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         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Sat, 18 Apr 2026 01:18:24 +0200</pubDate><lastBuildDate>Sat, 18 Apr 2026 01:18:24 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/ahv/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-11588</guid><pubDate>Thu, 19 Mar 2026 12:28:46 +0100</pubDate><title>Ständerat kommt seiner Verantwortung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente nach</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderat-kommt-seiner-verantwortung-zur-finanzierung-der-13-ahv-rente-nach</link><description>Ständerats-Plenum stimmt Mischfinanzierung zu</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat ist heute der vorberatenden Sozialkommission gefolgt und hat sich erneut dafür ausgesprochen, die 13. AHV-Rente mit einer Mischung aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer dauerhaft zu finanzieren. Der Schweizerisches Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt diese solide und sozial ausgewogene Finanzierung. Klar ist vor den Beratungen im Nationalrat: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen.</p><p>Die Entscheidung des Ständerats zeugt von staats- und sozialpolitischer Verantwortung: Das klare Ja zur 13. AHV-Rente der Bevölkerung verlangt eine soziale und dauerhafte Finanzierung. Der Entscheid des Ständerats gewährleistet eine solide und sozial ausgewogene Finanzierung. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die unbefristete Mischfinanzierung auch im Nationalrat eine Mehrheit findet. Denn: Je schneller die 13. AHV-Rente finanziert wird, desto kleiner fällt der Zusatzaufwand aus.</p><p>Für die Arbeitnehmenden steht den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit über 25 Jahren gegenüber. Auch für die Arbeitgeber sind höhere Lohnbeiträge problemlos tragbar: Wie der SGB mehrfach aufgezeigt hat, sind die Lohnbeiträge für die Arbeitgeber seit 2021 stark gesunken. Sie bezahlen jetzt sogar weniger Lohnbeiträge als vor 15 Jahren.</p><p>Vor den Beratungen im Nationalrat ist deshalb klar: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen. Dem hat das Volk jedoch 2024 eine überdeutliche Absage erteilt.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/8/csm_DSC_7979_63723ae457.jpg" length="431472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11535</guid><pubDate>Fri, 20 Feb 2026 12:30:00 +0100</pubDate><title>Verantwortungsvoller Beschluss zur Mischfinanzierung der 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verantwortungsvoller-beschluss-zur-mischfinanzierung-der-13-ahv-rente</link><description>Zu den Beratungen der ständerätlichen Sozialkommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Ständerates ist ihrer Verantwortung nachgekommen: Sie hat sich erneut dafür ausgesprochen, die 13. AHV-Rente mit einer Mischung aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer dauerhaft zu finanzieren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich immer für eine reine Finanzierung über Lohnbeiträge ausgesprochen, was am sozialsten und kaufkraftschonendsten wäre. Der SGB unterstützt aber die solide und sozial ausgewogene Mischfinanzierung über alle Generationen. Klar ist nun: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen.</p><p>Die Ständeratskommission hat sich wie letztes Jahr dafür ausgesprochen, die 13. AHV-Rente über eine Mischung aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer dauerhaft zu finanzieren. Die Beschlüsse der ständerätlichen Sozialkommission zeugen von staats- und sozialpolitischer Verantwortung. Damit ist eine solide und sozial ausgewogene Finanzierung über alle Generationen gewährleistet, was der SGB unterstützt. Den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen steht die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit mehr als 25 Jahren gegenüber.</p><p>Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die von der Kommission beschlossene Mischfinanzierung auch im Ständerat eine Mehrheit findet. Denn: Je schneller die 13. AHV-Rente finanziert wird, desto kleiner fällt der Zusatzaufwand aus. Das hat diese Woche auch Compenswiss (der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO) bestätigt.</p><p>Klar ist nun auch: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen. Das widerspricht jedoch diametral der klaren Annahme der 13. AHV-Rente und der überdeutlichen Ablehnung der Renten-Initiative der Jung-FDP durch das Volk – am selben Tag.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_4a4b8379cf.jpg" length="361601" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11407</guid><pubDate>Wed, 26 Nov 2025 15:14:41 +0100</pubDate><title>Rentenaltererhöhung ist vom Tisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenaltererhoehung-ist-vom-tisch</link><description>Bundesrat präsentiert AHV-Reform 2030</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Der Bundesrat anerkennt mit der AHV-Reform 2030 die glasklare Ablehnung der Bevölkerung zur Rentenaltererhöhung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Bundesrat in der nächsten AHV Reform auf eine Erhöhung des Rentenalters verzichtet. Mit 75 Prozent Nein zur Rentenaltererhöhung hat die Bevölkerung im letzten Jahr ein eindeutiges Zeichen gesetzt. Ein zentraler Fokus der Reform müsste allerdings auf der Schliessung der AHV Beitragslücken liegen, die immer häufiger zu Rentenkürzungen führen. Die AHV steht finanziell deutlich besser da als jahrzehntelang behauptet wurde. Jetzt braucht es vor allem eine soziale und solide Finanzierung der 13. AHV-Rente.</span><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;"></span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Die Vorlage «AHV 2030» wird sich daran messen, ob sie die Lebensbedingungen für Arbeitnehmende und Rentner:innen mit tiefen und mittleren Einkommen verbessert. Erfreulich ist deshalb, dass der Bundesrat die überdeutliche Ablehnung eines höheren Rentenalters bei der Volksabstimmung im letzten Jahr ernst nimmt und auf eine Rentenaltererhöhung verzichtet. Rentenaltererhöhungen sind nichts anderes als Rentenkürzungen. Der dennoch starke Fokus der Reform auf Anreizen, um über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, ist deshalb demokratie- und sozialpolitisch verfehlt. Mit der AHV21 wurde bereits eine Flexibilisierung der Pensionierung ermöglicht. Frühpensionierungen darüber hinaus weiter zu erschweren – insbesondere für Personen mit langen Erwerbskarrieren und harten Arbeitsbedingungen – lehnt der SGB entschieden ab.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Erstmals bestätigt der Bundesrat zudem heute explizit, was der SGB bereits kommuniziert hat: Wenn die 13. AHV-Rente nicht lediglich befristet finanziert wird, braucht die AHV kaum mehr zusätzliches Geld. Die AHV ist finanziell stabil.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Der SGB begrüsst den Vorschlag, Beitragslücken auf der Finanzierungsseite zu schliessen und sowohl Kranken- als auch Unfalltaggelder der AHV-Beitragspflicht zu unterstellen. Positiv ist auch der Beschluss, das Schlupfloch der überhöhten Dividendenauszahlungen zu stopfen. Missbräuchliche (beitragsbefreite) Dividenden statt (beitragspflichtigen) Lohnauszahlungen führen zu Mindereinnahmen in der AHV von bis zu 182 Millionen Franken (in einem Jahr).</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Aus Sicht des SGB muss der Fokus der nächsten AHV-Reform stattdessen auf dem immer grösser werdenden Problem der Beitragslücken liegen. Immer mehr Menschen haben Beitragslücken. Eine Beitragslücke von einem Jahr führt lebenslang zu bis zu 60 Franken weniger Rente pro Monat – bei mehreren fehlenden Beitragsjahren noch mehr. Dies ist besonders problematisch, wenn Arbeitnehmende unverschuldet Lücken aufweisen, weil die Arbeitgeber sie nicht korrekt angemeldet und AHV-Beiträge nicht einbezahlt haben. Oder weil ihnen aufgrund längerer Absenzen plötzlich Beiträge fehlen.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11287</guid><pubDate>Wed, 24 Sep 2025 17:27:58 +0200</pubDate><title>Witwen und Kinder bezahlen mit Rentenkürzungen für höhere Ehepaar-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/witwen-und-kinder-bezahlen-mit-rentenkuerzungen-fuer-hoehere-ehepaar-renten</link><description>Verantwortungslose Beschlüsse des Nationalrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit hauchdünner Mehrheit hat der Nationalrat heute unverantwortliche AHV-Beschlüsse gefasst: Rentenkürzungen bei Witwen und Kindern, unfinanzierte Zusatzrenten für Ehepaare und ein Spiel mit neuen Defiziten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB kritisiert diesen Entscheid deutlich. Wenn Ehegattenrenten erhöht werden sollen, dann sicher nicht auf Kosten der Witwen und Kinder.</p><p>Der Nationalrat hat heute beschlossen, die Kinderrenten abzuschaffen und die Ansprüche der Witwen zusammenzustreichen – und dazu das Ehepaarplafonds für Neurentner komplett aufzuheben. Dies führt zu einer massiven Leistungsverschlechterungen für Frauen und Kinder zugunsten besserverdienenden Ehepaaren. Dies ist nicht nur verteilungspolitisch falsch – das unverdauliche Paket führt unter dem Strich zu Mehrkosten von rund einer Milliarde Franken für die AHV – die nicht finanziert werden.</p><p>Diese Beschlüsse verdeutlichen, dass die Kommission nichts aus ihren Fehlern und den deutlichen Resultaten der Volksabstimmungen letztes Jahr gelernt hat: sie will keine Verantwortung übernehmen für eine mehrheitsfähige Vorlage. Vielmehr beschliesst sie ungerechte Kürzungen bei den Witwen- und Kinderrenten sowie zusätzliche AHV-Defizite, um dann das Rentenalter zu erhöhen. Das ist verantwortungslos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Ständerat dazu auf, diese Entscheide zu korrigieren.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Aeltere_Frau_schaut_traurig_aus_dem_Fenster_ist-Highwaystarz-Photography.jpg" length="190797" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11236</guid><pubDate>Thu, 11 Sep 2025 12:39:00 +0200</pubDate><title>Digitalisierung: das neue Geschäft mit unseren Renten?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/digitalisierung-das-neue-geschaeft-mit-unseren-renten</link><description>Es braucht Vorteile für die Versicherten, nicht für die Finanzindustrie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Oft wird behauptet, die Menschen verstünden die Altersvorsorge nicht. Dieses Argument wird gerne genutzt, um den Ruf nach mehr Finanzberatung oder gar nach dem Zugang der Banken zu allen Vorsorgedaten zu rechtfertigen. Doch das Problem liegt nicht bei den Versicherten, sondern bei den komplizierten und uneinheitlichen Informationen.</p><p>Die Digitalisierung bietet hier grosse Chancen. Doch aktuell funktioniert sie noch nicht im Sinne der Versicherten. Heute fliessen viel Geld und Ressourcen in eine Vielzahl von sogenannten IT-Pools der AHV-Ausgleichskassen. Das führt zu hohen Kosten, ohne dass die Versicherten direkt etwas davon haben. Statt viele Systeme nebeneinander weiterzubetreiben, wäre es besser, die Digitalisierung stärker zu zentralisieren. So könnten Kosten gespart und allen Versicherten ein gleich guter Zugang ermöglicht werden – egal, bei welcher Ausgleichskasse sie sind.</p><p>Genau das schlägt der Bundesrat mit einer Vorlage vor, die er hoffentlich bald dem Parlament übergibt. Das geplante Gesetz zur Digitalisierung der AHV (BISS) schafft die Grundlage für eine moderne, effiziente und transparente Verwaltung der 1. Säule. Sie zielt darauf ab, Abläufe zu vereinfachen, den Datenaustausch zwischen Versicherten, Arbeitgebern und Ausgleichskassen zu verbessern und so die AHV fit für das digitale Zeitalter zu machen. Der SGB unterstützt diese Stossrichtung klar. Gleichzeitig fordern wir, dass die Digitalisierung nicht bei der Verwaltung stehenbleibt: Es braucht einen digitalen AHV-Ausweis mit Frühwarnsystem, der den Versicherten jährlich eine Übersicht über ihre Beitragsjahre liefert und frühzeitig auf Lücken hinweist. Nur so können drohende Renteneinbussen verhindert und das Vertrauen in die AHV gestärkt werden. Dies ist umso wichtiger, als mittlerweile jede fünfte Person Beitragslücken aufweist.</p><h3 class="heading--h5">Zugang der Versicherer zu Vorsorgedaten?&nbsp;</h3><p>In der 2. Säule, also bei den Pensionskassen-Renten, drohen hingegen grosse Gefahren. Banken, Versicherer und Beratungsfirmen drängen immer stärker darauf, direkten Zugang zu den Vorsorgedaten zu erhalten. Genau dies verlangt auch der <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=67062" target="_blank" class="link--icon--external" title="Parlaments-Seite öffnen" rel="noreferrer">Vorstoss Ettlin</a>, der in den nächsten Tagen im Nationalrat debattiert wird. Der SGB lehnt dies entschieden ab. Denn es geht dabei nicht um Transparenz für die Versicherten, sondern um ein neues Geschäftsfeld für die Finanzbranche. Schon heute entscheiden sich immer mehr Versicherte für den Kapitalbezug statt für die Rente – mit grossen Risiken für ihre finanzielle Sicherheit. Statt sichere Renten zu gewährleisten, werden Altersguthaben in riskante Anlageprodukte gelenkt. Die Folge: Arbeitnehmende werden dazu verleitet, Kapital zu beziehen – und tragen dann das volle Risiko alleine. Beratungsfirmen wie das VZ profitieren davon, während die kollektive Sicherheit der 2. Säule untergraben wird und letztlich eine Erhöhung der Ausgaben für die Ergänzungsleistungen drohen.</p><p>Die Lösung ist deshalb nicht mehr Beratungsgeschäft für die Finanzindustrie, sondern klare, verständliche und einheitliche Ausweise – in der AHV wie in der 2. Säule. Transparenz schafft Sicherheit, ohne neue Abhängigkeiten von Banken und Versicherern.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11232</guid><pubDate>Wed, 10 Sep 2025 18:47:07 +0200</pubDate><title>Nationalrat setzt auf verantwortungsloses Spiel mit AHV-Defiziten statt solider Finanzierung der 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-setzt-auf-verantwortungsloses-spiel-mit-ahv-defiziten-statt-solider-finanzierung-der-13-ahv-rente</link><description>SGB kritisiert Entscheid des Parlaments</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bedauert den knappen Beschluss des Nationalrats, die Finanzierung der 13. AHV-Rente auf maximal drei Jahre zu befristen. Die AHV verdient eine solide Finanzierung. Erhöhungen des Rentenalters sind keine Alternative.</p><p>Statt die klaren Volksabstimmungen des letzten Jahres umzusetzen, folgt eine knappe Mehrheit des Nationalrats heute ihrer verantwortungslosen Kommission und setzt auf ein erneutes Spiel mit AHV-Defiziten. Sie setzt mit einer auf maximal drei Jahre befristeten Finanzierung weiterhin auf die von der Stimmbevölkerung deutlich zurückgewiesene Salamitaktik zur Erhöhung des Rentenalters. Sobald die Defizite der AHV beginnen, soll die heute zugesprochene Finanzierung aufhören.</p><p>Peinlich und unglaubwürdig: Noch gestern haben die Befürworter wegen den Zöllen administrative Erleichterungen gefordert. Heute wollen sie den Firmen innert kurzer Zeit zuerst eine Mehrwertsteuererhöhung und dann wieder eine Senkung zumuten – was bekanntlich mit nicht vernachlässigbarem administrativem Aufwand verbunden ist. Es zeigt sich: Die Abstimmungsverlierer der 13. AHV haben die Niederlage nach wie vor nicht verwunden. Es würde ihnen wohl guttun, ein paar Abstimmungen mehr zu verlieren. Dann werden sie schneller in der Trauerarbeit. Der heutige, unsinnige Beschluss geht wenigstens diesbezüglich in die richtige Richtung. Er wird im Parlament, spätestens aber in einer Volksabstimmung, durchfallen.</p><p>Der SGB wird sich weiterhin für eine solide, soziale und kaufkraftschonende Finanzierung der 13. AHV-Rente einsetzen – wie es auch der Ständerat und eine starke Minderheit des Nationalrats verlangen. Die heute nur knapp unterlegene Mischfinanzierung in mehreren Etappen würde eine schrittweise Berücksichtigung der finanziellen Bedürfnisse der AHV im nächsten Jahrzehnt ermöglichen.</p><p>Positiv ist hingegen der definitive Beschluss, die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zurückzuweisen. Der Bund kann sich entsprechend nicht mehr aus der Verantwortung stehlen. Dies ist auch aus Verteilungssicht entscheidend. Denn über den Bundesbeitrag beteiligen sich die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.jpg" length="343805" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11207</guid><pubDate>Fri, 29 Aug 2025 17:23:19 +0200</pubDate><title>Witwen sollen höhere Ehepaar-Renten mit Rentenkürzung bezahlen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/witwen-sollen-hoehere-ehepaar-renten-mit-rentenkuerzung-bezahlen</link><description>Unsoziale und Verantwortungslose Kommissionsbeschlüsse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit hauchdünner Mehrheit hat die Sozialkommission des Nationalrats unverantwortliche AHV-Beschlüsse gefasst: Rentenkürzungen bei Witwen und Kindern, unfinanzierte Zusatzrenten für Ehepaare und ein Spiel mit neuen Defiziten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB kritisiert diesen Entscheid deutlich. Die 13. AHV-Rente muss solide und sozial finanziert werden. Wenn Ehegattenrenten erhöht werden sollen, dann sicher nicht auf Kosten der Witwen.</p><p>Statt die klaren Volksabstimmungen des letzten Jahres umzusetzen, hat sich in der Sozialkommission des Nationalrats bei der Beratung der AHV-Vorlagen eine äusserst knappe Mehrheit (13:12 Stimmen) mit kopflosen Entscheiden durchgesetzt. Konkret schlägt sie dem Nationalratsplenum vor, dass die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV um +0.7 Prozentpunkte erhöht werden soll, aber nur bis Ende 2030. Damit wird die 13. AHV-Rente während zwei bis drei Jahren finanziert (je nachdem ob das Inkrafttreten 2027 oder 2028 erfolgt). Das, obwohl die AHV in diesen Jahren finanziell gut aufgestellt ist. Sobald die Defizite dann steigen, soll die Finanzierung aufhören. Denn für die Zeit danach setzt die Kommission auf eine «nächste Reform» – in der dann das Rentenalter steigen soll.</p><p>Gleichzeitig will sie das Ehepaarplafonds für Neurentner komplett aufheben, und im Gegenzug die Kinderrenten, die Verwitweten-Zuschläge und die Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartner:innen abschaffen. Trotz dieser drastischen Rentenkürzungen bei Witwen und Kindern führt dieses unverdauliche Paket unter dem Strich zu Mehrkosten von rund einer Milliarde. Franken für die AHV – die nicht finanziert werden.</p><p>Diese Beschlüsse verdeutlichen, dass die Kommission nichts aus ihren Fehlern und den deutlichen Resultaten der Volksabstimmungen letztes Jahr gelernt hat: Sie möchte keine Verantwortung übernehmen für eine mehrheitsfähige Vorlage. Vielmehr beschliesst sie zusätzliche AHV-Defizite, um später das Rentenalter erhöhen zu können. Das ist verantwortungslos! Eine starke Mehrheit der Kommission hält am zweistufigen Ständeratsmodell fest, das eine Mischvariante aus zusätzlichen Lohnprozenten und höherer Mehrwertsteuer vorsieht und neben der Finanzierung der 13. AHV-Rente bereits eine Finanzierungslösung für einen Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative aufgleist. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Nationalrat auf, der Minderheit zu folgen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11196</guid><pubDate>Wed, 20 Aug 2025 13:04:13 +0200</pubDate><title>Finanziell stabile AHV, wenn die 13. AHV-Rente finanziert ist</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanziell-stabile-ahv-wenn-die-13-ahv-rente-finanziert-ist</link><description>Historische AHV-Szenarien</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die heute vom Bund veröffentlichten AHV-Szenarien zeigen Historisches. Wenn die 13. AHV-Rente finanziert ist, braucht die AHV kaum mehr zusätzliches Geld. Dafür gibt es zwei Gründe:</strong></p><ul><li><strong>Bald werden alle Babyboomer-Jahrgänge (1946 bis 1964) pensioniert sein. Danach flacht die demografische Alterung merklich ab. Zudem steigt die Lebenserwartung nicht so stark, wie früher angenommen.</strong></li><li><strong>Die AHV hat in den letzten Jahren zusätzliche Mittel erhalten. Zuerst bei der Steuerreform STAF (Lohnbeiträge, Mehrwertsteuer, Bundesanteil). Danach im Rahmen von AHV21, wo es u.a. 0,4 zusätzliche Mehrwertsteuer-Prozente gab. Diese Massnahmen haben stark zur finanziellen Stabilisierung der AHV beigetragen.</strong></li></ul><p>Zum wiederholten Mal erweist sich die Realität besser, als die Prognosen es erwarten liessen. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf der AHV beschränkt sich nun auf die 13. AHV-Rente. Der SGB fordert, dass die 13. Rente mit 0,8 zusätzlichen Lohnprozenten finanziert wird. Damit wäre die AHV künftig finanziell im Gleichgewicht. Höhere Lohnbeiträge sind wirtschaftlich problemlos tragbar. Die Arbeitslosenversicherung macht Überschüsse und wird die Beiträge in den kommenden Jahren senken können. Die Lohnbeiträge an die Unfallversicherung sind bereits deutlich gesunken, weil es weniger Berufsunfälle gibt.</p><p>Mit den heutigen Szenarien wird auch klar, dass die Forderungen nach Rentenaltererhöhungen oder Rentenverschlechterungen vom Tisch sind. Die AHV ist finanziell stabil. Die Zahlen zeigen ausserdem: Je schneller die 13. AHV-Rente finanziert wird, desto kleiner fällt der Zusatzaufwand aus. Der SGB fordert das Parlament dazu auf, die klaren Abstimmungsresultate vom März 2024 ernst zu nehmen und umzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/aelteres_paar_AHV_.jpg" length="108734" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10672</guid><pubDate>Thu, 12 Jun 2025 12:08:17 +0200</pubDate><title>Wichtiger Etappensieg für eine solide Finanzierung der 13. AHV-Rente </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wichtiger-etappensieg-fuer-eine-solide-finanzierung-der-13-ahv-rente</link><description>Ständerat übernimmt Verantwortung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die klaren Entscheide des Ständerats für eine solide, kaufkraftschonende Finanzierung der 13. AHV-Rente. Mit den heutigen Beschlüssen ist dies sichergestellt.</p><p>Der Ständerat nimmt mit den heutigen Beschlüssen seine Rolle wahr und stellt den mittelfristigen Finanzierungsbedarf der AHV solidarisch und kaufkraftschonend sicher. Das ist zu begrüssen. Die AHV Schritt für Schritt auszubluten - und damit die von der Stimmbevölkerung in aller Deutlichkeit abgelehnte Rentenaltererhöhung anzupeilen, ist der AHV nicht würdig. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der heutige Beschluss auch im Nationalrat Bestand hat. Denn statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen, ungenügenden und einseitigen Erhöhung der Mehrwertsteuer spricht sich der Ständerat für eine solide, solidarische und kaufkraftschonende Mischfinanzierung in mehreren Etappen aus. Die teilweise Finanzierung über Lohnbeiträge ist gerechtfertigt, weil sie für sozialen Ausgleich sorgt. Die höheren Lohnbeiträge werden für die Bevölkerung kaum spürbar sein.</p><p>Von besonderer Bedeutung ist auch der deutliche Entscheid, die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zurückzuweisen. Das ist auch ein klares Signal an den Bundesrat, der im Rahmen des Entlastungspakets bei der AHV sparen möchte. Der Bund kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Dies ist auch aus Verteilungssicht entscheidend. Denn über den Bundesbeitrag beteiligen sich die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.jpg" length="343805" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10646</guid><pubDate>Fri, 23 May 2025 17:38:17 +0200</pubDate><title>Kahlschlag bei den Witwenrenten statt Gleichstellung und Respekt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kahlschlag-bei-den-witwenrenten-statt-gleichstellung-und-respekt</link><description>Nationalratskommission verweigert Modernisierung und beschliesst drastsche Rentensenkungen in der AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Sozialkommission des Nationalrats hat in einer ersten Lesung problematische Rentenkürzungen bei den Witwen beschlossen. Statt die Hinterlassenenrenten der AHV an die gewandelten gesellschaftlichen Entwicklungen und Familienstrukturen anzupassen, setzt die Mehrheit der Kommission auf harte Abbaumassnahmen: Sie verweigert unverheirateten Eltern weiterhin einen minimalen Schutz bei Verwitwung. Selbst laufende Renten sollen nicht geschützt werden, obwohl sich an ihrer Situation nichts verändert hat. Diese Streichung bzw. Kürzung laufender Renten ist für den SGB inakzeptabel. Sie bedeutet für die betroffenen Frauen grosse (Rechts-)Unsicherheiten und löst Existenzängste aus. Die Streichung laufender Renten widerspricht auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die RichterInnen hatten darin explizit festgehalten, dass die Schweiz das Urteil nicht zum Anlass nehmen darf, die Renten betroffener Frauen zu kürzen oder zu streichen.</p><p>Leidtragende der heutigen Beschlüsse sind einmal mehr hauptsächlich Frauen, welche die Hauptverantwortung für die Erziehung und Betreuung von Kindern und Angehörigen übernehmen. Diese Beschlüsse sind respektlos. Der SGB wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass sie korrigiert werden. Denn auch in der heutigen Zeit brauchen jene hinterlassene Elternteile mit Kindern im Fall der Verwitwung einen besonderen sozialversicherungsrechtlichen Schutz. Der SGB bleibt überzeugt, dass die Hinterlassenenleistung sowohl geschlechts- als auch zivilstandsunabhängig ausgestaltet werden soll und es grosszügigere Massnahmen braucht für ältere, armutsgefährdete Hinterbliebene.</p><p>Der SGB setzt sich mit Nachdruck für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein – auch bei den Hinterlassenenrenten. Dabei bleibt unbestritten: die Ausgestaltung von Hinterlassenenleistungen ist gerade für die Frauen entscheidend. Der Anteil von Frauen bei den Verwitwungen liegt seit 50 Jahren konstant bei 70 Prozent. Eine Sparmassnahme kann und darf nicht als gleichstellungspolitischer Fortschritt verkauft werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10637</guid><pubDate>Thu, 15 May 2025 12:08:15 +0200</pubDate><title>Bundesrat erkennt deutliches Nein zum höheren Rentenalter an – prüft aber Angriff auf die AHV-Renten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv2030-bundesrat-erkennt-nein-zum-hoeheren-rentenalter-an-prueft-aber-angriff-auf-die-ahv-renten</link><description>AHV 2030</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV bleibt für die grosse Mehrheit der Bevölkerung die entscheidende Altersvorsorge. Dank der 13. AHV-Rente werden die Renten zum ersten Mal seit Jahrzehnten verbessert. Allerdings haben nach wie vor viele eine AHV-Rente unter 2'000 Franken pro Monat. Und im aktuellen Umfeld mit tiefen oder sogar drohenden Negativzinsen bleiben die PK-Renten unter Druck. Ein immer grösseres Problem sind zudem die AHV-Beitragslücken. Vielen fehlen aufgrund dieser Lücken heute lebenslänglich 200 Franken AHV-Rente pro Monat – und das, bis ans Lebensende.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage sind die vom Bundesrat beschlossenen Prüfaufträge für die nächste AHV-Reform ungenügend. Zwar verzichtet der Bundesrat darauf, für die nächste AHV-Reform eine generelle Rentenaltererhöhung zu prüfen. Damit anerkennt und respektiert er den klaren Willen der Stimmbevölkerung, die sich im letzten Jahr mit wuchtigen 75 Prozent gegen eine Erhöhung des Rentenalters ausgesprochen hat. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ist dieser Beschluss entscheidend. Umso enttäuschender ist die Tatsache, dass der Bundesrat trotzdem einseitig auf Massnahmen setzt, um längeres Arbeiten vorzubereiten. Antworten auf die konkreten Probleme der Arbeitnehmenden und RentnerInnen fehlen: der Bundesrat verzichtet auf Rentenerhöhungen für Personen mit tiefen Einkommen. Obwohl sich die Arbeitgeber und alle bürgerlichen Parteien noch vor einem Jahr dafür ausgesprochen hatten. Stattdessen prüft der Bundesrat sogar, den Teuerungsausgleich in der AHV aussetzen und damit die Kaufkraft der RentnerInnen mit tiefen AHV-Renten noch zusätzlich schwächen. Der SGB wird sich vehement gegen diesen Angriff auf die AHV einsetzen.</p><p>Der SGB ist überzeugt: Nur wenn der Fokus über die pure Finanzierungsfrage hinaus geöffnet wird, ist eine zukunftsweisende AHV-Revision erreichbar. Die Arbeitnehmenden brauchen Antworten auf zu tiefe AHV-Renten trotz lebenslangem Arbeiten. Sie brauchen Massnahmen, um AHV-Beitragslücken vorzubeugen und zu schliessen. Und sie brauchen eine solide finanzierte AHV, bei der DividendenbezügerInnen nicht entlastet werden während die RentnerInnen unter schwindenden Renteneinkommen leiden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10582</guid><pubDate>Fri, 04 Apr 2025 17:43:17 +0200</pubDate><title>Der erste Schritt für eine solide Finanzierung der 13. AHV-Rente ist gelungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-erste-schritt-fuer-eine-solide-finanzierung-der-13-ahv-rente-ist-gelungen</link><description>Ständeratskommission übernimmt Verantwortung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die klaren Entscheide der ständerätlichen Sozialkommission für eine solide Finanzierung der 13. AHV-Rente. Die Stimmbevölkerung hat sich vor einem Jahr deutlich für eine starke AHV ausgesprochen. Dazu braucht es eine solide und möglichst solidarische und kaufkraftschonende Finanzierung der 13. AHV-Rente. Mit den heutigen Beschlüssen ist dies sichergestellt.</p><p>Der unfaire Vorschlag des Bundesrats wurde korrigiert: der Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV hat die Kommission eine deutliche Absage erteilt. Das ist wichtig. Denn über den Bundesbeitrag beteiligen sich auch die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV. Und statt einer ungenügenden und einseitigen Erhörung der Mehrwertsteuer spricht sich die Kommission für eine solide, solidarische und kaufkraftschonende Mischfinanzierung in mehreren Etappen aus. Die teilweise Finanzierung über Lohnbeiträge ist gerechtfertigt, weil sie für sozialen Ausgleich sorgt. Die höheren Lohnbeiträge werden für die Bevölkerung kaum spürbar sein.</p><p>Die Ständeratskommission übernimmt darüber hinaus Verantwortung, den mittelfristigen Finanzbedarf der AHV sicherzustellen. Das ist zu begrüssen. Eine Salamitaktik, um die AHV Schritt für Schritt auszubluten <span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:11.0pt;line-height:107%;">–</span> und damit die von der Stimmbevölkerung in aller Deutlichkeit abgelehnte Rentenaltererhöhung anzupeilen <span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:11.0pt;line-height:107%;">–</span>, ist der AHV nicht würdig. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der heutige Beschluss auch im Ständeratsplenum Bestand hält.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.jpg" length="343805" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10569</guid><pubDate>Mon, 31 Mar 2025 11:38:55 +0200</pubDate><title>AHV-Beitragslücken: ein immer grösseres Problem</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-beitragsluecken-ein-immer-groesseres-problem</link><description>Neue Zahlen zeigen: immer mehr Menschen haben Beitragslücken - mit massiven Folgen für ihre Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele Menschen in der Schweiz haben Lücken in ihren AHV-Beiträgen. Das ist problematisch, weil jedes fehlende Beitragsjahr die Rente um 2.3 % kürzt – das kann bis zu 60 CHF weniger sein, monatlich und das ein Leben lang.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Warum kann es Beitragslücken geben, wie kann es dazu kommen?</h3><ul><li>Unwissenheit: Viele merken nicht, dass sie zu wenig einzahlen, weil sie ihre AHV-Beitragsübersicht nicht regelmässig prüfen.</li><li>Schwarzarbeit: Wenn ein Arbeitgeber keine AHV-Beiträge zahlt, entstehen Lücken – und das ist in der Schweiz ein grösseres Problem als viele denken.</li><li>Unfall oder Krankheit: Wer ein Krankentaggeld erhält, zahlt oft keine AHV-Beiträge. Diese Zeit zählt dann nicht zur Rente.</li><li>Aufenthalt im Ausland: Wer während des Studiums oder für eine gewisse Zeit im Ausland lebt, kann Beitragslücken haben.</li></ul><h3 class="heading--h5">Wie könnte das Problem gelöst werden?</h3><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schlägt folgende Massnahmen vor:</p><ol><li>Bessere Information:<br>Mit einem jährlichen AHV-Ausweis für alle Versicherten, damit sie allfällige Beitragslücken früh erkennen.<br>Ausserdem kostenlose Beratungsangebote, um die Folgen von Lücken auf die Rente zu verstehen.</li><li>Flexiblere Nachzahlungsmöglichkeiten:<br>Wer unverschuldet Beitragslücken hat (z. B. weil der Arbeitgeber die Arbeit nicht korrekt angemeldet hat), soll nachträglich einzahlen können.</li><li>Neue AHV-Beitragspflichten:<br>Unfall- und Krankentaggelder sollen AHV-pflichtig werden, damit auch diese Zeiten in der AHV berücksichtigt werden.<br>Einkommen von Personen mit Firmen im Ausland sollen in die AHV einbezogen werden.</li><li>Anpassungen für junge Berufstätige:<br>Lernende und andere junge Erwerbstätige sollen ihre Beiträge aus der Lehre für die spätere Rente besser nutzen können.</li></ol><h3 class="heading--h5">Warum ist das wichtig?</h3><p>Die AHV ist die wichtigste Altersvorsorge in der Schweiz. Wer Beitragslücken hat, bekommt eine tiefere Rente – oft genau die Menschen, die es sich am wenigsten leisten können. Der SGB fordert deshalb Reformen, damit mehr Menschen eine volle AHV-Rente erhalten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10447</guid><pubDate>Thu, 12 Dec 2024 13:30:40 +0100</pubDate><title>Frauen bleiben um ein Jahr Rente betrogen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frauen-bleiben-um-ein-jahr-rente-betrogen</link><description>Scheitern der Abstimmungsbeschwerde gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist enttäuscht über das heutige Urteil des Bundesgerichts. Die BundesrichterInnen gewichten die Rechtssicherheit höher als die ungenügende Rentensituation der Frauen. Tatsache bleibt: obwohl Frauen tiefere Renten haben, wurde mit der Rentenaltererhöhung einseitig auf ihrem Rücken gespart. Und weitere Angriffe sind schon im Gange. Doch nach dem heutigen Urteil bleibt die Politik erst recht in der Verantwortung, endlich etwas gegen die grosse Rentenlücke der Frauen zu unternehmen. Die Frauen brauchen höhere Renten – statt weiterer Kürzungen der Witwenrenten unter dem Deckmantel der Gleichstellung.</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde 2022 mit nur genau 31’195 Stimmen Unterschied äusserst knapp angenommen. Doch die AHV-Defizitprognosen, die im Abstimmungskampf eine zentrale Rolle spielten, beruhten auf Rechenfehlern des Bundes. Der SGB hatte mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die offiziellen Prognosen zu negativ ausfallen.</p><p>Diese fehlerhaften Finanzszenarien haben den Abstimmungskampf zur Erhöhung des Frauenrentenalters massgeblich geprägt. Der SGB bleibt überzeugt, dass der Meinungsbildungsprozess ohne die Berechnungsfehler anders verlaufen wäre. Denn die Auswirkungen der Rechenfehler des BSV fallen in einem Zeitraum von 10 Jahren in etwa gleich hoch aus wie die Zusatzeinnahmen an die AHV durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen.</p><p>Damit bleibt Enttäuschung: die betroffenen Frauen wurden um ein Jahr Rente betrogen. Obwohl die Mehrheit der Frauen klar gegen die Reform war. Die intensiven Abstimmungskämpfe der letzten zwei Jahre in der Altersvorsorge wurden massgeblich geprägt durch die ungenügenden Frauenrenten. Nach dem heutigen Urteil des Bundesgerichts bleibt die Politik umso mehr in der Verantwortung, die grosse Rentenlücke der Frauen endlich zu schliessen. Die Frauen brauchen höhere Renten – statt weiterer Kürzungen der Witwenrenten unter dem Deckmantel der Gleichstellung.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/1/csm_241212_Reaktionen-Urteil_2bf2486266.jpg" length="423145" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10394</guid><pubDate>Wed, 23 Oct 2024 13:45:29 +0200</pubDate><title>Sparen unter dem Deckmantel der Gleichstellung – damit muss nun endgültig Schluss sein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sparen-unter-dem-deckmantel-der-gleichstellung-damit-muss-nun-endgueltig-schluss-sein</link><description>Ungenügender Bundesratsvorschlag zur Witwenrente</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB steht einer Neugestaltung der Hinterlassenenrenten an die gewandelten gesellschaftlichen Entwicklungen und Familienstrukturen grundsätzlich offen gegenüber. Die heute geltenden Bestimmungen sind diskriminierend. Der SGB teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass hinterlassene Elternteile mit Kindern im Falle einer Verwitwung besonders betroffen sind und einen besonderen sozialversicherungsrechtlichen Schutz über die AHV benötigen. Die primäre Ausrichtung der Hinterlassenenrenten auf die Betreuungs- und Erziehungszeit der Kinder ist entsprechend begrüssenswert. Auch überzeugt, dass diese Hinterlassenenleistung sowohl geschlechts- als auch zivilstandsunabhängig ausgestaltet und bis zum Erreichen des 25. Altersjahrs des jüngsten Kindes ausgerichtet werden soll. Daneben sieht der Bundesrat eine Übergangsrente zur Unterstützung von Hinterbliebenen ohne unterhaltsberechtigte Kinder vor und besondere Massnahmen für ältere, armutsgefährdete Hinterbliebene. Beide Instrumente sind aus Sicht des SGB zwar grundsätzlich zu begrüssen – ihre konkrete Ausgestaltung im Vorschlag des Bundesrats ist jedoch ungenügend.</p><p>Der SGB spricht sich dezidiert dagegen aus, dass die Neugestaltung der Hinterlassenenleistungen mit einem Leistungsabbau zugunsten der Bundesfinanzen verknüpft werden soll. Genau das sieht der Bundesrat aber vor. Gemessen an den Zahlen der AHV-Statistik 2022 entspricht die Vorlage des Bundesrats einer drastischen Kürzung des Gesamtbudgets der Hinterlassenenrenten um rund 50 Prozent. Ein Abbau, der vor allem Witwen trifft, die heute bereits eine Witwenrente erhalten. Diese Streichung bzw. Kürzung laufender Renten ist für den SGB inakzeptabel. Sie bedeutet für die betroffenen Frauen grosse (Rechts-)Unsicherheiten und löst Existenzängste aus. Die Streichung laufender Renten widerspricht auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die RichterInnen hatten darin explizit festgehalten, dass die Schweiz das Urteil nicht zum Anlass nehmen darf, die Renten betroffener Frauen zu kürzen oder zu streichen.</p><p>Der SGB setzt sich mit Nachdruck für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein – auch bei den Hinterlassenenrenten. Dabei bleibt unbestritten: die Ausgestaltung von Hinterlassenenleistungen ist gerade für die Frauen entscheidend. Der Anteil von Frauen bei den Verwitwungen liegt seit 50 Jahren konstant bei 70 Prozent. Eine Sparmassnahme kann und darf nicht als gleichstellungspolitischer Fortschritt verkauft werden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10320</guid><pubDate>Mon, 16 Sep 2024 10:56:00 +0200</pubDate><title>Finanzierung der 13. AHV-Rente: der Bundesratsvorschlag ist nicht nur unsozial, sondern auch ungenügend  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzierung-der-13-ahv-rente-der-bundesratsvorschlag-ist-nicht-nur-unsozial-sondern-auch-ungenuegend</link><description>Neue AHV-Finanzszenarien</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit den heute veröffentlichen neuen Finanzszenarien für die AHV wird die Kommunikation des zu-ständigen Bundesamts um eine Episode reicher. Der AHV-Verrechner fällt offenbar wieder weniger gross aus, als vor einem Monat kommuniziert. Dabei fällt auf: der Bundesrat hält nicht einmal mehr seine eigenen Entscheide ein. Seit anfangs März betont er, sich für eine nachhaltige Finanzierung der 13. AHV-Rente einzusetzen. Doch mit der nun beschlossenen, zeitlich nicht befristeten Kürzung des Bundesanteils und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte wird das Ergebnis der AHV nur gerade drei zusätzliche Jahre ausgeglichen.&nbsp;</p><p>Damit wird heute deutlich: der Bundesrat will für die 13. AHV-Rente nicht nur die unsozialste Finanzierungsquelle heranziehen. Mit seinen Beschlüssen wird die 13. AHV-Rente ausserdem nur ungenügend finanziert. Der Bundesrat setzt damit bewusst auf ein Ausbluten des AHV-Fonds zulasten der Versicherten. Mit einer Erhöhung der Lohnprozente um 0.7 Prozentpunkte wären immerhin schon rund 1 Mrd. Franken finanziert. Das Parlament wird dies korrigieren müssen.&nbsp;</p><p>Der SGB wird die angekündigte neue Methode für die Finanzperspektiven mit mehreren Modellen und Bandbreiten kritisch prüfen, sobald alle Unterlagen transparent einsehbar sind. Er bedauert das unkoordinierte und intransparente Vorgehen des BSV im Umgang mit dem AHV-Verrechner. So wird das Vertrauen der Arbeitnehmenden in die Bundesverwaltung weiter destabilisiert.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10316</guid><pubDate>Fri, 13 Sep 2024 14:17:55 +0200</pubDate><title>Bundesrat wählt unsozialste Finanzierung – Parlament muss korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-waehlt-unsozialste-finanzierung-parlament-muss-korrigieren</link><description>Finanzierung der 13. AHV mit tieferem Bundesanteil und höherer MwSt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das klare Ja zur 13. AHV-Rente war Ausdruck davon, dass viele BürgerInnen mit mittleren und unteren Einkommen grosse Mühe haben, mit der Rente und dem Lohn über die Runden zu kommen. Die steigenden Krankenkassenprämien 2025 und der fehlende Teuerungsausgleich in der 2. Säule werden dieses Problem weiter vergrössern. Das Ja war auch ein überdeutliches Signal an Bundesrat und Parlament, diese Probleme ernst zu nehmen und Lösungen zu finden.</p><p>Beim Bundesrat ist das offenbar nicht angekommen. Das zeigt jedenfalls der heutige Entscheid zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Eine Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV und ein Verzicht auf Lohnbeiträge ist diejenige Finanzierungsvariante, welche für die unteren und mittleren Einkommen am unfairsten ist. Der Bundesrat setzt sich damit auch über die Stellungnahmen in der Vernehmlassung hinweg, wo sich die Mehrheit für eine sozialere Variante ausgesprochen hatte. Das Parlament muss diesen unsozialen Fehlentscheid korrigieren.</p><p>Nicht nachvollziehbar ist auch das Vorgehen: Die bisherigen Finanzszenarien des Bundes haben sich als falsch herausgestellt. Offenbar gibt es neue Prognosen. Doch diese sind nicht öffentlich zugänglich und können demzufolge auch nicht überprüft werden. Dass der Bundesrat vor der Publikation der Szenarien einen Finanzierungsvorschlag für die 13. AHV beschliesst, lässt vermuten, dass es nach wie vor Probleme gibt, korrekte Prognosen zur Verfügung zu stellen.</p><p>Die Kürzung des Bundesanteils ist ungerechtfertigt, weil er u. a. dazu dient, AHV-Leistungen zu finanzieren, die nicht über Lohnbeiträge finanziert werden. Wie z. B. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie die Hilflosenentschädigung. Gleichzeitig sorgt er mit einer gewissen Solidarität dafür, dass sich auch die Unternehmen, die AktionärInnen und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV beteiligen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat bereits bei der Arbeitslosenversicherung einen tieferen Bundesbeitrag durch den Bundesrat gedrückt.</p><p>Lohnbeiträge wären aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt. Die Lohnbeiträge wurden in den letzten Jahren gesenkt. Insbesondere die Topverdiener wurden durch den Wegfall des Solidaritätsprozentes bei der ALV entlastet. Sie würden auch für etwas sozialen Ausgleich sorgen. Die Verteilung in der Schweiz ist ungerechter geworden. Müssten sich die Topeinkommen stärker an der AHV beteiligen, würde das die mittleren und geringeren Verdienste entlasten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10278</guid><pubDate>Wed, 14 Aug 2024 15:20:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat präsentiert unfairen AHV-Finanzierungsvorschlag – Parlament muss korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-praesentiert-unfairen-ahv-finanzierungsvorschlag-parlament-muss-korrigieren</link><description>Finanzierung der 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das klare Ja zur 13. AHV-Rente war Ausdruck davon, dass viele BürgerInnen mit mittleren und unteren Einkommen grosse Mühe haben, mit der Rente und dem Lohn über die Runden zu kommen. Das Ja war auch ein überdeutliches Signal an Bundesrat und Parlament, diese Probleme ernst zu nehmen und Lösungen zu finden.</p><p>Der heutige Finanzierungsvorschlag für die 13. AHV-Rente zeigt leider, dass dieses Signal beim Bundesrat nicht angekommen ist. Statt Lohnbeiträge zur Finanzierung zu verwenden, setzt der Bundesrat ausschliesslich auf die Mehrwertsteuer und will den Bundesanteil an der AHV-Finanzierung senken. Das Parlament muss diesen unsozialen Fehlentscheid korrigieren.</p><p>Der Bundesanteil dient u. a. dazu, AHV-Leistungen zu finanzieren, die nicht über Lohnbeiträge finanziert werden. Wie z. B. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie die Hilflosenentschädigung. Gleichzeitig sorgt er mit einer gewissen Solidarität dafür, dass sich auch die Unternehmen, die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV beteiligen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die in letzter Zeit vor allem durch ihre Nähe zum Finanzplatz aufgefallen ist, hat sich hier im Bundesrat erneut durchgesetzt, nachdem sie bereits bei der Arbeitslosenversicherung einen tieferen Bundesbeitrag durch den Bundesrat gebracht hat. Es ist kein gutes Zeichen für ein Land, wenn eine Regierung Leistungen bestellt, aber nur einen Teil zahlen will.</p><p>Lohnbeiträge wären aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt. Die Lohnbeiträge wurden in den letzten Jahren gesenkt. Insbesondere die Topverdiener wurden durch den Wegfall des Solidaritätsprozentes bei der ALV entlastet. Höhere Lohnbeiträge würden auch für etwas sozialen Ausgleich sorgen. Mit dem erneuten Aufgehen der Lohnschere ist die Verteilung in der Schweiz ungerechter geworden. Müssten sich die Topeinkommen stärker an der AHV beteiligen, würde das die mittleren und geringeren Verdienste entlasten.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10272</guid><pubDate>Fri, 09 Aug 2024 15:18:00 +0200</pubDate><title>Gewerkschaftsbund unterstützt Abstimmungsbeschwerden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gewerkschaftsbund-unterstuetzt-abstimmungsbeschwerden</link><description>Umfangreiche Korrektur der AHV-Finanzperspektiven</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund Berechnungsfehler des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) waren die AHV-Finanzperspektiven während Jahren deutlich zu pessimistisch. Der Abstimmungskampf zur Erhöhung des Frauenrenrentalters wurde massgeblich geprägt durch diese Angstszenarien für die Zukunft der AHV. Die Stimmbevölkerung konnte sich damit keine fundierte Meinung machen – die Frauen wurden um ein Jahr Rente betrogen. Es wird zahlreiche Abstimmungsbeschwerden geben. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Abstimmungsbeschwerden von Gewerkschafterinnen.</p><p>Das BSV hat am Dienstag zugegeben, dass sie die Politik und die Bevölkerung seit Jahren mit falschen Finanzszenarien zur AHV informieren. Der SGB hat mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die offiziellen Prognosen zu düster ausfallen. Seit dieser Woche gesteht es nun auch der Bund: <a href="/themen/detail/neue-ausgangslage-fuer-die-finanzierung-der-13-ahv-rente-der-sgb-fordert-die-auszahlung-ab-dezember-2025">der AHV geht es viel besser als behauptet</a>.</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde 2022 äusserst knapp angenommen. Heute ist klar: die AHV-Defizitprognosen, die im Abstimmungskampf eine zentrale Rolle spielten, beruhten auf Rechenfehlern des Bundes. Die Bevölkerung wurde nicht sachlich informiert; der Meinungsbildungsprozess wäre ohne die Berechnungsfehler anders verlaufen. Das äusserst knappe Abstimmungsresultat zur Erhöhung des Frauenrentenalters ist damit in Frage gestellt.</p><p>Für den SGB ist klar: mit realistischen Finanzszenarien wäre die Abstimmung anders ausgefallen. Die Abstimmung muss aufgehoben werden. Viele Abstimmungsbeschwerden mit diesem Antrag werden heute eingereicht, auch von GewerkschafterInnen. Der SGB unterstützt diese Abstimmungsbeschwerden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.jpg" length="48009" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10270</guid><pubDate>Tue, 06 Aug 2024 09:53:47 +0200</pubDate><title>Neue Ausgangslage für die Finanzierung der 13. AHV-Rente – der SGB fordert die Auszahlung ab Dezember 2025</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/neue-ausgangslage-fuer-die-finanzierung-der-13-ahv-rente-der-sgb-fordert-die-auszahlung-ab-dezember-2025</link><description>Korrigierte AHV-Finanzszenarien des Bundes widerlegen Angstszenarien</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat heute bekannt gegeben, dass die verwendeten Prognosemodelle für die AHV-Finanzszenarien zu pessimistisch ausfallen und nicht realistisch sind. Die heute erfolgte, umfangreiche Korrektur ist besorgniserregend und schadet dem Vertrauen in die Zuverlässigkeit der offiziellen Informationen zur Altersvorsorge. Der Bund hat mit seinen negativen Angstszenarien die AHV-Politik massgebend beeinflusst und grossen Druck auf Leistungskürzungen ausgeübt. Arbeitnehmende und RentnerInnen wurden in die Irre geführt. Die publizierten Abweichungen entsprechen fast einer 13. Monatsrente. Für den SGB ist klar: Das äusserst knappe Abstimmungsresultat zur Erhöhung des Frauenrentenalters wird damit in Frage gestellt. Dasselbe gilt für den ungenügenden Teuerungsausgleich in der AHV. Der SGB fordert, dass das Geld den Versicherten gutgeschrieben werden muss. So, dass die 13. AHV-Rente schon 2025 ausbezahlt wird. Zudem müssen die Rentenzuschläge für Frauen, die von der Erhöhung des Rentenalters besonders betroffen sind, an die Teuerung angepasst werden.</p><p>Der Bundesrat korrigiert heute bereits zum zweiten Mal in zwei Jahren die AHV-Finanzszenarien. Dies ist hochproblematisch. &nbsp;Wieder geht es der AHV besser als bisher behauptet. Die falschen Szenarien dienten dem Bund jeweils als Grundlage um die AHV-Finanzsituation weit schlechter darzustellen als tatsächlich der Fall – und dies während entscheidenden AHV-Reformdebatten. Der SGB kritisierte die offiziellen Prognosen während der vergangenen Kampagnen gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters und jener für eine 13. AHV-Rente als zu negativ. Zum Glück hat sich die Stimmbevölkerung dadurch nicht in die Irre führen lassen und die Einführung einer 13. AHV-Rente gutgeheissen. Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde mit 50.5 Prozent Ja-Stimmen hingegen nur äusserst knapp beschlossen. Die Fehlschätzungen des Bundes stellen dieses Abstimmungsergebnis in Frage.</p><p>Nachdem 2011 die Szenarien des Bundes von Bundesrat Burkhalter an die Prognosemodelle des SGB angenähert wurden, lagen sie etwas näher an den tatsächlichen Ergebnissen. Sie blieben aber jeweils sehr konservativ und schwankungsanfällig – insbesondere im Bereich der prognostizierten Einnahmeflüsse. Die heute veröffentlichte, gewichtige Korrektur schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die Altersvorsorge und in die offiziellen Informationen des Bundes.&nbsp;</p><p>Die politischen Diskussionen zur Finanzierung der 13. AHV-Rente und zur weiteren Zukunft der AHV präsentieren sich in einem völlig neuen Licht. Der SGB fordert eine Sistierung der laufenden politischen Arbeiten, insbesondere die geplanten Kürzungen des Bundesbeitrags und der Hinterlassenenrenten. Die Prognosefehler müssen zunächst lückenlose und transparent untersucht werden, die Sozialpartner sind in den Prozess zu involvieren. Und ungeachtet der zukünftigen Prognosen müssen die gemäss aktualisierten Szenarien verfügbaren Finanzmittel der AHV genutzt werden, um die Situation der betroffenen Versicherten zu verbessern. So, dass die 13. AHV-Rente ein Jahr früher ausbezahlt wird. Und so, dass die von der Erhöhung des Rentenalters besonders betroffenen Frauen wenigstens einen Ausgleich der Teuerung erhalten.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10214</guid><pubDate>Wed, 22 May 2024 15:50:57 +0200</pubDate><title>Schnelle, soziale Umsetzung der 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/schnelle-soziale-umsetzung-der-13-ahv-rente</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Umsetzung der 13. AHV-Rente voranzutreiben. Der SGB spricht sich für eine mittelfristige Finanzierung der 13. AHV-Rente über Lohnprozente aus. Inakzeptabel ist der Verzicht auf den Bundesbeitrag. Wer bestellt, muss auch zahlen.&nbsp;</p><p>Mit dem Ja zur 13. AHV-Rente am 3. März ist klar, dass die Pensionierten eine zusätzliche Monatsrente erhalten. Für den SGB ist positiv, dass der Bundesrat die Umsetzung schnell an die Hand nimmt.&nbsp;</p><p>Die AHV macht Milliardenüberschüsse und der Fonds ist gut gefüllt. Mittelfristig braucht es jedoch eine Zusatzfinanzierung. Der SGB spricht sich dabei für höhere Lohnbeiträge aus. Das ist sozial, weil hohe Einkommen mehr bezahlen müssen. Und es ist effizient, da die Lohnbeiträge im AHV-Gesetz erhöht werden können und es keine zusätzliche Volksabstimmung braucht. Höhere Lohnbeiträge dürften für die Bevölkerung kaum spürbar sein. Denn die Sozialabgaben sind in letzter Zeit spürbar gesunken. Und sie werden voraussichtlich noch weiter sinken. Die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV führt so einzig zu einer Umkehr dieser Senkungen.</p><p>Der SGB ist sehr befremdet darüber, dass der Bundesrat den Bundesbeitrag an die 13. AHV-Rente nicht bezahlen will. Dieser wurde u. a. einführt, um Leistungen der AHV zu finanzieren, die nicht durch Lohnbeiträge erworben werden (Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, Leistungen an Hinterbliebene u. a.). Der Streichungsvorschlag trägt die Handschrift von Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Sie verstösst damit bereits zum zweiten Mal gegen die Bürgertugend: «Wer bestellt, muss auch zahlen». Bereits in der Arbeitslosenversicherung will die Finanzministerin öffentliche Leistungen nicht finanzieren. Der SGB schlägt zudem vor, dass die Kantone einen Beitrag zur Finanzierung der 13. AHV-Rente leisten sollen, da sie durch diese zusätzliche Einnahmen haben. Das könnte den Bund entlasten.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10151</guid><pubDate>Wed, 27 Mar 2024 17:09:48 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente schnell und kaufkraftschonend umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-schnell-und-kaufkraftschonend-umsetzen</link><description>Bundesratsbeschluss zur raschen Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB begrüsst den raschen Entscheid des Bundesrats, um die Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente voranzutreiben. Sowohl das klare Abstimmungsresultat als auch der angenommene Verfassungstext verpflichten die Politik. Der SGB fordert eine nachhaltige Finanzierung der 13. AHV-Rente über Lohnprozente und einen Kantonsanteil an die AHV. Der Bundesrat hat es heute verpasst, hier klare Weichen zu stellen.</p><p>Der SGB begrüsst den Entscheid des Bundesrats, dass die 13. AHV-Rente einmal jährlich ausbezahlt werden soll. Er setzt sich dafür ein, die 13. AHV-Rente über eine Erhöhung der Lohnprozente zu finanzieren. Das hat er auch während der Abstimmungskampagne immer betont. Denn die Finanzierung über Lohnprozente ist ausgesprochen sozial. Ausserdem braucht es dazu nur eine Gesetzesänderung, was eine rasche Umsetzung ermöglicht. Es handelt sich dabei um die kaufkraftschonendste Lösung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente, sie dürfte für die Bevölkerung kaum spürbar sein. Denn die Sozialabgaben sind in letzter Zeit spürbar gesunken. Und sie werden voraussichtlich noch weiter sinken. Die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV führt so einzig zu einer Umkehr dieser Senkungen.&nbsp;</p><p>Nicht verständlich ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund hingegen, dass die 13. AHV-Rente als Anlass für Kürzungen des Bundesbeitrags an die AHV dienen soll. Es kann nicht sein, dass der Bund unter dem Deckmantel der 13. AHV und auf Kosten des Bundesbudgets an der finanziellen Stabilität des AHV-Fonds ritzt. Noch, dass die Bevölkerung über eine zusätzliche Erhöhung ihrer Beiträge für die Bundesfinanzen geradestehen soll. Der SGB spricht sich dafür aus, den Bundesanteil mit den zusätzlichen Steuereinnahmen aus der 13. AHV-Rente zu finanzieren. Dazu soll wieder ein Kantonsanteil an die Finanzierung der AHV eingeführt werden. So wie er bis 2008 in Art. 103 AHVG vorgesehen war.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/240303_abstimmungsanlass_ahvx13.jpg" length="663113" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10136</guid><pubDate>Sun, 03 Mar 2024 15:23:06 +0100</pubDate><title>Ein klares Bekenntnis zur AHV: Bevölkerung will gute Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-klares-bekenntnis-zur-ahv-bevoelkerung-will-gute-renten-ja-zur-13-ahv</link><description>Historischer Abstimmungserfolg bei der 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente ist für die heutigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner ein wichtiger Fortschritt. Mit der 13. AHV-Rente werden ihre Kaufkraftverluste ausgeglichen und die Renten der Haushalte mit unteren Einkommen, insbesondere der Frauen verbessert. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB erwartet nun eine rasche Umsetzung. Mit dem klaren Nein zur Rentenalter-Erhöhung ist die Rentenalterfrage vom Tisch.</p><p>Das Abstimmungsergebnis zeigt klar: zu lange haben der Bundesrat, eine Mehrheit im Parlament und die Arbeitgeber das Rentenproblem ignoriert. Die Schweizerinnen und Schweizer haben das Zepter nun selbst in die Hand genommen. Sie haben die AHV-Renten erhöht. Damit die Kaufkraft der Renten erhalten wird. Und damit Frauen und Haushalte mit unteren Einkommen mehr Rente erhalten.</p><p>Die intensiv geführte Kampagne hat das ganze Land bewegt. Die Stimmbeteiligung war überdurchschnittlich hoch und das Resultat ist nicht nur unmissverständlich, es ist auch von historischer Bedeutung. Der Bundesrat, bürgerliche Parteien und die Arbeitgeber können das Rentenproblem nicht länger ignorieren. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine anständige Rente.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Rasche Umsetzung</strong></h3><p>Nach diesem klaren Entscheid muss die 13. Monatsrente so schnell wie möglich den Rentnerinnen und Rentnern ausbezahlt werden. Die Stimmbevölkerung erwartet von der Politik jetzt eine rasche Umsetzung der Initiative.</p><p>Die Kaufkraft-Probleme der Bevölkerung sind mit der 13. AHV-Rente jedoch noch nicht alle gelöst. Die Löhne haben grossen Aufholbedarf und die Prämienbelastung des Mittelstands hat die Schmerzgrenze auf dieses Jahr klar überschritten.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Nein zur Rentenalter-Erhöhung</strong></h3><p>Das klare Nein zur Rentenalter-Erhöhung ist eine Erleichterung für die Arbeit­nehmenden. Die permanente Forderung der Wirtschaft, dass wir länger arbeiten sollen, ist damit vom Tisch.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/240303_abstimmungsanlass_ahvx13.jpg" length="663113" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10129</guid><pubDate>Wed, 21 Feb 2024 08:46:57 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente hat weiterhin eine Mehrheit in der Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-hat-weiterhin-eine-mehrheit-in-der-bevoelkerung</link><description>Letzte Abstimmungsumfragen für den 3. März</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die zweite Welle der Tamedia-Umfrage zu den Abstimmungen vom 3. März zeigt nach wie vor eine hohe Zustimmung von 59 Prozent zur <a href="https://www.AHVx13.ch/?src=sgbhp" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Initiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente</a>. Die SRG-Umfrage weist in der zweiten Welle eine Zustimmung von 53 Prozent aus. Für das Initiativ-Komitee war von Anfang an klar, dass es knapp werden wird.</p><p>Es zeichnet sich in vielen Gemeinden eine hohe Stimmbeteiligung ab, viele haben schon abgestimmt und der Meinungsbildungsprozess ist laut Umfrage weit fortgeschritten. Daher ist klar: Eine Annahme der 13. AHV-Rente an der Urne ist möglich. Durch den wenig ausgeprägten Stadt-Land Graben, ist auch ein Ständemehr möglich.&nbsp;</p><p>Dies bestätigt, dass die Initiative eine richtige Antwort auf ein akutes Problem bietet: RentnerInnen sehen sich mit steigenden Mieten, Krankenkassenprämien, Stromkosten und ÖV-Preisen konfrontiert. Die seit 2021 angefallene Teuerung hat bereits eine ganze Monatsrente aufgezehrt. Gleichzeitig erodieren die Renten aus den Pensionskassen seit Jahren dramatisch. Daher reicht die Rente immer weniger zum Leben. Das Versprechen, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten, wird gebrochen.&nbsp;</p><p>Das betrifft die überwiegende Mehrheit der aktuellen und zukünftigen RentnerInnen. Ohne die 13. AHV-Rente geht der Mittelstand leer aus. Somit überrascht die die klare Zustimmung bei den tiefen und mittleren Einkommen nicht.</p><p>Die <a href="https://www.AHVx13.ch/?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer">Kampagne für die 13. AHV-Rente</a> wird seit Wochen von Zehntausenden Freiwilligen unterstützt. Mit Materialbestellungen, Flyer-Aktionen oder Spenden. Das breite Engagement in der Bevölkerung für diesen dringend notwendigen Rentenausgleich ist eindrücklich. Es wird die letzten Tage vor der Abstimmung eine entscheidende Rolle spielen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_JetztAbstimmen_AVXx13_dea4eae91d.jpg" length="191806" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10125</guid><pubDate>Mon, 19 Feb 2024 15:49:56 +0100</pubDate><title>Dossier 161: Mehr Rente fürs Geld dank der 13. AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-161-mehr-rente-fuers-geld-dank-der-13-ahv</link><description>Private Vorsorge und AHV für Berufstätige im Vergleich</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kaufkraft der Altersrenten in der Schweiz sinkt. Das ist nicht nur ein Problem für die Pensionierten, sondern auch für die Berufstätigen, die in Zukunft in Rente gehen werden. Die Renten der Pensionskassen sind um 13 Prozent gesunken und werden weiter sinken. In der Schweiz ist eine Rentenlücke aufgegangen. Diese wird sich in den nächsten Jahren schmerzhaft vergrössern. Vor allem die Mittelschichtshaushalte stehen im Alter vor immer grösseren finanziellen Herausforderungen.&nbsp;</p><p>Die Banken und Versicherungen nutzen die Rentenlücke, um Werbung für ihre Vorsorgeprodukte der 3. Säule zu machen. Sie warnen vor der Rentenlücke und fordern die Berufstätigen auf, in ihre Vorsorgeangebote zu investieren. Die Gewerkschaften schlagen hingegen mit der Initiative für die 13. AHV-Rente eine Aufstockung der AHV vor. Weil das Preis-Leistungsverhältnis der AHV für fast alle Arbeitnehmenden viel besser ist als in der privaten, individuellen Vorsorge.</p><p>Der SGB hat das <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/161_PLV_Altersvorsorge_final.pdf">Preis-Leistungsverhältnis der 13. AHV-Rente und der 3. Säule im Detail nachgerechnet</a>. Die Resultate zeigen: Die AHV ist für den allergrössten Teil der Bevölkerung finanziell viel attraktiver. Dank der 13. AHV-Rente haben die Berufstätigen viel mehr Geld zum Leben als wenn sie ihre Rentenlücke mit einer privaten Lösung zu füllen versuchen müssten. Sofern sie überhaupt das Geld dazu haben. Die Preisunterschiede sind enorm. Dank der 13. AHV-Rente sparen Berufstätige mit mittlerem Lohn bis zur Pensionierung über 30'000 Fr. (Alleinstehende) bzw. über 55'000 Fr. (Ehepaare). Die 13. AHV-Rente schneidet selbst dann noch besser ab, wenn sich die Zinsen rasch und markant erhöhen würden.&nbsp;</p><p>Die Erhöhung der Lohnbeiträge um je 0.4 Lohnprozente für Arbeitnehmende und Betriebe würde auch mittelfristig zu keiner nennenswerten Erhöhung der Lohnabgaben im Vergleich zu den letzten Jahren führen. Denn die Sozialbeiträge sind gesunken und dürften weiter sinken – insbesondere bei der Unfall- und Arbeitslosenversicherung, weil es weniger Unfälle und Arbeitslose gibt.&nbsp;</p><p>Die über Lohnbeiträge finanzierte AHV ist viel kostengünstiger, weil die Arbeitgeber einen Teil der Beiträge zahlen. Weil es auch Rente gibt, wenn man sich um Kinder und pflegebedürftige Angehöri-ge gekümmert hat. Weil die AHV einen Teil der Beiträge der Topverdiener wie Sergio Ermotti zur Finanzierung der unteren und mittleren Renten braucht. Und weil die Banken und Versicherungen kaum etwas daran verdienen. Die Arbeitnehmenden erhalten in der AHV für ihre Beiträge deutlich mehr Rente. So kann die Rentenlücke effizient geschlossen werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_jungeFrauInWerkstatt_aerogondo-iStock_39047413ba.jpg" length="160504" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10115</guid><pubDate>Wed, 07 Feb 2024 23:29:22 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente: preisgünstig, zielorientiert und realisierbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-preisguenstig-zielorientiert-und-realisierbar</link><description>AHV-Faktencheck </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kaufkraft der Altersrenten in der Schweiz sinkt. Höhere Krankenkassenprämien, Mieten und Preise haben eine Monatsrente weggefressen. Das ist nicht nur ein Problem für die Pensionierten, sondern auch für die Berufstätigen, die in Zukunft in Rente gehen werden. Die Renten der Pensionskassen sind um 13 Prozent gesunken und werden weiter sinken. In der Schweiz ist eine Rentenlücke aufgegangen. Diese wird sich in den nächsten Jahren schmerzhaft vergrössern. Vor allem die Mittelschichtshaushalte stehen im Alter vor immer grösseren finanziellen Herausforderungen.</p><p>Die Banken und Versicherungen nutzen die Rentenlücke, um Werbung für ihre Vorsorgeprodukte der 3. Säule zu machen. Sie warnen vor der Rentenlücke und fordern die Berufstätigen auf, in ihre Vorsorgeangebote zu investieren. (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_1_renten_gm.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Faktencheck dazu <i class="fa-regular fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i></a>)Die Gewerkschaften schlagen hingegen mit der Initiative für die 13. AHV-Rente eine Aufstockung der AHV vor. Weil das Preis-Leistungs-Verhältnis der AHV für fast alle Arbeitnehmenden viel besser ist als in der privaten, individuellen Vorsorge.</p><p>Der SGB hat das Preis-Leistungs-Verhältnis der 13. AHV-Rente und der 3. Säule im Detail nachgerechnet. <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_2_plv.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Die Resultate <i class="fa-regular fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i></a> zeigen: Die AHV ist für den allergrössten Teil der Bevölkerung finanziell viel attraktiver. Dank der 13. AHV-Rente haben die Berufstätigen viel mehr Geld zum Leben, als wenn sie ihre Rentenlücke mit einer privaten Lösung zu füllen versuchen müssten. Sofern sie überhaupt das Geld dazu hätten. Die Preisunterschiede sind enorm. Dank der 13. AHV-Rente sparen Berufstätige mit mittlerem Lohn bis zur Pensionierung über 30’000 Franken (Alleinstehende) bzw. über 55’000 Franken (Ehepaare). Die 13. AHV-Rente schneidet selbst dann noch besser ab, wenn sich die Zinsen rasch und markant erhöhen würden.</p><p>Die Erhöhung der Lohnbeiträge um je 0.4 Lohnprozentpunkte für Arbeitnehmende und Betriebe würde auch mittelfristig zu keiner nennenswerten Erhöhung der Lohnabgaben im Vergleich zu den letzten Jahren führen. Denn die Sozialversicherungsbeiträge sind gesunken und dürften weiter sinken – insbesondere bei der Unfall- und Arbeitslosenversicherung, weil es weniger Unfälle und Arbeitslose gibt. Die 13. AHV ist finanzierbar – ohne dass die Beitragslast spürbar steigt, wie die <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_3_ahv_finanzen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">SGB-Analyse <i class="fa-regular fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i></a> zeigt.</p><p>Die über Lohnbeiträge finanzierte AHV ist viel kostengünstiger, weil die Arbeitgeber einen Teil der Beiträge zahlen. Weil es auch Rente gibt, wenn man sich um Kinder und pflegebedürftige Angehörige gekümmert hat. Weil die AHV einen Teil der Beiträge der Topverdiener wie Sergio Ermotti zur Finanzierung der unteren und mittleren Renten braucht. Und weil die Banken und Versicherungen nichts daran verdienen. Die Arbeitnehmenden erhalten in der AHV für ihre Beiträge deutlich mehr Rente. So kann die Rentenlücke effizient geschlossen werden.</p><p>Dass es ein Rentenproblem gibt, gestehen mittlerweile auch viele GegnerInnen ein. Entsprechend haben sie Alternativen zur 13. Rente eingebracht. Der SGB hat diese Vorschläge <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_4_Leere_Alternativversprechen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">analysiert <i class="fa-regular fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i>.</a> Der Befund ist klar. Weil beispielsweise 9 von 10 Ehepaaren die maximal mögliche Rente beziehen, löst nur eine generelle Erhöhung der AHV-Renten das Problem.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/SGB_AHV13_4-3_d.jpg" length="136306" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10106</guid><pubDate>Mon, 29 Jan 2024 16:40:27 +0100</pubDate><title>RentnerInnen mit tiefen Einkommen werden die Ergänzungsleistungen gesenkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentnerinnen-mit-tiefen-einkommen-werden-die-ergaenzungsleistungen-gesenkt</link><description>Scheinheilige Argumente gegen die 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ab Januar 2024 wurden zehntausenden RentnerInnen mit tiefen Einkommen die Ergänzungs-leistungen (EL) gekürzt oder gestrichen. Das heisst, sie müssen trotz steigender Preise mit we-niger Geld auskommen. Damit sparen Bund und Kantone über 400 Millionen Franken auf Kos-ten der RentnerInnen mit den tiefsten Einkommen. Umso unglaubwürdiger sind die plötzlich laut werdenden Versprechen, nach der Abstimmung über die 13. AHV-Rente im Parlament die tiefen Renten rasch zu erhöhen. Das Stimmverhalten der GegnerInnen lässt auf das Gegenteil schliessen. Damit wird deutlich: nur mit einem JA zur 13. AHV-Rente kann die Situation der be-dürftigsten RentnerInnen im Lande rasch und deutlich verbessert werden. Doch es steht mehr auf dem Spiel. Denn vom Kaufkraftverlust aufgrund der Teuerung und der steigenden Kran-kenkassenprämien ist auch die Mittelschicht betroffen: Darum ist es richtig, dass alle die 13. AHV-Rente bekommen sollen.&nbsp;</p><p>Viele Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen stehen seit anfangs Jahr schlechter da. Denn ab jetzt greifen die vom Parlament beschlossenen Kürzungen bei den Ergänzungsleis-tungen in vollem Umfang. Für Personen, die bereits vor 2021 Ergänzungsleistungen bezogen, galt eine Übergangsfrist. Falls die Reform zu niedrigeren Ergänzungsleistungen führte, behielten sie drei Jahre lang ihre bisherigen Ansprüche. Diese Frist endete im Dezember 2023. Für die Betroffenen wird die Situation im aktuellen Umfeld der gestiegenen Preise noch schwieriger. Die Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen des Parlaments treffen genau dort, wo die Preise rapide steigen: bei den Krankenkassenprämien und den Mieten.</p><p>Insgesamt erhalten gemäss Schätzungen der SKOS ein Drittel aller EL-BezügerInnen weniger Geld. Die Kürzungen machen bis zu 300 Franken weniger pro Monat aus. Auch im Jahr 2024 haben vie-le bisherige Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen plötzlich keinen Anspruch mehr. Denn mit der EL-Reform hat das Parlament nicht nur die Vermögensschwellen angepasst, sondern auch die Berücksichtigung der Krankenkassenprämien bei der Berechnung der EL verändert. Zum Beispiel wurde der EL-Mindestbeitrag an die Prämien gesenkt: Entsprach er bisher der durchschnittlichen Krankenkassenprämie, beträgt er jetzt nur noch 60 Prozent der Durchschnittsprämie.&nbsp;<br>Auch bei der Berücksichtigung der Miete hat sich etwas geändert. Dieser Budgetposten ist für die Betroffenen besonders wichtig. Denn die Miete stellt für die meisten Menschen den grössten mo-natlichen Ausgabeposten dar. Der Mietzins wird in der EL-Berechnung nur bis zu einer bestimmten Kostenlimite berücksichtigt – den Mietzinsmaxima. Diese Maxima wurden zwar in der Reform er-höht. Doch durch die zweifache Anhebung des Referenzzinssatzes im Jahr 2023 und die damit verbundenen Mietzinserhöhungen bleiben diese Maxima weit hinter den realen Mietkosten.</p><p>Dass Bundesrat und GegnerInnen der 13. AHV-Rente nun damit argumentieren, man solle lieber RentnerInnen mit tiefen Einkommen gezielt helfen, ist scheinheilig. Bundesrat und Parlament ha-ben während des gesamten parlamentarischen Prozesses nie einen Gegenvorschlag in Umlauf gebracht. Nun verschweigen sie, dass die Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Das zeigt: nur mit der 13. AHV-Rente können die höheren Lebenskosten für alle RentnerInnen ausgeglichen werden – bis in die Mittelschicht, die auch unter der Teuerung leidet. Die AHV bleibt sozial und gerecht: die 10 Prozent Topverdienende zahlen massiv mehr ein, als sie erhalten.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/e/csm_DSC_0324_bearbeitet-1_2544072787.jpg" length="373128" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10100</guid><pubDate>Mon, 22 Jan 2024 17:16:54 +0100</pubDate><title>Albisgüetli-Rede von Pierre-Yves Maillard</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/albisgueetli-rede-von-pierre-yves-maillard</link><description>Gehalten an der SVP-Albisgüetli-Tagung vom 19. Januar 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p>Meine Damen und Herren</p><p>Ich danke Ihnen für diese Einladung. Es freut mich sehr, heute Abend, ein wenig mit Ihnen über unsere AHV und ihre Bedeutung für unser Land sprechen zu dürfen.<br>Seit Anfang des Jahres ist die AHV in aller Munde. In der ganzen Schweiz wird intensiv über unsere Initiative für eine 13. AHV-Rente diskutiert.&nbsp;</p><p>Die Krankenkassenprämien sind brutal gestiegen. Die Mieten für Hundertausende Einwohnerinnen und Einwohner auch. Die Heizkosten sind so stark gestiegen, dass eine Rentnerin, die ich kenne, das Füllen ihres Heizöltanks diesen Winter nicht bezahlen konnte. Deswegen heizt sie nur noch das Zimmer, in dem sie sich gerade befindet, mit einem kleinen, mobilen Elektro-Ofen. Diese Frau hat ihr ganzes Leben lang gearbeitet und zwei Kinder grossgezogen. Jetzt kann sie ihr Haus nicht heizen. Aber, weil sie eben ein kleines Haus besitzt, hat sie kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Gemäss der NZZ gehört sie damit zu den «reichen Rentnern», nur weil sie ein altes Haus besitzt, das sie nicht heizen kann … Das ist vielleicht das Schlimmste: Leute, die sich ein normales Leben nicht mehr leisten können, werden in der hysterischen Kampagne gegen unsere Initiative als «reich» beschrieben.&nbsp;</p><p>In dieser Situation befindet unser sogenannt reiches Land.&nbsp;</p><p>Die Frage lautet also: Können wir uns eine 13. AHV Monatsrente leisten, um diese brutale Kaufkraftkrise einzudämmen? Hat unsere Schweiz die Mittel, allen, die hier ein Leben lang gearbeitet haben, eine zusätzliche Monatsrente anzubieten?</p><p>Die Antwort des Bundesrats lautet: nein.&nbsp;</p><p>Aber er hat ein Problem. Die Leute im Land sagen sich: Wenn wir die massiven Kaufkraftverluste für unsere Älteren nicht einmal ein wenig kompensieren können, was können wir uns dann noch leisten? Die zehn oder hunderte Milliarden Steuergeld, die für alle möglichen anderen Zwecke ausgegeben wurden, waren sie wirklich nötig und konnten wir uns das leisten? Was ist für ein Land wichtiger, als dafür Sorge zu tragen, dass die ganze Bevölkerung zu Essen und ein warmes Dach über dem Kopf hat? Waren diese anderen Ausgaben nicht ein bisschen überflüssig? So überflüssig wie ein Ski-Saisonabonnement für die Bundesräte zum Beispiel.&nbsp;</p><p>Und, Herr Blocher, ich bin sicher, dass Sie diese bodenständige Überlegung sehr wohl verstehen. Denn vor einigen Jahren, haben Sie die genau gleiche Haltung gezeigt.&nbsp;</p><p>Sie hatten gesagt: «ich brauche meine Bundesratsrente nicht», und Sie hatten Recht. Doch dann haben Sie die Bundespolitik beobachtet und sind zum Schluss gekommen, dass sie zu viel für aus Ihrer Sicht unvernünftige Zwecke ausgab. Und haben sich gesagt: wenn das so ist, nehme ich meine Rente doch. Die Schweizer Bevölkerung kommt heute zum gleichen Schluss. Viele, auch in Ihrer Partei, sagen: Genug ist genug – jetzt nehme ich meine zusätzliche Rente. Aber es gibt einen grossen Unterschied zu Ihnen, Herr Blocher, den Sie sicher erkennen werden: In der Bevölkerung brauchen viele die 13. AHV-Rente, sie brauchen sie dringend.</p><p>Die AHV ist 75 Jahre alt. Sie hat ein Vermögen von 50 Milliarden. Dieses Vermögen wird, gemäss Bundesratsprognose, bis Ende des Jahrzehnts auf fast 70 Milliarden steigen. Die 13. Rente kostet 4 Milliarden jährlich, was mit 0,4 Lohnprozenten je für Arbeitgeber und Arbeitnehmende finanziert werden könnte. Aber eine solche Finanzierung ist zunächst gar nicht nötig. Selbst der vorsichtige Bundesrat plant für die nächsten Jahre mit AHV-Gewinnen von 3,5 Milliarden – pro Jahr! Das sind die Fakten.</p><p>Was passiert in zehn oder zwanzig Jahren? Ein Blick in die Vergangenheit lohnt sich. 2011 musste der der Bundesrat seine Prognosen korrigieren, weil sie zu pessimistisch waren. Und trotzdem lag er daneben. Er dachte, es werde mindestens 1,9 Lohnprozentpunkte brauchen, um die AHV-Finanzen bis 2030 im Gleichgewicht zu behalten. Und was ist geschehen? Mit der Vorlage zu Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF und mit AHV 21 wurde das Äquivalent von gerade mal rund einem Lohnbeitragsprozent beschlossen – also nur die Hälfte des optimistischsten Szenarios. Und damit werden wir die AHV nicht nur im Gleichgewicht behalten können. Nein, wir werden damit bis 2030 grosse Gewinne anhäufen können.</p><p>Also, entgegen den düsteren Prognosen der Versicherungen und der Grossbanken ist die AHV heute nicht pleite. Und sie wird es morgen auch nicht sein. Die Grossbanken gehen manchmal bankrott… die AHV nicht!&nbsp;</p><p>Fazit: die 13. Rente ist nicht nur nötig, sondern wir haben auch die Mittel, um sie zu bezahlen.</p><p>Warum also müssen wir gegen diese einfache und vernünftige Initiative eine aggressive und irreführende Kampagne der Mächtigen in diesem Land erleben, in der die Armen als reich beschrieben werden und Wörter ihren wahren Sinn verlieren?</p><p>Ich gebe ihnen ein Beispiel. In der Schweiz verdient ein Bauer durchschnittlich 5000 Franken pro Monat. Wenn er, nach fünfzig Jahren schwerer Arbeit für diesen bescheidenen Lohn, eine AHV Rente von 1800 Franken pro Monat erhält, weshalb sollte er gegen eine 13. Rente stimmen? Hat er sie nicht mehr als genug verdient?</p><p>Und auch wenn er noch aktiv ist und in einigen Jahren 0,4 Lohnprozente mehr bezahlen müsste, warum sollte er das ablehnen, wenn er dafür im Ruhestand jedes Jahr eine dreizehnte Rente bekommt, die vier oder fünf Mal höher ist als die jährlichen zusätzlichen Lohnbeiträge? Wer würde annehmen, dass der Bauer diese Rechnung nicht machen kann? Denn er weiss ganz genau, dass er auf dem Markt, bei den Versicherungen, niemals ein so gutes Angebot finden würden. Er weiss, dass für ihn in der AHV die Rechnung einfach stimmt!</p><p>Wo also liegt das Problem? Wir verstehen es, wenn wir ein anderes Beispiel nehmen. Nennen wir dieses Beispiel Ermotti. Er verdient eine Million pro Monat. Eine Beitragserhöhung von 0,4 Lohnprozenten bedeutet für ihn 4000 Franken pro Monat. Dafür bekommt er im Ruhestand rund 200 Franken mehr AHV-Rente pro Monat. Für ihn ist die Rechnung nicht so gut, aber er wird deswegen nicht gross leiden. Doch würde man ihm die 13. AHV-Rente verweigern, käme schnell die Forderung, die Lohnbeiträge zu plafonieren. Damit würde die AHV eine ihrer finanziellen und sozialen Stärken verlieren. Darum sollen alle die 13. Rente bekommen. Denn so erhalten 90 Prozent der Bevölkerung mehr als sie bezahlen müssen.&nbsp;</p><p>Es ist sonnenklar: Mit der AHV machen die kleinen Leute und der Mittelstand einen guten Deal und die Reichen weniger. Aber das ist fair. Dass wir jetzt in den Zeitungen lesen müssen, von einer AHV-Verbesserung würden die Reichen profitieren, zeigt nur das Niveau des Zynismus, das mittlerweile in einigen gutgestellten Kreisen erreicht wurde.</p><p>Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen eine kleine Geschichte erzählen.&nbsp;</p><p>Mein Grossvater war Bauer, Gemeindepräsident und Grossrat im Kanton Freiburg. Er war Mitglied der BGB, der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei. Heute heisst diese Partei UDC, auf Deutsch SVP. Als Junge habe ich viel auf dem Bauernhof meines Grossvaters gearbeitet und auch viel mit ihm über Politik diskutiert. Als 1987 die Mutterschaftsversicherung zur Abstimmung kam, schauten wir am Abend zusammen die «Tagesschau» am Fernseher und erfuhren, dass die Vorlage abgelehnt wurde. Da ist mein Grossvater aufgesprungen, hat den Fernseher abgestellt und hat gerufen: Mit diesen Politikern würde heute sogar die AHV abgelehnt werden!</p><p>Damals habe ich gedacht, er übertreibt. Jetzt bin ich überzeugt: Er hatte Recht. Und vierzig Jahre später ist seine Aussage noch zutreffender.&nbsp;</p><p>Dabei müssen Sie wissen: mein Grossvater war stramm bürgerlich. Doch 1947, als er sechsundzwanzig Jahre alt war, hat er dezidiert für die AHV gestimmt. Auch wenn die Gegner damals schon voraussagten, in 20 Jahren werde sie Schiffbruch erleiden. Es ging nicht schief, und 20 Jahre später konnte das Parlament einstimmig eine Verdoppelung der Renten beschliessen. Auch 1987 war mein Grossvater immer noch bürgerlich und stimmte dennoch dezidiert für die Mutterschaftsversicherung.</p><p>Er hatte es zu etwas gebracht, aber er wurde in sehr arme Verhältnisse geboren. Vor dem Krieg, als Kind, litt er oft Hunger. Das hat er nie vergessen. Und darum war für ihn die Entwicklung und Verbesserung einer sozialen Sicherheit ein Teil des Fortschrittes unseres Landes.&nbsp;</p><p>Diese Generation hatte zwei Jahre ihrer Jugend für die Landesverteidigung während des 2. Weltkriegs geopfert. Ständig konfrontiert mit der Angst, dass die Idee der Demokratie selbst verschwinden könnte. Nach dem Krieg war ihnen allen, in welchen Parteien sie auch sein mochten, klar: Die Demokratie hat nur dann eine Chance, wenn sie allen im Land ein normales Leben garantiert. Denn sonst würde sie niemand verteidigen und für sie kämpfen, wenn sie in Frage gestellt wird. Diese Generation hat in drei Jahrzehnten jene soziale Sicherheit Stück für Stück aufgebaut, besonders für diejenigen, die ihr ganzes Leben hart gearbeitet haben. So konnten die faschistischen und kommunistischen Diktaturen geschlagen werden, und so hat die Welt und die Schweiz die Demokratie verteidigt und gestärkt.&nbsp;</p><p>Heute ist die Gefahr gross, dass die Erfahrung der Generation meines Grossvaters vergessen geht. Dieses Vergessen hat in den achtziger Jahren begonnen und geht langsam, aber stetig weiter. Und die Demokratie wird mit jedem Schritt geschwächt, den dieses Vergessen voranschreitet. Die neuen Eliten haben vergessen, dass das Wachstum des Reichtums immer auch mit einer Verstärkung der sozialen Sicherheit einhergehen werden muss. Sonst schwächen wir die Demokratie.</p><p>Diese gleichgewichtige Strategie der Nachkriegszeit hat während Jahrzenten unglaublich gut funktioniert. Mit dem Rückgang der Armut hat sich auch die Freiheit im Land stark verbreitet. Freiheit sollte eigentlich das Ziel von allen Gesellschaften sein, aber man ist nicht frei, wenn man Hunger leidet. Darum ist Freiheit auch mit Kaufkraft und sozialer Sicherheit verknüpft.&nbsp;</p><p>Auch die Wirtschaft hat davon profitiert, nicht nur wegen der gestiegenen Kaufkraft, die den Konsum und das Wachstum unterstützt hat. Und nicht zuletzt hat die AHV der Wirtschaft viel gebracht. Denn weil die Wirtschaft die Frauen im Arbeitsmarkt brauchte, haben beide Elternteile einer Familie begonnen, Lohnarbeit zu leisten. Das hat eine grosse Herausforderung für die Kinderbetreuung verursacht. Zwar haben Gemeinden und Kantone in die Entwicklung von Krippenplätzen investiert, aber sie konnten den Bedarf bei weitem nicht decken. Wer hat diese Lücke kompensiert? Die Grosseltern. Sie leisten in unserem Land Kinderbetreuungsarbeit im Gegenwert von 8 Milliarden Franken. Um sie zu ersetzen, müssten wir 80’000 Vollzeit-Arbeitsplätze schaffen und finanzieren.&nbsp;</p><p>Das heisst, dass unsere Altersvorsorge eigentlich nicht nur unserer älteren Bevölkerung den Ruhestand ermöglicht. Sie bietet auch unserer Gesellschaft und Wirtschaft billige Ressourcen, die helfen, die Betreuungsbedürfnissen einzudämmen. Wenn wir das Rentenalter erhöhen oder die Renten senken, dann verlieren wir viele dieser Ressourcen. Und was passiert dann? Genau das, was in den meisten westlichen Ländern geschieht. Junge Familien fragen sich: können wir es uns leisten, ein Kind zu haben? Das deutliche Sinken der Geburtenrate in den letzten drei Jahren mit ihren so brutalen Kaufkraftverlusten ist eine klare Antwort auf diese Frage. Wenn die Kaufkraft und die soziale Sicherheit sinken, dann kommen auch weniger Kinder zur Welt. Wenn die freie Welt eine Zukunft haben will, sollte sie auch darüber denken.</p><p>Wir Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter haben Respekt vor unserer Vergangenheit, und wir wollen für die Zukunft unseres demokratischen Landes kämpfen. Darum kämpfen wir heute für die AHV und im Juni für die Begrenzung der Krankenkassenprämien. Wir kämpfen für die Leute, die in unserem Land hart arbeiten und das Recht haben, normal leben zu können. Aber wir kämpfen damit auch gleichzeitig für unsere demokratische Schweiz.</p><p>Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Pierre-Yves_Maillard_Bundeshaus.jpg" length="341008" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10098</guid><pubDate>Mon, 22 Jan 2024 16:59:06 +0100</pubDate><title>Der Bundesrat ignoriert die sinkenden Renten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-bundesrat-ignoriert-die-sinkenden-renten</link><description>Einseitige Kampagne des Bundesrats gegen die 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat präsentiert einseitige Argumente gegen eine 13. AHV-Rente und ignoriert die sich seit Jahren verschlechternde Rentensituation in der Schweiz.</p><p>Im letzten Jahrzehnt hat sich die finanzielle Lage vieler Menschen im oder vor dem Rentenalter deutlich verschlechtert. Das aktuelle <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/160d__rentnerinnen.pdf">Rentendossier des SGB</a> zeigt dies eindrücklich. Die von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider verwendeten Zahlen zei-gen eine Realität, die es so nicht mehr gibt. Sie basieren auf einer Studie mit Daten aus dem Jahr 2015. Doch seit 2015 hat sich die Situation markant geändert. Die Teuerung, der starke Anstieg der Krankenkassenprämien und die Erhöhung der Mieten seit 2020 alleine kosten eine ganze Monatsrente. Alleinstehende RentnerInnen haben rund 3’500 Franken weniger zum Leben. Bei den Ehepaaren sind es mehr als 6’000 Franken jährlich.&nbsp;</p><p>Dazu kommen die Probleme in der 2. Säule. Die Renten sinken real, obwohl wir immer mehr zah-len. Dies im Unterschied zur Zeit vor 10 bis 15 Jahren. Besonders betroffen sind Leute, die kürzlich in Rente gingen oder die die bald pensioniert werden. Die durchschnittliche Pensionskassenrente ist heute kaufkraftbereinigt wesentlich tiefer als 2015. Obwohl die Löhne und die Einkommen der Erwerbstätigen gestiegen sind und sie immer höhere Beiträge bezahlen.</p><p>Das Engagement des Bundesrats gegen die 13. AHV-Rente ignoriert damit nicht nur die Renten-realität in der Schweiz und das Verfassungsziel, wonach die Renten existenzsichernd sein sollten. Es fokussiert auch einseitig auf die Finanzen der AHV im kommenden Jahrzehnt. Und verschweigt, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nur in der AHV bezahlbare Renten erreichen kann.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/SGB_AHV13_4-3_d.jpg" length="136306" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10095</guid><pubDate>Fri, 19 Jan 2024 17:59:00 +0100</pubDate><title>Jetzt sollen auch noch die AHV-Kinderrenten abgeschafft werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-sollen-auch-noch-die-ahv-kinderrenten-abgeschafft-werden</link><description>AHV-Abbau ohne Not und ohne Scham</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Nationalrats zeigt wenige Wochen vor der Abstimmung für eine 13. AHV-Rente, wie sie sich die Zukunft der AHV vorstellt: Sie beschliesst ein nächstes Abbau-projekt, das selbst dem Bundesrat zu weit geht. Der Beschluss, die AHV-Kinderrenten abzu-schaffen ist beschämend.&nbsp;</p><p>Das Parlament baut in der AHV weiter ab. Die nächste Abbaureform wurde schon aufgegleist und nun häufen sich parallel zusätzliche Abbauprojekte in der AHV. Neben den Sparplänen des Bun-desrats bei den Witwenrenten hat die Sozialkommission des Nationalrats heute für eine Abschaf-fung der Kinderrenten votiert.</p><p>Eine Aufhebung der Kinderrenten hätte erhebliche Auswirkungen auf das Einkommen von Perso-nen im Rentenalter mit Familienpflichten. Denn mit dem Übergang in die Rente sinkt das Ein-kommen stark. Und RentnerInnen haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Familienzulagen für ihre Kinder. Basierend auf umfangreichen Studien hat der Bundesrat vor wenigen Wochen auf-gezeigt: Ein Wegfall der Kinderrenten würde die Gefährdung der betroffenen Kinder, in die Armut abzurutschen drastisch erhöhen. Der Wegfall der Kinderrenten würde für einen Teil der jungen Er-wachsenen die Möglichkeit gefährden, ihre Erstausbildung abzuschliessen. Der Bundesrat kam deshalb zum Schluss, dass die Kinderrenten einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die betroffenen Familien zu stützen. Für sie sind die Kinderrenten entscheidend. Betroffen sind dabei vorab Rent-nerInnen in der Schweiz. Denn über 70 Prozent der AHV-Kinderrenten werden an Eltern in der Schweiz ausbezahlt.&nbsp;</p><p>Die Mehrheit der Sozialkommission will davon nun nichts mehr wissen und verweist die Betroffe-nen auf die Ergänzungsleistungen. Offenbar geht es, völlig unabhängig von einem möglichen Fi-nanzbedarf, um die Schwächung der AHV. Mit der Abstimmung am 3. März für die Einführung der 13. AHV-Rente kann die Stimmbevölkerung diese Entwicklung stoppen und ein klares Signal für eine starke AHV ins Bundeshaus senden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10092</guid><pubDate>Wed, 17 Jan 2024 07:02:25 +0100</pubDate><title>Hohe Zustimmung: Die 13. AHV-Rente kommt zum richtigen Zeitpunkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hohe-zustimmung-die-13-ahv-rente-kommt-zum-richtigen-zeitpunkt</link><description>Erste Abstimmungsumfrage zu den Abstimmungen am 3. März 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die erste Welle der Tamedia-Umfrage zu den Abstimmungen vom 3. März zeigt eine deutliche Zustimmung von 71 Prozent zur Einführung der 13. AHV-Rente. Dies bestätigt, dass die Initiative eine richtige Antwort auf ein akutes Problem bietet: Rentnerinnen und zukünftige Rentner sehen sich mit steigenden Mieten, Krankenkassenprämien, Stromkosten, ÖV- und Lebensmittelpreisen konfrontiert. Die seit 2021 angefallene Teuerung hat bereits eine ganze Monatsrente aufgezehrt. Daher reicht die Rente immer weniger zum Leben. Die <a href="https://www.AHVx13.ch/?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer">13. AHV-Rente</a> gleicht diesen Kaufkraftverlust aus. Ein Sieg scheint möglich, aber ist noch lange nicht im Trockenen. Gerade nach dieser Umfrage werden Arbeitgeber und Banken mit viel Geld eine intensive Gegenkampagne führen.</p><p>Das Initiativ-Komitee wird während der Kampagne deutlich machen, warum es jetzt an der Zeit ist, dass alle aktuellen und zukünftigen RentnerInnen eine 13. AHV-Rente erhalten. Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, verdienen eine anständige Rente und keine Almosen. RentnerInnen, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Prämienverbilligungen haben, spüren die steigenden Preise genauso wie alle anderen. Dass mit einer 13. AHV-Rente auch ihr Kaufkraftverlust ausgeglichen wird, ist eine Stärke der Initiative. Sie funktioniert sozial, wie die AHV immer funktioniert hat: Die Renten sind nach oben begrenzt, dafür tragen die Top-Einkommen einen höheren Beitrag bei.</p><p>Die Schweiz kann sich dies leisten, die AHV steht gut da: Im Gegensatz zu den jahrelangen düsteren Prognosen schreibt die AHV auch die nächsten Jahre Überschüsse. Das Vermögen der AHV wird bis zum Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Milliarden Franken ansteigen. Dies entspricht etwa 20 Milliarden Franken mehr als heute.</p><h3 class="heading--h4">Klares Nein zur Renteninitiative</h3><p>Die Renteninitiative will das Rentenalter für alle erhöhen. Das ist ein radikaler Rentenabbau, der Normalverdienende bestraft: sie sollen noch länger arbeiten und mit noch tieferen Renten durchkommen müssen.</p><p>Die unlimitierte Erhöhung des Rentenalters findet bei weniger als einem Drittel der Bevölkerung eine positive Resonanz. Das überrascht nicht: die Initiative zielt an den Lebensrealitäten der arbeitenden Menschen vorbei. Auch Frühpensionierungen in besonders harten Jobs sind mit der Initiative gefährdet. Unsicherheit und Arbeitslosigkeit steigen. In vielen physisch anstrengenden Berufen und solchen mit Nachtarbeit oder hoher Belastung ist es schlicht nicht zumutbar, die Arbeitnehmenden länger arbeiten zu lassen. Dazu kommt, dass ältere Arbeitnehmende ab 55 es jetzt schon auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer haben und kaum Stellen finden: die Initiative würde immer mehr Leute in die Langzeitarbeitslosigkeit und die Sozialhilfe treiben.</p><p>Der SGB wird sich trotz schlechten Umfrage-Ergebnisse für die Rentenalter-Erhöhung vehement <a href="https://67-nein.ch/?src=mm" target="_blank" rel="noreferrer">gegen diese Initiative</a> einsetzten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10090</guid><pubDate>Tue, 16 Jan 2024 12:31:11 +0100</pubDate><title>Länger arbeiten für tiefere Renten? Nein zur Rentenalter-Erhöhung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/laenger-arbeiten-fuer-tiefere-renten-nein-zur-rentenalter-erhoehung</link><description>Position zur Volksabstimmung am 3. März über die Renteninitiative der Jungfreisinnigen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die Rentenalter-Erhöhung klar ab. Die sogenannte Renteninitiative der Jungfreisinnigen will eine Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre für alle – ein extremer Schritt, der Normalverdiener bestraft, indem sie dazu gezwungen werden, länger zu arbeiten und mit geringeren Renten auskommen müssen.&nbsp;</p><p>Diese radikale Initiative gefährdet auch Frühpensionierungen in besonders anspruchsvollen Berufen. Statt für Menschen in körperlich sehr harten und häufig schlechter bezahlten Jobs würde die Frühpensionierung ein Privileg für Topverdiener. Ausserdem führt die Initiative zu Unsicherheit und Arbeitslosigkeit, insbesondere für Menschen über 55, die bereits heute auf dem Arbeitsmarkt schlechte Chancen haben. Und das, obwohl die radikalen Kürzungspläne unnötig sind, da es der AHV finanziell gut geht. Allen Versuchen der Lobbyisten von Banken und Versicherungen zum Trotz, die die AHV schlecht reden wollen, ist sie in Wahrheit solide und verlässlich finanziert.</p><p>Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften und Parteien aller politischen Richtungen lehnt die Initiative der Jungfreisinnigen ab. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard, fasst die Ablehnung zusammen: «Die Renteninitiative ist keine Lösung für das wahre Problem in der Altersvorsorge: alles ist teurer – und die zu tiefen Renten reichen nicht mehr! Ganz im Gegenteil, die Initiative verschärft das Problem.»<br>&nbsp;</p><p><strong>Weitere Informationen und Argumente gegen die Initiative und die beabsichtigte Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre finden sich auf der Webseite des SGB unter &nbsp;</strong><a href="https://67-nein.ch/?src=mm" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>www.67-nein.ch</strong></a><strong>&nbsp;</strong></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/gipser_r67.jpg" length="114756" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10082</guid><pubDate>Tue, 09 Jan 2024 10:34:00 +0100</pubDate><title>Die Rente reicht nicht mehr: Die 13. AHV-Rente gleicht den Kaufkraftverlust aus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/13-ahv-rente</link><description>Start der Abstimmungskampagne für die 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mieten, Krankenkassenprämien, Strom, ÖV: die steigenden Preise haben seit 2021 eine ganze Monatsrente aufgezehrt. Die Rente reicht immer weniger. Die 13. AHV-Rente gleicht diesen Kaufkraftverlust aus – für alle aktuellen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner. Sie ist die kostengünstigste und effizienteste Lösung gegen zu niedrige Renten. Besonders der Mittelstand, der sonst immer leer ausgeht, profitiert davon. Eine breite Allianz aus Gewerkschaften, Parteien und RentnerInnen-Organisationen startet heute die Abstimmungskampagne für die 13. AHV-Rente.</p><p>Mit einer durchschnittlichen AHV-Rente von knapp 1’800 Franken pro Monat ist die AHV heute deutlich zu niedrig. Die Rentenlücke wird immer besorgniserregender, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem. «Menschen, die von einem durchschnittlichen Einkommen gelebt haben, wissen schlicht nicht mehr, wie sie über die Runden kommen sollen. Unsere Initiative für eine 13. AHV-Rente bietet eine konkrete Lösung an, die alle Rentnerinnen erreicht – auch die Mittelschicht, die auch unter der Teuerung leidet», erklärt Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und SP-Ständerat. Eine Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Erwerbstätigen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Mehr als 90% profitieren</strong></h3><p>Aus diesem Grund setzt sich die breite Allianz mit ganzer Kraft für ihre Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ein. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von sofortigen Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen. «Mit der 13. AHV-Rente können wir den Kaufkraft-Verlust schnell und wirkungsvoll ausgleichen. Wer ein Leben lang gearbeitet und in die Altersvorsorge einbezahlt hat, verdient eine anständige Rente», stellt Mattea Meyer, Nationalrätin und Co-Präsidentin der SP Schweiz, fest. Vania Alleva, Unia-Präsidentin, betont: «Die 13. AHV-Rente hilft genau jenen am meisten, die es besonders nötig haben: Arbeitnehmenden mit kleinem Portemonnaie, darunter viele Frauen in Tieflohnbranchen, Teilzeitarbeitende und Arbeitnehmende in körperlich anspruchsvollen Berufen. Denn mehr als 9 von 10 Versicherten erhalten mehr aus der AHV zurück, als sie an Beiträgen eingezahlt haben.»</p><h3 class="heading--h4"><strong>Effiziente und sichere Lösung</strong></h3><p>In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Seit Jahren zahlen die Versicherten immer höhere Lohnbeiträge in die Pensionskassen ein, während die Renten stetig sinken. Und jetzt will das Parlament die Leistungen in der 2. Säule sogar noch weiter senken, obwohl die finanzielle Lage der Pensionskassen hervorragend ist. Besonders dreist ist dabei, dass die Versicherungen und Pensionskassen mit den Rentengeldern der Arbeitnehmenden weiterhin uneingeschränkt verdienen sollen. Mittlerweile zweigen sie jedes Jahr 7 Milliarden Franken von unserem Ersparten ab. Genau das Gegenteil ist bei der AHV der Fall: Der Beitragssatz ist stabil und die Verwaltungskosten sind niedrig. Die AHV ist damit nicht nur die sozialste, sondern auch die effizienteste und sicherste Form der Altersvorsorge.&nbsp;</p><p>Léonore Porchet, Nationalrätin der Grünen und Travail.Suisse-Vizepräsidentin, betont: «Nur die erste Säule ist solidarisch und erkennt die unbezahlte Arbeit der Frauen an. Mit einer 13. AHV ermöglichen wir wieder eine würdige Rente für alle, die an den aktuellen wirtschaftlichen Kontext angepasst ist.» Für Giorgio Fonio, Mitte-Nationalrat und Regiosekretär des OCST, ist klar: «Die 13. AHV-Rente liefert eine klare Antwort auf ein objektives Problem. Allen Pensionierten, die von der Politik Massnahmen erwarten, bietet sie eine konkrete Lösung an, damit sie nicht unter prekären Voraussetzungen in den Ruhestand treten müssen.»</p><h3 class="heading--h4"><strong>Die AHV ist stabil</strong></h3><p>Die aktuellen Finanzprognosen des Bundes für die AHV bestätigen: Die finanzielle Lage der AHV ist stabil. Sie erzielt in den kommenden Jahren rund 3 Milliarden Franken Überschuss jährlich. Im Gegensatz zu den dauernden düsteren Prognosen wird das Vermögen der AHV bis zum Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Milliarden Franken ansteigen. Das sind etwa 20 Milliarden Franken mehr als heute.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/kaufkraftausgleich.svg" length="68736" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10128</guid><pubDate>Fri, 29 Dec 2023 11:54:00 +0100</pubDate><title>Dossier 160: Rentensituation gestern, heute, morgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-160-rentensituation-gestern-heute-morgen</link><description>Zahlen und Fakten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Rentne-rinnen und Rentner in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>2024 wird die schweizerische Stimmbevölkerung über drei Rentenabstimmungen entscheiden. Die wirtschaftliche Lage der Rentner und Rentnerinnen in der Schweiz wird deshalb im Fokus stehen. In der Öffentlichkeit hat sich die Vorstellung der reichen Alten eingeprägt, wenn über Personen im AHV-Alter gesprochen wird. <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/160d__rentnerinnen.pdf">Das Bild ist falsch.</a> Die Einkommen der RentnerInnen sind wesentlich tiefer als jene der Arbeitnehmenden. Und die Ungleichheit zwischen Rentnerhaushalten fällt deutlich höher aus als jene zwischen Erwerbstätigen.&nbsp;</p><p>Tatsächlich sind die Renten tief, und in den letzten zwanzig Jahren stark gesunken. Versicherer und Banken profitieren vom Geschäft mit der Altersvorsorge und von der berechtigten Angst der Arbeitnehmenden vor zu tiefen Renten. Mit den nun deutlich steigenden Preisen und Krankenkassenprämien erreicht der Rentenverlust der älteren Generation ein neues Ausmass. Mittlerweile ist bereits eine gesamte Monatsrente an Kaufkraft verloren gegangen. Ein Ausgleich kann hier nur über eine 13. AHV-Rente gelingen.</p><p>In der Regel wird das Bild der reichen Älteren herangezogen, um sozialpolitische Verbesserungen zu verhindern. Begründet wird dies dann damit, dass es innerhalb armutsgefährdeter Personengruppen andere noch härter trifft. Massnahmen zugunsten von Alleinerziehenden, Mehrkindfamilien und IV-RentnerInnen fehlen trotzdem – und gerade für sie steigt die Gefahr einer in einigen Jahrzehnten noch tieferen Altersrente. Nur ein Ausbau der AHV ist gerade für sie die einzige Hoffnung auf bezahlbare, existenzsichernde Renten im Alter. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/aelteres_paar_AHV_.jpg" length="108734" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10073</guid><pubDate>Fri, 08 Dec 2023 14:07:57 +0100</pubDate><title>Frauenbündnis aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik setzt sich für eine 13. AHV-Rente ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauenbuendnis-aus-wirtschaft-kultur-gesellschaft-und-politik-setzt-sich-fuer-eine-13-ahv-rente-ein</link><description>Frauenmanifest veröffentlicht</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frauen kümmern sich Tag für Tag um die Familie, betreuen Kinder und pflegen Angehörige. Ohne diese Arbeit steht die Gesellschaft still. Doch die schlecht bezahlte oder gar unbezahlte Arbeit führt zu tiefen Renten im Alter. Trotzdem plant der Bundesrat nun weitere Kürzungen der Witwenrenten, wieder auf Kosten der Frauen. Damit muss endlich Schluss sein. Deshalb fordert ein </strong><a href="https://www.frauenrenten.ch/manifest/?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>breites Frauenbündnis </strong></a><strong>mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik mehr statt weniger AHV mit der Einführung einer 13. AHV-Rente.</strong></p><p>Auf die vom Bundesrat verabschiedete Sparvorlage bei den Witwenrenten reagieren heute rund 60 Frauen aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik. Frauen erhalten schon heute überproportional tiefe Renten, die oft nur knapp zum Leben reichen. Das Frauenbündnis setzt nun ein Zeichen für die dringend notwendige Einführung einer 13. AHV-Rente. Denn die AHV ist die einzige Altersvorsoge, die die unbezahlte Sorgearbeit berücksichtigt und auf diese Weise die Lohnunterschiede aus dem Erwerbsleben lindert. Nur mit einer starken AHV kann sichergestellt werden, dass die Arbeit der Frauen im Alter nicht vergessen geht.</p><p>Mit der Erhöhung des Frauenrentenalters wurde den Frauen letztes Jahr versprochen, dass ihre Renten steigen. Doch anstatt die Frauenrenten zu verbessern, kommt neben den Kürzungen der Witwenrenten bereits die nächste Abbauvorlage: Die BVG-Reform. Eine Annahme der BVG-Reform würde für viele Frauen bedeuten, dass sie trotz höherer Lohnabzüge tiefere Renten erhielten. Zudem belasten die steigenden Preise und Krankenkassenprämien Pensionierte mit tieferen Renten besonders stark: Ihre Kaufkraft sinkt rasant.</p><p>Ein breites Frauenbündnis aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik fordert klar und deutlich: Mit den tiefen Frauenrenten muss Schluss sein! Gemeinsam setzen sie sich für die Einführung einer 13. AHV-Rente ein. Die Unterzeichnerinnen fordern, dass Gesellschaft und Politik die Arbeit der Frauen endlich genauso schätzt, wie sie es verdienen – auch finanziell. Nur die 13.&nbsp;AHV-Rente bringt eine dringend notwendige und langversprochene Rentenverbesserung.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Unterzeichnerinnen:</strong></h3><p><i>Sarah Akanji, Vania Alleva, Jacqueline Badran, Peppina Beeli, Leandra Bias, Big Zis, Jeannine Borer, Michaela Bovolenta, Christiane Brunner, Bruna Campanello, Morena Diaz, Martine Docourt, Ruth Dreifuss, Yvonne Feri, Tamara Funiciello, Lina Gafner, Ellen Girod, Barbara Gysi, Greta Gysin, Bea Heim, Annette Hug, Simona Isler, Christiane Jaquet-Berger, Elisabeth Joris, Irene Kälin, Sandra Künzi, Sophie Ley, Rebekka Lindauer, Mascha Madörin, Isabel Martinez, Samira Marti, Gabriela Medici, Mattea Meyer, Patrizia Mordini, Fatima Moumouni, Sandrine Nikolic-Fuss, Anja Peter, Veronique Polito, Leonore Porchet, Katarina Prelicz-Huber, Marlen Reusser, Estelle Revaz, Yvonne Ribi, Marah Rikli, Anna Rosenwasser, Dagmar Rösler, Sara Satir, Yvonne Schärli, Sarah Schilliger, Franziska Schutzbach, Edith Siegenthaler, Aude Spang, Esther Waeber-Kalbermatten, Lucie Waser, Flavia Wasserfallen, Xenia Wassihun, Fanny de Weck, Manuela Weichelt, Natascha Wey, Melanie Winiger, Sarah Wyss</i><br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Das ganze Manifest:</h3><p><a href="https://www.frauenrenten.ch/manifest?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer"><u>www.frauenrenten.ch/manifest</u></a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/0/csm_manifest-manifeste_2-3_3dfd9612c5.jpg" length="274995" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10061</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 15:29:36 +0100</pubDate><title>Kein voller Teuerungsausgleich in der AHV – aber 500 Millionen Steueroptimierung für Gutverdienende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-voller-teuerungsausgleich-in-der-ahv-aber-500-millionen-steueroptimierung-fuer-gutverdienende</link><description>Privatisierung der Altersvorsorge – Ausbau 3. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat konkretisiert die Pläne, Gutverdienende mit ihrer sowieso bereits sehr komfortablen Altersvorsorge in der 3. Säule weiter zu privilegieren. Das ist nicht nur sozialpolitisch falsch, sondern ein Affront für die Bevölkerung. Noch vor Kurzem haben sich Bundesrat und Parlament geweigert, wenigstens die AHV-Renten vollumfänglich an die Teuerung anzupassen obwohl das die Normal- und Geringverdienenden mit ihren Kaufkraftproblemen etwas entlastet hätte. Die Kosten dafür waren ihnen zu hoch. Doch wenig später und trotz weiteren angekündigten Sparschritten, soll jetzt plötzlich das Geld vorhanden sein, um die hohen und höchsten Einkommen steuerlich zu entlasten. Vorgesehen sind Steuerentlastungen in der Höhe von 500 Millionen Franken für die private Vorsorge. Die Mindereinnahmen sind damit fast dreimal höher als der AHV-Teuerungsausgleich 2023 gekostet hätte. Das ist nichts anderes als eine massive Subventionierung und Privatisierung der Altersvorsorge – die aber nur für Topverdienende funktioniert.&nbsp;</p><p>Denn wer es sich leisten kann, den Maximalbetrag von 7’056 Franken in ein Konto der Säule 3a einzuzahlen, gehört zu einer privilegierten Bevölkerungsgruppe. Mehr als 80 Prozent der Haushalte können davon nur träumen. Für Grossverdienende ist die 3. Säule vor allem ein attraktives Steueroptimierungs-Vehikel. Wenn weitere Abzüge zugelassen werden, zahlen sie noch weniger Steuern. In den hohen Progressionsstufen kann das 30 Prozent ausmachen. Sozialpolitisch sind Vorteile für diese Einkommensgruppen nicht nur unnötig, sondern sogar eine Provokation. Gerade sehr gut verdienende ManagerInnen und Kader haben bereits heute nicht nur eine sehr gute Pensionskassenrente, sondern auch fast unbeschränkte Steueroptimierungsmöglichkeiten in der 2. Säule. Sie brauchen sicher keine zusätzlichen Steuerschlupflöcher in der 3. Säule.&nbsp;</p><p>Der SGB wird sich vehement gegen den heute vorgestellten, geplanten Ausbau der 3. Säule einsetzen. Gemäss einer Studie der Eidg. Steuerverwaltung machen die Haushalte mit einem Reineinkommen von 150’000 Franken und mehr am meisten Gebrauch vom 3. Säule-Steuerabzug. Personen mit tieferen und mittleren Einkommen, wie Briefträgerinnen oder Verkäufer haben kaum die Möglichkeit, in eine 3. Säule einzuzahlen. Sie brauchen ihr Geld zum Leben. Normal- und Geringverdienende werden mit der Belastung durch steigende Krankenkassenprämien, Mieten und Preise im Stich gelassen. Die Bevölkerung kann diese Rentenpolitik gegen die Bevölkerung mit der Annahme der 13. AHV-Rente am 3. März 2024 korrigieren.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.jpg" length="140984" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10018</guid><pubDate>Tue, 07 Nov 2023 13:41:00 +0100</pubDate><title>Rentnerinnen und Rentner fordern anständige Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentnerinnen-und-rentner-fordern-anstaendige-renten</link><description>Über 150 Teilnehmende am RentnerInnen-Gipfel</description><content:encoded><![CDATA[<p class="contentpasted0">Unter dem Titel «Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht’s ums Ganze!» versammelten sich anfangs November über 150 engagierte Rentnerinnen und Rentner in Bern. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte gemeinsam mit Travail.Suisse, VASOS – der Vereinigung aktiver Senior:innen und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz – sowie der Vereinigung zur Verteidigung der Rechte der Rentnerinnen und Rentner AVIVO Schweiz zum grossen Rentnerinnen- und Rentner-Gipfel geladen.</p><p class="contentpasted0">Es ist kein Zufall, dass sich die RentnerInnen der Arbeitnehmenden zum ersten Mal seit fast 20 Jahren wieder gemeinsam mit gewichtigen Seniorendachverbänden engagieren. Denn die Teuerung, die steigenden Mieten und die hohen Krankenkassenprämien treffen RentnerInnen mit voller Wucht. Bis Ende 2024 verlieren sie eine ganze Monatsrente an Kaufkraft. Nur die 13. AHV-Rente kann diese immer grösser klaffende Rentenlücke schliessen.</p><p class="contentpasted0">SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard zeigte den Teilnehmenden eindrücklich auf wie die Geschichte der Schweiz mit der Geschichte der AHV verbunden ist. Denn nicht zufällig verköpert die AHV als Herzstück der sozialen Schweiz seit 75 Jahren die Solidarität und den Zusammenhalt der Schweiz und verkleinert die Unterschiede zwischen Arm und Reich. Kurt Regotz, ehemaliger Präsident der Gewerkschaft Syna zog den Hut vor den gemeinsamen Kämpfen im Aufbau der Altersvorsorge und rief auf zum gemeinsamen Engagement gegen die dreisten Abbaupläne der Banken, Arbeitgeber und Jungfreisinnigen. Denn nur gemeinsam sind die Rentenabstimmungen 2024 zu gewinnen. Die ehemalige Bundesrätin Ruth Dreifuss erinnerte an die grosse Stärke der AHV. Gerade für RentnerInnen sind die regelmässigen Rentenanpassungen in der AHV entscheidend. Denn in der 2. Säule gibt es keinen Teuerungsausgleich. Doch sie sind ungenügend, weil die AHV-Renten mittlerweile stark hinter der Lohnentwicklung hinterherhinken. Nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten kann dem begegnet werden. Paul Rechsteiner, ehemaliger Präsident des SGB forderte die Anwesenden dazu auf, die kommenden Weichenstellungen in der Alterspolitik aktiv zu gestalten. Aber auch der Geburtstag der AHV wurde gebührend gefeiert: denn seit 75 Jahren können Rentnerinnen und Rentner auf die AHV vertrauen, um im Alter und bei Todesfällen einen Teil ihres Einkommens abgesichert zu wissen.</p><p class="contentpasted0">Zum Abschluss der Tagung setzten die anwesenden Rentnerinnen und Rentner ein klares Zeichen. Mit der einstimmig verabschiedeten Resolution fordern sie eine Rentenpolitik für, nicht gegen die Bevölkerung. Dabei setzt ein gutes Leben im Alter stets ein gutes Leben der noch Jüngeren voraus. Eine gut funktionierende, solidarische und verantwortungsvolle Gesellschaft, gute Arbeit, gute Löhne und sozialen Ausgleich in einer intakten Umwelt ist altersunabhängig unverzichtbar. Konkret forderten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer:</p><ul><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Mittelfristig keine Renteneinkommen unter 5'000 Franken und sofort die 13. AHV-Rente für alle. Deshalb: <i>Ja zur Volksinitiative «Für ein besseres Alter»!</i></p></li><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Ein gezielter Ausbau der solidarisch und kostengünstig auf der Beitragsumlage beruhendn AHV. Nur die leistungsstarke und unbürokratische Hauptsäule der Altersvorsorge garantiert allen schnell und sicher finanziert höhere Renten, unabhängig von Börse und Finanzindustrie.</p></li><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Gleichzeitig soll der ständige Abbau der Rentenansprüche bei den Pensionskassen gestoppt werden. Deshalb: <i>Nein zur teuren und unsozialen BVG-Revision!</i></p></li><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Rentenaltererhöhungen verhindern das und bedeuten nichts als ein weiterer Abbau der Renten. Dagegen wehren sie sich. Deshalb: <i>Nein zur Renteninitiative!</i></p></li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/d/csm_Sommet-retraites-USS-Lucas_Dubuis-5_3000px_17b0623cd7.jpg" length="171758" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10001</guid><pubDate>Thu, 26 Oct 2023 09:49:16 +0200</pubDate><title>13. AHV-Rente kommt zum richtigen Zeitpunkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/13-ahv-rente-kommt-zum-richtigen-zeitpunkt</link><description>Volksabstimmungen am 3. März 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Stimmbevölkerung kann am 3. März über die Initiative für eine 13. AHV-Rente abstimmen. Diese kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Wegen der Teuerung, den steigenden Mieten sowie durch die höheren Krankenkassenprämien verlieren Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente. Die 13. AHV-Rente kann diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird sich mit vollem Engagement für diese wichtige Rentenverbesserung einsetzten.</p><h3 class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</h3><p>Die AHV ist heute klar zu tief, die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Den Verfassunsauftrag, die Lebenshaltungskosten zu decken, erfüllt die AHV immer weniger. Die Rentenlücke wird zunehmend besorgniserregend, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, denn nur in der AHV beteiligen sich alle Einkommensklassen – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen. Für sie ist die AHV besonders wichtig: denn nur hier wird ihre unbezahlte Arbeit in höhere Renten umgewandelt. Eine Stärkung der AHV ist im aktuellen Umfeld umso wichtiger, denn in der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Das Parlament ignoriert diese Tatsachen komplett und will die Leistungsgarantien in der 2. Säule weiter senken – und die Lohnbeiträge massiv ausbauen, trotz ausgezeichneter finanzieller Lage der Pensionskassen. Dabei sinken die Renten seit Jahren. Das Einzige, was bei den Pensionskassen steigt, sind die Kosten und die Gewinne für die Anbieter. Ganz im Gegensatz zur AHV, hier sind die Verwaltungskosten auf einem tiefen Niveau stabil.</p><h3 class="heading--h4">Der AHV geht es gut</h3><p>Die neuen Finanzperspektiven des Bundes zur AHV bestätigen: Die finanzielle Situation der AHV ist gut. Die AHV erzielt auch in nächster Zeit Jahren Jahr für Jahr rund 3 Mrd. Franken Überschuss. Entgegen der jahrelangen Schwarzmalerei wird das AHV-Vermögen bis Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Mrd. steigen. Das sind rund 20 Mrd. Franken mehr als heute.</p><h3 class="heading--h4">Rentenalter 67</h3><p>Die Renteninitiative der Jungfreisinnigen ist ein Angriff auf die Normalverdienenden. Arbeitgeber und Banken betreiben eine unbegründete Panikmache gegen die AHV und für Rentenalter 67. Der SGB wird diese Initiative vehement bekämpfen. Die Erhöhung des Rentenalters zielt an der Realität am Arbeitsmarkt vorbei. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9976</guid><pubDate>Wed, 04 Oct 2023 09:26:33 +0200</pubDate><title>Rentnerinnen- und Rentner-Gipfel: Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht’s ums Ganze!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentnerinnen-und-rentner-gipfel-laenger-arbeiten-fuer-weniger-rente-jetzt-gehts-ums-ganze</link><description>Veranstaltung am 3. November u.a. mit Pierre-Yves Maillard, Ruth Dreifuss, Kurt Regotz und Paul Rechsteiner</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Unter dem Titel «Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht’s ums Ganze!» lädt der Schweizerische Gewerkschaftsbund gemeinsam mit Travail.Suisse, VASOS und AVIVO zum Rentnerinnen- und Rentener-Gipfel ein.&nbsp;</p><p>Die Teuerung, die steigenden Mieten und die hohen Krankenkassenprämien treffen RentnerInnen mit voller Wucht. Bis Ende 2024 verlieren sie dadurch eine ganze Monatsrente an Kaufkraft. Doch anstatt die immer grösser klaffende Rentenlücke zu schliessen, wollen die Arbeitgeber, Banken und ihre Lobbyisten im Parlament das Problem sogar noch verschärfen: mit Rentenalter 67 und einer weiteren Senkung der Pensionskassen-Renten! Diese Politik gegen die Bevölkerung müssen wir an der Urne stoppen.</p><p>Die Verfassung hält seit über 50 Jahren deutlich fest: nach einem langen Erwerbsleben muss man von der Rente anständig leben können. Die kommenden Monate werden entscheiden: Gelingt uns ein kleiner, aber wichtiger Schritt in diese Richtung mit einer 13. AHV-Rente oder setzen sich die gefährlichen Angriffe auf unsere Renten durch? <strong>Am 3. November 2023</strong> setzen deshalb auch wir Rentnerinnen und Rentner ein klares Zeichen: in der Schweiz hat es genügend Geld für anständige Renten — nicht nur für Top-Verdiener. Wir brauchen eine Rentenpolitik für, nicht gegen die Bevölkerung.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2023/231103_RentnerInnen-Gipfel_Einladung.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Das vollständige Programm&nbsp;<i>&nbsp;</i></a> &nbsp;<a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?reset=1&amp;id=31" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Zur Online-Anmeldung&nbsp;<i>&nbsp;</i></a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/aeltere-Seminar-Teilnehmerin-Workshop-Konferenz_vm-ist457758283.jpg" length="301438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9962</guid><pubDate>Wed, 20 Sep 2023 15:25:00 +0200</pubDate><title>Kundgebung für eine gute Altersvorsorge mit einer 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kundgebung-fuer-eine-gute-altersvorsorge-mit-einer-13-ahv-rente</link><description>Gewerkschafts-SeniorInnen feiern den 75. Geburtstag der AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor 75 Jahren, 1948, wurde ein zentrales Element des schweizerischen Sozialsystems eingeführt – die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Diesen Jahrestag einer Institution, die über Jahrzehnte hinweg für Solidarität und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und unter den Generationen gesorgt hat und die es zu bewahren und zu stärken gilt, begehen SeniorInnen aus der Gewerkschaftsbewegung mit einer Kundgebung.<br>&nbsp;</p><p class="heading--h4">«Die Stunde der Senior:innen», Montag, 25. September 2023. 15 bis 16 Uhr, Waisenhausplatz Bern</p><p>Thematisiert werden sollen an der Kundgebung einerseits die wachsenden Herausforderungen, denen unsere Sozialversicherungssysteme gegenüberstehen, insbesondere die drohende Erhöhung des Rentenalters und die mögliche Reduzierung der Pensionskassenleistungen und, andererseits, der Kaufkraftverlust der Renten sowie weitere soziale Anliegen. Die Forderungen der SeniorInnen sind breit gefächert. Gefordert wird:</p><ul><li>Eine gute Altersvorsorge mit einer 13. AHV-Rente. Das in der Bundesverfassung – Art. 112 – formulierte Ziel einer existenzsichernden AHV ist noch lange nicht erreicht! Mit der 13. AHV-Rente rückt dieses Ziel näher!</li><li>Nein zum BVG Abbau! BVG-Reform: Die grosse Enttäuschung – Mehr zahlen für weniger Rente?!</li><li>Die Krankenkassenprämien "explodieren". Die bisherigen Prämienverbilligungen sind deshalb ungenügend! Solidarität beibehalten! Einheitskrankenkasse jetzt!</li><li>Eine Gesundheitspolitik für ältere Menschen, die diesen Namen verdient!</li><li>Welches sollen die Schwerpunkte der Alters-, Wohn- und Sozialpolitik sein?</li><li>Ein Thema, von dem kaum jemand spricht, obwohl es Abertausende von Seniorinnen und Senioren persönlich betrifft, ist die Gewalt im Alter. Es ist die Aufgabe der ganzen Gesellschaft, hier energisch zu handeln.</li></ul><p>Die OrganisatorInnen wollen gemeinsam für die soziale Sicherheit aller Generationen einzustehen, jedoch auch für eine Politik, welche die Würde und die Rechte der älteren Generationen respektiert. Wie wollen ein starkes Zeichen für die Zukunft unserer Sozialsysteme setzen und für eine gerechtere, solidarischere Gesellschaft kämpfen.</p><p>Als Rednerinnen und Redner werden unter anderen Barbara Gysi, Pierre-Yves Maillard, Katharina Prelicz-Huber, Hans Stöckli, Vania Alleva, Vasco Pedrina und Rita Schmid auftreten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.jpg" length="343805" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9954</guid><pubDate>Sat, 16 Sep 2023 16:15:21 +0200</pubDate><title>Löhne und Renten rauf: wann, wenn nicht jetzt?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kaufkraftdemo-loehne-und-renten-rauf-wann-wenn-nicht-jetzt</link><description>Nationale Demonstration für bessere Löhne und Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gegen 20'000 Menschen haben sich heute zur Demonstration für höhere Löhne und Renten in Bern und anschliessender Kundgebung vor dem Bundeshaus versammelt. Das Leben wird teurer, Löhne und Renten verlieren an Wert. Die Realeinkommen der Arbeit­nehmenden in der Schweiz sinken 2023 bereits zum dritten Mal in Folge. Die steigenden Preise werden für immer grössere Teile der Bevölkerung zur ernsthaften Belastung. Dazu kommen geplante oder soeben bekanntgegebene weitere Erhöhungen bei den Mieten, den Krankenkassenprämien oder dem Strom. Jetzt muss es mit den Löhnen aufwärtsgehen.</p><h3 class="heading--h4">Arbeitgeber müssen sich bewegen</h3><p>Die heutige Demonstration war der Anfang der gewerkschaftlichen Mobilisierung für den Lohnherbst. Eine vierte Minus-Lohnrunde muss verhindert werden. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard fragte auf dem Bundesplatz: «Wann, wenn nicht jetzt? Die Arbeitslosigkeit liegt bei zwei Prozent und die Gewinne und Dividenden sind so hoch wie nie zuvor. In dieser Situation muss garantiert sein, dass die Löhne den Lebenshaltungskosten entsprechen. Jetzt ist es Zeit für höhere Löhne!»</p><h3 class="heading--h4">Lohnerhöhungen möglich</h3><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen welche über die Steigerungen von Prämien, Mieten, Strom und die allgemeinen Preiserhöhungen hinausgehen. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Und von den Produktivitätsgewinnen müssen auch die Arbeitnehmenden etwas haben. Geld ist genug vorhanden, damit alle mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich grosse Sorgen machen zu müssen.</p><h3 class="heading--h4">Ausgleich dank 13. AHV-Rente</h3><p>Wegen der Teuerung, den steigenden Mieten sowie durch die höheren Kranken­kassen­prämien verlieren Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente. Die 13. AHV-Rente kann diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen und kommt deshalb genau zum richtigen Zeitpunkt. Neben der für die Arbeitnehmenden wichtigen Lohnrunde wird es auch für die Rentnerinnen und Rentner entscheidend. Weil die Preisentwicklung bei den Pensionskassen-Renten nicht angepasst wird, müssen nun die AHV-Renten erhöht werden. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/230916_kaufkraft_pouvoir-achat/230916_demo-manif_pym-buehne_foto-c-manu-friedrich.jpg" length="104919" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9951</guid><pubDate>Sat, 16 Sep 2023 15:15:00 +0200</pubDate><title>Gegen 20&#039;000 Menschen aus der ganzen Schweiz fordern höhere Löhne und Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/tausende-aus-der-ganzen-schweiz-fordern-hoehere-loehne-und-renten-1</link><description>Nationale Demonstration zu Kaufkraft-Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gegen 20'000 Menschen fordern in Bern höhere Löhne und Renten, weil das Leben immer teurer wird. Die Teilnehmenden aus der ganzen Schweiz erwarten zudem von der Politik sofort Massnahmen, um die Prämienlast zu senken, und einen wirksamen Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Missbrauch und überzogenen Renditen der Immobilienwirtschaft. Für die arbeitende Bevölkerung wird es immer enger. Die heutige Grossdemonstration ist ein starkes Zeichen: In der reichen Schweiz muss das Geld für alle gut zum Leben reichen. <a href="/aktuell/kaufkraft-demo" class="link link--internal">Zur Demonstration</a> hat eine breite Kaufkraft-Allianz von SGB-Gewerkschaften, Travail.Suisse-Verbänden, der SP, den Grünen und dem MieterInnenverband aufgerufen. Diese Mobilisierung ist erst der Auftakt, die Kämpfe gehen weiter – in den Lohnverhandlungen in den Branchen und in den anstehenden Abstimmungskämpfen über Prämienlast und Renten.</p><p>Pflegerinnen, Schreiner, Rangierer, Lehrerinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Zugführerinnen, Gastromitarbeitende, Maurer, Pöstlerinnen und diverse weitere hart arbeitende Menschen aus allen Regionen der Schweiz sind nach Bern gereist, um ein starkes Zeichen zu setzen: Jetzt müssen die Löhne rauf! Gute Konjunktur und volle Kassen der Firmen erlauben eine substanzielle Erhöhung. Nach Jahren, in denen hauptsächlich die Aktionäre, die Kader und Firmenchefs von fürstlichen Entlohnungen, Boni und hohen Dividenden profitiert haben, sind jetzt die Normalverdienenden an der Reihe.</p><h3 class="heading--h4">Lohnerhöhungen möglich</h3><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen welche über die Steigerungen von Prämien, Mieten, Strom und die allgemeinen Preissteigerungen hinausgehen. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Von den Produktivitätsgewinnen müssen die Arbeitnehmenden etwas haben. Geld ist genug vorhanden, damit alle mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich grosse Sorgen machen zu müssen.</p><h3 class="heading--h4">Einkommenspolitik für die Oberschicht stoppen</h3><p>Die Prämienlast wird unerträglich. Deshalb müssen die Prämienverbilligungen rasch steigen, um untere und mittlere Einkommen zu entlasten, statt die Steuern für Vermögende und GutverdienerInnen zu senken. Auch die Explosion der Mietzinse muss gestoppt werden durch eine Deckelung der möglichen Erhöhungen. Schliesslich muss es im Strommarkt statt Milliardengewinne für Grosskonzerne endlich Massnahmen dagegen geben, stets die Risiken über Preiserhöhungen auf die VerbraucherInnen abzuwälzen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_demostart160923_sgb-tf_8dce8730b3.jpg" length="555956" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9906</guid><pubDate>Fri, 01 Sep 2023 06:00:00 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/equal-pension-day-2023</link><description>Heute ist «Equal Pension Day 2023»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute ist es soweit:<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/230901_de_analyse_equalpensionday_2023.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer"> Bis zum 1. September haben die Männer dieses Jahr bereits so viel Rente erhalten, wie die Frauen bis Ende Jahr erwarten dürfen.</a> Denn Frauen erhalten in der Schweiz noch immer einen Drittel weniger Rente als Männer. Die durchschnittliche Rentenlücke beträgt genau 17’293 Fran­ken. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund macht mit dem Equal Pension Day auf diese prekäre Rentensituation der Frauen aufmerksam. Die steigen­den Preise, Mieten und Krankenkassenprämien verschärfen die bereits grosse Rentenlücke der Frauen, der Handlungsbedarf steigt. Dabei ist &nbsp;die Altersarmut in der Schweiz bereits heute weiblich.</p><p>Frauen und Männer arbeiten insgesamt zwar etwa gleich viel. Aber sie übernehmen nicht die gleichen Aufgaben. Frauen arbeiten öfter Teilzeit und arbeiten in Branchen mit tiefen Löhnen. Zu tiefe Löhne führen zu noch tieferen Renten. Sowohl im Beruf als auch im Privaten übernehmen Frauen den Grossteil der Betreuungs- und Sorge­arbeit. Sie kümmern sich um Kinder, sie kümmern sich um kranke oder ältere Ange­hörige, sie kümmern sich um den reibungslosen Ablauf und die Verpflegung oder das Wohlbefinden ihrer Vorgesetzten.</p><p>Besonders deutlich wird diese Rollenteilung in der Gesellschaft nach der Gründung einer Familie: bei Paaren mit Kindern leisten die Frauen fast zwei Drittel mehr unbe­zahlte Haus- und Familienarbeit wie ihr Partner. Diese Arbeit wird nur in der AHV anerkannt. Denn die unbezahlte Betreuungs- und Erziehungsarbeit der Frauen führt in der AHV zu höheren Renten. Ein Kind grossziehen erhöht die AHV-Rente um bis zu 350 Franken pro Monat. Deshalb sind die AHV-Renten von Frauen und Männern fast gleich hoch. Die Rente in der Pensionskasse ist hingegen untrennbar mit der Aus­übung einer Erwerbstätigkeit und dem dabei verdienten Lohn verknüpft. Anders als in der AHV gibt es keinen Mechanismus, der Erziehungs- und Betreuungsarbeit aner­kennt.