriff würde aus dem Katalog der obligatorischen Grundversicherung gestrichen, die Frauen hätten ihn selbst zu bezahlen. Das geht gegen die Würde der Frau und stellt einen Rückfall in konfliktreiche und für die Frauen leidvolle alte Zeiten dar. </p><p>Am 17. April 2013 wird die Grosse Kammer als Erstrat im Rahmen ihrer Sondersession die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung“ beraten. Die Initiative fordert, dass die Vergütung einer Abtreibung aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung zu streichen ist. Kurz gesagt: Frauen sollen künftig Abtreibungen aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Initiative stellt damit eine nach Jahren zustande gekommene und via Volksabstimmung legitimierte Lösung im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs in Frage. Sie ist ein inakzeptabler Rückschritt und muss abgelehnt werden. Die Nein-Parole hat die SGB-Frauenkommission zusammen mit 53 weiteren nationalen Organisationen schon längst beschlossen. Auch der Bundesrat und die zuständige nationalrätliche Kommission empfehlen das Begehren zur Ablehnung. Nur eine Minderheit von vier SVP-Männern beantragt dem Nationalrat, die Initiative anzunehmen.
</p><h3>Ein Nein ohne lange Diskussion!</h3><p>Straflosigkeit innerhalb einer klar definierten Frist und die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse sind unzertrennbare Teile der bestehenden Lösung. Würden die Kosten nicht mehr durch die Krankenkassen gedeckt, wären Tür und Tor geöffnet, Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, unwürdigen Verhältnissen auszusetzen. Ein inakzeptabler Rückschritt! Zudem wäre die Behandlungsqualität nicht mehr garantiert, was schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Frauen und entsprechende Kostenfolge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach sich ziehen könnte. 
</p><p>Im letzten Jahrhundert war ein Schwangerschaftsabbruch strafbar, ausser wenn nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefahr für das Leben der Schwangeren oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihrer Gesundheit bestand und diese nicht auf andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden konnte (medizinische Indikation).
</p><h3>Nicht wieder alte Gräben aufwerfen</h3><p>Verschiedene Etappen prägten die Diskussion um die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs:&nbsp; Die 1971 zustande gekommene Volksinitiative „für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs“ wurde zugunsten der 1975 lancierter Initiative für die Fristenlösung zurückgezogen. Der Gegenvorschlag des Bundesrates zu dieser Initiative empfahl die erweiterte Indikationenlösung inklusiv der sozialen Indikation. Im Mai 1978 wurde dieser Gegenvorschlag an der Urne abgelehnt. Ebenfalls in der Volksabstimmung scheiterte 1977 die Volksinitiative „für die Fristenlösung“. 
</p><p>Während der Sommersession 1978 wurden vier parlamentarische Initiativen sowie vier Standesinitiativen eingereicht. Ein Vorstoss verlangte die Einrichtung einer sozial-medizinischen Indikationslösung, die drei anderen strebten eine föderalistische Lösung im Bereich des straffreien Schwangerschaftsabbruchs an. Die Standesinitiativen wollten den Kantonen ermöglichen, die Fristenlösung einzuführen. All diese Vorstösse fanden im Parlament keine Mehrheit.
</p><p>1980 kam die Volksinitiative „Recht auf Leben“ zustande. Sie scheiterte 1985 in der Volksabstimmung. Auch die Volksinitiative „für Mutter und Kind“ wurde am 2. Juni 2002 mit 81,8 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Hingegen wurde am selben Abstimmungstag mit 72,2 Prozent Ja-Stimmen die heute geltende Regelung angenommen. Sie geht auf eine im April 1993 von alt SP-Nationalrätin Barbara Hearing eingereichte parlamentarische Initiative zurück. Der Vorstoss verlangte eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs via Einführung einer Fristenlösung. Das vom Stimmvolk deutlich angenommene und am 1. Oktober 2002 in Kraft getretene Gesetz hält fest, dass ein Schwangerschaftsabbruch – zusätzlich zum Fall, in dem der Schwangerschaftsabbruch notwendig ist, um die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeeinträchtigung der Schwangeren abzuwenden – straflos ist, wenn er innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau vorgenommen wird. Zusammen mit dieser Vorlage wurde das Krankenpflegeversicherungsgesetz KVG in dem Sinne angepasst, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP bei straflosem Abbruch einer Schwangerschaft die Kosten übernimmt. Diese Lösung ist gesellschaftlich gut verankert. Sie hat sich bewährt. Deshalb gibt es keinen Grund an ihr zu rütteln.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-973</guid><pubDate>Mon, 28 Jan 2013 14:58:00 +0100</pubDate><title>SGB gegen de facto-Berufsverbot für junge Ärzte und Ärztinnen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-gegen-de-facto-berufsverbot-fuer-junge-aerzte-und-aerztinnen</link><description>Kein Zulassungsstopp </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Rahmen der Anhörung zur Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (VZEL) spricht sich der SGB für den Verzicht auf die erneute Einführung eines befristeten Zulassungsstopps aus.</p><p>Der SGB ersucht den Bundesrat, auf die Umsetzung der befristeten Zulassungsbeschränkung zu verzichten. Er führt dafür drei Gründe auf:
</p><p>&nbsp;</p><ol><li><span>Der Zulassungsstopp war 10 Jahre in Kraft. Der Nutzen bezüglich Kostenlenkung wurde nie vertieft untersucht. Mehr Handlungsbedarf zeigt sich in diesem Bereich bei der noch immer unbefriedigenden Koordination der Spitzenmedizin, den noch immer zu hohen Medikamentenpreisen und in der fehlenden Koordination bei der Anwendung der Hightech-Apparate.</span></li><li><span>Der Zulassungsstopp trifft immer die jungen Ärztinnen und Ärzte. Dies ist eine nicht akzeptierbare Diskrimination. Sie dauert nun 10 Jahren an und soll weitere drei Jahre andauern. Anstatt junge Ärztinnen und Ärzte in ihrer Berufsentwicklung zu behindern, ist die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit in den Spitälern und in Fachrichtungen, die heute untervertreten sind, zu steigern. Verlangt sind vor allem familienfreundlichere Arbeitsbedingungen in den Spitälern. So würde dem Drang in die selbständige Praxistätigkeit entgegengewirkt.</span></li><li><span>Die Zulassungsbeschränkung berücksichtigt die Qualität der Leistungserbringer nicht, obwohl dies ein zentral sein müsste.&nbsp;</span></li></ol><p></p>  ]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-953</guid><pubDate>Tue, 18 Dec 2012 12:37:00 +0100</pubDate><title>Staatlich gedecktes Lohndumping ist illegal und gefährdet den sozialen Frieden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staatlich-gedecktes-lohndumping-ist-illegal-und-gefaehrdet-den-sozialen-frieden</link><description>Paul Rechsteiner zum Streik im Spital „La Providence“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn irgendwo in diesem Land eine Gemeinde ein Schulhaus bauen will, so ist es selbstverständlich, dass der Dachdeckermeister, der den Auftrag für das Schulhausdach erhalten will, den entsprechenden Branchen-Gesamtarbeitsvertrag einhalten muss. Wenn der Kanton Bern die Buslinie, mit der Sie, liebe Journalistinnen und Journalisten, vielleicht heute gekommen sind, zur Vergabe ausschreiben will, so muss der Anbieter den kantonalbernischen Bus-Gesamtarbeitsvertrag einhalten, egal ob der Anbieter Bernmobil, Postauto oder Dysli heisst.
</p><p class="Text">Wenn der Staat eine Leistung einkauft, so tut er das mit Steuergeldern. Es darf nicht sein, dass der Staat das Geld, das wir Arbeitnehmende als Steuern bezahlen, dazu verwendet, um unsere Löhne zu drücken. Der Staat darf kein Lohndumping betreiben. Er hat Güter und Leistungen nur bei Anbietern einzukaufen, die die Gesetze einhalten und die die orts- und branchenüblichen Anstellungsbedingungen und Löhne einhalten. </p><p class="Text">Das ist der Grundgedanke, wie er in den Submissionsgesetzen steht. 1994 hat die Schweiz das WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen unterzeichnet, gestützt darauf wurden dann die bilateralen Verträge mit der EU abgeschlossen, insbesondere das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Alle Kantone haben sich auf diese Marktöffnung eingestellt und eine Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) abgeschlossen und in das kantonale Recht überführt – auch der Kanton Neuenburg (siehe Beilage).</p><p class="Text">Was im Beschaffungswesen gilt, muss auch bei Leistungsaufträgen und bei der Vergabe von Subventionen gelten. Wenn ein Kanton ein Spital auf die kantonale Spitalliste setzt und diesem Spital sogar noch Subventionen zahlt, so muss dieses Spital den kantonalen Gesamtarbeitsvertrag einhalten. Genau so steht es auch im Neuenburger Beschluss über die kantonale Spitalliste. Im Kanton Neuenburg besteht ein kantonaler GAV unter dem Namen „Santé 21“, der für die staatlichen und privaten Anbieter im Neuenburger Gesundheitswesen gilt, für alle Spitäler, für die Alters- und Pflegeheime, ja selbst für die Spitex.</p><p class="Text">Nun will eine private, gewinnorientierte Firma, die Genolier Swiss Medical Network GSMN, eines dieser Spitäler aufkaufen, das Spital „La Providence“. Auf Befehl von Genolier hat „La Providence“ den GAV "Santé 21" bereits gekündigt, damit die Löhne und Anstellungsbedingungen runtergefahren werden können. Zusätzlich verlangt Genolier vom Kanton Neuenburg weitere Subventionen – der Regierungsrat will diese offenbar auch gewähren. Und im Widerspruch zum in Kraft stehenden Beschluss über die Spitalliste will der Regierungsrat „La Providence“ weiter auf der Spitalliste lassen, auch wenn Genolier die Löhne unter GAV-Niveau kürzt.</p><p class="Text">Den GAV missachten, Löhne senken, zusätzliche Subventionen einfordern, und dafür den Privataktionären der Genolier SA fette Gewinne ausschütten – so stellt sich Genolier das Gesundheitswesen der Zukunft vor. Nach Aufkäufen von Kliniken in Genf, in der Waadt und im Tessin streckt Genolier die Hand auch nach Neuenburg aus. Die Neuenburger Regierung zeigte sich bislang nicht im Stande, Genolier in die Schranken zu weisen. Sie scheint gewillt, die eigenen Gesetze sowie die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen zu missachten. Das ist nicht akzeptabel. Die Belegschaft von „La Providence“ hat den Kampf gegen diese unsoziale Politik von Genolier aufgenommen und ist in den Ausstand getreten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die ganze Gewerkschaftsbewegung erklärt sich solidarisch mit den Beschäftigten von „La Providence“.</p><p class="Text">Medienmitteilung SGB</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-952</guid><pubDate>Tue, 18 Dec 2012 12:23:00 +0100</pubDate><title>Streik im Neuenburger Spital „La Providence“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/streik-im-neuenburger-spital-la-providence</link><description>Staatlich gedecktes Lohndumping verhindern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Was in der ganzen Schweizer Wirtschaft selbstverständlich ist, soll in Neuenburg ausser Kraft gesetzt werden? Im Neuenburger Gesundheitswesen besteht ein kantonaler Gesamtarbeitsvertrag unter dem Namen „Santé 21“, der für alle Spitäler, für die meisten Alters- und Pflegeheime, ja selbst für die Neuenburger Spitex gilt. Gemäss geltendem Recht muss ein Spital, das vom Kanton Subventionen und auf die kantonale Spitalliste will, diesen Branchen-GAV einhalten. In allen anderen Branchen ist das ebenso: Wenn der Staat mit Steuergeldern Güter, Bauaufträge oder andere Leistungen einkauft, so darf er damit nicht Lohndumping betreiben. Er muss vom Lieferanten verlangen, dass die orts- und branchenüblichen Anstellungsbedingungen eingehalten werden.
</p><p>Die Privatspitalgruppe Genolier Swiss Medical Network GSMN will in Neuenburg das Spital „La Providence“ aufkaufen. Auf Befehl von Genolier hat das Spital den Branchen-Gesamtarbeitsvertrag aufgekündigt und will die Löhne und Anstellungsbedingungen verschlechtern. Wer sich wehrt, dem wird mit Entlassung gedroht. Gleichzeitig verlangt das Spital vom Kanton zusätzliche Subventionen. Bisher lässt der Neuenburger Regierungsrat das Spital gewähren, will es weiter auf der Spitalliste führen und stellt sogar zusätzliche Subventionen in Aussicht, obwohl der GAV nicht mehr eingehalten wird.
</p><p>Bleibt der Regierungsrat bei seiner Haltung, gefährdet dies die Gesundheitsversorgung. Zur Bewältigung des anhaltenden Personalmangels und der sich aus demografischen Gründen verschärft, müssen in der Schweiz jährlich 10'000 Arbeitskräfte rekrutiert werden. Das kann nur gelingen, wenn dem Personal gute und sichere Arbeitsbedingungen geboten werden. Machen aber die Neuenburger Verhältnisse Schule, würde sich der Personalmangel verschärfen und die Gesundheitsversorgung für die ganze Bevölkerung verschlechtern.
</p><p>Die Angestellten des Spitals wehren sich seit Ende November mit einem Streik. Das kantonale Parlament hat am 5. Dezember eine dringliche Motion beschlossen, welche den Regierungsrat auffordert, das geltende Recht umzusetzen und die Einhaltung des GAV zu verlangen. Morgen Mittwoch tagt der Regierungsrat zu diesem Thema. Heute Dienstagabend, 17.30 Uhr, protestieren die Streikenden mit Unterstützung der Gewerkschaften gegen das drohende Lohndumping.
</p><p>Die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse bekräftigen ihre Solidarität und Unterstützung für die Streikenden von „La Providence“. Der Kampf der Streikenden ist exemplarisch, die bisherige Haltung des Regierungsrates inakzeptabel. Das staatlich gedeckte und subventionierte Lohndumping und ein sich zuspitzender Personalmangel dürfen nicht zugelassen werden. Die Dachverbände appellieren an den Neuenburger Regierungsrat, das geltende Recht umzusetzen: Wer auf die Spitalliste will und zusätzliche Subventionen erhalten soll, muss den Branchen-GAV einhalten. Alles andere setzt den sozialen Frieden aufs Spiel.
</p><h5>Weitere Beiträge zum Streik in Neuenburg</h5><p>Paul Rechsteiner, Präsident SGB:&nbsp;Staatlich gedecktes Lohndumping ist illegal und gefährdet den sozialen Frieden
</p><p>&lt;media 809 - linkicon "TEXT, 121218d Text Giger, 121218d_Text_Giger.pdf, 153 KB"&gt;Stefan Giger, Generalsekretär vpod:&nbsp;Löhne drücken und abkassieren – soll der Ausverkauf des Gesundheitswesens beginnen?&lt;/media&gt;
</p><p>&lt;media 808 - linkicon "TEXT, 121218d Text M Fluegel, 121218d_Text__M_Fluegel.pdf, 202 KB"&gt;Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse:&nbsp;Neuenburger Regierungsrat gefährdet mutwillig Schweizer Gesundheitsversorgung&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07</li><li>Kurt Regotz, Präsident Syna, 079 617 62 94</li><li>Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse, 079 743 90 05</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-944</guid><pubDate>Mon, 10 Dec 2012 16:27:00 +0100</pubDate><title>Einen GAV legt man nicht ab wie ein bisschen Schmuck</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/einen-gav-legt-man-nicht-ab-wie-ein-bisschen-schmuck</link><description>Belegschaft La Providence streikt
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit dem 26. November streikt die Belegschaft des Neuenburger Privatspitals La Providence. Die Beschäftigten wehren sich gegen den Verkauf des Spitals an die Genolier-Gruppe und insbesondere die Auflösung des GAV „Santé 21“. Zudem beharren sie darauf, dass das Einhalten des GAV Voraussetzung dafür ist, ein Spital in die kantonale Spitalliste aufzunehmen. </p><p>Die Kantone sind verantwortlich für die Versorgungssicherheit ihrer Bevölkerung. Dazu gehört ein ausreichendes und qualitativ gutes Angebot an stationären und ambulanten Dienstleistungen. Zur Steuerung des Spitalangebots haben die Kantone die Spitalliste als Instrument. Zur Sicherstellung des qualitativen Angebots der steuerfinanzierten Gesundheitsversorgung im Kanton Neuenburg nimmt der GAV Santé 21 einen zentralen Platz ein. Gute Leistungen, gute Qualität erfordern gute Arbeitsbedingungen, die in einem GAV ausgehandelt und sichergestellt werden. Dazu gehören orts- und branchenübliche Anstellungsbedingungen. Gute Arbeitsbedingungen schützen zudem die Gesundheit der Angestellten, sind eine Voraussetzung für Arbeitszufriedenheit und sichern den sozialen Frieden. 
</p><p>Das Spital „La Providence“ besteht seit vielen Jahrzehnten und ist als privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Stiftung organisiert. „La Providence“ steht auf der Spitalliste des Kantons Neuenburg und verfügt über einen Leistungsauftrag des Kantons. Der Kanton zählt somit dieses Spital zur Grundversorgung seiner Bevölkerung, zahlt deshalb Subventionen und hat es zur Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen dem erwähnten GAV unterstellt. 
</p><p>Die Tatsache, dass die Regierung in Aussicht gestellt hat, dem Spital weiterhin einen Leistungsauftrag und Subventionen zu gewähren, auch wenn der GAV gekündigt und nicht eingehalten wird, ist unverständlich, besorgniserregend, ja inakzeptabel: Zum einen würde die Regierung sich mit einem solchen Entscheid über das Neuenburger Gesetz und ihre eigenen Verordnungen hinwegsetzen! Zum andern riskiert der Regierungsrat mit einem solchen Verhalten, dass weitere GAV unter Druck kommen, orts- und branchenübliche Arbeitsbedingungen missachtet werden können. Er sendet so den Abbauern ein Beruhigungssignal: Verschlechtert nur die Arbeitsbedingungen, löst den GAV nur auf, der Kanton zahlt euch weiterhin Subventionen! Die Zeche für eine solche Politik zahlt einerseits das Personal und andererseits die gesamte Bevölkerung. Denn ein solcher Entscheid würde zwangsläufig auch zu einem qualitativen Abbau der Grundversorgung im Gesundheitswesen für die gesamte Bevölkerung führen. 
</p><p>Ein Hoffnungsstreifen: Das Neuenburger Parlament hat am 5. Dezember 2012 mit der Überweisung einer dringlichen Motion bekräftigt, dass der GAV eingehalten werden muss und damit zum Ausdruck gebracht, dass für das Personal in der subventionierten Grundversorgung des Gesundheitswesens gute Arbeitsbedingungen via GAV sichergestellt sein sollen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-876</guid><pubDate>Thu, 27 Sep 2012 13:53:00 +0200</pubDate><title>Sozialziel noch lange nicht erreicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialziel-noch-lange-nicht-erreicht</link><description>Erhöhung der Krankenkassenprämien für 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass die Prämienerhöhung für das kommende Jahr zum zweiten Mal in Folge moderat ausfallen wird, ist eine erfreuliche Nachricht. Sie darf aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass für viele Haushalte die Krankenkassenprämie nach wie vor eine grosse finanzielle Belastung ist. Das zeigt auch das vom Bundesamt für Gesundheit im April 2012 veröffentliche Monitoring zur Wirksamkeit der Prämienverbilligung. Je nach Kanton verzehren die Prämien trotz Verbilligung noch&nbsp;durchschnittlich bis zu 14 Prozent des verfügbaren Einkommens. 
