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         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Sat, 25 Apr 2026 15:55:23 +0200</pubDate><lastBuildDate>Sat, 25 Apr 2026 15:55:23 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/berufliche-vorsorge/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-11616</guid><pubDate>Fri, 10 Apr 2026 15:31:04 +0200</pubDate><title>Endlich durchgreifen: Versicherte müssen vor Selbstbedienung geschützt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/endlich-durchgreifen-versicherte-muessen-vor-selbstbedienung-geschuetzt-werden</link><description>Zwangsverwaltung Sammelstiftung Tellco</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit mehr als zehn Jahren weisen Gewerkschaften und Medien immer wieder auf die Missstände bei der Pensionskasse Tellco hin. Mit der Zwangsverwaltung von Tellco pk hat die Zentralschweizer Stiftungsaufsicht nun einen längst fälligen ersten Schritt gemacht. Doch das ist nur ein Anfang. Damit die Arbeitnehmenden für ihre Beiträge möglichst viel Rente erhalten, braucht es eine bessere Aufsicht. Die Mitsprache der Arbeitnehmenden, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, muss gewährleistet sein. Mit unserer Altersvorsorge darf kein Gewinn gemacht werden.</p><p>Die Tellco pk ist leider kein Einzelfall. Die 2. Säule ist eine Sozialversicherung. Sie ist wie vieles in der Schweiz dezentral organisiert, in rund 1'000 Pensionskassen und Vorsorgestiftungen. Eine Sozialversicherung darf keine Gewinne auf Kosten der Versicherten machen. Sie muss als Non-Profit-Struktur organisiert sein. Bei der AHV ist das im Grossen und Ganzen gewährleistet. In der 2. Säule besteht hingegen grosser Handlungsbedarf, der in den letzten Jahren sogar noch zugenommen hat.</p><p>Heute sind rund drei von vier Arbeitnehmenden nicht mehr bei einer firmeneigenen Pensionskasse versichert, sondern bei einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung. Die Tellco pk gehört zu den grössten Anbietern, neben den Stiftungen der grossen kommerziellen Versicherungen Swiss Life, AXA oder Vita (Zurich). Vor etwas mehr als zehn Jahren war es erst jede zweite Arbeitnehmerin oder jeder zweite Arbeitnehmer, die oder der bei einer solchen Einrichtung versichert war.</p><p>Traditionellerweise bilden die Betriebspensionskassen das Rückgrat der 2. Säule. In diesen sorgt ein Stiftungsrat aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden dafür, dass das Preis-Leistungsverhältnis der Kassen stimmt. Gewinne werden dort nicht erzielt. Wenn der Stiftungsrat seine Aufgabe jedoch nicht wahrnimmt, fliesst beispielsweise unnötig Geld an Vermögensverwalter, Rückversicherer oder andere Akteure ab. Die Arbeitnehmenden im Betrieb haben jedoch die Möglichkeit, den Stiftungsrat zu kontrollieren und bei Bedarf auszuwechseln.</p><p>Bei den Sammelstiftungen wie der Tellco pk funktioniert diese Kontrolle oft nicht ausreichend. Ein Grund ist, dass die Mitglieder der Stiftungsräte häufig keinen direkten Bezug mehr zu den Versicherten haben. Ein Beispiel: Stiftungsratspräsident und Arbeitnehmervertreter war vor dem Eingriff der Aufsicht Peter Hofmann. Gemäss seinem öffentlichen Profil ist er hauptberuflich Stiftungsrat und daneben selbständig erwerbend. Ein konkreter Bezug zu den versicherten Arbeitnehmenden ist weder dort noch im Geschäftsbericht ersichtlich.</p><p>Die Aufsichtsdefizite in der 2. Säule sind ein strukturelles Problem. Das zeigt auch ein Bericht im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Dieser kommt unter anderem zum Schluss, dass die Verwaltungskosten in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen signifikant höher sind. Zudem werden in gewissen Bereichen wie bei Rückversicherungen Leistungen von externen Anbietern eingekauft, die oft nicht im Interesse der Versicherten sind.</p><p>Der Fall Tellco pk zeigt einmal mehr, dass es eine klare Offensive bei der Aufsicht in der 2. Säule braucht. Die berufliche Vorsorge ist eine Sozialversicherung. Mit unserer Altersvorsorge darf kein Gewinn gemacht werden. Pensionskassen sowie Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen müssen von Personen beaufsichtigt werden, die die Interessen der Versicherten vertreten und über das nötige Fachwissen verfügen. In verschiedenen Branchen wie im Gastgewerbe, im Ausbaugewerbe oder im Coiffeurgewerbe bestehen sozialpartnerschaftliche Lösungen mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis. Diese werden direkt von den Sozialpartnern geführt und kontrolliert. Dieses Modell sollte als Vorbild für weitere Branchen dienen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11604</guid><pubDate>Wed, 01 Apr 2026 17:24:00 +0200</pubDate><title>Evaluationsbericht belegt Abzockerei der Pensionskassen auf Kosten der Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/evaluationsbericht-belegt-abzockerei-der-pensionskassen-auf-kosten-der-versicherten-bvg</link><description>Strukturreform der beruflichen Vorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Wettbewerb in der 2. Säule ist nicht im Interesse der Versicherten. Das belegen die heute veröffentlichten Evaluationsberichte zur Strukturreform der beruflichen Vorsorge. Gewinnorientierte Holdings bereichern sich mit überhöhten Gebühren. Die Parität wird ausgehöhlt. Die Aufsicht schaut tatenlos zu, obwohl das Vorsorgevermögen zweckwidrig verwendet wird. Broker kassieren von Arbeitnehmenden bezahlte Entschädigungen und befeuern einen schädlichen Wettbewerb. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert, dass die 2. Säule endlich wieder als Sozialversicherung verstanden und die paritätische Führung gestärkt wird.</p><p>Die Mehrheit der Versicherten ist heute in der 2. Säule in branchenneutralen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen im Wettbewerb versichert. Dabei hat Wettbewerb in einer obligatorischen Sozialversicherung nichts verloren. Der betriebliche Charakter der beruflichen Vorsorge erodiert. Dass dieser Wettbewerb nicht im Interesse der Versicherten ist, zeigen die sinkenden Renten bei gleichzeitig steigenden Beiträgen und Vermögensverwaltungskosten.</p><p>Andererseits belegen die heute veröffentlichten Evaluationsberichte zur BVG-Strukturreform 2010 erstmals, was der SGB seit langem anprangert: Gewinnorientierte Servicegesellschaften missbrauchen die BVG-Strukturen, um sich mit überhöhten Gebühren auf Kosten der Versicherten zu bereichern. Dabei werden insbesondere die Vorschriften zur Offenlegung und Vermeidung von Interessenkonflikten nicht eingehalten. Anstatt marktübliche Preise werden überhöhte Gebühren für die Verwaltung verrechnet.</p><p>Möglichst günstige Geldleistungen sind laut Gesetz der ausschliessliche und zwingende Zweck von Pensionskassen. Die Evaluation zum «Projekt Governance» zeigt, dass der Wettbewerb diesen Zweck nicht erfüllt und für Versicherte nur Probleme schafft: Verwässerung des Deckungsgrades, Wachstumsanreize für höhere Gebühren, hohe Brokergebühren und hohe Marketingkosten. Es zeigt sich auch, dass Versicherte weder von Skaleneffekten noch von tieferen Risikoprämien (infolge weniger Rückdeckungen) profitieren. Die Parität wird in der Praxis mit Alibi-Arbeitnehmenden ausgehöhlt.</p><p>Die Aufsicht schaut dieser Abzockerei zu Lasten der Versicherten tatenlos zu. Obwohl sie gesetzlich verpflichtet wäre, die zweckmässige Verwendung des Vorsorgevermögens zu kontrollieren.</p><p>Für den SGB ist zentral, dass die 2. Säule endlich wieder als Sozialversicherung verstanden wird. Das bedingt erstens die Stärkung der paritätischen Führung der Pensionskassen – auch bei allen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Dazu gehört auch, die gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungsrechte bei PK-Wechseln einzuhalten und zu stärken. Zweitens muss die Aufsicht endlich das Preis-/Leistungsverhältnis für die Versicherten prüfen. Der gesetzliche Auftrag, die zweckmässige Vermögensverwaltung zu kontrollieren, verlangt genau das. Drittens müssen Broker nach Aufwand und vom Arbeitgeber (als Dienstleistungsempfänger) bezahlt werden. Und viertens braucht es mehr Transparenz für Benchmarking, das Vertrauen der Versicherten und für eine effiziente Digitalisierung im Interesse der Versicherten.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Broker-Statistiken-Dashboards_jakub-zerdzicki-unsplash.jpg" length="282895" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11356</guid><pubDate>Wed, 05 Nov 2025 13:34:15 +0100</pubDate><title>Keine Erhöhung des Mindestzinses trotz hoher Anlageerträge der Pensionskassen und Inflation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-erhoehung-des-mindestzinses-trotz-hoher-anlageertraege-der-pensionskassen-und-inflation</link><description>Mutloser Entscheid des Bundesrates zum Mindestzins</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesrat hat heute entschieden, den BVG-Mindestzins bei tiefen 1.25 % zu belassen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diesen mutlosen Entscheid. Nötig wäre angesichts der hohen Anlageerträge und prall geäufneten Reserven der Pensionskassen ein höherer Mindestzins – denn nur so kann garantiert werden, dass die höheren Altersguthaben bei den Arbeitnehmenden ankommen.</strong></p><p>Die Pensionskassen haben historisch hohe Reserven aufgebaut. Nachdem sie bereits im letzten Jahr Renditen von knapp 7 Prozent erzielten, läuft auch das laufende Jahr sehr gut: viele haben bislang schon bis zu 5 Prozent erwirtschaftet, womit der Mindestzins fast dreimal tiefer als die bislang erwirtschaftete Rendite ist. Die guten Renditen der letzten Jahre anerkennt auch der Bundesrat. Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist folglich sehr gut. Der Bundesrat hat es verpasst, diese Entwicklung zu berücksichtigen – und das, obwohl selbst die vorberatende BVG-Kommission vor drei Monaten schon betont hatte, dass viele Kriterien für eine Anhebung des Mindestzinses sprechen – und die Anlageerträge seither weiter angestiegen sind.</p><p>Dies ist unverständlich für die Versicherten. Der Mindestzins lag im Durchschnitt der letzten Jahre tiefer als die Teuerung, damit ist nicht einmal der Werterhalt des Kapitals für die Versicherten garantiert. Auch mit der Lohnentwicklung hält der Mindestzins nicht mit. Mit dieser Mindestzinspolitik höhlt der Bundesrat den gesetzlichen Schutz der Arbeitnehmenden stetig aus. Dies ist fatal. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die Stiftungsräte ihre Verantwortung übernehmen, und sich für höhere Verzinsungen und damit auch höhere Renten einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11264</guid><pubDate>Wed, 17 Sep 2025 16:34:21 +0200</pubDate><title>Pensionskassenrenten stagnieren – trotz hohen Anlageerträgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassenrenten-stagnieren-trotz-hohen-anlageertraegen</link><description>BfS-Pensionskassenstatistik 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">2024 erwirtschafteten die Pensionskassen mit ihren Anlagen eine Rendite von knapp 7 Prozent. Doch in den Leistungen machte sich dieses hohe Plus nicht bemerkbar. Die durchschnittliche reale Pensionskassenrente lag lediglich 0.5 Prozent höher als im Vorjahr. Dabei müsste es bei den Pensionskassenrenten dringend aufwärts gehen: Trotz Wirtschafts- und Lohnwachstum sind die Renten heute real 10 Prozent tiefer als vor zehn Jahren.</p><p>Diese Resultate zeigen, dass die Leistungsfähigkeit der zweiten Säule dringend verbessert werden muss. Das Preis-Leistungsverhältnis unterscheidet sich stark. Es gibt effiziente Kassen, die mit relativ geringen Kosten gute Erträge erzielen. Andere Kassen sind vergleichsweise teuer.</p><p>Besorgniserregend ist insbesondere, dass sich immer mehr Kassen mit klaren Gewinninteressen etablieren. Hier besteht grosser Handlungsbedarf. Grundsätzlich sind die paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte verantwortlich dafür, dass die Kassen im Interesse der Versicherten geführt werden. Die neuen privaten Anbieter im Pensionskassenmarkt versuchen das jedoch zu umgehen, indem sie Pseudo-Arbeitnehmervertretungen in ihre Gremien wählen lassen. Zudem machen Banken und Versicherungen überteuerte Geschäfte mit dieser Sozialversicherung. Die erwirtschafteten Erträge müssen den Versicherten zugutekommen, und dürfen nicht in undurchsichtigen Finanzkonstrukten versickern.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11236</guid><pubDate>Thu, 11 Sep 2025 12:39:00 +0200</pubDate><title>Digitalisierung: das neue Geschäft mit unseren Renten?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/digitalisierung-das-neue-geschaeft-mit-unseren-renten</link><description>Es braucht Vorteile für die Versicherten, nicht für die Finanzindustrie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Oft wird behauptet, die Menschen verstünden die Altersvorsorge nicht. Dieses Argument wird gerne genutzt, um den Ruf nach mehr Finanzberatung oder gar nach dem Zugang der Banken zu allen Vorsorgedaten zu rechtfertigen. Doch das Problem liegt nicht bei den Versicherten, sondern bei den komplizierten und uneinheitlichen Informationen.</p><p>Die Digitalisierung bietet hier grosse Chancen. Doch aktuell funktioniert sie noch nicht im Sinne der Versicherten. Heute fliessen viel Geld und Ressourcen in eine Vielzahl von sogenannten IT-Pools der AHV-Ausgleichskassen. Das führt zu hohen Kosten, ohne dass die Versicherten direkt etwas davon haben. Statt viele Systeme nebeneinander weiterzubetreiben, wäre es besser, die Digitalisierung stärker zu zentralisieren. So könnten Kosten gespart und allen Versicherten ein gleich guter Zugang ermöglicht werden – egal, bei welcher Ausgleichskasse sie sind.</p><p>Genau das schlägt der Bundesrat mit einer Vorlage vor, die er hoffentlich bald dem Parlament übergibt. Das geplante Gesetz zur Digitalisierung der AHV (BISS) schafft die Grundlage für eine moderne, effiziente und transparente Verwaltung der 1. Säule. Sie zielt darauf ab, Abläufe zu vereinfachen, den Datenaustausch zwischen Versicherten, Arbeitgebern und Ausgleichskassen zu verbessern und so die AHV fit für das digitale Zeitalter zu machen. Der SGB unterstützt diese Stossrichtung klar. Gleichzeitig fordern wir, dass die Digitalisierung nicht bei der Verwaltung stehenbleibt: Es braucht einen digitalen AHV-Ausweis mit Frühwarnsystem, der den Versicherten jährlich eine Übersicht über ihre Beitragsjahre liefert und frühzeitig auf Lücken hinweist. Nur so können drohende Renteneinbussen verhindert und das Vertrauen in die AHV gestärkt werden. Dies ist umso wichtiger, als mittlerweile jede fünfte Person Beitragslücken aufweist.</p><h3 class="heading--h5">Zugang der Versicherer zu Vorsorgedaten?&nbsp;</h3><p>In der 2. Säule, also bei den Pensionskassen-Renten, drohen hingegen grosse Gefahren. Banken, Versicherer und Beratungsfirmen drängen immer stärker darauf, direkten Zugang zu den Vorsorgedaten zu erhalten. Genau dies verlangt auch der <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=67062" target="_blank" class="link--icon--external" title="Parlaments-Seite öffnen" rel="noreferrer">Vorstoss Ettlin</a>, der in den nächsten Tagen im Nationalrat debattiert wird. Der SGB lehnt dies entschieden ab. Denn es geht dabei nicht um Transparenz für die Versicherten, sondern um ein neues Geschäftsfeld für die Finanzbranche. Schon heute entscheiden sich immer mehr Versicherte für den Kapitalbezug statt für die Rente – mit grossen Risiken für ihre finanzielle Sicherheit. Statt sichere Renten zu gewährleisten, werden Altersguthaben in riskante Anlageprodukte gelenkt. Die Folge: Arbeitnehmende werden dazu verleitet, Kapital zu beziehen – und tragen dann das volle Risiko alleine. Beratungsfirmen wie das VZ profitieren davon, während die kollektive Sicherheit der 2. Säule untergraben wird und letztlich eine Erhöhung der Ausgaben für die Ergänzungsleistungen drohen.</p><p>Die Lösung ist deshalb nicht mehr Beratungsgeschäft für die Finanzindustrie, sondern klare, verständliche und einheitliche Ausweise – in der AHV wie in der 2. Säule. Transparenz schafft Sicherheit, ohne neue Abhängigkeiten von Banken und Versicherern.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11202</guid><pubDate>Tue, 26 Aug 2025 17:20:22 +0200</pubDate><title>Mindestzins soll tief gehalten werden, obwohl die Pensionskassen florieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mindestzins-soll-tief-gehalten-werden-obwohl-die-pensionskassen-florieren</link><description>Mutloser Entscheid der BVG-Kommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Mehrheit der BVG-Kommission hat sich heute für eine Beibehaltung des Mindestzinses ausgesprochen. Dabei erkennt sie sogar an, dass die finanzielle Lage der Pensionskassen hervorragend ist, sich weiter verbessert hat und sie historisch hohe Reserven angehäuft haben. Darüber hinaus gesteht sie ein, dass der Mindestzins weder die Inflation ausgeglichen hat noch mit der Lohnentwicklung mithält.&nbsp;</p><p>Die Kommission verkennt die Kernfunktion des Mindestzinses. Die hohen Anlagegewinne der Pensionskassen kommen nicht bei den Versicherten an. Das Verhältnis der BVG-Altersguthaben zum gesamten Vorsorgekapital hat sich im letzten Jahrzehnt stetig verringert. Weil der Unterschied zwischen der durchschnittlichen Verzinsung und dem Mindestzins sich immer weiter vergrössert. Dies zeigt eindrücklich auf, dass der Mindestzins viel zu tief ausfällt, um seine Benchmark-Funktion zu erfüllen. Und es führt dazu, dass der gesetzliche Schutz der Versicherten dieser obligatorischen Sozialversicherung zunehmend an Bedeutung verliert. Davon betroffen sind insbesondere Arbeitnehmende in BVG-nahen Pensionskassen mit tieferen Einkommen.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins soll sicherstellen, dass die Anlagegewinne der Pensionskassen den Arbeitnehmenden gutgeschrieben werden. Doch seit Jahren wird das nicht eingehalten. Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen wäre es für die Versicherten nicht nachvollziehbar, auf eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes zu verzichten. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch der Erhalt und die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10629</guid><pubDate>Tue, 13 May 2025 15:01:44 +0200</pubDate><title>Finanzielle Stabilität der Pensionskassen – aber die Interessen der Versicherten sind nicht gesichert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzielle-stabilitaet-der-pensionskassen-aber-die-interessen-der-versicherten-sind-nicht-gesichert</link><description>Bericht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) </description><content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Der jährliche Bericht zur finanziellen Lage der Pensionskassen könnte deutlicher nicht sein: Die Pensionskassen sind solide finanziert, die Reserven prall gefüllt. Die jahrelang von der Oberaufsicht zum Hauptproblem deklarierte Umverteilung von Geldern der Aktiven zu den RentnerInnen hat sich relativiert und wird im Bericht nur noch am Rande erwähnt. Doch das Interesse der Arbeitnehmenden an effizienten Pensionskassen und möglichst hohen Renten bleibt kaum gesichert.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Auch die Oberaufsicht weist darauf hin, dass ein Teil der Branche die Vorsorgeeinrichtungen missbraucht, um ihre Gewinne und Eigeninteressen zu maximieren. Die OAK zeigt im Fokusthema auf, dass sich die Arbeitgeber in Sammelstiftungen weiter aus der Finanzierung zurückziehen. Auch das Sanierungsrisiko übernehmen die Arbeitnehmenden zunehmend allein. Das ist inakzeptabel – umso mehr, als die Versicherten im letzten Jahrzehnt bereits die Kosten der tiefen Zinsen übernommen haben.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich dafür einsetzen, dass die Arbeitgeber ihren Anteil finanzieren. Die Aufsicht über die Pensionskassen soll nicht nur die finanzielle Stabilität beurteilen. Sie muss auch prüfen, dass die Pensionskassen effizient funktionieren, keine Gewinnabflüsse zulassen und die Interessen der Versicherten im Fokus haben. Die angekündigten Arbeiten zur Aufsicht über die Pensionskassen sind dafür entscheidend. Gewinnorientierte Versicherer dürfen sich nicht immer mehr bereichern, während die Versicherten das Risiko zunehmend alleine tragen.</span></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.jpg" length="91069" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10541</guid><pubDate>Tue, 25 Mar 2025 07:43:27 +0100</pubDate><title>Geschäft mit Pensionskassen-Geldern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/geschaeft-mit-pensionskassen-geldern</link><description>SGB fordert klare Regeln: Die Interessen der Versicherten müssen im Zentrum stehen!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die berufliche Vorsorge ist ein zentraler Pfeiler der Altersabsicherung in der Schweiz. Doch in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Interessen der Versicherten nicht konsequent genug geschützt werden. Zu oft nutzen gewinnorientierte Unternehmen und Versicherungen die Strukturen der 2. Säule, um ihre eigenen finanziellen Interessen durchzusetzen – auf Kosten der Versicherten und ihrer Renten.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst daher grundsätzlich den neuen Weisungsentwurf der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV), der Mindestanforderungen für Rechtsgeschäfte zwischen Pensionskassen und nahestehenden Personen definiert. Diese Regeln sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einer einheitlicheren Aufsicht. Denn nur wenn Interessenskonflikte offengelegt und reguliert werden, kann verhindert werden, dass Versicherte durch überhöhte Gebühren oder ungünstige Vertragskonstruktionen benachteiligt werden.</p><p>Allerdings greift die Weisung noch zu kurz. Eine effektive Kontrolle der Effizienz in der 2. Säule bleibt weiterhin aus. Nach wie vor können private Anbieter hohe Risikoprämien, überhöhte Verwaltungskosten oder teure Vermögensverwaltungsgebühren durchsetzen, ohne dass eine wirksame Regulierung dies unterbindet. Hier braucht es dringend weitergehende gesetzliche Anpassungen, um sicherzustellen, dass das Vorsorgekapital tatsächlich den Versicherten zugutekommt – und nicht primär den Aktionären privater Anbieter.</p><p>Zudem warnt der SGB davor, dass die neuen Transparenzvorgaben nicht zu einem unnötigen administrativen Mehraufwand führen dürfen. Denn wenn gut funktionierende, schlanke und autonome Vorsorgeeinrichtungen durch übermässige Bürokratie gezwungen werden, sich gewinnorientierten Anbietern anzuschliessen, wäre das kontraproduktiv. Stattdessen braucht es zielgerichtete Massnahmen, die sich an der Grösse und Struktur der betroffenen Vorsorgeeinrichtungen orientieren.</p><p>Klar ist: Die berufliche Vorsorge muss sich wieder stärker an ihrem ursprünglichen Zweck orientieren – nämlich die Renten der Arbeitnehmenden zu sichern. Der SGB fordert die OAK BV auf, sich nicht nur für mehr Transparenz, sondern auch für eine echte Effizienzkontrolle in der 2. Säule einzusetzen. Die Versicherten dürfen nicht länger die Leidtragenden eines Systems sein, das finanzielle Interessen von Dritten über ihre eigene soziale Sicherheit stellt.</p><p>Mehr dazu in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250207_GM_OAK_Nahestehende.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">vollständigen Stellungnahme (PDF)</a>.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.jpg" length="140984" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10355</guid><pubDate>Wed, 09 Oct 2024 12:54:07 +0200</pubDate><title> Die Anlagegewinne der Pensionskassen gehören den Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-anlagegewinne-der-pensionskassen-gehoeren-den-versicherten</link><description>Zu tiefer Mindestzins in der 2. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Trotz hoher Renditen und historisch hoher Reserven bei den Pensions­kassen belässt der Bundesrat den BVG-Mindestzinssatz auf tiefen 1.25 Prozent. Die hohen Anlage­gewinne der Pensions­kassen kommen weiterhin nicht bei den Versicherten an. Der Schweizerische Gewerk­schafts­bund hatte eine Erhöhung des Mindest­zinses gefordert, weil eine bessere Verzinsung der Guthaben dringend nötig ist.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindest­zins soll sicherstellen, dass die Anlage­gewinne der Pensions­kassen den Arbeit­nehmenden gutgeschrieben werden. Doch seit Jahren wird das nicht eingehalten. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Auch dieses Jahr betragen die Anlagegewinne bis Ende September bereits über 7 Prozent. Damit nicht genug: Rund die Hälfte der Pensions­kassen haben ihre Reserven voll geäufnet. Trotz dieser Ausgangs­lage kommt der Bundesrat heute lapidar zum Schluss, dass eine Überprüfung des Mindestzinses «nicht notwendig» sei. Gerade nach dem klaren Verdikt der Stimm­bevöl­kerung gegen die BVG-Reform ist dieser Beschluss inakzeptabel – so wird das Vertrauen der Arbeit­nehmenden in die 2. Säule weiter ausgehöhlt!</p><p>Der SGB und seine Verbände werden sich dafür einsetzen, dass die Pensions­kassen ihre Gewinne weitergeben, statt weitere Reserven zu äufnen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10344</guid><pubDate>Sun, 22 Sep 2024 12:30:00 +0200</pubDate><title>Deutliche Absage an Rentenabbau – Kurswechsel nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/deutliche-absage-an-rentenabbau-nein-zur-bvg-reform</link><description>Nein zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Stimmbevölkerung hat sich heute klar gegen tiefere Renten und unsoziale Beitragserhöhungen ausgesprochen. Das deutliche Nein zur BVG-Reform zeigt, dass die Parlamentsmehrheiten weit an der Bevölkerung vorbeipolitisieren. Nun braucht es einen Kurswechsel in der Altersvorsorge. Statt Rentensenkungen braucht es höhere Verzinsungen der Altersguthaben und den Ausgleich der Teuerung auf den Renten. Die Pensionskassen haben solide finanzielle Polster. Die Rentenlücke von Eltern – insbesondere von Müttern – die aufgrund familienbedingter Erwerbsunterbrüche entsteht, muss geschlossen werden. Nach über einem Jahrzehnt sinkender Renten und steigender Beiträge sind ausserdem entschiedene Schritte gegen überrissene Geldabflüsse an die Versicherer und die Finanzindustrie angezeigt, damit sich das Preis-Leistungsverhältnis der 2. Säule endlich verbessert.</p><p>Das Abstimmungsresultat ist ein überdeutliches Zeichen an die Bundespolitik und die Pensionskassen. Eine Mehrheit der Stimmberechtigten ist der klaren Meinung, dass das Rentenniveau in der Schweiz gerade für mittlere Einkommen keine Senkung verträgt. Denn die mittleren PK-Renten sind mit rund 1’700 Franken pro Monat bereits sehr tief. Statt weiter sinkenden Umwandlungssätzen braucht es jetzt höhere Verzinsungen der Altersguthaben und einen Teuerungsausgleich bei den Renten. Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist sehr gut. Sie haben hohe Reserven und Rückstellungen angehäuft und Massnahmen getroffen, mit denen nicht nur die heutigen und die zukünftigen Renten finanzierbar sind.</p><p>Ausserdem braucht es Massnahmen, um die Rentenlücke von Eltern – insbesondere von Müttern – solidarisch finanziert zu schliessen. Die BVG-Reform wollte gerade die Mütter mit geringen Einkommen durch zusätzliche BVG-Beiträge belasten. Viele Betroffene haben das abgelehnt, weil sie das Geld zum Leben brauchen. Die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften der AHV schneiden wesentlich besser ab, um die Rentenlücke der Frauen zu verringern. Eine Lösung im BVG muss sich an diesem Erfolgsmodell orientieren.</p><p>Das Nein des Volkes ist gleichzeitig ein deutliches Nein zu den Milliardengeschäften der Finanzindustrie und Privatassekuranz auf Kosten der Arbeitnehmenden. Sozialversicherungen sind nicht dafür da, dass mit ihnen Profite gemacht werden. Der SGB wird sich mit Nachdruck einsetzen für griffige Massnahmen gegen die zu hohen Verwaltungskosten der Pensionskassen, gegen einen durch Broker getriebenen Wettbewerb, gegen überrissene Risikoprämien sowie gegen die Gewinnabflüsse an die Versicherungskonzerne. Die Parität in der beruflichen Vorsorge muss in der Praxis gestärkt – und auch in den profitorientierten Sammelstiftungen der Lebensversicherer endlich realisiert werden. Die obligatorischen Einzahlungen der Arbeitnehmenden verdienen nicht nur eine klare Rentengarantie – sondern auch eine funktionierende, paritätische Aufsicht, welche die Interessen der Versicherten wahrt.</p><p>Weit an der Bevölkerung vorbei führt auch die Diskussion über die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Bundesrat und ein Teil der bürgerlichen Parteien weigern sich, die zusätzliche AHV-Rente solide zu finanzieren. Sie wollen Defizite in der AHV, damit der Druck auf das Rentenalter steigt. Dabei hat die Bevölkerung am 3. März eine Rentenaltererhöhung klar abgelehnt. Die Bevölkerung erwartet von Bundesrat und Parlament eine Politik in der Altersvorsorge, welche zu guten und sicheren Renten führt. Dazu gehört auch eine solide, soziale Finanzierung der 13. AHV-Rente.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/1/csm_240922_Jubelbild_Foto-Unia_9bb4a73284.jpg" length="136415" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10324</guid><pubDate>Wed, 18 Sep 2024 09:30:41 +0200</pubDate><title>Jugendallianz vereint gegen den BVG-Bschiss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/jugendallianz-vereint-gegen-den-bvg-bschiss</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit Blick auf die Abstimmung über die Reform des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) hat sich die Jugendallianz wieder formiert. Die Jugendallianz wird von den jungen Gewerkschafter*innen des SGB, der Sozialistischen Jugend der Schweiz, den Jungen Grünen und der Jungen Partei der Arbeit getragen und will die Rechte der Arbeitnehmenden sowie der Rentner*innen in der Schweiz verteidigen. Diese Reform ist ein dreister Bschiss, mit dem nicht nur eine drastische Rentenkürzung bei gleichzeitigen Beitragserhöhungen droht, sondern ein direkter Angriff auf die soziale Gerechtigkeit. Die irreführenderweise als notwendig dargestellte Reform droht Ungleichheiten zu verschärfen und die Schwächsten zu bestrafen, statt die Rentenbedingungen wirklich zu verbessern.</p><h4>Frauen und Junge bezahlen den Preis!&nbsp;</h4><p>Im Gegensatz zu den Behauptungen des Bundes wären Frauen und Junge die Hauptverlierer*innen dieser Reform. Frauen, die auf dem Arbeitsmarkt ohnehin schon benachteiligt sind, würden mit dieser Reform noch mehr verlieren. Die Realität weiblicher Berufskarrieren wird komplett ignoriert: Wer Familienarbeit leistet, unterbricht oft die Erwerbstätigkeit und riskiert damit, dass die Rentenansprüche trotz eines zusätzlichen Arbeitsjahres drastisch geschmälert würden. Die Erhöhung der Beiträge würde auch die jüngeren Generationen treffen: Milliarden an zusätzlichen Beiträgen werden ihnen abgeknöpft, ohne Garantie für eine faire Rente im Alter.</p><h4>Versäumnisse bei der Rentenverwaltung: Doppelmoral und Profite für die Finanzindustrie!</h4><p>Und als ob das nicht genug wäre, beweist das jüngste AHV-Fiasko beim Eidgenössischen Departement des Innern, dass der Bund seine Hausaufgaben nicht macht. Milliarden für die Rettung der Credit Suisse – aber kein fairer Deal für unsere Renten? Das ist pure Doppelmoral! Diese BVG-Reform ist nichts anderes als ein Geschenk für Versicherungen und Finanzindustrie, die sich noch mehr bereichern könnten. Das alles auf Kosten der Arbeitnehmenden, die mehr bezahlen müssten, um weniger zu erhalten. Eine soziale Ungerechtigkeit sondergleichen, die selbst die Basis der SVP nicht ignorieren kann.</p><h4>Sagen wir am 22. September Nein zur BVG-Reform!</h4><p>Angesichts dieser Ungerechtigkeiten ruft die Jugendallianz alle Kräfte des Landes auf, diese ungerechte Reform nicht zu unterstützen. Es geht um nichts weniger als eine gerechte Rente für alle, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Alter und um den Rentenschutz künftiger Generationen. Die Generationensolidarität und die Gleichstellung stehen im Mittelpunkt unserer Forderungen. Die Allianz appelliert an alle, sich für die Verteidigung eines gerechten Rentensystems einzusetzen, das die sozialen Errungenschaften schützt und allen ein würdiges Leben im Alter gewährleistet. Gemeinsam können wir diesen Bschiss bodigen und eine gerechtere Zukunft aufbauen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/BVG-Referendum/SGB_BVG_Bschiss_Screen_Mann_RGB_1200x900_DE.jpg" length="586723" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10314</guid><pubDate>Wed, 11 Sep 2024 07:00:00 +0200</pubDate><title>Umfragen: Mehrheit gegen Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/umfragen-mehrheit-gegen-rentensenkung</link><description>2. Welle der Abstimmungsumfragen zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ablehnung der BVG-Reform durch die Bevölkerung ist unübersehbar. Nach dem grossen Umfrage-Unterschied in der ersten Welle gleichen sich die beiden Umfragen mit einem klaren Nein-Trend an. Bei Tamedia bleibt die deutliche Nein-Mehrheit mit 58% stabil, während die Zustimmungswerte bei der SRG-Umfrage stark gesunken sind.</p><p>Das zeigt: Je länger und konkreter sich die Bevölkerung mit der Vorlage aus­ein­ander setzt, wird klar: Mehr bezahlen für tiefere Renten ist ein schlechter Deal. Zudem ist die Rentensenkung falsch und unnötig. Denn die Pensionskassen stehen finanziell hervorragend da, mit historisch hohen Reserven. Jetzt ist es Zeit für eine bessere Verzinsung und einen Teuerungsausgleich der Pensionskassen, anstatt eine weitere Rentensenkung.</p><p>Das Referendumskomitee ist durch die Umfrage-Werte bestärkt und motiviert, aber nur mit einer starken Mobilisierung kann die Reform auch wirklich verhindert werden. Deshalb wird sich das Referendumskomitee im Schlussspurt weiter stark dafür engagieren, die StimmbürgerInnen an die Urne zu bringen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/Zeitungen-Onlinemedien_iSt-seb_ra_klein.jpg" length="697391" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10303</guid><pubDate>Mon, 02 Sep 2024 16:44:39 +0200</pubDate><title>Zu tiefer BVG-Mindestzins: Die hohen Renditen gehören den Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zu-tiefer-bvg-mindestzins-die-hohen-renditen-gehoeren-den-versicherten</link><description>Kommission weigert sich, Anlagegewinne weiterzugeben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Trotz hoher Renditen und historisch hohen Reserven bei den Pensionskassen will die BVG-Kommission den BVG-Mindestzinssatz auf tiefen 1.25 Prozent halten. Damit verlieren die Altersguthaben der Arbeitnehmenden weiter an Wert. Die hohen Anlagegewinne der Pensionskassen kommen nicht bei den Versicherten an. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte eine Erhöhung des Mindestzinses gefordert. Weil die Renditen sprudeln, die finanzielle Lage der Pensionskassen gut ist und eine bessere Verzinsung dringend nötig ist. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Bis Ende August betragen die Anlagegewinne schon 7 Prozent. Trotzdem wollten die Arbeitgeber und Versicherer den Mindestzins sogar senken, während sich die Pensionskassenvertreter hinter Ausflüchten verstecken. So wird das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule beschädigt.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins soll sicherstellen, dass die Anlagegewinne der Pensionskassen den Arbeitnehmenden gutgeschrieben werden. Doch seit Jahren wird das nicht eingehalten. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Bis Ende August betragen die Anlagegewinne dieses Jahr schon 7 Prozent. Damit nicht genug haben rund die Hälfte der Pensionskassen ihre Reserven voll geäufnet. Trotzdem schlägt eine knappe Mehrheit der Kommission dem Bundesrat vor, den Mindestzinssatz nicht anzutasten. Sie behaupten, es gäbe «keinen Handlungsbedarf» für eine Änderung. Den Versicherten drohen damit auch 2025 erneut sinkende Altersguthaben – und in der Folge noch tiefere Renten. Das ist inakzeptabel! Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der Bundesrat diesen Entscheid rückgängig macht und den Mindestzins erhöht. Der SGB hatte sich bereits im Vorfeld für eine Erhöhung des Mindestzinses eingesetzt.</p><p>Die BefürworterInnen der BVG-Reform haben in der BVG-Kommission heute ihr wahres Gesicht gezeigt: obwohl die Pensionskassen im Geld schwimmen, hatten die Arbeitgeber und die Versicherer sogar eine Senkung des Mindestzinssatzes auf 0.75 Prozent gefordert. Das zeigt die eigentliche Absicht hinter der BVG-Reform deutlich auf: die Pensionskassen und Versicherer häufen Gewinne an, aber bei den Arbeitnehmenden soll immer weniger ankommen. Die Rentengarantien werden absichtlich klein gehalten. Damit gefährden die Verantwortlichen das Vertrauen der Arbeitnehmenden in die berufliche Vorsorge. Und sie machen deutlich: einzig eine Ablehnung der BVG-Reform schützt die Renten der Versicherten.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10295</guid><pubDate>Mon, 26 Aug 2024 16:59:56 +0200</pubDate><title>Irreführende Berechnungen des Bundes: BVG-Rentenverluste sind viel höher</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/irrefuehrende-berechnungen-des-bundes-bvg-rentenverluste-sind-viel-hoeher</link><description>Nach den AHV-Fehlprognosen nun auch realitätsferne BVG-Berechnungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nachdem das BSV bereits bei den AHV-Prognosen ein falsches Bild vermittelt hat, stellt der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB durch neue Berechnungen fest: Auch die Berechnungen des BSV zur Reform der 2. Säule sind viel zu positiv und vermitteln der Stimmbevölkerung ein irreführendes Bild. So führt die Senkung des Umwandlungssatzes bereits für Löhne über 4’000 Franken zu sinkenden BVG-Renten. Anders als behauptet, trifft die Reform ausserdem auch die Pensionierten: bei einer Annahme werden viele RentnerInnen noch länger auf den Teuerungsausgleich warten müssen.&nbsp;</p><p>Die vom Bund veröffentlichten Zahlen beschönigen die Auswirkungen der Reform auf die Renten erheblich. Das, nachdem der Bund bereits bei den AHV-Abstimmungen fehlerhafte Finanzszenarien für die AHV vorgelegt hatte. Gemäss den Zahlen des Bundes müssen Personen mit Löhnen ab rund 5’500 Franken Monatseinkommen (x13) mit BVG-Rentenverlusten rechnen. In Wirklichkeit sind die Auswirkungen viel gravierender.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Sinkende BVG-Renten bereits für Löhne über 4’000 Franken pro Monat</h3><p>Der Bund hat die Auswirkungen der Reform in einer Übersichtstabelle dargestellt und verweist im Abstimmungsbüchlein auf diese Zahlen. Dort wird behauptet, dass fast nur Berufstätige mit über 70’000 Franken Jahreslohn Renteneinbussen erleiden würden. Und dass junge Berufstätige mit Löhnen zwischen 25’000 bis 40’000 Franken pro Jahr über 300 Franken mehr Rente pro Monat erhalten würden. Doch diese Berechnungen basieren auf völlig weltfremden Annahmen. Sie gehen davon aus, dass die Arbeitnehmenden das Leben lang genau den gleichen Lohn verdienen. D. h., wer mit 40’000 Franken ins Berufsleben einsteigt, wird sein ganzes Leben lang 40’000 Franken verdienen. Das widerspricht jeder beruflichen Realität. Die Löhne steigen im Laufe der Zeit, weil wir zumindest bis ins Alter von 50 Jahren erfahrungsbedingt mehr verdienen. Und weil die Wirtschaft produktiver wird.</p><p>Dazu kommt der Erfahrungseffekt. Die Löhne der jüngeren Berufstätigen steigen zusätzlich um etwa 1 Prozent pro Jahr. Wenn man dieses realitätsnahe Lohnwachstum einbezieht, fallen die Ergebnisse der BVG-Reform wesentlich schlechter aus. Die BVG-Renten sinken ab Monatslöhnen von etwas über 4’000 Franken (Jahreslohn 54’000 Fr.).</p><h3 class="heading--h4">Bilanz der BVG-Reform bereits für Löhne über 3’300 Franken negativ.</h3><p>Die Rentenverbesserungen der tiefen und sehr tiefen Einkommen sind sehr teuer. Bei einem Monatslohn von 3’500 Franken führt die Reform zu jährlich 1’500 bis 2’500 Franken höheren BVG-Beiträgen (je nach Alter) – um dafür im Alter knapp 2’000 Franken pro Jahr bzw. weniger als 200 Franken/Monat an zusätzlicher BVG-Rente zu erhalten. Die Bilanz der BVG-Reform ist deshalb bereits für Monatslöhne im Bereich von 3’300 Franken (x13) negativ. Die von den BefürworterInnen und dem Bund kolportierten Rentenverbesserungen sind in vielen Fällen eine Fata Morgana. Sie existieren nur in den irreführenden Tabellen des Bundes. In Wirklichkeit wird die Reform bei einem grossen Teil der Beschäftigten zu tieferen BVG-Renten führen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Reform verhindert anstehende Teuerungsausgleiche für RentnerInnen</h3><p>Die Kosten für die Kompensationsmassnahmen werden nicht nur alle Erwerbstätigen, sondern auch die RentnerInnen übernehmen. Obwohl der Bundesrat behauptet, sie seien von der Reform nicht betroffen. Weil die Pensionskassen Reserven für die Kompensationen der Übergangsgeneration brauchen, steht das Geld nicht mehr zur Verfügung für den bereits diesen Herbst fälligen Teuerungsausgleich. Mit Annahme der Reform würden die Renten der Pensionierten noch seltener an die Teuerung angepasst, als dies heute schon der Fall ist. Denn Pensionierte müssen von den Pensionskassen erst dann berücksichtigt werden, wenn ihre Reserven voll geäufnet sind. Heute haben etwa die Hälfte der Pensionskassen diese Schwelle überschritten: sie müssen deshalb diesen Herbst auch Teuerungsausgleiche gewähren. Doch bei einer Annahme der Reform werden die Pensionskassen sich davor hüten. Sie werden zuerst neue Rückstellungen und Reserven bilden, um die Kompensationen zu finanzieren. Konsequenz: RentnerInnen müssten sich zusätzliche, schmerzhafte Jahre gedulden, bevor sie an die Reihe kämen. Während ihre Renten laufend an Wert verlieren – allein in den letzten drei Jahren betrug der Kaufkraftverlust einer mittleren PK-Rente rund 100 Franken/Monat.</p><p><strong>REFERENDUMS-KOMITEE PENSIONSKASSEN-REFORM</strong></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/BVG-Referendum/SGB_BVG_Bschiss_Screen_Frau_RGB_1200x900_DE.jpg" length="616630" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10282</guid><pubDate>Fri, 16 Aug 2024 08:13:49 +0200</pubDate><title>Grosse Unterschiede bei den Umfragen zur BVG-Reform</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grosse-unterschiede-bei-den-umfragen-zur-bvg-reform</link><description>Erste Abstimmungsumfragen zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Diese Woche wurden die ersten Umfragen zur Abstimmung über die BVG-Reform veröffentlicht. Die Resultate unterscheiden sich erheblich. Während die Umfrage von LeeWas im Auftrag von Tamedia mit 59 Prozent Nein eine deutliche Ablehnung ergibt, zeigt die GFS-Umfrage im Auftrag der SRG mit 49 Prozent Ja ein noch offenes Rennen, allerdings mit einem niedrigen Wert der Meinungsbildung.</p><p>Die SRG-Umfrage wurde vom 29. Juli bis 12. August erhoben (mittlerer Erhebungstag ist der 4. August). Hier erreicht das Ja-Lager keine absolute Mehrheit, was für eine Behördenvorlage ein niedriger Einstiegswert ist. Die Meinungsbildung ist laut GFS aufgrund der komplexen Vorlage noch wenig weit fortgeschritten. Bemerkenswert bei der GFS-Umfrage ist, dass in der Fragestellung die negativen Effekte der Reform kaum erwähnt werden: mögliche Rentensenkungen als Effekt der Senkung des Umwandlungssatzes werden zum Beispiel nicht genannt. Diese Übernahme des Ja-Framings kann einen starken verzerrenden Effekt haben.</p><p>Bei den letzten zwei Rentenabstimmungen wichen die GFS-Umfragen im Gegensatz zu den Tamedia-Umfragen stark vom Endergebnis ab. Bei der Erhöhung des Frauenrentenalters 2022 wies GFS in der ersten Welle einen Ja-Wert von 64 Prozent, Tamedia von 54 Prozent aus. Das Endergebnis ergab 50,5 Prozent Ja. Auch bei der 13. AHV-Rente gab es einen grossen Unterschied zwischen der GFS-Umfrage und dem Endergebnis.</p><p>So oder so wird das Referendumskomitee alles daran setzen, die Bevölkerung von den negativen Auswirkungen zu überzeugen. Diese Vorlage hat fast nur Verlierer. Die Bevölkerung soll mehr bezahlen für niedrigere Renten – diese Rechnung geht nicht auf. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist falsch und unnötig. Die Pensionskassen stehen finanziell hervorragend da, und die sogenannte Umverteilung existiert laut der Oberaufsichtskommission nicht mehr. Stattdessen droht diese Vorlage zu mehr Bürokratie bei den Pensionskassen zu führen, was die Verwaltungskosten weiter steigen lassen könnte. Auch ein bürgerliches Gewerbe-Komitee, bestehend aus acht Wirtschaftsverbänden und der Kammer der Pensionskassen-Experten, setzt sich gegen die Pensionskassen-Reform ein.</p><p>Die 3,5-Millionen-Kampagne der Arbeitgeber, Versicherungen und economiesuisse versucht, die Rentenkürzungen zu vertuschen. Das Referendumskomitee wird sich in den kommenden Wochen mit Aktionen, der Verteilung von Flyern und Informationsveranstaltungen für das Nein einsetzen. Die Nein-Kampagne setzt auf zehntausende Freiwillige, die sich bereits jetzt gegen diesen Renten-Bschiss engagiert haben und unabhängig von den Prognosen und Umfragen bis zum 22. September gegen die Rentensenkung kämpfen werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/Zeitungen-Onlinemedien_iSt-seb_ra_klein.jpg" length="697391" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10274</guid><pubDate>Tue, 13 Aug 2024 11:51:00 +0200</pubDate><title>Versicherungen und Arbeitgeber lassen sich die Kampagne für die BVG-Rentenkürzung 3.45 Millionen kosten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/versicherungen-und-arbeitgeber-lassen-sich-die-kampagne-fuer-die-bvg-rentenkuerzung-345-millionen-kosten</link><description>Offenlegung Kampagnenbudgets für die Abstimmung vom 22. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Kampagnenbudgets für die Abstimmungen vom 22. September 2024 offengelegt. Insgesamt erhält die Kampagne für die Senkung der BVG-Renten 3.45 Millionen von Versicherungen, Arbeitgebern und Wirtschaft. Dem Referendumskomitee gegen die Rentenkürzung und den anderen Organisationen im Nein-Lager steht insgesamt nur rund die Hälfte zur Verfügung.</p><p>Dank erster Kleinspenden aus der Bevölkerung konnte das Referendumskomitee in den letzten Wochen 200'000 Franken für die Kampagne sammeln. Der SGB und die SGB-Gewerkschaften tragen insgesamt 400'000 Franken zur Kampagne des Referendums­komitees bei. Zusammen mit weiteren potenziellen Kleinspenden beträgt das gesamte Kampagnenbudget rund 700’000 Franken. Dazu kommen eigene Kampagnen-Aktivitäten anderer Akteure im Nein-Lager. Das sind die Gewerkschaft Unia mit 96'000 Franken, die SP Schweiz mit 700'000 Franken und Travail.Suisse mit 60'000 Franken.</p><p>Die Arbeitgeberverbände und das Ja-Komitee machen im Auftrag der Finanzindustrie eine Kampagne für den Renten-Bschiss, ohne dabei die unnötige und falsche Senkung der Renten auch nur zu erwähnen. Damit wird die Bevölkerung hinters Licht geführt. Das Referendums­komitee wird trotz des deutlich tieferen Kampagnenbudgets alles daran setzen, die Bevölkerung aufzuklären, dass die Senkung des Umwandlungssatzes falsch und unnötig ist. Den Pensionskassen geht es gut, sie schwimmen im Geld. Anstatt mehr Beiträge für tiefere Renten zu verlangen, sollen die Pensionskassen mit ihren historisch hohen Reserven die Verzinsung der Aktiven verbessern und endlich den überfälligen Teuerungsausgleich ausbezahlen.</p><h3 class="heading--h4">Detaillierte Zusammensetzung der Budgets:</h3><p>Das Kampagnenbudget des Referendumskomitees setzt sich wie folgt zusammen:</p><ul><li>Einzelspenden für das Referendumskomitee:<br>Bis jetzt wurden Kleinspenden in der Höhe von insgesamt 200’000 Franken eingenommen. Die Spenden betragen im Durchschnitt 54 Franken. Weitere Spendenaufrufe werden folgen, deshalb wurde im Budget eine Annahme für weitere Einnahmen gemacht, die potenziell im Verlauf der Kampagne noch gesammelt werden. Budgetiert sind insgesamt 300’000 Franken Spendeneinnahmen.</li><li>Zuwendungen der SGB-Gewerkschaften:<br>Für die Abstimmungskampagne zahlen die SGB-Verbände Beiträge, proportional nach Mitgliederstärke, in Höhe von insgesamt 270’000 Franken.</li><li>Eigenmittel des SGB:<br>Sie betragen 80’000 Franken.</li><li>Personeller Aufwand:<br>Der Einsatz von fest angestellten Mitarbeitenden wird zum einen als nicht monetäre Zuwendungen ausgewiesen in der Höhe von 47'000 Franken. Zum anderen sind personelle Aufwendungen von Kampagnen­mitarbeitenden in den finanziellen Zuwendungen enthalten, weil diese über die Zusatzfinanzierung der SGB-Verbände finanziert werden.</li></ul><p>Die gemeldeten Kampagnenbudgets gegen die BVG-Reform belaufen sich auf insgesamt auf ca. 1’900’000 Franken, denn weitere Organisationen haben eigenständige Kampagnen offengelegt:&nbsp;</p><ul><li>Gewerkschaft Unia, im Umfang von 96'000 Franken</li><li>SP Schweiz, im Umfang von 700'000 Franken</li><li>Travail.Suisse, im Umfang von 60’000 Franken</li></ul><p>Zusätzlich hat die Allianz «Nein zur BVG-Scheinreform», die aus Gewerbeorganisationen besteht, ein Kampagnenbudget von 350’000 CHF offengelegt.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.jpg" length="91069" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10263</guid><pubDate>Tue, 02 Jul 2024 08:16:56 +0200</pubDate><title>Nein zu mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zu-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente-am-22-september</link><description>Lancierung Abstimmungskampagne gegen Pensionskassen-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute lanciert ein breites Referendums-Bündnis die Kampagne gegen die Pensionskassen-Reform. Das Komitee warnt vor schmerzhaften Rentenkürzungen und höheren Lohnabzügen und setzt sich deshalb für ein Nein zur BVG-Reform ein, die am 22. September zur Abstimmung kommt. Die Arbeitnehmenden bezahlen bereits immer mehr in die Pensionskasse, erhalten aber immer weniger Rente fürs Geld. Dabei sagen selbst die Pensionskassen, dass es ihnen gut geht, ihre Reserven sind gefüllt. Gleichzeitig versickern immer mehr Milliarden in der Finanzindustrie. Damit wird klar: eine Senkung der Pensionskassen-Renten ist falsch.</p><h3 class="heading--h4">Blindflug für die Stimmbevölkerung</h3><p>Die Frage nach den effektiven Auswirkungen dieser Reform kann das Bundesamt für Sozialversicherungen nicht genau beantworten und verweist die Stimmbevölkerung an die Pensionskassen. Die Gewerkschaften sitzen in genau diesen Pensionskassen und kennen die konkreten Folgen, insbesondere im Gewerbe, in der Gastronomie, im Bau und in weiteren Tieflohnbranchen. Für Bäckerinnen, Gärtner, Automechanikerinnen und Schuhverkäufer ist diese Vorlage verheerend. Für diese Versicherten würden die Lohnbeiträge im Schnitt um ungefähr zwei Prozent steigen. Trotzdem würden etwa 6 von 10 Versicherten eine tiefere Rente erhalten als ohne Reform. Diese Rechnung geht nicht auf – gerade für Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen!</p><h3 class="heading--h4">Immer weniger fürs Geld</h3><p>Wer heute in Rente geht, hat im Schnitt eine tiefere Pensionskassen-Rente als Arbeitnehmende, die vor 15 Jahren pensioniert wurden. Obwohl die Beiträge an die berufliche Vorsorge drastisch gestiegen sind. Grund: die Pensionskassen haben die Umwandlungssätze stark gesenkt, für dasselbe Kapital gibt es immer weniger Rente. Doch die Phase der tiefen Zinsen ist vorbei, die finanzielle Lage der Pensionskassen ist hervorragend, ihre Reservegefässe sind voll und die Oberaufsichtskommission über die 2. Säule sagt bereits seit drei Jahren: die sogenannte Umverteilung von Jung zu Alt ist beendet.</p><p>Deshalb muss nun Schluss sein mit weiteren Senkungen der Pensionskassen-Renten. Doch genau dies geschieht mit der BVG-Reform: sie senkt den Umwandlungssatz. Das führt zu Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Gleichzeitig werden mit der Reform die obligatorischen Lohnabzüge erhöht. Die Kosten für die Arbeitnehmenden steigen um bis zu 2’400 Franken pro Jahr. Sie hätten mit der Reform noch weniger Nettolohn und würden trotzdem keine höhere Rente im Alter erhalten – oder sogar eine tiefere.</p><h3 class="heading--h4">Mogelpackung für die Frauen</h3><p>Insbesondere für Frauen funktioniert diese Reform nicht. Sie werden damit kräftig zur Kasse gebeten. Aber die grosse Rentenlücke in den Pensionskassen bleibt bestehen, denn ihre Nachteile durch Erwerbsunterbrüche und die ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit werden mit der Reform nicht ausgeglichen.</p><h3 class="heading--h4">Steigende Geldabflüsse bei der Verwaltung</h3><p>Heute zweigen Banken, Manager und Experten jährlich über 7 Milliarden unserer Pensionskassengelder ab. Allein die Vermögensverwaltungskosten haben sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt. Diese Vorlage ändert daran nichts, im Gegenteil: die Selbstbedienung durch die Finanzindustrie bleibt ungehemmt. Der Reform-Pfusch des Parlaments führt zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Darüber klagen auch die Pensionskassen.</p><h3 class="heading--h4">Zeit für Teuerungsausgleich</h3><p>Auch wer schon in Rente ist, vor allem RentnerInnen aus Tieflohnbranchen, hat nichts von dieser Reform, im Gegenteil: Der Ausgleich der Teuerung ist auch mit dieser Reform nicht garantiert. Dabei steigen seit einigen Jahren alle Preise, aber der Rentenbetrag bleibt gleich. RentnerInnen können sich immer weniger leisten: Allein in den letzten drei Jahren haben die Renten aufgrund der Teuerung über 5 Prozent an Kaufkraft verloren. Das entspricht bei einer mittleren PK-Rente rund 100 Franken pro Monat. Seit Jahrzehnten verspricht das Parlament eine Lösung, doch auch diese Reform bringt keine. Laufende Renten werden weiter an Wert verlieren.</p><p>An der Lancierung der Abstimmungskampagne stellte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard klar: «Weil es den Pensionskassen finanziell gut geht, ist diese Rentensenkung falsch.» Für Unia-Präsidentin Vania Alleva ist die BVG-Reform eine Katastrophe für die Arbeitnehmenden: «Dieser BVG-Bschiss bedeutet: Mehr bezahlen, weniger erhalten.» SP-Co-Präsident Cedric Wermuth sieht weitere Fehler der Reform: «Grosse Profiteurin der Vorlage ist die Finanzindustrie: Banker, Makler und Versicherungen zweigen Milliarden ab – auf Kosten der Versicherten.» Und die grüne Nationalrätin Manuela Weichelt betont, dass die Vorlage insbesondere für die Frauen nicht funktioniert: «Für sie ist die BVG-Reform ist eine teure Mogelpackung.» Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse, erinnert daran, dass von der Rentensenkung alle betroffen wären, auch im überobligatorischen Bereich, weil «Pensionskassen dort mehr Spielraum haben, ihren Umwandlungssatz weiter zu senken.» Vernichtend ist das Fazit von Gabriela Medici, Leiterin Sozialversicherungen beim SGB: «Die vom Parlament gezimmerten Ausgleichsmassnahmen sind fatal für die Versicherten und führen zu Rentenverlusten, Willkür und Bürokratie.»</p><p>Mehr Infos auf der Kampagnen-Website: <a href="https://bvg-bschiss.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.bvg-bschiss.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/BVG-Referendum/SGB_BVG_Bschiss_Screen_Frau_RGB_1200x900_DE.jpg" length="616630" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10247</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2024 13:57:00 +0200</pubDate><title>60 Frauen aus Gesellschaft und Politik unterschreiben Manifest gegen den BVG-Beschiss an den Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/60-frauen-aus-gesellschaft-und-politik-unterschreiben-manifest-gegen-den-bvg-beschiss-an-den-frauen</link><description>Rentenabstimmungen am 22. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen haben immer noch einen Drittel tiefere Renten als Männer. Gegen diese Rentenlücke wurden im Zuge der Rentenaltererhöhung konkrete, wirksame und rasche Lösungen versprochen. Doch die BVG-Reform, die im September zur Abstimmung kommt, bricht dieses Versprechen: Frauen müssen mehr zahlen, und gleichzeitig drohen Ihnen Rentenverluste von bis zu 3’200 Franken! Die Reform funktioniert für Frauen nicht. Dies sagen heute mehr als 60 Frauen aus Politik und Gesellschaft, die ein Manifest gegen die Senkung der Pensionskassen-Renten unterschrieben haben. Schon am 14. Juni wird gegen diesen Rentenbschiss an den Frauen mobilisiert.</p><p>Vor der Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre (AHV 21) versprachen alle höhere Renten für Frauen. Doch statt dieses Versprechen zu halten, sollen mit der Reform der 2. Säule, über die wir am 22. September abstimmen, insbesondere Frauen zur Kasse gebeten werden – ohne dass ihnen höhere Renten garantiert sind. &nbsp;Unter dem Deckmantel einer Reform geht es um eine grosse Abbauvorlage. Für jeden Franken, der künftig einbezahlt werden soll, wäre weniger Rente garantiert als heute. Die Lohnbeiträge vieler Frauen hingegen würden sofort steigen.</p><p>Frauen mit niedrigen Einkommen würden auch mit dieser Reform nach der Pensionierung auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein, da ihre Absicherung durch die Pensionskassenrenten unzureichend bleibt. Wegen der hohen BVG-Beiträge hätten die Frauen aber während des Erwerbslebens weniger Geld zur Verfügung: Ihre Situation vor der Rente würde sich verschlechtern. &nbsp;</p><p>Und auch mit dieser BVG-Reform hätten viele Mehrfachbeschäftigte wie Tagesmütter oder Frauen in der Reinigung weiterhin keinen Pensionskassenanschluss. Arbeitgebende in Tieflohnbranchen werden fortgesetzt darauf achten, dass Frauen keine Verträge erhalten, die ihnen Zugang zur 2. Säule ermöglichen. Das leistet prekären Arbeitsverhältnissen zusätzlich Vorschub. </p><p>Fast 90 Prozent der Pensionskassen haben jetzt schon Modelle für Teilzeitangestellte eingeführt. Die Rentenlücke der Frauen bleibt trotzdem gross – weil die hauptsächlich von Frauen geleistete Sorgearbeit in der 2. Säule nicht berücksichtigt wird. Diese BVG-Reform ignoriert die Folgen familienbedingter Erwerbsunterbrüche. Sie wiederholt den Fehler, die unbezahlte Sorgearbeit nicht anzuerkennen, und ignoriert damit die Hauptursache der Rentenlücke. Resultat: auch mit dieser BVG-Reform stehen berufstätige Mütter mit Betreuungsaufgaben im Alter nicht besser da. </p><p>Am Freitag, dem 14. Juni, finden im Rahmen der Frauenmobilisierungen auch Proteste gegen diesen BVG-Bschiss statt. Im Vorfeld haben heute mehr als 60 Frauen aus Politik und Gesellschaft <a href="https://www.frauenrenten.ch/bvg-bschiss/" target="_blank" rel="noreferrer">ein Manifest</a> gegen die Senkung der Pensionskassen-Renten unterschrieben und sagen: Diese Reform funktioniert für Frauen nicht!. Statt dieser Rentensenkungsvorlage braucht es eine echte Reform, von der die Frauen etwas haben. Das geht nur mit einer Anerkennung der Sorgearbeit und einer gerechten Finanzierung.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/bvg21/MehrBezahlen-WenigerRente_quer.jpg" length="220740" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10226</guid><pubDate>Wed, 29 May 2024 16:46:56 +0200</pubDate><title>Die ungebremste Senkung der Umwandlungssätze geht weiter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ungebremste-senkung-der-umwandlungssaetze-geht-weiter</link><description>Swisscanto-Pensionskassenstudie 2024 zu den wichtigsten Entwicklungen in der 2. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute veröffentlichte PK-Studie bestätigt: die Pensionskassen schwimmen im Geld, die Reserven wachsen, doch die Leistungen sinken weiter. Bei den Versicherten kommt immer weniger an, sie erhalten immer weniger für ihr Geld. Die Negativzinsen sind Schnee von gestern, die Anlagegewinne sind gut. Trotzdem sinken die Umwandlungssätze ungebremst weiter. Die Versicherten wollen sich nach einem langen Arbeitsleben auf sichere und gute Renten verlassen können, doch das ist immer weniger möglich. Diese problematische Entwicklung wird mit der BVG-Reform noch zusätzlich befeuert. Sie würde einen weiteren Abbau der Renten und zusätzliche Kosten mit sich bringen. Eine weitere Senkung der Umwandlungssätze ist unter den aktuellen Umständen falsch und nicht akzeptabel.</p><p>Die Ergebnisse der Swisscanto-Studie könnten nicht klarer sein: Den Pensionskassen geht es hervorragend, ihre Renditen sind überdurchschnittlich hoch, die Reserven prall gefüllt. Es ging ihnen kaum je besser. Das Gegenteil gilt für die Versicherten: Für das angesparte Kapital erhalten die Arbeitnehmenden immer weniger Rente. Trotz Zinswende wollen die Pensionskassen die Umwandlungssätze weiter senken. Seit 2016 sind die Umwandlungssätze laut PK-Studie im Schnitt von 6.25 auf heute 5.31 Prozent gesunken. Für die nächsten Jahre planen die Pensionskassen weitere Senkungsschritte.</p><p>Leistungsverbesserungen für die Versicherten wären jetzt nicht nur dringend nötig – aufgrund der finanziellen Lage der Pensionskassen wären sie auch finanzierbar. Doch die Pensionskassen weigern sich. Sie lagern immer mehr Risiken an die Versicherten aus und die Arbeitgeber stehlen sich aus der Verantwortung. Das muss sich jetzt ändern! Zu stark gesenkte Umwandlungssätze können erhöht werden, und ein Teuerungsausgleich der Renten ist überfällig. Doch die Pensionskassenbranche wehrt sich dagegen. Aufgrund der anhaltenden Teuerung verlieren die laufenden Renten weiterhin an Wert. Nur knapp 14 Prozent der Pensionskassen wollen 2024 die Inflation ausgleichen.</p><p>Und die BVG-Reform des Parlaments befeuert diese Probleme der Versicherten noch. Für den SGB deshalb ist klar: Sie muss abgelehnt werden. Statt für Ausgleich und steigende Leistungsgarantien zu sorgen, drohen den Versicherten mit dem BVG-Bschiss des Parlaments zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich und noch tiefere Leistungsgarantien. Die Reform führt zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Der SGB wird sich deshalb vehement gegen diesen BVG-Bschiss einsetzen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10208</guid><pubDate>Wed, 15 May 2024 11:08:31 +0200</pubDate><title>Nein zu mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zu-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente</link><description>BVG-Bschiss kommt am 22. September an die Urne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Juni 2023 hat ein breites Bündnis das Referendum gegen die BVG-Reform eingereicht. Neben Gewerkschaften, SP und Grünen hat mit dem «K-Tipp» auch die politisch unabhängige KonsumentInnenpresse Unterschriften gegen diese Rentensenkung gesammelt. Denn für die Versicherten bedeutet diese Vorlage: mehr bezahlen für tiefere Renten. Ein Nein ist deshalb wichtig. Die Renten aus den Pensionskassen sinken bereits seit Jahren und sind für viele Arbeitnehmende zu tief. Mit dem BVG-Bschiss des Parlaments drohen den Versicherten zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Und dafür sollen sie jedes Jahr 2.1 Milliarden Franken mehr in die Pensionskassen einbezahlen. Diese Rechnung geht nur für die Finanzindustrie auf: sie zweigt weiterhin Milliarden ab – für die Versicherten bleibt immer weniger übrig.&nbsp;</p><p>Die Pensionskassenrenten sinken seit Jahren. Es gibt immer weniger Rente fürs Geld. Jetzt kommt es noch happiger. Mit der vom Parlament beschlossenen Senkung des Umwandlungssatzes sinken die Renten um bis zu 3’200 Franken jährlich. Besonders betroffen sind Arbeitnehmende über 50 Jahre und die Mittelschicht. Aber auch Jungen drohen Renteneinbussen. Gleichzeitig bleibt das Problem des fehlenden Teuerungsausgleichs ungelöst – das trifft insbesondere die RentnerInnen. Und damit nicht genug, steigen mit dem BVG-Bschiss die obligatorischen Lohnabzüge. Die Beschäftigten sollen jährlich 2.1 Milliarden Franken mehr in die Pensionskassen einbezahlen. Personen mit tiefen Löhnen sind besonders stark betroffen. Die Kosten pro ArbeitnehmerIn steigen um bis zu 2’400 Franken jährlich.&nbsp;</p><p>Mit der Reform werden insbesondere Frauen zur Kasse gebeten – ohne dass ihnen eine höhere Rente garantiert wird. Viele Berufstätige mit Betreuungsaufgaben werden im Alter nicht besser dastehen. Denn Lösungen für familienbedingte Erwerbsunterbrüche und Teilzeitarbeit fehlen. Und viele Mehrfachbeschäftigte wie beispielsweise Tagesmütter oder Putzfrauen werden weiterhin keinen Pensionskassenanschluss haben.</p><p>Die Reform ignoriert, dass die Pensionskassen auf Kosten der Versicherten immer mehr Reserven anhäufen. Das führt zu tieferen Renten im Alter. Nicht gelöst ist auch das Problem der steigenden Verwaltungskosten, wodurch weniger Geld bei den Versicherten ankommt. Die Reform führt im Gegenteil zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Die Pensionskassen-Lobby hat im Parlament den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats zerzaust. Vom Kompromiss der Sozialpartner ist kaum etwas übriggeblieben. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird sich deshalb in der Abstimmungskampagne vehement engagieren, um die Bevölkerung vom Nein zu diesem BVG-Bschiss zu überzeugen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/e/csm_Logo_Gross_BVG21_Nein_DE_be87869148.jpg" length="66161" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10203</guid><pubDate>Tue, 07 May 2024 11:06:39 +0200</pubDate><title>Finanzielle Lage der Pensionskassen hervorragend – weitere Senkung des Umwandlungssatzes unnötig und falsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzielle-lage-der-pensionskassen-hervorragend-weitere-senkung-des-umwandlungssatzes-unnoetig-und-falsch</link><description>Bericht der Oberaufsicht zur finanziellen Lage der Pensionskassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Oberaufsicht der 2. Säule bestätigt die hervorragende finanzielle Lage der Pensionskassen. Die Pensionskassen schwimmen in den Reserven, das Geld kommt immer weniger bei den Versicherten an. Die Quittung dafür bezahlen die Arbeitnehmenden: ihre Lohnbeiträge sind 14 Prozent höher, die durchschnittliche Rente liegt dennoch monatlich 300 Franken tiefer als vor 15 Jahren. Das ist auch der Aufsicht klar, wenn sie die Pensionskassen zu Ausgleich und Vertrauensbildung auffordert. Immer mehr bezahlen für weniger Rente, das muss gestoppt werden, Doch mit der BVG-Reform drohen den Versicherten zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Dabei ist klar: statt weiteren Verschlechterungen der Leistungsgarantien braucht es nun höhere Pensionskassenrenten und den Ausgleich der Teuerung.</p><p>Die Ergebnisse der Oberaufsicht sind deutlich: Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist sehr gut. Sie sind stabiler aufgestellt als je. In den letzten zwölf Jahren haben sie Reserven angehäuft und Massnahmen getroffen, mit denen nicht nur die heutigen und die zukünftigen Renten finanzierbar sind. Sie haben auch zusätzliche Reserven geäufnet, um unsichere Entwicklungen an den Finanzmärkten ausgleichen zu können.</p><p>Die OAK verschweigt hingegen, dass diese Entwicklung für die Versicherten fatal war. Ihre Beiträge haben sich in den letzten 15 Jahren um 14 Prozent erhöht – während die Rente im Schnitt monatlich 300 Franken tiefer ist als vor 15 Jahren. Selbst die OAK sorgt sich deshalb um das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule und ruft die Pensionskassen zu einem Ausgleich auf. Nachdem sie jahrelang behauptete, die Rentner:innen würden zu viel erhalten, fordert die OAK jetzt Gegenmassahmen zugunsten die Rentner:innen – denn sonst droht flächendeckend eine verlorene Generation der tiefen Zinsen.</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund bestätigt dieser Befund deutlich: die BVG-Reform des Parlaments geht diametral in die falsche Richtung. Statt für Ausgleich und steigende Leistungsgarantien zu sorgen, drohen den Versicherten mit dem BVG-Bschiss des Parlaments zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Die Reform ignoriert, dass die Pensionskassen auf Kosten der Versicherten immer mehr unnötige Reserven anhäufen. Nicht gelöst ist auch das Problem der steigenden Verwaltungskosten, wodurch weniger Geld bei den Versicherten ankommt. Die Reform führt im Gegenteil zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Der SGB wird sich deshalb vehement gegen diesen BVG-Bschiss einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10128</guid><pubDate>Fri, 29 Dec 2023 11:54:00 +0100</pubDate><title>Dossier 160: Rentensituation gestern, heute, morgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-160-rentensituation-gestern-heute-morgen</link><description>Zahlen und Fakten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Rentne-rinnen und Rentner in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>2024 wird die schweizerische Stimmbevölkerung über drei Rentenabstimmungen entscheiden. Die wirtschaftliche Lage der Rentner und Rentnerinnen in der Schweiz wird deshalb im Fokus stehen. In der Öffentlichkeit hat sich die Vorstellung der reichen Alten eingeprägt, wenn über Personen im AHV-Alter gesprochen wird. <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/160d__rentnerinnen.pdf">Das Bild ist falsch.</a> Die Einkommen der RentnerInnen sind wesentlich tiefer als jene der Arbeitnehmenden. Und die Ungleichheit zwischen Rentnerhaushalten fällt deutlich höher aus als jene zwischen Erwerbstätigen.&nbsp;</p><p>Tatsächlich sind die Renten tief, und in den letzten zwanzig Jahren stark gesunken. Versicherer und Banken profitieren vom Geschäft mit der Altersvorsorge und von der berechtigten Angst der Arbeitnehmenden vor zu tiefen Renten. Mit den nun deutlich steigenden Preisen und Krankenkassenprämien erreicht der Rentenverlust der älteren Generation ein neues Ausmass. Mittlerweile ist bereits eine gesamte Monatsrente an Kaufkraft verloren gegangen. Ein Ausgleich kann hier nur über eine 13. AHV-Rente gelingen.</p><p>In der Regel wird das Bild der reichen Älteren herangezogen, um sozialpolitische Verbesserungen zu verhindern. Begründet wird dies dann damit, dass es innerhalb armutsgefährdeter Personengruppen andere noch härter trifft. Massnahmen zugunsten von Alleinerziehenden, Mehrkindfamilien und IV-RentnerInnen fehlen trotzdem – und gerade für sie steigt die Gefahr einer in einigen Jahrzehnten noch tieferen Altersrente. Nur ein Ausbau der AHV ist gerade für sie die einzige Hoffnung auf bezahlbare, existenzsichernde Renten im Alter. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/aelteres_paar_AHV_.jpg" length="108734" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10063</guid><pubDate>Fri, 24 Nov 2023 11:46:32 +0100</pubDate><title>Pensionskassenrenten sinken auf neuen Tiefststand</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassenrenten-sinken-auf-neuen-tiefststand</link><description>Neurentenstatistik 2022 </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Pensionskassen-Renten der Männer befinden sich auf einem historischen Tiefpunkt. Seit 2015 haben sie um 9.5 Prozent abgenommen. Und das ist noch ohne Berücksichtigung der Teuerung. Denn die PK-Renten werden nicht an die Teuerung angepasst. Seit 2015 bedeutet dies einen zusätzlichen Wertverlust von fast 5 Prozent. Die Rentnerinnen und Rentner werden im Stich gelassen. Sie haben heute weniger Geld zum Leben.</p><p>Die heute publizierte Neurentenstatistik bestätigt die fatale Entwicklung der sinkenden Renten und die miserable Rentensituation der Frauen. Seit 2015 ist die mittlere Pensionskassenrente der Männer um 9.5 Prozentpunkte gesunken. Auch die Rentenlücke der Frauen in der 2. Säule bleibt besorgniserregend. Noch immer erhält fast ein Drittel der Frauen keine Pensionskassen-Rente e. Die Hälfte der frisch pensionierten Frauen, erhält eine PK-Rente von weniger als 1’217 Franken pro Monat.&nbsp;</p><p>Dazu kommt, dass die Pensionskassen-Renten nicht an die Teuerung angepasst werden. Berücksichtig man die Teuerung, bedeutet dies seit 2015 einen zusätzlichen Wertverlust von fast 5 Prozent. Das heisst, die Renten sind kaufkraftbereinigt in den letzten acht Jahren rund 14 Prozent gesunken. Sie reichen immer weniger zum Leben. Für den SGB ist klar: dieser Rentenzerfall kann nur über die Annahme der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ausgeglichen werden.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig.jpg" length="514032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10007</guid><pubDate>Wed, 01 Nov 2023 12:29:54 +0100</pubDate><title>Altersguthaben der Arbeitnehmenden verlieren weiter an Wert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersguthaben-der-arbeitnehmenden-verlieren-weiter-an-wert-mindestzins2024</link><description>Bundesrat beschliesst zu tiefe Mindestverzinsung für die 2. Säule der Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat den BVG-Mindestzinssatz 2024 auf tiefe 1.25 Prozent festgelegt. Damit liegt er bedeutend unter der aktuellen Teuerung. Resultat: Das Alterskapital der Versicherten verliert weiter an Wert und die Zinswende kommt nicht bei den Erwerbstätigen an. Obwohl sie während der Negativzinsphase bereits einen hohen Preis bezahlt haben. Am Schluss stehen noch tiefere Renten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte eine Erhöhung des Mindestzinses auf 2 Prozent gefordert, weil die Zinsen gestiegen sind, die finanzielle Lage der Pensionskassen gut ist und sie eine bessere Verzinsung erlaubt. Nach 15 Jahren sinkender Pensionskassen-Renten aufgrund tiefer Zinsen und überhöhter Kosten muss jetzt Schluss sein.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins ist so festzulegen, dass die Anlageerträge der Pensionskassen den Versicherten gutgeschrieben werden. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren weit hinterher. Seit rund einem Jahr liegt er sogar tiefer als der risikolose Zins einer 10-jährigen Bundesobligation. Der Bundesrat erklärt mit seinem heutigen Entscheid, dass das weiter so bleiben soll. Für die Arbeitnehmenden ist das fatal – insbesondere für Erwerbstätige über 50 Jahren. Neben einer ungenügenden Lohnentwicklung droht ihnen nun bereits zum zweiten Mal in Folge eine Entwertung ihrer Altersguthaben.</p><p>Die Verzinsung der Altersguthaben ist entscheidend für die Frage, wie hoch die Rente aus der Pensionskasse einmal sein wird. Im letzten Jahrzehnt betrug die durchschnittliche Verzinsung der Guthaben 2.34 Prozent. Dabei müssten die Altersguthaben mindestens gleich hoch verzinst werden, wie die Teuerung ausfällt. Nun drohen den Erwerbstätigen neben Reallohneinbussen auch 2024 Kaufkraftverluste bei ihren schon stark geschrumpften Pensionskassenrenten. Und das, obwohl sich die finanzielle Lage der Pensionskassen dank der Zinswende drastisch verbessert hat. Doch sie weigern sich, die höheren Zinsen an die Versicherten weiterzugeben. Das ist für die Versicherten unverständlich und wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren. Während die Versicherer ihre Gewinne mit der beruflichen Vorsorge munter weiter ausbauen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig.jpg" length="514032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9976</guid><pubDate>Wed, 04 Oct 2023 09:26:33 +0200</pubDate><title>Rentnerinnen- und Rentner-Gipfel: Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht’s ums Ganze!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentnerinnen-und-rentner-gipfel-laenger-arbeiten-fuer-weniger-rente-jetzt-gehts-ums-ganze</link><description>Veranstaltung am 3. November u.a. mit Pierre-Yves Maillard, Ruth Dreifuss, Kurt Regotz und Paul Rechsteiner</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Unter dem Titel «Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht’s ums Ganze!» lädt der Schweizerische Gewerkschaftsbund gemeinsam mit Travail.Suisse, VASOS und AVIVO zum Rentnerinnen- und Rentener-Gipfel ein.&nbsp;</p><p>Die Teuerung, die steigenden Mieten und die hohen Krankenkassenprämien treffen RentnerInnen mit voller Wucht. Bis Ende 2024 verlieren sie dadurch eine ganze Monatsrente an Kaufkraft. Doch anstatt die immer grösser klaffende Rentenlücke zu schliessen, wollen die Arbeitgeber, Banken und ihre Lobbyisten im Parlament das Problem sogar noch verschärfen: mit Rentenalter 67 und einer weiteren Senkung der Pensionskassen-Renten! Diese Politik gegen die Bevölkerung müssen wir an der Urne stoppen.</p><p>Die Verfassung hält seit über 50 Jahren deutlich fest: nach einem langen Erwerbsleben muss man von der Rente anständig leben können. Die kommenden Monate werden entscheiden: Gelingt uns ein kleiner, aber wichtiger Schritt in diese Richtung mit einer 13. AHV-Rente oder setzen sich die gefährlichen Angriffe auf unsere Renten durch? <strong>Am 3. November 2023</strong> setzen deshalb auch wir Rentnerinnen und Rentner ein klares Zeichen: in der Schweiz hat es genügend Geld für anständige Renten — nicht nur für Top-Verdiener. Wir brauchen eine Rentenpolitik für, nicht gegen die Bevölkerung.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2023/231103_RentnerInnen-Gipfel_Einladung.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Das vollständige Programm&nbsp;<i>&nbsp;</i></a> &nbsp;<a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?reset=1&amp;id=31" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Zur Online-Anmeldung&nbsp;<i>&nbsp;</i></a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/aeltere-Seminar-Teilnehmerin-Workshop-Konferenz_vm-ist457758283.jpg" length="301438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9951</guid><pubDate>Sat, 16 Sep 2023 15:15:00 +0200</pubDate><title>Gegen 20&#039;000 Menschen aus der ganzen Schweiz fordern höhere Löhne und Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/tausende-aus-der-ganzen-schweiz-fordern-hoehere-loehne-und-renten-1</link><description>Nationale Demonstration zu Kaufkraft-Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gegen 20'000 Menschen fordern in Bern höhere Löhne und Renten, weil das Leben immer teurer wird. Die Teilnehmenden aus der ganzen Schweiz erwarten zudem von der Politik sofort Massnahmen, um die Prämienlast zu senken, und einen wirksamen Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Missbrauch und überzogenen Renditen der Immobilienwirtschaft. Für die arbeitende Bevölkerung wird es immer enger. Die heutige Grossdemonstration ist ein starkes Zeichen: In der reichen Schweiz muss das Geld für alle gut zum Leben reichen. <a href="/aktuell/kaufkraft-demo" class="link link--internal">Zur Demonstration</a> hat eine breite Kaufkraft-Allianz von SGB-Gewerkschaften, Travail.Suisse-Verbänden, der SP, den Grünen und dem MieterInnenverband aufgerufen. Diese Mobilisierung ist erst der Auftakt, die Kämpfe gehen weiter – in den Lohnverhandlungen in den Branchen und in den anstehenden Abstimmungskämpfen über Prämienlast und Renten.</p><p>Pflegerinnen, Schreiner, Rangierer, Lehrerinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Zugführerinnen, Gastromitarbeitende, Maurer, Pöstlerinnen und diverse weitere hart arbeitende Menschen aus allen Regionen der Schweiz sind nach Bern gereist, um ein starkes Zeichen zu setzen: Jetzt müssen die Löhne rauf! Gute Konjunktur und volle Kassen der Firmen erlauben eine substanzielle Erhöhung. Nach Jahren, in denen hauptsächlich die Aktionäre, die Kader und Firmenchefs von fürstlichen Entlohnungen, Boni und hohen Dividenden profitiert haben, sind jetzt die Normalverdienenden an der Reihe.</p><h3 class="heading--h4">Lohnerhöhungen möglich</h3><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen welche über die Steigerungen von Prämien, Mieten, Strom und die allgemeinen Preissteigerungen hinausgehen. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Von den Produktivitätsgewinnen müssen die Arbeitnehmenden etwas haben. Geld ist genug vorhanden, damit alle mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich grosse Sorgen machen zu müssen.</p><h3 class="heading--h4">Einkommenspolitik für die Oberschicht stoppen</h3><p>Die Prämienlast wird unerträglich. Deshalb müssen die Prämienverbilligungen rasch steigen, um untere und mittlere Einkommen zu entlasten, statt die Steuern für Vermögende und GutverdienerInnen zu senken. Auch die Explosion der Mietzinse muss gestoppt werden durch eine Deckelung der möglichen Erhöhungen. Schliesslich muss es im Strommarkt statt Milliardengewinne für Grosskonzerne endlich Massnahmen dagegen geben, stets die Risiken über Preiserhöhungen auf die VerbraucherInnen abzuwälzen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_demostart160923_sgb-tf_8dce8730b3.jpg" length="555956" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9910</guid><pubDate>Mon, 04 Sep 2023 18:05:11 +0200</pubDate><title>Zinswende kommt bei den Versicherten nicht an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zinswende-kommt-bei-den-versicherten-nicht-an</link><description>BVG-Kommission beschliesst tiefen Mindestzinssatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die BVG-Kommission will den Mindestzinssatz auf tiefe 1.25 Prozent festlegen. Damit würde er bedeutend hinter der aktuellen Teuerung hinterherhinken. Resultat: Das Alterskapital der Versicherten verliert weiter an Wert und die Zinswende kommt nicht bei den Erwerbstätigen an. Obwohl sie während der Negativzinsphase bereits einen hohen Preis bezahlt haben. Am Schluss stehen noch tiefere Renten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Bundesrat dazu auf, den Mindestzins auf 2 Prozent zu erhöhen. Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist aufgrund der gestiegenen Zinsen gut und auch die Renditen fallen positiv aus. Nach 15 Jahren sinkenden Pensionskassen-Renten aufgrund tiefer Zinsen und überhöhter Kosten muss jetzt Schluss sein.</p><p>Die Mindestverzinsung liegt seit Jahren auf einem historischen Tiefpunkt und nicht nur die Umwandlungsätze, auch die PK-Renten sind deshalb dramatisch gesunken. Die Begründung dafür war stets das tiefe Zinsniveau. Doch selbst im zweiten Jahr nachdem die Zinsen deutlich gestiegen sind, will die BVG-Kommission die Verzinsung auf einem historisch tiefen Niveau belassen. Damit droht das System der 2. Säule endgültig in eine Vertrauenskrise zu geraten.&nbsp;</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins ist so festzulegen, dass die Anlageerträge der Pensionskassen den Versicherten gutgeschrieben werden. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren massiv hinterher. Mittlerweile liegt er sogar weit tiefer als die Rendite von risikolosen Anlagen. Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat mit ihrem heutigen Entscheid, dass das weiter so bleiben soll. Für die Arbeitnehmenden ist das fatal – insbesondere für Erwerbstätige über 50 Jahren. Neben einer ungenügenden Lohnentwicklung droht den ihnen nun bereits zum zweiten Mal in Folge eine Entwertung ihrer Altersguthaben.</p><p>Dabei führt die Zinswende zu einer komfortablen Ausgangslage für die Pensionskassen: Selbst die Oberaufsicht über die 2. Säule hat unlängst bestätigt, dass deren finanzielle Lage stabil ist. Im ersten Halbjahr 2023 haben die meisten Vorsorgeeinrichtungen bereits doppelt so hohe Renditen erwirtschaftet wie notwendig. Doch sie weigern sich, die höheren Zinsen an die Versicherten weiterzugeben. Das ist für die Versicherten unverständlich und wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren. Während die Versicherer ihre Gewinne mit der beruflichen Vorsorge munter weiter ausbauen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9906</guid><pubDate>Fri, 01 Sep 2023 06:00:00 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/equal-pension-day-2023</link><description>Heute ist «Equal Pension Day 2023»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute ist es soweit:<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/230901_de_analyse_equalpensionday_2023.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer"> Bis zum 1. September haben die Männer dieses Jahr bereits so viel Rente erhalten, wie die Frauen bis Ende Jahr erwarten dürfen.</a> Denn Frauen erhalten in der Schweiz noch immer einen Drittel weniger Rente als Männer. Die durchschnittliche Rentenlücke beträgt genau 17’293 Fran­ken. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund macht mit dem Equal Pension Day auf diese prekäre Rentensituation der Frauen aufmerksam. Die steigen­den Preise, Mieten und Krankenkassenprämien verschärfen die bereits grosse Rentenlücke der Frauen, der Handlungsbedarf steigt. Dabei ist &nbsp;die Altersarmut in der Schweiz bereits heute weiblich.</p><p>Frauen und Männer arbeiten insgesamt zwar etwa gleich viel. Aber sie übernehmen nicht die gleichen Aufgaben. Frauen arbeiten öfter Teilzeit und arbeiten in Branchen mit tiefen Löhnen. Zu tiefe Löhne führen zu noch tieferen Renten. Sowohl im Beruf als auch im Privaten übernehmen Frauen den Grossteil der Betreuungs- und Sorge­arbeit. Sie kümmern sich um Kinder, sie kümmern sich um kranke oder ältere Ange­hörige, sie kümmern sich um den reibungslosen Ablauf und die Verpflegung oder das Wohlbefinden ihrer Vorgesetzten.</p><p>Besonders deutlich wird diese Rollenteilung in der Gesellschaft nach der Gründung einer Familie: bei Paaren mit Kindern leisten die Frauen fast zwei Drittel mehr unbe­zahlte Haus- und Familienarbeit wie ihr Partner. Diese Arbeit wird nur in der AHV anerkannt. Denn die unbezahlte Betreuungs- und Erziehungsarbeit der Frauen führt in der AHV zu höheren Renten. Ein Kind grossziehen erhöht die AHV-Rente um bis zu 350 Franken pro Monat. Deshalb sind die AHV-Renten von Frauen und Männern fast gleich hoch. Die Rente in der Pensionskasse ist hingegen untrennbar mit der Aus­übung einer Erwerbstätigkeit und dem dabei verdienten Lohn verknüpft. Anders als in der AHV gibt es keinen Mechanismus, der Erziehungs- und Betreuungsarbeit aner­kennt.</p><h3 class="heading--h4">Teuerung frisst ohnehin schon tiefe Monatsrente</h3><p>Die Mehrheit der Frauen hat heute Renten weit unter 3’000 Franken pro Monat. Und damit nicht genug: Vor einem Jahr hat man den Frauen versprochen, dass mit der Erhöhung des Rentenalters endlich auch ihre Renten steigen sollen. Jetzt zeigt sich das Gegenteil: Statt die Rentenlücke der Frauen endlich zu beseitigen, sind bereits weitere Verschlechterungen und Kürzungen z. B. bei den Witwenrenten geplant. Da­bei müssen heute schon über 11 Prozent der Frauen bei der Pensionierung direkt Ergänzungsleistungen beantragen. Altersarmut ist weiblich und nimmt mit steigen­dem Alter noch zu.</p><p>Nun kommen die Teuerung, die steigenden Mieten und die höheren Krankenkassen­prämien hinzu – und die ohnehin schon tiefen Renten reichen für noch weniger. Denn die Pensionskassenrenten kennen keinen Teuerungsausgleich. Und auch bei der AHV wird die Teuerung erst 2025 wieder ausglichen. Resultat: in vielen RentnerInnen-Haushalten wird die Kaufkrafteinbusse von 2021 bis 2024 so gross sein, dass sie rund eine Monatsrente weniger zur Verfügung haben.</p><p>Eine Chance, die prekäre Rentensituation der Frauen rasch aufzubessern ist die 13. AHV-Rente, über die im Frühjahr 2023 abgestimmt wird. Sie bedeutet durchschnitt­lich eine Rentenverbesserung von rund 150 Franken pro Monat, und zwar für alle heutigen wie zukünftigen Rentnerinnen. Weil die Initiative am System der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften anknüpft, stärkt sie die Berücksichtigung der unbezahl­ten Arbeit in der Altersvorsorge – und dies, ohne die Kosten für Frauen mit tiefen Einkommen unnötig in die Höhe zu treiben. Dies wird möglich, weil sich Personen mit sehr hohen Einkommen direkt an der dringend benötigten Rentenver­besserung betei­ligen. Denn die Topverdienenden zahlen auf ihren Millionensalären voll in die AHV ein.&nbsp;</p><p>Die Stärkung der AHV an der Urne wird umso wichtiger, weil der Bundesrat in die entgegengesetzte Richtung geht. Neben den geplanten Sparmassnahmen bei der Wit­wenrente, hat der Bundesrat diesen Mittwoch beschlossen, die Rentenzuschläge für die am stärksten von der Rentenaltererhöhung betroffenen Frauen nicht einmal an die Teuerung anpassen – obwohl dies bei der AHV sonst überall gilt.</p><p>Gleichzeitig benutzen viele Pensionskassen die Erhöhung des Rentenalters, um die Leistungen der Frauen bei den Überbrückungsrenten zu verschlechtern. Und mit der BVG-Reform kommt die nächste grosse Abbauvorlage bereits 2024 zur Abstimmung. Auch sie zahlt sich für die Frauen nicht aus. Schlimmer noch: Für viele Frauen führt diese BVG-Revision sogar zu tieferen Renten, obwohl ihnen mehr vom Lohn abgezo­gen werden soll.