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         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Mon, 20 Apr 2026 11:10:26 +0200</pubDate><lastBuildDate>Mon, 20 Apr 2026 11:10:26 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/migration/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-11243</guid><pubDate>Sat, 13 Sep 2025 17:23:49 +0200</pubDate><title>Nein zur radikalen SVP-Initiative: Lohnschutz und Arbeitsplätze verteidigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nein-zur-radikalen-svp-initiative-lohnschutz-und-arbeitsplaetze-verteidigen</link><description>SGB-Migrationskonferenz verabschiedet Resolution gegen SVP-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegierten der Migrationskonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) haben heute in Bern eine <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/div/20250913_Resolution_SGB-Migra_Konf.pdf">Resolution gegen die SVP-Initiative</a> «Keine 10-Millionen-Schweiz» verabschiedet. Diese Initiative ist ein Angriff auf die Rechte aller Arbeitnehmenden. Sie gefährdet Löhne und Arbeitsplätze und würde durch die Kündigung der Bilateralen Verträge einen Bruch mit Europa herbeiführen. Im aktuellen Umfeld ist zusätzliches Chaos Gift für sichere Arbeitsplätze. Gefragt sind mehr Absicherung und bessere Löhne – nicht ein radikaler Systemwechsel.</p><h3 class="heading--h5">Angriff auf Löhne und Rechte</h3><p>Die Initiative löst kein einziges Problem der Arbeitnehmenden. Vielmehr würde die Kündigung der Bilateralen Verträge auch den Lohnschutz gefährden. «Ziel der SVP-Elite ist es, Arbeitnehmende zu spalten, Rechte abzubauen und Sozialdumping zu fördern», sagt SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard.</p><p>Eine Annahme der Initiative hätte gravierende Auswirkungen für die Arbeitnehmenden. Das SVP-Programm heisst Abschottung und Spaltung. Dies führt unweigerlich zu Unsicherheit, Instabilität und Chaos – durch Angriffe auf den Lohnschutz, Arbeitsplatzverluste und einen drohenden Pflegenotstand.</p><h3 class="heading--h5">Solidarität statt Spaltung</h3><p>Die Gewerkschaftsbewegung stellt sich geschlossen gegen rechte Hetze und Angriffe auf die sozialen Rechte. «Als Gewerkschaftsbewegung begegnen wir diesen Angriffen mit dem, was uns stark macht: Solidarität, kollektiver Organisation und Mobilisierung sowie dem Kampf für eine gerechte Verteilung des Reichtums. Eine Spaltung der Arbeitnehmenden nach Herkunft, Nationalität oder Aufenthaltsstatus werden wir niemals akzeptieren», hält die Resolution fest.</p><p>An der SGB-Migrationskonferenz vom 13. September 2025 haben sich die rund 60 Teilnehmende mit aktuellen Kampagnen rund um die Rechte von Migrantinnen und Migranten befasst – sowohl auf lokaler wie auch auf nationaler Ebene. Ziel ist es, deren Rechte besser durchzusetzen, um die Ausgrenzung und Prekarisierung von Arbeitnehmenden wegen deren Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus entgegenzuwirken. Die SGB-Gewerkschaften werden sich weiterhin für mehr Solidarität und Teilhabe einsetzen.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/div/20250913_Resolution_SGB-Migra_Konf.pdf">Download Resolution (PDF)</a><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/migration/SGB_Migrationskonferenz_2025.jpg" length="1034726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10722</guid><pubDate>Mon, 23 Jun 2025 11:58:06 +0200</pubDate><title>Solidarität und Teilhabe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/solidaritaet-und-teilhabe</link><description>SGB-Migrationskonferenz am 13. September 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gewerkschaftliche Antworten auf Rechtspopulismus und Hetze</p><p>Weltweit arbeiten Rechtsextreme Hand in Hand mit Milliardären, Libertären und fundamentalistischen Kreisen gegen die arbeitende Bevölkerung. Mit Hetze gegen Migrant:innen wird von den echten Problemen abgelenkt: Fragen nach Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums werden verdrängt, das System sozialer Sicherung und Arbeitsrechte abgebaut.&nbsp;</p><p>Auch in der Schweiz setzen Teile der Wirtschaftselite auf Nationalismus und Ausländerfeindlichkeit. Zum Beispiel mit der gefährlichen SVP-Initiative gegen eine «10-Millionen-Schweiz», die die Personenfreizügigkeit und den Lohnschutz frontal angreift.</p><p>Die soziale und gewerkschaftliche Bewegung muss sich gegen diese Allianz aus Rechtsextremen, Tech-Milliardären und Neoliberalen behaupten. Unsere stärksten Waffen sind unser Zusammenhalt und unser Engagement für sozialen Fortschritt, für gerecht verteilten Wohlstand und Solidarität.</p><p>An der diesjährigen SGB-Migrationskonferenz wollen wir über die Gefahr des Rechtspopulismus diskutieren und uns über gewerkschaftliche Strategien für Inklusion und Teilhabe austauschen. Nur gemeinsam können wir den Angriff auf unsere Rechte abwehren und Gleichberechtigung erkämpfen!</p><p><strong>13. September 2025, 9:30 - 16:45, Bern, Unia (Weltpoststr. 20)</strong></p><p><a href="http://www.sgb.ch/anmeldung-mk-25" target="_blank"><strong>Anmeldung zur Konferenz</strong></a></p><h3 class="heading--h5">Programm</h3><p>09:30 Ankunft und Kaffee<br>10:00 <strong>Eröffnung</strong><br>10:15 <strong>Einleitende Rede</strong> von Pierre-Yves Maillard (SGB)<br>10:30 <strong>Podiumsdiskussion</strong> «Kampf gegen Rechtspopulismus» mit Vania Alleva (Unia), Lisa Mazzone (Grüne), Alessandro Pelizzari (HETSL) und Damir Skenderovic (Universität Freiburg). Moderation: Kaspar Suber (WOZ)<br>11:30 <strong>Q&amp;A</strong> mit dem Publikum<br>12:15 <strong>Fotoaktion&nbsp;</strong><br>12:30 Mittagspause<br>14:00 <strong>Einführung in die Arbeitsgruppen</strong><br>14:15<br><strong>1.) Argumente &amp; Strategien gegen die SVP-Initiative </strong>mit Urban Hodel (SGB) und Marie Saulnier Bloch (Unia)<br><strong>2.) Demokratie-Initiative</strong> mit Tarek Naguib und Agnese Zucca (Aktion Viertviertel)<br><strong>3.) Mikrokämpfe</strong> mit Sophie Guignard (Solidarité sans frontières) und Itziar Marañón (Campax)<br>15:30 Kaffeepause<br>15:45 <strong>Zurück ins Plenum</strong> Reportierung der Arbeitsgruppen<br>16:00 <strong>Resolution &amp; Anträge</strong><br>16:45 <strong>Abschluss</strong></p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/f/csm_190330_SGB-Miko_IMG_8815_79278cfc74.jpg" length="205500" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10472</guid><pubDate>Wed, 29 Jan 2025 14:09:23 +0100</pubDate><title>Probleme der Bevölkerung lösen, statt gegen AusländerInnen und Flüchtlinge hetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/probleme-der-bevoelkerung-loesen-statt-gegen-auslaenderinnen-und-fluechtlinge-hetzen</link><description>Begleitmassnahmen zur SVP-Initiative 10-Millionen-Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei vielen berufstätigen Personen ist die Lage angespannt. Die Mieten und Krankenkassenprämien belasten das Budget immer mehr. Während der Lohn nach Abzug der Teuerung stagniert. Viele haben zunehmend den Eindruck, dass es einfacher ist, im Lotto zu gewinnen, als eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die SVP nutzt diese Situation mit ihrer Initiative, um gegen AusländerInnen zu hetzen.</p><p>Arbeitgeber und Behörden lassen die Leute im Stich. So auch der Bundesrat heute. Statt dafür zu sorgen, dass die Früchte des Wohlstands und der Öffnung der Schweiz bei allen ankommen, hat er ein klapperdürres Massnahmenpaket verabschiedet. Zwar kommt vom Arbeitsmarkt bis zum Wohnen alles irgendwo vor, aber nur in Mikro-Dosen, die vergleichsweise wenig Wirkung entfalten. Auch die Arbeitgeber hetzen gegen Flüchtlinge, anstatt dass sie sich zu verdienten Lohnerhöhungen zu bekennen. Mit dieser Strategie politisiert die rechte Mehrheit im Bundesrat an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei.</p><p>Für den SGB ist klar, dass nun das Parlament Antworten auf die Probleme der Bevölkerung geben muss. Prioritär sind höhere Familienzulagen, ein Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeitende sowie ein Anschubprogramm für den gemeinnützigen Wohnungsbau.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9590</guid><pubDate>Mon, 30 Jan 2023 12:13:49 +0100</pubDate><title>Dossier 155: Teilhabe statt Prekarität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/dossier-155-teilhabe-statt-prekaritaet</link><description>Ein Dossier der SGB-Migrationskommission</description><content:encoded><![CDATA[<p>«<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/155d_Migrationskommission_Teilhabe.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Teilhabe statt Prekarität</a>» ist aus der SGB-Migrationskonferenz vom 4. September 2021 heraus entstanden. Mehr als siebzig Gewerkschafter*innen mit Migrationshintergrund analysierten an diesem Anlass die spezifischen Gefährdungen für Erwerbstätige ohne Schweizer Pass und diskutierten über gewerkschaftspolitische Strategien, wie auch für diese soziale Sicherheit und politische Partizipation erreicht werden kann.</p><p>Die Struktur des Dossiers folgt der Gegenüberstellung von Prekarität und Teilhabe. Thema des ersten Teils sind die prekären Lebenslagen, die mit dem Zurücklassen des Herkunftslandes einsetzen. Die versammelten Beiträge zeigen, dass diese Unsicherheit nicht mit dem Überschreiten von Grenzen endet. Viele Migrant*innen leben in der Schweiz weiterhin prekär. Dies in einem doppelten Sinn. Auf dem Arbeitsmarkt sind sie deutlich stärker als die alteingesessene Bevölkerung in Niedriglohnsektoren beschäftigt, haben befristete Stellen oder arbeiten auf Abruf. Für Migrant*innen ist eine solche Prekarität jedoch nicht einfach nur eine temporäre Herausforderung, die es mit Tüchtigkeit und Geschick zu bewältigen gilt. Das Dossier belegt, dass Verschlechterungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) in den letzten Jahren dazu geführt haben, dass bereits zeitweise Armut für Migrant*innen zu einer existentiellen Gefährdung werden kann: Bei Sozialhilfeabhängigkeit laufen sie Gefahr, ihr Recht auf Aufenthalt zu verlieren und aus der Schweiz weggewiesen zu werden.</p><p>Der zweite Teil des Dossiers entwickelt Perspektiven zur Teilhabe. Als Interessenvertretung für alle Erwerbstätigen engagieren sich die Gewerkschaften auch für die Rechte von Migrant*innen. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht an eine bestimmte Staatsbürgerschaft gekoppelt. Als Kolleg*innen haben wir zwar eine unterschiedliche Herkunft, aber gemeinsame Interessen und Kämpfe. Lohn- und Sozialdumping stellen auch die Löhne und Arbeitsbedingungen der Gruppen infrage, die (noch) nicht unmittelbar betroffen sind. Durch die Artikel des Dossiers zieht sich deshalb die Überzeugung, dass sozialer Fortschritt nur gemeinsam erreichbar ist. Und dieser beinhaltet auch die politische Partizipation aller Menschen in der Schweiz. Was wäre das für eine Demokratie, in der auf Dauer ein grosser Teil der Bevölkerung von Wohlstand und Mitbestimmung ausgeschlossen ist?</p><p>Das Dossier steht in einem engen Zusammenhang mit der Arbeit der SGB-Migrationskommission. Es zeigt auf, wie wichtig politische Initiativen wie «Armut ist kein Verbrechen!» und «Aktion Vierviertel» sind. Und es leistet einen Beitrag für kommende Debatten und Vorstösse am SGB-Kongress 2022 sowie darüber hinaus. Als Gewerkschaftsbewegung kämpfen wir für soziale Sicherheit und politische Partizipation von allen Menschen in diesem Land, solange bis wir dieses Ziel erreicht haben.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/migration/murales_migration.jpg" length="243954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8043</guid><pubDate>Tue, 08 Feb 2022 13:54:53 +0100</pubDate><title>Sparen bei den Armen? Ein Skandal!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/sparen-bei-den-armen</link><description>AIG: SGB lehnt Kürzung der Sozialhilfe für Ausländer:innen aus Drittstaaten ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat will Drittstaatangehörigen pauschal die Sozialhilfe kürzen. Damit hebelt er das Verfassungsrecht auf Hilfe in Notlagen aus und schafft eine unwürdige Zweiklassengesellschaft. Dabei hat er das Ausländerrecht in den letzten Jahren bezüglich Sanktionierung von Sozialhilfebezug schon kontinuierlich verschärft. Der SGB wird das Vorhaben bekämpfen.&nbsp;</p><p>In den ersten drei Jahren nach Erhalt ihrer Aufenthaltsbewilligung soll Drittstaatsangehörigen die Sozialhilfe gekürzt werden. Diese Änderung des Ausländer:innen- und Integrationsgesetzes (AIG) hat der Bundesrat im Januar in die Vernehmlassung geschickt. Die Verschärfung wird als Sparmassnahme und Mittel zur Reduktion der Attraktivität der Schweiz als Zuwanderungsland angepriesen. Ausserdem soll die Kürzung Anreiz für die Arbeitsintegration sein. Das ist zynisch: Arbeitsintegration ist nicht bloss eine Frage des guten Willens der Betroffenen, es braucht vor allem einen Arbeitsmarkt, zu dem Menschen ohne Schweizer Pass Zugang haben. Der Bundesrat nimmt mit dem Vorschlag die Verletzung von gleich zwei Verfassungsgrundsätzen in Kauf: Artikel 8 Abs. 1 verankert die Rechtsgleichheit aller Menschen, Art. 12 das Recht auf Hilfe in Notlagen.</p><p>Der Vernehmlassungsentwurf ist ein neuer Tiefpunkt in einer Entwicklung hin zu immer mehr Diskriminierungen von Armutsbetroffenen. Schon die Revision des Ausländer:innengesetzes AUG zum Ausländer:innen- und Integrationsgesetz AIG hat das Leben von Menschen ohne Schweizer Pass hierzulande unsicherer gemacht: Während zuvor eine Niederlassungsbewilligung nur in Ausnahmefällen und nach 15-jährigem Aufenthalt gar nicht mehr entzogen werden konnte, kann Sozialhilfebezug seither unabhängig von der Aufenthaltsdauer zur Ausweisung oder zur Rückstufung der Niederlassungsbewilligung führen.</p><p>Zwar muss der Sozialhilfebezug im Regelfall „selbstverschuldet“ sein, damit er sanktioniert werden kann. Doch das Staatssekretariat für Migration (Sem) überlässt die Umsetzung den Kantonen. Und diese legen das Kriterium der Selbstverschuldung unterschiedlich und teilweise sehr frei aus. Ausserdem muss seit 2021 für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung von Sozialhilfebeziehenden das Einverständnis des Sem eingeholt werden. Armut wird je länger je mehr kriminalisiert Diese Verschärfungen haben zur Folge, dass viele armutsbetroffene Menschen ohne Schweizer Pass, obwohl sie Anspruch auf Sozialhilfe hätten, auf den Gang zum Sozialamt verzichten, um ihr Aufenthalts- oder Niederlassungsrecht nicht aufs Spiel zu setzen.</p><p>Die Corona-Pandemie hat uns die Auswirkungen dieser menschenunwürdigen Politik deutlich vor Augen geführt: Viele Migrant:innen arbeiten in besonders von pandemiebedingten Schliessungen betroffenen Branchen, und die Kurzarbeitsentschädigung, die noch bis Ende 2020 nur 80 Prozent des Lohns deckte, reichte bei tiefen Einkommen nicht zum Leben. Aus Angst davor, neben der finanziellen auch noch die Aufenthaltssicherheit zu riskieren, verzichteten dennoch viele darauf, ihr Recht auf Unterstützung in Anspruch zu nehmen.</p><p>Dass der Bundesrat jetzt neue Massnahmen plant, um das Grundrecht von Drittstaatsangehörigen auf Hilfe in einer Notlage zu beschränken, ist ein Schlag ins Gesicht jener Menschen, die von der Pandemie besonders betroffen waren. Jener Menschen, die während der letzten zwei Jahre keinen sicheren Job im Homeoffice hatten, sondern an vorderster Front im Detailhandel, im Gesundheitswesen oder in der Reinigung zur Bewältigung der Pandemie beigetragen haben. Jener Menschen, die erst von Betriebsschliessungen betroffen waren und dann als erste wieder in den Restaurants oder Coiffeursalons fremde Bedürfnisse befriedigen mussten.</p><p>Der SGB wird diesen und weitere Schritte hin zur Kriminalisierung der Armen und zu einer Zweiklassengesellschaft entschieden bekämpfen: Das Recht auf Rechtsgleichheit und staatliche Unterstützung in Notlagen darf nicht durch die Ausländer:innengesetzgebung ausgehebelt werden!</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores.jpg" length="491982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7723</guid><pubDate>Sat, 04 Sep 2021 16:37:59 +0200</pubDate><title>Teilhabe statt Prekarität: Grundrechte und Sicherheit für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/teilhabe-statt-prekaritaet-grundrechte-und-sicherheit-fuer-alle</link><description>SGB-Migrationskonferenz 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An der SGB-Migrationskonferenz vom 4. September 2021 haben sich 60 Teilnehmer_innen für Mitsprache und Grundrechte statt Prekarität und Ausgrenzung der Migrationsbevölkerung ausgesprochen: Die Schweiz muss alles daran setzen, damit Migrant_innen nicht mehr von der politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Teilhabe ausgeschlossen sind.</p><p>Die Covid-Krise hat gezeigt, dass Migrant_innen zwar systemrelevant sind, aber dennoch viel zu oft von der Solidargemeinschaft ausgeschlossen bleiben. Mehr noch, sie werden sogar bestraft, wenn sie staatliche Unterstützung in Not – zum Beispiel in Form von Sozialhilfe - beantragen. Doch auch ausserhalb von Krisenzeiten sind Chancen und Rechte ungleich auf die Bevölkerung verteilt. Die Pandemie hat wie ein Vergrösserungsglas die permanente und die zunehmende Prekarisierung sichtbar gemacht. Wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft von der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Teilhabe ausgeschlossen sind, schadet dies Gesellschaft und Demokratie. Die Gewerkschaften stehen für Chancengleichheit, Beteiligungsrechte und Aufenthaltssicherheit ihrer Mitglieder ohne Schweizer Pass ein – auf politischer Ebene, in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft. &nbsp;</p><p>Mit der Migrationskonferenz 2021 hat die SGB-Migrationskommission die Debatte neu lanciert: Die 60 Teilnehmer_innen, Arbeitnehmende mit und ohne Schweizer Pass, haben gemeinsam Visionen entwickelt, wie die Schweiz ein Vorbild in Sachen Teilhabe und Wohlstand für alle werden kann. Am Vormittag regten drei Inputreferate zu vertiefenden Diskussionen in Arbeitsgruppen an: Die Juristin Marie Möschler führte die negativen Konsequenzen der Verschärfungen in der Ausländer_innengesetzgebung vor Augen, der Journalist Mattia Lento sprach von den Folgen der Corona-Krise für Migrant_innen und die Berner Gemeinderätin Franziska Teuscher zeigte, wie sich Städte trotz kantonaler und nationaler Einschränkungen um eine solidarische Migrationspolitik bemühen.</p><p>Am Nachmittag ging es im Podium mit den Ständerät_innen Paul Rechsteiner und Lisa Mazzone um das Recht auf politische Teilhabe: Das Schweizer Bürgerrecht soll nicht durch Anpassung verdient werden müssen, sondern den Menschen, die hier leben und Teil der Bevölkerung sind, den Zugang zur demokratischen Mitwirkung ermöglichen. Zum Abschluss des Tages bekräftigten die Konferenzteilnehmer_innen mit der Annahme der Resolutionen «Armut ist kein Verbrechen!» und «Demokratiedefizit beheben» die Forderungen nach wirtschaftlicher Sicherheit und Teilhabe für alle – unabhängig von Herkunft und Nationalität.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/6/csm_SGB_MiK_MFR6842_Foto-ManuFriederich_a59c542302.jpg" length="205685" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7662</guid><pubDate>Thu, 15 Jul 2021 10:10:41 +0200</pubDate><title>SGB-Migrationskonferenz am 4. September</title><link></link><description>«Teilhabe statt Prekarität: Grundrechte und Sicherheit für alle» lautet der Titel der Migrationskonferenz 2021. Jetzt informieren und anmelden.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/miko-illustration.jpg" length="270412" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7571</guid><pubDate>Thu, 20 May 2021 15:03:53 +0200</pubDate><title>Armut ist kein Verbrechen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/armut-ist-kein-verbrechen</link><description>Angst vor Aufenthaltsverlust: Viele Migrant*innen verzichten trotz Anspruch auf Sozialhilfe</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Pandemie trifft Migrant*innen besonders hart. Viele wagen nicht, in der Not Sozialhilfe zu beantragen, da dies ihre Aufenthaltssicherheit gefährden kann. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats berät am 27. Mai eine Parlamentarische Initiative, die diese Ungerechtigkeit mindern kann.</p><p>Jobverlust, Kurzarbeit, ein Unfall oder eine Krankheit können Menschen aus der Bahn werfen und in eine Notsituation bringen. Als Auffangnetz für solche Situationen kennt die Schweiz das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf Unterstützung in der Not. Doch obwohl dieses Grundrecht für alle Bewohner*innen in der Schweiz gilt, sind Migrant*innen faktisch davon ausgeschlossen, selbst wenn sie einen geregelten Aufenthalt in der Schweiz haben. Denn für sie kann Sozialhilfebezug den Verlust ihres Aufenthaltsrechts bewirken.</p><p>Seit Inkrafttreten des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) im Januar 2019 kann dies sogar Menschen treffen, die in der Schweiz geboren und hier aufgewachsen sind bzw. ihren Lebensmittelpunkt hier haben. So fürchten Migrant*innen, die einen geregelten Aufenthalt haben und Recht auf Sozialhilfe hätten, die Konsequenzen des Bezugs und verzichten darauf, um ihre Heimat nicht zu verlieren.</p><p>Diese Situation hat sich in der Corona-Pandemie zugespitzt: Viele Migrant*innen arbeiten in den von Schliessungen besonders betroffenen Branchen mit tiefen Löhnen. Schon die Einbussen aufgrund von Kurzarbeit treffen sie empfindlich, und ein Stellenverlust kann existenzbedrohend sein.</p><p>Zwar hat das Staatssekretariat für Migratoin (SEM) eine Weisung herausgegeben, dass Sozialhilfebezug wegen der Coronasituation nicht gemäss AIG bestraft werden soll. Doch die Auslegung der Weisung liegt bei den Kantonen und viele Betroffene befürchten, dass diese den Ermessensspielraum nicht zu ihren Gunsten interpretieren. Anders als Schweizer*innen in der gleichen Situation verzichten sie deshalb darauf, ihr Grundrecht auf Unterstützung in Anspruch zu nehmen.</p><p>Migrant*innen tragen wie Menschen mit Schweizer Pass zum Funktionieren der Gesellschaft bei: Sie sind überdurchschnittlich oft in sogenannt systemrelevanten Berufen tätig, zahlen Steuern, engagieren sich in Vereinen oder leisten Freiwilligenarbeit. Doch wenn sie staatliche Unterstützung brauchen, bestraft sie das AIG mit einer Rückstufung oder Verlust der Aufenthaltsbewilligung.</p><p>Diese Diskriminierung eines Teils der Bevölkerung ist nicht mit dem Prinzip der Solidarität des Sozialstaats kompatibel. Am 27. Mai kann die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) dieser Ungleichbehandlung entgegenwirken: Die parlamentarische Initiative «Armut ist kein Verbrechen» schlägt eine Änderung des AIG vor, die Migrant*innen wieder mehr Aufenthaltssicherheit geben sollen, indem Menschen ohne Schweizer Pass aufgrund von – unverschuldetem – Sozialhilfebezug ihre Bewilligung nicht mehr verlieren sollen, wenn sie sich seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhalten.</p><p>Die Annahme dieser Parlamentarischen Initiative wäre ein wichtiges Zeichen an diejenigen Kreise, die die Grundrechte von Menschen ohne Schweizer Pass noch mehr beschränken und das AIG weiter verschärfen wollen.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/6/csm_Arbeitsintegration_B_7cb35aa781.jpg" length="382808" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7386</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2020 15:41:18 +0100</pubDate><title>Der Nationalrat spricht sich für Verbesserungen im Asylbereich aus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/der-nationalrat-spricht-sich-fuer-verbesserungen-im-asylbereich-aus</link><description>Abgewiesene AsylbewerberInnen dürfen Lehre beenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">AsylbewerberInnen, die im Arbeitsmarkt integriert sind und hier eine Lehre absolvieren, sollen diese auch beenden können – selbst wenn ihr Asylgesuch abgelehnt wird. Der Nationalrat hat einer entsprechenden Motion seiner Staatspolitischen Kommission zugestimmt. Stimmt auch der Ständerat zu, hätte es endlich ein Ende mit der unmenschlichen Praxis, junge Menschen ohne Ausbildung in ein Land zurückzuschicken, das sie mangels Zukunftsaussichten verlassen haben.</p><p>Mehr als zwei Drittel des Nationalrats nahmen die Motion „Keine Lehrabbrüche nach langen Verfahren. Rückkehrhilfe durch den Abschluss einer bereits begonnenen Lehre bei einem negativen Asylentscheid“ der Staatspolitischen Kommission SPK-N an (129 zu 54 Stimmen). Bisher müssen abgewiesene Asylbewerberinnen und -bewerber ihre Berufslehre in der Schweiz abbrechen. Dies ist nicht nur für ihre Arbeitgebenden ein Problem, sondern beeinträchtigt auch ihre Chancen auf eine erfolgreiche Integration im Arbeitsmarkt – auch in ihrem Heimatland, falls sie dorthin zurückreisen müssen. Es ist unmenschlich, jungen Menschen die Zukunft derart zu verbauen.</p><p>Dennoch wollten der Bundesrat und eine Minderheit der SPK-N diese Praxis beibehalten. Sie verstehen sie als Teil eines Abwehrmechanismus, der Menschen davon abhalten soll, in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft in die Schweiz zu kommen. Glücklicherweise hat der Nationalrat nun den Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass im Arbeitsmarkt integrierte Asylsuchende mit einem Lehr- oder Ausbildungsvertrag dank einer verlängerten Ausreisefrist auch bei einem negativen Asylentscheid ihre berufliche Grundbildung abschliessen können.</p><p>Gar nicht erst eingetreten ist der Nationalrat auf eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG, die Asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Menschen massiv in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt hätte, nämlich mit einem Reiseverbot ins Ausland. Diese massive Verschärfung hätte auch der Vorteil, dass die Betroffenen aus beruflichen Gründen einfacher den Kanton hätten wechseln können, keinesfalls wettgemacht.</p><p>Bleibt zu hoffen, dass der Ständerat dem Nationalrat folgt und in der Frühjahrssession ebenfalls dazu beiträgt, dass die Schweiz für Menschen ohne Schweizer Pass etwas freundlicher wird, statt ihnen weiterhin berufliche Chancen zu verbauen und sie in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7170</guid><pubDate>Fri, 21 Aug 2020 12:49:51 +0200</pubDate><title>Eine Analyse des SGB-Chefökonomen: Personenfreizügigkeit mit Flankierenden Massnahmen – das Schweizer Migrationsregime schneidet am besten ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/eine-analyse-des-sgb-chefoekonomen-personenfreizuegigkeit-mit-flankierenden-massnahmen-das-schweizer-migrationsregime-schneidet-am-besten-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Vergleich zu anderen Einwanderungssystemen schneidet die Schweizer Lösung der Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen Flankierenden Massnahmen gut ab. Es gibt weniger Dumping und Schwarzarbeit und die Erwerbsbeteiligung der einwandernden Personen ist hoch.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/KI/200821_DL_fza_kontingente_zum_vergleich.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">7 Fakten gegen die Kündigungsinitiative: Eine Analyse des SGB-Chefökonomen Daniel Lampart.</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/KI/schnitt_broschure_baracken_d_rz_2010_image.png" length="1552081" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7008</guid><pubDate>Fri, 05 Jun 2020 17:32:57 +0200</pubDate><title>50 Jahre «Schwarzenbach-Initiative»: Nie wieder!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/50-jahre-schwarzenbach-initiative-nie-wieder</link><description>Vasco Pedrina über die gewerkschaftlichen Lehren aus den «Überfremdungs-Initiativen»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 7. Juni 1970, vor genau 50 Jahren fand die denkwürdige Volksabstimmung zur «Schwarzenbach-Initiative» statt, die zweite einer nicht endenden wollenden Reihe fremdenfeindlicher Initiativen, die unser Land immer wieder beschäftigten, bis hin zur bevorstehenden «SVP-Kündigungsinitiative». James Schwarzenbach, der 1967 für die «Nationale Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat» in den Nationalrat einzog, zielte mit seiner Initiative darauf ab, dass ausländische Staatsangehörige höchstens 10 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen dürften.</p><p class="heading--h3">Arbeitslosigkeit exportiert</p><p>Schätzungsweise mehr als 300'000 AusländerInnen hätten die Schweiz bei einer Annahme der Inititiave verlassen müssen. Ein Passus des Initiativtextes sah sogar vor, dass der Bund hätte dafür sorgen sollen, dass kein Bürger aus Rationalisierungsgründen oder wegen den vorzusehenden restriktiven Aufenthaltsmassnahmen entlassen werden kann, solange im gleichen Betrieb und für die gleiche Berufskategorie AusländerInnen beschäftigt sind. Starker Tobak!</p><p>Der hochemotionale Abstimmungskampf – damals waren vor allem die heute so beliebten Italiener die bösen Ausländer! – führte zu einer der höchsten Stimmbeteiligungen überhaupt (74%). Zum Glück wurde die Initiative abgelehnt, aber mit 54 Prozent Nein relativ knapp. Die besten Resultate erreichte sie in den katholischen Agrarkantonen und im Industrie-Dreieck Basel-Bern-Zürich, ganz besonders in den Arbeiterquartieren dieser Städte. Für unser Land markierte diese Abstimmung eine Zäsur in mehrfacher Hinsicht. Mit der Begrenzungsmassnahmen im Vorfeld und mit der Einführung der «Globalplafonierung» im Nachhinein beeinflusste sie den Kurs der eidgenössischen Migrationspolitik während Jahrzehnten stark. Begleitet wurde sie von einer Verschärfung der diskriminierenden Aufenthaltsstatute. Mit dem Export der Arbeitslosigkeit sorgte die Wirtschaftskrise 1975-1977 dafür, dass die Wünsche von Schwarzenbach auch in quantitativer Hinsicht vorübergehend in Erfüllung gingen.</p><p class="heading--h3">Zerreissprobe für die Gewerkschaften</p><p>Wie noch nie wurde diese Volksabstimmung zu einer Zerreissprobe innerhalb der Gewerkschaften. Die vom SGB herausgegebene Nein-Parole wurde von einem Teil der Sektionen der Einzelverbände nicht mitgetragen. Betriebskommissionen scherten aus. Es kam zu Mitgliederaustritten und sogar zu Spaltungen, wie einige Jahre später in der Papierindustrie. Gemäss Umfragen stimmten 55 Prozent der Mitglieder der SGB-Verbände dafür. Der Schock sass tief in unseren Reihen, aber er führte mit der Zeit zur Selbstkritik und zu einem positiven Umdenken. Und dies nicht wie vom Programm-Chef der SVP heute gewünscht.</p><p>In der Tat, eine ganz wichtige Ursache für die damalige – aus Schwarzenbach-Sicht – erfolgreiche Spaltung der Arbeitnehmerschaft war leider bei der gewerkschaftlichen Haltung zur Ausländerpolitik seit den 1950er Jahren zu suchen. Schon in einer SGB-Resolution von 1956 steht: «Die Arbeitsmarktpolitik muss in erster Linie auf die Erhaltung der Vollbeschäftigung sowie den Schutz der Arbeitsplätze unserer einheimischen Arbeiter ausgerichtet sein.» Die Gewerkschaftern gehörten zu den Ersten, die vom Bundesrat einen klaren Einwanderungsstopp und sogar Abbaumassnahmen verlangten, und dies wiederholt in den 1960er Jahren (wie in einem Brief an den Bundesrat zum Einwanderungsabkommen mit Italien im Jahr 1964).</p><p>Mit dieser Haltung und lange in der Überzeugung, dass die Immigration nur ein vorübergehendes Phänomen sei, haben sie den Boden für die Verbreitung von fremdenfeindlichem Gedankengut mit gesät. Zur ihrer Ehrenrettung: schon im SGB-Arbeitsprogramm von 1960 stand immerhin: «Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur zu den gleichen Arbeits- und Lebensbedingungen beschäftigt werden wie die einheimischen». Diese Einsicht, dass Lohndumping letztlich allen Arbeitnehmenden schadet, war der Türöffner auf den Weg zu einer solidarischen Politik, welche die gemeinsamen Interessen der einheimischen und ausländischen Arbeitnehmenden in Vordergrund stellt.</p><p class="heading--h3">Der echte, späte Sieg</p><p>Die Lehre, die die Gewerkschaften aus der damaligen Abstimmung langsam aber sicher gezogen haben ist, dass eine Abwehrhaltung gegenüber ausländischen Arbeitnehmenden letztlich in die Sackgasse führt; wie auch der Glaube an die Einwanderung als Manövrier- und Rotationsmasse. Mit der zunehmenden gewerkschaftlichen Organisierung der MigrantInnen änderte sich die Lage ziemlich radikal. Ihre Integration in die Gewerkschaften beschleunigte ihre Akzeptanz in der Gesellschaft als festen Bestandteil unseres Landes. Aber es brauchte noch mehr als zehn Abstimmungen und unter anderem die «Mitenand-Initiative», bis sich alle Gewerkschaften unmissverständlich für die Abschaffung des unmenschlichen Saisonnierstatuts aussprachen. Und mehr als 20 Jahren waren nötig bis zur kopernikanischen Wende in der gewerkschaftlichen Migrationspolitik, die erst mit der Inkraftsetzung der Bilateralen Verträge mit der EU im Jahr 2002 auch gesellschaftliche Realität wurde: die Einführung des freien Personenverkehrs auf der Grundlage der Gleichberechtigung und eines starkenSchutzes für alle. Die flankierenden Massnahmen waren ein beispielloser Fortschritt für die Regelung des Arbeitsmarktes und den Schutz der Löhne. Genau das Gegenprogramm zu Schwarzenbach. Unser später echter Sieg!</p><p class="heading--h3">Nie wieder!</p><p>Bei der Volksabstimmung zur «SVP-Kündigungsinitiative» am 27. September gilt es, die Wiedereinführung einer Schwarzenbach-Politik zu verhindern, die schon einmal versagt hat. Ein Blick auf die Geschichte zeigt eben, dass die siamesischen Zwillinge Kontingentierung und diskriminierende Statute auf die ganze Linie versagt haben: nicht nur konnte damit die Einwanderung nicht im Zaum gehalten werden, sie ist von den Schwankungen der Konjunktur abhängig. Mit diesem System wurde auch die Produktivität wichtiger Branchen (Bau, Landwirtschaft, Gastgewerbe) lange tief gehalten, und dies zu Lasten der ganzen Wirtschaft. Die Ausbeutung von ausländischen Arbeitnehmenden ist unmenschlich – nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmenden, sondern auch für ihre Familien und Kinder. Und: sie förderte Lohndruck für alle auf dem Arbeitsmarkt. Nie wieder!</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/auslaenderausweis_c_niederlassungsbewilligung_beschnitten.jpg" length="198149" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5947</guid><pubDate>Thu, 04 Apr 2019 13:00:00 +0200</pubDate><title>SGB-Migrationskonferenz: Migrationspolitik und Personenfreizügigkeit – gewerkschaftliche Visionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/sgb-migrationskonferenz-migrationspolitik-und-personenfreizuegigkeit-gewerkschaftliche-visionen</link><description>Rund 50 Gewerkschafter*innen diskutierten am 30. März an der SGB-Migrationskonferenz in Bern Wege zu einer fairen und menschenwürdigen Migrationspolitik. Für sie ist klar: Die Schweiz ist ein Migrationsland und das ist gut so.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Drei Inputreferate haben die Basis gelegt für die Debatte: Patrick Kury (Uni Luzern) zeigte auf, dass die Schweiz auch historisch ein Migrationsland ist, Geert van Dok (Helvetas) setzte die aktuelle Schweizer Migrationspolitik in einen internationalen Kontext und Nina Vladović (VPOD) griff mit der SVP-Kündigungsinitiative und dem EU-Rahmenabkommen zwei aktuelle migrationspolitische Herausforderungen für die Gewerkschaften auf.<br><br> Die Teilnehmer*innen der SGB-Migrationskonferenz sind überzeugt, dass sich eine gewerkschaftliche Migrationspolitik an gesellschaftlichen Errungenschaften wie den UNO-Chartas und der Menschenrechtskonvention orientieren müssen. Sie sprechen sich aus für eine faire Migrationspolitik, die Würde und Rechte aller Menschen respektiert, auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten beruht und Ursachen von Flucht wie Gewalt, Konflikte und die bisher ungebremste Klimakatastrophe bekämpft. Den fremdenfeindlichen Diskursen, die uns auseinander dividieren wollen, müssen wir eine Solidarität, die weit über die Schweizer Grenzen hinausgeht, entgegensetzen.<br><br> Doch die Realität sieht anders aus: Die aktuelle Schweizer Migrationspolitik beruht auf Verhinderung und Abwehr, wie Ethnologe Geert van Dok erläuterte. Migration nach Europa, die man nicht im Ursprungsland stoppen kann, wird an der europäischen Grenze abgewehrt – gemeinsam mit den EU-Ländern. Und Rückkehrabkommen und sogenannte Migrationspartnerschaften sollen in erster Linie die Rückführungen von Migrant*innen erleichtern. Begründet wird das Vorgehen mit unwissenschaftlichen, polemischen Diskursen – wer hat denn schon je die oft zitierten Migrationsströme in die Schweiz gesehen?<br><br> Dieser Diskurs, der die Migration als Problem heraufbeschwört, blendet aus, dass die Schweiz schon lange ein Migrationsland ist. Die Entwicklung der Migration in der Schweiz zeichnete Geschichtsprofessor Patrick Kury nach: Im 19. Jahrhundert wanderte ein Drittel der Schweizer Bevölkerung aus – eine halbe Million nach Übersee, eine halbe Million in die Nachbarländer. Viele Schweizer*innen haben im Ausland Schutz und eine bessere Zukunft gesucht und gefunden. Schutz und Zukunftsperspektiven bot die Schweiz auch den Einwanderer*innen, die zur Jahrhundertwende erstmals zahlenmässig die Schweizer Auswanderer*innen überstiegen – unter anderem auch dank der Schweizer Vorreiterrolle beim Studium von Frauen. Erst ab dem Ersten Weltkrieg wurde die Schweizer Migrationspolitik repressiver. Diese Entwicklung fand in den 1970er Jahren und auch aktuell wieder einen Höhepunkt.<br><br> So hat der Bundesrat unter dem Druck bürgerlicher Parteien davon abgesehen, den UNO-Migrationspakt zu unterzeichnen, der Menschen in ihren Ländern ein friedliches und nachhaltiges Leben ermöglichen und für menschenwürdige Transit- und Arbeitsbedingungen sorgen soll. Und die SVP will mit ihrer Begrenzungsinitiative die Zusammenarbeit mit Europa abwürgen und die Grenzen dichtmachen.<br><br> Besonders problematisch ist, dass die Medien die Gewerkschaften mit ihrer Kritik am Entwurf des EU-Rahmenabkommens in den gleichen Topf wie die Rechtspopulist*innen werfen. Doch die Gewerkschaften führen, anders als die SVP, keinen Kampf «Schweiz gegen EU», sondern setzen sich zusammen mit europäischen Gewerkschaften für ein gemeinsames soziales Europa ein. Ein Nein zum vorliegenden Vertragsentwurf ist deshalb ein Ja zum Lohnschutz, zu einem starken Service public und zu einem fairen Rahmenabkommen, wie VPOD-Soziologin Nina Vladović betont. Die Konferenzteilnehmer*innen sind sich einig: Es muss uns besser gelingen, aufzuzeigen, dass die Gewerkschaften eine europäische Haltung haben mit ihrem Bekenntnis zu einem sozialen und solidarischen Europa. Für dieses braucht es jedoch nicht weniger, sondern mehr Lohnschutz und einen besseren Kündigungsschutz. Denn im Kern ist es keine Auseinandersetzung zwischen der Schweiz und der EU, sondern ein Konflikt zwischen Arbeitnehmer*innenrechten und den Interessen der Arbeitgeberverbände in Europa und in der Schweiz.