</p><p>Die Schweiz ist damit noch weit entfernt von der Umsetzung des vom Bundesrat formulierten Sozialziels, wonach niemand mehr unter 8 Prozent seines steuerbaren Einkommens für die Prämien der Krankenversicherung aufzuwenden habe. Solange die Schweiz an den unsozialen Kopfprämien festhält, braucht es deshalb wirksame Prämienverbilligungen, um die drückende Prämienlast auf Familien und Alleinlebende zu lindern.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB,&nbsp;079 249 59 74</li><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB<span>,&nbsp;</span>031 377 01 12</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-836</guid><pubDate>Fri, 17 Aug 2012 10:12:00 +0200</pubDate><title>Für schweizweit gleichen Schutz vor Passivrauchen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuer-schweizweit-gleichen-schutz-vor-passivrauchen</link><description>Eidgenössische Volksabstimmungen vom 23. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz ist ein erstrangiges Anliegen des SGB. Deshalb empfiehlt der SGB ein Ja zur Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“. Arbeitnehmerschutz darf nicht je nach Kanton variiert oder gar nicht angewendet werden. </p><p>Man stelle sich vor: je nach Kanton würden andere Grenzwerte für Luftschadstoffe oder radioaktive Strahlung gelten. Oder: der Alkoholgrenzwert für Autofahrende würde je nach Kanton zwischen 0 und 1 Promille betragen. Oder der Grad, ab dem Lebensmittel als verdorben gelten, würde kantonal festgelegt. Es ist einsichtig: Gesundheit definiert sich nicht entlang von Kantonsgrenzen. Ebenso wenig der Schutz der Gesundheit.
</p><h3>Kein kantonaler Flickenteppich</h3><p>Beim Passivrauchen, einem nachgewiesenermassen schädlichen Vorgang, ist dies nicht so. Nur in 8 Kantonen (BS, BL, FR, GE, NE, SG, VD, VS) ist das Servicepersonal des Gastgewerbes heute umfassend genug vor den negativen Auswirkungen des Passivrauchens geschützt. In den anderen &nbsp;Kantonen ist dies noch nicht der Fall. Hier ist Bedienung im Rauch noch möglich. Die Initiative beendet diesen kantonalen Flickenteppich und regelt den Schutz vor Passivrauchen klar und schweizweit einheitlich. Denn ein im Thurgau unfreiwillig inhaliertes Päcklein Marlboro ist nicht weniger schädlich als in St. Gallen.
</p><h3>Einheitlich, einfach und fair</h3><p>Die Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ verlangt, dass in der ganzen Schweiz in Innenräumen nicht geraucht werden darf, wenn diese als Arbeitsplatz dienen oder öffentlich zugänglich sind. Mit andern Worten: Unbediente Fumoirs in Gasthäusern bleiben weiterhin möglich. Die Initiative sorgt bei den Restaurateuren damit für gleich lange Spiesse. Bewusste Konkurrenzpositionierung auf dem Rücken der Arbeitnehmenden ist nicht mehr möglich. Das ist ein Fortschritt, der aus Arbeitnehmerschutzgründen zu begrüssen ist. 
</p><p>Die Initiativgegner greifen in der Diskussion um das Passivrauchen oft zum verbalen Zweihänder: Hier wirke der Geist eines Gesundheitstalibans. Das tönt zwar glatt, zielt aber an der Sache vorbei. Die Volksinitiative verbietet das Rauchen nicht, denn draussen, zuhause und an Einzelarbeitsplätzen, die nicht dauernd von anderen Mitarbeitenden frequentiert werden, bleibt Rauchen uneingeschränkt möglich.
</p><p>Also: eine einheitliche, einfache und faire Lösung für mehr Arbeitnehmerschutz, der zuzustimmen ist.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-805</guid><pubDate>Sun, 17 Jun 2012 14:05:00 +0200</pubDate><title>Jetzt ein Sozialziel bei den Krankenkassen-Prämien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-ein-sozialziel-bei-den-krankenkassen-praemien</link><description>SGB zu den Abstimmungsresultaten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist hoch erfreut, dass die Stimmbürger/innen die Managed-Care-Vorlage so ausserordentlich deutlich abgelehnt haben. Dieses massive Nein zu einer Vorlage mit höheren Prämien für die Versicherten zeigt, dass die Schweizer Bevölkerung eine gute, gerecht finanzierte Gesundheitsversorgung will. Priorität haben nun wirksame Massnahmen gegen die für grosse Teile der Bevölkerung äusserst drückende Prämienlast. Der SGB fordert Verbesserungen bei der Prämienverbilligung. Die Schweiz ist noch weit entfernt von der Umsetzung des vom Bundesrat formulierten Sozialziels, wonach niemand mehr als 8 Prozent seines steuerbaren Einkommens für die Prämien der Krankenversicherung aufzuwenden habe. Die Notwendigkeit eines solchen Ziels zeigt auch das vom BAG im April 2012 veröffentlichte Monitoring zur Wirksamkeit der Prämienverbilligung. Erst die Absage an die unsoziale Kopfprämie und ein umgesetztes Sozialziel wird vielen unter der Prämienlast leidenden Familien und Alleinlebenden endlich wieder Luft verschaffen. 
</p><p>Gleichzeitig ist der heutige Entscheid des Souveräns auch ein NEIN zur Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung und ein NEIN zu einem unheilvollen Schritt in Richtung einer Zweiklassenmedizin. Im Zentrum einer künftigen patientennahen integrierten Versorgung müssen Versorgungsmodelle statt Versicherungsmodelle stehen. Auf die zwingende Budgetmitverantwortung ist zu verzichten. Zudem muss auch in Zukunft der Kontrahierungszwang, d.h. die Pflicht der Kassen, mit allen Ärztinnen und Ärzten zusammenzuarbeiten, bestehen bleiben resp. auf die Versorgungsnetze ausgeweitet werden. 
</p><p>„Eigene vier Wände dank Bausparen“: Die Stimmbürger/innen haben mit ihrem massiven Nein den Trick der Vorlage durchschaut und die Absicht der Initianten durchkreuzt, den ohnehin Begüterten weitere finanzielle Vorteile zu verschaffen. Die Schweizer Bevölkerung will keine Steuererleichterungen für Reiche, Aktionäre und Hauseigentümer. Bundesrat und Parlament müssen zudem die letzte Irreführung der Stimmbürger/-innen bei der Unternehmenssteuerreform II – das Kapitaleinlageprinzip – endlich rückgängig machen. 
</p><p>Schliesslich hat das Volk auch der AUNS äusserst deutlich die rote Karte gezeigt und so viele Abstimmungsleerläufe und eine unerwünschte Aufwertung der Hürde des Kantonsmehrs verhindert.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Für Managed Care: </p><ul><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB, 079 341 90 01</li><li>Katharina Prelicz, Präsidialausschuss SGB, Präsidentin VPOD, 076 391 79 15</li></ul><p><br>Für die „Bauspar-„ und die „Staatsvertragsinitiative“ </p><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Ewald Ackermann, SGB-Information, 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-791</guid><pubDate>Wed, 06 Jun 2012 17:22:00 +0200</pubDate><title>Volk will keine Mogelpackung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volk-will-keine-mogelpackung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute von gfs.Bern veröffentlichten finalen Abstimmungstrends für den 17. Juni sprechen eine erfreuliche Sprache. Wäre bereits Anfang Juni abgestimmt worden, wäre die Managed Care-Mogelpackung beim Stimmvolk mit 58% Nein-Stimmen klar durchgefallen. </p><p>Die ablehnende Haltung der Bevölkerung ist verständlich. Zwar ist eine Förderung der integrierten Versorgung wünschenswert, allerdings nicht mit derart gravierenden Nebenwirkungen. Die Managed Care-Vorlage kommt einem Kassendiktat gleich, welches sicher nicht zu einer besseren Behandlungsqualität führt. Auch geht es nicht an, den Ärztinnen und Ärzten mit der Budgetmitverantwortung den ständigen Konflikt zwischen den Interessen der Patientinnen und Patienten und jenen des Netzes aufzubürden. Nur wenn sie sich voll und ganz ihren Patientinnen und Patienten widmen können, ist eine optimale Behandlungsqualität gewährleistet. Das hat die Bevölkerung durchschaut – und lehnt die Vorlage deshalb ab. 
</p><p>Will das Parlament tatsächlich die integrierte Versorgung fördern und sich nicht nur als willfährige Zudiener der Krankenkassen betätigen, wird es um eine Neuauflage im Sinne der Patientinnen und Patienten nicht herumkommen. 
</p><p><a href="http://gfsbern.ch/Neuigkeiten/tabid/177/itemid/794/amid/1151/vorabstimmungsanalyse-zur-eidg-abstimmung-vom-17-juni-2012.aspx" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">zur Website von gfs.Bern</a></p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin VPOD, 076 391 79 15</li><li>Rosmarie Glauser, Politische Sekretärin VSAO, 079 699 86 57 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-784</guid><pubDate>Wed, 30 May 2012 16:14:00 +0200</pubDate><title>Budgetmitverantwortung schadet der Behandlungsqualität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/budgetmitverantwortung-schadet-der-behandlungsqualitaet</link><description>Abstimmungen vom 17. Juni: Managed Care</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Managed Care-Vorlage führt nicht wie von Befürworterseite behauptet zu einer besseren Behandlungsqualität für Patientinnen und Patienten. Vielmehr setzt sie falsche finanzielle Anreize für die Ärztinnen und Ärzte und fördert dadurch die Rationierung von Behandlungen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten von Prof. Dr. Binswanger im Auftrag des Vereins Medizin und Ethik Schweiz (VEMS).</p><p>„Behandlung verbessern – Kosten dämpfen“ – damit werben die Befürworter der Managed Care-Vorlage, über die wir am 17. Juni abstimmen werden. Das tönt toll, hat aber mit der Realität eher wenig am Hut. „Behandlungen dämpfen – Kosten drücken“ wäre die ehrlichere Variante. Denn genau darauf läuft die Budgetmitverantwortung hinaus, welche künftig zum Standard werden soll. 
</p><p>Gerade bei netzwerkexternen Behandlungen – z.B. Physiotherapien, Abklärungen bei SpezialistInnen oder Spitalüberweisungen – wäre dies künftig spürbar. Solche Leistungen werden zwar dem Budget des Netzwerks angerechnet, das Netzwerk erwirtschaftet aber keinerlei Profit dabei. Dadurch entsteht für den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin ein finanzieller Anreiz, möglichst wenige solche Behandlungen zu verschreiben – selbst wenn ein Patient oder eine Patientin diese benötigen würde. Dasselbe gilt für teure Medikamente. 
</p><p> Durch die Budgetmitverantwortung können sich Ärztinnen und Ärzte nicht mehr voll darauf konzentrieren, was für ihre Patientinnen und Patienten das Beste ist. Bei jeder Behandlung müssen sie sich immer auch fragen, ob die nötige Behandlung überhaupt noch ins Budget passt. Falls nicht, können sie entweder gegen ihre eigenen Interessen entscheiden und eine Behandlung trotzdem verschreiben – oder aber eine nötige Behandlung aus Kostengründen verwehren. Die Managed Care-Vorlage zwingt also Ärztinnen und Ärzte dazu, gegen ihre eigenen Interessen zu handeln, wenn sie uns optimal versorgen wollen. Das ist mit Sicherheit die schlechteste aller möglichen Lösungen! 
</p><h3>Wie soll man so die Qualität messen? </h3><p>Dasselbe Problem stellt sich bei der Qualitätskontrolle. Was ist denn nun eine gute Behandlungsqualität – eine möglichst gute oder eine möglichst günstige Behandlung? Da diese Frage allein den Krankenkassen überlassen werden soll (Geheimverträge – wir erinnern uns), ist damit zu rechnen, dass letzteres der Fall sein wird. Und weil sämtliche Vereinbarungen und Kontrollen zwischen Krankenkassen und Netzwerken geheim sind, können sich Patientinnen und Patienten noch nicht mal sicher sein, wo denn nun bei ihrem Netzwerk und ihrer Kasse die Prioritäten liegen. 
</p><p>Wir haben am 17. Juni also die Wahl. Die Wahl zwischen einem intransparenten und mit falschen Anreizsystemen gespickten Gesundheitssystem, bei dem der Profit zur obersten Maxime wird – oder aber dem bisherigen System, bei dem sich unsere Ärztinnen und Ärzte voll und ganz auf unsere Gesundheit konzentrieren können. Allzu schwer fällt die Entscheidung da nicht. 
</p><h3>Befürworter hantieren mit falschen Zahlen </h3><p>Die Befürworter der Budgetmitverantwortung scheinen unlängst selber gemerkt zu haben, welchen Mist sie den Leuten da andrehen wollen. Um nicht völlig unterzugehen, versuchen sie sich deshalb gerne mit der Behauptung rauszureden, dass ja bereits heute viele Leute in einem Netzwerk mit Budgetmitverantwortung versichert seien. Schaut man sich die Zahlen vom Krankenkassenverband Santésuisse an, fehlt dieser Behauptung jedoch jegliche Grundlage. 
</p><p>Lediglich 17% der Versicherten sind in einem Ärztenetzwerk versichert. 90% dieser Netzwerke bieten Modelle mit Budgetmitverantwortung an. Doch nicht einmal die Hälfte der in Netzwerken Versicherten haben ein solches Modell gewählt: nur gerade 6.2% aller Versicherten sind heute schon in einem Modell mit Budgetmitverantwortung versichert. 
</p><h3>Betagte bestrafen? </h3><p>Die meisten von ihnen sind ausserdem sogenannte „gute Risiken“, also junge Versicherte, welche kaum Kosten verursachen. Bei den Betagten hingegen, einer Bevölkerungsgruppe mit höherem Behandlungsbedarf, sucht man die Budgetmitverantwortung vergebens. Mit andern Worten: Die Managed Care-Vorlage ist eine massive Bestrafungsaktion der Betagten, die aus guten Gründen heute keine Budgetmitverantwortung wählen und morgen dafür mit höheren Selbstbehalten bestraft werden sollen. 
</p><p>Darauf gibt es nur eine Antwort: ein klares NEIN zur Managed Care-Vorlage am 17. Juni! </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-774</guid><pubDate>Mon, 21 May 2012 16:55:00 +0200</pubDate><title>Sparen auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sparen-auf-dem-buckel-der-patientinnen-und-patienten</link><description>Abstimmungen vom 17. Juni: Managed Care</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Managed Care-Vorlage, über die wir am 17. Juni abstimmen werden, ist eine Sparvorlage. Nur: sie spart am falschen Ort, nämlich bei den Patienten und Patientinnen.</p><p>Sogar ihre Befürworter geben es in ihren ehrlichen Augenblicken zu: Managed Care ist eine Sparvorlage. Sie führt allerdings nicht zu verantwortbaren Einsparungen bei den Gesundheitskosten – da wäre durchaus Potenzial vorhanden –, sondern die Einsparungen werden auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten sowie des Gesundheitspersonals erzielt. So wie die Managed Care-Vorlage konzipiert ist, führt sie zu einem Abbau bei den medizinischen Leistungen und einer Rationierung der Therapien.
</p><p>Es ist eine Illusion zu glauben, diese Revision des Krankenversicherungsgesetzes bringe eine Senkung der Gesundheitskosten bei gleicher Qualität. Die wahren Kostentreiber – Pharmaindustrie und Kassenbürokratie – bleiben unangetastet. Im Gegenteil: Mit den neuen Managed-Care-Modellen und ihren unzähligen Verträgen und Regelungen wächst die teure Bürokratie und Unübersichtlichkeit weiter.
</p><h3>Gefährliche Budgetmitverantwortung</h3><p>Ärztenetzwerke (Managed Care) müssen mit einer Krankenkasse einen Vertrag mit einem Budget abschliessen. Das Netzwerk ist für die Einhaltung dieses Budgets mitverantwortlich. Bei der Aufstellung des Budgets wird geschätzt, welche Kosten ein bestimmter Versicherter im kommenden Jahr verursacht. Fallen die wirklichen Kosten tiefer aus, entsteht für das Netz ein Gewinn, den sich das Netz und die Krankenkasse teilen. Entsteht andererseits ein Verlust, so werden auch das Netz und die dort arbeitenden Ärzte zur Kasse gebeten. Diese Budgetmitverantwortung hat zur Folge, dass die Ärzte in einem Netzwerk ein finanzielles Interesse daran haben, Behandlungen – insbesondere teure Behandlungen – zu unterlassen. Es ist für einen Arzt nämlich oft eine Ermessensfrage, ob eine Untersuchung vorgenommen oder eine Behandlung angeordnet wird oder eben nicht.
</p><p>Wer mit seinem Ärztewerk wegen dessen "Sparmedizin" nicht zufrieden ist, kann nicht einfach das Netzwerk wechseln. Wer sich nämlich einem Ärztenetzwerk anschliesst, kann verpflichtet werden, mindestens drei Jahre bei diesem zu bleiben. Wenn er oder sie vorher aussteigen will, so kostet das eine saftige Austrittsprämie. Auf der anderen Seite sind die Krankenkassen aber nicht verpflichtet, solche Managed Care-Modelle auch tatsächlich anzubieten. Der Wechsel zu einer anderen Kasse nach freier Wahl ist also auch nicht mehr möglich.
</p><h3>Nicht mehr im Heim eigener Wahl</h3><p>Damit noch nicht genug: Ärztenetzwerke haben das Recht mit einzelnen Spitälern und Pflegeheimen Exklusivverträge abzuschliessen. Patienten und Patientinnen können so gezwungen sein, in eines dieser Spitäler oder Heime einzutreten, nur weil diese einen günstigen Vertrag mit dem Netzwerk abgeschlossen haben. Qualität spielt zudem beim Vertragsabschluss nur eine untergeordnete Rolle – entscheidend ist der Preis. Es ist vom Gesetz her auch keine Qualitätskontrolle vorgesehen.
</p><p>Mit der Vorlage verschwinden auch bestehende echte Sparmodelle. Versicherungsmodelle wie das Hausarztmodell oder HMO-Lösungen, mit denen bisher Prämien gespart werden konnten, werden verschwinden, weil auch hier der Selbstbehalt auf 15 Prozent und 1000 Franken erhöht werden muss oder weil die Kassen solche Modelle nicht mehr in eigener Regie führen dürfen.
</p><p>Es gibt also Gründe genug, diese Sparvorlage auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten am 17. Juni an der Urne deutlich abzulehnen. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-773</guid><pubDate>Mon, 21 May 2012 16:46:00 +0200</pubDate><title>Knebelverträge hier, Geheimverträge da</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/knebelvertraege-hier-geheimvertraege-da</link><description>Abstimmungen vom 17. Juni:
Managed Care</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorlage Managed Care erfordert Verträge hüben und drüben! Den Versicherten droht, dass sie dabei übers Ohr gehauen werden. Auch durch Geheimverträge, die ermöglichen, dass Prämiengelder für Politpropaganda eingesetzt werden.
</p><p>Da ist einmal der Vertrag, den die Versicherten mit der Krankenkasse abschliessen. Heute können die Versicherten jedes Jahr die Kasse und/oder auch das Modell (Hausarztmodell, höhere Franchisen etc.) wechseln. Mit der Managed Care-Vorlage wird sich das ändern. Die Kassen können den Versicherten Verträge mit bis zu drei Jahren Laufzeit anbieten. Mit günstigeren Prämien werden sie die Versicherten in die Dreijahresverträge drängen. Tiefe Einkommen haben fast keine andere Wahl als mehrjährige Verträge abzuschliessen um dadurch Prämien sparen zu können. Doch aufgepasst – diese Verträge sind Knebelverträge. Nur im Kleingedruckten wird stehen, wie hoch die Austrittsprämie ist für den Fall, dass der Versicherte oder die Versicherte das Netz vor Ablauf der dreijährigen Vertragsfrist verlassen will. Eine Beschränkung nach oben setzt die Vorlage dabei nicht. Die Kassen werden diese festlegen – und auf ihre Milde werden sich die Versicherten nicht verlassen können. So könnten diese Austrittsprämien schnell einmal mehrere tausend Franken betragen.
</p><p>Doch damit nicht genug. Für Versicherte hiesse eine Annahme der Vorlage, dass sie sich künftig stets auf dem Laufenden halten müssten, welche Kasse welche Netze anbietet, ob in diesem Netz die für sie wichtigen Ärztinnen und Ärzte angeschlossen sind, wie hoch die Prämie bei einem Einjahresvertrag ist, wie hoch bei einem Dreijahresvertrag ist und schliesslich wie hoch die Austrittsprämie ist, für den Fall, dass sie das Netz vor Vertragsablauf verlassen wollen. Ein solch kompliziertes und aufwändiges Auswahlprozedere und die mehrjährigen Knebelverträge sind als Rahmenbedingung in der Grundversicherung inakzeptabel.
