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         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Sun, 19 Apr 2026 23:21:15 +0200</pubDate><lastBuildDate>Sun, 19 Apr 2026 23:21:15 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-11598</guid><pubDate>Fri, 27 Mar 2026 14:01:10 +0100</pubDate><title>Erneute Schwächung der Lohngleichheits-Analysen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/erneute-schwaechung-der-lohngleichheits-analysen</link><description>Kritik am Entscheid der WBK-S</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats will die Lohngleichheitsanalysen schwächen, anstatt sie zu stärken. Damit ignoriert sie sowohl die geltenden Rechtsvorschriften als auch die immer noch bestehenden Lohndiskriminierungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diese Entscheidung als unverantwortlich und fordert stattdessen griffige Massnahmen gegen Lohndiskriminierung.</p><p>Die Kommission will Zulagen für Schicht- und Pikettdienst aus den Lohngleichheitsanalysen ausschliessen. Dieser Entscheid widerspricht dem gesetzlichen Rahmen und der Rechtsprechung und ist ein Affront gegen alle Arbeitnehmerinnen, die seit langem gegen die anhaltende Lohndiskriminierung in der Arbeitswelt kämpfen.</p><p>Die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse sieht vor, dass alle Lohnbestandteile in die Analyse einbezogen werden müssen. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten sind seit 2020 dazu verpflichtet, diese durchzuführen. Zulagen für Schicht- und Pikettdienste sind Bestandteile des Lohns, auch gemäss der herrschenden Lehre und Rechtsprechung zur Bundesverfassung, zum Gleichstellungsgesetz und zu anderen Rechtsgebieten wie dem Sozialversicherungs- oder Steuerrecht.</p><p>Unter völliger Missachtung dieses rechtlichen Rahmens hat die Kommission des Ständerats eine Motion angenommen, die vorsieht, diese Zulagen künftig bei den Lohnanalysen auszuklammern. Eine Erklärung des Arbeitgebers, dass sie nicht diskriminierend gestaltet sind und sowohl für Männer als auch für Frauen zugänglich sind, soll dafür genügen. Die Kommission öffnet damit Tür und Tor für Lohngleichheitsanalysen mit verfälschten Ergebnissen, die keine verlässlichen Informationen mehr über die Lohngleichheit in den Unternehmen liefern. Direkte oder indirekte Diskriminierungen könnten somit wegen der Intransparenz fortbestehen.</p><p>Zudem hat die Kommission zwei parlamentarische Initiativen knapp abgelehnt, die darauf abzielten, die regelmässige Wiederholung der Lohnanalysen sicherzustellen und diese über das im aktuellen Gesetz festgelegte Auslaufdatum 2032 hinaus fortzuführen. Ein vernichtender Zwischenbericht deckte kürzlich auf, dass mehr als jedes zweite Unternehmen gegen das Gesetz verstösst, indem es die vorgeschriebenen Lohnanalysen nicht ordnungsgemäss durchführt. Dennoch weigert sich die Kommission des Ständerats, Massnahmen zu ergreifen, um das Gesetz wirksamer zu gestalten.</p><p>Der SGB erinnert daran, dass Lohnungleichheiten hohe Kosten für die Frauen und die Wirtschaft bedeuten und sie nicht von selbst verschwinden werden. Laut der Schweizer Lohnstrukturerhebung (LSE) von 2022 verdienen Frauen im Durchschnitt immer noch 1354 Franken weniger pro Monat als Männer, was einem Lohnunterschied von 16.2 Prozent entspricht. Fast die Hälfte des geschlechtsspezifischen Lohnunterschieds (48.2 %) – im privaten und öffentlichen Sektor zusammengenommen – lässt sich nicht durch objektive Faktoren wie Branche, Ausbildung, Alter oder weiteres erklären. Dies bedeutet eine unerklärbare Lohndiskriminierung und konkreten Einkommensausfall von 652 Franken pro Monat im Portemonnaie der Frauen. Dieses Geld fehlt nicht nur den Frauen bei ihrem Lohn und ihrer Altersvorsorge. Es fehlt auch dem Staat in Form von Steuereinnahmen und den Sozialversicherungen durch weniger Beiträge an AHV, ALV und IV.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert das Parlament auf, die unverantwortlichen Entscheidungen der Ständerats-Kommission zu korrigieren und rasch zusätzliche und wirksame Massnahmen zu ergreifen, um Lohndiskriminierungen zu bekämpfen, anstatt sie zu tolerieren.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/250630_Lohngleichheits-Aktion-1-c-Unia.JPG" length="364133" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11567</guid><pubDate>Tue, 10 Mar 2026 15:40:32 +0100</pubDate><title>Der Weg ist frei, Lücken in der Arbeitslosenversicherung für Schwangere zu schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-weg-ist-frei-luecken-in-der-arbeitslosenversicherung-fuer-schwangere-zu-schliessen</link><description>SGB begrüsst Entschluss des Nationalrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst das klare Votum des Parlaments, die Lücken in der Arbeitslosenversicherung für schwangeren Frauen zu schliessen. Der Druck hat gewirkt, endlich diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen: Schwangere sollen vor der Entbindung nicht länger ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und damit auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verlieren. Und zweitens soll die Anzahl der Taggelder erhöht werden, die ihnen bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden können.</p><p>Der Nationalrat hat sich dem Beschluss des Ständerats vom vergangenen September angeschlossen und einer Motion zugestimmt, die den Weg ebnet für einen besseren Schutz von Schwangeren in der Arbeitslosenversicherung. Derzeit verlieren jedes Jahr etwa 500 Frauen ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und damit auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld, selbst wenn die betroffenen Frauen jahrelang Beiträge gezahlt haben.</p><p>Zu verhindern, dass sie ihren Leistungsanspruch verlieren, verursacht nur minimale zusätzliche Kosten: 0.12&nbsp;Prozent der Ausgaben der Arbeitslosenversicherung, d. h. 8&nbsp;Millionen Franken von insgesamt 7 Milliarden Franken. Angesichts eines Einnahmenüberschusses von 1.4&nbsp;Milliarden Franken im Jahr 2024 fallen die zusätzlichen Kosten im Budget der Versicherung kaum ins Gewicht, sind jedoch für die betroffenen Frauen von grosser Bedeutung. So wird verhindert, dass sie in eine prekäre Lage geraten, in einer Zeit in der sie sich auf die Geburt vorbereiten sollten.</p><p>Darüber hinaus will das Parlament, schwangeren Arbeitslosen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit mehr Taggelder gewähren. Derzeit erhalten die Betroffenen nach Ablauf von 30 aufeinanderfolgenden Tagen keine weitere Arbeitsunfähigkeitsentschädigung mehr und stehen dann ohne Einkommen da. Die 30 Tage sind jedoch schnell aufgebraucht, da schwangere Frauen während ihrer Schwangerschaft im Durchschnitt sechs Wochen lang arbeitsunfähig sind.</p><p>Das Engagement des SGB und weiterer Organisationen hatte Erfolg und konnte das Parlament davon überzeugen, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das Dossier geht nun zurück an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates. Der Gewerkschaftsbund wird die weiteren Arbeiten zur Umsetzung dieser Reform weiter aufmerksam begleiten.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio.jpg" length="210032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11397</guid><pubDate>Sat, 22 Nov 2025 16:17:23 +0100</pubDate><title>Mehr Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/mehr-massnahmen-zur-verwirklichung-der-gleichstellung-am-arbeitsplatz-feministischer-kongress-2025</link><description>Feministischer Kongress des SGB 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Von echter Gleichstellung am Arbeitsplatz sind wir weit entfernt. Das ist die Bilanz der Delegierten des Feministischen Kongresses des SGB. Die Aufwertung der Löhne von Frauen, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Kampf gegen sexuelle Belästigung stehen im Mittelpunkt der gewerkschaftlichen Agenda der nächsten Jahre. Gründe für eine Mobilisierung gibt es viele. Die Kongressteilnehmenden haben die Verbände des SGB aufgefordert, bereits jetzt mit den strategischen Vorbereitungen für einen neuen Feministischen Streik am 14. Juni 2027 zu beginnen.</p><p>Die lebhaften Diskussionen und die Vielzahl der Vorschläge und Resolutionen, die während des zweitägigen feministischen Kongresses des SGB debattiert wurden, zeigen, wie weit der Weg zur Gleichstellung am Arbeitsplatz noch ist. Ob es um die Bekämpfung von Diskriminierung oder sexueller Belästigung, um Lohngleichheit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder den Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit geht: Es bestehen nach wie vor erhebliche Lücken, die geschlossen werden müssen. Dass es sich lohnt, sich mit vollem Engagement und immer auch mit Freude für Gleichstellung einzusetzen, zeigte den Delegierten auch ein Blick zurück - und eine emotionale Würdigung des Lebenswerks von Christiane Brunner durch Ruth Dreifuss eindrücklich auf.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Höhere Löhne</strong></h3><p>Die Delegierten des SGB bekräftigen ihre Entschlossenheit, ihre Kräfte zu bündeln, um in diesen Bereichen bedeutende Fortschritte zu erzielen und Rückschritte zu verhindern. Im Bereich der Lohngleichheit soll der Fokus darauf liegen, die Löhne der Frauen zu erhöhen, insbesondere in typischen Frauenberufen. Zudem muss verhindert werden, dass das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die in mehreren Kantonen eingeführten Mindestlöhne aushebelt. Auch Rückschritte bei den Frauenrenten müssen mit Nachdruck bekämpft werden.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Bessere Vereinbarkeit</strong></h3><p>Was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie angeht, wird das Jahr 2026 entscheidend sein. Es braucht eine Weichenstellung für eine Familienpolitik, die endlich den Bedürfnissen der Familien und den Erwartungen der Frauen gerecht wird. Das Parlament berät darüber, wie das aktuelle Bundesprogramm zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen durch eine nachhaltige Unterstützung ersetzt werden soll. Die Delegierten des SGB bedauern die Schwäche der bisher von beiden Kammern geplanten Massnahmen und fordern einen radikalen Kurswechsel. Es braucht eine Kinderbetreuung, die als Service public organisiert ist, aus Steuermitteln finanziert und für die Eltern nach dem Vorbild der Schule kostenlos ist.</p><p>Die Delegierten fordern zudem eine Initiative für eine echte Elternzeit, zusätzlich zu den bestehenden Urlauben. Sie werden sich gemeinsam gegen Rückschritte betreffend Mutterschaftsurlaub starkmachen.</p><p>Darüber hinaus bekräftigen die Gewerkschafterinnen ihre Entschlossenheit, sich mit allen Mitteln gegen die aktuellen Angriffe auf das Arbeitsgesetz zu wehren. Diese würden zu einer allgemeinen Sonntagsarbeit und einer übermässigen Verlängerung der Arbeitstage führen. Eine solche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen wäre nicht nur schädlich für die Gesundheit der Arbeitnehmenden, sondern würde auch das fragile Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben noch weiter gefährden.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Mehr Schutz</strong></h3><p>Im Bereich des Schutzes der sexuellen und reproduktiven Gesundheit ist es unerlässlich, die Schutzbestimmungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft auf alle Branchen auszuweiten, und die Lohnfortzahlung durch Erwerbsersatzleistungen (EO) zu gewährleisten, wenn ein Arbeitsverbot verhängt wurde, und zu verhindern, dass eine schwangere Frau das Ende ihres Arbeitslosenanspruchs erreicht. Der Kündigungsschutz muss ebenfalls ausgeweitet werden.</p><p>Weitere wichtige Reformen, insbesondere im Bereich der Bekämpfung sexueller Belästigung oder Diskriminierung aufgrund des Alters, der Geschlechtsidentität, des Migrationshintergrunds oder der Entwicklung künstlicher Intelligenz, müssen in den nächsten Jahren ebenfalls in Angriff genommen werden.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Feministischer Streik 2027</strong></h3><p>Um auf die Defizite bei der Gleichstellung in all diesen Bereichen aufmerksam zu machen, fordern die Delegierten des Feministischen Kongresses die Verbände des SGB auf, ab sofort mit den strategischen Vorbereitungen für einen neuen feministischen Streik am 14. Juni 2027 zu beginnen. Schliesslich haben die Teilnehmenden mehrere Resolutionen verabschiedet, in denen sie ihre Solidarität mit den mobilisierten oder streikenden Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie mit den Menschen in Gaza und Palästina.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/femkongress_2025/251121_Feministischer_Kongress0200.jpg" length="245283" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11395</guid><pubDate>Sat, 22 Nov 2025 08:29:34 +0100</pubDate><title>Sexistische Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Null Toleranz, jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sexistische-gewalt-und-sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz-null-toleranz-jetzt</link><description>Feministischer Kongress des SGB 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sexistische und sexuelle Gewalt findet oftmals am Arbeitsplatz statt. Bereits 60% der Arbeitnehmerinnen waren im Laufe ihres Berufslebens mit sexistischem Verhalten oder sexueller Belästigung konfrontiert. Die Delegierten des Feministischen Kongresses des SGB fordern, dass alle Unternehmen Schutzmassnahmen ergreifen und dass die Einhaltung der Gesetze endlich systematisch durch die Arbeitsinspektorate kontrolliert wird. Schließlich muss sexuelle Belästigung als Ursache von Berufskrankheiten anerkannt werden. Die Teilnehmenden des Kongresses unterstrichen diese Forderung im Rahmen einer kollektiven und visuellen Aktion unter dem Motto «Nulltoleranz bei Belästigung».</strong></p><p>Die Teilnehmenden des feministischen Kongresses des SGB erinnern daran, dass sexuelle Belästigung durch Kollegen, Vorgesetzte, Kunden oder Patienten am Arbeitsplatz nach wie vor weit verbreitet ist. In den letzten Jahren wurden nur wenige wirksame Massnahmen ergriffen, und es herrscht weiterhin Schweigen. Gemäss neuesten Zahlen des SECO und des EBG, die im letzten Jahr veröffentlicht wurden, waren 60% der Arbeitnehmerinnen im Laufe ihres Berufslebens bereits mit sexistischem Verhalten oder sexueller Belästigung konfrontiert.</p><p>Es ist an der Zeit, dass Politik und Arbeitgeber eine Nulltoleranz-Politik mit wirksamen Massnahmen verfolgen! Rechtlich gesehen ist die Situation klar: Sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis stellt eine Verletzung der Persönlichkeit und der Gesundheit sowie eine besondere Form der Diskriminierung «aufgrund des Geschlechts» dar, wie sie in Artikel 4 des Gleichstellungsgesetzes definiert ist. Daher sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, ihre Arbeitnehmenden vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zu schützen.</p><p>Allerdings fehlen in jedem fünften Unternehmen interne Präventions- und Interventionsmassnahmen. Viele Branchen verfügen über keinen institutionellen Präventionsplan, mit dem sich typische Gefahrensituationen vorhersehen lassen. Externe Kontrollen durch die Arbeitsinspektion oder die Berufsbildungsbehörde fehlen weitgehend.</p><p>Angesichts dieser besorgniserregenden Situation fordern die Delegierten des SGB, dass jedes Unternehmen unverzüglich klare Regeln und Massnahmen gegen sexuelle Belästigung verabschiedet und diese unter aktiver Beteiligung der Arbeitnehmenden, ihrer Personalkommissionen und Gewerkschaften konsequent durchsetzt. Parallel dazu müssen pro-aktive Kontrollen durch die Arbeitsinspektorate verstärkt werden, und der Bund muss die Finanzierung und Koordinierung dieser Kontrollen sicherstellen. Es ist auch an der Zeit, dass sexuelle Belästigung als Ursache von Berufskrankheiten anerkannt wird und dass die Verfolgung von Verstössen durch eine Erleichterung der Beweislast im Gleichstellungsgesetz verbessert wird. Schließlich fordern die Gewerkschafter:innen das Parlament auf, das Übereinkommen Nr. 190 der IAO zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu ratifizieren.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/d/csm_251121_Aktion-FeministischerKongress_medium_b2bfc91d7e.jpg" length="811700" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11367</guid><pubDate>Mon, 10 Nov 2025 13:58:19 +0100</pubDate><title>Rückgang der Geburtenrate ist ein Warnsignal: Es braucht bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/rueckgang-der-geburtenrate-ist-ein-warnsignal-es-braucht-bessere-vereinbarkeit-von-beruf-und-familie</link><description>Neue BFS-Publikation</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Geburtenrate in der Schweiz ist auf ein historisches Tief gefallen. Laut neuen Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) kommen durchschnittlich nur noch 1,29 Kinder pro Frau zur Welt, so wenige wie noch nie. Seit 2019 ist die Zahl der Geburten um 9,2 Prozent zurückgegangen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) warnt: Die Schweiz steht vor einem gesellschaftlichen Warnsignal. Hauptgrund für den Rückgang ist die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Arbeitgeber und Politik müssen endlich handeln.</p><p>Besonders stark hat der Kinderwunsch bei den 20- bis 29-Jährigen abgenommen. Drei Mal mehr junge Erwachsene als noch 2013 geben heute an, keine Kinder haben zu wollen. Ausschlaggebend sind vor allem prekäre Arbeitsbedingungen, fehlende Kinderbetreuungsplätze und eine ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern. Die Erwerbsquote der Frauen ist in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen – von 68 Prozent im Jahr 1991 auf über 80 Prozent im Jahr 2023. Doch diese Entwicklung wird nicht von ausreichenden Massnahmen begleitet, die Beruf und Familie besser vereinbar machen. «Viele junge Menschen wollen Kinder, aber sie können es sich schlicht nicht leisten, weder finanziell noch organisatorisch», sagt SGB-Zentralsekretärin Cyrielle Huguenot.</p><p>Die Schweiz gehört zu den Ländern mit den höchsten Kinderbetreuungskosten Europas. Zudem fehlen in vielen Kantonen genügend Betreuungsplätze. Gleichzeitig wird in Bundesbern eine Lockerung des Arbeitsgesetzes diskutiert, die Arbeitstage von bis zu 17 Stunden und Sonntagsarbeit ermöglichen würde – ein Schritt in die völlig falsche Richtung. Auch die geplante Betreuungszulage des Parlaments droht ins Leere zu laufen, weil der Bund keine Finanzierung vorsieht. Damit besteht die Gefahr, dass Kantone neue Lohnabzüge einführen oder bestehende Subventionen kürzen – zulasten der Arbeitnehmenden.</p><p>Der SGB fordert einen klaren Richtungswechsel. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss endlich zu einer politischen und wirtschaftlichen Priorität werden. Es braucht bessere Arbeitsbedingungen mit einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnverlust und verlässlichen Arbeitszeiten, die planbar und familientauglich sind. Ebenso notwendig ist ein öffentlicher und kostenloser Kinderbetreuungsservice nach dem Vorbild der Schule, damit jedes Kind Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat.</p><p>«Wer wirklich will, dass junge Menschen wieder Kinder bekommen, muss die Rahmenbedingungen verbessern – nicht die Arbeitszeiten verlängern», betont SGB-Zentralsekretärin Cyrielle Huguenot. Nur mit einer echten Familienpolitik und fairen Arbeitsbedingungen lässt sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherstellen, und damit auch die Zukunft der Schweiz.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase.jpg" length="735485" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11344</guid><pubDate>Thu, 30 Oct 2025 14:03:14 +0100</pubDate><title>Aufwertung der Arbeit von Frauen statt Einführung einer neuen Dienstpflicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/aufwertung-der-arbeit-von-frauen-statt-einfuehrung-einer-neuen-dienstpflicht-service-citoyen</link><description>Der SGB empfiehlt ein Nein zur Service-Citoyen-Initiative am 30. November 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt eine neue allgemeine Dienstpflicht kategorisch ab. Die Service-Citoyen-Initiative trifft vor allem Frauen, welche bereits heute den Grossteil der unbezahlten Arbeit leisten und mit niedrigeren Löhnen auskommen müssen. Eine allgemeine Dienstpflicht würde diese Ungleichheiten weiter verschärfen – zum Nachteil der Frauen.</p><p>Darüber hinaus würden die Bestimmungen zur Dienstpflicht ausgeweitet: In Zukunft sollen neben Armee, Zivildienst und Zivilschutz auch andere Formen des Engagements anerkannt werden. Der Initiativtext bleibt in dieser Hinsicht jedoch sehr vage. Der Bundesrat geht davon aus, dass politische Funktionen, der Einsatz in freiwilligen Feuerwehren oder die bisherigen Tätigkeiten des Zivildienstes (Pflege, Kinderbetreuung, Schule, Naturschutz) ebenfalls als Service citoyen anerkannt werden könnten.</p><p>Die Zahl der Personen, die zur Dienstpflicht herangezogen würden, könnte von 35.000 auf etwa 70.000 steigen. Ein grosser Teil würde in Bereichen eingesetzt, in denen heute überwiegend Frauen qualifizierte und bezahlte Arbeit leisten – insbesondere in Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Wenn in diesen Sektoren plötzlich Zehntausende ihren Service citoyen ableisteten, würde die Qualität der Leistungen sinken, da diese weniger professionell erbracht würden. Gleichzeitig würde der Druck auf Löhne und Arbeitsplätze steigen, zum Beispiel in medizinisch-sozialen Einrichtungen.</p><p>Der Gesundheits- und Sozialbereich ist heute mit einem Mangel an qualifiziertem Personal konfrontiert. Ohne Frauen würde dort nichts funktionieren. Die niedrigen Löhne und die hohe Arbeitsbelastung führen zu einer hohen Fluktuation des Personals. Diese Fluktuation würde sich noch verschärfen, wenn eine grosse Zahl unqualifizierter Personen zum Service citoyen eingesetzt würde. Es ist zu befürchten, dass ein Teil des regulären qualifizierten Personals am Ende durch unqualifizierte, ständig wechselnde und billige Arbeitskräfte ersetzt wird.</p><p>Anstatt in diese Sektoren zu investieren, mehr Fachkräfte auszubilden und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, damit überhaupt genügend qualifiziertes Personal gewonnen werden kann, hätte die Initiative also zur Folge, dass qualifizierte und erfahrene Frauen aus Schlüsselpositionen abgezogen würden, um einen Service citoyen an anderer Stelle zu leisten – noch dazu kaum entschädigt. Der Gipfel wäre, wenn Frauen ihre bezahlte und essenzielle Arbeit in der Pflege oder der Kinderbetreuung unterbrechen müssten, um einen unterbezahlten Service citoyen in denselben Bereichen zu leisten!</p><p>Solidarität, Engagement für die Gemeinschaft und ehrenamtliche Arbeit zur Verbesserung der Lebensbedingungen gehören zu den Grundwerten der Gewerkschaftsbewegung. Es ist wichtig, die Rahmenbedingungen für dieses Engagement zu verbessern, doch die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht ist nicht der richtige Ansatz. Da Frauen bereits einen deutlich grösseren Anteil der unbezahlten Arbeit für Kindererziehung oder auch die Betreuung kranker Menschen ausserhalb ihrer beruflichen Tätigkeit leisten, erbringen sie bereits täglich einen Service citoyen. Ohne angemessene Entlohnung sollten wir von ihnen kein zusätzliches Engagement für die Gemeinschaft mehr verlangen.</p><p>Neben einer Aufwertung der Löhne in Berufen, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, wäre es wesentlich sinnvoller, die Arbeitszeit zu verkürzen, um eine bessere Verteilung der unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen zu ermöglichen und eine bessere Vereinbarkeit mit ehrenamtlichem Engagement zu schaffen. Ebenso sollte der Kündigungsschutz für Personen gestärkt werden, die sich für andere engagieren.</p><p>Kurz zusammengefasst: Die Service-Citoyen-Initiative zwingt den Frauen noch mehr unterbezahlte Care-Arbeit auf und sie verschlechtert die Arbeitsbedingungen in sogenannten Frauenberufen. Sie ist das Letzte, was wir brauchen!</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.jpg" length="48009" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11285</guid><pubDate>Wed, 24 Sep 2025 14:22:54 +0200</pubDate><title>Der Ständerat möchte die Lücken in der Arbeitslosenversicherung schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-staenderat-moechte-die-luecken-in-der-arbeitslosenversicherung-schliessen</link><description>Sieg für schwangere Frauen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Engagement des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und der Frauenverbände hat Früchte getragen: Der Ständerat hat heute eine Motion angenommen, die darauf abzielt, die Gesetzeslücken zum Nachteil von Schwangeren in der Arbeitslosenversicherung zu schliessen.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst den Entscheid des Ständerats, der die Arbeitslosenversicherung dahingehend anpassen will, dass schwangere Frauen nicht mehr ausgesteuert werden und dadurch ihr Anrecht auf Mutterschaftsentschädigung verlieren.</p><p>Der Ständerat entspricht damit einer Forderung, die bereits beim Feministischen Streik 2023 erhoben wurde und die der SGB mit Unterstützung der grossen feministischen Dachverbände eingebracht hat. Künftig sollen schwangere Frauen nach Ansicht der kleinen Kammer Anspruch auf verlängerte Arbeitslosentaggelder haben – so wie dies heute bereits für ältere Arbeitnehmende oder für Personen gilt, deren IV-Rente gekürzt wurde. Der Ständerat will damit eine Ungerechtigkeit beseitigen: Schwangere Frauen, die arbeitslos werden, sind auf dem Arbeitsmarkt klar benachteiligt, da es für sie kurz vor der Geburt besonders schwierig ist, eine Anstellung zu finden.</p><p>Derzeit geraten jedes Jahr rund 500 schwangere Frauen ans Ende ihrer Bezugsdauer und verlieren damit gleichzeitig auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Zudem gewährt die Arbeitslosenversicherung im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nur 30 Taggelder – selbst wenn die betroffenen Frauen jahrelang Beiträge geleistet haben.</p><p>Der Ständerat unterstützt deshalb eine Anpassung der Arbeitslosenversicherung, um diese beiden Ungerechtigkeiten zu korrigieren. Der SGB fordert nun den Nationalrat auf, dem Entscheid des Ständerats zu folgen, damit die Schutzlücken für schwangere Arbeitslose endgültig geschlossen werden und sie nicht in die Prekarität abrutschen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio.jpg" length="210032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11233</guid><pubDate>Thu, 11 Sep 2025 14:45:17 +0200</pubDate><title>Mütter bekommen erheblich weniger Lohn</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/muetter-bekommen-erheblich-weniger-lohn</link><description>Bericht des Bundesrats bestätigt Lohndiskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der aktuelle Bericht des Bundesrats über die Ursachen des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen verdeutlicht, wie gross die Lohndiskriminierung von Frauen in der Schweiz aufgrund von Mutterschaft ist. Heirat und Mutterschaft bremsen das Lohnwachstum von Frauen erheblich und vergrössern nachhaltig die Lohnlücke zu den Männern. Der SGB fordert Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Kontrollen in den Unternehmen, um Lohndiskriminierung aufzudecken.</p><p>Auf der Grundlage der Daten der jüngsten Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) und als Antwort auf das Postulat Dobler (22.4500) hat der Bundesrat einen Bericht vorgelegt, der die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern detailliert analysiert. Der Bericht liefert einige Erkenntnisse und Bestätigungen:</p><ul><li><span style="font-family:Symbol;"></span><span>Der Lohn von Frauen ist in der Regel niedriger als der von Männern, unabhängig von den betrachteten, so genannten erklärenden Merkmalen.</span></li><li><span style="font-family:Symbol;"></span><span>Unter den Faktoren, die das mittlere Lohngefälle zwischen Frauen und Männern erklären, spielen der Familienstand und die Elternschaft eine entscheidende Rolle. Verheiratete Frauen verdienen im Durchschnitt deutlich weniger als verheiratete Männer. Und die Lohnunterschiede vergrössern sich bei Frauen mit Kindern noch weiter. Der Medianlohn von verheirateten Frauen mit Kind(ern) liegt 21&nbsp;Prozent unter dem von Männern in derselben Situation. Im Vergleich dazu beträgt der Lohnunterschied zwischen unverheirateten Männern und Frauen ohne Kinder 1.9&nbsp;Prozent.</span></li><li><span style="font-family:Symbol;"></span><span>Mit zunehmendem Alter geht die Lohnschere weiter auf, insbesondere bei verheirateten Personen: Das Lohnniveau verheirateter Frauen stagniert, während das von verheirateten Männern weiter steigt.</span></li><li><span style="font-family:Symbol;"></span><span>Je höher die berufliche Position, desto grösser ist das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern.</span></li><li><span style="font-family:Symbol;"></span><span>Alter und Familienstand sind die Faktoren, bei denen die so genannten unerklärbaren Lohnunterschiede am stärksten sind. In ansonsten ähnlichen Situationen verdienen Frauen über 50 Jahren im Durchschnitt 8.5&nbsp;Prozent weniger als Männer. Bei Verheirateten beträgt das unerklärte Lohngefälle sogar 8.8&nbsp;Prozent. Im Vergleich dazu beträgt die ungeklärte Lohnlücke bei Unverheirateten 2.8&nbsp;Prozent.</span></li></ul><p>Diese Zahlen verdeutlichen das Ausmass der Lohnbenachteiligung aufgrund von Mutterschaft in der Schweiz. Der SGB begrüsst, dass diese neuen Indikatoren künftig bei der Überwachung der Lohnlücke berücksichtigt werden. Es ist wichtig, der Lohndiskriminierung aufgrund von Mutterschaft weiter nachzugehen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5"><span><strong>Strukturelle Benachteiligung abbauen – Handeln nötig</strong></span></h3><p>Der Bericht des Bundesrats macht zudem auf die strukturellen Faktoren aufmerksam, die diese Benachteiligung begünstigen. Dazu zählt insbesondere die ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit, die nach wie vor hauptsächlich von Frauen geleistet wird (Hausarbeit und Kinderbetreuung), die begrenzten und nur teuren Möglichkeiten der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie die mit familiären Verpflichtungen unvereinbaren Arbeitsbedingungen.</p><p>Der SGB fordert deutlich höhere öffentliche Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung. Ebenso unerlässlich ist es, die Löhne in den überwiegend von Frauen ausgeübten Berufen zu erhöhen. Selbst mit einem EFZ in der Tasche verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5000 Franken pro Monat, und jede vierte muss sich sogar mit einem Lohn von weniger als 4500 Franken begnügen. Es braucht Löhne von mindestens 5000 Franken nach der Lehre und von mindestens 4500 Franken für alle. In Branchen wie der Kinderbetreuung, der Altenpflege oder dem Detailhandel ist eine solche Aufwertung am dringendsten erforderlich.</p><p>Zudem zeigt das Ausmass der so genannten unerklärbaren Lohnunterschiede, gerade bei verheirateten Personen und Personen über 50 Jahren, dass es konsequentes Handeln braucht. Es müssen Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit in den Unternehmen durchgeführt werden. Und Verstösse müssen sanktioniert werden. Eine dahin gehende Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes ist dringend geboten.</p><p><span lang="FR-CH"></span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase.jpg" length="735485" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11193</guid><pubDate>Fri, 15 Aug 2025 12:04:28 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission lässt Schwangere im Stich </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/staenderatskommission-laesst-schwangere-im-stich</link><description>Kein Schutz vor Aussteuerung und Verlust auf Mutterschaftsentschädigung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ständeratskommission hat entschieden, dass Schwangere in der Arbeitslosenversicherung weiterhin ihre finanzielle Absicherung verlieren und ausgesteuert werden können – selbst wenn dies bedeutet, dass sie damit den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verlieren. Trotz voller Kassen der Arbeitslosenversicherung weigert sich die Kommission, arbeitslosen schwangeren Frauen denselben Schutz wie anderen vulnerablen Gruppen zu gewähren. Damit droht den betroffenen Frauen ein Abstieg in die Sozialhilfe. Der SGB fordert den Ständerat auf, diesen knappen und ungerechten Entscheid der Kommissionsmehrheit zu korrigieren – und somit einen wichtigen Schritt für mehr Gleichstellung zu machen.</p><p>Schwangere Arbeitslose sind heute in der Schweiz nicht abgesichert. Denn bei gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bietet die Arbeitslosenversicherung nur Anspruch auf 30 Taggelder. Auch wenn die Frauen vorher jahrelang ALV-Beiträge geleistet haben. Besonders störend ist es, dass schwangere Frauen vor der Geburt ausgesteuert werden können. Davon sind rund 500 Frauen pro Jahr betroffen. Sie verlieren als Konsequenz auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Denn im Unterschied zu älteren Arbeitnehmenden, Eltern und weiteren vulnerablen Personengruppen erhalten Schwangere heute keine zusätzlichen Taggelder von der ALV. Dabei stehen sie unbestritten vor besonderen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt: Viele Arbeitgeber stellen Schwangere nicht mehr ein, bevor sie in Mutterschutz gehen.</p><p>Die Zahlen der Verwaltung zeigen, dass eine Verlängerung der Taggelder für Schwangere nur 0,12 Prozent der ALV-Ausgaben kosten würde – für das Budget also irrelevant, für die Betroffenen hingegen existenziell. Trotzdem will die Kommissionsmehrheit, vor allem ältere Männer, nichts ändern am Status quo. Besonders zynisch dabei: die Politik verlangt von Frauen regelmässig eine höhere Geburtenrate und mehr Erwerbstätigkeit. Aber ein minimaler Schutz wird ihnen verweigert.</p><p>Der SGB fordert den Ständerat auf, diesen respektlosen Fehlentscheid zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass Schwangere in der ALV endlich geschützt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio.jpg" length="210032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11026</guid><pubDate>Mon, 07 Jul 2025 08:03:00 +0200</pubDate><title>Fünf Jahre Lohnanalysepflicht – ein Jubiläum mit bitterem Beigeschmack</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fuenf-jahre-lohnanalysepflicht-ein-jubilaeum-mit-bitterem-beigeschmack</link><description>Protestaktion gegen andauernde Lohndiskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gewerkschafterinnen, Politikerinnen, Vertreterinnen von Berufsverbänden und Frauenrechtsorganisationen haben sich am 30. Juni 2025 in Bern zu einer symbolischen Aktion zum «5. Geburtstag» der Lohngleichheitsanalysen im Gleichstellungsgesetz getroffen. Gemeinsam haben sie gegen die anhaltende Lohndiskriminierung von Frauen, die grossen Lücken im Gleichstellungsgesetz und dessen weitgehend unzureichende Umsetzung in grossen Unternehmen in der Schweiz protestiert.</p><p>Zur Erinnerung: Frauen verdienen immer noch durchschnittlich 1'364 Franken weniger pro Monat als Männer. Fast die Hälfte dieses durchschnittlichen Lohnunterschieds lässt sich nicht durch sogenannte «objektive» Faktoren wie Branche, Ausbildung, Alter usw. erklären. Der Anteil dieses nicht erklärbaren Unterschieds ist in den letzten Jahren sogar gestiegen, von 44&nbsp;Prozent im Jahr 2012 auf 48.2&nbsp;Prozent im Jahr 2022. In absoluten Zahlen bedeutet das für Frauen im Schnitt rund 8'000 Franken weniger Lohn pro Jahr. Selbst mit einem Lehrabschluss verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5'000 Franken im Monat, und jede vierte muss sogar mit einem Lohn von weniger als 4'500 Franken auskommen.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Wirkungslose Analysen</strong></span></h3><p>Die Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG), die im Juli 2020 in Kraft getreten ist, sollte dazu beitragen, das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu verringern, indem alle Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten zu Lohnanalysen verpflichtet wurden, um mögliche Ungleichbehandlungen aufzudecken. Diese müssen die Analyse zudem von einer unabhängigen Stelle oder einer Vertretung der Arbeitnehmenden überprüfen lassen und die Ergebnisse ihren Mitarbeitenden mitteilen.&nbsp;</p><p>Diese gesetzlichen Regelungen sind aber quasi wirkungslos: Zum einen betreffen sie nur 0.84 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz, die insgesamt etwa 45 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes beschäftigen. Und zum anderen hängt die Durchführung der Analyse vom guten Willen der Arbeitgeber ab, da das Gesetz weder Kontrollen noch Sanktionen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen vorsieht.</p><p>Diese sehr begrenzte Wirkung wurde durch eine im März 2025 vom Bundesrat veröffentlichte Zwischenbilanz bestätigt. Sie belegt, dass mehr als die Hälfte der betroffenen Unternehmen die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes nicht oder nicht vollständig befolgt haben. Am wenigsten eingehalten wurde die Informationspflicht, und das sogar im öffentlichen Sektor, der eigentlich mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Am seltensten wurden die Analysen in der Gastronomiebranche durchgeführt.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Bündelung der Kräfte mit der Koalition gegen Lohndiskriminierung</strong></span></h3><p>Anfang März 2025 haben 52 Organisationen, darunter der SGB und mehrere Mitgliedsgewerkschaften, die neu gebildete «Koalition gegen Lohndiskriminierung», einen offenen Brief an den Bundesrat gerichtet und ihn aufgefordert, das Gleichstellungsgesetz erneut zu überarbeiten, um die zahlreichen Mängel zu beheben. Bei einem symbolischen Geburtstagskuchen in Bern, bei dem jedes Stück für eine Lücke im aktuellen Gesetz stand, forderten Vertreterinnen der Koalition das Parlament auf, schnell Massnahmen zu ergreifen, um die Lohngleichheitsanalysen endlich wirksamer zu machen und die anhaltende Lohndiskriminierung zu beenden.</p><p>Zu diesen Massnahmen gehören:</p><ul><li><span>Kontrollen, um sicherzustellen, dass die betroffenen Unternehmen die Lohnanalysen auch wirklich durchführen</span></li><li><span>abschreckende Sanktionen für diejenigen, die ihren Pflichten nicht nachkommen</span></li><li><span>Ausdehnung des Gesetzes auf Unternehmen ab bereits 50 Beschäftigten</span></li><li><span>regelmässige und ausnahmslose Wiederholung der Analysen</span></li><li><span>transparente Kommunikation der Ergebnisse an die Beschäftigten kommuniziert und</span></li><li><span>eine Weiterführung der Verpflichtung zur Lohnanalyse auch über 2032 hinaus.</span></li></ul><h3 class="heading--h4"><span><strong>Für eine allgemeine Aufwertung der Frauenlöhne und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie</strong></span></h3><p>Solange der Bundesrat und das Parlament hartnäckig keine Massnahmen ergreifen, wird der SGB die inakzeptable Lohndiskriminierung von Frauen anprangern und sich für eine Aufwertung der Frauenlöhne einsetzen. Wir fordern eine allgemeine Lohnerhöhung in den von Frauen mehrheitlich ausgeübten Berufen. Löhne von mindestens 5000 Franken nach der Lehre und von mindestens 4500 Franken für alle müssen zur Norm werden. In Branchen wie der Kinderbetreuung, der Altenpflege oder dem Detailhandel ist eine solche Aufwertung am dringendsten.</p><p>Die Verbesserung der Löhne von Frauen erfordert auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine gerechtere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit in Partnerschaften. Deshalb sind mehr öffentliche Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung dringend nötig, wie sie zum Beispiel die vom SGB unterstützte und eingereichte <a href="https://bezahlbare-kinderbetreuung.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Kita-Initiative</a> fordert.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/250630_Lohngleichheits-Aktion-1-c-Unia.JPG" length="364133" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10679</guid><pubDate>Sat, 14 Jun 2025 17:14:00 +0200</pubDate><title>Kein Schritt zurück: Zehntausende für Gleichstellung auf der Strasse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kein-schritt-zurueck-zehntausende-fuer-gleichstellung-auf-der-strasse-feministischer-streik</link><description>14. Juni 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute demonstrierten in über 25 Städten und Gemeinden der Schweiz zehntausende Menschen für Gleichstellung, gegen Diskriminierung und für die Verteidigung der Frauenrechte. Die Gleichstellung ist in der Schweiz noch lange nicht erreicht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert rasche Fortschritte bei der Lohngleichheit, bessere Löhne in Branchen mit Frauenmehrheit und einen besseren Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz. Zum heutigen 14. Juni haben feministische Kollektive, diverse Organisationen und Gewerkschaften aufgerufen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Die Gleichstellung ist in der Schweiz noch lange nicht erreicht.&nbsp;</h3><p>Frauen verdienen im Durchschnitt jeden Monat 1’364 Franken weniger als Männer – ein Lohnunterschied von 16.2 Prozent. Gleichzeitig leisten Frauen deutlich mehr unbezahlte Arbeit. In Berufen mit hohem Frauenanteil sind die Löhne besonders tief: Mehr als die Hälfte der Frauen verdient unter 4’200 Franken monatlich, ein Viertel gar unter 2’500 Franken. Selbst mit Berufslehre erreichen 40 Prozent der Frauen nicht einmal 5’000 Franken.</p><h3 class="heading--h4">Gesetzliche Pflichten werden ignoriert</h3><p>Trotz gesetzlicher Pflicht führen viele Unternehmen keine brauchbaren Lohngleichheitsanalysen durch. Eine externe Evaluation vom März 2025 zeigt: Über die Hälfte der Unternehmen missachtet die Analysepflicht oder liefert mangelhafte Daten. Das Gleichstellungsgesetz bleibt damit weitgehend wirkungslos. Der SGB fordert deshalb verbindliche Kontrollen, Sanktionen bei Missachtung und eine gesetzliche Pflicht zum Handeln bei festgestellten Lohnungleichheiten.</p><h3 class="heading--h4">Gleichstellung auch in global tätigen Unternehmen sichern</h3><p>Wachsende und weltweite politische Angriffe auf Gleichstellung zeigen auch in der Schweiz Wirkung. Unternehmen wie Roche, Novartis oder UBS haben interne Gleichstellungsprogramme zurückgefahren. Der SGB warnt vor einem Rückbau auf Druck autoritärer Strömungen und fordert klare politische und wirtschaftliche Signale für die Beibehaltung von Diversitäts- und Gleichstellungszielen.</p><h3 class="heading--h4">Kita-Initiative ist zentral für Gleichstellung</h3><p>Im kommenden Jahr komme die <a href="https://bezahlbare-kinderbetreuung.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Kita-Initiative&nbsp;</a> zur Abstimmung. Der SGB unterstützt die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf bezahlbare, qualitativ gute Kinderbetreuung für alle bis zum Ende der Primarschule. Ziel ist: maximal 10 Prozent des Einkommens für Betreuung, bessere Arbeitsbedingungen im Sektor und echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie.</p><h3 class="heading--h4">Sexuelle Belästigung – Nulltoleranz ist überfällig</h3><p>Eine repräsentative Studie im Auftrag des Seco zeigt: Jede zweite Frau erlebt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Schutz und Prävention sind unzureichend. Der SGB fordert eine verbindliche Nulltoleranzpolitik in allen Betrieben sowie klare Melde- und Sanktionsmechanismen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/frauenstreik/230419_FemStreik_Fondviolet_DE.jpg" length="90264" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10669</guid><pubDate>Wed, 11 Jun 2025 15:06:01 +0200</pubDate><title>Schweizweite Kundgebungen und Demonstrationen am 14. Juni</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schweizweite-kundgebungen-und-demonstrationen-am-14-juni</link><description>Kein Schritt zurück – gemeinsam für Gleichstellung!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In 25 Städten und Gemeinden sind an diesem Samstag, 14. Juni Kundgebungen und Demonstrationen für mehr Gleichstellung geplant. Denn die Gleichstellung in der Schweiz ist noch lange nicht erreicht: Frauen verdienen im Schnitt 1’364 Franken weniger als Männer, klassische Frauenberufe werden weiterhin schlechter entlöhnt. Und jede zweite Frau erlebt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Gleichzeitig greifen rechte Kräfte international Gleichstellungspolitiken frontal an. Statt Diskriminierung endlich zu beseitigen, drohen massive Rückschritte.</p><p>Deshalb mobilisieren diverse Organisationen und feministische Kollektive auch in diesem Jahr am 14. Juni. Auch der SGB ruft zur Teilnahme an den Kundgebungen auf und fordert von Arbeitgebern und Politik Massnahmen, damit eine echte Gleichstellung endlich verwirklicht wird (<a href="https://www.14juni.ch/kein-schritt-zurueck-gleichstellung-vorwaerts/" target="_blank" class="link--icon--external" title="vollständigen Aufruf auf 14juni.ch lesen" rel="noreferrer">zum vollständigen Aufruf</a>).&nbsp;</p><h3><strong>Zentrale gewerkschaftliche Forderungen zum 14. Juni:</strong></h3><ul><li><strong>Lohndiskriminierung bekämpfen:</strong> Bisherige Lohngleichheitsanalysen sind gescheitert, jetzt braucht es verbindliche Kontrollen und Bussen für Unternehmen, die sich weigern, ihre Löhne zu überprüfen.</li><li><strong>Tiefe Löhne rauf:</strong> In Frauenberufen braucht es bessere Löhne. 4'500 Franken für alle und mindestens 5’000 Franken Monatslohn mit Lehre.</li><li><strong>Rückschritte stoppen:</strong> Abbau von Gleichstellungsprogrammen in global tätigen Firmen infolge politischer Entwicklungen in den USA muss gestoppt werden.</li><li><strong>Kinderbetreuung ausbauen: </strong>Kitas müssen – wie die Schule – in ausreichender Menge, gratis und hochqualitativ allen Eltern zur Verfügung stehen.</li><li><strong>Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: </strong>Die Umsetzung einer verbindlichen Nulltoleranzpolitik ist dringend nötig.</li></ul><h3><strong>Übersicht über Demonstrationen und Veranstaltungen</strong></h3><p>Der SGB hat eine Übersicht der geplanten Demonstrationen und Kundgebungen zusammengestellt. Alle Details und weitere Veranstaltungen finden sich zusammen mit dem vollständigen Demo-Aufruf auf <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a><br>&nbsp;</p><p><a href="https://www.14juni.ch/#programm" target="_blank" class="button button--red" rel="noreferrer">Zum kompletten Programm</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/frauenstreik/14juni-14juin-sgb.png" length="73516" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10660</guid><pubDate>Wed, 04 Jun 2025 11:39:02 +0200</pubDate><title>Frauen übernehmen immer noch die Mehrheit der unbezahlten Arbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauen-uebernehmen-immer-noch-die-mehrheit-der-unbezahlten-arbeit</link><description>BFS-Daten: Unbezahlte Arbeit 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom BFS veröffentlichten Daten der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) zeigen, dass Frauen nach wie vor 60 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit für unbezahlte Arbeitsstunden verwenden. Die Folgen für Frauen: Sie verdienen weniger und setzen sich einem erhöhten Armutsrisiko mit niedrigeren Renten im Alter aus.</p><p>Im Jahr 2024 haben Frauen mehr Wochen-Arbeitsstunden für bezahlte und unbezahlte Arbeit als Männer aufgewendet: 54,3 Stunden für Männer und 57,2 Stunden für Frauen. Allerdings übernehmen Frauen einen deutlich höheren Anteil der unbezahlten Arbeit. Im Durchschnitt verbringen Frauen 61 Prozent ihrer Arbeitszeit mit unbezahlter Arbeit. Der Anteil der unbezahlten Arbeit bei Männern beträgt nur 42 Prozent.</p><h3 class="heading--h5">Negative Folgen für Frauen mit Kindern</h3><p>Besonders ausgeprägt ist diese ungleiche Verteilung bei Paaren, die Kinder unter 7 Jahren haben. In Paarbeziehungen mit mindestens einem Kind unter 7 Jahren verbringen Frauen durchschnittlich 63,1 Stunden mit Haus- und Familienarbeit, während die Väter 39,8 Stunden damit verbringen. Frauen investieren somit mehr als drei Viertel ihrer Arbeitsstunden in unbezahlte Aufgaben, während bei Männern unbezahlte Aufgaben die Hälfte ihrer gesamten wöchentlichen Arbeitszeit ausmachen.</p><p>Die neuesten SAKE-Daten bestätigen damit die Ergebnisse anderer Studien: Mit der Ankunft eines Kindes reduzieren viele Frauen ihre Erwerbstätigkeit, um den grössten Teil der Haus- und Familienarbeit zu übernehmen. Diese Arbeitsteilung belastet nicht nur das Einkommen, sondern auch die Karriereaussichten der Frauen. Die schwierige Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben mit kleinen Kindern – auch als Resultat unzureichender und zu teurer Betreuungsplätze und familienunfreundlicher Arbeitszeiten – führt dazu, dass junge Mütter aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden oder ihre Erwerbsquote deutlich senken.</p><p>Auch wenn die Männer in den letzten Jahren immer mehr unbezahlte Arbeitszeit für Haus und Familie verbracht haben, bleibt die ungleiche Verteilung der Arbeitszeit in den Paaren eine grosse Herausforderung für Frauen. Langfristig hat dies Auswirkungen auf ihr berufliches Fortkommen, verstärkt die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen und bringt Frauen in ein höheres Armutsrisiko mit niedrigen Renten im Ruhestand.</p><h3 class="heading--h5">Eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben ist notwendig</h3><p>Die unbezahlte (Care-)Arbeit ist ein wichtiger Pfeiler der Gesellschaft und der Wirtschaft. Der SGB fordert wirksame Massnahmen, um ihre gerechtere Verteilung zwischen den Geschlechtern zu fördern. Zu diesem Zweck fordern wir eine bessere Planbarkeit der Arbeitszeiten und weit im Voraus mitgeteilte Arbeitspläne für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben In Zukunft wird kein Weg daran vorbei führen, die Kinderbetreuung als Service public auszubauen. Der Staat muss sicherstellen, dass landesweit ausreichend Krippenplätze und familienergänzende Betreuungsangebote zur Verfügung stehen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase.jpg" length="735485" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10631</guid><pubDate>Wed, 14 May 2025 15:24:16 +0200</pubDate><title>Gemeinsam für Gleichstellung – kein Schritt zurück</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gemeinsam-fuer-gleichstellung-kein-schritt-zurueck-feministischer-streik-2025</link><description>Aufruf der Gewerkschaften zum 14. Juni 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gleichstellung ist noch lange nicht erreicht: Frauen verdienen im Schnitt pro Monat 1’364 Franken weniger als Männer. Die betriebsinternen Lohnanalysen sind gescheitert, in Berufen und Branchen mit überwiegendem Frauenanteil werden die Arbeitnehmenden weiterhin schlechter bezahlt und jede zweite Frau erlebt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Am <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" rel="noreferrer">14. Juni 2025</a> finden deshalb in der ganzen Schweiz Demonstrationen und Aktionen für mehr Gleichstellung statt. Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat heute beschlossen, zur Teilnahme an den Kundgebungen vom 14. Juni 2025 aufzurufen. Der SGB fordert von Arbeitgebern und Politik Massnahmen, damit eine echte Gleichstellung endlich verwirklicht wird.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Keine Rückschritte – Gleichstellung jetzt!</strong></h3><p>Die Zahlen sind alarmierend: Über die Hälfte der Schweizer Unternehmen führt gesetzlich vorgeschriebene Lohngleichheitsanalysen mangelhaft oder gar nicht durch. Das Konzept bleibt weitgehend wirkungslos und ist gescheitert. Der SGB fordert deshalb einen Kurswechsel und verbindliche Kontrollen, Bussen und gesetzliche Verpflichtungen zur Beseitigung festgestellter Lohnungleichheiten.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Löhne rauf</strong></h3><p>Branchen und Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, sind oftmals von tiefen Löhnen betroffen. Über die Hälfte der berufstätigen Frauen verdient weniger als 4’200 Franken monatlich. Ein Viertel gar unter 2’500 Franken. Auch mit abgeschlossener Berufslehre bleibt der Lohn vieler Frauen unter 5’000 Franken. Der SGB verlangt deshalb Löhne von mindestens 4’500 Franken – und 5’000 Franken mit Lehre – und eine strukturelle Aufwertung in klassischen Frauenberufen.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Gegen internationale Rückschritte</strong></h3><p>Politische Entwicklungen wie die Executive Orders der Trump-Regierung gefährden Gleichstellungsprogramme in international tätigen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Firmen wie Roche, Novartis und UBS haben bereits auf Druck hin ihre Diversitätsziele gestrichen. Der SGB fordert ein entschiedenes politisches Gegenhalten gegen diese Rückschritte.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Kita-Ausbau als Grundpfeiler der Gleichstellung</strong></h3><p>Mit der anstehenden Kita-Initiative steht ein entscheidender Schritt bevor: Der SGB unterstützt die Initiative, weil sie mit dem Rechtsanspruch auf bezahlbare, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung eine zentrale Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf schafft und zudem bessere Arbeitsbedingungen im Betreuungssektor fordert.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz</strong></h3><p>Gemäss einer Studie des SECO und des EBG haben über die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen sexuelle Belästigung erlebt. Der SGB fordert eine verbindliche Nulltoleranzpolitik und konsequenten Schutz aller Erwerbstätigen vor sexualisierter Gewalt.</p><p>Der SGB ruft zur Teilnahme an den Aktionen vom 14. Juni 2025 auf. Der vollständige Aufruf «Kein zurück – gemeinsam für mehr Gleichstellung» findet sich auf der Seite <a href="https://www.14juni.ch/aufruf" target="_blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch/aufruf</a>. Die schweizweiten Aktionen und Kundgebungen werden auf der Seite <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" rel="noreferrer">14juni.ch</a> erfasst laufend ergänzt.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/7/csm_FRESHFOCUS_1293979_593761c8eb.jpg" length="140867" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10621</guid><pubDate>Tue, 06 May 2025 14:36:29 +0200</pubDate><title>Ein erster Schritt, aber noch viele Lücken </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ein-erster-schritt-aber-noch-viele-luecken</link><description>Bundes-Finanzhilfen zur familienergänzenden Kinderbetreuung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst den Entscheid des Nationalrats, die Bundesbeiträge an institutionelle Kinderbetreuungsangebote beizubehalten und eine Elternzulage einzuführen. Die vorgesehenen Beträge sind jedoch bei weitem nicht ausreichend, und die Frage der Arbeitsbedingungen in den Betreuungseinrichtungen wurde ignoriert. Die Vorlage muss noch verbessert werden, wenn sie zu deutlichen Fortschritten in den Bereichen Entwicklung, Kostenverteilung und Qualität führen soll.<br>Der Nationalrat ist heute der Empfehlung seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) gefolgt und hat sich für Finanzhilfen des Bundes an die Kantone zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung ausgesprochen, dies auf der Grundlage von Programmvereinbarungen.</p><p>Im Rahmen der Beratungen zum Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative hat der Nationalrat einen Verpflichtungskredit des Bundes von 200 Millionen Franken für eine Dauer von vier Jahren bewilligt. Der SGB begrüsst den Entscheid, einen Verpflichtungskredit des Bundes beizubehalten, entgegen des Nichteintretens des Ständerats im Dezember 2024. Im Rahmen der Vernehmlassung im vergangenen Jahr hatte sich der SGB jedoch für einen Kredit von 750 Millionen Franken für die ersten vier Jahre ausgesprochen, also fast viermal so viel.</p><p>Die Investitionen der Schweiz in die Betreuung und Bildung von Kindern im Alter von drei bis fünf Jahren machen nur 0,3 Prozent des BIP pro Jahr aus, während die durchschnittlichen Ausgaben der anderen OECD-Länder doppelt so hoch sind. Ein Bundeskredit von 200 Millionen Franken für vier Jahre ist zu gering, um das Angebot und die Qualität der familien- und schulergänzenden Betreuung deutlich zu verbessern.</p><p>Der SGB bedauert auch, dass diese Programmvereinbarungen keine Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in familienergänzenden Betreuungseinrichtungen vorsehen, obwohl schlechte Arbeitsbedingungen für eine ungewöhnlich hohe Fluktuation des Personals in diesen Einrichtungen und für häufigen Berufsabbruch verantwortlich sind.</p><p>Darüber hinaus bedauert die SGB, dass der Nationalrat keine Einigung erzielen konnte, was die Erhöhung der Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern betrifft, die ihre Kinder in familienergänzenden Betreuungsstrukturen unterbringen. Der vorgesehene Betrag von 100 Franken pro Monat und Betreuungstag liegt weit unter den durchschnittlichen Kosten für einen Betreuungsplatz, die zwischen 42 und 128 Franken pro Tag liegen. Bedauerlich ist auch, dass diese Zulage nicht über das 8. Lebensjahr hinaus gezahlt werden kann.<br>Der SGB engagiert sich seit langem für eine öffentliche Finanzierung familienergänzender Kinderbetreuungsangebote, die ermöglicht, ausreichend bezahlbare Betreuungsplätze zu schaffen. Der Mangel an Betreuungsplätzen und deren zu hohe Kosten für Familien zwingen noch immer viel zu viele Frauen dazu, gegen ihren Willen ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren oder sogar ganz aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, um sich um ihre kleinen Kinder zu kümmern. Wir fordern den Ständerat auf, sich in der Sommersession für Massnahmen auszusprechen, die durch eine höhere Bundesfinanzierung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie deutlich verbessern.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.jpg" length="135859" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10524</guid><pubDate>Fri, 07 Mar 2025 15:43:09 +0100</pubDate><title>Lohnanalysen gescheitert – jetzt braucht es Kontrollen, Bussen und höhere Löhne für Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohnanalysen-gescheitert-jetzt-braucht-es-kontrollen-bussen-und-hoehere-loehne-fuer-frauen</link><description>Gleichstellung der Geschlechter</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mehr als jedes zweite Unternehmen foutiert sich um die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern – und verletzt das Gleichstellungsgesetz. Dabei sind die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern nach wie vor viel zu hoch. Das Gleichstellungsgesetz in seiner aktuellen Form ist gescheitert und hat keine spürbaren Verbesserungen gebracht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert daher Lohnkontrollen und Bussen - und zwar für alle Unternehmen, die beim Lohn diskriminieren. Selbst mit einem Lehrabschluss verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5’000 Franken pro Monat, und jede vierte muss sich sogar mit einem Lohn von weniger als 4’500 Franken begnügen.. Das ist inakzeptabel. Frauen in der Schweiz müssen ohne Diskriminierung von ihrer Arbeit leben können.