<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0"
         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Wed, 29 Apr 2026 03:57:34 +0200</pubDate><lastBuildDate>Wed, 29 Apr 2026 03:57:34 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/ergaenzungsleistungen/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-6244</guid><pubDate>Wed, 30 Oct 2019 18:00:00 +0100</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmende: endlich ein Schritt vorwärts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aeltere-arbeitnehmende-endlich-ein-schritt-vorwaerts</link><description>SGB begrüsst Botschaft des Bundesrats für eine Überbrückungsrente </description><content:encoded><![CDATA[<p>Endlich geht es bei der Bekämpfung der Probleme von älteren Arbeitnehmenden vorwärts. Fünf Jahre, nachdem dank eines Postulats des damaligen SGB-Präsidenten die "Konferenz Ältere Arbeitnehmende" ins Leben gerufen wurde, kann das Parlament nun endlich einen konkreten Fortschritt beschliessen - eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose, die keine Stelle mehr finden und ausgesteuert werden.</p><p>Ältere Arbeitnehmende haben im Schweizer Arbeitsmarkt mit starken Diskriminierungen zu kämpfen. Dies äussert sich insbesondere in einer Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse sowie steigender Arbeitslosigkeit für über 55-Jährige. Vor allem aber nimmt die Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen stark zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung am Ende des Erwerbslebens fordert. Diese muss sowohl ein Abrutschen in die Sozialhilfe verhindern, als auch zukünftige Renteneinbussen vermeiden. Die vorgeschlagene Überbrückungsleistung setzt genau hier an und erlaubt ein akutes sozialpolitisches Problem zu lindern.</p><p>Der SGB unterstreicht jedoch, dass weitere Verbesserungen am bundesrätlichen Vorschlag nötig sind. So zeigen sämtliche Indikatoren, dass die Probleme der älteren Generation erwiesenermassen bereits spätestens ab dem 55., und nicht erst ab dem 60. Altersjahr beginnen. Die Überbrückungsleistung muss deshalb bereits von Arbeitslosen ab 55 Jahren (bzw. Ausgesteuerten ab 57 Jahren) bezogen werden können. Weiter lehnt es der SGB ab, dass die Überbrückungsleistung, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, in einem Verhältnis zum EL-Lebensbedarf gedeckelt wird. In Kantonen mit hohen Prämien und Mieten hätte dies ungerechtfertigte (und letztlich gesetzeswidrige) Kürzungen der Leistungen zur Folge. Das Parlament hat nun die Möglichkeit, die bundesrätliche Vorlage insbesondere in diesen beiden Punkten nachzubessern.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5917</guid><pubDate>Wed, 27 Mar 2019 14:46:00 +0100</pubDate><title>EL-Revision: Unter dem Strich hinnehmbar, trotz bitterer Pillen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-unter-dem-strich-hinnehmbar-trotz-bitterer-pillen</link><description>Reaktion einer breiten Allianz auf die Revision der Ergänzungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;Die EL-Allianz sieht die vom Parlament verabschiedete Revision der Ergänzungsleistungen mit gemischten Gefühlen. Die überfällige Erhöhung der Mietzinsmaxima ist das zentrale Element, weshalb es diese Vorlage – trotz Kürzungen – unter dem Strich zu akzeptieren gilt.<br> &nbsp;<br> Die Allianz Ergänzungsleistungen – bestehend aus SeniorInnenverbänden, Verbänden der Menschen mit Behinderungen, ArbeitnehmerInnenorganisationen, Frauenorganisationen sowie dem Mieterverband – hat die Beratung der soeben abgeschlossenen EL-Revision stets eng begleitet und sich dabei beharrlich für die Rechte und Ansprüche der Betroffenen starkgemacht. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des Verfassungsauftrags der sozialen Existenzsicherung der 1. Säule: Ergänzungsleistungen müssen ein würdiges Leben ermöglichen, sie sind keine wohlwollende sozialstaatliche Hilfeleistung, sondern ein verfassungsrechtliches und gesellschaftliches Gebot.<br> &nbsp;<br> Die rechtsbürgerliche Mehrheit hat leider eine Reihe schmerzhafter Sparmassnahmen in die EL-Revision eingebaut. Neben der völlig unnötigen Senkung der Vermögensfreibeträge, sind dies die Kürzungen der Beiträge für Kinder sowie die Herabsetzung des EL-Mindestbetrags. Demgegenüber steht jedoch, dass die seit 2001 nicht an die Mietpreisentwicklung angepassten Beiträge für Mieten endlich deutlich erhöht werden. Das ist eine lange erwartete, substanzielle Entlastung für einen Grossteil der BezügerInnen. Auch ein wichtiger sozialpolitischer Fortschritt ist die Schaffung der Möglichkeit, dass Arbeitnehmende, die im Alter ihren Arbeitsplatz verlieren, in ihrer angestammten Pensionskasse verbleiben können. Positiv ins Gewicht fällt zudem die neue Anrechenbarkeit der Kosten für externe Kinderbetreuung.<br> &nbsp;<br> Politisch negativ zu bewerten ist die Verknüpfung der EL-Revision mit der ursprünglich separaten Vorlage zur Erhöhung der Mietzinsmaxima. Dank dem Druck der EL-Allianz wurde aber eine Reihe weiterer von der rechten Nationalratsmehrheit geforderter Kürzungsmassnahmen verhindert. So wird es keine Sanktionen bei PK-Kapitalbezug geben und auch die volle Rückerstattung der Krankenkassenprämien bleibt erhalten. Die diesbezüglichen Kürzungsvorschläge hat die EL-Allianz vehement bekämpft und dabei unmissverständlich klargemacht, dass ein Referendum die unmittelbare Konsequenz ihrer Annahme sein würde.<br> &nbsp;<br> Nun muss die EL-Revision zügig in Kraft gesetzt werden, da insbesondere die beschlossene Erhöhung der Mietzinsmaxima Not tut. Aber auch die Umsetzung des revidierten Gesetzes auf Verordnungsebene wird entscheidend sein. Dabei muss dem Charakter der EL als Versicherungsleistung bestmöglich Sorge getragen werden (z.B. bei den Regelungen zum Vermögensverbrauch). Die Organisationen der EL-Allianz werden sich aktiv an der dazu erwarteten Vernehmlassung beteiligen. Essenziell ist aber auch, dass der Bundesrat die stets vorhandene Verordnungskompetenz zur Anpassung der Mietzinsmaxima an die Preisentwicklung in Zukunft endlich wahrnimmt. Nach dem parlamentarischen Grundsatzentscheid zur Erhöhung dieser Beträge wäre alles andere nicht verständlich.</p><h5>UNTERSTÜTZER/iNNEN:</h5><p><strong>Behindertenorganisationen </strong>u.a.: Insos Schweiz / Inclusion Handicap / Procap / Pro Infirmis<br><strong>SeniorInnenorganisationen: </strong>Avivo / SP60+ / Schweiz. Seniorenrat / Schweiz. Verband für Seniorenfragen / Verein aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz<br><strong>Frauenorganisationen: </strong>GrossmütterRevolution / Schweiz. Bäuerinnen- und Landfrauenverband<br><strong>Arbeitnehmendenverbände: </strong>SGB (Unia, VPOD, Avenir Social, Rentnerkommission) / Travail.Suisse<br><strong>Andere: </strong>Schweiz. Hebammenverband / Schweiz. Mieterinnen- und Mieterverband / Netzwerk Gutes Alter<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5871</guid><pubDate>Thu, 21 Feb 2019 17:38:49 +0100</pubDate><title>EL-Reform: Letzte Korrekturen dringend nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-reform-letzte-korrekturen-dringend-noetig</link><description>Sanktionen bei Kapitalbezug sind realitätsfremd und schädlich.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Behandlung der EL-Revision ist auf der parlamentarischen Zielgeraden. Eines steht dabei jetzt schon fest: Das Parlament hat sich bislang dem bundesrätlichen Ziel der Beibehaltung des Leistungsniveaus leider nicht angeschlossen. So will die Sozialkommission des Nationalrates mit ihren letzten Beschlüssen die Leistungen um insgesamt 697 Millionen kürzen, was für die Betroffenen schlichtweg nicht verkraftbar wäre. Aber auch der Ständerat will insgesamt 598 Millionen sparen. Doch diese 100 Millionen Differenz sind entscheidend, denn sie gehen grösstenteils auf die Forderung der Kommission nach einer Kapitalbezugssanktion zurück. So sollen sämtliche Fälle von Kapitalbezug aus der Pensionskasse mit einer zehnprozentigen Kürzung der jährlichen Ergänzungsleistungen bestraft werden.