<br><br> Das Fazit der SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva bringt es auf den Punkt: Die Schweiz ist ein Migrationsland und das ist wertvoll. Deshalb müssen wir die Personenfreizügigkeit und den Lohnschutz verteidigen – denn das eine funktioniert nicht, ohne das andere. Alle zusammen müssen wir mit ganzer Kraft die SVP-Kündigungsinitiative bekämpfen – und uns für ein soziales und solidarisches Europa einsetzen.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/7/csm_190330_migrationskonferenz2019_516004bc07.jpg" length="179961" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5866</guid><pubDate>Thu, 31 Jan 2019 00:00:00 +0100</pubDate><title>Europa braucht ein sozialeres Parlament</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/europa-braucht-ein-sozialeres-parlament</link><description>So kann man als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in der Schweiz an der Europawahl teilnehmen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zwischen den 23. und 26. Mai werden die EU–BürgerInnen ihre Abgeordnete für das EU Parlament wählen. Warum ist das wichtig auch im nicht-EU Land Schweiz? Auch EU-BürgerInnen, die hier leben, können daran teilnehmen. Wie sollen sie vorgehen?</p><p><strong>Warum ist die Wahl wichtig?</strong><br> Das EU Parlament spielt eine entscheidende Rolle für die Gesetzgebung in der EU. Praktisch brauchen alle relevanten Vorschiften die Zustimmung des Parlaments. Wird ein Entwurf von EU Parlament abgelehnt, so wird er nicht in Kraft treten. Zusätzlich entscheiden die EU Abgeordneten über die Finanzen und über die Zusammensetzung der EU-Regierung – der Kommission. In welche Richtung wird sich die EU in den nächsten fünf Jahren entwickeln, wird also an der Urne zu EU Parlamentswahlen entschieden.</p><p><strong>Wie ist die Schweiz betroffen?</strong><br> Durch verschiedene bilaterale Abkommen ist die Schweiz sogar zur Übernahme von EU-Recht verpflichtet. Deswegen ist es nicht nur für alle EU-BürgerInnen, sondern&nbsp; auch für SchweizerInnen sehr wichtig, wer für die EU-Gesetze in der EU in den nächsten 5 Jahren zuständig sein wird.</p><p><strong>Besorgniserregende Entwicklung</strong><br> Die aktuelle politische Entwicklung gibt leider Grund zur Besorgnis. Überall in der EU werden radikale Kräfte stärker. Sie betrachten soziale Errungenschaften, wie Sozialversicherung und Arbeitsrechte, als eine Bedrohung. Sie schüren Angst vor MigrantInnen und plädieren für eine nationalistische, egoistische Politik. Sie empfinden z. B. die Gleichberechtigung der Frauen als einen Angriff auf die „traditionellen Werte“. Deswegen ist es wichtig, für diejenigen abzustimmen, die die sich effektiv für die Rechte der Minderheiten und der Schwächeren einsetzen, die für Arbeitnehmerrechte und ein soziales Europa kämpfen.</p><p><strong>Für ein sozialeres Europa stimmen gehen</strong><br> Die Wahlen finden von 23. – 26. Mai statt. Den genauen Wahltag bestimmt jeder Staat für sich. EU-BürgerInnen, auch wenn sie in der Schweiz wohnen, haben dann die Möglichkeit, ihre Stimme für ein sozialeres Europa abzugeben. Zuerst müssen die Wahlberechtigten aber sicherstellen, dass sie registriert sind. Jedes Land hat eine eigene Prozedur.</p><p>Beispiele:Deutsche müssen sich bis zum 5. Mai 2019 in das Wahlregister der zuständigen Gemeinde eintragen lassen. Das ist meistens die Gemeinde des letzten Wohnsitzes. Dann ist von der Schweiz aus die Briefwahl möglich (Brieflaufzeiten beachten!)</p><p>Polinnen und Polen können persönlich am 26. Mai in der Botschaft in Bern wählen, allerdings nur nach vorheriger Registrierung (bis 3 Tage vor der Abstimmung).</p><p>Italienerinnen und Italiener können nur in ihrer Heitmatgemeinde («comune di registrazione A.I.R.E.») wählen. Dazu ist ein Wahlzertifikat nötig, das «certificato elettorale». Die italienische Botschaft und die konsularischen Dienststellen in der Schweiz informieren über mögliche Rabatte auf die Tickets für Züge und Fähren in die Heimatgemeinde.<br> &nbsp;</p><h3>Weitere Informationen</h3><p><a href="https://www.europawahl.eu/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">www.europawahl.eu</a></p><p>Durch die Sprachwahl auf der Seite gelangt man zu den jeweiligen Länder-Informationen.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/a/csm_EUParl_wikimedia_Diliff-ccbysa_67efbcb029.jpg" length="343083" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5534</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 16:32:21 +0200</pubDate><title>Sans Papiers: Auslegeordnung statt gesetzgeberische Schnellschüsse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/sans-papiers-auslegeordnung-statt-gesetzgeberische-schnellschuesse</link><description>Der Nationalrat kehrt auf den Weg der Vernunft zurück</description><content:encoded><![CDATA[<p>Brutale Einschnitte ins Leben von Sans Papiers hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) per Kommissionsmotion gefordert: «Kohärente Gesetzgebung» bedeutete gemäss Motion die Aberkennung des Rechtsanspruchs auf Sozialversicherungen, die Gesundheitsversorgung nur noch durch staatliche Anlaufstellen sowie die Aushöhlung von Kinderrechten, insbesondere des Rechts auf Bildung (Der SGB berichtete).</p><p>Bevor die Motion in der Sommersession ins Plenum kommen sollte, beugte sich die Staatspolitische Kommission (SK-N) darüber, um einen Mitbericht zu verfassen. Doch mit Blick auf das Ausmass der beabsichtigten Änderungen und im Wissen, dass deren Folgen ohne seriöse Prüfung kaum absehbar gewesen wären, verzichtete die SK-N auf einen Mitbericht. Stattdessen verlangt sie per Postulat, dass die Situation der Sans Papiers geprüft wird, bevor es zu voreiligen Gesetzesanpassungen kommt.</p><p>Dies dürfte auch die Mitglieder der SGK-N zur Vernunft gebracht haben: Die Kommission hat ihre unselige, antisoziale Motion am 18. Mai zurückgezogen. Am 12. Juni wird der Nationalrat deshalb nur noch darüber befinden, ob die Situation der Sans Papiers umfassend analysiert werden soll, und nicht mehr, ob Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung auch ihre Grundrechte verlieren.</p><p>Der SGB begrüsst diese Wendung und erwartet, dass eine seriöse Analyse Möglichkeiten zur Regularisierung statt zur Kriminalisierung von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus aufzeigt. Die Erfahrungen in der Schweiz zeigen, dass dies der einzig gangbare Weg ist, um Schwarzarbeit zu verhindern und den Sans Papiers das Leben erträglich zu gestalten. Genf geht mit der Operation Papyrus voran, und auch andere Städte wie Basel wollen folgen. Der SGB erwartet auch vom Parlament, dass es diesen Weg einschlägt, sich auch als Vertretung von Menschen ohne Stimmrecht versteht und entsprechend ihre Rechte schützt.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5313</guid><pubDate>Thu, 22 Feb 2018 11:23:12 +0100</pubDate><title>Kommissionsmotion zertrampelt Grundrechte der Sans Papiers</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/kommissionsmotion-zertrampelt-grundrechte-der-sans-papiers</link><description>Nationalrat soll dem Genfer Beispiel folgen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Kanton Genf macht seit einem Jahr gute Erfahrungen mit der Operation Papyrus. Sie soll Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus das Leben erleichtern. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) dagegen prescht rücksichtslos in die entgegengesetzte Richtung.</p><p>Am 7. März wird das Plenum des Nationalrats die Motion "Für eine kohärente Gesetzgebung zu Sans-Papiers" behandeln. Urheberin dieser Motion ist die SGK-N. In Widerspruch zu ihrem Namen will die Kommission die soziale Sicherheit für Sans Papiers nicht stärken, sondern aushebeln. So sollen Menschen ohne Papiere künftig ihren Rechtsanspruch auf Sozialversicherungen verlieren und im Krankheitsfall ausschliesslich durch staatliche Anlaufstellen versorgt werden - inklusive Meldung an die Migrationsbehörde. Auch das Recht auf Bildung soll unterwandert werden: Schulkinder ohne Papiere sollen ebenfalls den Behörden gemeldet werden.</p><p>Was passiert, wenn das Parlament diese unselige Motion überweist, liegt auf der Hand: Sans-Papiers werden aus Angst vor der Aufdeckung ihre Kinder nicht mehr zur Schule schicken und keine medizinische Hilfe mehr in Anspruch nehmen. Gefördert wird die Schwarzarbeit, denn die Nachfrage nach der Arbeitskraft wird durch die Illegalität nicht kleiner.</p><p>Mit solchen Ideen zertrampelt die SGK-N die Grundrechte eines wichtigen Teils der Schweizer Bevölkerung. Umso erschreckender ist, dass sich in der Kommission nur Grüne, SP und eine CVP-Politikerin gegen die Motion gewehrt haben. Da fragt sich schon, wo bei den restlichen CVP-PolitikerInnen das C, bei der GLP das L und bei der BDP das D im Namen verblieben sind: Die Motion schlägt christliche Werte in den Wind und ist weder liberal noch einer Demokratie würdig, die auch die Interessen der nicht stimmberechtigten Minderheiten wahren muss.</p><p>Der SGB fordert vom Parlament, dass es die Gesamtbevölkerung vertritt und nicht Menschen ohne Stimmrecht auch noch die Grundrechte entzieht. Vielmehr muss die Schweiz dem Beispiel Genf folgen und Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus regularisieren, anstatt diese zusätzlich zu kriminalisieren.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/8/csm_SansPapier-Alain-Cour_Foto-Fernand-Melgar_cc-by-sa_ab055b23bb.jpg" length="183669" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4974</guid><pubDate>Tue, 04 Jul 2017 12:01:36 +0200</pubDate><title>Probleme lösen, Löhne schützen, Lage älterer Arbeitnehmender verbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/probleme-loesen-loehne-schuetzen-lage-aelterer-arbeitnehmender-verbessern</link><description>SGB-Kommentar zum Observatoriumsbericht des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Schweiz, als kleines Land mit einer stark spezialisierten Wirtschaft, braucht gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Sonst kommen Löhne unter Druck und sind Arbeitsplätze gefährdet. Aber trotz Bilateraler Verträge und flankierender Massnahmen ist Lohndruck leider eine Realität. In Branchen mit wirksamen Kontrollen, Mindestlöhnen und einer konsequenten Sanktionspraxis (Bussen, Sperren, Arbeitsunterbrüche u. a.) können die Arbeitgeber zwar in die Pflicht genommen werden.</p><h3 class="Text">Lohndumping</h3><p class="Text">Doch in den letzten Jahren haben Firmen in Branchen ohne Mindestlöhne häufiger Personal aus dem Ausland geholt. Ohne Mindestlöhne können die Arbeitgeber im Dumpingfall nicht gebüsst werden. In einigen dieser „ungeschützten“ Branchen haben die Lohnkontrolleure relativ viele Lohnunterbietungen festgestellt. Zudem sind die Einstiegslöhne in mehreren Branchen unter Druck gekommen. Im Fokus stehen Detailhandel, Gartenbau, Teile der Industrie (Montage/Unterhalt von Maschinen) sowie Kinderbetreuungsstätten und Heime.</p><h3 class="Text">Ältere Arbeitnehmende benachteiligt</h3><p class="Text">Ausserdem werden ältere Arbeitnehmende in der Schweiz bei der Stellensuche benachteiligt. Besonders ausgeprägt sind ihre Probleme in der Informatikbranche und den Banken. Hatten früher beispielsweise Informatikfirmen vor allem in Zeiten tiefer Arbeitslosigkeit Personal aus dem Ausland engagiert, suchen sie heute auch dann Arbeitskräfte im Ausland, wenn im Inland die Arbeitslosigkeit stark steigt. Davon sind vor allem Berufsleute über 50 Jahren betroffen.</p><p class="Text">Die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Daran messen Bevölkerung und Gewerkschaften die Verträge. Darum müssen die erwähnten Probleme und Missbräuche rasch beseitigt werden.</p><h3 class="Text">Insgesamt positive Bilanz</h3><p class="Text">Hingegen darf die gestiegene Ein- und Auswanderung nicht allein der Personenfreizügigkeit zugeschrieben werden. Die Personalrekrutierung der Firmen ist generell viel internationaler geworden. Gründe sind vor allem die Internationalisierung der Wirtschaft und die Stellenausschreibung über das Internet. Dazu kommen politische Veränderungen wie die Marktöffnung im Personalverleih, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, die Abschaffung von Marktzugangsbeschränkungen im Binnenmarkt oder die Abschaffung des Beamtenstatus.</p><p class="Text">Die Personenfreizügigkeit hatte in erster Linie qualitative Auswirkungen: weniger Schwarzarbeit und prekäre Stellen in Tieflohnbranchen, mehr gut qualifizierte ausländische Arbeitskräfte mit besseren Möglichkeiten, sich gegen Druck- und Missbrauchsversuche zu wehren. Die Instrumente der Flankierenden gegen Lohndumping verbesserten die Lohnsituation. Schwarze Schafe unter den Arbeitgebern konnten weniger „billige“ Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der InländerInnen rekrutieren. Neues Missbrauchspotential schuf allerdings die Marktöffnung für Temporäre und ausländische Firmen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Migration</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4804</guid><pubDate>Mon, 03 Apr 2017 14:26:33 +0200</pubDate><title>SGB-Migrationskonferenz: Gleiche Rechte für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/sgb-migrationskonferenz-gleiche-rechte-fuer-alle</link><description>Rund 50 GewerkschafterInnen diskutieren Demokratiedefizite</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz ist längst zum Einwanderungsland geworden, das sie nie sein wollte, ist der Rassismusforscher Kijan Espahangizi überzeugt. Doch diese Entwicklung ist positiv für die Schweiz und ihre Gewerkschaften, so das Fazit der SGB-Migrationskonferenz vom 1. April 2017.</p><p>Rund 50 Gewerkschafter/innen haben sich am 1.4.2017 im Berner Hotel Hotel Ador getroffen. Sie diskutierten, wie ein Miteinander von Zugewanderten und Einheimischen aussehen müsste und was die Gewerkschaften dazu beitragen könnten.</p><h3>Solidarische Politik erst ab den 70er Jahren</h3><p>Unia-Präsidentin Vania Alleva zeigte in ihrem Referat auf, dass die Rolle der Gewerkschaften nicht immer vorbildlich war. Lange organisierten sie primär Menschen mit Schweizer Pass. Die Gewerkschaften verteidigten eine restriktive Bewilligungspraxis, um die Arbeitsplätze der Schweizer/innen zu sichern. Ab den 70er Jahren vollzogen sie einen Kurswechsel zu einer solidarischen Migrationspolitik. Sie lehnten die Schwarzenbach-Initiative ab, welche zur sofortigen Ausweisung von über 300'000 ausländischen Arbeitnehmenden geführt hätte. Seither ist die Organisierung von MigrantInnen, deren Anteil in z.B. in der Unia 50% ausmacht, zu einem wichtigen Motor für Kämpfe zur Gleichberechtigung geworden. Erfolge wie die Ablehnung der Durchsetzungsinitiative sind Zeichen davon.</p><h3>Rassismus: ein Demokratieproblem</h3><p>Während Vania Alleva vor allem die Einheit der GewerkschafterInnen forderte, plädierte Rassismusforscher Kijan Espahangizi (ETH und Uni Zürich) in seinem Referat für Diversität: Eingewanderte Menschen haben genau so unterschiedliche Hintergründe und Bedürfnisse wie Menschen, die in der Schweiz geboren worden sind. Espahangizi warnte vor dem inflationären Sprechen über Migration: Während in den 90er Jahren Migration zum Kampfbegriff wurde und den AktivistInnen Kraft gab, ist sie heute Stigma. Mit dem Begriff "MigrantIn" werden "Mitmenschen fremdgemacht und als Sündenböcke für alle möglichen gesellschaftlichen Probleme abgestempelt". Migration ist zu einem Diskurs geworden, der die Ungleichbehandlung von Menschen und fehlende Teilhabe rechtfertigt. Für Espahangizi ist Rassismus kein Migrationsproblem, sondern ein Demokratieproblem. Anstatt über Migration sollten wir deshalb über Demokratie, die faire Verteilung von Ressourcen und das Miteinander reden.</p><h3>Demokratiedefizite angehen</h3><p>Die Gewerkschaften sind bereit dafür, wie sich auch auf dem anschliessenden Podium gezeigt hat: Gülizar Cestan (Präsidentin VPOD Region Zürich), Patrizia Mordini (Leiterin Gleichstellung Syndicom), Marília Mendes (Unia) und Kijan Espahangizi tauschten sich darüber aus, wie die Gewerkschaften in einer postmigrantischen Gesellschaft Migrationspolitik machen können, ohne Menschen dadurch zu stigmatisieren und auseinander zu dividieren. Die SGB-Einbürgerungsoffensive, Abstimmungskämpfe und Projekte wie Mentoring-Programme sind wichtige gewerkschaftliche Massnahmen. Die Diskussion haben die Teilnehmenden am Nachmittag in Arbeitsgruppen weitergeführt. In einem waren sie sich einig: Der Handlungsbedarf ist gross, aber ebenso gross ist die Motivation der Gewerkschafter/innen, die Schweizer Demokratiedefizite anzugehen.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/e/csm_Migrationskonferenz2017_20cf99856f.jpg" length="175884" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4756</guid><pubDate>Thu, 02 Mar 2017 09:56:10 +0100</pubDate><title>Mehr Rechte für Migrant/innen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/mehr-rechte-fuer-migrant-innen</link><description>SGB-Migrationskonferenz, 1. April 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am Samstag 1. April 2017 wird in Bern die nächste SGB-Migrationskonferenz stattfinden. Gemeinsam werden die Teilnehmenden Wege suchen und Strategien erörtern, wie Migrant/innen mehr Rechte erhalten sollen. </p><p>In den letzten Jahren wurde die Migrationsdebatte systematisch und zunehmend durch fremdenfeindliche Züge geprägt. Zwar ist es der Linken und den weltoffenen Liberalen in zwei Volksabstimmungen gelungen, die SVP auf die Verliererstrasse zu schicken. Dennoch: die fremdenfeindlichen Populisten werden weiterhin provozieren. Sie werden Ängste schüren, Sie werden die weltweite Migration als Gefahr aufbauschen. Sie werden den Migrant/innen Rechte verweigern.
</p><p> Was tun dagegen? Wie kann man allen die gleichen Rechte sichern? Wo sollen die Gewerkschaften hier ansetzen? Diese Fragen bilden den Mittelpunkt einer Debatte, welche die nächste SGB-Migrationskonferenz anpacken will. In einem ersten Vortrag wird die These vertreten, dass die erwünschte soziale Beteiligung gleiche Rechte für alle voraussetzt. Ein zweiter Input-Beitrag wird auf das Engagement eingehen, das die Gewerkschaften seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelt haben, um für Migrant/innen gleiche Rechte und insbesondere auch gleiche Löhne zu erzielen. Auf einem Podium und in einer offenen Diskussion wird diesen Teil des Programms abschliessen. 
</p><p>Aktuelle Fragen im Brennpunkt von Migration und gewerkschaftlichem Handeln werden am Nachmittag in Arbeitsgruppen behandelt. Ein weites Feld also für Gewerkschafter/innen, die sich eine prägnante Migrationspolitik ihrer Gewerkschaft wünschen. Deshalb: kommt zahlreich an diesem 1. April nach Bern! </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4716</guid><pubDate>Sun, 12 Feb 2017 15:02:57 +0100</pubDate><title>Genugtuung über Ja zur dritten Generation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/genugtuung-ueber-ja-zur-dritten-generation</link><description>Das Ja zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation stärkt die Integration der Enkelgeneration</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit Genugtuung nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund davon Kenntnis, dass künftig Grosskinder von Zugewanderten erleichtert eingebürgert werden können. Dieser Schritt war überfällig. Profitieren davon können nur rund 3000 Personen pro Jahr. Für alle anderen Einbürgerungswilligen gelten weiterhin sehr hohe Anforderungen. Vielenorts gelten schärfere Bedingungen.
</p><p>Die deutlichen Ja-Mehrheiten in Kantonen wie Basel-Stadt, Graubünden, Waadt und Wallis mit heute relativ hohen Hürden langen Wohnsitzfristen für eine Einbürgerung lassen darauf schliessen, dass die Bevölkerung diese Hürden als allgemein zu restriktiv einschätzt. Die Regierungen dieser Kantone aber auch der Gemeinden müssen dort administrative Hürden senken, etwa spezielle kantonale und kommunale Wohnsitzfristen abschaffen oder hohe Gebühren senken. Denn die Einbürgerung ist ein wichtiger Motor für die Integration. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4693</guid><pubDate>Thu, 02 Feb 2017 16:22:30 +0100</pubDate><title>Einbürgerungs-Hürden für Kinder der 3. Generation jetzt senken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/einbuergerungs-huerden-fuer-kinder-der-3-generation-jetzt-senken</link><description>Gefordert ist auch der liberale Freisinn</description><content:encoded><![CDATA[<p> Hätten die Stimmberechtigten vor ein paar Wochen abgestimmt, wäre die erleichterte Einbürgerung für Personen der dritten Ausländergeneration deutlich angenommen worden. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Schliesslich sind die Betroffenen als Grosskinder von Zugewanderten hier geboren und damit schon lange Berner, Luzerner, St. Galler oder Schwyzer. Die unsägliche Burka-Kampagne bedroht nun das Selbstverständliche. 
</p><p>Die neuste Umfrage der SRG zeigt zwar nach wie vor eine hohe Zustimmungsrate von 66%. Gegenüber der ersten Umfrage ging der Anteil jener, die bestimmt oder eher Ja stimmen wollen jedoch um 8% zurück. Das dürfte immer noch für ein Volksmehr reichen. Ob jedoch auch eine Mehrheit der Kantone Ja stimmt, ist bei diesem Trend fraglich. 
</p><p>Die Detailauswertung der Umfrage bietet viele interessante Erkenntnisse. Etwa, dass sich der Nein-Anteil bei den Anhängerinnen und Anhängern der FDP gegenüber der ersten Umfrage verdreifacht hat. Hier ist der liberale Freisinn gefordert, diesen Trend zu kehren und der fremdenfeindlichen Kampagne von SVP-Glarner die Stirn zu bieten, so wie es die FDP bereits bei der Durchsetzungsinitiative geschafft hat. 
</p><p>Einhalt gebieten muss sie insbesondere der Argumentation, dass sich der Bund nicht in die Kompetenz der Kantone einmischen dürfe. Denn Fakt ist, dass die Kantone auch bei der erleichterten Einbürgerung für Grosskinder von Zugewanderten angehört werden und Einspruch erheben können. Zudem hat der Bund schon heute Kompetenzen bei der Einbürgerung: nämlich bei den erleichterten Verfahren für ausländische Ehepartnerinnen und -partner. Letzteres zeigt wie absurd die Situation heute ist. Während Ehegattinnen und -gatten von kürzeren Fristen und geringerem administrativen Aufwand und tieferen Kosten profitieren, müssen hier Geborene der dritten Ausländergeneration weiterhin das aufwändige, lange und teure Verfahren durchlaufen. 
</p><p>Es ist Zeit, dass wir für sie die Hürden zur Erlangung des Schweizer Passes senken. Deshalb ein klares Ja zur erleichterten Einbürgerung für Kinder der dritten Generation am 12. Februar. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4683</guid><pubDate>Mon, 30 Jan 2017 14:06:10 +0100</pubDate><title>Einbürgerung: Der Fall Kopp oder was Wohnsitzfristen auslösen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/einbuergerung-der-fall-kopp-oder-was-wohnsitzfristen-ausloesen</link><description>Pendeln – um nicht wieder von vorne beginnen zu müssen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Junge Erwachsene stellt das Einbürgerungsverfahren vor spezielle Probleme: Mit einem Bein in der Ausbildung, mit dem anderen im Beruf, sollen sie vor allem eines: mobil sein. Doch die  langen kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen und das föderalistische Tohuwabohu machen ihnen einen gehörigen Strich durch die Rechnung. Wie zum Beispiel Daniel Kopp.</p><p>Daniel Kopp arbeitet heute als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der ETH Zürich. Anfang 2011 verlegt der Deutsche, seit 21 Jahren in der Schweiz, seinen Wohnsitz berufshalber von Zürich nach Bern. Sein (normales) Einbürgerungsgesuch, schon lange geplant und wegen Aktuellerem stets verschoben, stellt er nach Abwarten der zweijährigen Wohnsitzfrist im Sommer 2013.
</p><p>Nach über zwei Jahren erst (!) beginnt das Prozedere zu rollen. Kopp aber hat inzwischen sein neues berufsbegleitend angepacktes Studium in Bern fertig&nbsp;– und eine neue gute Stelle in Zürich. Nun aber muss er seinen Wohnsitz in Bern behalten. Denn in Zürich müsste er das Einbürgerungsverfahren von vorne starten. Und erst noch zwei Jahre warten, weil dieser Kanton vor dem Einreichen des Gesuchs einen mindestens so langen ununterbrochenen Aufenthalt in einer Zürcher Gemeinde vorschreibt. 
</p><p>Für Kopp folgen mehrere Monate erzwungenes Pendeln von Bern nach Zürich, bis die Einbürgerung  unter Dach und Fach ist: erst nach fast drei Jahren, denn das Gesuch wurde verschlampt. Der "Fall Kopp" illustriert schon beinahe lehrbuchhaft, wie überholt die Vorschriften nach einer langen ununterbrochenen Wohnsitzdauer sind, gerade für junge Einbürgerungswillige am Scheideweg zwischen Ausbildung und Beruf .
</p><h3>Heute hier, morgen dort</h3><p>Jugendliche sollen mobil sein. Sie sind es auch, meistens, und dies unabhängig des Passes. Sie absolvieren eine Ausbildung im Kanton x, eine Weiterbildung im Kanton y und treten ihre erste Ernststelle im Kanton z an. Wenn ausländische Jugendliche sich in dieser Phase gleichzeitig einbürgern lassen wollen, dann macht ihnen gerade diese so gewünschte und nötige berufliche Mobilität einen Strich durch die Rechnung.
</p><h3>Normale Einbürgerung: fernab der jugendlichen Realität</h3><p>Die Verfahren der ordentlichen Einbürgerung dauern lang, in aller Regel klar länger als die der erleichterten Einbürgerung, welche im Schnitt auch schon 1,5 Jahre dauern. Der Vorteil aber der erleichterten Einbürgerung: sie liegt in der Verantwortung des Bundes, die einbürgerungswillige Person bleibt schweizweit mobil. Wer sich erleichtert einbürgern will und gleichzeitig eine bessere Stelle im Kanton nebenan angeboten erhält, muss dann nicht entweder der neuen Stelle entsagen oder das Einbürgerungsprozedere neu starten.
</p><p>Immerhin sechs Kantone, darunter Zürich, schreiben heute bei der normalen Einbürgerung einen ununterbrochenen Aufenthalt von zwei oder drei Jahren vor, um überhaupt ein Gesuch auf Einbürgerung einreichen zu können. Dazu kommt: Die Hälfte der Kantone (AG, BS, GL, JU, LU, NW, SH, TG, TI, VD, ZG, ZH) verlangt nicht nur kantonale Wohnsitzfristen, sondern auch solche in der Einbürgerungsgemeinde. Das sind Stolpersteine und Schikanen für mobile Jugendliche, die sich einbürgern lassen wollen.
</p><h3>Was ist das Problem der Föderalisten?</h3><p>Für Jugendliche der dritten Generation ist das Verfahren der erleichterten Einbürgerung deshalb sehr sinnvoll. Trotzdem wehren sich ein paar trotzige Föderalisten gegen die Vorlage vom 12. Februar. Keiner von ihnen hat protestiert, als die erleichterte Einbürgerung, die immer Sache des Bundes ist, eingeführt worden ist. Sie gilt heute für EhepartnerInnen von SchweizerInnen und deren Kinder.
</p><p>Der Bund konsultiert die Kantone bei der erleichterten Einbürgerung und gesteht ihnen ein Vetorecht zu. Das ist auch in der Vorlage vom 12. Februar enthalten. Deswegen haben die Kantone die Vorlage in der Vernehmlassung denn auch ausdrücklich unterstützt. Also: wo ist das Problem der militanten Föderalisten?
</p><p>Fazit: Das erleichtere Einbürgerungsverfahren ist einfacher, dauert deutlich weniger lang und kostet weniger als das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung. Es behindert die jungen Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation nicht in ihrer beruflichen Mobilität und verursacht den Behörden weniger Aufwand. Auf neudeutsch also eine Win-win-Situation. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4675</guid><pubDate>Wed, 25 Jan 2017 10:34:34 +0100</pubDate><title>Einbürgerung: Ein Herz für Grosskinder</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/einbuergerung-ein-herz-fuer-grosskinder</link><description>Ja zu einem eigentlich sehr bescheidenen Projekt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Welche Gefühle haben Sie für Ihre Grosseltern? Welche für Ihre Grosskinder? Die Einbürgerungsvorlage vom 12. Februar ist ein sehr bescheidenes Projekt. Fast beschämend bescheiden. Wenn die Grosseltern in die Schweiz kamen, vor langer Zeit, sollen die Enkel neu die Möglichkeit für eine erleichterte Einbürgerung erhalten. Nur am Rande: Auch der Grossvater von Donald Trump kam seinerzeit aus Deutschland in die USA. 
</p><p>Erleichterte Einbürgerung heisst nicht etwa automatische Einbürgerung. Wer erleichtert eingebürgert werden will, muss noch immer alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Es braucht ein Gesuch, die Integration muss gelungen und die Steuern müssen bezahlt sein. Sind diese Voraussetzungen aber erfüllt, dann besteht neu von Bundesrechts wegen ein Anspruch auf Einbürgerung. So wie dies heute beispielsweise für Ehegattinnen oder Ehegatten von Schweizerinnen oder Schweizern gilt. Gibt es einen Grund dafür, die Enkel schlechter zu behandeln als Ehegatten von Schweizerinnen oder Schweizern?
</p><p> Trotzdem erleben wir derzeit, wie ein SVP-Komitee mit Burka-Plakaten gegen die Einbürgerungsvorlage hetzt. Mit dem Inhalt der Abstimmungsvorlage hat die Burka null und nichts zu tun. Die hetzerische Kampagne ist somit auch ein Test dafür, für wie dumm das SVP-Komitee die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verkaufen kann. 
</p><p>Bei der Integration der vor langem hier eingewanderten Menschen ist die Schweiz wirtschaftlich und gesellschaftlich weit fortgeschritten. Es ist Zeit, auch bei der Einbürgerung dieser Realität wieder ein kleines Stück näher zu kommen. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4656</guid><pubDate>Thu, 12 Jan 2017 11:38:45 +0100</pubDate><title>Erleichterte Einbürgerung: Ein Ja des gesunden Menschenverstandes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/erleichterte-einbuergerung-ein-ja-des-gesunden-menschenverstandes</link><description>Weniger Bürokratie, wenn der Klubkamerad Schweizer werden will</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Junge Ausländer/innen, die in 3. Generation in der Schweiz leben und die hier integriert sind, sollen sich leichter einbürgern können. Das ist und bleibt nichts wie normal, auch wenn jetzt ein Glarner auftaucht und die Vorlage unter der Gürtellinie bekämpft. </p><p>Ihre Grosseltern sind eingewandert, ihre Eltern hier aufgewachsen. Sie selbst gehen oder gingen hier in die Schule, sprechen die hiesige Sprache, schiessen Tore für den örtlichen FC, hören im Club die gleichen Hits und bilden sich beim Schreiner nebenan oder in der Fachhochschule weiter. Sie sind also gut integriert. Was sie jedoch nicht haben: den Pass mit dem weissen Kreuz im roten Feld. Das Parlament will nun diesen Jugendlichen bis zum Alter von 25 Jahren eine erleichterte Einbürgerung gewähren. Eigentlich nichts wie normal und keine heisse Sache. 
</p><p>Eine erleichterte Einbürgerung besteht lediglich in einem vereinfachten Verfahren. Dieses dauert weniger lang und kostet weniger als die ordentliche Einbürgerung. Es entspricht dem Modell, nach welchem sich seit Jahren schon die Ehepartner/innen von Schweizer Staatsangehörigen einbürgern können. Die Jugendlichen, die sich so einbürgern lassen wollen, müssen also ein Gesuch stellen, müssen definierte Bedingungen erfüllen, integriert sein und unsere Grundwerte teilen. 
</p><p>Was also, bitte sehr, gibt es da noch zu diskutieren? 
</p><p>Lange gab es auch nichts zu diskutieren. Es war still um die Vorlage, an der das Parlament mehrere Jahre herumgefeilt hatte. Ein Zeichen dafür, dass hier der gesunde Menschenverstand zu einem längst fälligen, aber unspektakulären Vorschlag gefunden hatte. Nun aber lanciert der Glarner aus dem aargauischen Oberwil-Lieli eine Burka-Plakatkampagne gegen die Vorlage. Das ist, in der Hoffnung, viel Staub aufzuwirbeln, so schrill und realitätsfern, dass wir dem Herrn nicht den Gefallen tun, auf diese allerunterste Schublade der Provokation abzusteigen. Eines nur: Der Herr Glarner wünscht sich auf seiner Homepage: "Herr, gib mir die Kraft, das zu ändern, was ich ändern kann, gib mir die Gelassenheit, das zu ertragen, was ich nicht ändern kann und gib mir die Weisheit, das Eine vom Andern zu unterscheiden." Wir bitten heute den Herrn (nicht den in Oberwil-Lieli, sondern den im Himmel oberhalb Oberwil-Lieli): Wo du ihm schon die Weisheit verweigert hast, dann gewähre ihm doch grosszügig Gelassenheit. 
</p><p>Neu bemängeln ein paar föderalistische Nörgler, dass die erleichterte Einbürgerung für die dritte Generation Aufgabe des Bundes sei, die Kantone würden ausgegrenzt. Ihnen wollen wir doch entgegnen, dass die Kantone sich weiterhin zu jedem Fall äussern können. 
</p><p>Bleibt die Frage, wieviel Jugendliche von der Vorlage betroffen sind. Das Staatssekretariat für Migration hat dazu eine Studie in Auftrag gegeben. Dieser zufolge sind es nicht ganz 50'000. Zum Vergleich: die Schweiz hat über 8 Mio. Einwohner/innen, davon sind über 2 Mio. Ausländer/innen. Betroffen sind also gerade mal 2,5 % (!) der hier lebenden Ausländer/innen. Die am stärksten vertretene Nationalität ist Italien (58 %), gefolgt von der Türkei (9 %) und Spanien (7 %). 
</p><p>Knapp die Hälfte dieser 50'000 Jugendlichen erfüllen heute bereits die Bedingung von mindestens fünf in der Schweiz verbrachten Schuljahren. Für die Jüngeren rechnet die Studie damit, dass künftig pro Jahr 2300 Jugendliche ein Gesuch auf erleichterte Einbürgerung stellen können. 
</p><p><b>Fazit:</b> Die Vorlage ermöglicht Jugendlichen, die sich längst als Hiesige fühlen, ein bisschen bürokratischen Hürdenabbau, wenn sie sich einbürgern wollen. Ein Ja dazu ist Ausdruck des gesunden Menschenverstandes. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4628</guid><pubDate>Mon, 19 Dec 2016 11:13:02 +0100</pubDate><title>Erleichterte Einbürgerung: nichts als normal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/erleichterte-einbuergerung-nichts-als-normal</link><description>Am 12. Februar geht es um ein Ja zu den Enkelkindern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Sie sind hier, ihre Eltern waren hier, ihre Grosseltern auch. Sie sind wie wir. Dass die Ausländerjugendlichen der dritten Generation zumindest erleichtert eingebürgert werden, müsste deshalb etwas Selbstverständliches sein.</p><p>Am 12. Februar 2017 stimmen wir über die erleichterte Einbürgerung der dritten Migrationsgeneration ab. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, geht es für diese Jugendlichen, die in der Schweiz geboren sind und die ihr ganzes Leben hier aufgebaut haben, doch um etwas Wichtiges: um ein Zeichen der Anerkennung. Angestossen hat die Vorlage die Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra mit ihrer Parlamentarischen Initiative "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" aus dem Jahr 2008.
</p><h3>Strenge Bedingungen</h3><p>"Geschenkt" wird auch die erleichtere Einbürgerung den betroffenen Jugendlichen ganz und gar nicht. Sie müssen dazu klare, gar strenge Bedingungen erfüllen: Sie müssen unter 25 Jahre alt und in der Schweiz geboren sein, mindestens 5 Jahre der obligatorischen Schule hier besucht haben und über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügen. Eltern und Grosseltern müssen eine enge Beziehung zur Schweiz aufweisen: Ein Elternteil muss mindestens 10 Jahre lang hier gelebt und 5 Schuljahre absolviert haben. Ein Grosselternteil muss in der Schweiz geboren sein oder über ein Aufenthaltsrecht verfügt haben.
</p><h3>Einheitlich einfacher</h3><p>Was ändert sich für die betroffenen Jugendlichen? Wenn die Jugendlichen die klaren Bedingungen des neuen Verfahrens erfüllen, müssen sie nicht mehr beweisen, dass sie integriert sind, wie dies im gewöhnlichen Einbürgerungsverfahren der Fall ist. Für Personen, die quasi ausschliesslich hier gelebt haben, müsste dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Zusätzlich vereinheitlicht die Vorlage das jetzige, je nach Kanton unterschiedliche Verfahren schweizweit. Einbürgerungswillige wären damit nicht mehr mit einer kantonalen Lotterie konfrontiert.
</p><p>Es geht also um ein erleichtertes, vereinheitlichtes Einbürgerungsverfahren für die Enkelkinder, die dritte Migrationsgeneration. Für Junge, die ihre Wurzeln hier haben. Deshalb ist ein Ja die selbstverständlichste Sache der Welt. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4613</guid><pubDate>Wed, 07 Dec 2016 16:43:17 +0100</pubDate><title>Kontingentsystem war unmenschlich und wirtschaftlich schädlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kontingentsystem-unmenschlich-und-wirtschaftlich-schaedlich</link><description>SGB-Broschüre liefert Fakten zu Ausländerkontingenten und Saisonnierstatut </description><content:encoded><![CDATA[<p>Viele Menschen in der Schweiz haben ein falsches, ziemlich verklärtes Bild des Kontingentssystems, welches vor Einführung der Personenfreizügigkeit in Kraft war. Teilweise, weil nationalkonservative Kreise im Rahmen ihrer anti-europäischen Politik dieses System schönredeten. Aber auch die Behörden sind nicht unschuldig. Bis heute fehlt eine kritische Aufarbeitung der Funktionsweise und der Auswirkungen dieses Systems. Gespräche mit Zeitzeugen, aber auch die Aufarbeitung von Statistiken ergeben ein negatives Bild.</p><p>Prekäre Arbeitsbedingungen,Schwarzarbeit und Lohndruck waren eine traurige Realität. Die Kontingente und Höchstzahlen erfüllten ihre «beschränkende» Wirkung nicht. Einerseits folgte der Bundesrat bei der Festlegung der Höchstzahlen den Wünschen der lobbystarken Arbeitgeberverbände. Andererseits wurden die Kontingente und Bewilli-gungsverfahren umgangen. Zahlreiche Arbeitgeber haben ihr ausländisches Personal schwarz angestellt. <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Schwarzbuch_Kontingentssystem_deutsch_web.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Dieses «Schwarzbuch»</a> will einen Beitrag zur kritischen Aufarbeitung dieses unmenschlichen Systems leisten.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4565</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2016 13:38:44 +0100</pubDate><title>Ein überzeugtes Ja zur &quot;Enkelgeneration&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ein-ueberzeugtes-ja-zur-enkelgeneration</link><description>Breite Allianz und Aufruf für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation</description><content:encoded><![CDATA[<p> Nicht nur sie selbst, auch ihre Eltern sind bereits in der Schweiz geboren und aufgewachsen, schon ihre Grosseltern haben hier gelebt: die Schweiz ist ihre Heimat. Und dennoch müssen sie für eine Einbürgerung dieselben Hürden überwinden als wären sie selbst immigriert. Doch diese Absurdität soll bald der Vergangenheit angehören: Am 12. Februar 2017 stimmen wir über die erleichterte Einbürgerung der Enkelgeneration ab.