</p><p>Der heute veröffentlichte, vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegebene externe Evaluationsbericht zur Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) zieht eine erschreckende Zwischenbilanz der Umsetzung der Lohngleichheitsanalysen in den Unternehmen der Schweiz. Die Mehrheit der betroffenen Arbeitgeber hat diese gesetzlich vorgeschriebenen Analysen seit 2020 nicht ordnungsgemäss durchgeführt. Bei allen drei gesetzlich vorgeschriebenen Schritten – der Lohnanalyse, der Überprüfung der Analyse durch ein unabhängiges externes Organ und der transparenten Kommunikation der Ergebnisse an die Mitarbeitenden – wurden eklatante Verstösse gegen geltendes Recht festgestellt. Diese düstere Bilanz bestätigt leider, was die Gewerkschaften seit Beginn der Diskussionen über die Revision des Gleichstellungsgesetzes immer wieder betont haben: Massnahmen ohne Kontrollen und Sanktionen reichen nicht aus.</p><h4>Lohnungleichheiten verschwinden nicht von selbst</h4><p>Zur Erinnerung: Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch 1’354 Franken weniger pro Monat als Männer, also 16,2 Prozent (Wert für 2022). Darüber hinaus nimmt der unerklärbare Anteil dieser Unterschiede stetig zu. Laut der jüngsten Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) lässt sich fast die Hälfte des geschlechtsspezifischen Lohnunterschieds (48.2%), sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor, nicht durch objektive Faktoren wie Branche, Ausbildung, Alter usw. erklären. Dieser unerklärbare Anteil war seit Beginn der Analysen im Jahr 2012 noch nie so hoch.</p><h4>Die Arbeitgeber müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und die Politik muss aufwachen</h4><p>Die Arbeitgeber, die sich nicht an das Gesetz gehalten haben, müssen nun unbedingt angehalten werden, dieses umzusetzen, ihre Löhne zu analysieren, diese Analyse von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und die Ergebnisse transparent an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kommunizieren. Auch der Bundesrat und das Parlament müssen schnell handeln, um die Situation zu korrigieren. Für den SGB ist es unverständlich, dass der Bundesrat beschlossen hat, die für Ende 2027 geplante Schlussbewertung des Gleichstellungsgesetzes abzuwarten, bevor er Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit vorschlägt. Die Bilanz des heute veröffentlichten Zwischenbewertungsberichts ist klar genug, um die sofortige Einführung verbindlicherer Massnahmen für die Unternehmen zu rechtfertigen.</p><p>Der SGB fordert eine rasche Anpassung des GlG auf Grundlage der folgenden Massnahmen:</p><ul><li>Verbindliche Kontrollen sowie Sanktionen für Unternehmen, die sich weigern, ihre Löhne zu überprüfen.</li><li>Ausweitung der Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen alle vier Jahre auf alle Unternehmen: Derzeit ist weniger als ein Prozent der Unternehmen zur Durchführung solcher Analysen verpflichtet.</li><li>Verpflichtung zur Vorlage von Massnahmen zur Korrektur festgestellter Lohnungleichheiten.</li></ul><p>Selbst mit einer Lehre verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5’000 Franken pro Monat, und jede vierte muss sich sogar mit einem Lohn von weniger als 4’500 Franken begnügen. Deshalb müssen die Kontrollmassnahmen in den Unternehmen mit einer allgemeinen Aufwertungsoffensive in den von Frauen hauptsächlich ausgeübten Berufen einhergehen. Löhne von mindestens 5’000 Franken nach der Lehre und von mindestens 4’500 Franken für alle müssen zur Norm werden. In Bereichen wie Kinderbetreuung, Altenpflege oder Einzelhandel ist eine solche Aufwertung am dringendsten.</p><p>Die Verbesserung der Einkommen von Frauen erfordert zwangsläufig auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine gerechtere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen den Geschlechtern. Daher sind höhere öffentliche Investitionen in die ausserfamiliäre Kinderbetreuung dringend erforderlich.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_170614_sabine_reber_sgb_frauen_aktion_lohnkontrolle_loehne_unter_die_lupe_9872cafd67.jpg" length="423865" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10463</guid><pubDate>Wed, 08 Jan 2025 16:18:28 +0100</pubDate><title>Cyrielle Huguenot übernimmt das Gleichstellungsdossier</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/cyrielle-huguenot-uebernimmt-das-gleichstellungsdossier</link><description>Neue SGB-Zentralsekretärin</description><content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Ab dieser Woche übernimmt Cyrielle Huguenot als neue Zentralsekretärin das Gleichstellungsdossier beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). In den letzten Jahren hat die Gewerkschaftsbewegung eine führende Rolle dabei gespielt, die Gleichstellung in verschiedenen Bereichen voranzutreiben und zu verhindern, dass wichtige Errungenschaften abgebaut werden. Dennoch bleiben noch viele Herausforderungen, vor allem in den Bereichen Lohndiskriminierung, Rentenniveau, Kindertagesbetreuung und Kampf gegen sexuelle Belästigung. «Die Arbeitswelt ist zentral, um die Gleichstellung und die Rechte der Frauen voranzubringen, und ich werde mich voll dafür einsetzen. Die Gewerkschaften verfügen in diesem Bereich über eine bedeutende Legitimation und Handlungsfähigkeit», sagt Cyrielle Huguenot. Die 42-Jährige verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Gleichstellung und hat bereits erfolgreiche nationale Kampagnen organisiert und geleitet, wie z. B. die Kampagne zur Reform des Sexualstrafrechts.&nbsp;</p><p class="text-justify">Cyrielle Huguenot wird auch das Dossier Migrationspolitik übernehmen und sich dabei auf die Rechte von Arbeitnehmenden mit Migrationshintergrund konzentrieren.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_cyrielle_huguenot_36b5a583ff.jpg" length="160096" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10441</guid><pubDate>Tue, 03 Dec 2024 11:11:14 +0100</pubDate><title>Jede zweite erwerbstätige Person erlebt Belästigung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/jede-zweite-erwerbstaetige-person-erlebt-belaestigung-am-arbeitsplatz</link><description>Studie zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Jede zweite arbeitstätige Person in der Schweiz hat bereits sexuelle oder sexistische Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Besonders betroffen sind Frauen: Fast 60 % berichten von unerwünschten Berührungen, anzüglichen Bemerkungen oder sogar Übergriffen. Die Studie verdeutlicht, dass sexuelle Belästigung überall passieren kann: in Büros, Werkstätten, auf Baustellen und besonders oft in Branchen mit viel Kundenkontakt wie dem Verkauf, dem Gesundheitsbereich oder der Gastronomie. Häufig sind junge Erwerbstätige schon zu Beginn ihres Berufslebens betroffen, auch in der Ausbildung. Viele Betroffene sprechen nicht darüber, was ihnen passiert ist. Oft, weil sie Angst vor negativen Folgen haben oder nicht wissen, was ihre Rechte sind. Für zu viele hat das schwerwiegende Folgen – von Schamgefühlen bis hin zum Jobwechsel. Dabei ist Belästigung nicht nur eine Form von Gewalt. Sie ist kein individuelles Problem, sondern ein strukturelles, und Arbeitgebende tragen die Verantwortung, ihre Mitarbeitenden zu schützen.</p><p>Doch die Arbeitgeber werden dieser Verantwortung nicht gerecht. Denn obwohl 95 Prozent der befragten Arbeitgeber behaupten, sexuelle Belästigung ernst zu nehmen, geben mehr als die Hälfte der Betriebe an, dass sexuelle Belästigungen bei ihnen vorkommen. Die «guten Absichten» ihrer Arbeitgeber allein helfen den Betroffenen jedoch nicht. Von sexuellen Belästigungen betroffen sind ausserdem nie nur einzelne Personen. Wenn eine Kollegin ständig sexistische Sprüche hört oder unerwünschte Berührungen erlebt, verschlechtert dies das Arbeitsklima für alle.</p><p>Der SGB fordert von den Arbeitgebern, dass sie ihre Verantwortung ernst nehmen und klare Massnahmen ergreifen. Dazu gehört eine verbindliche Nulltoleranzpolitik: Jeder Betrieb muss klare Regeln gegen sexuelle Belästigung einführen und diese konsequent durchsetzen. Arbeitgeber müssen regelmässige Schulungen anbieten, damit Mitarbeitende und Führungskräfte wissen, was sexuelle Belästigung ist, wie sie diese erkennen, wie sie darauf reagieren – und wie sie präventiv für ein respektvolles Arbeitsklima sorgen. Mitarbeitende müssen wissen, dass sie Beschwerden ohne Angst vor Konsequenzen melden können. Dabei kann es helfen, sich an eine Gewerkschaft zu wenden. Denn auch im Einsatz gegen sexuelle Belästigungen lässt sich häufig gemeinsam mehr bewegen.&nbsp;</p><p>Neben den betrieblichen Massnahmen fordert der SGB auch gesetzliche Anpassungen. Die Schweiz sollte als wichtiges politisches Signal endlich die ILO-Konvention Nr. 190 ratifizieren. Ausserdem sollten Unternehmen nachweisen müssen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, und bei Verstössen härter belangt werden. Arbeitgeber dürfen ihre Verantwortung nicht abwälzen. Wer nicht handelt, soll Konsequenzen spüren.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/9/csm_Belaestigung-Gewalt-Arbeitsplatz_heike-trautmann-unsplash_0833bce189.jpg" length="83811" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10432</guid><pubDate>Tue, 26 Nov 2024 15:07:38 +0100</pubDate><title>Frauen verdienen pro Monat 1’364 Franken weniger als Männer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauen-verdienen-pro-monat-1364-franken-weniger-als-maenner</link><description>Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern weiterhin zu hoch
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizer Arbeitswelt ist noch weit entfernt von echter Gleichstellung. Die heute publizierten Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, dass sich die Lohndifferenz zwar weiter verringert. Sie beträgt aber immer noch 16.2 Prozent. In Franken ist der Unterschied noch eindrücklicher: Frauen verdienen pro Monat im Durchschnitt 1’364 Franken weniger als Männer. Die neuen Zahlen offenbaren die nach wie vor erhebliche direkte Lohndiskriminierung. Denn fast die Hälfte dieser Lohndifferenz (44.9 Prozent) lässt sich nicht durch objektive Faktoren wie Branche, Ausbildung, Alter usw. erklären. Die nicht erklärbare Differenz hat sich ausserdem leider kaum verändert (von 45.3 auf 44.9 Prozent). Immerhin ist die Lohndifferenz bei Berufstätigen ohne Kaderfunktion weniger gross. Die gewerkschaftliche Arbeit bei den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und in den Betrieben hat sich hier positiv ausgewirkt.</p><p>Allerdings haben nach wie vor sehr viele Frauen Löhne, die kaum zum Leben reichen. Berufe, in denen grossmehrheitlich Frauen arbeiten – sogenannte «Frauenberufe» –, sind schlechter bezahlt. Obwohl sie oft anspruchsvoll und mit viel Verantwortung verbunden sind. Trotz Lehre haben vier von zehn Frauen einen Lohn von weniger als 5’000 Franken pro Monat, wenn man den Lohn auf Vollzeit hochrechnet und 13 Monatslöhne unterstellt. Beispiele sind die Betreuung von Kindern oder SeniorInnen sowie der Detailhandel. Darüber hinaus zahlt sich die Berufserfahrung von Frauen weniger aus. Die Lohnzuschläge für Erfahrung und Dienstalter sind bei ihnen geringer als bei Männern.</p><p>Ein wesentlicher Teil der schlechteren Lohnsituation der Frauen hängt schliesslich mit der Betreuung eigener Kinder zusammen. Der SGB setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, dass Kinderbetreuung als Service public organisiert wird, damit eine fairere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Männern und Frauen möglich wird. Dazu sind höhere öffentliche Investitionen in den Service public notwendig. Sie müssen auch zu besseren Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung sowie dem Gesundheits- und Sozialwesen führen.</p><p>Für den SGB ist klar: bei der Gleichstellung muss es viel schneller vorwärts gehen. Wir fordern Löhne von mindestens 5’000 Franken mit Lehre und mindestens 4’500 Franken für alle. In den GAV müssen entsprechende Mindestlöhne festgelegt werden. Lohngleichheit und die Erhöhung von Frauenlöhnen müssen Gegenstand aller sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen werden. Wo es keine GAV gibt – z. B. für Kitas oder im Detailhandel – müssen solche eingeführt werden. Daneben braucht es weiterhin konsequente Massnahmen gegen Lohndiskriminierung: obligatorische Lohnanalysen in allen Firmen und wirksame Sanktionen bei Lohndiskriminierungen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/coiffeurin-bei-der-arbeit_ist-flamingoimages.jpg" length="356806" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10253</guid><pubDate>Fri, 14 Jun 2024 19:21:13 +0200</pubDate><title>Einsatz für die Gleichstellung ist notwendiger denn je!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/einsatz-fuer-die-gleichstellung-ist-notwendiger-denn-je</link><description>Feministischer Streik 2024
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heutige 14. Juni setzt ein klares Zeichen für mehr Gleichstellung. In der ganzen Schweiz haben mehrere zehntausend am feministischen Streiktag teilgenommen. Neben Kundgebungen und Demonstrationen haben die Gewerkschaften drei Schwerpunkte gesetzt: die Löhne in typischen Frauenberufen, die anspruchsvolle Situation Schwangerer und junger Eltern am Arbeitsplatz und ein Nein zum BVG-Bschiss, der am 22. September zur Abstimmung kommt.</p><p>Auch 2024 ist Gleichstellung in der Schweiz noch lange nicht realisiert! Deshalb haben sich heute mehrere Zehntausende auf der Strasse versammelt und demonstriert: für mehr Lohn, mehr Zeit und Respekt. Den noch immer haben Frauen weniger Lohn und tiefere Renten. Sie übernehmen deutlich mehr unbezahlte Arbeit. Und sie sind mit Belästigungen und Gewalt konfrontiert. Im gewerkschaftlichen Fokus stehen dieses Jahr insbesondere die zu tiefen Löhne vieler Lehrabgänger:innen. In typischen Frauenberufen wie der Kinderbetreuung, in Apotheken und im Detailhandel. Dort sind Lohnerhöhungen dringend notwendig. Einige Verbände beteiligen sich mit weiteren thematischen Schwerpunkten am feministischen Streiktag, insbesondere gegen die Diskriminierung Schwangerer und junger Mütter am Arbeitsplatz.</p><p>Fast schon zynisch ist, dass der Bundesrat ausgerechnet am 14. Juni seine Botschaft gegen die Kita-Initiative ohne Gegenvorschlag dem Parlament überweist. Damit entscheidet er sich gegen Gleichstellung. Es ist bekannt, dass ein Grossteil der wirtschaftlichen Benachteiligungen einsetzen, wenn Frauen Kinder bekommen. Mehr gute und bezahlbare Kinderbetreuungsstrukturen sind entscheidend für erwerbstätige Eltern. Der SGB wird sich entschieden dafür einsetzen, dass sich ihre Situation verbessert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf endlich zur Realität wird. Gerade Familien mit tiefem Einkommen leiden unter der fehlenden finanziellen Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung.</p><p>Die Konsequenz der vielen unbezahlten Arbeit ist bekannt: viel zu tiefe Frauenrenten. Und hier kommt bereits im September die nächste, wichtige Weichenstellung an die Urne. Der SGB ist überzeugt, dass die vom Parlament verabschiedete Pensionskassenreform ein Bschiss ist, der sich für die Frauen nicht auszahlt. Für viele Frauen führt die Revision sogar zu tieferen Renten, obwohl ihnen mehr vom Lohn abgezogen werden soll. Sollen die Frauen nach der Erhöhung des Rentenalters mit der BVG-Revision noch ein zweites Mal mehr bezahlen für tiefere Renten? Darauf gibt es nur eine Antwort: Ein Nein am 22. September öffnet die Türen für eine echte Frauenreform ohne Rentensenkung.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/3/csm_WhatsApp_Bild_2024-06-14_um_19.29.22_31b988bb_bb25c48969.jpg" length="337461" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10142</guid><pubDate>Fri, 08 Mar 2024 08:57:00 +0100</pubDate><title>Es braucht konkrete Fortschritte, um bei der Gleichberechtigung endlich vorwärts zu kommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-braucht-konkrete-fortschritte-um-bei-der-gleichberechtigung-endlich-vorwaerts-zu-kommen</link><description>Internationaler Frauentag vom 8. März 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heutige internationale Frauentag vom 8. März steht ganz im Zeichen des Kampfes für mehr Gleichberechtigung und für ein Ende der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen. Dazu finden in der ganzen Schweiz dezentrale Aktionen statt.</p><p>Die Statistik spricht eine klare Sprache: Frauen haben durchschnittlich immer noch 43 Prozent weniger Einkommen als Männer. Diese geschlechtsspezifische Einkommensungleichheit in der Schweizer Wirtschaft ist eklatant hoch und muss sich jetzt rasch verringern. Noch immer arbeiten Frauen deutlich öfter in Tieflohnbranchen als Männer. Die Hälfte aller Frauen in der Schweiz verdient weniger als 4’200 Franken im Monat. Um dies zu ändern, muss Lohndiskriminierung konsequent bekämpft, und die Löhne in feminisierten Berufen wie in der Reinigung, der Betreuung oder im Detailhandel müssen deutlich angehoben werden.&nbsp;</p><p>Als Folge der tiefen Löhne erhalten Frauen auch ein Drittel weniger Rente als Männer. Altersarmut ist heute weiblich. Die Einführung der 13. AHV-Rente ist daher auch ein wichtiger Sieg für die Frauen. Denn bei der AHV erreicht man gerade für tiefe Einkommen eine bezahlbare Rentenverbesserung. Insbesondere, weil Erziehungs- und Betreuungsarbeit angerechnet wird. Das ist in der zweiten Säule nicht so – im Gegenteil.&nbsp;</p><p>Nach diesem Sieg braucht es nun weitere konkrete Fortschritte, um in der Gleichberechtigung endlich voranzukommen. Dass Frauen die Hauptverantwortung für die Betreuungs- und Sorgearbeit in diesem Land übernehmen, geschieht immer noch auf Kosten ihrer Existenzsicherung, obwohl es sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Es braucht darum eine flächendeckende und bezahlbare Infrastruktur für die Kinderbetreuung. Betreuungsangebote für Erwachsene und Kinder müssen als Service public organisiert und solidarisch über Steuern finanziert sein. Ein qualitativ gutes Betreuungsangebot ist nur mit höheren Löhnen und guten Arbeitsbedingungen fürs Personal zu verwirklichen. Schliesslich müssen die Unternehmen für planbare und familienfreundliche Arbeitszeiten sorgen. Und nicht zuletzt ist es für die Frauen auch entscheidend, dass die Abstimmung über die Pensionskassen-Reform abgelehnt wird. Denn sie würde für viele Personen mit tieferen Einkommen zu einer Verschlechterung der Lebenssituation führen. Dafür kämpft der SGB am 8. März und darüber hinaus.</p><p>Vielerorts finden heute dezentral öffentliche Aktionen, Standaktionen, Webinare und Betriebsbesuche statt, um auf diese gewerkschaftlichen Forderungen aufmerksam zu machen.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_170614_sabine_reber_sgb_frauen_aktion_lohnkontrolle_loehne_unter_die_lupe_9872cafd67.jpg" length="423865" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10073</guid><pubDate>Fri, 08 Dec 2023 14:07:57 +0100</pubDate><title>Frauenbündnis aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik setzt sich für eine 13. AHV-Rente ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauenbuendnis-aus-wirtschaft-kultur-gesellschaft-und-politik-setzt-sich-fuer-eine-13-ahv-rente-ein</link><description>Frauenmanifest veröffentlicht</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frauen kümmern sich Tag für Tag um die Familie, betreuen Kinder und pflegen Angehörige. Ohne diese Arbeit steht die Gesellschaft still. Doch die schlecht bezahlte oder gar unbezahlte Arbeit führt zu tiefen Renten im Alter. Trotzdem plant der Bundesrat nun weitere Kürzungen der Witwenrenten, wieder auf Kosten der Frauen. Damit muss endlich Schluss sein. Deshalb fordert ein </strong><a href="https://www.frauenrenten.ch/manifest/?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>breites Frauenbündnis </strong></a><strong>mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik mehr statt weniger AHV mit der Einführung einer 13. AHV-Rente.</strong></p><p>Auf die vom Bundesrat verabschiedete Sparvorlage bei den Witwenrenten reagieren heute rund 60 Frauen aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik. Frauen erhalten schon heute überproportional tiefe Renten, die oft nur knapp zum Leben reichen. Das Frauenbündnis setzt nun ein Zeichen für die dringend notwendige Einführung einer 13. AHV-Rente. Denn die AHV ist die einzige Altersvorsoge, die die unbezahlte Sorgearbeit berücksichtigt und auf diese Weise die Lohnunterschiede aus dem Erwerbsleben lindert. Nur mit einer starken AHV kann sichergestellt werden, dass die Arbeit der Frauen im Alter nicht vergessen geht.</p><p>Mit der Erhöhung des Frauenrentenalters wurde den Frauen letztes Jahr versprochen, dass ihre Renten steigen. Doch anstatt die Frauenrenten zu verbessern, kommt neben den Kürzungen der Witwenrenten bereits die nächste Abbauvorlage: Die BVG-Reform. Eine Annahme der BVG-Reform würde für viele Frauen bedeuten, dass sie trotz höherer Lohnabzüge tiefere Renten erhielten. Zudem belasten die steigenden Preise und Krankenkassenprämien Pensionierte mit tieferen Renten besonders stark: Ihre Kaufkraft sinkt rasant.</p><p>Ein breites Frauenbündnis aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik fordert klar und deutlich: Mit den tiefen Frauenrenten muss Schluss sein! Gemeinsam setzen sie sich für die Einführung einer 13. AHV-Rente ein. Die Unterzeichnerinnen fordern, dass Gesellschaft und Politik die Arbeit der Frauen endlich genauso schätzt, wie sie es verdienen – auch finanziell. Nur die 13.&nbsp;AHV-Rente bringt eine dringend notwendige und langversprochene Rentenverbesserung.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Unterzeichnerinnen:</strong></h3><p><i>Sarah Akanji, Vania Alleva, Jacqueline Badran, Peppina Beeli, Leandra Bias, Big Zis, Jeannine Borer, Michaela Bovolenta, Christiane Brunner, Bruna Campanello, Morena Diaz, Martine Docourt, Ruth Dreifuss, Yvonne Feri, Tamara Funiciello, Lina Gafner, Ellen Girod, Barbara Gysi, Greta Gysin, Bea Heim, Annette Hug, Simona Isler, Christiane Jaquet-Berger, Elisabeth Joris, Irene Kälin, Sandra Künzi, Sophie Ley, Rebekka Lindauer, Mascha Madörin, Isabel Martinez, Samira Marti, Gabriela Medici, Mattea Meyer, Patrizia Mordini, Fatima Moumouni, Sandrine Nikolic-Fuss, Anja Peter, Veronique Polito, Leonore Porchet, Katarina Prelicz-Huber, Marlen Reusser, Estelle Revaz, Yvonne Ribi, Marah Rikli, Anna Rosenwasser, Dagmar Rösler, Sara Satir, Yvonne Schärli, Sarah Schilliger, Franziska Schutzbach, Edith Siegenthaler, Aude Spang, Esther Waeber-Kalbermatten, Lucie Waser, Flavia Wasserfallen, Xenia Wassihun, Fanny de Weck, Manuela Weichelt, Natascha Wey, Melanie Winiger, Sarah Wyss</i><br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Das ganze Manifest:</h3><p><a href="https://www.frauenrenten.ch/manifest?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer"><u>www.frauenrenten.ch/manifest</u></a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/0/csm_manifest-manifeste_2-3_3dfd9612c5.jpg" length="274995" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10058</guid><pubDate>Tue, 21 Nov 2023 17:20:43 +0100</pubDate><title>Kita-Gesetz: Jetzt braucht es eine schnelle und sozial gerechte Lösung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kita-gesetz-jetzt-braucht-es-eine-schnelle-und-sozial-gerechte-loesung</link><description>Ständeratskommission schlägt alternatives Finanzierungskonzept für das Kita-Gesetz vor</description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine Hauptforderung des Feministischen Streikes vom 14. Juni 2023, bei dem 300’000 Menschen auf die Strasse gegangen sind, ist die Vereinbarkeit von Beruf und Erwerbsleben. Das ist nur mit einem ausreichenden und bezahlbaren Kinderbetreuungsangebot möglich. Damit wir diesem Ziel, ein bezahlbares und flächendeckendes Kinderbetreuungsangebot in der Schweiz zu schaffen endlich näherkommen, braucht es eine Verstetigung der Finanzierung. Aktuell ist die Kinderbetreuung in der Schweiz im internationalen Vergleich extrem unterfinanziert. Es fehlt an Betreuungsplätzen. Das Personal ist überlastet. Die Kosten für Familien sind extrem hoch.</p><p>Im Frühjahr hat sich der Nationalrat auf eine Kita-Gesetzesvorlage geeinigt, die einen realistischen Kompromiss zur Verstetigung der Finanzierung des Kinderbetreuungsangebots beinhaltet. Das Gesetz sieht eine stabile und langfristige Finanzierung mit Bundesbeteiligung zur Senkung der Kosten für Eltern vor sowie Investitionen in den Ausbau von Plätzen und die Förderung von Qualität. Der Versuch der WBK-S, nun neu ein alternatives und zulagenbasiertes Modell ins Spiel zu bringen, führt zu einer unnötigen Verzögerung. Die Kinderbetreuungssituation muss sich aber dringend schnell verbessern</p><p>Der SGB fordert ein flächendeckendes und qualitativ hochstehendes Betreuungsangebot, die Aufwertung der Betreuungsarbeit durch gute Arbeitsbedingungen und Löhne sowie eine ausrei-chende Finanzierung durch die öffentliche Hand, damit die Plätze für alle Familien bezahlbar sind. Die Finanzierung muss wie bei der Volksschule breit abgestützt sein. Nur durch eine langfristige und stabile Finanzierung und die Schaffung eines ausreichenden und bezahlbaren Angebots durch Bund und Kantone kann es endlich einen Schritt vorwärtsgehen. Ob ein zulagenbasiertes Finanzierungsmodell dazu beitragen kann, hängt stark von der Ausgestaltung des Modells ab. Details sind noch unklar.</p><p>Der SGB setzt sich dafür ein, dass ein Betreuungszulagen-Modell sozial gerecht gestaltet sein muss. Gute Betreuungsqualität, ein ausreichendes Angebot und gute Arbeitsbedingungen lassen sich vor allem durch institutionelle Betreuungsformen z. B. Kitas realisieren. Der SGB setzt sich da-her dafür ein, dass eine ausreichende, stabile und langfristige Subventionierung institutioneller Betreuung durch das Betreuungszulagen-Modell gewährleistet wird. Die Zeit drängt. Unnötige Verzögerungen müssen ein Ende haben. Wir brauchen eine rasche Verbesserung in der Finanzierung der Kinderbetreuung.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.jpg" length="198344" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9906</guid><pubDate>Fri, 01 Sep 2023 06:00:00 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/equal-pension-day-2023</link><description>Heute ist «Equal Pension Day 2023»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute ist es soweit:<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/230901_de_analyse_equalpensionday_2023.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer"> Bis zum 1. September haben die Männer dieses Jahr bereits so viel Rente erhalten, wie die Frauen bis Ende Jahr erwarten dürfen.</a> Denn Frauen erhalten in der Schweiz noch immer einen Drittel weniger Rente als Männer. Die durchschnittliche Rentenlücke beträgt genau 17’293 Fran­ken. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund macht mit dem Equal Pension Day auf diese prekäre Rentensituation der Frauen aufmerksam. Die steigen­den Preise, Mieten und Krankenkassenprämien verschärfen die bereits grosse Rentenlücke der Frauen, der Handlungsbedarf steigt. Dabei ist &nbsp;die Altersarmut in der Schweiz bereits heute weiblich.</p><p>Frauen und Männer arbeiten insgesamt zwar etwa gleich viel. Aber sie übernehmen nicht die gleichen Aufgaben. Frauen arbeiten öfter Teilzeit und arbeiten in Branchen mit tiefen Löhnen. Zu tiefe Löhne führen zu noch tieferen Renten. Sowohl im Beruf als auch im Privaten übernehmen Frauen den Grossteil der Betreuungs- und Sorge­arbeit. Sie kümmern sich um Kinder, sie kümmern sich um kranke oder ältere Ange­hörige, sie kümmern sich um den reibungslosen Ablauf und die Verpflegung oder das Wohlbefinden ihrer Vorgesetzten.</p><p>Besonders deutlich wird diese Rollenteilung in der Gesellschaft nach der Gründung einer Familie: bei Paaren mit Kindern leisten die Frauen fast zwei Drittel mehr unbe­zahlte Haus- und Familienarbeit wie ihr Partner. Diese Arbeit wird nur in der AHV anerkannt. Denn die unbezahlte Betreuungs- und Erziehungsarbeit der Frauen führt in der AHV zu höheren Renten. Ein Kind grossziehen erhöht die AHV-Rente um bis zu 350 Franken pro Monat. Deshalb sind die AHV-Renten von Frauen und Männern fast gleich hoch. Die Rente in der Pensionskasse ist hingegen untrennbar mit der Aus­übung einer Erwerbstätigkeit und dem dabei verdienten Lohn verknüpft. Anders als in der AHV gibt es keinen Mechanismus, der Erziehungs- und Betreuungsarbeit aner­kennt.</p><h3 class="heading--h4">Teuerung frisst ohnehin schon tiefe Monatsrente</h3><p>Die Mehrheit der Frauen hat heute Renten weit unter 3’000 Franken pro Monat. Und damit nicht genug: Vor einem Jahr hat man den Frauen versprochen, dass mit der Erhöhung des Rentenalters endlich auch ihre Renten steigen sollen. Jetzt zeigt sich das Gegenteil: Statt die Rentenlücke der Frauen endlich zu beseitigen, sind bereits weitere Verschlechterungen und Kürzungen z. B. bei den Witwenrenten geplant. Da­bei müssen heute schon über 11 Prozent der Frauen bei der Pensionierung direkt Ergänzungsleistungen beantragen. Altersarmut ist weiblich und nimmt mit steigen­dem Alter noch zu.</p><p>Nun kommen die Teuerung, die steigenden Mieten und die höheren Krankenkassen­prämien hinzu – und die ohnehin schon tiefen Renten reichen für noch weniger. Denn die Pensionskassenrenten kennen keinen Teuerungsausgleich. Und auch bei der AHV wird die Teuerung erst 2025 wieder ausglichen. Resultat: in vielen RentnerInnen-Haushalten wird die Kaufkrafteinbusse von 2021 bis 2024 so gross sein, dass sie rund eine Monatsrente weniger zur Verfügung haben.</p><p>Eine Chance, die prekäre Rentensituation der Frauen rasch aufzubessern ist die 13. AHV-Rente, über die im Frühjahr 2023 abgestimmt wird. Sie bedeutet durchschnitt­lich eine Rentenverbesserung von rund 150 Franken pro Monat, und zwar für alle heutigen wie zukünftigen Rentnerinnen. Weil die Initiative am System der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften anknüpft, stärkt sie die Berücksichtigung der unbezahl­ten Arbeit in der Altersvorsorge – und dies, ohne die Kosten für Frauen mit tiefen Einkommen unnötig in die Höhe zu treiben. Dies wird möglich, weil sich Personen mit sehr hohen Einkommen direkt an der dringend benötigten Rentenver­besserung betei­ligen. Denn die Topverdienenden zahlen auf ihren Millionensalären voll in die AHV ein.&nbsp;</p><p>Die Stärkung der AHV an der Urne wird umso wichtiger, weil der Bundesrat in die entgegengesetzte Richtung geht. Neben den geplanten Sparmassnahmen bei der Wit­wenrente, hat der Bundesrat diesen Mittwoch beschlossen, die Rentenzuschläge für die am stärksten von der Rentenaltererhöhung betroffenen Frauen nicht einmal an die Teuerung anpassen – obwohl dies bei der AHV sonst überall gilt.</p><p>Gleichzeitig benutzen viele Pensionskassen die Erhöhung des Rentenalters, um die Leistungen der Frauen bei den Überbrückungsrenten zu verschlechtern. Und mit der BVG-Reform kommt die nächste grosse Abbauvorlage bereits 2024 zur Abstimmung. Auch sie zahlt sich für die Frauen nicht aus. Schlimmer noch: Für viele Frauen führt diese BVG-Revision sogar zu tieferen Renten, obwohl ihnen mehr vom Lohn abgezo­gen werden soll.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_39042bd9ba.png" length="169990" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9894</guid><pubDate>Wed, 23 Aug 2023 14:41:04 +0200</pubDate><title>Keine weitere Verzögerung bei der Gleichstellung im Erwerbsleben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/keine-weitere-verzoegerung-bei-der-gleichstellung-im-erwerbsleben</link><description>Ständeratskommission schiebt Kita-Gesetz auf die lange Bank</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 14. Juni haben über 300’000 Menschen auf der Strasse mehr Gleichstellung eingefordert. Es braucht entschiedene Schritte. Zum Beispiel, um die familienergänzende Betreuung in der Schweiz zu stärken und so die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben zu verbessern. Der SGB bedauert, dass die zuständige Kommission des Ständerats mit ihren Beschlüssen zum Kita-Gesetz das Vorankommen dieser wichtigen Vorlage verzögert. Die Zeit drängt, sonst läuft die finanzielle Beteiligung des Bundes bereits Ende 2024 ersatzlos aus.</p><p>In Bezug auf die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben hinkt die Schweiz in beunruhigendem Masse hinterher. Einer der Hauptgründe sind die enorm hohen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung. Insbesondere in der Deutschschweiz sind die Betreuungskosten ein grosses Problem. Aber auch die Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung sind ungenügend. Der SGB fordert deshalb genügend Betreuungsplätze in hoher Qualität für alle Kinder, die Aufwertung der Arbeit in der Kinderbetreuung durch gute Arbeitsbedingungen und Löhne sowie eine ausreichende Finanzierung durch die öffentliche Hand, damit die Plätze für alle Familien bezahlbar sind.</p><p>Bislang fehlt in der Schweiz im europäischen Vergleich ein ausreichendes und zahlbares Angebot an Kinderbetreuung. Die mangelnde öffentliche Finanzierung zeigt sich auch in den Arbeitsbedingungen: Das Betreuungspersonal, ist häufig überlastet. Die niedrigen Löhne führen zu Personalfluktuation. Ausserdem sind sowohl das Angebot als auch die Kosten und die Qualität der Betreuung lokal sehr unterschiedlich. Wenn Betreuungsplätze fehlen oder die Familien sich keine Betreuungsplätze leisten können, reduzieren vor allem Frauen ihre Erwerbsarbeit, um unbezahlt Kinder zu betreuen. Dies hat zur Folge, dass Frauen weniger Einkommen und Schwierigkeiten haben, eine existenzsichernde Rente zu erhalten.</p><p>Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Für die Zukunft wird deshalb kein Weg daran vorbeiführen, die Kinderbetreuung als Service public auszugestalten, so dass sie eine Selbstverständlichkeit wird. Wie der Kindergarten. Dabei einzig auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zu achten, reicht nicht. Vielmehr braucht es auch Massnahmen zur Verbesserung der Betreuungsqualität und der Arbeitsbedingungen des Betreuungspersonals.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.jpg" length="135859" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9887</guid><pubDate>Wed, 16 Aug 2023 12:49:34 +0200</pubDate><title>Es braucht ein klares Zeichen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-braucht-ein-klares-zeichen-gegen-gewalt-und-belaestigung-am-arbeitsplatz</link><description>SGB kritisiert Ablehnung der Ratifikation der ILO-Konvention 190</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert die Entscheidung der Rechtskommission des Ständerates, die Ratifikation der ILO-Konvention 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz abzulehnen.</p><p>Die ablehnende Empfehlung an den Ständerat ist ein Rückschlag für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Konvention ist das erste internationale Abkommen, das Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz ausdrücklich verbietet. Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sind weit verbreitet und haben verheerende Folgen für die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen. Die ILO-Konvention 190 wäre ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung dieser Probleme.</p><p>Die Ablehnung der Kommission des Ständerats steht im krassen Kontrast zur Position des Nationalrats, der eine Ratifikation klar angenommen hat. Sogar der schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich dafür aus. Der Kommissionsentscheid ist besonders unverständlich, weil die Schweiz alle Anforderungen und inhaltlichen Vorgaben der Konvention erfüllt. Sie in der Schweiz nicht zu ratifizieren, wäre ein Schlag ins Gesicht der UN aber vor allem auch aller Arbeitnehmende, insbesondere von Gewalt und Belästigung betroffenen Frauen.</p><h3 class="heading--h4">Konvention wäre ein wichtiger Schritt</h3><p>Die Konvention ist bereits von den meisten der wichtigsten Handelspartner der Schweiz ratifiziert worden. Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich haben die Konvention ebenfalls ratifiziert oder stehen kurz davor, ebenso Kanada und Australien. Alle EU-Länder haben den Ratifikation-Prozess begonnen.</p><p>Mit einer Ablehnung würde die Schweiz international schlecht dastehen: Sie wäre das erste und einzige Land, dass eine Ratifikation explizit ablehnen würde. Dies wäre auch ein schlechtes Zeichen für die Schweizer Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort wie für das Image der Schweiz.</p><p>Es braucht jetzt ein klares Zeichen, gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz – auch als Signal an unsere Handelspartner, dass die Schweiz sich für Arbeitsstandards einsetzt und diese einhält. Im September kommt das Geschäft ins Plenum des Ständerats. Der SGB fordert den Ständerat auf, die Entscheidung der Rechtskommission zu überstimmen und die ILO-Konvention zu ratifizieren.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_5e6a66d706.jpg" length="313775" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9859</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 16:23:08 +0200</pubDate><title>Klares Zeichen für gute und bezahlbare Kinderbetreuung als Service public</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/klares-zeichen-fuer-gute-und-bezahlbare-kinderbetreuung-als-service-public</link><description>Kita-Initiative eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor wenigen Wochen gingen mehr als 300'000 Menschen auf die Strasse, um für mehr Gleichstellung zu demonstrieren. Jetzt muss es vorwärts gehen mit einer der zentralsten Forderung des 14. Juni: mit der Vereinbarkeit von Erwerbsleben und Familie. Heute wurde die <a href="https://bezahlbare-kinderbetreuung.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Kita-Initiative</a> von SP und Gewerkschaften eingereicht. Sie beinhaltet einen rechtlichen Anspruch für jedes Kind, eine Verfassungsgrundlage für eine qualitativ gute Betreuung sowie gute Löhne und Arbeitsbedingungen für Betreuerinnen. Ausserdem sollen Eltern maximal 10% ihres Einkommens für Kinderbetreuung aufwenden müssen.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Bezahlbares Angebot</strong></h3><p>Gleichstellung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Für viele Familien ist aktuell kein Betreuungsplatz verfügbar oder das Angebot ist schlicht zu teuer. Dabei ist belegt, wie wichtig die vorschulische Kinderbetreuung für die Entwicklung und Integration von Kindern ist. Aktuell ist das Angebot in der vorschulischen Kinderbetreuung ein kantonaler Flickenteppich mit sehr unterschiedlichen Angeboten und Kosten. Die Kinderbetreuung ist für Schweizer Familien im Vergleich mit anderen europäischen Ländern sehr teuer.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Qualität der Betreuung</strong></h3><p>Der SGB setzt sich dafür ein, dass Kinderbetreuung als Service Public organisiert wird. Kinderbetreuung geht alle an und ist nicht Privatsache! Aktuell ist der Betreuungssektor stark unterfinanziert. Das zeigt sich an zu tiefen Löhnen, Personalmangel, Überlastung des Personals und an Personalfluktuation als Folge der Missstände. Hiergegen richtet sich die heute eingereichte Initiative. Sie will die Arbeitssituation in der Kinderbetreuung verbessern.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Mehr Gleichstellung</strong></h3><p>Es braucht flächendeckende und bezahlbare Kitaplätze um einen Schritt weiterzukommen in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Viel zu oft reduzieren meist Frauen ihre Erwerbstätigkeit, um unbezahlte Sorgearbeit zu leisten mit negativen Konsequenzen für ihr Erwerbsleben, für ihre Lohnentwicklung und ihre Altersvorsorge.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/a/csm_230705_KitaIniEingereicht_88f560def8.jpg" length="267468" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9817</guid><pubDate>Wed, 14 Jun 2023 20:14:10 +0200</pubDate><title>Gleichstellung: Jetzt braucht es konkrete Fortschritte!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellung-jetzt-braucht-es-konkrete-fortschritte</link><description>Der SGB zum Feministischen Streik 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heutige 14. Juni war ein starkes Zeichen für mehr Gleichstellung. In der ganzen Schweiz haben über&nbsp;300'000&nbsp;Menschen am feministischen Streiktag teilgenommen. Neben Kundgebungen und Demonstrationen, haben die Gewerkschaften einen Fokus auf Aktionen in diversen Betrieben gelegt. Denn Gleichstellung ist noch lange nicht Realität, insbesondere die tiefen Frauenlöhne und -renten sind skandalös. Die starke Mobilisierung zeigt: jetzt braucht es konkrete Fortschritte, so kann es nicht weitergehen!</p><p>Unter dem Motto «Lohn, Zeit, Respekt Gleichstellung Jetzt!» haben die Mitgliederverbände des SGB in monatelanger Vorbereitung betriebliche Aktionen in der ganzen Schweiz organisiert. In Apotheken in der Waadt machten Pharmaassistentinnen eine längere Pause, um ein Zeichen zu setzen für mehr Lohn und ihre Forderung nach einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). In Zürich unterbrachen Frauen aus der Reinigungsbranche ihre Arbeit, um für Verbesserungen im GAV Reinigung zu kämpfen. An Hochschulen und Schulen forderten Frauen mehr Lohn und Zeit zum Unterrichten sowie Anerkennung ihrer Arbeit.</p><p>Für den SGB ist nach dem heutigen Tag klar: eine rasche Gangart braucht es insbesondere bei den Löhnen. Denn gerade für die Frauen wirken sich die Kaufkraftverluste aufgrund der Teuerung und der explodierenden Krankenkassenprämien besonders gravierend aus. In der Lohnrunde vom kommenden Herbst sind die Arbeitgeber gefordert: Die Reallöhne müssen insbesondere für die Frauen steigen, gerade auch in den «typischen» Frauenberufen, die durch ein tiefes Lohnniveau auffallen. Denn die Stundenlöhne sind hier markant tiefer – auch nach abgeschlossener Lehre. Frauen haben viel öfter als Männer keinen 13.&nbsp;Monatslohn. Und in Branchen mit Frauenmehrheit bringen Erfahrung und Dienstjahre kaum spürbare Verbesserungen. Mit der Konsequenz, dass die Frauenrenten skandalös tief ausfallen und Altersarmut weiblich ist. Auch hier braucht es nun eine Kehrtwende mit der 13. AHV-Rente. Nur so wird unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der Altersvorsorge besser berücksichtigt – und dies, ohne die Kosten für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen unnötig in die Höhe zu treiben.</p><p>Die Möglichkeiten der Frauen, sich beruflich zu entwickeln, müssen verbessert werden. Das bedeutet unter anderem, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorangetrieben werden muss. Flächendeckende und bezahlbare sowie öffentlich finanzierte Betreuungsangebote, planbare Arbeitszeiten sowie eine Reduktion der Arbeitszeit bei gleichem Lohn sind entscheidend, um die unbezahlte Arbeit fairer zu verteilen.</p><p>Entschieden entgegengetreten werden muss dem Sexismus, gerade auch in der Arbeitswelt. Das bedingt u. a. einen besseren Schutz während der Schwangerschaft, Nulltoleranz in Bezug auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sowie wirksame Präventionsmassnahmen.</p><p>Die grosse Mobilisierung zeigt, dass es bei der Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben und in der Gesellschaft jetzt vorwärtsgehen muss und vorwärts gehen wird. Denn es hat sich eine breite Bewegung etabliert, die in der Politik, am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft auf Gleichstellung besteht. Die weiter gestärkte Vernetzung zwischen Frauenorganisationen und Gewerkschaften ist ein wichtiger Beitrag in diese Richtung. Für die erfolgreiche Vertretung der Gleichstellungsinteressen am Arbeitsplatz ist die gewerkschaftliche Organisierung entscheidend. Die Verbände des SGB werden die Kraft des 14.&nbsp;Juni deshalb auch nutzen, um die Organisierung von Mitgliedern in typischen Frauenberufen zu verbreitern, um gemeinsam in den Betrieben für faire Löhne und Gleichstellung zu kämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/9/csm_FRESHFOCUS_1293962_dd4b7defe4.jpg" length="264128" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9812</guid><pubDate>Tue, 13 Jun 2023 11:41:54 +0200</pubDate><title>Arbeitgeber rechnen tiefere Frauenlöhne schön</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/arbeitgeber-rechnen-tiefere-frauenloehne-schoen</link><description>HSG-Auftragsstudie bestätigt Lohndiskriminierung von 3.3%</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Zahlen der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik sprechen eine klare Sprache: Frauen haben durchschnittlich immer noch 43 Prozent weniger Einkommen als Männer und Frauen haben insgesamt eine Rente, die um ein Drittel kleiner ist als diejenige der Männer. Selbst ein Arbeitgeber-Auftragsstudie, die auf Selbstdeklaration beruht, bestätigt eine Lohndiskriminierung von 3.3 Prozent, das macht bei einem mittleren Lohn 2’500 Franken pro Jahr aus.</p><p class="heading--h4">Mangelnde Repräsentativität</p><p>Im Gegensatz zu den Zahlen des BfS zeigt die vom Schweizer Arbeitgeberverband (SAV) vorgelegte Studie zu Lohngleichheitsanalysen nur einen sehr kleinen Teil der betrieblichen Realität, da nur rund 10 Prozent der Unternehmen, die eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt haben, abgedeckt sind. Die vom SAV in Auftrag gegebene Studie ist damit keineswegs repräsentativ und nur sehr bedingt aussagekräftig für die Schweizer Wirtschaft. Sie beruht auf der Selbstdeklaration von Unternehmen. Es ist daher anzunehmen, dass die Befragung vor allem Unternehmen abdeckt, die davon ausgehen, dass sie nichts zu verbergen haben in Sachen Lohndiskriminierung.</p><p class="heading--h4">Erneute und wirksame Revision des Gleichstellungsgesetzes</p><p>Der SGB hat bereits nach der letzten Gesetzes-Revision ausgeführt, dass das revidierte Gleichstellungsgesetz und die damit einhergehenden Lohnanalysen einen zu kleinen Teil der Schweizer Unternehmen abdecken. Diskriminierungen in Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden werden nicht erfasst. Lohnanalysen werden folglich überhaupt nur in einem Bruchteil der Schweizer Unternehmen durchgeführt. Zudem ist die statistische Toleranzschwelle von Lohnanalysen gemäss revidiertem Gleichstellungsgesetz sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit, dass viele Diskriminierungen so gar nicht aufgedeckt werden können ist gross.</p><p class="heading--h4">Strukturelle Rahmenbedingungen sind entscheidend</p><p>Betriebliche Lohnanalysen sind wichtig. Um Gleichstellung in der Arbeitswelt aber entscheidend voranzubringen, müssen die strukturellen Ursachen für die Lohnungleichheit in Angriff genommen werden. Entscheidend ist deshalb die Aufwertung von Löhnen im Tieflohnbereich, wo Frauen häufig überrepräsentiert sind wie zum Beispiel Betreuung, Pflege, Reinigung oder Detailhandel. Weiter braucht es ausreichende öffentliche Investitionen für eine flächendeckende und bezahlbare Kinderbetreuung sowie planbare und familienfreundliche Arbeitszeiten, damit die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Frauen gleichberechtigt am Erwerbsleben teilnehmen können.</p><p class="heading--h4">Nulltoleranz gegen Diskriminierung</p><p>Dass die Datensammlung der vom SAV in Auftrag gegebenen Studie eine Lohndiskriminierung von 3.3 Prozent aufweist, obwohl nur sehr wenige Unternehmen angeschaut wurden und mehrheitlich solche, die überzeugt sind, nicht zu diskriminieren, zeigt den Skandal. Der SGB fordert Nulltoleranz gegen Lohndiskriminierung und eine Ausweitung des Gleichstellungsgesetzes auf Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden, die Abschaffung der Toleranzschwelle sowie wirksame Sanktionen zur Verhinderung von Diskriminierung.</p><p>Von Arbeitgeberseite wird seit Wochen gegen familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Teilzeit gewettert. Frauen sollen dem Arbeitsmarkt 120 Prozent zur Verfügung stehen, was ohne ausgeweitetes Kinderbetreuungsangebot unmöglich ist, da sie immer noch 80 Prozent der unbezahlten Fürsorgearbeit in diesem Land leisten. Dass der SAV die Studie einen Tag vor dem 14. Juni veröffentlicht, ist kein Zufall. Es geht darum, die Einkommensungleichheit kleinzureden. Arbeitgeber blockieren somit jeden Fortschritt in Sachen Lohngleichheit. Am 14. Juni werden zahlreiche Menschen ein Zeichen setzen für faire Löhne, bezahlbare und flächendeckende Kinderbetreuung sowie Nulltoleranz gegen Sexismus und Diskriminierung. Deshalb ist der Feministische Streik wichtig, deshalb gehen wir am 14. Juni auf die Strasse und machen Aktionen in Betrieben.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/frauenstreik/Visual-1406-DE.jpg" length="149875" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9793</guid><pubDate>Wed, 31 May 2023 17:38:56 +0200</pubDate><title>Breites Bündnis ruft zum feministischen Streik auf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/breites-buendnis-ruft-zum-feministischen-streik-auf</link><description>Heute – zwei Wochen vor dem Streiktag am 14. Juni – wurde in Bern die Schlussmobilisierung lanciert. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Von einer echten Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Frauen haben nach wie vor tiefere Einkommen, übernehmen die Mehrheit der unbezahlten Arbeit und sind mit Diskriminierung und Belästigung konfrontiert. Es braucht endlich konkrete und rasche Fortschritte auf allen Ebenen. Daher rufen regionale feministische Kollektive und Gewerkschaften, zusammen mit SP, Juso, den Grünen und Jungen Grünen zum grossen Feministischen Streik am 14. Juni auf. Sie haben heute – zwei Wochen vor dem Streiktag – in Bern die Schlussmobilisierung lanciert. Im ganzen Land finden am Streiktag Aktionen und Demonstrationen statt, und zu drei über den Tag verteilten symbolischen Uhrzeiten wird auf besonders gravierende Missstände aufmerksam gemacht.&nbsp;</p><p>In allen Regionen arbeiten feministische Kollektive mit Hochdruck an der Vorbereitung des 14. Juni und haben einen schweizweiten, gemeinsamen Appell verfasst. Jacqueline Lavanchy, vom Walliser Kollektiv, erklärte heute: «Es gibt viele Gründe, am 14. Juni 2023 zu streiken: die Erhöhung des Rentenalters für Frauen in der AHV, die geplante Senkung der Renten im BVG, die andauernde sexualisierte und häusliche Gewalt, das insgesamt um 43 Prozent tiefere Einkommen der Frauen und die um 18 Prozent tieferen Löhne bei der bezahlten Arbeit, die schlecht finanzierte Kinderbetreuung und die strukturellen Diskriminierungen.» Die Vertreterin des feministischen Kollektivs Solothurn, Madeleine Ducommun-Capponi, kündigte an: «Am 14. Juni wird die Schweiz im Rhythmus des feministischen Streiks leben: Im Laufe des Tages finden im ganzen Land Aktionen statt. Am späten Nachmittag werden wir auf die Strasse gehen und lautstark unsere Forderungen stellen.»</p><p>Die Gewerkschaften legen den Fokus auf die Situation am Arbeitsplatz, wo viele Diskriminierungen heute noch reproduziert werden. Weil die Löhne der Frauen tiefer sind, weil Betreuungsplätze fehlen oder weil Belästigung zum Alltag gehört: «In der Pandemie haben wir den Arbeiterinnen in der Pflege, im Verkauf, in der Reinigung applaudiert. Aber die Löhne und Arbeitsbedingungen bleiben unverändert: Frauen kämpfen immer noch mit niedrigeren Löhnen, zu tiefen Renten, schlechter Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie mit Gewalt und Diskriminierung», hielt Aude Spang, Co-Präsidentin der Feministischen Kommission des SGB, fest. Für Patrizia Mordini, ebenfalls Co-Präsidentin der Feministischen Kommission des SGB, ist klar: «Wir brauchen höhere Löhne und Renten, kürzere und besser planbare Arbeitszeiten, eine richtige Elternzeit und endlich Nulltoleranz für sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz. Unter dem Motto ‹Lohn, Zeit, Respekt› werden Arbeiterinnen in vielen Betrieben am 14. Juni genau das fordern.»</p><p>Auch die linken Parteien – Junge Grüne, Juso, Grüne und SP unterstützen den Streik und rufen zur Mobilisierung auf. Für Sibel Arslan, Nationalrätin Grüne und Co-Koordinatorin Netzwerk grüne Frauen, braucht es endlich gesamtschweizerisch systematische Massnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt: «Die Schweiz hat 2017 die Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt ratifiziert. Es ist endlich Zeit, diese Ziele umzusetzen. Ohne Wenn und Aber.» Tamara Funiciello, Nationalrätin SP und Co-Präsidentin SP Frauen, erklärte: «Wir sind hier, weil die Gesellschaft getragen wird von der unbezahlten Arbeit von Frauen. Es sind 248 Milliarden Franken pro Jahr, die Frauen unbezahlt arbeiten und trotzdem sind sie im Alter arm.»</p><p>Am 14. Juni finden in allen grossen Städten und in vielen Betrieben Aktionen statt. Um 10.46 Uhr gibt es Lärm gegen die riesige Frauenrentenlücke, um 13.33 Uhr verschränkte Arme aufgrund des Lohnunterschieds von 43,2 Prozent und ab 15.24 Uhr steht alles still aufgrund der Equal Pay Gap. Gegen Abend sind dann die grossen Demonstrationen geplant.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/c/csm_zeitfuerdenstreik2023_421daad209.jpg" length="166099" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9821</guid><pubDate>Wed, 31 May 2023 15:25:00 +0200</pubDate><title>Dossier 156: Lohngleichheit und Frauenlöhne rauf!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/dossier-156-lohngleichheit-und-frauenloehne-rauf</link><description>Analyse zu den Löhnen der Berufsleute in der Schweiz, Teil I