</p><h3 class="heading--h4">Teuerung frisst ohnehin schon tiefe Monatsrente</h3><p>Die Mehrheit der Frauen hat heute Renten weit unter 3’000 Franken pro Monat. Und damit nicht genug: Vor einem Jahr hat man den Frauen versprochen, dass mit der Erhöhung des Rentenalters endlich auch ihre Renten steigen sollen. Jetzt zeigt sich das Gegenteil: Statt die Rentenlücke der Frauen endlich zu beseitigen, sind bereits weitere Verschlechterungen und Kürzungen z. B. bei den Witwenrenten geplant. Da­bei müssen heute schon über 11 Prozent der Frauen bei der Pensionierung direkt Ergänzungsleistungen beantragen. Altersarmut ist weiblich und nimmt mit steigen­dem Alter noch zu.</p><p>Nun kommen die Teuerung, die steigenden Mieten und die höheren Krankenkassen­prämien hinzu – und die ohnehin schon tiefen Renten reichen für noch weniger. Denn die Pensionskassenrenten kennen keinen Teuerungsausgleich. Und auch bei der AHV wird die Teuerung erst 2025 wieder ausglichen. Resultat: in vielen RentnerInnen-Haushalten wird die Kaufkrafteinbusse von 2021 bis 2024 so gross sein, dass sie rund eine Monatsrente weniger zur Verfügung haben.</p><p>Eine Chance, die prekäre Rentensituation der Frauen rasch aufzubessern ist die 13. AHV-Rente, über die im Frühjahr 2023 abgestimmt wird. Sie bedeutet durchschnitt­lich eine Rentenverbesserung von rund 150 Franken pro Monat, und zwar für alle heutigen wie zukünftigen Rentnerinnen. Weil die Initiative am System der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften anknüpft, stärkt sie die Berücksichtigung der unbezahl­ten Arbeit in der Altersvorsorge – und dies, ohne die Kosten für Frauen mit tiefen Einkommen unnötig in die Höhe zu treiben. Dies wird möglich, weil sich Personen mit sehr hohen Einkommen direkt an der dringend benötigten Rentenver­besserung betei­ligen. Denn die Topverdienenden zahlen auf ihren Millionensalären voll in die AHV ein.&nbsp;</p><p>Die Stärkung der AHV an der Urne wird umso wichtiger, weil der Bundesrat in die entgegengesetzte Richtung geht. Neben den geplanten Sparmassnahmen bei der Wit­wenrente, hat der Bundesrat diesen Mittwoch beschlossen, die Rentenzuschläge für die am stärksten von der Rentenaltererhöhung betroffenen Frauen nicht einmal an die Teuerung anpassen – obwohl dies bei der AHV sonst überall gilt.</p><p>Gleichzeitig benutzen viele Pensionskassen die Erhöhung des Rentenalters, um die Leistungen der Frauen bei den Überbrückungsrenten zu verschlechtern. Und mit der BVG-Reform kommt die nächste grosse Abbauvorlage bereits 2024 zur Abstimmung. Auch sie zahlt sich für die Frauen nicht aus. Schlimmer noch: Für viele Frauen führt diese BVG-Revision sogar zu tieferen Renten, obwohl ihnen mehr vom Lohn abgezo­gen werden soll.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_39042bd9ba.png" length="169990" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9881</guid><pubDate>Wed, 26 Jul 2023 15:14:00 +0200</pubDate><title>Initiative für eine 13. AHV-Rente kommt zum richtigen Zeitpunkt﻿</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/initiative-fuer-eine-13-ahv-rente-kommt-zum-richtigen-zeitpunkt</link><description>Umfrage zur Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Initiative für eine 13. AHV-Rente erhält grosse Unterstützung von der Stimmbevölkerung. Wegen der Teuerung, den steigenden Mieten sowie durch die höheren Krankenkassenprämien verlieren Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente. Die 13. AHV-Rente kann diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen und kommt deshalb zum richtigen Zeitpunkt – die Zustimmung von 68 Prozent ist daher keine Überraschung.</p><h3 class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</h3><p>Die AHV ist heute klar zu tief, die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Die Rentenlücke wird zunehmend besorgniserregend, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, deshalb wird der SGB sich mit voller Kraft für seine <a href="/themen/detail/zeit-fuer-die-13-ahv-rente">Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente</a> einsetzen. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen.&nbsp;In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Das Parlament will die Leistungsgarantien in der 2. Säule weiter senken – trotz ausgezeichneter finanzieller Lage der Pensionskassen. Dabei zahlen die Versicherten seit Jahren immer höhere Lohnbeiträge in die Pensionskassen, während die Renten sinken. Das Einzige, was bei den Pensionskassen seit Jahren steigt, sind die Kosten und die Gewinne für die Anbieter. Ganz im Gegensatz zur AHV, hier ist der Beitragssatz stabil, und die Verwaltungskosten sind tief.</p><h3 class="heading--h4">Der AHV geht es gut</h3><p>Die neuen Finanzperspektiven des Bundes zur AHV bestätigen: Die finanzielle Situation der AHV ist gut. Die AHV erzielt in den nächsten Jahren Jahr für Jahr rund 3 Mrd. Franken Überschuss. Entgegen der jahrelangen Schwarzmalerei wird das AHV-Vermögen bis Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Mrd. steigen. Das sind rund 20 Mrd. Franken mehr als heute.</p><h3 class="heading--h4">Rentenalter 67</h3><p>Obwohl die die Renteninitiative der Jungfreisinnigen in der Tamedia-Umfrage eine tiefe Zustimmung bekommt, nimmt der SGB diesen Angriff auf die Normalverdienenden ernst. Rentenalter 67 wird von den Arbeitgebern und Banken mit Nachdruck gefordert und für die Panikmache gegen die AHV verwendet. Der SGB wird diese Initiative daher vehement bekämpfen. Die Erhöhung des Rentenalters zielt an der Realität am Arbeitsmarkt vorbei. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs oder Banker eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten.</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9877</guid><pubDate>Fri, 14 Jul 2023 11:47:45 +0200</pubDate><title>Reserven steigen weiter: Die finanzielle Situation der AHV ist gut</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/reserven-steigen-weiter-die-finanzielle-situation-der-ahv-ist-gut</link><description>Der SGB zu den Finanzperspektiven des Bundes zur AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die neuen Finanzperspektiven des Bundes zur AHV bestätigen: Die finanzielle Situation der AHV ist gut. Die AHV erzielt in den nächsten Jahren Jahr für Jahr rund 3 Mrd. Franken Überschuss. Entgegen der jahrelangen Schwarzmalerei wird das AHV-Vermögen bis Ende des Jahrzehntes auf 67 Mrd. steigen. Das ist rund 20 Mrd. Franken mehr als heute. Doch mit Sparübungen und Horrorszenarien soll weiterhin vom echten Problem abgelenkt werden: Die AHV-Renten sind heute zu tief. Dies zeigen neue Zahlen des Bundesamts für Statistik zur Altersarmut. Die Rentenlücke wird zunehmend besorgniserregend, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem.</p><p>Bereits heute hat eine von zehn Personen über 65 Jahren nicht genügend Geld, um eine unerwartete Ausgabe zu stemmen. Gerade Alleinlebende, Personen die nur über einen obligatorischen Schulabschluss verfügen sowie MigrantInnen sind häufig mit Altersarmut konfrontiert. Gleichzeitig geht es der AHV sehr gut. Auch der Bund rechnet in seinen heute publizierten Finanzperspektiven bis 2030 mit Milliardenüberschüssen.</p><p>Wie sich die AHV-Finanzen danach entwickeln, hängt von den Lohnerhöhungen, der Beschäftigungssituation und den Renditen auf den AHV-Anlagen ab. Die vom Bund geplanten AHV-Sparübungen bei den Frauen sind daher umso unverständlicher. Statt die Renten der Frauen zu erhöhen und die von ihnen geleistete Betreuungs- und Erziehungsarbeit mit anständigen Renten zu sichern, sollen die Witwenrenten um 810 Millionen Franken gekürzt werden.</p><p class="heading--h4">Rentenlücke</p><p>Die Renten verlieren massiv an Wert. Wegen höheren Mieten und Krankenkassenprämien und einem Schub durch die höchste Teuerung seit Jahrzehnten bleibt den Rentnerinnen und Rentnern immer weniger im Portemonnaie. Nachdem die Pensionskassen Renten bereits seit Jahren gesunken sind, wird die Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente immer wichtiger – und sie ist finanzierbar. Der Ausgleich der Rentenlücke über die AHV ist für 90 Prozent der Erwerbstätigen am günstigsten.</p><p>Im Bundeshaus wird all dies aus ideologischen Gründen ignoriert. Denn Arbeitgeber, Banken und Topverdiener lobbyieren intensiv, um sich aus ihrer Verantwortung davonzuschleichen. Sie wollen keine existenzsichernden Renten für die Normalverdienenden mitfinanzieren. Noch im Juni lamentierte der Nationalrat deshalb stundenlang über die Schieflage der AHV, statt endlich die realen Rentenprobleme anzuerkennen. Und der Bundesrat bastelt am nächsten Abbau bei den Witwenrenten.</p><p>Für den SGB ist klar: Nur mit einem Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente kann die Stimmbevölkerung der Politik die Augen öffnen. Die Initiative kommt genau richtig. Denn die Rentenlücke wird sich in den nächsten Monaten dramatisch vergrössern: Bis Ende 2024 verlieren RentnerInnen durch die Preisentwicklung, den Krankenkassen-Prämienschock und die höheren Mieten eine Monatsrente an Kaufkraft.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9840</guid><pubDate>Wed, 28 Jun 2023 14:36:44 +0200</pubDate><title>Sparen bei den Frauenrenten: Bundesrat konkretisiert AHV-Abbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sparen-bei-den-frauenrenten-bundesrat-konkretisiert-ahv-abbau</link><description>Der SGB zum AHV-Abbau des Bundesrates</description><content:encoded><![CDATA[<p>Noch bevor die Erhöhung des Rentenalters der Frauen in Kraft tritt, schreitet der Bundesrat munter mit einem weiteren Abbau der Frauenrenten voran. Obwohl die AHV-Finanzen für das nächste Jahrzehnt gesichert sind. Die heute beschlossenen Eckwerte bestätigen dabei unmissverständlich, wie sich der Bundesrat Gleichstellung vorstellt: anstatt die Renten der Frauen zu erhöhen und die von ihnen geleistete Betreuungs- und Erziehungsarbeit mit anständigen Renten zu sichern, sollen die Witwenrenten um 810 Millionen Franken gekürzt werden.</p><p>Die Details zur geplanten Vorlage sind erst teilweise bekannt. Klar ist jedoch, dass Frauen besonders betroffen sein werden. Denn gemessen an den heutigen Kosten erhalten sie fast 90 Prozent der Hinterlassenenleistungen. Und weil nur eine von zehn Witwen ihren Ehemann vor dem Rentenalter verliert, werden wohl auch Rentnerinnen betroffen sein. Dabei hat der Bundesrat erst letztes Jahr einen eindeutigen Bericht verabschiedet: Frauen sind nach dem Tod ihres Ehepartners bereits heute häufiger in einer schwierigen finanziellen Lage als Männer. All diesen Frauen bietet der Bundesrat mickrige Übergangszeiten an und dafür bereits ab 50 Jahren den Gang zum Sozialamt bzw. zu den Ergänzungsleistungen. Einziger Lichtblick: immerhin will der Bundesrat auf Kürzungen bei den Kinderrenten verzichten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9814</guid><pubDate>Tue, 13 Jun 2023 11:49:57 +0200</pubDate><title>Rentenalter 67 ist ein Angriff auf die Normalverdienenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenalter-67-ist-ein-angriff-auf-die-normalverdienenden-1</link><description>Kehrtwende: Nationalrat lehnt Renteninitiative der Jungfreisinnigen knapp ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach einer chaotischen Kehrtwende im Nationalrat steht nun fest: die Renteninitiative der Jungfreisinnigen kommt ohne Gegenvorschlag an die Urne. Arbeitgeber und Banken werden diese Initiative für eine Millionen-Kampagne gegen die AHV nutzen. Der SGB wird sie vehement bekämpfen. Die Erhöhung des Rentenalters zielt an der Realität am Arbeitsmarkt vorbei. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs oder Banker eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten. Die echten Probleme liegen bei der Erosion des Rentenniveaus. Durch die Prämienexplosion und die Mietzins- und Preisentwicklung verlieren heutige RentnerInnen bis Ende 2024 bereits eine Monatsrente. Deshalb wird eine 13. AHV-Rente immer wichtiger.</p><p>Die Renteninitiative steht in der Tradition der Grossbanken und Versicherungen sowie ihrer politischen VertreterInnen, die sich seit der Einführung der AHV mit tiefroten AHV-Prognosen überbieten – ohne dass diese je eingetroffen wären. Doch heute hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden drastisch verschlechtert. Eine Erhöhung des Rentenalters auf 67+ würde dazu führen, dass Arbeitnehmende mit mittleren Einkommen – wie eine Anwaltssekretärin oder ein Jugendarbeiter – bis zum Umfallen arbeiten müssten, während sich Topverdienende weiterhin eine Frühpensionierung leisten könnten. Der SGB wird sich vehement gegen diese Aushöhlung der AHV einsetzen.</p><p>Die Ratsdebatte hat aber auch deutlich gezeigt: Den knapp unterlegenen bürgerlichen ParlamentarierInnen scheint es hauptsächlich darum zu gehen, auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer billigen Wahlkampf zu betreiben – statt die realen Probleme der heutigen und zukünftigen RentnerInnen anzupacken. Die echten Probleme liegen bei der Erosion des Rentenniveaus. Die explodierenden Krankenkassenprämien, die steigenden Mieten und die generelle Teuerung führen dazu, dass RentnerInnen bis Ende 2024 real eine ganze Monatsrente fehlen wird. Deshalb wird eine 13. AHV-Rente immer wichtiger. Denn die Rechnung ist einfach: Für 92 Prozent der Arbeitnehmenden lohnt sich eine starke AHV, nur die 8 Prozent der Topverdienenden bezahlen mehr als sie erhalten. Im aktuellen Umfeld wird ein Ausbau der AHV unvermeidbar. Nur so kann die Kaufkraft der heutigen und der zukünftigen RentnerInnen erhalten werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiter-50plus_Werkstatt_ist-Liderina.jpg" length="407145" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9808</guid><pubDate>Fri, 09 Jun 2023 14:29:50 +0200</pubDate><title>Dossier 157: Frauen in der Altersvorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-157-frauen-in-der-altersvorsorge</link><description>Eine Analyse der Gründe für die Rentenlücke von einem Drittel und weshalb Altersarmut in der Schweiz weiblich ist.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters hat die Rentenungleichheit der Geschlechter zu Recht in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Einkommensunterschiede im Alter sind hoch – und Besserung ist nicht in Sicht. Das <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/157d__Frauenrenten.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">SGB-Dossier 157: Frauen in der Altersvorsorge</a> analysiert die Gründe für die Rentenlücke der Frauen von durchschnittlich einem Drittel und zeigt auf, weshalb die Altersarmut in der Schweiz weiblich ist. Es zeigt, weshalb die Altersvorsorge heute nicht genügend Rücksicht nimmt auf die Erwerbsbiografien der Frauen. Und weshalb Frauen heute doppelt so häufig Ergänzungsleistungen wie Männer brauchen.</p><p>Die Zahlen sind deutlich: Frauen erhalten 19’000 Franken weniger Rente als Männer. Die zwei wichtigsten Gründe für diese Rentenlücke sind erstens die tieferen Löhne der Frauen und zweitens die Auswirkungen eigener Kinder. Dabei wirken sich Kinder je unterschiedlich auf die Renten von Männern und Frauen aus. Männer mit Kindern haben eine höhere Rente als Männer ohne Kinder. Obwohl bzw. eben gerade weil die Frauen nach wie vor die Hauptlast der unbezahlten Erziehungs- und Betreuungsarbeit übernehmen.</p><p>Die drei Vorsorge-Säulen spielen jeweils äusserst unterschiedliche Rollen und haben entsprechend auch andere Auswirkungen auf die Rentensituation der Frauen. Das vorliegende Dossier zeigt dies auf und zeigt, wie die AHV den Ausgleich schafft, aber auch, weshalb die tiefen Frauenrenten mit der vorgeschlagenen BVG-Reform nicht ausgeglichen werden können. Und warum die 3. Säule für die Mehrheit der Frauen praktisch unbedeutend ist.<br> Entscheidend ist der Fakt, dass die Betreuungsarbeit nur in der AHV anerkannt wird. Für eine Person mit voller Beitragsdauer bedeutet ein Kind eine Erhöhung der AHV-Rente um bis zu 350 Franken pro Monat. Die Rente in der Pensionskasse ist heute hingegen untrennbar mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit und dem dabei verdienten Lohn verknüpft. Anders als in der AHV gibt es keinen Mechanismus, der die Erziehungs- und Betreuungsarbeit abgelten würde.<br> In der AHV funktioniert ausserdem auch der Ausgleich zwischen den Geschlechtern unabhängig vom Zivilstand. Doch genau dieser Ausgleich ist durch das vom Bundesrat angekündigte, drastische Sparprogramm bei den Witwenrenten bedroht. In den Pensionskassen bleiben die Renten der Frauen unabhängig vom Zivilstand hinter jenen der Männer zurück. Bei den ledigen Personen ist der Unterschied wesentlich kleiner – er beträgt hier knapp 9 Prozent. Bei den Verheirateten und Verwitweten steigt die Rentenlücke auf fast 50 Prozent. Und selbst nach einer Teilung der Guthaben im Scheidungsfalle bleiben die Pensionskassen-Renten der geschiedenen Männer über einen Drittel höher als jene der geschiedenen Frauen. Frauen tragen in der 2. Säule das finanzielle Hauptrisiko einer Scheidung.<br> Die gesetzliche Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter ist in der grossen Mehrheit der Pensionskassen hingegen bereits abgemildert. Die aktuelle Reform will diesen Schritt auch im Gesetz vollziehen – hat ihn aber mit einer Senkung des Umwandlungssatzes verknüpft. Deshalb führt die Reform nicht zu raschen Rentenverbesserungen. Vielmehr wäre die BVG-Reform für betroffene Frauen in Tieflohnbranchen mit grossen Nettolohnverlusten verbunden. Für viele Versicherte bedeutet die Reform deshalb unter dem Strich: mehr bezahlen für weniger Rente. Dies noch ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass es in den Pensionskassen weiterhin keinen Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter vor der Inflation gibt. Für jene mit tiefen Pensionskassen-Renten – überwiegend Frauen – ist dies besonders problematisch.</p><p>Damit wird deutlich: der Druck auf die Frauen in der Altersvorsorge bleibt nach der Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre weiter hoch. Anstatt die diskriminierende Rentenlücke zu beseitigen, sind bereits in der Umsetzung von AHV 21 weitere unnötige Verschlechterungen geplant. So will der Bundesrat die Rentenzuschläge für die am stärksten betroffenen Frauen der Übergangsgeneration nicht wie sämtliche anderen Geldleistungen der AHV an die Lohn- und Preisentwicklung anpassen. Und in vielen Pensionskassen verschlechtern sich die Leistungen der Frauen bei den AHV-Überbrückungsrenten. Mit der BVG-Reform kommt die nächste Abbauvorlage voraussichtlich bereits im Frühling 2024 zur Abstimmung. Auch sie beseitigt die Ursachen der tiefen Frauenrenten nicht. Und mit dem Sparprogramm bei der AHV wird der Bundesrat bereits diesen Wahlherbst einen drastischen Abbau der Leistungen an Witwen vorantreiben.</p><p>Einziger Lichtblick ist die 13. AHV-Rente. Gemessen an der mittleren AHV-Rente bedeutet sie eine Rentenverbesserung von rund 150 Franken pro Monat, und zwar für alle heutigen wie auch alle zukünftigen Rentner:innen. Sie knüpft direkt am bewährten System der heutigen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an und stärkt damit die Berücksichtigung der unbezahlten Arbeit in der Altersvorsorge – und dies, ohne die Kosten für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, deren Kaufkraft aufgrund sinkender Reallöhne und steigender Lebenskosten bereits arg unter Druck ist, weiter unnötig in die Höhe zu treiben. Dies wird möglich, weil sich nur Personen mit sehr hohen Einkommen direkt an der dringend benötigten Rentenverbesserung beteiligen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/210918_Haende_weg_von_unseren_Renten0127.jpg" length="323618" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9802</guid><pubDate>Mon, 05 Jun 2023 16:59:30 +0200</pubDate><title>Rentenalter 67 ist ein Angriff auf die Normalverdienenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenalter-67-ist-ein-angriff-auf-die-normalverdienenden</link><description>Nationalrat will Gegenvorschlag zur Renteninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat will einen Gegenvorschlag zur Renteninitiative und öffnet damit die Türen für Rentenalter 67+. Noch ist unklar, wie weit der AHV-Abbau gehen soll. Doch für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB steht fest: die Erhöhung des Rentenalters entspricht nicht der Realität am Arbeitsmarkt. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs oder Banker eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten. Die echten Probleme liegen bei der Erosion des Rentenniveaus. Durch die Prämienexplosion und die steigenden Mieten und Preise verlieren heutige RentnerInnen bis Ende 2024 bereits eine Monatsrente. Deshalb wird eine 13. AHV-Rente immer wichtiger.</p><p>Die Renteninitiative und auch der geplante Gegenvorschlag stehen in der Tradition der Grossbanken und Versicherungen sowie ihrer politischen VertreterInnen, die sich seit der Einführung der AHV mit tiefroten AHV-Prognosen überbieten. Schon heute hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden drastisch verschlechtert. Eine Erhöhung des Rentenalters auf 67+ führt dazu, dass Arbeitnehmende mit mittleren Einkommen – wie eine Anwaltssekretärin oder ein Jugendarbeiter – bis zum Umfallen arbeiten müssen, während sich Topverdienende weiterhin eine Frühpensionierung leisten können. Der SGB wird sich vehement gegen diese Aushöhlung der AHV einsetzen.</p><p>Im Gegensatz zur privaten Vorsorge ist die AHV solide und verlässlich. Die seit Jahrzehnten prognostizierten Milliardendefizite in der AHV sind bisher nicht eingetroffen. Die AHV schloss letztes Jahr mit einem Umlageergebnis von plus rund 1.6 Milliarden Franken ab. Sie hat heute ein Vermögen von fast 50 Milliarden Franken, und dieses wird in den nächsten 5 Jahren noch zunehmen.</p><p class="heading--h4">Wasser predigen, Wein trinken</p><p>Für die Mehrheit der Arbeitnehmenden ist das im Gesetz festgeschriebene Rentenalter die entscheidende Berechnungsgrundlage für die Rentenhöhe. Schon heute gilt: wer es sich leisten kann, geht früher in Pension. In Branchen mit hohen Löhnen wie bei den Banken und Versicherungen ist die Quote der Frühpensionierungen sehr hoch.</p><p>Gleichzeitig ist klar: je höher das Einkommen, desto höher ist in der Regel auch die Lebenserwartung. Wer weniger verdient oder eine weniger gute Ausbildung hat, lebt eindeutig weniger lang. Und auch um die Gesundheit steht es weniger gut: In den Jahren, die diesen Menschen im Alter bleiben, sind sie häufiger krank. Wenn das allgemeine Rentenalter steigt, bleibt den Menschen, die es bereits im Erwerbsleben schwierig haben, immer weniger Zeit im verdienten Ruhestand.</p><p class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</p><p>Die Jungfreisinnigen behaupten, ihre Initiative entlaste die Jungen. Dabei funktioniert gerade für die Jungen die AHV: Gäbe es keine AHV, müssten Familien bis zu 400’000 Franken mehr bezahlen, um sich eine gleich hohe Rente privat anzusparen. Die Rechnung ist einfach: Für 92 Prozent der Arbeitnehmenden lohnt sich eine starke AHV, nur die 8 Prozent der Topverdienenden bezahlen mehr als sie erhalten. Im aktuellen Umfeld mit steigenden Preisen, Mieten und Krankenkassenprämien wird ein Ausbau der AHV unvermeidbar. Nur so kann die Kaufkraft der heutigen und der zukünftigen RentnerInnen gehalten werden. Der SGB setzt sich deshalb für die Einführung einer 13. AHV-Rente ein.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig.jpg" length="514032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9661</guid><pubDate>Wed, 15 Mar 2023 12:21:13 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente wird immer wichtiger</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-wird-immer-wichtiger-1</link><description>Parlament ignoriert Wertverlust der Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Renten verlieren massiv an Wert. Wegen höheren Mieten und Krankenkassenprämien und einem Schub durch die höchsten Teuerung seit Jahrzehnten bleibt den Rentnerinnen und Rentnern immer weniger im Portemonnaie. Nachdem die Pensionskassen Renten bereits seit Jahren gesunken sind, wird die Stärkung der AHV mit einer 13.&nbsp;AHV-Rente immer wichtiger. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.</p><p>Die Schweiz hat ein Rentenproblem: Immer weniger Arbeitnehmende können im Ruhestand von ihrer Rente leben. Dies gilt insbesondere für Frauen, aber auch für Männer mit tiefen bzw. mittleren Einkommen. Doch drei Monate nach dem Nationalrat wischt heute auch der Ständerat die Initiative für eine 13. AHV-Rente sowie jegliche Bemühungen um einen Gegenvorschlag im Schnelltempo vom Tisch.</p><p>Mit den Beschlüssen in der laufenden Woche macht das Parlament deutlich, dass ihm das Rentenproblem nicht nur egal ist. Sondern, dass es sich aktiv an einer stetigen Aushöhlung der solidarischen Alterssicherung in der Schweiz beteiligt, zugunsten einer privatisierten Altersvorsorge, welche sich nur Topverdiener leisten können – und an der sich Banken und Versicherer eine goldene Nase verdienen. Denn während es sich aus «finanziellen Gründen» gegen eine Erhöhung der AHV-Renten ausspricht und die Arbeiten zur Erhöhung einer weiteren Rentenaltererhöhung aufgleist, beschliesst es eine BVG-Reform, welche insbesondere Personen mit tiefen Einkommen insgesamt fast 40 Milliarden kosten soll. Ohne jegliche Rentengarantie: In der 2. Säule gibt es keinen Schutz vor der Inflation. Das Parlament will sogar, dass den Arbeitnehmenden selbst bei Einkäufen in die Pensionskasse nicht einmal der minimale gesetzliche Schutz zugesichert wird. Den Gewinnen der Finanz- und PK-Branche wird hingegen keinerlei Grenze gesetzt. Schliesslich verdeutlichen gerade die aktuellen Verwerfungen an den Finanzmärkten ein weiteres Mal, dass auf die von den Banken stark beworbene 3.&nbsp;Säule kein Verlass ist.</p><p>Im Fokus der laufenden Debatten zur Altersvorsorge müssen die Arbeitnehmenden stehen. Sie sind darauf angewiesen, dass ihre Lohnabflüsse für die Altersvorsorge bezahlbar sind und effizient eingesetzt werden. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, deshalb wird der SGB intensiv für seine Volksinitiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente kämpfen. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen.</p><p>Aber auch für die Rentnerinnen und Rentner ist die Volksinitiative für eine 13. &nbsp;AHV-Rente gerade im aktuellen Umfeld wichtiger denn je. Denn die Kaufkraftsituation eines durchschnittlichen RentnerInnen-Haushalts ist prekär. Ohne entschiedene Gegenmassnahmen fehlt bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente im Portemonnaie. Der SGB wird sich deshalb mit vollem Engagement für die Einführung einer 13. AHV-Rente einsetzen. Es ist nun an der Zeit, die AHV-Renten endlich wieder zu erhöhen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9639</guid><pubDate>Thu, 02 Mar 2023 19:28:12 +0100</pubDate><title>AHV-Teuerungsausgleich fällt durch: Soziale Härte auch im Ständerat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-teuerungsausgleich-faellt-durch-soziale-haerte-auch-im-staenderat</link><description>Parlament lässt Rentnerinnen und Rentner im Stich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Renten in der AHV hinken in den letzten Jahren nicht nur der Teuerung hinterher – auch der Unterschied zwischen den Löhnen und den Renten wird von Jahr zu Jahr grösser.&nbsp; Die Mieten und die explodierenden Krankenkassen-Prämien führen dazu, dass die Renten immer weniger zum Leben reichen. Doch das Parlament ist nicht einmal bereit, mit der minimalen Anpassung an die Teuerung die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner zu stützen, und lässt damit die Menschen im Stich, die ein Leben lang gearbeitet haben. Dazu kommt, dass die Pensionskassen­renten seit Jahren im Sinkflug sind und es dort gar keinen Teuerungsausgleich gibt.</p><p>Mit dem heutigen Entscheid bricht der Ständerat ein weiteres Versprechen der Verfassung – mit dem Nichteintreten auf die Vorlage ist der volle Teuerungs­ausgleich für AHV- und IV-RentnerInnen sowie EL- und ÜL-BezügerInnen definitiv vom Tisch. Obwohl das Parlament den Bundesrat vor wenigen Wochen noch zur Ausarbeitung dieser Vorlage aufgefordert hatte. Und obwohl die stark steigenden Preise und der Prämienschock bei den Krankenkassen Rentnerinnen und Rentner besonders hart treffen. So droht einem durchschnittlichen Rentnerhaushalt bis Ende 2024 ein Kaufkraftverlust von rund acht Prozent. Auf das Jahr gerechnet fehlt dann eine ganze Monatsrente im Portemonnaie.</p><p>Für den SGB ist damit klar: nun kann die Bevölkerung nur noch an der Urne mit der Einführung einer 13. AHV-Rente das Problem der sinkenden Renten korrigieren. Denn die Renten in der AHV hinken in den letzten Jahren nicht nur der Teuerung hinterher – auch der Unterschied zwischen den Löhnen und den Renten wird von Jahr zu Jahr grösser. Der SGB wird sich deshalb mit voller Kraft für die hängige Volksinitiative einsetzen über welche in knapp einem Jahr abgestimmt wird.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9636</guid><pubDate>Wed, 01 Mar 2023 10:24:04 +0100</pubDate><title>Nationalrat bricht sein Versprechen und lässt die Rentnerinnen und Rentner im Stich </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-bricht-sein-versprechen-und-laesst-die-rentnerinnen-im-stich</link><description>AHV-Teuerungsausgleich: Kehrtwende des Nationalrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat will nicht einmal mehr über den vollen Teuerungsausgleich für RentnerInnen debattieren. Dabei verlieren die Renten durch die Teuerung und den Prämienschock immer mehr an Wert. Nun ist der Nationalrat nicht auf die Vorlage eingetreten, obwohl er den Bundesrat vor wenigen Wochen noch zu deren Ausarbeitung aufgefordert hat. Und obwohl die stark steigenden Preise und Prämien bei den Krankenkassen Rentnerinnen und Rentner besonders hart treffen.</p><p>Einem durchschnittlichen Rentnerhaushalt droht bis Ende 2024 ein Kaufkraftverlust von rund acht Prozent. Damit fehlt auf das Jahr gerechnet bis dann eine ganze Monatsrente im Portemonnaie.</p><p>Die Verfassung verlangt klar, dass die AHV-Renten mindestens an die Preisentwicklung angepasst werden müssen. Doch seit zwei Jahren ist dies bereits nicht mehr der Fall. Insgesamt belief sich die Teuerung seit der letzten Rentenanpassung auf 3.4 Prozent, die Renten wurden per Januar 2023 aber nur um 2.5 Prozent erhöht. Um seine eigenen Versprechen einzuhalten, müsste das Parlament deshalb eine ausserordentliche Rentenerhöhung von 0.9 Prozent beschliessen. Es ist nun am Ständerat, die grosse Kammer daran zu erinnern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9617</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 14:11:48 +0100</pubDate><title>SNB-Initiative: Abbruch der Unterschriftensammlung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/snb-initiative-abbruch-der-unterschriftensammlung</link><description>SGB-Vorstand beschliesst Volksinitiative «SNB-Milliarden für eine starke AHV» ad acta zu legen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat am 1. Februar beschlossen, die Sammlung für die SNB-Initiative abzubrechen und somit unsere Volksinitiative «SNB-Milliarden für eine starke AHV» ad acta zu legen. Der Entscheid ist niemandem leichtgefallen, insbesondere wegen des bereits geleisteten Engagements. Doch mit den Rekordverlusten der SNB im Jahr 2022 ist die Botschaft der Volksinitiative wesentlich schwerer vermittelbar. Das Nationalbank-Defizit hat die Unterschriftensammlung deutlich gebremst.</p><p>Mit der raschen Zinswende, dem neuen Teuerungskontext und dem Angriff auf die BVG-Rente stellen sich in der Altersvorsorge neue Fragen und Herausforderungen, somit sind die Prioritäten und Ressourcen auf die anstehenden zentralen Projekte wie die 13. AHV-Rente oder das drohende Referendum zur BVG-Vorlage zu legen.</p><p>Nach wie vor ist es richtig und wichtig, dass freie SNB-Milliarden bei der AHV am richtigen Ort verwendet werden, weil alle davon profitieren. Die gerechte Verteilung der SNB Überschüsse wird sicher wieder ein Thema werden, unklar ist allerdings noch, wie rasch sich wieder Ausschüttungsreserven anhäufen werden. Der SGB wird in diesem Thema aktiv bleiben.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/SNB-Initiative/SNB_Initiative_breit_DE_1200x900.jpg" length="1152176" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9545</guid><pubDate>Wed, 14 Dec 2022 16:24:19 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente wird immer wichtiger</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-wird-immer-wichtiger</link><description>Nationalrat zur Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Davon allein kann heute niemand leben. Gleichzeitig wurden die letzten Jahre die Pensionskassen-Renten stark gesenkt. Durch die steigenden Preise und Krankenkassenprämien verlieren die Renten nun zusätzlich deutlich an Wert, insbesondere weil die Renten aus der 2. Säule in der Regel nicht der Teuerung angepasst werden. Deshalb wird die Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente immer wichtiger.</p><p>Betroffen sind nicht nur die Rentnerinnen und Rentner, welche nach einem anstrengenden Erwerbsleben eine anständige Rente verdienen. Im Fokus stehen auch die Arbeitnehmenden. Denn sie sind darauf angewiesen, dass ihre Lohnabflüsse für die Altersvorsorge bezahlbar sind und effizient eingesetzt werden. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, deshalb wird der SGB intensiv für seine Volksinitiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente kämpfen. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen. In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Auch auf die von den Banken stark beworbene 3.&nbsp;Säule ist kein Verlass, sie birgt nicht nur hohe Risiken, sondern die Arbeitgeber beteiligen sich nicht daran. Deshalb generiert die 3. Säule für Normalverdienende nur sehr kleine Renten.</p><p>Die Volksinitiative für eine 13. &nbsp;AHV-Rente ist gerade im aktuellen Umfeld wichtiger denn je. Denn zu den stark gesunkenen Pensionskassenrenten kommen nun noch die Inflation und explodierende Krankenkassenprämien. Dies macht die Kaufkraftsituation eines durchschnittlichen RentnerInnen-Haushalts besonders prekär. Ohne entschiedene Gegenmassnahmen fehlt bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente im Portemonnaie.</p><p>Selbst die BefürworterInnen von AHV 21 hatten zugegeben: Insbesondere für Frauen, aber auch für Männer mit tiefen Einkommen reichen die Renten häufig nicht. Mit den Beschlüssen beider Räte in der laufenden Woche wird deutlich, dass das Parlament dies nicht ändern will. Während es sich aus «finanziellen Gründen» gegen eine Erhöhung der AHV-Renten ausspricht, beschliesst es eine BVG-Reform, welche Personen mit tiefen Einkommen insgesamt 3 Milliarden kostet.</p><p>Schon vor der haarscharfen Annahme von AHV 21 war die finanzielle Lage der AHV deutlich besser als in den Horror-Szenarien, mit denen die Banken seit Jahrzehnten gegen sie schiessen. Selbst gemäss den vorsichtigen Szenarien des Bundesrats wird die AHV bis 2030 fast 20 Milliarden Überschuss machen. Doch die Mehrheit des Nationalrats stützt sich lieber auf längerfristige Finanzszenarien bis 2050, welche gemäss Bundesrat unzuverlässig sind und ausserdem einseitig, weil sie nur die Kostenseite abbilden. Es geht dem Parlament nicht um die tatsächliche Finanzlage der AHV, sondern um eine stetige Aushöhlung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz, zugunsten einer privatisierten Altersvorsorge, welche sich nur Topverdiener leisten können – und an der sich Banken und Versicherer eine goldene Nase verdienen. Die Initiative verlangt das Gegenteil: zum 75. Jubiläum der AHV und dem 175. Geburtstag des modernen Bundesstaates ist es nun an der Zeit, die AHV-Renten endlich wieder zu erhöhen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9543</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2022 12:59:45 +0100</pubDate><title>BVG 21: Bessere Frauenrenten, statt mehr bezahlen und weniger erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-21-bessere-frauenrenten-statt-mehr-bezahlen-und-weniger-erhalten</link><description>Warum diese BVG-Revision nicht funktioniert</description><content:encoded><![CDATA[<p>Uns wird gesagt, das BVG sei zu kompliziert. Stimmt, gewisse Details und Berechnungen sind es auch. Aber es gibt auch Fakten, die ganz einfach sind. Zum Beispiel: Frauen haben 1/3 weniger Rente. Das heisst, diese müssen rasch und bezahlbar steigen. Vor der Abstimmung über AHV 21 haben viele Politiker versprochen: Wenn die Frauen länger arbeiten, sollen dafür die Renten aus den Pensionskassen steigen. Doch nun zeigt sich: Der Vorschlag des Parlaments funktioniert für die Frauen nicht. Schlimmer: Für viele Frauen führt diese BVG-Revision sogar zu tieferen Renten, obwohl ihnen mehr vom Lohn abgezogen werden soll. Ein Beispiel: Eine 49-jährige Frau müsste in Zukunft jeden Monat 100 Franken mehr bezahlen, würde aber rund 200 Franken weniger Rente erhalten, weil der sogenannte Umwandlungssatz gesenkt werden soll. Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Prozent des einbezahlten Altersguthabens man pro Jahr als Rente bekommt.</p><p>Doch hier ist etwas faul. Denn schon ohne BVG-Reform sinken seit über einem Jahrzehnt die Pensionskassenrenten massiv. Obwohl die Kassen von sprudelnden Gewinnen an den Aktien- und Immobilienmärkten profitierten. Die heutige Realität in der 2. Säule: Tiefe Verzinsung, tiefere Umwandlungsätze, aber höhere Kosten und Gewinne für die Pensionskassen und Versicherungen. Konkret: Die Pensionskassen zweigen immer mehr von unserem Geld ab. Mittlerweile fast Jahr 6 Milliarden Franken pro Jahr! Mit diesem Geld könnten wir die Frauenrenten locker erhöhen. Leider heisst das weiterhin: Mickrige Pensionskassenrente für die Verkäuferin, fette Gewinne für die Banken. So geht es nicht vorwärts mit bessern Frauenrenten und echter Gleichstellung auch bei den Renten.</p><p>Aber warum stehen die Ständeräte hier so auf der Bremse? Warum können die Milliarden nicht für bessere Renten verwendet werden, statt für Banken-Boni und Gewinne bei den Versicherungen? Leider sind viele im Parlament mit dieser Branche verbunden, sie haben Mandate und Sitzen in Verwaltungsräten dieser Anbieter. Sind wir also Opfer dieser Lobbyisten? Nein. Wir haben es selbst in der Hand. So oder so, funktioniert die AHV für Frauen besser als die 2. Säule. Denn hier führt auch Betreuungsarbeit zu höheren Renten. Dazu kommt noch, dass im Gegensatz zu den Pensionskassen, keine Gewinne an die Banken abfliessen. Aber das Wichtigste ist: Die Top-Verdiener bezahlen mehr ein als Normalverdienende, bekommen aber nicht mehr als die maximale AHV-Rente. Darum lohnt sich die AHV für 90 Prozent der Bevölkerung. Was von den Banken als böse Umverteilung bekämpft wird, ist das geniale an der AHV, es ist die Grundlage dafür, dass auch die Kassiererin, die Verkäuferin, und der Bäcker eine anständige Rente erhalten können. Deshalb müssen wir die AHV stärken. Wir haben letztes Jahr die Initiative für eine 13. AHV-Rente eingereicht. Damit stärken wir die AHV und können die Frauenrenten verbessern.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/Mailing-AHV21_1080X720.jpg" length="108006" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9540</guid><pubDate>Mon, 12 Dec 2022 15:36:49 +0100</pubDate><title>Ständerat ignoriert Kaufkraft-Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienverbilligung-ahv</link><description>Prämienlast: Bevölkerung wird im Stich gelassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Haushalte werden durch den Prämienschock und die hohe Inflation stark belastet. Ohne Entlastung durch die Politik bleibt immer weniger im Portemonnaie. Mit schmerzhaften Auswirkungen auf untere und mittlere Einkommen und drohendem Schaden für die Wirtschaft. Der Ständerat jedoch ignoriert die akut schlechte Lage der Bevölkerung, indem er die vom Nationalrat beschlossene einmalige Prämienentlastung für das kommende Jahr versenkt.</p><p>Der Ständerat will bei den Prämienverbilligungen im nächsten Jahr trotz des sehr starken Prämiensprungs keinerlei Aufstockungen vornehmen. Der Entscheid ist ein Affront für alle Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen, die schon viel zu lange unter der hohen Prämienlast leiden. Zu dieser kommt nun nächstes Jahr ein weiterer Anstieg der Prämien um durchschnittlich 6.6 Prozent – zusätzlich zu allen anderen Verteuerungen des täglichen Lebens (Strom, Nebenkosten, Lebensmittel, Mieten etc.). Dies während sich gleichzeitig andere Träger in den letzten Jahren zunehmend aus der Finanzierung der Grundversicherung zurückgezogen haben, insbesondere die Kantone mit ihren Kürzungen bei den Prämienverbilligungen.</p><p>Eine Entwicklung, die sich – gemäss Analysen des SGB zu den kantonalen Budgets 2023 – in den meisten Kantonen leider auch nächstes Jahr fortsetzen wird. Die Schweiz ist fast das einzige Land in Europa, welches seine Grundversicherung nicht hauptsächlich über einkommensabhängige Mittel finanziert, damit werden untere und mittlere Einkommen überproportional belastet. Mit Blick auf die Zuspitzung der Kaufkraft-Krise hatte der Nationalrat die Zeichen der Zeit erkannt und sich als Sofortmassnahme für höhere Prämienverbilligungen im Jahr 2023 ausgesprochen (im Umfang von ca. 900 Millionen Franken). Mit dem Gegenentscheid des Ständerats ist dieses Vorhaben nun leider vom Tisch.</p><p class="heading--h4">Trostpflaster: Vollständiger Teuerungsausgleich in der AHV</p><p>Der SGB begrüsst den heutigen Beschluss des Ständerats, die AHV-Renten vollständig an die Teuerung anzupassen. Denn eine reguläre Rentenanpassung gemäss Mischindex hätte nur zu einer Erhöhung der AHV-Renten um 2.5 Prozent geführt, obwohl die Teuerung seit der letzten Rentenanpassung 3.6 Prozent beträgt. Dabei geht es nicht um kleine Beträge: Für Ehepaare bedeutet dies bis zu 970 Franken mehr AHV pro Jahr. Angesichts der steigenden Krankenkassenprämien und der drohenden Kaufkraftverluste bei den Pensionskassenrenten ist der heutige Beschluss ein kleiner Lichtblick. Der Bundesrat ist jetzt aufgefordert, den Teuerungsausgleich zügig an die Hand zu nehmen. Technisch einfache Durchführungsmöglichkeiten bestehen, bereits vor über 30 Jahren war dies für die Ausgleichskassen ohne Probleme umsetzbar.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9535</guid><pubDate>Fri, 09 Dec 2022 11:18:45 +0100</pubDate><title>AHV 21: Der Bundesrat nutzt seinen Spielraum zu Ungunsten der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-der-bundesrat-nutzt-seinen-spielraum-zu-ungunsten-der-frauen</link><description>Kein Teuerungsausgleich bei den Kompensationen – unnötige Härte des Bundesrats bei der Umsetzung der AHV-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Herbst wurde den Frauen landauf, landab versprochen, dass sie mit AHV 21 höhere Renten erhalten würden. Insbesondere aufgrund der Rentenzuschläge für die von der Rentenaltererhöhung direkt betroffenen Frauen der Übergangsgeneration. Das Parlament sorgte dabei explizit dafür, dass die Zuschläge nicht der Plafonierung unterliegen. Um die Frauen besserzustellen, denn sonst hätten viele höchstens die reguläre Maximalrente erhalten und wären letztlich leer ausgegangen.</p><p>Nun setzt der Bundesrat dieselbe Klausel ohne Not zum Nachteil der betroffenen Frauen der Übergangsgeneration ein. Denn er will die Zuschläge nicht an den Mischindex knüpfen. Konsequenz: bei gleichbleibender Teuerung wären die Zuschläge bis ans Lebensende der betroffenen Frauen in rund zwanzig Jahren nur noch knapp halb so viel wert wie heute. Der SGB hatte bereits im Abstimmungskampf vehement darauf hingewiesen, dass die Kompensationsmassnahmen ungenügend ausfallen. Mit der vom Bundesrat heute vorgeschlagenen Umsetzung verkommen sie komplett zum Hohn. Der SGB fordert den Bundesrat deshalb mit Nachdruck dazu auf, seinen Spielraum so zu nutzen, dass zumindest die im Abstimmungskampf gemachten Versprechen eingehalten werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8451</guid><pubDate>Fri, 21 Oct 2022 16:59:32 +0200</pubDate><title>Viel bezahlen für ungenügende Renten – kein Ende in Sicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/viel-bezahlen-fuer-ungenuegende-renten-kein-ende-in-sicht</link><description>Kommission des Nationalrats sagt Nein zur Einführung einer 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die mittlere AHV-Rente beträgt rund 1’800 Franken pro Monat. Davon allein kann heute niemand leben. Für den SGB ist klar: das Problem der zu tiefen Altersrenten muss jetzt konkret angepackt werden. Doch obwohl das Parlament dazu verpflichtet ist, die Verfassung einzuhalten und diese seit 50 Jahren existenzsichernde AHV-Renten verspricht, weigert sich die Nationalratskommission, ihre diesbezügliche Verantwortung zu übernehmen.</p><p>Damit Arbeitnehmende nach einem anstrengenden Erwerbsleben eine bezahlbare und anständige Rente erhalten, braucht es einen Ausbau der AHV. So wie ihn die Volksinitiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente fordert. Denn nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen – insbesondere auch die Frauen. In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Zudem haben viele Berufstätige mit den von den Banken stark beworbenen 3. Säule-Fonds im laufenden Jahr hohe Verluste gemacht. Die Volksinitiative für eine 13. &nbsp;AHV-Rente ist gerade im aktuellen Umfeld wichtiger denn je. Denn zu den stark gesunkenen Pensionskassenrenten kommen nun noch die hohe Inflation und explodierende Krankenkassenprämien. Die Einkommen aller RentnerInnen und zukünftigen RentnerInnen sind stark unter Druck. Berichte des Bundesamts für Sozialversicherungen bestätigen diese drohenden Kaufkraftverluste.</p><p>Selbst die BefürworterInnen von AHV 21 hatten zugegeben: Insbesondere für Frauen, aber auch für Männer mit tiefen Einkommen reichen die Renten häufig nicht. Doch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) versteckt sich weiterhin hinter düsteren Finanzszenarien und lehnt die Volksinitiative ohne jeglichen Gegenvorschlag ab. Sogar Massnahmen für die ärmsten RentnerInnen-Haushalte hat sie abgelehnt. Es scheint fast, dass die Kommission noch nicht verstanden hat, dass die haarscharfe Annahme von AHV 21 bei der AHV zu einem Geldsegen führt. Selbst gemäss den vorsichtigen Szenarien des Bundesrats wird die AHV bis 2030 fast 20 Milliarden Überschuss machen.</p><p>Die von der Kommission verlangten längerfristigen Finanzszenarien bis 2050 sind gemäss Bundesrat unzuverlässig und ausserdem einseitig, weil sie nur die Kostenseite abbilden. Sie werden aufgrund ihrer irrelevanten Aussagekraft vom Bund deshalb nicht als sinnvoll erachtet. Dass die Mehrheit der Kommission dennoch auf der Grundlage dieser Zahlen diskutieren will, zeigt mit aller Deutlichkeit: Es geht ihr nicht um die tatsächliche Finanzlage der AHV, sondern um eine stetige Aushöhlung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz, zugunsten einer privatisierten Altersvorsorge, welche sich nur Topverdiener leisten können – und an der sich Banken und Versicherer eine goldene Nase verdienen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8418</guid><pubDate>Mon, 26 Sep 2022 17:55:59 +0200</pubDate><title>Jetzt muss der Bundesrat rasch handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-muss-der-bundesrat-rasch-handeln</link><description>Widersprüchliche Entscheide zur Kaufkraft im Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Durch hohe Inflation und steigende Krankenkassenprämien geraten Arbeitnehmende und RentnerInnen unter Druck. Ohne Gegenmassnahmen drohen massive Kaufkraftverluste. Der&nbsp;Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist daher erleichtert, dass der Ständert dem Nationalrat gefolgt ist und einen vollen Teuerungsausgleich der AHV-Renten unterstützt. Dieser Entscheid ist bitter nötig und wird sich auch positiv auf BezügerIn­nen von IV-Renten, Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen auswirken.&nbsp;Jetzt muss der Bundesrat für eine rasche Umsetzung sorgen.</p><p>Völlig unverständlich ist hingegen, dass der Ständerat den dringend nötigen Entscheid zur temporären Erhöhung des Bundesbeitrags für die Prämienverbilligungen um 30 Prozent durch eine Rückweisung an die zuständige Kommission vertagt hat. Dies nota bene im vollen Wissen darum, dass das BAG morgen eine massive Prämiensteigerung für das nächste Jahr bekanntgeben wird. Dies ist völlig unverständlich und verkennt die Lebensrealität der Bevölkerung. Nun muss alles daran gesetzt werden, dass die entsprechende Motion wenigstens in der Wintersession beschlossen und danach zügig umgesetzt werden kann.</p><p>Dennoch ist erfreulich, dass das Parlament im heutigen Kontext wenigstens bei der AHV Verantwortung übernimmt und sich fähig zeigt, richtig und schnell zu handeln. Nun ist der Bundesrat gefragt: Er muss rasch die nötigen Anpassungen vorbereiten und wo nötig dem Parlament noch dieses Jahr vorlegen, im Hinblick auf eine Inkraftsetzung auf 2023.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8415</guid><pubDate>Sun, 25 Sep 2022 16:00:00 +0200</pubDate><title>Ein haarscharfer Entscheid gegen die betroffenen Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-haarscharfer-entscheid-gegen-die-betroffenen-frauen</link><description>Sehr knappes Ja zu AHV 21</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB bedauert das Ja zur AHV-21-Vorlage. Es ist ein Entscheid gegen die betroffenen Frauen. Die beschlossenen Leistungskürzungen verschlechtern die bereits problematische Einkommens- und Rentensituation der Frauen. Die BefürworterInnen haben den Frauen weitreichende Versprechen gemacht, dass diese Probleme jetzt angegangen werden. Es braucht nun entschiedene Massnahmen, um die finanzielle Unabhängigkeit und Gleichstellung der Frauen endlich zu ermöglichen. Dazu muss ihre Rentenlücke rasch geschlossen werden. Ausserdem braucht es genügend gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung. Dringlich bleiben bessere Löhne und Arbeitsbedingungen in typischen Frauenberufen.</p><p>Die Rentenlücke ist nicht nur ein Problem für die Frauen. Auf die stark gesunkenen Pensionskassenrenten treffen nun die hohe Inflation und explodierende Krankenkassenprämien. Die Einkommen aller RentnerInnen und zukünftigen RentnerInnen sind stark unter Druck. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB bleibt deshalb klar: Das Problem der zu tiefen Altersrenten muss jetzt endlich konkret angepackt werden. Der volle Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten ist dazu ein wichtiger erster Schritt. Es liegt nun am Ständerat, diesen Beschluss des Nationalrats zu unterstützen.</p><p>Trotz einem Millionen-Engagement der Wirtschaft für die Rentenaltererhöhung der Frauen und einer intensiven Angstkampagne der grossen Medienverlage, ist es dem Referendumsbündnis gelungen, stark über die eigene Basis hinaus zu überzeugen. Das Hauptargument der Rentenlücke der Frauen wurde breit debattiert und als Problem anerkannt. Arbeitgeber und Bürgerliche haben während des Abstimmungskampfes um jeden Preis nicht über die geplante weitere Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre sprechen wollen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird sich vehement gegen weiterführende Rentenaltererhöhungen zur Wehr setzen. Das deutliche Nein in der Westschweiz und im Tessin sowie gemäss den Umfragen auch einer Mehrheit der Frauen zeigt: Allfällige weitere Leistungsverschlechterungen, welche alle Bevölkerungsgruppen treffen, werden in Abstimmungen keine Mehrheiten finden.</p><p class="heading--h4">Erfreuliche Ablehnung einer weiteren Steuersenkung</p><p>Mit dem Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen wird der falschen Steuerpolitik für hohe Einkommen, Topvermögende und Unternehmen hoffentlich definitiv ein Riegel geschoben. Die Botschaft an Ueli Maurer und die bürgerliche Mehrheit in Bundesrat und Parlament ist klar: Mit einseitigen Begünstigungen für die Oberschicht muss definitiv Schluss sein. Angesichts der hohen Inflation und des drohenden Prämien- und Energie-Schocks braucht es nun konkrete und rasche Entlastungen für Arbeitnehmende und RentnerInnen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_IMG-20220926-WA0005_0d99b61da1.jpg" length="304505" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8411</guid><pubDate>Wed, 21 Sep 2022 14:21:33 +0200</pubDate><title>Wichtige Schritte zur Stabilisierung der Kaufkraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wichtige-schritte-zur-stabilisierung-der-kaufkraft</link><description>Massive Preissteigerungen belasten die Haushalte</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die hohe Inflation und die steigenden Krankenkassen-Prämien belasten die Haushalte. Ohne Massnahmen zur Stabilisierung der Kaufkraft und die dringend notwendigen generellen Lohnerhöhungen drohen für Familien Reallohneinbussen von rund 5’000 Franken. Für RentnerInnen droht bis 2024 ein Kaufkraftverlust im Umfang einer gesamten Monatsrente. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst daher den ersten Schritt im Nationalrat, mit der Unterstützung des raschen Teuerungsausgleiches der AHV-Renten sowie der Erhöhung der Prämienverbilligung. Die Kaufkraft der Erwerbstätigen und RentnerInnen muss gesichert wer­den.</p><p>Der Verfassungsauftrag verlangt bei der AHV explizit einen Teuerungsausgleich. Aufgrund der bisherigen Berechnungsweise beim Mischindex ist das nicht gewährleistet. Damit die Kaufkraft der Renten gewähr­leistet ist, braucht es auf 2023 einen Sonderentscheid, welchen der Bundesrat noch verweigerte. Der SGB begrüsst den heute vom Nationalrat beschlossenen vollen Teuerungsausgleich der AHV- Renten und ruft den Ständerat dazu auf, zu folgen. Der Entscheid wirkt sich auch positiv aus auf BezügerIn­nen von IV-Renten, Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. Dies ist bitter nötig, denn die Kaufkraft der Rent­nerInnen ist stark unter Druck, weil es bei der Pensionskasse meistens keinen Teuerungsaus­gleich gibt. Von 2021 bis 2024 droht bei einer mittleren Pensionskassenrente ein Kaufkraftverlust von rund 100 Fran­ken pro Monat.</p><p>Auch die Annahme der Motion zur Abfederung des kommenden Prämienschocks bei den Kranken­kassen ist ein Lichtblick. Mit der Erhöhung des Bundesbeitrags für die Prämienverbilligungen um 30 Prozent stehen so im nächsten Jahr zusätzliche 850 Millionen Franken zur Verfügung. In der Verantwor­tung stehen nun aber vor allem die Kantone: Diese haben in den letzten Jahren trotz Prämien- und Bevöl­kerungswachstums die Mittel für die Verbilligungen in vielen Fällen stark gekürzt. Nun müssen sie schleu­nigst nachbessern und wie der Bund die Mittel massiv erhö­hen (ansonsten erhalten sie gemäss Motions­text auch die zusätzlichen Bundesgelder nicht). Nichtsdes­totrotz reichen die 850 Millionen aber keines­wegs, um den drohenden Prämiensprung komplett abzufe­dern. Denn steigen die Prämien schlimmsten­falls um 10 Prozent, würde diese Summe lediglich einen Viertel des zusätzlichen Prämienvolumens abdecken. Umso wichtiger bleibt, dass der Ständerat nun – neben der Annahme dieser Motion – endlich die Behandlung der Prämienentlastungsinitiative von SP und Gewerkschaften vorantreibt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8381</guid><pubDate>Wed, 14 Sep 2022 13:01:40 +0200</pubDate><title>Frauen lehnen AHV-Abbau klar ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frauen-lehnen-ahv-abbau-klar-ab</link><description>Nein-Trend bei AHV 21 – Schlussspurt und Mobilisierung wird über AHV 21 entscheiden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die GFS-Umfrage zeigt einen Nein-Trend gegen AHV 21. Der Nein-Anteil ist um 5 Prozentpunkte gestiegen ist. Die neue Tamedia-Umfrage zeigt nach wie vor eine deutlich höhere Ablehnung von 44 Prozent sowie eine klare Nein-Mehrheit bei den Frauen und in der Westschweiz. Beide Umfragen wurden im Zeitraum erfasst, bevor sich das Hauptargument der Befürworter als leeres Versprechen entpuppt hat: Dass der Ständerat die BVG-Reform auf nach der AHV-Abstimmung verschoben hat, führt zu einer neuen Ausgangslage bei der Meinungsbildung zu AHV 21. Ob und wann es eine BVG-Reform geben wird, ist nun offen. Eine weitere Rentenabbau-Vorlage im BVG ist ebenso denkbar wie ein kompletter Abbruch. Die Stimmbevölkerung soll nun die Katze im Sack kaufen. Das wird den Trend zur Ablehnung weiter verstärken. Ein Nein am 25. September ist weiterhin möglich.</p><p>Die Umfragen von heute bestätigt die deutliche Ablehnung der Frauen, da sie bereits ein Drittel weniger Rente als Männer erhalten. Mit AHV&nbsp;21 soll auf ihre Kosten gespart werden. Damit verlieren die Frauen ein Jahr AHV-Rente – das bedeutet rund 26’000 Franken weniger Renteneinkommen. Alleine in den nächsten 10 Jahren sollen mit AHV 21 die Frauenrenten um 7 Milliarden Franken gekürzt werden. Dieser einseitige Abbau ist ungerecht.</p><p>Die GFS-Umfrage zeigt in der 2. Welle einen Trend zum Nein. Bemerkenswerterweise geht der höhere Nein-Anteil auf Kosten der Ja-Absichten und nicht der Unentschlossenen. Das zeigt, dass sich die Meinungsbildung in der intensiven Abstimmungskampagne noch stark entwickelt. Zum ersten Mal zeigen beide Umfragen eine mehrheitliche Ablehnung bei den Frauen. Letztlich wurde, anders als in der ersten Welle, in der GFS-Umfrage das Hauptargument des Referendumskomitees der Frauenrenten-Lücke berücksichtigt – und wird nun als stärkstes Contra-Argument aufgeführt.</p><p class="heading--h4">Einseitige Berichterstattung</p><p>Die Medienberichterstattung in der Deutschschweiz lässt den Argumenten des Referendumskomitees kaum Raum. Im Gegenteil: Statt dass die Parteien und der Bundesrat die Rentenaltererhöhung vertreten, sind die Chefradaktionen der grossen Verlage im Kampagnen-Modus und transportieren die Angstmacherei bezüglich AHV, obwohl die Fakten eine deutliche Sprache sprechen: die AHV-Reserven sind so hoch wie noch nie, seit 2001 hat sich der AHV-Fonds verdoppelt, auf heute rund 50 Milliarden Franken.</p><p>Dabei wird die heutige ungenügende Rentensituation der Frauen kaum thematisiert –&nbsp;oder es wird immer auf die BVG-Reform verwiesen. Wobei sich nun genau dieses Argument als leeres Versprechen entpuppt hat: Entgegen allen Versprechungen liegt nichts Konkretes auf dem Tisch.</p><p class="heading--h4">Referendumskomitee führt engagierte Kampagne weiter</p><p>Das Bündnis gegen AHV 21 führt seit Monaten eine engagierte Kampagne mit dem Fokus auf die betroffenen Frauen. Die heutigen Umfragen zeigen, dass sich diese starke Präsenz auszahlt und schon viele StimmbürgerInnen zu überzeugen vermochte. In den restlichen 12 Tagen wird das Komitee weiterhin alles geben, um maximal viele Frauen und Männer gegen AHV 21 an die Urne zu bringen. Denn mit einer starken Mobilisierung ist ein Nein am 25. September weiterhin möglich.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/d/csm_black_web_ahv21_logo-de_80ea4eeb62.jpg" length="90932" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8378</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 15:35:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat lässt RentnerInnen im Stich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-laesst-rentnerinnen-im-stich</link><description>Trotz Preisexplosion lehnt der Bundesrat den vollen Teuerungsausgleich ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Stark steigende Preise und der Prämienschock bei den Krankenkassen treffen Rentnerinnen und Rentner besonders hart. Ein durchschnittliches Rentnerpaar droht bis Ende 2024 ein Kaufkraftverlust von bis zu acht Prozent, das entspricht monatlich 450 bis 500 Franken. Auf das Jahr gerechnet fehlt ihnen bis dann eine ganze Monatsrente im Portemonnaie. Nun wischt der Bundesrat alle mehrheitsfähigen Motionen für einen Sonder-Teuerungsausgleich der AHV-Renten vom Tisch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist bestürzt, dass der Bundesrat die neue Realität der Bevölkerung ignoriert. Das Parlament muss dringend nachbessern, um die RentnerInnen und Rentner nicht im Stich zu lassen.</p><p>Im Juni hat das Parlament mit mehreren mehrheitsfähigen Motionen einen Sonder-Teuerungsausgleich der AHV-Renten gefordert. Denn: wird der normale Mechanismus über den Mischindex angewendet, drohen im neuen Kontext der hohen Inflation massive Kaufkraftverluste. Doch anstatt die Forderung mit einer dringenden Gesetzesanpassung zu konkretisieren, schmettert der Bundesrat die Vorstösse ab. Und lässt damit die RentnerInnen im Stich. Obwohl bereits das BVG keinen Teuerungsausgleich kennt – anders als seit 50 Jahren in der Verfassung versprochen –, sollen auch die AHV-Renten jetzt real an Wert verlieren. Der Bundesrat ist leider nicht auf der Höhe der Zeit: In der Vergangenheit wurden die Renten bei massiver Teuerung erhöht – wenn nötig auch im Eilverfahren. Das Parlament muss hier dringend nachbessern. Es bleibt noch Zeit, um den Wert der AHV-Renten für das Jahr 2023 zu erhalten.</p><p>Die AHV-Renten werden auf der Grundlage des Mischindexes alle 2 Jahre angepasst. Dieser setzt sich zusammen aus Teuerung und Lohnindex. Doch käme dieser normale Mechanismus dieses Jahr zur Anwendung, würde die mittlere AHV-Rente an realem Wert verlieren. Denn die Entwicklung der Löhne hinkt der Teuerung hinterher, was das Ergebnis nach unten ziehen würde. Die Teuerung würde so maximal zur Hälfte ausgeglichen. Zusammen mit dem fehlenden Ausgleich bei den PK-Renten und der Kostenexplosion bei den Krankenkassenprämien bedeutet dies einen Kaufkraft-Verlust von 450 bis 500 Franken monatlich (AHV und BVG zusammengerechnet) für ein mittleres RentnerInnen-Ehepaar.</p><p>Der SGB hatte den Bundesrat schon anfangs Mai auf dieses Problem hingewiesen: Art. 112 Abs. 2 Bst. d der Verfassung hält fest, dass die AHV-Renten mindestens an die Preisentwicklung anzupassen sind. Im Juni hatte das Parlament mit mehreren mehrheitsfähigen Vorstössen einen vollen Ausgleich per 2023 gefordert, wenn nötig mit einer dringlichen Gesetzesänderung.</p><p>In früheren Situationen mit hoher Inflation wurden die Renten bereits im Eilverfahren angehoben. Zum Beispiel 1990: Im Dezember wurde das Gesetz geändert, im April des darauffolgenden Jahres nach Ablauf der Referendumsfrist ein Teuerungszuschlag an alle RentnerInnen ausbezahlt. Dieses Beispiel zeigt: ein voller Ausgleich ist nicht nur machbar, sondern nötig.</p><p>Doch leider hat der Bundesrat über den Sommer keinen Vorschlag erarbeitet. Er lehnt einen vollen Ausgleich ab, obwohl die Teuerung im August noch zugenommen hat. «Die RentnerInnen blicken mit Sorge auf ihr Budget für nächstes Jahr», sagt SGB-Sozialversicherungsexpertin Gabriela Medici. «In der 2. Säule ist kein Ausgleich vorgesehen. Dass der Bundesrat die Anpassung der AHV-Renten ablehnt, ist unverständlich,» Nun muss das Parlament in der kommenden Session unbedingt nachbessern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8376</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 13:30:00 +0200</pubDate><title>Rentenverbesserungen für Frauen entpuppen sich als leere Versprechen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenverbesserungen-fuer-frauen-entpuppen-sich-als-leere-versprechen</link><description>Ständerat verschiebt BVG-Reform auf nach der AHV-Abstimmung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Frauen haben im Schnitt 34 Prozent tiefere Altersrenten, dies hat der Bundesrat gestern in einem neuen Bericht bestätigt – die Rentenlücke nimmt seit 2014 sogar zu. Die mit AHV 21 geplanten Rentenkürzungen der Frauen um durchschnittlich 26’000 Franken werden von den Befürwortern hauptsächlich damit rechtfertigt, dass sich die skandalöse Rentensituation der Frauen in der 2. Säule rasch verbessern soll. Dieses Hauptargument der Befürworter der Rentenaltererhöhung fällt mit den heutigen Beschlüssen der Kommission in sich zusammen und entpuppt sich als leeres Versprechen. Ob und wann eine BVG-Reform kommt, und mit welchem Inhalt, ist vor der AHV-Abstimmung nicht bekannt. Die Stimmbevölkerung soll die Katze im Sack kaufen. Diese Vernebelungstaktik der Ständeratskommission ist nicht akzeptabel.</p><p>Auch wenn klar ist, dass nur eine Erhöhung der AHV-Renten tatsächlich zu einer Verbesserung der schlechten Rentensituation führen würde, versprechen Arbeitgeber und Bürgerliche stattdessen seit Monaten schnelle Lösungen in der 2. Säule. Dieses Kartenhaus ist heute in sich zusammengefallen, Frauen und Ehepaare sollen sich nach dem Prinzip Hoffnung weiter gedulden. Und zuerst einen Rentenabbau bei der AHV akzeptieren. Dabei ist klar, dass alle bislang im Parlament diskutierten Vorschläge in der 2. Säule weit hinter der Kompromisslösung des Arbeitgeberverbands und der Gewerkschaften zurückbleiben. Der vom Bundesrat übernommene Vorschlag sah unter anderem vor, dass alle künftigen Rentnerinnen einen pauschalen monatlichen Rentenzuschlag von maximal 200 Franken erhalten, finanziert über 0,5 Lohnprozente. Doch nur SP und Grüne unterstützten diese Lösung.</p><p>Für den SGB bestätigt der Beschluss der Ständeratskommission mit aller Deutlichkeit: nur mit einem Nein zu AHV 21 am 25. September kann der nötige politische Druck für eine Verbesserung der heute schlechten Rentensituation der Frauen erreicht werden. Die finanzielle Stabilität der AHV ist in den nächsten Jahren gewährleistet. So bleibt Zeit für eine Reform der Altersvorsorge, welche die Interessen der breiten Bevölkerung berücksichtigt.</p><p>Die Schweiz leistet sich seit 50 Jahren ein System der Altersvorsorge, das für berufstätige Eltern nicht funktioniert. Der gestern veröffentlichte Bericht des Bundesrats zur Rentenlücke bestätigt dies in aller Deutlichkeit. Obwohl gerade Familien ihren Teil für die Sicherung der AHV leisten, trifft sie der mit AHV 21 drohende Rentenabbau.</p><p>Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Das ist nicht nur der Verfassungsauftrag in Sachen Altersvorsorge. Ein würdiges Leben im Alter ist auch eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8374</guid><pubDate>Wed, 07 Sep 2022 15:57:18 +0200</pubDate><title>Bundesrat bestätigt skandalöse Frauenrentenlücke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-bestaetigt-skandaloese-frauenrentenluecke</link><description>Gleichstellung: massive Unterschiede beim Einkommen – und kein Fortschritt sichtbar!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heute veröffentlichte Bericht zum «overall gender earning gap» ist ernüchternd und empörend. In den letzten 8 Jahren haben sich die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht verringert. Drei Jahre nach dem grossen Frauen*streik fällt die Bilanz miserabel aus: Frauen leiden nach wie vor unter tieferen Einkommen. Die skandalöse Frauenrentenlücke hat gemäss dem Bericht seit 2014 sogar zugenommen und beträgt über einen Drittel. Eine glaubwürdige Lösung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: statt einer dringend notwendigen Rentenverbesserung sollen die Frauenrenten mit AHV 21 sogar um 26’000 Franken gekürzt werden. Nur mit einem Nein am 25. September kann der nötige politische Druck für eine Verbesserung der heute schlechten Rentensituation der Frauen erreicht werden.</p><p class="heading--h4">Immer noch tiefere Einkommen</p><p>Das Einkommen der Frauen im Erwerbsalter ist über 43.2 Prozent tiefer als dasjenige der Männer, obwohl beide Geschlechter im gleich viele Stunden arbeiten. Aber Frauen leisten wesentlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer, etwa in der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen oder im Haushalt. Ausserdem erhalten Frauen im Erwerbsleben immer noch tiefere Löhne, einerseits wegen hartnäckigen Lohndiskriminierungen, aber auch wegen unterschiedlicher Berufswahl, Ausbildung und Karriereverläufen.</p><p>Gegen diese Lohn- und Einkommensunterschiede braucht es griffige Massnahmen, die über das revidierte Gleichstellungsgesetz hinausgehen. Neben weitergehenden Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung braucht es Rahmenbedingungen, damit die unbezahlte Arbeit nicht nur auf die Mütter zurückfällt: Ohne flächendeckende und zahlbare Entlastungsangebote der öffentlichen Hand wie Kitas, Tagesschulen und Betreuungsplätze für erwachsene Pflegebedürftige werden wir die Einkommenslücke der Frauen nicht schliessen können.</p><p class="heading--h4">Rentenlücke schliesst sich nicht – weitere 8 Jahre Stillstand sind inakzeptabel</p><p>Bittere Konsequenz der schlechteren Erwerbschancen ist die Rentenlücke der Frauen. Denn insbesondere Mütter unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie um die Haus- und Familienarbeit zu übernehmen. Und obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die schweizerische Altersvorsorge für berufstätige Eltern nicht funktioniert, stehen wir mit AHV 21 vor einer Reform, die dauerhafte Rentenkürzungen zur Folge hätte bei den Frauen und Ehepaaren, die gemeinsam Kinder grossgezogen und daneben gearbeitet haben. Selbst Frauen, die kurz vor der Pension stehen, sind trotz «Kompensationsmassnahmen» kaum geschützt.</p><p>Für den SGB ist klar: neben einem Nein zu AHV 21 braucht es nicht nur entschiedene Schritte für eine echte Gleichstellung im Erwerbsleben sondern auch substanzielle Verbesserungen bei den Renten. Er setzt sich deshalb für eine Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente sowie eine Modernisierung des BVG mit dem Sozialpartnerkompromiss ein. Es ist noch nicht zu spät, diesen Kompromiss endlich umzusetzen. Denn bisher hat das Parlament in Sachen BVG noch keinen einzigen konkreten Schritt in Richtung einer brauchbaren Reform gemacht.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/3/csm_150307_Frauendemo0143_67d965df5c.jpg" length="344665" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8373</guid><pubDate>Wed, 07 Sep 2022 13:26:16 +0200</pubDate><title>Rentenkürzungen und weitreichender Eingriff in die Lebensplanung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv21-rentenkuerzungen-und-weitreichender-eingriff-in-die-lebensplanung</link><description>Ehepaare verlieren mit AHV 21 im Schnitt 24&#039;000 Franken</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/AHV_21/Gipser.jpg" length="192423" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8361</guid><pubDate>Wed, 31 Aug 2022 12:04:24 +0200</pubDate><title>AHV-Abbau steht auf der Kippe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-abbau-steht-auf-der-kippe</link><description>Umfrage zeigt Nein-Trend</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die neuste Tamedia-Umfrage zeigt einen Nein-Trend bei AHV&nbsp;21. Weil die Zahl der Unentschlossenen nach wie vor sehr tief ist, zeigt diese Entwicklung, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger skeptisch werden, je mehr sie sich mit der unausgewogenen Vorlage befassen. Die noch deutlichere Verschiebung bei der Mehrwertsteuer-Vorlage zeigt zudem: Diese Steuererhöhung in einer Abbau-Vorlage stösst auf immer weniger Verständnis, weil sich die Kaufkraftperspektiven verschlechtern angesichts steigender Inflation und dem drohenden Prämienschock. AHV&nbsp;21 ist die falsche Vorlage zum falschen Zeitpunkt. Ein Nein ist möglich und nötig.&nbsp;</p><p>Laut der zweiten Tamedia-Umfrage legt das Nein-Lager zu, während der Ja-Anteil erodiert. Mit 47% Nein-Stimmabsicht und 52% Ja ist das Rennen sehr offen. Diese Ergebnisse&nbsp;zeigen, dass Kampagne und Argumente auch bei schon fortgeschrittener Meinungsbildung wirken. Je mehr sich die Stimmberechtigten mit der Vorlage befassen, desto klarer wird ihnen, dass ein Rentenabbau auf Kosten der Frauen und Ehepaare inakzeptabel ist.&nbsp;</p><p>Bei der Mehrwertsteuer-Vorlage ist die Verschiebung noch deutlicher. In Zeiten von steigenden Preisen für Energie, Lebensmittel, das Wohnen und vieles mehr ist es unverständlich, auch noch die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Urban Hodel, Pressesprecher des SGB dazu: «Rentnerinnen, Rentner und Arbeitnehmende leiden jetzt schon unter einer sinkenden Kaufkraft. Es ist der falsche Moment, um die Mehrwertsteuer zu erhöhen und die Produkte und Dienstleistungen so noch weiter zu verteuern.»&nbsp;</p><p>Entscheidend wird die Mobilisierung der Frauen sein, die immer noch viel stärker gegen die Vorlage sind. Der Trend bei der Mehrwertsteuer-Vorlage zeigt zudem, dass immer mehr Männer keine Steuererhöhung für eine Abbauvorlage akzeptieren.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/frauenrenten/210315_Appell-UEbergabe_c-YoshikoKusano.jpg" length="427463" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8357</guid><pubDate>Mon, 29 Aug 2022 11:05:43 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ab-heute-erhalten-nur-noch-die-maenner-rente-1</link><description>Equal Pension Day 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute ist es soweit: der 29. August 2022 markiert den Tag, an dem die Männer bereits so viel Rente erhalten haben, wie die Frauen im ganzen Jahr. Denn Frauen erhalten in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Doch anstatt dieses Problem zu lösen, stimmt die schweizerische Stimmbevölkerung in wenigen Tagen über eine weitere Verschlechterung der Frauenrenten ab.</p><p>Der Gender-Pension-Gap ist die Konsequenz der schlechteren Erwerbschancen von Müttern. Denn sie unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie um die Haus- und Familienarbeit zu übernehmen. Als direkte Folge drohen ihnen schlechte Renten. Doch obwohl es hinlänglich bekannt ist, dass die schweizerische Altersvorsorge für berufstätige Eltern nicht funktioniert, stehen wir am diesjährigen Equal Pension Day nur wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung zu AHV 21. Mit dieser Reform drohen dauerhafte Rentenkürzungen bei den Frauen und Ehepaaren, die gemeinsam Kinder grossgezogen und daneben gearbeitet haben. Selbst Frauen, die kurz vor der Pension stehen, sind trotz «Kompensationsmassnahmen» kaum geschützt. Der SGB zeigt in neuen Beispielen auf, was die Reform für die Frauen der Übergangsgeneration konkret bedeuten würde</p><p>Der SGB ruft die Stimmbevölkerung dazu auf, keine Verschlechterungen der heute bereits schlechten Rentensituation der Frauen zuzulassen und diese AHV-Abbauvorlage an die Absender zurückzusenden. Doch das alleine reicht nicht. Es braucht dringend Massnahmen, um die Rentensituation der Frauen zu verbessern. Dazu braucht es neben der Gleichstellung im Erwerbsleben entschiedene Schritte in der Rentenreform. Der SGB setzt sich deshalb für eine Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente sowie eine Modernisierung des BVG mit dem Sozialpartnerkompromiss ein. Es ist noch nicht zu spät, dem Parlament zu zeigen, dass es Zeit ist, diesen Kompromiss endlich umzusetzen. Denn nur er bringt für die Frauen sofortige und bezahlbare Rentenverbesserungen in der 2. Säule.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_39042bd9ba.png" length="169990" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8355</guid><pubDate>Fri, 26 Aug 2022 09:12:29 +0200</pubDate><title>Breite Abstimmungsmobilisierung auf der Strasse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/breite-abstimmungsmobilisierung-auf-der-strasse</link><description>Beginn der Mobilisierung gegen AHV-Abbau</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Aktion der Gewerkschaft SEV am Bahnhof Bern ist der Auftakt zur Abstimmungsmobilisierung. Morgen Samstag findet der schweizweite Aktionstag statt: Das breite Bündnis gegen AHV 21 organisiert in über 60 Städten und Gemeinden über 100 Aktionen und Stände, um im direkten Gespräch die Bevölkerung über den geplanten AHV-Abbau zu informieren, nachdem Gewerkschaften bereits diese Woche in den Betrieben und auf der Strasse mit Ständen und Veranstaltungen präsent waren. Heute werden ausserdem Prospekte gegen AHV 21 an 550’000 Haushalte verschickt.</p><p>Das Ja-Lager versucht, die Tragweite dieser Reform herunterzuspielen, die katastrophale Situation der Frauen im Rentenalter zu verschleiern und die Rentenkürzungen, die AHV 21 für Frauen und Ehepaare mit sich bringen wird, zu verschleiern. Die allgemeine Teuerung und der sich abzeichnende Schock bei den Krankenkassenprämien rücken jedoch die Frage der Rentenhöhe in den Mittelpunkt der Debatte. Angesichts der kontinuierlichen Senkung der Pensionskassen-Renten in den letzten Jahren und vor dem Hintergrund der aktuellen Inflation ist eine Rentenkürzung in der AHV besonders falsch.</p><p>Darüber hinaus bedeutet die vom Bundesrat klar geäusserte Absicht, das Rentenalter für alle über 65 Jahre hinaus zu erhöhen, dass bei einem Ja weitere Kürzungen in der AHV folgen werden, die alle betreffen werden. Ganz zu schweigen von der mit der Vorlage verbundenen Erhöhung der Mehrwertsteuer, die die bereits spürbare Teuerung noch verstärken wird.</p><p>Die erste Tamedia-Umfrage hat eine sehr deutliche Ablehnung der Reform bei den Frauen gezeigt hat. Das Referendumskomitee ist zuversichtlich, dass es gelingen wird, die gesamte Bevölkerung davon zu überzeugen, dass nur ein Nein den geplanten Abbau der AHV verhindert.</p><p>Der Auftakt der Mobilisierung heute in Bern hat verdeutlicht, warum diese Abstimmung eigentlich alle betrifft: «Die Erhöhung des Rentenalters bedeutet eine Senkung der Renten. Nur mit einem Nein zu AHV 21 kann dieser Angriff gestoppt werden», sagte Giorgio Tuti, Präsident des SEV, in Bern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/DSC01669_r.JPG" length="182122" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8348</guid><pubDate>Fri, 19 Aug 2022 16:42:55 +0200</pubDate><title>Eine 13. AHV-Rente ist wichtiger denn je!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-13-ahv-rente-ist-wichtiger-denn-je</link><description>Nationalratskommission nimmt Debatte zur 13. AHV-Rente auf</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute in der Kommission des Nationalrats behandelte Initiative ist simpel, aber bestechend: Sie fordert eine 13. Auszahlung der monatlichen Altersrente, auf die man in der AHV Anspruch hat. Das entspricht einer Erhöhung der Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren die tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. Für eine Familie – sagen wir einen Tramführer und eine Teilzeit arbeitende Verkäuferin mit einem Kind – würde die AHV um rund 300 Franken pro Monat erhöht. Die Initiative sieht ausserdem vor, dass auch EL-BezügerInnen von der 13. Monatsrente profitieren. Gerade die ärmsten Rentnerinnen und Rentner sollen die Erhöhung deutlich spüren.</p><p>Eine Erhöhung der AHV-Renten ist dringend notwendig. Denn die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Davon kann man in der Schweiz nicht leben – obwohl die Verfassung seit 50 Jahren existenzsichernde AHV-Renten verspricht. Und die Renten sind nicht nur tief, sie kommen auch immer mehr unter Druck. Heute beträgt die mittlere AHV-Rente noch 21 Prozent des Durchschnittslohnes. Früher waren es mehr als 26 Prozent. Das wären heute knapp 500 Franken mehr AHV-Rente pro Monat. Ohne eine Erhöhung der AHV-Renten wird sich dieses Problem weiter akzentuieren. Hinzu kommt, dass die Pensionskassenrenten sinken. Ein Rentner, der 2020 in Rente ging, erhält 200 Franken weniger Monatsrente aus der Pensionskasse als sein Kollege, der 5 Jahre früher in Rente ging. Und nun drohen auf diese bereits anspruchsvolle Ausgangslage weitere, grosse reale Rentenverluste durch die Teuerung und höhere Krankenkassenprämien.</p><p>Der Bundesrat bleibt in der Botschaft zur Initiative die Antwort schuldig, wie er das Problem der ungenügenden Renten lösen will. Der SGB fordert die zuständige Kommission dazu auf, dies zu ändern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8346</guid><pubDate>Fri, 19 Aug 2022 15:07:59 +0200</pubDate><title>SRG-Umfrage ignoriert Hauptargument des AHV-21-Referendums</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/srg-umfrage-ignoriert-hauptargument-des-ahv-21-referendums</link><description>Umfrage in Schieflage – Resultate zeigen kein objektives Bild</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute veröffentlichte Gfs-Umfrage im Auftrag der SRG ignoriert das Hauptargument der AHV 21 GegnerInnen: Dass Frauen heute ein Drittel weniger Rente erhalten, wird in der Umfrage mit keinem Wort erwähnt. Das macht die Ergebnisse unglaubwürdig. Denn die Frauenrenten-Lücke ist ein objektiver Fakt und wird von keiner Seite in Frage gestellt. Das Referendumskomitee fordert daher die Auftraggeber auf, die Umfrage entsprechend anzupassen. Die im selben Zeitraum erhobene Tamedia-Umfrage hat das Hauptargument der Referendumsführer berücksichtig und zeigt ein deutlich anderes Bild.</p><p>Frauen erhalten heute im Durchschnitt ein Drittel weniger Rente, und mit AHV&nbsp;21 wird den Frauen im Schnitt die AHV-Rente um 26'000 Franken gekürzt: dieses Argument steht seit Beginn im Fokus der Referendumskampagne. Das Referendumskomitee hatte vor dem Sommer GfS als durchführendes Institut über die Hauptargumente schriftlich informiert. Dass die Frauenrentenlücke in der Umfrage mit keinem Wort erwähnt wird, ist daher unverständlich, irreführend und schliesslich schädlich für die Meinungsbildung der Stimmbevölkerung.</p><p>Die zwei Umfragen, die mit nur 4 Tagen Abstand erhoben wurden, zeigen sehr unterschiedliche Ergebnisse. Gleichzeitig bleibt der Unterschied in den Stimmabsichten nach Geschlecht gleich hoch. Frauen wehren sich deutlich mehr gegen eine Verschlechterung ihrer Renten und einen Abbau bei der AHV, weil sie aus der eigenen Erfahrung wissen, dass es im Alter schwierig sein wird, über die Runden zu kommen. Eine stärkere Mobilisierung der Frauen ist zu erwarten, was auf ein nach wir vor knappes Resultat hindeutet.</p><p>Das Referendumskomitee gegen AHV 21 ist ausserdem überzeugt: «Im Kontext der steigenden Teuerung und des Prämienschocks bei den Krankenkassen wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer für eine Rentenabbau-Vorlage an Bedeutung gewinnen und kann zu einer Ablehnung der Vorlage führen», so Urban Hodel, Co-Leiter der Abstimmungskampagne.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_67-de-ls_a4d939c5a5.jpg" length="60294" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8339</guid><pubDate>Wed, 03 Aug 2022 11:34:32 +0200</pubDate><title>Hohe Teuerung belastet die Kaufkraft der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hohe-teuerung-belastet-die-kaufkraft-der-arbeitnehmenden</link><description>Die Inflation bleibt hoch – Entlastungen für RentnerInnen und Erwerbstätige sind jetzt dringlich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Teuerung bleibt mit 3.4 Prozent auf hohem Niveau und belastet damit die Kaufkraft der Berufstätigen und der Rentnerinnen und Rentner stark. Ohne Teuerungsausgleich drohen für Familien Reallohneinbussen von mehreren tausend Franken. Die Kaufkraft muss gesichert werden: Neben den dringend notwendigen generellen Lohnerhöhungen müssen die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geforderten Massnahmen – die Erhöhung der Prämienverbilligung und der rasche Teuerungsausgleich der AHV-Renten – in der Herbstsession des Parlaments dringlich umgesetzt werden. Denn die erwarteten steigenden Krankenkassen-Prämien belasten die Haushalte zusätzlich.&nbsp;</p><p>Die Realeinkommen und die Kaufkraft in der Schweiz drohen zu sinken. Denn erstmals seit 2008 steigen die Konsumentenpreise wieder. Die Teuerung liegt im Juli nun weiterhin bei hohen 3.4 Prozent. Generelle Lohnerhöhungen und höhere Prämienverbilligungen sind in dieser Situation ein Muss. Die unteren und mittleren Löhne wurden bereits in den letzten Jahren zu wenig erhöht. Mit den derzeitigen Rahmenbedingungen verlieren Haushalte mit einem mittleren Lohn ohne Teuerungsausgleich künftig real mehrere tausend Franken pro Jahr. Zusätzlich droht ein Prämienschock bei den Krankenkassen von bis zu 10 Prozent. Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geforderten Entlastungen für Erwerbtätige und RentnerInnen müssen vom Parlament nun umgesetzt werden. In der Herbstsession sind die Erhöhung der Pämienverbilligung und der Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten das Minimum.</p><p>Normalerweise funktioniert der Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten. Doch auf 2023 drohen erstmals reale Rentenverluste in der Grössenordnung von 1000 Fr. für «mittlere» Rentnerinnen und Rentner. Zum einen, weil es bei den Pensions­kassenrenten keinen Teuerungsausgleich gibt. Und zum anderen, weil der «AHV-Mischindex», mit dem die Renten erhöht werden, zur Hälfte auf der Lohnentwicklung beruht. Damit hinkt die Rentenerhöhung der aktuellen Teuerung doppelt hinterher. Die AHV-Renten wurden letztmals auf den 1. Januar 2021 erhöht. Die nächste Erhöhung ist auf den 1. Januar 2023 fällig und dringend nötig. &nbsp;</p><p>Die AHV-Renten liegen im Schnitt bei rund 1800 Fr. im Monat, die Pensionskassen­renten bei 1700 Fr. pro Monat. Aufgrund der aufgelaufenen Teuerung beträgt der Kaufkraftverlust bei der Pensionskassenrente rund 675 Franken pro Jahr. Bei der AHV-Rente ist der reale Rückgang aufgrund des Mischindexes nicht so stark, aber immerhin auch noch fast 370 Franken jährlich. Aufaddiert sind das dann mehr als 1000 Franken.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8319</guid><pubDate>Fri, 01 Jul 2022 09:25:10 +0200</pubDate><title>AHV 21 kostet Frauen 26’000 Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-kostet-frauen-26000-franken</link><description>Lancierung Abstimmungskampagne gegen AHV 21</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein breites Bündnis hat das Referendum gegen AHV&nbsp;21 ergriffen, weil mit der AHV-Vorlage einseitig auf Kosten der Frauen gespart wird. Obwohl Frauen um einen Drittel tiefere Altersrenten erhalten, sollen ihre Renten im nächsten Jahrzehnt um 7 Milliarden Franken gekürzt werden. Damit verlieren sie rund 26’000 Franken Einkommen. Und das ist nur der erste Schritt: Rentenalter 67 für alle steht auf dem Programm. Das Referendumskomitee bekämpft im Umfeld von explodierenden Preisen und Prämienschock auch die Mehrwertsteuererhöhung und sagt am 25. September klar 2x NEIN zum AHV-Abbau.</p><p>Die AHV-Schreckensszenarien sind wieder nicht eingetroffen: Vor wenigen Wochen musste der Bundesrat seine Prognosen deutlich nach oben korrigieren. Umso weniger akzeptabel ist eine AHV-Abbau-Vorlage auf Kosten der Frauen. Bundesrat und Parlament ignorieren die schlechte Rentensituation der Frauen: Sie erhalten ein Drittel weniger Rente als Männer und können fast nur auf die AHV zählen. Die Rentenlücke spiegelt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen. Frauen übernehmen mehrheitlich Arbeiten in anstrengenden – aber schlechter bezahlten – Berufen wie Reinigung, Verkauf, Betreuung, Gesundheit und Pflege. Und es sind hauptsächlich Frauen, die sich um Kinder, Enkelkinder, alternde (Schwieger-)Eltern und kranke Angehörige kümmern. Folge sind Teilzeitpensen –&nbsp;vier von fünf Frauen mit Kindern arbeiten heute Teilzeit –&nbsp;und tiefere Einkommen. Insgesamt verdienen Frauen ganze 33 Prozent weniger als Männer. Obwohl sie, unbezahlte und bezahlte Arbeit zusammengezählt, gleich viele Stunden arbeiten. Konsequenz: Die Arbeit vieler Frauen führt heute zu unwürdig tiefen Renten. Trotzdem sollen ausgerechnet sie für AHV 21 bezahlen. Damit würden Frauen in Zukunft ein Jahr AHV-Rente verlieren – gemessen am Medianeinkommen rund 26’000 Franken Einkommensverlust. Und auch die Rentensituation von Ehepaaren würde sich mit der Reform verschlechtern – obwohl ihre Renten heute schon plafoniert sind.</p><p class="heading--h4">Nein zu Rentenalter 67 für alle</p><p>Bei einem Ja kommt spätestens 2026 der nächste Abbauschritt. Das Parlament hat beschlossen, dass der Bundesrat bis dann die nächste Reform vorlegen muss, in welcher «strukturelle Fragen» angepackt werden. Das heisst nichts anderes als: Rentenalter rauf, und zwar für alle. Bereits im Parlament ist die Renteninitiative. Sie fordert nicht nur eine generelle Erhöhung des Rentenalters, sondern auch eine Verknüpfung mit der Lebenserwartung –&nbsp;was das Rentenalter auf 67 und später noch höher steigen lassen würde. Auch in der BVG-Reform droht ein Abbau-Massaker: mehr bezahlen für weniger Rente. AHV 21 spielt die erste Geige im Rentenabbau-Konzert. Nur ein klares Nein jetzt kann weiteren Rentenabbau stoppen.</p><p class="heading--h4">Die Realität auf dem Arbeitsmarkt</p><p>Heute sind 60- bis 64-Jährige die Altersgruppe mit der höchsten Arbeitslosenquote&nbsp;– das ist völlig neu. Und die Arbeitslosigkeit sinkt bei den «Älteren» langsamer. Auf dem Arbeitsmarkt sind ihre Perspektiven schlecht. Nur wenige Arbeitgeber geben ihnen eine Chance. Sie haben grössere Mühe, wieder eine Stelle zu finden, wenn sie arbeitslos sind, unabhängig von Qualifikationen oder Lohnvorstellungen. In Gastronomie, Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Detailhandel hat die Zahl der älteren arbeitslosen Frauen stark zugenommen – trotz häufiger Klagen der Arbeitgeber über Arbeitskräftemangel. Es droht, was in anderen Ländern beobachtet werden kann: Die Erhöhung des Rentenalters wird mehr Personen in Langzeitarbeitslosigkeit oder Sozialhilfe treiben.</p><p class="heading--h4">Mehr bezahlen – weniger Rente?</p><p>Realeinkommen und Kaufkraft in der Schweiz drohen zu sinken. Denn erstmals seit 2008 steigen die Konsumentenpreise wieder. Für das laufende Jahr wird eine Teuerung von 2.7 Prozent erwartet. Zusätzlich droht bei den Krankenkassen ein Prämienschock von bis zu 10 Prozent. Mit den derzeitigen Rahmenbedingungen hätten Berufstätige mit mittlerem Lohn ohne Teuerungsausgleich künftig real 1’600 Franken weniger Einkommen pro Jahr. Paaren mit Kindern, wo beide Elternteile berufstätig sind, droht eine Reallohn-Einbusse von 2’200 Franken. In diesem angespannten Kontext will das Parlament mit AHV 21 die Mehrwertsteuer erhöhen.</p><p>Das Referendumsbündnis hat innert kurzer Zeit das Dreifache der nötigen Unterschriften gesammelt. Vor drei Wochen, am 14. Juni demonstrierten über 50’000 Menschen gegen die Verschlechterung der Frauenrenten. Die Abstimmungskampagne baut auf dieser erfolgreichen Mobilisierung auf. Sie stellt die ungenügende Rentensituation der Frauen in den Fokus und zeigt auf, weshalb eine weitere Verschlechterung durch den AHV-Abbau inakzeptabel ist.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/5/csm_26000-fr_84d5ea15d8.jpg" length="87560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8313</guid><pubDate>Wed, 22 Jun 2022 14:24:00 +0200</pubDate><title>Renteninitiative entlarvt Agenda gegen Arbeitnehmende: Rentenalter 67+ für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/renteninitiative-entlarvt-agenda-gegen-arbeitnehmende-rentenalter-67-fuer-alle</link><description>Bundesrat schickt Botschaft zur Renteninitiative ins Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die nächste AHV-Abbauvorlage ist bereits im Parlament: unter dem Vorwand der Demografie will die Renteninitiative die solidarisch finanzierte Altersvorsorge schwächen. Seit der Einführung der AHV warnen Grossbanken und Versicherungen sowie ihre politischen VertreterInnen mit tiefroten AHV-Prognosen. Die Renteninitiative steht in dieser Tradition. Schon heute hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden drastisch verschlechtert. Eine Erhöhung des Rentenalter auf 67+ führt dazu, dass Arbeitnehmende mit mittleren Einkommen – wie eine Anwaltssekretärin oder ein Jugendarbeiter – bis zum Umfallen arbeiten müssen, während sich Top-Verdienende weiterhin eine Frühpensionierung leisten können. Der SGB wird sich vehement gegen diese Aushöhlung der AHV einsetzen.</p><p>Im Gegensatz zur privaten Vorsorge ist die AHV solide und verlässlich. Die seit Jahrzehnten prognostizierten Milliardendefizite in der AHV sind bisher nicht eingetroffen. Die AHV schloss die schwierigen Corona-Jahre 2020-21 mit einem Plus von rund 2.5 Milliarden Franken ab. Sie hat heute ein Vermögen von fast 50 Milliarden Franken, und dieses wird in den nächsten 5 Jahren noch zunehmen.</p><p class="heading--h4">Wasser predigen, Wein trinken</p><p>Für die Mehrheit der Arbeitnehmenden ist das im Gesetz festgeschriebene Rentenalter die entscheidende Berechnungsgrundlage für die Rentenhöhe. Schon heute gilt: wer es sich leisten kann, geht früher in Pension. In Branchen mit hohen Löhnen wie bei den Banken und Versicherungen ist die Quote der Frühpensionierungen sehr hoch.</p><p>Gleichzeitig ist klar: je höher das Einkommen, desto höher ist in der Regel auch die Lebenserwartung. Wer weniger verdient oder eine weniger gute Ausbildung hat, lebt eindeutig weniger lang. Und auch um die Gesundheit steht es weniger gut. In den Jahren, die diesen Menschen im Alter bleiben, sind sie häufiger krank. Wenn das allgemeine Rentenalter steigt, bleibt den Menschen, die es bereits im Erwerbsleben schwierig haben, immer weniger Zeit im verdienten Ruhestand.</p><p>Anstatt wie behauptet die Jungen zu entlasten, entlarvt die Initiative der Jungfreisinnigen damit die Arbeitnehmenden-feindliche Agenda in der Altersvorsorge: sie will nichts anderes, als dass der Banker weiterhin mit einer hohen Rente mit 60 in Pension gehen und damit lange leben kann – die Kassiererin, die Pflegerin oder der Lagerist sollen bis 67 arbeiten und nur wenige gute Jahre im Ruhestand verbringen.</p><p class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</p><p>Gerade für die Jungen funktioniert die AHV: Gäbe es keine AHV, müssten Familien 400’000 Franken mehr bezahlen, um sich eine gleich hohe Rente privat anzusparen. Die Rechnung ist einfach: Für 92 Prozent der Arbeitnehmenden lohnt sich eine starke AHV, nur die 8 Prozent der Topverdienenden bezahlen mehr als sie erhalten. Die AHV-Finanzierung blieb trotz starker demografischer Alterung in den letzten Jahrzehnten stets solide, weil die Produktivität stieg. Heute erarbeitet eine Beschäftigte pro Stunde durchschnittlich dreimal mehr als 1948, davon profitiert auch die AHV.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8297</guid><pubDate>Tue, 14 Jun 2022 20:09:21 +0200</pubDate><title>Es braucht endlich echte Gleichstellung – statt Abbau auf Kosten der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schweizweite-mobilisierungen-zum-14-juni</link><description>Schweizweite Mobilisierungen zum 14. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am heutigen 14. Juni gingen schweizweit rund&nbsp;50 000&nbsp;Frauen und solidarische Männer auf die Strasse. Drei Jahre nach dem grossen Frauen*streik hat sich noch zu wenig bewegt in Richtung Gleichstellung. Schlimmer: Es droht ein einseitiger AHV-Abbau auf Kosten der Frauen. Deshalb stand das Nein zu AHV 21 im Fokus der meisten Kundgebungen, ganz nach dem Motto «Bessere Löhne statt höheres Rentenalter». Einen Rückschlag bei den Frauenrenten, obwohl diese heute schon einen Drittel tiefer sind als diejenigen der Männer, lassen sich die Frauen nicht bieten!</strong></p><p>Lohnunterschiede, systematische Diskriminierung, ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit auf die Geschlechter: Echte Fortschritte in der Gleichstellung lassen noch immer auf sich warten. Umso stossender das Vorhaben des Parlaments, die AHV-Renten der Frauen zu kürzen. Der Widerstand gegen den AHV-Abbau stand im Mittelpunkt der heutigen Kundgebungen. Die Signale der Frauen könnten deutlicher nicht sein: Jetzt die AHV auf Kosten der Frauen abzubauen, obwohl sie im Rentenalter schon heute mit um einen Drittel tieferen Renten leben müssen, ist inakzeptabel.</p><p>Heute kamen in der ganzen Schweiz rund 50&nbsp;000 Menschen&nbsp;bei Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen zusammen. Die Frauen und solidarischen Männer haben dabei bekräftigt, dass die Löhne und Renten der Frauen endlich verbessert werden müssen. Auch eine gerechte Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit ist überfällig. Dafür fehlen zurzeit aber die notwendigen Rahmenbedingungen. Und letztlich müssen alle Formen von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts bekämpft werden.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/f/csm_2021-9-18-DEMO-AVS21-NON-Lucas-Dubuis19_xlarge.2x.1632216459_5b1e40869c.jpg" length="307444" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8266</guid><pubDate>Mon, 30 May 2022 10:22:52 +0200</pubDate><title>Respekt für die Frauen: Höhere Löhne statt höheres Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/respekt-fuer-die-frauen-hoehere-loehne-statt-hoeheres-rentenalter-14juni22</link><description>Aufruf zum 14. Juni 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zum Auftakt der Mobilisierung für den feministischen Streiktag vom 14.&nbsp;Juni&nbsp;2022 präsentieren betroffene Frauen den Aufruf und die Forderung nach echter Gleichstellung und mehr Respekt für ihre Arbeit. Kurz vor Sessionsbeginn erinnern die Gewerkschaftsfrauen daran, dass sich seit dem Frauen*streik 2019 kaum etwas verbessert hat. Im Gegenteil: der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen sinkt nicht und die Frauenrentenlücke bleibt skandalös. Am 14.&nbsp;Juni&nbsp;2022 sind deshalb schweizweite Aktionen und Kundgebungen geplant.</p><p>Das Schweizer Frauenstimmrecht ist nun 50 Jahre alt. Fast gleich alt ist das Versprechen der Politik, dass auch Frauen im Alter von der AHV leben können – das wird heute nicht erfüllt. Regierung und Parlament interessieren sich offenbar nicht für diesen Missstand. Deshalb präsentieren vier Gewerkschaftsfrauen ihren Frust direkt vor dem Bundeshaus.</p><p><strong>Rentnerin Ursula Mattmann</strong> sagt: «Wir Frauen haben im Durschnitt einen Drittel weniger Rente. Ich frage mich, von was sollen die Frauen denn leben? So kann es nicht weitergehen: Die Renten müssen besser werden, nicht schlechter!» Voll im Erwerbsleben steht <strong>Elena Marti, Fachfrau Betreuung Kind</strong>. Auch sie ist enttäuscht: «Frauen arbeiten immer noch zu tieferen Löhnen unter schlechteren Bedingungen. Von tatsächlicher Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Es braucht endlich mehr Respekt für unsere Arbeit.»</p><p><strong>Krankenpflegerin Marie-Odile Heim</strong> berichtet von unregelmässigen Arbeitszeiten und ihrem physisch belastenden Beruf. «Dazu kommt noch der Grossteil der unbezahlten Care-Arbeit: viele Frauen sind schon mit 60 erschöpft. Bis 65, gar 66 oder 67 weitermachen ist unmöglich.» Mit Blick auf die anstehenden Abbau-Vorlagen aus dem Parlament zeigt sich <strong>Verkäuferin Clotilde Pinto</strong> wütend: «Unsere Renten sind heute schon zu tief! Wir können uns keine frühere Pensionierung leisten, wie unsere Chefs. Deshalb ist die Rentenkürzung bei den Frauen eine Frechheit.»</p><p>Die Betroffenen fordern mehr Respekt für ihre Arbeit. Das bedeutet: höhere Löhne statt ein höheres Rentenalter. Am 14.&nbsp;Juni fordern Frauen Renten, die zum Leben reichen und keine Erhöhung des Frauenrentenalters. Dafür echte Gleichstellung bei den Löhnen und der unbezahlten Arbeit.</p><p>Eine Übersicht über die schweizweiten Aktionen und Informationen zum 14. Juni findet sich auf <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a>.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/communiques/220530_mk-cp2.jpg" length="313756" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8258</guid><pubDate>Wed, 25 May 2022 14:56:58 +0200</pubDate><title>Bundesrat ignoriert Problem der sinkenden Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-ignoriert-problem-der-sinkenden-renten</link><description>Volksinitiative für einer 13. AHV-Rente: der Ball liegt nun beim Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die AHV-Renten sind zu tief und die Renten aus den Pensionskassen brechen ein. Gleichzeitig steigen die Preise und es droht ein Prämienschock bei den Krankenkassen. Da bleibt immer weniger zum Leben übrig. Besonders gross ist der Rentenrückstand bei den Frauen. Der Bundesrat ignoriert mit der Ablehnung der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente das Problem der zu tiefen Altersrenten. Im Gegenteil: er verabschiedet sich vom Versprechen existenzsichernder AHV-Renten und verstrickt sich in Ausflüchten zu drohenden AHV-Defiziten. Unerwähnt bleibt dabei, dass die heute publizierten Finanzszenarien für die AHV bis 2030 substanziell positiver ausfallen als noch vor vier Monaten vorhergesagt. Somit ist klar: jetzt muss das Parlament die Fehler des Bundesrats korrigieren. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.</p><p>Die Schweizer Bevölkerung hat beschlossen, dass die AHV-Rente existenzsichernd sein muss und dies in die Verfassung geschrieben. Dieser Entscheid ist bis heute nicht umgesetzt. Im Gegenteil: 50 Jahre nach dem Versprechen verabschiedet sich der Bundesrat immer deutlicher von diesem Auftrag. Lapidar verweist er Arbeitnehmende nach einem anstrengenden Erwerbsleben auf die Ergänzungsleistungen anstatt ihren Anspruch auf eine würdige Altersrente umzusetzen. Dies, obwohl sich die Rentensituation dramatisch entwickelt. Denn die Pensionskassenrenten sind im Sinkflug. Die Frauenrenten skandalös tief. Und die AHV-Renten halten mit den Löhnen nicht Schritt. Die mittlere AHV-Rente beträgt heute noch knapp 1’800 Franken Das sind 21 Prozent des Durchschnittslohnes. Früher waren es mehr als 26 Prozent. Was heute einer AHV-Rente von knapp 2’300 Franken entsprechend würde. Dieses Jahr drohen die AHV-Renten sogar nicht einmal mit der Teuerung Schritt zu halten.</p><p>Anstatt dieses Problem anzugehen, versteckt sich der Bundesrat hinter der Drohkulisse, wonach ein Ausbau der AHV nicht bezahlbar sei. Nicht einmal in einem Nebensatz erwähnt er dabei, dass er seine Finanzszenarien im Vergleich zum Januar substanziell angepasst hat. Mit dieser systematischen Angstmacherei zulasten der Bevölkerung wird der Bundesrat seiner Verantwortung der Bevölkerung gegenüber nicht gerecht. Er vergisst dabei auch willentlich, dass die AHV für 90 Prozent der Bevölkerung die billigste Altersvorsorge ist und auch bleiben wird. Gerade für Jüngere ist ein Ausbau der AHV eine grosse Entlastung.</p><p>Nur die Initiative für eine 13. AHV-Rente adressiert die Frage der Rentenhöhe und stellt sich damit nicht nur zum richtigen Zeitpunkt gegen die geplanten Abbauvorlagen, sondern läutet die dringend notwendige Gegenoffensive ein. Die Initiative ist simpel, sie fordert die Einführung einer weiteren Auszahlung jener Rente, auf die man in der AHV Anspruch hat. So wie fast alle einen 13. Monatslohn haben. Auf eine monatliche Auszahlung gerechnet, bedeutet das eine Erhöhung der AHV-Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren Personen mit tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. In der Schweiz hat es genug Geld für anständige Renten – nicht nur für die Top-Verdiener. Es ist nun am Parlament, sich ernsthaft mit den Altersleistungen auseinanderzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528-13AHV0061_xlarge.1624621701.jpg" length="485212" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8255</guid><pubDate>Tue, 24 May 2022 10:00:00 +0200</pubDate><title>AHV stärken statt Rentenalter erhöhen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-staerken-statt-rentenalter-erhoehen</link><description>Lancierung Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute startet die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für ein starke AHV». Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Milliardenerträge aus Negativzinsen und Gewinnen angehäuft. Dieses Geld muss zurück an die Bevölkerung. Die SNB-Initiative will, dass ein Teil der Gewinne an die AHV geht. Die Initiative zeigt, dass solide AHV-Finanzen ohne Rentenalterhöhung möglich sind, und bietet eine Alternative zu den Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten. Auf die Abbau-Vorlage AHV 21 kann so oder so verzichtet werden, weil die AHV-Prognosen bis 2032 zu pessimistisch sind. Unter Druck sind hingegen die Altersrenten. Die AHV-Renten halten mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt und die BVG-Renten sinken – auch wegen der Tiefzinspolitik der letzten Jahre. Für viele Rentnerinnen und Rentner reicht das Geld nicht mehr zum Leben. Deshalb braucht es eine Stärkung der AHV mit den Erträgen der Negativzinsen der SNB. Davon profitieren alle.</p><p>Die Schweizer Bevölkerung hat beschlossen, dass die AHV-Rente existenzsichernd sein muss und das in die Verfassung geschrieben. Dieser Entscheid ist bis heute nicht umgesetzt. Im Gegenteil: Die mittlere AHV-Rente beträgt heute noch knapp 1’800 Fr. Das sind 21 Prozent des Durchschnittslohns. Früher waren es mehr als 26 Prozent. Die AHV-Renten müssen daher dringend erhöht und nicht wie geplant abgebaut werden. Bundesrat und Parlament haben mit AHV 21 dennoch Verschlechterungen beschlossen: Allen voran die Erhöhung des Frauenrentenalters, was bei den Frauen zu noch tieferen Renten führt. Wer heute und morgen pensioniert wird, erhält bereits seit Längerem weniger Rente als die Jahrgänge davor. Für Pensionierte bleibt immer weniger zum Leben.</p><h3 class="heading--h5">Gerechte Zusatzfinanzierung der AHV</h3><p>Bereits früher hat die AHV Mittel von der SNB erhalten, wenn diese hohe Gewinne machte. So zum Beispiel im Jahr 2007, als die AHV 7 Mrd. Franken aus dem Verkauf der überschüssigen SNB-Goldreserven erhielt. Eine Ausschüttung an die AHV ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Negativzinsen der SNB auch die Altersvorsorge treffen. Der Nationalrat hat sich beispielsweise dafür ausgesprochen, dass die Erträge der SNB aus den Negativzinsen an die AHV fliessen sollen. Von 2015 bis 2021 hat die SNB 11.3 Mrd. Franken aus den Negativzinsen eingenommen.&nbsp;</p><p>Werden diese Erträge aus den Negativzinsen an die AHV ausschüttet, dürfte das Vermögen der AHV im Jahr 2032 trotz demografischer Alterung nicht geringer sein als heute. Die AHV wäre für die nächsten 10 Jahre finanziert: das zeigt eine Berechnung anhand der Szenarien des Seco und der Finanzverwaltung. Angesichts des Ausschüttungspotenzials der SNB sind zudem jährlich 2 Mrd. Franken Ausschüttung an die AHV realistisch.</p><h3 class="heading--h5">Unabhängigkeit der SNB und Anteil der Kantone unangetastet</h3><p>Durch den Initiativtext ist die Unabhängigkeit der Gelpolitik der Nationalbank in keiner Weise tangiert. Die gesamten Einnahmen aus den Negativzinsen sollen einmalig dem AHV-Fonds überwiesen werden. Die SNB wird in ihrer Anlage- und Rückstellungspolitik nicht eingeschränkt. Die Gewinnausschüttung an die AHV erfolgt nur, wenn die Reserven der SNB besonders hoch sind. Auch der bestehende Anteil der Kantone an den Ausschüttungen ist mit der Initiative weiterhin gewährleistet.</p><h3 class="heading--h5">Nationalbankgewinne gehören der Bevölkerung</h3><p>Die SNB hat in den letzten Jahren Gewinne angehäuft. Die Ausschüttungsreserve ist nach wie vor auf einem historisch hohen Niveau. Dieses Geld der SNB muss so oder so der Bevölkerung zu Gute kommen. Die Ausschüttung der SNB-Gewinne an die AHV stärkt die Altersvorsorge, ohne das Portemonnaie der Arbeitnehmenden zu belasten. Bei der AHV profitieren alle davon. Deshalb lancieren die Gewerkschaften zusammen mit der SP und weiteren PartnerInnen die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV».</p><p>Weitere Informationen und Argumente unter: <strong><a href="https://snb-initiative.ch/?src=mm" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">www.SNB-Initiative.ch</a></strong></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/SNB-Initiative/SNB_Initiative_breit_DE_1200x900.jpg" length="1152176" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8132</guid><pubDate>Fri, 25 Mar 2022 13:00:00 +0100</pubDate><title>151’782 Unterschriften: Ein kräftiges Zeichen gegen den AHV-Abbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/151782-unterschriften-ein-kraeftiges-zeichen-gegen-den-ahv-abbau</link><description>Breites Bündnis reicht Unterschriften gegen Rentenalter-Erhöhung ein</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Referendumsbündnis hat heute über 150’000 Unterschriften gegen AHV 21 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Eine massive Mobilisierung im ganzen Land machte es möglich, noch vor Fristablauf dreimal mehr Unterschriften als nötig zu sammeln. Damit setzt das breite Bündnis ein starkes Zeichen gegen eine Abbauvorlage, die auf dem Rücken der Frauen rund 10 Milliarden einsparen will. Und dies, obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Eine weitere Verschlechterung ihrer Rentensituation ist deshalb nicht akzeptabel.</p><p>AHV 21 ist nur der erste Schritt eines längerfristigen Abbauplans: Geplant ist Rentenalter 66 und höher. Auch im BVG liegt eine Abbau-Reform auf dem Tisch, die primär die Interessen der Besserverdienenden, Banken und Versicherer bedient. Ziel dieser Pläne: Länger arbeiten und weniger Rente bekommen.</p><p>Banken und Versicherungen wollen die AHV schwächen, an der sie nichts gewinnen und die für sie viel lukrativere private Vorsorge ausbauen. Für eine übergrosse Mehrheit der Arbeitnehmenden lohnt sich aber nicht die teure 3. Säule, sondern eine starke AHV. Umso wichtiger ist es, mit einem klaren Nein zu AHV 21 diese Pläne jetzt zu stoppen.</p><p>Unia-Präsidentin <strong>Vania Alleva</strong> betonte an der Übergabe der Unterschriften vor der Bundeskanzlei: «Frauen brauchen höhere Renten statt ein höheres Rentenalter!» Für den Präsidenten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, <strong>Pierre-Yves Maillard</strong>, gibt es Alternativen zu Rentenabbau und einer Erhöhung des Rentenalters: «Mit den ausserordentlich hohen Gewinnen und den Negativzinsen der Nationalbank können wir die AHV stärken, statt auf Kosten der Frauen zu sparen.»</p><p>Grünen-Nationalrätin und VPOD-Präsidentin <strong>Katharina Prelicz-Huber</strong> verwies auf die aktuelle Rentensituation der Frauen: «Frauen haben insgesamt mindestens um einen Drittel tiefere Altersrenten als Männer; ein Viertel der Frauen lebt nur von der AHV und damit unter dem Existenzminimum.» SP Co-Präsidentin <strong>Mattea Meyer </strong>nannte die konkreten Zahlen, die Realität für die meisten Frauen in diesem Land: «Jede zweite Frau erhält weniger als 3’000 Franken Rente, inklusive Pensionskasse.»</p><p>Für Travail.Suisse-Präsident&nbsp;<strong>Adrian Wüthrich</strong>&nbsp;ist eine Reformvorlage auf dem Buckel der Frauen inakzeptabel: &nbsp;«Statt Lohngleichheit erhalten die Frauen Rentenalter 65. Sie müssen länger arbeiten, obwohl die Nationalbank genügend Mittel hätte für eine faire AHV-Finanzierung.»</p><p>Neben den Gewerkschaften, Verbänden und Parteien engagieren sich auch die feministischen Frauenstreik-Kollektive für das Referendum. In deren Namen betonte <strong>Marie Jolliet</strong>: «Wir wollen eine Reform, die allen Menschen eine würdige Rente sichert: Die Renten müssen erhöht werden, nicht das Rentenalter!»</p><p><br> Informationen rund um das Referendum und Kampagnenmaterial finden sich auf <a href="https://www.frauenrenten.ch/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.frauenrenten.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_2022-03-25_Ubergabe_Ref-AHV21-_c_Lucas-Dubuis-Unia_3_37ad221057.jpg" length="375118" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8068</guid><pubDate>Tue, 15 Feb 2022 08:32:52 +0100</pubDate><title>Über 100’000 Unterschriften nach nur 50 Tagen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ueber-100000-unterschriften-nach-nur-50-tagen</link><description>AHV 21-Referendum: AHV-Abbau bewegt das Land</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das breite Bündnis hat gegen den AHV-Abbau hat in weniger als 50 Tagen und somit in der halben Referendumsfrist bereits über 100’000&nbsp;Unterschriften für das Referendum gegen AHV&nbsp;21 gesammelt. Trotzt kalten Wintertagen und anhaltenden Corona-Einschränkungen ist das Referendum gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters fulminant gestartet.</p><p>Mit der geplanten Rentenaltererhöhung sollen bei den Frauen rund 10 Milliarden Franken eingespart wer­den. Dies bedeutet für die Frauen eine Rentenkürzung von jährlich rund 1’200&nbsp;Franken. Obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Deshalb stösst eine weitere Verschlechterung der Rentensituation der Frauen auf grossen Widerstand. Anstatt das Versprechen existenzsichernder AHV-Renten endlich einzulösen, versucht das Parlament ein weiteres Mal, die AHV zu schwä­chen. Daher ist klar, AHV&nbsp;21 ist erst der Anfang: Arbeitgeber und bürgerliche Parteien setzen auf wei­tere Angriffe auf das Herzstück der sozialen Sicherheit in diesem Land. Rentenalter&nbsp;67 für alle steht auf dem Programm und auch bei den Pensionskassen sind weitere Rentensenkun­gen ge­plant. &nbsp;Um so wichtiger ist es, diesen Abbauplänen ein starkes Zeichen entgegenzusetzten.</p><p>Das Referendum gegen AHV&nbsp;21 wurde von Gewerkschaften, Parteien, Verbänden und feminis­tischen Kollektiven ergriffen. Die Unterschriftensammlung läuft bis auf weiteres weiter, Einsendeschluss der Unterschriften ist am 20.&nbsp;März. Weitere Informationen zum Referendum:&nbsp;<a href="https://www.ahv21-nein.ch/?src=sgb100" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.ahv21-nein.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/210918_Haende_weg_von_unseren_Renten0445.jpg" length="321278" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8057</guid><pubDate>Fri, 11 Feb 2022 15:55:03 +0100</pubDate><title>Nationalbankgewinne für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalbankgewinne-fuer-eine-starke-ahv</link><description>Delegiertenversammlung des SGB beschliesst SNB-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB lanciert die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV». Dies haben die SGB-Delegierten heute beschlossen. Durch ausserordentlich hohe Gewinne und Negativzinsen ist das Ausschüttungspotenzial der SNB stark gestiegen. Dieses Geld gehört der Bevölkerung. Von einer Ausschüttung an die AHV profitieren alle. Mit dieser Initiative zeigt der SGB eine Alternative zu den Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten. Dieses hat die Erhöhung des Frauenrentenalters beschlossen und will die BVG-Renten senken. Ab Sommer 2022 beginnt die parlamentarische Diskussion um eine generelle Rentenaltererhöhung. Obwohl die AHV-Renten mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt halten und die Pensionskassenrenten dramatisch gesunken sind. Doch in diesem Land hat es genügend Geld für anständige Renten.</p><p>Die Altersvorsorge steht an einem Scheideweg. Die Renten sinken, weil die Pensionskassen weniger leistungsfähig sind und die AHV-Renten mit den Löhnen nicht Schritt halten. Es braucht deshalb Rentenerhöhungen wie die vom SGB geforderte 13. AHV-Rente. Statt das Problem der sinkenden Renten zu lösen, wollen Arbeitgeber und bürgerliche Kreise das Rentenalter erhöhen und die Leistungen weiter senken. Geld für Rentenerhöhungen ist in der Schweiz jedoch ausreichend vorhanden. So auch bei der SNB, die mittlerweile über 1 Billion Franken in Form von Aktien, Obligationen und Gold besitzt. In der Ausschüttungsreserve liegen mehr als 100 Milliarden Franken – nach Rückstellungen und sehr grosszügigen Ausschüttungen von 6 Milliarden Franken an Bund und Kantone. Diese ausserordentlich hohen angehäuften Gewinne müssen zurückverteilt werden.</p><p>Es ist wichtig, dass ein Teil dieses Vermögens an die AHV fliesst. Bereits in früheren Jahren wurde die AHV berücksichtigt, wenn die SNB besonders hohe Gewinne machte. So erhielt 2007 die AHV zum Beispiel 7 Mrd. Franken aus dem Verkauf der überschüssigen SNB-Goldreserven. Eine Ausschüttung an die AHV ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Negativzinsen der SNB die Altersvorsorge ebenfalls treffen.</p><p>Der SGB hat sich für einen Initiativtext entschieden, der die Unabhängigkeit der Gelpolitik der Nationalbank weiterhin garantiert. Die Initiative verlangt lediglich eine Anpassung der Verteilung der Ausschüttungen. Sie zielt weder auf eine grundsätzliche Neuregelung der Ausschüttungen ab, noch schränkt sie die SNB bei ihren Anlagen ein, um beispielsweise eine gewisse Rendite zu erwirtschaften. Die Gewinnausschüttung an die AHV erfolgt nur, wenn die Reserven der SNB besonders hoch sind. Zusätzlich sollen die gesamten Einnahmen aus den Negativzinsen einmalig dem AHV-Fonds überwiesen werden. Weder die Rückstellungspolitik der SNB noch die hohen Gewinnausschüttungen an die Kantone werden durch den beschlossenen Initiativtext berührt.</p><p>Die Unterschriftensammlung beginnt bereits diesen Frühling, damit die Bevölkerung so bald wie möglich über dieses breit abgestützte Anliegen abstimmen kann und die AHV damit gestärkt wird.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="2076100" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8022</guid><pubDate>Tue, 18 Jan 2022 17:03:46 +0100</pubDate><title>Der Rentenzerfall geht ungebremst weiter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-rentenzerfall-geht-ungebremst-weiter</link><description>Das zeigt die heute veröffentlichte Neurentenstatistik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute publizierte Neurentenstatistik bestätigt die fatale Entwicklung mit sinkenden Renten und einer miserablen Rentensituation der Frauen. Seit 2015 ist die mittlere Pensionskassenrente um 135 Franken pro Monat bzw. 7.5 Prozentpunkte gesunken. Inzwischen ist die mittlere AHV-Rente rund 100 Franken höher als jene der 2. &nbsp;Säule. Dies obwohl es den Kassen finanziell besser geht als je und obwohl sie auch 2021 im Durchschnitt über 8 Prozent Rendite erzielen konnten. Die Rentenlücke der Frauen in der 2.&nbsp;Säule bleibt besorgniserregend. Noch immer erhält fast ein Drittel der Frauen keine Rente aus der 2. &nbsp;Säule. Sofern eine Pensionskassenrente vorhanden ist, ist die mittlere PK-Rente von Frauen nur etwa halb so hoch wie diejenige der Männer. Die Hälfte der Frauen, die 2020 pensioniert wurden, erhält eine PK-Rente von weniger als 1’167 Franken pro Monat. Die Kapitalbezüge der Frauen fallen sogar bis zu 2.5 mal tiefer aus wie jene der Männer. Die im Parlament beschlossenen weiteren Rentensenkungen sind für die Betroffenen ein Affront. Die Renten reichen immer weniger zum Leben.</p><p>50 Jahre nach der Einführung des 3-Säulen-Modells steht die Altersvorsorge vor einer entscheidenden Weichenstellung. Die heute erschienenen Zahlen zeigen es deutlich auf: Frauen und Männer mit tieferen und mittleren Einkommen – und entsprechend tieferen Pensionskassenguthaben – bleibt nichts Anderes übrig, als bis zum regulären Rentenalter zu arbeiten und danach mit tieferen Renten durchzukommen. Die Renten jener, die sich frühpensionieren lassen sind wesentlich höher. Wer es sich leisten kann, geht früher in Rente. Eine Erhöhung des Rentenalters würde diese Ungleichheit noch ausbauen. Aber auch die vom Nationalrat beschlossenen Eckwerte für die BVG-Reform tragen dieser Entwicklung in keiner Weise Rechnung. Für den SGB ist klar: er wird sich für eine Stärkung der Renten – sowohl in der AHV wie auch im BVG einsetzen. Sei es über die Einführung einer 13. AHV-Rente, sei es über den BVG-Sozialpartnerkompromiss. Und mit einem klaren Nein zur Abbauvorlage AHV 21.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/8/csm_210918_HaendeWeg-Demo-Manif-PasTouche_eceaef1f3d.jpg" length="424041" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8013</guid><pubDate>Tue, 11 Jan 2022 10:30:00 +0100</pubDate><title> 3 Milliarden für Prämienverbilligungen statt neue Steuergeschenke für Reiche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/3-milliarden-fuer-praemienverbilligungen-statt-neue-steuergeschenke-fuer-reiche</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Krise waren fast ausschliesslich Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen von Kaufkraftverlust betroffen. Damit hat die Krise vor allem diejenigen getroffen, deren Einkommen bereits vorher kaum vom Fleck kamen. In dieser angespannten Lage muss die arbeitende Bevölkerung entlastet werden, doch Bundesrat und Parlament planen insgesamt gegen 3 Milliarden Franken Steuersenkungen für grosse Vermögen und hohe Einkommen. Gleichzeitig sind AHV-Kürzungen und Rentensenkungen bei den Pensionskassen geplant. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund setzt sich im sozial- und einkommenspolitischen Schlüsseljahr 2022 für einen Kurswechsel zugunsten der Arbeitnehmenden ein. Mit mehreren Referenden, Initiativen und konkreten Arbeitskämpfen der Gewerkschaften. Damit der Aufschwung bei der Bevölkerung ankommt und die Löhne und Renten endlich wieder steigen.</p><p>Die Corona-Krise hat die Lage vieler Arbeitnehmender in den letzten zwei Jahren wesentlich verändert. Dank Kurzarbeit und den weiteren Lohngarantien (EO) konnte zwar eine Katastrophe verhindert werden, und die Arbeitslosigkeit geht seit einigen Monaten wieder zurück. Dennoch bleiben schmerzhafte Spuren und Verwundbarkeiten, insbesondere bei Arbeitnehmenden mit tieferen Einkommen sowie Jüngeren und Älteren. Bei den über 60-Jährigen ist der Aufschwung bisher noch kaum angekommen. Von ihnen sind nach wie vor mehr arbeitslos als vor der Krise. Auf der anderen Seite sind knapp 25’000 Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren weniger erwerbstätig als vor dem Corona-Ausbruch. Im Aufschwung sind leider viele unsichere Stellen entstanden. &nbsp;Die Zahl der temporär Angestellten stieg 2021 beispielsweise um mehr als 10 Prozent.</p><p>Viele Arbeitnehmende haben zunehmend Mühe, mit dem Einkommen über die Runden zu kommen. Die Belastung durch die Krankenkassenprämien ist für viele unerträglich geworden. Die Löhne stiegen von 2016 bis 2022 real um nur 0.2 Prozent pro Jahr und hinken der Wirtschaftsentwicklung hinterher.</p><p>Statt diese Probleme anzugehen, arbeiten Bundesrat und Parlament in die Gegenrichtung. Sie planen Steuersenkungen von gegen 3 Mrd. Franken pro Jahr für Vermögende, GutverdienerInnen und Unternehmen. Die zunehmend unerträgliche Prämienlast in der Krankenversicherung wird hingegen nicht beseitigt.</p><p class="heading--h4">Es braucht mehr, nicht weniger AHV</p><p>2022 wird das schweizerische Drei-Säulen-Modell 50 Jahre alt. Bei der Einführung waren nicht nur existenzsichernde AHV-Renten vorgesehen, sondern auch Pensionskassen mit klaren Leistungsgarantien und einem Teuerungsausgleich. So soll die PK-Rente die Weiterführung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen. Von diesem Verfassungsziel entfernen wir uns immer weiter. Die AHV ist nicht existenzsichernd und die Pensionskassenrenten sinken immer weiter. Den zukünftigen RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben.</p><p>Aus der Altersvorsorge ist mittlerweile ein boomendes Geschäft geworden, daher sind die Angriffe auf die AHV – an der Anbieter wie Pensionskassen, Banken oder Versicherungen nichts verdienen – nicht neu und wenig überraschend. Neu ist die Wucht. Der erste konkrete Angriff droht mit AHV 21: ein AHV-Abbau zulasten der Frauen. Dann die BVG-Reform der Banken und Versicherungen mit massiven Rentenverlusten. Schliesslich wollen Arbeitgeber und bürgerliche Parteien das Rentenalter bis auf 67 Jahre erhöhen. Wobei sie Wasser predigen und Wein trinken, denn wer von ihnen es sich leisten kann, geht früher in Rente: Die Frühpensionierungsquote in der Kredit- und Versicherungsbranche ist 50 Prozent höher als der schweizweite Durchschnitt. Der SGB wird all diese Rentenverschlechterungen entschieden bekämpfen. Angesichts der sinkenden PK-Renten braucht es mehr und nicht weniger AHV.</p><p class="heading--h4">Massnahmen zur Einkommensverbesserung für Normalverdienende und Senkung der Erwerbslosigkeit</p><p>Aus wirtschaftspolitischer Sicht sind für den SGB im Jahr 2022 insbesondere folgende Massnahmen prioritär:</p><ul><li>In der Einkommens- und Steuerpolitik braucht es sozialpolitische Verbesserungen für die Haushalte mit mittleren und tieferen Einkommen statt Steuersenkungen für die Oberschicht. Die für Steuersenkungen vorgesehenen knapp 3 Mrd. Franken müssen in die Prämienverbilligungen fliessen.</li><li>Eine konsequentere Bekämpfung der Frankenüberbewertung. Sie hat dazu geführt, dass die Erwerbslosigkeit in der Schweiz mit 5 Prozent viel höher ist als in Deutschland (3.3 Prozent). Sollte die EZB die Geldpolitik normalisieren, kann die SNB mit Zinserhöhungen zuwarten.</li><li>Eine stärkere Unterstützung der über 60-Jährigen bei der Stellensuche in den RAV, wie das im Impulsprogramm zur Begrenzungsinitiative vorgesehen war.</li><li>Generelle Lohnerhöhungen und endlich ein 13. Monatslohn für alle.</li><li>GAV mit guten Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen in allen Branchen. Prioritär insbesondere auch in wachsenden Branchen mit problematischen Arbeitsbedingungen wie bei den Kurieren.</li><li>Angesichts der Omikron-Variante muss der Bundesrat die Lohngarantien in der Kurzarbeit lückenlos verlängern. Wenn das Test-/Contact-Tracing-Regime überlastet wird, muss der Fokus auf die vulnerablen Personen gerichtet werden.</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/210107_JMK-Totale.jpg" length="463998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8011</guid><pubDate>Fri, 07 Jan 2022 11:08:35 +0100</pubDate><title>Rekordhohe SNB-Gewinne: Jetzt muss auch die AHV ihren Teil erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rekordhohe-snb-gewinne-jetzt-muss-auch-die-ahv-ihren-teil-erhalten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Alleine mit den 26 Milliarden Franken Gewinn der Schweizerischen Nationalbank SNB vom letzten Jahr könnte man den zusätzlichen Finanzierungsbedarf der AHV für die nächsten 10 Jahre decken. Noch viel grösser sind die Reserven der SNB. In der Ausschüttungsreserve liegen mehr als 100 Milliarden Franken – nach Rückstellungen und sehr grosszügigen Ausschüttungen von 6 Milliarden Franken an Bund und Kantone.</p><p>Die Altersrenten sind eines der Hauptprobleme der Schweizer Bevölkerung. Die Pensionskassenrenten sinken wegen des Tiefzinsumfelds. Und die AHV-Renten sind politisch unter Druck. Mit der geplanten Rentenaltererhöhung verlieren ausgerechnet die Frauen, die schon heute viel tiefere Renten haben als Männer. Zudem hinken die AHV-Renten den Löhnen und den Krankenkassenprämien hinterher.</p><p>Die AHV-Renten müssen steigen und nicht sinken. Geld dafür ist in der Schweiz ausreichend vorhanden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schlägt vor, einen Teil der SNB-Gewinne künftig in die AHV umzuleiten. Er plant eine entsprechende Volksinitiative, welche im Februar den SGB-Delegierten vorgelegt werden wird. Damit könnte beispielsweise die überfällige 13. AHV-Rente finanziert werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="2076100" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8007</guid><pubDate>Tue, 04 Jan 2022 11:15:00 +0100</pubDate><title>AHV 21 ist erst der Anfang – Rentenaltererhöhung ist Rentenabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-ist-erst-der-anfang-rentenaltererhoehung-ist-rentenabbau</link><description>Breites Bündnis lanciert Referendum gegen AHV 21</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der geplanten Rentenaltererhöhung sollen bei den Frauen rund 10 Milliarden eingespart wer­den. Dies bedeutet für die Frauen eine Rentenkürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Jede Verschlechterung ihrer Rentensituation ist deshalb inakzeptabel. Anstatt das Versprechen existenzsichernder AHV-Renten endlich einzulösen, versucht das Parlament ein weiteres Mal, die AHV zu schwä­chen. Daher ist klar, AHV 21 ist erst der Anfang: Arbeitgeber und bürgerliche Parteien setzen auf wei­tere Angriffe auf das Herzstück der sozialen Sicherheit in diesem Land. Rentenalter 67 für alle steht auf dem Programm und auch bei den Pensionskassen sind weitere Rentensenkun­gen ge­plant. Heute lanciert ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien, Verbänden und feminis­tischen Kollektiven das <a href="https://www.frauenrenten.ch/referendum-unterschreiben/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Referendum gegen diesen ersten Schritt durch die AHV 21</a>.</p><p>Das breite Referendumsbündnis gegen AHV 21 lanciert heute an der gemeinsamen Medienkonferenz das Referendum. Insbesondere für die Frauen ist die AHV-Abbauvorlage eine Mogelpackung. Unter dem Strich bezahlen sie den Preis dieser Reform einseitig mit einer Leistungskürzung durch die Ren­tenaltererhöhung. Für den Präsidenten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds<strong> Pierre-Yves Maillard</strong> ist es ein Skandal, dass das Parlament die Augen vor der Rentensituation der Bevölkerung und vor allem der Frauen verschliesst. Er hält fest: «Die Hälfte aller Frauen, die 2019 in Rente gingen, müssen mit weniger als 1’770 Franken AHV-Rente pro Monat auskommen. Diese Renten sind zu tief, eine Verschlechterung ist deshalb inakzeptabel». Für Unia-Präsidentin <strong>Vania Alleva</strong> trägt AVH 21 den bestehenden Rentenproblemen der Frauen nicht Rechnung und löst keines davon. Im Gegenteil: «Die Reform geht voll zulasten der Frauen und ist schlicht unzumutbar. Wir werden eine Erhöhung des Frau­en­rentenalters vehement bekämpfen».&nbsp;</p><p>Grünen-Nationalrätin und Vizepräsidentin von Travail.Suisse <strong>Léonore Porchet</strong> betont, dass die AHV durch die Lohndiskriminierung von Frauen jährlich 825 Millionen Franken verliert. Es ist ein Hohn, dass nun ausgerechnet die Frauen die Kosten dieses «Reformpakets» tragen sollen. «Die Frauen werden im Alter und auf dem Arbeitsmarkt bereits heute massiv benachteiligt und sollen nun auch noch für diese Reform bezahlen. Das ist inakzeptabel.» Travail.Suisse-Präsident <strong>Adrian Wüthrich</strong> ergänzt, Rentenalter 66 oder 67 seien bereits geplant, der Kampf gegen AHV 21 sei somit erst der Anfang: «Die Erhöhung des Rentenalters ist für Frauen wie für Männer &nbsp;der falsche Weg und wird von den Gewerkschaften klar bekämpft». Für SP-Ständerätin <strong>Marina Carobbio</strong> sind insbesondere die vorgesehenen Kompensatio­nen für die Frauen der Übergangsgeneration absolut ungenügend: «Die Frauen der Übergangsgenera­tion werden mit Brosamen abgespeist.»&nbsp;</p><p>Neben den Gewerkschaften, Verbänden und Parteien engagieren sich auch die feministischen Frauen*streik-Kollektive für das Referendum. In deren Namen betont <strong>Anna-Béatrice Schmaltz,</strong> «solange Frau­enrenten ein Drittel tiefer sind, ist es unfair und absolut ungerechtfertigt, das Frauenrentenalter zu erhö­hen». VPOD-Zentralsekretärin und Vertreterin der Frauen*streik-Kollektive <strong>Michela Bovolenta</strong> bringt den Ärger der Frauen auf den Punkt: «Das Parlament hat uns leider nicht zugehört: Für mehr Gleich­stellung auch im Alter sorgen, statt einen Abbau auf Kosten der Frauen zu planen. Die Frauenrenten gehören erhöht, nicht das Frauenrentenalter!»&nbsp;</p><p>Nachdem vor rund zwei Jahren über 500’000 Frauen für mehr Lohn, Zeit und Respekt auf die Strasse gegangen sind, werden zentrale Forderungen der Frauen*streik-Bewegung immer noch ignoriert. Die Bilanz ist miserabel: Erwerbstätige Frauen leiden weiterhin unter tieferen Löhnen, Lohndiskriminierung, Teilzeitpensen und unbezahlter Arbeit. Dies führt zur heute skandalös schlechten Rentensituation der Frauen. Durch AHV 21 verschlechtert sich die Situation noch mehr. Und selbst für Frauen kurz vor der Pensionierung drohen konkrete Verschlechterungen.</p><p>Auch in der Reform der 2. Säule (BVG 21) wurde den Frauen die kalte Schulter gezeigt und der Erhalt des Leistungsniveaus für alle brutal zusammengestrichen. Das breite Bündnis wird daher erbitterten Widerstand gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters leisten, das Referendum gegen AHV 21 ist erst der Anfang. Die Rentensituation muss sich verbessern, nicht verschlechtern. Gerade die Frauen lassen sich nicht mehr vertrösten, ihre Geduld ist am Ende.</p><p><strong>Das Referendum gegen den AHV-Abbau kann auch <a href="https://www.frauenrenten.ch/referendum-unterschreiben/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">online unterschrieben</a> werden.