</p><p>Nach acht Jahren Beratung hat sich eine breite Mehrheit des Parlaments hinter das Anliegen gestellt, Ausländerinnen und Ausländern der Enkelgeneration, den Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation, die Einbürgerung zu erleichtern. Diese breite parteiübergreifende Allianz ist sich einig, dass Menschen, deren Eltern und Grosseltern bereits hier gelebt haben, zur Schweiz gehören und den Schweizer Pass einfacher erhalten sollen. Auch die Gewerkschaften, mit ihren zahlreichen ausländischen Mitgliedern die grösste Organisation von Migrantinnen und Migranten der Schweiz, unterstützen das Anliegen.
</p><p>Einen Antrag zur Einbürgerung wird es auch künftig noch brauchen – automatisch wird niemand eingebürgert. Aber die Hürden, die die Betroffenen vom Recht auf Mitbestimmung ausschliessen, werden deutlich gesenkt.
</p><p>Heute, am 22. November, haben Parlamentarierinnen und Parlamentarier von SP, FDP, CVP, BDP, glp, Grünen und EVP die Abstimmungskampagne lanciert und sich vor den Medien für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation stark gemacht. Gleichzeitig hat das Komitee "Ja zur dritten Generation" einen Aufruf mit dem Titel "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen!" veröffentlicht. Getragen wird dieser Aufruf von alt Bundesrat Pascal Couchepin sowie den alt Bundesrätinnen Eveline Widmer-Schlumpf und Ruth Dreifuss.
</p><p>Sie sind überzeugt: Für die Schweiz ist es eine Chance, der Enkelgeneration das Bürgerrecht und damit das vollwertige politische Entscheidungsrecht zu verleihen. Zugleich ist die Vorlage ist ein Zeichen der Wertschätzung all derjenigen Jugendlichen, deren  Eltern bereits hier geboren sind, die aber noch immer keinen Pass haben.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4554</guid><pubDate>Wed, 09 Nov 2016 11:33:21 +0100</pubDate><title>Kontingentsystem war unmenschlich und wirtschaftlich schädlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kontingentsystem-war-unmenschlich-und-wirtschaftlich-schaedlich</link><description>SGB-Broschüre liefert Fakten zu Ausländerkontingenten und Saisonnierstatut</description><content:encoded><![CDATA[<p> Erbärmliche Unterkünfte, Ghettoisierung, demütigende Gesundheitskontrollen bei der Einreise, erpressbar durch den Arbeitgeber, weil Stellenwechsel nicht erlaubt war: Eine neue SGB-Broschüre beschreibt die menschliche Härte des 1934 eingeführten Saisonnierstatuts. Dazu gehörte auch das Verbot des Familiennachzugs, dessen Folge versteckte, weil illegale Kinder waren.
</p><p>Sie wurden zwar vornehm als "Gastarbeiter" bezeichnet, doch gefragt an den Gästen war nur ihre Arbeitskraft. "Wir riefen Arbeiter, und es kamen Menschen", formulierte 1965 Max Frisch. Da war der Begriff "Fremdarbeiter" ehrlicher, er brachte diese Reduktion immigrierter Menschen auf ihre Arbeitskraft auf den Punkt. In der Broschüre legen drei von Ralph Hug befragte ehemalige Saisonniers Zeugnis ab.
</p><p>Gleichzeitig belegen Daniel Lampart und Franziska Bender in der Publikation auch den wirtschaftlichen Schaden der Kontingentierung: Die Saisonniers waren deutlich schlechter bezahlt. Lohndumping war toleriert, wenn nicht gewollt. Mit den bekannten Folgen, vor allem: Druck auf alle Löhne. Trotz oder vielmehr gerade wegen der Kontingente gab es viel Schwarzarbeit, insbesondere in der Landwirtschaft, im Bau- und Ausbaugewerbe. Das staatliche Rotationsprinzip, das eine Integration der Saisonniers verhindern wollte, verhinderte primär eine Kontinuität in der Arbeitsorganisation, blockte Teamgeist ab, schränkte Innovation ein und führte zu Produktivitätsrückständen.
</p><p>Das Fazit: eine Vergangenheit, für die man sich schämen muss, kann nur für unbelehrbar Ewiggestrige ein Modell für die Zukunft sein. 
</p><h5>Bestellungen</h5><ul><li>Die gedruckte Broschüre können Sie bestellen unter <a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">info(at)sgb.ch.</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4513</guid><pubDate>Thu, 29 Sep 2016 16:43:57 +0200</pubDate><title>Endlich erleichterte Einbürgerung für dritte Generation </title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/endlich-erleichterte-einbuergerung-fuer-dritte-generation</link><description>Nach 8 Jahren grünes Licht vom Parlament </description><content:encoded><![CDATA[<p> Nach einer 8-jährigen Behandlungsodyssee sind die eidgenössischen Räte doch noch an ein Ziel gelangt und haben die Parlamentarische Initiative von Ada Marra (SP, VD) "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" umgesetzt. Damit werden sich künftig Kinder (bis 25 Jahre), deren Eltern und Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben, erleichtert einbürgern können. 
</p><p>National- und Ständerat haben in der dritten Woche der Herbstsession die zwei letzten Differenzen bereinigt. Es soll nunmehr genügen, dass die Kandidat/innen, die ein so begründetes erleichtertes Einbürgerungsverfahren verlangen, den Aufenthalt eines Grosselternteils lediglich "glaubhaft machen" und nicht "nachweisen" müssen. Zudem wird in einer fünfjährigen Übergangsfrist auch 25- bis 35-Jährigen das erleichterte Erfahren ermöglicht. 
</p><p>Der SGB begrüsst die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation. Die Vorlage hat nun noch die Hürde der Volksabstimmung zu nehmen. Der SGB wird sich für ein Ja engagieren. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4494</guid><pubDate>Wed, 21 Sep 2016 16:20:00 +0200</pubDate><title>Umsetzung MEI: Ein erster, wichtiger Schritt – weitere Massnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/umsetzung-mei-ein-erster-wichtiger-schritt-weitere-massnahmen-noetig</link><description>SGB-Kommentar über Nationalrats-Entscheide „Umsetzung“ Art. 121a BV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Vorlage des Nationalrates zur "Umsetzung" des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungs-Initiative"). Sie ist ein erster wichtiger Schritt, damit die Arbeitnehmenden bei der von rechtnationalen Kreisen befeuerten Debatte am Schluss nicht die Leidtragenden sind. Doch es braucht mehr Schutz vor Missbräuchen. Negativ ist der Entscheid, Kurzaufenthalter bis 9 Monaten von den arbeitsmarktlichen Schutzmassnahmen auszunehmen. Damit werden prekäre Stellen und Aufenthalte gefördert. 
</p><p>Eine "Umsetzung" von Art. 121a ("Masseneinwanderungs-Initiative") muss mit den Bilateralen kompatibel sein. Sonst gibt es negative Auswirkungen für Löhne und Arbeitsplätze. Ein Kontingentssystem ist nur schon deshalb keine Lösung. Doch auch unabhängig davon ist ein Kontingentssystem abzulehnen. Es führt zu Schwarzarbeit, prekären Arbeitsbedingungen und Lohndruck wie die Analysen des alten Kontingentsystems zeigen.
</p><p>Die Lösung sind nicht-diskriminierende Massnahmen, mit denen die Missbräuche konsequent bekämpft werden. Prioritär ist eine Verstärkung des Lohnschutzes über mehr Kontrollen, einen konsequenten Vollzug der Flankierenden Massnahmen und Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV. Der Lohnschutz ist die wirksamste und unbürokratischste Massnahme. Für korrekte Arbeitgeber ist der Aufwand minimal. Arbeitgeber mit Dumpinglöhnen werden bestraft. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Lage bei den älteren Arbeitnehmenden. Die vorgeschlagene Meldepflicht der offenen Stellen wird ihnen helfen. Der SGB fordert darüber hinaus einen besseren Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeiter. Weiter sollen sich die öffentliche Hand und die Arbeitgeber stärker an den Kosten der ausserhäuslichen Kinderbetreuung beteiligen, damit Beruf und Familie einfacher unter einen Hut zu bringen sind. Und der Bund muss die vorliegenden Vorschläge zur Berufsausbildung von Erwachsenen endlich umsetzen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4407</guid><pubDate>Wed, 17 Aug 2016 11:11:24 +0200</pubDate><title>Ein Ideenwettbewerb zum Geburtstag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ein-ideenwettbewerb-zum-geburtstag</link><description>SAH – 80 Jahre Solidarität und Engagement </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Kein rauschendes Fest zum Geburtstag, sondern ein Ideenwettbewerb. Für eine neue Politik der Integration. Von Jugendlichen für Jugendliche. So begeht das SAH seinen 80. Geburtstag. </p><p>1936 gründeten die SP Schweiz und der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB das Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH. Diese Gründung war eine konkrete Antwort der Arbeiterbewegung auf steigende Arbeitslosigkeit und zunehmende Not in der Arbeiterschaft. 80 Jahre später bestehen die gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen nach wie vor. Das SAH engagiert sich noch immer mit derselben Entschlossenheit. 
</p><p>Heute besteht das SAH aus 10 Regionalvereinen, welche sich mittels Unterstützung bei der Stellensuche, Motivationssemestern, Sprachkursen, Kinderferienlagern, sozialer Auftrags- und Stellenvermittlung und vielen weiteren Angeboten ganz konkret für die soziale und berufliche Integration von Jungen und weniger Jungen, Schweizer/innen und Migrant/innen, prekarisierten und diskriminierten Menschen einsetzen. 
</p><p>Das SAH will sein 80Jahr-Jubiläum würdig feiern. Es verzichtet auf ein teures Jubiläumsfest und organisiert stattdessen einen Ideenwettbewerb. Ziel ist es, herauszufinden, wie die Politik der sozialen und beruflichen Integration modernisiert werden kann. Der Wettbewerb richtet sich an Jugendliche in allen Kantonen. Die eingereichten Projektideen müssen die soziale und berufliche Integration von Jugendlichen fördern. Eine Jury aus namhaften Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft wird die sechs besten Ideen prämieren. Der Wettbewerb ist mit einem Gesamtpreis von 80'000 CHF dotiert. 8'000 CHF erhalten die Gewinner/innen in Form eines Preisgeldes, der Rest wird für die Realisierung einer der eingereichten Ideen eingesetzt. Die Teilnahmeunterlagen müssen bis am 15. Oktober eingereicht werden.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4359</guid><pubDate>Wed, 29 Jun 2016 09:53:08 +0200</pubDate><title>Bilaterale erhalten – Masseneinwanderungsartikel innenpolitisch umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bilaterale-erhalten-masseneinwanderungsartikel-innenpolitisch-umsetzen</link><description>Aus dem SGB-Vorstand: Resolution zum Brexit und Aufruf zur nationalen Renten-Demo am 10. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">&nbsp;</p><p>Der SGB-Vorstand hat an der heutigen Sitzung die Auswirkungen des "Brexit"-Entscheides auf die Schweizer Wirtschaft und die "Umsetzung" des Masseneinwanderungsartikels diskutiert. Er hat einstimmig eine Resolution mit folgenden Forderungen verabschiedet.</p><ul><li>Die SNB muss verhindern, dass die Löhne und die Arbeitsplätze durch eine Frankenaufwertung unter Druck kommen. Der Franken ist viel zu hoch bewertet. Der SGB erwartet, dass die SNB den Franken rasch im Bereich von mindestens 1.10 Fr./Euro stabilisiert und danach für einen Wechselkurs sorgt, bei dem die Löhne und Arbeitsplätze gesichert sind und eine Deindustrialisierung der Schweiz verhindert wird.</li><li>Die Bilateralen Verträge mit der EU müssen erhalten bleiben. Die so genannte "Umsetzung" des Art. 121a BV soll primär über nicht-diskriminierende Massnahmen in der Schweiz erfolgen. Der Schutz der Löhne, der Arbeitsbedingungen und der älteren Arbeitnehmenden muss verbessert werden. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.</li><li>Die vom Bundesrat präsentierte "einseitige" Schutzklausel ist abzulehnen. Sie steht einerseits im Widerspruch zu den Bilateralen. Andererseits fördert sie prekäre Aufenthaltsstatus und Arbeitsbedingungen.</li></ul><p>Weiter sagt der SGB-Vorstand den Rentenabbauplänen im Nationalrat den Kampf an. Er ruft die Arbeitnehmenden in der Schweiz zu einer nationalen Renten-Demo auf. Unter der Losung "Rentenabbau stoppen - AHV stärken" werden wir am 10. September in Bern für anständige Renten demonstrieren. Denn das Rentenniveau für künftige Rentnerinnen und Rentner ist akut gefährdet. Einerseits weil die Pensionskassen-Renten wegen der Turbulenzen an den Finanzmärkten und der hartnäckigen Tiefzinsphase derzeit stetig sinken. Andererseits, weil die neue rechte Mehrheit im Nationalrat - anders als Bundesrat und Ständerat - das heutige Rentenniveau nicht erhalten will. Er will die Rentenverluste nicht kompensieren und will zudem das Rentenalter auf 67 erhöhen. Obwohl alle wissen, dass ältere Arbeitnehmende schon heute Mühe haben überhaupt bis zum ordentlichen Pensionsalter 64/65 ihre Stelle zu halten.
</p><p class="Text">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category><category>Migration</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4338</guid><pubDate>Tue, 14 Jun 2016 17:05:50 +0200</pubDate><title>Es kommt Wind auf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/es-kommt-wind-auf</link><description>Einbürgerung erleichtern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Und sie bewegt sich doch - die Welt in Sachen Einbürgerung. Nach einer über 10 Jahre langen Starre zeigen sich jetzt ermutigende Zeichen.</p><p>Bereits im Jahr 2008 verlangte Nationalrätin Ada Marra (SP/VD) mit ihrer Parlamentarischen Initiative "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" für die MigrantInnen der dritten Generation eine erleichterte Einbürgerung. Nunmehr hat in der Sommersession auch der Ständerat diesem Anliegen im Grundsatz zugestimmt. Der SGB begrüsst das. Die Vorlage geht jedoch zur Differenzbereinigung zurück an die grosse Kammer. Denn der Ständerat hat leider einige Bedingungen verschärft. So will er etwa, dass nur bis Alter 25 eine erleichterte Einbürgerung verlangt werden kann. Zudem soll bereits ein Grosselternteil über eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügt haben. Der Nationalrat verlangte hier bloss eine glaubwürdige Begründung des Gesuches. Zu hoffen ist, dass die Volksvertreter trotz neuer Zusammensetzung erneut weitsichtig entscheiden. Der SGB möchte für die dritte Generation die automatische Einbürgerung. Das Parlament kann nun immerhin einen Schritt in diese Richtung machen. 
</p><p>Den neuen Wind in der Einbürgerungsfrage erklärt der Urnengang vom 28. Februar. Denn da hat eine Mehrheit der Stimmenden klar zu verstehen gegeben, dass die Secundas/os zur Schweiz gehören. In der Folge haben die SGB-Gewerkschaften, die wohl grössten MigrantInnenorganisationen im Land, eine Einbürgerungsoffensive gestartet. Sie visiert vor allem die Secundas/os. Der Bundesrat hat in der Session erklärt, diese Einbürgerung der zweiten Generation zu fördern. Bundesrätin Simonetta Sommaruga antwortete in diesem Sinn auf eine Interpellation von Ständerat und SGB-Präsident Paul Rechsteiner. 
</p><p>Erfreuliches Fazit: In der Frage der Einbürgerung gibt es - endlich - Wind in die gute Richtung. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4282</guid><pubDate>Mon, 09 May 2016 14:33:10 +0200</pubDate><title>Für die nächste Watsche sorgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/fuer-die-naechste-watsche-sorgen</link><description>SGB befürwortet revidiertes Asylgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der SGB stimmt dem neuen Asylgesetz zu. Inhaltlich: weil sich unter dem Strich das Ja vertreten lässt. Und politisch in voller Ablehnung jener Fremdenfeindlichkeit, welche die SVP erneut salonfähig machen will. </p><p>Wichtigster Punkt des revidierten Asylgesetzes ist die Beschleunigung der Verfahren, gepaart an bessere und unentgeltliche rechtliche Betreuung. Der SGB hat diesem Kompromiss zugestimmt. Die Beschleunigung kann zwar als Rechtsabbau gelesen werden, sollte aber durch das Mehr an juristischer Betreuung kompensiert sein. Einzuräumen bleibt zudem, dass straffere Verfahren auch aus der Optik der Asylsuchenden selbst sich nicht nur nachteilig auswirken müssen. Jahrelang nur untätig warten zu müssen, im dauernden Provisorium ohne offene Perspektiven zu leben, kann denn doch recht lähmend wirken. Fazit also nach dieser Güterabwägung: das Ja lässt sich vertreten, es ist vernünftig.
</p><h3>Brandbeschleuniger und nicht Feuerwehr </h3><p>Dieses Ja wird noch viel vernünftiger, wenn man die Frage aufwirft, wie das Gesetz denn aussehen wird, wenn die SVP ihr Referendum gewinnen sollte. Genau diese SVP hat seit Jahren schon und meist sehr schrill beschleunigte Verfahren gefordert. Sie hat den Lauf der Revision wesentlich geprägt. Aber die Partei will nach wie vor Fundamentalopposition. Sie mimt die Feuerwehr, ist jedoch mit dem Brandbeschleuniger unterwegs. Sie hofft auf Flächenbrand, zumindest im Diskurs – und stets davon zu profitieren. Und in ihrer zentralen Argumentation überrascht sie mit einem veritablen Kopfstand: Stand wochenlang die unentgeltliche juristische Beratung im Zentrum der SVP-Kritik, so hat in der Arena vom 22. April das Schnorrer-Team Köppel-Brunner plötzlich in der Raschheit der Verfahren selbst das Problem gesehen. Das werde Asylsuchende anziehen. Zuvor war es das lange Verfahren gewesen, das Asylsuchende angezogen hatte. 
</p><h3>Für die nächste Watsche sorgen </h3><p>Was soll man da sagen, bei solchen Griffen in die Wundertüte der Argumentation? Man gesteht sich ein, dass das Ja zur Asylrevision in seiner wichtigsten Dimension ein Nein zur SVP-Fremdenfeindlichkeit bedeutet. Und bedauert, dass die Watsche bei der Durchsetzungsinitiative zu spät kam, als dass bittere Einsicht die SVP-Lust nach der ständigen Konfrontation noch hätte korrigieren können. 
</p><p>Bleibt nichts anderes übrig, als für die nächste Watsche zu sorgen. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4208</guid><pubDate>Thu, 31 Mar 2016 09:44:02 +0200</pubDate><title>Flüchtlinge sollen möglichst rasch ein eigenständiges Leben führen können</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fluechtlinge-sollen-moeglichst-rasch-ein-eigenstaendiges-leben-fuehren-koennen</link><description>Position des SGB zur aktuellen Flüchtlingsfrage</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB ist besorgt über die Entwicklungen in der Flüchtlingsfrage. Er hat die aktuelle Lage analysiert und vertritt die folgende Position. </p><p>Die Schweiz beteiligt sich international solidarisch an den Bestrebungen, die anstehenden Probleme zu lösen. Sie nimmt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Flüchtlinge auf und leistet ihren Beitrag an die Hilfe vor Ort. 
</p><p>Die Flüchtlinge - namentlich die anerkannten Flüchtlinge und die vorläufig Aufgenommenen - müssen möglichst rasch ihren Platz in unserem Land finden. Ziel ist es, dass sie hierzulande ein eigenständiges Leben führen können und sich in unserer Gesellschaft zurecht finden. Die Aufnahme einer Berufstätigkeit spielt dabei eine Schlüsselrolle. Viele Flüchtlinge sind sehr jung. Bei ihnen steht die Frage der Ausbildung im Vordergrund. 
</p><p>Die Mehrheit der Betroffenen ist auf rasche, direkte Hilfe angewiesen. Sie sollen u.a. möglichst rasch mit dem Lernen einer Landessprache beginnen und in unser Land eingeführt werden. Je nach Vorbildung der Person erfolgt das besser im Rahmen eines Kurses oder an einem Arbeitsplatz. Bei der Zuteilung der Flüchtlinge auf die Regionen ist sprachlichen Vorkenntnissen Rechnung zu tragen. Wer krank ist oder psychische Probleme hat, braucht eine entsprechende medizinische Versorgung. 
</p><p>Ein Teil der Flüchtlinge findet selbständig Arbeit. Diese Personen brauchen relativ wenig Unterstützung. Sie müssen aber gleichermassen von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten Gebrauch machen können wie alle Berufstätigen in der Schweiz. Je nachdem benötigen sie entsprechende Informationen oder finanzielle Unterstützung. 
</p><p>Mit den Flüchtlingen soll so bald als möglich eine Standortbestimmung über die Aufnahme einer Berufstätigkeit oder einer Aus- und Weiterbildung vorgenommen werden. Bei so genannten Integrationsmassnahmen ist die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern vor Ort zwingend. Die Gewerkschaften unterstützen solche Massnahmen. Es darf aber nicht sein, dass die Löhne und die Arbeitsplätze der Berufstätigen hierzulande Schaden nehmen - etwa indem Flüchtlinge als "billige" Arbeitskräfte missbraucht werden. Die in den GAV festgelegten Minimalbestimmungen sind im Grundsatz für alle anzuwenden. Ausnahmen müssen einzeln betrachtet und ausreichend begründet werden. Zudem müssen Integrationsprojekte eine bedeutende Ausbildungskomponente aufweisen. Die administrativen Hürden (Verbot des Kantonswechsels, aufwändige Bewilligungsverfahren u.a.) für die Aufnahme einer Berufstätigkeit heute zu hoch. Die öffentlichen Betriebe sowie Bund, Kantone und Gemeinden sollten bei der Integration von Flüchtlingen eine bedeutende Rolle spielen. Auch die Sozialpartner müssen in ihren paritätischen Strukturen ihren Beitrag leisten. 
</p><p>Der SGB unterstützt den Vorschlag, eine nationale Konferenz zur Flüchtlingsfrage einzuberufen. Diese Konferenz ist aus drei Gründen notwendig. Erstens ist das Wissen über die Flüchtlinge erschreckend gering. Die öffentliche Hand verfügt nur über spärliche Informationen zu den Betroffenen, etwa zu deren Bildungsstand. Ohne entsprechende Analyse können keine zielgerichteten Massnahmen aufgegleist werden. Zweitens braucht es eine Verständigung über die notwendigen Massnahmen und den Einbezug der Sozialpartner. Drittens ist es notwendig, die Bevölkerung über die Lage und die ergriffenen Massnahmen so gut als möglich zu informieren. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4158</guid><pubDate>Mon, 29 Feb 2016 09:41:42 +0100</pubDate><title>Die Gewerkschaften fordern die Secondos zur Einbürgerung auf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-gewerkschaften-fordern-die-secondos-zur-einbuergerung-auf</link><description>Einbürgerungsoffensive jetzt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach der erfolgreich gebodigten Durchsetzungsinitiative lancieren die Gewerkschaften eine Einbürgerungsoffensive. Der SGB, der unter seinen Mitgliedern eine grosse Zahl Migrantinnen und Migranten zählt, fordert alle Secondos und Secondas ohne Schweizer Pass auf, sich jetzt ernsthaft mit einer Einbürgerung auseinanderzusetzen.</p><p>Mit dem klaren Nein zur Durchsetzungsinitiative ist für die Menschen in der Schweiz ohne Schweizer Pass eine eigentliche Entrechtung abgewehrt worden. Doch auch so ist ihre Lage ungemütlich. In den letzten 20 Jahren wurde die Schraube stark angezogen. Auch ohne Durchsetzungsinitiative droht Menschen, die hier aufgewachsen sind, aber keinen Schweizer Pass haben, bei Delikten nicht nur wie allen anderen die strafrechtliche Verurteilung, sondern gleichzeitig die Ausweisung in ein Land, das sie womöglich gar nicht kennen. Deshalb richtet der SGB an alle Secondas und Secondos den Apell, sich jetzt ernsthaft mit einer Einbürgerung auseinanderzusetzen.
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner rief die Eltern ohne Schweizer Pass dazu auf, "alles in ihrer Möglichkeit Stehende zu tun, dass ihre Kinder das Schweizer Bürgerrecht erwerben, sobald sie die Voraussetzungen dafür erfüllen." Rechsteiner forderte Städte und Gemeinden auf, entsprechende Aktionen durchzuführen. Die Gemeinwesen sollten eine positive Haltung zur Einbürgerung der hier aufwachsenden Jungen ohne Schweizer Pass entwickeln und "diese einladen, Schweizer Bürgerinnen und Bürger zu werden."
</p><p>Laut Unia-Präsidentin Vania Alleva ist es im ureigensten Interesse einer Demokratie, möglichst alle Bewohner und Bewohnerinnen als mündige, aktive Bürger und Bürgerinnen zu gewinnen. Doch: "Die Schweiz hat heute sehr strenge Einbürgerungsregeln und je nach Gemeinde unterschiedliche Einbürgerungsverfahren. Es sollte ihr wenigstens ein Anliegen sein, dass sich möglichst viele, welche die strengen Kriterien erfüllen, auch tatsächlich einbürgern lassen und die Bürgergesellschaft stärken", sagte Alleva, die als Unia-Präsidentin der Organisation mit den meisten MigrantInnnen der Schweiz vorsteht.
</p><p>Für Manuel Avallone, Vize-Präsident der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, ist Integration nicht eine Einbahnstrasse. Dazu brauche es zwei Partner: Die Immigrierten und die Schweizerinnen und Schweizer. Letztere sollten nicht möglichst viele Hindernisse aufbauen, sondern die Voraussetzungen schaffen für eine optimale Integration. Obwohl er von der offiziellen Schweiz nie das Gefühl erhalten habe, dazu zu gehören, wolle er sich nun einbürgern lassen. "Ich persönlich bin nicht mehr bereit, wegen meiner Nationalität als Manipuliermasse der fremdenfeindlichen SVP-Politik zu dienen", sagte Avallone.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB 079 277 61 31</li><li>Vania Alleva, Präsidentin der Unia, 079 620 11 14</li><li>Manuel Avallone, Vizepräsident SEV, 079 434 46 71 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4153</guid><pubDate>Sun, 28 Feb 2016 14:33:40 +0100</pubDate><title>Stimmberechtigte ziehen klare Grenzen für unmenschliche Politik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/stimmberechtigte-ziehen-klare-grenzen-fuer-unmenschliche-politik</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit dem klaren Nein zur Durchsetzungsinitiative haben die Stimmberechtigten der SVP die Grenzen für ihre unmenschliche Politik aufgezeigt. Die Mehrheit der Stimmenden nimmt es nicht hin, wenn die grösste Partei der Schweiz mit ihrer Politik immer stärker die Fundamente der Schweiz untergräbt, die Menschenrechte angreift und die Fremdenfeindlichkeit schürt. 
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist hoch erfreut, dass es gelungen ist, dieser menschenverachtenden Politik einen Riegel zu schieben, die ein Fünftel der Schweizer Bevölkerung zu Menschen zweiter Klasse degradiert hätte. Gelungen ist dies nur dank einer beispiellosen Mobilisierung breitester Bevölkerungskreise, die sich insbesondere in dem vom SGB personell unterstützten "Dringenden Aufruf an die Schweizerinnen und Schweizer" kristallisierte. 
</p><p>Die grosse Dynamik der Nein-Kampagne weckt die Zuversicht, dass weitere Angriffe der SVP auf die Menschenrechte und unsere gesellschaftlichen Errungenschaften auch in Zukunft abgewehrt werden können, etwa die SVP-Initiative mit der die Menschenrechte nationalen Paragrafen unterworfen werden sollen. Hier gilt es den Schwung dieser breiten Bewegung mitzunehmen. 
</p><p>Das deutliche Nein schafft auch für die Diskussionen über die Zukunft der Bilateralen und die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative eine neue Ausgangslage. Es zeigt, dass in diesen für die Zukunft der Schweiz entscheidenden Fragen nicht die SVP diktieren kann.
</p><p> Das Abstimmungsresultat eröffnet zudem ein neues Kapitel im Umgang mit Menschen, die hier aufgewachsen sind, aber keinen Schweizer Pass haben. Der SGB wird am Montag 29. Februar in diesem Zusammenhang an einer Medienkonferenz in Bern seine Position erläutern (Einladung folgt am frühen Sonntagabend).
</p><h5>Auskünfte </h5><p>- Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31 
</p><p>- Thomas Zimmermann, Leiter SGB-Kommunikation 079 249 59 74 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4134</guid><pubDate>Mon, 22 Feb 2016 08:55:42 +0100</pubDate><title>Ein NEIN für die Zukunft der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ein-nein-fuer-die-zukunft-der-schweiz</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner: Appell gegen Durchsetzungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p> Sollte die unmenschliche SVP-Initiative am kommenden Sonntag an der Urne durchkommen, wäre dies eine in der Geschichte der Schweiz beispiellose Entrechtung. Mehr als ein Fünftel aller bei uns lebenden und arbeitenden Menschen verfügen über keinen Schweizer Pass. Jede dritte Arbeitsstunde wird von jemandem ohne Schweizer Bürgerrecht geleistet. Hunderttausende von ihnen sind in der Schweiz geboren und haben immer und ausschliesslich hier gelebt. Sie sind Inländerinnen und Inländer. Die SVP-Initiative ist ein direkter Angriff auf diese Menschen. Sie verschlechtert ihre Rechte massiv. Und die ihrer Nachkommen und Angehörigen. 
</p><p>Dabei bleibt es nicht. Falls die SVP diese Abstimmung gewinnt, wird dies gewaltige Folgen haben. Nicht nur für die Inländerinnen und Inländer ohne Schweizer Pass. Auch für die Menschenrechte. Die die Rechte von uns allen sind. Die Menschenrechte sind die wichtigste Errungenschaft der jüngeren Menschheitsgeschichte. Auch der modernen Schweiz. Diese Menschenrechte werden von der SVP mit einer neuen Initiative nationalen Paragraphen untergeordnet. 
</p><p>Politisch ist die SVP die Speerspitze der Angriffe auf die sozialen Errungenschaften. Sollte es der SVP gelingen, die Rechtslage für Inländerinnen und Inländer ohne Schweizer Pass dermassen zu verschlechtern, werden weitere Angriffe auch auf die sozialen Errungenschaften und auf das Arbeitsrecht nicht auf sich warten lassen. 
</p><p>Die sogenannte Durchsetzungsinitiative gehört zur Strategie der SVP, das Fundament der modernen Schweiz zu zerstören: der Schweiz der Rechte für alle, der Schweiz der sozialen Errungenschaften. Der Schweiz der Vielfalt und der Minderheiten. Der Schweiz im Positiven, die durch diese Vielfalt geprägt wird. Viele spüren deshalb, dass die Abstimmung vom kommenden Sonntag eine Schlüsselabstimmung für die Zukunft der Schweiz ist. 
</p><p>Immerhin: Gaben viele noch vor wenigen Wochen diese Abstimmung verloren, ist inzwischen eine eindrückliche zivilgesellschaftliche Bewegung entstanden, die es so bisher nicht gegeben hat<a href="http://dringender-aufruf.ch/" target="_blank" rel="noreferrer"> (www.dringenderaufruf.ch)</a>. Auch dank den Gewerkschaften. 
</p><p>So ermutigend das ist: Noch ist die Abstimmung nicht gewonnen. Aber das NEIN ist möglich geworden. Die Stimmen der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter werden den Ausgang der Abstimmung mit entscheiden. Es kommt auf uns an. Jede und jeden. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4108</guid><pubDate>Thu, 11 Feb 2016 14:57:38 +0100</pubDate><title>Nein zu einer Politik der Angst und Spaltung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nein-zu-einer-politik-der-angst-und-spaltung</link><description>Nein zur Durchsetzungsinitiative </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die sogenannte "Durchsetzungsinitiative" wurde in den letzten Wochen tief durchleuchtet. Sie wurde analysiert als ein Angriff auf die Schweizerinnen und Schweizer ohne Schweizer Pass, die hier aufgewachsen und gar hier geboren sind. Diese würden unverhältnismässig härter bestraft werden, allein aufgrund eines Stücks Papier. Sie wurde beschrieben als Zwängerei: Das Parlament habe seine Arbeit getan und die "Ausschaffungsinitiative" umgesetzt. Festgestellt wurde, dass das Begehren einen erneuten Angriff auf die Personenfreizügigkeit und auf völkerrechtliche Verträge höchster Bedeutung wie die EMRK darstellt. Und es wurde ebenfalls nicht vergessen darauf hinzuweisen, dass die Initiative gewisse Gruppen mehr kriminalisiert als andere: Steuerdelikte kommen nicht vor, solche im Bereich der Sozialversicherungen wiegen schwer. Sogar die Gewerkschaftsarbeit wird mit dieser Initiative zunehmend kriminalisiert: An Aktionen teilzunehmen wird für unsere ausländische Kolleginnen und Kollegen riskant, weil sie im schlimmsten Fall ausgeschafft werden können. 
</p><p>Das sind alles klare Worte. Der Widerstand ist laut. Trotzdem hat diese Initiative eine Chance angenommen zu werden. 
</p><p>Weshalb? 
</p><p>Weshalb braucht es diesen Widerstand angesichts einer solch undemokratischen und unmenschlichen Initiative? - Weil es die SVP geschafft hat, dass eine Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes ihren Argumenten Glauben schenkt. Ihr erfolgreicher Ablenkungsdiskurs führt dazu, dass viele in diesem Land glauben, die Schweiz hätte ein Migrationsproblem. Er führt dazu, dass wir immer mehr Zeit damit vergeuden, über das angebliche Sicherheitsproblem zu sprechen, anstatt über die weiterhin wachsende Kluft zwischen Arm und Reich, die Kürzungen in Bildung oder die immer noch nicht realisierte Lohngleichheit. Wir reden auch nicht über eine echte Willkommenskultur oder über das Potenzial der Migrantinnen und Migranten, sondern vorwiegend über ihre angeblichen Defizite. 
</p><p>Mit ihrem Diskurs schafft es die SVP, die Schweizer Gesellschaft zu spalten. Sie drängt die Migrantinnen und Migranten immer mehr in äusserst prekäre Lebens- und Arbeitssituationen. Liegt es wirklich in unserem Interesse, dass die Menschen in Angst leben müssen? Dass ihr Leben wegen kleinster Fehler eine radikale Wende nimmt? Sollen Parlament und Gerichte hinfällig werden? Sollen Prinzipien und Grundrechte, welche in der Verfassung verankert sind, nur für ein paar wenige gelten, während die anderen zunehmend entrechtet werden? Oder wollen wir eine Schweiz, die die demokratischen Werte hochhält, in der Menschen in Würde und Sicherheit leben können. Ein Satz aus der Bundesverfassung kommt mir immer wieder in den Sinn: "...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen...". 
</p><p>Der Widerstand ist gewachsen, weil viele spüren, dass es eine wichtige symbolische Abstimmung ist. Gewinnt die SVP, dann ist ihre Politik der Angst und Spaltung legitimiert. Die "Durchsetzungsinitiative" ist tatsächlich ein gefährlicher Angriff auf unseren Rechtsstaat, ja auf unsere Demokratie. Ein Nein ist deshalb dringend notwendig, wenn wir Rechtsstaat und Demokratie erhalten wollen. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4083</guid><pubDate>Tue, 02 Feb 2016 11:26:50 +0100</pubDate><title>Ein groteskes Einschüchterungsprogramm</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ein-groteskes-einschuechterungsprogramm</link><description>Durchsetzungsinitiative knebelt Gewerkschafter/innen ohne Schweizerpass </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Falls die Durchsetzungsinitiative angenommen wird, führen künftig auch relativ harmlose Delikte, wie sie zum Beispiel bei gewerkschaftlichen Aktionen leicht vorkommen können, bei einer Vorstrafe zur automatischen Landesverweisung. Eine massive Einschüchterung der ausländischen Gewerkschafter/innen, findet im Interview der Zürcher Rechtsanwalt Marc Spescha.</p><p><b>Die Durchsetzungsinitiative führt in ihrem umfangreichen Katalog von leichteren Delikten, die beim Vorliegen einer geringen Vorstrafe in den letzten zehn Jahren zur automatischen Landesverweisung führen, u.a. auch Hausfriedensbruch in Verbindung mit Sachbeschädigung oder Diebstahl auf. Wann ist bei einer gewerkschaftlichen Aktion dieser Tatbestand erfüllt?</b></p><p> Marc Spescha: Wenn Gewerkschafter/innen unbefugt ein Firmengelände betreten, ist dies Hausfriedensbruch, und wenn jemand zum Beispiel mit einer Schablone "Nein zu Dumpinglöhnen" an ein Fenster sprayt, ist dies eine Sachbeschädigung, auch wenn es schön gemacht ist. Das genügte dann schon für eine Landesverweisung, wenn jemand in den zehn Jahren zuvor auch nur zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt wurde - beispielsweise wegen einem polizeilich registrierten Sekundenschlaf, ohne dass ein Unfall geschah: Die Polizei hat beim Fahrer anlässlich einer einfachen Kontrolle eine völlige Übermüdung festgestellt, die eine ungenügende Beherrschung des Fahrzeugs befürchten liess, ohne dass Alkohol im Spiel war. Dafür kann es eine kleine Geldstrafe von einigen Tagessätzen bedingt geben. Als Vorstrafe ist dies aber schon relevant, wenn derselbe Fahrer als Gewerkschaftsaktivist sieben Jahre später wegen Beteiligung an der Sprayaktion auf dem Fabrikgelände verurteilt wird. Sie führte dann zwingend zur Landesverweisung. 
</p><p><b>Wie gross ist das Risiko einer Landesverweisung, wenn man als Nichtschweizerbürger bei einer Demo in ein Handgemenge mit Gegendemonstranten, einem privaten Ordnungsdienst oder der Polizei verwickelt wird, falls die Durchsetzungsinitiative durchkommt?</b></p><p>In einem solchen Fall liegen schnell die im Katalog 2 der Initiative enthaltenen Tatbestände der einfachen Körperverletzung oder des Raufhandels vor. Für erstere reichen relativ leichte Körperverletzungen. Zur Verurteilung wegen Raufhandels genügt es, auch wenn man nur am Rande beteiligt ist und sich dann schnell zurückzieht, wie der Kommentar zum Artikel 133 des Strafgesetzbuches (StGB) präzisiert: "Beteiligt sind Personen, die Schläge austeilen, die mindestens einer Tätlichkeit entsprechen, dies unabhängig davon, ob die Schläge zum Zwecke des Angriffs oder zum Zwecke der Verteidigung verabreicht werden. Strafbar wird der Teilnehmer auch dann, wenn er vor Eintritt dieser Bedingungen aus dem Kampf ausscheidet." Unter Raufhandel versteht man "eine tätliche Auseinandersetzung, an der mindestens drei Personen teilnehmen und bei welcher zwei oder mehr Parteien wechselseitig tätlich gegeneinander vorgehen." 