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Solange Frauen tiefe Löhne haben, die nicht oder kaum zum Leben reichen, sind sie auch nicht gleichberechtigt und gleichgestellt. Denn ohne einen guten Lohn ist auch keine eigenständige Existenz möglich. Wer in einem «Frauenberuf» arbeitet, hat nicht nur weniger Lohn, sondern auch schlechtere Lohnaussichten. Dies zeigt das vorliegende Dossier. Es bildet den ersten Teil einer zweiteiligen Analyse zu den Löhnen von Berufsleuten in der Schweiz.</p><p>Obwohl sich die gesellschaftliche Stellung der Frauen in der Schweiz verbessert hat, sind die Löhne immer noch ein Problem. Frauenarbeit ist gesellschaftlich nach wie vor unterbewertet. Noch heute ist leider sichtbar, was früher die soziale Norm war. Nämlich, dass die Erwerbsarbeit der Frauen keine eigene wirtschaftliche Existenz ermöglichen muss. Frauenlöhne wurden früher oft nur als Zustupf für das Familieneinkommen gesehen. Heute ist das allerdings anders! Löhne müssen die Existenz sichern auch bei den Frauen und dies auch im Alter.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_170614_sabine_reber_sgb_frauen_aktion_lohnkontrolle_loehne_unter_die_lupe_9872cafd67.jpg" length="423865" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9784</guid><pubDate>Tue, 16 May 2023 10:00:00 +0200</pubDate><title>Frauenbranchen haben deutlich tiefere Stundenlöhne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauenbranchen-haben-deutlich-tiefere-stundenloehne</link><description>SGB-Analyse deckt Diskriminierung der Frauenbranchen auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Stundenlöhne in Berufen, in denen grossmehrheitlich Frauen arbeiten, sind im Vergleich markant tiefer – auch nach abgeschlossener Lehre. Frauen haben viel öfter als Männer keinen 13. Monatslohn. Und in Branchen mit Frauenmehrheit ist die Lohnprogression schlechter: Erfahrung und Dienstjahre bringen kaum spürbare Verbesserungen. Die Einkommenslücke der Frauen ergibt sich somit nicht nur wegen vermehrter – und oft nicht frei gewählter – Teilzeitarbeit, sondern auch durch die wirtschaftliche Geringschätzung der «Frauenberufe». Die Teilzeit-Debatte ignoriert diese strukturelle Ungleichheit und zielt am realen Problem vorbei. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert daher eine rasche Aufwertung der zu tiefen Löhnen in den sog. «Frauenbranchen».</p><p>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, erklärt: «Die tieferen Löhne in den sogenannten Frauenbranchen zeigen klar: die Arbeit der Frauen ist heute noch stark unterbewertet. Obwohl die betroffenen Frauen grosse Verantwortungen übernehmen und sich aus- und weiterbilden lassen».</p><p>So haben trotz Lehre vier von zehn Frauen einen Lohn von weniger als 5’000 Franken pro Monat. Und 25 Prozent verdienen sogar weniger als 4’500 Franken, obwohl sie einen Berufsabschluss haben. Pharmaassistentin Fanny Hostettler bemängelt: «wir sind die erste Anlaufstelle für gesundheitliche Beratung, geben Medikamente ab, und müssen uns ständig auf den neusten Kenntnisstand bringen, denn ein Fehler kann schlimme Konsequenzen haben. Trotzdem sind Anfangslöhne von nur etwas mehr als 4000 Franken nach der Lehre üblich!»</p><p>Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz mittlerweile für den grössten Teil der Arbeitnehmenden eine Selbstverständlichkeit. Rund acht von zehn Arbeitnehmenden erhalten ein zusätzliches Monatsgehalt. Leider trifft das aber gerade für zahlreiche Frauen in «Frauenberufen» mit tieferen Löhnen nicht zu. Obwohl gerade sie am dringendsten auf mehr Lohn angewiesen sind. Nur 8% der Coiffeusen und Kosmetikerinnen erhalten Ende Jahr noch ein zusätzliches Monatsgehalt, während es im Kleiderhandel nur die Hälfte sind, wie eine Analyse des SGB aufdeckt (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/156d__Frauenloehne.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer"><i class="fa-file-pdf fas"></i> Dossier öffnen</a>)</p><h3 class="heading--h4">Erfahrung und Dienstjahre von Frauen werden nicht wertgeschätzt</h3><p>Nicht nur das Lohnniveau, sondern auch die Lohnentwicklung der Frauen ist unterdurchschnittlich. Die Löhne von langjährigen und erfahrenen Mitarbeiterinnen mit Lehre in Branchen mit Frauenmehrheit unterscheiden sich weniger stark von den Löhnen von Neuangestellten als in Branchen mit Männermehrheit. Das Gastgewerbe ist hier ein trauriges Paradebeispiel : Arbeitnehmerinnen Anfang 50 verdienen im Mittel so viel wie ihre Kolleginnen Anfang 20. «Die Arbeitgeber wissen genau, wie wichtig es ist auch Mitarbeitende mit längerer Erfahrung in den Teams zu haben. Doch beim Lohn wollen sie das einfach nicht honorieren», stellt Beatriz Gonçalves, Serviceangestellte in der Gastronomie, fest.</p><p>Auch in der Betreuung machen Frauen in ihrem Erwerbsleben nur bescheidene Lohnfortschritte, obwohl sie sich um das wichtigste in der Gesellschaft kümmern: die Kinder. Für Alma Kaiser, Fachfrau Betreuung Kind, sind zahlreiche Ausstiege eine logische Folge: «Alle steigen in diesen Beruf voller Motivation ein. Aber nach mehreren Jahren stellen sie fest: die Lohnentwicklung ist ungenügend. Der Lohn entspricht nicht den Anforderungen und der Verantwortung. Kein Wunder, verlassen vielen den Beruf.».</p><p>Natascha Wey, Vizepräsidentin SGB, fordert: «mit den tieferen Löhne in Branchen mit Frauenmehrheit muss Schluss sein» Daher haben die SGB-Gewerkschaften beschlossen, beim diesjährigen feministischen Streik den Fokus auf konkrete Verbesserungen am Arbeitsplatz zu legen: «Nur mit gewerkschaftlicher Arbeit in den Betrieben und Branchen und mit bessern GAVs können wie die Lohnsituation der Frauen deutlich und dauerhaft verbessern».</p><p><strong>Der SGB fordert:</strong></p><ul><li>Mindestens 5’000 Franken für Berufstätige mit Lehre. In den Gesamtarbeitsverträgen GAV müssen entsprechende Mindestlöhne festgelegt werden. Wo es keine GAVs gibt – für Kitas oder im Detailhandel – müssen solche eingeführt werden.</li><li>Niemand soll einen Lohn von unter 4’500 Franken haben. Das ist der Richtwert der gewerkschaftlichen Lohnpolitik. Unmittelbares Ziel oder absolutes Minimum ist ein Lohn von 4’000 Franken (x13).</li><li>Den 13. Monatslohn für alle.</li><li>Konsequente Massnahmen gegen Lohndiskriminierung: obligatorische Lohnanalysen in allen Firmen und wirksame Sanktionen bei Lohndiskriminierungen.</li><li>Kinderbetreuung muss als Service Public organisiert werden, damit eine fairere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Männer und Frauen möglich wird.</li><li>Höhere öffentliche Investitionen in den Service Public müssen auch zu besseren Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung, dem Gesundheitswesen und dem Sozialwesen führen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/coiffeurin-bei-der-arbeit_ist-flamingoimages.jpg" length="356806" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9626</guid><pubDate>Tue, 14 Feb 2023 08:57:36 +0100</pubDate><title>14. Juni 2023: Ein neuer Streik – damit es bei der Gleichstellung endlich vorwärts geht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/14-juni-2023-ein-neuer-streik-damit-es-bei-der-gleichstellung-endlich-vorwaerts-geht</link><description>Lohn · Zeit · Respekt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen haben tiefere Löhne und Renten, übernehmen mehr unbezahlte Arbeit und sind weiterhin mit Diskriminierungen konfrontiert. Der Kampf für echte Gleichstellung ist eine Schlüsselaufgabe der Gewerkschaften. Deshalb legt der SGB beim feministischen Streik am 14. Juni 2023 den Fokus auf die Arbeitswelt. Denn die grössten Ungleichheiten haben ihren Ursprung am Arbeitsplatz. Das Ziel ist klar: Aufwertung von Branchen mit weiblicher Mehrheit, neue Gesamtarbeitsverträge und Bekämpfung von Belästigung und Diskriminierung. Nur mit einer besseren kollektiven Organisation an den Arbeitsplätzen sind konkrete Fortschritte bei der Gleichstellung möglich.</p><p>Vier Jahre nach dem grossen Streik von 2019 gibt es so gut wie keinen Fortschritt bei der Verbesserung der finanziellen und gesellschaftlichen Situation der Frauen. Im Gegenteil: Ihr Rentenalter wird angehoben und die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern hält sich hart­näckig. Diese Lücke ist ein massives Problem: Die Hälfte der Frauen verdiente 2020 weniger als 4’470 Franken im Monat. <strong>Vania Alleva</strong>, SGB-Vizepräsidentin, betont: «Statt vorwärts geht es mit der Gleichstellung neuerdings sogar wieder rückwärts: bei den Löhnen, bei den Renten und auch bei der Verteilung der Care-Arbeit. Noch immer ist das Einkommen von uns Frauen im Schnitt 43,2&nbsp;Prozent tiefer als jenes der Männer. So geht das nicht!»&nbsp;Besonders tief ist das Einkommen von Frauen, die im Verkauf oder in anderen Dienstleistungsberufen wie der Gastronomie arbeiten. Dort haben die Frauen einen Monatslohn von weniger als 3100 Franken (Median). Ihre Kunden hingegen verdienen mehr als das Doppelte.</p><p>Ein zentraler Grund für die tiefen Einkommen ist die schlechte Entlöhnung von Berufen mit hohem Frauenanteil. Kleinkinderbetreuerinnen, Verkäuferinnen oder Coiffeurinnen verdienen nach der Berufslehre in Vollzeit nur zwischen 3’500 und 5’000 Franken, deutlich weniger als in Branchen mit hohem Männeranteil. Folge dieser Einkommenslücke ist eine massive Frauenrentenlücke von 34.6%. Für <strong>Natascha Wey</strong>, Generalsekretärin VPOD und SGB-Vizepräsidentin, ist die Konsequenz klar: «Arbeitsbedingungen verbessern sich, wenn Gewerkschaften stark sind und wenn kollektiv mobilisiert wird. Es braucht eine bessere GAV-Abdeckung in den sogenannten Frauenbranchen und massive Lohnerhöhungen». Deshalb haben sich die Gewerkschaften zum Ziel gesetzt, Mitglieder in Branchen mit hohem Frauenanteil zu gewinnen, um die Gleichstellung schneller vorantreiben zu können.</p><h3 class="heading--h4">Betroffene fordern Schutz am Arbeitsplatz, Aufwertung der Frauenberufe und bessere Vereinbarkeit</h3><p>Heute haben anlässlich der Lancierung der Kampagne für den 14. Juni sieben Arbeiterinnen aus der ganzen Schweiz die Mobilisierung angestossen. So betont <strong>Pamela Silva Barrientos</strong>, Pharmaassistentin: «Wir müssen sehr viele Aufgaben mit hoher Konzentration erledigen. Wir müssen uns ständig weiterbilden. Und trotzdem kommen wir nicht über die Runden!». Branchen mit weiblicher Mehrheit brauchen eine Aufwertung: «Im Detailhandel sind die Löhne tief. Dabei ist die Arbeit körperlich anstrengend, man ist ständig im Kundenkontakt und es wird viel Flexibilität verlangt. Wo bleibt da die Wertschätzung, wo bleibt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben?», fragt <strong>Kerstin Maurhofer-Späh</strong>, Verkäuferin. Für Pflegerin <strong>Loreen Erras </strong>müssen sich die Arbeitsbedingungen in ihrer Branche rasch ändern: «Der Personalmangel sollte nicht mit noch schlechteren Arbeitsbedingungen verschärft werden. Die Abwärtsspirale muss mit angemessenen Arbeitsbedingungen aufgehalten werden!».</p><p><strong>Muriel Noble</strong>, Orchestermusikerin, beschreibt, wie prekäre Karriereverläufe die Kulturwelt besonders anfällig für Missbrauch und Belästigung gegen die Frauen machen: «Wenn man eine Frau ist und noch keine feste Anstellung hat, ist es viel schwieriger, sich als Opfer von sexualisierter Gewalt zu wehren. Wir brauchen darum GAV, die für alle gelten und alle schützen. Und kurzfristig soll in allen kulturellen Einrichtungen ein detaillierter Verhaltenskodex aufgehängt werden.». Als Angestellte in der Kundenberatung und Ticketkontrolle im ÖV fordert <strong>Sarah-Julia Mois</strong>: «Der Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz, sei es durch Kollegen oder Kunden, gehört zu den Grundpflichten der Arbeitgeber und muss endlich ernsthaft wahrgenommen und durchgesetzt werden».</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/frauenstreik/Visual-1406-DE.jpg" length="149875" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9574</guid><pubDate>Mon, 09 Jan 2023 08:04:53 +0100</pubDate><title>Gewerkschaftliche Offensiven im 2023 für höhere Löhne und mehr Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gewerkschaftliche-offensiven-im-2023-fuer-hoehere-loehne-und-mehr-gleichstellung</link><description>Jahres-Medienkonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der neue SGB-Verteilungsbericht zeigt auf: Die Lohn- und Einkommensschere öffnet sich wieder. Für die Gewerkschaften stehen deshalb weitere Lohnerhöhungen im Zentrum, damit der Lohnrückstand aufgeholt wird. Aufgrund der Teuerung fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Wiedereinführung des automatischen Teuerungsausgleichs. Weil die Krankenkassenprämien inzwischen für viele untragbar hoch sind, sind mehr Prämienverbilligungen nötig. Auch bei den Arbeitszeiten braucht es eine Trendwende: Anstatt immer neue Ausnahmen bei den Arbeits- und Ruhezeiten zu fordern, sollen sich die Arbeitgeber wieder an der Arbeitszeitreduktion beteiligen, um den Gesundheitsschutz und das Familienleben der Arbeitnehmenden zu verbessern.</p><p>Die Kaufkraft-Krise durch explodierende Krankenkassenprämien und die anhaltende Teuerung trifft viel Erwerbstätige hart, es bleibt immer weniger zu Leben. Dank einer engagierten Lohnkampagne und vielen harten Verhandlungen ist es den Gewerkschaften in diversen Branchen gelungen, die Löhne zu Jahresbeginn spürbar anzuheben. 2023 sind Reallohnerhöhungen sowie die Wiedereinführung des automatischen Teuerungsausgleichs notwendig. SGB-Chefökonom Daniel Lampart hält fest: «Ein Lohn muss zum Leben reichen, das heisst konkret: keine Löhne unter 5’000 Franken für Berufstätige mit Lehre und mindestens 4’500 Franken für alle.»</p><p>Der heute veröffentlichte <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/230109_JMK/154d__Verteilungsbericht_2023.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">SGB-Verteilungsbericht</a> zeigt: Die Lohnschere hat sich wieder geöffnet. Die Löhne sind zu wenig gestiegen, um die Teuerung und den Lohnrückstand auszugleichen. Die Berufstätigen mit unteren und mittleren Löhnen haben heute real weniger Lohn als 2016. Aufwärts ging es hingegen bei den obersten 10 Prozent. Dazu kommt, dass der Prämienschock bei den Krankenkassen von 6.6 Prozent einmal mehr stärker ausfällt als die Lohnerhöhungen und die Aufstockung der Prämienverbilligungen. 2023 wird ein Paar mit 2 Kindern erstmals 1000 Franken im Monat für die Prämien zahlen müssen.</p><p class="heading--h4">Bessere Lage der Berufstätigen dank Gewerkschaftsarbeit</p><p>Gute Gesamtarbeitsverträge und aktive Gewerkschaften sorgen weltweit dafür, dass die Löhne ausgeglichener verteilt werden. Sie verhindern Dumping und Lohndiskriminierung. Die neuere ökonomische Forschung belegt auch, dass diese Verbesserungen bei den Löhnen in der Regel nicht zu mehr Arbeitslosigkeit führen, wie die aktuelle Analyse des SGB zeigt. Weil die Gesamtarbeitsverträge (GAV) verhindern, dass sich schwarze Schafe unter den Firmen Vorteile auf Kosten der korrekten Arbeitgeber verschaffen, und weil GAV auch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und andere Vorteile enthalten, können sie zu einer besseren Arbeitsqualität und einer höheren Produktivität führen. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Ohne die Arbeit der Gewerkschaften hier bei uns und weltweit wäre die einzige Antwort auf die aktuelle Inflation nur die Rezessionspolitik der Zentralbanken gewesen. Die arbeitenden Menschen erwarten aber zu Recht eine andere Antwort, nämlich die Stärkung ihrer Kaufkraft.»</p><p class="heading--h4">Stress am Arbeitsplatz</p><p>Die Arbeitgeber fordern immer mehr Ausnahmen bei den Arbeits- und Ruhezeiten – auf Kosten der Arbeitnehmenden, ihrer Gesundheit und ihres Familienlebens. Die Arbeitnehmenden sollen möglichst immer verfügbar sein, aber gleichzeitig wenig kosten. Gesundheitsschutz und familien­freundliche Arbeitszeiten dürfen kein Privileg für Besserverdienende werden, deshalb müssen sich die Arbeitgeber wieder an den Arbeitszeitverkürzungen beteiligen. Heute reduzieren viele Berufstätige ihr Arbeitspensum auf eigene Kosten – sofern sie es sich finanziell leisten können.</p><p>Ein anderer, wichtiger Grund für Teilzeitarbeit sind Kinder oder andere Betreuungspflichten. Die Arbeitgeber haben sich in den letzten 30 Jahren jedoch kaum mehr an der Arbeitszeitverkürzung beteiligt. Bis 1990 reduzierten sie die betriebsübliche Arbeitszeit alle 10 Jahre um ein bis zwei Stunden – bei gleichem Lohn. Seither müssen die Arbeitnehmenden die Arbeitszeitverkürzungen selber bezahlen – mit Teilzeit und weniger Lohn. Um bei der Gleichstellung vorwärts zu kommen, braucht es für Unia Präsidentin Vania Alleva, nicht nur planbare und familienfreundliche Arbeitszeiten sondern «endlich die Aufwertung von klassischen Frauen-Branchen, die nach wie vor schlechter bezahlt sind. Das heisst mehr Lohn, Zeit und Respekt.» Deshalb mobilisierten die Gewerkschaften 2023 für den feministischen Streik am 14. Juni.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/230109_JMK.jpg" length="420756" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9517</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2022 11:45:52 +0100</pubDate><title>Endlich vorwärts machen bei den Frauenlöhnen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/endlich-vorwaerts-machen-bei-den-frauenloehnen-lse2022</link><description>Lohnstrukturerhebung zeigt: kaum Verbesserungen bei der Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Benachteiligung der Frauen im Erwerbsleben hält sich hartnäckig. Dies zeigen die neuesten Zahlen des Bundesamts für Statistik: Gemäss der Lohnstrukturerhebung sind die durchschnittlichen Frauenlöhne immer noch um fast ein Fünftel tiefer als die Männerlöhne, und fast die Hälfte des Unterschieds bleibt unerklärt und deutet auf Lohndiskriminierung hin. Neben der konsequenten Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes braucht es jetzt nachhaltige Verbesserungen bei den Frauenlöhnen sowie Fortschritte bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.</p><p>Während der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern sich nur langsam verkleinert, ist die Lohndiskriminierung zwischen 2018 und 2020 sogar angestiegen: Frauen verdienen pro Monat für gleichwertige Arbeit 717 Franken weniger als Männer, nur weil sie Frauen sind (2018: 686.-). Das ist fast die Hälfte des gesamten Lohnunterschieds. Dass dieser zwischen 2018 und 2020 überhaupt leicht von 19 auf 18 Prozent gesunken ist, ist dem öffentlichen Sektor zu verdanken: Dieser hat den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied um 3 Prozentpunkte verringern können, während er im privaten Sektor auf 19.5 Prozent stagniert. Offenbar konnte das revidierte Gleichstellungsgesetz im Jahr seiner Inkraftsetzung (2020) nicht die erwünschte Wirkung erzielen, eine konsequentere Umsetzung ist deshalb zwingend.</p><p>Besorgniserregend bleibt, dass Frauen im Tieflohnbereich (Vollzeitstellen unter 4000.-/Monat) übervertreten bleiben, während sie bei den Arbeitnehmenden im obersten Lohnsegment eine kleine Minderheit sind. Um die hartnäckigen Lohnunterschiede auszumerzen, müssen deshalb die Löhne in Berufen mit hohem Frauenanteil angehoben werden. Denn es sind just die Arbeitnehmenden in der Reinigung, der Betreuung, der Pflege oder im Detailhandel, die zwar im Berichtsjahr als systemrelevant geadelt wurden, aber auch heute noch auf eine Verbesserung ihrer tiefen Löhne und schlechten Arbeitsbedingungen warten.</p><p>Auch bei der Vereinbarkeit von bezahltem und unbezahltem Engagement müssen klare Fortschritte erzielt werden, damit sich Frauen nicht mehr zwischen Familie und einem ausreichenden Einkommen entscheiden müssen. Denn solange die Betreuung von Kindern und Angehörigen als Privatsache wahrgenommen werden und Einsatzpläne nicht mit Kita-Öffnungszeiten kompatibel sind, werden Frauen bei den tiefen Einkommen über- und bei den hohen Löhnen untervertreten bleiben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.jpg" length="370039" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8434</guid><pubDate>Mon, 17 Oct 2022 11:10:53 +0200</pubDate><title>Dossier 149: Für eine feministische Gewerkschaftsarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fuer-eine-feministische-gewerkschaftsarbeit</link><description>14. SGB-Frauenkongress vom 12. und 13. November 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der 14. SGB-Frauenkongress hat am 12.und 13. November 2021 unter dem Motto «Für eine feministische Gewerkschaftsarbeit» auf dem Gurten bei Bern stattgefunden. Dass er wie geplant durchgeführt werden konnte, war angesichts der Pandemiesituation ein grosses Glück: Aufgrund stark steigender Covid19-Fallzahlen wäre eine Durchführung wenige Wochen später kaum mehr in diesem Rahmen möglich gewesen.</p><p>Thematisch fokussierte der SGB-Frauenkongress auf Strukturen und Funktionsweise der Gewerkschaften: Der Frauen*streik 2019, aber auch die Klimabewegung, konfrontiert den SGB und seine Verbände mit einer neuen Definition von Streik, die sich nicht nur auf die Niederlegung der Erwerbsarbeit bezieht. Und soziale Bewegungen bringen neue Formen der Mobilisierung mit sich, mit denen sich die Gewerkschaften befassen müssen. Die Delegierten und Gäste des Frauenkongress’ diskutierten, wie eine konstruktive Zusammenarbeit mit diesen Bewegungen gelingen kann, wie Gewerkschaften noch feministischer und inklusiver werden können und welcher Handlungsbedarf daraus entsteht.</p><p>Doch Gewerkschaftsarbeit bedarf nicht nur der Formen und Strukturen, sondern auch der Inhalte: Ein inhaltlicher Schwerpunkt des Kongressprogramms war die Altersvorsorge. Die Gewerkschaftsfrauen bekräftigten einmal mehr, dass eine Erhöhung der Frauenrenten statt des Rentenalters nötig ist, und unterstrichen dies mit einer farbenfrohen Aktion. In zwei thematischen Blöcken und vier Ateliers befassten sich die Delegierten ausserdem mit der Gewerkschaftsgeschichte aus Frauenperspektive, den Auswirkungen von Pandemie und Digitalisierung auf Arbeitnehmerinnen, der Organisation sogenannt systemrelevanter Berufe sowie Machtstrukturen in Gesellschaft und Arbeitswelt.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/1/csm_211112_Frauenkongress-CongresDesFemmes_AHV21-AVS21-NON_groupe_42cf9b76ce.jpg" length="472731" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8374</guid><pubDate>Wed, 07 Sep 2022 15:57:18 +0200</pubDate><title>Bundesrat bestätigt skandalöse Frauenrentenlücke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-bestaetigt-skandaloese-frauenrentenluecke</link><description>Gleichstellung: massive Unterschiede beim Einkommen – und kein Fortschritt sichtbar!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heute veröffentlichte Bericht zum «overall gender earning gap» ist ernüchternd und empörend. In den letzten 8 Jahren haben sich die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht verringert. Drei Jahre nach dem grossen Frauen*streik fällt die Bilanz miserabel aus: Frauen leiden nach wie vor unter tieferen Einkommen. Die skandalöse Frauenrentenlücke hat gemäss dem Bericht seit 2014 sogar zugenommen und beträgt über einen Drittel. Eine glaubwürdige Lösung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: statt einer dringend notwendigen Rentenverbesserung sollen die Frauenrenten mit AHV 21 sogar um 26’000 Franken gekürzt werden. Nur mit einem Nein am 25. September kann der nötige politische Druck für eine Verbesserung der heute schlechten Rentensituation der Frauen erreicht werden.</p><p class="heading--h4">Immer noch tiefere Einkommen</p><p>Das Einkommen der Frauen im Erwerbsalter ist über 43.2 Prozent tiefer als dasjenige der Männer, obwohl beide Geschlechter im gleich viele Stunden arbeiten. Aber Frauen leisten wesentlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer, etwa in der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen oder im Haushalt. Ausserdem erhalten Frauen im Erwerbsleben immer noch tiefere Löhne, einerseits wegen hartnäckigen Lohndiskriminierungen, aber auch wegen unterschiedlicher Berufswahl, Ausbildung und Karriereverläufen.</p><p>Gegen diese Lohn- und Einkommensunterschiede braucht es griffige Massnahmen, die über das revidierte Gleichstellungsgesetz hinausgehen. Neben weitergehenden Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung braucht es Rahmenbedingungen, damit die unbezahlte Arbeit nicht nur auf die Mütter zurückfällt: Ohne flächendeckende und zahlbare Entlastungsangebote der öffentlichen Hand wie Kitas, Tagesschulen und Betreuungsplätze für erwachsene Pflegebedürftige werden wir die Einkommenslücke der Frauen nicht schliessen können.</p><p class="heading--h4">Rentenlücke schliesst sich nicht – weitere 8 Jahre Stillstand sind inakzeptabel</p><p>Bittere Konsequenz der schlechteren Erwerbschancen ist die Rentenlücke der Frauen. Denn insbesondere Mütter unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie um die Haus- und Familienarbeit zu übernehmen. Und obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die schweizerische Altersvorsorge für berufstätige Eltern nicht funktioniert, stehen wir mit AHV 21 vor einer Reform, die dauerhafte Rentenkürzungen zur Folge hätte bei den Frauen und Ehepaaren, die gemeinsam Kinder grossgezogen und daneben gearbeitet haben. Selbst Frauen, die kurz vor der Pension stehen, sind trotz «Kompensationsmassnahmen» kaum geschützt.</p><p>Für den SGB ist klar: neben einem Nein zu AHV 21 braucht es nicht nur entschiedene Schritte für eine echte Gleichstellung im Erwerbsleben sondern auch substanzielle Verbesserungen bei den Renten. Er setzt sich deshalb für eine Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente sowie eine Modernisierung des BVG mit dem Sozialpartnerkompromiss ein. Es ist noch nicht zu spät, diesen Kompromiss endlich umzusetzen. Denn bisher hat das Parlament in Sachen BVG noch keinen einzigen konkreten Schritt in Richtung einer brauchbaren Reform gemacht.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/3/csm_150307_Frauendemo0143_67d965df5c.jpg" length="344665" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8297</guid><pubDate>Tue, 14 Jun 2022 20:09:21 +0200</pubDate><title>Es braucht endlich echte Gleichstellung – statt Abbau auf Kosten der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schweizweite-mobilisierungen-zum-14-juni</link><description>Schweizweite Mobilisierungen zum 14. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am heutigen 14. Juni gingen schweizweit rund&nbsp;50 000&nbsp;Frauen und solidarische Männer auf die Strasse. Drei Jahre nach dem grossen Frauen*streik hat sich noch zu wenig bewegt in Richtung Gleichstellung. Schlimmer: Es droht ein einseitiger AHV-Abbau auf Kosten der Frauen. Deshalb stand das Nein zu AHV 21 im Fokus der meisten Kundgebungen, ganz nach dem Motto «Bessere Löhne statt höheres Rentenalter». Einen Rückschlag bei den Frauenrenten, obwohl diese heute schon einen Drittel tiefer sind als diejenigen der Männer, lassen sich die Frauen nicht bieten!</strong></p><p>Lohnunterschiede, systematische Diskriminierung, ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit auf die Geschlechter: Echte Fortschritte in der Gleichstellung lassen noch immer auf sich warten. Umso stossender das Vorhaben des Parlaments, die AHV-Renten der Frauen zu kürzen. Der Widerstand gegen den AHV-Abbau stand im Mittelpunkt der heutigen Kundgebungen. Die Signale der Frauen könnten deutlicher nicht sein: Jetzt die AHV auf Kosten der Frauen abzubauen, obwohl sie im Rentenalter schon heute mit um einen Drittel tieferen Renten leben müssen, ist inakzeptabel.</p><p>Heute kamen in der ganzen Schweiz rund 50&nbsp;000 Menschen&nbsp;bei Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen zusammen. Die Frauen und solidarischen Männer haben dabei bekräftigt, dass die Löhne und Renten der Frauen endlich verbessert werden müssen. Auch eine gerechte Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit ist überfällig. Dafür fehlen zurzeit aber die notwendigen Rahmenbedingungen. Und letztlich müssen alle Formen von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts bekämpft werden.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/f/csm_2021-9-18-DEMO-AVS21-NON-Lucas-Dubuis19_xlarge.2x.1632216459_5b1e40869c.jpg" length="307444" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8294</guid><pubDate>Mon, 13 Jun 2022 15:23:52 +0200</pubDate><title>Schweizweite Mobilisierung zum 14. Juni 2022</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schweizweite-mobilisierung-zum-14-juni-2022</link><description>Frauen fordern: Bessere Löhne statt höheres Rentenalter </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gleichstellung kommt nicht vom Fleck. Der Lohnunterschied zwischen Männer und Frauen verharrt auf der Stelle, ebenso skandalös hoch ist die Rentenlücke der Frauen. Diskriminierung und Ungleichheit bleiben die Regel, sowohl am Arbeitsplatz wie in der ganzen Gesellschaft. Deshalb gehen am 14. Juni die Frauen überall in der Schweiz wieder auf die Strasse.</p><p>In über 30 Orten in der ganzen Schweiz finden Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen statt. Feministische Kollektive, Gewerkschaften sowie diverse Verbände und Parteien mobilisieren gegen die Rentenreform auf Kosten der Frauen. Auch die Anerkennung und die gerechtere Verteilung der unbezahlten Arbeit sowie der Kampf gegen sexualisierte Gewalt stehen im Fokus.</p><p><strong>Eine Übersicht der schweizweiten Aktionen und Informationen zum 14. Juni 2022 auf <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a>.</strong></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/8/csm_14juni-14juin-map_e055242b77.png" length="524379" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8280</guid><pubDate>Wed, 01 Jun 2022 15:21:05 +0200</pubDate><title>Frauen waren von der Covid-Krise stärker betroffen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/frauen-waren-von-der-covid-krise-staerker-betroffen</link><description>EKF-Studie stützt SGB-Gleichstellungspolitik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wenn eine Krise auf bestehende geschlechtsspezifische Schieflagen trifft, verstärken sich diese. So das Fazit einer <a href="https://www.ekf.admin.ch/ekf/de/home/dokumentation/studien-und-empfehlungen.html" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Studie des Büro BASS</a>, welche die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF nach zwei Pandemiejahren veröffentlicht hat.</p><p>Die Publikation fokussiert auf die Auswirkungen der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und zur Unterstützung der pandemiebetroffenen Branchen und Arbeitnehmenden. Ausgeklammert blieben leider die zumeist weiblichen Arbeitnehmenden in sogenannt systemrelevanten Berufen, die unter teils prekären Bedingungen und zu tiefen Löhnen einen zentralen Beitrag zur Pandemiebewältigung geleistet haben. Trotzdem schliesst die EKF mit der Studie eine wichtige Lücke in der Analyse der staatlichen Pandemiebekämpfung und stützt mit ihren Empfehlungen die SGB-Gleichstellungspolitik.</p><p class="heading--h4">Tieflohnbranchen – und damit Frauen – am stärksten betroffen</p><p>Die Beschäftigung ist während der Pandemie aufgrund von staatlichen Massnahmen und Betriebsschliessungen allgemein zurückgegangen, unterschiedliche Gruppen von Beschäftigten waren jedoch sehr unterschiedlich betroffen. Am meisten zurückgegangen ist das Arbeitsvolumen von Arbeitnehmenden in Kleinstpensen, also mehrheitlich Frauen. Zwar wurde der damit einhergehende Einkommensverlust teilweise durch die Kurzarbeitsentschädigung kompensiert – aber eben nur teilweise, da diese bei tiefen Löhnen erst ab Dezember 2020 auf 100 Prozent erhöht wurde. Als Folge davon waren vor allem Haushalte mit tiefem Einkommen wie beispielsweise Einelternfamilien besonders von einschneidenden Einkommensverlusten betroffen.</p><p>Zwar haben es die Behörden verpasst, das Geschlecht der Bezüger:innen von Kurzarbeitsentschädigung zu erheben, so dass keine Aussagen gemacht werden können, wie sich diese auf Frauen und Männer verteilten. Bekannt ist jedoch, dass in die Dienstleistungsbetriebe mit hohem Frauenanteil wie Coiffeur- und Kosmetiksalons weniger Kurzarbeitsentschädigungen und finanzielle Hilfen flossen.</p><p>Ganz ausgeschlossen von Covid-Hilfen waren Beschäftigte in Privathaushalten – zu 88 Prozent Frauen. Die Begründung des Bundes, dass Haushaltshilfen oder Live-In-Betreuerinnen ja weiterarbeiten konnten, ist mehr als zynisch: Nicht durch das Arbeitsgesetz geschützte Arbeitnehmerinnen verloren zuhauf ihre Anstellung, konnten sich kaum wehren und aufgrund der Reisebeschränkungen oft auch nicht in ihre Heimat zurückkehren.</p><p class="heading--h4">Weniger Homeoffice und mehr Vereinbarkeitsprobleme bei Frauen</p><p>Rund die Hälfte der Erwerbstätigen hat während der Pandemie zumindest zeitweise im Homeoffice gearbeitet. Während diese Möglichkeit in der obersten Einkommensgruppe 60 Prozent der Angestellten offenstand, konnten in der untersten Einkommensgruppe nur 28Prozent davon profitieren. Folgerichtig konnten etwas mehr Männer als Frauen ihre Erwerbsarbeit daheim fortführen. Trotzdem waren Frauen erheblich mehr als Männer von Vereinbarkeitsproblemen im Homeoffice betroffen, insbesondere in Familien mit schulpflichtigen Kindern: Es waren wie meistens mehrheitlich die Mütter, die für die Kinderbetreuung auf Erwerbsarbeit verzichteten. Dank dem Einsatz des SGB waren für solche Fälle bald nach Pandemiebeginn Erwerbsersatzzahlungen vorgesehen. Doch aufgrund der unklaren Kommunikation des Bundes war vielen Eltern nicht bewusst, dass sie auch im Homeoffice Anspruch darauf hatten. Glücklicherweise dauerten Schulschliessungen in der Schweiz nur kurz an, so dass schlimmere Folgen für die Gleichstellung verhindert werden konnten.</p><p class="heading--h4">Fünf zentrale Empfehlungen</p><p>Auf Basis der Publikation hat die EKF eine Reihe von Empfehlungen formuliert, um mit mehr Gleichstellung die Resilienz von Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Aus gewerkschaftlicher Sicht sind insbesondere folgende Empfehlungen zentral:</p><ul><li><strong>Empfehlung 1: Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sowie deren Finanzierung durch die öffentliche Hand ausbauen und diese in Krisen aufrechterhalten.</strong> Der SGB hat aufgrund der Pandemie sein diesbezügliches Engagement zusätzlich verstärkt. Auch deshalb hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) im Frühling 2022 eine Gesetzesvorlage für mehr und stetiges Bundesengagement in der Kinderbetreuung in die Vernehmlassung geschickt. Einen Schritt weiter geht die vom SGB mitlancierte Kita-Initiative, die einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, einen höheren Finanzierungsanteil durch die öffentliche Hand sowie bessere Qualität und Arbeitsbedingungen vorsieht.</li><li><strong>Empfehlung 2: Rahmenbedingungen für Homeoffice definieren und Care-Arbeit egalitär verteilen. </strong>Der SGB hat immer darauf hingewiesen, dass Homeoffice kein Allheilmittel für die Vereinbarkeit ist und bei fehlender Regelung gesundheitliche und soziale Risiken für die Arbeitnehmenden birgt. Es muss deshalb auch nach der Pandemie darauf geachtet werden, dass Homeoffice-Arrangements den Arbeitnehmenden und nicht in erster Linie den Arbeitgebenden zugutekommen.</li><li><strong>Empfehlung 3: Erwerbsintegration von Frauen stärken und Anrecht für Eltern auf eine Pensenreduktion nach der Geburt eines Kindes mit Rückkehrrecht auf das ursprüngliche Pensum einführen.</strong> Damit bezahlte und unbezahlte Arbeit gleichmässig auf die Geschlechter verteilt wird und Care-Arbeit kein Armutsrisiko für Frauen mehr darstellt, braucht es entsprechende Rahmenbedingungen. Dazu gehört die sogenannte Brückenteilzeit, des Weiteren braucht es auch ausgebaute Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaube sowie eine Elternzeit nach europäischem Vorbild. Langfristiges Ziel des SGB ist die Reduktion der Erwerbsarbeitszeit ohne Lohneinbussen in tiefen Einkommensgruppen.&nbsp;</li><li><strong>Empfehlung 4b: Tieflohnarbeit aufwerten und im Krisenfall besseren Lohnschutz gewähren. Frauen sind in den Tieflohnbranchen übervertreten.</strong> Die Prekarität dieser Beschäftigungen ist nicht nur im Krisenfall problematisch, sondern sie ist ein gewichtiger Grund für die tieferen Einkommen von Frauen im Erwerbsleben. Der SGB setzt sich deshalb weiterhin für Mindestlöhne und die Aufwertung von Berufen mit hohem Frauenanteil ein.</li><li><strong>Empfehlung 6: Spezifische Unterstützung für Beschäftigte in privaten Haushalten anbieten.</strong> Die Arbeit in Privathaushalten muss ohne Wenn und Aber dem Arbeitsgesetz unterstellt werden, wie der SGB schon lang fordert. Staatliche Massnahmen zur Krisenbekämpfung müssen so ausgestaltet sein, dass Angestellte ohne Papiere und in prekären Beschäftigungssituationen nicht durch die Maschen fallen.</li></ul><p>Eine Analyse der Covid-Pandemie in der Schweiz aus Gleichstellungsperspektive war lange überfällig. Die EKF-Studie hat diese Lücke teilweise geschlossen und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung zukünftiger Krisen. Die Empfehlungen der Kommission entsprechen der bisherigen Gleichstellungspolitik des SGB und dienen als Argumente für politische Massnahmen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.jpg" length="135859" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8266</guid><pubDate>Mon, 30 May 2022 10:22:52 +0200</pubDate><title>Respekt für die Frauen: Höhere Löhne statt höheres Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/respekt-fuer-die-frauen-hoehere-loehne-statt-hoeheres-rentenalter-14juni22</link><description>Aufruf zum 14. Juni 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zum Auftakt der Mobilisierung für den feministischen Streiktag vom 14.&nbsp;Juni&nbsp;2022 präsentieren betroffene Frauen den Aufruf und die Forderung nach echter Gleichstellung und mehr Respekt für ihre Arbeit. Kurz vor Sessionsbeginn erinnern die Gewerkschaftsfrauen daran, dass sich seit dem Frauen*streik 2019 kaum etwas verbessert hat. Im Gegenteil: der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen sinkt nicht und die Frauenrentenlücke bleibt skandalös. Am 14.&nbsp;Juni&nbsp;2022 sind deshalb schweizweite Aktionen und Kundgebungen geplant.</p><p>Das Schweizer Frauenstimmrecht ist nun 50 Jahre alt. Fast gleich alt ist das Versprechen der Politik, dass auch Frauen im Alter von der AHV leben können – das wird heute nicht erfüllt. Regierung und Parlament interessieren sich offenbar nicht für diesen Missstand. Deshalb präsentieren vier Gewerkschaftsfrauen ihren Frust direkt vor dem Bundeshaus.</p><p><strong>Rentnerin Ursula Mattmann</strong> sagt: «Wir Frauen haben im Durschnitt einen Drittel weniger Rente. Ich frage mich, von was sollen die Frauen denn leben? So kann es nicht weitergehen: Die Renten müssen besser werden, nicht schlechter!» Voll im Erwerbsleben steht <strong>Elena Marti, Fachfrau Betreuung Kind</strong>. Auch sie ist enttäuscht: «Frauen arbeiten immer noch zu tieferen Löhnen unter schlechteren Bedingungen. Von tatsächlicher Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Es braucht endlich mehr Respekt für unsere Arbeit.»</p><p><strong>Krankenpflegerin Marie-Odile Heim</strong> berichtet von unregelmässigen Arbeitszeiten und ihrem physisch belastenden Beruf. «Dazu kommt noch der Grossteil der unbezahlten Care-Arbeit: viele Frauen sind schon mit 60 erschöpft. Bis 65, gar 66 oder 67 weitermachen ist unmöglich.» Mit Blick auf die anstehenden Abbau-Vorlagen aus dem Parlament zeigt sich <strong>Verkäuferin Clotilde Pinto</strong> wütend: «Unsere Renten sind heute schon zu tief! Wir können uns keine frühere Pensionierung leisten, wie unsere Chefs. Deshalb ist die Rentenkürzung bei den Frauen eine Frechheit.»</p><p>Die Betroffenen fordern mehr Respekt für ihre Arbeit. Das bedeutet: höhere Löhne statt ein höheres Rentenalter. Am 14.&nbsp;Juni fordern Frauen Renten, die zum Leben reichen und keine Erhöhung des Frauenrentenalters. Dafür echte Gleichstellung bei den Löhnen und der unbezahlten Arbeit.</p><p>Eine Übersicht über die schweizweiten Aktionen und Informationen zum 14. Juni findet sich auf <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a>.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/communiques/220530_mk-cp2.jpg" length="313756" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8206</guid><pubDate>Mon, 02 May 2022 17:15:00 +0200</pubDate><title>Es braucht Rahmenbedingungen für die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-braucht-rahmenbedingungen-fuer-die-finanzielle-unabhaengigkeit-von-frauen</link><description>Der neue Vorschlag der WBK-N leistet einen wichtigen Beitrag. Für ein besseres Kinderbetreuungsangebot braucht es aber deutlich mehr.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein neues Bundesgerichtsurteil, laut dem Mütter nicht mehr automatisch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, erhöht den Druck auf Frauen, während der Ehe finanziell unabhängig zu bleiben. Damit dies möglich ist, braucht es ein zahlbares und zugängliches Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung. Mit höheren Bundesbeiträgen und Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen will die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) zu diesem Ziel beitragen. Dies ist ein guter Anfang, doch mit der <a href="http://bezahlbare-kinderbetreuung.ch?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Kita-Initiative</a> schlägt der SGB nachhaltigere Massnahmen vor.&nbsp;</p><p>Am 29. April hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) mit 18 zu 7 Stimmen beschlossen, dass der Bund zukünftig bis zu einem Fünftel der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungskosten übernehmen soll, um die Elterntarife zu senken. Der Bundesbeitrag soll dabei als Subjektfinanzierung direkt an die Familien gehen. Ausserdem soll sich der Bund via Programmvereinbarungen mit den Kantonen an der Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der frühen Förderung beteiligen.</p><p>Mit diesen Beschlüssen will die Kommission die parlamentarische Initiative 21.403 „Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung“ umsetzen, die sie vor gut einem Jahr auch dank des hartnäckigen Engagements des SGB eingereicht hat. Sie setzt damit der Salamitaktik, die bisher bei den Bundesfinanzhilfen für die Kinderbetreuung herrschte, ein Ende: Denn seit 2003 hat das Parlament diese Finanzhilfen immer nur für wenige Jahre gesprochen und regelmässig verlängert. Neu soll der Bundesbeitrag für die Reduktion der Elterntarife verstetigt werden, und auch für die Programmvereinbarungen werden unbefristete gesetzliche Grundlagen geschaffen.</p><p>Der Gesetzesentwurf der WBK-N ist ein Paradigmenwechsel: Bisher hatten sich Bund und bürgerliche Politiker:innen auf den Standpunkt gestellt, dass die Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Sache der Kantone sei. Mit dem neuen Gesetz wird diese Zuständigkeit auch auf nationale Ebene gehoben. Und das ist dringend nötig, um den kantonalen Flickenteppich bei den Elterntarifen, der Angebotsdichte und der Betreuungsqualität durch einheitliche Standards zu ersetzen.</p><p>In Kantonen mit quantitativ und qualitativ ungenügendem Angebot oder hohen Elterntarifen sind immer noch viel zu viele Familien gezwungen, die Kinderbetreuung privat zu organisieren. Wenn keine Verwandten einspringen können oder wollen, bedeutet dies in der Mehrheit der Fälle, dass die Mutter ihr Erwerbspensum reduziert oder ganz aufgibt, um sich der Familienarbeit zu widmen. Und Frauen gehen damit ein grosses wirtschaftliches Risiko ein: Ihr durchschnittliches Erwerbseinkommen ist sowohl im erwerbsfähigen Alter wie auch nach der Pensionierung ungefähr 40% tiefer als dasjenige der Männer.</p><p>Diesen Frühling hat ein Bundesgerichtsurteil den nachehelichen Unterhalt für Mütter nach einer Scheidung in Frage gestellt und damit das Armutsrisiko für Frauen massiv verschärft: Wer während der Ehe Berufskarriere für die Haus- und Familienarbeit aufgegeben hat, darf somit nach einer Scheidung nicht mehr auf nachehelichen Unterhalt hoffen. Mit diesem Urteil geht das Bundesgericht von einem Idealzustand mit einer Fifty-Fifty-Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit und nicht von der Realität aus: Die Abmachung eines Paars, dass er für das Familieneinkommen zuständig ist, während sie unbezahlt die Kinder betreut und den Haushalt erledigt, soll nach einer Scheidung plötzlich nicht mehr gelten. Für die Frau bedeutet dies, dass sie zusätzlich zur immer noch zu erledigenden unbezahlten Familienarbeit von einem Tag auf den anderen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, obwohl ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch den Erwerbsunterbruch gelitten haben dürften.</p><p>Dieses Bundesgerichtsurteil müsste nun auch den letzten Ewiggestrigen klarmachen, dass die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung keine Privatsache, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Denn um das Armutsrisiko nach einer Scheidung zu mindern, reicht es nicht, nach der Trennung wieder möglichst rasch eine Stelle zu suchen. Vielmehr müssen Frauen auch während der Ehe finanziell selbständig bleiben. Damit dies möglich ist, braucht es entsprechende Rahmenbedingungen – und zu diesen gehört zwingend ein qualitativ gutes Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung, die als Service Public allen Familien zahlbar und bedarfsgerecht zur Verfügung steht.</p><p>Das neue Gesetz, das die WBK-N vorschlägt, leistet einen wichtigen Beitrag zu diesen Rahmenbedingungen. Doch es genügt nicht: Trotz Bundesbeitrag werden die Elternbeiträge in der Schweiz nach wie vor zu den höchsten in Europa gehören. Und die Kommission verpasst mit ihrem Entwurf auch die Chance, Qualität und vor allem Arbeitsbedingungen und Löhne in der Kinderbetreuung nachhaltig zu verbessern. Denn dadurch, dass die Bundesbeiträge als Subjektfinanzierung direkt an die Eltern gehen und nicht an die Kantone, können sie kaum an Kriterien geknüpft werden, die zu nachhaltigen Verbesserungen führen würden.</p><p>Um das Kinderbetreuungsangebot schweizweit nachhaltig zu verbessern, hat der SGB am Weltfrauentag gemeinsam mit SP und weiteren Partner:innen die Kita-Initiative lanciert. Diese schreibt ein Recht auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder in die Verfassung – auch für solche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, zum Beispiel wegen einer Behinderung. Der Bund soll zwei Drittel der Kosten tragen, die Eltern dagegen maximal 10% des Familieneinkommens für die Betreuung ihrer Kinder ausgeben müssen. Und vor allem sieht die Initiative Arbeitsbedingungen und Löhne vor, die dem Wert dieser Arbeit und der Verantwortung des Jobs gerecht werden. Das Gesetz, das die WBK-N vorschlägt, ist der Anfang einer zeitgemässen nationalen Familienpolitik. Mit der <a href="https://bezahlbare-kinderbetreuung.ch?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Kita-Initiative</a> muss es weitergehen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.jpg" length="135859" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8132</guid><pubDate>Fri, 25 Mar 2022 13:00:00 +0100</pubDate><title>151’782 Unterschriften: Ein kräftiges Zeichen gegen den AHV-Abbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/151782-unterschriften-ein-kraeftiges-zeichen-gegen-den-ahv-abbau</link><description>Breites Bündnis reicht Unterschriften gegen Rentenalter-Erhöhung ein</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Referendumsbündnis hat heute über 150’000 Unterschriften gegen AHV 21 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Eine massive Mobilisierung im ganzen Land machte es möglich, noch vor Fristablauf dreimal mehr Unterschriften als nötig zu sammeln. Damit setzt das breite Bündnis ein starkes Zeichen gegen eine Abbauvorlage, die auf dem Rücken der Frauen rund 10 Milliarden einsparen will. Und dies, obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Eine weitere Verschlechterung ihrer Rentensituation ist deshalb nicht akzeptabel.</p><p>AHV 21 ist nur der erste Schritt eines längerfristigen Abbauplans: Geplant ist Rentenalter 66 und höher. Auch im BVG liegt eine Abbau-Reform auf dem Tisch, die primär die Interessen der Besserverdienenden, Banken und Versicherer bedient. Ziel dieser Pläne: Länger arbeiten und weniger Rente bekommen.</p><p>Banken und Versicherungen wollen die AHV schwächen, an der sie nichts gewinnen und die für sie viel lukrativere private Vorsorge ausbauen. Für eine übergrosse Mehrheit der Arbeitnehmenden lohnt sich aber nicht die teure 3. Säule, sondern eine starke AHV. Umso wichtiger ist es, mit einem klaren Nein zu AHV 21 diese Pläne jetzt zu stoppen.</p><p>Unia-Präsidentin <strong>Vania Alleva</strong> betonte an der Übergabe der Unterschriften vor der Bundeskanzlei: «Frauen brauchen höhere Renten statt ein höheres Rentenalter!» Für den Präsidenten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, <strong>Pierre-Yves Maillard</strong>, gibt es Alternativen zu Rentenabbau und einer Erhöhung des Rentenalters: «Mit den ausserordentlich hohen Gewinnen und den Negativzinsen der Nationalbank können wir die AHV stärken, statt auf Kosten der Frauen zu sparen.»</p><p>Grünen-Nationalrätin und VPOD-Präsidentin <strong>Katharina Prelicz-Huber</strong> verwies auf die aktuelle Rentensituation der Frauen: «Frauen haben insgesamt mindestens um einen Drittel tiefere Altersrenten als Männer; ein Viertel der Frauen lebt nur von der AHV und damit unter dem Existenzminimum.» SP Co-Präsidentin <strong>Mattea Meyer </strong>nannte die konkreten Zahlen, die Realität für die meisten Frauen in diesem Land: «Jede zweite Frau erhält weniger als 3’000 Franken Rente, inklusive Pensionskasse.»</p><p>Für Travail.Suisse-Präsident&nbsp;<strong>Adrian Wüthrich</strong>&nbsp;ist eine Reformvorlage auf dem Buckel der Frauen inakzeptabel: &nbsp;«Statt Lohngleichheit erhalten die Frauen Rentenalter 65. Sie müssen länger arbeiten, obwohl die Nationalbank genügend Mittel hätte für eine faire AHV-Finanzierung.»</p><p>Neben den Gewerkschaften, Verbänden und Parteien engagieren sich auch die feministischen Frauenstreik-Kollektive für das Referendum. In deren Namen betonte <strong>Marie Jolliet</strong>: «Wir wollen eine Reform, die allen Menschen eine würdige Rente sichert: Die Renten müssen erhöht werden, nicht das Rentenalter!»</p><p><br> Informationen rund um das Referendum und Kampagnenmaterial finden sich auf <a href="https://www.frauenrenten.ch/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.frauenrenten.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_2022-03-25_Ubergabe_Ref-AHV21-_c_Lucas-Dubuis-Unia_3_37ad221057.jpg" length="375118" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8114</guid><pubDate>Tue, 08 Mar 2022 13:07:30 +0100</pubDate><title>Schweizweit fordern Frauen mehr Gleichstellung und bessere Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schweizweit-fordern-frauen-mehr-gleichstellung-und-bessere-rentenschweizweit-fordern-frauen-mehr-gleichstellung-und-bessere-renten</link><description>Tag der Frauenrechte</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Frauen in der Schweiz sehen sich immer noch mit Nachteilen in der Arbeitswelt und im Pensionsalter konfrontiert: ungleiche Löhne, fehlende Kinderbetreuung, und eine massive Rentenlücke. Am Weltfrauentag 2022 setzt sich der SGB konkret für die Gleichstellung und gegen jede Verschlechterung auf Kosten der Frauen ein. Mit der Lancierung der <a href="https://bezahlbare-kinderbetreuung.ch?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Initiative für gute und bezahlbare Kita-Plätze</a> wird eine wichtige Grundlage für gleiche Chancen in der Arbeitswelt geschaffen. Gleichzeitig bekämpfen die Gewerkschaften die AHV-Abbauvorlage und setzen sich dafür ein, dass die Renten der Frauen endlich steigen.</p><p>Die Frauen in der Schweiz wiederholen es immer wieder: Es braucht höhere Frauenrenten, kein höheres Rentenalter! Denn Frauen arbeiten in der Schweiz häufiger unbezahlt als Männer, und ihre Löhne im Erwerbsleben entsprechen oft nicht der grossen Verantwortung und Belastung ihrer Berufe. Die Folge davon sind Frauenrenten, die im Durchschnitt mindestens ein Drittel tiefer als Männerrenten sind. Fast 11 Prozent der Frauen sind deshalb direkt nach der Pensionierung auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Doch das Parlament serviert den Frauen eine Rentenabbauvorlage nach der anderen. Mit viel Erfolg hat deshalb der SGB das Referendum gegen AHV21 lanciert und wird auch Verschlechterungen in der 2. Säule bekämpfen.</p><p>Um die Einkommens- und in der Folge Rentenlücke der Frauen zu reduzieren, beteiligen sich die SGB-Gewerkschaften aktiv an der Kita-Initiative, die am 8. März von einem breiten Netzwerk lanciert wird. Denn sie trägt dazu bei, dass die Verantwortung für die Kinderbetreuung nicht mehr hauptsächlich auf den Familien lastet, sondern dass alle Kinder Anrecht auf einen zahlbaren und bedarfsgerechten Betreuungsplatz haben. Zentral für den SGB ist, dass die Initiative auch Löhne und Arbeitsbedingungen verbessert und damit einen aktiven Beitrag gegen die Unterbezahlung frauentypischer Berufe leistet. Denn, wie es VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber an der Lancierungs-PK sagt: «Mit der Kita-Initiative werten wir Kinderbetreuungsberufe auf, über angemessene Ausbildungen, Löhne und Arbeitsbedingungen. Das ist für die vielen Frauen, die in diesem Sektor arbeiten, ein nötiger und längst überfälliger Schritt.»</p><p>An Standaktionen sammeln die SGB-Gewerkschaften Unterschriften für die Kita-Initiative und sensibilisieren für die Notwendigkeit guter Frauenrenten. Des Weiteren schliessen sie sich den dezentralen Kundgebungen an, die unter anderem in Lausanne, Neuenburg, Bern und Winterthur stattfinden und auch die Situation kriegsbetroffener Menschen im Fokus haben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/6/csm_Frauen_Aktivistinnen_Protestieren_JacobLund-NounProject_40dc414180.jpg" length="12316" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8072</guid><pubDate>Wed, 16 Feb 2022 10:47:24 +0100</pubDate><title>Solidarität mit der Luxemburger Frauenstreikplattform JIF</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-mit-der-luxemburger-frauenstreikplattform-jif</link><description>SGB unterstützt Forderung nach 8.-März-Demonstration in der Luxemburger Innenstadt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Luxemburgs Bürgermeisterin Lydie Polfer will die traditionelle Demonstation der Luxemburger Frauenstreikplattform «Journée internationale des femmes» JIF zum internationalen Frauentag vom 8. März aus der Luxemburger Innenstadt in die Peripherie verbannen. In einer von Präsdident Pierre-Yves Maillard und Zentralsekretärin Regula Bühlmann unterzeichneten Solidaritätbotschaft unterstützt der SGB die Forderung der JIF, auch dieses Jahr im Zentrum Luxemburgs demonstrieren zu können. Der SGB fordert "die Luxemburger Regierung, die Bürgermeisterin Lydie Polfer sowie die Luxemburger Polizei auf, Verhältnismässigkeit zu wahren und die traditionelle, friedliche Kundgebung zum internationalen Frauentag vom 8. März in der Innenstadt zu bewilligen."</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/e/csm_manif_femmes_9b9ae7af0b.jpg" length="205267" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8068</guid><pubDate>Tue, 15 Feb 2022 08:32:52 +0100</pubDate><title>Über 100’000 Unterschriften nach nur 50 Tagen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ueber-100000-unterschriften-nach-nur-50-tagen</link><description>AHV 21-Referendum: AHV-Abbau bewegt das Land</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das breite Bündnis hat gegen den AHV-Abbau hat in weniger als 50 Tagen und somit in der halben Referendumsfrist bereits über 100’000&nbsp;Unterschriften für das Referendum gegen AHV&nbsp;21 gesammelt. Trotzt kalten Wintertagen und anhaltenden Corona-Einschränkungen ist das Referendum gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters fulminant gestartet.</p><p>Mit der geplanten Rentenaltererhöhung sollen bei den Frauen rund 10 Milliarden Franken eingespart wer­den. Dies bedeutet für die Frauen eine Rentenkürzung von jährlich rund 1’200&nbsp;Franken. Obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Deshalb stösst eine weitere Verschlechterung der Rentensituation der Frauen auf grossen Widerstand. Anstatt das Versprechen existenzsichernder AHV-Renten endlich einzulösen, versucht das Parlament ein weiteres Mal, die AHV zu schwä­chen. Daher ist klar, AHV&nbsp;21 ist erst der Anfang: Arbeitgeber und bürgerliche Parteien setzen auf wei­tere Angriffe auf das Herzstück der sozialen Sicherheit in diesem Land. Rentenalter&nbsp;67 für alle steht auf dem Programm und auch bei den Pensionskassen sind weitere Rentensenkun­gen ge­plant. &nbsp;Um so wichtiger ist es, diesen Abbauplänen ein starkes Zeichen entgegenzusetzten.</p><p>Das Referendum gegen AHV&nbsp;21 wurde von Gewerkschaften, Parteien, Verbänden und feminis­tischen Kollektiven ergriffen. Die Unterschriftensammlung läuft bis auf weiteres weiter, Einsendeschluss der Unterschriften ist am 20.&nbsp;März. Weitere Informationen zum Referendum:&nbsp;<a href="https://www.ahv21-nein.ch/?src=sgb100" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.ahv21-nein.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/210918_Haende_weg_von_unseren_Renten0445.jpg" length="321278" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7930</guid><pubDate>Sat, 13 Nov 2021 14:01:25 +0100</pubDate><title>Gleichstellung in der Arbeitswelt durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/gleichstellung-in-der-arbeitswelt-durchsetzen-frauenkongress21</link><description>SGB-Frauenkongress: für eine feministische Gewerkschaftsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Rund 220 delegierte Gewerkschafterinnen und Gäste haben am 14. SGB-Frauenkongress auf dem Berner Gurten unter dem Motto «Für eine feministische Gewerkschaftsarbeit» Wege hin zu mehr Gleichstellung und weniger Diskriminierung in Gesellschaft und Erwerbsleben diskutiert. Während zwei Tagen haben sie die Prioritäten und Ziele in den Gleichstellungsthemen für die nächsten vier Jahre definiert und eine Charta für feministische Gewerkschaftsarbeit zu Handen des SGB-Kongresses verabschiedet. Dadurch wollen sie den neuen Schwung der Frauenbewegung weiter in die die Gewerkschaften und ihre Mobilisierungen einbringen. Für die Delegierten ist klar, dass in der Arbeitswelt entscheidende und strukturelle Gleichstellungsprobleme angegangen werden müssen: bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, höhere Renten, Aufwertung der Berufe mit hohem Frauenanteil und eine gerechtere Verteilung der Care-Arbeit. Mit einem echten Schutz vor Diskriminierung und vor jeder Form sexistischer Gewalt, einer Verkürzung der Erwerbsarbeitszeit und einer Kinderbetreuung als Service public muss der Wandel hin zu einer wirklichen Gleichstellung endlich in Schwung gebracht werden.</p><p>Die SGB-Frauen blicken auf eine bewegte Kongressperiode zurück: die Idee des Frauen*streiks 2019 ging ja aus dem 13. Frauenkongress hervor, und setzte eine Dynamik in Gang, die seither nicht nachgegeben hat. Die feministische Bewegung hat ein historisches Ausmass erreicht und gezeigt, dass Frauen und LGBTIQ+-Personen eine Kraft sind, mit der jetzt gerechnet werden muss. Nach dem Frauen*streik hat die Corona-Pandemie ein Schlaglicht darauf geworfen, dass die Arbeit von Frauen zwar unentbehrlich, aber eben auch unterbewertet und unterbezahlt ist. Diese Erfahrungen sollen in der nächsten Kongressperiode in die Gewerkschaftsarbeit einfliessen und einen feministischen Schub im Kampf um Gleichstellung und Inklusion geben. Dafür wollen die Gewerkschaftsfrauen weiterhin die Zusammenarbeit mit feministischen Aktivist:innen pflegen und mit diesen neue Formen der Mobilisierung und des gewerkschaftlichen Aktivismus entwickeln. Nächstes Jahr wird der Kampf gegen die AHV 21 und für bessere Renten im Mittelpunkt stehen. Die Delegierten machten ausserdem ihre feste Entschlossenheit deutlich, einen neuen grossen feministischen Streik für das Jahr 2023 vorzubereiten.</p><h3 class="heading--h4">Gleichstellung, die den Namen verdient</h3><p>Neben der Verbesserung der Frauenrenten, für die die Teilnehmerinnen<a href="/themen/detail/rentenluecke-der-frauen-reduzieren-statt-verschlechtern-frauenkongress21"> ein deutliches Zeichen setzten</a>, ist eine zentrale Forderung des 14. SGB-Frauenkongresses die bessere Organisation der bezahlten und unbezahlten Betreuungs- und Pflegearbeit (Care-Arbeit). Auch wollen sich die Gewerkschaftsfrauen weiterhin für eine massgebliche Reduktion der Erwerbsarbeitszeit ohne Lohneinbussen einsetzen, damit Frauen und Männer bezahlte und unbezahlte Arbeit gleichmässig aufteilen und die Frauen bei den Löhnen aufholen können. Zudem soll es auch einen Elternurlaub geben, der diesen Namen verdient.</p><p>Per Resolution forderten die Delegierten ausserdem die Ratifizierung der ILO-Konvention 190, damit die Schweiz endlich entschieden gegen jegliche Form von sexualisierter Gewalt und Belästigung, insbesondere am Arbeitsplatz, vorgeht. Der Kongress drückte auch seine Solidarität mit Migrantinnen und Migranten ohne Papiere aus und forderte einen besseren Schutz der Vertrauensleute in den Unternehmen, wo die Schweiz beschämend zurückliegt.</p><h3 class="heading--h4">Hochkarätige Gäste</h3><p>Der 14. SGB-Frauenkongress mit seinem dichten und anregenden Programm konnte auf hochkarätige Referentinnen zählen: Nach einer Reise durch die Geschichte der SGB-Frauen mit der Historikerin Dore Heim tauschten sich Unia-Präsidentin Vania Alleva und VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber mit Nora Back, Präsidentin des Luxemburger Gewerkschaftsbundes OGB-L, über die Kraft weiblicher Mobilisierungen aus. Am Samstag berichteten die Soziologin Pauline Delage, die französische Gewerkschafterin Tiziri Kandi sowie Vertreterinnen des Gesundheitspersonals, das 2020 und 2021 hierzulande erfolgreiche Mobilisierungen durchgeführt hatte, von der Unterbewertung der (über)lebenswichtigen Arbeit von Frauen und von weiblichen Arbeitskämpfen. Die Themen Streik und Mobilisierungen, systemrelevante Frauenarbeit, Machtverteilung und internationale Solidarität sowie Digitalisierung und Uberisierung wurden in vier Workshops am Freitagnachmittag vertieft.</p><p>Als Höhepunkt des 14. Frauenkongresses verabschiedeten die delegierten SGB-Frauen eine Charta. Sie fasst die organisatorischen und politischen Leitplanken für eine feministische Gewerkschaftsbewegung zusammen. Die Charta wurde dem SGB-Präsidenten Pierre-Yves Maillard überreicht.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/d/csm_211112_Frauenkongress-CongresDesFemmes_AHV21-AVS21-NON_groupe_96d52b726c.jpg" length="472731" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7927</guid><pubDate>Fri, 12 Nov 2021 17:38:24 +0100</pubDate><title>Rentenlücke der Frauen reduzieren statt verschlechtern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/rentenluecke-der-frauen-reduzieren-statt-verschlechtern-frauenkongress21</link><description>Am heutigen Frauenkongress des SGB haben Delegierte aus der ganzen Schweiz bekräftigt, dass es mit den Frauenrenten auf- und nicht abwärts gehen muss.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten in der Schweiz immer noch mindestens ein Drittel weniger Rente als Männer. Die Ungleichheiten sind damit nach der Pensionierung noch grösser, als sie es bereits während des Arbeitslebens sind. Am heutigen Frauenkongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben daher delegierte Frauen aus der ganzen Schweiz bekräftigt, dass es mit den Frauenrenten auf- und nicht abwärts gehen muss. Die Gewerkschaftsfrauen werden gegen jede Verschlechterung und somit auch gegen das Vorhaben «AHV 21» und die damit geplante Erhöhung des Frauenrentenalters dezidierten Widerstand leisten: das haben sie am heutigen Kongress mit einer kollektiven Aktion bekräftigt.</p><p>2022 stehen in der Altersvorsorge wichtige Weichenstellungen an. Eine Reform müsste die Gelegenheit sein, die ökonomische Gleichstellung der Frauen endlich zu verbessern. Für den SGB ist klar: die Renten der Frauen müssen erhöht werden – und zwar mit einer solidarischen Finanzierung. Das ist gerade für Frauen mit Teilzeitanstellungen und tiefen Löhnen entscheidend.</p><p>Die Signale der Frauen könnten nicht deutlicher sein: Ende Januar haben über 300'000 Frauen den Appell gegen ihre Benachteiligung bei den Renten unterschrieben. Mitte September haben 15’000 Personen auf dem Bundesplatz gegen den geplanten Rentenabbau demonstriert. Doch das Parlament weigert sich, auf die Frauen zu hören und ihre Rentenlücke zu verringern. Vielmehr beschliesst es in der AHV mit der Rentenaltererhöhung eine Abbauvorlage auf Kosten der Frauen. Auch in der 2. Säule droht das Parlament die Ungerechtigkeiten zu verstärken: mit den neusten Entscheiden der Kommission bezahlen gerade Teilzeitangestellte und TieflöhnerInnen mehr – für eine noch tiefere PK-Rente.