</strong></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/3/csm_AHV21-DE_Visual_7c60ba5f66.jpg" length="103193" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7983</guid><pubDate>Wed, 15 Dec 2021 11:34:04 +0100</pubDate><title>Inakzeptabler Rentenabbau auf Kosten der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/inakzeptabler-rentenabbau-auf-kosten-der-frauen</link><description>SGB kündigt Referendum gegen AHV 21 an</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die skandalöse Rentenlücke der Frauen beträgt rund einen Drittel. Anstatt diese Situation endlich zu verbessern, sollen die Frauen nun den Preis der AHV-Abbauvorlage bezahlen – mit einer Rentenkürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Gegen die Mogelpackung AHV 21 wird der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mit einem breiten Bündnis das Referendum ergreifen. Klar ist dabei: AHV 21 ist erst der Anfang. Auch den geplanten Rentenabbau im BVG – bei welchem der Nationalrat die Frauen ebenfalls im Stich lassen will – und weitere Rentenaltererhöhungen werden von den Gewerkschaften vehement bekämpft.</p><p>Das Parlament verschliesst die Augen vor der Rentensituation der Frauen: Die Hälfte aller Frauen, die 2019 in Rente gingen, muss mit weniger als 1’770 Franken AHV-Rente pro Monat auskommen. Fast ein Drittel der Frauen, die heute pensioniert werden, hat keine Rente aus der 2. Säule. Und sofern eine Pensionskassenrente vorhanden ist, ist die mittlere PK-Rente nur etwa halb so hoch wie jene der Männer. In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich. Diese Renten sind zu tief, eine Verschlechterung ist deshalb inakzeptabel.</p><p>Trotz dieser Ausgangslage sollen die Frauen in der AHV mit einem Rentenabbau konfrontiert werden. Denn das Parlament will das Frauenrentenalter erhöhen. Gemessen an der AHV-Medianrente bedeutet dieser Schritt <strong>eine Rentenkürzung von jährlich rund 1’200 Franken.</strong> Damit sollen ausgerechnet jene, die bereits heute unter einer ungenügenden Rentenabsicherung leiden, einschneidende und dauerhafte Rentenkürzungen schultern. Dringend notwendige Verbesserungen für die Situation der Frauen enthält die Vorlage keine, obwohl nur in der AHV alle Frauen erreicht werden können. Und selbst die beschlossene Ausgestaltung der Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration an Frauen ist eine Mogelpackung: Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration würden direkt Renteneinbussen entstehen.</p><p>Anders als vom Bundesrat vorgeschlagen, will das Parlament den AHV-Vorbezug ausserdem erst ab 63 Jahren ermöglichen. Obwohl der bundesrätliche Vorschlag breite Unterstützung genoss und für die AHV kostenneutral ist. Damit werden die Frauen doppelt bestraft. Nicht nur wird ihr Rentenalter erhöht. Zusätzlich können sie die AHV nicht mehr bereits im Alter von 62 Jahren vorbeziehen. Für die Männer ändert sich in dieser Hinsicht zwar nichts im Vergleich zum status quo. Aber auch sie werden von Rentenkürzungen betroffen sein, mit welchen das Parlament vorzeitig Pensionierte zur längeren Erwerbstätigkeit anspornen will.Damit wird klar: im Schatten der Corona-Krise soll im Parlament der Rentenabbau vorangetrieben und durchgesetzt werden. Denn neben der AHV-Vorlage hat sich bei der BVG-Reform im Nationalrat das Banken- und Versicherungsmodell durchgesetzt. Statt Verbesserungen für die Frauen im BVG würde es höhere Kosten und tiefere Renten aus den Pensionskassen bedeuten. Das Ziel der Bürgerlichen ist klar: Länger arbeiten – weniger zum Leben, zunächst bei den Frauen, und dann für alle.</p><p>Diese Politik zielt an der Realität der Bevölkerung vorbei. Dies hat bereits die historische Online-Sammlung anfangs Jahr eindrücklich aufgezeigt. Innert 5 Tagen haben über 300’000 Frauen und Männer den Appell gegen AHV 21 unterzeichnet – Mitte September skandierten über 15’000 DemonstrantInnen vor dem Bundeshaus «Hände weg von unseren Renten». Mit dieser klaren Opposition gegen Rentenabbau und einem entschlossenen Engagement für eine starke AHV wird der SGB mit einem breiten Bündnis das Referendum gegen AHV 21 ergreifen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/210918_SEV_Rd21_MFR8189-c-Manu-Friedrich.jpg" length="926575" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7971</guid><pubDate>Tue, 07 Dec 2021 12:33:05 +0100</pubDate><title>Nationalrat konkretisiert Rentenverluste der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-konkretisiert-rentenverluste-der-frauen</link><description>Nationalrat mit AHV 21 auf Kollisionskurs</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Frauenrentenalter soll erhöht werden. Damit verlieren die Frauen rund 1’200 Franken Rente pro Jahr. Obwohl sie bereits jetzt rund ein Drittel tiefere Renten haben als die Männer, sollen sie nun auch in der AHV mit einem Rentenabbau konfrontiert werden. Damit sind aus Sicht des SGB die verbleibenden Diskussionen zur Ausgestaltung der Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration an Frauen deshalb letztlich irrelevant. Anstatt das grosse Problem der Frauenrenten anzupacken, führen sie zu einer dauerhaften Verschlechterung der Rentensituation von Frauen.</p><p>Die heutigen Beschlüsse bestätigen denn auch, dass der Nationalrat die Frauen einfach aus Prinzip bezahlen lassen will. Denn bei fast gleichbleibenden Gesamtkosten beschliesst er ein Modell, welches bei allen Frauen der Übergangsgeneration zu tieferen Renten führt, als dies der Ständerat fordert. Der Nationalrat will, dass für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration direkt Renteneinbussen entstehen. Länger arbeiten – weniger Geld zum Leben. Zunächst bei den Frauen, und dann für alle. Diese Signale sendet der Nationalrat an die Bevölkerung.</p><p>Einzig für die Zusatzfinanzierung über die Nationalbankgelder setzt sich der Nationalrat weiterhin ein. Der SGB begrüsst diesen Beschluss ausdrücklich: er zeigt, dass die Finanzierung anständiger Renten ohne Abbau möglich wäre.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7953</guid><pubDate>Wed, 24 Nov 2021 14:41:34 +0100</pubDate><title>Bundesrat ignoriert die Rentenrealität der Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-ignoriert-die-rentenrealitaet-der-bevoelkerung</link><description>Der SGB bedauert die fehlende Unterstützung im Bundesrat für eine 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Ablehnung der Initiative für eine 13. AHV-Rente ignoriert der Bundesrat die Rentenrealität der Bevölkerung. Denn die Renten reichen nicht zum Leben – weil die Pensionskassenrenten sinken und die Betreuungsarbeit der Frauen nicht abbilden. Die AHV ist für eine übergrosse Mehrheit der Erwerbstätigen massiv günstiger als eine private Finanzierung der Rentenlücke. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar: er wird im Parlament und an der Urne für die Initiative kämpfen. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.</p><p>Heute bezieht die Hälfte aller Neurentnerinnen und -rentner eine Altersrente von unter 3’439 Franken pro Monat (AHV+BVG zusammen). Frauen sind noch stärker betroffen, sie haben über einen Drittel tiefere Renten als Männer. Vielen droht damit Altersarmut. Und die Situation spitzt sich zu, denn aufgrund der tiefen Zinsen sinken die Pensionskassenrenten seit über einem Jahrzehnt. Nach Abzug von Krankenkassenprämien und Miete bleibt vielen deshalb nicht mehr allzu viel Rente zum Leben übrig.</p><p>50 Jahre nach den Versprechen des Bundesrates zum 3-Säulen-Modell wird immer deutlicher sichtbar: die Leistungsgarantien der Verfassung gelten für immer weniger in diesem Land. Die Pensionskassenrenten sind im Sinkflug. Die Frauenrenten skandalös tief. Und die AHV-Renten halten mit den Löhnen nicht Schritt. Trotz der immer grösseren Rentenlücke wollen die politischen Mehrheiten in Bern einzig die private Vorsorge ausbauen. Sowohl in der AHV wie auch in der 2. Säule schmieden sie Abbauprojekte. Dabei können bereits heute nur die 10 Prozent Topverdienende überhaupt 6’800 Franken in die 3.&nbsp;Säule einzahlen. Alle anderen fahren mit der AHV besser. Vor lauter Schwarzmalerei gegen die AHV vergessen viele, wie effizient und überlegen die AHV ist, das Herzstück der sozialen Sicherheit und des Zusammenhaltes der Schweiz. Gäbe es keine AHV, sondern nur private Vorsorgelösungen, müssten Familien mit mittleren Einkommen rund 400’000 Franken mehr für die gleiche Rente zahlen. Bei den Alleinstehenden wären es 200’000 bis 250’000 Franken mehr.</p><p>Nur die Initiative für eine 13. AHV-Rente adressiert die Frage der Rentenhöhe und stellt sich damit nicht nur zum richtigen Zeitpunkt gegen die geplanten Abbauvorlagen, sondern läutet die dringend notwendige Gegenoffensive ein. Die Initiative ist simpel, sie fordert die Einführung einer weiteren Auszahlung jener Rente, auf die man in der AHV Anspruch hat. So wie fast alle einen 13. Monatslohn haben. Auf eine monatliche Auszahlung gerechnet, bedeutet das eine Erhöhung der AHV-Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren Personen mit tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. In der Schweiz hat es genug Geld für anständige Renten – nicht nur für die Top-Verdiener.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0027_klein.jpg" length="690533" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7949</guid><pubDate>Fri, 19 Nov 2021 17:21:37 +0100</pubDate><title>Der SGB begrüsst, dass die finanziellen Unterstützungsmassnahmen im Covid-19-Gesetz verlängert werden sollen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/der-sgb-begruesst-dass-die-finanziellen-unterstuetzungsmassnahmen-im-covid-19-gesetz-verlaengert-werden-sollen</link><description>SGK-N zeigt Rückgrat beim Covid-19-Gesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass auch die sozialpolitische Kommission des Nationalrats alle finanziellen Unterstützungsmechanismen im Covid-19-Gesetz verlängern will. Mit diesen Beschlüssen widerspricht die Kommission dem Bundesrat klar und signalisiert: der weitere Verlauf der Corona-Pandemie ist ungewiss. Sicher ist aber, dass bestehende und allfällige neue Einschränkungen durch soziale Hilfsmassnahmen abgestützt werden müssen. Entsprechend begrüsst der SGB die Beschlüsse der SGK-N, denn die Erleichterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und die Taggelder des Corona-Erwerbsersatzes für Arbeitnehmende in Quarantäne, Eltern mit Betreuungspflichten und Selbständige bleiben auch im kommenden Winter entscheidend, um Arbeitsplätze und Löhne zu sichern.</p><p class="heading--h4">Unverständliches Festhalten an der Senkung der Frauenrenten</p><p>Während sich die Delegierten des SGB heute gegen jegliche Verschlechterung bei den Renten aussprachen, setzt das Parlament seinen Angriff auf die Frauenrenten unbeirrt fort. Obwohl die Hälfte aller Neurentnerinnen heute mit einer Rente unter 2’934 Franken auskommen muss, hält die SGK-N nicht nur daran fest, dass die Frauenrenten um 1’200 Franken pro Jahr gesenkt werden sollen. Dringend notwendige Verbesserungen sieht die Vorlage keine vor, obwohl die Rentenlücke der Frauen eine unbestrittene Tatsache ist. Auch die heute bekannt gegebenen Massnahmen für die Übergangsgeneration sind ein Hohn: selbst wer in die Übergangsgeneration fällt, wird nicht abgesichert. Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration würde AHV 21 mit den heutigen Beschlüssen umgehend eine Rentensenkung im Vergleich zum Status quo bedeuten!</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_geschlossen_iStock-brightstars_3da7df7c31.jpg" length="135394" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7914</guid><pubDate>Tue, 02 Nov 2021 10:08:55 +0100</pubDate><title>Warum die Jungen von der AHV besonders profitieren: Private Vorsorge und AHV im Vergleich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/warum-die-jungen-von-der-ahv-besonders-profitieren-private-vorsorge-und-ahv-im-vergleich</link><description>Der SGB veröffentlicht die Resultate eines umfassenden Preis-Leistungs-Vergleichs (SGB-Dossier Nr. 147)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die AHV schlägt mit ihrem Preis-Leistungs-Verhältnis die private Vorsorge um Längen. Neue, umfassende Modellrechnungen des SGB macht klar: Die private Vorsorge ist zu teuer. Eine klare Mehrheit der Erwerbstätigen zahlt dank der AHV deutlich weniger, als wenn sie die gleiche Rente in der privaten Vorsorge ansparen müsste. Für 90 Prozent der Familien ist die AHV günstiger als die 3. Säule. Ein Verkäufer spart mit der AHV bis zur Pensionierung über 250’000 Franken. Eine 13. AHV-Rente ist daher die beste Lösung, um die immer grösser werdende Rentenlücke der Berufstätigen zu schliessen.</p><p>Die Perspektiven in der Altersvorsorge sind düster. Die Renten in der 2. Säule sinken und die AHV-Renten reichen nicht zum Leben. Die Rentenlücke wird immer grösser.&nbsp;Dieses zentrale sozialpolitische Problem der Arbeitnehmenden muss gelöst werden. Der SGB hat daher einen umfassenden Preis-Leistungs-Vergleich (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/147d_SM-KS-DL-GM_Preisvergleich_Altersvorsorge.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer"><i class="fa-file-pdf far"></i> PDF ansehen</a>) berechnet. Die Studie hat die&nbsp;gesamten&nbsp;Beiträge an die AHV mit den Beträgen verglichen, die in einen Fonds der privaten Vorsorge einbezahlt werden müssten, um die gleiche&nbsp;Rente wie in der AHV zu erhalten. Die Resultate zeigen: der allergrösste Teil der Bevölkerung hat dank der AHV&nbsp;viel mehr Geld&nbsp;zum Leben&nbsp;als bei einer privaten Vorsorge.&nbsp;</p><p>Besonders eindrücklich fallen die Kostenunterschiede im Familienszenario aus. Gäbe es die AHV nicht und müssten sie sich dieselbe Rente zu den gängigen Konditionen privat ansparen, würde für Ehepaare mit mittleren Einkommen die monatliche Mehrbelastung bereits 790 Franken betragen. Über das ganze Erwerbsleben macht das rund 400’000 Franken. Alleinstehende Frauen mit Medianeinkommen sparen dank der AHV über 270’000 Franken. Für 90 Prozent der Bevölkerung kostet ein Rentenfranken in der AHV weniger als in der 3. Säule.</p><p>Diese vorteilhaften Leistungen gelingen der AHV, weil sie solidarisch finanziert und unbürokratisch einzig ihren Versicherten verpflichtet ist. Denn einkommensstarke Arbeitnehmende zahlen unbegrenzt in die AHV ein – und damit weit mehr als sie von ihr ausbezahlt bekommen. Weitere Beiträge der öffentlichen Hand, die über Steuern und Gebühren finanziert werden, verstärken die soziale Finanzierung. Ausserdem werden in der AHV Risiken und Kosten gemeinschaftlich abgedeckt, die in der privaten Vorsorge für jede und jeden einzeln hinzugerechnet werden müssen.</p><p>Der von Banken und Versicherungskreisen propagierte Ausbau der 3. Säule wäre sozialpolitisch und volkswirtschaftlich falsch. Er ist für viele unbezahlbar teuer und bietet im Alter keine Einkommenssicherheit. Die Gewerkschaften schlagen mit der Initiative für die 13. AHV-Rente deshalb eine Aufstockung der AHV vor.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/147d_SM-KS-DL-GM_Preisvergleich_Altersvorsorge.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i aria-hidden="true" class="fa-file-pdf far">&nbsp; </i>Vollständiges Dossier ansehen</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_jungeFrauInWerkstatt_aerogondo-iStock_39047413ba.jpg" length="160504" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7747</guid><pubDate>Sat, 18 Sep 2021 15:20:00 +0200</pubDate><title>15’000 demonstrieren gegen Rentenabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/15000-demonstrieren-gegen-rentenabbau</link><description>Demonstration sendet klare Botschaft an das Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Rund 15’000 Personen haben heute auf dem Bundesplatz in Bern gegen den geplanten Rentenabbau protestiert. Das Signal an das Parlament ist deutlich: Eine AHV Vorlage auf Kosten der Frauen wird auf entschiedenen Widerstand stossen. Anstatt die Renten zu kürzen ist es jetzt endlich an der Zeit für bessere Renten. Die Rentenlücke bei den Frauen beträgt einen Drittel – ein Skandal! Deshalb hat ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Frauenkollektiven und politischen Parteien zur Grossdemonstration aufgerufen.</p><p>Die AHV-Renten reichen nicht mehr zum Leben. Auch die Leistungen aus der zweiten Säule befinden sich seit Jahren im Sinkflug. Einmal mehr sind es die Frauen, die am stärksten betroffen sind: Für sie sind die Ungleichheiten nach der Pensionierung noch grösser, als sie es bereits während ihres Arbeitslebens durch die Lohndiskriminierung sind. Diese sehr konkreten Probleme müssen umgehend gelöst werden – aber die Mehrheit im Parlament ignoriert sie und bereitet im Gegenteil Abbau und Rentenkürzungen vor.</p><p>Um auf diesen Skandal aufmerksam zu machen, hat ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Frauen*Kollektiven und politischen Parteien zu einer nationalen Demonstration aufgerufen. Trotz der schwierigen Pandemie-Situation versammelten sich heute rund 15’000 Menschen in Bern. Die Botschaft war klar: Die Renten müssen erhöht statt gekürzt werden. «Hände weg von unseren Renten!» Die Abbaupläne, allen voran AHV21, werden auf harten Widerstand stossen.</p><p>Auf dem Bundesplatz berichteten Arbeitnehmerinnen aus verschiedenen Branchen der ganzen Schweiz von den konkreten Schwierigkeiten, die für sie eine Frauenrentenalter-Erhöhung und die Schwächung der AHV mit sich bringen würden. Ein Jahr länger zu arbeiten ist oft schlicht nicht möglich, nach einer langen Karriere in einem aufreibenden Beruf und neben der unbezahlten Care- und Pflegearbeit. Und das, obschon heute die Rentenaussichten aufgrund von Laufbahnunterbrüchen, Teilzeitarbeit und Lohndiskriminierung alles andere als rosig sind. Darum ist es im Gegenteil zwingend notwendig, das Rentenniveau anzuheben, damit jede und jeder von einer guten Rente profitieren kann. Zum Beispiel mit einer 13. AHV-Rente.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/210918_SEV_Rd21_MFR8189-c-Manu-Friedrich.jpg" length="926575" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7734</guid><pubDate>Tue, 14 Sep 2021 18:43:02 +0200</pubDate><title>AHV-Reform auf Kosten der Frauen? Jetzt reicht es!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-reform-auf-kosten-der-frauen-jetzt-reicht-es</link><description>Ständerat blind für sozialpolitische Probleme</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten rund einen Drittel weniger Renten als Männer. Trotz dieser skandalösen Rentenlücke sollen in der AHV auf Kosten der Frauen weitere 10 Milliarden eingespart und ihre AHV-Renten um über 5 Prozent gesenkt werden. Anstatt das dringende Problem der Frauen-Rentenlücke anzugehen, greift die bürgerliche Mehrheit im Parlament mit der AHV 21 damit den wichtigsten Pfeiler der Altersvorsorge frontal an. Die Beschlüsse sind klar: zunächst die Frauen, dann alle. Doch dieser Vorschlag ist zum Scheitern verurteilt. Die Gewerkschaften mobilisieren deshalb in einem breiten Bündnis mit Frauen*streik-Kollektiven, politischen Parteien für eine nationale Demonstration, vor dem Bundeshaus, mitten in der Session, am 18. September.</p><p>Ende Januar haben über 300'000 Frauen den Appell gegen die Benachteiligung bei den Renten unterschrieben. Denn Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Doch anstatt dafür zu sorgen, diese Rentenlücke so rasch wie möglich zu schliessen, macht die Politik genau das Gegenteil.</p><p>Das Parlament beschliesst Rentensenkungen zulasten der Frauen – im Umfang von jährlich über 1.2 Milliarden. Dass es ihm mit diesem Schritt nicht um die finanzielle Stabilität der AHV geht, bewies der Ständerat heute deutlich: von der vom Nationalrat beschlossenen Zusatzfinanzierung über die Negativzinserträge der Nationalbank will er nichts wissen. Sie hätte bei der AHV zu fast gleich hohen Zusatzeinnahmen geführt, wie durch die Erhöhung des Frauenrentenalters eingespart werden soll. Auch die heute vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen für die Frauen der Übergangsgeneration können nicht kaschieren, dass mit AHV 21 letztlich keine Reform sondern einzig eine Reduzierung von Rentenansprüchen ohne finanzielle Konsolidierung des Sozialwerks vorliegt.</p><p>Für den SGB ist klar: diese – wie auch alle weiteren angekündigten Abbauschritte bei den Renten – werden wir nicht hinnehmen. Ein breites Bündnis ruft deshalb <a href="https://www.frauenrenten.ch/#aufnachbern" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">am 18. September zu einer Demo vor dem Bundeshaus auf</a>. Unter dem Motto «Hände weg von unseren Renten» wird ein starkes Signal gesetzt: Verschlechterungen bei den Renten, sei es in der AHV oder im BVG, werden auf entschiedenen Widerstand stossen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_4a4b8379cf.jpg" length="361601" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7720</guid><pubDate>Fri, 03 Sep 2021 10:00:00 +0200</pubDate><title>Rentenklau: Jetzt reicht es!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenklau-jetzt-reicht-es</link><description>Gewerkschaften mobilisieren gegen Rentenreformen – Grosse Demonstration am 18. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten rund einen Drittel weniger Renten als Männer. Trotz dieser skandalösen Rentenlücke sollen in der AHV auf Kosten der Frauen weitere 10 Milliarden eingespart werden. Hinzu kommen die schleichend sinkenden BVG-Renten, von denen alle betroffen sind, während die Lohnbeiträge nur steigen. Auch in der 2. Säule droht das Parlament die Ungerechtigkeiten zu verstärken: mit den neusten Entscheiden der Kommission bezahlen sehr viele Verkäuferinnen, Pflegefachfrauen und Lehrerinnen mehr – und erhalten weniger. Teilzeitangestellte Frauen mit der grössten Rentenlücke werden zusätzlich benachteiligt. Anstatt das dringende Problem des Rentenniveaus anzugehen, greift die bürgerliche Mehrheit im Parlament wichtige Pfeiler der sozialen Sicherheit frontal an. Jetzt reicht es! Die Gewerkschaften lancieren die Mobilisierung für eine nationale Demonstration, vor dem Bundeshaus, mitten in der Session, am 18. September.</p><p>Ende Januar haben über 300'000 Frauen den Appell gegen ihre Benachteiligung bei den Renten unterschrieben. Denn Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Doch anstatt dafür zu sorgen, diese Rentenlücke so rasch wie möglich zu schliessen, beschliesst die Politik genau das Gegenteil - Rentensenkungen zulasten der Frauen im Umfang von jährlich über 1.2 Milliarden. Aude Spang, Gleichstellungssekretärin Unia, fasst zusammen: «AHV 21 ist eine reine Rentensenkungsvorlage: Frauen müssten effektiv ein Jahr länger arbeiten und AHV-Beiträge bezahlen, erhalten aber ihre Rente ein Jahr weniger lang. Das ist ein Affront»</p><p>Dass es dem Parlament mit diesem Schritt nicht um die finanzielle Stabilität der AHV geht, bewies die Kommission des Ständerats Mitte Woche deutlich: von der vom Nationalrat beschlossenen Zusatzfinanzierung über die Negativzinserträge der Nationalbank will sie nichts wissen. Sie hätten bei der AHV zu fast gleich hohen Zusatzeinnahmen geführt wie durch die Erhöhung des Frauenrentenalters eingespart werden soll. Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich fasst zusammen: «Den Frauen wird das geboten, was sie nicht wollen – ein höheres Rentenalter – und verweigert, was sie brauchen – Lohngleichheit und gute Renten».<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Auch in der 2. Säule droht eine problematische Reform</h3><p>Gleichzeitig sinken seit 15 Jahren die Renten aus der 2. Säule immer tiefer, während die Beiträge steigen. Angesichts dieses Rentenabbaus braucht es dringend eine Stabilisierung im BVG. Und auch dort muss die Rentensituation der Frauen verbessert werden.</p><p>Doch die BVG-Reform droht zu entgleisen – obwohl die Frauen in der Parlamentsdebatte auf die 2. Säule vertröstet wurden. Denn die Kommission will sich für ein höchst unsoziales Modell entscheiden, das gleichzeitig die mittleren Löhne stark belastet und auf Beiträge der Topverdienenden verzichtet. Gabriela Medici nennt die konkreten Folgen: «Die Beschlüsse zur BVG-Reform führen zu Rentenkürzungen von bis zu 12%. Für 48-jährige Frauen bedeutet dies eine unhaltbare Renteneinbusse von monatlich beinahe 200 Franken!» Der von Nationalrat de Courten eingebrachte Vorschlag stellt gerade für Verkäuferinnen, Pflegefachfrauen und Lehrerinnen eine Frechheit dar. Denn die Vorsorgepläne im Detailhandel, die BVG-Abdeckung von Pflegefachfrauen, Pöstlerinnen und Lehrerinnen schliessen sie von der vorgeschlagenen Kompensation aus. Und damit nicht genug. Anstatt Massnahmen gegen die bestehende Rentenlücke dieser Frauen zu ergreifen, soll ihnen nun noch Geld weggenommen werden. Anspruch auf den «neuartigen» Rentenzuschlag haben sie nur im Ausnahmefall. Einer Coop-Verkäuferin drohen hingegen Kosten von bis zu 2000 Franken für den Rentenzuschlag anderer. Auch für eine teilzeitbeschäftigte Zustellerin bei der Post wären es bei einem bescheidenen Lohn unter 3000 Franken monatlich immer noch fast 1200 Franken. Und dass, während die Beteiligung der Top-Verdiendenden auf unter 4'400 Franken plafoniert wird.<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Rentenabbau wird auf Widerstandstossen</h3><p>Jetzt reicht es! Die Gewerkschaften werden weitere Abbauschritte bei den Renten nicht hinnehmen. “Wir werden die Angriffe der Finanzindustrie auf unser Rentensystem bekämpfen», fasst Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, zusammen. Ein breites Bündnis ruft deshalb zu einer Demo vor dem Bundeshaus auf. Unter dem Motto «Hände weg von unseren Renten» wird ein starkes Signal gesetzt: Verschlechterungen bei den Renten, sei es in der AHV oder im BVG, werden auf entschiedenen Widerstand stossen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7604</guid><pubDate>Wed, 09 Jun 2021 19:50:01 +0200</pubDate><title>Rentenreform gegen die Frauen – so nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenreform-gegen-die-frauen-so-nicht</link><description>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund zur AHV 21 </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten ein Drittel weniger Renten als die Männer. Trotz dieser skandalösen Rentenlücke beschliesst auch der Nationalrat eine AHV-Reform, die von den Frauen bezahlt werden soll. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB bleibt klar: die Erhöhung des Rentenalters mit dem damit verbundenen Rentenabbau bei den Frauen ist inakzeptabel. Die Zusatzfinanzierung über die Negativzinsen der SNB ist ein Lichtblick. Der Nationalrat belegt damit, dass eine sichere AHV mit besseren Renten möglich ist, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist.</p><p>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Auch unsere Verfassung sieht dies seit fast 50 Jahren vor. Doch die Realität ist leider eine ganz andere. Insbesondere die Frauen leiden unter tiefen Renten, die kaum zum Leben reichen. Die Hälfte aller Neurentnerinnen muss heute mit einer Rente unter 2’934 Franken auskommen. Das reicht nicht zum Leben. Trotzdem verlangt das Parlament, dass ihre Rente um 1’200 Franken pro Jahr gesenkt werden soll. Verbesserungen sind keine vorgesehen.</p><p>Auch die beschlossenen Massnahmen für die Übergangsgeneration sind ein Hohn: Durch die Verkürzung der Übergangsregelungen auf sechs Jahre trifft die volle Rentensenkung auch Frauen, die kurz vor dem Rentenalter stehen. Sie bewirkt auch eine weitere Verschlechterung für jene erwerbstätigen Frauen, die heute 55 Jahre alt sind und in der 2. Säule seit über einem Jahrzehnt unter ausbleibenden Zinsen und sinkenden Renten leiden. Und selbst wer in die Übergangsgeneration fällt, wird nicht abgesichert: Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration bedeutet AHV 21 so eine Rentensenkung im Vergleich zum Status quo. Erwerbstätige Frauen sind besonders betroffen. Sogar die – kostenneutrale – Möglichkeit, mit 62 Jahren in Frührente zu gehen, soll den Frauen genommen werden. Ohne jegliche Begründung – es sei denn, dass der Weg für eine generelle Erhöhung des Rentenalters geebnet werden solle.</p><p>Dabei zeigt die Zustimmung für eine Zusatzfinanzierung über die Negativzinsen der SNB, dass eine sichere AHV mit besseren Renten möglich ist und eine Reform ohne Leistungsabbau auf Kosten der Frauen möglich ist – wenn der politische Wille dazu vorhanden wäre.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7598</guid><pubDate>Mon, 07 Jun 2021 09:47:58 +0200</pubDate><title>Weitere 80 Jahre Rentenlücke kommen nicht in Frage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/weitere-80-jahre-rentenluecke-kommen-nicht-in-frage</link><description>Eine Woche vor dem 14. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zentrale Forderungen der Frauen*streik-Bewegung werden auch zwei Jahre nach dem Streik ignoriert. Zwei Tage vor der grossen AHV-Debatte im Nationalrat bleibt die Bilanz miserabel: gerade erwerbstätige Frauen leiden weiterhin unter zu wenig Zeit, Lohn und Respekt. Die tieferen Löhne, Teilzeitpensen und unbezahlte Arbeit führen zur heute skandalös schlechten Rentensituation der Frauen – bei der kein Ende in Sicht ist. Neue Berechnungen des Schweizerischen Ge­werkschaftsbunds zeigen: Geht alles so weiter wie bisher, schliesst sich diese Lücke erst in 80 Jahren. Trotzdem richtet sich die Rentenreform AHV 21 gegen die Frauen. Die Erhöhung des Frauenrenten­alters wird an der Urne und auf der Strasse deshalb auf erbitterten Wi­derstand stossen. Die Frauen lassen sich nicht mehr vertrösten, ihre Ge­duld ist am Ende.</p><p>Die während des Erwerbslebens erlittenen Benachteiligungen der Frauen durch tiefere Löhne oder Teilzeitarbeit verstärken sich bei den Renten. Dass es eine Rentenlücke gibt, kann heute nicht mehr geleugnet werden. Die mittlere Pensionskas­senrente der Frauen, die 2019 pensioniert wurden, betrug monatlich 1’160 Fran­ken. Bei den Männern betrug sie 2’144 Franken. Nur bei der AHV ist die Renten­höhe fairer verteilt, da auch Erziehungs- und Betreuungszeiten rentenbildend sind. Unter dem Strich bleibt eine Rentendifferenz von einem Drittel.</p><p>Faktisch sind viele Frauen im Alter daher immer noch von Männern abhängig. Ihre tiefen Renten reichen nicht zum Leben. Die Gleichstellung in der Altersvorsorge kommt nicht vom Fleck: Wenn die Entwicklung so weitergeht wie bisher, wäre die Rentenlücke erst im Jahr 2100 überwunden. In 80 Jahren! Und mit der AHV 21 soll die Rentensituation der Frauen gar noch verschlechtert werden.</p><p>Die AHV ist die soziale Errungenschaft des 20. Jahrhunderts. Sie hat die Menschen von Existenzängsten befreit. Die AHV muss deshalb auch im 21. Jahrhundert der Motor für die Gleichstellung sein. Denn nur sie berücksichtigt die mehrheit­lich von Frauen erbrachte, nicht entlöhnte Pflege- und Sorgearbeit bei der Ren­tenberechnung. Deshalb muss die AHV gestärkt werden, die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.</p><p>An der heutigen Medienkonferenz zogen Gewerkschafterinnen und Vertreterinnen der SGK-N Bilanz, zwei Tage vor der entscheidenden Beratung zur AHV 21 im Nationalrat und eine Woche vor dem 14. Juni. Die Referentinnen zeigten auf, wo es bei der Gleichstellung vorwärtsgehen muss, dass die Rentenlücke der Frauen nicht mehr länger toleriert werden kann und weshalb sie auch am 14. Juni 2021 wieder zu Aktionen mobilisieren:</p><p>Unia-Präsidentin<strong> Vania Alleva</strong> sagte: «Zur bereits schwierigen Rentensituation der Frauen soll jetzt eine Erhöhung des Frauenrentenalters kommen, was faktisch zu einer Kürzung der sowieso schon tiefen Renten führen wird. Die AHV 21 trägt all den bestehenden Problemen nicht Rechnung, löst keines davon. Im Gegenteil, die Reform geht voll zulasten der Frauen und ist schlicht unzumutbar. Wir werden eine Erhöhung des Frauenrentenalters nicht zulassen.»</p><p><strong>Mattea Meyer, </strong>Co-Präsidentin SP Schweiz zeigte sich ernüchtert: «Statt endlich für Verbesserungen zu sorgen, kommt der bürgerlichen Mehrheit im Parlament nichts Besseres in den Sinn, als einen Rentenabbau durchzusetzen. Das ist ein Hohn, zwei Jahre nach dem Frauenstreik!»</p><p><strong>Léonore Porchet, </strong>Nationalrätin Grüne und Vizepräsidentin Travail.Suisse nannte die Fakten: «Die AHV 21 bringt Einsparungen von 10 Milliarden Franken zwischen 2022 und 2031, allein durch die Erhöhung des Rentenalters für Frauen. Dabei übernehmen Frauen einen gleich hohen oder sogar höheren Anteil an bezahlter und nicht bezahlter Arbeit wie die Männer und werden während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn benachteiligt.»</p><p>Grüne-Nationalrätin und VPOD Präsidentin <strong>Katharina Prelicz-Huber</strong> nannte ein Beispiel: «Eine Fachperson Betreuung im Kinderbetreuungsbe­reich verdient beim Berufseinstieg 4’000-4200 und nach 10 Jahren Erfahrung 4’500-4’700 Franken im Monat. Der Grund für die tiefen Löhne ist einzig, dass die Arbeit von Frauen geleistet wird. Ein Credit- und Riskmanager aber beginnt mit monatlich 8’750 Franken. Wenn die Fachperson Betreuung noch eigene Kinder hat und nur Teilzeit arbeitet, erwartet sie im Alter eine miserable, den Manager eine fürst­liche Rente. Eine unhaltbare Situation; eine Aufwertung der Pflege- und Care-Berufe ist dringend notwendig!»</p><p><strong>Gabriela Medici,</strong> stellvertretende SGB-Sekretariatsleiterin betonte: «Die Ren­tenlücke von heute spiegelt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen der Frauen von gestern. Doch solange wir in der Altersvorsorge nichts ändern, führt die typi­sche Erwerbskarriere der Frauen zu unwürdig tiefen Renten. Damit sind Frauen fak­tisch immer noch von den Männern abhängig, ansonsten reichen die tiefen Renten nicht zum Leben.»</p><p>Die Co-Präsidentin der SGB-Frauenkommission <strong>Patrizia Mordini </strong>betonte, «gerade in Anbetracht der steigenden Lohnungleichheit ist eine Erhöhung des Frauenrentenal­ters durch das Parlament respektlos, unwürdig und zynisch! Unsere Wut, die Wut der Frauen ist gross! Wir zeigen diese Wut am 14. Juni mit Lärm-Aktionen zum sym­bolischen Zeitpunkt 15.19 Uhr – ab dann arbeiten die Frauen nämlich neuerdings gratis! 2019 war dies noch um 15.24 Uhr.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/AHV_21/web_Logo-AHV21_DE.jpg" length="405668" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7582</guid><pubDate>Fri, 28 May 2021 16:00:00 +0200</pubDate><title>Zeit für die 13. AHV-Rente!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zeit-fuer-die-13-ahv-rente</link><description>Volksinitiative für ein besseres Leben im Alter eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das breite Bündnis der Initiative für eine 13. AHV-Rente hat der Bundeskanzlei 137’550 Unterschriften überreicht. Das Volksbegehren «für ein besseres Leben im Alter» ist damit die erste Initiative, für die während der Corona-Pandemie genügend Unterschriften gesammelt wurden. Die nötigen Unterschiften kamen rund sechs Monate vor Ablauf der Sammelfrist zusammen. Dies zeigt die Dringlichkeit des Projekts: die AHV-Renten reichen nicht zum Leben und verlieren stetig an Wert. Gleichzeitig sinken die Renten aus der 2.&nbsp;Säule immer schneller. Trotzdem plant das Parlament mit «AHV 21» eine Abbauvorlage. Mit dem Initiativprojekt zur Stärkung der AHV können die Renten sozial und kostengünstig verbessert werden.</p><p>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Auch unsere Verfassung sieht dies seit fast 50 Jahren vor. Doch die Realität ist leider eine ganz andere. Tatsächlich bezieht die Hälfte aller Neurentnerinnen und -rentner heute eine Altersrente von unter 3’439 Franken pro Monat (AHV + BVG zusammen). Frauen sind noch stärker betroffen, sie haben über einen Drittel tiefere Renten als Männer. Vielen droht damit Altersarmut. Und die Situation spitzt sich zu, denn aufgrund der tiefen Zinsen sinken die Pensionskassenrenten seit über einem Jahrzehnt. Nach Abzug von Krankenkassenprämien und Miete bleibt vielen deshalb nicht mehr allzu viel Rente zum Leben übrig. Es wird damit immer deutlicher sichtbar, dass die Altersvorsorge am Scheideweg steht. Damit kommt die Initiative für eine 13. AHV-Rente genau zum richtigen Zeitpunkt.</p><p>Die Initiative ist simpel, aber bestechend: Sie fordert die Einführung einer weiteren Auszahlung jener Rente, auf die man in der AHV Anspruch hat. So wie fast alle einen 13. Monatslohn haben. Auf eine monatliche Auszahlung gerechnet, bedeutet das eine Erhöhung der AHV-Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren Personen mit tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. Aber auch EL-BezügerInnen sollen von der 13. Monatsrente profitieren.</p><p>Die AHV hat das beste Preis-Leistungsverhältnis und ist für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung die günstigste Rentenverbesserung. Der von Banken und Versicherungskreisen propagierte Ausbau der 3. Säule stellt keine Option dar, um die Altersvorsorge zu sichern. Denn in der AHV beteiligen sich auch die Arbeitgeber und Top-Verdienende an der Finanzierung. Darüber hinaus fordert der SGB einen finanziellen Beitrag aus den Nationalbankerträgen an die AHV.</p><p>Anlässlich der Übergabe der Unterschriften bedankte sich SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard für den grossen Einsatz des breiten Komitees und aller UnterstützerInnen, die trotz den durch die Pandemie erschwerten Bedingungen viele Unterschriften gesammelt haben: «Die äusseren Umstände waren schwierig, doch dafür war das Engagement umso grösser, herzlichen Dank.» SP-Ständerätin Marina Carobbio betonte: «Die AHV ist unser sozialer Motor für die Rentengleichheit, gerade für die Frauen.» SEV-Präsident Giorgio Tuti erinnerte an das verdrängte Problem in der 2. Säule: «Mit dieser Initiative geben wir eine Antwort auf die sinkenden Pensionskassen-Renten und garantieren damit den Erhalt der Kaufkraft.» Dagmar Rösler, LCH-Präsidentin, betonte die Frauenrenten-Lücke: «Nur mit der Stärkung der AHV geht es bei der Rentengleichstellung vorwärts.» Köbi Hauri von der Unia Rentnerkommission brachte das aktuelle Problem auf den Punkt: die «RentnerInnen brauchen einfach eine Erhöhung der AHV, weil viele nur knapp über die Runden kommen».</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0027_klein.jpg" length="690533" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7579</guid><pubDate>Fri, 28 May 2021 14:15:00 +0200</pubDate><title>Die Altersvorsorge braucht einen grundlegenden Kurswechsel</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/die-altersvorsorge-braucht-einen-grundlegenden-kurswechsel</link><description>SGB-Delegiertenversammlung am 28. Mai 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den rasanten Rückgang der Altersrenten stoppen, die AHV und die umlagefinanzierten Renten stärken: diese Prioritäten haben heute die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) an ihrer 301. Delegiertenversammlung gesetzt. Aus sozialer Sicht ist es absolut dringend, das Rentenniveau zu erhöhen, vor allem für Frauen und insbesondere mit der Einführung einer 13. AHV-Rente, wie es die heute eingereichte Initiative fordert. Sollte das Parlament hingegen darauf beharren, die 1. Säule mit «AHV 21» abbauen zu wollen, wird der SGB diese Reform mit einem Referendum bekämpfen. Die Delegiertenversammlung widmete sich auch die Europapolitik: Nachdem die Gewerkschaften die rote Linie des Lohnschutzes verteidigt haben, geht es nun darum, sich für ein sozialeres Europa und eine sozialere Schweiz einzusetzen. Schliesslich riefen die Delegierten dazu auf, die Lehren aus der Corona-Krise zu ziehen, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken, und rasch zu handeln, um die Kaufkraft der Arbeitnehmenden zu stärken.</p><p>Die Renten werden in den kommenden Monaten ganz oben auf der Tagesordnung der Gewerkschaften stehen. Nicht nur wegen der politischen Agenda, sondern vor allem, weil sich die Rentensituation in einem noch nie gesehenen Tempo verschlechtert. Die Renten der zweiten Säule befinden sich seit mehr als zehn Jahren im freien Fall: Wer 2019 in Rente ging, erhielt 6.8 Prozent weniger BVG-Rente als diejenigen, welche zwei Jahre zuvor pensioniert wurden, und dies obwohl die Beiträge permanent steigen. Die Frauen sind am stärksten betroffen, da ihre Renten im Durchschnitt um ein Drittel niedriger sind als diejenigen der Männer.</p><p>Jede Reform der Altersvorsorge muss es ermöglichen, das Rentenniveau für möglichst viele Menschen anzuheben. Deshalb müssen die erste Säule und die umlagefinanzierten Renten gestärkt werden. Die Einreichung der Initiative für eine 13. AHV-Rente ist gleichzeitig ein Signal wie auch ein sehr konkreter Vorschlag in diese Richtung. Andererseits bereitet sich der SGB angesichts der Reform «AHV 21», die sich immer klarer als Leistungsabbau auf Kosten der Frauen entpuppt, die Lancierung eines Referendums vor.</p><h3 class="heading--h4">Für ein soziales Europa</h3><p>Es ist der klaren, festen und konsequenten Haltung der Gewerkschaften zu verdanken, dass der hart erkämpfte autonome Lohnschutz nicht in Frage gestellt wurde: Diese Erkenntnis war der Ausgangspunkt für die Diskussion über die Europapolitik an der Delegiertenversammlung. Die Gefährdung der Kontroll- und Sanktionsmechanismen und die Schwächung des Service public, die sich mit Unterzeichnung dieses Rahmenabkommens ergeben hätten, wären die Arbeitnehmenden viel zu teuer zu stehen gekommen. Das Engagement der Gewerkschaften für gute Beziehungen zur Europäischen Union basiert auf dem Grundsatz, dass die getroffenen Vereinbarungen konkrete Verbesserungen für alle bringen müssen, die in der Schweiz arbeiten, –&nbsp; und keine Verschlechterungen. Die Gewerkschaften werden diesen Weg weiterverfolgen.</p><p>Die von den Delegierten verabschiedete Resolution gibt eine klare Richtung vor: Soziale Rechte, Löhne und Arbeitsbedingungen müssen sich in der Schweiz und in Europa verbessern. Ein Ausspielen der Arbeitnehmenden gegeneinander kann nur zu einer Verschlechterung führen. Vielmehr müssen Massnahmen gegen neue Formen prekärer Arbeit und für mehr Gesamtarbeitsverträge ergriffen werden, insbesondere durch die Stärkung der grenzüberschreitenden Gewerkschaftsarbeit. Der SGB wird sich, zusammen mit der gesamten europäischen Gewerkschaftsbewegung, weiterhin in diese Richtung engagieren.</p><h3 class="heading--h4">Raus aus der Corona-Krise mit Stützung von Beschäftigung, Gesundheit und Kaufkraft</h3><p>Die Corona-Krise hat einen grossen Tribut von den Arbeitnehmenden gefordert. Der Kampf gegen die Pandemie hat in mehreren Branchen kolossale Anstrengungen von den Beschäftigten gefordert, die immer noch nicht ausreichend anerkannt werden. In anderen Branchen hat er zu höherer Arbeitslosigkeit und erheblichen Einkommensverlusten geführt. Dank der Arbeit der Gewerkschaften und der Stabilität des Sozialversicherungssystems konnte der Schaden begrenzt werden. Es bleibt aber noch viel zu tun: Es ist absolut inakzeptabel, dass die Pandemie zu mehr Prekarität und wachsenden Ungleichheiten führt. Neben der Unterstützung des Covid-19-Gesetzes, das die Rechtsgrundlage für alle bisher gewährten Hilfen darstellt, fordert der SGB daher rasche Massnahmen zur Stützung der Kaufkraft, insbesondere die Umverteilung der überschüssigen Reserven der Krankenkassen und eine bessere Entschädigung bei Kurzarbeit für tiefe Einkommen.</p><p>Schliesslich ist es an der Zeit, die Lehren aus der Pandemie zu ziehen und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken. Die Gesundheitskrise hat die von den Gewerkschaften seit langem angeprangerten Mängel klar verdeutlicht: Die Kontrolldichte muss nachhaltig erhöht werden, und Organisationen wie die Suva oder die paritätischen Kommissionen müssen neu die kantonalen Inspektorate bei ihrer Aufgabe unterstützen können. Die chronischen Defizite der Schweiz im Bereich Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen endlich behoben werden.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>AHV</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/1/csm_210528_SGB-DV_USS-AD_DL_13947c6163.jpg" length="174074" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7542</guid><pubDate>Fri, 30 Apr 2021 16:22:32 +0200</pubDate><title>Frauenrenten senken ist ein Tabu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frauenrenten-senken-ist-ein-tabu</link><description>Mit AHV 21 zielt das Parlament weit an der Realität vorbei</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Rentenaltererhöhung beschliesst die Kommission des Nationalrates (SGK-N) eine AHV-Reform auf Kosten der Frauen, die eine faktische Rentensenkung hinnehmen sollen. Frauen erhalten insgesamt noch immer fast ein Drittel weniger Rente. Diese skandalöse Rentensituation muss sich verbessern, nicht weiter verschlechtern. Deshalb lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt diese AHV 21 dezidiert ab.</p><p>Anstatt Antworten auf die drängende Frage zu beraten, von welcher Rente die Frauen im Alter leben, beschliesst die zuständige Kommission des Nationalrats im Schnelldurchlauf munter weitere Rentensenkungen auf Kosten der Frauen. Obwohl Frauen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer bekommen. Und obwohl jedes Kommissionsmitglied auch im persönlichen Umfeld Frauen kennen muss, die unter dieser skandalösen Rentensituation leiden. Denn noch immer erhält fast ein Drittel der Frauen gar keine Rente aus der 2. Säule. In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich; das reicht nicht zum Leben. Umso mehr müssen die Frauen sich auf die AHV verlassen können.</p><p>Auch die vorgeschlagenen Massnahmen für die Übergangsgeneration sind ein Hohn: Durch die Verkürzung der Übergangsregelungen auf sechs Jahre trifft die volle Rentensenkung auch Frauen, die kurz vor dem Rentenalter stehen. Sie bewirken auch eine weitere Verschlechterung für jene erwerbstätigen Frauen, die heute 55 Jahre alt sind und in der 2. Säule seit über einem Jahrzehnt unter ausbleibenden Zinsen und sinkenden Renten leiden. Und selbst wer in die Übergangsgeneration fällt, wird nicht abgesichert: Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration bedeutet AHV 21 so eine Rentensenkung im Vergleich zum status quo. Erwerbstätige Frauen sind besonders betroffen.</p><p class="heading--h4">Fehler des Ständerats bleiben unkorrigiert</p><p>Auch weitere Fehler des Ständerats bleiben unkorrigiert: Die beschlossene Flexibilisierung des Rentenantritts bleibt gekappt erst ab 63 möglich und die gewährte Zusatzfinanzierung reicht nur für rund fünf Jahre. Zwar hat die Kommission eingesehen, dass der Freibetrag für erwerbstätige Rentner*innen so festgesetzt werden muss, dass auch Personen mit tieferen Einkommen sich ihre Rente verbessern können. Dass über diese Möglichkeit aber «freiwillig» entschieden werden soll, grenzt nicht nur an Naivität und ist kaum umsetzbar, es widerspricht auch fundamental der Systematik der AHV.</p><p>Für den SGB ist klar: wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Wer die AHV reformiert, muss deshalb die realen Rentenprobleme berücksichtigen. Es zeichnet sich ab, dass das Parlament an der Urne daran erinnert werden muss.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7495</guid><pubDate>Mon, 15 Mar 2021 23:19:00 +0100</pubDate><title>AHV-Reform auf Kosten der Frauen: Ständerat nimmt seine Verantwortung nicht wahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-reform-auf-kosten-der-frauen-staenderat-nimmt-seine-verantwortung-nicht-wahr</link><description>Kleine Parlamentskammer ignoriert die Realität der Frauen weiter.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom Ständerat beschlossenen Änderungen der AHV sind respektlos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat bereits gezeigt, dass Frauen durch die Rentenaltererhöhung mit AHV 21 rund 1200 Franken pro Jahr verlieren. Obwohl die Renten der Frauen bereits heute mindestens einen Drittel tiefer sind als jene der Männer. In etwas mehr als einer Woche haben über 300'000 Frauen und Menschen einen öffentlichen Appell gegen diese Reform auf dem Buckel der Frauen unterzeichnet und dem Ständerat übergeben. Doch der Ständerat ignoriert die Realität der Frauen weiter.</p><p>Der Ständerat hat heute beschlossen, den Gesamtbetrag der Kompensationen für die Übergangsgeneration von neun Frauenjahrgängen von 712 auf 430 Millionen jährlich weiter zu unterbieten. Diese weitere Senkung der Kompensationen ist ein Zeichen von Ignoranz. Die vorgeschlagenen Rentenzuschläge können die Rentenlücke der Frauen der Übergangsgeneration bei weitem nicht schliessen.</p><h3 class="heading--h4">Flexibilisierung: Frauen werden doppelt bestraft</h3><p>Auch die Flexibilisierung des Renteneintritts soll nach Ansicht des Ständerats gekappt werden. Anstatt wie vom Bundesrat vorgeschlagen bereits ab Alter 62 soll ein Vorbezug erst ab 63 möglich sein. Obwohl der bundesrätliche Vorschlag breite Unterstützung geniesst und mittelfristig kostenneutral ist. Und auch hier sollen vorab die Frauen bezahlen. Denn wird die Flexibilisierung erst ab Alter 63 eingeführt, ändert sich dadurch für die Männer nichts. Die Frauen werden hingegen doppelt bestraft. Nicht nur wird ihr Rentenalter erhöht. Zusätzlich können sie im Vergleich zum Status quo nur noch ein Jahr im Voraus die AHV-Rente vorbeziehen.</p><h3 class="heading--h4">﻿Renten müssen zum Leben reichen</h3><p>Für den SGB ist klar: wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Wer die AHV reformiert, muss deshalb die realen Rentenprobleme berücksichtigen. Die Lösung dazu ist einfach: wir brauchen eine Stärkung der AHV, keinen Abbau. Gerade um den Rentenrückstand der Frauen zu beseitigen. Der Ständerat wird mit seiner Kürzestauseinandersetzung zur AHV dieser Verantwortung nicht gerecht. Mit den heutigen Entscheiden versucht der Ständerat das genaue Gegenteil: eine Reform ohne Rückhalt der Frauen. Diese Unterschätzung der Frauenbewegung wird AHV21 blockieren. Der SGB wird alles daran setzen, dass der Nationalrat die Vorlage massgeblich korrigiert.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7492</guid><pubDate>Mon, 15 Mar 2021 12:15:00 +0100</pubDate><title>314’187-mal: Hände weg von den Frauenrenten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/314187-mal-haende-weg-von-den-frauenrenten</link><description>Dringender Appell an den Ständerat übergeben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kurz vor der Debatte im Parlament wurden dem Ständerat heute 314’187 Unterschriften gegen eine AHV-Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen überreicht. Die vorgeschlagene Rentenverschlechterung für die Frauen hat eine Welle der Empörung ausgelöst. In so kurzer Zeit wurden in der Schweiz noch nie so viele Unterschriften online unterzeichnet. Die Botschaft ist klar: Eine AHV-Reform, welche die Lebensrealität der Frauen ignoriert, ist chancenlos. Die Renten der Frauen sind noch immer über einen Drittel tiefer, als jene der Männer. Die Frauenrenten müssen deshalb steigen, und nicht sinken.</p><p>Im Alter von der AHV leben können: dieses Versprechen wird für viele Frauen weiterhin nicht eingelöst. Deshalb war die schlechte und ungleiche Rentenabsicherung auch ein zentrales Anliegen des Frauen*streiks 2019. Doch anstatt dafür zu sorgen, dies endlich zu erreichen, schlägt die Kommission mit der Reform AHV 21 genau das Gegenteil vor: eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen.</p><p class="heading--h4">Die Rentensituation der Frauen ist grosses Problem.</p><p>Im offenen Brief fordern Hunderttausende UnterzeichnerInnen den Ständerat deshalb dazu auf, die Verschlechterungen in der AHV21-Vorlage rückgängig zu machen, und stattdessen den Frauen endlich eine bessere Rentenabsicherung im Alter zu garantieren. Dazu braucht es eine Reform, welche die AHV-Renten nicht einzig für die Ehepaare verbessert. Denn die Verfassung verspricht auch den Frauen seit fast 50 Jahren, dass die AHV den Lebensbedarf von allen angemessen deckt.</p><p>An der Übergabe der Unterschriften an den Ständerat, der die AHV-Reform heute behandelt, erinnert <strong>Vania Alleva</strong>, Präsidentin der Gewerkschaft Unia deshalb daran: «Wer sein ganzes Leben lang gearbeitet hat, verdient eine Rente, die zum Leben reicht. Das gilt auch für Frauen, das ist heute noch nicht der Fall!» SP Co-Präsidentin <strong>Mattea Meyer</strong> betonte, «Altersarmut ist oft weiblich. Es braucht jetzt höhere AHV-Renten und sicher keinen Rentenabbau». VPOD-Zentralsekretärin <strong>Michela Bovolenta</strong> bringt den Ärger der Frauen auf den Punkt: «Das Parlament muss uns endlich zuhören und für mehr Gleichstellung auch im Alter sorgen, statt einen Abbau auf Kosten der Frauen zu planen. Die Frauenrenten gehören erhöht, nicht das Frauenrentenalter!» Schliesslich betont <strong>Lisa Mazzone</strong>, Grüne Ständerätin: «Die Rufe der Frauen wurden bis jetzt in der Politik überhört. Doch dieses starke Zeichen darf nicht mehr ignoriert werden. Ohne die Frauen macht man keine Reform».</p><p>Link zum Appell: <a href="https://www.frauenrenten.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">www.frauenrenten.ch</a></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/frauenrenten/210315_Appell-UEbergabe_c-YoshikoKusano.jpg" length="427463" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7456</guid><pubDate>Wed, 17 Feb 2021 09:35:40 +0100</pubDate><title>Analyse: Die Rentenlücke der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/frauenrenten</link><description>Die SGB-Analyse zeigt: Frauen erhalten ein Drittel weniger Rente, in der zweiten Säule sind es sogar 50%, die sie weniger erhalten als die Männer.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/frauenrenten/00_DE_SGB_Chart_Rentenrueckstand_some.png" length="56947" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7444</guid><pubDate>Fri, 05 Feb 2021 14:32:01 +0100</pubDate><title>Die Frauenrenten müssen rauf!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-frauenrenten-muessen-rauf</link><description>Dringender Appell: Hände weg von den Frauenrenten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In nur einer Woche haben fast 300’000 Menschen den dringenden Appell gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters und die damit verbundene Kürzung der AHV-Renten der Frauen unterschrieben. In so kurzer Zeit wurden in der Schweiz noch nie so viele Unterschriften gesammelt. Dieser beeindruckende Aufschrei zeigt: Eine AHV-Reform, welche die Lebensrealitäten der Frauen ignoriert, hat keine Chance.</p><p>Das Frauenstimmrecht in der Schweiz wird diesen Sonntag 50 Jahre alt. Fast gleich alt ist das Versprechen der Politik, dass auch Frauen im Alter von der AHV leben können. Doch anstatt dafür zu sorgen, dass dies endlich erreicht wird, sieht die geplante Reform genau das Gegenteil vor. Es handelt sich um eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen.</p><p>Dabei wäre es nach der grossen Mobilisierung des Frauen*streiks 2019 endlich an der Zeit, konkrete Fortschritte zu erreichen. Eines der dringlichsten Probleme ist die Frauen-Rentenlücke, insbesondere in der 2. Säule sind die Rentenunterschiede gross. Noch immer erhalten Frauen rund ein Drittel weniger Rente als Männer. Obwohl auch Frauen ihr Leben lang arbeiten – sei es gegen Bezahlung oder unbezahlt –, beziehen sie im Alter oft viel zu tiefe Renten.</p><p class="heading--h4">Eine Menschenkette von Davos bis Genf</p><p>Würden alle 291'061 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Appells sich die Hände geben, dann entspricht dies einer Menschenkette länger als von Davos bis Genf! Dieser Aufschrei quer durch die Schweiz ist damit ein klarer Auftrag: Es ist Zeit für eine bessere Rentenabsicherung im Alter und höhere Frauenrenten. Reformen in der Altersvorsorge haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie diesem brennenden Problem gerecht werden. Die Politik kann sich diesem starken Zeichen nicht weiter verschliessen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/0/csm_haende_weg_hoch_211fc6037b.jpg" length="132337" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7433</guid><pubDate>Fri, 29 Jan 2021 12:25:28 +0100</pubDate><title>Die Menschen brauchen Rentenerhöhungen – die Kommission liefert Abbauphantasien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-menschen-brauchen-rentenerhoehungen-die-kommission-liefert-abbauphantasien</link><description>AHV 21: Die Ständeratskommission zeigt ihr wahres Gesicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die von der Ständeratskommission beschlossenen Änderungen der AHV sind respektlos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat bereits gezeigt, dass Frauen durch die Rentenaltererhöhung mit AHV 21 rund 1200 Franken pro Jahr verlieren. Nun sollen auch noch die Kompensationen für die unmittelbar betroffenen Frauen zusammengestrichen werden. Obwohl die Renten der Frauen bereits heute mindestens einen Drittel tiefer sind als jene der Männer.</p><p>Die Entscheide der zuständigen SGK des Ständerats zu AHV 21 sind respektlos. Eine Woche vor dem 50. Jubiläum des Frauenstimmrechts zeigen die Herren Ständeräte damit ihr wahres Gesicht. Nachdem sie beschlossen haben, das Frauenrentenalter erhöhen zu wollen, kürzen sie nun auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kompensation für die unmittelbar betroffenen Frauen noch einmal massiv.</p><p>Schon der Vorschlag des Bundesrates sah angesichts der bestehenden Rentenlücken der Frauen nur beschämende Kompensationen vor. Dass die Bürgerlichen das nun noch unterbieten und den betroffenen Frauen nur ein paar Almosen verteilen wollen, stellt ein gleichstellungspolitisches Armutszeugnis dar. Noch nie wurde den Frauen weniger Kompensationen für eine Erhöhung des Frauenrentenalters angeboten als am gestrigen Tag. Auch jenen Frauen, die in der Mini-Übergangsphase von sechs Jahren in Rente gehen werden, drohen konkret spürbare Rentenkürzungen. Selbst die 12 Prozent der Frauen mit den geringsten Einkommen sind vor Rentenverlusten nicht geschützt.</p><p class="heading--h4">Flexibilisierung: Frauen werden doppelt bestraft</p><p>Auch die Flexibilisierung des Renteneintritts soll nach Ansicht der Kommission gekappt werden. Anstatt wie vom Bundesrat vorgeschlagen bereits ab Alter 62 soll ein Vorbezug erst ab 63 möglich sein. Obwohl der bundesrätliche Vorschlag breite Unterstützung geniesst und mittelfristig kostenneutral ist. Und auch hier sollen vorab die Frauen bezahlen. Denn wird die&nbsp;Flexibilisierung erst ab Alter 63 eingeführt,&nbsp;ändert sich dadurch für die Männer nichts. Die Frauen werden hingegen&nbsp;doppelt bestraft. Nicht nur wird ihr Rentenalter erhöht. Zusätzlich können sie im Vergleich zum Status quo nur noch ein Jahr im Voraus die AHV-Rente vorbeziehen.</p><p class="heading--h4">Partielle Wahrnehmungsverweigerung</p><p>Einzig mit der Erhöhung des Ehepaarplafonds orientiert sich SGK-S an den realen Rentenproblemen. Denn auch die plafonierte AHV-Maximalrente reicht angesichts der steigenden Lebenskosten immer weniger zum Leben. Es sei daran erinnert: die Hälfte aller Personen, die 2018 in Rente gingen, muss mit weniger als 3’450 Franken pro Monat durchkommen. Die Erhöhung des Plafonds auf 155% ist deshalb zwar ein Schritt hin zur dringend notwendigen Rentenverbesserung. Doch sie nützt nur einem Teil der verheirateten Paare. Verheiratete Paare mit tiefen bis mittleren Einkommen kämpfen mit denselben Problemen, ebenso wie Alleinstehende und. Für sie sieht die Kommission aber keinerlei Verbesserungen vor.</p><p>Für den SGB ist klar: wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Deshalb betont SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Wer die Verantwortung trägt, die Altersvorsorge zu reformieren, muss sich an den realen Problemen orientieren. Und die Lösung ist einfach: wir brauchen eine Stärkung der AHV, keinen Abbau. Gerade um den Rentenrückstand der Frauen zu beseitigen.» Mit den gestrigen Entscheiden hat die Ständeratskommission ihr eigentliches Ziel verraten: wer die nächste AHV-Reform an die Wand fahren will, mag ihr folgen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7311</guid><pubDate>Tue, 10 Nov 2020 10:00:00 +0100</pubDate><title>Die Renten sind schon zu tief – die geplante Senkung muss gestoppt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-renten-sind-schon-zu-tief-die-geplante-senkung-muss-gestoppt-werden</link><description>Rentenprobleme spitzen sich zu – die Altersvorsorge am Scheideweg</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom Parlament geplante Erhöhung des Frauenrentenalters ist nichts anderes als eine Rentensenkung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund zeigt auf, dass Frauen mit AHV 21 rund 1’200 Franken pro Jahr verlieren würden. Obwohl ihre Renten bereits heute mindestens einen Drittel tiefer sind als jene der Männer. Gleichzeitig bricht die 2. Säule weiter ein. Die Altersvorsorge steht daher an einem Scheideweg. Der SGB fordert einen Kurswechsel: Ausbau der AHV und umgehender Stopp der Abbauvorlagen.</p><p><strong>AHV 21: Rentenkürzungen von 1’200 Franken pro Jahr</strong><br> Trotz tiefen Frauenrenten, hat sich die zuständige Kommission des Ständerats bereits dafür ausgesprochen, mit AHV 21 das Frauenrentenalter zu erhöhen. Gemessen an der AHV-Medianrente bedeutet dieser Schritt eine Kürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Mit den Frauen sollen ausgerechnet jene, die bereits heute unter einer ungenügenden Rentenabsicherung leiden, einschneidende Rentenkürzungen schultern. Dringend notwendige Verbesserungen für die Situation der Frauen enthält die Vorlage keine. Angesichts dieser Ausgangslage und der schwierigen Rentensituation der Frauen ist für SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici klar: «Eine AHV-Reform kann nur gelingen, wenn sie die Probleme der zu tiefen Frauenrenten adressiert».</p><p><strong>Historische Krise der 2. Säule</strong><br> Seit rund 10 Jahren befinden sich die Pensionskassen-Renten im freien Fall. Dies führt zu gravierenden Einbussen der Kaufkraft. Die Leistungsfähigkeit der 2. Säule leidet massiv. Aldo Ferrari, Vizepräsident der Gewerkschaft Unia, warnt: «Ohne Kurswechsel geht der freie Fall bei den Leistungen weiter». In typischen Frauenbranchen ist die Situation noch gravierender. PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat sind üblich. Für kapers-Präsidentin Sandrine Nikolic-Fuss ist klar: «Diese Renten reichen nicht zum Leben».</p><p><strong>Abbau oder Prosperität</strong><br> Die Gewerkschaften warnen seit langem vor dem Zerfall der Pensionskassen-Renten. Mittlerweile ist das Problem zwar breit bekannt: Der Mehrheit der Arbeitnehmenden droht eine ungenügende Rente und eine prekäre Einkommenssituation im Alter. Doch das Parlament verschliesst sich der Realität und verharrt in einer Abbaulogik, statt Lösungen zu suchen. Das ist nicht nur ein Affront für die Betroffenen. In Krisenzeiten ist das auch volkswirtschaftlich verantwortungslos. Für SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard ist klar: «Wir brauchen auch in der Altersvorsorge für alle die Perspektive, dass es aufwärts gehen kann.»</p><p><i>Unten verlinkt finden sich die Untersuchungen des SGB und vollständigen Redebeiträge.</i></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7211</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2020 11:08:01 +0200</pubDate><title>Keine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-abbauvorlage-auf-dem-buckel-der-frauen</link><description>AHV21: Die Kommission des Ständerats ist auf dem Irrweg – Parlament muss auf Rentenhöhe fokussieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB lehnt die von der Ständeratskommission vorgelegten Eckwerte der Reform AHV21 klar ab. Anstatt sich der realen Problematik der tiefen AHV-Renten anzunehmen, setzt die SGK-S weiterhin auf eine Erhöhung des Frauenrentenalters. Doch Frauen sind bereits heute in der Altersvorsorge stark benachteiligt. Eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen ist für den SGB deshalb ein klares Tabu.</p><p>Der SGB ist überzeugt: eine bei der Stimmbevölkerung mehrheitsfähige Reform der AHV kann nur gelingen, wenn sie die Rentenhöhe als Ausgangspunkt nimmt. Seit über 40 Jahren hat es keine Erhöhung der AHV-Renten mehr gegeben. Die Anpassungen aufgrund des Mischindex berücksichtigen die Lohnentwicklung nur ungenügend. Die AHV-Renten sind deshalb immer weniger wert – und dies bei massiv steigenden Gesundheitskosten und Mieten. Gleichzeitig befinden sich die Renten aus der Pensionskasse seit Jahren im Sturzflug und drohen weiter zu sinken. Da bleibt immer weniger zum Leben übrig.</p><p>Besonders gross ist der Rentenrückstand bei den Frauen. Anfangs dieser Woche haben Männer bereits so viel Rente erhalten wie die Frauen im ganzen Jahr 2020. Die bürgerliche Mehrheit der zuständigen Ständeratskommission verschliesst die Augen vor dieser Realität. Im Gegenteil verschlechtert ihr Vorschlag die bereits heute völlig ungenügende Rentensituation der Frauen nochmals. Mit der vorgesehenen Erhöhung des Frauenrentenalters verlieren die Frauen bis Ende des Jahrzehnts 8.8 Mrd. Franken an Rentenleistungen. Es geht nicht an, dass diese Reform jene bezahlen sollen, die bereits heute am Schlechtesten gestellt sind. Der SGB wird alles daran setzen, diese inakzeptable Entwicklung im Parlament zu verhindern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig.jpg" length="514032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7196</guid><pubDate>Mon, 31 Aug 2020 10:35:03 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ab-heute-erhalten-nur-noch-die-maenner-rente</link><description>Erster Equal Pension Day zeigt Frauen-Renten-Lücke auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 31. August haben Männer bereits so viel Rente erhalten wie die Frauen im ganzen Jahr 2020. Denn Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Der vom SGB ins Leben gerufene «Equal Pension Day» macht auf diese Diskriminierung aufmerksam und zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf.</p><p>Der Gender-Pension-Gap von heute zeigt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen von gestern. Denn Frauen unterbrechen häufiger ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie aus familiären Gründen, um die Haus- und Familienarbeit übernehmen zu können. Deshalb führt die Arbeit vieler Frauen auch heute noch zu unwürdig tiefen Renten.</p><p>Die berufliche Vorsorge dient vielen Frauen nur als magere Ergänzung. Noch immer erhält ein Drittel der Frauen gar keine Rente aus der 2. Säule. Sofern eine Pensionskassenrente ausbezahlt wird, ist die mittlere PK-Rente von Frauen nur etwa halb so hoch wie diejenige der Männer. Die Hälfte der Frauen, die 2018 pensioniert wurden, erhält eine PK-Rente unter 1165 Franken pro Monat. «In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich; das reicht nicht zum Leben» so Gabriela Medici, SGB Zentralsekretärin.</p><p>Zwar können sich die Frauen auf die AHV verlassen: Nach dem ersten Frauenstreik 1991 wurden für sie entscheidende Gleichstellungsmassnahmen in die AHV eingeführt. Sie verringern den Lohn- und Rentenrückstand und führen dazu, dass die AHV-Renten von Frauen und Männern heute ungefähr gleich hoch sind. Doch die AHV-Rente beträgt maximal 2370 Franken pro Monat. Das reicht nicht zum Leben. «Dass das Parlament nun eine Renten-Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen plant, ist eine Frechheit. Ein Jahr nach dem grossen Frauenstreik 2019 müssen die Frauenrenten endlich rauf», fordert SP-Nationalrätin Mattea Meyer.</p><p>Traurige Realität ist: fast 11 Prozent aller Frauen müssen direkt beim Renteneintritt Ergänzungsleistungen beantragen, um über die Runden zu kommen. Dies obwohl sie sich um Kinder und Angehörige gekümmert haben, daneben erwerbstätig waren, unter einer weit höheren Unterbeschäftigung litten als Männer – und im Rentenalter den Herkulesteil der Grosskinderbetreuung übernehmen. 2019 bezogen insgesamt über 140‘000 Frauen Ergänzungsleistungen – bei den Männern sind es halb so viele. Besonders betroffen sind geschiedene und verwitwete Frauen. «Wir dürfen die Gleichstellung in der Rentenfrage nicht mehr unter den Tisch wischen, auch dazu braucht es eine 13. AHV-Rente», betont die Grüne Nationalrätin Léonore Porchet anlässlich des heutigen Equal Pension Day.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_255fcb6538.png" length="236052" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7156</guid><pubDate>Wed, 05 Aug 2020 15:29:09 +0200</pubDate><title>Kein AHV-Abbau auf dem Buckel der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-ahv-abbau-auf-dem-buckel-der-frauen</link><description>SGB kündigt Widerstand gegen Erhöhung des Frauenrentenalters an.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Rentenrückstand bei den Frauen ist bereits heute besonders gross, sie erhalten deutlich weniger Rente als die Männer. Trotzdem planen bürgerliche Parteien eine Abbaureform auf dem Buckel der Frauen. Der SGB lehnt die Erhöhung des Frauenrentenalters ab und ist bereit, diesen Angriff auf die AHV zu bekämpfen.&nbsp;&nbsp;</p><p>Der geplante bürgerliche Pakt für eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen ist respektlos. Weil ein Jahr nach dem Frauenstreik nicht nur den Frauen bewusst ist, dass sie heute zu kurz kommen. Es ist ein Skandal, dass Frauen im Jahr 2020 noch immer deutlich tiefere Renten haben als die Männer. Die Lebensläufe der Frauen sind durch Erwerbsunterbrüche, Teilzeitarbeit und tiefere Löhne geprägt. Die Rentengleichstellung ist nur durch eine Stärkung der AHV möglich – nicht durch den Irrweg einer Abbauvorlage. Die Gewerkschaften werden der AHV-Abbauallianz entgegentreten und keine Verschlechterungen der heute bereits schlechten Rentensituation der Frauen zulassen.</p><p>Deshalb betont SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Wir werden diesen Angriff auf die AHV bekämpfen. Wir brauchen eine Stärkung der AHV, keinen Abbau. Gerade um den Rentenrückstand der Frauen zu beseitigen.» Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die AHV-Renten sind bereits heute zu tief und die Renten aus den Pensionskassen brechen ein. Gleichzeitig steigen Mieten und Krankenkassenprämien. Da bleibt immer weniger zum Leben übrig. Darum ist eine Rentenkürzung, welche die bürgerlichen Pläne für die meisten zur Folge hätte, der völlig falsche Weg.&nbsp;</p><p>Schon der Vorschlag des Bundesrates sah – angesichts der bestehenden Rentenlücken bei den Frauen – beschämend kleine Kompensationsmassnahmen für Frauen vor. Dass die Bürgerlichen mit ihrem Vorschlag das noch unterbieten und allenfalls ein paar Almosen verteilen wollen, ist aus Sicht des Gewerkschaftsbunds ein gleichstellungspolitisches Armutszeugnis.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6401</guid><pubDate>Sun, 08 Mar 2020 13:15:00 +0100</pubDate><title>Internationaler Frauenkampftag: Engagement trotz Corona </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/internationaler-frauenkampftag-engagement-trotz-corona</link><description>Einstehen für mehr Gleichstellung und weniger Diskriminierung </description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz Corona-Virus nutzen die Frauen den internationalen Frauenkampftag, um für mehr Gleichstellung und weniger Diskriminierung einzustehen. Die Forderungen des Frauen*streiks haben nichts von ihrer Aktualität eingebüsst: Frauen sind im Erwerbsleben immer noch konfrontiert mit Lohndiskriminierung und Sexismus, mit gläsernen Decken und prekären Arbeitsbedingungen. Und nach wie vor verzichten viele Frauen auf einen Teil ihres Erwerbseinkommens, um sich unbezahlt um Kinder und Angehörige zu kümmern. Der Preis dafür sind Einkommen und Altersrenten, die keine Existenz sichern können.</p><p>Um auf dieses Malaise hinzuweisen und wenigstens in Bezug auf das Alter Situation der Frauen zu verbessern und die <a href="https://www.ahvx13.ch/rentenluecke-der-frauen/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Rentenlücke</a> zu schliessen, hat ein breites Bündnis unter Führung der Gewerkschaften die Initiative für eine 13. AHV-Rente lanciert – nicht zufällig direkt vor dem Wochenende des Frauenkampftags. Denn von den drei Säulen der Altersvorsorge ist es die erste, die AHV, die den Frauenbiografien gerecht wird und auch die unbezahlte Betreuungs- und Sorgearbeit berücksichtigt. Mit der Stärkung der AHV stärken wir die Frauen.</p><p>Doch wir müssen das Problem an der Wurzel anpacken: Solange die Frauen die Hauptverantwortung für die Betreuungs- und Sorgearbeit übernehmen, wird dies auf Kosten ihrer Existenzsicherung geschehen. Dabei ist diese (über)lebenswichtige Arbeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Entsprechend müssen Betreuungsangebote für Erwachsene und Kinder als Service Public organisiert und solidarisch über Steuern finanziert sein. Sie müssen faire Arbeitsbedingungen, anständige Löhne und gute Qualität bieten. Dafür setzt sich der SGB ein – am Frauenkampftag und an jedem weiteren Tag.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/A_Bilder/Veranstaltungen/190614_frauen_streik/Frauenstreik-Sion-FS-AnjaWurm-freshfocus_cut.jpg" length="331040" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6390</guid><pubDate>Thu, 05 Mar 2020 11:00:00 +0100</pubDate><title>Initiative für eine 13. AHV-Rente: «Unsere Arbeit verdient gute Renten»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/initiative-fuer-eine-13-ahv-rente</link><description>Breite Allianz lanciert Volksinitiative für ein besseres Leben im Alter</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV-Renten reichen nicht zum Leben und sie verlieren stetig an Wert. Gleichzeitig sinken die Renten aus der 2. Säule immer schneller. Und das obwohl die Beiträge der Berufstätigen in die Pensionskasse einen Höchststand erreicht haben. Wer heute und morgen pensioniert wird, erhält weniger Rente als die Jahrgänge davor. Besonders problematisch ist der Rentenrückstand der Frauen; die Gleichstellung der Geschlechter liegt in weiter Ferne. Deshalb lanciert eine breite Allianz aus Gewerkschaften, Parteien, Verbänden, RentnerInnen- und Frauenorganisationen rund um das Wochenende des internationalen Tags der Frau (8. März) die Initiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente.</p><p>Es ist ein Skandal, dass Frauen im Jahr 2020 noch immer deutlich tiefere Renten haben als Männer. Über ein Drittel aller Frauen erhält im Alter gar keine Rente aus der 2. Säule. Und selbst wenn Frauen eine Pensionskasse haben, sind ihre PK-Renten durchschnittlich nur halb so hoch wie jene der Männer. Weil ihre Lebensläufe durch Erwerbsunterbrüche, Teilzeitarbeit und tiefere Löhne geprägt sind. In der AHV hingegen sind die Männer- und Frauenrenten ähnlich hoch, weil in der AHV auch die Betreuung von Kindern und Angehörigen als Arbeit anerkannt wird und zu höheren AHV-Renten führt. Nur die AHV schafft diese Gleichstellung. Unia Präsidentin Vania Alleva fordert deshalb «diesen Schritt in Richtung mehr soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern».</p><p>SGB Präsident Pierre-Yves Maillard will mit Initiative auch «die drohende Privatisierung der Altersvorsorge abwehren. Die Banken und Versicherungen reden die AHV schlecht, um möglichst viele Produkte der 3. Säule zu verkaufen.» In der Schweiz habe es genug Geld für anständige Renten. Zum Beispiel dank einer Zusatzfinanzierung aus den exorbitant hohen Nationalbank-Überschüssen. Mit der 13. AHV-Rente soll ausserdem der bereits erfolgte Zerfall der Pensionskassenrenten ausgeglichen werden, so SEV-Präsident Giorgio Tuti.</p><p>Für Barbara Gysi, SP-Vizepräsidentin, ist «die Solidarität in der AHV nicht nur zwischen hohen und tiefen Einkommen einzigartig, sondern auch zwischen den Geschlechtern. Denn nur in der AHV ist die unbezahlte Familien- und Pflegearbeit rentenbildend.» So fordert die grüne Nationalrätin Léonore Porchet im Jahr nach dem Frauen*streik denn auch konkrete Verbesserungen: «Die AHV stärken heisst die Gleichstellung stärken.»</p><p>Die breite Allianz beginnt heute Mittag, Donnerstag 5. März 2020, mit der Unterschriftensammlung. Aufgrund der Unsicherheiten rund um die Entwicklung der Coronavirus-Krise verweisen die InitiantInnen auf das Online-Tool auf der Website: <a href="http://www.AHVx13.ch?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.AHVx13.ch</a>. Interessierte können sich auf der Website direkt informieren und unterschreiben – und die Sammlung so auch von Zuhause aus unterstützen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_AHV13_D_Logo_Horizontal_auf_Hell_mitmehrweissraum_fff32189ad.png" length="208159" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6385</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2020 14:55:31 +0100</pubDate><title>Steuerersparnisse für Reiche statt Rentenprobleme lösen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/steuerersparnisse-fuer-reiche-statt-rentenprobleme-loesen</link><description>Die Motion Ettlin spielt mit den Ängsten rund um die Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Motion des Obwaldner CVP-Ständerats Erich Ettlin verspricht Frauen eine bessere Absicherung im Alter – tatsächlich bringt sie aber nur Steuerersparnisse für Reiche</p><p>Der Nationalrat berät in der Frühlingssession eine Motion von CVP-Ständerat Ettlin, die zusätzliche, steuerbefreite Einkaufsmöglichkeiten in die Säule 3a fordert. Ettlin will mit seinem Vorstoss das Problem der sinkenden PK-Renten angehen, die Rentenlücke der Frauen verkleinern, die aufgrund einer Familienpause nur eine kleine PK-Rente haben und die Vorsorge für den Mittelstand stärken. Das sind hehre Ziele. Doch die vorgeschlagene Massnahme taugt nicht. Sie dient hauptsächlich Personen mit sehr hohen Einkommen. Auf Kosten der Allgemeinheit.</p><p>Denn die 3. Säule ist vor allem ein Steuersparinistrument und bringt kaum finanzielle Absicherung im Alter. Viele haben deshalb gar keine oder nur sehr kleine Vermögen in der dritten Säule. Entsprechend tief sind die Leistungen aus den 3a Konten. Die mittlere Leistung aus der Säule 3a betrug für Frauen 2017 rund 41‘000 Franken, für Männer knapp 49‘000 Franken. Das reicht nicht lange, um davon zu leben.</p><p>Gleichzeitig haben nur 13 Prozent aller Steuerpflichtigen genügend Geld, um den maximal von den Steuern abziehbaren Betrag von 6‘826 Franken in ein Konto der Säule 3a einzahlen zu können. Gemäss einer Studie der Eidg. Steuerverwaltung machen die Haushalte mit einem Reineinkommen von 150‘000 Fr. und mehr am meisten Gebrauch von dem 3. Säule-Steuerabzug. Personen mit tieferen und mittleren Einkommen, wie Briefträgerinnen oder Verkäufer haben kaum die Möglichkeit, in eine 3. Säule einzuzahlen. Sie brauchen ihr Geld zum Leben.</p><p class="heading--h4">Einzahlungen in die Säule 3a nach Einkommensklasse[1]</p><table style="height:204px; width:988px" class="contenttable"><tbody><tr><td>&nbsp;</td><td>0-50'000</td><td>50'000-<br> 			100'000</td><td>100'000-<br> 			150'000</td><td>150'000-<br> 			200'000</td><td>200'000-<br> 			250'000</td><td>250'000+</td></tr><tr><td>Zug</td><td>216</td><td>1'588</td><td>3'542</td><td>5'883</td><td><p>6'863<br> 			&nbsp;</p></td><td>6'322</td></tr><tr><td>Bern</td><td>221</td><td>1'411</td><td>3'880</td><td>6'422</td><td>7'952</td><td>8'171</td></tr></tbody></table><p>Quelle: Peters (2011)[2]</p><p>Selbst Ettlin anerkennt dies. Er will deshalb nicht die generellen Grenzbeträge erhöhen, sondern neu Nachzahlmöglichkeiten schaffen. Konkret fordert er, dass man sich alle fünf Jahre mit einem zusätzlichen Höchstbetrag von rund 35‘000 Franken in die Säule 3a einkaufen kann – sofern man erwerbstätig ist und in früheren Jahren nicht immer den Maximalbetrag in die 3. Säule geleistet hat. Doch auch die mit der Motion Ettlin geforderten Nachzahlmöglichkeiten können sich nur höhere mittlere Einkommen leisten. Dieselben Personen können sich bereits heute steuerbefreit in ihre Pensionskasse einkaufen und dort mögliche Vorsorgelücken stopfen. Wer später im Leben mehr verdient, soll nicht noch zusätzlich von Steuerersparnissen profitieren. Er (bzw. im Einzelfall sie) verfügt bereits heute über die Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen. Doch entgegen der Empfehlung des Bundesrats und ohne vertiefte Analyse der Auswirkungen haben die zuständigen Kommissionen des Stände- und Nationalrats die Motion angenommen.</p><p class="heading--h4">Steuerersparnisse für Reiche und Privatisierung der Altersvorsorge zulasten der Allgemeinheit</p><p>Die gesamten Steuerausfälle aus der 3. Säule wurden seit Jahren nicht mehr beziffert. Eine Schätzung für das Jahr 2005 ergab Ausfälle von 450 Mio. Fr. alleine auf Bundesebene.[3] &nbsp;Seither haben die Einzahlungen in die 3. Säule markant zugenommen. Gegenwärtig sind es rund 10 Mrd. Franken pro Jahr. Das entspricht ungefähr einem Drittel der jährlichen AHV-Lohnbeiträge. Eine sehr grobe Schätzung ergibt entsprechend wesentlich höhere Steuerausfälle. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 Prozent ergibt das rund 2.5 Mrd. Franken. Werden diese 10 Mrd. Franken später wieder zu einem (fiktiven, aber realistischen) Auszahlungssatz von 5 Prozent besteuert, so belaufen sich die Ausfälle netto auf rund 2 Mrd. Franken. Welche zusätzlichen Steuerausfälle die Motion Ettlin bringen würde, bleibt völlig unklar. Klar ist hingegen, dass sie die Entwicklung hin zu einer schleichenden Teil-Privatisierung der Altersvorsorge weiter beschleunigt. Denn der Aufbau der 3. Säule erfolgt bei Banken und Versicherungen, die damit Gewinne erzielen.</p><p class="heading--h4">Reale Rentenprobleme lösen wir nur mit einer Stärkung der AHV</p><p>Aus Sicht des SGB ist klar, dass man mit dieser Motion die realen Rentenprobleme nicht angehen kann. Steuererleichterungen bei der Altersvorsorge nützen vor allem den hohen und höchsten Einkommen. Die geforderten Nachzahlmöglichkeiten würden die Steuerersparnisse von Personen mit hohem Einkommen weiter vergrössern. Für die übrigen Einkommensklassen ist eine Erhöhung der AHV die beste Lösung. Deshalb lanciert der SGB am 5. März 2020 die Initiative für eine 13. AHV-Rente.</p><p>&nbsp;</p><p>[1] Die Einkommen sind Nettoeinkommen (nach Beiträgen an 1. und 2. Säule. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2007.</p><p>[2] Peters, R. (2011): Steuerabzüge, wer profitiert? www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/Zahlen_fakten/berichte/2011/Steuerabz%C3%BCge%20Wer%20profitiert.pdf.download.pdf/2011_Steuerabzuege.pdf</p><p>[3] www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/Zahlen_fakten/berichte/2009/Les%20cotisations%20au%20pilier%203a.pdf.download.pdf/2009_Pilier3a_f.pdf</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6269</guid><pubDate>Fri, 15 Nov 2019 11:55:00 +0100</pubDate><title>Weichenstellung in der Altersvorsorge: Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente </title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/weichenstellung-in-der-altersvorsorge-volksinitiative-fuer-eine-13-ahv-rente</link><description>Beschluss der SGB-Delegiertenversammlung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds haben an ihrer Versammlung heute beschlossen, in der Altersvorsorge mit einer Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente in die Offensive zu gehen. Der SGB-Vorstand wird festlegen, wann die Unterschriftensammlung beginnt.</p><p>Die Initiative ist die Antwort der Gewerkschaften auf das immer deutlich sichtbar werdende Rentenproblem:</p><ul><li>Die Renten der Pensionskassen sinken seit Jahren. Obwohl die Berufstätigen immer höhere Beiträge in ihre Pensionskasse einzahlen.</li><li>Die Rentensituation der Frauen ist besonders problematisch: Sofern sie überhaupt eine PK-Rente erhalten, ist diese durchschnittlich nur halb so hoch wie jene der Männer.</li><li>Die Renten sind bereits erschreckend tief: Die Hälfte aller, die 2017 in Rente gingen, müssen mit weniger als 3600 Fr. pro Monat über die Runden kommen (AHV+PK-Rente zusammen).</li></ul><p>Deshalb braucht es eine 13. AHV-Rente so wie es für viele einen 13. Monatslohn gibt. Die Initiative versteht sich als erster Schritt hin zu existenzsichernden Renten. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, soll von der Rente leben können. So wie es die Verfassung seit bald 50 Jahren vorsieht. Gerade Frauen sind besonders auf eine leistungsfähige AHV angewiesen. Die AHV ist die einzige Sozialversicherung, welche die vorwiegend von Frauen erbrachte nicht entlöhnte Pflege- und Sorgearbeit in die Rentenberechnung einbezieht.</p><p>Die Initiative ist simpel, aber bestechend: Sie fordert eine weitere Auszahlung der Altersrente, auf die man in der AHV Anspruch hat. Das ist auf eine monatliche Auszahlung gerechnet eine Erhöhung der Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren die tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. Für eine Familie, sagen wir einen Tramführer und eine Teilzeit arbeitende Coop-Verkäuferin mit einem Kind, würde die Initiative rund 300 Fr. mehr Rente pro Monat bedeuten. Die Initiative sieht ausserdem vor, dass auch EL-BezügerInnen von der 13. Monatsrente profitieren sollen.</p><p>Die SGB-Delegierten haben zudem beschlossen, dass die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank zur Finanzierung der AHV herangezogen werden. Im Parlament soll auf entsprechende Mehrheiten hingearbeitet werden. Sollte der parlamentarische Weg scheitern, wird der SGB die Lancierung einer Initiative zu dieser Frage prüfen.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/5/csm_191115_Medici-DV_e3efa162ab.jpg" length="107320" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6211</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2019 11:00:11 +0200</pubDate><title>Einknicken vor Finanzplatz schadet Geldpolitik und Altersvorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/einknicken-vor-finanzplatz-schadet-geldpolitik-und-altersvorsorge</link><description>Frankenüberbewertung muss dezidierter bekämpft werden </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Die Konjunkturlage hat sich vor allem für die Exportwirtschaft eingetrübt. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass sich die Schweizerische Nationalbank SNB offensiv für einen angemessenen Frankenkurs einsetzt. Mit den Negativzinsen und den Devisenmarktinterventionen setzt die SNB Instrumente ein, welche eine Wirkung in die richtige Richtung entfalten. Doch leider liess sie die Marktteilnehmer nicht nur im Unklaren, welche Ziele sie damit genau verfolgte. Sondern sie liess immer wieder auch Aufwertungsepisoden zu.</p><p>Der heutige Entscheid, den Negativzins für die Banken zu lockern, ist ein weiteres Zeichen von Schwäche. Die SNB signalisiert damit, dass sie von ihrem geldpolitischen Kurs abzuweichen bereit ist, wenn der Druck des Finanzplatzes steigt.</p><h3>Altersvorsorge im Nachteil</h3><p>Damit wird auch die Wirksamkeit des Negativzinses geschwächt. Im Unterschied zur AHV und den Pensionskassen sind die Banken und die Privatanleger in Bezug auf Devisenanlagen beweglicher. Der Negativzins müsste vor allem dort durchgesetzt werden. AHV und Pensionskassen sollten hingegen weitergehende Ausnahmen erhalten. Sie sind zurecht verpflichtet, ihre Leistungen in Franken zu zahlen. Deshalb müssen sie einen grossen Teil ihrer Gelder auch in Franken anlegen.</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie dezidierter gegen die Frankenüberbewertung vorgeht. Zudem braucht es endlich Lösungen für die Negativzinsproblematik in der AHV und bei den Pensionskassen. Der AHV-Fonds muss vollständig von den Negativzinsen ausgenommen werden. Und die Einnahmen aus den Negativzinsen sollten an die Pensionskassen ausgeschüttet werden, um den Rückgang bei den Renten aufzuhalten.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="2076100" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6163</guid><pubDate>Wed, 28 Aug 2019 11:21:00 +0200</pubDate><title>Parlament muss auf Rentenhöhe fokussieren – SGB lehnt höheres Frauenrentenalter ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlament-muss-auf-rentenhoehe-fokussieren-sgb-lehnt-hoeheres-frauenrentenalter-ab</link><description>AHV-Reform 21: Ungenügende Botschaft des Bundesrats
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zur AHV-Reform 21 ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) nicht überzeugend. Das neu gewählte Parlament muss sie überarbeiten. Einerseits kann eine bei der Stimmbevölkerung mehrheitsfähige Reform der AHV nur gelingen, wenn sie als Ausgangspunkt die Rentenhöhe nimmt. Der von den Sozialpartnern vorgeschlagene Kompromiss in der 2. Säule hat zwar das Potenzial, die sinkenden PK-Renten zu stabilisieren. Doch auch bei der AHV gibt es dringenden Handlungsbedarf. So hat es seit über 40 Jahren keine Erhöhung der AHV-Renten mehr gegeben. Die Anpassungen aufgrund des Mischindex berücksichtigen die Lohnentwicklung nur ungenügend. Die AHV-Renten sind deshalb immer weniger wert – und dies bei massiv steigenden Gesundheitskosten. Der SGB hat deshalb eine Initiative für eine 13. AHV-Rente beschlossen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die AHV ihre Aufgabe erfüllt – ein würdiges Leben im Alter.</p><p>Anderseits lehnt der SGB die geplante Erhöhung des Frauenrentenalters klar ab. Die finanzielle Stabilität der AHV ist auch dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund ein Anliegen. Dass sie aber zur Hauptsache von den Frauen geschultert werden soll, überzeugt nicht. Die Situation älterer Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt bleibt weiterhin unbefriedigend: über die Hälfte aller Frauen scheiden vor dem ordentlichen Rentenalter aus dem Erwerbsprozess, viele der älteren Arbeitnehmerinnen arbeiten in kleinen Pensen, obwohl sie gerne mehr arbeiten würden. Laut Zahlen des Bundesamts für Statistik, leiden Frauen dreieinhalbmal so oft unter Unterbeschäftigung als Männer. Auch die Renten der Frauen sind unerträglich viel tiefer als jene der Männer: Gemäss Neurentenstatistik 2017 erhielten Männer, die 2017 in Rente gingen, etwa doppelt so hohe Leistungen aus der 2. Säule wie Frauen im gleichen Jahr. Die Renten der Frauen sind oft so tief, dass es für ein anständiges Leben im Alter nicht reicht. Es braucht deshalb echte Fortschritte bei der Gleichstellung und nicht eine falsche Gleichmacherei beim Rentenalter. Das unterstreicht auch die Grossmobilisierung am Frauen*streik.</p><p>Der SGB ist überzeugt: Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine solide finanzierte, solidarische Altersvorsorge leisten. Das gibt die Verfassung uns vor – und es ist eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer, die massgeblich zur Wirtschaftsleistung und zur bisherigen Ausgestaltung der sozialen AHV beigetragen haben.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6102</guid><pubDate>Wed, 03 Jul 2019 15:20:18 +0200</pubDate><title>Bundesrat gefährdet AHV-Reform ohne Not – SGB lehnt höheres Frauenrentenalter ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-gefaehrdet-ahv-reform-ohne-not-sgb-lehnt-hoeheres-frauenrentenalter-ab</link><description>Eckwerte des Bundesrats zur AHV-Reform 21</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor nicht einmal zwei Monaten hat die Stimmbevölkerung mit der Annahme des AHV-Steuerpakets gezeigt, dass ihr die AHV viel wert ist. Die finanzielle Stabilität der AHV in den nächsten Jahren ist dadurch gewährleistet. Vor nicht einmal einem Monat haben die Frauen in diesem Land mit dem Frauenstreik - der grössten politischen Demonstration der neueren Geschichte - dann ein klares Signal gesendet: es braucht nun echte Fortschritte bei der Gleichstellung und nicht eine falsche Gleichmacherei beim Rentenalter.</p><p>Mit den heute beschlossenen Eckwerten zur AHV-Reform 21 verschliesst sich der Bundesrat vor diesen Realitäten. Anstatt sich der realen Problematik der ungenügenden Renten anzunehmen, setzt er weiterhin auf eine Erhöhung des Frauenrentenalters. Beides ist aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes inakzeptabel und gefährdet die Arbeit an der Reform ohne Not. Die Delegierten des SGB haben es an der letzten Delegiertenversammlung Ende Mai wiederholt und sich klar gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters ausgesprochen.</p><p>Die im Gegenzug für die Erhöhung des Rentenalters der Frauen vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der Frauen. Nicht nur beträgt die Kompensation bloss einen Drittel dessen was die Frauen durch die Erhöhung des Frauenrentenalters an die Reform beitragen sollen. Auch sei daran erinnert, dass die Frauen in der Altersvorsorge wegen den Pensionskassenrenten insgesamt ein deutlich tieferes Rentenniveau haben als die Männer. Der Bund hat dies unlängst wieder bestätigt: die Männer, die 2017 in Rente gingen erhielten etwa doppelt so hohe Leistungen aus der 2. Säule wie die Frauen im gleichen Jahr. Oft ist die Rente der Frauen so tief, dass es für ein anständiges Leben im Alter nicht reicht. Der am Dienstag vorgestellte Sozialpartnerkompromiss zum BVG würde dies in Zukunft zwar korrigieren. Das Rentenniveau der Frauen dürfte aber dennoch noch lange Jahre deutlich unter jenem der Männer bleiben. Deshalb muss nun das Parlament bei der AHV-Vorlage die richtigen Konsequenzen ziehen.</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar: erstens bleibt genug Zeit für eine AHV-Reform im Interesse der breiten Bevölkerung. Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Das ist nicht nur der Verfassungsauftrag in Sachen Altersvorsorge. Ein würdiges Leben im Alter ist auch eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6147</guid><pubDate>Fri, 24 May 2019 15:00:00 +0200</pubDate><title>Für die Gleichstellung auch nach der Pensionierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fuer-die-gleichstellung-auch-nach-der-pensionierung</link><description>Anstatt das Rentenalter der Frauen anzugreifen, müssen endlich die AHV-Renten erhöht werden. Dafür streiken wir am 14. Juni!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Frauen haben viele Gründe, um zu streiken. Einer davon ist, dass die Gleichstellung der Frauen auch am Ende ihrer Erwerbskarriere weiterhin nicht garantiert ist. Über 40 Jahre nach Einführung des Drei-Säulen-Prinzips zur Sicherung des Lebensstandards im Alter erhalten sie immer noch deutlich tiefere Renten als Männer.</p><p>Viele Frauen beenden ihre Erwerbsarbeit, bevor sie das Pensionierungsalter 64 erreicht haben. Sechs Jahre vor dem Rentenalter sind noch drei Viertel der Frauen erwerbstätig oder auf Arbeitssuche. Mit 63 Jahren sind es nur noch 46.2 Prozent. Die allermeisten in einer Teilzeitanstellung. Wieso? Weil viele Frauen gesundheitlich nicht mehr der in der Lage sind, zu arbeiten. Körperlich und psychisch belastende Arbeitsbedingungen können auf die Dauer an die Substanz gehen. Ältere Frauen verlassen den Arbeitsmarkt aber nicht nur, weil sie selbst krank sind. Sondern auch, um kranke und pflegebedürftige Angehörige zu pflegen. Wenn die Eltern, die Schwiegereltern oder der Partner pflegebedürftig werden, ist es für viele Frauen immer noch selbstverständlich, ihre bezahlte Arbeit zu beenden oder einzuschränken, um unbezahlte Pflege- und Betreuungsarbeit zu übernehmen. Viele Grossmütter übernehmen auch die Betreuung ihrer Enkelkinder und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Arbeit der jüngeren Frauen. 2012 betreute jede sechste Frau zwischen 55 und 64 Jahren regelmässig Kinder, die nicht im gleichen Haushalt leben. Grossmütter komplettieren das unzureichende Angebot an externen Betreuungsmöglichkeiten und können eine grosse Hilfe sein für Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten oder wenn spontan eine Betreuungslücke gefüllt werden muss, weil z.B. jemand krank geworden ist.</p><p>Dieses Engagement der Frauen für die Haus- Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsarbeit wird in unserem System der Altersvorsorge nicht genügend anerkannt. Denn eine genügende Absicherung im Alter garantiert die auf drei Säulen basierende Altersvorsorgesystem nur, wenn fortwährend und in hinreichendem Umfang Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden.</p><p>Auch heute müssen die meisten Frauen im Alter auf die Rente aus der AHV setzen. Quasi alle Frauen erhalten eine AHV-Rente. Dank Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, Ehegattensplitting sowie der Rentenformel sind die AHV-Renten der Frauen ähnlich hoch wie jene der Männer. Die AHV schafft so als einzige Sozialversicherung einen Ausgleich für die ungleiche Verteilung der unbezahlten Pflege- und Betreuungsarbeit zwischen Frauen und Männern. Das Problem der AHV: Mit den heutigen AHV-Altersrentenansätzen alleine ist die Existenz im Alter nur ungenügend gesichert.</p><p>Doch die berufliche Vorsorge hilft der Mehrheit der Frauen nicht weiter: Ein Drittel der pensionierten Frauen erhalten im Alter weder Rente noch Kapital aus der zweiten Säule. Und jene Frauen, die zwar über ein Pensionskassenanschluss verfügen, erhalten nur halb so hohe Renten wie die Männer. Eine neu ausbezahlte Altersrente aus der beruflichen Vorsorge betrug im Jahr 2017 für Frauen 1221 Franken, für Männer 2301 Franken.</p><p>Für die Frauen nimmt die AHV einen weitaus wichtigeren Stellenwert bei der Altersabsicherung ein. Deshalb ist es für uns klar: <strong>Anstatt das Rentenalter der Frauen anzugreifen, müssen endlich die AHV-Renten erhöht werden. Dafür streiken wir am 14. Juni!</strong></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6046</guid><pubDate>Tue, 21 May 2019 12:11:50 +0200</pubDate><title>Rentenhöhe gehört ins Zentrum der AHV-Reform – Nein zu höherem Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenhoehe-gehoert-ins-zentrum-der-ahv-reform-nein-zu-hoeherem-rentenalter</link><description>Empfehlung des SGB zur AHV-Reform: Angehen der wirklichen Probleme statt Angstmacherei </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) geforderte Erhöhung des Frauenrentenalters und in einem zweiten Schritt des generellen Rentenalters ab. Die Arbeitgeber lenken damit vom eigentlichen Problem der Altersvorsorge ab: vom sinkenden Rentenniveau.Der Arbeitgeberverband verkennt weiterhin, dass eine Reform der AHV nur gelingen kann, wenn die ungenügende Rentenhöhe der Ausgangspunkt für die Diskussionen bildet.</p><p><br> Breite Bevölkerungskreise kämpfen bereits heute mit einer ungenügenden Rente im Alter. Die Quote der NeurentnerInnen, die Ergänzungsleistungen zur AHV beziehen müssen, um über die Runden zu kommen, ist zwischen 2005 und 2017 von 7.6 auf 9.6 Prozent gestiegen. Gleichzeitig sinkt und sinkt das zukünftige Niveau der Pensionskassenrenten – besonders stark in den letzten Jahren mit minus 11 Prozent zwischen 2015-2018.&nbsp; Schuld ist das Finanzierungsmodell der zweiten Säule, das wegen der Tiefzinsphase aus den Fugen geraten ist. Es zeigt sich je länger je mehr, dass zur Sicherung anständiger Renten das Umlageverfahren der AHV dem Kapitaldeckungsverfahren der Pensionskassen überlegen ist.<br> &nbsp;</p><p>Dass die AHV wegen der zurzeit überdurchschnittlichen Zunahme der RentnerInnenzahlen zusätzliches Geld braucht ist unbestritten. Dass sie deswegen vor dem Kollaps steht, ist hingegen billige Angstmacherei. Mit einer soliden Zusatzfinanzierung kann die AHV den wegen der Baby-Boom-Generation vorübergehend anfallenden Finanzbedarf decken. Mit der Annahme von STAF wurde ein erster Schritt zur Stärkung der AHV-Finanzen gemacht. Weitere müssen folgen. Dank STAF hat die Schweiz nun mehr Zeit, die wahren Probleme der Altersvorsorge zu lösen. So wie es in der Verfassung verankert ist: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die «Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» ermöglichen. Stabile und sogar steigende Renten für ein Leben im Alter in Würde garantiert nur die umlagefinanzierte AHV. Sie gehört deshalb ausgebaut, so wie es der SGB in der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente verlangt, die im Herbst lanciert wird.<br> &nbsp;</p><p>Auch die Forderung des SAV nach einer Erhöhung des Rentenalters für die Frauen lehnt der SGB dezidiert ab. Gemäss den aktuellsten verfügbaren Zahlen (SAKE 2018) sind ein Jahr vor dem ordentlichen Rentenalter nur noch 46.2 Prozent aller Frauen erwerbstätig. Solange ältere Arbeitnehmende immer grössere Mühe haben, sich bis zum ordentlichen Rentenalter im Arbeitsmarkt zu halten, ist die Diskussion um ein höheres Rentenalter müssig. Es würde vor allem soziale Probleme bringen, die dann über Instrumente wie die Sozialhilfe bekämpft werden müssen. Dies sehen gemäss Umfragen auch über zwei Drittel der Stimmberechtigten so.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6015</guid><pubDate>Sun, 12 May 2019 17:00:00 +0200</pubDate><title>Widerstand gegen höheres Rentenalter ungebrochen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/widerstand-gegen-hoeheres-rentenalter-ungebrochen</link><description>Wer angesichts der Probleme älterer Arbeitnehmende das Rentenalter erhöht, schafft vor allem mehr Leid und Prekarität.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt mit Verwunderung vom Plädoyer des Verbandes Angestellte Schweiz für ein generell höheres Rentenalter Kenntnis. Dass sich Angestellte Schweiz für ein höheres Rentenalter ausspricht, ist nicht neu. In den letzten Jahren haben das Vertreter dieses kleinen Verbands wiederholt getan. Überraschend kommt der neuste Angriff auf das Rentenalter hingegen in einer Phase, wo die Probleme von älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt immer offensichtlicher werden. Arbeitnehmende über 50 Jahre haben immer grössere Mühe sich im Arbeitsmarkt zu halten und vor allem nach einem Stellenverlust eine neue Anstellung zu finden. Wer angesichts dieser Probleme das Rentenalter erhöht, schafft damit vor allem mehr Leid und Prekarität.
</p><p>Die AHV ist grundsätzlich solide aufgestellt. Wegen der durch die Babyboomer-Generation bedingten vorübergehend sehr starken Zunahme der RentenbezügerInnen braucht es Massnahmen, damit das wichtigste Sozialwerk der Schweiz nicht in Schieflage gerät. Gefordert sind dabei zusätzliche Gelder und nicht ein höheres Rentenalter. Diese werden am sinnvollsten über höhere Lohnbeiträge erhoben. Denn das ist die sozialste Art, der AHV Geld zuzuführen, da alle auf den ganzen Lohn Beiträge bezahlen, die Renten aber gleichzeitig gedeckelt sind. Dadurch beteiligen sich alle mit sehr hohen Löhnen an der Finanzierung der Renten von allen mit tiefen und normalen Löhnen. Die Finanzierung über höhere Lohnbeiträge ist umso mehr angezeigt, als diese seit 40 Jahren nicht angehoben wurden.
</p><p>Für den SGB, den mit 360'000 Mitgliedern grössten Gewerkschaftsdachverband der Schweiz, ist klar. Er wird eine Erhöhung des Rentenalters bekämpfen und sagt auch Nein zu einem höheren Rentenalter der Frauen. Die AHV muss durch eine gute Zusatzfinanzierung gestärkt werden. Ausserdem muss die Rentenhöhe im Auge behalten werden, die für künftige RentnerInnen wegen der schlechten Lage der zweiten Säule zurzeit sinkt. Hier muss Gegensteuer gegeben werden, sonst droht eine sozialpolitische Bombe. Die immer reicher werdende Schweiz kann sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten.<br><br></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5968</guid><pubDate>Mon, 15 Apr 2019 11:54:59 +0200</pubDate><title>Solidarisch für die AHV – Rentensicherheit statt Diktat der leeren Kassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/solidarisch-fuer-die-ahv-rentensicherheit-statt-diktat-der-leeren-kassen</link><description>Negatives Gesamtergebnis der AHV 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die AHV entwickelt sich grundsätzlich stabil. Das heute publizierte Gesamtergebnis der AHV verdeutlicht aber, dass die AHV in die Jahre eingetreten ist, in welchen sie aufgrund des Renteneintritts der Babyboomer-Generation vorübergehend einen finanziellen Mehrbedarf aufweist.
</p><p>Dies ist aber für den SGB kein Grund für Alarmismus. Anstatt mit einem Diktat der leeren Kassen das wichtigste Sozialwerk der Schweiz auszuhöhlen, geht es nun darum, sowohl das finanzielle Gleichgewicht der AHV als auch die ausbezahlten Leistungen zu sichern. Diese Rentensicherheit sind wir den Rentnerinnen und Rentnern von heute und morgen schuldig. Entgegen der Vorstellungen der Arbeitgeber und der Bürgerlichen, die seit ihrer Einführung gegen eine Stärkung der AHV kämpfen. Welche Sparmassnahmen sie bei steigenden Defiziten einsetzen möchten, ist bereits bekannt: Rentenalter 67 für alle. Weil ihnen die Solidarität zwischen Arm und Reich in der AHV zu stark ist. Die Leute sollen für sich alleine vorsorgen. Und dazu das Geld zu den Banken und Versicherungen tragen. So steigen die Profite der Finanzwirtschaft.
</p><p>Eine solide und solidarische Finanzierung der AHV ist deshalb unerlässlich. Über eine mögliche Finanzierungsquelle werden die StimmbürgerInnen bereits am 19. Mai 2019 abstimmen. Im Rahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) will das Parlament der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente. Diese AHV-Finanzierung ist aber gekoppelt an die umstrittene Steuerreform.
</p><p>Der SGB erwartet, dass auch der Bund seine Verantwortung übernimmt. Nicht nur die künftigen Rentnerinnen und Rentner sollen zur Kasse gebeten werden, solange der Bund auch dank hoher Einnahmeüberschüsse keinen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der AHV leistet. Schliesslich erneuert der SGB seine Forderung, den AHV-Ausgleichsfonds von den Negativzinsen der Nationalbank zu befreien.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, Zentralsekretärin SGB zuständig für Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5966</guid><pubDate>Fri, 12 Apr 2019 11:40:05 +0200</pubDate><title>Es braucht eine solide, starke erste Säule!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-braucht-eine-solide-starke-erste-saeule</link><description>Die Debatte über die AHV-Finanzierung spitzt sich zu</description><content:encoded><![CDATA[<p>In diesen Wochen gerät die Finanzierung der AHV immer mehr ins Zentrum der öffentlichen Debatte über die Altersvorsorge. Weil nach dem schlechten Anlageresultat des letzten Jahres nun auch das negative Gesamtergebnis der AHV im Jahr 2018 bekannt gegeben wird. Treiber der Debatte ist auch die Abstimmung über das AHV-Steuerpaket (STAF) vom 19. Mai. Zeit für eine Standortbestimmung:
</p><p>Für Bundesrat Alain Berset ist die nächste AHV-Reform dringend notwendig und die Anhebung des Frauenrentenalters unvermeidbar, unabhängig vom Ausgang der Abstimmung im Mai. Der SGB stimmt dem Bundesrat nur darin zu, dass die AHV in den nächsten Jahren mehr Geld braucht und in diesem Sinne ist eine Reform notwendig. Der Bundesrat verkennt aber, dass die Erhöhung des Frauenrentenalters einer der Hauptgründe für das Scheitern der letzten Reform war. Der SGB lehnt eine Angleichung der Rentenalter ab. Weil die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht mit jener der Männer vergleichbar ist. Zudem ist die Diskussion über eine Erhöhung des Rentenalters ohnehin müssig, solange es für ältere Arbeitnehmende schwierig bleibt, nach einem Stellenverlust zwischen 50 und 60 wieder eine Arbeitsstelle zu finden. Gerade bei den Frauen hat der Arbeitsmarkt die Herausforderung noch lange nicht gemeistert, möglichst vielen eine Beschäftigung bis zum ordentlichen Rentenalter zu ermöglichen.
</p><h3>Klares Nein zum höheren Frauenrentenalter</h3><p>Neben dem SGB haben alle linken Parteien sowie sämtliche Frauenverbände und mehrere Westschweizer Kantone im Vernehmlassungsverfahren klar signalisiert, dass sie die Anhebung des Frauenrentenalters ablehnen. Auch alle jüngeren Umfragen zur Thematik bestätigen: Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist nicht mehrheitsfähig (vgl. CS-Sorgenbarometer vom Dezember 2018; gfs.bern-Umfrage vom Sommer 2018). Der Bundesrat sollte sich genau überlegen, ob er die nächste Reform wieder mit der Hypothek der Frauenrentenaltererhöhung belasten will. Dahingehende Äusserungen im Vorfeld der STAF-Abstimmung wirken in diesem Zusammenhang besonders polemisch.
</p><h3>Solide Finanzierung der AHV</h3><p>Die AHV ist eine Wohltat für die Schweiz. Für die grosse Mehrheit der Bevölkerung ist die AHV im Rentenalter der wichtigste Einkommensbestandteil. Anders als die sinkenden Pensionskassenrenten für NeurentnerInnen werden die ausbezahlten AHV-Renten weiterhin regelmässig der Lohn- und Teuerungsentwicklung angepasst. Obwohl die AHV grundsätzlich solide aufgestellt ist, braucht sie im nächsten Jahrzehnt vorübergehend zusätzliches Geld., denn die so genannte Babyboomer-Generation lässt die Anzahl RentnerInnen zurzeit überdurchschnittlich ansteigen. Letztes Jahr dürfte die AHV insgesamt rund 2,5 Mrd. Fr. verloren haben. Während der nächsten zehn Jahre werden die Umlage-Defizite anhalten.
</p><p>Über eine mögliche Finanzierungsquelle werden die Stimmberechtigten am 19. Mai 2019 entscheiden: Im Rahmen des AHV-Steuerpakets will das Parlament der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar über eine leichte Anhebung der Lohnpromille und eine Erhöhung der Bundesmittel. Dies in der Logik des bewährten und äusserst sozialen Finanzierungsmodells der AHV. Die Beiträge des Bundes und die Erhöhung der Lohnbeiträge würden dazu führen, dass sich Firmen und hohe Einkommen stärker an der AHV-Finanzierung beteiligen, als durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie im Rahmen der AHV-Revision geplant. Denn die 800 Mio. Fr., die der Bund aus seiner Kasse beisteuern würde, kommen grösstenteils aus Steuereinnahmen. Und die Lohnprozente sind nicht nur beim Arbeitgeberanteil positiv. Die obersten zehn Prozent der Löhne zahlen fast ein Drittel der AHV-Beiträge. Die AHV-Renten sind aber plafoniert. Dies hat zur Folge, dass 92 Prozent der Versicherten mehr aus der AHV erhalten, als sie einzahlen.
</p><h3>Erste Säule stärken</h3><p>Bei einer Annahme der STAF-Vorlage würde ausserdem die langjährige gewerkschaftliche Forderung erfüllt und das 1999 eingeführte Mehrwertsteuer-Demografieprozent endlich vollständig in die AHV fliessen. Zurzeit sind es nur 0,83 Prozent. Die mit STAF vorgesehenen Zusatzeinnahmen decken den finanziellen Zusatzbedarf der AHV bis Mitte der 2020er Jahre sicher. Das verschafft Zeit und erleichtert unseren Kampf gegen Verschlechterungen bei der Altersvorsorge. Diese AHV-Zusatzfinanzierung ist leider mit der vor allem wegen der bei den Kantonen und Gemeinden zu erwartenden Steuerausfälle umstrittenen Steuerreform verknüpft.&nbsp;
</p><p>Für den SGB steht unabhängig vom Resultat der Abstimmung im Mai im Vordergrund, dass das wichtigste Sozialwerk der Schweiz auch während der Babyboomer-Beule gut finanziert ist. Und dass der Finanzierungsbedarf in der 1. Säule solidarisch zwischen allen Altersgruppen und Einkommen aufgeteilt wird. Sowohl die Arbeitgeber als auch der Bundesrat machen bereits heute Druck, die AHV-Leistungen abzubauen. Sei es mit einem höheren Rentenalter, sei es mit einem Angriff auf den Teuerungsausgleich (Mischindex). Das ist angesichts des für breite Bevölkerungsschichten bereits heute bescheidenen Rentenniveaus nicht haltbar. Umso mehr als die Pensionskassenrenten für NeurentnerInnen sinken und die AHV-Renten trotz regelmässigen Erhöhungen immer mehr der Lohnentwicklung hinterherhinken.
</p><p>Deshalb ist klar: eine Erhöhung der AHV-Renten ist dringend nötig, um den künftigen RentnerInnen ein anständiges Rentenniveau zu sichern. Sonst droht die Altersarmut wieder um sich zu greifen. Der SGB arbeitet dazu eine Initiative für eine 13. AHV-Rente aus. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5917</guid><pubDate>Wed, 27 Mar 2019 14:46:00 +0100</pubDate><title>EL-Revision: Unter dem Strich hinnehmbar, trotz bitterer Pillen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-unter-dem-strich-hinnehmbar-trotz-bitterer-pillen</link><description>Reaktion einer breiten Allianz auf die Revision der Ergänzungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;Die EL-Allianz sieht die vom Parlament verabschiedete Revision der Ergänzungsleistungen mit gemischten Gefühlen. Die überfällige Erhöhung der Mietzinsmaxima ist das zentrale Element, weshalb es diese Vorlage – trotz Kürzungen – unter dem Strich zu akzeptieren gilt.<br> &nbsp;<br> Die Allianz Ergänzungsleistungen – bestehend aus SeniorInnenverbänden, Verbänden der Menschen mit Behinderungen, ArbeitnehmerInnenorganisationen, Frauenorganisationen sowie dem Mieterverband – hat die Beratung der soeben abgeschlossenen EL-Revision stets eng begleitet und sich dabei beharrlich für die Rechte und Ansprüche der Betroffenen starkgemacht. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des Verfassungsauftrags der sozialen Existenzsicherung der 1. Säule: Ergänzungsleistungen müssen ein würdiges Leben ermöglichen, sie sind keine wohlwollende sozialstaatliche Hilfeleistung, sondern ein verfassungsrechtliches und gesellschaftliches Gebot.<br> &nbsp;<br> Die rechtsbürgerliche Mehrheit hat leider eine Reihe schmerzhafter Sparmassnahmen in die EL-Revision eingebaut. Neben der völlig unnötigen Senkung der Vermögensfreibeträge, sind dies die Kürzungen der Beiträge für Kinder sowie die Herabsetzung des EL-Mindestbetrags. Demgegenüber steht jedoch, dass die seit 2001 nicht an die Mietpreisentwicklung angepassten Beiträge für Mieten endlich deutlich erhöht werden. Das ist eine lange erwartete, substanzielle Entlastung für einen Grossteil der BezügerInnen. Auch ein wichtiger sozialpolitischer Fortschritt ist die Schaffung der Möglichkeit, dass Arbeitnehmende, die im Alter ihren Arbeitsplatz verlieren, in ihrer angestammten Pensionskasse verbleiben können. Positiv ins Gewicht fällt zudem die neue Anrechenbarkeit der Kosten für externe Kinderbetreuung.<br> &nbsp;<br> Politisch negativ zu bewerten ist die Verknüpfung der EL-Revision mit der ursprünglich separaten Vorlage zur Erhöhung der Mietzinsmaxima. Dank dem Druck der EL-Allianz wurde aber eine Reihe weiterer von der rechten Nationalratsmehrheit geforderter Kürzungsmassnahmen verhindert. So wird es keine Sanktionen bei PK-Kapitalbezug geben und auch die volle Rückerstattung der Krankenkassenprämien bleibt erhalten. Die diesbezüglichen Kürzungsvorschläge hat die EL-Allianz vehement bekämpft und dabei unmissverständlich klargemacht, dass ein Referendum die unmittelbare Konsequenz ihrer Annahme sein würde.<br> &nbsp;<br> Nun muss die EL-Revision zügig in Kraft gesetzt werden, da insbesondere die beschlossene Erhöhung der Mietzinsmaxima Not tut. Aber auch die Umsetzung des revidierten Gesetzes auf Verordnungsebene wird entscheidend sein. Dabei muss dem Charakter der EL als Versicherungsleistung bestmöglich Sorge getragen werden (z.B. bei den Regelungen zum Vermögensverbrauch). Die Organisationen der EL-Allianz werden sich aktiv an der dazu erwarteten Vernehmlassung beteiligen. Essenziell ist aber auch, dass der Bundesrat die stets vorhandene Verordnungskompetenz zur Anpassung der Mietzinsmaxima an die Preisentwicklung in Zukunft endlich wahrnimmt. Nach dem parlamentarischen Grundsatzentscheid zur Erhöhung dieser Beträge wäre alles andere nicht verständlich.</p><h5>UNTERSTÜTZER/iNNEN:</h5><p><strong>Behindertenorganisationen </strong>u.a.: Insos Schweiz / Inclusion Handicap / Procap / Pro Infirmis<br><strong>SeniorInnenorganisationen: </strong>Avivo / SP60+ / Schweiz. Seniorenrat / Schweiz. Verband für Seniorenfragen / Verein aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz<br><strong>Frauenorganisationen: </strong>GrossmütterRevolution / Schweiz. Bäuerinnen- und Landfrauenverband<br><strong>Arbeitnehmendenverbände: </strong>SGB (Unia, VPOD, Avenir Social, Rentnerkommission) / Travail.Suisse<br><strong>Andere: </strong>Schweiz. Hebammenverband / Schweiz. Mieterinnen- und Mieterverband / Netzwerk Gutes Alter<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5863</guid><pubDate>Wed, 20 Feb 2019 12:48:54 +0100</pubDate><title>AHV 21: Bundesrat muss die richtigen Schlüsse ziehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-bundesrat-muss-die-richtigen-schluesse-ziehen</link><description>Botschaft AHV 21 erst nach der Abstimmung über das umstrittene AHV-Steuerpaket </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass der Bundesrat die Botschaft AHV 21 erst nach der Abstimmung über das umstrittene AHV-Steuerpaket ausarbeitet und vorlegt. Denn von der Abstimmung am 19. Mai hängt ab, ob der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zugeführt werden und die AHV-Finanzierung rasch stabilisiert werden kann – mit der sozialsten Finanzierungsmethode überhaupt, nämlich über eine leichte Anhebung der Lohnprozente und eine Erhöhung der Bundesmittel.<br><br>Wenig überraschend zeigt die Vernehmlassung zur AHV 21, dass die vorgeschlagenen Massnahmen äusserst umstritten sind. Etwa das – vom SGB dezidiert abgelehnte – höhere Frauenrentenalter oder die Höhe der notwendigen Zusatzfinanzierung. In seiner Aufzählung unterschlägt der Bundesrat einen wichtigen Punkt: Die Renten aus AHV und Pensionskassen reichen zusammen immer weniger, um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, wonach die Renten zusammen «die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise» ermöglichen sollen. Denn die Pensionskassenrenten der NeurentnerInnen sind in den letzten Jahren stetig gesunken. Und sie sinken weiter. Deshalb braucht es eine Erhöhung der AHV-Renten. In einer so langen Tiefzinsphase ist das Umlageverfahren der AHV dem Kapitaldeckungsverfahren der Pensionskassen hoch überlegen. Und bei der AHV bringt ein Beitragsfranken mehr Rente, weil das Preis-Leistungsverhältnis der AHV im Vergleich zu allen anderen Vorsorgearten für den Grossteil der Bevölkerung unschlagbar gut ist. Aus diesen Gründen bereitet der SGB zurzeit eine Initiative für eine 13. AHV-Rente vor.<br><br>Der Bundesrat ist gut beraten, die Frage der Rentenhöhe in seiner Botschaft zu AHV 21 aufzugreifen und eine Lösung vorzuschlagen.<br><br></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5857</guid><pubDate>Thu, 14 Feb 2019 14:14:13 +0100</pubDate><title>Die AHV verdient eine solide Finanzierung – Bund muss Verantwortung übernehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ahv-verdient-eine-solide-finanzierung-bund-muss-verantwortung-uebernehmen</link><description>Der AHV-Fonds Compenswiss musste 2018 Verluste auf seinen Anlagen hinnehmen. Auch die AHV ist damit Opfer des schlechten Anlagejahres geworden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der AHV-Fonds Compenswiss musste 2018 Verluste auf seinen Anlagen hinnehmen. Auch die AHV ist damit Opfer des schlechten Anlagejahres geworden. Nach einem guten Anlageergebnis 2017 handelt es sich dabei um den grössten Anlageverlust seit Ausbruch der Finanzkrise vor zehn Jahren. Er hat hart erarbeitete Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber vernichtet und ist schmerzhaft. 
</p><p>Anders als bei den Renten der beruflichen Vorsorge hängt die Gesundheit der AHV-Finanzen in erster Linie von der Lohnsumme ab, die in der Schweiz verdient wird. Wesentlich schlimmer ist die Lage bei den Renten der 2. Säule, die stark unter der Tiefstzinsphase leiden. Die Pensionskassenrenten sind seit 2005 im Mittel um fast 9 Prozent gesunken. Die AHV entwickelt sich dagegen grundsätzlich stabil, obwohl es wegen der Baby-Boomer-Generation im nächsten Jahrzehnt einen finanziellen Mehrbedarf gibt. Gleichzeitig ist aber für den SGB klar: um den künftigen RentnerInnen ein anständiges Rentenniveau zu sichern, braucht es eine Stärkung der AHV. Der SGB erarbeitet dazu eine Initiative für eine 13. AHV-Rente. Denn die AHV hat für alle mit tiefen und mittleren Löhnen das beste Preis-Leistungsverhältnis in der Schweizer Altersvorsorge – da Topverdiener auf dem vollen Lohn Beiträge bezahlen, ohne aber mehr Rente zu kriegen als Normalverdiener. 
</p><p>In einem ersten Schritt muss die Schweiz den vorübergehend anfallenden finanziellen Mehrbedarf sichern. Für den SGB steht im Vordergrund, dass der Finanzierungsbedarf in der 1. Säule solidarisch über alle Altersgruppen und Einkommen aufgeteilt wird. Über eine mögliche Finanzierungsquelle werden die Stimmberechtigten bereits am 19. Mai 2019 abstimmen. Im Rahmen des AHV-Steuerpakets (STAF) will das Parlament der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente und eine Erhöhung der Bundesmittel. Diese AHV-Finanzierung ist aber gekoppelt an die umstrittene Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III.
</p><p>Gerade mit Blick auf den erneut hohen Überschuss des Bundes erwartet der SGB, dass auch der Bund seine Verantwortung übernimmt, um dieses wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu stützen. Schliesslich erneuert der SGB seine Forderung, den AHV-Ausgleichsfonds von den Negativzinsen der Nationalbank zu befreien.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5832</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:59:55 +0100</pubDate><title>Etwas mehr AHV und wichtige Weichenstellungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/etwas-mehr-ahv-und-wichtige-weichenstellungen</link><description>Sozialversicherungen 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im neuen Jahr bekommen AHV-BezügerInnen endlich etwas mehr Rente. Doch die steigenden Gesundheitskosten vermag das nicht auszugleichen. Es braucht dringend deutlich höhere AHV-Renten. Grundlage dafür könnte die Zusatzfinanzierung sein, über gemeinsam mit der Steuerreform im Mai abgestimmt wird.</p><p>Zum ersten Mal seit vier Jahren werden die AHV-Renten wieder einmal erhöht. Allerdings nur minim: um zehn auf 1185 Franken steigt die Minimalrente, während die Maximalrente um 20 auf 2370 Franken erhöht wird. Auch die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung werden leicht nach oben korrigiert. Auf der Beitragsseite steigt der AHV-Mindestbeitrag um vier auf 482 Franken, derjenige der freiwilligen AHV/IV um acht auf 922 Franken.</p><h3>Sinkende Renten</h3><p>Keine grossen Änderungen gibt es dieses Jahr in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Insbesondere der Mindestzinssatz bliebt nun schon im vierten Jahr auf dem rekordtiefen 1 Prozent. Die BVG-Kommission hatte ihn gar auf 0.75 Prozent senken wollen. Auch wenn der Bundesrat diesem Vorschlag nicht Folge leistete, werden die Altersguthaben weiterhin unterdurchschnittlich verzinst, was empfindliche Renteneinbussen zur Folge hat.</p><p>Leicht angehoben werden der BVG-Koordinationsabzug (24'885 Franken) und die Eintrittsschwelle (21'330 Franken) ebenso wie der maximale Steuerabzug in der Säule 3a (6826 Franken). Massiv gesenkt wird hingegen der BVG-Beitrag für Arbeitslose, nämlich von 1.5 auf 0.25 Prozent. Dies weil der Deckungsgrad hoch und die Arbeitslosigkeit relativ tief ist. Und schliesslich werden dieses Jahr die seit 2015 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der zweiten Säule um 1.5 Prozent angehoben.</p><p>Die Probleme der zweiten Säule sind gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Grund sind die seit Jahren sinkenden Zinsen und Umwandlungssätze, vor allem in überobligatorischen Bereich. Und während wir Arbeitnehmende immer mehr einzahlen, kassieren Lebensversicherungen, Banken und Berater weiterhin Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren. Dieser Entwicklung muss entschieden entgegengetreten werden, denn mit sinkendem Rentenniveau rückt das Leistungsziel in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen die Erhaltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen sollen. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu müssen dringend auch die AHV-Renten erhöht werden.</p><h3>Steigende Prämien</h3><p>Aufs Portemonnaie drücken auch die ständig steigenden Krankenkassenprämien. Die Standardprämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr für Erwachsene um 2.7 Prozent, während sie für junge Erwachsene (&lt;25 Jahre) um 13.5 Prozent sinkt. Wenn das Bundesamt für Gesundheit von einem Anstieg von lediglich 1.2 Prozent spricht, so deshalb, weil die vom BAG kommunizierten Prämientarife für 2019 erstmals auf der erwarteten Durchschnittsprämie und nicht mehr auf der Standardprämie (300.- Franchise, freie Arztwahl) basieren. Schon heute verzichtet ein Grossteil der Versicherten auf freie Arztwahl und wählt eine höhere Franchise. Das bringt zwar etwas moderatere Prämien, im Krankheitsfall allerdings auch eine deutlich stärkere Kostenbeteiligung.</p><p>Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen, sind verschiedene Massnahmen beschlossen oder in Erarbeitung. Per Dezember 2018 wurden die Preise von einigen hundert Medikamenten und Produkten gesenkt. Und ab 2019 werden gewisse bis anhin stationäre Leistungen nur noch vergütet, wenn sie ambulant erbracht werden, etwa Krampfadern-, Hämorrhoiden- und Leistenbruchoperationen oder Kniespiegelungen.</p><h3>Wichtige Abstimmung zur AHV-Finanzierung</h3><p>Am 19. Mai werden die StimmbürgerInnen über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) abstimmen. Diese Vorlage will der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente. Diese AHV-Finanzierung ist gekoppelt an die umstrittene Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III.</p><p>Noch in der parlamentarischen Beratung steckt die Revision der Ergänzungsleistungen. Die Differenzen gehen zurück an den Nationalrat und allenfalls in die Einigungskonferenz. Inhaltlich konnten wir die Erhöhung der Mietzinsmaxima um durchschnittlich 19 Prozent durchsetzen, ebenso die Bestimmung, dass ältere Arbeitslose in Zukunft ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung belassen und eine Rente beziehen können. Dennoch drohen weitere finanzielle Einschnitte und strengere Anspruchsvoraussetzungen für die EL.</p><p>Ebenfalls Kürzungen drohen bei der Revision der IV. Der Bundesrat wollte sie kostenneutral gestalten, doch die Nationalratskommission hat Kürzungsmassnahmen beschlossen. Besonders stossend ist die Kürzung der Kinderrenten von IV-Beziehenden um einen Viertel. Auch hinter der Einführung des stufenlosen Rentensystems verbergen sich Rentenkürzungen. Positiv sind die Massnahmen zur besseren beruflichen Eingliederung von Jugendlichen mit psychischen Problemen.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5826</guid><pubDate>Tue, 15 Jan 2019 10:00:00 +0100</pubDate><title>Probleme bei der Kaufkraft und der Rentenhöhe rasch angehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/probleme-bei-der-kaufkraft-und-der-rentenhoehe-rasch-angehen</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat ein Kaufkraftproblem und ein Rentenproblem. Trotz Aufschwung stagnieren die Reallöhne. Gleichzeitig fressen Krankenkassenprämien und steigende Beiträge an die Pensionskassen immer mehr vom Lohn weg, so dass der effektiv verfügbare Lohn gar sinkt. Und wer in Pension geht, erhält immer weniger Rente von seiner Pensionskasse. Dies zeigen diverse Analysen, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB an seiner Jahresmedienkonferenz präsentierte.</p><p>Obwohl die Schweizer Wirtschaft in den letzten zwei Jahren kräftig gewachsen ist, stagnierten die Reallöhne. Sogar Deutschland, das lange eine schädliche «Lohnzurückhaltung» pflegte, hat heute ein stärkeres Lohnwachstum. Besonders betroffen sind langjährige Arbeitnehmende mit 20 oder mehr Jahren Betriebszugehörigkeit: Ihre Löhne sind seit 2010 kaum noch gestiegen. Derweil steigen die Ausgaben für die Krankenkassen immer weiter und nagen an der Kaufkraft.</p><p>Hinzu kommt, dass die Beiträge an die zweite Säule ebenfalls steigen. Seit der Finanzkrise bewegt sich der durchschnittliche reglementarische Beitragssatz von 18 auf 19,5 Prozent zu. Dafür bekommen die künftigen RentnerInnen aber nicht mehr Rente. Das Gegenteil ist der Fall. Seit 2005 sind die durchschnittlichen Pensionskassenrenten um 9 Prozent gesunken. Und die Situation spitzt sich immer mehr zu. Die neuste Auswertung des SGB bei 42 Pensionskassen mit 750'000 Versicherten zeigt: nachdem der mittlere Umwandlungssatz 2013 noch 6,4% betrug sinkt er im laufenden Jahr von 5,8 auf 5,6%. Künftige Rentnerinnen und Rentner werden damit nicht nur viel mehr einbezahlt haben als die Rentnerjahrgänge zuvor. Sie werden auch deutlich tiefere Renten erhalten.</p><p><strong>Der SGB fordert folgende Massnahmen, um das Kaufkraftproblem der Schweiz anzugehen:</strong></p><ul><li>Die Löhne müssen substanziell steigen. Insbesondere bei langjährigen MitarbeiterInnen und bei den Frauen. Zur Verbesserung der Lohnsituation der Frauen müssen die im neuen Gleichstellungsgesetz verankerten Lohnüberprüfungen rasch und konsequent durchgeführt werden.</li><li>In der Altersvorsorge braucht es eine Stärkung der AHV mit ihrem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis. Der SGB erarbeitet zurzeit einen Initiativtext für eine 13. AHV-Rente.</li><li>In der 2. Säule dürfen keine Gewinne auf Kosten der Versicherten gemacht werden. Dazu braucht es Gewinneinschränkungen für Lebensversicherer, Transparenz in Bezug auf die Verwaltungskosten und einheitliche, verständliche Vorsorgeausweise. Zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses sollte die Umlagekomponente im BVG gestärkt werden. Die Schweizerische Nationalbank darf dem AHV-Ausgleichsfonds (compenswiss) keine Negativzinsen belasten. Weiter sollen die Einnahmen der SNB aus den Negativzinsen an die 2. Säule ausgeschüttet werden (Verteilung über den Sicherheitsfonds).</li><li>Zur finanziellen Entlastung der Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen sind mehr Krankenkassen-Prämienverbilligungen nötig. Der SGB unterstützt die entsprechende Volksinitiative, die fordert, dass niemand mehr als 10 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben muss.</li><li>Die Geldpolitik muss aktiv dafür sorgen, dass der Franken fair bewertet ist. Eine isolierte Zinserhöhung der SNB – wie von Bankenkreisen gefordert – wäre hingegen fatal.</li></ul><p><strong>&nbsp;<br> Grund- und Weiterbildung für alle.</strong><br> Weiter hat der SGB die Situation in der Berufsbildung analysiert. Nach wie vor ist der Anteil jener mit einer Grundausbildung auf Sekundarstufe II ungenügend. Hier müssen Benachteiligungen und finanzielle Hürden abgebaut und spezifische Unterstützungsmassnahmen für die Betroffenen ausgebaut werden.</p><p>Deutlich machte der SGB auch, dass beim Rahmenabkommen die vom Bundesrat im Jahr 2013 beschlossenen roten Linien weiterhin gelten müssen. Die Flankierenden Massnahmen dürften nicht aufgeweicht werden. Im Gegenteil: Es braucht mehr Schutz und mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen.<br><br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5797</guid><pubDate>Fri, 30 Nov 2018 13:51:00 +0100</pubDate><title>SGB-Initiativprojekt: Es braucht eine 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-initiativprojekt-es-braucht-eine-13-ahv-rente</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Altersvorsorge hat ein Problem: Die Pensionskassenrenten sinken, während die Beiträge steigen. Wer heute und morgen pensioniert wird, erhält weniger von seiner Pensionskasse als die Jahrgänge davor. Der beste und finanziell vernünftigste Weg, für ein anständiges Rentenniveau zu sorgen, ist eine Erhöhung der AHV-Renten. Besonders wichtig ist das für die Frauen, die bei der Rente schlechter gestellt sind. Deshalb haben die Delegierten am 56. SGB-Kongress beschlossen, eine Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente zu planen.
</p><p>Der Rentenanspruch in der zweiten Säule sinkt von Jahr zu Jahr, obwohl die Schweiz immer reicher wird und obwohl die Berufstätigen immer höhere Beiträge in ihre Pensionskasse einzahlen. Grund sind die tiefen Zinsen und die Profite der Banken und Versicherungen aus der zweiten Säule. <br>Die AHV-Renten hingegen steigen, weil sie an die Teuerung und teilweise an die Lohnentwicklung angepasst werden. Das ist positiv. Aber sie hinken dennoch den Löhnen hinterher. Zudem fressen die Krankenkassenprämien einen immer grösseren Teil der Rente auf. Immer mehr AHV-RentnerInnen sind deshalb auf Ergänzungsleistungen angewiesen.
</p><p>Angesichts sinkender Pensionskassenrenten bei steigenden Lebenshaltungskosten entfernt sich die Schweiz immer mehr vom Verfassungsziel, wonach Pensionskassen und AHV zusammen „die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ ermöglichen sollen.