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_39042bd9ba.png" length="169990" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9836</guid><pubDate>Tue, 27 Jun 2023 09:09:26 +0200</pubDate><title>141’726 Unterschriften gegen Rentensenkung bei den Pensionskassen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/141726-unterschriften-gegen-rentensenkung-bei-den-pensionskassen</link><description>Bündnis reicht Referendum gegen Pensionskassen-Reform ein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Fast dreimal so viele Unterschriften wie nötig hat das breite Bündnis gegen die geplante Pensionskassen-Reform gesammelt. Mit der Einreichung von 141’726 Unterschriften hat es heute ein starkes Zeichen gesetzt. Neben den Gewerkschaften, SP und Grünen hat mit dem «K-Tipp» auch die politisch unabhängige KonsumentInnenpresse Unterschriften gegen die Rentensenkung gesammelt. Mehr bezahlen für tiefere Renten rechnet sich für die Versicherten nicht, deshalb ist ein Nein zu dieser Vorlage wichtig.</p><p>Die BVG-Reform würde zu weiteren Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken pro Jahr führen. Obwohl bereits die Teuerung eine Monatsrente frisst. Und schon die letzten zehn Jahre in der 2.&nbsp;Säule für die Arbeitnehmenden dramatisch waren. Die vom Parlament verabschiedete Reform blendet nicht nur aus, dass die Umwandlungssätze und Renten bereits seit mehreren Jahren sinken. Ebenso werden die deutliche Zinswende und die hohe Teuerung komplett ignoriert.</p><p>Die Renten trotz Zinswende weiter zu senken, ist falsch. Doch genau dies verlangt das Parlament: weitere Rentensenkungen von bis zu 15 Prozent. Nach AHV&nbsp;21 würde diese Vorlage zudem eine weitere Verschlechterung für die Frauen bedeuten. Ausgerechnet jene Generation, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sein wird, müsste ihr restliches Erwerbsleben lang höhere Beiträge zahlen, würde weniger Nettolohn erhalten – und dafür tiefere oder höchstens gleich hohe Renten bekommen. Die Frauen sollen ein zweites Mal die Zeche zahlen. Nicht zuletzt ist die Reform auch aus technischer Sicht misslungen: Sie macht die 2.&nbsp;Säule noch undurchsichtiger, aufwändiger – und letztlich willkürlich. Das wird das Vertrauen in die 2.&nbsp;Säule weiter destabilisieren.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sagte bei der Übergabe der Unterschiften: «Die vielen Unterschriften zeigen, dass die Menschen genug vom Rentenabbau haben. Die geplante Reform ist eine reine Sparübung und führt zu Rentensenkungen auf breiter Front.» SP Co-Präsidentin Mattea Meyer betonte: «Die Rechnung stimmt nicht. Nicht für die Jungen, nicht für die Älteren, schon gar nicht für die Frauen: Mehr bezahlen für tiefere Renten ist ein schlechtes Angebot, deshalb lehnen wir diese Reform klar ab.» Vania Alleva, Unia-Präsidentin, sagte: «Gerade bei den tiefen Löhnen steigen die Kosten am stärksten, teilweise ohne Rentenverbesserung. Mit dieser Vorlage wandert das Geld von der Gastro-Angestellten oder der Pflegerin direkt zum Paradeplatz, wo man sich angesichts der Milliarden-Gewinne in der 2.&nbsp;Säule die Hände reibt.» Katharina Prelicz-Huber, VPOD-Präsidentin und Grüne Nationalrätin, nahm Bezug auf die Kosten in der 2.&nbsp;Säule: «Bei dieser Reform profitiert nur die Finanzindustrie. Schon heute zweigen Banken und Versicherungen mit dem Ersparten der Arbeitnehmenden jedes Jahr 7 Milliarden Franken ab.» Adrian Wühtrich, Präsident von Travail.Suisse: «Diese teure unausgeglichene Vorlage führt zu Lohn- und Rentenverlusten. Deshalb ist Travail.Suisse zuversichtlich, dass die Bevölkerung diesen weiteren Rentenabbau nicht akzeptieren wird.»</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/a/csm_bvg-karten-boxen-bundeshaus_4bb668a356.jpg" length="194189" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9808</guid><pubDate>Fri, 09 Jun 2023 14:29:50 +0200</pubDate><title>Dossier 157: Frauen in der Altersvorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-157-frauen-in-der-altersvorsorge</link><description>Eine Analyse der Gründe für die Rentenlücke von einem Drittel und weshalb Altersarmut in der Schweiz weiblich ist.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters hat die Rentenungleichheit der Geschlechter zu Recht in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Einkommensunterschiede im Alter sind hoch – und Besserung ist nicht in Sicht. Das <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/157d__Frauenrenten.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">SGB-Dossier 157: Frauen in der Altersvorsorge</a> analysiert die Gründe für die Rentenlücke der Frauen von durchschnittlich einem Drittel und zeigt auf, weshalb die Altersarmut in der Schweiz weiblich ist. Es zeigt, weshalb die Altersvorsorge heute nicht genügend Rücksicht nimmt auf die Erwerbsbiografien der Frauen. Und weshalb Frauen heute doppelt so häufig Ergänzungsleistungen wie Männer brauchen.</p><p>Die Zahlen sind deutlich: Frauen erhalten 19’000 Franken weniger Rente als Männer. Die zwei wichtigsten Gründe für diese Rentenlücke sind erstens die tieferen Löhne der Frauen und zweitens die Auswirkungen eigener Kinder. Dabei wirken sich Kinder je unterschiedlich auf die Renten von Männern und Frauen aus. Männer mit Kindern haben eine höhere Rente als Männer ohne Kinder. Obwohl bzw. eben gerade weil die Frauen nach wie vor die Hauptlast der unbezahlten Erziehungs- und Betreuungsarbeit übernehmen.</p><p>Die drei Vorsorge-Säulen spielen jeweils äusserst unterschiedliche Rollen und haben entsprechend auch andere Auswirkungen auf die Rentensituation der Frauen. Das vorliegende Dossier zeigt dies auf und zeigt, wie die AHV den Ausgleich schafft, aber auch, weshalb die tiefen Frauenrenten mit der vorgeschlagenen BVG-Reform nicht ausgeglichen werden können. Und warum die 3. Säule für die Mehrheit der Frauen praktisch unbedeutend ist.<br> Entscheidend ist der Fakt, dass die Betreuungsarbeit nur in der AHV anerkannt wird. Für eine Person mit voller Beitragsdauer bedeutet ein Kind eine Erhöhung der AHV-Rente um bis zu 350 Franken pro Monat. Die Rente in der Pensionskasse ist heute hingegen untrennbar mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit und dem dabei verdienten Lohn verknüpft. Anders als in der AHV gibt es keinen Mechanismus, der die Erziehungs- und Betreuungsarbeit abgelten würde.<br> In der AHV funktioniert ausserdem auch der Ausgleich zwischen den Geschlechtern unabhängig vom Zivilstand. Doch genau dieser Ausgleich ist durch das vom Bundesrat angekündigte, drastische Sparprogramm bei den Witwenrenten bedroht. In den Pensionskassen bleiben die Renten der Frauen unabhängig vom Zivilstand hinter jenen der Männer zurück. Bei den ledigen Personen ist der Unterschied wesentlich kleiner – er beträgt hier knapp 9 Prozent. Bei den Verheirateten und Verwitweten steigt die Rentenlücke auf fast 50 Prozent. Und selbst nach einer Teilung der Guthaben im Scheidungsfalle bleiben die Pensionskassen-Renten der geschiedenen Männer über einen Drittel höher als jene der geschiedenen Frauen. Frauen tragen in der 2. Säule das finanzielle Hauptrisiko einer Scheidung.<br> Die gesetzliche Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter ist in der grossen Mehrheit der Pensionskassen hingegen bereits abgemildert. Die aktuelle Reform will diesen Schritt auch im Gesetz vollziehen – hat ihn aber mit einer Senkung des Umwandlungssatzes verknüpft. Deshalb führt die Reform nicht zu raschen Rentenverbesserungen. Vielmehr wäre die BVG-Reform für betroffene Frauen in Tieflohnbranchen mit grossen Nettolohnverlusten verbunden. Für viele Versicherte bedeutet die Reform deshalb unter dem Strich: mehr bezahlen für weniger Rente. Dies noch ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass es in den Pensionskassen weiterhin keinen Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter vor der Inflation gibt. Für jene mit tiefen Pensionskassen-Renten – überwiegend Frauen – ist dies besonders problematisch.</p><p>Damit wird deutlich: der Druck auf die Frauen in der Altersvorsorge bleibt nach der Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre weiter hoch. Anstatt die diskriminierende Rentenlücke zu beseitigen, sind bereits in der Umsetzung von AHV 21 weitere unnötige Verschlechterungen geplant. So will der Bundesrat die Rentenzuschläge für die am stärksten betroffenen Frauen der Übergangsgeneration nicht wie sämtliche anderen Geldleistungen der AHV an die Lohn- und Preisentwicklung anpassen. Und in vielen Pensionskassen verschlechtern sich die Leistungen der Frauen bei den AHV-Überbrückungsrenten. Mit der BVG-Reform kommt die nächste Abbauvorlage voraussichtlich bereits im Frühling 2024 zur Abstimmung. Auch sie beseitigt die Ursachen der tiefen Frauenrenten nicht. Und mit dem Sparprogramm bei der AHV wird der Bundesrat bereits diesen Wahlherbst einen drastischen Abbau der Leistungen an Witwen vorantreiben.</p><p>Einziger Lichtblick ist die 13. AHV-Rente. Gemessen an der mittleren AHV-Rente bedeutet sie eine Rentenverbesserung von rund 150 Franken pro Monat, und zwar für alle heutigen wie auch alle zukünftigen Rentner:innen. Sie knüpft direkt am bewährten System der heutigen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an und stärkt damit die Berücksichtigung der unbezahlten Arbeit in der Altersvorsorge – und dies, ohne die Kosten für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, deren Kaufkraft aufgrund sinkender Reallöhne und steigender Lebenskosten bereits arg unter Druck ist, weiter unnötig in die Höhe zu treiben. Dies wird möglich, weil sich nur Personen mit sehr hohen Einkommen direkt an der dringend benötigten Rentenverbesserung beteiligen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/210918_Haende_weg_von_unseren_Renten0127.jpg" length="323618" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9789</guid><pubDate>Mon, 29 May 2023 14:20:23 +0200</pubDate><title>Pensionskassen-Referendum steht: Starkes Zeichen gegen Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassen-referendum-steht-starkes-zeichen-gegen-rentensenkung</link><description>Bündnis sammelt in 60 Tagen über 120’000 Unterschriften gegen Pensionskassen-Rentensenkung</description><content:encoded><![CDATA[<p>In nur 2 Monaten hat das breite Bündnis gegen die Pensionskassen-Reform bereits über 120’000 Unterschriften gesammelt. Neben den Gewerkschaften, SP und Grünen unterstützt die politisch unabhängige KonsumentInnenpresse mit dem «K-Tipp» die Unterschriftensammlung gegen die Rentensenkung. Mit den vielen Unterschriften kann ein starkes Zeichen gegen die geplante Pensionskassen-Reform gesetzt werden. Die Unterschriften werden Ende Juni der Bundeskanzlei übergeben, bis dann können weiterhin Unterschriften gesammelt oder eingeschickt werden.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sagt: «Die vielen Unterschriften zeigen, dass sich die Menschen um ihre Renten sorgen. Die Wut über den Rentenabbau ist riesig». Die geplante Reform sei eine reine Sparübung und führe zu Rentensenkungen auf breiter Front. Am Ende würden die Renten des Mittelstands sinken.</p><p>In Franken heisst das: Die Reform führt zu weiteren Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken pro Jahr. Obwohl bereits die Teuerung eine Monatsrente frisst. Und schon die letzten zehn Jahre in der 2. Säule für die Arbeitnehmenden dramatisch waren. Obwohl Umwandlungssätze und Renten seit mehreren Jahren sinken, blendet die vom Parlament verabschiedete Reform diese Entwicklungen vollständig aus. Ebenso werden die deutliche Zinswende und die hohe Teuerung komplett ignoriert.</p><p>Die Renten trotz Zinswende weiter zu senken, ist falsch. Doch genau dies hat das Parlament beschlossen, was weitere Rentensenkungen von bis zu 15 Prozent bedeuten würde. Nach AHV 21 würde diese Vorlage zudem eine weitere Verschlechterung für die Frauen bringen. Ausgerechnet jene Generation, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sein wird, müsste ihr restliches Erwerbsleben lang höhere Beiträge zahlen, würde weniger Nettolohn erhalten – und dafür tiefere oder gleich hohe Renten bekommen. Damit wird nicht nur das Versprechen für bessere Frauenrenten gebrochen, sondern die Frauen sollen ein zweites Mal die Zeche zahlen. Nicht zuletzt ist die Reform auch aus technischer Sicht misslungen: Sie macht die 2. Säule noch undurchsichtiger, aufwändiger – und letztlich willkürlich. Das wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/BVG-Referendum/lores_BVG21_Nein_DE.jpg" length="904390" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9770</guid><pubDate>Tue, 09 May 2023 11:25:35 +0200</pubDate><title>Die Zinswende muss weitere Rentensenkungen stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-zinswende-muss-weitere-rentensenkungen-stoppen</link><description>Bericht der Oberaufsicht zur finanziellen Lage der Pensionskassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Oberaufsicht 2. Säule bestätigt in ihrem heute veröffentlichten Bericht: Den Pensionskassen geht es besser als je. Trotz negativen Anlageergebnissen im letzten Jahr verfügen die meisten Kassen noch über solide Reserven und Rückstellungen. Die finanziellen Aussichten der Pensionskassen verbessern sich aufgrund der steigenden Zinsen laufend weiter. Vor diesem Hintergrund ist die Ablehnung der vom Parlament verabschiedeten BVG-Abbauvorlage entscheidend. Der SGB sammelt aktuell Unterschriften für das Referendum. Statt weiteren Verschlechterungen der Leistungs-Garantien braucht es nun höhere Pensionskassenrenten und einen Teuerungsausgleich für RentnerInnen. Ansonsten verlieren die Renten ungebremst an Wert.</p><p>Der Bericht der Oberaufsicht zeigt auf, dass zu viele Kassen den ewig pessimistischen Experten-Meinungen gefolgt sind und die rentenwirksamen Umwandlungssätze weiter gesenkt haben. Obwohl gleichzeitig ihre Renditeerwartungen stiegen. Das Resultat dieses Vorgehens ist klar: die Versicherten tragen das Risiko der Finanzmärkte. Der Aufruf der Oberaufsicht, «die Pensionskassen hätten sich um einen Ausgleich zwischen den unterschiedlich behandelten Generationen zu sorgen» wirkt vor diesem Hintergrund geradezu zynisch.</p><p>Zu einfach macht es sich die Oberaufsicht auch in der Analyse zum gewählten Schwerpunktthema. Welche Bedeutung der Teuerung zukommt, um die Leistungskraft der Pensionskassen zu würdigen, ignoriert der Bericht schlicht. Auch die Analyse zum Beitrag der Anlageerträge an den Renten der 2. Säule greift zu kurz. Eine vom SGB erstellte Hintergrundanalyse zur Entwicklung der Kapitalerträge zeigt das Gegenteil: Seit 2015 zahlt der «dritte Beitragszahler» nur noch einen Fünftel der Beiträge. Bis ins Jahr 2000 lag dieser Beitrag konstant bei einem Drittel. Umso stärker ist die Belastung für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Auch in den letzten beiden Jahren sind die Beiträge pro Versicherte gestiegen und die Kapitalerträge &nbsp;gesunken. Diese Entwicklung ist alles andere als zwingend. Gut geführte Kassen weisen auch heute noch einen Beitrag des Anlageertrags an die Rente von bis zu 40 Prozent auf.</p><p>Das Problem liegt auch hier darin, dass die Versicherten vom Gesetz nicht genügend geschützt werden. Denn der vom Gesetz garantierte Mindestzins sollte eigentlich so festgelegt werden, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden müssen. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren weit hinterher. Seit rund einem Jahr liegt er sogar tiefer als der risikolose Zins einer 10-jährigen Bundesobligation. Jene, die am stärksten von dieser Schere zwischen realen Renditeerträgen und einem tiefen Garantiezins profitieren – die Versicherer – werden von der Analyse der Oberaufsicht nicht einmal abgedeckt. Trotz steigenden Zinsen geben sie den angeschlossenen Arbeitnehmenden eine skandalös tiefe Verzinsung weiter.</p><p>Der Bericht der Oberaufsicht verdeutlicht damit glasklar: den Pensionskassen geht es gut. Die Versicherten haben gelitten und tun dies weiterhin. Vor diesem Hintergrund ist das Referendum gegen die vom Parlament verabschiedete Pensionskassen-Reform bitter nötig: eine weitere Verschlechterung der Leistungs-Garantien ist inakzeptabel.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.jpg" length="140984" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9681</guid><pubDate>Fri, 31 Mar 2023 08:35:44 +0200</pubDate><title>Pensionskassen-Reform: Mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassen-reform-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente</link><description>Breites Bündnis startet mit der Unterschriftensammlung gegen Pensionskassen-Rentensenkung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom Parlament verabschiedete Pensionskassen-Reform führt zu Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken im Jahr. Dies, obschon die Renten aus den Pensionskassen schon seit Jahren dramatisch sinken. Ausgerechnet Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Löhnen müssten mit BVG 21 nun viel mehr bezahlen – für insgesamt weniger Rente. Und die Frauen sollen nach der Erhöhung des Rentenalters noch ein zweites Mal bezahlen: Statt mit besseren Renten wäre eine Mehrheit mit einer Rentensenkung konfrontiert – diese Rechnung geht nicht auf. Deshalb startet das breite Bündnis gegen Rentenabbau heute die Unterschriftensammlung gegen die Pensionskassen-Reform.</p><p>Bereits die letzten zehn Jahre in der 2. Säule waren für die Arbeitnehmenden dramatisch. Die Umwandlungssätze und die Renten sinken seit mehreren Jahren. Die vom Parlament verabschiedete Reform blendet diese Entwicklungen vollständig aus. Auch die kräftige Zinswende und die hohe Teuerung werden komplett ignoriert. Der Kaufkraftverlust muss aufgrund des fehlenden Teuerungsausgleichs in der 2. Säule ausgeglichen werden, anstatt die Renten trotz Zinswende weiter zu senken. Doch genau dies hat das Parlament beschlossen; es setzt auf eine Reform, welche weitere Rentensenkungen von bis zu 15 Prozent bedeutet.</p><p>Nach AHV 21 bedeutet die Vorlage eine weitere Verschlechterung für die Frauen. Ausgerechnet jene Generation, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sein wird, soll ihr restliches Erwerbsleben lang mehr Beiträge zahlen und weniger Nettolohn erhalten – und das für eine tiefere oder gleich hohe Rente. Dadurch werden nicht nur die gemachten Versprechen gebrochen, die Frauen zahlen ein zweites Mal die Zeche. Auch aus technischer Sicht ist die Reform misslungen: sie macht die 2. Säule noch unverständlicher und aufwändiger – und letztlich willkürlich. Das wird das Vertrauen in die Berufliche Vorsorge weiter destabilisieren.</p><p>Für SGB-Präsident <strong>Pierre-Yves Maillard</strong> ist die Vorlage aus der Zeit gefallen «Die Senkung des Umwandlungssatzes ist eine Idee aus der Zeit der Negativzinsen: Durch Zinswende und Teuerung müssen die Renten nun erhöht, nicht weiter gesenkt werden.» Für <strong>Mattea Meyer,</strong> SP Co-Präsidentin, verfehlt diese Pensionskassen-Vorlage alle gesteckten Ziele: «Sie führt zu tieferen Einkommen und sinkenden Renten. Während die Versicherten die teure Vorlage bezahlen, geht die Selbstbedienungsmentalität der Finanzindustrie weiter.»</p><p><strong>Adrian Wüthrich,</strong> Präsident von Travail.Suisse, stellt bei der Lancierung des Referendums klar: «Anders als von vielen behauptet, haben alle Versicherten ein BVG-Obligatorium, und sind daher von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen. Wir müssen die massiven Pensionskassen-Rentensenkungen endlich stoppen und bei den Kosten der Pensionskassen ansetzen.»</p><p>Für <strong>Vania Alleva,</strong> Präsidentin der Unia, ist die Pensionskassen-Reform schlicht: «Ein Affront für die Frauen und für alle Beschäftigten.» Gemäss <strong>Katharina Prelicz-Huber,</strong>&nbsp;Präsidentin VPOD und Nationalrätin Grüne, bedeutet die Reform «für die meisten, auch jungen Menschen: Mehr bezahlen für tiefere Renten, obwohl die Pensionskassenrenten in den letzten Jahren laufend gesunken sind.»</p><p>Vor etwas mehr als einer Woche wurde eine Grossbank mit Milliarden gerettet. Aber schon mit der Pensionskassen-Reform hatte das Parlament der Finanzindustrie ein Riesengeschenk gemacht, sie ist auch hier die grösste Gewinnerin und soll weiterhin uneingeschränkt verdienen. Mittlerweile zweigt sie jedes Jahr sieben Milliarden Franken vom Ersparten der Versicherten ab. Während die versicherten Arbeitnehmenden den Gürtel enger schnallen sollen. Nach dem Motto: Oben wird geklotzt, unten weggenommen. Die Rechnung geht nicht auf, das haben bereits vor der Schlussabstimmung im Parlament auch mehrere Branchen des Gewerbes, der Bauernverband und diverse Pensionskassen-ExpertInnen öffentlich bekanntgegeben. Auch sie lehnen diese Vorlage ab.<br> &nbsp;</p><p class="text-center"><a href="https://rentenabbau.ch/?src=sgbhp" target="_blank" class="button button--red" rel="noreferrer"><i aria-hidden="true" class="fa-pen fas">&nbsp; </i>Online unterschreiben und mehr Infos</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/BVG-Referendum/lores_BVG21_Nein_DE.jpg" length="904390" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9664</guid><pubDate>Fri, 17 Mar 2023 10:58:08 +0100</pubDate><title>BVG-Rentenabbau: Mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-rentenabbau-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente</link><description>Rentenerhalt im Parlament gescheitert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom Parlament verabschiedete BVG-Reform führt zu Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken im Jahr. Dabei sinken die Renten aus den Pensionskassen schon seit Jahren. Ausgerechnet die tiefen Löhne müssen mit BVG 21 nun viel mehr bezahlen. Diese Rechnung geht nicht auf. Einziger Gewinner dieser Vorlage ist die Finanzindustrie; sie soll weiterhin uneingeschränkt verdienen. Mittlerweile zweigt sie jedes Jahr 7 Milliarden Franken vom Ersparten der Versicherten ab.</p><p>Nach dem Scheitern von AV 2020 wurden die Sozialpartner vom Bundesrat beauftragt, einen Lösungsvorschlag für die drängendsten Probleme in der 2. Säule zu erarbeiten. Denn es sind die Sozialpartner, welche die Verantwortung für die 2. Säule tragen, sie finanzieren und gestalten. Der nach intensiven Verhandlungen erreichte Reformvorschlag wurde vom Bundesrat übernommen und dem Parlament vorgelegt. Er hätte das BVG modernisiert, die Renten stabilisiert und jene von Teilzeitbeschäftigten und tiefen Einkommen umgehend verbessert. &nbsp;</p><p>Die heute vom Parlament in der Schlussabstimmung verabschiedete Vorlage hat damit nichts mehr zu tun. Das Parlament hat sie für Arbeitnehmende aller Generationen zum teuren und willkürlichen Abbauprojekt verhunzt. Nicht nur werden die Rentensenkungen des letzten Jahrzehnts mit der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6&nbsp;Prozent weitergeführt. Es drohen Rentenverluste bis zu 270 Franken pro Monat. Hinzu kommen Kaufkraftverluste im selben Umfang – aufgrund der stetig steigenden Krankenkassenprämien und des fehlenden Teuerungsausgleichs in der 2. Säule. Obwohl seit 50 Jahren in der Verfassung das Gegenteil versprochen wird und die Inflation in der Schweiz höher ist als seit Jahrzehnten. Von jenen Personen, die kurz vor der Rente stehen, soll nur knapp ein Viertel eine volle Kompensation der Rentenkürzungen erhalten. Und für Personen, die nicht mehr zur Übergangsgeneration gehören, gilt insgesamt: mehr bezahlen für tiefere Renten. Selbst ganz jungen Arbeitnehmenden werden nach vierzig Jahren sparen noch tiefere Renten als bisher zugesichert. Dabei wären die Kosten für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen so hoch, dass sich bereits ganze Branchen gegen die Reform ausgesprochen haben.</p><p>Technisch ist die Vorlage so unausgegoren, dass neben dem Bundesamt für Sozialversicherungen auch die Pensionskassenexperten zu Recht vor ihr warnen. Die Reform droht das bereits arg angeknackste Vertrauen der versicherten Arbeitnehmenden in die 2. Säule drastisch zu destabilisieren. Dieses Resultat ist ein Armutszeugnis. Es verdeutlicht, wie stark sich die bürgerliche Mehrheit – hinter den Kulissen munter unterstützt durch die Lobbyisten der gierigen Finanzindustrie, der Versicherer und der wortbrechenden Arbeitgeberverbände – vom Versprechen eines anständigen Ruhestands für alle Arbeitnehmenden verabschiedet haben.</p><p>Der SGB-Kongress hat bereits Ende November 2022 den Beschluss gefasst, Rentenabbau-Projekte in der 2. Säule vehement zu bekämpfen. Der Vorstand des SGB wird sich in zwei Wochen mit den heute definitiv gewordenen Abbaubeschlüssen auseinandersetzen und über die definitive Lancierung des Referendums beschliessen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9640</guid><pubDate>Thu, 02 Mar 2023 19:34:03 +0100</pubDate><title>Ständerat besiegelt noch höhere Rentenverluste</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderat-besiegelt-noch-hoehere-rentenverluste</link><description>BVG 21: Mehr bezahlen und weniger Rente

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heutigen Beschlüsse des Ständerats sorgen für noch höhere Rentenverluste für Personen mit mittleren Einkommen. Mit dem beschlossenen Koordinations­abzug steigen die Rentenverluste auf bis zu 15 Prozent – bzw. bis zu 271 Franken pro Monat. Damit wird die vom Bundesrat und allen Parteien einhellig befürwortete Garantie der Leistungen selbst für 25-Jährige mit mittleren Einkommen nicht mehr eingehalten. Das bedeutet nun für alle Generationen: Mehr bezahlen für weniger Rente.</p><p>Das Parlament hat aus der Bundesratsvorlage (Sozialpartnerkompromiss) ein Abbauprojekt gebastelt. Die Reform ist aus der Zeit gefallen: wegen der Zinswende und der steigenden Inflation stellen sich in der 2. Säule neue Probleme, allen voran der Wertzerfall der Pensionskassen-Renten durch die Inflation. In diesem Kontext braucht es Erhöhungen statt Senkungen bei den Renten. Die BVG-Vorlage stammt aus der Zeit der Negativzinsen, die inzwischen vorbei ist. Die Senkung des Umwandlungssatzes hat nun nicht mehr die gleiche Notwendigkeit. Das Parlament ignoriert diese neue Ausgangslage und hält an den Rentensenkungen fest. Der SGB wird sich vehement gegen die geplanten Rentensenkungen einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_00ccfc3a18.jpg" length="351390" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9634</guid><pubDate>Tue, 28 Feb 2023 14:58:00 +0100</pubDate><title>Fast 3 Milliarden mehr zahlen für tiefere Renten: SGB bekämpft Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fast-3-milliarden-mehr-zahlen-fuer-tiefere-renten-sgb-bekaempft-rentensenkung</link><description>BVG-Reform: Nationalrat besiegelt weiteren Rentenabbau

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Entwicklungen des letzten Jahrzehnts in der 2. Säule sind für die Arbeitnehmenden dramatisch. Während ihre Beiträge an die Pensionskasse steigen, sinken die Leistungen, welche sie von den Kassen zurückerhalten. Doch obwohl die mittlere Neurente aktuell bereits 230 Franken tiefer ausfällt als 2015, hat der Nationalrat heute einen weiteren Abbau besiegelt und setzt auf weitere Rentenkürzungen von bis zu 200 Franken pro Monat. Dabei droht einem Rentner bis 2024 bereits ein Kaufkraftverlust von 300 Franken – denn Teuerung und steigende Krankenkassenprämien nagen ohnehin schon am Wert der Pensionskassenrenten.</p><p>Mit den heutigen Beschlüssen wird klar: die Reform der zweiten Säule ist im Parlament zur Abbauvorlage verkommen. Versicherte Arbeitneh­mende sollen mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Nicht nur die Lösung der Sozialpartner und des Bundesrats fegte der Nationalrats vom Tisch. Er weigert sich auch, auf den Rentenabbau durch die Teuerung zu reagieren oder griffige Instrumente zur Eindämmung der explodierenden Kosten und der Gewinnabschöpfung in der 2.&nbsp;Säule umzusetzen.</p><p>Dabei zweigen Pensionskassen und Versicherungen schon heute jährlich rund 7&nbsp;Milliarden Fran­ken aus der Sozialversicherung ab – mit dieser «Reform» werden die Kosten weiter explodieren. Gleichzeitig drohen einer Kassiererin, einem Bäcker oder einer Pflegerin mit der BVG-Reform hö­here Lohnabzüge, um am Ende weniger Rente zu bekommen.</p><h3 class="heading--h4">Aus dem BVG-Kompromiss machte das Parlament eine teure Abbauvorlage</h3><p>Der SGB hatte zusammen mit den Sozialpartnern im Auftrag des Bundesrats einen BVG-Kompro­miss ausgearbeitet und vorgelegt, der ohne Rentenkürzungen funktionieren würde. Obwohl der Bundesrat diesen dem Parlament unverändert vorgelegt und zur Annahme empfohlen hat, liegt nun eine weitere Abbauvorlage vor dem Abschluss.</p><p>Das Parlament verschliesst sich der Tatsache, dass sich die Rentensituation in diesem Land stark verschlechtert hat, während sich die Kassen der Versicherungen und Pensionskassen weiter füllen. Damit ist klar, dass eine Mehrheit im Parlament die Interessen der Anbieter höher gewichtet, als jene der versicherten Arbeitnehmenden. Deshalb wird der SGB eine BVG-Abbauvorlage vehement bekämpfen.</p><p>Sofern notwendig, werden die Erwerbstätigen an der Urne entscheiden können, ob sie 3 Milliarden Franken zusätzliche Lohnabzüge in die Pensionskassen stecken wollen, um dafür am Ende weni­ger Rente zu erhalten, oder ob sie damit eine 13. AHV-Rente finanzieren wollen. Die Rechnung ist einfach: Die Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Bevölkerung, gerade für untere und mittlere Einkommen und für die Frauen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9621</guid><pubDate>Fri, 03 Feb 2023 16:59:28 +0100</pubDate><title>BVG-Reform: 3 Milliarden mehr zahlen für tiefere Renten – SGB bekämpft Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-reform-3-milliarden-mehr-zahlen-fuer-tiefere-renten-sgb-bekaempft-rentensenkung</link><description>BVG-Reform: Nationalratskommission plant weiteren Rentenabbau</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Reform der zweiten Säule verkommt im Parlament zur Abbauvorlage. Versicherte Arbeitneh­mende sollen mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Nicht nur die Lösung der Sozialpartner und des Bundesrats fegte die zuständige Sozialkommission des Nationalrats vom Tisch. Auch Massnahmen für eine echte Gleichstellung in der 2. Säule lehnt die SGK-N ab. Sie weigert sich, auf den Rentenabbau durch die Teuerung zu reagieren oder griffige Instrumente zur Eindämmung der explodierenden Kosten und der Gewinnabschöpfung in der 2. Säule umzusetzen.</p><p>Dabei zweigen Pensionskassen und Versicherungen schon heute jährlich rund 7 Milliarden Fran­ken aus der Sozialversicherung ab – mit dieser «Reform» werden die Kosten weiter explodieren. Gleichzeitig drohen einer Kassiererin, einem Bäcker oder einer Pflegerin mit der BVG-Reform hö­here Lohnabzüge, um am Ende weniger Rente zu bekommen.</p><p>Sofern notwendig, werden die Erwerbstätigen an der Urne entscheiden können, ob sie 3 Milliarden Franken zusätzliche Lohnabzüge in die Pensionskassen stecken wollen, um dafür am Ende weni­ger Rente zu erhalten, oder ob sie damit eine 13. AHV-Rente finanzieren wollen. Die Rechnung ist einfach: Die Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Bevölkerung, gerade für untere und mittlere Einkommen und für die Frauen.</p><p class="heading--h4">Weitere Rentensenkung ist tabu</p><p>Die Renten aus der 2. Säule sinken seit einem Jahrzehnt massiv. Zur tiefen Verzinsung und den extremen Senkungen bei den Umwandlungssätzen kommt nun der fehlende Teuerungsausgleich in den Pensionskassen dazu; damit verlieren NeurentnerInnen bis Ende 2024 eine ganze Monats­rente. Weitere Senkungen müssten damit für eine BVG-Reform tabu sein. Und auch eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes dürfte mit der Zinswende keine Option mehr sein. Die Rechnung der SGK-N geht nur für die Anbieter auf, die Erwerbstätigen werden schlicht abgezockt.</p><p>Ein besonderer Hohn ist der Beschluss für die Frauen. Trotz grossen Versprechen in der Öffent­lichkeit verschlechtert die SGK-N für die Frauen sogar den mangelhaften Vorschlag des Ständerats. Frauen sollen nach der Erhöhung des Rentenalters auf die versprochenen, dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen jahrzehntelang warten. Für nicht einmal die Hälfte der Frauen – und insgesamt für nur einen Viertel aller Versicherten – soll die Senkung des Umwandlungssat­zes voll kompensiert werden. Dabei ist unbestritten: Frauen und Teilzeitbeschäftigte brauchen so­fort höhere Renten – zu einem bezahlbaren Preis. Der heutige Beschluss bedeutet das Gegenteil. Und zeigt auf, dass Rentenverbesserungen nur durch eine Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden können.</p><p class="heading--h4">Aus dem BVG-Kompromiss machte das Parlament eine teure Abbauvorlage</p><p>Der SGB hatte zusammen mit den Sozialpartnern im Auftrag des Bundesrats einen BVG-Kompro­miss ausgearbeitet und vorgelegt, der ohne Rentenkürzungen funktionieren würde. Obwohl der Bundesrat diesen dem Parlament unverändert vorgelegt und zur Annahme empfohlen hat, liegt nun eine weitere Abbauvorlage vor dem Abschluss.</p><p>Das Parlament verschliesst sich der Tatsache, dass sich die Rentensituation in diesem Land stark verschlechtert hat, während sich die Kassen der Versicherungen und Pensionskassen weiter füllen. Damit ist klar, dass eine Mehrheit im Parlament die Interessen der Anbieter höher gewichtet, als jene der versicherten Arbeitnehmenden. Deshalb wird der SGB eine BVG-Abbauvorlage vehement bekämpfen, wenn nötig mit einem Referendum.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9543</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2022 12:59:45 +0100</pubDate><title>BVG 21: Bessere Frauenrenten, statt mehr bezahlen und weniger erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-21-bessere-frauenrenten-statt-mehr-bezahlen-und-weniger-erhalten</link><description>Warum diese BVG-Revision nicht funktioniert</description><content:encoded><![CDATA[<p>Uns wird gesagt, das BVG sei zu kompliziert. Stimmt, gewisse Details und Berechnungen sind es auch. Aber es gibt auch Fakten, die ganz einfach sind. Zum Beispiel: Frauen haben 1/3 weniger Rente. Das heisst, diese müssen rasch und bezahlbar steigen. Vor der Abstimmung über AHV 21 haben viele Politiker versprochen: Wenn die Frauen länger arbeiten, sollen dafür die Renten aus den Pensionskassen steigen. Doch nun zeigt sich: Der Vorschlag des Parlaments funktioniert für die Frauen nicht. Schlimmer: Für viele Frauen führt diese BVG-Revision sogar zu tieferen Renten, obwohl ihnen mehr vom Lohn abgezogen werden soll. Ein Beispiel: Eine 49-jährige Frau müsste in Zukunft jeden Monat 100 Franken mehr bezahlen, würde aber rund 200 Franken weniger Rente erhalten, weil der sogenannte Umwandlungssatz gesenkt werden soll. Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Prozent des einbezahlten Altersguthabens man pro Jahr als Rente bekommt.</p><p>Doch hier ist etwas faul. Denn schon ohne BVG-Reform sinken seit über einem Jahrzehnt die Pensionskassenrenten massiv. Obwohl die Kassen von sprudelnden Gewinnen an den Aktien- und Immobilienmärkten profitierten. Die heutige Realität in der 2. Säule: Tiefe Verzinsung, tiefere Umwandlungsätze, aber höhere Kosten und Gewinne für die Pensionskassen und Versicherungen. Konkret: Die Pensionskassen zweigen immer mehr von unserem Geld ab. Mittlerweile fast Jahr 6 Milliarden Franken pro Jahr! Mit diesem Geld könnten wir die Frauenrenten locker erhöhen. Leider heisst das weiterhin: Mickrige Pensionskassenrente für die Verkäuferin, fette Gewinne für die Banken. So geht es nicht vorwärts mit bessern Frauenrenten und echter Gleichstellung auch bei den Renten.</p><p>Aber warum stehen die Ständeräte hier so auf der Bremse? Warum können die Milliarden nicht für bessere Renten verwendet werden, statt für Banken-Boni und Gewinne bei den Versicherungen? Leider sind viele im Parlament mit dieser Branche verbunden, sie haben Mandate und Sitzen in Verwaltungsräten dieser Anbieter. Sind wir also Opfer dieser Lobbyisten? Nein. Wir haben es selbst in der Hand. So oder so, funktioniert die AHV für Frauen besser als die 2. Säule. Denn hier führt auch Betreuungsarbeit zu höheren Renten. Dazu kommt noch, dass im Gegensatz zu den Pensionskassen, keine Gewinne an die Banken abfliessen. Aber das Wichtigste ist: Die Top-Verdiener bezahlen mehr ein als Normalverdienende, bekommen aber nicht mehr als die maximale AHV-Rente. Darum lohnt sich die AHV für 90 Prozent der Bevölkerung. Was von den Banken als böse Umverteilung bekämpft wird, ist das geniale an der AHV, es ist die Grundlage dafür, dass auch die Kassiererin, die Verkäuferin, und der Bäcker eine anständige Rente erhalten können. Deshalb müssen wir die AHV stärken. Wir haben letztes Jahr die Initiative für eine 13. AHV-Rente eingereicht. Damit stärken wir die AHV und können die Frauenrenten verbessern.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/Mailing-AHV21_1080X720.jpg" length="108006" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9539</guid><pubDate>Mon, 12 Dec 2022 15:30:03 +0100</pubDate><title>Mehr bezahlen – weniger erhalten: Ein kategorisches Nein zu diesem Reformvorschlag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-bezahlen-weniger-erhalten-ein-kategorisches-nein-zu-diesem-reformvorschlag</link><description>Der SGB zu den BVG-Beschlüssen des Ständerats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit über einem Jahrzehnt sinken die Renten der Pensionskassen massiv. Obwohl die Kassen von sprudelnden Gewinnen an den Aktien- und Immobilienmärkten profitierten. Die heutige Realität in der 2. Säule: Tiefe Verzinsung, tiefere Umwandlungsätze, aber höhere Kosten und Gewinne für die Pensionskassen und Versicherungen. Das Parlament hätte die historische Chance gehabt, den vom Bundesrat unterstützten Kompromiss der Sozialpartner zu übernehmen, einen Reformvorschlag mit raschen und bezahlbaren Rentenverbesserungen für die Frauen. Stattdessen lässt es die Frauen jahrzehntelang auf bessere Renten warten und mehr bezahlen. Mit der Zinswende stellen sich in der 2. Säule ohnehin neue Probleme. Anstatt die Renten weiter zu senken, stellt sich die Frage, wie der Wertverlust der Renten und Guthaben aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.</p><p>Die Beschlüsse des Ständerats bedeuten nichts Anderes als teuer bezahlen für weniger Rente. Es drohen Rentenverluste von bis zu 200 Franken pro Monat. Trotz klaren Versprechen aller Involvierten, das Niveau der Renten insgesamt zu halten – und jenes der Frauenrenten zu verbessern. Und dies, obwohl sich die finanzielle Lage der Pensionskassen aufgrund der Zinswende rasant verbessert. Konkret schlägt der Ständerat damit vor, den Umwandlungssatz dauerhaft zu senken und dies nur während einer Übergangszeit zu kompensieren. Im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss würden sich Arbeitgeber und Personen mit hohen Einkommen kaum an den Kosten der Kompensation beteiligen. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit – haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen.</p><p>Für die Frauen ist der Beschluss ein besonderer Hohn. Der Ständerat schlägt vor, dass sie nach der Erhöhung des Rentenalters auf ihre dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen jahrzehntelang warten sollen. Nicht einmal für die Hälfte der Frauen – und insgesamt für nur einen Viertel aller Versicherten – soll die Senkung des Umwandlungssatzes voll kompensiert werden. Witwen werden den Zuschlag ihres Ehemanns nicht einmal erben. Dabei ist unbestritten: Frauen und Teilzeitbeschäftigte brauchen sofort höhere Renten – zu einem bezahlbaren Preis. Der heutige Beschluss bedeutet das Gegenteil. Und zeigt auf, dass Rentenverbesserungen nur durch eine Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden können.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8430</guid><pubDate>Fri, 14 Oct 2022 17:31:19 +0200</pubDate><title>Rentenkürzungen und massiv höhere Kosten – der SGB lehnt diesen Reformvorschlag kategorisch ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenkuerzungen-und-massiv-hoehere-kosten-der-sgb-lehnt-diesen-reformvorschlag-kategorisch-ab</link><description>BVG: Der SGB zu den Beschlüssen der SGK-S</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit über einem Jahrzehnt senken Pensionskassen und Versicherungen in der 2. Säule die Renten. Obwohl sie von sprudelnden Gewinnen an den Aktienmärkten profitierten, von den Versicherten stetig steigende Beiträge erhalten haben und sie auch immer mehr für Verwaltung und Vermögensverwaltung kassieren. Und nun präsentiert die ständerätliche Kommission in der BVG-Reform Beschlüsse, die nichts anderes bedeuten als teuer bezahlen für weniger Rente. Dabei stehen mit der Zinswende in der 2. Säule bereits neue Probleme an: Anstatt die Renten weiter zu senken, muss die Frage beantwortet werden, wie der Wertverlust der Renten und Guthaben aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.</p><p class="heading--h4">Mehr bezahlen – weniger erhalten</p><p>Offenbar reichte für die Ständeratskommission selbst das knappe Abstimmungsresultat der AHV 21 nicht als Denkzettel aus, um die historische Chance zu packen und den durch die verantwortlichen Sozialpartner erarbeiteten und vom Bundesrat gestützten Reformvorschlag als Basis der Diskussionen zu übernehmen. Die Kommission bleibt trotz klaren Versprechen und einer sich rasant zuspitzenden Situation in den Pensionskassen sogar deutlich hinter ihren eigenen Entscheiden von vor einem halben Jahr zurück. Die dauerhafte Senkung des Umwandlungssatzes soll nur noch während einer Übergangszeit kompensiert werden und im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss beteiligen sich weder Arbeitgeber noch Personen mit hohen Einkommen an den Kosten der Kompensation. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit – haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen. Nicht einmal für einen Viertel aller Versicherten soll die Senkung des Umwandlungssatzes voll kompensiert werden. Über die Hälfte der Übergangsgeneration soll gemäss den heutigen Beschlüssen leer ausgehen.</p><p>Und die Frauen? Auf ihre dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen sollen sie weiterhin Jahrzehnte warten – und bis dahin drastisch mehr bezahlen. Witwen werden den Zuschlag ihres Ehemanns nicht einmal erben können. Die Kommission erkennt zwar zu Recht, dass Frauen und Teilzeitbeschäftigte höhere Renten brauchen. Doch diese müssen auch bezahlbar bleiben. Das ist nicht gewährleistet: Bei einem Jahreslohn von 25’000 Franken steigen die Kosten für die Versicherten um knapp 8 Lohnprozente auf 160-250 Franken pro Monat – um dafür in 40 Jahren eine monatliche Rente von knapp 500 Franken zu erhalten. Es ist kein Zufall, dass die Sozialpartner und der Bundesrat die Renten dieser Personen zwar ebenfalls stark verbessern wollten – dank einer Umlagekomponente hätten sie aber nur knapp halb so viel dafür bezahlen müssen, als dies die Kommission nun fordert. Für die tieferen Löhne und die viele unbezahlte Arbeit sollen die Frauen nun also noch mit massiven Mehrkosten in der 2. Säule bestraft werden. Damit wird deutlich, worauf der SGB schon lange hingewiesen hat: Die dringend nötigen Rentenverbesserungen für die Frauen können nur mit einer Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.jpg" length="184438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8376</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 13:30:00 +0200</pubDate><title>Rentenverbesserungen für Frauen entpuppen sich als leere Versprechen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenverbesserungen-fuer-frauen-entpuppen-sich-als-leere-versprechen</link><description>Ständerat verschiebt BVG-Reform auf nach der AHV-Abstimmung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Frauen haben im Schnitt 34 Prozent tiefere Altersrenten, dies hat der Bundesrat gestern in einem neuen Bericht bestätigt – die Rentenlücke nimmt seit 2014 sogar zu. Die mit AHV 21 geplanten Rentenkürzungen der Frauen um durchschnittlich 26’000 Franken werden von den Befürwortern hauptsächlich damit rechtfertigt, dass sich die skandalöse Rentensituation der Frauen in der 2. Säule rasch verbessern soll. Dieses Hauptargument der Befürworter der Rentenaltererhöhung fällt mit den heutigen Beschlüssen der Kommission in sich zusammen und entpuppt sich als leeres Versprechen. Ob und wann eine BVG-Reform kommt, und mit welchem Inhalt, ist vor der AHV-Abstimmung nicht bekannt. Die Stimmbevölkerung soll die Katze im Sack kaufen. Diese Vernebelungstaktik der Ständeratskommission ist nicht akzeptabel.</p><p>Auch wenn klar ist, dass nur eine Erhöhung der AHV-Renten tatsächlich zu einer Verbesserung der schlechten Rentensituation führen würde, versprechen Arbeitgeber und Bürgerliche stattdessen seit Monaten schnelle Lösungen in der 2. Säule. Dieses Kartenhaus ist heute in sich zusammengefallen, Frauen und Ehepaare sollen sich nach dem Prinzip Hoffnung weiter gedulden. Und zuerst einen Rentenabbau bei der AHV akzeptieren. Dabei ist klar, dass alle bislang im Parlament diskutierten Vorschläge in der 2. Säule weit hinter der Kompromisslösung des Arbeitgeberverbands und der Gewerkschaften zurückbleiben. Der vom Bundesrat übernommene Vorschlag sah unter anderem vor, dass alle künftigen Rentnerinnen einen pauschalen monatlichen Rentenzuschlag von maximal 200 Franken erhalten, finanziert über 0,5 Lohnprozente. Doch nur SP und Grüne unterstützten diese Lösung.</p><p>Für den SGB bestätigt der Beschluss der Ständeratskommission mit aller Deutlichkeit: nur mit einem Nein zu AHV 21 am 25. September kann der nötige politische Druck für eine Verbesserung der heute schlechten Rentensituation der Frauen erreicht werden. Die finanzielle Stabilität der AHV ist in den nächsten Jahren gewährleistet. So bleibt Zeit für eine Reform der Altersvorsorge, welche die Interessen der breiten Bevölkerung berücksichtigt.</p><p>Die Schweiz leistet sich seit 50 Jahren ein System der Altersvorsorge, das für berufstätige Eltern nicht funktioniert. Der gestern veröffentlichte Bericht des Bundesrats zur Rentenlücke bestätigt dies in aller Deutlichkeit. Obwohl gerade Familien ihren Teil für die Sicherung der AHV leisten, trifft sie der mit AHV 21 drohende Rentenabbau.</p><p>Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Das ist nicht nur der Verfassungsauftrag in Sachen Altersvorsorge. Ein würdiges Leben im Alter ist auch eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8357</guid><pubDate>Mon, 29 Aug 2022 11:05:43 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ab-heute-erhalten-nur-noch-die-maenner-rente-1</link><description>Equal Pension Day 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute ist es soweit: der 29. August 2022 markiert den Tag, an dem die Männer bereits so viel Rente erhalten haben, wie die Frauen im ganzen Jahr. Denn Frauen erhalten in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Doch anstatt dieses Problem zu lösen, stimmt die schweizerische Stimmbevölkerung in wenigen Tagen über eine weitere Verschlechterung der Frauenrenten ab.</p><p>Der Gender-Pension-Gap ist die Konsequenz der schlechteren Erwerbschancen von Müttern. Denn sie unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie um die Haus- und Familienarbeit zu übernehmen. Als direkte Folge drohen ihnen schlechte Renten. Doch obwohl es hinlänglich bekannt ist, dass die schweizerische Altersvorsorge für berufstätige Eltern nicht funktioniert, stehen wir am diesjährigen Equal Pension Day nur wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung zu AHV 21. Mit dieser Reform drohen dauerhafte Rentenkürzungen bei den Frauen und Ehepaaren, die gemeinsam Kinder grossgezogen und daneben gearbeitet haben. Selbst Frauen, die kurz vor der Pension stehen, sind trotz «Kompensationsmassnahmen» kaum geschützt. Der SGB zeigt in neuen Beispielen auf, was die Reform für die Frauen der Übergangsgeneration konkret bedeuten würde</p><p>Der SGB ruft die Stimmbevölkerung dazu auf, keine Verschlechterungen der heute bereits schlechten Rentensituation der Frauen zuzulassen und diese AHV-Abbauvorlage an die Absender zurückzusenden. Doch das alleine reicht nicht. Es braucht dringend Massnahmen, um die Rentensituation der Frauen zu verbessern. Dazu braucht es neben der Gleichstellung im Erwerbsleben entschiedene Schritte in der Rentenreform. Der SGB setzt sich deshalb für eine Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente sowie eine Modernisierung des BVG mit dem Sozialpartnerkompromiss ein. Es ist noch nicht zu spät, dem Parlament zu zeigen, dass es Zeit ist, diesen Kompromiss endlich umzusetzen. Denn nur er bringt für die Frauen sofortige und bezahlbare Rentenverbesserungen in der 2. Säule.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_39042bd9ba.png" length="169990" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8299</guid><pubDate>Wed, 15 Jun 2022 14:40:38 +0200</pubDate><title>Das bürgerliche Manöver für AHV 21 ist gescheitert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/das-buergerliche-manoever-fuer-ahv-21-ist-gescheitert</link><description>Unwürdiges BVG-Chaos im Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heutige Ständeratsdebatte zur BVG-Reform hat gezeigt: Die von den Bürgerlichen geprägten Diskussionen stecken im Chaos fest. Doch weiterhin droht in der Reform der 2. Säule ein drastischer Rentenabbau. Und es wird immer deutlicher, dass den Frauen medial zwar das Blaue vom Himmel herab versprochen wurde. Doch sobald es konkret wird, sind der Mehrheit selbst die ungenügenden Leistungsverbesserungen zu viel, welche die Kommission noch vor einem Monat vorgeschlagen hatte. Mit der heutigen Rückweisung des Geschäfts sind sie definitiv vom Tisch. Der bürgerliche Plan, kurz vor der Abstimmung über AHV 21 im BVG für die Frauen eine Scheinlösung zu beschliessen, um sie nach der Abstimmung wieder rückgängig zu machen, ist damit gescheitert. Doch die Frauen stehen in der Rentenfrage weiterhin mit leeren Händen da.</p><p>Die Sozialpartner tragen die Verantwortung für die 2. Säule und finanzieren diese. Im Auftrag des Bundesrats hatten sie eine Revision des BVG vorgeschlagen, um auf die drängendsten Probleme in der 2. Säule Antworten zu liefern. Der Bundesrat übernahm diesen Vorschlag, welcher das BVG modernisiert, die Renten stabilisiert und jene von Teilzeitbeschäftigten und tiefen Einkommen umgehend verbessert hätte.</p><p>Bereits die bürgerliche Mehrheit des Nationalrats wollte von den Vorschlägen der Sozialpartner und des Bundesrats nichts wissen und setzte auf ein Modell mit Rentensenkungen von bis zu 12 Prozent und massiven Kostensteigerungen für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen. Frauen wären um Jahrzehnte vertröstet worden. Nach einem halben Jahr verlangt der Ständerat nun nach einem Neuanfang, der für die Reform aber wenig Gutes verheisst. Für den SGB bleibt klar: er wird eine BVG-Reform nur dann mittragen, wenn sie zu keiner Verschlechterung der Renten führt – und zu finanzierbaren Rentenerhöhungen für die Frauen. Jeder neue Vorschlag wird sich dazu am Preis-Leistungs-Verhältnis des Sozialpartnerkompromisses messen müssen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/8/csm_DSC_7979_63723ae457.jpg" length="431472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8246</guid><pubDate>Tue, 17 May 2022 10:40:20 +0200</pubDate><title>Sinkflug der PK-Renten muss stoppen – die Versicherten brauchen Garantien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sinkflug-der-pk-renten-muss-stoppen-die-versicherten-brauchen-garantien</link><description>Der SGB zum Jahresbericht der OAK BV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bericht der Oberaufsichtskommission OAK BV bestätigt, dass die finanzielle Lage der Pensionskassen sehr solide ist. Doch das gilt nicht für die Versicherten – denn in den letzten zehn Jahren wurden die Altersguthaben historisch tief verzinst, die Umwandlungssätze drastisch gekürzt und nun frisst die steigende Inflation den Wert der bereits zu tiefen PK-Renten auf. Am stärksten betroffen sind ältere Erwerbstätige über 55 Jahre und NeurentnerInnen. Für sie zeichnet sich die 2.&nbsp;Säule derzeit anstatt als Sozialversicherung vor allem als Quelle sozialer Verunsicherung aus. Konkret droht eine verlorene Generation im BVG, sofern in den Pensionskassen nicht umgehend Gegensteuer gegeben wird. Jüngere Erwerbstätige sind weniger betroffen, weil sie noch nicht viel Guthaben angespart haben. Und sie werden von der sich abzeichnenden Zinswende und den soliden Reserven in den Pensionskassen profitieren.</p><p>Die OAK anerkennt diese Ausgangslage heute. Sie erkennt die problematische Individualisierung und einen Trend zu Wackelrenten zu Recht endlich als Problem an. Das Tiefzinsumfeld brachte die Pensionskassen zwar in eine anspruchsvolle Lage. Doch vor allem die von der OAK in den letzten Jahren stark beförderte und heute als überwunden erklärte Umverteilungsdiskussion hat massgeblich dazu beigetragen, dass die Versicherten einen – abhängig von ihrem Alter unterschiedlich hohen – Preis zahlen. Es wäre zu begrüssen, wenn die OAK stattdessen die nur knapp erwähnten, gewinnorientierten Dienstleister welche die 2. Säule als Geschäftsmodell verstehen, stärker in den Fokus nehmen würde. Denn weiterhin fliessen jedes Jahr mehrere Milliarden von den Versicherten zu den Anbietern.</p><p>Seit anfangs Jahr steigen die Zinsen so schnell wie kaum je zuvor. Das bedeutet kurzfristig zwar Buchverluste – mittelfristig aber eine Stabilisierung der 2. Säule. Den Pensionskassen geht es besser denn je, diese Buchverluste sind zu tragen. Es ist an der Zeit, dass sich die Versicherten wieder auf ihre PK-Rente verlassen können – und die Kassen das Risiko der Finanzmärkte tragen. Angesichts der Ausgangslage fordert der SGB:</p><ul><li>Keine weitere Senkung der Leistungsgarantien.&nbsp;Auf Vorrat beschlossene Senkungen der Umwandlungssätze und der technischen Zinsen müssen gestoppt bzw. rückgängig gemacht werden.</li><li>Bessere Verzinsungen&nbsp;für Erwerbstätige&nbsp;und Rentenerhöhungen&nbsp;bzw. Teuerungsausgleich&nbsp;für (Neu-)RentnerInnen, welche der altersabhängigen Betroffenheit der Versicherten Rechnung tragen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8196</guid><pubDate>Wed, 27 Apr 2022 13:05:20 +0200</pubDate><title>BVG 21 – teuer bezahlen für weniger Rente ist keine Option</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-21-teuer-bezahlen-fuer-weniger-rente-ist-keine-option</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem der Nationalrat im Dezember bereits einen Rentenabbau beschlossen hat, orientiert sich auch die SGK-S mit ihren BVG-Revisionsvorschlägen an der 2010 an der Urne wuchtig abgelehnten Vorlage. Die real existierenden Probleme in der 2. Säule werden vom Parlament hingegen ignoriert – gleich wie die gemeinsam getragenen Kompromissvorschläge der Sozialpartner.</p><p>Konkret führen die Beschlüsse der SGK-S zu massiven Mehrkosten für Personen mit tiefen Einkommen. Insgesamt bedeuten die Beschüsse: mehr bezahlen für weniger Rente. Die dauerhafte Senkung des Umwandlungssatzes soll nur während einer Übergangszeit kompensiert werden und im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss beteiligen sich weder Arbeitgeber noch Personen mit hohen Einkommen an den Kosten der Kompensation. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit einem Beitrag auf ihren Altersguthaben mit, haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen.</p><p>Die Kommission erkennt zwar zu Recht, dass Frauen und Teilzeitbeschäftigte höhere Renten brauchen. Doch diese müssen auch bezahlbar bleiben. Das ist nicht gewährleistet: Bei einem Jahreslohn von CHF 25’000 steigen die Kosten für die Versicherten um knapp 8 Lohnprozente auf 160-250 Franken pro Monat – um dafür in 40 Jahren eine monatliche Rente von knapp 500 Franken zu erhalten. Es ist kein Zufall, dass die Sozialpartner und der Bundesrat die Renten dieser Personen zwar ebenfalls stark verbessern wollten – dank Umlagekomponente hätten sie aber nur knapp halb so viel dafür bezahlt als dies die Kommission nun fordert. Denn ihr Portemonnaie während der Erwerbszeit sollte bewusst geschont werden. Aber auch für Personen mit höheren Einkommen überzeugen die Entscheide nicht: insgesamt führen sie im Vergleich zum Sozialpartnerkompromiss zu tieferen Renten für alle Personen, die ein ganzes Erwerbsleben im «neuen» Modell versichert sind und über 55’000 Franken pro Jahr verdienen. Und im Vergleich zu heute drohen Rentenkürzungen für alle Personen mit einem mittleren Einkommen.</p><p>Angesichts der Entwicklungen in den Pensionskassen sind die Beschlüsse der Kommission aus Sicht des SGB nicht akzeptabel: die Kassen schwimmen im Geld, die Anbieter (Pensionskassen, Banken und Versicherungen) missbrauchen die 2.&nbsp;Säule als Selbstbedienungsladen – selbst die von der Branche als wettbewerbsverzerrend und rechtswidrig kritisierten Geldabflüsse an Broker in Form von Courtagen wurden von der Parlamentsmehrheit geschützt. Und die Einführung der solidarisch finanzierten Umlagekomponente in der 2. Säule wird verhindert. Mit der Zinswende stellen sich in der 2. Säule ohnehin neue Probleme. Anstatt die Renten weiter zu senken, stellt sich die Frage, wie der Wertverlust der Renten aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8022</guid><pubDate>Tue, 18 Jan 2022 17:03:46 +0100</pubDate><title>Der Rentenzerfall geht ungebremst weiter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-rentenzerfall-geht-ungebremst-weiter</link><description>Das zeigt die heute veröffentlichte Neurentenstatistik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute publizierte Neurentenstatistik bestätigt die fatale Entwicklung mit sinkenden Renten und einer miserablen Rentensituation der Frauen. Seit 2015 ist die mittlere Pensionskassenrente um 135 Franken pro Monat bzw. 7.5 Prozentpunkte gesunken. Inzwischen ist die mittlere AHV-Rente rund 100 Franken höher als jene der 2. &nbsp;Säule. Dies obwohl es den Kassen finanziell besser geht als je und obwohl sie auch 2021 im Durchschnitt über 8 Prozent Rendite erzielen konnten. Die Rentenlücke der Frauen in der 2.&nbsp;Säule bleibt besorgniserregend. Noch immer erhält fast ein Drittel der Frauen keine Rente aus der 2. &nbsp;Säule. Sofern eine Pensionskassenrente vorhanden ist, ist die mittlere PK-Rente von Frauen nur etwa halb so hoch wie diejenige der Männer. Die Hälfte der Frauen, die 2020 pensioniert wurden, erhält eine PK-Rente von weniger als 1’167 Franken pro Monat. Die Kapitalbezüge der Frauen fallen sogar bis zu 2.5 mal tiefer aus wie jene der Männer. Die im Parlament beschlossenen weiteren Rentensenkungen sind für die Betroffenen ein Affront. Die Renten reichen immer weniger zum Leben.</p><p>50 Jahre nach der Einführung des 3-Säulen-Modells steht die Altersvorsorge vor einer entscheidenden Weichenstellung. Die heute erschienenen Zahlen zeigen es deutlich auf: Frauen und Männer mit tieferen und mittleren Einkommen – und entsprechend tieferen Pensionskassenguthaben – bleibt nichts Anderes übrig, als bis zum regulären Rentenalter zu arbeiten und danach mit tieferen Renten durchzukommen. Die Renten jener, die sich frühpensionieren lassen sind wesentlich höher. Wer es sich leisten kann, geht früher in Rente. Eine Erhöhung des Rentenalters würde diese Ungleichheit noch ausbauen. Aber auch die vom Nationalrat beschlossenen Eckwerte für die BVG-Reform tragen dieser Entwicklung in keiner Weise Rechnung. Für den SGB ist klar: er wird sich für eine Stärkung der Renten – sowohl in der AHV wie auch im BVG einsetzen. Sei es über die Einführung einer 13. AHV-Rente, sei es über den BVG-Sozialpartnerkompromiss. Und mit einem klaren Nein zur Abbauvorlage AHV 21.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/8/csm_210918_HaendeWeg-Demo-Manif-PasTouche_eceaef1f3d.jpg" length="424041" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8013</guid><pubDate>Tue, 11 Jan 2022 10:30:00 +0100</pubDate><title> 3 Milliarden für Prämienverbilligungen statt neue Steuergeschenke für Reiche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/3-milliarden-fuer-praemienverbilligungen-statt-neue-steuergeschenke-fuer-reiche</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Krise waren fast ausschliesslich Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen von Kaufkraftverlust betroffen. Damit hat die Krise vor allem diejenigen getroffen, deren Einkommen bereits vorher kaum vom Fleck kamen. In dieser angespannten Lage muss die arbeitende Bevölkerung entlastet werden, doch Bundesrat und Parlament planen insgesamt gegen 3 Milliarden Franken Steuersenkungen für grosse Vermögen und hohe Einkommen. Gleichzeitig sind AHV-Kürzungen und Rentensenkungen bei den Pensionskassen geplant. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund setzt sich im sozial- und einkommenspolitischen Schlüsseljahr 2022 für einen Kurswechsel zugunsten der Arbeitnehmenden ein. Mit mehreren Referenden, Initiativen und konkreten Arbeitskämpfen der Gewerkschaften. Damit der Aufschwung bei der Bevölkerung ankommt und die Löhne und Renten endlich wieder steigen.</p><p>Die Corona-Krise hat die Lage vieler Arbeitnehmender in den letzten zwei Jahren wesentlich verändert. Dank Kurzarbeit und den weiteren Lohngarantien (EO) konnte zwar eine Katastrophe verhindert werden, und die Arbeitslosigkeit geht seit einigen Monaten wieder zurück. Dennoch bleiben schmerzhafte Spuren und Verwundbarkeiten, insbesondere bei Arbeitnehmenden mit tieferen Einkommen sowie Jüngeren und Älteren. Bei den über 60-Jährigen ist der Aufschwung bisher noch kaum angekommen. Von ihnen sind nach wie vor mehr arbeitslos als vor der Krise. Auf der anderen Seite sind knapp 25’000 Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren weniger erwerbstätig als vor dem Corona-Ausbruch. Im Aufschwung sind leider viele unsichere Stellen entstanden. &nbsp;Die Zahl der temporär Angestellten stieg 2021 beispielsweise um mehr als 10 Prozent.</p><p>Viele Arbeitnehmende haben zunehmend Mühe, mit dem Einkommen über die Runden zu kommen. Die Belastung durch die Krankenkassenprämien ist für viele unerträglich geworden. Die Löhne stiegen von 2016 bis 2022 real um nur 0.2 Prozent pro Jahr und hinken der Wirtschaftsentwicklung hinterher.</p><p>Statt diese Probleme anzugehen, arbeiten Bundesrat und Parlament in die Gegenrichtung. Sie planen Steuersenkungen von gegen 3 Mrd. Franken pro Jahr für Vermögende, GutverdienerInnen und Unternehmen. Die zunehmend unerträgliche Prämienlast in der Krankenversicherung wird hingegen nicht beseitigt.</p><p class="heading--h4">Es braucht mehr, nicht weniger AHV</p><p>2022 wird das schweizerische Drei-Säulen-Modell 50 Jahre alt. Bei der Einführung waren nicht nur existenzsichernde AHV-Renten vorgesehen, sondern auch Pensionskassen mit klaren Leistungsgarantien und einem Teuerungsausgleich. So soll die PK-Rente die Weiterführung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen. Von diesem Verfassungsziel entfernen wir uns immer weiter. Die AHV ist nicht existenzsichernd und die Pensionskassenrenten sinken immer weiter. Den zukünftigen RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben.</p><p>Aus der Altersvorsorge ist mittlerweile ein boomendes Geschäft geworden, daher sind die Angriffe auf die AHV – an der Anbieter wie Pensionskassen, Banken oder Versicherungen nichts verdienen – nicht neu und wenig überraschend. Neu ist die Wucht. Der erste konkrete Angriff droht mit AHV 21: ein AHV-Abbau zulasten der Frauen. Dann die BVG-Reform der Banken und Versicherungen mit massiven Rentenverlusten. Schliesslich wollen Arbeitgeber und bürgerliche Parteien das Rentenalter bis auf 67 Jahre erhöhen. Wobei sie Wasser predigen und Wein trinken, denn wer von ihnen es sich leisten kann, geht früher in Rente: Die Frühpensionierungsquote in der Kredit- und Versicherungsbranche ist 50 Prozent höher als der schweizweite Durchschnitt. Der SGB wird all diese Rentenverschlechterungen entschieden bekämpfen. Angesichts der sinkenden PK-Renten braucht es mehr und nicht weniger AHV.</p><p class="heading--h4">Massnahmen zur Einkommensverbesserung für Normalverdienende und Senkung der Erwerbslosigkeit</p><p>Aus wirtschaftspolitischer Sicht sind für den SGB im Jahr 2022 insbesondere folgende Massnahmen prioritär:</p><ul><li>In der Einkommens- und Steuerpolitik braucht es sozialpolitische Verbesserungen für die Haushalte mit mittleren und tieferen Einkommen statt Steuersenkungen für die Oberschicht. Die für Steuersenkungen vorgesehenen knapp 3 Mrd. Franken müssen in die Prämienverbilligungen fliessen.</li><li>Eine konsequentere Bekämpfung der Frankenüberbewertung. Sie hat dazu geführt, dass die Erwerbslosigkeit in der Schweiz mit 5 Prozent viel höher ist als in Deutschland (3.3 Prozent). Sollte die EZB die Geldpolitik normalisieren, kann die SNB mit Zinserhöhungen zuwarten.</li><li>Eine stärkere Unterstützung der über 60-Jährigen bei der Stellensuche in den RAV, wie das im Impulsprogramm zur Begrenzungsinitiative vorgesehen war.</li><li>Generelle Lohnerhöhungen und endlich ein 13. Monatslohn für alle.</li><li>GAV mit guten Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen in allen Branchen. Prioritär insbesondere auch in wachsenden Branchen mit problematischen Arbeitsbedingungen wie bei den Kurieren.</li><li>Angesichts der Omikron-Variante muss der Bundesrat die Lohngarantien in der Kurzarbeit lückenlos verlängern. Wenn das Test-/Contact-Tracing-Regime überlastet wird, muss der Fokus auf die vulnerablen Personen gerichtet werden.</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/210107_JMK-Totale.jpg" length="463998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7975</guid><pubDate>Wed, 08 Dec 2021 17:56:55 +0100</pubDate><title>Mehr bezahlen, weniger erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-bezahlen-weniger-erhalten-1</link><description>BVG-Reform in der Sackgasse: PK-Lotterie statt stabile Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat streicht die Verbesserungen der skandalös tiefen PK-Renten der Frauen. Stattdessen übernimmt das Parlament die «Pfusch-Vorlage» der Kommission und schafft damit Willkür und Ungleichbehandlung. Unter dem Strich bleiben massiv höhere Kosten für sinkende Renten. Vom Banken und Versicherungsmodell profitieren einzig die Top-Einkommen durch neue Steueroptimierungen in der 2. Säule.</p><p>Die Pensionskassenrenten sind seit 2005 real um 8 Prozent gesunken, und die Versicherten haben noch nie so viel in die 2. Säule einbezahlt wie heute. Das müsste nicht nur den Pensionskassen, das müsste insbesondere auch dem Parlament zu denken geben. Doch anstatt sich mit der Rentenrealität zu befassen versteckt sich der Nationalrat hinter seiner Kommission und will das BVG weder stabilisieren noch die Renten sichern. Im Gegenteil beschliesst der Nationalrat ein Modell, das zu Rentenverlusten von bis zu 12 Prozent führt. Obwohl der Leistungserhalt von allen Parteien als notwendiges Ziel anerkannt wurde. Er weigert sich ausserdem, die bereits heute skandalös tiefen PK-Renten der Frauen zu verbessern. Die Frauen – welche schon seit 40 Jahren auf Lösungen in der 2. Säule warten – sollen noch einmal 15 Jahre vertröstet werden. Ohne jede Garantie, dass dannzumal eine Rentenverbesserung erfolgt, sollen sie bis dahin teuer bezahlen – für die Pensionskassenmanager und Versicherer.</p><p>Für die Kompensation setzt der Nationalrat auf die willkürliche Unterscheidung zwischen BVG-Obligatorium und Überobligatorium. Dabei ist klar: die Mehrheit soll leer ausgehen. Denn die Kassen haben in den letzten Jahren den gesetzlichen Schutz stetig verwässert. Der Nationalrat schafft mit dem heutigen Beschluss auch weitere Ungleichbehandlungen. So, dass bei vergleichbar tiefen Löhnen bspw. die Mitarbeitenden in Logistikzentren oder die Zustellerinnen der Post keine Kompensation erhalten. Sie aber den Leistungserhalt der Arbeitnehmenden im Autogewerbe finanzieren müssten. Oder gar für den Rentenzuschlag von Ingenieuren und Architekten aufkommen müssten, welche – trotz höherem Einkommen – in einer BVG-Minimalkasse versichert sind. Personen der Übergangsgeneration, die verunfallen und/oder invalid werden, gehen leer aus. Für sie ist keine Kompensation vorgesehen. Auch wer die letzten zehn Jahre vor der Pensionierung im Ausland tätig war, soll selbst auf dem gesetzlichen Teil seiner Rente keinen Leistungserhalt bekommen. Einzig in einem Punkt hat der Nationalrat seine Sozialkommission zu Recht in die Schranken gewiesen: der SGB begrüsst den heutigen Entscheid, die 3. Säule nicht auszubauen.</p><p>Insgesamt fällt das vom Nationalrat beschlossene Modell für alle Personen mit einem Einkommen unter CHF 86’040 teurer aus als der Vorschlag des Bundesrats und der Sozialpartner. Gleichzeitig werden Personen mit hohen Einkommen und Arbeitgeber aus Hochlohnbranchen aus der Verantwortung entlassen, sich an der BVG-Reform finanziell zu beteiligen. Für Personen mit tiefen Einkommen und/oder Mehrfachbeschäftigungen ist der Ausbau besonders teuer. So soll zum Beispiel eine Arbeitnehmerin, welche 15’000 Franken verdient, neu auch in die Pensionskasse einzahlen. Damit erreicht sie bei einer vollständigen Erwerbskarriere eine Monatsrente von gerade mal 60 Franken. Sie soll mit ihrem Minilohn aber auch die Aktionäre der Versicherungen und die Löhne der PK-Geschäftsführer bezahlen. Um ihre eigene Rente geht es dabei nicht.</p><p>Der Nationalrat ignoriert damit nicht nur die historische Rentenrealität, mit welcher die Arbeitnehmenden seit über einem Jahrzehnt konfrontiert sind. Er zeigt mit aller Deutlichkeit, dass er der Aufgabe nicht gewachsen ist, eine technisch funktionierende, mehrheitsfähige BVG-Vorlage zu zimmern. Der SGB wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Ständerat zurückfindet zum Sozialpartnerkompromiss.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7969</guid><pubDate>Tue, 07 Dec 2021 08:49:28 +0100</pubDate><title>Pfusch-Vorlage: Lotterie statt stabile Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pfusch-vorlage-lotterie-statt-stabile-renten</link><description>BVG-Reform in der Sackgasse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommissionsmehrheit des Nationalrats hat über Nacht aus dem austarierten BVG-Kompromiss der Sozialpartner eine «Pfusch-Vorlage» gebastelt mit Willkür bei den Leistungen und Mehrkosten bei den Beiträgen. Die Frage, wer von einer Abfederung der drohenden Rentenkürzungen profitieren soll und wer nicht, gleicht nun eher einer Lotterie als einer Sozialversicherung. Das vorliegende Banken- und Versicherungsmodell treibt die Kosten und Gewinnabflüsse in der 2.&nbsp;Säule weiter schamlos in die Höhe. Eine derart fehlerhafte und willkürliche BVG-Reform, bei der die Erwerbstätigen mit mittleren und tiefen Einkommen hohe Mehrkosten bezahlen, unter dem Strich aber weniger erhalten, wird vom SGB vehement bekämpft.</p><p>Obwohl ein Rentenabbau im BVG an der Urne bereits 2010 mit 72.2 Prozent wuchtig abgelehnt wurde, haben die Pensionskassen und Versicherungen in der Zwischenzeit die Umwandlungsätze und die Verzinsung im Überobligatorium drastisch gesenkt. Rund 8 von 10 Erwerbstätigen sind von dieser historischen Rentenschmelze betroffen. Währenddessen wurden die Kosten und Gewinnabflüsse zu den Anbietern der 2. Säule weiter schamlos in die Höhe getrieben – dadurch ist das Vertrauen in die Pensionskassen auf einem Tiefpunkt angelangt. Denn die Pensionskassenrenten sind seit 2005 real um 8 Prozent gesunken. Obwohl die Versicherten noch nie so viel in die 2. Säule einbezahlt haben wie heute. Gleichzeitig klafft die Rentenlücke der Frauen im BVG tief. Wenn Frauen überhaupt Leistungen aus der Pensionskasse erhalten, dann sind sie im Durchschnitt halb so hoch wie jene der Männer.</p><p>Mit der anstehenden BVG-Reform müsste das Parlament das System so stabilisieren, dass die Leistungen erhalten bleiben, die Versicherten geschützt sind und die Frauenrenten erhöht werden. Um diese Ziele zu erreichen hat der der SGB – zusammen mit Travail.Suisse und dem Arbeitgeberband – den Auftrag des Bundesrates erfüllt und nach über einem Jahr Verhandlungen im Juni 2019 den gemeinsamen Kompromiss präsentiert. Doch das nun im Nationalrat vorliegende Modell der Banken und Versicherungen ermöglicht keinen einzigen dieser Punkte zu erfüllen. Dem Parlament bleibt die Wahl, auf die Vorlage der Sozialpartner und des Bundesrats zurückzukommen, um die Renten zu stabilisieren und damit drängende sozialpolitische Probleme anzupacken. Oder, den Partikularinteressen der Versicherer und Banken zu folgen – und damit die BVG-Reform für weitere Steuergeschenke zugunsten der Topverdiener zu missbrauchen und gleichzeitig die Renten und Löhne von Personen mit tiefen und mittleren Einkommen weiter zu senken.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7914</guid><pubDate>Tue, 02 Nov 2021 10:08:55 +0100</pubDate><title>Warum die Jungen von der AHV besonders profitieren: Private Vorsorge und AHV im Vergleich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/warum-die-jungen-von-der-ahv-besonders-profitieren-private-vorsorge-und-ahv-im-vergleich</link><description>Der SGB veröffentlicht die Resultate eines umfassenden Preis-Leistungs-Vergleichs (SGB-Dossier Nr. 147)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die AHV schlägt mit ihrem Preis-Leistungs-Verhältnis die private Vorsorge um Längen. Neue, umfassende Modellrechnungen des SGB macht klar: Die private Vorsorge ist zu teuer. Eine klare Mehrheit der Erwerbstätigen zahlt dank der AHV deutlich weniger, als wenn sie die gleiche Rente in der privaten Vorsorge ansparen müsste. Für 90 Prozent der Familien ist die AHV günstiger als die 3. Säule. Ein Verkäufer spart mit der AHV bis zur Pensionierung über 250’000 Franken. Eine 13. AHV-Rente ist daher die beste Lösung, um die immer grösser werdende Rentenlücke der Berufstätigen zu schliessen.</p><p>Die Perspektiven in der Altersvorsorge sind düster. Die Renten in der 2. Säule sinken und die AHV-Renten reichen nicht zum Leben. Die Rentenlücke wird immer grösser.&nbsp;Dieses zentrale sozialpolitische Problem der Arbeitnehmenden muss gelöst werden. Der SGB hat daher einen umfassenden Preis-Leistungs-Vergleich (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/147d_SM-KS-DL-GM_Preisvergleich_Altersvorsorge.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer"><i class="fa-file-pdf far"></i> PDF ansehen</a>) berechnet. Die Studie hat die&nbsp;gesamten&nbsp;Beiträge an die AHV mit den Beträgen verglichen, die in einen Fonds der privaten Vorsorge einbezahlt werden müssten, um die gleiche&nbsp;Rente wie in der AHV zu erhalten. Die Resultate zeigen: der allergrösste Teil der Bevölkerung hat dank der AHV&nbsp;viel mehr Geld&nbsp;zum Leben&nbsp;als bei einer privaten Vorsorge.&nbsp;</p><p>Besonders eindrücklich fallen die Kostenunterschiede im Familienszenario aus. Gäbe es die AHV nicht und müssten sie sich dieselbe Rente zu den gängigen Konditionen privat ansparen, würde für Ehepaare mit mittleren Einkommen die monatliche Mehrbelastung bereits 790 Franken betragen. Über das ganze Erwerbsleben macht das rund 400’000 Franken. Alleinstehende Frauen mit Medianeinkommen sparen dank der AHV über 270’000 Franken. Für 90 Prozent der Bevölkerung kostet ein Rentenfranken in der AHV weniger als in der 3. Säule.</p><p>Diese vorteilhaften Leistungen gelingen der AHV, weil sie solidarisch finanziert und unbürokratisch einzig ihren Versicherten verpflichtet ist. Denn einkommensstarke Arbeitnehmende zahlen unbegrenzt in die AHV ein – und damit weit mehr als sie von ihr ausbezahlt bekommen. Weitere Beiträge der öffentlichen Hand, die über Steuern und Gebühren finanziert werden, verstärken die soziale Finanzierung. Ausserdem werden in der AHV Risiken und Kosten gemeinschaftlich abgedeckt, die in der privaten Vorsorge für jede und jeden einzeln hinzugerechnet werden müssen.</p><p>Der von Banken und Versicherungskreisen propagierte Ausbau der 3. Säule wäre sozialpolitisch und volkswirtschaftlich falsch. Er ist für viele unbezahlbar teuer und bietet im Alter keine Einkommenssicherheit. Die Gewerkschaften schlagen mit der Initiative für die 13. AHV-Rente deshalb eine Aufstockung der AHV vor.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/147d_SM-KS-DL-GM_Preisvergleich_Altersvorsorge.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i aria-hidden="true" class="fa-file-pdf far">&nbsp; </i>Vollständiges Dossier ansehen</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_jungeFrauInWerkstatt_aerogondo-iStock_39047413ba.jpg" length="160504" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7912</guid><pubDate>Fri, 29 Oct 2021 16:00:00 +0200</pubDate><title>Nationalratskommission lässt die Frauen im Regen stehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalratskommission-laesst-die-frauen-im-regen-stehen</link><description>BVG 21: Nationalratskommission beschliesst sinkende Renten zu steigenden Kosten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die zuständige Kommission des Nationalrats beschliesst Rentensenkungen bis zu 12 Prozent für die Erwerbstätigen und lässt die Frauen nun auch in der 2. Säule im Stich. Gleichzeitig winkt sie Steuererleichterungen für Top-Verdienende im Umfang von einer halben Milliarde durch. Der SGB wird dieses Renten-Abbauprojekt dezidiert bekämpfen.</p><p>Die Bedingungen für eine solide Reform der 2. Säule standen eigentlich gut. Die Sozialpartner – welche zusammen die Verantwortung tragen und die Finanzierung über die Pensionskassen stemmen – hatten sich auf ein Reformmodell geeinigt. Und über Parteigrenzen hinweg waren sich alle einig, dass nicht nur das Rentenniveau gehalten – sondern auch die skandalöse Rentensituation der Frauen und Teilzeitbeschäftigten umgehend verbessert werden muss. Mit dem heutigen Beschluss wird dies zur Illusion. &nbsp;</p><p>Unter dem Strich bedeutet das Modell der Kommission massive Zusatzkosten für Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen und Normalverdienende. Nach 15 Jahren massiven Rentensenkungen und gleichzeitig stetig steigenden Pensionskassen-Beiträgen. Doch anstatt die Realität der Versicherten zu anerkennen, orientiert sich die bürgerliche Kommissionsmehrheit an den Anliegen der Versicherer und Banken.</p><p>Besonders fatal sind die Entscheide für die Frauen. Denn die Rentenlücke der Frauen ist unbestrittenermassen eines der grossen Probleme, welches die Rentenreformen lösen müssen. Viele bürgerliche ParlamentarierInnen haben behauptet, dies bei der BVG-Reform anzugehen. Doch zwei Jahre nach dem Frauen*streik sollen die Frauen nach der vorgeschlagenen Rentenaltererhöhung in AHV 21 nun auch in der BVG-Reform im Stich gelassen werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7747</guid><pubDate>Sat, 18 Sep 2021 15:20:00 +0200</pubDate><title>15’000 demonstrieren gegen Rentenabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/15000-demonstrieren-gegen-rentenabbau</link><description>Demonstration sendet klare Botschaft an das Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Rund 15’000 Personen haben heute auf dem Bundesplatz in Bern gegen den geplanten Rentenabbau protestiert. Das Signal an das Parlament ist deutlich: Eine AHV Vorlage auf Kosten der Frauen wird auf entschiedenen Widerstand stossen. Anstatt die Renten zu kürzen ist es jetzt endlich an der Zeit für bessere Renten. Die Rentenlücke bei den Frauen beträgt einen Drittel – ein Skandal! Deshalb hat ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Frauenkollektiven und politischen Parteien zur Grossdemonstration aufgerufen.</p><p>Die AHV-Renten reichen nicht mehr zum Leben. Auch die Leistungen aus der zweiten Säule befinden sich seit Jahren im Sinkflug. Einmal mehr sind es die Frauen, die am stärksten betroffen sind: Für sie sind die Ungleichheiten nach der Pensionierung noch grösser, als sie es bereits während ihres Arbeitslebens durch die Lohndiskriminierung sind. Diese sehr konkreten Probleme müssen umgehend gelöst werden – aber die Mehrheit im Parlament ignoriert sie und bereitet im Gegenteil Abbau und Rentenkürzungen vor.</p><p>Um auf diesen Skandal aufmerksam zu machen, hat ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Frauen*Kollektiven und politischen Parteien zu einer nationalen Demonstration aufgerufen. Trotz der schwierigen Pandemie-Situation versammelten sich heute rund 15’000 Menschen in Bern. Die Botschaft war klar: Die Renten müssen erhöht statt gekürzt werden. «Hände weg von unseren Renten!» Die Abbaupläne, allen voran AHV21, werden auf harten Widerstand stossen.</p><p>Auf dem Bundesplatz berichteten Arbeitnehmerinnen aus verschiedenen Branchen der ganzen Schweiz von den konkreten Schwierigkeiten, die für sie eine Frauenrentenalter-Erhöhung und die Schwächung der AHV mit sich bringen würden. Ein Jahr länger zu arbeiten ist oft schlicht nicht möglich, nach einer langen Karriere in einem aufreibenden Beruf und neben der unbezahlten Care- und Pflegearbeit. Und das, obschon heute die Rentenaussichten aufgrund von Laufbahnunterbrüchen, Teilzeitarbeit und Lohndiskriminierung alles andere als rosig sind. Darum ist es im Gegenteil zwingend notwendig, das Rentenniveau anzuheben, damit jede und jeder von einer guten Rente profitieren kann. Zum Beispiel mit einer 13. AHV-Rente.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/210918_SEV_Rd21_MFR8189-c-Manu-Friedrich.jpg" length="926575" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7720</guid><pubDate>Fri, 03 Sep 2021 10:00:00 +0200</pubDate><title>Rentenklau: Jetzt reicht es!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenklau-jetzt-reicht-es</link><description>Gewerkschaften mobilisieren gegen Rentenreformen – Grosse Demonstration am 18. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten rund einen Drittel weniger Renten als Männer. Trotz dieser skandalösen Rentenlücke sollen in der AHV auf Kosten der Frauen weitere 10 Milliarden eingespart werden. Hinzu kommen die schleichend sinkenden BVG-Renten, von denen alle betroffen sind, während die Lohnbeiträge nur steigen. Auch in der 2. Säule droht das Parlament die Ungerechtigkeiten zu verstärken: mit den neusten Entscheiden der Kommission bezahlen sehr viele Verkäuferinnen, Pflegefachfrauen und Lehrerinnen mehr – und erhalten weniger. Teilzeitangestellte Frauen mit der grössten Rentenlücke werden zusätzlich benachteiligt. Anstatt das dringende Problem des Rentenniveaus anzugehen, greift die bürgerliche Mehrheit im Parlament wichtige Pfeiler der sozialen Sicherheit frontal an. Jetzt reicht es! Die Gewerkschaften lancieren die Mobilisierung für eine nationale Demonstration, vor dem Bundeshaus, mitten in der Session, am 18. September.</p><p>Ende Januar haben über 300'000 Frauen den Appell gegen ihre Benachteiligung bei den Renten unterschrieben. Denn Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Doch anstatt dafür zu sorgen, diese Rentenlücke so rasch wie möglich zu schliessen, beschliesst die Politik genau das Gegenteil - Rentensenkungen zulasten der Frauen im Umfang von jährlich über 1.2 Milliarden. Aude Spang, Gleichstellungssekretärin Unia, fasst zusammen: «AHV 21 ist eine reine Rentensenkungsvorlage: Frauen müssten effektiv ein Jahr länger arbeiten und AHV-Beiträge bezahlen, erhalten aber ihre Rente ein Jahr weniger lang. Das ist ein Affront»</p><p>Dass es dem Parlament mit diesem Schritt nicht um die finanzielle Stabilität der AHV geht, bewies die Kommission des Ständerats Mitte Woche deutlich: von der vom Nationalrat beschlossenen Zusatzfinanzierung über die Negativzinserträge der Nationalbank will sie nichts wissen. Sie hätten bei der AHV zu fast gleich hohen Zusatzeinnahmen geführt wie durch die Erhöhung des Frauenrentenalters eingespart werden soll. Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich fasst zusammen: «Den Frauen wird das geboten, was sie nicht wollen – ein höheres Rentenalter – und verweigert, was sie brauchen – Lohngleichheit und gute Renten».<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Auch in der 2. Säule droht eine problematische Reform</h3><p>Gleichzeitig sinken seit 15 Jahren die Renten aus der 2. Säule immer tiefer, während die Beiträge steigen. Angesichts dieses Rentenabbaus braucht es dringend eine Stabilisierung im BVG. Und auch dort muss die Rentensituation der Frauen verbessert werden.</p><p>Doch die BVG-Reform droht zu entgleisen – obwohl die Frauen in der Parlamentsdebatte auf die 2. Säule vertröstet wurden. Denn die Kommission will sich für ein höchst unsoziales Modell entscheiden, das gleichzeitig die mittleren Löhne stark belastet und auf Beiträge der Topverdienenden verzichtet. Gabriela Medici nennt die konkreten Folgen: «Die Beschlüsse zur BVG-Reform führen zu Rentenkürzungen von bis zu 12%. Für 48-jährige Frauen bedeutet dies eine unhaltbare Renteneinbusse von monatlich beinahe 200 Franken!» Der von Nationalrat de Courten eingebrachte Vorschlag stellt gerade für Verkäuferinnen, Pflegefachfrauen und Lehrerinnen eine Frechheit dar. Denn die Vorsorgepläne im Detailhandel, die BVG-Abdeckung von Pflegefachfrauen, Pöstlerinnen und Lehrerinnen schliessen sie von der vorgeschlagenen Kompensation aus. Und damit nicht genug. Anstatt Massnahmen gegen die bestehende Rentenlücke dieser Frauen zu ergreifen, soll ihnen nun noch Geld weggenommen werden. Anspruch auf den «neuartigen» Rentenzuschlag haben sie nur im Ausnahmefall. Einer Coop-Verkäuferin drohen hingegen Kosten von bis zu 2000 Franken für den Rentenzuschlag anderer. Auch für eine teilzeitbeschäftigte Zustellerin bei der Post wären es bei einem bescheidenen Lohn unter 3000 Franken monatlich immer noch fast 1200 Franken. Und dass, während die Beteiligung der Top-Verdiendenden auf unter 4'400 Franken plafoniert wird.<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Rentenabbau wird auf Widerstandstossen</h3><p>Jetzt reicht es! Die Gewerkschaften werden weitere Abbauschritte bei den Renten nicht hinnehmen. “Wir werden die Angriffe der Finanzindustrie auf unser Rentensystem bekämpfen», fasst Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, zusammen. Ein breites Bündnis ruft deshalb zu einer Demo vor dem Bundeshaus auf. Unter dem Motto «Hände weg von unseren Renten» wird ein starkes Signal gesetzt: Verschlechterungen bei den Renten, sei es in der AHV oder im BVG, werden auf entschiedenen Widerstand stossen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7709</guid><pubDate>Tue, 24 Aug 2021 10:35:00 +0200</pubDate><title>Zu tiefe Verzinsung in der 2. Säule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zu-tiefe-verzinsung-in-der-2-saeule</link><description>Trotz aller positiven Vorzeichen keine Mehrheit für die Erhöhung des BVG-Mindestzinses</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Renditen der Pensionskassen fallen seit Jahren deutlich höher aus als die Verzinsung. Mittlerweile haben die Pensionskassen üppig gefüllte Reserven und hohe Deckungsgrade angehäuft – während die Pensionskassenrenten sinken und die Beiträge der Versicherten stetig stiegen. Nun drängen sich endlich ein Richtungswechsel und eine höhere Verzinsung der Altersguthaben auf – denn die Renditen bleiben anhaltend hoch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich in der BVG-Kommission ohne Erfolg für eine Erhöhung des Mindestzinses eingesetzt, um die sinkenden Renten zu stabilisieren und das schwindende Vertrauen in die 2. Säule zurückzugewinnen.</p><p>Alle Kennzahlen und Entwicklungen sind überdeutlich: die Reserven der Pensionskassen sind voll geäufnet, ihre Anlagerenditen ansehnlich. Trotz Corona betrug die Performance im Anlagejahr 2020 gemäss UBS-Pensionskassenindex 4.09% (nach Gebühren) – auch die durchschnittliche Rendite der letzten fünf Jahre fällt mit 4.72% gut aus – seit Messbeginn 2006 beträgt die Performance mittlerweile 74.61%. Auch für das laufende Jahr bestätigt ein Blick auf alle grösseren Indices die gute Lage an den Finanzmärkten. Gleichzeitig befinden sich die Vorsorgeeinrichtungen in einer guten finanziellen Lage. So bestätigte die Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge unlängst, dass sich der durchschnittliche Deckungsgrad mit 119.9% per Ende Juni 2021 auf einem historischen Höchststand befindet. Entsprechend haben zwei Drittel der Vorsorgeeinrichtungen ihre Zielwertschwankungsreserven vollständig geäufnet. Doch trotz dieser klaren Signale und entgegen der Forderung des SGB spricht sich eine Mehrheit der eidgenössischen BVG-Kommission gegen eine – nur schon moderate – Erhöhung des BVG-Mindestzinses aus.</p><p>Aus Sicht des SGB ist dies unverständlich. Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen ist es für die Versicherten zu Recht kaum nachvollziehbar, dass der BVG-Mindestzins nicht erhöht werden soll. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren. Mit ihren Beschlüssen ignoriert die BVG-Kommission letztlich die gesetzliche Aufgabe des Mindestzinses: dafür zu sorgen, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden. Ein Blick in die Praxis bestätigt, dass eine Erhöhung des Mindestzinssatzes für die Kassen machbar wäre: die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben betrug letztes Jahr über alle Kassen hinweg über zwei Prozent (Swisscanto 2021). Doch anstatt sich nach der Realität einer durchschnittlichen Kasse zu richten – nur so kann die gesetzliche Benchmark-Funktion erfüllt werden – orientiert sich eine Mehrheit der BVG-Kommission bei der Festsetzung des Mindestzinses an den Versicherer-Modellen. Letztere sind aber mehr um ihre Gewinne als um die Renten der Arbeitnehmenden bemüht. Gerade vor dem Hintergrund der sinkenden PK-Renten ist es wenig erstaunlich, dass rund zwei Drittel der Versicherten der Meinung sind, ihnen würden die Renten geklaut. Die Kommission hätte es in der Hand gehabt, hier etwas entgegenzusteuern. Nun bleibt es am Bundesrat, diese Verantwortung zu übernehmen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7698</guid><pubDate>Fri, 20 Aug 2021 17:28:29 +0200</pubDate><title>Mehr bezahlen – weniger erhalten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-bezahlen-weniger-erhalten</link><description>Kommission des Nationalrats (SGK-N) beschliesst BVG-Reform gegen die Arbeitnehmenden