</p><p>Im Jahr 2015 haben laut Finanzkontrolle mehr als die Hälfte der Neupensionierten Kapital bezogen. In mehr als einem Drittel der Fälle war der dabei ausbezahlte Betrag tiefer als die geltenden EL-Vermögensfreibeträge. Diese beiden Zahlen machen deutlich, dass der Kapitalbezug erstens weit verbreitet ist und sich die ausbezahlten Summen zweitens keineswegs zum "Verprassen" eignen. Dazu kommt, dass mit der EL-Revision sowieso strikte Regeln zum Verbrauch von Vermögen vorgesehen sind. Halten sich EL-Beziehende nicht an diese Regeln, werden sie ebenfalls sanktioniert werden können. Dennoch hielt die Nationalratskommission daran fest, dass sämtliche Arten des Kapitalbezugs mit einer 10%-Kürzung sanktioniert werden sollen – das können 500 Franken sein (zuhause), aber genau so gut auch 5000 Franken (im Heim). Der Nationalrat muss in seiner abschliessenden Behandlung der Revision endlich auf den Boden der Realität zurückkommen und diese unfaire Massnahme streichen.</p><p>Eine weitere Differenz zwischen den Räten bleiben die Vermögensfreibeträge – als "Notgroschen" gerade für HeimbewohnerInnen bei einer immer noch nicht zufriedenstellenden Finanzierung der Heimpflege eminent wichtig. Der Nationalrat will diese Freibeträge um 30% kürzen. Das ist fahrlässig und würde wohl auch zu neuen Sozialhilfefällen führen, was laut EL-Gesetz explizit verboten ist und bleibt.<br><br><strong>Nötige Erhöhung der Mietobergrenzen</strong><br> Unter dem Strich bleibt klar: Diese Reform ist – auch mit den noch nötigen Korrekturen des Nationalrates – nur deshalb akzeptabel, weil endlich die seit 2001 unveränderten Obergrenzen für die Erstattung der Mieten erhöht werden. Dies ist für EL-Beziehende ungemein wichtig. Aber für den SGB ist klar, dass der Bundesrat in Zukunft unbedingt von seiner Kompetenz zur Anpassung der Mietzinsmaxima auf dem Verordnungsweg Gebrauch machen muss – genau, wie er es für den Lebensbedarf oder auch die AHV-Renten macht. Es darf nicht sein, dass die finanziell Schwächsten unserer Gesellschaft in Zukunft weiter zu Geiseln der Teuerung gemacht werden, während sich die Topsaläre mit der "Teuerung" jährlich weiter nach oben bewegen.</p><p>Man kann nicht genug oft daran erinnern: Die Beziehenden von Ergänzungsleistungen – und das sind grossmehrheitlich Frauen – haben meist jahrzehntelang Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Sie haben ein verfassungsmässig garantiertes Recht auf eine soziale Existenzsicherung. Das muss auch der Nationalrat in seiner letzten Behandlung der EL-Revision anerkennen.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5343</guid><pubDate>Tue, 20 Mar 2018 16:43:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat will unhaltbare EL-Kürzungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-will-unhaltbare-el-kuerzungen</link><description>Kleine Kammer muss korrigieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Unverständlich: die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) wurde im Nationalrat zu einer fast reinen Abbauvorlage umgebaut. Der Ständerat muss nun zwingend Gegensteuer geben.</p><p>Der SGB nimmt die vom Nationalrat verabschiedete Revision der Ergänzungsleistungen mit Unverständnis zur Kenntnis. Die grosse Kammer hat es verpasst, dem bundesrätlichen Ziel des Leistungserhaltes auch nur annähernd gerecht zu werden. Obwohl die ursprünglich separate, dringend nötige Vorlage zur Erhöhung der Mietzinsmaxima mit der EL-Vorlage verknüpft wurde, kommen nun unter dem Strich Nettoeinsparungen von jährlich mindestens 900 Millionen raus.</p><h3>Voll auf Abbaukurs</h3><p>Als unverzichtbarer Teil der durch die Verfassung vorgegebenen Existenzsicherung in der 1. Säule darf die EL nicht in die Bittstelllogik der Sozialhilfe abrutschen. Mit der geplanten Lebensführungskontrolle, d.h. harten Regeln zur erlaubten Verbrauchshöhe und dem Verwendungszweck bescheidener kleiner Vermögen, droht aber genau dies. Der dabei zulässige Vermögensfreibetrag wurde vom Nationalrat mit 25 000 Franken (Einzelpersonen) viel zu tief angesetzt. Damit könnten insbesondere viele HeimbewohnerInnen die real anfallenden persönlichen Auslagen in etlichen Kantonen kaum mehr stemmen.</p><p>Für den SGB ebenfalls unverständlich sind die beschlossenen Kürzungen bei der Übernahme der Krankenkassenprämien. Die Senkung der EL-Mindesthöhe von bis zu 40% wird zunächst dazu führen, dass die betroffenen Versicherten umso früher auf mehr Mittel angewiesen sein werden. Darüber hinaus dürfte diese Massnahme jedoch auch den kantonalen Wettlauf bei den Kürzungen der Prämienverbilligungen neu anheizen. Darunter leiden werden mit den stetig steigenden Prämien neben den EL-EmpfängerInnen sämtliche Haushalte in bescheidenen Verhältnissen. Noch schwerer wiegt hingegen der Entscheid des Nationalrates, die EL-Prämienerstattung künftig nach den jeweiligen kantonalen Richtprämien zu bemessen. Die Richtprämie liegt allerdings in praktisch allen Kantonen deutlich unter der heute angewandten Durchschnittsprämie - im Durchschnitt beträgt die Differenz 30%!</p><h3>Mieten: Wende um 360 Grad</h3><p>Doch damit leider nicht genug: Die längst überfällige Anpassung der Mietzinsmaxima - also die Erhöhung der durch die EL maximal übernommenen Mieten - wurde vom Nationalrat nicht nur abgeschwächt, sondern faktisch gestrichen. Die Mieten sind seit 2001 (dem Jahr der letzten Anpassung) um 24% gestiegen, die Mietzinsmaxima sollen nun durchschnittlich um nicht einmal 5% anwachsen. Dies allerdings mit einer Hintertür für die Kantone, die neuen Beträge pauschal um 10% zu kürzen. In ihrer Kombination führen diese beiden Massnahmen zu einem durchschnittlichen Rückgang (!) der Mietzinsmaxima um bis zu 6%! Was dabei nicht vergessen werden darf: höhere Mietzinsmaxima brächten insbesondere für die Kantone spürbare Entlastungen, weil damit teure Heimeintritte verhindert werden können. Dies trifft umso mehr auf die Form des betreuten Wohnens zu, welcher der Nationalrat eine zunächst vorgesehene Unterstützung von 90 Millionen ebenfalls verweigert hat.</p><h3>Positiv: ältere Arbeitslose können in PK bleiben</h3><p>Aus gewerkschaftlicher Sicht sehr positiv ist einzig die beschlossene Möglichkeit des Pensionskassenverbleibs von Arbeitslosen über 58 Jahren. Dieser Entscheid weist auch im Hinblick auf die zu verhandelnde BVG-Revision in die richtige Richtung. Was die berufliche Altersvorsorge betrifft, muss zudem allen pensionierten Versicherten weiterhin die Möglichkeit des Kapitalbezugs offenstehen. Das von Bundesrat und Ständerat vorgesehene Kapitalbezugsverbot wurde zum Glück vom Nationalrat wieder gekippt - dies allerdings ergänzt um die inakzeptable Sanktion einer pauschalen 10%-Kürzung der jährlichen EL im Falle eines Kapitalbezugs.</p><p>Im Ständerat sind nun massive Korrekturen nötig. Die StandesvertreterInnen dürfen nicht zulassen, dass die Existenzsicherung im Alter und bei Invalidität so massiv beschnitten wird. Dies auch deshalb, weil es längerfristig wieder die Kantone wären, die über steigende Sozialhilfeausgaben den Ausgleich schaffen müssten.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_171120_SGB_reto_wyss.0010_a2e1b34ee1.jpg" length="142884" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5294</guid><pubDate>Mon, 19 Feb 2018 10:53:40 +0100</pubDate><title>EL-Revision: Keine Sparübung auf dem Buckel der Ärmsten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-keine-sparuebung-auf-dem-buckel-der-aermsten</link><description>Vorlage immer noch zwiespältig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Als Zweitrat behandelt die grosse Kammer am 14. März die Teilrevision der Ergänzungsleistungen (EL). Der Nationalrat muss die Vorlage verbessern, wenn die Revision das vom Bundesrat definierte Ziel des Leistungserhalts erreichen soll.</p><p>Obwohl ursprünglich als Provisorium gedacht, sind die Ergänzungsleistungen schon längst ein unverzichtbarer Teil der 1. Säule. Sie übernehmen auch eine zentrale Rolle im System der Pflegefinanzierung und sind zur Ergänzung der IV-Renten zwingend nötig. Eine grosse Bedeutung haben die EL zudem im System der Prämienverbilligung: Aus diesem fliessen heute bereits 40% der Gelder in die Prämienübernahmen der EL-Beziehenden.