<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0"
         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Sat, 25 Apr 2026 19:56:13 +0200</pubDate><lastBuildDate>Sat, 25 Apr 2026 19:56:13 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/arbeitslosenversicherung/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-11567</guid><pubDate>Tue, 10 Mar 2026 15:40:32 +0100</pubDate><title>Der Weg ist frei, Lücken in der Arbeitslosenversicherung für Schwangere zu schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-weg-ist-frei-luecken-in-der-arbeitslosenversicherung-fuer-schwangere-zu-schliessen</link><description>SGB begrüsst Entschluss des Nationalrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst das klare Votum des Parlaments, die Lücken in der Arbeitslosenversicherung für schwangeren Frauen zu schliessen. Der Druck hat gewirkt, endlich diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen: Schwangere sollen vor der Entbindung nicht länger ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und damit auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verlieren. Und zweitens soll die Anzahl der Taggelder erhöht werden, die ihnen bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden können.</p><p>Der Nationalrat hat sich dem Beschluss des Ständerats vom vergangenen September angeschlossen und einer Motion zugestimmt, die den Weg ebnet für einen besseren Schutz von Schwangeren in der Arbeitslosenversicherung. Derzeit verlieren jedes Jahr etwa 500 Frauen ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und damit auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld, selbst wenn die betroffenen Frauen jahrelang Beiträge gezahlt haben.</p><p>Zu verhindern, dass sie ihren Leistungsanspruch verlieren, verursacht nur minimale zusätzliche Kosten: 0.12&nbsp;Prozent der Ausgaben der Arbeitslosenversicherung, d. h. 8&nbsp;Millionen Franken von insgesamt 7 Milliarden Franken. Angesichts eines Einnahmenüberschusses von 1.4&nbsp;Milliarden Franken im Jahr 2024 fallen die zusätzlichen Kosten im Budget der Versicherung kaum ins Gewicht, sind jedoch für die betroffenen Frauen von grosser Bedeutung. So wird verhindert, dass sie in eine prekäre Lage geraten, in einer Zeit in der sie sich auf die Geburt vorbereiten sollten.</p><p>Darüber hinaus will das Parlament, schwangeren Arbeitslosen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit mehr Taggelder gewähren. Derzeit erhalten die Betroffenen nach Ablauf von 30 aufeinanderfolgenden Tagen keine weitere Arbeitsunfähigkeitsentschädigung mehr und stehen dann ohne Einkommen da. Die 30 Tage sind jedoch schnell aufgebraucht, da schwangere Frauen während ihrer Schwangerschaft im Durchschnitt sechs Wochen lang arbeitsunfähig sind.</p><p>Das Engagement des SGB und weiterer Organisationen hatte Erfolg und konnte das Parlament davon überzeugen, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das Dossier geht nun zurück an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates. Der Gewerkschaftsbund wird die weiteren Arbeiten zur Umsetzung dieser Reform weiter aufmerksam begleiten.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio.jpg" length="210032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11285</guid><pubDate>Wed, 24 Sep 2025 14:22:54 +0200</pubDate><title>Der Ständerat möchte die Lücken in der Arbeitslosenversicherung schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-staenderat-moechte-die-luecken-in-der-arbeitslosenversicherung-schliessen</link><description>Sieg für schwangere Frauen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Engagement des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und der Frauenverbände hat Früchte getragen: Der Ständerat hat heute eine Motion angenommen, die darauf abzielt, die Gesetzeslücken zum Nachteil von Schwangeren in der Arbeitslosenversicherung zu schliessen.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst den Entscheid des Ständerats, der die Arbeitslosenversicherung dahingehend anpassen will, dass schwangere Frauen nicht mehr ausgesteuert werden und dadurch ihr Anrecht auf Mutterschaftsentschädigung verlieren.</p><p>Der Ständerat entspricht damit einer Forderung, die bereits beim Feministischen Streik 2023 erhoben wurde und die der SGB mit Unterstützung der grossen feministischen Dachverbände eingebracht hat. Künftig sollen schwangere Frauen nach Ansicht der kleinen Kammer Anspruch auf verlängerte Arbeitslosentaggelder haben – so wie dies heute bereits für ältere Arbeitnehmende oder für Personen gilt, deren IV-Rente gekürzt wurde. Der Ständerat will damit eine Ungerechtigkeit beseitigen: Schwangere Frauen, die arbeitslos werden, sind auf dem Arbeitsmarkt klar benachteiligt, da es für sie kurz vor der Geburt besonders schwierig ist, eine Anstellung zu finden.</p><p>Derzeit geraten jedes Jahr rund 500 schwangere Frauen ans Ende ihrer Bezugsdauer und verlieren damit gleichzeitig auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Zudem gewährt die Arbeitslosenversicherung im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nur 30 Taggelder – selbst wenn die betroffenen Frauen jahrelang Beiträge geleistet haben.</p><p>Der Ständerat unterstützt deshalb eine Anpassung der Arbeitslosenversicherung, um diese beiden Ungerechtigkeiten zu korrigieren. Der SGB fordert nun den Nationalrat auf, dem Entscheid des Ständerats zu folgen, damit die Schutzlücken für schwangere Arbeitslose endgültig geschlossen werden und sie nicht in die Prekarität abrutschen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio.jpg" length="210032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11193</guid><pubDate>Fri, 15 Aug 2025 12:04:28 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission lässt Schwangere im Stich </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/staenderatskommission-laesst-schwangere-im-stich</link><description>Kein Schutz vor Aussteuerung und Verlust auf Mutterschaftsentschädigung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ständeratskommission hat entschieden, dass Schwangere in der Arbeitslosenversicherung weiterhin ihre finanzielle Absicherung verlieren und ausgesteuert werden können – selbst wenn dies bedeutet, dass sie damit den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verlieren. Trotz voller Kassen der Arbeitslosenversicherung weigert sich die Kommission, arbeitslosen schwangeren Frauen denselben Schutz wie anderen vulnerablen Gruppen zu gewähren. Damit droht den betroffenen Frauen ein Abstieg in die Sozialhilfe. Der SGB fordert den Ständerat auf, diesen knappen und ungerechten Entscheid der Kommissionsmehrheit zu korrigieren – und somit einen wichtigen Schritt für mehr Gleichstellung zu machen.</p><p>Schwangere Arbeitslose sind heute in der Schweiz nicht abgesichert. Denn bei gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bietet die Arbeitslosenversicherung nur Anspruch auf 30 Taggelder. Auch wenn die Frauen vorher jahrelang ALV-Beiträge geleistet haben. Besonders störend ist es, dass schwangere Frauen vor der Geburt ausgesteuert werden können. Davon sind rund 500 Frauen pro Jahr betroffen. Sie verlieren als Konsequenz auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Denn im Unterschied zu älteren Arbeitnehmenden, Eltern und weiteren vulnerablen Personengruppen erhalten Schwangere heute keine zusätzlichen Taggelder von der ALV. Dabei stehen sie unbestritten vor besonderen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt: Viele Arbeitgeber stellen Schwangere nicht mehr ein, bevor sie in Mutterschutz gehen.</p><p>Die Zahlen der Verwaltung zeigen, dass eine Verlängerung der Taggelder für Schwangere nur 0,12 Prozent der ALV-Ausgaben kosten würde – für das Budget also irrelevant, für die Betroffenen hingegen existenziell. Trotzdem will die Kommissionsmehrheit, vor allem ältere Männer, nichts ändern am Status quo. Besonders zynisch dabei: die Politik verlangt von Frauen regelmässig eine höhere Geburtenrate und mehr Erwerbstätigkeit. Aber ein minimaler Schutz wird ihnen verweigert.</p><p>Der SGB fordert den Ständerat auf, diesen respektlosen Fehlentscheid zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass Schwangere in der ALV endlich geschützt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio.jpg" length="210032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8337</guid><pubDate>Mon, 01 Aug 2022 13:44:34 +0200</pubDate><title>Die AHV: Quelle des Erfolgs der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-ahv-quelle-des-erfolgs-der-schweiz</link><description>Der SGB zum 1. August</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard stellt in seiner Rede zu den 1. August-Feierlichkeiten die AHV als die Quelle des Erfolgs der Schweiz in den Fokus. Maillard warnt in Chevroux davor, dass die Aufgabe des Prinzips der Solidarität die grösste Bedrohungen für ein Land ist.</p><p>Wörtlich sagte der SGB-Präsident: «Ein Land muss ein Raum der Freiheit und Sicherheit sein, in dem man denken, unternehmen und arbeiten kann. Wenn aber der gemeinsame Anspruch verloren geht, sich gegenseitig zu helfen und gemeinsam etwas zu unternehmen, dann fällt das Land auseinander. Das lehrt uns unsere Geschichte und die der AHV, die so eng mit der jüngeren Geschichte der Schweiz verbunden ist. In den unruhigen und riskanten Zeiten, in denen wir leben, ist dies die Botschaft, die ich Ihnen überbringen möchte. Ohne Gemeinsinn und Solidarität wird nichts möglich sein, ob es sich nun um wirtschaftliche, soziale oder energie- und umweltpolitische Herausforderungen handelt. Die Schweiz steht für Gemeinsinn und Solidarität, wie die AHV.»</p><p><br><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/220801_PYM_1August_Rede.pdf" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer"><i aria-hidden="true" class="fa-file-pdf fas">&nbsp; </i>Vollständige Rede von Pierre-Yves Maillard</a></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Pierre-Yves_Maillard_Bundeshaus.jpg" length="341008" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8286</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2022 19:21:24 +0200</pubDate><title>Erfreulicher Rückgang der Arbeitslosigkeit – aber grosse Probleme bei denen über 60</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erfreulicher-rueckgang-der-arbeitslosigkeit-aber-grosse-probleme-bei-denen-ueber-60</link><description>Reaktion des SGB auf die Seco-Zahlen zur Arbeitslosigkeit im Mai 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der Arbeitslosen ist im Mai weiter gesunken. Erstmals seit dem Herbst 2019 müssen weniger als 100'000 Personen stempeln und Arbeit suchen. Das ist für die Arbeitnehmenden in der Schweiz eine positive Entwicklung. Sie spiegelt auch die gute konjunkturelle Lage.</p><p>Leider aber haben die 60- bis 64-Jährigen bisher noch wenig von diesem Aufschwung gespürt. Diese Altersgruppe hat mittlerweile die höchste Arbeitslosenquote. Die Zahl der Arbeitslosen ist nach wie vor viel höher als vor der Corona-Krise.</p><p>Auf den RAV müssen die Anstrengungen zur Integration der älteren Arbeitslosen erhöht werden. Der Bund stellt ihnen über das «Impulsprogramm» aus dem Jahr 2019 mehr als 60 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung, um ältere Arbeitslose zu vermitteln. Es gab im Mai erneut mehr offene Stellen, die den RAV gemeldet wurden – nämlich über 70'000. Es ist also ein grosses Vermittlungspotenzial vorhanden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/AElterer-Zimmermann_Peruphotoart-photocase.jpg" length="907441" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7382</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2020 11:52:25 +0100</pubDate><title>Endlich eine Lösung für die Geringverdienenden in dieser schwierigen Zeit</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/endlich-eine-loesung-fuer-die-geringverdienenden-in-dieser-schwierigen-zeit</link><description>Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung für tiefere Löhne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für die Betroffenen ist die Aufstockung des Lohnersatzes bei Kurzarbeit ein Durchbruch. Seit einigen Monaten drängt der Schweizerische Gewerkschaftsbund auf eine Lösung für die schmerzhaften Einkommensverluste der Geringverdienenden in Kurzarbeit. Jetzt hat das Parlament endlich gehandelt: neu werden im Covid-​19-Gesetz Löhne bis 3’470 Franken garantiert, und Löhne bis 4’340 Franken erhalten mehr Kurzarbeitsentschädigung als die geltenden 80 Prozent. &nbsp;</p><p>Endlich haben National-​ und Ständerat eine Lösung für die Geringverdienenden bei der Kurzarbeit beschlossen. Sie erhalten neu für Löhne bis 3’470 Franken (Vollzeit) den vollen Lohnersatz, und für Löhne zwischen 3’470 und 4’340 Franken (Vollzeit) mehr Kurzarbeitsentschädigung als die heutigen 80 Prozent. Das ist für die Betroffenen eine grosse Erleichterung. Denn die Geringverdienenden sind von der Corona-​Krise besonders stark betroffen.</p><p>Sie arbeiten im Gastgewerbe, in der Kulturbranche, in der Luftfahrt oder in anderen Branchen, die durch die Corona-​Massnahmen und die Verhaltensänderungen der Bevölkerung direkt oder indirekt beeinträchtigt werden. Löhne unter 4’000 Franken sind in diesen Branchen leider immer noch eine verbreitete Realität. Wenn dann in Kurzarbeit nur noch 80 Prozent des Lohnes fürs Leben zur Verfügung steht, wird die bereits in normalen Zeiten schwierige Situation noch schwieriger bis unmöglich. Umso wichtiger ist der Parlamentsentscheid für eine Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung. Zentral ist nun, dass diese Gelder so rasch wie möglich ausbezahlt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Koch_Restaurant_geschlossen_keineGaeste_ClarkandCompany-iStock.jpg" length="328362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7359</guid><pubDate>Tue, 08 Dec 2020 15:10:49 +0100</pubDate><title>Massnahmen gegen Aussteuerungen aus Arbeitslosenversicherung dringend</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/massnahmen-gegen-aussteuerungen-aus-arbeitslosenversicherung-dringend</link><description>Im November weiter steigende Arbeitslosigkeit bei Älteren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Krise hat zu einem ausserordentlich starken Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Während sich die Lage bei den Jüngeren bis November leicht entspannt hat, steigt die Arbeitslosenquote bei den Älteren nach wie vor weiter an. Insbesondere die Gruppe der 60-64jährigen ist stark betroffen. Die Zahl der Arbeitslosen in dieser Altersgruppe war im Oktober 2020 mit 11'397 Betroffenen auf einem historischen Höchststand.</p><p>Die Aussichten sind düster. Denn die Arbeitslosigkeit ist in denjenigen Branchen besonders stark gestiegen, die wirtschaftlich die grössten Schwierigkeiten haben. Beispielsweise in der Maschinenindustrie, der Gastronomie, der Hotellerie oder der Reisebranche. In der Hotellerie im Kanton Zürich gab es beispielsweise im November gerade noch 17 offene Stellen, dazu weitere 145 in Restaurants. Demgegenüber waren 3’204 Arbeitslose aus dem Gastgewerbe registriert. Die Stellensuche ist insbesondere für viele ältere Arbeitslose zunehmend aussichtslos. Es droht eine Aussteuerung.</p><p>In der ersten Corona-Welle hat der Bundesrat die Zahl der Taggelder erhöht und die Rahmenfristen verlängert und damit viele Aussteuerungen verhindert. Das ist nun nicht mehr der Fall. Bereits im November wurden über 1’700 Arbeitslose ausgesteuert. Diese Aussteuerungen werden nun noch zunehmen. Denn der Anteil der Langzeitarbeitslosen am Total befindet sich auf einem Höchststand seit der letzten AVIG-Revision im Jahr 2011.</p><p>Der SGB fordert eine Erhöhung der Anzahl ALV-Taggelder bzw. eine Verlängerung der Rahmenfristen, so dass weniger Arbeitslose ausgesteuert werden, insbesondere bei den älteren Altersgruppen. Zudem muss die Überbrückungsleistung bereits auf Anfang 2021 in Kraft gesetzt werden, damit die Ausgesteuerten ihre Leistungsansprüche bewahren können. Die Überbrückungsleistung ist notwendiger denn je.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Überbrückungsleistung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7036</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2020 17:18:15 +0200</pubDate><title>Wichtige Verlängerung der Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/wichtige-verlaengerung-der-kurzarbeit-sichert-arbeitsplaetze</link><description>Der SGB zu den Bundesratsbeschlüssen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Verlängerung der Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate. Damit können Arbeitsplätze gesichert werden. Weitere Corona-Entlassungen müssen um jeden Preis verhindert werden. In den Branchen mit tiefen Löhnen ist der Anteil Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit am höchsten. Die damit verbundenen Einkommensausfälle von 20 bis 30 Prozent sind für die Betroffenen nur schwer verkraftbar. Die Leistungen der Kurzarbeit und der Arbeitslosenversicherung reichen hier nicht aus. Hier braucht es 100 Prozent Lohnersatz.</p><p class="heading--h3">Einkommenssicherung für Selbständigerwerbende und Kulturschaffende stärken; Lücken für Härtefälle identifizieren</p><p>Durch die Verlängerung und Ausdehnung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbständige im Veranstaltungsbereich hat der Bundesrat endlich Klarheit geschaffen. Gerade Kulturschaffende sind dringend auf diese Verlängerung angewiesen, weil der Kulturbereich nach wie vor stark eingeschränkt ist und dies voraussichtlich noch länger bleiben wird. Auch anerkennt der Bundesrat mit seinen Beschlüssen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, damit Härtefälle im Rahmen der Coronakrise erkannt und gemildert werden können.</p><p class="heading--h3">Absicherung der Freizügigkeitsguthaben bei der Auffangeinrichtung BVG&nbsp;</p><p>Der SGB begrüsst auch die Einführung eines Nullzinskontos beim Bund für die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Im Einklang mit den Sozialpartnern fordert er vom Parlament nun die rasche Umsetzung der Gesetzesvorlage. Denn die von den Sozialpartnern getragene Stiftung übernimmt wichtige Aufgaben in der Beruflichen Vorsorge die gerade auch in Zeiten rasant steigender Arbeitslosigkeit von grosser Bedeutung sind. Sie bildet ein schweizweites Auffangbecken für die Pensionskassengelder aller Arbeitnehmenden, die ihre Arbeit verlieren. Mit der Verabschiedung der Botschaft zuhanden des Parlaments anerkennt der Bundesrat die herausfordernde Aufgabe der Auffangeinrichtung und die Verantwortung des Bundes, zur Stabilität der Auffangeinrichtung beizutragen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6513</guid><pubDate>Wed, 20 May 2020 15:26:06 +0200</pubDate><title>Massenarbeitslosigkeit verhindern, Kinderbetreuungsstrukturen retten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/massenarbeitslosigkeit-verhindern-kinderbetreuungsstrukturen-retten</link><description>Reaktion des SGB auf bundesrätliche Corona-Entscheide</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB begrüsst die vom Bundesrat beschlossene Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) durch den Bund. Damit können höhere Belastungen der Normalverdienenden verhindert und die wichtigen Lohngarantien fortgesetzt werden. Der Kaufkraftverlust für untere und mittlere Einkommen bleibt ein drängendes Problem. Die familienergänzende Kinderbetreuung spielt eine zentrale Rolle für die Krisenbewältigung. Sie muss in dieser kritischen Zeit unbedingt erhalten werden, damit sie nachher auch ausgebaut werden kann. Die Bestätigung der Unterstützung durch den Bund ist ein erster Schritt. Die breit abstützte Forderung für koordiniertes Vorgehen ist weiterhin offen.</p><p class="heading--h3">Belastung für Normalverdienende verhindern</p><p>Der Ausbau der Kurzarbeit hat einer Massenarbeitslosigkeit vorgebeugt und somit eine Katastrophe wie in den USA verhindert. Der SGB hatte eine Zusatzfinanzierung durch den Bund gefordert und begrüsst daher diesen wichtigen Schritt, die ALV mit 14 Milliarden durch den Bund zu unterstützen. Damit die Belastung der Erwerbstätigen nicht steigt, braucht es allerdings noch weiterführende Massnahmen.</p><p>Die unteren und mittleren Einkommen sind am härtesten von der Kurzarbeit und den schmerzhaften Lohneinbussen betroffen. Die flächendeckende Einkommenseinbussen sind eine volkswirtschaftliche und individuelle Katastrophe für die Kaufkraft. Der SGB fordert deshalb eine 100-prozentige Lohngarantie für GeringverdienerInnen und eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung, um Massenarbeitslosigkeit zu verhindern und die die Kaufkraft der unteren und mittleren Einkommen zu erhalten.</p><p class="heading--h3">Entscheid zur Kinderbetreuung zu zögerlich</p><p>Die heute verabschiedete Notverordnung zur finanziellen Unterstützung der Kinderbetreuung während der Covid-Krise greift zu kurz. Zwar folgt der Bundesrat dem Parlament und sieht Finanzhilfen von 65 Mio. Franken vor, doch er überlässt die Umsetzung weiterhin den Kantonen. Ein koordiniertes Vorgehen, wie es der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mit über 40 weiteren Organisationen vom Bundesrat verlangt hat, sieht anders aus.