</p><p><b>Der Deliktkatalog 2 der Durchsetzungsinitiative enthält auch die Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte... </b></p><p>Auch dieser Tatbestand ist bei einem Polizeieinsatz gegen eine Demo oder Gewerkschaftsaktion schnell erfüllt. Artikel 285 StGB definiert ihn als Hinderung einer Amtshandlung durch Gewalt, Nötigung zu einer Amtshandlung oder tätliche Angriffe. "Bereits eine Erschwerung von Amtshandlungen oder einer notwendigen Begleithandlung genügt zur Erfüllung des Tatbestandes", heisst es im Kommentar. Erschwert wird die Amtshandlung etwa schon dann, wenn der Betroffene mit den Füssen ausschlägt, um sich gegen eine Festnahme zu wehren. 
</p><p><b>Riskiert man eine Landesverweisung, wenn man an einer Kundgebung oder Aktion teilnimmt, die den Verkehr stört?</b></p><p>In der Durchsetzungsinitiative steht dazu nichts, wohl aber in der vom Parlament im März 2015 verabschiedeten gesetzlichen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative (die das Volk im November 2010 mit 52,3 % Ja-Stimmen annahm): Der neue Artikel 66a StGB nennt unter Ziffer k die vorsätzliche Störung des Eisenbahnverkehrs und die qualifizierte Störung des öffentlichen Verkehrs als Tatbestände, die grundsätzlich zur Ausweisung führen. "Qualifiziert" heisst hier, dass der Täter wissentlich Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr bringt. Die Landesverweisung würde aber in einem solchen Fall jedenfalls gegenüber Secondos kaum vollzogen, weil die in der gesetzlichen Umsetzung vorgesehene Härtefallklausel eine Verhältnismässigkeitsprüfung verlangt. Dabei kämen die Richter wohl zum Schluss, dass die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung nicht derart war, dass sie die privaten Interessen des Täters an einem Verbleib in der Schweiz überwiegen würde. 
</p><p><b>Diese Härtefallklausel ist wohl der wesentliche Unterschied zwischen der Durchsetzungsinitiative und der gesetzlichen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative?</b></p><p>Genau. Im Unterschied zur Durchsetzungsinitiative verlangt die gesetzliche Umsetzung, dass der Richter die Umstände berücksichtigt: Wann? Wo? Wer? Wie lange ist der Täter schon in der Schweiz? Hat er Familie hier, eine Ehefrau und Kinder? Usw. Gemäss der Durchsetzungsinitiative dürfte der Richter nur feststellen, ob der Tatbestand erfüllt ist oder nicht. Falls ja, müsste er zwingend die Landesverweisung aussprechen. Er hätte keinerlei Spielraum mehr, um einzelfallgerecht zu entscheiden. In der gesetzlichen Umsetzung des Parlaments sind an sich sogar mehr Delikte aufgeführt, die zur Landesverweisung führen können, als in der Durchsetzungsinitiative - wohl auch, weil die Initianten an einige gar nicht gedacht haben. Dass allerdings zum Beispiel Geldwäscherei, ungetreue Geschäftsbesorgung, Bestechung und Steuerbetrug fehlen, ist aber besonders bemerkenswert. 
</p><p><b>Falls die Durchsetzungsinitiative angenommen wird, wie kann man sich dann gegen eine Landesverweisung wegen eines solchen relativ leichten Delikts wehren?</b></p><p>Man kann vor Bundesgericht gehen, was zwingend wäre, wenn die kantonalen Richter die Durchsetzungsinitiative so anwenden, wie es ihrem Wortlaut entspricht. Das Bundesgericht würde mit Hunderten von Beschwerden wegen Landesverweisungen nach Bagatelldelikten eingedeckt. Heute ficht man eine kleine Geldstrafe kaum an. In Zukunft aber müssten Ausländer/innen diese wegen der mit ihr gekoppelten Landesverweisungen anfechten. Und falls das Bundesgericht die Urteile nicht aufheben würde, würden diese mit grosser Aussicht auf Erfolg nach Strassburg weitergezogen. 
</p><p><b>Würden diese Beschwerdeverfahren die Ausweisung aufschieben?</b></p><p>Das Bundesgericht würde die aufschiebende Wirkung praxisgemäss wohl erteilen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dagegen erteilt die aufschiebende Wirkung sonst nur im Ausnahmefall. Bei einer Beschwerde gegen eine Ausweisung aufgrund eines Bagatelldelikts würde er seine Praxis wohl ebenfalls anpassen, weil das Missverhältnis zwischen der begangenen Tat und der Rechtsfolge für die Betroffenen derart gross ist, dass kein öffentliches Schutzinteresse den sofortigen Vollzug rechtfertigen könnte. Die Strassburger Entscheide lassen meist mehrere Jahre auf sich warten, doch würde der EGMR einen Pilotfall wohl vorziehen, um Klarheit zu schaffen. Dass der EGMR die Beschwerden in Bagatellfällen gutheissen würde, ist aufgrund der bisherigen Praxis zu Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ("Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens") nicht zweifelhaft. Und darauf könnten sich alle Betroffenen berufen, die entweder in der Schweiz aufgewachsen sind oder hier Familienangehörige haben. Die Durchsetzungsinitiative führte trotzdem zu einer grossen Rechtsunsicherheit. 
</p><p><b>Müssten nicht schon die kantonalen Gerichte die Menschenrechtskonvention berücksichtigen? </b></p><p>Doch. Aber es ist denkbar, dass sie unter Hinweis auf die Durchsetzungsinitiative und den darin verankerten Vorrang des Landesrechts gegenüber dem Völkerrecht Art. 8 EMRK missachteten. In der Durchsetzungsinitiative steht ausdrücklich: "Die Bestimmungen über die Landesverweisung ... gehen dem nicht zwingenden Völkerrecht vor." Artikel 8 der Menschenrechtskonvention gilt als nicht zwingendes Völkerrecht. Allerdings wird der Verhältnismässigkeitsgrundsatz, der die Richter zu einem Abwägen der Interessen des Täters und des öffentlichen Interesses im Einzelfall verpflichtet, von namhaften Juristen als zwingendes Völkerrecht betrachtet. 
</p><p><b>Unabhängig vom Ausgang solcher Beschwerden bringt die Durchsetzungsinitiative für Gewerkschafter/innen ohne Schweizerpass auf jeden Fall ein erhöhtes Risiko, grosse Probleme zu bekommen, wenn sie an Demos oder Aktionen in Betrieben teilnehmen. Würden Sie ihnen künftig davon abraten, falls die Initiative durchkommt?</b></p><p>Denkbar ist auch das Verhaltensmuster "Jetzt erst recht, das lasse ich mir nicht bieten!" Die massenhafte Überschreitung dieser unverhältnismässigen Rechtsnormen würde den Rechtsstaat lahmlegen. Wahrscheinlicher ist aber, dass bei den meisten Menschen ohne Schweizerpass die Angst vor den Konsequenzen so gross wäre, dass sie künftig auf solche Aktivitäten verzichten würden. Die Initiative ist so betrachtet nicht nur eine extrem aggressive Attacke gegen den Rechtsstaat als Fundament unserer Demokratie, sondern ein eigentliches Einschüchterungsprogramm gegen kritische Bürgerinnen und Bürger. Sie eignet sich bestens, eine lebendige Demokratie zu ersticken, und läuft auf eine Knebelung aller ausserparlamentarischen Bewegungen hinaus. Gewerkschafter/innen, die sich in guten Treuen für ihre Rechte engagieren, wären immer mit einem Bein "draussen", weil die Schwelle des Tatbestandes, der zwingend zur Landesverweisung führt, so niedrig ist. 
</p><p><b>Eine weitere Option wäre, sich einbürgern zu lassen... </b></p><p>Das würde ich sowieso empfehlen, weil man damit politisch die vollen Rechte als Bürger und Bürgerin erlangt und nicht mehr zum Statisten politischer Inszenierungen degradiert ist. Es gibt in der Schweiz mehrere hunderttausend Ausländer/innen, die die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen würden. Es ist stossend und für eine Demokratie höchst bedenklich, wenn etwa ein Fünftel bis ein Viertel der im Land lebenden Menschen nicht als Stimmbürger/innen mitwirken können. Die Einbürgerung gewährte nicht nur mehr Daseinssicherheit, sondern würde auch eine demokratiepolitisch äusserst bedenkliche Situation, in der Bürger den stimmlosen Nichtbürgern den Tarif diktieren, beseitigen. 
</p><p><b>Der Fehler für die tiefe Einbürgerungsquote liegt aber wohl nicht nur bei den Ausländer/innen? </b></p><p>Nein, im Einbürgerungsverfahren sind sie bisher zum Teil auf eine entwürdigende Art einem Striptease unterzogen worden. Die Einbürgerungshürden sind in der Schweiz im Vergleich zu andern Ländern sehr hoch, insbesondere die zeitlichen Voraussetzungen. Teilweise stellen Gemeinden aber auch zu hohe Anforderungen an die sprachlichen Kenntnisse. Mir ist etwa ein SBB-Kollege bekannt, dessen Einbürgerung nach vielen Jahren in der Schweiz an angeblich fehlenden sprachlichen Kenntnissen gescheitert ist, obwohl er sich am Arbeitsplatz gut verständigen kann und geschätzt wird. 
</p><p><b>Sind auch die Kosten ein Hinderungsgrund?</b></p><p>Heute kaum mehr. Früher waren die Kosten abhängig vom Einkommen, heute bezahlt man nur noch kostendeckende Verfahrensgebühren, die je nach Gemeinde etwas variieren. Ein Secondo, der sich als Jugendlicher einbürgern lässt, muss in der Regel weniger als 1000 Franken bezahlen, sonst kostet die Einbürgerung bis etwa 2000 Franken. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4064</guid><pubDate>Thu, 21 Jan 2016 09:54:53 +0100</pubDate><title>Und dann muss unser Coiffeur gehen…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/und-dann-muss-unser-coiffeur-gehen</link><description>Nein zum Missbrauch der Verfassung, nein zur Durchsetzungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Durchsetzungsinitiative wird sich auf die Sozialversicherungen und deren ausländische Leistungsbeziehende fatal auswirken. Denn nun führt auch der "Sozialmissbrauch" zur Ausweisung. Dieser aber ist schnell mal geschehen - auch ohne bösen Willen. </p><p>Vor zwei Jahren nahm eine knappe Mehrheit die Masseneinwanderungsinitiative an. Danach wurde schnell klar, dass die Auswirkungen des Begehrens zuvor nur oberflächlich diskutiert worden waren. Dasselbe sollte sich bei der Durchsetzungsinitiative nicht wiederholen.
</p><h3> Sozialmissbrauch: neu ein Verbrechen </h3><p>Die Durchsetzungsinitiative stelle bloss sicher, dass kriminelle Ausländer/innen rasch aus der Schweiz ausgewiesen werden. So deren Autoren. Das Volksbegehren wird aber viel weitreichender wirken, was uns alle negativ treffen wird. Sie verletzt zentrale Prinzipien unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens wie die Menschenrechte und die richterliche Überprüfung von Entscheiden. Die Durchsetzungsinitiative wird sich aber auch auf unser Sozialversicherungssystem auswirken. Unsere Bundesverfassung wird einen neuen Straftatbestand erhalten: den Sozialmissbrauch. Was heisst das? Wer kann sich da schuldig machen? 
</p><p>Es ist klar: Wer Leistungen von Sozialversicherungen unrechtmässig bezieht, ist zu bestrafen. Unser Sozialversicherungsrecht kennt bereits viele Strafbestimmungen, welche die Täter/innen hart anfassen. Auch unser Strafgesetzbuch ahndet den Betrug scharf. Und die vom Parlament beschlossene Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative führt den Straftatbestand des Sozialmissbrauchs ein. Mit der Durchsetzungsinitiative jedoch wird der Sozialmissbrauch zum Verbrechen erhoben. Ein Verbrechen, das aber nur von Ausländer/innen begangen werden kann. Denn die neue Verfassungsbestimmung über den Sozialmissbrauch richtet sich ausschliesslich an ausländische Staatsangehörige. Vor dem Gesetz wären in der Schweiz nicht mehr alle gleich. Das stellt uns auf die Stufe von Unrechtsstaaten. 
</p><h3>Arzt vergisst Meldung - raus! </h3><p>Eine Ausländerin oder ein Ausländer, der sich eines Sozialmissbrauchs schuldig macht, soll ab einer Schadenssumme von Fr. 300 automatisch ausgeschafft werden. Ohne Wenn und Aber, ein einziger Verstoss genügt. Wer nun glaubt, dass damit einzig IV-Betrüger und BMW-fahrende Sozialhilfebezüger im Visier stehen, der täuscht sich. Die Durchsetzungsinitiative definiert als Sozialmissbrauch auch Bagatellfälle. Sobald eine Sozialversicherungsleistung unrechtmässig bezogen wird, liegt ein Sozialmissbrauch vor. Böswilligkeit, Bereicherungsabsicht oder fiese Tricks sind dabei nicht nötig. Es genügt Unachtsamkeit und Unkenntnis der Rechtslage. Angesichts unseres komplexen Sozialversicherungssystems kann ein unrechtmässiger Bezug einer Leistung schnell mal passieren. Betroffen wären davon Ausländer/innen, die hier bestens integriert sind, die arbeiten und Familie haben. Beispiele: </p><ul><li>Ein deutscher Arzt erhält eine Kinderzulage für seine Tochter, die aufs Gymnasium geht. Nach der Matur entscheidet sich die Tochter, vor dem Studium ein Jahr lang im Ausland zu jobben. Der Vater vergisst den Ausbildungsunterbruch zu melden und bezieht weiterhin die Kinderzulagen, obwohl er kein Anrecht darauf hätte. Er hat so einen Sozialmissbrauch begangen. Die Folge bei Aufdeckung: automatische Ausschaffung nach Deutschland. </li><li>Eine kanadische Musikerin wird Mutter und erhält eine Mutterschaftsentschädigung von der Erwerbsersatzordnung. 8 Wochen später nimmt sie ein Engagement für 10 Aufführungen eines Musicals an. Sie unterlässt es, dies der Ausgleichskasse zu melden und bezieht weiterhin die Mutterschaftsentschädigung. Auch da droht die Ausschaffung nach Kanada. </li><li>Ein portugiesischer Teilinvalider kann sein Pensum als Verkäufer um 10% erhöhen. Er vergisst diese Veränderung in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen der IV-Stelle zu melden und bezieht die unveränderte IV-Rente. Dadurch begeht er einen Sozialmissbrauch. Bei Aufdeckung wird er nach Portugal ausgeschafft. </li></ul><h3>Chaos bei den Sozialversicherungen </h3><p>Auch die Sozialversicherungsbehörden sind von der Durchsetzungsinitiative betroffen. Sie müssten eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren. So müssten etwa Pensionskassen diesen unverzüglich melden, wenn ausländische Versicherte eine Rentenleistung unrechtmässig beziehen. Für die Pensionskassen bedeutet dies, dass sie zuerst die Nationalität ihrer Versicherten in Erfahrung bringen müssten. Ein riesiger bürokratischer Aufwand. Dasselbe müssten die Unfallversicherer, die Krankenkassen und andere Sozialwerke tun. Zudem hätten sie die ausländischen Versicherten über die Rechtsfolgen eines unrechtmässigen Leistungsbezugs zu informieren. Der Vollzug des neuen Straftatbestandes wäre extrem aufwändig und schwierig. Fazit: Es mangelt uns nicht an Gesetzen, um den Sozialmissbrauch in der Schweiz zu ahnden. Eine weitere Verschärfung, wie sie die Durchsetzungsinitiative verlangt, führt zu Apartheid-Recht und würde bestens integrierte Ausländer/innen in ihrer Existenz treffen. Vielleicht unsere Lebenspartnerin, unseren Arbeitskollegen, unseren Nachbarn, unsere Tennispartnerin, unseren Coiffeur, unseren... </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Sozialpolitik</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4038</guid><pubDate>Mon, 11 Jan 2016 13:29:40 +0100</pubDate><title>Diese Initiative verletzt das Gebot der Menschlichkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/diese-initiative-verletzt-das-gebot-der-menschlichkeit</link><description>Interview mit alt Bundesrichter Niccolò Raselli zur Durchsetzungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Niccolò Raselli war von 1995 bis 2012 Bundesrichter. Er bleibt einer der prominentesten Verfechter einer Justiz, die Automatismen ablehnt. Wenn Gerichte zu menschenwürdigen Entscheidungen kommen wollten, dann hätten sie private und öffentliche Interessen abzuwägen, meint Raselli - und stellt sich deshalb vehement gegen die SVP-Durchsetzungsinitiative. </p><p><b>SGB-Newsletter: In einer Stellungnahme haben Sie die Durchsetzungsinitiative als "Monstrum" bezeichnet. Sie waren als Bundesrichter für Ihre abwägenden Worte bekannt. Wieso dieses harte Urteil? </b></p><p>Niccolò Raselli: Beginnen wir mit dem Wesentlichen, dem Inhaltlichen. Die SVP will einen Ausschaffungs-Automatismus für verurteilte Ausländer/innen. Das heisst: Menschen ohne Schweizer Pass, die wegen einer Straftat - die Initiative führt dazu einen sehr langen Katalog auf - verurteilt worden sind, werden automatisch ausgeschafft, ohne Rücksicht auf das Verschulden respektive die Höhe der auferlegten Strafe. Die so Verurteilten haben gar nicht mehr die Möglichkeit, Gründe vorzubringen, warum sie die Ausschaffung übermässig hart trifft und daran kein überwiegendes Interesse besteht. Das ist schlicht unerhört! - Ein Monstrum ist die Initiative auch aus formalen Gründen. Das Parlament hat ja inzwischen die Ausführungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative beschlossen. Es hat darin, weil durch die Verfassung verpflichtet, eine Härtefallklausel integriert. Statt ein Referendum gegen dieses Gesetz zu ergreifen, hat die SVP die Durchsetzungsinitiative beschlossen, die weit über die ursprünglichen Forderungen der Ausschaffungsinitiative hinausgeht. Resultat: wir haben zwei Verfassungsbestimmungen und eine Ausführungsgesetzgebung, die sich teilweise widersprechen. 
</p><p><b>Stimmt es, dass vor allem die Secondos durch den Automatismus der Ausweisung besonders hart betroffen sind?</b></p><p>Ja, das stimmt. Eine spezielle Bestimmung der Volksinitiative will das so. Sie legt fest, dass jemand, der in den letzten 10 Jahren aus welchem Grund auch immer zu einer Freiheitsstrafe oder Geldbusse verurteilt worden ist, automatisch ausgeschafft werden muss, wenn er sich erneut etwas hat zuschulden kommen lassen. Weil da auch Bagatellstraftatbestände eingeschlossen sind, trifft das Secondos besonders hart. Denn unter Umständen kennen diese im Land, in das sie ausgewiesen werden sollen, keinen einzigen Menschen, vielleicht auch nicht einmal dessen Sprache. 
</p><p><b>Können Sie ein Beispiel geben?</b></p><p>John, ein junger Engländer, ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen. John wurde als junger Erwachsener wegen Haltens einer Haschischpflanze bestraft. Jahre später wird er wegen einfacher Körperverletzung angeklagt. Es handelt sich um einen leichten Fall, er wird zu einer Busse verurteilt. John ist inzwischen mit einer Schweizerin verheiratet und hat zwei Kinder mit ihr. All dies hilft ihm allerdings nicht: Er wird automatisch des Landes verwiesen. Die Initiative wird also auch Familien auseinander reissen. Es gilt zu bedenken: 2014 heirateten rund 23% der Schweizer/innen hierzulande ausländische Staatsangehörige. 
</p><p><b>Sie kritisieren, dass der auf die Menschenrechtskonvention zielende Automatismus der Politik von Putin vergleichbar sei. Was meinen Sie damit? </b></p><p>Letztlich geht es mit dem Automatismus darum, die Gerichte auszuhebeln. Man will die dritte Gewalt ausschalten, die von der Verfassung verpflichtet ist, jeden Einzelfall abzuwägen und das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten. Man will weg von der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EMRK. Eine weitere SVP-Initiative, die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative, sieht ja vor, dass bei einem Widerspruch zwischen Bundesverfassung und EMRK die Schweiz letztere kündigen müsste. Das ist dieselbe Politik, wie sie Putin verfolgt. Nur geht Putin diplomatischer vor: Er hat die EMRK nicht gekündigt, sondern ein Gesetz erlassen, das bei Widersprüchen zwischen russischer Verfassung und EMRK festlegt, dass erstere jeweils Vorrang hat. 
</p><p><b>Und wenn die von Ihnen erwähnte sogenannte Selbstbestimmungsinitiative, die die SVP im Köcher hat, durchkäme: Wären dann die Menschenrechte, soweit sie der internationale Rahmen für die Schweiz vorgibt, eliminiert?</b></p><p>Nein, so stimmt das nicht. Denn die in der EMRK festgelegten Menschenrechte stehen ja auch in unserer Verfassung. Das Problem ist nur: Wenn die Bundesverfassung selber Menschenrechte einschränkt, indem sie - wie in der Durchsetzungsinitiative - den Anspruch auf rechtliches Gehör verweigert und die Prüfung der Verhältnismässigkeit verweigert, dann kann das keine Instanz mehr korrigieren. 
</p><p><b>Wenn Sie Ihr Nein zur Durchsetzungsinitiative zusammenfassen müssten...</b></p><p>Es geht bei der Abstimmung zur Durchsetzungsinitiative nicht um die Frage, ob Ausländer, die hierzulande mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, in der Schweiz bleiben können oder nicht. Es geht vielmehr um die Frage, ob diesen Personen das Recht zusteht, zur Landesverweisung überhaupt angehört zu werden. Und es geht darum, dass abgeklärt werden kann, ob ein Härtefall vorliegt, der einen ausnahmeweisen Verbleib in der Schweiz rechtfertigt. Der von der Durchsetzungsinitiative unabhängig der Strafhöhe vorgesehene Ausweise-Automatismus ist unmenschlich. 
</p><h5>SGB-Flyer</h5><p>Der SGB - und mit ihm viele weitere Organisationen bis weit in das bürgerliche Lager hinein - bekämpft die Durchsetzungsinitiative. Der SGB hat deshalb für seine Verbände und Bünde einen <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/156d__Frauenloehne.pdf" class="download">Flyer</a> produziert. Auf der Strasse soll so für ein Nein geweibelt werden. Wenn auch Sie mithelfen wollen, die totalitäre Automatismen-Politik der SVP zu bekämpfen, dann können Sie unter Angabe der benötigten Zahl diesen Flyer <a href="#" data-mailto-token="thpsav1ybao5rlssluilynlyGzni5jo" data-mailto-vector="7">hier </a>gratis bestellen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4028</guid><pubDate>Tue, 22 Dec 2015 11:28:28 +0100</pubDate><title>Nein zur SVP-Attacke auf unseren Rechtsstaat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nein-zur-svp-attacke-auf-unseren-rechtsstaat</link><description>Breites Bündnis gegen die sogenannte Durchsetzungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die "Durchsetzungsinitiative" ist ein Frontalangriff auf unseren Rechtsstaat und unsere Institutionen. Der SGB ist Teil eines breiten Bündnisses, das gegen die Initiative antritt.</p><p>Die SVP-Initiative, über die wir am 28. Februar 2016 abstimmen, hebelt die Gewaltenteilung aus, entmachtet das demokratisch gewählte Parlament und stellt die Grund- und Menschenrechte direkt in Frage. Die SVP missbraucht die Volksrechte als plebiszitäres Kampagneninstrument. Das "Komitee für den Rechtsstaat - Nein zur Durchsetzungsinitiative", bestehend aus SP, Grünen, Juso, Jungen Grünen, Unia, Solidarité sans frontières, FIMM, ECAP und SGB, tritt gegen diese antidemokratische Initiative an.
</p><p>"Bei Annahme der Initiative sind mehrere hunderttausend Menschen ohne Schweizer Pass von der Ausweisung bedroht - und zwar bei Bagatelldelikten", warnt SP-Nationalrätin Nadine Masshardt. Laut Unia-Präsidentin Vania Alleva wären "insbesondere Secondas und Secondos betroffen, die ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht und ihren Lebensmittelpunkt hier haben. Sie wegen geringfügiger Vergehen auszuschaffen, ist unmenschlich und diskriminierend".
</p><p>Die SVP benutzt die Initiative als Ablenkungsmanöver, in Wirklichkeit zielt sie auf unseren Rechtsstaat. "Das Recht auf einen fairen Prozess, Gleichbehandlung vor dem Gesetz, die Unabhängigkeit der Justiz - all diese Errungenschaften stehen auf dem Spiel", sagt Balthasar Glättli, Nationalrat der Grünen. Die SVP verstehe Demokratie zusehends als Herrschaft der Mehrheit. Dieser totalitären Tendenz müsse Einhalt geboten werden.
</p><p>SP-Ständerat Hans Stöckli befürchtet bei einem Ja jahrelange Rechtsunsicherheit und chaotische Zustände im Justizwesen. "Es ist völlig unklar, was mit den Bilateralen Verträgen und der EMRK passieren würde, denn die Initiative ist nicht kompatibel mit internationalen Verträgen. Kommt dazu: Die Initiative ist so rigide formuliert, dass sie Parlament und Justiz faktisch entmachtet. Damit wird die Gewaltenteilung ausgehebelt".
</p><p>Das "Komitee für den Rechtsstaat - Nein zur Durchsetzungsinitiative" findet es bedenklich, dass die Wirtschaftsverbände die gefährliche und antidemokratische "Durchsetzungsinitiative" nicht bekämpfen. Sei es, weil sie die Konsequenzen unterschätzen oder weil sie mit der SVP einen Deal eingegangen sind. Dabei greift schon diese Initiative unseren Rechtsstaat und unsere demokratischen Institutionen an, nicht erst die "Landesrecht-vor-Völkerrecht-Initiative". An diesen Errungenschaften muss die Wirtschaft ein grosses Interesse haben. Darum sind Economiesuisse und co. aufgefordert, sich endlich gegen die Durchsetzungsinitiative zu engagieren.
</p><h5>Kontakt:</h5><ul><li>Komitee für den Rechtsstaat - Nein zur Durchsetzungsinitiative, c/o SP Schweiz, Spitalgasse 34, CH-3001 Bern, Tel. 031 329 69 69</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3993</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2015 09:35:12 +0100</pubDate><title>Ja zu den Menschenrechten heisst Nein zur Durchsetzungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ja-zu-den-menschenrechten-heisst-nein-zur-durchsetzungsinitiative</link><description>Sieben Gründe, weshalb der SGB und die Gewerkschaften Nein zur Durchsetzungsinitiative sagen</description><content:encoded><![CDATA[<h3> Nein zur Zweiklassenjustiz</h3><p>Straftäter sind zu bestrafen. Aber nach Schwere des Deliktes und nicht nach Nationalität. Es geht nicht an, dass Menschen je nach Pass für die gleiche Tat unterschiedlich bestraft werden. Die Initiative will, dass für die gleiche Tat der eine Täter eine Geldbusse zu bezahlen hat, während der andere drakonische Massnahmen bis zur Verbannung aus seiner gewohnten Lebensumgebung zu gewärtigen hat.
</p><h3>Nein zu einem menschenverachtenden Automatismus</h3><p>Die Initiative will Personen ohne Schweizer Pass selbst bei leichten Delikten automatisch und ohne Rücksicht auf die Umstände ausschaffen – auch dann, wenn sie in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Die im Parlament beschlossene Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative kennt für solche Fälle immerhin eine Härtefallklausel und respektiert wenigstens einen Rest von Verhältnismässigkeit. Genau das will die Durchsetzungsinitiative nicht. Verhältnismässigkeit ist jedoch ein hoher, pragmatisch bewährter Lebenswert, der ideologischer Reinheit vorzuziehen ist.
</p><h3>Nein zur Ausgrenzung der hier lebenden AusländerInnen</h3><p>Secondos und Secondas wird signalisiert, dass sie nicht gleich behandelt werden, wenn sie mal straffällig werden sollten – und sei dies auch nur aus Leichtsinn. Diese Botschaft von "Du darfst dir gar nichts zuschulden kommen lassen, sonst bist du weg" ist alles andere als integrationsfördernd. Sie sagt im Klartext: "Ihr seid zweitklassig".
</p><h3>Nein zur Aushebelung des Rechtsstaates</h3><p>Die vorgeschlagene Verfassungsnorm verletzt die in unserer Verfassung verankerten Grundrechte, die Menschenrechtskonvention und das Personenfreizügigkeitsabkommen. Die Initiative wirkt mit ihren detaillierten Bestimmungen wie ein Gesetz. Sie lässt weder dem Parlament noch den Gerichten irgendeinen Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Damit verletzt sie das Prinzip der Gewaltenteilung gleich doppelt.
</p><h3>Nein zur Zwängerei</h3><p>Die Ausschaffungspraxis wurde seit der Annahme der Ausschaffungsinitiative verschärft. Mit der Umsetzungsgesetzgebung wird sie noch strenger. Das Parlament kam damit dem Hauptanliegen der Ausschaffungsinitiative fristgerecht nach. Wem ein Umsetzungsgesetz nicht gefällt, kann dagegen das Referendum ergreifen. Das hat die SVP nicht getan. Statt sich an die bewährten Spielregeln unserer Demokratie zu halten, setzt sie mit ihrer Initiative auf unnötige und unschweizerische Zwängerei.
</p><h3>Nein zur systematischen und dauernden Attacke auf die Menschenrechte</h3><p>Die SVP sammelt zur Zeit Unterschriften für ihre sogenannte "Selbstbestimmungsinitiative". Dort geht sie im gleichen Feld noch einen Schritt weiter: Sie will, abgesehen vom zwingenden Völkerrecht, die Verbindlichkeit internationalen Rechts in der Schweiz auslöschen. Würde diese Initiative angenommen, könnte die SVP Attacken bisher ungeahnten Ausmasses gegen die Sozial- und Menschenrechte reiten. Das müssen wir jetzt schon stoppen!
</p><h3>Nein zum Etikettenschwindel</h3><p>Die Bezeichnung "Durchsetzungsinitiative" suggeriert, dass nun etwas durchzusetzen sei, was vor langem schon beschlossen worden sei. Das ist ein Etikettenschwindel. Denn die Durchsetzungsinitiative und der entsprechende Deliktekatalog gehen weit über das hinaus, was seinerzeit eine knappe Mehrheit mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative beschlossen hatte. Die Initiative setzt die Ausschaffungsinitiative nicht durch, sondern verschärft sie massgeblich. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3989</guid><pubDate>Fri, 04 Dec 2015 14:48:22 +0100</pubDate><title>Bilaterale erhalten – Löhne und Arbeitsplätze schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/bilaterale-erhalten-loehne-und-arbeitsplaetze-schuetzen</link><description>Der SGB zur Umsetzung zu Masseneinwanderungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Entscheid des Bundesrates zur "Umsetzung" des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungsinitiative") enthält für die Arbeitnehmenden in der Schweiz einige positive Elemente aber auch Gefahren. Positiv ist, dass der Bundesrat die Bilateralen erhalten will und mit der EU in erster Linie eine einvernehmliche Lösung suchen will. Denn für ein kleines Land wie die Schweiz ist es essentiell, mit der EU, ihrem wichtigsten Wirtschaftspartner, geregelte Verhältnisse zu haben.
</p><p>Die einseitige Einführung einer Schutzklausel birgt grosse Gefahren, dass dieses geregelte Verhältnis nachhaltig gestört wird. Eine solche Schutzklausel muss im Detail auf ihre Folgen geprüft werden.
</p><p>Klar ist, dass das ausgesprochen knappe Ja am 9. Februar 2014 nur zustande gekommen ist, weil sich viele Arbeitnehmende Sorgen um die Löhne und die Arbeitsplätze machten. Diese Sorgen und Probleme müssen gelöst werden. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Dieses Versprechen der Flankierenden Massnahmen ist konsequent durchzusetzen. Zudem braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Situation der älteren Arbeitnehmenden.
</p><p>Klar ist ebenfalls, dass das frühere Kontingentssystem (Saisonnierstatut usw.) negative Auswirkungen für die Arbeitnehmenden hatte: Schwarzarbeit, Tieflohnjobs, Lohndruck und unwürdige Arbeitsbedingungen waren an der Tagesordnung. Ein neues Saisonnierstatut oder ähnliche Lösungen lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund ab. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 <a name="Text9"><br></a></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category><category>Wirtschaft</category><category>Aussenwirtschaft</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3988</guid><pubDate>Fri, 04 Dec 2015 12:08:32 +0100</pubDate><title>Gleiche Strafen für gleiche Taten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gleiche-strafen-fuer-gleiche-taten</link><description>Nein zur Durchsetzungsinintiative und weitere Parolen des SGB für die Abstimmung vom 28. Februar</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nein zu Durchsetzungsinitiative, zweiter Gotthardröhre und gegen die Heiratsstrafe, Ja zum Spekulationsstopp mit Nahrungsmitteln - die Parolen des SGB für die Abstimmung vom 28. Februar. </p><p class="Text">Nein zur Durchsetzungsinitiative, weil sie ein Zwei-Klassen-Recht einführt. Nein zur zweiten Gotthardröhre, weil sie die Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs von der Strasse auf die Bahn gefährdet. Nein zur Initiative "gegen die Heiratsstrafe", weil es diese gar nicht gibt. Und schliesslich Ja zur Spekulationsstopp-Initiative, weil sie unmoralisches Geschäften einschränkt: Das sind die Parolen die der SGB-Vorstand jeweils einstimmig für die Vorlagen des eidgenössischen Urnenganges vom 28. Februar 2016 beschlossen hat.</p><h3>Durchsetzungsinitiative der SVP: Nein </h3><p>Der SGB lehnt die Durchsetzungsinitiative ab, weil sie ein Zweiklassenrecht einführt. Die Bestrafung einer Tat darf nur vom Ausmass der Tat und nicht von der Nationalität des Täters oder der Täterin abhängen. Wenn vier Jugendliche, drei Schweizer und ein nicht eingebürgerter Secondo, in jugendlichem Leichtsinn einen Einbruch begehen, sollen sie bestraft werden, und zwar alle gleich. Es geht nicht an, dass der Secondo, der hier ansonsten gut integriert ist, darüber hinaus noch ausgeschafft werden soll. So wird die Verhältnismässigkeit ausgeschaltet. Verhältnismässigkeit ist jedoch nicht nur ein Verfassungsgrundsatz sondern ebenso eine bewährte Alltagsmaxime.
</p><h3>Zweite Gotthardröhre: Nein</h3><p>Der Bau eines zweiten Strassentunnels widerspricht der vom Stimmvolk wiederholt unterstützten Verlagerungspolitik von der Strasse auf die Schiene. Das Versprechen, die beiden Röhren nur einspurig zu betreiben, ist kaum glaubwürdig, weil kaum durchzuhalten. Die so früher oder später ermöglichte Öffnung aller vier Spuren würde eine Reduktion des Alpentransitverkehrs auf der Strasse verunmöglichen. Mit der NEAT stehen genügend Kapazitäten zur Verfügung, um während der Sanierung die Nord-Süd-Verbindung zu gewährleisten und die mit der Annahme der Alpen-Initiative beschlossene Verlagerung endlich umzusetzen. - Bereits der SGB-Kongress 2014 hat eine entsprechende Resolution des Gewerkschaftsbundes Tessin angenommen.
</p><h3>CVP-Initiative "gegen die Heiratsstrafe": Nein</h3><p>Die Initiative will die angebliche Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber anderen Lebensgemeinschaften bei den Steuern und der Altersvorsorge aufheben. In den Sozialversicherungen werden die Ehepaare jedoch nicht benachteiligt, sondern durch exklusive Leistungen (Witwenleistungen, Ehegattensplitting, Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartner, etc.) insgesamt privilegiert. Eine vollständige Beseitigung des 150%-Plafonds in der AHV hätte jährliche Kostenfolgen von 2 Mrd. Franken. Die heutigen Leistungen zu Gunsten der Verheirateten betragen jährlich 2,8 Mrd. Unter dem Strich würden also die Verheirateten schlechter fahren als heute. Auch im Steuerrecht sind die Benachteiligungen der Ehepartner gegenüber den Konkubinatspaaren weitestgehend beseitigt. Richtig ist, dass bei der AHV wegen des Plafonds von 150% der steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen zu wenig Rechnung getragen wird. Eine Anpassung an die neuen Rollenmodelle ist nötig. Daher braucht es eine Anhebung des Plafonds, so wie sie der Ständerat im Rahmen der Altersvorsorge 2020 beschlossen hat.
</p><h3>Volksinitiative "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln": Ja</h3><p>Die von der JUSO lancierte und der SP, den Grünen und verschiedenen Hilfswerken unterstützte Initiative verlangt vom Bund, Vorschriften zur Bekämpfung der Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln zu erlassen. Die Initiative sorgt dafür, dass unmoralische Spekulations-Geschäfte wenigstens auf Schweizer Boden eingeschränkt werden. Sie sendet ein wichtiges Signal, dass die Bevölkerung diese Geschäfte eindämmen will und die Schweiz nicht zu einem Hafen für eine Spekulation wird, die in anderen Ländern bekämpft wird. Die negativen Folgen auf Steuererträge und Arbeitsplätze sind bescheiden sind, werden jedoch von den Gegnern masslos übertrieben. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Migration</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3973</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2015 09:23:24 +0100</pubDate><title>Keine Grenzzäune</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/keine-grenzzaeune</link><description>Session II: Flüchtlinge und Grenzkontrollen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Beide Räte diskutieren in einer sogenannten ausserordentlichen Session das Thema "Flüchtlinge und Grenzkontrollen". Im Zentrum dabei: eine in beiden Kammern hinterlegte SVP-Motion, die gewährleisten will, dass illegale Grenzübertritte verhindert werden - und dazu notfalls die Armee aufbieten will.
</p><p>Vorneweg: nicht alle der in der ausserordentlichen Session besprochenen Vorstösse sind auf Niveau der SVP. Eine "bessere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt" (Motion Grunder) ist sicher wünschenswert, und über eine "gesamtheitliche Strategie des Bundesrates zu den aktuellen Herausforderungen in der Asylpolitik" (Motion CVP-EVP) soll man diskutieren. Abzulehnen ist die Motion der Freisinnigen, allen Asylsuchenden aus Eritrea generell nur noch vorläufigen Schutz zu bieten. Der Vorstoss der SVP hingegen ist von anderer Qualität. Sie hat ihre Motion Mitte September, zwei Monate vor den Pariser Attentaten, eingereicht. Die SVP ist im Krieg. Sie will die Armee aufbieten, um die Grenze zu schützen. Gegen Flüchtlinge. "Unverzüglich" müsse der Bundesrat reagieren, um eine Eskalation zu verhindern. Undsoweiter ... Man kennt den Ton dieser Hetze gegen die Flüchtenden. Mit Sicherheit wird die Partei, nunmehr nach Paris, bei der Beratung im Plenum zu noch schrilleren Tönen finden.
</p><p>Vor unseren Augen spielt sich eine menschliche Tragödie ab. Menschen sind in Europa massenhaft in Flucht wie nie mehr seit dem Zweiten Weltkrieg. Die SVP macht aus diesen Schutzbedürftigen Angreifer, gegen die man sich verteidigen muss. So alt sind die SVP-Mannen doch nicht, dass ihnen bereits aus dem Gedächtnis entglitten wäre, wie die Schweiz in den Zeiten des Weltkriegs Flüchtlinge an der Grenze abgefangen - und in den sicheren Tod zurück geschickt hat.