</p><h3>Vom Knebelvertrag zum Geheimvertrag</h3><p>Ein weiterer Vertrag wird abgeschlossen zwischen der Kasse und dem Netz. Ohne Vertrag geht im Modell Managed Care gar nichts. In diesem Vertrag werden die Zusammenarbeit (Behandlung und Steuerung), der Datenaustausch, die Qualitätssicherung und die Vergütung der Leistungen (das Budget) geregelt. Bereits heute zeigt sich dabei, was künftig Standard sein soll: Diese Verträge zwischen Kasse und Netz sind geheim, unterliegen damit keinerlei Kontrolle. Kürzlich wurde ein solcher dem Verein Ethik und Medizin Schweiz zugestellt und von PD Dr. iur. Ueli Kieser begutachtet (siehe &lt;media 382 - - "TEXT, Dossier MC-Geheimvertraege def, Dossier_MC-Geheimvertraege_def.pdf, 385 KB"&gt;Dossier Geheimverträge&lt;/media&gt;). Das Ergebnis: Beim Bundesamt für Gesundheit wurde eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Grund zur Beschwerde gab die Tatsache, dass das Netz Prämiengelder für Lobbyarbeit einsetzt. Die Managed Care-Vorlage lässt nicht nur weiterhin zu, dass diese Verträge geheim gehalten werden, sie gibt diesem unhaltbaren Zustand auch noch einen legalen Anstrich. Statt Transparenz zu fördern wird mit der Manged Care-Vorlage der Intransparenz Tür und Tor geöffnet und Versicherte im Ungewissen gelassen, in wessen Interesse die Netze eigentlich tatsächlich arbeiten – in dem der Patientinnen und Patienten oder in dem der Kassen.
</p><p>Diese Vorlage gehört zurück an ihren Absender. Deshalb NEIN zur Managed Care-Vorlage am 17. Juni! </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-742</guid><pubDate>Fri, 30 Mar 2012 10:54:00 +0200</pubDate><title>Managed Care-Vorlage: Mogelpackung - Bedürfnisse der Patienten an letzter Stelle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/managed-care-vorlage-mogelpackung-beduerfnisse-der-patienten-an-letzter-stelle</link><description>Die Managed Care-Vorlage ist eine gefährliche Mogelpackung und zementiert die Zweiklassenmedizin. Sie entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Vorwand, um die Steuerung des Gesundheitswesens nach ökonomischen Interessen umzukrempeln. Zu Recht erwächst der Vorlage in der Bevölkerung und von Seiten vieler Verbände und Organisationen eine breite Opposition.</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Die Gründe für ein Nein sind vielfältig</h3><p>Die Solidar-Vertragspflicht wird aufgehoben. Das führt zu einem Diktat der Krankenkassen, welche die Steuerung der Gesundheitsversorgung übernehmen. Sie können den Versorgungsnetzen – in notabene geheimen Verträgen – ihre Bedingungen diktieren und Netzwerke nach Belieben ausboten. Davon sind auch Spitäler, Heime, Spitex und Kliniken betroffen, die sich direkt oder indirekt den Netzen anschliessen müssen. Denn diese müssen die gesamte Versorgung nach KVG anbieten.
</p><p>Die Managed-Care-Netze müssen (von Kassen vorgegebene) Budgetziele einhalten. Ein möglicher Gewinn, aber auch ein Verlust trägt das Netz hälftig mit. Das schafft Anreize, nur noch auf minimale Untersuchungen und Therapien zu setzen und den PatientInnen die für sie optimal gesundheitsfördernden aber teureren Verfahren vorzuenthalten. Für das Gesundheitspersonal bedeutet dies enormen ethischen Stress: Auf ihm lastet der moralische Druck, Ökonomie stärker zu gewichten als die Bedürfnisse der PatientInnen. Durch den Kostendruck auf die Netzwerke wird beim Personal und ihren Arbeitsbedingungen gespart – in den Praxen, in den Spitälern und in den Heimen. Damit sinkt die Versorgungsqualität für die PatientInnen.
</p><p>Die PatientInnen sollen mit dreijährigen Knebelverträgen an ihre Krankenkasse und an das von ihnen gewählte Modell gebunden werden. Wer vor Vertragsablauf die Kasse und das Netz wechseln will, muss eine hohe Austrittsprämie zahlen.
</p><p>Das Gesundheitswesen der USA mit seinen weit verbreiteten MC-Netzen zeigt es, Bürokratie, Streitigkeiten (vor Gerichten) und administrative Kosten nehmen massiv zu.
</p><p>Wer keinem Netz beitreten will oder kann (wegen unzureichender regionaler Abdeckung), soll neu bis zu 1’000 Franken pro Jahr Selbstbehalt entrichten – zusätzlich zur Franchise von mindestens 300 Franken und zu den ständig steigenden Krankenkassenprämien. Wer sich das nicht leisten kann, hat keine freie Arzt- und Spitalwahl mehr.
</p><p>Da auch Heime und Spitäler in Netze eingebunden werden, wird nicht nur die freie Arzt-, sondern auch die freie Wahl von Spitälern und Heimen aufgehoben.
</p><h3>3 Beispiele</h3><p>Die langjährige Hausärztin von Frau H. wechselt das MC-Netz. Die Kasse von Frau H. hat aber keinen Vertrag mit dem neuen MC-Netz. Frau H. muss entweder eine hohe Austrittsprämie zahlen oder den Verlust ihre Hausärztin verkraften.
</p><p>Herr W. wird zum Pflegefall. Sein MC-Netz hat nur Verträge mit Heimen, die weit weg von seinem Wohnort, seiner Familie und seinen Bekannten sind. Herr W. muss in ein Netzwerk-Heim oder eine teure Austrittsprämie zahlen.
</p><p>Frau S. muss jedes Mal, wenn ihr die teuren Krebsmedikamente verschrieben werden, einen Tag im Spital verbringen. Denn bei stationären Fällen zahlt der Kanton mit und das Budget des Netzwerks ist entlastet.
</p><p>Integrierte Versorgung ist wichtig. Deshalb brauchen wir eine neue Vorlage mit freier Wahl des Netzes und damit des/r ÄrztIn, ohne Knebelverträge, mit Vertragspflicht der Krankenkassen und ohne Budgetmitverantwortung, sondern mit einer Stärkung der Professionalität. Damit wir eine integrierte Versorgung im Interesse der Versicherten bekommen, muss die aktuelle MC-Mogelpackung wuchtig verworfen werden! </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-739</guid><pubDate>Mon, 19 Mar 2012 16:40:00 +0100</pubDate><title>Dossier 84: Berufliche Vorsorge II - Lebenserwartung: Eine kritische Analyse der heute verwendeten Grundlagen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-84-berufliche-vorsorge-ii-lebenserwartung-eine-kritische-analyse-der-heute-verwendeten-grundlagen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text"><b>Zusammenfassung</b></p><p class="Text">Wir sind gesünder und können länger leben. Diese Tatsache wird von der Bevölkerung als sehr positiv wahrgenommen. Sie ist auch ein Zeichen von wirtschaftlichem Wohlstand. Je höher das Einkommensniveau in einem Land ist, desto höher ist üblicherweise die Lebenserwartung. Für die Altersvorsorge bedeutet das, dass mit der Lebenserwartung auch das Finanzierungspotenzial der Vorsorgewerke steigt.</p><p class="Text">In der öffentlichen Diskussion über die Finanzierung der Altersvorsorge dominiert hingegen die Frage der höheren Kosten, die sich infolge der steigenden Lebenserwartung ergeben. Bei der 2.&nbsp;Säule dreht sie sich um die Höhe Umwandlungssatzes, der das individuell angesparte Altersguthaben eines Versicherten in eine jährliche Rente umwandelt. </p><p class="Text">Weil die Lebenserwartung der in der 2.&nbsp;Säule Versicherten gestiegen sei, verlangt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) im Namen des Bundesrates im Bericht über die Zukunft der 2.&nbsp;Säule eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Obwohl mit Inkraftsetzung der 1. BVG-Revision von 2004 bis 2006 der steigenden Lebenserwartung der Versicherten durch die schrittweise Absenkung des Umwandlungssatzes von 7.2% auf 6.8% bereits Rechnung getragen wurde. Und obwohl das Volk eine weitere Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.4% im März 2010 an der Urne verworfen hat.</p><p class="Text">Der SGB hat die Aussagen im BSV-Bericht zur Lebenserwartung untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass der Bericht viele zentrale Fragen unbeantwortet lässt oder sie erst gar nicht stellt. Bei anderen Punkten dominiert eine oberflächliche Betrachtungsweise:</p><p class="Text">1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes betrifft vor allem Personen, die nur im Obligatorium oder knapp darüber versichert sind. Das sind in der Regel gleichzeitig die Menschen mit einer geringeren Lebenserwartung. Überobligatorisch Versicherte, d.h. Personengruppen mit einer höheren Lebenserwartung, wären dagegen weit weniger tangiert. Denn für sie kann in aller Regel bereits jetzt ein geringerer Umwandlungssatz angewendet werden. Wer argumentiert, dass der Mindestumwandlungssatz wegen der hohen Lebenserwartung gesenkt werden muss, der müsste eine hohe Lebenserwartung auch für die Gruppe der obligatorisch Versicherten nachweisen. Diesen Beleg bleibt der Bund bis heute schuldig. </p><p class="Text">2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die vorliegende Analyse hat gezeigt, dass die Qualität und die öffentliche Verfügbarkeit der Daten über die Lebenserwartung absolut ungenügend ist. So gibt es keine alle Versicherten umfassenden, offiziellen Daten zur Lebenserwartung in der 2.&nbsp;Säule. Stattdessen stützt man sich auf die Angaben einiger Vorsorgeeinrichtungen, welche dem Anspruch der Repräsentativität nicht genügen. Dies zeigen die teilweise sehr unterschiedlichen Daten in den offiziell verwendeten Sterbetafeln. Es ist anzunehmen, dass sie eine zu hohe Lebenserwartung ausweisen. Ein Grossteil der offiziellen Daten ist entweder gar nicht öffentlich zugänglich oder nur gegen ein nicht geringes Entgelt, was der legitimen Forderung nach grösstmöglicher Transparenz entgegensteht. Um ernsthaft zu prüfen, inwieweit der Anstieg der Lebenserwartung eine erneute Umwandlungssatzsenkung notwendig macht, wäre eine unabhängige, umfassende und qualitativ über alle Zweifel erhabene Datengrundlage, die für jedermann einsehbar ist, notwendig.</p><p class="Text">3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Selbst wenn die Pensionskassen wegen einer gestiegenen Lebenserwartung mehr ausgeben müssen, so können sie gleichzeitig von entlastenden Entwicklungen profitieren. Während die Altersrenten von 2004 bis 2010 um über 30% stiegen, stagnierten die Invalidenrenten. Auch die Ehegattenrenten wuchsen deutlich weniger stark als die Altersrenten. Das sind neuere Entwicklungen, die bei der Beurteilung der Finanzperspektiven der 2.&nbsp;Säule berücksichtig werden müssen. </p><p class="Text">Für eine korrekte Beurteilung der tatsächlichen Auswirkungen der Lebenserwartung auf die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen müssen zunächst die entsprechenden technischen Grundlagen in ausreichender Qualität erarbeitet und bereitgestellt werden. Zudem darf die Diskussion nicht auf die Lebenserwartung und die Renditen verengt werden, sondern sie muss auch weitere ausgabenrelevante Entwicklungen umfassen. Schliesslich muss vollständige Transparenz bezüglich des tatsächlichen Betroffenenkreis und der exakten finanziellen Auswirkungen für die Pensionskassen hergestellt werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-135</guid><pubDate>Sun, 11 Mar 2012 14:14:00 +0100</pubDate><title>Jetzt sind die Sozialpartner gefordert!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-sind-die-sozialpartner-gefordert</link><description>Volksinitiative 6 Wochen Ferien für alle</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ablehnung der Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle“ ist kein Plebiszit für noch mehr Stress am Arbeitsplatz, für noch längere Arbeitszeiten, für Arbeitsbereitschaft rund um die Uhr an 7 Tagen die Woche. Das Nein der Stimmberechtigten ist vielmehr ein Auftrag an die Sozialpartner gemeinsame Lösungen zu finden, wie der zunehmende Druck auf die Arbeitnehmenden und die Beschleunigung in den Arbeitsprozessen abgebaut werden kann.
</p><p>Die Gegner der Initiative – Bundesrat, bürgerliche Parteien und Arbeitgeber – haben während der Abstimmungskampagne immer wieder betont, dass sie das Grundanliegen des Volksbegehrens – mehr Erholungszeit für die Arbeitnehmenden – teilten, dass sie aber staatliche Regelungen ablehnten. Die Arbeitgeber sind nun in der Pflicht zu beweisen, dass das nicht nur leere, dem Kampagnenerfolg geschuldete Worte waren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Verbände werden sie bei den nächsten Sozialpartnerverhandlungen an ihre Aussagen erinnern und Lösungen für mehr Arbeitnehmerschutz, weniger Stress am Arbeitsplatz und mehr Freizeit fordern. Die Politik ihrerseits ist in der Pflicht, für diejenigen Arbeitnehmenden den Schutz zu verbessern, die in Branchen beschäftigt sind, in denen keine verhandlungsfähigen Sozialpartner existieren.
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11<br>Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB, 078 690 35 09<br>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31<br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-716</guid><pubDate>Wed, 18 Jan 2012 11:47:00 +0100</pubDate><title>2012 im sozialpolitischen Blick: Wieviel? Was bleibt, was ändert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/2012-im-sozialpolitischen-blick-wieviel-was-bleibt-was-aendert</link><description>Grössere Veränderungen stehen 2012 in der Invalidenversicherung an. Ansonsten ist das das neue Jahr sozialversicherungsmässig geprägt von technischen Anpassungen, Verschärfungen und schleichenden Verschlechterungen. Vereinzelt nur sind kleinere Verbesserungen sichtbar. </description><content:encoded><![CDATA[<h3>AHV</h3><p> Die AHV-Renten werden 2012 nicht der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Eine solche Anpassung ist für 2013 vorgesehen. Folglich bleiben die Renten gleich wie 2011. Die minimale Altersrente beträgt Fr. 1160, die maximale Fr. 2320, und der Höchstbetrag für Ehepaare beläuft sich auf Fr. 3480.
</p><p> Auf den 1.1.2012 treten die neuen Bestimmungen über die technische Durchführung der AHV in Kraft. Diese Neuregelungen betreffen vor allem die Beiträge für Nichterwerbstätige. Die anderen Beitragssätze – namentlich für Unselbständig- erwerbende – bleiben unverändert.
</p><p> Punkto Gesetzgebung ist bei der AHV aber einiges in Vorbereitung. 2012 werden im zuständigen Bundesamt die Grundlagen für die 12. AHV Revision erarbeitet. Gleichzeitig ist in den Eidg. Räten eine parlamentarische Initiative hängig, welche das Rentenalter 65 für Frauen fordert. Zudem hat sich das Parlament für die Abschaffung der automatischen AHV-Rentenanpassung an die Lohn- und Preisentwicklung ausgesprochen.
</p><h3> IV </h3><p> Der Aktionismus in der Invalidenversicherung (IV) geht ungebremst weiter. Die neuen Bestimmungen, welche die Revision 6a eingeführt hat, traten bereits am 1.1.2012 in Kraft. Unter dem Titel Wiedereingliederung werden ab diesem Jahr die Renten von 17'000 invaliden Personen überprüft und gegebenenfalls aufgehoben oder reduziert. IV-Rentner und –Rentnerinnen, die an somatoformen Schmerzstörungen, Fibromyalgie, Schleudertrauma oder an ähnlichen Krankheiten leiden, können ihren Rentenanspruch verlieren. Für diese Personen ist wirtschaftliche Not vorprogrammiert, denn eine Integration in den Arbeitsmarkt dürfte äusserst schwierig werden, auch wegen der sich abzeichnenden Rezession.
</p><p> Nach der Herabsetzung oder Aufhebung der Rente können die Betroffenen zwar Massnahmen zur Wiedereingliederung in Anspruch nehmen. Während der Durchführung dieser Massnahmen wird die Rente während längstens zwei Jahren weiterhin ausgerichtet. Immerhin sind Versicherte, die am 1. Januar 2012 das 55. Altersjahr zurückgelegt haben oder die zum Zeitpunkt, zu dem die Überprüfung eingeleitet wird, seit mehr als 15 Jahren eine IV-Rente beziehen, von dieser Überprüfung nicht betroffen.
</p><p> Als neue Integrationsmassnahme wird der Arbeitsversuch eingeführt. Eine patente Sache für den Arbeitgeber: Er erhält von der IV-Stelle gratis eine Arbeitskraft für 6 Monate und hat keinerlei Verpflichtung, die vermittelte Person zu beschäftigen, auch bei Eignung nicht. Für die betroffenen IV-Versicherten dürfte deshalb der Arbeitsversuch häufig zum Frusterlebnis werden. 
</p><p> Die IV-Revision 6b führt zudem den Assistenzbeitrag ein. Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezüger/innen einer Hilflosenentschädigung, die zu Hause leben oder zu Hause leben möchten und dabei auf regelmässige Assistenz angewiesen sind, eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt. Der Beitrag richtet sich nach dem für die Assistenz notwendigen Zeitaufwand. Der Bundesrat hat für 2012 den Assistenzbeitrag auf Fr. 32.- (inkl. Ferien) pro Arbeitsstunde festgelegt.
</p><h3> Dennoch: Die Demontage der IV soll weiter gehen </h3><p> Das Parlament wird 2012 das zweite Massnahmenpaket behandeln und verabschieden. Diese IV-Revision 6b beinhaltet ein neues Rentensystem, das zu happigen Rentenkürzungen führen wird, sowie eine Kürzung der IV Kinderrenten. Zudem sollen die IV-Renten nicht mehr automatisch der Teuerung angepasst werden dürfen. Diese drastischen Massnahmen sorgen dafür, dass die Vorlage auf Referendumskurs segelt. Die Invalidenverbände geben sich entschlossen, dem Abbau einen Riegel zu schieben.
</p><h3> BVG</h3><p> 2012 steht der Mindestzinssatz auf einem Allzeittief von 1,5 %. Damit wächst das Altersguthaben der Versicherten weit weniger als in den Vorjahren. 
</p><p> Laut Gesetz müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der Zweiten Säule periodisch der Teuerung angepasst werden. Infolge ausbleibender Teuerung entfällt aber die Anpassung 2012. Für die Altersrenten gibt es keine gesetzliche Anpassungspflicht. Die Altersrenten der Zweiten Säule sind deshalb in den letzten Jahren faktisch eingefroren. 
</p><p> Die Bestimmungen der Strukturreform treten ebenfalls anfangs 2012 in Kraft. Auf dieses Datum nimmt die Oberaufsichtskommission ihre Arbeit auf. Sie beaufsichtigt die kantonalen Aufsichtsbehörden und muss sicherstellen, dass das System der beruflichen Vorsorge gut funktioniert. Strengere Transparenzvorschriften und Bestimmungen über die Corporate Governance sollen Misswirtschaft in den Pensionskassen verhindern.
</p><p> Der Bundesrat wird 2012 seinen Bericht über die Zukunft der Zweiten Säule verabschieden. Darin werden die Probleme im System dargelegt und mögliche Lösungen für die politische Diskussion vorgeschlagen. Kernthema bildet die Frage der Höhe des Mindestumwandlungssatzes. Zwei Jahre nach dem deutlichem Volksnein zu dessen Senkung ist die Frage wieder auf dem Tisch.
</p><h3> Arbeitslosenversicherung</h3><p> Ältere Arbeitslose sind besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Um die Situation der über 55-Jährigen etwas abzufedern, wird die Beitragszeit für den Höchstanspruch von 520 Taggeldern von 24 auf 22 Monate gesenkt. Diese Personen können demnach 520 ALV Taggelder beziehen, wenn sie innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist während mindestens 22 Monaten Beiträge geleistet haben.
</p><p> Die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung wird 2012 von 12 auf 18 Monate erhöht. Die auf einen Tag verkürzte Karenzfrist wird beibehalten. Diese Regelung gilt befristet bis Ende 2013 und wurde vom Bundesrat als Massnahme gegen die Frankenstärke beschlossen.
</p><h3> Krankenversicherung</h3><p> Die neue Spitalfinanzierung tritt in Kraft. Sie beruht auf einer neuen gesamtschweizerischen Tarifstruktur, basierend auf leistungsbezogenen Pauschalen (Tarifsystem SwissDRG). Die Spitalfinanzierung wird von den Kantonen (55%) und den Versicherern (45%) übernommen. 