</p><p>Aus Sicht der Gewerkschaften zeigt die hohe Anzahl von Personen, die bei Invalidität oder im Alter auf EL angewiesen sind, primär den Bedarf, die Renten zu erhöhen und für bezahlbare Krankenkassenprämien zu sorgen. Die vom Bundesrat in der vorgeschlagenen EL-Teilrevision formulierte Zielsetzung des Erhaltes des Leistungsniveaus ist vor diesem Hintergrund das Minimum.</p><h3>Anpassung Mietzinsmaxima korrigieren Leistungsverlust</h3><p>Im momentanen Stand der Beratung kann das Leistungsniveau aber nur sehr grosszügig interpretiert als gesichert gelten. Und dies auch nur deshalb, weil die EL-Revision mit der Vorlage über die Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima verknüpft wurde. Die überfällige Anpassung der Mietzinsmaxima ist jedoch keine Massnahme des Leistungserhalts, sondern der überfällige Ausgleich eines seit 2001 schleichend wachsenden Leistungsverlustes (so sind die Mietzinsen seither um mehr als 20% gestiegen).</p><p>Die Vorlage ist auch als Gesamtpaket betrachtet äusserst zwiespältig. Die neuen Mietzinsmaxima würden den EL-BezügerInnen wichtige Entlastungen bringen, was auch für die Mietzinszuschläge für betreutes Wohnen gilt. Diesem Fortschritt stehen aber etliche grosse Einschnitte gegenüber: Anstelle der Durchschnittsprämie soll die EL-Mindesthöhe künftig nur noch dem Betrag der höchsten Prämienverbilligung entsprechen. Letzterer liegt jedoch in vielen (und immer mehr) Kantonen deutlich unter der effektiven Prämie. Diese Neudefinition würde über 120 Millionen einsparen (Tendenz stark steigend), welche neu von den EL-BezügerInnen übernommen werden müssten. Das sind PrämienzahlerInnen in schwierigsten wirtschaftlichen Verhältnissen.</p><h3>Lebensführungskontrollen</h3><p>Darüber hinaus sollen mit der EL-Reform die Vermögensfreibeträge um einen Drittel gesenkt und die Regeln zum Vermögensverzicht verschärft werden. Und die Gefahr einer harten "Lebensführungskontrolle" ist noch nicht gebannt. Damit würden prinzipiell sämtliche Ausgaben von EL-BezügerInnen über Jahre hinweg rückwirkend geprüft, was schlichtweg bedeuten würde, dass sich RentnerInnen nichts über die eigene Existenzsicherung hinaus leisten dürften.</p><p>Das Parlament hat die Chance, diese Vorlage noch zu korrigieren und sie wieder an ihr Ziel der Leistungssicherung heranzuführen. Vor dem Hintergrund des einmal mehr unerwarteten Milliardenüberschusses im Bundeshaushalt ist es erst recht selbstverständlich, dass bei den Ärmsten nicht gespart wird. Auf weitere Verschärfungsmassnahmen ist zudem unbedingt zu verzichten, was im Speziellen auf die Senkung des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligungen zutrifft. Dieser im Raum stehende Vorschlag ist völlig sachfremd und verkennt die Lebensrealität der Menschen bzw. PrämienzahlerInnen in diesem Land komplett: Die Prämien sind heute inflationsbereinigt um 128% höher als vor 20 Jahren.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/f/csm_Simon_Bleasdale_flickr_CC-BY-NC-ND2_alte_Frau_mensch_spaziergang_ahv_rente_natur_old_see_6dc98a3339.jpg" length="207258" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5088</guid><pubDate>Fri, 15 Sep 2017 11:52:42 +0200</pubDate><title>Zynisches Spiel mit den EL-Bezügerinnen und EL-Bezügern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zynisches-spiel-mit-den-el-bezuegerinnen-und-el-bezuegern</link><description>Heuchlerische Argrumente von FDP und SVP gegen die Rentenreform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Höhere AHV-Renten, bessere PK-Leistungen für Menschen mit tiefen Einkommen, mehr Flexibilität beim Renteneintritt. Die Altersvorsorge 2020 ist ein grosser Fortschritt für Menschen mit tiefen Einkommen. Umso heuchlerischer und zynischer ist es, wenn FDP und SVP vorgaukeln, sie würden sich um Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) sorgen.</p><p>Denn in der laufenden EL-Reform setzen sich just FDP und SVP für Kürzungen ein. Und just die FDP und die SVP kämpfen zusammen mit den Deutschschweizer Arbeitgebern und Economiesuisse gegen die Altersvorsorge 2020 und damit gegen höhere AHV-Renten, die es Tausenden Menschen erlauben, sich von den EL zu befreien.</p><p>Die Gewerkschaften und die linken Parteien stehen ein für Altersrenten, die ein würdiges Leben im Alter garantieren. Das fordert auch die Bundesverfassung. "Die Altersvorsorge 2020 erhöht die AHV-Renten um 840 Franken pro Jahr und bringt in der 2. Säule grosse Verbesserungen für Teilzeitarbeitende und kleine Einkommen. Die Reform befreit Tausende Menschen von der EL-Abhängigkeit und ist darum ein grosser sozialer Fortschritt", sagt etwa Ständerätin Pascale Bruderer.</p><p>Arbeitgeber, Economiesuisse, FDP und SVP betreiben dagegen ein zynisches Spiel. Zuerst kämpfen sie gegen höhere AHV-Renten und drängen so immer mehr Rentnerinnen und Rentner in die Ergänzungsleistungen (EL). Dann setzen sie sich bei der EL-Reform dafür ein, diese Ergänzungsleitungen zu kürzen. Und jetzt spielen sie sich in der Schlussphase des Abstimmungskampfs als Anwälte der EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger auf. Dabei unterschlagen sie bewusst, dass durch die Reform keine einzige Person, die heute EL bezieht, schlechter gestellt wird, da die Reform nur Neurentnerinnen und Neurentner betrifft.</p><p>Gar eine krasse Fakenews ist die Behauptung, eine EL-Bezügerin mit einem Jahreseinkommen von 30'000 Franken müsse 144 Franken mehr MwSt pro Jahr bezahlen. Eine kurze Rechnung zeigt aber: Diesen Zusatzaufwand hätte sie nur dann, wenn sie für 48'000 Franken einkaufen würde - bei einem Jahreseinkommen von 30'000 Franken... Das zeigt zweierlei: FDP und SVP haben keine Ahnung von der Lebensrealität der Menschen, die wenig Geld haben. Und sie schrecken nicht davor zurück, Zahlen zu manipulieren, um die Leute hinters Licht zu führen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/f/csm_Simon_Bleasdale_flickr_CC-BY-NC-ND2_alte_Frau_mensch_spaziergang_ahv_rente_natur_old_see_6dc98a3339.jpg" length="207258" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4906</guid><pubDate>Wed, 24 May 2017 09:42:55 +0200</pubDate><title>EL-Revision: Kein Sparen bei denen, die nichts zum Sparen haben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-kein-sparen-bei-denen-die-nichts-zum-sparen-haben</link><description>Ständerat muss korrigieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat behandelt in dieser Session die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes. Die Vorlage enthält gute Vorschläge wie die Anpassung der Mietzinsmaxima, aber auch etliche Verschlechterungen ohne jegliches soziales Gespür.</p><p>Rund 300'000 Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung sind heute auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen, um über die Runden zu kommen. Und es werden immer mehr. Denn die Renteneinkommen hinken den Lebenshaltungskosten hintennach. Daher ist es wichtig, dass die Renten verbessert werden. Die Revision Altersvorsorge 2020 tut das. Die AHV-Renten-Verbesserung um Fr. 840 bzw. bis zu Fr. 2'712 für die Ehepaare sowie die Anpassungen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden das Renteneinkommen der Leute mit tiefen Löhnen stärken. Diese Verbesserungen sind dringend. Umso mehr erstaunt, dass in der Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Gesetz) Einsparungen von rund 300 Millionen Franken vorgesehen sind. Diese Sparmassnahmen würde insbesondere spüren, wer von der EL die Krankenversicherungsprämie zurückerstattet erhält.</p><p>Der Ständerat wird die Revision des EL-Gesetzes in der Sommersession beraten. Die Vorlage mischt Gutes und Schlechtes. Die Erhöhung der Mietzinsmaxima zur Anrechnung bei der EO etwa ist eine dringende, vom SGB seit langem geforderte Anpassung. Verschlechterungen wie etwa die Kürzung der Vermögensfreigrenzen und die Kürzung der EL-Mindesthöhe jedoch werden EL-Beziehende hart treffen.</p><h3>Kein Sparen bei der Rückerstattung!</h3><p>Noch mehr gilt dies für die Rückerstattung der Krankenversicherungsprämie. Heute erhalten EL-Beziehende diese Rückerstattung in der Höhe der Durchschnittsprämie ihres Kantons. Künftig soll die Rückerstattung auf der Höhe der höchsten individuellen Prämienverbilligung des Kantons gedeckelt sein. Dieser Vorschlag entzieht den EL-Beziehenden pro Jahr rund 120 Millionen Franken. Die Kommission des Ständerates hat hier noch einen Zacken zugelegt und möchte sogar die Berechnungsgrundlagen ändern.