</p><p>Der SGB ist erleichtert, dass der Bund nun endlich finanzielle Mittel zum Erhalt des Kinderbetreuungsangebotes investiert, unterstreicht jedoch, dass es für eine erfolgreiche Überwindung der Krise mehr Mittel sowie ein schweizweit einheitliches Vorgehen braucht. Der Föderalismus stösst hier an seine Grenzen und es braucht nun koordinierte Bemühungen auf nationaler Ebene, damit die familienergänzende Kinderbetreuung nicht geschwächt aus der Krise hervorgeht. Wir erwarten, dass der Bund die entsprechenden Arbeiten mit allen Kantonen und unter Einbezug von Sozialpartnern und Fachorganisationen aufgleist. Ebenso braucht es eine vorausschauende Planung für eine allfällige zweite Welle. Mit der über 40 Organisationen umfassenden Koalition Kinderbetreuung hat der SGB diese Forderungen beim Bundesrat eingebracht und erwartet, dass sie nun rasch umgesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6244</guid><pubDate>Wed, 30 Oct 2019 18:00:00 +0100</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmende: endlich ein Schritt vorwärts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aeltere-arbeitnehmende-endlich-ein-schritt-vorwaerts</link><description>SGB begrüsst Botschaft des Bundesrats für eine Überbrückungsrente </description><content:encoded><![CDATA[<p>Endlich geht es bei der Bekämpfung der Probleme von älteren Arbeitnehmenden vorwärts. Fünf Jahre, nachdem dank eines Postulats des damaligen SGB-Präsidenten die "Konferenz Ältere Arbeitnehmende" ins Leben gerufen wurde, kann das Parlament nun endlich einen konkreten Fortschritt beschliessen - eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose, die keine Stelle mehr finden und ausgesteuert werden.</p><p>Ältere Arbeitnehmende haben im Schweizer Arbeitsmarkt mit starken Diskriminierungen zu kämpfen. Dies äussert sich insbesondere in einer Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse sowie steigender Arbeitslosigkeit für über 55-Jährige. Vor allem aber nimmt die Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen stark zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung am Ende des Erwerbslebens fordert. Diese muss sowohl ein Abrutschen in die Sozialhilfe verhindern, als auch zukünftige Renteneinbussen vermeiden. Die vorgeschlagene Überbrückungsleistung setzt genau hier an und erlaubt ein akutes sozialpolitisches Problem zu lindern.</p><p>Der SGB unterstreicht jedoch, dass weitere Verbesserungen am bundesrätlichen Vorschlag nötig sind. So zeigen sämtliche Indikatoren, dass die Probleme der älteren Generation erwiesenermassen bereits spätestens ab dem 55., und nicht erst ab dem 60. Altersjahr beginnen. Die Überbrückungsleistung muss deshalb bereits von Arbeitslosen ab 55 Jahren (bzw. Ausgesteuerten ab 57 Jahren) bezogen werden können. Weiter lehnt es der SGB ab, dass die Überbrückungsleistung, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, in einem Verhältnis zum EL-Lebensbedarf gedeckelt wird. In Kantonen mit hohen Prämien und Mieten hätte dies ungerechtfertigte (und letztlich gesetzeswidrige) Kürzungen der Leistungen zur Folge. Das Parlament hat nun die Möglichkeit, die bundesrätliche Vorlage insbesondere in diesen beiden Punkten nachzubessern.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5832</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:59:55 +0100</pubDate><title>Etwas mehr AHV und wichtige Weichenstellungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/etwas-mehr-ahv-und-wichtige-weichenstellungen</link><description>Sozialversicherungen 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im neuen Jahr bekommen AHV-BezügerInnen endlich etwas mehr Rente. Doch die steigenden Gesundheitskosten vermag das nicht auszugleichen. Es braucht dringend deutlich höhere AHV-Renten. Grundlage dafür könnte die Zusatzfinanzierung sein, über gemeinsam mit der Steuerreform im Mai abgestimmt wird.</p><p>Zum ersten Mal seit vier Jahren werden die AHV-Renten wieder einmal erhöht. Allerdings nur minim: um zehn auf 1185 Franken steigt die Minimalrente, während die Maximalrente um 20 auf 2370 Franken erhöht wird. Auch die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung werden leicht nach oben korrigiert. Auf der Beitragsseite steigt der AHV-Mindestbeitrag um vier auf 482 Franken, derjenige der freiwilligen AHV/IV um acht auf 922 Franken.</p><h3>Sinkende Renten</h3><p>Keine grossen Änderungen gibt es dieses Jahr in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Insbesondere der Mindestzinssatz bliebt nun schon im vierten Jahr auf dem rekordtiefen 1 Prozent. Die BVG-Kommission hatte ihn gar auf 0.75 Prozent senken wollen. Auch wenn der Bundesrat diesem Vorschlag nicht Folge leistete, werden die Altersguthaben weiterhin unterdurchschnittlich verzinst, was empfindliche Renteneinbussen zur Folge hat.</p><p>Leicht angehoben werden der BVG-Koordinationsabzug (24'885 Franken) und die Eintrittsschwelle (21'330 Franken) ebenso wie der maximale Steuerabzug in der Säule 3a (6826 Franken). Massiv gesenkt wird hingegen der BVG-Beitrag für Arbeitslose, nämlich von 1.5 auf 0.25 Prozent. Dies weil der Deckungsgrad hoch und die Arbeitslosigkeit relativ tief ist. Und schliesslich werden dieses Jahr die seit 2015 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der zweiten Säule um 1.5 Prozent angehoben.</p><p>Die Probleme der zweiten Säule sind gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Grund sind die seit Jahren sinkenden Zinsen und Umwandlungssätze, vor allem in überobligatorischen Bereich. Und während wir Arbeitnehmende immer mehr einzahlen, kassieren Lebensversicherungen, Banken und Berater weiterhin Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren. Dieser Entwicklung muss entschieden entgegengetreten werden, denn mit sinkendem Rentenniveau rückt das Leistungsziel in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen die Erhaltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen sollen. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu müssen dringend auch die AHV-Renten erhöht werden.</p><h3>Steigende Prämien</h3><p>Aufs Portemonnaie drücken auch die ständig steigenden Krankenkassenprämien. Die Standardprämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr für Erwachsene um 2.7 Prozent, während sie für junge Erwachsene (&lt;25 Jahre) um 13.5 Prozent sinkt. Wenn das Bundesamt für Gesundheit von einem Anstieg von lediglich 1.2 Prozent spricht, so deshalb, weil die vom BAG kommunizierten Prämientarife für 2019 erstmals auf der erwarteten Durchschnittsprämie und nicht mehr auf der Standardprämie (300.- Franchise, freie Arztwahl) basieren. Schon heute verzichtet ein Grossteil der Versicherten auf freie Arztwahl und wählt eine höhere Franchise. Das bringt zwar etwas moderatere Prämien, im Krankheitsfall allerdings auch eine deutlich stärkere Kostenbeteiligung.</p><p>Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen, sind verschiedene Massnahmen beschlossen oder in Erarbeitung. Per Dezember 2018 wurden die Preise von einigen hundert Medikamenten und Produkten gesenkt. Und ab 2019 werden gewisse bis anhin stationäre Leistungen nur noch vergütet, wenn sie ambulant erbracht werden, etwa Krampfadern-, Hämorrhoiden- und Leistenbruchoperationen oder Kniespiegelungen.</p><h3>Wichtige Abstimmung zur AHV-Finanzierung</h3><p>Am 19. Mai werden die StimmbürgerInnen über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) abstimmen. Diese Vorlage will der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente. Diese AHV-Finanzierung ist gekoppelt an die umstrittene Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III.</p><p>Noch in der parlamentarischen Beratung steckt die Revision der Ergänzungsleistungen. Die Differenzen gehen zurück an den Nationalrat und allenfalls in die Einigungskonferenz. Inhaltlich konnten wir die Erhöhung der Mietzinsmaxima um durchschnittlich 19 Prozent durchsetzen, ebenso die Bestimmung, dass ältere Arbeitslose in Zukunft ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung belassen und eine Rente beziehen können. Dennoch drohen weitere finanzielle Einschnitte und strengere Anspruchsvoraussetzungen für die EL.</p><p>Ebenfalls Kürzungen drohen bei der Revision der IV. Der Bundesrat wollte sie kostenneutral gestalten, doch die Nationalratskommission hat Kürzungsmassnahmen beschlossen. Besonders stossend ist die Kürzung der Kinderrenten von IV-Beziehenden um einen Viertel. Auch hinter der Einführung des stufenlosen Rentensystems verbergen sich Rentenkürzungen. Positiv sind die Massnahmen zur besseren beruflichen Eingliederung von Jugendlichen mit psychischen Problemen.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5465</guid><pubDate>Thu, 26 Apr 2018 14:38:52 +0200</pubDate><title>Reagieren nicht negieren - Ältere Arbeitnehmende brauchen mehr Schutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/reagieren-nicht-negieren-aeltere-arbeitnehmende-brauchen-mehr-schutz</link><description>Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vierte Nationale Konferenz hat unter anderem beschlossen, dass Massnahmen zur Lösung der finanziellen und sozialen Probleme von älteren Arbeitslosen mit drohender Aussteuerung geprüft werden müssen. Das ist positiv. Darüber hinaus braucht es zusätzliche Massnahmen wie beispielsweise einen besseren Schutz langjähriger älterer Mitarbeiter gegen Kündigung.</p><p>Die Arbeitslosigkeit in der Altersgruppe 55plus ist in den letzten Jahren stärker angestiegen als die Arbeitslosigkeit insgesamt. Insbesondere in den letzten beiden Jahren akzentuierte sich dieses Phänomen. Und dies obwohl die Betroffenen viel länger ohne Stelle bleiben als Arbeitslose anderer Alterskategorien und obwohl bei den 55plus der Anteil jener, die zwar eine Stelle haben aber eigentlich mit einem höheren Pensum arbeiten möchten (Unterbeschäftigung), höher ist und weiter ansteigt. Abzulesen ist die soziale Sprengkraft dieser Phänomene an der Sozialhilfequote der 50-64-Jährigen: Sie ist seit 2005 um 50 Prozent auf 2,9 Prozent angestiegen.</p><p>Es geht nicht an, die Probleme mit Verweis auf die insgesamt gestiegene Erwerbsquote der 55plus, zu negieren. Dieser Anstieg ist v.a. darauf zurückzuführen, dass die sinkenden Pensionskassenrenten viele dazu zwingt, länger als geplant zu arbeiten um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Zudem stieg die Erwerbstätigkeit auch wegen der veränderten Rolle der Frauen.</p><p><strong>Um die Lage der älteren Arbeitnehmer zu verbessern, schlägt der SGB folgende Massnahmen vor:</strong></p><ul><li>Langjährige Mitarbeitende über 50 sollen besonders <strong>gegen Kündigungen geschützt</strong> werden, wie das z.T. in Gesamtarbeitsverträgen bereits gilt. Anders als oft behauptet, wirkt dieser zusätzliche Schutz nicht als Hindernis für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Denn er ist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden und wirkt bei einer Neuanstellung nicht abschreckend.</li><li>Ältere Arbeitslose müssen <strong>bessere Chancen</strong> haben, wieder eine Stelle zu finden. Die von National- und Ständerat beschlossene Stellenmeldepflicht muss nun konsequent umgesetzt werden, damit die älteren Stellensuchenden einen Vorteil erhalten.</li><li>Arbeitnehmende (und Arbeitslose) sollen das Recht auf eine berufliche <strong>Standortbestimmung bzw. Laufbahnberatung </strong>erhalten (z. B. ab 45 Jahren). In Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollen sie auf mehr Unterstützung zählen können, z. B. über zusätzliche Angebote und Informationsmassnahmen in den Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen. Bund und Kantone müssen den Zugang zu Eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen (EFZ) erleichtern.</li><li>Ältere Arbeitnehmende brauchen eine bessere <strong>soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit</strong>: Arbeitslose ab 58 müssen in der Pensionskasse versichert bleiben und einen Rentenanspruch erhalten. Sie sollen nicht mehr gezwungen werden können, bei Aussteuerung bereits ihr Alterskapital anzuzapfen.</li><li><strong>Vorzeitige </strong>Pensionierungen in Branchenlösungen.</li><li>Besserer<strong> Schutz gegen Diskriminierungen</strong>, z.B. in Form eines Diskriminierungsverbots wie es von der OECD vorgeschlagen wurde.</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5121</guid><pubDate>Tue, 03 Oct 2017 14:23:00 +0200</pubDate><title>Keine Verwässerung der Stellenmeldepflicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-verwaesserung-der-stellenmeldepflicht</link><description>Umsetzung MEI: Meldepflicht bei 5 Prozent Arbeitslosigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossene Stellenmeldepflicht muss den älteren Arbeitslosen nützen. Deshalb muss sie so ausgestaltet sein, dass den Betroffenen mit der Einführung der Meldepflicht sofort auch tatsächlich Job-Angebote unterbreitet werden.
</p><p>Für den SGB ist es deshalb klar, dass von Beginn weg alle Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent oder mehr gemeldet werden müssen. Und nicht in einem ersten Schritt nur in Branchen mit einer Quote von 8 Prozent oder mehr.
</p><p>Der 8-Prozent-Vorschlag der Kantone, der gemäss "NZZ am Sonntag" und anderen Medien auch im Bundesrat auf offene Ohren stösst, würde bloss dazu führen, dass die Firmen die Meldepflicht umgehen. Ausserdem führt er zu Rechtsunsicherheit. Die Meldung der Stelle ist für die Firmen mit einem sehr geringen Aufwand möglich (z.B. auf <a href="https://www.job-room.ch/pages/job/jobSearch.xhtml" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.job-room.ch</a>).
</p><p>Bei der Wartefrist der Firmen, wie lange die Stellen ausschliesslich in den regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV ausgeschrieben sind, ist Flexibiltät möglich, vor allem in der Einführungsphase. Die RAV sollten den Firmen rasch mitteilen, wenn sie wahrscheinlich keine oder nur wenige passende Stellensuchende haben. Die Wartezeit sollte dann entfallen. Die ausführliche Position des SGB zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht lesen Sie in der angehängten Vernehmlassungsantwort.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4248</guid><pubDate>Tue, 19 Apr 2016 13:27:20 +0200</pubDate><title>Deutlich mehr ältere Erwerbslose</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/deutlich-mehr-aeltere-erwerbslose</link><description>Kommentar zur Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2015</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ältere Arbeitslose haben grosse Probleme, wieder eine Stelle zu finden. Dass die Erwerbslosigkeit in der Altersgruppe 55+ in den letzten 3 Jahren deutlich von 3 auf 3.9 Prozent gestiegen ist, gibt deshalb Anlass zu grosser Sorge. Zumal sich die Erwerbslosigkeit insgesamt in dieser Zeit vergleichsweise wenig erhöht hat, nämlich von 4.4 auf 4.5 Prozent.
</p><p>Diese Statistik relativiert die heute veröffentlichten Ergebnisse des BFS zur Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-Jährigen. Insbesondere die tieferen Leistungen bei der 2. Säule führen dazu, dass heute mehr Personen in dieser Altersgruppe auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind als noch vor Jahren. Die höheren reglementarischen Rentenalter der Pensionskassen und die tieferen Umwandlungssätze erlauben es vielen Arbeitnehmenden nicht mehr, frühzeitig in Rente zu gehen. Das ist vor allem dann ein Problem, wenn sich die Situation am Arbeitsplatz deutlich verschlechtert oder Entlassungen drohen. Dazu kommt die Frankenüberbewertung, welche vor allem in der Industrie dazu führt, dass auch ältere Mitarbeiter die Stelle verlieren.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb, dass an der Nationalen Konferenz zu den Problemen der älteren Arbeitnehmenden von diesem Donnerstag konkrete Massnahmen zur Verbesserung ihrer Situation beschlossen werden. So sollen beispielsweise langjährige ältere Mitarbeiter besser gegen Kündigungen geschützt werden - wie das bereits in zahlreichen GAV der Fall ist. Auch sollen die Arbeitgeber ihre offenen Stellen konsequent den RAV melden müssen. Das erhöht die Chancen der älteren Arbeitslosen, wieder eine Stelle zu finden. Das zeigen die Erfahrungen in Ländern mit einer Meldepflicht wie Luxemburg, Belgien oder Schweden. In diesen Ländern haben die RAV weit mehr Stellen zur Vermittlung gemeldet. In der Schweiz sind es auf 5 Mio. Arbeitsplätze bloss 10'000.
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3970</guid><pubDate>Thu, 26 Nov 2015 09:00:00 +0100</pubDate><title>SGB-Vorstand fordert rasche Verlängerung der Kurzarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-vorstand-fordert-rasche-verlaengerung-der-kurzarbeit</link><description>Starker Franken</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der massiv überbewertete Franken kostete bisher viele Arbeitsplätze. Weitere Stellen drohen verloren zu gehen. Der SGB-Vorstand fordert den Bundesrat auf, die heute auf ein Jahr begrenzte Bezugsdauer für Kurzarbeit unverzüglich um 6 Monate zu verlängern (gemäss Art. 35 Abs. 2 AVIG). Kurzarbeit ist eine wichtige Massnahme für Firmen, Schwankungen in ihren Auftragsbeständen ohne Stellenabbau und Auslagerungen auszugleichen.
</p><p>Klar ist für die SGB-Gewerkschaften, dass eine Verlängerung der Kurzarbeitsregeln das Problem des starken Frankens nur lindert aber nicht löst. Der Franken muss der Schweiz nützen, nicht schaden. Gefordert ist die Nationalbank. Sie ist die einzige Institution, die direkt auf den Wechselkurs Einfluss nehmen kann. Sie muss endlich die immer deutlicher zu vernehmende Kritik aus Ökonomenkreisen, aus der Exportwirtschaft und aus den Gewerkschaften ernst nehmen und für einen tragbaren Frankenkurs sorgen. Der SGB-Vorstand erwartet von der SNB, dass sie den Franken endlich auf ein Niveau bringt, das die Löhne und die Arbeitsplätze schützt. Das hat die Nationalbank in der Vergangenheit meist getan; Zwischen 1978 und Ende 2009 zunächst gegenüber der Deutschen Mark explizit (80 Rp./DM) und später gegenüber dem Euro implizit. Das wirksamste Instrument ist ein expliziter Mindestkurs oder ein ausdrückliches Kursziel.
</p><h5 style="font-size: 12.9228px; color: rgb(117, 117, 117); margin: 20px 0px 10px; line-height: 1.5em; max-width: 100%; padding: 7px 10px 5px; text-transform: uppercase; background: rgb(245, 245, 245); ">AUSKÜNFTE:</h5><ul style="font-size: 12.0012px; color: rgb(51, 51, 51);"><li style="font-size: 12.0024px; margin-left: 0.5em; ">Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Geld und Währung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1089</guid><pubDate>Tue, 18 Jun 2013 11:17:00 +0200</pubDate><title>Nun zahlen Spitzenverdiener wirklich ein Solidaritätsprozent</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nun-zahlen-spitzenverdiener-wirklich-ein-solidaritaetsprozent</link><description>Mehr Solidarität in der Arbeitslosenversicherung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Beide Räte haben der Deplafonierung des Solidaritätsprozentes in der Arbeitslosenversicherung zugestimmt. Damit wird das Solidaritätsprozent, heute auf Einkommensteile zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken beschränkt, gegen oben geöffnet.&nbsp;</p><p>Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (ALV) sind seit dem 1.4.2011 auf 2,2 % (je hälftig für Arbeitnehmer und -geber) des versicherten Verdienstes veranschlagt. Dessen Maximum beträgt 126‘000 Franken. Eingeführt wurde zum Zweck der Schuldentilgung ein sogenanntes Solidaritätsprozent (1 % wiederum je hälftig für Arbeitnehmer und -geber) auf den Einkommensteil zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken. Warum diese Solidarität über 315‘000 Franken nicht mehr gelten sollte, konnte wohl nur mit besonderer Nachsicht für die besonders Reichen erklärt werden. 
</p><p>Mitunter aber gibt es Korrektur und Einsicht auch bei den Bürgerlichen. So haben in der Sommersession sowohl der National- wie auch der Ständerat einer Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zugestimmt. Diese plafoniert das Solidaritätsprozent nicht mehr bei 315‘000 Franken, sondern erhebt es neu auf dem ganzen Einkommen ab 126‘000 Franken. Diese Änderung, eine alte Forderung des SGB, wird der ALV pro Jahr rund 100 Mio. Franken mehr zuführen. Die Schulden dürften zwei Jahre früher als geplant abgetragen sein. Die Mehrheiten in beiden Kammern waren komfortabel: im Nationalrat 132 gegen 48 Stimmen, im Ständerat 26 gegen 5 Stimmen. 
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner in der ständerätlichen Debatte vom 17. Juni: „Es ist eine bescheidene Massnahme, aber eine Massnahme in die richtige Richtung. Es würde eigentlich dem Charakter einer Sozialversicherung entsprechen, wenn die Beitragspflicht nach dem Modell der AHV grundsätzlich auch deplafoniert würde. Mit diesem Solidaritätsprozent wird aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung gemacht […]“
</p><p>Fazit: zumindest das Solidaritätsprozent trägt in Zukunft seinen Namen zurecht.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1075</guid><pubDate>Thu, 30 May 2013 11:12:00 +0200</pubDate><title>Spitzenverdiener sollen Solidaritätsprozent auf dem ganzen Lohn zahlen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/spitzenverdiener-sollen-solidaritaetsprozent-auf-dem-ganzen-lohn-zahlen</link><description>Mehr Solidarität in der Arbeitslosenversicherung

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Beide Räte befassen sich in der kommenden Session mit der Deplafonierung des Solidaritätsprozentes in der Arbeitslosenversicherung. Die Zeichen stehen gut, dass das Solidaritätsprozent, heute auf Einkommensteile zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken beschränkt, gegen oben geöffnet wird. </p><p>Zur Geschichte: Die im September 2010 knapp angenommene, seit dem 1.4.2011 in Kraft stehende revidierte Arbeitslosenversicherung hat leistungsseitig für mehrere Gruppen von Arbeitslosen zu schmerzlichen Einbussen, beitragsseitig zu einer Erhöhung von 2 auf 2,2 % auf dem versicherten Verdienst geführt. Dessen Maximum beträgt 126‘000 Franken. Eingeführt wurde zum Zweck der Schuldentilgung ein sogenanntes Solidaritätsprozent auf den Einkommensteil zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken. Die Gewerkschaften hatten diese ALV-Revision bekämpft. Sie hatten gefordert, die Beiträge auf die ganze Lohnsumme zu erheben. Insbesondere beim Solidaritätsprozent leuchtete wohl niemand ein, warum Solidarität bei den ganz grossen Salären nicht angewendet werden solle. 