</p><p>Vor diesem Hintergrund haben heute die Delegierten des SGB-Frauenkongress in einer einstimmig angenommenen Resolution bekräftigt: es braucht solidarisch finanzierte Verbesserungen bei den Altersrenten der Frauen, sowohl in der 1. wie in der 2. Säule. Mit der 13. AHV-Rente und dem Sozialpartnerkompromiss für das BVG sind konkrete Vorschläge auf dem Tisch. Reformvorhaben, welche zu sinkenden Rentenleistungen führen, werden die Gewerkschaften hingegen dezidiert bekämpfen, angefangen mit dem Referendum gegen AHV 21: &nbsp;Die in diesem Projekt vorgesehenen Rentensenkung und Erhöhung des Frauenrentenalters sind inakzeptabel.</p><p>In einer eindrücklichen kollektiven Aktion haben die über 200 Teilnehmerinnen des Kongresses bekräftigt: «Hände weg von unseren Renten!».</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_211112_Frauenkongress-CongresDesFemmes_AHV21-AVS21-NON_cc4023c531.jpg" length="214937" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7921</guid><pubDate>Wed, 10 Nov 2021 14:15:57 +0100</pubDate><title>Mehr Anerkennung für die Arbeit der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mehr-anerkennung-fuer-die-arbeit-der-frauen-kongress2021</link><description>SGB-Frauenkongress 2021 am 12. und 13. November in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zwei Jahre nach dem grossen Streik von 2019, der vom letzten SGB-Frauenkongress lanciert wurde, treffen sich über 200 Gewerkschafterinnen aus dem ganzen Land in Bern, um sich auf die kommenden Kämpfe vorzubereiten. Im Mittelpunkt der Debatten steht die Anerkennung des Wertes der Arbeit, die von Frauen geleistet wird.</p><p>Trotz hoher Beachtung für das Thema der Gleichstellung bewegt sich leider nichts. Tiefere Löhne, noch tiefere Renten und zu teure Betreuungskosten stehen einer echten Gleichstellung im Weg. Branchen mit hohem Frauenanteil werden nach wie vor benachteiligt und Frauen am Arbeitsplatz sind noch immer nicht genügend vor Diskriminierung und Belästigung geschützt. Nur durch gewerkschaftliche Arbeit können konkrete Verbesserungen erreicht und strukturelle Veränderungen –&nbsp;wie eine gerechtere Verteilung der Betreuungs- und Pflegearbeit (Care-Arbeit) oder eine Reduzierung der bezahlten Arbeitszeit –&nbsp;in Gang gesetzt werden.</p><p>Die Delegierten der SGB-Verbände legen am Frauenkongress die gewerkschaftlichen Prioritäten in den Gleichstellungsthemen fest. Die Veranstaltung findet zweitägig statt am Freitag, 12. November von 10.00 bis 17.45 Uhr und am Samstag, 13. November von 9.00 Uhr bis 13.30 Uhr auf dem Gurten in Wabern / Bern.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/9/csm_180119_SGB_Frauenkongress0305_d2f8edcfe6.jpg" length="184727" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7899</guid><pubDate>Thu, 21 Oct 2021 10:10:31 +0200</pubDate><title>Gleichstellung und Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellung-und-geschlechterdiskriminierung-in-der-arbeitswelt</link><description>Juristische Tagung des SGB am 25. November</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Gleichstellungsgesetzt (GlG) wurde 2020 revidiert und dieses Jahr hat der SGB den entsprechenden Kommentar publiziert. Das Thema Diskriminierung auf Grund des Geschlechts am Arbeitsplatz verliert nicht an Aktualität: Jahr für Jahr zeigen die Lohnstatistiken beträchtliche Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau. Während sich gut die Hälfte der Unterschiede durch objektive Kriterien wie Ausbildung, Erfahrung und Branche erklären lassen, ist der Rest nichts Anderes als Lohndiskriminierung.</p><p>Aber die Geschlechterdiskriminierung geht weiter: Das Bundesgerichtsurteil hält fest, dass Diskriminierungen am Arbeitsplatz aufgrund der sexuellen Orientierung nicht unter das Gleichstellungsgesetz fallen! Wie kann vor diesem Hintergrund gegen Diskriminierungen von Frauen und der LGBTQIA+-Community vorgegangen werden?</p><p>Diesen Fragen geht die Juristische Tagung des SGB nach. Hochkarätige Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis berichten über den Stand der Wissenschaft sowie über möglichen Handlungsbedarf.</p><p>&nbsp;<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2021/Flyer-SGB_JurTagung-21_web.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-file-pdf far">&nbsp;</i>&nbsp; Komplettes Programm herunterladen</a><br><a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?id=18&amp;reset=1" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-pencil-alt fas">&nbsp;</i>&nbsp;zur Veranstaltung anmelden</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/4/csm_JurTagung21_becdf33d23.jpg" length="164141" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7693</guid><pubDate>Mon, 09 Aug 2021 15:42:55 +0200</pubDate><title>Auch für Arbeitnehmende wichtig: Ja zur Ehe für alle!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/auch-fuer-arbeitnehmende-wichtig-ja-zur-ehe-fuer-alle</link><description>Abstimmung vom 26. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Rechtsungleichheit begünstigt Diskriminierung, das wissen LGBTIQ-Arbeitnehmende nur zu gut. Deshalb ist die überfällige Einführung der Ehe für alle in der Schweiz auch ein wichtiger Schritt für mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt. Die Gewerkschaften setzen sich mit aller Kraft für ein Ja am 26. September ein.</p><p>Die Schweiz hinkt bei der rechtlichen Gleichstellung von LGBTIQ-Personen (lesbische, schwule, bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und queere Personen) dem europäischen Umland seit 20 Jahren hinterher. Mit der Erweiterung des «Diskriminierungsschutzes» im Strafgesetzbuch hat sich dieser Rückstand zuletzt zwar wieder verkleinert, ein gravierendes Defizit besteht aber weiterhin beim Zugang zur zivilrechtlichen Ehe. Nach vielen parlamentarischen Anläufen kommt es nun am 26. September zur Abstimmung über die «Ehe für alle"», nachdem konservative Kreise erfolgreich für das Referendum gegen die vom Parlament mit grossem Mehr verabschiedete Vorlage gesammelt haben.</p><p class="heading--h4">Konkrete Verbesserungen in der Arbeitswelt</p><p>Die beschlossene Revision des Zivilgesetzbuches spricht gleichgeschlechtlichen Paaren nicht nur das Recht auf Eheschliessung, sondern auch die erleichterte Einbürgerung der PartnerInnen sowie die gemeinsame Adoption und – für Frauenpaare – den Zugang zu Samenspenden in der Schweiz zu. All diese für heterosexuelle Paare selbstverständlichen Rechte werden gleichgeschlechtlichen Paaren auch mit der bereits seit 2007 existierenden «eingetragenen Partnerschaft» bis heute vorenthalten.</p><p>Ebenfalls eine wichtige Erleichterung brächte das neue Gesetz bei der Angabe des Zivilstands: Die Schweiz kennt heute keine allen gleichermassen offenstehende «zivile Ehe light», wie etwa den «PACS» in Frankreich, der auch von heterosexuellen Paaren gewählt werden kann. Folglich ist die insbesondere für Bewerbungen vorausgesetzte Angabe des Zivilstands («in eingetragener Partnerschaft») heute immer automatisch mit einem Zwangsouting verbunden. Und ein solches wirkt sich in der noch längst nicht vorurteils- und diskriminierungsfreien Arbeitswelt auch heute allzuoft nachteilig aus. Sei es bereits mit der Verweigerung einer Anstellung oder dann später mit sozialer Ausgrenzung am Arbeitsplatz oder Hänseleien auf dem Betriebsausflug.</p><p>Für die Arbeitswelt wichtig ist darüber hinaus zum Beispiel, dass viele grosse Firmen (und auch einige Gesamtarbeitsverträge) Regelungen zu Gunsten von Ehepaaren im gleichen Betrieb vorsehen, wie etwa das Recht auf gleichzeitigen Ferienbezug. Noch nicht überall gelten solche Bestimmungen auch für eingetragene Partnerschaften, die «Ehe für alle» würde einen Ausweg eröffnen.</p><p class="heading--h4">Es bleibt auch danach viel zu tun</p><p>Die «Ehe für alle» ist nicht nur ein längst überfälliges Signal an die Gesellschaft, sondern auch eine klare Botschaft an die Arbeitgebenden, dass LGBTIQ-Personen von nun an rechtlich annähernd gleichgestellt sind (zumindest für Lesben und Schwule wäre dies der Fall), und dass diese Gleichstellung in der Arbeitswelt auch konsequent gelebt werden muss.</p><p>Für die Gewerkschaften geht der Kampf gegen Diskriminierungen in der Arbeitswelt selbstverständlich auch nach dem 26. September weiter. Denn auch gleiche Rechte im Standesamt oder vor dem Traualtar verhindern nicht etwa missbräuchliche Entlassungen von Transpersonen während der Transition oder die doppelte Lohndiskriminierung von lesbischen Arbeitnehmerinnen. Doch genau auf solche konkreten Missstände kann nach einem Ja zur «Ehe für alle» am 26. September umso mehr der Fokus gelegt werden. Ein Nein hingegen würde die Schweiz gleichstellungspolitisch um Jahrzehnte zurückwerfen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Frau-Regenbogenfahne_Eva-Blanco-Fotografia_photocase.jpg" length="1053971" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7641</guid><pubDate>Mon, 21 Jun 2021 12:39:11 +0200</pubDate><title>Die Lohnlücke bei den Frauen muss konsequent bekämpft werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-lohnluecke-bei-den-frauen-muss-konsequent-bekaempft-werden</link><description>Schlussbericht zur Analyse der Lohnunterschied LSE</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern hat sich in den letzten Jahren vergrössert: Er liegt jetzt bei 19 Prozent, wovon fast die Hälfte reine Diskriminierung ist. Dies ist das erschreckende Ergebnis der Analyse des Bundesamtes für Statistik (BfS) zur wachsenden Lohnlücke bei den Frauen. Um diese zu schliessen fordert der SGB die konsequente sozialpartnerschaftliche Umsetzung des revidierten Gleichstellungsgesetzes. Ebenso wichtig sind bessere Löhne in Frauenbranchen, eine gerechte Verteilung der unbezahlten Familienarbeit zwischen Müttern und Vätern sowie ausreichend öffentlich finanzierte Entlastungsangebote wie Kitas und Tagesschulen.</p><p>Der neuste BFS-Bericht zur geschlechtsspezifischen Lohndifferenz dokumentiert, dass diese zwischen 2014 und 2018 zugenommen hat: Obwohl Frauen in der Bildung auf- und gar die Männer überholt haben, schlägt sich das nicht in besseren Löhnen nieder. Im Gegenteil, Frauen verdienen 19 Prozent weniger als Männer. Dieser Unterschied lässt sich unter anderem damit erklären, dass Frauen bei den Nettolöhnen unter 5‘000 Franken massiv übervertreten sind. Auch Sonderzahlungen spielen eine gewichtige Rolle: Diese sind im Durchschnitt der Gesamtwirtschaft bei Männern deutlichen höher als bei Frauen (415 vs. 155 Franken).</p><p>Gerade die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass die Löhne, die den mehrheitlich weiblichen Beschäftigten in der Reinigung, dem Detailhandel, den Gesundheitsberufen oder der Kinderbetreuung ausbezahlt werden, der enormen Verantwortung und Belastung dieser Arbeit nicht gerecht werden. Deshalb braucht es dringend eine monetäre Aufwertung dieser Berufe.</p><p>Während ein Teil der Lohndifferenz mit unterschiedlicher Berufswahl, Ausbildung und Karriereverläufen von Frauen und Männern erklärt werden kann, trifft dies auf knapp die Hälfte nicht zu. Auch wenn gemäss VerfasserInnen des Berichts allfällige nicht erhobene Faktoren wie zum Beispiel Teilzeiterwerbstätigkeit den unerklärten Lohnunterschied teilweise erklären könnten, geht der SGB davon aus, dass ein grosser Teil dieser gut 8 Prozent auf Diskriminierung beruht. Dafür spricht auch, dass der unerklärte Lohnunterschied bei Vollzeiterwerbstätigen mit 9 Prozent gar höher ist als bei Teilzeiterwerbstätigen (rund 7 Prozent), dass also auch ein Vollzeitpensum Frauen nicht vor einer Lohnlücke schützt.</p><p>Gegen diese Lohndiskriminierung braucht es griffige Massnahmen, die über das revidierte Gleichstellungsgesetz hinausgehen. Dass solche mehrheitsfähig sind, hat die Stimmbevölkerung des Kantons Jura gezeigt, die am 13. Juni mit 88 Prozent der Stimmen weitergehende Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung beschlossen hat.</p><p>Auch die bekannten Phänomenen Mutterschaftsstrafe und Vaterschaftsbonus finden sich im Bericht wieder: So sind erklärte und unerklärte Lohnunterschiede bei Verheirateten grösser als bei ledigen Frauen und Männern. Wenn Frauen Mütter werden, flacht ihre Lohnentwicklung tendenziell ab, während Vaterschaft tendenziell zu einem Lohnanstieg führt. Das hat einerseits damit zu tun, dass Frauen ihre Ansprüche bezüglich Karriere und Einkommen oft zugunsten der unbezahlten Familienarbeit zurückstecken (müssen). Andererseits spielen auch gesellschaftliche Stereotype eine gewichtige Rolle: Von verheirateten Frauen wird angenommen, dass sie weniger flexibel und leistungsorientiert sind, während in den verheirateten Männern immer noch der Familienernährer gesehen wird.</p><p>Um diese traditionelle Rollenteilung zu durchbrechen und auch Müttern die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu ermöglichen, braucht es dringend Rahmenbedingungen für eine gerechtere Verteilung der unbezahlten Familienarbeit auf Frauen und Männer sowie flächendeckende Entlastungsangebote der öffentlichen Hand wie Kitas, Tagesschulen und ambulante wie stationäre Betreuungsplätze für erwachsene Pflegebedürftige.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.jpg" length="370039" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7616</guid><pubDate>Mon, 14 Jun 2021 19:51:19 +0200</pubDate><title>Frauen*streik: ein starkes Signal für die Ungeduld der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauenstreik-ein-starkes-signal-fuer-die-ungeduld-der-frauen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gegen&nbsp;100 000 Frauen und solidarische Männer gingen heute anlässlich des 14. Juni auf die Strasse. Die Teilnehmer*innen an mehr als 40 von&nbsp;Gewerkschaften und regionalen Kollektiven organisierten Aktionen und Demonstrationen im ganzen Land sandten eine klare Botschaft: Es braucht jetzt endlich echte Fortschritte bei der Gleichstellung. Und jeder Rückschritt ist inakzeptabel, wie etwa mit der vorgeschlagenen Kürzung bei der AHV 21, die derzeit im Parlament diskutiert wird. Die Mobilisierung zeigt, dass die Gleichstellungsbewegung stark bleibt und ihre Ambitionen aufrechterhält: Respekt! Bessere Löhne. bessere Renten!</p><p>Steigende Lohnunterschiede, anhaltende Diskriminierung, zu niedrige Frauenrenten: Es gab viele Gründe, auch am 14. Juni 2021 zu demonstrieren. Zwei Jahre nach dem Frauen*streik 2019 ist die echte Gleichberechtigung noch weit entfernt. Und mit AHV 21 plant das Parlament sogar einen Rückschritt, denn diese Reform bedeutet eine Einsparung von einer Milliarde Franken pro Jahr auf dem Buckel der Frauen. Der Widerstand gegen dieses skandalöse Vorhaben stand heute im Mittelpunkt vieler Mobilisierungen, und es wird weiterhin auf entschlossenen Widerstand von Frauen und Gewerkschaften stossen.</p><p>In der ganzen Schweiz kamen bei Demonstrationen und Aktionen gegen 100&nbsp;000 Menschen zusammen. Diese Mobilisierung zeigt, dass das Engagement für Gleichberechtigung nichts von seiner Kraft verloren hat. Frauen und solidarische Männer forderten echte Fortschritte bei der Lohngleichheit, hat sich doch die Situation in den letzten Jahren noch verschlechtert. Es ist auch Zeit für eine bessere Anerkennung und Entlöhnung von Tätigkeiten, die hauptsächlich von Frauen ausgeführt werden, unabhängig davon, ob es sich um bezahlte oder unbezahlte Arbeit handelt. Das Parlament muss nun auf den Abbau bei der AHV verzichten und stattdessen endlich das gravierende Problem der Frauenrenten angehen, die nicht zum Leben reichen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/7/csm_2021-06-14-chur-20210614_173047_e6bbdf644e.jpg" length="525028" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7612</guid><pubDate>Mon, 14 Jun 2021 17:57:00 +0200</pubDate><title>14. Juni 2021: Respekt! Mehr Lohn, mehr Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/14-juni-2021-respekt-mehr-lohn-mehr-rente</link><description>Frauenstreiktag</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p><p class="lead">Steigende Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, andauernde Diskriminierungen und die skandalöse Frauenrentenlücke: Zwei Jahre nach dem historischen Frauen*streik sind wir von einer echten Gleichstellung noch weit entfernt. Und mit AHV 21 plant das Parlament sogar einen Rückschritt und will eine Rentenreform auf Kosten der Frauen durchdrücken. Deshalb gehen am 14. Juni auch die Gewerkschafterinnen wieder auf die Strasse. An über 40 Protestaktionen, Kundgebung und Demos fordern die Frauen: Respekt! Mit besseren Löhnen und besseren Renten.</p><h3 class="heading--h4">Frauenrentenlücke</h3><p>Die tieferen Löhne, Teilzeitpensen und unbezahlte Arbeit führen zur skandalös schlechten Rentensituation der Frauen – Frauen haben rund ein Drittel weniger Rente als Männer. Geht alles so weiter wie bisher, schliesst sich diese Lücke erst in 80 Jahren. Die Ren­tenlücke spiegelt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen der Frauen. Und solange wir in der Altersvorsorge nichts ändern, führt die typi­sche Erwerbskarriere der Frauen auch in Zukunft zu unwürdig tiefen Renten.</p><p>Viele Frauen erreichen deshalb nach der Pensionierung kaum je finanzielle Unabhängigkeit, ihre tiefen Renten reichen nicht zum Leben. Trotzdem richtet sich die Rentenreform AHV 21 gegen die Frauen. Die Erhöhung des Frauenrenten­alters wird deshalb auf erbitterten Wi­derstand stossen.&nbsp;«So nicht»: Die Bekämpfung dieser Rentenreform auf Kosten der Frauen steht im Mittelpunkt vieler Mobilisierungen an diesem 14. Juni.</p><h3 class="heading--h4">Tiefere Löhne und Diskriminierung</h3><p>In Branchen und Berufen mit hohem Frauenanteil sind die Löhne am tiefsten: Frauen müssen doppelt so häufig mit einem Tieflohn durchkommen wie Männer. Die Corona-Pandemie hat sehr deutlich gezeigt, dass die Arbeit von Frauen weder angemessen anerkannt noch korrekt entlöhnt wird. Viele Frauen arbeiten unter- oder unbezahlt: Um Kinder oder kranke Angehörige zu betreuen, verzichten sie auf Erwerbseinkommen. Und Frauen, die diese Arbeit beruflich in Kitas, Spitälern oder Pflegeheimen verrichten, leiden unter tiefen Löhnen und schwierigen Arbeitsbedingungen.</p><p>Das macht es umso unerträglicher, dass die Lohndiskriminierung zwischen 2014 und 2018 gestiegen ist, obschon die Frauen in dieser Zeit in der Bildung weiter aufgeholt haben. Auf diesen grösser werdenden Missstand werden gewerkschaftliche Aktionen um 15.19 Uhr an vielen Orten hinweisen. Ab dieser Zeit werden Frauen nicht mehr bezahlt – 5 Minuten früher als noch 2019.</p><p>Der Kampf gegen Ungleichheit ist daher aktueller denn je.&nbsp;Mit über 40 dezentralen Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen fordern Frauen im ganzen Land konkrete und schnelle Schritte für mehr Gleichstellung. Eine Übersicht der geplanten Aktionen ist auf <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a> zusammengestellt.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/frauenstreik/14Juni21-some.png" length="321159" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7598</guid><pubDate>Mon, 07 Jun 2021 09:47:58 +0200</pubDate><title>Weitere 80 Jahre Rentenlücke kommen nicht in Frage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/weitere-80-jahre-rentenluecke-kommen-nicht-in-frage</link><description>Eine Woche vor dem 14. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zentrale Forderungen der Frauen*streik-Bewegung werden auch zwei Jahre nach dem Streik ignoriert. Zwei Tage vor der grossen AHV-Debatte im Nationalrat bleibt die Bilanz miserabel: gerade erwerbstätige Frauen leiden weiterhin unter zu wenig Zeit, Lohn und Respekt. Die tieferen Löhne, Teilzeitpensen und unbezahlte Arbeit führen zur heute skandalös schlechten Rentensituation der Frauen – bei der kein Ende in Sicht ist. Neue Berechnungen des Schweizerischen Ge­werkschaftsbunds zeigen: Geht alles so weiter wie bisher, schliesst sich diese Lücke erst in 80 Jahren. Trotzdem richtet sich die Rentenreform AHV 21 gegen die Frauen. Die Erhöhung des Frauenrenten­alters wird an der Urne und auf der Strasse deshalb auf erbitterten Wi­derstand stossen. Die Frauen lassen sich nicht mehr vertrösten, ihre Ge­duld ist am Ende.</p><p>Die während des Erwerbslebens erlittenen Benachteiligungen der Frauen durch tiefere Löhne oder Teilzeitarbeit verstärken sich bei den Renten. Dass es eine Rentenlücke gibt, kann heute nicht mehr geleugnet werden. Die mittlere Pensionskas­senrente der Frauen, die 2019 pensioniert wurden, betrug monatlich 1’160 Fran­ken. Bei den Männern betrug sie 2’144 Franken. Nur bei der AHV ist die Renten­höhe fairer verteilt, da auch Erziehungs- und Betreuungszeiten rentenbildend sind. Unter dem Strich bleibt eine Rentendifferenz von einem Drittel.</p><p>Faktisch sind viele Frauen im Alter daher immer noch von Männern abhängig. Ihre tiefen Renten reichen nicht zum Leben. Die Gleichstellung in der Altersvorsorge kommt nicht vom Fleck: Wenn die Entwicklung so weitergeht wie bisher, wäre die Rentenlücke erst im Jahr 2100 überwunden. In 80 Jahren! Und mit der AHV 21 soll die Rentensituation der Frauen gar noch verschlechtert werden.</p><p>Die AHV ist die soziale Errungenschaft des 20. Jahrhunderts. Sie hat die Menschen von Existenzängsten befreit. Die AHV muss deshalb auch im 21. Jahrhundert der Motor für die Gleichstellung sein. Denn nur sie berücksichtigt die mehrheit­lich von Frauen erbrachte, nicht entlöhnte Pflege- und Sorgearbeit bei der Ren­tenberechnung. Deshalb muss die AHV gestärkt werden, die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.</p><p>An der heutigen Medienkonferenz zogen Gewerkschafterinnen und Vertreterinnen der SGK-N Bilanz, zwei Tage vor der entscheidenden Beratung zur AHV 21 im Nationalrat und eine Woche vor dem 14. Juni. Die Referentinnen zeigten auf, wo es bei der Gleichstellung vorwärtsgehen muss, dass die Rentenlücke der Frauen nicht mehr länger toleriert werden kann und weshalb sie auch am 14. Juni 2021 wieder zu Aktionen mobilisieren:</p><p>Unia-Präsidentin<strong> Vania Alleva</strong> sagte: «Zur bereits schwierigen Rentensituation der Frauen soll jetzt eine Erhöhung des Frauenrentenalters kommen, was faktisch zu einer Kürzung der sowieso schon tiefen Renten führen wird. Die AHV 21 trägt all den bestehenden Problemen nicht Rechnung, löst keines davon. Im Gegenteil, die Reform geht voll zulasten der Frauen und ist schlicht unzumutbar. Wir werden eine Erhöhung des Frauenrentenalters nicht zulassen.»</p><p><strong>Mattea Meyer, </strong>Co-Präsidentin SP Schweiz zeigte sich ernüchtert: «Statt endlich für Verbesserungen zu sorgen, kommt der bürgerlichen Mehrheit im Parlament nichts Besseres in den Sinn, als einen Rentenabbau durchzusetzen. Das ist ein Hohn, zwei Jahre nach dem Frauenstreik!»</p><p><strong>Léonore Porchet, </strong>Nationalrätin Grüne und Vizepräsidentin Travail.Suisse nannte die Fakten: «Die AHV 21 bringt Einsparungen von 10 Milliarden Franken zwischen 2022 und 2031, allein durch die Erhöhung des Rentenalters für Frauen. Dabei übernehmen Frauen einen gleich hohen oder sogar höheren Anteil an bezahlter und nicht bezahlter Arbeit wie die Männer und werden während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn benachteiligt.»</p><p>Grüne-Nationalrätin und VPOD Präsidentin <strong>Katharina Prelicz-Huber</strong> nannte ein Beispiel: «Eine Fachperson Betreuung im Kinderbetreuungsbe­reich verdient beim Berufseinstieg 4’000-4200 und nach 10 Jahren Erfahrung 4’500-4’700 Franken im Monat. Der Grund für die tiefen Löhne ist einzig, dass die Arbeit von Frauen geleistet wird. Ein Credit- und Riskmanager aber beginnt mit monatlich 8’750 Franken. Wenn die Fachperson Betreuung noch eigene Kinder hat und nur Teilzeit arbeitet, erwartet sie im Alter eine miserable, den Manager eine fürst­liche Rente. Eine unhaltbare Situation; eine Aufwertung der Pflege- und Care-Berufe ist dringend notwendig!»</p><p><strong>Gabriela Medici,</strong> stellvertretende SGB-Sekretariatsleiterin betonte: «Die Ren­tenlücke von heute spiegelt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen der Frauen von gestern. Doch solange wir in der Altersvorsorge nichts ändern, führt die typi­sche Erwerbskarriere der Frauen zu unwürdig tiefen Renten. Damit sind Frauen fak­tisch immer noch von den Männern abhängig, ansonsten reichen die tiefen Renten nicht zum Leben.»</p><p>Die Co-Präsidentin der SGB-Frauenkommission <strong>Patrizia Mordini </strong>betonte, «gerade in Anbetracht der steigenden Lohnungleichheit ist eine Erhöhung des Frauenrentenal­ters durch das Parlament respektlos, unwürdig und zynisch! Unsere Wut, die Wut der Frauen ist gross! Wir zeigen diese Wut am 14. Juni mit Lärm-Aktionen zum sym­bolischen Zeitpunkt 15.19 Uhr – ab dann arbeiten die Frauen nämlich neuerdings gratis! 2019 war dies noch um 15.24 Uhr.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/AHV_21/web_Logo-AHV21_DE.jpg" length="405668" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7568</guid><pubDate>Sat, 22 May 2021 15:44:00 +0200</pubDate><title>Respekt! Mehr Lohn, mehr Rente.</title><link>https://www.14juni.ch/</link><description>Von einer echten Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Deshalb mobilisieren wir uns wieder am 14. Juni.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/4_frauen_transparent.png" length="1093408" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7538</guid><pubDate>Wed, 28 Apr 2021 16:13:31 +0200</pubDate><title>Eine mutlose Absichtserklärung samt unsäglichem Affront</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellungsstrategie-bundesrat-mutlos-unsaeglicher-affront</link><description>Zur Gleichstellungsstrategie des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Auch der Bundesrat will zwei Jahre nach dem Frauen*streik vorwärts machen mit der Gleichstellung von Frauen und Männern. Dazu hat er eine Gleichstellungsstrategie erarbeitet und veröffentlicht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst das Bekenntnis zur Geschlechtergleichstellung, das der Bundesrat mit der Strategie abgibt, bedauert jedoch, dass er dabei mutlos und vage bleibt – zukunftsgerichtete Ideen für mehr Gleichstellung in bezahlter und unbezahlter Arbeit fehlen. Stattdessen leistet sich der Bundesrat mit der in der Strategie verankerten Erhöhung des Frauenrentenalters einen unsäglichen Affront.</p><p>Der Bundesrat legt mit der Gleichstellungsstrategie seine Ideen vor, wie er bis 2030 die Gleichstellung von Frauen und Männern weiterbringen will. Dies ist ein wichtiges Eingeständnis, dass auch zwei Jahre nach dem legendären Frauen*streik 2019 noch grosser Handlungsbedarf besteht und der Bund seinen Teil zur Lösung beitragen will. Leider beruht die Strategie auf einem engen Verständnis von Gleichstellung: Der Bundesrat fokussiert bei seinen Massnahmen weitgehend auf Schweizer Mittelstandsfrauen, die Situation von Frauen mit Migrationshintergrund oder in Tieflohnberufen sowie Personen, die sich nicht in die binäre Geschlechterordnung einordnen wollen oder können, wird höchstens am Rand angesprochen.</p><p>Stattdessen listet die Strategie Ziele und Massnahmen auf, die zu einem grossen Teil schon in der Umsetzung sind: Bekämpfung der Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern mittels Logib und Kontrollen im Beschaffungswesen, Förderung von Unternehmensprojekten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen der Bundesverwaltung usw. Der SGB begrüsst die Weiterverfolgung dieser Ziele durch den Bund und fordert die konsequente Umsetzung der Massnahmen. Positiv zu werten ist auch die angestrebte Verbesserung der Datenlage bezüglich Geschlecht in Bundesstatistiken und Erhebungen.</p><p>Doch wenn der Bundesrat mit seiner Strategie die Gleichstellung bis 2030 tatsächlich vorwärtsbringen will, braucht es ehrgeizigere und verbindliche Ziele sowie innovative Massnahmen, die über das aktuelle Arbeitsprogramm des Gleichstellungsbüros hinausgehen: Neben der angestrebten besseren beruflichen Integration der Frauen braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Löhne im Tieflohnsektor und in prekären Arbeitsverhältnissen. Es braucht Verbesserungen in der Altersvorsorge, damit Frauen auch nach der Pensionierung finanziell eigenständig sein können – dass der Bundesrat stattdessen in der Strategie eine Erhöhung des Frauenrentenalters vorsieht, ist ein Affront ohnegleichen. Es braucht eine kohärente nationale Familienpolitik, die dafür sorgt, dass Arbeitnehmer_innen mit Familienpflichten durch zahlbare, zugängliche und qualitativ gute Betreuungsangebote entlastet werden. Und es braucht dezidierte Massnahmen gegen Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Die vom Bundesrat vorgesehene Prüfung einer «möglichen Ratifizierung» der entsprechenden ILO-Konvention 190 reicht bei weitem nicht, die Schweiz muss die Konvention ohne Wenn und Aber ratifizieren.</p><p>Denn erst wenn die Gleichstellungsstrategie nicht einfach ein vages Lippenbekenntnis bleibt, sondern der Bund mit wirksamen Massnahmen verbindliche Ziele verfolgt, sind Verbesserungen bis 2030 auch tatsächlich möglich.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7510</guid><pubDate>Tue, 30 Mar 2021 09:30:50 +0200</pubDate><title>Die Chance für eine zukunftsfähige Familienpolitik packen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-chance-fuer-eine-zukunftsfaehige-familienpolitik-packen</link><description>Auch WBK-S stärkt Engagement des Bundes bei familienergänzender Kinderbetreuung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) will nun auch die Schwesterkommission des Ständerats WBK-S das finanzielle Engagement des Bundes bei der familienergänzenden Kinderbetreuung stärken. Der SGB begrüsst, dass die WBK-S die Parlamentarische Initiative für die Verstetigung der Bundesfinanzhilfen für die Kinderbetreuung unterstützt und fordert, dass das Bundesengagement auch an Kriterien bezüglich Qualität und Arbeitsbedingungen geknüpft wird.</p><p>Gemeinhin gilt die Kinderbetreuung in der Schweiz als Privatsache: Die Wartelisten für einen Platz in der familienergänzenden Kinderbetreuung sind lang, die Beiträge der öffentlichen Hand tief und umso höher sind die Kosten, welche die Familien tragen müssen. Kein Wunder, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für viele Erwerbstätige von der Gratisarbeit der Grosselterngeneration abhängig ist.</p><p>Dieses Schweizer Modell der Familienpolitik ist spätestens mit der ersten Corona-Welle ins Wanken gekommen: Ohne die durch das Parlament beschlossene finanzielle Unterstützung der Kinderbetreuungsinstitutionen hätten Konkurse und Kitaschliessungen die Gleichstellung in der Schweiz um Jahre zurückgeworfen.</p><p>Nun gilt es, die familienergänzende Kinderbetreuung für die Zukunft aufzustellen und krisenresistent zu gestalten: Es braucht genügend Plätze in hoher Qualität für alle Kinder, die Aufwertung der Arbeit in der Kinderbetreuung über gute Arbeitsbedingungen und Löhne sowie eine ausreichende Finanzierung durch die öffentliche Hand, damit die Plätze für alle Familien bezahlbar sind.</p><p>Mit der Annahme der Parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» hat die WBK-S die Tür für die Diskussion über diese Massnahmen geöffnet. Der SGB wird sich in dieser Diskussion für eine fortschrittliche nationale Familienpolitik engagieren, die angemessene Beiträge des Bundes mit Kriterien bezüglich Qualität und Arbeitsbedingungen verknüpft.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.jpg" length="198344" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7487</guid><pubDate>Mon, 08 Mar 2021 07:59:05 +0100</pubDate><title>Internationaler Frauenkampftag – jetzt erst recht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/internationaler-frauenkampftag-2021</link><description>8. März 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der diesjährige Weltfrauentag ist speziell: Physische Treffen sind nur eingeschränkt möglich, an grosse Mobilisierungen ist gar nicht zu denken. Doch der Kampfgeist der Gewerkschaftsfrauen ist nach einem Jahr Corona grösser denn je. Deshalb bietet der SGB zusammen mit dem gewerkschaftlichen Bildungsinstitut Movendo ab dem 8. März eine feministische Kurswoche an – um bereit zu sein für die Zeit, in der Mobilisierungen draussen wieder möglich sind.</p><p>Am 8. März 2020 kamen die Frauen* noch auf Strassen und Plätzen zusammen, um gemeinsam den internationalen Tag der Frau zu begehen. Kurze Zeit später mussten sie versuchen, im Homeoffice Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen. Oder sie riskierten ihre Gesundheit, während sie schlecht geschützt im Tieflohnbereich die Gesellschaft am Laufen hielten, sei es als Lebensmittelverkäuferinnen, als Kinderbetreuerinnen oder in Gesundheitsberufen. Kitas mussten zwar offen bleiben, doch mehr finanzielle Unterstützung für den Betrieb unter sehr schwierigen Bedingungen sprach die Politik erst auf Druck der vom SGB gegründeten Koalition Kinderbetreuung.</p><p>Corona hat deutlich gezeigt: Die bürgerliche Schweizer Politik tut sich schwer, die unentbehrliche Arbeit, die Frauen unbezahlt oder schlecht bezahlt leisten, anzuerkennen. Statt längst fällige Lohnerhöhungen für die Frauen in systemrelevanten Berufen gab es Applaus vom Balkon und allenfalls noch einen Kugelschreiber oder 100 Franken Einmalprämie als Dank für den Einsatz in der Pandemiebekämpfung. Doch Frauen wollen Löhne, die ihrer Verantwortung und der Belastung durch ihre Arbeit entsprechen. Sie wollen faire Arbeitsbedingungen und Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familienarbeit ermöglichen, ohne dass dabei die eigene Gesundheit auf der Strecke bleibt. Dafür kämpfen die Gewerkschaften am 8. März – und an allen anderen Tagen.</p><p>Dieser Kampf kann zurzeit nicht draussen stattfinden. Deshalb bieten der SGB und das gewerkschaftliche Bildungsinstitut Movendo ab dem 8. März mit einer feministischen Kurswoche einen virtuellen Raum an, in dem sich Frauen* zu den Themen Altersvorsorge, Arbeit, Auswirkungen von Covid 19 auf Frauen, sexualisierte Gewalt und starke Vorbilder in der Gewerkschafsarbeit informieren und austauschen können. Damit sie diese Themen auf die Strasse tragen können, wenn Mobilisierungen wieder möglich sind.</p><p><a href="https://www.movendo-digital.ch/frauen" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Zum Kursangebot</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/c/csm_Kurswoche_6ed0110d20.png" length="213078" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7474</guid><pubDate>Thu, 25 Feb 2021 15:14:53 +0100</pubDate><title>Feministische Kurswoche zum 8. März</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/feministische-kurswoche-zum-8-maerz</link><description>Digitales Bildungsangebot anlässlich des Internationalen Frauentags</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der 8. März ist der internationale Frauenkampftag – normalerweise begehen wir ihn gemeinsam draussen. Dieses Jahr ist einiges anders: Obwohl die Corona-Pandemie deutlich gezeigt hat, wie unentbehrlich und unterbewertet die Arbeit der Frauen* ist, dürfen wir diesen 8. März nicht physisch zusammenkommen.</p><p>Aber treffen werden wir uns trotzdem – in einer feministischen Kurswoche, die der SGB gemeinsam mit Movendo anbietet: Erfahre unter <a href="https://www.movendo-digital.ch/frauen#services" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">movendo-digital.ch/frauen</a> ab dem 3. März mehr zu Themen wie der Altersvorsorge von und für Frauen, der Gewerkschaftsgeschichte aus feministischer Sicht, zu sexueller Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz und was du dagegen tun kannst, zu den Auswirkungen von Covid 19 auf die Frauen sowie über die ungleiche Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern.</p><p>In der Woche vom 8. März kannst du dann online mit den Referentinnen und weiteren Interessierten diskutieren, Fragen klären und Pläne schmieden, wie wir weiterkommen auf unserem feministischen Weg. So dass wir bereit sind, wenn wir uns wieder draussen mobilisieren dürfen – zum Beispiel am 14. Juni!</p><p><a href="https://movendo-digital.ch/frauen/#services" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Zum Kursangebot</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/jungeFrau-Headset-Homeoffice-Videokonferenz_fizkes-istock.jpg" length="251170" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7468</guid><pubDate>Mon, 22 Feb 2021 11:54:57 +0100</pubDate><title>Grössere Lohnunterschiede – steigende Lohndiskriminierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/groessere-lohnunterschiede-steigende-lohndiskriminierung</link><description>Analyse der Lohnstrukturerhebung 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohndiskriminierung und die Gesamtlohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind zwischen 2014 und 2018 gestiegen, wie die neuste Analyse der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik zeigt. Diese Entwicklung muss dringend gestoppt und umgekehrt werden – mit der konsequenten Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes und einer neuen, fairen Verteilung der bezahlten und unbezahlten Betreuungsarbeit.</p><p>Seit 40 Jahren legt die Bundesverfassung den Grundsatz gleicher Löhne fest, seit 25 Jahren ist dessen Umsetzung im Gleichstellungsgesetz konkretisiert. Doch die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass es mit der Umsetzung mehr denn je hapert: So ist der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern von 2014 bis 2018 um fast einen Prozentpunkt auf 19 Prozent gestiegen, der unerklärte, meist diskriminierende Anteil daran um 3 Prozentpunkte auf 45.4 Prozent. Das heisst, dass Frauen in der Schweiz für gleichwertige Arbeit 8.6 Prozent weniger verdienen als Männer – das entspricht jeden Monat 686.45 Franken. Insgesamt verdienen Frauen monatlich im Mittel 1512 Franken weniger als Männer.</p><p>Auffällig ist, dass der Lohnunterschied, der sich mit Ausbildung, Berufserfahrung und Hierarchiestufen erklären lässt, über die beobachteten Jahre mit gut 10 Prozent etwa gleich gross geblieben ist, aber die Lohndiskriminierung gestiegen ist. Das bedeutet, dass die Revision des Gleichstellungsgesetzes, die letzten Sommer in Kraft getreten ist, tatsächlich zu spät gekommen ist und deshalb nun umso konsequenter umgesetzt werden muss. Der SGB erwartet, dass die Unternehmen ihre Pflicht wahrnehmen, ihre Lohnsysteme mit den Sozialpartnern auf Diskriminierung analysieren und diskriminierende Löhne umgehend anpassen.</p><p>Doch auch der sogenannt nicht diskriminierende Lohnunterschied ist mit 10 Prozent zu gross, denn auch er beruht auf diskriminierenden Strukturen im Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft: Frauen arbeiten oft in Berufen, die nicht ihrem Wert entsprechend entlöhnt sind, und schlagen rasch einmal an der gläsernen Decke an, von wo aus ein weiterer Karriereaufstieg kaum mehr möglich ist. Spätestens nach der Familiengründung übernehmen Frauen zudem noch einen grossen Teil der anfallenden unbezahlten Arbeit, was sich aufgrund der Struktur des Arbeitsmarkts (Möglichkeit der und Entlöhnung von Teilzeitarbeit) ebenfalls in einem tieferen Lohn für die bezahlte Arbeit niederschlägt.</p><p>Neben Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung fordert der SGB deshalb Massnahmen, damit Frauen wegen der Übernahme von Sorgearbeit keine Lohneinbussen mehr riskieren. Dies bedeutet genügend durch die öffentliche Hand finanzierte Betreuungsangebote und Strukturen, die eine faire Aufteilung der restlichen unbezahlten Arbeit auf Männer und Frauen erlauben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.jpg" length="370039" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7466</guid><pubDate>Fri, 19 Feb 2021 20:29:05 +0100</pubDate><title>Höchste Zeit: Mehr Bundesgelder für die Kinderbetreuung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/hoechste-zeit-mehr-bundesgelder-fuer-die-kinderbetreuung</link><description>Parlamentarische Initiative der WBK-N</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Was der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB schon lange fordert, könnte endlich umgesetzt werden: Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates WBK-N will mehr Bundesgelder für die familienergänzende Kinderbetreuung. Bisher sind die öffentlichen Beiträge in der Schweiz rekordmässig tief, dafür zahlen die Eltern umso mehr. Eine gesellschaftliche Aufgabe wurde so viel zu lange ins Private abgeschoben.</p><p>Dass die WBK-N die Bundesfinanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung nun permanent ausgestalten will, ist ein Erfolg des SGB und der Koalition Kinderbetreuung, die sich seit der ersten Corona-Welle unter Leitung des SGB für Verbesserungen einsetzt.</p><p>Die familienergänzende Kinderbetreuung ist ein Schlüssel für mehr Gleichstellung im Erwerbsleben: Viel zu oft organisieren die Familien die Kinderbetreuung privat – mit Hilfe der Gratisarbeit von Grosseltern oder Müttern, die dafür ganz oder teilweise auf ihr Einkommen verzichten. Grund für diese Arrangements sind das fehlende Kinderbetreuungsangebot und die überhöhten Preise, die Eltern hierzulande dafür zahlen müssen.</p><p>Der SGB fordert deshalb seit langem die Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand. Wie die Bildung sollte auch die Betreuung der Kinder als Service public allen Familien zugänglich sein. Es braucht eine national kohärente Familienpolitik, die einheitliche Rahmenbedingungen für die Finanzierung und die Qualität der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung vorsieht sowie die Arbeitsbedingungen regelt. Die von der WBK-N beschlossene Verstetigung und Anpassung der Finanzhilfen, mit denen der Bund bisher die Kantone bei der Schaffung neuer Plätze und der Vergünstigung der Elterntarife unterstützt, ist ein wichtiger erster Schritt: Die Befristung des Gesetzes muss aufgehoben, die Gelder für die Reduktion der Elterntarife fortwährend statt wie bisher degressiv ausbezahlt werden.</p><p>Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die Finanzhilfen an Kriterien bezüglich Tarifen, Betreuungsschlüssel (ohne Einbezug von Praktikant_innen), Mindestlöhnen und Arbeitszeiten geknüpft sind. Ziel sind gute Bedingungen für Eltern, Kinder und Betreuungspersonal. Und wie bisher sollen die Finanzhilfen nicht nur in der vorschulischen Betreuung, sondern auch bei den schulergänzenden Strukturen zum Einsatz kommen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.jpg" length="198344" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7460</guid><pubDate>Wed, 17 Feb 2021 18:34:21 +0100</pubDate><title>Kinderbetreuung: Und der Bund kann doch … </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kinderbetreuung-und-der-bund-kann-doch</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Obwohl das SGB-Ziel der Kinderbetreuung als Service public nur über eine Verfassungsänderung erreicht werden kann, gibt die Bundesverfassung dem Bund schon jetzt sehr viel mehr Handhabe um aktiv zu werden, als der Bundesrat anerkennen will. Dies zeigt ein kürzlich erschienenes Rechtsgutachten. Eine kohärente nationale Familienpolitik ist möglich und nötig – damit Familien und Betreuungspersonal schweizweit von den gleichen fairen Rahmenbedingungen profitieren.</p><p>Ziel des SGB ist, dass die familienergänzende Kinderbetreuung als Service public organisiert und durch die öffentliche Hand finanziert wird – genau wie die Bildung in der Volksschule. Es sollte genauso selbstverständlich sein, dass alle Kinder von einem öffentlichen Betreuungsangebot profitieren, wie, dass sie in eine öffentliche Schule gehen. Dafür braucht es jedoch eine Verfassungsänderung, was bekanntlich nicht von heute auf morgen geschieht.</p><p>Heute herrscht in der Schweiz, was die familienergänzende Kinderbetreuung angeht, Föderalismus in Reinform: Die Elternbeiträge liegenje nach Kanton irgendwo zwischen 36 und 70 Prozent der Vollkosten. Die Arbeitsbedingungen sind in jedem Kanton anders geregelt, mal über einen Gesamtarbeitsvertrag (Genf und Waadt), sehr viel öfter ohne. In einigen Städten haben die Kinder ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz, andernorts müssen die Eltern ihr Kind schon vor der Zeugung anmelden, um Chancen auf einen Platz zu haben. Und auch eine nationale Kinderbetreuungsstatistik, die eine Übersicht über Angebot und Nachfrage geben würde, leistet sich die Schweiz nicht.</p><p>Der Bundesrat verteidigt das Fehlen einer nationalen kohärenten Politik in der Kinderbetreuung und seinen mageren finanziellen Beitrag von jährlich 50 Millionen Franken mit der Bundesverfassung, welche die Verantwortung für die Familienpolitik den Kantonen auferlegt und dem Bund nur subsidiäre Kompetenzen gibt (Art. 116 Abs. 1). So auch wieder in seinem im Februar publizierten Bericht zur Politik der frühen Kindheit: Zwar gesteht der Bundesrat Lücken in der Politik der frühen Kindheit ein, insbesondere bei der familienergänzenden Kinderbetreuung. Er zeigt sich auch bereit, eine nationale Kinderbetreuungsstatistik zu prüfen, doch viel mehr will er nicht dazu beitragen, dass die aufgelisteten Lücken geschlossen werden.</p><p>Dabei hätte der Bund sehr viel mehr Kompetenzen bezüglich Kinderbetreuung, wenn er diese nicht nur als Familienpolitik, sondern auch als Gleichstellungs- und Arbeitsmarktpolitik verstehen würde. Denn, wie ein ebenfalls im Februar erschienenes Rechtsgutachten zu den Zuständigkeiten des Bundes im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (Pascal Mahon und Batsheba Huruy, 2021) zeigt, ermöglicht die Verfassung zusätzlich mit Art. 8 Abs. 3 zur Gleichstellung sowie Art. 110 Abs. 1 zum Arbeitnehmendenschutz ein weitergehendes Engagement des Bundes.</p><p>Auch ohne Verfassungsänderung kann und soll der Bund also Rahmenbedingungen setzen für eine kohärente nationale Familienpolitik: Er muss die Finanzierung der Angebote so regeln, dass Familie López in Zürich nicht sehr viel mehr für die Betreuung ihrer Kinder zahlt als Familie Vuillemier in Lausanne. Er muss angemessene Vorgaben zu Qualität und Arbeitsbedingungen machen, so dass schweizweit ein pädagogisch begründeter Betreuungsschlüssel ohne Anrechnung von Praktikant_innen gilt und der Lohn den Anforderungen und der Verantwortung der Arbeit entspricht. Er muss die Kantone und Gemeinden angemessen finanziell bei der Bewältigung dieser wichtigen Aufgaben unterstützen. Und er soll eine nationale Kinderbetreuungsstatistik nicht nur prüfen, sondern umsetzen, und das Bundesamt für Statistik dafür mit genügend Ressourcen versehen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.jpg" length="135859" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7456</guid><pubDate>Wed, 17 Feb 2021 09:35:40 +0100</pubDate><title>Analyse: Die Rentenlücke der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/frauenrenten</link><description>Die SGB-Analyse zeigt: Frauen erhalten ein Drittel weniger Rente, in der zweiten Säule sind es sogar 50%, die sie weniger erhalten als die Männer.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/frauenrenten/00_DE_SGB_Chart_Rentenrueckstand_some.png" length="56947" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7361</guid><pubDate>Wed, 09 Dec 2020 15:00:06 +0100</pubDate><title>Keine Ausrede mehr für KMU mit weniger als 50 Angestellten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/keine-ausrede-mehr-fuer-kmu-mit-weniger-als-50-angestellten</link><description>Das neue Logib Modul 2 erlaubt auch kleinen Unternehmen die Überprüfung auf Lohndiskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Jetzt können endlich auch kleine Unternehmen ihre Löhne auf Diskriminierung hin analysieren. Möglich macht dies das neue Logib Modul 2, das der Bund seit dem 3. Dezember als Early Access zur Verfügung stellt. Das ältere Logib Modul 1 kann nur in Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden eingesetzt werden.</p><p>Obschon Verfassung und Gesetz die Lohngleichheit seit Jahrzehnten vorschreiben, konnten kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden die Einhaltung der Lohngleichheit in ihrem Betrieb bisher nicht selbst überprüfen. Denn Logib, das Standardanalysemodell des Bundes, beruht auf einer statistischen Methode, die erst ab rund 50 Lohndossiers zuverlässige Ergebnisse liefert. Deshalb forderten die SGB-Gewerkschaften schon lange eine Methode, die auch bei kleineren Unternehmen funktioniert. Ein Pilotprojekt wurde 2011 durchgeführt, doch die definitive Einführung verzögerte sich trotz Druck des SGB um Jahre.&nbsp;</p><p>Fast zehn Jahre nach dem Pilotprojekt hat der Bund Logib nun endlich um das Modul 2 erweitert. Dieses basiert auf der sogenannten analytischen Arbeitsbewertung. Für jede Tätigkeit wird ein sogenannter Funktionswert berechnet, und zwar aufgrund der vorher vom Betrieb definierten Anforderungen und Belastungen dieser Arbeit. Das Logib Modul 2 prüft dann, ob zwei Stellen mit gleichem Funktionswert jeweils auch gleich entlöhnt sind und kann so Lohndiskriminierungen offenlegen.</p><p>Regulär lanciert und durch Schulungsangebote sowie Support begleitet wird das neue Analyseinstrument zwar erst im Mai. Doch interessierte Unternehmen können sich schon jetzt für den sogenannten Early Access anmelden und erhalten einen Zugang zum Tool. Das bedeutet, dass kein Unternehmen – auch wenn es noch so klein ist – mehr behaupten kann, es halte die Lohngleichheit ein, könne dies aber mangels Überprüfungsmöglichkeit nicht belegen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.jpg" length="370039" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7346</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2020 11:01:12 +0100</pubDate><title>Wenn die Schweiz bei der Vereinbarkeit plötzlich Spitzenreiterin ist</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/wenn-die-schweiz-bei-der-vereinbarkeit-ploetzlich-spitzenreiterin-ist</link><description>Irreführende Interpretation der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eigentlich ist es bekannt: Die Schweiz kann sich nicht einer besonders fortschrittlichen Familienpolitik rühmen. Umso mehr lässt die Meldung des Bundesamts für Statistik (BfS) aufhorchen, wonach die Schweiz in Europa zu den Besten gehöre, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht.</p><p>Das BfS publiziert regelmässig Statistiken zur Familienpolitik und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die meisten stellen der Schweiz kein gutes Zeugnis aus. Gemäss der neusten Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) soll das nun anders sein. Doch bei näherem Hinsehen zeigen die SAKE-Zahlen in erster Linie, dass in der Schweiz mehrheitlich gut bezahlte Arbeitnehmende flexibel sind, wenn es um die Arbeitszeit geht: So können fast 70 Prozent der Arbeitnehmenden (mehr Männer als Frauen) in der Regel Arbeitsbeginn oder -ende aus familiären Gründen kurzfristig um eine Stunde schieben, und immerhin gut die Hälfte der Arbeitnehmenden (mehr Frauen als Männer) kann in der Regel einen Tag frei nehmen, ohne dafür Ferientage beziehen zu müssen.</p><p>Das kann, wie das BfS feststellt, tatsächlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vereinfachen, etwa wenn Kita-Öffnungszeiten das Pendeln an den Arbeitsplatz erschweren. Doch es genügt bei weitem nicht, um aus der Schweiz ein vereinbarkeitsfreundliches Land zu machen – schon nur, weil Menschen mit tieferen Löhnen deutlich seltener von diesen Möglichkeiten profitieren als gut Verdienende und Führungskräfte.</p><p>Dass die Schweiz in Sachen Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Entwicklungsland geblieben ist, zeigen auch weitere Ergebnisse in der gleichen Publikation: Die Schweiz ist nämlich immer noch Spitzenreiterin bei den Frauen, die wegen der Kinderbetreuung ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder für längere Zeit ganz aufgeben – auch wenn sich diese Werte gemäss einer weiteren SAKE-Publikation seit 2010 verbessert haben.</p><p>Das führt zu Einkommenseinbussen und finanzieller Abhängigkeit. Dazu kommt, dass diese Frauen auch häufig anspruchslosere berufliche Tätigkeiten übernehmen als vor der Geburt ihrer Kinder. Das heisst, Frauen (und einige Männer) verzichten zugunsten der Kinderbetreuung auf finanzielle Unabhängigkeit und spannende Arbeit. Die Folgerung des BfS, dass Teilzeit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtere, wirkt vor diesem Hintergrund zynisch. Vereinbarkeit bedeutet eben gerade nicht, dass Arbeitnehmende – mehrheitlich Frauen – zugunsten der Betreuung von Kindern und Angehörigen auf einen Teil ihres Einkommens und eine herausfordernde Arbeit verzichten müssen.</p><p>Vereinbarkeit bedeutet nicht, dass Mütter längere Pausen von der Erwerbsarbeit machen müssen. Und Vereinbarkeit bedeutet auch nicht, dass Eltern später mit der Arbeit beginnen können oder früher gehen müssen, weil die Normalarbeitszeiten überlang und die Öffnungszeiten der Kitas zu kurz sind. Dass Menschen mit Betreuungspflichten auf diese Art Flexibilität angewiesen sind, unterstreicht im Gegenteil einmal mehr, dass die Vereinbarkeit in der Schweiz nicht gegeben ist.</p><p>In vereinbarkeitsfreundlichen Ländern mit einer fortschrittlichen Familienpolitik gibt es Betreuungsangebote, die durch die öffentliche Hand finanziert sind und allen Menschen bedarfsgerecht und unentgeltlich zur Verfügung stehen. Eine fortschrittliche Familienpolitik beinhaltet auch eine Elternzeit, damit sich beide Elternteile von Anfang an um den Nachwuchs kümmern können. Erst wenn die Schweiz für Rahmenbedingungen sorgt, die Menschen mit Betreuungspflichten entlasten und sie nicht zwingen, ihre Arbeitszeiten um die Betreuung ihrer Liebsten herum zu drapieren, kann sie in Sachen Vereinbarkeit aufholen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Vater-stillt-Kleinkind_O_Lypa-iStock_6e3671e848.jpg" length="133364" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7282</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2020 12:10:49 +0200</pubDate><title>Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub sind erst der Anfang</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/zwei-wochen-vaterschaftsurlaub-sind-erst-der-anfang</link><description>Eidg. Volksabstimmung: Deutliches Ja zum Vaterschaftsurlaub</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das deutliche Ja zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zeigt, dass die Schweizer Stimmberechtigten die Gleichstellung befürworten und in der Familienpolitik aufholen wollen. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch nach dem Säuglingsalter zu gewährleisten, muss die öffentliche Hand nun endlich das Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung ausbauen. Und der logische nächste Schritt ist eine Elternzeit.</p><p>Die breite Zustimmung zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zeigt, dass die Stimmberechtigten in Sachen Gleichstellung endlich aufholen und nicht mehr das europäische Schlusslicht sein wollen. Der Vaterschaftsurlaub muss der Aufbruch zu einer Familienpolitik sein, die es Männern und Frauen erlaubt, sich gleichberechtigt um Familie und Erwerbseinkommen zu kümmern.</p><p>Dazu braucht es prioritär eine Verstärkung des Betreuungsangebots. Der SGB bekräftigt deshalb seine Forderung nach einem bedarfsgerechten Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung, das als unentgeltlicher Service public ausgestaltet werden muss. Der SGB hat nach dem Frauen*streik 2019 sein Engagement für umfassende Betreuungsangebote als Service public intensiviert und sieht sich durch die grosse Zustimmung zum Vaterschaftsurlaub darin bestätigt.</p><p>In der konkreten Umsetzung auf Branchen- und Firmenebene werden sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die SGB-Gewerkschaften dafür einsetzen, dass der neue gesetzliche Vaterschaftsurlaub die bestehenden GAV-Errungenschaften ergänzt. In GAV, die bereits einen Vaterschaftsurlaub vorsehen, sollte dieser zusätzlich zu den zwei Wochen gezählt werden. Zehn Tage sind das absolute Minimum, das weiter ausgebaut werden muss.</p><p>Der SGB wird sich weiterhin mit verschiedenen Organisationen für eine längere Elternzeit einsetzen. Es ist vielfach belegt, dass eine solche nicht nur für Kinder und Eltern Vorteile bringt, sondern auch für Wirtschaft und Gesellschaft. Insbesondere hilft sie Müttern und Vätern dabei, sich Berufs- und Familienarbeit fair aufzuteilen, ohne dabei in alte Geschlechtsrollen zurückzufallen: Eine längere Elternzeit fördert das Engagement der Väter in der Kinderbetreuung und die Erwerbsintegration der Mütter.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Vater-stillt-Kleinkind_O_Lypa-iStock_6e3671e848.jpg" length="133364" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7252</guid><pubDate>Sun, 27 Sep 2020 15:36:00 +0200</pubDate><title>Klares Bekenntnis zu einer sozialen Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/klares-bekenntnis-zu-einer-sozialen-schweiz</link><description>SGB-Kommentar zu den Ergebnissen der Volksabstimmungen vom 27.9.2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Abstimmenden haben Steuergeschenke an Reiche klar verworfen und den Vaterschaftsurlaub deutlich unterstützt. Das sind wichtige Signale für eine progressive Politik in der Schweiz. Sie ebnen den Weg für gerechte Lösungen für konkrete Probleme. Mit dem Genfer JA zu einem gesetzlichen Mindestlohn erhöht sich die Zahl der Kantone mit einem solchen Schutz für Bereiche ohne Gesamtarbeitsverträge auf vier.</p><h4>Steuergeschenke an Reiche deutlich gestoppt</h4><p>Die&nbsp;Schweizer Stimmberechtigten haben heute eine Steuersenkung für hohe Einkommen,&nbsp;die als Familienunterstützung getarnt war, abgelehnt. 70 Prozent der&nbsp;Steuersenkung für die 20&nbsp;Prozent einkommensstärksten Familien: Die Unangemessenheit&nbsp;dieser Massnahme angesichts der konkreten Kaufkraftprobleme der Haushalte in&nbsp;der Schweiz war unübersehbar. Vor dem Hintergrund der&nbsp;Krise, in der viele Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen grosse&nbsp;Schwierigkeiten haben,&nbsp;über die Runden zu kommen, wurde die Absurdität dieses&nbsp;Projekts noch deutlicher.</p><p>Jetzt müssen die strukturellen Probleme&nbsp;der Kindertagesbetreuung in der Schweiz angegangen und gelöst werden. Dazu&nbsp;gehört die rasche&nbsp;Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze ebenso wie die&nbsp;Senkung des von den Eltern zu tragenden Kostenanteils. Der SGB wird sich&nbsp;weiterhin dafür einsetzen, dass die Tagesbetreuung als echter&nbsp;Service public&nbsp;verstanden wird.</p><p>Des Weiteren hat für den SGB die Förderung&nbsp;der Kaufkraft von Arbeitnehmenden mit niedrigen und mittleren Einkommen nach&nbsp;wie vor höchste Priorität. Es geht einerseits darum, zu verhindern, dass&nbsp;die&nbsp;von Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust Betroffenen in die Prekarität&nbsp;abrutschen, andererseits gegen eine wirtschaftliche Abwärtsspirale anzukämpfen.&nbsp;Das heutige Nein öffnet den Weg für wirksame&nbsp;und schnelle Massnahmen, die allen&nbsp;zugutekommen, wie zum Beispiel die Senkung der Krankenkassenprämien durch&nbsp;einen Abbau der Krankenkassen-Reserven.