</p><p>Die Kommissionsmehrheit beantragt, künftig für die EL-Berechnung einen Pauschalbetrag in der Höhe der Prämie des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton anzurechnen. Damit sollen EL-Beziehende angeregt werden, sich möglichst kostengünstig versichern zu lassen. Die Kommissionsminderheit möchte dagegen am bundesrätlichen Vorschlag festhalten, der sich auf den Pauschalbetrag der kantonalen bzw. regionalen Durchschnittsprämie abstützt.</p><p>Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit schränkt die Freiheit der EL-Beziehenden bei ihrer Wahl des Krankenversicherers stark ein. In einzelnen Kantonen stehen keine drei Krankenversicherer zur Verfügung, die günstiger als die Durchschnittsprämie sind.</p><h3>Kein Angriff auf die Schwachen</h3><p>Zudem funktioniert der beabsichtigte Anreiz für einen Wechsel zu einem günstigen Krankenvers-cherer bei EL-Beziehenden nicht:</p><ul><li>Vor allem für EL-Beziehende, die dauerhaft auf Pflege und Betreuung angewiesen sind, ist der Wechsel eines Krankenversicherers alleine kaum zu bewerkstelligen. Sie sind dafür auf die Unterstützung von Angehörigen oder von Beratungsstellen angewiesen.</li></ul><ul><li>EL-Beziehende verfügen über sehr bescheidene eigene Mittel. Sie sind daher darauf angewiesen, dass ihre Krankenkassen die Beträge der Arztrechnungen schnell und kulant rückerstatten. Die Krankenversicherer mit den tiefsten Prämien verfügen jedoch allzu häufig nur über einen mangelhaften Service und trödeln bei der Rückerstattung.</li></ul><p>Für die EL-Beziehenden hat der Wechsel in Billigkassen daher finanzielle Engpässe zur Folge. Eine Konzentration der EL-Beziehenden bei den günstigen Krankenversicherern würde innert kurzem zudem zu einer Erhöhung der Prämien führen. Denn die Risikostruktur dieser Krankenversicherer würde ungünstig verändert. Gleichzeitig würde sich das administrativ aufwändige ständige Wechseln der Krankenversicherer für alle KVG-Versicherten intensivieren.</p><p>Der SGB ist gegen diesen falschen Sparanreiz auf dem Buckel der EL-Beziehenden. Er bedeutet nichts anderes, als dass diese künftig einen kleineren Teil ihrer Gesundheitsausgaben über die EL vergütet erhalten. Diese Mehrausgaben werden sie sich vom allgemeinen Lebensbedarf absparen müssen. Ein solcher Angriff auf ohnehin Schwache ist nicht akzeptabel. Entsprechend hat der SGB beim Ständerat interveniert.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4138</guid><pubDate>Tue, 23 Feb 2016 11:36:20 +0100</pubDate><title>Nationalrat muss Mietzinsmaxima anpassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-muss-mietzinsmaxima-anpassen</link><description>Existenzsicherung im Alter immer mehr in Frage gestellt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für viele BezügerInnen von Ergänzungsleistungen (EL) ist Existenzsicherung eine tägliche Herausforderung. Das ist wesentlich dadurch bedingt, dass die EL die Mietzinse viel zu wenig berücksichtigen. Der Nationalrat kann das in der kommenden Session ändern.</p><p>Der verfassungsrechtliche Auftrag der Rentenleistungen der 1. Säule ist die Existenzsicherung. Dieser Auftrag konnte bis heute nicht verwirklicht werden. Ohne weitere Einkünfte können Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz nicht einmal mit einer Maximalrente der AHV oder der IV, also mit Fr. 2350 pro Monat, über die Runden kommen. Der Antrag für Ergänzungsleistungen (EL) wird so zum Muss. Die EL sind ein zentraler Bestandteil der Existenzsicherung. Anders als bisher angenommen nimmt ihre Bedeutung jedoch nicht ab, sondern zu.</p><h3>EL: zentral bei Invalidität und im Alter</h3><p>Besonders ausgeprägt ist dies im Fall der Invalidenversicherung. Mittlerweilen sind über 43% der IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um über die Runden zu kommen. Wenn für fast die Hälfte aller Invaliden in der Schweiz das Renteneinkommen so tief ist, dass Zusatzleistungen für die Existenzsicherung nötig sind, dann zeigt sich klar, dass unser Versicherungssystem bei Invalidität lückenhaft ist. Die EL mussten in den letzten Jahren das mit den zahlreichen Revisionen der IV einhergehende Absinken des Rentenniveaus ausgleichen.</p><p>Aber auch im Alter wächst die Bedeutung der EL. Das Risiko, als NeurentnerIn Ergänzungsleistungen beantragen zu müssen, um über die Runden zu kommen, ist seit 1999 von 5,7% auf mittlerweile 8,6% markant gestiegen, wie es eine aktuelle Studie der Fachhochschule Bern darlegt. Dies trotz unseres vielgerühmten 3-Säulen-Systems der Altersvorsorge und trotz 30 Jahren obligatorischer beruflicher Vorsorge.</p><h3>Anrechenbarer Mietzins viel zu tief</h3><p>Die EL sind Bedarfsleistungen. Deshalb müssen die Ansätze für die Bedarfsrechnung periodisch angepasst werden. Entfällt diese Anpassung, wird die Existenzsicherung gefährdet. Aktuell krankt die Bedarfsrechnung der EL daran, dass die anrechenbaren Mietzinsmaxima viel zu tief sind. Alleinstehende können sich maximal Fr. 1100 Wohnkosten pro Monat, Ehepaare maximal Fr. 1250 anrechnen lassen. Egal, wie teuer ihre Wohnung ist und ob sie in Zürich oder in Altdorf wohnen. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2001 sind die Mietzinse in der Schweiz im Durchschnitt um rund 21 Prozent angestiegen. Das anrechenbare Mietzinsmaximum deckt immer weniger die anfallenden Wohnkosten. Die Betroffenen müssen den nicht gedeckten Teil des Mietzinses aus dem Betrag ihrer EL für den allgemeinen Lebensbedarf begleichen. Sie sparen sich also die Wohnkosten vom Essen und von den Auslagen für Kleider oder für die Mobilität ab. Das gefährdet ihre Existenzsicherung.</p><h3>Nationalrat muss korrigieren</h3><p>Auf die dringend notwendige Anhebung der Mietzinsmaxima warten die Betroffenen schon seit Jahren. Die Lage spitzt sich jährlich zu. An der kommenden Frühjahrssession ist die Erhöhung der EL-Mietzinsmaxima im Nationalrat traktandiert. Diese Erhöhung ist seit mehr als 10 Jahren überfällig. Die grosse Kammer muss die Vorlage endlich annehmen.</p><p>Aktuell läuft noch die Vernehmlassung für die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes. Auf Druck der Kantone schlägt der Bundesrat etliche Verschlechterungen bei der Gewährung der EL vor. Solange die Mietzinsmaxima nicht an das heutige Niveau der Mietzinse angepasst werden, kann aus Sicht des SGB keine Revision des ELG angestrebt werden.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2347</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2015 10:39:00 +0200</pubDate><title>Nicht gekniffen: Nationalrat will Mietzinsmaxima bei EL anpassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nicht-gekniffen-nationalrat-will-mietzinsmaxima-bei-el-anpassen</link><description>Erfolgreiche Aktion der Allianz für würdige Ergänzungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen" hat heute Morgen vor Eröffnung der entsprechenden Debatte in einer kurzen Aktion vor dem Bundeshaus den Nationalrat aufgefordert, die bei den Ergänzungsleistungen anrechenbaren Mietzinsmaxima endlich zu erhöhen. Mit Erfolg.</p><p>Denn wenig später entschied der Nationalrat, auf den Vorschlag des Bundesrats, die anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen (EL) zu erhöhen, einzutreten. Dies entgegen dem Willen der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Eine knappe Mehrheit der SGK hatte dem Plenum beantragt, die überfällige Anpassung auf die lange Bank zu schieben.</p><p>Denn diese Maxima sind seit 2001 nicht mehr angehoben worden, obwohl seither die Mietzinse im Schnitt um 21% angestiegen sind. Für die Betroffenen bedeutet diese Verzögerungspolitik Einsparungen bei Essen und persönlichen Auslagen. Das ist inakzeptabel. Der Nationalrat hat dies vor vier Jahren eingesehen und den Bundesrat beauftragt, dies zu korrigieren. In der Folge arbeitete dieser eine Vorlage aus, welche die anrechenbaren Mietzinsmaxima regional abgestuft erhöhen will.