</p><p>Mitunter gibt es Korrektur und Einsicht. So haben 2012 National-, Stände- und darauf auch der Bundesrat einer Motion „Sanierung der Arbeitslosenversicherung“ zugestimmt. Diese fordert, dass das Solidaritätsprozent nicht mehr bei 315‘000 Franken plafoniert, sondern auf dem ganzen Einkommen erhoben wird. Diese Änderung, eine alte Forderung des SGB, würde der ALV pro Jahr rund 90 Mio. Franken mehr zuführen. Die Schulden wären zwei Jahre früher als geplant abgetragen.
</p><p>Der Bundesrat hat nun eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgelegt, die dieses Anliegen aufnimmt. Die vorberatenden Kommissionen beider Räte haben Zustimmung signalisiert: Diejenige des Nationalrates, die WAK, hat sich mit 18 zu 7 Stimmen, diejenige des Ständerates, die SGK, mit 9 zu 1 (bei 2 Enthaltungen) für die unbegrenzte Öffnung gegen oben ausgesprochen. 
</p><p>Es darf also erwartet werden, dass der Solidaritätsbeitrag demnächst seinen Namen&nbsp;verdient.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-976</guid><pubDate>Tue, 29 Jan 2013 15:24:00 +0100</pubDate><title>Spitzenverdiener sollen mehr zur Schuldentilgung beitragen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/spitzenverdiener-sollen-mehr-zur-schuldentilgung-beitragen</link><description>Mehr Solidarität in der Arbeitslosenversicherung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Meinungsumschwung im guten Sinn: Eine Mehrheit der eidgenössischen Räte und der Regierung befürwortet seit kurzem die Deplafonierung des Solidaritätsprozentes in der Arbeitslosenversicherung. Für den SGB eine späte Einsicht, aber doch ein Akt der Gerechtigkeit. Denn heute gilt das Solidaritätsprozent nur für Einkommensteile zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken.</p><p>Seit dem 1.4.2011 ist die revidierte Arbeitslosenversicherung in Kraft. Sie hat für verschiedene Gruppen von Arbeitslosen schmerzliche Leistungseinbussen bewirkt. Beitragsseitig hat sie zu einer Erhöhung von 2 auf 2,2 % auf dem versicherten Verdienst geführt. Dessen Maximum beträgt 126‘000 Franken. Eingeführt wurde zum Zweck der Schuldentilgung ein sogenanntes Solidaritätsprozent auf den Einkommensteil zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken. Die Gewerkschaften bekämpften die ALV-Revision als unsozial. Sie hatten deplafonierte, also auf die ganze Lohnsumme erstreckende Beiträge gefordert. Möglichst bei den Beiträgen insgesamt, aber unbedingt beim Solidaritätsprozent. Die Volksabstimmung im September 2010 war knapp, mit 47 gegen 53 % kam das Gesetz durch.
</p><h3>Kehrtwende</h3><p>Soweit zur jüngsten Geschichte. Sowohl der National- wie der Stände- und darauf auch der Bundesrat haben nun aber hinsichtlich Solidaritätsprozent eine Kehrtwende vollzogen. Sie haben einer Motion „Sanierung der Arbeitslosenversicherung“ zugestimmt. Diese fordert, dass das Solidaritätsprozent nicht mehr bei 315‘000 Franken plafoniert, sondern auf dem ganzen Einkommen erhoben wird. Diese Änderung, eine alte Forderung des SGB, würde der ALV pro Jahr rund 90 Mio Franken mehr zuführen. Die Schulden wären zwei Jahre früher als geplant abgetragen.
</p><h3>Konkreter Akt der Solidarität</h3><p>Der SGB befürwortet eine rasche Umsetzung des Vorschlags auf den 1.1.2014. Aus der Perspektive der Gerechtigkeit – so Daniel Lampart in der momentan laufenden Vernehmlassung – stehe die Plafonierung „völlig quer in der Schweizerischen Sozialversicherungslandschaft.“ Denn sei es „richtig und wichtig, dass Gutverdiener in die gesellschaftliche Verantwortung genommen werden.“ Das höchstverdienende Prozent habe in den vergangenen Jahren massiv von der aufgehenden Lohnschere profitiert und weit überdurchschnittliche Lohnsteigerungen verzeichnet. Und Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, meinte in der Ratsdebatte: „Leute mit solchen Einkommen sind privilegiert; sie haben von den wirtschaftlichen Verhältnissen profitiert, während andere, die arbeitslos geworden sind, darunter leiden. In diesem Sinne geht es um einen konkreten Akt der Solidarität.“</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-878</guid><pubDate>Fri, 28 Sep 2012 10:57:00 +0200</pubDate><title>Parlament zwingt hohe Einkommen zu mehr Solidarität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlament-zwingt-hohe-einkommen-zu-mehr-solidaritaet</link><description>Arbeitslosenversicherung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem Nationalrat im März hat nun auch der Ständerat einer Motion zugestimmt, die mehr Solidarität in der Arbeitslosenversicherung (ALV) verlangt. Neu soll das sogenannte Solidaritäts-prozent nicht mehr bloss bis zu Einkommen von 315‘000.- erhoben werden. Superreiche werden damit künftig stärker zur Kasse gebeten. </p><p>„Es ist nicht verständlich, weshalb die Einkommen, die über 315 000 Franken liegen, nicht dazu beitragen sollen, die Schulden der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu begleichen. Leute mit sol-chen Einkommen sind privilegiert; sie haben von den wirtschaftlichen Verhältnissen profitiert, während andere, die arbeitslos geworden sind, darunter leiden. In diesem Sinne geht es um einen konkreten Akt der Solidarität.“ So argumentierte Ständerat und SGB-Präsident Paul Rechsteiner in der kurzen Debatte der kleinen Kammer zu einer Motion, die das sogenannte Solidaritätsprozent nicht mehr plafonieren will.
</p><h3>Solidarität der Reichen, aber nicht der Schwerreichen - bisher</h3><p>Der versicherte Verdienst bei der ALV liegt heute bei 126‘000.-/Jahr. Bis zu diesem Betrag wird heute ein ordentlicher ALV-Beitrag von 2,2 % (je 1,1 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) erhoben. Für Einkommensanteile, die 126‘000.- übersteigen und maximal bis 315‘000.- reichen, ist heute zudem das sogenannte Solidaritätsprozent zu leisten (je 0,5 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Dieses Prozent ist allein für den Schuldenabbau der Arbeitslosenversicherung bestimmt. Nachher soll es aufgehoben werden.
</p><p>Die Gewerkschaften und die Linke haben seit jeher mehr Solidarität bei den ALV-Beiträgen gefordert, hatten damit aber bis in die jüngste Zeit wenig Erfolg. Besonders stossend war, dass sich die bürgerliche Parlamentsmehrheit bislang immer weigerte, den Solidaritätsbeitrag auf dem Gesamtlohn von Schwerreichen zu verlangen. Nun aber kam kam Bewegung ins Dossier. Zwar verwarf der Nationalrat in der diesjährigen Frühlingssession einen Vorstoss von Katharina Huber-Prelicz, der verlangte, ordentliche ALV-Beiträge auf das gesamte Einkommen zu erheben. Gewerkschaften und Linke, unterstützt von sozial aufgeschlossenen Bürgerlichen, setzten dann aber eine Kommissionsmotion durch, die zumindest die Obergrenze von 315‘000.- für das Solidaritätsprozent beseitigen wollte. Die grosse Kammer verabschiedete diesen Vorschlag mit 106:65 Stimmen. Der Ständerat stimmt nun sechs Monate später mit offensichtlichem Mehr zu.
</p><h3>Bundesrat verspricht baldige Umsetzung</h3><p>Nach Bundesrat Schneider-Ammann wird eine Person mit 400‘000.- Einkommen neu 35.- pro Monat mehr an die ALV abliefern müssen. Den gleichen Betrag muss der Arbeitgeber leisten. Angestellte mit 1 Mio. Einkommen werden 285.- pro Monat mehr leisten (gleiche Summe für Arbeitgeber). Die ALV kann aufgrund der so erweiterten Solidarität mit 79 Mio. Franken Mehreinnahmen pro Jahr rechnen. Heute liegen die Schulden der ALV bei 5,4 Mia. Franken. Wenn es gelingt, die Arbeitslosigkeit bei 3,2 % zu halten, dann werden die ALV-Schulden in 10 Jahren abbezahlt sein. Die Superreichen werden dann auch ein bisschen dazu beigetragen haben. 
</p><p>Und ein Letztes: Auf die Anregung von Ständerat Rechsteiner, dass der Beschluss „möglichst rasch auch real Gesetz wird“, meinte der Volkswirtschaftsminister: „Sobald wir die Entscheidungen haben, wird umgesetzt.“</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-80</guid><pubDate>Thu, 06 Oct 2011 13:53:00 +0200</pubDate><title>Über 600 Aussteuerungen pro Jahr verhindert!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueber-600-aussteuerungen-pro-jahr-verhindert</link><description>Auf Forderung von SGB-Präsident Paul Rechsteiner hat das Parlament die Senkung der Beitragszeit für maximal 520 Taggelder bei über 55-Jährigen von 24 auf 22 Monate beschlossen. Dadurch können jeden Monat gut 50 Aussteuerungen vermieden werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Immer stärker wird das Alter zum Faktor für die Arbeitslosigkeit. Während für Lehrlinge und Lehrtöchter oftmals die Anschlussmöglichkeiten an ihre Ausbildung fehlen, finden über 55-Jährige im Falle einer Arbeitslosigkeit kaum mehr eine Stelle. Durch die 4. AVIG-Revision blieb das Kernproblem nach wie vor bestehen. Nur die Folgen wurden durch den massiven Abbau bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) noch verschlimmert:</p><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span></span></span><span><span></span>Für unter 25-Jährige wurde die maximale Bezugsdauer auf 200 Taggelder zusammengestrichen, und Schul- und Studienabgänger erhalten die ersten 120 Tage keinerlei Unterstützung von der ALV.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span><span>&nbsp;</span>Über 55-Jährige müssen seither für die maximale Bezugsdauer von 520 Taggeldern die der Arbeitslosigkeit vorangehenden 24 Monate durchgehend gearbeitet haben. Bereits eine Lücke von wenigen Tagen reicht aus um die Bezugsdauer unter die maximalen 520 Tage zu drücken. Dies bei der Gruppe von Arbeitslosen, die auf dem Arbeitsmarkt die grössten Schwierigkeiten hat, eine neue Stelle zu finden.</span></li></ul><p class="Absatznormal">Letzteres führt seither jeden Monat zur Aussteuerung von rund 50 Personen, die „nur“ 22 oder 23 der 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit erwerbstätig waren – z.B. weil sie zwischen zwei Anstellungen eine Lücke von einigen Tagen hatten. Diese völlig unverhältnismässige Härte wird nun dank dem Einsatz von SGB-Präsident Paul Rechsteiner beseitigt. Wer als über 55-Jähriger während 22 der letzten 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit erwerbstätig war, wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2012 wieder Anspruch auf volle 520 Taggelder haben.</p><p class="Absatznormal">Wie nötig diese Korrektur ist, wird angesichts der Tatsache, dass das Risiko einer Langzeitarbeitslosigkeit von über 55-Jährigen allein in den deutschsprachigen Kantonen laut dem seco zwischen 2006 und 2010 von 39 auf 46 Prozent angestiegen ist, überdeutlich klar. Auch Bundesrat und Parlament haben die Dringlichkeit dieser Sache erkannt und der Änderung in einem Schnellverfahren noch in der Herbstsession zugestimmt. Sie kann nun auf 1. Januar 2012 umgesetzt werden.</p><p class="Absatznormal">So klein der Erfolg im Vergleich mit den Sparmassnahmen der 4. AVIG-Revision auch sein mag, so wichtig ist er doch für die Betroffenen. Und er ist ein wichtiger Erfolg gegen die Prekarisierung im Alter.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-625</guid><pubDate>Wed, 17 Aug 2011 14:25:00 +0200</pubDate><title>Mit gerechter Finanzierung wäre Arbeitslosenversicherung saniert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mit-gerechter-finanzierung-waere-arbeitslosenversicherung-saniert</link><description>1,4 Milliarden Franken für eine misslungene Revision der Arbeitslosenversicherung? Höhere Lohnabzüge für schlechtere Leistungen? Gegen diese verkehrte Abbaurevision der Arbeitslosenversicherung wehren sich die Arbeitnehmendenorganisationen mit einer engagierten Kampagne. Würden auch bei der Arbeitslosenversicherung alle Löhne ohne Obergrenze voll beitragspflichtig – wie bei der AHV und der IV – könnte die Versicherung problemlos und ohne Leistungsabbau finanziert werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ursachen für die Arbeitslosigkeit liegen in der Gesellschaft und bei der Wirtschaft – nicht bei den Arbeitslosen. Die Kosten sind deshalb auch von der gesamten Gesellschaft und der Wirtschaft gemeinsam zu tragen. Das ist heute nicht der Fall. Die Arbeitslosenversicherung ist nicht wie ein Sozialwerk gerecht finanziert. „Bei der AHV beispielsweise ist es selbstverständlich, dass auch die hohen und höchsten Löhne beitragspflichtig sind. Auch wenn sie deshalb keine höheren Renten erhalten als die Mehrheit der Bevölkerung“, sagt Paul Rechsteiner, SP-Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).
</p><p>Der Wechsel zu dieser gerechten Finanzierung der Arbeitslosenversicherung ist von der Parlamentsmehrheit bei der Ausarbeitung der Vorlage nie ernsthaft in Betracht gezogen worden. Der Grund: Das seco lieferte falsche Zahlen, die zeigten, dass diese Sanierungsalternative zu wenig Mittel brächte. Eine Berechnung des SGB zeigt jetzt: die seco-Zahlen waren falsch, die Behörde hat (absichtlich oder fahrlässig?) mit viel zu tiefen Zahlen gerechnet (siehe Faktenblatt). Das ist unerhört. Nach der Ablehnung der Abbauvorlage braucht es deshalb eine neue Revision mit einer gerechteren Finanzierung.
</p><p>"Die normalen Arbeitnehmenden sollen mehr zahlen für weniger Leistungen. Und das nur, damit die Abzocker und Topverdiener weiter geschont werden können. Diese Ungerechtigkeit stoppen wir“, sagt Vania Alleva, Geschäftleitungsmitglied der Unia.
</p><p>Betroffen von massivem Leistungsabbau wären ältere Personen, die ihre Stelle verlieren und Wiedereinsteiger, die eine Stelle suchen. Besonders hart treffen würde es auch junge Arbeitslose. „Der arbeitslos gewordenen 29-jährigen Betriebswirtschafterin wird eine Arbeit als Kassiererin in einem Einkaufszentrum zugemutet, dem Detailhandelsfachmann, der nach der Lehre keine Stelle findet, eine solche als Hilfsarbeiter in einem Baugeschäft. Wir müssen junge Erwerbslose nicht bestrafen, sondern aus- und weiterbilden“, sagt Mario Fehr, SP-Nationalrat und Präsident KV Schweiz.
</p><p>„Dazu kommt, dass bei der Revision ein grosser Teil der Einsparungen aus einer reinen Kostenverschiebung resultiert. Werden die Leistungen der Arbeitslosenversicherung abgebaut, müssen mehr Menschen Sozialhilfe beziehen. Das kostet die Sozialhilfe gemäss kantonaler Sozialdirektorenkonferenz bis zu 236 Millionen Franken jährlich“, sagt der Präsident von Travail.Suisse Martin Flügel. Für die Sozialhilfe kommen alle Steuerzahlenden auf, auch die Pensionierten, die nie Arbeitslosengeld beanspruchen werden.
</p><p>Bertrand Zufferey, Generalsekretär der christlichen Walliser Gewerkschaften, kritisiert die geplante Abschaffung regionaler Sondermassnahmen bei hoher Arbeitslosigkeit: „Die aktuelle Krise zeigt, dass dieses Instrument für besonders von Arbeitslosigkeit betroffene Regionen wichtig und sinnvoll ist. Regionalen Stützungsmassnahmen helfen mit, eine Aussteuerungswelle auf dem Höhepunkt der Krise zu vermeiden.“
</p><p>„Und es sind nicht die Arbeitlosen, welche die Wirtschaftskrise verursacht haben“, hält Jocelyne Haller vom Genfer Arbeitslosenkomitee fest. „Die Leistungskürzungen bei den Arbeitlosen wirkt sich auf die gesamte Volkswirtschaft negativ aus.“
</p><p>Mehr Informationen zu den Argumenten gegen die Abbaurevision unter&nbsp;<a href="http://www.avig-online.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.avig-online.ch</a>.
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB und Nationalrat SP/SG</li><li><span style="font-weight: bold;">Martin Flügel</span>, Präsident Travail.Suisse</li><li><span style="font-weight: bold;">Vania Alleva</span>, Geschäftsleitung Unia</li><li><span style="font-weight: bold;">Mario Fehr</span>, Präsident KV Schweiz und Nationalrat SP/ZH</li><li>&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Bertrand Zufferey</span>, Generalsekretär SCIV&nbsp;</li></ul><p><span style="font-style: italic;">sowie ein Faktenblatt des SGB zur AVIG-Revision.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-379</guid><pubDate>Thu, 31 Mar 2011 11:26:00 +0200</pubDate><title>Über 15‘000 Aussteuerungen an einem Tag!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueber-15-000-aussteuerungen-an-einem-tag</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Morgen, am 1. April, wird das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) in Kraft gesetzt. Weil der Bundesrat trotz aller gewerkschaftlichen Warnungen daran festgehalten hat, dass dessen Leistungskürzungen für alle Erwerbslosen und nicht nur – wie üblich – für die ab diesem Datum neu erwerbslos Werdenden gelten soll, werden an diesem einzigen Tag über 15‘000 Aussteuerungen vollzogen.
</p><p>Der Bundesrat ist für diesen schwarzen 1. April verantwortlich. Er hat mit dieser brutalen Änderung der Spielregeln während dem Spiel das Prinzip von Treu und Glauben gebrochen. Der SGB hatte mehrmals gefordert, die neuen AVIG-Spielregeln nur für die ab dem Datum der Inkraftsetzung arbeitslos Werdenden einzuführen. Ebenso hatte der SGB wiederholt an den Bundesrat appelliert, die AVIG-Revision erst dann in Kraft zu setzen, wenn die Krise vorbei wäre.&nbsp;
</p><p>Es ist kein missratener Aprilscherz, sondern bittere Wirklichkeit: Der Bundesrat verteilt den gut Betuchten Steuergeschenke, den schlecht Gestellten radiert er die Versicherungsunterstützung weg.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-27</guid><pubDate>Thu, 17 Mar 2011 10:38:00 +0100</pubDate><title>15‘000 Aussteuerungen an einem Tag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/15-000-aussteuerungen-an-einem-tag</link><description>Kein Aprilscherz, nein. Aber in Tausenden von Haushalten ein Aufschrei, vielleicht nur ein stiller, ein resignativer. – Am 1. April werden auf einen Schlag 15‘000 Arbeitslose ausgesteuert. Das will der Bundesrat – wider jegliche Gewohnheit, gegen alle warnenden gewerkschaftlichen Stimmen und ohne jede Notwendigkeit.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Zugestanden: Die Gewerkschaften haben am 26. September 2010 das Referendum gegen das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) verloren. Eine Mehrheit der Abstimmenden hat den Leistungsabbau gut geheissen. Nur die lateinische Schweiz hat anders entschieden. Da gibt es nichts zu rütteln.</p><p class="Absatznormal">Dennoch: In den Sozialversicherungen üblich ist das Prinzip von Treu und Glauben. Die Spielregeln werden nicht während des Spiels geändert. Übersetzt: Erworbene Ansprüche gelten. Oder auf das AVIG bezogen: werden Leistungen verschlechtert, dann soll dies für jene gelten, die ab dem Tag der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes arbeitslos werden. So war es bisher immer. Der Bundesrat will nun hier die Regeln ändern. Auf den 1. April 2011 will er das neue AVIG in Kraft setzen, und es soll gleich für alle Arbeitslosen gelten. Das wird dazu führen, dass auf einen Knall an diesem Tag 15‘000 Arbeitslose ausgesteuert werden, weil sie neu unter eine kürzere Leistungsdauer fallen. Das hat es in der jüngeren Schweizer Geschichte noch nie gegeben.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Der SGB hat immer gefordert, dass die AVIG-Revision erst dann in Kraft treten darf, wenn die Krise vorbei ist. Er hat dies dem Bundesrat mehrmals angemahnt. Der Bundesrat hat dem nicht Rechnung getragen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Die Westschweizer Gewerkschaften haben noch am vergangenen 9. März mit Verweis auf die 15‘000 an einem Tag Ausgesteuerten einen Appell an den Bundesrat gerichtet, die neuen AVIG-Spielregeln nur für die ab dem 1. April 2011 arbeitslos Werdenden einzuführen. Die Zahl von 15‘000 ist mittlerweile durch eine Umfrage der Nachrichtenagentur sda bei den Kantonen erhärtet worden.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Aber der Bundesrat bleibt bei seiner Linie: oben Steuergeschenke verteilen, unten sparen. Er will rigid umsetzen. Er hat diese zusätzliche Not zu verantworten. Aber wahrscheinlich wird er den entsprechenden Notschrei, weil an einem Galadinner, gar nicht hören.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-417</guid><pubDate>Fri, 01 Oct 2010 13:38:00 +0200</pubDate><title>Überstürzt und übertrieben hart</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueberstuerzt-und-uebertrieben-hart</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor der Abstimmung über die Revision der Arbeitslosenversicherung (AVIG) versprach der Bundesrat, bei deren Inkraftsetzung auf die wirtschaftliche Lage Rücksicht zu nehmen. Mit dem heutigen Entscheid – die AVIG-Revision bereits auf April 2011 einzuführen – hält er sein Versprechen nicht.
