Bund und Kantone kassieren Millionen auf Kosten der Schweizer Arbeitnehmenden - über die Negativzinsen in der Altersvorsorge

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Blog Daniel Lampart

Aus den Negativzinsen hat die SNB bis heute rund 10 Milliarden Franken eingenommen. Diese Einnahmen werden an Kantone und Bund als Gewinnanteil ausbezahlt. Gerade erst hat die Nationalbank angekündigt, dass sie Kantonen und Bund künftig bis zu 6 Mrd. Fr. an Gewinn pro Jahr ausschütten will.

Die Negativzinsen kann man als eine Art Steuer auf dem Franken verstehen. Wer Franken in Form von Liquidität hält, muss pro Jahr 0.75 Prozent Zins bezahlen – wenn er durch die SNB oder durch seine Bank nicht vom Negativzins ausgenommen ist.

Doch wer die Negativzinsen zahlt, ist bis heute ungeklärt. Die nun nach und nach veröffentlichten Geschäftsberichte 2020 der Pensionskassen zeigen aber klar, dass viele Kassen nennenswerte Negativzinsen bezahlt haben. Gemäss der Swisscanto-Pensionskassenumfrage waren 2019 rund drei Viertel der Pensionskassen von Negativzinsen betroffen. Das dürfte sich kaum geändert haben.

Die Pensionskassen in der Schweiz haben knapp 50 Mrd. Fr. liquide Anlagen. Wenn sie – angenommen - im Durchschnitt einen Negativzins von -0.4 Prozent zahlen, so würden jährlich rund 200 Mio. Fr. von den Pensionskassen an die SNB fliessen. Und von dort dann an Bund und Kantone. Obwohl die Pensionskassen im heute zunehmend schwieriger werdenden Anlageumfeld jeden Franken brauchen.

Im Parlament gab es bisher verschiedene Vorstösse, welche die Negativzinseinnahmen der SNB der Altersvorsorge zuführen wollen. Diese Woche auch in der sozialpolitischen Kommission des Ständerates. Doch die Kantone und die Nationalbank machten auf Opposition. Und das im Ständerat leider mit Erfolg. Die Kommission lehnte die Vorstösse ab.

Wenn Bund und Kantone den Pensionskassen direkt Geld entziehen wollten, bräuchte das eine Verfassungsgrundlage – mit obligatorischer Volksabstimmung. Dieses Vorhaben wäre politisch chancenlos. Doch mit dem Umweg über die SNB funktioniert es ...

Man kann gespannt sein, wie das die Ständerätinnen und Ständeräte in der Session rechtfertigen werden. Doch die finanzielle Lage in den Pensionskassen wird sich weiter zuspitzen. Selbst wenn die Vorstösse abgelehnt werden, dürfte es weitere geben. Denn es ist definitiv nicht richtig, wenn sich Bund und Kantone auf Kosten der Altersvorsorge der Schweizer Arbeitnehmenden finanzieren.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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