</p><p>Gegen den unsensiblen und inakzeptablen Vorschlag, die Anpassung herauszuschieben, hat sich eine "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen" gebildet. Ihr gehören Rentnerinnen-Organisationen, Behindertenverbände, der Mieterverband und Gewerkschaften an. Diese Allianz hat heute Morgen vor der nationalrätlichen Beratung auf dem Bundesplatz eine Aktion "Für ein Leben in Würde - für gute Ergänzungsleistungen" durchgeführt. Die Allianz rief das Plenum des Nationalrates auf, seiner Kommission nicht zu folgen. Es sei unzumutbar, wenn die Betroffenen den Gürtel noch länger noch enger schnallen müssten. Das Plenum der grossen Kammer soll die Vorlage des Bundesrats ohne Abstriche annehmen und so den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft eine sehr konkrete und lebenswichtige Hilfe ermöglichen.</p><p>Die "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen" wird sich auch in Zukunft engagieren. Sie wird Abbauprogramme bei den Ergänzungsleistungen entschieden bekämpfen.</p><p class="Text">&nbsp;</p><h3>Der "Allianz für gute Ergänzungsleistungen" gehören an:</h3><ul><li>Agile (die Organisationen von Menschen mit Behinderung)</li><li>AVIVO (Vereinigung zu Verteidigung und Lebensgestaltung der Rentner)</li><li>Evangelische Frauen Schweiz; Grossmütter-Revolution</li><li>MV (Mieterinnen- und Mieterverband)</li><li>SGB-Rentnerkommission</li><li>Travail.Suisse</li><li>VASOS (Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz)</li></ul><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li>Hochauflösende Fotos der Aktion finden Sie auf dem<a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/albums/72157658955549105" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Flickr-Account des SGB</a></li><li>Der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Bilder/Symbolbilder_Artikel/Kongressrede_Paul_Rechsteiner_Beginn_red.pdf">Flyer </a>der "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen"</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2240</guid><pubDate>Wed, 27 May 2015 15:14:00 +0200</pubDate><title>Keine Besteuerung der Existenzsicherungsleistungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/keine-besteuerung-der-existenzsicherungsleistungen</link><description>Sessionsvorschau II </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem Willen des Ständerates sollen Betagte, Invalide und Ausgesteuerte auf ihren Ergänzungs- und Sozialhilfeleistungen auch noch Steuern bezahlen. Zu hoffen ist, dass der Nationalrat diesen Beschluss korrigiert. Die Anzeichen dafür stehen günstig.</p><p>Der Ständerat überwies im letzten Dezember eine Motion seiner Wirtschaftskommission, die fordert, dass Unterstützungsleistungen aus öffentlichen und privaten Mitteln sowie AHV- und IV-Ergänzungsleistungen der Einkommenssteuer unterstellt werden und gleichzeitig das Existenzminimum steuerlich entlastet wird. Die Idee hinter diesem Vorstoss war, die Betagten, Invaliden und Ausgesteuerten zur Erwerbsarbeit zu motivieren.</p><p>Dass damit aber keine Erwerbsanreize geschaffen werden, sondern die Betroffenen noch stärker in finanzielle Bedrängnis gebracht werden und eine unsinnige bürokratische Verschiebung von Steuermittel verursacht wird, hat die Wirtschaftskommission des Nationalrates erkannt. Sie schlägt dem Ratsplenum vor, die Motion abzulehnen.</p><p>Sozialhilfeleistungen werden zur Behebung einer finanziellen Notlage ausgerichtet. Die Ergänzungsleistungen (EL) dienen der Existenzsicherung bei Bezug einer Rentenleistung der 1. Säule (AHV/IV). Sozialhilfeleistungen und EL sind steuerfrei. Das ist sozialpolitisch motiviert. Die zur Behebung einer Notlage oder zur Existenzsicherung gewährten finanziellen Mittel sollen der bedürftigen Person ungeschmälert zugutekommen, ansonsten würde der Zweck dieser Leistungen unterlaufen. Denn eine infolge der Steuerbelastung reduzierte Unterstützungsleistung zur Existenzsicherung würde eben nicht mehr die Existenz absichern. Dies entspricht auch dem verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wer nur das Existenzminimum hat, hat keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die besteuert werden kann.</p><p>Gleichzeitig gibt es aber im schweizerischen Steuersystem keinen Anspruch auf eine Steuerbefreiung des Existenzminimums, das durch Erwerbseinkommen erwirtschaftet wird. Die Steuerbefreiung des Existenzminimums als wichtige Massnahme zur Armutsbekämpfung fordert der SGB schon lange. Während auf Bundesebene bei der direkten Bundessteuer dank der Tarifgestaltung und den Abzügen Einkommen im Bereich der Existenzsicherung faktisch nicht besteuert werden, greift in vielen Kantonen die Steuerpflicht bereits deutlich unter dem Existenzminimum.</p><p>Dem Bund sind jedoch wegen der Finanzautonomie der Kantone sehr enge Grenzen in der Steuergesetzgebung gesetzt. Eine Definition des Existenzminimums oder wie die Befreiung zu bewerkstelligen ist, würde bereits in die Finanzautonomie der Kantone eingreifen. Es ist zu erwarten, dass die Kantone dagegen opponieren würden. Eine formelle Vorschrift im Sinne eines Grundsatzes würde aber im Vergleich zum Status quo kaum Veränderungen nach sich ziehen. Die Kantone wären immer noch frei, das Existenzminimum selber zu definieren und unter die Anspruchsgrenze von Sozialhilfe und EL zu gehen.</p><p>Da es offensichtlich ist, dass weder die Sozialhilfeansätze und die EL-Ansätze für die Begleichung der neuen steuerlichen Abgaben erhöht werden noch das Existenzminimum in der kantonalen Steuerpraxis befreit wird, läuft die Steuerbarkeit von Unterstützungsleistungen auf das Herunterdrücken des Existenzminimums der Sozialhilfe und jenes der EL hinaus.</p><p>Damit würde die ohnehin schon prekäre Situation der Sozialhilfe- und EL-Beziehenden verschlechtert werden. Im Gegenzug würden bescheidene zusätzliche Steuereinnahmen generiert, die dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zuwider laufen. Vor dem Hintergrund einer in vielen Kantonen praktizierten sehr vorteilhaften Besteuerung der sehr hohen Einkommen eine groteske Situation. Der Staat nimmt den Ärmsten, damit sie noch weniger zum Leben haben. Gleichzeitig erleichtert er die Steuerlast der Reichsten, damit sie noch besser leben können.</p><p>Die Massnahme würde auch keinen Schub bei der Beschäftigung von unterstützten Personen auslösen. Die überwiegende Mehrheit der EL-Bezüger hat infolge ihres hohen Alters oder ihrer vollständigen Invalidität gar kein Erwerbspotential, und bei den Sozialhilfeempfängern braucht es in erster Linie Beschäftigungsmöglichkeiten, damit sie erwerbstätig werden.</p><p>Die Argumente sind glasklar und müssen auch dem Nationalrat einleuchten: Mit der Besteuerung von Unterstützungsleistungen ist nichts gewonnen, sondern viel verloren. Die Ärmsten in unserem Land wären hart getroffen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2096</guid><pubDate>Mon, 12 Jan 2015 09:40:00 +0100</pubDate><title>Wie viel? Was bleibt? Was ändert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wie-viel-was-bleibt-was-aendert</link><description>2015 sozialpolitisch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="TiteldiverseCxSpFirst"><i></i></p><p class="lead">Was gilt neu? Was bleibt unverändert? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen ab 2015. Und ein Ausblick auf angelaufene Revisionen.</p><h3>Was ändert sich bei der AHV?</h3><p><strong>Anpassung der AHV-Renten:</strong> Nach der letzten Anpassung 2013 werden 2015 die AHV-Renten wieder an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst (sogenannter Mischindex). Die AHV-Minimalrente wird um Fr. 5 erhöht, was rund 0.4% entspricht. Grund für diese doch sehr bescheidene Anpassung sind die im Jahr 2014 relativ stabilen Konsumentenpreise: Den Mischindex legte der zuständige Ausschuss aufgrund der Jahresteuerung im Dezember 2014 fest, die gemäss seiner Schätzung nur zwischen 0 und 0.5 Prozent liegen dürfte. Die minimalen und maximalen AHV-Renten betragen für die Jahre 2015 und 2016 somit:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:439.4pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Minimum</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Maximum</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Einzelrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1170</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Ehepaarsrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3510</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3525</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Witwen-/Witwerrente</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1872</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1880</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Waisen- und Kinderrenten</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 468</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p>Dass der Bund die AHV-Renten regelmässig an Preise und Löhne anpasst, ist zunächst positiv zu beurteilen. Doch der positive Fakt wird getrübt durch den Umstand, dass der verwendete Lohnindex die effektive Lohnentwicklung aufgrund seiner Berechnungsweise nur ungenügend abbildet. Damit entspricht die AHV-Rente einem immer geringeren Anteil des letzten Einkommens der Rentnerinnen und Rentner.