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die nationalrätliche Kommission (SGK-N) droht, den austarierten BVG-Kompromiss der Sozialpartner zu versenken und will stattdessen Rentensenkungen bis zu 12 Prozent für die Erwerbstätigen sowie weitgehende Erleichterungen für Top-Verdienende. Die Chance, die Frauenrentenlücke rasch zur verringern, wird damit von der realitätsfremden Kommission vom Tisch gefegt. Unter dem Strich bedeutet das «Modell de Courten» massive Zusatzkosten für Versicherte mit tiefen Löhnen und Normalverdiener. Nach 15 Jahren massiven Rentensenkungen und gleichzeitig stetig steigenden BVG-Beiträgen ist diese BVG Reform zum Scheitern verurteilt, wenn die Kommission nicht zum ursprünglichen Entscheid zurückkehrt.</p><p>Für Verkäuferinnen oder Krankenpflegerinnen ist der Revisionsvorschlag der Kommission fatal. Mit ihren tiefen Löhnen werden sie besonders zur Kasse gebeten. Denn sie erhalten keinen Rentenzuschlag, müssen aber dennoch für die Rentenzuschläge der anderen, nur im BVG-Obligatorium Versicherten zahlen. Denn auch weniger und normal Verdienende sind oft über dem Obligatorium versichert, werden aber von den Kompensationen ausgeschlossen. Bei einem bescheidenen Lohn von 45’000 Franken macht das über 15 Jahre knapp 2’000 Franken. Diese Frauen bräuchten dringend Rentenverbesserungen, wie das im Vorschlag der Sozialpartner bzw. des Bundesrates vorgesehen war. Stattdessen werden Top-Verdienende entlastet, weil neu die BVG-Plafonierung für den Beitrag zur Finanzierung der Zuschläge ausschlaggebend ist. Und weil ihnen weitgehende Steuererleichterungen in der 2. und der 3. Säule gewährt werden sollen.</p><p>Versicherungen und Banken haben sich in der Kommission damit auf der ganzen Linie durchgesetzt. Anstatt die BVG-Renten zu stabilisieren und die Rentenlücke der Frauen entschieden zu verringern, setzen sie auf den Ausbau der privaten Vorsorge. Ihre Gewinninteressen drohen einen historischen Kompromiss der Sozialpartner zu beerdigen, der eine dringend notwendige Modernisierung und rasche Verbesserungen für die unhaltbare Rentensituation der Frauen bringen würde. Nach 15 Jahren schleichendem Rentenabbau in der 2. Säule ist eine Stabilisierung der Renten wichtig.</p><p>Die Versicherten werden nicht mehr untätig mehr bezahlen für weniger Rente. Denn bereits heute reicht die Rente für immer weniger Menschen zum Leben. Doch anstatt dies anzuerkennen wird nun eine weitere Rentensenkung um bis zu 12 Prozent vorgeschlagen und Solidarität verhindert – notabene zu einem höheren Gesamtpreis.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7652</guid><pubDate>Fri, 25 Jun 2021 16:49:38 +0200</pubDate><title>Nationalratskommission folgt den Sozialpartnern in der BVG-Reform</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalratskommission-folgt-den-sozialpartnern-in-der-bvg-reform</link><description>Travail.Suisse, Arbeitgerberverband und SGB begrüssen den Entscheid. Nun darf die Mehrheitsfähigkeit nicht mit unnötigen Änderungen gefährdet werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kurz vor der Sommerpause hat die zuständige Kommission des Nationalrats ihre Beratung zur Reform der beruflichen Vorsorge aufgenommen. Die Vorlage des Bundesrates, die dabei auf dem Tisch liegt, basiert auf dem Sozialpartnerkompromiss, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam erarbeitet haben. Die Kompromisspartner begrüssen die Bereitschaft der Kommission, dem Vorschlag in weiten Teilen zu folgen. Einzelne vorgeschlagene Änderungen gefährden die Mehrheitsfähigkeit hingegen unnötig.</p><p>Den Mitgliedern der sozialpolitischen Kommission des Nationalrats dürfte gehörig der Kopf geraucht haben – das kennen die Sozialpartner aus eigener Erfahrung. In zähen Verhandlungen haben sie 2018/2019 unter dem Titel «Sozialpartnerkompromiss» eine Vorlage zur Reform der zweiten Säule erarbeitet. Nachdem der Bundesrat den Kompromiss Ende 2020 übernommen und als «BVG 21» in die Räte geschickt hatte, nahm die sozialpolitische Kommission diese Woche ihre Beratung dazu auf.</p><p>Inhaltlich zielt die Vorlage darauf ab, den Mindestumwandlungssatz im BVG von heute 6.8 auf neu 6.0 Prozent zu reduzieren und die zweite Säule gleichzeitig an die Realitäten im Arbeitsmarkt anzupassen. Dabei soll vor allem die Altersvorsorge bei Teilzeitanstellungen und in Niedriglohnbranchen gestärkt werden, was insbesondere vielen Frauen zugutekommt. Als eigentliches Herzstück der Vorlage sieht der Kompromiss einen Rentenzuschlag vor, der die Leistungen trotz Reduktion des Umwandlungssatzes garantiert und gleichzeitig bestehende Vorsorgelücken verringert.</p><p>Wie die Kommission mitgeteilt hat, will sie – gleich wie der Bundesrat – dem Vorschlag der Sozialpartner in weiten Teilen folgen. Dies hat sie im Sinne eines Grundsatzentscheides beschlossen, auch wenn die Beratungen nach der Sommerpause fortgeführt werden. Die Sozialpartner begrüssen diesen Entscheid und sehen sich damit in ihren Vorarbeiten bestätigt. Während alternative Modelle die Leistungen nur teilweise und nur innerhalb des BVG-Obligatoriums garantieren, gibt der Sozialpartnerkompromiss eine umfassende Antwort auf die aktuellen Herausforderungen in der zweiten Säule.</p><p>Einzelne vorgeschlagene Änderungen der Kommission sehen die Sozialpartner hingegen kritisch: So soll beispielsweise der Sparprozess, der heute vom 25. bis zum 64./65. Altersjahr dauert, neu offenbar bereits mit 21 Jahren starten. Mit dieser Änderung wird aber nicht nur in ein in sich schlüssiges Leistungsmodell eingegriffen, sondern die Vorlage insbesondere für KMU erheblich verteuert. Denn gerade gewerbliche Betriebe weisen häufig eine vergleichsweise jüngere Belegschaft auf. Mit dem Kommissionsvorschlag würde die finanzielle Belastung sowohl für die Arbeitnehmenden als auch für die Arbeitgeber gerade hier überproportional steigen. Verbesserungen wären aber frühestens in 40 Jahren spürbar.</p><p>Gleichzeitig will die Kommission gemäss Mitteilung auch umfassendere Einkaufs- und steuerliche Abzugsmöglichkeiten für die Altersvorsorge zulassen – was zu grösseren Steuerausfällen führen würde. In diesen beiden Punkten begibt sich die Kommission auf eine unnötige Gratwanderung, welche die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage gefährdet. Die Sozialpartner rufen die Kommission deshalb dazu auf, sich gleich wie sie selbst am gemeinsamen Ziel zu orientieren: eine schlanke Reform der zweiten Säule, die möglichst breit abgestützt und mehrheitsfähig ist.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.jpg" length="184438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7562</guid><pubDate>Wed, 12 May 2021 18:04:01 +0200</pubDate><title>Nichts zu feiern: ungebremster Sturzflug der PK-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nichts-zu-feiern-ungebremster-sturzflug-der-pk-renten</link><description>Fünf Jahre SGB-Pensionskassen-Alarm</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor fünf Jahren veröffentlichte der SGB zum ersten Mal eine Übersicht über die sinkenden Umwandlungssätze und schwindenden Pensionskassenrenten. Im fünften Jahr der Erhebung des SGB – welche rund 50 Pensionskassen mit über einer Million aktiv Versicherten umfasst – zeigt sich, dass sich die Situation auch im eben angebrochenen Jahr weiter zuspitzt: der mittlere Umwandlungssatz fällt 2021 auf 5,4 Prozent.</p><p class="heading--h4">Umwandlungssätze sind 20 Prozent tiefer als vor der Finanzkrise</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7507</guid><pubDate>Fri, 26 Mar 2021 08:48:27 +0100</pubDate><title>Nahtlose Unterstützung für ältere Arbeitslose – steter Tropfen höhlt den Stein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nahtlose-unterstuetzung-fuer-aeltere-arbeitslose-steter-tropfen-hoehlt-den-stein</link><description>Verbesserung bei den Übergangsbestimmungen zu den Überbrückungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit den Überbrückungsleistungen wurde die jüngste Sozialversicherung der Schweiz vor noch nicht einmal einem Jahr beschlossen. Seither setzt sich der SGB dafür ein, dass diese Leistungen so schnell wie möglich Inkrafttreten. Denn die Lage bei den älteren Arbeitslosen ist angesichts der Corona-Krise zunehmend besorgniserregend.</p><p>Während das Parlament sich im Herbst dieser Realität noch verschloss, hat es kurz vor Weihnachten auf Druck des SGB eine Bestimmung erlassen wonach allen Personen die Möglichkeit geöffnet wurde, im Juli einen ÜL-Antrag zu stellen – sofern sie ab Januar 2021 ausgesteuert wurden und alle anderen, strengen Anspruchsvoraussetzungen der ÜL erfüllen. Doch das war erst eine halbe Lösung. Denn sie half nur jenen, die es sich leisten können bis Juli anderswie über die Runden zu kommen. Aber mehr lag vor drei Monaten nicht drin.</p><p>Doch nun zeigt sich, dass das weitere Beharren des SGB in dieser Sache sich ausbezahlt macht. Denn in der Frühlingssession konnten die notwendigen Mehrheiten gefunden werden. Neu werden alle arbeitslosen Personen, die bis zum 1. Juli 2021 60 Jahre alt werden und mindestens 20 Jahre Beiträge an die AHV bezahlt haben, gar nicht mehr ausgesteuert, bis die Überbrückungsleistungen in Kraft treten.</p><p>Auch mit dieser neuen Lösung werden die grossen Probleme älterer Arbeitsloser nicht aus der Welt geschaffen. Und auch die direkt betroffenen Personen müssen sich ab Juli einem strengen Anmeldeprozedere für die ÜL unterziehen. Unter Umständen zeigt sich dann, dass sie doch keinen Anspruch auf ÜL haben werden, um sich den Bestand ihrer Altersvorsorge in Würde sichern zu können. Doch das Seco rechnet immerhin damit, dass von dieser neuen Änderung rund 930 Personen profitieren. Das zeigt: mit Ausdauer lassen sich die politischen Mehrheiten finden, um die soziale Härte, welche älteren Arbeitslosen entgegen weht etwas abzufedern.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7456</guid><pubDate>Wed, 17 Feb 2021 09:35:40 +0100</pubDate><title>Analyse: Die Rentenlücke der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/frauenrenten</link><description>Die SGB-Analyse zeigt: Frauen erhalten ein Drittel weniger Rente, in der zweiten Säule sind es sogar 50%, die sie weniger erhalten als die Männer.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/frauenrenten/00_DE_SGB_Chart_Rentenrueckstand_some.png" length="56947" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7428</guid><pubDate>Wed, 27 Jan 2021 08:46:40 +0100</pubDate><title>BVG 21: Renten garantieren und BVG modernisieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-21-renten-garantieren-und-bvg-modernisieren</link><description>Hintergründe zum BVG 21-Sozialpartnerkompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Kommende Woche beginnt der parlamentarische Prozess zur BVG-Reform. Grundlage der Beratungen ist der Sozialpartner-Kompromiss. Dieser Kompromiss der Dachverbände der nationalen Sozialpartner wurde vom Bundesrat unverändert übernommen. Einerseits sichert er die Renten und andererseits modernisiert er das BVG zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Sozialpartner setzen sich weiterhin gemeinsam für den mehrheitsfähigen Kompromiss ein und haben an einem Mediengespräch die wichtigsten Hintergründe des Kompromisses präsentiert.</p><p>Die letzten 15&nbsp;Jahre erlitten alle Reformbestrebungen der 2. Säule Schiffbruch. 2010 scheiterte die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4&nbsp;Prozent ohne Kompensationen mit 73&nbsp;Prozent Nein-Stimmen vor dem Volk. 2017 wurde die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0&nbsp;Prozent mit einer Kompensation in der AHV verworfen. Daraufhin forderte der Bundesrat die Sozialpartner als Garanten und Durchführer der 2.&nbsp;Säule auf, einen gemeinsamen Reformvorschlag für die drängendsten Probleme der 2.&nbsp;Säule auszuarbeiten.</p><p>Nach intensiven Verhandlungen unterbreiteten die Sozialpartner dem Bundesrat einen gemeinsamen Kompromiss-Vorschlag, den sie weiterhin tragen und auch vor dem Parlament vertreten werden. Der Sozialpartner-Kompromiss erreicht auch sein wichtigstes Ziel: trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten werden. Er sichert die Renten, modernisiert das BVG und trägt damit auch einer veränderten Arbeitswelt Rechnung. Ausserdem erhalten Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte –- insbesondere Frauen – eine höhere Rente. Möglich macht dies ein Mix aus nur noch zwei Altersgutschriften, einem tieferen Koordinationsabzug und einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag, der zugleich das bisherige Leistungsniveau der Übergangsgeneration gewährleistet.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/bvg21/3-Elemente.svg" length="78749" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7341</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2020 17:33:33 +0100</pubDate><title>Bundesrat folgt BVG-Kompromiss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-folgt-bvg-kompromiss</link><description>Sozialpartner zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat übernimmt die Eckwerte der Sozialpartner für eine BVG-Reform. Auch die Vernehmlassung hat gezeigt, dass der Kompromiss der einzige Weg ist, der das Rentenniveau im BVG garantiert und damit die zentrale Vorgabe des Bundesrates erfüllt. Die drei Sozialpartner sehen sich in ihrer Zusammenarbeit bestätigt.</p><p>Als Träger der beruflichen Vorsorge begrüssen die drei nationalen Dachverbände der Sozialpartner in einer gemeinsamen Medienmitteilung, dass der Bundesrat eine mehrheitsfähige Reform der 2. Säule auf der Basis ihres intensiv verhandelten Kompromissmodells unterstützt. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die drei Zielsetzungen der Vorlage – Leistungserhalt, Verbesserungen für Frauen und Modernisierung der zweiten Säule – mehrheitsfähig sind. Das vom Bundesrat gewählte Modell erreicht diese Ziele durch eine Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch für KMU attraktiv. Er sorgt umgehend für eine bessere Rentensituation von Erwerbstätigen mit niedrigen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten. Die damit verbundenen Mehrkosten sind insgesamt verhältnismässig. Die Sozialpartner sind zuversichtlich, dass die Parteien nach Abwägen aller Optionen den Vorschlag ebenfalls als austariert und mehrheitsfähig erachten werden.</p><p><strong>Valentin Vogt</strong> betont: <i>«Mit dem Kompromiss werden die grössten strukturellen Defizite in der beruflichen Vorsorge korrigiert».</i> Der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ist zufrieden, dass das Rentenniveau trotz sofortiger Reduktion des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent gehalten werden kann.</p><p>SGB Präsident <strong>Pierre-Yves Maillard</strong> hält fest: <i>«Das gravierende Problem, der seit über zehn Jahren sinkenden Pensionskassenrenten wird mit dieser Vorlage erstmals angegangen. Die sozialpartnerschaftliche 2. Säule als Sozialversicherung wird mit dieser Vorlage gestärkt.»</i></p><p>Gemäss <strong>Adrian Wüthrich,</strong> Präsident von Travail.Suisse wird der Kompromiss Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten zu spürbar besseren Renten verhelfen. <i>«Das wird endlich auch die Rentensituation der Frauen verbessern»,</i> sagt Wüthrich. <i>«Zudem sinken die Beiträge der älteren Arbeitnehmenden und verbessern dadurch ihre Beschäftigungschancen, ohne die Renten zu verschlechtern»,</i> so Wüthrich.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.jpg" length="184438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7311</guid><pubDate>Tue, 10 Nov 2020 10:00:00 +0100</pubDate><title>Die Renten sind schon zu tief – die geplante Senkung muss gestoppt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-renten-sind-schon-zu-tief-die-geplante-senkung-muss-gestoppt-werden</link><description>Rentenprobleme spitzen sich zu – die Altersvorsorge am Scheideweg</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom Parlament geplante Erhöhung des Frauenrentenalters ist nichts anderes als eine Rentensenkung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund zeigt auf, dass Frauen mit AHV 21 rund 1’200 Franken pro Jahr verlieren würden. Obwohl ihre Renten bereits heute mindestens einen Drittel tiefer sind als jene der Männer. Gleichzeitig bricht die 2. Säule weiter ein. Die Altersvorsorge steht daher an einem Scheideweg. Der SGB fordert einen Kurswechsel: Ausbau der AHV und umgehender Stopp der Abbauvorlagen.</p><p><strong>AHV 21: Rentenkürzungen von 1’200 Franken pro Jahr</strong><br> Trotz tiefen Frauenrenten, hat sich die zuständige Kommission des Ständerats bereits dafür ausgesprochen, mit AHV 21 das Frauenrentenalter zu erhöhen. Gemessen an der AHV-Medianrente bedeutet dieser Schritt eine Kürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Mit den Frauen sollen ausgerechnet jene, die bereits heute unter einer ungenügenden Rentenabsicherung leiden, einschneidende Rentenkürzungen schultern. Dringend notwendige Verbesserungen für die Situation der Frauen enthält die Vorlage keine. Angesichts dieser Ausgangslage und der schwierigen Rentensituation der Frauen ist für SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici klar: «Eine AHV-Reform kann nur gelingen, wenn sie die Probleme der zu tiefen Frauenrenten adressiert».</p><p><strong>Historische Krise der 2. Säule</strong><br> Seit rund 10 Jahren befinden sich die Pensionskassen-Renten im freien Fall. Dies führt zu gravierenden Einbussen der Kaufkraft. Die Leistungsfähigkeit der 2. Säule leidet massiv. Aldo Ferrari, Vizepräsident der Gewerkschaft Unia, warnt: «Ohne Kurswechsel geht der freie Fall bei den Leistungen weiter». In typischen Frauenbranchen ist die Situation noch gravierender. PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat sind üblich. Für kapers-Präsidentin Sandrine Nikolic-Fuss ist klar: «Diese Renten reichen nicht zum Leben».</p><p><strong>Abbau oder Prosperität</strong><br> Die Gewerkschaften warnen seit langem vor dem Zerfall der Pensionskassen-Renten. Mittlerweile ist das Problem zwar breit bekannt: Der Mehrheit der Arbeitnehmenden droht eine ungenügende Rente und eine prekäre Einkommenssituation im Alter. Doch das Parlament verschliesst sich der Realität und verharrt in einer Abbaulogik, statt Lösungen zu suchen. Das ist nicht nur ein Affront für die Betroffenen. In Krisenzeiten ist das auch volkswirtschaftlich verantwortungslos. Für SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard ist klar: «Wir brauchen auch in der Altersvorsorge für alle die Perspektive, dass es aufwärts gehen kann.»</p><p><i>Unten verlinkt finden sich die Untersuchungen des SGB und vollständigen Redebeiträge.</i></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7196</guid><pubDate>Mon, 31 Aug 2020 10:35:03 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ab-heute-erhalten-nur-noch-die-maenner-rente</link><description>Erster Equal Pension Day zeigt Frauen-Renten-Lücke auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 31. August haben Männer bereits so viel Rente erhalten wie die Frauen im ganzen Jahr 2020. Denn Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Der vom SGB ins Leben gerufene «Equal Pension Day» macht auf diese Diskriminierung aufmerksam und zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf.</p><p>Der Gender-Pension-Gap von heute zeigt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen von gestern. Denn Frauen unterbrechen häufiger ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie aus familiären Gründen, um die Haus- und Familienarbeit übernehmen zu können. Deshalb führt die Arbeit vieler Frauen auch heute noch zu unwürdig tiefen Renten.</p><p>Die berufliche Vorsorge dient vielen Frauen nur als magere Ergänzung. Noch immer erhält ein Drittel der Frauen gar keine Rente aus der 2. Säule. Sofern eine Pensionskassenrente ausbezahlt wird, ist die mittlere PK-Rente von Frauen nur etwa halb so hoch wie diejenige der Männer. Die Hälfte der Frauen, die 2018 pensioniert wurden, erhält eine PK-Rente unter 1165 Franken pro Monat. «In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich; das reicht nicht zum Leben» so Gabriela Medici, SGB Zentralsekretärin.</p><p>Zwar können sich die Frauen auf die AHV verlassen: Nach dem ersten Frauenstreik 1991 wurden für sie entscheidende Gleichstellungsmassnahmen in die AHV eingeführt. Sie verringern den Lohn- und Rentenrückstand und führen dazu, dass die AHV-Renten von Frauen und Männern heute ungefähr gleich hoch sind. Doch die AHV-Rente beträgt maximal 2370 Franken pro Monat. Das reicht nicht zum Leben. «Dass das Parlament nun eine Renten-Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen plant, ist eine Frechheit. Ein Jahr nach dem grossen Frauenstreik 2019 müssen die Frauenrenten endlich rauf», fordert SP-Nationalrätin Mattea Meyer.</p><p>Traurige Realität ist: fast 11 Prozent aller Frauen müssen direkt beim Renteneintritt Ergänzungsleistungen beantragen, um über die Runden zu kommen. Dies obwohl sie sich um Kinder und Angehörige gekümmert haben, daneben erwerbstätig waren, unter einer weit höheren Unterbeschäftigung litten als Männer – und im Rentenalter den Herkulesteil der Grosskinderbetreuung übernehmen. 2019 bezogen insgesamt über 140‘000 Frauen Ergänzungsleistungen – bei den Männern sind es halb so viele. Besonders betroffen sind geschiedene und verwitwete Frauen. «Wir dürfen die Gleichstellung in der Rentenfrage nicht mehr unter den Tisch wischen, auch dazu braucht es eine 13. AHV-Rente», betont die Grüne Nationalrätin Léonore Porchet anlässlich des heutigen Equal Pension Day.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_255fcb6538.png" length="236052" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7175</guid><pubDate>Tue, 25 Aug 2020 17:13:50 +0200</pubDate><title>Pensionskassen-Renten weiter im Sturzflug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassen-renten-weiter-im-sturzflug</link><description>Mehrheit der Sozialpartner gegen Senkung des Mindestzinses auf Vorrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die BVG-Kommission empfiehlt&nbsp;die Senkung des BVG-Mindestzinssatzes auf den historischen Tiefststand von 0.75 Prozent. Die Pensionskassen-Renten brechen dadurch weiter ein. Jetzt ist es am Bundesrat, diesen Fehlentscheid zu korrigieren um die Renten zu stabilisieren und das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu torpedieren.&nbsp; &nbsp;</p><p>Der SGB spricht sich gegen die Senkung des Mindestzinses in der beruflichen Vorsorge aus. Er hatte in seiner Anhörung eine Beibehaltung des Zinssatzes bei 1 % gefordert. Doch die BVG-Kommission hat heute mit einer knappen Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat eine weitere Senkung des Mindestzinses von 1 % auf 0.75 % zu empfehlen. Dadurch destabilisiert sie das bereits arg strapazierte Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule ohne Grund. Denn seit Jahren sinken die Umwandlungssätze und die Renten der Pensionskassen, während die Versicherten höhere Beiträge leisten als jemals zuvor.</p><p>Eine Senkung des Mindestzinses quasi auf Vorrat entspricht nicht dem Willen des Gesetzes. Es sieht vor, dass der Mindestzins so festzulegen ist, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden. Er soll daher über mehrere Jahre hinweg ungefähr den Erträgen entsprechen, die ein angemessenes Pensionskassenportfolio erzielt. &nbsp;Das ist bei einer Senkung des nicht mehr der Fall. Darum hat sich auch eine klare Mehrheit der angehörten Sozialpartner dagegen ausgesprochen.</p><p><strong>Solide Ausgangslage, gute Reserven</strong><br> Denn die Vorsorgeeinrichtungen sind mit einer äusserst soliden Ausgangslage in das Jahr 2020 gestartet, 2019 gilt in mehreren Indizes als das Jahr mit der besten je gemessenen Performance. Und auch die durchschnittliche Jahresperformance der letzten zehn Jahre betragen je nach Quelle fast 5 %. Zudem sind die Wertschwankungsreserven der Pensionskassen gut gefüllt und ihre finanzielle Situation wird sowohl von der Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge als auch in der vor wenigen Tagen veröffentlichten Pensionskassenstudie der Swisscanto als stabil erachtet.</p><p>Obwohl im I. Quartal 2020 Marktverwerfungen und Kurseinbrüche dominierten, hat sich die Situation auf den Finanzmärkten mittlerweile stabilisiert, die Einbrüche konnten zu einem guten Teil bereits wieder ausgeglichen werden. Alle grösseren Indices bestätigen dies auf klare Weise. Die Deckungsgrade lagen per Ende Juni im Durchschnitt bei 107.9 Prozent und damit wieder höher als Ende 2018.</p><p>In diesem Umfeld eine weitere Senkung des Mindestzinses vorzuschlagen, missachtet die langfristige Perspektive, welche die Stärke der 2. Säule darstellen sollte – und notabene auch von verschiedensten Akteuren gefordert wird. Der SGB fordert den Bundesrat auf, diesen Fehler zu korrigieren, den Mindestzins bei 1 Prozent zu belassen und nicht auf den knappen Beschluss der BVG-Kommission einzugehen. Der Sturzflug bei den Renten muss zwingend gestoppt werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7036</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2020 17:18:15 +0200</pubDate><title>Wichtige Verlängerung der Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/wichtige-verlaengerung-der-kurzarbeit-sichert-arbeitsplaetze</link><description>Der SGB zu den Bundesratsbeschlüssen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Verlängerung der Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate. Damit können Arbeitsplätze gesichert werden. Weitere Corona-Entlassungen müssen um jeden Preis verhindert werden. In den Branchen mit tiefen Löhnen ist der Anteil Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit am höchsten. Die damit verbundenen Einkommensausfälle von 20 bis 30 Prozent sind für die Betroffenen nur schwer verkraftbar. Die Leistungen der Kurzarbeit und der Arbeitslosenversicherung reichen hier nicht aus. Hier braucht es 100 Prozent Lohnersatz.</p><p class="heading--h3">Einkommenssicherung für Selbständigerwerbende und Kulturschaffende stärken; Lücken für Härtefälle identifizieren</p><p>Durch die Verlängerung und Ausdehnung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbständige im Veranstaltungsbereich hat der Bundesrat endlich Klarheit geschaffen. Gerade Kulturschaffende sind dringend auf diese Verlängerung angewiesen, weil der Kulturbereich nach wie vor stark eingeschränkt ist und dies voraussichtlich noch länger bleiben wird. Auch anerkennt der Bundesrat mit seinen Beschlüssen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, damit Härtefälle im Rahmen der Coronakrise erkannt und gemildert werden können.</p><p class="heading--h3">Absicherung der Freizügigkeitsguthaben bei der Auffangeinrichtung BVG&nbsp;</p><p>Der SGB begrüsst auch die Einführung eines Nullzinskontos beim Bund für die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Im Einklang mit den Sozialpartnern fordert er vom Parlament nun die rasche Umsetzung der Gesetzesvorlage. Denn die von den Sozialpartnern getragene Stiftung übernimmt wichtige Aufgaben in der Beruflichen Vorsorge die gerade auch in Zeiten rasant steigender Arbeitslosigkeit von grosser Bedeutung sind. Sie bildet ein schweizweites Auffangbecken für die Pensionskassengelder aller Arbeitnehmenden, die ihre Arbeit verlieren. Mit der Verabschiedung der Botschaft zuhanden des Parlaments anerkennt der Bundesrat die herausfordernde Aufgabe der Auffangeinrichtung und die Verantwortung des Bundes, zur Stabilität der Auffangeinrichtung beizutragen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6385</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2020 14:55:31 +0100</pubDate><title>Steuerersparnisse für Reiche statt Rentenprobleme lösen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/steuerersparnisse-fuer-reiche-statt-rentenprobleme-loesen</link><description>Die Motion Ettlin spielt mit den Ängsten rund um die Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Motion des Obwaldner CVP-Ständerats Erich Ettlin verspricht Frauen eine bessere Absicherung im Alter – tatsächlich bringt sie aber nur Steuerersparnisse für Reiche</p><p>Der Nationalrat berät in der Frühlingssession eine Motion von CVP-Ständerat Ettlin, die zusätzliche, steuerbefreite Einkaufsmöglichkeiten in die Säule 3a fordert. Ettlin will mit seinem Vorstoss das Problem der sinkenden PK-Renten angehen, die Rentenlücke der Frauen verkleinern, die aufgrund einer Familienpause nur eine kleine PK-Rente haben und die Vorsorge für den Mittelstand stärken. Das sind hehre Ziele. Doch die vorgeschlagene Massnahme taugt nicht. Sie dient hauptsächlich Personen mit sehr hohen Einkommen. Auf Kosten der Allgemeinheit.</p><p>Denn die 3. Säule ist vor allem ein Steuersparinistrument und bringt kaum finanzielle Absicherung im Alter. Viele haben deshalb gar keine oder nur sehr kleine Vermögen in der dritten Säule. Entsprechend tief sind die Leistungen aus den 3a Konten. Die mittlere Leistung aus der Säule 3a betrug für Frauen 2017 rund 41‘000 Franken, für Männer knapp 49‘000 Franken. Das reicht nicht lange, um davon zu leben.</p><p>Gleichzeitig haben nur 13 Prozent aller Steuerpflichtigen genügend Geld, um den maximal von den Steuern abziehbaren Betrag von 6‘826 Franken in ein Konto der Säule 3a einzahlen zu können. Gemäss einer Studie der Eidg. Steuerverwaltung machen die Haushalte mit einem Reineinkommen von 150‘000 Fr. und mehr am meisten Gebrauch von dem 3. Säule-Steuerabzug. Personen mit tieferen und mittleren Einkommen, wie Briefträgerinnen oder Verkäufer haben kaum die Möglichkeit, in eine 3. Säule einzuzahlen. Sie brauchen ihr Geld zum Leben.</p><p class="heading--h4">Einzahlungen in die Säule 3a nach Einkommensklasse[1]</p><table style="height:204px; width:988px" class="contenttable"><tbody><tr><td>&nbsp;</td><td>0-50'000</td><td>50'000-<br> 			100'000</td><td>100'000-<br> 			150'000</td><td>150'000-<br> 			200'000</td><td>200'000-<br> 			250'000</td><td>250'000+</td></tr><tr><td>Zug</td><td>216</td><td>1'588</td><td>3'542</td><td>5'883</td><td><p>6'863<br> 			&nbsp;</p></td><td>6'322</td></tr><tr><td>Bern</td><td>221</td><td>1'411</td><td>3'880</td><td>6'422</td><td>7'952</td><td>8'171</td></tr></tbody></table><p>Quelle: Peters (2011)[2]</p><p>Selbst Ettlin anerkennt dies. Er will deshalb nicht die generellen Grenzbeträge erhöhen, sondern neu Nachzahlmöglichkeiten schaffen. Konkret fordert er, dass man sich alle fünf Jahre mit einem zusätzlichen Höchstbetrag von rund 35‘000 Franken in die Säule 3a einkaufen kann – sofern man erwerbstätig ist und in früheren Jahren nicht immer den Maximalbetrag in die 3. Säule geleistet hat. Doch auch die mit der Motion Ettlin geforderten Nachzahlmöglichkeiten können sich nur höhere mittlere Einkommen leisten. Dieselben Personen können sich bereits heute steuerbefreit in ihre Pensionskasse einkaufen und dort mögliche Vorsorgelücken stopfen. Wer später im Leben mehr verdient, soll nicht noch zusätzlich von Steuerersparnissen profitieren. Er (bzw. im Einzelfall sie) verfügt bereits heute über die Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen. Doch entgegen der Empfehlung des Bundesrats und ohne vertiefte Analyse der Auswirkungen haben die zuständigen Kommissionen des Stände- und Nationalrats die Motion angenommen.</p><p class="heading--h4">Steuerersparnisse für Reiche und Privatisierung der Altersvorsorge zulasten der Allgemeinheit</p><p>Die gesamten Steuerausfälle aus der 3. Säule wurden seit Jahren nicht mehr beziffert. Eine Schätzung für das Jahr 2005 ergab Ausfälle von 450 Mio. Fr. alleine auf Bundesebene.[3] &nbsp;Seither haben die Einzahlungen in die 3. Säule markant zugenommen. Gegenwärtig sind es rund 10 Mrd. Franken pro Jahr. Das entspricht ungefähr einem Drittel der jährlichen AHV-Lohnbeiträge. Eine sehr grobe Schätzung ergibt entsprechend wesentlich höhere Steuerausfälle. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 Prozent ergibt das rund 2.5 Mrd. Franken. Werden diese 10 Mrd. Franken später wieder zu einem (fiktiven, aber realistischen) Auszahlungssatz von 5 Prozent besteuert, so belaufen sich die Ausfälle netto auf rund 2 Mrd. Franken. Welche zusätzlichen Steuerausfälle die Motion Ettlin bringen würde, bleibt völlig unklar. Klar ist hingegen, dass sie die Entwicklung hin zu einer schleichenden Teil-Privatisierung der Altersvorsorge weiter beschleunigt. Denn der Aufbau der 3. Säule erfolgt bei Banken und Versicherungen, die damit Gewinne erzielen.</p><p class="heading--h4">Reale Rentenprobleme lösen wir nur mit einer Stärkung der AHV</p><p>Aus Sicht des SGB ist klar, dass man mit dieser Motion die realen Rentenprobleme nicht angehen kann. Steuererleichterungen bei der Altersvorsorge nützen vor allem den hohen und höchsten Einkommen. Die geforderten Nachzahlmöglichkeiten würden die Steuerersparnisse von Personen mit hohem Einkommen weiter vergrössern. Für die übrigen Einkommensklassen ist eine Erhöhung der AHV die beste Lösung. Deshalb lanciert der SGB am 5. März 2020 die Initiative für eine 13. AHV-Rente.</p><p>&nbsp;</p><p>[1] Die Einkommen sind Nettoeinkommen (nach Beiträgen an 1. und 2. Säule. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2007.</p><p>[2] Peters, R. (2011): Steuerabzüge, wer profitiert? www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/Zahlen_fakten/berichte/2011/Steuerabz%C3%BCge%20Wer%20profitiert.pdf.download.pdf/2011_Steuerabzuege.pdf</p><p>[3] www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/Zahlen_fakten/berichte/2009/Les%20cotisations%20au%20pilier%203a.pdf.download.pdf/2009_Pilier3a_f.pdf</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6333</guid><pubDate>Thu, 16 Jan 2020 16:42:53 +0100</pubDate><title>BVG-Reform: Einzelne Arbeitgeber stehlen sich aus der Verantwortung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/einzelne-arbeitgeber-stehlen-sich-aus-der-verantwortung</link><description>Modell der Banken und des Baumeisterverbands trifft auf deutliche Kritik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das heute von den Banken und ihren Gehilfen (Baumeisterverband, Swiss Retail) präsentierte «BVG-Reformmodell» ist ein Frontalangriff auf die Renten der Arbeitnehmenden. Und er fällt den Sozialpartnern, die nach langen Verhandlungen eine tragfähige Lösung gefunden haben, in den Rücken. Der Vorschlag führt zu sinkenden Renten. Insbesondere in Kassen, welche nicht auf grosse Reserven sitzen. Auch haben die Absender bereits mehrfach erklärt, dass sie sich gegen eine Modernisierung der 2. Säule verbunden mit klaren Verbesserungen bei den skandalös tiefen Frauenrenten aussprechen.</p><p>Die Motivation dahinter ist durchsichtig. Die Arbeitgeber in den Banken wollen sich aus der gesellschaftlichen Verantwortung stehlen und keinen Beitrag dazu leisten, dass in einer BVG-Reform die Versicherten in allen Kassen ihre Renten erhalten können. Sie lehnen die soziale Umlagekomponente im Sozialpartnerkompromiss ab. Dabei führt gerade diese für untere und mittlere Einkommen zu einem besseren Preis-Leistungsverhältnis in der beruflichen Vorsorge, wovon auch Bauarbeiter profitieren. Dass sich der Baumeisterverband offensiv gegen diese tragfähige Lösung zugunsten seiner Angestellten stellt, ist bemerkenswert. UNIA-Vizepräsident Aldo Ferrari hält dazu fest: «Der Baumeisterverband bekämpft ein Modell, das für seine Beschäftigten Vorteile und eine stärkere Beteiligung der Top-Verdiener vorsieht. Das ist für die hart arbeitenden Bauleute ein Hohn!»</p><p>Das heute präsentierte Modell führt zu höheren Einzahlungen in die 2. Säule – und doch zu tieferen Renten. Auf dieser Basis kann eine Reform nicht gelingen. SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici betont ausserdem: «Für die grossen Rentenprobleme der Frauen, die in den nächsten Jahren in Rente gehen, bietet das heute präsentierte Modell keine Antworten.»</p><p>Denn bereits heute befindet sich die 2. Säule in der Krise und die effektiven Renten sinken seit über zehn Jahren – obwohl die Arbeitnehmenden immer stärker zur Kasse gebeten werden. Um das Vertrauen in die 2. Säule zu stärken braucht es gemeinsame Lösungen. Dies hat auch der Bundesrat erkannt. Nur der Kompromiss der Dachverbände bietet die Chance die 2. Säule zu modernisieren und die zu tiefen Renten für untere und mittlere Einkommen wie auch für Teilzeitangestellte zu korrigieren. Das ist die einzige Basis für eine tragfähige Lösung.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6311</guid><pubDate>Mon, 16 Dec 2019 12:45:16 +0100</pubDate><title>500-600 Franken: Tiefstrenten für Frauen in der 2. Säule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/500-600-franken-tiefstrenten-fuer-frauen-in-der-2-saeule</link><description>SGB-Untersuchung bringt verheerende Zahlen ans Licht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB hat die Durchschnittsrenten von Pensionskassen aus Branchen mit einem hohen Anteil an Frauen und Teilzeitangestellten untersucht. Das Ergebnis ist verheerend: In zahlreichen dieser Branchen bewegen sich die Renten der 2. Säule auf extrem niedrigem Niveau, oft betragen sie deutlich weniger als die Hälfte des Schweizer Durchschnitts.</p><p>Besonders prekär ist die Situation zum Beispiel in der Gastronomie, wo die PK-Renten weniger als ein Viertel des Durchschnitts betrugen. Die bedeutendsten Vorsorgeeinrichtungen der Branche, GastroSocial und BVG-Stiftung der SV-Group, bezahlten durchschnittlich nur rund 600 bzw. 500 Franken Rente. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Schweizer PK-Rente liegt bei 2'471 Franken.</p><p>In der Coiffeur- und Kosmetikbranche sieht die Situation ähnlich aus. Die durchschnittliche Rente der Pensionskasse Coiffure &amp; Esthétique beträgt rund 800 Franken. Und auch im Detailhandel sind die Altersrenten nur ungefähr halb so hoch wie im Schweizer Durchschnitt: 1'387 Franken bei Coop, 1'410 Franken bei Manor.</p><p>Die Zahlen bestätigen, was der SGB schon lange betont: In der 2. Säule besteht dringender Handlungsbedarf für Frauen und Teilzeitangestellte. Ein erster Schritt zu einer Besserstellung der Frauen in der 2. Säule ist der BVG-Kompromiss, den der Bundesrat übernommen hat. Vorsichtig geschätzt würden sich damit, trotz Senkung des Umwandlungssatzes, die Renten in diesen Branchen fast verdoppeln, vorwiegend aufgrund des tieferen Koordinationsabzugs und des Rentenzuschlags.</p><p>Allerdings sind mehr als ein Drittel der Frauen gar nicht in der 2. Säule versichert, und auch bei Pensionskassen mit höheren Altersrenten gibt es enorme Geschlechterunterschiede. Im Schnitt erhalten Frauen nur die Hälfte einer Männer-PK-Rente. Deshalb braucht es weitere Verbesserungen, insbesondere höhere AHV-Renten. Nur so kann die Rentensituation für Frauen in Teilzeitbranchen nachhaltig verbessert werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6309</guid><pubDate>Fri, 13 Dec 2019 10:50:28 +0100</pubDate><title>Der Bundesrat ergreift die historische Chance für die berufliche Vorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-bundesrat-ergreift-die-historische-chance-fuer-die-berufliche-vorsorge</link><description>Eröffnung der Vernehmlassung für die BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Sommer 2019 präsentierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund zusammen mit dem Arbeitgeberverband und Travail.Suisse ein tragfähiges Reformmodell für die 2. Säule. Der Bundesrat übernimmt den Sozialpartner-Kompromiss und löst mit der Vernehmlassung nun den regulären Gesetzgebungsprozess aus.</p><p>Zurecht packt der Bundesrat damit die Chance, die jahrelange Reform-Blockade zu lösen und die berufliche Vorsorge zu modernisieren. Er erkennt, dass die Vorlage den notwendigen Fortschritt bringt bei den skandalös tiefen PK-Renten der Frauen und das Leistungsniveau im BVG insgesamt erhält. Trotz sofortiger Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent. Dies gelingt dank der Einführung eines dauerhaften, solidarisch finanzierten Rentenzuschlags ins BVG, der pro Kopf an alle künftigen BVG-RentnerInnen ausbezahlt wird. Und, weil die Arbeitnehmenden gemeinsam mit den Arbeitgebern bereit sind, mehr Beiträge in die 2. Säule zu leisten.</p><p>Die Stabilisierung des BVG ist wichtig, weil sich die Renten der 2. Säule seit über zehn Jahren im steten Sinkflug befinden. Durch die ausgewogene Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen sorgt der Kompromiss für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Der SGB ist überzeugt: eine mehrheitsfähige Reform der beruflichen Vorsorge kann nur auf dieser Basis gelingen. Vor diesem Hintergrund wird er sich für das Sozialpartnermodell einsetzen. Dabei ist allen Beteiligten bewusst, dass es keinen Spielraum gibt, den Kompromiss aufzuschnüren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6245</guid><pubDate>Wed, 06 Nov 2019 15:15:00 +0100</pubDate><title>Probleme der 2. Säule angehen: Rentenverbesserungen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-der-zweiten-saeule-angehen-es-braucht-rentenverbesserungen</link><description>Reaktion auf den Bundesratsentscheid zum Mindestzins</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Pensionskassen haben im Verlaufe dieses Jahres rekordhohe Renditen von durchschnittlich knapp 9 Prozent erwirtschaftet. Dennoch stagniert die Verzinsung des Alterskapitals seit Jahren und die Umwandlungssätze sinken immer weiter. Deshalb brechen die Rentenversprechen aus der 2. Säule zusammen und die Rentenkrise bei den Pensionskassen wird immer deutlicher.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bewertet es als positiv, dass der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgt und den Mindestzins in der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht unter den heute geltenden Zins von einem Prozent senkt – so wie dies die Versicherungen und Arbeitgeber forderten. Der SGB ist allerdings überzeugt, dass die historisch tiefe Mindestverzinsung das Rentenproblem weiter verschärft. Der für das Kapitaldeckungsverfahren vorgesehene Zinseszins-Effekt bleibt aus und die Leistungsfähigkeit der 2. Säule wird in Frage gestellt. Das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge rückt so in weite Ferne.</p><p>Während die Gewinne der Firmen und Versicherungen, der Nationalbank und des Bundes weiterhin zunehmen, sollen die Erwerbstätigen auf eine existenzsichernde Rente verzichten und sinkende Renten in Kauf nehmen. Diese Abwärtsspirale muss ein Ende haben! Deshalb brauchen wir endlich eine Verbesserung der tiefen AHV-Renten und eine Stabilisierung der 2. Säule durch den BVG-Sozialpartnerkompromiss.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6211</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2019 11:00:11 +0200</pubDate><title>Einknicken vor Finanzplatz schadet Geldpolitik und Altersvorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/einknicken-vor-finanzplatz-schadet-geldpolitik-und-altersvorsorge</link><description>Frankenüberbewertung muss dezidierter bekämpft werden </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Die Konjunkturlage hat sich vor allem für die Exportwirtschaft eingetrübt. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass sich die Schweizerische Nationalbank SNB offensiv für einen angemessenen Frankenkurs einsetzt. Mit den Negativzinsen und den Devisenmarktinterventionen setzt die SNB Instrumente ein, welche eine Wirkung in die richtige Richtung entfalten. Doch leider liess sie die Marktteilnehmer nicht nur im Unklaren, welche Ziele sie damit genau verfolgte. Sondern sie liess immer wieder auch Aufwertungsepisoden zu.</p><p>Der heutige Entscheid, den Negativzins für die Banken zu lockern, ist ein weiteres Zeichen von Schwäche. Die SNB signalisiert damit, dass sie von ihrem geldpolitischen Kurs abzuweichen bereit ist, wenn der Druck des Finanzplatzes steigt.</p><h3>Altersvorsorge im Nachteil</h3><p>Damit wird auch die Wirksamkeit des Negativzinses geschwächt. Im Unterschied zur AHV und den Pensionskassen sind die Banken und die Privatanleger in Bezug auf Devisenanlagen beweglicher. Der Negativzins müsste vor allem dort durchgesetzt werden. AHV und Pensionskassen sollten hingegen weitergehende Ausnahmen erhalten. Sie sind zurecht verpflichtet, ihre Leistungen in Franken zu zahlen. Deshalb müssen sie einen grossen Teil ihrer Gelder auch in Franken anlegen.</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie dezidierter gegen die Frankenüberbewertung vorgeht. Zudem braucht es endlich Lösungen für die Negativzinsproblematik in der AHV und bei den Pensionskassen. Der AHV-Fonds muss vollständig von den Negativzinsen ausgenommen werden. Und die Einnahmen aus den Negativzinsen sollten an die Pensionskassen ausgeschüttet werden, um den Rückgang bei den Renten aufzuhalten.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="2076100" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6113</guid><pubDate>Thu, 11 Jul 2019 16:43:11 +0200</pubDate><title>Stabiles Leistungsniveau und solidarisch finanzierter Rentenzuschlag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stabiles-leistungsniveau-und-solidarisch-finanzierter-rentenzuschlag</link><description>Der Sozialpartnerkompromiss zum BVG </description><content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl der Wohlstand in der Schweiz steigt, sind die Renten der 2. Säule in den letzten zehn Jahren gesunken. Viele Menschen stellen heute empört fest, dass sich frühere Rentenversprechen in Luft aufgelöst haben. Weil die Zinsen – wegen der Finanzkrise – tief sind. Und weil Banken und Versicherungen auf Kosten der Versicherten viel Geld verdienen.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der SGB mit den Sozialpartnern über eine Reform der 2. Säule verhandelt. Letzte Woche wurde der Vorschlag der Sozialpartner Bundesrat Berset übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese Woche hat nun auch der Vorstand des SGB den Vorschlag als akzeptables Resultat, bei der alle Sozialpartner Zugeständnisse eingehen mussten, gewürdigt und dem Modell zugestimmt.</p><p>Dies gelingt aufgrund der Einführung eines dauerhaften, solidarisch finanzierten Rentenzuschlags ins BVG, der es ermöglicht das heutige Leistungsniveau zu halten – trotz sofortiger Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent. Dieser Rentenzuschlag wird mit einem Lohnbeitrag von 0.5 Prozent auf allen Löhnen bis rund 850‘000 Franken/Jahr finanziert und pro Kopf an alle künftigen BVG-RentnerInnen ausbezahlt. Dadurch erhalten tiefe Einkommen und Teilzeitbeschäftigte, die heute in der 2. Säule massiv schlechter gestellt sind, mit dem Reformvorschlag umgehend höhere PK-Renten. Personen mit höheren Einkommen beteiligen sich mit ca. einem Drittel an diesen Rentenverbesserungen. Wer einen Lohn von 50‘000 Fr. hat, zahlt rund 250 Fr. p.a. um nachher jährlich rund 1200 bis 1500 Fr. mehr Rente zu haben – unabhängig von der Höhe des Alterskapitals. Das stärkt den Solidaritätsgedanken in der 2. Säule und verbessert zudem das Preis-Leistungsverhältnis des BVG, was im heutigen Tiefzinsumfeld besonders wichtig ist.</p><p>Der Vorschlag sieht auch Änderungen vor bei den von Arbeitnehmenden geleisteten Beiträgen an die 2. Säule. Einerseits wird der Koordinationsabzug halbiert. Dies führt langfristig zu besseren Renten für Teilzeitarbeitende und ist damit insbesondere für Frauen von zentraler Bedeutung. Es ist aber auch ein Schritt, der mit höheren Lohnabgaben verbunden ist. Weiter führt der Vorschlag eine Glättung der Lohnbeitragssätze zwischen den jungen und den älteren Arbeitnehmenden ein. Ab Alter 45 sollen die BVG-Beiträge nicht mehr steigen. Dies trägt den Bedenken Rechnung, dass die höheren Altersgutschriften die beruflichen Chancen der älteren Arbeitnehmenden verringern.</p><h3>Das Verhandlungsergebnis auf einen Blick</h3><p>&nbsp;</p><table cellpadding="0" cellspacing="0" style="border-collapse:collapse; width:453.35pt" class="contenttable"><caption>Das Verhandlungsergebnis auf einen Blick</caption><thead><tr><th scope="col" style="width:119.85pt"><p>&nbsp;</p></th><th scope="col" style="width:99.65pt"><p><strong>Geltende Ordnung</strong></p></th><th scope="col" style="width:233.85pt"><p><strong>Sozialpartnerkompromiss</strong></p></th></tr></thead><tbody><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Eintrittsschwelle</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>21‘330</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>21‘330</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Koordinationsabzug</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>24‘885</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>12’443</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>MuwS</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>6.8 %</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>6.0%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Altersgutschriften</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 21-24</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 25-34</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>7%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>9%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 35-44</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>10%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>9%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 45-54</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>15%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>14%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 55-Referenzalter</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>18%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>14%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Rentenzuschlag</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>1.-5. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>200 Franken / Monat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>6.-10. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>150 Franken / Monat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>11.-15. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>100 Franken / Monat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>ab 16. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>Fixierung der Höhe pro Kalenderjahr durch den Bundesrat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>Finanzierung</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>0,5% (auf den AHV-pflichtigen Einkommen)</p><p>&nbsp;</p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>Der SGB hat die Auswirkungen des Kompromissmodells auf die Rentenhöhe und die Lohnbeiträge der einzelnen Lohnklassen im BVG-Obligatorium untersucht. Diese Modellrechnungen bestätigen, dass das Leistungsniveau gehalten wird. Zur Erstellung von individuellen Rentenprognosen sind sie hingegen wenig geeignet, weil sie individuelle Lohnentwicklungen nicht berücksichtigen und in BVG-Simulationen übliche konservative Annahmen zu Zins- und Lohnentwicklungen tendenziell zu einer Unterschätzung der Renten führen.</p><p>Viele Versicherte der beruflichen Vorsorge haben ausserdem überobligatorische Lösungen (rund 85 % aller Versicherten haben überobligatorische Versicherungsanteile). So gibt es heute Detailhandelsangestellte oder Gesundheitsfachleute (FAGE) im Überobligatorium, welche keinen oder einen tieferen Koordinationsabzug haben. Gleichzeitig finden sich in denselben Berufen aber auch zahlreiche Angestellte, welche nur BVG-obligatorisch versichert sind. Im genannten Fall des Überobligatoriums sind die Auswirkungen des Kompromissvorschlags schwerer abzuschätzen. Insbesondere Teilzeitbeschäftigte werden aber einen grösseren obligatorischen Anteil in der 2. Säule haben. Sie werden deshalb durch den neuen gesetzlichen Rahmen besser geschützt.</p><h3>Wie geht es weiter?</h3><p>Die Verfassung setzt in Sachen Vorsorge klare Ziele. An diesen orientiert sich der SGB: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die «Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» ermöglichen. An diesen Zielen orientiert sich der SGB. Er hat stets darauf aufmerksam gemacht, dass kein Spielraum für eine Senkung der Renten besteht und dass das Umlageverfahren stärker gewichtet werden muss. Vor diesem Hintergrund wird sich der SGB für das Sozialpartnermodell fürs BVG einsetzen. Die berufliche Vorsorge ist eine paritätisch geführte Sozialversicherung. Es ist deshalb ein starkes Zeichen, wenn die Sozialpartner sich auf eine Lösung für die gesetzlichen Mindestparameter einigen. Der Bundesrat hat signalisiert, dass er einen Gesetzgebungsprozess beginnen will, der das Verhandlungsergebnis als Reformvorschlag übernimmt. Die ersten Reaktionen der Parteien, aber auch der Branche deuten darauf hin, dass der Kompromiss als mehrheitsfähig eingeschätzt wird. Es drohen aber – nicht nur von Seiten des Gewerbeverbands und der SVP – aggressive Attacken, vor allem auf die Umlagekomponente. Sollte der Kompromiss aufgeschnürt werden, wird der SGB auch seine Unterstützung zum Modell in Frage stellen müssen.</p><p>Auch kann das Ergebnis der Verhandlungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die 2. Säule auch geprägt ist durch Geldabflüsse in Milliardenhöhe an Versicherer, Vermögensverwalter und Broker. Der SGB wird sich deshalb auch in Zukunft vehement für stärkere Gewinneinschränkungen, adäquate Risikoprämien, Transparenz in Bezug auf die Verwaltungskosten und einheitliche, verständliche Vorsorgeausweise in der beruflichen Vorsorge einsetzen. Und er wird weiterhin unbeirrt auf einer Stärkung der AHV bestehen – dem wichtigsten Sozialwerk der Schweiz und eine der grössten Errungenschaften der Gewerkschaftsbewegung.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.jpg" length="140984" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6100</guid><pubDate>Tue, 02 Jul 2019 10:10:05 +0200</pubDate><title>Sozialpartnerkompromiss in der beruflichen Vorsorge bringt Modernisierung und gewährleistet Leistungsniveau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialpartnerkompromiss-in-der-beruflichen-vorsorge-bringt-modernisierung-und-gewaehrleistet-leistungsniveau</link><description>Reform BVG – Ergebnis der Sozialpartnerverhandlungen </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die drei nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterbreiten Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge (BVG). Trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes wird das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten. Dank beitrags- und leistungsseitiger Massnahmen erhalten Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte - insbesondere Frauen – künftig sogar mehr Rente. Möglich macht dies ein Mix aus nur noch zwei Altersgutschriften, einem tieferen Koordinationsabzug und einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag, der zugleich auch das bisherige Leistungsniveau der Übergangsgeneration gewährleistet.</p><p>Vor über einem Jahr erteilte der damalige Bundespräsident Alain Berset den nationalen Dachverbänden der Sozialpartner den Auftrag, eine Lösung für die drängendsten Probleme der zweiten Säule zu erarbeiten. Nach intensiven Verhandlungen unterbreiten der Schweizerische Arbeitgeberverband, Travail.Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG).<br><br><strong>Der Sozialpartnerkompromiss umfasst folgende Massnahmen:</strong></p><ul><li>Der zur Berechnung der Rente verwendete Mindestumwandlungssatz wird im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision in einem Schritt auf 6,0 Prozent gesenkt.</li><li>Der Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, wird halbiert. Die Senkung führt unmittelbar zu einem höheren versicherten Verdienst. Langfristig werden namentlich Teilzeitbeschäftigte im BVG besser abgesichert.</li><li>Die Altersgutschriften (Lohnbeiträge) für die zweite Säule werden angepasst. Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab Alter 45 beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden die Altersgutschriften gerade der älteren Arbeitskräfte spürbar gesenkt.</li><li>Die Zuschüsse für Arbeitgeber mit ungünstigen Altersstrukturen werden aufgehoben. Sie sind aufgrund der deutlichen Korrektur der Altersgutschriften für Versicherte ab 45 Jahren nicht mehr nötig.</li><li>Künftigen Bezügern von Renten der beruflichen Vorsorge wird ein solidarisch finanzierter Rentenzuschlag pro Kopf als Fixbetrag ausbezahlt. Finanziert wird der Rentenzuschlag durch einen Lohnbeitrag von 0,5 Prozent auf den AHV-pflichtigen Jahreseinkommensbezüger bis 853‘200 Franken.</li><li>Diese dauerhafte, zweckgebundene Umlagekomponente erlaubt es, das Rentenniveau der Übergangsgeneration zu halten sowie die Renten für tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sofort zu verbessern.</li><li>Eine Übergangsgeneration (fünfzehn Neurentnerjahrgänge ab Inkrafttreten der Revision) erhält einen im Betrag garantierten Rentenzuschlag. Ab dem 16. Jahr wird der Bundesrat die Höhe des Rentenzuschlags jährlich anhand der vorhandenen Mittel festlegen. &nbsp;</li><li>Mit einer neuen Prämie können für benötigte Rückstellungen zur Finanzierung von Leistungsgarantien künftig transparent tarifiert und ausgewiesen werden.</li><li>Der Bundesrat wird – unter Einbezug der Sozialpartner – mindestens alle fünf Jahre einen Bericht verfassen. Darin sind die Grundlagen zur Festlegung des Mindestumwandlungssatzes und zur Höhe des Rentenzuschlags aufzuführen.</li></ul><p><br> Durch die gewählte Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen sind die mit dem Kompromiss verbundenen Mehrkosten insgesamt verhältnismässig. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch KMU-tauglich. Im Unterschied zu früheren Reformansätzen für die Übergangsgeneration erlaubt das vorgeschlagene Modell nicht nur die sofortige Senkung des Mindestumwandlungssatzes, sondern auch den Verzicht auf die Führung einer «doppelten Schattenrechnung» durch die Vorsorgeeinrichtungen. Zudem ist das Modell einfach, schnell und kostengünstig umsetzbar.<br><br> Die paritätisch geführte berufliche Vorsorge ist eine zentrale Domäne der Sozialpartnerschaft. SAV, SGB und Travail.Suisse haben deshalb gewissenhaft einen sachgerechten und tragfähigen Kompromiss ausgearbeitet. Die Lösung modernisiert das BVG, berücksichtigt ausgewogen vielfältige Interessen und ist dadurch mehrheitsfähig.<br><br> Die drei Dachverbände bitten den Bundesrat, eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten und den Gesetzgebungsprozess zu initiieren, so dass der Sozialpartnerkompromiss per 2021, spätestens per 2022, in Kraft gesetzt werden kann.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.jpg" length="184438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6018</guid><pubDate>Tue, 14 May 2019 12:29:31 +0200</pubDate><title>Kapitaldeckungsverfahren in der Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kapitaldeckungsverfahren-in-der-krise</link><description>Jahresbericht OAK zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Jahresbericht der Oberaufsicht über die 2. Säule bestätigt die Analyse des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und zeigt die schwierige Situation der beruflichen Vorsorge klar auf: Immer mehr Versicherte mussten immer mehr in die 2. Säule einzahlen, während gleichzeitig die in Aussicht gestellte Rente sank. Das zukünftige Rentenniveau hat sich laut OAK in den letzten vier Jahren um durchschnittlich rund 11% verschlechtert. Die Ursache für die ständig schlechteren Renten der zweiten Säule sind die Probleme des Kapitaldeckungsverfahrens bei tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten. Dies wirkt sich negativ auf das Alterskapital aus und trägt bei zu sinkenden Neurenten. Die versicherten Erwerbstätigen zahlen somit einen hohen Preis für die Spätfolgen der Finanzkrise.</p><p>Auffällig ist auch, dass die Anzahl Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung massiv zugenommen und sich im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht hat. Die Unterdeckungen betreffen nicht nur rund 10 % des gesamten Vorsorgekapitals der 2. Säule sondern vor allem auch ca. 15 % aller Versicherten - welche potenziell über Sanierungsmassnahmen noch einmal zur Kasse gebeten werden könnten.</p><p>Die Verfassung setzt in Sachen Vorsorge klare Ziele. An diesen muss sich die Schweizer Politik orientieren: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die "Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen. Für den SGB ist klar: wenn kein Gegensteuer gegeben wird und die Rentenhöhe für künftige RentnerInnen wegen der schlechten Lage der zweiten Säule stetig sinkt, droht eine sozialpolitische Bombe. Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Die historisch einmalige Tiefstzinsphase darf nicht dazu führen, dass das bei einer Mehrheit der Versicherten ohnehin bescheidene Rentenniveau sinkt. Deshalb braucht es eine Stärkung der AHV. Ausserdem müssen die Erträge der Nationalbank aus den Negativzinsen zurück in die Altersvorsorge der Versicherten fliessen.</p><p>Die 2. Säule ist heute aber nicht nur durch die Tiefstzinsen geschwächt. Auch die Oberaufsichtskommission stellt fest, dass die komplexen Strukturen der stetig an Bedeutung gewinnenden Sammelstiftungen Risiken für die Versicherten bergen. Viele neue Sammelstiftungen entsprechen nicht den erforderlichen Transparenz- und Governance-Bestimmungen. Und sie werden nur ungenügend beaufsichtigt. Die berufliche Vorsorge ist mehr denn je geprägt durch einen unkontrollierten Wettbewerb sowie Geldabflüsse in Milliardenhöhe an Versicherer, Vermögensverwalter und Broker. Die Gewinne dieser Akteure mit dem Geld der Versicherten sind systemfremd - und bei sinkenden Renten besonders stossend. Deshalb braucht es stärkere Gewinneinschränkungen und Aufsichtsbehörden sowie Transparenz in Bezug auf die Verwaltungskosten. Zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses sollte ausserdem die Umlagekomponente im BVG gestärkt werden. Nur so können Reformen der 2. Säule auf Akzeptanz stossen.</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5923</guid><pubDate>Tue, 02 Apr 2019 16:01:26 +0200</pubDate><title>Wackelrenten: verantwortungsloses Initiativprojekt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wackelrenten-verantwortungsloses-initiativprojekt</link><description>Falsches Signal im Umgang mit den Versicherten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB stellt sich vehement gegen das neu unter dem irreführenden Namen "Für eine generationengerechte Altersvorsorge" lancierte Initiativprojekt zur Einführung von Wackelrenten in der 2. Säule.</p><p>Eine Rente besteht in einem verlässlichen regelmässigen Einkommen. Sonst verlieren die Arbeitnehmenden jegliches Vertrauen in die 2. Säule. Dies hat auch das Bundesgericht Ende 2017 bestätigt. Laufende Renten geniessen "betragsmässig absoluten Schutz" und dies muss auch so bleiben. Das Fundament und der wichtigste Vorteil einer Pensionskasse ist, die Schwankungen der Kapitalmärkte über längere Zeiträume kollektiv zu tragen und die Arbeitnehmenden davor zu schützen, in einem schlechten Anlagejahr in Pension zu gehen. Wer dieses Prinzip mit Wackelrenten angreift, stellt die Berechtigung der zweiten Säule in Frage. Mit Wackelrenten würden nicht nur die Anlagerisiken noch stärker auf die Versicherten überwälzt. Die Arbeitgeber würden dadurch auch von ihrer Sanierungslast befreit. Variable Renten sind deshalb in erster Linie Kostenoptimierungsmassnahmen für Firmen.</p><p>Die Einführung variabler Renten ist auch schlicht verfassungswidrig: Bereits heute reichen die sinkenden PK-Renten zusammen mit jener der AHV, für weite Teile der Bevölkerung kaum, um im Alter davon anständig leben zu können, so wie es die Verfassung vorschreibt. Die durchschnittliche ausbezahlte PK-Rente lag 2016 bei 2358 Franken. Zusammen mit der durchschnittlichen AHV-Rente kommt man damit auf ein Renteneinkommen von etwas über 4000 Franken. Seit 2005 sind die PK-Renten im Mittel um fast 9 Prozent gesunken. Aufgrund der schlechten Zinsentwicklung werden sie voraussichtlich weiter sinken. Obwohl die Wirtschaft wächst und die Löhne steigen. Das Gros der Rentnerinnen und Rentner ist deshalb auf eine sichere, fixe Rente angewiesen. Mit zunehmendem Alter steigen ausserdem die Gesundheitskosten und lassen immer weniger Geld zum Leben übrig. Hinzu kommt der fehlende Inflationsausgleich, der die Renten aus der 2. Säule im Laufe der Jahre bereits heute schmelzen lässt.</p><p>Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern auch zynisch, wenn die Befürworter der Wackelrenten - notabene ehemalige PwC-Pensionskassenführer mit einer viel höheren Rente - diese Realität verkennen. Solche Rentenmodelle werden bloss noch mehr Leute in die Ergänzungsleistungen treiben. Das ist unhaltbar. Unter dem Deckmantel des Schlagworts "die Jungen bezahlen für die Alten" wird so die Entsolidarisierung zwischen den Generationen vorangetrieben. Die richtige Antwort auf die Tiefstzinssituation, die mittlerweile voll auf die PK-Renten durchschlägt, ist eine Stärkung der beruflichen Vorsorge mit umlagefinanzierten Elementen.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, Zentralsekretärin SGB zuständig für Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5832</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:59:55 +0100</pubDate><title>Etwas mehr AHV und wichtige Weichenstellungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/etwas-mehr-ahv-und-wichtige-weichenstellungen</link><description>Sozialversicherungen 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im neuen Jahr bekommen AHV-BezügerInnen endlich etwas mehr Rente. Doch die steigenden Gesundheitskosten vermag das nicht auszugleichen. Es braucht dringend deutlich höhere AHV-Renten. Grundlage dafür könnte die Zusatzfinanzierung sein, über gemeinsam mit der Steuerreform im Mai abgestimmt wird.</p><p>Zum ersten Mal seit vier Jahren werden die AHV-Renten wieder einmal erhöht. Allerdings nur minim: um zehn auf 1185 Franken steigt die Minimalrente, während die Maximalrente um 20 auf 2370 Franken erhöht wird. Auch die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung werden leicht nach oben korrigiert. Auf der Beitragsseite steigt der AHV-Mindestbeitrag um vier auf 482 Franken, derjenige der freiwilligen AHV/IV um acht auf 922 Franken.</p><h3>Sinkende Renten</h3><p>Keine grossen Änderungen gibt es dieses Jahr in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Insbesondere der Mindestzinssatz bliebt nun schon im vierten Jahr auf dem rekordtiefen 1 Prozent. Die BVG-Kommission hatte ihn gar auf 0.75 Prozent senken wollen. Auch wenn der Bundesrat diesem Vorschlag nicht Folge leistete, werden die Altersguthaben weiterhin unterdurchschnittlich verzinst, was empfindliche Renteneinbussen zur Folge hat.</p><p>Leicht angehoben werden der BVG-Koordinationsabzug (24'885 Franken) und die Eintrittsschwelle (21'330 Franken) ebenso wie der maximale Steuerabzug in der Säule 3a (6826 Franken). Massiv gesenkt wird hingegen der BVG-Beitrag für Arbeitslose, nämlich von 1.5 auf 0.25 Prozent. Dies weil der Deckungsgrad hoch und die Arbeitslosigkeit relativ tief ist. Und schliesslich werden dieses Jahr die seit 2015 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der zweiten Säule um 1.5 Prozent angehoben.</p><p>Die Probleme der zweiten Säule sind gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Grund sind die seit Jahren sinkenden Zinsen und Umwandlungssätze, vor allem in überobligatorischen Bereich. Und während wir Arbeitnehmende immer mehr einzahlen, kassieren Lebensversicherungen, Banken und Berater weiterhin Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren. Dieser Entwicklung muss entschieden entgegengetreten werden, denn mit sinkendem Rentenniveau rückt das Leistungsziel in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen die Erhaltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen sollen. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu müssen dringend auch die AHV-Renten erhöht werden.</p><h3>Steigende Prämien</h3><p>Aufs Portemonnaie drücken auch die ständig steigenden Krankenkassenprämien. Die Standardprämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr für Erwachsene um 2.7 Prozent, während sie für junge Erwachsene (&lt;25 Jahre) um 13.5 Prozent sinkt. Wenn das Bundesamt für Gesundheit von einem Anstieg von lediglich 1.2 Prozent spricht, so deshalb, weil die vom BAG kommunizierten Prämientarife für 2019 erstmals auf der erwarteten Durchschnittsprämie und nicht mehr auf der Standardprämie (300.- Franchise, freie Arztwahl) basieren. Schon heute verzichtet ein Grossteil der Versicherten auf freie Arztwahl und wählt eine höhere Franchise. Das bringt zwar etwas moderatere Prämien, im Krankheitsfall allerdings auch eine deutlich stärkere Kostenbeteiligung.</p><p>Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen, sind verschiedene Massnahmen beschlossen oder in Erarbeitung. Per Dezember 2018 wurden die Preise von einigen hundert Medikamenten und Produkten gesenkt. Und ab 2019 werden gewisse bis anhin stationäre Leistungen nur noch vergütet, wenn sie ambulant erbracht werden, etwa Krampfadern-, Hämorrhoiden- und Leistenbruchoperationen oder Kniespiegelungen.</p><h3>Wichtige Abstimmung zur AHV-Finanzierung</h3><p>Am 19. Mai werden die StimmbürgerInnen über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) abstimmen. Diese Vorlage will der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente. Diese AHV-Finanzierung ist gekoppelt an die umstrittene Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III.</p><p>Noch in der parlamentarischen Beratung steckt die Revision der Ergänzungsleistungen. Die Differenzen gehen zurück an den Nationalrat und allenfalls in die Einigungskonferenz. Inhaltlich konnten wir die Erhöhung der Mietzinsmaxima um durchschnittlich 19 Prozent durchsetzen, ebenso die Bestimmung, dass ältere Arbeitslose in Zukunft ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung belassen und eine Rente beziehen können. Dennoch drohen weitere finanzielle Einschnitte und strengere Anspruchsvoraussetzungen für die EL.</p><p>Ebenfalls Kürzungen drohen bei der Revision der IV. Der Bundesrat wollte sie kostenneutral gestalten, doch die Nationalratskommission hat Kürzungsmassnahmen beschlossen. Besonders stossend ist die Kürzung der Kinderrenten von IV-Beziehenden um einen Viertel. Auch hinter der Einführung des stufenlosen Rentensystems verbergen sich Rentenkürzungen. Positiv sind die Massnahmen zur besseren beruflichen Eingliederung von Jugendlichen mit psychischen Problemen.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5754</guid><pubDate>Wed, 07 Nov 2018 12:01:00 +0100</pubDate><title>Probleme der zweiten Säule bleiben – es braucht Rentenverbesserungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/probleme-der-zweiten-saeule-bleiben-es-braucht-rentenverbesserungen</link><description>SGB bewertet Entscheid des Bundesrates zum BVG-Mindestzins</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat den Mindestzins in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bei 1 Prozent belässt. Er ist dabei zwar unter der Forderung der Gewerkschaften von 1.25 Prozent geblieben hat aber dem Druck des Schweizerischen Versicherungsverbandes und der Arbeitgeber für eine weitere Senkung nicht nachgegeben.
</p><p>Die Probleme der zweiten Säule bleiben aber gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Obwohl die Schweiz reicher wird und die Wirtschaft wächst. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, kann wegen der seit Jahren sinkenden Verzinsung der Vorsorgeguthaben und sinkenden Umwandlungssätzen unter Umständen bis zu einem Drittel weniger Rente haben. Gleichzeitig zahlen die Arbeitnehmenden immer mehr ein. Lebensversicherungen, Banken und Berater kassieren derweil Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren in der 2. Säule. 
</p><p>Dieser Entwicklung bei der Altersvorsorge muss nun entschieden entgegengetreten werden. Denn mit dem sinkenden Rentenniveau rückt das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen nach der Pension die Haltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen soll. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu muss auch die AHV erhöht werden. Denn die Leistungsfähigkeit der auf dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebauten zweiten Säule ist angesichts dieser Entwicklungen in den letzten Jahren gesunken. Es ist unter diesen Umständen dem sozial ausgleichenden Umlageverfahren, wie es in der AHV zur Anwendung kommt unterlegen. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5662</guid><pubDate>Tue, 04 Sep 2018 17:30:00 +0200</pubDate><title>Mindestzinsentscheid drückt die Renten – Bundesrat muss korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mindestzinsentscheid-drueckt-die-renten-bundesrat-muss-korrigieren</link><description>Unter 1% Zinsen bei den Pensionskassen wäre ein Tabubruch.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Empfehlung der BVG-Kommission zuhanden des Bundesrats verschärft die Probleme der Arbeitnehmenden in der Altersvorsorge. Die Renten aus der zweiten Säule sinken weiter und die künftigen Rentnerinnen und Rentner werden immer weniger im Portemonnaie haben. Eine Mindestverzinsung von unter 1% ist ein Tabubruch. Sie führt nicht nur zu weiter sinkenden Renten, sondern erschüttert das Vertrauen der Versicherten in die zweite Säule nachhaltig. Nun muss der Bundesrat korrigierend eingreifen.
</p><p>Würde der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgen, würde der Mindestzins erstmals in der Geschichte der zweiten Säule unter 1% fallen. Das ist nicht akzeptabel. Denn die Pensionskassen konnten ihre Reserven im 2017 deutlich aufstocken. Und sie erwirtschafteten Renditen zwischen 7 bis 8 Prozent. Die schrittweise, massive Senkung des Mindestzinses der letzten Jahre ist Resultat von unbegründeter Schwarzmalerei. Dies belegen die Zahlen des Credit Suisse Index’: So erreichten in den letzten 6 Jahren die Schweizer Pensionskassen im Durchschnitt eine Performance von rund 5.5 Prozent. Eine Mindestverzinsung von 1.25 Prozent wäre für die Pensionskassen unter diesen Umständen kein Problem gewesen. 
</p><p>Der Bundesrat ist gut beraten, diese pessimistische Empfehlung der BVG-Kommission und auch den Druck der Arbeitgeber und des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) für einen noch tieferen Mindestzinssatz zu ignorieren. Sonst rückt das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen nach der Pension die Haltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen soll. Mit einer so tiefen Verzinsung in der zweiten Säule ist klar, dass dieses Leistungsziel einzig durch höhere AHV-Renten gehalten werden kann.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5635</guid><pubDate>Wed, 25 Jul 2018 15:44:54 +0200</pubDate><title>GFS-Umfrage: Ja zu höherem Rentenalter nur, wenn es auch mehr Jobs gibt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gfs-umfrage-ja-zu-hoeherem-rentenalter-nur-wenn-es-auch-mehr-jobs-gibt</link><description>Befragte wollen lieber mehr Einnahmen statt höheres Rentenalter</description><content:encoded><![CDATA[<p> Von einem "überraschenden Stimmungsumschwung" in der Bevölkerung wussten die Medien am Wochenende zu berichten. Grundlage war eine soeben erschienene <a href="https://www.gfsbern.ch/de-ch/Detail/reformbedarf-ungebrochen-ansaetze-vorsichtig-wohlwollend-beurteilt" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Studie des Forschungsinstituts GFS Bern</a>, wonach eine klare Mehrheit für die Erhöhung des Frauenrentenalters sei, nämlich zwei Drittel der Stimmbevölkerung. Fast nirgends wurde allerdings erwähnt, dass in derselben Umfrage eine noch deutlichere Mehrheit, nämlich 69 Prozent, erklärte, eine Diskussion über die Erhöhung des Rentenalters sei müssig, solange es so schwierig bleibe, zwischen 50 und 60 Arbeit zu finden.
</p><p>Schon letzten Herbst stellte die Erhöhung des Frauenrentenalters einen der Hauptgründe für die Ablehnung der Rentenreform dar. Wenn der Bundesrat nur wenige Monate nach dem Scheitern dieser Vorlage das Frauenrentenalter schon wieder erhöhen will, ignoriert er die harschen Realitäten mit denen ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind.
</p><p>Kommt dazu, dass ältere Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt sogar noch weniger gefragt sind als ältere Arbeitnehmer. Die Erwerbsquote der Frauen nimmt ab 55 schlagartig ab: während fast 85 Prozent aller Frauen bis 54 Jahre erwerbstätig sind, sinkt dieser Anteil danach markant. Nur noch 68 Prozent der Frauen zwischen 55 und 64 Jahren sind überhaupt noch erwerbstätig, wie die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake) 2017 des Bundesamts für Statistik zeigt. Bei den Frauen hat der Arbeitsmarkt die Herausforderung noch lange nicht gemeistert, möglichst vielen eine Beschäftigung bis zum ordentlichen Rentenalter zu ermöglichen.
</p><p>Wer die GFS-Umfrage genau liest, stösst auf einen weiteren wichtigen Punkt, der bisher wenig Beachtung fand. Er ist jedoch für den neu startenden Prozess der AHV-Reform ebenso relevant: Die befragten Stimmberechtigten anerkennen zwar klar die Finanzierungsprobleme der AHV und damit die Notwendigkeit einer Reform. Generell bevorzugen sie aber Reformen, die mit höheren Beiträgen oder zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen unsere Altersvorsorge wieder ins Gleichgewicht bringen – und zwar eindeutig vor allen Projekten, die eine Erhöhung des Rentenalters mit sich bringen würden. Der Bundesrat wäre also wohl beraten, wenn er sich genau überlegen würde, ob er die nächste Reform wieder mit der Hypothek der Frauenrentenaltererhöhung belasten will. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5556</guid><pubDate>Mon, 04 Jun 2018 09:04:10 +0200</pubDate><title>SGB und Travail.Suisse fordern Verbesserungen bei der Zweiten Säule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-und-travail-suisse-fordern-verbesserungen-bei-der-zweiten-saeule</link><description>Die zweite Säule hat Leistungsprobleme: Es braucht Verbesserungen für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen – Geldabfluss an Lebensversicherer muss gestoppt werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die zweite Säule hat ein Leistungsproblem. Die durchschnittlichen Pensionskassenrenten der NeurentnerInnen sinken seit ein paar Jahren, obwohl die Löhne steigen und die Wirtschaft wächst. Und obwohl die Pensionskassen in den letzten fünf Jahren eine durchschnittliche Rendite von 5 Prozent erwirtschafteten. Die beiden Gewerkschafts- und Arbeitnehmenden-Dachverbände SGB und Travail.Suisse fordern, dass der Verfassungsauftrag umgesetzt wird: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen – auch für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen.
</p><p><br>Generell reicht das Rentenniveau aus AHV und Pensionskasse heute oft nicht, um dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden. Betroffen sind nicht nur jene mit tiefen Einkommen. Wer einen geringeren Lohn hat als 84'000 Fr./Jahr muss im Alter eng rechnen. Das sind schätzungsweise zwei Drittel der Arbeitnehmenden. Besonders stossend ist der ungenügende Versicherungsschutz für Teilzeitarbeitende.
</p><p><br>Im Jahr 2000 gab es für 100'000 Fr. angespartes Alterskapital noch eine jährliche PK-Rente von 7200 Franken. Heute sind es noch rund 5870 Franken. Die Ursache für die ständig schlechteren Renten der zweiten Säule sind die Probleme des Kapitaldeckungsverfahrens bei tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten. Die tiefen Zinsen wirken sich negativ auf das Alterskapital aus. Diese Entwicklung hat den politischen Druck auf die Leistungsparameter Mindestzins und Mindestumwandlungssatz stark erhöht. Versicherungsnahe Kreise wollen diese auf ein Niveau drücken, das auch kurzfristig erreicht werden kann. Die zweite Säule zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass sie einen langfristigen Anlagehorizont hat. So ist es nicht überraschend, dass ein Portfolio mit 25 Prozent Aktien und 75 Prozent Obligationen in den letzten 21 Jahren mit einer Rendite von 4,7% trotz einer gravierenden Finanzkrise und mehreren harten Börseneinbrüchen nicht viel schlechter abschnitt als ein gleiches Portfolio seit 1925.
</p><p><br>Richtig ist, dass die Lebensversicherer – insbesondere mit ihrem Angebot der Vollversicherungen – nicht genug leistungsfähig sind und in der beruflichen Vorsorge keine Berechtigung mehr haben. Umso mehr als sie die Versicherten mit einer nicht gerechtfertigten Umsatzbeteiligung, überhöhten Risikoprämien und überhöhten Vermögensverwaltungs-, Vertriebs- und Brokerkosten schröpfen. Generell muss der Geldabfluss aus der zweiten Säule an Dritte (Versicherer, Vermögensverwalter, Broker usw.) gestoppt oder eingedämmt werden.
</p><p><br>Für den SGB und Travail.Suisse ist klar: Die in der zweiten Säule zu ergreifenden Massnahmen werden sich daran messen müssen, ob der Verfassungsauftrag auch für die heutigen Erwerbstätigen mit tiefen und mittleren Einkommen erfüllt wird. Dabei muss das Preis-Leistungsverhältnis der verschiedenen Säulen der Altersvorsorge berücksichtigt werden und damit die Tatsache, dass die AHV für das Gros der Erwerbstätigen die besten Leistungen zu den tiefsten Kosten ermöglicht.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Auskünfte:</h3><ul><li><b>Paul Rechsteiner</b>, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li><b>Adrian Wüthrich</b>, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li><b>Daniel Lampart</b>, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li><b>Matthias Kuert</b>, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse, 078 625 72 73</li><li><b>Gabriela Medici</b>, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5371</guid><pubDate>Tue, 10 Apr 2018 15:00:00 +0200</pubDate><title>AXA-Entscheid bestätigt SGB-Kritik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/axa-entscheid-bestaetigt-sgb-kritik</link><description>SGB warnt: Privatversicherer sahnen nach wie vor zuviel ab</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige Entschied der AXA, aus dem Geschäft mit Vollversicherungen auszusteigen, bestätigt die Kritik des SGB, dass die Vollversicherungslösungen der Lebensversicherungen für die Versicherten der beruflichen Vorsorge unattraktiv und in der Regel deutlich schlechter sind.</p><p>Die AXA erhofft sich mehr Gewinn mit teil-autonomen BVG-Lösungen. Sie behauptet, dies sei auch&nbsp; im Interesse der Versicherten. Für den SGB jedoch ist nach wie vor klar: Versicherte fahren besser, wenn sie bei anderen Anbietern der 2. Säule angeschlossen sind, die eben nicht gewinnorientiert sind. Die Versicherer betreiben ihr Geschäft gewinnorientiert. Sie verursachen durch eine minimale Verzinsung, überhöhte Risikobeiträge und hohe Verwaltungs- und Vermögenskosten enorme Geldabflüsse aus der 2. Säule. Für die versicherten Arbeitnehmenden fliesst dadurch viel Geld aus der beruflichen Vorsorge ab, welches für die Renten fehlt. Der SGB kritisiert, dass Versicherungsgesellschaften Profite aus der Durchführung einer Sozialversicherung ziehen – das ist systemfremd.</p><p>Der Entscheid der AXA zeigt aber auch auf, dass die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und jene der KMU in der 2. Säule heute äusserst schwierig ist und sie immer mehr darauf angewiesen sind, sich beim Staat, also der Auffangeinrichtung, zu versichern. Für Personen mit einem tiefen Einkommen garantiert die 2.Säule je länger je weniger stabile Altersrenten, die einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin&nbsp; 031 377 01 13 oder 079 242 65 43</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5351</guid><pubDate>Fri, 23 Mar 2018 10:20:59 +0100</pubDate><title>Gabriela Medici neue SGB-Zentralsekretärin für Sozialversicherungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gabriela-medici-neue-sgb-zentralsekretaerin-fuer-sozialversicherungen</link><description>Wechsel im SGB-Zentralsekretariat</description><content:encoded><![CDATA[<p> Diese Woche hat Gabriela Medici ihre Arbeit als Zentralsekretärin des SGB im Bereich Sozialversicherungen aufgenommen. Der Vorstand des SGB hatte die 32-jährige Zürcher Juristin im Januar einstimmig als Nachfolgerin von Doris Bianchi gewählt. Sie ist dabei insbesondere für das Dossier Altersvorsorge verantwortlich.
</p><p>Gabriela Medici war bereits 2010 als wissenschaftliche Mitarbeiterin für den SGB tätig. Ihr Studium schloss Medici mit einer Dissertation über "menschenrechtliche Vorgaben und staatliche Handlungspflichten für Migrantinnen als Pflegehilfen in Schweizer Privathaushalten" ab. Zuletzt war sie als Geschäftsführerin beim "Kompetenzzentrum für Menschenrechte" der Universität Zürich tätig und unterrichtete dort auch im Bereich des öffentlichen Rechts.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin, 031 377 01 13 oder 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5322</guid><pubDate>Fri, 02 Mar 2018 15:36:22 +0100</pubDate><title>Probleme der Altersvorsorge nicht gelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-der-altersvorsorge-nicht-geloest</link><description>SGB-Kommentar zu den Eckwerten des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Pensionskassenrenten sinken. Und ein immer grösserer Teil der AHV geht für Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten drauf. Das sind die grossen Probleme der Schweizer Altersvorsorge. Die heute vom Bundesrat festgelegten Eckwerte geben hier keine Antwort. Im Gegenteil: Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Frauenrentenalters schafft der Bundesrat neue Probleme. 
</p><p>Positiv ist immerhin, dass der Bundesrat eine substanziellere AHV-Zusatzfinanzierung vorschlägt als in der Altersvorsorge 2020. Das gibt der AHV finanziell mehr Luft und reduziert den Druck auf die Leistungen. Wobei der SGB eine Erhöhung der Lohnbeiträge der Mehrwertsteuer vorzieht. 
</p><p>Für den SGB ist klar: Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5292</guid><pubDate>Thu, 15 Feb 2018 10:54:11 +0100</pubDate><title>Abbauforderungen der Arbeitgeber verschärfen Probleme der Altersvorsorge </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abbauforderungen-der-arbeitgeber-verschaerfen-probleme-der-altersvorsorge</link><description>Der SGB zur Medienkonferenz des Arbeitgeberverbandes </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heute vom Arbeitgeberverband präsentierten Abbauvorschläge werden die Probleme in der Altersvorsorge verstärken, statt sie zu lösen. 
</p><p>Bereits heute sinken die Pensionskassenrenten. Obwohl die Schweiz reicher wird und die Gewinne in den Firmen steigen. Das hat es hierzulande noch nie gegeben. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, kann unter Umständen bis zu einem Drittel weniger Rente haben. Lebensversicherungen, Banken und Berater kassieren derweil Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren in der 2. Säule. 
</p><p>Die AHV-Renten sind stabil, was positiv ist. Doch ein immer grösserer Teil der AHV-Rente wird durch die höheren Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien aufgefressen. Vielen Pensionierten bleibt weniger Geld zum Leben. 
</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre war ein entscheidendes Element bei der Ablehnung der Altersvorsorge 2020. Weil die Probleme der älteren Arbeitnehmenden ungelöst sind und die Arbeitgeber bisher nichts Wesentliches dagegen unternommen haben. Und weil die Rentensituation vieler Frauen ungenügend ist. 