</p><p>Ein anständiges Rentenniveau können wir in der heutigen Situation nur über eine Stärkung der AHV sichern. Es braucht eine 13. AHV-Rente so wie es für die meisten LohnbezügerInnen einen 13. Monatslohn gibt. Das kostet zwar etwas, aber die AHV bleibt für tiefe und mittlere Einkommen dennoch die Altersvorsorge mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Auch weil sie sehr sozial ist. Bei ihr bekommen 92 Prozent der Arbeitnehmenden mehr Rente als sie einbezahlt haben. 
</p><p>Von einem Ausbau der AHV profitieren vor allem die Frauen, weil sie häufig nur eine kleine oder gar keine Pensionskassenrente haben. Und auch weil Erziehungs- und Betreuungsarbeit – anders als bei der Pensionskasse – zu mehr Rente führen. Die SGB-Delegierten beauftragten am ersten Kongresstag den Vorstand, eine Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente im Detail vorzubereiten und den Gremien zu unterbreiten. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5662</guid><pubDate>Tue, 04 Sep 2018 17:30:00 +0200</pubDate><title>Mindestzinsentscheid drückt die Renten – Bundesrat muss korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mindestzinsentscheid-drueckt-die-renten-bundesrat-muss-korrigieren</link><description>Unter 1% Zinsen bei den Pensionskassen wäre ein Tabubruch.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Empfehlung der BVG-Kommission zuhanden des Bundesrats verschärft die Probleme der Arbeitnehmenden in der Altersvorsorge. Die Renten aus der zweiten Säule sinken weiter und die künftigen Rentnerinnen und Rentner werden immer weniger im Portemonnaie haben. Eine Mindestverzinsung von unter 1% ist ein Tabubruch. Sie führt nicht nur zu weiter sinkenden Renten, sondern erschüttert das Vertrauen der Versicherten in die zweite Säule nachhaltig. Nun muss der Bundesrat korrigierend eingreifen.
</p><p>Würde der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgen, würde der Mindestzins erstmals in der Geschichte der zweiten Säule unter 1% fallen. Das ist nicht akzeptabel. Denn die Pensionskassen konnten ihre Reserven im 2017 deutlich aufstocken. Und sie erwirtschafteten Renditen zwischen 7 bis 8 Prozent. Die schrittweise, massive Senkung des Mindestzinses der letzten Jahre ist Resultat von unbegründeter Schwarzmalerei. Dies belegen die Zahlen des Credit Suisse Index’: So erreichten in den letzten 6 Jahren die Schweizer Pensionskassen im Durchschnitt eine Performance von rund 5.5 Prozent. Eine Mindestverzinsung von 1.25 Prozent wäre für die Pensionskassen unter diesen Umständen kein Problem gewesen. 
</p><p>Der Bundesrat ist gut beraten, diese pessimistische Empfehlung der BVG-Kommission und auch den Druck der Arbeitgeber und des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) für einen noch tieferen Mindestzinssatz zu ignorieren. Sonst rückt das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen nach der Pension die Haltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen soll. Mit einer so tiefen Verzinsung in der zweiten Säule ist klar, dass dieses Leistungsziel einzig durch höhere AHV-Renten gehalten werden kann.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5635</guid><pubDate>Wed, 25 Jul 2018 15:44:54 +0200</pubDate><title>GFS-Umfrage: Ja zu höherem Rentenalter nur, wenn es auch mehr Jobs gibt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gfs-umfrage-ja-zu-hoeherem-rentenalter-nur-wenn-es-auch-mehr-jobs-gibt</link><description>Befragte wollen lieber mehr Einnahmen statt höheres Rentenalter</description><content:encoded><![CDATA[<p> Von einem "überraschenden Stimmungsumschwung" in der Bevölkerung wussten die Medien am Wochenende zu berichten. Grundlage war eine soeben erschienene <a href="https://www.gfsbern.ch/de-ch/Detail/reformbedarf-ungebrochen-ansaetze-vorsichtig-wohlwollend-beurteilt" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Studie des Forschungsinstituts GFS Bern</a>, wonach eine klare Mehrheit für die Erhöhung des Frauenrentenalters sei, nämlich zwei Drittel der Stimmbevölkerung. Fast nirgends wurde allerdings erwähnt, dass in derselben Umfrage eine noch deutlichere Mehrheit, nämlich 69 Prozent, erklärte, eine Diskussion über die Erhöhung des Rentenalters sei müssig, solange es so schwierig bleibe, zwischen 50 und 60 Arbeit zu finden.
</p><p>Schon letzten Herbst stellte die Erhöhung des Frauenrentenalters einen der Hauptgründe für die Ablehnung der Rentenreform dar. Wenn der Bundesrat nur wenige Monate nach dem Scheitern dieser Vorlage das Frauenrentenalter schon wieder erhöhen will, ignoriert er die harschen Realitäten mit denen ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind.
</p><p>Kommt dazu, dass ältere Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt sogar noch weniger gefragt sind als ältere Arbeitnehmer. Die Erwerbsquote der Frauen nimmt ab 55 schlagartig ab: während fast 85 Prozent aller Frauen bis 54 Jahre erwerbstätig sind, sinkt dieser Anteil danach markant. Nur noch 68 Prozent der Frauen zwischen 55 und 64 Jahren sind überhaupt noch erwerbstätig, wie die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake) 2017 des Bundesamts für Statistik zeigt. Bei den Frauen hat der Arbeitsmarkt die Herausforderung noch lange nicht gemeistert, möglichst vielen eine Beschäftigung bis zum ordentlichen Rentenalter zu ermöglichen.
</p><p>Wer die GFS-Umfrage genau liest, stösst auf einen weiteren wichtigen Punkt, der bisher wenig Beachtung fand. Er ist jedoch für den neu startenden Prozess der AHV-Reform ebenso relevant: Die befragten Stimmberechtigten anerkennen zwar klar die Finanzierungsprobleme der AHV und damit die Notwendigkeit einer Reform. Generell bevorzugen sie aber Reformen, die mit höheren Beiträgen oder zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen unsere Altersvorsorge wieder ins Gleichgewicht bringen – und zwar eindeutig vor allen Projekten, die eine Erhöhung des Rentenalters mit sich bringen würden. Der Bundesrat wäre also wohl beraten, wenn er sich genau überlegen würde, ob er die nächste Reform wieder mit der Hypothek der Frauenrentenaltererhöhung belasten will. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5602</guid><pubDate>Thu, 28 Jun 2018 09:37:06 +0200</pubDate><title>Probleme der Altersversorgung nicht gelöst – Nein zu Frauenrentenalter 65</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-der-altersversorgung-nicht-geloest-nein-zu-frauenrentenalter-65</link><description>Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. Die im Gegenzug dafür vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der betroffenen Frauen. Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Pensionskassenrenten sinken. Die Renten aus 1. und 2. Säule reichen je länger je weniger, um nach der Pension den Lebensstandard in angemessener Weise fortzusetzen. So wie es die Verfassung verlangt. Und ein immer grösserer Teil der AHV geht für Krankenkassenprämien und Gesundheitsausgaben drauf. Das sind die grossen Probleme der Schweizer Altersvorsorge. Die heute vom Bundesrat publizierte Vernehmlassung zur Reform der 1. Säule klammert die Frage der Rentenhöhe aus und gibt hier keine Antwort. Im Gegenteil: Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Frauenrentenalters schafft der Bundesrat neue Probleme und verschliesst sich vor der Realität, dass gerade diese Massnahme ein wesentlicher Grund für die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 war. 
</p><p>Positiv ist immerhin, dass der Bundesrat eine AHV-Zusatzfinanzierung vorschlägt, welche die finanzielle Lage der AHV bis 2030 sichern soll. Wobei der SGB eine Erhöhung der Lohnbeiträge der Mehrwertsteuer vorzieht. Die derzeit im Parlament hängige Zusatzfinanzierung der AHV im Rahmen der Steuerreform wurde vom SGB noch nicht abschliessend beurteilt. Klar ist, dass sie der AHV finanziell mehr Luft geben und den Druck auf die Leistungen reduzieren würde. Dies ist bei der Reform der 1. Säule zu berücksichtigen. 
</p><p>Für den SGB ist klar: Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. Die im Gegenzug dafür vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der betroffenen Frauen. &nbsp; &nbsp; <br><br></p><h5>AUSKÜNFTE: &nbsp; </h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5441</guid><pubDate>Mon, 16 Apr 2018 15:52:54 +0200</pubDate><title>Für ein soziales Ja zum Geldspielgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/fuer-ein-soziales-ja-zum-geldspielgesetz</link><description>Der SGB hält die vorliegende Anpassung des Geldspielgesetzes für sinnvoll. Glücksspiel soll auch im Internet möglich sein, jedoch mit gleich langen Spiessen für Schweizer und ausländische Kasinos. Zentral ist für den SGB: Die vorliegende Revision garantiert, dass die Gewinne aus dem Online-Glücksspiel der AHV und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorliegende Revision ist eine logische, moderate Anpassung des bestehenden Geldspielgesetzes an die Entwicklungen der letzten Jahre. Online-Angebote von Casinos sollen neu legalisiert werden. Weil dies bis heute offiziell nicht möglich war, hat sich leider ein illegaler Online-Geldspielmarkt entwickelt, bei dem ausländische Anbieter, häufig auch dubiose und domiziliert in Ländern ohne genügende rechtsstaatliche Regelungen, in die Lücke gesprungen sind. Diese ausländischen „Online-Casinos“ kümmern sich weder um Spielsucht noch beteiligen sie sich am Gemeinwohl in der Schweiz.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Online ja, aber nur wenn…</h3><p>Das soll nun ändern: Online-Casinos sind neu erlaubt, sie müssen aber gewisse Sicherheits-Minimalstandards einhalten. Geldwäscherei ist verboten, und es sollen v.a. die Abgaben dieser Casinos und damit auch deren Beiträge an die Finanzierung der Sozialwerke sichergestellt werden. Damit ist die Diskriminierung der Schweizer Casinos abgeschafft: Nach geltender Gesetzgebung muss nämlich z.B. ein Online-Casino aus China mit Angeboten für die Schweiz keine Abgaben an diese leisten.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Ein Beitrag zur Finanzierung der AHV </h3><p>Für die Gewerkschaften steht bei der Revision des Geldspielgesetzes die Finanzierung der Sozialwerke im Mittelpunkt. Der SGB befürwortet zudem den Schutz der Spielsüchtigen und die gleich langen Spiesse von Schweizer und ausländischen Casinos und damit den Erhalt hiesiger Arbeitsplätze. 
</p><p>Sage und schreibe die Hälfte der Gewinne der einheimischen Casinos fliesst heute in die Kassen der AHV. Jährlich gehen so rund 270 Mio. Franken aus Casino-Gewinnen in die AHV und 47 Mio. an die Standortkantone. Mit den Lotterie-Gewinnen können die Standortkantone Kunst, Gemeinnützigkeit und Sport finanzieren. So betragen die Abgaben aus der Lotterie zugunsten der kantonalen Lotterie- und Sportfonds rund 540 Mio. Franken! Dagegen bezahlt die ausländische Glücksspielindustrie keinen Rappen an unser Gemeinwohl. Das darf nicht sein! 
</p><p>Deshalb empfiehlt der SGB der Stimmbevölkerung ein Ja zum revidierten Geldspielgesetz.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5351</guid><pubDate>Fri, 23 Mar 2018 10:20:59 +0100</pubDate><title>Gabriela Medici neue SGB-Zentralsekretärin für Sozialversicherungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gabriela-medici-neue-sgb-zentralsekretaerin-fuer-sozialversicherungen</link><description>Wechsel im SGB-Zentralsekretariat</description><content:encoded><![CDATA[<p> Diese Woche hat Gabriela Medici ihre Arbeit als Zentralsekretärin des SGB im Bereich Sozialversicherungen aufgenommen. Der Vorstand des SGB hatte die 32-jährige Zürcher Juristin im Januar einstimmig als Nachfolgerin von Doris Bianchi gewählt. Sie ist dabei insbesondere für das Dossier Altersvorsorge verantwortlich.
</p><p>Gabriela Medici war bereits 2010 als wissenschaftliche Mitarbeiterin für den SGB tätig. Ihr Studium schloss Medici mit einer Dissertation über "menschenrechtliche Vorgaben und staatliche Handlungspflichten für Migrantinnen als Pflegehilfen in Schweizer Privathaushalten" ab. Zuletzt war sie als Geschäftsführerin beim "Kompetenzzentrum für Menschenrechte" der Universität Zürich tätig und unterrichtete dort auch im Bereich des öffentlichen Rechts.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin, 031 377 01 13 oder 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5322</guid><pubDate>Fri, 02 Mar 2018 15:36:22 +0100</pubDate><title>Probleme der Altersvorsorge nicht gelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-der-altersvorsorge-nicht-geloest</link><description>SGB-Kommentar zu den Eckwerten des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Pensionskassenrenten sinken. Und ein immer grösserer Teil der AHV geht für Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten drauf. Das sind die grossen Probleme der Schweizer Altersvorsorge. Die heute vom Bundesrat festgelegten Eckwerte geben hier keine Antwort. Im Gegenteil: Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Frauenrentenalters schafft der Bundesrat neue Probleme. 
</p><p>Positiv ist immerhin, dass der Bundesrat eine substanziellere AHV-Zusatzfinanzierung vorschlägt als in der Altersvorsorge 2020. Das gibt der AHV finanziell mehr Luft und reduziert den Druck auf die Leistungen. Wobei der SGB eine Erhöhung der Lohnbeiträge der Mehrwertsteuer vorzieht. 
</p><p>Für den SGB ist klar: Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5292</guid><pubDate>Thu, 15 Feb 2018 10:54:11 +0100</pubDate><title>Abbauforderungen der Arbeitgeber verschärfen Probleme der Altersvorsorge </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abbauforderungen-der-arbeitgeber-verschaerfen-probleme-der-altersvorsorge</link><description>Der SGB zur Medienkonferenz des Arbeitgeberverbandes </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heute vom Arbeitgeberverband präsentierten Abbauvorschläge werden die Probleme in der Altersvorsorge verstärken, statt sie zu lösen. 
</p><p>Bereits heute sinken die Pensionskassenrenten. Obwohl die Schweiz reicher wird und die Gewinne in den Firmen steigen. Das hat es hierzulande noch nie gegeben. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, kann unter Umständen bis zu einem Drittel weniger Rente haben. Lebensversicherungen, Banken und Berater kassieren derweil Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren in der 2. Säule. 
</p><p>Die AHV-Renten sind stabil, was positiv ist. Doch ein immer grösserer Teil der AHV-Rente wird durch die höheren Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien aufgefressen. Vielen Pensionierten bleibt weniger Geld zum Leben. 
</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre war ein entscheidendes Element bei der Ablehnung der Altersvorsorge 2020. Weil die Probleme der älteren Arbeitnehmenden ungelöst sind und die Arbeitgeber bisher nichts Wesentliches dagegen unternommen haben. Und weil die Rentensituation vieler Frauen ungenügend ist. 
</p><p>Aus diesen Gründen braucht es umfassende Massnahmen zur Sicherung der Renten. Die Pensionskassen-Rentenverluste müssen kompensiert werden. Bei den laufenden Renten braucht es einen Ausgleich für die stark steigenden Gesundheitskosten. In der 2. Säule dürfen keine Gewinne auf Kosten der Versicherten gemacht werden. Beim Rentenalter muss der Status quo gelten.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5230</guid><pubDate>Wed, 20 Dec 2017 16:00:01 +0100</pubDate><title>Probleme beim Rentenniveau lösen statt auf Rentenalter fokussieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-beim-rentenniveau-loesen-statt-auf-rentenalter-fokussieren</link><description>Grundsatzentscheide des Bundesrats zur Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p> Nach dem Nein zur Altersvorsorge 2020 sind viele Probleme der Altersvorsorge ungelöst. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat grosse Zweifel, dass mit den Vorschlägen des Bundesrats zum weiteren Vorgehen diese Probleme gelöst werden können. So verliert der Bundesrat kein Wort darüber, dass die Kaufkraft der heutigen RentnerInnen wegen den steigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten stetig sinkt. Auch zu den sinkenden PK-Renten der künftigen Rentner-Generation äussert sich der Bundesrat nicht. Stattdessen ist vor allem vom höheren Rentenalter der Frauen und von länger arbeiten die Rede. Mit diesem Fokus würde sich die schwierige Lage der älteren Arbeitnehmenden noch verschärfen. Diese verlieren heute bei Stellenverlust sogar den Anspruch auf eine Rente. Kein Thema ist für den Bundesrat in neuer Zusammensetzung offensichtlich auch das Problem, dass die Frauen viel zu tiefe Altersrenten haben. 
</p><p>Diese Probleme gilt es zu lösen. Entscheidend für eine erfolgreiche Reform wird sein, ob die heutigen und künftigen RentnerInnen von ihren Renten aus AHV und Pensionskasse ihren Lebensstandard in angemessener Weise halten können. So wie es die Bundesverfassung vorschreibt. Dazu muss das Rentenniveau verbessert werden. Umso mehr als gemäss CS-Sorgenbarometer 62% der Befragten die finanzielle Absicherung im Alter als ungenügend erachten. Zudem stammten viele Stimmen gegen die Altersvorsorge 2020 von heutigen RentnerInnen, die es als ungerecht empfanden, dass die AHV-Renten nur für kommende Rentner-Generationen erhöht werden sollten. 
</p><p>Der Bundesrat ignoriert diese Sorgen breiter Bevölkerungskreise. Stattdessen fokussiert er sich in den beschlossenen inhaltlichen Stossrichtungen wie von den Arbeitgebern gefordert auf das Rentenalter. Für den SGB ist klar: Die AHV braucht zusätzliche Mittel - vor allem in Form höherer Lohnbeiträge. Aber es braucht ebenfalls bessere AHV-Renten, damit der Verfassungsauftrag auch in Zukunft umgesetzt wird. In der zweiten Säule dürfen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten machen. Das Frauenrentenalter muss bei 64 Jahren bleiben, denn auch diese Massnahme war hart umstritten und wurde von einer deutlichen Mehrheit der Frauen abgelehnt. Und wer mit 58 und älter die Stelle verliert, soll in der alten Pensionskasse bleiben können. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5179</guid><pubDate>Thu, 23 Nov 2017 09:17:57 +0100</pubDate><title>Voranschlag 2018: Was der AHV versprochen, gehört auch der AHV! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/voranschlag-2018-was-der-ahv-versprochen-gehoert-auch-der-ahv</link><description>Bundespersonal einmal mehr das Bauernopfer?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In den Verhandlungen zum Voranschlag 2018 schmieden die Räte zwei heisse Eisen. Einerseits muss die AHV zu ihren Mitteln kommen. Andererseits gilt es den blinden Sparkurs auf dem Rücken des Bundespersonals zu stoppen.</p><p>Mit der Ablehnung der Reform Altersvorsorge 2020 entgehen der AHV Finanzen, einerseits die Mehrwertsteuereinnahmen in Milliardenhöhe, die befristet bis Ende dieses Jahres der Invalidenversicherung zu Gute kommen. Andererseits hätte die Reform auch eine höhere Beteiligung des Bundes an der AHV-Finanzierung mit sich gebracht. Der Bund hätte dem AHV-Fonds im Jahr 2018 zusätzlich rund 442 Mio Franken überweisen müssen. Entsprechend ist diese Ausgabe auch im Voranschlag 2018 aufgeführt. Die Ablehnung der Reform führt nun dazu, dass der Bund diesen Betrag der AHV nicht mehr schuldet und daraus einen Überschuss generieren kann. 
</p><h3>442 Millionen für die AHV </h3><p>Für den SGB ist klar, dass dieser Überschuss dennoch der AHV zu Gute kommen muss. Die höhere Beteiligung des Bundes an der AHV-Finanzierung wurde weder in der parlamentarischen Debatte noch im Abstimmungskampf kritisiert. Zudem ist die AHV auf zusätzliche Mittel angewiesen. Die Finanzkommission des Nationalrates folgte dieser Logik. Ihre Schwesterkommission möchte hingegen diese Entlastung des Budgets teilweise dem Bahninfrastrukturfonds zufliessen lassen. 
</p><p>Die Eidgenössischen Räte müssen in der Wintersession diese Differenz zu Gunsten der AHV ausräumen. Während der Bahninfrastrukturfonds ab 2018 mit zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer rechnen kann, wird die Finanzierungslage für die AHV immer angespannter. Die höhere Bundesausgabe zugunsten der AHV ist budgetiert und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. 
</p><h3>Sparen über alles </h3><p>Schon zum dritten Mal: Eine hauchdünne Mehrheit strammrechter Ausprägung in der Finanzkommission des Nationalrats will bei der Entwicklungszusammenarbeit, der Osthilfe, beim Asylwesen und bei Präventionsmassnahmen sparen. Vor allem aber und unbedingt soll wieder beim Bundespersonal gekürzt werden! Gegen diesen radikalen Kurs wendet sich wie immer eine knapp unterlegene Minderheit der nationalrätlichen Finanzkommission sowie die ständerätliche Finanzkommission. 
</p><h3>Erneut eine Lohn-Nullrunde? </h3><p>Um was geht es in diesem Voranschlag? Die Pensionskasse PUBLICA muss ihre technischen Grundlagen anpassen, eine Senkung des technischen Zinses steht an und damit eine Leistungseinbusse von mehr als 10% für die Angestellten in der Bundesverwaltung, wenn die Arbeitgeberin nicht mehr Kapitel einschiesst. Der Bundesrat wäre willens, allerdings auch nur, indem er dem Personal zum dritten Mal in Folge eine Nullrunde beim Lohn zumutet. Die ursprünglich budgetierten 32 Mio. Franken für einen allfälligen Teuerungsausgleich setzt der Bundesrat nun einfach für die Pensionskasse ein. Insgesamt will er im Voranschlag 2018 eine Zusatzfinanzierung von 64 Mio. Franken leisten, die Hälfte eben mit einer Umwidmung der budgetierten Lohnmassnahmen. Die Personalverbände haben vor dieser Verquickung von Lohnpolitik und Pensionskassenmassnahmen gewarnt, denn sie haben genau das befürchtet, was nun eine Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats durchdrücken will: keine Zusatzfinanzierung für die zweite Säule und kein Teuerungsausgleich. Noch besteht eine leichte Hoffnung, dass das Personal nicht gänzlich leer ausgehen wird, denn immerhin will auch eine Minderheit der ständerätlichen Finanzkommission nicht nur die Zusatzfinanzierung für die zweite Säule, sondern auch den Teuerungsausgleich gewähren. 
</p><h3>Den Rotstift im Kopf </h3><p>Der Bundesrat versucht Jahr für Jahr den AbbauparlamentarierInnen zuvorzukommen, indem er selbst schon den Rotstift ansetzt. So hat er bereits im Stabilisierungsprogramm beschlossen, im Eigenbereich für das Jahr 2018 nochmals 150 Mio. Franken raus zu kürzen. Aber die rechte Fraktion der Finanzpolitiker toppt ihn regelmässig: Nicht nur will sie dem Personal rein gar nichts geben, sie will obendrein im Personaletat nochmals 152 Mio. Franken mehr kürzen. Das ist zum Glück nur ein Minderheitsantrag. Aber er ist in den Kommissionsberatungen nur knapp unterlegen... </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5163</guid><pubDate>Thu, 09 Nov 2017 15:56:33 +0100</pubDate><title>Rentenverbesserungen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenverbesserungen-noetig</link><description>Bestätigung durch Voto-Auswertung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Voto-Auswertung der Abstimmung über die Altersvorsorge 2020 bestätigt, dass die Vorlage an einer Vielzahl von Gründen gescheitert ist. Viele davon sind auf persönliche Betroffenheit zurückzuführen. So haben die Rentnerinnen und Rentner die Altersvorsorge überdurchschnittlich stark abgelehnt. Ein grosser Teil dieser Gruppe hat offensichtlich Nein gestimmt, weil sie im Unterschied zu den Neurentnerinnen und - rentnern keine AHV-Erhöhung erhalten hätten. Kein Wunder, wenn die Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten immer mehr Geld kosten. Dies zeigt auch der Voto-Argumente-Check: Mehr als ein Drittel jener, die den AHV-Zuschlag als Grund für ihre Nein-Stimme nannten, taten dies mit der Zusatzbegründung, dass diese Massnahme gegenüber heutigen Rentnerinnen und Rentner ungerecht sei. 
</p><p>Auch die Erhöhung des Frauenrentenalters hat eine entscheidende Rolle bei der Ablehnung gespielt. Zwar haben die Frauen im Vergleich zu den Männern die Vorlage gesamtschweizerisch nur unwesentlich stärker abgelehnt. In der Westschweiz war Frauenrentenalter 65 jedoch das mit Abstand am häufigsten genannte Nein-Argument. Dies war entscheidend dafür, dass Genf und die Waadt die Vorlage ablehnten. 
</p><p>Die Voto-Analyse zeigt, dass die finanzielle Situation der Personen mit tiefen und mittleren Renten sowie das Frauenrentenalter bei der Neuauflage der Altersvorsorge-Reform eine wichtige Rolle spielen müssen Wer - wie die Arbeitgeber - im Abstimmungskampf eine Vorlage als unsozial brandmarkt (Plakatbotschaft: "Rentner bestrafen") und den fehlenden Zuschlag für heutige Rentnerinnen und Rentner in den Vordergrund stellt, muss konsequent sein und die Forderung nach Verbesserungen bei der AHV aufnehmen. Insbesondere müssen die AHV-Renten künftig der Entwicklung der explodierenden Krankenkassenprämien Rechnung tragen. Ausserdem zeigt Voto, dass einseitige Abbau-Vorlagen chancenlos sind: Sie würden noch stärker verworfen als die Altersvorsorge 2020. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5162</guid><pubDate>Thu, 09 Nov 2017 09:12:29 +0100</pubDate><title>Höhere AHV-Renten: nach wie vor dringend!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-ahv-renten-nach-wie-vor-dringend</link><description>Zum Programm der SGB-Delegierten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wenn die Krankenkassenprämien den Lift nehmen, können die AHV-Renten nicht im Keller bleiben. Deshalb forderten die SGB-Delegierten am 3. November eine Erhöhung der AHV-Renten. In der Zweiten Säule sollen die Profite eingedämmt werden. </p><p>Mit der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 wurde die Chance verpasst, die AHV-Renten erstmals seit langem wieder zu erhöhen. Das Frauenrentenalter bleibt zwar bei 64 Jahren. Viele Probleme sind aber ungelöst und werden sich ohne Gegenmassnahmen verschärfen. 
</p><h3>Die Probleme&nbsp; </h3><p>So fressen etwa die Krankenkassenprämien und die weiteren Gesundheitskosten einen immer höheren Teil der Altersrente auf. Die Neurenten in der 2. Säule sind unter Druck - wegen der Tiefzinssituation, aber auch weil Banken und Lebensversicherungen in der 2. Säule Gewinne abschöpfen. Wer gegen Ende der Berufslaufbahn keine Stelle mehr hat, verliert meistens auch den Rentenanspruch. Zahlreiche Frauen haben tiefe bis sehr tiefe Renten. Und die AHV ist in den nächsten Jahren auf zusätzliche Einnahmen angewiesen, damit die Defizite nicht grösser werden. In der Neuauflage der Altersvorsorge-Reform müssen diese Probleme gelöst werden. Erst dann ermöglichen die Altersrenten die von der Bundesverfassung verlangte "gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise". 
</p><p>Deshalb hat die SGB-Delegiertenversammlung am 3. November im Hinblick auf die Neuauflage der Altersvorsorge-Reform ein Massnahmenpaket verabschiedet, welches das Rentenniveau in den Vordergrund rückt und die Profite in der zweiten Säule eindämmen möchte. 
</p><h3>Krankenkassenprämien fressen Rente </h3><p>Im Alter ist der Budgetposten Gesundheit besonders belastend. Die Krankenkassenprämien und die Gesundheitskosten steigen viel stärker als die AHV-Renten. Den Rentnerhaushalten bleibt deshalb immer weniger AHV-Rente, um die übrigen Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Die Krankenkassenprämien haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt (+228%). Die AHV-Durchschnittsrente ist im selben Zeitraum zwar ebenfalls gestiegen, hat aber mit einem Wachstum von rund 21% mit den KV-Prämien nicht Schritt gehalten. Deshalb brauchen die AHV-RentnerInnen einen immer grösseren Teil ihrer Rente, um die Krankenkassenprämien zu bezahlen. Dazu kommen noch Franchisen, Selbstbehalte und Gesundheitsausgaben, die von der Krankenversicherung nicht abgedeckt sind. 
</p><p>Höhere AHV-Renten müssen hier für einen Ausgleich sorgen. Das SGB-Sekretariat wird im Verlauf des nächsten Jahres konkrete Vorschläge für die Umsetzung prüfen und entwickeln. 
</p><h3>Rentenniveau der Frauen verbessern </h3><p>Im Fokus bleibt auch die Rentensituation der Frauen. Denn im nächsten Jahrzehnt werden Arbeitnehmerinnen in Rente gehen, die zwar stärker erwerbstätig waren als ihre Vorgängerinnen, aber trotzdem eine schlechte Rentenabdeckung haben werden. Denn sie waren meist in Teilzeitpensen beschäftigt, hatten längere Erwerbsunterbrüche wegen Familienpflichten und mussten zu tiefe Löhne hinnehmen. Eine Verschlechterung des Leistungsniveaus mittels der von Arbeitgeberkreisen und bürgerlichen Parteien geforderten Erhöhung des Rentenalters auf 65 für Frauen kann daher nicht hingenommen werden. Vielmehr muss das Rentenniveau der Frauen verbessert werden. 
</p><h3>Höhere Lohnbeiträge </h3><p>Mit dem Abstimmungs-Nein zur Zusatzfinanzierung sind der AHV Mittel entgangen, die sie für ein finanzielles Gleichgewicht gebraucht hätte. Ohne weitere Finanzierungsschritte zeichnen sich in den nächsten Jahren Defizite ab. Dies gilt es aus Sicht der SGB-Delegierten zu vermeiden. Sie fordern deshalb eine beitragsseitige Stabilisierung der AHV-Finanzen über höhere Lohnbeiträge. 
</p><h3>Keine Profite in der Zweiten Säule </h3><p>Trotz Ablehnung der Altersvorsorge-Reform geraten die Renten der Pensionskassen unter Druck. Sinkende Umwandlungssätze sind heute auf der Tagesordnung der meisten Kassen. Um die daraus folgenden Rentensenkungen abzufedern, müssen viele Versicherte mehr ansparen, indem sie mehr oder länger einzahlen müssen. Gleichzeitig bleibt die 2. Säule für Lebensversicherungen und Banken immer noch ein lukratives Geschäft. Die SGB Delegierten forderten an ihrer Versammlung eine gewerkschaftliche Kampagne gegen die Profite in der 2. Säule. Denn gewinnorientierte Unternehmen dürfen sich nicht auf Kosten einer Sozialversicherung bereichern. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5152</guid><pubDate>Fri, 03 Nov 2017 15:27:32 +0100</pubDate><title>Das Nein als Aufruf für eine Verbesserung auch der heutigen Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/das-nein-als-aufruf-fuer-eine-verbesserung-auch-der-heutigen-renten</link><description>DV-Eröffnungsrede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner, 3. 11. 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Abstimmungsniederlage zur Altersvorsorge am 24. September war knapp. Viel knapper als die früheren Abstimmungsergebnisse zur Altersvorsorge in den letzten Jahrzehnten. Leider aber knapp auf die falsche Seite: Ein Nein bleibt ein Nein. Und eine verpasste Chance, die AHV-Renten erstmals seit Jahrzehnten wieder real zu verbessern.
</p><p>Erinnern wir uns: Ende 2010 hatten wir am SGB-Kongress das strategische Ziel formuliert, die AHV-Renten nach langem Stillstand endlich wieder zu verbessern. Und nach den Abwehrerfolgen in der Defensive wieder in die Offensive zu gehen. Für den Durchbruch hatten wir damals einen Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren anvisiert. Weil wir ja damit rechnen mussten, nicht im ersten Anlauf durchzukommen.
</p><p>So nah wie am 24. September waren wir einer realen, wenn auch vorläufig bescheidenen Rentenverbesserung noch nie. Vor einem Jahr, im Herbst 2016, erreichten wir mit unserer Volksinitiative AHVplus in der ersten Volksabstimmung über bessere AHV-Renten einen Ja-Anteil von gut 40%. Jetzt waren es über 47%, also gut 7% mehr als vor Jahresfrist.
</p><p>Jene Kreise aus unseren Reihen, die das Nein vertreten haben, haben sich eine schwere Verantwortung aufgeladen. Denn ohne das linke Nein und ohne den K-Tipp hätten die Wirtschaftsverbände und die Rechtsparteien, nicht gewonnen. Das ist bitter. Und das muss schwer zu denken geben.
</p><p>Auch für das Funktionieren unserer Organisationen. Die Gewerkschaften sind pluralistische Organisationen, und wir legen grossen Wert auf einen vielfältigen, demokratischen Prozess der Meinungsbildung. Zu einem demokratischen Prozess gehört aber auch, dass ein nach kontroverser Diskussion zustande gekommener Entscheid, wenn er einmal gefällt ist, auch respektiert wird. Und nicht regionale Unterorganisationen dann in einer nationalen Frage einen Sonderzug fahren. Das ist eine Voraussetzung für unsere Schlagkraft bei der Verteidigung der sozialen Interessen. Und das ist auch die Regelung in unseren Statuten. Das heisst der Verfassung, die wir uns für das gemeinsame Funktionieren in unserer Organisation gegeben haben. Das muss hier aus aktuellem Anlass wieder einmal in Erinnerung gerufen werden. Was wir jetzt erlebt haben, darf sich nicht wiederholen.
</p><p>An dieser Delegiertenversammlung wollen wir aber nicht vor allem Rückschau halten, sondern nach vorne blicken. Wir sind die wichtigste Kraft bei der Verteidigung der Renten in unserem Land. Das bedeutet, dass Sozialabbau auch nach dem 24. September nicht in Frage kommt. Und dass wir einen Rentenabbau mit dem Referendum bekämpfen werden.
</p><p>Das genügt aber nicht. Die Wirtschaftsverbände haben in ihrer Kampagne die Rentnerinnen und Rentner mit dem Schlagwort "Rentner bestrafen" zu einem Nein aufgerufen, weil sie keine Rentenerhöhung bekommen hätten. Zu viele in der älteren Generation sind dieser Neid-Parole gefolgt. Dieses Nein ist aber kein Nein zu höheren Renten. Sondern ein Aufruf für eine Verbesserung auch der heutigen Renten.
</p><p>Es ist eine Tatsache, dass die Krankenkassenprämien und die Gesundheitskosten den Renten davonlaufen. Deshalb müssen wir in einer nächsten Etappe vertiefen, wie wir dafür sorgen können, dass die Renten, angefangen mit den heutigen, in Zukunft mit den Krankenkassenprämien und den Gesundheitskosten Schritt halten. Das ist der Vorschlag des Präsidialausschusses und des Vorstands. Für die Realisierung müssen wir alle Mittel bis hin zu den Volksrechten in Betracht ziehen.
</p><p>Für eine neue Offensive sind wir aber nicht nur bei den Renten gefragt. Auch bei der Lohngleichheit muss es jetzt endlich vorwärtsgehen. Das ist das zweite grosse Thema dieser Delegiertenversammlung.
</p><p>Ein Grosskampf steht uns, zusammen mit den allen demokratischen Kräften in diesem Land, im Abstimmungskampf gegen No Billag bevor. Die beabsichtigte Zerstörung der SRG als wichtigstem öffentlichen Informationskanal unseres vielfältigen Landes hat, wenn man es gründlicher durchdenkt, Staatsstreichcharakter. Eine Demokratie braucht funktionierende unabhängige Medien wie die Luft zum Atmen. Wir können den Schaden gar nicht ermessen, der uns droht, wenn die Medienlandschaft schwergewichtig nur noch aus kommerzialisierten und von SVP-Oligarchen dominierten Medien bestehen würde.
</p><p>Grosse Gefahren drohen auch für unsere Bahnen, eine grosse Errungenschaft, auf die wir auch im internationalen Vergleich stolz sein können. Unser öffentliches Verkehrssystem ist deshalb so leistungsfähig, weil die Schweiz die Liberalisierungspolitik von Ländern wie England oder Deutschland nicht mitgemacht hat. Jetzt droht uns dieser Unsinn mit Fernbussen und einem Konkurrenzsystem im nationalen Verkehr, nur weil dies der Direktor des BAV gerne so hätte. Für solche Neuorientierungen braucht es aber mehr als Amtsentscheide, sondern politische Weichenstellungen. Wir unterstützen den SEV beim Widerstand gegen die verfehlte Liberalisierung des Fernverkehrs durch die Hintertür.
</p><p>Zum Abschluss meiner Eröffnung eine erfreuliche Feststellung. Das Bundesgericht hat in den letzten Monaten zwei gewerkschaftlich sehr positive Entscheide gefällt. Zuerst wurde die neue Neuenburger Mindestlohnregelung gutgeheissen, ein wichtiger Schritt nach vorne für unsere Mindestlohnkampagne. Und vor kurzem erst ist auf eine Beschwerde des VPOD das Zutrittsrecht der Gewerkschaften bestätigt worden. Auch das eine wichtige Errungenschaft für unsere Verbände im gewerkschaftlichen Alltag, in dem zu oft auch Selbstverständlichkeiten zuerst durchgesetzt werden müssen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5149</guid><pubDate>Fri, 03 Nov 2017 09:37:51 +0100</pubDate><title>Krankenkassenprämien fressen Renten – Mehr AHV!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/krankenkassenpraemien-fressen-renten-mehr-ahv</link><description>SGB-Delegierte beschliessen Forderungen für Reform der Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB haben nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 die anstehenden Herausforderungen analysiert und Forderungen beschlossen. Mit dem Nein bleiben viele Probleme ungelöst: Die AHV ist unterfinanziert, die Pensionskassen-Renten der breiten Bevölkerung sinken weiter, die Frauen bleiben in der zweiten Säule benachteiligt, ältere Arbeitnehmende haben nach Stellenverlust keine Rentengarantie in der zweiten Säule und die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner sinkt wegen den stetig steigenden Krankenkassenprämien immer mehr.
</p><p>Die SGB-Delegierten fordern deshalb:</p><ul><li>Die AHV-Renten müssen erhöht werden, damit sie mit den steigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten Schritt halten.</li><li>Die AHV braucht zusätzliche Mittel - vor allem in Form von höheren Lohnbeiträgen. Das AHV-Mehrwertsteuerprozent muss endlich vollständig in die AHV fliessen.</li><li>In der zweiten Säule dürfen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten machen. Der SGB wird eine entsprechende Kampagne lancieren.</li><li>Für langjährige, ältere Arbeitnehmende muss der Kündigungsschutz verbessert werden. Bei Stellenverlust ab 58 sollen sie in der alten Pensionskasse bleiben können. Weiter braucht es mir Branchenlösungen für den vorzeitigen Altersrücktritt.</li><li>Das Frauenrentenalter muss bei 64 Jahren bleiben.</li></ul><p>Weiter haben die Delegierten beschlossen, in der anstehenden Revision des Gleichstellungsgesetzes den Druck für effektive Massnahmen zur Beseitigung der Lohnungleichheit zu erhöhen. Die Missachtung des entsprechenden Verfassungsartikels ist ein über 20-jähriger Skandal und gehört dringend beendet. Es braucht behördliche Kontrollen, Sanktionen und den stärkeren Einbezug der Gewerkschaften.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mit einer einstimmig beschlossenen Resolution kündigten die Delegierten an, dass sich der SGB mit voller Kraft gegen No Billag zu kämpfen. Diese Initiative schafft den Service Public in den Medien ab, was der Demokratie und dem Zusammenhalt in der Schweiz schadet. Ausserdem sprachen sich die Delegierten gegen die Pläne zur Liberalisierung des Schienenfernverkehrs aus und forderten die marokkanischen Behörden in einer weiteren Resolution auf, die GewerkschafterInnen und politischen Gefangenen in der Rif-Region sofort freizulassen und auf deren soziale und wirtschaftliche Forderungen einzutreten.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5111</guid><pubDate>Wed, 27 Sep 2017 14:34:13 +0200</pubDate><title>Rentenreform: Eine verpasste Chance</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenreform-eine-verpasste-chance</link><description>Aber die Ziele der Altersvorsorge 2020 bleiben aktuell</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 ist in einer sozialen Perspektive ein schmerzhafter Rückschlag. Oder genauer: Eine verpasste grosse Chance für soziale Fortschritte.</p><p>Die Vorlage hätte für viele Jahre eine solide Finanzierung der AHV gebracht. Und das Rentensystem wäre sozial modernisiert worden, mit Vorteilen für fast alle.
</p><h3>Das Nein hat es viel leichter</h3><p>Das Abstimmungsresultat bestätigt einmal mehr, dass es, wenn es um die Renten geht, das Nein viel leichter hat als ein Ja zu einer Veränderung. Schaut man genauer hin, so waren es allerdings schwergewichtig sozialpolitische Argumente, die zu einem Nein führten. Die Wirtschaftsverbände beliessen es mit ihrer Kampagne nicht dabei, die Generationen gegeneinander aufzuhetzen. Sie und die mit ihnen verbündeten Rechtsparteien hatten Verbesserungen für die Rentner immer bekämpft. Jetzt warben sie mit dem Slogan "Rentner bestrafen" für das Nein, weil die Rentnerinnen und Rentner den Zuschlag nicht bekämen. Viele Ältere, die Mühe haben, mit der Rente über die Runden zu kommen, folgten dieser Parole. Das aber spricht nicht für schlechtere, sondern für bessere AHV-Renten für alle. Den Gegnern der Vorsorgereform wird ihre eigene Kampagne noch auf die Füsse fallen.
</p><p>Auch viele Frauen stimmten Nein, weil sie die Heraufsetzung des Rentenalters nicht akzeptieren konnten. Dies umso weniger, als die Frauen in der Schweiz noch immer deutlich weniger verdienen als die Männer. Die auch Jahrzehnte nach Annahme des entsprechenden Verfassungsartikels nicht realisierte Lohngleichheit war und bleibt auch in der Rentenfrage ein wichtiger Faktor bei der Meinungsbildung.
</p><h3>Protest gegen Pensionskassen</h3><p>Für grossen Unmut sorgten in Diskussionen regelmässig auch die sich unabhängig von der gesetzlichen Regelung ständig verschlechternden Pensionskassenrenten. Sie bewogen nicht wenige, aus Protest ein Nein in die Urne zu legen.
</p><p>Wenn es eine unmittelbare Lehre aus dem Abstimmungsresultat gibt, dann jene, dass die Finanzierungsvorlage für einmal besser abgeschnitten hat als die Rentenvorlage. Früher war das anders. Im Ergebnis heisst das nichts anderes, als dass eine Mehrheit für eine Zusatzfinanzierung für die AHV in Reichweite wäre. Ob die politische Weisheit und Weitsicht vorhanden ist, sich in einem ersten Schritt auf eine reine Zusatzfinanzierung zu konzentrieren, ist allerdings zweifelhaft. Realisierbar wäre sie rasch, vorausgesetzt der politische Wille wäre da, wenn sie mittels der im Abstimmungskampf kaum bestrittenen Lohnpromille realisiert würde. Denn dafür wäre keine obligatorische Volksabstimmung nötig.
</p><h3>Die Renten weiter verteidigen</h3><p>Für die Gewerkschaften bleibt klar, dass sie die Renten gegen jeden Abbau verteidigen werden. Der knappe Misserfolg vom Sonntag ändert nichts daran, dass die gewerkschaftlichen Abstimmungserfolge gegen den Rentenabbau in den Jahren 2004 und 2010 viel grösser waren (mehr als zwei Drittel bzw. über 70% Nein). Die Sieger vom Sonntag werden bald an ihre Grenzen stossen.
</p><p>Trotz des Rückschlags vom Sonntag bleibt eine starke AHV ein zentrales Ziel des gewerkschaftlichen Kampfs. Schon die Einführung der AHV vor siebzig Jahren wurde nur möglich, weil die Arbeiterbewegung sich trotz vieler Niederlagen nicht entmutigen liess und weiter kämpfte. Die Volksinitiative AHVplus hatte vor einem Jahr in der Volksabstimmung einen Ja-Anteil von gut 40% erreicht. Bei der Altersvorsorge 2020 waren es jetzt fast 48%.
</p><p>Das Ziel besserer AHV-Renten bleibt für die Zukunft aktuell. Unabhängig von der verpassten Chance vom Sonntag. Dafür sorgen allein schon die wegen der tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten sinkenden Renten der Pensionskassen. Und die steigenden Krankenkassenprämien, die den AHV-Renten davonlaufen. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5103</guid><pubDate>Sun, 24 Sep 2017 15:09:58 +0200</pubDate><title>Ein sozialpolitisch motiviertes Nein zur Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-sozialpolitisch-motiviertes-nein-zur-altersvorsorge-2020</link><description>Am Widerstand zweier Komitees knapp gescheitert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Altersvorsorge 2020 ist am Widerstand eines linken und eines rechten Komitees knapp gescheitert. Es gibt zahlreiche Gründe für das Nein zum Gesetz.</p><p>Viele heutige Rentnerinnen und Rentner haben Mühe, mit der Rente über die Runden zu kommen. Sie folgten dem Argument der Gegner, dass sie im Gegensatz zu den NeurentnerInnen keinen AHV-Zuschlag erhalten würden. Vor allem Frauen stimmten Nein, weil sie keine Erhöhung des Rentenalters akzeptieren konnten. Zumal die Frauen weniger verdienen als die Männer und die Probleme der älteren Arbeitnehmenden nicht gelöst sind. Dazu kam ein Protest gegen die Leistungssenkungen bei den Pensionskassen.
</p><p>Das Nein zum Gesetz der Altersvorsorge 2020 zeigt, dass bedeutende sozialpolitische Argumente bei der Ablehnung eine entscheidende Rolle gespielt haben. Diese Probleme müssen gelöst werden. Der so genannte "Plan B" der Arbeitgeber ist damit bereits zum Vornherein gescheitert. Er löst kein einziges der Probleme und käme die Arbeitnehmenden teuer zu stehen.
</p><p>Für die Gewerkschaften ist klar: Wer in der Schweiz eine Rente erhält, muss davon leben können. Deshalb kämpfen sie auch in Zukunft für gute AHV-Renten und eine gute Altersvorsorge. Leistungsabbau liegt nicht drin. Und: Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden müssen gelöst werden. Bei den Frauen braucht es wirksame Instrumente, um die Lohngleichheit durchzusetzen.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5088</guid><pubDate>Fri, 15 Sep 2017 11:52:42 +0200</pubDate><title>Zynisches Spiel mit den EL-Bezügerinnen und EL-Bezügern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zynisches-spiel-mit-den-el-bezuegerinnen-und-el-bezuegern</link><description>Heuchlerische Argrumente von FDP und SVP gegen die Rentenreform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Höhere AHV-Renten, bessere PK-Leistungen für Menschen mit tiefen Einkommen, mehr Flexibilität beim Renteneintritt. Die Altersvorsorge 2020 ist ein grosser Fortschritt für Menschen mit tiefen Einkommen. Umso heuchlerischer und zynischer ist es, wenn FDP und SVP vorgaukeln, sie würden sich um Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) sorgen.</p><p>Denn in der laufenden EL-Reform setzen sich just FDP und SVP für Kürzungen ein. Und just die FDP und die SVP kämpfen zusammen mit den Deutschschweizer Arbeitgebern und Economiesuisse gegen die Altersvorsorge 2020 und damit gegen höhere AHV-Renten, die es Tausenden Menschen erlauben, sich von den EL zu befreien.</p><p>Die Gewerkschaften und die linken Parteien stehen ein für Altersrenten, die ein würdiges Leben im Alter garantieren. Das fordert auch die Bundesverfassung. "Die Altersvorsorge 2020 erhöht die AHV-Renten um 840 Franken pro Jahr und bringt in der 2. Säule grosse Verbesserungen für Teilzeitarbeitende und kleine Einkommen. Die Reform befreit Tausende Menschen von der EL-Abhängigkeit und ist darum ein grosser sozialer Fortschritt", sagt etwa Ständerätin Pascale Bruderer.</p><p>Arbeitgeber, Economiesuisse, FDP und SVP betreiben dagegen ein zynisches Spiel. Zuerst kämpfen sie gegen höhere AHV-Renten und drängen so immer mehr Rentnerinnen und Rentner in die Ergänzungsleistungen (EL). Dann setzen sie sich bei der EL-Reform dafür ein, diese Ergänzungsleitungen zu kürzen. Und jetzt spielen sie sich in der Schlussphase des Abstimmungskampfs als Anwälte der EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger auf. Dabei unterschlagen sie bewusst, dass durch die Reform keine einzige Person, die heute EL bezieht, schlechter gestellt wird, da die Reform nur Neurentnerinnen und Neurentner betrifft.</p><p>Gar eine krasse Fakenews ist die Behauptung, eine EL-Bezügerin mit einem Jahreseinkommen von 30'000 Franken müsse 144 Franken mehr MwSt pro Jahr bezahlen. Eine kurze Rechnung zeigt aber: Diesen Zusatzaufwand hätte sie nur dann, wenn sie für 48'000 Franken einkaufen würde - bei einem Jahreseinkommen von 30'000 Franken... Das zeigt zweierlei: FDP und SVP haben keine Ahnung von der Lebensrealität der Menschen, die wenig Geld haben. Und sie schrecken nicht davor zurück, Zahlen zu manipulieren, um die Leute hinters Licht zu führen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/f/csm_Simon_Bleasdale_flickr_CC-BY-NC-ND2_alte_Frau_mensch_spaziergang_ahv_rente_natur_old_see_6dc98a3339.jpg" length="207258" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5083</guid><pubDate>Wed, 13 Sep 2017 11:08:52 +0200</pubDate><title>Für sichere und stabile Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fuer-sichere-und-stabile-renten</link><description>Arbeitnehmendenkomitee will Abstimmungssieg mit intensivem Schlussspurt sichern</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Erfahrungen der letzten Woche zeigen: Im direkten Gespräch über die Altersvorsorge 2020 sind die Leute gut für ein doppeltes Ja zum ersten tragfähigen Kompromiss seit 20 Jahren zu gewinnen. Sie verstehen, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, die Renten zu sichern, das Rentenniveau zu verteidigen und die Renten von Personen mit bescheidenem Einkommen - vor allem Frauen - zu verbessern. Viele sind jedoch verunsichert durch die Gegenkampagne, in der die linken ReferendumsführerInnen und die Reform-Gegner aus der Wirtschaft aus diametral entgegengesetzten Gründen für die Ablehnung kämpfen, gleichzeitig aber mit teilweise gleichen Argumenten agieren.
</p><p>Gemäss den heute veröffentlichten Umfragen liegt das doppelte Ja zur Altersvorsorge 2020 zurzeit leicht vorne. Umfragen sind Umfragen. Abgerechnet wird an der Urne. Das "Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein doppeltes Ja zur Altersvorsorge 2020" wird bis am 24. September alles unternehmen, um dieser Reform zum Durchbruch zu verhelfen.
</p><p>Ein Nein würde die AHV in die Schuldenwirtschaft treiben und den Druck für Rentenkürzungen und Rentenalter 67 erhöhen. Der Plan B der Reform-Gegner bringt den Arbeitnehmenden sicher keine bessere Lösung. Gerade für Frauen ist eine Ablehnung eine schlechte Perspektive. Sie dürften dann in einem ersten Paket erneut über Frauenrentenalter 65 abstimmen, jedoch ohne Kompensationsmassnahmen wie bei der Altersvorsorge 2020.
</p><p>Die Gewerkschaften und Angestelltenorganisationen zusammen mit ihren Partnerinnen unter den politischen Parteien werden die Schlussoffensive, die vor zehn Tagen mit den Stellungnahmen von Alt-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Emil, Beni Thurnheer, einem Frauenappell und dem Aufruf zur Verteidigung der Renten eingeleitet wurde, bis zum Abstimmungssonntag durchziehen. Sie werden vor allem auf der Strasse im direkten Gespräch mit der Bevölkerung für ein doppeltes Ja werben.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><b></b>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p><h3><b></b>Das Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020:</h3><ul><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</li><li>Unia</li><li>Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV</li><li>Gewerkschaft Medien und Kommunikation Syndicom</li><li>Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienst VPOD</li><li>Professionelle Soziale Arbeit Schweiz AvenirSocial</li><li>Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals garaNto</li><li>Vereinigung des Kabinenpersonals kapers</li><li>Nautilus International</li><li>Personalverband des Bundes PVB</li><li>Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV</li><li>Schweiz. Musikpädagogischer Verband SMPV</li><li>Schweizerischer Musikerverband SMV</li><li>Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM</li><li>TravailSuisse</li><li>Syna</li><li>Organizzazione Christiano-Sociale Ticinese OCST</li><li>Transfair</li><li>Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH</li><li>Öffentliches Personal Schweiz ZV</li><li>Kaufmännischer Verband Schweiz</li><li>Angestellte Schweiz</li><li>Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK</li><li>Schweizer Kaderorganisation SKO</li><li>Verband Schweizerischer Polizeibeamter VSPB<b></b></li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5081</guid><pubDate>Tue, 12 Sep 2017 11:47:11 +0200</pubDate><title>Paul Rechsteiner über das Kleine und das Grosse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/paul-rechsteiner-ueber-das-kleine-und-das-grosse</link><description>Die Widersprüche der Rentenreform-GegnerInnen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Kampf gegen die Rentenreform produzieren die Gegner groteske Widersprüche. Eine kleine Rechnung.</p><p>Auf der einen Seite machen sie die 70.- Rentenzuschlag bei der AHV lächerlich ("Zückerchen"). Auf der anderen Seite finden sie diesen Rentenzuschlag dermassen schwerwiegend und schlimm, dass sie deswegen gerade die ganze Reform bachab schicken wollen. Dies, obwohl auch sie nicht bestreiten, dass die Reform eine für das Rentensystem wichtige Zusatzfinanzierung bringt.
</p><p>Der offensichtliche Widerspruch erklärt sich rasch, wenn man genauer hinschaut: Was für die einen klein ist, ist für die anderen gross. Verdient jemand 500'000 Franken pro Jahr, dann ist die Rentenerhöhung für ihn lächerlich klein. Aber: Wer 500'000 pro Jahr verdient, zahlt in Zukunft 750 Franken pro Jahr mehr an die AHV.
</p><p>Genau umgekehrt sieht es für alle mit tiefen und mittleren Einkommen aus. Wer 4000 Franken pro Monat verdient, zahlt nur 6 zusätzlich pro Monat, also 72 Franken pro Jahr. Die Rentenerhöhung beträgt aber 840 Franken pro Jahr (12 x 70.-), egal wie hoch das Einkommen ist. Und bei den Ehepaaren sieht es noch besser aus: Bei den meisten steigt die Ehepaarrente um 2700 Franken pro Jahr.
</p><p>Die AHV ist die leistungsfähigste unserer Sozialversicherungen. Und die sozial gerechteste. Das ist es, was die Gegner stört. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5065</guid><pubDate>Wed, 06 Sep 2017 16:15:09 +0200</pubDate><title>Breiter Aufruf zur Verteidigung der Renten lanciert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/breiter-aufruf-zur-verteidigung-der-renten-lanciert</link><description>Verein zur Verteidigung der AHV kämpft für vernünftigen Kompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ein vernünftiger Kompromiss: Eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz, mehr als 130 Persönlichkeiten aus allen Schichten, Arbeitnehmende, Arbeitgeber und Pensionierte, Frauen und Männer, Kulturschaffende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ist äusserst beunruhigt über den möglichen Ausgang der Abstimmung vom 24. September. Deshalb haben sie am Mittwochmorgen, 6. September einen <a href="https://www.vernuenftiger-kompromiss.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Aufruf zur Verteidigung der Renten</a> lanciert. Damit fordern sie die Stimmbürgerinnen und -bürger auf, den vernünftigen Rentenkompromiss Altersvorsorge 2020 am 24. September mit einem doppelten Ja zu unterstützen. Ihre Argumente:</p><ul><li>Der Schweiz ist seit der Einführung der AHV vor 70 Jahren gelungen, der Altersarmut ein Ende zu setzen, ein gutes System der Altersvorsorge nicht zu entwickeln, und es auch immer wieder den Bedürfnissen der gesellschaftlichen und demografischen EntwicklungDie Altersvorsorge 2020 entspricht diesem ursprünglichen Geist. Wenn sie abgelehnt wird, drohen der AHV eine gefährliche Schuldenlast und Leistungsabbau.</li><li>Die Pensionskassen und die AHV ergänzen sich. Doch in Zeiten niedriger Zinsen gerät dieses Prinzip in Schwierigkeiten und die Rente droht insgesamt zu sinken. Hier soll durch die Reform der Altersvorsorge ein Ausgleich geschaffen werden. Gleichzeitig garantiert die Reform der AHV als grösstem Sozialwerk der Schweiz die nötigen finanziellen Mittel, insbesondere durch eine im Alltag kaum spürbare Mehrwertsteuererhöhung.</li><li>Die AHV ist 1947 aus einem Kompromiss entstanden, wie sie die Demokratie immer wieder braucht. Sie sind oft schmerzhaft aber unabdingbar. Nur so kann sich die Gesellschaft weiter entwickeln. Die Altersvorsorge 2020 gleicht das Frauenrentenalter jenem der Männer an. Umgekehrt sorgt sie dafür, dass Teilzeitarbeitende und Schlechtverdienende - zu denen oft Frauen gehören - künftig besser versichert sind. Unter dem Strich werden auch die Frauen profitieren.</li><li>Unsere Altersvorsorge muss verteidigt werden. Das schafft die Altersvorsorge 2020 als vernünftiger Kompromiss. Die Rentenreform passt zu unserem Land, zu unserer Tradition, gemeinsam Lösungen zu finden, die die Interessen aller berücksichtigen. Und sie passt zum Solidaritätsgedanken, aus dem die Schweiz entstanden ist.</li></ul><p>Zu den <a href="https://www.vernuenftiger-kompromiss.ch/liste-erstunterzeichner" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Erstunterzeichnerinnen und -unterzeichnern des Aufrufs</a> gehören unter anderem alt Bundesrätin Ruth Dreifuss, Christophe Reymond, Generaldirektor Westschweizer Arbeitgeberverband Centre Patronal, alt Ständerat Dick Marty, Musiker Büne Huber, Kolumnist Thomas Cueni, Christian Wanner, alt Regierungsrat SO, Stephanie Mörikofer, alt Regierungsrätin AG, alt Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist, Anton Schaller, Zürcher Senioren- und Rentnerverband, Schauspieler Stefan Gubser und Markus Ritter, Präsident des Schweizerischen Bauernverbands. Ebenso wie Busfahrer Gilbert D'Alessandro, Rangierleiter Hanspeter Eggenberger, Sekretärin Irma Tombesi, Restaurationsfachfrau Angela Thiele und Taxifahrer Andreas Suter.
</p><p>Sie alle rufen das Volk dazu auf, den Aufruf zu unterzeichnen und vor allem am 24. September für eine vernünftige Reform der Altersvorsorge zu stimmen. Denn es ist Zeit für diesen vernünftigen Kompromiss. Für sichere und stabile Renten, 2x Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September!</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5057</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2017 15:04:01 +0200</pubDate><title>Kein Diktat der leeren Kassen bei der AHV!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-diktat-der-leeren-kassen-bei-der-ahv</link><description>Das dreckige Spiel von FDP und SVP: Erst aushungern, dann aushöhlen.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mein früherer Nachbar Giovanni musste Ende der 1990er-Jahre wegen Rückenschmerzen seinen Job als Pneumonteur aufgeben. Die IV gewährte ihm eine halbe Rente. Weil er Zeitungen austrug, kam er einigermassen über die Runden.
</p><p>Dramatische IV-Rentenkürzung
</p><p>2012 wurde Giovanni von der IV-Stelle aufgeboten: Unter dem Titel "eingliederungsorientierte Rentenrevision" überprüfte die IV seinen Rentenanspruch nochmals. Nun befand sie, dass seine Schmerzen überwindbar seien. Obwohl sich an seinem Gesundheitszustand nichts geändert und er keinerlei Aussicht auf eine Erhöhung des Arbeitspensums hatte, kürzte die IV Giovannis laufende Rente um die Hälfte. Seither kämpft Giovanni ums finanzielle Überleben. Er musste Ergänzungsleistungen beantragen.
</p><p>Solch dramatische Rentenkürzungen sind die Folge der Sparmassnahmen bei der IV. Erinnern wir uns: Die IV rutschte Mitte der 90er-Jahre in die Schulden. FDP und SVP lehnten im Parlament die nötige Erhöhung der Lohnbeiträge für die IV oder eine solide Zusatzfinanzierung stets ab. Und dies bewusst. Ihr Ziel ist ein Diktat der leeren Kassen: Es braucht ein Defizit, das als anstössig gilt, um den Sozialstaat auszuhöhlen. So wie es bereits Margret Thatcher predigte. Bei der IV ist diese Taktik des Sozialabbaus leider aufgegangen.
</p><p>FDP und SVP wollen die AHV in die Schuldenwirtschaft treiben
</p><p>Nun versuchen sie das gleiche dreckige Spiel bei der AHV. FDP und SVP lehnen eine Ausfinanzierung der AHV ab. Mit vollem Einsatz bekämpfen sie die Rentenreform Altersvorsorge 2020. Denn gemäss ihrer Ideologie muss die AHV darben. Damit sie in die Schuldenwirtschaft getrieben wird und dann zurückgestutzt werden kann. Welche Sparmassnahmen bei hohen Defiziten zum Zuge kommen werden, ist bereits bekannt: Rentenalter 67 für alle und Streichung der automatischen Rentenanpassung an Teuerung und Löhne.
</p><p>Seit ihrer Einführung bekämpfen die gleichen Kreise wie heute auch eine Stärkung der AHV. Weil ihnen die Solidarität zwischen Arm und Reich in der AHV zu stark ist. Die Leute sollen für sich alleine vorsorgen. Und dazu das Geld zu den Banken und Versicherungen tragen. So steigen die Profite der Finanzwirtschaft.
</p><p>2xJa gegen das Dikat der leeren Kassen
</p><p>Mit einem doppelten JA am 24. September können wir ein solches Diktat der leeren Kassen bei der AHV verhindern. Dank der Altersvorsorge 2020 bleibt die AHV finanziell im Gleichgewicht. Und das zu moderaten Kosten für die Bevölkerung. Erst 2021 wird dazu die Mehrwertsteuer um 0,3 Punkte auf 8,3% erhöht. Diese Zusatzfinanzierung sichert die AHV-Renten und deren Anpassung an Löhne und Teuerung. Ohne leere AHV-Kasse wird auch die Rechtfertigung von FDP und SVP für Rentenalter 67 hinfällig. Trotz Renteneintritt der Babyboomer-Generation. Diese Rentensicherheit sind wir den Rentnerinnen und Rentnern von heute und morgen schuldig.
</p><p>Bei der IV ist das Aushungern eines Sozialwerkes gelungen. Giovanni zahlt das mit der Halbierung seiner IV-Rente und dem Verlust seiner finanziellen Selbständigkeit. Bei der AHV haben wir es in der Hand, das üble Spiel von FDP und SVP zu durchkreuzen - mit einem doppelten JA am 24. September. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5055</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2017 11:52:51 +0200</pubDate><title>Appell &quot;2xJA – Frauen für die AHV&quot; lanciert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/appell-2xja-frauen-fuer-die-ahv-lanciert</link><description>SGB-Zentralsekretärinnen Regula Bühlmann und Doris Bianchi rufen zum Unterzeichnen auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine breite Gruppe von Frauen verschiedenster Herkunft hat am heutigen 5. September den Appell Frauen für die AHV auf der Website <a href="https://www.zweimal-ja.ch/de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.zweimal-ja.ch</a> lanciert.</p><p>In den nächsten Tagen wird sich das Schicksal unserer Renten entscheiden. Fast alle grossen Frauenorganisationen empfehlen für die Abstimmung vom 24. September 2xJa zur Rentenreform Altersvorsorge 2020. Dies trotz der Erhöhung des Frauenrentenalters.
</p><p>Sie machen sich für diesen Kompromiss stark, weil die Reform endlich die Frauenrenten verbessert, weil sie mit der AHV die erst Säule unserer Altersvorsorge stärkt, die für die Frauen besonders wichtig ist, und weil sie die Finanzierung unserer Renten sichert.
</p><p>Nun halten bereits weit über hundert Frauen, die ihn schon unterschrieben haben, im Appell "2xJA – Frauen für die AHV" fest: </p><ul><li><b>Die Frauenrenten müssen endlich verbessert werden,</b> inbesondere dienjenigen von Frauen, die Teilzeit arbeiten.</li><li><b>Eine starke AHV ist für die Frauen unabdingbar:</b> Nur in der AHV wirkt auch die unbezahlt geleistete Familienarbeit rentenbildend.</li><li><b>Deshalb sagen die Frauen 2xJA zur Altersvorsorge 2020.</b></li></ul><p>Zu den Urheberinnnen und Erstunterzeichnerinnen gehören Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, zuständig für Gleichstellungs-  und Familienpolitik und Doris Bianchi, stv. SGB-Sekretariatsleiterin,  zuständig für Alterspolitik und Sozialversicherungen.
</p><p>Sie fordern alle Frauen auf, mitzuhelfen, den Appell zu verbreiten: Unterschreiben Sie ihn und streuen Sie ihn breit in den sozialen Medien (Facebook, Twitter, Snapchat etc.), per E-Mail, SMS und auf anderen Kanälen: <a href="https://www.zweimal-ja.ch/de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.zweimal-ja.ch</a>!</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5038</guid><pubDate>Tue, 29 Aug 2017 09:12:55 +0200</pubDate><title>Stabile und sichere Renten statt Defizitwirtschaft und Unsicherheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stabile-und-sichere-renten-statt-defizitwirtschaft-und-unsicherheit</link><description>Die Arbeitnehmenden-Organisationen engagieren sich für ein doppeltes Ja zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Rentenreform bringt sichere Renten und verbessert sie für alle künftigen Rentnerinnen und Rentner, die heute einen mittleren und tiefen Lohn haben. Und sie ist für die Bevölkerung die günstigste Lösung. Bei Ablehnung der Vorlage würde die AHV in die Schuldenwirtschaft getrieben und damit in eine Abbaulogik geraten. Für alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmenden-Organisationen, die zusammen über 700'000 Arbeitnehmende vertreten, ist die Altersvorsorge 2020 deshalb eine gute und vernünftige Vorlage. Am 24. September ist ihr mit einem doppelten Ja zuzustimmen, so der gemeinsame Appell der Arbeitnehmenden-Organisationen anlässlich einer Pressekonferenz am 29. August.
</p><p>Sichere Renten und ein stabiles Rentenniveau sind für alle entscheidend, für die heutigen Rentnerinnen und Rentner, aber auch für die kommenden Generationen. Letztere müssen sich so keine Sorgen machen, wieder direkt für ihre Eltern und Grosseltern aufkommen zu müssen. Für die Sicherung der AHV-Renten ist nur eine bescheidene Zusatzfinanzierung nötig. Effektiv wird der Mehrwertsteuersatz dazu erst 2021 um 0,3 Punkte auf 8,3 Prozent angehoben. Eine weitere, bereits heute für die IV erhobene, Milliarde wird in die AHV fliessen - ohne dass die Bevölkerung damit mehr belastet würde. Bei einem Nein wäre diese Milliarde für die AHV verloren. Die AHV-Defizite würden rasch steigen, und damit auch der Druck für Leistungsabbau und Rentenalter 67. Ein Ja verbessert die Renten für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen. Zwei Drittel der Bevölkerung leben im Alter hauptsächlich von der AHV. Deshalb ist für sie der AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Franken pro Jahr für Ehepaare besonders wichtig. Denn bei der AHV bekommen sie für einen Beitragsfranken am meisten Rente. Eine Ablehnung würde nicht nur diese Verbesserung verhindern. Sie würde auch dazu führen, dass mehr Leute mit tiefen Einkommen auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären.
</p><p>Ein Ja bringt Rentenverbesserungen für die Frauen. Heute beträgt die durchschnittliche Pensionskassenrente einer Frau nur einen Drittel einer Männerrente. Das wird sich nun ändern, da der versicherte Lohn für alle, die Teilzeit arbeiten, angehoben wird. Trotz höherem Frauenrentenalter ist die Altersvorsorge 2020 für Frauen deshalb positiv. Mit einem Nein würde eine Verbesserung der Rentensituation der Frauen dagegen in weite Ferne rücken. Wer Nein sagt, lehnt auch eine Rentengarantie für ältere Arbeitslose ab. Diese werden heute aus der Pensionskasse ausgeschlossen und müssen bei Aussteuerung oft das Alterskapital bereits vor der Pensionierung anzapfen. Das soll sich endlich ändern.
</p><p>Ein Nein würde auch längst fällige Anpassungen der Altersvorsorge an gesellschaftliche Bedürfnisse verhindern. Altersvorsorge 2020 bringt eine Flexibilisierung des Rentenalters. Wer länger arbeiten kann und will, soll darin nicht behindert werden. Und wer ausgelaugt ist und auf dem Arbeitsmarkt keine Perspektive mehr hat, soll früher gehen können, ohne dafür bestraft zu werden.
</p><p>Die Mitgliederverbände des Komitees der Arbeitnehmenden-Organisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020 rufen alle Arbeitnehmenden auf, die Rentenreform gutzuheissen. 70 Jahre nach der Annahme der AHV durch die Stimmberechtigten, ist es an der Zeit, das wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu stärken. Bei einem Nein wird es keine bessere Vorlage geben. Vielmehr würde der Abbaudruck steigen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><p class="Text"><span lang="DE"></span></p><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, 079 277 81 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Franziska Peterhans, Zentralsekr. Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, 076 542 49 11</li><li>Christian Zünd, CEO Kaufmännischer Verband, 079 815 79 12</li><li>Jenny Brochellaz, Geschäftsstellenleiterin SBK Valais, 079 320 98 70</li><li>Véronique Polito, GL-Mitglied Unia, 079 436 21 29</li></ul><p class="Text"><span lang="DE"></span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5036</guid><pubDate>Mon, 28 Aug 2017 10:23:30 +0200</pubDate><title>AV 2020: Falsches wird auch bei Wiederholung nicht wahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-falsches-wird-auch-bei-wiederholung-nicht-wahr</link><description>Fünf massive Falschaussagen des „K-Tipp“ zur Rentenreform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ist man beim "K-Tipp" einfach schlecht informiert, oder betreibt man eine unfaire Kampagne gegen die Rentenreform?</p><p>Jedenfalls wird das KonsumentInnenmagazin nicht müde, Unwahrheiten über die Altersvorsorge 2020 zu verbreiten. Zudem streut der "K-Tipp" seinen Leserinnen und Lesern in Sachen künftiger Pensionskassenrenten Sand in die Augen. Dass es auch anders ginge, beweist der "Beobachter", der <a href="https://www.beobachter.ch/politik/altersvorsorge-2020-wer-profitiert-wer-verliert-was-bringt-die-rentenreform" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">sachlich über die Rentenreform berichtet</a>. Nachstehend die wichtigsten Falschinformationen der aktuellen "K-Tipp" Ausgabe:</p><ul><li>Die Mehrwertsteuer steigt nicht um 0,6, sondern erst 2021 um 0,3 Prozentpunkte auf 8,3%. Als Konsumentenschutz-Blatt müsste der "K-Tipp" wissen, dass bei einem Nein zur Altersvorsorge 2020 die MWSt zwar um 0,3 Punkte gesenkt werden müsste, aber die Preise für Güter des täglichen Bedarfs kaum fallen würden.</li><li>Die Pensionskassenrenten werden nicht um 12% sinken. Denn anders als bei der Rentenklau-Abstimmung werden die Einbussen wegen der Senkung des Mindestumwandlungssatz kompensiert. Zudem profitieren die Versicherten der obligatorischen beruflichen Vorsorge während 20 Jahren von eine Besitzstandgarantie: solidarisch finanziert über alle Versicherten der 2. Säule.</li><li>Die Beiträge an die Pensionskassen werden nicht flächendeckend um 1% erhöht. Dies gilt einzig in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Über 80% der Versicherten haben eine überobligatorische berufliche Vorsorge und sparen in ihrer Pensionskasse weit mehr an, als sie obligatorisch müssten.</li><li>Ehepaare werden bis zu 2712 Franken mehr AHV Rente pro Jahr erhalten und nicht bloss Fr. 1356 wie der "K-Tipp" schreibt. Denn beide profitieren vom Zuschlag auf die Einzelrente von je 840 Franken. Zusätzlich wird der Plafonds der Ehepaarrente erhöht.</li><li>Der AHV-Zuschlag von 840 Franken jährlich wird gleich wie die Rente automatisch der Teuerung und Lohnentwicklung angepasst. Er ist nicht fix, wie im "K-Tipp" behauptet.</li></ul><p>Besonders perfid ist, dass der "K-Tipp" der Leserschaft weismacht, dass in Sachen Pensionskassen-Renten alles in Butter sei: Als ob die Pensionskassen bei einem Nein am 24. September den Mindestumwandlungssatz von 6,8% anwenden würden ... Dabei unterschlägt der "K-Tipp", dass schon heute die überwiegende Mehrheit der Pensionskassen einen Umwandlungssatz von unter 6% anwendet. Der durchschnittliche Umwandlungssatz über alle rund 1700 Pensionskassen beträgt 5,63%. Und die Tendenz zeigt leider weiterhin gegen unten.
</p><p>Umso nötiger sind daher die Verbesserungen in der AHV, wie sie die Rentenreform Altersvorsorge 2020 bringt. Darum empfehlen alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmendenorganisationen der Schweiz ein doppeltes Ja am 24. September. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5031</guid><pubDate>Fri, 18 Aug 2017 12:49:36 +0200</pubDate><title>Ja zur AV 2020 – auch aus Frauensicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-av-2020-auch-aus-frauensicht</link><description>Warum Natascha Wey, Co-Präsidentin SP Frauen* und Gewerkschafterin, ja zur Rentenreform AV 2020 sagt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Altersreform 2020 kann einen als Feministin in ein Dilemma bringen. In ein Dilemma, weil sie Fort- und Rückschritte beinhaltet. Die SP Frauen haben nach langer Diskussion die Ja-Parole beschlossen. Und dieses Ja vertreten wir nun mit Überzeugung.
</p><h3>Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist tatsächlich nicht gerechtfertigt, ...</h3><p>Linke Gegnerinnen haben einen wichtigen Punkt: Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist ökonomisch nicht gerechtfertigt. Wer Feminismus - wie ich - auch als Verteilungsfrage versteht, kann dazu deshalb a priori nur mit Mühe "Ja" sagen. Ich habe also Verständnis für Frauen, welche die Erhöhung des Rentenalters kritisieren, wenngleich diese Erhöhung der bürgerlichen Parlamentsmehrheit und nicht der Linken zuzuschreiben ist. Sämtliche Anträge, das Rentenalter nicht zu erhöhen wurden nämlich abgeschmettert.
</p><h3>... aber das "linke Nein" verschweigt die erzielten Fortschritte.</h3><p>Zur Vorlage Nein zu sagen, ist aber auch gefährlich. Und zwar, weil die Altersvorsorge 2020 für Frauen wichtige Fortschritte bringt. Diese werden von Gegner_innen ausgeblendet. Es sind vor allem Fortschritte für Frauen mit tiefen Einkommen und schlechten Versicherungslösungen. Das kann die Frau sein, die am Kiosk arbeitet. Oder die Migrantin, die für eine kleine Reinigungsfirma Büros putzt. Oder die Pflegefachfrau auf dem Land, die in einem Altersheim angestellt ist, deren Lohn aber zu tief ist, um bei einer Pensionskasse obligatorisch versichert zu sein.
</p><p>Fakt ist: Die Pensionskassenrenten der Frauen sind im Schnitt 63 Prozent tiefer als jene der Männer. Dies hängt damit zusammen, dass Frauen oft Teilzeitarbeit leisten und durch den zu hohen Koordinationsabzug diskriminiert werden. Die Reform setzt hier an: Wer zwischen 21'150 Franken und 55'000 Franken pro Jahr verdient, profitiert von einem deutlich besseren Versicherungsschutz. Zwei Drittel der Leute mit solchen Löhnen sind Frauen. Ein Beispiel: Eine Frau, mit Jahrgang 1978, die ein Jahreseinkommen von 35'000 Franken ausweist, käme unter geltendem Recht bei ihrer Pensionierung im Jahr 2043 auf eine Pensionskassenrente von 365 Franken. Mit der Reform 2020 verbessert sich diese Rente auf 594 Franken pro Monat. Zusammen mit dem AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr, erreicht sie im Alter also eine substanzielle Rentenverbesserung. Und darauf ist sie angewiesen. Die Flexibilisierung des Koordinationsabzuges in der zweiten Säule beseitigt zumindest einen Teil der bestehenden Diskriminierungen in der beruflichen Vorsorge. Das war für uns SP Frauen ein wichtiges Argument für unser Ja, denn Diskriminierungen im Erwerbsleben akzeptieren wir schliesslich auch bei den Löhnen nicht.
</p><h3>Für die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen</h3><p>Als Feministinnen setzen wir SP Frauen uns für die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen ein. Und wir sind auch der Meinung, dass Frauen ein Recht darauf haben, für die geleistete Erwerbsarbeit anständig versichert zu werden. Nochmals: rund 60 Prozent der Frauen arbeiten Teilzeit, aber nur 18 Prozent der Männer. Und ja, diese Vorlage ist kein feministisches Wunderwerk. Aber etwas weiss ich mit Sicherheit: sollte die Rentenreform an der Urne scheitern und die Rechten ihren Plan zur Ausblutung der AHV umsetzen können, dann droht in den kommenden Jahren vor allem eines: ein anti-feministischer Angriff und eine Schrumpfkur für die AHV. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Leidtragenden in erster Linie die Frauen sein werden.
</p><p>Natascha Wey ist Co-Präsidentin der SP Frauen* und VPOD-Zentralsekretärin </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5029</guid><pubDate>Fri, 18 Aug 2017 08:06:02 +0200</pubDate><title>Breite Allianz zur Sicherung unserer Altersrenten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/breite-allianz-zur-sicherung-unserer-altersrenten</link><description>Medienkonferenz der Ja-Komitees für die Rentenreform Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am Freitag sind in Bern die drei nationalen Ja-Komitees für ein doppeltes Ja zur Rentenreform vor die Medien getreten.</p><p>Angeführt von Vertreterinnen und Vertretern der bürgerlichen Parteien CVP, BDP und EVP, der linken Parteien SP und Grüne sowie der Arbeitgeber und des Schweiz. Gewerkschaftsbunds hatten die drei Komitees eine klare gemeinsame Botschaft: Die Rentenreform ist ein ausgewogener Kompromiss und nach 20 Jahren Reformstau dringend nötig. Sie bringt sichere Renten und sorgt für ein stabiles Rentenniveau. Deshalb setzen sich die Mitglieder des bürgerlichen, des linken sowie des Arbeitnehmenden-Komitees mit Überzeugung für ein doppeltes Ja zur Altersvorsorge 2020 ein.
</p><h3>Renten gesichert, AHV solide finanziert</h3><p>Aus Sicht der Arbeitnehmenden sei entscheidend, dass die Renten gesichert und die AHV solide finanziert werde, sagte Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Dazu brauche es eine AHV-Zusatzfinanzierung, sonst drohe eine gefährliche Schuldenwirtschaft, die zu Abbau führe wie früher bei der IV. "Zur Sicherung des Rentenniveaus braucht es wegen des starken Drucks auf den Pensionskassen zudem Rentengarantien in der zweiten Säule und den AHV-Rentenzuschlag - gerade für jene mit mittleren und tiefen Einkommen."
</p><p>Gerhard Pfister, Präsident der CVP, bekräftigte im Namen des bürgerlichen Komitees, dass die Altersvorsorge wegen der Demografie und der Tiefzinssituation dringend angepasst werden muss. "Mit der Rentenreform haben wir endlich einen ausgewogenen Kompromiss gefunden, der diese Herausforderungen angeht und den Fortbestand unserer Sozialwerke sichert. Das ist wichtig für die heutigen und künftigen Rentnergenerationen." Ausserdem schaffe die Reform mehr Gerechtigkeit, indem endlich die Heiratsstrafe in der AHV gemindert werde.
</p><h3>Reform für Arbeitnehmende und kleine Einkommen</h3><p>"Die Altersvorsorge 2020 ist eine Reform für die Arbeitnehmenden und für die kleinen Einkommen, weil sie die AHV stärkt. Darum steht die SP geschlossen hinter der Reform, das hat unsere Urabstimmung gezeigt", sagte SP-Präsident Christian Levrat. Er warnte jedoch auch vor dem Plan B bei einem Nein: "FDP und SVP trauen sich nicht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern reinen Wein einzuschenken, aber sie wollen Rentenalter 67 und tiefere Renten, darauf arbeiten sie seit Jahren hin."
</p><p>Die Präsidentin der EVP, Marianne Streiff, erinnerte daran, dass Extremforderungen chancenlos sind. "Nur eine ausgewogene Reform, die allen etwas bietet und von allen etwas verlangt, kann gelingen. Die teuerste Reform wäre eine gescheiterte Reform, denn die aufgelaufenen Defizite der AHV müssten die nachfolgenden Generationen bezahlen."
</p><p>Der Westschweizer Arbeitgeberverband FER steht ebenfalls hinter der Altersvorsorge 2020, wie der stellvertretende Generaldirektor Olivier Sandoz ausführte. "Die Sicherung unserer Sozialsysteme ist im Interesse von uns allen, auch gerade der Wirtschaft. Deswegen befürworten alle grossen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in der Romandie sowie einige Chefs grosser Unternehmen die Rentenreform." Wichtig sei auch die Tatsache, dass die Altersvorsorge 2020 die Arbeit weit weniger verteuere als der von den Gegnern propagierte "Plan B".
</p><h3>Frauen, die rechnen. sagen Ja</h3><p>Unter dem Strich könnten auch die Frauen die Reform gut unterstützen, trotz des höheren Frauenrentenalters, erklärte Regula Rytz, Präsidentin der Grünen. "Es ist gelungen, gerade die Erhöhung des Rentenalters finanziell zu kompensieren." weil die Teilzeitarbeit bei den Pensionskassen besser versichert werde, erhielten viele Frauen deutlich mehr Rente. "Frauen die nachrechnen, sagen deshalb Ja - und konzentrieren ihre Kräfte auf die Bekämpfung der Lohndiskriminierung."
</p><p>Zum Abschluss unterstrich BDP-Präsident Martin Landolt, dass die Rentenreform die Altersvorsorge nicht nur sichert, sondern auch modernisiert. "Das Rentenalter wird flexibilisiert und heutige Arbeitsmodelle wie Teilzeitarbeit werden besser abgesichert. Zudem stärkt die Reform die Solidarität zwischen den Generationen, denn sie sichert die Zukunft unserer Vorsorgewerke." Die Reform geschehe deshalb nicht "auf dem Buckel der jungen Generation - im Gegenteil: "Die junge Generation wird sogar höhere Renten erhalten als dies beim heutigen System der Fall wäre." 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Auskünfte im Namen der drei Ja-Komitees für die Rentenreform geben:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident Schweiz. Gewerkschaftsbund, 079 277 61 31</li><li>Gerhard Pfister, Präsident der CVP Schweiz, 079 334 12 30</li><li>Christian Levrat, Präsident der SP Schweiz, 079 240 75 57</li><li>Marianne Streiff, Präsidentin EVP Schweiz, 079 664 74 57</li><li>Olivier Sandoz, Stv. GD Fédération des entreprises romandes FER, 079 643 21 25</li><li>Regula Rytz, Präsidentin Grüne Schweiz, 079 353 86 38</li><li>Martin Landolt, Präsident BDP Schweiz, 079 620 08 51</li><li>Béatrice Wertli, Generalsekretärin CVP, 078 873 88 08</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li>Michael Sorg, Mediensprecher SP, 079 785 86 08</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5022</guid><pubDate>Wed, 09 Aug 2017 10:34:45 +0200</pubDate><title>Entscheidende Wochen für die AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/entscheidende-wochen-fuer-die-ahv</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner warnt: Lassen wir uns nicht für dumm verkaufen!</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Ferien sind zu Ende, der Abstimmungskampf über die Altersvorsorge 2020 ist lanciert.
</p><p>Der Ausgang ist offen.
</p><p>Die Gewerkschaften engagieren sich zusammen mit allen anderen nationalen Organisationen der Arbeitnehmenden für ein doppeltes Ja. Dieses geeinte Engagement ist dringend notwendig, denn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sehen sich mit einem grossen Verwirrspiel konfrontiert.
</p><p>Auch die Gegner bestreiten nicht, dass die AHV Mehreinnahmen braucht. Aber statt der bescheidenen Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer zuzustimmen, propagieren sie ein Nein - um damit endlich einen Hebel für einen Leistungsabbau in die Hand zu bekommen, für den sie bisher keine Mehrheiten fanden.
</p><p> Für eine Sozialversicherung ist Schuldenwirtschaft Gift. Das haben wir bei der Invalidenversicherung erlebt. Die AHV ist so solide finanziert wie keine andere Sozialversicherung. Bis jetzt. Seit 1975 bezahlen wir die gleichen Lohnbeiträge, obwohl sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner in dieser Zeit mehr als verdoppelt hat. Nur einmal, vor 20 Jahren, brauchte es ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent.
</p><p>Und jetzt sind wieder 0,6 Mehrwertsteuerprozent fällig. So billig wie jetzt ist die AHV-Finanzierung nie wieder zu haben. Die Hälfte davon, 0,3%, werden wir im Portemonnaie nicht einmal spüren. Denn wir zahlen sie schon heute. Bei einem Nein sind diese 0,3% für die AHV verloren. Es geht dabei um mehr als eine Milliarde Franken.
</p><p>Für die Zukunft gesichert ist die AHV aber nur, wenn auch der andere Teil der Vorlage das Volksmehr schafft: Die Revision der AHV und des Pensionskassengesetzes, also die Rentenreform Altersvorsorge 2020.
</p><p>Nicht wenigen macht die Heraufsetzung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre Bauchweh. Verständlich. Aber: Unter dem Strich, alles zusammen gerechnet, ist die Vorlage klar positiv. Erstmals seit Jahrzehnten werden die AHV-Renten wieder verbessert. 840 Franken pro Jahr für die Alleinstehenden und über 2700 Franken für die Mehrheit der Ehepaare. Das sind Verbesserungen, die in den Haushaltsbudgets gerade der Leute mit tieferen Einkommen ins Gewicht fallen. Auch die Verbesserungen für die Teilzeitbeschäftigten und die älteren Arbeitnehmenden lassen sich sehen.
</p><p>Die kommenden sechs Wochen sind für die Zukunft unserer Renten entscheidend. Und wegweisend für die Zukunft der AHV, dieses Herzstück des Schweizer Sozialstaats. Wir haben es in der Hand, den Abstimmungskampf zu gewinnen. Gegen jene, die uns für dumm verkaufen möchten, indem sie die Jungen gegen die Alten auszuspielen versuchen.
</p><h3>Paul Rechsteiner, <b>Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</b></h3><p>PS: Wollen Sie sich engagieren? Konsultieren Sie die <a href="http://sichere-renten-ja.ch/engagieren/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Kampagnenwebsite </a>(siehe unten)</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5015</guid><pubDate>Tue, 25 Jul 2017 12:04:05 +0200</pubDate><title>Altersvorsorge 2020: Kunst- und Kulturschaffende sagen klar Ja</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-kunst-und-kulturschaffende-sagen-klar-ja</link><description>Immer mehr Befürwortende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wer sein Geld als Künstler oder Künstlerin verdient, wird von der Altersvorsorge 2020 profitieren. Deshalb ruft Suisseculture, der Dachverband der Kulturschaffenden, für den 24. September zu einem doppelten Ja auf.</p><p>Die 2012 im Alter von 92 Jahren verstobene Maria Becker, eine der grossen Schauspielerinnen in der Schweiz des letzten Jahrhunderts, antwortete im Rahmen eines Interviews auf die Bemerkung, dass ihr künstlerisches Engagement im hohen Alter Bewunderung auslöse: "Wollen Sie die Wahrheit wissen? Ich kann von der AHV allein nicht leben, bekomme keine Pension und bin auf Zusatzverdienst angewiesen". 
</p><p>Die Situation, welche die Grande Dame des Schweizer Theaters in dieser Offenheit darlegte, gilt auch heute noch für die allermeisten Kulturschaffenden. Die kleinen Einkünfte während ihres Arbeitslebens führen dazu, dass ihre AHV-Rente kaum das Minimum von 14'100 Franken für Einzelpersonen übersteigt. 
</p><h3>Oft prekär </h3><p>Wenn Künstlerinnen und Künstler nicht mehr in der Lage sind, zusätzlich zur Rente einen Verdienst zu erzielen, werden sie schnell von Sozialhilfe abhängig. Natürlich hat jeder den rechtlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen bis zum Existenzminimum und kann sich in Notlagen an öffentliche und private Hilfseinrichtungen wenden. Aber sein Alter am Existenzminimum fristen zu müssen ist bitter, und der Bittgang zu Hilfseinrichtungen wird, nach einem selbstbestimmten, kreativen und arbeitsintensiven Leben, zu Recht als erniedrigend empfunden. Zudem muss vor dem Bezug von Ergänzungsleistungen das private Vermögen aufgebraucht werden. Dazu zählen auch eigene Kunstwerke - oder solche von Freundinnen oder Freunden - sowie Musikinstrumente oder ein Atelier, das man früher erworben hat. 
</p><p>Eine Umfrage im Jahr 2016 bei Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten hat einen Medianwert des Gesamteinkommens (Einkommen aus Kunstschaffen und aus allen übrigen Tätigkeiten) von Fr. 40'000 pro Jahr ergeben. Die Einkommenssituation der Hälfte der über 2600 Teilnehmenden ist also eindeutig als prekär zu bezeichnen. Dass die private Vorsorge für das Alter keine Priorität geniesst, ist die Folge dieser minimalen Verdienste. Zumal die meisten Künstlerinnen und Künstler keine Beiträge von Arbeitgebern erhalten, ihre Altersvorsorge also vollumfänglich selber berappen müssen. Lediglich 36 % der Frauen und 41 % der Männer geben in der Umfrage an, über eine 2. Säule zu verfügen. Bei der privaten Vorsorge sind die Zahlen etwas besser. Insgesamt gaben hier 49 % an, in einer Säule 3a zu sparen. 
</p><h3>Positiv für Kulturschaffende </h3><p>Leider ist es so, dass auch im Kunstbereich die Frauen nach wie vor bei der Kulturförderung benachteiligt werden, wie eine kürzlich erfolgte Genderumfrage im Bereich des Films ergab. Ebenfalls bringt ihnen das AHV-Alter von 64 Jahren wenig Vorteile, denn in den freien, künstlerischen Berufen arbeiten Frauen (und Männer) meistens solange es ihnen die Gesundheit erlaubt. Profitieren würden Kulturschaffende beider Geschlechter von der Erhöhung der AHV-Rente sowie der Flexibilisierung des Bezugs der Altersrente, wie die Vorlage "Altersvorsorge 2020" dies vorsieht. Dadurch könnten sie ihren Rentenbezug herausschieben und für den Zeitpunkt, an dem sie keinen Erwerbsverdienst mehr erzielen, höhere AHV-Renten erreichen. 
</p><p>Ebenso würden die vielen freischaffenden Künstlerinnen und Künstler, die neben ihrer künstlerischen Tätigkeit eine kleine Teilzeitstelle innehaben, von der "Reform Altersvorsorge 2020" profitieren. Sie würden an diesen Arbeitsstellen durch die Herabsetzung des Koordinationsabzuges in der 2. Säule höhere Beiträge für ihre Altersvorsorge äufnen oder überhaupt erst von dieser erfasst werden. Zudem wird durch einige kleine, bedeutungslos erscheinende Anpassungen im BVG mehr Rechtssicherheit für die zahlreichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit häufig wechselnden Arbeitgebern im Film-, Theater- und Musikbereich geschaffen. 
</p><p>Suisseculture und die ihnen angeschlossenen Verbände der Kulturschaffenden rufen deshalb dazu auf, zu den Vorlagen "Reform der Altersvorsorge 2020" und "Zusatzfinanzierung der AHV" 2 x Ja zu stimmen.
</p><h5>Wer ist Suisseculture?</h5><p> Suisseculture ist der Dachverband sämtlicher Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden der Schweiz. Es gehören ihm folgende Verbände und Organisationen an: ACT - Berufsverband der freien Theaterschaffenden; AdS - Autorinnen und Autoren der Schweiz; ARF/FDS - Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz; ASTEJ - Verband theater für junges publikum; dansesuisse - Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden; impressum - Die Schweizer Journalistinnen; ktv - Vereinigung KünstlerInnen - Theater - VeranstalterInnen, Schweiz; Musikschaffende Schweiz; Pro Cirque; ProLitteris; ProLitteris - Fürsorge-Stiftung; SBf - Schweizer Berufsfotografen; SBKV, Schweizerischer Bühnenkünstlerverband; SGBK, Schweizerische Gesellschaft Bildender Künstlerinnen; SIG - Schweizerische Interpreten-Gesellschaft; SMS - Schweizer Musik Syndikat; SMV - Schweizerischer Musikerverband; STFG - Schweizerische Trickfilmgruppe; SSA - Société Suisse des Auteurs; SSM - Schweizer Syndikat Medienschaffender; ssfv - schweizer syndikat film und video; ssrs - syndicat suisse romand du spectacle; syndicom - Gewerkschaft Medien und Kommunikation; STV - Schweiz. Tonkünstlerverein; SUISA; SUISA - Stiftung für Musik; SUISSIMAGE; vfg - Vereinigung fotografischer GestalterInnen; USPP - Union Suisse des Photographes Professionnels; VISARTE - Berufsverband visuelle Kunst Schweiz. 
</p><p><b>Johanna Lier</b> ist Schriftstellerin und Schauspielerin sowie Präsidentin von Suisseculture 
</p><p><b>Hans Läubli </b>ist Geschäftsleiter von Suisseculture </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5011</guid><pubDate>Fri, 14 Jul 2017 09:23:42 +0200</pubDate><title>„Plan B“ bringt teurere Rente und höheres Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/plan-b-bringt-teurere-rente-und-hoeheres-rentenalter</link><description>Die FDP auf Crashkurs mit der Bevölkerungsmehrheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gehören Sie zu den Normalverdienenden? Dann mussten bei Ihnen letzten Sonntag die Alarmglocken schrillen: Die FDP legte ihren „Plan B“ vor, wie sie das Rentensystem nach einem Nein zur Altersvorsorge 2020 gestalten will. Für Sie wird das teuer. Obwohl Sie erst mit 67 in Rente werden gehen können.</p><p class="Text">Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, FDP &amp; Co. haben in den letzten Monaten viel Kreide gefressen. Dabei stand bei ihnen noch bis weit in die parlamentarische Schlussberatung der Altersvorsorge 2020 eine zentrale Forderung im Vordergrund: Das Rentenalter muss rauf, mindestens auf 67. Am liebsten am Volk vorbei, durch ein technokratisches und undemokratisches Instrument namens Interventionsmechanismus: Unterschreiten die AHV-Reserven ein bestimmtes Mass, steigt das Rentenalter automatisch.</p><h3 class="Text">Technokratisches Monster</h3><p class="Text">Das Parlament hat dieses technokratische Monster glücklicherweise gekippt. Doch aufgegeben haben dessen Erfinder deshalb noch lange nicht. Auch wenn sie zurzeit alles unternehmen, um ihre wahren Absichten zu verschleiern: Kurz vor der Abstimmung über die Rentenreform möchten sie nicht als diejenigen dastehen, die das Rentenalter auf 67 Jahre erhöhen wollen.</p><p class="Text">Darum heisst das dritte Paket ihres „Plan B“ jetzt „technische Massnahmen“. Die seien „politisch kaum bestrittenen“, schreibt die „NZZ am Sonntag“. Das Gegenteil ist richtig: Noch vor wenigen Monaten war die automatische Rentenaltererhöhung unter dem Stichwort „Entpolitisierung“ ausdrücklich Teil des „Plan B“. So schrieb etwa der Gewerbeverband, ein Mechanismus, der eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre bringe, sei „absolut unerlässlich“. Es ist kein Schelm, wer hinter den „technischen Massnahmen“ eine Neuauflage genau dieser Idee sieht.</p><h3 class="Text">Länger arbeiten, mehr zahlen</h3><p class="Text">Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, FDP &amp; Co. wollen uns aber nicht nur länger arbeiten lassen. Sondern für unsere Rente auch mehr bezahlen lassen: Ihre „Lösung“ kommt die mittleren und tiefen Einkommen massiv teurer. Weil sie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes der Pensionskassen in ihrem „Plan B“ nur in der zweiten Säule ausgleichen wollen.</p><p class="Text">Was das bedeutet, hat das <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/de/mm-sgk-n-2017-03-10-beschluesse-reform-2020-d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Parlament zusammengestellt</a>: Richtig teuer wird es für Junge mit tiefen Einkommen. Ein 24-jähriger Mann mit einem Jahreseinkommen von 40‘000 Franken müsste bis zur Pensionierung 30‘760 Fr. mehr Beiträge einzahlen als mit der Altersvorsorge 2020. Bei einem Lohn von 55‘000 Franken wären es gar 37‘875 Franken mehr.</p><h3 class="Text">Keine Solidarität im "Plan B"</h3><p class="Text">Der Grund für diese deutlich höheren Kosten: In der zweiten Säule sorgt jeder nur für sich vor. Anders als bei der Altersvorsorge 2020, die auch auf die soziale AHV setzt, spielt im „Plan B“ Solidarität keine Rolle. Bei der Abstimmung vom 24. September geht es deshalb auch um diese zentralen Fragen: Soll sich die Wirtschaft durchsetzen, die will, dass wir alle nur für uns selbst vorsorgen? Oder soll mit dem AHV-Zuschlag die erste Säule gestärkt werden, die für das Gros der Bevölkerung das beste Preis-Leistungsverhältnis hat, dank ihrer solidarischen Finanzierung, mit der Superreiche alle anderen unterstützen?</p><p class="Text">Letzteres wollen Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, FDP &amp; Co unbedingt verhindern. Und sie wollen die AHV mit ihrem Nein in eine Defizitspirale zwingen. Ihr „Plan B“ kann und will das gar nicht verhindern. Eine Neuauflage der Rentenreform würde mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Selbst bei einer raschen Inkraftsetzung des „Plan B“ im Jahr 2021 würden der AHV rund 5 Mrd. Franken entgehen. Die AHV würde bis dann rote Zahlen schreiben. Das müssen wir verhindern und mit einem doppelten Ja am 24. September die Renten zu vernünftigen Kosten sichern. Jeder Neustart wird mehr kosten und macht einschneidende Massnahmen wie Rentenalter 67 wahrscheinlicher.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5009</guid><pubDate>Thu, 13 Jul 2017 11:54:10 +0200</pubDate><title>Rentenerhöhungen dank AV 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenerhoehungen-dank-av-2020</link><description>Top, die Wette gilt: Rentenerhalt oder Rentenerhöhung für die meisten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wetten dass? - Für über 90 Prozent der Betroffenen bringt die Altersvorsorge 2020 höhere Renten oder sichert das Rentenniveau.</p><p>Tatsächlich müssten mit AV 2020 nur Männer, die heute zwischen 39 und 44 Jahre alt sind und genug Zeit und Möglichkeiten haben, die Verluste auszugleichen, etwas abgeben. Dies zeigen neuste Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen. Zu den Gewinnerinnen der Rentenreform zählen insbesondere Frauen mit tieferen Einkommen und Familien in bescheidenen Verhältnissen. Hier die Zahlen:
</p><h3>Besonders Frauen profitieren</h3><p>Gerade Frauen, die Teilzeit arbeiten oder wenig verdienen, bringt AV 2020 definitiv Verbesserungen: Eine heute 24-Jährige, die 3500 Franken im Monat verdient, wird jeden Monat 255 Franken mehr Rente aus AHV und Pensionskasse erhalten, das sind 3060 Franken im Jahr. Auch eine 44-Jährige in der gleichen Lohnkategorie wird von AV 2020 profitieren, für sie erhöht sich die Rente um 2136 Franken pro Jahr. Doch auch Frauen, die besser verdienen, profitieren: Bei einem Monatslohn von 5200 Franken verbessert AV 2020 für Frauen aller Alterskategorien die Rente.
</p><p>Dasselbe gilt übrigens auch für Männer aller Alterskategorien mit einem Monatslohn von 5200 Franken - auch ihnen beschert AV 2020 höhere Renten. Für einmal werden gut verdienende, mitten im Leben stehende Männer leicht benachteiligt: gut situierte männliche Vierziger müssen sich tatsächlich auf einen Rentenverlust von maximal 40 Franken pro Monat gefasst machen. Doch mit ihren Löhnen verfügen sie über genügend finanziellen Spielraum, um diesen geringen Verlust auf die eine oder andere Weise auszugleichen.
</p><h3>Finanzspritze für Familien in bescheidenen Verhältnissen</h3><p>Stark profitieren von der Rentenreform werden Familien, zum Beispiel Ehepaare mit zwei Kindern. Und zwar ganz besonders solche mit beschränkten Mitteln: Verdienen beide zusammen 8700 Franken (5800 und 2900 Franken), gibt es monatliche Rentenerhöhungen zwischen 302 und 478 Franken, je nach Alterskategorie. Die jüngsten Eltern dürfen sich auf 5736 Franken mehr Rente jedes Jahr freuen (plafonierte Maximalrente), eine alles andere als vernachlässigbare Summe.
</p><p>Für 44-jährige Ehepaare mit Kindern und einem mittleren (insgesamt 11'000 Franken) bis guten (14'000 Franken) Einkommen gleicht der AHV-Zuschlag die Rentenverluste in der zweiten Säule aus. Für sie bleibt also das heutige Rentenniveau mit AV 2020 erhalten.
</p><h3>Die Reform nützt denjenigen, die es brauchen</h3><p>Über diese Zahlen sollten alle vor der Abstimmung vom 24. September noch einmal nachdenken. Das Resümee: die Altersvorsorge 2020 erweist sich als positiv für die zukünftigen Renten von 90.8 Prozent der Bevölkerung, und das alles zu einem viel bescheideneren Preis, als was die Vorschläge der Rechten gekostet hätten.
</p><p>Die Rentenreform ist sozial, weil sie dank des AHV-Zuschlags und der Ausgleichsmechanismen in der zweiten Säule gerade die Renten benachteiligter Bevölkerungsgruppen erhöht, und weil sie für fast alle übrigen das Rentenniveau erhält. Und die Altersvorsorge 2020 ist zukunftsweisend und verantwortungsbewusst, weil sie die AHV-Finanzen stärkt und die zweite Säule festigt - Wette gewonnen! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4984</guid><pubDate>Thu, 06 Jul 2017 12:55:54 +0200</pubDate><title>Die AHV wird 70 – Zeit, sie zu stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ahv-wird-70-zeit-sie-zu-staerken</link><description>Ruth Dreifuss‘ Blick von der Gründung der AHV bis zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die AHV ist das Fundament der Schweizer Sozialpolitik. Ein Sozialwerk, das die Rechte nie wollte. Alt Bundesrätin und Gewerkschafterin Ruth Dreifuss erinnert an den harten Kampf vor der Volksabstimmung vom 6. Juli 1947 über die Einführung der AHV. An zehn AHV-Revisionen, welche die Leistungen den Bedürfnissen der Bevölkerung anpassten. An 20 Jahre Stillstand. Und sieht die Chance, die AHV endlich wieder zu stärken. Mit zwei Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September.</p><p>Vor genau 70 Jahren haben die Stimmberechtigten in der Schweiz das Gesetz über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung gutgeheissen. Es war die Krönung eines langen gewerkschaftlichen und linken Kampfes. Und gleichzeitig der Beginn eines zähen Ringens um Leistungen, welche die Rentnerinnen und Rentner, die Witwen und Waisen auch tatsächlich schützen.
</p><h3>Die AHV: ein Recht, kein Almosen</h3><p>Schon im Generalstreik von 1918 war die AHV eine der zentralen Forderungen und blieb seither immer im Zentrum des gewerkschaftlichen Engagements. 1925 verankerten Volk und Stände den Auftrag, eine Alters- und Hinterbliebenenversicherung zu gründen in der Verfassung. Doch die Rechte torpedierte einen ersten Gesetzesentwurf erfolgreich. 1947 mobilisierte die wegen eines Referendums der gleichen Gegner nötig gewordene Abstimmung dann alle gewerkschaftlichen Kräfte. Um endlich eine Versicherung zu verankern, deren Prinzipien seither gelten: Alle sind versichert unabhängig davon, welchen Lebensentwurf jemand wählt; die Beiträge sind einkommensabhängig, während die Maximalrente gedeckelt ist. Anders gesagt: es geht um ein Recht und nicht um Almosen, wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund in den Wochen vor der Abstimmung vom 6. Juli 1947 schrieb. Alle müssen dazu beitragen und die Stärkeren helfen den Schwächeren. Die Solidarität ist das Fundament der AHV. Und deshalb ist die AHV das Fundament der Schweizer Sozialpolitik.
</p><h3>Langes Ringen um Verbesserungen</h3><p>Die Einführung der AHV ist auch der Beginn eines langen Ringens: die ab 1948 ausbezahlten Renten waren viel zu knapp berechnet, um die Altersarmut der Arbeiterinnen und Arbeiter auszumerzen. Es brauchte neun AHV-Revisionen, um sich diesem Ziel anzunähern. Und es brauchte eine 10. AHV-Revision, damit den Frauen das Recht auf eine eigene Rente zugestanden wurde, bei deren Berechnung ausserdem die Erziehungs- und Betreuungsaufgaben berücksichtigt wurden. Damit der bisherige Lebensstandard im Rentenalter gehalten werden konnte, wurde es auch nötig, die bislang freiwillige und an eine Firma oder Branche gebundene berufliche Vorsorge für obligatorisch zu erklären.
</p><h3>Gleiche Gegner, gleiche Argumente</h3><p>Heute führen wir wieder eine Kampagne für eine Reform der Altersvorsorge. Dieselben Gegner bekämpfen die Vorlage. Mit den immer gleichen Argumenten wollen sie eine Stärkung der AHV verhindern. Erneut müssen wir ihre Strategie bekämpfen, die AHV in eine Defizitspirale zu führen, um danach einen massiven Leistungsabbau rechtfertigen zu können. Wir wollen sowohl das Rentenniveau aus erster und zweiter Säule erhalten, als auch deren Finanzierung mittelfristig sichern. Das verlangt auch Opfer: eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuer und der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlten Lohnbeiträge. Aber auch die schrittweise Erhöhung des Frauenrentenalters.
</p><h3>Ausgeglichene Kosten-Nutzenrechnung</h3><p>Die einzigen Reformen der Altersvorsorge, die bisher angenommen wurden und so die Lage der Rentnerinnen und Rentner verbessern konnten, waren jene mit einer ausgeglichen Kosten-Nutzen-Rechnung. Am 24. September können wir über eine solche ausgeglichene Reform entscheiden. Sie kann aber nur Erfolg haben, wenn Volk und Stände neben dem Gesetz auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer gutheissen. Am 6. Juli 1947 reichte ein Ja für die Geburt der AHV. Am 24. September 2017 braucht es zwei Ja, damit diese AHV gestärkt wird! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4982</guid><pubDate>Thu, 06 Jul 2017 09:06:41 +0200</pubDate><title>Stabile und sichere Renten statt Defizitwirtschaft und Unsicherheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stabile-und-sichere-renten-statt-defizitwirtschaft-und-unsicherheit</link><description>Arbeitnehmerorganisationen-Komitee Ja zur Altersvorsorge 2020 gegründet</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Altersvorsorge 2020 sichert die Renten und verbessert sie für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen. Das sind die Gründe weshalb alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen in den letzten Tagen das Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020 gegründet haben. Das Komitee vertritt mehr als 700'000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz und wird sich mit aller Kraft für ein doppeltes Ja am 24. September einsetzen.
</p><h3>Erste positive Vorlage</h3><p>In den letzten 20 Jahren hat das Stimmvolk alle Altersvorsorge-Reformen von Bundesrat und Parlament abgelehnt. Zurecht. Denn sie waren einseitige Abbauvorlagen. Nun liegt erstmals eine Vorlage auf dem Tisch, die insgesamt positiv ist.
</p><p>Eine bescheidene Zusatzfinanzierung sorgt für sichere AHV-Renten. Eine Milliarde Franken wird der AHV zufliessen, ohne dass dies die Bevölkerung zusätzlich im Portemonnaie spürt. Denn die heute für die IV erhobenen 0,3 Mehrwertsteuerprozentpunkte werden in die AHV umgeleitet. Der Mehrwertsteuersatz bleibt damit bis 2021 bei 8 Prozent. Erst dann steigt der Satz um 0,3 Punkte auf 8,3 Prozent. So günstig können die AHV-Finanzen in Zukunft nie mehr stabilisiert werden. Wer die Altersvorsorge 2020 ablehnt, schwächt damit die AHV. Denn ohne Zusatzfinanzierung gerät die AHV in eine Defizitspirale, die den Druck auf die Renten und für Rentenalter 67 erhöht.
</p><h3>Verbesserungen für Frauen, tiefe und mittlere Einkommen</h3><p>Ein Ja verbessert die Rentensituation für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen. Zwei Drittel der Bevölkerung leben im Alter hauptsächlich von der AHV. Deshalb ist für sie der AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Franken pro Jahr für Ehepaare besonders wichtig. Denn bei der AHV bekommen sie für einen Beitragsfranken am meisten Rente. Eine Ablehnung würde nicht nur diese Verbesserung verhindern. Sie würde auch dazu führen, dass mehr Leute mit tiefen Einkommen auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären.
</p><p>Ein Ja bringt insbesondere Rentenverbesserungen für die Frauen. Heute sind Frauen in der Pensionskasse benachteiligt, weil sie häufig Teilzeit arbeiten. Deshalb betragen ihre PK-Renten im Schnitt nur einen Drittel einer Männerrente. Das wird sich nun ändern, da der versicherte Lohn steigen wird. Dank dieser Massnahmen ist die Altersvorsorge 2020 trotz der Anhebung des Frauenrentenalters unter dem Strich positiv für die Frauen. Mit einem Nein würde die Verbesserung der Rentensituation der Frauen dagegen in weite Ferne rücken. Wer Nein sagt, lehnt auch eine Rentengarantie für ältere Arbeitslose ab. Diese werden heute aus der Pensionskasse ausgeschlossen und müssen bei Aussteuerung oft das Alterskapital bereits vor der Pension anzapfen. Dieser unwürdigen Situation wird nun ein Riegel geschoben.
</p><h3>Nach 70 Jahren die AHV stärken</h3><p>Die Mitgliederverbände des Komitees der Arbeitnehmerorganisationen Ja zur Altersvorsorge 2020 rufen alle Arbeitnehmenden auf, die Altersvorsorge 2020 gutzuheissen. 70 Jahre nach der Annahme der AHV durch die Stimmberechtigten, ist es an der Zeit, das wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu stärken. Bei einem Nein wird es keine bessere Vorlage geben. Vielmehr würde der Abbaudruck steigen. 
</p><p>&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, 079 277 81 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Franziska Peterhans, Zentralsekr. Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, 076 542 49 11</li><li>Daniel Jositsch, Präsident Kaufmännischer Verband, 079 503 06 17</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Dossier Altersvorsorge, 076 564 67 67</li></ul><p>&nbsp;</p><p><b>Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020:</b> Schweizerischer Gewerkschaftsbund <b>SGB; Unia;</b> Gewerkschaft des Verkehrspersonals <b>SEV;</b> Gewerkschaft Medien und Kommunikation <b>Syndicom; </b>Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienst <b>VPOD;</b> Professionelle Soziale Arbeit Schweiz <b>AvenirSocial; </b>Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals <b>garaNto; </b>Vereinigung des Kabinenpersonals <b>kapers; Nautilus </b>International; Personalverband des Bundes <b>PVB; </b>Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV; Schweiz. Musikpädagogischer Verband <b>SMPV;</b> Schweizerischer Musikerverband <b>SMV; </b>Schweizer Syndikat Medienschaffender <b>SSM; TravailSuisse; Syna;</b> Organizzazione Christiano-Sociale Ticinese <b>OCST; Transfair;</b> Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz <b>LCH; </b>Öffentliches Personal Schweiz <b>ZV;</b><b>Kaufmännischer Verband</b> Schweiz; <b>Angestellte Schweiz; </b>Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner <b>SBK;</b> Schweizer Kaderorganisation <b>SKO; </b>Verband Schweizerischer Polizeibeamter <b>VSPB<b></b></b></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4966</guid><pubDate>Mon, 26 Jun 2017 12:08:40 +0200</pubDate><title>Ein Ja zur Rentenreform schafft Sicherheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-ja-zur-rentenreform-schafft-sicherheit</link><description>Otto Pillers persönliches Plädoyer für den Rentenkompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Otto Piller, ehemaliger Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen und Freiburger alt SP-Ständerat, geniesst eine besonders hohe Glaubwürdigkeit, wenn es um unsere Altersvorsorge geht. Ein Plädoyer des 75-jährigen AHV-Fans für den Rentenkompromiss AV 2020.</p><p>Meine erste Erinnerung an die AHV ist eine "süsse"! Ich war sechsjährig als mein Grossvater im Januar 1948 erstmals die AHV-Rente erhielt. Es waren ca. 40 Franken. Mein Grossvater war überglücklich und wollte seine Grosskinder daran teilhaben lassen. So kaufte er im Dorfladen Süssigkeiten, mit denen er uns verwöhnte. In meinen Kinder- und Jugendjahren war die AHV eine süsse Überraschung.
</p><h3>Rechtsbürgerliche von Anfang an gegen die AHV</h3><p>Dann wuchs mein Interesse an der Politik, speziell am Sozialen. Ich las mich durch: Es war ein sehr langer politischer Kampf notwendig gewesen, um schliesslich im Jahre 1947 in einer Referendumsabstimmung eine obligatorische Altersversicherung einzuführen. Viele europäische Länder hatten dies bereits längst getan! Trotzdem bekämpften schon damals rechtsbürgerliche Kreise die Vorlage, dies mit dem Argument, die AHV sei schlicht nicht finanzierbar. Wie Unrecht sie schon damals hatten! Unsere AHV wird von Experten im In- und Ausland als beste und stabilste Sozialversicherung eingestuft. Die Finanzierung und das Rentenniveau sind so klug gewählt, dass seit 1975 keine Beitragserhöhung nötig war - und trotzdem jammern die immer gleichen Kreise, die AHV sei nicht mehr finanzierbar.
</p><p>Im Jahre 1972 beschloss das Stimmvolk, an Stelle des Ausbaues der AHV das Dreisäulenprinzip für die Altersvorsorge einzuführen. Neben der AHV wurden das Obligatorium in der beruflichen Vorsorge und das steuerprivilegierte Sparen in der Verfassung verankert. Es dauerte dann allerdings nochmals 13 Jahre, bis 1985 das BVG in Kraft treten konnte. Im Grundsatz wurde festgelegt, dass AHV und die berufliche Vorsorge zusammen eine Altersrente von mindestens 60 Prozent des letzten Lohnes ergeben sollten. Der Bundesrat hat damals und auch später immer wieder zu Recht betont, dass an unserem Sozialversicherungssystem grundsätzlich festgehalten werde, dass dieses aber durch Revisionen regelmässig an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen anzupassen sei.
</p><h3>Eine Revision der Altersvorsorge ist notwendig</h3><p>Die sind eingetreten. Zum ersten ist unsere Lebenserwartung stark gestiegen. Ebenso erfreulich ist, dass zweitens die Gleichstellung von Frau und Mann voran geht, wenn auch etwas zu langsam. Junge Familien organisieren sich so, dass für beide Beruf und Familie vereinbar werden. Die dritte Veränderung ist weniger positiv: Seit einigen Jahren stottert der Motor der zweiten Säule, deren Rendite wird immer kleiner. All das verlangt natürlich Anpassungen. So wird mit der Altersvorsorge 2020 für Neurentnerinnen und Neurentnern der sogenannte Umwandlungssatz gesenkt. Das führt für sie zu einer Verminderung der Rente. Aber alle Altersrenten werden länger ausbezahlt, und dies an immer mehr ältere Menschen.
</p><p>Die Abstimmungsvorlage bringt endlich eine notwendige Revision der Altersvorsorge. Sie sichert das Vorsorgeziel von 60 Prozent des letzten Lohnes auch künftig ab. Die Reduktion der Neurenten in der zweiten Säule wird mit einer bescheidenen Erhöhung von 70 Franken bei den AHV-Neurenten kompensiert. Dazu kommen noch äusserst bescheidene Erhöhungen bei den Lohnprozenten und bei der Mehrwertsteuer. Als Kompromissbeitrag musste auch die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre akzeptiert werden.
</p><h3>Ein Denkzettel für die Egoisten</h3><p>Fazit: Wir haben es mit einer ausgewogenen Vorlage zu tun, bei der alle etwas geben mussten, aber letztlich alle auch profitieren können - ausser die Reichen und Superreichen, die den Sozialstaat nicht brauchen und ihn bei jeder Gelegenheit auch bekämpfen. Es sind die gleichen Kreise aus der Politik und der Wirtschaft, die schon 1947 gegen die AHV Sturm liefen.
</p><p>Dabei ist die Schweiz in der Zwischenzeit zu einem der reichsten Länder der Welt aufgestiegen. Wir können uns doch den Sozialstaat heute viel besser leisten als dies in den Nachkriegsjahren der Fall war. Dieses unsolidarische und egoistische Handeln der Gegner dieser Vorlage stimmt mich traurig. Es macht mich auch wütend. Erteilen wir diesen Kreisen am 24. September einen Denkzettel! Stimmen wir massiv Ja! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4952</guid><pubDate>Fri, 16 Jun 2017 16:53:21 +0200</pubDate><title>Verordnungsentwurf schafft Klarheit für Umsetzung der Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnungsentwurf-schafft-klarheit-fuer-umsetzung-der-altersvorsorge-2020</link><description>SGB begrüsst Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens über die Verordnungsanpassungen zur Altersvorsorge 2020. Damit wird Transparenz und Klarheit geschaffen wie diese Gesamtlösung, welche die AHV stärkt und die Renten sichert, konkret umgesetzt werden soll. Das ist für die Stimmbevölkerung ein Vorteil.
</p><p>Im Verordnungsentwurf werden für die Versicherten wichtige Fragen geklärt. So kommen die AHV-Verbesserungen ab dem 1. Januar 2019 zum Zug. Sie werden ab diesem Zeitpunkt auch an die Versicherten ausbezahlt, die ab Anfang 2018 das Referenzalter erreichen. Damit können auch diejenige Frauen, die 2018 schon eine Erhöhung ihres Rentenalters um 3 Monate schultern müssen, auf den AHV-Zuschlag zählen.
</p><p>Auch die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. Dadurch erhalten die Pensionskassen Zeit, ihre Reglemente anzupassen. Auf diesen Zeitpunkt greift auch die Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration. Für den SGB ist hier klar, dass diese auch für Versicherte gelten soll, die sich vor dem Referenzalter 65 pensionieren lassen. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der mit der Gesamtlösung Altersvorsorge 2020 Rentenverluste infolge Senkung des Mindestumwandlungsatzes verhindern wollte.
</p><p>Die Besitzstandgarantie kommt den Versicherten zu Gute, deren Rente sich einzig nach der obligatorischen beruflichen Vorsorge berechnet. Darunter fallen insbesondere Versicherte aus dem Gastgewerbe oder dem Ausbaugewerbe. Aufgrund ihrer strengen körperlichen Arbeit ist ein früherer Altersrücktritt bei ihnen häufig zwingend nötig. Eine Ungleichbehandlung gegenüber Versicherten, die bis 65 Jahre arbeiten können, wäre hier stossend.
</p><p>Mit der Altersvorsorge 2020 werden die Renten gesichert. Dank höheren AHV-Renten. Dank Ausgleichsmassnahmen bei der zweiten Säule. Dank einer bescheidenen Zusatzfinanzierung für die AHV, in deren Kasse eine Milliarde Franken mehr fliessen wird, ohne dass die Bevölkerung dadurch zusätzlich belastet wird. Ausserdem bringt die Altersvorsorge 2020 vielen Frauen eine höhere Pensionskassenrente. Und ältere Arbeitslose erhalten eine Rentengarantie. Aus diesen Gründen sagt der Schweizerische Gewerkschaftsbund klar Ja zur Altersvorsorge 2020.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4950</guid><pubDate>Fri, 16 Jun 2017 10:41:50 +0200</pubDate><title>AV 2020: Das Ja-Lager wächst stetig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-das-ja-lager-waechst-stetig</link><description>Immer mehr betroffene Verbände und Organisationen sagen Ja zum Rentenkompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 9. Juni hat mit der Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (VASOS) die zweite grosse RentnerInnenorganisation die Ja-Parole zu AV 2020 gefasst. Sie folgte damit dem Schweizerischen Seniorenrat (SSR), der bereits Mitte Mai Ja gesagt hatte. Und reiht sich ein in eine immer grösser werdende Zahl von Organisationen und Verbänden: Der SGB und die grossen Schweizer Gewerkschaften, die SP, Alliance F, der Bauernverband usw. Zuletzt beschlossen am 10. Juni die Delegierten des Kaufmännischen Verbandes (KV) eine klare Ja-Parole.
</p><h3>Renten sichern, AHV stärken</h3><p>Es fällt auf, dass die Debatten zwar lebhaft, die Entscheide jedoch ebenso deutlich sind: 98 zu 21 Stimmen beim SGB, 49 zu 9 bei den Bauern, nur eine Gegenstimme beim Seniorenrat, 25 zu 1 mit einer Enthaltung bei VASOS. Offensichtlich vermögen die Argumente, die für den Rentenkompromiss AV 2020 sprechen, nachhaltig zu überzeugen. Hauptargument bei VASOS war, dass die Reform die aktuellen Renten und die Finanzierung der AHV für die nächsten 15 Jahre sichert.
</p><h3>Endlich ein Schritt gegen die Benachteiligung der Frauen</h3><p>Die 0.3 Prozentpunkte Mehrwertsteuererhöhung, welche die Bevölkerung effektiv spüren wird (0.3 Prozentpunkte zahlt sie bereits, sie fliessen momentan nur nicht in den AHV-Topf), erachtet VASOS als verkraftbar. Um die steigende Zahl der NeurentnerInnen aufzufangen und die AHV zu stabilisieren sei dies alles andere als teuer.
</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist auch für VASOS ein Rückschritt, dennoch überwiegen in den Augen der Delegierten die Vorteile, "weil mit der Altersvorsorge 2020 endlich etwas gegen die Benachteiligung der Frauen in der Pensionskasse getan wird". Ebenfalls ins Gewicht fielen in der Debatte die Verbesserungen für arbeitslose ältere Arbeitnehmende.
</p><h3>Das Rentensystem modernisieren und finanziell sichern</h3><p>Als "Schritt in die richtige Richtung" würdigten auch die KV-Delegierten den Rentenkompromiss. Mit AV 2020 werde "die AHV langfristig gesichert und auf eine solide Finanzierungsbasis gestellt". Für die Umsetzung fordert der KV Massnahmen, "die eine Erwerbsarbeit bis zum offiziellen Rentenalter ermöglichen". Ausserdem brauche es "Massnahmen und Antworten zur fortschreienden Digitalisierung sowie zur Situation älterer Mitarbeitender auf dem Arbeitsmarkt".
</p><p>Von Woche zu Woche wächst das Lager der Organisationen und Verbände, die sich mit einer klaren Ja-Parole zum Rentenkompromiss AV 2020 bekennen. Eine positive Tendenz, denn einerseits muss die AHV unbedingt gestärkt werden, ist sie doch die sozialste Säule mit einer starken Umverteilungswirkung, insbesondere für Frauen. Gleichzeitig muss andererseits das Rentensystem modernisiert und finanziell gesichert werden. All das erlaubt die Vorlage Altersvorsorge 2020. Deshalb ist ein Ja am 24. September unabdingbar. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4917</guid><pubDate>Wed, 31 May 2017 14:23:37 +0200</pubDate><title>Altersvorsorge 2020 nötiger denn je!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-noetiger-denn-je</link><description>Ständerat will bei den Ergänzungsleistungen sparen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat hat heute das grösste Sparpaket bei den Ergänzungsleistungen (EL) seit ihrer Einführung im Jahr 1965 beschlossen. Das zeigt drastisch: Höhere AHV-Renten, wie sie die Altersvorsorge 2020 vorsieht, sind dringend nötig. </p><p>Der Ständerat will die Ausgaben für die EL um rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr senken. Dieses Sparpaket wird Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen hart treffen. Es wird - ohne Gegenmassnahmen bei der AHV - ihren ohnehin schon engen finanziellen Spielraum noch mehr verringern.
</p><p> Positiv ist, dass der Ständerat die anerkannten Ausgaben für die Miete endlich an die gestiegenen Wohnkosten anpassen will. Gleichzeitig kürzt er jedoch die anerkannten Ausgaben für die Krankenversicherungsprämien. Künftig dürfen sich die EL-Beziehenden höchstens die Prämienausgaben des drittgünstigsten Krankenversicherers anrechnen lassen. Das heisst, dass die 300'000 EL-Beziehenden zu Billigkassen wechseln müssen. Die freie Wahl eines Krankenversicherers ist für Hochbetagte und Pflegebedürftige jedoch massiv eingeschränkt. Viele von ihnen werden nicht wechseln können und müssen sich dann die höheren Krankenkassenausgaben vom Lebensbedarf absparen. Die Kantone sparen so jährlich 170 Mio. Franken - auf dem Rücken der EL-Beziehenden! Weitere 123 Millionen will der Ständerat bei der Rückerstattung der Krankenversicherungsprämien sparen. 
</p><p>Dieser Sparhammer bei den EL ist unwürdig. Der Nationalrat, der die Vorlage später behandeln wird, muss korrigieren. 
</p><p>Der heutige Beschluss der kleinen Kammer zeigt deutlich, dass nur mit besseren AHV Renten die breite Bevölkerung im Alter ein würdiges Leben führen kann. Die Revision Altersvorsorge 2020 ist ein richtiger und wichtiger Schritt dazu. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4914</guid><pubDate>Mon, 29 May 2017 16:19:13 +0200</pubDate><title>AV 2020: Warum die UBS die AHV schlechtredet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-warum-die-ubs-die-ahv-schlechtredet</link><description>Angstmacherei  für skrupellose Geschäfte auf unserem Buckel</description><content:encoded><![CDATA[<p> Seit Jahren veröffentlicht die Grossbank UBS mindestens einmal pro Jahr eine sogenannte Studie, in der sie die AHV schlecht redet. Auch letzte Woche wieder. So weit so schlecht. Diesmal hat's mir aber "den Nuggi usegschlage". Denn nur ein paar Tage zuvor hatte mir ein UBS-Berater einen Werbeprospekt zur Altersvorsorge in die Hand gedrückt. Und diese machte klar, welch schamlose Strategie hinter der AHV-Miesmacherei der UBS steckt: Skrupellose Geschäfte machen auf dem Buckel verängstigter Bürgerinnen und Bürger.
</p><p>Die Angstmacherei läuft immer nach demselben Muster: Die UBS schwingt die Demografie-Keule und bläut den potenziellen Kunden ein, dass die AHV nicht mehr zu finanzieren sei. Kein Wort davon, dass die AHV heute im Vergleich zu 1975 die Anzahl ausbezahlter Renten von 900'000 auf 2,2 Millionen mehr als verdoppelt hat, die Lohnbeiträge dafür aber nie erhöhen musste. Kein Wort davon, dass alle Studien der letzten 30 Jahre, die der AHV desaströse Finanzlöcher voraussagten, nie eingetroffen sind. Warum auch die neuste "Studie" der UBS das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben ist, lesen sie <a href="/der-sgb/kantonale-buende/zug#c9786" class="internal-link">hier</a>.
</p><p>Seit neustem betont die UBS nun auch die Probleme der Pensionskassen. Diese stecken wegen der rekordtiefen Zinsen unbestrittenermassen in einer schwierigen Situation. Doch das kann kein Grund sein, das Dreisäulen-System in einer Grafik so darzustellen, dass die erste Säule am Einstürzen ist und die zweite Säule gefährliche Risse aufweist, während die dritte Säule sich in tadellosem Zustand präsentiert. Denn das Problem der tiefen Zinsen stellt sich auch für die dritte Säule, wie in jeder kapitalgedeckten Vorsorge.
</p><p>Das kümmert die UBS wenig: Sie propagiert in ihrer Broschüre Vorsorgefonds mit Aktienanteilen bis zu 75 Prozent. Das ist skrupellos, auch wenn die Bank im Kleingedruckten schreibt, dass bei steigendem Aktienanteil die Wertschwankungen höher und damit die Risiken grösser sind. Was hilft das, wenn ich während einer Börsenbaisse pensioniert werde? Das ist nicht einfach das Angstszenario einer Gewerkschafterin. Denn bei den steuerprivilegierten Drittsäule-Produkten kann ich nicht völlig frei bestimmen, wann ich das Kapital beziehe und versteuere.
</p><p>Von den 67 letzten Jahren endeten 19 mit einer Börsenbaisse. Das ist fast jedes vierte Jahr. Für alle, die nicht zu den Superreichen zählen, ein viel zu hohes Risiko. Mehr zu den Risiken erfahren Sie <a href="/der-sgb/kantonale-buende/zug#c9787" class="internal-link">hier</a>. Was die UBS ebenfalls unterschlägt ist, dass ihre Produkte teuer sind: Die Trader, die Börsen und Fonds, die Bank - sie alle zweigen sich ihr Scherflein von meiner dritten Säule ab. Im Gegensatz zur AHV: Unsere soziale, umlagefinanzierte Sozialversicherung wirtschaftet so sparsam und effizient, dass sie mit Abstand am meisten Rente pro Beitragsfranken auszahlen kann.
</p><p>Doch weil im Umlageverfahren alle AHV-Beiträge direkt wieder zu den Rentnerinnen und Rentner fliessen, können Banken und Versicherungen damit kein Geld verdienen. Also schürt die UBS lieber die Angst vor der Überalterung und versucht, die Generationen gegeneinander auszuspielen. Dabei hat, wer heute seine AHV-Rente geniesst, während seiner aktiven Zeit die Rente der damaligen Pensionierten mitfinanziert. Und wer heute arbeitet und mit seinen Beiträgen die Rente der jetzigen Pensionierten mitfinanziert, wird später selbst von der AHV profitieren können.
</p><p>Eine solide AHV und stabile Pensionskassen liegen nicht im Interesse von Banken, Versicherungen und ihrem Verband Economiesuisse. Deshalb haben sie wenig Freude an der "Altersvorsorge 2020", welche die AHV stärkt und die Renten sichert. Lieber malen sie schwarz, um uns ihre teure dritte Säule aufschwatzen zu können. Dieses Spiel müssen wir nicht mitmachen: Mit einem Ja zum Kompromiss Altersvorsorge 2020 können wir ihre Pläne durchkreuzen. Am 24. September liegt der Ball bei uns. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4879</guid><pubDate>Fri, 12 May 2017 16:00:10 +0200</pubDate><title>Wirtschaftsverbände gegen bessere AHV – wie einst gegen deren Gründung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wirtschaftsverbaende-gegen-bessere-ahv-wie-einst-gegen-deren-gruendung</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner über die Ewiggestrigen AHV-Gegner</description><content:encoded><![CDATA[<p> Diese Woche hat der Vorstandsausschuss von Economiesuisse - gegen den Widerstand Westschweizer Wirtschaft - zur Altersvorsorgereform 2020 die Nein-Parole beschlossen. Ende April hatte schon der Gewerbeverband nach einem Mehrheitsentscheid der Gewerbekammer bekannt gegeben, die Vorsorgereform "hart zu bekämpfen". Damit liegen diese Wirtschaftsverbände auf einer Linie mit dem Arbeitgeberverband, der eine grosse Kampagne gegen den "schädlichen AHV-Ausbau" angekündigt hat.
</p><p>Damit wird es Zeit, wieder einmal daran zu erinnern, dass die verbandspolitische Ausgangslage noch die gleiche ist wie in den Jahrzehnten, als unsere Vorfahren für die Einführung der AHV gekämpft hatten. Beim legendären Abstimmungskampf von 1947 standen der Arbeitgeberverband, der Gewerbeverband und der sogenannte Vorort, die Vorgängerorganisation der heutigen Economiesuisse, auf der Seite der Gegner der Schaffung einer AHV. Die Geschichte hat ihnen Unrecht gegeben. Die AHV ist die wichtigste innenpolitische Errungenschaft der modernen Schweiz.
</p><p>Am 24. September 2017 geht es wieder um eine grundsätzliche Weichenstellung. Bekommt die AHV die Milliarde aus der Mehrwertsteuer, die nach dem Auslaufen der IV-Uebergangsfinanzierung frei wird? Kann die Finanzierung der Renten der Baby-Boomer-Generation mit nur 0,3 Mehrwertsteuerprozenten im Jahre 2021 für mehr als zehn Jahre sichergestellt werden? Und kommt es nach Jahren von Stillstand endlich wieder zu einer bescheidenen, aber doch spürbaren Verbesserung der AHV-Neurenten in der Höhe von 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2'712 Franken pro Jahr für Ehepaare?
</p><p>Oder setzen sich die Gegner der AHV durch? Der Plan der Gegner ist klar: Sie wollen die AHV finanziell aushungern. Und das Rentenalter auf 67 Jahre heraufsetzen. Rentenalter 67 wäre aber nichts anderes als eine massive Rentensenkung.
</p><p>Die AHV ist die erste Säule der Altersvorsorge. Nicht nur nach unserer Verfassung, sondern auch in der Realität. Am 24. September muss sie gestärkt statt geschwächt werden. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4820</guid><pubDate>Mon, 10 Apr 2017 11:16:48 +0200</pubDate><title>AV 2020: bürgerliche Gegner sind wahre Feinde der AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-buergerliche-gegner-sind-wahre-feinde-der-ahv</link><description>Alles, nur nicht die AHV stärken: Treibende Kraft ist die Profitgier</description><content:encoded><![CDATA[<p> Keine Stimme zu viel, keine zu wenig: Mit genau den nötigen 101 Stimmen hat der Nationalrat das Reformpaket Altersvorsorge 2020 (AV 2020) gutgeheissen. Eine Stimme weniger, und fünf Jahre Arbeit wären vernichtet gewesen. Bis zur letzten Minute lobbyierte der Arbeitgeberverband für ein Nein. Lieber ein Absturz als eine Erhöhung der AHV-Renten, lautete die Devise.
</p><p>Doch der Arbeitgeberverband und seine rechtsbürgerlichen HelferInnen, die bis zuletzt härtesten Widerstand gegen die AV 2020 leisteten, können ihre Niederlage nicht akzeptieren. Sie wollen die Vorlage nun an der Urne versenken. Und damit die AHV schwächen statt stärken. Und den Weg frei räumen für Rentenalter 67.
</p><p>Während Jahren haben sie gepredigt, dass es endlich eine Reform brauche, nun sind sie - vor allem die Arbeitgeber in der Deutschschweiz - wild entschlossen, bei der Volksabstimmung am 24. September einen Scherbenhaufen zu hinterlassen. Woher rührt dieser Widerstand? Welche Ziele verfolgen die Arbeitgeber und ihre Verbündeten aus SVP und FDP?
</p><h3>Rentensystem à la SVP</h3><p>Fast 20 Jahre ist es her, dass die SVP offenlegte, wie sie sich Altersvorsorge der Zukunft vorstellt. An ihrem Kongress vom 4. März 2000 forderte die Partei, den totalen Umbau der AHV: Statt dass die Reichen wie heute dank der Umlagefinanzierung einen starken solidarischen Beitrag an die Renten des Grossteils der Bevölkerung leisten müssen, wollte die SVP mehr "Eigenverantwortung" der Versicherten. Konkret sollte die Finanzierung der AHV nach dem Kapitalsparverfahren ähnlich funktionieren wie bei den Pensionskassen oder, noch unsolidarischer, beim privaten Sparen.
</p><p>Auch heute ist die in der AV 2020 vorgesehene Erhöhung der AHV-Renten um 840 Franken jährlich für Alleinstehende und bis zu 2712 Franken für Ehepaare ein Alptraum der neoliberalen SVP-Führung. Obwohl mit den Bauern ein wichtiger Teil der Parteibasis besonders stark von der AHV profitiert. Doch die solidarische Finanzierung der AHV und generell alle solidarischen Elemente bei den Sozialversicherungen sind ihnen ein Gräuel.