</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der AHV: </strong>Mit der Erhöhung der AHV-Renten steigen auch die Hilflosenentschädigungen für Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten etwas. Hilflosenentschädigungen können AHV-Rentnerinnen oder Rentner beantragen, die für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedürfen. Die Entschädigung beträgt bei einem schweren Grad der Hilflosigkeit 80% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 940) und bei einem mittleren Grad 50 % (neu Fr. 588). AHV-Bezüger mit einer Hilflosigkeit leichten Grades, die noch zu Hause leben, haben Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 20% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 235).</p><p><strong>AHV-Beitragspflicht: Gleich bleibende Beiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige; Befreiung von der Beitragspflicht der Sackgeldjobs: </strong>Selbständigerwerbende, deren Jahreseinkommen 2013/2014 über Fr. 56'200 lag, mussten AHV/IV und EO Beiträge in der Höhe von 9.7 Prozent ihres Einkommens bezahlen. Verdienten sie weniger als 56'200, lag ihr Beitragssatz zwischen 5.223 und 9.202 Prozent (sogenannte sinkende Beitragsskala). Die obere Grenze der sinkenden Beitragsskala entspricht dem vierfachen Jahresbetrag der AHV-Minimalrente. Mit deren Anstieg auf Fr. 1'175 ab dem 1. Januar 2015 erhöht sich auch der Grenzbetrag entsprechend auf Fr. 56'400. Unverändert bei Fr. 480 pro Jahr bleibt der Mindestbeitrag, den Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige für AHV, IV und EO entrichten müssen (AHV: Fr. 392; IV: Fr. 65; EO: Fr. 23). Somit bleibt auch der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV unverändert bei Fr. 914 pro Jahr, da er dem Doppelten des Mindestbeitrages in der obligatorischen Versicherung entspricht.</p><p>Ab dem 1. Januar 2015 sind neu die sogenannten "Sackgeldjobs" von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bis 25 Jahre von der AHV-Beitragspflicht befreit. Als "Sackgeldjobs" gelten Einkommen, die durch eine Beschäftigung in einem Privathaushalt erwirtschaftet werden und Fr. 750 pro Jahr nicht übersteigen. Wer also gelegentlich einen Babysitter beschäftigt, ist von Gesetzes wegen nicht mehr verpflichtet, Arbeitgeberbeiträge zu entrichten, ausser die beschäftigte Person verlangt dies oder der Jahreslohn liegt über diesen Fr. 750.</p><h3>Was ändert sich bei der IV?</h3><p><strong>Anpassung der IV-Renten: </strong>Analog zu den AHV-Renten steigen auch die IV-Renten. Anders als bei der AHV werden in der IV je nach Grad der Invalidität eine ganze, eine Dreiviertels-, eine halbe oder eine Viertelsrente ausgerichtet. Die minimalen und maximalen IV-Renten je nach Invaliditätsgrad betragen für das Jahr 2015:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Ganze Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¾ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">½ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¼ Rente</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Invalidenrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 1175 / Fr. 2350</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 882 / Fr. 1763</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 588 / Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 294 / Fr. 588</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Kinderrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 470.-/ Fr. 940</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 353 / Fr. 705</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 235 / Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 118 / Fr. 235</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">*Mindest-/Höchstrente</p><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der IV:</strong> Die Hilflosenentschädigungen der IV werden ebenfalls analog zur AHV erhöht. Bei der IV wird zwischen den Hilflosenentschädigungen für Personen im Heim und den Hilflosenentschädigungen für Personen zu Hause unterschieden. Für IV-Bezügerinnen und Bezüger zu Hause beträgt die Hilflosenentschädigung neu je nach Grad der Beeinträchtigung Fr. 470 (leicht), Fr. 1‘175 (mittel) bzw. Fr. 1‘880 (schwer). Für IV-Bezügerinnen und Bezüger im Heim beläuft sich die Entschädigung auf Fr. 118 (leicht), Fr. 294 (mittel) bzw. Fr. 470 (schwer).</p><p>Minderjährige können ebenfalls eine Hilflosenentschädigung erhalten, wenn sie zu Hause wohnen. Deren Höhe wird pro Tag berechnet und beläuft sich je nach Grad der Beeinträchtigung auf Fr. 15.70 (leicht), Fr. 39.20 (mittel) bzw. Fr. 62.70 (schwer).</p><h3>Was ändert sich bei den Ergänzungsleistungen?</h3><p>Auch bei den Ergänzungsleistungen findet aufgrund der Anpassung der AHV-Renten an den Mischindex eine Anpassung der Leistungen statt. So wird der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf leicht erhöht. Er spielt bei der Berechnung der anerkannten Ausgaben eine Rolle und beträgt neu:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf (pro Jahr) für</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Alleinstehende</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 19‘210</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 19‘290</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Ehepaare</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 28‘815</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 28‘935</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Waise</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 10‘035</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 10‘080</p></td></tr></tbody></table><h3>Was ändert sich bei der beruflichen Vorsorge?</h3><p><strong>Anpassung der Grenzbeträge:</strong> Die Anpassungen in der AHV bewirken, dass auch die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge angehoben werden. Unter anderem erhöhen sich der Mindestjahreslohn, ab dem Arbeitnehmende obligatorisch BVG-versichert sind (sogenannte Eintrittsschwelle), sowie die Lohngrenzen, innerhalb derer eine Vorsorgeeinrichtung die verbindlichen, im BVG festgehaltenen Konditionen wie den Mindestzinssatz oder den Mindestumwandlungssatz anwenden muss (koordinierter Lohn gemäss BVG).</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">bisherige Beträge</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">neue Beträge</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Eintrittsschwelle</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘060</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘150</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Koordinationsabzug</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘570</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler BVG-rentenbildender Jahreslohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘240</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 59‘670</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 60‘000</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Minimaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘510</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘525</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung des Mindestzinssatzes:</strong> Der Bundesrat hat im Oktober 2014 beschlossen, den Zinssatz, mit dem die Vorsorgeeinrichtungen das Guthaben ihrer Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinsen müssen (Mindestzinssatz), 2015 bei 1.75% zu belassen. Dies obwohl die Vorsorgeeinrichtungen aufgrund der erfreulichen Renditeentwicklungen im Aktien- und Immobilienmarkt in den Anlagemonaten, die dem Entscheid vorausgingen, gute Ergebnisse erzielen konnten. Noch immer stützt sich der Bundesrat bei seinem Entscheid auf die von der BVG-Kommission favorisierte sogenannte "Mehrheitsformel". Diese unterschätzt die Renditemöglichkeiten, weil sie von einer zu vorsichtigen, risikoarmen Anlage-Allokation ausgeht, welche Obligationen übermässig gewichtet, und zusätzlich einen Sicherheitsabschlag enthält, der gesetzlich nicht vorgesehen ist.