</p><p>Aus diesen Gründen braucht es umfassende Massnahmen zur Sicherung der Renten. Die Pensionskassen-Rentenverluste müssen kompensiert werden. Bei den laufenden Renten braucht es einen Ausgleich für die stark steigenden Gesundheitskosten. In der 2. Säule dürfen keine Gewinne auf Kosten der Versicherten gemacht werden. Beim Rentenalter muss der Status quo gelten.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5230</guid><pubDate>Wed, 20 Dec 2017 16:00:01 +0100</pubDate><title>Probleme beim Rentenniveau lösen statt auf Rentenalter fokussieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-beim-rentenniveau-loesen-statt-auf-rentenalter-fokussieren</link><description>Grundsatzentscheide des Bundesrats zur Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p> Nach dem Nein zur Altersvorsorge 2020 sind viele Probleme der Altersvorsorge ungelöst. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat grosse Zweifel, dass mit den Vorschlägen des Bundesrats zum weiteren Vorgehen diese Probleme gelöst werden können. So verliert der Bundesrat kein Wort darüber, dass die Kaufkraft der heutigen RentnerInnen wegen den steigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten stetig sinkt. Auch zu den sinkenden PK-Renten der künftigen Rentner-Generation äussert sich der Bundesrat nicht. Stattdessen ist vor allem vom höheren Rentenalter der Frauen und von länger arbeiten die Rede. Mit diesem Fokus würde sich die schwierige Lage der älteren Arbeitnehmenden noch verschärfen. Diese verlieren heute bei Stellenverlust sogar den Anspruch auf eine Rente. Kein Thema ist für den Bundesrat in neuer Zusammensetzung offensichtlich auch das Problem, dass die Frauen viel zu tiefe Altersrenten haben. 
</p><p>Diese Probleme gilt es zu lösen. Entscheidend für eine erfolgreiche Reform wird sein, ob die heutigen und künftigen RentnerInnen von ihren Renten aus AHV und Pensionskasse ihren Lebensstandard in angemessener Weise halten können. So wie es die Bundesverfassung vorschreibt. Dazu muss das Rentenniveau verbessert werden. Umso mehr als gemäss CS-Sorgenbarometer 62% der Befragten die finanzielle Absicherung im Alter als ungenügend erachten. Zudem stammten viele Stimmen gegen die Altersvorsorge 2020 von heutigen RentnerInnen, die es als ungerecht empfanden, dass die AHV-Renten nur für kommende Rentner-Generationen erhöht werden sollten. 
</p><p>Der Bundesrat ignoriert diese Sorgen breiter Bevölkerungskreise. Stattdessen fokussiert er sich in den beschlossenen inhaltlichen Stossrichtungen wie von den Arbeitgebern gefordert auf das Rentenalter. Für den SGB ist klar: Die AHV braucht zusätzliche Mittel - vor allem in Form höherer Lohnbeiträge. Aber es braucht ebenfalls bessere AHV-Renten, damit der Verfassungsauftrag auch in Zukunft umgesetzt wird. In der zweiten Säule dürfen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten machen. Das Frauenrentenalter muss bei 64 Jahren bleiben, denn auch diese Massnahme war hart umstritten und wurde von einer deutlichen Mehrheit der Frauen abgelehnt. Und wer mit 58 und älter die Stelle verliert, soll in der alten Pensionskasse bleiben können. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5163</guid><pubDate>Thu, 09 Nov 2017 15:56:33 +0100</pubDate><title>Rentenverbesserungen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenverbesserungen-noetig</link><description>Bestätigung durch Voto-Auswertung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Voto-Auswertung der Abstimmung über die Altersvorsorge 2020 bestätigt, dass die Vorlage an einer Vielzahl von Gründen gescheitert ist. Viele davon sind auf persönliche Betroffenheit zurückzuführen. So haben die Rentnerinnen und Rentner die Altersvorsorge überdurchschnittlich stark abgelehnt. Ein grosser Teil dieser Gruppe hat offensichtlich Nein gestimmt, weil sie im Unterschied zu den Neurentnerinnen und - rentnern keine AHV-Erhöhung erhalten hätten. Kein Wunder, wenn die Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten immer mehr Geld kosten. Dies zeigt auch der Voto-Argumente-Check: Mehr als ein Drittel jener, die den AHV-Zuschlag als Grund für ihre Nein-Stimme nannten, taten dies mit der Zusatzbegründung, dass diese Massnahme gegenüber heutigen Rentnerinnen und Rentner ungerecht sei. 
</p><p>Auch die Erhöhung des Frauenrentenalters hat eine entscheidende Rolle bei der Ablehnung gespielt. Zwar haben die Frauen im Vergleich zu den Männern die Vorlage gesamtschweizerisch nur unwesentlich stärker abgelehnt. In der Westschweiz war Frauenrentenalter 65 jedoch das mit Abstand am häufigsten genannte Nein-Argument. Dies war entscheidend dafür, dass Genf und die Waadt die Vorlage ablehnten. 
</p><p>Die Voto-Analyse zeigt, dass die finanzielle Situation der Personen mit tiefen und mittleren Renten sowie das Frauenrentenalter bei der Neuauflage der Altersvorsorge-Reform eine wichtige Rolle spielen müssen Wer - wie die Arbeitgeber - im Abstimmungskampf eine Vorlage als unsozial brandmarkt (Plakatbotschaft: "Rentner bestrafen") und den fehlenden Zuschlag für heutige Rentnerinnen und Rentner in den Vordergrund stellt, muss konsequent sein und die Forderung nach Verbesserungen bei der AHV aufnehmen. Insbesondere müssen die AHV-Renten künftig der Entwicklung der explodierenden Krankenkassenprämien Rechnung tragen. Ausserdem zeigt Voto, dass einseitige Abbau-Vorlagen chancenlos sind: Sie würden noch stärker verworfen als die Altersvorsorge 2020. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5162</guid><pubDate>Thu, 09 Nov 2017 09:12:29 +0100</pubDate><title>Höhere AHV-Renten: nach wie vor dringend!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-ahv-renten-nach-wie-vor-dringend</link><description>Zum Programm der SGB-Delegierten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wenn die Krankenkassenprämien den Lift nehmen, können die AHV-Renten nicht im Keller bleiben. Deshalb forderten die SGB-Delegierten am 3. November eine Erhöhung der AHV-Renten. In der Zweiten Säule sollen die Profite eingedämmt werden. </p><p>Mit der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 wurde die Chance verpasst, die AHV-Renten erstmals seit langem wieder zu erhöhen. Das Frauenrentenalter bleibt zwar bei 64 Jahren. Viele Probleme sind aber ungelöst und werden sich ohne Gegenmassnahmen verschärfen. 
</p><h3>Die Probleme&nbsp; </h3><p>So fressen etwa die Krankenkassenprämien und die weiteren Gesundheitskosten einen immer höheren Teil der Altersrente auf. Die Neurenten in der 2. Säule sind unter Druck - wegen der Tiefzinssituation, aber auch weil Banken und Lebensversicherungen in der 2. Säule Gewinne abschöpfen. Wer gegen Ende der Berufslaufbahn keine Stelle mehr hat, verliert meistens auch den Rentenanspruch. Zahlreiche Frauen haben tiefe bis sehr tiefe Renten. Und die AHV ist in den nächsten Jahren auf zusätzliche Einnahmen angewiesen, damit die Defizite nicht grösser werden. In der Neuauflage der Altersvorsorge-Reform müssen diese Probleme gelöst werden. Erst dann ermöglichen die Altersrenten die von der Bundesverfassung verlangte "gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise". 
</p><p>Deshalb hat die SGB-Delegiertenversammlung am 3. November im Hinblick auf die Neuauflage der Altersvorsorge-Reform ein Massnahmenpaket verabschiedet, welches das Rentenniveau in den Vordergrund rückt und die Profite in der zweiten Säule eindämmen möchte. 
</p><h3>Krankenkassenprämien fressen Rente </h3><p>Im Alter ist der Budgetposten Gesundheit besonders belastend. Die Krankenkassenprämien und die Gesundheitskosten steigen viel stärker als die AHV-Renten. Den Rentnerhaushalten bleibt deshalb immer weniger AHV-Rente, um die übrigen Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Die Krankenkassenprämien haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt (+228%). Die AHV-Durchschnittsrente ist im selben Zeitraum zwar ebenfalls gestiegen, hat aber mit einem Wachstum von rund 21% mit den KV-Prämien nicht Schritt gehalten. Deshalb brauchen die AHV-RentnerInnen einen immer grösseren Teil ihrer Rente, um die Krankenkassenprämien zu bezahlen. Dazu kommen noch Franchisen, Selbstbehalte und Gesundheitsausgaben, die von der Krankenversicherung nicht abgedeckt sind. 
</p><p>Höhere AHV-Renten müssen hier für einen Ausgleich sorgen. Das SGB-Sekretariat wird im Verlauf des nächsten Jahres konkrete Vorschläge für die Umsetzung prüfen und entwickeln. 
</p><h3>Rentenniveau der Frauen verbessern </h3><p>Im Fokus bleibt auch die Rentensituation der Frauen. Denn im nächsten Jahrzehnt werden Arbeitnehmerinnen in Rente gehen, die zwar stärker erwerbstätig waren als ihre Vorgängerinnen, aber trotzdem eine schlechte Rentenabdeckung haben werden. Denn sie waren meist in Teilzeitpensen beschäftigt, hatten längere Erwerbsunterbrüche wegen Familienpflichten und mussten zu tiefe Löhne hinnehmen. Eine Verschlechterung des Leistungsniveaus mittels der von Arbeitgeberkreisen und bürgerlichen Parteien geforderten Erhöhung des Rentenalters auf 65 für Frauen kann daher nicht hingenommen werden. Vielmehr muss das Rentenniveau der Frauen verbessert werden. 
</p><h3>Höhere Lohnbeiträge </h3><p>Mit dem Abstimmungs-Nein zur Zusatzfinanzierung sind der AHV Mittel entgangen, die sie für ein finanzielles Gleichgewicht gebraucht hätte. Ohne weitere Finanzierungsschritte zeichnen sich in den nächsten Jahren Defizite ab. Dies gilt es aus Sicht der SGB-Delegierten zu vermeiden. Sie fordern deshalb eine beitragsseitige Stabilisierung der AHV-Finanzen über höhere Lohnbeiträge. 
</p><h3>Keine Profite in der Zweiten Säule </h3><p>Trotz Ablehnung der Altersvorsorge-Reform geraten die Renten der Pensionskassen unter Druck. Sinkende Umwandlungssätze sind heute auf der Tagesordnung der meisten Kassen. Um die daraus folgenden Rentensenkungen abzufedern, müssen viele Versicherte mehr ansparen, indem sie mehr oder länger einzahlen müssen. Gleichzeitig bleibt die 2. Säule für Lebensversicherungen und Banken immer noch ein lukratives Geschäft. Die SGB Delegierten forderten an ihrer Versammlung eine gewerkschaftliche Kampagne gegen die Profite in der 2. Säule. Denn gewinnorientierte Unternehmen dürfen sich nicht auf Kosten einer Sozialversicherung bereichern. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5152</guid><pubDate>Fri, 03 Nov 2017 15:27:32 +0100</pubDate><title>Das Nein als Aufruf für eine Verbesserung auch der heutigen Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/das-nein-als-aufruf-fuer-eine-verbesserung-auch-der-heutigen-renten</link><description>DV-Eröffnungsrede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner, 3. 11. 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Abstimmungsniederlage zur Altersvorsorge am 24. September war knapp. Viel knapper als die früheren Abstimmungsergebnisse zur Altersvorsorge in den letzten Jahrzehnten. Leider aber knapp auf die falsche Seite: Ein Nein bleibt ein Nein. Und eine verpasste Chance, die AHV-Renten erstmals seit Jahrzehnten wieder real zu verbessern.
</p><p>Erinnern wir uns: Ende 2010 hatten wir am SGB-Kongress das strategische Ziel formuliert, die AHV-Renten nach langem Stillstand endlich wieder zu verbessern. Und nach den Abwehrerfolgen in der Defensive wieder in die Offensive zu gehen. Für den Durchbruch hatten wir damals einen Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren anvisiert. Weil wir ja damit rechnen mussten, nicht im ersten Anlauf durchzukommen.
</p><p>So nah wie am 24. September waren wir einer realen, wenn auch vorläufig bescheidenen Rentenverbesserung noch nie. Vor einem Jahr, im Herbst 2016, erreichten wir mit unserer Volksinitiative AHVplus in der ersten Volksabstimmung über bessere AHV-Renten einen Ja-Anteil von gut 40%. Jetzt waren es über 47%, also gut 7% mehr als vor Jahresfrist.
</p><p>Jene Kreise aus unseren Reihen, die das Nein vertreten haben, haben sich eine schwere Verantwortung aufgeladen. Denn ohne das linke Nein und ohne den K-Tipp hätten die Wirtschaftsverbände und die Rechtsparteien, nicht gewonnen. Das ist bitter. Und das muss schwer zu denken geben.
</p><p>Auch für das Funktionieren unserer Organisationen. Die Gewerkschaften sind pluralistische Organisationen, und wir legen grossen Wert auf einen vielfältigen, demokratischen Prozess der Meinungsbildung. Zu einem demokratischen Prozess gehört aber auch, dass ein nach kontroverser Diskussion zustande gekommener Entscheid, wenn er einmal gefällt ist, auch respektiert wird. Und nicht regionale Unterorganisationen dann in einer nationalen Frage einen Sonderzug fahren. Das ist eine Voraussetzung für unsere Schlagkraft bei der Verteidigung der sozialen Interessen. Und das ist auch die Regelung in unseren Statuten. Das heisst der Verfassung, die wir uns für das gemeinsame Funktionieren in unserer Organisation gegeben haben. Das muss hier aus aktuellem Anlass wieder einmal in Erinnerung gerufen werden. Was wir jetzt erlebt haben, darf sich nicht wiederholen.
</p><p>An dieser Delegiertenversammlung wollen wir aber nicht vor allem Rückschau halten, sondern nach vorne blicken. Wir sind die wichtigste Kraft bei der Verteidigung der Renten in unserem Land. Das bedeutet, dass Sozialabbau auch nach dem 24. September nicht in Frage kommt. Und dass wir einen Rentenabbau mit dem Referendum bekämpfen werden.
</p><p>Das genügt aber nicht. Die Wirtschaftsverbände haben in ihrer Kampagne die Rentnerinnen und Rentner mit dem Schlagwort "Rentner bestrafen" zu einem Nein aufgerufen, weil sie keine Rentenerhöhung bekommen hätten. Zu viele in der älteren Generation sind dieser Neid-Parole gefolgt. Dieses Nein ist aber kein Nein zu höheren Renten. Sondern ein Aufruf für eine Verbesserung auch der heutigen Renten.
</p><p>Es ist eine Tatsache, dass die Krankenkassenprämien und die Gesundheitskosten den Renten davonlaufen. Deshalb müssen wir in einer nächsten Etappe vertiefen, wie wir dafür sorgen können, dass die Renten, angefangen mit den heutigen, in Zukunft mit den Krankenkassenprämien und den Gesundheitskosten Schritt halten. Das ist der Vorschlag des Präsidialausschusses und des Vorstands. Für die Realisierung müssen wir alle Mittel bis hin zu den Volksrechten in Betracht ziehen.
</p><p>Für eine neue Offensive sind wir aber nicht nur bei den Renten gefragt. Auch bei der Lohngleichheit muss es jetzt endlich vorwärtsgehen. Das ist das zweite grosse Thema dieser Delegiertenversammlung.
</p><p>Ein Grosskampf steht uns, zusammen mit den allen demokratischen Kräften in diesem Land, im Abstimmungskampf gegen No Billag bevor. Die beabsichtigte Zerstörung der SRG als wichtigstem öffentlichen Informationskanal unseres vielfältigen Landes hat, wenn man es gründlicher durchdenkt, Staatsstreichcharakter. Eine Demokratie braucht funktionierende unabhängige Medien wie die Luft zum Atmen. Wir können den Schaden gar nicht ermessen, der uns droht, wenn die Medienlandschaft schwergewichtig nur noch aus kommerzialisierten und von SVP-Oligarchen dominierten Medien bestehen würde.
</p><p>Grosse Gefahren drohen auch für unsere Bahnen, eine grosse Errungenschaft, auf die wir auch im internationalen Vergleich stolz sein können. Unser öffentliches Verkehrssystem ist deshalb so leistungsfähig, weil die Schweiz die Liberalisierungspolitik von Ländern wie England oder Deutschland nicht mitgemacht hat. Jetzt droht uns dieser Unsinn mit Fernbussen und einem Konkurrenzsystem im nationalen Verkehr, nur weil dies der Direktor des BAV gerne so hätte. Für solche Neuorientierungen braucht es aber mehr als Amtsentscheide, sondern politische Weichenstellungen. Wir unterstützen den SEV beim Widerstand gegen die verfehlte Liberalisierung des Fernverkehrs durch die Hintertür.
</p><p>Zum Abschluss meiner Eröffnung eine erfreuliche Feststellung. Das Bundesgericht hat in den letzten Monaten zwei gewerkschaftlich sehr positive Entscheide gefällt. Zuerst wurde die neue Neuenburger Mindestlohnregelung gutgeheissen, ein wichtiger Schritt nach vorne für unsere Mindestlohnkampagne. Und vor kurzem erst ist auf eine Beschwerde des VPOD das Zutrittsrecht der Gewerkschaften bestätigt worden. Auch das eine wichtige Errungenschaft für unsere Verbände im gewerkschaftlichen Alltag, in dem zu oft auch Selbstverständlichkeiten zuerst durchgesetzt werden müssen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5149</guid><pubDate>Fri, 03 Nov 2017 09:37:51 +0100</pubDate><title>Krankenkassenprämien fressen Renten – Mehr AHV!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/krankenkassenpraemien-fressen-renten-mehr-ahv</link><description>SGB-Delegierte beschliessen Forderungen für Reform der Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB haben nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 die anstehenden Herausforderungen analysiert und Forderungen beschlossen. Mit dem Nein bleiben viele Probleme ungelöst: Die AHV ist unterfinanziert, die Pensionskassen-Renten der breiten Bevölkerung sinken weiter, die Frauen bleiben in der zweiten Säule benachteiligt, ältere Arbeitnehmende haben nach Stellenverlust keine Rentengarantie in der zweiten Säule und die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner sinkt wegen den stetig steigenden Krankenkassenprämien immer mehr.
</p><p>Die SGB-Delegierten fordern deshalb:</p><ul><li>Die AHV-Renten müssen erhöht werden, damit sie mit den steigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten Schritt halten.</li><li>Die AHV braucht zusätzliche Mittel - vor allem in Form von höheren Lohnbeiträgen. Das AHV-Mehrwertsteuerprozent muss endlich vollständig in die AHV fliessen.</li><li>In der zweiten Säule dürfen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten machen. Der SGB wird eine entsprechende Kampagne lancieren.</li><li>Für langjährige, ältere Arbeitnehmende muss der Kündigungsschutz verbessert werden. Bei Stellenverlust ab 58 sollen sie in der alten Pensionskasse bleiben können. Weiter braucht es mir Branchenlösungen für den vorzeitigen Altersrücktritt.</li><li>Das Frauenrentenalter muss bei 64 Jahren bleiben.</li></ul><p>Weiter haben die Delegierten beschlossen, in der anstehenden Revision des Gleichstellungsgesetzes den Druck für effektive Massnahmen zur Beseitigung der Lohnungleichheit zu erhöhen. Die Missachtung des entsprechenden Verfassungsartikels ist ein über 20-jähriger Skandal und gehört dringend beendet. Es braucht behördliche Kontrollen, Sanktionen und den stärkeren Einbezug der Gewerkschaften.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mit einer einstimmig beschlossenen Resolution kündigten die Delegierten an, dass sich der SGB mit voller Kraft gegen No Billag zu kämpfen. Diese Initiative schafft den Service Public in den Medien ab, was der Demokratie und dem Zusammenhalt in der Schweiz schadet. Ausserdem sprachen sich die Delegierten gegen die Pläne zur Liberalisierung des Schienenfernverkehrs aus und forderten die marokkanischen Behörden in einer weiteren Resolution auf, die GewerkschafterInnen und politischen Gefangenen in der Rif-Region sofort freizulassen und auf deren soziale und wirtschaftliche Forderungen einzutreten.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5111</guid><pubDate>Wed, 27 Sep 2017 14:34:13 +0200</pubDate><title>Rentenreform: Eine verpasste Chance</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenreform-eine-verpasste-chance</link><description>Aber die Ziele der Altersvorsorge 2020 bleiben aktuell</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 ist in einer sozialen Perspektive ein schmerzhafter Rückschlag. Oder genauer: Eine verpasste grosse Chance für soziale Fortschritte.</p><p>Die Vorlage hätte für viele Jahre eine solide Finanzierung der AHV gebracht. Und das Rentensystem wäre sozial modernisiert worden, mit Vorteilen für fast alle.
</p><h3>Das Nein hat es viel leichter</h3><p>Das Abstimmungsresultat bestätigt einmal mehr, dass es, wenn es um die Renten geht, das Nein viel leichter hat als ein Ja zu einer Veränderung. Schaut man genauer hin, so waren es allerdings schwergewichtig sozialpolitische Argumente, die zu einem Nein führten. Die Wirtschaftsverbände beliessen es mit ihrer Kampagne nicht dabei, die Generationen gegeneinander aufzuhetzen. Sie und die mit ihnen verbündeten Rechtsparteien hatten Verbesserungen für die Rentner immer bekämpft. Jetzt warben sie mit dem Slogan "Rentner bestrafen" für das Nein, weil die Rentnerinnen und Rentner den Zuschlag nicht bekämen. Viele Ältere, die Mühe haben, mit der Rente über die Runden zu kommen, folgten dieser Parole. Das aber spricht nicht für schlechtere, sondern für bessere AHV-Renten für alle. Den Gegnern der Vorsorgereform wird ihre eigene Kampagne noch auf die Füsse fallen.
</p><p>Auch viele Frauen stimmten Nein, weil sie die Heraufsetzung des Rentenalters nicht akzeptieren konnten. Dies umso weniger, als die Frauen in der Schweiz noch immer deutlich weniger verdienen als die Männer. Die auch Jahrzehnte nach Annahme des entsprechenden Verfassungsartikels nicht realisierte Lohngleichheit war und bleibt auch in der Rentenfrage ein wichtiger Faktor bei der Meinungsbildung.
</p><h3>Protest gegen Pensionskassen</h3><p>Für grossen Unmut sorgten in Diskussionen regelmässig auch die sich unabhängig von der gesetzlichen Regelung ständig verschlechternden Pensionskassenrenten. Sie bewogen nicht wenige, aus Protest ein Nein in die Urne zu legen.
</p><p>Wenn es eine unmittelbare Lehre aus dem Abstimmungsresultat gibt, dann jene, dass die Finanzierungsvorlage für einmal besser abgeschnitten hat als die Rentenvorlage. Früher war das anders. Im Ergebnis heisst das nichts anderes, als dass eine Mehrheit für eine Zusatzfinanzierung für die AHV in Reichweite wäre. Ob die politische Weisheit und Weitsicht vorhanden ist, sich in einem ersten Schritt auf eine reine Zusatzfinanzierung zu konzentrieren, ist allerdings zweifelhaft. Realisierbar wäre sie rasch, vorausgesetzt der politische Wille wäre da, wenn sie mittels der im Abstimmungskampf kaum bestrittenen Lohnpromille realisiert würde. Denn dafür wäre keine obligatorische Volksabstimmung nötig.
</p><h3>Die Renten weiter verteidigen</h3><p>Für die Gewerkschaften bleibt klar, dass sie die Renten gegen jeden Abbau verteidigen werden. Der knappe Misserfolg vom Sonntag ändert nichts daran, dass die gewerkschaftlichen Abstimmungserfolge gegen den Rentenabbau in den Jahren 2004 und 2010 viel grösser waren (mehr als zwei Drittel bzw. über 70% Nein). Die Sieger vom Sonntag werden bald an ihre Grenzen stossen.
</p><p>Trotz des Rückschlags vom Sonntag bleibt eine starke AHV ein zentrales Ziel des gewerkschaftlichen Kampfs. Schon die Einführung der AHV vor siebzig Jahren wurde nur möglich, weil die Arbeiterbewegung sich trotz vieler Niederlagen nicht entmutigen liess und weiter kämpfte. Die Volksinitiative AHVplus hatte vor einem Jahr in der Volksabstimmung einen Ja-Anteil von gut 40% erreicht. Bei der Altersvorsorge 2020 waren es jetzt fast 48%.
</p><p>Das Ziel besserer AHV-Renten bleibt für die Zukunft aktuell. Unabhängig von der verpassten Chance vom Sonntag. Dafür sorgen allein schon die wegen der tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten sinkenden Renten der Pensionskassen. Und die steigenden Krankenkassenprämien, die den AHV-Renten davonlaufen. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5103</guid><pubDate>Sun, 24 Sep 2017 15:09:58 +0200</pubDate><title>Ein sozialpolitisch motiviertes Nein zur Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-sozialpolitisch-motiviertes-nein-zur-altersvorsorge-2020</link><description>Am Widerstand zweier Komitees knapp gescheitert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Altersvorsorge 2020 ist am Widerstand eines linken und eines rechten Komitees knapp gescheitert. Es gibt zahlreiche Gründe für das Nein zum Gesetz.</p><p>Viele heutige Rentnerinnen und Rentner haben Mühe, mit der Rente über die Runden zu kommen. Sie folgten dem Argument der Gegner, dass sie im Gegensatz zu den NeurentnerInnen keinen AHV-Zuschlag erhalten würden. Vor allem Frauen stimmten Nein, weil sie keine Erhöhung des Rentenalters akzeptieren konnten. Zumal die Frauen weniger verdienen als die Männer und die Probleme der älteren Arbeitnehmenden nicht gelöst sind. Dazu kam ein Protest gegen die Leistungssenkungen bei den Pensionskassen.
</p><p>Das Nein zum Gesetz der Altersvorsorge 2020 zeigt, dass bedeutende sozialpolitische Argumente bei der Ablehnung eine entscheidende Rolle gespielt haben. Diese Probleme müssen gelöst werden. Der so genannte "Plan B" der Arbeitgeber ist damit bereits zum Vornherein gescheitert. Er löst kein einziges der Probleme und käme die Arbeitnehmenden teuer zu stehen.
</p><p>Für die Gewerkschaften ist klar: Wer in der Schweiz eine Rente erhält, muss davon leben können. Deshalb kämpfen sie auch in Zukunft für gute AHV-Renten und eine gute Altersvorsorge. Leistungsabbau liegt nicht drin. Und: Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden müssen gelöst werden. Bei den Frauen braucht es wirksame Instrumente, um die Lohngleichheit durchzusetzen.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5083</guid><pubDate>Wed, 13 Sep 2017 11:08:52 +0200</pubDate><title>Für sichere und stabile Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fuer-sichere-und-stabile-renten</link><description>Arbeitnehmendenkomitee will Abstimmungssieg mit intensivem Schlussspurt sichern</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Erfahrungen der letzten Woche zeigen: Im direkten Gespräch über die Altersvorsorge 2020 sind die Leute gut für ein doppeltes Ja zum ersten tragfähigen Kompromiss seit 20 Jahren zu gewinnen. Sie verstehen, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, die Renten zu sichern, das Rentenniveau zu verteidigen und die Renten von Personen mit bescheidenem Einkommen - vor allem Frauen - zu verbessern. Viele sind jedoch verunsichert durch die Gegenkampagne, in der die linken ReferendumsführerInnen und die Reform-Gegner aus der Wirtschaft aus diametral entgegengesetzten Gründen für die Ablehnung kämpfen, gleichzeitig aber mit teilweise gleichen Argumenten agieren.
</p><p>Gemäss den heute veröffentlichten Umfragen liegt das doppelte Ja zur Altersvorsorge 2020 zurzeit leicht vorne. Umfragen sind Umfragen. Abgerechnet wird an der Urne. Das "Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein doppeltes Ja zur Altersvorsorge 2020" wird bis am 24. September alles unternehmen, um dieser Reform zum Durchbruch zu verhelfen.
</p><p>Ein Nein würde die AHV in die Schuldenwirtschaft treiben und den Druck für Rentenkürzungen und Rentenalter 67 erhöhen. Der Plan B der Reform-Gegner bringt den Arbeitnehmenden sicher keine bessere Lösung. Gerade für Frauen ist eine Ablehnung eine schlechte Perspektive. Sie dürften dann in einem ersten Paket erneut über Frauenrentenalter 65 abstimmen, jedoch ohne Kompensationsmassnahmen wie bei der Altersvorsorge 2020.
</p><p>Die Gewerkschaften und Angestelltenorganisationen zusammen mit ihren Partnerinnen unter den politischen Parteien werden die Schlussoffensive, die vor zehn Tagen mit den Stellungnahmen von Alt-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Emil, Beni Thurnheer, einem Frauenappell und dem Aufruf zur Verteidigung der Renten eingeleitet wurde, bis zum Abstimmungssonntag durchziehen. Sie werden vor allem auf der Strasse im direkten Gespräch mit der Bevölkerung für ein doppeltes Ja werben.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><b></b>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p><h3><b></b>Das Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020:</h3><ul><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</li><li>Unia</li><li>Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV</li><li>Gewerkschaft Medien und Kommunikation Syndicom</li><li>Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienst VPOD</li><li>Professionelle Soziale Arbeit Schweiz AvenirSocial</li><li>Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals garaNto</li><li>Vereinigung des Kabinenpersonals kapers</li><li>Nautilus International</li><li>Personalverband des Bundes PVB</li><li>Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV</li><li>Schweiz. Musikpädagogischer Verband SMPV</li><li>Schweizerischer Musikerverband SMV</li><li>Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM</li><li>TravailSuisse</li><li>Syna</li><li>Organizzazione Christiano-Sociale Ticinese OCST</li><li>Transfair</li><li>Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH</li><li>Öffentliches Personal Schweiz ZV</li><li>Kaufmännischer Verband Schweiz</li><li>Angestellte Schweiz</li><li>Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK</li><li>Schweizer Kaderorganisation SKO</li><li>Verband Schweizerischer Polizeibeamter VSPB<b></b></li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5081</guid><pubDate>Tue, 12 Sep 2017 11:47:11 +0200</pubDate><title>Paul Rechsteiner über das Kleine und das Grosse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/paul-rechsteiner-ueber-das-kleine-und-das-grosse</link><description>Die Widersprüche der Rentenreform-GegnerInnen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Kampf gegen die Rentenreform produzieren die Gegner groteske Widersprüche. Eine kleine Rechnung.</p><p>Auf der einen Seite machen sie die 70.- Rentenzuschlag bei der AHV lächerlich ("Zückerchen"). Auf der anderen Seite finden sie diesen Rentenzuschlag dermassen schwerwiegend und schlimm, dass sie deswegen gerade die ganze Reform bachab schicken wollen. Dies, obwohl auch sie nicht bestreiten, dass die Reform eine für das Rentensystem wichtige Zusatzfinanzierung bringt.
</p><p>Der offensichtliche Widerspruch erklärt sich rasch, wenn man genauer hinschaut: Was für die einen klein ist, ist für die anderen gross. Verdient jemand 500'000 Franken pro Jahr, dann ist die Rentenerhöhung für ihn lächerlich klein. Aber: Wer 500'000 pro Jahr verdient, zahlt in Zukunft 750 Franken pro Jahr mehr an die AHV.
</p><p>Genau umgekehrt sieht es für alle mit tiefen und mittleren Einkommen aus. Wer 4000 Franken pro Monat verdient, zahlt nur 6 zusätzlich pro Monat, also 72 Franken pro Jahr. Die Rentenerhöhung beträgt aber 840 Franken pro Jahr (12 x 70.-), egal wie hoch das Einkommen ist. Und bei den Ehepaaren sieht es noch besser aus: Bei den meisten steigt die Ehepaarrente um 2700 Franken pro Jahr.
</p><p>Die AHV ist die leistungsfähigste unserer Sozialversicherungen. Und die sozial gerechteste. Das ist es, was die Gegner stört. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5065</guid><pubDate>Wed, 06 Sep 2017 16:15:09 +0200</pubDate><title>Breiter Aufruf zur Verteidigung der Renten lanciert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/breiter-aufruf-zur-verteidigung-der-renten-lanciert</link><description>Verein zur Verteidigung der AHV kämpft für vernünftigen Kompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ein vernünftiger Kompromiss: Eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz, mehr als 130 Persönlichkeiten aus allen Schichten, Arbeitnehmende, Arbeitgeber und Pensionierte, Frauen und Männer, Kulturschaffende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ist äusserst beunruhigt über den möglichen Ausgang der Abstimmung vom 24. September. Deshalb haben sie am Mittwochmorgen, 6. September einen <a href="https://www.vernuenftiger-kompromiss.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Aufruf zur Verteidigung der Renten</a> lanciert. Damit fordern sie die Stimmbürgerinnen und -bürger auf, den vernünftigen Rentenkompromiss Altersvorsorge 2020 am 24. September mit einem doppelten Ja zu unterstützen. Ihre Argumente:</p><ul><li>Der Schweiz ist seit der Einführung der AHV vor 70 Jahren gelungen, der Altersarmut ein Ende zu setzen, ein gutes System der Altersvorsorge nicht zu entwickeln, und es auch immer wieder den Bedürfnissen der gesellschaftlichen und demografischen EntwicklungDie Altersvorsorge 2020 entspricht diesem ursprünglichen Geist. Wenn sie abgelehnt wird, drohen der AHV eine gefährliche Schuldenlast und Leistungsabbau.</li><li>Die Pensionskassen und die AHV ergänzen sich. Doch in Zeiten niedriger Zinsen gerät dieses Prinzip in Schwierigkeiten und die Rente droht insgesamt zu sinken. Hier soll durch die Reform der Altersvorsorge ein Ausgleich geschaffen werden. Gleichzeitig garantiert die Reform der AHV als grösstem Sozialwerk der Schweiz die nötigen finanziellen Mittel, insbesondere durch eine im Alltag kaum spürbare Mehrwertsteuererhöhung.</li><li>Die AHV ist 1947 aus einem Kompromiss entstanden, wie sie die Demokratie immer wieder braucht. Sie sind oft schmerzhaft aber unabdingbar. Nur so kann sich die Gesellschaft weiter entwickeln. Die Altersvorsorge 2020 gleicht das Frauenrentenalter jenem der Männer an. Umgekehrt sorgt sie dafür, dass Teilzeitarbeitende und Schlechtverdienende - zu denen oft Frauen gehören - künftig besser versichert sind. Unter dem Strich werden auch die Frauen profitieren.</li><li>Unsere Altersvorsorge muss verteidigt werden. Das schafft die Altersvorsorge 2020 als vernünftiger Kompromiss. Die Rentenreform passt zu unserem Land, zu unserer Tradition, gemeinsam Lösungen zu finden, die die Interessen aller berücksichtigen. Und sie passt zum Solidaritätsgedanken, aus dem die Schweiz entstanden ist.</li></ul><p>Zu den <a href="https://www.vernuenftiger-kompromiss.ch/liste-erstunterzeichner" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Erstunterzeichnerinnen und -unterzeichnern des Aufrufs</a> gehören unter anderem alt Bundesrätin Ruth Dreifuss, Christophe Reymond, Generaldirektor Westschweizer Arbeitgeberverband Centre Patronal, alt Ständerat Dick Marty, Musiker Büne Huber, Kolumnist Thomas Cueni, Christian Wanner, alt Regierungsrat SO, Stephanie Mörikofer, alt Regierungsrätin AG, alt Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist, Anton Schaller, Zürcher Senioren- und Rentnerverband, Schauspieler Stefan Gubser und Markus Ritter, Präsident des Schweizerischen Bauernverbands. Ebenso wie Busfahrer Gilbert D'Alessandro, Rangierleiter Hanspeter Eggenberger, Sekretärin Irma Tombesi, Restaurationsfachfrau Angela Thiele und Taxifahrer Andreas Suter.
</p><p>Sie alle rufen das Volk dazu auf, den Aufruf zu unterzeichnen und vor allem am 24. September für eine vernünftige Reform der Altersvorsorge zu stimmen. Denn es ist Zeit für diesen vernünftigen Kompromiss. Für sichere und stabile Renten, 2x Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September!</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5057</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2017 15:04:01 +0200</pubDate><title>Kein Diktat der leeren Kassen bei der AHV!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-diktat-der-leeren-kassen-bei-der-ahv</link><description>Das dreckige Spiel von FDP und SVP: Erst aushungern, dann aushöhlen.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mein früherer Nachbar Giovanni musste Ende der 1990er-Jahre wegen Rückenschmerzen seinen Job als Pneumonteur aufgeben. Die IV gewährte ihm eine halbe Rente. Weil er Zeitungen austrug, kam er einigermassen über die Runden.
</p><p>Dramatische IV-Rentenkürzung
</p><p>2012 wurde Giovanni von der IV-Stelle aufgeboten: Unter dem Titel "eingliederungsorientierte Rentenrevision" überprüfte die IV seinen Rentenanspruch nochmals. Nun befand sie, dass seine Schmerzen überwindbar seien. Obwohl sich an seinem Gesundheitszustand nichts geändert und er keinerlei Aussicht auf eine Erhöhung des Arbeitspensums hatte, kürzte die IV Giovannis laufende Rente um die Hälfte. Seither kämpft Giovanni ums finanzielle Überleben. Er musste Ergänzungsleistungen beantragen.
</p><p>Solch dramatische Rentenkürzungen sind die Folge der Sparmassnahmen bei der IV. Erinnern wir uns: Die IV rutschte Mitte der 90er-Jahre in die Schulden. FDP und SVP lehnten im Parlament die nötige Erhöhung der Lohnbeiträge für die IV oder eine solide Zusatzfinanzierung stets ab. Und dies bewusst. Ihr Ziel ist ein Diktat der leeren Kassen: Es braucht ein Defizit, das als anstössig gilt, um den Sozialstaat auszuhöhlen. So wie es bereits Margret Thatcher predigte. Bei der IV ist diese Taktik des Sozialabbaus leider aufgegangen.
</p><p>FDP und SVP wollen die AHV in die Schuldenwirtschaft treiben
</p><p>Nun versuchen sie das gleiche dreckige Spiel bei der AHV. FDP und SVP lehnen eine Ausfinanzierung der AHV ab. Mit vollem Einsatz bekämpfen sie die Rentenreform Altersvorsorge 2020. Denn gemäss ihrer Ideologie muss die AHV darben. Damit sie in die Schuldenwirtschaft getrieben wird und dann zurückgestutzt werden kann. Welche Sparmassnahmen bei hohen Defiziten zum Zuge kommen werden, ist bereits bekannt: Rentenalter 67 für alle und Streichung der automatischen Rentenanpassung an Teuerung und Löhne.
</p><p>Seit ihrer Einführung bekämpfen die gleichen Kreise wie heute auch eine Stärkung der AHV. Weil ihnen die Solidarität zwischen Arm und Reich in der AHV zu stark ist. Die Leute sollen für sich alleine vorsorgen. Und dazu das Geld zu den Banken und Versicherungen tragen. So steigen die Profite der Finanzwirtschaft.
</p><p>2xJa gegen das Dikat der leeren Kassen
</p><p>Mit einem doppelten JA am 24. September können wir ein solches Diktat der leeren Kassen bei der AHV verhindern. Dank der Altersvorsorge 2020 bleibt die AHV finanziell im Gleichgewicht. Und das zu moderaten Kosten für die Bevölkerung. Erst 2021 wird dazu die Mehrwertsteuer um 0,3 Punkte auf 8,3% erhöht. Diese Zusatzfinanzierung sichert die AHV-Renten und deren Anpassung an Löhne und Teuerung. Ohne leere AHV-Kasse wird auch die Rechtfertigung von FDP und SVP für Rentenalter 67 hinfällig. Trotz Renteneintritt der Babyboomer-Generation. Diese Rentensicherheit sind wir den Rentnerinnen und Rentnern von heute und morgen schuldig.
</p><p>Bei der IV ist das Aushungern eines Sozialwerkes gelungen. Giovanni zahlt das mit der Halbierung seiner IV-Rente und dem Verlust seiner finanziellen Selbständigkeit. Bei der AHV haben wir es in der Hand, das üble Spiel von FDP und SVP zu durchkreuzen - mit einem doppelten JA am 24. September. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5055</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2017 11:52:51 +0200</pubDate><title>Appell &quot;2xJA – Frauen für die AHV&quot; lanciert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/appell-2xja-frauen-fuer-die-ahv-lanciert</link><description>SGB-Zentralsekretärinnen Regula Bühlmann und Doris Bianchi rufen zum Unterzeichnen auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine breite Gruppe von Frauen verschiedenster Herkunft hat am heutigen 5. September den Appell Frauen für die AHV auf der Website <a href="https://www.zweimal-ja.ch/de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.zweimal-ja.ch</a> lanciert.</p><p>In den nächsten Tagen wird sich das Schicksal unserer Renten entscheiden. Fast alle grossen Frauenorganisationen empfehlen für die Abstimmung vom 24. September 2xJa zur Rentenreform Altersvorsorge 2020. Dies trotz der Erhöhung des Frauenrentenalters.
</p><p>Sie machen sich für diesen Kompromiss stark, weil die Reform endlich die Frauenrenten verbessert, weil sie mit der AHV die erst Säule unserer Altersvorsorge stärkt, die für die Frauen besonders wichtig ist, und weil sie die Finanzierung unserer Renten sichert.
</p><p>Nun halten bereits weit über hundert Frauen, die ihn schon unterschrieben haben, im Appell "2xJA – Frauen für die AHV" fest: </p><ul><li><b>Die Frauenrenten müssen endlich verbessert werden,</b> inbesondere dienjenigen von Frauen, die Teilzeit arbeiten.</li><li><b>Eine starke AHV ist für die Frauen unabdingbar:</b> Nur in der AHV wirkt auch die unbezahlt geleistete Familienarbeit rentenbildend.</li><li><b>Deshalb sagen die Frauen 2xJA zur Altersvorsorge 2020.</b></li></ul><p>Zu den Urheberinnnen und Erstunterzeichnerinnen gehören Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, zuständig für Gleichstellungs-  und Familienpolitik und Doris Bianchi, stv. SGB-Sekretariatsleiterin,  zuständig für Alterspolitik und Sozialversicherungen.
</p><p>Sie fordern alle Frauen auf, mitzuhelfen, den Appell zu verbreiten: Unterschreiben Sie ihn und streuen Sie ihn breit in den sozialen Medien (Facebook, Twitter, Snapchat etc.), per E-Mail, SMS und auf anderen Kanälen: <a href="https://www.zweimal-ja.ch/de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.zweimal-ja.ch</a>!</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5047</guid><pubDate>Wed, 30 Aug 2017 17:11:06 +0200</pubDate><title>BVG-Mindestzins-Senkung verhindert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-mindestzins-senkung-verhindert</link><description>Ein vernünftiger Entscheid der BVG-Kommission </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat den Mindestzinssatz für das künftige Jahr nicht anzupassen. Damit haben die BVG-Versicherten die Sicherheit, dass ihr Altersguthaben auch im 2018 weiterhin mindestens zu 1% verzinst wird.
</p><p>Statt den Zins gemäss der bislang angewendeten Formel weiter zu senken, wird nun eine Arbeitsgruppe prüfen, nach welchen Kriterien der Mindestzinssatz in Zukunft festgelegt werden soll. Damit hat die BVG-Kommission den Arbeitgeberverband, den Gewerbeverband und den Versicherungsverband in die Schranken gewiesen, die trotz solider effektiver Renditen der Pensionskassen den Mindestzins auf nur noch 0,5% senken wollten.
</p><p>Mit ihrem Entscheid ermöglicht es die BVG-Kommission die bislang verwendeten Formeln der Realität anzupassen. Diese Formeln entsprechen nicht mehr dem heutigen Anlageverhalten der Pensionskassen. Die stark gewichteten Bundesobligationen führen dazu, dass der empfohlene Zinssatz zuletzt immer tiefer fiel und sich in den kommenden Jahren in Richtung einer Nullverzinsung bewegt hätte. Dies obwohl die Pensionskassen zurzeit weit höhere Renditen erwirtschaften.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Doris Bianchi, stv. Sekretariatsleiterin SGB, zuständig für das Dossier Altersvorsorge, 076 564 67 67 </li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5038</guid><pubDate>Tue, 29 Aug 2017 09:12:55 +0200</pubDate><title>Stabile und sichere Renten statt Defizitwirtschaft und Unsicherheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stabile-und-sichere-renten-statt-defizitwirtschaft-und-unsicherheit</link><description>Die Arbeitnehmenden-Organisationen engagieren sich für ein doppeltes Ja zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Rentenreform bringt sichere Renten und verbessert sie für alle künftigen Rentnerinnen und Rentner, die heute einen mittleren und tiefen Lohn haben. Und sie ist für die Bevölkerung die günstigste Lösung. Bei Ablehnung der Vorlage würde die AHV in die Schuldenwirtschaft getrieben und damit in eine Abbaulogik geraten. Für alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmenden-Organisationen, die zusammen über 700'000 Arbeitnehmende vertreten, ist die Altersvorsorge 2020 deshalb eine gute und vernünftige Vorlage. Am 24. September ist ihr mit einem doppelten Ja zuzustimmen, so der gemeinsame Appell der Arbeitnehmenden-Organisationen anlässlich einer Pressekonferenz am 29. August.
</p><p>Sichere Renten und ein stabiles Rentenniveau sind für alle entscheidend, für die heutigen Rentnerinnen und Rentner, aber auch für die kommenden Generationen. Letztere müssen sich so keine Sorgen machen, wieder direkt für ihre Eltern und Grosseltern aufkommen zu müssen. Für die Sicherung der AHV-Renten ist nur eine bescheidene Zusatzfinanzierung nötig. Effektiv wird der Mehrwertsteuersatz dazu erst 2021 um 0,3 Punkte auf 8,3 Prozent angehoben. Eine weitere, bereits heute für die IV erhobene, Milliarde wird in die AHV fliessen - ohne dass die Bevölkerung damit mehr belastet würde. Bei einem Nein wäre diese Milliarde für die AHV verloren. Die AHV-Defizite würden rasch steigen, und damit auch der Druck für Leistungsabbau und Rentenalter 67. Ein Ja verbessert die Renten für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen. Zwei Drittel der Bevölkerung leben im Alter hauptsächlich von der AHV. Deshalb ist für sie der AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Franken pro Jahr für Ehepaare besonders wichtig. Denn bei der AHV bekommen sie für einen Beitragsfranken am meisten Rente. Eine Ablehnung würde nicht nur diese Verbesserung verhindern. Sie würde auch dazu führen, dass mehr Leute mit tiefen Einkommen auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären.
</p><p>Ein Ja bringt Rentenverbesserungen für die Frauen. Heute beträgt die durchschnittliche Pensionskassenrente einer Frau nur einen Drittel einer Männerrente. Das wird sich nun ändern, da der versicherte Lohn für alle, die Teilzeit arbeiten, angehoben wird. Trotz höherem Frauenrentenalter ist die Altersvorsorge 2020 für Frauen deshalb positiv. Mit einem Nein würde eine Verbesserung der Rentensituation der Frauen dagegen in weite Ferne rücken. Wer Nein sagt, lehnt auch eine Rentengarantie für ältere Arbeitslose ab. Diese werden heute aus der Pensionskasse ausgeschlossen und müssen bei Aussteuerung oft das Alterskapital bereits vor der Pensionierung anzapfen. Das soll sich endlich ändern.
</p><p>Ein Nein würde auch längst fällige Anpassungen der Altersvorsorge an gesellschaftliche Bedürfnisse verhindern. Altersvorsorge 2020 bringt eine Flexibilisierung des Rentenalters. Wer länger arbeiten kann und will, soll darin nicht behindert werden. Und wer ausgelaugt ist und auf dem Arbeitsmarkt keine Perspektive mehr hat, soll früher gehen können, ohne dafür bestraft zu werden.
</p><p>Die Mitgliederverbände des Komitees der Arbeitnehmenden-Organisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020 rufen alle Arbeitnehmenden auf, die Rentenreform gutzuheissen. 70 Jahre nach der Annahme der AHV durch die Stimmberechtigten, ist es an der Zeit, das wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu stärken. Bei einem Nein wird es keine bessere Vorlage geben. Vielmehr würde der Abbaudruck steigen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><p class="Text"><span lang="DE"></span></p><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, 079 277 81 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Franziska Peterhans, Zentralsekr. Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, 076 542 49 11</li><li>Christian Zünd, CEO Kaufmännischer Verband, 079 815 79 12</li><li>Jenny Brochellaz, Geschäftsstellenleiterin SBK Valais, 079 320 98 70</li><li>Véronique Polito, GL-Mitglied Unia, 079 436 21 29</li></ul><p class="Text"><span lang="DE"></span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5036</guid><pubDate>Mon, 28 Aug 2017 10:23:30 +0200</pubDate><title>AV 2020: Falsches wird auch bei Wiederholung nicht wahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-falsches-wird-auch-bei-wiederholung-nicht-wahr</link><description>Fünf massive Falschaussagen des „K-Tipp“ zur Rentenreform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ist man beim "K-Tipp" einfach schlecht informiert, oder betreibt man eine unfaire Kampagne gegen die Rentenreform?</p><p>Jedenfalls wird das KonsumentInnenmagazin nicht müde, Unwahrheiten über die Altersvorsorge 2020 zu verbreiten. Zudem streut der "K-Tipp" seinen Leserinnen und Lesern in Sachen künftiger Pensionskassenrenten Sand in die Augen. Dass es auch anders ginge, beweist der "Beobachter", der <a href="https://www.beobachter.ch/politik/altersvorsorge-2020-wer-profitiert-wer-verliert-was-bringt-die-rentenreform" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">sachlich über die Rentenreform berichtet</a>. Nachstehend die wichtigsten Falschinformationen der aktuellen "K-Tipp" Ausgabe:</p><ul><li>Die Mehrwertsteuer steigt nicht um 0,6, sondern erst 2021 um 0,3 Prozentpunkte auf 8,3%. Als Konsumentenschutz-Blatt müsste der "K-Tipp" wissen, dass bei einem Nein zur Altersvorsorge 2020 die MWSt zwar um 0,3 Punkte gesenkt werden müsste, aber die Preise für Güter des täglichen Bedarfs kaum fallen würden.</li><li>Die Pensionskassenrenten werden nicht um 12% sinken. Denn anders als bei der Rentenklau-Abstimmung werden die Einbussen wegen der Senkung des Mindestumwandlungssatz kompensiert. Zudem profitieren die Versicherten der obligatorischen beruflichen Vorsorge während 20 Jahren von eine Besitzstandgarantie: solidarisch finanziert über alle Versicherten der 2. Säule.</li><li>Die Beiträge an die Pensionskassen werden nicht flächendeckend um 1% erhöht. Dies gilt einzig in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Über 80% der Versicherten haben eine überobligatorische berufliche Vorsorge und sparen in ihrer Pensionskasse weit mehr an, als sie obligatorisch müssten.</li><li>Ehepaare werden bis zu 2712 Franken mehr AHV Rente pro Jahr erhalten und nicht bloss Fr. 1356 wie der "K-Tipp" schreibt. Denn beide profitieren vom Zuschlag auf die Einzelrente von je 840 Franken. Zusätzlich wird der Plafonds der Ehepaarrente erhöht.</li><li>Der AHV-Zuschlag von 840 Franken jährlich wird gleich wie die Rente automatisch der Teuerung und Lohnentwicklung angepasst. Er ist nicht fix, wie im "K-Tipp" behauptet.</li></ul><p>Besonders perfid ist, dass der "K-Tipp" der Leserschaft weismacht, dass in Sachen Pensionskassen-Renten alles in Butter sei: Als ob die Pensionskassen bei einem Nein am 24. September den Mindestumwandlungssatz von 6,8% anwenden würden ... Dabei unterschlägt der "K-Tipp", dass schon heute die überwiegende Mehrheit der Pensionskassen einen Umwandlungssatz von unter 6% anwendet. Der durchschnittliche Umwandlungssatz über alle rund 1700 Pensionskassen beträgt 5,63%. Und die Tendenz zeigt leider weiterhin gegen unten.
</p><p>Umso nötiger sind daher die Verbesserungen in der AHV, wie sie die Rentenreform Altersvorsorge 2020 bringt. Darum empfehlen alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmendenorganisationen der Schweiz ein doppeltes Ja am 24. September. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5031</guid><pubDate>Fri, 18 Aug 2017 12:49:36 +0200</pubDate><title>Ja zur AV 2020 – auch aus Frauensicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-av-2020-auch-aus-frauensicht</link><description>Warum Natascha Wey, Co-Präsidentin SP Frauen* und Gewerkschafterin, ja zur Rentenreform AV 2020 sagt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Altersreform 2020 kann einen als Feministin in ein Dilemma bringen. In ein Dilemma, weil sie Fort- und Rückschritte beinhaltet. Die SP Frauen haben nach langer Diskussion die Ja-Parole beschlossen. Und dieses Ja vertreten wir nun mit Überzeugung.
</p><h3>Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist tatsächlich nicht gerechtfertigt, ...</h3><p>Linke Gegnerinnen haben einen wichtigen Punkt: Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist ökonomisch nicht gerechtfertigt. Wer Feminismus - wie ich - auch als Verteilungsfrage versteht, kann dazu deshalb a priori nur mit Mühe "Ja" sagen. Ich habe also Verständnis für Frauen, welche die Erhöhung des Rentenalters kritisieren, wenngleich diese Erhöhung der bürgerlichen Parlamentsmehrheit und nicht der Linken zuzuschreiben ist. Sämtliche Anträge, das Rentenalter nicht zu erhöhen wurden nämlich abgeschmettert.
</p><h3>... aber das "linke Nein" verschweigt die erzielten Fortschritte.</h3><p>Zur Vorlage Nein zu sagen, ist aber auch gefährlich. Und zwar, weil die Altersvorsorge 2020 für Frauen wichtige Fortschritte bringt. Diese werden von Gegner_innen ausgeblendet. Es sind vor allem Fortschritte für Frauen mit tiefen Einkommen und schlechten Versicherungslösungen. Das kann die Frau sein, die am Kiosk arbeitet. Oder die Migrantin, die für eine kleine Reinigungsfirma Büros putzt. Oder die Pflegefachfrau auf dem Land, die in einem Altersheim angestellt ist, deren Lohn aber zu tief ist, um bei einer Pensionskasse obligatorisch versichert zu sein.
</p><p>Fakt ist: Die Pensionskassenrenten der Frauen sind im Schnitt 63 Prozent tiefer als jene der Männer. Dies hängt damit zusammen, dass Frauen oft Teilzeitarbeit leisten und durch den zu hohen Koordinationsabzug diskriminiert werden. Die Reform setzt hier an: Wer zwischen 21'150 Franken und 55'000 Franken pro Jahr verdient, profitiert von einem deutlich besseren Versicherungsschutz. Zwei Drittel der Leute mit solchen Löhnen sind Frauen. Ein Beispiel: Eine Frau, mit Jahrgang 1978, die ein Jahreseinkommen von 35'000 Franken ausweist, käme unter geltendem Recht bei ihrer Pensionierung im Jahr 2043 auf eine Pensionskassenrente von 365 Franken. Mit der Reform 2020 verbessert sich diese Rente auf 594 Franken pro Monat. Zusammen mit dem AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr, erreicht sie im Alter also eine substanzielle Rentenverbesserung. Und darauf ist sie angewiesen. Die Flexibilisierung des Koordinationsabzuges in der zweiten Säule beseitigt zumindest einen Teil der bestehenden Diskriminierungen in der beruflichen Vorsorge. Das war für uns SP Frauen ein wichtiges Argument für unser Ja, denn Diskriminierungen im Erwerbsleben akzeptieren wir schliesslich auch bei den Löhnen nicht.
</p><h3>Für die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen</h3><p>Als Feministinnen setzen wir SP Frauen uns für die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen ein. Und wir sind auch der Meinung, dass Frauen ein Recht darauf haben, für die geleistete Erwerbsarbeit anständig versichert zu werden. Nochmals: rund 60 Prozent der Frauen arbeiten Teilzeit, aber nur 18 Prozent der Männer. Und ja, diese Vorlage ist kein feministisches Wunderwerk. Aber etwas weiss ich mit Sicherheit: sollte die Rentenreform an der Urne scheitern und die Rechten ihren Plan zur Ausblutung der AHV umsetzen können, dann droht in den kommenden Jahren vor allem eines: ein anti-feministischer Angriff und eine Schrumpfkur für die AHV. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Leidtragenden in erster Linie die Frauen sein werden.
</p><p>Natascha Wey ist Co-Präsidentin der SP Frauen* und VPOD-Zentralsekretärin </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5029</guid><pubDate>Fri, 18 Aug 2017 08:06:02 +0200</pubDate><title>Breite Allianz zur Sicherung unserer Altersrenten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/breite-allianz-zur-sicherung-unserer-altersrenten</link><description>Medienkonferenz der Ja-Komitees für die Rentenreform Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am Freitag sind in Bern die drei nationalen Ja-Komitees für ein doppeltes Ja zur Rentenreform vor die Medien getreten.</p><p>Angeführt von Vertreterinnen und Vertretern der bürgerlichen Parteien CVP, BDP und EVP, der linken Parteien SP und Grüne sowie der Arbeitgeber und des Schweiz. Gewerkschaftsbunds hatten die drei Komitees eine klare gemeinsame Botschaft: Die Rentenreform ist ein ausgewogener Kompromiss und nach 20 Jahren Reformstau dringend nötig. Sie bringt sichere Renten und sorgt für ein stabiles Rentenniveau. Deshalb setzen sich die Mitglieder des bürgerlichen, des linken sowie des Arbeitnehmenden-Komitees mit Überzeugung für ein doppeltes Ja zur Altersvorsorge 2020 ein.
</p><h3>Renten gesichert, AHV solide finanziert</h3><p>Aus Sicht der Arbeitnehmenden sei entscheidend, dass die Renten gesichert und die AHV solide finanziert werde, sagte Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Dazu brauche es eine AHV-Zusatzfinanzierung, sonst drohe eine gefährliche Schuldenwirtschaft, die zu Abbau führe wie früher bei der IV. "Zur Sicherung des Rentenniveaus braucht es wegen des starken Drucks auf den Pensionskassen zudem Rentengarantien in der zweiten Säule und den AHV-Rentenzuschlag - gerade für jene mit mittleren und tiefen Einkommen."
</p><p>Gerhard Pfister, Präsident der CVP, bekräftigte im Namen des bürgerlichen Komitees, dass die Altersvorsorge wegen der Demografie und der Tiefzinssituation dringend angepasst werden muss. "Mit der Rentenreform haben wir endlich einen ausgewogenen Kompromiss gefunden, der diese Herausforderungen angeht und den Fortbestand unserer Sozialwerke sichert. Das ist wichtig für die heutigen und künftigen Rentnergenerationen." Ausserdem schaffe die Reform mehr Gerechtigkeit, indem endlich die Heiratsstrafe in der AHV gemindert werde.
</p><h3>Reform für Arbeitnehmende und kleine Einkommen</h3><p>"Die Altersvorsorge 2020 ist eine Reform für die Arbeitnehmenden und für die kleinen Einkommen, weil sie die AHV stärkt. Darum steht die SP geschlossen hinter der Reform, das hat unsere Urabstimmung gezeigt", sagte SP-Präsident Christian Levrat. Er warnte jedoch auch vor dem Plan B bei einem Nein: "FDP und SVP trauen sich nicht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern reinen Wein einzuschenken, aber sie wollen Rentenalter 67 und tiefere Renten, darauf arbeiten sie seit Jahren hin."
</p><p>Die Präsidentin der EVP, Marianne Streiff, erinnerte daran, dass Extremforderungen chancenlos sind. "Nur eine ausgewogene Reform, die allen etwas bietet und von allen etwas verlangt, kann gelingen. Die teuerste Reform wäre eine gescheiterte Reform, denn die aufgelaufenen Defizite der AHV müssten die nachfolgenden Generationen bezahlen."
</p><p>Der Westschweizer Arbeitgeberverband FER steht ebenfalls hinter der Altersvorsorge 2020, wie der stellvertretende Generaldirektor Olivier Sandoz ausführte. "Die Sicherung unserer Sozialsysteme ist im Interesse von uns allen, auch gerade der Wirtschaft. Deswegen befürworten alle grossen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in der Romandie sowie einige Chefs grosser Unternehmen die Rentenreform." Wichtig sei auch die Tatsache, dass die Altersvorsorge 2020 die Arbeit weit weniger verteuere als der von den Gegnern propagierte "Plan B".
</p><h3>Frauen, die rechnen. sagen Ja</h3><p>Unter dem Strich könnten auch die Frauen die Reform gut unterstützen, trotz des höheren Frauenrentenalters, erklärte Regula Rytz, Präsidentin der Grünen. "Es ist gelungen, gerade die Erhöhung des Rentenalters finanziell zu kompensieren." weil die Teilzeitarbeit bei den Pensionskassen besser versichert werde, erhielten viele Frauen deutlich mehr Rente. "Frauen die nachrechnen, sagen deshalb Ja - und konzentrieren ihre Kräfte auf die Bekämpfung der Lohndiskriminierung."
</p><p>Zum Abschluss unterstrich BDP-Präsident Martin Landolt, dass die Rentenreform die Altersvorsorge nicht nur sichert, sondern auch modernisiert. "Das Rentenalter wird flexibilisiert und heutige Arbeitsmodelle wie Teilzeitarbeit werden besser abgesichert. Zudem stärkt die Reform die Solidarität zwischen den Generationen, denn sie sichert die Zukunft unserer Vorsorgewerke." Die Reform geschehe deshalb nicht "auf dem Buckel der jungen Generation - im Gegenteil: "Die junge Generation wird sogar höhere Renten erhalten als dies beim heutigen System der Fall wäre." 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Auskünfte im Namen der drei Ja-Komitees für die Rentenreform geben:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident Schweiz. Gewerkschaftsbund, 079 277 61 31</li><li>Gerhard Pfister, Präsident der CVP Schweiz, 079 334 12 30</li><li>Christian Levrat, Präsident der SP Schweiz, 079 240 75 57</li><li>Marianne Streiff, Präsidentin EVP Schweiz, 079 664 74 57</li><li>Olivier Sandoz, Stv. GD Fédération des entreprises romandes FER, 079 643 21 25</li><li>Regula Rytz, Präsidentin Grüne Schweiz, 079 353 86 38</li><li>Martin Landolt, Präsident BDP Schweiz, 079 620 08 51</li><li>Béatrice Wertli, Generalsekretärin CVP, 078 873 88 08</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li>Michael Sorg, Mediensprecher SP, 079 785 86 08</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5022</guid><pubDate>Wed, 09 Aug 2017 10:34:45 +0200</pubDate><title>Entscheidende Wochen für die AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/entscheidende-wochen-fuer-die-ahv</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner warnt: Lassen wir uns nicht für dumm verkaufen!</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Ferien sind zu Ende, der Abstimmungskampf über die Altersvorsorge 2020 ist lanciert.
</p><p>Der Ausgang ist offen.
</p><p>Die Gewerkschaften engagieren sich zusammen mit allen anderen nationalen Organisationen der Arbeitnehmenden für ein doppeltes Ja. Dieses geeinte Engagement ist dringend notwendig, denn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sehen sich mit einem grossen Verwirrspiel konfrontiert.
</p><p>Auch die Gegner bestreiten nicht, dass die AHV Mehreinnahmen braucht. Aber statt der bescheidenen Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer zuzustimmen, propagieren sie ein Nein - um damit endlich einen Hebel für einen Leistungsabbau in die Hand zu bekommen, für den sie bisher keine Mehrheiten fanden.
</p><p> Für eine Sozialversicherung ist Schuldenwirtschaft Gift. Das haben wir bei der Invalidenversicherung erlebt. Die AHV ist so solide finanziert wie keine andere Sozialversicherung. Bis jetzt. Seit 1975 bezahlen wir die gleichen Lohnbeiträge, obwohl sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner in dieser Zeit mehr als verdoppelt hat. Nur einmal, vor 20 Jahren, brauchte es ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent.
</p><p>Und jetzt sind wieder 0,6 Mehrwertsteuerprozent fällig. So billig wie jetzt ist die AHV-Finanzierung nie wieder zu haben. Die Hälfte davon, 0,3%, werden wir im Portemonnaie nicht einmal spüren. Denn wir zahlen sie schon heute. Bei einem Nein sind diese 0,3% für die AHV verloren. Es geht dabei um mehr als eine Milliarde Franken.
</p><p>Für die Zukunft gesichert ist die AHV aber nur, wenn auch der andere Teil der Vorlage das Volksmehr schafft: Die Revision der AHV und des Pensionskassengesetzes, also die Rentenreform Altersvorsorge 2020.
</p><p>Nicht wenigen macht die Heraufsetzung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre Bauchweh. Verständlich. Aber: Unter dem Strich, alles zusammen gerechnet, ist die Vorlage klar positiv. Erstmals seit Jahrzehnten werden die AHV-Renten wieder verbessert. 840 Franken pro Jahr für die Alleinstehenden und über 2700 Franken für die Mehrheit der Ehepaare. Das sind Verbesserungen, die in den Haushaltsbudgets gerade der Leute mit tieferen Einkommen ins Gewicht fallen. Auch die Verbesserungen für die Teilzeitbeschäftigten und die älteren Arbeitnehmenden lassen sich sehen.
</p><p>Die kommenden sechs Wochen sind für die Zukunft unserer Renten entscheidend. Und wegweisend für die Zukunft der AHV, dieses Herzstück des Schweizer Sozialstaats. Wir haben es in der Hand, den Abstimmungskampf zu gewinnen. Gegen jene, die uns für dumm verkaufen möchten, indem sie die Jungen gegen die Alten auszuspielen versuchen.
</p><h3>Paul Rechsteiner, <b>Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</b></h3><p>PS: Wollen Sie sich engagieren? Konsultieren Sie die <a href="http://sichere-renten-ja.ch/engagieren/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Kampagnenwebsite </a>(siehe unten)</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5011</guid><pubDate>Fri, 14 Jul 2017 09:23:42 +0200</pubDate><title>„Plan B“ bringt teurere Rente und höheres Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/plan-b-bringt-teurere-rente-und-hoeheres-rentenalter</link><description>Die FDP auf Crashkurs mit der Bevölkerungsmehrheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gehören Sie zu den Normalverdienenden? Dann mussten bei Ihnen letzten Sonntag die Alarmglocken schrillen: Die FDP legte ihren „Plan B“ vor, wie sie das Rentensystem nach einem Nein zur Altersvorsorge 2020 gestalten will. Für Sie wird das teuer. Obwohl Sie erst mit 67 in Rente werden gehen können.</p><p class="Text">Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, FDP &amp; Co. haben in den letzten Monaten viel Kreide gefressen. Dabei stand bei ihnen noch bis weit in die parlamentarische Schlussberatung der Altersvorsorge 2020 eine zentrale Forderung im Vordergrund: Das Rentenalter muss rauf, mindestens auf 67. Am liebsten am Volk vorbei, durch ein technokratisches und undemokratisches Instrument namens Interventionsmechanismus: Unterschreiten die AHV-Reserven ein bestimmtes Mass, steigt das Rentenalter automatisch.</p><h3 class="Text">Technokratisches Monster</h3><p class="Text">Das Parlament hat dieses technokratische Monster glücklicherweise gekippt. Doch aufgegeben haben dessen Erfinder deshalb noch lange nicht. Auch wenn sie zurzeit alles unternehmen, um ihre wahren Absichten zu verschleiern: Kurz vor der Abstimmung über die Rentenreform möchten sie nicht als diejenigen dastehen, die das Rentenalter auf 67 Jahre erhöhen wollen.</p><p class="Text">Darum heisst das dritte Paket ihres „Plan B“ jetzt „technische Massnahmen“. Die seien „politisch kaum bestrittenen“, schreibt die „NZZ am Sonntag“. Das Gegenteil ist richtig: Noch vor wenigen Monaten war die automatische Rentenaltererhöhung unter dem Stichwort „Entpolitisierung“ ausdrücklich Teil des „Plan B“. So schrieb etwa der Gewerbeverband, ein Mechanismus, der eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre bringe, sei „absolut unerlässlich“. Es ist kein Schelm, wer hinter den „technischen Massnahmen“ eine Neuauflage genau dieser Idee sieht.</p><h3 class="Text">Länger arbeiten, mehr zahlen</h3><p class="Text">Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, FDP &amp; Co. wollen uns aber nicht nur länger arbeiten lassen. Sondern für unsere Rente auch mehr bezahlen lassen: Ihre „Lösung“ kommt die mittleren und tiefen Einkommen massiv teurer. Weil sie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes der Pensionskassen in ihrem „Plan B“ nur in der zweiten Säule ausgleichen wollen.</p><p class="Text">Was das bedeutet, hat das <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/de/mm-sgk-n-2017-03-10-beschluesse-reform-2020-d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Parlament zusammengestellt</a>: Richtig teuer wird es für Junge mit tiefen Einkommen. Ein 24-jähriger Mann mit einem Jahreseinkommen von 40‘000 Franken müsste bis zur Pensionierung 30‘760 Fr. mehr Beiträge einzahlen als mit der Altersvorsorge 2020. Bei einem Lohn von 55‘000 Franken wären es gar 37‘875 Franken mehr.</p><h3 class="Text">Keine Solidarität im "Plan B"</h3><p class="Text">Der Grund für diese deutlich höheren Kosten: In der zweiten Säule sorgt jeder nur für sich vor. Anders als bei der Altersvorsorge 2020, die auch auf die soziale AHV setzt, spielt im „Plan B“ Solidarität keine Rolle. Bei der Abstimmung vom 24. September geht es deshalb auch um diese zentralen Fragen: Soll sich die Wirtschaft durchsetzen, die will, dass wir alle nur für uns selbst vorsorgen? Oder soll mit dem AHV-Zuschlag die erste Säule gestärkt werden, die für das Gros der Bevölkerung das beste Preis-Leistungsverhältnis hat, dank ihrer solidarischen Finanzierung, mit der Superreiche alle anderen unterstützen?</p><p class="Text">Letzteres wollen Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, FDP &amp; Co unbedingt verhindern. Und sie wollen die AHV mit ihrem Nein in eine Defizitspirale zwingen. Ihr „Plan B“ kann und will das gar nicht verhindern. Eine Neuauflage der Rentenreform würde mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Selbst bei einer raschen Inkraftsetzung des „Plan B“ im Jahr 2021 würden der AHV rund 5 Mrd. Franken entgehen. Die AHV würde bis dann rote Zahlen schreiben. Das müssen wir verhindern und mit einem doppelten Ja am 24. September die Renten zu vernünftigen Kosten sichern. Jeder Neustart wird mehr kosten und macht einschneidende Massnahmen wie Rentenalter 67 wahrscheinlicher.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5009</guid><pubDate>Thu, 13 Jul 2017 11:54:10 +0200</pubDate><title>Rentenerhöhungen dank AV 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenerhoehungen-dank-av-2020</link><description>Top, die Wette gilt: Rentenerhalt oder Rentenerhöhung für die meisten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wetten dass? - Für über 90 Prozent der Betroffenen bringt die Altersvorsorge 2020 höhere Renten oder sichert das Rentenniveau.</p><p>Tatsächlich müssten mit AV 2020 nur Männer, die heute zwischen 39 und 44 Jahre alt sind und genug Zeit und Möglichkeiten haben, die Verluste auszugleichen, etwas abgeben. Dies zeigen neuste Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen. Zu den Gewinnerinnen der Rentenreform zählen insbesondere Frauen mit tieferen Einkommen und Familien in bescheidenen Verhältnissen. Hier die Zahlen:
</p><h3>Besonders Frauen profitieren</h3><p>Gerade Frauen, die Teilzeit arbeiten oder wenig verdienen, bringt AV 2020 definitiv Verbesserungen: Eine heute 24-Jährige, die 3500 Franken im Monat verdient, wird jeden Monat 255 Franken mehr Rente aus AHV und Pensionskasse erhalten, das sind 3060 Franken im Jahr. Auch eine 44-Jährige in der gleichen Lohnkategorie wird von AV 2020 profitieren, für sie erhöht sich die Rente um 2136 Franken pro Jahr. Doch auch Frauen, die besser verdienen, profitieren: Bei einem Monatslohn von 5200 Franken verbessert AV 2020 für Frauen aller Alterskategorien die Rente.
</p><p>Dasselbe gilt übrigens auch für Männer aller Alterskategorien mit einem Monatslohn von 5200 Franken - auch ihnen beschert AV 2020 höhere Renten. Für einmal werden gut verdienende, mitten im Leben stehende Männer leicht benachteiligt: gut situierte männliche Vierziger müssen sich tatsächlich auf einen Rentenverlust von maximal 40 Franken pro Monat gefasst machen. Doch mit ihren Löhnen verfügen sie über genügend finanziellen Spielraum, um diesen geringen Verlust auf die eine oder andere Weise auszugleichen.
</p><h3>Finanzspritze für Familien in bescheidenen Verhältnissen</h3><p>Stark profitieren von der Rentenreform werden Familien, zum Beispiel Ehepaare mit zwei Kindern. Und zwar ganz besonders solche mit beschränkten Mitteln: Verdienen beide zusammen 8700 Franken (5800 und 2900 Franken), gibt es monatliche Rentenerhöhungen zwischen 302 und 478 Franken, je nach Alterskategorie. Die jüngsten Eltern dürfen sich auf 5736 Franken mehr Rente jedes Jahr freuen (plafonierte Maximalrente), eine alles andere als vernachlässigbare Summe.
</p><p>Für 44-jährige Ehepaare mit Kindern und einem mittleren (insgesamt 11'000 Franken) bis guten (14'000 Franken) Einkommen gleicht der AHV-Zuschlag die Rentenverluste in der zweiten Säule aus. Für sie bleibt also das heutige Rentenniveau mit AV 2020 erhalten.
</p><h3>Die Reform nützt denjenigen, die es brauchen</h3><p>Über diese Zahlen sollten alle vor der Abstimmung vom 24. September noch einmal nachdenken. Das Resümee: die Altersvorsorge 2020 erweist sich als positiv für die zukünftigen Renten von 90.8 Prozent der Bevölkerung, und das alles zu einem viel bescheideneren Preis, als was die Vorschläge der Rechten gekostet hätten.
</p><p>Die Rentenreform ist sozial, weil sie dank des AHV-Zuschlags und der Ausgleichsmechanismen in der zweiten Säule gerade die Renten benachteiligter Bevölkerungsgruppen erhöht, und weil sie für fast alle übrigen das Rentenniveau erhält. Und die Altersvorsorge 2020 ist zukunftsweisend und verantwortungsbewusst, weil sie die AHV-Finanzen stärkt und die zweite Säule festigt - Wette gewonnen! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4984</guid><pubDate>Thu, 06 Jul 2017 12:55:54 +0200</pubDate><title>Die AHV wird 70 – Zeit, sie zu stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ahv-wird-70-zeit-sie-zu-staerken</link><description>Ruth Dreifuss‘ Blick von der Gründung der AHV bis zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die AHV ist das Fundament der Schweizer Sozialpolitik. Ein Sozialwerk, das die Rechte nie wollte. Alt Bundesrätin und Gewerkschafterin Ruth Dreifuss erinnert an den harten Kampf vor der Volksabstimmung vom 6. Juli 1947 über die Einführung der AHV. An zehn AHV-Revisionen, welche die Leistungen den Bedürfnissen der Bevölkerung anpassten. An 20 Jahre Stillstand. Und sieht die Chance, die AHV endlich wieder zu stärken. Mit zwei Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September.</p><p>Vor genau 70 Jahren haben die Stimmberechtigten in der Schweiz das Gesetz über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung gutgeheissen. Es war die Krönung eines langen gewerkschaftlichen und linken Kampfes. Und gleichzeitig der Beginn eines zähen Ringens um Leistungen, welche die Rentnerinnen und Rentner, die Witwen und Waisen auch tatsächlich schützen.
</p><h3>Die AHV: ein Recht, kein Almosen</h3><p>Schon im Generalstreik von 1918 war die AHV eine der zentralen Forderungen und blieb seither immer im Zentrum des gewerkschaftlichen Engagements. 1925 verankerten Volk und Stände den Auftrag, eine Alters- und Hinterbliebenenversicherung zu gründen in der Verfassung. Doch die Rechte torpedierte einen ersten Gesetzesentwurf erfolgreich. 1947 mobilisierte die wegen eines Referendums der gleichen Gegner nötig gewordene Abstimmung dann alle gewerkschaftlichen Kräfte. Um endlich eine Versicherung zu verankern, deren Prinzipien seither gelten: Alle sind versichert unabhängig davon, welchen Lebensentwurf jemand wählt; die Beiträge sind einkommensabhängig, während die Maximalrente gedeckelt ist. Anders gesagt: es geht um ein Recht und nicht um Almosen, wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund in den Wochen vor der Abstimmung vom 6. Juli 1947 schrieb. Alle müssen dazu beitragen und die Stärkeren helfen den Schwächeren. Die Solidarität ist das Fundament der AHV. Und deshalb ist die AHV das Fundament der Schweizer Sozialpolitik.
</p><h3>Langes Ringen um Verbesserungen</h3><p>Die Einführung der AHV ist auch der Beginn eines langen Ringens: die ab 1948 ausbezahlten Renten waren viel zu knapp berechnet, um die Altersarmut der Arbeiterinnen und Arbeiter auszumerzen. Es brauchte neun AHV-Revisionen, um sich diesem Ziel anzunähern. Und es brauchte eine 10. AHV-Revision, damit den Frauen das Recht auf eine eigene Rente zugestanden wurde, bei deren Berechnung ausserdem die Erziehungs- und Betreuungsaufgaben berücksichtigt wurden. Damit der bisherige Lebensstandard im Rentenalter gehalten werden konnte, wurde es auch nötig, die bislang freiwillige und an eine Firma oder Branche gebundene berufliche Vorsorge für obligatorisch zu erklären.
</p><h3>Gleiche Gegner, gleiche Argumente</h3><p>Heute führen wir wieder eine Kampagne für eine Reform der Altersvorsorge. Dieselben Gegner bekämpfen die Vorlage. Mit den immer gleichen Argumenten wollen sie eine Stärkung der AHV verhindern. Erneut müssen wir ihre Strategie bekämpfen, die AHV in eine Defizitspirale zu führen, um danach einen massiven Leistungsabbau rechtfertigen zu können. Wir wollen sowohl das Rentenniveau aus erster und zweiter Säule erhalten, als auch deren Finanzierung mittelfristig sichern. Das verlangt auch Opfer: eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuer und der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlten Lohnbeiträge. Aber auch die schrittweise Erhöhung des Frauenrentenalters.
</p><h3>Ausgeglichene Kosten-Nutzenrechnung</h3><p>Die einzigen Reformen der Altersvorsorge, die bisher angenommen wurden und so die Lage der Rentnerinnen und Rentner verbessern konnten, waren jene mit einer ausgeglichen Kosten-Nutzen-Rechnung. Am 24. September können wir über eine solche ausgeglichene Reform entscheiden. Sie kann aber nur Erfolg haben, wenn Volk und Stände neben dem Gesetz auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer gutheissen. Am 6. Juli 1947 reichte ein Ja für die Geburt der AHV. Am 24. September 2017 braucht es zwei Ja, damit diese AHV gestärkt wird! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4982</guid><pubDate>Thu, 06 Jul 2017 09:06:41 +0200</pubDate><title>Stabile und sichere Renten statt Defizitwirtschaft und Unsicherheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stabile-und-sichere-renten-statt-defizitwirtschaft-und-unsicherheit</link><description>Arbeitnehmerorganisationen-Komitee Ja zur Altersvorsorge 2020 gegründet</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Altersvorsorge 2020 sichert die Renten und verbessert sie für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen. Das sind die Gründe weshalb alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen in den letzten Tagen das Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020 gegründet haben. Das Komitee vertritt mehr als 700'000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz und wird sich mit aller Kraft für ein doppeltes Ja am 24. September einsetzen.
</p><h3>Erste positive Vorlage</h3><p>In den letzten 20 Jahren hat das Stimmvolk alle Altersvorsorge-Reformen von Bundesrat und Parlament abgelehnt. Zurecht. Denn sie waren einseitige Abbauvorlagen. Nun liegt erstmals eine Vorlage auf dem Tisch, die insgesamt positiv ist.
</p><p>Eine bescheidene Zusatzfinanzierung sorgt für sichere AHV-Renten. Eine Milliarde Franken wird der AHV zufliessen, ohne dass dies die Bevölkerung zusätzlich im Portemonnaie spürt. Denn die heute für die IV erhobenen 0,3 Mehrwertsteuerprozentpunkte werden in die AHV umgeleitet. Der Mehrwertsteuersatz bleibt damit bis 2021 bei 8 Prozent. Erst dann steigt der Satz um 0,3 Punkte auf 8,3 Prozent. So günstig können die AHV-Finanzen in Zukunft nie mehr stabilisiert werden. Wer die Altersvorsorge 2020 ablehnt, schwächt damit die AHV. Denn ohne Zusatzfinanzierung gerät die AHV in eine Defizitspirale, die den Druck auf die Renten und für Rentenalter 67 erhöht.
</p><h3>Verbesserungen für Frauen, tiefe und mittlere Einkommen</h3><p>Ein Ja verbessert die Rentensituation für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen. Zwei Drittel der Bevölkerung leben im Alter hauptsächlich von der AHV. Deshalb ist für sie der AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Franken pro Jahr für Ehepaare besonders wichtig. Denn bei der AHV bekommen sie für einen Beitragsfranken am meisten Rente. Eine Ablehnung würde nicht nur diese Verbesserung verhindern. Sie würde auch dazu führen, dass mehr Leute mit tiefen Einkommen auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären.
</p><p>Ein Ja bringt insbesondere Rentenverbesserungen für die Frauen. Heute sind Frauen in der Pensionskasse benachteiligt, weil sie häufig Teilzeit arbeiten. Deshalb betragen ihre PK-Renten im Schnitt nur einen Drittel einer Männerrente. Das wird sich nun ändern, da der versicherte Lohn steigen wird. Dank dieser Massnahmen ist die Altersvorsorge 2020 trotz der Anhebung des Frauenrentenalters unter dem Strich positiv für die Frauen. Mit einem Nein würde die Verbesserung der Rentensituation der Frauen dagegen in weite Ferne rücken. Wer Nein sagt, lehnt auch eine Rentengarantie für ältere Arbeitslose ab. Diese werden heute aus der Pensionskasse ausgeschlossen und müssen bei Aussteuerung oft das Alterskapital bereits vor der Pension anzapfen. Dieser unwürdigen Situation wird nun ein Riegel geschoben.
</p><h3>Nach 70 Jahren die AHV stärken</h3><p>Die Mitgliederverbände des Komitees der Arbeitnehmerorganisationen Ja zur Altersvorsorge 2020 rufen alle Arbeitnehmenden auf, die Altersvorsorge 2020 gutzuheissen. 70 Jahre nach der Annahme der AHV durch die Stimmberechtigten, ist es an der Zeit, das wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu stärken. Bei einem Nein wird es keine bessere Vorlage geben. Vielmehr würde der Abbaudruck steigen. 
</p><p>&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, 079 277 81 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Franziska Peterhans, Zentralsekr. Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, 076 542 49 11</li><li>Daniel Jositsch, Präsident Kaufmännischer Verband, 079 503 06 17</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Dossier Altersvorsorge, 076 564 67 67</li></ul><p>&nbsp;</p><p><b>Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020:</b> Schweizerischer Gewerkschaftsbund <b>SGB; Unia;</b> Gewerkschaft des Verkehrspersonals <b>SEV;</b> Gewerkschaft Medien und Kommunikation <b>Syndicom; </b>Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienst <b>VPOD;</b> Professionelle Soziale Arbeit Schweiz <b>AvenirSocial; </b>Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals <b>garaNto; </b>Vereinigung des Kabinenpersonals <b>kapers; Nautilus </b>International; Personalverband des Bundes <b>PVB; </b>Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV; Schweiz. Musikpädagogischer Verband <b>SMPV;</b> Schweizerischer Musikerverband <b>SMV; </b>Schweizer Syndikat Medienschaffender <b>SSM; TravailSuisse; Syna;</b> Organizzazione Christiano-Sociale Ticinese <b>OCST; Transfair;</b> Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz <b>LCH; </b>Öffentliches Personal Schweiz <b>ZV;</b><b>Kaufmännischer Verband</b> Schweiz; <b>Angestellte Schweiz; </b>Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner <b>SBK;</b> Schweizer Kaderorganisation <b>SKO; </b>Verband Schweizerischer Polizeibeamter <b>VSPB<b></b></b></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4966</guid><pubDate>Mon, 26 Jun 2017 12:08:40 +0200</pubDate><title>Ein Ja zur Rentenreform schafft Sicherheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-ja-zur-rentenreform-schafft-sicherheit</link><description>Otto Pillers persönliches Plädoyer für den Rentenkompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Otto Piller, ehemaliger Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen und Freiburger alt SP-Ständerat, geniesst eine besonders hohe Glaubwürdigkeit, wenn es um unsere Altersvorsorge geht. Ein Plädoyer des 75-jährigen AHV-Fans für den Rentenkompromiss AV 2020.</p><p>Meine erste Erinnerung an die AHV ist eine "süsse"! Ich war sechsjährig als mein Grossvater im Januar 1948 erstmals die AHV-Rente erhielt. Es waren ca. 40 Franken. Mein Grossvater war überglücklich und wollte seine Grosskinder daran teilhaben lassen. So kaufte er im Dorfladen Süssigkeiten, mit denen er uns verwöhnte. In meinen Kinder- und Jugendjahren war die AHV eine süsse Überraschung.
</p><h3>Rechtsbürgerliche von Anfang an gegen die AHV</h3><p>Dann wuchs mein Interesse an der Politik, speziell am Sozialen. Ich las mich durch: Es war ein sehr langer politischer Kampf notwendig gewesen, um schliesslich im Jahre 1947 in einer Referendumsabstimmung eine obligatorische Altersversicherung einzuführen. Viele europäische Länder hatten dies bereits längst getan! Trotzdem bekämpften schon damals rechtsbürgerliche Kreise die Vorlage, dies mit dem Argument, die AHV sei schlicht nicht finanzierbar. Wie Unrecht sie schon damals hatten! Unsere AHV wird von Experten im In- und Ausland als beste und stabilste Sozialversicherung eingestuft. Die Finanzierung und das Rentenniveau sind so klug gewählt, dass seit 1975 keine Beitragserhöhung nötig war - und trotzdem jammern die immer gleichen Kreise, die AHV sei nicht mehr finanzierbar.
</p><p>Im Jahre 1972 beschloss das Stimmvolk, an Stelle des Ausbaues der AHV das Dreisäulenprinzip für die Altersvorsorge einzuführen. Neben der AHV wurden das Obligatorium in der beruflichen Vorsorge und das steuerprivilegierte Sparen in der Verfassung verankert. Es dauerte dann allerdings nochmals 13 Jahre, bis 1985 das BVG in Kraft treten konnte. Im Grundsatz wurde festgelegt, dass AHV und die berufliche Vorsorge zusammen eine Altersrente von mindestens 60 Prozent des letzten Lohnes ergeben sollten. Der Bundesrat hat damals und auch später immer wieder zu Recht betont, dass an unserem Sozialversicherungssystem grundsätzlich festgehalten werde, dass dieses aber durch Revisionen regelmässig an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen anzupassen sei.
</p><h3>Eine Revision der Altersvorsorge ist notwendig</h3><p>Die sind eingetreten. Zum ersten ist unsere Lebenserwartung stark gestiegen. Ebenso erfreulich ist, dass zweitens die Gleichstellung von Frau und Mann voran geht, wenn auch etwas zu langsam. Junge Familien organisieren sich so, dass für beide Beruf und Familie vereinbar werden. Die dritte Veränderung ist weniger positiv: Seit einigen Jahren stottert der Motor der zweiten Säule, deren Rendite wird immer kleiner. All das verlangt natürlich Anpassungen. So wird mit der Altersvorsorge 2020 für Neurentnerinnen und Neurentnern der sogenannte Umwandlungssatz gesenkt. Das führt für sie zu einer Verminderung der Rente. Aber alle Altersrenten werden länger ausbezahlt, und dies an immer mehr ältere Menschen.
</p><p>Die Abstimmungsvorlage bringt endlich eine notwendige Revision der Altersvorsorge. Sie sichert das Vorsorgeziel von 60 Prozent des letzten Lohnes auch künftig ab. Die Reduktion der Neurenten in der zweiten Säule wird mit einer bescheidenen Erhöhung von 70 Franken bei den AHV-Neurenten kompensiert. Dazu kommen noch äusserst bescheidene Erhöhungen bei den Lohnprozenten und bei der Mehrwertsteuer. Als Kompromissbeitrag musste auch die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre akzeptiert werden.
</p><h3>Ein Denkzettel für die Egoisten</h3><p>Fazit: Wir haben es mit einer ausgewogenen Vorlage zu tun, bei der alle etwas geben mussten, aber letztlich alle auch profitieren können - ausser die Reichen und Superreichen, die den Sozialstaat nicht brauchen und ihn bei jeder Gelegenheit auch bekämpfen. Es sind die gleichen Kreise aus der Politik und der Wirtschaft, die schon 1947 gegen die AHV Sturm liefen.
</p><p>Dabei ist die Schweiz in der Zwischenzeit zu einem der reichsten Länder der Welt aufgestiegen. Wir können uns doch den Sozialstaat heute viel besser leisten als dies in den Nachkriegsjahren der Fall war. Dieses unsolidarische und egoistische Handeln der Gegner dieser Vorlage stimmt mich traurig. Es macht mich auch wütend. Erteilen wir diesen Kreisen am 24. September einen Denkzettel! Stimmen wir massiv Ja! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4952</guid><pubDate>Fri, 16 Jun 2017 16:53:21 +0200</pubDate><title>Verordnungsentwurf schafft Klarheit für Umsetzung der Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnungsentwurf-schafft-klarheit-fuer-umsetzung-der-altersvorsorge-2020</link><description>SGB begrüsst Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens über die Verordnungsanpassungen zur Altersvorsorge 2020. Damit wird Transparenz und Klarheit geschaffen wie diese Gesamtlösung, welche die AHV stärkt und die Renten sichert, konkret umgesetzt werden soll. Das ist für die Stimmbevölkerung ein Vorteil.
</p><p>Im Verordnungsentwurf werden für die Versicherten wichtige Fragen geklärt. So kommen die AHV-Verbesserungen ab dem 1. Januar 2019 zum Zug. Sie werden ab diesem Zeitpunkt auch an die Versicherten ausbezahlt, die ab Anfang 2018 das Referenzalter erreichen. Damit können auch diejenige Frauen, die 2018 schon eine Erhöhung ihres Rentenalters um 3 Monate schultern müssen, auf den AHV-Zuschlag zählen.
</p><p>Auch die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. Dadurch erhalten die Pensionskassen Zeit, ihre Reglemente anzupassen. Auf diesen Zeitpunkt greift auch die Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration. Für den SGB ist hier klar, dass diese auch für Versicherte gelten soll, die sich vor dem Referenzalter 65 pensionieren lassen. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der mit der Gesamtlösung Altersvorsorge 2020 Rentenverluste infolge Senkung des Mindestumwandlungsatzes verhindern wollte.