</p><p>Gut, dass der Bundesrat kühlen Kopf bewahrt und Ablehnung der Motion beantragt. Zu hoffen ist, dass aufgrund der abscheubaren Pariser Attentate nicht zu viele Abgeordnete Ursache und Wirkung, resp. Terroristen und Asylsuchende, verwechseln. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2344</guid><pubDate>Mon, 21 Sep 2015 09:02:00 +0200</pubDate><title>Für eine menschliche Asylpolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fuer-eine-menschliche-asylpolitik</link><description>Aufruf der SGB-Migrationskommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> An der Grenze zu Europa, aber auch innerhalb Europas, spielt sich zurzeit eine humanitäre Katastrophe ab. Die Schweiz kann da nicht wegschauen. Sie muss ihren Teil der Verantwortung wahrnehmen. Der SGB und insbesondere seine Migrationskommission fordern eine menschliche und solidarische Asylpolitik.</p><p>Flüchtende, die an Stacheldrahtzäunen gestrandet sind, Polizisten in Kampfmontur, die auf Kinder einprügeln, Menschen, die gegen den Tod schwimmen: Menschen wollen leben, sind weggezogen, aus dem Elend, aus den elenden Lagern, in denen sich keine Perspektive bietet, sind aufgebrochen in einen Kontinent, den sie mit Hoffnung verwechselten, denn in diesem Kontinent errichtet die Politik mehrheitlich - Grenzzäune. 
</p><p>Die Schweiz kann ihre Augen vor der humanitären Tragödie an den Grenzen ihrer Nachbarstaaten nicht verschliessen. Nicht nur wegen der langen humanitären Tradition: Rotes Kreuz, Genfer Konvention, Flüchtlingsaufnahme während Jahrhunderten. Sondern weil jetzt Solidarität mit den Flüchtenden verlangt ist! Das fordern zunehmend auch mehr Schweizer/innen von der Politik. 
</p><h3>Schweiz muss ihre Pflicht wahrnehmen </h3><p>Die Schweiz hat die Voraussetzungen zu einer grosszügigen Flüchtlingspolitik. Sie hat die Mittel, die Vertriebenen fair und nicht als Ausgebeutete in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Während des Kosovo-Krieges hat die Schweiz 53'000 Flüchtlinge aufgenommen. Auch jetzt verfügt die Schweiz über die Möglichkeiten, asylsuchende Personen in ähnlicher Grössenordnung aufzunehmen. In diesem Sinn hat die SGB-Migrationskommission allen Mitgliedern des eidgenössischen Parlaments geschrieben. Sie appelliert an die Politik, damit diese für eine solidarische Asylpolitik sorgt. "Die Schweiz muss ihre internationale Pflicht gegenüber allen Schutzbedürftigen wahrnehmen und keine Menschen rückweisen, deren Leben in der Folge gefährdet ist", fordert die Kommission in ihrem Appell. 
</p><h3>SGB unterstützt Kundgebung </h3><p>Während das Mittelmeer für Unzählige zum anonymen Friedhof wird, verbreiten hiesige Populisten weiterhin ihre Hass- und Rassismus-Tiraden. Sie beschwören ein "Asyl-Chaos" - und hoffen so auf billige Ernte bei den Wahlen. Der SGB widersetzt sich diesem Kurs und spricht sich für eine solidarische Asylpolitik aus. Im Einklang mit dem Bündnis für eine offene Schweiz fordert der SGB 
</p><p><b>• Keine Rückschaffungen von Flüchtlingen ins Erstaufnahme-Land</b>; 
</p><p><b>• Finanzielle, medizinische und logistische Hilfe an die Länder</b> an den Grenzen Europas, an die Transit-Länder und die Länder in der Nähe von Konfliktgebieten, wo sich besonders viele Flüchtlinge aufhalten - keine Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit; 
</p><p><b>• Grosszügige Aufnahme-Politik</b> für Schutzbedürftige, Beteiligung an einer Europäischen Quotenregelung; 
</p><p><b>• Sichere und legale Wege nach Europa</b>, unter anderem durch die Wiedereinführung des Botschaftsasyls. 
</p><p>In diesem Sinn hat der SGB beschlossen, sich an der <b>Menschenkette und Kundgebung für eine menschliche Asylpolitik</b> zu beteiligen. Diese Aktion wird vom Bündnis für eine offene und solidarische Schweiz organisiert. Sie findet statt am 
</p><p><b>Samstag, 26. September, 17h, Schützenmatte, Bern. </b></p><p>Der SGB ruft seine Mitglieder auf, sich an dieser Kundgebung zu beteiligen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2112</guid><pubDate>Thu, 22 Jan 2015 13:55:00 +0100</pubDate><title>Endlich ein Vorschlag, der in die richtige Richtung geht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/endlich-ein-vorschlag-der-in-die-richtige-richtung-geht</link><description>Erleichterte Einbürgerung für dritte Generation

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass Kinder der dritten Generation erleichtert eingebürgert werden sollen. Ein begrüssenswerter Entscheid. </p><p>Der Bundesrat unterstützt den Entwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates zur erleichterten Einbürgerung. Dieser Entwurf ruht auf der bereits 2008 eingereichten Parlamentarischen Initiative „Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen“ von Ada Marra (SP Waadt). Die Intervention verlangte, dass die dritte Generation von Eingewanderten, die in der Schweiz geboren und hier aufgewachsen sind, in den Genuss eines erleichterten Einbürgerungsverfahrens kommen sollen. Der nunmehr von der Kommission erarbeitete Entwurf hält dennoch eine Reihe von Bedingungen fest: Die betroffene Person muss in der Schweiz geboren, sie muss integriert sein und über eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung verfügen. Ihre Eltern und Grosseltern müssen ebenfalls enge Verbindungen zur Schweiz unterhalten (haben). Nicht vorgesehen ist leider die automatische Einbürgerung. Dennoch stellt der Vorschlag einen Schritt in die richtige Richtung dar. Bleibt zu hoffen, dass das Plenum des Nationalrates in der kommenden Frühjahrssession ebenso klarsichtig entscheidet wie seine zuständige Kommission.
</p><p>Der SGB unterstützt den Vorstoss. Wünschbar wäre das gleiche Vorhaben auch für die Kinder der zweiten Generation.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1106</guid><pubDate>Wed, 10 Dec 2014 15:58:00 +0100</pubDate><title>Kein Zurück zur Diskriminierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/kein-zurueck-zur-diskriminierung</link><description>Vom Kontingentierungssystem zur Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Ja der Gewerkschaften zur Personenfreizügigkeit plus mehr Arbeitnehmerschutz ist eine historische Errungenschaft.</p><p>Nach dem knappen Ja zur sogenannten Masseneinwanderungsinitiative der SVP am 9. Februar droht der Schweiz ein Rückfall in die Zeit vor den bilateralen Verträgen mit der EU. In ein fremdenpolizeilich gesteuertes Kontingentierungsregime. Mit den bilateralen Verträgen übernahm die Schweiz die auf europäischer Ebene geltende Personenfreizügigkeit. Weil es dabei um grundsätzliche Fragestellungen geht, die in ihrer Bedeutung gar nicht überschätzt werden können, werde ich vor den Überlegungen zur Zukunft einen Blick zurück in die Vergangenheit werfen.
</p><h3>Kampfbegriff Überfremdung</h3><p>Die Schweiz war in langen wirtschaftlichen Prosperitätsphasen stets ein Einwanderungsland: von 1890 bis 1914 und von 1946 bis 1974, allerdings mit grossen Unterschieden.
</p><p>Zu Beginn der 1890er Jahre wandelte sich die Schweiz erstmals vom Aus- zum Einwanderungsland. Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an der Wohnbevölkerung erreichte bis 1914 16 Prozent, in den Städten weit mehr.
</p><p>Bis 1914 galt der Grundsatz des freien Personenverkehrs. Die Gewerkschaften waren internationalistisch orientiert. Um 1900 hatten rund die Hälfte der Gewerkschaftsmitglieder einen ausländischen Pass. Einwanderer wie der im deutschen Breslau geborene Sozialdemokrat Herman Greulich spielten in der Gewerkschaftsbewegung eine zentrale Rolle.
</p><p>Ebenfalls um 1900 tauchte der Begriff der Überfremdung erstmals in einer Kampfschrift auf. 1914 fand er Eingang in einen behördlichen Bericht, und 1931 wurde der "Grad der Überfremdung" Teil der neuen Schweizer Ausländergesetzgebung. Die reaktionäre Begriffsbildung richtete sich von Anfang an gegen die Arbeiterbewegung, besonders aber nach dem Generalstreik von 1918.
</p><p>Nach dem Zweiten Weltkrieg waren sowohl die behördliche als auch die gewerkschaftliche Politik völlig anders als jene vor 1914. Die Fremdenpolizei war jetzt das massgebende arbeitsmarktliche Steuerungsinstrument. Die Gewerkschaften verlangten zunächst "Priorität für die einheimischen Arbeitskräfte", im Laufe der 1950er Jahre zunehmend auch Zulassungsbeschränkungen. Dazu forderten sie strikte fremdenpolizeiliche Kontrollen. Gewerkschaftliche Resolutionen und Reden nannten wiederholt das Ziel der "Abwehr der Überfremdung".
</p><p>In den 1960er Jahren gewannen die rechtsaussen stehenden "Überfremdungsgegner" immer mehr Einfluss. In dieser Zeit setzte sich die vom Gewerkschaftsbund geforderte Kontingentierungspolitik offiziell durch.
</p><p>Die Gewerkschaften waren in Abstimmungskämpfen eigentlichen Zerreissproben ausgesetzt. Dies vor allem bei der Schwarzenbach-Initiative von 1970 (54 Prozent Nein, bei einer Männer-Stimmbeteiligung von 74 Prozent). Die Gewerkschaften waren hin und her gerissen zwischen der Forderung nach einer Herabsetzung der Kontingente und jener nach der Gleichbehandlung und Integration der ausländischen Arbeitnehmenden. Der arbeitsmarktpolitische Begriff der Überfremdung wurde dabei fast zwangsläufig zu einem kulturellen. Er richtete sich damals vor allem gegen die Süditaliener.
</p><p>Dieses Hin und Her blieb jahrzehntelang prägend, auch wenn zum Beispiel die 1974 lancierte "Mitenand"-Initiative für eine offenere Migrationspolitik andere Forderungen in die öffentliche Diskussion brachte. So die nach Abschaffung des Saisonnierstatuts.
</p><p>Erst in den 1990er Jahren sprach sich der Gewerkschaftsbund schliesslich für die Personenfreizügigkeit aus. Allerdings nur in Verbindung mit einem neuen, nichtdiskriminierenden Arbeitnehmerschutz. Vorangegangen war dabei die Baugewerkschaft GBI (heute Teil der Unia) mit ihrem hohen Anteil von Migranten.
</p><h3>Desolidarisierung</h3><p>Eine umfassende Bewertung des bisherigen fremdenpolizeilichen Systems und seiner Folgen aus gewerkschaftlicher Sicht fehlt bisher. Sicher ist aber, dass das fremdenpolizeilich gesteuerte System in verschiedenen Branchen zu gezielter Unterschichtung und einer krassen Niedriglohnpolitik führte. Die Folge: eine systematische Desolidarisierung, die sich auf alle Arbeitnehmenden auswirkte. Die Diskriminierung der Migranten zog auch die Löhne der Inländer in der Branche nach unten.
</p><p>Es ist übrigens offen, ob die damalige Kontingentierung die Zuwanderung überhaupt eingeschränkt hat. Die Wanderungsbewegungen folgten auch unter der Kontingentierung unmittelbar der Wirtschaftsentwicklung.
</p><p>Verheerend waren die gewerkschaftspolitischen Auswirkungen dieser Politik. Die dadurch verursachte Klassenspaltung übersteigt in ihrer Tragweite die parteipolitischen Spaltungen der Arbeiterbewegung bei weitem. Die mit der Kontingentierung verbundene Verschränkung der sozialen mit der nationalen Frage machte die (fremden) Menschen zum Problem statt die Arbeitsbedingungen. Sie trieb einen Keil zwischen die Arbeitnehmenden und untergrub die Solidarität. Doch Solidarität ist eine Voraussetzung, wenn man Verbesserungen für alle Arbeitnehmenden erreichen will.
</p><p>Die Politik der Kontingentierung setzte Marktgesetze voraus und behauptete, eine Verknappung des "Arbeitskräfteangebotes" helfe allen "Marktteilnehmern". Sie übersah, dass die Arbeitsbedingungen und die Löhne nicht einfach eine Marktfrage sind, sondern vor allem eine Machtfrage. Die zu tiefen Löhne der Frauen sind dafür ein krasses Beispiel.
</p><p>Es gehört zum gewerkschaftlichen Einmaleins, dass der gemeinsame Kampf für Gesamtarbeitsverträge die Arbeitsbedingungen verbessert. Begreift man die Auseinandersetzung um die Arbeitsbedingungen als Machtfrage, so geht es darum, die Voraussetzungen für diese Auseinandersetzung zu verbessern. Die nationalistische Politik der Kontingentierung war für die Gewerkschaften eine Falle, die sie jahrzehntelang gelähmt hat und zur Gegnerin ihrer Interessen werden liess.
</p><p>Die Gewerkschaften spielten beim Zustandekommen der bilateralen Verträge (inkl. Personenfreizügigkeit) eine entscheidende Rolle. Aus dem Nein zum EWR von 1992 hatten sie gelernt. Deshalb verlangten sie als Bedingung für das Ja zur Personenfreizügigkeit neue, nichtdiskriminierende Massnahmen zum Schutz der Löhne. Seither gibt es in der Schweiz die sogenannten flankierenden Massnahmen. Zwar konnten nicht alle Gewerkschaftsforderungen durchgesetzt werden. Doch es gelang die Einführung eines in der Schweiz zuvor undenkbaren Systems zur Kontrolle der Arbeitsbedingungen und der Löhne. Bund und Kantone führten sogenannte tripartite Kommissionen ein. Sie beobachten und kontrollieren die Arbeitsbedingungen. Kommt es zu Lohndumping müssen sie einschreiten. Verbessert wurden auch die Möglichkeiten zur sogenannten Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Bei wiederholtem Lohndumping kann der Bundesrat einen Gesamtarbeitsvertrag für die ganze Branche gültig erklären. Wo Verträge fehlen, gibt es neu auch die Möglichkeit zur Einführung von staatlichen Mindestlöhnen (sogenannter Normalarbeitsvertrag). Ein prominentes Beispiel dafür sind die neuen nationalen Mindestlöhne in der Hauswirtschaft.
</p><h3>Mehr Gesamtarbeitsverträge</h3><p>Im widrigen und neoliberal geprägten Umfeld gerät der Arbeitnehmerschutz weltweit und in Europa immer mehr unter Druck und wird abgebaut. In der Schweiz jedoch gelang es uns, den Abdeckungsgrad der Gesamtarbeitsverträge zu verbessern. Es ist den Gewerkschaften über alles gesehen gelungen, mit Gesamtarbeitsverträgen und Mindestlohnkampagnen ein Absinken der tiefen Löhne zu verhindern. Besonders ausgeprägt waren die Fortschritte in früheren Tieflohnbranchen, den einstigen Saisonnierstatutbranchen wie etwa dem Bau. Oder dem Gastgewerbe. Das ist ein Erfolg.
</p><p>Weniger erfreulich ist und bleibt das Risiko von Lohndumping und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen. Sie werden leider nicht überall mit der nötigen Entschiedenheit bekämpft. So hat es etwa der Chef des kantonalzürcherischen Arbeitsamtes, der für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zuständig wäre, fertiggebracht, diesen Schutz als "schädliche Überregulierung" zu bezeichnen.
</p><p>Fatal war vor dem 9. Februar 2014 auch die plötzliche Weigerung des Arbeitgeberverbandes, über die Verbesserung der flankierenden Massnahmen weiterzuverhandeln. Bei früheren Abstimmungen über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit hatte man die Bereitschaft, Missstände zu bekämpfen, jeweils mit neuen flankierenden Massnahmen konkret unter Beweis gestellt.
</p><p>Es muss uns bewusst sein, dass die Gewerkschaften auch in den kommenden Auseinandersetzungen wieder eine Schlüsselrolle spielen können. Denn im Ja zur SVP-Initiative kamen nicht nur eine ausländerfeindliche Grundstimmung zum Ausdruck, sondern auch enorme soziale Ängste. Volksabstimmungen werden letztlich von den arbeitenden Menschen entschieden. Auf soziale Ängste braucht es auch soziale Antworten.
</p><p>Wir Gewerkschaften treten deshalb für die Weiterführung der bilateralen Verträge ein. Sie bleiben der Schlüssel für ein geregeltes Verhältnis zu Europa. Wir bekämpfen aber auch jede neue Diskriminierung. Die Gewerkschaften sind die wichtigste und stärkste Organisation, in der die Menschen unabhängig von Herkunft, Farbe und Pass organisiert sind. Sie stehen für die reale Schweiz in ihrer Vielfalt. Der Rückfall in eine Kontingentspolitik, ein neues Saisonnierstatut wäre nicht nur volkswirtschaftlich dumm. Er wäre auch gesellschaftlich und politisch ein historischer Rückschritt um Jahrzehnte.
</p><p>Und es braucht neue soziale Antworten auf die sozialen Probleme. Wir fordern deshalb mehr Lohnschutz. Der Kampf gegen Lohndumping muss endlich überall ernst genommen werden.
</p><p>Schliesslich braucht es dringend Massnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und solche gegen die Diskriminierung älterer Beschäftigter. Künftige Volksabstimmungen werden sich daran entscheiden, ob diese Antworten auf die sozialen Probleme glaubwürdig sind. Für die Zukunft der Schweiz steht Entscheidendes auf dem Spiel.
</p><h5>Materialien</h5><ul><li>Dieser Text von SGB-Präsident Paul Rechsteiner stammt aus dem work-Leseheft "<a href="http://workzeitung.ch/tiki-read_article.php?articleId=2260&amp;topic=1" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Baracken, Fremdenhass und versteckte Kinder</a>"</li><li>Im SGB-Film "Verboten und versteckt – Saisonnierkinder erzählen" berichten Saisonnierkinder von ihrer verlorenen Kindheit.</li></ul>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2073</guid><pubDate>Tue, 02 Dec 2014 09:55:00 +0100</pubDate><title>Eine wichtige Weichenstellung über Ecopop hinaus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/eine-wichtige-weichenstellung-ueber-ecopop-hinaus</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Volksabstimmung vom 30. November</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Gewerkschaften haben zu Ecopop eine starke, gegen aussen und innen gut sichtbare Kampagne geführt. Das hat sicher das Seinige zum sehr deutlichen Abstimmungsresultat beigetragen. Anlass genug für eine kurze Standortbestimmung. </p><p>Vorrangig ist, dass sich die Ausgangslage für die bevorstehenden anspruchsvollen Verhandlungen mit der EU nach dem 30. November 2014 anders präsentiert als zuvor. Das Nein zu Ecopop ist nicht nur das Nein zu einer fremdenfeindlichen Initiative mit grünem Mäntelchen. Das überdeutliche Abstimmungsresultat kann auch als Nein zum Bruch mit den Bilateralen gelesen werden.
</p><p>Wir erinnern uns: So klar war das mit der Fortsetzung der bilateralen Verträge nach dem Ja zur sogenannten Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar nicht mehr. Zwar hatte die SVP vor der Abstimmung betont, dass ihre Initiative die bilateralen Verträge nicht gefährden würde - unter anderem in der an die ganze schweizerische Bevölkerung verteilten Abstimmungszeitung. Nach dem 9. Februar war das bekanntlich plötzlich anders. Von den bilateralen Verträgen bis hin zu den Menschenrechten wurde plötzlich alles in Frage gestellt. Mit teilweise bedenklichem Echo in Bundesbern. 
</p><p>Die Schweiz als kleines Land mit einer stark verflochtenen Volkswirtschaft mitten in Europa ist auf geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen. Die Basis dafür sind die bilateralen Verträge. Das wird in Zukunft nicht anders sein als in der Vergangenheit. Das Verhandlungsziel muss deshalb sein, die Bilateralen zu erhalten.
</p><p>Im Rückblick muss das Abstimmungsresultat vom 9. Februar vor allem als Zeichen des Protests verstanden werden: Wenn als einzige Alterskategorie jene der 50- bis 60jährigen die Abstimmung entschieden hat, dann muss das als Ausdruck einer gravierenden Problemlage ernst genommen werden. Die Schwierigkeiten und noch viel mehr die Ängste der Kategorie der sogenannten älteren Arbeitnehmenden haben ein bedenkliches Ausmass angenommen. Darauf braucht es glaubwürdige Antworten. Eine Infragestellung der Bilateralen kann aber nach dem 30. November aus der Volksabstimmung vom 9. Februar nicht mehr abgeleitet werden.
</p><p>In allen Volksabstimmungen seit jener im Jahr 2000 sagten die Stimmbürgerinnen und -bürger klar Ja zu den Bilateralen. Aus der Reihe fällt einzig die Abstimmung über die SVP-Initiative vom 9. Februar. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied: Alle erfolgreichen Abstimmungen vor dem 9. Februar waren mit Massnahmen zum Schutz der Löhne und der Arbeitsplätze gekoppelt. Diese fehlten am 9. Februar. Es liegt auf der Hand, dass die sozialen Schutzmassnahmen auch bei einer absehbaren künftigen Abstimmung über die Fortsetzung der Bilateralen wieder entscheidend sein werden.
</p><p>Dafür braucht es auch in Zukunft klare Positionen und den entsprechenden Einsatz der Gewerkschaften. Das vom SGB-Kongress Ende Oktober bestätigte Programm in drei Punkten behält unvermindert seine Gültigkeit. Erstens müssen die Bilateralen erhalten werden. Zweitens darf es nicht zu einer neuen Diskriminierung eines Teils der Arbeitnehmenden kommen. Und drittens muss der Schutz der Löhne und Arbeitsplätze verbessert statt abgebaut werden. Nach dem 30. November sind die Aussichten für die Realisierung dieser Forderungen klar besser als zuvor.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2072</guid><pubDate>Sun, 30 Nov 2014 13:25:00 +0100</pubDate><title>Nein zu Ecopop: Bilaterale erhalten - Arbeitnehmerschutz stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nein-zu-ecopop-bilaterale-erhalten-arbeitnehmerschutz-staerken</link><description>Der SGB zu den eidgenössichen Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit Befriedigung nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vom äusserst klaren Nein zur gefährlichen und unmenschlichen Ecopop-Initiative Kenntnis. Eine sehr deutliche Mehrheit der Stimmberechtigten hat es damit abgelehnt, Migrantinnen und Migranten zu Sündenböcken für hausgemachte Probleme zu machen und mit der EU ganz zu brechen. Bundesrat und Parlament müssen dem nun Rechnung tragen. 
</p><p>So müssen die bilateralen Verträge erhalten werden. Neue Diskriminierungen der Migrantinnen und Migranten darf es nicht geben, denn das führt zu mehr Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen und schadet damit allen Arbeitnehmenden in der Schweiz. Ausserdem müssen Bundesrat und Parlament dafür sorgen, dass die Bevölkerung von den Bilateralen profitiert. Dazu muss der Grundsatz "In der Schweiz werden Schweizer Löhne bezahlt und gelten Schweizer Arbeitsbedingungen" durchgesetzt werden. Instrumente dazu sind ein verbesserter Arbeitnehmerschutz und Fördermassnahmen für Gesamtarbeitsverträge. Weiter müssen Bundesrat und Parlament andere hausgemachte Probleme wie Zersiedelung, Wohnungsnot und Umweltprobleme endlich mit effizienten Reformen angehen. 
</p><p>Erfreut ist der SGB auch über die deutliche Ablehnung der Gold-Initiative. Diese Vorlage aus den Reihen der SVP hätte die Geldpolitik der Nationalbank massiv erschwert. Statt flexibel auf Krisen und Probleme reagieren zu können, wäre die Nationalbank in einem „goldenen Korsett“ gefangen gewesen. Ein Korsett, das Löhne und Arbeitsplätze gefährdet und bloss die Gold-spekulanten gefreut hätte.
</p><p>Verpasst wurde leider die Chance, mit einem Ja zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung für etwas mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Der beachtliche Ja-Anteil zeigt jedoch, dass Steuergerechtigkeit in breiten Kreisen einen hohen Stellenwert geniesst. Neue Steuergeschenke sind deshalb nicht angezeigt. Auch bei Unternehmen nicht, für die Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf Steuererleichterungen in Milliardenhöhe plant. Es darf nicht sein, dass die Bevölkerung am Ende für die entstandenen Finanzlücken mit Steuererhöhungen oder Leistungsabbau bestraft wird.
</p><h5>Auskünfte: </h5><p>- Paul Rechsteiner, SGB-Präsident 079 277 61 31 
</p><p>- Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2057</guid><pubDate>Wed, 12 Nov 2014 11:24:00 +0100</pubDate><title>Gefährlich, unmenschlich, schädlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/gefaehrlich-unmenschlich-schaedlich</link><description>Ecopop führt in die Sackgasse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Geschlossen engagieren sich die Gewerkschaften und Arbeitnehmendenverbände gegen die Ecopop-Initiative. Denn eine Annahme wäre vor allem für die Arbeitnehmenden verheerend.</p><p>Es hat sich herumgesprochen: Ecopop löst keine Umweltprobleme und ist neokolonialistisch. Vor allem aber schadet die Initiative mit ihrer starren Quote der Wirtschaft und den Arbeitnehmenden. Bei einer Beschränkung der Zuwanderung auf 0.2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung würden die Arbeitgeber mehr KurzaufenthalterInnen ins Land holen. Diese sind rechtlich schlechter gestellt. Die Arbeitgeber können ihnen einfacher tiefe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen diktieren.
</p><p>Dass dies allen Arbeitnehmenden schaden würde, weil auch ihre Löhne und Arbeitsbedingungen unter Druck kämen, zeigt der Blick auf ein trauriges Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte - das Saisonnierstatut: Unter dem früher geltenden Kontingentsystem verdienten Saisonniers fast 15 Prozent weniger als Arbeitskräfte mit Schweizer Pass. Branchen mit vielen Saisonniers entwickelten sich zu eigentlichen Tieflohnbranchen. Nicht zuletzt dank des Freizügigkeitsabkommens konnte dieser Trend in den letzten Jahrzehnten gebrochen werden.
</p><p>Mit Ecopop würde das Freizügigkeitsabkommen hinfällig. Gerade Kurzaufenthalter und Grenzgänger hätten kein Anrecht mehr auf Familiennachzug. Das wäre eine Rückkehr zu Verhältnissen, wie unter dem Saisonnierstatut, als Familien auseinandergerissen wurden und Kinder hier illegal und versteckt leben mussten. Migrantinnen und Migranten würden wieder Arbeitnehmende zweiter Klasse, in ständiger Angst, mit der Arbeitsstelle auch das Aufenthaltsrecht zu verlieren. Sie wären dem Druck der Arbeitgeber noch stärker ausgesetzt. Ohne ausländische Arbeitskräfte gerieten die Sozialwerke in Schieflage und wichtige Branchen (Bau, Gesundheitswesen, Pflege) würden kaum mehr funktionieren.
</p><p>Ohne Personenfreizügigkeit würden auch die Flankierenden Massnahmen hinfällig. Sie sollen garantieren, dass alle, die in der Schweiz arbeiten, gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten und sehen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten vor. Ein Ja zu Ecopop öffnet Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor. Ohne geregelte Beziehungen zur EU würden zudem Schweizer Firmen gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz massiv benachteiligt. Ihre Produkte würden teurer, Auslagerungen ins Ausland, Kostensenkungsprogramme und damit Arbeitsplatzabbau wären die Folge.
</p><p>Ecopop gefährdet den Werkplatz Schweiz und führt zu prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen. Deshalb bekämpfen alle grossen Arbeitnehmendenorganisationen die Initiative mit einer gemeinsamen Kampagne. Der <a href="http://nein-zu-ecopop.ch/index.php/veranstaltungen.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Aktionstag vom 15. November</a> läutet deren Schlussspurt ein. Jede Unterstützung ist nötig und willkommen. Denn trotz eher positiver Umfragewerte ist das Nein zu Ecopop noch lange nicht in trockenen Tüchern. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2052</guid><pubDate>Fri, 07 Nov 2014 16:22:00 +0100</pubDate><title>Schändlich und schädlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/schaendlich-und-schaedlich</link><description>Geschäftsführende SGB-Sekretärin Doris Bianchi zum Saisonnierstatut</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Saisonnierstatut war ebenso schändlich wie schädlich. Dies hielt die geschäftsführende SGB-Sekretärin Doris Bianchi am Freitag, 7. November, in einer emotionalen Rede fest.</p><p class="Text">Vor den Teilnehmenden einer Unia-Tagung zum Thema Saisonniers im Berner Progr sagte Bianchi, die Schweiz habe „die Not und Perspektivlosigkeit vieler ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ ausgenützt. "Saisonniers waren Menschen zweiter Klasse": Schutzlos dem Arbeitgeber ausgeliefert, ohne Familie, ohne anständige Wohnung, ohne Chance, ohne soziale Sicherheit. „Wer krank wurde, verlor die Arbeit und wurde nach Hause spediert. Nicht wenige im Sarg. Alleine in Mattmark starben vor 50 Jahren 57 Saisonniers.“ </p><p class="Text">Das Saisonnierstatut drückte Löhne und Arbeitsbedingungen ganzer Branchen. So schadete es „nicht nur den ausländischen Arbeitskollegen, sondern uns allen, der gesamten Volkswirtschaft, dem Ansehen der Schweiz“. Doch statt sich für das verursachte Leid zu entschuldigen, es „in die Schandecke der Schweizer Geschichte zu stellen – zusammen mit der Flüchtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg, den Verdingkindern, den Kindern der Landstrasse wird das Saisonnierstatut heute wieder salonfähig“.</p><p class="Text">Bianchi, selbst Tochter von Saisonniers, machte klar: Es darf keinen Weg zurück in die Diskriminierung geben. Die Gewerkschaften, die Söhne und Töchter von Saisonniers, die heute der ersten Klasse angehören, „stehen in der Pflicht. Wir dürfen nicht vergessen, wie unsere Eltern leben mussten. Wir müssen wachrütteln. Wir haben es in der Hand, dass die Schweiz nicht wieder in schändliche Diskriminierungen zurückkehrt. Mit einem deutlichen Nein zur Ecopop-Initiative am 30. November machen wir den ersten Schritt.“</p><p class="Text">Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva bekräftigte das Engagement der Gewerkschaften gegen menschenfeindliche Statute und Kontigentierungen. Zuvor hatte Catia Porri von ihrer Kindheit als versteckte Saisonnier-Tochter berichtet. Porri ist eine der Protagonistinnen des SGB-Films „Verboten und versteckt – Saisonnierkinder erzählen“. Mit der Tagung eröffnete die Unia die Ausstellung „<a href="https://sgb.ch/fileadmin/t8_jetpack/theme/javascript/plyr-3.5.3/controls.md" class="download">Das Leben der Saisonniers in Bildern</a>“. Eine nachgebaute Baracke ist bis zum 13. November auf dem Berner Waisenhausplatz zu sehen, anschliessend in Genf.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2051</guid><pubDate>Fri, 07 Nov 2014 09:00:00 +0100</pubDate><title>Film &quot;Verboten und versteckt - Saisonnierkinder erzählen&quot;</title><link></link><description>Ehemalige &quot;Schrank-Kinder&quot; sprechen über ihre verlorene Kindheit.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2046</guid><pubDate>Wed, 29 Oct 2014 12:30:00 +0100</pubDate><title>Nie wieder Saisonnierstatut</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nie-wieder-saisonnierstatut</link><description>Tagung und Ausstellung zu Baracken, Fremdenhass und versteckten Kindern</description><content:encoded><![CDATA[<p> Es war ein eigentliches Apartheid-Statut - und trotzdem droht nach der Annahme der sogenannten Masseneinwanderungsinitiative nicht nur die Wiedereinführung von Einwanderungskontingenten, sondern auch des Saisonnierstatuts. Eine <a href="http://www.unia.ch/de/aktuell/events/detail/a/10170/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Tagung und eine Ausstellung</a> der Gewerkschaft Unia wollen an die unmenschliche Lebenssituation der Saisonniers und ihrer Kinder, die zum Teil versteckt lebten, erinnern. Wie lebten sie in der Schweiz? Welche Rechte hatten sie? Wie wirkte sich das Saisonnierstatut auf Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz aus?
</p><p>Auf diese Fragen werden an der Tagung Betroffene Antwort geben. Fachleute und GewerkschaftsvertreterInnen erläutern, welche Konsequenzen die Wiedereinführung von Kontingenten für Menschen und Arbeitsmarkt hätte. Sie blicken aber auch in die Zukunft und diskutieren Perspektiven für eine faire Migrationspolitik, die auch eine Chance für den Werkplatz Schweiz darstellt. Gleichzeitig machen in der begleitenden Ausstellung eine nachgebaute Baracke und Zeitdokumente greif- und spürbar, wie menschenverachtend das Saisonnierstatut wirklich war.
</p><h5>Tagung</h5><h3>"<a href="http://www.unia.ch/de/aktuell/events/detail/a/10170/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Baracken, Fremdenhass und versteckte Kinder - Darum darf es in der Schweiz kein neues Saisonnierstatut geben</a>"</h3><ul><li>Freitag, 7. November 9.30-17 Uhr</li><li>Progr, Waisenhausplatz 30, Bern.</li></ul><h5>Ausstellung</h5><h3>"&lt;media 2445 - - "TEXT, Flyer Saisonnierausstellung 2S dt 2, Flyer_Saisonnierausstellung_2S_dt_2.pdf, 262 KB"&gt;Das Leben der Saisonniers in Bildern&lt;/media&gt;"</h3><ul><li>Waisenhausplatz, Bern</li><li>7.-13. November</li><li>Öffnungszeiten: täglich 11.30-19 Uhr </li></ul>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2040</guid><pubDate>Fri, 24 Oct 2014 17:37:00 +0200</pubDate><title>SGB fordert wirtschaftspolitische Wende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-fordert-wirtschaftspolitische-wende</link><description>55. SGB-Kongress in Bern beendet</description><content:encoded><![CDATA[<p> Statt Migrantinnen und Migranten zu Sündenböcken für hausgemachte Probleme zu machen, braucht es eine wirtschaftspolitische Wende. Diese Forderung haben die 400 Delegierten des SGB-Kongresses am Freitag mit Vehemenz vertreten. Denn die realen Probleme im Land sind sozialer Art und heissen Lohndruck, Prämienlast, Stress und unsichere Arbeitsplätze - Probleme, die durch Abschottung noch verstärkt und ausgeweitet würden.
</p><p>Damit nicht nur die Topverdiender, Aktionäre und Arbeitgeber vom steigenden Wohlstand profitieren, müssen mehr Arbeitnehmende vom Schutz eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) profitieren können. Der GAV-Abdeckungsgrad muss auf über 60 Prozent steigen. Dazu müssen Bundesrat und Parlament die Hürden für GAV und deren Allgemeinverbindlicherklärung senken. Gute GAV sind darüber hinaus dank klaren Arbeitszeitregelungen ein effizientes Mittel gegen den zunehmenden Stress am Arbeitsplatz, sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und senken die Lohndiskriminierung der Frauen. Damit Frauen nicht länger diskriminiert werden, braucht es aber mehr. Neben der vom Bundesrat vorgeschlagenen Pflicht der Unternehmen, ihre Löhne auf Diskriminierung zu untersuchen, müssen die Firmen verpflichtet werden, diese auch zu beseitigen. Und eine Kontrollbehörde, in die auch die Sozialpartner eingebunden sind, muss das Gleichheitsgebot durchsetzen.
</p><p>Dringend nötig sind Massnahmen zur Stärkung der Einkommen. Es darf nicht sein, dass der Reallohnzuwachs der Normalverdienenden gleich wieder von steigenden Krankenkassenprämien weggefressen wird. Der SGB fordert deshalb eine substanzielle Erhöhung der Prämienverbilligungen. Die Prämien dürfen künftig nur noch maximal 10 Prozent des Haushaltseinkommens betragen. Dazu müssen Bund und Kantone die Mittel für Prämienverbilligungen um rund 2 Milliarden Franken aufstocken, statt an der Sparschraube zu drehen. Mittelfristig soll die Prämien-Belastung maximal 8 Prozent betragen, wie es bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes in den 1990er Jahren das Ziel war. Längerfristig muss die Krankenversicherung einkommensabhängig finanziert werden - wie jede Sozialversicherung.
</p><p>Intensiv debattiert haben die Kongressdelegierten die Konsequenzen aus der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative. Sie haben bekräftigt, dass die Bilateralen erhalten, neue Diskriminierungen verhindert und die Schutzmassnahmen für Löhne und Arbeitsbedingungen ausgebaut werden müssen. Die Schweiz kann sich keine Sololäufe leisten. Die Bilateralen sind für den Wohlstand und sichere Arbeitsplätze von grosser Bedeutung und garantieren, dass Berufstätige mit EU-Pass nicht diskriminiert werden. Dieses Prinzip muss auch in Zukunft gelten. Der Arbeitskräftebedarf darf nicht über Kurzaufenthaltsbewilligungen befriedigt werden. Diskriminierungen wie ein neues Saisonnierstatut wird der SGB bekämpfen. Löhne und Arbeitsbedingungen müssen besser geschützt werden. Insbesondere braucht es auch einen Schutz gegen Kündigungen und vor prekären Arbeitsformen. Denn eine künftige Abstimmung über den Bilateralen Weg kann nur gewonnen werden, wenn die sozialen Interessen gewahrt werden und der Grundsatz durchgesetzt wird, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen.
</p><p>In einer Resolution ruft der SGB-Kongress auf, die gefährliche und unmenschliche Ecopop-Initiative zu bekämpfen. Sie führt zu Lohndruck und schlechteren Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmenden und schürt die Fremdenfeindlichkeit. In einer emotionalen Debatte machte der Kongress deutlich, dass der SGB neue aufenthaltsrechtliche Diskriminierungsformen resolut bekämpfen wird. In diesem Zusammenhang startete der SGB mit dem berührenden Kurzfilm "Verboten und versteckt - Saisonnierkinder erzählen" eine Sensibilisierungskampagne gegen ein neues Saisonnierstatut.
</p><p>In weiteren Resolutionen forderte der SGB, dass sich die Schweiz aus den Verhandlungen über ein TISA-Abkommen zurückzieht. Ein solches Liberalisierungsabkommen für Dienstleistungen würde unweigerlich zu einem Privatisierungsdruck für zahlreiche Service-public-Aufgaben führen, etwa in der Wasserversorgung, im Gesundheits- und Bildungswesen oder im öffentlichen Verkehr.
</p><p>Der SGB hat am zweiten Kongresstag ausserdem Ständerat Paul Rechsteiner als SGB-Präsidenten sowie Vania Alleva (Co-Präsidentin Unia) und Giorgio Tuti (Präsident SEV) als Vizepräsidentin, respektive Vizepräsidenten wiedergewählt.
</p><p>Bereits am Donnerstag hat der SGB ausserdem den Westschweizer Karikaturisten Philippe Bécquelin, alias "Mix et Remix" mit dem mit 10'000 Franken dotierten SGB-Kulturpreis ausgezeichnet. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74<span class="Auszeichnunghalbfett"></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Service Public</category><category>Sozialpolitik</category><category>Migration</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2037</guid><pubDate>Fri, 24 Oct 2014 14:26:00 +0200</pubDate><title>Nie mehr ein Saisonnierstatut </title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nie-mehr-ein-saisonnierstatut</link><description>Versteckte Kinder erzählen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Es war einer der emotional dichtetesten Momente des Kongresses, als sich der Saal für die Projektion eines Filmes mit Zeugnissen ehemaliger versteckter Kinder verdunkelte. Sie waren illegal mit ihren Eltern in die Schweiz gekommen, damals, als das Saisonnierstatut noch galt und den Familiennachzug verbot. Sie verbrachten den Tag versteckt zu Hause, durften nur spielen, was nicht Lärm verursachte. Es waren berührende Zeugnisse – und beschämend für eine offizielle Schweiz, die dieses familien- und lebensfeindliche Statut bis 2002 aufrechterhielt.</p><p class="Text">Die Botschaft des knapp zehnminütigen im Auftrag des SGB von Karin Bachmann gedrehten Filmes war klar: Es darf keinen Rückfall in diese Zeiten geben! Mit anderen Worten: Kein neues Saisonnierstatut – und damit Nein zu allen Vorhaben, die wieder solche Statute wollen. Was wiederum heisst: mit Vollgas gegen Ecopop. – Die entsprechende Resolution der SGB-Migrationskommission wurde denn auch einstimmig verabschiedet.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2020</guid><pubDate>Tue, 14 Oct 2014 10:16:00 +0200</pubDate><title>Ecopop schadet allen Arbeitnehmenden in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ecopop-schadet-allen-arbeitnehmenden-in-der-schweiz</link><description>Gemeinsame Aktion von Gewerkschaften und Arbeitnehmendenverbänden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Ecopop-Initiative erhöht den Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen, führt zu Arbeitsplatzverlust und neuer Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deshalb sagen die Gewerkschaften und Angestelltenverbände geschlossen Nein zu Ecopop.</p><p>Die Ecopop-Initiative ist für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz gefährlich. Sie will die Zuwanderung auf 0.2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung beschränken. Das führt unweigerlich dazu, dass die Arbeitgeber viel mehr KurzaufenthalterInnen ins Land holen werden. Diese sind rechtlich schlechter gestellt. Skrupellose Arbeitgeber können ihnen einfacher tiefe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen diktieren. Das schadet allen Arbeitnehmenden: Auch ihre Löhne und Arbeitsbedingungen kämen unter Druck.