</p><p> Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden 2012 durchschnittlich um 2,2% steigen. Punkto Prämienverbilligung werden 2012 alle Kantone verpflichtet, die Zuschüsse direkt an die Krankenkasse auszurichten.
</p><p><a name="_GoBack"></a> Auf Gesetzesstufe ist auch in diesem Bereich vieles im Umbruch. Das vom SGB unterstützte Referendum gegen die Managed-Care-Vorlage ist im Januar 2012 zu Stande gekommen. Die Vorschläge für höhere Selbstbehalte und für einen eingeschränkten Zugang zu medizinischen Leistungen kommen im Verlauf des Jahres zur Abstimmung.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-84</guid><pubDate>Thu, 03 Nov 2011 14:03:00 +0100</pubDate><title>So nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/so-nicht</link><description>Die in der Herbstsession verabschiedete Vorlage Managed Care wird mit dem Referendum bekämpft. Auch der SGB gehört zum Nein-Lager. Denn auch die neuste Gesundheitsreform belastet die Versicherten mehr. Und eröffnet weitere Risiken. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der SGB ist für die Förderung der integrierten Versorgung. Er hat deshalb zusammen mit dem vpod, dem SBK und weiteren Berufsverbänden aus dem Gesundheitswesen das Modell der Persönlichen Gesundheitsstelle PGS entwickelt. Der SGB muss jedoch die Managed Care-Vorlage, so wie sie das Parlament im Herbst verabschiedet hat, ablehnen. Dies umso mehr, als bereits die andern jüngsten Reformen im Gesundheitswesen vor allem die Versicherten rupfen – und immer noch kein ausreichender Wille dazu besteht, trotz ständig steigender Krankenkassenprämien die unsoziale Kopfprämie durch eine an ein landesweit geltendes Sozialziel gebundene Prämienverbilligung abzudämpfen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal">Beispiele „verunglückter“ Reformen: Die Neuordnung der Pflegefinanzierung und der Spitalfinanzierung. Bei der Pflegefinanzierung führt die föderalistische Lösung zu Mehrbelastungen der Pflegebedürftigen in einem Ausmass, das den Preisüberwacher aufs Tapet gerufen hat! Beispiel Spitalfinanzierung: Fehlende flankierende Massnahmen verstärken den Druck auf das Gesundheitspersonal. Am Aktionstag vom 22. September 2011 haben Tausende gegen die problematischen Arbeitsbedingungen demonstriert!&nbsp;<span lang="DE">Und nun Managed Care: Sie erhöht die Obergrenze des Selbstbehaltes von heute 700 Franken auf 1‘000 Franken/Jahr. Dazu kommt die prozentuale Erhöhung des Selbstbehaltes von heute 10 % auf 15 %. Das alles,&nbsp;</span>ohne dass die Versicherten eine Leistung mehr hätten als heute. Sie, die Versicherten, werden also wie bereits anlässlich der letzten Reformen erneut gerupft. Nur wer Managed Care, also ein Netzwerk, wählt, dem wird&nbsp;<span lang="DE">die jährliche Obergrenze des Selbstbehaltes um 200.- gesenkt.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Vorlage verleiht gleichzeitig den Kassen viel zu viel Macht. Weitere Gefahr: Die zwingende Budgetmitverantwortung der Netzwerke kann zu einer Rationierung der Leistungen führen: Weil Defizite vom Netz getragen werden&nbsp;</span>müssen, besteht die Gefahr, dass notwendige Leistungen vorenthalten oder eingeschränkt werden. Zudem sind&nbsp;<span lang="DE">die Kassen frei, mit welchen Netzen sie Verträge abschliessen wollen. Darüber hinaus sind sie nicht einmal verpflichtet, ihren Versicherten Netze anzubieten. Beides kann in der Praxis für die Versicherten zu einem „Riesengschtürm“ führen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fazit: Das an und für sich vernünftige Konzept Managed Care hat in der aktuellen Umsetzung zu viele gefährliche und unsoziale Pferdefüsse. Deshalb lehnt auch der SGB diese Vorlage ab und unterstützt das entsprechende Referendum.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mehr:&nbsp;<a href="http://www.nein-zur-mogelpackung.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.nein-zur-mogelpackung.ch</a>.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-68</guid><pubDate>Wed, 07 Sep 2011 13:27:00 +0200</pubDate><title>Umstritten und absturzgefährdet – was auch kein Unglück wäre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/umstritten-und-absturzgefaehrdet-was-auch-kein-unglueck-waere</link><description>Die Vorlage Managed Care kommt in der bevorstehenden Herbstsession in die Schlussrunde. Dabei müssen die beiden Räte noch einige gewichtige Differenzen bereinigen. Wenn die Vorlage diese Hürden schafft, steht noch ein allfälliges Referendum im Raum.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Einige Eckwerte haben die beiden Räte gesetzt. So soll&nbsp;</span>der Behandlungsprozess etwa&nbsp;<span lang="DE">in integrierten Versorgungsnetzen gesteuert werden. Von solchen Netzen wird dann gesprochen, wenn Leistungserbringer wie z.B. Haus- und Spezialärzt/innen sich zum Zweck einer Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen. Diese Netze müssen den Zugang zu allen Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung sicherstellen. Zwingend ist, dass diese Netze Budgetmitverantwortung haben. Die Netze haben einen Vertrag mit den Kassen. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit, die Qualitätssicherung, den Datenaustausch und die Vergütung der Leistung. Die freie Arztwahl ist mit dem Beitritt zu einem solchen Netz eingeschränkt.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Versicherte, die diese Versicherungsform, d.h. ein integriertes Versorgungsnetz, wählen, werden mit ihrer Krankenkasse einen Vertrag abschliessen. Anders als heute können diese Verträge mehr als ein Jahr dauern. Sie können sich bis auf drei Jahre erstrecken. Versicherte, die aus einem solchen Vertrag vorzeitig aussteigen möchten, können dies nur indem sie eine Austrittsprämie bezahlen. Offen ist, wie hoch diese Prämie sein wird. Das wird im Vertrag geregelt. Die Hürden, um aus diesen Verträgen vorzeitig auszusteigen, sind sehr hoch und dürften Versicherten Kopfzerbrechen bereiten!</span></p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">Umstrittene Inhalte</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Drei zentrale Eckwerte sind noch nicht festgelegt; sie dürften in der Herbstsession noch für heftige Debatten sorgen. Ein erster Punkt ist die sogenannte Angebotspflicht der Kassen: Sollen die Kassen verpflichtet werden, ihren Versicherten diese Art von Netzwerken anzubieten oder soll ihnen&nbsp;</span>dies&nbsp;<span lang="DE">freigestellt sein? Ein zweiter Punkt ist die Frage der Abhängigkeit der Netzwerke. Soll es erlaubt sein, dass die Kassen eigene Netze führen oder sollen diese Netze in jedem Fall unabhängig von den Kassen sein? Gestritten wird zum dritten um den differenzierten Selbstbehalt. Im Zentrum steht hier die Frage, ob für Versicherte ein finanzieller Anreiz geschaffen werden soll, um sich für den Beitritt zu einem integrierten Versorgungsnetz zu entscheiden. Als Anreiz vorgeschlagen wird ein tieferer Selbstbehalt für jene Versicherte, die einem integrierten Versorgungsnetz beitreten.&nbsp;</span></p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">Nicht einfacher für die Versicherten</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mit dieser Vorlage wird es für die Versicherten nicht einfacher zu entscheiden, welche Kasse mit welcher Versicherungsform die besten Konditionen anbietet, d.h. attraktive Prämien und bei der integrierten Versorgung eine tiefe Austrittsprämie bei vorzeitiger Vertragsauflösung. Abklären müssen die Versicherten zudem, ob ihre Leistungserbringer, von denen sie gerne behandelt werden möchten, im gewählten Versorgungsnetz sind oder nicht. Denn mit dem Beitritt zur integrierten Versorgung geben die Versicherten die freie Arztwahl auf.</span></p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">Noch nicht durch</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Es ist durchaus möglich, dass die Vorlage wegen der gewichtigen Differenzen zwischen den Räten noch im Parlament abstürzt. Eine Katastrophe wäre das nicht. Es würde dem vom SGB bevorzugten Konzept der Persönlichen Gesundheitsstelle eine neue Tür öffnen. Aber auch wenn die Räte zu einem Kompromiss finden sollten, ist die Vorlage noch nicht durch. In verschiedenen Verbänden der Ärzteschaft wird zur Zeit heiss diskutiert, ob die Vorlage zu schlucken oder zu bekämpfen sei. Der SGB wird zu gegebener Zeit entscheiden, ob er ein von anderer Seite ergriffenes Referendum unterstützen wird.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-41</guid><pubDate>Thu, 05 May 2011 11:08:00 +0200</pubDate><title>Keine Aushebelung der Leistungen im Alleingang</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-aushebelung-der-leistungen-im-alleingang</link><description>Mit einem neuen Bundesgesetz  will Bundesrat Didier Burkhalter die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung stärken. Eingepackt in die Vorlage ist eine Notklausel zum Abbau von Leistungen in der Grundversicherung. Der SGB lehnt solche Putschmethoden klar ab. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Gemäss dem Vernehmlassungsbericht zum neu vorgeschlagenen Aufsichtsgesetz hat sich das System der sozialen Krankenversicherung bisher bewährt. Gerade mal drei Krankenkassen seien seit 1996 zahlungsunfähig geworden. Der Insolvenzfonds hätte dabei die Kosten für die gesetzlichen Leistungen übernommen. Trotzdem hält der Bericht die Instrumente des KVG in einem „Krisenfall“ für ungenügend: Die Insolvenz einer mittleren oder einer grossen Krankenkasse könne das gesamte Krankenversicherungssystems gefährden.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Text"><span style="font-size: 12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Blanko-Vollmacht</span></h3><p class="Text"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Zum Schutz des Systems der sozialen Krankenversicherung und damit auch zum Schutz der Versicherten wird eine Kompetenzzuweisung an den Bundesrat vorgeschlagen. Wenn er das System als gefährdet erachtet, könnte dieser neu die Leistungen der Grundversicherung durch Verordnung einschränken oder streichen. Er könnte auch die Tarife senken und die Kostenbeteiligung der Versicherten erhöhen. Diese Massnahmen stünden dem Bundesrat bei Bedarf sofort zur Verfügung. Es wäre ihm allein überlassen, welche Massnahme bzw. welche Kombination von möglichen Massnahmen er jeweils ergreifen würde.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Text"><span style="font-size: 12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Inakzeptabel</span></h3><p class="Text"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Der Bundesrat könnte solche massive Massnahmen, welche die Patientinnen und Patienten und auch die Leistungserbringer sehr hart treffen könnten, ohne grosse Barrieren, quasi putschartig, beschliessen. Es würde gemäss Entwurf reichen, dass er „das System der sozialen Krankenversicherung“ als gefährdet erachtet. Das ist inakzeptabel. Massnahmen, die derart tief vom Gesetz abweichen, bedürfen einer breiten Abstützung. Das Parlament muss Alternativen prüfen und beschliessen können. Kommt dazu: Diese Generalvollmacht könnte Schule machen – „Krisen“ in anderen Sozialversicherungen ermöglichten dann ebenfalls einen bundesrätlichen Alleingang. Die Vernehmlassungsantwort des SGB ist deshalb ein unmissverständliches Nein! Das sehen übrigens auch die Kantone so.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-40</guid><pubDate>Thu, 05 May 2011 11:06:00 +0200</pubDate><title>Care-Arbeit: Immer noch zu sehr Frauendomäne, immer noch bestraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/care-arbeit-immer-noch-zu-sehr-frauendomaene-immer-noch-bestraft</link><description>Wer umsorgt die kleinen Kinder? In der Regel die Mutter. Wer pflegt die chronisch kranken und die alten kranken Angehörigen? In der Regel die Partnerin, eine Tochter oder eine andere weibliche Angehörige. Die Regel muss geändert werden. Es braucht eine gerechtere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern. Auch das fordern die Frauen am 14. Juni.</description><content:encoded><![CDATA[<h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">„Wir haben ein Ziel – gleich viel!“</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">So lautet das Motto zum Aktions- und Streiktag, den die Gewerkschaften für diesen 14. Juni ausgerufen haben. „Gleich viel“ fordern wir nicht nur an Bezahlung für vergleichbare Arbeit. „Gleich viel“ ist auch in anderen Bereichen verlangt. Etwa in der Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Nach wie vor lastet letztere vor allem auf dem Rücken der Frauen. Das ist vor allem dadurch bedingt, dass Betreuung von Kindern und Betagten, soweit sie privat geleistet wird, vorrangig den Frauen obliegt. Diese Betreuungs-, Beziehungs, Pflege- und Sorgearbeit nennt man heute Care-Arbeit.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Care-Arbeit ist bedeutend. Sie zielt direkt auf das Leben, prägt unseren Alltag und unsere Lebensqualität. Keine Gesellschaft käme ohne Care aus – im Unterschied zu so manchen Produkten und Dienstleistungen des Marktes. Nur: Vom Sinn allein hat frau noch nicht gelebt.&nbsp;</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Zahlen und Fakten</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fast ein Fünftel aller in der Schweiz geleisteten Arbeit ist Care-Arbeit. Rund 80 % davon wird unbezahlt geleistet und öffentlich kaum wahrgenommen. Bei Care-Arbeit mit Kindern sind dies 93 % (2103 Mio Std. pro Jahr)</span>. Und wie ist diese Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern verteilt? Für die Betreuung von Kindern wenden die Frauen pro Woche gut 20 Stunden auf, die Männer dagegen bloss 13<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[1]</span></a>. In die Betreuung von Erwachsenen investieren Frauen rund 11, Männer rund 8 Stunden. Besonders engagiert dabei sind Frauen zwischen 40 und 64 Jahren.</p><p class="Absatznormal">Sind Kinder im Vorschulalter vorhanden, so hat dies folgende Haus- und Familienarbeit zur Folge: 32 Stunden bei den Männern und 59 bei den Frauen. In diesem Fall sind Männer 41 Stunden/Woche erwerbstätig, Frauen 12. Bei Paaren mit Kleinkindern sind also Erwerbs- und Betreuungsarbeit markant ungleich verteilt. Werden die Kinder älter, nimmt diese Ungleichheit stark ab.</p><p class="Absatznormal">Aber dann stellt sich noch nicht Gleichstellung ein. Denn die Frauen zahlen für diesen Einsatz. Meist das ganze Leben lang. Weil sie so viel betreuen, können sie sich mit Kleinkindern bloss um einen Teilzeitjob bewerben. Sie erhalten dadurch zum einen weniger Lohn und wenn sie sich dann – anderthalb Jahrzehnte später – voll ins Berufsleben einbringen könnten, weisen sie gegenüber jenen Männern, die sich ein Leben lang primär auf die berufliche Karriere konzentriert haben, einen solchen Rückstand auf, dass sie deren Stellung nie mehr einholen können. Kommt dazu, dass Teilzeitarbeit sozialversicherungsmässig weniger geschützt ist. Und: Kaum sind die Kinder flügge, wird von vielen Frauen Betreuung durch die Angehörigen erwartet.</p><p class="Absatznormal">So kommt es also, dass Frauen für das Wahrnehmen einer wichtigen Arbeit auf der Welt benachteiligt werden.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Nur: das muss nicht naturgegeben so sein. Die heutigen jungen Väter – das immerhin ein Zeichen – leisten im Vergleich zu ihren Grossvätern ja schon einiges mehr an Care-Arbeit. Nur: es reicht bei langem noch nicht.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Männer, es ist Zeit für Taten! Sorgt dafür, dass radikale Arbeitsverkürzungen beiden Geschlechtern Raum eröffnen, sich genügend um den Nachwuchs zu kümmern! Männer, nutzt die Chance des 14. Juni.</p><div style="border:solid windowtext 1.0pt; padding:1.0pt 4.0pt 1.0pt 4.0pt; background:#D9D9D9"><p class="Absatznormal" style="background:#D9D9D9; border:none; padding:0cm"><span lang="DE">Die Gewerkschaften haben für den 14. Juni einen nationalen Aktions- und Streiktag „Gleichstellung hat ein Ziel: gleich viel“ ausgerufen. In einem breiten Bündnis werden sie dafür sorgen, dass flächendeckend Aktionen, etwa&nbsp;</span>Demonstrationen und, Kundgebungen, zustande kommen. Geplant sind auch&nbsp;<span lang="DE">Streikpausen in einzelnen Betrieben.</span></p></div><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">[1]</span></a>&nbsp;Diese Zahlen gelten für Haushalte mit Kindern. Alle Zahlen nach SAKE 2007.</p></div></div>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-16</guid><pubDate>Tue, 22 Feb 2011 16:56:00 +0100</pubDate><title>Immer noch wichtige Differenzen, immer noch Gefahren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/immer-noch-wichtige-differenzen-immer-noch-gefahren</link><description>Managed Care steht auch diese Session wieder auf der Traktandenliste. Beide Räte befassen sich mit der Vorlage, zuerst am 3. März der Nationalrat, dann am 9. März – falls er den knappen Zeitplan schafft – der Ständerat. Die Differenzen sind gewichtig. Deshalb ist offen, ob es noch in dieser Session zur Schlussabstimmung kommt.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Erinnern wir zuerst daran: Mit der Managed Care-Vorlage soll die integrierte Versorgung gefördert werden. Managed Care bedeutet medizinische Versorgung via Netzwerke und verhindert so Parallelbehandlungen. Sie dämpft auf diese Weise das Kostenwachstum, was sich denn auch in den Prämien auswirken sollte. An und für sich also etwas Sinnvolles. Das Parlament jedoch hat in seiner bisherigen Behandlung mehrere Fallgruben in die Vorlage eingebaut.</span></p><h3 class="Absatznormal" style=" font-weight: bold;">Angebotspflicht</h3><p class="Absatznormal">Keine Verpflichtung der Kassen! Das ist das Credo des Ständerates. Die nationalrätliche Kommissionsmehrheit hingegen will daran festhalten, dass&nbsp;<i>alle</i>&nbsp;Krankenversicherungen integrierte Versorgungsnetzwerke anbieten und dass diese kassenunabhängig organisiert sein müssen. Für den SGB sind Angebotspflicht und Kassenunabhängigkeit wichtige Eckwerte.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Differenzierter Selbstbehalt</h3><p class="Absatznormal">Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die Regelung des Selbstbehaltes. Da gehen die Meinungen nach wie vor auseinander. Heute beträgt der ordentliche Selbsthalt 10% bzw. 700 Franken im Jahr. Mit der Managed Care Vorlage soll ein differenzierter Selbstbehalt eingeführt werden. Versicherte, die sich einem integrierten Versorgungsnetz anschliessen, sollen einen tieferen Selbstbehalt haben als jene, die weiterhin z.B. ihren Hausarzt, ihre Hausärztin frei wählen möchten. Die nationalrätliche Kommissionsmehrheit hat sich dem Konzept des Ständerates angeschlossen, aber den Prozentsatz von 5 auf 7.5% erhöht. Das würde bedeuten, Versicherte in integrierter Versorgung zahlen 7.5%, alle andern 15 % Selbstbehalt. Auch will die nationalrätliche Kommissionsmehrheit keinen jährlichen Höchstbetrag für den Selbstbehalt im Gesetz verankern. Eine Kommissionsminderheit will den Selbstbehalt auf 5% belassen, die Obergrenze in Franken im Gesetz verankert haben und die Anpassung des Höchstbetrages nicht der Kostenentwicklung im Bereich der Krankenversicherung sondern der Lohn- und Preisentwicklung anpassen. Eine zweite Kommissionsminderheit will an der ursprünglichen Position des Nationalrates festhalten und einen Selbstbehalt von 10% für Versicherte in integrierten Versorgungsnetzen und 20% für alle andern festschreiben.