</p><p>Die Besitzstandgarantie kommt den Versicherten zu Gute, deren Rente sich einzig nach der obligatorischen beruflichen Vorsorge berechnet. Darunter fallen insbesondere Versicherte aus dem Gastgewerbe oder dem Ausbaugewerbe. Aufgrund ihrer strengen körperlichen Arbeit ist ein früherer Altersrücktritt bei ihnen häufig zwingend nötig. Eine Ungleichbehandlung gegenüber Versicherten, die bis 65 Jahre arbeiten können, wäre hier stossend.
</p><p>Mit der Altersvorsorge 2020 werden die Renten gesichert. Dank höheren AHV-Renten. Dank Ausgleichsmassnahmen bei der zweiten Säule. Dank einer bescheidenen Zusatzfinanzierung für die AHV, in deren Kasse eine Milliarde Franken mehr fliessen wird, ohne dass die Bevölkerung dadurch zusätzlich belastet wird. Ausserdem bringt die Altersvorsorge 2020 vielen Frauen eine höhere Pensionskassenrente. Und ältere Arbeitslose erhalten eine Rentengarantie. Aus diesen Gründen sagt der Schweizerische Gewerkschaftsbund klar Ja zur Altersvorsorge 2020.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4950</guid><pubDate>Fri, 16 Jun 2017 10:41:50 +0200</pubDate><title>AV 2020: Das Ja-Lager wächst stetig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-das-ja-lager-waechst-stetig</link><description>Immer mehr betroffene Verbände und Organisationen sagen Ja zum Rentenkompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 9. Juni hat mit der Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (VASOS) die zweite grosse RentnerInnenorganisation die Ja-Parole zu AV 2020 gefasst. Sie folgte damit dem Schweizerischen Seniorenrat (SSR), der bereits Mitte Mai Ja gesagt hatte. Und reiht sich ein in eine immer grösser werdende Zahl von Organisationen und Verbänden: Der SGB und die grossen Schweizer Gewerkschaften, die SP, Alliance F, der Bauernverband usw. Zuletzt beschlossen am 10. Juni die Delegierten des Kaufmännischen Verbandes (KV) eine klare Ja-Parole.
</p><h3>Renten sichern, AHV stärken</h3><p>Es fällt auf, dass die Debatten zwar lebhaft, die Entscheide jedoch ebenso deutlich sind: 98 zu 21 Stimmen beim SGB, 49 zu 9 bei den Bauern, nur eine Gegenstimme beim Seniorenrat, 25 zu 1 mit einer Enthaltung bei VASOS. Offensichtlich vermögen die Argumente, die für den Rentenkompromiss AV 2020 sprechen, nachhaltig zu überzeugen. Hauptargument bei VASOS war, dass die Reform die aktuellen Renten und die Finanzierung der AHV für die nächsten 15 Jahre sichert.
</p><h3>Endlich ein Schritt gegen die Benachteiligung der Frauen</h3><p>Die 0.3 Prozentpunkte Mehrwertsteuererhöhung, welche die Bevölkerung effektiv spüren wird (0.3 Prozentpunkte zahlt sie bereits, sie fliessen momentan nur nicht in den AHV-Topf), erachtet VASOS als verkraftbar. Um die steigende Zahl der NeurentnerInnen aufzufangen und die AHV zu stabilisieren sei dies alles andere als teuer.
</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist auch für VASOS ein Rückschritt, dennoch überwiegen in den Augen der Delegierten die Vorteile, "weil mit der Altersvorsorge 2020 endlich etwas gegen die Benachteiligung der Frauen in der Pensionskasse getan wird". Ebenfalls ins Gewicht fielen in der Debatte die Verbesserungen für arbeitslose ältere Arbeitnehmende.
</p><h3>Das Rentensystem modernisieren und finanziell sichern</h3><p>Als "Schritt in die richtige Richtung" würdigten auch die KV-Delegierten den Rentenkompromiss. Mit AV 2020 werde "die AHV langfristig gesichert und auf eine solide Finanzierungsbasis gestellt". Für die Umsetzung fordert der KV Massnahmen, "die eine Erwerbsarbeit bis zum offiziellen Rentenalter ermöglichen". Ausserdem brauche es "Massnahmen und Antworten zur fortschreienden Digitalisierung sowie zur Situation älterer Mitarbeitender auf dem Arbeitsmarkt".
</p><p>Von Woche zu Woche wächst das Lager der Organisationen und Verbände, die sich mit einer klaren Ja-Parole zum Rentenkompromiss AV 2020 bekennen. Eine positive Tendenz, denn einerseits muss die AHV unbedingt gestärkt werden, ist sie doch die sozialste Säule mit einer starken Umverteilungswirkung, insbesondere für Frauen. Gleichzeitig muss andererseits das Rentensystem modernisiert und finanziell gesichert werden. All das erlaubt die Vorlage Altersvorsorge 2020. Deshalb ist ein Ja am 24. September unabdingbar. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4914</guid><pubDate>Mon, 29 May 2017 16:19:13 +0200</pubDate><title>AV 2020: Warum die UBS die AHV schlechtredet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-warum-die-ubs-die-ahv-schlechtredet</link><description>Angstmacherei  für skrupellose Geschäfte auf unserem Buckel</description><content:encoded><![CDATA[<p> Seit Jahren veröffentlicht die Grossbank UBS mindestens einmal pro Jahr eine sogenannte Studie, in der sie die AHV schlecht redet. Auch letzte Woche wieder. So weit so schlecht. Diesmal hat's mir aber "den Nuggi usegschlage". Denn nur ein paar Tage zuvor hatte mir ein UBS-Berater einen Werbeprospekt zur Altersvorsorge in die Hand gedrückt. Und diese machte klar, welch schamlose Strategie hinter der AHV-Miesmacherei der UBS steckt: Skrupellose Geschäfte machen auf dem Buckel verängstigter Bürgerinnen und Bürger.
</p><p>Die Angstmacherei läuft immer nach demselben Muster: Die UBS schwingt die Demografie-Keule und bläut den potenziellen Kunden ein, dass die AHV nicht mehr zu finanzieren sei. Kein Wort davon, dass die AHV heute im Vergleich zu 1975 die Anzahl ausbezahlter Renten von 900'000 auf 2,2 Millionen mehr als verdoppelt hat, die Lohnbeiträge dafür aber nie erhöhen musste. Kein Wort davon, dass alle Studien der letzten 30 Jahre, die der AHV desaströse Finanzlöcher voraussagten, nie eingetroffen sind. Warum auch die neuste "Studie" der UBS das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben ist, lesen sie <a href="/der-sgb/kantonale-buende/zug#c9786" class="internal-link">hier</a>.
</p><p>Seit neustem betont die UBS nun auch die Probleme der Pensionskassen. Diese stecken wegen der rekordtiefen Zinsen unbestrittenermassen in einer schwierigen Situation. Doch das kann kein Grund sein, das Dreisäulen-System in einer Grafik so darzustellen, dass die erste Säule am Einstürzen ist und die zweite Säule gefährliche Risse aufweist, während die dritte Säule sich in tadellosem Zustand präsentiert. Denn das Problem der tiefen Zinsen stellt sich auch für die dritte Säule, wie in jeder kapitalgedeckten Vorsorge.
</p><p>Das kümmert die UBS wenig: Sie propagiert in ihrer Broschüre Vorsorgefonds mit Aktienanteilen bis zu 75 Prozent. Das ist skrupellos, auch wenn die Bank im Kleingedruckten schreibt, dass bei steigendem Aktienanteil die Wertschwankungen höher und damit die Risiken grösser sind. Was hilft das, wenn ich während einer Börsenbaisse pensioniert werde? Das ist nicht einfach das Angstszenario einer Gewerkschafterin. Denn bei den steuerprivilegierten Drittsäule-Produkten kann ich nicht völlig frei bestimmen, wann ich das Kapital beziehe und versteuere.
</p><p>Von den 67 letzten Jahren endeten 19 mit einer Börsenbaisse. Das ist fast jedes vierte Jahr. Für alle, die nicht zu den Superreichen zählen, ein viel zu hohes Risiko. Mehr zu den Risiken erfahren Sie <a href="/der-sgb/kantonale-buende/zug#c9787" class="internal-link">hier</a>. Was die UBS ebenfalls unterschlägt ist, dass ihre Produkte teuer sind: Die Trader, die Börsen und Fonds, die Bank - sie alle zweigen sich ihr Scherflein von meiner dritten Säule ab. Im Gegensatz zur AHV: Unsere soziale, umlagefinanzierte Sozialversicherung wirtschaftet so sparsam und effizient, dass sie mit Abstand am meisten Rente pro Beitragsfranken auszahlen kann.
</p><p>Doch weil im Umlageverfahren alle AHV-Beiträge direkt wieder zu den Rentnerinnen und Rentner fliessen, können Banken und Versicherungen damit kein Geld verdienen. Also schürt die UBS lieber die Angst vor der Überalterung und versucht, die Generationen gegeneinander auszuspielen. Dabei hat, wer heute seine AHV-Rente geniesst, während seiner aktiven Zeit die Rente der damaligen Pensionierten mitfinanziert. Und wer heute arbeitet und mit seinen Beiträgen die Rente der jetzigen Pensionierten mitfinanziert, wird später selbst von der AHV profitieren können.
</p><p>Eine solide AHV und stabile Pensionskassen liegen nicht im Interesse von Banken, Versicherungen und ihrem Verband Economiesuisse. Deshalb haben sie wenig Freude an der "Altersvorsorge 2020", welche die AHV stärkt und die Renten sichert. Lieber malen sie schwarz, um uns ihre teure dritte Säule aufschwatzen zu können. Dieses Spiel müssen wir nicht mitmachen: Mit einem Ja zum Kompromiss Altersvorsorge 2020 können wir ihre Pläne durchkreuzen. Am 24. September liegt der Ball bei uns. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4879</guid><pubDate>Fri, 12 May 2017 16:00:10 +0200</pubDate><title>Wirtschaftsverbände gegen bessere AHV – wie einst gegen deren Gründung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wirtschaftsverbaende-gegen-bessere-ahv-wie-einst-gegen-deren-gruendung</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner über die Ewiggestrigen AHV-Gegner</description><content:encoded><![CDATA[<p> Diese Woche hat der Vorstandsausschuss von Economiesuisse - gegen den Widerstand Westschweizer Wirtschaft - zur Altersvorsorgereform 2020 die Nein-Parole beschlossen. Ende April hatte schon der Gewerbeverband nach einem Mehrheitsentscheid der Gewerbekammer bekannt gegeben, die Vorsorgereform "hart zu bekämpfen". Damit liegen diese Wirtschaftsverbände auf einer Linie mit dem Arbeitgeberverband, der eine grosse Kampagne gegen den "schädlichen AHV-Ausbau" angekündigt hat.
</p><p>Damit wird es Zeit, wieder einmal daran zu erinnern, dass die verbandspolitische Ausgangslage noch die gleiche ist wie in den Jahrzehnten, als unsere Vorfahren für die Einführung der AHV gekämpft hatten. Beim legendären Abstimmungskampf von 1947 standen der Arbeitgeberverband, der Gewerbeverband und der sogenannte Vorort, die Vorgängerorganisation der heutigen Economiesuisse, auf der Seite der Gegner der Schaffung einer AHV. Die Geschichte hat ihnen Unrecht gegeben. Die AHV ist die wichtigste innenpolitische Errungenschaft der modernen Schweiz.
</p><p>Am 24. September 2017 geht es wieder um eine grundsätzliche Weichenstellung. Bekommt die AHV die Milliarde aus der Mehrwertsteuer, die nach dem Auslaufen der IV-Uebergangsfinanzierung frei wird? Kann die Finanzierung der Renten der Baby-Boomer-Generation mit nur 0,3 Mehrwertsteuerprozenten im Jahre 2021 für mehr als zehn Jahre sichergestellt werden? Und kommt es nach Jahren von Stillstand endlich wieder zu einer bescheidenen, aber doch spürbaren Verbesserung der AHV-Neurenten in der Höhe von 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2'712 Franken pro Jahr für Ehepaare?
</p><p>Oder setzen sich die Gegner der AHV durch? Der Plan der Gegner ist klar: Sie wollen die AHV finanziell aushungern. Und das Rentenalter auf 67 Jahre heraufsetzen. Rentenalter 67 wäre aber nichts anderes als eine massive Rentensenkung.
</p><p>Die AHV ist die erste Säule der Altersvorsorge. Nicht nur nach unserer Verfassung, sondern auch in der Realität. Am 24. September muss sie gestärkt statt geschwächt werden. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4820</guid><pubDate>Mon, 10 Apr 2017 11:16:48 +0200</pubDate><title>AV 2020: bürgerliche Gegner sind wahre Feinde der AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-buergerliche-gegner-sind-wahre-feinde-der-ahv</link><description>Alles, nur nicht die AHV stärken: Treibende Kraft ist die Profitgier</description><content:encoded><![CDATA[<p> Keine Stimme zu viel, keine zu wenig: Mit genau den nötigen 101 Stimmen hat der Nationalrat das Reformpaket Altersvorsorge 2020 (AV 2020) gutgeheissen. Eine Stimme weniger, und fünf Jahre Arbeit wären vernichtet gewesen. Bis zur letzten Minute lobbyierte der Arbeitgeberverband für ein Nein. Lieber ein Absturz als eine Erhöhung der AHV-Renten, lautete die Devise.
</p><p>Doch der Arbeitgeberverband und seine rechtsbürgerlichen HelferInnen, die bis zuletzt härtesten Widerstand gegen die AV 2020 leisteten, können ihre Niederlage nicht akzeptieren. Sie wollen die Vorlage nun an der Urne versenken. Und damit die AHV schwächen statt stärken. Und den Weg frei räumen für Rentenalter 67.
</p><p>Während Jahren haben sie gepredigt, dass es endlich eine Reform brauche, nun sind sie - vor allem die Arbeitgeber in der Deutschschweiz - wild entschlossen, bei der Volksabstimmung am 24. September einen Scherbenhaufen zu hinterlassen. Woher rührt dieser Widerstand? Welche Ziele verfolgen die Arbeitgeber und ihre Verbündeten aus SVP und FDP?
</p><h3>Rentensystem à la SVP</h3><p>Fast 20 Jahre ist es her, dass die SVP offenlegte, wie sie sich Altersvorsorge der Zukunft vorstellt. An ihrem Kongress vom 4. März 2000 forderte die Partei, den totalen Umbau der AHV: Statt dass die Reichen wie heute dank der Umlagefinanzierung einen starken solidarischen Beitrag an die Renten des Grossteils der Bevölkerung leisten müssen, wollte die SVP mehr "Eigenverantwortung" der Versicherten. Konkret sollte die Finanzierung der AHV nach dem Kapitalsparverfahren ähnlich funktionieren wie bei den Pensionskassen oder, noch unsolidarischer, beim privaten Sparen.
</p><p>Auch heute ist die in der AV 2020 vorgesehene Erhöhung der AHV-Renten um 840 Franken jährlich für Alleinstehende und bis zu 2712 Franken für Ehepaare ein Alptraum der neoliberalen SVP-Führung. Obwohl mit den Bauern ein wichtiger Teil der Parteibasis besonders stark von der AHV profitiert. Doch die solidarische Finanzierung der AHV und generell alle solidarischen Elemente bei den Sozialversicherungen sind ihnen ein Gräuel.
</p><p>Selten hat ein Vorschlag die SVP derart in Rage gebracht wie die Erhöhung der AHV-Renten. Jedes Argument war ihnen recht, um die AHV-Erhöhung zu bekämpfen. Der Walliser SVP-Nationalrat Raymond Clottu verstieg sich nach der entscheidenden Abstimmung am Westschweizer Radio zur Behauptung, es sei ungerecht, wenn Menschen die nur wenig oder gar nichts in eine zweite Säule einbezahlt hätten - also vor allem Frauen, Bauern und KleingewerblerInnen - nun einen AHV-Zuschlag erhielten. Lieber die Altersvorsorge an die Wand fahren, als die AHV stärken, lautet auch jetzt noch die SVP-Losung.
</p><h3>Alles, nur nicht die AHV stärken</h3><p>Als vor zwei Jahren SVP und FDP bei den Wahlen zulegten, jubilierte der Schweizerische Arbeitgeberverband. Die Arbeitgeber sahen den Zeitpunkt gekommen, ihre neoliberalen Rezepte durchzusetzen und den Sozialstaat zurückzustutzen. Und in der Altersvorsorge das individuelle Sparen auszubauen. Obwohl das heute fast nicht mehr rentiert und vor allem den Banken und Versicherungen nützt.
</p><p>Für die Arbeitgeber ist "ein Aufblähen der AHV-Leistungen" schlicht "nicht vorstellbar". Alles, nur nicht die AHV stärken - in letzter Minute zauberte der beim Arbeitgeberverband fürs Dossier Altersvorsorge zuständige Martin Kaiser eine "Lösung" aus dem Hut, um den Ständeratskompromiss mit der AHV-Rentenerhöhung zu verhindern: Ausgleich der wegen der Senkung des Umwandlungssatzes tieferen Renten in der zweiten statt in der ersten Säule. Der zweiten Säule, die wegen der andauernden Tiefzinsphase kein sicheres Rentenniveau mehr garantieren kann, sollten Milliarden zufliessen. Das hätte massiv mehr gekostet und deutlich weniger gebracht hätte, als der vom Ständerat vorgezogene Ausgleich in der ersten Säule.
</p><h3>Profitgier ist die Ursache</h3><p>Woher kommt diese Haltung? Schuld daran ist absurderweise gerade die Vorzüge unserer AHV: Sie ist nicht nur sozial, sondern auch solidarisch. Diese solidarische Finanzierung der AHV war den Arbeitgebern schon immer ein Dorn im Auge. Als in den 1940er Jahren klar wurde, dass die AHV nicht mehr zu verhindern war, setzen Arbeitgeber, Finanzindustrie und Bürgerliche alles daran, die Renten möglichst tief zu halten. Denn je tiefer die AHV-Renten, desto besser läuft das Geschäft von Banken und Versicherungen mit der Altersvorsorge.
</p><p>Deshalb bezeichnete Hans Sulzer, Präsident der Economiesuisse-Vorgängerorganisation Schweizerischer Handels- und Industrieverein (Vorort) die AHV 1945 als "Vorstufe zur Diktatur". Kommt dazu, dass das Umlageverfahren der AHV das Geld der Spekulation entzieht, weil die Junge direkt die Renten der Pensionierten bezahlen, statt das Kapital auf dem Finanzmarkt zu parken.
</p><p>Daher stammt die Abscheu gegenüber der AHV. Eine Abscheu, die sich wider jegliche ökonomische Vernunft bis heute gehalten hat: Noch letztes Jahr lud der von SVP-Milliardären finanzierte Think-Tank "Liberales Institut" zu einer Veranstaltung gegen die "staatssozialistische AHV". Hier lautet die Devise die AHV schleifen, dort, beim anderen wirtschaftsliberalen Think-Tank Avenir Suisse, trägt man Rentenalter 67 seit Jahren wie das Allerheiligste vor sich her.
</p><h3>Den Angriff abschmettern</h3><p>Die Marschroute ist klar: Am 24. September wollen Arbeitgeber, Finanzindustrie und ihre bürgerlichen GehilfInnen die AHV sturmreif schiessen. Um dann auf den Trümmern ihre Vorstellung einer "Altersvorsorge" umzusetzen. Mit Rentenalter 67 oder höher. Mit Rentenkürzungen und Sozialabbau. Diesen Totalangriff auf unsere Sozialwerke können und müssen wir abschmettern. Mit einem Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4788</guid><pubDate>Fri, 24 Mar 2017 12:30:17 +0100</pubDate><title>SGB-Delegierte sagen klar Ja zur Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-sagen-klar-ja-zur-altersvorsorge-2020</link><description>Gesamtpaket für Arbeitnehmende positiv, Fortschritte bei Lohngleichheit gefordert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) unterstützt die Altersvorsorge 2020. Sie hat den im Parlament ausgehandelten Kompromiss mit 98 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich gutgeheissen und empfiehlt den Arbeitnehmenden, am 24. September Ja zu stimmen.</p><p>Die Altersvorsorge 2020 ist ein Gesamtpaket, das aus Sicht der Arbeitnehmenden unter dem Strich positiv ist. Zwar bringt die Vorlage mit der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 auch einen Rückschritt. Zentrale Forderungen der Gewerkschaften werden aber erfüllt:</p><ul><li>Das Rentenniveau wird erhalten und alle Angriffe auf das Rentenniveau der heutigen Rentnerinnen und Rentner wurden abgewehrt. Im Gegensatz zur Vorlage aus dem Jahr 2010 wird die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule ausgeglichen, u.a. dank einer Besitzstandgarantie für alle ab 45 Jahren.</li><li>Die AHV-Renten werden erstmals seit 40 Jahren über die regelmässige Anpassung an die Teuerung und die Lohnentwicklung hinaus erhöht. Dank der Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare gibt es unter dem Strich für verschiedene Gruppen von Versicherten sogar ein höheres Rentenniveau.</li><li>Die AHV-Finanzen werden bis 2030 mit einer leichten Anhebung der Mehrwertsteuer gesichert. Neu zu spüren bekommt die Bevölkerung einzig die Erhöhung um 0,3% Mehrwertsteuer im Jahr 2021. Denn die ersten zusätzlichen 0,3%MWSt. für die AHV werden bereits heute erhoben und fliessen künftig statt in die IV in die AHV, sofern Volk und Stände der Reform zustimmen.</li><li>Die Teilzeitarbeit in der zweiten Säule wird künftig besser versichert. Damit wird die Rentenungleichheit zwischen Männern und Frauen auch bei den Pensionskassen abnehmen. Bei Stellenverlust ab 58 geht der Anspruch auf eine Pensionskassenrente nicht mehr wie heute verloren. Auch wer vor der Pensionierung keine Stelle mehr findet und keine Beiträge mehr bezahlen kann, hat in Zukunft endlich einen Rentenanspruch.</li></ul><p>Die Delegierten betonten, dass eine Ablehnung der Altersvorsorge 2022 einzig dem Arbeitgeberverband und den rechts-bürgerlichen Parteien nützen würde. Diese wollen die Vorlage versenken, weil die AHV-Renten angehoben werden. Ihr eigentliches Ziel ist aber, dass die AHV finanziell in Schieflage gerät, damit sie dann Rentenalter 67 und Rentenkürzungen durchsetzen können.
</p><p>Auf starke Kritik stiess bei den Delegierten die Erhöhung des Frauenrentenalters. So lange die Frauen bei den Löhnen und damit später auch bei den Renten benachteiligt seien, dürfe das Frauenrentenalter nicht erhöht werden, sagten Delegierte aus der lateinischen Schweiz. Die Mehrheit war jedoch der Meinung, dass die Reform trotz dieser Kröte unterstützt werden muss. Einig waren sich die Delegierten, dass die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern aber nun endlich stärker bekämpft werden muss. Sie beauftragten den SGB, eine Kampagne und eine Initiative zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu prüfen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4786</guid><pubDate>Wed, 22 Mar 2017 13:10:15 +0100</pubDate><title>Der SGB-Vorstand empfiehlt die Altersvorsorge 2020 zur Annahme</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-sgb-vorstand-empfiehlt-die-altersvorsorge-2020-zur-annahme</link><description>Antrag auf Unterstützung zuhanden der Delegiertenversammlung vom 24. März 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB empfiehlt seiner Delegiertenversammlung vom Freitag, die Altersvorsorge 2020 gutzuheissen. Mit 21 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung stellt er den Delegierten den Antrag, die wichtige Reform zu unterstützen.</p><p>Die klare Mehrheit des SGB-Vorstands ist der Meinung, dass die Vorlage als Gesamtpaket für die Arbeitnehmenden positiv ist: Das Rentenniveau wird erhalten. Die Senkung des Umwandlungssatzes wird kompensiert. Für alle ab 45-Jährigen und Älteren gilt eine Besitzstandgarantie. Dank der Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare gibt es unter dem Strich für verschiedene Kategorien sogar ein höheres Rentenniveau. Damit werden die AHV-Renten, erstmals seit 40 Jahren, über die Teuerungs- und Lohnentwicklung hinaus erhöht.
</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters beurteilt der Vorstand als Rückschritt. Doch gibt es mit der Altersvorsorge 2020 gerade für Frauen einen seit langem geforderten Fortschritt: Die Teilzeitarbeit in der zweiten Säule wird künftig besser versichert. Damit wird die Rentenungleichheit zwischen Männern und Frauen endlich auch bei den Pensionskassen abnehmen. Ein grosser Fortschritt ist zudem, dass bei Stellenverlust ab 58 der Anspruch auf eine Pensionskassenrente nicht mehr wie heute verloren geht. Auch wenn sie keine Stelle mehr finden und keine Beiträge mehr bezahlen können, haben ältere Arbeitslose in Zukunft einen Rentenanspruch.
</p><p>Von grosser Bedeutung ist für den SGB-Vorstand, dass mit der Altersvorsorge 2020 die AHV-Finanzierung bis 2030 gesichert wird und alle Angriffe auf das Rentenniveau für heutige Rentnerinnen und Rentner abgewehrt wurden. Er hielt gleichzeitig fest, dass eine Ablehnung der Altersvorsorge 2020 einzig dem Arbeitgeberverband und den rechts-bürgerlichen Parteien nützen würde. Sie wollen, dass die AHV unterfinanziert ist, damit sie dann bessere Karten haben, um Rentenalter 67 und Rentenkürzungen durchzusetzen.
</p><p>Die definitive SGB-Parolenfassung zur Altersvorsorge 2020 nimmt die ausserordentliche Delegiertenversammlung vom kommenden Freitag vor.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4777</guid><pubDate>Wed, 15 Mar 2017 11:00:25 +0100</pubDate><title>AV 2020: Aufsplittung in Abbauvorlagen ist keine Alternative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-aufsplittung-in-abbauvorlagen-ist-keine-alternative</link><description>Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die Einigungskonferenz die Erhöhung der AHV-Renten definitiv beschlossen hat. Die Erhöhung um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare hilft insbesondere Leuten mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie ist richtig, weil damit die mit dem tieferen Umwandlungssatz verbundene Senkung der Pensionskassenrenten nicht nur in der kriselnden zweiten Säule sondern auch in der viel stabileren AHV ausgeglichen wird.
</p><p>Mit der Limitierung der AHV-Zusatzfinanzierung auf 0,6 Mehrwertsteuer-Prozent ist der Ständerat der rechts-bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat stark entgegengekommen. Nach Erfüllung dieser zentralen Nationalratsforderung, sollte nun auch die grosse Kammer die Vorlage gutheissen können. Die Vorlage zu versenken, wäre verantwortungslos. Denn die Altersvorsorge 2020, in der von der Einigungskonferenz verabschiedeten Form, ist auf Jahre hinaus die einzige Reform der Altersvorsorge, die vor dem Stimmvolk Bestand haben kann. Wird die Reform in verschiedene Abbauvorlagen gesplittet, ist der Schiffbruch unausweichlich. Das zeigt die Vergangenheit. Der SGB wird solche Abbauvorlagen vehement bekämpfen.
</p><p>Schafft die Altersvorsorge 2020 die Hürde des Nationalrats, wird der SGB seine definitive Beurteilung an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 24. März vornehmen. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über den Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4773</guid><pubDate>Mon, 13 Mar 2017 18:13:38 +0100</pubDate><title>Ungenügende Schritte des Nationalrats </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ungenuegende-schritte-des-nationalrats</link><description>Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Nationalrat hat es verpasst, bei der Altersvorsorge 2020 endgültig auf den Ständeratskompromiss einzuschwenken. In der Version des Nationalrats ist die Altersvorsorge 2020 zum Scheitern verurteilt. Der SGB und seine Verbände können der Altersvorsorge 2020 höchstens zustimmen, wenn diese unter dem Strich für die Arbeitnehmenden positiv ausfällt. Das ist nur der Fall, wenn die Senkung des Umwandlungssatzes auch über eine AHV-Erhöhung von 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare kompensiert wird. Werden die Rentenausfälle einzig innerhalb der zweiten Säule kompensiert, ist die Vorlage nicht mehr positiv zu werten. Denn so müssen gerade Leute mit mittleren und tiefen Einkommen viel höhere Beiträge zahlen als bei der Ständeratslösung. Das entzieht ihnen während dem Arbeitsleben viel mehr Kaufkraft. 
</p><p>Falsch ist die einseitige Kompensation über die zweite Säule auch, weil sich deren Rahmenbedingungen im Tiefstzinsumfeld weiter verschlechtern. Die Rentenversprechungen von heute sind keinesfalls garantiert. Die höheren AHV-Renten hingegen werden garantiert und vor allem sofort nach Inkrafttreten ausbezahlt. Wichtig sind höhere AHV-Renten vor allem auch für die Frauen, die mit der Rentenaltererhöhung den höchsten Preis für die Reform bezahlen sollen. Höhere AHV-Renten sind für sie viel günstiger als höhere Pensionskassenrenten. Denn bei der AHV zahlen Frauen einen Drittel des Beitragsvolumens, erhalten aber über die Hälfte der ausbezahlten Renten. 
</p><p>Sollten sich in der Einigungskonferenz FDP, SVP und GLP und damit die Arbeitgeber durchsetzen, ist ein Referendum und der Absturz unausweichlich. Lassen diese Parteien die Vorlage im Parlament abstürzen, tragen sie die politische Verantwortung für einen weiteren jahrelangen Stillstand. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nur Reformen an der Urne Bestand haben können, bei der alle Beteiligten Konzessionen machen müssen und die den Versicherten auch soziale Fortschritte bringt. 
</p><p>Der SGB fällt seinen Entscheid zur Altersvorsorge 2020 an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4766</guid><pubDate>Thu, 09 Mar 2017 19:07:01 +0100</pubDate><title>FDP, SVP und GLP fordern Kompromiss, der keiner sein kann</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fdp-svp-und-glp-fordern-kompromiss-der-keiner-sein-kann</link><description>Kompromiss AV 2020: Einzig mögliche Grundlage ist Modell Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die von der SVP, FDP und GLP heute Abend präsentierte Position zur Altersvorsorge 2020 ist keinesfalls geeignet als Kompromiss. Einzig mögliche Grundlage für den Kompromiss mit den Gewerkschaften ist der Beschluss des Ständerats, der eine Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare enthält.</p><p>Der SGB und seine Verbände können der Altersvorsorge 2020 höchstens zustimmen, wenn diese unter dem Strich für die Arbeitnehmenden, insbesondere für jene mit tiefen und mittleren Einkommen, positiv ausfällt. Wird die Senkung des Umwandlungssatzes einzig innerhalb der zweiten Säule kompensiert, ist die Vorlage nicht mehr positiv zu werten. Denn so müssen gerade Leute mit mittleren und tiefen Einkommen viel höhere Beiträge zahlen als bei der Ständeratslösung. Das entzieht ihnen während dem Arbeitsleben viel mehr Kaufkraft.
</p><p>Falsch ist die einseitige Kompensation über die zweite Säule auch, weil sich deren Rahmenbedingungen im Tiefstzinsumfeld weiter verschlechtern. Die Rentenversprechungen von heute sind keinesfalls garantiert. Die höheren AHV-Renten hingegen werden garantiert und vor allem sofort nach Inkrafttreten ausbezahlt. Wichtig sind höhere AHV-Renten vor allem auch für die Frauen, die mit der Rentenaltererhöhung den höchsten Preis für die Reform bezahlen sollen. Höhere AHV-Renten sind für sie viel günstiger als höhere Pensionskassenrenten. Denn bei der AHV zahlen Frauen ein Drittel des Beitragsvolumens, erhalten aber über die Hälfte der ausbezahlten Renten.
</p><p>Sollten sich FDP, SVP und GLP durchsetzen, ist ein Referendum und der Absturz unausweichlich. Lassen diese Parteien die Vorlage im Parlament abstürzen, tragen sie die politische Verantwortung für einen weiteren jahrelangen Stillstand. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nur Reformen an der Urne Bestand haben können, bei der alle Beteiligten Konzessionen machen müssen und die den Versicherten auch soziale Fortschritte bringt.
</p><p>Der SGB fällt seinen Entscheid zur Altersvorsorge 2020 an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden.
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4762</guid><pubDate>Tue, 07 Mar 2017 11:25:30 +0100</pubDate><title>Höhere Renten endlich in Griffweite</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-renten-endlich-in-griffweite</link><description>Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der  Ständerat am eingeschlagenen Kurs festhält und erstmals seit 40 Jahren  die künftigen AHV-Renten über die Anpassung an die Teuerung und die  Lohnentwicklung hinaus erhöhen will. Würde die Senkung des  Umwandlungssatzes, wie es der Nationalrat will, einzig über die  kränkelnde zweite Säule kompensiert, wären ein Referendum und ein  Absturz der Reform unausweichlich. Denn dieser Vorschlag ist für Leute  mit tiefen und mittleren Einkommen viel teurer. Ausserdem ist das Risiko  gross, dass trotz der höheren Beiträge die Pensionskassenrenten am Ende  tiefer ausfallen als zurzeit vorausgesagt.
</p><p>Der SGB wird der  Reform nur mit den AHV-Zuschlägen zustimmen können. Denn die Vorlage  enthält mit dem höheren Frauenrentenalter und der Senkung des  Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6% zwei Elemente, die nur geschluckt  werden können, wenn die Gesamtbilanz der Altersvorsorge 2020 positiv  ist. Der Ständerat hat dazu heute ein weiteres positives Element  beschlossen, indem die Besitzstandgarantie in der zweiten Säule bereits  für alle Versicherten ab 45 und nicht erst ab 50 gelten soll. Für sie  alle sind die Rentenzuschläge von 840 Fr./Jahr für Alleinstehende sowie  von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare eine effektive Rentenerhöhung. Ein  Fortschritt sind die Zuschläge aber für alle mit tiefen und mittleren  Einkommen. Besonders wichtig sind sie für die 500'000 erwerbstätigen  Frauen, die nur bei der AHV versichert sind. Nur die AHV-Zuschläge  bringen ihnen mehr Rente. Positiv zu werten sind zudem die besseren  Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei  Stellenverlust im Alter sowie die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030.
</p><p>Der  Entscheid des SGB zur Altersvorsorge 2020 fällt an einer  ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden  wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die  Delegiertenversammlung entscheiden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>&nbsp;Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4748</guid><pubDate>Tue, 28 Feb 2017 13:11:11 +0100</pubDate><title>Wenn der Nationalrat nicht einlenkt, stürzt Altersvorsorge 2020 ab!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wenn-der-nationalrat-nicht-einlenkt-stuerzt-altersvorsorge-2020-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Nationalrat beharrt bei der Altersvorsorge 2020 auf Rentenalter 67 für alle und verweigert weiterhin bessere AHV-Renten. Die grosse Kammer will den mit der Senkung des Umwandlungssatzes bewirkten Rentenabbau einzig mit Massnahmen in der kränkelnden zweiten Säule angehen. Das wäre gerade für Leute mit tiefen Einkommen sowie KMU viel zu teuer. Zudem dauert es zu lange, bis sich diese Massnahmen auch wirklich positiv im Portemonnaie der Betroffenen niederschlagen. Völlig quer in der Landschaft steht die vom Nationalrat beschlossene Vorlage, die zu Rentenalter 67 führen soll. Sollte sich der Nationalrat in der Differenzbereinigung durchsetzen, sind ein Referendum und der Absturz der Reform unausweichlich. 
</p><p>Eine Zustimmung zur Reform, die mit der Erhöhung des Frauenrentenalters einen nur schwer verdaulichen Entscheid enthält, ist für den SGB nur eine Option, wenn der Nationalrat auf den Ständeratskurs einschwenkt. Die AHV-Zuschläge von 840 Fr./Jahr für alle NeurentnerInnen sowie von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare, wie sie der Ständerat beschlossen hat, sind effizient, nötig und kommen das Gros der Versicherten weit günstiger zu stehen als eine entsprechende Erhöhung der Pensionskassenrente. Positiv zu werten sind zudem die besseren Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei Stellenverlust im Alter sowie die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030. 
</p><p>Der Entscheid des SGB zur Altersvorsorge 2020 fällt an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4743</guid><pubDate>Thu, 23 Feb 2017 10:14:35 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020: Nur der Weg des Ständerats ist gangbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-nur-der-weg-des-staenderats-ist-gangbar</link><description>Vorschau Session</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Frühjahrssession muss das Parlament die Altersvorsorge 2020 fertig beraten. Eine Zustimmung zur Reform ist für den SGB nur möglich, wenn sich die beträchtlichen Differenzen zwischen den beiden Räten auf der Linie des Ständerates einpendeln. </p><p>Vorneweg: sowohl der National- wie der Ständerat muten den Frauen mit dem definitiv gefällten Entscheid, deren Rentenalter auf 65 Jahre anzuheben, einen harten Abbau zu, der nur sehr schwierig zu verdauen sein wird. Das kann nur dann geschehen, wenn er in eine Vorlage eingebettet ist, bei der die positiven Punkte der Reform insgesamt überwiegen. Mit den Vorschlägen der nationalrätlichen Kommission ist dies nicht gegeben. 
</p><p>Die Lösungsansätze der beiden Räte gehen weit auseinander. Der Nationalrat will den mit der Senkung des Umwandlungssatzes bewirkten Rentenabbau einzig mit Massnahmen auf der Ebene der Zweiten Säule angehen. Das wird für die tiefen Einkommen zu teuer. Zudem dauert es zu lange, bis sich solche Rentenverbesserungen auswirken. Inakzeptabel ist auch das Festhalten an Rentenalter 67 als Finanzierungsmassnahme. Der Ständerat dagegen setzt auf höhere AHV-Renten. Er hat erkannt: Die AHV hat sich in ihrer ganzen Geschichte als effizient und finanzierungssicher erwiesen. 
</p><p>Mit den Vorschlägen des Ständerates stehen bei der AHV dank dem gewerkschaftlichen Druck erstmals seit 20 Jahren wieder Verbesserungen an. Der Rentenzuschlag von Fr. 840 pro Jahr für alle NeurentnerInnen, wie ihn der Ständerat beschlossen hat, ist die erste substantielle pauschale Rentenverbesserung seit 40 Jahren. Damit wäre das Tabu der Rentenverbesserungen in der AHV gebrochen. Die Erhöhung des Rentenalters auf 67 wäre vom Tisch. Auf der Positivliste stehen weitere Punkte, von denen hier nur die besseren Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei Stellenverlust im Alter und die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030 erwähnt seien. 
</p><p>Kurzum: Aus Sicht der Arbeitnehmenden sind nur die Vorschläge des Ständerates geeignet, die Rentenprobleme zu lösen. Es ist zu hoffen, dass im Parlament die Sorgen der Arbeitnehmenden ernst genommen werden und die Vorlage auf der Positionsebene des Ständerates bereinigt wird. Dann werden die Delegierten des SGB am 24. März darüber zu entscheiden haben, ob die diversen Vorteile der Reform den Rückschritt des höheren Rentenalters für die Frauen aufzuheben vermögen. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4633</guid><pubDate>Thu, 22 Dec 2016 06:00:00 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020: Der Kaiser ist nackt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-der-kaiser-ist-nackt</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner: Nur die Ständeratslösung ist mehrheitsfähig </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach der zweiten Beratung des Pakets "Altersvorsorge 2020" im Ständerat und vor der nächsten Runde im Nationalrat lohnt sich ein kurzer Blick zurück - auch auf eine Geschichte, in der der Arbeitgeberverband mit seinen politischen Verbündeten nur noch eines will: um jeden Preis die Verbesserungen in der AHV für alle verhindern. </p><p>Der Ständerat hatte im Herbst 2015 eine Vorlage mit einem Zuschlag auf den AHV-Renten von 70 Franken pro Monat verbunden mit einer Verbesserung des Ehepaar-Plafonds von 150 auf 155% beschlossen. Danach war die Nationalratskommission während fast neun Monaten am Zug. Die Rechtsmehrheit in der Kommission schnürte unter Anleitung des Arbeitgeberverbands eine Vorlage, die auf nichts anderes als eine knallharte Rentensenkung hinauslief. Nebst einem Mechanismus für Rentenalter 67. 
</p><h3>Blind, aber treue Gefolgschaft </h3><p>Am 25. September 2016 stimmten in der Volksabstimmung über 40% für die Volksinitiative AHVplus. Am gleichen Abend noch zog der Arbeitgeberverband eine völlig neue Vorlage aus dem Hut. Sie verzichtete auf Rentensenkungen, führte aber im Gegenzug zu enormen zusätzlichen Kosten und Beiträgen in der beruflichen Vorsorge (24 Milliarden Franken kumuliert bis 2030). Der neue Vorschlag des Arbeitgeberverbands wurde darauf von FDP, SVP und GLP zum Gesetz erklärt, ohne dass auch nur eine Stunde Kommissionsberatung stattgefunden hätte. Diese "blinde" Gesetzgebung war ein wohl einmaliger Vorgang in der Geschichte des Schweizer Parlaments bei einer Vorlage von dieser Tragweite. Die Devise lautete: Egal, was es kostet. Nur eine Verbesserung der AHV-Leistungen darf es nicht geben. 
</p><p>Inzwischen ist die zweite Beratung im Ständerat abgeschlossen. Eine stabile Mehrheit bestätigt die Verbesserung der AHV-Leistungen für die Neurentnerinnen und Neurentner. Arbeitgeberverband, Economiesuisse und FDP hatten Minderheitsvorschläge mit einer Kompensation der Rentenverluste einzig über das BVG propagiert, auch wenn diese viel teurer zu stehen kommen und schlechtere Renten bewirken als die mit der AHV kombinierte Lösung des Ständerats. 
</p><h3>Und wieder eine Pirouette </h3><p>Neu ist aber, dass für den Arbeitgeberverband das Tabu zusätzlicher Leistungen in der AHV nicht mehr gilt. Nur die monatlichen 70 Franken für die Neurentner dürfen es nicht sein. Stattdessen soll für einen Teil der Ehepaare der Ehepaarplafond heraufgesetzt und abgesehen davon der Rentenkürzungssatz reduziert werden. Aber nur für eine kleine Minderheit der Ärmsten, die sowieso im EL-Bereich liegen und kaum etwas davon haben. Sowohl die Ehepaare wie auch die Alleinstehenden fahren nach diesen Vorschlägen viel schlechter als mit den Beschlüssen des Ständerats. Die Alleinstehenden würden nur zahlen, bekämen aber nichts. Und auch die Ehepaare fahren weit schlechter als nach den Beschlüssen des Ständerats. Trotzdem kosten die in manchen Medien als Kompromiss angepriesenen Minderheitsvorschläge fast die Hälfte der Beschlüsse des Ständerats in der AHV. Finanziert sind diese Leistungen nach dem Modell der Minderheiten im Gegensatz zum Beschluss des Ständerats allerdings nicht. So viel zur Logik und Seriosität dieser Vorschläge. 
</p><p>Geführt wird das Dossier Altersvorsorge im Arbeitgeberverband von Ressortleiter Martin Kaiser. Herr Kaiser liess noch vor der Beratung im Ständerat verlauten, dass sie, die Arbeitgeber, die ganze Reform versenken würden, wenn die 70 Franken nicht fallen gelassen würden. Wen kann es da noch wundern, dass Arbeitgeberverband, Economiesuisse und FDP nach dem Entscheid des Ständerats flugs verkündeten: Besser keine Reform als diese. Es brauche keine Reform nur um der Reform willen. Inhaltlich angegriffen wird wiederum einzig der AHV-Zuschlag für die Neurentnerinnen und Neurentner.
</p><h3> Der Kaiser ist nackt </h3><p>Die Rezepte des Herrn Kaiser für die Vorsorgereform wechseln also im Wochentakt und manchmal sogar im Takt von Tagen. Von den Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen, die den Unsinn seiner Vorschläge belegen, lässt er sich grundsätzlich nicht irritieren. Wenigstens so lange ihm Parteien wie FDP und SVP unhinterfragt folgen. 
</p><p>Das Stück, das der Arbeitgeberverband hier bietet, erinnert fatal an ein Märchen von Hans Christian Andersen. Es trägt den Titel "Des Kaisers neue Kleider". Der Kaiser war längst nackt, aber alle taten so, als ob alles in bester Ordnung wäre. Bis ein Kind die einfache Wahrheit aussprach. Wie lange müssen wir warten, bis einer seiner Freunde es wagt, Herrn Kaiser die Wahrheit zu sagen? 
</p><h3>Nur die Ständeratslösung ist mehrheitsfähig </h3><p>Die grosse Herausforderung der Altersvorsorge ist die Rentenhöhe. Schon heute sinken die Umwandlungssätze ausserhalb des gesetzlichen Obligatoriums quer durch die Schweiz. Einzig die Vorschläge des Ständerats schaffen dazu ein gewisses Gegengewicht. Zwar sind die Rentenverbesserungen nach den Beschlüssen des Ständerats bescheiden, zu bescheiden. Sie sorgen aber dafür, dass nach Jahrzehnten die AHV-Renten endlich wieder verbessert werden. Und dank dem fixen Frankenbetrag für alle Neurentnerinnen und Neurentner für die tieferen Einkommen etwas stärker als für die höheren. Wenn eine Vorlage im Gegensatz zu den gescheiterten bürgerlichen Projekten der Nuller-Jahre die Hürde der Volksabstimmung überwinden kann, dann jene des Ständerats. Die Vorschläge des Arbeitgeberverbands nach dem Muster der Aera Couchepin führen dagegen direkt in die Sackgasse. 
</p><p>Wir stehen vor spannenden Monaten. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4574</guid><pubDate>Wed, 23 Nov 2016 14:09:39 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020 – Ständerat auf Kurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-staenderat-auf-kurs</link><description>Vorschau Wintersession</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Wintersession befasst sich der Ständerat erneut mit der Altersvorsorge 2020. Gewichtige Differenzen zwischen den beiden Räten bestehen beim Erhalt des Rentenniveaus, bei der Zusatzfinanzierung für die AHV, beim Automatismus für ein höheres Rentenalter und bei den Witwen- und Kinderrenten. Für den SGB weisen die Beschlüsse des Ständerates in die klar bessere Richtung.</p><p>Die vorberatende Kommission der kleinen Kammer beantragt ihrem Plenum, weitgehend der bisherigen Linie zu folgen: </p><ul><li>Festhalten am AHV-Rentenzuschlag von Fr. 70 und Verbesserung des Ehegattenplafonds auf 155%; </li></ul><ul><li>Bessere Abdeckung der Teilzeitarbeit in der beruflichen Vorsorge: Koordinationsabzug entspricht 40% des Jahreslohn, maximaler Wert= Fr. 21'150; </li></ul><ul><li>Zusatzfinanzierung über Mehrwertsteuer: schrittweise Erhöhung um 1%; </li></ul><ul><li>Keine automatische Rentenaltererhöhung; </li></ul><ul><li>Keine Anpassung der Witwen- und Kinderrenten. </li></ul><p>&nbsp;</p><h3>AHV anheben, um Rentenverluste zu kompensieren </h3><p>Der SGB begrüsst die Stossrichtung der ständerätlichen Anträge. Die durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes entstehenden Rentenverluste innerhalb des BVG kompensieren zu wollen, wie das der Nationalrat vorschlägt, ist aufgrund des anhaltenden Formtiefs der Zweiten Säule falsch. Die Beitragslast für die Versicherten wäre viel zu hoch, insbesondere für Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen. Beispiel: Für eine 30-jährige Arbeitnehmerin mit einem Monatslohn von 3'000 Franken vergrösserte sich in der obligatorischen beruflichen Vorsorge der versicherte Lohn von heute Fr. 11'325 auf Fr. 36'000. Bezahlte die Arbeitnehmerin bisher monatlich Fr. 33.-- an Altersgutschriften, würden es künftig Fr. 135.-- sein. Die gleiche Erhöhung der Beitragslast müsste auch die Firma stemmen. Aber auch bei mittleren Einkommen zeigt ein Vergleich zwischen den Vorschlägen der beiden Räte, dass die Variante des Ständerates für die Versicherten bis zu sechs Mal günstiger kommt. 
</p><h3>Kein Interventionsmechanismus, kein Rentenalter 67 </h3><p>Der SGB lehnt einen Interventionsmechanismus mit automatischen Massnahmen in der AHV dezidiert ab. Bei der vom Nationalrat beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer um nur 0.6 Prozent sind die Rentenleistungen im nächsten Jahrzehnt nicht gesichert. Die Stabilisierungsregel ist nichts anderes als eine gut getarnte generelle Rentenaltererhöhung auf 67. Dies wiederum ist eine Zwängerei, die angesichts der Lage älterer Angestellter auf dem Arbeitsmarkt zynisch ist - und deshalb vor dem Volk auch keine Chance hätte. Es braucht deshalb eine Zusatzfinanzierung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Höhe eines Prozentpunktes, wie das der Ständerat beantragt. Infolge der Überführung der IV-Zusatzfinanzierung in die AHV wäre nur eine MwSt-Erhöhung von 0.7% spürbar. 
</p><p><b>Fazit:</b> Der Ständerat bemüht sich um eine gewisse Ausgewogenheit der Reform. Der Nationalrat mutet unter allen wichtigen Titeln der Bevölkerung bloss Verschlechterungen zu. Deshalb ist zu hoffen, dass die kleine Kammer resolut an ihren Vorschlägen festhält. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4552</guid><pubDate>Tue, 08 Nov 2016 15:27:03 +0100</pubDate><title>Ständeratskommission korrigiert Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderatskommission-korrigiert-altersvorsorge-2020</link><description>SGB begrüsst Stossrichtung der Kommission und Festhalten an AHV-Erhöhung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit ihren heutigen Entscheiden korrigiert die Sozialkommission des Ständerats (SGK) die krass arbeitnehmerfeindlichen Entscheide des Nationalrats in der Altersvorsorge. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die SGK nicht auf die Provokation der Nationalratsmehrheit eingetreten ist und den Automatismus für Rentenalter 67 sowie die Streichung der Witwenrente ablehnt und gleichzeitig an der Teilkompensation der Pensionskassen-Rentenausfälle über die AHV festhält.
</p><p>Es wäre falsch, die Senkung des Umwandlungssatzes einzig innerhalb der zweiten Säule zu kompensieren. Dies kommt alle Beteiligten viel teurer zu stehen. Zudem wäre die angestrebte Rentenhöhe trotz der massiv höheren Beiträgen nicht garantiert. Der sicherste und sozialste Weg, die Rentenausfälle zu kompensieren führt über eine Erhöhung der AHV. Die Minderheitsvorschläge der SGK-S lehnt der SGB ab. Diese Vorschläge wären teurer als der Mehrheitsvorschlag. Zudem würden nur Minderheiten von den angestrebten Verbesserungen profitieren.
</p><p>Der SGB wird erst am Ende der Beratung der Altersvorsorge 2020 Bilanz ziehen. Er wird die Beschlüsse des Parlaments an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 24. März würdigen und über das weitere Vorgehen befinden.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4535</guid><pubDate>Wed, 26 Oct 2016 10:49:28 +0200</pubDate><title>Mehr auf die AHV setzen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-auf-die-ahv-setzen</link><description>Pensionskassen mit rekordtiefem Mindestzinssatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Mit dem Entscheid des Bundesrats, den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge ab dem 1. Januar 2017 von aktuell 1,25 auf 1 Prozent zu senken, ist dieser auf einem historischen Rekordtief angelangt. </p><p>Das spiegelt die tiefe Krise, in der sich die zweite Säule nunmehr befindet – und bedeutet für die Versicherten nichts anderes als tiefere Renten. Denn die Verzinsung des Alterssparkapitals bestimmt nebst dem Umwandlungssatz die Höhe der späteren Pensionskassenrente. Wenn das angesparte Geld in den Pensionskassen immer tiefer verzinst wird, wächst das Sparkapital nicht genügend, um später daraus eine anständige Rente zu erhalten.
</p><p>Die so entstehenden Rentenverluste müssen ausgeglichen werden, und dies umso dringlicher, wenn die Zinsflaute in nächster Zeit anhalten wird. Denn sonst wird der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus AHV und Pensionskasse "die Fortsetzung des Lebensstandards in angemessener Weise" ermöglichen müssen, für immer mehr Pensionierte nicht mehr erfüllbar.
</p><p>Für den Ausgleich dieser Verluste ist auf die AHV zu setzen. Sie ist von den Risiken der Kapitalanlage nicht betroffen und funktioniert nach wie vor in höchstem Mass leistungsfähig. Als ersten Schritt in der sich aufdrängenden neuen Austarierung der beiden Säulen fordert der SGB, den durch die Absenkung des Mindestumwandlungssatzes entstehenden Rentenverlust in der Reformvorlage Altersvorsorge 2020 durch eine Verbesserung der AHV-Renten auszugleichen, so wie es der Ständerat vorgeschlagen hat.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4533</guid><pubDate>Tue, 25 Oct 2016 09:54:39 +0200</pubDate><title>Länger arbeiten und frappant mehr einzahlen? Sicher nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/laenger-arbeiten-und-frappant-mehr-einzahlen-sicher-nicht</link><description>Altersvorsorge 2020 auf Kurs bringen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bei der Altersvorsorge 2020 gibt es beträchtliche Differenzen zwischen einem pragmatischen Ständerat und einem ideologisch sturen Nationalrat. Anhand der drei wichtigsten Navigationspunkte: Wohin muss der Dampfer steuern, wenn er nicht Schiffbruch erleiden will?</p><p>Zwei zentrale Entscheide haben National- und Ständerat bereits gefällt, nämlich die Erhöhung des Rentenalters für die Frauen auf 65 Jahre sowie die Absenkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 % auf 6 %. Immerhin wollen beide Kammern die durch diese Absenkung entstehenden Rentenverluste ausgleichen. 
</p><h3>Wer rechnet, setzt auf die AHV </h3><p>Der Ständerat will dies durch einen Zuschlag von 70 Franken für die künftigen AHV-Rentenbezüger/innen und eine Erhöhung des AHV-Ehepaarplafonds auf 155 %. Zudem soll auch die obligatorische berufliche Vorsorge leicht verstärkt werden und ein Besitzstand für die Übergangsgeneration eingeführt werden. Der Nationalrat will den Verlust allein innerhalb der zweiten Säule ausgleichen. Geht es nach ihm, soll künftig der gesamte Bruttolohn in der beruflichen Vorsorge versichert sein - sofern ein Jahreslohn von 21'500.- erzielt wird. Dieser vom Arbeitgeberverband ausgeheckte Vorschlag wird aber teuer. Im Jahr 2030 kostet er nach Berechnung des Bundesamtes für Sozialversicherungen 4,5 Milliarden Franken. Die entsprechende Zahl für den ständerätlichen Vorschlag: unter 3 Milliarden Franken. 
</p><h3>Bumerang für wenig Verdienende </h3><p>Mehr in die zweite Säule einzuzahlen, wäre vor allem für wenig Verdienende dornenvoll. Ein Beispiel: Agnes, 30 Jahre, Monatslohn von 3000, versichert heute 11'325 Fr. in der zweiten Säule, künftig wären es nach Nationalrat 36'000.-. Heute bezahlt Agnes monatlich 33.- an Altersgutschriften, künftig wären es 135.-, also über 100 Franken mehr. Auch das Unternehmen müsste den gleichen Mehrbetrag stemmen. Das schenkt ein. 
</p><p>Fazit: die Nettolöhne sinken, bei tiefen Löhnen wird die Existenzsicherung wieder schwieriger. Die Erfolge der gewerkschaftlichen Mindestlohnkampagnen wären in vielen Fällen auf einen Schlag weggefressen. Ausserdem ist zu erwarten, dass viele Firmen Teilzeitpensen nur bis zu 21'150.-, dem Betrag der BVG-Eintrittsschwelle, anbieten werden. Denn so können sie ihrerseits der happigen Erhöhung der Beiträge entgehen. 
</p><p>Der Ständerat will den AHV-Zuschlag durch eine Erhöhung der Lohnprozente um je 0.15 % finanzieren. Agnes und ihre Firma hätten in diesem Modell also nur je 4,5 Franken mehr pro Monat zu zahlen. Aber auch bei mittleren Löhnen zeigt sich das Modell des Ständerats als viel leistungsfähiger. Nehmen wir Manuel, 30 Jahre, Jahreslohn 70'000.-. Mit der Ständeratslösung müsste er jährlich 472.- mehr bezahlen, mit derjenigen des Nationalrats 3229.-. Die Zahlen sprechen also eine deutliche Sprache. Und erklären, warum auch der Gewerbeverband von diesem Vorschlag der grossen Kammer nichts wissen will. 
</p><h3>Kein Automatismus für Rentenalter 67 </h3><p>Der vom Nationalrat beschlossene Automatismus für Rentenalter 67 hat in dieser Vorlage nichts verloren. Die grosse Kammer will der AHV die nötigen und verkraftbaren zusätzlichen Mittel verweigern und die AHV in den Würgegriff nehmen, um so ein höheres Rentenalter zu erzwingen. Und dies in einer Zeit, in der kaum ein Unternehmen über 65-Jährige beschäftigen will. Dieser technokratische Automatismus muss weg, auch wenn er in einer separaten Vorlage geregelt wird, über die dann auch separat abgestimmt würde. 
</p><h3>Mehrwertsteuer: keine Erpressung durch die Hintertür </h3><p>Der SGB hat es nie geleugnet: Jetzt gehen die Baby-Boomer-Generation in Pension, und das kostet, wenigstens vorübergehend, etwas. Deshalb ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuerabgabe um 1 % nötig. So hat der Ständerat beschlossen. Der Nationalrat hat sich bloss für 0,6 % ausgesprochen. Seine Absicht ist klar: Die AHV soll ins Defizit getrieben werden, damit Rentenalter 67 durchgesetzt werden kann. 
</p><h3>Einsicht zeigen, korrigieren </h3><p>Ein Ausgleich der beschlossenen Rentenabsenkungen in der zweiten Säule durch einen AHV-Zuschlag, die Beerdigung von Rentenalter 67, eine ausreichende Finanzierung der AHV: das sind zusammenfassend die drei Schlüssel, die der Vorlage ein gewisses Mass an Ausgewogenheit garantieren. Der Nationalrat will, dass wir für die gleichen Altersleistungen mehr einzahlen und länger arbeiten sollen. Einsicht zeigen und seine Haltung korrigieren, wäre da ein Zeichen von spätem Gespür und praktischer Intelligenz. Noch ist es nicht zu spät dafür... </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4474</guid><pubDate>Sat, 10 Sep 2016 11:28:26 +0200</pubDate><title>Eine überdeutliche Warnung an die Brandstifter im Nationalrat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-ueberdeutliche-warnung-an-die-brandstifter-im-nationalrat</link><description>Mehr als 20&#039;000 demonstrieren gegen Rentenabbau und für starke AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mehr als 20'000 Rentnerinnen und Rentner, Erwerbstätige, Junge und Alte aus allen Regionen der Schweiz sind heute Samstag dem Aufruf der Allianz für eine starke AHV gefolgt und haben ihre Empörung und Wut über das geplante Rentenmassaker im Nationalrat sowie ihre Forderung nach einer Stärkung der AHV und ihr Ja zu AHVplus auf die Strasse getragen.
</p><p>Dies ist ein überdeutliches Zeichen an die Brandstifter in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). Würden sie sich mit ihren Abbauplänen durchsetzen, müssten am Schluss alle für weniger Rente länger arbeiten und mehr Beiträge bezahlen. Solch ein Rentenmassaker wird vor dem Volk keinen Bestand haben.
</p><p>Mit dem mächtigen, friedlichen und bunten Demonstrationszug von der Schützenmatte durch die Berner Innenstadt ist der Nationalrat gewarnt. Nun liegt es an ihm, in die Altersvorsorge 2020 wieder einen Ausgleich für die Rentenkürzungen in der zweiten Säule einzubauen.
</p><p>Der St. Galler Ständerat und SGB-Präsident Paul Rechsteiner sprach an der Schlusskundgebung am Aargauerstalden von einer "gewaltigen Provokation in einer neuen Dimension wie es sie in der Schweiz noch nicht gab. Was die SVP und FDP bei der Rentenreform wollen, übersteigt im Negativen alles, was wir bisher gesehen haben." Syna-Präsident Arno Kerst betonte, beim Abbauprogramm der SGK würden besonders "Frauen und Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen unter die Räder kommen".
</p><p>Dabei stünden schon heute Frauen in der Altersvorsorge schlechter da, sagte Natascha Wey, Co-Präsidentin SP Frauen bereits auf der Schützenmatte. "Über ein Drittel aller Frauen in der Schweiz haben nur die AHV. Es ist daher keine Frage, ob die SP Frauen eine Stärkung der AHV unterstützen. Die AHV muss nicht nur gestärkt, sondern massiv ausgebaut werden."
</p><p>Wie das geht, machte die geschäftsführende SGB-Sekretärin Doris Bianchi klar. Gegen die sinkenden Renten der Pensionskassen seien weder ein höheres Rentenalter noch mehr Sparen in der zweiten Säule und schon gar nicht Ergänzungsleistungen eine Lösung. "Die Lösung liegt einzig in der AHV. Wir brauchen AHVplus. Wir sind die Kraft, die in diesem Land vieles bewegen kann. Kämpfen und gewinnen werden wir gegen das Rentenmassaker und zusammen gewinnen wir auch AHVplus." 
</p><h3> AHVplus wird von der "Allianz für eine starke AHV" getragen.</h3><p>Der Allianz gehören alle Gewerkschaften und die grossen Arbeitnehmenden-Organisationen des Öffentlichen Dienstes an (AvenirSocial, Garanto, Kapers, LCH, Nautilus, PVB, SBK, SBPV, SER, SEV, SGB, SIT, SMPV, SMV, SSM, Syna, Syndicom, Travail.Suisse, Unia, VPOD, VSPB, ZV), sowie die RentnerInnenverbände VASOS und AVIVO, die Parteien SP, SP60+, SP Frauen, Grüne, JUSO und junge Grüne. Ja zu AHVplus sagen zudem unter anderen der Schweizerische Seniorenrat und das KMU-Netzwerk.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Matthias Preisser, Kommunikation SGB, 079 656 55 36</li><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4435</guid><pubDate>Fri, 02 Sep 2016 14:31:10 +0200</pubDate><title>Sinkflug des Mindestzinses hält an – Rentenniveau wird weiter sinken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sinkflug-des-mindestzinses-haelt-an-rentenniveau-wird-weiter-sinken</link><description>Pensionskassen unter Druck</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit dem Mehrheitsentscheid der BVG-Kommission, dem Bundesrat per 2017 eine Senkung des Mindestzinssatzes von heute 1,25% auf 1% zu empfehlen, müssen sich die Versicherten erneut auf tiefere Renten einstellen. Der SGB und die weiteren Arbeitnehmerorganisationen hatten angesichts der aktuellen Renditeentwicklungen der Pensionskassen eine Beibehaltung des jetzigen Mindestzinssatzes auch im 2017 gefordert.
</p><p>Immerhin konnte mit der Empfehlung der Kommission, den Mindestzinssatz auf 1% zu senken, Schlimmeres verhindert werden. Denn der Pensionskassenverband und der Arbeitgeberverband verlangten eine Senkung auf 0,75 Prozent. Ein so tiefer Zinssatz hätte aber die berufliche Vorsorge noch stärker in die Bredouille gebracht.
</p><p>Denn die Verzinsung des Alterssparkapitals ist nebst dem Umwandlungssatz matchentscheidend für die Höhe der späteren Pensionskassenrente. Wenn das angesparte Geld in den Pensionskassen immer tiefer verzinst wird, wächst das Sparkapital nicht genügend, um später daraus eine anständige Rente zu erhalten.
</p><p>Die Zinsflaute wirkt sich verheerend auf die kapitalgedeckte Altersvorsorge aus: Während Jahren, von 1985 bis 2002, wurde die Pensionskassengelder mit mindestens 4 Prozent verzinst. Dank dem Zinseszinseffekt konnte man sein Alterssparkapital somit innerhalb von 18 Jahren verdoppeln. Mit einem Mindestzins von 1% dauert es hingegen 70 Jahre, bis sich das Kapital verdoppelt hat. Das sind 14 Jahre mehr als mit einer Mindestverzinsung von 1,25 Prozent. Je tiefer der Zins, desto brutaler wird die Auswirkung einer weiteren Zinssenkung. Der Grund ist der fehlende Zinseszinseffekt.
</p><p>Ohne anständige Verzinsung trägt die kapitalgedeckte berufliche Vorsorge immer weniger zum Renteneinkommen der Pensionierten bei. Diese Rentenverluste müssen ausgeglichen werden. Denn sonst ist der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus AHV und Pensionskasse "die Fortsetzung des Lebensstandards in angemessener Weise" ermöglichen müssen, für immer mehr Pensionierte ein leeres Versprechen. Der einfachste und kostengünstigste Weg, die Rentenverluste in der zweiten Säule auszugleichen, ist eine Erhöhung der AHV-Renten, wie sie die Volksinitiative AHVplus verlangt. Wer rechnet, stimmt am 25. September ja zu AHVplus.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li> Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 6 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4309</guid><pubDate>Fri, 27 May 2016 09:46:09 +0200</pubDate><title>SGB mobilisiert gegen Rentenabbau und für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-mobilisiert-gegen-rentenabbau-und-fuer-eine-starke-ahv</link><description>SGB-Delegiertenversammlung mit klarer Botschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer in den nächsten Jahren pensioniert wird, hat deutlich weniger Rente. Weil die Pensionskassen die Umwandlungssätze teilweise massiv senken. Dazu kommt, dass die AHV-Renten mit den Löhnen nicht mehr Schritt gehalten haben und erhöht werden müssen. Anstatt dieses Rentenproblem zu lösen, wollen die Arbeitgeber, die Versicherungslobby und bürgerliche Kreise die Renten weiter senken – über eine Erhöhung des Rentenalters auf 67, weitere Senkungen der Umwandlungssätze und sogar die Kürzung von laufenden Renten.
</p><p class="Text">Die SGB-Delegierten haben diese Pläne an der DV vom 27. Mai heftig kritisiert. Immer mehr Menschen im Land wird klar, dass zur Sicherung der Renten eine Erhöhung der AHV-Renten nötig ist. Die AHV-Renten haben ein unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis und entwickeln sich zuverlässig. Für die SGB-Delegierten ist klar: Wer rechnet, stärkt die AHV. In einer Resolution hielten die Delegierten Folgendes fest:</p><ul><li>Dank der Initiative AHVplus können die AHV-Altersrenten um 10 Prozent erhöht werden.</li><li>Die SGB-Delegierten verlangen, dass der Bund die in den letzten Jahren der AHV vorenthaltenen Milliarden ausbezahlt. Er hat in den letzten Jahren mehr als 10 Milliarden auf Kosten der AHV auf die hohe Kante gelegt.&nbsp;</li><li>Die Gewerkschaften verteidigen die Renten der beruflichen Vorsorge und wehren sich gegen übereilige Senkungen der Umwandlungssätze und gegen Rentenkürzungen. Die Arbeitgeber müssen sich an der Sicherung der Pensionskassenrenten beteiligen.</li><li>Sie verteidigen das Rentenalter 64/65 und verlangen gute, sichere Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmende.</li><li>Die Delegierten rufen am 10. September in Bern gegen den Rentenabbau und für eine Stärkung der AHV auf die Strasse zu gehen und mit einer grossen nationalen Rentendemo ein deutliches Signal an Arbeitgeber, Wirtschaft und Politik zu senden.</li></ul><p class="GliederungText">Die SGB-Delegierten haben zudem beschlossen, gegen das Bundesdiktat für längere Ladenöffnungszeiten (LadÖG) das Referendum zu ergreifen. Das Referendum gegen die Steuersenkungen für Unternehmen (Unternehmenssteuerreform III) wird der SGB aktiv unterstützen. Zudem rufen die Delegierten dazu auf, an der auf den 10. September vom SGB in Bern angesetzten nationalen Demonstration gegen den Rentenabbau und für eine Stärkung der AHV teilzunehmen.</p><h5>Auskünfte:</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079&nbsp;205 69 11</li><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik, 076&nbsp;564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079&nbsp;249 59 74&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4232</guid><pubDate>Tue, 12 Apr 2016 08:51:10 +0200</pubDate><title>Rentenabbau stoppen: AHV-Renten endlich wieder verbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenabbau-stoppen-ahv-renten-endlich-wieder-verbessern</link><description>PK-Alarm: Dramatische Verschlechterungen der Pensionskassenrenten</description><content:encoded><![CDATA[<p> Wer heute 50 ist, muss bei Renteneintritt mit massiv tieferen Renten rechnen. Quer durch die Schweiz ist bei den Pensionskassen ein bis vor kurzem nie vorstellbarer Rentenabbau im Gang. Die Umwandlungssätze sind bei Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen auf breiter Front unter 6 Prozent gesunken, wie eine Auswertung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) der Daten von über 60 Pensionskassen zeigt. Dies ist erst der Anfang. Einige grosse Pensionskassen drücken die Sätze gar unter 5 Prozent. Dies bedeutet für die Versicherten ein Rentenabbau von bis zu 20 Prozent auf der PK-Rente. Kommt dazu, dass viele bei Sammelstiftungen versichert sind, bei denen Versicherungsgesellschaften auf dem Buckel der Versicherten satte Gewinne einfahren. Etwa mit dem Geschäft der Risikoversicherungen. Statt das Gros der Einzahlungen in den Sparprozess zu leiten und so ein anständiges Alterskapital zu äufnen, fliessen hier überdurchschnittlich viel Gelder in die Absicherung gegen Tod und Invalidität.
</p><p>Unter dem Strich können die Renten aus AHV und Pensionskasse immer weniger "die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise" garantieren. Dieser Verfassungsauftrag gerät damit für immer mehr künftige Rentnerinnen und Rentner ausser Reichweite. Betroffen sind nicht nur Menschen mit tiefen Erwerbseinkommen. Betroffen sind auch viele mit Löhnen um die 7000 Franken. Wer in der zweiten Säule nicht über ein Alterskapital von mindestens 500'000 Franken ansparen kann, wird mit den neuen Umwandlungssätzen eine PK-Rente erhalten, die zusammen mit der AHV-Rente die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise nicht mehr ermöglicht.
</p><p>Soll dem Verfassungsauftrag in Zukunft nachgelebt werden, muss der Rentenabbau gestoppt werden. Der einfachste und kostengünstigste Weg dazu ist, die AHV-Renten nach Jahrzehnten des Stillstands, wieder zu verbessern, so wie es die Initiative AHVplus verlangt. Ein Zuschlag von 200 Fr. für Alleinstehende und 350 Fr. für Ehepaare würde für alle mit unteren und mittleren Einkommen eine spürbare Verbesserung bringen. Höhere AHV-Renten sind nicht gratis. Sie kosten je 0,4 Lohnprozente für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dem steht eine Rentenerhöhung von 10 Prozent gegenüber. Müsste die gleiche Rentenerhöhung über die zweite oder dritte Säule angespart werden, würde dies ein Vielfaches kosten. Nicht zu vergessen ist dabei, dass die Lohnbeiträge an die AHV in den letzten 40 Jahren nie erhöht wurden und seit 1975 stabil bei 8,4 Prozent (je 4,2 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) liegen. Die Lohnbeiträge an die Pensionskassen sind in der Zwischenzeit im Schnitt auf über 18 Prozent angewachsen.
</p><p>Um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, führt kein Weg an höheren AHV-Renten vorbei. Denn in der AHV gibt es für einen Beitragsfranken mehr Rente als in jedem anderen Vorsorgesystem. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialversicherungen und Alterspolitikk 076&nbsp;564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079&nbsp;249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4064</guid><pubDate>Thu, 21 Jan 2016 09:54:53 +0100</pubDate><title>Und dann muss unser Coiffeur gehen…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/und-dann-muss-unser-coiffeur-gehen</link><description>Nein zum Missbrauch der Verfassung, nein zur Durchsetzungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Durchsetzungsinitiative wird sich auf die Sozialversicherungen und deren ausländische Leistungsbeziehende fatal auswirken. Denn nun führt auch der "Sozialmissbrauch" zur Ausweisung. Dieser aber ist schnell mal geschehen - auch ohne bösen Willen. </p><p>Vor zwei Jahren nahm eine knappe Mehrheit die Masseneinwanderungsinitiative an. Danach wurde schnell klar, dass die Auswirkungen des Begehrens zuvor nur oberflächlich diskutiert worden waren. Dasselbe sollte sich bei der Durchsetzungsinitiative nicht wiederholen.
</p><h3> Sozialmissbrauch: neu ein Verbrechen </h3><p>Die Durchsetzungsinitiative stelle bloss sicher, dass kriminelle Ausländer/innen rasch aus der Schweiz ausgewiesen werden. So deren Autoren. Das Volksbegehren wird aber viel weitreichender wirken, was uns alle negativ treffen wird. Sie verletzt zentrale Prinzipien unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens wie die Menschenrechte und die richterliche Überprüfung von Entscheiden. Die Durchsetzungsinitiative wird sich aber auch auf unser Sozialversicherungssystem auswirken. Unsere Bundesverfassung wird einen neuen Straftatbestand erhalten: den Sozialmissbrauch. Was heisst das? Wer kann sich da schuldig machen? 
</p><p>Es ist klar: Wer Leistungen von Sozialversicherungen unrechtmässig bezieht, ist zu bestrafen. Unser Sozialversicherungsrecht kennt bereits viele Strafbestimmungen, welche die Täter/innen hart anfassen. Auch unser Strafgesetzbuch ahndet den Betrug scharf. Und die vom Parlament beschlossene Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative führt den Straftatbestand des Sozialmissbrauchs ein. Mit der Durchsetzungsinitiative jedoch wird der Sozialmissbrauch zum Verbrechen erhoben. Ein Verbrechen, das aber nur von Ausländer/innen begangen werden kann. Denn die neue Verfassungsbestimmung über den Sozialmissbrauch richtet sich ausschliesslich an ausländische Staatsangehörige. Vor dem Gesetz wären in der Schweiz nicht mehr alle gleich. Das stellt uns auf die Stufe von Unrechtsstaaten. 
</p><h3>Arzt vergisst Meldung - raus! </h3><p>Eine Ausländerin oder ein Ausländer, der sich eines Sozialmissbrauchs schuldig macht, soll ab einer Schadenssumme von Fr. 300 automatisch ausgeschafft werden. Ohne Wenn und Aber, ein einziger Verstoss genügt. Wer nun glaubt, dass damit einzig IV-Betrüger und BMW-fahrende Sozialhilfebezüger im Visier stehen, der täuscht sich. Die Durchsetzungsinitiative definiert als Sozialmissbrauch auch Bagatellfälle. Sobald eine Sozialversicherungsleistung unrechtmässig bezogen wird, liegt ein Sozialmissbrauch vor. Böswilligkeit, Bereicherungsabsicht oder fiese Tricks sind dabei nicht nötig. Es genügt Unachtsamkeit und Unkenntnis der Rechtslage. Angesichts unseres komplexen Sozialversicherungssystems kann ein unrechtmässiger Bezug einer Leistung schnell mal passieren. Betroffen wären davon Ausländer/innen, die hier bestens integriert sind, die arbeiten und Familie haben. Beispiele: </p><ul><li>Ein deutscher Arzt erhält eine Kinderzulage für seine Tochter, die aufs Gymnasium geht. Nach der Matur entscheidet sich die Tochter, vor dem Studium ein Jahr lang im Ausland zu jobben. Der Vater vergisst den Ausbildungsunterbruch zu melden und bezieht weiterhin die Kinderzulagen, obwohl er kein Anrecht darauf hätte. Er hat so einen Sozialmissbrauch begangen. Die Folge bei Aufdeckung: automatische Ausschaffung nach Deutschland. </li><li>Eine kanadische Musikerin wird Mutter und erhält eine Mutterschaftsentschädigung von der Erwerbsersatzordnung. 8 Wochen später nimmt sie ein Engagement für 10 Aufführungen eines Musicals an. Sie unterlässt es, dies der Ausgleichskasse zu melden und bezieht weiterhin die Mutterschaftsentschädigung. Auch da droht die Ausschaffung nach Kanada. </li><li>Ein portugiesischer Teilinvalider kann sein Pensum als Verkäufer um 10% erhöhen. Er vergisst diese Veränderung in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen der IV-Stelle zu melden und bezieht die unveränderte IV-Rente. Dadurch begeht er einen Sozialmissbrauch. Bei Aufdeckung wird er nach Portugal ausgeschafft. </li></ul><h3>Chaos bei den Sozialversicherungen </h3><p>Auch die Sozialversicherungsbehörden sind von der Durchsetzungsinitiative betroffen. Sie müssten eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren. So müssten etwa Pensionskassen diesen unverzüglich melden, wenn ausländische Versicherte eine Rentenleistung unrechtmässig beziehen. Für die Pensionskassen bedeutet dies, dass sie zuerst die Nationalität ihrer Versicherten in Erfahrung bringen müssten. Ein riesiger bürokratischer Aufwand. Dasselbe müssten die Unfallversicherer, die Krankenkassen und andere Sozialwerke tun. Zudem hätten sie die ausländischen Versicherten über die Rechtsfolgen eines unrechtmässigen Leistungsbezugs zu informieren. Der Vollzug des neuen Straftatbestandes wäre extrem aufwändig und schwierig. Fazit: Es mangelt uns nicht an Gesetzen, um den Sozialmissbrauch in der Schweiz zu ahnden. Eine weitere Verschärfung, wie sie die Durchsetzungsinitiative verlangt, führt zu Apartheid-Recht und würde bestens integrierte Ausländer/innen in ihrer Existenz treffen. Vielleicht unsere Lebenspartnerin, unseren Arbeitskollegen, unseren Nachbarn, unsere Tennispartnerin, unseren Coiffeur, unseren... </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Sozialpolitik</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2377</guid><pubDate>Wed, 28 Oct 2015 11:26:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat verteilt Geschenke an die Versicherungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-verteilt-geschenke-an-die-versicherungen</link><description>SGB-Kommentar zum Mindestzins-Entscheid</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Entscheid, den Mindestzins der beruflichen Vorsorge auf den historischen Tiefststand von 1,25% zu senken, hat der Bundesrat einmal mehr den Klagen der Versicherungswirtschaft nachgegeben und die Versicherten bestraft. Unter den heutigen Bedingungen wäre ein höherer - wenn auch immer noch bescheidener - Satz von 1.75% möglich. Denn die Vergangenheit zeigt: der Bundesrat hat in den letzten Jahren den Mindestzinssatz fast immer rund ein Prozent tiefer angesetzt als es die tatsächlich erzielten Anlagerenditen erlaubt hätten. Grosse Profiteure sind dabei die Lebensversicherer, die so ihre Gewinnmarge erhöhten. Alleine im 2014 strichen die Versicherungen so Gewinne von rund 700 Millionen Franken ein. 
</p><p>Aus Sicht der Arbeitnehmenden ist diese Entwicklung verheerend. Das Altersguthaben wird immer schlechter verzinst und so sinken auch die künftigen Rentenleistungen. Kein Wunder wird das Vertrauen in die zweite Säule immer stärker untergraben. Der SGB fordert deshalb einen Systemwechsel bei der Festlegung des Mindestzinses. Statt für das Folgejahr soll der Bundesrat künftig den Zins für das laufende Jahr festlegen. 
</p><p>Klar ist aber auch, dass die Schwierigkeiten, in der zweiten Säule gute Renten zu garantieren, bis auf weiteres nicht kleiner werden. Wer Rentenausfälle ausgleichen will, muss deshalb die AHV stärken, so wie das die Volksinitiative AHVplus verlangt. Das ist sicherer und viel günstiger als immer mehr Geld in die zweite Säule zu stecken. Das hat auch der Ständerat erkannt und mit der Erhöhung der AHV-Renten eine Stärkung der AHV beschlossen. Der Nationalrat tut gut daran, ebenfalls auf diesen Weg einzuschwenken. Denn eine Reform der Altersvorsorge ohne sozialen Fortschritt ist zum Scheitern verurteilt. 
</p><h5>Auskünfte: </h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2366</guid><pubDate>Sun, 11 Oct 2015 10:30:00 +0200</pubDate><title>Rentenalter 67, 68 oder gar 69?!</title><link></link><description>Viele bürgerliche Parteien wollen das Rentenalter massiv erhöhen.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2325</guid><pubDate>Thu, 03 Sep 2015 13:26:00 +0200</pubDate><title>AHV ist zu stärken, nicht zu schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-ist-zu-staerken-nicht-zu-schwaechen</link><description>Herbstsession I: Altersvorsorge 2020 im Erstrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Herbstsession wird der Ständerat die Revision Altersvorsorge 2020 behandeln. Seine vorberatende Kommission (SGK-S) hat die Vorlage des Bundesrates wesentlich umgestellt und&nbsp; verbessert. Sie möchte auf die Verschlechterungen bei der AHV verzichten und schlägt stattdessen eine Verbesserung der AHV-Altersrenten vor. </p><p>Nicht eliminiert hat die Kommission leider die <b>Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre</b>. Die Kommission schlägt gar vor, mit der Anhebung bereits im Jahr der Inkraftsetzung zu beginnen, und zwar in 4 Schritten um jeweils 3 Monate. Die Übergangsphase wird dadurch auf 3 Jahre verkürzt. Nach dem Vorschlag der SGK-S würde die Erhöhung bereits ab 2018 beginnen; &nbsp;2021 wäre sie abgeschlossen. Von der schrittweisen Erhöhung wären Frauen ab Jahrgang 1954 betroffen. Für Frauen mit Jahrgang 1956 und jünger würde Rentenalter 65 gelten. Ein erleichterter Rentenvorbezug für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefen Einkommen ist nicht mehr vorgesehen.
</p><p>Die Kommission hält auch an der Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8% auf 6,0% fest. Sie spricht sich immerhin für den Erhalt des Leistungsniveaus mittels Kompensationsmassnahmen aus. Aber die Verschlechterung bei der Rentenumwandlung ist massiv. Dabei &nbsp;zeigen auch die neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen über die Akzeptanz von Reformvorhaben in der Altersvorsorge, dass die Senkung des Mindestumwandlungssatzes als Leistungskürzung wahrgenommen wird, welche die Annahme eines Reformprojekts gefährdet. 
</p><p>Beide Einschnitte wiegen schwer. Der SGB lehnt sie ab. Die Erhöhung des Rentenalters trifft genau jene Frauen, die jahrzehntelang tiefere Löhne wegen Lohndiskriminierung und unterbrochene Erwerbskarrieren aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder hinnehmen mussten. Für sie verlängert sich das Arbeitsleben, und das bei nur mageren Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb ist das Rentenalter bei 64 und der Mindestumwandlungssatz bei 6,8% zu belassen. 
</p><h3>Überfällige AHV-Rentenverbesserung</h3><p>Ausser der Rentenaltererhöhung für die Frauen hat die Kommission alle vom Bundesrat vorgesehene AHV-Verschlechterungen gestrichen. 
</p><p>Zentrale Verbesserung im Paket Altersvorsorge 2020 ist der Vorschlag eines Rentenzuschlages von 70 Fr. für Altersrenten der AHV und die Anhebung der Plafonierungsgrenze für Paare auf 155%. Die Erhöhung von 70 Franken linear erhöht die Minimalrente um 6%, die Maximalrente um 3%. Die heutige AHV-Maximalrente würde auf Fr. 2420.- steigen. Bei Ehepaaren machen die beiden Zuschläge von je 70 Franken und die Anhebung des Plafonds eine Verbesserung von maximal 226 Franken aus. Damit wird die Rentenabdeckung der künftigen Bezüger/innen mit vormals tiefen bis hin mit mittleren Einkommen spürbar verbessert.
</p><p>Diese Rentenverbesserung ist als Zuschlag ausgestaltet, der keine Veränderungen bei der IV und bei den Hinterlassenenrenten nach sich zieht. Damit folgt sie der Logik unserer AHVplus-Initiative. Sie soll aber nur den Neurentnerinnen und -rentnern zukommen. Laufende Renten sollen – anders als bei der AHVplus-Initiative – nicht erhöht werden. Künftige RentnerInnen werden durch diesen Vorschlag im Vergleich zu ihrem letzten Lohneinkommen eine etwas bessere AHV-Rentenabdeckung haben. Andererseits kompensiert diese Massnahme die Leistungseinbussen, die viele künftige RentnerInnen in der beruflichen Vorsorge wegen immer tieferen Umwandlungssätzen und tiefen Verzinsungen hinnehmen müssen. 
</p><p>Eine Verbesserung des Rentenniveaus über die AHV hat zudem den Vorteil, dass die Rentenerhöhung sofort wirksam wird und nicht erst nach einer jahrzehntelangen Ansparphase. Davon profitieren insbesondere tiefe bis mittlere Einkommen und vor allem Frauen. Für sie ist die AHV häufig die einzige Einkommensquelle im Alter. Die direkte Rentenverbesserung über die AHV ist für die Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, weit vorteilhafter als der Weg über die berufliche Vorsorge. Denn diese Generation von Frauen verfügt in der Regel über gar keine oder nur eine geringfügige berufliche Vorsorge. Wegen der verbleibenden kurzen Ansparphase könnten sie die entstandenen Lücken trotz neuen Finanzierungsmassnahmen gar nicht mehr auffüllen.
</p><h3>Abstriche bei der beruflichen Vorsorge</h3><p>In der beruflichen Vorsorge wird die Senkung des Mindestumwandlungssatz auf 6% das Rentenniveau senken. Um Renteneinbussen zu verhindern, hat die Kommission aber für die Übergangsgeneration eine Leistungsgarantie mit Kompensationsmassnahmen vorgesehen, die von allen BVG-Versicherten umlagefinanziert werden. Dank weiteren Massnahmen (z.B. früherer Beginn des Alterssparens) soll das aktuelle Rentenniveau ungefähr stabil bleiben. Genaue Berechnungen liegen noch nicht vor, aber für Versicherte, die bei Inkrafttreten der Revision jünger als 50 sind, dürften Leistungseinbussen eintreten.
</p><p>Insgesamt konnten sich in der beruflichen Vorsorge die Vorschläge des Arbeitgeberverbandes durchsetzen. Der Umwandlungssatz wird rasch gesenkt, und gleichzeitig fallen die Kompensationsmassnahmen bescheidener aus, was zu tieferen Kosten führen wird. Zur Verbesserung der Versicherungsabdeckung bei Teilzeitarbeit wird lediglich die Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades bei der Eintrittsschwelle vorgeschlagen. Dadurch sollen vor allem Arbeitnehmerinnen in Kleinpensen neu versichert werden. 
</p><p>Ungünstig für die Versicherten erweist sich auch der Mehrheitsbeschluss der SGK-S, die Mindestquoten-Regelung für die in der beruflichen Vorsorge tätigen Versicherungsgesellschaften beim Status Quo zu belassen. Damit können sich die Versicherungen weiterhin hohe Profite sichern. 
</p><p>Die gewerkschaftliche Forderung nach einer Verbesserung der Altersvorsorge für ältere Arbeitslose hat die Kommission jedoch aufgenommen. Für ältere Arbeitslose ab 58 soll der Verbleib in ihrer letzten Pensionskasse mit Beitragsbefreiung möglich sein. Dadurch erhalten sie mit 65 eine Altersrente und sind nicht mehr gezwungen, das Alterskapital beziehen.
</p><h3>Sicherung der AHV bis 2030</h3><p>Auch die Kommission hält an der Zusatzfinanzierung für die AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer fest. Die Erhöhung zugunsten der AHV fällt jedoch mit 1% tiefer aus als der Vorschlag des Bundesrates (1,5%). Effektiv ist die MwSt-Mehrbelastung für die Bevölkerung aber nur 0,7%, weil der erste Schritt der MwSt-Finanzierung in der Umleitung der Ende 2017 auslaufenden IV-Zusatzfinanzierung in die AHV besteht. Ein Erhöhungsschritt um 0,3 Prozentpunkte erfolgt per 1.1.2021, der letzte Schritt um weitere 0,4 Prozentpunkte im 2025. Damit bleibt die Mehrwertsteuerbelastung für die Bevölkerung verkraftbar. Und der AHV-Finanzhaushalt bleibt so bis 2030 stabil.
</p><p>Besonders sinnvoll ist die geringfügige Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte (je 0.15 Arbeitgeber/Arbeitnehmer). Mit dieser Massnahme soll die Rentenverbesserung finanziert werden. Eine solche Anpassung ist nach 40 Jahren eingefrorenem AHV-Beitragssatz überfällig. Denn in der beruflichen Vorsorge ist der durchschnittliche Beitragssatz mittlerweile auf über 18% gestiegen. Die Beiträge an die AHV sind mit neu 8,7% für die Wirtschaft verkraftbar. Die Firmen hätten viel höhere Lohnnebenkosten zu stemmen, wenn die bundesrätlichen Vorschläge im Rahmen des BVG finanziert werden müssten. Die stärkere Kapitalbildung in der beruflichen Vorsorge hätte einen Mehraufwand von 3,2 Mrd. zur Folge, während die Rentenverbesserungen in der AHV 1,39 Mrd. Mehrausgaben generieren. Die Kompensationen in der beruflichen Vorsorge, welche die Kommissionen beschlossen haben, fallen deutlich tiefer aus. Sie belaufen sich auf 1,55 Mrd. Unter dem Strich kommen die Unternehmen – vor allem das Gewerbe, für das weit häufiger das BVG-Obligatorium massgebend ist – mit den Vorschlägen der SGK-S günstiger davon.
</p><h3>Richtung stimmt, aber Einschnitte müssen verschwinden</h3><p>In der Kommission fand die Gesamtvorlage eine klare Mehrheit. Mehrheitsfähig beim Volk ist aber die Vorlage noch nicht. Höheres Rentenalter und tieferer Umwandlungssatz kommen nicht gut an. Der Ständerat tut gut daran, diese Einschnitte zu beseitigen.