</p><p>«In einer derart angespannten sozialen und&nbsp;wirtschaftlichen Situation ist die Unterstützung der Kaufkraft von Familien eine&nbsp;absolute Notwendigkeit: Dies scheint weitgehend unbestritten. Aber wir&nbsp;brauchen&nbsp;einen Mechanismus, der sein Ziel auch wirklich erreicht», sagte SGB-Präsident&nbsp;Pierre-Yves Maillard. «Die Ablehnung dieser Steuersenkung für die höchsten&nbsp;Einkommen zeigt: sozial&nbsp;ungerechte Projekte können in einer Volksabstimmung nur&nbsp;scheitern.»</p><h4>Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub sind erst&nbsp;der Anfang</h4><p>Die breite Zustimmung zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zeigt, dass die&nbsp;Schweizer Stimmberechtigten in Sachen Gleichstellung endlich aufholen wollen. Der Vaterschaftsurlaub muss&nbsp;der Aufbruch zu einer Familienpolitik sein, die es Männern und&nbsp;Frauen erlaubt, sich gleichberechtigt um Familie und Erwerbseinkommen zu kümmern.</p><p>Dazu braucht es prioritär eine Verstärkung des Betreuungsangebots. Der SGB bekräftigt&nbsp;deshalb seine Forderung nach einem bedarfsgerechten Angebot an familien- und&nbsp;schulergänzender Kinderbetreuung, das als unentgeltlicher Service public ausgestaltet&nbsp;werden&nbsp;muss. Zudem muss für alle Eltern eine Elternzeit eingeführt werden,&nbsp;für die sich der&nbsp;Schweizerische Gewerkschaftsbund gemeinsam mit verschiedenen weiteren&nbsp;Organisationen einsetzt.</p><p>In der konkreten Umsetzung auf Branchen- und Firmenebene muss&nbsp;der neue Vaterschaftsurlaub die&nbsp;freien Tage, auf die junge Vätern gemäss vielen&nbsp;GAV-Regelungen schon jetzt ein Anrecht haben, ergänzen und darf diese nicht&nbsp;ersetzen.</p><p>Der SGB wird sich weiterhin mit verschiedenen Organisationen für eine&nbsp;längere Elternzeit einsetzen. Es ist vielfach belegt, dass eine solche nicht&nbsp;nur für Kinder und Eltern Vorteile bringt, sondern auch für Wirtschaft und&nbsp;Gesellschaft. Insbesondere hilft sie Müttern und Vätern dabei, sich Berufs- und&nbsp;Familienarbeit fair aufzuteilen, ohne dabei in alte Geschlechtsrollen&nbsp;zurückzufallen: Eine längere Elternzeit fördert das Engagement der Väter in der&nbsp;Kinderbetreuung und die Erwerbsintegration der Mütter.</p><h4>Mindestlohn in Genf: überfälliger Schritt</h4><p>Die Stimmberechtigten in Genfer haben mit überwältigender Mehrheit die Einführung eines Mindestlohns von 23 CHF pro Stunde beschlossen. Der SGB begrüsst diesen klaren Sieg für den Schutz der Löhne: Zu viele Arbeitnehmende sind nicht durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) abgesichert und erhalten daher Löhne, die nicht reichen, um davon zu leben. Es ist höchste Zeit, dass ihre Arbeit ausreichend bezahlt wird.</p><p>Die zu niedrigen Löhne finden sich vor allem in Branchen, in denen es keine GAV gibt – entweder, weil die Arbeitgeber nicht bereit sind, sie abzuschliessen, oder weil sie keine repräsentativen Verbände haben. Die Einführung eines Mindestlohns wird in diesen Sektoren Abhilfe schaffen, um die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu stärken und den unlauteren Wettbewerb zwischen den Arbeitgebern zu verringern.</p><p>In vier Kantonen der Schweiz sind inzwischen gesetzliche Mindestlöhne eingeführt worden. In Basel-Stadt wartet eine Volksinitiative auf ihre Bearbeitung. Ausserdem wurden im Kanton Zürich drei kommunale Initiativen lanciert – in der Stadt Zürich, in Winterthur und Kloten. Das Ergebnis gibt diesen Initiativen starken Rückenwind.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/3/csm_200927_Abstimmungsparty_e96f1d3316.jpg" length="259075" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7196</guid><pubDate>Mon, 31 Aug 2020 10:35:03 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ab-heute-erhalten-nur-noch-die-maenner-rente</link><description>Erster Equal Pension Day zeigt Frauen-Renten-Lücke auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 31. August haben Männer bereits so viel Rente erhalten wie die Frauen im ganzen Jahr 2020. Denn Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Der vom SGB ins Leben gerufene «Equal Pension Day» macht auf diese Diskriminierung aufmerksam und zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf.</p><p>Der Gender-Pension-Gap von heute zeigt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen von gestern. Denn Frauen unterbrechen häufiger ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie aus familiären Gründen, um die Haus- und Familienarbeit übernehmen zu können. Deshalb führt die Arbeit vieler Frauen auch heute noch zu unwürdig tiefen Renten.</p><p>Die berufliche Vorsorge dient vielen Frauen nur als magere Ergänzung. Noch immer erhält ein Drittel der Frauen gar keine Rente aus der 2. Säule. Sofern eine Pensionskassenrente ausbezahlt wird, ist die mittlere PK-Rente von Frauen nur etwa halb so hoch wie diejenige der Männer. Die Hälfte der Frauen, die 2018 pensioniert wurden, erhält eine PK-Rente unter 1165 Franken pro Monat. «In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich; das reicht nicht zum Leben» so Gabriela Medici, SGB Zentralsekretärin.</p><p>Zwar können sich die Frauen auf die AHV verlassen: Nach dem ersten Frauenstreik 1991 wurden für sie entscheidende Gleichstellungsmassnahmen in die AHV eingeführt. Sie verringern den Lohn- und Rentenrückstand und führen dazu, dass die AHV-Renten von Frauen und Männern heute ungefähr gleich hoch sind. Doch die AHV-Rente beträgt maximal 2370 Franken pro Monat. Das reicht nicht zum Leben. «Dass das Parlament nun eine Renten-Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen plant, ist eine Frechheit. Ein Jahr nach dem grossen Frauenstreik 2019 müssen die Frauenrenten endlich rauf», fordert SP-Nationalrätin Mattea Meyer.</p><p>Traurige Realität ist: fast 11 Prozent aller Frauen müssen direkt beim Renteneintritt Ergänzungsleistungen beantragen, um über die Runden zu kommen. Dies obwohl sie sich um Kinder und Angehörige gekümmert haben, daneben erwerbstätig waren, unter einer weit höheren Unterbeschäftigung litten als Männer – und im Rentenalter den Herkulesteil der Grosskinderbetreuung übernehmen. 2019 bezogen insgesamt über 140‘000 Frauen Ergänzungsleistungen – bei den Männern sind es halb so viele. Besonders betroffen sind geschiedene und verwitwete Frauen. «Wir dürfen die Gleichstellung in der Rentenfrage nicht mehr unter den Tisch wischen, auch dazu braucht es eine 13. AHV-Rente», betont die Grüne Nationalrätin Léonore Porchet anlässlich des heutigen Equal Pension Day.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_255fcb6538.png" length="236052" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7195</guid><pubDate>Fri, 28 Aug 2020 16:28:08 +0200</pubDate><title>Kurs: «Fit für Lohnanalysen»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kurs-fit-fuer-lohnanalysen</link><description>Weiterbildungsangebot zum revidierten Gleichstellungsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 1. Juli ist das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten: Bis zum 30. Juni 2021 müssen Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden ihre Löhne auf Frauendiskriminierung kontrollieren. Im Minimum lassen sie die Analysen anschliessend von Revisionsstellen überprüfen. Besser aber, die SGB-Gewerkschaften überzeugen sie von einer sozialpartnerschaftlichen Durchführung: Diese sorgt für Transparenz, Vertrauen und ein gutes Arbeitsklima.</p><p>Die Gewerkschaften können auf viel Erfahrung und Expertise in der Bekämpfung von Diskriminierung zurückgreifen. Damit sie den Arbeitgebern bei den Lohnanalysen auf Augenhöhe begegnen können, ist es jedoch empfehlenswert, dass Gewerkschaftssekretär*innen und Mitglieder der Personalkommission sich ebenso wie die Revisor*innen, die Lohnanalysen überprüfen, spezifisch weiterbilden. Um die SGB-Mitglieder fit für die Lohnanalysen zu machen, bietet <a href="https://www.movendo.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Movendo</a> im Auftrag des SGB eintägige Lohnanalysekurse an. Neben den rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen zur Lohngleichheit ist der praktische Teil zentral, in dem die Teilnehmenden Argumente für den sozialpartnerschaftlichen Ansatz diskutieren, Tools für die Durchführung kennen lernen und sich mit Checklisten auf die Praxis vorbereiten.</p><p>Die Kurstermine mit direkter Anmeldemöglichkeit finden sich auf der neuen <a href="https://www.movendo.ch/de/ereignis?suchbegriff=lohnanalysen#ereignis-219605" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Movendo-Homepage</a>.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/0/csm_Kalender-eintragen_pra-chid_iStock_cbae4847b9.jpg" length="115157" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7183</guid><pubDate>Thu, 27 Aug 2020 14:50:00 +0200</pubDate><title>JA zum Vaterschaftsurlaub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ja-zum-vaterschaftsurlaub</link><description>Elternzeit jetzt! 2 Wochen Vaterschaftsurlaub sind erst der Anfang</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 27. September hat die Schweiz die Chance, ihren Rückstand in Sachen Gleichstellung ein wenig zu verkleinern: Heute bekommen Väter nur einen einzigen freien Tag für die Geburt – weniger als bei einem Umzug! Mit dem Ja zu einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub können wir ein Zeichen setzen, dass Kinder nicht nur Frauen-, sondern auch Männersache sind. In dieser Frage ist die Schweiz noch in der Steinzeit: Die meisten Länder Europas kennen neben der Mutterschaftsversicherung einen namhaften Vaterschaftsurlaub und eine mehrmonatige Elternzeit.</p><p class="lead"><strong>→ Vaterschaftsurlaub als Recht für alle (!) Arbeitnehmer</strong><br> Es gibt Firmen, die bereits heute für die Geburt mehr als das gesetzliche Minimum von einem Tag gewähren. Doch dieses Recht soll nicht vom Arbeitgeber abhängig sein, sondern als Sozialversicherung für alle gelten.</p><p class="lead"><strong>→ Ein kleiner Schritt in Richtung mehr Gleichstellung</strong><br> Väter sind in der Familie immer präsenter. Trotzdem übernehmen die Frauen nach wie vor die Hauptverantwortung für die Kinder. Mütter investieren im Schnitt fast doppelt so viel Zeit in die Hausarbeit wie Väter und eineinhalb Mal so viel in die Kinderbetreuung. Für eine ausgeglichenere Aufgabenteilung müssen sich die Väter von Anfang an gleichberechtigt ins Familienleben einbringen können.</p><p class="lead">Ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub allein wird diese Gleichstellungsprobleme nicht lösen. Es braucht weitere Massnahmen, um die Gleichstellung endlich vorwärts zu bringen: Die Schweiz wird um eine mehrmonatige Elternzeit und die Stärkung der familienergänzende Kinderbetreuung als Service Public nicht herumkommen.</p><p class="lead">Doch mit dem Vaterschaftsurlaub setzen wir ein wichtiges Zeichen für die Gleichstellung und zeigen, dass wir bereit sind für gleichberechtigte Familienmodelle.</p><p class="lead">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/vaterschaft-prv.png" length="96233" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7191</guid><pubDate>Mon, 24 Aug 2020 18:55:00 +0200</pubDate><title>Vaterschaftsurlaub jetzt: Raus aus der gleichstellungspolitischen Steinzeit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/vaterschaftsurlaub-jetzt-raus-aus-der-gleichstellungspolitischen-steinzeit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 27. September hat die Schweiz die Chance, ihren Rückstand in Sachen Gleichstellung ein wenig zu verkleinern: Mit dem JA zu einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub kann sie ein Zeichen setzen, dass Kinder nicht nur Frauen-, sondern auch Männersache sind. Ein Nein zu dieser Vorlage würde uns in die gleichstellungspolitische Steinzeit zurückwerfen.</p><p>Während die meisten Länder Europas neben der Mutterschaftsversicherung einen namhaften Vaterschaftsurlaub, eine mehrmonatige Elternzeit oder sogar beides kennen, bekämpfen Schweizer Ewiggestrige die Vorlage für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub mit einem Referendum, über das wir am 27. September abstimmen.</p><p>Zur Erinnerung: Um einen nachhaltigen gleichstellungspolitischen Impact zu erzielen, braucht es gemäss der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen EKFF zusätzlich zu Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub eine mindestens 24-wöchige Elternzeit. Die der Vorlage zugrundeliegende Initiative hatte um der Mehrheitsfähigkeit willen bescheidene vier Wochen Vaterschaftsurlaub zum Ziel. Sie wurde jedoch zugunsten eines Parlamentskompromisses zurückgezogen, der noch bescheidenere zwei Wochen will. Und nun schüttelt das europäische Umland den Kopf darüber, dass die reiche Schweiz im Jahr 2020 darüber abstimmt, ob sie sich diesen lächerlich kurzen Vaterschafsurlaub leisten will.</p><p><strong>Wichtiges Zeichen setzen</strong><br> Doch wir können auch mit diesem Minimum ein wichtiges Zeichen setzen – nämlich, dass Kinder auch Männersache sind und Väter in der Familie eine wichtige Rolle zu übernehmen haben. Das ist dringend nötig: Denn nach wie vor übernehmen in der Schweiz die Frauen die Hauptverantwortung für die Kinder. In vier Fünftel der Familien bleibt die Mutter zu Hause, wenn ein Kind krank ist. Mütter investieren im Schnitt fast doppelt so viel Zeit in die Hausarbeit wie Väter und eineinhalb Mal so viel in die Kinderbetreuung.</p><p>Das hat Folgen: Die Mütter reduzieren ihr Pensum oder geben die Erwerbsarbeit ganz auf, um diese Verantwortung schultern zu können. In der Erwerbsarbeit erhalten sie tiefere Löhne – weil sie in weniger gut bezahlten Jobs arbeiten oder schlicht und einfach beim Lohn diskriminiert werden – und nach der Pensionierung tiefere Renten, die kaum die Existenz sichern. Aber auch Väter leiden unter dem Druck, die Familie ernähren zu müssen und als Bezugsperson ihrer Kinder weniger ernst genommen zu werden.</p><p>Die Corona-Situation hat ausserdem deutlich gezeigt, dass die Übernahme der Verantwortung für Kinder hauptsächlich durch ein Geschlecht wenig krisenresistent ist: Frauen arbeiten nicht nur unbezahlt in der Familie, sondern häufiger als Männer auch (unter-)bezahlt in Berufen, die für das Funktionieren der Gesellschaft unentbehrlich sind und kaum im Home-Office ausgeübt werden können. Und so wussten in diesem Frühling unzählige Verkäuferinnen, Kinderbetreuerinnen, Ärztinnen und Pflegefachfrauen nicht, wie sie die Betreuung ihrer Kinder mit ihrer Arbeit vereinbaren sollten.</p><p><strong>Das Ziel bleibt: echte Elternzeit</strong><br> Ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub allein wird diese Gleichstellungsprobleme nicht lösen und die Gesellschaft nicht krisenresistent machen können. Wir müssen weitere Massnahmen ergreifen, wie sie in anderen Ländern schon längst eine Selbstverständlichkeit sind: Ziel muss eine mehrmonatige Elternzeit sein, damit Frauen und Männer auch nach den ersten Wochen die Verantwortung für Einkommen und Kinderbetreuung auf Augenhöhe aushandeln und organisieren können. Frauen dürfen beim Lohn keine Nachteile mehr erfahren, damit es nicht mehr aus ökonomischen Gründen sinnvoll erscheint, wenn sie – und nicht der Vater – das Pensum zugunsten der Kinderbetreuung reduziert. Und die familienergänzende Kinderbetreuung muss als Service Public organisiert und durch die öffentliche Hand finanziert werden, damit Eltern Entlastung erfahren und Kinder für Frauen kein Armutsrisiko mehr bedeuten.</p><p>Doch ein Ja zu diesem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ist nötig als Basis, auf der wir aufbauen können. Nur wenn wir ja zu diesem ersten Schritt sagen, können wir den weiteren Weg hin zu einer modernen gleichberechtigten Gesellschaft in Angriff nehmen – einer Gesellschaft, in der sich Eltern die Verantwortung für das Familieneinkommen und für die Kindererziehung fair aufteilen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Vater-stillt-Kleinkind_O_Lypa-iStock_6e3671e848.jpg" length="133364" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7034</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2020 11:10:47 +0200</pubDate><title>Frauen müssen faire Löhne bekommen – die Lohnanalysen sind ein erster Schritt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauen-muessen-faire-loehne-bekommen-die-lohnanalysen-sind-ein-erster-schritt</link><description>Das revidierte Gleichstellungsgesetz ist ab 1. Juli in Kraft.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat lange für die Verbesserung des Gleichstellungsgesetzes gekämpft, um die Lohndiskriminierung von Frauen wirksamer bekämpfen zu können. Diesen Mittwoch tritt nun das revidierte Gesetz in Kraft, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die vorgesehenen Lohnanalysen werden für mehr Transparenz sorgen, doch nach wie vor werden Arbeitgeber, die Frauen beim Lohn diskriminieren, nicht sanktioniert.</p><p>Ab diesem Mittwoch haben Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden ein Jahr lang Zeit, um zu analysieren, ob ihr Lohnsystem Frauen diskriminiert. Sie können die Lohnanalysen mit den Sozialpartnern durchführen, ansonsten müssen sie sie bis 2022 von einer externen Revisionsstelle kontrollieren lassen und dann die Resultate innerhalb eines weiteren Jahres ihren Angestellten mitteilen.</p><p>Nachdem der sozialpartnerschaftliche Lohngleichheitsdialog gescheitert war, hatte sich der SGB vehement für verbindliche Massnahmen zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung eingesetzt. Als Folge davon hat der Bundesrat eine Revision des Gleichstellungsgesetzes anhand genommen, um Unternehmen zur Analyse ihrer Lohnsysteme zu verpflichten.</p><p>Skandalös ist allerdings, dass Unternehmen für Lohndiskriminierung immer noch nicht geradestehen müssen. Entsprechende Sanktionen bei Nichteinhaltung der Lohngleichheit sind schon in der Vernehmlassung aus dem Entwurf gefallen. Und das Parlament hat das Gesetz in der Beratung weiter geschwächt. So sind Lohnanalysen anstatt ab 50 erst ab 100 Mitarbeitenden verpflichtend und die Bestimmungen wurden mit einem Ablaufdatum von 12 Jahren versehen.</p><p>Der SGB begrüsst zwar, dass Unternehmen endlich Verantwortung für die Einhaltung der Lohngleichheit übernehmen müssen; jahrelang stand den von Diskriminierung betroffenen Frauen nur der Weg über eine Klage offen. Umso unverständlicher ist jedoch, dass es für Lohndiskriminierung weder Sanktionen gibt, noch dass die Sozialpartner zwingend einbezogen werden müssen. Die Gewerkschaften werden deshalb die Umsetzung des Gesetzes eng begleiten und sich in ihren Branchen für sozialpartnerschaftliche Lohnanalysen einsetzen. Die SGB-Gewerkschaften haben ausserdem eine Weiterbildungsoffensive für Personalvertretungen lanciert, damit diese die Umsetzung der Gesetzesrevision kontrollieren können.</p><p>Um die Löhne in Berufen mit hohem Frauenanteil zu erhöhen, braucht es zusätzliche Massnahmen. Denn auch ohne direkte Lohndiskriminierung erhalten Frauen tiefere Löhne als Männer. Und dies nicht etwa, weil ihre Arbeit weniger wert wäre – die Coronakrise hat das Gegenteil bewiesen –, sondern weil Wirtschaft und Gesellschaft zu wenig in Versorgungs- und Betreuungsberufe investieren. Die Schweiz muss die Frauenlöhne dringend verbessern – das revidierte Gleichstellungsgesetz ist ein erster kleiner Schritt dazu.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Mann-Frau-Fabrik_iStock-SolStock.jpg" length="480108" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7021</guid><pubDate>Sat, 13 Jun 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Ein Jahr Frauen*streik: Forderungen noch lange nicht eingelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ein-jahr-frauenstreik-forderungen-noch-lange-nicht-eingeloest</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Morgen Sonntag 14. Juni jährt sich der historische Frauen*streik 2019. Vor einem Jahr waren mehr als 500'000 Frauen* auf den Strassen, um Lohn, Zeit und Respekt zu fordern. Doch Frauen bekommen immer noch tiefere Löhne und Renten als Männer und übernehmen mehr Betreuungsarbeit. Dies muss dringend korrigiert werden. Während der violetten Woche haben die SGB-Gewerkschaften dies betont und am Jahrestag des Streiks werden die Frauen*streikkomitees schweizweit mit Aktivitäten nachlegen.</p><p>Frauen verdienen fast ein Fünftel weniger als Männer. Über die Hälfte der erwerbstätigen Frauen verdient nicht einmal 4000 Franken pro Monat, bei den Männern sind es bloss 16 Prozent. Auch wenn ein Teil dieser Unterschiede durch Faktoren wie Berufswahl, Ausbildungsdauer oder Erwerbspensum erklärt werden kann, gilt: Die Arbeit von Frauen ist gegenüber derjenigen von Männern massiv unterbewertet. Nach einer dreijährigen Lehre verdienen Einsteigerinnen in Frauenberufe wie Coiffeuse oder Kleinkinderbetreuerin zwischen 3'900 und 4'500 Franken, junge Dachdecker oder Maurer verdienen dank GAV 1000 Franken mehr. → Vertiefte Analyse zur Lage der Frauenlöhne</p><p class="heading--h3">Dramatische Rentensituation der Frauen</p><p>Die Arbeit der Frauen, die sich als zentral für das Funktionieren der Gesellschaft während der Krise erwiesen hat, ist nicht nur schlecht entlöhnt, sie führt auch zu unwürdigen Altersrenten – im Schnitt einen Drittel tiefer. Nur die AHV berücksichtigt nicht bezahlte Pflege- und Sorgearbeit bei der Rentenberechnung. Eine Erhöhung der AHV-Renten ist darum die wirksamste Art, die Frauenrenten zu verbessern und die Rentenlücke zu schliessen. Der SGB geht mit der Initiative für eine 13. AHV-Rente in die Offensive. In der 2. Säule erhält immer noch Drittel der Frauen keine Rente. Und bei den Frauen, die eine PK-Rente erhalten, ist sie im Mittel nur halb so hoch wie bei den Männern. Der SGB hat mit den Sozialpartnern im Auftrag des Bundesrates eine BVG-Reform erarbeitet, mit der die Frauenrenten spürbar und rasch verbessert werden – sie muss rasch umgesetzt werden. → Detailanalyse zur Situation der Frauenrenten</p><p class="heading--h3">Betreuung als Service public ist Fundament der Gleichstellung</p><p>Die ungleichen Löhne und Renten begründen sich nicht nur durch diskriminierende und sogenannt erklärbare (aber deswegen noch lange nicht gerechtfertigte) Faktoren. Die Betreuung ist ein zentrales Fundament, um die Gleichstellung voran zu bringen: Kitas und schulische Tagesstrukturen sind zu teuer, und das Angebot kann die Nachfrage nicht decken. Dass es anders ginge, zeigt das europäische Ausland.</p><p>In der violetten Woche vor dem 14. Juni haben die SGB-Gewerkschaften die Missstände mit vielfältigen Aktionen angeprangert. Sie werden dranbleiben und für faire Frauenlöhne, höhere Altersrenten und die solidarische Organisation und Finanzierung der Betreuungsarbeit als Service Public kämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/0/csm_webbild_rgb_3000_ohne_6e036510e8.png" length="222909" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7007</guid><pubDate>Fri, 05 Jun 2020 17:25:43 +0200</pubDate><title>Respekt, mehr Lohn, mehr Zeit –  jetzt erst recht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/respekt-mehr-lohn-mehr-zeit-jetzt-erst-recht</link><description>14. Juni: Ein Jahr nach dem grossen Frauen*streik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 14. Juni 2019 fand in der Schweiz die grösste politische Mobilisierung seit dem Landesstreik statt: Über eine halbe Million Frauen* gingen an diesem Tag für die Gleichstellung auf die Strasse. Jetzt müssen Taten folgen. Die Gewerkschaften engagieren sich in einer violetten Woche für die Aufwertung von Berufen mit mehrheitlich weiblichen Arbeitnehmenden und fordern endlich höhere Löhne für Frauen. Mit Aktionen in den Betrieben, Statements aus den Branchen und Online-Debatten. Unter dem Motto: Respekt, mehr Lohn, mehr Zeit – jetzt erst recht! Denn die Corona-Krise hat eindringlich gezeigt, dass die Arbeit der Frauen unentbehrlich ist. Sie ist aber trotzdem immer noch unterbewertet und unterbezahlt.</p><p>Der Frauen*streik 2019 war ein starkes Zeichen. Die Gleichstellung kommt jedoch immer noch viel zu langsam voran. Trotz einigen Erfolgen – wie dem Parlamentsentscheid für den Vaterschaftsurlaub und der Frauenwahl im Herbst 2019 – und punktuellen Fortschritten in einzelnen Branchen und Gesamtarbeitsverträgen hat sich die Situation nur ungenügend verbessert.</p><p>Nachhaltige Lohnerhöhungen in schlecht bezahlten Berufen, die typischerweise von Frauen* übernommen werden sind längst überfällig– Balkonapplaus und eine Corona-Prämie reichen da nicht. Eine Chance ist eine konsequente Überprüfung der Löhne auf Diskriminierungen, wie sie das revidierte Gleichstellungsgesetz ab dem 1. Juli vorschreibt.</p><p>Die Gewerkschaften müssen den Weg konsequent weiterverfolgen. Die Öffentlichkeit muss – immer wieder – aufgerüttelt werden: Kleinkinderzieherinnen und Spitex-Mitarbeiterinnen verdienen zum Beispiel nach ihrer dreijährigen Lehre zwischen 4'000 und 4'500 Franken, während Maler, Dachdecker und Maurer nach ebenfalls dreijähriger Lehre monatlich rund 1'000 Franken mehr erhalten. Verkäuferinnen verdienen im Median gar nur 3`067 Franken pro Monat, während der Lohn ihrer Kunden und Kundinnen rund doppelt so hoch sein dürfte.</p><p>Deshalb mobilisieren die SGB-Verbände ab dem 8. Juni mittels Online-Debatten aus den Branchen, mit Aktionen in den Betrieben und der Öffentlichkeit. Um den Frauen*streikforderungen Nachdruck zu verleihen und auf die Arbeitsbedingungen von Frauen* aufmerksam zu machen. Während der violetten Woche veröffentlicht der SGB auf der Plattform <a href="http://www.14juni.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a> Statements von Frauen, die mit ihrer Arbeit zur Krisenbewältigung beitragen – oder aus Branchen, die endlich faire Löhne verdienen. Verkäuferinnen, Kinderbetreuerinnen und Pflegefachfrauen, aber auch Postangestellte und Zugbegleiterinnen geben Einblick in ihren Arbeitsalltag der letzten Monate. Sie alle konnten ihre Arbeit nicht im Homeoffice erledigen und sind mit schwierigen Arbeitsbedingungen und tiefen Löhnen in ihren Berufen konfrontiert. Ausserdem publiziert der SGB vor dem 14. Juni aktuelle Analysen und Zahlen zur Renten- und Einkommenssituation der Frauen.&nbsp;</p><p>Es ist höchste Zeit, dass die Frauen*streikforderungen nun endlich erfüllt werden: Es braucht Respekt, mehr Lohn und mehr Zeit – jetzt erst recht!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/0/csm_webbild_rgb_3000_ohne_6e036510e8.png" length="222909" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6988</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 11:22:08 +0200</pubDate><title>Kinderbetreuung: Die Gratis-Stütze von Wirtschaft und Gesellschaft wackelt</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kinderbetreuung-die-gratis-stuetze-von-wirtschaft-und-gesellschaft-wackelt</link><description>Neue Zahlen des Bundesamts für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft würden ohne familienergänzende Kinderbetreuung kaum funktionieren: Fast zwei Drittel der Kinder unter 13 Jahren werden gemäss neusten BfS-Zahlen familienergänzend betreut. Dabei übernehmen Grosseltern einen gleich grossen Betreuungsanteil wie Kitas und schulergänzende Tagesstrukturen. Dass dieses Arrangement Risiken birgt, hat die Corona-Krise deutlich gezeigt.</p><p>Nötig wäre ein grösseres Angebot an institutioneller Kinderbetreuung: 7 Prozent der Kinder, die privat (durch Eltern oder Verwandte) betreut werden, bräuchten einen Platz, bei 11 Prozent der schon jetzt in Kitas oder Tagesschulen betreuten Kindern besteht zusätzlicher Betreuungsbedarf. Im Weg stehen die zu hohen Elternbeiträge (im Schnitt über 4 Prozent des Brutto-Familieneinkommens) und das fehlende Angebot.</p><p>Dies dürfte ein Grund sein, dass Grosseltern in der Schweiz zu einem wichtigen Pfeiler der Familienpolitik geworden sind und jährlich 160 Millionen Stunden Kinderbetreuung übernehmen, die von einem Drittel der Kinder regelmässig in Anspruch genommen wird. Besonders hoch ist der Anteil bei Kindern im Vorschulalter mit 40 Prozent. In Familien ohne Migrationshintergrund sind Grosseltern bei weitem die häufigste Betreuungslösung (49%). Sie leisten damit Gratisarbeit im Wert von rund 8 Milliarden Franken, wie das Bundesamt für Statistik schätzt – Kosten, die Eltern und die öffentliche Hand einsparen, während Wirtschaft und Gesellschaft massiv davon profitieren.</p><p>Die Betreuung durch Grosseltern ist insbesondere in ländlichen Gebieten weit verbreitet, im Tessin und den Deutschschweizer Kantonen häufiger als in der Romandie. In der Westschweiz und in städtischen Gebieten dagegen werden nicht nur mehr Kinder familienergänzend betreut, sondern die Familien setzen auch mehr auf die institutionelle Kinderbetreuung. Entsprechend gibt es in den Städten dieser Regionen in der Tendenz mehr institutionelle Betreuungsplätze pro 1000 Kinder im Vorschulalter (z.B. Zürich: fast 600; Lausanne: knapp 500) als in kleineren Deutschschweizer Städten und im Tessin (Bülach: 200, Illnau-Effretikon: knapp 150, Lugano: knapp 300).</p><p>Nach Corona wird es nicht mehr so einfach sein, sich auf die Grosseltern als festen Pfeiler der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verlassen. Das System hat sich als fragil erwiesen. Grosseltern sind wichtig im Leben von Kindern, doch sie sollten nicht mehr in der Pflicht sein, deren Eltern zu entlasten, damit diese ihrer Erwerbsarbeit nachgehen können, sondern lediglich subsidiär zum Zug kommen. Bis zu einem Drittel der Kinder in der Schweiz könnte dadurch auf zusätzliche Betreuungsplätze angewiesen sein.</p><p>Die Schweiz wird nach Corona nicht um den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze im vorschulischen und im schulischen Bereich herumkommen. Besonderen Handlungsbedarf gibt es in ländlichen Gebieten vor allem in der Deutschschweiz und im Tessin. Der Bund und die Kantone müssen diesen nun rasch mit einer gesamtschweizerischen Strategie angehen, die auch die ländlichen Kantone in die Pflicht nimmt. Auch darf sich die Gesellschaft nicht mehr auf die Gratisarbeit der Grosselterngeneration verlassen: Die Kinderbetreuung nutzt allen, also muss sie auch gesamtgesellschaftlich organisiert und solidarisch finanziert werden. Die Politik ist in der Pflicht, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung endlich als durch die öffentliche Hand bezahlten Service Public auszugestalten. Damit Grosseltern weiterhin den Eltern den Ausgang am Abend ermöglichen, den Kindern ein abwechslungsreiches Wochenende bieten und in Notfällen einspringen können, aber nicht mehr unentbehrlicher Bestandteil der Schweizer Familienpolitik sein müssen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.jpg" length="198344" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6513</guid><pubDate>Wed, 20 May 2020 15:26:06 +0200</pubDate><title>Massenarbeitslosigkeit verhindern, Kinderbetreuungsstrukturen retten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/massenarbeitslosigkeit-verhindern-kinderbetreuungsstrukturen-retten</link><description>Reaktion des SGB auf bundesrätliche Corona-Entscheide</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB begrüsst die vom Bundesrat beschlossene Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) durch den Bund. Damit können höhere Belastungen der Normalverdienenden verhindert und die wichtigen Lohngarantien fortgesetzt werden. Der Kaufkraftverlust für untere und mittlere Einkommen bleibt ein drängendes Problem. Die familienergänzende Kinderbetreuung spielt eine zentrale Rolle für die Krisenbewältigung. Sie muss in dieser kritischen Zeit unbedingt erhalten werden, damit sie nachher auch ausgebaut werden kann. Die Bestätigung der Unterstützung durch den Bund ist ein erster Schritt. Die breit abstützte Forderung für koordiniertes Vorgehen ist weiterhin offen.</p><p class="heading--h3">Belastung für Normalverdienende verhindern</p><p>Der Ausbau der Kurzarbeit hat einer Massenarbeitslosigkeit vorgebeugt und somit eine Katastrophe wie in den USA verhindert. Der SGB hatte eine Zusatzfinanzierung durch den Bund gefordert und begrüsst daher diesen wichtigen Schritt, die ALV mit 14 Milliarden durch den Bund zu unterstützen. Damit die Belastung der Erwerbstätigen nicht steigt, braucht es allerdings noch weiterführende Massnahmen.</p><p>Die unteren und mittleren Einkommen sind am härtesten von der Kurzarbeit und den schmerzhaften Lohneinbussen betroffen. Die flächendeckende Einkommenseinbussen sind eine volkswirtschaftliche und individuelle Katastrophe für die Kaufkraft. Der SGB fordert deshalb eine 100-prozentige Lohngarantie für GeringverdienerInnen und eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung, um Massenarbeitslosigkeit zu verhindern und die die Kaufkraft der unteren und mittleren Einkommen zu erhalten.</p><p class="heading--h3">Entscheid zur Kinderbetreuung zu zögerlich</p><p>Die heute verabschiedete Notverordnung zur finanziellen Unterstützung der Kinderbetreuung während der Covid-Krise greift zu kurz. Zwar folgt der Bundesrat dem Parlament und sieht Finanzhilfen von 65 Mio. Franken vor, doch er überlässt die Umsetzung weiterhin den Kantonen. Ein koordiniertes Vorgehen, wie es der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mit über 40 weiteren Organisationen vom Bundesrat verlangt hat, sieht anders aus.</p><p>Der SGB ist erleichtert, dass der Bund nun endlich finanzielle Mittel zum Erhalt des Kinderbetreuungsangebotes investiert, unterstreicht jedoch, dass es für eine erfolgreiche Überwindung der Krise mehr Mittel sowie ein schweizweit einheitliches Vorgehen braucht. Der Föderalismus stösst hier an seine Grenzen und es braucht nun koordinierte Bemühungen auf nationaler Ebene, damit die familienergänzende Kinderbetreuung nicht geschwächt aus der Krise hervorgeht. Wir erwarten, dass der Bund die entsprechenden Arbeiten mit allen Kantonen und unter Einbezug von Sozialpartnern und Fachorganisationen aufgleist. Ebenso braucht es eine vorausschauende Planung für eine allfällige zweite Welle. Mit der über 40 Organisationen umfassenden Koalition Kinderbetreuung hat der SGB diese Forderungen beim Bundesrat eingebracht und erwartet, dass sie nun rasch umgesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6492</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 12:03:17 +0200</pubDate><title>Corona-Elternurlaub und Ausstieg aus dem Lockdown</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-elternurlaub-und-ausstieg-aus-dem-lockdown</link><description>Was gilt und was muss besser werden?</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Corona-Elternurlaub schützt alle erwerbstätigen Eltern mit Kindern unter 12 Jahren vor Lohneinbussen wenn sie ihre Arbeit nicht oder nicht wie üblich erledigen können, weil die Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr gewährleistet ist.</p><p>Nach anfänglichen Unsicherheiten hat sich die Zahl der ausbezahlten Taggelder für Eltern in den letzten zwei Wochen mehr als verdoppelt. Diese Entwicklung weist in die richtige Richtung. Denn eine erste Zwischenbilanz des SGB zeigte, dass der Corona-Elternurlaub mit Anlaufschwierigkeiten kämpfte – obwohl die Belastung erwerbstätiger Eltern aufgrund der Kinderbetreuung zuhause stetig zunahm. Verschiedene Arbeitgeber haben in der Zwischenzeit nachgebessert, und ihre Angestellten über diese Entlastungsmöglichkeit orientiert.</p><p>Auf Druck des SGB hat das Bundesamt für Sozialversicherungen ausserdem klargestellt, dass Arbeitnehmende im Homeoffice nicht ausgeschlossen sind und das Merkblatt entsprechend aktualisiert. Bis Anfang Mai haben knapp 2600 Eltern Corona-Elternurlaub erhalten. Der Bundesrat rechnete mit rund 60‘000 Anmeldungen. Es stellt sich die Frage, woher diese grosse Diskrepanz kommt. Zumal die Gewerkschaften weiterhin zahlreiche Anfragen verunsicherter und überlasteter Eltern erhalten. Und <a href="https://www.nzz.ch/zuerich/coronavirus-in-zuerich-lockdown-veraendert-den-alltag-von-muettern-ld.1553723" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">selbst die bürgerliche Presse weist mittlerweile darauf hin, dass der Druck auf die Familien und insbesondere die Mütter weiter zunimmt</a>.</p><p class="heading--h3">Was gilt ab dem 11. Mai?</p><p>Gerade mit Blick auf die ab dem Montag, 11. Mai 2020 geltende neue Phase der Corona-Krise erhält die Verunsicherung rund um die Kinderbetreuung eine neue Dimension. So sind mit der Öffnung zusätzlicher Betriebe wie beispielsweise im Detailhandel und der Gastronomie viele erwerbstätige Eltern erst jetzt mit der Herausforderung konfrontiert, dass ihre Präsenz am Arbeitsplatz wieder gefordert ist – die Kinderbetreuung aber alles andere als normal funktioniert. Zwar hat der Bundesrat beschlossen, dass auch die Schulen wieder starten. Doch das bringt den Eltern nur eine teilweise Entlastung. Denn viele Kantone sehen eine Übergangsphase und nur einen schrittweisen Schulbeginn vor. Für schulergänzende Betreuungsstrukturen gelten teilweise noch einmal andere Übergangsfristen. Beispielsweise gilt im Kanton Zürich weiterhin das Prinzip, Kinder möglichst zu Hause beziehungsweise privat zu betreuen. Die Zürcher Gemeinden beschränken das Betreuungsangebot entsprechend weiterhin. Und auch die Betreuung durch Grosseltern fällt aus - auch hier mit offenem Enddatum.</p><p>Von den Eltern – und den Arbeitgebern – wird in dieser Situation lapidar Verständnis und Flexibilität verlangt. Anstatt klarzustellen, dass die Möglichkeit des Corona-Elternurlaubs auch nach dem 11. Mai solange besteht, als auch die Fremdbetreuung der Kinder corona-bedingt weiterhin ausfällt. Dabei ist die Notverordnung in dieser Frage klar: wenn der Schul- bzw. Kitabesuch infolge kantonaler Einschränkungen wie z. B. der Führung von Halbklassen nicht oder nur teilweise möglich ist, oder wenn die Betreuungspersonen weiter ausfallen, weil sie der Risikogruppe angehören, dann besteht auch weiterhin Anspruch. Dieser endet erst, wenn eine Betreuungslösung gefunden wurde, mit dem 12. Geburtstag des Kinds oder mit dem Wegfallen aller Einschränkungen. Wie alle Notverordnungen gilt dies bis auf weiteres bzw. bis die Bestimmung am 16. September 2020 ausläuft.</p><p class="heading--h3">Entflechtung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit</p><p>Damit der Ausstieg auf dem Lockdown gelingt, müssen erwerbstätige Eltern klar wissen, ob sie Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben oder nicht – und wenn ja, zu welchem Preis. Solange die Kinderbetreuung nicht gesichert ist, haben sie die gesetzliche Pflicht, sich um ihre Kinder zu kümmern. Niemand darf deshalb die Stelle verlieren oder gezwungen werden, dafür Ferien zu beziehen. Dies ist besonders wichtig für jene Eltern, die ihre Arbeit nicht von zu Hause aus ausführen können.</p><p class="heading--h3">Keine Doppelbelastung im Corona-Homeoffice&nbsp;</p><p>Doch auch für Eltern im erzwungenen, aber aus Gesundheitsschutz-Gründen nötigen Corona-Homeoffice muss die Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung jetzt umgehend entflochten werden. In acht Wochen Lockdown hatten die Arbeitgeber genügend Zeit, sich um eine gesetzeskonforme Umsetzung der Arbeits- und der Ruhezeiten im Homeoffice zu bemühen – und andernfalls auf den Corona-Elternurlaub zurückzugreifen. Denn besonders im Homeoffice gilt – unabhängig von allfälligen Kinderbetreuungspflichten – das Verbot der Nachtarbeit zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens sowie die tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinander folgenden Stunden. Gerade Eltern im Homeoffice haben Recht auf Schlaf, Erholung und Schutz vor Burnout.</p><p>Als Anregung für eine Stunde Rechnen mit den Kindern im Fernunterricht: gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass die Ruhezeit von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens erfolgt. Denn für die Einführung von Abendarbeit ab 20 Uhr braucht der Arbeitgeber gemäss Gesetz die obligatorische Mitwirkung der Arbeitnehmenden. Gehen wir weiter davon aus, dass die Kinder sich vormittags und nachmittags je maximal zwei Stunden selbst beschäftigen können. Das dürfte für Kinder unter 12 Jahren eher die Obergrenze darstellen. Wie viele Betreuungspersonen braucht es, damit die Arbeitszeiten voll geleistet werden können?</p><p>Jedes Kind wird sagen können: diese Rechnung geht nicht auf. Deshalb heisst die Lösung der «Fangfrage»: Corona-Elternurlaub beantragen!</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Sozialpolitik</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase.jpg" length="735485" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6490</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 11:31:30 +0200</pubDate><title>Es braucht krisenresistente Betreuungsstrukturen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/es-braucht-krisenresistente-betreuungsstrukturen</link><description>Kinderbetreuung und Corona-Krise
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Aus der ausserordentlichen Session des nationalen Parlaments resultiert eine bescheidene Verbesserung für die familienergänzende Kinderbetreuung: Der Bund soll sich mit 65 Millionen Franken an der Unterstützung der durch die Krise schwer gebeutelten Kinderbetreuungseinrichtungen beteiligen. Doch um in Zukunft auf krisenresistente Betreuungsstrukturen bauen zu können, braucht es entschieden mehr. Ziel muss die Organisation der Kinderbetreuung als Service Public sein, wie sie auch eine parlamentarische Initiative aus den Reihen des SGB verlangt.</p><p>Die Schweiz tastet sich langsam wieder aus der Corona-Krise heraus und versucht einen Umgang mit der neuen Normalität auf Distanz zu finden. Nächste Woche öffnen Restaurants, Läden und Schulen und viele Arbeitnehmende – ob im Homeoffice oder am Arbeitsplatz – können sich wieder auf ihre Erwerbsarbeit anstatt auf die Unterstützung ihrer Kinder beim Fernunterricht konzentrieren. Nicht wenige erwarten wohl schon ihre nächsten Ferien, um sich von den Monaten der Doppelbelastung zu erholen. Denn eines hat sich während der Corona-Krise deutlich gezeigt: Homeoffice ist langfristig keine Lösung, um Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen.</p><p>Doch die Realität in der Kinderbetreuung droht auch während und nach dem Ausstieg aus der Krise schwierig zu bleiben: Die Betreuung durch Grosseltern wird voraussichtlich noch über längere Zeit eine unsichere Lösung bleiben und in den schul- und familienergänzenden Betreuungsstrukturen müssen weiterhin Massnahmen für den Gesundheitsschutz umgesetzt werden. Um dieser neuen Realität zu begegnen, braucht es genügend Personal, genügend Plätze und genügend Platz: Personal, das nicht zur Risikogruppe gehört, um die Kinder in kleineren Gruppen mit angepasstem Schlüssel zu betreuen; Plätze, um auch diejenigen Kinder aufzunehmen, deren Grosseltern die Betreuung nicht mehr übernehmen werden; und Platz, um die Massnahmen des Gesundheitsschutzes umzusetzen.</p><p>Die Kinderbetreuungseinrichtungen werden den Betrieb mit diesen Anforderungen nicht aus eigener Kraft stemmen können: In der Schweiz hat man die Organisation der familienergänzenden Kinderbetreuung zu lange dem Markt überlassen, der Angebot und Nachfrage regeln sollte. Nun fehlen finanzielle Reserven. Anders als die Dienstleistungen des Service Public hat sie sich deshalb als wenig krisenresistent herausgestellt: 70% der Kitas können mit den coronabedingten Betreibseinschränkungen höchstens drei Monate ohne Zusatzfinanzierung überleben, wie der Verband Kibesuisse berechnet. Die über Jahre auch mit Finanzhilfen des Bundes aufgebauten Strukturen würden rasch einbrechen. Den Preis würden neben Kita-Betreibenden und -Angestellten vor allem auch die Eltern – mehrheitlich die Mütter – zahlen, die für die Kinderbetreuung ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder aufgeben würden. Dies wäre ein grosser Rückschritt in Sachen Gleichstellung.</p><p>Trotzdem weigerte sich der Bundesrat, die nötige Zusatzfinanzierung ebenso per Notrecht zu verordnen, wie er Mitte März die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuungsangebote verfügt hatte. Nun hat das Parlament in seiner ausserordentlichen Ssession nachgebessert und 65 Millionen Franken gesprochen. Dieser bescheidene Betrag wird hoffentlich den Kantonen ein Anreiz sein, eigene finanzielle Mittel beizusteuern, um den Bestand ihrer Betreuungsplätze zu erhalten. Doch dies allein wird nicht ausreichen: Der Bestand muss nicht nur erhalten, sondern ausgebaut werden, um den zusätzlichen Betreuungsbedarf zu decken. Diesen Ausbau müssen Bund und Kantone gemeinsam anstossen, koordinieren und finanzieren. Dafür braucht es ein tragfähiges Konzept, wie es die neu entstandene Koalition Kinderbetreuung mit 40 Mitgliedsorganisationen in einem <a href="https://www.sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/200428/200428_Appell_Koalition_Kinderbetreuung_D.pdf" target="_blank" class="link link--external-blank">Appell </a>fordert. Ziel muss sein, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung nach Vorbild der schulischen Bildung als Service Public zu organisieren. Der SGB hat im Nachgang des Frauen*streiks beschlossen, diesen Paradigmenwechsel mit einem Projekt anzustossen. VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber hat einen ersten Schritt getan und während der ausserordentlichen Session zusammen mit SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200413" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Parlamentarische Initiative «Familien- und Schulergänzende Kinderbetreuung als Teil des Service Public»</a> eingereicht.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.jpg" length="135859" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6475</guid><pubDate>Tue, 28 Apr 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Corona: Kinderbetreuung als zentrales Element der Ausstiegsstrategie</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-kinderbetreuung-als-zentrales-element-der-ausstiegsstrategie</link><description>Breite Koalition für Kinderbetreuung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kinderbetreuung darf wegen Corona nicht geschwächt werden, sondern muss gestärkt aus der Krise hervorgehen. Dies fordert eine breite Koalition mit über 35 politischen Organisationen und Interessenvertretungen. Um die Betreuungsplätze zu erhalten und auszubauen sowie das Kindswohl zu schützen, ist ein zielgerichtetes Vorgehen von Bund und Kantonen nötig.</p><p>In der Corona-Krise kommt der Kinderbetreuung eine zentrale Rolle zu. Lehrerschaft und Betreuungspersonal, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kantone und Gemeinden leisten einen grossen Effort, um die Ausnahmesituation mit Homeoffice, Fernunterricht und Kleingruppenbetrieb zu meistern. Wenn wir verhindern wollen, dass auf die Corona-Krise eine Betreuungskrise folgt, braucht es aber ein gesamtschweizerisches Vorgehen.</p><p>Auch der Bundesrat hat die Wichtigkeit der Kinderbetreuung erkannt und verordnet, dass sie aufrechterhalten werden muss. Gleichzeitig hat er jedoch darauf verzichtet, den Betrieb oder die Finanzierung in dieser aussergewöhnlichen Situation zu regeln. Die Folge ist ein Wildwuchs an kantonalen Regelungen bezüglich Finanzierung und Zulassungskriterien, der für Verwirrung und Frust sorgt: Eltern werden gebeten, die Kinder zu Hause zu betreuen, bleiben aber teilweise trotzdem die Beiträge schuldig. In Kantonen mit offenen Kitas bleibt unklar, ob die Eltern zum Bezug des Corona-Elternurlaubs berechtigt sind. Arbeitnehmende versuchen im Homeoffice, ihrer Erwerbsarbeit und ihren Kindern gerecht zu werten. Und Betreuungsinstitutionen wissen nicht, wie lange sie den Kleingruppenbetrieb finanzieren und ihren Angestellten die Löhne auszahlen können.</p><p>Mit der Öffnung zusätzlicher Dienstleistungsbetriebe seit dem 27. April spitzt sich die Situation weiter zu, da die Eltern vermehrt wieder an ihrem Arbeitsplatz präsent sein müssen. Und wenn Schulen, Kindergärten und Spielgruppen im Mai den Betrieb wieder aufnehmen dürfen, werden zusätzliche Herausforderungen zu meistern sein, um den sicheren Betrieb und den Gesundheitsschutz von Kindern, Personal und Eltern zu gewährleisten. Auch zeichnet sich ab, dass die Betreuung durch Grosseltern wohl längerfristig ausfallen wird und entsprechend kompensiert werden muss.</p><p>Die Kinderbetreuung muss deshalb zentrales Element jeder Ausstiegsstrategie sein. Verzichtet die Politik darauf, geschieht dies zum Nachteil von Kindern und Eltern, Betreuungspersonal und Lehrer*innen, besonders vulnerablen Personen und Grosseltern – und damit nicht zuletzt der Gleichstellung, der Wirtschaft und der ganzen Gesellschaft. Dies gilt es zu verhindern.</p><p>Eine breite Koalition mit über 35 Mitgliedern – Arbeitnehmenden-, Frauenrechts- und Männersorganisationen, Kinderrechts-, Familien- und RentnerInnen-Organisationen, politischen Parteien und weiteren Interessensvertretungen – fordert Bund und Kantone deshalb auf, rasch tragende Konzepte für den Ausstieg aus der Corona-Krise zu entwickeln, die auch bezüglich Organisation der Kinderbetreuung nachhaltig und zukunftsweisend sind. Dies mit besonderem Augenmerk auf das Kindswohl und unter Einbezug von Fachorganisationen und Sozialpartnern. Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung sind wieder zu entflechten. Dazu braucht es nicht nur den Erhalt der bestehenden familienergänzenden Betreuungsstrukturen, sondern deren Ausbau.</p><p><sub>Folgende Organisationen unterstützen diesen Appell: Alliance F, Any Working Mom, Avivo, BPW Switzerland, CVP Frauen, Evangelische Frauen EFS, Eidg. Kommission dini Mueter, EKdM, Eidg. Kommission für Frauenfragen EKF, Elternkomitee Kinderbetreuung, Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen FKS Bern, GrossmütterRevolution, Grüne, Kinderschutz Schweiz, Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, männer.ch, Netzwerk Kinderbetreuung, pro enfance, Pro Familia, Pro Juventute, Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, Syndicat des Enseignants Romands SER, SEV, SGB, SP Schweiz, SP Frauen*, Schweizer Spielgruppen-LeiterInnen-Verband SSLV, Einelternverband SVAMV, syndicom, Travail.Suisse, Trotzphase, Unia, Unicef, Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz Vasos, Verein Bildung und Betreuung, Verein für elterliche Verantwortung VEV, vpod, vsao, WIDE</sub></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.jpg" length="135859" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6466</guid><pubDate>Tue, 21 Apr 2020 10:15:05 +0200</pubDate><title>Generelle Lohnerhöhungen und  mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/generelle-lohnerhoehungen-und-mehr-gesamtarbeitsvertraege-mit-guten-mindestloehnen-noetig</link><description>Besorgniserregende Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohnentwicklung von 2016 bis 2018 ist ungenügend. Die Reallöhne sind um 0.8 Prozent gesunken – namentlich bei Berufstätigen ohne Kaderfunktion (-1 Prozent). Nach Branchen betrachtet fallen vor allem die nur teilweise durch Mindestlöhne geschützte Sicherheitsbranche (real -6 Prozent) sowie die Post- und Kurierdienste (real -3 Prozent) negativ auf. Erfreulich ist, dass der Rückstand der Frauenlöhne von 12 auf 11.5 Prozent abermals etwas verringert wurde. Das zeigen die heute veröffentlichten Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2018.</p><p>Dass die Zeit von 2016 bis 2018 lohnpolitisch schwierig war, ist bereits bekannt. Die Lohnstrukturerhebung bestätigt nun, dass die grössten Probleme in den Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen auftreten. In den klassischen GAV-Branchen wie dem Gastgewerbe oder dem Ausbaugewerbe stiegen die Reallöhne. Auch im Detailhandel resultierte in einem nicht einfachen Umfeld ein Plus. Umgekehrt bestätigten sich die Befürchtungen der Gewerkschaften, dass in der dumpinggefährdeten Sicherheitsbranche (kein GAV für kleinere Firmen) oder in der Logistik (Post- und Kurierdienste mit zu tiefen Mindestlöhnen) die Löhne unter Druck geraten sind.</p><p>Erstmals seit 10 Jahren hat sich dementsprechend auch die Lage im Tieflohnbereich verschlechtert. Die Zahl der Tieflohnstellen ist auf 353’000 angestiegen (2016: 329’000). Die Löhne der untersten 10 Prozent sind real sogar gesunken, um 1.7 Prozent. Während die obersten 10 Prozent um 1 Prozent weiter zugelegt haben.</p><p>Erfreulich ist, dass der geschlechtsspezifische Lohnunterschied seit 2016 etwas kleiner geworden ist. Dies ist auch dem gewerkschaftlichen Engagement gegen die Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt zuzuschreiben. Frauen sind in den Tieflohnbereichen unter 4’500 CHF übervertreten, bei den Monatslöhnen über 16'000 CHF dagegen mit 17.6 Prozent deutlich untervertreten. Die heute publizierten LSE-Zahlen 2018 sagen nichts aus zur geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt anhand der durchschnittlichen Lohnunterschiede bei gleichwertiger Arbeit berechnet.</p><p>Zur Lösung der Lohnprobleme hat der SGB eine Kaufkraftoffensive lanciert. Es braucht GAV mit guten Mindestlöhnen in allen Branchen – prioritär in der Sicherheitsbranche und in der Logistik. Die Kaufkraftprobleme haben sich in der Coronakrise verschärft. Deshalb fordert der SGB für Arbeitnehmende mit unteren Löhnen im Falle von Kurzarbeit einen Lohnersatz von 100 Prozent.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6464</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2020 18:29:15 +0200</pubDate><title>Kommission korrigiert bundesrätliche Fehlentscheide – ein bisschen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kommission-korrigiert-bundesraetliche-fehlentscheide-ein-bisschen</link><description>Nach der Corona-Krise droht die Betreuungskrise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) und des Ständerats (WBK-S) wollen die Fehlentscheide des Bundesrates bezüglich Kinderbetreuung korrigieren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die entsprechenden Kommissionsbeschlüsse zur finanziellen Unterstützung der Kitas, bedauert jedoch, dass die WBK-S den weitergehenden Anträgen der Schwesterkommission nicht gefolgt ist.</p><p>Auf die Corona-Krise droht eine Betreuungskrise zu folgen: Die Grosseltern fallen voraussichtlich länger aus, Homeoffice funktioniert höchstens mit grösseren Kindern und die Kitas sind aufgrund der Ausfälle von Elternbeiträgen und des Betriebs in Kleingruppen in ihrer Existenz bedroht. Der Bundesrat hat zwar per Notrecht angeordnet, dass Kitas als systemrelevante Betriebe geöffnet bleiben müssen, seither aber bewusst darauf verzichtet, ebenfalls per Notrecht die finanzielle Unterstützung des Betriebs zu regeln.</p><p>Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur wollen diese Fehlentwicklung korrigieren und haben beschlossen, dass der Bund einen Drittel der kantonalen Kosten zur finanziellen Unterstützung der Kitas abgelten soll. Diese Finanzspritze ist bitter nötig, wird aber nicht ausreichen, um die Betreuungskrise abzuwenden: Es bleibt damit weiterhin den Kantonen überlassen, ob sie Kitas unterstützen wollen oder nicht. Der SGB bedauert, dass die WBK-S der weitergehenden Parlamentarischen Initiative der Schwesterkommission nicht gefolgt ist, die per Notverordnung Bund und Kantone gleichermassen in die Pflicht nehmen wollte.</p><p>Die öffentliche Hand muss um jeden Preis verhindern, dass aufgrund von Corona Betreuungsplätze vernichtet werden, denn das würde den Rückzug vieler Frauen aus dem Erwerbsleben bedeuten. Vielmehr müssen die Plätze ausgebaut werden, damit die fehlende Betreuung durch die Grosseltern kompensiert werden kann. Auch muss der Bund dringend die Kinderbetreuung während der ausserordentlichen Situation einheitlich regeln und klare Vorgaben zum Betrieb in Kleingruppen machen – der kantonale Flickenteppich, der zurzeit herrscht, sorgt für Verunsicherung bei den Eltern und beim Kita-Personal. Schon jetzt kämpfen viele Eltern – vor allem Mütter – mit der Doppelbelastung Homeoffice und Kinderbetreuung. Das Problem wird sich akzentuieren, wenn am 27. April weitere Dienstleistungsbetriebe öffnen dürfen und die Mitarbeitenden auf Kinderbetreuung angewiesen sind.</p><p>Wir erwarten, dass es nun in dieser Frage rasch vorwärtsgeht und das Parlament in der Sondersession die notwendigen Beschlüsse fasst, damit auf die Corona-Krise keine Betreuungskrise folgt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.jpg" length="198344" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6401</guid><pubDate>Sun, 08 Mar 2020 13:15:00 +0100</pubDate><title>Internationaler Frauenkampftag: Engagement trotz Corona </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/internationaler-frauenkampftag-engagement-trotz-corona</link><description>Einstehen für mehr Gleichstellung und weniger Diskriminierung </description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz Corona-Virus nutzen die Frauen den internationalen Frauenkampftag, um für mehr Gleichstellung und weniger Diskriminierung einzustehen. Die Forderungen des Frauen*streiks haben nichts von ihrer Aktualität eingebüsst: Frauen sind im Erwerbsleben immer noch konfrontiert mit Lohndiskriminierung und Sexismus, mit gläsernen Decken und prekären Arbeitsbedingungen. Und nach wie vor verzichten viele Frauen auf einen Teil ihres Erwerbseinkommens, um sich unbezahlt um Kinder und Angehörige zu kümmern. Der Preis dafür sind Einkommen und Altersrenten, die keine Existenz sichern können.</p><p>Um auf dieses Malaise hinzuweisen und wenigstens in Bezug auf das Alter Situation der Frauen zu verbessern und die <a href="https://www.ahvx13.ch/rentenluecke-der-frauen/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Rentenlücke</a> zu schliessen, hat ein breites Bündnis unter Führung der Gewerkschaften die Initiative für eine 13. AHV-Rente lanciert – nicht zufällig direkt vor dem Wochenende des Frauenkampftags. Denn von den drei Säulen der Altersvorsorge ist es die erste, die AHV, die den Frauenbiografien gerecht wird und auch die unbezahlte Betreuungs- und Sorgearbeit berücksichtigt. Mit der Stärkung der AHV stärken wir die Frauen.</p><p>Doch wir müssen das Problem an der Wurzel anpacken: Solange die Frauen die Hauptverantwortung für die Betreuungs- und Sorgearbeit übernehmen, wird dies auf Kosten ihrer Existenzsicherung geschehen. Dabei ist diese (über)lebenswichtige Arbeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Entsprechend müssen Betreuungsangebote für Erwachsene und Kinder als Service Public organisiert und solidarisch über Steuern finanziert sein. Sie müssen faire Arbeitsbedingungen, anständige Löhne und gute Qualität bieten. Dafür setzt sich der SGB ein – am Frauenkampftag und an jedem weiteren Tag.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/A_Bilder/Veranstaltungen/190614_frauen_streik/Frauenstreik-Sion-FS-AnjaWurm-freshfocus_cut.jpg" length="331040" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6351</guid><pubDate>Sun, 09 Feb 2020 15:55:00 +0100</pubDate><title>Ein klarer Sieg für die Toleranz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ein-klarer-sieg-fuer-die-toleranz</link><description>Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der sehr deutlichen Annahme der Strafnorm gegen die Homophobie haben die Schweizer StimmbürgerInnen ein klares Signal für Toleranz und Respekt gesetzt. In seiner Unzweideutigkeit bezeugt dieses Resultat den klaren Willen, auf die sexuelle Orientierung gestützte Diskriminierungen zu verhindern, welcher Art auch immer sie sein mögen. Es ist dies ein wichtiger Schritt zur tatsächlichen Rechtsgleichheit, auf den noch andere folgen müssen, insbesondere in der Arbeitswelt.