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Für den SGB ist ein differenzierter Selbstbehalt nur dann sinnvoll, wenn die Angebotspflicht eingeführt wird.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Knebelverträge und Austrittshürden</h3><p class="Absatznormal">Hier geht es darum, dass die Versicherten von den Kassen mit Verträgen von einer Laufzeit von bis zu drei Jahren an integrierte Versorgungsnetze gebunden werden. Die Kasse&nbsp;<i>und</i>&nbsp;die Versicherungsform können vor Ablauf der Vertragsdauer nur gegen Bezahlung einer vertraglich vereinbarten Austrittsprämie gewechselt werden. Die Kassen haben freie Hand, diese Austrittsprämie in beliebiger Höhe anzusetzen.</p><p class="Absatznormal">Eine Kommissionsminderheit wird im Nationalrat den Antrag stellen, diese Knebelverträge und Austrittshürden zu streichen. Die Kommissionsmehrheit stützt wie der Ständerat die mehrjährige Vertragsdauer genauso wie die hohen Austrittshürden. So sind sich etwa beide Räte einig, dass die Versicherten in integrierten Versorgungsnetzten mit Vertragsdauern von bis zu 3 Jahren rechnen müssen. Umstritten sind jedoch zahlreiche einzelne Bestimmungen und Erleichterungen zu Kassenwechsel und Austrittshürden.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Für den SGB sollen Austrittsprämien und Knebelverträge möglichst eliminiert werden.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Qualität und Budgetmitverantwortung</h3><p class="Absatznormal">Keine Differenz besteht mehr bei den Anforderungen an die Qualität der integrierten Versorgungsnetze und an den Umfang der Budgetmitverantwortung. Geeinigt haben sich die Räte darauf, dass der Bundesrat Anforderungen dazu stellen kann, nicht aber muss. Eine Kommissionsminderheit verlangt hier eine zwingende Bestimmung. Auch für den SGB liegt dies im Interesse aller Versicherter.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Übergangsbestimmungen als Hintertür&nbsp;</h3><p class="Absatznormal">Der Ständerat hat alle Übergangsbestimmungen gestrichen. Die nationalrätliche Kommission besteht jedoch auf dem Beschluss der grossen Kammer von 2010. Gemäss diesen Bestimmungen müssen die Versicherer innert drei Jahren überall integrierte Versorgungsnetzte anbieten. Sollte sich zeigen, dass kein flächendeckendes Angebot zustande gekommen ist, muss der Bundesrat weitere Massnahmen vorschlagen. So weit so gut. Doch die nationalrätliche Kommission hat diese Bestimmung nun wieder in ihr Gegenteil verkehrt. Sie will – falls in den drei Jahren kein flächendeckendes Netz zustande gekommen ist - die Angebotspflicht und die Bestimmungen, wonach integrierte Versorgungsnetze kassenunabhängige Organisationen sein müssten, fahren lassen. Anders gesagt: Die Kassen würden aus ihrer Pflicht entlassen, bleiben würde der differenzierte Selbstbehalt, die Knebelverträge und die Austrittshürden sowie die Budgetmitverantwortung! So geht es natürlich nicht!</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-115</guid><pubDate>Mon, 06 Dec 2010 15:47:00 +0100</pubDate><title>Höherer Selbstbehalt ohne Angebotspflicht der Kassen = Strafe für Kranke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoeherer-selbstbehalt-ohne-angebotspflicht-der-kassen-strafe-fuer-kranke</link><description>Die Managed Care Vorlage kommt in eine nächste Runde. Am 15. Dezember wird der Ständerat die Vorlage beraten. Eines zeigt sich deutlich. Die Kassenlobby in der ständerätlichen Kommission ist gut vertreten und hat sich einmal mehr durchgesetzt! </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Mit der Managed Care-Vorlage soll die integrierte Versorgung gefördert werden. Das ist sinnvoll. Managed Care bedeutet medizinische Versorgung via Netzwerke und verhindert so Parallelbehandlungen. Sie dämpft auf diese Weise das Kostenwachstum, was sich denn auch in den Prämien auswirken sollte.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Dennoch: damit die integrierte Versorgung zum Tragen kommt, braucht es unter anderem ein flächendeckendes Angebot. Jede Versicherte und jeder Versicherter muss direkten Zugang haben zu einem Managed Care-Modell, was nichts anderes heisst als dass jede Kasse ihren Versicherten solche Angebote machen muss. Und genau dagegen sperren sich die Kassen.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Kassen auf der Bremse</span></h3><p class="Absatznormal">Der Nationalrat hatte bei seiner Behandlung der Vorlage beschlossen, dass die Kassen mindestens ein Angebot an Managed Care machen müssten. Genau diese Verpflichtung hat die ständerätliche Kommission für soziale Gesundheit, in welcher die Kassenlobby gut vertreten ist, nun gestrichen. Ein Minderheitsantrag hält daran fest. Ob das Plenum der kleinen Kammer am 15. Dezember 2010 dem Minderheitsantrag folgt und damit analog zum Nationalrat eine solche Verpflichtung der Kassen festlegt, ist offen!&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Haken: höherer Selbstbehalt</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Angebotspflicht der Kassen steht in einem direkten Zusammenhang mit der Einführung des sogenannten differenzierten Selbstbehaltes.&nbsp;</span>Das heisst: Versicherte, die sich nicht einem Managed Care Modell anschliessen wollen oder können, müssten neu einen höheren Selbstbehalt bezahlen. D<span lang="DE">er Nationalrat hat diesen auf 20% festgelegt (aber maximal 1‘400.-/Jahr). Die ständerätliche Kommission will dasselbe System, setzt die Beträge jedoch etwas tiefer an: Versicherte mit Managed Care Modell müssten einen Selbstbehalt von 500.-/Jahr, Versicherte ohne ein solches Modell von 1‘000.-/Jahr übernehmen. Letzteres sind gegenüber der heutigen Regelung 300 Franken/Jahr mehr.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Crux dieser Regelung: Gibt es keine Managed Care-Angebotspflicht für die Kassen, dann werden die Kranken, die bei Kassen ohne Managed Care versichert sind, für gleiche Leistung mehr bezahlen müssen. Ohne Angebotspflicht bedeutet der höhere Selbstbehalt also nichts anderes als eine Attacke auf die Kranken. Noch ist Zeit, die Vorlage im Parlament zu korrigieren!</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-418</guid><pubDate>Fri, 01 Oct 2010 13:39:00 +0200</pubDate><title>Echte Eingriffe statt Pflästerli</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/echte-eingriffe-statt-pflaesterli</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Zum zweiten Mal in Folge steigen die Krankenkassenprämien massiv. Dies belastet das Budget der betroffenen Haushalte massiv. Und schmälert ihre Kaufkraft, was sich negativ auf die Konjunktur auswirkt.
</p><p>Bundesrat und Parlamentsmehrheit müssen diese Mehrbelastung mit wirksamen Eingriffen auffangen. Der SGB verlangt folgende Massnahmen:</p><ul><li>Bund und Kantone müssen die Prämienbelastung für die tiefen und mittleren Einkommen via Verbilligung verkleinern.</li></ul><ul><li>Eine santésuisse-Studie zeigt, dass bei den Medikamenten 850 Mio. Franken gespart werden können, ohne dass die Qualität leidet. Dieses Potenzial ist heute nicht mal halb ausgeschöpft. Der Kniefall vor der Pharma kostet die Prämienzahlenden jährlich 450 Mio. Franken. Dieses Sparpotenzial ist umgehend zu nutzen.</li></ul><ul><li>Der Bund soll dafür sorgen, dass überhöhten Topkader-Löhnen bei den Krankenversicherern der Riegel geschoben wird. Hier wird Prämiengeld verschwendet.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-154</guid><pubDate>Sun, 20 Jun 2010 09:52:00 +0200</pubDate><title>Jetzt muss der Ständerat korrigieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-muss-der-staenderat-korrigieren</link><description>Der Nationalrat hat es nicht geschafft, die sozial nötigen Korrekturen an der an sich sinnvollen Managed Care-Vorlage vorzunehmen. Jetzt ist der Ständerat gefordert. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Keine Frage: Managed Care ist sinnvoll. Managed Care, die medizinische Versorgung via Netzwerke, verhindert Parallelbehandlungen, dämpft so das Kostenwachstum, was sich denn auch in den Prämien auswirken sollte. Dennoch: die Vorlage, mit der sich der Nationalrat in der verflossenen Sommersession auseinandersetzte, wies schwerwiegende Mängel auf.
</p><p>Da ist zuerst einmal die Erhöhung des Selbstbehaltes auf 20% für all jene, die sich nicht einem Netzwerk anschliessen wollen. Da war zum zweiten – neben weiteren Befürchtungen - die „Kassennähe“ der Vorlage: Es sind die Versicherer, die bestimmen, mit welchen integrierten Versorgungsnetzen und zu welchen Bedingungen sie einen Vertrag abschliessen.
</p><p>Um es gleich vorweg zu nehmen: der Nationalrat hat in seinen Beratungen diesen Bedenken von linksgrüner Seite keine Rechnung getragen. Er hat an einseitig ausgestalteten Anreizen festgehalten: Wer auf freier Arztwahl besteht, soll den Selbstbehalt verdoppelt bekommen. Wer sich einem Netzwerk anschliesst, hat den bisherigen Selbstbehalt von 10 % zu tragen. Anstatt finanziell zu strafen, hätte man ja auch belohnen können. Der Freiburger SP-Nationalrat Jean Francois Steiert, Vizepräsident des Dachverbandes Patientenstellen Schweiz, schlug zwei solche Kompromissvarianten vor: 15 % Selbstbehalt für alle, die auf der freien Arztwahl bestehen, und 5 % für alle, die in ein Netzwerk wechseln resp. Maximalbelastungen via Selbstbehalt von 1000.- (mit freier Arztwahl) und von 500.- (Netzwerk). Beide Vorschläge wurden jedoch im Plenum deutlich abgelehnt.&nbsp;
</p><p>Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen. Bundesrat Burkhalter erklärte in dieser Diskussion, dass ein frankenmässiger Oberbetrag (zum Beispiel 1000.- und 500.-) Sinn mache. Der Ständerat solle jetzt solche Modelle prüfen. Hoffentlich nimmt die kleine Kammer dieses Signal ernst. Denn am letzten Juniweekend hat sich gezeigt, dass eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung Managed Care gegenüber skeptisch bis negativ eingestellt ist. Es mag also nicht viel leiden. Wer jetzt immer noch dieser weitgehend sinnvollen gesundheitspolitischen Reform sozialpolitische Falllöcher einbaut, gräbt am künftigen Scherbenhaufen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-462</guid><pubDate>Tue, 01 Jun 2010 14:46:00 +0200</pubDate><title>Kein Kassendiktat durch die Hintertüre </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-kassendiktat-durch-die-hintertuere</link><description>Breites Bündnis für sozialverträgliches Managed Care</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Sommersession diskutiert der Nationalrat über eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes KVG, mit der die integrierte Gesundheitsversorgung einen wesentlichen Schritt vorangebracht werden soll (Managed-Care-Vorlage). Die unterzeichnenden Organisationen gehören zu den dezidierten Befürwortern einer integrierten Gesundheitsversorgung. Besonders für chronisch kranke Menschen ist es wesentlich, dass sich Versorgungsnetzwerke bilden, in denen die verschiedenen Leistungserbringer (HausärztInnen, Spitex, Spezialpraxen, Kliniken etc) optimal zusammenarbeiten.&nbsp; Damit wird die Qualität der Versorgung verbessert und teure Doppelspurigkeiten vermieden.
</p><p>Leider wird diese wichtige Vorlage in hohem Masse gefährdet, weil sie von der Mehrheit der vorberatenden Kommission völlig unnötigerweise mit der Abschaffung der freien Arztwahl gekoppelt wird. Nach dem Willen dieser Kommissionsmehrheit sollen die Krankenkassen eigenmächtig bestimmen können, mit welchen Versorgungsnetzwerken sie Verträge abschliessen wollen und mit welchen nicht. Weil gleichzeitig all jene Versicherten, die sich nicht einem Netzwerk anschliessen, mit einem doppelt so hohen Selbstbehalt belastet werden sollen, müsste die freie Arztwahl teuer erkauft werden. Erschwerend kommt hinzu, dass Versicherte mit mehrjährigen Verträgen und hohen Austrittsschwellen an Kassen und Versicherungsform gebunden werden sollen.
</p><p>Die von der Kommissionsmehrheit beantragte KVG-Revision zu Managed Care stellt für die unterzeichnenden Organisationen keinen echten Schritt zu einer integrierten Versorgung dar. Die Vorlage diskreditiert die integrierte Versorgung als „Billigmedizin“. Das Parlament muss sie dringend nachbessern. Der Wille der Stimmbevölkerung ist klar: im Juni 2008 ist eine Vorlage, mit der das Kassendiktat eingeführt und die freie Arztwahl abgeschafft worden wäre, wuchtig bachabgeschickt worden.&nbsp;
</p><p>Dem breiten Bündnis für eine sozialverträgliche Managed Care-Vorlage gehören an:&nbsp;
</p><p>Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte - VSAO,&nbsp;<br>&nbsp;Schweiz. Berufsverband der Pflegefachfrauen/männer - SBK,&nbsp;
</p><p>Schweizerischer Gewerkschaftsbund - SGB,&nbsp;
</p><p>Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste - vpod,&nbsp;
</p><p>Stiftung SPO Patientenschutz,&nbsp;
</p><p>Vereinigung unabhängiger Ärztinnen und Ärzte für ein gerechtes und soziales Gesundheitswesen - VUA¨,&nbsp;
</p><p>Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen - SVBG
</p><p>Ergotherapeutinnen-Verband Schweiz - EVS,&nbsp;
</p><p>Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz – VASOS&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-649</guid><pubDate>Tue, 25 May 2010 15:21:00 +0200</pubDate><title>Nein zur Zweiklassenmedizin und zum Kassendiktat!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zur-zweiklassenmedizin-und-zum-kassendiktat</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der SGB begrüsst die Förderung der integrierten Versorgung. Doch die von der parlamentarischen Kommission beantragte Revision ist unsozial und unfreiheitlich. Sie ist dringend nachzubessern.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Vorlage Managed Care steht im Nationalrat eine wichtige Teilrevision der Krankenpflegeversicherung zur Debatte. Managed Care heisst: Leistungserbringer wie HausärztInnen, SepzialistInnen aber auch PhysiotherapeutInnen schliessen sich zu integrierten Versorgungsnetzwerken (Managed Care) zusammen. Mit diesen integrierten Versorgungsnetzwerken soll die Behandlung kranker Menschen besser koordiniert und gesteuert werden. Doppelspurigkeiten etwa sollen beseitigt werden. Managed Care soll die medizinischen Kosten mehr lenken und deren Zunahme dämpfen.&nbsp;
</p><p>Der SGB spricht sich klar für die Förderung der integrierten Versorgung aus. Doch die Revision, wie sie die vorberatende parlamentarische Kommission beantragt, hat mehrere folgenschwere Mängel. Der erste: Neu droht den Versicherten, die sich nicht für ein integriertes Netz entscheiden, sondern die sich die bisherige freie Arztwahl erhalten wollen, ein auf 20 % verdoppelter Selbstbehalt. Viele werden sich eine solche Ausgabe nicht leisten können. Sie werden deshalb lediglich unter Zwang in Managed Care wechseln - und da allenfalls einen klaren Abstrich an medizinischer Versorgungsqualität hinnehmen müssen. Denn – und hier liegt Konstruktionsfehler Nr. 2 – die Vorlage verleiht den Kassen die Kompetenz, selbst zu entscheiden, welche integrierte Netzen sie unter Vertrag nehmen wollen. Diese Mängellogik führt damit direkt in die Zweiklassenmedizin. In Kürzestform: Wer sich den verdoppelten Selbstbehalt nicht leisten kann, wird einer von den Kassen allein diktierten Arztwahl ausgeliefert sein.&nbsp;
</p><p>Das geht nicht. Die aufgegleiste Managed Care-Vorlage ist keine echte integrierte Versorgung. Die Vorlage ist vielmehr geeignet, die integrierte Versorgung als „Billigmedizin“ zu diskreditieren. Das Parlament muss deshalb dringend nachbessern! Die Delegiertenversammlung des SGB hat am 17. Mai dazu in einer Resolution folgende Forderungen erhoben:
</p><p><b><i>„</i></b><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Nein zur Zweiklassenmedizin</span><i>:&nbsp;</i>Der auf 20 % verdoppelte Selbstbehalt bittet die Versicherten massiv zur Kasse. Statt 700 Franken im Jahr beträgt die Kostenbeteiligung 1'400 Franken, dazu kommt die Franchise von 300 Franken/Jahr. Der Beitritt zur integrierten Versorgung wird so für viele Versicherte nicht freiwillig sein. Finanzielle Gründe werden sie dazu „zwingen“. Wir lehnen diese Zweiklassenmedizin ab.
</p><p><span style="font-style: italic; font-weight: bold;">Nein zum Kassendiktat</span><b><i>:</i></b>&nbsp;Die Kassen bestimmen, mit welchen integrierten Versorgungsnetzen und zu welchen Bedingungen sie einen Vertrag abschliessen. Es gibt keine Pflicht der Kassen, alle integrierten Versorgungsnetze unter Vertrag zu nehmen. Somit werden Versicherte einer von den Kassen allein diktierten Arztwahl ausgeliefert. Wir wollen weiterhin Vertragspflicht statt Kassendiktat.
</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Nein zu Knebelverträgen</span><i>:</i>&nbsp;Die Versicherten werden von den Kassen mit Verträgen von einer Laufzeit von bis zu drei Jahren an integrierte Versorgungsnetze gebunden. Die Kasse&nbsp;<i>und</i>&nbsp;die Versicherungsform können vor Ablauf der Vertragsdauer nur gegen Bezahlung einer vertraglich vereinbarten Austrittsprämie gewechselt werden. Die Kassen haben freie Hand, diese Austrittsprämie in beliebiger Höhe anzusetzen. Solche Knebelverträge lehnen wir ab.“
</p><p>Der SGB stellt somit die folgenden konkreten Forderungen an das Parlament:</p><ul><li>Selbstbehalt beschränken und maximalen Selbstbehalt von 700 Franken/Jahr im Gesetz verankern;</li><li>Vertragspflicht der Kassen mit allen anerkannten integrierten Versorgungsnetzen beibehalten;</li><li>Austrittsprämien und Knebelverträge eliminieren.</li></ul><p>&nbsp;</p><p>Ausserdem in der Sessionsvorschau:&nbsp;Ausschaffungsinitiative&nbsp;und&nbsp;11. AHV-Revision.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-167</guid><pubDate>Wed, 12 May 2010 10:25:00 +0200</pubDate><title>Tür für Zweiklassenmedizin und Kassendiktat weit offen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/tuer-fuer-zweiklassenmedizin-und-kassendiktat-weit-offen</link><description>Grundsätzlich begrüsst der SGB die Förderung der integrierten Versorgung, also von Managed Care. Doch die von der Kommission beantragte Managed Care-Vorlage, die in  Sommersession in den Nationalrat kommen wird, ist für den SGB unsozial und unfreiheitlich. Neu droht den Versicherten ein auf 20 % verdoppelter Selbstbehalt. Viele werden sich das nicht leisten können und deshalb einer von den Kassen allein diktierten Arztwahl ausgeliefert sein. Dazu kommen weitere Mängel. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das sind die hauptsächlichen – und schwerwiegenden - Mängel dieser Vorlage:&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: bold;">Zweiklassenmedizin:</span>&nbsp;Mit der Erhöhung des Selbstbehaltes auf 20% ohne im Gesetz festgelegte Obergrenze (die aktuelle Obergrenze von 700.— ist nur auf Verordnungsebene festgelegt) werden die Versicherten – falls sie sich den Knebelverträgen der Kassen mit dreijähriger Vertragsdauer nicht aussetzen und die Wahlfreiheit nicht einschränken wollen – massiv zur Kasse gebeten. Die 20% Selbstbehalt können bis zu einer Summe von 1'400 Franken pro Jahr gehen. Für ein Ehepaar würde das heissen, 3'400 Franken selber zu bezahlen (2 x 1’400 Fr. Selbstbehalt plus 2 x 300 Fr. Franchise). Bezahlt werden müssen zudem die Krankenkassenprämien von mehreren tausend Franken im Jahr. Das heisst, der Beitritt zur integrierten Versorgung wird de facto für viele Versicherte nicht freiwillig sein. Finanzielle Gründe werden sie dazu „zwingen“. Das würde nichts anderes als die Einführung der Zweiklassenmedizin bedeuten.
