Wesentlicher Beitrag für die Zukunft der AHV

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Artikel
Verfasst durch Giorgio Tuti, Vizepräsident SGB und Präsident SEV

Wer zu Geld kommt, zahlt Steuern dafür. Das ist so beim Arbeitslohn, bei Renten- und Zinseinkommen, Lottogewinnen, Betriebsgewinnen, Verkaufserlösen usw. Wer jedoch erbt, wird geschont. – Bei den Superreichen soll dies nun ändern.

In unserem Land erben jedes Jahr ein paar wenige Frauen und Männer Milliarden-Vermögen, ohne dass sie dafür irgendetwas leisten (oder gar arbeiten) mussten. Und der Gipfel: Für dieses Geld zahlen sie auch keine Steuern. Das ist ungerecht!

Extrem ungleich verteilte Vermögen

In diesem Frühjahr hat der SGB den «Verteilungsbericht» vorgestellt (siehe www.verteilungsbericht.ch). Die wichtigsten Erkenntnisse daraus: Das reichste Prozent der Schweizer Bevölkerung besass im Jahr 2007 40.9 Prozent des gesamten Vermögens Die nächsten 9 Prozent besassen beträchtliche 34.4 Prozent, die «ärmsten» 90 Prozent, also der überwältigende Teil der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, verfügten lediglich über 24.7 Prozent des Vermögens. 

Die Unterschiede werden immer grösser: Das reichste Prozent konnte seinen Anteil am gesamten Vermögenskuchen innert zehn Jahren um 6.1 Prozent steigern, dies beinahe vollumfänglich zulasten der übrigen 90 Prozent. Der Trend ist klar: Es ist eine starke Umverteilung zugunsten der Superreichen im Gange, denn die Anzahl der Schweizerinnen und Schweizer mit sehr hohen Vermögen (über 2 respektive 5 Millionen Franken) hat sich im Zeitraum 1997-2007 mehr als verdoppelt. Waren es 1997 noch gut 12’000 Personen mit einem Vermögen von über 5 Millionen, sind es 2007 bereits fast 25’000.

Das Vermögen in der Schweiz ist also extrem ungerecht verteilt. Eine eidgenössische Erbschaftssteuer, die einzig und allein die höchsten Vermögen betrifft, ist mehr als gerechtfertigt.

Von den Superreichen – für alle

Die Volksinitiative betrifft die kleinen und mittleren Vermögen nicht. Wer etwas gespart hat, wer ein Einfamilienhaus besitzt, ja sogar wer etwas gespart hat und ein Einfamilienhaus besitzt, wird nicht besteuert. Die Erbschaftsteuer soll nur auf Vermögen über 2 Millionen Franken erhoben werden, also auf wirklich grossen Vermögen, die mit blossem Arbeitseinkommen nicht geschaffen werden können.

Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer von rund drei Milliarden Franken werden vollumfänglich an die Bevölkerung weitergegeben. Ein Drittel an die Kantone und zwei Drittel an die AHV. Damit kann unser wichtigstes Sozialwerk an die Herausforderungen der Zukunft (Sicherung eines würdigen Ruhestands für alle, Fortführung des bisherigen Lebensstandards auch bei kleinen Einkommen, flexibles Rentenalter für Klein- und Normalverdiener) angepasst werden.

Fazit: Die Erbschaftssteuer ist die Steuer, die niemandem Geld wegnimmt, aber allen etwas bringt.

 Das verlangt die Volksinitiative

Die Eidg. Volksinitiative „Hohe Erbschaften besteuern für unsere AHV“ ist am 16.8. 2011 von einem von der EVP (Evangelische Volkspartei) angeführten Bündnis lanciert worden. Diesem Bündnis gehören u.a. an: SGB, SPS, Grüne. Die Initiative verlangt für Erbschaften über 2 Mio. Franken eine neu durch den Bund erhobene Steuer mit einem einheitlichen Satz von 20 %. Besondere Ermässigungen vorgesehen sind bei der Vererbung von Unternehmen und bäuerlichen Betrieben, die von den Erben weiter geführt werden. Die Einnahmen gehen zu einem Drittel an die Kantone und zu zwei Dritteln an die AHV. Für den SGB ist die Initiative ein guter Vorstoss, um den in den letzten Jahren markant gewachsenen Graben zwischen Reichen und Gewöhnlichen wieder ein bisschen zuzuschütten.

Unterschriftenbogen und mehr Infos: www.sgb.ch

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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