</p><p>Die Krise ist nicht überwunden. Beispielsweise braucht fast die ganze Romandie den Krisenartikel in der Arbeitslosenversicherung. Dieser ermöglicht es, dass in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit 520 statt 400 Taggelder ausbezahlt werden können. Damit wird vielen Arbeitslosen die Aussteuerung erspart. Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes wird der Krisenartikel abgeschafft. Die Folge: Rund 15‘000 Arbeitslose werden ausgesteuert.
</p><p>Der Bundesrat muss die Arbeitslosigkeit bekämpfen, so steht es in der Verfassung. Mit der schnellen Inkraftsetzung der AVIG-Revision bekämpft er hingegen die Arbeitslosen. Der Bundesrat hätte mit der Inkraftsetzung ohne weiteres zuwarten können, bis die Krise vorbei ist.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-132</guid><pubDate>Mon, 27 Sep 2010 16:32:00 +0200</pubDate><title>Betroffene Regionen jetzt nicht hängen lassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/betroffene-regionen-jetzt-nicht-haengen-lassen</link><description>Das Stimmvolk hat am 26. September knapp die 4. AVIG-Revision gutgeheissen. Dabei hat die Deutschschweiz die stärker von der Arbeitslosigkeit betroffenen Gebiete in der Westschweiz und dem Tessin geschlossen überstimmt. Dies muss der Bundesrat bei der Umsetzung der Revision nun unbedingt beachten.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Die Kantone, die am stärksten von der Krise betroffen sind, haben am 26. September Nein gesagt zur AVIG-Revision. Denn die Folgen der Revision sind für die Arbeitslosen hart. Tritt sie in Kraft, würden mehr als 10‘000 Betroffene keine Arbeitslosengelder mehr erhalten. Darum darf die AVIG-Revision erst dann in Kraft treten, wenn die Krise vorbei ist.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Arbeitslosenversicherung ist dafür da, dass die Arbeitnehmenden in einer Wirtschaftskrise auch dann ein Einkommen haben, wenn sie arbeitslos werden. Dafür zahlen sie in die Versicherung ein. Die Versicherungsleistungen gerade dann abzubauen, wenn die Versicherung am dringendsten gebraucht wird, wäre nicht nur unvernünftig, sondern es wäre auch übertriebene soziale Härte. Diese Auffassung teilte auch der Bundesrat. Noch Ende Juni hat er mitgeteilt, dass er der wirtschaftlichen Lage bei der Inkraftsetzung Rechnung tragen werde.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dass das Problem der Arbeitslosigkeit in den besonders von der Krise betroffenen Regionen nach wie vor gross ist, zeigt auch der Umstand, dass der Bundesrat noch am 17. September beschlossen hat, den Arbeitslosen in der Region Moutier zusätzlich 120 ALV-Taggelder zu gewähren. Weitere Regionen, in denen der Taggeldbezug um 120 Tage verlängert wurde, sind die Kantone Genf, Jura, Neuenburg, Tessin und Waadt.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Bundesrat darf die besonders von der Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen nicht hängen lassen. Er muss den Hilfeschrei der vielen Nein-Stimmen am 26. September ernst nehmen. Die AVIG-Revision darf erst dann in Kraft treten, wenn die Arbeitslosigkeit deutlich gesunken ist.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-420</guid><pubDate>Sun, 26 Sep 2010 13:42:00 +0200</pubDate><title>SGB fordert Zuwarten mit Leistungsabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-fordert-zuwarten-mit-leistungsabbau</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stimmbürgerinnen und –bürger haben die Revision der Arbeitslosenversicherung angenommen – aber nur mit grossen Vorbehalten angesichts von Leistungskürzungen für Arbeitslose mitten in der Krise. Ein Alarmzeichen ist die Ablehnung der Revision in den Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind.
</p><p>Für den SGB ist klar, dass dies bei der Inkraftsetzung berücksichtigt werden muss: Die Leistungskürzungen dürfen erst dann erfolgen, wenn die Krise sicher überstanden ist und sich der Arbeitsmarkt deutlich erholt hat. Der SGB verlangt zudem, dass vorerst in von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen die Möglichkeit bleibt, Taggelder ein halbes Jahr länger auszuzahlen als im Rest der Schweiz.
</p><p>Der SGB wird überdies den Druck verstärken, dass die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung gerechter ausgestaltet wird. Die Diskussionen während der Abstimmungskampagne zeigten, dass viele mit der Art und Weise, wie die Arbeitslosenversicherung finanziert wird, unzufrieden sind. Die Tatsache, dass die hohen und höchsten Einkommen von Beitragszahlungen befreit sind, stiess selbst im Lager der Befürworter der Revision teilweise auf Ablehnung.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-424</guid><pubDate>Wed, 15 Sep 2010 13:48:00 +0200</pubDate><title>AVIG-Revision bedroht nationale Kohäsion</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/avig-revision-bedroht-nationale-kohaesion</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Anzahl Nein-Stimmender zu Revision der Arbeitslosenversicherung (AVIG) ist gegenüber der letzten Umfrage markant gestiegen, während der Ja-Anteil leicht zurückgegangen ist. Das Rennen ist offen. Der SGB wird in den kommenden Tagen seine Kampagne gegen die AVIG-Revision verstärken und zusammen mit seinen Verbänden in gezielten Aktionen Kampagnenmaterial verteilen.
</p><p>Auffällig ist, dass in der Romandie die Nein-Tendenz massiv gestiegen ist. Das erstaunt nicht, ist doch gerade die lateinische Schweiz speziell mit dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit konfrontiert. Nach einer Annahme der missglücken Vorlage würden auf einen Schlag gegen 10‘000 Personen ausgesteuert. Diese profitieren heute zu einem grossen Teil von der Möglichkeit, dass Krisenregionen ein halbes Jahr länger Taggelder zahlen können.
</p><p>Die Aussteuerung trifft die älteren Arbeitnehmenden am härtesten. Sie müssen unter Umständen ihr gesamtes Erspartes und ihre Guthaben der 2. Säule bis auf 4‘000 Franken aufbrauchen, bevor sie Sozialhilfe erhalten. Das bedeutet nachher Mehrkosten für Kantone und Gemeinden, weshalb diese früher oder später die Steuern erhöhen müssen. Die AVIG-Revision wird jeden Steuerzahler fast 100 Franken kosten. Dann müssen beispielsweise auch AHV-RentnerInnen zahlen, die die ALV nicht mehr brauchen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-133</guid><pubDate>Thu, 09 Sep 2010 16:33:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat schont hohe Einkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-schont-hohe-einkommen</link><description>Die vorgelegte Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) verdient am 26. September eine deutliche Abfuhr: Die Arbeitslosenversicherung ist ungerecht finanziert und die Leistungskürzungen sind schmerzhaft.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text"><span lang="DE">Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung auf das ALV-Referendum zeigen vor allem eines: Die Leute verstehen nicht, dass Abzocker und Grossverdiener wie Brady Dougan oder Daniel Vasella nur 2520 Fr. pro Jahr in die ALV einzahlen. Sie sind die Profiteure der letzten Jahre. Und sie haben Stellen auf Kosten der Allgemeinheit vernichtet, statt Arbeitsplätze zu schaffen. Der Vorschlag, die ALV durch eine Abschaffung der heutigen Beitragsobergrenze von 126‘000 Franken zu sanieren, erhält grosse Zustimmung.</span></p><p class="Text"><span lang="DE">Sogar die Co-Präsidentin des Ja-Komitees, Ständerätin Verena Diener, fragt sich plötzlich, ob höhere ALV-Abzüge bei hohen Einkommen nicht angezeigt wären. Denn neue Berechnungen haben gezeigt:&nbsp;</span>Würde man auch bei der ALV alle Löhne voll beitragspflichtig machen – wie bei der AHV und der IV – so ergibt dies Mehreinnahmen im Umfang der vorgesehenen Leistungskürzungen. In der Ratsdebatte haben Gewerkschaftsvertreter sowie linke Parlamentarier erfolglos verlangt, die hohen Einkommen stärker in die Pflicht zu nehmen.</p><p class="Text">Es ist Etikettenschwindel zu behaupten, dies erfolge via Solidaritätsprozent. Dieses wird nur auf die Lohnanteile zwischen 126‘000 und 315‘000 Franken erhoben. Und dies erst noch befristet, bis die ALV teilweise entschuldet ist.</p><p class="Text">Geradezu verniedlicht werden die Auswirkungen der Leistungskürzungen. Dabei sind diese hart, wie etwa das Beispiel eines verheirateten Sanitärs, dessen Kinder ausgeflogen sind, zeigt: Von seinem Monatslohn von 5000 Franken fällt er im ersten Monat der Arbeitslosigkeit auf 1900 Franken. Das ist für den betroffenen Haushalt kaum zu verkraften. Die Taggelder dürften bereits durch die Wohnungsmiete und die Krankenkassenprämie aufgefressen werden.</p><p class="Text">Es werden Betroffene Sozialhilfe beziehen müssen, obwohl sie viele Jahre oder viele zehntausend Franken in die ALV einbezahlt haben. Das gibt sogar das Seco zu. Es rechnet mit Mehrausgaben für die Sozialhilfe von 100 Mio. Franken.</p><p class="Text">Fazit: Der Bundesrat führt die Bevölkerung an der Nase herum, wenn er behauptet, der ALV-Abbau sei notwendig und ausgewogen. Er hat bewusst darauf verzichtet, die höheren Einkommen in die Pflicht zur ALV-Sanierung zu nehmen. Im Gegenteil hat er von den hohen und höchsten Einkommen einmal mehr nur das Minimum verlangt. Der Abbau geht hingegen voll auf Kosten der tiefen und mittleren Einkommen, die häufiger unter Arbeitslosigkeit leiden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-623</guid><pubDate>Thu, 09 Sep 2010 13:42:00 +0200</pubDate><title>Blosse Kostenschieberei – anhaltender Würgegriff – wenig Innovation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/blosse-kostenschieberei-anhaltender-wuergegriff-wenig-innovation</link><description>Expert/innen aus der sozialen Praxis begründen ihr Nein</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vertreter/innen der sozialen Praxis begründeten am 9.9., warum die Kantone, die Städte und die sozialen Institutionen einhellig – und damit weit über die politischen Abgrenzungen hinaus – die AVIG-Vorlage als asozial, kurzsichtig und Scheinlösung ablehnen.&nbsp;
</p><p>Edith Olibet, Gemeinderätin der Stadt Bern und Mitglied des Büros der Städteinitiative Sozialpolitik, warf der Vorlage eine doppelte Kostenabwälzung vor: „Einerseits von der Arbeitslosenversicherung auf die Sozialhilfe, andererseits vom Bund auf Kantone und Gemeinden.“ Die Städte würden nach dem Motto „den letzten beissen die Hunde“ getroffen. Bereits heute seien fehlende Leistungen der Arbeitslosenversicherung einer der wichtigsten Gründe, weshalb jemand neu in die Sozialhilfe aufgenommen werde. Baut die Arbeitslosenversicherung ihre Leistungen ab, führe das zu mehr und länger dauernder Unterstützung. “Damit wird die Ablösung von der Sozialhilfe immer schwieriger. Die Reintegration in den Arbeitsmarkt ist in Bern im letzten Jahr bei den Abschlüssen von 42% auf rund 30,4% gesunken.“&nbsp;
</p><p>Pierre-Yves Maillard, Regierungsrat des Kantons Waadt, wies auf die horrenden Kosten hin, die durch dauerndes Sparen und Kürzen bei den Sozialversicherungen auf die Kantone verschoben werde. So habe sich in der Waadt die Zahl der Sozialhilfe Beziehenden in den letzten 16 Jahren verdoppelt. In seinem Departement rechne man wegen der Krise, der AVIG-Revision und der IV-Revision bis 2012 mit einem Drittel mehr Ausgaben für die Sozialhilfe. Die Sozialhilfe sei jedoch kein geeigneter Ort für Arbeitslose: „Nicht nur fällt ihr die berufliche Wiedereingliederung der Betroffenen viel schwerer als der Arbeitslosenversicherung. Die ALV investiert auch viel weniger in die Ausbildung der Arbeitslosen, wenn sie weiss, dass diese wegen der gekürzten Taggeld-Bezugsdauer früher an die Fürsorge überwiesen werden.“ Wenn die Kantone schon mehr zahlen sollten. dann besser an eine grundlegende Ausbildung für Jugendliche, die wegen fehlender Lehre und damit mangelnder Qualifikationen arbeitslos geworden seien.&nbsp;
</p><p>Walter Schmid, Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), wies darauf hin, dass der bewährte Grundsatz des Schuldenabbaus innerhalb eines Konjunkturzyklus nicht nur in der Vergangenheit vernachlässigt wurde, sondern durch die jetzige Vorlage auch in die Zukunft verlängert werde. Folge: „Die bisher gesunde und nachhaltig finanzierte Arbeitslosenversicherung wird dem Risiko einer dauernden Unterfinanzierung und damit einer dauernden Überschuldung ausgesetzt. Neben der IV wäre sie dann das zweite grosse Sozialwerk, das nur durch dauernde Einschränkungen der Leistungen und des Kreises der Bezugsberechtigten saniert werden könnte.“ So werde die ALV „in den Würgegriff dauernder Überschuldung“ genommen.
</p><p>&nbsp;</p><p>Angehängt finden Sie die Referate der drei RednerInnen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-427</guid><pubDate>Tue, 07 Sep 2010 13:53:00 +0200</pubDate><title>Tausende von Aussteuerungen bei ALV-Abbau </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/tausende-von-aussteuerungen-bei-alv-abbau</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im August hat die Langzeitarbeitslosigkeit weiter zugenommen. Mittlerweile ist ein Viertel der Arbeitslosen davon betroffen. Das sind zu einem grossen Teil Personen über 50 Jahre. Besonders gross ist das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit in der lateinischen Schweiz – in Kantonen, die unter dem heutigen Gesetz die Bezugsdauer auf 520 Tage verlängert haben.
</p><p>Kommt der Abbau bei der Arbeitslosenversicherung (4. AVIG-Revision), werden Tausende von Personen ausgesteuert: Einerseits wird es in den Krisenkantonen nicht mehr möglich sein, die Bezugsdauer zu verlängern, anderseits werden ältere Arbeitnehmende und Arbeitnehmende, die in prekären Jobs gearbeitet haben, weniger Taggelder erhalten.
</p><p>Die Aussteuerung ist für die Betroffenen ein hartes Schicksal. Sie müssen zur Sozialhilfe gehen. Für ältere Arbeitnehmende ist das besonders schlimm. Denn sie werden zuerst ihre Guthaben der 2. Säule aufbrauchen müssen, bevor sie Sozialhilfe erhalten. Das bedeutet, dass sie nicht nur in der Zeit, in der sie auf Sozialhilfe angewiesen sind, ein tieferes Einkommen haben, sondern dass sie auch im Rentenalter deutlich weniger Geld zur Verfügung haben werden.&nbsp;
</p><p>Der geplante ALV-Abbau spart auf dem Buckel der Benachteiligten und wird zu unverhältnismässiger sozialer Härte führen. Geschont werden einmal mehr die hohen und höchsten Einkommen – also diejenigen Manager, die die Entlassungen in der Krise zu verantworten haben. Darum setzt sich der SGB für ein Nein am 26. September ein. Die Abzocker sollen künftig voll ALV zahlen müssen. Dann wäre die ALV finanziell im Gleichgewicht, ohne dass die normalen Beschäftigten und die Arbeitslosen zahlen müssen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-430</guid><pubDate>Wed, 01 Sep 2010 14:00:00 +0200</pubDate><title>Die Jugendlichen mobilisieren gegen den AVIG-Abbau!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-jugendlichen-mobilisieren-gegen-den-avig-abbau</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AVIG-Revision baut den Schutz für die Arbeitslosen massiv ab: insbesondere für ältere Arbeitnehmende, für von längerer Krankheit betroffene Arbeitslose und für Arbeitslose aus den besonders krisenbetroffenen Regionen. Auch die Jugendlichen werden von der Revision hart bestraft: Sie müssen mehr Beiträge für weniger Leistungen zahlen. Viele riskieren, in die Sozialhilfe gedrängt zu werden. Gleichzeitig werden die Abzocker und hohen Manager von der AVIG-Revision geschont.&nbsp;
</p><p>Aus diesen Gründen mobilisieren sich die Jugendverbände gegen diese Revision. Ab dem 2. September – konzentriert jedoch am 4. September - führen sie Aktionstage der Jugendlichen durch. In vielen Kantonen (BE, BS, FR, GE, SG, SO, TG, VD, VS, ZH) und in den meisten Städten finden an diesem Tag Sensibilisierungsaktionen statt, um die Jugendlichen, aber auch alle, die sich für eine faire Arbeitslosenversicherung einsetzen möchten, an die Urne zu bringen. Die Aktionsformen haben die lokalen Jugendgruppen und Verbände selber bestimmt: Sie sind kreativ und zum Teil spektakulär.
</p><p>Auf der Webseite des Jugend-Bündnisses gegen AVIG-Abbau&nbsp;<a href="http://www.jugendarbeitslosigkeit.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.jugendarbeitslosigkeit.ch</a>&nbsp;werden nach den Aktionen Bilder veröffentlicht. Zudem sind dort detaillierte Informationen zur AVIG-Revision sowie Tipps und Tricks für die Abstimmungskampagne zu finden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-147</guid><pubDate>Wed, 25 Aug 2010 16:52:00 +0200</pubDate><title>Abzocker sollen korrekt zahlen, dann ist ALV saniert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abzocker-sollen-korrekt-zahlen-dann-ist-alv-saniert</link><description>600 Millionen mehr Einnahmen hätte die Arbeitslosenversicherung (ALV), wenn die Abzocker voll einzahlen würden. Damit wären die Defizite der ALV beseitigt. Bundesrat und Parlament wollen hingegen, dass ein Maurer, wenn er arbeitslos wird, im ersten Monat nur noch 1900.- Franken erhält. Und sie wollen die Kosten auf Kantone und Gemeinden verlagern. Darum Nein am 26. September. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Letzte Woche musste es das Seco zugeben: Zahlten die hohen Einkommen in gleichem Mass in die ALV ein wie die normalen Beschäftigten, so wären Einnahmen und Ausgaben der ALV im Gleichgewicht. Heute muss auf Löhne über 126‘000 Fr. kein ALV-Beitrag bezahlt werden – auch Brady Dougan zahlt nur 2520 Fr. in die ALV. Würde diese Grenze wegfallen, hätte die ALV 600 Mio. Fr. mehr Einnahmen. Das Seco sprach seinerzeit während der parlamentarischen Beratung von etwas mehr als 400 Mio. Fr. Dementsprechend wurde die Deplafonierung der Beiträge vom Parlament in der Revision nicht seriös geprüft. Obwohl die Deplafonierung in den Schweizer Sozialversicherungen AHV und IV eine Selbstverständlichkeit ist.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Dass es nun 600 Millionen sind, hat die Ausgangslage völlig verändert. Sogar die Zürcher Ständerätin Verena Diener, Co-Präsidentin des Pro-Komitees bei der ALV-Revision, sagte in der Aargauer Zeitung: „Die Debatte im Parlament hätte womöglich einen anderen Verlauf genommen, wenn wir die wirklichen Zahlen gekannt hätten.“ Diener will im Pro-Komitee nun darüber diskutieren, ob man nicht einen parlamentarischen Vorstoss lancieren möchte, der auf höhere ALV-Abgaben bei hohen Einkommen zielt. Fazit: Die 4. AVIG-Revision ist eine Totgeburt.</p><h3 class="Sous-titreSP">Drastische Einbussen</h3><p class="Absatznormal">Die AVIG-Revision führt zu Verschlechterungen für einen grossen Teil der Bevölkerung. Fast die Hälfte der Personen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren haben keine Betreuungspflichten gegenüber Kindern. Kommt der Leistungsabbau, werden diese Menschen viel länger auf ihr Arbeitslosengeld warten müssen. Ein 55-jähriger Maurer, dessen Kinder ausgeflogen sind und der einen Lohn von rund 5000 Franken pro Monat hat, wird als Arbeitsloser im ersten Monat von nur noch 1900 Franken leben müssen. Er hat in seinem Berufsleben mehr als 20‘000 Franken in die ALV einbezahlt und wird nun zur Sozialhilfe gehen müssen. So viel zum Versicherungsprinzip, das mit der Revision gestärkt werden soll. Auch die Älteren, die Jungen, die Wiedereinsteigerinnen und Personen, die nach einer Krankheit oder einem Unfall wieder arbeiten wollen, werden mit Leistungsabbau bestraft (weniger Taggelder). Und die Menschen aus besonders von der Krise betroffenen Regionen werden früher ausgesteuert.&nbsp;</p><h3 class="Sous-titreSP">Kein Sparen, nur Kostenverschiebung</h3><p class="Absatznormal">Was das Parlament bei der ALV beschlossen hat, ist nicht nur ungerecht, es ist auch eine Pseudolösung. Was die ALV spart, wird auf die Kantone und die Gemeinden abgeschoben. Das bedeutet aber, dass diese früher oder später die Steuern erhöhen müssen. Das verschweigen die Befürworter. Die ALV-Revision wird den Steuerzahler fast 100 Franken kosten. Dann müssen beispielsweise auch AHV-RentnerInnen zahlen, die die ALV nicht mehr brauchen.</p><p class="Absatznormal">Für den SGB ist klar. Die ungerechte AVIG-Revision muss abgelehnt werden. Was es braucht, ist eine gerechte Finanzierung. Eine Finanzierung, bei der die Profiteure der letzten Jahre zahlen und nicht diejenigen, die unter der Krise leiden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-432</guid><pubDate>Mon, 16 Aug 2010 14:06:00 +0200</pubDate><title>Untauglicher Versuch: Millionen-Propagandawalze soll NEIN verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/untauglicher-versuch-millionen-propagandawalze-soll-nein-verhindern</link><description>Mit einer mehrere Millionen Franken teuren Kampagne versuchen die Befürworter eines Abbaus bei der Arbeitslosenversicherung die Bevölkerung davon abzuhalten, ein NEIN zu ihrer missglückten Revision in die Urne zu legen. Bezahlt wird die Kampagne wesentlich von den Abzockern, die von der jetzigen Vorlage profitieren.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Slogan der Abbau-Kampagne müsste ehrlicherweise heissen: „Höhere Lohnabzüge FÜR ABZOCKER stoppen“ oder „Keine höheren Lohnabzüge für die Abzocker“. Heute zahlen Credit Suisse-Chef Brady Dougan mit seinem Millionengehalt und ein Beschäftigter mit einem Lohn von 126'000 Franken genau gleich viel in die Arbeitslosenversicherung – nämlich exakt 2520 Franken im Jahr. Diese Ungerechtigkeit würde mit der Revision zementiert. Nach einem NEIN jedoch zur misslungenen Revision wäre der Weg frei für eine längst überfällige gerechtere Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. Würden nämlich auch bei der Arbeitslosenversicherung alle Löhne ohne Obergrenze voll beitragspflichtig – wie bei der AHV und der IV – könnte die Versicherung problemlos und ohne Leistungsabbau finanziert werden.