</p><p><strong>Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten BVG:</strong> Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule (BVG) werden dieses Jahr nicht erhöht. Normalerweise werden sie bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters im gleichen Zug wie die AHV-Renten alle zwei Jahre an die Preisentwicklung angepasst. Ein Teuerungsausgleich wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die Höhe der Anpassung entspricht der Zunahme zwischen dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise im September des Jahres vor der letzten Anpassung (bzw., bei erstmaliger Anpassung, dem Septemberindex des Jahres, in dem die Rente zu laufen begann, in diesem Fall 2011) und dem Stand im September des Jahres vor der neuen Anpassung (in diesem Fall 2014). Da der Index in den Jahren 2008 bis 2012 im September höher lag als im September 2014, müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten nicht angepasst werden. Die nächste Anpassung erfolgt frühestens 2017, wenn die AHV-Renten wieder dem Mischindex angepasst werden.</p><p>Über eine Anpassung der Altersrenten an die Preisentwicklung entscheidet das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung - eine automatische Anpassung ist im Obligatorium nicht vorgesehen.</p><h3>Was ändert sich bei der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a?</h3><p>Auch bei der gebundenen Selbstvorsorge 3a werden die Grenzbeträge angepasst. Der maximal erlaubte Steuerabzug beträgt neu Fr. 6'768 (bisher 6'739) für Personen, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind, respektive Fr. 33'840 (bisher 33'696) für Personen ohne 2. Säule.</p><h3>Was ändert sich bei den Familienzulagen?</h3><p>Auch bei den Familienzulagen gibt es aufgrund der Anpassung der AHV-Renten einige Änderungen. So müssen Arbeitnehmende unter anderem ab 2015 mindestens Fr. 7'050 pro Jahr verdienen (bisher: Fr. 7'020), damit sie Anspruch auf die vollen Familienzulagen haben. Verdienen sie weniger, haben sie Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige, sofern ihr steuerbares Einkommen nach Bundesrecht Fr. 42'300 im Jahr nicht übersteigt (bisher: Fr. 42'120), sie keine ordentliche Altersrente oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen und der Ehegatte ebenfalls keine ordentliche Altersrente bezieht. Diese Obergrenze für Nichterwerbstätige gilt für die grosse Mehrheit der Kantone. Einzig der Kanton Waadt (hier beträgt die Grenze Fr. 56'400) sowie die Kantone Genf, Jura und Tessin (keine Grenze) kennen andere Regelungen. Ebenfalls angepasst wird die Höhe des maximalen Einkommens eines Kindes in Ausbildung, ab dem der Anspruch auf Familienzulagen erlischt, nämlich von Fr. 28'080 auf Fr. 28'200.</p><h3>Was ändert sich bei der Krankenversicherung?</h3><p>Die obligatorische Kranken-Grundversicherung wird auch 2015 teurer. Im Durchschnitt steigen die Krankenkassenprämien um 4 Prozent, wobei die Zunahme je nach Kanton zwischen 2.7 und 6.8 Prozent beträgt. Die permanent steigenden Krankenkassenprämien belasten die Schweizer Haushaltsbudgets stark und die Prämienverbilligungen vermögen diese Belastung immer weniger abzufedern. Aktuelle Berechnungen zeigen: Während sich die Prämien seit 1997 teuerungsbereinigt im Durchschnitt fast verdoppelt haben (94%), sind die Prämienverbilligungen nur um gut ein Drittel gestiegen (36%, vgl. SGB-Dossier Nr. 108).</p><h3>Über was wird 2015 diskutiert?</h3><p><strong>Altersvorsorge 2020 und AHVplus:</strong> 2015 kommt das Reformpaket Altersvorsorge 2020, das eine ganzheitliche Reform der 1. und 2. Säule anstrebt, ebenso in die parlamentarische Phase wie die SGB-Initiative AHVplus, die 10 Prozent höhere AHV-Renten fordert. Als Erstrat wird der Ständerat über die Altersvorsorge 2020 debattieren. Die Botschaft zur Vorlage wurde am 19. November 2014 verabschiedet und unterscheidet sich nur wenig vom Entwurf, der Ende 2013 in die Vernehmlassung ging. Eckwerte des umfangreichen Reformpakets sind u.a. die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, die Flexibilisierung des Rentenbezugs u.a. durch die Einführung von Teilrenten, die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags, der automatische Stopp der Rentenerhöhungen, die Kürzung von Witwenleistungen zugunsten der Kinderrenten, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge von 6.8 auf 6 Prozent und die Abschaffung des Koordinationsabzugs im BVG.</p><p>Weil für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, schon das heutige Rentenniveau ungenügend ist und der Verfassungsauftrag nach wie vor nicht umgesetzt ist, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung "des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen sollen, hat der SGB Ende 2013 die Volksinitiative "AHVplus - Für eine starke AHV" eingereicht, die ebenfalls noch dieses Jahr zuerst vom Ständerat und dann vom Nationalrat behandelt wird. Sie verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund Fr. 200 und für Ehepaare um rund Fr. 350 pro Monat angehoben.</p><p><strong>Revision des Unfallversicherungsgesetzes:</strong> 2015 berät das Parlament über die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung, die am 19. September 2014 vom Bundesrat angenommen wurde. Die 1. UVG-Revision scheiterte 2011 im Parlament. Die revidierte Vorlage wurde in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ausgearbeitet und geniesst breite Unterstützung. Sie enthält u.a. Gesetzesanpassungen, die verhindern sollen, dass jemand trotz Arbeitsvertrag nicht unfallversichert ist. Auch das Anliegen der Revision, das Problem anzupacken, dass verunfallte Personen mit Invalidenrente beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters überentschädigt sein können, wurde gelöst, und zwar ohne dass Bezügerinnen und Bezüger von Unfallinvalidenrenten nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters schlechter dastünden, als wenn sie keinen Unfall gehabt hätten.</p><p><strong>Reform der Ergänzungsleistungen und Erhöhung der Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen:</strong> Geht es nach dem Bundesrat, wird 2015 endlich über die längst fällige Anhebung der Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse in den EL beschlossen. Eine entsprechende Botschaft hat der Bundesrat am 17. Dezember 2014 dem Parlament überwiesen. Der Handlungsbedarf ist unbestritten: die Mietzinsmaxima wurden seit 2001 nicht mehr erhöht, obwohl die Mietzinse in diesem Zeitraum im Durchschnitt um über 21 Prozent gestiegen sind.</p><p>Der Bundesrat will es nicht bei dieser einzelnen Anpassung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen belassen und plant für 2015 den Start einer umfassenderen Reform der EL. Deren Ziel soll sein, den Kostenanstieg bei den EL zu bremsen. Die Steuerungsmöglichkeiten des Bundes sind wegen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen in dieser Frage eingeschränkt. Mit welchen Mitteln der Bund sein Ziel genau erreichen will, wird sich in der Vernehmlassungsphase zeigen, die noch in der ersten Jahreshälfte 2015 starten dürfte. Die im Sommer 2014 publizierten Richtungsentscheide verheissen wenig Gutes: zur Diskussion steht u.a. eine Erhöhung der Vermögensfreibeträge. Das würde besonders Heimbewohner und -bewohnerinnen treffen, denn sie müssen oft auf ihr Vermögen zurückgreifen, um Hygieneartikel, Coiffeurbesuche oder auch Transportkosten für Arztbesuche zu finanzieren. Die anrechenbaren Taxen für die persönlichen Auslagen im Heim sind dafür nämlich schlicht zu bescheiden.