</p><p><span style="font-weight: bold;">Kassendiktat:</span>&nbsp;Die Versicherer bestimmen, mit welchen integrierten Versorgungsnetzen und zu welchen Bedingungen sie einen Vertrag abschliessen. Sie sind nicht verpflichtet, mit allen Versorgungsnetzen einen Vertrag abzuschliessen. Sie haben nur die Pflicht, ein Angebot der integrierten Versorgung zu machen. Das bedeutet: Die Kassen steuern das Angebot. In der Grundversicherung wird so die Vertragsverpflichtung gelockert&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: bold;">Eingeschränkte Wahlfreiheit:</span>&nbsp;Die Versicherer werden höchstens dazu verpflichtet, ihren Versicherten ein Angebot der integrierten Versorgung zu machen. Wenn einer versicherten Person dieses Angebot nicht mehr passt, ist sie gezwungen, die Kasse zu wechseln oder tiefer ins Portemonnaie zu greifen und 20% Selbstbehalt zu zahlen. Die Versicherten werden von den Kassen mit Verträgen von einer Laufzeit von bis zu drei Jahren (Knebelverträge)an integrierte Versorgungsnetze gebunden. Die Hürden, vorzeitig aus einem solchen Vertrag auszusteigen, sind hoch. Der Ausstieg kann teuer zu stehen kommen: Gewechselt werden kann die Kasse, nicht aber die Versicherungsform, bei wesentlichen Änderungen der Versicherungsbedingungen oder bei einer Prämienerhöhung, die über der durchschnittlichen Prämienerhöhung im Kanton liegt. Nur gegen Bezahlung der vertraglich vereinbarten Austrittsprämie kann die versicherte Person sowohl die Kasse als auch die Versicherungsform vor Ablauf der Vertragsdauer wechseln. Da das Gesetz bei der Austrittsprämie keine Obergrenze festlegt, haben die Kassen freie Hand, diese in beliebiger Höhe anzusetzen. Versicherte – vor allem in ländlichen Gegenden - haben mit dieser minimalen Angebotspflicht der Kassen allenfalls eine sehr bescheidene Wahlfreiheit und auch keine Garantie, in ihrem näheren Wohnumfeld ein integriertes Versorgungsnetz zu haben. Das geografische Einzugsgebiet ist im Gesetz nicht definiert und kann deshalb auch sehr weitläufig festgelegt werden.&nbsp;
</p><p>Ein weiteres Problem bietet sich den chronisch kranken Menschen, die auf eine kontinuierliche ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung angewiesen sind. Wenn nun das über Jahre eingespielte Behandlungs- und Pflegeteam nicht dem zuständigen Netz angehört, muss der Patient, die Patientin sich ausserhalb des Netzes versorgen lassen und somit den Selbstbehalt von 20% entrichten.&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: bold;">Verdeckte Rationierung:</span><b>&nbsp;</b>Integrierte Versorgungsnetze müssen zwingend Budgetmitverantwortung tragen. Dies begünstigt verdeckte Rationierung und bildet Anreize zur Unterversorgung, weil das Netz unabhängig von erbrachten oder verordneten Leistungen nur den vertraglich vereinbarten Betrag erhält. Das führt vermehrt zu ökonomischen Überlegungen, zu einer Belastung des Arzt-Patient-Verhältnisses (wird noch alles Notwendige für mich gemacht?) und zu Konflikten innerhalb des Netzes unter den verschiedenen Leistungserbringern. Insbesondere besteht die Gefahr, dass die pflegerischen und therapeutischen Leistungen wie Physiotherapie oder Ergotherapie zu Gunsten von ärztlichen Leistungen zurück stehen müssen, da die Verordnungshoheit und die Budgetverantwortung beim Arzt, der Ärztin liegen.
</p><p><span style="font-weight: bold;">Fazit:</span>&nbsp;Die aufgegleiste Managed Care-Vorlage ist kein Bekenntnis zur integrierten Versorgung. Die Vorlage ist vielmehr geeignet, die integrierte Versorgung als Billigmedizin zu diskreditieren. Noch ist nicht alles verloren. Der Nationalrat ist gefordert die Vorlage zu korrigieren, so dass die gleichwertige medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft gewährleistet ist.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-466</guid><pubDate>Fri, 30 Apr 2010 14:52:00 +0200</pubDate><title>Auf 20 % verdoppelter Selbstbehalt absolut inakzeptabel </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/auf-20-verdoppelter-selbstbehalt-absolut-inakzeptabel</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die von der Kommission des Nationalrats beantragte KVG-Revision zu Managed Care ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) völlig ungenügend. Den bereits heute mit hohen Prämien geplagten Versicherten droht mit einem auf 20 % verdoppelten Selbstbehalt eine finanziell untragbare und deshalb sozial inakzeptable Verschlechterung. Wer sie nicht berappen kann, verliert mit dieser Rückwärtsreform die freie Arztwahl. Das ist ebenfalls inakzeptabel. Die Vorlage bringt damit ein Kassendiktat, welches vom Volk 1. Juni 2008 klar abgelehnt worden ist. Der SGB fordert das Parlament auf, die Mängel der Vorlage zu beheben.
</p><p>Wenn die Vorlage im Sinne der Kommissionsmehrheit vom Parlament genehmigt wird, droht in der Schweiz die Zweiklassenmedizin. Die Verdoppelung des Selbstbehalts bedeutet für Familien im Krankheitsfall mehrere Tausend Franken Mehrkosten pro Jahr. Hinzu kommen noch die Franchisen. Das kann sich die Mehrheit der Versicherten nicht leisten und wird somit einer von den Kassen allein diktierten Arztwahl ausgeliefert. Die Vorlage ist somit unsozial und unfreiheitlich. Sie gibt die für alle Bürgerinnen und Bürger gleichwertige medizinische Versorgung auf. Das Parlament muss sie dringend nachbessern.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-216</guid><pubDate>Wed, 21 Oct 2009 13:59:00 +0200</pubDate><title>Zuerst einmal mehr Prämienverbilligung, dann Steuerung </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zuerst-einmal-mehr-praemienverbilligung-dann-steuerung</link><description>Das ist die Rezeptur, die der SGB dem Gesundheitswesen in der Schweiz verschreibt: Kurzfristig – und dies auch aus wirtschaftlichen Gründen – braucht es mehr Prämienverbilligung, mittelfristig eine soziale Beschränkung der Prämien sowie eine Steuerung des Systems durch „Persönliche Gesundheitsstellen“.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Prämienerhöhung im nächsten Jahr ist massiv<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Sie&nbsp; wird die Haushalte stark belasten. Und dies gleich doppelt: Weil die Zahl der Arbeitslosen dauernd zu- und damit das Einkommen vieler Haushalte abnimmt, steigt Zahl der Haushalte, die auf eine Prämienverbilligung angewiesen sind. Gleichzeitig verstärkt die massive Prämienerhöhung die Krise - ca. 2 Milliarden Kaufkraft werden der Wirtschaft entzogen. Wer wirtschaftlich und sozial verantwortlich folgern will, hat seinen Schluss bald gezogen: Es braucht mehr Prämienverbilligung. Aber genau diese hat der Nationalrat in der Herbstsession verweigert. Diese kurzsichtige Ablehnung ist ein Skandal – und unverantwortlich. Der SGB fordert, dass der Bund als Sofortmassnahme den ausserordentlichen Erlös aus der Veräusserung der UBS-Beteiligung in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken für die Prämienverbilligung einsetzen soll. Der Ständerat muss hier korrigieren.
</p><h3>Einführung eines schweizweiten Sozialziels</h3><p>Natürlich ist mittel- und langfristig die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu dämpfen. Diese Bremse kann aber nicht abrupt eingesetzt werden – zu gross ist die Gefahr drastischer Leistungskürzungen und einschneidender Sparmassnahmen auf Kosten der Versicherten, der Patient/innen und des Gesundheitspersonals. Denn für den SGB ist klar: Der Zugang zu einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung für alle Bevölkerungsteile darf nicht geritzt werden.
</p><p>Entschärft werden muss hingegen die Belastung der Haushalte. Mit anderen Worten: es braucht mehr&nbsp; Prämienverbilligung. Bei der Einführung des KVG hat der Bundesrat ein Maximum von 8 Prozent des steuerbaren Einkommens als Ziel der Prämienbelastung formuliert. Das entspricht rund 6 Prozent des verfügbaren Einkommens<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a>.
</p><p><b>Sozialpolitische Wirkung der Prämienverbilligung Monitoring<a href="typo3/#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3">[3]</a> 2007</b></p><table class="contenttable"><tbody><tr></tr><tr><th scope="col"><p>Haushalttyp</p></th><th scope="col"><p>Durchschnittliche Prämienreduktion</p></th><th>Durchschnittliche verbleibende Prämienbelastung</th></tr><tr><td><p>Mittelschichtsfamilie<a href="typo3/#_ftn4" target="_blank" name="_ftnref4">[4]</a>:</p></td><td>28 %</td><td>9.8 %</td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Allein Erziehende Person<a href="typo3/#_ftn5" target="_blank" name="_ftnref5">[5]</a></p></td><td rowspan="1">24 %</td><td>7 %</td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Grossfamilie<a href="typo3/#_ftn6" target="_blank" name="_ftnref6">[6]</a></p></td><td rowspan="1">34 %</td><td>8,5 %</td></tr><tr><td><p>Familie mit einem Kind und einer jungen erwachsenen Person<a href="typo3/#_ftn7" target="_blank" name="_ftnref7">[7]</a></p></td><td>37%</td><td>10,5 %</td></tr></tbody></table><p>Die Beispiele zeigen deutlich: Was den Haushalten nach der Prämienverbilligung noch zu zahlen bleibt, liegt klar über dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Sozialziel. Der SGB fordert, dass ein solches&nbsp; schweizweit gleiches Sozialziel nun verbindlich einzuführen ist. Nur so kann garantiert werden, dass die Prämienbelastung für alle Haushalte verkraftbar wird.
</p><h3>Weichen stellen: Persönliche Gesundheitsstelle PGS</h3><p>Wir haben es bereits gesagt: Mittel- und langfristig sind in der Krankenversicherung die Kosten zu lenken und zu senken. Die zentrale Frage dabei:&nbsp;<i>Wie</i>&nbsp;geschieht das? Mit der Managed-Care Vorlage steht in diesem Zusammenhang eine zentrale Vorlage auf der politischen Agenda. Managed-Care-Modelle, die von Kassen definiert und gesteuert werden, fördern die Risikoselektion und stärken die Macht der Kassen. Das lehnen wir ab. Der SGB fordert flächendeckend qualitativ hochstehende Managed-Care-Modelle (Gatekeeping) mit Qualitätsrichtlinien, die gesetzlich festhalten sind. Die Versorgungsverantwortung für diese Modelle soll bei den Kantonen angesiedelt sein. Eine breite Allianz von Fach- und Berufsverbänden aus dem Gesundheitsbereich hat zusammen mit dem SGB und dem vpod das Modell der „Persönlichen Gesundheitsstelle PGS“ entwickelt und in die zuständige parlamentarische Kommission eingespiesen. Die PGS erbringt die hausärztliche Erstversorgung, übernimmt die Überweisung an andere Leistungserbringer und hat dabei die gesamte Behandlungskette im Blick. Alle Versicherten sind in der Wahl ihrer PGS fei. Die Kantone müssen eine flächendeckende Versorgung mit PGS gewährleisten.
</p><p>Wenn die Politik sich für einen solchen Weg der Gesundheitsreform entscheidet, wird sie sowohl die Kostenentwicklung bremsen, aber auch eine Zweiklassenmedizin verhindern können.
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Durchschnitt für Erwachsene 8.7%; für junge Erwachsene 13.7%; für Kinder 10%
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a>&nbsp;Monitoring bericht 2007: Die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligungen in den Kantonen. Interface Politikstudien, Luzern. Februar 2008.
</p><p><a href="typo3/#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3">[3]</a>&nbsp;Ebenda&nbsp;
</p><p><a href="typo3/#_ftnref4" target="_blank" name="_ftn4">[4]</a>&nbsp;Zwei Erwachse, zwei Kinder im Alter von dreieinhalb und fünf Jahren, Bruttoeinkommen (exkl. FamZ) 70'000 Franken, kein Vermögen
</p><p><a href="typo3/#_ftnref5" target="_blank" name="_ftn5">[5]</a>&nbsp;Erwachsene Person mit zwei Kinder, dreieinhalb und fünf Jahre, Bruttoeinkommen (exkl. FamZ) 60'000 Franken, kein Vermögen
</p><p><a href="typo3/#_ftnref6" target="_blank" name="_ftn6">[6]</a>&nbsp;Zwei Erwachsene und vier Kinder im Alter von dreieinhalb, fünf, acht und zehn Jahren; Bruttoeinkommen (exkl. FamZu) 85'000 Franken, kein Vermögen
</p><p><a href="typo3/#_ftnref7" target="_blank" name="_ftn7">[7]</a>&nbsp;Bruttolohn (exkl. FamZu) 70'000, kein Vermögen</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-504</guid><pubDate>Thu, 01 Oct 2009 16:16:00 +0200</pubDate><title> Prämienscheck gegen Prämienschock – UBS-Erlös für Prämienverbilligung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienscheck-gegen-praemienschock-ubs-erloes-fuer-praemienverbilligung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute kommunizierten Krankenkassenprämien-Erhöhungen sind Gift für die Menschen und Krisenbrandbeschleuniger gleichzeitig: 1'193 Franken mehr wird 2010 eine Familie mit einem Kind und einem jungen Erwachsenen im Durchschnitt zahlen müssen. In einer Zeit wachsender Arbeitslosigkeit wird dies viele Menschen vor kaum lösbare Probleme stellen. Gleichzeitig werden durch den Entzug von ca. 2 Milliarden Kaufkraft die Krise und damit die Arbeitslosigkeit massiv verstärkt. Die Forderung des SGB ist deshalb unmissverständlich: Jetzt braucht es einen Prämienscheck gegen den Prämienschock. Für Familien und für tiefe Einkommen muss der Bund diese Erhöhungen übernehmen. Er soll seinen ausserordentlichen Erlös aus der Veräusserung der UBS-Beteiligung in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken für die Prämienverbilligung einsetzen.&nbsp;
</p><p>Die Ablehnung jeglicher Erhöhung der Prämienverbilligung durch den Nationalrat in der Herbstsession ist ein Skandal sondergleichen. Sie zeugt davon, dass die Mehrheit der Räte, die gleichzeitig für die&nbsp; Begüterten Steuergeschenke verabschiedet hat, die Krise ungeachtet der sich häufenden Opfer bloss aussitzen will. Gegen diese arrogante und sozial blinde Politik haben die Gewerkschaften heute auch mit einer Kundgebung vor dem EDI protestiert. Die Forderung ist klar: Hier muss der Ständerat korrigieren.&nbsp;
</p><p>Grundsätzlich anzupacken sind jetzt die sozialpolitischen Ziele der Prämienverbilligung. Das bei der Einführung des KVG formulierte Sozialziel sah vor, die Prämienbelastung schweizweit auf 8 % des steuerbaren Einkommens zu beschränken. Dieses Ziel ist nun endlich umzusetzen. Denn die Prämienverbilligung gehört als Korrektur der unsozialen Kopfprämie zum Krankenversicherungsgesetz.
</p><p>Gleichzeitig fordert der SGB flächendeckend qualitativ hochstehende Managed-Care-Modelle. Das von den Gewerkschaften und Berufsverbänden in die Kommission eingebrachte Modell der „Persönlichen Gesundheitsstelle“ ist&nbsp; richtungweisend. Die vom Ständerat beschlossenen Managed-Care-Massnahmen gehen in die falsche Richtung. Sie fördern die Risikoselektion und stärken die Macht der Kassen - und müssen deshalb korrigiert werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-505</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2009 16:17:00 +0200</pubDate><title>Spontane Protestkundgebung der Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/spontane-protestkundgebung-der-gewerkschaften</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Gewerkschaften fordern einen Prämienscheck gegen den Prämienschock. Mit anderen Worten: es braucht klar mehr Prämienverbilligung. Ansonsten werden die aktuellen Krankenkassen-Prämienerhöhungen vielen Menschen zuviel Last aufbürden und die Krise verstärken.&nbsp;
</p><p>Die SGB-Gewerkschaften protestieren morgen anlässlich der Bekanntgabe der neuen Prämien mit einer kurzen spontanen Kundgebung gegen die bisherige sozial blinde Verweigerung von mehr Prämienverbilligung.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Die Protestkundgebung findet statt:</p><p style="font-weight: bold;">Donnerstag, 1.10.09, 10.40 – 11.10&nbsp;</p><p style="font-weight: bold;">vor dem EDI-Gebäude, Inselgasse 1, Bern.</p><p>Die Kundgebung wird farbenfroh sein und reichlich Bildsujets liefern. Gerne laden wir Sie ein, darüber zu berichten.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-266</guid><pubDate>Mon, 28 Sep 2009 14:26:00 +0200</pubDate><title>Säule PGS, Säule Prämienverbilligung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/saeule-pgs-saeule-praemienverbilligung</link><description>Die Gesundheitspolitik ist eine permanente Riesenbaustelle – nicht nur der mittlerweile zurück getretene Oberarchitekt hat die Übersicht verloren. Für den SGB ist klar, welche Säulen nunmehr gebaut werden müssen: Das Modell der Persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) soll die Versorgung sichern und die Kosten begrenzen. Und: die Prämienverbilligung muss ausgebaut werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit lauten Tönen hat der Bundesrat im Frühling 09 „Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung“ verkündet. Er wollte diese in einem &nbsp;auf drei Jahre befristeten Gesetz für dringlich erklären. In der Herbstsession hat sich nun gezeigt, dass damit vorerst nichts wird. Denn die ständerätliche Kommission hat ihre Detailberatung vertagt.&nbsp;
</p><h3>Kostenentwicklung: viel Rauch, kein Feuer</h3><p>Der Nationalrat hingegen hat die Vorlage angepackt. Was er in der Herbstsession unter diesem Titel beschlossen hat, ist jedoch inakzeptabel. Zum ersten will er trotz der 2010 massiv steigenden Prämien keine zusätzliche Verbilligung sprechen. Nicht nur die gewerkschaftlichen Anträge zu deren Erhöhung – voller Ausgleich des Prämienanstiegs für mittlere und tiefe Einkommen - wurden abgelehnt. Sogar der Pflästerli-Vorschlag des Bundesrates, den entsprechenden Beitrag des Bundes um 200 Mio. zu erhöhen, fand keine Gnade. Positiv zu vermerken ist: Die grosse Kammer lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Praxisgebühr von 30 Franken ab. Dafür aber will sie die Versicherten anderweitig zur Kasse bitten: Neu sollen alle Erwachsenen bei einem Spitalaufenthalt pro Tag einen Beitrag zahlen; dessen Höhe soll der Bundesrat festlegen können. Bei einem längeren Spitalaufenthalt kann das schnell einmal mehrere hundert Franken ausmachen. Zumindest die Festlegung einer Obergrenze wäre also zwingend. Der Nationalrat lehnte eine solche aber ab und weigerte sich auch, die Obergrenze des Selbstbehaltes von heute 700 Franken im Gesetz zu verankern. In dieses Bild der einseitigen Belastung der Kranken passt, dass die Pharmaindustrie einmal mehr griffige Massnahmen bei den Medikamentenpreisen abwürgen konnte.&nbsp;
</p><p>Der Ständerat wird die Vorlage in der Wintersession beraten. Auch wenn sie dann vom Parlament verabschiedet werden sollte: Die Prämien 2010 wird sie nicht mehr beeinflussen. Fazit: viel Feuer wurde gelegt, aber es hat sich nur Rauch entwickelt.&nbsp;
</p><h3>Manged-Care: Kantone sollen Qualität sichern</h3><p>Mit Manged-Care, Vertragsfreiheit und Kostenbeteiligung stehen demnächst weitere Gesundheitsvorlagen vor der parlamentarischen Beratung<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Am wichtigsten ist die Vorlage Managed-Care. Die entsprechende Kommission des Nationalrates, die SGK, wird sich im ersten Quartal 2010 mit ihr befassen. Als Erstrat hat der Ständerat bereits Beschlüsse gefasst, die Versicherern ermöglichten, Managed-Care-Modelle einzuführen. Diese Modelle würden jedoch die Macht der Kassen ausbauen und gleichzeitig die Qualität in der Grundversorgung gefährden. Fach- und Berufsverbände aus dem Gesundheitsbereich haben deshalb zusammen mit dem SGB und VPOD das Modell der Persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) entwickelt und in die zuständige NR-Kommission eingespiesen. Dieses Modell stellt die hausärztliche Grundversorgung und die Qualität der Leistungen sicher, stimmt die Versorgungsleistungen optimal aufeinander ab und weist die flächendeckende Versorgungsverantwortung den Kantonen zu. Eine Korrektur der Managed-Care-Systeme à la Ständerat in diesem Sinn ist zwingend – und möglich.&nbsp;
</p><h3>Mehr Geld für die Prämienverbilligung</h3><p>Die Prämienerhöhung 2010 wird viele Haushalte sehr einschneidend treffen. Die Forderung des SGB ist klar: Es braucht mehr Prämienverbilligung! Bei der KVG-Einführung (1991) hat der Bundesrat eine maximale Belastung durch die Krankenkassenprämien vorgegeben: Diese sollten 8 Prozent des steuerbaren Einkommens nicht übersteigen. Auch nach Abzug der Prämienverbilligung liegt bei den allermeisten Haushalten die Prämienbelastung über diesem Ziel. Mit andern Worten: Die Prämienverbilligung erreicht die sozialpolitischen Ziele nicht. Als Korrekturelement zur unsozialen Kopfprämie ist sie bis heute nur unbefriedigend umgesetzt worden. Deshalb muss sie massiv verbessert werden.&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Die Vorlagen Kostenbeteiligung und Vertragsfreiheit werden von der nationalrätlichen Kommission zusammen mit der Vorlage Managed-Care behandelt und dürften stark vom Ergebnis der Managed-Care Vorlage abhängen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-271</guid><pubDate>Wed, 02 Sep 2009 14:34:00 +0200</pubDate><title>Nationalrats-Kommission stellt Weichen falsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrats-kommission-stellt-weichen-falsch</link><description>Bundesrat und Parlament wollen die Kosten der Grundversicherung eindämmen. Vor Sessionsbeginn haben die vorberatenden Kommissionen die Weichen jedoch falsch gestellt. Einfach die Versicherten zu schröpfen und die Löhne des Personals zu drücken, ist der falsche Weg.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat Ende Mai verschiedene Sofortmassnahmen verabschiedet um die Kosten in der Grundversicherung einzudämmen. Dazu gehört zum Beispiel die Einführung einer Praxisgebühr und des medizinischen Telefondienstes. Und weil die massive Prämienerhöhung mitten in der Krise viele Versicherte besonders hart trifft, will der Bundesrat im Jahr 2010 zusätzliche 200 Millionen Franken an Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen ausbezahlen. Weitere Vorschläge kamen von einem überparteilichen Komitee. Das Parlament wird aus all dem in der Herbstsession ein dringliches Bundesgesetz zu verabschieden haben.