</p><p>Die ungerechte Revision der Arbeitslosenversicherung kostet Beitragszahlende, Steuerzahlende und Arbeitslose rund 1,4 Milliarden Franken. Und sie kürzt die Leistungen für junge sowie ältere Personen, die ihre Stelle verlieren und für Wiedereinsteigende, die eine Stelle suchen.
</p><p>Kein Wunder, haben über 140'000 Personen ihre Unterschrift unter das Referendum gesetzt. Noch mehr werden am 26. September NEIN stimmen und so den Weg für eine gerechte Revision der Arbeitslosenversicherung ebnen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-434</guid><pubDate>Fri, 06 Aug 2010 14:09:00 +0200</pubDate><title>Bundespräsidentin in Argumentationsnotstand</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundespraesidentin-in-argumentationsnotstand</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundespräsidentin Doris Leuthard und ihr Arbeitsdirektor Serge Gaillard haben Mühe, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von einem Nein zur ihrer misslungenen Revision der Arbeitslosenversicherung abzuhalten. Kein Wunder, bringt die Revision doch</p><ul><li>höhere Beiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,</li></ul><ul><li>Leistungseinbussen zu Lasten von jüngeren und älteren Arbeitnehmern, die ihre Stelle verlieren, und für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die keine Stelle finden,</li></ul><ul><li>höhere Ausgaben für Kantone und Gemeinden und somit für alle Steuerzahlenden.</li></ul><p>Insgesamt kostet die Revision rund 1,4 Milliarden Franken. Geld, das von den Beitragszahlenden, den Steuerzahlenden und von den Arbeitslosen aufgebracht werden muss.
</p><p>Ziel der Revision sei es, das strukturelle Defizit der Arbeitslosenversicherung zu beseitigen, behaupten Leuthard und Gaillard. In Wirklichkeit werden lediglich Kosten verlagert – verlagert auf Gemeinden, Kantone, Steuer- und Beitragszahlende und auf die Schwächsten, die Arbeitslosen.
</p><p>Die Gewerkschaften haben das Referendum gegen die misslungene Revision ergriffen, weil sie überzeugt sind, dass das wichtige Sozialwerk ohne Leistungsabbau saniert werden kann: Wenn – wie bei der AHV – auch höhere und höchste Einkommen Beiträge an die Versicherung zahlen müssten, wäre sie ausreichend auf dem heutigen Leistungsstand finanziert.
</p><p>Wie unwohl es Leuthard bei ihrer Revision ist, zeigt auch der politische Eiertanz um den Zeitpunkt der Inkraftsetzung bei einer Annahme der Vorlage. Ihr Zögern und ihre Unsicherheit beweisen, dass sie genau weiss, dass die Abbauvorlage negative Auswirkungen auf die Konjunktur und die Situation der Arbeitslosen hat.
</p><p>Dass die Bundesrätin aus ihrem Argumentationsnotstand ihr Heil in der Erpressung der Stimmberechtigten sucht, ist bedenklich: Es sind nicht die Referendumsbefürworter, die mit ihrem Nein eine Heraufsetzung der AVIG-Beiträge um 0,5 Prozent verursachen. Es ist der Bundesrat, der diese Beitragserhöhung für den Fall eines Neins beschlossen hat, obwohl das geltende Gesetz auch moderatere Lösungen zulassen würde.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-435</guid><pubDate>Thu, 22 Jul 2010 14:11:00 +0200</pubDate><title>Jugendverbände wehren sich gegen die Diskriminierung von jungen Arbeitslosen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jugendverbaende-wehren-sich-gegen-die-diskriminierung-von-jungen-arbeitslosen</link><description>Das Komitee der Jugendverbände gegen die Diskriminierung der Jugendlichen in der AVIG-Revision ruft die StimmbürgerInnen, insbesondere die Jugendlichen und die Junggebliebenen, auf, die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) abzulehnen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zahlreiche Schweizer Jugendverbände, die mehrere hunderttausend junge ArbeitnehmerInnen, Lernende, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler&nbsp; vertreten, verurteilen eine AVIG-Revision, welche die Jugendlichen ausschliesslich aufgrund ihres Alters diskriminiert. Diese diskriminierenden Massnahmen wurden beschlossen, obwohl die Jugendlichen von Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, überdurchschnittlich betroffen sind: Im Juni 2010 gab es 133% mehr junge Langzeitarbeitslose als vor einem Jahr. Und im Vergleich zur Situation vor dem Beginn der Krise sind beinahe 60% mehr 15-24-Jährige arbeitslos.
</p><p>Die AVIG-Revision sieht die folgenden Kürzungen auf dem Buckel der Jugendlichen vor:&nbsp;</p><ul><li>Unter-30-jährige Erwerbslose müssen neu&nbsp;jegliche Art von Arbeit&nbsp;annehmen, unabhängig von ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Tätigkeit. In diesem Zusammenhang spricht man von&nbsp;Zumutbarkeit&nbsp;der Arbeit. Mit dieser Massnahme wird das bewährte duale Berufsbildungssystem abgewertet.&nbsp;</li><li>Die&nbsp;Anzahl der Taggelder, welche junge Erwerbslose erhalten,&nbsp;wird massiv gekürzt. Junge Berufsleute bis 25 Jahre, welche noch keine Kinder haben, erhalten neu bei gleicher Beitragszeit nur noch 200 Taggelder (statt 400). Dies entspricht einer Bezugsdauer von 9 Monaten. Diese Massnahme steht im Widerspruch zum aktuellen Anstieg der Anzahl junger Langzeitarbeitsloser.&nbsp;</li><li>Ausbildungs- und StudienabgängerInnen&nbsp;erhalten sogar nur noch 90 Taggelder (statt 260), was einer Versicherungsleistung über 4 Monate entspricht.</li><li>Die&nbsp;Wartezeit, bis eine junge Person überhaupt Unterstützung bekommt, wird erhöht. Unter 25 Jährige müssen neu 10-20 Tage (bisher 5 Tage) warten (je nach Einkommen), sofern sie bereits arbeiten. Für Ausbildungs- und StudienabgängerInnen beträgt die Wartezeit sogar 6 Monate.</li></ul><p>Da die Leistungsdauer gekürzt wird, werden zahlreiche erwerbslose Jugendliche in die Sozialhilfe gedrängt - und dies, obwohl die unter 25-jährigen bereits heute die höchste Sozialhilfequote aller Alterskategorien aufweisen.&nbsp; Die Probleme werden so ausschliesslich zu Städten, Gemeinden und Kantonen verschoben und nicht ansatzweise gelöst.&nbsp;
</p><p>Ein breites Bündnis von Jugendorganisationen wird an der Kampagne gegen die AVIG-Revision aktiv teilnehmen. Die junge Generation verteidigt ihre Rechte und motiviert die Jugendlichen dazu, ihr Stimmrecht wahrzunehmen. Für viele Jugendliche wird diese Abstimmung die erste Erfahrung mit ihren Volksrechten sein. Die Kampagnenwebseite www.jugendarbeitslosigkeit.ch beinhaltet daher nicht nur Argumente gegen den AVIG-Abbau und Hinweise über die Kampagnen-Aktionen, sondern auch jugendgerechte Informationen über das Referendumsrecht (was ein Referendum ist, wie es zustande kommt, etc.). Die Jugend-Kampagne hat also auch einen pädagogischen Charakter. Geplant sind ein nationaler Jugend-Aktionstag sowie dezentrale Aktionen der lokalen Jugendgruppen.
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Jean Christophe Schwaab</span>, Gewerkschaftsjugend SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Kathrin Balmer</span>, SAJV&nbsp;</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Catia Candeias</span>, VSS</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Elena Obreschkow</span>, Unia-Jugend</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Sonja Oesch</span>, Comedia-Jugend/Gewerkschaft Kommunikation</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Jérôme Hayoz</span>, SEV-Jugend</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Michael Stampfli</span><span style="font-style: italic;">, USO</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-438</guid><pubDate>Thu, 08 Jul 2010 14:16:00 +0200</pubDate><title>Und dann noch eine solche Hammerschlag-Revision</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/und-dann-noch-eine-solche-hammerschlag-revision</link><description>Es droht eine Welle von Aussteuerungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der Arbeitslosen ist im Juni einmal mehr fast ausschliesslich aus saisonalen Gründen gesunken. Dieser Rückgang droht beunruhigende Entwicklungen zu verdecken: Es gibt immer mehr Langzeitarbeitslose, besonders betroffen sind ältere Arbeitnehmende. Seit 2008 verfünffachte sich die Anzahl Langzeitarbeitsloser, die ihre Stelle in der Maschinen- und Metallindustrie verloren haben. Und nach wie vor beunruhigend sind die Arbeitslosenzahlen in den stark von der Krise betroffenen Regionen. So sank im Kanton Neuenburg die Zahl der Arbeitslosen nur unterdurchschnittlich.
</p><p>Die verhaltenen Wachstumsaussichten für 2010 und 2011 lassen nur eine schwache Zunahme der Beschäftigung erwarten. Der Schweiz droht eine Aussteuerungswelle, besonders bei den älteren Arbeitnehmenden. Sie werden in die Sozialhilfe abgeschoben. Dort müssen sie nicht nur mit weniger Einkommen zurecht kommen, sondern es drohen ihnen auch erhebliche Einbussen bei den Altersrenten – weil zahlreiche Betroffene zuerst ihre Pensionskassenguthaben aufbrauchen müssen, bis sie Sozialhilfe erhalten.
</p><p>Zusätzlich verschärft wird die schwierige Situation der Arbeitslosen durch den geplanten Abbau bei der Arbeitslosenversicherung. Die AVIG-Revision sieht nämlich weniger Taggelder für ältere Arbeitnehmende und für Arbeitslose in Krisenregionen vor. Das bedeutet für Tausende die Aussteuerung.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-439</guid><pubDate>Tue, 06 Jul 2010 14:17:00 +0200</pubDate><title>Über 140‘000 sagen bereits NEIN</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueber-140-000-sagen-bereits-nein</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>140‘514 Schweizerinnen und Schweizer haben in nur drei Monaten das Referendum gegen die Abbaurevision bei der Arbeitslosenversicherung (AVIG) unterschrieben. Sie sagen damit</p><ul><li>NEIN zu Leistungsabbau auf dem Buckel der Schwächsten, gerade dann, wenn wir in der Krise stecken und ein guter Schutz am nötigsten ist;</li></ul><ul><li>NEIN zu Beitragserhöhungen nur für Normal- und Kleinverdiener;</li></ul><ul><li>NEIN zur ungerechten Finanzierung der Arbeitslosenversicherung, die hohe und höchste Einkommen schont;</li></ul><ul><li>NEIN zur Diskriminierung von jungen und älteren Arbeitslosen sowie von Wiedereinsteigerinnen;</li></ul><ul><li>NEIN zu einer Vorlage, die Kantonen und Gemeinden Mehrkosten bringt, weil die Leute schneller ausgesteuert und in die Fürsorge abgeschoben werden;</li></ul><ul><li>NEIN zu einer Revision, die nur zu Mehrbelastungen führt:<br>Mehrbelastung durch höhere Lohnbeiträge im Umfang von 642 Millionen Franken;<br>Mehrkosten für Kantone und Gemeinden von weit über 100 Millionen Franken;<br>Mehrbelastung für die Arbeitslosen in der Höhe von 622 Millionen Franken.&nbsp;</li></ul><p>Das breite Bündnis „NEIN zum Abbau bei der Arbeitslosenversicherung“ reichte heute bei der Bundeskanzlei weit mehr als die benötigten Referendumsunterschriften ein. Der überwältigende Erfolg der Unterschriftensammlung zeigt, dass die Vorlage in allen Landesteilen auf Ablehnung stösst. Das Bündnis ist überzeugt, dass das Stimmvolk am 26. September die unausgewogene und unausgegorene Revision bachab schickt.
</p><p>Dem Bündnis „NEIN zum Abbau bei der Arbeitslosenversicherung“, das vom SGB koordiniert wird, gehören Gewerkschaften, Parteien, Arbeitslosenorganisationen sowie weitere sozialpolitisch sensible Organisationen an. Mitgliedsorganisationen bisher sind: SGB- und Travail.Suisse-Verbände, KV Schweiz, Gewerkschaftsjugend, SP, Grüne, EVP, CSP, PdA, Juso, Junge Grüne, Arbeitslosenkomitees, Referendumskomitee „Nein zum Abbau der ALV“, SAJV, SAH. Die Adresse für die gemeinsame Webseite lautet: www.avig-online.ch.
</p><h3>Unterschriftenzahlen Organisationen</h3><p>Unia: 32‘517
</p><p>SEV: 5‘194
</p><p>VPOD: 4‘644
</p><p>Comedia: 1‘701
</p><p>Diverse SGB-Verbände: 13‘092
</p><p>SGB gesamthaft: 57‘154
</p><p>&nbsp;</p><p>Syna: 17‘782
</p><p>Angestellte Schweiz: 5‘466
</p><p>SCIV: 2‘623
</p><p>Transfair: 2‘737
</p><p>Diverse Travail.Suisse-Mitgliederorganisationen: 10‘955
</p><p>Travail.Suisse gesamthaft: 39‘563
</p><p>&nbsp;</p><p>SP Schweiz: 30‘492
</p><p>Arbeitslosenkomitees: 7‘886
</p><p>Grüne: 3‘115
</p><p>Diverse (bspw. CSP, SAH usw.): 2‘304
</p><p>&nbsp;</p><p>Total: 140‘514</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-452</guid><pubDate>Wed, 30 Jun 2010 14:32:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat will Volk mit Bauernfängerei für Abbau gewinnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-will-volk-mit-bauernfaengerei-fuer-abbau-gewinnen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat will mit durchsichtigen Tricks die Abstimmung über seine Abbaurevision bei der Arbeitslosenversicherung (AVIG) gewinnen: Er sagt dem Stimmvolk nicht, ab wann Arbeitslose schmerzhaften Leistungskürzungen drohen. Und er malt das Schreckgespenst grössere Lohnabzüge an die Wand. Doch die Stimmberechtigten lassen sich nicht täuschen und unterschreiben in grosser Zahl das Referendum. Sie wissen, dass die geplante Revision zur Schuldensanierung bei der Arbeitslosenversicherung gänzlich unnötig ist und schmerzhaften Abbau für die Arbeitslosen bedeutet. Rund 10‘000 Arbeitslose – darunter viele ältere – würden mit der Revision ausgesteuert und in die Sozialhilfe getrieben.
</p><p>Unter dem heutigen Gesetz muss die Arbeitslosenversicherung temporär die Beiträge um bis zu 0,5 Lohnprozente erhöhen sowie ein Solidaritätsprozent für hohe Einkommen einführen, wenn sie einen bestimmten Schuldenstand erreicht hat. Das ist nun der Fall. Diese „automatische“ Sanierung funktioniert. Sie ist der Bevölkerung bei der letzten AVIG-Revision versprochen worden.
</p><p>Wenn der Bundesrat nun die Arbeitslosenversicherung mit einer neuen Revision über Leistungskürzungen sanieren will, bricht er dieses Versprechen. Und es gibt keine Vorschriften dazu, dass die mögliche Beitragserhöhung gleich gänzlich ausgeschöpft werden muss.Damit deswegen die Kaufkraft im kommenden Jahr nicht leidet, schlägt der SGB vor, die Beitragserhöhung zu etappieren:</p><ul><li>Auf Anfang 2011 eine Erhöhung um 0,1 Lohnprozente plus Einführung des Solidaritätsprozentes.</li></ul><ul><li>Auf Anfang 2012 Erhöhung um weitere 0,4 Lohnprozente plus Beibehaltung des Solidaritätsprozentes.</li></ul><p>&nbsp;Damit wäre die Arbeitslosenversicherung sozialverträglich und ohne Leistungskürzungen saniert</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-152</guid><pubDate>Tue, 29 Jun 2010 09:48:00 +0200</pubDate><title>Abzocker belohnen – Volk bestrafen? – Nein!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abzocker-belohnen-volk-bestrafen-nein</link><description>Bundesrat und Parlament wollen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung zusammenstreichen. Leistungen, für die die Schweizer Arbeitnehmenden jahrelang einbezahlt haben. Und das mitten in einer Rezession. Dann, wenn wir die Versicherung besonders brauchen. Was würden wir zu einer Autoversicherung sagen, die nicht zahlt, wenn wir einen Unfall haben? </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Jeder kann arbeitslos werden. Aus ganz unterschiedlichen Gründen. Das zeigt das Leben. Aus diesem Grund zahlen mehr als 3 Millionen Schweizer Arbeitnehmende Monat für Monat in die Arbeitslosenversicherung ein. Sie zahlen ein, damit sie dann, wenn sie arbeitslos werden, ein Einkommen haben. Wenn sie eine Familie haben, erhalten sie 80 Prozent ihres vorherigen Lohnes. Das reicht, aber sie müssen den Gürtel enger schnallen. Ferien liegen sicher nicht mehr drin…</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Arbeitnehmenden sind nicht schuld an der Krise. Das waren die arroganten Abzocker in den Banken. Diejenigen, die bereits wieder ihre extremen Millionenboni kassieren. Millionenboni, die sie nur haben, weil das Volk auf der ganzen Welt Milliarden-Rettungspakete bezahlt hat. Doch wer nun für die Krise zahlen muss, sind die normalen Beschäftigten. Viele von ihnen müssen jeden Franken zwei Mal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. Ihnen nehmen Bund und Parlament die versprochenen Leistungen weg, während sie den Abzockern mit den Rettungspaketen weiter die Boni finanzieren.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Hätten Bundesrat und Parlament in Bern entschieden, dass auch die hohen Löhne und die Superabzocker in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssten, wäre die Versicherung finanziell saniert. So einfach ist die Welt manchmal.&nbsp;</span></p><h3 class="Sous-titreSP">Bundesrat bricht Versprechen</h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Bei der Volksabstimmung im Jahr 2003 haben Bundesrat und Parlament nämlich versprochen, die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zu erhöhen, wenn sie zu hohe Schulden hat. Das Versprechen war: Wenn die Versicherung Finanzprobleme hat, müssen die hohen Einkommen ein Lohnprozent einzahlen. Die übrigen Beiträge steigen um ein halbes Lohnprozent. Das steht so im heutigen Gesetz. Damit wäre die Versicherung saniert. Doch Bundesrat und Parlament halten das Versprechen nicht ein. Sie verschlechtern die Versicherung.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Von der Verschlechterung der Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung sind vor allem Personen betroffen, die auf der Schattenseite des Lebens stehen. Ein Beispiel. Ruth Meier ist 58 Jahre alt und ist kaufmännische Angestellte. Vor zwei Jahren erkrankte sie an Krebs. Sie hatte Chemotherapie und zahlreiche Operationen. Nun hat sie den Krebs besiegt und will wieder arbeiten. Mit 58 noch eine Stelle zu finden, ist schwer. Ruth Meier braucht Zeit und Unterstützung durch einen guten RAV-Berater. Heute hat sie ein Jahr Zeit. Nach der Revision der Versicherung hat sie noch vier Monate. Mit 58 ist das sehr wenig Zeit. Danach muss sie zur Sozialhilfe. Dort wird sie kaum Hilfe bei der Arbeitssuche erhalten, denn die Sozialhilfe ist für Personen gedacht, die nicht oder nur teilweise arbeitsfähig sind.&nbsp;</span></p><h3 class="Sous-titreSP">Weniger Schutz – mehr Steuern</h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zahlen wird in Zukunft nicht mehr die Arbeitslosenversicherung. Sondern es kommen die Steuerzahler an die Kasse. Die Verschlechterung bei der Versicherung kostet jeden Steuerzahler rund 100 Fr. Eine total absurde Übung: Schlechterer Schutz der Arbeitnehmer und Steuererhöhungen für alle. Dann müssen auch diejenigen für die Arbeitslosengelder zahlen, die nichts davon haben, etwa die Rentner/innen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Bevor man handelt, sollte man die Ursachen analysieren. Woher kommen die Defizite in der ALV? Bei der letzten Revision der Arbeitslosenversicherung im Jahr 2003 hat der Bundesrat angenommen, dass in der Schweiz im Durchschnitt 100'000 Personen arbeitslos sind. Bereits wenige Jahre später sagt derselbe Bundesrat, dass es ein Viertel mehr sind, nämlich 126'000. Darum müsse die Arbeitslosenversicherung saniert werden. Was hat sich seither geändert? Ein Beispiel: Das Frauenrentenalter wurde von 62 auf 64 Jahre erhöht. Dadurch müssen rund 40'000 Frauen zwei Jahre länger arbeiten. Hätten sie mit 62 in Rente gehen können, so wären Stellen für Junge frei geworden.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ist es richtig, dass Bundesrat und Parlament den Schweizer Arbeitnehmenden bei der Arbeitslosenversicherung etwas wegnehmen, nur weil sie Massnahmen beschliessen, die zu höherer Arbeitslosigkeit führen? Das Volk hat dem Bund den Auftrag gegeben, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Das muss der Bundesrat tun.&nbsp;</span></p><h3 class="Sous-titreSP">Verkehrte Welt</h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wir leben in einer verkehrten, kranken Welt. Die Verursacher der heutigen Krise lässt man nicht nur laufen, man subventioniert ihnen sogar noch die Boni mit Rettungspaketen. Bei den normalen Arbeitnehmenden wird hingegen gespart.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Was wir tun müssen? - Die Ursachen der höheren Arbeitslosigkeit bekämpfen, nicht den Arbeitnehmenden ihre Rechte wegnehmen und die Steuern erhöhen!</span></p><p style="line-height:30.0pt"><span style="font-size:12.0pt">Darum Nein zur AVIG-Revision!&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-458</guid><pubDate>Tue, 15 Jun 2010 14:40:00 +0200</pubDate><title>Arbeitslos – und dann noch zusätzlich bestraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/arbeitslos-und-dann-noch-zusaetzlich-bestraft</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das heute veröffentlichte Lehrstellenbarometer zeigt, dass die Lage auf dem Lehrstellenmarkt bei weitem nicht so rosig ist, wie uns dies das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) weismachen will. Arbeitslosen Jugendlichen drohen zudem weitere Verschlechterungen, wenn die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG-Revision) durchkommen sollte. Der SGB bekämpft deshalb diesen Abbau mit aller Kraft.