</p><p>Die Initiative ist für die Arbeitnehmenden auch gefährlich, weil sie Arbeitsplätze gefährdet. Denn Ecopop würde die bilateralen Verträge endgültig zu Fall bringen. Ohne geregelte Beziehungen zur EU würden Schweizer Firmen gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz massiv benachteiligt. Ihre Produkte würden deshalb teurer. Auslagerungen ins Ausland, Kostensenkungsprogramme und damit Arbeitsplatzabbau wären die Folge.
</p><p>Ecopop ist auch unmenschlich. Die Initiative macht Migrantinnen und Migranten zu Arbeitnehmenden zweiter Klasse. Sie müssten in ständiger Angst leben, mit dem Verlust der Arbeitsstelle auch das Aufenthaltsrecht zu verlieren. Dem Druck der Arbeitgeber wären sie so noch stärker ausgesetzt. Ausländische Arbeitskräfte zu Sündenböcken für hausgemachte Probleme zu machen, ist auch kurzsichtig. Denn ohne sie gerieten die Sozialwerke in Schieflage und wichtige Branchen (Bau, Gesundheitswesen, Pflege) würden kaum mehr funktionieren.
</p><p>Aus diesen Gründen haben sich alle grossen Arbeitnehmendenorganisationen zusammengetan, um Ecopop mit einer gemeinsam finanzierten Kampagne zu bekämpfen. Mit einer Aktion auf dem Bundesplatz zeigten am Dienstag die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse und ihre Mitgliedsverbände, die Lehrerverbände LCH und SER (Romandie), der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, der KV Schweiz sowie die Angestellten Schweiz, dass sie Seite an Seite für ein Nein zu Ecopop am 30. November kämpfen.
</p><h5>Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media 2331 - - "TEXT, 141013 Redebeitrag Medienanlass SGB Vania Alleva 02, 141013_Redebeitrag_Medienanlass_SGB_VaniaAlleva_02.pdf, 21 KB"&gt;Vania Alleva, SGB-Vizepräsidentin&lt;/media&gt; und Unia Co-Präsidentin</li><li>&lt;media 2332 - - "TEXT, 141014 Rede Kurt Regotz Ecopop de 01, 141014_Rede_Kurt_Regotz_Ecopop_de_01.pdf, 17.0 KB"&gt;Kurt Regotz, Präsident Syna&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2333 - - "TEXT, 141014 NEIN ZU ECOPOP LCH-SER 01, 141014_NEIN_ZU_ECOPOP_LCH-SER_01.pdf, 142 KB"&gt;Beat Zemp, Präsident LCH&lt;/media&gt; und Präsident der Ebenrainkonferenz (Zusammenschluss der Arbeitnehmerorganisationen)</li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><p>Fotos der Aktion finden Sie auf dem <a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157648695955576/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">SGB-Flickr-Account</a>.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2001</guid><pubDate>Wed, 24 Sep 2014 09:28:00 +0200</pubDate><title>Früher oder später kämen alle dran!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/frueher-oder-spaeter-kaemen-alle-dran</link><description>Keine weitere Schlechterstellung von Migrantinnen und Migranten

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Unter dem Schlagwort ‚Missbrauchsbekämpfung‘ plant der Bundesrat die sozialen Rechte von ausländischen Arbeitnehmenden zu beschneiden. Er will ihre Aufenthaltsbewilligung stärker an die Arbeitsstelle koppeln. Dies erhöht ihre Abhängigkeit von den Arbeitgebern und führt nicht nur zu mehr Druck auf ihre Lohn- und Arbeitsbedingungen, sondern auch auf die aller anderen Arbeitnehmenden. Der SGB wehrt sich energisch gegen die Vorlage. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat präsentiert eine Reihe von Massnahmen, die Missbräuche bei der Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit bekämpfen sollen: Ausländische Arbeitnehmende, die mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung zum Arbeiten in die Schweiz gekommen sind, sollen ihr Aufenthaltsrecht bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit sofort verlieren. Wer eine Aufenthaltsbewilligung B besitzt, hat in der gleichen Situation maximal 6 weitere Monate ein Aufenthaltsrecht. Die einmal gewährte Aufenthaltsbewilligung soll also wieder entzogen werden, ohne dass die Person sich etwas zu Schulden hat kommen lassen und unabhängig davon, ob Frau und Kinder in der Schweiz leben. Schliesslich sollen ausländische Personen, deren Kurzaufenthaltsbewilligung abgelaufen ist und die von ihrem Recht auf Stellensuche während sechs weiterer Monate Gebrauch machen, von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. 
</p><h3>Alle Arbeitnehmenden sitzen im gleichen Boot</h3><p>Diese Vorschläge gehen in die falsche Richtung. Auch ausländische Arbeitnehmende haben Anrecht auf Rechtssicherheit und sozialen Schutz. Ausserdem würde nicht nur die Lage von Migrantinnen und Migranten, sondern die Situation aller Erwerbstätigen in der Schweiz verschlechtert. Denn wenn ein Schweizer Arbeitgeber sein ausländisches Personal unter Druck setzten kann, kommen früher oder später alle Löhne und Arbeitsbedingungen unter Druck. Mangelnde soziale Absicherung bei einem Stellenverlust erhöht das Risiko, dass ausländische Arbeitskräfte vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden. KurzaufenthalterInnen, deren Aufenthaltsrecht einzig vom aktuellen Arbeitsvertrag abhängt, sind besonders abhängig von ihrem Arbeitgeber. Denn mit dem Verlust der Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Freizügigkeitsabkommens (FZA) gehen auch das Recht auf Gleichbehandlung mit Schweizer Arbeitnehmenden sowie der Anspruch auf Sozialhilfe verloren. 
</p><h3>Zu tiefe Löhne sind das Problem</h3><p> Die in der Öffentlichkeit immer wieder kolportieren Fälle von „Sozialhilfemissbrauch“ sind völlig aufgebauscht. Personen, die über das Freizügigkeitsabkommen FZA in die Schweiz gekommen sind, beziehen deutlich seltener Sozialhilfe (Sozialhilfebezugsquote 2010: 0.9%) als Schweizerinnen und Schweizer (1.8%). Zudem sind 60 Prozent der FZA-Zugewanderten, die Sozialhilfe beziehen, gleichzeitig erwerbstätig. Diese Personen erhalten Sozialhilfe, weil sie mit ihrer Erwerbstätigkeit kein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaften. Und dies obwohl es sich in der Regel nicht um kleine Teilzeitpensen handelt, da für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung für Erwerbstätige eine Teilzeitarbeit von untergeordnetem Umfang nicht ausreicht. Das Problem sind somit die zu tiefen Löhne. ‚Missbrauchsbekämpfung‘ sollte nicht bei den Zuwanderern ansetzen, sondern bei den Arbeitgebern. Notwendig wären eine Verstärkung der flankierenden Massnahmen und eine Verbesserung des Lohnschutzes. Die Arbeitnehmenden brauchen mehr statt weniger Schutz – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1464</guid><pubDate>Mon, 24 Mar 2014 11:21:00 +0100</pubDate><title>Ecopop, eine Angstmacherinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ecopop-eine-angstmacherinitiative</link><description>Paul Rechsteiner: Votum im Ständerat zur Ecopop-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ecopop ist eine Angstmacherinitiative. Sie bewirtschaftet die Sorge um unsere Umwelt und unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Statt aber umweltpolitisch zielführende Vorschläge zu machen, schiebt sie die Schuld für die Probleme den Einwandernden zu. Den Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in die Schweiz kommen. Die Ecopop-Initiative ist eine fremdenfeindliche Initiative mit umweltpolitischem Mäntelchen.</p><p>Die Initiative will die Zuwanderung auf 0,2% der ständigen Wohnbevölkerung begrenzen. Sie geht damit, was die Zahlen betrifft, sehr viel weiter als die SVP-Initiative. Dabei erfasst sie allerdings nur die ständige Wohnbevölkerung, nicht aber Kurzaufenthalter und Grenzgänger. Das Ausweichen auf Kurzaufenthalter fördert aber befristete und prekäre Arbeitsverhältnisse, was erfahrungsgemäss zu starkem Lohndruck in den betroffenen Branchen führt. Das drückt auf die Dauer auch die Löhne der Einheimischen herunter. Aber nicht nur für die Lohnabhängigen ist das schädlich. Auch umweltpolitisch ist das widersinnig. Die Grenzgänger, die teilweise grosse Strecken zurücklegen, sind mehrheitlich mit dem Auto unterwegs. Der umweltfreundliche öffentliche Verkehr ist in der Schweiz weit besser ausgebaut.
</p><p>Die Initiative beschränkt sich aber nicht auf die Schweiz. Sie verlangt, 10% der Entwicklungsausgaben für die Familienplanung einzusetzen. Was soll das mit den propagierten umweltpolitischen Zielen zu tun haben? Die CO2-Belastung pro Kopf ist in einem afrikanischen Land wie dem Niger 54mal tiefer als in der Schweiz. Und die USA produzieren für sich allein eine vier Mal grössere Umweltbelastung als Indien mit seiner vier Mal grösseren Bevölkerung. Es geht den Bevölkerungspolitikern von Ecopop offensichtlich nicht um die Umweltpolitik. Ihre Agenda ist eine andere.
</p><p>Was würden wir sagen, wenn ein anderer Staat in seiner Verfassung bevölkerungspolitische Massnahmen in Form von Familienplanung für die Schweiz festschreiben würde? Wir würden das als unakzeptablen Imperialismus brandmarken. In der Ecopop-Initiative kommt ein unerträgliches Herrenvolk-Denken zum Ausdruck. Auch deshalb muss sie entschieden abgelehnt und bekämpft werden.
</p><p>Wenn es um die Bevölkerungspolitik geht, zeigt die jüngere Schweizer Geschichte im Übrigen drastisch, wie die Befindlichkeiten der Gegenwart jeweils die bevölkerungspolitischen Vorstellungen für die Zukunft geprägt haben. Es war der Zürcher Armensekretär Schmid, der 1912 in einer wirtschaftlichen Boomphase den unseligen Begriff der «Überfremdung» prägte. Er prognostizierte damals, dass die Schweizerinnen und Schweizer 1970 in der Schweiz nur noch eine Minderheit bilden würden. Parallel zum Aufstieg von Schwarzenbach wurde in den 60er Jahren für das Jahr 2000 die Zehn-Millionen-Schweiz vorhergesagt. Umgekehrt kam in der Krise der 30er Jahre die Angst vor der aussterbenden Schweiz auf. Diese bevölkerungspolitischen Vorstellungen waren alle falsch. Sie waren Ausdruck von Ängsten der jeweiligen Gegenwart, die regelmässig fremdenfeindlich politisch bewirtschaftet wurden. So wie heute.
</p><p>Der Angst müssen die Fakten entgegengehalten werden. Wenn die Umwelt bedroht ist, dann braucht es eine Umweltpolitik, die diesen Namen verdient. Und es braucht auch eine offensive Auseinandersetzung mit dem Irrglauben, dass es den Menschen besser ginge, wenn weniger von ihnen da wären.
</p><p>Am letzten Wochenende habe ich den neuen Film des Altmeisters Yves Yersin gesehen, «Tableau Noir». Der Film spielt im Neuenburger Jura. Er zeigt anschaulich, weshalb in einer solchen Region eine Schule geschlossen werden muss: weil es in dieser Region zu wenige Schüler gibt. Zu wenige Menschen und nicht zu viele.
</p><p>Überhaupt: Wo sind die Probleme – auch die Umweltprobleme – grösser, im Osten Deutschlands, das sich bevölkerungsmässig entleert. Oder in Bayern oder in Baden-Württemberg, beides Bundesländer, die ähnlich wie die Schweiz wirtschaftlich boomen und eine starke Zuwanderung kennen? In Auswanderungsregionen, die wirtschaftlich am Boden liegen, ist auch die Umwelt meist schlecht dran. Detroit mit seinen leeren Strassenzügen und heruntergekommenen Fabriken ist das negativste Szenario, auch umweltpolitisch.
</p><p>In den Schweizer Medien hat in letzter Zeit die biologistisch aufgeladene Metapher vom sogenannten «Dichtestress» das Wort «Überfremdungsangst» als bevölkerungspolitischen Kampfbegriff abgelöst. Es braucht eine neue Aufklärung gegen diese begriffliche Verfinsterung – bei der Bekämpfung der Ecopop-Initiative, aber auch weit darüber hinaus.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1454</guid><pubDate>Tue, 11 Mar 2014 17:13:00 +0100</pubDate><title>Saisonnierstatut – einmal und nie wieder!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/saisonnierstatut-einmal-und-nie-wieder</link><description>Eine lange Liste von Diskriminierungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor und nach der Abstimmung vom 9.2. sprechen SVP-Grössen wieder von der Einführung des Saisonnierstatuts. Wissen sie, wovon sie reden? Sie reden von einem Statut, das apartheid-ähnliche Züge trug. Hier wider das Vergessen die neun Schandflecke des diskriminierenden Statuts. </p><h3>1 Grenzsanitarische Untersuchung</h3><p>Zu Beginn der Saison (meist anfangs März) mussten sich die Saisonniers einer entwürdigenden grenzsanitarischen Untersuchung unterziehen. Da standen sie, Männer mit nacktem Oberkörper, bei jedem Wetter in der Schlange und rückten langsam vor, bis auch sie an der Reihe waren. Wer nicht über eine gute Gesundheit verfügte, wurde zurückgeschickt. Diese Untersuchung an der Grenze wurde erst 1992 nach einer mehrjährigen Kampagne der GBI aufgehoben und ersetzt durch einen Arztbesuch in den Zielorten.
</p><h3>2 Baracken</h3><p>Die Saisonniers wohnten in Baracken, mehrere in einem Zimmer. Toiletten und Duschen waren nur spärlich vorhanden. Diese Barackenlager befanden sich zumeist am Stadtrand und hatten etwas von der Apartheid in Südafrika an sich. Erst in den 80er und 90er Jahren konnte die GBI via Anhang zum Landesmantelvertrag Verbesserungen durchsetzen: höchstens 2 Personen pro Zimmer (später 1 Person), hygienische Bedingungen, korrekter Kantinenservice.
</p><h3>3 Stellenwechsel unmöglich</h3><p>Die Saisonniers waren bei einem Unternehmen angestellt und hatten da zu bleiben. Ein Stellenwechsel war nicht erlaubt, selbst dann nicht, wenn eine Kündigung missbräuchlich erfolgte. Es blieb nur das Zurück ins Herkunftsland. Diese Bestimmung führte zu einer extremen Abhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber.
</p><h3>4 Kein Recht auf Familienzusammenführung</h3><p>Erst das bilaterale Abkommen Schweiz-Italien von 1965 ermöglichte den Saisonniers, ihr Statut in einen Jahresaufenthalt umzuwandeln. Dieser Status ermöglichte den Familiennachzug. Voraussetzung für die Umwandlung waren 45 Monate Saisonnierstatut ohne Unterbruch (5 Saisons nacheinander). In den 70er Jahren wurde die Dauer auf 36 Monate (4 Saisons nacheinander) gekürzt. Es wurde auch eine Toleranzfrist von 14 Tagen (nach dem Nein zur „Mitenand-Initiative“, 1982: 7 Tage) eingeführt. Beispiel: Wer in seinem dritten Jahr nur auf 8 Monate und 1 Woche Aufenthalt kam, hatte im Folgejahr wieder bei null zu beginnen. Als eine Art „Härtefalllösung“ wurde für langjährige Saisonniers, die nie auf ganze Saisons kamen, das alleinige Kriterium von insgesamt 100 Monaten Aufenthalt für eine Umwandlung geschaffen. 1982 wurde es wieder aufgehoben.
</p><p>Viele Arbeitgeber missbrauchten diese Bestimmungen, um dem Saisonnier eine Umwandlung des Statuts zu verunmöglichen. So konnte man die produktivsten Arbeitskräfte ans Unternehmen binden. Denn Saisonniers, die ihr Statut umwandelten, verliessen Unternehmen und Branche und suchten zumeist in der Industrie eine neue Stelle.
</p><h3>5 Versteckte Kinder</h3><p>Mit der Zeit zogen die Ehefrauen der Saisonniers nach und arbeiteten ebenfalls als Saisonniers, meist im Gastgewerbe. Wenn keine Grosseltern da waren, um die Kinder zu hüten, wurden diese oft in Internate gesteckt, bevorzugt in Grenznähe. Im Lauf der Jahre gab es immer mehr versteckt in der Schweiz lebende Kinder. Eine GBI-Studie aus den 90er Jahren schätzte ihre Zahl auf mehrere Tausend. In toleranten Kantonen resp. Gemeinden konnten diese Kinder ohne Denunzierung zur Schule, sonst blieben sie im Haus eingeschlossen.
</p><h3>6 Rotation</h3><p>Die Arbeitgeber wandten die sogenannte Rotationspolitik an: immer wieder neue, junge Saisonniers bestellen. Die Folgen
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Löhne blieben tiefer. Die Unerfahrenheit der neuen Saisonniers förderte die Ausbeutung.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Für unter25jährige waren keine Beiträge an die Pensionskasse zu zahlen.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sehr hohe Unfallrate, insbesondere im Bau. Ursache: die Jungen, hatten in ihrer Heimat zuvor nur in der Landwirtschaft gearbeitet.
</p><p>7 andauernde Diskriminierung und Lohndruck
</p><p>Die Saisonniers verdienten im Schnitt für die gleiche Arbeit 15 % weniger als ihre Schweizer Kollegen. In den betroffenen Branchen herrschte zudem ausgeprägter Lohndruck.
</p><h3>8 Benachteiligung in den Sozialversicherungen</h3><p>Hinsichtlich Invaliden- (IV) und Krankenversicherung waren die Saisonniers gegenüber Niedergelassenen diskriminiert. Die meisten Saisonniers hatten für die Zwischensaison keinen Anspruch auf Gelder der Arbeitslosenversicherung. In der Zweiten Säule war Missbrauch häufig.
</p><h3>9 Verunsicherung</h3><p>Am Ende der Saison hatten die Saisonniers abzureisen, oft ohne zu wissen, ob sie nächste Saison wieder kommen könnten. Das führte zu Verunsicherung.
</p><p>Wenn wir <b>zusammenfassen</b>: Das Saisonnierstatut war unmenschlich, es widersprach der Menschenwürde und dem Respekt der Familie. Es war der südafrikanischen Apartheid ähnlich oder dem „Kafalasystem“, das heutzutage Katar für ausländische Arbeitskräfte anwendet.
</p><p>Ein Staat, der aus der Geschichte etwas lernt, wird sicher eines festhalten: Nie wieder ein solches Saisonnierstatut! </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1405</guid><pubDate>Tue, 14 Jan 2014 11:23:00 +0100</pubDate><title>Die SVP-Initiative fördert Lohndumping </title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/die-svp-initiative-foerdert-lohndumping</link><description>Keine Abschottung, kein Schuss ins Knie der Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die SVP-Abschottungsinitiative will nicht, dass Menschen frei in Europa reisen und arbeiten können. Sie will zurück zum gescheiterten System mit Kontingenten. Sie will wieder das unmenschliche Saisonnierstatut. Und sie will den heutigen Lohnschutz ausradieren. Diesen Rückschritt auf allen Ebenen lassen wir nicht zu.&nbsp;</p><p>Die SVP-Abschottungsinitiative will die Personenfreizügigkeit bodigen. Falls ihr das gelingt, werden auch die flankierenden Massnahmen beseitigt. Das widerspricht den Interessen der Arbeitnehmenden. Die flankierenden Massnahmen sind auszubauen, schärfer zu fassen und nicht zu liquidieren. Die Instrumente der flankierenden Massnahmen sind grundsätzlich gut. Ihr Fehler ist einzig, dass sie zu wenig konsequent gestaltet sind und angewandt werden.
</p><p>In der Vorstellung der SVP soll die Rückkehr zum alten Kontingentierungssystem automatisch zu weniger Einwanderung führen. Das hat die Kraft einer Seifenblase. Die Schweiz hat das alte Kontingentsystem jahrzehntelang angewandt. Die Wirtschaft hat immer genau soviel Leute bekommen wie sie gewollt hat. Und es war für viele, etwa die Saisonniers, inhuman. Weil es ihre elementarsten Rechte beschnitt.
</p><p>Was im Vergleich zu heute anders sein wird bei einem Ja zur SVP-Initiative: die Löhne der neu Gerufenen werden nicht mehr geschützt sein. Lohndumping wird den Patrons erleichtert. Die SVP will wieder Arbeitsstellen, an denen man mit dem Mantel an der Garderobe gleichzeitig seine Rechte abgibt. Für Ausländer und für Schweizer. Denn wenn die Löhne der ersten ohne Widerstand gesenkt werden können, dann geraten auch die neu ungeschützten Löhne der Einheimischen unter Druck. So dreht sich die Spirale nach unten: Skrupellose Patrons können frei verfügen, korrekte geraten unter Druck.
</p><p>Unsere Losung heisst deswegen: Flankierende verschärfen, möglichst viele gesamtarbeitsvertragliche Mindestlöhne, gesetzlicher Mindestlohn für alle!
</p><p>Und noch zwei Dinge:
</p><p>&nbsp;</p><ol><li><span>Die SVP will neu einen „Schweizervorrang“. Kontingente sollen bereits dann erteilt werden, wenn keine Schweizer mehr gefunden werden. Im früheren Kontingentsystem galt der „Inländervorrang“, der Vorrang der hier Ansässigen, also auch jener mit ausländischem Pass. Mit einem Federwisch sollen also plötzlich Menschen, die zum Teil ihr ganzes Leben hier wohnen und arbeiten, ihre Rechte verlieren.</span></li><li><span>Wenn die Personenfreizügigkeit fällt, fällt das gesamte System der bilateralen Verträge. Als kleines Land brauchen wir aber ein geregeltes Verhältnis zu den Staaten rundum. Alles andere ist Abenteurertum à la SVP.</span></li></ol><p>Fazit: die SVP-Initiative hält nicht, was sie verspricht. Sie bedeutet einen Rückschritt, einen Schuss ins Knie der Arbeitnehmenden. Aber das will diese Initiative ja auch: den Gewerkschaften die Möglichkeiten nehmen, um gegen Lohndumping vorzugehen.
</p><h3>So sollen die flankierenden Massnahmen verschärft werden:</h3><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Es muss möglich werden, einen Stopp der Arbeiten zu verfügen, wenn Verdacht auf Lohndumping besteht;</span></li><li><span>Gesamtarbeitsverträge müssen einfacher allgemein verbindlich erklärt werden können;</span></li><li><span>Kündigungsschutz für Arbeitnehmende, die sich gegen Lohndumping wehren und Missbräuche öffentlich machen;</span></li><li><span>garantiertes Zutrittsrecht für die Gewerkschaften in die Betriebe und auf die Baustellen, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen kontrollieren zu können.</span></li></ul><h5> Dokumente</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>&lt;media 1739&gt;Argumentarium&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1729&gt;Flyer&lt;/media&gt;</span></li></ul><p></p>   ]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1403</guid><pubDate>Tue, 14 Jan 2014 10:24:00 +0100</pubDate><title>SVP-Initiative führt zu mehr Lohndumping und Schwarzarbeit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/svp-initiative-fuehrt-zu-mehr-lohndumping-und-schwarzarbeit</link><description>Nein zur SVP-Abschottungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SVP-Abschottungsinitiative ist aus Sicht der Arbeitnehmerorganisationen die denkbar schlechteste Art, den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt zu regulieren. Denn die Initiative läuft den Arbeitnehmer-Interessen diametral zuwider: Der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz würde drastisch verschlechtert, einheimische Arbeitnehmende mit ausländischem Pass würden kollektiv entrechtet. Lohndumping und Schwarzarbeit würden zunehmen. 
</p><p>Für die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse, die Gewerkschaften Unia und Syna sowie den Berufsverband der Schweizer Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern (SBK) ist klar: Die tatsächlichen Probleme des Schweizer Arbeitsmarktes werden von skrupellosen Arbeitgebern verursacht, die den Grundsatz mit Füssen treten, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Sie nützen die Notlage ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ungehemmt aus, speisen diese mit Dumpinglöhnen ab und setzen so die Löhne in der Schweiz unter Druck. Diesem Treiben kann nur mit einem Ausbau der Flankierenden Massnahmen, häufigeren Kontrollen und schärferen Bussen der Riegel geschoben werden.
</p><p>Die SVP will mit ihrer Initiative genau das Gegenteil, denn die Flankierenden waren der SVP-Spitze schon immer ein Dorn im Auge. Würde die Initiative angenommen, würden mit der Personenfreizügigkeit auch diese Lohnschutzmassnahmen fallen. Die Arbeitnehmenden wären den Arbeitgebern schutzlos ausgeliefert.
</p><p>Besonders krass wären die Auswirkungen für ansässige Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass. Denn die SVP verlangt nicht bloss die Rückkehr zum gescheiterten Kontingentssystem. Sie verlangt, dass künftig ein „Schweizervorrang“ und nicht bloss ein „Inländervorrang“ gilt. Kontingente müssten der Wirtschaft damit schon dann gewährt werden, wenn in einer Branche keine Schweizerinnen und Schweizer mehr verfügbar sind. Dies auch dann, wenn einheimische Arbeitskräfte mit ausländischem Pass – etwa seit langem ansässige Italiener, Spanier und Portugiesen – arbeitslos wären. Schlimmer noch: Diesen Menschen droht die kollektive Entrechtung. Denn gemäss Initiative gehören sie zu jenen Ausländern, für die der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und Sozialleistungen eingeschränkt werden kann. Haben sie keine Stelle mehr, will sie die SVP im Widerspruch zu allen Rechtsgrundsätzen aus dem Land jagen.
</p><p>Ein Blick zurück zeigt, dass diese Initiative ein untaugliches Instrument ist, um die Zuwanderung zu steuern. Mit dem Kontingentssystem soll die Schweiz vermeintlich wieder selber über die Höhe der Zuwanderung bestimmen können. Dies ist eine Illusion. Der Wirtschaft wurden auch unter dem alten Kontingentssystem so viele Arbeitsbewilligungen zugeteilt, wie diese verlangte. Deshalb war die Zuwanderung in den 1960er-Jahren prozentual höher als in den letzten Jahren. Besonders viele Arbeitskräfte wurden dabei strukturschwachen Branchen wie der Landwirtschaft, der Gastronomie und dem Bau zugeführt, was in einer staatlich geförderten Tieflohnpolitik mündete.
</p><p>Statt Fremdenfeindlichkeit zu schüren, sollte die SVP zur Kenntnis nehmen, dass Migrantinnen und Migranten wesentlich zu unserem Wohlstand beitragen. Ohne sie würde die Schweiz nicht funktionieren. Ohne sie könnten viele Gastronomie-Betriebe, Baustellen und Spitäler schliessen. Ohne sie käme auch die Altersvorsorge in Schieflage. Denn allein zwischen 2000 und 2010 sind die Ergebnisse der AHV dank den eingewanderten Arbeitskräften um 20 Mrd. Fr. besser ausgefallen als ohne Zuwanderung.
</p><p>Wer behauptet, die Annahme der SVP-Abschottungsinitiative würde folgenlos bleiben, handelt verantwortungslos. Denn die Initiative würde die Schweiz politisch, volkswirtschaftlich und gesellschaftlich gewaltig zurückwerfen. Die extreme SVP-Initiative gehört deshalb deutlich abgelehnt.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</span></li><li><span>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, 079 620 11 14</span></li><li><span>Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse, 079 743 90 05</span></li><li><span>Kurt Regotz, Präsident Syna, 079 617 62 94</span></li><li><span>Pierre Théraulaz, Präsident SBK, 079 310 85 64</span></li></ul><h5> Redebeiträge</h5><ul><li><span>"Nein zu neuer Diskriminierung! Nein zu staatlich geförderter Tieflohnpolitik!" </span>von&nbsp;<span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB</span></li><li>&lt;media 1735 - - "TEXT, 140114 VA Abschottungsinitiative, 140114__VA_Abschottungsinitiative.pdf, 54 KB"&gt;"Nein zur Fremdenfeindlichkeit - Nein zum Kahlschlag bei Arbeitnehmerrechten und beim Lohnschutz"&lt;/media&gt; von Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia</li><li>&lt;media 1736 - - "TEXT, 140114 Abschottungsinitiative Fluegel d, 140114_Abschottungsinitiative_Fluegel_d.pdf, 80 KB"&gt;"Nutzlos gegen die Zuwanderung oder schädlich für die AHV"&lt;/media&gt; von Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse</li><li>&lt;media 1738 - - "TEXT, 140114 Regotz MK Masseneinw, 140114_Regotz_MK_Masseneinw.pdf, 20 KB"&gt;"Arbeitnehmende schützen!"&lt;/media&gt; von Kurt Regotz, Präsident Syna</li><li>&lt;media 1737 - - "TEXT, 140114 theraulaz Masseneinwand, 140114_theraulaz_Masseneinwand.pdf, 735 KB"&gt;"Nein zur Abschottung à la SVP"&lt;/media&gt; von Pierre Théraulaz, Präsident SBK</li></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li><span>&lt;media 1739 - - "TEXT, Argumentarium SGB Masseneinwanderung, Argumentarium_SGB_Masseneinwanderung.pdf, 1.4 MB"&gt;Gewerkschaftliches Argumentarium zur SVP-Abschottungsinitiative&lt;/media&gt;</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1402</guid><pubDate>Tue, 14 Jan 2014 10:00:00 +0100</pubDate><title>Nein zu neuer Diskriminierung! Nein zu staatlich geförderter Tieflohnpolitik!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nein-zu-neuer-diskriminierung-nein-zu-staatlich-gefoerderter-tieflohnpolitik</link><description>SVP-Abschottungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz braucht als kleines Land mitten in Europa geregelte Verhältnisse mit der EU. Die Gewerkschaften haben die bilateralen Verträge mit der EU von Beginn weg befürwortet. Das unter Einschluss ihres Herzstücks, der Personenfreizügigkeit. Die Bedingung dafür war ein neues System zum Schutz der Löhne, die sogenannten flankierenden Massnahmen. Die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und die Haltung der Gewerkschaften waren mit ausschlaggebend dafür, dass die bilateralen Verträge von Beginn weg und auch in den verschiedenen Erweiterungsrunden in den Volksabstimmungen jeweils klar gutgeheissen wurden. 
</p><p>Die bilateralen Verträge mit der Personenfreizügigkeit haben Schluss gemacht mit der rechtlichen Diskriminierung eines Teils der arbeitenden Bevölkerung der Schweiz, nämlich der Menschen mit ausländischem Pass. Abgeschafft wurde insbesondere das menschenrechtswidrige Saisonnier-Statut. Wirtschaftlich hatte das System der Ausländerkontingentierung verbunden mit der rechtlichen Diskriminierung der betroffenen Beschäftigten zu einer staatlich geförderten Tieflohnpolitik in strukturschwachen Branchen wie der Landwirtschaft oder dem Gastgewerbe geführt. Wobei offen bleiben muss, ob ohne Kontingentierung mehr ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz gekommen wären. Auch in den Jahren der Kontingentierung folgten die Wanderungsbewegungen der wirtschaftlichen Entwicklung. 
</p><p>Die SVP-Abschottungsinitiative (Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“) will die Personenfreizügigkeit als Herzstück der bilateralen Verträge mit der EU abschaffen. Im Gegensatz zu einer verbreiteten Wahrnehmung schlägt die Initiative der SVP aber nicht vor, zu einer Steuerung der Zuwanderung nach dem schweizerischen Modell vor dem Inkrafttreten der Bilateralen zurückzukehren. Die Initiative ist viel extremer. Sie geht über die Kontingentierungspolitik früherer Jahrzehnte weit hinaus. Die Einwanderungspolitik der Schweiz vor den Bilateralen kannte nämlich den sogenannten „Inländervorrang“. Unter „Inländern“ wurde die ganze in der Schweiz ansässige Erwerbsbevölkerung verstanden unabhängig davon, ob sie über das Schweizer Bürgerrecht verfügt oder nicht. Und die Kontingente bezogen sich ausschliesslich auf die Immigration zusätzlich zur bereits hier ansässigen&nbsp; Bevölkerung. 
</p><p>&nbsp;Die SVP-Initiative will nun anstelle des früheren „Inländervorrangs“ neu einen „Schweizervorrang“ einführen, und die von der SVP vorgeschlagenen Kontingente beziehen sich nicht auf die Einwanderung, sondern auf die Gesamtzahl der Menschen mit ausländischem Pass. Die SVP macht dabei keinen Unterschied zwischen „Inländern“ mit ausländischem Pass, EU-Bürgern oder Staatsangehörigen irgendeines anderen Landes der Welt. Chinesen, Deutsche&nbsp; aber auch Menschen, die in der Schweiz geboren wurden, hier aufgewachsen sind und immer nur hier gelebt und gearbeitet, aber keinen Schweizer Pass haben („Inländer“ mit ausländischem Pass), werden von der SVP in den selben „Topf“ geworfen: Sie fallen unter dieselbe Kategorie der „Ausländer“, für die der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und Sozialleistungen eingeschränkt werden kann. Für die in der Schweiz lebenden und erst recht für die hier geborenen Inländer mit ausländischem Pass bedeutet das nichts anderes als eine kollektive Entrechtung. Und für alle anderen, die in der Schweiz irgendwann einmal arbeiten und leben werden, eine massive Verschlechterung ihrer Rechtsstellung. Für die arbeitende Bevölkerung in der Schweiz, auch für jene mit Schweizer Pass, verheisst es nichts Gutes, wenn die Rechte eines Teils der Erwerbstätigen dermassen prekarisiert würden.
</p><p>Die SVP-Initiative verlangt somit eine Ausländerpolitik, die es in der Schweiz bisher in dieser extremen Form nie gab. Historisch folgt die SVP-Initiative in ihrer Logik von Entrechtung und Ausgrenzung unmittelbar der sogenannten Schwarzenbach-Initiative aus dem Jahre 1970 und den „Überfremdungsinitiativen“ in ihrem Gefolge, die an der Urne alle verworfen wurden. 
</p><p>Die Gewerkschaften organisieren und vertreten die Interessen der arbeitenden Menschen in der Schweiz – unabhängig von der Farbe ihrer Pässe. Die Gewerkschaften kämpfen gegen ausländerfeindliche Hetze und dagegen, dass die Beschäftigen zum Nachteil aller gegeneinander ausgespielt werden.
</p><p>Damit die Personenfreizügigkeit funktioniert und nicht zu Lohndumping missbraucht werden kann, braucht es einen wirksamen Schutz der Löhne. Hier gibt es Verbesserungsbedarf. Denn mit dem Schutz der Löhne werden auch die Arbeitsplätze verteidigt. Die Arbeit an dieser Aufgabe muss weitergeführt werden, statt den Menschen mit ausländischem Pass die Schuld an den Problemen zuzuschieben. 
</p><p>Die Personenfreizügigkeit aber ist grundsätzlich eine Errungenschaft, die zu verteidigen es sich lohnt. Eine entwickelte Wirtschaft – und eine entwickelte Gesellschaft – wird getragen von arbeitenden Menschen, denen die elementaren sozialen Rechte nicht vorenthalten werden dürfen. Der Rückfall in die systematische Diskriminierung eines bedeutenden Teils der Erwerbsbevölkerung würde die Schweiz politisch, volkswirtschaftlich und gesellschaftlich gewaltig zurückwerfen. 
</p><p>Deshalb handelt verantwortungslos, wer behauptet, die Annahme der SVP-Abschottungsinitiative würde folgenlos bleiben. Und wer davon ausgeht, dass die EU-Staaten die neue Diskriminierung ihrer Staatsangehörigen – der grösste Teil der Schweizer Beschäftigten mit ausländischem Pass stammt aus Ländern der EU - akzeptieren könnten, macht sich Illusionen. Die Annahme der SVP-Abschottungsinitiative wäre deshalb nicht nur diskriminierend, sondern auch dumm.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1365</guid><pubDate>Thu, 21 Nov 2013 11:57:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat muss zur Einsicht kommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nationalrat-muss-zur-einsicht-kommen</link><description>Bürgerrechtsgesetz

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Beim Bürgerrechtsgesetz beginnt die Differenzbereinigung. Der Nationalrat, bisher hart und stur, ist aufgerufen, sich zu öffnen.</p><p>In der Frühjahrsession hat der Nationalrat die bundesrätliche Vorlage zum Bürgerrechtsgesetz arg verschlimmert. Statt 8 sollen 10 Jahre Anwesenheit in der Schweiz nötig sein, um ein Gesuch überhaupt stellen zu können. Zudem lehnte es die grosse Kammer ab, dass die zwischen Alter 10 und 20 in der Schweiz verbrachten Jahre doppelt zählen sollen und dass auch vorläufig Aufgenommene ein Gesuch stellen können. Im September zeigte sich der Ständerat ein bisschen gnädiger. Auch er will zwar, dass nur Inhaber/innen mit Permis C ein Gesuch überhaupt stellen können. Er befürwortete jedoch die 8 Jahre Anwesenheit, die Doppelzählung der Jahre zwischen Alter 10 und 20 und auch die Anrechnung der zuvor unter dem Status der vorläufigen Aufnahme verbrachten Jahre. Zudem strichen die Ständeräte das Kriterium des Beherrschens einer Landessprache aus dem Anforderungskatalog. 
</p><h3>Kein Hürdenlauf</h3><p>Jetzt, in der Differenzbereinigung, ist wieder der Nationalrat dran. Seine vorberatende Kommission beantragt dem Plenum, auf den früheren Beschlüssen zu beharren. Der SGB hofft, dass die Volksvertreter weniger engstirnig entscheiden als ihre Kommission und dass sie deshalb auf die Linie der kleinen Kammer einschwenken. Für den SGB darf die Einbürgerung nicht in einen Hürdenlauf verwandelt werden, bei dem immer grössere Barrieren bloss zum Zweck haben, dass möglichst viele Gesuchstellende auf der Strecke bleiben. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1345</guid><pubDate>Wed, 30 Oct 2013 16:10:00 +0100</pubDate><title>Gut unterwegs – aber noch viel zu tun</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/gut-unterwegs-aber-noch-viel-zu-tun</link><description>Gut besuchte SGB-Migrationskonferenz</description><content:encoded><![CDATA[<p>An die 60 Gewerkschafter/innen mit Migrationshintergrund haben sich am 26. Oktober in Bern zur SGB-Migrationskonferenz versammelt. Gemeinsam diskutierten sie die Frage, welche Politik die SGB-Gewerkschaften für ihre Mitglieder mit Migrationshintergrund entwickeln sollen. Sie hinterfragten auch ein rund 4 Jahre altes SGB-Programm zur Beseitigung von migrationsbedingter Diskriminierung. Die Teilnehmenden stellten fest, dass in einigen der daselbst erhobenen Forderungen Fortschritt zu verzeichnen sei, etwa in der Frage der Mindestlöhne (Kampagne für Mindestlöhne und entsprechende SGB-Volksinitiative). Vermehrt sind in den letzten Jahren etwa auch antidiskriminierende Bestimmungen in die Gesamtarbeitsverträge aufgenommen worden. In der Unia wurde eine Sensibilisierungskampagne („Ohne uns keine Schweiz“) durchgeführt. Auf der Ebene beruflicher Integration wurde auf das Modell der Sprachkurse im Bau verwiesen. Kaum Fortschritte festgestellt wurden jedoch im Dossier der Diplomanerkennung. Eine dieser SGB-Forderungen, nämlich diejenige nach anonymer Bewerbung, war in der Diskussion nach Hinweis auf nicht erwartete Auswirkungen im Ausland umstritten. 