</p><p>Selten hat ein Vorschlag die SVP derart in Rage gebracht wie die Erhöhung der AHV-Renten. Jedes Argument war ihnen recht, um die AHV-Erhöhung zu bekämpfen. Der Walliser SVP-Nationalrat Raymond Clottu verstieg sich nach der entscheidenden Abstimmung am Westschweizer Radio zur Behauptung, es sei ungerecht, wenn Menschen die nur wenig oder gar nichts in eine zweite Säule einbezahlt hätten - also vor allem Frauen, Bauern und KleingewerblerInnen - nun einen AHV-Zuschlag erhielten. Lieber die Altersvorsorge an die Wand fahren, als die AHV stärken, lautet auch jetzt noch die SVP-Losung.
</p><h3>Alles, nur nicht die AHV stärken</h3><p>Als vor zwei Jahren SVP und FDP bei den Wahlen zulegten, jubilierte der Schweizerische Arbeitgeberverband. Die Arbeitgeber sahen den Zeitpunkt gekommen, ihre neoliberalen Rezepte durchzusetzen und den Sozialstaat zurückzustutzen. Und in der Altersvorsorge das individuelle Sparen auszubauen. Obwohl das heute fast nicht mehr rentiert und vor allem den Banken und Versicherungen nützt.
</p><p>Für die Arbeitgeber ist "ein Aufblähen der AHV-Leistungen" schlicht "nicht vorstellbar". Alles, nur nicht die AHV stärken - in letzter Minute zauberte der beim Arbeitgeberverband fürs Dossier Altersvorsorge zuständige Martin Kaiser eine "Lösung" aus dem Hut, um den Ständeratskompromiss mit der AHV-Rentenerhöhung zu verhindern: Ausgleich der wegen der Senkung des Umwandlungssatzes tieferen Renten in der zweiten statt in der ersten Säule. Der zweiten Säule, die wegen der andauernden Tiefzinsphase kein sicheres Rentenniveau mehr garantieren kann, sollten Milliarden zufliessen. Das hätte massiv mehr gekostet und deutlich weniger gebracht hätte, als der vom Ständerat vorgezogene Ausgleich in der ersten Säule.
</p><h3>Profitgier ist die Ursache</h3><p>Woher kommt diese Haltung? Schuld daran ist absurderweise gerade die Vorzüge unserer AHV: Sie ist nicht nur sozial, sondern auch solidarisch. Diese solidarische Finanzierung der AHV war den Arbeitgebern schon immer ein Dorn im Auge. Als in den 1940er Jahren klar wurde, dass die AHV nicht mehr zu verhindern war, setzen Arbeitgeber, Finanzindustrie und Bürgerliche alles daran, die Renten möglichst tief zu halten. Denn je tiefer die AHV-Renten, desto besser läuft das Geschäft von Banken und Versicherungen mit der Altersvorsorge.
</p><p>Deshalb bezeichnete Hans Sulzer, Präsident der Economiesuisse-Vorgängerorganisation Schweizerischer Handels- und Industrieverein (Vorort) die AHV 1945 als "Vorstufe zur Diktatur". Kommt dazu, dass das Umlageverfahren der AHV das Geld der Spekulation entzieht, weil die Junge direkt die Renten der Pensionierten bezahlen, statt das Kapital auf dem Finanzmarkt zu parken.
</p><p>Daher stammt die Abscheu gegenüber der AHV. Eine Abscheu, die sich wider jegliche ökonomische Vernunft bis heute gehalten hat: Noch letztes Jahr lud der von SVP-Milliardären finanzierte Think-Tank "Liberales Institut" zu einer Veranstaltung gegen die "staatssozialistische AHV". Hier lautet die Devise die AHV schleifen, dort, beim anderen wirtschaftsliberalen Think-Tank Avenir Suisse, trägt man Rentenalter 67 seit Jahren wie das Allerheiligste vor sich her.
</p><h3>Den Angriff abschmettern</h3><p>Die Marschroute ist klar: Am 24. September wollen Arbeitgeber, Finanzindustrie und ihre bürgerlichen GehilfInnen die AHV sturmreif schiessen. Um dann auf den Trümmern ihre Vorstellung einer "Altersvorsorge" umzusetzen. Mit Rentenalter 67 oder höher. Mit Rentenkürzungen und Sozialabbau. Diesen Totalangriff auf unsere Sozialwerke können und müssen wir abschmettern. Mit einem Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4791</guid><pubDate>Tue, 28 Mar 2017 16:33:35 +0200</pubDate><title>EL-Revision: Mit einer Hand geben, mit anderer nehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-mit-einer-hand-geben-mit-anderer-nehmen</link><description>Sozialkommission des Ständerats endlich für höhere Mietzinsmaxima </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heutigen Ansätze für die Mietausgaben reichen für die EL-Beziehenden in keiner Weise mehr aus. Endlich schlägt auch die SGK des Ständerats die Erhöhung der Mietzinsmaxima vor. Der SGB begrüsst diese längst fällige Anpassung. Damit wird die Existenzsicherung der EL wieder garantiert. 
</p><p>Gleichzeitig schlägt die SGK S in der Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes jedoch weitgehende Verschlechterungen in der materiellen Absicherung von Senioren und Menschen mit Behinderungen vor. So bei den Gesundheitskosten, die laut der Kommission künftig weit weniger von den EL übernommen werden sollen. EL-Beziehenden sollen sich nach Ansicht der SGK S künftig in Billig-Krankenkassen versichern lassen. Ein ständiger Krankenkassenwechsel für die EL-Beziehenden wäre somit vorprogrammiert. Dies ist weder sozial noch effizient. 
</p><p>Für den SGB sind Leistungskürzungen im Bereich der Rückerstattung der Krankenkassenausgaben stossend. Menschen, die auf EL angewiesen sind, haben keinen Spielraum, um bei der Gesundheit zu sparen. Sie sind ohnehin schon mit stets steigenden Gesundheitskosten konfrontiert.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4788</guid><pubDate>Fri, 24 Mar 2017 12:30:17 +0100</pubDate><title>SGB-Delegierte sagen klar Ja zur Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-sagen-klar-ja-zur-altersvorsorge-2020</link><description>Gesamtpaket für Arbeitnehmende positiv, Fortschritte bei Lohngleichheit gefordert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) unterstützt die Altersvorsorge 2020. Sie hat den im Parlament ausgehandelten Kompromiss mit 98 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich gutgeheissen und empfiehlt den Arbeitnehmenden, am 24. September Ja zu stimmen.</p><p>Die Altersvorsorge 2020 ist ein Gesamtpaket, das aus Sicht der Arbeitnehmenden unter dem Strich positiv ist. Zwar bringt die Vorlage mit der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 auch einen Rückschritt. Zentrale Forderungen der Gewerkschaften werden aber erfüllt:</p><ul><li>Das Rentenniveau wird erhalten und alle Angriffe auf das Rentenniveau der heutigen Rentnerinnen und Rentner wurden abgewehrt. Im Gegensatz zur Vorlage aus dem Jahr 2010 wird die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule ausgeglichen, u.a. dank einer Besitzstandgarantie für alle ab 45 Jahren.</li><li>Die AHV-Renten werden erstmals seit 40 Jahren über die regelmässige Anpassung an die Teuerung und die Lohnentwicklung hinaus erhöht. Dank der Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare gibt es unter dem Strich für verschiedene Gruppen von Versicherten sogar ein höheres Rentenniveau.</li><li>Die AHV-Finanzen werden bis 2030 mit einer leichten Anhebung der Mehrwertsteuer gesichert. Neu zu spüren bekommt die Bevölkerung einzig die Erhöhung um 0,3% Mehrwertsteuer im Jahr 2021. Denn die ersten zusätzlichen 0,3%MWSt. für die AHV werden bereits heute erhoben und fliessen künftig statt in die IV in die AHV, sofern Volk und Stände der Reform zustimmen.</li><li>Die Teilzeitarbeit in der zweiten Säule wird künftig besser versichert. Damit wird die Rentenungleichheit zwischen Männern und Frauen auch bei den Pensionskassen abnehmen. Bei Stellenverlust ab 58 geht der Anspruch auf eine Pensionskassenrente nicht mehr wie heute verloren. Auch wer vor der Pensionierung keine Stelle mehr findet und keine Beiträge mehr bezahlen kann, hat in Zukunft endlich einen Rentenanspruch.</li></ul><p>Die Delegierten betonten, dass eine Ablehnung der Altersvorsorge 2022 einzig dem Arbeitgeberverband und den rechts-bürgerlichen Parteien nützen würde. Diese wollen die Vorlage versenken, weil die AHV-Renten angehoben werden. Ihr eigentliches Ziel ist aber, dass die AHV finanziell in Schieflage gerät, damit sie dann Rentenalter 67 und Rentenkürzungen durchsetzen können.
</p><p>Auf starke Kritik stiess bei den Delegierten die Erhöhung des Frauenrentenalters. So lange die Frauen bei den Löhnen und damit später auch bei den Renten benachteiligt seien, dürfe das Frauenrentenalter nicht erhöht werden, sagten Delegierte aus der lateinischen Schweiz. Die Mehrheit war jedoch der Meinung, dass die Reform trotz dieser Kröte unterstützt werden muss. Einig waren sich die Delegierten, dass die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern aber nun endlich stärker bekämpft werden muss. Sie beauftragten den SGB, eine Kampagne und eine Initiative zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu prüfen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4786</guid><pubDate>Wed, 22 Mar 2017 13:10:15 +0100</pubDate><title>Der SGB-Vorstand empfiehlt die Altersvorsorge 2020 zur Annahme</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-sgb-vorstand-empfiehlt-die-altersvorsorge-2020-zur-annahme</link><description>Antrag auf Unterstützung zuhanden der Delegiertenversammlung vom 24. März 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB empfiehlt seiner Delegiertenversammlung vom Freitag, die Altersvorsorge 2020 gutzuheissen. Mit 21 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung stellt er den Delegierten den Antrag, die wichtige Reform zu unterstützen.</p><p>Die klare Mehrheit des SGB-Vorstands ist der Meinung, dass die Vorlage als Gesamtpaket für die Arbeitnehmenden positiv ist: Das Rentenniveau wird erhalten. Die Senkung des Umwandlungssatzes wird kompensiert. Für alle ab 45-Jährigen und Älteren gilt eine Besitzstandgarantie. Dank der Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare gibt es unter dem Strich für verschiedene Kategorien sogar ein höheres Rentenniveau. Damit werden die AHV-Renten, erstmals seit 40 Jahren, über die Teuerungs- und Lohnentwicklung hinaus erhöht.
</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters beurteilt der Vorstand als Rückschritt. Doch gibt es mit der Altersvorsorge 2020 gerade für Frauen einen seit langem geforderten Fortschritt: Die Teilzeitarbeit in der zweiten Säule wird künftig besser versichert. Damit wird die Rentenungleichheit zwischen Männern und Frauen endlich auch bei den Pensionskassen abnehmen. Ein grosser Fortschritt ist zudem, dass bei Stellenverlust ab 58 der Anspruch auf eine Pensionskassenrente nicht mehr wie heute verloren geht. Auch wenn sie keine Stelle mehr finden und keine Beiträge mehr bezahlen können, haben ältere Arbeitslose in Zukunft einen Rentenanspruch.
</p><p>Von grosser Bedeutung ist für den SGB-Vorstand, dass mit der Altersvorsorge 2020 die AHV-Finanzierung bis 2030 gesichert wird und alle Angriffe auf das Rentenniveau für heutige Rentnerinnen und Rentner abgewehrt wurden. Er hielt gleichzeitig fest, dass eine Ablehnung der Altersvorsorge 2020 einzig dem Arbeitgeberverband und den rechts-bürgerlichen Parteien nützen würde. Sie wollen, dass die AHV unterfinanziert ist, damit sie dann bessere Karten haben, um Rentenalter 67 und Rentenkürzungen durchzusetzen.
</p><p>Die definitive SGB-Parolenfassung zur Altersvorsorge 2020 nimmt die ausserordentliche Delegiertenversammlung vom kommenden Freitag vor.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4782</guid><pubDate>Thu, 16 Mar 2017 17:14:49 +0100</pubDate><title>Das SGB-Präsidium ist über die Stärkung der AHV erfreut</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/das-sgb-praesidium-ist-ueber-die-staerkung-der-ahv-erfreut</link><description>Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Präsidialausschuss des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ist erfreut, dass sich der rechtsbürgerliche Schulterschluss in der Altersvorsorge 2020 nicht durchsetzen konnte. Damit ist der Weg offen für eine Stärkung der AHV. Die Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare hilft insbesondere Leuten mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie ist umso wichtiger, als die zweite Säule grosse Probleme hat, ihre Leistungsversprechungen zu halten, hielt der Präsidialausschuss an seiner Sitzung vom Donnerstag fest. 
</p><p>Die Reform enthält eine riesige Kröte: die Erhöhung des Frauenrentenalters. Sie bringt jedoch neben den höheren AHV-Renten auch andere wichtige Fortschritte: </p><ul><li>Eine bessere Abdeckung der Teilzeitarbeit in der oblig. berufliche Vorsorge. Damit wird die Ungleichbehandlung von Frauen in der zweiten Säule reduziert. </li><li>Eine Besitzstandsgarantie für die über 45-jährigen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Sie erleiden gegenüber heute keine Leistungseinbusse. </li><li>Wer ab 58-jährig arbeitslos wird, behält anders als heute einen Rentenanspruch, auch wenn keine Beiträge mehr einbezahlt werden. </li><li>Die Modernisierung des Altersrücktritts. Bessere Möglichkeiten für Teilpensionierungen. </li><li>Die finanzielle Sicherung der AHV bis 2030 dank zusätzlich 0,6 Prozent Mehrwertsteuer. 0,3 Prozent davon werden dabei bereits erhoben. Die Mehrbelastung beträgt damit nur 0,3 Prozent. </li></ul><p>Entscheiden, ob diese Fortschritte die Erhöhung des Frauenrentenalters aufwiegen, werden die SGB-Delegierten an einer ausserordentlichen Versammlung am 24. März. Zwei Tage vorher wird der SGB-Vorstand zuhanden der Delegiertenversammlung einen Antrag formulieren. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4777</guid><pubDate>Wed, 15 Mar 2017 11:00:25 +0100</pubDate><title>AV 2020: Aufsplittung in Abbauvorlagen ist keine Alternative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-aufsplittung-in-abbauvorlagen-ist-keine-alternative</link><description>Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die Einigungskonferenz die Erhöhung der AHV-Renten definitiv beschlossen hat. Die Erhöhung um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare hilft insbesondere Leuten mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie ist richtig, weil damit die mit dem tieferen Umwandlungssatz verbundene Senkung der Pensionskassenrenten nicht nur in der kriselnden zweiten Säule sondern auch in der viel stabileren AHV ausgeglichen wird.
</p><p>Mit der Limitierung der AHV-Zusatzfinanzierung auf 0,6 Mehrwertsteuer-Prozent ist der Ständerat der rechts-bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat stark entgegengekommen. Nach Erfüllung dieser zentralen Nationalratsforderung, sollte nun auch die grosse Kammer die Vorlage gutheissen können. Die Vorlage zu versenken, wäre verantwortungslos. Denn die Altersvorsorge 2020, in der von der Einigungskonferenz verabschiedeten Form, ist auf Jahre hinaus die einzige Reform der Altersvorsorge, die vor dem Stimmvolk Bestand haben kann. Wird die Reform in verschiedene Abbauvorlagen gesplittet, ist der Schiffbruch unausweichlich. Das zeigt die Vergangenheit. Der SGB wird solche Abbauvorlagen vehement bekämpfen.
</p><p>Schafft die Altersvorsorge 2020 die Hürde des Nationalrats, wird der SGB seine definitive Beurteilung an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 24. März vornehmen. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über den Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4773</guid><pubDate>Mon, 13 Mar 2017 18:13:38 +0100</pubDate><title>Ungenügende Schritte des Nationalrats </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ungenuegende-schritte-des-nationalrats</link><description>Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Nationalrat hat es verpasst, bei der Altersvorsorge 2020 endgültig auf den Ständeratskompromiss einzuschwenken. In der Version des Nationalrats ist die Altersvorsorge 2020 zum Scheitern verurteilt. Der SGB und seine Verbände können der Altersvorsorge 2020 höchstens zustimmen, wenn diese unter dem Strich für die Arbeitnehmenden positiv ausfällt. Das ist nur der Fall, wenn die Senkung des Umwandlungssatzes auch über eine AHV-Erhöhung von 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare kompensiert wird. Werden die Rentenausfälle einzig innerhalb der zweiten Säule kompensiert, ist die Vorlage nicht mehr positiv zu werten. Denn so müssen gerade Leute mit mittleren und tiefen Einkommen viel höhere Beiträge zahlen als bei der Ständeratslösung. Das entzieht ihnen während dem Arbeitsleben viel mehr Kaufkraft. 
</p><p>Falsch ist die einseitige Kompensation über die zweite Säule auch, weil sich deren Rahmenbedingungen im Tiefstzinsumfeld weiter verschlechtern. Die Rentenversprechungen von heute sind keinesfalls garantiert. Die höheren AHV-Renten hingegen werden garantiert und vor allem sofort nach Inkrafttreten ausbezahlt. Wichtig sind höhere AHV-Renten vor allem auch für die Frauen, die mit der Rentenaltererhöhung den höchsten Preis für die Reform bezahlen sollen. Höhere AHV-Renten sind für sie viel günstiger als höhere Pensionskassenrenten. Denn bei der AHV zahlen Frauen einen Drittel des Beitragsvolumens, erhalten aber über die Hälfte der ausbezahlten Renten. 
</p><p>Sollten sich in der Einigungskonferenz FDP, SVP und GLP und damit die Arbeitgeber durchsetzen, ist ein Referendum und der Absturz unausweichlich. Lassen diese Parteien die Vorlage im Parlament abstürzen, tragen sie die politische Verantwortung für einen weiteren jahrelangen Stillstand. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nur Reformen an der Urne Bestand haben können, bei der alle Beteiligten Konzessionen machen müssen und die den Versicherten auch soziale Fortschritte bringt. 
</p><p>Der SGB fällt seinen Entscheid zur Altersvorsorge 2020 an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4766</guid><pubDate>Thu, 09 Mar 2017 19:07:01 +0100</pubDate><title>FDP, SVP und GLP fordern Kompromiss, der keiner sein kann</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fdp-svp-und-glp-fordern-kompromiss-der-keiner-sein-kann</link><description>Kompromiss AV 2020: Einzig mögliche Grundlage ist Modell Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die von der SVP, FDP und GLP heute Abend präsentierte Position zur Altersvorsorge 2020 ist keinesfalls geeignet als Kompromiss. Einzig mögliche Grundlage für den Kompromiss mit den Gewerkschaften ist der Beschluss des Ständerats, der eine Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare enthält.</p><p>Der SGB und seine Verbände können der Altersvorsorge 2020 höchstens zustimmen, wenn diese unter dem Strich für die Arbeitnehmenden, insbesondere für jene mit tiefen und mittleren Einkommen, positiv ausfällt. Wird die Senkung des Umwandlungssatzes einzig innerhalb der zweiten Säule kompensiert, ist die Vorlage nicht mehr positiv zu werten. Denn so müssen gerade Leute mit mittleren und tiefen Einkommen viel höhere Beiträge zahlen als bei der Ständeratslösung. Das entzieht ihnen während dem Arbeitsleben viel mehr Kaufkraft.
</p><p>Falsch ist die einseitige Kompensation über die zweite Säule auch, weil sich deren Rahmenbedingungen im Tiefstzinsumfeld weiter verschlechtern. Die Rentenversprechungen von heute sind keinesfalls garantiert. Die höheren AHV-Renten hingegen werden garantiert und vor allem sofort nach Inkrafttreten ausbezahlt. Wichtig sind höhere AHV-Renten vor allem auch für die Frauen, die mit der Rentenaltererhöhung den höchsten Preis für die Reform bezahlen sollen. Höhere AHV-Renten sind für sie viel günstiger als höhere Pensionskassenrenten. Denn bei der AHV zahlen Frauen ein Drittel des Beitragsvolumens, erhalten aber über die Hälfte der ausbezahlten Renten.
</p><p>Sollten sich FDP, SVP und GLP durchsetzen, ist ein Referendum und der Absturz unausweichlich. Lassen diese Parteien die Vorlage im Parlament abstürzen, tragen sie die politische Verantwortung für einen weiteren jahrelangen Stillstand. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nur Reformen an der Urne Bestand haben können, bei der alle Beteiligten Konzessionen machen müssen und die den Versicherten auch soziale Fortschritte bringt.
</p><p>Der SGB fällt seinen Entscheid zur Altersvorsorge 2020 an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden.
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4762</guid><pubDate>Tue, 07 Mar 2017 11:25:30 +0100</pubDate><title>Höhere Renten endlich in Griffweite</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-renten-endlich-in-griffweite</link><description>Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der  Ständerat am eingeschlagenen Kurs festhält und erstmals seit 40 Jahren  die künftigen AHV-Renten über die Anpassung an die Teuerung und die  Lohnentwicklung hinaus erhöhen will. Würde die Senkung des  Umwandlungssatzes, wie es der Nationalrat will, einzig über die  kränkelnde zweite Säule kompensiert, wären ein Referendum und ein  Absturz der Reform unausweichlich. Denn dieser Vorschlag ist für Leute  mit tiefen und mittleren Einkommen viel teurer. Ausserdem ist das Risiko  gross, dass trotz der höheren Beiträge die Pensionskassenrenten am Ende  tiefer ausfallen als zurzeit vorausgesagt.
</p><p>Der SGB wird der  Reform nur mit den AHV-Zuschlägen zustimmen können. Denn die Vorlage  enthält mit dem höheren Frauenrentenalter und der Senkung des  Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6% zwei Elemente, die nur geschluckt  werden können, wenn die Gesamtbilanz der Altersvorsorge 2020 positiv  ist. Der Ständerat hat dazu heute ein weiteres positives Element  beschlossen, indem die Besitzstandgarantie in der zweiten Säule bereits  für alle Versicherten ab 45 und nicht erst ab 50 gelten soll. Für sie  alle sind die Rentenzuschläge von 840 Fr./Jahr für Alleinstehende sowie  von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare eine effektive Rentenerhöhung. Ein  Fortschritt sind die Zuschläge aber für alle mit tiefen und mittleren  Einkommen. Besonders wichtig sind sie für die 500'000 erwerbstätigen  Frauen, die nur bei der AHV versichert sind. Nur die AHV-Zuschläge  bringen ihnen mehr Rente. Positiv zu werten sind zudem die besseren  Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei  Stellenverlust im Alter sowie die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030.
</p><p>Der  Entscheid des SGB zur Altersvorsorge 2020 fällt an einer  ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden  wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die  Delegiertenversammlung entscheiden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>&nbsp;Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4748</guid><pubDate>Tue, 28 Feb 2017 13:11:11 +0100</pubDate><title>Wenn der Nationalrat nicht einlenkt, stürzt Altersvorsorge 2020 ab!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wenn-der-nationalrat-nicht-einlenkt-stuerzt-altersvorsorge-2020-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Nationalrat beharrt bei der Altersvorsorge 2020 auf Rentenalter 67 für alle und verweigert weiterhin bessere AHV-Renten. Die grosse Kammer will den mit der Senkung des Umwandlungssatzes bewirkten Rentenabbau einzig mit Massnahmen in der kränkelnden zweiten Säule angehen. Das wäre gerade für Leute mit tiefen Einkommen sowie KMU viel zu teuer. Zudem dauert es zu lange, bis sich diese Massnahmen auch wirklich positiv im Portemonnaie der Betroffenen niederschlagen. Völlig quer in der Landschaft steht die vom Nationalrat beschlossene Vorlage, die zu Rentenalter 67 führen soll. Sollte sich der Nationalrat in der Differenzbereinigung durchsetzen, sind ein Referendum und der Absturz der Reform unausweichlich. 
</p><p>Eine Zustimmung zur Reform, die mit der Erhöhung des Frauenrentenalters einen nur schwer verdaulichen Entscheid enthält, ist für den SGB nur eine Option, wenn der Nationalrat auf den Ständeratskurs einschwenkt. Die AHV-Zuschläge von 840 Fr./Jahr für alle NeurentnerInnen sowie von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare, wie sie der Ständerat beschlossen hat, sind effizient, nötig und kommen das Gros der Versicherten weit günstiger zu stehen als eine entsprechende Erhöhung der Pensionskassenrente. Positiv zu werten sind zudem die besseren Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei Stellenverlust im Alter sowie die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030. 
</p><p>Der Entscheid des SGB zur Altersvorsorge 2020 fällt an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4743</guid><pubDate>Thu, 23 Feb 2017 10:14:35 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020: Nur der Weg des Ständerats ist gangbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-nur-der-weg-des-staenderats-ist-gangbar</link><description>Vorschau Session</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Frühjahrssession muss das Parlament die Altersvorsorge 2020 fertig beraten. Eine Zustimmung zur Reform ist für den SGB nur möglich, wenn sich die beträchtlichen Differenzen zwischen den beiden Räten auf der Linie des Ständerates einpendeln. </p><p>Vorneweg: sowohl der National- wie der Ständerat muten den Frauen mit dem definitiv gefällten Entscheid, deren Rentenalter auf 65 Jahre anzuheben, einen harten Abbau zu, der nur sehr schwierig zu verdauen sein wird. Das kann nur dann geschehen, wenn er in eine Vorlage eingebettet ist, bei der die positiven Punkte der Reform insgesamt überwiegen. Mit den Vorschlägen der nationalrätlichen Kommission ist dies nicht gegeben. 
</p><p>Die Lösungsansätze der beiden Räte gehen weit auseinander. Der Nationalrat will den mit der Senkung des Umwandlungssatzes bewirkten Rentenabbau einzig mit Massnahmen auf der Ebene der Zweiten Säule angehen. Das wird für die tiefen Einkommen zu teuer. Zudem dauert es zu lange, bis sich solche Rentenverbesserungen auswirken. Inakzeptabel ist auch das Festhalten an Rentenalter 67 als Finanzierungsmassnahme. Der Ständerat dagegen setzt auf höhere AHV-Renten. Er hat erkannt: Die AHV hat sich in ihrer ganzen Geschichte als effizient und finanzierungssicher erwiesen. 
</p><p>Mit den Vorschlägen des Ständerates stehen bei der AHV dank dem gewerkschaftlichen Druck erstmals seit 20 Jahren wieder Verbesserungen an. Der Rentenzuschlag von Fr. 840 pro Jahr für alle NeurentnerInnen, wie ihn der Ständerat beschlossen hat, ist die erste substantielle pauschale Rentenverbesserung seit 40 Jahren. Damit wäre das Tabu der Rentenverbesserungen in der AHV gebrochen. Die Erhöhung des Rentenalters auf 67 wäre vom Tisch. Auf der Positivliste stehen weitere Punkte, von denen hier nur die besseren Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei Stellenverlust im Alter und die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030 erwähnt seien. 
</p><p>Kurzum: Aus Sicht der Arbeitnehmenden sind nur die Vorschläge des Ständerates geeignet, die Rentenprobleme zu lösen. Es ist zu hoffen, dass im Parlament die Sorgen der Arbeitnehmenden ernst genommen werden und die Vorlage auf der Positionsebene des Ständerates bereinigt wird. Dann werden die Delegierten des SGB am 24. März darüber zu entscheiden haben, ob die diversen Vorteile der Reform den Rückschritt des höheren Rentenalters für die Frauen aufzuheben vermögen. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4685</guid><pubDate>Tue, 31 Jan 2017 10:34:01 +0100</pubDate><title>Würdiges Leben mit Ergänzungsleistungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wuerdiges-leben-mit-ergaenzungsleistungen</link><description>Kein Abbbau bei den EL: Allianz warnt vor drastischen Folgen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Kein Abbau bei den Ergänzungsleistungen (EL): mit diesem Appell ist heute die breit verankerte "Allianz Ergänzungsleistungen", in welcher Behinderten-, Senioren-, Frauen-, Arbeitnehmenden- und Mieterorganisationen vertreten sind, an die Öffentlichkeit getreten. Die Allianz bekämpft die in der anstehenden Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) vorgesehenen einschneidenden Spar- und Abbaumassnahmen. Der Bundesrat will 300 Millionen Franken einsparen - auf dem Rücken von älteren Menschen und solchen mit Behinderungen. Dem Arbeitgeberverband und einigen bürgerlichen Parteien geht die soziale Härte dieser Abbauvorschläge gar zu wenig weit. Dabei müssen die betroffenen EL-Bezüger/innen bereits heute jeden Franken zweimal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. 
</p><p>Die EL-Allianz fordert die eidgenössischen Räte dazu auf, die seit 2001 unveränderten Mietzinsmaxima endlich anzupassen. Diese decken mit heute Fr. 1'100.- pro Monat für Alleinstehende sowie 1'250.- für Familien und Paare in keiner Weise mehr die im heutigen Wohnungsmarkt zu bezahlenden Mieten ab.
</p><p> Die Allianz wehrt sich gegen die Kürzungen der EL und die strengeren Anspruchsvoraussetzungen, die der Bundesrat in der hängigen Revision des ELG vorschlägt. Sie opponiert vor allem der Senkung der Vermögensfreibeträge, den Einschränkungen bei der Verwendung des Vermögens, den Neuerungen bei der Berücksichtigung des Erwerbseinkommens und dem Abbau bei der Vergütung der Krankenkassenprämien. Diese Vorschläge drangsalieren die Betroffenen. Zudem fordert die Allianz, dass der Betrag für die persönlichen Auslagen von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern gesamtschweizerisch auf rund Fr. 500.- pro Monat festgelegt wird. Gefördert werden soll auch das "Wohnen zuhause", was unmittelbar mehr Investitionen der EL verlangt, langfristig sich jedoch aufgrund von weniger Heimeintritten rechnen wird. 
</p><h3>In der "Allianz für Ergänzungsleistungen" sind vertreten: </h3><ul><li><b>Behindertenorganisationen:</b> AGILE.CH / Inclusion Handicap / Procap / Pro Infirmis</li><li><b>Seniorenorganisationen:</b> Avivo / Pro Senectute / SSR / Vasos / GrossmütterRevolution</li><li><b>Frauenorganisationen:</b> Evangelische Frauen / Landfrauenverband</li><li><b>Arbeitnehmendenverbände:</b> SBK / SGB / Travail.Suisse</li><li><b>Mieterverbände:</b> MV </li></ul><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen Inclusion Handicap, 079 714 07 37</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Michel Pillonel, Co-Präsident Schweizerischer Seniorenrat SSR, 079 414 86 10</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4658</guid><pubDate>Fri, 13 Jan 2017 16:46:11 +0100</pubDate><title>Destruktive Rentenpolitik auf dem Buckel der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/destruktive-rentenpolitik-auf-dem-buckel-der-arbeitnehmenden</link><description>Nationalratskommission zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Kommission für Soziales und Gesundheit des Nationalrates (SGK) erkennt die Zeichen der Zeit nicht. Sie hält mit einer knappen Mehrheit an ihrem Konzept "länger arbeiten, viel mehr einbezahlen und trotzdem ein unsicheres Rentenniveau" fest. Dies obschon der Ständerat Vorschläge für eine durchdachte Rentenrevision beschlossen hatte.
</p><p>Die Mehrheit der SGK-N hat es erneut verpasst für Lösungen einzustehen, die zu einem sicheren Renteneinkommen führen und die für die breite Bevölkerung finanziell tragbar sind. Stattdessen setzt die Mehrheit der Kommission weiterhin auf einen massiven Ausbau der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Beiträge für die Pensionskassen würden sich für die tiefen Einkommen nahezu verdreifachen. Damit verbunden: Happige Netto-Lohneinbussen. Und dies zu einer Zeit wo das Kapitaldeckungssystem der zweiten Säule in der Krise steckt. Denn trotz der viel höheren Pensionskassen-Beiträge gerät das Rentenniveau ins Rutschen, weil die Verzinsung der angesparten Gelder immer tiefer ausfällt und der Mindestumwandlungssatz sinkt.
</p><p>Stark spüren gerade die Frauen die Lohneinbussen, denn sie haben i.d.R. tiefere Löhne. Trotzdem ist ihre Aussicht auf eine ausreichende und stabile Rente mager. Besonders störend ist es bei den Frauen ab 60. Sie sind die ersten, die von der raschen Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 betroffen wären. Und gerade sie hätten vom Ausbau der zweiten Säule ausser Kosten nur Brosamen. Für sie ist die vom Ständerat beschlossene Aufstockung der AHV-Renten essentiell.
</p><p>Keinen Ausgleich für die Rentenverschlechterungen stellt zudem die von der Kommission vorgeschlagene Förderung der frühzeitigen Pensionierung für Leute mit Tiefsteinkommen dar. Die Voraussetzungen sind derart restriktiv, dass nur einzelne wenige Personen davon profitieren können. Dass die Kommission gleichzeitig auf der automatischen Rentenaltererhöhung auf 67 beharrt, zeigt wie konzeptlos agiert wird.
</p><p>Der Nationalrat ist gut beraten in der Frühjahrssession vom Kommissionskurs abzurücken und auf die Beschlüsse des Ständerats einzuschwenken. In der Form der SGK-N hat die Altersvorsorge 2020 vor dem Volk wenig Chancen. Denn für die Arbeitnehmenden ist sie so unter dem Strich negativ. Der SGB wird nach der Schlussabstimmung im Parlament am 24. März über die Altersvorsorge 2020 befinden. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4633</guid><pubDate>Thu, 22 Dec 2016 06:00:00 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020: Der Kaiser ist nackt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-der-kaiser-ist-nackt</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner: Nur die Ständeratslösung ist mehrheitsfähig </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach der zweiten Beratung des Pakets "Altersvorsorge 2020" im Ständerat und vor der nächsten Runde im Nationalrat lohnt sich ein kurzer Blick zurück - auch auf eine Geschichte, in der der Arbeitgeberverband mit seinen politischen Verbündeten nur noch eines will: um jeden Preis die Verbesserungen in der AHV für alle verhindern. </p><p>Der Ständerat hatte im Herbst 2015 eine Vorlage mit einem Zuschlag auf den AHV-Renten von 70 Franken pro Monat verbunden mit einer Verbesserung des Ehepaar-Plafonds von 150 auf 155% beschlossen. Danach war die Nationalratskommission während fast neun Monaten am Zug. Die Rechtsmehrheit in der Kommission schnürte unter Anleitung des Arbeitgeberverbands eine Vorlage, die auf nichts anderes als eine knallharte Rentensenkung hinauslief. Nebst einem Mechanismus für Rentenalter 67. 
</p><h3>Blind, aber treue Gefolgschaft </h3><p>Am 25. September 2016 stimmten in der Volksabstimmung über 40% für die Volksinitiative AHVplus. Am gleichen Abend noch zog der Arbeitgeberverband eine völlig neue Vorlage aus dem Hut. Sie verzichtete auf Rentensenkungen, führte aber im Gegenzug zu enormen zusätzlichen Kosten und Beiträgen in der beruflichen Vorsorge (24 Milliarden Franken kumuliert bis 2030). Der neue Vorschlag des Arbeitgeberverbands wurde darauf von FDP, SVP und GLP zum Gesetz erklärt, ohne dass auch nur eine Stunde Kommissionsberatung stattgefunden hätte. Diese "blinde" Gesetzgebung war ein wohl einmaliger Vorgang in der Geschichte des Schweizer Parlaments bei einer Vorlage von dieser Tragweite. Die Devise lautete: Egal, was es kostet. Nur eine Verbesserung der AHV-Leistungen darf es nicht geben. 
</p><p>Inzwischen ist die zweite Beratung im Ständerat abgeschlossen. Eine stabile Mehrheit bestätigt die Verbesserung der AHV-Leistungen für die Neurentnerinnen und Neurentner. Arbeitgeberverband, Economiesuisse und FDP hatten Minderheitsvorschläge mit einer Kompensation der Rentenverluste einzig über das BVG propagiert, auch wenn diese viel teurer zu stehen kommen und schlechtere Renten bewirken als die mit der AHV kombinierte Lösung des Ständerats. 
</p><h3>Und wieder eine Pirouette </h3><p>Neu ist aber, dass für den Arbeitgeberverband das Tabu zusätzlicher Leistungen in der AHV nicht mehr gilt. Nur die monatlichen 70 Franken für die Neurentner dürfen es nicht sein. Stattdessen soll für einen Teil der Ehepaare der Ehepaarplafond heraufgesetzt und abgesehen davon der Rentenkürzungssatz reduziert werden. Aber nur für eine kleine Minderheit der Ärmsten, die sowieso im EL-Bereich liegen und kaum etwas davon haben. Sowohl die Ehepaare wie auch die Alleinstehenden fahren nach diesen Vorschlägen viel schlechter als mit den Beschlüssen des Ständerats. Die Alleinstehenden würden nur zahlen, bekämen aber nichts. Und auch die Ehepaare fahren weit schlechter als nach den Beschlüssen des Ständerats. Trotzdem kosten die in manchen Medien als Kompromiss angepriesenen Minderheitsvorschläge fast die Hälfte der Beschlüsse des Ständerats in der AHV. Finanziert sind diese Leistungen nach dem Modell der Minderheiten im Gegensatz zum Beschluss des Ständerats allerdings nicht. So viel zur Logik und Seriosität dieser Vorschläge. 
</p><p>Geführt wird das Dossier Altersvorsorge im Arbeitgeberverband von Ressortleiter Martin Kaiser. Herr Kaiser liess noch vor der Beratung im Ständerat verlauten, dass sie, die Arbeitgeber, die ganze Reform versenken würden, wenn die 70 Franken nicht fallen gelassen würden. Wen kann es da noch wundern, dass Arbeitgeberverband, Economiesuisse und FDP nach dem Entscheid des Ständerats flugs verkündeten: Besser keine Reform als diese. Es brauche keine Reform nur um der Reform willen. Inhaltlich angegriffen wird wiederum einzig der AHV-Zuschlag für die Neurentnerinnen und Neurentner.
</p><h3> Der Kaiser ist nackt </h3><p>Die Rezepte des Herrn Kaiser für die Vorsorgereform wechseln also im Wochentakt und manchmal sogar im Takt von Tagen. Von den Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen, die den Unsinn seiner Vorschläge belegen, lässt er sich grundsätzlich nicht irritieren. Wenigstens so lange ihm Parteien wie FDP und SVP unhinterfragt folgen. 
</p><p>Das Stück, das der Arbeitgeberverband hier bietet, erinnert fatal an ein Märchen von Hans Christian Andersen. Es trägt den Titel "Des Kaisers neue Kleider". Der Kaiser war längst nackt, aber alle taten so, als ob alles in bester Ordnung wäre. Bis ein Kind die einfache Wahrheit aussprach. Wie lange müssen wir warten, bis einer seiner Freunde es wagt, Herrn Kaiser die Wahrheit zu sagen? 
</p><h3>Nur die Ständeratslösung ist mehrheitsfähig </h3><p>Die grosse Herausforderung der Altersvorsorge ist die Rentenhöhe. Schon heute sinken die Umwandlungssätze ausserhalb des gesetzlichen Obligatoriums quer durch die Schweiz. Einzig die Vorschläge des Ständerats schaffen dazu ein gewisses Gegengewicht. Zwar sind die Rentenverbesserungen nach den Beschlüssen des Ständerats bescheiden, zu bescheiden. Sie sorgen aber dafür, dass nach Jahrzehnten die AHV-Renten endlich wieder verbessert werden. Und dank dem fixen Frankenbetrag für alle Neurentnerinnen und Neurentner für die tieferen Einkommen etwas stärker als für die höheren. Wenn eine Vorlage im Gegensatz zu den gescheiterten bürgerlichen Projekten der Nuller-Jahre die Hürde der Volksabstimmung überwinden kann, dann jene des Ständerats. Die Vorschläge des Arbeitgeberverbands nach dem Muster der Aera Couchepin führen dagegen direkt in die Sackgasse. 
</p><p>Wir stehen vor spannenden Monaten. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4618</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2016 12:25:55 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020 nur mit AHV-Erhöhung auf Kurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-nur-mit-ahv-erhoehung-auf-kurs</link><description> SGB begrüsst Standhalten des Ständerats</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Arbeitnehmenden sind in der Schweiz mit Blick auf ihre Altersvorsorge zunehmend verunsichert. Die Frage, ob ihre AHV- und Pensionskassen-Renten für ein anständiges Leben ausreichen werden, bietet immer mehr Anlass zur Sorge. Denn das Rentenniveau der Zweiten Säule ist am Sinken und auch die AHV-Renten halten mit der Lohnentwicklung nicht mehr mit.
</p><p>Der SGB begrüsst es, dass der Ständerat den Provokationen aus dem Nationalrat standgehalten hat und nicht auf die automatische Rentenaltererhöhung auf 67 Jahre eingetreten ist. Positiv ist auch, dass der Ständerat die Sorgen der Arbeitnehmenden im Vergleich zum Nationalrat höher gewichtet und daran festhält, die rückläufigen Pensionskassen-Renten zu einem Teil über bessere AHV-Renten zu kompensieren. Die Anhebung der AHV-Renten um 70 Franken pro Monat sowie die Verbesserung der AHV-Renten der Ehepaare sind angesichts des sinkenden Rentenniveaus in der Zweiten Säule nötig. Beide Massnahmen sind zudem mit 0,3% Lohnbeiträgen effizient und gerecht finanziert. Die Stabilisierung des Rentenniveaus ausschliesslich mittels Massnahmen in der Zweiten Säule, so wie es der Nationalrat wünscht, würde Leute mit tiefen und mittleren Einkommen viel mehr kosten (Sparbeiträge) und vor allem auch Firmen aus Niedriglohnbranchen übermässig belasten. Und das Minderheitsmodell des Ständerats würde den künftigen Rentnerinnen und Rentnern tiefere Renten bringen als das Ständeratsmodell. Und auch hier wäre die Beitragslast deutlich höher. Angesichts der Tiefstzinsphase ist klar: die stärkere Kapitalbildung ist heute weit weniger effizient als in vergangenen Jahren.
</p><p>Der SGB erachtet auch die vom Ständerat verabschiedete Zusatzfinanzierung für die AHV als sinnvoll. Die AHV braucht im nächsten Jahrzehnt Zusatzeinnahmen. Positiv ist, dass von den zusätzlichen 1% Mehrwertsteuer, nur 0,7% effektiv neu im Portemonnaie zu spüren sind, da 0,3% bereits heute für die IV erhoben werden. Ohne Erhöhung droht eine Unterfinanzierung der AHV.
</p><p>Der Nationalrat tut gut daran, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen. Ignoriert er die Sorgen der Arbeitnehmenden weiterhin, folgt die Quittung an der Urne. Schon die bisherigen Beschlüsse des Ständerats enthalten mit dem Frauenrentenalter 65 und der Umwandlungssatzsenkung einschneidende Massnahmen, die breite Kreise ablehnen. Ohne Stärkung der AHV und mit einem Automatismus für Rentenalter 67 ist ein Volks-Nein absehbar. Der SGB wird die "Altersvorsorge 2020" nach deren Bereinigung am 24. März an einer a.o. Delegiertenversammlung beurteilen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4574</guid><pubDate>Wed, 23 Nov 2016 14:09:39 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020 – Ständerat auf Kurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-staenderat-auf-kurs</link><description>Vorschau Wintersession</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Wintersession befasst sich der Ständerat erneut mit der Altersvorsorge 2020. Gewichtige Differenzen zwischen den beiden Räten bestehen beim Erhalt des Rentenniveaus, bei der Zusatzfinanzierung für die AHV, beim Automatismus für ein höheres Rentenalter und bei den Witwen- und Kinderrenten. Für den SGB weisen die Beschlüsse des Ständerates in die klar bessere Richtung.</p><p>Die vorberatende Kommission der kleinen Kammer beantragt ihrem Plenum, weitgehend der bisherigen Linie zu folgen: </p><ul><li>Festhalten am AHV-Rentenzuschlag von Fr. 70 und Verbesserung des Ehegattenplafonds auf 155%; </li></ul><ul><li>Bessere Abdeckung der Teilzeitarbeit in der beruflichen Vorsorge: Koordinationsabzug entspricht 40% des Jahreslohn, maximaler Wert= Fr. 21'150; </li></ul><ul><li>Zusatzfinanzierung über Mehrwertsteuer: schrittweise Erhöhung um 1%; </li></ul><ul><li>Keine automatische Rentenaltererhöhung; </li></ul><ul><li>Keine Anpassung der Witwen- und Kinderrenten. </li></ul><p>&nbsp;</p><h3>AHV anheben, um Rentenverluste zu kompensieren </h3><p>Der SGB begrüsst die Stossrichtung der ständerätlichen Anträge. Die durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes entstehenden Rentenverluste innerhalb des BVG kompensieren zu wollen, wie das der Nationalrat vorschlägt, ist aufgrund des anhaltenden Formtiefs der Zweiten Säule falsch. Die Beitragslast für die Versicherten wäre viel zu hoch, insbesondere für Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen. Beispiel: Für eine 30-jährige Arbeitnehmerin mit einem Monatslohn von 3'000 Franken vergrösserte sich in der obligatorischen beruflichen Vorsorge der versicherte Lohn von heute Fr. 11'325 auf Fr. 36'000. Bezahlte die Arbeitnehmerin bisher monatlich Fr. 33.-- an Altersgutschriften, würden es künftig Fr. 135.-- sein. Die gleiche Erhöhung der Beitragslast müsste auch die Firma stemmen. Aber auch bei mittleren Einkommen zeigt ein Vergleich zwischen den Vorschlägen der beiden Räte, dass die Variante des Ständerates für die Versicherten bis zu sechs Mal günstiger kommt. 
</p><h3>Kein Interventionsmechanismus, kein Rentenalter 67 </h3><p>Der SGB lehnt einen Interventionsmechanismus mit automatischen Massnahmen in der AHV dezidiert ab. Bei der vom Nationalrat beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer um nur 0.6 Prozent sind die Rentenleistungen im nächsten Jahrzehnt nicht gesichert. Die Stabilisierungsregel ist nichts anderes als eine gut getarnte generelle Rentenaltererhöhung auf 67. Dies wiederum ist eine Zwängerei, die angesichts der Lage älterer Angestellter auf dem Arbeitsmarkt zynisch ist - und deshalb vor dem Volk auch keine Chance hätte. Es braucht deshalb eine Zusatzfinanzierung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Höhe eines Prozentpunktes, wie das der Ständerat beantragt. Infolge der Überführung der IV-Zusatzfinanzierung in die AHV wäre nur eine MwSt-Erhöhung von 0.7% spürbar. 
</p><p><b>Fazit:</b> Der Ständerat bemüht sich um eine gewisse Ausgewogenheit der Reform. Der Nationalrat mutet unter allen wichtigen Titeln der Bevölkerung bloss Verschlechterungen zu. Deshalb ist zu hoffen, dass die kleine Kammer resolut an ihren Vorschlägen festhält. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4552</guid><pubDate>Tue, 08 Nov 2016 15:27:03 +0100</pubDate><title>Ständeratskommission korrigiert Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderatskommission-korrigiert-altersvorsorge-2020</link><description>SGB begrüsst Stossrichtung der Kommission und Festhalten an AHV-Erhöhung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit ihren heutigen Entscheiden korrigiert die Sozialkommission des Ständerats (SGK) die krass arbeitnehmerfeindlichen Entscheide des Nationalrats in der Altersvorsorge. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die SGK nicht auf die Provokation der Nationalratsmehrheit eingetreten ist und den Automatismus für Rentenalter 67 sowie die Streichung der Witwenrente ablehnt und gleichzeitig an der Teilkompensation der Pensionskassen-Rentenausfälle über die AHV festhält.
</p><p>Es wäre falsch, die Senkung des Umwandlungssatzes einzig innerhalb der zweiten Säule zu kompensieren. Dies kommt alle Beteiligten viel teurer zu stehen. Zudem wäre die angestrebte Rentenhöhe trotz der massiv höheren Beiträgen nicht garantiert. Der sicherste und sozialste Weg, die Rentenausfälle zu kompensieren führt über eine Erhöhung der AHV. Die Minderheitsvorschläge der SGK-S lehnt der SGB ab. Diese Vorschläge wären teurer als der Mehrheitsvorschlag. Zudem würden nur Minderheiten von den angestrebten Verbesserungen profitieren.
</p><p>Der SGB wird erst am Ende der Beratung der Altersvorsorge 2020 Bilanz ziehen. Er wird die Beschlüsse des Parlaments an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 24. März würdigen und über das weitere Vorgehen befinden.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4545</guid><pubDate>Thu, 03 Nov 2016 14:39:25 +0100</pubDate><title>Ausufernde Arbeitszeiten und damit Gratisarbeit und Stress bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ausufernde-arbeitszeiten-und-damit-gratisarbeit-und-stress-bekaempfen</link><description>Delegiertenversammlung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Delegierten haben heute beschlossen, die immer dreisteren Angriffe auf geregelte Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz vehement zu bekämpfen. Auslöser dieses Entscheids sind Vorstösse von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter. Die beiden Ständeräte haben mit ihren parlamentarischen Initiativen die Arbeitszeiterfassung, geregelte Arbeitszeiten, die Nacht- und Sonntagsruhe, das Recht auf Pausen und auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten auf die Abschussliste gesetzt. Fast die Hälfte aller Angestellten wäre betroffen und müsste wegen dem Abbau des Arbeitnehmerschutzes in letzter Konsequenz Gratisarbeit leisten. 
</p><p>Die Folgen dieser Flexibilisierung wären verheerend: Stress und Burn Out würden noch mehr zunehmen, die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie noch mehr gefährdet, die Planbarkeit des Lebens noch mehr erschwert. 
</p><p>Die SGB-Delegierten fordern eine resolute Bekämpfung von grenzenlosem Arbeiten. Angezeigt sind vielmehr Verbesserungen beim Schutz vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz und Massnahmen für eine bessere Planbarkeit der Arbeit. Die Delegierten verlangen einen griffigen Vollzug des Arbeitsgesetzes, insbesondere mehr Kontrollen der Arbeitszeit durch die Kantone und die SUVA. Sonntags- und Nachtarbeit müssen weiterhin absolute Ausnahme bleiben. Arbeitszeiterfassung und Ruhezeitbestimmungen sollen auch für Home-Office gelten. Zudem sind bei Arbeit auf Abruf die Einsatzpläne und Pikettdienste verbindlich zu regeln, wobei kurzfristige Änderungen nur im äussersten betrieblichen Notfall und mit einem Lohnzuschlag von 25 % erfolgen dürfen. 
</p><p>Weiter beschlossen die SGB-Delegierten, die Altersvorsorge 2020 in der vom Nationalrat beschlossenen Version mit allen Mitteln zu bekämpfen. Die Entscheide des Nationalrats gehen voll auf Kosten der Arbeitnehmenden. In Zeiten von Nullzinsen ist es falsch, die zweite Säule weiter aufzublähen. Das kostet das Gros der Versicherten im Gegensatz zu einer teilweisen Kompensation der Pensionskassen-Rentenverluste über die AHV viel mehr. Die Beitragslast würde massiv steigen. Die Parole zur Altersvorsorge 2020 und die Frage des Referendums wird der SGB nach Abschluss der parlamentarischen Debatte an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung am 24.3.2017 diskutieren. 
</p><p>Ausserdem verlangten die Delegierten in einer weiteren Resolution von der Post ein Stellenabbau-Moratorium. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitsrecht, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin zuständig für Altersvorsorge, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4544</guid><pubDate>Thu, 03 Nov 2016 14:31:13 +0100</pubDate><title>AHV: Auseinandersetzung am Beginn, nicht am Ende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-auseinandersetzung-am-beginn-nicht-am-ende</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiners Eröffnungsansprache zu den Delegierten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Renten der Zweiten Säule sinken. Das ist sozialer Sprengstoff. Lösung verspricht einzig eine Stärkung der AHV. Nur sie kann die notwendigen Rentensteigerungen, kostengünstig leisten. Die Eröffnungsrede von Paul Rechsteiner an der Delegiertenversammlung des SGB vom 4.11.16. </p><p>Vor wenigen Jahren haben die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes beschlossen, die AHV wieder ins Zentrum der politischen Diskussionen zu rücken. Nach Jahren in der Defensive wollten wir zum Thema Renten endlich wieder in die Offensive gehen. Als Folge dieser Beschlüsse lancierten wir die Volksinitiative AHVplus für eine Rentenverbesserung von 10%. Leider haben wir uns nun am 25. September mit unserer Volksinitiative AHVplus in der Volksabstimmung nicht durchsetzen können. 
</p><p>Das lag allerdings nicht am Inhalt und an der Qualität unserer Initiative, und auch nicht am Einsatz vieler Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. Ich danke allen, die hier so engagiert mit gekämpft haben, für ihren grossen Einsatz herzlich. Wie waren bei dieser Abstimmung über die längst fällige Verbesserung der AHV-Renten mit einer Angstmache- und Verdummungskampagne konfrontiert, die es so lange nicht mehr gegeben hat. Obwohl die AHV eine auch im internationalen Vergleich genial finanzierte Sozialversicherung ist, wurde sie systematisch schlecht geredet. In verantwortungsloser Weise wurden die Generationen gegeneinander ausgespielt und die Jüngeren gegen die Älteren aufgehetzt, obschon die AHV die Sozialversicherung ist, die für den besten Ausgleich auch zwischen den Generationen sorgt. 
</p><p>Den Vogel schossen jene ab, die AHVplus mit der irreführenden Behauptung bekämpften, sie würde den Ärmsten der Armen mit den Ergänzungsleistungen schaden. Der Zynismus kennt keine Grenzen, sind es doch dieselben Kreise, die bei den Ergänzungsleistungen einen Sozialabbau in der Höhe von Hunderten von Millionen Franken durchsetzen wollen. 
</p><p>Ein trübes Kapitel waren, nicht zum ersten Mal beim Thema Renten, die Medien vor allem in der Deutschschweiz. Sie führten weitab von einem Informationsauftrag eine entstellende Kampagne gegen uns. Das Deutschschweizer Fernsehen brachte es als Service Public-Medium sogar fertig, die grösste nationale Demonstration der letzten Jahre, unsere AHV-Demo vom 10. September, in der Tagesschau einfach totzuschweigen. 
</p><p>Trotzdem haben unserer Initiative über 40% der Stimmenden und insgesamt gegen eine Million Menschen zugestimmt. Und die Kantone der Suisse Romande und das Tessin haben Ja gesagt. Wir hätten natürlich gewinnen wollen und gewinnen müssen. Aber die fast eine Million Menschen, die zugestimmt haben, sind eine wichtige Investition in die Kämpfe um die Altersvorsorge der Zukunft. 
</p><p>Die Auseinandersetzungen um das Projekt Altersvorsorge 2020 sind nur der Anfang. Die antisozialen Provokationen des Nationalrates müssen und werden wir zu Fall bringen. Aber was heute mit den Renten passiert, geht über Altersvorsorge 2020 weit hinaus. Quer durch die Schweiz werden die Renten der Pensionskassen in einem bis vor kurzem noch nicht vorstellbaren Ausmass gesenkt. Man zahlt immer mehr, bekommt aber dafür trotzdem immer schlechtere Renten. 
</p><p>Die sogenannte Ersatzquote, die Höhe der Renten im Vergleich zu den Löhnen, wird immer schlechter. Unsere Verfassung sagt, dass man von den Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen im Alter anständig leben können soll. Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise, wie es in der Sprache der Verfassung heisst. Diese Fortführung des Lebensstandards im Alter ist heute grundlegend in Frage gestellt. Die ständige Verschlechterung der Pensionskassenrenten wird so zum sozialen Sprengstoff. 
</p><p>Der Weg aus diesem Problem führt einzig über die Stärkung der AHV. Nur die AHV ist in der Lage, eine Verbesserung der Renten für alle, die das brauchen, kostengünstig zu finanzieren. 
</p><p>Das ist die Debatte, die wir in einer neuen Qualität eröffnen und weiterführen müssen. Die Debatte um anständige Renten im Alter. Die Debatte um die Stärkung der AHV. 
</p><p>Unsere Volksinitiative AHVplus war nur die Eröffnung einer gewaltigen neuen Auseinandersetzung. Wir brauchen dafür einen langen Atem, die kollektive Intelligenz unserer Bewegung und die vielen Menschen, die uns vertrauen. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4533</guid><pubDate>Tue, 25 Oct 2016 09:54:39 +0200</pubDate><title>Länger arbeiten und frappant mehr einzahlen? Sicher nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/laenger-arbeiten-und-frappant-mehr-einzahlen-sicher-nicht</link><description>Altersvorsorge 2020 auf Kurs bringen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bei der Altersvorsorge 2020 gibt es beträchtliche Differenzen zwischen einem pragmatischen Ständerat und einem ideologisch sturen Nationalrat. Anhand der drei wichtigsten Navigationspunkte: Wohin muss der Dampfer steuern, wenn er nicht Schiffbruch erleiden will?</p><p>Zwei zentrale Entscheide haben National- und Ständerat bereits gefällt, nämlich die Erhöhung des Rentenalters für die Frauen auf 65 Jahre sowie die Absenkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 % auf 6 %. Immerhin wollen beide Kammern die durch diese Absenkung entstehenden Rentenverluste ausgleichen. 
</p><h3>Wer rechnet, setzt auf die AHV </h3><p>Der Ständerat will dies durch einen Zuschlag von 70 Franken für die künftigen AHV-Rentenbezüger/innen und eine Erhöhung des AHV-Ehepaarplafonds auf 155 %. Zudem soll auch die obligatorische berufliche Vorsorge leicht verstärkt werden und ein Besitzstand für die Übergangsgeneration eingeführt werden. Der Nationalrat will den Verlust allein innerhalb der zweiten Säule ausgleichen. Geht es nach ihm, soll künftig der gesamte Bruttolohn in der beruflichen Vorsorge versichert sein - sofern ein Jahreslohn von 21'500.- erzielt wird. Dieser vom Arbeitgeberverband ausgeheckte Vorschlag wird aber teuer. Im Jahr 2030 kostet er nach Berechnung des Bundesamtes für Sozialversicherungen 4,5 Milliarden Franken. Die entsprechende Zahl für den ständerätlichen Vorschlag: unter 3 Milliarden Franken. 
</p><h3>Bumerang für wenig Verdienende </h3><p>Mehr in die zweite Säule einzuzahlen, wäre vor allem für wenig Verdienende dornenvoll. Ein Beispiel: Agnes, 30 Jahre, Monatslohn von 3000, versichert heute 11'325 Fr. in der zweiten Säule, künftig wären es nach Nationalrat 36'000.-. Heute bezahlt Agnes monatlich 33.- an Altersgutschriften, künftig wären es 135.-, also über 100 Franken mehr. Auch das Unternehmen müsste den gleichen Mehrbetrag stemmen. Das schenkt ein. 
</p><p>Fazit: die Nettolöhne sinken, bei tiefen Löhnen wird die Existenzsicherung wieder schwieriger. Die Erfolge der gewerkschaftlichen Mindestlohnkampagnen wären in vielen Fällen auf einen Schlag weggefressen. Ausserdem ist zu erwarten, dass viele Firmen Teilzeitpensen nur bis zu 21'150.-, dem Betrag der BVG-Eintrittsschwelle, anbieten werden. Denn so können sie ihrerseits der happigen Erhöhung der Beiträge entgehen. 
</p><p>Der Ständerat will den AHV-Zuschlag durch eine Erhöhung der Lohnprozente um je 0.15 % finanzieren. Agnes und ihre Firma hätten in diesem Modell also nur je 4,5 Franken mehr pro Monat zu zahlen. Aber auch bei mittleren Löhnen zeigt sich das Modell des Ständerats als viel leistungsfähiger. Nehmen wir Manuel, 30 Jahre, Jahreslohn 70'000.-. Mit der Ständeratslösung müsste er jährlich 472.- mehr bezahlen, mit derjenigen des Nationalrats 3229.-. Die Zahlen sprechen also eine deutliche Sprache. Und erklären, warum auch der Gewerbeverband von diesem Vorschlag der grossen Kammer nichts wissen will. 
</p><h3>Kein Automatismus für Rentenalter 67 </h3><p>Der vom Nationalrat beschlossene Automatismus für Rentenalter 67 hat in dieser Vorlage nichts verloren. Die grosse Kammer will der AHV die nötigen und verkraftbaren zusätzlichen Mittel verweigern und die AHV in den Würgegriff nehmen, um so ein höheres Rentenalter zu erzwingen. Und dies in einer Zeit, in der kaum ein Unternehmen über 65-Jährige beschäftigen will. Dieser technokratische Automatismus muss weg, auch wenn er in einer separaten Vorlage geregelt wird, über die dann auch separat abgestimmt würde. 
</p><h3>Mehrwertsteuer: keine Erpressung durch die Hintertür </h3><p>Der SGB hat es nie geleugnet: Jetzt gehen die Baby-Boomer-Generation in Pension, und das kostet, wenigstens vorübergehend, etwas. Deshalb ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuerabgabe um 1 % nötig. So hat der Ständerat beschlossen. Der Nationalrat hat sich bloss für 0,6 % ausgesprochen. Seine Absicht ist klar: Die AHV soll ins Defizit getrieben werden, damit Rentenalter 67 durchgesetzt werden kann. 
</p><h3>Einsicht zeigen, korrigieren </h3><p>Ein Ausgleich der beschlossenen Rentenabsenkungen in der zweiten Säule durch einen AHV-Zuschlag, die Beerdigung von Rentenalter 67, eine ausreichende Finanzierung der AHV: das sind zusammenfassend die drei Schlüssel, die der Vorlage ein gewisses Mass an Ausgewogenheit garantieren. Der Nationalrat will, dass wir für die gleichen Altersleistungen mehr einzahlen und länger arbeiten sollen. Einsicht zeigen und seine Haltung korrigieren, wäre da ein Zeichen von spätem Gespür und praktischer Intelligenz. Noch ist es nicht zu spät dafür... </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4511</guid><pubDate>Wed, 28 Sep 2016 18:21:35 +0200</pubDate><title>Nationalrat auf teurem Crashkurs – Frauen und Junge sollen bluten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-auf-teurem-crashkurs-frauen-und-junge-sollen-bluten</link><description>SGB-Kommentar zu Nationalratsbeschlüssen zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Mehrheit des Nationalrats hat heute unter dem Motto "länger arbeiten und viel mehr bezahlen" in der Beratung der "Altersvorsorge 2020" einen Crashkurs verfolgt. Der Automatismus für Rentenalter 67 ist nicht mehrheitsfähig. Allen Beschwichtigungen zum Trotz ist der beschlossene Interventionsmechanismus ein vorprogrammiertes Rentenalter 67 im nächsten Jahrzehnt. Dies obschon heute immer mehr ältere Arbeitnehmenden um ihre Arbeitsstelle bangen müssen und kaum Chancen haben bei Stellenverlust eine Anstellung zu finden. Rentenalter 67 wird zu einer Massen-Aussteuerung führen.
</p><p>Noch rascher länger arbeiten müssen die Frauen. Betroffen sind bereits die heute 62-jährigen Frauen, ohne dass diese Leistungsverschlechterung kompensiert wird. Und obwohl diese Frauen schon heute mit Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt kämpfen und sie in der Pensionskasse gegenüber den Männern benachteiligt sind, weil sie nach wie vor den Grossteil der Betreuungs- und Hausarbeit schultern. 
</p><p>Schlecht sieht es auch für die Beitragszahler in den Pensionskassen aus. Zwar haben FDP und SVP nach dem Abstimmungskampf zu AHVplus kalte Füsse bekommen und sind nun bereit, Rentenverluste in den Pensionskassen wirklich zu kompensieren. Doch statt auf die kostengünstigste Lösung mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu setzen, wie sie der Ständerat mit dem AHV-Zuschlag von 70 Franken beschlossen hat, setzt der Nationalrat auf ein Modell, bei dem insbesondere junge Menschen bluten müssen. Die Beitragslast für die berufliche Vorsorge würde gemäss dem Nationalratsmodell sofort sehr stark ansteigen. Bei einem Jahreslohn von 70'000 steigen die jährlichen Lohnbeiträge um 1'500 pro Jahr. Die gleiche Summe muss auch der Arbeitgeber zusätzlich aufwerfen. Zusammen mit den steigenden Krankenkassenprämien für die Kinder werden junge Familien in Bedrängnis kommen. Dank der von SVP und FDP beschlossenen Aufblähung der 2. Säule werden die Lohnnebenkosten explodieren, was gerade die KMU stark belastet. 
</p><p>In der Altersvorsorge müssen die Beitragsfranken effizient eingesetzt werden. Dies ist hier nicht der Fall. Eine seriöse Beratung über unsere Altersvorsorge sieht anders aus. In der vorliegenden Form ist die Vorlage nicht mehrheitsfähig.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4498</guid><pubDate>Fri, 23 Sep 2016 15:37:51 +0200</pubDate><title>Grosser Rückhalt für bessere AHV-Renten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grosser-rueckhalt-fuer-bessere-ahv-renten</link><description>Der SGB-Kommentar zu AHVplus und den übrigen Abstimmungsvorlagen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Forderung nach höheren AHV-Renten hat einen grossen Rückhalt in der Bevölkerung. Dies zeigt die breite Unterstützung der AHVplus-Initiative, insbesondere das sich abzeichnende Ja in der lateinischen Schweiz. Die AHV wurde viele Jahre schlecht geredet. Die Volksinitiative AHVplus war die erste Etappe auf dem Weg zu besseren AHV-Renten.
</p><p>Den AHVplus-Gegnern ist es zwar mit ihrer Angstkampagne noch einmal gelungen, Unsicherheit zu schüren und Zweifel an der Finanzierbarkeit der 10-Prozent-Erhöhung zu streuen. Dabei machten sie nicht nur die AHV schlecht, sondern spielten auch in unverantwortlicher Weise die Alten gegen die Jungen aus.
</p><p>Doch die Pensionskassenrenten stehen wegen den historisch tiefen Zinsen unter einem noch nie dagewesenen Druck. Dazu kommen stark steigende Lebenshaltungskosten - namentlich wegen den massiven Erhöhungen der Krankenkassenprämien. Zur Sicherung Altersrenten hat die AHV ein unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis.
</p><h3>"Altersvorsorge 2020" muss Rentenverluste ausgleichen</h3><p>Diese Tatsachen müssen klar in die Beratung der "Altersvorsorge 2020" einfliessen. Die Rentenverschlechterungen bei den Pensionskassen müssen zwingend ausgeglichen, die Kaufkraftverluste müssen berücksichtigt werden. Der Ständerat hat in der Erstberatung von "Altersvorsorge 2020" den Weg vorgezeichnet.
</p><p>Der SGB und die "Allianz für eine starke AHV" wird die Beratungen der "Altersvorsorge 2020" eng begleiten und sich mit Vehemenz für die Erhaltung des Rentenniveaus über eine Erhöhung der AHV-Renten einsetzen. Die Erhöhung des Rentenalters und weitere Verschlechterungen werden wir bekämpfen.
</p><h3>Verpasste Chance</h3><p>Der SGB bedauert auch das klare Nein zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft". Damit wurde die Chance vertan, jetzt verbindliche Leitplanken für eine nachhaltige Wirtschaft zu setzen. Mit dem Ja zum Nachrichtendienstgesetz sind die Kompetenzen des Schweizer Nachrichtendienstes massiv ausgebaut worden. Der SGB bedauert dies und warnt vor einem zweiten Fichenskandal
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, Ständerat SG/SP, 079 277 61 31</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4492</guid><pubDate>Wed, 21 Sep 2016 10:13:08 +0200</pubDate><title>AHVplus: Jede Stimme zählt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahvplus-jede-stimme-zaehlt</link><description>Jetzt die sicherste und solidarischste Sozialversicherung stärken!</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Renten der Pensionskassen sinken. Sie werden in naher Zukunft immer tiefer ausfallen. Wie kann das heutige Rentenniveau so noch gehalten werden? Noch mehr in die Pensionskassen einzahlen? Eine teure Lebensversicherung abschliessen? Oder sollen noch mehr Leute in die Ergänzungsleistungen gedrängt werden? 
</p><p>Auf genau diese Fragen liefert die Volksinitiative AHVplus die richtige Antwort: Viel effizienter ist es, bei der AHV zu intervenieren. 
</p><p>Heute werden die Lohnbeiträge für die Pensionskassen immer tiefer verzinst. Für das kommende Jahr muss von einer Mindestverzinsung von 1% ausgegangen werden. Die Berechnungen für die Mindestverzinsung im Jahr 2020 zeigen eine Nullverzinsung an. 
</p><p>Unter diesen Umständen ist&nbsp; ein Lohnfranken im Umlageverfahren, wie es die AHV kennt, viel besser eingesetzt. Ein Umlageverfahren ist in der gegenwärtigen Nullzinsphase der effizientere Weg, um sichere Leistungen zu garantieren. Denn das Alterssparen lohnt sich immer weniger. Zudem nehmen die Risiken eines Kapitalverlustes zu: Um die nötigen Renditen zu erwirtschaften, müssen heute die Pensionskassen immer risikoreicher anlegen. 
</p><p>Sichere Renten gibt es bei der AHV auch dank der solidarischen Finanzierung: Eine unbegrenzte Beitragspflicht bei gleichzeitig begrenzter späterer Rente. Zum Glück gibt es die AHV, denn so profitieren auch die weniger Privilegierten über ihre AHV-Rente vom massiven Lohnwachstum in den oberen Etagen. 
</p><p>Wir müssen unseren Beitragsfranken möglichst effizient einsetzen. In der gegenwärtigen Krise der kapitalgedeckten Altersvorsorge tun wir gut daran, das Umlageverfahren zu stärken. 
</p><p>Deshalb: Wer rechnet, stimmt am 25. September Ja zu AHVplus! </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4489</guid><pubDate>Fri, 16 Sep 2016 12:58:49 +0200</pubDate><title>Bundesrat verschlechtert Ergänzungsleistungen – Nur höhere AHV-Renten helfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-verschlechtert-ergaenzungsleistungen-nur-hoehere-ahv-renten-helfen</link><description>SGB-Kommentar zum Sparkurs bei den Ergänzungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bund und Kantone wollen auf dem Buckel der ärmsten Rentnerinnen und Rentner fast eine halbe Milliarde Franken sparen. Diese Pläne hat der Bundesrat am Freitag mit der Botschaft zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL) dem Parlament vorgelegt. Dort drohen den EL-Bezügerinnen und EL-Bezügern noch härtere Massnahmen. Denn die bürgerlichen Parteien forderten in der Vernehmlassung einen viel schärferen Sparkurs als der Bundesrat nun vorschlägt. Damit wird eine Erhöhung der AHV-Renten umso dringlicher. Sonst kommen die bedürftigsten Rentnerinnen und Rentner immer mehr unter die Räder.
</p><p>Der Bundesrat hat dem Druck der Kantone und der bürgerlichen Parteien nachgegeben und will nun auch bei den EL eine Sparübung durchziehen. Dies wird vor allem die rund 50'000 EL-Bezüger hart treffen, die von den EL die Krankenkassenprämien vergütet erhalten. Denn hier schlägt der Bundesrat Kürzungen der Krankenkassenprämien-Rückerstattung von bis zu 40% vor. Künftig soll nicht mehr die höhere Durchschnittsprämie zurückerstattet werden, sondern der viel tiefere Ansatz der kantonalen Individuellen Prämienverbilligung.
</p><p>Mit den Kürzungen im Bereich der Krankenkassenprämien-Rückvergütung sparen die Kantone 161 Millionen –&nbsp;auf Kosten bedürftiger Senioren. Diese werden deutlich weniger für ihre Gesundheitsausgaben erhalten. Die Erhöhung der AHV-Renten wird deshalb immer dringlicher. Denn ohne Verbesserungen bei der AHV kann das Budgetloch der Rentnerinnen und Rentner nicht gestopft werden. 
</p><p>Der Bundesrat will zudem den Zugang zu den EL erschweren. Wer trotz tiefem Einkommen sparsam gelebt hat und sich einen Notgroschen fürs Alter zusammen gespart hat, muss künftig viel mehr davon aufbrauchen, bevor er oder sie EL erhält.
</p><p>Angesichts der Entscheide des Bundesrats und der viel weitergehenden Forderungen der bürgerlichen Parteien, ist das Argument der AHVplus-Gegner, dass die Initiative AHVplus den EL-Bezügerinnen und Bezügern nichts bringt, definitiv widerlegt. Nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten sind Leute mit EL auf der sicheren Seite. Denn so sind sie weniger abhängig von EL.
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4488</guid><pubDate>Thu, 15 Sep 2016 13:26:43 +0200</pubDate><title>Manifest: Starke Frauen für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/manifest-starke-frauen-fuer-eine-starke-ahv</link><description>SGB-Frauenkommission und Marche Mondiale des Femmes lancieren Manifest</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Frauenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB lanciert gemeinsam mit Marche Mondiale des Femmes MMF ein Manifest für eine starke AHV.</p><p>Dies weil Frauen besonders von der AHV profitieren: Ihre AHV-Renten sind gleich hoch wie diejenigen der Männer. Denn die AHV ist die einzige Altersvorsorge, welche die Erziehungs- und Betreuungsarbeit der Frauen bei der Rentenberechnung mitberücksichtigt. Ganz im Gegenteil zur zweiten Säule: Doppelt so viele Rentnerinnen wie Rentner haben gar keine Pensionskassenrente, und wenn sie eine haben, ist diese nur halb so hoch wie diejenige der Männer.
</p><p>Gerade vor dem Hintergrund des Rentenmassakers, das die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit auf Kosten der Frauen veranstalten will, ist es umso wichtiger, die AHV zu stärken: Rentenerhöhung statt Rentenaltererhöhung, Solidarität zwischen den Generationen, den Geschlechtern und Einkommensklassen statt Wirtschaften ins Kässeli der Versicherer.
</p><p>Die unterzeichnenden Frauen und Männer wissen, dass die Schweiz sich die längst überfällige Erhöhung der AHV-Renten leisten kann. Sie setzen sich ein für eine Stärkung der AHV und somit für eine Stärkung der Frauen. Sie sagen JA zu AHVplus.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4474</guid><pubDate>Sat, 10 Sep 2016 11:28:26 +0200</pubDate><title>Eine überdeutliche Warnung an die Brandstifter im Nationalrat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-ueberdeutliche-warnung-an-die-brandstifter-im-nationalrat</link><description>Mehr als 20&#039;000 demonstrieren gegen Rentenabbau und für starke AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mehr als 20'000 Rentnerinnen und Rentner, Erwerbstätige, Junge und Alte aus allen Regionen der Schweiz sind heute Samstag dem Aufruf der Allianz für eine starke AHV gefolgt und haben ihre Empörung und Wut über das geplante Rentenmassaker im Nationalrat sowie ihre Forderung nach einer Stärkung der AHV und ihr Ja zu AHVplus auf die Strasse getragen.
</p><p>Dies ist ein überdeutliches Zeichen an die Brandstifter in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). Würden sie sich mit ihren Abbauplänen durchsetzen, müssten am Schluss alle für weniger Rente länger arbeiten und mehr Beiträge bezahlen. Solch ein Rentenmassaker wird vor dem Volk keinen Bestand haben.
</p><p>Mit dem mächtigen, friedlichen und bunten Demonstrationszug von der Schützenmatte durch die Berner Innenstadt ist der Nationalrat gewarnt. Nun liegt es an ihm, in die Altersvorsorge 2020 wieder einen Ausgleich für die Rentenkürzungen in der zweiten Säule einzubauen.
</p><p>Der St. Galler Ständerat und SGB-Präsident Paul Rechsteiner sprach an der Schlusskundgebung am Aargauerstalden von einer "gewaltigen Provokation in einer neuen Dimension wie es sie in der Schweiz noch nicht gab. Was die SVP und FDP bei der Rentenreform wollen, übersteigt im Negativen alles, was wir bisher gesehen haben." Syna-Präsident Arno Kerst betonte, beim Abbauprogramm der SGK würden besonders "Frauen und Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen unter die Räder kommen".
</p><p>Dabei stünden schon heute Frauen in der Altersvorsorge schlechter da, sagte Natascha Wey, Co-Präsidentin SP Frauen bereits auf der Schützenmatte. "Über ein Drittel aller Frauen in der Schweiz haben nur die AHV. Es ist daher keine Frage, ob die SP Frauen eine Stärkung der AHV unterstützen. Die AHV muss nicht nur gestärkt, sondern massiv ausgebaut werden."
</p><p>Wie das geht, machte die geschäftsführende SGB-Sekretärin Doris Bianchi klar. Gegen die sinkenden Renten der Pensionskassen seien weder ein höheres Rentenalter noch mehr Sparen in der zweiten Säule und schon gar nicht Ergänzungsleistungen eine Lösung. "Die Lösung liegt einzig in der AHV. Wir brauchen AHVplus. Wir sind die Kraft, die in diesem Land vieles bewegen kann. Kämpfen und gewinnen werden wir gegen das Rentenmassaker und zusammen gewinnen wir auch AHVplus." 
</p><h3> AHVplus wird von der "Allianz für eine starke AHV" getragen.</h3><p>Der Allianz gehören alle Gewerkschaften und die grossen Arbeitnehmenden-Organisationen des Öffentlichen Dienstes an (AvenirSocial, Garanto, Kapers, LCH, Nautilus, PVB, SBK, SBPV, SER, SEV, SGB, SIT, SMPV, SMV, SSM, Syna, Syndicom, Travail.Suisse, Unia, VPOD, VSPB, ZV), sowie die RentnerInnenverbände VASOS und AVIVO, die Parteien SP, SP60+, SP Frauen, Grüne, JUSO und junge Grüne. Ja zu AHVplus sagen zudem unter anderen der Schweizerische Seniorenrat und das KMU-Netzwerk.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Matthias Preisser, Kommunikation SGB, 079 656 55 36</li><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4469</guid><pubDate>Fri, 09 Sep 2016 09:09:04 +0200</pubDate><title>Ja zu AHVplus verhindert Rentenmassaker</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zu-ahvplus-verhindert-rentenmassaker</link><description>Sessionsvorschau: Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Nationalrat wird die Reform "Altersvorsorge 2020" diskutieren. Er wird die vorberatende Kommission massiv korrigieren müssen. Ein Ja am 25. September zur Volksinitiative AHVplus würde ihn dazu zwingen. </p><p>Die vorberatende Kommission hatte ein eigentliches Rentenmassaker beschlossen: Künftige Generationen sollen Rentenverluste in Milliardenhöhe hinnehmen und bis 67 arbeiten. Ein Ja zur Volksinitiative AHVplus am 25. September wäre der eleganteste, einfachste und kostengünstigste Weg, diesen massiven Abbau zu stoppen. 
</p><p>Die Nationalratskommission beantragt ihrem Plenum eine Vorlage, in welcher das heute geltende Rentenniveau nicht erhalten bleiben soll. Die Auswirkungen der Kommissionsentscheide sind Abbau in Reinkultur:</p><ul><li>Der Mindestumwandlungssatz wird auf 6% gesenkt. Die BVG-Renten werden um 12% fallen. Die Kommission will keinen Ausgleich dafür. Die beschlossenen Kompensationsmassnahmen sind praktisch wirkungslos und belasten übermässig die Jungen. </li><li>Mit dem Verzicht auf den vom Ständerat beschlossenen AHV-Zuschlag sowie auf die Anhebung der AHV-Ehepaarrenten wird das Rentenniveau aller künftigen Rentnerinnen und Rentner sinken.</li><li>Die Beiträge an die Pensionskasse werden um bis zu 2 Prozentpunkte steigen. Trotzdem erhalten die künftigen Rentnergenerationen weniger Rente aus der Pensionskasse. </li><li>Keine echte Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration. Anders als von Bundesrat und Ständerat vorgesehen, soll es keine kollektive, solidarische Lösung geben. Auch die über 50-Jährigen müssen Renteneinbussen hinnehmen. Denn der Besitzstand bezieht sich nur auf das bisher angesparte Altersguthaben. </li><li>Das generelle Rentenalter wird über einen Automatismus rasch auf 67 angehoben. Als erste werden die heute 62-jährigen Frauen länger arbeiten müssen. Die dafür vorgesehene Kompensation ist mager. Sie bringt den Frauen nur ein paar Franken mehr Rente. Alle verheirateten Frauen gehen leer aus. </li><li>Weitere Kürzungen der Witwen- und Waisenrenten und neu auch bei den Kinderrenten.</li></ul><p>Der Nationalrat wird die Vorlage erst nach der Abstimmung zu AHVplus (25. September) behandeln. Deshalb eröffnet sich den Stimmberechtigten die einmalige Chance, dieses Rentenmassaker mit einem klaren Ja zu AHVplus zu verhindern. Es steht zu bezweifeln, dass der Rat ohne Vorgabe des Volkes die Weichen richtig zu stellen versteht. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4440</guid><pubDate>Mon, 05 Sep 2016 15:12:13 +0200</pubDate><title>Arbeitgeber können sich AHVplus leisten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/arbeitgeber-koennen-sich-ahvplus-leisten</link><description>Seit 2000 zahlen die Unternehmen 0.7% weniger Sozialabgaben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">&nbsp;</p><p class="lead">Seit der Jahrtausendwende zahlen die Unternehmen deutlich weniger Sozialabgaben, nämlich 0.7 Lohnprozent. AHVplus würde sie 0.4 Lohnprozent kosten. Rechnen Sie selbst ... </p><p>Die Lohnbeiträge an die Sozialversicherungen sind seit dem Jahr 2000 deutlich gesunken. Gemäss BFS betrug der Rückgang der Arbeitgeberbeiträge bis 2013 rund 0.7 Prozentpunkte - also mehr als die 0.4 Lohnprozente, welche sie für AHVplus aufwenden müssten (alle Kapitalgesellschaften ohne Banken/Versicherungen). 
</p><h3>Auch für die Firmen schlussendlich billiger </h3><p>Hauptursache ist der von 3 auf 2.2 Prozent gesunkene Beitragssatz für die ALV sowie tiefere Unfallversicherungsprämien. Neuere, aggregierte Zahlen gibt es noch nicht. 2014 ist das Solidaritätsprozent der ALV deplafoniert worden. Auf 2016 ist der EO-Beitrag von 0.5 auf 0.45 Prozent gesunken, während der maximale UVG-Verdienst leicht angehoben wurde. Die detaillierten Auswertungen des BSV zeigen aber, dass sich seither nichts Wesentliches geändert haben dürfte - mit Ausnahme der 2. Säule. Deren Beiträge sind gestiegen - und gerade diese Entwicklung könnte mit einer Stärkung der AHV gestoppt werden. Denn die AHV hat das bessere Preis-Leistungsverhältnis für tiefe und mittlere Einkommen. Das käme auch die Firmen billiger als die immer teureren Lösungen in der 2. Säule. 
</p><h3>Gerechtere Verteilung </h3><p>Mit anderen Worten: Die Firmen können sich schon nur dieser Entlastungen wegen AHVplus leisten. Und überhaupt: die Unternehmen machen gute Gewinne. Die neusten Zahlen des BFS (2013) weisen einen Bruttobetriebsgewinn von rund 193 Mrd. Fr. aus (ohne Banken/Versicherungen und Pensionskassen). Die Firmen haben fast 58 Mrd. Fr. an Gewinnen ausgeschüttet. Dagegen nimmt sich der für AHVplus erforderliche Arbeitgeberbeitrag von etwas über 2 Mrd. Fr. ausgesprochen bescheiden aus. AHVplus korrigiert damit auch die ungerechte Verteilentwicklung der letzten Jahre: Die obersten 10 Prozent haben ihren Anteil an der Gesamtlohnsumme von 27.3 auf 29.8 Prozent erhöht. Der Lohnanteil der übrigen ist gesunken. Die Kader und Gutverdiener profitierten teilweise von luxuriösen Pensionskasseneinkäufen durch ihre Arbeitgeber. 
</p><h3>Positive Wirkung auf Beschäftigung </h3><p>Löhne sind nicht nur Kosten, sondern auch Einkommen und damit auch Konsum. Um die Auswirkungen höherer Lohnbeiträge auf die Beschäftigung zu bewerten, müssen beide Seiten angeschaut werden. Im Falle einer Beitragserhöhung für die AHV dürfte der Nettoeffekt auf die Beschäftigung positiv sein. Wieso? AHV-BezügerInnen geben in der Regel mehr aus als sie einnehmen. Steigen die AHV-Renten, wird das zusätzliche Einkommen wieder ausgegeben und nicht gespart. Das führt daher zu einer entsprechenden Erhöhung des Konsums. Der Absatz der Firmen steigt. Die Beschäftigung nimmt zu. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4423</guid><pubDate>Thu, 25 Aug 2016 09:36:32 +0200</pubDate><title>Placebo-Zückerchen für die Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/placebo-zueckerchen-fuer-die-frauen</link><description>Durchsichtiges Manöver soll Rentenmassaker verschleiern</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 19. August hat sich die Nationalratskommission zu einem eigentlichen Rentenmassaker bekannt. Der massive Abbau würde vor allem auf Kosten der Frauen geschehen: Sie, die aufgrund schlechterer Löhne, Teilzeitpensen und unbezahlter Arbeit schon heute Mühe haben, im Alter über die Runden zu kommen, würden besonders unter den Einsparungen bei den Witwen- und Kinderrenten sowie bei der zweiten Säule leiden. Ganz zu schweigen von der Erhöhung des Frauenrentenalters, das wie befürchtet nur ein erster Schritt hin zu Rentenalter 67 ist. 
</p><p>Doch halt, mitten im Schlachtfeld findet sich ein Versprechen für die Frauen, das auf den ersten Blick so gar nicht zur generellen Stossrichtung des Reform passen will: Frauen sollen entsprechend der statistischen unerklärten Lohndifferenz mehr AHV-Rente erhalten, also pro Prozent unerklärtem Lohnunterschied ein Prozent mehr AHV. Was auf den ersten Blick bestechend tönt - und bestechen wollen sie uns vermutlich - ist auf den zweiten Blick eine Mogelpackung: Wir brauchen die Lohngleichheit, keine Frage - und das Parlament hat es in der Hand, diese mit der geplanten Revision des Gleichstellungsgesetzes endlich umzusetzen. Doch die Rentnerinnen mit ein paar Prozent mehr AHV-Rente abzuspeisen, entschädigt sie nicht für den entgangenen Lohn... 
</p><p>Kommt hinzu, dass die Maximalrenten nicht angetastet werden. Verheiratet? Pech gehabt, der Aufschlag würde den Plafond sprengen. Schon jetzt eine AHV-Rente von mehr als 2000 Franken? Gratulation, aber eine Kompensation liegt so kaum mehr drin. Letzten Endes würden die wenigsten Frauen von der vorgeschlagenen "Entschädigung" profitieren.
</p><p>Das Zückerchen also ist ein Placebo, mit dem wir uns nicht abspeisen lassen. Wir wollen Lohngleichheit. Und wir wollen faire, existenzsichernde Renten sowie Rentenalter 64. Nur wer sich für dumm verkaufen lässt, gibt sich mit weniger zufrieden. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4417</guid><pubDate>Mon, 22 Aug 2016 10:53:33 +0200</pubDate><title>Jetzt die starke Antwort an die Sozialabbauer!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-die-starke-antwort-an-die-sozialabbauer</link><description>Aufruf zur Grossdemonstration „Rentenabbau stoppen – AHV stärken!“</description><content:encoded><![CDATA[<p> So den Reichen hörig und so weit weg von den Anliegen der normalen Leute: einen eindrucksvolleren Beweis für ihre isolierte sozialpolitische Position hätten die rechtsbürgerlichen Parlamentarier/innen nicht liefern können. In der Altersvorsorge 2020 haben sie die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats errungen. Sie wollen die künftigen Renten der 2. Säule massiv kürzen - ohne einen Ausgleich, der diesen Namen verdient. Und sie treten bei den Einnahmen auf den Schlauch, um so Rentenalter 67 durchdrücken zu können. Wieso? Weil die Superreichen in diesem Land, die so reich sind wie noch nie, keine höheren Beiträge zahlen wollen. 
</p><p>Das bringt das Fass zum Überlaufen! 
</p><p>Jetzt braucht es eine starke Antwort auf diesen Versuch eines Massakers. 
</p><p>Jetzt braucht es vor allem ein Ja zur AHVplus-Initiative. Diese Initiative stärkt die AHV und die Menschen, die auf sie angewiesen sind. Sie bricht den Sozialabbauern, welche die AHV in den Würgegriff zwingen wollen, die Finger. Diese Pläne landen dann, wo sie hingehören: auf dem Misthaufen der Geschichte - oder im Museum verhinderter Sozialanschläge. 
</p><p>Und es braucht eine starke Antwort vom Volk, hier wie ein Kalb vorgeführt, welches seine Metzger fröhlich zur Schlachtbank führen. Diese Antwort geben wir den Metzgern bereits am 10. September auf der Strasse. Deshalb: Kommt alle nach Bern an die grosse Demo "Rentenabbau stoppen - AHV stärken!" </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4414</guid><pubDate>Fri, 19 Aug 2016 13:44:31 +0200</pubDate><title>Rentenmassaker: Jetzt braucht’s ein Ja zu AHVplus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenmassaker-jetzt-braucht-s-ein-ja-zu-ahvplus</link><description>Nationalratskommission torpediert &quot;Altersvorsorge 2020&quot;</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Nationalratskommission veranstaltet zur Reform "Altersvorsorge 2020" ein Rentenmassaker: Die künftigen Rentnergenerationen sollen wegen massiv tieferen Renten Milliardenverluste hinnehmen und bis 67 arbeiten müssen. Deshalb braucht es jetzt ein Ja zur Volksinitiative AHVplus, die am 25. September zur Abstimmung gelangt.
</p><p>AHVplus ist der einfachste und kostengünstigste Weg, das Rentenmassaker zu stoppen. Denn die AHV hat das beste Preis-/Leistungsverhältnis. Und sie ist sicher, da sie den Risiken der Finanzmärkte kaum ausgesetzt ist. Der SGB, seine Verbände und die "Allianz für eine starke AHV" werden die Abstimmungskampagne mit voller Energie führen. Sie werden die Provokation der Nationalratskommission energisch bekämpfen. Unter dem Motto "Rentenabbau stoppen&nbsp;– AHV stärken" rufen sie deshalb bereits am 10. September zu einer nationalen Demo in Bern auf.
</p><p>Die Nationalratskommission bricht mit ihren Beschlüssen das Versprechen von Bundesrat und Ständerat, dass mit der Reform "Altersvorsorge 2020" das heute geltende Rentenniveau erhalten bleiben soll. In der vorliegenden Form hat das Reformpaket vor dem Volk keine Chance.
</p><p>Hier muss nun der Nationalrat stark korrigieren. Denn die Auswirkungen der SGK-Entscheide wären massiv:</p><ul><li>Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% führt zu einer 12 % tieferen Rente. Diese Rentensenkung will die Kommission nicht ausgleichen. Die beschlossenen Kompensationsmassnahmen sind praktisch wirkungslos und belasten übermässig die Jungen.</li><li>Mit dem Verzicht auf den vom Ständerat beschlossenen AHV-Zuschlag für künftige Rentnerinnen und Rentner sowie die Anhebung der AHV-Ehepaarrenten wird das Rentenniveau aller künftigen Rentnerinnen und Rentner sinken.</li><li>Die Beiträge an die Pensionskasse werden um bis zu 2 Prozentpunkte steigen. Trotzdem erhalten die künftigen Rentnergenerationen weniger Rente aus der Pensionskasse.</li><li>Die Kommission verzichtet auch auf eine echte Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration. Anders als von Bundesrat und Ständerat vorgesehen, soll es keine kollektive, solidarische Lösung geben. Auch die über 50-Jährigen müssen Renteneinbussen hinnehmen. Denn die Besitzstandwahrung bezieht sich nur auf das bisher angesparte Altersguthaben.</li><li>Das generelle Rentenalter wird über einen Automatismus rasch auf 67 angehoben. Als erste werden die heute 62-jährigen Frauen länger arbeiten müssen. Die dafür vorgesehene Kompensation ist mager. Sie bringt den Frauen nur ein paar Franken mehr Rente. Allen verheirateten Frauen bringt diese Massnahme nichts.</li><li>Dazu kommen weitere Kürzungen der Witwen- und Waisenrenten und neu auch bei den Kinderrenten.</li></ul><p>Die Stimmberechtigten haben nun die Möglichkeit am 25. September eine Weichenstellung gegen dieses Rentenmassaker vorzunehmen – mit einem klaren Ja zu AHVplus. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4383</guid><pubDate>Tue, 05 Jul 2016 16:02:38 +0200</pubDate><title>AHVplus statt PK minus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahvplus-statt-pk-minus</link><description>Der Bundesrat ignoriert die Sorgen der Bevölkerung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative AHVplus ab. Damit missachtet er die Anliegen der Bevölkerung, die sich um ihr künftiges Renteneinkommen Sorgen macht.</p><p>Denn wer in den nächsten Jahren in Pension geht, muss sich mit einer immer tieferen Rente aus der zweiten Säule begnügen: Die Pensionskassen senken reihenweise ihre Umwandlungssätze. Dadurch werden die künftigen Renten immer tiefer ausfallen. Kommt dazu, dass Bundesrat und Parlament den gesetzlichen Mindestumwandlungssatz senken wollen, ohne für genügende Ausgleichsmassnahmen zu sorgen. Den Beteuerungen von Bundesrat und bürgerlicher Parteien zum Trotz rutscht das Rentenniveau so weiter ab. Und die nächsten Rentenverschlechterungen in Form eines höheren Rentenalters 67 oder gar darüber hinaus stehen bereits vor der Tür.
</p><p>Einzig die Volksinitiative AHVplus vermag das Rentenniveau zu stabilisieren. Für bescheidene 0,4 Lohnprozentpunkte (plus 0,4 des Arbeitgebers) erhalten später alle deutlich mehr Rente - im Schnitt 2400 Fr./Jahr für Alleinstehende und 4200 Fr. für verheiratete Paare. Ein so gutes Preis-Leistungsverhältnis hat nur die AHV zu bieten. Hier bringt ein Beitragsfranken am meisten Rente, was besonders den Frauen und den Jungen zu Gute kommt. Denn in der zweiten und dritten Säule müssten wir viel mehr Geld auf die Seite legen, um einen entsprechenden Rentenzuwachs finanzieren zu können. Die AHV trumpft insbesondere in der aktuellen Tiefzinsphase gegenüber der 2. und 3. Säule auf.
</p><p>Für die Rentnerinnen und Rentner ist die Volksinitiative AHVplus für die Finanzierung ihres Lebensunterhalts ausschlaggebend. 2017 werden die AHV-Renten auf dem gleichen Niveau wie heute verharren: Die AHV-Renten werden zum ersten Mal seit Einführung des AHV-Mischindexes 1979 nicht angepasst, weil die Teuerung rückläufig ist und die Löhne stagnieren. Doch die Krankenkassenprämien steigen und die Mietkosten bleiben weiterhin hoch. Dadurch bleibt den Rentnerinnen und Rentnern nächstes Jahr unter dem Strich weniger zum Leben.
</p><p>Hier schafft einzig die Volksinitiative AHVplus Abhilfe. Auch für die EL-Beziehenden ist AHVplus ein sozialpolitischer Fortschritt. Denn sie reduziert ihre Abhängigkeit von den unsicheren bedarfsabhängigen Ergänzungsleistungen und garantiert ihnen mehr Rente. Deshalb kann es am 25. September für alle zukünftigen Rentnerinnen und Rentner nur eine Antwort auf Abbaupläne und sinkende Rentenerwartungen geben: ein klares Ja zur Volksinitiative AHVplus. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4361</guid><pubDate>Wed, 29 Jun 2016 17:02:57 +0200</pubDate><title>Wer rechnet, stärkt die AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wer-rechnet-staerkt-die-ahv</link><description>Auftakt der Kampagne für die Volksinitiative AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">&nbsp;</p><p>Die Pensionskassen-Renten sinken und sinken. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, muss mit happigen Rentenverlusten rechnen. Gleichzeitig hinken die Renten der Wirtschaftsentwicklung hinterher. Deshalb braucht es eine Erhöhung der AHV-Altersrenten um 10 Prozent, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt. Denn die AHV ist die effizienteste, sicherste und kostengünstigste Altersvorsorge der Schweiz, wie die "Allianz für eine starke AHV" am Mittwoch zum Auftakt des Abstimmungskampfs deutlich machte.
</p><p>Die Pensionskassen-Renten sind unter Druck. Obwohl wir in die zweite Säule immer mehr einzahlen müssen, gibt es weniger Rente. Rentenverluste von bis zu 20 Prozent sind keine Seltenheit. Die Turbulenzen auf den Finanzmärkten lösen frühere Rentenversprechen quasi in Luft auf.
</p><p>Die Renten aus der AHV entwickeln sich hingegen berechenbar und zuverlässig. Dank intelligentem Finanzierungsmodell bewältigt die AHV die Alterung der Gesellschaft sehr gut: Obwohl die AHV-Lohnprozente seit 1975 nie angehoben wurden und nur ein Mehrwertsteuer-Prozent dazukam, zahlt die AHV heute mehr als doppelt so viele Renten aus wie damals. Sie wurden sogar an die Teuerungs- und Lohnentwicklung angepasst. Mit diesem bewährten Finanzierungsmodell kann die AHV auch die Baby-Boomer-Jahrgänge mit nur einem Mehrwertsteuer-Prozent finanzieren.
</p><p>Sicher ist die AHV auch, weil sie viel weniger stark den ungestümen Kräften der Finanzmärkte ausgeliefert ist. Da sie den Grossteil der Einnahmen gleich wieder ausgibt, muss sie nur einen Bruchteil der Gelder anlegen, die in der zweiten Säule rentabel angelegt werden müssen. Das macht die AHV auch äusserst effizient. Denn so fallen viel weniger Kosten für die Verwaltung des Kapitals an.
</p><p>Aus diesen Gründen ist es höchste Zeit, die AHV zu stärken. Um das Rentenniveau zu sichern. Und um im Alter die "gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise" zu ermöglichen, so wie es die Verfassung verlangt. Die Initiative "AHVplus" will die AHV-Altersrenten um 10 Prozent erhöhen. Für bescheidene 0,4 Lohnprozente (plus 0,4 des Arbeitgebers) erhalten später alle deutlich mehr Rente - im Schnitt 2400 Fr./Jahr für Alleinstehende und 4200 Fr. für verheiratete Paare. Ein so gutes Preis-Leistungsverhältnis hat nur die AHV. Hier bringt ein Beitragsfranken am meisten Rente, was besonders den Frauen und den Jungen zu Gute kommt. Denn in der zweiten und dritten Säule müssten wir viel mehr Geld auf die Seite legen, um diesen Rentenzuwachs zu finanzieren.
</p><p>Für die "Allianz für eine starke AHV", die von allen Gewerkschaften und den grossen Arbeinehmerorganisationen des öffentlichen Sektors, den Rentnerorganisationen VASOS/AVIVO sowie der SP, den Grünen, der Juso und den Jungen Grünen getragen wird, ist damit klar: Wer rechnet, stärkt die AHV.<span lang="DE"></span></p><h5> Die "Allianz für eine starke AHV":</h5><p>AvenirSocial, AVIVO, Garanto, Grüne, junge Grüne, JUSO, Kapers, LCH, Nautilus, New Wood, POP, PVB, SBK, SBKV, SBPV, SER, SEV, SGB, SIT, SMPV, SMV, SP, SP60+, SP Frauen, SSM, Syna, Syndicom, Travail.Suisse, Unia, VASOS, VPOD, VSPB, ZV
</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4359</guid><pubDate>Wed, 29 Jun 2016 09:53:08 +0200</pubDate><title>Bilaterale erhalten – Masseneinwanderungsartikel innenpolitisch umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bilaterale-erhalten-masseneinwanderungsartikel-innenpolitisch-umsetzen</link><description>Aus dem SGB-Vorstand: Resolution zum Brexit und Aufruf zur nationalen Renten-Demo am 10. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">&nbsp;</p><p>Der SGB-Vorstand hat an der heutigen Sitzung die Auswirkungen des "Brexit"-Entscheides auf die Schweizer Wirtschaft und die "Umsetzung" des Masseneinwanderungsartikels diskutiert. Er hat einstimmig eine Resolution mit folgenden Forderungen verabschiedet.</p><ul><li>Die SNB muss verhindern, dass die Löhne und die Arbeitsplätze durch eine Frankenaufwertung unter Druck kommen. Der Franken ist viel zu hoch bewertet. Der SGB erwartet, dass die SNB den Franken rasch im Bereich von mindestens 1.10 Fr./Euro stabilisiert und danach für einen Wechselkurs sorgt, bei dem die Löhne und Arbeitsplätze gesichert sind und eine Deindustrialisierung der Schweiz verhindert wird.</li><li>Die Bilateralen Verträge mit der EU müssen erhalten bleiben. Die so genannte "Umsetzung" des Art. 121a BV soll primär über nicht-diskriminierende Massnahmen in der Schweiz erfolgen. Der Schutz der Löhne, der Arbeitsbedingungen und der älteren Arbeitnehmenden muss verbessert werden. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.</li><li>Die vom Bundesrat präsentierte "einseitige" Schutzklausel ist abzulehnen. Sie steht einerseits im Widerspruch zu den Bilateralen. Andererseits fördert sie prekäre Aufenthaltsstatus und Arbeitsbedingungen.</li></ul><p>Weiter sagt der SGB-Vorstand den Rentenabbauplänen im Nationalrat den Kampf an. Er ruft die Arbeitnehmenden in der Schweiz zu einer nationalen Renten-Demo auf. Unter der Losung "Rentenabbau stoppen - AHV stärken" werden wir am 10. September in Bern für anständige Renten demonstrieren. Denn das Rentenniveau für künftige Rentnerinnen und Rentner ist akut gefährdet. Einerseits weil die Pensionskassen-Renten wegen der Turbulenzen an den Finanzmärkten und der hartnäckigen Tiefzinsphase derzeit stetig sinken. Andererseits, weil die neue rechte Mehrheit im Nationalrat - anders als Bundesrat und Ständerat - das heutige Rentenniveau nicht erhalten will. Er will die Rentenverluste nicht kompensieren und will zudem das Rentenalter auf 67 erhöhen. Obwohl alle wissen, dass ältere Arbeitnehmende schon heute Mühe haben überhaupt bis zum ordentlichen Pensionsalter 64/65 ihre Stelle zu halten.
</p><p class="Text">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category><category>Migration</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4309</guid><pubDate>Fri, 27 May 2016 09:46:09 +0200</pubDate><title>SGB mobilisiert gegen Rentenabbau und für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-mobilisiert-gegen-rentenabbau-und-fuer-eine-starke-ahv</link><description>SGB-Delegiertenversammlung mit klarer Botschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer in den nächsten Jahren pensioniert wird, hat deutlich weniger Rente. Weil die Pensionskassen die Umwandlungssätze teilweise massiv senken. Dazu kommt, dass die AHV-Renten mit den Löhnen nicht mehr Schritt gehalten haben und erhöht werden müssen. Anstatt dieses Rentenproblem zu lösen, wollen die Arbeitgeber, die Versicherungslobby und bürgerliche Kreise die Renten weiter senken – über eine Erhöhung des Rentenalters auf 67, weitere Senkungen der Umwandlungssätze und sogar die Kürzung von laufenden Renten.
</p><p class="Text">Die SGB-Delegierten haben diese Pläne an der DV vom 27. Mai heftig kritisiert. Immer mehr Menschen im Land wird klar, dass zur Sicherung der Renten eine Erhöhung der AHV-Renten nötig ist. Die AHV-Renten haben ein unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis und entwickeln sich zuverlässig. Für die SGB-Delegierten ist klar: Wer rechnet, stärkt die AHV. In einer Resolution hielten die Delegierten Folgendes fest:</p><ul><li>Dank der Initiative AHVplus können die AHV-Altersrenten um 10 Prozent erhöht werden.</li><li>Die SGB-Delegierten verlangen, dass der Bund die in den letzten Jahren der AHV vorenthaltenen Milliarden ausbezahlt. Er hat in den letzten Jahren mehr als 10 Milliarden auf Kosten der AHV auf die hohe Kante gelegt.&nbsp;</li><li>Die Gewerkschaften verteidigen die Renten der beruflichen Vorsorge und wehren sich gegen übereilige Senkungen der Umwandlungssätze und gegen Rentenkürzungen. Die Arbeitgeber müssen sich an der Sicherung der Pensionskassenrenten beteiligen.</li><li>Sie verteidigen das Rentenalter 64/65 und verlangen gute, sichere Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmende.</li><li>Die Delegierten rufen am 10. September in Bern gegen den Rentenabbau und für eine Stärkung der AHV auf die Strasse zu gehen und mit einer grossen nationalen Rentendemo ein deutliches Signal an Arbeitgeber, Wirtschaft und Politik zu senden.</li></ul><p class="GliederungText">Die SGB-Delegierten haben zudem beschlossen, gegen das Bundesdiktat für längere Ladenöffnungszeiten (LadÖG) das Referendum zu ergreifen. Das Referendum gegen die Steuersenkungen für Unternehmen (Unternehmenssteuerreform III) wird der SGB aktiv unterstützen. Zudem rufen die Delegierten dazu auf, an der auf den 10. September vom SGB in Bern angesetzten nationalen Demonstration gegen den Rentenabbau und für eine Stärkung der AHV teilzunehmen.</p><h5>Auskünfte:</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079&nbsp;205 69 11</li><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik, 076&nbsp;564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079&nbsp;249 59 74&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4285</guid><pubDate>Wed, 11 May 2016 11:26:32 +0200</pubDate><title>Rentenabbau stoppen – AHV stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenabbau-stoppen-ahv-staerken</link><description>Volksabstimmung zu AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit dem Entscheid, die Abstimmung über die Volksinitiative AHVplus am 25. September an die Urne zu bringen, ist der Startschuss für eine intensive öffentliche Debatte zur Altersvorsorge gefallen. Es ist offensichtlich: Die Pensionskassen-Renten werden in Zukunft immer tiefer ausfallen. Wegen der Finanzmarktkrise sind Senkungen von bis zu 20 Prozent keine Seltenheit. Diese Rentenverluste müssen ausgeglichen werden. Der sicherste und kostengünstigste Weg dazu ist eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent. Dies umso mehr als die AHV-Renten seit Jahrzehnten nicht mehr substanziell erhöht wurden und je länger je mehr der Lohnentwicklung hinterherhinken. 
</p><p>AHVplus ist eine sichere Lösung des Rentenproblems, weil die AHV die Alterung der Gesellschaft hervorragend bewältigt. Das zeigen die Zahlen: Obwohl die AHV-Lohnprozente seit 1975 nie angehoben wurden, zahlt die AHV heute 2,2 Millionen Renten aus - mehr als doppelt so viele wie damals. Nur einmal kam ein Mehrwertsteuerprozent dazu. Möglich ist das dank dem genialen Finanzierungsmodell: Die Zunahme der Anzahl Beschäftigter und das Lohnwachstum führen automatisch zu deutlich höheren Einnahmen. Zudem zahlen Top-Verdiener viel mehr ein, als sie später als Rente erhalten. Das kommt allen Normalverdienern zugute. 
</p><p>AHVplus ist für die grosse Mehrheit der Bevölkerung die kostengünstigste Lösung, denn sie ist die Altersvorsorge in der Schweiz mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Mit AHVplus werden alleinstehende Rentnerinnen und Rentner im Schnitt 200 Fr./Monat mehr Rente erhalten. Bei Ehepaaren sind es 350 Fr./Monat. Werden diese Rentenerhöhungen über zusätzliche Lohnprozente finanziert (nötig sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,4%), kostet das z.B. eine kaufmännische Angestellte oder einen Polymechaniker mit einem Monatslohn von 6000 Fr. gerade mal 27 Fr./Monat. Müsste er die gleiche Rentenerhöhung in der Pensionskasse ansparen, käme das 2.5-mal teurer. 
</p><p>Deshalb stellen sich den Stimmberechtigten folgende Fragen: Ein wenig mehr bezahlen für eine höhere AHV-Rente? Oder viel mehr in die Pensionskasse einzahlen, für eine gleich hohe oder gar tiefere Rente als heute? Wer rechnet und sich von der andauernden Angst-Kampagne der AHV-Gegner nicht ins Bockshorn jagen lässt, beantwortet die Fragen mit einem Ja zu AHVplus. Statt über Rentenalter 67 zu phantasieren, obwohl ältere Arbeitnehmende schon heute Mühe haben, bis zur Pensionierung ihre Stelle zu halten, muss die Schweiz für anständige Renten sorgen, so wie es in der Verfassung steht. Für alle in der "Allianz für eine starke AHV" zusammengeschlossen Organisationen ist deshalb klar: Wir müssen den Rentenabbau stoppen und die AHV stärken. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, stellvertretende Sekretariatsleiterin SGB, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2277</guid><pubDate>Mon, 02 May 2016 17:00:00 +0200</pubDate><title>AHVplus: dringlich, sinnvoll, finanzierbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahvplus-dringlich-sinnvoll-finanzierbar</link><description>Erfolgsmodell AHV stärken: Renten um 10% erhöhen</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p><p class="lead">Die Altersrenten schrumpfen. Bundesrat und Bürgerliche wollen die Leistungen gar noch weiter verschlechtern. Abhilfe verspricht die SGB-Volksinitiative AHVplus, über die wir am 25. September abstimmen. Sie bringt einen AHV-Rentenzuschlag von 10%. Der SGB setzt bewusst auf eine Stärkung der ersten Säule, weil sie sozialer, sicherer und günstiger ist.</p><p>Die AHV-Renten hinken immer mehr den Löhnen hinterher, und auch die Leistungen der zweiten Säule stehen unter Druck. Deshalb sind die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule schon heute für viele Menschen zu gering. Ohne Gegenmassnahmen wird sich das Problem für künftige Rentnerinnen und Rentner noch verschärfen. Das bundesrätliche Projekt Altersvorsorge 2020 will die Leistungen der AHV gar noch verschlechtern, indem der Teuerungsausgleich in Frage gestellt wird.Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat deshalb im März 2013 als Gegenprojekt die Volksinitiative "AHVplus: für eine starke AHV" gestartet. Schon im Dezember 2013 konnten die Initianten 112'114 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen. Das zeigt, wie sehr das Problem der zu geringen Renten den Menschen unter den Nägeln brennt. Entsprechend breit wird die Initiative getragen: Neben dem SGB und seinen Mitgliedsverbänden stehen weitere Arbeitnehmer-Organisationen (LCH, SER, VSPB und Syna), SP, Grüne sowie RentnerInnen-Organisationen.</p><p>&nbsp;</p><h3>Kurzsichtige Räte</h3><p>Dennoch sagten Stände- und Nationalrat kompromisslos Nein zu AHVplus. Wie kurzsichtig das ist, zeigt ein Blick auf die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule von Leuten mit vormals tiefen und mittleren Erwerbseinkommen: Sie reichen heute vielfach nicht, um nach der Pensionierung das "gewohnte Leben in angemessener Weise" weiterzuführen. Dieser Verfassungsauftrag wird damit nicht erfüllt. Ein alleinstehender Elektromonteur beispielsweise, der zuletzt 5500 Fr./Monat verdiente, muss sich mit 3000 Fr. Rente begnügen&nbsp;– das heisst den Gürtel deutlich enger schnallen.</p><h3>AHV-Rentenerhöhung: dringlich, ...</h3><p>Eine Erhöhung der AHV-Altersrenten ist also dringlich. Nicht nur für das Gros der heutigen RentnerInnen, sondern vor allem für die künftigen Rentner-Generationen. Ein Zuschlag von 10%, wie ihn AHVplus vorsieht, würde Leuten mit solch mageren Renten den Alltag bedeutend erleichtern. Und gerade die heutige Situation zeigt, dass es sinnvoll ist, gezielt die erste Säule zu stärken. Denn die Leistungen aus der zweiten Säule sind nicht stabil: Tiefere Zinssätze für das angesparte Rentenkapital, sinkende Umwandlungssätze&nbsp;– Leistungskürzungen waren in den letzten Jahren an der Tagesordnung. Versicherte und Arbeitgeber können die Leistungen der zweiten Säule meist nur halten, indem sie bedeutend mehr Geld einschiessen.</p><h3>... sinnvoll ...</h3><p>Ein Ausbau der AHV ist gut investiertes Geld: Dank dem genialen, solidarischen Finanzierungsmodell erhalten Leute mit tiefen und mittleren Einkommen für ihre AHV-Beiträge später mehr Rente, als wenn sie das gleiche Geld in die zweite Säule oder in eine private Vorsorge stecken müssten. Gerade Frauen profitieren überdurchschnittlich von der AHV, da die Familienarbeit bei der Berechnung der Renten berücksichtigt wird. So erhalten sie trotz Erwerbsunterbrüchen oder Teilzeitarbeit ähnlich hohe AHV-Renten wie Männer. Mit 10% mehr AHV sinkt für Menschen mit tiefen Einkommen auch die Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen (EL). Ein sozialer Fortschritt, denn Renten aus einer Sozialversicherung sind sicherer und weniger entwürdigend als Bedarfsleistungen wie die EL.</p><h3>... und finanzierbar</h3><p>Eine Stärkung der AHV ist finanzierbar. Entgegen allen Prognosen von Verwaltung und Versicherungswirtschaft erweist sich die AHV als äusserst solide: Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz schreibt schwarze Zahlen, obwohl sich seit Einführung der AHV die Zahl der RentnerInnen auf mehr als 2 Millionen versechsfacht hat, und heute nur noch 2,5 Vollbeschäftigte eine Rente finanzieren.Eine AHV-Rentenerhöhung um 10 Prozent kostet rund 4,1 Mrd. Franken. Zu ihrer Finanzierung darf eine Erhöhung der Lohnbeiträge kein Tabu sein. Während andere Sozialversicherungen wie die Kranken- oder die Pensionskassen in den letzten Jahren ihre Beiträge stetig erhöht haben, blieben die AHV-Lohnbeiträge seit 40 Jahren stabil bei 8,4 Prozent. AHVplus würde Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,4 Lohnprozente kosten. Dem steht für die überwiegende Mehrheit der Renter eine Erhöhung der AHV um 200 Fr./Monat und um 350 Fr./Monat für Ehepaare gegenüber. Mit Blick auf den 25. September werden der SGB und seine Partner den Stimmberechtigten mit einer starken Kampagne aufzeigen, dass es für eine zukunftsfähige Altersvorsorge diese Stärkung der AHV braucht.</p><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li>Ausführliche Argumentarien zu AHVplus generell, zur Finanzierbarkeit und zu AHVplus und Ergänzungsleistungen</li><li>Der Kommentar von SGB-Präsident Paul Rechsteiner zum Nein des Ständerats</li><li>Die Website von AHVplus</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4271</guid><pubDate>Sun, 01 May 2016 15:01:04 +0200</pubDate><title>Kampf für starke AHV im Mittelpunkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kampf-fuer-starke-ahv-im-mittelpunkt</link><description>Heute Mai-Feiern an über 50 Orten in der ganzen Schweiz (3)</description><content:encoded><![CDATA[<p> An über 50 Orten der Schweiz sind heute, am Tag der Arbeit, trotz garstiger Witterung mehrere 10'000 Menschen gegen Renten- und Stellenabbau und für mehr soziale Gerechtigkeit auf die Strasse gegangen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die diesjährigen 1. Mai-Feiern unter das Motto "Gemeinsam kämpfen - für eine starke AHV" gestellt. 
</p><p>Die meisten Kundgebungen, die grösste davon in Zürich mit gut 10 000 Teilnehmenden, sind mittlerweile beendet, die Feste dauern an. Die Menschen demonstrierten friedlich, aber entschieden dafür, dass die derzeit sinkenden Pensionskassenrenten durch höhere AHV-Renten ausgeglichen werden. Sie protestierten gegen die Pläne der bürgerlichen Parteien, die bei den Renten einen Leistungsabbau und Rentenalter 67 erzwingen wollen. Obwohl ältere Arbeitnehmende schon heute Mühe haben, bis zum ordentlichen Rentenalter ihre Stelle zu halten. 
</p><p>Dutzende von Redner/innen zeigten auf, dass die AHV die Alterung der Gesellschaft bislang gut aufgefangen hat und dies auch in Zukunft tun wird. Sie werden das Argument der "demografischen Ausweglosigkeit" als Rechtfertigungstrick für einen Rentenabbau entlarven - und verlangen, dass die AHV zu stärken ist. 
</p><h3>Zitate aus 1.Mai-Reden (2) </h3><p>In Interlaken sprach <b>Corrado Pardini</b> (Unia GL) u.a. zur AHV als Grundpfeiler der Schweiz: "Wer ein Leben lang gechrampft hat, soll im Alter sorgenfrei leben können. [...] SVP und FDP aber wollen die Sozialversicherungen zusammenstreichen. Dann müssen sich die Menschen privat absichern, ein hundertfaches Milliardengeschäft für die Privatversicherer. Darum sagen sie, die AHV sei nicht sicher. Weil die Gesellschaft "überaltere". Und immer weniger Arbeitende angeblich für immer mehr Alte bezahlen müssen. Mumpitz! Erstens haben Menschen kein Ablaufdatum wie ein Joghurt. Zweitens ist die AHV billig, effizient, gerecht, sicher und klug konstruiert." 
</p><p>SGB-Sekretariatsleiter <b>Daniel Lampart</b> wies in Liestal u.a. darauf hin, dass die Gewerkschaften in den letzten Jahren die Lage der Werktätigen verbessert hätten, dank mehr abgeschlossener GAV und den flankierenden Massnahmen: "Unverständlich ist, dass sich Detailhändler wie Migros, Manor, H&amp;M, Zara usw. weigern, mit den Gewerkschaften einen GAV abzuschliessen." Lampart kritisierte den Unwillen, gegen den überbewerteten Franken vorzugehen: "Die Schweiz ist fast das einzige Land in Europa, in dem die Arbeitslosigkeit steigt. Der Druck auf die Löhne und die Arbeitsplätze nimmt zu. Die SNB hat sich stark zurückgezogen. Dabei kann nur sie das Problem lösen. [...] Wo gibt es ein Land, das zulässt, dass die eigene Währung Arbeitsplätze vernichtet und Firmen vertreibt? Der Franken ist unsere Währung. Sie muss uns nützen, nicht schaden." 
</p><p><b>Dore Heim</b>, geschäftsführende SGB-Sekretärin, schnitt in Basel auch ein anderes Thema an: "Eine Revision des Gleichstellungsgesetzes soll einen stärkeren Hebel gegen die Lohndiskriminierung bringen, hängt aber in der Luft wegen unklaren Mehrheiten im Bundesrat. Es ist unsicher, ob das überarbeitete Gleichstellungsgesetz überhaupt kommen wird und wenn es kommt, wird es ein zahmer Versuch. Es ist ganz klar wieder Zeit um ein Zeichen zu setzen: 25 Jahre nach dem grossen Fest des Frauenstreiks von 1991 rufen wir Gewerkschafterinnen dazu auf, am 14. Juni Pause zu machen. Eine lange Mittagspause als Warnung an die Politik und die Arbeitgeber - wenn ihr blockiert, können wir auch!" 
</p><h5>Auskunft </h5><p>Ewald Ackermann, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4268</guid><pubDate>Sun, 01 May 2016 10:19:33 +0200</pubDate><title>Gemeinsam kämpfen – für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gemeinsam-kaempfen-fuer-eine-starke-ahv</link><description>Heute Mai-Feiern an über 50 Orten in der ganzen Schweiz (2)</description><content:encoded><![CDATA[<p> An über 50 Orten der Schweiz gehen heute, am Tag der Arbeit, die Menschen gegen Renten- und Stellenabbau und für mehr soziale Gerechtigkeit auf die Strasse. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die diesjährigen 1. Mai-Feiern unter das Motto "Gemeinsam kämpfen - für eine starke AHV" gestellt. 
</p><p>An diesen Kundgebungen demonstrieren die Menschen dafür, dass die derzeit sinkenden Pensionskassenrenten durch höhere AHV-Renten ausgeglichen werden. Sie protestieren gegen die Pläne der bürgerlichen Parteien, die bei den Renten einen Leistungsabbau und Rentenalter 67 erzwingen wollen. Obwohl ältere Arbeitnehmende schon heute Mühe haben, bis zum ordentlichen Rentenalter ihre Stelle zu halten. 
</p><p>Dutzende von Redner/innen zeigen auf, dass die AHV die Alterung der Gesellschaft bislang gut aufgefangen hat und dies auch in Zukunft tun wird. Sie werden das Argument der "demografischen Ausweglosigkeit" als Rechtfertigungstrick für einen Rentenabbau entlarven - und verlangen, dass die AHV zu stärken ist. 
</p><h3>Zitate aus 1.Mai-Reden (1) </h3><p>In Thun und Spiez hat SGB-Präsident <b>Paul Rechsteiner</b> ausgeführt: "Die Renten der Pensionskassen werden immer schlechter, teilweise dramatisch. Vor allem für die künftigen Rentnerinnen und Rentner. Unsere Volksinitiative AHVplus verlangt eine Rentenverbesserung um 10%. Das ist natürlich nicht gratis, aber um ein Mehrfaches günstiger als für das gleiche Resultat bei den Pensionskassen, und ein Vielfaches günstiger als bei privaten Versicherungen." 
</p><p>SEV-Präsident <b>Giorgio Tuti</b> in Bern zum gleichen Thema: "Es ist klar, dass Gutverdienende gegen einen Ausbau der AHV sind, denn sie bezahlen Beiträge auf ihren hohen Löhnen und bekommen dennoch nicht mehr als die Maximalrente, die für alle gleich ist. Und es ist auch klar, dass sich die Privatversicherer und die Banken dagegen wehren. Sie reden die AHV schlecht und wollen sie verschlechtern, damit sie mit den Pensionskassen und der dritten Säule ihr Geld verdienen können." 
</p><p>In Biel begründete die stellvertretende SGB-Sekretariatsleiterin <b>Doris Bianchi</b> die Notwendigkeit der AHVplus-Volksinitiative wie folgt: "Nur noch die Grossverdiener können in der Schweiz sorglos ins Alter blicken. Um heute auf eine anständige Pensionskassen-Rente von Fr. 2'000 pro Monat zu kommen, muss man sich eine halbe Million Franken zusammengespart haben. Das schaffen nur noch die Grossverdiener. Schon Arbeitnehmende mit einem Monatslohn von Fr. 7'000 brutto haben Mühe, das Ziel einer halben Million zu erreichen." 
</p><p>VPOD-Präsidentin<b> Katharina Prelicz-Huber</b> wies in Aarau auf ein anderes Thema und begründete das doppelte Nein zu "Pro Service public"- und "Milchkuh"-Initiative. Die beiden Begehren bedrohten "einen breiten, bis in die Randregionen betriebenen Service public [...] Wenn dem Bundeshaushalt auf einen Schlag als Folge der "Milchkuh" 1500 Millionen Franken Einnahmen fehlen, wäre ein gigantisches Abbaupaket in Bildung, Gesundheit, Sozialbereich, öffentlichem Verkehr usw. die Folge." 
</p><p>Unia-Präsidentin <b>Vania Alleva</b> geisselte in Chur "die neoliberalen Krisenrezepte" weltweit und in der Schweiz: "Der Kniefall der Nationalbank vor den Finanzmärkten ist ein deutliches Beispiel dafür. Die Aufhebung der Wechselkursbindung hat innert Jahresfrist bereits Zehntausende von Arbeitsplätzen vernichtet. Kein Wunder hat die Zahl der Armen in der Schweiz wieder zugenommen - auf 530'000 Menschen. 800'0000 Menschen können sich nicht einmal eine Woche Ferien leisten. - Die 300 Reichsten dagegen steigerten ihr Vermögen in den letzten vier Jahren von 481 Milliarden auf 596 Milliarden Franken." 
</p><p>(Ein weiteres Communiqué mit Redezitaten folgt nachmittags.) 
</p><h5>Auskunft </h5><p>Ewald Ackermann, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4257</guid><pubDate>Mon, 25 Apr 2016 10:57:52 +0200</pubDate><title>Gemeinsam kämpfen – für eine starke AHV!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gemeinsam-kaempfen-fuer-eine-starke-ahv</link><description>Alles zum Tag der Arbeit 2016: Aufruf, Plakat, Geschichte, Überblick Veranstaltungen</description><content:encoded><![CDATA[<p> In einer Zeit, in welcher die Arbeitgeber den starken Franken zum Anlass nehmen, massenhaft Stellen abzubauen und die Arbeitnehmenden immer flexibleren und mühsameren Arbeitsbedingungen zu unterwerfen;
</p><p>in einer Zeit, in welcher sich die Nationalbank weigert, die wirklichen Probleme zur Kenntnis zu nehmen, und weiter an einem zerstörerischen Frankenkurs festhält, ohne sich für die Konsequenzen zu interessieren, die vor allem die Arbeitnehmenden auszubaden haben;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die Gräben zwischen reich und arm immer grösser werden und die bürgerliche Politik kaum etwas tut, um sie wieder ein bisschen zuzuschütten, sondern mit ihrer Steuer und Finanzpolitik diese Kluft noch vergrössert;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die Arbeitgeber sich trotz Verfassungsgebot immer noch weigern, den Frauen für gleichwertige Arbeit endlich gleichen Lohn zu zahlen, und die bürgerlichen Parteien nichts dagegen unternehmen;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die bürgerliche Politik die öffentliche Hand von Sparrunde zu Sparrunde jagt und sich nicht scheut, den Service public immer mehr auszuhöhlen;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die grösste Partei des Landes dauernd gegen Migranten und Minderheiten hetzt, um mit dieser Sündenbockpolitik von den wirklichen Problemen abzulenken;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die Arbeitgeber und die bürgerlichen Parteien in der AHV permanent Leistungen abbauen wollen und so immer mehr Menschen in Not treiben, obwohl der Tanker der 2. Säule immer mehr in Schieflage gerät und sich die Aussichten vieler Menschen auf einen Lebensabend in materieller Würde eintrüben;
</p><p>in einer solchen Zeit gilt es zusammenzustehen, gemeinsam zu kämpfen, für Würde und soziale Gerechtigkeit, für Arbeit und gute Arbeitsbedingungen.
</p><h3>Kämpfen lohnt sich</h3><p>Dabei lehrt uns die Vergangenheit, dass sich kämpferischer Einsatz der Gewerkschaften lohnt. Das zeigte der erfolgreiche Kampf gegen die unmenschliche Durchsetzungsinitiative, wo die Gewerkschaften entscheidend dazu beigetragen haben, der SVP die Grenzen für Fremdenfeindlichkeit und Angriffe auf die rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Fundamente der Schweiz aufzuzeigen. Das zeigen auch die von den Gewerkschaften in den letzten 15 Jahren gewonnenen Volksabstimmungen, mit denen ein Leistungsabbau in der Altersvorsorge verhindert wurde.
</p><p>Dieser Kampf geht nun in eine neue Runde. Denn die Arbeitgeber und die bürgerlichen Parteien treiben ihre Kampagne für einen unsolidarischen Umbau der Altersvorsorge unvermindert voran. Mit der Demografiekeule versuchen sie, der Bevölkerung den vermeintlichen Zwang für ein höheres Rentenalter und einen Leistungsabbau einzutrichtern. Und mit dem Beschwören der "Golden Ager-Generation" versuchen sie den Leuten einzureden, die RentnerInnen und Rentner seien generell auf Rosen gebettet und schüren einen Generationenkonflikt.
</p><h3>Gegen die Legenden in den Köpfen</h3><p>Gegen diese Legenden, die sich in vielen Köpfen festgesetzt haben, treten wir Gewerkschaften an. Denn wir wissen, dass die grosse Mehrheit der heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner, nicht weniger, sondern mehr Rente braucht. Und wir wissen, dass die Volksversicherung AHV, als effizienteste, sicherste und solidarischste Sozialversicherung, gestärkt statt geschwächt werden muss.
</p><p>Gemeinsam mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, gemeinsam mit den Rentnerinnen und Rentnern werden wir kämpfen für AHVplus. Dabei geht es um mehr als um 10 % mehr AHV. Es geht darum, Sand in den Motor der sozialen Demontage zu werfen - und Öl ins Getriebe der Gerechtigkeit zu schütten.
</p><p>Packen wir diese soziale Wende an. Zuerst bei der AHV, einem Jahrhundertwerk, einem schweizerischen Tatbeweis von Solidarität. Und dann in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft. Gemeinsam. Weil eine soziale Wende nötig ist. Und weil sie möglich ist. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4232</guid><pubDate>Tue, 12 Apr 2016 08:51:10 +0200</pubDate><title>Rentenabbau stoppen: AHV-Renten endlich wieder verbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenabbau-stoppen-ahv-renten-endlich-wieder-verbessern</link><description>PK-Alarm: Dramatische Verschlechterungen der Pensionskassenrenten</description><content:encoded><![CDATA[<p> Wer heute 50 ist, muss bei Renteneintritt mit massiv tieferen Renten rechnen. Quer durch die Schweiz ist bei den Pensionskassen ein bis vor kurzem nie vorstellbarer Rentenabbau im Gang. Die Umwandlungssätze sind bei Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen auf breiter Front unter 6 Prozent gesunken, wie eine Auswertung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) der Daten von über 60 Pensionskassen zeigt. Dies ist erst der Anfang. Einige grosse Pensionskassen drücken die Sätze gar unter 5 Prozent. Dies bedeutet für die Versicherten ein Rentenabbau von bis zu 20 Prozent auf der PK-Rente. Kommt dazu, dass viele bei Sammelstiftungen versichert sind, bei denen Versicherungsgesellschaften auf dem Buckel der Versicherten satte Gewinne einfahren. Etwa mit dem Geschäft der Risikoversicherungen. Statt das Gros der Einzahlungen in den Sparprozess zu leiten und so ein anständiges Alterskapital zu äufnen, fliessen hier überdurchschnittlich viel Gelder in die Absicherung gegen Tod und Invalidität.
</p><p>Unter dem Strich können die Renten aus AHV und Pensionskasse immer weniger "die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise" garantieren. Dieser Verfassungsauftrag gerät damit für immer mehr künftige Rentnerinnen und Rentner ausser Reichweite. Betroffen sind nicht nur Menschen mit tiefen Erwerbseinkommen. Betroffen sind auch viele mit Löhnen um die 7000 Franken. Wer in der zweiten Säule nicht über ein Alterskapital von mindestens 500'000 Franken ansparen kann, wird mit den neuen Umwandlungssätzen eine PK-Rente erhalten, die zusammen mit der AHV-Rente die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise nicht mehr ermöglicht.
</p><p>Soll dem Verfassungsauftrag in Zukunft nachgelebt werden, muss der Rentenabbau gestoppt werden. Der einfachste und kostengünstigste Weg dazu ist, die AHV-Renten nach Jahrzehnten des Stillstands, wieder zu verbessern, so wie es die Initiative AHVplus verlangt. Ein Zuschlag von 200 Fr. für Alleinstehende und 350 Fr. für Ehepaare würde für alle mit unteren und mittleren Einkommen eine spürbare Verbesserung bringen. Höhere AHV-Renten sind nicht gratis. Sie kosten je 0,4 Lohnprozente für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dem steht eine Rentenerhöhung von 10 Prozent gegenüber. Müsste die gleiche Rentenerhöhung über die zweite oder dritte Säule angespart werden, würde dies ein Vielfaches kosten. Nicht zu vergessen ist dabei, dass die Lohnbeiträge an die AHV in den letzten 40 Jahren nie erhöht wurden und seit 1975 stabil bei 8,4 Prozent (je 4,2 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) liegen. Die Lohnbeiträge an die Pensionskassen sind in der Zwischenzeit im Schnitt auf über 18 Prozent angewachsen.
</p><p>Um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, führt kein Weg an höheren AHV-Renten vorbei. Denn in der AHV gibt es für einen Beitragsfranken mehr Rente als in jedem anderen Vorsorgesystem. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialversicherungen und Alterspolitikk 076&nbsp;564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079&nbsp;249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4226</guid><pubDate>Wed, 06 Apr 2016 14:52:12 +0200</pubDate><title>Rentenalter 67 widerspricht der Realität auf dem Arbeitsmarkt</title><link>http://ahvplus-initiative.ch/wp/index.php/2016/04/06/rentenalter-67-widerspricht-der-realitaet-auf-dem-arbeitsmarkt</link><description>SVP und FDP liegen mir ihrer Forderung nach Rentenalter 67 falsch, zeigt eine aktuelle Swiss-Life-Umfrage. Mehr dazu im neuen Rentenblog von Doris Bianchi.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4198</guid><pubDate>Tue, 29 Mar 2016 11:27:52 +0200</pubDate><title>Kein Grund zur Panik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-grund-zur-panik</link><description>AHV-Finanzen wie erwartet mit Defizit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die AHV hat wie erwartet im letzten Jahr ein Defizit erlitten. Das ist kein Anlass für Panik. Dieses Resultat spiegelt ein vorübergehendes Phänomen: Da zurzeit mit den Baby-Boomer-Jahrgängen überdurchschnittlich viele Personen in Rente gehen, ist das Umlageergebnis negativ. Dieses Defizit kann rasch und ohne Überforderung der Wirtschaft und der Bevölkerung ausgeglichen werden. Die Entscheide des Ständerats zur Altersvorsorge 2020 sind dafür wegweisend. Mit einem Mehrwertsteuerprozent würde die Demografie-Beule sofort ausgeglichen und die AHV-Finanzen bis 2030 gesichert. Werden die Ende 2017 auslaufenden 0,3 MWSt.-Prozente für die IV in die AHV überführt, wird die Bevölkerung diese Zusatzfinanzierung für die AHV gar nicht erst spüren. Die effektive Erhöhung im nächsten Jahrzehnt beträgt nur 0,7 Prozent. Eine solche Erhöhung der Mehrwertsteuer kostet Personen mit einem mittleren Lohn von 6200 Franken gerade mal 15 Fr. pro Monat, oder eine gute Käseschnitte. Dies ist verkraftbar und gut investiertes Geld. Denn die AHV ist für den Grossteil der Rentnerinnen und Rentner die wichtigste Einkommensquelle im Alter. 
</p><p>Der Ruf der Arbeitgeber und der bürgerlichen Parteien nach einem Rentenalter 67 und anderen drastischen Abbaumassnahmen bei der AHV ist in erster Linie Panikmache, hinter der handfeste wirtschaftliche Interessen der Versicherungslobby stecken. So sollen die Menschen in die Arme der Versicherungen und ihrer Angebote der privaten Vorsorge getrieben werden. Die Behauptung, die AHV treibe wegen der demografischen Entwicklung in den Ruin, ist Kern dieser seit Jahren andauernden Angstkampagne. Die AHV beweist seit ihrer Gründung, dass sie die demografischen Veränderungen schultern kann. Seit 1975 hat sich die Zahl der AHV-Renten von 960'000 auf 2,2 Millionen mehr als verdoppelt. Trotzdem wurden die Lohnbeiträge in diesen 40 Jahren nie angehoben. Nur ein MWSt.-Prozent kam vor bald 20 Jahren dazu. Dies zeigt, wie solide das AHV-Finanzierungsmodell ist. 
</p><p>Der Ruf nach Rentenalter 67 wäre zudem verantwortungslos. Er blendet aus, dass ältere Arbeitnehmende bereits heute Mühe haben, bis zum ordentlichen Rentenalter eine Stelle zu halten. Immer mehr Leute würden in der Sozialhilfe enden. Auch ist das Rentenniveau aus AHV und Pensionskasse für sehr viele Personen bereits heute ungenügend. Und das Leben wird nicht billiger. Deshalb darf es keinen Leistungsabbau geben. Vielmehr ist eine Stärkung der AHV nötig, wie sie die Initiative AHVplus verlangt. Umso mehr als in der zweiten Säule wegen der schwierigen Lage auf den Finanzmärkten die künftigen Renten wegbrechen. Die AHV ist mit einem Anlagevolumen von 33 Mrd. Fr. gegenüber der zweiten Säule (890 Mrd. Fr. verwaltete Vermögen) viel weniger den Turbulenzen an den Finanzmärkten ausgesetzt und deshalb klar im Vorteil. 
</p><h5>Auskünfte und Hinweise: </h5><p>Doris Bianchi (076 564 6767), geschäftsführende Zentralsekretärin des SGB, zuständig für Sozialpolitik 
</p><p>Das ABC der AHV-Finanzen finden Sie unter<a href="http://ahvplus-initiative.ch/wp/index.php/wir-werden-immer-aelter-ein-problem-fuer-die-ahv/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> www.ahvplus-initiative.ch</a>. 
</p><p><b>AHVplus</b> wird von folgenden Organisationen unterstützt: Avenir Social, AVIVO, Garanto, Grüne, JUSO, Kapers, LCH, PVB, SBPV, SER, SEV, SGB, SIT, SMPV, SMV, SP, SP60+, SSM, Syna, Syndicom, Travail.Suisse, Unia, VASOS, VPOD, VSPB, ZV </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4156</guid><pubDate>Sun, 28 Feb 2016 16:35:39 +0100</pubDate><title>Es braucht bessere AHV-Renten für Ehepaare</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/es-braucht-bessere-ahv-renten-fuer-ehepaare</link><description>Der SGB zu den weiteren eidgenössischen Vorlagen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst das Nein zur CVP-Initiative. Denn diese Initiative hätte nicht nur einen überholten Ehebegriff in der Verfassung verankert sondern auch zu Milliarden-Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden geführt, ohne einen deutlichen Mehrgewinn an Steuergerechtigkeit zu schaffen. Die Debatte und nun auch der hohe Ja-Stimmenanteil zeigen jedoch, dass die Deckelung der AHV-Ehepaarrenten auf 150% als ungerecht empfunden wird und das AHV-Rentenniveau für Ehepaare zu tief ist. Denn immer mehr Rentner-Ehepaare waren früher Doppelverdiener. Das Renteneinkommen für Eheleute muss deshalb verbessert werden, so wie es die Initiative AHVplus verlangt. Zumindest muss der Deckel aber auf 155% angehoben werden, so wie es der Ständerat beschlossen hat. 