</p><p>Ein funktionierender Lehrstellenmarkt setzt voraus, dass das Angebot die Nachfrage um rund 5 % überschreitet. Das ist klar nicht der Fall, wie die heutigen Zahlen (77'000 nachfragende Jugendliche, 76'000 angebotene Plätze) zeigen. Das Angebot geht damit nach 2009 erneut zurück, während es von 2004 bis 2008 stets zugenommen hatte. Zurückgegangen ist auch die Zahl der neu ausbildenden Betriebe. Die neuen Zahlen zeigen, dass es keine „demografische Lösung“ der Krise geben wird. Denn trotz dem quantitativen Rückgang der eine Lehre Nachfragenden können die Jugendlichen heute keine echte Berufswahl treffen. Sie müssen einen Beruf akzeptieren, für den sie weder Motivation noch Eignung aufweisen. Die Forderung des SGB nach 10'000 neuen Lehrstellen erweist sich vor diesem Hintergrund als berechtigt.
</p><p>Besonders betroffen von der Lehrstellenmisere sind die Jugendlichen aus Migrantenfamilien. Eine kürzlich veröffentlichte Nationalfonds-Studie bestätigt, dass diese ihre Berufswahl-Anforderungen häufig zurückschrauben müssen.
</p><p>All dessen ungeachtet hat die bürgerliche Parlamentsmehrheit in der AVIG-Revision beschlossen, das Los der arbeitslosen Jugendlichen noch zu verschlechtern. So sollen Jugendliche bis zu 30 Jahren zu jeglicher Arbeit gezwungen werden, Jugendlichen unter 25 Jahre werden die Taggelder drastisch gesenkt. Dass die Jugendlichen nun die Krise bezahlen sollen, ist skandalös.
</p><p>Der SGB besteht auf seinen Forderungen:</p><ul><li>10'000 neue Lehrstellen, insbesondere für Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten, wenn nötig in Lehrwerkstätten!</li></ul><ul><li>&nbsp;Weniger Hürden bei der Berufswahl: insbesondere sind Anstellungsdiskriminierungen zu bekämpfen und teure Tests à la „Multicheck“ zu verbieten!&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-173</guid><pubDate>Tue, 20 Apr 2010 10:37:00 +0200</pubDate><title>Auch für Kulturschaffende voller Fallen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/auch-fuer-kulturschaffende-voller-fallen</link><description>Das revidierte Arbeitslosengesetz ist eine schallende Ohrfeige an die Jugendlichen und an die Langzeitarbeitslosen. Es werden aber auch – weniger direkt ersichtlich – vielen Minderheiten Verschlechterungen zugemutet.  Zum Beispiel den Kulturschaffenden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Viele Kulturschaffende werden wegen der verlängerten Beitragszeit den Anspruch auf 400 Taggelder verlieren. Ihre Anstellungen sind nämlich meistens kurzzeitig. Viele von ihnen sind gleichzeitig selbständig, scheinselbständig und nichtselbständig. Und wenn sie regelmässig Beschäftigte sind, kann ihr Beschäftigungsgrad von einem Jahr zum anderen stark schwanken. Daher ist es bereits heute nicht einfach, die aktuell geltenden Bedingungen zu erfüllen, um eine volle Arbeitslosenentschädigung zu geniessen, auch wenn das AVIG und seine Verordnung (AVIV) eine spürbare Verbesserung gebracht haben: Der erste Beitragsmonat zählt doppelt für die Versicherten, welche im künstlerischen Bereich tätig sind. Viele werden die neue Beitragszeit von 18 Monaten während der 24-monatigen Rahmenfrist kaum erfüllen können, trotz den Bestimmungen von Art. 12a AVIV. Hinzu kommt noch, dass die Dauer der Einsätze sich in den letzten Jahren tendenziell reduziert hat. Dies wird eine massive Reduktion ihrer Arbeitslosentaggelder zur Konsequenz haben und wäre im Vergleich zur letzten Revision des AVIG ein klarer Rückschritt.&nbsp;
</p><p>Viele Kulturschaffende wären gezwungen, die Sozialhilfe zu beantragen oder müssten den Beruf wechseln, was sehr schwierig sein kann, insbesondere in Rezessionszeiten. Hier soll daran erinnert werden, dass es sehr wenige Unterstützungsmöglichkeiten für Kulturschaffende gibt, welche sich beruflich umschulen möchten, auch in denjenigen Kulturberufen, wo die Karriere sehr kurz ist (z. B. setzen die TänzerInnen ihre Karriere äusserst selten nach dem 35. Altersjahr fort).&nbsp;
</p><h3>Kompensationszahlungen bei der Berechnung des versicherten Verdiensts nicht mehr berücksichtigt</h3><p>Die meisten Kulturschaffenden sind zwischen zwei Aufträgen auf Zwischenverdienst angewiesen. Ist der Zwischenverdienst tiefer als das Arbeitslosentaggeld, so zahlt die Arbeitslosenkasse eine Kompensationszahlung.&nbsp; Würden die Kompensationszahlungen nicht mehr zum versicherten Verdienst angerechnet, was die AVIG-Revision vorsieht, so müssten viele Kulturschaffende mit einer erheblichen Senkung ihres Arbeitsloseneinkommens rechnen. Auch das würde viele Kulturschaffende in die Sozialhilfe drängen.&nbsp;
</p><h3>Verlängerung der Wartezeit und Kürzung des Taggeldanspruchs für Beitragsbefreite&nbsp;</h3><p>Diese Gesetzesänderung hätte gravierende Konsequenzen für viele Kunst- oder MusikstudentInnen zur Folge. Viele haben nämlich Mühe, sofort nach Abschluss des Studiums eine Anstellung im erlernten Beruf zu finden. Zum Beispiel sind in den letzten Jahren die Chancen der Deutschschweizer TheaterstudentInnen gesunken, direkt nach dem Studienabschluss eine feste Anstellung in einem deutschen Theater zu finden. Bereits heute müssen viele Kunst- oder MusikstudentInnen den Beruf wechseln, ohne den erlernten Beruf ausgeübt zu haben, da die Perspektiven in der Branche zu schlecht sind.&nbsp;
</p><p>Eine Kürzung der Taggelder würde noch mehr Personen für eine lange Dauer in die Sozialhilfe drücken. Die Ausgaben der Kantone und Gemeinden würden entsprechend steigen. Längerfristig würde diese Kürzung die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erschweren, da die Wiedereingliederungschancen mit der Dauer der Sozialhilfeabhängigkeit sinken.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-468</guid><pubDate>Thu, 08 Apr 2010 14:56:00 +0200</pubDate><title>Es drohen viele Aussteuerungen von älteren Arbeitnehmenden und in Krisenregionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-drohen-viele-aussteuerungen-von-aelteren-arbeitnehmenden-und-in-krisenregionen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im März ist die Zahl der Arbeitslosen vor allem aus saisonalen Gründen gesunken. Nicht davon profitieren können jedoch Arbeitslose, die über 55 Jahre alt sind. Im März waren sogar mehr Frauen über 55 Jahre arbeitslos als noch im Februar. Diese Arbeitslosen haben es sehr schwer, wieder eine Stelle zu finden. Die Gefahr ist gross, dass sie langzeitarbeitslos bleiben. Das heutige Gesetz erlaubt es ihnen, bis 520 Taggelder zu beziehen. Dadurch erhalten sie etwas mehr Zeit für die Stellensuchenden als jüngere.
</p><p>Mit dem vom Parlament beschlossenen Leistungsabbau wird die Lage für die Betroffenen viel härter. Ein Teil der Arbeitslosen über 55 Jahre wird nur noch 400 Taggelder erhalten. Das bedeutet oft eine Aussteuerung aus der Versicherung. Die Betroffenen müssen zur Sozialhilfe. Die Konsequenz: Soziales Leid für die älteren Arbeitnehmenden und eine Verlagerung der Kosten auf Kantone und Gemeinden.&nbsp;
</p><p>Im Jurabogen und in der Romandie ist die Arbeitslosigkeit nach wie vor sehr hoch. Darum hat der Bundesrat beschlossen, auch in Genf und im Jura die maximale Zahl der Taggelder auch für Jüngere von 400 auf 520 zu erhöhen. Kommt der vom Parlament beschlossene Leistungsabbau bei der ALV, wäre das nicht mehr möglich. Die Folge: Nochmals viele Aussteuerungen in diesen bereits heute hart von der Krise betroffenen Regionen.
</p><p>Die aktuellen Arbeitslosenzahlen zeigen: Der vom Parlament beschlossene Leistungsabbau liegt völlig quer in der Landschaft. Darum ergreifen die Gewerkschaften das Referendum.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-469</guid><pubDate>Tue, 30 Mar 2010 14:57:00 +0200</pubDate><title> Abzocker belohnen – das Volk bestrafen? Nein zum AVIG-Abbau! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abzocker-belohnen-das-volk-bestrafen-nein-zum-avig-abbau</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein breites Bündnis gegen den Abbau der Arbeitslosenversicherung, momentan bestehend aus SGB, Unia, Travail.Suisse, SPS, Grüne Partei und Arbeitslosenkomitees, hat heute zum Start der Referendums-Unterschriftensammlung das revidierte Gesetz als unfair, unsozial, unsinnig und deshalb unannehmbar kritisiert.&nbsp;
</p><p>Der beschlossene Leistungsabbau belohne die Abzocker und bestrafe das Volk; deshalb „stelle er die Dinge auf den Kopf“, führte&nbsp;SGB-Präsident Paul Rechsteiner&nbsp;aus: „Die hohen Arbeitslosenzahlen, die wir heute haben, sind die Folge der Missbräuche im Finanzsektor. […] Die Grossbanken, darunter die UBS, konnten nur mit gigantischen Staatsinterventionen gerettet werden. - Doch im Finanzsektor geht es weiter wie vor der Krise. Die Gewinne und Boni für die Manager sprudeln, die Abzockerei kennt keine Grenzen. Wem sind diese Profite zu verdanken? Ausschliesslich dem Staat, nach dem Motto: Die Profite privat, die Kosten und die Risiken dem Staat. Es sind unverdiente Profite und Boni auf Kosten der Steuerzahler.“
</p><p>&nbsp;
</p><p>Auf den besonderen Abbau für die älteren und auch jüngeren Arbeitnehmenden wies&nbsp;Unia-GL-Mitglied Vania Alleva&nbsp;hin: Jetzt soll älteren Arbeitnehmenden „ein volles Taggeld nur noch nach einer Beitragszeit von zwei Jahren gewährt werden. Wer so etwas beschliesst, der kümmert sich nicht um die Realität der Arbeitswelt. Ältere Arbeitnehmende geraten gerade in der Krise immer mehr unter Druck. Wer mit über 55 Jahren arbeitslos wird, hat kaum mehr Chancen eine neue Stelle zu finden.“ Und die Jungen „sollen nach der Ausbildung länger auf Taggelder warten müssen und erhalten zum Teil massiv weniger Taggelder. […] Wen wundert’s noch, wenn sich Junge von dieser Gesellschaft betrogen fühlen?“ Abgestraft mit dem neuen Gesetz würden auch die Wiedereinsteigerinnen.&nbsp;
</p><p>Der Bund verzichte auf Mittel gegen die Krise, so&nbsp;SPS-Präsident Christian Levrat. Denn: „Künftig soll es nicht mehr möglich sein, für Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit die Zahl der Taggelder auf 520 zu erhöhen. Diese Änderung wäre völlig fehl am Platz. Gerade die aktuelle, regional sehr unterschiedlich ausgeprägte Krise zeigt, dass dieses Instrument für die betroffenen Kantone wichtig ist. Die Kantone Jura, Neuenburg, Waadt, Tessin sowie der Berner Jura vermögen derzeit auf diese Weise die schlimmsten Folgen der Krise abzufedern. Wider jegliche ökonomische Vernunft soll dieses Instrument jetzt ersatzlos gestrichen werden.“
</p><p>Als Kostenverlagerung auf die Städte und Kantone bezeichnete&nbsp;Therese Frösch, grüne Nationalrätin und ehemalige Finanzdirektorin der Stadt Bern,&nbsp;die unsoziale Revision. „Die Zahl der Armutsbetroffenen wird in der Schweiz um mehrere zehntausend Personen zunehmen.“ Ohne Übergangsbestimmungen werde sich zudem ca. ein Drittel der Personen, welche bereits Leistungen beziehen, direkt bei der Sozialhilfe anmelden müssen.&nbsp;
</p><p>Für&nbsp;Travail.Suisse-Präsident Martin Flügel&nbsp;ist die revidierte Finanzierung der Versicherung „ein schlechter Witz“. Das heutige Gesetz schneide da viel besser ab. Dank dem Beitragsautomatismus könne der Bundesrat noch dieses Jahr „die Beitragssätze um maximal 0.5 Prozent (1’150 Mio. Franken Mehreinnahmen) erhöhen und das Solidaritätsprozent (160 Mio. Franken) einführen. Fazit: Ohne Revision steht mehr Geld für die Schuldensanierung zur Verfügung als mit Revision.“
</p><p>Auf den „Lohndumping-Effekt“ verwies&nbsp;Thomas Näf, Präsident Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen: „Es geht den Patrons und dem Bundesrat in ihren Diensten eben nicht nur um die Einsparungen bei der Arbeitslosenkasse, sondern darum, die Konkurrenz zwischen den Arbeitslosen und den Arbeitenden anzuheizen. Bei praktisch jeder Besetzung einer freien Stelle wird das Kräfteverhältnis durch die erzwungenen Tieflohn-Bewerbungen von Arbeitslosen künstlich zugunsten der Patrons verändert.“&nbsp;
</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie die Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Vania Alleva</span>, Mitglied der Geschäftsleitung Unia</li><li><span style="font-weight: bold;">Christian Levrat</span>, Präsident SPS</li><li><span style="font-weight: bold;">Therese Frösch</span>, Nationalrätin Grüne</li><li><span style="font-weight: bold;">Martin Flügel</span>, Präsident Travail.Suisse</li><li><span style="font-weight: bold;">Thomas Näf</span>, Präsident Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen</li></ul><p><span style="font-style: italic;">&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-470</guid><pubDate>Fri, 19 Mar 2010 14:59:00 +0100</pubDate><title>SGB ergreift Referendum gegen 4. AVIG-Revision</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-ergreift-referendum-gegen-4-avig-revision</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass die Schweiz von der Krise bisher nicht stärker getroffen wurde, ist zu einem grossen Teil den leistungsfähigen Sozialwerken und insbesondere der Arbeitslosenversicherung zu verdanken. Doch nun hat der verlängerte Arm der Abzocker im Parlament mitten in der Krise die Arbeitslosenversicherung zusammengestrichen. Besonders hart trifft das die Jungen, die Frauen und die Älteren in den Krisenregionen. Nachdem sich die Abzocker vor der Krise bedient und die Weltwirtschaft in eine tiefe Krise geführt haben, kommt nun die Allgemeinheit an die Kasse. Die Kosten sollen auf die Arbeitssuchenden, aber auch auf die Kantone, Städte und Gemeinden überwälzt werden.&nbsp;
</p><p>Der SGB hat den Angriff auf die Pensionskassen erfolgreich bekämpft und er wird auch die Leistungen der Arbeitslosenversicherung mit dem Referendum verteidigen. Die Schweizer Bevölkerung hat sich am 7. März ganz klar für soziale Sicherheit und gegen die Abzockerei ausgesprochen. Und sie wird sich auch bei der Arbeitslosenversicherung für Sicherheit und gegen die Abzocker entscheiden. Wer nein sagt zu diesem Abbau, sagt ja zu einer soliden und sozialen Arbeitslosenversicherung. Denn das heute geltende Gesetz schreibt vor, dass die Beiträge für die hohen Einkommen erhöht werden müssen, wenn die Versicherung Schulden hat. Das ist die gerechte Lösung. Es ist die effiziente Lösung, weil die Arbeitslosenversicherung mit ihr fünf Jahre früher schuldenfrei ist, als mit der harten Abzockervariante. Und es ist die Lösung, die dem Volk bei der letzten Revision versprochen wurde.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-472</guid><pubDate>Wed, 10 Mar 2010 15:01:00 +0100</pubDate><title>ALV saniert sich dank geltender automatischer Beitragserhöhung von selbst </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/alv-saniert-sich-dank-geltender-automatischer-beitragserhoehung-von-selbst</link><description>Soziale Härte gegenüber Arbeitssuchenden völlig überflüssig! </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Entscheid des Nationalrates von heute ist der Leistungsabbau bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) beschlossene Sache. Diese Härte gegenüber den Arbeitssuchenden ist völlig überflüssig. Denn das bestehende Gesetz hat einen Automatismus eingebaut, der die Versicherung wieder ins finanzielle Gleichgewicht bringt, ohne dass die Leistungen gekürzt werden müssen.&nbsp;
</p><p>In der letzten Revision der ALV wurde weitsichtig die Regelung eingebaut, dass der Bundesrat die Beiträge erhöhen (+0.5 Prozent) und das Solidaritätsprozent einführen muss, wenn die Schulden der ALV den Betrag von 2.5 Prozent der versicherten Lohnsumme übersteigen (Art. 90c). Das wird in den nächsten Monaten der Fall sein. Mit dieser Beitragserhöhung wäre die ALV finanziell im Gleichgewicht und könnte entschuldet werden. Doch während dieser Automatismus bei der letzten Revision ein wichtiges Argument der Zustimmung zum revidierten Gesetz war, ist er nun vor seiner erstmaligen Anwendung plötzlich nichts mehr wert.&nbsp;
</p><p>Der SGB wird diesen unnötigen harten Leistungsabbau bei der ALV bekämpfen und durchsetzen, dass das Versprechen der letzten Revision eingehalten wird. Wenn die ALV Probleme hat, so sollen die abgemachten Spielregeln eingehalten und die Beiträge gemäss Gesetz erhöht werden. Es geht nicht, dass die sozialen Hardliner die Spielregeln mitten im Spiel neu auf Sozialabbau auslegen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-474</guid><pubDate>Tue, 02 Mar 2010 15:04:00 +0100</pubDate><title> Ratsmehrheiten sozial blind, taub und stumm </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ratsmehrheiten-sozial-blind-taub-und-stumm</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mitten in der Krise hat sich heute gezeigt, dass die soziale Absicherung in der Schweiz den bürgerlichen Ratsmehrheiten kaum einen Pfifferling wert ist. Der Nationalrat, der sich über den zweiten Anlauf der 11. AHV-Revision beugte, hat heute eine Vorlage gezimmert, die sich sehr nah an diejenige anlehnt, die das Volk 2004 haushoch bachab geschickt hat:&nbsp;</p><ul><li>Bei der Rentenanpassung wird künftigem Rentenabbau Tür und Tor geöffnet.&nbsp;</li></ul><ul><li>Das Rentenalter der Frauen soll ohne Kompensation erhöht werden.&nbsp;</li></ul><ul><li>Menschen mit mittleren und tiefen Einkommen wird de facto eine vorzeitige Pensionierung verunmöglicht.&nbsp;</li></ul><p>Gegen eine so vom Abbaugeist markierte Vorlage wird der SGB das Referendum lancieren.
