SGB befürwortet Epidemiengesetz

  • Gesundheit
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Artikel
Verfasst durch Ewald Ackermann

Volksabstimmung vom 22. September

Mit aller Kraft gegen den 24-Stunden-Arbeitstag: Das ist die Devise des SGB für die Abstimmung am 22. September. Neben dieser zentralen gewerkschaftlichen Vorlage kommen zwei weitere zur Abstimmung. Der SGB befürwortet das revidierte Epidemiengesetz. Zur Volksinitiative „Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht“ hat er keine Parole beschlossen.

Das neue Epidemiengesetz überträgt im Vergleich zu seinem Vorgänger mehr Kompetenzen von der kantonalen auf die Bundesebene. Die Organisationen des SGB, die das besonders betroffene medizinische Personal vertreten, befürworten die Vorlage. So halten der VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) und der SBK (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, beim SGB im „Beobachterstatus“) die neuen Bestimmungen für geeignet, übertragbare Krankheiten effektiv zu verhüten oder zu bekämpfen. Ein Impfobligatorium kann nur eingeführt werden, wenn bei einer ausserordentlichen Lage eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht, wenn dabei ein rasches und für die ganze Schweiz einheitliches Vorgehen nötig ist und sich das Obligatorium auf einzelne Personengruppen beschränkt.

Kein Impfzwang

Das neue Gesetz gewährleistet, dass niemand zur Impfung gezwungen wird und dass niemand bei einer Nichtimpfung bestraft werden darf. Gesundheitspersonal etwa, das sich nicht impfen lässt, darf nicht an den Pranger gestellt, zu unbezahltem Urlaub verpflichtet oder gar entlassen werden. Der Arbeitgeber hat während der sensiblen Zeit impfverweigerndem Personal einen Ersatzarbeitsplatz zu besorgen.

Der SGB hat die Ja-Parole verabschiedet, weil die Vorlage den Arbeitnehmerschutz regelt und das Ausmass dieser Regelung von den direkt betroffenen Verbänden gut geheissen wird. Das Ja ist damit „gewerkschaftlicher Natur“.

Kommt dazu, dass die teilweise wirren und schrillen Behauptungen der Gesetzes-Gegner nach dem Muster „das Gesetz fördert die Frühsexualisierung der Kinder“ nicht gerade dazu angetan sind, das Vertrauen in die Bestimmungen der Vorlage zu mindern.

Zur Volksinitiative „Aufhebung der Wehrpflicht“ hat der SGB keine Parole beschlossen. 

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
Top