</p><p>Der SGB bedauert das Ja des Volks zur <b>zweiten Gotthardröhre</b>. Der Volksentscheid darf jedoch kein Anlass sein, die demnächst fertig erstellte NEAT gleich wieder zu torpedieren. Bundesrat und Befürworter haben vor allem mit ihrem Argument nach verbesserter Unfallprävention gepunktet. Sie stehen nunmehr in der Pflicht, ihr Versprechen, nach dem Bau der neuen Röhre beide Tunnels je nur einspurig befahren zu lassen, auch einzulösen. Denn für den SGB ist und bleibt klar, dass im Sinne einer möglichst nachhaltigen Verkehrspolitik der Transit- und insbesondere der alpenquerende Güterverkehr auf die Schiene gehört. 
</p><p>Der SGB bedauert das Nein zur <b>Spekulationsstopp-Initiative</b>. Die aktuellen Diskussionen in den USA und in der EU deuten darauf hin, dass Nahrungsmittelspekulation bald stärker reguliert werden wird. Der heutige Volksentscheid darf in diesem Fall nicht als Vorwand dienen, künftig solche Geschäfte geradezu anziehen zu wollen und so eine erneute internationale Ächtung zu riskieren. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter SGB-Kommunikation 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>AHV</category><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4150</guid><pubDate>Fri, 26 Feb 2016 16:03:41 +0100</pubDate><title>Kommission blind gegen zunehmende Armut </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kommission-blind-gegen-zunehmende-armut</link><description>SGK will Mietzinsmaxima bei den EL nicht erhöhen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der heutige Entscheid der nationalrätlichen Kommission SGK, die Erhöhung der bei Ergänzungsleitungen (EL) anrechenbaren Mietzinsmaxima zu sistieren und erst bei der Behandlung des Ergänzungsleistungsgesetzes zu behandeln, ist ein Schlag ins Gesicht von Tausenden von Senior/innen und Menschen mit Behinderung. Betroffen sind Menschen, die sich die Erfüllung unmittelbarster Bedürfnisse vom Mund absparen müssen. 
</p><p>Die für die EL anrechenbaren Mietzinsmaxima sind heute viel zu tief. Alleinstehende können sich maximal Fr. 1100 Wohnkosten pro Monat, Ehepaare maximal Fr. 1250 anrechnen lassen. Egal, wie teuer ihre Wohnung ist und ob sie in Genf oder im Haslital wohnen. Zum letzten Mal sind diese Maxima im Jahr 2001 angepasst worden. Seither sind die Mietzinse in der Schweiz im Durchschnitt um 21 Prozent angestiegen. Das anrechenbare Mietzinsmaximum deckt somit immer weniger die anfallenden Wohnkosten. Die Betroffenen müssen sich diese Kosten beim Essen, bei den Kleidern oder der Mobilität absparen. Ihre Existenzsicherung ist gefährdet. 
</p><p>Der heutige Entscheid des Hinauszögerns ist ein Skandal. Es wird Jahre dauern, bis die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes abgeschlossen sein wird. Eine bürgerliche Mehrheit, blind für das Elend des Alltags, hat diese unnötige Verlängerung einer Misere zu verantworten. 
</p><p>Der Entscheid zeigt zudem geradezu lehrbuchhaft, wie nötig gute AHV-Renten sind, um Altersarmut zu bekämpfen. Das einzige im Raum stehende Projekt für bessere AHV-Renten und damit eine effiziente Bekämpfung von Altersarmut ist die Volksinitiative AHVplus der Gewerkschaften, über die im Herbst abgestimmt werden dürfte. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4138</guid><pubDate>Tue, 23 Feb 2016 11:36:20 +0100</pubDate><title>Nationalrat muss Mietzinsmaxima anpassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-muss-mietzinsmaxima-anpassen</link><description>Existenzsicherung im Alter immer mehr in Frage gestellt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für viele BezügerInnen von Ergänzungsleistungen (EL) ist Existenzsicherung eine tägliche Herausforderung. Das ist wesentlich dadurch bedingt, dass die EL die Mietzinse viel zu wenig berücksichtigen. Der Nationalrat kann das in der kommenden Session ändern.</p><p>Der verfassungsrechtliche Auftrag der Rentenleistungen der 1. Säule ist die Existenzsicherung. Dieser Auftrag konnte bis heute nicht verwirklicht werden. Ohne weitere Einkünfte können Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz nicht einmal mit einer Maximalrente der AHV oder der IV, also mit Fr. 2350 pro Monat, über die Runden kommen. Der Antrag für Ergänzungsleistungen (EL) wird so zum Muss. Die EL sind ein zentraler Bestandteil der Existenzsicherung. Anders als bisher angenommen nimmt ihre Bedeutung jedoch nicht ab, sondern zu.</p><h3>EL: zentral bei Invalidität und im Alter</h3><p>Besonders ausgeprägt ist dies im Fall der Invalidenversicherung. Mittlerweilen sind über 43% der IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um über die Runden zu kommen. Wenn für fast die Hälfte aller Invaliden in der Schweiz das Renteneinkommen so tief ist, dass Zusatzleistungen für die Existenzsicherung nötig sind, dann zeigt sich klar, dass unser Versicherungssystem bei Invalidität lückenhaft ist. Die EL mussten in den letzten Jahren das mit den zahlreichen Revisionen der IV einhergehende Absinken des Rentenniveaus ausgleichen.</p><p>Aber auch im Alter wächst die Bedeutung der EL. Das Risiko, als NeurentnerIn Ergänzungsleistungen beantragen zu müssen, um über die Runden zu kommen, ist seit 1999 von 5,7% auf mittlerweile 8,6% markant gestiegen, wie es eine aktuelle Studie der Fachhochschule Bern darlegt. Dies trotz unseres vielgerühmten 3-Säulen-Systems der Altersvorsorge und trotz 30 Jahren obligatorischer beruflicher Vorsorge.</p><h3>Anrechenbarer Mietzins viel zu tief</h3><p>Die EL sind Bedarfsleistungen. Deshalb müssen die Ansätze für die Bedarfsrechnung periodisch angepasst werden. Entfällt diese Anpassung, wird die Existenzsicherung gefährdet. Aktuell krankt die Bedarfsrechnung der EL daran, dass die anrechenbaren Mietzinsmaxima viel zu tief sind. Alleinstehende können sich maximal Fr. 1100 Wohnkosten pro Monat, Ehepaare maximal Fr. 1250 anrechnen lassen. Egal, wie teuer ihre Wohnung ist und ob sie in Zürich oder in Altdorf wohnen. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2001 sind die Mietzinse in der Schweiz im Durchschnitt um rund 21 Prozent angestiegen. Das anrechenbare Mietzinsmaximum deckt immer weniger die anfallenden Wohnkosten. Die Betroffenen müssen den nicht gedeckten Teil des Mietzinses aus dem Betrag ihrer EL für den allgemeinen Lebensbedarf begleichen. Sie sparen sich also die Wohnkosten vom Essen und von den Auslagen für Kleider oder für die Mobilität ab. Das gefährdet ihre Existenzsicherung.</p><h3>Nationalrat muss korrigieren</h3><p>Auf die dringend notwendige Anhebung der Mietzinsmaxima warten die Betroffenen schon seit Jahren. Die Lage spitzt sich jährlich zu. An der kommenden Frühjahrssession ist die Erhöhung der EL-Mietzinsmaxima im Nationalrat traktandiert. Diese Erhöhung ist seit mehr als 10 Jahren überfällig. Die grosse Kammer muss die Vorlage endlich annehmen.</p><p>Aktuell läuft noch die Vernehmlassung für die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes. Auf Druck der Kantone schlägt der Bundesrat etliche Verschlechterungen bei der Gewährung der EL vor. Solange die Mietzinsmaxima nicht an das heutige Niveau der Mietzinse angepasst werden, kann aus Sicht des SGB keine Revision des ELG angestrebt werden.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4105</guid><pubDate>Thu, 11 Feb 2016 09:32:23 +0100</pubDate><title>Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis der AHV – auch in schwierigen Börsen-Zeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gutes-preis-leistungs-verhaeltnis-der-ahv-auch-in-schwierigen-boersen-zeiten</link><description>Solide AHV-Finanzen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das von Compenswiss bekannt gegebene negative Anlageergebnis spiegelt die ungünstige Entwicklung auf den Finanzmärkten im vergangenen Jahr. Doch im Unterschied zur zweiten Säule spielt die Anlagerendite bei der über das Umlageverfahren finanzierten AHV eine untergeordnete Rolle. Das Finanzierungsmodell der AHV ist gerade in Zeiten hartnäckiger Tiefzinsen und grosser Turbulenzen auf den Finanzmärkten dem Kapitaldeckungsverfahren deutlich überlegen. Denn beim Umlageverfahren werden die laufenden Renten grösstenteils direkt aus den laufenden Beiträgen bezahlt. Deshalb müssen AHV/IV/EO nur rund 33 Mrd. Fr. anlegen. Die zweite Säule dagegen ist mit einem Anlagevolumen von 890 Mrd. Fr. deutlich stärker den Finanzmärkten ausgesetzt. 
</p><p>Die AHV ist viel berechenbarer. Selbst bei zunehmender Alterung. Dort wissen wir, dass wegen der nun in Rente gehenden Babyboomer vorübergehend ein Mehrbedarf entsteht. Dieser soll wie vom Bundesrat und vom Ständerat vorgesehen über die Mehrwertsteuer finanziert werden. Nötig ist 1 Prozent. Werden die Ende 2017 auslaufenden 0,3 MWSt-Prozente für die IV in die AHV überführt, beträgt die effektive Erhöhung nur 0,7 Prozent. Dies ist verkraftbar und gut investiertes Geld. Denn die AHV ist für den Grossteil der Rentnerinnen und Rentner die wichtigste Einkommensquelle. 
</p><p>In der zweiten Säule drohen hingegen enorme Mehrkosten. Ohne dass die Versicherten mehr Leistung erhalten. Dies zeigt etwa das Beispiel der grössten Pensionskasse der Schweiz, der BVK Zürich. Diese senkt den Umwandlungssatz für das Alterskapital von 6,2 auf 4,87 Prozent. Damit die künftigen RentnerInnen trotzdem nicht weniger erhalten als ihnen bislang vorhergesagt wurde, werden die Lohnbeiträge um 5 Prozentpunkte erhöht. Bei ganz jungen Versicherten (21-23-Jährige) und bei jenen, die kurz vor der Pensionierung stehen, beläuft sich die Erhöhung gar auf 10, respektive 11 Prozentpunkte! Das ist viel Geld, das den Aktiven fehlt, um ihr Leben zu finanzieren. 
</p><p>Keine Option ist es, wie von Arbeitgebern und Bürgerlichen gefordert, das Rentenalter zu erhöhen und die Leistungen generell zu verschlechtern. Zum einen haben ältere Arbeitnehmende bereits heute Mühe, bis zum ordentlichen Rentenalter eine Stelle zu halten. Immer mehr Leute würden in der Sozialhilfe enden. Andererseits ist das Rentenniveau aus AHV und Pensionskasse für sehr viele Personen bereits heute ungenügend. Statt Abbau braucht es deshalb eine Stärkung der AHV, wie sie die Initiative AHVplus verlangt. Denn die AHV hat für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen das beste Preis-Leistungsverhältnis. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4090</guid><pubDate>Wed, 03 Feb 2016 15:15:56 +0100</pubDate><title>Diese Rosine geben wir nicht her!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/diese-rosine-geben-wir-nicht-her</link><description>Frauenrentenalter 64 ist keine Rosinenpickerei </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Frauen wollen Gleichstellung. Also sollen sie gefälligst auch Militärdienst leisten und bis 65 Jahre arbeiten. So die angeblich wertneutralen Gleichheitsmacher/innen - die nicht merken, auf welch schiefer Ebene sie argumentieren. </p><p>Wir seien Rosinenpickerinnen, für welche die Gleichstellung bei den eigenen Privilegien aufhöre. Wie bitte: Frauen in der Altersvorsorge privilegiert? - Das ruft nach Fakten.
</p><h3> Ungleichheit zuvor schlägt voll auf Rente durch </h3><p>Fakt ist: Frauen verrichten wesentlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer und verdienen für die bezahlte Arbeit erst noch weniger. Dies hat nicht nur Folgen für die finanzielle Situation von Frauen im Erwerbsalter, sondern auch für die Altersvorsorge: 38 Prozent der Rentnerinnen leben allein von der AHV, bei den Rentnern ist es mit 19 Prozent nur die Hälfte. Die Rente aus der zweiten Säule ist für Frauen im Schnitt halb so hoch wie diejenige der Männer, ihr angespartes Kapital beträgt gar nur ein Drittel desjenigen der Männer. Von Privilegien für Frauen kann also in der Altersvorsorge keine Rede sein. Vielmehr zahlen sie auch im Alter noch den Preis für das gesellschaftliche Ungleichgewicht. 
</p><h3>Angehörige pflegen </h3><p>Kommt hinzu, dass es für viele Frauen heute schon kaum möglich ist, bis 64 im Erwerbsleben zu bleiben: Ein Jahr vor dem ordentlichen Pensionsalter sind nur noch 41 Prozent erwerbstätig. Viele sind entweder krank oder ausgepumpt davon, jahrzehntelang den Job mit der Haus- und Familienarbeit zu vereinbaren. Die restlichen müssen ihr Pensum reduzieren resp. ganz aufgeben, um kranke und alte Angehörige zu pflegen. Stellen für Frauen, die nach einer Betreuungs- oder Pflegeauszeit wieder Arbeit suchen, gibt es kaum. Da bleibt oft nur noch die vorzeitige Pensionierung mit den entsprechenden Rentenkürzungen. Frauen haben aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung auch ein deutlich höheres Risiko zu verwitwen als die Männer. Entsprechend werden sie im hohen Alter sehr viel seltener durch ihren Partner gepflegt, als dies umgekehrt der Fall ist. Dies hat Pflege- und weitere Kosten zur Folge, die schnell mal in die Armut führen können. 
</p><h3>Nur magere Kompensation </h3><p>Alles in allem ist das tiefere Frauenrentenalter eine magere Kompensation für drei Fakten. Dass Frauen im Erwerbsleben häufig zurückstecken, um ihre Eltern, Ehemänner, Kinder und Enkelkinder zu betreuen; dass sie häufig Ergänzungsleistungen beziehen müssen, weil sie von der Rente nicht leben können; und dass ältere Frauen auf dem Arbeitsmarkt eigentlich gar nicht mehr gewollt sind. Frauenrentenalter 65 führt mehr Frauen in die Armut und ist inakzeptabel, solange die Gleichstellung nicht verwirklicht ist. Daran festzuhalten, ist keine Rosinenpickerei. Frauenrentenalter 64 ist die Rosine, die wir nicht aus den Händen geben, bis wir die Hälfte des Kuchens haben. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4031</guid><pubDate>Tue, 05 Jan 2016 09:05:44 +0100</pubDate><title>Rekordhohe Erwerbslosigkeit bekämpfen, nicht verschärfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/rekordhohe-erwerbslosigkeit-bekaempfen-nicht-verschaerfen</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2016</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Erwerbslosigkeit in der Schweiz ist auf einem traurigen historischen Höchststand. Die Schweiz ist fast das einzige Land in Europa, in dem die Zahl der Erwerbslosen zunimmt. Deutschland hat mittlerweile sogar eine tiefere Erwerbslosenquote als die Schweiz. Eine Ursache dafür ist die starke Aufwertung des Frankens seit 2007. Weiter haben Leistungsverschlechterungen bei der Altersvorsorge und der IV dazu geführt, dass heute zusätzliche schätzungsweise 90'000 bis 110'000 Personen auf einen Arbeitsplatz angewiesen sind (knapp 2 Prozent der Erwerbspersonen). Das zeigt eine heute veröffentliche Studie des SGB. Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben sich auch deshalb verstärkt.
</p><p>Und ohne Gegensteuer trüben sich ihre Perspektiven weiter ein. Bei der Altersvorsorge sind die Renten unter gewaltigem Druck. Krassestes Beispiel ist die BVK Zürich: Die grösste Pensionskasse der Schweiz hat die Umwandlungssätze bei Pensionierung mit 65 Jahren von 6,2 auf 4,87% gesenkt und die Beiträge um 5 Lohnprozente und mehr erhöht. Gleichzeitig hinken die AHV-Renten seit Jahren den Löhnen hinterher. Der im Rahmen der Altersvorsorge 2020 geplante Leistungsabbau wird die Beschäftigungssituation weiter verschlechtern: Stiege das Frauenrentenalter auf 65 Jahre, wären zwischen 18'000 und 25'000 Frauen mehr auf eine Arbeitsstelle angewiesen.
</p><p>Zur Lösung dieser Probleme hat der SGB an seiner Jahresmedienkonferenz unter anderem folgende Massnahmen und Forderungen vorgestellt:</p><ul><li>Die Arbeitgeber müssen offene Stellen obligatorisch den RAV melden, damit Erwerbslose einfacher eine Stelle finden.</li><li>Langjährige ältere Arbeitnehmende brauchen zudem einen besseren Kündigungsschutz. Die Erfahrungen mit solchen Bestimmungen in GAV sind positiv. Rentenaltererhöhungen sind abzulehnen, da sie die Probleme verschärfen.</li><li>Die SNB muss wieder ein verbindliches Kursziel verfolgen. Effektiv führt kein Weg an einem neuen Mindestkurs des Frankens zum Euro vorbei.</li><li>Die Bilateralen Verträge sind zu erhalten. Sie sind wichtig für die Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz. Aber sie müssen allen Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen. Lücken beim Schutz von Löhnen und Arbeitsplätzen gilt es deshalb zu schliessen.</li><li>Die AHV-Renten müssen um 10 Prozent erhöht werden, wie das die SGB-Initiative AHVplus verlangt. Nur eine Stärkung der AHV erlaubt es, zu einem vernünftigen Preis anständige Renten zu sichern. </li></ul><h5>Referate der Medienkonferenz</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB:"<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usf/docs/Invitation_OJ_AD_de_l_USF_2023.pdf" class="download">Bilaterale erhalten mit verbessertem Arbeitnehmerschutz - Die AHV stärken. Und ein Nein zur unmenschlichen SVP-Initiative am 28. Februar</a>"</li><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom: "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usf/Invitation_OJ_AD_de_l_USF_2023.pdf" class="download">So viele Erwerbslose wie noch nie - Ursachen und Gegenmassnahmen</a>"</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB: "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usv/20230513_const-leg_feuilles-imprimer-recto-verso.pdf" class="download">Unsere bewährte Altersvorsorge stärken: Ja zu besseren AHV-Renten</a>"</li></ul><h5>Aktuelles Dossier zum Thema</h5><ul><li>SGB-Dossier Nr. 113: "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usv/morges.jpg" class="download">Mehr Stellensuchende wegen Leistungsabbau bei den Sozialversicherungen</a>"</li></ul><h5>&nbsp;Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Wirtschaft</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4014</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2015 14:51:52 +0100</pubDate><title>&quot;Heiratsstrafe&quot;: Vier Argumente für ein Nein </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/heiratsstrafe-vier-argumente-fuer-ein-nein</link><description>Die CVP-Volksinitiative ist ein Bumerang</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im November 2012 hat die CVP ihre Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" eingereicht. Sie will die ungleiche Behandlung von verheirateten und Konkubinatspaaren beseitigen, insbesondere bei Steuern und Sozialversicherungen, und da vor allem bei der AHV. Der SGB empfiehlt ein Nein. </p><h3>1. Überholte und diskriminierende Sicht der Ehe</h3><p>Die Initiative will eine viel zu enge und überholte Konzeption der Ehe ("Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau") in der Bundesverfassung verankern. Diese Konzeption schliesst gleichgeschlechtliche Paare aus und diskriminiert damit Menschen anderer sexueller Orientierung. Sie behindert somit eine Öffnung der Sozial- und Familienpolitik.
</p><h3>2. Steuergeschenk für eine Minderheit, die eher gut dran ist</h3><p>Nach einem Bundesgerichtsurteil, das die Ungleichbehandlung der Ehepaare rügt, haben Bund und Kantone ihre Besteuerungssysteme angepasst. Auf kantonaler Ebene sind Ehepaare nunmehr bevorteilt. Nur 80 000 Ehepaare mit eher hohen Einkommen und Rentnerehepaare mit Einkommen über 50 000 Franken zahlen bei der Bundessteuer weiterhin mehr als Konkubinatspaare. Trotzdem würde die Initiative Steuerausfälle von jährlich 1,9 Milliarden Franken beim Bund und 390 Millionen Franken bei den Kantonen und Gemeinden verursachen. Ausfälle, die angesichts der angespannten Finanzlage gegenfinanziert werden müssten.
</p><h3>3. Kein Bumerang: schlussendlich müssten Ehepaare mehr zahlen</h3><p>In den Sozialversicherungen werden die Ehepaare nicht benachteiligt, sondern insgesamt bevorzugt. Die Plafonierung der AHV-Renten auf 150 % für Ehepaare bestraft diese zwar auf den ersten Blick. Durch exklusive Leistungen (Witwenleistungen, Ehegattensplitting, Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartner, etc.) werden Ehepaare jedoch insgesamt privilegiert. Eine vollständige Beseitigung des 150%-Plafonds in der AHV hätte jährliche Kostenfolgen von 2 Mrd. Franken. Die heutigen Leistungen zu Gunsten der Verheirateten betragen jedoch jährlich 2,8 Mrd. Unter dem Strich würden also die Verheirateten schlechter fahren als heute.
</p><h3>4. Unser Vorschlag: Rentnerehepaare durch Rentenerhöhungen besserstellen</h3><p>Richtig ist jedoch, dass bei der AHV wegen des Plafonds von 150% der Ehepaarrente gegenüber zwei einfachen Renten der steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen zu wenig Rechnung getragen wird. Eine Anpassung an die neuen Rollenmodelle ist nötig. Daher braucht es eine Anhebung des Plafonds, so wie sie der Ständerat im Rahmen der Altersvorsorge 2020 beschlossen hat. Die beste Lösung, um die finanzielle Lage aller Rentnerehepaare zu verbessern, ist die Volksinitiative AHVplus. Sie würde den meisten Ehepaaren eine Erhöhung der AHV von 4200 Franken pro Jahr sichern. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3972</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2015 09:04:15 +0100</pubDate><title>So nötig AHVplus ist, so uneinsichtig sind die Bürgerlichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/so-noetig-ahvplus-ist-so-uneinsichtig-sind-die-buergerlichen</link><description>Session I: AHVplus im Nationalrat</description><content:encoded><![CDATA[<article><p><b> Wer ein Leben lang hart arbeitet, soll auch im Alter anständig leben können. Das ist, auf den Punkt gebracht, das Anliegen von AHVplus. Die Volksinitiative des SGB steht am 16. Dezember in der grossen Kammer zur Debatte.</b></p></article><p>Heute genügen bei vielen Menschen die Renten aus der ersten und zweiten Säule nicht für ein anständiges Leben im Alter, obwohl sie zuvor ein Leben lang gearbeitet und dabei immer Beiträge bezahlt haben. Die AHV-Renten müssen deshalb um 10 Prozent angehoben werden. Das lohnt sich, denn die AHV ist die sicherste Altersvorsorge mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Im Gegensatz zu Pensionskassen und insbesondere zur privaten Vorsorge zahlen Personen mit mittleren Einkommen wenig, um in den Genuss einer spürbaren Rentenerhöhung zu kommen. Der 10-Prozent-Zuschlag auf den laufenden und künftigen Altersrenten bringt der grossen Mehrheit der Pensionierten deutlich mehr Geld ins Portemonnaie. Alleinstehende würden im Durchschnitt pro Monat 200 Franken mehr erhalten. Die meisten Ehepaare bekämen jeden Monat 350 Franken mehr. Diese Zuschläge sind nötig. Denn einerseits sind die AHV-Renten gegenüber der Lohnentwicklung immer mehr ins Hintertreffen geraten, andererseits verschlechtern sich die Pensionskassenrenten.
</p><h3>An den Bedürfnissen der Leute vorbei</h3><p>So nötig die Volksinitiative AHVplus für viele ältere Menschen wäre, so uneinsichtig geschlossen lehnen sie die bürgerlichen Parteien ab. Der Ständerat hat die Initiative mit 33 gegen 11 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates beantragt ihrem Plenum mit 15 zu 8 dasselbe. Das Parlament politisiert so an den Bedürfnissen der Leute vorbei.
</p><h3>AHV ist solid</h3><p>Viele bürgerliche Parlamentarier/innen blasen die Finanzierung der AHV zum Problem auf. Sie hoffen, dass entsprechend stetes rhetorisches Einpeitschen mit der Zeit schon seine Spuren hinterlassen wird. Dabei ist die AHV solid aufgestellt. Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz schreibt schwarze Zahlen, obwohl sich seit seiner Einführung die Zahl der Rentner/innen mehr als verzehnfacht hat. Auch die längere Lebensdauer und der Geburtenrückgang brachten die AHV nicht aus dem Lot. Die AHV konnte all diese Herausforderungen schultern, weil die Einnahmen mit der steigenden Leistungsfähigkeit der Wirtschaft wachsen. Es ist wie in der Landwirtschaft: Vor 50 Jahren gab es noch um die 15 Prozent Bauern, heute sind es nur noch knapp 3,5 Prozent. Trotzdem produzieren die Landwirte heute dank gesteigerter Produktivität viel mehr Nahrungsmittel. Genauso positiv wirkt sich der allgemeine Produktivitätsfortschritt auf die AHV-Kasse aus. Weil die AHV durch Lohnprozente finanziert wird, lagen die Einnahmen dank des Lohnwachstums fast immer über den Ausgaben - obwohl seit 1975 die Lohnbeiträge nicht mehr erhöht wurden. Einzig ein knappes Mehrwertsteuerprozent kam Ende der 90er Jahre dazu. Dennoch sagen seit gut 20 Jahren andauernd selbsternannte Propheten der AHV Riesen-Defizite voraus.
</p><p>Auch den Eintritt der Babyboom-Generation ins Rentenalter in den nächsten Jahren kann die AHV gut meistern. Die überdurchschnittliche Zunahme der Neurentner/innen wird nämlich ein vorübergehendes Phänomen sein. Sie kann deshalb gut durch Zusatzeinnahmen mittels einer Mehrwertsteuererhöhung abgefedert werden, bis die darauffolgende geburtenschwächere Generation in Rente geht.
</p><h3>AHVplus ist finanzierbar</h3><p>Die von der Initiative vorgeschlagene Rentenerhöhung um 10 Prozent kostet rund 4.1 Mrd. Franken. AHVplus schreibt keinen spezifischen Finanzierungsschlüssel vor. Für bessere Leistungen sind höhere Lohnbeiträge gerechtfertigt. Sie betrügen je 0.4 Lohnprozente für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (20 Prozent des Finanzierungsbedarfs würden durch den Bundesbeitrag gedeckt). Bei einem Bruttojahreslohn von 54'000 Franken würde der zusätzliche Lohnabzug pro Jahr nur gerade 220 Franken ausmachen. Dem steht für die gleiche Person eine jährliche Rentenerhöhung von über 2000 Franken gegenüber. Eine Finanzierung über Lohnprozente ist damit vertretbar. Die Lohnnebenkosten für die AHV bleiben mit je 4,6% immer noch niedrig. Kommt dazu: Die Beitragssätze für die AHV sind seit 40 Jahren nie mehr angepasst worden, im Gegensatz etwa zu den Krankenkassen oder den Pensionskassen.
</p><h3>Beim Urnengang werden Karten neu gemischt</h3><p>Das sind die Fakten. Zu befürchten steht, dass die bürgerliche Mehrheit in der Debatte diese weiterhin negieren wird. Für den Urnengang jedoch werden die Karten neu gemischt. Da sind es die Leute selbst, die ihre Bedürfnisse checken. Und die dann auch entsprechend ihrer Bedürfnisse abstimmen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3968</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2015 15:05:00 +0100</pubDate><title>SGB lehnt Leistungsverschlechterungen bei den Ergänzungsleistungen ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-lehnt-leistungsverschlechterungen-bei-den-ergaenzungsleistungen-ab</link><description>Vernehmlassung EL-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p>Für immer mehr Neurentnerinnen und Neurentner reichen die Renten aus erster und zweiter Säule nicht mehr für ein anständiges Leben im Alter. Sie sind schon direkt beim Eintritt ins Rentenalter auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um über die Runden zu kommen. Gleichzeitig übernehmen die Ergänzungsleistungen immer mehr die Funktion einer Pflegefinanzierung. Zu Recht, denn sonst wäre die Mehrheit der pflegebedürftigen Betagten in einem Heim auf Sozialhilfe angewiesen.
</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass der Bundesrat nun den Zugang zu den Ergänzungsleistungen einschränken will und sogar Leistungsverschlechterungen in Kauf nimmt. Denn die Senkung der Vermögensfreigrenze bedeutet, dass nur noch mittellose Betagte beim Heimeintritt Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben werden. Den Betroffenen bleibt damit im Pflegeheim kaum mehr ein finanzieller Spielraum für persönliche Ausgaben. Das ist unwürdig, auch und gerade im Alter. Auch der Vorschlag, dass künftig nicht mehr die durchschnittliche Krankenkassenprämie sondern nur noch ein geringerer Anteil der Krankenkassenprämie von der EL übernommen werden soll, trifft die EL-Beziehenden stark.
</p><p>Unredlich ist der Bundesrat mit dem Verweis, dass die maximal anrechenbaren Mietzinse gezielt erhöht werden. Diese überfällige Anpassung wartet schon seit Jahren auf eine Umsetzung. Nach langem Hinausschieben hat der Nationalrat in der letzten Session die entsprechende Gesetzesrevision an die Hand genommen. Diese Arbeiten sind weiterzuführen. Denn die EL-Bezügerinnen und -Bezüger können nicht auf die EL-Reform warten und weitere Jahre den Gürtel immer enger schnallen.
</p><p>Der Druck auf die EL zeigt, dass es gerade für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen von grösster Bedeutung ist, dass das Rentenniveau aus erster und zweiter Säule für ein anständiges Leben im Alter reicht. Der effizienteste, kostengünstigste, sicherste und sozialste Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist eine Anhebung der AHV-Renten, wie sie die Initiative AHVplus verlangt. Nur eine Stärkung der AHV ist eine seriöse Antwort auf Prekarität im Alter.
</p><h5 style="font-size: 12.9228px; color: rgb(117, 117, 117); margin: 20px 0px 10px; line-height: 1.5em; max-width: 100%; padding: 7px 10px 5px; text-transform: uppercase; background: rgb(245, 245, 245); ">AUSKÜNFTE:</h5><ul style="font-size: 12.0012px; color: rgb(51, 51, 51);"><li style="font-size: 12.0024px; margin-left: 0.5em; ">Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2390</guid><pubDate>Fri, 13 Nov 2015 14:33:00 +0100</pubDate><title>Nationalratskommission politisiert an Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalratskommission-politisiert-an-beduerfnissen-der-bevoelkerung-vorbei</link><description>Volksinitiative AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die sozialpolitische Kommission des Nationalrats politisiert an den Sorgen vieler Rentnerinnen und Rentner vorbei und hat die Initiative AHVplus mit der dringend nötigen AHV-Rentenerhöhung ohne ernsthafte Prüfung der Situation abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit nimmt nicht zur Kenntnis, dass das Rentenniveau aus erster und zweiter Säule für viele Leute mit tiefen und mittleren Einkommen heute ungenügend ist, insbesondere für viele Frauen. Sie verweigert sich der Erkenntnis, dass die AHV-Renten immer mehr den Löhnen hinterherhinken und dass bei der zweiten Säule die Zeichen auf Leistungsverschlechterungen stehen. Die Stärkung der AHV ist damit der Kardinalsweg für ein anständiges Rentenniveau. Ohne Ausbau der AHV werden künftig noch mehr Rentnerinnen und Rentner auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein.
</p><p>Prekär ist die Lage für all jene, die wegen tiefen Löhnen, Teilzeitarbeit oder Unterbrüchen in der Erwerbsarbeit bei der zweiten Säule auf keinen grünen Zweig kommen. Sie können nur ein bescheidenes Alterskapital ansparen und erhalten deswegen tiefe Renten. Dies gilt insbesondere für Frauen. Stark betroffen sind auch ältere Arbeitnehmende, die Mühe haben, sich im Arbeitsmarkt zu halten. Aber auch Arbeitnehmende mit einer normalen Berufskarriere sind nicht auf Rosen gebettet. Ein Bäcker etwa, der zuletzt rund 5500 Franken verdiente, muss sich nach seiner Pensionierung mit etwas über 3000 Franken aus erster und zweiter Säule begnügen. Damit wird der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung "des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen sollen, nicht umgesetzt.
</p><p class="Text">Für die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner ist die AHV-Rente die Haupteinnahmequelle im Alter. Für sie ist es eine grosse Erleichterung, wenn sie pro Monat 200 Fr. (resp. 350 Fr. für Verheiratete) mehr im Portemonnaie haben. Die Erhöhung der AHV- Renten ist dabei die viel effizientere Massnahme als etwa eine Aufblähung der zweiten Säule. Die überfällige Anpassung der AHV-Renten an die Reallöhne, ist finanzierbar. Die auf 4,1 Mrd. Fr. veranschlagten Kosten können durch 0,8 Lohnprozente gedeckt werden, umso mehr als sie seit 1975 nie erhöht worden sind. Im Gegensatz etwa zu den Lohnprozenten der zweiten Säule, die mittlerweile durchschnittlich über 18 Prozent betragen. Die Erhöhung der AHV-Lohnprozente als wirtschaftsfeindlich zu bezeichnen, ist damit verlogen.</p><p>Sollte auch der Nationalrat die Zeichen der Zeit ignorieren werden der SGB und seine Partner in einem intensiven Abstimmungskampf alles daran setzen, dass nicht immer mehr Leute von Ergänzungsleistungen abhängig werden und es nach Jahren der Stagnation endlich wieder eine nennenswerte Verbesserung der AHV-Renten gibt. Entscheidend ist für die Stimmberechtigten wie viel Rente sie im Alter erwarten können. 
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2366</guid><pubDate>Sun, 11 Oct 2015 10:30:00 +0200</pubDate><title>Rentenalter 67, 68 oder gar 69?!</title><link></link><description>Viele bürgerliche Parteien wollen das Rentenalter massiv erhöhen.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2347</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2015 10:39:00 +0200</pubDate><title>Nicht gekniffen: Nationalrat will Mietzinsmaxima bei EL anpassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nicht-gekniffen-nationalrat-will-mietzinsmaxima-bei-el-anpassen</link><description>Erfolgreiche Aktion der Allianz für würdige Ergänzungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen" hat heute Morgen vor Eröffnung der entsprechenden Debatte in einer kurzen Aktion vor dem Bundeshaus den Nationalrat aufgefordert, die bei den Ergänzungsleistungen anrechenbaren Mietzinsmaxima endlich zu erhöhen. Mit Erfolg.</p><p>Denn wenig später entschied der Nationalrat, auf den Vorschlag des Bundesrats, die anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen (EL) zu erhöhen, einzutreten. Dies entgegen dem Willen der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Eine knappe Mehrheit der SGK hatte dem Plenum beantragt, die überfällige Anpassung auf die lange Bank zu schieben.</p><p>Denn diese Maxima sind seit 2001 nicht mehr angehoben worden, obwohl seither die Mietzinse im Schnitt um 21% angestiegen sind. Für die Betroffenen bedeutet diese Verzögerungspolitik Einsparungen bei Essen und persönlichen Auslagen. Das ist inakzeptabel. Der Nationalrat hat dies vor vier Jahren eingesehen und den Bundesrat beauftragt, dies zu korrigieren. In der Folge arbeitete dieser eine Vorlage aus, welche die anrechenbaren Mietzinsmaxima regional abgestuft erhöhen will.</p><p>Gegen den unsensiblen und inakzeptablen Vorschlag, die Anpassung herauszuschieben, hat sich eine "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen" gebildet. Ihr gehören Rentnerinnen-Organisationen, Behindertenverbände, der Mieterverband und Gewerkschaften an. Diese Allianz hat heute Morgen vor der nationalrätlichen Beratung auf dem Bundesplatz eine Aktion "Für ein Leben in Würde - für gute Ergänzungsleistungen" durchgeführt. Die Allianz rief das Plenum des Nationalrates auf, seiner Kommission nicht zu folgen. Es sei unzumutbar, wenn die Betroffenen den Gürtel noch länger noch enger schnallen müssten. Das Plenum der grossen Kammer soll die Vorlage des Bundesrats ohne Abstriche annehmen und so den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft eine sehr konkrete und lebenswichtige Hilfe ermöglichen.</p><p>Die "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen" wird sich auch in Zukunft engagieren. Sie wird Abbauprogramme bei den Ergänzungsleistungen entschieden bekämpfen.</p><p class="Text">&nbsp;</p><h3>Der "Allianz für gute Ergänzungsleistungen" gehören an:</h3><ul><li>Agile (die Organisationen von Menschen mit Behinderung)</li><li>AVIVO (Vereinigung zu Verteidigung und Lebensgestaltung der Rentner)</li><li>Evangelische Frauen Schweiz; Grossmütter-Revolution</li><li>MV (Mieterinnen- und Mieterverband)</li><li>SGB-Rentnerkommission</li><li>Travail.Suisse</li><li>VASOS (Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz)</li></ul><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li>Hochauflösende Fotos der Aktion finden Sie auf dem<a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/albums/72157658955549105" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Flickr-Account des SGB</a></li><li>Der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Bilder/Symbolbilder_Artikel/Kongressrede_Paul_Rechsteiner_Beginn_red.pdf">Flyer </a>der "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen"</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2340</guid><pubDate>Thu, 17 Sep 2015 15:49:00 +0200</pubDate><title>„Es ist ein Riesenschritt, dass der Ständerat wieder auf die AHV setzt“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-ist-ein-riesenschritt-dass-der-staenderat-wieder-auf-die-ahv-setzt</link><description>Interview mit SGB-Präsident Paul Rechsteiner zu den Beschlüssen des Ständerats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat will die AHV-Renten erhöhen, hält aber am höheren Frauenrentenalter und der Senkung des Umwandlungssatzes fest. Reichen die höheren AHV-Renten, damit die Gewerkschaften diese riesigen Kröten schlucken?</p><p>Paul Rechsteiner: Die Gewerkschaften sind gegen eine Erhöhung des Frauenrentenalters und gegen eine Senkung des Umwandlungssatzes. Trotz des Widerstandes von mir und ein paar anderen hat der Ständerat daran festgehalten. Die Gewerkschaften ziehen aber erst am Ende der Parlamentsberatungen Bilanz und entscheiden über die Referendumsfrage. Als Ständerat, der die Vorlage stark mitgeprägt hat, habe ich schon jetzt Stellung beziehen müssen. Unter dem Strich war für mich ausschlaggebend, dass wir alle Verschlechterungen für die heutigen Rentnerinnen und Rentner abwehren konnten und die Verschlechterungen für die künftigen Rentner-Generationen sinnvoll kompensieren konnten.
</p><p class="lead">Der Kompromiss ist also akzeptabel?</p><p>Die Bundesratsvorschläge hätten die AHV geschwächt. Der Bundesrat wollte den Teuerungsausgleich in Frage stellen und den Bund teilweise aus der AHV-Finanzierung entlassen. All diese Verschlechterungen sind weg. Die heutigen Rentner stehen damit so da, wie wenn wir ein Referendum gewonnen hätten. Gleichzeitig wird die AHV-Finanzierung bis 2030 gesichert. Positiv ist auch, dass die Umwandlungssatzsenkung weitgehend innerhalb der zweiten Säule kompensiert wird - für alle heute 47-Jährigen vollständig und für die Jüngeren teilweise. Dazu gibt es erstmals seit 20 Jahren wieder eine Rentenverbesserung bei der AHV. Jährlich sind das 840 Fr. für Alleinstehende und über 2700 Fr. für Ehepaare. Das ist ein recht gutes Ergebnis. Die Vorzeichen der Vorlage wechselten damit vom Minus zum Plus. Deshalb habe ich das Resultat unterstützt.
</p><p class="lead">Der Ständerat will die AHV-Renten nur für Neurentnerinnen und Neurentner erhöhen. Brauchen die heutigen Rentner keine Erhöhung?</p><p>Mit unserer Initiative AHVplus verlangen wir eine Rentenerhöhung auch für die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Nach 20 Jahren wäre wieder einmal eine Verbesserung nötig. Das lehnte der Ständerat ab. Immerhin hat er abgesehen vom Frauenrentenalter für bisherige Rentnerinnen und Rentner auf alle anderen Verschlechterungen verzichtet. Wer jedoch eine Rentenverbesserung für alle will, muss sich für die Initiative einsetzen. Sie hat schon jetzt sehr viel bewirkt. Sie hat das Tabu gebrochen, dass es bei der AHV keine Verbesserungen leiden mag. Es ist ein Riesenschritt, dass der Ständerat wieder auf die AHV setzt. Würde die Vorlage so bleiben wie sie jetzt ist, wäre das ein Teilerfolg von AHVplus. 
</p><p class="lead">Die FDP und SVP wollen jedoch die Ständeratslösung kippen und die höheren AHV-Renten bekämpfen. Aus demografischen Gründen stünden diese „völlig quer in der Landschaft“, seien „nicht akzeptabel“, ja „paradox“. Was sagst Du zu dieser Kritik?</p><p>Die Kreise, die so argumentieren, sind in der Ära Couchepin steckengeblieben: Sie wollen die Renten verschlechtern. Ich empfehle diesen Leuten, einen Grundkurs zum Funktionieren der AHV zu besuchen. Sie haben ein paar elementare Tatsachen über die AHV-Finanzierung nicht verstanden. Die AHV verfügt über die bestmögliche Finanzierung aller Altersvorsorgesysteme. Sie erlaubt, die Zunahme der Lebenserwartung und die zunehmende Zahl der Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren. Das Prinzip ist einfach. Alle müssen auf dem vollen Lohn Beiträge zahlen. Wer auf einem Millioneneinkommen Beiträge bezahlt, kriegt aber keine höhere Rente als jemand mit einem mittleren Einkommen. Die wirtschaftliche Entwicklung und damit die steigenden Löhne werden so voll von der AHV mitgenommen. Das ist entscheidend für die Finanzierung der AHV und nicht die Anzahl Aktive pro Rentner, die seit Gründung der AHV tatsächlich gesunken ist. Nur dank diesem genialen Finanzierungsmodell war es möglich, dass sich die Zahl der AHV-Bezügerinnen und –Bezüger seit 1975 von 900‘000 auf über 2,1 Millionen mehr als verdoppelt hat und die AHV-Lohnbeiträge in dieser Zeit nie angehoben werden mussten. Nur ein knappes Mehrwertsteuerprozent kam dazu.
</p><p class="lead">Die Renten der Jungen sind also nicht gefährdet, wie angebliche Experten immer wieder erklären?</p><p>Nein. Es ist gerade im Interesse der Jungen, die AHV zu stärken. Denn wenn es keine AHV gäbe, müssten die Jungen wieder direkt für ihre Eltern sorgen. Es käme wieder zur schwierigen gegenseitigen Abhängigkeit zwischen Jung und Alt. Zweitens - und noch wichtiger – müssten die Jungen ohne AHV privat für ihre eigene Pension vorsorgen. Das käme sie viel teurer zu stehen. Die AHV ist die kostengünstigste Form der Altersvorsorge. Für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen hat sie ein unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2333</guid><pubDate>Tue, 15 Sep 2015 15:03:00 +0200</pubDate><title>Wichtige Weichenstellung trotz grosser Rückschritte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wichtige-weichenstellung-trotz-grosser-rueckschritte</link><description>Ständerat zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Erstmals seit 20 Jahren sollen die AHV-Renten wieder deutlich verbessert werden. Mit diesem Beschluss hat der Ständerat die Vorschläge des Bundesrats zur Altersvorsorge in einem entscheidenden Punkt verbessert. Denn die Reform darf der Bevölkerung nicht nur Opfer abverlangen. Sie muss auch sozialen Fortschritt bringen. Die Mehrheit der Bevölkerung ist auf anständige Renten der AHV und der Pensionskassen angewiesen. Nur wenn für sie die Bilanz in der Endabrechnung stimmt, kann die Vorlage an der Urne bestehen. An diesem Grundsatz wird sich auch der Nationalrat orientieren müssen, wenn die Reform nicht erneut scheitern soll. Dies gilt umso mehr, als die mit den Beschlüssen des Ständerats verbundenen Einschnitte nach wie vor enorm sind:</p><ul><li>Die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent bedeutet für Personen im BVG-Obligatorium eine Rentenkürzung um 12 Prozent. Dieser Ausfall wird für Personen unter 50 Jahren nicht voll kompensiert. Hier muss der Nationalrat noch nachbessern.</li><li>Die Frauen erleiden wegen der Anhebung des Rentenalters eine Rentenkürzung: Auf ihrem Buckel werden 1.22 Milliarden Franken gespart. Dies obwohl sie in der Altersvorsorge gegenüber Männern nach wie vor benachteiligt sind und wegen tieferer Löhne und der Übernahme familiärer Betreuungsaufgaben viel tiefere Renten aus der zweiten Säule ansparen können. Zudem fehlen immer noch griffige Massnahmen gegen Lohnungleichheit.</li></ul><p>Vergessen gingen im Ständerat auch die heutigen RentnerInnen. Für sie sind bislang keine Rentenverbesserungen vorgesehen. Obwohl bei vielen die heutige Rente aus erster und zweiter Säule nicht reicht, um den "gewohnten Lebensstandard in angemessenem Weise" fortführen zu können, wie die Bundesverfassung vorschreibt. Die Rentenerhöhung muss deshalb nicht nur für neue, sondern auch für heutige RentnerInnen, wie es die SGB-Volksinitiative AHVplus verlangt.
</p><p>Positiv an den Ständerats-Beschlüssen ist insbesondere, dass auf diverse, vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahmen verzichtet wird, die die AHV geschwächt statt gestärkt hätten. So stellt der Ständerat den Teuerungsausgleich nicht in Frage und will den Bund nicht teilweise aus der AHV-Finanzierung entlassen. Erfreut ist der SGB auch, dass die AHV-Witwenrenten erhalten bleiben.
</p><p>Der SGB geht davon aus, dass der Ständerat seine Beratungen gemäss den Kommissionsanträgen abschliesst, und dass zudem der Nationalrat an diesen Verbesserungen festhält. Nach Bereinigung der Vorlage in den Räten wird der SGB Bilanz ziehen und seine Haltung festlegen. Wer Rentenkürzungen nicht vollständig kompensieren will, sei jedoch schon jetzt daran erinnert, dass eine solche Vorlage an der Urne wie in der Vergangenheit Schiffbruch erleiden wird. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, 076 564 67 67, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen</li><li>Thomas Zimmermann, 079 249 59 74, Leiter Kommunikation SGB</li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Bilder/Logos/SGB/klein_logo-sgb-uss_info-dt.eps">Votum von SGB-Präsident Paul Rechsteiner</a> in der Eintretensdebatte des Ständerats<br></li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2332</guid><pubDate>Tue, 15 Sep 2015 12:31:00 +0200</pubDate><title>Grösstes und wichtigstes Reformprojekt seit Jahren muss der grossen Mehrheit anständige Renten sichern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/groesstes-und-wichtigstes-reformprojekt-seit-jahren-muss-der-grossen-mehrheit-anstaendige-renten-sichern</link><description>Altersvorsorge 2020: Votum von SGB-Präsident und Ständerat Paul Rechsteiner</description><content:encoded><![CDATA[<p> Altersvorsorge 2020 ist das grösste und wichtigste Reformprojekt der Schweiz seit Jahren. Es beeinflusst das Leben von Hunderttausenden, ja von Millionen von Menschen in unserem Land, das Leben all jener, die heute im Rentenalter stehen, aber noch stärker die Lebenslage aller, die in Zukunft das Rentenalter erreichen werden. Die Vorlage ist gleichzeitig ein Testfall für das Funktionieren, für die Funktionsfähigkeit unserer politischen Institutionen. Ist das Parlament in der Lage, auf diesem sensiblen Gebiet eine Vorlage zu schnüren, die auf die Lebensrealität der Menschen in unserem Land abgestimmt ist und deshalb den Test der Mehrheitsfähigkeit nicht nur im Parlament, sondern auch in einer Volksabstimmung bestehen wird?
</p><p>Das Fiasko der Rentenvorlagen von 2004 und 2010 zeigt, dass es auf diesem Gebiet nicht genügt, dass ein Projekt die Vorstellungen der Mehrheit im Parlament abbildet. Der Erfolg einer Rentenvorlage misst sich daran, was sie für die grosse Mehrheit der Leute mit unteren und mittleren Einkommen konkret bedeutet, also für die grosse Mehrheit der Bevölkerung, die auf anständige Renten der AHV und der Pensionskassen angewiesen sind. Für sie ist die Höhe der Renten entscheidend, die aus dieser Vorlage resultiert. Für sie erträgt es keinen Sozialabbau. Sie wollen, sie brauchen anständige Renten, so wie es unsere Bundesverfassung verspricht: "Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise" im Rentenalter durch die Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen.
</p><h3>Der Vorschlag des Bundesrats würde das Sozialwerk AHV schwächen</h3><p>Der Bundesrat hat mit dem Projekt Altersvorsorge 2020 die richtige Methode gewählt. Die AHV und die Pensionskassen werden gemeinsam behandelt. Die Revisionsvorlage orientiert sich damit an den Vorgaben der Verfassung. Richtig ist und bleibt am Projekt des Bundesrates auch, dass es die Finanzierung der AHV bis 2030 sichern will, also aus heutiger Perspektive für fünfzehn Jahre. Diese fünfzehn Jahre sind der maximale Zeitraum, für den sich einigermassen belastbare Prognosen machen lassen. Bekanntlich waren die Prognosen für die AHV immer zu negativ, zu pessimistisch. Sie wurden durch die Realität jeweils im positiven Sinne widerlegt. Aber es ist verständlich, dass man für die Prognosen lieber auf der vorsichtigen Seite bleibt. Sowohl das Projekt des Bundesrates wie auch die Vorlage der Kommission orientieren sich für das Jahr 2030 an der Vorgabe eines Fondstands bei der AHV von 100 Prozent. Sowohl der Bundesrat wie auch der Vorschlag der Kommission erreichen dieses Ziel.
</p><p>So richtig der Vorschlag einer Zusatzfinanzierung ist, so problematisch sind die anderen Vorschläge des Bundesrates zur AHV. Würden diese Vorschläge des Bundesrates zur ersten Säule umgesetzt, so würde die AHV als Sozialwerk geschwächt statt gestärkt. Es ist deshalb wichtig, dass die Kommission die Vorlage des Bundesrates zur AHV stark umgestaltet und verbessert hat. Von den Verschlechterungen ist nach den Kommissionsberatungen einzig die Heraufsetzung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre geblieben. Weggefallen sind nach einstimmigen Kommissionsentscheiden die Verschlechterung des Teuerungsausgleichs durch den sogenannten Interventionsmechanismus, der massive Einschnitt bei den Witwenrenten und der teilweise Rückzug des Bundes von der Finanzierung der AHV. Dieser Rückzug hätte die AHV-Rechnung um Hunderte von Millionen Franken verschlechtert. Die gute Botschaft für die heutigen Rentnerinnen und Rentner als Bilanz aus den Kommissionsberatungen lautet, dass ihre AHV-Renten gesichert sind und nicht angetastet werden. Den künftigen Rentnerinnen wird dagegen die Heraufsetzung des Rentenalters zugemutet, ebenso den Ehemännern, die dann auch ein Jahr länger auf die Ehepaarrente warten müssen. Das bleibt nach dem Entscheid der Kommissionsmehrheit eine empfindliche Verschlechterung für alle, die in Zukunft ins Rentenalter kommen.
</p><p>Die Kommission ist sich einig darin, dass die noch nicht reservierten 3 Mehrwertsteuerpromille, die bis Ende 2017 in die IV fliessen, der AHV zugutekommen müssen. Stimmt das Volk diesem Vorschlag zu - alles spricht dafür -, dann ist das gut für die AHV, aber auch für die Wirtschaft und die Bevölkerung. Es gibt dann bis 2021 nämlich überhaupt keine Mehrwertsteuererhöhung. Auch die beiden Erhöhungsschritte im Umfang von 0,3 und 0,4 Prozent im Laufe des nächsten Jahrzehnts sind sehr kostengünstig. Die letzte Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV, in den Neunzigerjahren, liegt dann über zwanzig Jahre zurück. Alle diese Entscheide der Kommission zur Finanzierung sind positiv.
</p><h3>Verbesserungen, die sich sehen lassen können</h3><p>Das Herzstück der Revisionsvorlage nach den Kommissionsberatungen aber ist der Vorschlag für eine Verbesserung der AHV-Renten für die alleinstehenden Neurentnerinnen und -rentner um 840 Franken pro Jahr, 70 Franken pro Monat, und die jährliche Rentenverbesserung für Ehepaare, die den Plafond erreichen, um über 2700 Franken. Diese Verbesserungen lassen sich sehen, auch wenn für die Alleinstehenden ein höherer Betrag wünschenswert gewesen wäre. Dank des fixen Zuschlags wird die soziale Komponente der AHV gestärkt, was positiv ist. Bei den tiefen Renten beträgt die Verbesserung 6 Prozent. Nicht weniger ist es bei den Ehepaaren, was die Vorlage vor allem für die mittleren Einkommen attraktiv macht. Dass die Rentenverbesserungen nicht höher ausfallen, hängt mit der Beschränkung der Kosten zusammen. Die 0,3 Lohnprozente - je 0,15 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - sind eine günstigere Lösung als die Vorschläge des Bundesrates für Kompensationen im BVG.
</p><p>Die Lösung über die AHV hat aber gegenüber den Vorschlägen des Bundesrates zwei Vorteile: erstens den Vorteil eines besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses für alle mit unteren und mittleren Einkommen und zweitens, dass die Wirkung der Rentenverbesserung sofort eintritt. Beim Weg über das BVG müssen die Versicherten Jahrzehnte warten, denn der Ansparprozess über das BVG dauert heute vierzig Jahre und in Zukunft, nach dem Vorschlag der Kommission, 45 Jahre. Trotz bescheidenen Kosten lässt sich der Vorschlag der Kommission für eine Rentenverbesserung über die AHV im Resultat somit sehen.
</p><h3>Die AHV-Renten müssen nach 20 Jahren wieder verbessert werden</h3><p>Warum braucht es heute wieder eine Verbesserung der AHV-Renten? Die Renten der AHV sind seit 1980, also seit 35 Jahren, gegenüber der Lohnentwicklung langsam, aber sicher in Rückstand geraten. Wie auch der Bundesrat in seiner Botschaft einräumt, beträgt der Rentenrückstand inzwischen rund 10 Prozent. Das beeinträchtigt mit Blick auf das verfassungsmässige Leistungsziel, die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise, die sogenannte Ersatzquote. Längere Zeit hat man das vielleicht nicht so gross gemerkt, weil die BVG-Leistungen aufgebaut worden sind. Seit nun aber die Renten der Pensionskassen immer mehr unter Druck gekommen sind, wirkt sich der Rentenrückstand bei der AHV immer empfindlicher aus. Es braucht deshalb, nach zwanzig Jahren, wieder eine Verbesserung bei den AHV-Renten. Es ist die erste Verbesserung seit zwanzig Jahren, seit der Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften durch die 10. AHV-Revision. Und dank dieser Verbesserungen war das die letzte erfolgreiche Reformvorlage der AHV.
</p><p>Bewertet man die Ergebnisse der Kommissionsarbeit als Ganzes, sind sie weit tragfähiger als die Vorschläge des Bundesrates, weil sie sich stärker an den sozialen Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren. Es besteht allerdings noch Verbesserungsbedarf; ich werde in der Detailberatung auf diese Punkte zurückkommen.
</p><h3>Die Bevölkerung akzeptiert keine Schwächung der genialen AHV</h3><p>Das Schicksal der Revisionsvorlage bestimmt sich an der Rentenfrage. Die BVG-Renten müssen gesichert und die AHV-Renten wieder an die Lohnentwicklung angepasst werden. Die Bevölkerung wird es nicht akzeptieren, dass die AHV, unser zentrales Sozialwerk, geschwächt anstatt gestärkt wird. Denn die AHV hat es in einmaliger Weise geschafft, die Zunahme der Lebenserwartung und die Zunahme der Zahl der Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren, und dies dank der genialen Finanzierung durch die unbeschränkte Beitragspflicht auf allen Erwerbseinkommen: Auch Einkommensmillionäre und Boni-Jäger bezahlen bekanntlich auf ihren ganzen Bezügen AHV-Beiträge. Ihre Renten sind aber nicht höher als jene von Leuten mit mittleren Einkommen.
</p><p>Die AHV steht deshalb wie keine andere Sozialversicherung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Schweiz, für den sozialen Ausgleich und für den Ausgleich zwischen den Generationen. Für alle mit tieferen und mittleren Einkommen, das heisst bis zu einem Einkommen von rund 150 000 Franken, ist das Preis-Leistungs-Verhältnis bei der AHV einmalig gut. Die AHV nützt den Älteren wie den Jüngeren. Ohne AHV sähen sich die Älteren wieder in die unwürdigen Zustände der Abhängigkeit und der Armut zurückgeworfen; die Jüngeren hätten viel höhere Lohnabzüge und müssten viel mehr sparen als heute.
</p><p>Vergessen wir nicht, dass die Lohnabzüge bei der AHV seit vierzig Jahren gleich geblieben sind, bei 8,4 Prozent, also je 4,2 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei den Pensionskassen beträgt der durchschnittliche Beitragssatz inzwischen mehr als 18 Prozent, also weit mehr als das Doppelte. Somit liegt die AHV-Lösung auch im Interesse der Jüngeren.
</p><p>Wir stehen vor einer Schlüsselreform für die Zukunft der Schweiz. Gelingen wird sie, wenn sie sich wie die früheren erfolgreichen Vorlagen wieder an den sozialen Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert.
</p><p>In diesem Sinne stimme ich für Eintreten. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2325</guid><pubDate>Thu, 03 Sep 2015 13:26:00 +0200</pubDate><title>AHV ist zu stärken, nicht zu schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-ist-zu-staerken-nicht-zu-schwaechen</link><description>Herbstsession I: Altersvorsorge 2020 im Erstrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Herbstsession wird der Ständerat die Revision Altersvorsorge 2020 behandeln. Seine vorberatende Kommission (SGK-S) hat die Vorlage des Bundesrates wesentlich umgestellt und&nbsp; verbessert. Sie möchte auf die Verschlechterungen bei der AHV verzichten und schlägt stattdessen eine Verbesserung der AHV-Altersrenten vor. </p><p>Nicht eliminiert hat die Kommission leider die <b>Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre</b>. Die Kommission schlägt gar vor, mit der Anhebung bereits im Jahr der Inkraftsetzung zu beginnen, und zwar in 4 Schritten um jeweils 3 Monate. Die Übergangsphase wird dadurch auf 3 Jahre verkürzt. Nach dem Vorschlag der SGK-S würde die Erhöhung bereits ab 2018 beginnen; &nbsp;2021 wäre sie abgeschlossen. Von der schrittweisen Erhöhung wären Frauen ab Jahrgang 1954 betroffen. Für Frauen mit Jahrgang 1956 und jünger würde Rentenalter 65 gelten. Ein erleichterter Rentenvorbezug für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefen Einkommen ist nicht mehr vorgesehen.
</p><p>Die Kommission hält auch an der Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8% auf 6,0% fest. Sie spricht sich immerhin für den Erhalt des Leistungsniveaus mittels Kompensationsmassnahmen aus. Aber die Verschlechterung bei der Rentenumwandlung ist massiv. Dabei &nbsp;zeigen auch die neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen über die Akzeptanz von Reformvorhaben in der Altersvorsorge, dass die Senkung des Mindestumwandlungssatzes als Leistungskürzung wahrgenommen wird, welche die Annahme eines Reformprojekts gefährdet. 
</p><p>Beide Einschnitte wiegen schwer. Der SGB lehnt sie ab. Die Erhöhung des Rentenalters trifft genau jene Frauen, die jahrzehntelang tiefere Löhne wegen Lohndiskriminierung und unterbrochene Erwerbskarrieren aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder hinnehmen mussten. Für sie verlängert sich das Arbeitsleben, und das bei nur mageren Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb ist das Rentenalter bei 64 und der Mindestumwandlungssatz bei 6,8% zu belassen. 
</p><h3>Überfällige AHV-Rentenverbesserung</h3><p>Ausser der Rentenaltererhöhung für die Frauen hat die Kommission alle vom Bundesrat vorgesehene AHV-Verschlechterungen gestrichen. 
</p><p>Zentrale Verbesserung im Paket Altersvorsorge 2020 ist der Vorschlag eines Rentenzuschlages von 70 Fr. für Altersrenten der AHV und die Anhebung der Plafonierungsgrenze für Paare auf 155%. Die Erhöhung von 70 Franken linear erhöht die Minimalrente um 6%, die Maximalrente um 3%. Die heutige AHV-Maximalrente würde auf Fr. 2420.- steigen. Bei Ehepaaren machen die beiden Zuschläge von je 70 Franken und die Anhebung des Plafonds eine Verbesserung von maximal 226 Franken aus. Damit wird die Rentenabdeckung der künftigen Bezüger/innen mit vormals tiefen bis hin mit mittleren Einkommen spürbar verbessert.
</p><p>Diese Rentenverbesserung ist als Zuschlag ausgestaltet, der keine Veränderungen bei der IV und bei den Hinterlassenenrenten nach sich zieht. Damit folgt sie der Logik unserer AHVplus-Initiative. Sie soll aber nur den Neurentnerinnen und -rentnern zukommen. Laufende Renten sollen – anders als bei der AHVplus-Initiative – nicht erhöht werden. Künftige RentnerInnen werden durch diesen Vorschlag im Vergleich zu ihrem letzten Lohneinkommen eine etwas bessere AHV-Rentenabdeckung haben. Andererseits kompensiert diese Massnahme die Leistungseinbussen, die viele künftige RentnerInnen in der beruflichen Vorsorge wegen immer tieferen Umwandlungssätzen und tiefen Verzinsungen hinnehmen müssen. 
</p><p>Eine Verbesserung des Rentenniveaus über die AHV hat zudem den Vorteil, dass die Rentenerhöhung sofort wirksam wird und nicht erst nach einer jahrzehntelangen Ansparphase. Davon profitieren insbesondere tiefe bis mittlere Einkommen und vor allem Frauen. Für sie ist die AHV häufig die einzige Einkommensquelle im Alter. Die direkte Rentenverbesserung über die AHV ist für die Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, weit vorteilhafter als der Weg über die berufliche Vorsorge. Denn diese Generation von Frauen verfügt in der Regel über gar keine oder nur eine geringfügige berufliche Vorsorge. Wegen der verbleibenden kurzen Ansparphase könnten sie die entstandenen Lücken trotz neuen Finanzierungsmassnahmen gar nicht mehr auffüllen.
</p><h3>Abstriche bei der beruflichen Vorsorge</h3><p>In der beruflichen Vorsorge wird die Senkung des Mindestumwandlungssatz auf 6% das Rentenniveau senken. Um Renteneinbussen zu verhindern, hat die Kommission aber für die Übergangsgeneration eine Leistungsgarantie mit Kompensationsmassnahmen vorgesehen, die von allen BVG-Versicherten umlagefinanziert werden. Dank weiteren Massnahmen (z.B. früherer Beginn des Alterssparens) soll das aktuelle Rentenniveau ungefähr stabil bleiben. Genaue Berechnungen liegen noch nicht vor, aber für Versicherte, die bei Inkrafttreten der Revision jünger als 50 sind, dürften Leistungseinbussen eintreten.
</p><p>Insgesamt konnten sich in der beruflichen Vorsorge die Vorschläge des Arbeitgeberverbandes durchsetzen. Der Umwandlungssatz wird rasch gesenkt, und gleichzeitig fallen die Kompensationsmassnahmen bescheidener aus, was zu tieferen Kosten führen wird. Zur Verbesserung der Versicherungsabdeckung bei Teilzeitarbeit wird lediglich die Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades bei der Eintrittsschwelle vorgeschlagen. Dadurch sollen vor allem Arbeitnehmerinnen in Kleinpensen neu versichert werden. 
</p><p>Ungünstig für die Versicherten erweist sich auch der Mehrheitsbeschluss der SGK-S, die Mindestquoten-Regelung für die in der beruflichen Vorsorge tätigen Versicherungsgesellschaften beim Status Quo zu belassen. Damit können sich die Versicherungen weiterhin hohe Profite sichern. 
</p><p>Die gewerkschaftliche Forderung nach einer Verbesserung der Altersvorsorge für ältere Arbeitslose hat die Kommission jedoch aufgenommen. Für ältere Arbeitslose ab 58 soll der Verbleib in ihrer letzten Pensionskasse mit Beitragsbefreiung möglich sein. Dadurch erhalten sie mit 65 eine Altersrente und sind nicht mehr gezwungen, das Alterskapital beziehen.
</p><h3>Sicherung der AHV bis 2030</h3><p>Auch die Kommission hält an der Zusatzfinanzierung für die AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer fest. Die Erhöhung zugunsten der AHV fällt jedoch mit 1% tiefer aus als der Vorschlag des Bundesrates (1,5%). Effektiv ist die MwSt-Mehrbelastung für die Bevölkerung aber nur 0,7%, weil der erste Schritt der MwSt-Finanzierung in der Umleitung der Ende 2017 auslaufenden IV-Zusatzfinanzierung in die AHV besteht. Ein Erhöhungsschritt um 0,3 Prozentpunkte erfolgt per 1.1.2021, der letzte Schritt um weitere 0,4 Prozentpunkte im 2025. Damit bleibt die Mehrwertsteuerbelastung für die Bevölkerung verkraftbar. Und der AHV-Finanzhaushalt bleibt so bis 2030 stabil.
</p><p>Besonders sinnvoll ist die geringfügige Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte (je 0.15 Arbeitgeber/Arbeitnehmer). Mit dieser Massnahme soll die Rentenverbesserung finanziert werden. Eine solche Anpassung ist nach 40 Jahren eingefrorenem AHV-Beitragssatz überfällig. Denn in der beruflichen Vorsorge ist der durchschnittliche Beitragssatz mittlerweile auf über 18% gestiegen. Die Beiträge an die AHV sind mit neu 8,7% für die Wirtschaft verkraftbar. Die Firmen hätten viel höhere Lohnnebenkosten zu stemmen, wenn die bundesrätlichen Vorschläge im Rahmen des BVG finanziert werden müssten. Die stärkere Kapitalbildung in der beruflichen Vorsorge hätte einen Mehraufwand von 3,2 Mrd. zur Folge, während die Rentenverbesserungen in der AHV 1,39 Mrd. Mehrausgaben generieren. Die Kompensationen in der beruflichen Vorsorge, welche die Kommissionen beschlossen haben, fallen deutlich tiefer aus. Sie belaufen sich auf 1,55 Mrd. Unter dem Strich kommen die Unternehmen – vor allem das Gewerbe, für das weit häufiger das BVG-Obligatorium massgebend ist – mit den Vorschlägen der SGK-S günstiger davon.
</p><h3>Richtung stimmt, aber Einschnitte müssen verschwinden</h3><p>In der Kommission fand die Gesamtvorlage eine klare Mehrheit. Mehrheitsfähig beim Volk ist aber die Vorlage noch nicht. Höheres Rentenalter und tieferer Umwandlungssatz kommen nicht gut an. Der Ständerat tut gut daran, diese Einschnitte zu beseitigen.
</p><p>Das Inkrafttreten der Reform ist wegen der Mehrwertsteuerfinanzierung auf den 1.1.2018 gesetzt. Der Nationalrat müsste deshalb die Vorlage bis Ende 2016 durchberaten. Die obligatorische Volksabstimmung für die Widmung der zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen an die AHV müsste im Frühjahr 2017 stattfinden. Über den Verlauf der Beratungen im Nationalrat kann heute nur spekuliert werden. Klar ist aber, dass die künftige Zusammensetzung der eidgenössischen Räte ausschlaggebend sein wird. Die kommenden Wahlen sind für die Altersvorsorge in der Schweiz eine Richtungswahl.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2318</guid><pubDate>Fri, 28 Aug 2015 09:34:00 +0200</pubDate><title>Vor der Ständeratsdebatte: Der SGB veröffentlicht seine neue AHV-Broschüre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/vor-der-staenderatsdebatte-der-sgb-veroeffentlicht-seine-neue-ahv-broschuere</link><description>AHV stärken statt schwächen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Ringen um die künftige Ausgestaltung der Altersvorsorge ist in vollem Gang. Mitte August hat die Sozialkommission des Ständerats (SGK) ihre Beschlüsse zur "Altersvorsorge 2020" präsentiert. Zwar macht sie mit dem Vorschlag, die AHV-Renten zu erhöhen, einen wichtigen Schritt auf die Arbeitnehmenden zu. Sie hält aber auch an groben Verschlechterungen fest, der Erhöhung des Frauenrentenalters und der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent. Rechtzeitig auf die Ständeratsdebatte hat der SGB nun eine Broschüre veröffentlicht, die mit Mythen zur AHV aufräumt und Fakten präsentiert.
</p><p>Über die Altersvorsorge ist ein harter Richtungskampf im Gang. Ein Teil der bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeber wollen vor allem Eines: Die Leistungen abbauen - über ein höheres Rentenalter, über die Senkung des Umwandlungssatzes oder mit einer Sparbremse für die AHV. Seit Jahren reden diese Kreise die AHV schlecht und bekämpfen nun auch die von der SGK vorgeschlagene Erhöhung der AHV-Renten um 70 Fr. für Alleinstehende und 226 Fr. für Ehepaare.
</p><p>Zu Unrecht, wie die SGB-Broschüre "AHV. Eine starke Altersvorsorge für Jung und Alt" zeigt. So hat das wichtigste Sozialwerk der Schweiz die seit seiner Gründung anhaltende Alterung gut geschultert. Nie kam es zum immer wieder angekündigten Kollaps. Zudem zeigt die Broschüre, dass die AHV für die grosse Mehrheit der Bevölkerung die wichtigste Einkommensquelle im Alter und auch die effizienteste und kostengünstigste Altersvorsorge ist.
</p><p>Es liegt auf der Hand: Eine gute Reform gelingt nur, wenn statt über Mythen über Fakten gesprochen wird. Offensichtlich ist zudem, dass eine solche Reform vor dem Stimmvolk einzig Bestand haben kann, wenn sie auch soziale Fortschritte bringt. Das wissen wir nicht erst seit der kürzlich veröffentlichten Studie der Zürcher Politologie-Professorin Silja Häusermann. Das zeigen auch alle erfolgreichen Reformen der Schweizer Altersvorsorge. Aus Sicht der Arbeitnehmenden ist damit klar: Statt die AHV zu schwächen, müssen wir sie stärken.
</p><p>Die Broschüre "AHV. Eine starke Altersvorsorge für Jung und Alt" kann hier beim SGB heruntergeladen werden. Gedruckte Einzelexemplare können unter <a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">info(at)sgb.ch</a> bestellt werden. 
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, 079 249 59 74, Leiter Kommunikation SGB</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2306</guid><pubDate>Mon, 17 Aug 2015 15:00:00 +0200</pubDate><title>Erster AHV-Ausbau seit 20 Jahren – trotz positiver Weichenstellung bleiben grosse Rückschritte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erster-ahv-ausbau-seit-20-jahren-trotz-positiver-weichenstellung-bleiben-grosse-rueckschritte</link><description>Die Sozialkommission des Ständerats zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Nach dem Bundesrat will auch die Sozialpolitische Kommission des Ständerats (SGK) das Frauenrentenalter rasch auf 65 erhöhen und den Umwandlungssatz in der zweiten Säule drastisch senken. Beides sind Rückschritte, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ablehnt. Denn die Senkung des Umwandlungssatzes kommt der grössten Rentensenkung aller Zeiten gleich. Und die Frauen werden bereits bei den Löhnen benachteiligt und erhalten deshalb oft magere Pensionskassen-Renten. Diese Nachteile dürfen nicht mit dem höheren Frauenrentenalter verschärft werden, umso mehr als ältere Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht gefragt sind.
</p><p>Positiv ist, dass die SGK erstmals seit 20 Jahren wieder die AHV-Renten deutlich verbessern und den aufgelaufenen Rückstand auf die Lohnentwicklung etwas ausgleichen will. Damit orientiert sich die Kommission an den erfolgreichen AHV-Revisionen, die für die Bevölkerung jeweils nicht nur Opfer sondern auch soziale Fortschritte brachten. Wird dieses Rezept missachtet, sind keine Reformen möglich – dies zeigt das Scheitern der 11. AHV-Revision. Die Vorschläge der SGK stellen die Weichen deshalb richtig und schaffen für die AHV eine bis ins Jahr 2030 solide Grundlage.
</p><p>Der SGB bedauert, dass die SGK die Rentenverbesserungen nur den Neurentnerinnen und -rentnern gewähren will. Denn das heutige Niveau der Renten aus erster und zweiter Säule ist auch für viele heutige RentnerInnen ungenügend. Der SGB fordert deshalb, dass die Rentenerhöhungen allen zu Gute kommen, so wie es die eigene Initiative AHVplus verlangt.
</p><p>Der SGB begrüsst aber, dass die Kommission im Gegensatz zum Bundesrat den Teuerungsausgleich nicht in Frage stellt und den Bund nicht teilweise aus der AHV-Finanzierung entlassen will. Erfreut ist der SGB auch, dass die AHV-Witwenrenten nicht gestrichen werden sollen.
</p><p>Positiv ist zudem das vorgeschlagene Finanzierungsmodell. Die leichte Anhebung der AHV-Lohnprozente ist verkraftbar: Denn die AHV-Lohnprozente sind seit 1975 nie erhöht worden (stabil bei 8.4 Prozent&nbsp;– je 4.2% für Arbeitnehmer und -geber). Die durchschnittlichen Lohnprozente für die zweite Säule aber sind auf mittlerweile 18 Prozent angestiegen und sollten gemäss den Plänen des Bundesrats weiter steigen. Es ist sinnvoller, die Lohnprozente für die AHV anzuheben. Denn für Leute mit tieferen und mittleren Einkommen bedeuten höhere AHV-Renten bessere Leistungen zu vergleichsweise tiefen Kosten. Vor allem profitieren die Versicherten sofort und nicht erst in Jahren von den besseren Leistungen. 
</p><p class="GliederungText">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, 079 277 61 31, SGB-Präsident</li><li>Doris Bianchi, 076 564 67 67, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen</li><li>Thomas Zimmermann, 079 249 59 74, Leiter Kommunikation SGB</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6392</guid><pubDate>Sat, 15 Aug 2015 12:10:00 +0200</pubDate><title>AHV - Eine starke Altersvorsorge für Jung und Alt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-eine-starke-altersvorsorge-fuer-jung-und-alt</link><description>Die Informationsbroschüre zu Fakten und Mythen zur AHV und Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV nützt Jung und Alt. Wie keine andere Sozialversicherung steht sie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Ausgleich. Früher grassierte in der Schweiz die Altersarmut. Durch die AHV konnte sie stark zurückgedrängt werden. Das hat auch die Jungen stark entlastet, die sich vorher meist um ihre Eltern kümmern mussten. Heute profitieren die Jungen dagegen oft von der gewonnenen Unabhängigkeit der Elterngeneration, die sich etwa bei der Betreuung der Grosskinder stark einbringt. Dass die Menschen in der Schweiz heute in Würde alt werden können, ist den Sozialversicherungen und allen voran der AHV zu verdanken. Trotzdem oder gerade deshalb wird die AHV nun seit zwanzig Jahren politisch angegriffen. Zahllose Studien und Berichte haben die AHV schlecht geredet. Viele wurden im Auftrag von Banken und Versicherungen verfasst. In manchen Medien kann man den Eindruck gewinnen, die AHV stehe vor dem Kollaps.</p><p>Dieser Desinformation möchte diese Broschüre Fakten entgegenhalten.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/SGB_AHV-Brosch_eBook_DE.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-book-reader fas">&nbsp;&nbsp; </i>Broschüre als PDF lesen</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/ahv-broschur-titel.png" length="73470" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2282</guid><pubDate>Fri, 26 Jun 2015 15:13:00 +0200</pubDate><title>Das Zuwarten der SGK bedroht Betagte und Invalide in ihrer Existenz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/das-zuwarten-der-sgk-bedroht-betagte-und-invalide-in-ihrer-existenz</link><description>Anrechenbare Mietzinse in den EL: Anpassung überfällig und zwingend</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat die längst fällige Anpassung der anrechenbaren Mietzinse in den Ergänzungsleistungen (EL) auf die lange Bank geschoben. Statt die anrechenbaren Mietzinse endlich zu erhöhen, will sie die Revision des EL-Gesetzes abwarten. Dieser Null-Entscheid bringt die 300'000 Betagten und Invaliden, die auf EL angewiesen sind, in finanzielle Notlagen.
</p><p>Wer heute Ergänzungsleistungen zu seiner AHV- oder IV-Rente beantragen muss, um überhaupt über die Runden zu kommen, kann sich als Alleinstehende maximal Fr. 1'100, als Verheirateter maximal Fr. 1'250 pro Monat als Mietzinsausgaben anrechnen lassen. Damit sind aber die hohen Wohnkosten in der Schweiz bei weitem nicht abgedeckt. In der Folge müssen sich die Betroffenen den nicht gedeckten Teil des Mietzinses vom Mund absparen. Das Zuwarten der SGK-N verschärft ihre Lage.
</p><p>Denn die Anpassung der Mietzinsmaxima an die Preisentwicklung ist überfällig. Die letzte Anpassung fand vor fast 15 Jahren statt. Seither sind die Wohnkosten massiv angestiegen. Ein längeres Zuwarten, wie es die Mehrheit der SGK-N will, liegt nicht mehr drin. Behandelt das Parlament die Mietzinsmaxima erst im Rahmen der beabsichtigten Revision des ELG, verzögert sich deren längst fällige Erhöhung bis ins Jahr 2020.
</p><p>Als Teil der 1. Säule sind die Ergänzungsleistungen unverzichtbar für ein würdiges Leben vieler AHV- und IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger. Um den Auftrag der Existenzsicherung überhaupt erfüllen zu können, müssen die in den EL anrechenbaren Ausgaben wie die Mietkosten zwingend regelmässig der Preisentwicklung angepasst werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li><li>Matthias Preisser, Kommunikation SGB, 079 656 55 36 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2276</guid><pubDate>Wed, 17 Jun 2015 10:36:00 +0200</pubDate><title>Die AHV zu stärken, ist nötig und finanziell tragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ahv-zu-staerken-ist-noetig-und-finanziell-tragbar</link><description>Der präsidiale Kommentar zu AHVplus 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es war zu erwarten gewesen: Der Ständerat hat unsere Volksinitiative AHVplus klar abgelehnt. Für die Abstimmung jedoch werden die Karten neu gemischt. Denn ein Zuschlag zu den Altersrenten der AHV in der Höhe von 10 Prozent ist nötig. Das werden viele einsehen, die sich mit den Fakten auseinandersetzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der AHV-Mischindex, 1980 eingeführt, ist für die Rentner/innen eine gute Sache. Er passt die Renten je zur Hälfte an die Entwicklung der Preise und der Löhne an. Im Gegensatz zu den Pensionskassen ist so bei der AHV der Teuerungsausgleich garantiert. Problematischer wirkt sich der Mischindex für die künftigen Rentner/innen aus. Weil ihre Löhne für die Rentenberechnung mit dem Mischindex angepasst werden, verlieren ihre Rentenansprüche gemessen an den Löhnen schleichend an Wert. Der Rückstand auf die Lohnentwicklung beträgt seit 1980 bereits 10 Prozent. Deshalb ist heute wieder eine Anpassung der Renten nötig. Denn mit dem langsamen, aber steten Absinken der Ersatzquote der AHV ist der Verfassungsauftrag der „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ nicht mehr erfüllt. 
</p><h3>AHV stärken: Bescheidener Mehrbeitrag, ansehnliche Mehrleistung</h3><p>Eine Rentenverbesserung kann bei der heutigen Lage der Kapitalmärkte nur die mit dem Umlageverfahren finanzierte AHV leisten. Die AHV ist für die Mehrheit der Bevölkerung, allen voran für die Frauen, die zentrale Säule der Altersvorsorge. In der beruflichen Vorsorge wurden im Laufe der letzten 30 Jahren die Beiträge im Gegensatz zur AHV stark erhöht; sie machen inzwischen über 18 Prozent aus und sollen gemäss bundesrätlicher Vorlage zu „Altersvorsorge 2020“ nochmals angehoben werden – das für bescheidene und erst in Jahrzehnten anfallende Renten. Bei der AHV sind es seit 1975 stabile 8,4 Prozent. Dazu kommt dass bei &nbsp;der AHV das Preis-Leistungs-Verhältnis für die Menschen mit Einkommen bis zu 150‘000 Franken viel besser ist als bei den Pensionskassen. Und bei privaten Versicherungen für Einkommen von weit über 200‘000 Franken. 
</p><p>AHVplus bringt den Ehepaaren monatliche Rentenverbesserungen von rund 350 Franken. Pro Jahr macht das über 4‘000 Franken aus. Bei den Alleinstehenden sind es rund 200 Franken pro Monat. Oder gegen 2‘500 Franken pro Jahr. Die Kosten für diese Rentenverbesserungen betragen weniger als 4 Lohnpromille für die Arbeitnehmer und 4 Lohnpromille für die Arbeitgeber. Angesichts der damit verbundenen substanziellen Rentenverbesserungen dürfen Lohnpromille kein Tabu sein. 
</p><h3>Auch künftig auf soliden Füssen </h3><p>Die Kosten einer solchen Rentenverbesserung können wir uns leisten, weil die AHV ausserordentlich solid finanziert ist. Auch gegenüber den Herausforderungen der Demografie. Die AHV war wie keine andere Versicherung in der Lage, die Zunahme der Lebenserwartung und die Zunahme der Zahl der Rentner/innen zu finanzieren. Das zeigt die Entwicklung seit 1975. Die Zahl der Rentner/innen hat sich in den 40 Jahren seit 1975 von 900‘000 auf über 2 Millionen erhöht. Trotzdem bezahlen wir heute bei der AHV nicht mehr Lohnprozente als 1975: 4.2 Prozent Arbeitnehmerbeitrag und 4.2 Prozent Arbeitgeberbeitrag. Ein einziges Mal in diesen 40 Jahren brauchte es ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent, in der zweiten Hälfte der 90er Jahre. Und wenn in den nächsten zehn Jahren wieder ein Mehrwertsteuerprozent fällig wird, dann ist das bei der AHV äusserst gut angelegt. 
</p><p>Wieso diese enorme Leistungsfähigkeit der AHV-Finanzierung? Das Rezept ist so einfach wie schlagend. Die Beitragspflicht bei der AHV ist gegen oben unbeschränkt. Auch die höchsten Erwerbseinkommen und Millionenboni sind voll beitragspflichtig. Die Renten aber sind plafoniert. Der Millionär bekommt keine höhere Rente als jemand mit einem mittleren Einkommen. Dieses einfache, aber hoch wirksame Prinzip finanziert die AHV. Aus diesen Gründen mag es für bessere AHV-Renten eine bescheidene Erhöhung der Lohnbeiträge leiden. 
</p><h3>Wir müssen kämpfen</h3><p>Wir stehen vor einer wichtigen Weichenstellung: Lassen wir es zu, dass die AHV-Renten gegenüber der wirtschaftlichen Entwicklung schleichend an Wert verlieren? Oder wollen wir die AHV-Renten wieder stärken, weil es nach 30 Jahren nötig geworden ist? Die Antwort ist klar: Die AHV als zentrales und stärkstes Sozialwerk für die grosse Mehrheit im Lande muss gestärkt werden, statt wie im Projekt „Altersvorsorge 2020“ geschwächt. Dafür müssen wir kämpfen.
</p><h5>Kasten:</h5><p>(tz) Der Ständerat hat in der Sommersession die AHVplus-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Die Bürgerlichen wollen die Initiative möglichst rasch an die Urne bringen, entweder im Februar oder im Juni 2016. Der SGB, seine Mitgliedsverbände und die Partnerorganisationen stehen damit ab sofort in der Kampagne für AHVplus. Zurzeit starten wir eine Bildungsoffensive in unseren Reihen. AHV-BotschafterInnen werden ab Herbst den Gewerkschaften und Parteien für Veranstaltungen zur Verfügung stehen und einen guten Boden für die Debatten zu AHVplus und Altersvorsorge 2020 legen. AHVplus wird voraussichtlich die erste Volksabstimmung im laufenden Reformprozess. Da wollen wir Vollgas geben. Für eine starke AHV.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2261</guid><pubDate>Tue, 09 Jun 2015 11:21:00 +0200</pubDate><title>Die Zukunft der Altersvorsorge liegt in einer stärkeren AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-zukunft-der-altersvorsorge-liegt-in-einer-staerkeren-ahv</link><description>Volksinitiative &quot;AHVplus: für eine starke AHV&quot;</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Ständerat hat es verpasst, die Weichen für eine zukunftstaugliche Ausgestaltung der Altersvorsorge richtig zu stellen. Das kompromisslose Nein zur Volksinitiative "AHVplus: für eine starke AHV" ist kurzsichtig. Denn eine Erhöhung der AHV-Altersrenten ist dringlich. Nicht nur für das Gros der heutigen RentnerInnen, sondern vor allem für die künftigen Rentner-Generationen.
</p><p>Die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule reichen heute für viele Leute mit vormals tiefen und mittleren Erwerbseinkommen nicht, um nach der Pensionierung das "gewohnte Leben in angemessener Weise" weiterzuführen. Dieser Verfassungsauftrag ist damit nicht erfüllt. Ein alleinstehender Elektromonteur beispielsweise, der zuletzt 5500 Fr./Monat verdiente, muss sich mit 3000 Fr. Rente begnügen, das heisst den Gürtel deutlich enger schnallen. Ein Zuschlag von 10% würde Leuten mit solch mageren Renten den Alltag bedeutend erleichtern.
</p><p>Vor allem für künftige RentnerInnen ist eine Stärkung der ersten Säule wichtig. Einerseits weil die Renten gegenüber der Lohnentwicklung immer mehr in Rückstand geraten. Andererseits weil die Leistungen aus der zweiten Säule nicht stabil sind. Leistungskürzungen waren in den letzten Jahren an der Tagesordnung: tiefere Zinssätze für das angesparte Rentenkapital und sinkende Umwandlungssätze. Meist können die Leistungen nur gehalten werden, indem Versicherte und Arbeitgeber bedeutend mehr Geld in die zweite Säule einschiessen. Obwohl die Renten schon heute für viele Menschen nicht für ein anständiges Leben reichen, drohen sie sogar zu sinken.
</p><p>Mit einem Ausbau der AHV ist das Geld gut investiert: Dank dem genialen, solidarischen Finanzierungsmodell erhalten Leute mit tiefen und mittleren Einkommen für ihre AHV-Beiträge später mehr Rente, als wenn sie das gleiche Geld in eine private Vorsorge stecken müssten. Insbesondere Frauen profitieren überdurchschnittlich von der AHV, da die Familienarbeit bei der Berechnung der Renten berücksichtigt wird. So erhalten sie trotz Erwerbsunterbrüchen oder Teilzeitarbeit ähnlich hohe AHV-Renten wie Männer. Mit 10% mehr AHV sinkt für Menschen mit tiefen Einkommen die Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen (EL). Ein sozialer Fortschritt, denn Renten aus einer Sozialversicherung sind sicherer und weniger entwürdigend als Bedarfsleistungen wie die EL.
</p><p>Eine Stärkung der AHV ist finanzierbar. Entgegen allen Prognosen von Verwaltung und Versicherungswirtschaft ist die AHV als äusserst solide: Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz schreibt schwarze Zahlen, obwohl sich seit Einführung der AHV die Zahl der RentnerInnen auf mehr als 2 Millionen versechsfacht hat, und heute nur noch 2,5 Vollbeschäftigte für eine Rente finanzieren.
</p><p>Eine AHV-Rentenerhöhung um 10 Prozent kostet rund 4,1 Mrd. Franken. Zur ihrer Finanzierung darf eine Erhöhung der Lohnbeiträge kein Tabu sein. Während andere Sozialversicherungen wie die Kranken- oder die Pensionskassen in den letzten Jahren ihre Beiträge stetig erhöht haben, blieben die AHV-Lohnbeiträge seit 40 Jahren stabil bei 8,4 Prozent. AHVplus würde Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,4 Lohnprozente kosten. Dem steht für die überwiegende Mehrheit der Renter eine Erhöhung der AHV um 200 Fr./Monat und um 350 Fr./Monat für Ehepaare gegenüber.
</p><p>Hält nach dem Ständerat auch der Nationalrat am kategorischen Nein fest, wird AHVplus rasch an die Urne kommen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und seine Partner werden mit einer starken Kampagne den Stimmberechtigten aufzeigen können, dass es für eine zukunftsfähige Altersvorsorge diese Stärkung der AHV braucht.
</p><p>Die Volksinitiative "AHVplus: für eine starke AHV" wurde im Dezember 2013 nach nur wenigen Monaten Sammelzeit mit 111'683 Unterschriften eingereicht. Hinter der Initiative stehen der SGB, seine Mitgliedsverbände, weitere Arbeitnehmer-Organisationen (LCH, SER, VSPB und Syna), die SP, die Grünen sowie RentnerInnen-Organisationen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li></ul><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><p>&lt;media 3200 - - "TEXT, AHVplus SR 9 6 15, AHVplus_SR_9_6_15.pdf, 55 KB"&gt;Die Rede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner im Ständerat&lt;/media&gt;
</p><h5>Weitere Informationen</h5><p><a href="http://ahvplus-initiative.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Website AHVplus</a></p><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2238</guid><pubDate>Wed, 27 May 2015 14:54:00 +0200</pubDate><title>Volksinitiative AHVplus „Für eine starke AHV“: Die Zukunft der Altersvorsorge liegt in der Stärkung der AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volksinitiative-ahvplus-fuer-eine-starke-ahv-die-zukunft-der-altersvorsorge-liegt-in-der-staerkung-der-ahv</link><description>Sessionsvorschau I</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat wird voraussichtlich am 9. Juni über die Volksinitiative AHVplus "Für eine starke AHV" beraten. In den Sitzungen der zuständigen Kommission für Soziales und Gesundheit fand die Forderung nach einer Stärkung der AHV nicht genügend Gehör. Dabei ist eine Verstärkung der AHV-Altersrente heute dringlich. </p><p>Wer in Pension geht, soll mit seinen Renten aus AHV und Pensionskasse sein "gewohntes Leben in angemessener Weise" weiterführen können. So steht es in der Bundesverfassung. Für Rentnerinnen und Rentner mit vormals tiefen oder mittleren Erwerbseinkommen wird dieses Ziel nicht erreicht. Ein alleinstehender Elektromonteur beispielsweise, der zuletzt einen Lohn von 5'500 Fr. verdiente, muss sich mit 3'000 Fr. Rente begnügen. Damit kann er sein gewohntes Leben nicht mehr finanzieren. Er muss den Gürtel im Alter deutlich enger schnallen. Gleichzeitig steigen seine Gesundheitskosten immer mehr an. Die Krankenkassenprämienbelastung ist bei Rentnerhaushalten überdurchschnittlich hoch. Immer mehr Rentnerinnen und Rentnern droht das Abrutschen in die Ergänzungsleistungen. 
</p><h3>Renteneinkommen sinken </h3><p>Aber auch die künftige Rentnergeneration steuert auf ein Rentenproblem zu. Die Renteneinkommen vieler Personen werden kleiner: Zahlreiche Pensionskassen haben in den letzten Jahren ihre Leistungen gekürzt. Quer durch die Schweiz wurden und werden die Zinssätze für das angesparte Rentenkapital und die Umwandlungssätze gesenkt. Auf vielen Versicherungsausweisen ist deshalb die in Aussicht gestellte Altersrente wie Schnee in der Sonne geschmolzen. In der zweiten Säule gibt es aktuell keine Aussicht auf Besserung. Im Gegenteil: die von der Schweizerischen Nationalbank eingeführten Negativzinsen verstärken den Druck in der zweiten Säule. Deshalb muss die erste Säule gestärkt werden. 
</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zur Volksinitiative AHVplus ausführt, entwickeln sich die AHV-Renten systembedingt nicht im Gleichschritt mit den Löhnen. Die Renten wachsen dadurch weniger stark als die Löhne. Als Folge davon sinkt mit der Zeit die Ersatzquote der AHV, welche die AHV-Renten dem letzten Lohn gegenüberstellt. Somit wird trotz regelmässigen Rentenanpassungen für jeden künftigen Rentnerjahrgang beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ein immer kleinerer Teil des Einkommens durch die AHV-Rente ersetzt als für den vorherigen Jahrgang. Der Rückstand der Renten gegenüber den Löhnen beträgt über 10%. Die Volksinitiative AHVplus schliesst diese Lücke. 
</p><h3>Existenzsicherung nicht erreicht </h3><p>Laut der Bundesverfassung müssen die AHV-Renten existenzsichernd sein. Dieses Ziel erreicht jedoch nicht einmal die AHV-Maximalrente von 2'350 Franken. Zur Existenzsicherung tragen die Ergänzungsleistungen (EL) bei. Rund 186'000 Altersrentnerinnen und Altersrentner sind heute auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Tendenz ist steigend. Die EL sind jedoch eine Bedarfsleistung. Das heisst, sie werden nur auf Antrag und nach eingehender Prüfung der finanziellen Situation gewährt. Die Existenzsicherung im Alter sollte aber nicht an Bedingungen geknüpft sein. Dies ist unwürdig. Der EL-Antrag ist kein einfacher Gang. Viele verzichten darauf aus Scham oder Ehrgefühl. Mit einer Rentenerhöhung um 10 Prozent kommen die AHV Renten ihrem Ziel der Existenzsicherung endlich etwas näher, womit auch die Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen sinkt. Dies wäre ein grosser sozialpolitischer Fortschritt, und umso notwendiger, als in den nächsten Jahren der Druck auf die EL in den Kantonen stark zunehmen wird. 
</p><h3>Solide AHV </h3><p>Die AHV ist entgegen aller Schwarzmalerei immer noch gut aufgestellt. Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz schreibt schwarze Zahlen, obwohl seit Einführung der AHV sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner mehr als versechsfacht hat und heute bei über 2 Millionen liegt. Auch die längere Lebensdauer und der Geburtenrückgang (Demografie) - heute bezahlen 2,5 Vollbeschäftigte für einen AHV-Rentnern/eine AHV-Rentnerin, zu Beginn der AHV waren es 4,5 gewesen - brachte die AHV nicht aus dem Lot. Auch den Eintritt der Babyboom-Generation ins Rentenalter in den nächsten Jahren kann die AHV gut meistern. Eine allfällige starke Zunahme der Neurentnerinnen und -rentner wird ein vorübergehendes Phänomen sein, das durch Zusatzeinnahmen mittels einer Mehrwertsteuererhöhung abgefedert werden kann, bis die darauffolgende geburtenschwächere Generation in Rente geht. 
</p><h3>Kosten: bescheiden und vertretbar </h3><p>Die Rentenerhöhung um 10 Prozent kostet rund 4.1 Mrd. Franken bzw. 3,7 Mrd. Franken wenn die Einsparungen in der EL mitberücksichtigt werden. Die Initiative AHVplus schreibt keinen spezifischen Finanzierungsschlüssel vor. Die AHV ist eine Versicherung, die zum wesentlichen Teil über Lohnbeiträge finanziert wird. Für eine bessere Versicherungsleistung sind höhere Lohnbeiträge gerechtfertigt. Während andere Sozialversicherungen in den letzten Jahren ihre Beiträge für die Finanzierung der Leistungen stetig er-höht haben - etwa die Krankenkassen oder die Pensionskassen - hat man die Beitragssätze für die AHV seit 40 Jahren nie mehr angepasst. Der Finanzierungsbedarf für die Rentenerhöhung im Ausmass von 200 Franken pro Monat für die überwiegende Mehrheit der Altersrentner und 350 Franken für die Ehepaare entspricht 0.5 Lohnprozenten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei einem Bruttojahreslohn von 54'000 Franken würde der zusätzliche Lohnabzug pro Jahr nur gerade 270 Franken kosten. Dem steht eine jährliche Rentenerhöhung von über 2000 Franken gegenüber. Eine Finanzierung über Lohnprozente ist damit vertretbar. Die Lohnnebenkosten für die AHV bleiben mit je 4,7 % immer noch niedrig. 
</p><h5>Der Inhalt der Volksinitiative im Detail </h5><p>Die Volksinitiative AHVplus verlangt die Erhöhung aller AHV-Altersrenten um 10 Prozent. Die Erhöhung wird als Zuschlag auf die laufenden und künftigen Altersrenten ausbezahlt. Die bewährte Rentenberechnung wird nicht verändert. In die Systematik der Rentenleistungen wird nicht eingegriffen. Die weiteren Rentenleistungen der AHV und der IV würden sich weiterhin auf die "ordentliche" Altersrente ohne Zuschlag stützen. Der AHVplus-Zuschlag führt auch zu keinen Veränderungen in der beruflichen Vorsorge. Der Zuschlag soll spätestens zwei Jahre nach der Annahme der Volksinitiative auf die laufenden AHV-Renten ausbezahlt werden. Zusätzliche Gesetzesanpassungen sind nicht nötig. Die grosse Mehrheit der Altersrentnerinnen und Altersrentner erhält mit AHVplus eine Rentenerhöhung von 200 Fr. pro Monat; die Ehepaare eine Erhöhung von 350 Franken. Die AHV-Minimalrente würde um 118 Fr. steigen, die Maximalrente um 235 Franken. Die plafonierte maximale Ehepaarrente würde um 353 auf 3'878 Fr. steigen. Diese Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und seiner Verbände wird mitgetragen von einer breiten Allianz anderer Arbeitnehmerverbände wie LCH, SER, SBK, VSPB, ZV, der RentnerInnenorganisation AVIVO sowie von den Parteien SP, Grünen und JUSO. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2184</guid><pubDate>Wed, 01 Apr 2015 16:11:00 +0200</pubDate><title>Notizen zur Geschichte eines Plakates</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/notizen-zur-geschichte-eines-plakates</link><description>Hommage an Hans Erni</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB ist kein Museum und keine Kunstanstalt. Deshalb überlässt er eine Würdigung des Künstlers Hans Erni und seines modernen, sofort wiedererkennbaren Stils den Berufenen.
</p><p>Wieso sollte der SGB Hans Erni überhaupt würdigen? Weil sein Plakat, das er 1947 für die Kampagne zur Einführung der AHV geschaffen hat, einen besonderen Status erreicht hat. Am 25. Oktober 1946 entschied der SGB-Vorstand auf Antrag von VPOD-Generalsekretär Hans Oprecht, für die Abstimmungskampagne zur Einführung der AHV die Erarbeitung eines Plakates dem bereits sehr bekannten Hans Erni zu übertragen. Erni akzeptierte. Er schuf ein Gemälde, das lange Zeit gleichsam die bildliche Verkörperung der AHV darstellte. Der SGB produzierte daraus ein Plakat (Weltformat), aber auch Kleinplakate und Faltprospekte. 
</p><p>Ein junger Mensch – Ernis Bruder stand Modell – blickt in die Zukunft. Darunter liegt, friedlich die Zeitung lesend, ein älterer Mann in der einen, eine strickende ältere Frau in der anderen Version. Kraft und Milde vereinen sich in einen Ton humanistischer Versöhnung.
</p><p>Selten wurde in der Schweiz ein Plakat so berühmt wie Ernis "Ja zur AHV". Berufs- und Kunstschulen, sowie Gewerkschaftssekretariate verlangten nach der Abstimmung das Sujet – als Andenken und zum Schmuck. Deshalb entschloss sich der SGB nach geschlagener und gewonnener Schlacht zu einem Sonderdruck des Plakats ohne Text, das er mit einem von Erni selbst geschaffenen Rahmen vertrieb.
</p><p>Hier die beiden Versionen des Plakats. Die Version mit dem Mann (Ernis Vater als Modell) ist die bekanntere als die mit der Frau (Ernis Mutter als Modell).</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2170</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2015 18:19:00 +0100</pubDate><title>Ständeratskommission nimmt Sorgen vieler RentnerInnen nicht ernst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderatskommission-nimmt-sorgen-vieler-rentnerinnen-nicht-ernst</link><description>SGB zum Entscheid der Ständeratskommission über AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die sozialpolitische Kommission des Ständerats nimmt die Sorgen vieler Rentnerinnen und Rentner nicht ernst und lehnt eine dringend nötige Rentenerhöhung, so wie sie die Initiative AHVplus vorschlägt, sang- und klanglos ab. Die Mehrheit der Ständeratskommission will nicht zur Kenntnis nehmen, dass für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, das heutige Rentenniveau ungenügend ist. Sie nimmt in Kauf, dass künftig noch mehr RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.
</p><p>Prekär wird die Lage für all jene, die keine oder nur eine äusserst bescheidene Zweitsäulen-Rente haben. Dies gilt insbesondere für Frauen aber auch für alle Arbeitnehmenden, die in den nächsten 15 Jahren in Pension gehen. Sie mussten in den letzten Jahren Kürzungen in der beruflichen Vorsorge (BVG) hinnehmen. Leiden werden v.a. auch jene älteren Arbeitnehmenden, die nach einer Entlassung keinen Job mehr finden, damit die wichtigsten Beitragsjahre für die berufliche Vorsorge verlieren und deshalb eine miese BVG-Rente hinnehmen müssen.
</p><p>Aber auch Arbeitnehmende mit einer normalen Berufskarriere sind bei weitem nicht auf Rosen gebettet. Ein Elektriker etwa, der zuletzt rund 5500 Franken verdiente, muss sich nach seiner Pensionierung mit weniger als 3500 Franken aus erster und zweiter Säule begnügen. Eine Verkäuferin, die gerade mal 4000 Franken verdient, sogar mit weniger als 3000 Franken. Auch für sie wird der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung "des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen sollen, nicht umgesetzt.
</p><p>Anders als von der Ständeratskommission behauptet, ist das Kosten-/Nutzenverhältnis der Initiative gut. Für viele Menschen ist die AHV-Rente die Haupteinnahmequelle im Alter. Für sie ist es eine grosse Erleichterung, wenn sie pro Monat 200 Fr. (resp. 350 Fr. für Verheiratete) mehr im Portemonnaie haben. Die Erhöhung der AHV- Renten ist dabei die viel effizientere Massnahme als etwa eine Aufblähung der zweiten Säule. Die überfällige Anpassung der AHV-Renten an die Reallöhne, ist auch finanzierbar. Von der auf 4 Mrd. Fr. veranschlagten Rentenverbesserung wären 2 Milliarden bereits gedeckt durch eine nationale Erbschaftssteuer. Weitere 2,2 Mrd. Fr. können gedeckt werden, in dem die Tabaksteuer direkt in die AHV fliesst statt in die Bundeskasse. Auch Lohnprozente, die seit 1975 nie erhöht worden sind, dürfen kein Tabu sein. 0.6 Lohnprozente würden reichen, den Mehrbedarf zu decken.
</p><p>Halten nach der Kommission auch das Ratsplenum und später der Nationalrat an diesem Kurs fest, werden der SGB und seine Partner in der Volksabstimmung alles daran setzen, dass nicht immer mehr Leute von Ergänzungsleistungen abhängig werden und es nach Jahren der Stagnation endlich wieder eine nennenswerte Verbesserung der Renten gibt. Entscheidend ist für die Stimmberechtigten wie viel Rente sie im Alter erwarten können.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2169</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2015 10:46:00 +0100</pubDate><title>SGB weist AHV-Panikszenarien zurück - Mittelentzug muss gestoppt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-weist-ahv-panikszenarien-zurueck-mittelentzug-muss-gestoppt-werden</link><description>SGB-Kommentar zum AHV-Umlageergebnis</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass das Umlageergebnis der AHV erstmals seit 1999 in die roten Zahlen gerutscht ist, überrascht nicht: Einerseits wurden der AHV in den letzten Jahren wegen der Unternehmenssteuerreform II jährlich 300-400 Mio. Fr. entzogen, denn viele Unternehmer zahlen sich vermehrt AHV-befreite Dividenden statt Löhne aus. Andererseits ist die Erwerbslosigkeit in der Schweiz so hoch wie nie (nach IAO-Definition). Damit entgehen der AHV ebenfalls Lohnbeiträge. Denn Ausgesteuerte bezahlen gar keine Lohnbeiträge und Arbeitslose auf deutlich tieferen Löhnen.
</p><p>Panikszenarien gekoppelt an Abbauforderungen, wie sie nun wegen den neusten AHV-Zahlen herumgeboten werden, weist der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) deshalb entschieden zurück. Die demografische Alterung der Gesellschaft ist seit der Gründung der AHV eine Realität. Wegen stark gestiegener Lebenserwartung und deutlich gesunkener Geburtenrate ist das Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und RentenbezügerInnen von 6,5:1 auf 3,4:1 gesunken. Trotzdem steht die AHV noch heute mit Reserven von 45 Mrd. Fr. äusserst robust da. Seit 1975 hat sich die Zahl der RentnerInnen auf mehr als 2 Millionen verdoppelt. Trotzdem wurden die Lohnbeiträge an die AHV seither nie mehr erhöht. Nur einmal in diesen 40 Jahren ist ein Mehrwertsteuerprozent dazugekommen. Das zeigt, dass der soziale Finanzierungsmechanismus, bei dem Beiträge auf dem gesamten Erwerbseinkommen erhoben werden, äusserst solide ist. Alle mit der Demografie begründeten Horror-Finanzszenarien haben sich deshalb als falsch erwiesen.
</p><p>In den nächsten Jahren wird der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge vorübergehend für einen Mehrbedarf sorgen. Diesen kann die AHV durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer oder andere Massnahmen gut bewältigen. Steigt die Erwerbsarbeit markant an, oder werden die Fehlentwicklungen der Unternehmenssteuerreform II korrigiert, sinkt auch der Bedarf für Zusatzeinnahmen. Keine Option ist es jedoch, der AHV weitere Mittel zu entziehen. Die im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP) vom Bundesrat vorgeschlagene Halbierung des Zinssatzes von 2 auf 1% auf den Schulden der IV gegenüber der AHV weist der SGB deshalb entschieden zurück.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31 (Bitte per SMS kontaktieren. Paul Rechsteiner ruft zurück.)</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2096</guid><pubDate>Mon, 12 Jan 2015 09:40:00 +0100</pubDate><title>Wie viel? Was bleibt? Was ändert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wie-viel-was-bleibt-was-aendert</link><description>2015 sozialpolitisch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="TiteldiverseCxSpFirst"><i></i></p><p class="lead">Was gilt neu? Was bleibt unverändert? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen ab 2015. Und ein Ausblick auf angelaufene Revisionen.</p><h3>Was ändert sich bei der AHV?</h3><p><strong>Anpassung der AHV-Renten:</strong> Nach der letzten Anpassung 2013 werden 2015 die AHV-Renten wieder an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst (sogenannter Mischindex). Die AHV-Minimalrente wird um Fr. 5 erhöht, was rund 0.4% entspricht. Grund für diese doch sehr bescheidene Anpassung sind die im Jahr 2014 relativ stabilen Konsumentenpreise: Den Mischindex legte der zuständige Ausschuss aufgrund der Jahresteuerung im Dezember 2014 fest, die gemäss seiner Schätzung nur zwischen 0 und 0.5 Prozent liegen dürfte. Die minimalen und maximalen AHV-Renten betragen für die Jahre 2015 und 2016 somit:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:439.4pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Minimum</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Maximum</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Einzelrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1170</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Ehepaarsrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3510</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3525</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Witwen-/Witwerrente</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1872</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1880</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Waisen- und Kinderrenten</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 468</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p>Dass der Bund die AHV-Renten regelmässig an Preise und Löhne anpasst, ist zunächst positiv zu beurteilen. Doch der positive Fakt wird getrübt durch den Umstand, dass der verwendete Lohnindex die effektive Lohnentwicklung aufgrund seiner Berechnungsweise nur ungenügend abbildet. Damit entspricht die AHV-Rente einem immer geringeren Anteil des letzten Einkommens der Rentnerinnen und Rentner.</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der AHV: </strong>Mit der Erhöhung der AHV-Renten steigen auch die Hilflosenentschädigungen für Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten etwas. Hilflosenentschädigungen können AHV-Rentnerinnen oder Rentner beantragen, die für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedürfen. Die Entschädigung beträgt bei einem schweren Grad der Hilflosigkeit 80% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 940) und bei einem mittleren Grad 50 % (neu Fr. 588). AHV-Bezüger mit einer Hilflosigkeit leichten Grades, die noch zu Hause leben, haben Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 20% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 235).</p><p><strong>AHV-Beitragspflicht: Gleich bleibende Beiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige; Befreiung von der Beitragspflicht der Sackgeldjobs: </strong>Selbständigerwerbende, deren Jahreseinkommen 2013/2014 über Fr. 56'200 lag, mussten AHV/IV und EO Beiträge in der Höhe von 9.7 Prozent ihres Einkommens bezahlen. Verdienten sie weniger als 56'200, lag ihr Beitragssatz zwischen 5.223 und 9.202 Prozent (sogenannte sinkende Beitragsskala). Die obere Grenze der sinkenden Beitragsskala entspricht dem vierfachen Jahresbetrag der AHV-Minimalrente. Mit deren Anstieg auf Fr. 1'175 ab dem 1. Januar 2015 erhöht sich auch der Grenzbetrag entsprechend auf Fr. 56'400. Unverändert bei Fr. 480 pro Jahr bleibt der Mindestbeitrag, den Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige für AHV, IV und EO entrichten müssen (AHV: Fr. 392; IV: Fr. 65; EO: Fr. 23). Somit bleibt auch der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV unverändert bei Fr. 914 pro Jahr, da er dem Doppelten des Mindestbeitrages in der obligatorischen Versicherung entspricht.</p><p>Ab dem 1. Januar 2015 sind neu die sogenannten "Sackgeldjobs" von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bis 25 Jahre von der AHV-Beitragspflicht befreit. Als "Sackgeldjobs" gelten Einkommen, die durch eine Beschäftigung in einem Privathaushalt erwirtschaftet werden und Fr. 750 pro Jahr nicht übersteigen. Wer also gelegentlich einen Babysitter beschäftigt, ist von Gesetzes wegen nicht mehr verpflichtet, Arbeitgeberbeiträge zu entrichten, ausser die beschäftigte Person verlangt dies oder der Jahreslohn liegt über diesen Fr. 750.</p><h3>Was ändert sich bei der IV?</h3><p><strong>Anpassung der IV-Renten: </strong>Analog zu den AHV-Renten steigen auch die IV-Renten. Anders als bei der AHV werden in der IV je nach Grad der Invalidität eine ganze, eine Dreiviertels-, eine halbe oder eine Viertelsrente ausgerichtet. Die minimalen und maximalen IV-Renten je nach Invaliditätsgrad betragen für das Jahr 2015:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Ganze Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¾ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">½ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¼ Rente</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Invalidenrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 1175 / Fr. 2350</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 882 / Fr. 1763</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 588 / Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 294 / Fr. 588</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Kinderrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 470.-/ Fr. 940</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 353 / Fr. 705</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 235 / Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 118 / Fr. 235</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">*Mindest-/Höchstrente</p><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der IV:</strong> Die Hilflosenentschädigungen der IV werden ebenfalls analog zur AHV erhöht. Bei der IV wird zwischen den Hilflosenentschädigungen für Personen im Heim und den Hilflosenentschädigungen für Personen zu Hause unterschieden. Für IV-Bezügerinnen und Bezüger zu Hause beträgt die Hilflosenentschädigung neu je nach Grad der Beeinträchtigung Fr. 470 (leicht), Fr. 1‘175 (mittel) bzw. Fr. 1‘880 (schwer). Für IV-Bezügerinnen und Bezüger im Heim beläuft sich die Entschädigung auf Fr. 118 (leicht), Fr. 294 (mittel) bzw. Fr. 470 (schwer).</p><p>Minderjährige können ebenfalls eine Hilflosenentschädigung erhalten, wenn sie zu Hause wohnen. Deren Höhe wird pro Tag berechnet und beläuft sich je nach Grad der Beeinträchtigung auf Fr. 15.70 (leicht), Fr. 39.20 (mittel) bzw. Fr. 62.70 (schwer).</p><h3>Was ändert sich bei den Ergänzungsleistungen?</h3><p>Auch bei den Ergänzungsleistungen findet aufgrund der Anpassung der AHV-Renten an den Mischindex eine Anpassung der Leistungen statt. So wird der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf leicht erhöht. Er spielt bei der Berechnung der anerkannten Ausgaben eine Rolle und beträgt neu:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf (pro Jahr) für</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Alleinstehende</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 19‘210</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 19‘290</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Ehepaare</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 28‘815</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 28‘935</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Waise</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 10‘035</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 10‘080</p></td></tr></tbody></table><h3>Was ändert sich bei der beruflichen Vorsorge?</h3><p><strong>Anpassung der Grenzbeträge:</strong> Die Anpassungen in der AHV bewirken, dass auch die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge angehoben werden. Unter anderem erhöhen sich der Mindestjahreslohn, ab dem Arbeitnehmende obligatorisch BVG-versichert sind (sogenannte Eintrittsschwelle), sowie die Lohngrenzen, innerhalb derer eine Vorsorgeeinrichtung die verbindlichen, im BVG festgehaltenen Konditionen wie den Mindestzinssatz oder den Mindestumwandlungssatz anwenden muss (koordinierter Lohn gemäss BVG).</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">bisherige Beträge</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">neue Beträge</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Eintrittsschwelle</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘060</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘150</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Koordinationsabzug</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘570</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler BVG-rentenbildender Jahreslohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘240</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 59‘670</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 60‘000</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Minimaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘510</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘525</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung des Mindestzinssatzes:</strong> Der Bundesrat hat im Oktober 2014 beschlossen, den Zinssatz, mit dem die Vorsorgeeinrichtungen das Guthaben ihrer Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinsen müssen (Mindestzinssatz), 2015 bei 1.75% zu belassen. Dies obwohl die Vorsorgeeinrichtungen aufgrund der erfreulichen Renditeentwicklungen im Aktien- und Immobilienmarkt in den Anlagemonaten, die dem Entscheid vorausgingen, gute Ergebnisse erzielen konnten. Noch immer stützt sich der Bundesrat bei seinem Entscheid auf die von der BVG-Kommission favorisierte sogenannte "Mehrheitsformel". Diese unterschätzt die Renditemöglichkeiten, weil sie von einer zu vorsichtigen, risikoarmen Anlage-Allokation ausgeht, welche Obligationen übermässig gewichtet, und zusätzlich einen Sicherheitsabschlag enthält, der gesetzlich nicht vorgesehen ist.</p><p><strong>Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten BVG:</strong> Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule (BVG) werden dieses Jahr nicht erhöht. Normalerweise werden sie bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters im gleichen Zug wie die AHV-Renten alle zwei Jahre an die Preisentwicklung angepasst. Ein Teuerungsausgleich wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die Höhe der Anpassung entspricht der Zunahme zwischen dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise im September des Jahres vor der letzten Anpassung (bzw., bei erstmaliger Anpassung, dem Septemberindex des Jahres, in dem die Rente zu laufen begann, in diesem Fall 2011) und dem Stand im September des Jahres vor der neuen Anpassung (in diesem Fall 2014). Da der Index in den Jahren 2008 bis 2012 im September höher lag als im September 2014, müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten nicht angepasst werden. Die nächste Anpassung erfolgt frühestens 2017, wenn die AHV-Renten wieder dem Mischindex angepasst werden.</p><p>Über eine Anpassung der Altersrenten an die Preisentwicklung entscheidet das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung - eine automatische Anpassung ist im Obligatorium nicht vorgesehen.</p><h3>Was ändert sich bei der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a?</h3><p>Auch bei der gebundenen Selbstvorsorge 3a werden die Grenzbeträge angepasst. Der maximal erlaubte Steuerabzug beträgt neu Fr. 6'768 (bisher 6'739) für Personen, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind, respektive Fr. 33'840 (bisher 33'696) für Personen ohne 2. Säule.</p><h3>Was ändert sich bei den Familienzulagen?</h3><p>Auch bei den Familienzulagen gibt es aufgrund der Anpassung der AHV-Renten einige Änderungen. So müssen Arbeitnehmende unter anderem ab 2015 mindestens Fr. 7'050 pro Jahr verdienen (bisher: Fr. 7'020), damit sie Anspruch auf die vollen Familienzulagen haben. Verdienen sie weniger, haben sie Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige, sofern ihr steuerbares Einkommen nach Bundesrecht Fr. 42'300 im Jahr nicht übersteigt (bisher: Fr. 42'120), sie keine ordentliche Altersrente oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen und der Ehegatte ebenfalls keine ordentliche Altersrente bezieht. Diese Obergrenze für Nichterwerbstätige gilt für die grosse Mehrheit der Kantone. Einzig der Kanton Waadt (hier beträgt die Grenze Fr. 56'400) sowie die Kantone Genf, Jura und Tessin (keine Grenze) kennen andere Regelungen. Ebenfalls angepasst wird die Höhe des maximalen Einkommens eines Kindes in Ausbildung, ab dem der Anspruch auf Familienzulagen erlischt, nämlich von Fr. 28'080 auf Fr. 28'200.</p><h3>Was ändert sich bei der Krankenversicherung?</h3><p>Die obligatorische Kranken-Grundversicherung wird auch 2015 teurer. Im Durchschnitt steigen die Krankenkassenprämien um 4 Prozent, wobei die Zunahme je nach Kanton zwischen 2.7 und 6.8 Prozent beträgt. Die permanent steigenden Krankenkassenprämien belasten die Schweizer Haushaltsbudgets stark und die Prämienverbilligungen vermögen diese Belastung immer weniger abzufedern. Aktuelle Berechnungen zeigen: Während sich die Prämien seit 1997 teuerungsbereinigt im Durchschnitt fast verdoppelt haben (94%), sind die Prämienverbilligungen nur um gut ein Drittel gestiegen (36%, vgl. SGB-Dossier Nr. 108).</p><h3>Über was wird 2015 diskutiert?</h3><p><strong>Altersvorsorge 2020 und AHVplus:</strong> 2015 kommt das Reformpaket Altersvorsorge 2020, das eine ganzheitliche Reform der 1. und 2. Säule anstrebt, ebenso in die parlamentarische Phase wie die SGB-Initiative AHVplus, die 10 Prozent höhere AHV-Renten fordert. Als Erstrat wird der Ständerat über die Altersvorsorge 2020 debattieren. Die Botschaft zur Vorlage wurde am 19. November 2014 verabschiedet und unterscheidet sich nur wenig vom Entwurf, der Ende 2013 in die Vernehmlassung ging. Eckwerte des umfangreichen Reformpakets sind u.a. die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, die Flexibilisierung des Rentenbezugs u.a. durch die Einführung von Teilrenten, die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags, der automatische Stopp der Rentenerhöhungen, die Kürzung von Witwenleistungen zugunsten der Kinderrenten, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge von 6.8 auf 6 Prozent und die Abschaffung des Koordinationsabzugs im BVG.</p><p>Weil für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, schon das heutige Rentenniveau ungenügend ist und der Verfassungsauftrag nach wie vor nicht umgesetzt ist, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung "des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen sollen, hat der SGB Ende 2013 die Volksinitiative "AHVplus - Für eine starke AHV" eingereicht, die ebenfalls noch dieses Jahr zuerst vom Ständerat und dann vom Nationalrat behandelt wird. Sie verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund Fr. 200 und für Ehepaare um rund Fr. 350 pro Monat angehoben.</p><p><strong>Revision des Unfallversicherungsgesetzes:</strong> 2015 berät das Parlament über die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung, die am 19. September 2014 vom Bundesrat angenommen wurde. Die 1. UVG-Revision scheiterte 2011 im Parlament. Die revidierte Vorlage wurde in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ausgearbeitet und geniesst breite Unterstützung. Sie enthält u.a. Gesetzesanpassungen, die verhindern sollen, dass jemand trotz Arbeitsvertrag nicht unfallversichert ist. Auch das Anliegen der Revision, das Problem anzupacken, dass verunfallte Personen mit Invalidenrente beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters überentschädigt sein können, wurde gelöst, und zwar ohne dass Bezügerinnen und Bezüger von Unfallinvalidenrenten nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters schlechter dastünden, als wenn sie keinen Unfall gehabt hätten.</p><p><strong>Reform der Ergänzungsleistungen und Erhöhung der Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen:</strong> Geht es nach dem Bundesrat, wird 2015 endlich über die längst fällige Anhebung der Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse in den EL beschlossen. Eine entsprechende Botschaft hat der Bundesrat am 17. Dezember 2014 dem Parlament überwiesen. Der Handlungsbedarf ist unbestritten: die Mietzinsmaxima wurden seit 2001 nicht mehr erhöht, obwohl die Mietzinse in diesem Zeitraum im Durchschnitt um über 21 Prozent gestiegen sind.</p><p>Der Bundesrat will es nicht bei dieser einzelnen Anpassung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen belassen und plant für 2015 den Start einer umfassenderen Reform der EL. Deren Ziel soll sein, den Kostenanstieg bei den EL zu bremsen. Die Steuerungsmöglichkeiten des Bundes sind wegen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen in dieser Frage eingeschränkt. Mit welchen Mitteln der Bund sein Ziel genau erreichen will, wird sich in der Vernehmlassungsphase zeigen, die noch in der ersten Jahreshälfte 2015 starten dürfte. Die im Sommer 2014 publizierten Richtungsentscheide verheissen wenig Gutes: zur Diskussion steht u.a. eine Erhöhung der Vermögensfreibeträge. Das würde besonders Heimbewohner und -bewohnerinnen treffen, denn sie müssen oft auf ihr Vermögen zurückgreifen, um Hygieneartikel, Coiffeurbesuche oder auch Transportkosten für Arztbesuche zu finanzieren. Die anrechenbaren Taxen für die persönlichen Auslagen im Heim sind dafür nämlich schlicht zu bescheiden.</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2084</guid><pubDate>Mon, 05 Jan 2015 09:28:00 +0100</pubDate><title>Den sozialen Kompass neu ausrichten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/den-sozialen-kompass-neu-ausrichten</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2015</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizer Politik ist in den letzten zwanzig Jahren der soziale Kompass abhandengekommen. Statt die stark aufgehende Lohnschere zu korrigieren, hat die Politik Normalverdienerhaushalte zusätzlich belastet statt entlastet. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb deutliche Lohnerhöhungen für tiefe und mittlere Einkommen - insbesondere für Leute mit Lehre, einen Ausbau der Krankenkassen-Prämienverbilligungen und höhere AHV-Renten.
</p><p>Der am Montag vorgestellte neuste SGB-Verteilungsbericht lässt keinen Zweifel offen: Die Einkommensentwicklung der Topverdiener und der Normalverdiener klafft weit auseinander. Seit 1996 sind die Löhne des am bestbezahlten Prozentes der Arbeitstätigen real um rund 40 Prozent gestiegen, während die tiefen und mittleren Löhne nur um 8 bzw. 12 Prozent zulegten. Berufsleute mit einer Lehre (höchster Bildungsabschluss) mussten sich mit weniger als 5 Prozent begnügen. Noch ungleicher als bei den Löhnen ist die Einkommensentwicklung im Rentenalter, denn die 2. und 3. Säule verlängert die Ungleichgewichte des Erwerbslebens ins Alter und akzentuiert sie. Kommt dazu, dass die AHV-Renten gemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung immer mehr an Wert verlieren und nicht mit der Lohnentwicklung Schritt halten.
</p><p>Statt korrigierend einzugreifen, hat die Politik die zunehmend ungleiche Lohnentwicklung sogar noch verstärkt: Die obersten Einkommensschichten wurden vor allem bei den direkten Steuern entlastet, die unteren und mittleren Einkommen dagegen über Abgaben, insbesondere den Krankenkassenprämien, deutlich mehr belastet. Unter dem Strich sank das real verfügbare Einkommen der Wenigverdiener zwischen 2002 und 2012 um 200 Fr./Monat (Alleinstehende) bzw. 190 Fr./Monat (Verheiratete mit 2 Kindern). Die mittleren Einkommensklassen stagnierten, während das bestverdienende Prozent 1930 resp. 2680 Fr./Monat mehr im Portemonnaie hatte.
</p><p>Zur Neuausrichtung des sozialen Kompass' fordert der SGB eine Aufstockung der Prämienverbilligungen. Kein Haushalt soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden müssen. In einem zweiten Schritt müssen 8 Prozent anvisiert werden, so wie es Ende der 1990er Jahre im Krankenversicherungsgesetz als Sozialziel formuliert wurde.
</p><p>Nach der bescheidenen Lohnrunde 2015 braucht es zudem substanzielle Lohnerhöhungen bei den unteren und mittleren Einkommen, insbesondere bei Berufsleuten mit Lehre. Angesagt sind generelle Lohnerhöhungen im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen statt individualisierte Lohnsysteme, von denen vor allem die höchsten Einkommen profitieren.
</p><p>Und zur Linderung der Einkommensunterschiede im Alter muss die sozial finanzierte AHV ausgebaut werden, so wie es die Initiative "AHVplus: Für eine starke AHV" fordert. Statt wie im Projekt "Altersvorsorge 2020" die AHV zu schwächen (höheres Frauenrentenalter, Teilrückzug des Bundes aus der Finanzierung, Sparbremse) muss das wichtigste Sozialwerk gestärkt werden.
</p><h5>Referate der Medienkonferenz</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "</span>&lt;media 2543 - - "TEXT, 150105 PR Jahres MK , 150105_PR_Jahres_MK_.pdf, 67 KB"&gt;Ein sozialer Kompass für die Schweiz: Bessere Löhne für Berufsleute mit Lehre, Entlastungen bei den Krankenkassenprämien und höhere AHV-Renten!&lt;/media&gt;"</li><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom: "</span>&lt;media 2544 - - "TEXT, 150105 DL Jahres PK, 150105_DL_Jahres_PK.pdf, 169 KB"&gt;Massnahmen gegen Lohn- und Einkommensschere und die hohe Krankenkassen-Prämienlast&lt;/media&gt;"</li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB: "</span>&lt;media 2545 - - "TEXT, 150105 DB Jahres MK, 150105_DB_Jahres_MK.pdf, 118 KB"&gt;AHV stärken für Alt und Jung&lt;/media&gt;"</li></ul><h5>Aktuelle Dossiers zum Thema</h5><ul><li>SGB-Dossier Nr. 107: "&lt;media 2553 - - "TEXT, 107df DL Verteilungsbericht 2015, 107df_DL_Verteilungsbericht_2015.pdf, 8.0 MB"&gt;SGB-Verteilungsbericht 2015. Eine Analyse der Lohn-, Einkommens- und Vermögensverteilung in der Schweiz<span lang="FR-CH">. Avec résumé en français</span>.&lt;/media&gt;"</li><li>SGB-Dossier Nr. 108: "&lt;media 2554 - - "TEXT, 108df DL-BO-DG Praemienverbilligung, 108df_DL-BO-DG_Praemienverbilligung.pdf, 7.5 MB"&gt;Höhere Prämienverbilligungen gegen die Krankenkassen-Prämienlast. Eine Analyse der durchschnittlichen Prämienlast in der Schweiz und Vorschläge für den Ausbau der Prämienverbilligungen. Avec résumé en français.&lt;/media&gt;"</li></ul><h5>SGB-Verteilungsbericht</h5><ul><li><a href="http://www.verteilungsbericht.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Zur Website des SGB-Verteilungsberichts 2015</a></li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2062</guid><pubDate>Wed, 19 Nov 2014 14:07:00 +0100</pubDate><title>Parlament muss Paket verbessern und insbesondere AHV stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlament-muss-paket-verbessern-und-insbesondere-ahv-staerken</link><description>Reform Altersvorsorge 2020/Volksinitiative AHVplus

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat daran festhält, die Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich anzugehen. Die Aufsplittung in Einzelreformen ist politisch chancenlos. Das zeigt die Vergangenheit. Deshalb gilt es jetzt in den Reformprozess der Altersvorsorge einzutreten. Das Parlament muss das Paket jedoch deutlich verbessern: Die Reform muss der heute ungenügenden Rentenhöhe Rechnung tragen. Die AHV muss gestärkt, statt geschwächt werden. Zudem darf das Parlament die Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht schmälern.
</p><p>Für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, ist das heutige Rentenniveau ungenügend. Der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung „des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen sollen, ist nach wie vor nicht umgesetzt. Zudem hinken die AHV-Renten immer mehr den Reallöhnen hinterher. Aus diesen Gründen ist die AHV zu stärken. Denn von der AHV profitieren Leute mit tiefen und mittleren Einkommen dank deren sozialen Finanzierung am meisten. Für den SGB ist es deshalb unverständlich, dass der Bundesrat dieses in der Volksinitiative „AHVplus - Für eine starke AHV“ formulierte Anliegen in keiner Weise aufnimmt.
</p><p>Stattdessen enthält „Altersvorsorge 2020“ eine Reihe Vorschläge, welche zu schlechteren AHV-Leistungen führen. Der SGB lehnt die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 ab, weil sie der Lebenssituation der Frauen über 60 nicht Rechnung trägt. Zudem ist der Arbeitsmarkt schon heute nicht fähig, Frauen – aber auch Männern – in diesem Alter genügend Stellen anzubieten. Deshalb sind generelle Rentenalterhöhungen chancenlos.
</p><p>Der SGB unterstützt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV. Denn aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, ist eine AHV-Zusatzfinanzierung für das nächste Jahrzehnt nötig. Hingegen kann es nicht angehen, dass sich der Bund teilweise aus der AHV-Finanzierung (Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags) zurückzieht. Nicht in Frage kommt auch die im sogenannten Interventionsmechanismus vorgesehene automatische Sistierung der AHV-Rentenanpassung an Teuerung und Lohnentwicklung. Diesen Raubzug auf das Portemonnaie der Rentnerinnen und Rentner gilt es zu verhindern.
</p><p>Weiter lehnt der SGB eine Schwächung der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge ab. Die vorgeschlagene drastische Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% ist nicht realistisch, hat doch das Stimmvolk bereits eine bescheidenere Kürzung auf 6,4% abgeschmettert. Die vorgeschlagenen Massnahmen für den Leistungserhalt kommen die Menschen mit tiefen Löhnen sehr teuer zu stehen und schmälern ihr Budget während der Erwerbsarbeit.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>- Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik; 031 377 01 13 oder 076 564 67 67
</p><p>- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB; 079 249 59 74
</p><p><a name="Text9"></a><a name="Text10"></a></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1391</guid><pubDate>Tue, 11 Nov 2014 11:06:00 +0100</pubDate><title>Erfolgsmodell AHV stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erfolgsmodell-ahv-staerken</link><description>AHV-Renten um 10 % erhöhen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV-Renten hinken immer mehr den Löhnen hinterher und die Leistungen der zweiten Säule stehen unter Druck. Die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule sind deshalb für viele Menschen zu gering. Ohne Gegenmassnahmen wird sich das Problem für künftige Rentnerinnen und Rentner noch verschärfen. Das Projekt „Altersvorsorge 2020“ will die Leistungen der AHV gar noch verschlechtern, indem der Teuerungsausgleich in Frage gestellt wird.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat deshalb im März 2013 als Gegenprojekt zu den Plänen „Altersvorsorge 2020“ die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ gestartet. Im Dezember 2013 haben der SGB, seine Mitgliedsverbände, weitere Arbeitnehmer-Organisationen (LCH, SER, VSPB und Syna), die SP, die Grünen sowie RentnerInnen-Organisationen 112‘114 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Botschaft des Bundesrates ist noch dieses Jahr (2014) zu erwarten.
</p><p>AHVplus fordert die Stärkung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz. Denn die AHV ist die sicherste, effizienteste und sozialste Altersvorsorge der Schweiz. Die Initiative verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund 200 Fr. und für Ehepaare um rund 350 Fr. pro Monat angehoben. Dank dem genialen und solidarischen Finanzierungsmodell ist eine Stärkung der ersten Säule für Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen viel effizienter und kostengünstiger als das private Sparen, wo die Banken und Versicherungen mitverdienen. Wegen dem viel besseren Preis-Leistungsverhältnis der ersten Säule ist es gerade für die junge Generation interessant, die AHV zu stärken.
</p><p>Überdurchschnittlich profitieren würden insbesondere die Frauen: Wegen Mutterschaft und Kinderbetreuung erhalten Frauen oft nur kleine Pensionskassenrenten. Bei der AHV dagegen werden die Erwerbsunterbrüche dank Erziehungsgutschriften ausgeglichen, so dass auch Frauen mit Kindern gute AHV-Renten ausbezahlt werden.
</p><p>Was etwas wert ist, kostet auch etwas: Die Rentenverbesserung wird auf 3,6 Mrd. Fr. veranschlagt. Würde die Schweiz eine nationale Erbschaftssteuer einführen, so wären 2 Milliarden bereits finanziert. Und würde die Tabaksteuer direkt in die AHV fliessen statt in die Bundeskasse, stünden der AHV auf einen Schlag weitere 2,2 Mrd. Fr. mehr zur Verfügung. &nbsp;
</p><p><a href="http://flic.kr/s/aHsjP7TGMk" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Zu den Fotos der Einreichung</a></p><p>&nbsp;</p><p>Nachtrag vom 20.01.2014: Die Volksinitiative ist laut Mitteilung der Bundeskanzlei formell zustande gekommen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen<a name="Text10">, </a>076 564 67 67</li></ul><h5> Dokumente</h5><ul><li>"Die Antwort der Gewerkschaften auf die "Altersvorsorge 2020"" von Paul Rechsteiner, Präsident SGB</li><li>&lt;media&gt;"Die Zukunft der Altersvorsorge liegt in einer stärkeren AHV"&lt;/media&gt; von Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB</li><li>&lt;media&gt;"AHVplus: für ein Alter in Sicherheit und Würde"&lt;/media&gt; von Giorgio Tuti, Präsident SEV</li><li>&lt;media&gt;"Mit AHVplus endlich eine Rente, die diesen Namen bei den Arbeitnehmenden verdient"&lt;/media&gt; von Aldo Ferrari, Geschäftsleitungsmitglied Unia</li><li style="font-size: 12px;">&lt;media&gt;"Die Schweizerische Erfolgsgeschichte hat drei Buchstaben: AHV"&lt;/media&gt;&nbsp;von Jacqueline Fehr, Nationalrätin SP</li><li style="font-size: 12px;">&lt;media&gt;"Ein Schritt hin zur Deckung des Existenzbedarfs"&lt;/media&gt; von Christiane Jacquet-Berger, Präsidentin AVIVO Schweiz</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2029</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2014 16:25:00 +0200</pubDate><title>Soziale Sicherheit stärken, nicht schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/soziale-sicherheit-staerken-nicht-schwaechen</link><description>SGB-Kongress will Errungenschaften verteidigen und Lücken schliessen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB wird in den nächsten vier Jahren die sozialen Errungenschaften verteidigen und sich für die Schliessung bestehender Lücken engagieren. Dies haben die rund 400 Delegierten am Donnerstag am Kongress im Rahmen einer Debatte über die Soziale Sicherheit deutlich gemacht. Statt die Sozialversicherungen zu schwächen, muss die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards im Fokus der Politik stehen.
</p><p>Soziale Risiken wie Tod, Alter, Krankheit, Invalidität, Unfall und Arbeitslosigkeit können nur kollektiv getragen werden. Denn deren finanzielle Folgen sind alleine nicht zu stemmen. Dazu gibt es keine leistungsfähigeren Instrumente als Sozialversicherungen. Denn sie verbinden das Prinzip der grossen Zahl mit dem Prinzip der Solidarität - etwa zwischen Jung und Alt, zwischen Gesund und Krank sowie zwischen Reich und Arm. Deshalb liefern Sozialversicherungen viel bessere Ergebnisse als jede private Vorsorge.