</p><p>Die Beschlüsse des Ständerates zur AVIG-Revision sind vom gleichen Geist geprägt. Diese Vorlage wird &nbsp;auf dem Höhepunkt der Krise, wenn Arbeitslose dringend auf Hilfe angewiesen wären, den Versicherungsschutz drastisch abbauen. Vor allem die Jugendlichen und die Langzeitarbeitslosen, die hauptsächlichsten Opfer der Krise, sollen nun für die Fehler der Boniabzocker büssen müssen. - Der SGB &nbsp;hat deshalb bereits vor einem Monat beschlossen, diesen erneuten Sozialabbau per Referendum zu bekämpfen.&nbsp;
</p><p>Das Volk seinerseits kann einer so deformierten Sozialpolitik erstmals die rote Karte zeigen, indem es an der Abstimmung von diesem Wochenende den Rentenklau in der Zweiten Säule klar ablehnt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-650</guid><pubDate>Thu, 18 Feb 2010 10:15:00 +0100</pubDate><title>AVIG-Revision: Das Volk wird entscheiden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/avig-revision-das-volk-wird-entscheiden</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Weg war vorgebahnt und je länger das Parlament an der Vorlage herumbastelte, umso verheerender wurde Abbauschritt auf Abbauschritt getürmt. Aussicht auf Rettung besteht kaum – deshalb hat der SGB das Referendum beschlossen: gegen eine Revision, die die Arbeitslosen bestrafen will. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das kommt kaum je vor: der SGB-Vorstand hat das Referendum gegen die Revision des &nbsp;Arbeitslosenversicherungsgesetzes bereits am 3. Februar beschlossen. In der Frühjahrssession werden sich beide Räte jedoch erneut über die Vorlage bücken und Differenzen &nbsp;bereinigen müssen. Schon jetzt ist aber klar: In einer seltenen Verwechslung von Ursache und Wirkung haben die Räte einen eigentlichen Kreuzzug gegen die Arbeitslosen veranstaltet. Der kumulierte Leistungsabbau hat ein unerträgliches und arrogantes Ausmass angenommen. Getan wird, als ob es Arbeit genug gäbe – aber zuviel Entschädigungen für Arbeitslose, die sie deshalb nicht ergreifen würden.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Besonders attackiert wurden die Jugendlichen. Sie, die Hauptopfer der gegenwärtigen Krise, sollten eine Kürzung der Taggelddauer von heute 400 auf 130 Tage für bis zu 25-Jährige und auf 260 für 25- bis 30-Jährige hinnehmen. Dazu kommt ein Abbau der Taggelder für Beitragsbefreite von heute 260 auf 90 sowie eine schärfere Regelung der Zumutbarkeit. Ins Visier genommen wurden auch die Langzeitarbeitslosen. Die Bestimmung, wonach in besonders von der Krise betroffenen Regionen die Taggelder auf 520 Tage verlängert werden können, soll fallen. Gleichzeitig will der Nationalrat nach einem Jahr Arbeitslosigkeit die Taggelder in zwei Schritten um je 5 % kürzen.
</p><p>Möglich ist, dass in der Frühjahrssession die eine oder andere Verschlimmerung noch ein bisschen abgemildert wird.&nbsp; An der Gesamtwirkung wird das nichts ändern. Gerade dann, wenn die durch die Masslosigkeit der Finanzjongleure verursachte Arbeitslosigkeit steigt, gerade dann also, wenn die Betroffenen Schutz dringend nötig hätten, gerade dann wird dieser Schutz weitmaschig durchlöchert. Solches Verhalten bezeichnet der Duden als „pervers“.
</p><p>Deshalb wird der SGB im breiten Bündnis dafür sorgen, dass diese sozial blinde Vorlage kentert. Und er kann dies guten Gewissens tun, weil das gültige Gesetz einen effizienten Mechanismus zur Eindämmung der Schulden kennt.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ausserdem in der Sessionsvorschau: 11. AHV-Revision, Vorstösse zur Migration und eine PUK zur Bankenkrise.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-479</guid><pubDate>Thu, 04 Feb 2010 15:11:00 +0100</pubDate><title>SGB beschliesst Referendum </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-beschliesst-referendum</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitslosenversicherung muss in Krisenzeiten die erwerbslos gewordenen Menschen wirksam gegen Lohnausfall schützen. Die laufende AVIG-Revision zielt jedoch genau in die gegenteilige Richtung: Auf dem Höhepunkt der Krise, wenn Arbeitslose dringend auf Hilfe angewiesen wären, wird der Versicherungsschutz drastisch abgebaut. Der SGB-Vorstand hat deshalb einstimmig beschlossen, diesen erneuten Sozialabbau per Referendum zu bekämpfen.&nbsp;
</p><p>Auf diesen Beschluss wird nur zurückgekommen, wenn sich im Verlauf der weiteren parlamentarischen Beratung noch bedeutende Fortschritte ergeben sollten. Diese müssten ein höheres Schutzniveau garantieren als die bereits von Abbau gekennzeichnete Vorlage des Bundesrates. &nbsp;&nbsp;
</p><p>Der Ständerat und anschliessend noch ausgeprägter der Nationalrat haben diese Vorlage massiv verschlechtert. Gegen die&nbsp;<i>Jugendlichen</i>, Hauptopfer der gegenwärtigen Krise, wurden gleich mehrere Husarenstreiche lanciert: Kürzung der Taggelddauer von heute 400 auf 130 Tage für bis zu 25-Jährige und auf 260 für 25- bis 30-Jährige, Abbau der Taggelder für Beitragsbefreite von heute 260 auf 90, schärfere Regelung der Zumutbarkeit. Attackiert wurden auch die&nbsp;<i>Langzeitarbeitslosen</i>. Die Bestimmung, wonach in besonders von der Krise betroffenen Regionen Taggelder auf 520 Tage verlängert werden können, soll fallen. Gleichzeitig will der Nationalrat nach einem Jahr Arbeitslosigkeit die Taggelder in zwei Schritten um je 5 % kürzen.&nbsp;
</p><p>Die Opfer der Krise werden in dieser Abbau-Revision als Täter bestraft. Diesen sozialen Zynismus wird der SGB mit dem Referendum verhindern. Zudem ist die Revision aus Sanierungsgründen unnötig. Denn das geltende Gesetz schreibt eine Beitragserhöhung vor, wenn der Schuldenstand 2,5 % der versicherten Lohnsumme erreicht. Das wird dieses Jahr der Fall sein.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-478</guid><pubDate>Thu, 04 Feb 2010 15:10:00 +0100</pubDate><title>Deutlicher Vorsprung für das NEIN-Lager aber noch keine Mehrheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/deutlicher-vorsprung-fuer-das-nein-lager-aber-noch-keine-mehrheit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn am letzten Sonntag abgestimmt worden wäre, hätten 40 Prozent der Stimmberechtigten zur Senkung des Umwandlungssatzes Nein gesagt. Lediglich 12 Prozent hätten der Vorlage von Bundesrat und Parlament zugestimmt. 39 Prozent der befragten Stimmberechtigten wussten noch nicht, wie sie abstimmen wollen.
</p><p>Das ist das Resultat einer repräsentativen Befragung des Meinungsforschungsinstituts Demoscope bei 1002 Stimmberechtigten (exkl. Tessin). Die Umfrage wurde im Auftrag des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft Unia in der Zeit vom 25. Januar bis 1. Februar durchgeführt. Die Messgenauigkeit beträgt +/- 3,1 Prozent.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Nein-Lager liegt bei allen Parteien vorne</h3><p>Die Senkung des Umwandlungssatzes, über die wir am 7. März abstimmen werden, wird gegenwärtig von den Sympathisanten aller Parteien deutlich abgelehnt. So sagen 49 Prozent der Anhänger der SP, 46 Prozent der Grünen, 42 Prozent der CVP und 41 Prozent der SVP Nein. Selbst die Anhänger der FDP lehnen die Vorlage deutlich (40 Prozent) ab.
</p><p>Trotz des Vorsprungs des Nein-Lagers ist die Abstimmung noch nicht entschieden. 39 Prozent der Stimmberechtigten wissen im Moment noch nicht, ob sie am 7. März Ja oder Nein stimmen wollen. Die Unsicherheit ist in der französischsprachigen Schweiz (48 Prozent unentschlossene) etwas höher als in der Deutschschweiz (36 Prozent). Auch die Frauen sind etwas unsicherer (44 Prozent) als die Männer (32 Prozent). Am unsichersten sind die jüngeren Stimmberechtigten bis zum 34. Altersjahr: Auch sie sagen zwar mehrheitlich Nein (24 Prozent zu 8 Prozent Ja). 51 Prozent dieser Alterskategorie haben sich allerdings noch keine definitive Meinung gebildet.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold;">Tausende von aktiven Gewerkschaften gegen die Propagandamillionen der Versicherungen</h3><p>Die Gewerkschaften wollen die Abstimmung und nicht die Umfragen gewinnen und werden daher in den kommenden Wochen alles daran setzten, die Unentschlossenen von einem Nein zum Rentenklau zu überzeugen. Die finanziellen Mittel in der Abstimmungskampagne sind dabei sehr ungleich verteilt. Während der Befürworterseite ein Betrag von 8 bis 12 Millionen zur Verfügung steht, der zu einem grossen Teil von den Versicherungsgesellschaften stammt – bezeichnenderweise legt das Komitee seine Finanzen nicht offen – haben die Gegner der Rentensenkung insgesamt gerade mal 800'000 Franken zur Verfügung. Darum setzen die Gewerkschaften auf die Handlungsbereitschaft ihrer Mitglieder. Rund eine viertel Million Rentenklau-Rechner und mehrere hunderttausend Flugblätter gegen Rentenklau werden in den kommenden Wochen von Gewerkschaftsmitgliedern an Arbeitsplätzen und auf der Strasse verteilt.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold;">Umfrage steht allen zur Verfügung</h3><p>Die repräsentative Demoscope-Umfrage stellen wir allen Medien, Parteien und auch dem gegnerischen Komitee transparent zur Verfügung. Die Detailresultate sowie eine durch uns erstellte Grafik sind im Anhang oder unter&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/rentenklau/umfrage.pdf" target="_blank">www.sgb.ch/rentenklau/umfrage.pdf</a>&nbsp;bzw.&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/rentenklau/umfrage_grafik.pdf" target="_blank">www.sgb.ch/rentenklau/umfrage_grafik.pdf</a>&nbsp;zu finden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-489</guid><pubDate>Wed, 09 Dec 2009 15:56:00 +0100</pubDate><title>Steigende Arbeitslosigkeit: Das Parlament bestraft die Opfer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/steigende-arbeitslosigkeit-das-parlament-bestraft-die-opfer</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseText">Die neuesten seco- Zahlen zeigen es: Die Arbeitslosigkeit klettert weiter in die Höhe. Um 0,2 auf 4,2 % stieg die Arbeitslosenquote im November 09 an. Gleichzeitig sind fast eine Viertel Million Menschen auf Stellensuche.&nbsp;</p><p class="PresseText">Und was tut in diesem Moment die schweizerische Politik? Sie will auf perverse Weise die Opfer, die Arbeitslosen, statt die Täter strafen. Schon fast lehrbuchmässig zeigt dies die aktuelle Debatte zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Es ist eine verkehrte Welt und ein Skandal, dass das Parlament den sozialen Schutz vor Arbeitslosigkeit vor allem bei den Meistbetroffenen der Krise, den Jugendlichen und den Langzeitarbeitslosen, derart massiv abschwächen will und gleichzeitig bei allen Entscheiden, die für mehr Erwerbsarbeit sorgten, voll auf der Bremse steht.</p><p class="PresseText">Der SGB wird weiterhin für eine aktive Konjunkturpolitik kämpfen. Den Sozialabbau bei der Arbeitslosenversicherung wird er entschieden bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-488</guid><pubDate>Wed, 09 Dec 2009 15:52:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat auf Crashkurs </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-auf-crashkurs</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseText">Die noch laufende Nationalratsdebatte zur AVIG-Revision offenbart auf erschreckende Weise, wie die bürgerliche Parlamentsmehrheit fernab jeglicher sozialen Sensibilität einen destruktiven Sparkurs auf dem Rücken der Arbeitslosen durchziehen will. In die bereits inakzeptable Vorlage des Ständerates hat die grosse Kammer weiteren massiven Abbau gepackt.&nbsp;</p><p class="PresseText">Einen eigentlichen Feldzug haben die Räte gegen die Jugendlichen geritten. Mit der Kürzung der Taggelddauer auf 130 Tage für bis zu 25-Jährige und auf 260 für 25- bis 30-Jährige, mit dem Abbau der Taggelder für Beitragsbefreite von heute 260 auf 90 und mit einer schärferen Regelung der Zumutbarkeit, die dazu führen wird, dass hoch Qualifizierte niedrig Qualifizierte verdrängen werden, wird hier eine neue Dimension des sozialen Zynismus erreicht.&nbsp;</p><p class="PresseText">Auch die Langzeitarbeitslosen sind besonders ins Visier der blindwütigen Abbauer geraten. Hier hat der Nationalrat auf der Abschaffung der Taggeld-Verlängerung auf 520 Tage in besonders betroffenen&nbsp; Regionen beharrt. Gleichzeitig hat er neu beschlossen, nach einem Jahr Arbeitslosigkeit die Taggelder in zwei Schritten um je 5 % zu kürzen.&nbsp;</p><p class="PresseText">In der Geschichte des Parlamentes wird der heutige Tag als schwarzer in Erinnerung bleiben. Noch kaum je hat die Nationalratsmehrheit in einer solch queren Logik beantragt, die Opfer der Krise als Täter zu bestrafen. Eine solche soziale Arroganz wird der SGB mit dem Referendum zu Fall bringen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-206</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2009 13:32:00 +0100</pubDate><title>Die Leistungskürzer werden sich warm anziehen müssen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-leistungskuerzer-werden-sich-warm-anziehen-muessen</link><description>Wenn der Leistungsabbau bei jungen Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen durchkommt, ist das Referendum sicher. Zum Zeitpunkt einer Referendumsabstimmung werden in der Schweiz mehr als 200&#039;000 Personen arbeitslos sein. Die bürgerlichen Parteien werden sich warm anziehen müssen. Ein unsozialer Leistungsabbau mitten in einer Krise, das ist für sie eine schwierige Ausgangslage, um die Abstimmung zu gewinnen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Einigung der bürgerlichen Parteien, bei der Revision der Arbeitslosenversicherung eine harte Abbautour durchzuziehen, hat sich die Situation in Bezug auf die ausstehenden Parlamentsdebatten weiter geklärt. Die Bürgerlichen wollen nun neu die befristeten 0.1 Lohnprozente zum Abbau der ALV-Schulden ablehnen. Selbst mit diesen 0.1 Prozenten, die jährlich Einnahmen von rund 250 Mio. Fr. generieren, wäre ein Abbau der Schulden von deutlich über 5 Mrd. Fr. in weiter Ferne. Wenn nun diese Zusatzeinnahme auch noch gestrichen wird, wird die es der ALV nicht möglich sein, die Schulden zurück zu zahlen. Damit beginnen die Bürgerlichen nach der IV auch bei der ALV einen riesigen Schuldenberg anzulegen.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Nach der AVIG-Revision soll es in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit nicht mehr möglich sein, die Zahl der Taggelder um 120 Tage zu verlängern. Bisher haben die Kantone Jura, Neuenburg und Waadt davon Gebrauch gemacht. Weitere Kantone werden folgen. In einer tiefen Rezession ist dieses Instrument eine sehr wichtige Massnahme, um soziales Leid zu verhindern und die Kaufkraft einigermassen zu stabilisieren. Wird es gestrichen, wird eine grosse Zahl von Aussteuerungen folgen. In den betroffenen Regionen wird das entsprechend Widerstand hervorrufen.&nbsp;
</p><p>Im kommenden Jahr werden die Schulden der ALV wegen der Krise ein Niveau erreichen, bei dem der Bundesrat die Beiträge erhöhen und das Solidaritätsprozent wieder einführen muss. So steht es in Art. 90c des geltenden Gesetzes. Der Bundesrat kann die Beiträge um maximal 0.5 Lohnprozente erhöhen. Mit einer Erhöhung in diesem Masse wäre die ALV saniert, ohne dass eine Revision mit Leistungskürzungen erforderlich wäre. Diese Regelung wird das Referendum beflügeln.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-492</guid><pubDate>Thu, 26 Nov 2009 16:00:00 +0100</pubDate><title>Jugend protestiert </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jugend-protestiert</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Heute Morgen haben rund 100 Jugendliche aus der ganzen Schweiz und aus mehreren Jugendorganisationen (Dachverband der Jugendverbände, Gewerkschaften, Jungparteien) in Bern gegen einen Abbau der Leistungen für junge Arbeitslose protestiert. Sie haben die National- und StänderätInnen bei ihrer Ankunft ins Bundeshaus aufgefordert, auf folgende Abbaumassnahmen zu verzichten:&nbsp;</p><ul><li><span>Entwertung der beruflichen Ausbildung:</span>&nbsp;Mit der Abschwächung der «Zumutbarkeit»&nbsp; für die Unter-30-Jährigen werden die jungen Arbeitslosen dazu gezwungen, irgendeinen Job anzunehmen, auch wenn dieser nichts mit ihrer Ausbildung und ihren Berufserfahrungen zu tun hat. Diese Massnahme diskriminiert Jugendliche und widerspricht allen Anstrengungen, sie zu vermehrter Berufsbildung zu motivieren.</li></ul><ul><li><span>drastische Senkung der Taggelder für die Jugendlichen:</span>&nbsp;Nichts rechtfertigt die Reduktion der Taggelder von 400 auf 130 für die Unter-25-Jährigen, resp. auf 260 für die 25- bis 29-Jährigen. Die Lohnbeiträge der Jugendlichen sind nicht weniger Wert als die der älteren Arbeitnehmer! Niemand bleibt aus purer Lust arbeitslos, auch die Jugendlichen nicht. Die jugendlichen Langzeitarbeitslosen, deren Anzahl explodiert ist (+146% innert einem Jahr) dürfen nicht in die Sozialhilfe gedrängt werden: Es muss ihnen vielmehr bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung geholfen werden.&nbsp;</li></ul><ul><li><span>massive Kürzung des Taggeldanspruchs auf einen Drittel des bisherigen Standes für Beitragsbefreite:</span>&nbsp;Diese Massnahme wird für Jugendliche, die sich zuvor in einer Vollzeitausbildung befanden (und deshalb keine Beiträge entrichten konnten) oder für junge Frauen, die nach einer Phase der Mutterschaft wieder Erwerbsarbeit leisten wollen, dramatische Auswirkungen haben. Diese Jugendlichen haben gute Gründe dafür, keine Beiträge entrichtet zu haben. Es ist nicht ihre Schuld, wenn sie nicht sofort (wieder) eine Arbeit finden.</li></ul><p>Die Jugendlichen haben weder die Krise noch den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verantworten, gehören aber zu denen, die darunter am meisten leiden. Die Arbeitslosenversicherung auf ihrem Buckel zu sanieren wäre verantwortungslos.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-655</guid><pubDate>Mon, 16 Nov 2009 10:56:00 +0100</pubDate><title>AVIG-Revision nicht notwendig – momentanes Gesetz saniert  besser </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/avig-revision-nicht-notwendig-momentanes-gesetz-saniert-besser</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Das geltende Gesetz über die Arbeitslosenversicherung (AVIG) enthält einen automatischen Sanierungsmechanismus. Wenn die Schulden der ALV höher sind als 2.5 Prozent der versicherten Lohnsumme, muss der Bundesrat die Beiträge erhöhen. Das wird im kommenden Jahr der Fall sein. Eine Revision des Gesetzes ist daher nicht notwendig. Sollte das Parlament einen harten Leistungsabbau beschliessen, wird der SGB die AVIG-Revision mit dem Referendum bekämpfen.  </description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn kein Wunder geschieht und die Schweiz keine Konjunkturpolitik betreibt, die diesen Namen verdient, werden im nächsten Jahr deutlich mehr als 200'000 Personen arbeitslos sein. Die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung werden stark ansteigen. Ende 2010 wird die Arbeitslosenversicherung aufgelaufene Schulden von rund 9 Mrd. Fr. haben. Für die Revision des Gesetzes (AVIG) führt das zu einer im Vergleich zur Botschaft völlig neuen Ausgangslage. Denn wenn die Schuld der ALV grösser ist als 2.5 Prozent der versicherten Lohnsumme, muss der Bundesrat die Lohnbeiträge um bis zu 0.5 Beitragsprozente erhöhen und das Solidaritätsprozent einführen (Art. 90c).&nbsp;
</p><p><b>Finanzsituation der ALV 2010</b></p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"><p>Versicherte Lohnsumme</p></th><th scope="col"><p>2.5 Prozent der vers. Lohnsumme</p></th><th scope="col"><p>Schuldenstand ALV 2010</p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p>250 Mrd. Fr.</p></td><td><p>6.25 Mrd. Fr.</p></td><td><p>9 Mrd. Fr.</p></td></tr></tbody></table><p>Erhöht der Bundesrat die Lohnbeiträge um 0.5 Beitragsprozente, so nimmt die ALV 1.25 Mrd. Fr. mehr ein. Das Solidaritätsprozent bringt weitere 160 Mio. Fr. Das reicht, um das Loch in der Versicherung von rund 800 Mio. Fr./Jahr zu stopfen und gleichzeitig innerhalb von 10 Jahren die Schulden abzubauen. Die ALV kann finanziell saniert werden, ohne dass eine Revision notwendig ist. Die Sanierung der ALV ist also mit dem geltenden Recht möglich.&nbsp;
</p><p>Bereits im Jahr 2006 hätte der Schuldenstand den kritischen Wert überschritten, so dass der Bundesrat auf Anfang 2007 die Beiträge hätte erhöhen müssen. Die Versicherung hätte im Aufschwung saniert werden können. Doch weil das Volkswirtschaftsdepartement das Betriebskapital der ALV abgebaut und die ALV-Schulden damit um 900 Mio. Fr. reduziert hat, wurde der Schuldenstand unter den kritischen Wert gedrückt und die Beitragserhöhung verhindert. Das war ein grosser Fehler.&nbsp;
</p><p><b>Finanzsituation der ALV 2006</b></p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"><p>2.5 Prozent der vers. Lohnsumme</p></th><th scope="col"><p>Effektiver Schuldenstand 2006</p></th><th scope="col"><p>Schuldenstand 2006 ohne Senkung des Betriebskapitals</p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p>5.6 Mrd. Fr.</p></td><td><p>4.8 Mrd. Fr.</p></td><td><p>5.7 Mrd. Fr.</p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h3>1. Beitragsseitige Sanierung problemlos verkraftbar</h3><p>Ein Beitragssatz von 2.5 Prozent ist historisch gesehen moderat. Er liegt deutlich unter dem Beitragssatz von 3 Prozent, der von Mitte der 1990er Jahre bis Mitte 2003 in Kraft war. Zudem mussten die höheren Einkommen ab 1999 zwei Solidaritätsprozente in die ALV einzahlen.&nbsp;
</p><p>Konjunkturpolitisch ist eine Beitragserhöhung – insbesondere die Einführung des Solidaritätsprozents – weniger gefährlich als die vom Bundesrat geplanten und die von den Arbeitgebern zusätzlich geforderten Leistungskürzungen. Damit die Konjunktur durch die Sanierung der ALV überhaupt nicht beeinträchtigt wird, müsste der Bund im Jahr 2011 einspringen und die höheren Beiträge übernehmen. Dafür könnte ein Teil der ausserordentlichen Einnahmen des Jahres 2009 verwendet werden.&nbsp;
</p><h3>2. Leistungsabbau bei ALV wirtschaftlich und sozial gefährlich</h3><p>Die Schweiz gehört zusammen mit den nordischen Ländern zu den Staaten mit den erfolgreichsten Arbeitslosenversicherungssystemen. Mit einer sozialpartnerschaftlichen Organisation (Marktanteil der Gewerkschaften: 35%) wird eine vergleichsweise tiefe Arbeitslosigkeit erreicht. Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz beim Einkommensersatz von durchschnittlich 75% im vorderen Bereich, mit einer durchschnittlichen Bezugsdauer von 18 Monaten belegt sie hingegen nur noch das Mittelfeld.&nbsp;
</p><p><b>Bezugsdauer der ALV im internationalen Vergleich<br>&nbsp;(Durchschnitt in Monaten)</b></p><p>Quelle: OECD
</p><p>Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind von grosser sozialer und volkwirtschaftlicher Bedeutung. Indem die ALV das individuelle Einkommen der Versicherten im Falle von Arbeitslosigkeit sichert, stützt sie in Jahren hoher Arbeitslosigkeit die gesamtwirtschaftliche Kaufkraft. Die Arbeitsintegrationsmassnahmen der ALV helfen, dass eine arbeitslose Person wieder rasch und dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert wird.&nbsp;
</p><p>Die gegenwärtige Krise zeigt, wie wichtig eine leistungsfähige Arbeitslosenversicherung ist. Mit der Möglichkeit, die Kurzarbeitsdauer zu verlängern und die Zahl der Taggelder auf 520 Tage zu erhöhen, können zusätzlich Arbeitslosigkeit bzw. Aussteuerungen verhindert werden.&nbsp;
</p><p>Neue Studien<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;(z.B. der OECD) zeigen, dass eine Arbeitslosenversicherung mit guten Leistungen (u.a. einer ausreichenden Bezugsdauer und Ersatzquote) die Beschäftigungschancen und die Lohnentwicklung von Arbeitslosen dauerhaft verbessert. Die Arbeitslosen haben mehr Zeit, eine ihren Fähigkeiten entsprechende Stelle zu finden. Eine schlechte Arbeitslosenversicherung hingegen zwingt Arbeitslose dazu, möglichst rasch eine Stelle anzunehmen. Und zwar auch eine Stelle, bei der sie ihr Know-how nicht einbringen können. Das erhöht die Gefahr, dass z.B. früheres Wissen entwertet wird. Länder, die die Leistungen der Arbeitslosenversicherungen kürzen, können deshalb Produktivitätseinbussen erleiden. Bei den Leistungen für jüngere Personen ist ein besonders drastischer Abbau vorgesehen. Das wird dieses Problem noch verstärken: statt dass Jugendliche besonders, etwa in Form von Beschäftigungs- oder Weiterbildungsmassnahmen, zu betreuen, werden sie noch rascher in die Sozialhilfe abgedrängt und somit beruflich weitgehend aufgegeben.&nbsp;
</p><p>Der Leistungsabbau bei der ALV wird zu deutlich mehr Aussteuerungen führen. Das Bundesamt für Statistik hat vor kurzem eine Studie zur Lage der Ausgesteuerten präsentiert. Sie zeigt, dass auch nach 4 bis 5 Jahren nur 64 Prozent der ausgesteuerten Personen wieder eine Stelle haben. Diese Personen haben deutlich schlechtere Arbeitsbedingungen. Sie verdienen rund 25 Prozent weniger als das Mittel der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Dieser Unterschied ist zu einem beträchtlichen Teil auf die Aussteuerung zurückzuführen. Und sie arbeiten viel häufiger in befristeten Stellen (12%), als Temporäre (6%), oder sie leisten Arbeit auf Abruf (14%).