</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2086</guid><pubDate>Wed, 17 Dec 2014 12:24:00 +0100</pubDate><title>Ergänzungsleistungen: Überfällige Anpassung an die Lebensrealität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ergaenzungsleistungen-ueberfaellige-anpassung-an-die-lebensrealitaet</link><description>Wirtschaftlich schwache Haushalte endlich entlasten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist erfreut über die längst fällige Erhöhung der Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen (EL). Damit wir die Höhe der anrechenbaren Mietzinsen bei den EL endlich der Realität angepasst. Denn die EL müssen dafür sorgen, dass Menschen mit tiefen Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrenten wirtschaftlich über die Runden kommen. Deshalb müssen sie sich an der Lebensrealität der Menschen orientieren. Der massive Anstieg der Mietkosten wurde jedoch in den letzten Jahrzehnten nie berücksichtigt. Seit 2001 wurden die Mietzinsmaxima nicht mehr erhöht, obwohl die Mietzinse in diesem Zeitraum im Durchschnitt um über 21 Prozent gestiegen sind. Die Betroffenen EL-BezügerInnen mussten deshalb den Gürtel immer enger schnallen. Gerade bei älteren Menschen wird der grösste Teil ihrer Konsumausgaben von den Mietkosten weggefressen. Die Erhöhung der Mietzinsmaxima war damit überfällig und führt endlich zu einer Entlastung wirtschaftlich schwacher Haushalte. Nicht akzeptabel wäre, wenn das Parlament die dringend notwendige Anpassung auf die lange Bank schieben würde.</p><p>Nicht vergessen werden dürfen jene Pensionierten, die trotz bescheidenen Renteneinkommen nicht EL-berechtigt sind. Auch für diese Personen sind die Mieten der wichtigste Ausgabenposten. Damit sich deren wirtschaftliche Lage verbessert, braucht es eine Erhöhung ihrer Renten, wie sie die Initiative AHVplus verlangt. Diese Erhöhung braucht es umso mehr, als die AHV-Renten immer stärker hinter der Lohnentwicklung herhinken und die letzte substanzielle Anpassung über dreissig Jahre zurückliegt. Die Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent ist damit nicht nur eine willkommene Entlastung für diese Personen, sie ist auch sozialpolitisch dringend notwendig.</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik, 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-871</guid><pubDate>Wed, 19 Sep 2012 17:17:00 +0200</pubDate><title>Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nur für eine Minderheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fortsetzung-der-gewohnten-lebenshaltung-nur-fuer-eine-minderheit</link><description>Neues SGB-Dossier zur wirtschaftlichen Lage der RentnerInnen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die reichen Alten. Es gibt sie. Dieses Bild wird aber so stark – und so bewusst – gepflegt, dass darob die armen Alten aus dem Blickfeld fallen. Denn die gibt es auch. Das zeigt ein &lt;media 652&gt;neues SGB-Dossier zur wirtschaftlichen Lage der Rentner/innen in der Schweiz&lt;/media&gt;.</p><p>Das neue SGB-Dossier befasst sich zuerst mit der Einkommensstruktur in Rentnerhaushalten. Die Autorinnen belegen, dass das viel gerühmte Dreisäulenmodell faktisch nur auf eine Minderheit von älteren Menschen zutrifft: „2008 konnten gerade einmal 34.6 Prozent der Männer und 17.9 Prozent der Frauen nach ihrer Pensionierung auf Leistungen aus allen drei Säulen zählen (Neurentnerinnen und -rentner). Weitaus öfter kommt es vor, dass das Haushaltsbudget aus AHV-Renten und Geld aus der beruflichen Vorsorge (Renten und/oder Kapital) gebildet wird. Dies traf auf 44.4 Prozent der Männer und 37.2 Prozent der Frauen zu.“ (S. 7). Für jede 3. Frau und jeden 8. Mann jedoch „beruht die Altersvorsorge einzig auf einer Säule: der AHV.“ (ebenda).</p><p>Was aber bedeutet es, wenn Rentnerinnen und Rentnern ohne Leistungen aus 2. und 3. Säule, dieser „Steueroptimierungsmassnahme für Gutbetuchte“ (S. 16), über die Runden kommen müssen? Oder wenn sie zur AHV nur niedrige Ergänzungen aus der beruflichen Vorsorge beziehen? Dann droht im Alter Armut. Das umso mehr als Rentnerhaushalte in einer schwierigen finanziellen Situation meistens kein Erwerbseinkommen erzielen können. Die gleichen Haushalte zeichnen sich auch durch fehlendes Vermögen aus. Ihre Feststellungen belegen die Autorinnen jeweils reichlich mit statistischen Daten.</p><p>Pensionierten, welche nur Anspruch auf eine AHV-Teilrente oder eine niedrige Vollrente haben, bleibt kaum etwas anderes übrig, als sich mühseligen Bedarfsprüfungen zu unterziehen, um von Ergänzungsleistungen profitieren zu können. Ein Blick auf die Ausgaben der Rentnerhaushalte zeigt denn auch wenig überraschend, dass die ärmeren Rentner quasi ihr gesamtes Einkommen für das unmittelbare Überleben (Essen, Trinken, Wohnen, Gesundheit) verwenden müssen. Im letzten Kapitel schliesslich verweisen die Autorinnen auf SGB-Modellberechnungen zur Ersatzquote. Sie zeigen, dass die vom Bund angestrebte Ersatzquote von 60 % (d.h.: das Renteneinkommen durch AHV und BV sollte 60% des letztbezogenen Lohnes umfassen) nur selten erreicht wird.</p><p>Fazit der Autor/innen: „Um ihren Lebensunterhalt angemessen bestreiten zu können, sind zahlreiche Rentnerhaushalte auf eine Verbesserung der Leistungen angewiesen“ (S. 29). Der SGB will dies mit dem Projekt AHVplus einlösen. Dabei geht es darum, „dass Rentnerinnen und Rentner zukünftig nicht nur ihr Überleben gesichert wissen, sondern auch vollwertig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-88</guid><pubDate>Tue, 01 Nov 2011 14:10:00 +0100</pubDate><title>Ein längst fälliger Schritt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-laengst-faelliger-schritt</link><description>Ergänzungsleistungen tragen häufig den Mietkosten nur ungenügend Rechnung. Entsprechende Verbesserungsanträge wurden lange Zeit abgeblockt. Jetzt hat ein Vorschlag grünes Licht bekommen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Wer Ergänzungsleistungen bezieht, hat für die Mietkosten als Einzelperson Fr. 1‘100.- pro Monat zu gut, für Zwei- oder Mehrpersonenhaushalte werden höchstens 1‘250.- pro Monat als Mietkosten akzeptiert. Muss die Wohnung rollstuhlgängig sein, können noch einmal bis zu Fr. 300.- pro Monat angerechnet werden. Diese Ansätze gelten seit 2001.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Je nachdem, wo die EL-Bezügerinnen und Bezüger wohnen, reichen diese Ansätze bei weitem nicht, um die effektiven Mietkosten zu decken. Mietkosten werden für die Betroffenen darum zur Armutsfalle. Wer in einer Wohnung lebt, die mehr als die eingangs erwähnten Ansätze kostet, muss sich die zusätzlichen Kosten vom sowieso schon knappen Lebensbedarf absparen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Senioren- und Behindertenorganisationen fordern darum schon länger, dass bei den Ergänzungsleistungen die Höchstgrenze für die Mietkosten den gestiegenen Mietpreisen angepasst und erhöht werden. Es gab ausserhalb des Parlaments schon verschiedenste Versuche, eine Erhöhung zu erreichen. Im eidgenössischen Parlament wurden zahlreiche Vorstösse mit der gleichen Forderung eingereicht. Keiner dieser Vorstösse hatte bis anhin zum Erfolg geführt. In der Herbstsession wurde ein Vorstoss gar mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Nun bewegt sich doch etwas: In der letzten Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit wurde eine von mir eingereichte Kommissionsmotion gutgeheissen. Die Motion verlangt eine Anhebung der Mietzinsmaxima. Besonders berücksichtigt werden sollen Mehrpersonenhaushalte und regionale Mietzinsunterschiede. Ein Bericht des Bundesamts für Sozialversicherungen hat nämlich aufgezeigt, dass nicht nur dringender Handlungsbedarf bei den Mietzinsmaxima ist, sondern dass die Situation besonders prekär ist, wo mehrere Personen in einem Haushalt von ErgänzungsleistungsbezügerInnen leben.</p><p class="Absatznormal">Mit der Überweisung des Vorstosses ist es noch nicht getan. Weitere Schritte müssen folgen. Doch da die Motion ohne Gegenstimme mit nur zwei Enthaltungen überwiesen wurde, kann das Vorhaben gelingen. Das ist allen Betroffenen von Herzen zu wünsc</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category></item></channel></rss>