</p><p>Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz, die AHV, darf aus diesem Grund nicht geschwächt, sondern muss gestärkt werden. Von einer Schwächung profitiert nur die private Vorsorge. Die Erhöhung des Frauenrentenalters kommt für den SGB damit nicht in Frage. Sie trägt der Lebenssituation der Frauen über 60 nicht Rechnung. Ausserdem ist der Arbeitsmarkt schon heute nicht fähig, Personen in diesem Alter genügend Stellen anzubieten.
</p><p>Falsch ist auch der geplante teilweise Rückzug des Bundes aus der AHV-Finanzierung (Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags). Dies würde entweder zu höheren Mehrwertsteuern oder zu tieferen Rentenleistungen führen. Die im Falle einer finanziellen Schieflage der AHV geplante automatische Sistierung der zweijährlichen Rentenanpassung an Teuerung und Lohnentwicklung lehnt der SGB strikt ab.
</p><p>Für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen - also das Gros der Bevölkerung - ist die AHV der stärkste Pfeiler ihrer Altersvorsoge. Für ein würdevolles Leben im Alter brauchen sie ein angemessenes Renteneinkommen. Deshalb darf die erste Säule nicht geschwächt werden. Die AHV braucht in der anstehenden Reform "Altersvorsorge 2020" eine Stärkung wie sie die Initiative "AHVplus" in Form eines 10-Prozent-Zuschlags fordert. Dies umso mehr als die AHV-Neurenten immer mehr der Lohnentwicklung hinterherhinken.
</p><p>Nicht hinnehmen wird der SGB die Pläne für Abstriche bei den Ergänzungsleistungen (EL). Wird der Zugang zu den EL eingeschränkt, würden Leute mit mittleren Einkommen hart getroffen. Sie würden rasch von Sozialhilfe abhängig. Die EL würden ihre Funktion als Pflegeversicherung nicht mehr erfüllen. Der SGB wird deshalb Verschlechterungen bei der Finanzierung der Pflege im Alter bekämpfen.
</p><p>Weiter sprach sich der SGB-Kongress gegen Verschlechterungen der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge aus. Die vorgeschlagene drastische Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% lehnt der SGB ab
</p><p>&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p><p>Die SGB-Kongressdelegierten unterstrichen ihre Bereitschaft, ihre Forderungen mit Nachdruck zu vertreten und hiessen eine Resolution gut, in der zu einer nationalen Kundgebung am 7. März 2015 für Lohngleichheit und gegen eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre aufgerufen wird.
</p><p>Mit ihren Forderungen und Botschaften richteten sich die Delegierten auch an Sozialminister Alain Berset, der in seiner Rede das Projekt "Altersvorsorge 2020" erläuterte. Er rief dabei zu gemeinsamem Engagement für eine langfristig stabile Altersvorsorge auf.
</p><h5 class="GliederungText" style=" ">Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik 031 377 01 13 oder 076 564 67 67<span class="Auszeichnunghalbfett"></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2024</guid><pubDate>Wed, 15 Oct 2014 13:16:00 +0200</pubDate><title>AHV-Neurenten hinken hinter Lohnentwicklung her - AHVplus schafft Abhilfe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-neurenten-hinken-hinter-lohnentwicklung-her-ahvplus-schafft-abhilfe</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Bundesrat beschlossene Anpassung der AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung ist für die heutigen Rentnerinnen und Rentner positiv. Dank dem Mischindex wird dafür gesorgt, dass ihr Rentenniveau mit den Lebenskosten einigermassen Schritt hält. Aus diesem Grund wird sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in der anstehenden Debatte über das Projekt "Altersvorsorge 2020" mit Vehemenz dafür einsetzen, dass die regelmässige Anpassung der Renten nicht untergraben wird. Die im Falle von AHV-Defiziten geplante automatische Sistierung der Rentenanpassung lehnt der SGB strikte ab.
</p><p>Die positiven Effekte des Mischindexes auf das Rentenniveau der heutigen Pensionierten dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Neurenten heute empfindlich hinter der Lohnentwicklung hinterherhinken. Einerseits weil die Renten gemäss Mischindex nur teilweise der Lohnentwicklung angepasst werden (hälftig der Teuerung, hälftig den Löhnen). Andererseits weil der verwendete Lohnindex die effektive Lohnentwicklung nur ungenügend abbildet. Denn er trägt dem Strukturwandel im Arbeitsmarkt nicht Rechnung, der sich positiv auf die Löhne auswirkt. In den letzten 10 Jahren ist deshalb das Rentenniveau für Neurentner gegenüber der Lohnentwicklung um 10 Prozent in Rückstand geraten. 
</p><p>Dieses Problem muss in der anstehenden Reform "Altersvorsorge 2020" angegangen werden. Es braucht endlich wieder einen Ausgleich durch einen Zuschlag zur AHV-Rente, so wie es die Initiative "AHVplus - für eine starke AHV" der Gewerkschaften fordert. Nur so kann die Altersvorsorge dem Verfassungsauftrag gerecht werden, dass die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen sollen. Nur dank besseren AHV-Renten können Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen auch in Zukunft im Alter ein Leben in materieller Würde führen.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik 031 377 01 13 oder 076 564 67 67&nbsp;</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2008</guid><pubDate>Wed, 01 Oct 2014 09:32:00 +0200</pubDate><title>AHV hat unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-hat-unschlagbares-preis-leistungsverhaeltnis</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Preis-Leistungsverhältnis der AHV ist unschlagbar gut: Die grosse Mehrheit der Bevölkerung in der Schweiz bekommt für jeden in die AHV einbezahlten Franken deutlich mehr Rente, als wenn das gleiche Geld auf einem Konto der privaten Vorsorge angespart würde. Dies zeigen Modellrechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).</p><p>Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Ein Ehepaar (Sie: Teilzeit-Verkäuferin, Er: Vollzeit-Bauarbeiter) mit zwei Kindern und einem versicherten Lohn von zuletzt 7400 Franken, hatte im Referenzjahr 2013 Anspruch auf eine AHV-Rente von 3510 Fr. pro Monat. Dafür bezahlte das Paar während dem gesamten Erwerbsleben 305'500 Fr. AHV-Beiträge. Hätte das gleiche Paar eine gleich hohe Rente privat ansparen müssen, wäre die Rechnung viel teurer ausgefallen: Die beiden hätten insgesamt 655'700 Fr. in eine dritte Säule stecken müssen. Statt nur 10.3 Prozent, hätten sie 22.5 Prozent des Lohnes für das Alter auf die Seite legen müssen.
</p><p>Das viel bessere Preis-Leistungsverhältnis ist im genialen AHV-Finanzierungsmodell begründet. Neben der starken Solidarität zwischen hohen und tiefen Einkommen und der Berücksichtigung unbezahlter Familienarbeit in der Rentenberechnung, zählt die AHV ihre schlanke Verwaltung, die grosse Unabhängigkeit vom Gewinnstreben privater Anbieter sowie die Umlagefinanzierung zu ihren Trümpfen. Das gute Abschneiden der AHV ist auch das Resultat der schlechten Konditionen der Anbieter privater Vorsorgelösungen. Weil Banken und Versicherungen für ihre Aktionäre Gewinne erzielen müssen, werden die Versicherten über hohe Gebühren gemolken. Dies spüren die Versicherten auch in der beruflichen Vorsorge. Hier schneiden die Vorsorgelösungen der Lebensversicherungsgesellschaften weit schlechter ab als jene autonomer Pensionskassen.
</p><p>Die AHV verfügt nicht nur individuell über ein einmalig gutes Preis-Leistungsverhältnis, sondern auch als Vorsorgesystem. Die Finanzierung ist stabil. Obwohl sich die Lebenserwartung stark erhöht hat und sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner seit 1975 mehr als verdoppelte, sind die Lohnbeiträge unverändert geblieben (je 4.2 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Nur einmal wurde ein zusätzliches Mehrwertsteuer-Prozent für die AHV eingeführt.
</p><p>Die Analyse des SGB zeigt es deutlich: Zur Abdeckung elementarer sozialer Risiken, wie etwa dem Alter, sind Sozialversicherungen Privatversicherungen weit überlegen. Im Hinblick auf die anstehende Debatte über die "Altersvorsorge 2020" müssen Bundesrat und Parlament der sozialen und wirtschaftlichen Überlegenheit der Volksversicherung AHV Rechnung tragen. Statt - wie vorgeschlagen - geschwächt, muss die AHV gestärkt werden. Die AHV-Renten müssen der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul><h5>Redebeiträge</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Blog_Lampart/blog_bild_de1.png" class="download">Paul Rechsteiner, Präsident SGB</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Blog_Lampart/blog_bild_de1.pptx" class="download">Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Blog_Lampart/blog_bild_de2.png">Giorgio Tuti, Präsident SEV, Vizepräsident SGB</a></li><li><a class="download">Aldo Ferrari, Geschäftsleitungsmitglied Unia</a></li></ul><h5>Materialien</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/verbaende/movendo_logo_fr_4c.jpg" class="download">Berechnung SGB</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/quote-part-fiscaleVSeff-gouv.png" class="download">Hintergrundinformationen</a></li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1554</guid><pubDate>Wed, 25 Jun 2014 14:14:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat hält an Kollisionskurs fest - Inakzeptabler Angriff auf Ergänzungsleistungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-haelt-an-kollisionskurs-fest-inakzeptabler-angriff-auf-ergaenzungsleistungen</link><description>Altersvorsorge 2020 - Reform der EL</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat nach der Auswertung der Vernehmlassung zur Altersvorsorge 2020 keine Richtungskorrektur vorgenommen. Statt die AHV zu stärken und für ein genügendes Renteneinkommen zu sorgen, ist der Bundesrat weiterhin auf Kollisionskurs mit den Interessen der breiten Bevölkerung. So will er die AHV schwächen statt stärken. Viele heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner werden deshalb den Gürtel enger schnallen müssen, obwohl ihre Renteneinkommen bereits heute oft nicht für ein anständiges Leben reichen.
</p><p>Trotz vehementer Kritik in der Vernehmlassung will der Bundesrat die AHV schwächen, indem sich der Bund aus der AHV-Finanzierung zurückzieht. Dieses Ausbluten der AHV ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB nicht akzeptabel, genauso wenig wie die Pläne, bei angespannter Finanzlage die automatische Teuerungsanpassung der AHV-Renten auszusetzen.
</p><p>Festhalten will der Bundesrat auch an der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65, obwohl alle Frauenorganisationen von links bis rechts dies unisono ablehnen. Es ist ein Hohn, auf dem Buckel der Frauen 1 Mrd. Fr. zu sparen. Denn Frauen haben bereits heute viel zu tiefe Renteneinkommen, da sie im Berufsleben wegen Lohndiskriminierung und Erwerbsunterbrüchen weniger Rentenansprüche äufnen können. Ausserdem gibt es zu wenige Jobs für Frauen über 60. Statt des höheren Rentenalters braucht es auch für Frauen höhere AHV-Renten.
</p><p>In Gefahr sind wegen der drastischen Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent auch die Renteneinkommen der zweiten Säule. Zwar will der Bundesrat die grösste Rentensenkung aller Zeiten durch zusätzliche Pensionskassen-Abgaben ausgleichen. Diese Massnahmen dürften aber im Parlament einen schweren Stand haben, wie die breite Skepsis in der Vernehmlassung zeigt. Selbst wenn sie die Parlamentshürde schaffen, sind sie für Arbeitnehmende mit Einkommen von 3000-5000 Fr./Monat nicht vorteilhaft: Trotz höheren Abgaben auf den bereits knappen Löhnen, werden sie nur eine mickrige Rente erhalten. Abhilfe schaffen nur höhere AHV-Renten, so wie sie die Initiative AHVplus der Gewerkschaften fordert.
</p><p>Der SGB ist konsterniert, dass praktisch im Gleichschritt zur Altersvorsorge 2020 nun auch die Ergänzungsleistungen EL unter die Räder kommen sollen. Die beabsichtigte Einschränkung des Zugangs zu den EL wird den Mittelstand treffen. Es darf nicht sein, dass sich nur Reiche einen Aufenthalt in einem Pflegeheim leisten können und die anderen zur Sozialhilfe müssen. Für den SGB müssen die EL ihre Funktion als Pflegefinanzierung erfüllen können. Einschnitte sind daher inakzeptabel. Die angekündigten Einsparungen bei den EL zeigen deutlich, dass der Lebensstandard im Alter für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen künftig weiter gedrückt wird. Umso mehr braucht es die Volksinitiative AHVplus „Für eine starke AHV“. Denn nur dank besseren AHV-Renten können Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen auch in Zukunft im Alter ein Leben in materieller Würde führen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1546</guid><pubDate>Tue, 10 Jun 2014 17:19:00 +0200</pubDate><title>Angemessene Anrechnung der AHV-Erziehungsgutschriften erreicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/angemessene-anrechnung-der-ahv-erziehungsgutschriften-erreicht</link><description>SGB-Intervention stösst im Bundesrat auf offenes Ohr

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz Änderung des Sorgerechts: Die AHV-Erziehungsgutschriften werden weiterhin aufgrund der tatsächlichen Erziehungsengagements gesprochen. So hat der Bundesrat entschieden und damit einer Intervention des SGB und von Frauenorganisationen entsprochen. Das kommt in aller Regel den Frauen entgegen, denen hier „klammheimliche Enteignung“ gedroht hatte.
</p><p>Ab dem 1. Juli werden nicht verheiratete oder geschiedene Eltern im Regelfall die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder haben. Diese Änderung des Sorgerechts wirkt sich auch auf die AHV aus. Denn die Erziehungsgutschriften der AHV werden anhand des Sorgerechts angerechnet. Wer das alleinige Sorgerecht hat, erhält die ganze Erziehungsgutschrift von Fr. 42‘120 Franken pro Jahr, für welches man für Kinder unter 16 gesorgt hat. Bei gemeinsamer elterlichen Sorge wurde bisher die Erziehungsgutschrift hälftig geteilt, ausser die Eltern hätten eine andere Teilung vereinbart. Die Folge dieser grobschlächtigen Regelung hätte bei vielen Frauen zu markanten AHV-Renteneinbussen geführt. Denn die gemeinsame elterliche Sorge sagt nichts über die tatsächliche Erwerbs- und Betreuungssituation aus. Trotz gemeinsamem Sorgerecht ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft häufig nur ein Elternteil – meistens die Mutter – die Erwerbstätigkeit reduziert, um die gemeinsamen Kinder zu betreuen. Damit wird sie – die Mutter – mit Einbussen bei den künftigen AHV-Renten zu rechnen haben.&nbsp; 
</p><h3>Am tatsächliches Engagement für Erziehung messen</h3><p>Der SGB und die Frauenorganisationen haben den Bundesrat Ende 2013 auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und eine Regelung für die Anrechnung der Erziehungsgutschriften gefordert, die der Erwerbs- und Betreuungssituation besser Rechnung trägt. Mit der Mitte Mai verabschiedeten Anpassung der AHV-Verordnung hat der Bundesrat dieses Anliegen berücksichtigt und angemessene Anrechnungsregelungen geschaffen. 
</p><p>Die neue Bestimmung in der AHV-Verordnung sieht vor, dass das Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bei jedem Entscheid über die gemeinsame elterliche Sorge, über die Zuteilung der Obhut oder über die Betreuungsanteile gleichzeitig auch über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften befindet. Dabei ist demjenigen Elternteil die ganze Erziehungsgutschrift anzurechnen, der voraussichtlich den überwiegenden Teil der Betreuungsleistung für die gemeinsamen Kinder erbringen wird. Die Erziehungsgutschrift ist hälftig anzurechnen, wenn anzunehmen ist, dass beide Eltern in gleichem Umfang Betreuungsleistungen für die gemeinsamen Kinder erbringen werden.
</p><h3>Solange keine Vereinbarung, dann die Mutter</h3><p>Kommt die gemeinsame elterliche Sorge aufgrund einer gemeinsamen Erklärung der Eltern vor dem Zivilstandsamt oder vor der KESB zustande, müssen die Eltern gleichzeitig eine Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften treffen oder innert drei Monaten eine solche Vereinbarung bei der zuständigen KESB einreichen. Geschieht dies nicht, wird die KESB von Amtes wegen über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften entscheiden. Solange weder ein Entscheid des Gerichts oder der KESB noch eine Vereinbarung der Eltern über die Anrechnung der Erziehungsgutschrift vorliegt, wird die Erziehungsgutschrift in vollem Umfang der Mutter angerechnet. Diese Regelung berücksichtigt den Umstand, dass auch heute die Mütter in den meisten Fällen ihre Erwerbstätigkeit im Hinblick auf die Betreuung der Kinder stärker einschränken als die Väter.
</p><p>Mit dieser Regelung rücken die Erziehungsgutschriften stärker in den Fokus. Während sie heute meistens erst im Zeitpunkt der Pensionierung relevant werden, wird es künftig klug sein, sich im Zeitpunkt einer Trennung oder Scheidung oder bei Geburt des Kindes mit der Materie zu befassen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1524</guid><pubDate>Wed, 14 May 2014 11:29:00 +0200</pubDate><title>AHV stärken statt schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-staerken-statt-schwaechen</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat nimmt die Sorgen vieler Rentnerinnen und Rentner nicht ernst. Mit seinem Grundsatzentscheid zur Initiative AHVplus schlägt er die Forderung nach einem höheren Renteneinkommen in den Wind, obwohl bereits heute viele Rentnerinnen und Rentner unter der Armutsschwelle leben müssen und die Altersarmut ohne Gegenmassnahmen weiter um sich greifen wird. Statt zu handeln, will der Bundesrat mit dem Projekt „Altersvorsorge 2020“ die Leistungen der AHV gar noch verschlechtern, indem er den Teuerungsausgleich in Frage stellt. Damit ist die Initiative „AHVplus: für eine starke AHV“ der einzige Weg, um anständige Renten zu sichern.
</p><p>1992 wurden die AHV-Renten letztmals substanziell an die Lohnentwicklung angepasst. Deshalb hinken die AHV-Renten immer mehr den Löhnen hinterher. Ausserdem stehen die Leistungen der zweiten Säule unter Druck. Die Renteneinkommen sind deshalb für viele Menschen zu gering. Vom Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule „den gewohnten Lebensstandard in angemessener Weise“ sichern sollen, ist die Schweiz damit weit entfernt. Schlimmer noch: Gemäss einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) leben in der Schweiz bereits heute 18 % der Rentenbezüger unter der Armutsschwelle.
</p><p>Nur eine Stärkung der AHV kann sinnvoll Gegensteuer geben. Denn die AHV ist die sicherste, effizienteste und sozialste Altersvorsorge der Schweiz. Die Initiative verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund 200 Fr. und für Ehepaare um rund 350 Fr. pro Monat angehoben. Dank dem genialen und solidarischen Finanzierungsmodell ist eine Stärkung der ersten Säule für Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen viel effizienter und kostengünstiger als das private Sparen, wo die Banken und Versicherungen mitverdienen. Wegen dem viel besseren Preis-Leistungsverhältnis der ersten Säule ist es gerade für die junge Generation interessant, die AHV zu stärken. Vor allem für Frauen ist die AHV dank den Erziehungsgutschriften viel attraktiver als andere Vorsorge-Modelle.
</p><p>Was etwas wert ist, darf auch etwas kosten: Die Rentenverbesserung wird auf 3,6 Mrd. Fr. veranschlagt. Würde die Schweiz eine nationale Erbschaftssteuer einführen, so wären 2 Milliarden bereits finanziert. Und würde die Tabaksteuer direkt in die AHV fliessen statt in die Bundeskasse, stünden der AHV auf einen Schlag weitere 2,2 Mrd. Fr. mehr zur Verfügung. 
</p><p>Die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ wurde im Dezember 2013 nach nur wenigen Monaten Sammelzeit mit 111‘683 Unterschriften eingereicht. Hinter der Initiative stehen der Schweizerische Gewerkschaftbund (SGB), seine Mitgliedsverbände, weitere Arbeitnehmer-Organisationen (LCH, SER, VSPB und Syna), die SP, die Grünen sowie RentnerInnen-Organisationen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1488</guid><pubDate>Wed, 09 Apr 2014 16:37:00 +0200</pubDate><title>Gewerkschaften, Frauen und Linke klar gegen höheres Rentenalter und für bessere AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gewerkschaften-frauen-und-linke-klar-gegen-hoeheres-rentenalter-und-fuer-bessere-ahv</link><description>Wer positioniert sich wie zur Reform Altersvorsorge 2020?

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Vernehmlassungsphase zur Reform Altersvorsorge 2020 ist abgeschlossen. In den Positionen der grossen Verbände und Parteien sind wenig Gemeinsamkeiten und viele Differenzen zu erkennen. Das Vorgehen jedoch, die 1. und 2. Säule in eine einzige Vorlage zu packen, findet breite Zustimmung. </p><p>Die Arbeitgeberverbände, Economiesuisse sowie die bürgerlichen Parteien sprechen sich alle klar für ein höheres Rentenalter aus. Sie betrachten die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 als zwingenden Schritt, auf den später noch weitere generelle Erhöhungen für Männer und Frauen folgen sollen. Diese sollen von den AHV Finanzen abhängig sein. Mit einer solchen Koppelung des Rentenalters an den AHV-Fonds oder an die steigende Lebenserwartung – wie von der SVP gefordert – soll das Rentenalter auf über 67 klettern.
</p><h3>Frauenverbände geschlossen gegen höheres Rentenalter</h3><p>Keine Unterstützung findet das Rentenalter 65 bei den Betroffenen. Die Frauenverbände lehnen ein höheres Rentenalter unisono klar ab. Sie begründen dies mit den vorherrschenden Ungleichheiten im Berufsleben, die sich negativ auf die Rente auswirken. Weil einzig die AHV diese Benachteiligungen auszugleichen vermag, fordern die Frauenverbände deren Stärkung. Die Arbeitnehmerverbände, die SP und die Grünen lehnen ein höheres Rentenalter ebenfalls ab.
</p><h3>Höhere Mehrwertsteuer?</h3><p>Konsens herrscht darin, dass die AHV für das nächste Jahrzehnt auf Zusatzeinnahmen angewiesen ist. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer findet eine breite Mehrheit. Auch unter den Seniorenverbänden. Der Gewerbeverband und die SVP sind jedoch gegen eine Steuererhöhung. Die Finanzierung der AHV soll durch ein höheres Rentenalter sichergestellt werden. Economiesuisse und die anderen bürgerlichen Parteien erachten eine höhere Mehrwertsteuer als gangbar, jedoch nicht im geforderten Ausmass und stets gekoppelt an die Erhöhung des Rentenalters. Die Arbeitnehmerverbände, EVP, SP und Grünen bringen die nationale Steuer auf hohe Erbschaften ins Spiel, über die der Souverän voraussichtlich 2015 abstimmen wird. 
</p><h3>Berufliche Vorsorge: Leistungserhalt bejaht</h3><p>Bei den Reformvorschlägen über die berufliche Vorsorge überwiegen die Stimmen, die eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes unterstützen. Breit getragen jedoch ist – im Gegensatz zur beabsichtigten Senkung im Jahr 2009 – das Bekenntnis dazu, dass das aktuelle Leistungsniveau der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht verringert werden darf. Daher erscheint für viele eine Senkung auf 6% als zu stark. Denn die dafür erforderliche Aufstockung des Altersguthabens wäre enorm. Dass Massnahmen, welche die Renteneinbussen kompensieren würden, zu treffen sind, wird denn auch breit geteilt. Zwar anerkennen die Antwortenden, dass es für die Übergangsgeneration andere Massnahmen als einzig die Aufstockung des Altersguthabens braucht, die Zustimmung zu den vorgeschlagenen Massnahmen für die Übergangsgeneration ab 40 ist jedoch sehr gering. Vor allem wird die Dauer von 25 Jahren kritisiert. Nach wie vor bevorzugen die Arbeitgeberverbände und die bürgerlichen Parteien, dass der Mindestumwandlungssatz künftig vom Bundesrat oder von den Pensionskassen festgelegt werden muss.&nbsp; 
</p><h3>Interventionsmechanismus bei der AHV nicht populär</h3><p>Vom Tisch dürfte die vorgeschlagene Neuordnung des Bundesbeitrages sein. Dass der Bund seine Verantwortung für die AHV reduzieren möchte, wird nicht goutiert. 
</p><p>Ein ähnliches Schicksal dürfte der vorgeschlagene Interventionsmechanismus erleiden. Economiesuisse weibelt seit Jahren für eine Schuldenbremse bei der AHV. Die darin enthaltene automatische Sistierung der AHV-Rentenanpassung ist jedoch derart einschneidend, dass sie beim Stimmvolk nur durchfallen kann. Die klare Ablehnung durch die Arbeitnehmerverbände, die Seniorenorganisationen und weitere Kreise zeigt, dass bei den AHV-Renten kein Spielraum gegen unten vorhanden ist. Diese Ausgangslage hat nun den Arbeitgeberverband und Economiesuisse bewogen, auf die automatische Sistierung der AHV-Rentenanpassung zu verzichten. Ihr vorgeschlagener Interventionsmechanismus, der eine automatische Rentenalter-Erhöhung beinhalten soll, wird aber voraussichtlich auch keine Mehrheit finden. 
</p><h3>Frauen, Gewerkschaften, Linke, Senioren und CVP für bessere AHV-Renten </h3><p>Alle Verbände und Parteien sprechen sich grundsätzlich für die Erhaltung des Leistungsniveaus in der Altersvorsorge aus. Die Renten dürfen nicht sinken. Für eine Verbesserung der AHV-Renten stehen nebst den Arbeitnehmerverbänden die Frauenorganisationen, etliche Seniorenverbände, die SP und die Grünen sowie die CVP ein. Die CVP hält in ihrer Antwort an ihrem Anliegen nach einer Deplafonierung der AHV-Renten für Ehepaare fest. Damit würden die AHV-Renten für Verheiratete markant steigen. 
</p><h3>Getrenntes Vorgehen nicht möglich</h3><p>Das zuständige Bundesamt für Sozialversicherung wird die Vernehmlassung in den nächsten Monaten auswerten. Es obliegt dann dem Bundesrat, daraus eine Gesetzesvorlage zusammenzustellen und diese vor Jahresende dem Parlament zuzuleiten. Die Knackpunkte sind nun bekannt: Rentenalter, Mindestumwandlungssatz und Finanzierung. Getrennt können sie aber nicht angegangen werden und schon gar nicht ohne den Bezug auf die Lebensrealität der jetzigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner. Der SGB wird sich im Reformprozess dafür einsetzen, dass deren Interessen in den Fokus rücken.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1471</guid><pubDate>Thu, 27 Mar 2014 09:57:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat muss andere Akzente setzen: AHV stärken statt schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-muss-andere-akzente-setzen-ahv-staerken-statt-schwaechen</link><description>Vernehmlassung Reform Altersvorsorge 2020

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt den Vorschlag des Bundesrats, bei der Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich vorzugehen. Denn Einzelreformen, die Rentenleistungen verschlechtern, würden - wie in der Vergangenheit - zu Recht scheitern. Bei den vorgeschlagenen Massnahmen fordert der SGB eine deutliche Akzentverschiebung, die der heute ungenügenden Rentenhöhe Rechnung trägt: Die AHV muss gestärkt, statt geschwächt werden. Ausserdem dürfen die Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht geschmälert werden. Dies hat der SGB-Vorstand im Rahmen der Vernehmlassung zum Paket „Altersvorsorge 2020“ beschlossen.
</p><p>Die Zukunft der Altersvorsorge liegt für den SGB in der Stärkung der AHV. Nur so kann der Verfassungsauftrag vernünftig umgesetzt werden, dass die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung „des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen sollen. Denn die AHV ist eine Erfolgsgeschichte, von der Leute mit tiefen und mittleren Einkommen dank der sozialen Finanzierung am meisten profitieren. Die AHV-Renten hinken aber immer mehr den Reallöhnen hinterher. Und insbesondere die Frauen sind auf einen Ausbau der AHV angewiesen. Den Weg zur Stärkung der AHV weist der SGB mit seiner Volksinitiative „AHVplus - Für eine starke AHV“. 
</p><p>Die Vorschläge des Bundesrates, welche zu schlechteren AHV-Leistungen führen, lehnt der SGB dagegen ab, denn:</p><ul><li>die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 trägt der Lebenssituation der Frauen über 60 nicht Rechnung. Ausserdem ist der Arbeitsmarkt schon heute nicht fähig, Personen in diesem Alter genügend Stellen anzubieten.</li><li>mit dem Referenzrentenalter 65 steigt die Unsicherheit für die Beschäftigten. Ab dem Erreichen des frühesten Rücktrittsalters von 62 Jahren würde den Arbeitnehmenden häufiger die Kündigung drohen als heute und die Altersdiskriminierung damit verschärft. Ausserdem öffnet das Referenzrentenalter 65 Tür und Tor für eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre.</li><li>die Sistierung der AHV-Rentenanpassung an Teuerung und Lohnentwicklung als automatische Massnahme des Interventionsmechanismus ist ein Raubzug auf die Portemonnaies der Rentner und Rentnerinnen.</li><li>der teilweise Rückzug des Bundes aus der Finanzierung der AHV (Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags) führt zu höheren Mehrwertsteuern oder tieferen Rentenleistungen.</li><li>die Streichung der Witwenrenten für verwitwete Ehefrauen mit erwachsenen Kindern missachtet die entstandenen Erwerbseinbussen der betroffenen Witwen.</li></ul><p>Aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, ist eine Zusatzfinanzierung für die AHV für das nächste Jahrzehnt nötig. Der SGB unterstützt eine Zusatzfinanzierung in Form einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Aber auch höhere Lohnbeiträge dürfen kein Tabu sein. Sie wurden seit 1975 nicht erhöht.
</p><p>Weiter lehnt der SGB eine Schwächung der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge ab. Die vorgeschlagene drastische Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% beruht auf einer dünnen Faktenlage. Der SGB ist gegen einen Mindestumwandlungssatz von 6%. Die vorgeschlagenen Massnahmen für den Leistungserhalt kommen die Menschen mit tiefen Löhnen sehr teuer zu stehen und schmälern ihr Budget während der Erwerbsarbeit.
</p><p>&lt;media 1850 - - "TEXT, 140327d VL DB Reform Altersvorsorge 2020, 140327d_VL_DB_Reform_Altersvorsorge_2020.pdf, 3.4 MB"&gt;Die Vernehmlassung in vollem Wortlaut finden Sie hier.&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>- Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik<br> 031 377 01 13 oder 076 564 67 67
</p><p>- Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation<a name="Text9"><br></a><a name="Text10"></a>031 377 01 09 oder 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1412</guid><pubDate>Mon, 20 Jan 2014 14:17:00 +0100</pubDate><title>Volksinitiative AHVplus formell zustande gekommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volksinitiative-ahvplus-formell-zustande-gekommen</link><description>Erfolgsmodell AHV stärken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Die Volksinitiative „AHVplus: Für eine starke AHV“ ist formell zustande gekommen. Von den 112‘114 letzten Dezember eingereichten Unterschriften waren nur gerade 419 ungültig. Damit ist klar, dass den Plänen des Bundesrats zur „Altersvorsorge 2020“&nbsp; mit AHVplus nun ein eigentliches Gegenprojekt gegenübersteht, mit dem die künftigen Renteneinkommen gestärkt statt geschwächt würden. Dies ist dringend notwendig. Denn die AHV-Renten hinken immer mehr den Löhnen hinterher und die Leistungen der zweiten Säule stehen unter Druck. Die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule sind deshalb für viele Menschen zu gering. Ohne Gegenmassnahmen wird sich das Problem für künftige Rentnerinnen und Rentner noch verschärfen. Das Projekt „Altersvorsorge 2020“ will die Leistungen der AHV gar noch verschlechtern, indem der Teuerungsausgleich in Frage gestellt wird.</p><p class="Text">Statt die AHV-Leistungen abzubauen, braucht es eine Stärkung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz. Denn die AHV ist die sicherste, effizienteste und sozialste Altersvorsorge der Schweiz. Die Initiative verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund 200 Fr. und für Ehepaare um rund 350 Fr. pro Monat angehoben. Dank dem genialen und solidarischen Finanzierungsmodell ist eine Stärkung der ersten Säule für Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen viel effizienter und kostengünstiger als das private Sparen, wo die Banken und Versicherungen mitverdienen. Wegen dem viel besseren Preis-Leistungsverhältnis der ersten Säule ist es gerade für die junge Generation interessant, die AHV zu stärken.</p><p class="Text">Überdurchschnittlich profitieren würden insbesondere die Frauen: Wegen Mutterschaft und Kinderbetreuung erhalten Frauen oft nur kleine Pensionskassenrenten. Bei der AHV dagegen werden die Erwerbsunterbrüche dank Erziehungsgutschriften ausgeglichen, so dass auch Frauen mit Kindern gute AHV-Renten ausbezahlt werden.</p><h5>Kontakt</h5><p class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen<span style="font-size: 12px; line-height: 1.46em;"><a name="Text10">, </a></span>076 564 67 67</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1398</guid><pubDate>Tue, 07 Jan 2014 10:35:00 +0100</pubDate><title>Sozialpartnerschaft stärken: Mehr allgemeinverbindliche GAV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sozialpartnerschaft-staerken-mehr-allgemeinverbindliche-gav</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Aus Arbeitnehmersicht gibt die wirtschaftliche und soziale Lage der Schweiz Anlass zur Sorge.</p><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Obwohl die Schweiz im internationalen Vergleich höchste Löhne hat, sind weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmenden durch GAV-Mindestlöhne geschützt. Weil der Bund GAV eher behindert als fördert, und weil viele Arbeitgeber als Anti-Sozialpartner GAV ablehnen, ist die GAV-Abdeckung in der Schweiz vergleichsweise tief und die Sozialpartnerschaft schwach.</span></li><li><span>Der Bundesrat will die Leistungsfähigkeit der Altersvorsorge verschlechtern, obwohl bereits heute die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ nicht gewährleistet ist obwohl dieses Ziel in der Bundeverfassung festgelegt ist. Das Projekt Altersvorsorge 2020 würde bei tiefen und mittleren Einkommen zu starken Kaufkrafteinbussen führen, weil sie viel mehr in die zweite Säule einzahlen müssten.</span></li><li><span>Die Erwerbslosigkeit steigt – vor allem wegen dem überbewerteten Franken. Die Schweiz droht erstmals hinter Deutschland zurückzufallen.</span></li><li><span>Wegen Steuersenkungen in den Kantonen – vor allem für Unternehmen – verhindern nun Sparpakete die für die Sicherung des Schweizer Wohlstandes notwendigen Investitionen in den Service Public. Allein die höheren SchülerInnen-Zahlen werden zusätzliche Bildungsausgaben erfordern.<br><br></span></li></ul><p class="Text">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wird sich im Jahr 2014 mit aller Kraft dafür einsetzen, in diesen Fragen für die Arbeitnehmenden Verbesserungen zu erzielen. Wie der SGB an seiner Jahresmedienkonferenz forderte, muss der GAV-Abdeckungsgrad rasch um rund 10 Prozent auf 60 Prozent erhöht werden. Dazu müssen die Hürden für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV gesenkt werden (Abschaffung des Arbeitgeberquorums). Bund und Kantone müssen GAV fördern (bei Subventionen u.a.). Dank GAV können faire Arbeitgeber nicht durch schwarze Schafe konkurrenziert werden. GAV mit verbindlichen Regeln für Löhne und Arbeitsbedingungen führen zu gerechteren Verhältnissen. Anders als bei individualisierten Lohnsystemen profitieren nämlich bei einem GAV nicht in erster Linie die Gutverdiener. Zudem sind GAV wirksame Instrumente gegen die Lohndiskriminierung der Frauen. Damit auch die Löhne in Branchen ohne GAV geschützt sind, braucht es als unterste Limite für alle einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Fr./h. </p><p class="Text">Bei der Altersvorsorge 2020 fordert der SGB eine Überarbeitung des Projektes. Insbesondere die erste Säule soll ausgebaut werden. Der SGB hat dazu die Initiative AHVplus eingereicht. Zur Sicherung des Schweizer Wohlstandes braucht es eine angemessene Geld- und Finanzpolitik. Die Kantone müssen die notwendigen Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Gesundheitsversorgung tätigen. Sie müssen die unnötigen Steuersenkungen für Unternehmen rückgängig machen.</p><p class="Text">&nbsp;</p><h5>Referate der Medienkonferenz:</h5><p class="Text">&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB: &lt;media 1718 - - "TEXT, 140107 PR Jahres MK , 140107_PR_Jahres_MK_.pdf, 138 KB"&gt;"&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1718 - - "TEXT, 140107 PR Jahres MK , 140107_PR_Jahres_MK_.pdf, 138 KB"&gt;Sozialpartnerschaft heisst: Mehr GAV und mehr Allgemeinverbindlichkeit!"&lt;/media&gt;</span></li><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom: &lt;media 1717 - - "TEXT, 140107 DL Jahres MK, 140107_DL_JahresMK.pdf, 260 KB"&gt;"&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1717 - - "TEXT, 140107 DL Jahres MK, 140107_DL_JahresMK.pdf, 260 KB"&gt;Mehr Gesamtarbeitsveträge – mehr Investitionen in den Service public"&lt;/media&gt;</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB: &lt;media 1716 - - "TEXT, 140107 DB Jahres MK, 140107_DB_Jahres_MK.pdf, 126 KB"&gt;"&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1716 - - "TEXT, 140107 DB Jahres MK, 140107_DB_Jahres_MK.pdf, 126 KB"&gt;Altersvorsorge 2020: Kein gutes Geschäft für bei tiefen und mittleren Einkommen"&lt;/media&gt;<br><br></span></li></ul><h5>Auskünfte:</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, </span><span class="Auszeichnunghalbfett">079 205 69 11</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen</span><span><a name="Text10">, </a></span><span class="Auszeichnunghalbfett">076 564 67 67</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1389</guid><pubDate>Tue, 17 Dec 2013 10:00:00 +0100</pubDate><title>Die Antworten der Gewerkschaften auf „Altersvorsorge 2020“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-antworten-der-gewerkschaften-auf-altersvorsorge-2020</link><description>AHVplus-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Sommer dieses Jahres haben die Gewerkschaften die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative „AHVplus“ in nur vier Monaten abgeschlossen. Die starke Resonanz der Initiative zeigt die Popularität des Anliegens. Mit der verzögerten Einreichung jetzt vor Weihnachten wird die Initiative auf den Gesetzgebungsprozess von „Altersvorsorge 2020“ abgestimmt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unteren und mittleren Einkommen sind im Alter auf anständige Renten angewiesen („Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“, wie es in der Bundesverfassung heisst). Sie haben genug von den ständigen Rentenabbauforderungen, umso mehr als der Verfassungsauftrag schon heute nicht erfüllt wird. Als Prozess ist das Projekt „Altersvorsorge 2020“ mit der Zusammenschau der ersten und zweiten Säule richtig aufgegleist. Inhaltlich muss das Projekt „Altersvorsorge 2020“ allerdings stark korrigiert werden: Weg vom Rentenabbau hin zu einer Stärkung der Volksversicherung AHV. 
</p><p>Warum braucht es bessere AHV-Renten? Die AHV-Renten haben seit vielen Jahren gemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung an Wert verloren (sogenannte „kalte Degression“). Der Teuerungsausgleich via Mischindex (hälftig Teuerung und hälftig Lohnentwicklung) ist für die laufenden AHV-Renten eine gute Sache. Dieses System führt aber dazu, dass beim Übertritt ins Rentenalter die neuen Renten im Vergleich zur Lohnentwicklung langsam aber sicher in Rückstand geraten. Es braucht deshalb nach Jahrzehnten endlich wieder einen Ausgleich durch einen Zuschlag zur AHV-Rente. Nur so kann die Altersvorsorge dem Verfassungsauftrag gerecht werden.
</p><p>Das Projekt „Altersvorsorge 2020“ gibt leider nicht nur auf das Problem des Rentenrückstands bei der AHV keine Antwort. Es verschlimmert das Problem sogar noch, indem unter dem Titel „Schuldenbremse“ sogar noch der Teuerungsausgleich in Frage gestellt wird. All das ist das Gegenteil des angekündigten Leistungserhalts. 
</p><p>Wie sollen bessere AHV-Renten finanziert werden? Wenn wir das Projekt „Altersvorsorge 2020“ betrachten, dann kosten die Ausgleichsmassnahmen zur vorgeschlagenen Rentensenkung bei den Pensionskassen hohe zusätzliche Lohnabgaben für die 2. Säule. Die zusätzlichen Beiträge stehen für die Betroffenen in einem sehr ungünstigen Preis-Leistungs-Verhältnis: hohe Kosten für bescheidene Leistungen. 
</p><p>Viel besser ist das Preis-Leistungs-Verhältnis für alle mit unteren und mittleren Einkommen bei der AHV. Entscheidend dafür ist die gleichzeitig solidarische wie hoch effiziente Finanzierung der AHV mit gegen oben unbeschränkter Beitragspflicht bei gleichzeitig plafonierten Renten. AHVplus stärkt deshalb die bewährte Volksversicherung AHV, die allen zu Gute kommt. Die Ausgaben dafür sind gut investiert. Und nur am Rande: Käme die Volksinitiative für eine nationale Erbschaftssteuer durch, so wären zwei Drittel der Kosten der Rentenverbesserung durch AHVplus bereits finanziert. 
</p><p>AHVplus stärkt die Basis unserer Altersvorsorge: die AHV. Die Volksinitiative stellt somit die entscheidende Frage in der Rentenpolitik der kommenden Jahrzehnte: Gute Renten für die breite Bevölkerung.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1364</guid><pubDate>Thu, 21 Nov 2013 11:41:00 +0100</pubDate><title>Erziehungsgutschriften sind für die, die de facto betreuen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/erziehungsgutschriften-sind-fuer-die-die-de-facto-betreuen</link><description>Fatale Nebenwirkung der Sorgerechtsrevision 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit dem gemeinsamen Sorgerecht sollen im Regelfall neu auch die AHV-Erziehungsgutschriften hälftig auf Vater und Mutter verteilt werden. Diese Regel ist völlig praxisfremd und bedeutet für die meisten geschiedenen und ledigen Mütter einen grossen Schritt Richtung Altersarmut. </p><p>Im Sommer beschloss das Parlament die Revision des Sorgerechts. Damit wurde das gemeinsame Sorgerecht über die Kinder auch bei Scheidung oder bei Unverheirateten als Regelfall eingeführt. Die Revision wirkt sich auch auf die AHV aus. Denn die Gewährung von Erziehungsgutschriften bei der Rentenberechnung knüpft an das Sorgerecht an.
</p><h3>Indirekte Diskriminierung der Frauen</h3><p>Folglich müssten nunmehr auch die Erziehungsgutschriften der AHV stets geteilt werden. Dies würde empfindliche Renteneinbussen bei vielen Frauen nach sich ziehen. Die AHV-Rente von ledigen oder geschiedenen Müttern wird heute zum wesentlichen Teil von der vollen Anrechnung der Erziehungsgutschriften geprägt. Dies ist insbesondere bei Frauen der Fall, die einer Teilzeit-Arbeit nachgegangen sind oder in einer Tieflohnbranche gearbeitet haben. Die Erziehungsgutschriften von rund Fr. 42‘000 für jedes Jahr, in dem für Kinder unter 16 gesorgt wurde, sind der Hauptgrund, dass die Renten für ledige oder geschiedene Mütter heute höher ausfallen als in der Vergangenheit und im Schnitt fast 2000 Franken pro Monat betragen. Diese soziale Errungenschaft der 10. AHV-Revision wird mit der Revision über das Sorgerecht in Frage gestellt. Würde künftig bei allen Scheidungen nur die hälftige Erziehungsgutschrift angerechnet, würden die künftigen AHV-Renten vieler geschiedener oder lediger Mütter um über 100 Franken pro Monat sinken. Es droht ihnen die Armutsfalle. 
</p><p>Die hälftige Teilung der Erziehungsgutschriften, die künftig bei allen Scheidungen zur Anwendung kommen sollte, führt zu einer indirekten Diskriminierung der geschiedenen Mütter. Denn in der Praxis benachteiligt die hälftige Teilung die Frauen stark: Ihr massgebliches Jahreseinkommen für die AHV-Rentenberechnung wird reduziert, während die geschiedenen Väter wegen der höheren Erwerbsquote und der hälftigen Erziehungsgutschrift auf ein weit höheres Jahreseinkommen gelangen. 
</p><h3>Wer kümmert sich de facto um die Kinder?</h3><p>Die Erziehungsgutschriften sollen die Einbussen in der Altersvorsorge abfedern, die entstehen, wenn wegen der Betreuung von Kindern die Erwerbsarbeit aufgegeben oder reduziert wird. Für die Anrechnung der Erziehungsgutschrift muss es daher massgebend sein, wer sich um die Betreuung der Kinder kümmert und dadurch die Erwerbsmöglichkeiten nicht voll ausschöpfen kann. Kinder von geschiedenen Eltern wachsen heute zu 86% bei der Mutter auf. Diese Quote ist konstant. Daran hat auch die seit 2000 auf Antrag mögliche gemeinsame elterliche Sorge nichts verändert, was mittlerweile fast bei der Hälfte der geschiedenen Eltern der Fall ist. Kein neues Bild wird sich ab 2014 abzeichnen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall wird. Weniger als ein Viertel der alleinerziehenden Mütter arbeiteten 2012 Vollzeit. Die überwiegende Mehrheit arbeitet Teilzeit im Bereich von 50%.
</p><p>Die hälftige Teilung der Erziehungsgutschriften bei geschiedenen Eltern, sofern nicht ein Urteil oder eine Vereinbarung eine andere Zuteilung festschreibt, federt die immer noch vorherrschenden Erwerbseinbussen der Mütter ungenügend ab. Die geschiedenen Mütter haben zwar die Möglichkeit, eine andere Aufteilung auszuhandeln und vom Gericht beschliessen zu lassen. Aber damit werden die Erziehungsgutschriften zum Verhandlungsgegenstand im Scheidungsverfahren. Neu müssen die Gerichte bzw. die Scheidungswilligen auch diesen Aspekt der Altersvorsorge im Fokus haben. Dies wird auch angesichts der Erfahrungen mit dem Vorsorgeausgleich in der beruflichen Vorsorge nicht ohne Weiteres stattfinden. Zudem dürfte die Anrechnung der Erziehungsgutschriften die ohnehin häufig schwierigen Kompromisse um die Unterhalts- und Vorsorgeansprüche erschweren. Der Verhandlungsweg erscheint in diesem zentralen Aspekt der Altersvorsorge von Frauen nicht gangbar. Die materielle Grundsicherung im Alter durch die AHV darf nicht zum Verhandlungsgegenstand gemacht werden.
</p><p>Der Ständerat wird am 2. Dezember die Motion Janiak behandeln. Diese verlangt, dass die Anrechnung der Erziehungsgutschriften anhand der tatsächlichen Betreuungsverhältnisse zwingend im Scheidungsurteil oder in einer Scheidungskonvention festgehalten werden muss. Bei ledigen Eltern muss die Anrechnung durch die Kindesschutzbehörde erfolgen. Dies ist eine Verbesserung, aber die AHV-Erziehungsgutschriften bleiben ein Spielball. 
</p><h3>SGB: Erziehungsgutschriften im Regelfall der Mutter</h3><p>Vielmehr drängt sich eine Lösung auf, welche die Einkommenseinbussen, die aufgrund der Kinderbetreuung entstehen, ausgleicht. Da diese Einbussen in den allermeisten Fällen immer noch bei den Müttern vorkommen, hat der SGB dem Bundesrat mittels Schreiben vorgeschlagen, dass auch bei geschiedenen Eltern die Erziehungsgutschriften der Mutter voll angerechnet werden, ausser die geschiedenen Eltern hätten eine Teilung oder die volle Anrechnung an den Vater ausgehandelt. Diese Lösung ist einfach und klar. Sie entlastet die Gerichte von zusätzlichen Ver-handlungen und die Ausgleichskassen von zahlreichen Anpassungen. Die AHV/IV-Kommission hat an ihrer Sitzung vom 22. August dem Bundesrat ebenfalls diese Anrechnung empfohlen. 
</p><p>Der Bundesrat ist nun gefordert, den Zweck der Erziehungsgutschriften zu wahren und die drohende indirekte Diskriminierung vieler Mütter zu beseitigen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1360</guid><pubDate>Wed, 20 Nov 2013 14:40:00 +0100</pubDate><title>SGB lehnt grösste Rentensenkung aller Zeiten ab - AHV nicht schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-lehnt-groesste-rentensenkung-aller-zeiten-ab-ahv-nicht-schwaechen</link><description>Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Reform der Altersvorsorge in einer Gesamtschau vorantreibt. Die Methode ist gut, denn ein gestaffeltes Vorgehen ist zum Scheitern verurteilt. Bei den Inhalten muss der Bundesrat jedoch andere Akzente setzen und die AHV stärken statt schwächen.
</p><p>Mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent schlägt der Bundesrat die grösste Rentensenkung aller Zeiten vor. Diese kann durch die Verbesserung der Legal Quote und die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen in der zweiten Säule nicht wettgemacht werden. Die Senkung würde doppelt so hoch ausfallen wie der Rentenklau, den das Stimmvolk 2010 mit einer Drei-Viertel-Mehrheit abschmetterte. Die krasse Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nicht akzeptieren. Denn der Bundesrat ignoriert die Lebensrealität künftiger Rentner mit normalen Einkommen: Wer heute ein Monatseinkommen von 5500 Fr. hat – etwa ein Elektromonteur – erzielt nach der Pension ein tiefes Jahres-Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule von etwa 36‘000 Franken. Nach der Senkung des Umwandlungssatzes würde sein Rentenniveau um 1200 Fr. sinken. Die ohnehin tiefen Altersrenten dürfen nicht gesenkt, sondern müssen vielmehr erhöht werden, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt. Nur mit einer Stärkung der AHV kann der Verfassungsauftrag umgesetzt werden, dass die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung „des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen sollen. 
</p><p>Nein sagt der SGB auch zur geplanten Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre. Von einem Schritt zur Gleichberechtigung von Frau und Mann zu sprechen, ist ein Hohn. Denn Frauen haben wegen Babypause und tieferen Löhnen ein wesentlich tieferes Renteneinkommen als die Männer. Zudem sind ältere Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt noch weniger gefragt als Männer. Unverständlich ist auch, dass der Bundesrat mit dem neuen Referenzrentenalter und dem Pensionierungsfenster 62/70 die Türe aufstösst zu einem allgemein höheren Rentenalter, so wie es die Arbeitgeber und die bürgerlichen Parteien fordern. Ein höheres Rentenalter zielt jedoch an der Realität auf dem Arbeitsmarkt vorbei, da ältere Arbeitnehmende Mühe haben, ihre Stelle zu halten oder eine neue zu finden.
</p><p>Bekämpfen wird der SGB die Pläne des Bundesrats, den Bund aus der Finanzierung der AHV teilweise zurückzuziehen. Würde der Bundesbeitrag an die AHV künftig zur Hälfte an die Mehrwertsteuer gekoppelt, würden der AHV bis im Jahr 2030 jährlich mindestens 550 Mio. Fr. entgehen. Diese Abwälzung der Finanzierung lehnt der SGB kategorisch ab, genauso wie die technokratische Schuldenbremse, die zu automatischen Rentenverschlechterungen führen würde. Vielmehr müssen der AHV alle Mittel zukommen, die ihr schon heute zustehen, aber nicht zufliessen. So müssen die Erträge aus der Alkohol- und Tabaksteuer direkt der AHV zugeführt und der Trend zu Dividendenausschüttungen statt Lohnzahlungen gestoppt werden.
</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende SGB-Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1355</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2013 11:47:00 +0100</pubDate><title>Die Chance packen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-chance-packen</link><description>Eröffnungsrede von Paul Rechsteiner zur SGB-DV vom 8. 11.2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wo stehen wir in den wichtigsten Dossiers? Wo wollen wir hin? – Eine kurze Standort- und Zielbestimmung von SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Eröffnung der SGB-Delegiertenversammlung vom 8.11.2013.</p><p>Wir haben an der letzten DV vom 3. Juni die Massnahmen zum Schutz der Löhne im Verhältnis zu den bilateralen Verträgen evaluiert. Und wir haben ein Forderungspaket an die Bundesbehörden verabschiedet. Das hat dazu geführt, dass eine Arbeitsgruppe des Seco mit den Sozialpartnern und den Kantonen eingesetzt worden ist. Sie hat die Aufgabe, den Schutz der Löhne zu überprüfen und allenfalls Massnahmen vorzuschlagen. Noch gibt es keine Resultate. Wir werden zum Resultat wieder Stellung nehmen können, demokratisch, in unseren Gremien und Organen. Es steht viel auf dem Spiel.
</p><p>Wenig beruhigend ist es, wie gewisse Deutschschweizer Kantone die flankierenden Massnahmen vollziehen. Der Skandal mit dem Lohndumping im neuen Durchgangsbahnhof Zürich mit der Ausbeutung von Scheinselbständigen zeigt die Missstände drastisch auf. Wenn die Zuständigen im Wirtschaftskanton Zürich nicht endlich merken, was es geschlagen hat, wird sich das politisch gewaltig rächen. Statt Ideologien verbreiten müssen die Chefs in ihren Ämtern endlich die Arbeit machen, für die sie bezahlt sind.
</p><p>Wir haben aber auch unabhängig von dieser Schlüsselaufgabe im Bereich der Flankierenden ein gewaltiges Programm. Leider haben wir die Abstimmung über die Tankstellenshops verloren. Die Liberalisierer sind immerhin gewarnt, dass es für sie schwierig werden dürfte, wenn sie grössere Schritte in Angriff nehmen, wenn sie schon hier so viel Mühe hatten. 
</p><p>Stark war die Leistung unserer Verbände bei der Unterschriftensammlung von AHVplus. In nur vier Monaten, bis zu den Sommerferien, waren die Unterschriften beisammen. Ein grosser Dank und Anerkennung den vielen Aktiven, die hier mitgewirkt haben. Wir werden die Initiative am 17. Dezember einreichen, nicht als Weihnachtsgeschenk, sondern als konkrete und starke Antwort auf die Abbaupläne aus dem Bundeshaus, wo sich fast alle mit noch unsozialeren Sozialabbauvorschlägen überbieten. Unser Antritt für eine stärkere AHV ist heute so nötig wie noch nie.
</p><p>Die zentrale Kampagne des nächsten halben Jahres aber ist unsere Mindestlohninitiative. Wir müssen und wir werden nach dem Vorlauf mit 1:12 alle Kräfte darauf konzentrieren. Die Mindestlohninitiative ist die wichtigste lohnpolitische Auseinandersetzung in diesem Land seit langem. Im Bundeshaus haben wir damit keine Chance. Aber in der Bevölkerung sieht es anders aus. Wie stark die Grenze von 4000 Franken schon heute in den Köpfen verankert ist, zeigt die Image-Kampagne von Lidl. Und wenn Ottmar Hitzfeld sagt, er sei gegen 1:12, aber er unterstütze die Mindestlohninitiative, dann ist das ein Signal, dass wir weit, sehr weit kommen können. 
</p><p>Darum braucht es im kommenden halben Jahr einen Grosseinsatz unserer Bewegung, der ganzen Gewerkschaftsbewegung. 6 Monate bis zum wahrscheinlichen Abstimmungstermin vom nächsten Mai sind nicht viel. Aber doch so viel, dass wir die Schweiz bewegen können. Die Chance dafür ist gross. Packen wir sie!</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1353</guid><pubDate>Fri, 08 Nov 2013 16:05:00 +0100</pubDate><title>Die Ferrari-Leviten der UBS</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ferrari-leviten-der-ubs</link><description>Eine Glosse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die UBS streichelt uns wieder mal pädagogisch warm ums Herz: Auf Luxus sei im Altersvorsorgesystem der Schweiz zu verzichten, fordert sie in ihrem aktuellen Infoblatt „UBS Outlook Schweiz“ zu Vorsorge und Nachfolgeplanung. 
</p><p>Und beginnt gleich so: Unsere Altersvorsorge sei ein Ferrari. Wo doch ein einfacher Geländewagen genügen würde. Ob die rund 300‘000 Rentnerinnen und Rentner, die nur von einer AHV Rente leben, in einem Ferrari unterwegs sind? Die UBS hat sie nicht gefragt. Denn für die Einkommensverhältnisse der kleinen Leute ist die UBS – sagen wir das mal so – nicht unbedingt der ideale Ansprechpartner. Rentner auf Tauchferien in den Malediven stehen da schon höher im Kurs.
</p><p>In folgerichtiger Pädagogik will die Bank der grossen Masse der Rentnerinnen und Rentner „weniger Luxus“ verordnen. Zur „Entlastung künftiger Generationen“. Zu Deutsch: die Renten der Alten kürzen, damit die Jungen weniger Rentenbeiträge zahlen müssen. Und die Folgen dieser Medizin? Die Alten wären wieder auf einen finanziellen Zustupf der eigenen Kinder angewiesen. Und die Kinder hätten wegen tieferen Rentenbeiträgen später Anspruch auf eine kleinere Rente. 
</p><p>Auch zum Mindestumwandlungssatz hat die UBS eine klare Meinung. Mit didaktisch geschwellter Brust stellt sie fest: Selbst wenn der Umwandlungssatz wie vom Bundesrat vorgeschlagen von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt würde, befindet sich der Satz noch an der „oberen Limite“. Realistischer sei ein Wert zwischen 5 und 6 Prozent. Und dann holt die Bank noch zur Demokratielehre aus: Überhaupt, der Mindestumwandlungssatz sei ein politischer Spielball. Völlig unverständlich, dass sich das Stimmvolk über die Höhe seiner künftigen Rente äussern könne. 
</p><p>Da überrascht schon gar nicht mehr, dass die Schweiz in der Altersvorsorge ihre Position als Musterknabe verloren habe. Alle europäischen Länder seien beim Leistungsabbau weiter gegangen. Was für ein Skandal: Griechenland kürzt die Altersrenten und die Schweiz verharrt auf ihrem Leistungsniveau. 
</p><p>Ausserdem: nur in der Schweiz zweifle die Politik daran, ob das private Sparen gestärkt werden solle. Einige OECD-Staaten machten es besser und setzten neuerdings weniger auf umlagefinanzierte Rentensysteme und mehr auf das private Sparen. 
</p><p>Nun ja, man darf das: für seine eigenen Zwecke werben. Denn noch mehr privates Alterssparen würde ja die Kassen der UBS klingeln lassen. 
</p><p>Ob das Sinn macht, ist eine andere Frage: Mit der schon heute höchsten Nettosparquote in Europa liegt die Schweiz nämlich auch in Sachen kapitalgedeckte Altersvorsorge an der Spitze.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1331</guid><pubDate>Wed, 23 Oct 2013 15:18:00 +0200</pubDate><title>CVP-Initiative ist ein Schuss ins Leere</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/cvp-initiative-ist-ein-schuss-ins-leere</link><description>Bessere Renten für Verheiratete nur dank AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die CVP hat die Unterschriften für ihre Volksinitiative „Für die Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ mit dem Versprechen gesammelt, dass Ehepaare im Rentenalter eine bessere AHV-Rente erhalten sollen. Denn die CVP hält die Begrenzung der AHV-Renten von Ehepaaren auf Fr. 3‘510 für eine Benachteiligung der Verheirateten gegenüber den Konkubinatspaaren. Wer im Alter im Konkubinat lebt, kann hingegen bis zu Fr. 4680 AHV-Rente erhalten.
</p><p>Der Bundesrat kommt aber in seiner heute publizierten Botschaft zur Initiative „Für die Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ zum Schluss, dass die AHV die Ehepaare in keiner Weise benachteiligt. Der Bundesrat hält im Gegenteil fest, dass die AHV die Verheirateten mittels Witwenrenten, Einkommenssplitting oder Beitragsbefreiungen sogar privilegiere. Er empfiehlt die CVP-Initiative zur Annahme: weil diese keine Änderungen bewirken werde. Konkret: Die Begrenzung der AHV-Renten von Ehepaaren bleibt trotz neuer Verfassungsbestimmung bestehen.
</p><p>Die CVP hat mit höheren Renten für die Verheirateten den Bürgerinnen und Bürgern das Blaue vom Himmel versprochen. Im Endeffekt werden Ehepaare bei der Annahme dieser Volksinitiative keinen Franken mehr AHV-Rente erhalten. 
</p><p>Einzig die Volksinitiative AHVplus führt zu besseren AHV-Renten für Ehepaare. Die überwiegende Mehrheit der Ehepaare wird dank AHVplus eine Rentenerhöhung von Fr. 350 erhalten. Davon profitieren vor allem Ehepaare mit tiefen und mittleren Einkommen. Für sie ist die AHV die effizienteste Form der Altersvorsorge. Eine breite Allianz von Arbeitnehmerverbänden hat in diesem Sommer innert Rekordzeit die nötigen Unterschriften für diese Volksinitiative gesammelt. 
</p><p>Auskünfte: Doris Bianchi, 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1310</guid><pubDate>Sat, 21 Sep 2013 16:17:00 +0200</pubDate><title>Starker Protest gegen Lohndumping und Rentenklau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/starker-protest-gegen-lohndumping-und-rentenklau</link><description>Mehr als 15’000 Menschen an SGB-Kundgebung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als 15’000 Menschen haben heute in Bern an einer Kundgebung des SGB gegen Lohndumping und Rentenklau sowie für faire Arbeitsbedingungen demonstriert. „Stoppen wir die sozialpolitische Brandstiftung, bevor der Flächenbrand beginnt!“, rief ihnen SGB-Präsident Rechsteiner auf dem Bundesplatz zu. Es brauche die „soziale Wende“: weg von extrem ungleich verteilten Vermögen und Löhnen, weg von im Bundeshaus vorbereitetem Rentenklau, weg von SBB-Wackelrenten „als Testlauf für alle Pensionskassen“, hin zu gerechten Löhnen, hin zu griffigem Lohnschutz und hin zu anständigen Renten. „Darum braucht es AHVplus und die Mindestlohninitiative.“ In einem Sternmarsch und nach verschiedenen Vorkundgebungen hatten sich zuvor die Teilnehmenden farbenfroh und lautstark, aber stets friedlich, auf verschiedenen Routen durch die Berner Innenstadt zum Bundesplatz bewegt.
</p><p>Vania Alleva, Co-Präsidentin der Gewerkschaft Unia und SGB-Vize-Präsidentin, klagte dort an: Im „Erfolgsmodell Schweiz“ gäbe es gegen eine Million Armutsbetroffene und fast eine halbe Million Beschäftigte mit Tieflöhnen. Deshalb: „Löhne unter 4000 Franken darf es in der reichen und teuren Schweiz nicht mehr geben. Und niemand soll mehr als zwölf Mal soviel verdienen, wie der Schlechtestbezahlte im gleichen Betrieb.“ Für nächstes Jahr seien zudem eine Lohnerhöhung für alle sowie mehr Schutz und bessere flankierende Massnahmen gegen Lohndumping verlangt. 
</p><p>„Wackelrenten sind unzumutbar, beschämend, gefährlich – sorgen wir stattdessen für eine gerechte Altersvorsorge für alle!“ so verurteilte Giorgio Tuti auf dem Bundesplatz und in einer Vorkundgebung des SEV den Versuch der SBB-Pensionskasse, Spekulationsverluste allein den Rentner/innen aufzubürden. „Wir schauen dem Bundesrat genau auf die Finger, wenn er in den nächsten Monaten und Jahren die Altersvorsorge neu regeln will. Wir werden keine Vorschläge akzeptieren, die schön tönen, aber Rentenklau bedeuten. Wir bleiben dabei: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, hat ein Anrecht auf ein Alter in Würde und Anstand.“
</p><p>Gegen zunehmenden Stress bei der Arbeit und die weitere Ausdehnung von Nacht- und Sonntagsarbeit wandte sich Alain Carrupt, Co-Präsident der Gewerkschaft Syndicom: „Die Arbeitnehmenden verdienen mehr Respekt; Gesundheit und Familienleben sind mehr wert als die Möglichkeit, morgens um Drei eine Tiefkühlpizza zu kaufen.“
</p><p>„Wider die Sparschweinerei“, wider die Aushöhlung und Auslagerung beim Service public wandte sich Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin vpod Schweiz. Sie kritisierte, dass es nicht vorwärts geht mit der Lohngleichheit: „Freiwillige Massnahmen haben versagt. Es braucht verbindliche Regelungen zur Durchsetzung der Lohngleichheit.“
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14&nbsp;</span></li></ul><h5> Reden</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB</span></li><li><span>&lt;media 1314 - - "TEXT, 130921 Vania Alleva, 130921_Vania_Alleva.pdf, 1.3 MB"&gt;Vania Alleva, Copräsidentin Unia&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1304 - - "TEXT, 130921 Giorgio Tuti, 130921_Giorgio_Tuti.pdf, 78 KB"&gt;Giorgio Tuti, Präsident SEV&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1311 - - "TEXT, 130921 Katharina Prelicz, 130921_Katharina_Prelicz.pdf, 136 KB"&gt;Katharina Prelicz, Präsidentin VPOD&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1303 - - "TEXT, 130921 Alain Carrupt f, 130921_Alain_Carrupt_f.pdf, 80 KB"&gt;Alain Carrupt, Copräsident syndicom&lt;/media&gt;</span></li></ul><h5>Bilder</h5><ul><li><span><a href="http://flic.kr/s/aHsjJuF8KR" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">flickr.com</a></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1219</guid><pubDate>Fri, 19 Jul 2013 10:47:00 +0200</pubDate><title>Volksinitiative AHVplus des SGB zustande gekommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volksinitiative-ahvplus-des-sgb-zustande-gekommen</link><description>Breite Bevölkerungskreise fordern eine stärkere AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p>In nur vier Monaten hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zusammen mit seinen Partnern die Unterschriften für die Volksinitiative AHVplus gesammelt. Mit inzwischen über 116‘000 gesammelten Unterschriften ist die Initiative „AHVplus - für eine starke AHV“ de facto zustande gekommen. Der SGB hat nun seine Verbände und Partner aufgefordert, in den nächsten zwei Wochen die Unterschriftensammlung abzuschliessen und bereits gesammelte Unterschriften zurückzuschicken. Die Gemeinden fordert der SGB auf, die Beglaubigung bis Ende August vorzunehmen, damit die Initiative danach eingereicht werden kann. Der SGB dankt den vielen Helferinnen und Helfern, dass sie diese Initiative quasi im Referendumstempo gesammelt haben. 
</p><p>Angesichts der gewaltigen Abbaupläne des Bundesrats bei der Altersvorsorge ist das rasche Zustandekommen von AHVplus keine Überraschung. Es zeigt, dass breite Kreise in der Altersvorsorge statt Abbau sozialen Fortschritt wollen. Denn sie wissen, dass die Renten seit Jahren der wirtschaftlichen Entwicklung hinterherhinken und der Verfassungsauftrag bei weitem nicht erfüllt ist, wonach die Altersrenten aus erster und zweiter Säule den bisherigen Lebenswandel „in angemessener Weise“ ermöglichen sollen. Obwohl dieses Versprechen heute bei vielen Menschen nicht eingehalten wird, plant der Bundesrat vor allem Abbaumassnahmen, die teilweise durch massive Zusatzbeiträge bei der zweiten Säule ausgeglichen werden sollen. Statt Abbau bei der Altersvorsorge braucht es nun eine Stärkung der AHV. AHVplus verlangt einen Zuschlag von 10% auf alle AHV-Altersrenten. Die durchschnittliche AHV-Rente würde für Alleinstehende um rund 200 Franken, für Ehepaare um rund 350 Franken pro Monat steigen. Mit AHVplus haben die Stimmberechtigten nun einen Trumpf in der Hand, um dem Grossangriff auf die Altersvorsorge nicht mehr aus einer rein defensiven Perspektive entgegenzutreten. 
</p><p>Die Volksinitiative AHVplus wurde von den Verbänden des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes lanciert und wird von den Parteien SP und Grünen sowie weiteren Arbeitnehmer-Organisationen (etwa den Lehrerverbänden LCH und SER, dem Verband der Polizeibeamten VSPB, dem Zentralverband des Staatspersonals ZV, dem Verband des Pflegefachpersonals SBK sowie Travail.Suisse-Verbänden wie Syna und Alters-Organisationen wie VASOS und AVIVO) unterstützt. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</li><li>Ewald Ackermann, SGB-Information, 031 377 01 09; 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1093</guid><pubDate>Fri, 21 Jun 2013 12:32:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt neu aufgelegten Rentenklau ab – AHV darf nicht geschwächt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-lehnt-neu-aufgelegten-rentenklau-ab-ahv-darf-nicht-geschwaecht-werden</link><description>Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<div><p>Der Bundesrat schlägt mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent die grösste Rentensenkung aller Zeiten vor. Über 12 Prozent würden die Renten sinken. Die Senkung würde doppelt so hoch ausfallen wie der Rentenklau, den das Stimmvolk 2010 mit einer Drei-Viertel-Mehrheit abschmetterte. Diese krasse Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nicht akzeptieren. Er wird sie bekämpfen. Sie ist nicht zwingend. Sie stützt sich auf das derzeitige Tiefzinsniveau. So tiefe Zinse und Renditen sind jedoch nicht in Stein gemeisselt. Eine Rentenreform einzig auf ein Tiefzinsszenario zu stützen, ist nicht seriös.</p></div><div><p>Zwar will der Bundesrat die Rentenkürzung abfedern. Durch die Erhöhung der Sparbeiträge (längere Beitragszeiten etc.) wird die den Unwägbarkeiten der Finanzmärkte ausgesetzte Zweite Säule jedoch weiter aufgeblasen. Jährlich müssten zusätzlich rund 3,7 Milliarden Franken in die Pensionskassen fliessen. Das kostet die Erwerbstätigen mit kleinen und mittleren Einkommen sehr viel Geld. Statt die teure und für tiefe Einkommen wenig attraktive Zweite Säule weiter aufzublasen, sollten die Leistungen der AHV verbessert werden, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt.</p></div><div><p class="Text">Nicht akzeptabel sind die Pläne des Bundesrats, sich bei der Finanzierung der AHV aus der Verantwortung zu stehlen. Würde der Bundesbeitrag an die AHV künftig zur Hälfte an die Mehrwertsteuer gekoppelt, würden der AHV bis im Jahr 2030 jährlich mindestens 550 Millionen Franken entgehen. Um Rentenkürzungen zu vermeiden, müsste deswegen beispielsweise die Mehrwertsteuer erhöht werden. Diese Abwälzung der Finanzierung lehnt der SGB kategorisch ab.</p></div><div><p>Der SGB lehnt auch die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 ab. Dies ist eine einseitige und ungerechte Abbaumassnahme. Denn Frauen haben heute wegen Erwerbsunterbrüchen und tieferen Löhnen deutlich tiefere Altersrenten als Männer. Mit der Erhöhung des Rentenalters würde sich die materielle Ungleichbehandlung der Frauen gegenüber den Männern noch verschärfen. Gleichzeitig warnt der SGB davor, das ordentliche Rentenalter 64/65 aufzugeben und durch ein Referenzalter zu ersetzen. Dis ist ein erster Schritt in Richtung höheres Rentenalter für alle.</p></div><div><p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich vorantreibt. Insgesamt setzt der Bundesrat aber falsche Akzente, denn die Vorschläge führen zu einer unerwünschten Aufblähung der Zweiten Säule und einer Schwächung der AHV. Eine Absage erteilt der SGB auch allen Versuchen, einzelne Reformschritte herauszulösen oder verschiedene Gesetzespakete zu staffeln. Dieses Vorgehen ist zum Scheitern verurteilt.
</p><h5>Hintergrundmaterial</h5><p>&lt;media 1088 - - "TEXT, 130621 DB Altersvorsoge Hintergrund, 130621_DB_Altersvorsoge_Hintergrund.pdf, 626 KB"&gt;Doris Bianchi "Reform Altersvorsorge 2020 -&nbsp;&lt;/media&gt;&lt;media 1088 - - "TEXT, 130621 DB Altersvorsoge Hintergrund, 130621_DB_Altersvorsoge_Hintergrund.pdf, 626 KB"&gt;Bundesrat bläht die Zweite Säule auf und schwächt die AHV"&lt;/media&gt;
</p><p class="Titeldiverse">&nbsp;</p><h5>Auskunft</h5><p>Doris Bianchi, SGB-Zentralsekretärin zuständig für die Sozialpolitik, 076 564 67 67</p></div><div></div>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1088</guid><pubDate>Mon, 17 Jun 2013 16:41:00 +0200</pubDate><title>SGB lässt Rentenklau nicht zu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-laesst-rentenklau-nicht-zu</link><description>Bundesrat plant grösste Rentensenkung aller Zeiten </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In seinen Reformplänen Altersvorsorge 2020 tritt der Bundesrat brachial und kompromisslos an. Der SGB wird vehement dafür eintreten, dass jene Punkte dieses Programms, die eine Rentensenkung zur Folge haben, beerdigt werden.</p><p>Die Sonntagspresse hat die Reformpläne zur Altersvorsorge 2020 publik gemacht. Würden die Pläne umgesetzt, müssten Rentnerinnen und Rentner künftig mit weniger auskommen oder vorher deutlich mehr einzahlen. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist dieser Weg nicht gangbar. Schon heute ist das Renteneinkommen für tiefe und mittlere Einkommen zu niedrig, um ein anständiges Leben im Alter zu garantieren. Zudem haben Leute über 50 bereits heute Mühe, im Arbeitsmarkt zu bestehen.
</p><h3>Brutale Rentensenkungen</h3><p>Mit der Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent erwägt Bundesrat Alain Berset die grösste Rentensenkung aller Zeiten. Der letzte Anlauf, den Mindestumwandlungssatz zu senken, wurde 2010 an der Urne abgeschmettert. Fast 73 Prozent der Abstimmenden lehnten die Kürzung um 0,4 Prozent auf 6,4 Prozent ab. Nun soll der Satz gar doppelt so stark gesenkt werden. Die Pensionskassenrenten würden so um 12 Prozent sinken. Wer auf eine Pensionskassenrente von 1500 Franken pro Monat anspart, etwa ein Schreiner, würde wegen der Altersvorsorge-Reform pro Monat fast 200 Franken weniger im Portemonnaie haben. Dieser Rentenabbau wird es an der Urne schwierig haben. Zwar schlägt der Bundesrat vor, den Ausfall zu kompensieren. Kompensation heisst jedoch, der Zweiten Säule zusätzliche Mittel zuzuführen. Dieses Rezept wurde bei der 1. BVG-Revision verordnet. Damals wurde die Senkung des Mindestumwandlungssatzes mit der Vergrösserung des Altersguthabens abgefedert. Zehn Jahre später ist jedoch die Bereitschaft, mehr Geld in die Zweite Säule einzuzahlen, auch auf Arbeitnehmerseite deutlich gesunken. Für Leute mit tiefem Einkommen rechnet sich die Zweite Säule nicht. Die AHV ist für tiefe und mittlere Einkommen die weit effizientere Altersvorsorge als das Zwangssparen in der Zweiten Säule. Die Stärkung der AHV wie sie die SGB Initiative AHVplus will, ist der Königsweg für eine gute Altersvorsorge.
</p><h3>Ungerechte Rentensituation für Frauen</h3><p>Bereits seit längerem bekannt ist die Forderung nach einer Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65. Die Verkürzung der Bezugsdauer ist ebenfalls eine Rentensenkung. Sie trifft nur die Frauen und wiegt besonders schwer. Denn Frauen haben deutlich tiefere Altersrenten als Männer. Die Gründe dafür liegen bei der Zweiten Säule und den tieferen Löhnen der Frauen. Von Gleichberechtigung der Frauen im Rentenalter kann also nicht die Rede sein. 40 Prozent aller Frauen verlassen den Arbeitsmarkt vor 64. Dabei spielen familiäre Verpflichtungen eine wichtige Rolle. Viele Frauen um die 60 betreuen ihre Enkelkinder und leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Beruf. Andere pflegen ihre kranken Eltern, Schwiegereltern oder den eigenen Partner. Die Heraufsetzung des Frauenrentenalters verkennt die soziale Realität der Frauen. Als Sanierungsmassnahme für die AHV ist sie einseitig und ungerecht. Der SGB lehnt eine solche Rentenverschlechterung ab. Vielmehr muss das Renteneinkommen der Frauen durch den Ausbau der AHV verbessert werden.
</p><h3>Finanzierungstricks bluten die AHV aus</h3><p>Auch bei der Finanzierung der AHV ziehen dunkle Wolken auf. Der Bund will sich aus seiner Verantwortung gegenüber der AHV stehlen und sich so einen grösseren Spielraum für Steuersenkungen – etwa für die Unternehmenssteuerreform III – schaffen. Heute übernimmt der Bund rund 20% der AHV-Ausgaben. Laut den bundesrätlichen Plänen soll der Bund nur noch 10% der Ausgaben decken. Der restliche Anteil soll an die Einnahmen der Mehrwertsteuer geknüpft werden. Der heutige Bundesanteil von 7,6 Mrd. Franken würde sich auf circa 5 Mrd. Franken reduzieren. Der Ausfall müsste dann durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aufgefangen werden. Damit schwächt der Bund die Erste Säule massiv. Ein starker Ausbau der AHV-Finanzierung über die Mehrwertsteuer ist unbeliebt, weil sie den Konsum verteuert. Der Druck für Rentenkürzungen bei der AHV wird zunehmen. Passend dazu fordern auch Economiesuisse und die bürgerlichen Parteien eine automatische Leistungsanpassung bei der AHV, mit andern Worten: eine Schmälerung der künftigen Renteneinkommen. Unter dem Titel Schuldenbremse für die AHV hat das Eidg. Parlament bereits die Einführung einer technokratischen Ausgabenkürzung beschlossen. Künftig sollen die AHV-Renten nicht mehr der Teuerung- und Lohnentwicklung angepasst werden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich vehement gegen alle Pläne stemmen, die das Rentenniveau drücken.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1085</guid><pubDate>Wed, 12 Jun 2013 18:43:00 +0200</pubDate><title>Keine Heiratsstrafe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-heiratsstrafe</link><description>AHV gewährt viele Vorteile nur Verheirateten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Die AHV bestrafe Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren. Der häufig gehörte Vorwurf ist falsch. Denn er blendet viele Vorzüge aus, die die AHV nur Verheirateten bietet.</p><p class="Text">Ehepaare im Rentenalter erhalten zusammen von der AHV höchstens Fr. 3510 pro Monat. Dies auch wenn die einzelnen Renten je über Fr. 2000 liegen würden. Die AHV-Altersrenten sind für Verheiratete auf 150 % der maximalen Rente begrenzt.</p><p class="Text">Ist dieser Plafonds für Verheirate ungerecht? Eine Strafe? Werden dafür Konkubinatspaare im gemeinsamen Haushalt und mit zwei unbegrenzten AHV-Renten begünstigt? </p><p class="Text">Wer so argumentiert, verkennt, dass Ehepaare in der zivilstandsabhängigen AHV in vielerlei Hinsicht begünstigt werden.</p><p class="Text">&nbsp;</p><ul><li><span>Für Ehepaare gibt es Beitragserleichterungen: Bei Ehepaaren bezahlt nur ein Ehepartner AHV-Beiträge, falls nur ein Ehepartner erwerbstätig ist. Der nichterwerbstätige Ehepartner muss keine AHV-Beiträge entrichten, bleibt aber AHV-versichert. Bei der Berechnung der Altersrente werden die Einkommen, welche Verheiratete während den Ehejahren erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte der Ehefrau und dem Ehemann gutgeschrieben. Das ist etwa für Ehefrauen vorteilhaft, die während der Ehe nicht oder nur wenig gearbeitet haben.</span></li><li><span>Auch auf der Leistungsseite sieht es für Ehepaare besser aus als für Unverheiratete: Nur Verheiratete haben im Todesfall des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin Anspruch auf eine Witwer- bzw. Witwenrente. Stirbt eine verheiratete Person, erhält der Ehemann oder die Ehefrau zudem einen Zuschlag von 20 Prozent auf die eigene Altersrente (bis höchstens zum Betrag der Maximalrente).</span></li></ul><p class="Text">Würde nun der AHV-Plafonds für die Altersrenten der Ehepaare abgeschafft werden, müssten konsequenterweise auch diese Vorteile gestrichen werden. Die Ehepaare hätten dann unter dem Strich ein Minus-Geschäft gemacht, wie die folgende Auflistung zeigt.</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text"><b>AHV-Leistungen für Verheiratete</b></p><table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0" style="border: none; " class="contenttable"><tbody><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-top-style: solid; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-color: windowtext; border-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Beitragsvorteil:</p><p class="Text">Beitragspflicht erfüllt, wenn Ehepartner einzahlt</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: solid; border-right-style: solid; border-top-color: windowtext; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-top-width: 1pt; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">+ 200 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Witwen- und Witwerrente</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">+ 1‘400 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Zuschlag für verwitwete Altersrentenbezüger</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">+ 1‘200 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Plafond Ehepaarrente:</p><p class="Text">Begrenzt auf 150% der maximalen AHV-Rente</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">- 2‘000 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Total „Vorteil“ für Ehepaare</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">+ 800 Mio</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Dass für Ehepaare die Altersrenten begrenzt werden, berücksichtigt den Umstand, dass die Lebenshaltungskosten in einem Zwei-Personen-Haushalt in aller Regel tiefer sind als in zwei separaten Ein-Person-Haushalten. Also ist es zweckmässig, das Renteneinkommen auf diese Situation anzupassen. Natürlich haben auch Konkubinatspaare, die gemeinsam wohnen, die gleichen tieferen Lebenshaltungskosten wie Ehepaare. Aus Praktikabilitätsgründen kann aber die AHV keine Kontrolle der jeweiligen Wohnsituation aufziehen. Die Ehe ist der klarste Anknüpfungspunkt für einen gemeinsamen Haushalt. Alles andere würde zu einem grossen bürokratischen Aufwand führen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1079</guid><pubDate>Wed, 05 Jun 2013 11:00:00 +0200</pubDate><title>In keiner anderen Versicherung ist das Preis-Leistungs-Verhältnis so komfortabel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/in-keiner-anderen-versicherung-ist-das-preis-leistungs-verhaeltnis-so-komfortabel</link><description>AHVplus ist problemlos finanzierbar</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">AHVplus bringt allen einen Zuschlag von 10 % auf die Rente. Wenn man AHVplus vollständig über Lohnbeiträge finanzieren will, kostet das jeden Arbeitnehmenden 0,55 zusätzliche Lohnprozente. Nirgendwo sonst kriegt man für so wenig Geld später eine solche Leistung. Und: der Beitrag kann auch tiefer sein, denn neben den Lohnprozenten gibt es auch andere Finanzierungsmöglichkeiten.</p><p>Die Frau in Beige wehrt mit erhobener Hand ab, aber, immerhin, sie läuft nicht einfach weiter:
</p><p>„Dereinst 10 % mehr AHV, das würd ich schon nehmen. Aber wer zahlt das? – Wohl ich selber? Oder dann doch die Jungen? Also die, die das Geld dringend notwendig haben.“
</p><p>Marc, ein begnadeter Unterschriftensammler für AHVplus, lässt sich nicht beirren. Er fordert die Frau in Beige auf zu rechnen:
</p><p>„10 % mehr AHV, das sind rund 3,6 Milliarden Franken. 3,6 Mia. Franken entsprechen 1,1 Lohnprozenten. Also zahlen Sie 0,55 % mehr Beitrag und ihr Arbeitgeber nochmals diesen Betrag. Dafür kriegen Sie während Ihrem ganzen nachberuflichen Leben 10 % mehr AHV-Rente.“
</p><p>„Das geht doch nicht auf. Nur 0,55 % mehr Beitrag und dafür 10 % mehr Rente, das kann gar nicht aufgehen…“
</p><p>Marc ist sattelfest und hat alle Statistiken intus. Er nimmt seine ganze Didaktik und dazu seine Schwester als Beispiel: Diese verdient 54‘000 Fr. pro Jahr und hätte für AHVplus einen zusätzlichen Lohnabzug von 297 Fr. pro Jahr zu gewärtigen. Die jährliche Rentenerhöhung dereinst betrüge jedoch über 2000.- pro Jahr. Die Ausführungen sind lang, die Frau in Beige kann ihnen folgen, ist ja nicht auf den Kopf gefallen. Und sie versteht, was Marc gleichsam als Fazit zieht: „Statt viel Geld in private Vorsorgelösungen zu stecken, können Sie sich mit wenig Geld via AHVplus einen guten Rentenzustupf leisten 
</p><h3>Andere Quellen möglich</h3><p>Die Initiative AHVplus schreibt keinen Finanzierungsschlüssel vor. Marc blieb in seiner Erklärung bei den Lohnprozenten als alleiniger Quelle. Es stehen jedoch auch andere Einnahmen für die AHV zur Diskussion. 
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Heute wird dem Volk vorgegaukelt, dass die Erträge aus der Tabak- und Alkoholsteuer direkt in die AHV fliessen. In Wahrheit fliesst dieses Geld in die allgemeine Bundeskasse. Der Bund finanziert daraus einen Teil seines gesetzlich festgelegten 20-Prozent-Beitrags für die AHV. Wenn der Bund die Tabaksteuer erhöht, bekommt die AHV deshalb keinen einzigen Zusatzfranken. Würden die Erträge aus der Tabaksteuer direkt in die AHV gesteckt und am normalen Bundesbeitrag festgehalten, würden der AHV 2,2 Milliarden Franken zufliessen. Bei der Alkoholsteuer kämen nochmals 300 Millionen Franken hinzu.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Auch die Mehrwertsteuererhöhung für die AHV aus dem Jahr 1999 kommt nicht voll der AHV zugute. Der Bund zweigt vom AHV-Mehrwertsteuerprozent einen Anteil von 17 Prozent in die eigene Kasse ab – mit der Begründung, dass er bereits einen Bundesbeitrag leistet. Das sind nochmals 500 Millionen Franken. 
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Noch vor AHVplus wird über die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer auf Erbschaften über 2 Mio. Franken entschieden. Die Erträge würden zu zwei Drittel der AHV zufliessen. Das bedeutet für die AHV 2 Milliarden Franken mehr pro Jahr. Mehr als die Hälfte der Mehrkosten von AHVplus wären bereits dadurch gedeckt.
</p><h3>Für Jugendliche keine bessere Altersvorsorge</h3><p>Übrigens: die Frau in Beige hat die Volksinitiative noch auf der Strasse unterzeichnet. Sie stellte, noch bevor Marc auf die anderen Arten der Finanzierung als über Lohnprozente zu sprechen kommen konnte, eine, wie sie selbst sagte, „Milchbüechlirechnung“ an.
</p><p>„Ich denk ja nicht nur an mich bei AHVplus, sondern auch an meine Tochter, die demnächst ihren ersten Beitrag zahlen wird. Sie wird also im Lauf ihrer Erwerbsbiografie 0,55 % mehr Beitrag auf ihren Lohn zahlen. Sagen wir 45 Jahre auf durchschnittlich 50‘000 Franken pro Jahr. Das macht 275 Fr. mal 45 = 12‘375.-. Dafür kriegt sie über 2000 Fr. mehr Rente pro Jahr, sagen wir 20 Jahre mal 2000 = 40‘000 Franken. Sie kriegt also mehr als das Dreifache zurück als was sie einbezahlt hat. Oder wenn sie nur 10 Jahre die AHV bekommen sollte, immerhin noch fast das Doppelte. Da kann man es sich gut leisten, wenn die Preise für Waren und Dienstleistungen in einem minimalen Ausmass steigen, weil die Arbeitgeber ihren zusätzlichen Teil von 0,55 % auf die Preise überwälzen werden.“
</p><h3>Kasten:</h3><h3>In der AHV ist Demografie Nebensache</h3><p>Bei der AHV spielt die Demografie nur eine untergeordnete Rolle. Das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentenbeziehenden hat sich seit Einführung der AHV andauernd verschlechtert, die AHV hat dies jedoch spielend verdaut. 1948, bei der Einführung der AHV, standen beinahe 7 Beitragszahlende einem Rentenbezüger gegenüber. Heute sind es 3,8 Beitragszahlende. Wieso hat die AHV dies problemlos geschafft? Weil sie jeden Lohnfranken, also auch die Supersaläre, also die gesamte Lohnsumme erfasst. Die Lohnsumme ist gestiegen. Dies, weil die Löhne und auch die Zahl der Erwerbstätigen gestiegen sind. Das wird auch in Zukunft so sein – schon nur aus dem einfachen Grund, dass immer mehr Frauen immer mehr arbeiten wollen. Die Änderung von heute (3,8 zu 1) zu 2050, wo ein Verhältnis von 2 zu 1 vorausgesagt wird, ist zudem weniger ausgeprägt als die von 1948 zu 2012.
</p><p>Mit andern Worten: die AHV funktioniert zu einem guten Teil jenseits der Demografie, weil jeglicher Lohn, gegen oben unbegrenzt, erfasst wird. Das erklärt wohl auch, warum die Reichen dieses Landes seit Jahrzehnten predigen, der AHV-Ausbau sei nicht mehr finanzierbar...
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1069</guid><pubDate>Thu, 23 May 2013 14:07:00 +0200</pubDate><title>Nur auf eine starke AHV ist Verlass</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nur-auf-eine-starke-ahv-ist-verlass</link><description>Leistungsabbau trotz guter Renditen bei den Pensionskassen  </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den meisten Pensionskassen geht es gut. Dies zeigen die jüngst veröffentlichten Zahlen zur finanziellen Gesundheit der zweiten Säule. Trotzdem schüren die Pensionskassen-Branche und deren Aufsichtsbehörde Angst und predigen Leistungsabbau. Das Vertrauen in die zweite Säule sinkt. Da kommt der SGB mit seinen Plänen gerade recht, die erste Säule zu stärken.</p><p>Landauf, landab haben die Pensionskassen in den letzten Wochen ihre Ergebnisse 2012 veröffentlicht. Und auch die vom Vorsorgeanbieter Swisscanto in einer grossangelegten Umfrage sowie von der neuen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) in einem Bericht ausgewerteten Zahlen zeigen es: 2012 war ein erfolgreiches Jahr für die Pensionskassen. Die Renditen zogen kräftig an. Im Schnitt erwirtschafteten die Schweizer Pensionskassen eine Rendite von gut 7,4 %. Über 90 Prozent der Pensionskassen erreichten eine Rendite zwischen 5 bis 10 Prozent. Dementsprechend stiegen auch die Deckungsgrade der Pensionskassen. Mit einem durchschnittlichen Deckungsgrad von fast 110% bei den privatrechtlichen Kassen und 90% bei den öffentlichen Kassen ist die berufliche Vorsorge gut aufgestellt. Zudem sind die Berechnungsgrundlagen für die Rentenverpflichtungen immer vorsichtiger geworden. Erfreulicherweise kommen auch die Kosten langsam herunter. 
</p><h3>Gute Performance, schlechte Verzinsung</h3><p>Trotz dieser positiven Entwicklung schüren die Branche und die zuständigen Behörden weiterhin Angst. Von der sehr guten Performance sahen die Versicherten deshalb kaum was. Die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben lag unter 2 Prozent. Der Mindestzinssatz betrug letztes Jahr mickrige 1,5 Prozent. Auch 2013 wird es nicht mehr sein. Das drückt das Alterskapital künftiger Rentnerinnen und Rentner. Einer 55-jährigen Frau, die bereits 200‘000 Franken Altersguthaben angespart hat, hätten 6000 Franken gutgeschrieben werden müssen, wenn schon nur knapp die Hälfte der tatsächlich erwirtschafteten Durchschnitts-Rendite weiter gegeben worden wäre. Real nahm ihr Altersguthaben dank Zins aber nur um 3000 Franken zu. Dieser Fall zeigt, dass sich die magere Verzinsung bereits innerhalb von 3 bis 4 Jahren zu Verlusten von über 10‘000 Franken zusammenläppern kann. Dieses Geld fehlt dann bei der Umrechnung des Altersguthabens in eine Rente. Dies umso mehr als die künftigen Rentnerinnen und Rentner sich ohnehin mit tieferen Renten abfinden müssen. Denn die meisten Kassen haben in den letzten Jahren ihre Umwandlungssätze bis auf unter 6 Prozent gesenkt. 
</p><p>Die Pensionskassen-Branche wollte nach dem wuchtigen Volks-Nein zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes im Jahr 2010 mehr Vertrauen in die berufliche Vorsorge schaffen. Sie tut aber genau das Gegenteil. Wenn in guten Jahren die Verzinsung mickrig bleibt und auch Rentenkürzungen durchgezogen werden, nimmt das ohnehin angeschlagene Vertrauen in die zweite Säule weiter ab. Es ist für den versicherten Arbeitnehmer nicht mehr nachvollziehbar, wieso trotz hoher Pensionskassen-Renditen Leistungen gekürzt werden. 
</p><h3>AHV ist und bleibt verständlich – und verlässlich</h3><p>Die Altersvorsorge muss verständlich und nachvollziehbar funktionieren. Im Schweizer 3-Säulen-Modell wird nur noch die erste Säule, also die AHV, allgemein verstanden. Die Finanzierung im Umlageverfahren ist verständlicher als die Finanzierung der Pensionskassen, wo auch bei guten Renditen die künftigen Renten nicht anwachsen dürfen. Die AHV-Einnahmen decken fortlaufend die ausbezahlten AHV-Renten. Solange sich die Wirtschaft positiv entwickelt, fliessen genügend AHV-Beiträge, um die Renten zu finanzieren. Die AHV fusst auf dem Prinzip der Solidarität zwischen jung und alt sowie zwischen reich und arm. Ohne Solidarität funktioniert keine Gesellschaft und erst recht keine Risikogemeinschaft wie eine Sozialversicherung. Die solidarische Finanzierung der AHV ist auch 65 Jahre nach ihrer Einführung leistungsstark, trotz einer Verdoppelung der ausbezahlten Renten und trotz der Verschlechterung des Verhältnisses zwischen RentnerInnen und Beitragszahlenden von 1:9 auf 1:2,5.
</p><p>Die paradoxe Situation bei den Pensionskassen zeigt deutlich, dass wir bei der Ausgestaltung unseres künftigen Altersvorsorgesystems auf den Ausbau der AHV setzen müssen. Die Volksinitiative AHVplus verlangt eine Erhöhung aller Altersrenten um 10 Prozent. Nur die AHV ist Garant für eine verlässliche und nachvollziehbare Altersvorsorge.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1018</guid><pubDate>Mon, 11 Mar 2013 09:38:00 +0100</pubDate><title>Lancierung der Volksinitiative AHVplus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/lancierung-der-volksinitiative-ahvplus</link><description>Erfolgsmodell AHV stärken</description><content:encoded><![CDATA[<div><p>Heute können viele Menschen mit ihren Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule im Alter ihr „gewohntes Leben“ nicht mehr „angemessen“ weiterführen, wie es die Verfassung verspricht. Zudem hinken die AHV-Renten immer mehr den Löhnen hinterher und die Leistungen der zweiten Säule stehen unter Druck. Deshalb sollen die AHV-Renten um 10 Prozent erhöht werden. Dies fordert die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“, die der SGB in Allianz mit einem breiten Bündnis am Dienstag lanciert.</p></div><p class="Text">Die AHV ist die sicherste, effizienteste und sozialste Altersvorsorge der Schweiz. Seit Jahren wird die AHV von Sozialabbau-Ideologen schlechtgeredet. Die so geniale wie einfache und solidarische Finanzierung der AHV sorgt jedoch dafür, dass die wichtigste Schweizer Sozialversicherung solide dasteht. Wider besseres Wissen werden die Angriffe auf das Erfolgsmodell AHV fortgesetzt. Jetzt ist es Zeit für ein Gegenprojekt, das den Bedürfnissen breiter Kreise Rechnung trägt. Der SGB fordert zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden, weiteren Arbeitnehmer-Organisa-tionen (etwa den Lehrerverbänden), der SP, den Grünen sowie Rentner/innen-Organisationen einen Zuschlag von 10 Prozent auf allen AHV-Renten. Für Alleinstehende steigt so die durchschnittliche AHV-Rente um rund 200 Fr. und für Ehepaare um rund 350 Fr. pro Monat.</p><p class="Text">Von der Erhöhung würden insbesondere Frauen profitieren: Wegen Mutterschaft und Kinderbetreuung erhalten Frauen oft nur kleine Pensionskassenrenten. Bei der AHV dagegen werden die Erwerbsunterbrüche dank Erziehungsgutschriften ausgeglichen, so dass auch Frauen mit Kindern gute AHV-Renten ausbezahlt werden. Ein Zuschlag auf den AHV-Renten zahlt sich damit für Frauen überdurchschnittlich aus. Eine Stärkung der AHV ist vor allem auch für die junge Generation interessant. Für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen ist die mit AHVplus erzielte Rentenerhöhung viel günstiger als wenn das gleiche Ziel über die Pensionskasse erreicht werden müsste. Denn privates Sparen für das Alter kostet viel mehr, weil Banken und Versicherungen mitverdienen.</p><p class="Text">Was etwas wert ist, kostet auch etwas: Die Rentenverbesserung wird auf 3,6 Milliarden Fr. veranschlagt. Würde die Schweiz eine nationale Erbschaftssteuer einführen, so wären 2 Milliarden bereits finanziert. Und würde die Tabaksteuer direkt in die AHV fliessen statt in die Bundeskasse, stünden der AHV auf einen Schlag weitere 2,2 Milliarden Fr. mehr zur Verfügung.</p><h5>Weitere Unterlagen</h5><p class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">&nbsp;</p><ul><li>Redebeitrag Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "Es braucht wieder bessere AHV-Renten!"</li><li>&lt;media 906 - - "TEXT, 130311 AHVplus Redebeitraege, 130311_AHVplus_Redebeitraege.pdf, 198 KB"&gt;Weitere Redebeiträge: Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Vizepräsidentin SGB; Giorgio Tuti, Präsident SEV, Vizepräsident SGB; Maria Roth Bernasconi, Nationalrätin SP, Generalsekretärin PVB; Regula Rytz, Co-Präsidentin der Grünen;&nbsp;Beat W. Zemp, Zentralpräsident LCH;&nbsp;Christiane Jaquet-Berger, Präsidentin AVIVO&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Kontakte</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, </span><span class="Auszeichnunghalbfett">079 277 61 31</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen</span><span><a name="Text10">, </a></span><span class="Auszeichnunghalbfett">076 564 67 67</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1017</guid><pubDate>Mon, 11 Mar 2013 09:34:00 +0100</pubDate><title>Paul Rechsteiner: Es braucht wieder bessere AHV-Renten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/paul-rechsteiner-es-braucht-wieder-bessere-ahv-renten</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Lancierung der Volksinitiative AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV ist die erste und für die Mehrheit der Bevölkerung wichtigste Säule der Altersvorsorge. AHV-Renten haben den Vorteil, dass sie – via Mischindex – regelmässig an die Teuerung angepasst werden. Trotzdem hinken die Renten der AHV inzwischen empfindlich hinter der Lohnentwicklung her. Die letzte reale Rentenerhöhung gab es 1975. Nach bald 40 Jahren ist es deshalb höchste Zeit für eine Rentenverbesserung. Die Volksinitiative AHVplus verlangt einen Zuschlag zu den Altersrenten in der Höhe von 10%. In Franken gerechnet würden dadurch die Renten der Alleinstehenden um rund 200 Franken und jene der Verheirateten um rund 350 Franken pro Monat steigen.
</p><p>Weshalb eine Volksinitiative? Die vorläufigen Pläne des Bundesrates in der Altersvorsorge („Altersvorsorge 2020“) sehen für die Bevölkerung in den entscheidenden Punkten nur Verschlechterungen vor: Senkung der Renten der Pensionskassen (Stichwort „Umwandlungssatz“), Verschlechterung des Teuerungsausgleichs in der AHV (Stichwort „Schuldenbremse“), ganz abgesehen von der Heraufsetzung des Frauenrentenalters. Auf das Problem der ungenügenden Renten für viele mit unteren und mittleren Einkommen geben die Pläne aus dem Bundeshaus keine Antwort. Und weil bei den Pensionskassen eine Rentenverbesserung nicht realistisch ist (schon die Verteidigung der Renten der 2. Säule ist anspruchsvoll), kann das Verfassungsziel der Altersvorsorge („Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“) nur durch bessere AHV-Renten gewährleistet werden.
</p><p>Dafür spricht auch, dass die AHV äusserst solid und leistungsfähig finanziert ist. Von 1975 bis heute ist die Zahl der Rentnerinnen und Rentner von 900‘000 auf über 2 Millionen angestiegen. Trotzdem sind die Lohnbeiträge an die AHV in diesen 38 Jahren nie erhöht worden. Nur einmal, vor 15 Jahren, brauchte es ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent. Warum ist die AHV-Finanzierung so leistungsfähig? Das Rezept ist so einfach wie solidarisch: Alle zahlen Beiträge auf dem ganzen Erwerbseinkommen, auch wenn sie Millionen kassieren. Aber auch die Einkommensmillionäre bekommen keine höheren AHV-Renten als die Mehrheit der Bevölkerung.
</p><p>&nbsp;</p><p>Das Preis-Leistungsverhältnis für bessere Renten ist deshalb für die grosse Mehrheit der Bevölkerung mit unteren und mittleren Einkommen bei der AHV viel günstiger als bei allen anderen Formen der Altersvorsorge. Dies gilt aber nicht nur dann, wenn die Verbesserung der AHV-Renten über Lohnpromille finanziert würde (10% höhere Renten würden 3,6 Milliarden Franken kosten, was umgerechnet je 0,55 Lohnprozente für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen entspricht). Käme nämlich die Erbschaftssteuer durch, so wären zwei Drittel der Rentenverbesserung bereits finanziert. Zwei Drittel der Rentenerhöhung wären auch auf einen Schlag finanziert, wenn die Tabaksteuer statt der Bundeskasse der AHV zu Gute käme. 
</p><p>Wir stehen heute vor einer Wende in der Rentenpolitik. Statt die AHV ständig schlechtzureden und die Bevölkerung mit immer neuen Abbauvorschlägen zu plagen, braucht es endlich wieder eine Anpassung der Renten an die wirtschaftliche Entwicklung und die sozialen Bedürfnisse. Die in einem breiten Bündnis lancierte Volksinitiative AHVplus weist den Weg dazu.
</p><p>&nbsp;</p><ul><li><span style="font-size: 12px; line-height: 1.46em;">Medienkonferenz AHVplus - weitere Unterlagen</span></li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-968</guid><pubDate>Tue, 22 Jan 2013 14:27:00 +0100</pubDate><title>Automatischer Rentenabbau hat keine Chance</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/automatischer-rentenabbau-hat-keine-chance</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem schönfärberisch „Schuldenbremse“ genannten Mechanismus plant die bürgerliche Mehrheit der Sozialkommission des Ständerats einen automatischen Rentenabbau – sei es über Rentenkürzungen, sei es über ein höheres Rentenalter. Damit politisieren die bürgerlichen Politiker am Volk vorbei, das solch technokratischen Abbauplänen bereits in der 11. AHV-Revision eine wuchtige Abfuhr erteilte. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird die Neuauflage dieser Pläne mit allen Mitteln bekämpfen.
</p><p>Der SGB fordert die bürgerlichen Politiker auf, die AHV nicht ständig schlecht zu reden und endlich die Raubzüge auf die Alters- und Hinterbliebenenversicherung einzustellen. Insgesamt entgehen der AHV jährlich rund 3 Milliarden Franken, weil der Bund auf Einnahmen zugreift, die eigentlich der AHV zustehen – etwa bei der Tabak- und Alkoholsteuer. Und immer wieder wird der AHV Geld entzogen – etwa wegen der Unternehmenssteuerreform II.
</p><p>Statt ständig Abbaupläne zu wälzen sollte sich die Politik darauf konzentrieren, wie der wichtigste und solideste Pfeiler des Sozialstaats gestärkt und der Verfassungsauftrag umgesetzt werden kann. Gemäss Bundesverfassung müssen die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule zusammen im Pensionsalter den gewohnten Lebenswandel in „angemessener Weise“ garantieren. Dazu braucht es eine Erhöhung der AHV-Renten, so wie sie der SGB in der Volksinitiative „AHVplus: Für eine starke AHV“ fordert, die er im Frühjahr lanciert.
</p><h5 style="font-size: 13px; "><span>AUSKÜNFTE</span></h5><ul style="font-size: 12px; "><li style="font-size: 12px; "><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik,&nbsp;031 377 13 oder 076 564 67 67</span></li><li style="font-size: 12px; "><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation,&nbsp;031 377 01 06 oder 079 249 59 74</span></li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-958</guid><pubDate>Mon, 07 Jan 2013 09:17:00 +0100</pubDate><title>Gerechtere Einkommensverteilung, bessere Renteneinkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gerechtere-einkommensverteilung-bessere-renteneinkommen</link><description>Jahresmedienkonferenz 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch im Jahr 2013 steht die Lohn- und Rentenentwicklung zuoberst auf der politischen Agenda des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Die Mindestlohn-Initiative wird in die parlamentarische Beratung gelangen. Sie verlangt einen gesetzlichen Mindestlohn von monatlich 4‘000 Franken für eine Vollzeitstelle sowie die Förderung von GAV durch den Bund. Ein solcher Mindestlohn ist bitter nötig: Rund 430‘000 Arbeitnehmende erhalten für einen Vollzeitjob nur einen sogenannten Tieflohn von weniger als 4‘000 Franken pro Monat. 140‘000 Menschen davon verdienen so wenig, obwohl sie über einen Lehrabschluss verfügen. Damit wird das Versprechen nicht eingelöst, dass Menschen mit Lehre von ihrem Lohn leben und eine Familie gründen können müssen.
</p><p>Während Beschäftigte mit einer Lehre zwischen 2002 bis 2010 einen sinkenden Reallohn hinnehmen mussten, stiegen die Reallöhne der Kader um mehr als 12 Prozent. Und auch die Aktionäre konnten in den letzten Jahren von Milliarden-Steuergeschenken profitieren. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 4‘000 Franken sorgt damit für etwas mehr Lohngerechtigkeit, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien ausführte.
</p><h3><b>Raubzüge auf die AHV-Kasse stoppen</b></h3><p>In der Debatte über die Altersvorsorge wird der SGB alle Versuche bekämpfen, die erste Säule schlecht zu reden und zu schwächen. Es geht nicht an, dass der AHV Geld vorenthalten wird, das ihr zusteht. Heute fliessen die Erträge der Tabak- und Alkoholsteuer in die Bundeskasse, statt in die AHV. Dort werden sie mit dem Bundesbeitrag an die AHV verrechnet. Der AHV entgehen so allein 2,5 Mrd. Franken. Insgesamt stünden der AHV jährlich 3 Mrd. Franken mehr zu als ihr heute zufliessen, wie SGB-Chefökonom Daniel Lampart aufzeigte. Stattdessen werden mit dem Geld Steuersenkungen für die Oberschicht und die Unternehmen finanziert. Hier besteht Korrekturbedarf.
</p><p>Kompensiert werden müssen auch die 300 bis 400 Mio. Franken Einnahmeausfälle, die bei der AHV wegen der Unternehmenssteuerreform II anfallen, da sich Firmenbesitzer heute lieber AHV-freie Dividenden statt AHV-pflichtige Löhne auszahlen. Zudem muss das Parlament den Plan des Bundesrats zurückweisen, die Schulden der IV gegenüber der AHV nur noch mit einem statt zwei Prozent zu verzinsen (Einnahmeausfall für die AHV: 150 Millionen).
</p><p>„Die Kreise, die sich angeblich um die Finanzen der AHV sorgen, täten besser daran, die AHV vor den Raubzügen zu schützen, denen sie seit Jahr und Tag ausgesetzt ist“, sagte Paul Rechsteiner. Ob die AHV genug Geld hat um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, ist in erster Linie eine Frage des politischen Willens. Als eines der reichsten Länder der Welt hat die Schweiz die dazu nötigen Ressourcen.
</p><h3><b>Bessere Renten dank AHVplus</b></h3><p>Statt eines Abbaus braucht es bei der AHV vielmehr einen Ausbau. Höhere AHV-Renten sind dringend nötig, da heute viele Menschen im Alter ihr „gewohntes Leben“ nicht mehr „angemessen“ weiterführen können, wie es in der Verfassung vorgeschrieben ist. Die AHV ist die effizienteste und stabilste Säule der Altersvorsorge, wie die für die Sozialpolitik zuständige SGB-Zentralsekretärin Doris Bianchi ausführte. Deshalb will der SGB die AHV ausbauen. Dazu startet der SGB im Frühling die Volksinitiative AHVplus. Ziel ist es, auf den AHV-Renten einen Zuschlag von 10 Prozent zu gewähren.
</p><h5>Referate der jahresmedienkonferenz 2013</h5><ul><li>&lt;media 825 - - "TEXT, 130107 PR Jahres MK , 130107_PR_Jahres_MK_.pdf, 68 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB:&nbsp;„Keine Löhne unter 4‘000 Franken“, anständige Renten und&nbsp;„Schluss mit den Raubzügen auf die AHV-Kasse!“&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 824 - - "TEXT, 130107 DL Jahres MK, 130107_DL_JahresMK.pdf, 124 KB"&gt;Daniel Lampart, SGB-Chefökonom:&nbsp;Faire Löhne für die Normalhaushalte – Schluss mit Steuersenkungen für die Oberschicht auf Kosten der AHV&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 823 - - "TEXT, 130107 DB Jahres MK, 130107_DB_Jahres_MK.pdf, 78 KB"&gt;Doris Bianchi,&nbsp;Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen:&nbsp;Bessere Renten&lt;/media&gt;<p class="Titeldiverse"></p><p class="AktuellesDatum"></p></li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen,&nbsp;076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-945</guid><pubDate>Tue, 11 Dec 2012 15:33:00 +0100</pubDate><title>Untaugliche Rezepte der bürgerlichen Parteien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/untaugliche-rezepte-der-buergerlichen-parteien</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die bürgerlichen Parteien SVP, FDP, CVP, BDP und GLP haben am Dienstag einmal mehr altbekannte und untaugliche Rezepte zur Altersvorsorge präsentiert. Prioritär vorantreiben wollen sie Massnahmen, mit denen sie bereits in der Vergangenheit gescheitert sind, etwa der Erhöhung des Rentenalters der Frauen oder einem schönfärberisch „Schuldenbremse“ genannten automatischen Abbaumechanismus.
</p><p>Aus Angst davor, die Karten auf den Tisch zu legen, blieben die Bürgerlichen vage, wie ein solcher Mechanismus konkret aussehen könnte. Es ist unschwer zu erkennen, dass sich dahinter vor allem Pläne für automatische Rentenkürzungen oder automatische Rentenaltererhöhungen verstecken, zu denen das Stimmvolk dann nichts mehr zu sagen hätte.
</p><p>Eine bittere Medizin verschreiben wollen die Bürgerlichen vor allem den Frauen: Sie fordern beim Rentenalter eine „Gleichbehandlung“ von Mann und Frau. Die Frauen sind heute vor und nach der Pension weit schlechter gestellt als die Männer. Die durchschnittliche Pensionskassenrente eines Mannes ist heute immer noch rund doppelt so hoch wie jene einer Frau. Das Renteneinkommen von Frauen ist dadurch deutlich tiefer als jenes der Männer. Die Gleichberechtigung der Frauen wird nicht mit einem höheren Rentenalter und dadurch einer kürzeren Leistungsbezugsdauer gefördert, sondern durch eine bessere AHV Rente, so wie sie die Volksinitiative AHVplus vorsieht.
</p><p>Lieber heute als morgen würden die bürgerlichen Parteien den Mindestumwandlungssatz bei den Pensionskassen senken, eine Massnahme, die das Stimmvolk 2010 mit mehr als 70 Prozent ablehnte.
</p><p> Mit ihren Forderungen politisieren die bürgerlichen Parteien am Volk vorbei. Wie in der Vergangenheit werden sie Schiffbruch erleiden. Der SGB wird sich demgegenüber darauf konzentrieren, eine solide Altersvorsorge für alle zu sichern.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Zentralsekretärin, zuständig für Altersvorsorge,&nbsp;076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation,&nbsp;079 249 59 74</li></ul><p></p> ]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-931</guid><pubDate>Mon, 26 Nov 2012 13:55:00 +0100</pubDate><title>Erhöhung des Rentenalters der Frauen kommt nicht in Frage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erhoehung-des-rentenalters-der-frauen-kommt-nicht-in-frage</link><description>SGB-Frauenkommission</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrat Alain Berset hat vor wenigen Tagen die Leitlinien zur nächsten AHV- und BVG-Revision bekanntgegeben. Die SGB-Frauenkommission wird sich mit den Revisionspunkten im Detail auseinandersetzen, wenn die Vorschläge konkret auf dem Tisch liegen. Eines steht allerdings heute schon fest: Für die SGB-Frauenkommission kommt eine Rentenaltererhöhung der Frauen auf 65 Jahre nicht in Frage.
</p><p>Es gibt keinen Grund das Rentenalter der Frauen zu erhöhen. Die AHV steht auf soliden Füssen und in der Gleichstellung sind noch viele Baustellen offen. Zudem werden ältere Arbeitnehmende vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt verdrängt. Eine Rentenaltererhöhung der Frauen könnte höchstens in Betracht gezogen werden, wenn das durch diese Erhöhung zusätzlich in die AHV fliessende Geld in vollem Umfang den Frauen zur Verbesserung ihrer Altersvorsorge zu Gute kommt. Nach wie vor verdienen Frauen markant weniger als Männer und erledigen deutlich mehr unbezahlte Arbeit – Arbeit, welche für die ganze Gesellschaft wichtig ist. Eine einseitige „Gleichstellung“ in der Rentenalterfrage auf Kosten der Frauen ist inakzeptabel.
</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND - FRAUENKOMMISSION
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Christine Filtner, Co-Präsidentin, 079 318 28 25</li><li>Christine Michel, Co-Präsidentin, 079 275 14 20</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-926</guid><pubDate>Wed, 21 Nov 2012 17:37:00 +0100</pubDate><title>Bedürfnisse breiter Bevölkerungskreise nicht berücksichtigt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/beduerfnisse-breiter-bevoelkerungskreise-nicht-beruecksichtigt</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat heute seine Leitlinien für die künftigen Reformen der Altersvorsorge präsentiert. Positiv ist, dass er die Leistungen der ersten und zweiten Säule zusammen betrachtet. So wie es in der &nbsp;Bundesverfassung geregelt ist.
</p><p>Leider tragen seine Vorschläge den Bedürfnissen eines grossen Teils der Schweizer Bevölkerung nicht Rechnung. Das Renteneinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tiefe oder mittlere Löhne verdient haben, ist heute zu gering. Der Verfassungsauftrag, auch im Alter in angemessener Weise das gewohnte Leben führen zu können, ist noch nicht umgesetzt. Die Renten der AHV hinken der Lohnentwicklung hinterher. Auch die künftigen Renten der beruflichen Vorsorge stehen unter Druck. Heute garantiert auch ein volles Erwerbsleben keine genügende Altersrente. Es besteht damit ein grosses Bedürfnis, die Altersrenten deutlich, um 10 Prozent anzuheben, so wie es der SGB in der letzten Freitag beschlossenen Volksinitiative fordert.
</p><p>Mit seinen Plänen den Mindestumwandlungssatz zu senken, nimmt der Bundesrat stattdessen tiefere Renten in Kauf. Ein Interventionsmechanismus, welcher die AHV-Renten einfrieren würde, ist ebenfalls ein Angriff auf das Renteneinkommen.
</p><p>Fern von den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger liegt der Bundesrat auch bei den Plänen rund um das Rentenalter: Ältere Arbeitnehmer und vor allem die Arbeitnehmerinnen haben es schwer auf dem Arbeitsmarkt. Rund ein Drittel der über 58-Jährigen würden lieber bis zur Pensionierung arbeiten anstatt ihre Arbeit aufgeben zu müssen. Die Hälfte der Frauen, die vor 64 Jahren mit Arbeiten aufhören, tut dies, weil ihre Arbeit gesundheitlich zu belastend ist. Ein höheres Rentenalter der Frauen oder die Einschränkung von Frühpensionierungslösungen ist realitätsfremd und schafft neue Probleme.
</p><p>Ein Reformprojekt, welches die Sorgen der Bevölkerung nicht aufnimmt, ist zum Scheitern verurteilt. Der SGB hat bisher Revisionen der Altersvorsorge, welche den Bedürfnissen der jetzigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner wiedersprechen, immer erfolgreich verhindert.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-920</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 17:01:00 +0100</pubDate><title>AHV robust und leistungsfähig –  Rentenerhöhung unproblematisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-robust-und-leistungsfaehig-rentenerhoehung-unproblematisch</link><description>SGB lanciert Volksinitiative AHVplus, Interview</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegiertenversammlung des SGB hat am 16. 11. 2012 einstimmig beschlossen, im Frühjahr 2013 die Volksinitiative AHVplus zu lancieren. AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner sollen künftig von einem monatlichen Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent profitieren. Der SGB-Newsletter fragte nach bei der SGB-Sozialversicherungsexpertin Doris Bianchi, einer Architektin dieses Vorschlags. 
</p><p>&nbsp;</p><p>SGB-Newsletter: Überall in Europa muss sich die Linke gegen einen Abbau der Altersrenten wehren. Der SGB will einen AHV-Ausbau. Hat der SGB das Gespür für das richtige Mass verloren?
</p><p>DB: Die Schweiz befindet sich in einer ganz anderen Ausgangslage. Unsere Sozialwerke sind gesund. Das gilt vor allem für die AHV. Die AHV ist sehr leistungsfähig und robust, weil auf den unbegrenzten Lohn Beiträge erhoben werden, die Leistungen aber begrenzt sind. Deshalb kann die AHV jetzt problemlos eine Erhöhung der Renten verdauen. Es wird ja auch nach 40 Jahren das erste Mal sein, dass öffentlich wieder eine solche Diskussion geführt wird. Wir haben die Mittel um zu verwirklichen, dass möglichst alle im Rentenalter die gewohnte Lebenshaltung angemessen fortsetzen können, wie das unsere Verfassung fordert.
</p><p>SGB-NL: Die SGB-Volksinitiative verlangt eine lineare Erhöhung von 10 % aller Altersrenten. Im Vorfeld verwies der SGB immer darauf, dass er vor allem die Renten der tiefen und mittleren Einkommen stärken wolle. Ist das nicht ein Widerspruch?
</p><p>DB: Nein, das ist überhaupt kein Widerspruch. Wer die Funktionsweise der AHV kennt, wird das sofort feststellen. Die AHV begünstigt nämlich tiefe und mittlere Einkommen bei der Rentenbildung. Sie tut das durch die oben erwähnte Finanzierung, aber auch durch das Ehegattensplitting und die Erziehungsgutschriften, die allen angerechnet werden, die Kinder grossziehen. Dann begünstigt auch die Rentenformel die tiefen und mittleren Einkommen. Folge ist: wer tiefe Einkommen hat, wird nicht eine tiefe, sondern eine mittlere AHV-Rente bekommen; mittlere Einkommen (um die 6000.- herum) werden später nicht eine mittlere sondern eine hohe Rente (um die 2000.- oder darüber) beziehen. 
</p><p>SGB-NL: Wer soll das bezahlen?
</p><p>DB: Unsere Forderung einer 10%-igen Erhöhung aller Altersrenten kostet rund 3,6 Mia. Franken. In der Initiative selbst legen wir nicht fest, wie das zu finanzieren ist. Wir möchten an der heutigen Praxis der verschiedenen Quellen, Lohnbeiträge, Mehrwertsteuer, Bundesmittel, festhalten. Würde man allein auf Lohnbeiträge abstellen, wären insgesamt je 0,55 Lohnprozent (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) nötig. Das ist denn doch eine bescheidene Anhebung für eine stattliche Anhebung der AHV-Renten, und um so leichter verdaubar, als seit 40 Jahren Lohnbeiträge nicht mehr erhöht worden. Zudem haben wir noch die Volksinitiative für die Einführung einer schweizweit einheitlichen Erbschaftssteuer im Köcher. Sie würde über 2 Mia Franken in die Kassen der AHV spülen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-917</guid><pubDate>Thu, 15 Nov 2012 17:41:00 +0100</pubDate><title>SGB fordert längst fällige Erhöhung der AHV-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-fordert-laengst-faellige-erhoehung-der-ahv-renten</link><description>Volksinitiative beschlossen</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz erzielen viele Menschen im Alter nur ein ungenügendes Renteneinkommen. Ausserdem hinkt die Rentenentwicklung immer mehr der Lohnentwicklung hinterher. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) will dieses Problem an der Wurzel angehen. Die Delegiertenversammlung des SGB hat deshalb einstimmig beschlossen, im Frühjahr 2013 die Volksinitiative AHVplus zu lancieren. AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner sollen künftig von einem monatlichen Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent profitieren.
</p><p>Die Bundesverfassung verlangt, dass die Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen die „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ gewährleisten müssen. Heute wird dieses Ziel bei vielen Menschen nicht erreicht. Dies betrifft nicht nur Menschen, die nach der Pensionierung einzig auf eine AHV-Rente zählen können. Auch viele mit Renten aus erster und zweiter Säule erreichen die von der Verfassung vorgesehene Quote nicht. Dieses Phänomen könnte sich angesichts des Drucks auf die zweite Säule noch verschärfen. Die Renten der AHV müssen deshalb erhöht werden.
</p><p>Der SGB schlägt in seiner Initiative vor, die AHV-Renten linear um 10 Prozent anzuheben. Das entspricht einem spürbaren Zustupf von monatlich 116 bis 232 Franken. Viele Arbeitnehmende sehen sich heute mit steigenden Beiträgen für die Pensionskasse konfrontiert, nur um die Leistungen halten zu können. Bei einer vollen Ehepaarrente würde der Zuschlag 348 Franken betragen. Ein Blick auf die heutige Rentenverteilung zeigt, dass Frauen – insbesondere Alleinerziehende – stark von der Erhöhung profitieren würden.
</p><p>AHVplus ist mit Kosten von 3,6 Milliarden Franken verbunden. Die Initiative macht zur Finanzierung keine Vorschriften. Als Finanzierungsquelle in Betracht kommen etwa die Erträge aus einer nationalen Erbschaftssteuer, wie sie eine vom SGB unterstützte Initiative fordert. Mit der geforderten Besteuerung von Erbschaften ab 2 Millionen Franken würden der AHV jährliche Mehreinnahmen von 2 Milliarden Franken zufliessen.
</p><p>Der SGB wird nun den genauen Wortlaut der Initiative formulieren und bei der Bundeskanzlei die Vorprüfung einleiten. Die Unterschriftensammlung soll im Frühjahr beginnen und die Initiative im Sommer eingereicht werden.
</p><p>Thema der Delegiertenversammlung war neben AHVplus auch der Schutz der Schweizer Löhne durch die Flankierenden Massnahmen. Der SGB fordert das Parlament auf, die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, dass sie die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen auch gegenüber Subunternehmen durchsetzen. Dazu muss das Parlament in der kommenden Wintersession eine echte Solidarhaftung einführen.
</p><p>Weiter sprachen sich die Delegierten in einer Resolution gegen längere Öffnungszeiten von Tankstellenshops aus. Sie machten deutlich, dass sie bereitstehen, diese Ausweitung der nacht- und Sonntagsarbeit sowie andere Deregulierungsschritte bei den Ladenöffnungszeiten nötigenfalls mit einem Referendum zu bekämpfen. Ausserdem riefen sie die Nationalbank auf, vehementer gegen den starken Franken vorzugehen. Von Bund und Kantonen fordern die SGB-Delegierten, dass sie auf Sparprogramme verzichten und stattdessen überflüssige Steuersenkungen für Vermögende, hohe Einkommen oder Unternehmensgewinne rückgängig gemacht werden.&nbsp;Zudem beschlossen die Delegierten das Referendum gegen das Asylgesetz zu unterstützen.
</p><h5>Unterlagen zur Delegiertenversammlung</h5><p>&lt;media 737 - linkicon "TEXT, 121116 DV AHVplus linear factsheet, 121116_DV_AHVplus_linear_factsheet.pdf, 377 KB"&gt;Factsheet AHVplus&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik,&nbsp;076 564 67 67</li><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-913</guid><pubDate>Mon, 12 Nov 2012 11:07:00 +0100</pubDate><title>74 Prozent für die Erbschaftssteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/74-prozent-fuer-die-erbschaftssteuer</link><description>Erbschaftssteuer-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">40 Milliarden Franken werden in der Schweiz jedes Jahr vererbt. Der Grossteil davon steuerfrei. Das soll sich ändern: 74 Prozent der Bevölkerung sprechen sich für eine Besteuerung von Millionenerbschaften aus.</p><p>Dass jedes Jahr Vermögenswerte in zweistelliger Milliardenhöhe unversteuert vererbt werden, ist alarmierend. Während Herr und Frau Schweizer jeden Tag ins Büro oder auf die Baustelle gehen und ihr Einkommen brav versteuern, leben die Millionenerben in ihrer eigenen Welt: Für ihren Reichtum haben sie keinerlei Leistung erbracht – und versteuern mussten sie ihn obendrein auch noch nicht. 
</p><h3>Bevölkerung will Erbschaftssteuer</h3><p>Davon hat die Bevölkerung nun offensichtlich die Nase voll. Laut einer kürzlich von den Gewerkschaften Unia, ver.di (D) und GPA dip (A) veröffentlichten repräsentativen Umfrage sprechen sich in der Schweiz 74 Prozent der Bevölkerung für eine Steuer auf Millionenerbschaften aus. Genau dieselbe Forderung stellt auch die Erbschaftssteuer-Initiative: Bei einer Erbschaft oder Schenkung sollen Vermögensteile über 2 Millionen Franken mit einem Pauschalsatz von 20 Prozent besteuert werden. Geschont werden dabei sowohl das Einfamilienhaus als auch der Familienbetrieb.
</p><p>Zur Kasse gebeten werden hingegen die reichsten der Reichen. Sie sollen nicht weiter ihre Vermögen von Generation zu Generation weiterschieben können, ohne dass die Gesellschaft etwas davon zurück erhält. So sollen jährlich 3 Milliarden Franken zusammenkommen – in Zukunft sogar noch mehr, weil die Reichsten immer mehr Vermögen anhäufen und vererben.
</p><h3>Ein Teil für die Kantone, zwei Teile für die AHV</h3><p>Diese 3 Milliarden Franken sollen den Kantonen und der AHV zugutekommen. Die Kantone werden mit einem Drittel der Einnahmen dafür entschädigt, dass die Erbschaftssteuer künftig nicht mehr Sache der Kantone ist. Für die meisten Kantone bedeutet das dringend benötigte Mehreinnahmen, denn viele Kantone haben ihre Erbschaftssteuer unlängst dem Steuerwettbewerb geopfert. Die Zusatzerträge für die Kantone kämen gerade richtig in einer Zeit, wo aufgrund der verfehlten Finanzpolitik der Bürgerlichen ein Sparpaket das nächste jagt.
</p><p>Die restlichen zwei Drittel – vorderhand also etwa 2 Milliarden Franken – sind für die AHV bestimmt. Sie würden zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen, der für dringend nötige Rentenanpassungen genutzt werden könnte. Denn entgegen dem gerne bemühten Klischee sind längst nicht alle Rentnerinnen und Rentner auf Rosen gebettet – im Gegenteil: Viele von ihnen kommen mit ihren Renten mehr schlecht als recht über die Runden.
</p><h3>Erbschaftssteuer für AHVplus</h3><p>Bereits für Anfang 2013 plant der SGB deshalb die Lancierung einer Volksinitiative AHVplus. Sie soll die Renten dort erhöhen, wo sie am bittersten fehlen und damit die AHV ihrem Verfassungsauftrag – der Erhaltung des gewohnten Lebensstandards – wieder näher bringen.
</p><p>Doch bevor es an dieses nächste grosse Projekt gehen kann, steht der Endspurt der Erbschaftssteuer-Initiative an. Noch braucht es 25‘000 Unterschriften, damit das Volksbegehren im Februar 2013 eingereicht werden kann. Vom 22.-24. November finden deshalb in der ganzen Schweiz noch einmal gemeinsame Sammelaktionen der SGB-Gewerkschaften und ihrer Initiativpartner statt. 
</p><p>Die Bevölkerung hat klar gemacht, dass sie die Erbschaftssteuer will. Nun ist es an uns, ihrer Forderung eine Stimme zu geben.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-901</guid><pubDate>Tue, 23 Oct 2012 13:23:00 +0200</pubDate><title>Ausser ein paar Ideologen will niemand ein höheres Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ausser-ein-paar-ideologen-will-niemand-ein-hoeheres-rentenalter</link><description>Studie Altersrücktritt und Demografie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor 2 Wochen hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Studie zum „Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung“ veröffentlicht. In Schieflage gerät die Deutung der Studienresultate vor allem durch den Fakt, dass vorausgehend zwei Probleme (langfristige Finanzierbarkeit der Sozialversicherungen und Fachkräftemangel) und ihre Lösung (ältere Personen sollen länger arbeiten) bereits gesetzt werden. Weil man ja schon weiss, was sein soll, werden die Studienergebnisse nah am Manipulativen gedeutet. </p><p>Der Bundesrat oder zumindest der früher für das Dossier zuständige Bundesrat Burkhalter sieht in der längeren Arbeitsmarktbeteiligung der älteren Bevölkerung „eine zentrale Stossrichtung zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen in der Altersvorsorge und in der Arbeitsmarktpolitik.“ Übersetzt heisst das: Ältere, arbeitet länger! Dann braucht es weniger Renten, und die Arbeitgeber haben genug Personal.
</p><h3>„Reale“ Arbeitgeber wollen kein höheres Rentenalter</h3><p>Nur: die Arbeitgeber wollen das gar nicht, obwohl ihre Spitzenverbände ein höheres Rentenalter fordern. So haben 60 % aller befragten Unternehmen in den letzten drei Jahren keine Person über 58 angestellt. Nur gerade 13 % dieser Unternehmen halten es für sinnvoll, über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus zu arbeiten. 32 % halten dies für falsch und 48 % halten eine solche Beschäftigung über dem Alter 64/65 „nur für bestimmte Funktionen“ als sinnvoll. Bei einem manifesten Fachkräftemangel würden die Unternehmen vor allem auf Frauen und die Personenfreizügigkeit setzen – nur magere 15 % denken hier an ältere Personen. Und: die Mehrheit der Arbeitgeber lehnt ein höheres gesetzliches Rentenalter ab.
</p><p>Zu diesen Daten passen jene des realen Altersrücktritts. 40 % pensionieren sich früher als mit 65/64. 20 % pensionieren sich bei diesem Alter. Ein gutes Drittel arbeitet weiter, allerdings überwiegend Teilzeit und in leitenden Funktionen. Nicht ermittelt wurde der zeitliche Umfang dieser Arbeit und ebenso wenig, wie lange diese Arbeit anhält. Dazu kommt: Nur mehr 38 % der erwerbstätigen Männer zwischen 65 und 70 sind als Arbeitnehmer tätig. Es sind also vor allem Selbständige (Advokaten, Architekten, Ärzte usw.), die im AHV-Alter weiter arbeiten. 
</p><p>Fazit einer kritischen Lektüre der BSV-Studie: Es gibt keinen Spielraum für ein höheres gesetzliches Rentenalter. Aber weil man ja die Lösung der selbst konstruierten Probleme kennt, greifen die Studiendeuter zum Appell. Sie fordern die Arbeitgeber auf, für ältere Jobs zu schaffen, die „Freude an der Arbeit“, „gute Arbeitsbedingungen“ (genügend Freizeit, damit Kontakte zur Familie und Ausübung der Hobbies in genügenden Ausmass garantiert sind) und „Wertschätzung“ ermöglichen. Da wird eine Rechnung ohne den Wirt gemacht.
</p><p>Die Studiendeuter wissen: Das wird steinig. Deshalb blasen sie das magere Datenmaterial auf. Wenn da ein Drittel über 64/65 hinaus arbeitet, wenn sich die Erwerbsquote der über 58jährigen minim verbessert hat, dann muss es sich doch um einen Trend handeln. Länger arbeiten, so wird suggeriert, muss eine natürliche Entwicklung sein. 
</p><p>Die Studie selbst zeigt aber auf, dass dies nur ausnahmsweise der Fall ist. Aber eben, das „zielgerechte Interpretieren“ ist winkelreich – und stolpert dann Jahre später über ein Referendum. Das stärkste Indiz dafür, dass das BSV eine politische Sackgasse beschreitet, liefert die Studie selber: Eine deutliche Mehrheit der Befragten lehnt eine Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus ab.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-872</guid><pubDate>Wed, 19 Sep 2012 17:57:00 +0200</pubDate><title>SGB feilt an einer Initiative für angemessene AHV-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-feilt-an-einer-initiative-fuer-angemessene-ahv-renten</link><description>AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele Menschen werden mit Erreichen des Pensionsalters ins kalte Wasser gestossen. Von einem Monat auf den anderen müssen sie auf einen erheblichen Teil des bisherigen Einkommens verzichten und den Gürtel enger schnallen. Viele plagen Existenzängste. Dagegen will der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vorgehen. Er feilt zurzeit an einer Volksinitiative für höhere AHV-Renten.</p><p>Die Bundesverfassung lässt keinen Zweifel offen: AHV und Pensionskasse müssen im Alter „die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ ermöglichen. Unter „angemessen“ versteht der Bundesrat seit den 1970er Jahren, dass für Alleinstehende die Renten aus der 1. und 2. Säule 60 Prozent des letzten Brutto-Jahreslohnes ausmachen sollen. Bei Ehepaaren soll sich diese sogenannte Ersatzquote auf 80 Prozent belaufen.
</p><h3>Enger Gürtel auch bei mittleren Einkommen</h3><p>Ein Blick auf die konkreten Zahlen zeigt, dass bei solchen Quoten viele Pensionierte jeden Franken dreimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben. Geht jemand mit einem Brutto-Monatslohn von 5000 Fr. in Rente, notabene ein weit verbreitetes Lohnniveau, bleiben ihm nach der Pension pro Monat noch gerade 3000 Franken im Portemonnaie. Das ist wenig Geld.
</p><p>Dazu kommt, dass die offiziellen Ersatzquoten kaum erreicht werden. Viele Menschen erhalten nämlich aus der 1. und 2. Säule deutlich weniger als 60 Prozent des letzten Bruttolohnes. Besonders betroffen sind jene Menschen, die bei der Altersvorsorge bloss auf die AHV zählen können. Dies gilt etwa für jeden sechsten alleinstehenden Mann im Alter zwischen 65 und 70. Sie müssen den Lebensunterhalt ohne Leistungen aus 2. oder 3. Säule bestreiten. Allenfalls helfen ihnen die Ergänzungsleistungen. Beinahe jede vierte alleinstehende Frau zwischen 64 und 69 befindet sich in der gleichen Situation. Bei Ehepaaren sind es immer noch 13,5 Prozent. 
</p><p>Laut einer OECD-Studie verfügten in der Schweiz zuletzt 17,6 Prozent der über 65-jährigen Männer ein tieferes Einkommen als 3000 Franken. Wem hierzulande so wenig Geld zur Verfügung steht, dem droht soziale Isolation. Er oder sie kann sich den Schweizer Lebensstandard nicht mehr leisten. Das Phänomen wird noch verstärkt, indem die AHV-Renten immer weiter hinter der durchschnittlichen Lohnentwicklung zurückbleiben. Allein seit dem Jahr 2000 wurden die AHV-Renten um 10 Prozent abgehängt.
</p><p>Aus Sicht des SGB-Vorstandes ist es nun Zeit, Gegensteuer zu geben. Mit dem Projekt AHVplus setzt der SGB auf die Verbesserung der AHV-Renten. Das Konzept baut auf dem Erfolgsmodell AHV auf, welches für die grosse Mehrheit der Bevölkerung eine sehr gute Leistung zum kleinen Preis bietet.
</p><h3>Renten merklich anheben</h3><p>Die Renten sollen merklich angehoben werden – mindestens in der Grössenordnung einer 13. Monatsrente. Dies entschieden die Delegierten des SGB im Mai 2012. Mit welchem Modell das Ziel erreicht werden soll, wird zurzeit von den zuständigen Gremien des SGB geklärt.