</p><p>Das Inkrafttreten der Reform ist wegen der Mehrwertsteuerfinanzierung auf den 1.1.2018 gesetzt. Der Nationalrat müsste deshalb die Vorlage bis Ende 2016 durchberaten. Die obligatorische Volksabstimmung für die Widmung der zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen an die AHV müsste im Frühjahr 2017 stattfinden. Über den Verlauf der Beratungen im Nationalrat kann heute nur spekuliert werden. Klar ist aber, dass die künftige Zusammensetzung der eidgenössischen Räte ausschlaggebend sein wird. Die kommenden Wahlen sind für die Altersvorsorge in der Schweiz eine Richtungswahl.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6392</guid><pubDate>Sat, 15 Aug 2015 12:10:00 +0200</pubDate><title>AHV - Eine starke Altersvorsorge für Jung und Alt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-eine-starke-altersvorsorge-fuer-jung-und-alt</link><description>Die Informationsbroschüre zu Fakten und Mythen zur AHV und Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV nützt Jung und Alt. Wie keine andere Sozialversicherung steht sie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Ausgleich. Früher grassierte in der Schweiz die Altersarmut. Durch die AHV konnte sie stark zurückgedrängt werden. Das hat auch die Jungen stark entlastet, die sich vorher meist um ihre Eltern kümmern mussten. Heute profitieren die Jungen dagegen oft von der gewonnenen Unabhängigkeit der Elterngeneration, die sich etwa bei der Betreuung der Grosskinder stark einbringt. Dass die Menschen in der Schweiz heute in Würde alt werden können, ist den Sozialversicherungen und allen voran der AHV zu verdanken. Trotzdem oder gerade deshalb wird die AHV nun seit zwanzig Jahren politisch angegriffen. Zahllose Studien und Berichte haben die AHV schlecht geredet. Viele wurden im Auftrag von Banken und Versicherungen verfasst. In manchen Medien kann man den Eindruck gewinnen, die AHV stehe vor dem Kollaps.</p><p>Dieser Desinformation möchte diese Broschüre Fakten entgegenhalten.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/SGB_AHV-Brosch_eBook_DE.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-book-reader fas">&nbsp;&nbsp; </i>Broschüre als PDF lesen</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/ahv-broschur-titel.png" length="73470" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2096</guid><pubDate>Mon, 12 Jan 2015 09:40:00 +0100</pubDate><title>Wie viel? Was bleibt? Was ändert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wie-viel-was-bleibt-was-aendert</link><description>2015 sozialpolitisch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="TiteldiverseCxSpFirst"><i></i></p><p class="lead">Was gilt neu? Was bleibt unverändert? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen ab 2015. Und ein Ausblick auf angelaufene Revisionen.</p><h3>Was ändert sich bei der AHV?</h3><p><strong>Anpassung der AHV-Renten:</strong> Nach der letzten Anpassung 2013 werden 2015 die AHV-Renten wieder an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst (sogenannter Mischindex). Die AHV-Minimalrente wird um Fr. 5 erhöht, was rund 0.4% entspricht. Grund für diese doch sehr bescheidene Anpassung sind die im Jahr 2014 relativ stabilen Konsumentenpreise: Den Mischindex legte der zuständige Ausschuss aufgrund der Jahresteuerung im Dezember 2014 fest, die gemäss seiner Schätzung nur zwischen 0 und 0.5 Prozent liegen dürfte. Die minimalen und maximalen AHV-Renten betragen für die Jahre 2015 und 2016 somit:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:439.4pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Minimum</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Maximum</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Einzelrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1170</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Ehepaarsrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3510</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3525</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Witwen-/Witwerrente</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1872</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1880</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Waisen- und Kinderrenten</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 468</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p>Dass der Bund die AHV-Renten regelmässig an Preise und Löhne anpasst, ist zunächst positiv zu beurteilen. Doch der positive Fakt wird getrübt durch den Umstand, dass der verwendete Lohnindex die effektive Lohnentwicklung aufgrund seiner Berechnungsweise nur ungenügend abbildet. Damit entspricht die AHV-Rente einem immer geringeren Anteil des letzten Einkommens der Rentnerinnen und Rentner.</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der AHV: </strong>Mit der Erhöhung der AHV-Renten steigen auch die Hilflosenentschädigungen für Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten etwas. Hilflosenentschädigungen können AHV-Rentnerinnen oder Rentner beantragen, die für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedürfen. Die Entschädigung beträgt bei einem schweren Grad der Hilflosigkeit 80% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 940) und bei einem mittleren Grad 50 % (neu Fr. 588). AHV-Bezüger mit einer Hilflosigkeit leichten Grades, die noch zu Hause leben, haben Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 20% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 235).</p><p><strong>AHV-Beitragspflicht: Gleich bleibende Beiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige; Befreiung von der Beitragspflicht der Sackgeldjobs: </strong>Selbständigerwerbende, deren Jahreseinkommen 2013/2014 über Fr. 56'200 lag, mussten AHV/IV und EO Beiträge in der Höhe von 9.7 Prozent ihres Einkommens bezahlen. Verdienten sie weniger als 56'200, lag ihr Beitragssatz zwischen 5.223 und 9.202 Prozent (sogenannte sinkende Beitragsskala). Die obere Grenze der sinkenden Beitragsskala entspricht dem vierfachen Jahresbetrag der AHV-Minimalrente. Mit deren Anstieg auf Fr. 1'175 ab dem 1. Januar 2015 erhöht sich auch der Grenzbetrag entsprechend auf Fr. 56'400. Unverändert bei Fr. 480 pro Jahr bleibt der Mindestbeitrag, den Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige für AHV, IV und EO entrichten müssen (AHV: Fr. 392; IV: Fr. 65; EO: Fr. 23). Somit bleibt auch der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV unverändert bei Fr. 914 pro Jahr, da er dem Doppelten des Mindestbeitrages in der obligatorischen Versicherung entspricht.</p><p>Ab dem 1. Januar 2015 sind neu die sogenannten "Sackgeldjobs" von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bis 25 Jahre von der AHV-Beitragspflicht befreit. Als "Sackgeldjobs" gelten Einkommen, die durch eine Beschäftigung in einem Privathaushalt erwirtschaftet werden und Fr. 750 pro Jahr nicht übersteigen. Wer also gelegentlich einen Babysitter beschäftigt, ist von Gesetzes wegen nicht mehr verpflichtet, Arbeitgeberbeiträge zu entrichten, ausser die beschäftigte Person verlangt dies oder der Jahreslohn liegt über diesen Fr. 750.</p><h3>Was ändert sich bei der IV?</h3><p><strong>Anpassung der IV-Renten: </strong>Analog zu den AHV-Renten steigen auch die IV-Renten. Anders als bei der AHV werden in der IV je nach Grad der Invalidität eine ganze, eine Dreiviertels-, eine halbe oder eine Viertelsrente ausgerichtet. Die minimalen und maximalen IV-Renten je nach Invaliditätsgrad betragen für das Jahr 2015:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Ganze Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¾ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">½ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¼ Rente</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Invalidenrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 1175 / Fr. 2350</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 882 / Fr. 1763</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 588 / Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 294 / Fr. 588</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Kinderrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 470.-/ Fr. 940</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 353 / Fr. 705</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 235 / Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 118 / Fr. 235</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">*Mindest-/Höchstrente</p><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der IV:</strong> Die Hilflosenentschädigungen der IV werden ebenfalls analog zur AHV erhöht. Bei der IV wird zwischen den Hilflosenentschädigungen für Personen im Heim und den Hilflosenentschädigungen für Personen zu Hause unterschieden. Für IV-Bezügerinnen und Bezüger zu Hause beträgt die Hilflosenentschädigung neu je nach Grad der Beeinträchtigung Fr. 470 (leicht), Fr. 1‘175 (mittel) bzw. Fr. 1‘880 (schwer). Für IV-Bezügerinnen und Bezüger im Heim beläuft sich die Entschädigung auf Fr. 118 (leicht), Fr. 294 (mittel) bzw. Fr. 470 (schwer).</p><p>Minderjährige können ebenfalls eine Hilflosenentschädigung erhalten, wenn sie zu Hause wohnen. Deren Höhe wird pro Tag berechnet und beläuft sich je nach Grad der Beeinträchtigung auf Fr. 15.70 (leicht), Fr. 39.20 (mittel) bzw. Fr. 62.70 (schwer).</p><h3>Was ändert sich bei den Ergänzungsleistungen?</h3><p>Auch bei den Ergänzungsleistungen findet aufgrund der Anpassung der AHV-Renten an den Mischindex eine Anpassung der Leistungen statt. So wird der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf leicht erhöht. Er spielt bei der Berechnung der anerkannten Ausgaben eine Rolle und beträgt neu:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf (pro Jahr) für</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Alleinstehende</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 19‘210</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 19‘290</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Ehepaare</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 28‘815</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 28‘935</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Waise</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 10‘035</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 10‘080</p></td></tr></tbody></table><h3>Was ändert sich bei der beruflichen Vorsorge?</h3><p><strong>Anpassung der Grenzbeträge:</strong> Die Anpassungen in der AHV bewirken, dass auch die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge angehoben werden. Unter anderem erhöhen sich der Mindestjahreslohn, ab dem Arbeitnehmende obligatorisch BVG-versichert sind (sogenannte Eintrittsschwelle), sowie die Lohngrenzen, innerhalb derer eine Vorsorgeeinrichtung die verbindlichen, im BVG festgehaltenen Konditionen wie den Mindestzinssatz oder den Mindestumwandlungssatz anwenden muss (koordinierter Lohn gemäss BVG).</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">bisherige Beträge</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">neue Beträge</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Eintrittsschwelle</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘060</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘150</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Koordinationsabzug</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘570</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler BVG-rentenbildender Jahreslohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘240</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 59‘670</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 60‘000</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Minimaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘510</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘525</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung des Mindestzinssatzes:</strong> Der Bundesrat hat im Oktober 2014 beschlossen, den Zinssatz, mit dem die Vorsorgeeinrichtungen das Guthaben ihrer Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinsen müssen (Mindestzinssatz), 2015 bei 1.75% zu belassen. Dies obwohl die Vorsorgeeinrichtungen aufgrund der erfreulichen Renditeentwicklungen im Aktien- und Immobilienmarkt in den Anlagemonaten, die dem Entscheid vorausgingen, gute Ergebnisse erzielen konnten. Noch immer stützt sich der Bundesrat bei seinem Entscheid auf die von der BVG-Kommission favorisierte sogenannte "Mehrheitsformel". Diese unterschätzt die Renditemöglichkeiten, weil sie von einer zu vorsichtigen, risikoarmen Anlage-Allokation ausgeht, welche Obligationen übermässig gewichtet, und zusätzlich einen Sicherheitsabschlag enthält, der gesetzlich nicht vorgesehen ist.</p><p><strong>Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten BVG:</strong> Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule (BVG) werden dieses Jahr nicht erhöht. Normalerweise werden sie bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters im gleichen Zug wie die AHV-Renten alle zwei Jahre an die Preisentwicklung angepasst. Ein Teuerungsausgleich wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die Höhe der Anpassung entspricht der Zunahme zwischen dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise im September des Jahres vor der letzten Anpassung (bzw., bei erstmaliger Anpassung, dem Septemberindex des Jahres, in dem die Rente zu laufen begann, in diesem Fall 2011) und dem Stand im September des Jahres vor der neuen Anpassung (in diesem Fall 2014). Da der Index in den Jahren 2008 bis 2012 im September höher lag als im September 2014, müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten nicht angepasst werden. Die nächste Anpassung erfolgt frühestens 2017, wenn die AHV-Renten wieder dem Mischindex angepasst werden.</p><p>Über eine Anpassung der Altersrenten an die Preisentwicklung entscheidet das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung - eine automatische Anpassung ist im Obligatorium nicht vorgesehen.</p><h3>Was ändert sich bei der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a?</h3><p>Auch bei der gebundenen Selbstvorsorge 3a werden die Grenzbeträge angepasst. Der maximal erlaubte Steuerabzug beträgt neu Fr. 6'768 (bisher 6'739) für Personen, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind, respektive Fr. 33'840 (bisher 33'696) für Personen ohne 2. Säule.</p><h3>Was ändert sich bei den Familienzulagen?</h3><p>Auch bei den Familienzulagen gibt es aufgrund der Anpassung der AHV-Renten einige Änderungen. So müssen Arbeitnehmende unter anderem ab 2015 mindestens Fr. 7'050 pro Jahr verdienen (bisher: Fr. 7'020), damit sie Anspruch auf die vollen Familienzulagen haben. Verdienen sie weniger, haben sie Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige, sofern ihr steuerbares Einkommen nach Bundesrecht Fr. 42'300 im Jahr nicht übersteigt (bisher: Fr. 42'120), sie keine ordentliche Altersrente oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen und der Ehegatte ebenfalls keine ordentliche Altersrente bezieht. Diese Obergrenze für Nichterwerbstätige gilt für die grosse Mehrheit der Kantone. Einzig der Kanton Waadt (hier beträgt die Grenze Fr. 56'400) sowie die Kantone Genf, Jura und Tessin (keine Grenze) kennen andere Regelungen. Ebenfalls angepasst wird die Höhe des maximalen Einkommens eines Kindes in Ausbildung, ab dem der Anspruch auf Familienzulagen erlischt, nämlich von Fr. 28'080 auf Fr. 28'200.</p><h3>Was ändert sich bei der Krankenversicherung?</h3><p>Die obligatorische Kranken-Grundversicherung wird auch 2015 teurer. Im Durchschnitt steigen die Krankenkassenprämien um 4 Prozent, wobei die Zunahme je nach Kanton zwischen 2.7 und 6.8 Prozent beträgt. Die permanent steigenden Krankenkassenprämien belasten die Schweizer Haushaltsbudgets stark und die Prämienverbilligungen vermögen diese Belastung immer weniger abzufedern. Aktuelle Berechnungen zeigen: Während sich die Prämien seit 1997 teuerungsbereinigt im Durchschnitt fast verdoppelt haben (94%), sind die Prämienverbilligungen nur um gut ein Drittel gestiegen (36%, vgl. SGB-Dossier Nr. 108).</p><h3>Über was wird 2015 diskutiert?</h3><p><strong>Altersvorsorge 2020 und AHVplus:</strong> 2015 kommt das Reformpaket Altersvorsorge 2020, das eine ganzheitliche Reform der 1. und 2. Säule anstrebt, ebenso in die parlamentarische Phase wie die SGB-Initiative AHVplus, die 10 Prozent höhere AHV-Renten fordert. Als Erstrat wird der Ständerat über die Altersvorsorge 2020 debattieren. Die Botschaft zur Vorlage wurde am 19. November 2014 verabschiedet und unterscheidet sich nur wenig vom Entwurf, der Ende 2013 in die Vernehmlassung ging. Eckwerte des umfangreichen Reformpakets sind u.a. die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, die Flexibilisierung des Rentenbezugs u.a. durch die Einführung von Teilrenten, die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags, der automatische Stopp der Rentenerhöhungen, die Kürzung von Witwenleistungen zugunsten der Kinderrenten, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge von 6.8 auf 6 Prozent und die Abschaffung des Koordinationsabzugs im BVG.</p><p>Weil für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, schon das heutige Rentenniveau ungenügend ist und der Verfassungsauftrag nach wie vor nicht umgesetzt ist, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung "des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen sollen, hat der SGB Ende 2013 die Volksinitiative "AHVplus - Für eine starke AHV" eingereicht, die ebenfalls noch dieses Jahr zuerst vom Ständerat und dann vom Nationalrat behandelt wird. Sie verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund Fr. 200 und für Ehepaare um rund Fr. 350 pro Monat angehoben.</p><p><strong>Revision des Unfallversicherungsgesetzes:</strong> 2015 berät das Parlament über die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung, die am 19. September 2014 vom Bundesrat angenommen wurde. Die 1. UVG-Revision scheiterte 2011 im Parlament. Die revidierte Vorlage wurde in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ausgearbeitet und geniesst breite Unterstützung. Sie enthält u.a. Gesetzesanpassungen, die verhindern sollen, dass jemand trotz Arbeitsvertrag nicht unfallversichert ist. Auch das Anliegen der Revision, das Problem anzupacken, dass verunfallte Personen mit Invalidenrente beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters überentschädigt sein können, wurde gelöst, und zwar ohne dass Bezügerinnen und Bezüger von Unfallinvalidenrenten nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters schlechter dastünden, als wenn sie keinen Unfall gehabt hätten.</p><p><strong>Reform der Ergänzungsleistungen und Erhöhung der Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen:</strong> Geht es nach dem Bundesrat, wird 2015 endlich über die längst fällige Anhebung der Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse in den EL beschlossen. Eine entsprechende Botschaft hat der Bundesrat am 17. Dezember 2014 dem Parlament überwiesen. Der Handlungsbedarf ist unbestritten: die Mietzinsmaxima wurden seit 2001 nicht mehr erhöht, obwohl die Mietzinse in diesem Zeitraum im Durchschnitt um über 21 Prozent gestiegen sind.</p><p>Der Bundesrat will es nicht bei dieser einzelnen Anpassung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen belassen und plant für 2015 den Start einer umfassenderen Reform der EL. Deren Ziel soll sein, den Kostenanstieg bei den EL zu bremsen. Die Steuerungsmöglichkeiten des Bundes sind wegen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen in dieser Frage eingeschränkt. Mit welchen Mitteln der Bund sein Ziel genau erreichen will, wird sich in der Vernehmlassungsphase zeigen, die noch in der ersten Jahreshälfte 2015 starten dürfte. Die im Sommer 2014 publizierten Richtungsentscheide verheissen wenig Gutes: zur Diskussion steht u.a. eine Erhöhung der Vermögensfreibeträge. Das würde besonders Heimbewohner und -bewohnerinnen treffen, denn sie müssen oft auf ihr Vermögen zurückgreifen, um Hygieneartikel, Coiffeurbesuche oder auch Transportkosten für Arztbesuche zu finanzieren. Die anrechenbaren Taxen für die persönlichen Auslagen im Heim sind dafür nämlich schlicht zu bescheiden.</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2062</guid><pubDate>Wed, 19 Nov 2014 14:07:00 +0100</pubDate><title>Parlament muss Paket verbessern und insbesondere AHV stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlament-muss-paket-verbessern-und-insbesondere-ahv-staerken</link><description>Reform Altersvorsorge 2020/Volksinitiative AHVplus

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat daran festhält, die Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich anzugehen. Die Aufsplittung in Einzelreformen ist politisch chancenlos. Das zeigt die Vergangenheit. Deshalb gilt es jetzt in den Reformprozess der Altersvorsorge einzutreten. Das Parlament muss das Paket jedoch deutlich verbessern: Die Reform muss der heute ungenügenden Rentenhöhe Rechnung tragen. Die AHV muss gestärkt, statt geschwächt werden. Zudem darf das Parlament die Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht schmälern.
</p><p>Für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, ist das heutige Rentenniveau ungenügend. Der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung „des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen sollen, ist nach wie vor nicht umgesetzt. Zudem hinken die AHV-Renten immer mehr den Reallöhnen hinterher. Aus diesen Gründen ist die AHV zu stärken. Denn von der AHV profitieren Leute mit tiefen und mittleren Einkommen dank deren sozialen Finanzierung am meisten. Für den SGB ist es deshalb unverständlich, dass der Bundesrat dieses in der Volksinitiative „AHVplus - Für eine starke AHV“ formulierte Anliegen in keiner Weise aufnimmt.
</p><p>Stattdessen enthält „Altersvorsorge 2020“ eine Reihe Vorschläge, welche zu schlechteren AHV-Leistungen führen. Der SGB lehnt die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 ab, weil sie der Lebenssituation der Frauen über 60 nicht Rechnung trägt. Zudem ist der Arbeitsmarkt schon heute nicht fähig, Frauen – aber auch Männern – in diesem Alter genügend Stellen anzubieten. Deshalb sind generelle Rentenalterhöhungen chancenlos.
</p><p>Der SGB unterstützt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV. Denn aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, ist eine AHV-Zusatzfinanzierung für das nächste Jahrzehnt nötig. Hingegen kann es nicht angehen, dass sich der Bund teilweise aus der AHV-Finanzierung (Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags) zurückzieht. Nicht in Frage kommt auch die im sogenannten Interventionsmechanismus vorgesehene automatische Sistierung der AHV-Rentenanpassung an Teuerung und Lohnentwicklung. Diesen Raubzug auf das Portemonnaie der Rentnerinnen und Rentner gilt es zu verhindern.
</p><p>Weiter lehnt der SGB eine Schwächung der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge ab. Die vorgeschlagene drastische Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% ist nicht realistisch, hat doch das Stimmvolk bereits eine bescheidenere Kürzung auf 6,4% abgeschmettert. Die vorgeschlagenen Massnahmen für den Leistungserhalt kommen die Menschen mit tiefen Löhnen sehr teuer zu stehen und schmälern ihr Budget während der Erwerbsarbeit.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>- Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik; 031 377 01 13 oder 076 564 67 67
</p><p>- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB; 079 249 59 74
</p><p><a name="Text9"></a><a name="Text10"></a></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2029</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2014 16:25:00 +0200</pubDate><title>Soziale Sicherheit stärken, nicht schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/soziale-sicherheit-staerken-nicht-schwaechen</link><description>SGB-Kongress will Errungenschaften verteidigen und Lücken schliessen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB wird in den nächsten vier Jahren die sozialen Errungenschaften verteidigen und sich für die Schliessung bestehender Lücken engagieren. Dies haben die rund 400 Delegierten am Donnerstag am Kongress im Rahmen einer Debatte über die Soziale Sicherheit deutlich gemacht. Statt die Sozialversicherungen zu schwächen, muss die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards im Fokus der Politik stehen.
</p><p>Soziale Risiken wie Tod, Alter, Krankheit, Invalidität, Unfall und Arbeitslosigkeit können nur kollektiv getragen werden. Denn deren finanzielle Folgen sind alleine nicht zu stemmen. Dazu gibt es keine leistungsfähigeren Instrumente als Sozialversicherungen. Denn sie verbinden das Prinzip der grossen Zahl mit dem Prinzip der Solidarität - etwa zwischen Jung und Alt, zwischen Gesund und Krank sowie zwischen Reich und Arm. Deshalb liefern Sozialversicherungen viel bessere Ergebnisse als jede private Vorsorge.
</p><p>Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz, die AHV, darf aus diesem Grund nicht geschwächt, sondern muss gestärkt werden. Von einer Schwächung profitiert nur die private Vorsorge. Die Erhöhung des Frauenrentenalters kommt für den SGB damit nicht in Frage. Sie trägt der Lebenssituation der Frauen über 60 nicht Rechnung. Ausserdem ist der Arbeitsmarkt schon heute nicht fähig, Personen in diesem Alter genügend Stellen anzubieten.
</p><p>Falsch ist auch der geplante teilweise Rückzug des Bundes aus der AHV-Finanzierung (Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags). Dies würde entweder zu höheren Mehrwertsteuern oder zu tieferen Rentenleistungen führen. Die im Falle einer finanziellen Schieflage der AHV geplante automatische Sistierung der zweijährlichen Rentenanpassung an Teuerung und Lohnentwicklung lehnt der SGB strikt ab.
</p><p>Für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen - also das Gros der Bevölkerung - ist die AHV der stärkste Pfeiler ihrer Altersvorsoge. Für ein würdevolles Leben im Alter brauchen sie ein angemessenes Renteneinkommen. Deshalb darf die erste Säule nicht geschwächt werden. Die AHV braucht in der anstehenden Reform "Altersvorsorge 2020" eine Stärkung wie sie die Initiative "AHVplus" in Form eines 10-Prozent-Zuschlags fordert. Dies umso mehr als die AHV-Neurenten immer mehr der Lohnentwicklung hinterherhinken.
</p><p>Nicht hinnehmen wird der SGB die Pläne für Abstriche bei den Ergänzungsleistungen (EL). Wird der Zugang zu den EL eingeschränkt, würden Leute mit mittleren Einkommen hart getroffen. Sie würden rasch von Sozialhilfe abhängig. Die EL würden ihre Funktion als Pflegeversicherung nicht mehr erfüllen. Der SGB wird deshalb Verschlechterungen bei der Finanzierung der Pflege im Alter bekämpfen.
</p><p>Weiter sprach sich der SGB-Kongress gegen Verschlechterungen der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge aus. Die vorgeschlagene drastische Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% lehnt der SGB ab
</p><p>&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p><p>Die SGB-Kongressdelegierten unterstrichen ihre Bereitschaft, ihre Forderungen mit Nachdruck zu vertreten und hiessen eine Resolution gut, in der zu einer nationalen Kundgebung am 7. März 2015 für Lohngleichheit und gegen eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre aufgerufen wird.
</p><p>Mit ihren Forderungen und Botschaften richteten sich die Delegierten auch an Sozialminister Alain Berset, der in seiner Rede das Projekt "Altersvorsorge 2020" erläuterte. Er rief dabei zu gemeinsamem Engagement für eine langfristig stabile Altersvorsorge auf.
</p><h5 class="GliederungText" style=" ">Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik 031 377 01 13 oder 076 564 67 67<span class="Auszeichnunghalbfett"></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2008</guid><pubDate>Wed, 01 Oct 2014 09:32:00 +0200</pubDate><title>AHV hat unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-hat-unschlagbares-preis-leistungsverhaeltnis</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Preis-Leistungsverhältnis der AHV ist unschlagbar gut: Die grosse Mehrheit der Bevölkerung in der Schweiz bekommt für jeden in die AHV einbezahlten Franken deutlich mehr Rente, als wenn das gleiche Geld auf einem Konto der privaten Vorsorge angespart würde. Dies zeigen Modellrechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).</p><p>Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Ein Ehepaar (Sie: Teilzeit-Verkäuferin, Er: Vollzeit-Bauarbeiter) mit zwei Kindern und einem versicherten Lohn von zuletzt 7400 Franken, hatte im Referenzjahr 2013 Anspruch auf eine AHV-Rente von 3510 Fr. pro Monat. Dafür bezahlte das Paar während dem gesamten Erwerbsleben 305'500 Fr. AHV-Beiträge. Hätte das gleiche Paar eine gleich hohe Rente privat ansparen müssen, wäre die Rechnung viel teurer ausgefallen: Die beiden hätten insgesamt 655'700 Fr. in eine dritte Säule stecken müssen. Statt nur 10.3 Prozent, hätten sie 22.5 Prozent des Lohnes für das Alter auf die Seite legen müssen.
</p><p>Das viel bessere Preis-Leistungsverhältnis ist im genialen AHV-Finanzierungsmodell begründet. Neben der starken Solidarität zwischen hohen und tiefen Einkommen und der Berücksichtigung unbezahlter Familienarbeit in der Rentenberechnung, zählt die AHV ihre schlanke Verwaltung, die grosse Unabhängigkeit vom Gewinnstreben privater Anbieter sowie die Umlagefinanzierung zu ihren Trümpfen. Das gute Abschneiden der AHV ist auch das Resultat der schlechten Konditionen der Anbieter privater Vorsorgelösungen. Weil Banken und Versicherungen für ihre Aktionäre Gewinne erzielen müssen, werden die Versicherten über hohe Gebühren gemolken. Dies spüren die Versicherten auch in der beruflichen Vorsorge. Hier schneiden die Vorsorgelösungen der Lebensversicherungsgesellschaften weit schlechter ab als jene autonomer Pensionskassen.
</p><p>Die AHV verfügt nicht nur individuell über ein einmalig gutes Preis-Leistungsverhältnis, sondern auch als Vorsorgesystem. Die Finanzierung ist stabil. Obwohl sich die Lebenserwartung stark erhöht hat und sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner seit 1975 mehr als verdoppelte, sind die Lohnbeiträge unverändert geblieben (je 4.2 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Nur einmal wurde ein zusätzliches Mehrwertsteuer-Prozent für die AHV eingeführt.
</p><p>Die Analyse des SGB zeigt es deutlich: Zur Abdeckung elementarer sozialer Risiken, wie etwa dem Alter, sind Sozialversicherungen Privatversicherungen weit überlegen. Im Hinblick auf die anstehende Debatte über die "Altersvorsorge 2020" müssen Bundesrat und Parlament der sozialen und wirtschaftlichen Überlegenheit der Volksversicherung AHV Rechnung tragen. Statt - wie vorgeschlagen - geschwächt, muss die AHV gestärkt werden. Die AHV-Renten müssen der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul><h5>Redebeiträge</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Blog_Lampart/blog_bild_de1.png" class="download">Paul Rechsteiner, Präsident SGB</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Blog_Lampart/blog_bild_de1.pptx" class="download">Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Blog_Lampart/blog_bild_de2.png">Giorgio Tuti, Präsident SEV, Vizepräsident SGB</a></li><li><a class="download">Aldo Ferrari, Geschäftsleitungsmitglied Unia</a></li></ul><h5>Materialien</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/verbaende/movendo_logo_fr_4c.jpg" class="download">Berechnung SGB</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/quote-part-fiscaleVSeff-gouv.png" class="download">Hintergrundinformationen</a></li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1554</guid><pubDate>Wed, 25 Jun 2014 14:14:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat hält an Kollisionskurs fest - Inakzeptabler Angriff auf Ergänzungsleistungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-haelt-an-kollisionskurs-fest-inakzeptabler-angriff-auf-ergaenzungsleistungen</link><description>Altersvorsorge 2020 - Reform der EL</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat nach der Auswertung der Vernehmlassung zur Altersvorsorge 2020 keine Richtungskorrektur vorgenommen. Statt die AHV zu stärken und für ein genügendes Renteneinkommen zu sorgen, ist der Bundesrat weiterhin auf Kollisionskurs mit den Interessen der breiten Bevölkerung. So will er die AHV schwächen statt stärken. Viele heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner werden deshalb den Gürtel enger schnallen müssen, obwohl ihre Renteneinkommen bereits heute oft nicht für ein anständiges Leben reichen.
</p><p>Trotz vehementer Kritik in der Vernehmlassung will der Bundesrat die AHV schwächen, indem sich der Bund aus der AHV-Finanzierung zurückzieht. Dieses Ausbluten der AHV ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB nicht akzeptabel, genauso wenig wie die Pläne, bei angespannter Finanzlage die automatische Teuerungsanpassung der AHV-Renten auszusetzen.
</p><p>Festhalten will der Bundesrat auch an der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65, obwohl alle Frauenorganisationen von links bis rechts dies unisono ablehnen. Es ist ein Hohn, auf dem Buckel der Frauen 1 Mrd. Fr. zu sparen. Denn Frauen haben bereits heute viel zu tiefe Renteneinkommen, da sie im Berufsleben wegen Lohndiskriminierung und Erwerbsunterbrüchen weniger Rentenansprüche äufnen können. Ausserdem gibt es zu wenige Jobs für Frauen über 60. Statt des höheren Rentenalters braucht es auch für Frauen höhere AHV-Renten.
</p><p>In Gefahr sind wegen der drastischen Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent auch die Renteneinkommen der zweiten Säule. Zwar will der Bundesrat die grösste Rentensenkung aller Zeiten durch zusätzliche Pensionskassen-Abgaben ausgleichen. Diese Massnahmen dürften aber im Parlament einen schweren Stand haben, wie die breite Skepsis in der Vernehmlassung zeigt. Selbst wenn sie die Parlamentshürde schaffen, sind sie für Arbeitnehmende mit Einkommen von 3000-5000 Fr./Monat nicht vorteilhaft: Trotz höheren Abgaben auf den bereits knappen Löhnen, werden sie nur eine mickrige Rente erhalten. Abhilfe schaffen nur höhere AHV-Renten, so wie sie die Initiative AHVplus der Gewerkschaften fordert.
</p><p>Der SGB ist konsterniert, dass praktisch im Gleichschritt zur Altersvorsorge 2020 nun auch die Ergänzungsleistungen EL unter die Räder kommen sollen. Die beabsichtigte Einschränkung des Zugangs zu den EL wird den Mittelstand treffen. Es darf nicht sein, dass sich nur Reiche einen Aufenthalt in einem Pflegeheim leisten können und die anderen zur Sozialhilfe müssen. Für den SGB müssen die EL ihre Funktion als Pflegefinanzierung erfüllen können. Einschnitte sind daher inakzeptabel. Die angekündigten Einsparungen bei den EL zeigen deutlich, dass der Lebensstandard im Alter für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen künftig weiter gedrückt wird. Umso mehr braucht es die Volksinitiative AHVplus „Für eine starke AHV“. Denn nur dank besseren AHV-Renten können Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen auch in Zukunft im Alter ein Leben in materieller Würde führen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1376</guid><pubDate>Wed, 27 Nov 2013 17:24:00 +0100</pubDate><title>Zweite Säule: Ständerat will endlich den „Prämienbschiss“ stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zweite-saeule-staenderat-will-endlich-den-praemienbschiss-stoppen</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lebensversicherungsgesellschaften verlangen schon seit Jahren überhöhte Prämien für die Rentenleistungen bei Invalidität und Tod. Im 2012 nahmen sie 2,7 Mrd. Prämien ein, während die Ausgaben 1,4 Mrd. Franken betrugen. Kumuliert über die letzten sieben Jahre strichen sie 8,8 Mrd. Fr. ein. Diese Gewinne realisierten sie auf dem Buckel der Versicherten.
</p><p>Der SGB fordert schon seit Jahren, dass sich die Prämiensätze an den gesunkenen Versicherungsleistungen orientieren müssen. Die Prämien für die Risiken Invalidität und Tod der beruflichen Vorsorge müssen markant gesenkt und die Profitmöglichkeiten der Lebensversicherer eingeschränkt werden.
</p><p>Nun hat der Ständerat mit der Annahme der Motion Egerszegi „Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge“ diese Forderung&nbsp;endlich aufgenommen. Entgegen der Meinung des Bundesrates, welcher das Anliegen auf die lange Bank schieben und erst den Ausgang des Reformprojekts Altersvorsorge 2020 abwarten wollte, sieht der Ständerat raschen Handlungsbedarf. Er will in der Aufsichtsverordnung Eckwerte für die Prämienfestlegung verankern.
</p><p>Der SGB begrüsst diesen Entscheid. Damit wird die berufliche Vorsorge als Sozialversicherung gestärkt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende SGB-Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1360</guid><pubDate>Wed, 20 Nov 2013 14:40:00 +0100</pubDate><title>SGB lehnt grösste Rentensenkung aller Zeiten ab - AHV nicht schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-lehnt-groesste-rentensenkung-aller-zeiten-ab-ahv-nicht-schwaechen</link><description>Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Reform der Altersvorsorge in einer Gesamtschau vorantreibt. Die Methode ist gut, denn ein gestaffeltes Vorgehen ist zum Scheitern verurteilt. Bei den Inhalten muss der Bundesrat jedoch andere Akzente setzen und die AHV stärken statt schwächen.
</p><p>Mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent schlägt der Bundesrat die grösste Rentensenkung aller Zeiten vor. Diese kann durch die Verbesserung der Legal Quote und die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen in der zweiten Säule nicht wettgemacht werden. Die Senkung würde doppelt so hoch ausfallen wie der Rentenklau, den das Stimmvolk 2010 mit einer Drei-Viertel-Mehrheit abschmetterte. Die krasse Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nicht akzeptieren. Denn der Bundesrat ignoriert die Lebensrealität künftiger Rentner mit normalen Einkommen: Wer heute ein Monatseinkommen von 5500 Fr. hat – etwa ein Elektromonteur – erzielt nach der Pension ein tiefes Jahres-Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule von etwa 36‘000 Franken. Nach der Senkung des Umwandlungssatzes würde sein Rentenniveau um 1200 Fr. sinken. Die ohnehin tiefen Altersrenten dürfen nicht gesenkt, sondern müssen vielmehr erhöht werden, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt. Nur mit einer Stärkung der AHV kann der Verfassungsauftrag umgesetzt werden, dass die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung „des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen sollen. 
</p><p>Nein sagt der SGB auch zur geplanten Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre. Von einem Schritt zur Gleichberechtigung von Frau und Mann zu sprechen, ist ein Hohn. Denn Frauen haben wegen Babypause und tieferen Löhnen ein wesentlich tieferes Renteneinkommen als die Männer. Zudem sind ältere Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt noch weniger gefragt als Männer. Unverständlich ist auch, dass der Bundesrat mit dem neuen Referenzrentenalter und dem Pensionierungsfenster 62/70 die Türe aufstösst zu einem allgemein höheren Rentenalter, so wie es die Arbeitgeber und die bürgerlichen Parteien fordern. Ein höheres Rentenalter zielt jedoch an der Realität auf dem Arbeitsmarkt vorbei, da ältere Arbeitnehmende Mühe haben, ihre Stelle zu halten oder eine neue zu finden.
</p><p>Bekämpfen wird der SGB die Pläne des Bundesrats, den Bund aus der Finanzierung der AHV teilweise zurückzuziehen. Würde der Bundesbeitrag an die AHV künftig zur Hälfte an die Mehrwertsteuer gekoppelt, würden der AHV bis im Jahr 2030 jährlich mindestens 550 Mio. Fr. entgehen. Diese Abwälzung der Finanzierung lehnt der SGB kategorisch ab, genauso wie die technokratische Schuldenbremse, die zu automatischen Rentenverschlechterungen führen würde. Vielmehr müssen der AHV alle Mittel zukommen, die ihr schon heute zustehen, aber nicht zufliessen. So müssen die Erträge aus der Alkohol- und Tabaksteuer direkt der AHV zugeführt und der Trend zu Dividendenausschüttungen statt Lohnzahlungen gestoppt werden.
</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende SGB-Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1353</guid><pubDate>Fri, 08 Nov 2013 16:05:00 +0100</pubDate><title>Die Ferrari-Leviten der UBS</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ferrari-leviten-der-ubs</link><description>Eine Glosse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die UBS streichelt uns wieder mal pädagogisch warm ums Herz: Auf Luxus sei im Altersvorsorgesystem der Schweiz zu verzichten, fordert sie in ihrem aktuellen Infoblatt „UBS Outlook Schweiz“ zu Vorsorge und Nachfolgeplanung. 
</p><p>Und beginnt gleich so: Unsere Altersvorsorge sei ein Ferrari. Wo doch ein einfacher Geländewagen genügen würde. Ob die rund 300‘000 Rentnerinnen und Rentner, die nur von einer AHV Rente leben, in einem Ferrari unterwegs sind? Die UBS hat sie nicht gefragt. Denn für die Einkommensverhältnisse der kleinen Leute ist die UBS – sagen wir das mal so – nicht unbedingt der ideale Ansprechpartner. Rentner auf Tauchferien in den Malediven stehen da schon höher im Kurs.
</p><p>In folgerichtiger Pädagogik will die Bank der grossen Masse der Rentnerinnen und Rentner „weniger Luxus“ verordnen. Zur „Entlastung künftiger Generationen“. Zu Deutsch: die Renten der Alten kürzen, damit die Jungen weniger Rentenbeiträge zahlen müssen. Und die Folgen dieser Medizin? Die Alten wären wieder auf einen finanziellen Zustupf der eigenen Kinder angewiesen. Und die Kinder hätten wegen tieferen Rentenbeiträgen später Anspruch auf eine kleinere Rente. 
</p><p>Auch zum Mindestumwandlungssatz hat die UBS eine klare Meinung. Mit didaktisch geschwellter Brust stellt sie fest: Selbst wenn der Umwandlungssatz wie vom Bundesrat vorgeschlagen von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt würde, befindet sich der Satz noch an der „oberen Limite“. Realistischer sei ein Wert zwischen 5 und 6 Prozent. Und dann holt die Bank noch zur Demokratielehre aus: Überhaupt, der Mindestumwandlungssatz sei ein politischer Spielball. Völlig unverständlich, dass sich das Stimmvolk über die Höhe seiner künftigen Rente äussern könne. 
</p><p>Da überrascht schon gar nicht mehr, dass die Schweiz in der Altersvorsorge ihre Position als Musterknabe verloren habe. Alle europäischen Länder seien beim Leistungsabbau weiter gegangen. Was für ein Skandal: Griechenland kürzt die Altersrenten und die Schweiz verharrt auf ihrem Leistungsniveau. 
</p><p>Ausserdem: nur in der Schweiz zweifle die Politik daran, ob das private Sparen gestärkt werden solle. Einige OECD-Staaten machten es besser und setzten neuerdings weniger auf umlagefinanzierte Rentensysteme und mehr auf das private Sparen. 
</p><p>Nun ja, man darf das: für seine eigenen Zwecke werben. Denn noch mehr privates Alterssparen würde ja die Kassen der UBS klingeln lassen. 
</p><p>Ob das Sinn macht, ist eine andere Frage: Mit der schon heute höchsten Nettosparquote in Europa liegt die Schweiz nämlich auch in Sachen kapitalgedeckte Altersvorsorge an der Spitze.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1344</guid><pubDate>Wed, 30 Oct 2013 13:26:00 +0100</pubDate><title>Zu zaghafte Anhebung der Mindestverzinsung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zu-zaghafte-anhebung-der-mindestverzinsung</link><description>Bundesrat zaudert beim BVG-Mindestzinssatz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch nächstes Jahr werden die Pensionskassen-Versicherten nur ungenügend an der seit mehreren Jahren besseren Ertragslage ihrer Kassen beteiligt: Die vom Bundesrat beschlossene leichte Anhebung des Mindestzinssatzes von 1.5 auf 1.75 % ist viel zu tief ausgefallen. Angesichts der sehr guten Ertragslage wäre ein Mindestzinssatz von 2.25 % angezeigt, wie ihn der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zusammen mit den übrigen Arbeitnehmerorganisationen forderte.
</p><p>Die meisten Vorsorgeeinrichtungen haben 2012 eine weit höhere Performance (7 % nach einer Swisscanto-Umfrage) als 1,5 % erzielt. Auch in den Jahren zuvor lag der Mindestzinssatz meist unter der durchschnittlichen Performance der Vorsorgeeinrichtungen. Den Versicherten jedoch wurde trotz guter Ertragslage meist nur der Mindestzins von 1.5 % gutgeschrieben.
</p><p>Dank der tiefen Mindestverzinsung konnten auch die Lebensversicherungsgesellschaften ihre Erträge stark steigern. Sie gehören zu den Profiteuren der zweiten Säule, während die Sparkapitalien der Versicherten stagnieren. Diese einseitige Politik führt bei den Versicherten berechtigterweise zum Gefühl, andauernd den Kürzeren zu ziehen. 
</p><p>Der Bundesrat hat mit der minimen Anhebung des Mindestzinses nicht nur dem Nachholbedarf bei den Versicherten zu wenig Rechnung getragen. Er hat erneut die Ertragsmöglichkeiten der Lebensversicherungsgesellschaften vergrössert.
</p><h5 class="TitelAusknfte">Auskünfte:</h5><ul><li><span>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB, zuständig für die Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li><li><span>Ewald Ackermann, SGB-Information, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1322</guid><pubDate>Thu, 10 Oct 2013 09:33:00 +0200</pubDate><title>Tiefere technische Zinssätze kosten 15 Milliarden Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/tiefere-technische-zinssaetze-kosten-15-milliarden-franken</link><description>Falsches und gefährliches Manöver der Pensionskassenexperten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ende September hat die Kammer der Pensionskassenexperten den Referenzzinssatz für den technischen Zins neu auf 3 Prozent festgelegt. Das ist falsch und gefährlich. Gefährlich, weil in der Folge 15 Mia. Franken in die berufliche Vorsorge eingeschossen werden müssten und das Vertrauen in die Zweite Säule so strapaziert würde. Falsch, weil die Grundlagen zu diesem Entscheid nicht das tatsächliche Anlageverhalten der Pensionskassen abbilden.</p><p>Die Kapitalerträge haben eine zentrale Funktion in der Finanzierung der Pensionskassenrenten. Verschiedene Zinssätze sind für die versicherten Arbeitnehmenden von grosser Bedeutung. Während der BVG-Mindestzinssatz vom Bundesrat jährlich festgelegt wird und im Fokus des politischen Interesses steht, ist der technische Zinssatz weitgehend eine technokratisch bestimmte Grösse. Sie wird einzig in Expertengremien vorbestimmt.
</p><p>Beim technischen Zinssatz handelt es sich um eine angenommene rechnerische Grösse, mit der die künftigen Renten und Beiträge einer Pensionskasse abgezinst werden. So lassen sich die Verpflichtungen einer Pensionskasse bestimmen. Zudem prägt er auch den Umwandlungssatz und die Beiträge mit. Ein tieferer technischer Zinssatz führt bei den Rentnern zu einer Vergrösserung ihres Vorsorgekapitals und bei den künftigen Rentnern zu tieferen Renten wegen der Senkung des Umwandlungssatzes.
</p><p>Als einfache Faustregel gilt: Eine Reduktion des technischen Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte ergibt eine Reduktion des Umwandlungssatzes um rund 0,35 Prozentpunkte und eine Erhöhung des Vorsorgekapitals der Rentner um rund 5 Prozent. 
</p><h3>Senkung des technischen Zinses: hohe Kosten</h3><p>Folglich ist jede Senkung des technischen Zinses mit hohen Kosten verbunden. Für eine Pensionskasse mit einem Vorsorgevermögen von 1 Milliarde Franken, in welcher 600 Millionen Fr. der Aktiven und 400 Millionen Fr. Vorsorgekapital der Rentner liegen, bedeutet die Senkung des technischen Zinssatzes von 3,5 auf 3 % einen zusätzlichen Aufwand von 20 Millionen für die Rentner. Wegen der Senkung des Umwandlungssatzes hätten zudem die künftigen Rentner spürbare tiefere Renten. Renteneinbussen von über Fr. 1000 pro Jahr wären vorprogrammiert.
</p><p>Laut dem Bericht der Oberaufsichtskommission BVG über die finanzielle Lage der Pensionskassen im 2012 weisen von den 1800 Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie über ein Drittel der Pensionskassen einen technischen Zinssatz von über 3,5 Prozent aus. Bei den Kassen mit Staatsgarantie sind es sogar zwei Drittel. Eine flächendeckende Absenkung des technischen Zinssatzes für alle diese Vorsorgeeinrichtungen bedeutet, dass in den nächsten Jahren rund 15 Milliarden in die berufliche Vorsorge eingeschossen werden müssen. Damit wird das ganze System der beruflichen Vorsorge destabilisiert und letztlich ihre Berechtigung weiter in Frage gestellt.
</p><h3>Referenzzinssatz ist nicht wirklichkeitsnah</h3><p>Diesen Konsequenzen war sich die Kammer der Pensionskassenexperten viel zu wenig bewusst, als sie Ende September den Referenzzinssatz für den technischen Zins neu auf 3 Prozent festgelegt hat. Der technische Zins der Pensionskassen soll nach der Vorstellung der Pensionskassenexperten nur in begründeten Ausnahmen über 3 Prozent liegen. Die Pensionskassenexperten haben diesen Entscheid gestützt auf ihre Fachrichtlinie 4 gefällt. Danach entspricht der Referenzzinssatz einem Wert, der sich sowohl aus einer vorsichtigen, durchschnittlichen Performance der letzten 20 Jahre als auch der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen ergibt. Zudem werden als Sicherheitsmarge noch weitere 0,5 Prozentpunkte abgezogen. Der Referenzzinssatz entspricht einem risikofreien Ansatz. Denn er spiegelt in erster Linie die Renditen von schweizerischen Obligationen wieder. Da in den letzten Jahren Bundesanleihen kaum Renditen abwerfen, erstaunt es nicht, dass der Referenzzinssatz fällt und noch weiter fallen wird. In wenigen Jahren ist mit einem Referenzzinssatz von 2,5 % zu rechnen. Dabei bestehen schon heute Anzeichen, dass es sich bei der aktuellen Tiefzinsphase um ein vorübergehendes Phänomen handelt, das nicht ohne weiteres für die nächsten Jahrzehnte fortgeschrieben werden darf.
</p><p>Für die Berechnung der künftigen richtigen technischen Zinssätze stützen sich die Pensionskassenexperten auf eine Anlageaufteilung, die in keiner Weise jener der Pensionskassen entspricht. Keine Pensionskasse legt drei Viertel ihres Geldes in Bundesobligationen an. Vielmehr wird breit diversifiziert. Im Schnitt halten die Pensionskassen rund 30% Aktien und 20% Immobilien. Die Performance der Pensionskassen war daher im Jahr 2012 mit über 7% sehr gut. Auch für 2013 darf mit einem guten Ergebnis gerechnet werden. 
</p><h3>Zweite Säule muss mehr sein als private Lebensversicherung</h3><p>Die übermässige Gewichtung der Bundesobligationen entspricht viel mehr der Anlagestrategie von Lebensversicherungsgesellschaften. Wenn nun die Bewertungsgrössen von Pensionskassen sich immer mehr jenen von Privatversicherungen angleichen, büsst die berufliche Vorsorge an Stellung ein. Denn so kommt die berechtigte Frage nach dem Mehrwert der beruflichen Vorsorge gegenüber einer Lebensversicherung auf. Die Senkung des technischen Zinssatzes wird stets mit der Schaffung von mehr Sicherheiten begründet. Letztlich wirken sich aber tiefe technische Zinssätze destabilisierend auf unser schweizerisches System der Altersvorsorge aus. 
</p><h3>Totengräber der Zweiten Säule</h3><p>Die Macht der Pensionskassenexperten bei der Festlegung des technischen Zinssatzes ist gross. Zwar obliegt es dem paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat den technischen Zinssatz zu bestimmen, er tut es aber auf Empfehlung des Pensionskassenexperten. Sich gegen die Empfehlung des Experten zu stellen, ist heikel. Das Gesetz verpflichtet den Experten Abweichungen von seiner Empfehlung der Aufsichtsbehörde zu melden. Die einzelnen Stiftungsräte können sich dadurch in extremis bei finanziellen Schwierigkeiten der Pensionskasse haftbar machen. Es überrascht daher nicht, dass die Stiftungsräte jeweils den Empfehlungen des Experten folgen. Dabei ist ein kritisches Auge auf die Empfehlungen der Experten mehr als nötig.
</p><p>Mit einer flächendeckenden Absenkung der technischen Zinssätze auf 3 % und tiefer machen sich die Pensionskassenexperten zu den Totengräbern der Zweiten Säule. Die auf falschen Annahmen beruhende Fachrichtlinie 4 der Pensionskassenexperten gehört schnellstens revidiert. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1310</guid><pubDate>Sat, 21 Sep 2013 16:17:00 +0200</pubDate><title>Starker Protest gegen Lohndumping und Rentenklau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/starker-protest-gegen-lohndumping-und-rentenklau</link><description>Mehr als 15’000 Menschen an SGB-Kundgebung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als 15’000 Menschen haben heute in Bern an einer Kundgebung des SGB gegen Lohndumping und Rentenklau sowie für faire Arbeitsbedingungen demonstriert. „Stoppen wir die sozialpolitische Brandstiftung, bevor der Flächenbrand beginnt!“, rief ihnen SGB-Präsident Rechsteiner auf dem Bundesplatz zu. Es brauche die „soziale Wende“: weg von extrem ungleich verteilten Vermögen und Löhnen, weg von im Bundeshaus vorbereitetem Rentenklau, weg von SBB-Wackelrenten „als Testlauf für alle Pensionskassen“, hin zu gerechten Löhnen, hin zu griffigem Lohnschutz und hin zu anständigen Renten. „Darum braucht es AHVplus und die Mindestlohninitiative.“ In einem Sternmarsch und nach verschiedenen Vorkundgebungen hatten sich zuvor die Teilnehmenden farbenfroh und lautstark, aber stets friedlich, auf verschiedenen Routen durch die Berner Innenstadt zum Bundesplatz bewegt.
</p><p>Vania Alleva, Co-Präsidentin der Gewerkschaft Unia und SGB-Vize-Präsidentin, klagte dort an: Im „Erfolgsmodell Schweiz“ gäbe es gegen eine Million Armutsbetroffene und fast eine halbe Million Beschäftigte mit Tieflöhnen. Deshalb: „Löhne unter 4000 Franken darf es in der reichen und teuren Schweiz nicht mehr geben. Und niemand soll mehr als zwölf Mal soviel verdienen, wie der Schlechtestbezahlte im gleichen Betrieb.“ Für nächstes Jahr seien zudem eine Lohnerhöhung für alle sowie mehr Schutz und bessere flankierende Massnahmen gegen Lohndumping verlangt. 
</p><p>„Wackelrenten sind unzumutbar, beschämend, gefährlich – sorgen wir stattdessen für eine gerechte Altersvorsorge für alle!“ so verurteilte Giorgio Tuti auf dem Bundesplatz und in einer Vorkundgebung des SEV den Versuch der SBB-Pensionskasse, Spekulationsverluste allein den Rentner/innen aufzubürden. „Wir schauen dem Bundesrat genau auf die Finger, wenn er in den nächsten Monaten und Jahren die Altersvorsorge neu regeln will. Wir werden keine Vorschläge akzeptieren, die schön tönen, aber Rentenklau bedeuten. Wir bleiben dabei: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, hat ein Anrecht auf ein Alter in Würde und Anstand.“
</p><p>Gegen zunehmenden Stress bei der Arbeit und die weitere Ausdehnung von Nacht- und Sonntagsarbeit wandte sich Alain Carrupt, Co-Präsident der Gewerkschaft Syndicom: „Die Arbeitnehmenden verdienen mehr Respekt; Gesundheit und Familienleben sind mehr wert als die Möglichkeit, morgens um Drei eine Tiefkühlpizza zu kaufen.“
</p><p>„Wider die Sparschweinerei“, wider die Aushöhlung und Auslagerung beim Service public wandte sich Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin vpod Schweiz. Sie kritisierte, dass es nicht vorwärts geht mit der Lohngleichheit: „Freiwillige Massnahmen haben versagt. Es braucht verbindliche Regelungen zur Durchsetzung der Lohngleichheit.“
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14&nbsp;</span></li></ul><h5> Reden</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB</span></li><li><span>&lt;media 1314 - - "TEXT, 130921 Vania Alleva, 130921_Vania_Alleva.pdf, 1.3 MB"&gt;Vania Alleva, Copräsidentin Unia&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1304 - - "TEXT, 130921 Giorgio Tuti, 130921_Giorgio_Tuti.pdf, 78 KB"&gt;Giorgio Tuti, Präsident SEV&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1311 - - "TEXT, 130921 Katharina Prelicz, 130921_Katharina_Prelicz.pdf, 136 KB"&gt;Katharina Prelicz, Präsidentin VPOD&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1303 - - "TEXT, 130921 Alain Carrupt f, 130921_Alain_Carrupt_f.pdf, 80 KB"&gt;Alain Carrupt, Copräsident syndicom&lt;/media&gt;</span></li></ul><h5>Bilder</h5><ul><li><span><a href="http://flic.kr/s/aHsjJuF8KR" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">flickr.com</a></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1297</guid><pubDate>Wed, 11 Sep 2013 17:20:00 +0200</pubDate><title>Nationalrat will Rentenkürzungen am Volk vorbeischmuggeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-will-rentenkuerzungen-am-volk-vorbeischmuggeln</link><description>Mindestumwandlungssatz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Willen des Nationalrates soll der Mindestumwandlungssatz nicht mehr im Gesetz, sondern vom Bundesrat festgelegt werden. Anstatt das Stimmvolk würden die Versicherungsgesellschaften und die Pensionskassen-Lobby&nbsp;die künftige Rentenhöhe diktieren. Für den SGB muss der Mindestumwandlungssatz zwingend im Gesetz festgelegt sein. Alles andere führt zu tieferen Renten.
</p><p>Der Mindestumwandlungssatz definiert, wie hoch die Pensionskassenrente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit tiefen Einkommen ausfallen wird. Die wichtigste Leistungsgarantie in der obligatorischen beruflichen Vorsorge muss demokratisch legitimiert sein. Es entspricht unserem direktdemokratischen Staatssystem, dass die Bürgerinnen und Bürger über zentrale Aspekte ihres Lebens mitbestimmen. Das Stimmvolk hat 2010 dieses Recht ausgeübt – und mit überwältigender Mehrheit von 70% die Senkung des Mindestumwandlungssatzes abgelehnt. Nun will der Nationalrat die direkte Demokratie aushebeln. 
</p><p>Dieser Entscheid folgt Plänen der Versicherungsgesellschaften und der Pensionskassen-Lobby. Denn diese können ihren Einfluss beim Bundesrat viel stärker ausüben als beim Stimmvolk. Tiefere Pensionskassenrenten und höhere Profite für die Versicherungsgesellschaften sind vorprogrammiert.
</p><p>Der Nationalrat schafft mit der Überweisung dieser Motion an den Ständerat eine noch ungünstigere Ausgangslage für den Reformprozess Altersvorsorge 2020. Zum höheren Rentenalter und zu Rentenkürzungen kommt jetzt auch noch die Aushebelung der direkten Demokratie. Ein solches Paket wird das Stimmvolk nicht schlucken.
</p><h5 class="TitelAusknfte">Auskünfte:</h5><p>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB, zuständig für die Sozialpolitik, 076 564 67 67
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1295</guid><pubDate>Thu, 05 Sep 2013 08:54:00 +0200</pubDate><title>SGB wird getarnte Rentenkürzungen bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-wird-getarnte-rentenkuerzungen-bekaempfen</link><description>Keine Wackelrenten!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Keine variablen Pensionskassenrenten, keine „Wackelrenten“: diese klare Botschaft begründete der SGB an seiner heutigen Pressekonferenz. Denn solche Modelle höhlen das Rentensystem aus, führen zu schwankenden Einkommen und damit zu Prekarität im Alter.
</p><p>Am weitesten fortgeschritten sind solche Pläne bei der SBB. Als „ungeheuerlich“ bezeichnete SEV-Präsident Giorgio Tuti den Plan des Stiftungsrats der Pensionskasse SBB, eine „Wackelrente“ einzuführen. Das Modell könnte ein Lokführer mit bis zu 560 Franken weniger Rente pro Monat bezahlen, ein Gleisbauer mit bis zu 400 Franken. Die Rentenhöhe wäre nicht mehr garantiert. „Die Versicherten müssten die Risiken, welchen die Finanzmärkte ausgesetzt sind, voll tragen. Und damit sind die EisenbahnerInnen nicht einverstanden.“ Jahrelang hätten diese für eine gesunde PK SBB gekämpft und dabei auch Leistungsverschlechterungen, Rentenaltererhöhungen und – immer noch anhaltend – Sanierungsbeiträge in der Höhe von 2,5% in Kauf genommen. Mit einer Petition und an der Demo vom 21. September 2013 in Bern werden „die EisenbahnerInnen kraftvoll zeigen, dass sie für Sicherheit sind.“ 
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner erteilte allen ähnlich gelagerten Versuchen mit variablen Renten eine klare Absage. „Diese neuen Ideen höhlen nicht nur die bisher gültigen Grundsätze über das schweizerische Rentensystem aus.“ Sie seien „schlicht verfassungswidrig“, weil die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“, die auf einem verlässlichen regelmässigen Einkommen beruhe, so verunmöglicht werde. „Die Planspiele der SBB-Spitze mit der Einführung einer „Wackelrente“ müssen somit gestoppt werden, bevor noch weiterer Schaden angerichtet wird.“ 
</p><p>Auch Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB, kritisierte den zunehmenden „Trend zur Risikoverlagerung von der Kasse zum Versicherten“. Rentenmodelle, bei denen ein fixer Anteil nur mehr 90 % der angesparten Rente betrage, würden immer häufiger propagiert. Nicht nur schwankendes Einkommen und Prekarität im Rentenalter seien die Folge; „variable Renten sind auch getarnte Rentenkürzungen, Kostenoptimierungsmassnahmen für Firmen und hebeln den Teuerungsausgleich aus.“
</p><h5><span>Referate der Medienkonferenz:</span></h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB: &lt;media 1241 - - "TEXT, 130905 PR Wackelrente, 130905_PR_Wackelrente.pdf, 75 KB"&gt;"SBB-Pensionskasse: Skandalöser Angriff auf die Renten"&lt;/media&gt;</span></li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Altersvorsorge: &lt;media 1240 - - "TEXT, 130905 DB variable Renten, 130905_DB_variable_Renten.pdf, 72 KB"&gt;"Variable Renten auf dem Prüfstand: Angriff auf die Altersvorsorge"&lt;/media&gt;</li><li><span><span>Giorgio Tuti, Präsident SEV: &lt;media 1242 - - "TEXT, 130905 GT Wackelrente, 130905_GT_Wackelrente.pdf, 30 KB"&gt;"&lt;/media&gt;</span>&lt;media 1242 - - "TEXT, 130905 GT Wackelrente, 130905_GT_Wackelrente.pdf, 30 KB"&gt;Hände weg von den Renten der EisenbahnerInnen!"&lt;/media&gt;</span></li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen,&nbsp;</span><span>076 564 67 67</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1280</guid><pubDate>Tue, 03 Sep 2013 15:16:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat muss Mindestzinssatz auf 2,25 % anheben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-muss-mindestzinssatz-auf-2-25-anheben</link><description>BVG-Kommission setzt ein Zeichen, allerdings zaghaft</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Mehrheit der BVG-Kommission beantragt heute dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2014 vom historischen Allzeittief von 1,5 % leicht auf 1,75 % anzuheben. Der Antrag geht in die richtige Richtung, ist aber zu zaghaft. Angesichts der andauernd guten Ertragslage ist eine deutlichere Anhebung verlangt. Der SGB fordert wie die übrigen Arbeitnehmerorganisationen den Bundesrat auf, den Mindestzinssatz auf 2,25 % anzuheben.
</p><p>Die meisten Vorsorgeeinrichtungen haben 2012 eine weit höhere Performance (7 % nach einer Swisscanto-Umfrage) als 1,5 % erzielt. Auch in den Jahren zuvor lag der Mindestzinssatz meist unter der durchschnittlichen Performance der Vorsorgeeinrichtungen. Den Versicherten jedoch wurde trotz guter Ertragslage meist nur der Mindestzins von 1.5 % gutgeschrieben. Diese einseitige Politik führt bei den Versicherten berechtigterweise zum Gefühl, andauernd den Kürzeren zu ziehen. 
</p><p>Der Bundesrat muss diese schiefe Gewichtung der Interessen nun bei der Festlegung des Mindestzinssatzes für 2014 korrigieren. Er muss dem Nachholbedarf bei den Versicherten und den Renditen der marktgängigen Anlagen Rechnung tragen. Denn auch im laufenden Jahr ist der Anlageerfolg gut. Deshalb ist eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf 2,25 % angezeigt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB, zuständig für die Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1287</guid><pubDate>Thu, 29 Aug 2013 09:14:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat soll Mindestzinssatz auf 2,25 % anheben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-soll-mindestzinssatz-auf-2-25-anheben</link><description>SGB warnt vor Vertrauensverlust</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert für 2014 eine Anhebung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge auf 2.25 %. Heute liegt dieser bei 1,5 %, obwohl die meisten Vorsorgeeinrichtungen 2012 eine weit höhere Performance erzielt hatten. Auch in den Jahren zuvor lag der Mindestzinssatz meist unter der durchschnittlichen Performance der Vorsorgeeinrichtungen. Den Versicherten wurde trotz dieser guten Ertragslage (7 % für 2012 nach einer Swisscanto-Umfrage 2013) meist nur der Mindestzins von 1.5 % gutgeschrieben. Dieses Auseinanderdriften von Performance und Verzinsung bewirkt künftig nicht nur tiefere Pensionskassenrenten; es führt auch zu einem Vertrauensverlust in die Zweite Säule, der sich in den berechtigten Vorwürfen des Rentenklaus manifestiert. 
</p><p>Der Bundesrat muss dieses Missverhältnis nun bei der Festlegung des Mindestzinssatzes für 2014 korrigieren und den Renditen der marktgängigen Anlagen Rechnung tragen. Denn auch im laufenden Jahr ist der Anlageerfolg gut. Deshalb ist statt einem weiteren Einfrieren des Mindestzinssatzes auf dem historischen Tief von 1.5 % dessen Anhebung auf 2.25 % mehr als gerechtfertigt.
</p><h5>Kontakt:</h5><p>Doris Bianchi, Zentralsekretärin SGB zuständig für Sozialpolitik, 076 56467 67</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1093</guid><pubDate>Fri, 21 Jun 2013 12:32:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt neu aufgelegten Rentenklau ab – AHV darf nicht geschwächt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-lehnt-neu-aufgelegten-rentenklau-ab-ahv-darf-nicht-geschwaecht-werden</link><description>Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<div><p>Der Bundesrat schlägt mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent die grösste Rentensenkung aller Zeiten vor. Über 12 Prozent würden die Renten sinken. Die Senkung würde doppelt so hoch ausfallen wie der Rentenklau, den das Stimmvolk 2010 mit einer Drei-Viertel-Mehrheit abschmetterte. Diese krasse Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nicht akzeptieren. Er wird sie bekämpfen. Sie ist nicht zwingend. Sie stützt sich auf das derzeitige Tiefzinsniveau. So tiefe Zinse und Renditen sind jedoch nicht in Stein gemeisselt. Eine Rentenreform einzig auf ein Tiefzinsszenario zu stützen, ist nicht seriös.</p></div><div><p>Zwar will der Bundesrat die Rentenkürzung abfedern. Durch die Erhöhung der Sparbeiträge (längere Beitragszeiten etc.) wird die den Unwägbarkeiten der Finanzmärkte ausgesetzte Zweite Säule jedoch weiter aufgeblasen. Jährlich müssten zusätzlich rund 3,7 Milliarden Franken in die Pensionskassen fliessen. Das kostet die Erwerbstätigen mit kleinen und mittleren Einkommen sehr viel Geld. Statt die teure und für tiefe Einkommen wenig attraktive Zweite Säule weiter aufzublasen, sollten die Leistungen der AHV verbessert werden, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt.</p></div><div><p class="Text">Nicht akzeptabel sind die Pläne des Bundesrats, sich bei der Finanzierung der AHV aus der Verantwortung zu stehlen. Würde der Bundesbeitrag an die AHV künftig zur Hälfte an die Mehrwertsteuer gekoppelt, würden der AHV bis im Jahr 2030 jährlich mindestens 550 Millionen Franken entgehen. Um Rentenkürzungen zu vermeiden, müsste deswegen beispielsweise die Mehrwertsteuer erhöht werden. Diese Abwälzung der Finanzierung lehnt der SGB kategorisch ab.</p></div><div><p>Der SGB lehnt auch die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 ab. Dies ist eine einseitige und ungerechte Abbaumassnahme. Denn Frauen haben heute wegen Erwerbsunterbrüchen und tieferen Löhnen deutlich tiefere Altersrenten als Männer. Mit der Erhöhung des Rentenalters würde sich die materielle Ungleichbehandlung der Frauen gegenüber den Männern noch verschärfen. Gleichzeitig warnt der SGB davor, das ordentliche Rentenalter 64/65 aufzugeben und durch ein Referenzalter zu ersetzen. Dis ist ein erster Schritt in Richtung höheres Rentenalter für alle.</p></div><div><p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich vorantreibt. Insgesamt setzt der Bundesrat aber falsche Akzente, denn die Vorschläge führen zu einer unerwünschten Aufblähung der Zweiten Säule und einer Schwächung der AHV. Eine Absage erteilt der SGB auch allen Versuchen, einzelne Reformschritte herauszulösen oder verschiedene Gesetzespakete zu staffeln. Dieses Vorgehen ist zum Scheitern verurteilt.
</p><h5>Hintergrundmaterial</h5><p>&lt;media 1088 - - "TEXT, 130621 DB Altersvorsoge Hintergrund, 130621_DB_Altersvorsoge_Hintergrund.pdf, 626 KB"&gt;Doris Bianchi "Reform Altersvorsorge 2020 -&nbsp;&lt;/media&gt;&lt;media 1088 - - "TEXT, 130621 DB Altersvorsoge Hintergrund, 130621_DB_Altersvorsoge_Hintergrund.pdf, 626 KB"&gt;Bundesrat bläht die Zweite Säule auf und schwächt die AHV"&lt;/media&gt;
</p><p class="Titeldiverse">&nbsp;</p><h5>Auskunft</h5><p>Doris Bianchi, SGB-Zentralsekretärin zuständig für die Sozialpolitik, 076 564 67 67</p></div><div></div>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-994</guid><pubDate>Thu, 14 Feb 2013 14:58:00 +0100</pubDate><title>Nicht herumflicken, streichen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nicht-herumflicken-streichen</link><description>Individuelle Risikotragung schadet der beruflichen Vorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Falschen gibt’s nichts Richtiges. Die Wahl individueller Anlagestrategien in der Beruflichen Vorsorge ist falsch. Deshalb ist dieses System abzuschaffen und nicht daran herumzuflicken.
</p><p>Die geltenden Vorschriften über die berufliche Vorsorge erlauben es heute Kader-Pensionskassen, ihren Versicherten verschiedene Anlagestrategien, die mehr oder weniger risikobehaftet sind, anzubieten. Kaderleute können etwa risikoreichere Anlagestrategien mit einem hohen Aktienanteil wählen und so von einer allfälligen höheren Rendite profitieren. Falls aber diese Rendite wegen starken Börsenverlusten negativ ausfällt, garantiert das Freizügigkeitsgesetz den Kaderleuten beim Stellenwechsel ihre gesamten eingebrachten Leistungen samt Zinsen. Somit muss ein allfällig entstandener Verlust nicht vollumfänglich vom zockenden Versicherten, sondern von der Kaderpensionskasse und somit den verbliebenen Versicherten getragen werden. Diese unhaltbare Situation möchte der Bundesrat mit seinen Vorschlägen über die Änderung des Freizügigkeitsgesetzes ändern.
</p><h3>Legislatorischen Schnellschuss korrigieren</h3><p>Seine Vorschläge sind zwar gut gemeint, erweisen sich aber alles andere als gut. Der Bundesrat möchte, dass der Versicherte einer Kaderpensionskasse, der eine abweichende Anlagestrategie wählt, einen allfälligen Anlageverlust beim Austritt aus der Pensionskasse selber trägt. Weit effektiver und systemgerechter wäre es aber, wenn die individuellen Wahlmöglichkeiten der Anlagestrategien rückgängig gemacht würden. Die Einführung der Wahlmöglichkeiten im Rahmen der 1. BVG-Revision erfolgte vorschnell und ohne Abschätzung der möglichen Auswirkungen. Die Komplexität der Individualisierung und die zahlreichen Probleme bei der Umsetzung zeigen, dass die Wahl der Anlagestrategien durch die Versicherten ein legislatorischer Schnellschuss war, der behoben werden muss. Der SGB fordert deshalb – anstatt einer Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes – die Streichung von Art. 1e BVV 2. 
</p><h3>Gefahr der Ausweitung</h3><p>Die Wahl der Anlagestrategie durch den Versicherten ist unvereinbar mit dem Grundsatz der kollektiven Solidarität innerhalb der Vorsorgeeinrichtung. Die Risiken, wie etwa die Anlagerisiken, werden in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich vom Kollektiv getragen. Darin liegt der Mehrwert der beruflichen Vorsorge gegenüber der privaten Vorsorge. Eine Individualisierung der Risikotragung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, ist systemwidrig. Auch wenn nur Mitarbeitende mit einem Jahreseinkommen über 130‘000 Franken von einer solchen Risikoverlagerung betroffen sein könnten, birgt bereits die blosse Möglichkeit auch für die tieferen Einkommensklassen Gefahren. Die Erfahrung zeigt, dass etliche Anstellungsbedingungen, die früher nur für Kaderleute galten, heute auch bei den Normalverdienenden angewendet werden. So waren variable Lohnbestandteile wie Boni oder Arbeitszeitmodelle wie die Vertrauensarbeitszeit früher dem Kader vorbehalten, heute sind sie auch bei den Angestellten verbreitet. Da in der beruflichen Vorsorge zudem der Trend nach einer individuellen Risikotragung immer stärker zu spüren ist, dürfte die Verlagerung des Anlagerisikos auf die Kaderleute Schule machen und früher oder später auch bei den Arbeitnehmenden mit einem Jahreseinkommen unter 130‘000 ankommen. Damit wären die künftigen Rentnerinnen und Rentner grossen Unsicherheiten ausgesetzt.
</p><h3>Kein Bedarf</h3><p>Es besteht zudem kein Bedarf die Altersvorsorge für Kadermitglieder noch mehr zu begünstigen. Die Kadervorsorge über die berufliche Vorsorge hat auch ohne individuelle Wahlmöglichkeiten eine äusserst attraktive Position. Die Grenze des versicherbaren Lohnes über die berufliche Vorsorge liegt aktuell bei Fr. 842‘400. Bis zu dieser Schwelle sind Sparbeiträge und Einkäufe in die Kader-Pensionskassen steuerbefreit. Unternehmen können also für ihre Kaderleute steuerprivilegiert feudale Vorsorgelösungen vorsehen. Die stossenden Einkommensunterschiede zwischen oberem Kader und Angestellten werden dadurch sogar im Alter zementiert. Versicherte von Kader-Vorsorgekassen verfügen über genügend finanzielle Mittel, um auch privat für das Alter vorzusorgen. Individuelle Anlageentscheide können in ausreichender Form im Rahmen der privaten Altersvorsorge (Säulen 3a und 3b) getroffen werden. Daher braucht es nicht eine Ausweitung auf die berufliche Vorsorge.
</p><p>Die Wahlmöglichkeiten von Anlagestrategien haben mehr Probleme und Aufwand geschaffen als nötig. Das Anliegen einer guten Altersvorsorge für Gut- und Spitzenverdienende ist in der Schweiz schon genügend realisiert.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-945</guid><pubDate>Tue, 11 Dec 2012 15:33:00 +0100</pubDate><title>Untaugliche Rezepte der bürgerlichen Parteien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/untaugliche-rezepte-der-buergerlichen-parteien</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die bürgerlichen Parteien SVP, FDP, CVP, BDP und GLP haben am Dienstag einmal mehr altbekannte und untaugliche Rezepte zur Altersvorsorge präsentiert. Prioritär vorantreiben wollen sie Massnahmen, mit denen sie bereits in der Vergangenheit gescheitert sind, etwa der Erhöhung des Rentenalters der Frauen oder einem schönfärberisch „Schuldenbremse“ genannten automatischen Abbaumechanismus.
</p><p>Aus Angst davor, die Karten auf den Tisch zu legen, blieben die Bürgerlichen vage, wie ein solcher Mechanismus konkret aussehen könnte. Es ist unschwer zu erkennen, dass sich dahinter vor allem Pläne für automatische Rentenkürzungen oder automatische Rentenaltererhöhungen verstecken, zu denen das Stimmvolk dann nichts mehr zu sagen hätte.
</p><p>Eine bittere Medizin verschreiben wollen die Bürgerlichen vor allem den Frauen: Sie fordern beim Rentenalter eine „Gleichbehandlung“ von Mann und Frau. Die Frauen sind heute vor und nach der Pension weit schlechter gestellt als die Männer. Die durchschnittliche Pensionskassenrente eines Mannes ist heute immer noch rund doppelt so hoch wie jene einer Frau. Das Renteneinkommen von Frauen ist dadurch deutlich tiefer als jenes der Männer. Die Gleichberechtigung der Frauen wird nicht mit einem höheren Rentenalter und dadurch einer kürzeren Leistungsbezugsdauer gefördert, sondern durch eine bessere AHV Rente, so wie sie die Volksinitiative AHVplus vorsieht.
</p><p>Lieber heute als morgen würden die bürgerlichen Parteien den Mindestumwandlungssatz bei den Pensionskassen senken, eine Massnahme, die das Stimmvolk 2010 mit mehr als 70 Prozent ablehnte.
</p><p> Mit ihren Forderungen politisieren die bürgerlichen Parteien am Volk vorbei. Wie in der Vergangenheit werden sie Schiffbruch erleiden. Der SGB wird sich demgegenüber darauf konzentrieren, eine solide Altersvorsorge für alle zu sichern.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Zentralsekretärin, zuständig für Altersvorsorge,&nbsp;076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation,&nbsp;079 249 59 74</li></ul><p></p> ]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-933</guid><pubDate>Thu, 06 Dec 2012 09:41:00 +0100</pubDate><title>Die Vermögensverwaltungsbranche in Bedrängnis</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-vermoegensverwaltungsbranche-in-bedraengnis</link><description>Retrozessionen gehören den Kunden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Verwaltung der Pensionskassengelder wird langsam aber sicher transparenter und kostengünstiger. Die wuchtige Ablehnung der Senkung des Mindestumwandlungssatzes im März 2010 war ein Augenöffner für die Missstände in den Pensionskassen. Verschiedene, vom Bundesamt für Sozialversicherung in Auftrag gegebene Studien haben das Ausmass der astronomischen Kosten und Gebühren in den Pensionskassen aufgezeigt. Alleine die Vermögensverwaltungskosten der 2. Säule betragen rund 3,9 Mia. Franken. Ein Einsparpotenzial von 1,8 Mia. ist durchaus realistisch.</p><p>&nbsp;Zur Transparenz tragen auch die Vorschriften der Strukturreform bei, die seit 2011 in Kraft sind. In der Jahresrechnung 2012 müssen zum ersten Mal die Verwaltungskosten detailliert ausgewiesen werden. Mit einer transparenten Offenlegung der Kosten ist es aber noch lange nicht getan. Denn die Kosten der 2. Säule müssen sinken. Für die Versicherten einer Pensionskasse sind Vermögens- und Verwaltungskosten Zwangskosten von grosser Tragweite, denn diese schmälern letztlich die künftige Rentenleistung. 
</p><h3>Folgenreiches Urteil des Bundesgerichtes</h3><p>Als weiteres Instrument, um die Vermögensverwaltungskosten zu reduzieren, erweist sich die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichts. In einem Grundsatzentscheid hat das Bundesgericht Ende Oktober bekräftigt, dass Bestandespflegekommissionen (sog. Retrozessionen oder Kickbacks), die Banken in ihrer Funktion als Vermögensverwalter erhalten, dem Kunden gehören. 
</p><p>Worum geht es? Pensionskassen legen einen grossen Anteil ihres Vermögens in kollektiven Kapitalanlagen an, wie etwa in Aktienfonds oder in Obligationenfonds. Für den Vertrieb erhalten die Banken vom Fondsanbieter häufig solche Kickbacks. Diese sind ein Teil der Verwaltungsgebühren (Management Fee) und werden nicht für eine Transaktion, sondern lediglich für das Halten der Fonds in den Anlageportefeuilles der Pensionskassen an die Banken ausbezahlt. 
</p><p>Nun hat das Bundesgericht auf eine Klage eines UBS-Kunden die Grossbank angehalten, solche Kommissionen dem Kunden auszubezahlen. Die Herausgabepflicht besteht auch für konzerninterne Vergütungen und gilt sogar rückwirkend. 
</p><p>Die Banken haben in den letzten Jahren begonnen, die Kunden Verzichtserklärungen über die Herausgabe der Kommissionen unterzeichnen zu lassen. Solche globale Verzichtserklärungen sind jedoch nicht ohne weiteres zulässig. 
</p><h3>Banken müss(t)en informieren</h3><p>Das Ausmass der bisher zurückbehaltenen Retrozessionen ist nicht bekannt. Es herrscht keine Transparenz über das Vorhandensein und die Höhe solcher Gebühren. Die Finanzbranche ist jedoch aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in heller Aufregung. Es muss sich um viel Geld handeln. 
</p><p>Etliche Pensionskassen haben in den letzten Jahren mit den Banken über die Herausgabe dieser Gelder verhandelt und Erfolge erzielt. Die Retrozessionen, welche den Pensionskassen und nicht den Banken zustehen, müssen jedoch mühsam erstritten werden. Trotz der klaren Rechtsprechung bleibt die Herausgabe der Retrozessionen eine Holschuld des Anlegers. Die Aufsichtsbehörde der Banken hat die Brisanz der Situation erkannt. In einem Ende November 2012 ergangenen Rundschreiben verlangt die FINMA von den Banken, dass diese den Entscheid des Bundesgerichts umgehend umsetzen. Zur Herstellung der notwendigen Transparenz haben die Banken alle potentiell betroffenen Kunden zu kontaktieren und zu informieren.
</p><h3>Auch Stiftungsräte müssen aktiv werden</h3><p>&nbsp;Die Pensionskassen können sich aber nicht zurücklehnen. Ohne Druck wird es nicht gehen. Die Arbeitnehmervertreterinnen und –vertreter in den Stiftungsräten der Pensionskassen sind besonders angesprochen. Jede Pensionskasse muss ihre vermögensverwaltende Bank fragen, ob sie Retrozessionen ins eigene Portemonnaie steckt. Den Impuls für diese Abklärung kann auch der Stiftungsrat geben. Häufig fehlt es den Pensionskassen – insbesondere den kleineren Kassen – an Vergleichsgrössen und an der Kenntnis über die Gebührenstrukturen der Banken. Vieles geschieht noch im Versteckten. Das gewerkschaftliche Netzwerk 2. Säule kann hier nützliche Dienste leisten. Es vereint die Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen in den Leitungsorganen der Pensionskassen und bietet Ausbildungs- und Austauschmöglichkeiten. Zu den Fragen der Anlagekosten und der Herausgabe von Retrozessionen plant das Netzwerk im Winter 2013 eine Veranstaltung. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-916</guid><pubDate>Wed, 14 Nov 2012 15:24:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat prellt die Versicherten und missachtet Gesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-prellt-die-versicherten-und-missachtet-gesetz</link><description>Mindestzins bleibt bei skandalös tiefen 1,5 Prozent</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Entscheid, den Mindestzinssatz der 2. Säule auf historisch tiefen 1,5 Prozent zu belassen, prellt der Bundesrat die Versicherten. Er trägt damit der Erholung der Aktienmärkte und dem Immobilienboom in keiner Weise Rechnung. Stattdessen missachtet der Bundesrat das Gesetz, indem er bei seinem Entscheid den Deckungsgrad der Pensionskassen berücksichtigt.
</p><p>Gemäss Gesetz darf der Deckungsgrad der Pensionskassen beim Entscheid über den Mindestzinssatz keine Rolle spielen. Entscheidend für die Höhe der minimalen Verzinsung der Pensionskassengelder sind die Renditen der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Der Aktienmarkt hat sich seit Anfang Jahr erholt und eine gute Rendite abgeworfen. Die gängigen Pensionskassen-Indizes, die einen hohen Anteil Anleihen enthalten, haben in den letzten zwölf Monaten teilweise um fast 10 Prozent zugelegt. Auch bei den Immobilien – einem wichtigen Anlagestandbein der Pensionskassen – ist der Aufwärtstrend ungebrochen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund forderte deshalb einen realistischen Mindestzinssatz von 2,5 Prozent.
</p><p>Nun ist der Bundesrat hingegen dem Gejammer der Versicherungslobby gefolgt, die sich bereits in der BVG-Kommission durchgesetzt hatte. Damit fährt die Versicherungswirtschaft auch nächstes Jahr auf dem Buckel der Versicherten satte Gewinne ein. Die Versicherten sind wegen dem Bückling des Bundesrats vor den Versicherern einmal mehr die Geprellten.
</p><h5 class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">Auskünfte: </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin, zuständig für Fragen zur Altersvorsorge, 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation,&nbsp; 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-901</guid><pubDate>Tue, 23 Oct 2012 13:23:00 +0200</pubDate><title>Ausser ein paar Ideologen will niemand ein höheres Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ausser-ein-paar-ideologen-will-niemand-ein-hoeheres-rentenalter</link><description>Studie Altersrücktritt und Demografie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor 2 Wochen hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Studie zum „Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung“ veröffentlicht. In Schieflage gerät die Deutung der Studienresultate vor allem durch den Fakt, dass vorausgehend zwei Probleme (langfristige Finanzierbarkeit der Sozialversicherungen und Fachkräftemangel) und ihre Lösung (ältere Personen sollen länger arbeiten) bereits gesetzt werden. Weil man ja schon weiss, was sein soll, werden die Studienergebnisse nah am Manipulativen gedeutet. </p><p>Der Bundesrat oder zumindest der früher für das Dossier zuständige Bundesrat Burkhalter sieht in der längeren Arbeitsmarktbeteiligung der älteren Bevölkerung „eine zentrale Stossrichtung zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen in der Altersvorsorge und in der Arbeitsmarktpolitik.“ Übersetzt heisst das: Ältere, arbeitet länger! Dann braucht es weniger Renten, und die Arbeitgeber haben genug Personal.
</p><h3>„Reale“ Arbeitgeber wollen kein höheres Rentenalter</h3><p>Nur: die Arbeitgeber wollen das gar nicht, obwohl ihre Spitzenverbände ein höheres Rentenalter fordern. So haben 60 % aller befragten Unternehmen in den letzten drei Jahren keine Person über 58 angestellt. Nur gerade 13 % dieser Unternehmen halten es für sinnvoll, über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus zu arbeiten. 32 % halten dies für falsch und 48 % halten eine solche Beschäftigung über dem Alter 64/65 „nur für bestimmte Funktionen“ als sinnvoll. Bei einem manifesten Fachkräftemangel würden die Unternehmen vor allem auf Frauen und die Personenfreizügigkeit setzen – nur magere 15 % denken hier an ältere Personen. Und: die Mehrheit der Arbeitgeber lehnt ein höheres gesetzliches Rentenalter ab.
</p><p>Zu diesen Daten passen jene des realen Altersrücktritts. 40 % pensionieren sich früher als mit 65/64. 20 % pensionieren sich bei diesem Alter. Ein gutes Drittel arbeitet weiter, allerdings überwiegend Teilzeit und in leitenden Funktionen. Nicht ermittelt wurde der zeitliche Umfang dieser Arbeit und ebenso wenig, wie lange diese Arbeit anhält. Dazu kommt: Nur mehr 38 % der erwerbstätigen Männer zwischen 65 und 70 sind als Arbeitnehmer tätig. Es sind also vor allem Selbständige (Advokaten, Architekten, Ärzte usw.), die im AHV-Alter weiter arbeiten. 
</p><p>Fazit einer kritischen Lektüre der BSV-Studie: Es gibt keinen Spielraum für ein höheres gesetzliches Rentenalter. Aber weil man ja die Lösung der selbst konstruierten Probleme kennt, greifen die Studiendeuter zum Appell. Sie fordern die Arbeitgeber auf, für ältere Jobs zu schaffen, die „Freude an der Arbeit“, „gute Arbeitsbedingungen“ (genügend Freizeit, damit Kontakte zur Familie und Ausübung der Hobbies in genügenden Ausmass garantiert sind) und „Wertschätzung“ ermöglichen. Da wird eine Rechnung ohne den Wirt gemacht.
</p><p>Die Studiendeuter wissen: Das wird steinig. Deshalb blasen sie das magere Datenmaterial auf. Wenn da ein Drittel über 64/65 hinaus arbeitet, wenn sich die Erwerbsquote der über 58jährigen minim verbessert hat, dann muss es sich doch um einen Trend handeln. Länger arbeiten, so wird suggeriert, muss eine natürliche Entwicklung sein. 
</p><p>Die Studie selbst zeigt aber auf, dass dies nur ausnahmsweise der Fall ist. Aber eben, das „zielgerechte Interpretieren“ ist winkelreich – und stolpert dann Jahre später über ein Referendum. Das stärkste Indiz dafür, dass das BSV eine politische Sackgasse beschreitet, liefert die Studie selber: Eine deutliche Mehrheit der Befragten lehnt eine Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus ab.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-871</guid><pubDate>Wed, 19 Sep 2012 17:17:00 +0200</pubDate><title>Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nur für eine Minderheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fortsetzung-der-gewohnten-lebenshaltung-nur-fuer-eine-minderheit</link><description>Neues SGB-Dossier zur wirtschaftlichen Lage der RentnerInnen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die reichen Alten. Es gibt sie. Dieses Bild wird aber so stark – und so bewusst – gepflegt, dass darob die armen Alten aus dem Blickfeld fallen. Denn die gibt es auch. Das zeigt ein &lt;media 652&gt;neues SGB-Dossier zur wirtschaftlichen Lage der Rentner/innen in der Schweiz&lt;/media&gt;.</p><p>Das neue SGB-Dossier befasst sich zuerst mit der Einkommensstruktur in Rentnerhaushalten. Die Autorinnen belegen, dass das viel gerühmte Dreisäulenmodell faktisch nur auf eine Minderheit von älteren Menschen zutrifft: „2008 konnten gerade einmal 34.6 Prozent der Männer und 17.9 Prozent der Frauen nach ihrer Pensionierung auf Leistungen aus allen drei Säulen zählen (Neurentnerinnen und -rentner). Weitaus öfter kommt es vor, dass das Haushaltsbudget aus AHV-Renten und Geld aus der beruflichen Vorsorge (Renten und/oder Kapital) gebildet wird. Dies traf auf 44.4 Prozent der Männer und 37.2 Prozent der Frauen zu.“ (S. 7). Für jede 3. Frau und jeden 8. Mann jedoch „beruht die Altersvorsorge einzig auf einer Säule: der AHV.“ (ebenda).</p><p>Was aber bedeutet es, wenn Rentnerinnen und Rentnern ohne Leistungen aus 2. und 3. Säule, dieser „Steueroptimierungsmassnahme für Gutbetuchte“ (S. 16), über die Runden kommen müssen? Oder wenn sie zur AHV nur niedrige Ergänzungen aus der beruflichen Vorsorge beziehen? Dann droht im Alter Armut. Das umso mehr als Rentnerhaushalte in einer schwierigen finanziellen Situation meistens kein Erwerbseinkommen erzielen können. Die gleichen Haushalte zeichnen sich auch durch fehlendes Vermögen aus. Ihre Feststellungen belegen die Autorinnen jeweils reichlich mit statistischen Daten.</p><p>Pensionierten, welche nur Anspruch auf eine AHV-Teilrente oder eine niedrige Vollrente haben, bleibt kaum etwas anderes übrig, als sich mühseligen Bedarfsprüfungen zu unterziehen, um von Ergänzungsleistungen profitieren zu können. Ein Blick auf die Ausgaben der Rentnerhaushalte zeigt denn auch wenig überraschend, dass die ärmeren Rentner quasi ihr gesamtes Einkommen für das unmittelbare Überleben (Essen, Trinken, Wohnen, Gesundheit) verwenden müssen. Im letzten Kapitel schliesslich verweisen die Autorinnen auf SGB-Modellberechnungen zur Ersatzquote. Sie zeigen, dass die vom Bund angestrebte Ersatzquote von 60 % (d.h.: das Renteneinkommen durch AHV und BV sollte 60% des letztbezogenen Lohnes umfassen) nur selten erreicht wird.</p><p>Fazit der Autor/innen: „Um ihren Lebensunterhalt angemessen bestreiten zu können, sind zahlreiche Rentnerhaushalte auf eine Verbesserung der Leistungen angewiesen“ (S. 29). Der SGB will dies mit dem Projekt AHVplus einlösen. Dabei geht es darum, „dass Rentnerinnen und Rentner zukünftig nicht nur ihr Überleben gesichert wissen, sondern auch vollwertig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-870</guid><pubDate>Wed, 19 Sep 2012 15:21:00 +0200</pubDate><title>Dossier Nr. 90: Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nur für eine Minderheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-nr-90-fortsetzung-der-gewohnten-lebenshaltung-nur-fuer-eine-minderheit</link><description>Zur wirtschaftlichen Lage der Rentner und Rentnerinnen in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Dossier/90_DB_JA_Fortsetzung_Lebenshaltung_fuer_Minderheit.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Als PDF herunterladen: Doris Bianchi, Jasmin Aregger: Dossier Nr. 90 - Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nur für eine Minderheit. Zur wirtschaftlichen Lage der Rentner und Rentnerinnen in der Schweiz. 2012, 33 Seiten.</a></p><h5>Zusammenfassung</h5><p>Das vorliegende Dossier geht der Frage nach, wie gut resp. wie schlecht die Rentner/innen in der Schweiz wirtschaftlich gestellt sind. Um die Frage zu beantworten, wertet diese Arbeit verschiedene Quellen aus, neben aktuellen Studien zur Alterssicherung verschiedene Sozialversicherungsstatistiken (s. S. 6).</p><p>Dabei zeigt sich: Das Schweizer 3-Säulen-Modell der Altersvorsoge, ein Mix aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge und im Ausland als Erfolgs- und Idealmodell angepriesen, besteht den empirischen Test nicht. In seiner heutigen Ausgestaltung ist es bei weitem nicht in der Lage, der Mehrheit der älteren Bevölkerung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung zu ermöglichen.</p><p>Unter den Neurentner/innen können nur gerade ein Drittel der Männer und weniger als ein Fünftel der Frauen auf Leistungen aus allen drei Säulen zurückgreifen. Weitaus öfter kommt es vor, dass das Haushaltsbudget aus AHV-Renten und Geld aus der beruflichen Vorsorge (Renten und/oder Kapital) gebildet wird. Dies traf auf 44.4 Prozent der Männer und 37.2 Prozent der Frauen zu. Für 12.6 Prozent der Männer und 37.7 Prozent der Frauen beruht die Altersvorsorge jedoch einzig auf einer Säule: der AHV.</p><p>Rentner/innen ohne Leistungen aus 2. und 3. Säule beziehungsweise mit lediglich niedrigen Ergänzungen aus der beruflichen Vorsorge drohen im Alter drastische Einschränkungen oder gar Armut. Denn Rentnerhaushalte in einer schwierigen finanziellen Situation beziehen meistens kein Erwerbseinkommen. Ebenso wenig können sie für ihre Auslagen auf Vermögen zurückgreifen. Pensionierten, welche nur Anspruch auf eine AHV-Teilrente oder eine niedrige Vollrente haben, bleibt kaum etwas anderes übrig, als sich mühseligen Bedarfsprüfungen zu unterziehen, um von Ergänzungsleistungen profitieren zu können.</p><p>Die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung bleibt damit einer Mehrheit der Rentner/innen verwehrt. Armut ist und bleibt in hohem Mass ein Altersphänomen – oder anders gesagt: Ältere Menschen sind überdurchschnittlich von Armut betroffen. Zu den Risikogruppen gehören in erster Linie Frauen, Personen mit einem tiefen Bildungsabschluss, ausländische Staatsangehörige, Hochbetagte und Pflegebedürftige. Beinahe immer zeigt sich: Benachteiligung im Erwerbsleben (sei sie durch Ausbildung auf tiefem Niveau, durch harte und schlecht bezahlte Arbeit oder durch Erwerbsunterbrüche wegen anhaltender Arbeitslosigkeit, Mutterschaft oder Familienbetreuung, Krankheiten oder Unfällen verursacht) bedingt Benachteiligung im Rentnerdasein.</p><p>All diese Daten erweisen das eifrig gepflegte Bild von den „reichen Alten“ als polemisch und zweckmässig verkürztes Vorurteil. Im Hinblick auf die ungleiche Situation unter den Rentner/innen und der Tatsache, dass zu viele Rentnerhaushalte mit knappen Ressourcen auskommen müssen, fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund einen Ausbau der AHV mit einer Rentenerhöhung für die unteren und mittleren Einkommen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-860</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2012 12:48:00 +0200</pubDate><title>Erhöhung liegt problemlos drin</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erhoehung-liegt-problemlos-drin</link><description>Mindestzinssatz 2. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text"><i></i></p><p class="lead">Der SGB fordert in der beruflichen Vorsorge mit guten Gründen für 2013 einen Mindestzinssatz von 2,5 %. In der entsprechenden Kommission jedoch haben sich die Versicherer durchgesetzt.&nbsp;</p><p>Die Eidgenössische BVG Kommission berät den Bundesrat in Fragen der beruflichen Vorsorge. Ihre Ratschläge sind aber kaum im Interesse der versicherten Arbeitnehmenden. Die Kommission hat am 3. September 2012 mit grosser Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat zu empfehlen, den Mindestzinssatz auch 2013 auf 1,5 Prozent zu belassen.