</p><p>Diskriminierung findet dort statt, wo die Leute ihre Zeit verbringen, und deshalb allzu oft auch am Arbeitsplatz. LGBTI-Personen sind davon besonders betroffen: Hänseleien, obszöne Bemerkungen und soziale Ausgrenzungen sind im Beruf an der Tagesordnung. Doch bisweilen geht Diskriminierung auch darüber hinaus und gipfelt gar in Kündigungen oder der Verweigerung einer Anstellung. Hier kann der nun erweiterte Strafnorm-Artikel unter Umständen ansetzen und für die Betroffenen endlich eine rechtliche Handhabe schaffen, um sich gegen solche missbräuchliche Praktiken zu wehren.</p><p>Doch darüber hinaus ist klar, dass der nun erweiterte Strafnorm-Artikel kein breites rechtliches Instrumentarium liefert, um gegen alltägliche Diskriminierung aufgrund von Homo-, Trans- und Interphobie in der Arbeitswelt vorzugehen. Auch ist ein solches Instrumentarium allein dafür nicht zielführend, sondern es braucht vielmehr konsequente Sensibilisierungsarbeit und hartnäckige Interessensvertretung, wie sie die Gewerkschaften seit Jahren auch für LGBTI-Arbeitnehmende leisten. Dabei gilt es nun, ganz konkrete Forderungen endlich flächendeckend durchzusetzen: Beispielsweise sind Mitarbeitende in eingetragenen Partnerschaften heterosexuellen Ehepaaren in sämtlichen GAV-Ansprüchen gleichzustellen, was analog für Konkubinatspaare gilt (Beispiele: Abwesenheiten aus familiären Gründen, Lohnnachzahlungen im Todesfall, Pensionskassenansprüche).</p><p>Transpersonen – welche bei der nun ausgeweiteten Strafnorm zu ihrer und unserer grossen Enttäuschung aussen vor gelassen wurden – sind heute besonders stark von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen und benötigen daher besonderen Schutz. Vonnöten sind insbesondere ein verstärkter Kündigungsschutz nach einem Coming-Out sowie Freistellungen für eine Transition.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Frau-Regenbogenfahne_Eva-Blanco-Fotografia_photocase.jpg" length="1053971" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6346</guid><pubDate>Thu, 30 Jan 2020 15:30:00 +0100</pubDate><title>Kommission will Gleichstellungsgesetz verbessern – ein bisschen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kommission-will-gleichstellungsgesetz-verbessern-ein-bisschen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats will bei der Bekämpfung der Lohndiskriminierung für mehr Transparenz sorgen. Es ist erfreulich, dass die Kommissionsmehrheit den Nachbesserungsbedarf beim revidierten Gleichstellungsgesetz sieht, doch bleibt das Gesetz mangelhaft – auch weil der Kommission der Mut für substanzielle Verbesserungen fehlt.</p><p>Die Schweiz bekommt im Sommer 2020 ein revidiertes Gleichstellungsgesetz (GlG), um besser gegen Lohndiskriminierung vorgehen zu können. Doch dieses ist schwach, sehr schwach – unter anderem, weil sich die bürgerliche Parlamentsmehrheit in der letzten Legislatur mit Händen und Füssen gegen jegliche Verbesserungen gewehrt hat. So sind gemäss revidiertem GlG nur Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden verpflichtet, ihre Löhne auf Diskriminierungen zu analysieren, und auch Sanktionen sucht man im Gesetz vergeblich. Ganz zu schweigen vom Ablaufdatum Juni 2032, das dem Gesetz verpasst wurde.</p><p>In der neuen Legislatur zeigt zumindest die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) etwas mehr Einsehen. Zwar hat sie drei Parlamentarische und eine Standesinitiative für weitere Verbesserungen allesamt abgelehnt (auch die Wahlen haben dem Parlament den altväterlichen Groove nicht ganz austreiben können): Weder will die Kommission die Schwelle für die Analysepflicht auf 50 Mitarbeitende senken, noch sollen Sanktionen oder eine schwarze Liste für säumige Unternehmen eingeführt werden. Auch den Kantonen will die WBK-N nicht mehr Kompetenzen zur Umsetzung der Lohngleichheit zugstehen. Aber zumindest hat sie selber eine Parlamentarische Initiative eingereicht, um Lohndiskriminierung doch noch etwas dezidierter zu bekämpfen, als es das Gesetz zurzeit vorsieht: Um für etwas mehr Transparenz zu sorgen, sollen die Resultate der Lohnanalysen dem Bund vorgelegt werden. Dieser soll dadurch bessere Möglichkeiten haben, die Wirkung des Gesetzes zu evaluieren und es allenfalls anzupassen.</p><p>Es ist erfreulich, dass auch die nationalrätliche Kommission einsieht, dass das revidierte Gleichstellungsgesetz ungenügend ist, und eine Verbesserung vorschlägt. Doch diese allein wird nicht reichen, um dem zahnlosen Gesetz mehr Biss zu geben. Der Verzicht auf Sanktionen und einen besseren Einbezug der Gewerkschaften bleibt ein grundsätzlicher Mangel bei der Umsetzung der Lohngleichheit. Der SGB fordert das Parlament dazu auf, neben der Parlamentarische Initiative der WBK-N auch die vier von der Kommission abgelehnten Vorstösse anzunehmen, um mit dem revidierten Gesetz der Lohngleichheit eine echte Chance zu geben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6316</guid><pubDate>Fri, 20 Dec 2019 12:11:24 +0100</pubDate><title>Auf der Arbeit, auf der Strasse: Ja zum Schutz vor Hass!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/auf-der-arbeit-auf-der-strasse-ja-zum-schutz-vor-hass</link><description>Am 9. Februar darum JA zum Schutz vor Hass und Diskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mann liebt Mann, Frau liebt Frau: Das ist in der Schweiz so alltäglich wie anderswo in Europa. Weniger verbreitet ist hier aber der rechtliche Schutz und auch die gesellschaftliche Akzeptanz von "LGBTI"-Personen (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle). So liegt die Schweiz in der entsprechenden europäischen Rangliste nur auf dem 27. Platz! Für Lesben und Schwule gehören persönliche Beleidigungen, die Verweigerung von Dienstleistungen, ja gar tätliche Angriffe leider auch heute noch nicht der Vergangenheit an.</p><p>Auf Initiative von Gewerkschafter Matthias Reynard hat das Parlament deshalb den Schutz von Lesben, Schwulen und Bisexuellen vor Hass und Diskriminierung ins Gesetz geschrieben. Genauer gesagt wurde entschieden, den bewährten "Strafnorm-Artikel" auf das Kriterium der sexuellen Orientierung auszuweiten. Damit soll in Zukunft rechtlich belangt werden können, wer zu Hass gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle aufruft. Den Bigotten und Reaktionären im Land passt das aber nicht, weshalb wir nun am 9. Februar noch in einer Volkabstimmung über diese Gesetzesänderung entscheiden werden.</p><p>Diskriminierung findet dort statt, wo die Leute ihre Zeit verbringen, und deshalb allzu oft auch am Arbeitsplatz. LGBTI-Personen sind davon besonders betroffen: Hänseleien, obszöne Bemerkungen und soziale Ausgrenzungen sind im Beruf an der Tagesordnung. Doch bisweilen geht Diskriminierung auch darüber hinaus und gipfelt gar in Kündigungen oder der Verweigerung einer Anstellung. Hier kann der erweiterte Strafnorm-Artikel gegebenenfalls ansetzen und für die Betroffenen endlich eine rechtliche Handhabe schaffen, um sich gegen solche missbräuchliche Praktiken zu wehren. Dass die Gegner der Vorlage dies als einen "Angriff auf die Meinungsfreiheit" bezeichnen, ist nur schäbig.</p><p>Wir Gewerkschaften setzen uns seit Langem für eine Gesellschaft und eine Arbeitswelt ein, in der jede und jeder Einzelne fair behandelt und wertgeschätzt wird. Dies gilt unabhängig von der Farbe des Passes, des Alters, der Religion, des Geschlechts oder eben der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. Umfassende Gleichberechtigung ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und ein Verfassungsgrundsatz, doch muss sie auch in der Arbeitswelt jeden Tag verteidigt und zum Teil neu erkämpft werden. Dafür setzen sich die Gewerkschaften ein – sowohl im Betrieb als auch in der Politik.</p><p>Deshalb: Die Abstimmung am 9. Februar hat grosse Signalwirkung. Wollen wir eine Schweiz, in der alle ihren Platz haben und sich sicher und wertgeschätzt fühlen? Oder sehen wir weiter zu, wie einige wenige die Gesellschaft auf Kosten von Minderheiten spalten können? Die Antwort ist klar: Ja zum Schutz vor Hass!</p><p><a href="/aktuell/ja-zum-schutz-vor-hass-und-diskriminierung" class="button">Mehr Informationen auf unserer Abstimmungs-Seite</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_queere-eier-diskrimierung-lgbt_galitskaya-iStock_d5d1365f59.jpg" length="179885" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6235</guid><pubDate>Thu, 24 Oct 2019 15:46:06 +0200</pubDate><title>Grosser Sieg für die Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/grosser-sieg-fuer-die-frauen</link><description>Katharina Prelicz-Huber zur historischen Frauen- und Klima-Wahl 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor wenigen Monaten haben wir gesagt: Der 14. Juni war erst der Anfang! Mit der historischen Mobilisierung von über 500`000 Frauen haben wir bewiesen, dass wir Gewerkschaften die treibende Kraft des sozialen Fortschritts sind. Nun hat uns der Wahlsonntag recht gegeben. Nur fünf Monate nach dem Frauenstreik wurden die eidgenössischen Wahlen zur Frauenwahl 2019: Wir haben 20 zusätzlich Frauensitze erobert. Der Frauenanteil ist von 32 auf 42 Prozent gestiegen.</p><p>Unter dem Strich haben bei den Wahlen die progressiven, linken Kräfte deutlich zugelegt, und damit ist auch die Stimme der Arbeitnehmenden im eidgenössischen Parlament stärker geworden. Als grüne Gewerkschafterin heisst das für mich, vorwärts zu machen nicht nur in der Klimafrage, sondern auch in den drängenden sozialen Fragen. Wie zum Beispiel bei den skandalös tiefen Frauenrenten in der 2. Säule und in der AHV insgesamt. Wir brauchen eine soziale Reform der Altersvorsorge, von der insbesondere die Frauen profitieren können. Wir brauchen rasche Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Aufwertung der Frauenberufe und bei den nach wie vor zu tiefen Frauenlöhnen. Wir müssen jetzt den ökosozialen Umbau unserer Wirtschaft und Gesellschaft in Angriff nehmen, wie es die Gewerkschaften seit langem fordern.</p><p>Erfolge verpflichten. Der 14. Juni war erst der Anfang. Der 20. Oktober die Bestätigung. Jetzt packen wir es gemeinsam an. Im Parlament ebenso wie in den Betrieben und auf der Strasse.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gleichstellung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/kph.png" length="315902" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6179</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2019 16:59:26 +0200</pubDate><title>Verbesserungen für Eltern und betreuende Angehörige</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/verbesserungen-fuer-eltern-und-betreuende-angehoerige</link><description>Zwei wichtige Themen im Nationalrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Herbstsession berät der Nationalrat über Vaterschaftsurlaub und Entlastungen für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen. Es braucht namhafte Verbesserungen für Menschen, die sich neben dem Job noch um ihre Mitmenschen kümmern.</p><p>Wer sich um Angehörige oder Kinder kümmert, soll sich gefälligst selbst arrangieren, lautet das Credo der Wirtschaftsliberalen. Mehr als ein paar Tage Urlaub für frischgebackene Väter? Elternzeit, damit sich die Familien organisieren können? Auszeiten für die Betreuung von kranken Angehörigen? Finanzielle Absicherung für Menschen, die sich um kranke Angehörige kümmern und so das Gesundheitssystem entlasten? Alles Fehlanzeige - die Schweiz ist ein Entwicklungsland, wenn es um die Entlastung von Menschen geht, die Verantwortung für andere übernehmen.</p><h3>Wichtiges Zeichen Vaterschaftsurlaub</h3><p>Nun hat der Nationalrat die Chance, diesen Missstand etwas abzuschwächen: Am 11. September berät er die Initiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub und den indirekten Gegenvorschlag des Ständerates, der zwei Wochen vorschlägt. Nicht viel, aber immerhin. Doch ein Ja zur Initiative wäre ein wichtiges Zeichen für eine fortschrittliche Familienpolitik.</p><p>Am 23. September stehen Entlastungen für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen auf der Traktandenliste. So sollen gemäss Bundesrat Arbeitnehmende - wie bisher schon Eltern von kranken Kindern - bis zu drei bezahlte Freitage beziehen können, wenn sie sich um kranke Angehörige kümmern. Ausserdem ist die Ausweitung der Betreuungsgutschriften in der AHV auf Angehörige von Menschen mit nur leichter Hilflosigkeit geplant.</p><p>Verpasst hat es der Bundesrat, dem Parlament die Möglichkeit längerer Beurlaubungen für Angehörige von kranken oder verunfallten Erwachsenen vorzulegen. Hier muss die Politik noch Lösungen finden, denn die übernommene Verantwortung zwingt viele Betreuende - in der Mehrheit Frauen -, ihr Erwerbspensum zu reduzieren oder die Erwerbsarbeit ganz aufzugeben. Die Folgen für ihre finanzielle Sicherheit, gerade im Alter, sind fatal. Nötig sind längere Betreuungsurlaube, aber auch die Möglichkeit, bei Bedarf vorübergehend das Erwerbspensum zu reduzieren mit einem Anrecht auf anschliessende Wiederaufstockung.</p><h3>50 Wochen fehlen</h3><p>Namhafte Verbesserungen stehen für Eltern an, deren Kinder schwer erkrankt oder verunfallt sind: Diese sollen sich in einer Rahmenfrist von 18 Monaten bis zu 14 Wochen beurlauben lassen können, um Zeit für Pflege und Betreuung zu haben - und dies tage- oder wochenweise. Dieser Ansatz ist begrüssenswert, doch müssen die Urlaube bei Bedarf wesentlich länger sein: Wenn beispielsweise ein Kind an Krebs erkrankt, sind gemäss Bericht des Bundesrates durchschnittlich 64 Wochen Pflege und Betreuung nötig. Die Politik muss deshalb die Lücke von 50 Wochen füllen, die mit der vorgeschlagenen Regelung offen bleibt.</p><p>Der Nationalrat kann die Situation von Menschen mit Verantwortung für Kinder und erwachsene Angehörige verbessern. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, der Rat muss sie nur beschliessen und verbessern. Nach dem Frauen*streik vom 14. Juni ist dies das Mindeste, was er tun kann.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Vater-mit-kleinem-Kind_Eva_Blanco_Fotografia_photocase.jpg" length="849742" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6153</guid><pubDate>Wed, 21 Aug 2019 17:20:34 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit im Schneckentempo: Resultate der Lohnanalysen erst 2023</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-im-schneckentempo-resultate-der-lohnanalysen-erst-2023</link><description>Das revidierte und vom Parlament massiv abgeschwächte Gleichstellungsgesetz tritt erst am 1. Juli 2020 in Kraft. Doch die Ergebnisse liegen erst in vier Jahren auf dem Tisch.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das revidierte Gleichstellungsgesetz tritt erst am 1. Juli 2020 in Kraft, obschon der SGB nachdrücklich eine rasche Umsetzung forderte. Arbeitnehmende müssen nun bis 2023 auf die Resultate warten. In einer Verordnung legt der Bundesrat Kriterien für die Ausbildung der Revisorinnen und Revisoren fest. Ob diese das Gesetz retten können, dem das Parlament fast alle Zähne gezogen hat, ist fraglich.<br><br> Bei der Umsetzung der Lohngleichheit geht es im Schneckentempo weiter: Das revidierte und vom Parlament massiv abgeschwächte Gleichstellungsgesetz tritt erst am 1. Juli 2020 in Kraft. Bis zum 30. Juni 2021 werden erste Lohnanalysen erfolgen. Durch Externe überprüft sein müssen sie ein Jahr später und für die Information an ihre Angestellten haben die Unternehmen nochmals ein Jahr Zeit. Konkrete Resultate können wir also erst 2023 erwarten. Dies dauert alles viel zu lang, vor allem, wenn man bedenkt, dass das Gesetz aufgrund der FDP-Zwängerei per 30. Juni 2032 schon wieder abläuft.<br><br> Gemeinsam mit dem Datum der Umsetzung hat der Bundesrat auf dem Verordnungsweg auch die Kriterien für die Ausbildung der Revisorinnen und Revisoren festgelegt: Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist zuständig für die Anerkennung von Kursen, die rechtliche Grundlagen im Bereich Lohngleichheit, wissenschaftliche Grundlagen zu geschlechtsneutralen Arbeitsbewertungen und statistischen Lohngleichheitsanalysen sowie deren Überprüfung beinhalten müssen. Diese Kursinhalte sind sinnvoll und zielführend, allerdings nur, wenn die Kursdauer angemessen ist. Ein Tag, wie im erläuternden Bericht erwartet, ist zu kurz für die komplexen Inhalte. Längere und differenzierte Kurse sind nötig, damit die Revisorinnen und Revisoren die Lohnanalysen kompetent überprüfen können.<br><br> So erfreulich die klaren Vorgaben in der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse sind, so stellt sich doch die Frage, ob diese reichen, damit das Gesetz, das das Parlament in jeder nur erdenklichen Weise abgeschwächt hat, seine Wirkung entfalten kann. Denn das sinnvollste Gesetzt verliert seine Wirkung, wenn seine Nichteinhaltung keine rechtlichen Konsequenzen hat – wie dies beim Gleichstellungsgesetz der Fall ist. Der SGB wird die Umsetzung deshalb eng verfolgen und sich für Sanktionen einsetzen, falls sich die Lohnsituation der Frauen nicht rasch verbessert. Das sind wir den Frauen* schuldig, die am 14. Juni 2019 für ein Ende der Diskriminierungen gestreikt haben.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.jpg" length="370039" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6111</guid><pubDate>Tue, 09 Jul 2019 08:56:10 +0200</pubDate><title>Der Frauen*streik war erst der Anfang</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-frauen-streik-war-erst-der-anfang</link><description>«Lohn. Zeit. Respekt!»

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Frauen*streik, der grössten politischen Mobilisierung seit dem Landesstreik, tragen die Gewerkschaften die Streikforderungen mit aller Kraft in die kommenden Lohn- und GAV-Verhandlungen. Lohn. Zeit. Respekt! – das heisst z.B. bessere Frauenlöhne, Urlaube für Mütter und Väter sowie Massnahmen gegen sexuelle Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz.</p><p>Mehr als eine halbe Million Frauen* und solidarische Männer* haben am 14. Juni laut, farbig und kraftvoll eine deutliche Aufforderung an die Politik gesendet: Die Schweiz muss in der Gleichstellung endlich vorwärtsmachen. Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub und Geschlechterrichtwerte sind ein Anfang, reichen jedoch bei weitem nicht. Das Parlament muss weitere, wirksame Massnahmen ergreifen.</p><p>Und auch die Arbeitgeber sind in der Pflicht: Die SGB-Gewerkschaften, die eine massgebliche Rolle bei der Organisation des Frauen*streiks spielten, werden die Streikforderungen nun mit Nachdruck in die Lohn- und GAV-Verhandlungen tragen. So wird die Unia, im kommenden Lohnherbst neben Mindestlöhnen von 4000 Franken (mal 13) in Branchen mit hohem Frauenanteil generell faire Löhn für Frauen fordern: «Die skandalöse Lohndiskriminierung der Frauen erfordert zusätzliche Massnahmen in Form von Lohnerhöhungen», sagt Unia-Präsidentin Vania Alleva. Und VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber unterstreicht, dass es gerade im Gesundheitswesen bessere Löhne und Arbeitsbedingungen braucht, wie «die Umsetzung der Vorschrift ‘Umkleidezeit ist Arbeitszeit’, Frühpensionierungsmöglicheiten ab 60 bei voller Rente und GAV in der privaten Pflege».</p><p>Auch mehr Zeit und Respekt werden die Gewerkschaften einfordern. Zum Beispiel beim Verkehrspersonal, wo der SEV laut Vizepräsidentin Barbara Spalinger «18 Wochen Mutterschaftsurlaub und 10 bis 20 Tage Vaterschaftsurlaub, wie wir sie mit der SBB vereinbart haben, in allen Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs» fordern wird.</p><p>Eine Umfrage der Gewerkschaft Syndicom in der ICT-Branche im Vorfeld des Frauen*streiks zeigt, dass fast 60% der Frauen schon einmal sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt oder beobachtet haben. Syndicom-Geschäftsleitungsmitglied Patrizia Mordini, Co-Präsidentin der SGB-Frauenkommission, will nun betriebliche Reglemente und Leitlinien zur Verhinderung von sexueller Belästigung sowie Schulungen dazu einfordern: «Die Umfrage zeigt, dass eine Ombudsstelle allein nicht ausreicht. Es braucht weitere konkrete Massnahmen».</p><p>Der Frauen*streik hat gezeigt, dass Diskriminierungen und Sexismus nicht mehr akzeptiert werden und es ein Umdenken braucht. Die Gewerkschaften werden ihren Teil dazu beitragen.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/6/csm_Frauenstreik-Bern_FS-MonikaFlueckiger-freshfocus_d4c0fe28d8.jpg" length="132408" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6095</guid><pubDate>Thu, 20 Jun 2019 14:00:50 +0200</pubDate><title>ILO setzt Zeichen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ilo-setzt-zeichen-gegen-gewalt-und-belaestigung-in-der-arbeitswelt</link><description>Beratungen an der 108. Jahrestagung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist hocherfreut, dass die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) eine Konvention und Empfehlung zu Gewalt in der Arbeitswelt verabschiedet hat. In Zeiten von MeToo, Frauen*streik und weltweiten Massenmobilisierungen zu Frauenrechten setzt die ILO im Jahre ihres hundertjährigen Bestehens ein starkes Zeichen. Es ist ein Meilenstein von historischer Bedeutung für den weltweiten Kampf für die Gleichberechtigung der Frauen. Der SGB erwartet nun von der Schweiz, dass sie die Konvention rasch unterzeichnen wird und ein ebenso klares Zeichen setzt.</p><p>Es ist beinahe 10 Jahre her seit die ILO mit der Konvention 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte das letzte Mal ein internationales Instrument zum Schutz von Arbeitnehmenden verabschiedet hat. Wie andere ILO-Konventionen machte diese das Unsichtbare sichtbar. Erst sei damal werden Hausangestellte als mit Rechten ausgestattete Arbeitnehmende wahrgenommen.</p><p>Die neue Konvention gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt greift ein Thema auf, das gerne übersehen und verschwiegen wird. Zudem gibt es zurzeit keine allgemein akzeptierte Definition der Begriffe „Belästigung“ oder „Gewalt“ in der Welt der Arbeit und keine allgemeingültigen Standards.</p><p>Die über 2 Jahre dauernden Verhandlungen verliefen harzig. Der aus über 500 VertreterInnen von Regierungen sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmenden-Organisationen bestehende Normensetzungsausschuss hatte die schwierige Aufgabe, ein Gleichgewicht zu finden zwischen einem detaillierten, aber schwer ratifizierbaren Konventionsentwurf und einem generischen, aber gegen Menschrechtsverletzungen weniger schlagkräftigen Text.</p><p>Unter Jubel wurde deshalb gestern die letzten Anpassungen an der begleitenden Empfehlung verabschiedet. Damit haben sich Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmende der Mitgliedsstaaten auf einen starken Text in der Konvention und der Empfehlung geeinigt. Er schliesst alle Arbeitnehmenden ein – auch jene in der informellen Wirtschaft. Abgedeckt werden auch häusliche Gewalt, die Auswirkungen auf den Arbeitsplatz hat. Speziell geschützt werden besonders verletzliche Personengruppen.&nbsp;</p><p>ILO-Konventionen werden jedoch erst verbindlich ist, wenn sie von den einzelnen Mitgliedsstaaten ratifiziert worden sind. Der SGB, seine Verbände und die Arbeitnehmenden erwarten, dass die Schweiz im Nachgang zum Frauen*streik, bei dem der Kampf gegen Gewalt und (sexuelle) Belästigung ein zentrales Thema war, die Konvention nun schnell und vorbehaltlos ratifiziert.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/metoo_mego-studio_photocase.jpg" length="400809" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6092</guid><pubDate>Sun, 16 Jun 2019 11:55:00 +0200</pubDate><title>Starkes Signal für rasche Gangart bei der Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/starkes-signal-fuer-rasche-gangart-bei-der-gleichstellung</link><description>SGB-Bilanz zum Frauen*streik 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Frauenstreik 2019 hat alle Erwartungen massiv übertroffen. Mit deutlich über 500'000 Teilnehmenden beteiligten sich noch mehr Menschen an diesem Aktions- und Streiktag für die Gleichstellung als am Frauenstreik 1991. Der 14. Juni 2019 geht damit klar als grösste politische Aktion seit dem Generalstreik 1918 in die Schweizer Geschichte ein. Dies zeigt eine Auswertung des Schweizerischen Gewerkschaftsbund aufgrund der definitiven Beteiligungszahlen aus den grossen Städten, die teilweise erst am Freitagabend feststanden.</p><p>Eine äusserst starke Beteiligung war bereits am Freitagmorgen spürbar. Gegen 100'000 Personen nahmen bis Mittag an ersten Aktionen auf der Strasse oder in Betrieben teil. Z.B. in Bern zogen 5000 Personen an einer Kinderwagen-Demo durch Berns Gassen. Nicht eingerechnet sind dabei die unzähligen Frauen, die unabhängig von der Teilnahme an einer Aktion, mit Buttons, Foulards oder violett-lila Kleider-Accessoires ihre Unterstützung für die Forderungen des Frauen*streiks signalisierten. Nicht eingerechnet sind auch die unzähligen Frauen, die im Privatleben Zeichen gesetzt haben für mehr Gleichstellung.</p><p>Ein in der Schweiz noch nie dagewesenes Ausmass erreichte die Beteiligung an den Schlusskundgebungen. Allein in Zürich fand mit gegen 160'000 Menschen die grösste politische Einzeldemo der Geschichte statt. Auch in Lausanne mit gegen 60'000 sowie in Basel und Bern mit je 40'000 Menschen legten die Massen die Stadtzentren lahm. In Genf waren es 20'000 und auch in kleineren Städten wie Freiburg (12'000), Sitten (12'000), Bellinzona (10'000), Neuenburg (10'000), Luzern (10'000) und Winterthur (gegen 10'000) fanden Demos statt, die für diese Städte historische Dimensionen haben.</p><p>Die Massenmobilisierung, an der sich Frauen aus allen Gesellschaftsschichten beteiligten, zeigt, dass es bei der Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben und in der Gesellschaft jetzt vorwärts gehen muss und vorwärts gehen wird.</p><p>Eine rasche Gangart braucht es bei den Löhnen. In der Lohnrunde vom kommenden Herbst sind die Arbeitgeber gefordert. Nicht nur müssen sie endlich zu substanziellen Reallohnerhöhungen für alle Hand bieten, um so den Rückstand aus den mageren letzten Jahren aufzuholen. Besonders profitieren müssen die Frauen, gerade auch in den "typischen" Frauenberufen, die durch ein tiefes Lohnniveau auffallen.</p><p>Rasch durchzusetzen ist auch der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit". Es ist nicht akzeptabel, dass bereits Berufseinsteigerinnen gegenüber ihren männlichen Kollegen beim Lohn benachteiligt werden. Abhilfe schaffen Lohnanalysen mit Kontrollen und Sanktionen.</p><p>Und die Möglichkeiten der Frauen, sich beruflich zu entwickeln, müssen verbessert werden. Das bedeutet unter anderem, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden muss. Dank Investitionen in Kinderkrippen, Tagesschulen, Spitex und Betreuungsangebote für erwachsene Pflegebedürftige werden Frauen entlastet.</p><p>Entschieden entgegengetreten werden muss dem Sexismus. Auch in der Arbeitswelt. Das bedingt u.a. einen besseren Kündigungsschutz bei Mutterschaft und Angehörigenpflege sowie wirksame Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.</p><p>Der Machtdemonstration der Frauen können sich Wirtschaft und Politik nicht entziehen. Dank der durch die monatelangen Vorbereitungen weiter gestärkten Vernetzung zwischen Frauenorganisationen und Gewerkschaften, wird der Druck auf die Entscheidungsträger hoch bleiben, die Gleichstellung nun entschieden voranzutreiben.</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/b/csm_2019_Lausanne_Greve_des_Femmes_Mercedes_Riedy1920_06eaff4812.jpg" length="218686" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6090</guid><pubDate>Fri, 14 Jun 2019 19:26:50 +0200</pubDate><title>Grösste politische Demonstration der neueren Geschichte - Klares Signal für rasche Gangart bei der Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/groesste-politische-demonstration-der-neueren-geschichte-klares-signal-fuer-rasche-gangart-bei-der-gleichstellung</link><description>Frauen*streik 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der 14. Juni 2019 geht als grösste politische Demonstration in die neuere Geschichte der Schweiz ein, grösser als der Frauenstreik 1991. Über den gesamten Tag gesehen beteiligten sich mehrere Hunderttausend Frauen an den Aktionen, Streiks und Arbeitsniederlegungen des Frauen*streiks. Die Kundgebungen erreichten in allen grossen Städten historische Dimensionen. Besonders bemerkenswert war die enorme Zahl junger Frauen. Dies alles zeigt, dass es bei der Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben und in der Gesellschaft jetzt vorwärts gehen muss und vorwärts gehen wird.<br><br> Rasch durchgesetzt werden muss der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit». Es ist nicht akzeptabel, dass bereits Berufseinsteigerinnen gegenüber ihren männlichen Kollegen beim Lohn benachteiligt werden. Abhilfe schaffen Lohnanalysen mit Kontrollen und Sanktionen. Auch müssen die Möglichkeiten der Frauen, sich beruflich zu entwickeln verbessert werden. Das bedeutet unter anderem, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden muss. Dank Investitionen in Kinderkrippen, Tagesschulen, Spitex und Betreuungsangebote für erwachsene Pflegebedürftige werden Frauen entlastet. «Typische» Frauenberufe gehören aufgewertet. Dazu braucht es flächendeckend Mindestlöhne von 4000 Fr./Monat und GAV-Abdeckungen in Branchen mit hohem Frauenanteil. Entschieden entgegengetreten werden muss Sexismus. Auch in der Arbeitswelt. Das bedingt u.a. einen besseren Kündigungsschutz bei Mutterschaft und Angehörigenpflege sowie wirksame Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.<br><br> In einer ersten Bilanz sind die Verantwortlichen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes äusserst zufrieden über den Verlauf des Frauen*streiks. Bereits am Morgen nahmen gegen Hundertausend Frauen an Streik-Brunchs, Kaffees und Picknicks teil oder beteiligten sich an betrieblichen Streiks, Arbeitsniederlegungen, verlängerten Pausen oder ähnlichen Streikaktionen. In einem Reinigungsbetrieb in Luzern führte der Streik unmittelbar zum Erfolg, indem der Arbeitgeber zusicherte künftig auch Vor- und Nachbearbeitungsarbeiten und Reisezeiten zu entschädigen. Die Vielfalt der Aktionsformen war überwältigend. Sie reichte vom schweizweiten <a href="https://www.14juin.ch/radio-frauenstreik" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">radiofrauenstreik.ch</a>, über Kinderwagen-Demos bis zu Rollator-Rennen. Das zeigt, welche Kraft diese Bewegung hat. Durch die monatelange Vorbereitung wurden neue Netzwerke geknüpft. Damit ist der Frauen*streik 2019 der Beginn einer neu vernetzten und damit noch stärkeren Bewegung für Gleichstellung.<br><br> Beeindruckend sind die Kundgebungen in den meisten grösseren Schweizer Städten. Alleine die Demos in Zürich (70'000), Basel (40'000), Bern (40'000) und Lausanne (mind. 60’000) demonstrierten am frühen Freitagabend über 200'000 Personen. Auch aus kleineren Städten wie Freiburg, Neuenburg und Luzern wurden Beteiligungen von «historischem Ausmass» gemeldet.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/a/csm_Frauenstreik-Sion-FS-AnjaWurm-freshfocus_AWU9370_82438c2f0a.jpg" length="286766" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6087</guid><pubDate>Fri, 14 Jun 2019 17:50:42 +0200</pubDate><title>Hundertausende Frauen fordern rasche Fortschritte bei Gleichstellung </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/hundertausende-frauen-fordern-rasche-fortschritte-bei-gleichstellung</link><description>Der Frauen*streik bewegt die Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Frauen*streik bewegt die Massen. Bereits vor Beginn der Gross-Demos in den verschiedenen Landesteilen ist klar, dass sich am Frauen*streik 2019 Hundertausende Frauen beteiligen. Allein bei den Aktionen bis zum Mittag haben schweizweit gegen 100'000 Personen an Aktionen auf der Strasse oder in Betrieben teilgenommen. Und seit 15.24 Uhr werden es immer mehr, denn überall in der Schweiz verlassen Frauen ihre Arbeit, weil sie ab diesem Zeitpunkt wegen der Lohndiskriminierung gratis arbeiten. Die Frauen sagen es laut und deutlich: Wirtschaft und Politik müssen mehr tun, um die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern voranzutreiben. Dies zeigt, dass der Frauen*streik nicht das Ende einer nun seit Monaten vorbereiteten Mobilisierung ist. Es ist vielmehr der Beginn einer neu vernetzten und damit noch stärkeren Bewegung für Gleichstellung.</p><p><br> Bereits am Morgen kam es überall in der Schweiz zu Streiks, verlängerten Pausen und vorübergehenden Arbeitsniederlegungen. So in Uhrenindustrie und Reinigungsbranche, in Spitälern, in Schulen oder im Detailhandel. Im Unispital Lausanne legten rund 500 Spitalangestellte um 11 Uhr vorübergehend die Arbeit nieder. In Bern unterbrachen um 11 Uhr gegen 500 Verkäuferinnen ihre Arbeit und forderten mit einem Riesentransparent mehr Anerkennung für ihre Arbeit, mehr Lohn und Ladenöffnungszeiten, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erlauben. In Le Locle und le Sentier verlängerten Hunderte Uhrenarbeiterinnen ihre Mittagspausen. In der Waadt traten über 2000 Lehrerinnen und Lehrer in den Ausstand. Dutzende Schulen aller Stufen wurden bestreikt. In einem Dutzend Schulen gab es sogar einen Vollstreik. Dass sich streiken lohnt, zeigten die Mitarbeiterinnen einer Reinigungsfirma in Luzern. Nach einer dreistündigen Arbeitsniederlegung lenkte der Arbeitgeber ein: er bezahlt fortan Vor- und Nachbearbeitungsarbeiten sowie die Reisezeit.</p><p><br> Parallel zu den Streiks gingen in der Schweiz am Freitagmorgen bis in den frühen Nachmittag bereits zehntausende Frauen auf die Strasse. Die Vielfalt der Aktionsformen war enorm. Allein an der Kinderwagendemo in Bern nahmen 5000 Personen teil. In Zürich fand ein Rollator-Rennen für eine bessere Anerkennung der Care-Arbeit statt. Überall gab es Streik-Brunchs, -Picknicks und -Kaffees. Bereits in der Nacht auf Freitag hatten Aktivistinnen in Zürich mit einem Auto-Corso durch die Langstrasse den Frauen*streik eingeleitet. Und am Rocheturm in Basel leuchtete das Frauen*streik-Logo. In Lausanne leuchtete die Kathedrale violett. Und am Fernsehturm in Genf wurde ein Reisentranspi ausgehängt.</p><p><br> Die enorme Dynamik und die Massenmobilisierung zeigen, dass die Forderung nach Gleichstellung sehr breit abgestützt ist und es jetzt vorwärts gehen muss.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/frauenstreik/Kinderwagendemo5000-be-RB.jpg" length="198378" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6085</guid><pubDate>Fri, 14 Jun 2019 11:42:31 +0200</pubDate><title>Ausrufezeichen für die Gleichstellung - Dutzende Schulen und Kitas bestreikt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ausrufezeichen-fuer-die-gleichstellung-dutzende-schulen-und-kitas-bestreikt</link><description>«Lohn. Zeit. Respekt.» - Gleichstellung in der Arbeitswelt, lauten die Forderungen der Gewerkschafter*innen. Überall in der Schweiz fanden zudem bereits hunderte Aktionen im öffentlichen Raum statt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Überall in der Schweiz haben Frauen zum Auftakt des Frauen*streiks 2019 erste Ausrufezeichen gesetzt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. In der Westschweiz werden Dutzende Schulen und Kindertagesstätten bestreikt. In Dutzenden von Firmen fanden zum Auftakt des Streik- und Aktionstages Streikkaffees statt. Und in Luzern haben Mitarbeiterinnen einer Reinigungsfirma nach drei Stunden Streik einen vollen Erfolg erzielt: Sie protestierten gegen Gratisarbeit, unbezahlte Reisezeiten sowie für ein besseres Betriebsklima. Der Arbeitgeber hat nun zugesichert, dass Vor- und Nachbearbeitungsarbeiten sowie die Reisezeit ab sofort bezahlt werden.</p><p>Sie alle setzen sich unter dem Motto «Lohn. Zeit. Respekt.» ein für mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt. Unter anderem fordern sie flächendeckende Mindestlöhne von 4000 Fr./Monat und GAV-Abdeckung in Branchen mit hohem Frauenanteil, um Frauen am unteren Ende des Lohngefüges und in «typischen» – und damit schlecht bezahlten – Frauenberufen besser zu stellen. Sie fordern Investitionen in Kinderkrippen, Tagesschulen, Spitex und Betreuungsangebote für erwachsene Pflegebedürftige, um Frauen von unbezahlter Care-Arbeit zu entlasten und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt gerade auch für qualifizierte Stellen zu verbessern. Dank Lohnanalysen mit Kontrollen und Sanktionen soll endlich die weiterhin bestehende Lohndiskriminierung ausgemerzt werden. Und am Arbeitsplatz verträgt es keinen Sexismus. Das bedingt u.a. einen besseren Kündigungsschutz bei Mutterschaft und Angehörigenpflege sowie wirksame Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.</p><p>Omnipräsent sind der Frauen*streik und die Gleichstellungsfrage auch am Jahreskongress der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf. Sowohl farblich bei den Delegierten, als auch thematisch. Denn mit dem Kampf gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sowie der Ungleichheit stehen zwei zentrale Themen des Schweizer Frauen*streiks im Zentrum der Debatten. Ein starkes Zeichen setzte ILO-Generaldirektor Guy Ryder, der am Freitagmorgen mit Marilia Agostino Mendes und Anja Dräger, zwei Frauen der Schweizer Gewerkschaftsdelegation an der ILO-Jahreskonferenz empfangen hat, um über den Frauen*streik zu sprechen.</p><p>Überall in der Schweiz fanden zudem bereits hunderte Aktionen im öffentlichen Raum statt. So erstrahlte in der Nacht das Frauen*streik-Logo auf dem Rocheturm in Basel und in Zürich läuteten Aktivistinnen ab Mitternacht mit einem Auto-Corso in der Langstrasse den Frauen*streik ein. Heute um 11 Uhr läuteten in der ganzen Schweiz die Kirchenglocken und gleichzeitig machten Tausende Frauen in ihren Betrieben mit Aktionen auf die Forderungen des Frauen*streiks aufmerksam.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/1/csm_frauengruppe-3er-breit_36d8e8c268.png" length="393911" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6083</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2019 15:36:07 +0200</pubDate><title>Nur zaghafte Verbesserungsvorschläge des Bundesrats</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nur-zaghafte-verbesserungsvorschlaege-des-bundesrats</link><description>Das Parlament muss bei der Angehörigenbetreuung nachbessern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Oft betreuen Angehörige pflegebedürftige oder betagte Menschen. Die ist nur schwer mit Erwerbsarbeit zu vereinbaren. Der Bundesrat schickt Verbesserungsvorschläge ins Parlament. Die Stoßrichtung stimmt, aber das Parlament muss nachbessern.</p><p>Mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung schlägt der Bundesrat dringend nötige Verbesserungen vor. Denn oft sind es Angehörige, in der Mehrheit der Fälle Frauen, die die Betreuung von betagten oder pflegebedürftigen Familienmitgliedern übernehmen. Die Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB, dass Dienstleistungen in Pflege und Betreuung im Bedarfsfall allen Menschen bezahlbar und in guter Qualität zugänglich sein müssen, ist noch lange nicht erfüllt. Die öffentliche Hand muss hier sehr viel mehr Verantwortung übernehmen. Also springen Schwiegertöchter, Partnerinnen, Schwestern ein, wenn jemand in ihrem Umfeld auf Pflege und Betreuung angewiesen ist - häufig auf Kosten des eigenen Erwerbseinkommens. Für diese Menschen braucht es dringend Unterstützung, damit ihnen ihr Einsatz weder gesundheitlich noch finanziell zum Nachteil wird.</p><p>Nachdem die Vorlage in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst wurde, schickt der Bundesrat sie nun an das Parlament. Konkret schlägt er vor, dass nicht nur Eltern von minderjährigen Kindern, sondern alle Arbeitnehmenden kurzzeitig der Arbeit fernbleiben dürfen, ohne auf den Lohn verzichten zu müssen, wenn Angehörige erkranken. Allerdings sind die vom Bundesrat vorgesehenen 3 Tage pro Ereignis zu kurz und die jährliche Obergrenze von 10 Tagen ist ein unnötiger Bückling vor den Arbeitgeberverbänden, die die Vorlage in der Vernehmlassung abgelehnt haben.</p><p>Weiter will der Bundesrat, dass Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern bis zu 14 Wochen bezahlt beurlaubt werden können. Dies ist eine große Erleichterung für betroffene Familien, auch wenn die 14 Wochen in vielen Fällen nicht ausreichen werden. Der SGB begrüßt auch, dass dieser Urlaub auf Anregung aus der Vernehmlassung auch tageweise bezogen werden kann. Der flexible Bezugsmodus ermöglicht es Eltern, die Urlaubstage über die - zu kurze - Rahmenfrist von 18 Monaten besser zu verteilen. Sehr stossend ist, dass ein Kündigungsschutz nur über 6 Monate besteht, und nicht über die 18 Monate der Rahmenfrist. Dies muss dringend korrigiert werden. Leider verzichtet der Bundesrat auf längere Urlaube für die Betreuung erwachsener Angehöriger. So werden weiterhin gerade ältere Arbeitnehmende aus dem Berufsleben gedrängt werden, weil sie Verantwortung für ihre betagten Eltern übernehmen müssen.</p><p>Die dritte Verbesserung, über die das Parlament befinden wird, betrifft die AHV-Betreuungsgutschriften: Neu ist auch anspruchsberechtigt, wer Angehörige mit bloss kleiner (bisher mittlere) Hilflosigkeit betreut und wer zur Lebenspartnerin oder zum Lebenspartner schaut - Ehe oder Verwandtschaft sind nicht mehr Pflicht. Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, um das Armutsrisiko von betreuenden Angehörigen zu senken. Unverständlich ist dagegen, dass der Bundesrat die vom SGB in die Vernehmlassung eingebrachten Verbesserungen nicht aufnimmt: Der Verzicht darauf, die eingetragene Partnerschaft gleichberechtigt neben der Ehe aufzuführen, wird der gesellschaftlichen Realität nicht gerecht, dies muss dringend korrigiert werden. Und die Definition von Lebenspartnerschaft als Führung eines gemeinsamen Haushaltes während mindestens 5 Jahren ist extrem rigide. Der SGB ist der Ansicht, dass 2 Jahre und/oder ein gemeinsames Kind längstens reichen, um eine Lebenspartnerschaft zu bestätigen.</p><p>Der SGB appelliert an National- und Ständerat, dass sie diese wichtigen Verbesserungen rasch beschliessen und nötige Korrekturen an der Bundesratsvorlage vornehmen. Denn wer Verantwortung für das Wohlergehen anderer übernimmt, verdient, dass Staat und Gesellschaft auch für sein Wohlergehen Verantwortung übernehmen. Die Politik ist in der Pflicht, dies umzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6067</guid><pubDate>Mon, 03 Jun 2019 11:14:34 +0200</pubDate><title>Die Schweiz braucht mindestens vier Wochen Vaterschaftsurlaub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-schweiz-braucht-mindestens-vier-wochen-vaterschaftsurlaub</link><description>Der Ständerat darf in der Familienpolitik nicht den Anschluss verpassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vier oder zwei Wochen Vaterschaftsurlaub: Der Ständerat hat's in der Hand. Klar ist: Will die Schweiz in der Familienpolitik nicht den Anschluss verpassen, muss sie Kinder von der Frauen- endlich zur Elternsache machen.</p><p>Noch sind Kinder in der Schweiz in erster Linie Frauensache. Sind sie krank, bleibt die Mutter zu Hause. Fällt der Babysitter aus oder der Vater kann kurzfristig seinen Papitag nicht wahrnehmen, die Mutter organisiert Ersatz. Und in den meisten Familien arbeiten die Väter Vollzeit und die Mütter Teilzeit oder nur unbezahlt.</p><p>Das hat Folgen: Die Mütter fehlen als Fachkräfte im Arbeitsmarkt. Und wenn sie arbeiten, verdienen sie weniger, weil sie weniger gut bezahlte Posten bekommen. Im Alter reicht dann die Rente nirgendwo hin -schon die Scheidung ist in solchen Konstellationen ein Armutsrisiko. Und Väter riskieren dann, vom Feierabend- zum alle-zwei-Wochen-Papi zu werden. Kinder kötnnen auch Männersache sein, liesse man die Väter von Anfang an Verantwortung übernehmen.</p><p>Die Schweiz scheint das nicht wirklich zu wollen. Die EU und fast alle OECD-Länder geben Vätern von Anfang an die Möglichkeit, sich aktiv in die Betreuung der Kinder einzubringen. Vaterschaftsurlaub und Elternzeit ermöglichen ihnen, ab Geburt eine enge, eigenständige Beziehung zu ihnen aufzubauen. Die Schweiz dagegen kennt weder einen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub noch eine Elternzeit. Wir haben viel aufzuholen, damit Kinder nicht Frauensache bleiben. Die Initiative für den Vaterschaftsurlaub, die der Ständerat in der Sommersession behandeln wird, ist eine Chance dafür.</p><p>Natürlich gibt es firmenspezifische oder GAV-Regelungen, die Vätern mehr als den Tag zugestehen, der häufig noch nicht einmal reicht, um die ganze Geburt mitzuerleben. Aber das Recht auf eine angemessene Zeit mit dem neugeborenen Kind steht allen Vätern zu und nicht nur denjenigen, die das Glück haben, in einem familienfreundlichen Unternehmen zu arbeiten.</p><p>Auch der Bundesrat gesteht den Bedarf ein. Doch er will Massnahmen in der Kinderbetreuung den Vorzug geben und lehnt einen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub ab. Es geht aber nicht um ein Entweder-oder: Es braucht einen Vaterschaftsurlaub und ein ausgebautes Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung, das Vätern und Müttern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht.</p><p>Die Kosten sind seit jeher das Hauptargument gegen eine bessere Familienpolitik. Doch wir müssen Prioritäten setzen. Die öffentlichen Ausgaben für die vorschulische Kinderbetreuung sind schwieriger zu eruieren, da es in der Schweiz keine entsprechenden Berechnungen gibt. Die OECD geht aber davon aus, dass die öffentliche Hand in der Schweiz dafür jährlich weniger als 0,2 Prozent des Bruttoinlandproduktes ausgibt - knapp 1.3 Milliarden Franken. Das ist nur etwa ein Viertel dessen, was der Bund jährlich für die Landesverteidigung ausgibt. Auch bei den Erwerbsausfallentschädigungen aus der EO sind die hypothetischen Ausgaben für einen Vaterschaftsurlaub nur etwa halb so hoch wie die jährlichen Dienstentschädigungen.</p><p>Der Ständerat muss die Prioritäten richtig setzen: Es ist wenig zukunftsgerichtet, bei der Familienpolitik zu sparen. Diese ist eine gesellschaftlich sinnvolle und wirtschaftlich lohnende Priorität, wie eine Vielzahl an Studien belegt. Der SGB fordert deshalb schon lange Lösungen, die weitergehen als das gesetzliche Minimum von 14 Wochen zu 80% bezahltem Mutterschaftsurlaub. Und es braucht einen Vaterschaftsurlaub. Wir erachten ein Minimum von 8 Wochen als angemessen, damit die Erholung von der Geburt und der Start als Familie gelingt. Im Anschluss an die geburtsbezogenen Urlaube wäre eine Elternzeit nach europäischem Vorbild sinnvoll, um die Eltern in der Organisation des Familienalltags zu entlasten.</p><p>Doch in dieser Sommersession geht es erstmal um die Minimallösung: Die Schweiz braucht den Vaterschaftsurlaub - und zwar die vollen vier Wochen gemäss Initiative und nicht bloss die Hälfte, die der Gegenvorschlag der Ständeratskommission vorsieht. Damit alle Väter unabhängig vom Arbeitgeber von Anfang an Teil der Familie sein, Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und die Mütter entlasten können. Damit Kinder nicht mehr Frauen-, sondern Elternsache sind.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Vater-stillt-Kleinkind_O_Lypa-iStock_6e3671e848.jpg" length="133364" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6147</guid><pubDate>Fri, 24 May 2019 15:00:00 +0200</pubDate><title>Für die Gleichstellung auch nach der Pensionierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fuer-die-gleichstellung-auch-nach-der-pensionierung</link><description>Anstatt das Rentenalter der Frauen anzugreifen, müssen endlich die AHV-Renten erhöht werden. Dafür streiken wir am 14. Juni!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Frauen haben viele Gründe, um zu streiken. Einer davon ist, dass die Gleichstellung der Frauen auch am Ende ihrer Erwerbskarriere weiterhin nicht garantiert ist. Über 40 Jahre nach Einführung des Drei-Säulen-Prinzips zur Sicherung des Lebensstandards im Alter erhalten sie immer noch deutlich tiefere Renten als Männer.</p><p>Viele Frauen beenden ihre Erwerbsarbeit, bevor sie das Pensionierungsalter 64 erreicht haben. Sechs Jahre vor dem Rentenalter sind noch drei Viertel der Frauen erwerbstätig oder auf Arbeitssuche. Mit 63 Jahren sind es nur noch 46.2 Prozent. Die allermeisten in einer Teilzeitanstellung. Wieso? Weil viele Frauen gesundheitlich nicht mehr der in der Lage sind, zu arbeiten. Körperlich und psychisch belastende Arbeitsbedingungen können auf die Dauer an die Substanz gehen. Ältere Frauen verlassen den Arbeitsmarkt aber nicht nur, weil sie selbst krank sind. Sondern auch, um kranke und pflegebedürftige Angehörige zu pflegen. Wenn die Eltern, die Schwiegereltern oder der Partner pflegebedürftig werden, ist es für viele Frauen immer noch selbstverständlich, ihre bezahlte Arbeit zu beenden oder einzuschränken, um unbezahlte Pflege- und Betreuungsarbeit zu übernehmen. Viele Grossmütter übernehmen auch die Betreuung ihrer Enkelkinder und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Arbeit der jüngeren Frauen. 2012 betreute jede sechste Frau zwischen 55 und 64 Jahren regelmässig Kinder, die nicht im gleichen Haushalt leben. Grossmütter komplettieren das unzureichende Angebot an externen Betreuungsmöglichkeiten und können eine grosse Hilfe sein für Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten oder wenn spontan eine Betreuungslücke gefüllt werden muss, weil z.B. jemand krank geworden ist.</p><p>Dieses Engagement der Frauen für die Haus- Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsarbeit wird in unserem System der Altersvorsorge nicht genügend anerkannt. Denn eine genügende Absicherung im Alter garantiert die auf drei Säulen basierende Altersvorsorgesystem nur, wenn fortwährend und in hinreichendem Umfang Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden.</p><p>Auch heute müssen die meisten Frauen im Alter auf die Rente aus der AHV setzen. Quasi alle Frauen erhalten eine AHV-Rente. Dank Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, Ehegattensplitting sowie der Rentenformel sind die AHV-Renten der Frauen ähnlich hoch wie jene der Männer. Die AHV schafft so als einzige Sozialversicherung einen Ausgleich für die ungleiche Verteilung der unbezahlten Pflege- und Betreuungsarbeit zwischen Frauen und Männern. Das Problem der AHV: Mit den heutigen AHV-Altersrentenansätzen alleine ist die Existenz im Alter nur ungenügend gesichert.</p><p>Doch die berufliche Vorsorge hilft der Mehrheit der Frauen nicht weiter: Ein Drittel der pensionierten Frauen erhalten im Alter weder Rente noch Kapital aus der zweiten Säule. Und jene Frauen, die zwar über ein Pensionskassenanschluss verfügen, erhalten nur halb so hohe Renten wie die Männer. Eine neu ausbezahlte Altersrente aus der beruflichen Vorsorge betrug im Jahr 2017 für Frauen 1221 Franken, für Männer 2301 Franken.</p><p>Für die Frauen nimmt die AHV einen weitaus wichtigeren Stellenwert bei der Altersabsicherung ein. Deshalb ist es für uns klar: <strong>Anstatt das Rentenalter der Frauen anzugreifen, müssen endlich die AHV-Renten erhöht werden. Dafür streiken wir am 14. Juni!</strong></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6032</guid><pubDate>Mon, 20 May 2019 07:45:39 +0200</pubDate><title>Lohn. Zeit. Respekt. – Frauen*streik gegen die Einkommenslücke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohn-zeit-respekt-frauen-streik-gegen-die-einkommensluecke</link><description>SGB-Forderungen zum Frauen*streik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Fast 40 Jahre nach der Aufnahme des Gleichstellungsartikels in die Bundesverfassung hat die Schweiz ihre Aufgaben in Sachen Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht gemacht. Trotz Fortschritten im Erwerbsleben gibt es immer noch viele inakzeptable Lücken – vor allem beim Einkommen. Mit ihrem Engagement für den Frauen*streik unter dem Motto «Lohn. Zeit. Respekt.» wollen die SGB-Gewerkschaften für den nötigen Schub sorgen, damit es bei der Gleichstellung endlich schnell vorwärts geht.</p><p>Die Ungleichbehandlung der Frauen im Arbeitsleben ist vielfältig. Noch immer hinken die Frauenlöhne den Männerlöhnen um fast 20 Prozent hinterher. Dafür gibt es viele Gründe: Frauen und ihrer Arbeit wird oft weniger Wert zugemessen als der Arbeit von Männern. Das zeigen z.B. die markant tieferen Löhne für die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen. Auch die Karrierechancen der Frauen sind nach wie vor deutlich schlechter, u.a. wegen der Mutterschaft. Diese ist zudem immer noch zu oft ein Kündigungsgrund und drängt Frauen aus dem Erwerbsleben oder in schlechter bezahlte Jobs oder Teilzeitarbeit. Letzteres gilt auch für all die Frauen, die sich unbezahlt um erwachsene Angehörige kümmern. Dazu kommt, dass nach wie vor 43 Prozent des gesamten Lohnunterschieds statistisch nicht erklärt werden können, also diskriminierend sind.</p><p>Aus diesen Gründen fordern die SGB-Gewerkschaften u.a.: (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Medienkonferenzen/190520_Frauenstreik_GreveDesFemmes/190520_Frauenstreik_SGB-Forderungen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Die SGB-Forderungen im Volltext</a>)</p><ul><li>Flächendeckende Mindestlöhne von 4000 Fr./Monat und GAV-Abdeckungen in Branchen mit hohem Frauenanteil. Dies ermöglicht eine Besserstellung von Frauen am unteren Ende des Lohngefüges aber dank GAV auch von unterbezahlten «typischen Frauenberufen» (z.B. Kita).</li><li>Investitionen in Kinderkrippen, Tagesschulen, Spitex und Betreuungsangebote für erwachsene Pflegebedürftige. Das entlastet die Frauen (und auch Männer) von unbezahlter Care-Arbeit und verbessert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, gerade auch für qualifizierte Stellen.</li><li>Lohnanalysen mit Kontrollen und Sanktionen, um die Lohndiskriminierung auszumerzen. Dazu muss das revidierte Gleichstellungsgesetz nun rasch umgesetzt und evaluiert werden, damit weitere Verbesserungen möglich sind.</li><li>Respekt statt Sexismus am Arbeitsplatz. Das bedingt u.a. einen besseren Kündigungsschutz bei Mutterschaft und Angehörigenpflege sowie wirksame Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.</li></ul><p>Die SGB-Gewerkschaften sind am 14. Juni überall in der Schweiz präsent und sorgen zusammen mit allen anderen engagierten Organisationen für die Mobilisierung breiter Bevölkerungskreise. Einen Überblick zu den geplanten Aktionen ist auf <a href="https://www.14juni.ch/14-juni/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.14juni.ch/14-juni</a> aufgeschaltet.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/1/csm_frauengruppe-3er-breit_c367274c81.png" length="389321" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6020</guid><pubDate>Tue, 14 May 2019 15:23:31 +0200</pubDate><title>Bundesgericht zementiert Diskriminierung von LGBTI-Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesgericht-zementiert-diskriminierung-von-lgbti-arbeitnehmenden</link><description>Fehlurteil negiert gesellschaftliche Realitäten
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In einem kürzlich publizierten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde eines schwulen Armeeangestellten abgewiesen. Der SGB kritisiert die damit einhergehende, viel zu enge Interpretation des Gleichstellungsgesetzes. Es besteht nun dringend politischer Handlungsbedarf.</p><p>Einem Angestellten der Armee wurde im Jahr 2015 die Verlängerung seines befristeten Arbeitsvertrags verweigert. In der Folge machte der Mann geltend, dass ihm die Weiteranstellung aufgrund seiner Homosexualität verwehrt worden sei. Entsprechend reichte er eine Beschwerde auf der Basis des im Gleichstellungsgesetz verankerten Diskriminierungsverbots (Art. 3 GlG) ein. Das Bundesgericht wies diese Beschwerde in seinem Urteil (8C_594/2018) nun mit der Begründung zurück, dass sich Homosexuelle "nicht darauf berufen können, Opfer einer direkten Diskriminierung im Sinne des GlG geworden zu sein".</p><p>In einer Verkennung der Rechtslage interpretiert das Bundesgericht das GlG damit unnötig eng und schliesst besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe wie LGBTI von seinem Anwendungsbereich aus. Dies im Widerspruch etwa zum "Kommentar zum Gleichstellungsgesetz" von Kaufmann / Steiger-Sackmann (Hrsg., 2009).</p><p>Diskriminierung in der Arbeitswelt ist auch in der Schweiz für viele LGBTI-Personen noch immer alltäglich gelebte Realität. Gemäss neusten Umfragen haben 70 Prozent der homosexuellen Arbeitnehmenden im Beruf in den letzten drei Jahren Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung erlebt. Bei Transpersonen sind Diskriminierungen – ja gar Kündigungen – aufgrund ihrer Geschlechtsidentität sogar noch häufiger.</p><p>Die Verweigerungshaltung des Bundesgerichts, LGBTI-Arbeitnehmenden den für sie durch das GlG gewährten Rechtsschutz zu garantieren, wiegt daher schwer. Anscheinend braucht es nun politische Schritte für die Schaffung eines expliziten Verbots von Diskriminierung im Erwerbsleben aufgrund von sexueller Orientierung (LGB), Geschlechtsidentität (T) und Geschlechtsmerkmalen (I). Dieses würde sich einreihen in die vom Parlament im Rahmen des Strafgesetzes bereits beschlossene Ausweitung des Diskriminierungsverbots auf das Kriterium der sexuellen Orientierung (Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmale blieben hier jedoch leider aussen vor).</p><p>Dieses Urteil macht deutlich, dass in der Schweiz nicht nur die Rechtsetzung, sondern auch die Rechtsprechung der gesellschaftlichen Realität bzw. den Bedürfnissen von LGBTI-Personen immer noch deutlich hinterher hinkt. Im kürzlich wieder erschienen europäischen Ranking des internationalen LGBTI-Dachverbands zur rechtlichen und gesellschaftlichen Situation von LGBTI-Menschen verharrt die Schweiz denn auch auf dem 22. Rang (!) und liegt damit weit hinter den Nachbarländern Frankreich, Deutschland und Österreich. Handlungsbedarf besteht also genug!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_Bundesgericht-Lausanne_wikimedia-Norbert_Aepli_cc-by_259e0325f1.jpg" length="308796" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6145</guid><pubDate>Tue, 14 May 2019 15:00:00 +0200</pubDate><title>Weniger Lohn für gleichwertige Arbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/weniger-lohn-fuer-gleichwertige-arbeit</link><description>Bürgerliche Politiker und Arbeitgeberorganisationen wehren sich weiter mit Händen und Füssen gegen verbindliche Massnahmen für die Lohngleichheit.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Frauen haben viele Gründe, um zu streiken. Einer davon ist, dass Frauen über 20 Jahren nach der Einführung des Gleichstellungsgesetzes für gleichwertige Arbeit immer noch „unerklärte“ 8.4 Prozent weniger verdienen als Männer – eine Lohndifferenz für die es keine Erklärung gibt und deshalb auf reiner Diskriminierung beruht. Dies widerspricht nicht nur dem Gleichstellungsgesetz, sondern auch der <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8" target="_blank" rel="noreferrer">Bundesverfassung</a>. Denn diese sagt klipp und klar: „Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit“.