</p><p>Im September 2012 beschloss der SGB-Vorstand, beim Projekt AHVplus aufs Tempo zu drücken und eine Volksinitiative auszuarbeiten. Den definitiven Entscheid über die Lancierung der Initiative und über deren konkreten Inhalt treffen die Delegierten des SGB voraussichtlich im Frühjahr 2013. Zur Debatte steht unter anderem ein Modell, bei dem die Renten um 10 Prozent angehoben werden, das heisst für Alleinstehende rund 200 Franken pro Monat. Bei einem weiteren Modell würden die Renten für Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen stärker angehoben. Diskutiert wird auch die Forderung, das Projekt auf die Invalidenversicherung auszudehnen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-871</guid><pubDate>Wed, 19 Sep 2012 17:17:00 +0200</pubDate><title>Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nur für eine Minderheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fortsetzung-der-gewohnten-lebenshaltung-nur-fuer-eine-minderheit</link><description>Neues SGB-Dossier zur wirtschaftlichen Lage der RentnerInnen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die reichen Alten. Es gibt sie. Dieses Bild wird aber so stark – und so bewusst – gepflegt, dass darob die armen Alten aus dem Blickfeld fallen. Denn die gibt es auch. Das zeigt ein &lt;media 652&gt;neues SGB-Dossier zur wirtschaftlichen Lage der Rentner/innen in der Schweiz&lt;/media&gt;.</p><p>Das neue SGB-Dossier befasst sich zuerst mit der Einkommensstruktur in Rentnerhaushalten. Die Autorinnen belegen, dass das viel gerühmte Dreisäulenmodell faktisch nur auf eine Minderheit von älteren Menschen zutrifft: „2008 konnten gerade einmal 34.6 Prozent der Männer und 17.9 Prozent der Frauen nach ihrer Pensionierung auf Leistungen aus allen drei Säulen zählen (Neurentnerinnen und -rentner). Weitaus öfter kommt es vor, dass das Haushaltsbudget aus AHV-Renten und Geld aus der beruflichen Vorsorge (Renten und/oder Kapital) gebildet wird. Dies traf auf 44.4 Prozent der Männer und 37.2 Prozent der Frauen zu.“ (S. 7). Für jede 3. Frau und jeden 8. Mann jedoch „beruht die Altersvorsorge einzig auf einer Säule: der AHV.“ (ebenda).</p><p>Was aber bedeutet es, wenn Rentnerinnen und Rentnern ohne Leistungen aus 2. und 3. Säule, dieser „Steueroptimierungsmassnahme für Gutbetuchte“ (S. 16), über die Runden kommen müssen? Oder wenn sie zur AHV nur niedrige Ergänzungen aus der beruflichen Vorsorge beziehen? Dann droht im Alter Armut. Das umso mehr als Rentnerhaushalte in einer schwierigen finanziellen Situation meistens kein Erwerbseinkommen erzielen können. Die gleichen Haushalte zeichnen sich auch durch fehlendes Vermögen aus. Ihre Feststellungen belegen die Autorinnen jeweils reichlich mit statistischen Daten.</p><p>Pensionierten, welche nur Anspruch auf eine AHV-Teilrente oder eine niedrige Vollrente haben, bleibt kaum etwas anderes übrig, als sich mühseligen Bedarfsprüfungen zu unterziehen, um von Ergänzungsleistungen profitieren zu können. Ein Blick auf die Ausgaben der Rentnerhaushalte zeigt denn auch wenig überraschend, dass die ärmeren Rentner quasi ihr gesamtes Einkommen für das unmittelbare Überleben (Essen, Trinken, Wohnen, Gesundheit) verwenden müssen. Im letzten Kapitel schliesslich verweisen die Autorinnen auf SGB-Modellberechnungen zur Ersatzquote. Sie zeigen, dass die vom Bund angestrebte Ersatzquote von 60 % (d.h.: das Renteneinkommen durch AHV und BV sollte 60% des letztbezogenen Lohnes umfassen) nur selten erreicht wird.</p><p>Fazit der Autor/innen: „Um ihren Lebensunterhalt angemessen bestreiten zu können, sind zahlreiche Rentnerhaushalte auf eine Verbesserung der Leistungen angewiesen“ (S. 29). Der SGB will dies mit dem Projekt AHVplus einlösen. Dabei geht es darum, „dass Rentnerinnen und Rentner zukünftig nicht nur ihr Überleben gesichert wissen, sondern auch vollwertig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-870</guid><pubDate>Wed, 19 Sep 2012 15:21:00 +0200</pubDate><title>Dossier Nr. 90: Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nur für eine Minderheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-nr-90-fortsetzung-der-gewohnten-lebenshaltung-nur-fuer-eine-minderheit</link><description>Zur wirtschaftlichen Lage der Rentner und Rentnerinnen in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Dossier/90_DB_JA_Fortsetzung_Lebenshaltung_fuer_Minderheit.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Als PDF herunterladen: Doris Bianchi, Jasmin Aregger: Dossier Nr. 90 - Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nur für eine Minderheit. Zur wirtschaftlichen Lage der Rentner und Rentnerinnen in der Schweiz. 2012, 33 Seiten.</a></p><h5>Zusammenfassung</h5><p>Das vorliegende Dossier geht der Frage nach, wie gut resp. wie schlecht die Rentner/innen in der Schweiz wirtschaftlich gestellt sind. Um die Frage zu beantworten, wertet diese Arbeit verschiedene Quellen aus, neben aktuellen Studien zur Alterssicherung verschiedene Sozialversicherungsstatistiken (s. S. 6).</p><p>Dabei zeigt sich: Das Schweizer 3-Säulen-Modell der Altersvorsoge, ein Mix aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge und im Ausland als Erfolgs- und Idealmodell angepriesen, besteht den empirischen Test nicht. In seiner heutigen Ausgestaltung ist es bei weitem nicht in der Lage, der Mehrheit der älteren Bevölkerung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung zu ermöglichen.</p><p>Unter den Neurentner/innen können nur gerade ein Drittel der Männer und weniger als ein Fünftel der Frauen auf Leistungen aus allen drei Säulen zurückgreifen. Weitaus öfter kommt es vor, dass das Haushaltsbudget aus AHV-Renten und Geld aus der beruflichen Vorsorge (Renten und/oder Kapital) gebildet wird. Dies traf auf 44.4 Prozent der Männer und 37.2 Prozent der Frauen zu. Für 12.6 Prozent der Männer und 37.7 Prozent der Frauen beruht die Altersvorsorge jedoch einzig auf einer Säule: der AHV.</p><p>Rentner/innen ohne Leistungen aus 2. und 3. Säule beziehungsweise mit lediglich niedrigen Ergänzungen aus der beruflichen Vorsorge drohen im Alter drastische Einschränkungen oder gar Armut. Denn Rentnerhaushalte in einer schwierigen finanziellen Situation beziehen meistens kein Erwerbseinkommen. Ebenso wenig können sie für ihre Auslagen auf Vermögen zurückgreifen. Pensionierten, welche nur Anspruch auf eine AHV-Teilrente oder eine niedrige Vollrente haben, bleibt kaum etwas anderes übrig, als sich mühseligen Bedarfsprüfungen zu unterziehen, um von Ergänzungsleistungen profitieren zu können.</p><p>Die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung bleibt damit einer Mehrheit der Rentner/innen verwehrt. Armut ist und bleibt in hohem Mass ein Altersphänomen – oder anders gesagt: Ältere Menschen sind überdurchschnittlich von Armut betroffen. Zu den Risikogruppen gehören in erster Linie Frauen, Personen mit einem tiefen Bildungsabschluss, ausländische Staatsangehörige, Hochbetagte und Pflegebedürftige. Beinahe immer zeigt sich: Benachteiligung im Erwerbsleben (sei sie durch Ausbildung auf tiefem Niveau, durch harte und schlecht bezahlte Arbeit oder durch Erwerbsunterbrüche wegen anhaltender Arbeitslosigkeit, Mutterschaft oder Familienbetreuung, Krankheiten oder Unfällen verursacht) bedingt Benachteiligung im Rentnerdasein.</p><p>All diese Daten erweisen das eifrig gepflegte Bild von den „reichen Alten“ als polemisch und zweckmässig verkürztes Vorurteil. Im Hinblick auf die ungleiche Situation unter den Rentner/innen und der Tatsache, dass zu viele Rentnerhaushalte mit knappen Ressourcen auskommen müssen, fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund einen Ausbau der AHV mit einer Rentenerhöhung für die unteren und mittleren Einkommen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-863</guid><pubDate>Sat, 08 Sep 2012 15:01:00 +0200</pubDate><title>SGB plant Volksinitiative für höhere AHV-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-plant-volksinitiative-fuer-hoehere-ahv-renten</link><description>Verbesserung um 10% gefordert</description><content:encoded><![CDATA[<p>Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz nicht auf Rosen gebettet. Für viele von ihnen reichen die Renten aus erster und zweiter Säule nicht aus, um „die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise“ zu garantieren, so wie es die Verfassung vorschreibt. Selbst Menschen mit mittleren Einkommen sind betroffen: Obwohl sie ein Leben lang hart gearbeitet haben, müssen sie in ihrem Ruhestand den Franken zwei Mal umdrehen.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) will nun dafür sorgen, dass der Verfassungsgrundsatz künftig umgesetzt wird: „Der Vorstand des SGB hat diese Woche entschieden, eine Volksinitiative zu lancieren für eine Stärkung der AHV. Ziel ist die Verbesserung der AHV-Renten um 10 Prozent, das heisst für Alleinstehende rund 200 Franken pro Monat“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner in der Samstagsrundschau des Schweizer Radios. Zurzeit ist der SGB daran, den Initiativtext fertig zu stellen. Definitiv entscheiden über das Projekt AHVplus wird die Delegiertenversammlung des Gewerkschaftsbundes. Als Zeithorizont für den Start der Unterschriftensammlung gilt das Frühjahr 2013.
</p><p>Von einer höheren Rente profitieren sollen insbesondere Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen. Als eines der reichsten Länder der Welt kann sich die Schweiz eine Altersvorsorge leisten, die ein würdiges Leben im Alter auch denjenigen Menschen garantiert, die in ihrem Berufsleben nicht so viel verdient haben.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-797</guid><pubDate>Tue, 28 Aug 2012 15:17:00 +0200</pubDate><title>Millionen-Erbschaften gehören besteuert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/millionen-erbschaften-gehoeren-besteuert</link><description>Für Rückverteilung notwendig: Erbschaftssteuer-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt in der Schweiz bald schon gleich&nbsp;viel wie die restlichen 99 Prozent. Dass sich an dieser ungerechten Vermögensverteilung nichts ändert, liegt unter anderem daran, dass ein Grossteil der Erbschaften nicht besteuert wird. Dies wollen wir ändern. Ein breites Bündnis hat deshalb die Erbschaftssteuer-Initiative lanciert. Nun braucht es einen Effort, die nötigen Unterschriften zu sammeln.</p><p>Seit den 1990er Jahren haben fast alle Kantone die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft. Auch in der Westschweiz. Dies sprach sich auch im westlichen Nachbarland herum: Für viele reiche Franzosen war es neben den allgemein viel tieferen Steuern ein entscheidender Grund, ihr Steuerdomizil an den Genfersee zu verlegen. Mittlerweile leben etwa 2000 französische Millionäre in der Schweiz.
</p><p>Frankreich reicht es nun: Auf französischen Druck stimmte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf einem Abkommen zu, das Exil-Franzosen im Erbfall künftig zur Kasse bittet. Der Aufschrei der Bürgerlichen in der Schweiz über die französischen Forderungen war laut, ist aber nicht gerechtfertigt. Es ist nämlich ungerecht, grosse Erbschaften nicht zu besteuern. Damit wird die äusserst ungleiche Vermögensverteilung in der Schweiz zementiert. Reichtum ist so immer mehr eine Frage der Verwandtschaft statt der Leistung. 
</p><p>Ein Bündnis aus den Reihen von EVP, SP, Grünen und Gewerkschaften will deshalb mit der Erbschaftssteuer-Initiative Abhilfe schaffen. Diese fordert auf Bundesebene eine einheitliche Steuer von 20% auf alle Erbschaften über 2 Millionen Franken. Das Einfamilienhaus sowie Bauernhöfe (steuerfrei) sind davon nicht betroffen. Gehört zum Nachlass oder zur Schenkung ein Unternehmen oder ein Landwirtschaftsbetrieb, werden bei der Bewertung und beim Steuersatz erhebliche Erleichterungen gewährt, um deren Bestand und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden.
</p><p>Die nationale Erbschaftssteuer würde pro Jahr etwa 3 Milliarden Franken einbringen. Ein Drittel ginge an die Kantone und zwei Drittel an die AHV. So werden die Kantone dafür entschädigt, dass die Besteuerung von Erbschaften künftig Sache des Bundes ist. Der positive Nebeneffekt dabei: Den Kantonen wird ein Instrument des in den letzten Jahren ausgearteten Steuerwettbewerbs entzogen. 
</p><p>Mit den zwei Milliarden für die AHV könnte nicht nur die zusätzliche Belastung durch die demographische Entwicklung aufgefangen werden. Die zusätzlichen Gelder wären auch eine mögliche Finanzierungsgrundlage für unser Modell AHVplus, welches tiefe und mittlere Renten anheben will. Nur so erreicht die erste Säule in der Schweiz das Verfassungsziel, den „Existenzbedarf angemessen zu decken“.
</p><p>Um den Reichtum gerechter zu verteilen und zum Ausbau der AHV beizutragen, sind wir auf die Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen. Denn wir haben die nötigen 100‘000 gültigen Unterschriften noch nicht zusammen. Also: &lt;media 427 - - "TEXT, Erbschaftssteuer-Bogen dt SGB, Erbschaftssteuer-Bogen_dt_SGB.pdf, 325 KB"&gt;Den Unterschriftenbogen runterladen&lt;/media&gt;, ausdrucken, unterzeichnen, Freunden und Bekannten zur Unterschrift vorlegen und dann an uns zurück senden. Besten Dank!
</p><h5>Weitere Informationen</h5><p><a href="http://www.verteilungsbericht.ch/?portfolio=133" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Thema Vermögen im SGB-Verteilungsbericht</a></p><p><a href="https://www.uss.ch/luss/unions-cantonales/berne" class="linkicon">Informationen zur Initiative</a></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Wirtschaft</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-827</guid><pubDate>Tue, 10 Jul 2012 16:56:00 +0200</pubDate><title>Reichtum ohne Leistung endlich wieder besteuern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/reichtum-ohne-leistung-endlich-wieder-besteuern</link><description>Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 40 Milliarden Franken vererbt. Ein Grossteil dieser Erbschaften ist steuerfrei. So bleibt der Reichtum in den immer gleichen Händen. Hier setzt die Erbschaftssteuer-Initiative an.
</p><p>In der Schweiz besitzt das reichste Prozent der Bevölkerung gleich viel wie die restlichen 99%. Dieses reichste Prozent besitzt jedoch nicht nur viel, sondern gibt seinen Reichtum auch über Generationen weiter. So wird Reichtum zu einer Frage der Verwandtschaft anstatt der Leistung. Und nicht nur das: Während der Rest der Bevölkerung sein hart verdientes Einkommen versteuern muss, sind Erbschaften selbst in Millionen- und Milliardenhöhe oft Steuerfrei. Das begünstigt die Konzentration von Vermögen in der Hand einiger weniger noch zusätzlich. Es entsteht eine exklusive Kaste der Superreichen, welche sich immer stärker von der Gesellschaft abschottet.
</p><h3>Sinnvolle Ausgestaltung</h3><p>Die Erbschaftssteuer-Initiative fordert deshalb auf Bundesebene eine einheitliche Steuer von 20% auf alle Erbschaften über 2 Millionen Franken. Dadurch werden das Einfamilienhaus, die Familienbetriebe und KMU (zusätzliche Freigrenze und reduzierter Steuersatz) sowie die Bauernhöfe (steuerfrei) geschont. Die daraus resultierenden zusätzlichen Einnahmen von etwa 3 Milliarden Franken pro Jahr werden auf die Kantone (ein Drittel) und die AHV (zwei Drittel) aufgeteilt.
</p><p>Durch den Anteil für die Kantone werden diese dafür entschädigt, dass die Besteuerung von Erbschaften künftig Sache des Bundes ist. Der positive Nebeneffekt dabei: Die Erbschaftssteuer kann nicht mehr als Zunder im Feuer des entarteten Steuerwettbewerbs missbraucht werden.
</p><h3>Stärkung der AHV und grosse Chance für AHVplus</h3><p>Erbschaften fallen als Folge der gestiegenen Lebenserwartung meist erst im Rentenalter an. Um die AHV langfristig zu sichern und gleichzeitig die Prämien zahlende Generation zu entlasten, soll auch die Renten beziehende Generation mit der Erbschaftssteuer zur Finanzierung der AHV beitragen.
</p><p>Die Erbschaftssteuer würde der AHV jährlich etwa 2 Milliarden Franken Mehreinnahmen bescheren. Damit könnte nicht nur die zusätzliche Belastung durch die demographische Entwicklung aufgefangen werden. Die zusätzlichen Mittel wären auch eine mögliche Finanzierungsgrundlage für unser Modell AHVplus, welches tiefe und mittlere Renten anheben will.
</p><h3>Zwei Fliegen auf einen Streich</h3><p>Nicht zuletzt deshalb hat die Erbschaftssteuer-Initiative eine grosse Bedeutung für unsere Bewegung. Mit ihr können wir zwei wichtige Bereiche unserer Politik vereinen: den Kampf für mehr Verteilungsgerechtigkeit und die Sicherung und den Ausbau der AHV. Bisher sind gut 65‘000 Unterschriften zusammen. 
</p><h5>Unterschriftenbogen</h5><p>&nbsp;</p><p>Den Unterschriftenbogen gibt es hier zum Download: <a href="http://bit.ly/LzG3HY" target="_blank" rel="noreferrer">http://bit.ly/LzG3HY</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-764</guid><pubDate>Fri, 11 May 2012 17:31:00 +0200</pubDate><title>Paul Rechsteiner: Bessere Renten – AHVplus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/paul-rechsteiner-bessere-renten-ahvplus</link><description>Eröffnungsrede SGB-DV Mai 2012</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wir stehen mit der heutigen DV wieder vor wichtigen Entscheiden. Wichtige Entscheide nicht nur für uns, für unsere Mitglieder, sondern darüber hinaus für die ganze Gesellschaft. – Vor 2 Jahren haben wir mit der Mindestlohninitiative ein neues Kapitel in der Lohnpolitik unseres Landes aufgeschlagen. Die Initiative ist inzwischen gesammelt und eingereicht. Sie prägt schon heute die lohnpolitischen Diskussionen weit über unsere Reihen hinaus.
</p><p>Jetzt geht es um ein neues Kapitel in der Rentenpolitik. Zu lange ist bei den Renten nichts mehr Positives passiert. Die zehn Jahre unter den freisinnigen Sozialministern Couchepin und Burkhalter waren verlorene Jahre. Geprägt waren sie von Projekten zum Sozialabbau. Mit unseren erfolgreichen Referenden bei der AHV und den Pensionskassen haben wir den Rentenabbau verhindert. Aber vorwärts gekommen sind wir nicht mehr. Die Renten hinken den Löhnen hinterher. Doch die Lebenshaltungskosten, die Krankenkassenprämien und die Wohnkosten steigen. Kein Wunder reichen die Renten bei Rentnerhaushalten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen nur noch knapp oder gar nicht mehr für ein anständiges Leben. Jetzt ist es Zeit, endlich wieder für ein Stück sozialen Fortschritt auch in der Rentenpolitik zu sorgen. 
</p><p>Die Idee von AHVplus ist am SGB-Kongress Ende 2010 lanciert worden. Seither hat das SGB-Sekretariat viel gearbeitet. Die heutige DV stellt die Weichen für das Projekt. 
</p><p>Ausgangspunkt für AHVplus ist der Verfassungsauftrag. Die Verfassung verlangt, dass die Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ gewährleisten müssen. Das ist heute bei zu vielen Leuten mit unteren und mittleren Einkommen nicht oder nicht mehr der Fall.
</p><p>AHVplus setzt auf die Verbesserung der AHV-Renten. Und damit auf das Erfolgsmodell AHV mit seinem für die grosse Mehrheit der Bevölkerung sehr guten Preis-Leistungsverhältnis. Die AHV ist solide finanziert. – Das Modell AHV ermöglicht es, dass bereits die heutige Rentnergeneration von AHVplus profitieren kann. Die vielen Rentnerinnen und Rentner mit bescheideneren Einkommen brauchen das.
</p><p>Bessere Leistungen sind über die 2. Säule realistischer Weise bis auf weiteres nicht finanzierbar, erst recht nicht für die ältere Generation. Wir müssen bei den Pensionskassen in der heutigen Situation schon froh sein, dass es nicht zu Rentenverschlechterungen kommt. – Bei der AHV gibt es einen Nachholbedarf. Zu lange sind die AHV-Renten nicht mehr voll an die Entwicklung der Löhne und an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst worden.
</p><p>Deshalb braucht es jetzt einen neuen Zyklus in der Rentenpolitik: Mit besseren AHV-Renten für die Leute mit unteren und mittleren Einkommen statt Verschlechterungen, mit denen aus dem Bundeshaus in den letzten zehn Jahren ständig gedroht worden ist.
</p><p>Wichtig ist: Wir sind mit der Forderung nach Rentenverbesserungen nicht mehr allein. Die CVP hat im Wahlkampf eine Initiative lanciert, die zu weit höheren Renten für Ehepaare führen würde, Stichwort „Abschaffung der Plafonierung der Ehepaarrenten“. Egal, ob das nur eine Wahlkampfidee war oder ob die Idee ernst gemeint ist, und auch wenn diese Initiative ihre Haken hat: Zentral ist, dass damit erstmals seit langem eine bürgerliche Partei höhere AHV-Renten will.
</p><p>Höhere AHV-Renten sind somit das Thema der kommenden Runde in der Auseinandersetzung um die Altersvorsorge. AHVplus liefert dafür die entscheidende Vorgabe.
</p><p>Gute Löhne und gute Renten: Das sind die Ziele für die Zukunft. Damit diejenigen, die mit ihrer Arbeit und ihrem Einsatz entscheidend zum Wohlstand der Schweiz beitragen, den Anteil an diesem Wohlstand erhalten, der ihnen zusteht. Ziele, die die Schweiz wieder gerechter und solidarischer machen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-759</guid><pubDate>Fri, 11 May 2012 10:18:00 +0200</pubDate><title>Bessere Renten - AHVplus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bessere-renten-ahvplus</link><description>SGB-DV will AHV-Trendwende</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Delegierten haben heute beschlossen, mit dem Projekt AHVplus bessere AHV-Renten zu erreichen. Vor allem die AHV-Renten der unteren und mittleren Einkommen sollen wesentlich angehoben werden. Dieser Beschluss bedeutet für die Geschichte der AHV eine Trendwende: Nach beinahe 20 Jahren der Verteidigung der AHV legten die SGB-Delegierten den Grundstein zu einem weiteren sozialen Ausbau der AHV.
</p><p>Die SGB-Delegierten haben einstimmig entschieden, dass die künftige Entwicklung der AHVplus mindestens den folgenden Grundsätzen folgen soll:</p><ul><li>Keine Rentensenkungen</li><li>Rentenerhöhungen mindestens im Ausmass einer 13. Monatsrente, wobei bei tiefen und mittleren Einkommen eine besondere Anhebung angezeigt ist.</li><li>Der Rentenausbau soll über die umlagefinanzierte AHV erfolgen und darf höhere Umlagebeiträge zur Folge haben.</li><li>Über ein konkretes Modell AHVplus auf dieser Grundlage wird die SGB-Delegiertenversammlung vom 16. November entscheiden.</li></ul><p>&nbsp;</p><p><a href="https://www.uss.ch/luss/qui-sommes-nous" class="linkicon">Weiterführende Informationen zum Projekt AHVplus</a></p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsleitende Zentralsekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-745</guid><pubDate>Thu, 29 Mar 2012 11:50:00 +0200</pubDate><title>AHV solid - IV auf Kurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-solid-iv-auf-kurs</link><description>Betriebsrechnung 2011 AHV/IV/EO Ausgleichsfonds</description><content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl 2011 die AHV-Renten gemäss Mischindex erhöht wurden und entgegen der langjährigen Schwarzmalerei schloss die AHV letztes Jahr mit einem positiven Umlageergebnis ab. Die AHV Finanzen sind und bleiben stabil. Sparmassnahmen wie die Erhöhung des Rentenalters für Frauen sind überflüssig. Der SGB wird sie bekämpfen.
</p><p>Bei der Invalidenversicherung (IV) wirken die 5. Revision und die Zusatzfinanzierung. Die IV-Renten konnten 2011 fast vollständig durch die Einnahmen finanziert werden. Die IV häuft keine Schulden mehr auf. Mit den Massnahmen der IV-Revision 6a, die seit 2012 in Kraft sind, wird die IV sogar Gewinne schreiben. Weitere Rentenkürzungen, wie sie die IV Revision 6b will, sind über-flüssig. Der SGB fordert den Verzicht auf die IV Revision 6b.
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Doris Bianchi, geschäftsleitende Sekretärin SGB 076 564 67 67<br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-716</guid><pubDate>Wed, 18 Jan 2012 11:47:00 +0100</pubDate><title>2012 im sozialpolitischen Blick: Wieviel? Was bleibt, was ändert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/2012-im-sozialpolitischen-blick-wieviel-was-bleibt-was-aendert</link><description>Grössere Veränderungen stehen 2012 in der Invalidenversicherung an. Ansonsten ist das das neue Jahr sozialversicherungsmässig geprägt von technischen Anpassungen, Verschärfungen und schleichenden Verschlechterungen. Vereinzelt nur sind kleinere Verbesserungen sichtbar. </description><content:encoded><![CDATA[<h3>AHV</h3><p> Die AHV-Renten werden 2012 nicht der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Eine solche Anpassung ist für 2013 vorgesehen. Folglich bleiben die Renten gleich wie 2011. Die minimale Altersrente beträgt Fr. 1160, die maximale Fr. 2320, und der Höchstbetrag für Ehepaare beläuft sich auf Fr. 3480.
</p><p> Auf den 1.1.2012 treten die neuen Bestimmungen über die technische Durchführung der AHV in Kraft. Diese Neuregelungen betreffen vor allem die Beiträge für Nichterwerbstätige. Die anderen Beitragssätze – namentlich für Unselbständig- erwerbende – bleiben unverändert.
</p><p> Punkto Gesetzgebung ist bei der AHV aber einiges in Vorbereitung. 2012 werden im zuständigen Bundesamt die Grundlagen für die 12. AHV Revision erarbeitet. Gleichzeitig ist in den Eidg. Räten eine parlamentarische Initiative hängig, welche das Rentenalter 65 für Frauen fordert. Zudem hat sich das Parlament für die Abschaffung der automatischen AHV-Rentenanpassung an die Lohn- und Preisentwicklung ausgesprochen.
</p><h3> IV </h3><p> Der Aktionismus in der Invalidenversicherung (IV) geht ungebremst weiter. Die neuen Bestimmungen, welche die Revision 6a eingeführt hat, traten bereits am 1.1.2012 in Kraft. Unter dem Titel Wiedereingliederung werden ab diesem Jahr die Renten von 17'000 invaliden Personen überprüft und gegebenenfalls aufgehoben oder reduziert. IV-Rentner und –Rentnerinnen, die an somatoformen Schmerzstörungen, Fibromyalgie, Schleudertrauma oder an ähnlichen Krankheiten leiden, können ihren Rentenanspruch verlieren. Für diese Personen ist wirtschaftliche Not vorprogrammiert, denn eine Integration in den Arbeitsmarkt dürfte äusserst schwierig werden, auch wegen der sich abzeichnenden Rezession.
</p><p> Nach der Herabsetzung oder Aufhebung der Rente können die Betroffenen zwar Massnahmen zur Wiedereingliederung in Anspruch nehmen. Während der Durchführung dieser Massnahmen wird die Rente während längstens zwei Jahren weiterhin ausgerichtet. Immerhin sind Versicherte, die am 1. Januar 2012 das 55. Altersjahr zurückgelegt haben oder die zum Zeitpunkt, zu dem die Überprüfung eingeleitet wird, seit mehr als 15 Jahren eine IV-Rente beziehen, von dieser Überprüfung nicht betroffen.
</p><p> Als neue Integrationsmassnahme wird der Arbeitsversuch eingeführt. Eine patente Sache für den Arbeitgeber: Er erhält von der IV-Stelle gratis eine Arbeitskraft für 6 Monate und hat keinerlei Verpflichtung, die vermittelte Person zu beschäftigen, auch bei Eignung nicht. Für die betroffenen IV-Versicherten dürfte deshalb der Arbeitsversuch häufig zum Frusterlebnis werden. 
</p><p> Die IV-Revision 6b führt zudem den Assistenzbeitrag ein. Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezüger/innen einer Hilflosenentschädigung, die zu Hause leben oder zu Hause leben möchten und dabei auf regelmässige Assistenz angewiesen sind, eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt. Der Beitrag richtet sich nach dem für die Assistenz notwendigen Zeitaufwand. Der Bundesrat hat für 2012 den Assistenzbeitrag auf Fr. 32.- (inkl. Ferien) pro Arbeitsstunde festgelegt.
</p><h3> Dennoch: Die Demontage der IV soll weiter gehen </h3><p> Das Parlament wird 2012 das zweite Massnahmenpaket behandeln und verabschieden. Diese IV-Revision 6b beinhaltet ein neues Rentensystem, das zu happigen Rentenkürzungen führen wird, sowie eine Kürzung der IV Kinderrenten. Zudem sollen die IV-Renten nicht mehr automatisch der Teuerung angepasst werden dürfen. Diese drastischen Massnahmen sorgen dafür, dass die Vorlage auf Referendumskurs segelt. Die Invalidenverbände geben sich entschlossen, dem Abbau einen Riegel zu schieben.
</p><h3> BVG</h3><p> 2012 steht der Mindestzinssatz auf einem Allzeittief von 1,5 %. Damit wächst das Altersguthaben der Versicherten weit weniger als in den Vorjahren. 
</p><p> Laut Gesetz müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der Zweiten Säule periodisch der Teuerung angepasst werden. Infolge ausbleibender Teuerung entfällt aber die Anpassung 2012. Für die Altersrenten gibt es keine gesetzliche Anpassungspflicht. Die Altersrenten der Zweiten Säule sind deshalb in den letzten Jahren faktisch eingefroren. 
</p><p> Die Bestimmungen der Strukturreform treten ebenfalls anfangs 2012 in Kraft. Auf dieses Datum nimmt die Oberaufsichtskommission ihre Arbeit auf. Sie beaufsichtigt die kantonalen Aufsichtsbehörden und muss sicherstellen, dass das System der beruflichen Vorsorge gut funktioniert. Strengere Transparenzvorschriften und Bestimmungen über die Corporate Governance sollen Misswirtschaft in den Pensionskassen verhindern.
</p><p> Der Bundesrat wird 2012 seinen Bericht über die Zukunft der Zweiten Säule verabschieden. Darin werden die Probleme im System dargelegt und mögliche Lösungen für die politische Diskussion vorgeschlagen. Kernthema bildet die Frage der Höhe des Mindestumwandlungssatzes. Zwei Jahre nach dem deutlichem Volksnein zu dessen Senkung ist die Frage wieder auf dem Tisch.
</p><h3> Arbeitslosenversicherung</h3><p> Ältere Arbeitslose sind besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Um die Situation der über 55-Jährigen etwas abzufedern, wird die Beitragszeit für den Höchstanspruch von 520 Taggeldern von 24 auf 22 Monate gesenkt. Diese Personen können demnach 520 ALV Taggelder beziehen, wenn sie innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist während mindestens 22 Monaten Beiträge geleistet haben.
</p><p> Die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung wird 2012 von 12 auf 18 Monate erhöht. Die auf einen Tag verkürzte Karenzfrist wird beibehalten. Diese Regelung gilt befristet bis Ende 2013 und wurde vom Bundesrat als Massnahme gegen die Frankenstärke beschlossen.
</p><h3> Krankenversicherung</h3><p> Die neue Spitalfinanzierung tritt in Kraft. Sie beruht auf einer neuen gesamtschweizerischen Tarifstruktur, basierend auf leistungsbezogenen Pauschalen (Tarifsystem SwissDRG). Die Spitalfinanzierung wird von den Kantonen (55%) und den Versicherern (45%) übernommen. 
</p><p> Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden 2012 durchschnittlich um 2,2% steigen. Punkto Prämienverbilligung werden 2012 alle Kantone verpflichtet, die Zuschüsse direkt an die Krankenkasse auszurichten.
</p><p><a name="_GoBack"></a> Auf Gesetzesstufe ist auch in diesem Bereich vieles im Umbruch. Das vom SGB unterstützte Referendum gegen die Managed-Care-Vorlage ist im Januar 2012 zu Stande gekommen. Die Vorschläge für höhere Selbstbehalte und für einen eingeschränkten Zugang zu medizinischen Leistungen kommen im Verlauf des Jahres zur Abstimmung.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-88</guid><pubDate>Tue, 01 Nov 2011 14:10:00 +0100</pubDate><title>Ein längst fälliger Schritt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-laengst-faelliger-schritt</link><description>Ergänzungsleistungen tragen häufig den Mietkosten nur ungenügend Rechnung. Entsprechende Verbesserungsanträge wurden lange Zeit abgeblockt. Jetzt hat ein Vorschlag grünes Licht bekommen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Wer Ergänzungsleistungen bezieht, hat für die Mietkosten als Einzelperson Fr. 1‘100.- pro Monat zu gut, für Zwei- oder Mehrpersonenhaushalte werden höchstens 1‘250.- pro Monat als Mietkosten akzeptiert. Muss die Wohnung rollstuhlgängig sein, können noch einmal bis zu Fr. 300.- pro Monat angerechnet werden. Diese Ansätze gelten seit 2001.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Je nachdem, wo die EL-Bezügerinnen und Bezüger wohnen, reichen diese Ansätze bei weitem nicht, um die effektiven Mietkosten zu decken. Mietkosten werden für die Betroffenen darum zur Armutsfalle. Wer in einer Wohnung lebt, die mehr als die eingangs erwähnten Ansätze kostet, muss sich die zusätzlichen Kosten vom sowieso schon knappen Lebensbedarf absparen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Senioren- und Behindertenorganisationen fordern darum schon länger, dass bei den Ergänzungsleistungen die Höchstgrenze für die Mietkosten den gestiegenen Mietpreisen angepasst und erhöht werden. Es gab ausserhalb des Parlaments schon verschiedenste Versuche, eine Erhöhung zu erreichen. Im eidgenössischen Parlament wurden zahlreiche Vorstösse mit der gleichen Forderung eingereicht. Keiner dieser Vorstösse hatte bis anhin zum Erfolg geführt. In der Herbstsession wurde ein Vorstoss gar mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Nun bewegt sich doch etwas: In der letzten Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit wurde eine von mir eingereichte Kommissionsmotion gutgeheissen. Die Motion verlangt eine Anhebung der Mietzinsmaxima. Besonders berücksichtigt werden sollen Mehrpersonenhaushalte und regionale Mietzinsunterschiede. Ein Bericht des Bundesamts für Sozialversicherungen hat nämlich aufgezeigt, dass nicht nur dringender Handlungsbedarf bei den Mietzinsmaxima ist, sondern dass die Situation besonders prekär ist, wo mehrere Personen in einem Haushalt von ErgänzungsleistungsbezügerInnen leben.</p><p class="Absatznormal">Mit der Überweisung des Vorstosses ist es noch nicht getan. Weitere Schritte müssen folgen. Doch da die Motion ohne Gegenstimme mit nur zwei Enthaltungen überwiesen wurde, kann das Vorhaben gelingen. Das ist allen Betroffenen von Herzen zu wünsc</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-340</guid><pubDate>Fri, 14 Oct 2011 17:48:00 +0200</pubDate><title>Rentensenkung durch Erhöhung des Frauenrentenalters</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentensenkung-durch-erhoehung-des-frauenrentenalters</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerlichen wollen das Frauenrentenalter auf 65 erhöhen; und zwar entgegen langjährigen Versprechen ohne jegliche Kompensation wie bspw. die Möglichkeit für eine frühzeitige Pensionierung für tiefe und mittlere Einkommen. Das hat heute die vorberatende Kommission beschlossen.
</p><p>Ein höheres Pensionsalter für Frauen ist nichts anderes als eine mehrfache Rentenkürzung: Die Frauen müssten ein Lebensjahr länger arbeiten und damit AHV-Beiträge leisten, erhielten jedoch ein Jahr weniger Renten ausbezahlt. Betroffen wären beide Geschlechter, würden doch Ehepaare damit jährlich 733 Franken weniger Rente erhalten.
</p><p>Dazu kommt, dass 55-jährige und ältere Personen bereits heute auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt sind. Dies gilt erst recht für 64-jährige Frauen.
</p><p>Bei den kleinen Einkommen reichen die Rentenleistungen bereits heute nicht aus. Hier erträgt es keinen Abbau. Zudem ist die AHV finanziell in guter Verfassung.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ruft das Parlament auf, den geplanten Rentenkürzungen eine Abfuhr zu erteilen. Er wird solche Abbauvorhaben bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-78</guid><pubDate>Thu, 06 Oct 2011 13:48:00 +0200</pubDate><title>Schon wieder und wie noch nie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/schon-wieder-und-wie-noch-nie</link><description>Rentenalter 65 für die Frauen und Abschaffung des automatischen Teuerungsausgleichs bei der AHV: das neue Parlament wird über diese beiden AHV-Abbau-Vorstösse zu entscheiden haben. Dazu gesellt sich ein neuer Angriff auf die Renten der Beruflichen Vorsorge. Die gesammelte Arroganz schreit nach Korrektur. In den Wahlen wär sie möglich.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wieder einmal blasen Volksvertreter zur Jagd auf das Volk. Besonders zeichnet sich die St. Galler Ständeratsdeputation aus.&nbsp;</span>Erika Forster (FDP)&nbsp;<span lang="DE">hat einen Vorstoss für die Erhöhung des Rentenalters der Frau von 64 auf 65,&nbsp;</span>Eugen David (CVP) einen<span lang="DE">&nbsp;für die&nbsp;</span>Abschaffung des automatischen Teuerungsausgleichs bei der AHV lanciert. In der ständerätlichen Kommisson sind sie damit durchgekommen. Die nationalrätliche Kommission dürfte die Vorstösse voraussichtlich noch vor den Wahlen behandeln. Entscheiden wird dann das Ende Oktober neu gewählte Parlament, vermutlich in seiner ersten, der Dezembersession 2011. Damit nicht genug! Bundesrat Burkhalter plant, ebenso uneinsichtig, für 2012 einen neuen Vorstoss zur Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes in der Beruflichen Vorsorge (von 6,8 auf 6,4 %).</p><p class="Absatznormal">Der Fahrplan steht. Doch was bedeutet das für die Pensionierten, die künftigen wie die heutigen? Der SGB hat gerechnet:<b><span lang="DE">&nbsp;<br></span></b></p><p><span lang="DE">Renteneinbussen Ehepaar pro Jahr</span></p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col"><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Rentenanpassung gemäss E. David*</span></p></th><th scope="col"><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Erhöhung Frauenrentenalter auf 65 Jahre**</span></p></th><th scope="col"><span lang="DE">Senkung Mindestumwandlungssatz</span></th><th scope="col"><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Total</span></b></p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Tiefe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 752.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 733.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 675.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 2160.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mittlere Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 752.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 733.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 1'707.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 3192.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Hohe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 752.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 733.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 2'480.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 3965.-</span></b></p></td></tr></tbody></table><p>Renteneinbussen Frau pro Jahr
</p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th></th><th scope="col"><span lang="DE">Rentenanpassun gemäss E. David*</span></th><th scope="col"><span lang="DE">Erhöhung Frauenrentenalter auf 65 Jahre**</span></th><th scope="col"><span lang="DE">Senkung Mindestumwandlungssatz</span></th><th scope="col"><b><span lang="DE">Total</span></b></th></tr></thead><tbody><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Tiefe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 283.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 552.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 76.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 911.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mittlere Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 409.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 797.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 929.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 1206.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Hohe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 501.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 977.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 1'311.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 2789.-</span></b></p></td></tr></tbody></table><p>Einkommenskategorien beziehen sich auf das letzte Jahr vor der Pension. Sie sind wie folgt gesetzt: Für Ehepaare 79‘100 = tief; 135‘100 = mittel; 262‘300 = hoch. Für Frauen: 30‘600 =&nbsp;&nbsp;tief; 69‘600 = mittel; 130‘000 = hoch.&nbsp;
</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">* Durchschnitt der letzten 20 Jahre, zu Preisen 2011.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">** 22 statt 22,8 Jahre Rentenbezug, ohne Auswirkungen auf Arbeitsmarkt.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">SGB-Präsident Paul Rechsteiner stellt fest: „Das ist der grösste Angriff auf den Sozialstaat, den es in der Schweiz je gegeben hat! – Ein solcher Abbau bricht den Verfassungsauftrag, wonach die Renten den Existenzbedarf angemessen zu decken haben.“&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die einzelnen Elemente dieses Abbaus sind in Abstimmungen&nbsp;</span>vom Volk allesamt schon mal verworfen worden. Dennoch kommen die Forster-David-Burkhalter zum x-ten Mal mit der gleichen Platte. Das erinnert an den Ostberliner Aufstand von 1953 und an Brechts Kommentar dazu, wonach das Volk das Vertrauen der Regierung verscherzt habe: „Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?"</p><p class="Absatznormal">Pragmatisch umgesetzt heisst das: Es ist ein anderes Parlament zu wählen. Es sind Menschen mit sozialem Sensorium zu wählen, nicht Rentenabbauer. Echte Volksvertreter und nicht Vertreter gegen das Volk. In 14 Tagen kann das Volk korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-70</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2011 13:29:00 +0200</pubDate><title>Ein Auftakt wider den ständigen Versuch zum Abbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-auftakt-wider-den-staendigen-versuch-zum-abbau</link><description>An der Hochschule St. Gallen diskutierte die Elite am 7. „World ageing &amp; generations congress“ über die alternde Bevölkerung. In Gossau forderten am gleichen Tag, dem 31. August, über 300 Rentner und Rentnerinnen bessere Renten. Sie wussten, worüber sie sprachen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In Gossau ging es nicht um die „Golden Agers“, um die gut situierten Rentner und Rentnerinnen, sondern um Handfestes: die Sicherung von Altersrenten für ein anständiges Leben im Alter. Dieses Thema brannte den Teilnehmenden unter den Nägeln. Und nicht von ungefähr. Denn das Schweizer Stimmvolk bekennt sich unablässig zu guten Renten; dennoch aber steht unser Rentensystem ständig unter Beschuss.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Und schon wieder die gleiche Abbau-Platte</span></h3><p class="Absatznormal">Aktuell kommt ein Angriff direkt aus der Ostschweiz. Die beiden St. Galler Ständeräte Eugen David und Erika Forster fordern mit ihren Parlamentarischen Initiativen einerseits die Sistierung der automatischen Anpassung der AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung, andererseits die Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65. Beide Forderungen waren bereits Inhalt der 11. AHV Revision und hatten keine Chance vor dem Stimmvolk. Gleichzeitig stehen auch in der Zweiten Säule die Zeichen auf Rentenabbau: Seit Jahren müssen die Rentner/innen auf einen Teuerungsausgleich verzichten, und die garantierte Rentenhöhe wird immer mehr in Frage gestellt.</p><h3 class="Absatznormal"><span>Im Alter nicht in Not geraten</span></h3><p class="Absatznormal">Die Sorge um die finanzielle Sicherheit im Alter war bei den zahlreichen Kolleg/innen in Gossau spürbar. Die Gewerkschaften nehmen diese Bedrohung wahr. Giorgio Tuti, Präsident SEV, Stefan Giger, Generalsekretär vpod und Danièle Lenzin, Co-Präsidentin syndicom, wiesen in ihren Referaten darauf hin, dass die Renten für einen anständigen Lebensabend reichen müssen. Die stagnierenden Pensionskassen-Renten müssen durch höhere AHV Renten abgefedert werden. Die Vorzüge des AHV Systems wurden von Ruth Dreifuss präsentiert. Nachdem in der 10. AHV-Revision gleichstellungspolitische Ziele erreicht wurden, konnten bei der AHV keine Verbesserungen erzielt werden. Die bürgerlichen Parteien haben die AHV in den letzten 15 Jahren kategorisch schlecht geredet. Dies obschon sie finanziell stabil ist und Rentenverbesserungen heute aktueller denn je sind. Der SGB hat daher an seinem letztjährigen Kongress das Projekt AHVplus vorgestellt. Für tiefe und mittlere Einkommen müssen die AHV Renten erhöht werden: Erst so kann der Verfassungsauftrag nach einer gewohnten Lebensführung im Alter erfüllt werden.</p><h3 class="Absatznormal"><span>„Es wird knüppeldick kommen“</span></h3><p class="Absatznormal">„Die bürgerlichen Parteien werden nach den Wahlen Ende Oktober ihre Pläne zur Rentenaushöhlung umsetzen; es wird knüppeldick kommen“, warnte Paul Rechsteiner. Die Gewerkschaften würden gefordert sein, die Realität der Rentner/innen in Bern stärker sichtbar zu machen. Denn: Wer heute auch nach einem vollem Arbeitsleben in Rente gehe, habe häufig ein kleines Renteneinkommen von unter 3‘000 Franken. „Hier sind Rentenverbesserungen nötig. Spielraum für Rentenkürzungen gibt es nicht.“&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Die Teilnehmenden verabschiedeten drei Forderungen an die Politik:</p><ul><li><span>Die wohlerworbenen Ansprüche auf die Renten der Pensionskassen dürfen nicht angetastet werden.</span></li></ul><ul><li><span>Die Leistungen der AHV dürfen nicht geschmälert werden. Die AHV-Renten müssen weiterhin regelmässig der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst werden.</span></li></ul><ul><li><span>Die AHV muss gestärkt und ihre Leistungen müssen ausgebaut werden. Nur so kann sie dem Kernauftrag gerecht werden, der Bevölkerung im Alter den Lebensstandard zu sichern.</span></li></ul><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Ein Auftakt</span></h3><p class="Absatznormal">Den Organisatoren des Anlasses, den Gewerkschaften SEV, vpod, syndicom sowie dem Gewerkschaftsbund St. Gallen, gebührt grosser Dank. Ihr Engagement soll auch in andere Regionen ausstrahlen. Denn die Verschlechterung der Altersvorsorge kann nur eine starke Gegenbewegung stoppen. Gossau muss der Auftakt sein für weitere Kongresse zur Verteidigung der Renten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-65</guid><pubDate>Tue, 16 Aug 2011 13:15:00 +0200</pubDate><title>Wesentlicher Beitrag für die Zukunft der AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wesentlicher-beitrag-fuer-die-zukunft-der-ahv</link><description>Wer zu Geld kommt, zahlt Steuern dafür. Das ist so beim Arbeitslohn, bei Renten- und Zinseinkommen, Lottogewinnen, Betriebsgewinnen, Verkaufserlösen usw. Wer jedoch erbt, wird geschont. – Bei den Superreichen soll dies nun ändern.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">In unserem Land erben jedes Jahr ein paar wenige Frauen und Männer Milliarden-Vermögen, ohne dass sie dafür irgendetwas leisten (oder gar arbeiten) mussten. Und der Gipfel: Für dieses Geld zahlen sie auch keine Steuern. Das ist ungerecht!</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Extrem ungleich verteilte Vermögen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">In diesem Frühjahr hat der SGB den «Verteilungsbericht» vorgestellt (siehe&nbsp;</span><span lang="DE">www.verteilungsbericht.ch</span>). Die wichtigsten Erkenntnisse daraus: Das reichste Prozent der Schweizer Bevölkerung besass im Jahr 2007 40.9 Prozent des gesamten Vermögens Die nächsten 9 Prozent besassen beträchtliche 34.4 Prozent, die «ärmsten» 90 Prozent, also der überwältigende Teil der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, verfügten lediglich über 24.7 Prozent des Vermögens.&nbsp;</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Unterschiede werden immer grösser: Das reichste Prozent konnte seinen Anteil am gesamten Vermögenskuchen innert zehn Jahren um 6.1 Prozent steigern, dies beinahe vollumfänglich zulasten der übrigen 90 Prozent. Der Trend ist klar: Es ist eine starke Umverteilung zugunsten der Superreichen im Gange, denn die Anzahl der Schweizerinnen und Schweizer mit sehr hohen Vermögen (über 2 respektive 5 Millionen Franken) hat sich im Zeitraum 1997-2007 mehr als verdoppelt. Waren es 1997 noch gut 12’000 Personen mit einem Vermögen von über 5 Millionen, sind es 2007 bereits fast 25’000.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das Vermögen in der Schweiz ist also extrem ungerecht verteilt. Eine eidgenössische Erbschaftssteuer, die einzig und allein die höchsten Vermögen betrifft, ist mehr als gerechtfertigt.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Von den Superreichen – für alle</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Volksinitiative betrifft die kleinen und mittleren Vermögen nicht. Wer etwas gespart hat, wer ein Einfamilienhaus besitzt, ja sogar wer etwas gespart hat&nbsp;<i>und</i>&nbsp;ein Einfamilienhaus besitzt, wird nicht besteuert. Die Erbschaftsteuer soll nur auf Vermögen über 2 Millionen Franken erhoben werden, also auf wirklich grossen Vermögen, die mit blossem Arbeitseinkommen nicht geschaffen werden können.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer von rund drei Milliarden Franken werden vollumfänglich an die Bevölkerung weitergegeben. Ein Drittel an die Kantone und zwei Drittel an die AHV. Damit kann unser wichtigstes Sozialwerk an die Herausforderungen der Zukunft (Sicherung eines würdigen Ruhestands für alle, Fortführung des bisherigen Lebensstandards auch bei kleinen Einkommen, flexibles Rentenalter für Klein- und Normalverdiener) angepasst werden.</span></p><p class="DatumundSignatur">Fazit: Die Erbschaftssteuer ist die Steuer, die niemandem Geld wegnimmt, aber allen etwas bringt.<b><span lang="DE"></span></b></p><h3 class="DatumundSignatur" style="font-weight: bold;"><span lang="DE">&nbsp;Das verlangt die Volksinitiative</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Eidg. Volksinitiative „Hohe Erbschaften besteuern für unsere AHV“ ist am 16.8. 2011 von einem von der EVP (Evangelische Volkspartei) angeführten Bündnis lanciert worden. Diesem Bündnis gehören u.a. an: SGB, SPS, Grüne. Die Initiative verlangt für Erbschaften über 2 Mio. Franken eine neu durch den Bund erhobene Steuer mit einem einheitlichen Satz von 20 %.&nbsp;</span>Besondere Ermässigungen vorgesehen sind bei der Vererbung von Unternehmen und bäuerlichen Betrieben, die von den Erben weiter geführt werden. Die Einnahmen gehen zu einem Drittel an die Kantone und zu zwei Dritteln an die AHV. Für den SGB ist die Initiative ein guter Vorstoss, um den in den letzten Jahren markant gewachsenen Graben zwischen Reichen und Gewöhnlichen wieder ein bisschen zuzuschütten.</p><p class="DatumundSignatur">Unterschriftenbogen und mehr Infos:&nbsp;<span lang="DE"><a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank"><span lang="DE-CH">www.sgb.ch</span></a></span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-605</guid><pubDate>Tue, 16 Aug 2011 00:00:00 +0200</pubDate><title>Ein wesentlicher Beitrag für die Zukunft unseres wichtigsten Sozialwerks</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-wesentlicher-beitrag-fuer-die-zukunft-unseres-wichtigsten-sozialwerks</link><description>Weshalb beteiligt sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund an der Erbschaftssteuer-Initiative?</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer zu Geld kommt, gibt davon einen Teil an die Gemeinschaft ab – in Form von Steuern. Das ist die Regel beim Arbeitslohn, und es gilt auch bei einem Lottogewinn, für Renteneinkommen, für die Zinserträge auf dem Sparkonto, für Honorare, Betriebsgewinne, Verkaufserlöse usw.
</p><p>Es gilt jedoch nicht für Erbschaften. In unserem Land erben jedes Jahr ein paar wenige Frauen und Männer Milliarden-Vermögen, ohne dass sie dafür irgendetwas leisten (oder gar arbeiten) mussten. Und der Gipfel: Für dieses Geld zahlen sie auch keine Steuern. Das ist ungerecht!
</p><h3 style="font-weight: bold;">Wie sieht die Vermögenssituation in der Schweiz aus?</h3><p>Dazu hat der SGB vor einigen Monaten den «Verteilungsbericht» vorgestellt. (Der Verteilungsbericht liegt der Medienmappe bei; Informationen sind auch unter&nbsp;<a href="http://www.verteilungsbericht.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.verteilungsbericht.ch</a>&nbsp;verfügbar).
</p><p>Hier die wichtigsten Erkenntnisse daraus: Das reichste Prozent der Schweizer Bevölkerung besass im Jahr 2007 40.9 Prozent des gesamten Vermögens Die nächsten 9 Prozent besassen beträchtliche 34.4 Prozent, die «ärmsten» 90 Prozent, also der überwältigende Teil der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, verfügten lediglich über 24.7 Prozent des Vermögens.&nbsp;
</p><p>Die Unterschiede werden immer grösser: Das reichste Prozent konnte seinen Anteil am gesamten Vermögenskuchen innert zehn Jahren um 6.1Prozent steigern, dies beinahe vollumfänglich zulasten der übrigen 90 Prozent. Der Trend ist klar: Es ist eine starke Umverteilung zugunsten der Superreichen im Gange, denn die Anzahl der Schweizerinnen und Schweizer mit sehr hohen Vermögen (über 2 respektive 5 Millionen Franken) hat sich im Zeitraum 1997-2007 mehr als verdoppelt. Waren es 1997 noch gut 12’000 Personen mit einem Vermögen von über 5 Millionen, sind es 2007 bereits fast 25’000.
</p><p>Das Vermögen in der Schweiz ist also extrem ungerecht verteilt. Eine eidgenössische Erbschaftssteuer, die einzig und allein die höchsten Vermögen betrifft, ist mehr als gerechtfertigt.
</p><h3 style="font-weight: bold;">&nbsp;Von den Superreichen – für alle&nbsp;</h3><p>Die Volksinitiative betrifft die kleinen und mittleren Vermögen nicht. Wer etwas gespart hat, wer ein Einfamilienhaus besitzt, ja sogar wer etwas gespart hat&nbsp;<span style="font-weight: bold;">und&nbsp;</span>ein Einfamilienhaus besitzt, wird nicht besteuert. Die Erbschaftsteuer soll nur auf Vermögen über 2 Millionen Franken erhoben werden, also auf wirklich grossen Vermögen, die mit blossem Arbeitseinkommen nicht geschaffen werden können.
</p><p>Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer von rund drei Milliarden Franken werden vollumfänglich an die Bevölkerung weitergegeben. Ein Drittel an die Kantone und zwei Drittel an die AHV. Damit kann unser wichtigstes Sozialwerk an die Herausforderungen der Zukunft (Sicherung eines würdigen Ruhestands für alle, Fortführung des bisherigen Lebensstandards auch bei kleinen Einkommen, flexibles Rentenalter für Klein- und Normalverdiener) angepasst werden.
</p><p>Zusammenfassend kann ich festhalten: Die Erbschaftssteuer ist die Steuer, die niemandem Geld wegnimmt, aber allen etwas bringt!</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-360</guid><pubDate>Fri, 24 Jun 2011 10:49:00 +0200</pubDate><title>Verschlechterungen vorerst gestoppt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verschlechterungen-vorerst-gestoppt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Verschnaufpause für die heutigen und künftigen AHV-Rentnerinnen und –Rentner: Die zuständige Nationalratskommission berät vorerst nicht über weitere Verschlechterungen bei den AHV-Renten, wie sie die beiden bürgerlichen St. Galler-Ständeratsmitglieder Forster und David beantragen (Aussetzen Teuerungsausgleich und Erhöhung Frauenrentenalter auf 65).
</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB kommt eine Schwächung der AHV nicht in Frage. „Wer die heutige Realität für tiefe und mittlere Einkommen in der Schweiz kennt, der weiss, dass es keinen Einschnitt bei den Renten verträgt – ebenso wenig eine Erhöhung des Rentenalters, angesichts der Realität auf dem Arbeitsmarkt“, sagt SGB-Präsident Paul Rechsteiner.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-372</guid><pubDate>Wed, 04 May 2011 11:14:00 +0200</pubDate><title>AHV-Finanzen realistischer geschätzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-finanzen-realistischer-geschaetzt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Groschen ist gefallen: Statt mit ultrapessimistischen Annahmen den unmittelbar bevorstehenden finanziellen Kollaps der AHV an die Wand zu malen, legt das zuständige Departement des Innern (EDI) endlich eine glaubwürdigere Einschätzung der finanziellen Lage der AHV vor.
</p><p>Damit nähert es sich den AHV-Finanzszenarien des SGB an. Diese erwiesen sich in der Vergangenheit als weit zutreffender als die Schwarzmalerei des Bundes. Gemäss kürzlich publizierter SGB-Prognosen ist die AHV bis 2025 ohne Beitragserhöhungen auch bei einer weiteren Zunahme der Lebenserwartung finanziert – und das ohne irgendwelche Leistungskürzungen.
</p><p>Auch wenn das EDI neu die AHV-Finanzen für stabil hält, ist zu fürchten, dass es in der alten Logik gefangen bleibt. Erhöhungen des AHV-Alters und Rentenkürzungen bleiben auf der politischen Agenda und erschweren den Dialog.
</p><p>Dabei drängt sich vielmehr eine Verbesserung der AHV-Rente auf. Heute beträgt die anvisierte Rentenhöhe 60 Prozent des ehemaligen Verdienstes. Das reicht bei tiefen und mittleren Einkommen hinten und vorne nicht. Deshalb startete der SGB sein Projekt „AHVplus“. Es fordert, je nach Einkommen der ehemals Erwerbstätigen, Zuschläge auf den AHV-Renten.
</p><p>Zudem muss endlich die Schuld der IV bei der AHV getilgt werden. Der Bund hat dank hoher Einnahmeüberschüsse die hierfür nötigen 15 Mrd. Franken auf dem Ausgleichskonto. Damit wird gesichert, dass die IV nach Ablauf der Zusatzfinanzierung (2018) nicht durch mehrere hundert Mio. Franken Schuldzinsen zusätzlich belastet wird.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-378</guid><pubDate>Fri, 01 Apr 2011 11:24:00 +0200</pubDate><title>Doppelte Verschlechterung bei der AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/doppelte-verschlechterung-bei-der-ahv</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Masken sind gefallen: Auf Anregung der beiden St. Galler Ständeratsmitglieder Eugen David (CVP) und Erika Forster (FDP) hin, beschliesst die vorberatende Kommission, die AHV-Leistungen gleich doppelt zu verschlechtern. Einerseits soll das Frauenrentenalter steigen und andererseits die Rentenhöhe gekürzt werden. Beides bekämpft der SGB vehement.
</p><p>Die AHV ist grundsolide finanziert, wie neusten Zahlen des AHV-Fonds belegen. Daran ändert sich auch die nächsten 15 Jahre nichts, wie eine kürzlich veröffentliche SGB-Analyse zeigt.
</p><p>Für viele Menschen reichen die Leistungen der Altersvorsorge heute nicht zum Leben. Eine Heraufsetzung des Rentenalters bedeutet eine Rentensenkung.
</p><p>Es muss sichergestellt werden, dass ältere Arbeitnehmer bis zum Rentenalter arbeiten können, statt Personen im Rentenalter neu auf den Arbeitsmarkt zu zwingen. Die Realität zeigt nämlich, dass heute 55jährige, die ihre Stelle verlieren, fast keine Chance mehr haben, wiederum eine zu finden. Hier muss der Hebel angesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-553</guid><pubDate>Tue, 29 Mar 2011 10:28:00 +0200</pubDate><title>Dossier 76: AHV bleibt stabil</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-76-ahv-bleibt-stabil</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV schreibt schwarze Zahlen. Obwohl die Zahl der Rentner/innen bereits seit vielen Jahren stärker zunimmt als die Zahl der Erwerbstätigen, nahm die AHV in den letzten Jahren über eine Milliarde mehr ein als sie ausgab. Der AHV geht es viel besser, als der Bundesrat in seinen düsteren Prognosen jeweils voraussagte. Die neuen SGB-Szenarien zeigen: Die AHV dürfte sie in den kommenden 15 Jahren ohne Beitragserhöhungen auskommen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-613</guid><pubDate>Tue, 22 Mar 2011 17:29:00 +0100</pubDate><title>Mindestens 15 Jahre lang keine Zusatzbeiträge nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mindestens-15-jahre-lang-keine-zusatzbeitraege-noetig</link><description>Die AHV ist bis 2025 ohne Beitragserhöhungen auch bei einer weiteren Zunahme der Lebenserwartung finanziert – und das ohne irgendwelche Leistungskürzungen. Dies zeigen die neuen SGB-Finanzierungsszenarien. Sie basieren auf vorsichtigen Annahmen und den aktuellen offiziellen Bevölkerungsszenarien für die nächsten fünfzig Jahre.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wichtigste Ursache für die gute finanzielle Situation der AHV ist das Lohnwachstum. Aufgrund der stark gestiegenen Produktivität nahmen die realen Löhne seit 1950 um mehr als das Vierfache zu. Das erhöhte die Einnahmen der AHV stark. Mit guter Arbeitsmarktpolitik (steigende Löhne, tiefe Arbeitslosigkeit) und sozialer Steuerpolitik können wir diesen leistungsfähigen und grundsoliden Finanzierungsmechanismus weiter stärken.
</p><p>In der Vergangenheit trafen die SGB- Finanzierungsszenarien recht genau zu. Jahr für Jahr erzielt die AHV Milliardenüberschüsse; gemäss den Finanzszenarien des Bundes dagegen sollte sie seit längerem riesige Defizite einfahren.&nbsp;
</p><p>Die offiziellen AHV-Szenarien sind viel zu pessimistisch. Damit wurde Panik gemacht und Abbau begründet. Sie haben mit der Realität nichts zu tun. Auch in anderen zentralen Politikbereichen legte der Bund in jüngster Zeit immer wieder dramatisch falsche Zahlen vor (bspw. Ausfälle wegen Unternehmenssteuerreform II).
</p><p>Der SGB verlangt nun einen Kurswechsel:</p><ul><li>Die ständigen Abbauforderungen in der AHV müssen endlich zurückgezogen werden. Schluss mit der Angstmacherei der letzten zehn Jahre gegenüber jetzigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern.</li></ul><ul><li>Der Bund soll die 15 Mrd. Franken Schulden tilgen, welche die IV bei der AHV hat. Dafür soll er die Überschüsse im Bundeshaushalt verwenden, die wegen der massiven Fehlbudgetierungen der letzten Jahre heute auf dem Ausgleichskonto liegen.</li></ul><ul><li>Der Bund muss zu einer Praxis richtiger und realistischer Annahmen zurückkehren. So betragen die kumulierten Budgetierungsfehler in der Ära Merz mehr als 22 Mrd. Franken. Da sich die Schuldenbremse auf die falschen Budgetzahlen (statt die richtigen Rechnungsergebnisse) stützt, werden die Zahlen des Bundes immer mehr zu einer politischen Manipulationsgrösse, mit denen eine unsoziale Politik begründet wird.</li></ul><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB&nbsp;&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-399</guid><pubDate>Fri, 03 Dec 2010 12:05:00 +0100</pubDate><title>Die Zukunft muss leistungsfähigere AHV bringen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-zukunft-muss-leistungsfaehigere-ahv-bringen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die vom Bundesrat vorgelegte "technische" 11. AHV-Revision. Er hat hierzu mit Bundesrat Didier Burkhalter eine ausführliche und gute Aussprache geführt. Die richtigerweise vorgezogene "technische" Revision hat aber nur eine Chance auf schnellen Erfolg, wenn die AHV-Abbauer diese nicht erneut mit Ladenhütern gefährden, indem sie unnötige Anträge stellen für eine AHV-Alter-Erhöhung oder Rentensenkungs-Mechanismen. Es ist jetzt an Bundesrat Burkhalter, die eigenen Reihen zur Vernunft zu rufen.
</p><p>Die „technische“ Revision schafft Spielraum, um eine 12. Revision vorzubereiten. Die AHV ist gesund. Die hierzu seit Jahren vom SGB vorgelegten Zahlen sind endlich auch bei den Behörden angekommen und werden von diesen akzeptiert. Es besteht somit genügend Zeit, gründliche und sorgfältige sowie möglichst breit abgestützte Lösungen für eine leistungsfähige AHV der Zukunft zu finden, u.a. mit Renten die zum Leben reichen. Viele Altersrenten sind heute zu tief. Diesem Missstand nimmt sich der SGB an. Er arbeitet zurzeit am Modell „AHVplus“, das je nach früherem Erwerbseinkommen dringend nötige AHV-Zuschläge vorsehen wird.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-141</guid><pubDate>Mon, 25 Oct 2010 15:00:00 +0200</pubDate><title>Altersvorsorge: stabil, leistungsstark – und deshalb auszubauen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-stabil-leistungsstark-und-deshalb-auszubauen</link><description>Vorschau auf den 54. SGB-Kongress: In den vergangenen Jahren haben die Gewerkschaften erfolgreich den Abbau der Altersvorsorge verhindert. Jetzt geht der Blick nach vorn: Für untere und mittlere Einkommen ist eine bessere Altersvorsorge nötig.</description><content:encoded><![CDATA[<p>AHV und IV für den „Existenzbedarf“ und die berufliche Vorsorge für „die Fortführung der gewohnten Lebensweise“: Diese Funktion haben die politischen Väter seinerzeit den zwei starken der insgesamt drei Säulen in der schweizerischen Altersvorsorge per Verfassung zugewiesen. Und sich dabei daran orientiert, dass AHV und Mindestvorsorge nach BVG den Lohn zusammen zu rund 60 % ersetzen sollten.&nbsp;
</p><p>Doch was sind 60 % von 4000 Franken? Gerade mal 2400 Franken. Kann man mit diesen 2400 Franken wirklich die gewohnte Lebensweise fortführen? Oder mit deren 3000.-, wenn man zuvor ein Erwerbseinkommen von 5000 Franken hatte?
</p><p>Weil im neuen Jahrtausend die bürgerliche Mehrheit die Alters-Renten (11. AHV-Revision, Mindestumwandlungssatz im BVG) abbauen wollte, waren die Gewerkschaften zu Abwehrkämpfen gezwungen. Sie konnten deshalb in den eigenen Reihen entwickelte Ansätze für bessere AHV-Renten nicht wie gewünscht weiter entwickeln.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Würdiges Altern durch eine stärkere AHV/IV</h3><p>Jetzt, nach der Versenkung der 11. AHV-Revision, ist die Zeit jedoch endlich reif dafür. „Die 60 % sind bei kleinen und mittleren Einkommen heute verfassungswidrig, weil man davon nicht anständig leben kann“, hält das entsprechende Kongresspapier fest. Und es fordert ein neues differenziertes Leistungsziel von:</p><ul><li>80 % bei Einkommen von zuvor bis 5000.-</li><li>70 % bei Einkommen von zuvor bis 7000.-</li><li>60 % ab Einkommen über 7000.-</li></ul><p>Dieses höhere Leistungsziel soll durch eine Stärkung der AHV/IV erreicht werden. Dabei sollen auch die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften ausgebaut werden.&nbsp;
</p><h3>Berufliche Vorsorge</h3><p>Die zwei wichtigsten Forderungen in der beruflichen Vorsorge sind mehr Transparenz sowie eine gestärkte Parität, also mehr Schutz und Kompetenzen für die Vertreter der Arbeitnehmer. Bei ersterem geht es vor allem darum, dass griffigere gesetzliche Bestimmungen den Privatversicherern verunmöglichen sollen, weiterhin diskret und mit gesetzlicher Deckung viel Geld in die eigene Kasse zu spülen.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Lesen Sie auch die Kongressvorschau zur Wirtschaftspolitik der Gewerkschaften, zur Arbeitszeit, zur SGB-Bildungspolitik sowie&nbsp;</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">einleitende Bemerkungen zum Kongress</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-128</guid><pubDate>Thu, 07 Oct 2010 16:22:00 +0200</pubDate><title>Jetzt endlich den Mensch in den Mittelpunkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-endlich-den-mensch-in-den-mittelpunkt</link><description>11. AHV-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die 11. AHV- Revision hätte unter dem Strich nur Abbau gebracht: tiefere Renten durch die Aushebelung der heutigen Rentenanpassungssysteme, ein höheres Rentenalter für die Frauen und – als blosse Taktik und Köder in der Referendumsabstimmung - einen notdürftigen Lendenschurz einer bei weitem ungenügenden und erst noch zeitlich befristeten Abfederung für die vorzeitige Pensionierung.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Nun hat das Parlament am 1. Oktober die 11. AHV-Revision selbst versenkt. Sonst hätte sie ein paar Monate später das Volk versenkt. Denn beim SGB waren die ersten Schritte für das Referendum bereits eingeleitet gewesen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Linksgrün hat eine solche Revision im Parlament schon immer bekämpft. In der Schlussabstimmung hat lediglich die SVP ihre Position gewechselt: weil einer ihrer Vizepräsidenten die Chancenlosigkeit einer solchen Vorlage vor dem Volk erkannt hatte.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Manche Kommentatoren haben nun vom „Reformstau“ gesprochen. Dass es immer schwieriger würde, „Reformen“ gegen die Rentner durchzubringen. Das trotzige, uneinsichtige Volk wolle in Sachen AHV keinen Abbau schlucken. Die Konsequenz dieses Denkens geht dahin: „Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?"&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Um beim gleichen Autor (Brecht) zu bleiben: Das Volk ist kein Kalb, das dankbar seinem Metzger winkt. Oder in schlichter Prosa: Wieso sollte sich das Volk bei der AHV selbst Abbau vorschreiben wollen?&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Was es jetzt aber braucht, ist der Blick nach vorn. Auf die Bedürfnisse der Menschen. Nötig ist ein Ausbruch aus jener engen Sparlogik, die, obwohl Jahr für Jahr durch die Abschlüsse widerlegt, in der AHV nur einen Sanierungsfall sehen will. Nötig ist ein Bewusstsein dafür, dass die AHV weitgehend Altersarmut abgebaut hat und dass sie da, wo sie dies noch nicht geschafft hat, ausbaufähig ist. Dafür wird sich der SGB Zeit einsetzen.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-415</guid><pubDate>Fri, 01 Oct 2010 13:33:00 +0200</pubDate><title>Aller guten Dinge sind drei?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aller-guten-dinge-sind-drei</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Bevölkerung der Schweiz kann sich freuen. Bundesrat und Parlament müssen die Revision der AHV neu an die Hand nehmen. Der SGB erwartet, dass nun im dritten Anlauf eine Revision erarbeitet wird, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert: Ohne Rentenabbau und mit einem sozial abgefederten flexiblen Rentenalter. Die Einlösung dieses Versprechens sind die Behörden der Bevölkerung immer noch schuldig.
</p><p>Das Parlament hat die unsoziale 11. AHV-Revision selbst versenkt und ist damit einem Referendum des SGB zuvorgekommen. Die Revision sah real tiefere Renten, höheres Rentenalter und nur eine befristete, ungenügende Frühpensionierungsmöglichkeit vor. Eine solche Vorlage hätte beim Volk keine Mehrheit gefunden. Dies zeigen nicht zuletzt die klaren Abfuhren für die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes im März 2010 (72,7 Prozent Nein) oder die erste Abstimmung über die 11. AHV-Revision im 2004 (67,9 Prozent Nein).</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-423</guid><pubDate>Wed, 15 Sep 2010 13:47:00 +0200</pubDate><title>Rentenabbau und kein sozial abgefederter Vorbezug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenabbau-und-kein-sozial-abgefederter-vorbezug</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem heutigen Entscheid des Nationalrates zur 11. AHV-Revision steht der nächste Sozialabbau fest. Für den SGB sind insbesondere zwei Punkte inakzeptabel:
</p><p><span style="font-weight: bold;">Rentenabbau:</span>&nbsp;Neu soll die Rentenanpassung stark vermindert resp. gar gestoppt werden, wenn &nbsp;der AHV-Fonds unter einen jeweils definierten Stand einer Jahresausgabe sinkt. Das bedeutet im Klartext Rentenabbau. Die Renten würden noch mehr als heute der Lohn- und Preisentwicklung hinterherhinken.
</p><p><span style="font-weight: bold;">Mangelhafte Abfederung des Rentenvorbezugs:&nbsp;</span>Mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 werden 800 Mio. Franken gespart. Davon werden nur 400 Mio. Franken in eine – erst noch zeitlich beschränkte – Abfederung des Rentenvorbezuges investiert. Damit ist kein sozial abgefederter Rentenvorbezug möglich. Ausgerechnet diejenigen, die einen Rentenvorbezug am meisten nötig hätten, können diesen weiterhin nicht beziehen. Gegen eine solche Rentenalterserhöhung der Frauen ohne sozial flexibles Rentenalter wehren sich nicht nur die Gewerkschaften sondern auch alle bedeutenden Frauenorganisationen.
</p><p>Der SGB wird - nach den Angriffen auf die 2. Säule und die Arbeitslosenversicherung - diese neuerliche Abbau-Revision wiederum per Referendum bekämpfen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-425</guid><pubDate>Mon, 13 Sep 2010 13:49:00 +0200</pubDate><title>Frauenbündnis AHV: 11. AHV-Revision nicht tragbar!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frauenbuendnis-ahv-11-ahv-revision-nicht-tragbar</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 15. September 2010 wird der Nationalrat die Vorschläge seiner Kommission zur 11.&nbsp;AHV-Revision zum letzten Mal beraten. Die Revision kommt somit in die Schlussphase. Für das „Frauenbündnis AHV“ ist die Revision wie sie vorliegt nicht tragbar.
</p><p>Das „<i>Frauenbündnis AHV“</i>&nbsp;vertritt mehr als eine Million Frauen und hat sich seit Beginn der Beratungen der 11. AHV-Revision (Neuauflage) gegen eine Rentenaltererhöhung der Frauen ohne sozial flexibles Rentenalter ausgesprochen. National- und Ständerat haben die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre bereits beschlossen. Zur Debatte steht noch das vom Ständerat im Sommer 2010 verabschiedete Flexibilisierungsmodell, das nun auch von der nationalrätlichen Kommissionsmehrheit dem Nationalrat beantragt wird.&nbsp;
</p><p>Das&nbsp;<i>„Frauenbündnis AHV“</i>&nbsp;beurteilt dieses Modell als unzureichend: Da ist zum einen die Befristung auf 10 Jahre. Zum anderen kann mit den beschlossenen 400 Mio. Franken keine sozial ausgestaltete Flexibilisierung erreicht werden. Die Kürzungsätze ab dem 2. Vorbezugsjahr sind zu hoch angesetzt und die Rentenkürzung ist deshalb für viele nicht verkraftbar. Dies dürfte dazu führen, dass die 400 Millionen nicht ausgeschöpft werden.&nbsp;
</p><p>Auch die heutige zweijährige Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung ist nicht mehr garantiert und kann ausgesetzt werden. Die vorgesehene Regelung ist ein Angriff auf die zukünftigen Renten und für das „Frauenbündnis AHV“ nicht annehmbar.
</p><p>Das&nbsp;<i>„Frauenbündnis AHV</i>“ hat sich immer klar dafür ausgesprochen, dass mindestens der Betrag (ca. 800 Mio.), den die AHV mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen einspart, für die Flexibilisierung eingesetzt werden müsste. Bei der 10. AHV-Revision wurde das Rentenalter der Frauen schrittweise von 62 auf 64 Jahre erhöht. Als Kompensation wurden damals das Splitting, die Erziehungsgutschriften und befristet ein tieferer Kürzungssatz für Frauen beim Rentenvorbezug eingeführt. Zudem wurde versprochen, bei der 11. AHV-Revision ein sozial ausgestaltetes flexibles Rentenalter einzuführen. In der zur Debatte stehenden Vorlage fehlt jegliche nachhaltige Kompensation für die Rentenaltererhöhung. Der Angriff auf die regelmässige Anpassung der Renten gemäss Mischindex trifft Frauen hart, weil sie besonders auf die AHV-Renten angewiesen sind (keine/geringe 2. Säule).</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-136</guid><pubDate>Wed, 08 Sep 2010 14:31:00 +0200</pubDate><title>Reine Abbauvorlage, die spätestens vor dem Volk kippen wird</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/reine-abbauvorlage-die-spaetestens-vor-dem-volk-kippen-wird</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Es steht zu befürchten, dass das Parlament in der Herbstsession eine 11. AHV-Revision verabschiedet, die zu einem massiven Angriff auf die Rentenhöhe führt. Auch im Bereich des Rentenvorbezugs wird eine (Schein-)Lösung präsentiert, die nur ungenügend sozial abgefedert ist. Der SGB-Vorstand hat einstimmig beschlossen, gegen eine solche Revision das Referendum zu lancieren.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sinkt der AHV-Fonds unter den Stand von 70 % einer Jahresausgabe, soll die Rentenanpassung nach Mischindex nur noch erfolgen, wenn der Index bei 4 % zu stehen kommt. Was da rein rechnerisch und neutral daherkommt, ist in Tat und Wahrheit ein&nbsp;
</p><h3>Massiver Angriff auf die Renten</h3><p>Denn der heute zweijährige Anpassungsrhythmus wäre damit vom Tisch. Die Renten würden noch mehr als heute der Lohn- und Preisentwicklung hinterherhinken. Schlimmer noch: Die NR-Kommissions-Mehrheit beantragt wie der Ständerat, bei einem Fondsstand unter 45 % (SVP-Minderheit sogar bei 50 %) die Rentenanpassung ganz zu stoppen. Eine Pflicht des Bundesrats, neue Einnahmen zu beschaffen, erfolgt gemäss Stand der Revisionsvorlage erst mit diesem Anpassungsstopp. Die dafür vorgesehenen 5 % der heutigen Beiträge (also von 8.82 %) liegen im Promillebereich und wären kaum genügend. Wenn schon, müssten nötige Massnahmen auf der Beitragsseite deutlich früher ergriffen werden. Weil der AHV-Fonds dem neuen IV-Fonds 5 Milliarden Startkapital geben muss und die 7 Milliarden aus dem Gold der Nationalbank möglicherweise nicht mitgerechnet werden, droht auch eine rein rechnerisch beschleunigte Senkung der Limiten im heute gut dotierten AHV-Fonds.&nbsp;
</p><p>Fazit: Die Aushebelung der bisherigen Rentenanpassungsbestimmungen ist ein massiver Angriff auf die Rentenhöhe.&nbsp;
</p><h3>Flexi-Pflästerli</h3><p>Bestandteil der Revision ist die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Dadurch werden rund 800 Mio. Franken gespart. Für den SGB war immer klar: diese Rentenerhöhung wird nur geschluckt, wenn der volle so gesparte Betrag in eine soziale Abfederung des vorzeitigen Rücktritts eingesetzt wird. Nun sind für diese Abfederung jedoch nur 400 Mio. Franken vorgesehen, und dies erst noch nur befristet auf 10 Jahre. Parlament und Bundesrat brechen so erneut die immer wieder abgegebenen Versprechen, eine sozial würdige Flexibilisierung des Rentenalters einzuführen. Von diesen 400 Mio. können lediglich Erwerbseinkommen profitieren, die im Bereich zwischen Fr. 40‘000 und 61‘500 liegen. Sie hätten im Fall eines Vorbezugs einer AHV-Rente eine ein bisschen weniger stark gekürzte Rente. Aber immer noch eine prohibitiv tiefe Rente. Gemessen an den wirklichen Bedürfnissen nach einer sozial abgefederten Flexibilisierung des AHV-Alters ist diese Lösung nicht anders als ein Pflästerli für eine klaffende Wunde.&nbsp;
</p><h3>Referendum, wenn nicht…</h3><p>Der SGB-Vorstand hat am 1. September einstimmig beschlossen, das Referendum gegen diese Vorlage zu lancieren – ausser das Parlament nähme in der Herbstsession noch substanzielle Änderungen vor.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold; font-style: italic;">&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Ausserdem in der Sessionsvorschau:  Postreform, Volksinitiative "jugend und musik" und UVG-Revision.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-428</guid><pubDate>Fri, 03 Sep 2010 13:56:00 +0200</pubDate><title>Referendum gegen 11. AHV-Revision, wenn keine substanziellen Änderungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/referendum-gegen-11-ahv-revision-wenn-keine-substanziellen-aenderungen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat an seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause einstimmig beschlossen, das Referendum gegen die 11. AHV-Revision zu lancieren, sofern in der Herbstsession nicht noch gewichtige Korrekturen an der Vorlage vorgenommen werden. Gleichzeitig hat er die Parolen zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November verabschiedet: für die „Steuergerechtigkeits-Initiative“ einstimmig JA, für die „Ausschaffungsinitiative“ sowie den Gegenvorschlag dazu ebenso einstimmig NEIN.
</p><p>Die&nbsp;<span style="font-weight: bold;">11. AHV-Revision</span>&nbsp;stellt mit der beabsichtigten Verschlechterung des Rentenanpassungssystems einen massiven Angriff auf die AHV-Renten dar.&nbsp;Absolut ungenügend ist ebenso die Abfederung des Rentenvorbezugs. Damit diese sozial ist, braucht es mindestens den Betrag, der durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre gespart wird: 800 Mio. Franken.
</p><p>Die&nbsp;<span style="font-weight: bold;">„Steuergerechtigkeits-Initiative“</span>&nbsp;stoppt den exzessiven und ruinösen Steuersenkungswettbewerb, der schweizweit letztlich nur zu einer langsamen Ausblutung der öffentlichen Hand und einer Besserstellung der ohnehin schon gut Gestellten führt. Indem die Initiative der SP auf sehr hohen Einkommen und Vermögen Mindeststeuersätze von 22 % resp. 0,5 % festschreibt, unterbindet sie diesen Wettbewerb und verhindert so die zunehmende Bevorzugung der Reichen.&nbsp;
</p><p>Das doppelte NEIN zu<span style="font-weight: bold;">&nbsp;„Ausschaffungsinitiative“ und Gegenvorschlag&nbsp;</span>begründet der SGB-Vorstand wie folgt: Ein gleiches Verbrechen kann nicht mit einem je verschiedenem Recht bestraft werden. Nationalität darf kein Kriterium der Bestrafung von Verbrechen sein. Das Volksbegehren hätte zudem, weil unvereinbar mit einigen internationalen Garantien, für ungültig erklärt werden müssen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-455</guid><pubDate>Fri, 25 Jun 2010 14:36:00 +0200</pubDate><title>Inakzeptabel: Höhere Prämien für schlechtere Leistungen der Unfallversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/inakzeptabel-hoehere-praemien-fuer-schlechtere-leistungen-der-unfallversicherung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die sozialpolitische Kommission des Nationalrats dreht gleich bei mehreren, soliden Sozialversicherungen an der Abbauschraube: Einerseits bei der AHV, anderseits bei der Unfallversicherung.
</p><p>Es ist haarsträubend, die Privatversicherer diktieren die Revision der Unfallversicherung: Diese ist in bester Verfassung und schreibt schwarze Zahlen. Ungeachtet dessen plant die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission in dieser Sozialversicherung groben Leistungsabbau. Damit eröffnen sie den Privatversicherern ein lukratives Geschäftsfeld mit teuren Zusatzversicherungen für hohe Einkommen.
</p><p>Um den Privatversicherern neue Einnahmequellen zu eröffnen, will die Kommissionsmehrheit ohne Not die obligatorische Versicherungsdeckung im Unfallversicherungsgesetz (UVG) massiv kürzen (von 126'000 auf 101'000 Franken Jahreslohn). In der Folge würden auch die Leistungen für mittlere und tiefe Einkommen sinken. Und wegen der so entstandenen Einnahmeausfälle müssten die Prämien in der Grundversicherung für alle um 2 Prozent erhöht werden. Um die Leistungen auf dem bisherigen Niveau zu halten, müssten die Firmen teure Zusatzversicherungen abschliessen und Arbeitgeber und Arbeitnehmende hätten Mehrkosten zu tragen.
</p><p>Auch der Beschluss, Invaliditätsrenten für Unfallversicherte unter einem IV-Grad von 20 Prozent abzuschaffen, passt zu diesem Bild einer privatversicherungshörigen Politik. Erwerbstätige sollen ihren Erwerbsausfall bei unfallbedingten Invaliditäten von bis zu 20 Prozent neu beim Arbeitgeber einfordern statt wie bisher beim Unfallversicherer. Dies ist ein Rückfall ins 19. Jahrhundert mit unnötig vielen und teuren Gerichtshändeln, die das Arbeitsverhältnis belasten. Unhaltbar sind auch die Rentenkürzungen für Unfallinvalide, die ins AHV-Alter eintreten: Ihre Renten würden massiv gekürzt, teilweise sogar ganz gestrichen.
</p><p>Die 11. AHV-Revision bleibt auf Absturzkurs: Die unpopuläre Erhöhung des Frauenrentenalters wäre nur annehmbar, wenn die dadurch bewirkten Einsparungen von mindestens 800 Millionen für eine soziale Frührente verwendet würden.
</p><p>Der SGB fordert die Räte auf, die unsozialen Beschlüsse bei der AHV und der Unfallrevision zu korrigieren. Ansonsten hat der 7. März gezeigt, dass das Volk den Demolierungsplänen zugunsten der Lebensversicherer die rote Karte zeigt.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-155</guid><pubDate>Thu, 10 Jun 2010 09:54:00 +0200</pubDate><title>Auf Absturzkurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/auf-absturzkurs</link><description>Entgegen der einen oder andern positiven Einschätzung hat der Ständerat bei der seit Jahren hängigen 11. AHV-Revision das Ei des Kolumbus nicht gefunden. Im Gegenteil: Die Vorschläge der Kleinen Kammer sind inakzeptabel und dürften eine Volksabstimmung nicht überstehen. Das Parlament sollte demokratisch dem massiven Nein zur ersten Auflage der Revision Rechnung tragen und eine sozial abgefederte flexible Frührente ausarbeiten. Dazu scheint es nicht in der Lage. Deshalb wäre es ehrlicher, die Übung abzubrechen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das Volk hat am 16. Mai 2004 die 11. AHV-Revision mit einer Mehrheit von fast 70% massiv bachab geschickt. Hauptgründe dafür: erstens war das seit der Abstimmung über die 10. Revision vom Bundesrat mehrmals versprochene flexible AHV-Alter mit sozialer Frührente darin nicht enthalten, zweitens wären die Renten zeitlich verzögert der Teuerung angepasst worden. Statt dieser Kritik des Volks demokratisch zu entsprechen, beharrte Bundesrat Couchepin auf seiner Abbaupolitik und legte eine noch unsozialere Revision vor. Der Nationalrat verweigerte zudem zweimal mehrheitlich jegliche Zugeständnisse an eine sozial abgefederte Frührente. Mit Bundesrat Burkhalter kam nun immerhin eine Lösung, die nicht mehr in erster Linie die Kantone bei den Ergänzungsleistungen entlastet, sondern den kleinen Renten zugute käme. Sie hat nun im Ständerat eine Mehrheit gefunden, ist aber mit 400 Millionen so schlecht finanziert, dass sie die gekürzten Frührenten nicht wirklich aufbessert. Sie dürfte deshalb kaum benutzt werden. Das alte Versprechen bleibt damit weiter unerfüllt. Deshalb ist diese Lösung für den SGB nicht akzeptabel.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Nur die Hälfte und erst noch auf 10 Jahre befristet</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die bekanntlich unpopuläre Erhöhung des Frauen-Rentenalters in der Vorlage wäre nur annehmbar, wenn die dadurch bewirkten Einsparungen von mindestens 800 Millionen für eine soziale Frührente für Frauen und Männer verwendet würden. Jetzt will der Ständerat die Hälfte davon zur Verfügung stellen und erst noch nur befristet auf 10 Jahre. Offenbar hält Bundesbern weiterhin nichts von Volksentscheiden. Rentenalter und Rentenhöhe gehören zu jenen sozialpolitischen Errungenschaften, die den Bürgerinnen und Bürgern sehr wichtig sind. Die BVG-Abstimmung über den Umwandlungssatz am 7. März hat dies mit dem erdrückenden Nein zum drohenden Rentenabbau deutlich gezeigt.&nbsp;</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Fuder definitiv überladen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">So wie die Revision nun an den Nationalrat weiter gegeben wird, bleibt sie klar auf Absturzkurs. Der darin vorgesehene Stopp der Rentenanpassung an die Teuerung bei einem AHV-Fondsstand von 45 % überlädt das Abbaufuder der Vorlage definitiv. Denn eine solche Lösung bedeutete, nebst dem schon ab 70 % vorgesehenen stark verzögerten Anpassungsrhythmus, den realen Abbau bestehender Renten. Eine Zumutung für die Rentner/innen.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Übung abbrechen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Diese Revision ist nicht mehrheitsfähig. Das Parlament ist offensichtlich nicht in der Lage eine Lösung zu finden, die den Volksentscheiden der letzten Jahre entspricht. Das politisch für alle Seiten effizienteste Vorgehen wäre ein Übungsabbruch. Die AHV ist gesund. Es besteht überhaupt kein Zeitdruck zur Reform. Vielmehr sollte man die Zeit zur Deblockierung nutzen, zugunsten echter Kompromisslösungen.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-647</guid><pubDate>Tue, 25 May 2010 15:15:00 +0200</pubDate><title>Winzige Veränderungen an einer inakzeptablen Vorlage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/winzige-veraenderungen-an-einer-inakzeptablen-vorlage</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Ständerat wird sich am 3. Juni 2010 wieder mit der 11. AHV-Revision befassen. Es bestehen drei wichtige Differenzen zum Nationalrat. Die vorberatende Kommission des Ständerates schlägt beim flexiblen Rentenalter und bei der Rentenanpassung Änderungen vor. Diese Änderungen stellen Verbesserungen dar. Aber auch so bleibt die 11. AHV-Revision für den SGB nicht akzeptierbar. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei der sozialen Frühpensionierung sind sich die Räte uneinig: Der Nationalrat hat sich schon zweimal geweigert, Geld dafür zu sprechen. Der Ständerat will zwar etwas machen, aber es darf auch für ihn fast nichts kosten, nämlich nur ca. 400 Mio. Fr. pro Jahr. Das entspricht etwa der Hälfte der Einsparungen aus der Rentenaltererhöhung der Frauen auf 65 Jahre. Das von der kleinen Kammer vorgeschlagene Modell will die versicherungstechnischen Kürzungssätze bei einem Vorbezug vor dem ordentlichen Rentenalter (65/65) je nach Höhe des AHV-Einkommens und der Vorbezugsdauer reduzieren, sie also sozusagen „subventionieren“. Diese Subventionen sollen aber nicht ins Ausland exportierbar sein – mit Ausnahme der EU-Länder, für die ein Export aufgrund eines Abkommens mit der EU zwingend ist – und sie sollen auf 10 Jahre begrenzt sein. Die ständerätliche Kommission hat sich nun bemüht, die wenigen Mittel, die sie dafür sprechen will, etwas besser auf die verschiedenen Einkommenskategorien zu verteilen. Dabei würden insbesondere die ganz tiefen Einkommen weniger stark subventioniert als in der ersten Fassung des Ständerates, was sinnvoll ist, weil diese Einkommensgruppen (bei Wohnsitz in der Schweiz) ohnehin Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben und die Kürzungen somit von den EL ausgleichen lassen können. So bliebe für die übrigen Versicherten etwas mehr übrig. Leider ist das Resultat aber wegen der zu knappen Mittel nach wie vor unbefriedigend. Das Modell ist auch so ausgestaltet, dass fast nur Frauen von diesen „subventionierten“ Kürzungssätzen profitieren könnten. Höchstens 19 % der Männer und 71 % der Frauen, total 42 % der versicherten Personen wären theoretisch anspruchsberechtigt. Auch in dieser Gruppe blieben die Kürzungssätze jedoch für Viele prohibitiv hoch.
</p><h3>Kein Einfrieren der Renten!</h3><p>Die ständerätliche Kommission hält am bisherigen Vorhaben des Ständerats fest, die periodische Anpassung der Alters-, Hinterlassenen- und indirekt auch der Invaliditätsrenten nach dem Mischindex ganz auszusetzen, wenn der Stand des AHV-Fonds 45 % einer Jahresausgabe unterschreitet. Neu schlägt sie jedoch vor, dass in dieser Situation der Bundesrat auch die AHV-Beiträge um 5 % erhöhen müsse, was zu einem Beitragssatz von 8.82 % für unselbständig Erwerbstätige führen würde. Es ist zwar gut, dass die Kommission nun endlich gemerkt hat, dass es sich hier um einen ganz zentralen Punkt handelt, der in einem Referendum von den StimmbürgerInnen kaum goutiert werden dürfte. Allerdings ist das Einfrieren von Renten, die nicht einmal existenzsichernde Höhe haben, für die Gewerkschaften nicht verhandelbar. In einer Situation, in der das Kapital der AHV auf ein für die Zahlung der Renten und der Aufrechterhaltung der Liquidität bedrohliches Niveau schmilzt, müssen nicht die Renten eingefroren werden, sondern die Beiträge und übrigen Einnahmen soweit angehoben werden, dass die für die RentnerInnen so wichtigen AHV-Renten weiterhin finanziert sind.
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Ausserdem in der Sessionsvorschau: Die Ausschaffungsinitiative und Managed Care.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-474</guid><pubDate>Tue, 02 Mar 2010 15:04:00 +0100</pubDate><title> Ratsmehrheiten sozial blind, taub und stumm </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ratsmehrheiten-sozial-blind-taub-und-stumm</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mitten in der Krise hat sich heute gezeigt, dass die soziale Absicherung in der Schweiz den bürgerlichen Ratsmehrheiten kaum einen Pfifferling wert ist. Der Nationalrat, der sich über den zweiten Anlauf der 11. AHV-Revision beugte, hat heute eine Vorlage gezimmert, die sich sehr nah an diejenige anlehnt, die das Volk 2004 haushoch bachab geschickt hat:&nbsp;</p><ul><li>Bei der Rentenanpassung wird künftigem Rentenabbau Tür und Tor geöffnet.&nbsp;</li></ul><ul><li>Das Rentenalter der Frauen soll ohne Kompensation erhöht werden.&nbsp;</li></ul><ul><li>Menschen mit mittleren und tiefen Einkommen wird de facto eine vorzeitige Pensionierung verunmöglicht.&nbsp;</li></ul><p>Gegen eine so vom Abbaugeist markierte Vorlage wird der SGB das Referendum lancieren.
</p><p>Die Beschlüsse des Ständerates zur AVIG-Revision sind vom gleichen Geist geprägt. Diese Vorlage wird &nbsp;auf dem Höhepunkt der Krise, wenn Arbeitslose dringend auf Hilfe angewiesen wären, den Versicherungsschutz drastisch abbauen. Vor allem die Jugendlichen und die Langzeitarbeitslosen, die hauptsächlichsten Opfer der Krise, sollen nun für die Fehler der Boniabzocker büssen müssen. - Der SGB &nbsp;hat deshalb bereits vor einem Monat beschlossen, diesen erneuten Sozialabbau per Referendum zu bekämpfen.&nbsp;
</p><p>Das Volk seinerseits kann einer so deformierten Sozialpolitik erstmals die rote Karte zeigen, indem es an der Abstimmung von diesem Wochenende den Rentenklau in der Zweiten Säule klar ablehnt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-651</guid><pubDate>Thu, 18 Feb 2010 10:23:00 +0100</pubDate><title>11. AHV-Revision: Immer noch auf Blockade- und Abbaukurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/11-ahv-revision-immer-noch-auf-blockade-und-abbaukurs</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession zum zweiten Mal mit der 11. AHV-Revision befassen. Fazit: Obwohl die Erstauflage von den StimmbürgerInnen im Mai 2004 wegen geballtem Abbau hochkant abgelehnt worden ist, haben es die Räte nicht geschafft, aus dieser Logik herauszukommen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Verschlechterungen bei der Rentenanpassung, Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre und - wahrscheinlich - keine soziale Abfederung bei der Frühpensionierung: So liest sich die Zweitauflage der 11.AHV-Revision bis jetzt.&nbsp;
</p><h3>Frühpensionierung: Bürgerliche wollen keine oder nur mickrige Abfederung</h3><p>Im ersten Durchgang hat der Nationalrat jegliche soziale Abfederung beim Rentenvorbezug abgelehnt. Der Ständerat hingegen wollte die Rentenkürzungen mildern,&nbsp; abgestuft nach dem massgebenden AHV-Einkommen. Der dafür vorgesehene Betrag (400 Mio. Franken) ist aber mickrig und wird weitgehend sozial wirkungslos verpuffen. Nun beantragt die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission, 1,15 Milliarden Franken, also die Summe, wie sie durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen gespart wird, für die soziale Abfederung einzusetzen. Davon könnten 66 Prozent der Männer und 90 Prozent der Frauen profitieren. Bei diesem – auf den ersten Blick so erfreulichen - Beschluss trieben die Bürgerlichen jedoch nur ein taktisches Spiel. Hardliner, die gar keine Abfederung wollen, möchten so sicherstellen, dass am Schluss ein solcher „nackter“ Antrag durchkommt. Es ist also damit zu rechnen, dass das Parlament keine soziale Abfederung beschliesst. Fazit in diesem Bereich: seit 2004 hält die Eiszeit an.
</p><h3>Rentenanpassung: RenterInnen sollen blechen…</h3><p>Einig sind sich der Ständerat und die Nationalratsmehrheit in folgendem Punkt: Die Rentenanpassung, heute fix alle zwei Jahre (auch für die IV-Renten), soll neu abhängig vom Stand des AHV-Fonds erfolgen. Dieser soll neu nur noch die Sollhöhe von 70 % einer Jahresausgabe haben. Sobald der Fondsstand unter 70 % läge, würden die Renten erst angepasst, wenn eine Teuerung von mindestens 4 Prozent seit der letzten Anpassung aufgelaufen wäre. Diese Verschlechterung hätte für die RentnerInnen einen spürbaren Kaufkraftverlust zur Folge. Denn sie müssten länger auf Anpassungen warten.&nbsp;
</p><p>Ist resp. wäre das alles nur ferne Zukunftsmusik? Nein. Das Unterschreiten des Schwellenwerts von 70 % und damit die Verlangsamung des Rentenanpassungsrhythmus liegt nicht in weiter Ferne. Durch die Überweisung von 5 Mia. Franken als Startkapital an die IV (2011) und durch die Nicht-Berücksichtigung des „Nationalbank-Gold-Geschenkes (7 Mia Franken) könnte dieser Fondsstand von unter 70 % rasch erreicht werden.&nbsp;
</p><h3>… und bluten</h3><p>Noch brisanter ist die zweite verbleibende Differenz zwischen den Räten. Der Ständerat will bei einem Fondsstand von unter 45 % die Rentenanpassung ganz aussetzen. Auch dieses aus aktueller Sicht sehr tief erscheinende Niveau könnte schneller erreicht werden, als es heute scheint. Erstens wirkt auch hier der oben erwähnte buchhalterische Trick. Zweitens ist dem Parlament zuzutrauen, den Fondsstand gezielt auf ein tiefes Niveau absinken zu lassen. Die Folgen für die RentnerInnen: die Renten, heute schon, trotz dem klaren Auftrag der Bundesverfassung, nicht existenzsichernd, würden sich im Lauf der Jahrzehnte massiv entwerten.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;AVIG-Revision, Vorstösse zur Migration und eine PUK zur Bankenkrise.</i></b></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-654</guid><pubDate>Mon, 16 Nov 2009 10:52:00 +0100</pubDate><title>11. AHV-Revision: Zweite Auflage so inakzeptabel wie die erste</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/11-ahv-revision-zweite-auflage-so-inakzeptabel-wie-die-erste</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Nationalrat wird sich in der Wintersession zum zweiten Mal mit der 11. AHV-Revision befassen. Die Zweitauflage gleicht bis dato ziemlich der ersten Auflage. Diese ist von den StimmbürgerInnen im Mai 2004 hochkant abgelehnt worden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Pièces de résistance der Vorlage sind folgende Punkte: Verschlechterungen bei der Rentenanpassung, Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre und - wahrscheinlich - keine soziale Abfederung bei der Frühpensionierung. Differenzen zwischen Nationalrat und Ständerat bestehen bei der sozialen Abfederung beim Rentenvorbezug und beim Rentenanpassungsmechanismus.&nbsp;&nbsp;
</p><h3>Frühpensionierung: taktisches Spielchen der Bürgerlichen</h3><p>Im ersten Durchgang hat die Mehrheit des Nationalrates jegliche soziale Abfederung beim Rentenvorbezug abgelehnt. Der Ständerat hingegen hat vorgeschlagen, die Rentenkürzungen beim Rentenvorbezug abgestuft nach dem massgebenden AHV-Einkommen zu reduzieren. Der dafür vorgesehene Betrag (400 Mio. Franken) ist aber sehr gering. Damit verteilte man sehr wenig Geld auf viele Leute, mit dem Resultat, dass nur für die Versicherten mit AHV-Einkommen im Bereich der Ergänzungsleistungen akzeptable Kürzungssätze herausschauen würden. Das wäre aber weitgehend wirkungslos, weil auf diese Weise nur Ergänzungsleistungen durch AHV ersetzt würden und somit kaum mehr Personen als heute, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen auf einen frühzeitigen Ausstieg aus dem Arbeitsleben angewiesen sind, in den Genuss einer „subventionierten“ AHV-Frühpensionierung kommen könnten. Der ständerätliche Vorschlag beinhaltet zudem ein Exportverbot, das aber praktisch kaum umsetzbar wäre. Nun beantragt die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission, 1,15 Milliarden Franken für die soziale Abfederung der Frühpensionierungen einzusetzen. Davon könnten 66 Prozent der Männer und 90 Prozent der Frauen profitieren. Diese 1.15 Milliarden Franken entsprechen den (mittelfristigen) Einsparungen aus der Erhöhung des Rentenalters der Frauen. Bei diesem Beschluss handelt es sich aber nicht um einen plötzlichen positiven Meinungsumschwung, sondern nur um ein taktisches Spiel. Angesichts eines Minderheitsantrages, der den ständerätlichen Minimalvorschlag in leicht abgewandelter Form übernimmt, haben viele Bürgerliche bewusst einen weitergehenden Antrag von Christine Goll unterstützt. Um so sicherzustellen, dass am Schluss ein Antrag, der jegliche soziale Abfederung ablehnt, obsiegt. Die Nationalratsmehrheit wird also voraussichtlich ihre ablehnende Haltung bestätigen - am Schluss der ganzen parlamentarischen Beratung wird es wahrscheinlich gar keine soziale Abfederung geben. Man wäre in diesem Punkt also wieder gleich weit wie vor einigen Jahren.
</p><h3>Rentenanpassung: Kaufkraftverlust vorprogrammiert</h3><p>Einig sind sich der Ständerat und die Nationalratsmehrheit in folgendem Punkt: Die Rentenanpassung, die heute alle zwei Jahre erfolgt und auch für die IV-Renten gilt, würde neu abhängig vom Stand des AHV-Fonds erfolgen. Dieser soll neu nur noch die Sollhöhe von 70 % einer Jahresausgabe haben. Sobald der Fondsstand unter 70 % zu liegen kommt, würden die Renten erst dann angepasst, wenn eine Teuerung von mindestens 4 Prozent seit der letzten Anpassung aufgelaufen ist. Diese Regelung wäre eine Verschlechterung gegenüber heute: Wenn der Fondsstand unter 70 % liegt, würden die Renten nicht mehr im fixen Zweijahresrhythmus angepasst, sondern, je nach Teuerungsentwicklung, erst alle 3-4 Jahre. Für die RentnerInnen bedeutet das einen zusätzlichen Kaufkraftverlust, weil sie länger auf Anpassungen warten müssen, sowie eine erhebliche Unsicherheit, weil sie nicht wissen, wann die Renten nun angepasst werden. Auf den ersten Blick könnte man nun meinen, das Unterschreiten des Schwellenwerts von 70 % resp. die Verlangsamung des Rentenanpassungsrhythmus liege in weiter Ferne. Dem ist aber nicht so: Erstens wird die AHV 5 Milliarden als Startkapital an die IV überweisen müssen, dies im Jahr 2011. Zweitens sollen bei der Berechnung des Fondsstandes „Beiträge, die aus einmaligen, ausserordentlichen Zuwendungen stammen“, nicht berücksichtigt werden. Mit dieser Umschreibung sind die ca. 7 Milliarden gemeint, welche die AHV vor einigen Jahren aus dem Bundes-Drittel am überflüssigen Nationalbank-Gold erhalten hat. Total würde der für die Rentenanpassung massgebende Fondsstand also mindestens 12 Milliarden (5 + 7 Mrd.) tiefer liegen als der heutige, wobei perfiderweise 5 Mrd. davon gleich zweimal abgezogen bzw. nicht berücksichtigt werden (einmal unter dem Titel „einmalige Zuwendung“ und ein zweites Mal als überweisung an die IV) – mit dem Resultat, dass der für die Berechnung der Rentenanpassung massgebende AHV-Fondsstand vermutlich bereits beim Inkrafttreten der Revision (oder kurz danach) unter 70 % liegen würde. Der heutige zweijährige Rentenanpassungsrhythmus wäre also sofort Vergangenheit und dies wahrscheinlich definitiv. Diese Regelung ist also in jedem Fall, auch in der Fassung des Nationalrats, schlechter als diejenige, die 2004 bei der Erstauflage der 11. AHV-Revision (fix alle drei Jahre) abgelehnt worden ist.
</p><h3>AHV-Renten: Bald nur noch ein Taschengeld?</h3><p>Noch brisanter ist die zweite verbleibende Differenz zwischen den Räten. Der Ständerat will bei einem Fondsstand von unter 45 % die Rentenanpassung sogar ganz aussetzen. Die nationalrätliche Kommission besteht immerhin darauf, dass die Rentenanpassung auch bei einem Fondsstand von unter 45 % erfolgt. Auch dieses aus aktueller Sicht tiefe Niveau könnte schneller erreicht werden, als es heute scheint. Erstens wäre das für die Berechnung massgebende Niveau ohnehin tiefer als das reale, wegen dem oben erwähnten buchhalterischen „Beschiss“ und dem Kapitaltransfer an die IV. Zweitens hat es das Parlament in der Hand, den Fondsstand gezielt auf ein tiefes Niveau absinken zu lassen. Z.B. indem es die AHV noch einmal missbraucht, um die Schulden der IV zu tilgen. Die Versuchung ist gross, denn die IV-Schulden bestehen ja noch immer. Die Folgen für die RentnerInnen wären gravierend: Selbst bei relativ geringer Inflation entwerten sich Renten im Lauf der Jahrzehnte massiv. Die AHV-Renten sind heute schon nicht existenzsichernd, trotz dem klaren Auftrag der Bundesverfassung.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau: AVIG-Revision und Postreform.</i></b></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-662</guid><pubDate>Thu, 05 Nov 2009 11:40:00 +0100</pubDate><title>„AHVplus“ – höhere Renten für tiefere Einkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahvplus-hoehere-renten-fuer-tiefere-einkommen</link><description>Die SGB-Delegierten haben ein starkes Zeichen für eine bessere Altersvorsorge gesetzt. Die heutige Ersatzquote von 60 % soll erst für Einkommen über 7000 Franken gültig sein. Für darunter liegende Einkommen sollen die Leistungsziele erhöht werden – bis zu 80 % für Einkommen unter 5000 Franken pro Monat.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wie kann man mit 60 % von 5000 Franken die „bisherige Lebenshaltung fortsetzen“, fragte ein Delegierter – und gab gleich selbst die Antwort: „Man kann nicht!“
</p><p>Die SGB-Delegierten wollen dies nicht mehr akzeptieren. Jetzt, nach den abgewehrten jüngsten Angriffen auf die Altersvorsorge, der vom Volk verworfenen Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der Zweiten Säule und dem Schiffbruch der 11. AHV-Revision, sollen die Gewerkschaften für einen Weg sorgen, der aus der rentenpolitischen Eiszeit herausführt, hin zum nötigen Sozialausbau. Deshalb verabschiedeten die Delegierten „Thesen zu einer neuen Rentenpolitik“ und ein Positionspapier „für eine stabile und leistungsfähige Altersvorsorge“. Darin ist kritisch festgehalten, dass das heutige Leistungsziel von 60 % des letzten Erwerbseinkommens nur den hohen Einkommen die von der Verfassung festgehaltene „Fortsetzung der gewohnten Lebensweise“ ermöglicht. Die Delegierten forderten neu nach Einkommen differenzierte Leistungsziele, und dies innerhalb der folgenden Eckwerte:</p><ul><li>Ersatzquote von 80 % für Einkommen unter 5000.-/Monat</li><li>Ersatzquote von 60 % für Einkommen über 7000.-/Monat</li></ul><p>Um dieses Ziel zu erreichen, lanciert der SGB ein Projekt „AHVplus“. Das Projekt verlangt einen Zuschlag zur AHV. Der Kongress beauftragte die Organe des SGB, „AHVplus“ im kommenden Jahr zu vertiefen, dessen Kosten abzuschätzen und ein Modell für Erwerbstätige mit unteren und mittleren Einkommen vorzuschlagen. Dabei wird auch geprüft, inwieweit eine Umverlagerung von der Zeiten zur Ersten Säule nötig ist.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Medienmitteilungen zu anderen Themen am SGB-Kongress: Kongresszusammenfassung, Arbeitskämpfe in China, Wirtschaftspolitik und Mindestlohninitiative.</i></b></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-214</guid><pubDate>Wed, 21 Oct 2009 13:52:00 +0200</pubDate><title>Weiterer Etappensieg für den SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weiterer-etappensieg-fuer-den-sgb</link><description>Und sie dreht sich doch: auch die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden. Im Bereich der AHV wurde ein Fortschritt erzielt oder genauer: ein Rückschritt wieder korrigiert. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Für Bühnenkünstler/innen schlug diese Änderung des AHV-Reglementes wie eine Bombe ein: Ab dem 1.1.2008 sollten sie bei Engagements unter 2200.- selbst die notwendigen Schritte unternehmen, damit ihre Arbeit- und Auftraggeber dies der AHV meldeten und dafür den Lohnabzug bezahlten. Viele Kulturschaffende vergassen dies jeweils oder unterzeichneten einen Verzicht. Vor allem dann, wenn der Arbeitgeber sanft darauf hinwies, dass er bei Beharren auf diesen Umständen ein nächstes Mal ja auch die Konkurrenz anstellen könne. Die Folgen: Lücken in der sozialen Sicherheit, spätere Probleme. Und eine weitere Bestätigung dafür, dass die Kulturschaffenden nur schlecht durch die Sozialversicherungen geschützt sind.
</p><h3>Verschlechterung wieder rückgängig gemacht</h3><p>Der SGB intervenierte. Nach einem Vorstoss von Christine Goll, SGB-Vizepräsidentin (SP, ZH), fanden zwischen SGB, Suisseculture (Dachorganisation der Kulturschaffenden) und dem Bundesamt für Sozialversicherungen Verhandlungen statt. Und das mit gutem Ergebnis. Denn ab dem 1.1.2010 wird das AHV-Reglement wieder geändert. Alle Personen, die von Tanz- und Theaterproduzenten, von Orchestern, von Produzenten im Phono- und audiovisuellen Bereich, von Radio und TV sowie von Kunstschulen angestellt werden, sind auf alle Fälle bei AHV/IV/EO/ALV zu versichern, und dies auch, wenn die Gage 2200.- nicht erreicht. Den Arbeitgebern obliegt es, die entsprechenden Lohnabzüge automatisch und nicht erst auf Verlangen der Betroffenen vorzunehmen. Eine ähnliche Regelung gilt bereits für Haushaltspersonal. Leider erstreckt sich diese Verbesserung nicht auf Kulturschaffende, die von Arbeitgebern verpflichtet werden, die nicht in die aufgeführten Kategorien fallen. Ein Schriftsteller, der auf Einladung einer Buchhandlung liest oder eine Pianistin mit einem Rezital an einer Bankjubiläumsfeier (z.B.) werden bei einem Verdienst von weniger als 2200.- weiterhin selbst die nötigen Schritte anmahnen müssen, damit die Beiträge auf ihren Honoraren erhoben werden.
</p><h3>Glas ist halbvoll</h3><p>Ein Erfolg also des SGB. Aber nur von unterwegs. Denn die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden bleibt nach wie vor mangelhaft. Zwar sind einige andere Fortschritte erreicht worden. So müssen etwa Bund und Pro Helvetia für Kulturschaffende, die sie unterstützen, neu Beiträge an die Zweite Säule zahlen. Und: Der generelle Zugang zur Zweiten Säule bleibt weiterhin in Verhandlung. Auf der Negativseite: Der Nationalrat beerdigte eine Motion, die für Kulturschaffende Verbesserungen bei der Arbeitslosenversicherung vorgesehen hätte.&nbsp;
</p><p>Für den SGB ist klar: der Einsatz für einen besseren Schutz der Kulturschaffenden ist weiter zu führen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-277</guid><pubDate>Mon, 06 Jul 2009 14:44:00 +0200</pubDate><title>AHV-Renten: Teuerungsausgleich jetzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-renten-teuerungsausgleich-jetzt</link><description>Vor über einem Jahr wollte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) das verbreitete Vorurteil, der gesellschaftliche Reichtum liege bei den Rentnern, „wissenschaftlich erhärten“. Die Rentner/innen sollten mit einer „Solidaritätsabgabe“ zusätzlich belastet werden. Inzwischen haben die Rentnerorganisationen, „Seniorenrat“ und Pro Senectute, mit zwei Studien geantwortet. Fazit: Es gibt Altersarmut. Die soziale Ungleichheit unter den Rentner/innen ist noch grösser als unter den Nicht-Rentner/innen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Noch-Bundesrat Couchepin liebte es, im Dossier Altersvorsorge zu provozieren. Im Frühling 2003 missbrauchte er die schöne St. Petersinsel, um das Rentenalter 67 zu propagieren. Im Frühling 2008 lancierte sein BSV den Vorschlag für eine „Rentner-Solidaritätsabgabe“. Missbraucht dafür hatte das BSV eine bei Prof. Wanner, Uni Genf, bestellte Studie über „Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand“. Das BSV folgerte: „Ein Solidaritätsbeitrag der Gruppe der Personen im Ruhestand“ würde dem Umstand Rechnung tragen, dass „ein Armutsrisiko […] heute vor allem bei einzelnen Gruppen von Erwerbstätigen unter 50 Jahren“ bestehe (BSV 10.4.08). Couchepins BSV wollte damit den Kampf unter den Generationen eröffnen.&nbsp;
</p><h3>Rentnerorganisationen reagieren</h3><p>Das war des Guten zuviel, auch für die beiden grossen Rentnerorganisationen – den Schweizerischen Seniorenrat (SSR) und Pro Senectute (PS). Der SSR beauftragte das Institut für Soziale Arbeit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit, Sankt Gallen, die wirtschaftliche Lage der älteren Menschen zu untersuchen. Der Autor dieser Studie, Prof. Rehberg, kritisiert in der Einleitung die methodische Unhaltbarkeit des BSV im Umgang mit der Studie Wanner und bedauert, dass das BSV „einen einseitigen und wenig sachlichen Diskussionsbeitrag“ geliefert habe.
</p><p>Rehberg zeigt u.a. in einer gut lesbaren Darstellung, dass der Anteil armer Personen bei den Jüngeren und bei den Älteren ungefähr gleich gross ist; dass die sozioökonomische Ungleichheit bei den Älteren ausgeprägter als bei den Jüngeren ist; dass die Armut bei den Jüngeren oft vorübergehend, im Alter hingegen meist unüberwindbar ist und dass die freiwilligen gesellschaftlichen Leistungen der älteren Menschen sehr hoch sind und damit die Solidarität zwischen den Generationen durchaus spielt. Als Antwort auf die „Solidaritätsabgabe“ der Gruppe der Rentner/innen schlägt er eine Kapitalsteuer, eine stärkere Vermögens- und eine Erbschaftssteuer vor.
</p><h3>Leben mit wenig Spielraum</h3><p>Die ebenfalls kürzlich veröffentlichte Studie von Pro Senectute zur Altersarmut in der Schweiz kommt im Kapitel zur sozioökonomischen Lage der Rentner/innen zu den gleichen Ergebnissen wie die SSR-Studie. Wie bei Rehberg wird auch hier zunächst der Umstand gewürdigt, dass die Entwicklung der sozialen Altersvorsorge (AHV und 2. Säule) tatsächlich die Lage der älteren Menschen stark verbessert hat, mithin eine der wichtigsten Grundlagen für die verlängerte durchschnittliche Lebenserwartung ist, dass aber die Altersarmut damit nicht verschwunden, im Gegenteil in den letzten Jahren wieder im Wachsen ist. Seit Jahren blieb auch die Quote der Nutzer/innen von Ergänzungsleistungen (EL) mit zwölf Prozent unverändert hoch. Und mit 18 Prozent Armen unter den Rentner/innen liegt die Schweiz deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 13 Prozent.
</p><p>Die PS-Studie ist breiter als die SSR-Studie angelegt und gibt mit einem historischen, einem soziologischen und einem sozialpolitischen Teil eine recht umfassende Darstellung der Problematik. Sie führt eine umfangreiche Literatur- und Gesetzesübersicht an. Der soziologische Teil stützt sich auf Erhebungen bei den kantonalen PS-Stellen. Diese beraten jährlich rund 30'000 Rentner/innen. Die Hälfte von ihnen wird von PS finanziell unterstützt. Dieser Teil ist eine eindrückliche Antwort auf den veröffentlichten Mainstream über die „Silver-Generation“ – wobei dieses Zerrbild nicht das Silber im Haar, sondern jenes im Portemonnaie ansprechen will.
</p><h3>Alle an die Demo am 19. September für Arbeit und Rente!</h3><p>Angesichts dieser Lage der Rentner/innen sind die neusten Versuche der bürgerlichen Mehrheit, die Anpassung der AHV-Renten an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten über den Mischindex infrage zu stellen und die Rentner/innen bei der Sanierung der 2. Säule massiv mitzahlen zu lassen, eine sozialpolitische Provokation und eine konjunkturpolitische Dummheit. Paul Rechsteiner, Nationalrat und Präsident des SGB, hat deshalb eine Motion eingereicht, die eine „ausserordentliche Anpassung der AHV-Renten an den Mischindex“ verlangt.
</p><p>Gleichzeitig fordern die Rentner/innen des SEV alle Rentnerorganisationen auf, sie im Kampf um die Nachfinanzierung der inkorrekt erfolgten Auslagerung der SBB-Pensionskasse zu unterstützen. Und die Delegierten der Pensionierten der Gewerkschaft Kommunikation (GeKo) haben am 17.6. eine Resolution verabschiedet, in der sie zu einer gemeinsamen Aktion des Bundespersonals und der Bundesbetriebe für einen angemessenen Teuerungsausgleich auf den Renten aufrufen.
</p><p>Die gewerkschaftlich organisierten Rentner/innen werden deshalb am 19. September zahlreich auf dem Berner Bundesplatz für die Sicherheit der Arbeit und der Renten demonstrieren. Die übrigen Organisationen der Rentner/innen werden hier kaum zurückstehen wollen und sich für ihre Forderungen auch nach Bern bewegen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-524</guid><pubDate>Wed, 03 Jun 2009 16:44:00 +0200</pubDate><title>Rentenalarm und Ja zur IV-Abstimmungsvorlage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenalarm-und-ja-zur-iv-abstimmungsvorlage</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Rentner/innenkommission (SGB-RK) hat an ihrer heutigen Sitzung mit Empörung von der Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Kenntnis genommen. Die gewerkschaftlich organisierten Rentner/innen entrüsten sich auch darüber, dass der Nationalrat die AHV-Renten nicht mehr an die Teuerung und die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anpassen will. Die SGB-RK steht zudem voll und ganz hinter dem Referendum gegen die Herabsetzung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge. Deshalb haben sich auch Rentner/innen an den gestern durchgeführten Aktionen „Rentenalarm“ beteiligt. Die SGB-Rentner/innen werden sich engagiert an einem allfälligen Referendum gegen eine Verschlechterung der AHV im Rahmen der 11. AHV-Revision beteiligen.
</p><p>Um eine Verschlechterung der IV-Rentner/innen zu vermeiden und gleichzeitig den AHV-Ausgleichsfonds nicht länger zu belasten, rufen die SGB-Rentner/innen alle auf, am 27. September Ja zur IV-Vorlage zu stimmen. Die gewerkschaftlichen Rentner/innen werden sich zudem zahlreich an der Kundgebung vom 19. September gegen die Folgen der Krise bei den Löhnen, den Renten und den Arbeitsplätzen beteiligen</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-521</guid><pubDate>Wed, 03 Jun 2009 16:40:00 +0200</pubDate><title>Erneut blanker Sozialabbau – erneut unterwegs Richtung Schiffbruch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erneut-blanker-sozialabbau-erneut-unterwegs-richtung-schiffbruch</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat die heutigen Beschlüsse des Ständerates in Sachen AHV mit Empörung zur Kenntnis genommen. Wie der Erstrat hat nun auch die kleine Kammer das Rentenalter der Frauen auf 65 erhöht. Im Unterschied zu diesem hat sie eine zeitlich beschränkte Mini-Abfederung für die vorzeitige Pensionierung der Frauen beschlossen. Dieses kleine Pflaster auf eine grosse Wunde vermag aber unter keinen Umständen den künftigen sozialen Herausforderungen gerecht zu werden.&nbsp;
</p><p>Mit schlimmen Folgen hat der Ständerat auch ins Regelwerk der Rentenanpassung eingegriffen. Die getroffene Lösung ermöglicht dem&nbsp;&nbsp;Parlament, die AHV in den Würgegriff nehmen, indem es ihr Zusatzeinnahmen verweigert, um damit die Anpassung gänzlich auszusetzen. 2 Mio. Rentenbezü­ger/innen drohen so markante Renteneinbussen.
</p><p>Für den SGB ist klar: wenn in der Differenzbereinigung diese Vorlage nicht entscheidend verbessert wird, wird er dagegen das Referendum ergreifen. Diese unsoziale Revision wird dann spätestens da scheitern, wo schon ihre Vorgängerin gescheitert ist: an der Hürde des Volkes.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-657</guid><pubDate>Mon, 18 May 2009 11:09:00 +0200</pubDate><title>11. AHV-Revision: bittere Pille in süsser Hülle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/11-ahv-revision-bittere-pille-in-suesser-huelle</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Die ständerätliche Kommission will das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre erhöhen, diese Erhöhung aber im Gegensatz zum Nationalrat sozial abfedern, leider nur ein klein bisschen. Keinerlei Hemmungen hat sie jedoch bei der Rentenanpassung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat hatte im Frühling 2008 eine Neuauflage der 11. AHV-Revision beschlos­sen, die mit Ausnahme der Quasi-Abschaffung der Witwenrenten ziemlich stark der ers­ten, im Referendum von 2004 haushoch abgelehnten Auflage gleicht: Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre ohne soziale Abfederung, Verschlechterungen bei der Rentenanpassung. Auf das bundesrätliche Feigenblatt namens „Vorruhestandsleis­tung“ ist er gar nicht eingetreten. In der Sommersession 2009 wird sich nun der Ständerat mit der 11. AHV-Revision befassen. Seine Kommission hat &nbsp;beim ersten Punkt kleine Verbesserungen vorgenommen, wohl in der Hoffnung, dass die Bevölkerung die Renten­altererhöhung eher schlucken würde. Bei der Rentenanpassung meint sie es jedoch gar nicht gut mit den RentnerInnen.
</p><h3>Keine dauerhafte soziale Abfederung beim Rentenvorbezug</h3><p>Vier Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision – also im 2015, nach den Plänen des Bundesrates – soll das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre erhöht werden. Während 5 Jahren, also bis zum Jahr 2019, sollen die Frauen die Möglichkeit haben, bei einer Pensi­onierung mit 64 Jahren einen Vorbezug zur Hälfte des heutigen Kürzungssatzes machen zu können, d.h. mit einer Kürzung von 3.4 %. Das entspricht dem übergangsregime der 10. AHV-Revision. Ein Vorbezug soll ab Alter 60 möglich sein (halbe Rente) resp. 62 (volle Rente), wobei diese Renten nach versicherungsmathematischen Sätzen gekürzt werden sollen. Während 10 Jahren (also von 2011 bis 2020) sollen diese Kürzungssätze aber reduziert werden. Männer (ab 62) und Frauen (zwischen 62 und 64, respektive zwi­schen 62 und 65 im Jahr 2020) sollen bei einem Vorbezug in den Genuss einer reduzier­ten Kürzung kommen, wenn ihr durchschnittliches AHV-Jahreseinkommen eine be­stimmte Höhe (gegenwärtig 82'080 Franken) nicht übersteigt. Bei Einkommen bis 34'200 Fr. sollen folgende Kürzungssätze zur Anwendung kommen: 2.3 % bei 1 Jahr, 4.2 % bei 2 Jahren, 6.0 % bei 3 Jahren, 7.7 % bei 4 Jahren und 9.2 % bei 5 Jahren Vorbezug. Bei Einkommen zwischen 34'200 und 82'080 Franken sollen die Kürzungssätze linear abge­stuft werden, d.h. zwischen den obgenannten und den versicherungsmathematischen Sät­zen liegen. Bei Einkommen über 82'080 Franken soll bei einem Vorbezug die volle versi­cherungsmathematische Kürzung angewendet werden. Diese sehr bescheidene soziale Abfederung soll aber nicht allen Versicherten zugute kommen: Wer nicht eine ununter­brochene Beitragsdauer von 30 Jahren aufweist, ist ausgeschlossen. Der Anspruch soll nicht exportiert werden, AusländerInnen müssten also während der Dauer des Vorbezugs in der Schweiz bleiben oder auf eine Abfederung der Kürzung verzichten. Diese Abfede­rung soll vom Bundeshaushalt finanziert werden – der aber seinerseits durch die Erhö­hung des Rentenalters der Frauen finanziell entlastet wird, da ja sein Beitrag in Prozenten der AHV-Ausgaben bemessen wird. Fazit: Die Abfederung, welche die ständerätliche Kommission vorsieht, ist mickrig, zeitlich beschränkt und ausländerfeindlich. Demge­genüber will die linke Minderheit der Kommission eine wesentlich bessere und zeitlich unbefristete soziale Abfederung, die AusländerInnen nicht diskriminiert.
</p><h3>Rentenanpassung: erneut im Visier</h3><p>Die Rentenanpassung ist ein wichtiges Thema: Werden Renten nicht regelmässig min­destens der Teuerung angepasst, dann verlieren sie an Kaufkraft. Selbst bei relativ gerin­ger Inflation entwerten sich Renten im Laufe von 18-20 Jahren massiv. Heute werden die AHV-Renten und in deren Gefolge auch die IV-Renten, also die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten der ersten Säule, alle zwei Jahre nach dem sogenannten Mischindex angepasst. Dieser berechnet sich nach dem arithmetischen Mittel des Preis- und des Lohnindexes. Diese Methode stellt die Kaufkrafterhaltung sicher und lässt die Versi­cherten sogar hälftig an der Lohnentwicklung teilhaben. Sie ist schon seit längerem im Visier der Sozialabbauer. Immer wieder haben diese versucht, den Mischindex zu zerstö­ren, bisher aber erfolglos. Bei der ersten Auflage der 11. AHV-Revision wollten Bundes­rat und Parlament die Renten nur noch alle drei Jahre anpassen – das erfolgreiche Refe­rendum vereitelte den Plan.&nbsp;
</p><h3>RentnerInnen, wehrt euch!</h3><p>Der neueste Versuch ist besser getarnt, aber umso perfider: Wenn der Stand des AHV-Fonds unter 70 % einer Jahresausgabe liegt, sollen die Renten nicht mehr fix alle 2 Jahre angepasst werden, sondern erst dann, wenn die aufgelaufene Teuerung 4 % überschreitet. Sinkt der Fondsstand unter 45 %, dann sollen die Renten gar nicht mehr angepasst wer­den. Perfid ist das deswegen, weil das Parlament es in der Hand hat, den Fondsstand auf dieses Niveau absinken zu lassen. Ganz einfach, indem es der AHV notwendige Zusatz­einnahmen verweigert. Bekanntlich führt die demographische Entwicklung zu einer Mehrbelastung der AHV. Auch wenn man diesbezüglich von weniger pessimistischen Szenarien ausgeht als der Bundesrat, wird der Fondsstand eines Tages unter 70 % sinken, wenn die AHV keine Zusatzeinnahmen erhält. Nun kommt aber dazu, dass das Parlament dauernd in Versuchung ist, den AHV-Topf zu plündern. So will es der notleidenden IV ein Startkapital von 5 Mrd. geben, wenn die StimmbürgerInnen die IV-Zusatzfinanzie­rung durch MWSt akzeptieren. Nicht etwa zulasten des Bundes, sondern zulasten der AHV. Die ständerätliche Kommission hatte vor wenigen Jahren sogar beschlossen, der AHV mehr als die Hälfte ihres Kapitals wegzunehmen, um damit die IV-Schulden zu tilgen. Zum Glück hat sie sich damals eines Besseren besonnen, aber für wie lange? In Anbetracht dieser gefährlichen Spiele ist die vom Bundesrat vorgeschlagene und von der ständerätlichen Kommission unterstützte Neuregelung brandgefährlich. Sie lädt das Par­lament richtiggehend dazu ein, die AHV auszuhungern oder auszuplündern. Die Versu­chung ist gross, denn die IV-Schulden bestehen ja noch immer. Der Nationalrat hat im Frühling etwas weniger Brandbeschleuniger angewendet und den Verzicht auf Rentenan­passung bei einem Fondsstand von unter 45 % gestrichen. Die ständerätliche Kommissi­onsmehrheit sucht nun aber offenbar den Konflikt mit den RentnerInnen!
</p><p>Fazit: Das Parlament hat offenbar aus dem erfolgreichen Referendum gegen die AHV-Revision im Jahr 2004 keine Lehre gezogen.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau: Familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturförderungsgesetz und ALV-Revision.</i></b></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-541</guid><pubDate>Fri, 20 Mar 2009 17:04:00 +0100</pubDate><title>Kerngesunde AHV – trotz Anlageverlust</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kerngesunde-ahv-trotz-anlageverlust</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch die AHV und die EO sind Opfer der Finanzmarktkrise geworden. Der Anlageverlust ist der grösste in der Geschichte der AHV. Er hat hart erarbeitete Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber vernichtet und ist schmerzhaft.&nbsp;
</p><p>Noch bemerkenswerter ist jedoch das sensationelle „Umlageergebnis“ (Versicherungsergebnis): Entgegen allen Prognosen aus dem Bundeshaus und trotz steigender Anzahl RentnerInnen und regelmässigen Rentenanpassungen hat die AHV eine sensationelles Versicherungsergebnis von über 2 Milliarden Franken erwirtschaftet. Positive Versicherungsergebnisse weist die AHV in ununterbrochener Folge schon seit 2000 aus, entgegen allen Unkenrufen bezüglich der demographischen Entwicklung.
</p><p>Es ist davon auszugehen, dass die Wirtschaftskrise in nächster Zeit einen negativen Einfluss auch auf die Versicherungsrechnung der AHV haben wird. Die AHV ist jedoch kerngesund und wird auch diese Krise überstehen. Sie stand und steht nicht vor dem immer wieder behaupteten Kollaps, sondern erweist sich im Gegenteil als äusserst solides Sozialwerk.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-546</guid><pubDate>Wed, 28 Jan 2009 17:12:00 +0100</pubDate><title>Zukunftsszenarien nach wie vor zu realitätsfern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zukunftsszenarien-nach-wie-vor-zu-realitaetsfern</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Monate nach der Abstimmung über die AHV-Initiative des SGB hat der Bundesrat überarbeitete AHV-Finanzszenarien vorgelegt. Dabei zeigt sich: Bereits ein Modell, welches die wirtschaftliche Realität in der Schweiz geringfügig besser abbildet, führt zu weniger düsteren Szenarien für die AHV-Finanzen. Bis 2025 verbessert sich das Umlageergebnis der AHV aufgrund des neuen Modells des Bundesrates um 900 Mio. Fr.
</p><p>In seinem neuen Modell hat der Bundesrat Teile des SGB-Modells (s. Dossier 53) übernommen. Allerdings ist auch das neue Modell nach wie vor zu realitätsfern.&nbsp;</p><ul><li>Das Modell geht nach wie vor von unrealistischen Annahmen für die Immigration aus. In den Jahren 1991 bis 2005 war die tatsächliche Immigration in der Schweiz jährlich um über 10'000 Personen höher, als im Modell des Bundesrates („mittleres Szenario“). Diese Jahre waren zum Teil wirtschaftlich schwierige Jahre, und es gab keine Personenfreizügigkeit. Rechnet man mit höherer Einwanderung, entlastet das die AHV um rund 2 Mrd. Fr. pro Jahr (Wert 2025).&nbsp;&nbsp;</li></ul><ul><li>Das im Modell revidierte Produktivitätswachstums entlastet die AHV nur teilweise. Im Vergleich zum alten Modell müsste die AHV in den neuen Szenarien pro Jahr eine Entlastung um rund 0.28 Prozent der Einnahmen erfahren. Bis 2025 entspricht das mehr als 1.5 Mrd. Fr. und nicht 900 Mio. Fr., wie vom Bundesrat unterstellt („mittleres Szenario“). In der Vergangenheit war die produktivitätsbedingte Entlastung bei der AHV deutlich höher. Würde das Modell mit diesen Vorgaben rechnen, würde die Entlastung fast 3 Mrd. Fr. pro Jahr betragen (Wert 2025).&nbsp;</li></ul><p>Der SGB erwartet vom Bundesrat ein realitätsnahes Modell für die AHV-Finanzen. Sind die AHV-Szenarien zu pessimistisch, haben Volk und Parlament keine seriöse Grundlage für ihre Entscheidungen. Ein Opfer dieses Pessimismus war die SGB-Initiative. Mit seinen systematisch falschen Prognosen hat der Bundesrat den Volkswillen fehlgeleitet.&nbsp;&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-577</guid><pubDate>Wed, 05 Dec 2007 13:49:00 +0100</pubDate><title>SGB-Finanzierungsszenario für die AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-finanzierungsszenario-fuer-die-ahv</link><description>Dossier Nr. 53</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV steht finanziell sehr gut da. Obwohl die Zahl der Rentner/-innen bereits seit vielen Jahren stärker zunimmt als die Zahl der Erwerbstätigen, machte die AHV in den letzten Jahren Überschüsse von 2 Milliarden Franken und mehr. Dies ganz im Gegensatz zu den düsteren Prognosen des Bundesrates. Wäre eingetroffen, was der Bundesrat im Jahre 2000 vorausgesagt hat, hätte die AHV heute ein Defizit von rund 1.5 Milliarden Franken. Die AHV-Szenarien des Bundesrates sind folglich nicht brauchbar, wenn man sich ein realistisches Bild über die Zukunft der AHV machen will.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-581</guid><pubDate>Thu, 07 Jun 2007 14:09:00 +0200</pubDate><title>20 Jahre SGB-Rentnerinnen- und Rentnerkommission</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/20-jahre-sgb-rentnerinnen-und-rentnerkommission</link><description>Dossier Nr. 49</description><content:encoded><![CDATA[<p>1992, bei meinem Eintritt in die Rentnerinnen- und Rentnerkommission, dachte ich, dass diese Mitgliederkommission des SGB schon länger bestehen müsste.
</p><p>Heute, nach einigen Nachforschungen, weiss ich nun, dass die SGB-RK eigentlich eine jugendliche Einrichtung des SGB ist. 1985 machten sich einige Rentner zum ersten Male konkrete Gedanken über die Bildung einer Rentner-Kommission. Diese erarbeiteten einen umfangreichen Bericht zuhanden des SGB-Vorstandes.
</p><p>Der SGB-Kongress 1986 bestätigte den Beschluss zur Schaffung einer ständigen Rentnerinnen- und Rentnerkommission. Damit war der Weg in die Zukunft frei.
</p><p>Am 18. März 1987 traf sich die SGB-RK zur ersten offiziellen Sitzung. Damit ist ein weiterer Anlass gegeben, sich ein wenig mit der Geschichte der Kommission zu befassen, wird doch damit die SGB-RK in diesem Jahr 20 Jahre alt. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-596</guid><pubDate>Wed, 26 Apr 2006 15:01:00 +0200</pubDate><title>Endlich existenzsichernde Renten: Erste Säule stärken – 3000 Franken Rente für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/endlich-existenzsichernde-renten-erste-saeule-staerken-3000-franken-rente-fuer-alle</link><description>Dossier Nr. 34 (Überarbeitete Fassung)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bereits der als Folge der Generalstreiksforderung 1925 eingeführte AHV - Verfassungsartikel verlangte eine obligatorische Alters- Hinterlassenen und Invalidenversicherung, deren Renten den Existenzbedarf angemessen decken sollten. Dieses Ziel ist bis heute nie erreicht worden.
</p><p>Auf diesem Hintergrund hat der SGB eine Expertengruppe beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, der die Rentenhöhe in AHV und IV verbessern und einen teilweisen Umbau von der zweiten Säule zur ersten Säule herstellen sollte. Der nun vorliegende Bericht der Expertengruppe ist seit langem die erste umfassende systematische überprüfung des Drei-Säulen-Systems. Er liefert äusserst wertvolle Grundlagen und schlägt ein konkretes Modell für den Ausbau der ersten Säule und einen teilweisen Umbau vor. Der SGB dankt den Expertinnen und Experten für die geleistete hervorragende Arbeit.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item></channel></rss>