</p><h3>Wieder deutlich bessere Renditen</h3><p>Der Mindestzinssatz definiert die jährliche Verzinsung auf das angesparte Altersguthaben. Er bestimmt also die künftige Altersrente mit. Je tiefer dieser Wert ist, je weniger wächst das Altersguthaben. In den letzten Jahren sackte der Mindestzinssatz ab, von rund 4 Prozent auf aktuell 1,5 Prozent. Das ist sehr mager. Die Pensionskassengelder sind mit einem solchen Zinssatz quasi parkiert und rentieren sehr spärlich. In den letzten 12 Monaten haben jedoch die Aktienmärkte deutlich zulegt. Die gängigen Anlagen-Portfolios haben um rund 10% zugelegt. Die bessere Renditesituation spiegelt sich auch in der aktuellen Performance der Pensionskassen. Diese liegt bei über 3 Prozent, also doppelt so hoch wie der Mindestzins. Die Pensionskassen legen zu. Davon müssen auch die Versicherten profitieren.
</p><p>Die gängigen, vorsichtigen Berechnungen zeigen, dass ein Mindestzins von 2,5 Prozent im nächsten Jahr angebracht ist. Der SGB hat sich für die Festlegung des Mindestzinses auf 2,5 Prozent ausgesprochen. Noch vorsichtigere Berechnungen ergeben immerhin einen Mindestzins von 2 Prozent. Eine Erhöhung des Mindestzinses liegt aufgrund der positiven Entwicklung der Anlagemärkte auf jeden Fall drin.
</p><h3>Immer noch ein Goldesel für Lebensversicherer</h3><p>Nun hat sich aber die Kommission von der allgemeinen Untergangsstimmung in der beruflichen Vorsorge leiten lassen. Vor allem die Lebensversicherer, die wegen einer höheren Mindestverzinsung kleinere Renditen fürchten, stemmen sich gegen einen höheren Mindestzins. Sie fordern sogar eine Senkung auf 1 Prozent. Trotz Untergangsstimmung ist die berufliche Vorsorge für die Finanz- und Versicherungsbranche immer noch ein Goldesel. Hohe Vermögensverwaltungskosten, überhöhte Risikoprämien und satte Gewinnausschüttungen an die Versicherungsgesellschaften sind trotz Renditekrise an der Tagesordnung. Die Verteilgerechtigkeit scheint in der beruflichen Vorsorge abhandengekommen zu sein. 
</p><p>Nun ist der Bundesrat gefordert. Er legt im November den Mindestzinssatz für 2013 fest. Dabei muss er mit der Erhöhung des Mindestzinssatzes dafür sorgen, dass die angesparten Gelder in erster Linie den Versicherten zu Gute kommen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-849</guid><pubDate>Fri, 31 Aug 2012 13:35:00 +0200</pubDate><title>Auch Versicherte sollen vom Börsenaufschwung profitieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/auch-versicherte-sollen-vom-boersenaufschwung-profitieren</link><description>BVG-Mindestzinssatz muss erhöht werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nächste Woche wird die BVG-Kommission zuhanden des Bundesrats ihre Empfehlung abgeben, wie hoch die Pensionskassen das Kapital ihrer Versicherten im Jahr 2013 verzinsen müssen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB empfiehlt im Rahmen der Anhörung der Sozialpartner, den Mindestzinssatz der zweiten Säule auf 2,5 Prozent zu erhöhen.</p><p>In den letzten zwölf Monaten haben sich die Aktienmärkte stark erholt. So haben auch die gängigen Pensionskassen-Indices mit gemischtem Portfolio aus Aktien und Obligationen deutlich zugelegt – teilweise mit mehr als 10 Prozent. Auch bei den Immobilien – einem wichtigen Anlagestandbein der Pensionskassen – ist der Aufwärtstrend ungebrochen. Damit dürfte im laufenden Jahr der effektiv realisierte Zins deutlich über dem zurzeit geltenden Mindestzins von 1,5 Prozent liegen. So profitiert die Versicherungswirtschaft auf dem Buckel der Versicherten von einer viel zu hohen Gewinnmarge. Dies muss nun mit einer deutlichen Anhebung des Mindestzinses korrigiert werden. 
</p><p>Selbst mit der von der BVG-Kommission und vom Bundesrat in den letzten Jahren bevorzugten Formel zur Festlegung des Mindestzinses müsste der Mindestzins aufgrund der Zahlen von Ende Juli 2,28 Prozent betragen. Auch im August haben die Börsen aber noch zugelegt, so dass übers ganze Jahr gesehen sogar mehr als 2,5 Prozent Rendite realistisch sind.
</p><p>Die den SGB-Forderungen zugrundeliegenden Daten und Berechnungen finden sie hier:
</p><p>&lt;media 536 - linkicon "TEXT, 120831 Beilage Mindestzins 2013, 120831_Beilage_Mindestzins_2013.pdf, 561 KB"&gt;Lagebeurteilung BVG-Mindestzinssatz&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, Zentralsekretärin zuständig für Fragen zur Altersvorsorge, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-754</guid><pubDate>Wed, 04 Apr 2012 17:44:00 +0200</pubDate><title>Schlechte Argumente für die Senkung der Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/schlechte-argumente-fuer-die-senkung-der-renten</link><description>Die Renten der Pensionskassen haben, zusammen mit jenen der AHV, die Aufgabe, den Rentner/innen „die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ zu ermöglichen. Das verlangt unsere Bundesverfassung. Schon heute ist dieses Verfassungsziel bei vielen Menschen mit unteren und mittleren Einkommen gefährdet. Umso weniger erträgt es bei den gesetzlich geregelten Renten eine Beeinträchtigung des bisherigen Rentenniveaus. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizerinnen und Schweizer haben am 7. März 2010 eine Vorlage zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge mit einem Stimmenanteil von 72.7% verworfen. Der Bundesrat, das Bundesamt für Sozialversicherungen, die Versicherungen, die Wirtschaftsverbände und die bürgerlichen Parteien hatten die Stimmbürger zuvor beschworen, dass die 2. Säule ohne Rentensenkungen finanziell nicht mehr gesichert sei. Die in einem der teuersten Abstimmungskämpfe der letzten Jahre mit grossem finanziellem Aufwand verbreiteten Argumente überzeugten nicht.
</p><p>Die letzte Amtshandlung von Bundesrat Burkhalter an der Spitze des zuständigen Departementes des Innern war die Eröffnung der Anhörung zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule. Sein zentrales Thema ist erneut die als unausweichlich dargestellte Senkung des heutigen Mindestumwandlungssatzes. Wegen der Bedeutung des Berichtes für die bevorstehenden Weichenstellungen in der Politik der Altersvorsorge hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Annahmen und Vorgaben des federführenden Bundesamts für Sozialversicherungen einer genaueren Prüfung unterzogen. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass diese Annahmen und Vorgaben bei der 2. Säule so fragwürdig sind wie die früheren Fehlprognosen des Amtes über die finanzielle Zukunft der AHV, die inzwischen vom BSV selber stark korrigiert und der Realität angenähert worden sind.
</p><p>Wer den umfangreichen Bericht zur 2. Säule genauer liest, staunt zunächst darüber, dass die zentralen Annahmen über die Entwicklung der Lebenserwartung und der Zinsen nur mit wenigen Zahlen unterlegt sind. Bei den Zinsen sind es steil abwärts zeigende Kurven bei risikoarmen Anlagen, bei der Lebenserwartung die Angaben einiger Vorsorgeeinrichtungen namentlich mit Daten von Staatsangestellten. Stutzig macht somit schon die oberflächliche Arbeit und das dünne Datenmaterial im entscheidenden Teil des Berichts.
</p><p>Eine genauere Untersuchung ergibt sodann, dass die Zins- und Renditeentwicklung in grösseren Zusammenhängen betrachtet und analysiert werden muss, bevor weitreichende Entscheide für die Zukunft mit entsprechenden Folgen für die soziale Sicherheit getroffen werden. An dieser Stelle muss der Verweis darauf genügen, dass schon leichte Veränderungen bei einer derzeit fehlenden Inflation das Bild vollständig verändern. Und stutzig machen müsste der Umstand, dass selbst die notorisch zurückhaltende Eidgenössische Finanzverwaltung in ihren eben publizierten „Langfristperspektiven“ für die Zukunft mit weit höheren Zinsen rechnet als das BSV.
</p><p>Bei der Entwicklung der Lebenserwartung wird das dünne Datenmaterial noch augenfälliger. Der Umstand etwa, dass jene Minderheit der Versicherten, auf die der gesetzliche Mindestumwandlungssatz überhaupt Anwendung findet, aus sozialen Schichten mit einer tieferen Lebenserwartung stammen, wird schlicht ausgeblendet. Dabei ist bekannt, dass die „Ungleichheit vor dem Tod“ bzw. die „Ungleichheit bei der Lebenserwartung“ gross ist: Wer wenig verdient und entsprechende Arbeiten leistet, lebt kürzer als jene, die mehr verdienen und höher qualifizierte Arbeiten verrichten.
</p><p>Wer der Bevölkerung aber Rentensenkungen zumuten möchte, der ist verpflichtet, die zugrundeliegenden Fakten gründlich, seriös und nachvollziehbar aufzuarbeiten oder aufarbeiten zu lassen. Dass die Glaubensgemeinschaft der Branche von Versicherungskonzernen bis hin zum ASIP wie vor dem 7. März 2010 einhellig der Meinung ist, dass der Umwandlungssatz gesenkt werden muss, genügt im demokratischen Prozess für die Begründung wichtiger politischer Entscheide nicht. Dafür braucht es faktenbasierte und glaubwürdige Grundlagen. Der Bericht über die Zukunft der 2. Säule genügt diesen Anforderungen nicht.
</p><p>Dazu kommt ein Weiteres. Das BSV selber hat Studien erstellen lassen, aus denen sich ergibt, dass die Kosten für die Verwaltung und die Vermögensverwaltung weit übersetzt sind. Darüber hinaus sind die Risikoprämien für die Versicherungsgesellschaften zu einem grossen Geschäft geworden, indem der Gewinn fast die Höhe des gesamten Aufwands erreicht. Solange das aber seitens des BSV nur festgestellt wird, ohne dass daraus auch politische Schlussfolgerungen gezogen würden, kann es nicht sein, dass die Gewinne der Versicherungskonzerne durch Rentensenkungen auf dem Buckel der Betroffenen weiter gesteigert werden.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird bei dieser Ausgangslage Rentensenkungen bei der 2. Säule weiterhin bekämpfen. Es ist zu hoffen, dass das zuständige Departement die Zeit nutzt, nach den Grundlagen der AHV auch jene der 2. Säule fundiert zu überarbeiten. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-740</guid><pubDate>Mon, 19 Mar 2012 16:49:00 +0100</pubDate><title>Dossier 85: Berufliche Vorsorge III - Verwaltungskosten: Bedeutendes Sparpotenzial</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-85-berufliche-vorsorge-iii-verwaltungskosten-bedeutendes-sparpotenzial</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Berufliche Vorsorge ist als Sozialversicherung ausgestaltet. Die Beiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber dienen zur Finanzierung von Leistungen, die beim Eintreffen von bestimmten Risiken fällig werden. In diesem Prozess entstehen zwangsläufig Kosten. Zudem sind mittlerweile viele Dienstleistungserbringer daran beteiligt, die ebenfalls entschädigt werden müssen. Diese Kosten müssen aber in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Die vorliegende Analyse des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes zeigt, dass sie dies nicht tun. 
</p><p>Die Kostenfrage ist nicht nur im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit der Beruflichen Vorsorge zu beurteilen. Die Kosten wirken sich auch auf die Finanzierung der Leistungsverpflichtungen aus. Wenn der Bundesrat in seinem Bericht über die Zukunft der 2. Säule erneut eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes zur Diskussion stellt, ist es angezeigt, die Kosten zu eruieren und das Einsparpotenzial sichtbar zu machen.
</p><p>Ein grosses Ärgernis ist die intrasparente Darstellung der Verwaltungskosten und insbesondere der Vermögensverwaltungskosten. Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebene Studie über die Vermögensverwaltungskosten offenbarte, dass alleine 2009 über <br> 2.8 Mrd. Franken bei der Vermögensverwaltung anfielen, welche direkt vom Kapitalertrag abgezogen und nie ausgewiesen wurden. Belegt wurde zudem, dass hohe Vermögensverwaltungskosten nicht zu einer höheren Nettorendite führen, sondern diese tendenziell schmälern.
</p><p>Das Einsparpotenzial bei den Vermögensverwaltungskosten ist mit 1.8 Mrd. Franken (Studie c-alm) beträchtlich. Würden die Vorsorgeeinrichtungen 80 % dieses Einsparpotenzials ausschöpfen, könnten jährlich rund 1.45 Mrd. zusätzlich für die Finanzierung der Leistungen verwendet werden. Dies entspricht 0.15 Umwandlungssatz-Prozentpunkten. Damit könnten die finanziellen Belastungen auf Grund einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung komplett ausgeglichen werden. 
</p><p>In der Beruflichen Vorsorge haben private Lebensversicherungsgesellschaften eine wichtige Stellung eingenommen. Sie treten als Risikoträger auf und übernehmen die Kapitalgarantie für die Leistungsverpflichtungen. Wegen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und Rechnungslegungsvorschriften ist die Kostenstruktur bei den Lebensversicherungsgesellschaften noch undurchsichtiger und kaum vergleichbar mit jener der Pensionskassen. Die Verwaltungskosten werden nicht einheitlich ausgewiesen. Aus Marketing-Gründen verlangen die Versicherungsgesellschaften systematisch zu tiefe Kostenprämien, die den tatsächlichen Aufwand gar nicht decken. Für die Differenz kommen die Versicherten auf - was im normalen Wirtschaftsleben undenkbar ist. Bei den Verwaltungskosten der Lebensversicherer liegen Einsparungen von mindestens 130 Millionen Franken drin.
</p><p>Auch bei den Prämien für die Abdeckung der Risiken Tod und Invalidität wird das Kostendeckungsprinzip verletzt. Im Risikoprozess zahlen die Versicherten Prämien, welche den Aufwand deutlich übertreffen. Die Prämien werden anhand der IV-Daten aus den Jahren 2000-2005 berechnet. Seither sind die IV-Neurenten stark zurückgegangen. Deshalb liegen die Prämien 2010 im Schnitt über einen Drittel höher als der Aufwand. Die nicht aufgewendeten Risikoprämien ziehen die Lebensversicherer primär als Gewinne für sich selbst ein. Die Finma als Aufsichtsbehörde toleriert überrissene Prämien und missachtet dadurch ihren Auftrag, die Versicherten vor Missbrauch im Versicherungswesen zu schützen. Um nicht als missbräuchlich zu gelten, dürften die Risikoprämien höchstens 20 % über dem jeweiligen Aufwand liegen. Hätte eine korrekte Tarifierung im 2010 stattgefunden, hätte dies ein Einsparpotential von 442 Mio. Franken ergeben.
</p><p>Die Versicherungsunternehmen legitimieren ihre hohen Gewinne gerne mit den von ihnen übernommenen Kapitalgarantien. Aber ein genauer Blick zeigt: Ein Grossteil dieser Garantien wird gar nicht von den Unternehmen finanziert, sondern von den Versicherungsnehmern selber. Zum einen durch hohe Risikoprämien, zum anderen durch hohe Rückstellungen und letztlich durch die Zuweisungen an den Überschussfonds. Denn die Lebensversicherer dürfen Gelder des Überschussfonds, die den Versicherten zustehen, als Solvenzkapital anrechnen. Angesichts dieser Sicherheitsnetze ist die Überschussbeteiligung der Lebensversicherer von maximal 10 % des Gesamtertrags überhöht. Solange die angemessene Entschädigung für die erbrachte Dienstleistung der Kapitalgarantie im System der Beruflichen Vorsorge als Sozialversicherung nicht eruiert worden ist, wirkt die aktuelle Überschussbeteiligung willkürlich. Es drängt sich deshalb die Anwendung der ergebnisbasierten Methode auf. Diese würde wiederum ein Einsparpotential von 310 Mio Franken nach sich ziehen.
</p><p>Alleine im Jahr 2010 sind rund 880 Mio Franken zu viel in Richtung der Lebensversicherungsgesellschaften geflossen. Gelder, welche die Versicherten einbezahlt haben und die für die Finanzierung ihrer Leistungen zur Verfügung stehen müssten.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-739</guid><pubDate>Mon, 19 Mar 2012 16:40:00 +0100</pubDate><title>Dossier 84: Berufliche Vorsorge II - Lebenserwartung: Eine kritische Analyse der heute verwendeten Grundlagen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-84-berufliche-vorsorge-ii-lebenserwartung-eine-kritische-analyse-der-heute-verwendeten-grundlagen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text"><b>Zusammenfassung</b></p><p class="Text">Wir sind gesünder und können länger leben. Diese Tatsache wird von der Bevölkerung als sehr positiv wahrgenommen. Sie ist auch ein Zeichen von wirtschaftlichem Wohlstand. Je höher das Einkommensniveau in einem Land ist, desto höher ist üblicherweise die Lebenserwartung. Für die Altersvorsorge bedeutet das, dass mit der Lebenserwartung auch das Finanzierungspotenzial der Vorsorgewerke steigt.</p><p class="Text">In der öffentlichen Diskussion über die Finanzierung der Altersvorsorge dominiert hingegen die Frage der höheren Kosten, die sich infolge der steigenden Lebenserwartung ergeben. Bei der 2.&nbsp;Säule dreht sie sich um die Höhe Umwandlungssatzes, der das individuell angesparte Altersguthaben eines Versicherten in eine jährliche Rente umwandelt. </p><p class="Text">Weil die Lebenserwartung der in der 2.&nbsp;Säule Versicherten gestiegen sei, verlangt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) im Namen des Bundesrates im Bericht über die Zukunft der 2.&nbsp;Säule eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Obwohl mit Inkraftsetzung der 1. BVG-Revision von 2004 bis 2006 der steigenden Lebenserwartung der Versicherten durch die schrittweise Absenkung des Umwandlungssatzes von 7.2% auf 6.8% bereits Rechnung getragen wurde. Und obwohl das Volk eine weitere Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.4% im März 2010 an der Urne verworfen hat.</p><p class="Text">Der SGB hat die Aussagen im BSV-Bericht zur Lebenserwartung untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass der Bericht viele zentrale Fragen unbeantwortet lässt oder sie erst gar nicht stellt. Bei anderen Punkten dominiert eine oberflächliche Betrachtungsweise:</p><p class="Text">1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes betrifft vor allem Personen, die nur im Obligatorium oder knapp darüber versichert sind. Das sind in der Regel gleichzeitig die Menschen mit einer geringeren Lebenserwartung. Überobligatorisch Versicherte, d.h. Personengruppen mit einer höheren Lebenserwartung, wären dagegen weit weniger tangiert. Denn für sie kann in aller Regel bereits jetzt ein geringerer Umwandlungssatz angewendet werden. Wer argumentiert, dass der Mindestumwandlungssatz wegen der hohen Lebenserwartung gesenkt werden muss, der müsste eine hohe Lebenserwartung auch für die Gruppe der obligatorisch Versicherten nachweisen. Diesen Beleg bleibt der Bund bis heute schuldig. </p><p class="Text">2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die vorliegende Analyse hat gezeigt, dass die Qualität und die öffentliche Verfügbarkeit der Daten über die Lebenserwartung absolut ungenügend ist. So gibt es keine alle Versicherten umfassenden, offiziellen Daten zur Lebenserwartung in der 2.&nbsp;Säule. Stattdessen stützt man sich auf die Angaben einiger Vorsorgeeinrichtungen, welche dem Anspruch der Repräsentativität nicht genügen. Dies zeigen die teilweise sehr unterschiedlichen Daten in den offiziell verwendeten Sterbetafeln. Es ist anzunehmen, dass sie eine zu hohe Lebenserwartung ausweisen. Ein Grossteil der offiziellen Daten ist entweder gar nicht öffentlich zugänglich oder nur gegen ein nicht geringes Entgelt, was der legitimen Forderung nach grösstmöglicher Transparenz entgegensteht. Um ernsthaft zu prüfen, inwieweit der Anstieg der Lebenserwartung eine erneute Umwandlungssatzsenkung notwendig macht, wäre eine unabhängige, umfassende und qualitativ über alle Zweifel erhabene Datengrundlage, die für jedermann einsehbar ist, notwendig.</p><p class="Text">3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Selbst wenn die Pensionskassen wegen einer gestiegenen Lebenserwartung mehr ausgeben müssen, so können sie gleichzeitig von entlastenden Entwicklungen profitieren. Während die Altersrenten von 2004 bis 2010 um über 30% stiegen, stagnierten die Invalidenrenten. Auch die Ehegattenrenten wuchsen deutlich weniger stark als die Altersrenten. Das sind neuere Entwicklungen, die bei der Beurteilung der Finanzperspektiven der 2.&nbsp;Säule berücksichtig werden müssen. </p><p class="Text">Für eine korrekte Beurteilung der tatsächlichen Auswirkungen der Lebenserwartung auf die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen müssen zunächst die entsprechenden technischen Grundlagen in ausreichender Qualität erarbeitet und bereitgestellt werden. Zudem darf die Diskussion nicht auf die Lebenserwartung und die Renditen verengt werden, sondern sie muss auch weitere ausgabenrelevante Entwicklungen umfassen. Schliesslich muss vollständige Transparenz bezüglich des tatsächlichen Betroffenenkreis und der exakten finanziellen Auswirkungen für die Pensionskassen hergestellt werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-738</guid><pubDate>Mon, 19 Mar 2012 16:25:00 +0100</pubDate><title>Dossier 83: Berufliche Vorsorge I - Rendite: Ursachen, Zusammenhänge und Perspektiven</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-83-berufliche-vorsorge-i-rendite-ursachen-zusammenhaenge-und-perspektiven</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Zusammenfassung </b></p><p>Pensionskassen haben einen langen Zeithorizont. Die Arbeitnehmer zahlen über ungefähr 40 Jahre ein. Danach erhalten sie aus ihrem Altersguthaben während rund 20 Jahren Rente. Wegen diesem langen Zeithorizont können Pensionskassen auch vorübergehende Tiefzinsphasen wegstecken. Dieser Tatsache trägt der Mindestumwandlungssatz in der 2. Säule Rechnung. Um den Rentner/innen finanzielle Planungssicherheit zu ermöglichen, ist der Mindestumwandlungssatz im Gesetz festgelegt. 
</p><p>Trotzdem schlägt das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV im Namen des Bundesrates im Bericht über die Zukunft der 2. Säule vor, den Mindestumwandlungssatz wegen den heutigen tieferen Zinsen bzw. Renditen zu senken. Es geht davon aus, dass Zinsen künftig immer so tief bleiben werden. Doch eine ökonomische Analyse zur zukünftigen Renditeentwicklung fehlt im Bericht weitestgehend. 
</p><p>Das vorliegende Paper identifiziert und analysiert die Ursachen für die niedrigeren Renditen der vergangenen Jahre und diskutiert, ob es sich dabei um temporäre oder dauerhafte Entwicklungen handelt. Auf Grund des langen Anlagehorizontes von Pensionskassen wäre ein temporäres Renditetief kein ausreichender Grund für eine Umwandlungssatzsenkung. Lediglich strukturell niedrige Renditen würden einen solchen Schritt rechtfertigen.
</p><p>Seit 1930 hat ein in der Schweiz in Aktien und Obligationen angelegtes Pensionskassenguthaben durchschnittlich pro Jahr mehr als 5 Prozent abgeworfen. Die gegenwärtig tieferen Renditen sind so gesehen ausserordentlich. In den 1990er Jahren waren die Renditen hingegen ausserordentlich hoch. 
</p><p>Die ökonomische Theorie besagt, dass die Zinsen auf risikoarmen Anlagen längerfristig gleich hoch sind wie das BIP-Wachstum plus einen Aufschlag für den Liquiditätsverzicht der Anleger. Konkret: Die Schweizer Wirtschaft wächst längerfristig ungefähr mit 3 Prozent pro Jahr (nominell). Dazu kommt ein Aufschlag von rund 1 Prozentpunkt für den Liquiditätsverzicht. Das macht insgesamt 4 Prozent, welche durch Anlagen in Fremdwährungen oder riskantere Anlagen (Immobilien, Unternehmensobligationen, Aktien u.a.) erhöht werden können.
</p><p>Das tiefere Zinsniveau ist ein globales Phänomen und auch bei seinen Ursachen handelt es sich um länderübergreifende Entwicklungen. Ein Teil davon ist darauf zurück zu führen, dass die Zentralbanken wegen der schlechten Konjunktursituation ihre Kurzfristzinsen stark gesenkt haben. Solche konjunkturell bedingten Zinsschwankungen korrigieren sich in der mittleren Frist. 
</p><p>Ein Haupttreiber für den nicht konjunkturell bedingten Rückgang der Zinsen in den letzten Jahren ist die weltweit tiefere Inflation. Gründe für die tiefere Inflation sind: Weltweit schlechter ausgelastete Produktionskapazitäten und höhere Arbeitslosigkeit, eine verstärkte Ausrichtung der Geldpolitik auf Preisstabilität, vermehrte Importe aus aufstrebenden Ländern mit teilweise unterbewerteten Währungen (China), der Abbau von Handelshemmnissen (tiefe Zölle u.a.), neue Technologien (IT u.a.), Druck auf die Löhne (Abbau von Arbeitnehmerschutz). 
</p><p>Auch die Realzinsen sind gesunken. Die Gründe hierfür waren u.a.: Die Gründung der Europäischen Währungsunion, ein ‚Ersparnisüberschuss‘ der asiatischen Schwellenländer und der Ölexporteure, schärfere regulatorische Vorschriften für institutionelle Anleger sowie eine gestiegene Risikoaversion nach dem Aktienmarkteinbruch 2001/2002. 
</p><p>Die geringe Aktienperformance während der vergangenen 10 Jahre ist nicht durchgängig niedrigen Renditen geschuldet, sondern ein Ergebnis der beiden schweren Krisen der Jahre 2001/2002 und 2008. Dabei stellen die beiden Krisen im historischen Vergleich sowohl in Bezug auf ihre Stärke als auch auf die rasche Abfolge grosse Ausnahmen dar. 
</p><p>Ob die Pensionskassenrenditen auch künftig tief sein werden, ist zweifelhaft. Wenn beispielsweise die Teuerung anzieht, sind alle Tiefzinsprognosen Makulatur. Die Wirkung vieler der genannten Einflussfaktoren dürfte wenigstens teilweise auslaufen. Einige verlieren an Bedeutung, sobald sich das wirtschaftliche Umfeld ändert und andere sind lediglich während eines Transformationsprozesses wirksam. Die aktuellen Niedrigzinsen dürften daher nicht ohne weiteres in die Zukunft fortgeschrieben werden. Es überrascht daher auch nicht, dass sowohl die eidgenössische Finanzverwaltung (EFV 2012: 18-19) als auch private Finanzinstitute bereits in naher Zukunft einen deutlichen Anstieg des Zinsniveaus voraussagen (Vgl. u.a. UBS 2011: 24). 
</p><p>Die Analyse der langfristigen Entwicklungen in der Realwirtschaft und auf den Finanzmärkten lässt daher aktuell keine zwingende Notwendigkeit für eine Umwandlungssatzsenkung erkennen. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-693</guid><pubDate>Mon, 19 Mar 2012 14:50:00 +0100</pubDate><title>Dem Bund fehlen die Argumente für die Senkung der Pensionskassen-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dem-bund-fehlen-die-argumente-fuer-die-senkung-der-pensionskassen-renten</link><description>SGB-Medienkonferenz zur finanziellen Lage der Pensionskassen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Schon heute müssen viele RentnerInnen den Gürtel im Alter enger schnallen. Nun schlägt das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV vor, die Pensionskassenrenten zu senken – weil das Geld in der 2. Säule für den heutigen Umwandlungssatz nicht mehr reichen soll. Doch die Argumente für diese Senkung fehlen.
</p><p>Für SGB-Präsident Paul Rechsteiner sind die „Annahmen und Vorgaben des BSV bei der 2. Säule so fragwürdig wie bei den früheren Fehlprognosen über die finanzielle Zukunft der AHV, die inzwischen stark korrigiert werden mussten.“
</p><p>Bei den Ertragsmöglichkeiten der Pensionskassen schreibt das BSV das heutige Tiefzinsumfeld unkritisch in die Zukunft fort. Eine Analyse der Ursachen für die tieferen Zinsen fehlt. Selbst die Eidgenössische Finanzverwaltung rechnet in ihren eben publizierten „Langfristperspektiven“ für die Zukunft mit höheren Zinsen als das BSV.
</p><p>Auch die Belege zur Lebenserwartung der betroffenen RentnerInnen sind völlig ungenügend. SGB-Chefökonom Daniel Lampart: „Betroffen sind vor allem Personen mit einer geringeren Lebenserwartung. Der Bund arbeitet aber mit Statistiken für Personen, die länger leben.“ Nicht berücksichtigt werden auch die Einsparungen bei den Pensionskassen, durch die stagnierenden Invalidenrenten oder die weniger stark wachsenden Ehegattenrenten.
</p><p>Die Verwaltungskosten bei der 2. Säule sind nach wie vor viel zu hoch. Lebensversicherer und Banken bedienen sich auf Kosten der Versicherten. SGB-Sozialversicherungsexpertin Doris Bianchi: „Das Einsparpotenzial bei den Vermögensverwaltungskosten ist mit 1.8 Mrd. Franken enorm.“ Darüber hinaus sind die Risikoprämien für die Versicherungsgesellschaften zu einem grossen Geschäft geworden: Der Gewinn erreicht fast die Höhe des gesamten Aufwands. Angesichts solcher Missstände forderte Unia-GL-Mitglied Aldo Ferrari eine rigorose Aufsicht und genügend Mittel für die entsprechende Oberaufsichtskommission.
</p><p>Das BSV muss die Grundlagen und Analysen zur Finanzsituation der 2. Säule stark überarbeiten. Dazu braucht es Massnahmen zur wirksamen Senkung der Verwaltungskosten. Bei der heutigen dürftigen Ausgangslage wird der SGB Rentensenkungen bei der 2. Säule weiterhin bekämpfen.
</p><h3><b>Weitere Unterlagen:</b></h3><ul><li>"Schlechte Argumente für die Senkung der Renten" von SGB-Präsident Paul Rechsteiner</li><li>&lt;media&gt;"Rentensenkungs-Szenario des Bundes: Es fehlen die Argumente"&lt;/media&gt; von SGB-Chefökonom Daniel Lampart</li><li>&lt;media&gt;"Grosses Einsparpotenzial bei den Verwaltungskosten"&lt;/media&gt; von SGB-Zentralsekretärin Doris Bianchi</li><li>&lt;media&gt;"Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge: Beschränkte Mittel für mehr Kontrolle in der 2. Säule"&lt;/media&gt; von Unia-Geschäftsleitungsmitglied Aldo Ferrari</li><li>SGB-Dossier Nr. 83 &lt;media 176&gt;"Berufliche Vorsorge I - Rendite: Ursachen, Zusammenhänge und Perspektiven"&lt;/media&gt;</li><li>SGB-Dossier Nr. 84 &lt;media 177&gt;"Berufliche Vorsorge II - Lebenserwartung: Eine kritische Analyse der heute verwendeten Grundlagen"&lt;/media&gt;</li><li>SGB-Dossier Nr. 85 &lt;media 178&gt;"Berufliche Vorsorge III - Verwaltungskosten: Bedeutendes Sparpotenzial"&lt;/media&gt;</li></ul><h3><b>Auskünfte:</b></h3><p>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 031 377 01 16; 079 205 69 11<br>Doris Bianchi, SGB-Sozialversicherungsexpertin, 031 377 01 13; 076 564 67 67 <br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 031 377 01 09; 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-716</guid><pubDate>Wed, 18 Jan 2012 11:47:00 +0100</pubDate><title>2012 im sozialpolitischen Blick: Wieviel? Was bleibt, was ändert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/2012-im-sozialpolitischen-blick-wieviel-was-bleibt-was-aendert</link><description>Grössere Veränderungen stehen 2012 in der Invalidenversicherung an. Ansonsten ist das das neue Jahr sozialversicherungsmässig geprägt von technischen Anpassungen, Verschärfungen und schleichenden Verschlechterungen. Vereinzelt nur sind kleinere Verbesserungen sichtbar. </description><content:encoded><![CDATA[<h3>AHV</h3><p> Die AHV-Renten werden 2012 nicht der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Eine solche Anpassung ist für 2013 vorgesehen. Folglich bleiben die Renten gleich wie 2011. Die minimale Altersrente beträgt Fr. 1160, die maximale Fr. 2320, und der Höchstbetrag für Ehepaare beläuft sich auf Fr. 3480.
</p><p> Auf den 1.1.2012 treten die neuen Bestimmungen über die technische Durchführung der AHV in Kraft. Diese Neuregelungen betreffen vor allem die Beiträge für Nichterwerbstätige. Die anderen Beitragssätze – namentlich für Unselbständig- erwerbende – bleiben unverändert.
</p><p> Punkto Gesetzgebung ist bei der AHV aber einiges in Vorbereitung. 2012 werden im zuständigen Bundesamt die Grundlagen für die 12. AHV Revision erarbeitet. Gleichzeitig ist in den Eidg. Räten eine parlamentarische Initiative hängig, welche das Rentenalter 65 für Frauen fordert. Zudem hat sich das Parlament für die Abschaffung der automatischen AHV-Rentenanpassung an die Lohn- und Preisentwicklung ausgesprochen.
</p><h3> IV </h3><p> Der Aktionismus in der Invalidenversicherung (IV) geht ungebremst weiter. Die neuen Bestimmungen, welche die Revision 6a eingeführt hat, traten bereits am 1.1.2012 in Kraft. Unter dem Titel Wiedereingliederung werden ab diesem Jahr die Renten von 17'000 invaliden Personen überprüft und gegebenenfalls aufgehoben oder reduziert. IV-Rentner und –Rentnerinnen, die an somatoformen Schmerzstörungen, Fibromyalgie, Schleudertrauma oder an ähnlichen Krankheiten leiden, können ihren Rentenanspruch verlieren. Für diese Personen ist wirtschaftliche Not vorprogrammiert, denn eine Integration in den Arbeitsmarkt dürfte äusserst schwierig werden, auch wegen der sich abzeichnenden Rezession.
</p><p> Nach der Herabsetzung oder Aufhebung der Rente können die Betroffenen zwar Massnahmen zur Wiedereingliederung in Anspruch nehmen. Während der Durchführung dieser Massnahmen wird die Rente während längstens zwei Jahren weiterhin ausgerichtet. Immerhin sind Versicherte, die am 1. Januar 2012 das 55. Altersjahr zurückgelegt haben oder die zum Zeitpunkt, zu dem die Überprüfung eingeleitet wird, seit mehr als 15 Jahren eine IV-Rente beziehen, von dieser Überprüfung nicht betroffen.
</p><p> Als neue Integrationsmassnahme wird der Arbeitsversuch eingeführt. Eine patente Sache für den Arbeitgeber: Er erhält von der IV-Stelle gratis eine Arbeitskraft für 6 Monate und hat keinerlei Verpflichtung, die vermittelte Person zu beschäftigen, auch bei Eignung nicht. Für die betroffenen IV-Versicherten dürfte deshalb der Arbeitsversuch häufig zum Frusterlebnis werden. 
</p><p> Die IV-Revision 6b führt zudem den Assistenzbeitrag ein. Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezüger/innen einer Hilflosenentschädigung, die zu Hause leben oder zu Hause leben möchten und dabei auf regelmässige Assistenz angewiesen sind, eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt. Der Beitrag richtet sich nach dem für die Assistenz notwendigen Zeitaufwand. Der Bundesrat hat für 2012 den Assistenzbeitrag auf Fr. 32.- (inkl. Ferien) pro Arbeitsstunde festgelegt.
</p><h3> Dennoch: Die Demontage der IV soll weiter gehen </h3><p> Das Parlament wird 2012 das zweite Massnahmenpaket behandeln und verabschieden. Diese IV-Revision 6b beinhaltet ein neues Rentensystem, das zu happigen Rentenkürzungen führen wird, sowie eine Kürzung der IV Kinderrenten. Zudem sollen die IV-Renten nicht mehr automatisch der Teuerung angepasst werden dürfen. Diese drastischen Massnahmen sorgen dafür, dass die Vorlage auf Referendumskurs segelt. Die Invalidenverbände geben sich entschlossen, dem Abbau einen Riegel zu schieben.
</p><h3> BVG</h3><p> 2012 steht der Mindestzinssatz auf einem Allzeittief von 1,5 %. Damit wächst das Altersguthaben der Versicherten weit weniger als in den Vorjahren. 
</p><p> Laut Gesetz müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der Zweiten Säule periodisch der Teuerung angepasst werden. Infolge ausbleibender Teuerung entfällt aber die Anpassung 2012. Für die Altersrenten gibt es keine gesetzliche Anpassungspflicht. Die Altersrenten der Zweiten Säule sind deshalb in den letzten Jahren faktisch eingefroren. 
</p><p> Die Bestimmungen der Strukturreform treten ebenfalls anfangs 2012 in Kraft. Auf dieses Datum nimmt die Oberaufsichtskommission ihre Arbeit auf. Sie beaufsichtigt die kantonalen Aufsichtsbehörden und muss sicherstellen, dass das System der beruflichen Vorsorge gut funktioniert. Strengere Transparenzvorschriften und Bestimmungen über die Corporate Governance sollen Misswirtschaft in den Pensionskassen verhindern.
</p><p> Der Bundesrat wird 2012 seinen Bericht über die Zukunft der Zweiten Säule verabschieden. Darin werden die Probleme im System dargelegt und mögliche Lösungen für die politische Diskussion vorgeschlagen. Kernthema bildet die Frage der Höhe des Mindestumwandlungssatzes. Zwei Jahre nach dem deutlichem Volksnein zu dessen Senkung ist die Frage wieder auf dem Tisch.
</p><h3> Arbeitslosenversicherung</h3><p> Ältere Arbeitslose sind besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Um die Situation der über 55-Jährigen etwas abzufedern, wird die Beitragszeit für den Höchstanspruch von 520 Taggeldern von 24 auf 22 Monate gesenkt. Diese Personen können demnach 520 ALV Taggelder beziehen, wenn sie innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist während mindestens 22 Monaten Beiträge geleistet haben.
</p><p> Die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung wird 2012 von 12 auf 18 Monate erhöht. Die auf einen Tag verkürzte Karenzfrist wird beibehalten. Diese Regelung gilt befristet bis Ende 2013 und wurde vom Bundesrat als Massnahme gegen die Frankenstärke beschlossen.
</p><h3> Krankenversicherung</h3><p> Die neue Spitalfinanzierung tritt in Kraft. Sie beruht auf einer neuen gesamtschweizerischen Tarifstruktur, basierend auf leistungsbezogenen Pauschalen (Tarifsystem SwissDRG). Die Spitalfinanzierung wird von den Kantonen (55%) und den Versicherern (45%) übernommen. 
</p><p> Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden 2012 durchschnittlich um 2,2% steigen. Punkto Prämienverbilligung werden 2012 alle Kantone verpflichtet, die Zuschüsse direkt an die Krankenkasse auszurichten.
</p><p><a name="_GoBack"></a> Auf Gesetzesstufe ist auch in diesem Bereich vieles im Umbruch. Das vom SGB unterstützte Referendum gegen die Managed-Care-Vorlage ist im Januar 2012 zu Stande gekommen. Die Vorschläge für höhere Selbstbehalte und für einen eingeschränkten Zugang zu medizinischen Leistungen kommen im Verlauf des Jahres zur Abstimmung.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-325</guid><pubDate>Wed, 04 Jan 2012 17:19:00 +0100</pubDate><title>Rentenkürzungen liegen nicht drin</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenkuerzungen-liegen-nicht-drin</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Kurz vor dem Wechsel des Departements hat Bundesrat Burkhalter den Bericht über die Zukunft 2. Säule in die Anhörung geschickt. Dieser Bericht hat es in sich: Er zielt auf die Senkung des Mindestumwandlungssatzes und somit der Renten ab und zeigt hierfür einen möglichen Fahrplan auf.
</p><p>Doch anders als im Bericht behauptet, ist die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent mit Zeithorizont 2015 überhaupt nicht „weitgehend akzeptiert“. Im Gegenteil. Es ist eine Tatsache, dass die heutigen Renten aus der ersten und zweiten Säule für die tiefen und mittleren Einkommen häufig zu knapp sind. Leitgedanke aller Reformvorhaben der Altersvorsorge muss daher die Erfüllung des Verfassungsauftrags sein: Die Sicherstellung der gewohnten Lebensführung auch im Alter.
</p><p>Der Bericht gibt das Mantra der Pensionskassenwelt, dass die Lebenserwartung stets ansteigt und die Renditen immer tiefer fallen, ziemlich ungefiltert wieder. Es wird Angstmacherei betrieben.
</p><p>Doch für den SGB ist klar, dass die Änderung einer zentralen Messgrösse für die Bestimmung der Rentenhöhe detaillierte Analysen erfordert. Diese fehlen aber im Bericht weitgehend. Um diese Lücke zu füllen, untersucht der SGB selbst die Finanzierung der aktuellen Renten aus der beruflichen Vorsorge. Er wird während des Anhörungsverfahrens die entsprechenden Grundlagen präsentieren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-337</guid><pubDate>Wed, 02 Nov 2011 17:42:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat macht Geschenk an die Versicherungswirtschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-macht-geschenk-an-die-versicherungswirtschaft</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat senkt den Mindestzinssatz in der Zweiten Säule ohne Not von 2 auf 1,5 Prozent. Er ist mit diesem Schritt dem Jammern der Versicherungsbranche nachgekommen, die ihre fetten Gewinne im BVG-Geschäft wegen der aktuellen Finanzturbulenzen gefährdet glaubte. Eine Kürzung des Mindestzinssatzes ist jedoch nichts anderes als eine Kürzung der künftigen Renten der Versicherten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert, dass sich der Bundesrat hinter einer fragwürdigen Formel versteckt, anstatt die künftigen Altersrenten der arbeitenden Bevölkerung im Auge zu behalten.
</p><p>Zu einem Zeitpunkt, da Sparkapitalien in der Säule 3a nach wie vor Zinssätze zwischen 2 und 3 Prozent erzielen, behauptet der Bundesrat, es sei nicht mehr möglich, das Kapital in der Zweiten Säule mit den bisherigen 2 Prozent zu verzinsen. In der Vergangenheit lag der risikolose Kapitalertrag immer über dem vom Bundesrat beschlossenen Mindestzins. Die Mehrerträge flossen in die Taschen der Versicherungsgesellschaften.
</p><p>Mit einer solchen unglaubwürdigen Mindestzinssatzpolitik zerstört die Landesregierung das Vertrauen in unser Pensionskassensystem.
</p><p>Der SGB fordert nach dem unverständlichen Zinsentscheid vom Bundesrat zumindest Massnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die über dem Mindestzinssatz erzielten Erträge den Versicherten und nicht den Gewinnen der Versicherer gutgeschrieben werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-340</guid><pubDate>Fri, 14 Oct 2011 17:48:00 +0200</pubDate><title>Rentensenkung durch Erhöhung des Frauenrentenalters</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentensenkung-durch-erhoehung-des-frauenrentenalters</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerlichen wollen das Frauenrentenalter auf 65 erhöhen; und zwar entgegen langjährigen Versprechen ohne jegliche Kompensation wie bspw. die Möglichkeit für eine frühzeitige Pensionierung für tiefe und mittlere Einkommen. Das hat heute die vorberatende Kommission beschlossen.
</p><p>Ein höheres Pensionsalter für Frauen ist nichts anderes als eine mehrfache Rentenkürzung: Die Frauen müssten ein Lebensjahr länger arbeiten und damit AHV-Beiträge leisten, erhielten jedoch ein Jahr weniger Renten ausbezahlt. Betroffen wären beide Geschlechter, würden doch Ehepaare damit jährlich 733 Franken weniger Rente erhalten.
</p><p>Dazu kommt, dass 55-jährige und ältere Personen bereits heute auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt sind. Dies gilt erst recht für 64-jährige Frauen.
</p><p>Bei den kleinen Einkommen reichen die Rentenleistungen bereits heute nicht aus. Hier erträgt es keinen Abbau. Zudem ist die AHV finanziell in guter Verfassung.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ruft das Parlament auf, den geplanten Rentenkürzungen eine Abfuhr zu erteilen. Er wird solche Abbauvorhaben bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-78</guid><pubDate>Thu, 06 Oct 2011 13:48:00 +0200</pubDate><title>Schon wieder und wie noch nie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/schon-wieder-und-wie-noch-nie</link><description>Rentenalter 65 für die Frauen und Abschaffung des automatischen Teuerungsausgleichs bei der AHV: das neue Parlament wird über diese beiden AHV-Abbau-Vorstösse zu entscheiden haben. Dazu gesellt sich ein neuer Angriff auf die Renten der Beruflichen Vorsorge. Die gesammelte Arroganz schreit nach Korrektur. In den Wahlen wär sie möglich.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wieder einmal blasen Volksvertreter zur Jagd auf das Volk. Besonders zeichnet sich die St. Galler Ständeratsdeputation aus.&nbsp;</span>Erika Forster (FDP)&nbsp;<span lang="DE">hat einen Vorstoss für die Erhöhung des Rentenalters der Frau von 64 auf 65,&nbsp;</span>Eugen David (CVP) einen<span lang="DE">&nbsp;für die&nbsp;</span>Abschaffung des automatischen Teuerungsausgleichs bei der AHV lanciert. In der ständerätlichen Kommisson sind sie damit durchgekommen. Die nationalrätliche Kommission dürfte die Vorstösse voraussichtlich noch vor den Wahlen behandeln. Entscheiden wird dann das Ende Oktober neu gewählte Parlament, vermutlich in seiner ersten, der Dezembersession 2011. Damit nicht genug! Bundesrat Burkhalter plant, ebenso uneinsichtig, für 2012 einen neuen Vorstoss zur Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes in der Beruflichen Vorsorge (von 6,8 auf 6,4 %).</p><p class="Absatznormal">Der Fahrplan steht. Doch was bedeutet das für die Pensionierten, die künftigen wie die heutigen? Der SGB hat gerechnet:<b><span lang="DE">&nbsp;<br></span></b></p><p><span lang="DE">Renteneinbussen Ehepaar pro Jahr</span></p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col"><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Rentenanpassung gemäss E. David*</span></p></th><th scope="col"><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Erhöhung Frauenrentenalter auf 65 Jahre**</span></p></th><th scope="col"><span lang="DE">Senkung Mindestumwandlungssatz</span></th><th scope="col"><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Total</span></b></p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Tiefe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 752.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 733.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 675.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 2160.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mittlere Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 752.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 733.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 1'707.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 3192.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Hohe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 752.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 733.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 2'480.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 3965.-</span></b></p></td></tr></tbody></table><p>Renteneinbussen Frau pro Jahr
</p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th></th><th scope="col"><span lang="DE">Rentenanpassun gemäss E. David*</span></th><th scope="col"><span lang="DE">Erhöhung Frauenrentenalter auf 65 Jahre**</span></th><th scope="col"><span lang="DE">Senkung Mindestumwandlungssatz</span></th><th scope="col"><b><span lang="DE">Total</span></b></th></tr></thead><tbody><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Tiefe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 283.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 552.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 76.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 911.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mittlere Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 409.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 797.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 929.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 1206.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Hohe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 501.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 977.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 1'311.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 2789.-</span></b></p></td></tr></tbody></table><p>Einkommenskategorien beziehen sich auf das letzte Jahr vor der Pension. Sie sind wie folgt gesetzt: Für Ehepaare 79‘100 = tief; 135‘100 = mittel; 262‘300 = hoch. Für Frauen: 30‘600 =&nbsp;&nbsp;tief; 69‘600 = mittel; 130‘000 = hoch.&nbsp;
</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">* Durchschnitt der letzten 20 Jahre, zu Preisen 2011.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">** 22 statt 22,8 Jahre Rentenbezug, ohne Auswirkungen auf Arbeitsmarkt.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">SGB-Präsident Paul Rechsteiner stellt fest: „Das ist der grösste Angriff auf den Sozialstaat, den es in der Schweiz je gegeben hat! – Ein solcher Abbau bricht den Verfassungsauftrag, wonach die Renten den Existenzbedarf angemessen zu decken haben.“&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die einzelnen Elemente dieses Abbaus sind in Abstimmungen&nbsp;</span>vom Volk allesamt schon mal verworfen worden. Dennoch kommen die Forster-David-Burkhalter zum x-ten Mal mit der gleichen Platte. Das erinnert an den Ostberliner Aufstand von 1953 und an Brechts Kommentar dazu, wonach das Volk das Vertrauen der Regierung verscherzt habe: „Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?"</p><p class="Absatznormal">Pragmatisch umgesetzt heisst das: Es ist ein anderes Parlament zu wählen. Es sind Menschen mit sozialem Sensorium zu wählen, nicht Rentenabbauer. Echte Volksvertreter und nicht Vertreter gegen das Volk. In 14 Tagen kann das Volk korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-76</guid><pubDate>Wed, 05 Oct 2011 13:44:00 +0200</pubDate><title>Kein Erbarmen für Ausgesteuerte kurz vor Pensionierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-erbarmen-fuer-ausgesteuerte-kurz-vor-pensionierung</link><description>Der Ständerat lehnte in der Herbstsession klar ab, was die Waadtländer diesen Frühling deutlich angenommen haben: eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose. Trotz Handlungsbedarf.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Waadtländer Lösung, welche diesen Oktober eingeführt wird,<i>&nbsp;</i>sieht vor, dass Frauen und Männer mit bescheidenem Vermögen eine Überbrückungsrente beziehen können – wenn sie noch maximal zwei Jahre von ihrer Pensionierung entfernt sind und keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosenunterstützung haben. Diese Überbrückungsrente erhalten sie bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Im Ständerat verlangte Géraldine Savary bloss, Notwendigkeit und Machbarkeit einer solchen Massnahme zu prüfen. Doch ihr Antrag scheiterte klar.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dabei ist es statistisch bewiesen: Einmal arbeitslos ist es für Männer und Frauen um die 60 schwierig, sich wieder erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Je nachdem mit welcher Regelmässigkeit sie in die Arbeitslosenkasse einzahlen konnten, dauert es mehr oder weniger lange, bis das RAV den Hahn zudreht und die Taggelder einstellt. Doch was dann? Was, wenn man nach einem oder sogar zweieinhalb Jahren, in denen man eine Bewerbung nach der anderen verfasst und fleissig Weiterbildungskurse besucht hat, immer noch ohne Stelle dasteht und bis zur ordentlichen Rente noch ein bis zwei Jahre fehlen? Dann wird es teuer und bitter. Die Anzahl unfreiwilliger Pensionierungen<sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;" lang="DE">[1]</span></sup></span>&nbsp;und die steigende Quote der Sozialhilfebeziehenden in dieser Altersklasse belegen dies<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2"><sup><sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;" lang="DE">[2]</span></sup></sup></a>.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Ausweg Frühpensionierung erscheint vielleicht zunächst gar nicht so abwegig. Doch eine solche ist ohne angespartes Rentenkapital vor allem mit einem verbunden: mit deutlichen Rentenkürzungen – und das lebenslang. 6.8 bzw. sogar 13.6 Prozent der Rente werden bei einem Vorbezug von 1 bzw. 2 Jahren vom ursprünglichen Betrag abgezogen. Und das bei AHV-Renten, die heute schon kaum die Existenz sichern. Für jene, die sowieso nie die Aussicht auf ein fettes Polster im Alter hatten, bedeutet dies eine schmerzliche Einbusse.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Gang zum Sozialamt verhindert nur im Ausnahmefall, dass die Renten vorzeitig angetastet werden. Ein Anspruch besteht nur für die Ärmsten unter den Ausgesteuerten. Denn grundsätzlich gilt, dass die Leistungen der Beruflichen Vorsorge, der dritten Säule oder einer Lebensversicherung der freien Vorsorge im Budget der unterstützten Person verrechnet werden. Die Sozialämter halten in der Regel auch zu einem Vorbezug der AHV-Rente an.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Hier hätte eine Überbrückungsrente nach dem Waadtländer Modell für ältere, ausgesteuerte Arbeitslose Abhilfe gebracht. Sie hätte verhindert, dass Leute, die Jahrzehnte lang fleissig und gewissenhaft gearbeitet und gespart haben, ohne eigenes Verschulden unwürdig und finanziell bestraft aus dem Erwerbsleben entlassen werden.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Immerhin bewiesen die Parlamentarier in dieser Session mehr Vernunft bei der Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetztes, wo neu die über 55-Jährigen für einen Anspruch auf die maximalen 520 Taggelder innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist während 22 anstatt 24 Monaten Beiträge leisten müssen.</span></p><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><span style="font-size: 9.0pt"><span style="font-size:9.0pt">[1]</span></span></a>&nbsp;2008 gab laut Bundesamt für Statistik über ein Viertel der Frühpensionierten an, eher unfreiwillig in Rente gegangen zu sein.</p></div><div id="ftn2"><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2"><span style="font-size: 9.0pt"><span style="font-size:9.0pt">[2]</span></span></a>&nbsp;Die Sozialhilfequote in der Altersklasse der 56-64 Jährigen&nbsp; stieg als einzige stetig zw. 2005 bis 2009.</p></div></div>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-70</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2011 13:29:00 +0200</pubDate><title>Ein Auftakt wider den ständigen Versuch zum Abbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-auftakt-wider-den-staendigen-versuch-zum-abbau</link><description>An der Hochschule St. Gallen diskutierte die Elite am 7. „World ageing &amp; generations congress“ über die alternde Bevölkerung. In Gossau forderten am gleichen Tag, dem 31. August, über 300 Rentner und Rentnerinnen bessere Renten. Sie wussten, worüber sie sprachen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In Gossau ging es nicht um die „Golden Agers“, um die gut situierten Rentner und Rentnerinnen, sondern um Handfestes: die Sicherung von Altersrenten für ein anständiges Leben im Alter. Dieses Thema brannte den Teilnehmenden unter den Nägeln. Und nicht von ungefähr. Denn das Schweizer Stimmvolk bekennt sich unablässig zu guten Renten; dennoch aber steht unser Rentensystem ständig unter Beschuss.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Und schon wieder die gleiche Abbau-Platte</span></h3><p class="Absatznormal">Aktuell kommt ein Angriff direkt aus der Ostschweiz. Die beiden St. Galler Ständeräte Eugen David und Erika Forster fordern mit ihren Parlamentarischen Initiativen einerseits die Sistierung der automatischen Anpassung der AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung, andererseits die Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65. Beide Forderungen waren bereits Inhalt der 11. AHV Revision und hatten keine Chance vor dem Stimmvolk. Gleichzeitig stehen auch in der Zweiten Säule die Zeichen auf Rentenabbau: Seit Jahren müssen die Rentner/innen auf einen Teuerungsausgleich verzichten, und die garantierte Rentenhöhe wird immer mehr in Frage gestellt.</p><h3 class="Absatznormal"><span>Im Alter nicht in Not geraten</span></h3><p class="Absatznormal">Die Sorge um die finanzielle Sicherheit im Alter war bei den zahlreichen Kolleg/innen in Gossau spürbar. Die Gewerkschaften nehmen diese Bedrohung wahr. Giorgio Tuti, Präsident SEV, Stefan Giger, Generalsekretär vpod und Danièle Lenzin, Co-Präsidentin syndicom, wiesen in ihren Referaten darauf hin, dass die Renten für einen anständigen Lebensabend reichen müssen. Die stagnierenden Pensionskassen-Renten müssen durch höhere AHV Renten abgefedert werden. Die Vorzüge des AHV Systems wurden von Ruth Dreifuss präsentiert. Nachdem in der 10. AHV-Revision gleichstellungspolitische Ziele erreicht wurden, konnten bei der AHV keine Verbesserungen erzielt werden. Die bürgerlichen Parteien haben die AHV in den letzten 15 Jahren kategorisch schlecht geredet. Dies obschon sie finanziell stabil ist und Rentenverbesserungen heute aktueller denn je sind. Der SGB hat daher an seinem letztjährigen Kongress das Projekt AHVplus vorgestellt. Für tiefe und mittlere Einkommen müssen die AHV Renten erhöht werden: Erst so kann der Verfassungsauftrag nach einer gewohnten Lebensführung im Alter erfüllt werden.</p><h3 class="Absatznormal"><span>„Es wird knüppeldick kommen“</span></h3><p class="Absatznormal">„Die bürgerlichen Parteien werden nach den Wahlen Ende Oktober ihre Pläne zur Rentenaushöhlung umsetzen; es wird knüppeldick kommen“, warnte Paul Rechsteiner. Die Gewerkschaften würden gefordert sein, die Realität der Rentner/innen in Bern stärker sichtbar zu machen. Denn: Wer heute auch nach einem vollem Arbeitsleben in Rente gehe, habe häufig ein kleines Renteneinkommen von unter 3‘000 Franken. „Hier sind Rentenverbesserungen nötig. Spielraum für Rentenkürzungen gibt es nicht.“&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Die Teilnehmenden verabschiedeten drei Forderungen an die Politik:</p><ul><li><span>Die wohlerworbenen Ansprüche auf die Renten der Pensionskassen dürfen nicht angetastet werden.</span></li></ul><ul><li><span>Die Leistungen der AHV dürfen nicht geschmälert werden. Die AHV-Renten müssen weiterhin regelmässig der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst werden.</span></li></ul><ul><li><span>Die AHV muss gestärkt und ihre Leistungen müssen ausgebaut werden. Nur so kann sie dem Kernauftrag gerecht werden, der Bevölkerung im Alter den Lebensstandard zu sichern.</span></li></ul><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Ein Auftakt</span></h3><p class="Absatznormal">Den Organisatoren des Anlasses, den Gewerkschaften SEV, vpod, syndicom sowie dem Gewerkschaftsbund St. Gallen, gebührt grosser Dank. Ihr Engagement soll auch in andere Regionen ausstrahlen. Denn die Verschlechterung der Altersvorsorge kann nur eine starke Gegenbewegung stoppen. Gossau muss der Auftakt sein für weitere Kongresse zur Verteidigung der Renten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-69</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2011 13:28:00 +0200</pubDate><title>Mickrige Zinsen auf PK-Guthaben – Fette Margen für Banken und Versicherungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mickrige-zinsen-auf-pk-guthaben-fette-margen-fuer-banken-und-versicherungen</link><description>Letzte Woche hat die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge dem Bundesrat empfohlen, für das Jahr 2012 den Mindestzins auf 1,5 % zu senken. Der SGB wurde in die Minderheit versetzt.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hatte ebenso wie weitere Arbeitnehmerverbände gefordert, den aktuellen Zins von 2% im nächsten Jahr zu halten. Der Vorschlag unterlag aber in der Kommission deutlich. Denn die versammelte Pensionskassenwelt malte den Untergang des Systems an die Wand, wenn die Pensionskassen weiterhin eine Verzinsung von 2 % auf die Altersguthaben geben müssten. Die gleichen Kreise, welche jahrelang das Hohelied auf das Kapitaldeckungsverfahren gesungen haben, werden nun zu seinem Totengräber. Denn ein Zinssatz unter 2 % ist ein fatales Zeichen für die berufliche Vorsorge.</p><p class="Absatznormal">Das kollektive Zwangssparen muss sich für die Versicherten lohnen. Bei einem Mindestzins von 1,5 % ist dies nicht der Fall. Wenn schon Jugendsparkonti höhere Zinssätze abwerfen, liegt es auf der Hand, dass das Vertrauen in die zweite Säule schwindet. Da nützt es wenig, auf die serbelnden Finanzmärkte hinzuweisen. Es grenzt an Unverschämtheit, dass erneut die Arbeitnehmenden für die Machenschaften der Finanzindustrie gerade stehen müssen. Der überbewertete Schweizer Franken bedroht die Schweizer Arbeitnehmer/innen gleich doppelt: Die Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel und die Pensionskassenguthaben schwinden. Umso stossender ist daher der Umstand, dass in der Zweiten Säule die Finanzindustrie kräftig abkassiert. Eine neue Untersuchung des Bundesamtes für Sozialversicherungen bestätigt die Befürchtungen der Gewerkschaften. Die Vermögensverwaltungskosten schlagen weit deutlicher zu Buche als bisher ausgewiesen. Rund 4 Milliarden Franken kommen nicht den Versicherten, sondern den Banken und Versicherungen zu Gute. Für sie ist das Pensionskassengeschäft dank Honoraren, Gebühren, Courtagen und Transaktionskosten höchst attraktiv. Solange diese Margen nicht gedrückt werden, dürfen die Versicherten nicht immer die Sanierungslasten tragen müssen.</p><p class="Absatznormal">Den Mindestzinssatz für das 2012 wird der Bundesrat in den nächsten Wochen festlegen. Es gilt, die Interessen der Versicherten im Auge zu behalten und die Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule zu stärken. Ein Mindestzins unter 2% missachtet beides.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-23</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:26:00 +0100</pubDate><title>Akzeptable Lösung in Sicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/akzeptable-loesung-in-sicht</link><description>Im Dezember hat der Ständerat fast einstimmig den Bundesratsantrag zur Sanierung der SBB-Pensionskasse genehmigt. Nun dürfte in der Märzsession auch der Nationalrat folgen und den beantragten 1.148 Mia. Franken zustimmen. Damit wird nach 10jähriger Wartezeit ein für alle Beteiligten akzeptables Ende gefunden. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Nehmen wir es vorneweg: Mit diesem Kompromiss bleibt der Bund die für eine gesunde Pensionskasse nötige Schwankungsreserve weiterhin schuldig. Das ist mehr als unschön.</p><p class="Absatznormal">Positiv ist, dass es der Finanzkommission des Nationalrats offenbar ernst ist mit ihrem Antrag. Sie folgt dem deutlichen Entscheid des Ständerats mit 16:2 Stimmen, also ebenfalls mit einer klaren Mehrheit. Dies ist nicht selbstverständlich, denn es gab auch einen Nichteintretensantrag, der mit 14:7 Stimmen scheiterte. Die Nein-Sager, welche die ganze Last auf die SBB und das Personal schieben wollen, bleiben in der Minderheit. Die Mehrheit will nun die Sanierung endlich durchsetzen und unterstützt die Lösung, an der der Bund, die SBB und das Personal gleichermassen beteiligt werden. Dies ist angesichts des grossen Problemdrucks akzeptabel.</p><p class="Absatznormal">Unschön daran ist, dass die SBB-Pensionskasse damit definitiv anders behandelt wird, als vergleichbare Kassen. Der Bund hat sie 1999 ohne Wertschwankungsreserve ausfinanziert. Unmittelbare Folge davon war, dass die Börsenverluste in Milliardenhöhe kurz nach dem Start nicht aufgefangen werden konnten und eine anhaltende Unterdeckung verursachten. Zudem musste die SBB-Pensionskasse – im Gegensatz zu Swisscom und Ruag – ihre Rentnerinnen und Rentner mitnehmen. Das daraus entstandene Ungleichgewicht zu den zahlenden Aktiven dürfte sie noch lange belasten. Alle, die jetzt meinen, der Bund sei mit den zu beschliessenden fast 1.5 Milliarden Franken sehr grosszügig, müssen diese Fakten auch zur Kenntnis nehmen. Der Bund müsste als ehemaliger Arbeitgeber eigentlich viel mehr bezahlen. Mit korrekter Ausfinanzierung wären es 3.4 Milliarden gewesen. Ebenso wenig vergessen sollte man, dass seit 2003 die SBB und das Personal je 1.5 % mehr Beiträge bezahlen, zusätzlich seit 2010 noch Sanierungsbeiträge in Milliardenhöhe leisten und das heutige Personal trotz höherem Rentenalter künftig tiefere Renten haben wird. Das Personal leistet einen sehr hohen Beitrag. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist deshalb der vorliegende Kompromiss das absolute Minimum.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10</guid><pubDate>Wed, 02 Feb 2011 16:26:00 +0100</pubDate><title>Ziel noch nicht erreicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ziel-noch-nicht-erreicht</link><description>Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Umsetzung der Strukturreform der Zweiten Säule präsentiert. Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen der beruflichen Vorsorge dauert bis Ende Februar. Die Vorlage erntet innerhalb der Pensionskassenlandschaft massive Kritik. Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) befürchtet, dass mehr Regulierung kaum die Lösung für die Probleme der Zweiten Säule sein kann.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der Zweck der Strukturreform, die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule zu stärken, hat für den SGB eine hohe Priorität. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze und Instrumente zur Zielverwirklichung in den Verordnungsänderungen erachtet der SGB jedoch teilweise als unpassend. So stärken etwa die unterbreiteten Verordnungsänderungen allzu sehr die Revisionsstellen. Künftig sind sie die mächtigen „Player“ in der beruflichen Vorsorge. Damit gelangt ein weiterer Akteur noch stärker ins Spiel, der intransparent und ohne Verankerung bei den Versicherten in die Geschicke der beruflichen Vorsorge eingreift und die Kosten treibt. Für den SGB ist vermehrte Transparenz und Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule in der Stärkung der Parität innerhalb der Organe der Vorsorgeeinrichtungen zu suchen. Eine gelebte, echte Sozialpartnerschaft schafft Vertrauen und bringt das System der beruflichen Vorsorge näher zu den Versicherten heran. Die Vorschläge der Bundesverwaltung, welche die Autonomie des Stiftungsrates einschränken und seine Tätigkeit durch bürokratische Hürden behindern, gehen folglich in die falsche Richtung. Den Vorschlag, dass bei ungenügenden Wertschwankungsreserven keine Leistungsverbesserungen beschlossen werden dürfen, lehnt der SGB ab. Die Verzinsung des Altersguthabens festzulegen, ist eine Führungsaufgabe des obersten Organs, die jeweils kassenspezifisch erfolgt. Generelle Vorgaben sind hierzu nicht angebracht. Unausgewogen sind auch die vorgesehenen Offenlegungspflichten für Stiftungsräte und Stiftungsrätinnen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Etliche Vorschläge wie etwa die bessere Transparenz bei den Verwaltungskosten gehen in die richtige Richtung. Sie sind aber noch mutlos. Der SGB fordert eine volle Kostentransparenz im Pensionskassengeschäft. Anlagen, die nicht sauber die Kosten aufschlüsseln, müssen vom Pensionskassengeschäft ausgeschlossen werden. Für viele Versicherte sind die Verwaltungskosten der Zweiten Säule ein grosses Ärgernis und mitunter ein Grund für den Vertrauensverlust in die Leistungen der beruflichen Vorsorge. Die Ziele der Strukturreform lassen sich daher nur verwirklichen, wenn tiefe und transparente Verwaltungskosten zum Standard der Pensionskassen werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-141</guid><pubDate>Mon, 25 Oct 2010 15:00:00 +0200</pubDate><title>Altersvorsorge: stabil, leistungsstark – und deshalb auszubauen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-stabil-leistungsstark-und-deshalb-auszubauen</link><description>Vorschau auf den 54. SGB-Kongress: In den vergangenen Jahren haben die Gewerkschaften erfolgreich den Abbau der Altersvorsorge verhindert. Jetzt geht der Blick nach vorn: Für untere und mittlere Einkommen ist eine bessere Altersvorsorge nötig.</description><content:encoded><![CDATA[<p>AHV und IV für den „Existenzbedarf“ und die berufliche Vorsorge für „die Fortführung der gewohnten Lebensweise“: Diese Funktion haben die politischen Väter seinerzeit den zwei starken der insgesamt drei Säulen in der schweizerischen Altersvorsorge per Verfassung zugewiesen. Und sich dabei daran orientiert, dass AHV und Mindestvorsorge nach BVG den Lohn zusammen zu rund 60 % ersetzen sollten.&nbsp;
</p><p>Doch was sind 60 % von 4000 Franken? Gerade mal 2400 Franken. Kann man mit diesen 2400 Franken wirklich die gewohnte Lebensweise fortführen? Oder mit deren 3000.-, wenn man zuvor ein Erwerbseinkommen von 5000 Franken hatte?
</p><p>Weil im neuen Jahrtausend die bürgerliche Mehrheit die Alters-Renten (11. AHV-Revision, Mindestumwandlungssatz im BVG) abbauen wollte, waren die Gewerkschaften zu Abwehrkämpfen gezwungen. Sie konnten deshalb in den eigenen Reihen entwickelte Ansätze für bessere AHV-Renten nicht wie gewünscht weiter entwickeln.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Würdiges Altern durch eine stärkere AHV/IV</h3><p>Jetzt, nach der Versenkung der 11. AHV-Revision, ist die Zeit jedoch endlich reif dafür. „Die 60 % sind bei kleinen und mittleren Einkommen heute verfassungswidrig, weil man davon nicht anständig leben kann“, hält das entsprechende Kongresspapier fest. Und es fordert ein neues differenziertes Leistungsziel von:</p><ul><li>80 % bei Einkommen von zuvor bis 5000.-</li><li>70 % bei Einkommen von zuvor bis 7000.-</li><li>60 % ab Einkommen über 7000.-</li></ul><p>Dieses höhere Leistungsziel soll durch eine Stärkung der AHV/IV erreicht werden. Dabei sollen auch die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften ausgebaut werden.&nbsp;
</p><h3>Berufliche Vorsorge</h3><p>Die zwei wichtigsten Forderungen in der beruflichen Vorsorge sind mehr Transparenz sowie eine gestärkte Parität, also mehr Schutz und Kompetenzen für die Vertreter der Arbeitnehmer. Bei ersterem geht es vor allem darum, dass griffigere gesetzliche Bestimmungen den Privatversicherern verunmöglichen sollen, weiterhin diskret und mit gesetzlicher Deckung viel Geld in die eigene Kasse zu spülen.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Lesen Sie auch die Kongressvorschau zur Wirtschaftspolitik der Gewerkschaften, zur Arbeitszeit, zur SGB-Bildungspolitik sowie&nbsp;</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">einleitende Bemerkungen zum Kongress</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-151</guid><pubDate>Tue, 29 Jun 2010 09:46:00 +0200</pubDate><title>Nunmehr 13 Verbände dabei</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nunmehr-13-verbaende-dabei</link><description>Ende 2007 haben die sieben grössten Verbände des SGB das Gewerkschaftliche Netzwerk 2. Säule lanciert. Jetzt wurde die Trägerschaft verbreitert, und das Netzwerk hat eine selbständige Rechtsform erhalten.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Nirgendwo verfügen die Arbeitnehmenden über mehr gesetzliche Mitspracherechte als in der beruflichen Vorsorge. Die höchsten Organe aller Schweizer Pensionskassen sind streng paritätisch von Vertretern der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmer besetzt. Diese Parität ist zum Teil auch mit Problemen verbunden, gerade da es sich bei der beruflichen Vorsorge um ein äusserst komplexes Themenfeld handelt. Ausbildung, Information und Austausch unter den Stiftungsräten sind unerlässliche Voraussetzungen für eine funktionierende paritätische Verwaltung der erheblichen Vorsorgegelder. Zur Förderung dieser Angebote haben die sieben grössten Verbände des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB Ende 2007 das Gewerkschaftliche Netzwerk 2. Säule (PK-Netz) ins Leben gerufen.&nbsp;</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span>Parität stärken</span></h3><p class="Text">Das PK-Netz hat zum Ziel, die Parität zu stärken und die Arbeitnehmerdelegierten in den Organen der Pensionskassen zu vernetzen. Mit Bildungsveranstaltungen und Diskussionsabenden, mit einem regelmässig erscheinenden Newsletter und einer Internetplattform sowie mit ganztägigen Thementagungen konnten mehrere hundert Stiftungsräte angesprochen werden. Dabei hat sich das PK-Netz allen Facetten der beruflichen Vorsorge gewidmet, der Parität genauso wie der Geldanlagepolitik, dem Mindestzins, dem Umwandlungssatz und dem Primatwechsel genauso wie den verschiedenen Anlagevehikeln wie Hedge-Funds oder Private Equity.&nbsp;</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span>Über den SGB hinaus</span></h3><p class="Text">Es war von Beginn weg vorgesehen, dass die Trägerschaft und damit die potentielle Anzahl Teilnehmende im Netzwerk längerfristig verbreitert werden soll. Jetzt ist dieser Schritt gelungen. Das PK-Netz wurde anlässlich einer Gründungsversammlung formell als Verein konstituiert, getragen von derzeit 13 Schweizer Arbeitnehmerverbänden. Neben den lancierenden SGB-Veränden Unia, SEV, Gewerkschaft Kommunikation, vpod, Comedia, Bankpersonalverband SBPV und Bundespersonalverband PVB sind neu die Verbände Syna, KV, LCH, Polizeibeamtenverband VSPB, Transfair und Kapers unter den Gründungsmitgliedern des neuen PK-Netzes. Weitere Verbände können laufend dazukommen. Die Gründerverbände repräsentieren gemeinsam mehr als eine halbe Million Mitglieder und machen das PK-Netz damit zu&nbsp;<i>dem</i>&nbsp;Netzwerk der Arbeitnehmerschaft in der beruflichen Vorsorge. Gleichzeitig ist das PK-Netz ein weiteres Beispiel erfolgreicher gewerkschaftsübergreifender Zusammenarbeit.</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span>Bildung im Zentrum</span></h3><p class="Text">Mit der Vereinsgründung bekommt das PK-Netz eine eigene Rechtsform und kann zukünftig in sozialpolitischen Fragen auch Stellung beziehen. Schwerpunktmässig wird sich das PK-Netz aber auch in Zukunft um Ausbildungsangebote für Pensionskassen-Stiftungsräte kümmern. Längerfristig wird angestrebt, dass das Netzwerk zum wesentlichen Bildungsinstitut für die Vertreter der Versicherten in der beruflichen Vorsorge wird. Die Aktivitäten des PK-Netzes werden sich in der nahen Zukunft weiterhin auf die Deutschschweiz beschränken, eine Sprachregionen übergreifende Zusammenarbeit, insbesondere mit der in der Romandie tätigen ARPIP, wird aber längerfristig gewünscht.&nbsp;</p><p class="Text" style="font-style: italic;"><a href="http://www.pk-netz.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.pk-netz.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-453</guid><pubDate>Mon, 28 Jun 2010 14:33:00 +0200</pubDate><title>Netzwerk für Arbeitnehmerräte in Pensionskassen gegründet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/netzwerk-fuer-arbeitnehmerraete-in-pensionskassen-gegruendet</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>13 Schweizer Arbeitnehmerverbände, die gemeinsam mehr als eine halbe Million Mitglieder repräsentieren, haben Ende Juni zusammen ein gewerkschaftliches Netzwerk für Arbeitnehmer-Stiftungsräte in den Pensionskassen (PK-Netz) gegründet.&nbsp;
</p><p>Das PK-Netz, welches Ende 2007 von sieben SGB-Verbänden lanciert wurde, bekommt damit eine eigene Rechtsform als Verein und eine breitere Abstützung. Ziel des Vereins PK-Netz ist es, Arbeitnehmerdelegierte in den paritätischen Gremien von BVG-Vorsorgeeinrichtungen und weitere Interessierte untereinander zu vernetzen, ihnen Informationen fachlicher oder gewerkschaftspolitischer Art zukommen zu lassen und Bildungsangebote zu organisieren. Weiter wird das PK-Netz wo nötig die sozialpolitischen Positionen seiner Mitglieder transportieren.&nbsp;
</p><p>Die Aktivitäten des PK-Netzes konzentrieren sich auf die Deutschschweiz. In der Romandie ist seit 1988 die ähnlich funktionierende Organisation ARPIP am Werk.
</p><p>Die Gründungsmitglieder des PK-Netzes sind (in der Reihenfolge ihrer Mitgliederstärke):&nbsp;
</p><p>Unia, Syna, KV, Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, SEV, Gewerkschaft Kommunikation, vpod, Polizeibeamtenverband VSPB, Comedia, Transfair, Bundespersonalverband PVB, Bankpersonalverband SBPV und Kapers.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-628</guid><pubDate>Mon, 08 Mar 2010 15:25:00 +0100</pubDate><title>Neue Ziele in der Altersvorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/neue-ziele-in-der-altersvorsorge</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB und die Gewerkschaft Unia stellen nach dem gewonnenen Referendum ihre Forderungen für neue Perspektiven und Ziele in der Altersvorsorge vor. Nähres in den angehängten Referaten von:</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Andreas Rieger</span>, Co-Präsident Unia</li><li><span style="font-weight: bold;">Colette Nova</span><b>,&nbsp;</b>SGB-Zentralsekretärin</li><li><span style="font-weight: bold;">Rudolf Rechsteiner</span><b>,&nbsp;</b>SP-Nationalrat</li><li><span style="font-weight: bold;">Aldo Ferrari</span><b>,&nbsp;</b>Unia-Reginalsekretär Waadt</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-183</guid><pubDate>Mon, 08 Mar 2010 11:09:00 +0100</pubDate><title>Dringend notwendige Reformen in der zweiten Säule jetzt realisieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dringend-notwendige-reformen-in-der-zweiten-saeule-jetzt-realisieren</link><description>Das Abstimmungsresultat war ein deutlicher Fingerzeig dafür, bei den Missbräuchen in der zweiten Säule endlich aufzuräumen. Das heisst im Klartext: Ein Ende der Abzockerei durch die Lebensversicherer, eine Stärkung der paritätischen Verwaltung, ein besserer Schutz der Arbeitnehmervertreter, mehr Transparenz in der Verwaltung. </description><content:encoded><![CDATA[<h3 style="font-weight: bold;">1. Missbräuche und Abzockerei durch Lebensversicherer beenden</h3><p>Es ist generell hochproblematisch, dass in der zweiten Säule, also in einem Zwangssparen, neben den autonomen Pensionskassen auch profitorientierte Versicherungsgesellschaften tätig sind. Das ist umso stossender, als es auch gut ohne oder fast ohne Versicherer ginge<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Zweck der zweiten Säule ist nicht, den Versicherern möglichst viel und rentable Geschäfte zu verschaffen! Die Versicherer haben die zweite Säule für sich instrumentalisiert, mit der Beihilfe des Bundesrates und der Aufsicht. Dieser Filz funktioniert ähnlich wie bei den Banken (UBS), bezüglich Verwaltung und Parlament.
</p><p>Mit der 1. BVG-Revision sollte unter anderem auch für Transparenz über die Geschäftstätigkeit der Lebensversicherer in der zweite Säule gesorgt werden. Und vor allem sollte die Überschussverteilung geregelt und die Überschussbeteiligung zugunsten der Vorsorgenehmer erhöht werden. Das Parlament hat beschlossen, dass die Versicherer 10 % der Überschüsse für sich behalten dürfen. Im Verein mit den Lebensversicherern haben aber die Finma und der Bundesrat das Parlament einfach ausgetrickst, indem sie kurzerhand die gesamten Erträge<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a>&nbsp;zu Überschüssen deklariert haben. Das „Geschäftsmodell“ der Versicherer ist so gebaut, dass der Staat ihnen Gewinne garantiert, obwohl sie kein Risiko eingehen müssen, weil sie diese voll auf die Versicherten und die Arbeitgeber überwälzen können. Risikolose Profite mit Sozialversicherungen sind inakeptabel! Auch die Transparenz lässt sehr zu wünschen übrig: Es werden keine Bilanzen veröffentlicht und die sog. „Betriebsrechnung“ ist nur für Spezialisten lesbar, nicht aber für Versicherte oder für die Arbeitgeber. Auch auf der Prämienseite herrscht völlige Intransparenz, und von den Versicherten und den Arbeitgebern werden weit übersetzte Risikoprämien verlangt.
</p><p>Jetzt müssen diese groben Mängel endlich beseitigt werden:&nbsp;</p><ul><li>Die Lebensversicherer sollen in Zukunft nur noch maximal&nbsp;<span style="font-weight: bold;">10 % der Überschüsse</span>&nbsp;aus der Betriebsrechnung abziehen dürfen, nicht mehr 10 % der gesamten Erträge. Die sog. legal quote muss also, wie ursprünglich beabsichtigt, von der sog. „Bruttomethode“ oder „ertragsbasierten“ Berechnungsmethode auf die „Nettomethode“ oder „ergebnisbasierte Methode“ umgestellt werden. Der Bundesrat muss dazu die entsprechende Verordnung (AVO) ändern. Die heutige Verordnungsregelung ist gesetzeswidrig, wie eine juristische Analyse der Gesetzesbestimmung zweifelsfrei belegt<a href="typo3/#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3">[3]</a>.</li></ul><ul><li>Die sogenannten „<span style="font-weight: bold;">Überschussfonds</span>“ müssen abgeschafft werden. Die Versicherer sollen die den Versicherungsnehmer zustehenden Überschussanteile sofort und vollständig ausbezahlen. So kommen die Überschussanteile denjenigen zugute, mit deren Geld sie erwirtschaftet worden sind. Und die Versicherer können nicht mehr Überschussanteile, die den Vorsorgenehmern gehören, als „Eigenmittel“ und für die Deckung von Verlusten verwenden. Bei der Auflösung der Überschussfonds müssen die gesamten sich darin befindenden Mittel ungeschmälert den Vorsorgenehmern verteilt werden. Der Bundesrat muss dazu die entsprechende Verordnung (AVO) ändern.</li></ul><ul><li>Die Finma muss endlich das Versicherungsaufsichtsgesetz<a href="typo3/#_ftn4" target="_blank" name="_ftnref4">[4]</a>&nbsp;einhalten und dafür sorgen, dass die Versicherer die heute missbräuchlich&nbsp;<span style="font-weight: bold;">hohen Prämien</span><span style="font-weight: bold;"><a href="typo3/#_ftn5" target="_blank" name="_ftnref5">[5]</a></span><span style="font-weight: bold;">&nbsp;für die Risiken Tod und Invalidität</span>&nbsp;auf das notwendige Mass reduzieren. Die Einnahmen aus diesen Prämien sind heute zweimal bis viermal so hoch wie die Risikokosten.&nbsp;</li></ul><ul><li>Die Lebensversicherer sollen in Zukunft&nbsp;<span style="font-weight: bold;">die Risikoprämien und die Verwaltungskostenprämien</span>&nbsp;gegenüber den Vorsorgenehmern und den Versicherten<span style="font-weight: bold;">&nbsp;separat ausweisen</span><b>&nbsp;</b>müssen. Die Versicherer sollen ihre viel zu hohen Verwaltungskosten nicht mehr in der Risikoprämie verstecken dürfen. Nur so wird es Wettbewerb geben und werden die Versicherer einen Anreiz haben, ihre Verwaltung zu rationalisieren. Das könnte die Finma ebenfalls selbst durchsetzen.</li></ul><h3 style="font-weight: bold;">2. Paritätische Verwaltung auch bei Sammeleinrichtungen von Lebensversicherern</h3><p>Die paritätische Verwaltung, also die gleichberechtigte Mitsprache der Versicherten, ist einer der Grundpfeiler der beruflichen Vorsorge in der Schweiz. Leider besteht sie teilweise nur auf dem Papier. Bei den Einrichtungen der Lebensversicherer sind die Auswahl- und Wahlverfahren so gestaltet, dass nur von den Versicherern handverlesene Personen in die Stiftungsräte gelangen und dass die hunderttausenden von Versicherten davon praktisch ganz ausgeschlossen sind<a href="typo3/#_ftn6" target="_blank" name="_ftnref6">[6]</a>. Die Verträge zwischen diesen Einrichtungen und den Versicherern sind oft sehr einseitig zugunsten der Versicherungsgesellschaft ausgestaltet. Um den mächtigen Versicherern die Stirn zu bieten, braucht es unabhängige Personen.
</p><p>Wir fordern deshalb, dass die Stiftungsräte von Sammeleinrichtungen der Lebensversicherer endlich echt paritätisch und von den Lebensversicherern unabhängig sind. Die LV sollen die Zusammensetzung dieser VE nicht mehr nach Belieben manipulieren können.&nbsp;</p><ul><li>Es braucht Wahlverfahren, die demokratische Mindeststandards einhalten</li></ul><ul><li>An direkten Wahlen müssen alle versicherten Arbeitnehmenden teilnehmen können (aktives und passives Wahlrecht)</li></ul><ul><li>Bei indirekten Wahlen muss sichergestellt sein, dass die für die Wahl ins oberste Organ wahlberechtigten „Delegierten“ existieren und selbst gewählt worden sind, also demokratisch legitimiert sind</li></ul><ul><li>Als VertreterInnen der Arbeitnehmenden dürfen nur Personen amten, die in ihrem Betrieb keine leitende Funktion haben (also nur „echte ArbeitnehmervertreterInnen“)</li></ul><ul><li>Designation eines Teils der Arbeitnehmervertretung durch repräsentative Arbeitnehmerorganisationen</li></ul><h3 style="font-weight: bold;">3. Besserer Schutz von ArbeitnehmervertreterInnen, Unabhängigkeit vom Arbeitgeber</h3><p>Die Mitglieder der Leitungsorgane von Vorsorgeeinrichtungen müssen sich vorbehaltlos für ihre Aufgabe einsetzen. In vielen Fällen und in normalen Situationen treten keine Probleme auf. In Stress- und Konfliktsituationen kann es aber für die VertreterInnen der Arbeitnehmenden schwierig werden, ihre Aufgabe im obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung wahrzunehmen, insbesondere (aber nicht nur) bei Firmenpensionskassen. Sie sollten die Interessen der Vorsorgeeinrichtung und der Destinatäre vertreten, notfalls auch gegen den Arbeitgeber. Ihr Lohn, ihre Karriere und ihre Arbeitsgestaltung sind aber vom Arbeitgeber abhängig. Unter Umständen riskieren sie sogar, ihre Stelle zu verlieren, wenn sie das tun, was im Interesse Vorsorgeeinrichtung und für die Destinatäre nötig ist. Diese fehlende Unabhängigkeit hindert sie daran, ihre Aufgabe so zu erfüllen, wie dies von ihnen verlangt wird und für ein ordnungsgemässes Funktionieren der beruflichen Vorsorge notwendig ist. Wir sind immer wieder mit solchen Klagen konfrontiert.&nbsp;
</p><p>Der Kündigungsschutz für ArbeitnehmervertreterInnen muss deshalb verstärkt werden. Eine aufgrund der Aktivität als Stiftungsratsmitglied ausgesprochene Kündigung kann zwar als missbräuchlich bekämpft werden<a href="typo3/#_ftn7" target="_blank" name="_ftnref7">[7]</a>. Eine absoluter Kündigungsschutz im Sinne eines Kündigungsverbots besteht jedoch nicht, was darauf hinaus läuft, dass die Stellung des Arbeitnehmervertreters prekär ist und letztlich dem Grundgedanken einer echten Parität zuwider läuft<a href="typo3/#_ftn8" target="_blank" name="_ftnref8">[8]</a>. Nur mit einem stärkeren Kündigungsschutz kann sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmervertreter vom Arbeitgeber unabhängig sind und die Interessen der Vorsorgeeinrichtung und derer Destinatäre richtig wahrnehmen können<a href="typo3/#_ftn9" target="_blank" name="_ftnref9">[9]</a>. Eine Verbesserung des Kündigungsschutzes wird auch von einer vom BSV veranlassten Studie<a href="typo3/#_ftn10" target="_blank" name="_ftnref10">[10]</a>&nbsp;empfohlen.