</p><p><b>Arbeitsbedingungen von Erwerbstätigen 4 – 5 Jahre nach einer Aussteuerung (in Prozent)</b></p><p>Quelle: BFS<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a></p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;OECD (2009): Employment Outlook 2009.<br>&nbsp;Bell, D. und D. Blanchflower (2009): What Should Be Done About Rising Unemployment in the OECD? IZA Discussion Paper 4455.<br>&nbsp;OECD (2007): More Jobs but Less Productive? The Impact of Labour Market Policies on Productivity, OECD Employment Outlook.
</p><p>Gangl, M. (2004): Welfare States and the Scar Effects of Unemployment: A Comparative Analysis of the United States and West Germany, American Journal of Sociology, Volume 109(6), S. 1319–64.&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a>&nbsp;BFS (2009): Ausgesteuert - was nun? Analyse der Wiedereingliederung von Personen, die von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wurden.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision&nbsp;und Postreform.</i></b></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-633</guid><pubDate>Thu, 05 Nov 2009 16:40:00 +0100</pubDate><title>4. AVIG-Revision: Übung abbrechen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/4-avig-revision-uebung-abbrechen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die nationalrätliche Kommission hat mit ihren Entscheiden Ende Oktober in Sachen 4. AVIG-Revision eine völlig neue Ausgangslage geschaffen. Für den SGB ist klar: Jetzt drängt sich ein Abbruch der Übung auf.&nbsp;
</p><p>Die Revision war auf sozialem Konfrontationskurs. Der massive Leistungsabbau – und dies in Zeiten der Krise, wo die Menschen auf gute Leistungen der Versicherung angewiesen sind, um nicht marginalisiert zu werden – hätte von Gewerkschaftsseite mit dem Referendum bekämpft werden müssen. &nbsp;
</p><p>In den angehängten Referaten von&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB, und SGB-Chefökonom&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>&nbsp;wird dargelegt, warum die Forderung nach Übungsabbruch sinnvoll ist und weshalb ein solcher Abbruch für die Arbeitslosenversicherung nicht den Gang in die „Schuldenfalle“ bedeutet.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-217</guid><pubDate>Thu, 22 Oct 2009 14:01:00 +0200</pubDate><title>Langsam in Schieflage? Nein, am Kentern! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/langsam-in-schieflage-nein-am-kentern</link><description>In der kommenden Wintersession wird sich auch der Nationalrat mit der 4. AVIG-Revision beschäftigten. Die selbsternannten Kapitäne dieser Revision segeln absichtlich, aber allzu überheblich, in immer stürmischere Gewässer. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich sollen Versicherungen dann schützen, wenn die Not eintritt. Das soll offenbar für die Arbeitslosenversicherung nicht mehr gelten. Der Ständerat hat die Revision in der Herbstsession 09 beraten und eine ganze Menge an Leistungsverschlechterungen beschlossen, u.a. bei der Zumutbarkeit, bei den Zwischenverdiensten, bei einem neuen Verhältnis von Beitragszeit und Taggeldberechtigung. Die vorberatende Kommission des Nationalrates ist ihm auf diesem Weg gefolgt. Sie hat vor zwei Wochen gar noch eins drauf gegeben. Neu schlägt sie vor, die Taggelder der Jugendlichen zu kürzen. Statt wie bisher 400 Taggelder sollen Jugendliche unter 25 Jahren ohne Elternpflicht nur mehr 130 Taggelder zugute haben. 25- bis 30-Jährige ohne Elternpflicht sollen nur noch 260 statt ebenfalls wie heute 400 Tagegelder erhalten. SchulabgängerInnen sollen analog Ständeratsentscheid nur mehr 90 (heute: 260) Taggelder, und dies erst nach einer Wartezeit von drei Monaten, bekommen. Gleichzeitig stimmt die Kommission dem Antrag des Bundesrates zu, dass Kantone, die in besonderem Ausmass von Arbeitslosigkeit betroffen sind, kein Gesuch mehr an den Bundesrat stellen können, um die maximale Entschädigungsdauer von 400 auf 520 Taggelder zu verlängern.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p>Was bedeuten diese Beschlüsse resp. Anträge im Klartext? Sie bedeuten, dass man die Opfer bestraft. Die Räte gehen auf die Jugendlichen und die Langzeitarbeitslosen los. Gerade die Jugendlichen und die Langzeitarbeitslosen werden aber im kommenden Jahr – und in weiteren Krisen wohl auch - am härtesten von zunehmender Arbeitslosigkeit getroffen sein. Eine verkehrte Therapie: diejenigen, die am meisten zu schützen wären – die Vulnerablen, wie das neudeutsch heisst – bekommen nun den härtesten Schutzabbau verschrieben.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p>Das ist pervers. Das wird aber nicht unbeantwortet sein. Wenn die rechtsbürgerliche Armada glaubt, ihr Revisionsschiff so voranzubringen, dann täuscht sie sich. Gegen einen solchen Kurs werden die Gewerkschaften ein Referendumsriff bauen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-503</guid><pubDate>Wed, 07 Oct 2009 16:14:00 +0200</pubDate><title>Jetzt nicht noch auf Opfer einschlagen – sondern Kaufkraft stärken! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-nicht-noch-auf-opfer-einschlagen-sondern-kaufkraft-staerken</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im September hat sich die Lage für die Lohnabhängigen in der Schweiz weiter verschärft. Jetzt sind schon 154’409 Menschen (= 3,9 %)&nbsp; als arbeitslos registriert. 213'000 Menschen (= 5,4 %) suchen eine Stelle. Die Arbeitslosigkeit nimmt damit ungebremst zu. Besonders besorgniserregend zeigt sich die Lage der Jugendlichen: Mittlerweile sind 30’000 Jugendliche als arbeitslos registriert. Das ist ein gesellschaftlicher Skandal. Noch skandalöser ist indes, dass die Politik nur äusserst zaghaft und zurückhaltend auf diese Misere reagiert. Die Politik nimmt nicht zur Kenntnis, dass hier eine soziale Zeitbombe tickt
</p><p>Unverständlich ist das staatliche „laisser faire, laisser aller“ auch angesichts der künftigen dunklen Entwicklung: Selbst die optimistisch gefärbten Seco-Prognosen sehen für Juni 2010 eine Arbeitslosenquote von 5,2 % vor.
</p><p>Unannehmbar ist, dass ausgerechnet jetzt, in Zeiten stark zunehmender Arbeitslosigkeit, Löcher in das Netz der Arbeitslosenversicherung gerissen werden sollen. Der vorgeschlagene Leistungsabbau trifft mit den Jungen und den Langzeitarbeitslosen gerade jene Gruppen, die von der Krise, die sie nicht verschuldet haben, am meisten getroffen werden. Die Leistungskürzungen sind ein Schlag ins Gesicht der Arbeitslosen: Sie sollen eine Krise, die sie bereits mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes bezahlt haben, ein zweites Mal mit schlechteren Versicherungsleistungen bezahlen. Der SGB fordert den Bundesrat auf, diese verfehlte Revisionsvorlage zurückzuziehen. Notfalls wird der SGB den Abbau bei der Arbeitslosenversicherung &nbsp;mit dem Referendum bekämpfen.&nbsp;
</p><p>Darüber hinaus braucht es, damit nicht noch mehr Arbeitsplätze verloren gehen, dringend und sofort eine Stärkung der Kaufkraft. Der SGB fordert, dass die staatliche Prämienverbilligung für Familien und Haushalte mit tiefen Einkommen die angekündigten massiven Erhöhungen der Krankenkassenprämien übernimmt. Zum zweiten soll eine faire generelle Lohnerhöhung von je nach Branche 80 bis 120 Franken ein weiteres Einsacken der Kaufkraft und damit ein zusätzliches Ansteigen der Arbeitslosigkeit verhindern.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-502</guid><pubDate>Wed, 07 Oct 2009 16:12:00 +0200</pubDate><title>Inakzeptable Angriffe auf jugendliche Arbeitslose </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/inakzeptable-angriffe-auf-jugendliche-arbeitslose</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Jugendkommission verurteilt die heutigen Entscheide der WAK-Nationalrat. Die WAK attackiert auf brutale Weise die jugendlichen Arbeitslosen. Denn sie schlägt vor,&nbsp;</p><ul><li>deren Taggelder zu kürzen (von 400 auf 130 für unter 25-, resp. auf 260 für 25- bis 30-Jährige) und</li></ul><ul><li>die Anforderungen an die „zumutbare Arbeit“ zu senken (analog Ständeratsentscheid).</li></ul><p>In Erinnerung zu rufen ist, dass bereits der Vorschlag des Bundesrates den Jugendlichen an die Kandare fährt. Denn dieser sieht vor, die Dauer des Taggeldanspruches jener Jugendlichen, die zuvor wegen eines Studiums oder einer Weiterbildung keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben, von 260 auf 90 Tage zu kürzen.
</p><p>Diese Anträge sind um so inakzeptabler, als die Jugendlichen eine besonders verletzliche Kategorie von Arbeitslosen darstellen. Wie die SGB-Jugendlkommission schon lange gewarnt hat: die Arbeitslosigkeit der 15- bis 24-Jährigen ist in den letzten Monaten sehr steil angestiegen, im Vergleich zum September 08 um 75 %; für die 20- bis 24-Jährigen sogar um 82 %.
</p><p>Die SGB-Jugendkommission ist empört und fordert die Rücknahme dieser Anträge, die den Jugendlichen nichts als Verachtung entgegen bringen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-223</guid><pubDate>Tue, 29 Sep 2009 14:14:00 +0200</pubDate><title>Hilfe für Langzeitarbeitlose amputiert </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hilfe-fuer-langzeitarbeitlose-amputiert</link><description>Es war ein Trauerspiel: Freisinn und SVP wollten keine Arbeitslosenunterstützung. Die totale Obstruktion haben sie zwar nicht durchgebracht. Aber sie prägten  überdeutlich, was an Hilfe für die Arbeitslosen geblieben ist. Ein Kommentar.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Erst die Einigungskonferenz hat die im 3. Konjunkturpaket enthaltenen Massnahmen für jugendliche Arbeitslose gerettet. Freisinn und SVP wollten von solchen Massnahmen überhaupt nichts wissen. Wie ideologisch Blinde faselten sie zuvor davon, dass Jugendarbeitslosigkeit etwas Vorübergehendes sei, das sowieso nur die Faulen treffe. Und deshalb Njet auf der ganzen Linie zu diesen bescheidenen Massnahmen.
</p><p>Und jetzt? Sollen wir uns freuen, dass die Rechte schlussendlich nicht durchgekommen ist? Das verabschiedete Paket erinnert mittlerweile an Flickwerk – so arg ist es zusammengestutzt worden. Vor allem die Langzeitarbeitslosen haben die soziale Arroganz der beiden Parteien zu spüren bekommen. Die für sie bestimmten Massnahmen sind unter dem Druck von rechts geradezu amputiert worden – auf die Hälfte des ursprünglich vorgesehenen Volumens. Freissinn und SVP haben damit ohne Wimpernzucken die Langzeitarbeitslosen auf dem Altar der Schuldenbremse opfern wollen.&nbsp;
</p><p>Dennoch: die Massnahmen für die jugendlichen Arbeitslosen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das gilt besonders für die Möglichkeit, während der Arbeitslosigkeit neue Qualifikationen, etwa den Erwerb einer Fremdsprache, zu erwerben. Solche Schritte sind auszuweiten. Und zu hoffen ist, dass die Parteien der harten Rechten endlich die schweren Probleme auf dem Arbeitsmarkt zur Kenntnis nehmen – und damit einsehen, dass man diesen nicht kleinkrämerisch begegnen kann.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-659</guid><pubDate>Mon, 18 May 2009 11:17:00 +0200</pubDate><title>ALV: hohe Einkommen in die Pflicht nehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/alv-hohe-einkommen-in-die-pflicht-nehmen</link><description>SESSIONSVORSCHAU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die sozialpolitische Kommission des Ständerates ist bei der Revision der Arbeitslosen­versicherung weitgehend den Vorschlägen des Bundesrates gefolgt. Sie hat die Leis­tungskürzungen im Kernbereich der ALV (z.B. Verkürzung der Bezugsdauer für gewisse Arbeitslose von heute 400 auf 260 Taggelder) unterstützt. Dieser Leistungsabbau bedeu­tet nicht nur einen Abbau von sozialer Sicherheit, sondern er kann auch volkswirtschaft­lich negative Effekte haben.&nbsp;
</p><p>Neuere wirtschaftswissenschaftliche Studien gehen vermehrt der Frage nach, inwiefern eine längere Bezugsdauer die Chance, einen besseren Job zu finden, erhöht. Ursprünglich nahmen zahlreiche Ökonomen an, dass die Möglichkeit, länger Geld von der Arbeitslo­senversicherung zu erhalten, die Arbeitslosigkeit erhöht, da es weniger attraktiv ist, einen schlechter bezahlten Job anzunehmen. Doch wer rasch irgendeinen Job annehmen muss, verliert dadurch oft einen Teil seiner Qualifikationen. Und das auch dauerhaft. Das ist nicht nur ein individueller Verlust, sondern ist auch volkswirtschaftlich unerwünscht.&nbsp;
</p><p>Bei der Revision der Arbeitslosenversicherung müssen diese neuen Erkenntnisse berück­sichtigt werden. Um die Finanzen der Kasse ins Lot zu bringen, ist es daher besser, auch die höheren Einkommen bis 315'000 in die Pflicht zu nehmen, indem auch diese versi­chert werden müssen, statt bei den Leistungen zu sparen. Diese Ausweitung des versi­cherten Lohnes bringt Mehreinnahmen von über 300 Mio. Fr. und erlaubt es, auf Leis­tungskürzungen im Kernbereich der Arbeitslosenversicherung zu verzichten.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision,&nbsp;familienergänzende Kinderbetreuung&nbsp;und&nbsp;Kulturförderungsgesetz.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-639</guid><pubDate>Wed, 29 Apr 2009 10:36:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2009 – Krise bekämpfen – Jobs und soziale Sicherheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/1-mai-2009-krise-bekaempfen-jobs-und-soziale-sicherheit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB wird den 1. Mai 2009 ganz unter das Motto der Krisenbekämpfung stellen. Er stellt seine Hauptforderungen an das dritte Konjunkturpaket vor. Gleichzeitig werden anhand der Steuerpläne von Bundesrat Merz und der Gefahren in der Arbeitslosenversicherung aufgezeigt, wie sich die Verteilungsfrage in aller Härte wieder stellt – und mit welchen Vorschlägen wir diese entschärfen wollen. In diesem Zusammenhang werden auch die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung behandelt.&nbsp;
</p><p>Angehängt sind Beiträge von</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, SGB-Chefökonom</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold;">Christine Goll</span>, SGB-Vize-Präsidentin und Präsidentin VPOD</li></ul><p>sowie der Aufruf des SGB zum 1. Mai.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Gesundheit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-309</guid><pubDate>Wed, 04 Mar 2009 16:40:00 +0100</pubDate><title>Die Leistungskürzer werden sich warm anziehen müssen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-leistungskuerzer-werden-sich-warm-anziehen-muessen</link><description>Wenn der Leistungsabbau bei jungen Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen durchkommt, ist das Referendum sicher. Zum Zeitpunkt einer Referendumsabstimmung werden in der Schweiz mehr als 200&#039;000 Personen arbeitslos sein. Die bürgerlichen Parteien werden sich warm anziehen müssen. Ein unsozialer Leistungsabbau mitten in einer Krise, das ist für sie eine schwierige Ausgangslage, um die Abstimmung zu gewinnen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Im kommenden Jahr werden die Schulden der ALV wegen der Krise ein Niveau erreichen, bei dem der Bundesrat die Beiträge erhöhen und das Solidaritätsprozent muss. So steht es in Art. 90c des geltenden Gesetzes. Der Bundesrat kann die Beiträge um maximal 0.5 Lohnprozente erhöhen. Mit einer Erhöhung in diesem Masse wäre die ALV saniert, ohne dass eine Revision mit Leistungskürzungen erforderlich ist. Diese Regelung wird das Referendum beflügeln.&nbsp;
</p><p>Um die Verschlechterung der Konjunktur und die drohende Zunahme der Arbeitslosig­keit zu bekämpfen, braucht es konjunkturstützende Massnahmen. Das ist klar. Das Par­lament muss in der ausserordentlichen Session von kommender Woche dem Paket von 700 Mio. Fr. zustimmen. Doch diese Ankurbelung allein reicht nicht aus. Die höhere Arbeitslosigkeit und die für 2010 drohenden Prämienerhöhungen bei den Krankenkassen werden Kaufkraft bei den Haushalten wegfressen. Resultat: der Konsum wird schrumpfen - wenn keine Massnahmen zur Stützung der Kaufkraft beschlossen werden. Bei einem Anteil von rund 60 Prozent am BIP hätte ein Konsumeinbruch gravierende Auswirkun­gen auf die gesamte Konjunktur in der Schweiz. Weiter braucht es ein Investitionspro­gramm für ökologischen Umbau und bessere Kinderbetreuung.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Als Kriterium für eine dritte Stufe bei den Konjunkturprogrammen hat der Bundesrat eine weitere Verschlechterung der Konjunktur vorgegeben. Angesichts der verdüsterten Aus­sichten ist dieses Kriterium erfüllt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item></channel></rss>