</p><p>Doch bürgerliche Politiker und Arbeitgeberorganisationen wehren sich mit Händen und Füssen gegen verbindliche Massnahmen für die Lohngleichheit. Sie stehlen sich aus der Verantwortung und begründen die hartnäckige Lohndiskriminierung damit, dass Frauen halt eher Teilzeit arbeiten und weniger Arbeitserfahrung hätten als Männer. Und als Mütter seien sie wohl auch weniger leistungsbereit. Doch diese Erklärungen sind falsch.
</p><p>Schon<a href="https://static.halifax.co.uk/assets/pdf/media-centre/press-releases/2016-06-03-childrens-pocket-money-press-release.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"> Mädchen bekommen nämlich weniger Taschengeld als Buben</a>. Taschengeld hat nichts mit Leistung zu tun – und trotzdem wird Mädchen 12% weniger zugestanden. Vielleicht, weil sie zurückhaltender sind, weil sie weniger fordernd sind, halt einfach, weil sie Mädchen sind. 
</p><p>Auch jungen Frauen beim Berufseinstieg wird weniger zugestanden. Ihr Lohn ist im Schnitt<a href="http://www.nfp60.ch/SiteCollectionDocuments/nfp60_marti_zusammenfassung_projektergebnisse_lang.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"> 8 Prozent tiefer</a> als derjenige der Berufseinsteiger – der grösste Teil davon kann nicht durch objektive Faktoren erklärt werden. Beim Berufseinstieg ist die Berufserfahrung von Frauen und Männern gleich tief. Diese fällt also weg  als Grund für die Lohndifferenz. 
</p><p>Sehr viel wahrscheinlicher als Ursache sind stereotype Erwartungen an Frauen und Männer und ihre Arbeit. Unzählige <a href="https://boris.unibe.ch/69439/1/lohngerecht.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Studien</a> belegen nämlich, dass das Geschlecht unseres Gegenübers einen Einfluss darauf hat, wie wir dieses Gegenüber einschätzen: So gestehen Probandinnen und Probanden Frauen einen tieferen Lohn zu als Männern –  in identischen fiktiven Situationen. Das ist keine Mutterschaftsstrafe aufgrund von Teilzeitpensen und Karrierehindernissen – sehr wohl aber eine Frauenstrafe bei genau gleicher Leistung. Wie wohl auch die Frauenstrafe von 7% beim Berufseinstieg und die 8.4% unerklärter Lohnunterschied, die die Lohnstrukturerhebung über die Gesamtwirtschaft feststellt.
</p><p>Deshalb wollen wir, dass das revidierte Gleichstellungsgesetz rasch umgesetzt wird und die Schweizer Unternehmen ihre Löhne auf Diskriminierungen analysieren müssen. Das allein reicht jedoch noch nicht. Der Bund muss Kontrollen in Betrieben machen und Arbeitgeber, die die Frauen beim Lohn diskriminieren, sanktionieren können. Dafür streiken wir am 14. Juni!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6143</guid><pubDate>Tue, 30 Apr 2019 13:03:00 +0200</pubDate><title>Eine Lohnlücke von einem Fünftel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/eine-lohnluecke-von-einem-fuenftel</link><description>Frauen haben schlechtere Jobaussichten, schlechtere Karrierechancen und schlechtere Löhne, weil sie im Job immer wieder auf Diskriminierungen treffen.</description><content:encoded><![CDATA[<div class="elementor-element elementor-element-28a7e9fb elementor-widget elementor-widget-theme-post-content"><div class="elementor-widget-container"><p>Frauen haben viele Gründe, zu streiken. Einer davon ist, dass sie für ihre Erwerbsarbeit im Schnitt fast 20 Prozent weniger verdienen als die Männer. Fast die Hälfte dieses Unterschieds ist reine Lohndiskriminierung – dazu mehr im nächsten Newsletter. Die Lohndiskriminierung ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Denn auch hinter der sogenannt erklärten Lohndifferenz stecken Diskriminierungen. Die öffentliche Diskussion blendet diese aber oft aus. So ist es zwar einleuchtend, dass ein Abteilungsleiter mehr verdient als beispielsweise eine Teamleiterin in seiner Abteilung. Es handelt sich dabei richtigerweise nicht um LOHNdiskriminierung.
</p><p>Doch es lohnt sich zu fragen, weshalb er zum Abteilungsleiter aufgestiegen und sie Teamleiterin geblieben ist: Haben sich beide beworben, er ist jedoch erfahrener und besser qualifiziert? Hat sie sich vielleicht nach der obligatorischen Schule für eine „frauentypische“ Ausbildung entschieden oder hat der Arbeitgeber dem Kollegen mehr Weiterbildungen ermöglicht? Sind sie gleich qualifiziert, aber er hat zwei, drei Bier mehr mit dem Chef getrunken, während sie die Kinder von der Kita abgeholt hat? Oder traut der Chef ihm trotz gleicher Qualifikation einfach mehr zu als ihr – ein Bauchgefühl eben? Vielleicht hat sie sich aber auch nicht für die Abteilungsleitung beworben, weil sie nicht interessiert ist oder sich den Job nicht zutraut? Vielleicht, weil sie regelmässig zu ihrer pflegebedürftigen Mutter schaut und deshalb keine Kapazitäten hat?  
</p><p>Frauen haben schlechtere Jobaussichten, schlechtere Karrierechancen und schlechtere Löhne, weil sie im Job immer wieder auf Diskriminierungen treffen, die sie ausbremsen: Es sind die Nichteinstellungen oder Nichtbeförderungen von Frauen im sogenannt gebärfähigen Alter. Es sind die Kündigungen, die 10 Prozent der Arbeitnehmerinnen erhalten, wenn sie Mütter werden. Und es ist der Unwille der Arbeitgeber*innen und der bürgerlichen Politik, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Energie und Zeit für die unbezahlte Care-Arbeit lassen. Und es sind dumme Sprüche und sexuelle Belästigungen, die Frauen klein machen und in die Ecke drängen.
</p><p>Diese Diskriminierungen führen dazu, dass Frauen im Tieflohnbereich  über- und bei den hohen Löhnen massiv untervertreten sind: 63 Prozent  der Stellen mit Löhnen unter 4000 Franken sind von Frauen besetzt, bei  den Stellen mit Löhnen über 16’000 Franken sind es bloss noch 18 Prozent  (<a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.assetdetail.7206413.html" target="_blank" rel="noreferrer">Lohnstrukturerhebung LSE 2016, BfS</a>).   Deshalb wollen wir, dass das Gleichstellungsgesetz kompromisslos  umgesetzt wird und Diskriminierungen im Erwerbsleben nicht mehr geduldet  sind. Wir wollen, dass Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Branchen mit  hohem Frauenanteil für faire Arbeitsbedingungen sorgen. Dafür streiken  wir am 14. Juni! </p></div></div>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6141</guid><pubDate>Wed, 17 Apr 2019 14:45:00 +0200</pubDate><title>Am Frauen*streik teilnehmen – was bedeutet das?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/am-frauen-streik-teilnehmen-was-bedeutet-das</link><description>Der Frauen*streik vom 14. Juni 2019 richtet sich ebenso an die ArbeitgeberInnen wie an den Staat und die gesamte Gesellschaft. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Den ersten Frauenstreik 1991 stufte das damalige Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA, heute im Seco aufgegangen) nicht als «Arbeitskonflikt» ein und erhob deshalb auch keine Statistiken über die Beteiligung an diesem Streik. Im Historischen Lexikon der Schweiz ist <a href="http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16528.php" target="_blank" rel="noreferrer">unter dem Schlagwort «Streik» nachzulesen</a>: «Unter Streik wird die kollektive Verweigerung von vertraglich vereinbarter abhängiger Arbeit zur Durchsetzung bestimmter Arbeitsbedingungen verstanden.» Im Artikel wird der Frauenstreik von 1991 mit keinem Wort erwähnt, nicht einmal im Abschnitt über «politische Streiks». Diese beiden Fälle zeigen, dass der Frauenstreik von 1991 in vielerlei Hinsicht den Rahmen dessen gesprengt hat, was üblicherweise unter dem Begriff «Streik» verstanden wird. Die Beschäftigung mit der Frage, was ein feministischer Streik bedeutet, hilft uns bei der Betrachtung der vielen möglichen und nötigen Arten, am 14. Juni 2019 zu streiken.
</p><p>Der Frauen*streik vom 14. Juni 2019 richtet sich ebenso an die  ArbeitgeberInnen wie an den Staat und die gesamte Gesellschaft. Wir  kämpfen dafür, dass die in der Verfassung garantierte Gleichheit endlich  in allen Bereichen unseres Lebens umgesetzt wird, also auch bei der  Arbeit. Wir fordern Lohn, Zeit und Respekt für die gesamte Arbeit, die  wir im Alltag verrichten und die immer noch weder wertgeschätzt noch  wahrgenommen wird. Eines der auffälligsten Elemente, die den Rahmen  dessen, was üblicherweise unter dem Begriff «Streik» verstanden wird,  sprengen, ist unserer Definition von «Arbeit». Neben der Lohnarbeit  beziehen sich unserer Forderungen auch auf die unbezahlte Arbeit.  Hausarbeit ist Arbeit. Kochen, waschen, putzen ist Arbeit. Sich um das  körperliche und geistige Wohl der Angehörigen zu kümmern, ist Arbeit. Um  zu einer wirklichen Gleichstellung zu gelangen, ist es daher  essentiell, diese unbezahlte Arbeit einzubeziehen und neu zu  organisieren. 
</p><p>Unserer Forderungen, die über den Streikbegriff, wie er von und für Männer definiert wird hinausgehen, sind eng mit dieser Definition von Arbeit verknüpft. Gewiss beziehen sie sich auf Löhne, Arbeitszeit, Gesamtarbeitsverträge und auf unsere Gewerkschaftsrechte. Aber wir erheben Anspruch auf mehr als das. Wir fordern das Ende sexueller Belästigung, das Ende jeglicher Behinderung, frei über unsere Fortpflanzung zu entscheiden<a href="https://www.14juni.ch/2019/04/17/am-frauenstreik-teilnehmen-was-bedeutet-das/#_ftn1" target="_blank" rel="noreferrer">[1]</a> und Respekt. Für Lohnarbeit und unbezahlte Arbeit.
</p><p>Welche Schlüsse können wir daraus mit Blick auf den 14. Juni 2019  ziehen? Dass wir streiken werden, um unseren Forderungen Gehör zu  verschaffen. Indem wir unsere Definition von Arbeit und unsere  Forderungen geltend machen, eigenen wir uns dieses Kampfmittel an und  überschreiten die Grenzen einer restriktiven Definition von Streik, die  unserem Kampf nicht gerecht werden kann. Wir werden uns weigern, unsere  üblichen Pflichten zu erfüllen, ob sie nun bezahlt sind oder nicht.  Indem wir uns mit unseren Freundinnen, Nachbarinnen und Bekannten  organisieren, werden wir die Isolation unserer Hausarbeit durchbrechen.  Wir werden auch den Konsum bestreiken und für diesem Tag keine Termine  planen. Mit unseren Kolleginnen und mit Unterstützung der Gewerkschaften  organisieren wir uns an unseren Arbeitsplätzen zu gemeinsamen Aktionen.  Unser Streik wird viele Gesichter haben und die Aktionen vielfältig  sein. Zum Beispiel können wir an unserem Arbeitsplatz auftauchen, um 11  Uhr morgens eine verlängerte Pause einlegen, können Streikposten  einrichten, in den Bummelstreik treten, violette Foulards oder Badges  tragen, ein Streiklied singen, um 15.30 Uhr unsere Arbeitsplätze  verlassen … und vieles mehr. Jeder ihre eigene Vorgehensweise, die ihrer  Situation am besten entspricht, solidarisch miteinander. Gemeinsam  werden wir hinausgehen, den öffentlichen Raum in Beschlag nehmen und  demonstrieren.
</p><p>Und wer weiss … vielleicht wird 2019 das Jahr werden, in dem unsere werten Herren Statistiker und Historiker aufhören, uns aus ihren Berechnungen und Berichten zu tilgen. Und falls nicht, haben wir ausgezeichnete Statistikerinnen und Historikerinnen, die die Bedeutung dieses Streiks erfassen und unsere Geschichte schreiben können.
</p><p>&nbsp;</p><hr class="wp-block-separator"><p><a href="https://www.14juni.ch/2019/04/17/am-frauenstreik-teilnehmen-was-bedeutet-das/#_ftnref1" target="_blank" rel="noreferrer">[1]</a> Obwohl verboten, wird uns die Frage «Wollen Sie Kinder haben?» weiterhin in zahlreichen Bewerbungsgesprächen immer wieder gestellt. Dies ist nur eines von vielen Beispielen dafür, wie in der Arbeitswelt versucht wird, Kontrolle über unsere Fortpflanzung auszuüben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6061</guid><pubDate>Mon, 15 Apr 2019 15:05:00 +0200</pubDate><title>Ein Minus von über 100 Milliarden Franken im Frauenportemonnaie﻿</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ein-minus-von-ueber-100-milliarden-franken-im-frauenportemonnaie</link><description>Die Einkommenslücke der Frauen in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Frauen haben viele Gründe, um zu streiken. Einer davon ist, dass sie  in der Schweiz Ende Monat durchschnittlich 41.5% weniger im Portemonnaie  haben als die Männer. Die <a href="http://www.denknetz.ch/wp-content/uploads/2019/03/Einkommens_GGAU_Madoerin.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Ökonomin Mascha Madörin</a>  hat berechnet, dass den Frauen in der Schweiz wegen dieser  Einkommenslücke jährlich über 100 Milliarden Franken entgehen. Das ist  dreimal so viel, wie die Schweiz für die Bildung ausgibt, und ein  Drittel der Konsumausgaben von Privathaushalten. 
</p><p>Natürlich spielt bei der Einkommenslücke auch eine Rolle, dass Frauen  im Durchschnitt pro Arbeitsstunde weniger verdienen als die Männer –  dazu mehr im nächsten Newsletter. Aber eine noch grössere Rolle spielt,  dass Frauen viel häufiger als Männer gratis arbeiten. Die sogenannte  Care-Arbeit – die Kinderbetreuung, die Krankenpflege, der Haushalt, die  Begleitung von alten Menschen – gilt nach wie vor als Frauensache. Viele  Männer fühlen sich einfach nicht zuständig – oder ihre Arbeitgeber  lassen sie nicht Teilzeit arbeiten, damit sie sich mehr um ihre  Mitmenschen und den Haushalt kümmern könnten. Also übernehmen die  Frauen: Einen Teil davon als Care-Migrantinnen und  24-Stunden-Betreuerinnen in schlecht bezahlten, prekären  Anstellungsverhältnissen, den grossen Rest als Partnerinnen, Ehefrauen,  Mütter oder Schwiegertöchter unentgeltlich. In beiden Fällen geschieht  dies zulasten ihrer finanziellen Sicherheit und wirtschaftlichen  Unabhängigkeit. Diese «Gratisarbeit» ist eigentlich eine Steuer, die vor  allem Frauen zahlen, ohne dass sie eine Gegenleistung erwarten dürfen:  2016 leisteten Frauen gemäss <a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/unbezahlte-arbeit/satellitenkonto-haushaltsproduktion.assetdetail.4622498.html" target="_blank" rel="noreferrer">Bundesamt für Statistik</a>  unbezahlte Arbeit im Wert von 250 Milliarden Franken  –  die Männer im  Wert von 160 Milliarden Franken  – , ohne die die Gesellschaft nicht  funktionieren, ja nicht einmal überleben würde. 
</p><p>So sind zum Beispiel Kinder zentral für das Überleben der  Gesellschaft – und gleichzeitig ein Katalysator für die Einkommenslücke  zwischen den Geschlechtern: Ein <a href="https://www.henrikkleven.com/uploads/3/7/3/1/37310663/kleven-landais-sogaard_gender_feb2017.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Forschungsteam um Henrik Kleven</a>  hat aufgezeigt, dass die Frauen in Dänemark ab der Familiengründung  beim Lohn eine Mutterschaftsstrafe von gut einem Fünftel in Kauf nehmen  müssen, während sie bis dahin – anders als in der Schweiz  –  fast  gleich viel verdienen wie die Männer. Zwei Drittel dieser  Mutterschaftsstrafe sind Einkommensausfällen durch ein tiefes  Arbeitspensum oder totalen Verzicht auf Erwerbsarbeit geschuldet. Dieser  Befund ist wenig überraschend und gilt ähnlich auch für die Schweiz,  wie <a href="https://www.republik.ch/2018/12/17/die-mutterschaftsstrafe" target="_blank" rel="noreferrer">Lukas Tschan</a>  in einer Seminararbeit aufzeigt. Aber es wird deshalb nicht gerechter,  dass Frauen für die Familienarbeit die ganzen Einkommenseinbussen und  damit nach der Pensionierung auch viel tiefere Renten auf sich nehmen,  während Väter sogar mehr gegen Bezahlung arbeiten und entsprechend mehr  verdienen als kinderlose Männer. 
</p><p>Deshalb wollen wir, dass die öffentliche Hand in qualitativ gute, bezahlbare Care-Angebote mit fairen Arbeitsbedingungen und Löhnen investiert, damit Frauen weniger Gratisarbeit leisten müssen. Wir wollen einen Vaterschaftsurlaub, Elternzeit und Betreuungsurlaube, damit Männer mehr Verantwortung für die Care-Arbeit übernehmen. Und wir wollen eine Reduktion der Erwerbsarbeitszeit für alle, damit wir mehr Zeit für uns selber und unsere Mitmenschen haben. Dafür streiken wir am 14. Juni!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5898</guid><pubDate>Fri, 08 Mar 2019 09:37:59 +0100</pubDate><title>Lohn. Zeit. Respekt. Frauen*streik 2019!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohn-zeit-respekt-frauen-streik-2019</link><description>Internationaler Frauentag im Zeichen des Frauen*streiks</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige internationale Frauentag steht ganz im Zeichen des Frauen*streiks vom 14. Juni. In der ganzen Schweiz wird dafür an Veranstaltungen und in den Betrieben mobilisiert. Pünktlich zum 8. März hat der SGB auch seine Kampagnenwebsite zum Frauen*streik aufgeschaltet. Unter <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a>, <a href="https://www.14juin.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.14juin.ch</a> und demnächst auch unter <a href="https://www.14giugno.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.14giugno.ch</a> finden sich Informationen zum Streik, Visuals zum Herunterladen, hilfreiche Kontakte und Materialien für die Mobilisierung zu einem erfolgreichen Streik.
</p><p>Dass die Frauen 28 Jahre nach dem ersten Frauenstreik von 1991 wieder streiken werden, hat gute Gründe. Zwar steht seit 1981 in der Verfassung: "Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit." Doch auch fast 40 Jahre später verdienen Frauen immer noch rund einen Fünftel weniger als Männer. Trotzdem hat die bürgerliche Mehrheit im Parlament die Revision des Gleichstellungsgesetzes fast bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Dieser Krebsgang in Sachen Lohngleichheit, der Streit um die Erhöhung des Frauenrentenalters und der Sexismus im Alltag schüren den Unmut vieler Frauen.
</p><p>Im Januar 2018 überwies der SGB-Frauenkongress einen Antrag, den Frauen*streik zu unterstützen und aktiv teilzunehmen. Im Juni begannen Aktivistinnen in der Romandie mit der Umsetzung. Und im Herbst 2018 beschloss der SGB-Kongress, zur Teilnahme am Frauen*streik aufzurufen. Ein Anfang 2019 veröffentlichtes Manifest der Collectifs romands macht klar: Es braucht grundsätzliche Veränderungen, um der Gleichstellung in unserer Gesellschaft zum Durchbruch zu verhelfen.
</p><p>Der SGB hat die Forderungen des Manifests in Bezug auf die Arbeitswelt konkretisiert. Unter dem Motto "Lohn. Zeit. Respekt. Frauen*streik 2019!" sind die Hauptforderungen eine finanzielle und gesellschaftliche Aufwertung der Arbeit von Frauen, mehr Zeit und Geld für Betreuungsarbeit und Respekt statt Sexismus am Arbeitsplatz. Entlang dieser drei Achsen fordern die Gewerkschaften konkrete Verbesserungen bei der bezahlten, aber auch bei der unbezahlten Arbeit. Heute machen Gewerkschafterinnen mit Aktionen, Kundgebungen, Ständen und Veranstaltungen auf den Streik aufmerksam und tragen die Forderungen in die Betriebe, insbesondere in Verkauf, Coiffure, Spitälern, öffentlichem Dienst und Hotellerie/Gastronomie, aber auch in der Industrie.
</p><p>Zwei Tage später, am 10. März, findet in Biel eine nationale Versammlung zum Frauen*streik statt (<a href="https://frauenstreik2019.files.wordpress.com/2019/02/nationales-treffen_simon.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Programm hier</a>), an der sich Komitees, Organisationen und Einzelpersonen treffen, um den Streik zu lancieren sowie Erfahrungen und Ideen auszutauschen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5879</guid><pubDate>Mon, 25 Feb 2019 12:18:18 +0100</pubDate><title>Lohn. Zeit. Respekt! Frauen*streik 2019. </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohn-zeit-respekt-frauen-streik-2019</link><description>Vier Monate vor dem Frauen*streik am 14. Juni 2019 laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Vier Monate vor dem Frauen*streik laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Überall in der Schweiz sind regionale Komitees am Werk. Und unter dem Motto «Lohn. Zeit. Respekt! Frauen*streik 2019» haben der SGB und seine Verbände vor kurzem Forderungen verabschiedet, mit denen die Gleichstellung in der Arbeitswelt vorangetrieben werden soll.
</p><p>In der Luft liegt der Frauenkampftag schon lange. Im Sommer 2017 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine Revision des Gleichstellungsgesetzes. Endlich. Bereits drei Jahre vorher hatte er den gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Sachen Lohngleichheit offiziell festgestellt. Frauenorganisationen und Gewerkschaften mussten grossen Druck aufbauen, damit Justizministerin Sommaruga trotz der starken Widerstände in der Vernehmlassung konkrete Massnahmen vorschlagen konnte. Die Vorlage war durchzogen – weder eine Kontrollpflicht für alle Firmen noch Sanktionen waren vorgesehen. Und es war absehbar, dass die Vorlage von der rechten Mehrheit entweder weiter geschwächt oder gar versenkt würde.
</p><p>Das Schneckentempo und der Krebsgang in Sachen Lohngleichheit, kombiniert mit dem Streit um die Erhöhung des Frauenrentenalters sowie dem wieder viel lauter werdenden Sexismus im Alltag schürte den Unmut vieler Frauen. Erste Stimmen für einen neuen Frauen*streik wurden laut. Vor allem in der Romandie.
</p><p>Ab der Jahreswende 2018 ging es dann Schlag auf Schlag. &nbsp;Zehntausende Frauen demonstrierten im Januar an den Women’s Marches in Genf und Zürich gegen Sexismus und für Gleichstellung. Die Frauen zeigten, dass die Frauenbewegung auch in der Schweiz vor Leben sprüht.&nbsp; Im Januar überwies der SGB-Frauenkongress zuhanden des SGB-Kongresses vom November 2018 einen Antrag, den Frauen*streik 2019 zu unterstützen und aktiv teilzunehmen.
</p><p>Und bereits im Juni begannen Aktivistinnen in der Romandie – unter ihnen viele Gewerkschafterinnen, aber auch viele bisher nicht politisierte Frauen – mit der konkreten Umsetzung. Ab dem Sommer folgten Treffen in der Deutschschweiz und im Tessin und an der grossen #ENOUGH-Demo für Lohngleichheit mit 20'000 Teilnehmenden machte der Frauen*streik-Block lautstark auf die Pläne für den 14. Juni 2019 aufmerksam. Die Begeisterung für einen Frauen*streik 2019 hatte die ganze Schweiz erfasst.
</p><p>Anfang Jahr veröffentlichten die Collectifs romands ein gemeinsam erarbeitetes Manifest mit 19 Punkten. Die zahlreichen Gründe und Forderungen für den Streik, die darin aufgezählt sind, lassen keinen Zweifel: Es braucht grundsätzliche Veränderungen, um der Gleichstellung in allen Sphären unserer Gesellschaf zum Durchbruch zu verhelfen.
</p><p>Was die Arbeitswelt betrifft, hat der SGB-Vorstand die Ziele verabschiedet die er im Rahmen des Frauen*streiks verfolgen will. &nbsp;Der SGB hat dabei die im Manifest der Collectifs romands hinsichtlich der Arbeitswelt enthaltenen Forderungen ausgeführt und konkretisiert. 
</p><p>Unter dem Schlagwort «Lohn» fordert der SGB die finanzielle und gesellschaftliche Aufwertung der Arbeit von Frauen. Dafür braucht es Lohnanalysen mit Kontrollen und Sanktionen, Gesamtarbeitsverträge in Branchen mit hohem Frauenanteil, einen Mindestlohn von 4000 Franken, arbeitsgesetzliche Regelungen für bezahlte Arbeit in Privathaushalten und anständige AHV-Renten ohne Rentenaltererhöhung.&nbsp; 
</p><p>«Unsere Zeit ist mehr wert» war das Motto des letzten SGB-Frauenkongresses. Der SGB nimmt dies auf und verlangt mehr Zeit und Geld für Betreuungsarbeit. Weiter fordert er die Abschaffung der Arbeit auf Abruf und der ständigen Erreichbarkeit, sowie eine auf 30 Stunden pro Woche verkürzte Vollzeit. Dazu kommen ein Anrecht auf vorübergehende Pensenreduktionen mit Rückkehrrecht, einen Mutterschaftsurlaub von 24 Wochen und mindestens 8 Wochen für die Väter und paritätisch aufgeteilte Elternzeit von mindestens 24 Wochen. Frauen und Männer sollen ein Anrecht auf ausreichende Urlaube für die Pflege von bedürftigen Angehörigen haben, und die öffentliche Hand soll stark in den Care-Sektor investieren.&nbsp; 
</p><p>Last but not least fordert der SGB Respekt statt Sexismus am Arbeitsplatz. Bei Mutterschaft und Angehörigenpflege muss der Kündigungsschutz ausgebaut werden. Der SGB fordert Nulltoleranz bei sexistischer Gewalt und verlangt eine wirksame Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie entsprechende rechtliche Bestimmungen mit erleichterter Beweislast.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5840</guid><pubDate>Thu, 31 Jan 2019 08:30:00 +0100</pubDate><title>Keine Fortschritte bei der Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/keine-fortschritte-bei-der-lohngleichheit</link><description>Lohnstrukturerhebung
</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern halten sich hartnäckig. Dass Frauen, die die Männer bezüglich Bildung inzwischen überholt haben, immer noch rund ein Fünftel weniger verdienen als diese, ist skandalös. Es braucht dringend griffige Massnahmen gegen die Diskriminierungen der Frauen im Erwerbsleben. Deshalb ruft der SGB für den 14. Juni gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen und Kollektiven zum Frauen*streik auf.
</p><p>2016 haben Frauen im privaten Sektor gemäss der vom Bundesamt für Statistik am Donnerstag veröffentlichten Lohnstrukturhebung 19.6% weniger verdient als Männer – der geschlechtsspezifische Lohnunterschied stagniert auf hohem Niveau. Es ist inakzeptabel, dass Frauen trotz guter Ausbildung immer noch übervertreten sind in Berufen mit tiefen Löhnen. Sie wählen Teilzeitstellen und prekäre Beschäftigungen, um Zeit für die unbezahlte Care-Arbeit freizuschaufeln, während Männer Karriere machen und die Lohnleiter hochklettern. Für die Frauen im Tieflohnbereich braucht es dringend existenzsichernde Mindestlöhne. Ebenfalls nötig sind generelle Arbeitszeitverkürzungen und Investitionen in den Service Public, damit die unbezahlte Arbeit nicht mehr grösstenteils auf den Frauen lastet.
</p><p>Nicht nur stagniert, sondern sogar gestiegen ist der diskriminierende Anteil des Lohnunterschieds: 2016 konnten 42.9% der Lohndifferenz nicht mit Ausbildung, Verantwortung oder Alter erklärt werden, 2014 waren es noch 39.1%. Schon junge Berufsfrauen müssen einen beträchtlichen Frauenmalus in Kauf nehmen: Je jünger die Arbeitnehmenden sind, desto grösser ist der diskriminierende Anteil des Lohnunterschieds.
</p><p>Doch die Frauen sind nicht mehr bereit, diesen Malus zu akzeptieren. Am 14. Juni werden die Gewerkschafterinnen mit vielen anderen Frauen* für mehr Lohn, Zeit und Respekt streiken. Damit die Schweiz in der Gleichstellung endlich vorwärts macht und im 21. Jahrhundert ankommt!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5816</guid><pubDate>Fri, 14 Dec 2018 10:27:38 +0100</pubDate><title>Wichtiger Schritt Richtung Lohngleichheit – Weitere Schritte sind nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/wichtiger-schritt-richtung-lohngleichheit-weitere-schritte-sind-noetig</link><description>Revision des Gleichstellungsgesetzes passiert die Schlussabstimmung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Parlament hat in der Schlussabstimmung ein Zeichen für die Lohngleichheit gesetzt und die Revision des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet - dies auch dank dem hartnäckigen Einsatz der Gewerkschaften. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass mit der Gesetzesrevision endlich verbindliche Massnahmen gegen die fortwährende Lohndiskriminierung geregelt sind, erachtet die nun beschlossen Verbesserungen jedoch als zu schwach. Der Frauen*streik vom 14. Juni 2019 wird Druck für die kompromisslose Umsetzung machen.
</p><p>Es war ein langes Ringen um die Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung, die das Parlament am 14. Dezember beschlossen hat. Für den SGB ist es empörend, dass die bürgerliche Mehrheit den Vorschlag des Bundesrates auf jede nur erdenkliche Art und Weise abgeschwächt hat. Sie hat damit verhindert, dass die Arbeitgeber endlich vollumfänglich in die Verantwortung genommen werden, wie es die Verfassung verlangt. Kontrollen und Sanktionen wären nötig. Und es ist falsch, die neuen Bestimmungen nach 12 Jahren wieder aus dem Gesetz zu streichen. Trotzdem: gegen vehementen Widerstand haben die Gewerkschaften und die Frauen einen Fortschritt erkämpft. Sie haben sich jahrzehntelang unermüdlich für Verbesserungen bei der Lohngleichheit eingesetzt, zuletzt an der Kundgebung #Enough18 vom 22. September. Dank ihnen haben sich Bundesrat und Parlament nach etlichen erfolglosen Versuchen, der Lohndiskriminierung mit freiwilligen Ansätzen beizukommen, zu verbindlicheren Massnahmen durchgerungen.
</p><p>Der SGB erwartet, dass das revidierte Gesetz nun rasch in Kraft gesetzt und seine Wirkung evaluiert wird. Denn die Lohndiskriminierung von über 7 Prozent, wegen der jeder Berufsfrau in der Schweiz während ihrem Erwerbsleben durchschnittlich 303'000 Franken entgehen, ist ein fortwährender Verfassungsbruch. Nach dem viel zu langen Warten auf Lohngerechtigkeit muss das revidierte Gesetz jetzt ohne Wenn und Aber umgesetzt werden. Mit einem landesweiten Streik am 14. Juni 2019 werden die Frauen* ihren Forderungen erneut Nachdruck verleihen.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Regula Bühlmann, Zentralsekretärin für Gleichstellung 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5778</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2018 10:00:00 +0100</pubDate><title>Dossier 128: Frauenkongress 2018</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/dossier-128-frauenkongress-2018</link><description>Unsere Zeit ist mehr wert! Notre temps vaut plus que ça ! Il nostro tempo vale di più!

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der 13. SGB-Frauenkongress fand am 19. und 20. Januar 2018 im Weltpostverein in Bern statt. 260 Delegierte und Gäste befassten sich unter dem Motto «Unsere Zeit ist mehr wert» mit Herausforderungen und Lösungsansätzen im Themenbereich Care-Arbeit, Arbeitszeit und Wert der Frauenarbeit. 
</p><p>Am Morgen des ersten Kongresstages führte die Soziologin Sarah Schilliger in die Welt der Care-Arbeit ein: Betroffene müssen sich im Spannungsfeld zwischen Markt und Familie organisieren, damit sie Care-Arbeit leisten resp. Care-Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Sarah Schilliger illustrierte dies anhand verschiedener Care-Arrangements. Klar ist: Die Verantwortung für Care-Arbeit tragen nach wie vor grösstenteils die Frauen – bis hin zu einer fairen Verteilung ist noch ein weiter Weg. 
</p><p>Im Anschluss referierte die schwedische Gewerkschafterin Elinor Odeberg über schwedische Projekte zur Arbeitszeitverkürzung. Sie unterstrich, dass es dabei nicht um die Ermöglichung von Teilzeitpensen geht, sondern um eine kürzere Vollzeit. Als Allheilmittel versteht sie diese jedoch nicht: Es brauche zwingend Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen und insbesondere die Löhne von Frauen zu verbessern, damit eine flächendeckende Arbeitszeitreduktion zu mehr Gleichstellung beitrage. Die Teilnehmerinnen vertieften am Nachmittag Aspekte des Kongressthemas in fünf Ateliers.
</p><p>&nbsp;</p><p>Der erste Kongresstag ging fulminant mit einer Lohngleichheitskundgebung auf dem Theaterplatz zu Ende. Kongressbesucherinnen und weitere Frauen würdigten damit den am gleichen Tag gefällten Entscheid der Ständeratskommission, auf die Revision des Gleichstellungsgesetzes einzutreten und Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung zu beraten. 
</p><p>Am zweiten Kongresstag diskutierten die Delegierten das Kongresspapier sowie Anträge und Resolutionen. Alle Dokumente finden sich in diesem Dossier dokumentiert. Der 13. Frauenkongress hat gezeigt, dass es noch viel zu tun gibt auf dem Weg zur Gleichstellung – vor allem aber, dass die Frauen bereit sind, diesen Weg mit Energie und Engagement weiterzugehen.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5693</guid><pubDate>Tue, 25 Sep 2018 12:05:00 +0200</pubDate><title>Nationalrat torpediert Durchsetzung der Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nationalrat-torpediert-durchsetzung-der-lohngleichheit</link><description>Affront gegenüber den Frauen, insbesondere nach der Kundgebung #ENOUGH von letztem Samstag</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat will nur mit stumpfen Instrumenten gegen die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern vorgehen. Zwar ist er dem Ständerat im Grundsatz gefolgt und ist auf die seit langem geforderte Revision des Gleichstellungsgesetzes eingetreten. Doch will er die Vorlage noch weiter schwächen und die Durchsetzung des Lohngleichheitsgebots der Bundesverfassung weiter verzögern.
</p><p>Es war ein langes Ringen um die Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung, die der Nationalrat am 25. September beschlossen hat. Für den SGB ist es empörend, dass die bürgerliche Parlamentsmehrheit den Vorschlag des Bundesrates auf jede nur erdenkliche Art und Weise abgeschwächt hat. Sie hat damit verhindert, dass die Arbeitgeber endlich vollumfänglich in die Verantwortung genommen werden: Der Gesetzgeber verzichtet auf Kontrollen und Sanktionen und führt zudem ein Verfallsdatum für das Gesetz ein. Nun will die Nationalratsmehrheit den Wirkungsbereich der neuen Analysepflicht weiter verkleinern. Nur noch Unternehmen, die Arbeitsplätze im Umfang von hochgerechnet 100 Vollzeitstellen haben (abzüglich Lernende), wären betroffen. Dieser Beschluss des Nationalrats ist in doppelter Hinsicht unsinnig: Erstens entgehen so viele Unternehmen, die überdurchschnittlich viele Frauen angestellt haben (Teilzeit) der Analysepflicht. Und zweitens würde mit diesem viel komplizierteren Schwellenwert beträchtlicher bürokratischer Zusatzaufwand geschaffen. All jene, die sich immer Bürokratieabbau auf die Fahne schreiben, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie diese Vorlage nur um des Torpedierens willen torpedieren. Nun ist es am Ständerat, den Nationalrat in der Wintersession wieder auf den Weg der Vernunft zu bringen. 
</p><p>Dass das Warten auf das revidierte Gesetz so noch eine Session länger dauert, ist ein Affront gegenüber den Frauen, insbesondere nach der Kundgebung #Enough von letztem Samstag, an der 20‘000 Demonstrierende lautstark griffigere Massnahmen forderten. Der SGB erwartet, dass der Ständerat die Fehlentscheide des Nationalrats korrigiert, damit die Massnahmen rasch in Kraft treten und evaluiert werden können. Nach dem viel zu langen Warten auf Lohngerechtigkeit muss die Lohngleichheit jetzt ohne Wenn und Aber umgesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5687</guid><pubDate>Sat, 22 Sep 2018 16:30:00 +0200</pubDate><title>Deutliches Signal an das Parlament: Rund 20&#039;000 demonstrieren für Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/enough-unueberhoerbares-signal</link><description>Ein unüberhöres Signal an den Nationalrat hat die grosse und breit abgestützte Kundgebung auf dem Bundesplatz gesandt. Ein Bündnis von Gewerkschaften, Frauen- und Gleichstellungsorganisationen sowie Parteien hatte dazu aufgerufen, die Lohngleichheit einzufordern. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Enough: Rund 20'000 Personen haben am 22. September an einer grossen und breit abgestützten Kundgebung auf dem Bundesplatz die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern eingefordert. Ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Frauen- und Gleichstellungsorganisationen sowie Parteien schickt damit ein deutliches Signal an den Nationalrat, damit er nächste Woche endlich wirksame Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung beschliesst.
</p><p>Ein Bündnis von über 40 Organisationen hat zur nationalen Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung aufgerufen. Denn obwohl die Bundesverfassung seit 37 Jahren garantiert, dass Frauen für gleichwertige Arbeit auch gleich viel Lohn erhalten, wie die Männer, sind die Lohnunterschiede immer noch gross. So verdienen Frauen im Schnitt immer noch fast ein Fünftel weniger als ihre Kollegen, eine Differenz von über sieben Prozent ist durch objektive Faktoren nicht erklärbar und diskriminierend. Dieser Lohnklau an den Frauen beträgt im Schnitt jeden Monat 590 Franken. Jedes Jahr entgehen den Frauen so aufgrund ihres Geschlechts fast 10 Milliarden Franken. Dieser grosse Betrag fehlt den Frauen und ihren Familien, aber auch in den Sozialversicherungen und bei den Steuereinnahmen. 
</p><p>Diese Diskriminierung wollen die Frauen nicht länger hinnehmen. Sie forderten deshalb vor dem Bundeshaus laut und deutlich: «#Enough: genug gewartet – Lohngleichheit jetzt!» Der Nationalrat hat es nächste Woche in der Hand, mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes konkrete Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung zu beschliessen: Alle vier Jahre sollen die Unternehmen Lohnanalysen durchführen und, falls nötig, die Frauenlöhne anpassen. Ein Parlament, das die weibliche Mehrheit der Bevölkerung ernst nimmt, muss mindestens diese minimale Gesetzesrevision als ersten Schritt beschliessen – alles andere wäre ein Affront. 
</p><p>&nbsp;</p><h5>FOTOS VON DER DEMO</h5><p><a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/albums/72157673692511868" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Fotos von dem grossen Anlass </a></p><h5><b>Wer organisiert #Enough18: Nationale Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung? </b></h5><p>Basler Frauenvereinigung für Friede und Fortschritt (BFFF), BDP Schweiz, Business &amp; Professional Women (BPW), Campax, Christlicher Friedensdienst (cfd), Coordinamento Donne della Sinistra, CVP-Frauen Schweiz, Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz, Evangelische Frauen Schweiz (EFS), FAFTplus, Femwiss, Frauen Aargau, Grossmütter Revolution, Grüne Schweiz, Initiative "16 Tage gegen Gewalt an Frauen", Junge Grüne, JUSO Schweiz, Dachverband Lehrerinnen- und Lehrer Schweiz (LCH), Lesbenorganisation Schweiz (LOS), Marche mondiale des Femmes (MMF), Männer.ch, Organizzazione Cristiano Sociale ticinese, Pink Cross, SBK/ASI, SBPV, Schweiz. Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV), Schweiz. Gewerkschaftsbund (SGB), Schweiz. Verband für Frauenrechte SVF, SEV, SP Frauen, SP Schweiz, Syna, Syndicats Chrétiens du Valais (SCIV), Syndicat des enseignants romands (SER), Syndicat Interprofessionnel de travailleuses et de travailleurs (SIT), Syndicom, SSM, Terre des Femmes, Travail.Suisse, Unia, VPOD, We can’t keep Quiet, WIDE Switzerland, Women’s March, WyberNet</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5671</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2018 11:22:00 +0200</pubDate><title>Kampf gegen Hassdelikte und Diskriminierung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kampf-gegen-hassdelikte-und-diskriminierung-am-arbeitsplatz</link><description>Überfällige Strafnorm zur LGBT-Diskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Diskriminierung von LGBT-Personen ist auch 2018 in der Schweiz alltägliche Realität. So erfasst die im November 2016 ins Leben gerufenen LGBT-Helpline im Durchschnitt zwei Hassdelikte pro Woche, wobei das Ausmass der körperlichen Gewalt mit fast einem Drittel der Fälle besonders schockierend ist. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle ist zudem sehr hoch.</p><p>Diskriminierung macht aber auch vor der Arbeitswelt nicht halt: Laut einer Umfrage der Fédération Genevoise des Associations LGBT sahen sich 52 Prozent der Transmenschen, 32 Prozent der Lesben und 21 Prozent der Schwulen mit unterschiedlichen Formen der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität konfrontiert. Insbesondere für Transmenschen ist auch die materielle Diskriminierung massiv: Gemäss Transgender Network Switzerland (TGNS) wird in der Schweiz jede dritte Kündigung von Transpersonen explizit mit deren Geschlechtsidentität "begründet".</p><p>Diese Zahlen zeigen: Es ist höchste Zeit, die strafrechtliche Verfolgung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität gesetzlich zu verankern. Ansonsten kann gegen diese strafrechtlich schlichtweg nicht vorgegangen werden, wie auch das Bundesgericht mehrfach festhielt.</p><p>Der Nationalrat behandelt nun in der Herbstsession eine entsprechende, auf die Parlamentarische Initiative Reynard "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung" zurückgehende Anpassung des Strafgesetzes. Der SGB fordert das Parlament auf, diese "Strafnorm LGBT-Diskriminierung" möglichst schnell gesetzlich zu verankern. Darüber hinaus sollten die Bestimmungen um das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erweitert werden, um auch an dieser Stelle den Kampf gegen Sexismus rechtlich zu verankern.</p><p>LGBT-Hassdelikte werden aber auch dann nicht ganz verschwinden, wenn sie strafbar sind. Umso wichtiger ist es, diese danach statistisch zu erfassen und auszuwerten, so wie es die Motion Quadranti "Statistische Erfassung von 'hate crimes' aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen" fordert. Mit diesen rechtlichen Schritten, könnte die Schweiz im jährlich erscheinenden ILGA-Ranking zur LGBT-Freundlichkeit europäischer Länder endlich einen sichtbaren Schritt nach vorne machen. Momentan belegt sie dort lediglich Rang 22.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5652</guid><pubDate>Mon, 27 Aug 2018 08:35:52 +0200</pubDate><title>#Enough18: Wir haben genug! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/enough18-wir-haben-genug</link><description>Jetzt braucht es Druck für mehr Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Schweizer Gleichstellungspolitik ist seit jeher viel Sand im Getriebe, so auch dieses Jahr: Die ständerätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit hat der Initiative für einen Vaterschaftsurlaub, die schon international sehr kurze vier Wochen verlangt, eine Abfuhr erteilt und setzt auf den Kompromiss des Kompromisses - zwei Wochen.
</p><p>Massnahmen für Lohngleichheit hat der Ständerat nur verwässert akzeptiert, und auch diese abgeschwächten Massnahmen hätten es ohne Stichentscheid der Präsidentin nicht durch die vorbereitende Kommission des Nationalrats geschafft. Am 24. und 25. September wird das Plenum darüber entscheiden, ob endlich etwas Wirksames, ein bisschen etwas oder aber gar nichts gegen die Lohndiskriminierung der Frauen unternommen werden soll.
</p><h3>Es braucht eine Madame Égalité</h3><p>Von SGB-Seite liegen die Vorschläge für Verschärfungen auf dem Tisch: Damit das revidierte Gleichstellungsgesetz seine volle Wirksamkeit entfalten kann, muss eine Madame Égalité vom Bund kontrollieren können, ob die Unternehmen das Gesetz befolgen, und bei Zuwiderhandlungen Sanktionen aussprechen. Doch es wird extrem knapp: Die Arbeitgeberorganisationen wehren sich mit Händen und Füssen für ihr Recht, ungleiche Löhne zu zahlen und die bürgerlichen Politiker (und einige Politikerinnen) scheinen noch so willens, ihnen diesen Wunsch zu erfüllen.
</p><h3>Schlusslicht Schweiz</h3><p>Dabei ist es höchste Zeit, dass endlich etwas geschieht und die Schweiz bei der Gleichstellung einen grossen Schritt vorwärts macht. Denn die Schweizer Gleichstellungspolitik mutet aus europäischer Perspektive geradezu archaisch an: Während alle OECD-Länder zumindest einen gesetzlich vorgeschriebenen Vaterschaftsurlaub und eine Elternzeit kennen und viele beides, diskutiert die Schweiz zurzeit, ob frischgebackenen Väter etwas mehr als der eine Tag "für persönliche Angelegenheiten" zustehen soll.
</p><p>Der Anteil an den Gesamtkosten, den Eltern hier für die familienergänzende Kinderbetreuung übernehmen, ist rekordverdächtig hoch. Und auch auf unsere Performance bei der Lohngleichheit können wir nicht stolz sein: Gemäss europäischem Statistischem Amt EUROSTAT (die Zahlen des BfS liegen noch nicht vor) lag die Schweiz 2016 mit 17 Prozent Lohnlücke zwischen Männern und Frauen über dem EU-Schnitt. Und seit Jahren liegt der diskriminierende Lohnunterschied bei ca. 7 Prozent und ist mit freiwilligen Massnahmen nicht wegzukriegen.
</p><h3>Wir haben und wir wollen genug!</h3><p>Damit es vorwärtsgeht, ist der Druck von Frauen und Gewerkschaften nötig. Am Samstag, 22. September, zwei Tage vor der Beratung der Gesetzesrevision, die zu mehr Lohngleichheit führen soll, gehen wir auf den Bundesplatz und sagen laut: ENOUGH! Wir werden zeigen, dass wir genug haben vom ewigen Warten auf richtige Gleichstellung. Dass wir genug haben von Ausreden, dass Massnahmen wie der Vaterschaftsurlaub zu teuer und Lohnanalysen zu aufwändig seien. Genug von Behauptungen wie derjenigen, dass es Lohndiskriminierungen nicht gäbe und wenn, seien die Frauen selber schuld.
</p><p>Und wir müssen zeigen, dass wir genug wollen: Genug Geld für unsere Arbeit. Genug Rente für unseren Ruhestand. Und genug Anerkennung, für das, was wir tun. Mit #Enough18, der nationalen Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung senden wir ein Signal an das Parlament: Gebt uns, was uns zusteht! Setzt euch mit wirkungsvollen Massnahmen für Lohngleichheit ein!
</p><p>Wir treffen uns am 22. September um 13:30 auf der Schützenmatte in Bern. Die Schlusskundgebung findet um 15:00 auf dem Bundesplatz statt. Und anschliessend gibt es feministische Musik mit DJ Stéphanie und das exklusiv für den SGB gebraute Lohngleichheitsbier.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5643</guid><pubDate>Fri, 17 Aug 2018 17:00:00 +0200</pubDate><title>Kommission macht kleinen Schritt Richtung Lohngleichheit - Schärfere Massnahmen sind nötig  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kommission-macht-kleinen-schritt-richtung-lohngleichheit-schaerfere-massnahmen-sind-noetig</link><description>Die Nationalrats-Kommission WBK ist dem Ständerat gefolgt und empfiehlt, die Durchsetzung der Lohngleichheit zu stärken. Sie hat es aber verpasst, die vom Ständerat verwässerten Massnahmen zu verschärfen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats ist den Entscheiden des Ständerats gefolgt und empfiehlt, die Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu stärken. Die Kommission hat es aber im Rahmen der Revision des Gleichstellungsgesetzes verpasst, die vom Ständerat verwässerten Massnahmen zu verschärfen. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit hat sowohl an der unsinnigen Sunsetklausel wie auch an der Befreiung etlicher Unternehmen von der Analysepflicht festgehalten und jegliche Anträge abgelehnt, die dem Reformprojekt zu mehr Wirksamkeit verholfen hätten.<br><br>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wertet es dennoch als positiv, dass die Gesetzesrevision nun im Herbst in den Nationalrat kommt. Das Minimum an Transparenz, dass sie böte, ist ein kleiner Schritt in Richtung Lohngleichheit, dem weitere Schritte folgen müssen. Der SGB fordert das Nationalratsplenum auf, diese Schritte schon jetzt einzuschlagen und das Gesetz deutlich zu verschärfen: Die Einhaltung der Massnahmen muss wie in anderen Gesetzen kontrolliert und Zuwiderhandlungen müssen sanktioniert werden. Eine Ausnahme ausgerechnet bei den Frauenrechten ist ein Affront.<br><br>Eine breite Allianz von Frauenorganisationen und Gewerkschaften wird dem Nationalrat genau auf die Finger schauen und fordert das Parlament auf, der Lohngleichheit endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Sie werden dieser Forderung am 22. September 2018 auf dem Bundesplatz Nachdruck verleihen: Anlässlich von «#Enough – Nationale Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung» werden Frauen* und solidarische Männer einfordern, was den Frauen seit Jahrzehnten von der Verfassung versprochen aber in der Realität vorenthalten wird.<br><br>Mehr Informationen zur Lohngleichheitskampagne: <a href="https://www.auch-dein-bier.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.auch-dein-bier.ch</a><br><br><br><br><br></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5609</guid><pubDate>Wed, 04 Jul 2018 14:58:16 +0200</pubDate><title>Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellung-der-geschlechter-und-chancengleichheit-in-der-schweiz</link><description>Stellungnahme zum Bericht des Bundesrates über die vermeintliche Einhaltung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz nimmt bekanntlich keine Vorreiterrolle ein, wenn es um Frauenrechte geht. Umso erstaunlicher ist, wie positiv der Bundesrat sie in seinem Bericht darstellt. Im Kapitel 5 des Berichts: Fast nur Gutzeichen, alles im grünen Bereich! Bei näherem Hinschauen ist natürlich nicht alles so rosig, wie es der Bundesrat darstellt. <br><br>Zu den Zielen im Einzelnen:
</p><h3>Lohngleichheit (SDG 5.1, 8.5 und 5.c)</h3><p>Der Bundesrat lobt, dass die Lohnungleichheit in der Privatwirtschaft zurückgeht. Das ist gut und geht nicht zuletzt auf die Bemühungen der Gewerkschaften um Mindestlöhne und bessere Arbeitsbedingungen im Tieflohnbereich zurück. Der Bundesrat illustriert dies jedoch mit dem Medianlohnunterschied und lässt die Schweiz so im internationalen Bereich sehr viel besser dastehen, als sie tatsächlich ist. Denn internationale Statistiken nennen Durchschnittslohnunterschiede, die höher sind als die Medianlohnunterschiede. Hier werden also Äpfel mit Birnen verglichen. Gemäss Statistischem Amt der Europäischen Union EUROSTAT rangiert die Schweiz 2016 mit durchschnittlich 17 Prozent Lohnunterschied sogar über dem EU-Schnitt von 16.2 Prozent. 