</p><h3 style="font-weight: bold;">4. Banken und andere Vermögensverwalter müssen Gebühren und andere Vermögensverwaltungskosten deklarieren</h3><p>In den letzten Wochen ist kritisiert worden, die von den Vorsorgeeinrichtungen ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten seien nicht ganz vollständig. Das trifft zu, ist jedoch nicht ein Versäumnis der Vorsorgeeinrichtungen, sondern von Dritten. Diese weisen bei vielen Anlageprodukten die Gebühren, die sie für ihre Tätigkeit verlangen, nicht sauber aus, sondern schütten nur eine Nettorendite aus. Dieses System ermöglicht ihnen, zu hohe Preise zu verlangen. Nur grosse Pensionskassen haben eine gewisse Marktmacht bezüglich Preise und Transparenz, die übrigen aber nicht. Die Vorsorgeeinrichtungen können die Kosten der Anlagekosten erst und nur dann vollständig ausweisen, wenn ihre Geschäftspartner ihnen gegenüber transparent sind. Wir fordern deshalb die Finma auf, hier endlich für Ordnung zu sorgen. Die unter Aufsicht der Finma tätigen Banken und anderen Vermögensverwaltern sollen in Zukunft den Vorsorgeeinrichtungen gegenüber die erzielte Bruttorendite und sämtliche Kosten und Gebühren transparent offen legen müssen.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Grösste Sünden der Aufsichtsbehörden (Auswahl):</h3><p><span style="font-weight: bold;">1. Finma (ehemals Bundesamt der Privatversicherer)&nbsp;</span></p><ul><li>Aushebeln der gesetzlichen Bestimmung zur „legal quote“ (Überschussverteilung) durch Umdeklarierung der „Erträge“ in „Überschüsse“ in der Verordnung zum Versicherungsaufsichtsgesetzt (AVO)</li></ul><ul><li>Verordnungsregelung (AVO) über die Überschussfonds, die den Versicherern gestattet, die den Vorsorgenehmern „zugewiesenen“ und in der legal quote diesen angerechneten Überschussanteile als „Eigenmittel“ zu behandeln und diese bei Verlusten aufzubrauchen, statt mit dem Aktienkapital selbst im Risiko zu stehen</li></ul><ul><li>Genehmigung von missbräuchlich hohen Risikoprämien, die seit Jahren zwei- bis viermal so hoch sind wie die Risikokosten. Völliges Missachten der gesetzlichen Aufgabe, die Versicherten gegen Missbrauch zu schützen</li></ul><ul><li>Genehmigung von kombinierten Prämien für Risiko und Verwaltungskosten, d.h. Deckung von Verschleierungsmanövern der Versicherer</li></ul><ul><li>Kein Eingreifen gegen Verwaltungskosten, die angesichts der Bestandesgrösse<a href="typo3/#_ftn11" target="_blank" name="_ftnref11">[11]</a>&nbsp;viel zu hoch sind</li></ul><ul><li>Erhebung und Publikation von Daten („Betriebsrechnung“) in einer für Nichtspezialisten unverständlichen Darstellung, die letztlich mehr versteckt als informiert</li></ul><ul><li>Auftritt als Propaganda-Abteilung der Versicherer, statt Aufsicht und neutrale Information (z.B. Behauptung, die „Bruttomethode“ sei für das Überleben der Versicherer unentbehrlich)</li></ul><p>2. Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)</p><ul><li>Jahrzehntelanges Tolerieren von Stiftungsräten, die überwiegend oder ausschliesslich durch Vertreter der Versicherer besetzt waren</li></ul><ul><li>Zulassen von Vertretern der Versicherer in Stiftungsräten auch nach Inkrafttreten der 1. BVG-Revision (korrigiert erst nach dem von den Gewerkschaften angestrengten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.8.2007, C-2371/2006)</li></ul><p>Keine Durchsetzung von demokratische Wahlverfahren für Stiftungsräte in Sammeleinrichtungen der Versicherer: Beschränkung auf rein formalistische Prüfung, kein Eingreifen gegen „falsche“ ArbeitnehmervertreterInnen, gegen Beschränkung der Wahlrechte oder gegen „Wahlen“ durch nicht demokratisch legitimierte Personen
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Rückversicherung macht nur dort Sinn, wo eine VE zu klein ist, um versicherungstechnische Risiken alleine zu tragen. Sonst kommt sie viel zu teuer. Die grossen Sammeleinrichtungen der Versicherer sind gross genug, um die versicherungstechnischen Risiken selbst zu tragen. Die sog. Garantien geben die Versicherer nicht gratis. Sie wollen dafür sehr gut bezahlt werden. Laut der Regelung in der AVO können die Versicherer bei Verlusten oder schlechtem Geschäften (Swisslife) fast das ganze Risiko durch die Destinatäre tragen lassen. Die Vorsorge kommt so wesentlich teurer als bei autonomer Durchführung. Die Versicherer behaupten, bei ihnen gäbe es im Gegenzug keine Sanierungsmassnahmen. Nicht einmal das stimmt. In Wirklichkeit dürfen die Versicherer nämlich laut Bundesgericht auch Sanierungsmassnahmen erheben, und zwar sogar schon dann, wenn sie gar noch nicht untergedeckt sind. Autonome Einrichtungen dürfen das erst dann, wenn sie in Unterdeckung sind (BGE 130 II 258 ff.)
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a>&nbsp;Einnahmen aus Beiträgen, Kapitalerträgen, aber auch versicherungstechnische Gewinne (Abwicklungsgewinne)
</p><p><a href="typo3/#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3">[3]</a>&nbsp;Diese Analyse ist state of the art resp. entspricht der bundesgerichtlichen Praxis. Die angewandte Vorgehensweise lernen Jus-StudentInnen schon im ersten Studiumsjahr. Sie kann in jedem Lehrbuch überprüft werden. Siehe Franco Saccone, „Participation aux excédents en matière de prévoyance professionnelle: légalité de la méthode de calcul basée sur le rendement?“, Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge 2009/1
</p><p><a href="typo3/#_ftnref4" target="_blank" name="_ftn4">[4]</a>&nbsp;Art. 46 Abs. 1 Bst. f VAG und Art. 38 VAG: Schutz der Versicherten gegen Missbräuche der Versicherungsunternehmen
</p><p><a href="typo3/#_ftnref5" target="_blank" name="_ftn5">[5]</a>&nbsp;Diese Prämien sind heute doppelt bis viermal so hoch wie die Risikokosten. Diese Differenz dient zur Querfinanzierung der ganzen Sache. Ohne sie gäbe es weniger Gewinn für die Versicherer und weniger „Überschuss“ (der wiederum von den Versicherern anstelle von eigenem Risikokapital missbraucht wird)
</p><p><a href="typo3/#_ftnref6" target="_blank" name="_ftn6">[6]</a>&nbsp;Hautprobleme:</p><ul><li>Beschränkung des aktiven und/oder passen Wahlrechts auf Personen, die in den sog. Vorsorgekommissionen der Vorsorgewerke (also des einzelnen Anschluss resp. der einzelnen bei einer solchen Einrichtung angeschlossenen Firmen) sind. Diese bestehen aber oft nur auf dem Papier und sind nur in den allerseltensten Fällen demokratisch gewählt worden. Die Beschränkung des Wahlrechts auf diese Personen ist also undemokratisch und den von diesen gewählten Personen fehlt die demokratische Legitimiation.</li></ul><ul><li>Arbeitnehmervertreter, die in Wirklichkeit Arbeitgebervertreter sind, weil sie in der Firma eine leitende Stellung innehaben. Da fehlt die grundsätzliche Legitimation. Versicherungen werden Firmen oft im Paket verkauft. Daraus folgen Interessenkonflikte bei solchen Personen.</li></ul><ul><li>Intransparente Auswahlverfahren, die hinter den Kulissen ganz von der Versicherungsunternehmung gesteuert werden</li></ul><p><a href="typo3/#_ftnref7" target="_blank" name="_ftn7">[7]</a>&nbsp;Gemäss Art. 336 Abs. 2 Bst. b OR ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird, während der Arbeitnehmer gewählter Arbeitnehmervertreter in einer betrieblichen oder in einer dem Unternehmen angeschlossenen Einrichtung ist, und der Arbeitgeber nicht beweisen kann, dass er einen begründeten Anlass zur Kündigung hatte.&nbsp;
</p><p><a href="typo3/#_ftnref8" target="_blank" name="_ftn8">[8]</a>&nbsp;Hans-Ulrich Stauffer, Berufliche Vorsorge, Basel/Genf 2005, Rz. 1382
</p><p><a href="typo3/#_ftnref9" target="_blank" name="_ftn9">[9]</a>&nbsp;Der Kündiungsschutz muss gleich verbessert werden wie der Kündiungsschutz für Mitglieder von Betriebskommissionen, nach den Vorgaben des ILO-Übereinkommens Nr. 98. Für einen wirksamen Schutz muss auch eine Aufhebung der Kündigung möglich sein.
</p><p><a href="typo3/#_ftnref10" target="_blank" name="_ftn10">[10]</a>&nbsp;Bolliger, Christian und Rüefli, Christian: Umsetzung und Wirkung der Vorschriften über die paritätische Verwaltung. Forschungsbericht Nr. 7/09
</p><p><a href="typo3/#_ftnref11" target="_blank" name="_ftn11">[11]</a>&nbsp;Mehrere zehn- bis hunderttausend Destinatäre</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-181</guid><pubDate>Mon, 08 Mar 2010 11:03:00 +0100</pubDate><title>Jetzt ein neues Leistungsziel in der Altersvorsorge der Erwerbstätigen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-ein-neues-leistungsziel-in-der-altersvorsorge-der-erwerbstaetigen</link><description>Noch nie in der jüngeren Schweizer Geschichte ist eine Sozialabbauvorlage so deutlich verworfen worden. Das Resultat ist ein Signal dafür, grundsätzlich mit der bisher dominierenden Sicht zu brechen, wonach die Altersvorsorge nur als ein Sanierungsfall zu betrachten ist. Deshalb fordern die Gewerkschaften verbesserte Leistungsziele in der Altersvorsorge der Erwerbstätigen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Vorlage für die Rentensenkung bei den Pensionskassen haben der Bundesrat und die bürgerlichen Parteien auf Druck&nbsp; der Versicherungskonzerne und der Wirtschaftsverbände erstmals versucht, die Leistungen der schweizerischen Sozialversicherungen auf breiter&nbsp; Front&nbsp; abzubauen. Sie sind damit kolossal gescheitert. Die Bürgerinnen und Bürger haben dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie sich die Renten und die damit verbundene soziale Sicherheit, die ihnen versprochen worden sind und für die sie bezahlt haben und bezahlen, nicht&nbsp; wegnehmen lassen.&nbsp;
</p><p>Das Abstimmungsergebnis bedeutet&nbsp;<span style="font-weight: bold;">erstens</span>, dass die derzeit im Parlament aufgegleisten Vorlagen zum Sozialabbau, sei es bei der AHV, bei der Arbeitslosenversicherung oder bei der Unfallversicherung, gestoppt werden müssen. Geschieht dies nicht im Parlament, so werden die Gewerkschaften sie mit dem Referendum bekämpfen. Die Leute haben genug davon, dass die Boni und Profite geschützt werden, während die soziale Sicherheit verschlechtert werden soll.&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: bold;">Zweitens&nbsp;</span>müssen jetzt die überfälligen Reformen in der zweiten Säule umgesetzt werden, die von der Versicherungslobby seit Jahr und Tag hintertrieben werden. Das gilt für die zu hohen Verwaltungskosten und Risikoprämien ebenso wie für die gesetzwidrige Gewinnabführung an die Versicherungskonzerne. Die Sozialversicherungen sind nicht dafür da, dass mit ihnen Profite gemacht werden können. Das bedeutet auch, dass bei der Aufsicht (insbesondere der Finma, früher Bundesamt für Privatversicherungen) ausgemistet werden muss. Diese hat bisher die Missbräuche der Versicherungskonzerne stets abgenickt und verteidigt, statt die Interessen der Versicherten zu wahren. Und endlich muss mit der gesetzlichen Parität in der beruflichen Vorsorge auch in der Praxis ernst gemacht werden. Einerseits heisst das, dass eine wirkliche Parität, die diesen Namen verdient, und eine entsprechende Vertretung der Arbeitnehmer auch bei den Sammelstiftungen der Lebensversicherer realisiert werden muss. Andererseits braucht es endlich einen wirksamen Kündigungsschutz für die Arbeitnehmervertreter bei den Pensionskassen, die ja die Interessen der Belegschaft zu wahren haben.
</p><p><span style="font-weight: bold;">Drittens&nbsp;</span>und vor allem aber muss das Leistungsziel in der Altersvorsorge der Erwerbstätigen neu formuliert werden. Seit das sogenannte Dreisäulenprinzip in der Verfassung verankert worden ist (1972), gilt der Verfassungsgrundsatz, dass die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV die „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ gewährleisten muss (Art. 113 Abs. 2 Bst. a BV). Das bedeutet nichts anderes, als dass man von den Renten der ersten und der zweiten Säule auch nach dem Eintritt ins Rentenalter anständig und in Würde weiterleben können soll. Dieser Verfassungsgrundsatz ist noch heute zeitgemäss,&nbsp; unmissverständlich und klar.
</p><p>Überholt und nicht mehr haltbar ist aber, dass seinerzeit - vor dreissig bis vierzig Jahren - angenommen wurde, dieses Verfassungsziel der angemessenen Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung im Rentenalter könne mit einem Leistungsziel von etwa 60% des letzten Einkommens erreicht werden. Das hat der hinter uns liegende Abstimmungskampf wiederum drastisch deutlich gemacht. Während man mit 60% von 10‘000 Franken im Monat den Lebensstandard nach dem Eintritt ins Pensionsalter halten kann, gilt das für 60% von 5‘000 Franken im Monat nicht mehr. Ein Leistungsziel, das bei einem Erwerbseinkommen von 5'000 Franken nur zu 3‘000 Franken Renteneinkommen führt, verletzt die Verfassung, weil damit das Leben nicht in gewohnter Weise fortgesetzt werden kann. Die 60% sind bei den kleineren und mittleren Einkommen deshalb heute verfassungswidrig, weil man davon nicht anständig leben kann.
</p><p>Das Leistungsziel der Altersvorsorge aus der ersten und zweiten Säule muss deshalb neu formuliert werden. Wir schlagen folgende neue Leistungsziele (so genannte Ersatzquoten vom Erwerbseinkommen) für die Renten aus der ersten und zweiten Säule vor:</p><ul><li>bei Einkommen bis 5‘000 Franken 80%</li></ul><ul><li>bei Einkommen bis zu 7‘000 Franken 70%</li></ul><ul><li>bei höheren Einkommen 60%.</li></ul><p>Diese neuen Leistungsziele entsprechen nicht nur der Lebensrealität. Sie folgen auch aus dem Verfassungsauftrag von Art. 113 BV (wie übrigens auch jenem der Menschenwürde, Art. 7 BV). Das Recht auf ein Alter in Würde ist eine der grossen Errungenschaften der Zivilisation, konkretisiert im Sozialstaat. Wer ein Erwerbseinkommen von 5'000 Franken erzielt, der braucht für ein anständiges Leben im Rentenalter und für die „Fortsetzung seines gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ein Renteneinkommen von 4'000 Franken. Das Leistungsziel von 60% für Erwerbseinkommen in dieser Höhe ist lebensfremd.
</p><p>Politisch bedeutet das erstens, dass es weder bei den AHV-Renten noch bei den Renten der Pensionskassen im BVG-Obligatorium (das Obligatorium umfasst Jahreseinkommen bis 82‘000 Franken) Abstriche oder Rentensenkungen erträgt. Das hat das Ergebnis der Volksabstimmung klar gemacht. Und politisch heisst das zweitens, dass dort, wo diese Leistungsziele nicht erreicht werden, wieder Rentenverbesserungen nötig werden. Denn an Wert verloren haben in den letzten Jahren nicht nur die Renten der Pensionskassen, die seit längerem nicht mehr an die Teuerung angepasst werden. Auch die AHV-Renten sind seit der Einführung des sogenannten Mischindexes (1980) um rund 6% hinter der wirtschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben.&nbsp;
</p><p>Die Abstimmung über den Rentenklau bei den Pensionskassen vom 7. März 2010 markiert eine Zäsur in der Politik der Altersvorsorge. Zum ersten Mal kam es zu einer Volksabstimmung, welche direkt und konkret die Höhe der Altersrenten der grossen Mehrheit der Erwerbstätigen anvisierte. Das Resultat bestätigt eindrücklich die Vorsorgeziele der Verfassung. Diese müssen ausgehend von den heutigen Realitäten konkret neu formuliert und realisiert werden. Deshalb braucht es nach den verlorenen fünfzehn neoliberalen Jahren einen Neustart in der Politik der Altersvorsorge mit sozialer Zielsetzung, so wie er 1948 (Schaffung der AHV) und 1972 (Dreisäulenprinzip) in Angriff genommen wurde.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-473</guid><pubDate>Sun, 07 Mar 2010 15:03:00 +0100</pubDate><title>Schallende Ohrfeige für die Sozialabbauer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/schallende-ohrfeige-fuer-die-sozialabbauer</link><description>Der SGB und seine Verbände haben Rentenklau erfolgreich abgewehrt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizerinnen und Schweizer wollen keinen Sozialabbau – weder bei der 2. Säule noch bei der AHV. Das heutige Nein zu tieferen Renten in der 2. Säule ist gleichermassen deutlich wie die seinerzeitige Ablehnung der 11. AHV-Revision durch das Volk im Jahre 2004. Das Abstimmungsresultat ist auch eine Abfuhr für die Pläne jener Politikerinnen und Politiker, die meinen, Sozialabbau damit begründen zu müssen, dass sie Alt und Jung gegeneinander ausspielen.
</p><p>Die Mehrheit der Stimmberechtigten weiss, dass das Niveau der Altersvorsorge in der Schweiz gerade für mittlere und tiefe Einkommen keine Senkung verträgt. Für die Mehrheit der Menschen ist die Höhe der Renten nicht, wie von den Befürwortern der abgelehnten Rentensenkung behauptet, lediglich eine Frage der Finanz- und Versicherungsmathematik. Die Höhe der Renten muss für alle Einkommenskategorien im Alter ein Leben in Würde sichern. Das ist nur möglich, wenn die Sozialversicherungen nicht von Privatversicherungen als lukrative Quelle zur Profitmaximierung missbraucht werden. Das Nein des Volkes ist deshalb auch als Nein zu den Milliardengeschäften der Privatassekuranz auf Kosten der Versicherten zu verstehen.&nbsp;
</p><p>Das Abstimmungsresultat – zu Stande gekommen gegen eine zehn Millionen Franken teure Propagandalawine von economiesuisse und der Versicherungswirtschaft – ist auch eine Warnung an das Parlament: Wenn die bürgerliche Mehrheit wie geplant bei der Arbeitslosenversicherung, bei der 11. AHV-Revision oder bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes weiterhin Sozialabbau betreiben will, werden auch diese Geschäfte vor dem Souverän scheitern. Der SGB und seine Verbände werden alle Versuche verhindern, den über Jahrzehnte erkämpften Stand der sozialen Sicherheit in unserem Land zu verschlechtern.&nbsp;
</p><p>Der SGB nimmt das Abstimmungsresultat als Auftrag, nicht nur gegen Rentenkürzungen und Abbau bei den Sozialversicherungen zu kämpfen, sondern auch das Niveau der sozialen Sicherheit in unserem Land weiter auszubauen. Gerade bei der Altersvorsorge ist das Ziel, Renten für ein würdevolles Leben im Alter unabhängig von Konjunkturlage und Finanzkrisen für alle zu sichern, noch nicht erreicht.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-185</guid><pubDate>Thu, 18 Feb 2010 11:15:00 +0100</pubDate><title>Hohe Gewinne ohne Risiken und Abzockerei ohne Ende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hohe-gewinne-ohne-risiken-und-abzockerei-ohne-ende</link><description>Verwaltungskosten, die dreimal höher sind als bei autonomen Pensionskassen; Verwaltungskostenprämien, die gegenüber den Versicherten und den Arbeitgebern nicht ausgewiesen, sondern in den Risikoprämien versteckt werden; Prämien für Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen, die bis viermal so hoch sind wie die Kosten für diese Leistungen; eine Aufsichtsbehörde (Finma), die solche Prämien gesetzeswidrig genehmigt; garantierte Gewinne ohne Risiken; Sanierungsmassnahmen, bevor es überhaupt eine Unterdeckung gibt; eine Swisslife, die hunderte von Mio. von Versichertengeldern mit Hedge Funds und dem Aufkauf von Firmen im Ausland verlocht hat. Diese skandalösen Zustände verstecken sich in der sog. Betriebsrechnung 2008 der Lebensversicherer. Am 7. März ist Gelegenheit, den Versicherern die rote Karte dafür zu zeigen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zum ersten Mal seit Einführung der Berechnungsregel für die sogenannte „legal quote“ war im 2008 der „Sparprozess“, der die Altersrenten umfasst, mit einem Saldo von -2'574 Mio. Franken negativ. Der Ertrag der Kapitalanlagen reichte also im 2008 auch bei den Versicherern nicht aus, um die Verzinsung der Altersguthaben und der Rentendeckungskapitalien zu finanzieren. Das ist grundsätzlich nicht erstaunlich, denn das Anlagejahr 2008 war katastrophal, für die Versicherer wie für die Pensionskassen. Bei genauem Hinschauen stellt man dann allerdings fest, dass 62 % dieses Verlustes, nämlich 1’619 Mio. Franken, von der Swisslife verursacht worden ist, obwohl diese nur 30 % des gesamten Versichertenbestandes der Versicherer hält. Der Verlust kann also nicht nur einfach den Finanzmärkten angelastet werden, sondern ist auch auf miserables Wirtschaften zurückzuführen. In den Vorjahren hatten die Lebensversicherer auch bei den Altersrenten positive Resultate erzielt – was sie jedoch nicht daran hindert, eine Senkung des Umwandlungssatzes zu fordern.&nbsp;
</p><p><b>Resultate Alterssparen</b> (in Mio. Franken)</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col">&nbsp;</th><th scope="col">2005</th><th scope="col">2006</th><th scope="col">2007</th><th scope="col">2008</th></tr></thead><tbody><tr><td><p>Saldo „Sparprozess“</p></td><td>997.7</td><td>1'138.5</td><td>823.5</td><td>- 2'574.5</td></tr></tbody></table><h3>Verwaltungskosten: Viel höher, als die Versicherer behaupten!</h3><p>Laut der Propaganda-Abteilung der Lebensversicherer, der Finma, beliefen sich Verwaltungskosten auf 1'011 Mio. Franken, was 469 Franken pro Kopf ausmache. Die Finma und die Versicherer mischen hier aber Kraut und Rüben, um die Höhe der Kosten zu vernebeln: Neben 1.64 Mio. aktiven Versicherten und 207'715 RentnerInnen verwalten die Versicherer nämlich auch noch 306'571 Freizügigkeitspolicen. Die Verwaltung von Freizügigkeitspolicen verursacht nur sehr geringe Kosten, wenn man sie effizient organisiert, wesentlich geringere, als die technische Verwaltung von Versicherten. In der Publikation der Finma werden jedoch die Gesamtkosten einfach auf sämtliche Destinatäre inkl. Inhaber von Freizügigkeitspolicen verteilt, was zu verzerrten Resultaten führen muss. Nimmt man nun für die Verwaltung der Freizügigkeitspolicen Kosten von 20 Franken pro Jahr und Police an, dann belaufen sich die Verwaltungskosten für die eigentliche berufliche Vorsorge auf 543 Franken pro Kopf! Vergleicht man dies nun mit den Zahlen aus der Pensionskassenstatistik (2007), dann stellt man fest, dass die Kosten für die technische Verwaltung der Pensionskassen insgesamt 784 Mio. für total 4.45 Mio. Destinatäre (3.54 Mio. aktive Versicherte und 0.9 Mio. RentenbezügerInnen) oder 176 Franken pro Destinatär betrugen. Bei den Lebensversicherern sind die Verwaltungskosten pro Destinatär also dreimal so hoch wie bei den autonomen Pensionskassen! Dabei ist allerdings auch noch zu berücksichtigen, dass bei den Versicherten in den Sammeleinrichtungen der Lebensversicherer und bei anderen voll rückversicherten Einrichtungen auch noch die auf Stiftungsebene anfallenden Kosten dazu kommen. Diese Kosten lassen sich leider nicht genau eruieren. Sicher ist aber, dass die gesamten Verwaltungskosten pro Kopf 600 bis 700 Franken betragen. Das ist aber noch nicht alles, denn zu den Verwaltungskosten kommen noch jene der &nbsp;Vermögensverwaltung hinzu. Diese betrugen 287 Mio Franken. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Versicherer sehr grosse Bestände von Versicherten verwalten (pro Versicherer zwischen 20'000 und 527'000 aktive Versicherte und RentnerInnen). Diese Bestände sind weit grösser als bei den allermeisten autonomen Pensionskassen. Das Rationalisierungspotential bei den Versicherern wäre also sehr gross, wird aber offensichtlich von diesen nicht genutzt. Solange die Versicherer ihre horrenden Kostenprämien in der Risikoprämie (d.h. der Prämie für die Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen) verstecken dürfen, werden diese Kosten aber auf Ebene des einzelnen Versicherten und Arbeitgebers nicht sichtbar und es kommt kein Druck zustande. Auch die Aufsichtsbehörde Finma tut nichts dagegen: sie begnügt sich damit, die Versicherungs<i>nehmerinnen</i>&nbsp;zu einem kostensparenden Verhalten aufzurufen….
</p><h3>Grenzenlose Abzockerei bei den Prämien für Tod und Invalidität</h3><p>Noch interessanter wird es, wenn man den sog. Risikoprozess betrachtet. Hier geht es um die Leistungen bei Tod (Hinterlassenenrenten) und Invalidität. Die Kosten beliefen sich auf 1'281 Mio. Franken, die Einnahmen aber auf 2'950 Mio. Die Versicherer haben den Arbeitgebern und Arbeitnehmern also Prämien abgeknöpft, die mehr als doppelt so hoch waren als die Kosten! Dieses üble Spiel läuft nun schon seit Jahren, wie in der untenstehenden Tabelle ersichtlich. Besonders grosse Abzocker im 2008 waren die Zürich und die Axa Winterthur, bei denen die Risikoprämie das Dreifache resp. gar das Vierfache der Risikokosten betrug! Wie die nachstehende Tabelle zeigt, ist die Abzockerei der Versicherer im Laufe der Zeit immer schlimmer geworden. Den Arbeitgebern und Versicherten haben die Versicherer immer erzählt, die Risikoprämien seien so hoch wegen der hohen Invalidität. Aber offensichtlich geht es um ganz anderes.
</p><p><b>Resultate Risikoprozess</b>&nbsp;(in Mio. Franken)</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col">2005</th><th scope="col">2006</th><th scope="col">2007</th><th scope="col">2008</th></tr></thead><tbody><tr><td>Saldo „Riskoprozess“</td><td>1'155.6</td><td>1'444.1</td><td>1'543.1</td><td><p>1'669.1</p></td></tr><tr><td>Ertrag Risikoprämien in % der Risikokosten</td><td>164.5 %</td><td>190.7 %</td><td>201.6 %</td><td>230.2 %</td></tr></tbody></table><h3>Für Verluste verantwortlich: Swisslife – die übrigen Versicherer haben Profit gemacht</h3><p>Der Saldo aus Alters-, Kosten- und Risikoprozess, genannt „Bruttoergebnis der Betriebsrechnung“, betrug - 1'073 Mio. und war somit erstmals seit der neuen Regelung (2005) negativ. Dieses negative Ergebnis ist nur auf die Swisslife zurückzuführen, bei der diese Zahl - 1'264 Mio. betrug. Zu diesem Bruttoergebnis wurden nun die Auflösung resp. Verstärkung von diversen Rückstellungen und Reserven addiert bzw. abgezogen. Das „Zwischenergebnis“ nach diesem Prozedere betrug – 472 Mio. Insgesamt haben die Versicherer anschliessend 434 Mio. an ihre Überschussfonds „zugewiesen“ – was leider nicht heisst, dass dieses Geld dann auch wirklich irgendwann bei den Versicherten ankommen wird (siehe weiter unten). Die Swisslife und die Basler haben für das der Mindestquote unterstellte BVG-Geschäft im 2008 dem Überschussfonds allerdings gar kein Geld zugewiesen. Nach Zuweisung an die Überschussfonds betrug das sog. „Nettoergebnis der Betriebsrechnung“ für alle Versicherer - 906 Mio. Bei vielen Versicherern war dieses Nettoergebnis aber positiv bzw. eine „schwarze Null“. Für das schlechte Gesamt-Nettoergebnis zeichnete nämlich wiederum die Swisslife verantwortlich: Ihr „Nettoergebnis“ belief sich auf – 1'082 Mio. Ohne sie beträgt das „Zwischenergebnis“ nämlich 610 Mio. Selbst nach Zuweisung an den Überschussfonds haben die übrigen Lebensversicherer noch Geld verdient, wenn auch nicht mehr so viel wie in den Vorjahren (176 Mio.).
</p><h3>Keine Überschüsse ohne überrissene Risikoprämien – Versicherer tragen Verluste nicht selber</h3><p>Die schamlos überrissenen Risikoprämien sind zentral im Spiel der Lebensversicherer: In guten Jahren hätte es ohne diese Abzockerei praktisch keinen Gewinn für die Versicherer gegeben oder keine Zuweisung an die Überschussfonds. Es gibt also gar keine echten Überschüsse. Die Versicherten und die Arbeitgeber bezahlen ihre „Überschussanteile“ vollumfänglich selbst, mittels überrissenen Risikoprämien. In schlechten Jahren dienen diese Prämien dazu, die Verluste in der Betriebsrechnung zu decken. Die Versicherer behaupten zwar immer, sie gäben Garantien und sie trügen die Verluste, womit sie auch ihre Gewinne in den guten Jahren rechtfertigen. Fakt ist aber: In den schlechten Jahren werden die Gewinne aus der Risikoprämie eingesetzt, um die Verluste der Betriebsrechnung zu decken. Die Versicherer tragen also die Verluste weitgehend nicht selbst, sondern belasten sie den beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgebern.
</p><p><b>Resultate Betriebsrechnung</b>&nbsp;(in Mio. Franken)</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col">2005</th><th scope="col">2006</th><th scope="col">2007</th><th scope="col">2008*</th></tr></thead><tbody><tr><td><p>Saldo Altersprozess</p></td><td>997.7</td><td>1 138.5</td><td>823.5</td><td>-2 574.5</td></tr><tr><td><p>Saldo Kostenprozess</p></td><td>-200.2</td><td>-240.3</td><td>-186.1</td><td>-168.2</td></tr><tr><td><p><b>Saldo Risikoprozess</b></p></td><td><b>1 155.6</b></td><td><b>1 444.1</b></td><td><b>1 543.1</b></td><td><b>1 669.1</b></td></tr><tr><td><p>Bruttoergebnis</p></td><td>1 952</td><td>2 342</td><td>2 181</td><td>-1 073</td></tr><tr><td><p>Zwischenergebnis</p></td><td>1 295</td><td>1 565</td><td>1 950</td><td>- 472</td></tr><tr><td><p>Zuteilung an Überschussfonds</p></td><td>695</td><td>869</td><td>1 257</td><td>434</td></tr><tr><td><p>Gewinn Versicherer</p></td><td>600</td><td>696</td><td>693</td><td>-906</td></tr><tr><td><p><b>Bruttoergebnis ohne Abzockerei bei Risikoprämien</b></p></td><td><b>797</b></td><td><b>898</b></td><td><b>637.9</b></td><td><b>-1 842.1</b></td></tr></tbody></table><p>* Zahlen verzerrt durch die miserablen Resultate der Swisslife
</p><p>Diese Feststellungen führen zu Fragen an die Aufsichtsbehörde Finma, die die Tarife der Versicherer für das BVG-Geschäft genehmigt. Laut Art. 38 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) muss die Finma prüfen, ob die Prämien den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gewährleisten. Wenn Prämien mehr als doppelt so hoch sind wie die Kosten, teilweise sogar viermal so hoch, dann sind sie weder risiko- noch kostengerecht, und es liegt ein klarer Fall von Missbrauch gegenüber den Versicherten vor. Eine solche Abzockerei ist niemals zu rechtfertigen. Wieso genehmigt die Finma diese Prämientarife dennoch?&nbsp;
</p><h3>Geld im Überschussfonds gehört nicht den Versicherern, sondern gilt als Eigenkapital der Versicherer</h3><p>Die Überschussfonds wurden im 2008 mit 433.5 Mio. Fr. gespiesen, daraus entnommen und den rückversicherten Vorsorgeeinrichtungen ausbezahlt wurden 943 Mio. Franken. Ende 2008 lagen insgesamt 1'262 Mio. Franken in diesen Fonds. Wieviel dieser Mittel die Versicherer auszahlen müssen bzw. dürfen, ist aufsichtsrechtlich geregelt. Diese Überschussfonds haben es in sich. Sie sind, zusammen mit den missbräuchlich hohen Risikoprämien und einer extrem einseitigen und gesetzeswidrigen Verteilungsregel, ein zentrales Element des ausgeklügelten und für Nicht-Insider praktisch nicht durchschaubaren Abzockspiels der Lebensversicherer. Das geht so: Die „Überschussanteile“ werden mit grossem Tamtam den Überschussfonds zugewiesen. 90 % des gesamten Ertrags müssen die Lebensversicherer „zugunsten“ der Vorsorgenehmern (also den bei ihnen versicherten Vorsorgeeinrichtungen) „verwenden“. Für die Versicherten „verwendet“ gelten alle vom Versicherer getätigten Ausgaben – also z.B. auch Provisionen an Broker, die angeschlossene Firmen hin- und her verschieben, oder die Marketingausgaben der Versicherer. Dank den „Zuweisungen“ an den Überschussfonds können die Versicherer behaupten, sie hätten diesen sogar mehr als 90 %, nämlich z.B. 94 % oder 95 %, zugeteilt. In Wirklichkeit aber ist das Geld, das in diesen Überschussfonds liegt, den Vorsorgenehmern „nicht vertraglich geschuldet“. Nur das, was letztlich aus dem Fonds ausgeschüttet worden ist, gehört den Versicherungsnehmern. Das Geld im Überschussfonds gilt im Gegenteil als Teil der „Eigenmittel“ der Lebensversicherer (= Eigenkapital im Versicherungsjargon) und ermöglicht diesen somit, selbst weniger Eigenkapital zur Verfügung stellen zu müssen. Das hat zur Folge, dass der Gewinn auf dem verbleibenden, durch die Lebensversicherer selbst zu stellenden Eigenkapital prozentual umso höher wird. Oben haben wir aufgezeigt, dass die Lebensversicherer Verluste zuerst mithilfe der missbräuchlich hohen Risikoprämien decken. Bei grossen Verlusten dürfen sich die Versicherer aber auch an diesen &nbsp;&nbsp; Überschussfonds schadlos halten, bevor sie mit ihrem von den Aktionären gestellten Eigenkapital dafür gerade stehen müssen. Im Jargon der Finma heisst das „dem Überschussfonds zur Deckung eines Betriebsdefizits entnommen“. Konkret hätte die Swisslife im 2008 den Überschussfonds leeren dürfen. Sie hat es nicht getan, sondern den Verlust, der nach dem Aufbrauchen des Saldos aus den Risikoprämien (351 Mio. Franken) übrigblieb, ingesamt über eine Milliarde Franken, selbst getragen. Vermutlich hat sie aus Reputationsgründen so gehandelt. Sie hat sich also „nur“ bei den überrissenen Risikoprämien bedient, um ihre Verluste zu reduzieren. Sie hätte darüber hinaus aber auch den ganzen Überschussfonds von über einer halben Milliarde Franken plündern und so die Aktionäre entlasten dürfen.
</p><h3>Absurde und gesetzeswidrige „Mindestquote“</h3><p>Dass die „legal quote“ oder „Mindestquote“, so wie der Bundesrat und der Finma sie anwenden, gesetzeswidrig ist, haben wir schon mehrfach dargelegt. Das Gesetz spricht von „Überschüssen“, was nach weltweit gültiger Betrachtungsweise das Ergebnis der Einnahmen minus der Ausgaben ist. Bundesrat und Finma haben jedoch die gesamten Einnahmen als Überschuss deklariert. Die Versicherer haben in dieser Lesart Anspruch auf 10 % der gesamten Einnahmen. Logischerweise verteuert das die Vorsorge um bis zu 11 %. Wie oben dargelegt, dürfen die Versicherer aber ohne weiteres 100 % nehmen und Geld, das im Rahmen der Mindestquote offiziell den Versicherten zugewiesen worden ist, als Eigenkapital behandeln und bei Verlusten aufbrauchen. Dass die Berechnungsweise der legal quote absurd und lächerlich ist, zeigt sich in der Betriebsrechnung 2008 sehr deutlich: Die Axa Winterthur hat einen Gewinn von 136 Mio. Franken gemacht, nach einer Zuweisung an den Überschussfonds von (nur) 10 Mio. Franken. Laut Finma ergibt das eine legal quote von 91.5 %. Die Swisslife hingegen hat (von den Versicherten und Arbeitgebern finanzierte) Rückstellungen im Umfang von 365 Mio. Franken aufgelöst, den Saldo aus den (von den Versicherten und Arbeitgebern finanzierten) Risikoprämien von 351 Mio. Franken aufgefressen, keine Zuweisung an den Überschussfonds gemacht – und hat laut Finma eine Mindestquote von 288 %.
</p><h3>Ein todsicheres Geschäft für die Versicherer, aber ein schlechtes Geschäft für die Versicherten und die Arbeitgeber</h3><p>Die Versicherer spielen ein gezinktes Spiel. Sie haben das Recht, 10 % aller Einnahmen für sich zu beanspruchen. In guten Jahren machen sie fette Gewinne, die fast ausschliesslich aus den massiv übersetzten Risikoprämien stammen, die sie den Versicherten und Arbeitgebern illegalerweise, aber mit Billigung ihrer Aufsichtsbehörde abknöpfen. Die Gewinne aus den Risikoprämien dürfen sie in schlechten Jahren zur Deckung von Verlusten einsetzen. Die Gelder, die sie offiziell als „Überschussanteil“ den Versicherungsnehmern zugeteilt haben, dürfen sie als Eigenkapital behandeln. Im Verlustfall dürfen sie diese Überschussfonds sogar plündern, bevor sie ihre Aktionäre zur Kasse bitten müssen. Wenn sie nicht ganz so lausig wirtschaften wie die Swisslife, dann gibt es für sie fast immer Gewinne. Wenn nicht, können sie die Verluste den Versicherten und Arbeitgebern belasten. Das BVG-Geschäft können sie dank der Überschussfonds mit „echtem“ Eigenkapital in der Höhe von nur 2 bis 4 % betreiben, womit sie im Schnitt der letzten Jahre Eigenkapitalrenditen von durchschnittlich über 10 % erzielt haben.
</p><p>Dieses Modell „verkaufen“ die Lebensversicherer mit der Behauptung, sie gäben Garantien. Bei ihnen müssten die Versicherten und die Arbeitgeber keine Sanierungsbeiträge bezahlen. Wer die Risiken wirklich trägt und was die Garantien wert sind, haben wir oben gesehen. Es liegt auch auf der Hand, dass diese Art von Vorsorge auf Dauer deutlich teurer ist als die Vorsorge bei autonomen Vorsorgeeinrichtungen. Aber auch die Behauptung, bei den Versicherern gäbe es nie Sanierungsbeiträge, stimmt nicht. Pensionskassen dürfen Sanierungsmassnahmen erst dann ergreifen, wenn sie in Unterdeckung sind. Laut einem Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2004 dürfen die Lebensversicherer aber sogar präventiv Sanierungsbeiträge verlangen, also bevor es überhaupt eine Unterdeckung gibt. Diese Möglichkeit steht ihnen zusätzlich zu den oben aufgeführten Tricks offen. Die Versicherungsgesellschaften müssen also letztlich im BVG-Geschäft überhaupt kein Risiko tragen. Dann ist es aber, jedenfalls in einer obligatorischen Sozialversicherung, auch nicht akzeptabel, dass sie Gewinne machen dürfen!</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-184</guid><pubDate>Thu, 18 Feb 2010 11:13:00 +0100</pubDate><title>NEIN sagen – den Lebensversicherern endlich die rote Karte zeigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-sagen-den-lebensversicherern-endlich-die-rote-karte-zeigen</link><description>Die Senkung des Umwandlungssatzes führt zu sozialen Härten. Ein NEIN zu dieser Vorlage wäre zudem ein erster Schritt, den Lebensversicherungen endlich das Handwerk zu legen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein Nein zur Senkung des Umwandlungssatzes am 7. März drängt sich aus den folgenden vier Gründen auf:&nbsp;</p><ul><li>Von der Senkung betroffen wären vorwiegend Arbeitnehmende, die ihr ganzes Leben kleine Löhne hatten und im Alter und im Vorsorgefall nur kleine Renten erhalten. Selbst mit der AHV-Rente zusammen sind diese Renten sehr knapp, oft zu knapp. Würden diese Renten wegen einem tieferen Umwandlungssatz um mehrere Prozente gesenkt, dann würde diesen RentnerInnen dringend benötigtes Renteneinkommen fehlen. Von theoretischen und modellmässigen Prozenten können Menschen nicht leben, sie brauchen Franken! Eine Senkung des Umwandlungssatzes ohne flankierende Massnahmen, die diese Senkung ausgleichen würden, ist deshalb nicht akzeptabel. Der SGB hat solche flankierenden Massnahmen von Anfang an gefordert, Bundesrat und Parlament haben ihm aber kein Gehör geschenkt.</li></ul><ul><li>Die Lebensversicherer machen Gewinne auf den Altersrenten, selbst im schlechten Anlagejahr 2008<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes würde ihren Gewinn noch erhöhen – auf Kosten der RentnerInnen. Auch bürgerliche Politiker haben im Parlament offen zugegeben, dass sie den Umwandlungssatz wegen den Lebensversicherern senken wollen. „Aber primär müssen wir den Umwandlungssatz wegen der Lebensversicherungen senken“, so Ständerat Rolf Büttiker, FDP, am 11. Dezember 2008. Es geht nicht an, dass man obligatorische Sozialversicherungsleistungen senkt, um privaten, gewinnorientierten Firmen noch mehr Gewinn zu verschaffen! Vor wenigen Jahren haben die Lebensversicherer schon Knall auf Fall die Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich gesenkt, auf 5.8 % (Männer) und 5.4 % (Frauen), was für die Betroffenen Senkungen um 19 bis 25 % auf einen Schlag zur Folge gehabt hat. Die Betroffenen hatten keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Am 7. März haben sie nun endlich die Gelegenheit, den Versicherern die rote Karte zu zeigen.</li></ul><ul><li>Die Aufsichtsbehörde Finma müsste die Versicherten vor Missbrauch der Versicherer schützen und hat den gesetzlichen Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Prämientarife risiko- und kostengerecht sind. Sie genehmigt aber seit Jahren Risikoprämien, die bis zu viermal so hoch sind wie die Kosten, und erlaubt den Versicherern so, die Versicherten auszuplündern. Damit nicht genug: Das Parlament hat vor einigen Jahren eine Gesetzesbestimmung angenommen, die die Gewinne der Versicherer auf 10 % der Überschüsse beschränkt. Der Bundesrat hat hinterher einfach die Gesamteinnahmen („Ertrag“) zu Überschüssen umdeklariert. Dank diesem gesetzeswidrigen Trick können sich die Versicherer weiterhin masslos aus dem BVG-Geschäft bedienen. Doch auch die „Überschussanteile“, die die Versicherer gnädigerweise den Versicherten aus den von diesen selbst bezahlten, zu hohen Prämien zubilligen, stehen diesen gemäss Bundesrat nicht wirklich zu: Sie zählen zum Eigenkapital der Lebensversicherer und dürfen von diesen zur Deckung von Verlusten verwendet werden. Viel Gewinn ohne Risiko, staatlich abgesegnet durch Parlament und Bundesrat. Diesen Wegelagerern muss endlich das Handwerk gelegt werden. Der erste Schritt dazu ist ein Nein am 7. März.</li></ul><ul><li>In der parlamentarischen Pipeline ist eine ganze Reihe von Sozialversicherungsabbauvorlagen: 11. AHV-Revision, Revision der Arbeitslosenversicherung, Revision der Unfallversicherung usw. Stoppen wir diese Abbau-Orgie mit einem Nein am 7. März!</li></ul><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Dieses und das folgende Argument entwickelt Colette Nova ausführlich im folgenden Newsletter-Beitrag zur Betriebsrechnung 2008 der Lebensversicherer im BVG-Geschäft.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-189</guid><pubDate>Thu, 28 Jan 2010 11:29:00 +0100</pubDate><title>Zuerst den Druck auf die viel zu teuren Sammelstiftungen erhöhen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zuerst-den-druck-auf-die-viel-zu-teuren-sammelstiftungen-erhoehen</link><description>Alle BVG-Fachleute seien für die Senkung des Umwandlungssatzes, behaupten die Befürworter der Vorlage immer wieder lautstark. Die Behauptung hat einen kleinen Haken: Sie ist falsch, wie das Interview mit Christoph Häberli, dem Präsidenten des Stiftungsrates der Pensionskasse des Baumeisterverbandes, zeigt.</description><content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: bold;">Der Pensionskassenverband ASIP suggeriert in der Abstimmungskampagne gerne, dass sämtliche Fachleute der beruflichen Vorsorge für die Senkung des Umwandlungssatzes BVG sind. Sie als Stiftungsrat der Pensionskasse des Baumeisterverbandes stehen öffentlich gegen die Senkung ein. Was haben Sie für Gründe?</p><p>Selbst die NZZ hat kürzlich geschrieben, dass nur “die Mehrheit” der “Experten” für eine Senkung sei. Eine offizielle Abstimmung gab es meines Wissens nie. Gerade der Experte unserer Pensionskasse ist nicht dieser Meinung. Es gibt denn auch gute Gründe für die Annahme, dass weder die Lebenserwartung stetig und linear zunehmen wird (wie dies die Rentensenkungs-Experten behaupten), noch dass die Renditeerwartungen tatsächlich über Jahrzehnte so tief sein werden wie in den letzten Jahren. Erinnert sei an den New-Economy-Hype Ende der 90er Jahre. Damals behaupteten viele „Experten” auch, nun sei in der Wirtschaft alles anders als früher. Wenig später zeigte sich das klare Gegenteil. Die Ermittlung der möglichen Renditen mit vertretbarem Risiko wurde von der Nationalbank aufgrund einer Studie, die mehr als 60 Jahre erfasst, vorgenommen. Das ist daher zuverlässiger, als Schätzungen aufgrund der letzten fünf Jahre.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Würde eine Senkung des Umwandlungssatzes Ihre Arbeit als Stiftungsrat nicht enorm erleichtern? Sie könnten nach wie vor höhere Umwandlungssätze anwenden, diese aber nach Notwendigkeit senken?&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><p>Es entspricht gutschweizerischer Mentalität, überall Sicherheitspolster und Auffangbecken&nbsp;&nbsp;einzubauen. Daher besteht die Gefahr, dass bei einem zu tiefen Umwandlungssatz zu viele Reserven aufgebaut und nicht sinnvoll und rechtzeitig wieder abgebaut werden. Die hohe Fluktuationsrate der Arbeitnehmer zwischen den Betrieben und – aufgrund der heutigen Struktur der 2. Säule – zwischen den Kassen führt dann dazu, dass immer wieder die gleichen Arbeitnehmer Reserven für andere aufbauen, selbst aber nie davon profitieren können. Daher braucht es diese Freiheit nicht, wenn sie nicht zwingend notwendig ist. Zudem muss zuerst der Druck auf die viel zu teuren Sammelstiftungen der Versicherungsgesellschaften erhöht werden. Diese wollen ja nur deshalb höhere Überschüsse generieren, weil sie davon einen fixen Anteil abschöpfen können.&nbsp;&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Was sähen Sie für Alternativen, um zukünftige Löcher in den Pensionskassen zu verhindern und trotzdem die Leistungen beizubehalten?&nbsp;</p><p>Die 2. Säule braucht dringend eine grundlegende Reform, damit zahlreiche Ineffizienzen ausgeräumt werden können. Am wichtigsten für mich ist, dass wesentlich weniger Geld sinnlos an Versicherungsgesellschaften (und dort in Manager-Boni) sowie in Form von Beratungs- und Vermögensverwaltungshonorare an die Banken abfliesst. In der Krankenversicherung spricht man von zuviel Verwaltungsaufwand bei rund hundert Kassen, in der beruflichen Vorsorge mischen immer noch fast dreitausend mit. Bevor die Leistungen gekürzt werden, müssen alle Mittel zur Straffung der Organisation ausgenützt werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-187</guid><pubDate>Thu, 28 Jan 2010 11:25:00 +0100</pubDate><title>Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wir-lassen-uns-nicht-fuer-dumm-verkaufen</link><description>Wer sich gegen die Unbilden des Lebens versichert, will die versprochene Leistung, wenn das versicherte Ereignis eintritt. Das ist bei der Diebstahlversicherung so, das ist bei der Lebensversicherung so. Und das muss auch für die Altersversicherung gelten. Soll aber nicht mehr, wenn es nach dem Willen der Rentenklauer gehen sollte.  </description><content:encoded><![CDATA[<p>Den Versicherten der obligatorischen zweiten Säule wurde versprochen, dass ihr angespartes Kapital bei der Pensionierung in eine Rente umgewandelt wird, die zusammen mit der AHV ausreicht, den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Dieses Versprechen steht sogar in der Bundesverfassung.
</p><p>Mit der geplanten Senkung des Umwandlungssatzes wird jetzt dieses Versprechen gebrochen. Das ist Betrug, das ist Rentenklau.
</p><p>Den Versicherten kann es eigentlich egal sein, welches die Gründe für die Senkung des Umwandlungssatzes sind. Ihnen wurde bei Beginn der Versicherung eine bestimmte Leistung versprochen, und diese Leistung gilt es zu erfüllen; darauf haben die Versicherten einen&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Anspruch. Und deshalb werden sie am 7. März auch Nein zur Senkung ihrer Rente sagen.
</p><p>Die Menschen würden älter, heisst es. Die Altersleistungen müssten deshalb länger bezahlt werden und dafür reiche das angesparte Kapital bei der bisherigen Rentenhöhe nicht. Also müsse man die Renten senken. Diese Begründung ist gleich in mehrfacher Hinsicht falsch: Aus der Tatsache, dass einige Menschen in Zukunft älter werden könnten, den Schluss zu ziehen, alle Menschen bräuchten im Alter weniger Rente, ist eine verquere Logik. Wenn das Argument der Längerlebigkeit stimmt, dann müssen vielmehr Massnahmen ergriffen werden, die das Rentenniveau und damit das abgegebene Versprechen bewahren.
</p><p>Aber der angeführte Grund für die Rentensenkung trifft auch objektiv nicht zu. Die beklagte Längerlebigkeit der Versicherten wurde bereits bei einer früheren Revision des BVG im Jahre 2003 durch eine Senkung des Umwandlungssatzes berücksichtigt. Damals hat man es allerdings geschafft, durch Kompensationsmassnahmen das Rentenniveau unverändert zu lassen. Wer jetzt noch einmal den Umwandlungssatz mit der Begründung der gestiegenen Lebenserwartung senken will, hält die Menschen für dumm.
</p><p>Auch das zweite Argument der Befürworter sticht nicht. Die zu erwartenden Renditen auf den Kapitalmärkten würden es den Pensionskassen nicht erlauben, genügend Rendite bei vertretbarem Risiko zu erzielen, um die Renten zu finanzieren. Woher wissen die das? Lesen sie das aus den Tarot-Karten? Das Versagen der Prognostiker vor der Finanzkrise, aber auch die im Dreimonatsrhythmus korrigierten Vorhersagen zum Wirtschaftswachstum durch die Prognoseinstitute oder die sich fröhlich widersprechenden Voraussagen der Börsenanalytiker zeigen deutlich: Aussagen über künftige Renditen haben die Treffergenauigkeit von Horoskopen. Damit eine Senkung der Renten für Millionen von Versicherten zu begründen, ist eine Unverfrorenheit.
</p><p>Die einzige Aussage, die wir über künftige, langfristige Renditemöglichkeiten machen können, ist ein Blick in die Vergangenheit. Und dieser Blick zeigt: In den letzten 80 Jahren konnten die für unsere Pensionskassen benötigten Renditen problemlos erzielt werden. Das ist keine Garantie für die Zukunft, aber ein Indiz, das mehr zählt als die düsteren Prophezeiungen der selbst ernannten Rendite-Propheten.
</p><p>Und eines gilt es bei der Diskussion über die geplante Rentensenkung immer auch zu berücksichtigen: Die Altersvorsorge ist ein Riesengeschäft, und bei diesem Geschäft wollen die Versicherungskonzerne ein grösseres Stück vom Kuchen. Das geht nur, wenn die staatliche und obligatorische Altersvorsorge und damit auch die Solidarität zwischen den Versicherten, zwischen Jungen und Alten geschwächt werden. Dann sind immer mehr Menschen gezwungen, privat für das Alter vorzusorgen, und die Profite der Versicherungskonzerne zu mehren.
</p><p>Weil immer mehr Menschen dieses Spiel durchschauen, werden sie am 7. März Nein sagen zur geplanten Senkung des Umwandlungssatzes.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-194</guid><pubDate>Wed, 13 Jan 2010 11:42:00 +0100</pubDate><title>Gegen den Rentenklau in der beruflichen Vorsorge!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gegen-den-rentenklau-in-der-beruflichen-vorsorge</link><description>Mit der Vorlage über die Senkung des Umwandlungssatzes wird in der schweizerischen Sozialpolitik ein Tabu gebrochen: Zum ersten Mal überhaupt sollen die Renten in der Altersvorsorge auf breiter Front gesenkt werden. Die grossen Versicherungen haben die Messer gewetzt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass es vorerst nur die Pensionskassenrenten im Obligatorium der beruflichen Vorsorge trifft und formell nur die Jahrgänge anvisiert werden, die in den nächsten Jahren pensioniert werden, macht die Sache nicht besser. Wie sollen die Rentnerinnen und Rentner, die seit vielen Jahren schon auf den Teuerungsausgleich verzichten und deshalb eine ständige Entwertung ihrer Renten hinnehmen müssen, noch glauben, dass ihre Renten sicher sind und nicht angetastet werden, wenn jetzt die Rentenversprechen bei den über 60-Jährigen mir nichts dir nichts gebrochen werden können? Und was bedeuten diese Rentensenkungen erst für die aktive Generation? Auf welche Versprechen und Zusicherungen sollen sie sich noch verlassen können, wenn jetzt gegenüber den Jahrgängen unmittelbar vor dem Rentenalter nicht mehr gilt, was ihnen noch vor wenigen Jahren konkret versprochen worden war?
</p><p>Früher und bis heute galt im Zusammenhang mit den Rentenversprechen der Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser Grundsatz wird verletzt, wenn die erst vor kurzem (mit der 1. BVG-Revision) versprochenen Renten für Leute, die sich für ihre Pensionierung auf diese Zusagen verlassen haben, massiv gesenkt werden. Sie haben in diesem Alter ja auch keine Möglichkeit mehr, die massiven und lebenslang wirksamen Einbussen zu kompensieren.
</p><p>Die Bundesverfassung legt fest, dass die Renten der beruflichen Vorsorge zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen sollen. Was bedeutet das im Zusammenhang mit der Abstimmungsvorlage konkret? Das Obligatorium der beruflichen Vorsorge führt zu Renten, die im Maximum Fr. 1'500.- pro Monat betragen, oft aber tiefer liegen. Auch zusammen mit der AHV-Rente ist in diesen Fällen im Obligatorium des BVG eine Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung häufig nicht gesichert. Umso weniger erträgt es bei diesen Renten noch eine Senkung um rund zehn Prozent. Die von den bürgerlichen Parteien im Parlament durchgesetzte Vorlage, welche die Umwandlungssätze im Gegensatz zur 1. BVG-Revision ohne jede Kompensation zur Erreichung des verfassungsmässigen Leistungsziels senken will, verletzt somit nicht nur den Grundsatz von Treu und Glauben, sondern auch den Verfassungsauftrag.
</p><p>Bei der überstürzten Senkung der Umwandlungssätze geht es im Übrigen im Gegensatz zu den Behauptungen der Propaganda der Wirtschaftsverbände nicht um die Berücksichtigung der Demografie, sprich der zunehmenden Lebenserwartung. Diese war schon bei der schrittweisen und behutsamen Senkung der Umwandlungssätze im Rahmen der 1. BVG-Revision einberechnet worden, die zudem durch zusätzliche Massnahmen abgefedert worden war. Es geht bei der Abstimmungsvorlage vom 7. März 2010 nicht um die Lebenserwartung, sondern um handfeste finanzielle Interessen vor allem der grossen Versicherungen, die sich den Abstimmungskampf denn auch sehr viel kosten lassen. Denn sie sind es, die massiv davon profitieren, wenn es in der beruflichen Vorsorge keine Leistungsgarantien mehr gibt. Was den Arbeitnehmenden in ihrer Eigenschaft als zukünftigen Rentner/innen abgenommen wird, das fliesst direkt in die Taschen der Aktionäre und in die Boni der Manager der grossen Versicherungskonzerne. Während es aber bei den Versicherungskonzernen um Eigenkapitalrenditen von 10-15% geht, steht bei den Rentner/innen im Obligatorium der beruflichen Vorsorge das auf dem Spiel, was sie für ihren Lebensunterhalt unbedingt benötigen und wofür sie redlich bezahlt haben. Der Begriff "Rentenklau" bringt nichts anderes als diesen Sachverhalt auf den Punkt. Es erstaunt denn auch nicht, dass die Versicherungskonzerne der Bevölkerung als Ersatz für die fehlende Deckung des Lebensunterhalts bereits heute ihre teuren Versicherungsprodukte andrehen wollen. Dreister geht es kaum.
</p><p>Die Gewerkschaften verteidigen mit dem Referendum "Nein zum Rentenklau" die verfassungsmässigen Vorgaben genau so wie die gesetzlichen Versprechen auf minimale Renten. Auch wenn die Versicherungskonzerne und die von ihnen bezahlten Wirtschaftsverbände und Parteien mit noch so vielen Millionen Franken das Gegenteil propagieren, so gibt es trotzdem keinen sachlich vertretbaren Grund, die mit der erst auf den 1. Januar 2005 in Kraft getretenen 1. BVG-Revision abgegebenen Rentenversprechen bereits wieder zu brechen. Niemand bestreitet, dass die Entwicklung der Lebenserwartung für die Zukunft (ab 2015) wieder neu berechnet werden muss. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und erst recht jene, die nur über das Obligatorium der beruflichen Vorsorge verfügen, sind aber nicht dafür da, mit ihren Renten die Fehlleistungen der Manager der Finanzkonzerne auszubügeln.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-707</guid><pubDate>Mon, 11 Jan 2010 17:27:00 +0100</pubDate><title>Gegen den Rentenklau in der beruflichen Vorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gegen-den-rentenklau-in-der-beruflichen-vorsorge</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Vorlage über die Senkung des Umwandlungssatzes wird in der schweizerischen Sozialpolitik ein Tabu gebrochen: Zum ersten Mal überhaupt sollen die Renten in der Altersvorsorge auf breiter Front gesenkt werden. Dass es vorerst nur die Pensionskassenrenten im Obligatorium der beruflichen Vorsorge trifft und formell nur die Jahrgänge anvisiert werden, die in den nächsten Jahren pensioniert werden, macht die Sache nicht besser. Wie sollen die Rentnerinnen und Rentner, die seit vielen Jahren schon auf den Teuerungsausgleich verzichten und deshalb eine ständige Entwertung ihrer Renten hinnehmen müssen, noch glauben, dass ihre Renten sicher sind und nicht angetastet werden, wenn jetzt die Rentenversprechen bei den über 60-Jährigen mir nichts dir nichts gebrochen werden können? Und was bedeuten diese Rentensenkungen erst für die aktive Generation? Auf welche Versprechen und Zusicherungen sollen sie sich noch verlassen können, wenn jetzt gegenüber den Jahrgängen unmittelbar vor dem Rentenalter nicht mehr gilt, was ihnen noch vor wenigen Jahren konkret versprochen worden war?
</p><p>Früher und bis heute galt im Zusammenhang mit den Rentenversprechen der Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser Grundsatz wird verletzt, wenn die erst vor kurzem (mit der 1. BVG-Revision) versprochenen Renten für Leute, die sich für ihre Pensionierung auf diese Zusagen verlassen haben, massiv gesenkt werden. Sie haben in diesem Alter ja auch keine Möglichkeit mehr, die massiven und lebenslang wirksamen Einbussen zu kompensieren.
</p><p>Die Bundesverfassung legt fest, dass die Renten der beruflichen Vorsorge zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen sollen. Was bedeutet das im Zusammenhang mit der Abstimmungsvorlage konkret? Das Obligatorium der beruflichen Vorsorge führt zu Renten, die im Maximum Fr. 1'500.- pro Monat betragen, oft aber tiefer liegen. Auch zusammen mit der AHV-Rente ist in diesen Fällen im Obligatorium des BVG eine Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung häufig nicht gesichert. Umso weniger erträgt es bei diesen Renten noch eine Senkung um rund zehn Prozent. Die von den bürgerlichen Parteien im Parlament durchgesetzte Vorlage, welche die Umwandlungssätze im Gegensatz zur 1. BVG-Revision ohne jede Kompensation zur Erreichung des verfassungsmässigen Leistungsziels senken will, verletzt somit nicht nur den Grundsatz von Treu und Glauben, sondern auch den Verfassungsauftrag.
</p><p>Bei der überstürzten Senkung der Umwandlungssätze geht es im Übrigen im Gegensatz zu den Behauptungen der Propaganda der Wirtschaftsverbände nicht um die Berücksichtigung der Demografie, sprich der zunehmenden Lebenserwartung. Diese war schon bei der schrittweisen und behutsamen Senkung der Umwandlungssätze im Rahmen der 1. BVG-Revision einberechnet worden, die zudem durch zusätzliche Massnahmen abgefedert worden war. Es geht bei der Abstimmungsvorlage vom 7. März 2010 nicht um die Lebenserwartung, sondern um handfeste finanzielle Interessen vor allem der grossen Versicherungen, die sich den Abstimmungskampf denn auch sehr viel kosten lassen. Denn sie sind es, die massiv davon profitieren, wenn es in der beruflichen Vorsorge keine Leistungsgarantien mehr gibt. Was den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in ihrer Eigenschaft als zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern abgenommen wird, das fliesst direkt in die Taschen der Aktionäre und in die Boni der Manager der grossen Versicherungskonzerne. Während es aber bei den Versicherungskonzernen um Eigenkapitalrenditen von 10-15% geht, steht bei den Rentnerinnen und Rentnern im Obligatorium der beruflichen Vorsorge das auf dem Spiel, was sie für ihren Lebensunterhalt unbedingt benötigen und wofür sie redlich bezahlt haben. Der Begriff "Rentenklau" bringt nichts anderes als diesen Sachverhalt auf den Punkt. Es erstaunt denn auch nicht, dass die Versicherungskonzerne der Bevölkerung als Ersatz für die fehlende Deckung des Lebensunterhalts bereits heute ihre teuren Versicherungsprodukte andrehen wollen. Dreister geht es kaum.
</p><p>Die Gewerkschaften verteidigen mit dem Referendum "Nein zum Rentenklau" die verfassungsmässigen Vorgaben genau so wie die gesetzlichen Versprechen auf minimale Renten. Auch wenn die Versicherungskonzerne und die von ihnen bezahlten Wirtschaftsverbände und Parteien mit noch so vielen Millionen Franken das Gegenteil propagieren, so gibt es trotzdem keinen sachlich vertretbaren Grund, die mit der erst auf den 1. Januar 2005 in Kraft getretenen 1. BVG-Revision abgegebenen Rentenversprechen bereits wieder zu brechen. Niemand bestreitet, dass die Entwicklung der Lebenserwartung für die Zukunft (ab 2015) wieder neu berechnet werden muss. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und erst recht jene, die nur über das Obligatorium der beruflichen Vorsorge verfügen, sind aber nicht dafür da, mit ihren Renten die Fehlleistungen der Manager der Finanzkonzerne auszubügeln.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-483</guid><pubDate>Wed, 06 Jan 2010 15:17:00 +0100</pubDate><title>Stiftungsräte und Pensionskassenfachleute gegen Senkung des Umwandlungssatzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stiftungsraete-und-pensionskassenfachleute-gegen-senkung-des-umwandlungssatzes</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Befürworter einer Rentensenkung in der zweiten Säule, allen voran Economiesuisse, ASIP und die Versicherungswirtschaft, erwecken den Eindruck, die geplante Senkung des Umwandlungssatzes werde von den Arbeitnehmervertretern in den Pensionskassen-Stiftungsräten unterstützt. Das Gegenteil ist der Fall: Zahlreiche Stiftungsräte sind mit der vorgesehenen Senkung der künftigen Renten nicht einverstanden (u.a. Stiftungsräte aus den Pensionskassen der SBB, der Post und der SRG SSR Idée Suisse, aus den Kassen der Novartis, Syngenta, Clariant, Valorec, Freelance, Securitas, Bâloise und Profond sowie aus den öffentlich-rechtlichen Kassen des Bundes (Publica), der Stadt Zürich, des Kantons Thurgau, des Kantons Bern und der Stadt Winterthur). Sie haben sich zusammen mit Fachleuten der zweiten Säule, die sich&nbsp;in ihrer Kritik am Rentenklau&nbsp;von ASIP und Versicherungswirtschaft nicht ernst genommen fühlen,&nbsp;in einem Komitee gegen die Senkung des Umwandlungssatzes organisiert. Sie empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 7. März ein Nein in die Urne zu legen.
</p><p>Für die Mitglieder des Komitees ist die Diskussion um die Senkung des Umwandlungssatzes eine politische und keine technische. Tatsache ist, dass der geplante Abbau von Leistungen das Vertrauen der Versicherten in die berufliche Vorsorge erschüttert, weil dadurch Versprechen nicht eingehalten werden. Die Versicherten haben sich auf die versprochene Rentenleistung verlassen und ihre Lebensplanung danach eingerichtet. Eine Senkung des Umwandlungssatzes hätte für viele unzumutbare Renteneinbussen zur Folge.&nbsp;
</p><p>Inhaltlich ist die Notwendigkeit einer Rentensenkung auf Vorrat nicht gegeben. In der Vergangenheit haben die Pensionskassen eine deutlich höhere Rendite erzielt, als dies zur Finanzierung des aktuellen Umwandlungssatzes notwendig ist. Die steigende Lebenserwartung wurde bereits bei der vergangenen BVG-Revision 2003 berücksichtigt. Eine Senkung der Renten auf Vorrat ist daher nicht nötig. Sollten in der Zukunft Finanzierungslücken in der zweiten Säule entstehen, müssen Lösungen gesucht und nicht einfach die Renten gekürzt werden.&nbsp;
</p><p>Das Komitee „Stiftungsräte und Pensionskassenfachleute gegen den Rentenklau“ wird sich anlässlich einer Medienkonferenz am 28. Januar ausführlich äussern.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-482</guid><pubDate>Wed, 06 Jan 2010 15:15:00 +0100</pubDate><title>Voodoo-Ökonomie auf Kosten der Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/voodoo-oekonomie-auf-kosten-der-versicherten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Economiesuisse, die Kampagnenorganisation der Schweizer Wirtschaft, hat heute ihr Ziel für die Abstimmung vom kommenden 7. März verkündet: „Im Verhältnis zur steigenden Lebenserwartung und den Renditen auf dem Kapital in der Pensionskasse sind die heutigen Renten zu hoch.“ Die Wirtschaftsverbände würden sich darum mit aller Kraft für die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes einsetzen.
</p><p>Economiesuisse liegt damit gleich in mehrfacher Hinsicht falsch:</p><ol><li>Die Höhe der Renten darf sich nicht allein nach den „Renditen auf dem Kapitalmarkt“ oder nach der „steigenden Lebenserwartung richten, wie Economiesuisse fordert. Massstab für die Rentenhöhe ist vielmehr der Bedarf der Rentnerinnen und Rentner wie er in der Bundesverfassung definiert ist: „Die berufliche Vorsorge ermöglicht zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise.“ Das gilt auch bei steigender Lebenserwartung oder sinkenden Renditen.</li><li>Die heutigen Renten sind – trotz der Behauptung von Economiesuisse – keineswegs zu hoch. Das wissen ihre Spezialisten aus der Versicherungsbranche selber am besten: „Die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule decken in der Regel lediglich 60 Prozent des letzten Einkommens ab. Nach der Pensionierung rechnet man aber mit einem Bedarf von 80-90 Prozent. Nur auf diesem Niveau kann der gewohnte Lebensstandard sorglos weitergeführt werden.“ Diese Aussage stammt von Thomas Bahc, dem Leiter Privatkunden bei SwissLife. Und in einem Prospekt von Axa/Winterthur heisst es: „Die Renten aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge decken in der Regel nur ca. 40-60 Prozent des bisherigen Einkommens ab. Schliessen Sie diese Lücke mit einer privaten Vorsorge.“</li><li>Mit der Behauptung, auf dem Kapital der Pensionskassen könne nicht mehr genügend Rendite erzielt werden um das Rentenniveau zu halten, widerspricht Economiesuisse den eigenen Fachleuten aus der Finanzbranche. Sowohl Spitzenbanker wie -manager der Versicherungsbranche versprechen ihren Aktionären wieder Eigenkapitalrenditen von 15 bis 25 Prozent. Tatsache bleibt allerdings: Weder die Boomphasen der Börse in den letzten Jahrzehnten noch die aktuelle Finanzkrise wurde von denjenigen vorausgesehen, die jetzt vorgeben, sie wüssten genau, wie sich die Kapitalrenditen bei den Pensionskassen in den nächsten Jahren entwickeln werden. Das ist nichts anderes als Voodoo-Ökonomie – auf Kosten der Versicherten.</li><li>Betriebliche Vorsorge wird bereits seit dem 19. Jahrhundert betrieben. Und seither hat die mittlere Lebenserwartung in der Schweiz laufend zugenommen. Die Pensionskassenrenten sind analog zum allgemeinen Wohlstand dennoch angewachsen. Das Argument mit der steigenden Lebenserwartung stammt vor allem von Versicherungsgesellschaften und Anlageberatern und dient lediglich dazu, weitere Leistungsreduktionen bei der AHV und der zweiten Säule zu begründen. Der Zweck: Immer mehr Menschen sollen zum Abschluss privater Versicherungen bewegt werden. Carsten Maschmeyer, Vewaltungsrat von Swiss Life sagt es unverblümt: "Wir stehen vor dem grössten Boom, den unsere Branche je erreicht hat: die Verlagerung der staatlichen zur privaten Altersvorsorge ist ein Wachstumsmarkt über Jahrzehnte... Man kann zwar nicht überblicken, wie sich der&nbsp; Anstieg der privaten Altersvorsorge präzise ausgestaltet. Es ist jedoch so, als ob wir auf einer Ölquelle sitzen. Sie ist angebohrt, sie ist riesig gross und sie wird sprudeln."</li></ol><p>Fazit: Die geplante Senkung des Umwandlungssatzes ist unnötig, falsch, widerspricht der Verfassung und dient lediglich dazu, für die Versicherungsbranche eine neue, ertragreiche „Ölquelle“ anzubohren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-490</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2009 15:57:00 +0100</pubDate><title>Weder Lebenserwartung noch Renditen rechtfertigen Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weder-lebenserwartung-noch-renditen-rechtfertigen-rentensenkung</link><description>Die Argumente des Bundesrates für eine BVG-Rentensenkung überzeugen nicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, am 7. März 2010 Ja zu sagen zur Senkung ihrer eigenen künftigen Pensionskassenrenten. Seine Argumente für diese Zumutung überzeugen allerdings nicht:
</p><p><span style="font-weight: bold;">Lebenserwartung:</span>&nbsp;Die Menschen werden zwar älter, doch hat man dieser Tatsache bereits mit der 1. BVG-Revision im Jahre 2003 Rechnung getragen. Damals hat das Parlament mit der Begründung der steigenden Lebenserwartung beschlossen, den Umwandlungssatz stufenweise von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent zu senken. Auch die Pensionskassen selber haben diese Entwicklung durch die Bildung entsprechender Reserven bereits berücksichtigt.
</p><p>Zudem: Aus der Tatsache, dass die Menschen älter werden, den Schluss zu ziehen, sie bräuchten deshalb weniger Geld im Alter, zeugt von einer queren Logik.&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: bold;">Renditeerwartung:&nbsp;</span>Die notwendige Rendite von rund 4,5 Prozent auf dem Vorsorgekapital könne von den Pensionskassen nicht mehr erwirtschaftet werden, ist ein weiteres Argument für die Rentensenkung. Diese Begründung ist äusserst abenteuerlich. Wer behauptet, die künftige Entwicklung der Kapitalmärkte zu kennen, verwechselt seriöse Politik mit Astrologie. Die pessimistischen Zukunftszenarien des Bundesrates, was die erzielbaren Renditen betrifft, konterkarieren zudem deutlich mit den Erwartungen der Spezialisten der Banken und Versicherungen. Dort wird unverfroren mit künftigen Eigenkapitalrenditen zwischen 15 und 25 Prozent gerechnet.
</p><p>Die im Vorsorgegeschäft tätigen Privatversicherer sind es denn auch, die an vorderster Front eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes fordern. Sie wissen, dass zwischen ihren Gewinnen und der Höhe des Umwandlungssatzes (und übrigens auch des Mindestzinssatzes) ein Zusammenhang besteht: Je tiefer der Umwandlungssatz, desto höher ihre Gewinne.
</p><p>Bei diesem Spiel werden die Versicherten allerdings nicht mitmachen. Für sie ist die geplante Rentensenkung auf Vorrat nichts anderes als ein Rentenklau, dem sie am 7. März an der Urne eine Absage erteilen werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-636</guid><pubDate>Mon, 29 Jun 2009 17:22:00 +0200</pubDate><title>Sanierungen von Pensionskassen: Zu einseitig, zu überstürzt, zu kurzsichtig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sanierungen-von-pensionskassen-zu-einseitig-zu-ueberstuerzt-zu-kurzsichtig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Neben der Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes bewegt derzeit kaum ein anderes Thema die Arbeitnehmenden so stark wie die Unterdeckung ihrer Pensionskassen und der deshalb eingeleiteten Sanierungen. Diese Massnahmen haben entweder auf der Seite der Löhne oder der künftigen Renten Belastungen zur Folge, die teilweise die Schmerzgrenze überschreiten. Zudem werden viele dieser Sanierungen zu überstürzt vorgenommen, die Belastungen werden einseitig den Arbeitnehmenden aufgebürdet – auch die konjunkturellen Folgen zeigen sich als verheerend an.&nbsp;
</p><p>In den angehängten Texten stellen wir unser Forderungspaket zu einer vernünftigen Sanierungspolitik vorstellen. Speziell gehen wir auf Pensionskassen ein, die von ihrem früheren öffentlichen Arbeitgeber nur mangelhaft geführt worden sind.&nbsp;
</p><p>Angehängt finden Sie Texte von:</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Colette Nova</span>, geschäftsführende Sekretärin SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Giorgio Tuti</span>, Präsident SEV und Vizepräsident SGB</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-703</guid><pubDate>Tue, 07 Apr 2009 17:09:00 +0200</pubDate><title>SGB unterstützt vollumfänglich das Referendum gegen die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-unterstuetzt-vollumfaenglich-das-referendum-gegen-die-senkung-des-bvg-umwandlungssatzes</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Senkung würde vor allem diejenigen Versicherten in der zweiten Säule hart treffen, die nur niedrige Renten aus dem BVG-Minimum zu erwarten haben. Eine Kürzung dieser ohnehin schon kleinen Renten wäre für viele künftige Rentnerinnen und Rentner existenzgefährdend. Diese Bezüger niedriger Einkommen sind nicht in der Lage, die Kürzung des Umwandlungssatzes und damit der künftigen Rente zum Beispiel durch Ersparnisse zu kompensieren.
</p><p>Ein wichtiger Grund für diese Senkung ist das Geschäft mit der Altersvorsorge, das ein riesiger Wachstumsmarkt für die Versicherungsbranche ist – und dazu gehört auch die obligatorische zweite Säule. Vor allem die Lebensversicherer sind hier stark engagiert. Natürlich wollen die Versicherer an diesem Geschäft&nbsp; tüchtig verdienen. Und sie wissen: Je tiefer der Satz ist, mit dem sie das angesparte Kapital in eine Rente umwandeln müssen (Umwandlungssatz), desto höher ist ihr Gewinn.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 
</p><p>Es ist deshalb keine Überraschung, dass die Versicherer und ihre Lobby-Parlamentarier im National- und Ständerat seit Jahren einen tieferen Umwandlungssatz fordern. 
</p><h3>Warum ein Referendum?</h3><p>Die geplante Rentensenkung verletzt das in der Verfassung verankerte Ziel der Altersvorsorge. In Artikel 113 der Bundesverfassung heisst es nämlich: „Die berufliche Vorsorge ermöglicht zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise.“ Diese Vorschrift wird mit der geplanten Rentensenkung – zumindest für die tieferen Einkommen – klar verletzt. Bei Änderungen der Verfassung hat in unserem Land das Volk das letzte Wort. Es soll auch das letzte Wort haben, wenn ein in der Verfassung verankertes Ziel durch eine Gesetzesänderung verletzt wird. Das Referendum schafft diese Möglichkeit.
</p><p>&nbsp;</p><p>Falls ein Abbau beim Umwandlungssatz aus finanztechnischen Gründen unausweichlich wird – was im vorliegenden Fall alles andere als klar ist –, müssen gleichzeitig Massnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus ergriffen werden – zum Beispiel durch eine Erhöhung der AHV-Rente.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-538</guid><pubDate>Mon, 06 Apr 2009 17:01:00 +0200</pubDate><title>Couchepin verstärkt mit forciertem Sanierungsdruck die Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/couchepin-verstaerkt-mit-forciertem-sanierungsdruck-die-krise</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wendet sich gegen die vom Departement Couchepin heute verlangte forcierte Sanierung der Pensionskassen. Das Bundesamt für Sozialversicherung rät dabei sogar bei geringen Unterdeckungen zu schnellen Sanierungsmassnahmen. So eine Politik ist unnötige Panikmache und verstärkt die Wirtschaftskrise.
</p><p>Sanierungsmassnahmen bedeuten für die Erwerbstätigen wegen höheren Beiträgen oder bei den Pensionierten wegen tieferen Renten in erster Linie schmerzhaften Kaufkraftverlust. Diese Politik ist nicht nur konjunkturpolitisch falsch, sie verunsichert auch unnötig pessimistisch in der Krise. Der SGB hat dem Bundesrat frühzeitig geschrieben, mit Blick auf die Kaufkraft die Aufsichtsbehörden zur Zurückhaltung zu mahnen. Jetzt macht er das Gegenteil und rät zu Sanierungen, wo bisher davon nie die Rede gewesen war.
</p><p>Besonders stossend ist, dass das BSV die Gelegenheit benutzt, für die Senkung des Umwandlungs­satzes zu werben, wogegen das Referendum mit über 150'000 Unterschriften erfolgreich zustande gekommen ist. Die kurzfristigen Sanierungen haben nichts mit dem langfristig wirkenden Umwandlungssatz zu tun. Gemeinsam ist beiden nur, dass die Bundespolitik die Renten der Pensionskassen senken will. Ohne flankierende gleichwertige Erhöhung der AHV-Renten ist dies sozialpolitisch verantwortungslos und inakzeptabel.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-315</guid><pubDate>Wed, 04 Feb 2009 16:56:00 +0100</pubDate><title>Verordnung ist gesetzeswidrig!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnung-ist-gesetzeswidrig</link><description>Vor einigen Jahren hat der Bundesrat überraschend mit Verordnungsbestimmungen die vom Gesetz vorgeschriebene Beteiligung an den Überschüssen der Lebensversicherer in eine Beteiligung der Lebensversicherer an den Gesamteinnahmen verwandelt. Diese Verordnungsbestimmungen, die den Versicherern ein Recht auf bis zu 10 % aller Ge-samteinnahmen verschaffen, haben damals (fast) alle vor den Kopf gestossen. Dass diese Empörung gerechtfertigt ist, beweist nun eine juristische Masterarbeit. Sie kommt zum klaren Schluss: Die bundesrätliche Verordnung ist illegal.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Man erinnere sich: Eine Delegation von (später schändlich gestolperten) Swisslife-Chefs hat im Jahr 2002 den Bundesrat dazu gebracht, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge fast über Nacht zu senken. Dieses Ereignis hat dazu geführt, dass die öffent­lichkeit erstmals Kenntnis genommen hat von einem Skandal, der unter den Namen „Rentenklau“ in die Geschichte eingegangen ist. Die Lebensversicherer mussten nieman­dem Rechenschaft ablegen und haben Jahr für Jahr riesige Summen aus der beruflichen Vorsorge abgeführt. Möglich war das dank eines gesetzlichen Monopols, dank dem Feh­len von entsprechenden Vorschriften und dem Laxismus der Aufsichtsbehörden. Danach wurde in hartem parlamentarischen Ringen eine Gesetzesbestimmung eingeführt, die diesem Rentenklau mit der sogenannten „legal quote“ ein Ende setzen sollte. Die Vorsor­genehmer (hier: die mit Rückversicherungsverträgen an Versicherer gebundenen Vor­sorgeeinrichtungen) sollten 90 % der überschüsse erhalten. Was mit überschüssen ge­meint ist, war damals allen klar: Nämlich das, was&nbsp;<i>übrigbleibt</i>, wenn man von den Ein­nahmen alle Ausgaben abzieht.&nbsp;
</p><h3>„Überschüsse“ über Nacht vom Bundesrat uminterpretiert</h3><p>Riesig waren die überraschung und die Enttäuschung, als die bundesrätliche Verordnung, welche diese Gesetzesbestimmung präzisieren sollte, alles auf den Kopf stellte. Als über­schüsse galten nun plötzlich und unlogischerweise die Gesamteinnahmen (oder, leichter verständlich, der Gesamtumsatz). Davon sollten die Vorsorgenehmer mindestens 90 % erhalten – was nichts anderes bedeutet, als dass die Versicherer bis zu 10 % aller Ge­samteinnahmen (Prämien, Kapitalerträge, technische Gewinne) für sich behalten dürfen. Oder, in den Worten der Gesetzesverdreher: Massgebend war nun die „Bruttomethode“ statt der ursprünglich gewollten „Nettomethode“. Der Unterschied zwischen den beiden Methoden beträgt mehrere hundert Millionen bis über eine Milliarde Franken pro Jahr – Geld, das letztlich den Versicherten fehlt. Ihre Renten fallen entsprechend kleiner aus. Kommt dazu, dass das wenige Geld, das den Vorsorgeeinrichtungen nach der bundesrät­lichen Berechnungsmethode überhaupt noch zusteht, ihnen nur zu einem geringen Teil auch ausbezahlt wird. Der grösste Teil wird in einem Fonds parkiert, aus dem die Versi­cherer sich wiederum bedienen können (siehe Beitrag im SGB-Newsletter 16/08). Dass an den abstrusen Formulierungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Auf­sichtsverordnung (AVO; früher in einer Vorgängerverordnung geregelt) etwas nicht stimmen konnte, war rasch klar. Von der gewählten Methode war im Laufe der Arbeiten zur VAG-Bestimmung nie die Rede ge­wesen. Alle Versuche, diese abstruse Berechnungsmethode auf parlamentarischem Wege zu ändern, waren jedoch erfolglos. Der von Versicherungsvertretern unterwanderte Bun­desrat und das Bundesamt der Privatversicherer (heute: Finma) blieben hart. Die armen Versicherer würden pleite gehen, war ihre Begründung. Die Lobbyisten der Privatasseku­ranz verwendeten einen Teil der den Versicherten vorenthaltenen Gelder für grosszügige Aktionen gegenüber Parteien und Parlamentariern. Infolgedessen kam keine parlamenta­rische Mehrheit zustande, um den vom Bundesrat abgesegneten Raubzug zu verhindern.
</p><h3>Bundesrat: Gesetzesbruch!</h3><p>Franco Saccone von der Universität Genf hat seine Masterarbeit diesem Thema gewid­met. Er hat in einer handwerklich hervorragenden Arbeit<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;untersucht, ob die Verordnungs­bestimmungen gesetzeskonform sind oder nicht. Er ist nach allen Regeln der Kunst vorgegangen und hat die jeder Juristin und jedem Juristen geläufigen, vom Bun­desgericht x-fach bestätigten Auslegungsmethoden angewandt. Er kommt zum Schluss: Egal, welche Auslegungsmethode man anwendet, die in der Verordnung verwendete „Bruttomethode“ ist in jedem Fall illegal. Der Bundesrat hat das Gesetz nicht eingehal­ten. Er hätte sich an die vom Parlament gewollte und im Gesetz auch sprachlich eindeutig verankerte Nettomethode halten müssen. Nur Überschüsse sind überschüsse –&nbsp; Gesamt­einnahmen sind Gesamteinnahmen, nicht überschüsse!
</p><h3>Ist Gerichtsurteil nötig oder gibt der Bundesrat nach?</h3><p>Was bedeutet dies nun konkret? Um den fortgesetzten, milliardenschweren Rentenklau der Versicherer und des Bundesrats nun endlich zu beenden, gibt es zwei Wege: Der eine besteht darin, dass eine konkret betroffene Vorsorgeeinrichtung die entsprechende Le­bensversicherungsgesellschaft einklagt und dabei geltend macht, dass die Verordnungs­bestimmungen, auf welche sich diese bei der Berechnung der überschuss-verteilung stützt, gesetzeswidrig sind. In diesem Fall geht der Milliarden-Raubzug vermutlich bis zu einem Bundesgerichtsurteil weiter, dauert also noch während einigen Jahren an. Der zweite, schnellere, besteht darin, dass der Bundesrat die Blamage vermeidet und die Ver­ordnung korrigiert. Das wäre seine Pflicht, denn der Bundesrat muss geltende Bundesge­setze einhalten. Das wäre im Interesse der Versicherten und „das Mindeste“ – die Versi­cherten sind schon so lang ausgeplündert worden, dass nun endlich ein Ende sein muss. Der Bundesrat hat es nun also in der Hand, seine Ehre zu retten!
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Zusammenfassung publiziert in der SZS, Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 1/2009, unter dem Titel: „Participation aux excédents en matière de prévoyance professionelle: légalité de la méthode de calcul basée sur le rendement?“</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-545</guid><pubDate>Wed, 28 Jan 2009 17:11:00 +0100</pubDate><title>SGB unterstützt Referendum gegen die Senkung des BVG-Umwandlungssatz </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-unterstuetzt-referendum-gegen-die-senkung-des-bvg-umwandlungssatz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat heute einstimmig beschlossen, &nbsp;das bereits lancierte Referendum gegen die Senkung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge (BVG) zu unterstützen.&nbsp;
</p><p>Die Senkung würde vor allem diejenigen Versicherten in der zweiten Säule hart treffen, die nur niedrige Renten aus dem BVG-Minimum zu erwarten haben. Eine Kürzung dieser ohnehin schon kleinen Renten wäre für viele künftige Rentnerinnen und Rentner existenzgefährdend. Diese Bezüger niedriger Einkommen sind nicht in der Lage, die Kürzung des Umwandlungssatzes und damit der künftigen Rente zum Beispiel durch Ersparnisse zu kompensieren.
</p><p>Die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ist gleichzeitig ein Beispiel für die unheilvolle Tätigkeit der Lebensversicherer in einer Sozialversicherung. Sie wurde von diesen durchgedrückt - und wird dazu führen, dass sich für die Lebensversicherer das ohnehin sehr rentable Geschäft mit den &nbsp;Altersrenten noch rentabler gestalten wird. Hier ist ein Strich durch die Rechnung angezeigt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-547</guid><pubDate>Wed, 14 Jan 2009 17:13:00 +0100</pubDate><title>Senkung BVG-Umwandlungssatz trifft Bezüger niedriger Renten besonders hart</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/senkung-bvg-umwandlungssatz-trifft-bezueger-niedriger-renten-besonders-hart</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Präsidialausschuss des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB beantragt dem Vorstand die Unterstützung des Referendums gegen die Senkung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge (BVG). Der SGB-Vorstand wird an seiner Sitzung vom 28. Januar über die Unterstützung des Referendums befinden.
</p><p>Die Senkung würde vor allem diejenigen Versicherten in der zweiten Säule hart treffen, die nur niedrige Renten aus dem BVG-Minimum zu erwarten haben. Eine Kürzung dieser ohnehin schon kleinen Renten wäre für viele künftige Rentnerinnen und Rentner existenzgefährdend. Diese Bezüger niedriger Einkommen sind auch nicht in der Lage, die Kürzung des Umwandlungssatzes und damit der künftigen Rente zum Beispiel durch Ersparnisse zu kompensieren.
</p><p>Die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ist vor allem auf Druck der Lebensversicherer erfolgt. Sie führt dazu, dass die Versicherer noch mehr Gewinn mit dem Geschäft mit Altersrenten machen werden; allein 2007 betrug er 823 Millionen Franken. Dieses Resultat zeigt, dass die Versicherer nicht zu hohe, sondern im Gegenteil zu tiefe Leistungen ausrichten.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-581</guid><pubDate>Thu, 07 Jun 2007 14:09:00 +0200</pubDate><title>20 Jahre SGB-Rentnerinnen- und Rentnerkommission</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/20-jahre-sgb-rentnerinnen-und-rentnerkommission</link><description>Dossier Nr. 49</description><content:encoded><![CDATA[<p>1992, bei meinem Eintritt in die Rentnerinnen- und Rentnerkommission, dachte ich, dass diese Mitgliederkommission des SGB schon länger bestehen müsste.
</p><p>Heute, nach einigen Nachforschungen, weiss ich nun, dass die SGB-RK eigentlich eine jugendliche Einrichtung des SGB ist. 1985 machten sich einige Rentner zum ersten Male konkrete Gedanken über die Bildung einer Rentner-Kommission. Diese erarbeiteten einen umfangreichen Bericht zuhanden des SGB-Vorstandes.
</p><p>Der SGB-Kongress 1986 bestätigte den Beschluss zur Schaffung einer ständigen Rentnerinnen- und Rentnerkommission. Damit war der Weg in die Zukunft frei.
</p><p>Am 18. März 1987 traf sich die SGB-RK zur ersten offiziellen Sitzung. Damit ist ein weiterer Anlass gegeben, sich ein wenig mit der Geschichte der Kommission zu befassen, wird doch damit die SGB-RK in diesem Jahr 20 Jahre alt. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item></channel></rss>