</p><p>Am Nachmittag diskutierten die Teilnehmenden feldnahe Themen in Arbeitsgruppen, so etwa die Arbeitsbedingungen in der Hauswirtschaft, die Rolle der GAV im Kampf gegen die Diskriminierung, die Integration von MigrantInnen in die Gewerkschaft und den Fragekreis von Migration und Bildung. Diskutiert wurde auch die Personenfreizügigkeit. Aurora García, Präsidentin der SGB-Migrationskommission, stellte denn auch fest, dass der SGB als grösste Migrantenorganisation im Land mit seinem Programm auf gutem Wege sei – „auch wenn noch viel Arbeit ansteht, die MigrantInnen aktiv in die Gewerkschaft zu integrieren und Chancengleichheit für alle zu erreichen.“</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1293</guid><pubDate>Thu, 05 Sep 2013 11:08:00 +0200</pubDate><title>Einbürgerung darf kein Hürdenlauf sein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/einbuergerung-darf-kein-huerdenlauf-sein</link><description>Revision der Einbürgerung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Herbstsession wird sich der Ständerat mit dem Einbürgerungsgesetz befassen. Hoffen wir, dass sein Entscheid von jener Weitsicht geprägt sei, die dem Nationalrat im März so abhandengekommen war.</p><p>Die grosse Kammer hat den bundesrätlichen Entwurf zu einem neuen Einbürgerungsgesetz in einen eigentlichen Hürdenlauf verwandelt – und die einzelnen Hürden immer höher gebaut. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass nach acht Jahren Aufenthalt ein Einbürgerungsgesuch gestellt werden könne (heute: 12). Dafür hätten aber nur mehr Personen mit Permis C, also mit einer dauerhaften Niederlassungsbewilligung, ein Gesuch stellen können. Der Nationalrat hat die Aufenthaltsfrist von 8 Jahren auf 10 verlängert. Dabei soll die Zeit, die jemand als vorläufig aufgenommene Person in der Schweiz verbracht hat, nicht mitgerechnet werden. Gestrichen werden soll ebenfalls, dass die in der Schweiz im Alter zwischen 10 und 20 verbrachten Jahre doppelt gezählt werden.
</p><h3>Es geht nicht um den „Gral“</h3><p>Bundesrat und Parlamentsrechte rücken die Einbürgerung in die Nähe des Grals. Für den SGB dagegen ist die Einbürgerung nicht der letzte Schritt zur „Erlösung“, sondern nur eine Etappe zu einer geglückten Integration. Deshalb verlangt der SGB kürzere Fristen und weniger Einschränkungen. Er lehnt die Limitierung auf Menschen mit Permis C ab. Denn zahlreiche Menschen ausländischer Herkunft ohne Permis C haben sich ausgezeichnet in die hiesigen Verhältnisse eingelebt. Ebenso hält der SGB die Doppelzählung der Jahre zwischen Alter 10 und 20 für richtig. Das fördert die erleichterte Einbürgerung hier geborener Migrant/innen. Für die zweite Generation fordert der SGB zudem dringlich die Einführung rascherer und einfacherer Verfahren. Ebenso spricht sich der SGB dagegen aus, dass eine Nationalsprache (schriftlich und mündlich) beherrscht werden müsse. Das würde nur sehr gut Gebildete privilegieren. 
</p><p>Fazit: Dem Ständerat ist zu wünschen, dass er mehr Weitsicht als die grosse Kammer zeigt und Hürden ab- statt aufbaut.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1076</guid><pubDate>Mon, 03 Jun 2013 09:22:00 +0200</pubDate><title>Menschenwürde und Fairness statt Repression und Willkür</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/menschenwuerde-und-fairness-statt-repression-und-willkuer</link><description>Abstimmung Asylrecht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 9. Juni stimmen die Schweizer Bürger unter anderem über die Asylgesetzrevision ab. Dabei geht um eine ganz einfache Frage: Möchte die Schweiz ihre humanitäre Tradition behalten oder will sie Scheinlösungen einführen?</p><p>Am 9. Juni stimmen die Schweizer BürgerInnen über einen Teil der laufenden Asylgesetzrevision ab, über die sogenannten dringlichen Massnahmen. Inwiefern diese Massnahmen das Asylrecht verbessern sollen, bleibt schleierhaft. Das Gegenteil jedoch ist sicher: Sie werden neue Probleme erzeugen.
</p><p>Ein gutes Beispiel dafür ist die neueste Änderung des Flüchtlingsbegriffs: Neu soll Kriegsdienstverweigerung nicht mehr als Asylgrund gelten. Problematisch ist hierbei nicht nur, dass am international anerkannten Flüchtlingsbegriff gekratzt wird. Die Änderung führt zu neuen Integrationsproblemen der MigrantInnen. Denn Menschen, welche aufgrund einer Desertion in die Schweiz flüchten, müssen trotzdem vorläufig in der Schweiz aufgenommen werden. Dies, weil sie in ihrer Heimat verfolgt werden und ihnen die Todesstrafe droht. Sie können somit nicht zurückkehren. Als vorläufig Aufgenommene wird ihre Integration in der Schweiz jedoch erschwert, denn es ist längst nachgewiesen: Je unsicherer der Aufenthaltsstatus umso schwieriger die Integration.
</p><p>Eine weitere Änderung ist die Abschaffung des Botschaftsverfahrens. Sie trifft besonders Schutzbedürftige. Ein Vorteil des Botschaftsverfahrens war, dass Flüchtlinge vor Schlepperbanden geschützt werden und die Schweiz sicher erreichen konnten. Ausserdem war es ein effizientes Verfahren, da nur die Menschen mit einer positiven Antwort in die Schweiz einreisen konnten. Die Frage einer allfälligen Rückführung stellte sich so gar nicht mehr. Nun haben Flüchtende keine Wahl; sie müssen eine gefahrvolle Reise in Kauf nehmen, wenn sie Europa erreichen möchten. Sehr viele finden dabei den Tod.
</p><p>Eine dritte beunruhigende Änderung ist, dass neu Asylbewerber, welche die «öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder durch ihr Verhalten den ordentlichen Betrieb der Empfangsstellen erheblich stören» in besondere Zentren untergebracht werden sollen. Menschen sollen also, ohne eine Straftat begangen zu haben, eingeschlossen werden. Unklar ist, wer genau als „renitent“ gelten soll und auch wie lange er oder sie überhaupt in den Zentren eingeschlossen wird. Der Willkür ist somit Tür und Tor offen.
</p><p>Der Asylbereich beschäftigt und polarisiert die Schweizer Gesellschaft wie wohl kaum ein anderer Migrationsbereich. Die aktuelle Asylgesetzrevision wird jedoch keine Probleme im Asylbereich lösen, sondern lediglich neue schaffen. Insbesondere rüttelt sie stark an der humanitären Tradition der Schweiz. Am 9. Juni gilt es eine ganz einfache Frage zu beantworten: Wollen wir eine menschenwürdige und faire oder eine repressive und willkürliche Asylpolitik? Der SGB will eine menschenwürdige und faire Asylpolitik, die allen zugute kommt. Deshalb sagen wir am 9. Juni NEIN zur Asylgesetzrevision.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1065</guid><pubDate>Thu, 16 May 2013 11:03:00 +0200</pubDate><title>Nein zu immer härterem, immer restriktiverem Kurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nein-zu-immer-haerterem-immer-restriktiverem-kurs</link><description>Abstimmung Asylrecht </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit 30 Jahren jagen sich im Asylrecht die Revisionen. Gemeinsam ist allen Änderungen, dass sie stets schärferes Recht fordern – gegen die Flüchtlinge. Diese antihumanitäre Spirale ist zu stoppen. Deshalb sagt der SGB am 9. Juni klar NEIN zur Revision des Asylgesetzes. </p><p>Seit über 30 Jahren sorgt die nationale Rechte für Dauerbetrieb im Asylgesetz. Kaum hat sie eine restriktive Revision durchgesetzt, startet sie den nächsten Versuch. Mit dem stets gleichen Ziel: die Schraube nochmals und noch härter anziehen. Aktuell etwa laufen gleichzeitig drei Gesetzesrevisionen im Asylbereich. Mit der Abstimmung vom 9. Juni können wir denn auch bloss über den ersten Teil dieser Revisionen bestimmen. In all diesen Revisionen hat die nationale Rechte stets die gleiche Botschaft und dasselbe Sündenbock-Bild verbreitet: Die Immigranten oder doch ein bedeutender Teil von ihnen seien für die meisten Übel, die dieses Land befallen, verantwortlich. 
</p><p>Am 9. Juni stimmen wir über dringliche Massnahmen ab, die bereits Ende September 2012 in Kraft gesetzt worden sind. Vier Bestimmungen erweisen sich als reale Verschlechterungen: Desertion zählt nicht mehr als Fluchtgrund; in schweizerischen Botschaften kann kein Asylgesuch mehr gestellt werden; für „renitente“ Asylsuchende werden spezielle Aufnahmezentren geschaffen; der Bundesrat darf in Testversuchen zeitlich beschränkt vom Gesetz abweichen.
</p><p>Diese Massnahmen sind weder dringlich, noch werden sie ein Problem lösen. Immigration kann man nicht mechanisch regeln, und die Zahl der Asylgesuche hängt von den Konflikten ab. Das Beispiel der eritreischen Dienstverweigerer resp. Deserteure etwa zeigt: Diese werden auch unter den neuen Bestimmungen nicht in ihr Land zurückgeschickt werden können. Denn da erwartet sie die Todesstrafe. Sie werden als vorläufig Aufgenommene, und damit unter einem sehr prekären Statut, in der Schweiz bleiben können. Mit anderen Worten: dieser xte Versuch, das Asylgesetz zu verhärten, wird nur die ohnehin prekären Lebensbedingungen von sehr verletzlichen Menschen erneut verschlechtern. Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat schätzt die Zahl der Flüchtenden, die 2011 ihr Leben liessen, während sie das Mittelmeer illegal zu überqueren versuchten, auf 1500. Mit den neuen dringlichen Massnahmen wird diese Zahl ansteigen, denn damit wird den skrupellosen mafiösen Menschenhändlern in die Hände gespielt.
</p><p>Der SGB hat an seiner Delegiertenversammlung vom 16. November 2011 entschieden, diese Revision abzulehnen. Er ruft dazu auf, jetzt „Stopp“, jetzt „Nein“ zu sagen. Es kann nicht sein, dass das Humanitäre nur mehr in ein paar Sonntagspredigten bemüht wird und die faktische Asylpolitik dagegen nur aus purer Abwehr, Rechtsverweigerung und Härte besteht. Es kommen Menschen, nicht Strandgut…</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1041</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2013 15:20:00 +0200</pubDate><title>Nein zur erneuten Asylverschärfung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nein-zur-erneuten-asylverschaerfung</link><description>Abstimmung vom 9. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zum x-ten Mal haben die eidgenössischen Räte Ende September das Asylgesetz verschärft. Der SGB lehnt diese unnötigen und unwürdigen Verschärfungen ab. Für die Abstimmung am 9. Juni empfiehlt er klar ein Nein.</p><p>Die vom Parlament Ende September 2012 verabschiedeten dringlichen Massnahmen sind bereits in Kraft. Hier die schlimmsten Verschärfungen:
</p><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Aufgehoben ist ab sofort die Möglichkeit, in Botschaften Asylgesuche einzureichen. Damit wird vielen Asylsuchenden die Flucht massiv erschwert. Gleichzeitig wird so der Schlepper-Mafia in die Hände gearbeitet.</span></li><li><span>Wehrdienstverweigerung oder Desertion ist neu kein Fluchtgrund mehr. Was heisst das konkret? Was heisst das, wenn sich jemand weigert, in einer Schlächter-Armee Dienst zu leisten? Wird eine Kommission dann seine Motive prüfen? Nein, das heisst Verfolgung, Haft, Hinrichtung.</span></li><li><span>Die dringlichen Massnahmen ermöglichen neu besondere Zentren, in denen „renitente“ Asylsuchende untergebracht werden können. Das Problem hierbei: Was ist denn „Renitenz“? Es gibt nichts als schwammige Bestimmungen dazu, der Willkür sind Tür und Tor geöffnet.</span></li><li><span>Zu all dem kommen Verfahrensverschlechterungen. Die neu vorgesehenen Testphasen zur Beurteilung neuer Verfahrensabläufe – mit der Folge verkürzter Beschwerdefristen (von 30 auf 10 Tage) – wird die Rekursmöglichkeiten einer Person, die keine Landessprache beherrscht und unsere Gesetzgebung nicht kennt, ad Absurdum führen. Zudem werden diese Testphasen ohne rechtliche Grundlage den Behörden einen Freipass zuspielen, mittels dem sie sich künftig gefährlich weit von der bestehenden Asylgesetzgebung entfernen können.</span></li></ul><p></p><h3>SGB: sag NEIN</h3><p>Der SGB lehnt diese Verschärfungen des Asylrechts klar ab. Die dringlichen Massnahmen verhöhnen die humanitäre Tradition der Schweiz. Asylgesuche haben ihre eigenen Rhythmen. Man leitet sie nicht wie den Wasserfluss in einem Stausee. Asylgesuche hängen ab von politischen Entwicklungen, insbesondere bewaffneten Konflikten oder der Verhärtung in Diktaturen. Wer das bewusst ausblendet, wer de facto eine minimalste Quote von Flüchtlingen aufnehmen will, der verschliesst sich vor dem Elend der Welt. Er produziert unnötige Feindbilder einer Fremdeninvasion und schaufelt so – völlig unnötig – an einem Graben zwischen Einheimischen und Migrant/innen. 
</p><h3>Zuviel ist zuviel</h3><p>Das Referendum einer breiten Koalition, angeführt von den Jungen Grünen, ist mit 63‘000 Unterschriften solid zustande gekommen. Deshalb wird das Schweizer Volk am 9. Juni über die dringlichen Massnahmen an der Urne entscheiden können. Die SGB-Parole ist ein unmissverständliches NEIN. Die SGB-Delegierten haben dies am 16. November 2012 klar entschieden. Zuviel ist zuviel! Es gibt im humanitären Bereich eine Grenze, die man nicht übertreten darf. Deshalb fordert der SGB alle Stimmbürger/innen auf, am 9. Juni diese dringlichen Massnahmen abzulehnen. 
</p><h3>Volkswahl des Bundesrat: keine Parole</h3><p>Zur Abstimmung gelangt am 9. Juni auch die SVP-Volksinitiative für eine Volkswahl des Bundesrats. Der SGB hat zu diesem Volksbegehren keine Parole gefasst.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1001</guid><pubDate>Thu, 28 Feb 2013 15:43:00 +0100</pubDate><title>Hürden ab- statt aufbauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/huerden-ab-statt-aufbauen</link><description>Sessionsvorschau: Revision der Einbürgerung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem Asylgesetz droht nun auch dem Einbürgerungsgesetz eine Verschärfung. Das steht zumindest nach den Entscheiden der vorberatenden Kommission der grossen Kammer zu befürchten. Integration bedeutet jedoch weniger und nicht mehr Hürden.</p><p>An der Vorlage des Bundesrats war besonders umstritten, wie lange jemand zuvor in der Schweiz niedergelassen sein musste, um eine Einbürgerung beantragen zu können. Der Bundesrat schlug 8 Jahre vor; heute sind es 12. Auf der anderen Seite beantragte der Bundesrat, dass nur mehr Personen mit einem Permis C, also einer dauerhaften Niederlassungsbewilligung, das Schweizer Bürgerrecht beantragen dürften.
</p><p>Die staatspolitische Kommission des Nationalrates hat mittlerweile die Vorlage des Bundesrats verschärft. Die Aufenthaltsfrist von 8 Jahren hat sie auf 10 verlängert. Dabei soll die Zeit, die jemand als vorläufig aufgenommene Person in der Schweiz verbracht hat, nicht mitgerechnet werden. Gestrichen werden soll ebenfalls, dass die in der Schweiz im Alter zwischen 10 und 20 verbrachten Jahre doppelt gezählt werden. 
</p><p>Der Nationalrat wird die Bürgerrechtsrevision am 13. März diskutieren. Zu wünschen ist, dass er vom eisernen Kurs seiner Kommission abrückt. Für Bundesrat und die Rechte stellt die Einbürgerung die letzte Etappe einer geglückten Integration dar. Für den SGB dagegen ist die Einbürgerung nur eine Etappe zu einer geglückten Integration. Deshalb verlangt der SGB kürzere Fristen und weniger Einschränkungen. Er lehnt die Limitierung auf Menschen mit Permis C ab. Ebenso hält er die Doppelzählung der Jahre zwischen Alter 10 und 20 für richtig. Das fördert die erleichterte Einbürgerung hier geborener Migrant/innen. Für die zweite Generation fordert der SGB zudem dringlich die Einführung rascherer und einfacherer Verfahren.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-979</guid><pubDate>Thu, 31 Jan 2013 13:38:00 +0100</pubDate><title>Ein Fortschritt, aber mit Fallstricken versehen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/ein-fortschritt-aber-mit-fallstricken-versehen</link><description>Anleitung zur Berufslehre für junge Sans Papiers</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ab dem 1. Februar können jugendliche Sans Papiers in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen eine Berufslehre absolvieren. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen hat dazu im Internet eine Anleitung veröffentlicht. Risikolos ist dieser Fortschritt leider nicht.</p><p>Es ist zuallererst eine gute Nachricht, dass ab dem 1. Februar 2013 jugendliche Sans Papiers das Recht erhalten, eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen, um eine Lehre zu absolvieren. Die Schweiz kommt damit ihren internationalen Verpflichtungen nach. Denn 1997 hat sie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert. Dadurch anerkennt sie das Recht jedes Kindes auf Bildung, sowohl auf Grund- wie auf weiterführender Stufe, auf allgemeinbildender wie auf beruflicher Ebene, und dies unabhängig vom Aufenthaltsstatus (Art. 28).
</p><p>Wie müssen Jugendliche und potentielle Arbeitgeber vorgehen, wenn sie die neue Möglichkeit nutzen wollen? Dazu hat die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen eine Anleitung veröffentlicht&nbsp;<a href="http://bit.ly/WBbzw9" target="_blank" rel="noreferrer">http://bit.ly/WBbzw9</a>. So müssen u.a. folgende Bedingungen erfüllt sein:</p><ul style="font-size: 12px; "><li style="font-size: 12px; "><span>Der/die Jugendliche hat die Schule während mindestens 5 Jahren in der Schweiz besucht.</span></li><li style="font-size: 12px; "><span>Das Gesuch muss innerhalb von 12 Monaten nach Schulabschluss eingereicht werden.</span></li><li style="font-size: 12px; "><span>Es liegt das Gesuch eines Arbeitgebers vor, welcher die betroffene Person einstellen will.</span></li><li style="font-size: 12px; "><span>Der/die Jugendliche ist gut integriert und respektiert die Rechtsordnung.</span></li><li style="font-size: 12px; "><span>Der/die Jugendliche muss die Identität offen legen.</span></li></ul><p>&nbsp;</p><p>Gefahrenlos ist die neue Chance nicht. Denn wenn die Bewilligung verweigert wird, droht dem Jugendlichen und seiner Familie die Ausweisung. Auch wenn ein Jugendlicher alle Bedingungen erfüllt, besteht keine Verpflichtung der Behörden, eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.
</p><p>Deshalb rät auch die Migrationskommission zu Vorsicht und klugem Abwägen der Risiken und Chancen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1037</guid><pubDate>Fri, 30 Nov 2012 09:14:00 +0100</pubDate><title>Zuviel ist zuviel!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/zuviel-ist-zuviel</link><description>Revidiertes Asylgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An ihrer Versammlung vom 16. November haben die SGB-Delegierten entschieden, das Referendum gegen die dringlichen Massnahmen im Asylgesetz zu unterstützen. Die von den Räten beschlossene Verhärtung geht zu weit.</p><p>Zum x-ten Mal wird das Asylgesetz verschärft. Die eidgenössischen Räte haben Ende September dringliche Massnahmen verabschiedet. Sie wurden deshalb unverzüglich in Kraft gesetzt und sind damit bereits Praxis. Zum Nachteil der Asylsuchenden.
</p><h3>Die schlimmsten Verschärfungen</h3><p>Aufgehoben ist ab sofort die Möglichkeit, in Botschaften Asylgesuche einzureichen. Damit wird vielen Asylsuchenden die Flucht massiv erschwert. Wer sich zweitens wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sieht – ist neu kein Flüchtling mehr. Anders gesagt: Wer sich weigert, in den Armeen blutiger Diktaturen Dienst zu leisten, darf also nicht mehr auf den Schutz hoffen, auf den er bisher Anrecht hatte. Zum dritten führen die dringlichen Massnahmen neu den Begriff der „Renitenz“ ein: Das Bundesamt kann Asylsuchende, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder die durch ihr Verhalten den ordentlichen Betrieb der Empfangsstellen erheblich stören, in besonderen Zentren unterbringen, die durch das Bundesamt oder durch kantonale Behörden errichtet und geführt werden. Das Problem hierbei ist, dass „Renitenz“ als nicht definiertes Verhalten der Willkür Tür und Tor öffnet. Zu all dem kommen Verfahrensverschlechterungen. Die neu vorgesehenen Testphasen zur Beurteilung neuer Verfahrensabläufe – mit der Folge verkürzter Beschwerdefristen (von 30 auf 10 Tage) – wird die Rekursmöglichkeiten einer Person, die keine Landessprache beherrscht und unsere Gesetzgebung nicht kennt, ad Absurdum führen. Zudem werden diese Testphasen ohne rechtliche Grundlage den Behörden einen Freipass zuspielen, mittels dem sie sich künftig gefährlich weit von der bestehenden Asylgesetzgebung entfernen können.
</p><p>Es ist erneut dasselbe Spiel: Diese dringlichen Massnahmen mokieren sich über die humanitäre Tradition der Schweiz. Sie stigmatisieren einen Teil der ausländischen Bevölkerung als „parasitär“. Immigration ist aber nicht etwas, das man regelt wie den Wasserfluss im Brunnen mittels Hahn. Die Asylgesuche haben ihre eigenen Rhythmen. Sie hängen ab von politischen Ereignissen wie jüngst etwa dem arabischen Frühling, bewaffneten Konflikten oder der Verhärtung in Diktaturen. 
</p><h3>Sag nein – und rasch!</h3><p>Der SGB fordert seine Mitglieder auf, das Referendum gegen diese dringlichen Massnahmen zu unterzeichnen. Die Unterschriften müssen am 17. Januar 2013 deponiert werden. Das heisst: Sie müssen vor Weihnachten 2012 zusammen kommen. Alles weitere dazu sowie Bögen auf: <a href="http://www.asyl.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.asyl.ch</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-810</guid><pubDate>Tue, 19 Jun 2012 13:35:00 +0200</pubDate><title>Stopp der menschenverachtenden Migrationspolitik!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/stopp-der-menschenverachtenden-migrationspolitik</link><description>Aufruf zur Kundgebung vom 23. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Treibjagd gegen Migrantinnen und Migranten in der Schweiz hat in der laufenden Sommersession im Nationalrat einen traurigen Höhepunkt erreicht. Die von den Rechtsbürgerlichen unter willfähriger Mithilfe der Mitteparteien durchgedrückten Verschärfungen im Asylgesetz sind happig. Ihr Ziel: die Lebensumstände der Asylsuchenden in der Schweiz sollen so lange verschlechtert werden, bis sie am besten gleich alle freiwillig gehen und auch gar niemand mehr auf die Idee kommt, vor seinen Peinigern in die Schweiz zu flüchten. Das Motto „Ausländer raus!“ ist unüberhörbar. 
</p><p>Die humanitäre Tradition der Schweiz wird unbekümmert beiseitegeschoben, damit das Asylgesetz zum reinen Repressionsinstrument zur Abwehr von Migrantinnen und Migranten umgebaut werden kann. 
</p><p>Dagegen protestieren wir am 23. Juni gemeinsam unter dem Motto „Stopp der menschenverachtenden Migrationspolitik“. Besammlung ist um 15:30 auf der Schützenmatt in Bern. &lt;media 473 - - "TEXT, plaki A4 DE DEF1, plaki_A4_DE_DEF1.pdf, 1.8 MB"&gt;Hier geht’s zum Flyer. &lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-734</guid><pubDate>Mon, 12 Mar 2012 15:46:00 +0100</pubDate><title>Berufsbildung für sans papiers:  Es geht vorwärts, aber sehr, sehr zögerlich!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/berufsbildung-fuer-sans-papiers-es-geht-vorwaerts-aber-sehr-sehr-zoegerlich</link><description>Geht es nach dem Bundesrat, sollen junge sans papiers demnächst auch eine Berufslehre antreten können. Das ist zu begrüssen. Der bundesrätliche Vorschlag ist jedoch zu hürdenreich. Und vom Parlament droht ein Rückenschuss. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass allen Jugendlichen unabhängig des Aufenthaltsstatus eine Grundausbildung zu ermöglichen ist, leuchtet überall ein. Der Zugang zu Bildung ist ein international abgesichertes Grundrecht. 1997 hat die Schweiz die Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Artikel 28 dieser Konvention stipuliert das Recht jedes Kindes auf eine Grund- und eine nachobligatorische Ausbildung, sei sie nun generell oder beruflich ausgerichtet, und dies unabhängig des Aufenthaltsstatus.
</p><p>Seither wurde jedoch keine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit jugendliche sans papiers eine Berufslehre beginnen können. Das ist paradox: Junge sans papiers können bei guten Resultaten in der obligatorischen Schule anschliessend ein Gymnasium absolvieren, jedoch keine klassische Berufslehre. Warum? Weil sie keinen Arbeitsvertrag abschliessen können. Anders gesagt: eine ganze Reihe junger MigrantInnen findet sich nach Ende des Schulobligatoriums auf der Strasse, ohne dass sie dafür verantwortlich sind.
</p><p><b>Aufenthaltsbedingung, aber an Bedingungen geknüpft</b></p><p>Im September 2010 stimmte das Parlament der Motion Barthassat zu und verlangte so, dass eine Lösung für diese Ungerechtigkeit erarbeitet werde. Am 2. März 2012 gab der Bundesrat dieser Motion Folge. Er gab eine Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit <b>(</b>VZAE) in Vernehmlassung. Der Bundesrat schlägt vor, dass jugendliche sans papiers zu Ausbildungszwecken in den Genuss einer Aufenthaltsbewilligung kommen. Bedingung: Sie müssen während mindestens fünf Jahren die Schulen in der Schweiz besucht haben und sie müssen integriert sein. Der Antrag muss direkt nach Ende der obligatorischen Schule gestellt werden.
</p><p>Der SGB begrüsst die Handlungsbereitschaft des Bundesrates. Er bedauert aber, dass sich der Vorschlag auf das Modell der Härtefalllösung beruft. Denn die Jugendlichen sind so weiterhin kantonaler Willkür ausgeliefert. Einige Kantone haben sich ja durch emsige Restriktion profiliert… Zudem sollte die Frist zum Stellen des Antrags verlängert werden. Denn oft können die Jugendlichen nicht unmittelbar nach Ende der Schulzeit eine Betriebslehre antreten, sondern müssen auf eine solche warten.
</p><p><b>Schaltet Parlament wieder rückwärts?</b></p><p>Das Parlament seinerseits dürfte voraussichtlich noch in der Märzsession drei Standesinitiativen mit dem gleichen Anliegen behandeln. Erstaunlicherweise beantragt die vorberatende Kommission Ablehnung dieser Vorstösse und widerspricht damit dem Mandat, das sie selbst im September 2010 dem Bundesrat erteilt hat. Wo bleibt da die Kohärenz? Die Glaubwürdigkeit? – Wenn es etwas auf Treu und Glauben gibt, dann sollte das Parlament die Behandlung dieser Vorstösse zum mindesten verschieben, damit sich die soeben eröffnete Vernehmlassung geordnet abspielt.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-102</guid><pubDate>Mon, 19 Dec 2011 14:46:00 +0100</pubDate><title>Landesweite Aktionen der SGB-Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/landesweite-aktionen-der-sgb-gewerkschaften</link><description>Vom 16. bis 18. Dezember haben in vielen Schweizer Städten im Rahmen des weltweiten Aktionstages gegen Rassismus und für die Rechte von Migrant/innen, Flüchtlingen und Vertriebenen Aktionen stattgefunden. SGB-Gewerkschaften waren führend daran beteiligt.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In Bern gab es den „Weihnachtsbaum der Wünsche“, der anschliessend dem Gemeinderat überbracht wurde. In Zürich stand der Aktionstag unter dem Motto „Ohne uns – keine Weihnachten“. In La Chaux-de-Fonds warben Gewerkschafter/innen für „Travail &nbsp;décent“, also: Arbeit in Würde. In Genf konnten sich Passant/innen an einem Migrationsquizz auf offener Strasse beteiligen. Weitere Aktionen gab es in einem guten Dutzend Schweizer Orte, von Aarau über Lausanne, Luzern, Martigny bis Wetzikon. Es waren hauptsächlich SGB-Gewerkschaften, oft im Bündnis mit weiteren Organisationen, die sich so aktiv zu den Menschenrechten bekennen.</p><p class="Absatznormal">Worum ging es? Mit diesen Aktionen wollten die Gewerkschaften Zeichen setzen gegen zunehmende Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Die Gewerkschaften verliehen so ihrer Forderung Nachdruck, dass die Grundrechte für alle Menschen unabhängig der Nationalität und des Aufenthaltsstatus gelten müssen. Die Unia ihrerseits setzte ihre bereits im Herbst gestartete Kampagne „Ohne uns – keine Schweiz“ fort. Verbände wie der SEV nahmen deren Inventar auf und wiesen öffentlich darauf hin: Auch die Züge würden ohne Migrant/innen nicht mehr rollen.</p><p class="Absatznormal">Eine eigentliche Weihnachtsaktion haben die Gewerkschaften damit nicht gestartet, wiewohl die Weihnachtsgeschichte auch als eine über Asylrealitäten gelesen werden kann. Rahmen der gewerkschaftlichen Aktionen bildete der&nbsp;<i>weltweite Aktionstag gegen Rassismus und für die Rechte von Migrant/innen, Flüchtlingen und Vertriebenen.&nbsp;</i>Dieser Aktionstag ist im Februar 2011 vom Weltsozialforum in Dakar angeregt worden. Er ist auf den 18. Dezember festgelegt worden, weil die UNO am 18. Dezember 1990 die Konvention zum Schutz der Rechte der Wanderarbeitnehmer verabschiedet hat.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Und – schon fast ein bisschen verschämt: Diese Konvention ist von der Schweiz immer noch nicht ratifiziert.</p><p class="Absatznormal">Mehr Infos international:&nbsp;<span lang="DE"><a href="http://globalmigrantsaction.org/" target="_blank" rel="noreferrer"><span lang="DE-CH">http://globalmigrantsaction.org</span></a></span>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-328</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2011 17:26:00 +0100</pubDate><title>Internationaler Tag der Migrant/innen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/internationaler-tag-der-migrant-innen</link><description>Landesweite Aktionen der SGB-Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vom 16. bis 18. Dezember werden in beinahe 20 Schweizer Städten im Rahmen des&nbsp;weltweiten Aktionstages gegen Rassismus und für die Rechte von Migrant/innen, Flüchtlingen und Vertriebenen<i>&nbsp;</i>Aktionen stattfinden. Diese Aktionen werden durchgeführt von den SGB-Gewerkschaften, oft im Bündnis mit weiteren Organisationen, die sich aktiv zu den Menschenrechten bekennen.
</p><p>Mit diesen Aktionen wollen die Gewerkschaften Zeichen setzen gegen zunehmende Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Die Gewerkschaften verleihen so ihrer Forderung Nachdruck, dass die Grundrechte für alle Menschen unabhängig der Nationalität und des Aufenthaltsstatus gelten müssen.&nbsp;
</p><p>Der weltweite Aktionstag gegen Rassismus und für die Rechte von Migrant/innen, Flüchtlingen und Vertriebenen ist diesen Februar vom Weltsozialforum in Dakar angeregt worden. Er ist auf den 18. Dezember festgelegt worden, weil die UNO am 18. Dezember 1990 die Konvention zum Schutz der Rechte der Wanderarbeitnehmer verabschiedet hat. Diese ist von der Schweiz immer noch nicht ratifiziert.
</p><p>Infos zum Wann? und Wo? der Aktionen:&nbsp;<a href="http://globalmigrantsaction.uniaktiv.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">http://globalmigrantsaction.uniaktiv.ch/</a></p><p>Infos international:&nbsp;<a href="http://globalmigrantsaction.org/" target="_blank" rel="noreferrer">http://globalmigrantsaction.org</a>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-343</guid><pubDate>Sat, 01 Oct 2011 10:09:00 +0200</pubDate><title>Ohne Migration keine Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ohne-migration-keine-schweiz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Migrantinnen und Migranten spielen eine wichtige Rolle in der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft. Ohne Migration wäre die Schweiz nicht die Schweiz. Das ist das Fazit einer gut besuchten Tagung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Der SGB ist mit seinen Verbänden und ihren vielen ausländischen Mitgliedern auch eine der bedeutendsten Migrationsorganisationen der Schweiz.
</p><p>In mehreren Referaten wiesen Persönlichkeiten aus Gewerkschaften und linken Parteien auf die grosse Bedeutung der Migration für unser Land hin: SGB-Chefökonom Daniel Lampart ging in seinem Statement ausführlich auf Rolle und Bedeutung der Migration für den Schweizer Arbeitsmarkt ein. Zudem gab er einen Überblick über die wirtschaftlichen und gewerkschaftlichen Perspektiven zur Migrationspolitik und erläuterte die SGB-Aktivitäten gegen Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt.
</p><p>Dass gewerkschaftliche Migrationspolitik sich nicht in schönen Worten und Appellen erschöpft, sondern konkrete Arbeit an der Basis bedeutet, zeigte Rita Schiavi. Das Mitglied der Unia Geschäftsleitung stellte die Kampagne „Ohne uns keine Schweiz“ ihrer Gewerkschaft vor.
</p><p>Zu Ende ging die Tagung mit einer Podiumsdiskussion. Über die Frage „Wie kann die Linke die Themenführerschaft in der Migrationspolitik übernehmen?“ diskutierten Andy Tschümperlin (Nationalrat SP), Hasim Sancar (Vorstand Grüne), Daniel Lampart, Guglielmo Bozzolini (Präsident SGB-Migrationskommission) und Fiammetta Jahreiss (Vize-Präsidentin FIMM).
</p><p>Die Teilnehmenden der SGB-Migrationstagung liessen es sich nicht nehmen, am Nachmittag an der nationalen Sans-Papiers-Kundgebung ihre Solidarität mit den Schwächsten der Migrantinnen und Migranten auszudrücken.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-13</guid><pubDate>Wed, 02 Feb 2011 16:46:00 +0100</pubDate><title>ECAP – Vielstimmigkeit in Harmonie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ecap-vielstimmigkeit-in-harmonie</link><description>Orchester: London Symphony. Pianist: ein Norweger. Komponist: ein Russe. Dirigent: ein Engländer italienischer Herkunft. Kann, was in der Spitzenklassik üblich ist, auch in der profanen Welt der Arbeit funktionieren? Das Beispiels des Weiterbildungsinstituts ECAP, das soeben seinen 40. Geburtstag gefeiert hat, zeigt: Ja, es kann.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der lange Nachkriegsboom im 20. Jahrhundert erzeugte eine massive Zuwanderung aus dem Süden Europas, hauptsächlich aus Süditalien. Die Einwanderer waren männlich, wenig qualifiziert (einige Jahre Volksschule) und als Saisonniers im Bau und in der Maschinenindustrie rekrutiert. Parallel dazu wuchs in der Schweiz der Rechtspopulismus. Höhepunkt war der 7.6.1970: 46 Prozent und 7 Kantone sagten ja zur 10-Prozent-Plafonierungs-Initiative von James Schwarzenbach. 300‘000 Ausländer hätten im Falle einer Annahme der Volksinitiative ausgewiesen werden müssen.&nbsp;
</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span>Aufholen, soziale Gerechtigkeit</span></h3><p>&nbsp;<span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">In diesem Umfeld ergreift die grösste italienische Gewerkschaft, CGIL, die Initiative zur Gründung der „Ente per la formazione, la riqualificazione professionale e la ricerca“, ECAP. ECAP will den italienischen Saisonniers die berufliche Grundausbildung in Abend- und Wochenendkursen als Nachholbildung ermöglichen. Die Gewerkschaften und die Migrationsvereinigungen (wie bspw. die Federazione delle Colonie Libere Italiane in Svizzera, FCLI) organisieren mit meist italienischen Geldern (Gewerkschaft und italienischer Staat) und viel Freiwilligenarbeit von solidarischen Fachkräften den Wissens- und Kulturtransfer. Von der „68er Bewegung“ demokratisch und kulturell stimuliert, findet so nicht nur berufs- und arbeitsmarktorientierter Wissenstransfer statt sondern auch eine Vermittlung zentraler kultureller und gesellschaftlicher Werte. Das Benzin dieses Motors ist „soziale Gerechtigkeit“ und „freie kulturelle Entfaltung“.&nbsp;</span>&nbsp;
</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Neue Migration</span></h3><p>&nbsp;<span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Die Veränderung der Migration verändert auch die ECAP. Die erste grosse Wirtschaftskrise nach dem II. Weltkrieg, Mitte der 70er Jahre, noch ohne Arbeitslosenversicherung, provoziert die Rückwanderung von rund 200‘000 Migranten. Als Antwort auf Schwarzenbach und die rein ökonomisch gesteuerte Migration wird die „Mitenand-Initiative für eine neue Ausländerpolitik“ lanciert. Sie will auch den Saisonniers den Aufenthaltsstatus mit Familiennachzug gewähren. Die Initiative findet vor dem Souverän keine Gnade (nur 16 Prozent Zustimmung am 4.4.81). Der wieder einsetzende und länger anhaltende Wirtschaftsaufschwung führt jedoch zu einem erneuten Anstieg der Migration und einem wachsenden Familiennachzug. ECAP ist nun damit konfrontiert, dass einerseits die berufsbildenden Bedürfnisse der zweiten Migrationsgeneration wachsen und dass anderseits die Ansprüche an das Beherrschen der lokalen Sprache steigen. Zudem erweitern sich die Herkunftsländer der Migration. Die neue Migration in den achtziger Jahren ist nicht mehr wie zuvor die italienische stark selbst organisiert. Die neuen Herkunftsländer (Ex-Jugoslawien) stellen keine Mittel für Bildung und Kultur zur Verfügung. Damit entstehen zunächst viele kleine schweizerische Organisationen, die die neuen Bildungsbedürfnisse zu bedienen trachten, allerdings mit einem tendenziell assimilatorischen Konzept (lokale Sprache lernen, anpassen, einordnen).&nbsp;</span>&nbsp;
</p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Die Einführung der obligatorischen Arbeitslosenversicherung Ende der siebziger Jahre führt dazu, dass die zivilgesellschaftlichen Aktivitäten zurückgehen, hingegen sozialstaatlich finanzierte Projekte – entlang den wirtschaftlichen Konjunkturzyklen – sich entwickeln. Damit findet eine Professionalisierung im Bereich der Bildungs- und Kulturvermittlung für die Migration statt, die allerdings stark auf die „Employability“ ausgerichtet ist. Auch die ECAP bewegt sich damit auf einen starken Wachstumspfad.&nbsp;</span></p><h3 class="Titelfettunterstr" style=" text-align:justify"><span>Gegenwart</span></h3><p>&nbsp;<span style="font-weight: normal; text-decoration: none;">Mit den neuen institutionellen Rahmenbedingungen (EU-Personenfreizügigkeit, neues Ausländergesetz mit Integrationsartikel) und mit den neuen Bedürfnissen der Wirtschaft nach höher qualifizierten Migrant/innen, aber auch aufgrund des deutlich höheren Anteils der Frauen in der Migration verbreitern und akzentuieren sich die bildungs- und kulturpolitischen Massnahmen von ECAP nochmals. War vor 40 Jahren ECAP eine zivilgesellschaftliche, italienische Organisation, italienisch finanziert, für italienische junge Männer, sind heute unter den ECAP-Lernenden 130 Herkunftsländer vertreten, die Mehrheit sowohl der Lernenden als auch der Lehrenden sind Frauen, und die Finanzierung erfolgt im wesentlichen öffentlich (kantonal) oder über die Arbeitslosenversicherung. Die Entwicklung der Zahl der Lernenden zeigt, dass die Angebote von ECAP den gewandelten gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechen.</span>&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: normal; text-decoration: none;">Am Beispiel von ECAP lässt sich nachzeichnen, dass grössere gesellschaftliche Umbrüche zunächst durch zivilgesellschaftliche Initiativen auf- und wahrgenommen werden. Für die nachhaltige Erreichung der Ziele bei wachsenden Volumen und Differenzierungen braucht es aber staatliche (Mit-)Finanzierung.</span>&nbsp;
</p><p><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Oder – um zu unserem Eingangsbild zurückzufinden: ECAP trägt in der profanen Welt seinen Teil zu Vielstimmigkeit und Harmonie auf höherer Ebene bei.</span>&nbsp;
</p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align: justify; font-style: italic;">(<span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">Gekürzte Version eines Vortrages, den P. Sigerist am 25.1.2011 anlässlich einer Weiterbildungstagung an der Uni ZH hielt.)</span></p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-402</guid><pubDate>Sun, 28 Nov 2010 12:09:00 +0100</pubDate><title>Ohne AusländerInnen steht die Schweiz still</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ohne-auslaenderinnen-steht-die-schweiz-still</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Verbrechen gehören bestraft. Der SGB ist aber auch weiterhin der Ansicht, dass bei der Strafzumessung für alle – ungeachtet ihres Passes – die gleichen Massstäbe gelten sollen. Er bedauert den heutigen Abstimmungsentscheid. Die Grundrechte der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechts-Charta sind nicht verhandelbar. Für deren Achtung bei der Anwendung der Vorlage wird sich der SGB weiterhin stark machen.