</p><p>Erste Beschlüsse hat nun die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ende August 2009 gefällt. Bilanz: Das so beschlossene Paket können die Gewerkschaften nicht unterstützen<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>.
</p><h3>Mehr Prämienverbilligung nötig</h3><p>Die zusätzlichen (und bei weitem nicht genügenden) 200 Mio. Franken Prämienverbilligung hat die Kommissionsmehrheit abgelehnt. Der SGB fordert eine solche im Umfang der Prämienerhöhung (10% Prämienerhöhung bedeuten 2 Milliarden mehr an Prämienverbilligung). Die 1,2 Milliarden Franken, die dem Bund aus dem Verkauf der UBS-Anleihe zugeflossen sind, sollen dafür verwendet werden.
</p><h3>Versicherte werden zur Kasse gebeten</h3><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Praxisgebühr von 30 Franken ist zwar gestrichen. Dieser positive Entscheid darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Versicherte anderweitig zur Kasse gebeten werden: Neu sollen alle Erwachsenen bei einem Spitalaufenthalt pro Tag einen Beitrag zahlen, dessen Höhe der Bundesrat festlegen wird. Bei einem Spitalaufenthalt von einem Monat kann das schnell einmal mehrere hundert Franken ausmachen. Zumindest die Festlegung einer Obergrenze wäre zwingend. Auch lehnte die Kommission ab, die Obergrenze des jährlichen Selbstbehaltes von heute 700 Franken im Gesetz festzuhalten. Dies wäre nötig, soll doch der Selbstbehalt von heute 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht werden, dies bei all jenen Versicherten, die den Spezialisten, die Spezialistin direkt aufsuchen.
</p><h3>Löhne unter Druck</h3><p>Mit einem Eingriff ins Tarifsystem soll erreicht werden, dass die Taxpunktwerte schweizweit nicht mehr als 10 Prozent auseinanderliegen. Es ist davon auszugehen, dass man sich an den tiefsten Taxpunktwerten orientieren wird, was in gewissen Kantonen zu ruinösen Taxpunktwert-Senkungen führen wird. Zu spüren bekämen das nicht nur die Grundversorger sondern auch das Personal in den Spitalambulatorien. Die Problematik gewinnt zusätzlich an Brisanz, weil auf den 1. Januar 2012 die Finanzierung der stationären Spitalversorgung auf Fallkostenpauschalen umstellen wird. Hier gibt es ebenfalls starke Bestrebungen, die Tarife nach dem schweizweit günstigsten Spital auszurichten. Solche Systeme sind sowohl für den ambulanten wie den stationären Bereich zu verhindern. Sie würden lediglich den Druck auf das Gesundheitspersonal erhöhen.
</p><h3>Freie Arztwahl ade?</h3><p>Aufgehoben werden soll auch die freie Arztwahl. Nach dem Willen der Kommission werden schon bald die Kassen über den Hausarzt, die Hausärztin entscheiden. Sie sollen entscheiden dürfen, mit welchem Arzt, mit welcher Ärztin sie zusammenarbeiten wollen. Der Beschluss führt zum Kassendiktat. Und genau das haben die Stimmberechtigten am 1. Juni 2008 deutlich abgelehnt
</p><h3>Persönliche Gesundheitsstelle PGS</h3><p>Heisst das: Kosten lenken und Kosten dämpfen sind gar nicht möglich? Überhaupt nicht. Eine breite Allianz von Fach- und Berufsverbänden aus dem Gesundheitsbereich sowie des SGB haben ein Modell entwickelt und bei der zuständigen Kommission als Vorschlag im Rahmen der Managed-Care-Vorlage eingereicht. Die Beratungen zu dieser Vorlage in der nationalrätlichen Kommission sind noch hängig. Im Zentrum steht die Persönliche Gesundheitsstelle PGS: Diese stellt die hausärztliche Grundversorgung sicher, stimmt die Versorgungsleistungen optimal aufeinander ab und leistet damit einen Beitrag zur Kostenlenkung und -dämpfung<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a>.&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Noch nicht bekannt sind die Beschlüsse der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Sie wird die Vorlage erst nach Redaktionsschluss dieses Newsletters 2009 beraten.&nbsp;
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a>&nbsp;Hinweis: Die neueste Ausgabe der Zeitschrift Widerspruch widmet sich der Gesundheitspolitik und enthält u.a. einen Beitrag von Christine Goll zur Persönlichen Gesundheitsstelle: WIDERSPRUCH Heft 56, Krankheit/Gesundheit, 240 S., Fr. 25.-. Im Buchhandel oder bestellen bei:&nbsp;<a href="#" data-mailto-token="thpsav1clyaypliGdpklyzwybjo5jo" data-mailto-vector="7">vertrieb(at)widerspruch.ch</a>. Siehe auch: www.widerspruch.ch
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-512</guid><pubDate>Fri, 28 Aug 2009 16:26:00 +0200</pubDate><title>SGB will jetzt mehr Prämienverbilligung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-will-jetzt-mehr-praemienverbilligung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur die Krankenkassenprämien werden nächstes Jahr um mehr als 10 Prozent steigen und der Schweizer Bevölkerung viel Geld aus der Tasche ziehen. Es kommt noch dicker: Mit den heutigen Beschlüssen der nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit werden die Versicherten noch mehr zur Kasse gebeten und die Löhne des Gesundheitspersonals kommen unter Druck: So sollen neu alle Erwachsenen bei einem Spitalaufenthalt pro Tag einen Beitrag zahlen, ohne dass eine Obergrenze festgelegt worden wäre. Auch lehnte die Kommission ab, die heutige Obergrenze der jährlichen Kostenbeteiligung von 700 Franken im Gesetz festzulegen und beschloss gleichzeitig, den Selbstbehalt von heute 10 auf 20% zu erhöhen bei all jenen Versicherten die den Spezialisten direkt aufsuchen. Schätzungsweise werden den Versicherten so zusätzlich mindestens 300 Mio. aufgebürdet. Mit einem Eingriff ins Tarifsystem sollen weitere Millionen auf dem Buckel des Gesundheitspersonals in den Spitalambulatorien gespart werden.
</p><p>Diese massive Abschöpfung von Kaufkraft belastet das Budget der Haushalte und richtet grossen konjunkturellen Schaden an. Wegen der höheren Krankenkassenprämien, den von der Kommission zusätzlich beschlossen Massnahmen zu Lasten der Versicherten und des Gesundheitspersonals fehlt den Haushalten das Geld für den Konsum. Die Binnenwirtschaft, die gegenwärtig noch befriedigend läuft, wird das empfindlich treffen. Damit sind viele Arbeitsplätze in Gefahr.
</p><p>Der SGB fordert, dass die 1,2 Milliarden Franken, die dem Bund aus dem Verkauf der UBS-Anleihe zugeflossen sind, für die Erhöhung der Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenprämien verwendet werden. Dies zusätzlich zu den bereits vorgeschlagenen 200 Millionen Franken. Mit dieser Erhöhung der Prämienverbilligung könnten die negativen konjunkturellen Wirkungen der Prämienerhöhung aufgefangen werden. Und die unschuldig unter der von den Abzockern verursachten Krise leidenden Haushalte könnten etwas entlastet werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-515</guid><pubDate>Wed, 26 Aug 2009 16:30:00 +0200</pubDate><title>Die 1.2 Mia. Franken aus dem UBS-Verkauf für höhere Prämienverbilligungen verwenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-1-2-mia-franken-aus-dem-ubs-verkauf-fuer-hoehere-praemienverbilligungen-verwenden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Krankenkassenprämien werden nächstes Jahr um mehr als 10 Prozent steigen. Das bestätigen die heute veröffentlichten Zahlen von Comparis. Mitten in der Krise wird der Schweizer Bevölkerung damit viel Geld aus der Tasche gezogen: insgesamt rund 2 Milliarden Franken. Eine vierköpfige Familie wird nächstes Jahr gegen 1500 Franken mehr Prämien bezahlen müssen.&nbsp;
</p><p>Diese massive Abschöpfung von Kaufkraft belastet nicht nur das Budget der Haushalte, sondern sie richtet auch grossen konjunkturellen Schaden an. Wegen den höheren Krankenkassenprämien fehlt den Haushalten das Geld für den Konsum. Die Binnenwirtschaft, die gegenwärtig noch befriedigend läuft, wird das empfindlich treffen. Damit sind viele Arbeitsplätze in Gefahr.&nbsp;
</p><p>Der SGB fordert, dass die 1.2 Milliarden Franken, die dem Bund aus dem Verkauf der UBS-Anleihe zugeflossen sind, für die Erhöhung der Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenprämien verwendet werden. Dies zusätzlich zu den bereits vorgeschlagenen 200 Millionen Franken. Mit dieser Erhöhung der Prämienverbilligungen könnten die negativen konjunkturellen Wirkungen der Prämienerhöhung aufgefangen werden. Und die unschuldig unter der von den Abzockern verursachten Krise leidenden Haushalte könnten etwas entlastet werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-274</guid><pubDate>Thu, 13 Aug 2009 14:40:00 +0200</pubDate><title>Statt Geschenke für die Oberschicht Prämienverbilligungen für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/statt-geschenke-fuer-die-oberschicht-praemienverbilligungen-fuer-alle</link><description>Bei wohl kaum einer Vorlage in der Geschichte des Bundes klafften Ideologie und Tatsachen so weit auseinander wie bei der so genannten Familienbesteuerungsrevision. Was als Entlastung der Familien angepriesen wird, ist ein Geschenk für die Reichen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die BefürworterInnen der Vorlage behaupten, die geplante Steuersenkung sei
</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; a) eine Entlastung der Familien mit Kindern und
</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; b) eine Entlastung der Mittelschicht.
</p><p>Beides stimmt nicht, wie die Statistiken des Finanzdepartementes zeigen. Wer profitiert, sind die obersten 10 Prozent der Einkommen. Die normalen Familien haben kaum etwas davon. Im Gegenteil: sie dürften in irgendeiner Form von den Sparmassnahmen betroffen sein, die den so verursachten 600 Mîo. Fr. Steuerausfällen folgen werden. Die Familienbesteuerungsrevision ist in Wahrheit eine Umverteilungsaktion für die Oberschicht.
</p><p>Gemäss den Statistiken des Finanzdepartementes hat die Hälfte der Familien in der Schweiz ein Reineinkommen von 80'000 Fr. und weniger. 9 Prozent der Familien mit Kindern haben 150'000 Fr./Jahr und mehr zur Verfügung.&nbsp;
</p><p>Wer profitiert nun in welchem Ausmass? Um das zu beziffern, kann man die Belastungsvergleiche in der Botschaft des Bundesrates zuziehen. Allerdings sind diese irreführend, weil das Departement Merz angenommen hat, dass Familien mit tiefen und mittleren Einkommen jährlich 12'000 Fr. für externe Kinderbetreuung ausgeben. Das entspricht nicht den Tatsachen. Gemäss einer Studie des BFS betragen die Kinderbetreuungskosten im Durchschnitt rund 6000 Fr./Jahr. Die in der Botschaft präsentierten Entlastungen bei Familien mit mittleren Einkommen dürften daher zu hoch sein.&nbsp;
</p><p>Doch selbst mit den Zahlen des Departements Merz wirkt sich die&nbsp; Familienbesteuerungsrevision erschütternd aus. Die Familien mit einem Einkommen bis 80'000 Fr. gehen nahezu leer aus. Das heisst, dass die Hälfte der Familien nach der Revision kaum einen Franken weniger Steuern zahlt. Oben in der Einkommensskala schenkt die Revision jedoch ein. Die einkommensstärksten 10 Prozent der Familien mit Kindern holen sich gleich die Hälfte der 600 Mio. Fr. ab. Die Oberschichtsfamilie zahlt künftig über 3000 Fr. weniger Steuern pro Jahr. Die Normalfamilie mit mittlerem Einkommen hingegen berappt im allerbesten Fall rund 200 Fr. – weniger. Im Normalfall dürfte sie fast leer ausgehen.&nbsp;
</p><p>Das Steuergeschenk für die Oberschicht kostet ungefähr 600 Mio. Fr. Wenn das Parlament das Geld zur Entlastung der Familien mit normalem und mittleren Einkommen einsetzte, so hätte jede Familie rund 1500 Fr./Jahr mehr zur Verfügung. Das würde die Familien entlasten, die das Geld brauchen. 1500 Fr. sind beispielsweise ziemlich genau so viel, wie die Familie im kommenden Jahr voraussichtlich mehr für Krankenkassenprämien ausgeben muss, wenn sie keine Prämienverbilligung erhält.
</p><p>Der SGB ist gegen diese steuerliche Entlastung der Oberschicht. Der Anstieg der Krankenkassenprämien wird die Familien im kommenden Jahr massiv belasten. Was es daher braucht, sind Prämienverbilligungen, die diese Mehrbelastung auffangen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-525</guid><pubDate>Fri, 29 May 2009 16:45:00 +0200</pubDate><title>Couchepin-Tricks wirken nicht – SGB will jetzt Prämienschub brechen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/couchepin-tricks-wirken-nicht-sgb-will-jetzt-praemienschub-brechen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Vorschlag gegen die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen versucht der Bundesrat die schwer beunruhigte Bevölkerung mit einem Placebo ruhig zu stellen. Fakt ist, dass seine Vorschläge nichts am Prämienanstieg von 15 bis 16 Prozent im kommenden Jahr ändern werden. Der Prämienschub ist eine Folge von Versäumnissen in der Vergangenheit. Er muss kurzfristig über Prämienverbilligungen gebrochen werden. Kostendämpfende Massnahmen wirken frühestens auf die Prämienrunde 2011.&nbsp;
</p><p>Der Prämienschub ist Gift für die Schweizer Konjunktur. Die explodierenden Krankenkassenprämien werden die Budgets der Schweizer Haushalte schwer belasten und die Rezession im kommenden Jahr verstärken. Durch die Prämienerhöhung geht Kaufkraft von rund 3 Mrd. Fr. verloren. Das wird rund 30'000 Arbeitsplätze kosten. Der SGB fordert, dass der Bund den Anstieg der Prämien über Prämienverbilligungen neutralisiert. Die Prämienverbilligungen müssen daher um gegen 3 Mrd. Fr. aufgestockt werden.&nbsp;
</p><p>Um die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen in den kommenden Jahren zu dämpfen, braucht es wirksame Massnahmen. Bundesrat Couchepin setzt hingegen einmal mehr auf Tricks: Mit der Beschränkung des Franchisenwechsels und der Behandlungsgebühr wird der Schweizer Bevölkerung statt über die Krankenkassenprämien das Geld direkt aus dem Portemonnaie genommen. Der SGB schlägt zusammen mit Berufsverbänden aus dem Gesundheitswesen eine hausärztliche Erstversorgung, welche die gesamte Behandlungskette steuert, und so zu tieferen Kosten bei mindestens gleich bleibender Qualität führt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-531</guid><pubDate>Wed, 06 May 2009 16:53:00 +0200</pubDate><title>„Buebetrickli“ bei den Gesundheitskosten zu Lasten der Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/buebetrickli-bei-den-gesundheitskosten-zu-lasten-der-versicherten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrat Couchepin vergaloppiert sich einmal mehr mit seinen Vorschlägen zur Dämpfung der Gesundheitskosten: Auf der einen Seite verspricht er die Krankenkassenprämien und die Gesundheitskosten zu senken, gleichzeitig nimmt er den Versicherten das so gesparte Geld wieder über Praxisgebühr und Blockierung des Franchisenwechsels aus der Tasche. Es ist die gleiche Geldschieber- und Verneblungspolitik die er in der Vergangenheit mit den Reserven der Krankenkassen praktiziert hat. So oder so, die Versicherten werden zur Kasse gebeten.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hält nichts von einer Praxisgebühr. Im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld ist die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken und nicht zu schwächen, genau das aber passiert mit der Erhebung einer Praxisgebühr. Getroffen werden mit dieser Massnahme insbesondere chronisch kranke Personen und Haushalte mit tiefen Einkommen. Zudem geht man damit das Risiko einer Unterversorgung ein: kranke Menschen zögern allenfalls den Arztbesuch bis zum letzten Moment hinaus – und die Rechnung wird dadurch letztlich umso höher ausfallen.