</p><p>Der SGB ist mit seinen Verbänden und ihren vielen ausländischen Mitgliedern auch eine der bedeutendsten Migrationsorganisationen der Schweiz. Er weiss, wie wichtig die MigrantInnen für die Schweiz sind. Ohne sie hätten die Sozialversicherungen Finanzierungsprobleme. Hundertausende von MigrantInnen halten täglich unsere Wirtschaft am Laufen. Gegen ihre Diskriminierung in der Arbeitswelt – bspw. bei der Anstellung, der beruflichen Entwicklung oder dem Lohn – wehren sich der SGB und seine Verbände</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-118</guid><pubDate>Tue, 23 Nov 2010 15:53:00 +0100</pubDate><title>2 x Nein gegen die Stigmatisierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/2-x-nein-gegen-die-stigmatisierung</link><description>Die SVP-Initiative diskriminiert und der direkte Gegenvorschlag diskriminiert. Deshalb sagt der SGB entschieden zwei Mal NEIN. Es sind zwei NEIN gegen die Diskriminierung von AusländerInnen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mit ihrer Ausschaffungsinitiative tritt die SVP erneut eine Schlammschlacht gegen Migrant/innen los. Natürlich sind Verbrechen zu bestrafen. Aber es ist nicht zulässig, dabei ein je nach Nationalität anderes Strafrecht zu&nbsp;</span>entwickeln.</p><p class="Absatznormal">Kommt dazu, dass die Volksinitiative internationalen Abkommen widerspricht. Sie hätte ungültig erklärt werden müssen. Aber das Parlament steckte – wie so oft bei Masslosigkeit von Seiten der SVP – lieber den Kopf in den Sand.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Der Gegenvorschlag, wiewohl mit Integrationszückerchen versehen und auf Vereinbarkeit mit internationalem Recht poliert, geht im Grundsatz in die gleiche Richtung wie die Initiative. Auch hier wird mit Berufung auf die Nationalität diskriminiert. Auch hier ist „Sozialmissbrauch“ ein Ausschaffungsgrund.</p><p class="Absatznormal">Was uns direkt zur Stigmatisierung führt. Die Initiative ist ein erneuter Versuch, zwei Klischees, „Ausländer = Kriminalität“ und „Sozialmissbrauch“ zu verfestigen. Das semantische Inventar dieser Klischees übernimmt auch der Gegenvorschlag.</p><p class="Absatznormal">Die Schweiz kann zurecht stolz sein auf ihre solidarische und humanitäre Tradition. Zunehmender Rassismus und Diskriminierung von Minderheiten zerstören dieses Fundament. Wer diese Werte hochhalten will, muss klar Stellung beziehen. Er muss die Wahl, die man uns aufzwängen will, jene zwischen Pest und Cholera, ablehnen. Das heisst Nein zu Initiative und Gegenvorschlag.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-122</guid><pubDate>Mon, 01 Nov 2010 16:05:00 +0100</pubDate><title>Gegen Diskriminierung – ganz und nicht nur ein bisschen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/gegen-diskriminierung-ganz-und-nicht-nur-ein-bisschen</link><description>Der SGB sagt ohne Wenn und Aber Nein zur Ausschaffungsinitiative und zum Gegenvorschlag. Grundsätzlich gilt: für ein gleiches Verbrechen kann nicht ein je anderes Recht angewendet werden; etwa ein Recht, das sich nach der Nationalität des Täters richtet. Und speziell gilt: Diskriminierung lehnt man ab, ganz - und nicht nur ein bisschen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Schweizer Gewerkschaften sind durch die Migration geprägt. Sie haben über Generationen hinweg bedeutende Verdienste in der beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Menschen ausländischer Abstammung.&nbsp;</p><p class="Text">Klar ist: Migrant/innen werden in der Arbeitswelt diskriminiert. Immer noch und weiterhin. Diese Diskriminierung zeigt sich sowohl bei der Anstellung, bei der beruflichen Karriere und beim Lohn. Der SGB hat denn kürzlich auch (Dossier Nr. 66, Juli 2009) einen antidiskriminierenden Massnahmenkatalog gefordert. Insbesondere bei der Lehrstellensuche drängen sich Massnahmen auf. Ausländische Jugendliche sind gegenüber Schweizern da klar benachteiligt.&nbsp;</p><p class="Text">Wenn man bestehende Diskriminierungen bekämpft, dann muss man wohl auch solche bekämpfen, die erst noch geschaffen werden sollen.&nbsp;</p><p class="Text">Seit gut einem Jahrzehnt lancieren SVP und Gleichgesinnte ausländerfeindliche Volksinitiativen in schöner Regelmässigkeit. Immer wieder ritzen sie da – um es gelinde zu sagen – auch die Rechtsstaatlichkeit. Diesmal wieder – und die Politik hat nicht den Mut, die Ausschaffungsinitiative für ungültig zu erklären, weil man sich davor fürchtet, dass sich die SVP so als geknebelte Macht noch mehr in Szene zu setzen vermöchte. Der andauernden Hetze kann man jedoch nicht nur ein bisschen entgegentreten. Man muss sie frontal ablehnen. Deshalb ist auch der Gegenvorschlag nicht akzeptierbar. Eine mit internationalem Recht kompatible Diskriminierung bleibt Diskriminierung.</p><p class="Text">In der Initiative wie im Gegenvorschlag&nbsp;ist&nbsp;missbräuchlicher Bezug von Sozialleistungen ein Ausweisgrund. Hier wird die unselige Kampagne der „Scheininvaliden“ schnurgerade fortgesetzt. Weiter wird am Bild gefeilt, dass die Sozialverfassung des Landes gefährdet sei – natürlich voran und vorab durch Migrant/innen.</p><p class="Text">Verbrechen und Vergehen sind zu bestrafen. Das ist klar. Aber sie sind nicht je nach Nationalität anders zu bestrafen. Deshalb lehnt der&nbsp;SGB&nbsp;Initiative und Gegenvorschlag ab&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-711</guid><pubDate>Thu, 14 Oct 2010 17:44:00 +0200</pubDate><title>2 Mal Nein zur Ausschaffung: Man kann nicht mit der einen Hand integrieren und mit der anderen ausschaffen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/2-mal-nein-zur-ausschaffung-man-kann-nicht-mit-der-einen-hand-integrieren-und-mit-der-anderen-ausschaffen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB sagt ohne Wenn und Aber Nein zur Ausschaffungsinitiative und zum Gegenvorschlag. Seine grundsätzliche Haltung hat er bereits mit einer Resolution an einer Delegiertenversammlung Ende Mai 2010 klar gemacht: „Geht man von der Gleichheit der Menschen aus, dann kann man für ein gleiches Verbrechen nicht ein anderes Recht anwenden; etwa ein Recht, das sich nach der Nationalität des Täters richtet“ (Text am Schluss dieses Beitrags).
</p><p>Aus den folgenden weiteren Gründen bekämpfen die SGB-Gewerkschaften Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag:
</p><h3><b>1. </b><b>Gewerkschaften sind auch Migrationsorganisationen</b></h3><p>Die Schweizer Gewerkschaften gehören zu den bedeutendsten Migrationsorganisationen des Landes. Schätzungsweise ein Drittel der rund 380‘000 Mitglieder in allen SGB-Verbänden hat einen Migrationshintergrund. Rund die Hälfte aller Unia-Mitglieder (ca. 200‘000) hat z. B. keinen Schweizer Pass. Die Schweizer Gewerkschaften haben über Generationen hinweg bedeutende Verdienste in der beruflichen Integration von Menschen ausländischer Abstammung. Sie haben sich – nach einer Phase mit Orientierungsschwierigkeiten während den Schwarzenbach-Initiativen (1960 – 1970) - stets mit Engagement für die Rechte der Migrant/innen eingesetzt. 
</p><h3><b>2</b><b>. Diskriminierung eindämmen und nicht noch vergrössern</b></h3><p>Trotzdem: Den Gewerkschaften ist bewusst, dass Migrant/innen auch in der Arbeitswelt weiterhin einer Diskriminierung unterliegen, die sich sowohl bei der Anstellung, der beruflichen Entwicklung und beim Lohn zeigt. Der SGB hat denn kürzlich auch (Dossier Nr. 66, Juli 2009) einen antidiskriminierenden Massnahmenkatalog gefordert. Dieser soll insbesondere auch dem Fakt entgegenwirken, wonach etwa bei der Lehrstellensuche die Familiennamenendung auf –ic synonym wird mit ständiger Absage.
</p><p>Es ist ureigene Aufgabe der SGB-Gewerkschaften, Diskriminierungen der Migrant/innen in der Arbeitswelt zu bekämpfen. Dass da neue rechtliche Diskriminierungen bekämpft werden, versteht sich von selbst.
</p><h3><b>3. Aus Dauerkampf und Stigmatisierung rauskommen</b></h3><p>So wie in den 60er und 70er Jahren die Republikaner und die Nationale Aktion ein Dauertrommelfeuer gegen die Migrant/innen entfacht haben, so tun dies jetzt SVP und Konsorten seit einem guten Jahrzehnt mit Volksinitiativen in schöner Regelmässigkeit. Dabei werden dauernd die Migrant/innen stigmatisiert. Mit dieser Politik, die den Rationalisierungsverlierern eine falsche Interessenachse vorgaukelt, muss endlich Schluss sein – am besten durch ein massives NEIN am 28. November. Auch zum Gegenvorschlag, denn Integration erkauft man sich nicht mit verstärkter Diskriminierung – oder: Diskriminierung wird nicht besser, wenn sie in die Watte einer Integration gehüllt wird, die hier eher dadurch legitimiert scheint, dass sie den potentiellen Rechtskonflikten mit der EU aus dem Weg gehen will.
</p><h3><b>4. </b><b>Missbräuchliches Beziehen von Sozialleistungen</b></h3><p>Zu letzterem passt gerade vorzeigehaft, dass auch missbräuchlicher Bezug von Sozialleistungen in der Initiative wie im Gegenvorschlag ein Ausweisgrund sein soll. Hier wird die Kampagne der „Scheininvaliden“ schnurgerade fortgesetzt und so nebenbei – aber durchaus gewollt - eine Assoziationskette freigesetzt, wonach die Sozialverfassung des Landes gefährdet sei – natürlich voran und vorab durch Migrant/innen.
</p><p>Aus all diesen Gründen sagt der SGB klar NEIN zu Initiative und Gegenvorschlag.
</p><h3><b>Anhang: Resolution der SGB-Delegiertenversammlung vom 17. Mai 2010</b></h3><p>Ein Verbrechen ist ein Verbrechen. Und Verbrechen sind zu bestrafen.
</p><p>Geht man von der Gleichheit der Menschen aus, dann kann man für ein gleiches Verbrechen nicht ein anderes Recht anwenden; etwa ein Recht, das sich nach der Nationalität des Täters richtet. Ein paralleles Recht auf der Basis der Nationalität ist unzulässig. 
</p><p>Deshalb gibt es kein Zögern gegenüber einer Volksinitiative, die auf der Basis der Nationalität verschiedenes Recht entwickeln will. Jegliche Bestrafung ist unabhängig der Nationalität sondern aufgrund des Ausmasses des Rechtsbruchs oder des Verbrechens vorzunehmen. Der SGB lehnt deshalb die „Ausschaffungsinitiative“ der SVP kategorisch ab. Das Volksbegehren ist zudem unvereinbar mit einigen grundlegenden Garantien, die die Europäische Menschenrechtserklärung oder der Internationale Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte (UNO-Pakt II) gewähren. Diese Initiative hätte folgerichtig als ungültig erklärt werden müssen. 
</p><p>Es hat somit auch keinen Platz für einen – wie auch immer abgeschwächten – Gegenvorschlag. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-129</guid><pubDate>Mon, 27 Sep 2010 16:24:00 +0200</pubDate><title>Lichtblicke für Sans Papiers</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/lichtblicke-fuer-sans-papiers</link><description>Gleich zweimal haben die eidgenössischen Räte über die Lage der Sans Papiers debattiert. Einmal haben sie einen Fortschritt beschlossen, einmal haben sie einem Rückschritt, allerdings nur ganz knapp, nicht zugestimmt.</description><content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat entschieden, dass jugendliche Sans Papiers Zugang zu einer Berufsbildung haben sollen. Für diese sollte nun eine wirkliche Ungerechtigkeit beendet sein. Denn, wie der Genfer Ständerat Robert Cramer während der Debatte ausführte, es wäre falsch, „weiterhin die Kinder dafür zu strafen,&nbsp; dass sich ihre Eltern hierzulande in den Status der Illegalität gestellt haben.“&nbsp;</p><h3 style="text-align: justify; font-weight: bold;"><span>Alljährlich zwischen 200 bis 400 Betroffene</span></h3><p style="text-align:justify">Sachlage war bis anhin, dass die jugendlichen Sans Papiers die Schule auf allen Ebenen, also auch das Gymnasium oder die Hochschulen, besuchen konnten, dass sie aber keinen Anspruch auf eine Berufsausbildung geltend machen konnten. Das wird nun künftig möglich sein. Die entsprechende Motion des Genfer CVP-Nationalrates Luc Barthassat hat sowohl in der grossen wie in der kleinen Kammer eine Mehrheit gefunden. Nun muss sich der Bundesrat bewegen und möglichst rasch diesen Entscheid umsetzen. Der Städteverband schätzt die Zahl der jugendlichen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, die eine Lehre absolvieren möchten, auf rund 200 bis 400 pro Jahr. Der SGB ist erfreut, dass hier die letzten Tage eines dunklen Kapitels in der Schweizer Geschichte gezählt sind.</p><h3 style="text-align: justify; font-weight: bold;"><span><span></span>Zynischer Rückschritt knapp verhindert</span></h3><p>&nbsp;Nur wenige Tage nach diesem Entscheid befasste sich der Ständerat erneut mit der Problematik der sans papiers. Denkbar knapp verweigerte die kleine Kammer einer gefährlichen SVP-Motion die Zustimmung. Diese wollte eine Aufhebung der KVG-Grundversicherungspflicht für sans papiers, wollte also den Zugang von sans papiers zum medizinischen Schutz grundlegend einschränken. Eigentlich ist es eine Schande, dass ein solches Ansinnen, das das Recht auf körperliche Integrität mit den Füssen tritt, nur so knapp zurückgewiesen worden ist. Aber immerhin ist es zurückgewiesen worden</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-428</guid><pubDate>Fri, 03 Sep 2010 13:56:00 +0200</pubDate><title>Referendum gegen 11. AHV-Revision, wenn keine substanziellen Änderungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/referendum-gegen-11-ahv-revision-wenn-keine-substanziellen-aenderungen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat an seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause einstimmig beschlossen, das Referendum gegen die 11. AHV-Revision zu lancieren, sofern in der Herbstsession nicht noch gewichtige Korrekturen an der Vorlage vorgenommen werden. Gleichzeitig hat er die Parolen zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November verabschiedet: für die „Steuergerechtigkeits-Initiative“ einstimmig JA, für die „Ausschaffungsinitiative“ sowie den Gegenvorschlag dazu ebenso einstimmig NEIN.
</p><p>Die&nbsp;<span style="font-weight: bold;">11. AHV-Revision</span>&nbsp;stellt mit der beabsichtigten Verschlechterung des Rentenanpassungssystems einen massiven Angriff auf die AHV-Renten dar.&nbsp;Absolut ungenügend ist ebenso die Abfederung des Rentenvorbezugs. Damit diese sozial ist, braucht es mindestens den Betrag, der durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre gespart wird: 800 Mio. Franken.
</p><p>Die&nbsp;<span style="font-weight: bold;">„Steuergerechtigkeits-Initiative“</span>&nbsp;stoppt den exzessiven und ruinösen Steuersenkungswettbewerb, der schweizweit letztlich nur zu einer langsamen Ausblutung der öffentlichen Hand und einer Besserstellung der ohnehin schon gut Gestellten führt. Indem die Initiative der SP auf sehr hohen Einkommen und Vermögen Mindeststeuersätze von 22 % resp. 0,5 % festschreibt, unterbindet sie diesen Wettbewerb und verhindert so die zunehmende Bevorzugung der Reichen.&nbsp;
</p><p>Das doppelte NEIN zu<span style="font-weight: bold;">&nbsp;„Ausschaffungsinitiative“ und Gegenvorschlag&nbsp;</span>begründet der SGB-Vorstand wie folgt: Ein gleiches Verbrechen kann nicht mit einem je verschiedenem Recht bestraft werden. Nationalität darf kein Kriterium der Bestrafung von Verbrechen sein. Das Volksbegehren hätte zudem, weil unvereinbar mit einigen internationalen Garantien, für ungültig erklärt werden müssen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-157</guid><pubDate>Fri, 11 Jun 2010 09:58:00 +0200</pubDate><title>Mehr Lehrstellen – Diskriminierung bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/mehr-lehrstellen-diskriminierung-bekaempfen</link><description>Der SGB wiederholt es seit Jahren. Und er muss es auch jetzt wieder laut und deutlich fordern: Es braucht mehr Lehrstellen – und einen Kampf gegen die Klischees geografischer Herkunft.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Eine taufrisch erschienene Studie der Soziologinnen Eva Mey und Miriam Rirato zeigt auf, dass Secondas bei der Berufswahl in der Schweiz auf massive Probleme stossen. Und die Statistiken des BBT belegen monatlich, dass mehr Lehrstellen und weniger Diskriminierung bei der Lehrstellenvergabe nötig sind.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Viele Schulabgänger/innen können heute ihren Beruf nicht echt wählen. Denn das Angebot an Lehrstellen übertrifft die Zahl der Nachfragenden. Von einer echten Berufswahl kann man aber anerkannterweise erst sprechen, wenn das Angebot an Lehrstellen die Nachfrage um 15 % übersteigt. Weitere Faktoren behindern zudem den beruflichen Einstieg der Jugendlichen, nämlich die zunehmende Forderung nach „Multicheck“-Tests, das mangelnde Angebot für Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten und die Diskriminierungen, denen sich all jene ausgesetzt sehen, die über den „falschen“ Namen oder die „falsche“ Herkunft verfügen.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Für den SGB ist nach wie vor klar: Alle Jugendlichen müssen Zugang zu einer Berufsbildung haben. Deshalb sind</span></p><ul><li><span lang="DE">mehr Lehrstellen zu schaffen, insbesondere für schulisch Schwache und in Branchen mit Fachkräftemangel, wenn nötig auch in Lehrwerkstätten;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE">in allen Kantonen Berufsbildungsfonds einzurichten;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE">Diskriminierungen entschieden zu bekämpfen. Anonyme Bewerbungen würden da Abhilfe schaffen;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE">die finanziellen Hürden beim Zugang zur Berufsbildung zu beseitigen. Das gilt insbesondere für alle Tests à la „Multicheck“. Die Unternehmen, die solche Tests verlangen, haben sie selbst zu bezahlen.</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-648</guid><pubDate>Tue, 25 May 2010 15:19:00 +0200</pubDate><title>Klares NEIN zur Ausschaffungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/klares-nein-zur-ausschaffungsinitiative</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Die Ausschaffungsinitiative kommt in den Nationalrat. Wird wieder eine dunkle Seite aufgeschlagen im oft so düsteren Buch der schweizerischen Migrationsgeschichte? Für den SGB gibt es bei dieser Initiative kein Wenn und Aber – und auch keinen Spielraum für mildere Gegenvorschläge, die im gleichen Geist geboren sind.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ausschaffungsinitiative der SVP will, dass ausländischen Personen, die für gewisse Delikte verurteilt worden sind oder die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, die Niederlassungsbewilligung entzogen wird und dass sie dann ausgewiesen werden.
</p><p>Verbrechen sind zu bestrafen. Daran gibt es nicht den Hauch eines Zweifels. Geht man jedoch von der Gleichheit der Menschen aus, dann kann man für ein gleiches Verbrechen nicht ein anderes Recht anwenden; etwa ein Recht, das sich nach der Nationalität des Täters richtet. Ein paralleles Recht auf der Basis der Nationalität ist schlicht unzulässig.&nbsp;
</p><p>Deshalb gibt es kein Zögern gegenüber einer Volksinitiative, die auf der Basis der Nationalität verschiedenes Recht entwickeln will. Jegliche Bestrafung ist unabhängig der Nationalität sondern nur aufgrund des Ausmasses des Rechtsbruchs oder des Verbrechens vorzunehmen.&nbsp;
</p><p>Der SGB lehnt deshalb die „Ausschaffungsinitiative“ der SVP kategorisch ab. Das Volksbegehren ist zudem unvereinbar mit einigen grundlegenden Garantien, die die Europäische Menschenrechtserklärung oder der Internationale Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte (UNO-Pakt II) gewähren. Diese Initiative hätte folgerichtig als ungültig erklärt werden müssen.&nbsp;
</p><p>Es hat somit auch keinen Platz für einen – wie auch immer abgeschwächten – Gegenvorschlag nach dem Muster des Ständerates. Das gilt, auch wenn ein solcher Vorschlag das internationale Recht respektieren sollte. Es sei wiederholt: jegliche Bestrafung hängt vom Ausmass der Tat und nicht der Nationalität des Täters ab. Zu diesem Grundsatz gibt es keinen Kompromiss.&nbsp;
</p><p>Die SGB-Delegierten haben die oben dargestellte Position am 17. Mai 2010 klar verabschiedet. Sie lehnen die „Ausschaffungsinitiative“ und alle daran angelehnten milderen Gegenvorschläge ab.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Ausserdem in der Sessionsvorschau: Managed Care und die&nbsp;</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">11. AHV-Revision</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">.</span></p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-652</guid><pubDate>Thu, 18 Feb 2010 10:28:00 +0100</pubDate><title>Zuwanderung: Pisten für Integration offen – wenn nicht die Brandredenfraktion obsiegt </title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/zuwanderung-pisten-fuer-integration-offen-wenn-nicht-die-brandredenfraktion-obsiegt</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Nationalrat wird am 3. März in einer ausserordentlichen Session ein Sammelsurium an Vorstössen zu Migrationsfragen beraten. Die gleiche Übung wird der Ständerat am 18. März durchziehen. Die Rechte wird über Imame, kriminelle Asylanten und Sozialschmarotzer wettern. Einige Vorstösse erlaubten aber auch, die wirklichen Herausforderungen in der Migrationspolitik anzupacken. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die aktuelle angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt lässt sich nur durch einen effektiven Schutz der hiesigen Arbeitsbedingungen und eine aktive Arbeitsmarktpolitik verbessern. Genau jene Kreise, die nun lauthals gegen die Personenfreizügigkeit wettern, verhindern immer wieder, dass unsere Saläre mit Mindestlöhnen in GAV oder NAV geschützt werden, dass Arbeitsmarktkontrollen durchgeführt werden und dass Gewerkschaften für die Rechte der Arbeitnehmenden einstehen können. Es fehlen immer noch allgemeinverbindliche GAV in Branchen, die einen markanten Zuwachs von EU-Arbeitnehmenden verzeichnen. An der Sondersession soll eine Reihe von Vorstössen, etwa von Paul Rechsteiner, Marina Carobbio Guscetti und Hans-Jürg Fehr, behandelt werden, die eine konsequente Umsetzung der flankierenden Massnahmen fordern. Wer die Sorgen der inländischen Arbeitnehmenden Ernst nimmt und an Lösungen in der Migrationspolitik interessiert ist, unterstützt diese Vorstösse.
</p><h3 style=" text-align:justify">Chancengleichheit verwirklichen</h3><p>Ausländische Arbeitnehmende haben im Schweizer Arbeitsmarkt nicht die gleichen Chancen wie die schweizerischen Kolleg/innen. Vor allem die ausländischen Jugendlichen sind von Startschwierigkeiten betroffen. Für sie gestaltet sich die Lehrstellensuche äussert mühselig. Immerhin hat der Bundesrat hier den Handlungsbedarf erkannt. Er beantragt Annahme des Postulates von Josiane Aubert (SP VD), das Massnahmen zur Verwirklichung der Chancengleichheit für ausländische Jugendliche bei der Lehrstellensuche fordert. Besonders schwierig ist die Situation jener Jugendlichen, die keinen legalen Aufenthaltsstatus aufweisen können. Diese „Sans Papiers“-Jugendliche können trotz bester Integration und guten Schulleistungen keine Berufslehre beginnen. Eine menschlich wie auch wirtschaftlich stossende Situation. Am 3. März kommen drei Motionen von Luc Barthassat (CVP GE) und Christian van Singer (Grüne VD) sowie jene von Antonio Hodgers (Grüne GE) zur Abstimmung, die eine Legalisierung von jugendlichen „Sans Papiers“ verlangen, um ihnen eine Berufs- oder höhere Schulausbildung zu ermöglichen. Anders als einzelne bürgerliche Regierungsräte oder Parlamentarier will aber die bürgerliche Mehrheit des Bundesrates keine Chancengleichheit für diese Jugendliche und lehnt die Vorstösse ab. Hoffentlich folgt die Mehrheit der eidgenössischen Räte nicht dieser Meinung.
</p><p>Die Wirtschaftskrise trifft die ausländischen Erwerbstätigen besonders hart. Ihre Sprach- oder Ausbildungsdefizite wiegen nun besonders schwer. Grund genug, in ihre Nachbildung zu investieren und so ihre Arbeitsmarktfähigkeit zu erhöhen. Mittels Motion fordert André Daguet (SP BE) Bildungsgutscheine und Zeitkredite für Migrant/innen, damit diese ihre Kenntnisse der jeweiligen Landessprache verbessern können. Den Lippenbekenntnissen müssen die bürgerlichen Parteien nun endlich konkrete Massnahmen folgen lassen. Sprachkurse sind für viele Eingewanderte immer noch kostspielig oder aufgrund der meist prekären Jobs mit überlangen Arbeitszeiten häufig zeitlich nicht zu bewältigen. Der immer höhere Stellenwert der Sprachkenntnisse am Arbeitsplatz oder bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung bzw. Einbürgerung verlangt nach griffigen Umsetzungskonzepten. Wenn in der Migrationspolitik immer wieder von Fordern und Fördern die Rede ist, braucht es auch konkrete Fördermassnahmen.
</p><h3 style=" text-align:justify">Integration dank Anerkennung</h3><p>Wer sich an einem Ort nicht akzeptiert fühlt, wird sich dort kaum integrieren. Die Schweiz hat eigentlich eine lange Tradition in der Anerkennung von verschiedenen Sprachen, Religionen oder kulturellen Eigenschaften. Sie ist mit diesem Konzept erfolgreich gefahren. Es widerspricht also der schweizerischen Tradition, wenn Andersartigkeit hierzulande keinen Platz mehr haben darf. Die Andersartigkeit und gleichzeitig die Verbundenheit mit der Schweiz sind zentrale Ausprägungen der Identität der Ausländer/innen der zweiten Generation. Secondos sind heute eine prägende Bevölkerungsschicht der Schweiz. Ihre Leistungen in Wirtschaft, Kultur, Sport oder in der Gesellschaft sind offenkundig. Viele von ihnen besitzen nebst dem Schweizer Pass auch die Staatsangehörigkeit des Herkunftlandes ihrer Eltern. Wirklich akzeptiert sind die Secondos in der Schweiz aber nicht. Denn ansonsten würden Vorstösse wie die Motion der ehemaligen Nationalrätin Jasmin Hutter direkt in den Müll wandern. Hutter will bei Einbürgerung das Doppelbürgerrecht abschaffen. Das Doppelbürgerrecht hat jedoch nichts mit einer 5er-und-Weggli Mentalität zu tun, noch mit der Loyalität gegenüber der Schweiz, sondern ist Ausdruck der Identität auch vieler Secondos. Diese Anerkennung ihrer Andersartigkeit bei gleichzeitiger Verbundenheit braucht es, wenn die Integration der ausländischen Bevölkerung wirklich das Ziel der schweizerischen Migrationspolitik sein soll.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;AVIG-Revision,&nbsp;11. AHV-Revision&nbsp;und eine PUK zur Bankenkrise.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-491</guid><pubDate>Mon, 30 Nov 2009 15:59:00 +0100</pubDate><title>Die Grundrechte jetzt erst recht schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/die-grundrechte-jetzt-erst-recht-schuetzen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Ja zum Minarettverbot ist am Wochenende auch die Position des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) in der Minderheit geblieben. Der SGB bedauert dies.
</p><p>Klar bleibt für den SGB allerdings, dass mit dem Verfassungsverbot von Minarettneubauten der Staat neu in die Religionsfreiheit eingreift. Solches Sonderrecht stellt die Grundrechte grundsätzlich in Frage. Grund- und Menschenrechte sind jedoch nicht verhandelbar. Der Staat muss sie respektieren und sie zum Schutz der Menschenwürde durchsetzen. Der SGB ist alarmiert und duldet hier keine schleichende Entwertung. Der SGB bekräftigt deshalb, dass die Gewerkschaften sich weiterhin für die Rechte aller Arbeitnehmenden unabhängig ihrer Religionszugehörigkeit einsetzen werden. Was sich heute gegen eine muslimische Minderheit richtet, kann schon bald die Rechte anderer Minderheiten oder gar der Mehrheit gefährden. Deshalb gilt der Schutz der Grund- und Menschenrechte jetzt erst recht.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-507</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2009 16:19:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt Minarett-Volksinitiative ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/sgb-lehnt-minarett-volksinitiative-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat an seiner letzten Sitzung die Parolen für den eidgenössischen Urnengang vom 29.11.09 bestimmt. Zur Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» empfiehlt er einstimmig ein „NEIN“. Die Ziele der Volksinitiative widersprechen den Menschenrechten. Geteilt waren die Meinungen zur Volksinitiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten». Hier beschloss der SGB-Vorstand Stimmfreigabe zuhanden der einzelnen Verbände. Diese können somit selbständig eine Parole entscheiden. Zum Bundesbeschluss zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr hat der Vorstand keine Parole gefasst.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-635</guid><pubDate>Thu, 16 Jul 2009 17:17:00 +0200</pubDate><title>Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/diskriminierung-von-migrantinnen-und-migranten-auf-dem-arbeitsmarkt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Von den Auswirkungen der Wirtschaftskrise sind Migrantinnen und Migranten in besonderem Masse betroffen. Oft sind sie in einem Betrieb die ersten, die die Stelle verlieren, und sie haben es besonders schwer eine neue Stelle zu finden.
</p><p>In den angehängten Referaten zeigt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) die Folgen der Wirtschaftkrise für die Migrantinnen und Migranten auf. Gleichzeitig präsentiert er seine Vorschläge, wie der Diskriminierung der Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt begegnet werden kann und welche Rezepte nichts taugen.
</p><p>Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Vania Alleva</span>, Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Geschäftsleitungsmitglied Unia;</li><li><span style="font-weight: bold;">Guglielmo Bozzolini</span>, Präsident der SGB-Migrationskommission;</li><li><span style="font-weight: bold;">Doris Bianchi</span>, Zentralsekretärin SGB.</li></ul>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-564</guid><pubDate>Thu, 16 Jul 2009 11:13:00 +0200</pubDate><title>Wie die Diskriminierung der MigrantInnen in der Arbeitswelt beseitigen?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/wie-die-diskriminierung-der-migrantinnen-in-der-arbeitswelt-beseitigen</link><description>Dossier Nr. 66</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Integration der ausländischen Bevölkerung ist seit Jahren ein umstrittenes Thema. Im Vordergrund steht dabei die von den Migrantinnen und Migranten zu erbringende Integrationsleistung. Eine erfolgreiche Integration der Migrantinnen und Migranten ist indes von verschiedenen Faktoren abhängig. Einen zentralen Aspekt stellt das Ausmass der Diskriminierung von MigrantInnen und ihren Nachkommen auf dem inländischen Arbeitsmarkt dar.</p><p>Erhalten ausländische Arbeitnehmende aus „unerklärlichen“ Gründen tiefere Löhne als ihre Schweizer Kollegen oder muss eine junge Frau mit albanischen Wurzeln trotz bester Schulnoten immer wieder (Lehr-) Stellenabsagen ertragen, so widerspricht dies nicht nur dem Diskriminierungsverbot, (Art. 8 BV) sondern verletzt letztlich die Integrität und die Würde des Menschen (Art. 7 BV). Deshalb hat der SGB an seinem letzten Kongress vom 6. -11. November 2006 mit einer Resolution den Stopp der Diskriminierung von MigrantInnen in der Arbeitswelt gefordert.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-313</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2009 16:54:00 +0100</pubDate><title>Ja sagen, Menschen schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ja-sagen-menschen-schuetzen</link><description>Wir können es drehen und wenden wie wir wollen: ohne bilaterale Abkommen wird der wirtschaftliche Einbruch in der Schweiz nur noch grösser. Deshalb ist es wichtig, am 8. Februar Ja zu sagen zu Weiterführung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ob man es will oder nicht: bricht die Schweiz die Personenfreizügigkeit mit der EU ab, dann fallen auch die restlichen bilateralen Abkommen. Eine Exportnation, mitten in der EU, kann sich ungeordnete Beziehungen mit diesem ihrem Handelspartner Nr. 1 nicht leisten. Solche wären wirtschaftlich schlicht eine Selbstkastration. In einem Moment, wo uns ohnehin die Wellen der internationalen (Finanz)Krise erreichen, auch noch eine sta­bilisierende Ordnung leichtfertig aufs Spiel zu setzen: es wäre gar selbstmörderisch.
</p><p>Der SGB sagt nicht naiv ja zur Zukunft der Personenfreizügigkeit. Der SGB hat eine Li­nie. Sie begegnet den Gefahren, die durchaus mit der Personenfreizügigkeit verbunden sein können. Seit dem Beginn des Bilateralismus ist der SGB diese Linie gefahren. Und er wird sie weiter fahren. Die Linie ist in der „Philosophie“ der flankierenden Massnah­men ausgedrückt: Personenfreizügigkeit ja, aber nicht auf Kosten der hierzulande Be­schäftigten. Oder auf Massnahmen umgelegt: Wo Patrons schlitzohrig ein neues Arbeits­angebot aus Europa dazu nützen wollen, die hiesigen Löhne und Arbeitsbedingungen zu drücken, da soll ihnen eine Barriere errichtet werden.&nbsp;
</p><p>Dazu hat der SGB flankierende Massnahmen entwickelt. In diesem konkreten Schutz hat der SGB einiges erreicht – weiteres steht an. Wer die in den letzten Jahren errungenen Erfolge – leichtere Allgemeinverbindlicherklärung von GAV, möglicher Erlass von NAV mit zwingenden Mindestlöhnen, 150 kontrollierende Inspektoren, tripartite Kommissio­nen - als blosse bürokratische Verrenkungen abtut, der soll mal einen Blick in die Histo­rie zurückwerfen, sagen wir in die Mitte der 90er Jahre. Tonangebend punkto Arbeitsre­gulierung war damals Arbeitgeberpräsident Richterich: Für ihn und seine umfangreiche Gefolgschaft waren GAV überholt, magersüchtige Gesetze hatten nur das Allernötigste zu regeln…&nbsp; Wenn der viel beschworene Paradigmenwechsel irgendwo eingetreten ist, dann wohl hier.
</p><p>Er war auch nötig. Und er wird weiter zu entwickeln sein. Unser Ja am 8. Februar hat genau diese Farbe.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-575</guid><pubDate>Tue, 08 Apr 2008 11:59:00 +0200</pubDate><title>Argumentarium gegen die SVP-Initiative für „demokratische Einbürgerungen“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/argumentarium-gegen-die-svp-initiative-fuer-demokratische-einbuergerungen</link><description>Dossier Nr. 55</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 1. Juni kommt die SVP-Initiative mit dem irreführenden Titel „für demokratische Einbürgerungen“ zur Abstimmung. Diese Initiative ist indes alles andere als demokratisch. Im Gegenteil: sie verletzt grundlegende demokratische, rechts­staatliche, aber auch föderale Prinzipien unserer Schweiz.
</p><p>Die Gewerkschaften als erfolgreiche Integrationsorte und Interessenvertreter von Arbeitnehmenden verschiedenster Herkunft lehnen die SVP-Initiative entschieden ab. Es darf nicht sein, dass die hier lebenden und notabene Steuern zahlenden Arbeitnehmenden bei Einbürgerungen aufgrund von willkürlichen, nicht beschwerdepflichtigen Abstimmungen diskriminiert und angefeindet werden. Es darf nicht sein, dass rechtsstaatliche Garantien und Verfassungsrechte unserer Demokratie durch die SVP ausgehebelt werden, nur weil die SVP bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht einbürgern will und dies selbst dann nicht, wenn die Antragsstellenden das im internationalen Vergleich einzigartige, dreistufige, komplexe und langwierige Verfahren überstanden haben.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-586</guid><pubDate>Mon, 09 Oct 2006 14:30:00 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz Ost: Auch ein Instrument gegen Lohndumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/bundesgesetz-ost-auch-ein-instrument-gegen-lohndumping</link><description>Dossier Nr. 44</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Zusammenbruch des „real existierenden Sozialismus“ in Osteuropa und in Zentralasien beschloss das Parlament, dass die Schweiz den Übergang dieser ehemals kommunistischen Staaten zu Demokratie und sozialer Marktwirtschaft unterstützen soll (Transitionshilfe). Es hat dafür seit 1989 Rahmen- und Zusatzkredite im Gesamtumfang von 3,45 Milliarden Franken bewilligt. Am 24. März 1995 schuf es eine erste gesetzliche Grundlage in Form eines zeitlich befristeten, allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses. Jährlich werden 200 Millionen Franken ausgegeben.</p><p>Anfang März 2008 läuft dieser Bundesbeschluss aus und muss erneuert werden. Dies geschieht mit dem auf zehn Jahre befristeten neuen Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (kurz Bundesgesetz Ost). Neu ist das Gesetz aber auch die Rechtsgrundlage für den Beitrag der Schweiz zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Erweiterungsbeitrag, auch Kohäsionsbeitrag genannt) von 1 Milliarde Franken. Gegen dieses Gesetz ist wegen dieses Erweiterungsbeitrages von der SVP und der AUNS das Referendum ergriffen worden. Am 26. November stimmen wir darüber ab.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item></channel></rss>