</p><p>Tatsache bleibt: Die für nächstes Jahr angekündigte Erhöhung der Krankenkassenprämien wird die Haushaltbudgets stark belasten und die Kaufkraft schwächen. Dies gilt es zu verhindern. Um für tiefere und mittlere Einkommen sowie für Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung die Kaufkraft zu stärken fordert der SGB deshalb einen zusätzlichen Beitrag des Bundes zur Verbilligung der Prämien im Umfang der Prämienerhöhung. Bei einer Prämienerhöhung von 10 Prozent sind das 2 Milliarden Franken. Die vorgeschlagenen 200 Millionen Franken sind völlig ungenügend.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-639</guid><pubDate>Wed, 29 Apr 2009 10:36:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2009 – Krise bekämpfen – Jobs und soziale Sicherheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/1-mai-2009-krise-bekaempfen-jobs-und-soziale-sicherheit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB wird den 1. Mai 2009 ganz unter das Motto der Krisenbekämpfung stellen. Er stellt seine Hauptforderungen an das dritte Konjunkturpaket vor. Gleichzeitig werden anhand der Steuerpläne von Bundesrat Merz und der Gefahren in der Arbeitslosenversicherung aufgezeigt, wie sich die Verteilungsfrage in aller Härte wieder stellt – und mit welchen Vorschlägen wir diese entschärfen wollen. In diesem Zusammenhang werden auch die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung behandelt.&nbsp;
</p><p>Angehängt sind Beiträge von</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, SGB-Chefökonom</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold;">Christine Goll</span>, SGB-Vize-Präsidentin und Präsidentin VPOD</li></ul><p>sowie der Aufruf des SGB zum 1. Mai.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Gesundheit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-537</guid><pubDate>Wed, 15 Apr 2009 17:00:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt unsoziale Praxisgebühr ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-lehnt-unsoziale-praxisgebuehr-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund&nbsp;(SGB) hält nichts von einer Praxisgebühr. Im gegenwärtigen wirschaftlichen Umfeld ist die Kaufkraft zu stärken und nicht zu schwächen, genau das aber passiert mit der Erhebung einer Praxisgebühr. Getroffen werden mit dieser Massnahme einmal mehr chro­nischkranke Personen und pflegebedürftige Frauen und Männer die auf regelmässige Arztbesuche angewiesen sind. Pflegebedürftige werden Mehrbelastungen zu tragen haben, denn die Neuordnung der Pflegefinanzierung bürdet ihnen schon eine PatientInnenbeteiligung von 20 Prozent auf.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Der&nbsp;SGB unterstützt nachhaltig wirkende, kostenlenkende und kostendämpfende Massnah­men.&nbsp;Die von den Gewerkschaften und Berufsverbänden des Gesundheitswesens geforderte,&nbsp;flächendeckende Einführung einer persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) ist dafür ein gutes Beispiel. Die nationalrätli­che Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat es in der Hand&nbsp;noch vor der Sommer­pause im Rahmen der Mana­ged-Care-Vorlage, die zur Zeit in einer Subkommission vorberaten wird,&nbsp;die PGS zu beschliessen.
</p><p>Im Zentrum der PGS steht die hausärztliche&nbsp;Erstversorgung. Sie übernimmt die Überweisung an an­dere Leistungserbringer und hat dabei die gesamte Behandlungskette im Blick. So wird die Qualität gewährleistet, Doppelspurigkeiten werden eliminiert und die Kosten mangelnder Koordination aus­geschaltet.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-539</guid><pubDate>Wed, 01 Apr 2009 17:01:00 +0200</pubDate><title>Protest gegen willkürliche Entlassung – Parolen zum 17. Mai</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/protest-gegen-willkuerliche-entlassung-parolen-zum-17-mai</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand, der heute in Bern getagt hat, erklärt der am 18. Februar von Manor Genf entlassenen Verkäuferin Marisa Pralong und der betroffenen Gewerkschaft Unia in ihren Bemühungen um eine Wiederanstellung seine volle Unterstützung. Marisa Pralong, Delegierte der Gewerkschaft Unia, erhielt die Kündigung, weil sie sich in einem Zeitungsartikel kritisch über die Arbeitsbedingungen während den Nachtverkäufen zu Jahresende geäussert hatte. Die Kündigung stellt zudem eine klare Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit dar. Sie bildet einen schlagenden Beweis dafür, dass - wie auch die Internationale Arbeitsorganisation festhält - Gewerkschaftsvertreter in der Schweiz nur ungenügend gegen missbräuchliche Kündigung geschützt sind.&nbsp;
</p><p>Eine Solidaritätsbotschaft hat der SGB-Vorstand auch an die Hausärzte und das Praxis- und Laborpersonal verfasst, die heute für das Anliegen einer funktionierenden, medizinischen Grund­versorgung auf der Strasse protestieren.&nbsp;
</p><p>Beschlossen hat der SGB zudem die Parolen für den eidgenössischen Urnengang vom 17. Mai. Der SGB empfiehlt ein Ja zum Verfassungsartikel zur Komplementärmedizin. Dieser schafft eine Grundlage dafür, dass die ärztliche Komplementärmedizin in die Grundversicherung aufgenommen wird, was sich letztlich in einer Kostensenkung auswirken dürfte. Zur Revision des Ausweisgesetzes (biometrische Pässe) hat der SGB-Vorstand beschlossen, keine Parole zu fassen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-295</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2009 15:53:00 +0100</pubDate><title>Keine Mengenausweitung sondern Beitrag zum Kostensparen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-mengenausweitung-sondern-beitrag-zum-kostensparen</link><description>Am 17. Mai stimmen wir über den Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“ ab. Der SGB empfiehlt ein Ja. Dieses Ja begründet im Folgenden Edith Graf-Litscher, SP-Nationalrätin aus dem Thurgau, profilierte Gesundheitspolitikerin, Mitglied im Pro-Komitee und SEV-Sekretärin.</description><content:encoded><![CDATA[<p>SGB-NL: Edith Graf, warum sollen wir am 17. Mai Ja stimmen zu diesem Verfassungs­artikel?
</p><p>EG: Als Gewerkschafter/innen setzen wir uns ja immer für die Schwächeren in der Gesellschaft ein. Bei der Komplementärmedizin geht es genau auch darum. Die Komplementärmedizin wird heute immer mehr an den Rand gedrängt, obwohl sie eine sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin ist. Deshalb ist es gut, wenn die Verfassung bestimmt, dass sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Kompetenzen auch für die Komplementärmedi­zin einsetzen.
</p><p>Im Unterschied zur zurückgezogenen Volksinitiative ist nun aber der Gegenvorschlag, über den wir abstimmen, offen formuliert. Das Parlament hat freie Hand bei der Umset­zung. War es nicht ein Fehler, die Initiative zurückzuziehen?&nbsp;
</p><p>78 % der Parlamentarier/innen haben dem Gegenvorschlag zugestimmt. Was ist die Differenz zwischen diesem und der zurückgezogenen Volksinitiative? Gestrichen worden ist das Wort „umfassend“. Aber Bund und Kantone müssen bei einem Ja für die Berücksichtigung sorgen. Klar ist – wie bei so vielen Abstimmungen – dass die eigentliche Ar­beit erst nach der Abstimmung beginnt. Klar ist ebenso, dass wir uns in der parlamentari­schen Debatte für eine effiziente Umsetzung engagieren werden. Ich habe deshalb mit Ständerat Rolf Büttiker zusammen eine parlamentarische Gruppe „Komplementärmedi­zin“ gegründet. Sie wird sich dafür verwenden, dass die Verfassungsbestimmung gesetz­lich korrekt umgesetzt wird.
</p><p>Aber wenn viel Neues in die Grundversicherung kommt, dann gibt’s doch auch eine neue Kostenwelle?
</p><p>Ganz im Gegenteil. Ein Ja am 17. Mai wird helfen, Kosten zu sparen. Zentral ist, dass in die Grundversicherung nur jene 5 Methoden aufgenommen werden, die dies zuvor schon einmal waren. Kommt dazu, dass aus der Grundversicherung nur bezahlt wird, wenn die Behandlung durch Ärzt/innen mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt wird. Es handelt sich also nicht um eine Mengenausweitung, sondern darum, dass Patient und Arzt gemeinsam bestimmen, ob sie bei der Diagnose X eine herkömmliche oder eine komplementäre Methode anwenden wollen. Eine Auswertung aus dem Jahre 2004 – damals waren die 5 komplementären Methoden noch provisorisch in der Grundversicherung – hat ergeben, dass die Komplementärmedizin gerade mal 30 Rappen – ich wiederhole: 30 Rappen! – der Prämien ausgemacht hat. Wichtig ist: alles was von therapeutischer Seite angeboten wird, etwa Shiatsu oder Fussreflexzonenmassagen, fällt weiterhin in den Bereich der Zusatzversicherungen.&nbsp;
</p><p>Keine Parole gefasst hat der SGB zur zweiten eidgenössischen Vorlage, den biometri­schen Pässen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-317</guid><pubDate>Wed, 04 Feb 2009 16:59:00 +0100</pubDate><title>Sichere Versorgung – garantierte Mitsprache – gedämpfte Kosten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sichere-versorgung-garantierte-mitsprache-gedaempfte-kosten</link><description>Eine breite Allianz von Gewerkschaften und Verbänden aus dem Gesundheitswesen hat Mitte Januar 09 das Modell Persönliche Gesundheitsstelle (PGS) lanciert. Das Mo¬dell stellt die ärztliche Versorgung der Bevölkerung sicher, garantiert die Mitsprache der einzelnen und dämpft gleichzeitig die Kosten – und wird deshalb die künftige Gesund-heitspolitik prägen. Interview mit Christine Goll, SGB-Vizepräsidentin</description><content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: bold;">SGB-NL: Christine Goll, was ist PGS? Welche Probleme soll und kann es lösen?</p><p>CG: Das Modell Persönliche Gesundheitsstelle (PGS) sichert der ganzen Bevölkerung den Zugang zu einer qualitativ hoch stehenden medizinischen Versorgung. Gleichzeitig sichert es eine bessere Koordination der Behandlung und trägt zur Kostenlenkung im Gesundheitswesen bei. Die PGS wird von der versicherten Person frei gewählt; die PGS kann einE HausärztIn, ein Ambulatorium, ein ärztlich geleitetes Netzwerk, eine Kinder­arztpraxis oder in klar definierten Fällen auch eine Spezialpraxis sein.
</p><p style="font-weight: bold;">Vor 14 Tagen habt Ihr das Modell lanciert. Hat es in einer der zahlreichen Baustellen der Gesundheitspolitik bereits Eingang gefunden – oder mindestens eine offene Tür?</p><p>Für uns, dieses Bündnis aus Gewerkschaften und Verbänden aus dem Bereich Pflege und Versorgung, ist es wichtig, dass wir jetzt eine breite Diskussion auslösen über dieses Mo­dell. Im Parlament wird dafür ein Antrag sorgen, den ich bereits eingereicht habe. Kon­kret: bei den Reformpaketen managed care und Vertragsfreiheit, die immer noch in der parlamentarischen Beratung stehen, wird unser Modell erstmals in die Debatten einflies­sen.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Was sind denn da die Konfliktlinien?</p><p>Die Krankenkassen möchten die alleinige Macht über das Gesundheitswesen. Das kommt für uns nicht in Frage. Wir möchten, dass die öffentlich-demokratische Kontrolle beibe­halten wird. Mit PGS ist dies gesichert. Deshalb ist es für uns so wichtig, das Modell durchzubringen.
</p><p style="font-weight: bold;">Gibt es Anzeichen dafür, dass das Modell über die Allianz, die es jetzt propagiert, hinaus Akzeptanz findet?</p><p>Die Trägerschaft für unser Modell ist bereits heute erfreulich breit. Wir werden uns aber bemühen, auch andere unterstützende Organisationen zu finden. Was dabei vor allem zuversichtlich stimmt: Unser Modell entspricht dem Mehrheitsentscheid der Schweizer Bevölkerung vom 1. Juni 2008. Damals sagte das Volk klar Nein zum Kassendiktat und zur Zweiklassenmedizin. Das Volk will also Modelle, die weiterhin die freie Arztwahl und den Kassen keine unbeschränkte Macht ermöglichen, sowie imstande sind, die jähr­lich steigenden Kosten zu dämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-321</guid><pubDate>Wed, 14 Jan 2009 17:04:00 +0100</pubDate><title>Ein soziales Modell für gute Qualität und gedämpfte Kosten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-soziales-modell-fuer-gute-qualitaet-und-gedaempfte-kosten</link><description>Eine breite Koalition von arbeitnehmerorientierten Verbänden aus dem Gesundheitswesen hat am 12.1.09 der Öffentlichkeit das neue Modell der persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) vorgestellt. Mit diesem Modell soll die anhaltende Blockade der Gesundheitspolitik durchbrochen werden – bei garantierter Qualität der medizinischen Versorgung und ohne sozialen Abstrich.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Reform der Gesundheitspolitik in der Schweiz gleicht einer Grossbaustelle, auf der nichts mehr vorwärts geht, seit einigen Jahren schon. Der Oberingenieur, Bundesrat Cou­chepin, begnügt sich damit, einzelne begrenzte Revisionen ohne Sicht aufs Ganze vorzu­schlagen. Das Volk hat instinktsicher am 1. Juni 2008 einen neuen Krankenversiche­rungs-Verfassungsartikel bachab geschickt, der den Kassen allzu viel Macht gegeben und den PatientInnen u.a. die freie Arztwahl genommen hätte. Ende dieses Jahres läuft der Zulassungsstopp für neue Arztpraxen aus – und der Ständerat war nicht fähig, in der Wintersession eine Nachfolgeregelung zu erarbeiten. Die nationalrätliche Kommission wird sich Mitte Januar über drei wichtige Teilvorlagen beugen, nämlich die Vertragsfrei­heit, die Kostenbeteiligung und managed care. Bei all diesen Vorlagen drohen Gefahren, entweder in Richtung rationierter Zugang zu Gesundheitsleistungen und/oder vermehrte Belastung der Bevölkerung.
</p><h3>Neue starke Lobby</h3><p>In dieser Lage hat sich nunmehr eine neue starke Koalition aus arbeitnehmerorientierten Verbänden aus dem Gesundheitswesen<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;formiert. Diese Koalition hat das Modell einer Persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) entwickelt. ÄrztInnen, KrankenpflegerInnen, Phy­siotherapeutInnen und viele weitere Fachleute, die das Gesundheitswesen aus ihrer tägli­chen Erfahrung kennen, lancieren zusammen mit dem SGB dieses Modell als neuen Vor­schlag, der aus der Blockade der Gesundheitspolitik heraus führen soll. Ziel ist eine qua­litativ hoch stehende medizinische Versorgung, die vom Versicherungsobligatorium ab­gedeckt ist und mit der Vermeidung von administrativem Leerlauf gleichzeitig Kosten einspart.
</p><h3>Schlüssel um Blockade zu überwinden</h3><p>Das Modell stellt eine angemessene Antwort auf die Krise der Hausarztmedizin dar. Gleichzeitig ermöglicht es eine ganzheitliche, der Qualität und der Wirksamkeit glei­chermassen verpflichtete Lösung für die geschilderten Baustellen in der Gesundheitspoli­tik. Es ersetzt den Zulassungsstopp und macht die Diskussionen um die Aufhebung des Vertragsobligatoriums überflüssig.
</p><p>Im Zentrum des Modells steht die persönliche Gesundheitsstelle (PGS). Als PGS funkti­onieren kann die Haus- resp. Kinderarztpraxis, eine Praxisgemeinschaft, ein Ambulato­rium oder ein ärztlich geleitetes Netzwerk. Die Versicherten wählen sich eine PGS aus. Diese erbringt die hausärztliche Erstversorgung, übernimmt die Überweisung an Spezia­listen und weitere andere Leistungserbringer und hat dabei die gesamte Behandlungskette im Blick. Alle Versicherten sind in der Wahl ihrer PGS frei und haben bei Bedarf An­recht auf eine zweite ärztliche Meinung. Die PGS sammeln zudem alle Patienten-Infor­mationen. Die Kantone müssen eine flächendeckende Versorgung mit PGS gewährleis­ten.&nbsp;
</p><p>Damit wird die ganzheitliche, auf die Allgemeinmedizin abstützende Grundversorgung entscheidend gestärkt. Allen Versicherten steht eine gleichwertige Versorgung zur Ver­fügung. Die freie Arztwahl der Versicherten bleibt gewährleistet. Eine Aufsplittung der Grundversorgung in Billig-Netzwerke einerseits, eine teure Variante mit freier Arztwahl andererseits wird verhindert. PGS verhindern also, dass nur mehr finanziell Vermögende medizinisch gut versorgt werden. Gleichzeitig vermeiden sie doppelspurige Behandlun­gen und sparen so Kosten.&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Die Koalition besteht aus folgenden Organisationen der Arbeitnehmenden resp. der Leistungserbringer:</p><ul><li>Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte VSAO</li><li>Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD</li><li>Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK</li><li>Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen SVBG</li><li>ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz EVS</li><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</li><li>Vereinigung Unabhängiger ÄrztInnen VUA</li><li>Schweizerischer Hebammenverband SHV</li><li>physioswiss</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-644</guid><pubDate>Mon, 12 Jan 2009 11:27:00 +0100</pubDate><title>Modell Persönliche Gesundheitsstelle (PGS) – Ein idealer Vorschlag zur Reform der Gesundheitspolitik! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/modell-persoenliche-gesundheitsstelle-pgs-ein-idealer-vorschlag-zur-reform-der-gesundheitspolitik</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 1. Juni 2008 hat die Stimmbevölkerung deutlich NEIN zum Kassendiktat und zur Zweiklassenmedizin gesagt. Gefragt sind nun Lösungen für eine soziale Gesundheitspolitik. Der Ständerat hat in der Wintersession 2008 einen Nullentscheid gefällt. Jetzt ist der Nationalrat gefordert. Im Hinblick auf die Beratungen in der zuständigen nationalrätlichen Kommission präsentieren Fach- und Berufsverbände aus dem Gesundheitsbereich ein gemeinsames Modell, das sich deutlich von den bisher gescheiterten Modellen unterscheidet und mit Vorstellungen, die von der Krankenkasse Visana formuliert wurden, kompatibel ist. &nbsp;Im Zentrum steht die Persönliche Gesundheitsstelle PGS: Diese stellt die hausärztliche Grundversorgung sicher, stimmt die Versorgungsleistungen optimal aufeinander ab und leistet damit einen Beitrag zur Kostenlenkung und –dämpfung. Das Modell garantiert zudem den Zugang&nbsp; aller Bevölkerungsteile zu einer qualitativ hoch stehenden medizinischen Versorgung, fördert die vernetzte Versorgung und belässt den Patienten im Wesentlichen die freie Arztwahl.&nbsp;
</p><p>Mehr dazu in den angehängten Beiträgen von</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Claudia Galli</span>, Präsidentin Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen SVBG</li><li><span style="font-weight: bold;">Christine Goll</span>, Präsidentin VPOD und Vizepräsidentin SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Christoph Bosshard</span>, Präsident VSAO</li><li><span style="font-weight: bold;">David Winizki</span>, Hausarzt, VUA</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-583</guid><pubDate>Thu, 19 Apr 2007 14:23:00 +0200</pubDate><title>Für eine neue Gesundheitsversorgung in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fuer-eine-neue-gesundheitsversorgung-in-der-schweiz</link><description>Dossier Nr. 47</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften und Berufsverbände im Gesundheitswesen machen im Interesse der Versicherten und der im Gesundheitswesen Beschäftigten Vorschläge für ein soziales und leistungsfähiges Gesundheitswesen. Das Herzstück des Modells ist eine flächendeckende&nbsp; Versorgung durch einen persönlichen Gesundheitsversorger, bzw. eine persönliche Gesundheitsversorgerin. Diese Gesundheitsstelle ist frei wählbar und gewährleistet eine integrierte Versorgungskette für die Patient/innen über alle Behandlungen hinweg. Dazu gehört auch die Prävention und Gesundheitsförderung. Ziel ist eine höhere Versorgungsqualität durch konsequentere Patient/innenbetreuung und eine höhere Wirtschaftlichkeit durch Vermeidung unnötiger Untersuchungen und Weiterweisungen. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-585</guid><pubDate>Wed, 20 Dec 2006 14:27:00 +0100</pubDate><title>JA zur sozialen Einheitskrankenkasse </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-sozialen-einheitskrankenkasse</link><description>Dossier Nr. 45</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die „Soziale Einheitskrankenkasse“ bringt folgende Verbesserungen:</p><ul><li>Es gibt neu für die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine gemeinsame Krankenkasse - die sogenannte „Soziale Einheitskranken­kasse“ - &nbsp;statt gegen 100 verschiedene Krankenkassen (2004: 98 Krankenkassen).</li></ul><ul><li>Es wird der Grundsatz festgelegt, dass die Prämien der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten zu entsprechen haben. Ein Gesetz regelt später die konkrete Umsetzung dieses Finanzierungsgrundsatzes.</li></ul><ul><li>Neu sind in den Gremien der Sozialen Einheitskrankenkasse (Verwaltungsrat und Aufsichtsrat) sowohl die Behörden, die Leistungserbringer und die Interessenvertretung der Versicherten mit jeweils gleich vielen Personen vertreten.</li></ul><p>Bewährtes im Gesundheitswesen wird beibehalten, nötige Reformen werden angegangen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item></channel></rss>