</p><p>Diese Zahlen sagen noch nichts aus zur Lohndiskriminierung. Gemäss SDG muss diese bis 2030 behoben sein und Männer und Frauen müssen für gleichwertige Arbeit gleiche Löhne verdienen. Dieses Ziel ist mit dem jetzigen Tempo nicht erreichbar. Der unerklärte Lohnunterschied als Annäherung an die Lohndiskriminierung bewegt sich seit Jahren im Bereich von 7 – 8 Prozent. Das heisst, Frauen verdienen über 7 Prozent weniger als gleichaltrige Männer mit gleicher Ausbildung, gleichem Jobniveau, gleicher Hierarchiestufe. 
</p><p>Die Schweiz braucht ein wirksames Gesetz, das stichprobenartige Kontrollen durch Bundesbehörden in den Betrieben sowie staatliche Sanktionen gegen fehlbare Firmen vorsieht. Das Parlament hat es zurzeit in der Hand, dies mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes umzusetzen. 
</p><p>Und es braucht flächendeckende Mindestlöhne, damit gerade im prekären Bereich existenzsichernde Löhne bezahlt werden. Doch die Schweiz gehört zu 11 von 35 europäischen Ländern, die keinen solchen kennen. 
</p><h3>Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit (SDG 5.4)</h3><p>Der Bundesrat setzt beim Ziel 5.4 ein Gutzeichen, da der durchschnittliche Aufwand für Erwerbsarbeit und Haus-/Familienarbeit etwas zurückgegangen ist. Dieser Rückgang ist natürlich begrüssenswert. Doch das allein reicht natürlich noch lange nicht. Aktuell haben wir es in der Schweiz mit Strukturen zu tun, die die von der Agenda 2030 geforderte geteilte Verantwortung von Männern und Frauen für die unbezahlte Care-Arbeit verhindern. Das neotraditionelle Modell, in dem der Mann Vollzeit und die Frau Teilzeit in einem eher tiefen Pensum arbeitet, kostet die Familien kurzfristig weniger als eine echte geteilte Verantwortung mit zwei höheren Teilzeitpensen. Die Schweiz muss also dringend vorwärtsmachen mit öffentlichen Dienstleistungen im Care-Bereich: Betreuungsangebote für Kinder und pflegebedürftige Erwachsene müssen über Steuern finanziert werden und allen in guter Qualität zur Verfügung stehen. Erst dann hat die Schweiz das Gutzeichen auch verdient, das der Bundesrat setzt. 
</p><h3>Menschenwürdige Arbeit und geschützte Arbeitsrechte (SDG 8.5 und 8.8)</h3><p>Es ist erbärmlich, welche Indikatoren im bundesrätlichen Bericht herbeigezogen werden, um diese zwei SDG zu bewerten: Erwerbsquote der Frauen (gestiegen, Häkchen) sowie Berufsunfälle (gesunken, Häkchen). Doch menschenwürdige Arbeit und geschützte Arbeitsrechte können nicht auf diese Zahlen reduziert werden. Gerade wenn es um Arbeitsrechte geht, hat die Schweiz aufzuholen: Missbräuchliche, antigewerkschaftliche, diskriminierende Kündigungen sind in der Schweiz Alltag. Das Kündigungsrecht der Schweiz entspricht weder dem ILO-Recht noch der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). 
</p><p>Ebenfalls schweigt der Bundesrat zu Menschen in prekären Beschäftigungsbereichen. Die Arbeit in Privathaushalten, hauptsächlich von Frauen, oft von sogenannten Pendelmigrantinnen erledigt, untersteht in der Schweiz nach wie vor nicht dem Arbeitsgesetz. Miserable Arbeitsbedingungen mit überlangen Präsenzzeiten zu schlechten Löhnen sind die Folgen. Doch der Bundesrat will diese prekäre Arbeit nicht dem Arbeitsgesetz unterstellen und so für etwas Schutz sorgen – unter anderem aus Kostengründen. 
</p><p>Besonders schlimm trifft es Menschen ohne gültige Papiere. Sie können in Situationen von Zwangsarbeit geraten und leben in täglicher Rechtsunsicherheit. Die Schweiz darf diese Menschen nicht noch zusätzlich kriminalisieren, sondern muss ihnen ihre Arbeitsrechte zugestehen und sie möglichst regularisieren. Der Kanton Genf macht es vor, die Schweiz muss folgen. 
</p><p>Wer die Agenda 2030 Ernst nimmt, muss genau hinschauen. Das tut die Plattform Agenda 2030 mit ihrem Bericht. Von Bundesrat und Parlament erwarten wir, dass sie die Agenda 2030 ebenso ernst nehmen und unseren Empfehlungen folgen. Damit die Gutzeichen 2030 der Realität entsprechen: Für echte Gleichstellung und Chancengleichheit.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5604</guid><pubDate>Fri, 29 Jun 2018 14:30:41 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: weiteres Schrittchen in die richtige Richtung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-weiteres-schrittchen-in-die-richtige-richtung</link><description>Nationalratskommission tritt auf Gleichstellungsgesetz ein</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist erfreut über den Entscheid der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, die Revision des Gleichstellungsgesetzes, das die Lohndiskriminierung bekämpfen soll, weiter zu beraten. Allerdings hat sie vom Ständerat eine dermassen abgeschwächte Version weitergereicht bekommen, dass sie bei der Detailberatung zwingend Verbesserungen vorsehen muss.
</p><p>Die sogenannte Sunsetklausel gehört aus der Vorlage entfernt: Gesetze sollen abgeschafft werden, wenn sie nicht mehr nötig sind, und nicht schon bei ihrem Entstehen mit einem Ablaufdatum versehen werden. Ebenso ist darauf zu verzichten, Betriebe, die die Lohngleichheit einmal eingehalten haben, zukünftig von der Analysepflicht zu befreien.
</p><p>Der SGB erwartet deshalb, dass der Nationalrat zur Vorlage des Bundesrates zurückkehrt und diese um staatliche Kontrollen und Sanktionen bei Gesetzesverletzungen ergänzt. Denn die fast 10 Milliarden Franken, die den Frauen jährlich aufgrund der Diskriminierung entgehen, sind keine Quantité Negligable, sondern ein skandalöser Verstoss gegen die Verfassung. Und damit muss Schluss sein.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5594</guid><pubDate>Thu, 21 Jun 2018 09:58:23 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit ist auch dein Bier</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-ist-auch-dein-bier</link><description>Der SGB hat eine breite Kampagne gestartet, um die Diskussion zur Lohngleichheit noch weiter in die Gesellschaft zu tragen und den Druck auf das Parlament weiter zu erhöhen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Lohngleichheit nimmt einen harzigen Weg durchs Parlament. Die Rückweisung des Ständerats im Februar ist auf massiven Widerstand ausserhalb des Bundeshauses getroffen. Gewerkschaften und Frauenorganisationen haben massiv Druck aufgebaut und im öffentlichen Diskurs hat die Stimmung gedreht, auch im Ständerat. Die Vorlage zur Revision wurde jetzt klar mit 27:15 Stimmen angenommen. Dies ist ein Erfolg für die Gewerkschaften und die befreundeten Frauenorganisationen. Der Druck muss aber jetzt weiter erhöht werden. Denn die Vorlage hat noch einige ihrer ohnehin schon nicht sehr scharfen Zähne verloren. So wurde zum Beispiel die Anzahl der verpflichteten Unternehmen deutlich reduziert.
</p><p><b>Kampagne gestartet.</b><br>Darum hat der SGB eine breite Kampagne gestartet. «Lohngleichheit ist auch dein Bier» lautet ihr Titel. Und das kann man ruhig wörtlich verstehen. Denn der Gewerkschaftsbund hat bei der Brauerei «La Nébuleuse» ein spezielles Lohngleichheitsbier brauen lassen, um die Diskussionen weiter in die Öffentlichkeit zu tragen. Das Bier ist schweizweit in vielen Restaurants und Bars und bei weiteren Anlässen erhältlich. Die dazugehörigen Bierdeckel können als Postkarten an die Nationalräte geschickt werden. Damit soll der nötige Druck auf das Parlament aufgebaut werden, damit es die Revision nicht nur verabschiedet, sondern vor allem auch mit den nötigen Verbesserungen ausstattet und zu einem wirklich wirksamen Instrument macht.
</p><p>Münden soll die Kampagne in der grossen nationalen Demonstration am 22. September auf dem Bundesplatz in Bern – passend zur Gesetzesberatung im Parlament.<br><br></p><p><b>Informieren und unterstützen:</b><br> ⇒ <a href="https://www.facebook.com/auch.dein.bier" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Kampagne bei Facebook unterstützen</a></p><p>⇒ <a href="https://www.auch-dein-bier.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Bier probieren oder Bierdeckel bestellen</a></p><p>⇒ <a href="/themen/detail/lohngleichheit-ist-auch-dein-bier">Weitere Informationen zur Lohngleichheit</a></p><p>⇒ <a href="https://www.nau.ch/politik-wirtschaft/wirtschaft/2018/06/13/frauenkommission-sgb-uber-lohngleichheit-und-bier-65351521" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Interview anlässlich der Kampagnen-Vorstellung</a></p><p>⇒ <a href="/themen/detail/nationale-kundgebung-fuer-lohngleichheit-und-gegen-diskriminierung-enough18">Informationen zur Demo am 22.09.2018 und den gratis Extra-Zügen</a>.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5577</guid><pubDate>Tue, 12 Jun 2018 18:19:02 +0200</pubDate><title>«Lohngleichheit ist auch dein Bier»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-ist-auch-dein-bier</link><description>SGB startet Kampagne für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen ist eine Realität. Weltweit. Aber auch in der Schweiz. Obwohl das Prinzip der Lohngleichheit seit 37 Jahren in der Verfassung verankert ist, beträgt die Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen gemäss Eurostat immer noch 17 Prozent, und damit etwas mehr als im EU-Schnitt. Rund zwei Fünftel dieses Lohnunterschieds lassen sich nicht durch objektive Faktoren wie unterschiedliche Ausbildung, Hierarchiestufen und Aufgabenprofile erklären. Anders als von den Arbeitgebern in den letzten Jahren plötzlich wieder kolportiert, handelt es sich dabei schlicht um Lohndiskriminierung. Insgesamt entgehen den arbeitstätigen Frauen pro Jahr fast 10 Milliarden Franken!
</p><p>Die Lohndiskriminierung geschieht oft unbewusst. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Parlament im Rahmen der Revision des Gleichstellungsgesetzes nun vorwärts macht und die Vorlage aus dem Ständerat verbessert. Es braucht nicht nur, wie zurzeit vorgesehen, eine Analysepflicht. Es braucht auch eine «Madame Égalité», die in Stichproben kontrolliert, ob die Unternehmen ihrer Pflicht nachkommen, und die bei Missachtung auch Sanktionen aussprechen kann. 
</p><p>Für den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen ist nicht allein die Lohndiskriminierung verantwortlich. Studien zeigen vielfältige Gründe für die Lohnlücke. Mutterschaft alleine reicht als Erklärung nicht aus. Entscheidenden Einfluss haben die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Elternschaft. Dabei gilt: Je höher die Akzeptanz für die Erwerbstätigkeit von Müttern und je besser und günstiger das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung, desto geringer der Mutterschaftsmalus. Deshalb setzt sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) dafür ein, dass das Angebot an steuerfinanzierter familienergänzender Kinderbetreuung ausgebaut und die bezahlte und unbezahlte Arbeit besser zwischen den Geschlechtern verteilt wird.
</p><p>Dies zeigt: Lohngleichheit geht alle an, ob Frauen oder Männer. Umso mehr als die Lohndiskriminierung der Frauen sich auch negativ auf die Renten von Frauen und Paaren auswirkt. Um die Bevölkerung für Lohngleichheitsfragen zu sensibilisieren, trägt der SGB die Debatte unter dem Slogan «Lohngleichheit ist auch dein Bier» in die Beiz: In den Städten Aarau, Basel, Bern, Genf, Lausanne, Luzern und Zürich wird ab heute in verschiedenen Restaurants und Bars ein von der Waadtländer Brauerei La Nébuleuse extra gebrautes Lohngleichheitsbier verkauft. Und am gewerkschaftlichen Aktionstag für Lohngleichheit vom 14. Juni wird das Bier an Veranstaltungen ausgeschenkt. Begleitet wird der Ausschank von einer Kampagne auf <a href="http://fb.me/auch.dein.bier" target="_blank" rel="noreferrer">fb.me/auch.dein.bier</a> und <a href="http://www.auch-dein-bier.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.auch-dein-bier.ch</a>. 
</p><p>Das Lohngleichheitsbier ist Teil einer seit Jahresbeginn geführten Kampagne für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung. Zusammen mit einer breiten Allianz von Frauenorganisationen mobilisiert der SGB auch für die nationale Kundgebung «#enough18 – Für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung» vom 22. September in Bern.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5552</guid><pubDate>Tue, 29 May 2018 12:46:43 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: Nicht auf halbem Weg stehen bleiben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-nicht-auf-halbem-weg-stehen-bleiben</link><description>Nationalrat muss Gleichstellungsgesetz verschärfen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Ständerat sich heute doch noch für Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung ausgesprochen hat. Er erachtet diese jedoch nur als ersten Schritt in die richtige Richtung, denn der Rat hat alle Minderheitsanträge zur Verschärfung der Vorlage abgelehnt. Um die Wirksamkeit zu erhöhen, braucht es schärfere Massnahmen. Der SGB erwartet vom Nationalrat, der das Geschäft als nächster beraten wird, dass er sich dezidiert für die Lohngleichheit einsetzt und dem Bund mehr Kompetenzen bei ihrer Umsetzung gibt: Es braucht eine «Madame Égalité» die in Stichproben kontrolliert, ob die Unternehmen die Lohngleichheit einhalten, und bei Missachtung des Gleichstellungsgesetzes auch Sanktionen aussprechen kann. 
</p><p>Die heutige Sitzung des Ständerats hat gezeigt, dass die Extrarunde der GlG-Revision durch die Kommission eine unnötige Verzögerung war: Die kleine Kammer hat die Massnahmen verabschiedet, die schon in der Frühlingssession zur Diskussion standen, jedoch durch uneinsichtige Ständeräte an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) zurückgeschickt wurden. Dass die WBK-S an ihren ursprünglichen Vorschlägen festhielt, zeigt, dass sie sich schon zuvor seriös mit der Vorlage befasst hatte. Der SGB fordert das Parlament auf, künftig von solchen Verzögerungen abzusehen und den Verfassungsauftrag der Lohngleichheit ohne Wenn und Aber umzusetzen. 
</p><p>&nbsp;</p><h3>Auskünfte:</h3><ul><li>Regula Bühlmann, Zentralsekretärin, zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079&nbsp;249 59 74 <a name="Text10"></a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5510</guid><pubDate>Mon, 14 May 2018 18:00:00 +0200</pubDate><title>Nach Extrarunde: Jetzt muss es mit der Lohngleichheit vorwärts gehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nach-extrarunde-jetzt-muss-es-mit-der-lohngleichheit-vorwaerts-gehen</link><description>SGB nimmt zum Kommissions-Entscheid in Sachen Lohngleichheit Stellung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftbund (SGB) ist erfreut, dass die Arbeiten des Ständerates zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung in der Sommersession weitergehen können. Dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) die Revision des Gleichstellungsgesetzes nach erneuter Beratung identisch ins Ratsplenum bringt wie drei Monate zuvor, stärkt den Verdacht, dass der Rückweisungsentscheid ein spontaner Schnellschuss zur Umgehung einer lästigen Pflicht war.<br><br>Die Vorlage, die der Ständerat nun am 29. Mai erneut berät, lässt zwar verbindlichere Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung vermissen, war aber schon bei der ersten Runde im Ständerat sorgfältig vorbereitet und in sich konsistent: Die vorgesehene Analysepflicht für Unternehmen wird sensibilisierten Arbeitgebern eine wertvolle Hilfestellung bei der Umsetzung der Lohngleichheit sein.<br><br>Auf dieser Basis muss das Parlament nun seinen Auftrag als Gesetzgeber ohne weitere Störmanöver erfüllen. Ist es ihm dabei ernst mit dem Verfassungsartikel, der gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit verlangt, muss der Ständerat zwingend auch auf die Minderheitsanträge der WBK-S eingehen, die mehr Verbindlichkeit fordern: Die Missachtung der Lohngleichheitspflicht muss genau so zu Sanktionen führen wie die Missachtung aller anderen gesetzlichen Pflichten. Der SGB erwartet, dass es nun vorwärts geht und die Lohndiskriminierung endlich mit einem wirkungsvollen Gleichstellungsgesetz bekämpft werden kann.<br><br><br></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5487</guid><pubDate>Mon, 30 Apr 2018 19:11:36 +0200</pubDate><title>Nationale Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung #ENOUGH18</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nationale-kundgebung-fuer-lohngleichheit-und-gegen-diskriminierung-enough18</link><description>Aufruf zur nationalen Kundgebung am 22. September 2018. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Schneckentempo der Schweiz bei der Gleichstellung von Frauen und Männern ist legendär. Auch weit im 21. Jahrhundert sind in der Schweiz Macht und Geld noch ungleich auf Männer und Frauen verteilt: Frauen sind in Politik und den Führungsgremien der Wirtschaft untervertreten und verdienen für gleichwertige Arbeit im Schnitt monatlich 600 Franken weniger als die Männer. Massnahmen gegen die Diskriminierung von Frauen stossen immer noch auf grossen Widerstand, obschon alle davon profitieren würden.
</p><p>Doch die Lohndiskriminierung löst sich nicht in Luft auf, wenn man sie verleugnet. Weder die Zeit noch der Markt werden es richten. Auch das Stimm- und Wahlrecht für Frauen, das Eherecht und die Mutterschaftsversicherung haben wir weder dem Markt noch der Zeit zu verdanken. Die Fortschritte mussten immer erkämpft werden. Von Frauen und Männern, die sich für diese Verbesserungen eingesetzt haben, den Druck auf die Strasse getragen oder im Parlament für Gleichstellung gekämpft haben.
</p><p>Auch 2018 braucht es Druck. Massnahmen für die Lohngleichheit sind überfällig, doch sie drohen wegen Verhinderungstaktiken in einer parlamentarischen Endlosschlaufe zu verglühen. Mit einer breit abgestützten Demo am 22. September setzen wir ein deutliches Zeichen, damit es vorwärtsgeht. Wir gehen vors Bundeshaus um zu zeigen: Wir Frauen wollen unseren Anteil an Macht und Geld. Schluss mit Aussitzen – Lohngleichheit jetzt!<br>&nbsp;
</p><h2>Samstag 22. September 2018</h2><p>Treffpunkt um 13.30 Uhr auf der Schützenmatte in Bern, anschliessend Umzug zur grossen Kundgebung auf dem Bundesplatz.
</p><h2>Fahrpläne</h2><p>Hier finden Sie die Fahrpläne der kostenlosen Extrazüge aus der Ostschweiz, der Westschweiz und aus Basel: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-gbkz/Generationensolidaritaet.jpg">Download als PDF</a></p><h2>OrganisatorInnen</h2><p>Basler Frauenvereinigung für Friede und Fortschritt (BFFF), BDP, Business &amp; Professional Women (BPW), Campax, Christlicher Friedensdienst (cfd), Coordinamento Donne della Sinistra, CVP-Frauen, Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz, Evangelische Frauen Schweiz (EFS), FAFTplus, Femwiss, Frauen Aargau, Grossmütter Revolution, Grüne Schweiz, Kampagne "16 Tage gegen Gewalt an Frauen*", Junge Grüne, JUSO Schweiz, LCH - Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, Lesbenorganisation Schweiz LOS, Marche mondiale des Femmes (MMF), Männer.ch, Organizzazione Cristiano Sociale ticinese, Pink Cross, SBK/ASI, Schweiz. Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), Schweiz. Bankpersonalverband SBPV, Schweiz. Gewerkschaftsbund SGB, Schweiz. Verband für Frauenrechte SVF, SEV, SP Frauen, SP Schweiz, Syna, Syndicats Chrétiens du Valais (SCIV), Syndicat Interprofessionnel de travailleuses et de travailleurs (SIT), Syndicom, SSM, Terre des Femmes, Travail.Suisse, Unia, VPOD, We can’t keep Quiet, WIDE Switzerland, Women’s March Geneva, Women’s March Zurich, WyberNet<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5329</guid><pubDate>Fri, 09 Mar 2018 09:57:08 +0100</pubDate><title>Lohndiskriminierung: Die Wut der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohndiskriminierung-die-wut-der-frauen</link><description>Die ständerätliche Obstruktionspolitik macht Frauen von links bis rechts sehr wütend</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein Jahr nach Strick-in und Women's Marches verkennt die Ständeratsmehrheit immer noch die Zeichen der Zeit und schickt die schon abgespeckte Revision des Gleichstellungsgesetzes zur weiteren Schwächung an die Kommission zurück.</p><p>Vor einem Jahr haben die Frauen vor dem und im Bundeshaus pinkfarbene Mützen gestrickt - sie haben damit lustvoll dagegen demonstriert, dass Diskriminierung spätestens mit Trumps Auftritt wieder salonfähig geworden war. Am 19. März 2017 haben 15'000 Menschen anlässlich des Women's March in Zürich die Pussy Hats und den Protest auf die Strasse getragen. Die Kreativität der Aktionen konnte nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch eine grosse Wut die Frauen antrieb: Wut über Sexismus, Diskriminierung und Hass.
</p><p>Der Aufruf der Frauen ist ein Jahr her und die Wut noch grösser geworden. Denn immer noch stecken Wirtschaft und Politik den Kopf in den Sand, damit sie die Forderungen der Frauen nicht wahrhaben müssen. So auch am 28. Februar im Ständerat: Die kleine Kammer beriet die Vorlage des Bundesrates zur Umsetzung der Lohngleichheit, der die vorberatende Kommission WBK-S schon etliche Zähne gezogen hatte. Die Hoffnung, dass immerhin diese abgespeckte Version es durch die Beratung schaffen würde, war intakt.
</p><p>Doch die Kommissionssprecherin, CVP-Ständerätin Anne Seydoux-Christe, die Nationalrätinnen im Saal und die Besucherinnen, die die Tribünen bis zum letzten Platz füllten - darunter Vertreterinnen der SGB-Gewerkschaften - mussten fassungslos mitansehen, wie der Ständerat die Vorlage unter scheinheiligen Vorwänden zurück an die Kommission schickte. Dies auf Antrag von Seydoux-Christes Fraktionskollegen Konrad Graber: Die vorgeschlagenen Massnahmen seien erstens nicht wirksam, müssten also verschärft werden, und zweitens müssten dafür Modelle der Freiwilligkeit geprüft werden.
</p><p>Der Widerspruch, dass freiwillige Massnahmen das Gegenteil einer Verschärfung sind, kümmerte die Männer aus FDP, CVP und SVP nicht gross - sie spielten ihre Macht aus, weil sie es konnten: Kein bürgerlicher, sondern ein männlicher Schulterschluss. Bundesrätin Simonetta Sommaruga wies vergeblich darauf hin, dass die Frist für die Freiwilligkeit nach Jahrzehnten der Wirkungslosigkeit ganz einfach abgelaufen ist.
</p><p>Die Mehrheit der Ständeräte schien schlicht froh über die Möglichkeit, Lohngleichheitsmassnahmen zu torpedieren, ohne zugeben zu müssen, dass sie diese gar nicht will. So steht die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur inkl. Kommissionsmitglied und SGB-Präsident Paul Rechsteiner nach dreimaliger ausführlicher Beratung des Geschäfts nun vor der undankbaren Aufgabe, am 19. April in einer weiteren Sitzung einen Antrag mit höchst widersprüchlichen Forderungen umzusetzen.
</p><p>Für die Frauen ist die Zeit des Pussyhatstrickens vorbei: Von den Gewerkschafterinnen bis zu den bürgerlichen Politikerinnen haben sie die Geduld verloren und verlangen lautstark, was ihnen zusteht. Dies wurde deutlich am internationalen Frauenkampftag am 8. März: Unterstützt von Parteien und Frauenorganisationen haben die Gewerkschaftsfrauen zu Demos in Genf, Aarau und Bern aufgerufen - gekommen sind Tausende wütende Menschen.
</p><p>Doch der Kampf geht dieses Jahr weit über den Frauenkampftag und das linke Lager hinaus: Der Frauendachverband alliance F prangert die diskriminierungsfreundlichen Ständeräte unter dem Hashtag #nichtmeinStänderat öffentlichkeitswirksam an (<a href="http://bit.ly/allfsr" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://bit.ly/allfsr</a>), die CVP-Frauen greifen ihre Ständeräte frontal an (<a href="http://bit.ly/cvpsr" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://bit.ly/cvpsr</a>) und sogar die FDP-Frauen twittern in ungewohnt scharfem Ton gegen den Ständeratsentscheid (@FDPFrauenCH). Die SGB-Gewerkschaften kämpfen weiter für Lohnkontrollen und Sanktionen - mit einem nächsten Schwerpunkt am 1. Mai, an dem wir fordern: Lohngleichheit: Punkt. Schluss! </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5327</guid><pubDate>Thu, 08 Mar 2018 13:37:48 +0100</pubDate><title>Gegen die Geringschätzung der Gleichstellungsfrage – Lohngleichheit jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gegen-die-geringschaetzung-der-gleichstellungsfrage-lohngleichheit-jetzt</link><description>Internationaler Frauenkampftag 8. März 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> "Lohngleichheit jetzt!", unter diesem Motto finden am Donnerstag anlässlich des Internationalen Frauenkampftages zahlreiche Kundgebungen und Veranstaltungen statt.</p><p>Im Zentrum der Veranstaltungen steht die Kritik am Entscheid des Ständerats, effektive Massnahmen zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern auf die lange Bank zu schieben.
</p><p>In Bern demonstrierten über Mittag rund tausend Frauen gegen diese inakzeptable Verzögerungstaktik, die einzig zum Ziel hat, den mangelnden Willen der Ständeratsmehrheit zu kaschieren, überhaupt etwas gegen die weiterhin bestehende Lohndiskriminierung der Frauen zu unternehmen. An der von der IG Frauen der Unia-Sektionen Bern, Berner Oberland und Oberaargau-Emmental organisierten und vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund und seinen Verbänden sowie zahlreichen Frauenorganisationen unterstützten Platzkundgebung machten die Frauen deutlich, dass freiwillige Massnahmen der Unternehmen nicht reichen, um das Lohngleichheitsgebot der Bundesverfassung in absehbarer Zeit zu erfüllen. Der freiwillige Ansatz ist untauglich, wie das Scheitern des Lohngleichheitsdialogs zeigte, bei dem nur wenige Dutzend Firmen ihre Lohnstrukturen auf Frauendiskriminierung prüfen liessen.
</p><p>37 Jahre nachdem die Schweizerinnen und Schweizer den Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" in der Verfassung festgeschrieben haben, ist es höchste Zeit in der laufenden Revision des Gleichstellungsgesetzes obligatorische Kontrollen und Durchsetzungsinstrumente zu verankern. Das Parlament muss mit dem revidierten Gesetz dafür sorgen, dass der Verfassungsauftrag endlich umgesetzt wird.
</p><p>Am frühen Abend finden in Aarau, Genf und in anderen Schweizer Städten weitere Kundgebungen und Veranstaltungen zum Weltfrauentag statt. In Aarau wird insbesondere auch gegen die von Kantonsregierung und -parlament beschlossene Schliessung der Fachstelle für Gleichstellung demonstriert. Die Aargauer Entscheide stehen wie der Ständeratsbeschluss exemplarisch dafür, mit welcher Geringschätzung die von Männern dominierte Politik Gleichstellungsfragen behandelt.
</p><p>Dies obwohl auch heute der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern, der nicht mit objektiven Kriterien wie unterschiedliches Bildungsniveau, oder unterschiedliche Hierarchiestufe erklärbar ist, 7,3 Prozent beträgt. Obwohl diese Lohndiskriminierung sich negativ auf die Rentenhöhe der Frauen im Alter auswirkt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Verbände intensivieren ihren Kampf gegen die Diskriminierung der Frau und stellen den ersten Mai 2018 unter die Losung "Lohngleichheit. Punkt. Schluss!". </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5319</guid><pubDate>Wed, 28 Feb 2018 13:09:04 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: Der Ständerat brüskiert die Frauen in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-der-staenderat-brueskiert-die-frauen-in-der-schweiz</link><description>Revision des Gleichstellungsgesetzes auf die lange Bank geschoben</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Mehrheit des Ständerats lehnt jegliche Pflichten zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen ab. Sie hat die Revision des Gleichstellungsgesetzes auf die lange Bank geschoben. Die Entscheide des Ständerats, auf die Vorlage zwar einzutreten, aber sie zur Prüfung von freiwilligen Massnahmen an die Kommission zurückzuweisen, ist verlogen und ein Skandal. Denn die Unternehmen hatten genug Zeit und Möglichkeiten, die Lohngleichheit mit freiwilligen Massnahmen durchzusetzen. Die Frist für Freiwilligkeit ist mit dem Scheitern des Lohngleichheitsdialogs längst abgelaufen. Der heutige Beschluss hat deshalb nur ein Ziel: Konkrete Massnahmen zur Durchsetzung des Lohngleichheitsgebots zu verhindern oder doch zu verzögern. Das ist ein Affront gegenüber allen erwerbstätigen Frauen in der Schweiz.
</p><p>37 Jahre nachdem die Schweizerinnen und Schweizer den Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" in der Verfassung festgeschrieben haben, ist es höchste Zeit für obligatorische Kontrollen und Durchsetzungsinstrumente. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Verbände fordern die Ständerätinnen und Ständeräte auf, die eingeschlagene Verzögerungstaktik rasch aufzugeben und dem Verfassungsauftrag endlich mit dem gebührenden Ernst Rechnung zu tragen.
</p><p>Die Entscheide des Ständerats zeigen, dass frauenpolitische Anliegen einen äusserst schweren Stand haben. Es ist empörend: Jeder noch so kleine Fortschritt muss hart erkämpft werden. Der SGB und seine Verbände führen diesen Kampf seit Jahrzehnten. Sie werden ihn intensivieren. Bereits am 8. März, dem internationalen Tag der Frau, wird der Druck mit Aktionen auf der Strasse erhöht. Ausserdem stellt der SGB am diesjährigen Tag der Arbeit die Gleichstellung ins Zentrum mit einem Slogan, der dem Parlament den Verfassungsauftrag unmissverständlich in Erinnerung ruft: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5299</guid><pubDate>Tue, 20 Feb 2018 10:16:47 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: Endlich Nägel mit Köpfen machen, bitte! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-endlich-naegel-mit-koepfen-machen-bitte</link><description>Gleichstellungsgesetz nicht abschwächen, sondern verschärfen!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Obwohl sich die Arbeitgeberverbände mit Händen und Füssen gegen jegliche Massnahmen wehren: Die Vorlage zur Revision des Gleichstellungsgesetzes kommt am 28. Februar in den Ständerat. Allerdings in abgeschwächter Version. Das Plenum muss korrigieren. </p><p>Letztes Jahr hat der Bundesrat Simonetta Sommarugas Versprechen an den 12. SGB-Frauenkongress aus dem Jahr 2013 eingelöst und eine Vorlage an das Parlament verabschiedet, die der fortwährenden Lohndiskriminierung der Frauen ein Ende setzen soll. Am 28. Februar berät der Ständerat die Vorschläge des Bundesrats und der vorberatenden ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) zur Umsetzung der Lohngleichheit. 
</p><h3>Bundesrat: mehr Transparenz </h3><p>Das Projekt zur Revision des Gleichstellungsgesetzes hat jedoch auf dem bisherigen Weg etliche Zähne verloren. Zu gross ist der Widerstand der Bürgerlichen und der Arbeitgeberverbände, als dass die wiederholt von Fachleuten vorgeschlagene Durchsetzungskompetenz des Bundes in den Entwurf aufgenommen worden wäre. Der Bundesrat schlägt lediglich unternehmensinterne Lohnanalysen alle vier Jahre vor. Diese würden für mehr Transparenz sorgen. Das ist ein wichtiges Instrument gegen die Lohndiskriminierung. Dieses Instrument wäre effizienter, wenn Unternehmen, welche die Lohngleichheit nicht innehalten, Sanktionen in Aussicht gestellt würden. Aber da hat der Mut den Bundesrat schon während der Vernehmlassung verlassen.
</p><h3> Kommission schwächt ab </h3><p>Doch auch die Forderung nach mehr Transparenz geht einer knappen Mehrheit der vorberatenden Kommission WBK-S offenbar schon zu weit, denn gemäss ihr sollen nur noch Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden vom revidierten Gesetz betroffen sein. Der Bundesrat hatte als Limite 50 Angestellte vorgeschlagen, denn ab dieser Unternehmensgösse sind die statistischen Instrumente problemlos anwendbar. Die Kommission will damit nur gerade ein knappes Prozent der Unternehmen mit nicht einmal der Hälfte der Arbeitnehmenden der Analysepflicht unterstellen - beim Bundesratsvorschlag sind es mehr als doppelt so viele Unternehmen. Besorgniserregend ist auch, dass die Kommissionsmehrheit auf die Kontrolle der Lohnanalysen durch ausgewiesene Expertinnen und Experten verzichten will. Diesen WBK-S-Mitgliedern scheint es egal zu sein, ob das nötige Fachwissen für die Analyse vorhanden ist. 
</p><p>Des Weiteren will die Kommissionsmehrheit das Gesetz schon wieder abschaffen, bevor es überhaupt seine Wirkung entfalten kann: Nach zwölf Jahren soll Schluss sein mit Lohntransparenz, unabhängig davon, ob die Massnahmen Wirkung entfaltet haben oder nicht. Auch der Bundesrat schlägt vor, nach zehn Jahren die Umsetzung des Gesetzes zu überprüfen, aber erst danach über deren Fortsetzung zu entscheiden. Und zum Schluss will die bürgerliche Kommissionsmehrheit, dass Unternehmen, bei denen die Analyse keine Diskriminierung aufgedeckt hat, fortan von der Analysepflicht befreit sind. 
</p><h3>Arbeitgeber wollen gar nichts </h3><p>Selbst gegen diese beinahe zur Bisslosigkeit abgeschwächte Vorlage wehren sich die Arbeitgeberverbände mit Händen und Füssen. Massnahmen gegen Lohndiskriminierung sollen freiwillig bleiben: Unser Bauchgefühl wird es schon richten, und notfalls können betroffene Frauen ja klagen. - Ja, danke, und dabei Kräfte und Stelle verlieren! 
</p><p>Ungleiche Löhne für gleiche Arbeit sind ein Fakt. Und bleiben es, leider! Dabei verlangt unsere Verfassung gleiche Löhne. Wo sonst duldet man einen andauernden Verfassungsbruch?! Wo sonst setzt man für die Einhaltung einer Verfassungsbestimmung auf Freiwilligkeit?! Deshalb ist für den SGB klar: Wir wollen Lohngleichheit. Punkt. Schluss! 
</p><h3>Es braucht Massnahmen mit Biss </h3><p>Das Ständeratsplenum muss den bürgerlichen Versuchungen seiner Kommission widerstehen, es muss an den Vorschlägen des Bundesrates als Minimalvariante festhalten und sie gemäss den Anträgen der Kommissionsminderheit verbessern. Das Gesetz soll zudem neu eine Untersuchungskompetenz und ein Klagerecht für das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) vorsehen sowie eine Pflicht der Unternehmen, geplante Massnahmen gegen aufgedeckte Lohndiskriminierungen darzulegen. Es braucht diese Massnahmen, damit das Verfassungsgebot nun endlich Wirklichkeit wird. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5287</guid><pubDate>Tue, 13 Feb 2018 18:27:49 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: die Ständeratskommission tastet sich nur halbherzig voran</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-die-staenderatskommission-tastet-sich-nur-halbherzig-voran</link><description>Das Ständeratsplenum muss nun mutiger voranschreiten</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Revision des Gleichstellungsgesetzes, die die fortwährende Lohndiskriminierung der Frauen abbauen soll, hat eine wichtige Hürde genommen: Nachdem die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) am 16. Januar mit knapper Mehrheit beschlossen hat, auf das Geschäft einzutreten, verabschiedete sie es heute am 13. Februar 2018 mit nur einer Gegenstimme zuhanden des Ständeratsplenums. 
</p><p>Der Schritt nach vorne geschieht jedoch nur halbherzig. Statt die Vorlage zu verschärfen, hat die Kommission den Vorschlägen des Bundesrates weitere Zähne gezogen: So soll die Lohnanalysepflicht nur noch für Unternehmen mit mehr als hundert Mitarbeitenden gelten statt ab fünfzig, wie der Bundesrat vorgesehen hatte. Damit wäre weniger als ein Prozent der Unternehmen von der Gesetzesrevision betroffen. Des Weiteren will die Kommission das Gesetz schon wieder abschaffen, bevor es überhaupt richtig greifen kann: Nach zwölf Jahren soll Schluss sein mit Lohntransparenz, unabhängig davon, ob die Massnahmen Wirkung entfaltet haben oder nicht. 
</p><p>Der SGB ist enttäuscht, dass die WBK-S-Mehrheit den Verfassungsbruch der Lohndiskriminierung nicht entschiedener bekämpfen will. Am 28. Februar hat das Ständeratsplenum die Möglichkeit, einen mutigeren Schritt vorwärts zu machen als seine Kommission. Die Unterschreitung der Bundesratsvorlage als Minimalvariante wäre ein Skandal. Der SGB erwartet vom Parlament entschiedene Verschärfungen, damit das Gesetz bis zur Evaluation in zehn Jahren seine volle Wirkung entfalten kann. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5272</guid><pubDate>Thu, 01 Feb 2018 14:14:10 +0100</pubDate><title>Eine diskriminierungsfreie Arbeitswelt - auch für LGBT!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/eine-diskriminierungsfreie-arbeitswelt-auch-fuer-lgbt</link><description>Umfrage zeigt Benachteiligung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die "Fédération Genevoise des Associations LGBT" (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender) hat in einer vom SGB unterstützten Studie aufgezeigt, dass Trans-, Homo- und Biphobie am Arbeitsplatz noch längst nicht der Vergangenheit angehören. Das hat auch materielle Konsequenzen.</p><p>Diskriminierung am Arbeitsplatz ist auch in der Schweiz für viele noch immer etwas Alltägliches. Besonders davon betroffen sind Personen mit einer Transidentität: Laut einer <a href="https://www.transgender-network.ch/wp-content/uploads/2015/11/Factsheet_Transfair_DE.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Umfrage</a> des "Transgender Network Switzerland" (TGNS) wird jede dritte Kündigung von Transpersonen explizit mit deren Geschlechtsidentität "begründet". Ihre Arbeitslosenquote liegt denn auch bei rund 20% und damit um ein Vielfaches über dem Bevölkerungsdurchschnitt.</p><p>Diese Zahlen zeigen, dass es noch viel zu tun gibt auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Arbeitswelt. Dies gilt nicht nur für Transpersonen, sondern auch für Schwule, Lesben und Bisexuelle. Die "Fédération Genevoise des Associations LGBT" hat nun in einer kürzlich erschienenen und vom SGB unterstützten <a href="http://diversite-au-travail.ch/wp-content/uploads/2015/10/Fede_guide_BP_OK_web.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Studie</a> aufgezeigt, wie der LGBT-Berufsalltag in der Schweiz ganz konkret ausschaut. Quintessenz: Das Private ist beruflich. Die Studie definiert in einem zweiten Teil Richtlinien zur Umsetzung einer "Diversitätsstrategie" auf Unternehmensebene. Diese soll insbesondere kleinen und mittelgrossen Unternehmen helfen, Homo-, Bi- und Transphobie vorzubeugen und eine gelebte Kultur des Respekts und der Gleichheit zu etablieren.</p><p>Aber auch auf Gesetzesebene bleibt vieles zu tun. Im jährlich erscheinenden ILGA-Ranking "Rainbow Europe" zur rechtlichen und gesellschaftlichen Situation von LGBT-Menschen liegt die Schweiz 2017 lediglich auf dem 26. Rang (!) und damit weit hinter den Nachbarländern Frankreich und Deutschland. Mit ein Grund: die Ehe und etliche damit verbundene Rechte (z.B. in der Altersvorsorge) bleiben heterosexuellen Paaren vorbehalten. Das Parlament hat sich allerdings bewegt und einen entsprechenden Vorstoss überwiesen. Der Ball liegt schon länger bei der Bundesverwaltung, die sich noch bis Sommer 2019 Zeit ausbedingt hat. Die Erwartungen wachsen entsprechend!</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5259</guid><pubDate>Thu, 25 Jan 2018 09:02:49 +0100</pubDate><title>Finanzhilfen Kinderbetreuung auch über 2019 hinaus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/finanzhilfen-kinderbetreuung-auch-ueber-2019-hinaus</link><description>Ein Schritt für mehr Vereinbarkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ein Beschluss der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) ging letzte Woche etwas unter, da im Zentrum der Aufmerksamkeit ihre Entscheidung stand, auf die Vorlage zur Lohngleichheit einzutreten. Doch auch er ist erfreulich und dazu höchst konkret: Die Kommission will nämlich wie die nationalrätliche Schwesterkommission das Impulsprogramm Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung um vier Jahre verlängern. 
</p><p>Ursprünglich hatten Bundesrat und Parlament diese finanzielle Unterstützung neuer Betreuungsplätze nur bis zum 31. Januar 2019 geplant. Die parlamentarischen Kommissionen haben also eingesehen, was die SGB-Gewerkschaften schon lange monieren, nämlich, dass es bei weitem noch nicht genug Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung gibt. Deshalb sollen neue Kinderbetreuungsplätze auch über das Jahr 2019 gefördert werden. 
</p><p>Was erwerbstätige Frauen und Männer freut, freut neuerdings auch die Arbeitgeber: Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Kommissionsentscheid, nachdem er noch vor Jahresfrist eine weitere Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung bekämpft hat. Dies lässt hoffen auf neue Möglichkeiten des sozialpartnerschaftlichen Engagements für die Vereinbarkeit von Beruf und Familienpflichten. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5252</guid><pubDate>Sat, 20 Jan 2018 12:56:49 +0100</pubDate><title>13. SGB-Frauenkongress: &quot;Unsere Zeit ist mehr wert!&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/13-sgb-frauenkongress-unsere-zeit-ist-mehr-wert</link><description>Rund 240 Gewerkschaftsfrauen fordern kürzere, bessere und gerecht bezahlte Arbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Rund 240 delegierte SGB-Frauen haben an ihrem Kongress in Bern kürzere, bessere sowie gerecht bezahlte Arbeit und damit Lohngleichheit gefordert. Letzterem Anliegen haben sie mit einer spontanen Aktion auf dem Berner Theaterplatz zusätzlich Ausdruck gegeben. Die zuständige Kommission des Ständerates hatte zwei Stunden zuvor Eintreten auf die Revision des Gleichstellungsgesetzes beantragt. Die SGB-Frauen verlangen jedoch mutigere Schritte nach vorn, als sie bisher von Bundesrat und Parlament angedacht wurden. "Lohngleichheit. Punkt. Schluss!": die Verfassung sei jetzt endlich zu respektieren. Die Frauen brachten klar zum Ausdruck, dass sie dazu eine umfassende Mobilisierung anstreben, auch auf der Strasse. 
</p><p>Schwergewichtig haben die Gewerkschafterinnen des weiteren die Themen Care-Arbeit und Arbeitszeit diskutiert. Sie kritisierten, dass die Arbeitgeber zwar Frauen als Fachkräfte rufen, gleichzeitig aber mit Sparbegehren öffentliche Care-Angebote (z. B. Betreuung und Pflege) gefährden. Die Soziologin Sarah Schilliger zeigte in ihrem Inputreferat auf, wie Frauen die Lücken zu schliessen versuchen. Sie nehmen dafür tiefe Erwerbspensen in Kauf, die sich spätestens bei der Scheidung oder im Rentenalter rächen. 
</p><p>Gute Care-Arbeit, auf die Kinder, Alte und Kranke ein Anrecht haben, verlangen aber ausreichende zeitliche und finanzielle Ressourcen sowie korrekte Arbeitsbedingungen. Deshalb fordern die SGB-Frauen in einer Resolution, dass bezahlte Care-Arbeit Teil des Service Public sein und als solcher allen zugänglich sein muss, und zwar qualitativ hochwertig und ausreichend öffentlich finanziert. Care-Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten sollen dem Arbeitsgesetz unterstellt und so der Prekarität entzogen werden. Unbezahlte Care-Arbeit ist als Arbeit anzuerkennen und in den Sozialversicherungen angemessen zu berücksichtigen. 
</p><p>Weiter fordern die SGB-Frauen, bezahlte und unbezahlte Arbeit besser auf Frauen und Männer zu verteilen. Dazu braucht es kürzere Arbeitszeiten. Schweden ist diesem Ziel mit Pilotprojekten schon einen Schritt nähergekommen, wie Elinor Odeberg von der schwedischen Gewerkschaft Kommunal in ihrem Referat erläuterte. Langfristig wollen die SGB-Frauen eine Arbeitswoche mit maximal 35 Stunden anstreben. Kurzfristig müsse jedoch zuerst die Entgrenzung der Arbeitszeit (Abschaffung der Arbeitszeiterfassung und Ausweitung Nacht- und Sonntagsarbeit) entschieden bekämpft werden. Ausserdem verlangen die Frauen familienfreundliche und planbare Arbeitszeiten. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5250</guid><pubDate>Fri, 19 Jan 2018 14:27:18 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit. Punkt. Schluss!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-punkt-schluss</link><description>13. SGB-Frauenkongress fordert: Verfassung respektieren</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit 37 Jahren ist in der Schweiz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" für Männer und Frauen Verfassungsgrundsatz. Trotzdem verdienen die Frauen im Schnitt immer noch gut 7 Prozent weniger Lohn als die Männer - ohne dass Berufsanforderungen oder Ausbildung dies erklären könnten. Aufs Jahr hochgerechnet entgehen den Frauen deswegen 7 Mrd. Franken, obwohl es dafür keine objektiven Gründe gibt. Diese hartnäckige Lohndiskriminierung muss nun endlich effektiv bekämpft werden. Freiwillige Massnahmen der Arbeitgeber brachten in den letzten Jahren keine substanzielle Verbesserung.
</p><p>In einer einstimmig verabschiedeten Resolution fordern die 240 Delegierten des SGB-Frauenkongress das Parlament auf, den Willen des Stimmvolks zu respektieren, und die Lohngleichheit durchzusetzen. Ihre Forderungen untermauerten sie mit einer Spontandemo in der Berner Innenstadt. 
</p><p>Gelegenheit zu Fortschritten bei der Lohngleichheit bietet die Revision des Gleichstellungsgesetzes, auf welche die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK) am Freitag eingetreten ist - wenn auch denkbar knapp. Die vom Bundesrat gemachten Vorschläge reichen jedoch nicht aus, um die Lohngleichheit durchzusetzen. Um den fortwährenden Verfassungsbruch zu stoppen, fordern die Gewerkschaftsfrauen folgende Massnahmen:</p><ul><li>Der Bund muss die kompromisslose Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes überprüfen können und kontrollieren, ob Unternehmen ihre Lohnanalysen korrekt durchführen und die Lohngleichheit einhalten.</li><li>Unternehmen, die ihre Löhne nicht korrekt analysieren oder Frauen bei den Löhnen diskriminieren, müssen sanktioniert werden.</li><li>Die Gewerkschaften müssen bei der Umsetzung der Lohngleichheit mitwirken: Auf Bundesebene in einer tripartiten Kommission und auf Unternehmensebene bei den Lohnanalysen.</li></ul><p>37 Jahre nach der Verankerung des Lohngleichheits-Grundsatzes in der Verfassung und 22 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes ist es höchste Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Für die SGB-Frauen gilt klar die Devise: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Michela Bovolenta, Co-Präsidentin SGB-Frauen, 079 647 72 83</li><li>Corinne Schärer, Co-Präsidentin SGB-Frauen, 079 219 94 20</li><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5237</guid><pubDate>Wed, 03 Jan 2018 16:04:51 +0100</pubDate><title>Aufschwung gehört den Arbeitnehmenden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aufschwung-gehoert-den-arbeitnehmenden</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Schweizer Wirtschaft ist endlich im Aufschwung angekommen. Die gute Wirtschaftsentwicklung muss nun genützt werden, die seit Beginn der Finanzkrise gewachsenen Probleme der Arbeitnehmenden zu lösen.</p><p>Der Aufschwung muss den Arbeitnehmenden gehören. Dazu stellt der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB folgende Forderungen auf:</p><ul><li>Die Arbeitszeiten müssen wieder sinken. Seit 2013 ist die Arbeitszeit von Vollzeiterwerbstätigen um fast eine halbe Woche gestiegen. Das ist widersinnig angesichts der viel zu hohen Erwerbslosigkeit. Produktivitätsfortschritte müssen sowohl in Form von höheren Löhnen als auch in Form von weniger Arbeitszeit an die Arbeitnehmenden weitergegeben werden.</li><li>Mit der neuen Stellenmeldepflicht verbessern sich die Chancen für Arbeitslose, rascher eine gute Stelle zu finden. Bund und Kantone müssen sie unterstützen. Zwangsweise Zuweisungen wären hingegen negativ für alle Beteiligten (Stellensuchende, RAV und Arbeitgeber).</li><li>Bei den Pensionskassen sinkt das Rentenniveau. Obwohl die Löhne gestiegen und die Wirtschaft insgesamt gewachsen sind. Und obwohl wir immer mehr vom Lohn einzahlen. Für den SGB bleibt die Rentenhöhe entscheidend für die Beurteilung künftiger Reformen. Die PK-Rentenverluste müssen kompensiert werden und es braucht einen Ausgleich für die stark steigenden Gesundheitskosten. Dazu braucht es in der Altersvorsorge eine Stärkung der Umlagekomponente. Zur Stabilisierung der Altersvorsorge muss die SNB die Einnahmen aus den Negativzinsen an die 2. Säule ausschütten (über Sicherheitsfonds). Und die SNB darf dem AHV-Fonds keine Negativzinsen belasten. Erhöhungen des Rentenalters lehnt der SGB ab.</li><li>Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen  muss endlich effektiv bekämpft werden. Das Parlament muss die Massnahmen in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision des Gleichstellungsgesetzes verschärfen. Freiwilligkeit löst das Problem nicht. Es braucht Verbindlichkeit und Durchsetzungskompetenzen. Der SGB wird sich mit Vehemenz dafür einsetzen, dass der vom Volk vor 37 Jahren in der Verfassung verankerte Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" von Männern und Frauen endlich umgesetzt wird. Die Geldpolitik muss aktiv dafür sorgen, dass der Franken fair bewertet ist, d.h. bei einem Wechselkurs zischen 1.25 bis 1.35 Fr./Euro. Das stärkt die Wirtschaft und die Beschäftigung. </li></ul><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Wirtschaft</category><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5228</guid><pubDate>Mon, 18 Dec 2017 11:53:58 +0100</pubDate><title>Unbezahlte Arbeit zu ungleich verteilt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/unbezahlte-arbeit-zu-ungleich-verteilt</link><description>Nicht freiwillige, aber lebensnotwendige Arbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Weit über die Hälfte der in der Schweiz geleisteten Arbeit ist unbezahlt. Weit über die Hälfte dieser Arbeit erledigen die Frauen. Das hat Folgen für die Frauen. Negative. </p><p>In der Schweiz arbeiten die Menschen viel: total 17.1 Milliarden Stunden im Jahr 2016. Dies hat das Satellitenkonto Haushaltsproduktion des BFS aufgezeigt. Auf die einzelnen Personen im erwerbsfähigen Alter heruntergerechnet macht dies wesentlich mehr als ein Vollzeitpensum aus: 52.7 Stunden wenden die Frauen pro Woche für ihre Arbeit auf, 52.5 Stunden die Männer. 
</p><p>Während also Frauen und Männer fast gleich viele Stunden ihrer Woche in Arbeit investieren, ist der Lohn, den sie dafür erhalten, höchst unterschiedlich. Denn von den 9.2 Mia. Stunden unbezahlter Arbeit übernehmen Frauen 61.3 Prozent, Männer dafür 61.6 Prozent der bezahlten Arbeit. Dies hat zur Folge, dass die Männer im erwerbsfähigen Alter im Durchschnitt für gut drei Fünftel ihrer Arbeit einen Lohn erhalten, Frauen dagegen nur für zwei Fünftel. Frauen verzichten somit wegen ihres Einsatzes, mit dem sie Kindern zu einem guten Start ins Leben und Menschen am Lebensende zu einem würdigen Dasein verhelfen, auf einen Haufen Geld. Die Gesellschaft und die Wirtschaft würden ohne dieses grosse, unbezahlte Engagement kaum funktionieren, für die Frauen bedeutet es aber ein Armutsrisiko und schlechtere Altersrenten. Wobei hier noch die Lohndiskriminierung dazukommt. 
</p><h3>Keineswegs "freiwillig" </h3><p>Dass die unbezahlte Arbeit oft unreflektiert als freiwillige Arbeit bezeichnet wird, ist deshalb grundfalsch. Ehrenamtliches Engagement im institutionalisierten Rahmen oder die informelle Hilfe an Nachbarinnen oder Bekannte sind wichtige Stützen der Gesellschaft. Sie machen aber nur gut 7 Prozent der unbezahlten Arbeit aus. Die übrigen 93 Prozent sind (über)lebensnotwendige Tätigkeiten: zu Kindern schauen, das Essen organisieren, für Kranke sorgen. Geschähe dies nicht, würde das Chaos ausbrechen. 
</p><p>Das Zeitvolumen der unbezahlten Arbeit ist zwischen 2013 und 2016 angestiegen: Frauen und Männer in der Schweiz leisten mehr Hausarbeit und investieren mehr Zeit in die unbezahlte Betreuung und Pflege ihrer Mitmenschen. Ob die Gründe in kantonalen und kommunalen Abbaumassnahmen im bezahlten Care-Sektor oder in gestiegenen Ansprüchen an Haushalt und Erziehung zu suchen sind, ist unklar. Erfreulich ist jedoch, dass auch Männer einen Teil der Mehrarbeit übernommen und sich mehr Stunden ohne Bezahlung engagiert haben. 
</p><h3>Fifty-Fifty als Ziel </h3><p>Das Ziel aber muss Fifty-Fifty sein: Frauen und Männer teilten sich bezahlte und unbezahlte Arbeit je hälftig auf. Beide hätten die gleiche Möglichkeit, für ihre eigene finanzielle Sicherheit ebenso wie für ihre Mitmenschen zu sorgen. Die Politik muss handeln, damit wir soweit kommen: Die Erwerbsarbeit darf nicht weiter entgrenzt und dereguliert werden, sondern muss die Vereinbarkeit von bezahlter und unbezahlter Arbeit für alle gewährleisten. Dafür dürfen wir nicht mehr, sondern sollten weniger Stunden gegen Bezahlung arbeiten müssen. Und bezahlbare und zugängliche Angebote für alle in Betreuung, Pflege und Gesundheit müssen ein gewichtiger Teil des Service Publics sein. Das BFS schätzt die 2016 geleistete unbezahlte Arbeit auf einen Geldwert von 408 Mia. Franken. Wenn wir nur einen Bruchteil dieser Summe in den Service Public investieren, kommen wir einen grossen Schritt weiter zu einer Gesellschafft, in denen Frauen und Männer sich gleichermassen für sich und für andere engagieren können. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5160</guid><pubDate>Wed, 08 Nov 2017 14:45:34 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es ein Gesetz mit mehr Biss!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/jetzt-braucht-es-ein-gesetz-mit-mehr-biss</link><description>Die SGB-Delegierten verlangen: Vorwärts mit der Lohngleichheit!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Für die SGB-Delegierten ist es klar: Dem Gleichstellungsgesetz sind schärfere Zähne einzusetzen, damit die Lohngleichheit wirksam gefördert werden kann. </p><p>Über 20 Jahren nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes haben sich die Medien scheinbar daran gewöhnt, dass dieses Gesetz nicht befolgt wird. Diese Tatsache ist ihnen schlicht nicht mehr der Rede wert. Anders die SGB-Delegierten: Sie haben an ihrer Versammlung am 3. November 2017 beschlossen, dass dieser fortwährende Skandal endlich ein Ende haben muss. Die aktuelle Revision des Gleichstellungsgesetzes nehmen sie zum Anlass, ein entschieden schärferes Vorgehen gegen die Lohndiskriminierung zu fordern. 
</p><h3>Ein erster kleiner Schritt </h3><p>Die Revision, mit der der Bundesrat die Unternehmen zu Lohnanalysen auffordern will, ist schwach. Sie ist jedoch ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. Dieser kleine Schritt ist, wie schon die Einführung des Gleichstellungsgesetzes 1996, ein Verdienst der Gewerkschaften, vor allem der Gewerkschaftsfrauen. Ohne uns, unser Engagement und unsere Überzeugungsarbeit, auch beim Bundesrat, könnten die Unternehmen weiterhin freiwillig den Verfassungsauftrag der Lohngleichheit erfüllen - oder auch ignorieren. Je nach Lust, Laune und Konjunkturlage. Nun sollen sie zumindest hinschauen: Die regelmässige Analyse würde denjenigen, die offen für Gerechtigkeit sind, die Möglichkeit bieten, ihre Lohnsysteme zu korrigieren und die Frauenlöhne den Männerlöhnen anzupassen. Und entgegen der Behauptung von Arbeitgeberorganisationen und bürgerlichen PolitikerInnen sind viele Unternehmen bereit dafür: So akzeptierte gemäss einer Umfrage aus dem Jahr 2015 die Hälfte der Unternehmen entsprechende staatliche Massnahmen, ein Viertel würde sie sogar begrüssen. Auch die SGB-Delegierten wollen diesen ersten kleinen Schritt hin zur Lohngleichheit mittun und unterstützen die Vorlage des Bundesrates. 
</p><h3>Der Bund muss Verantwortung übernehmen... </h3><p>Für die SGB-Delegierten müssen jedoch weitere Schritte folgen: Arbeitgeber, die sich bei der Lohnfestlegung nicht dreinreden lassen wollen, solche, die Frauen weniger zahlen, weil sie ja nur Zuverdienerinnen seien, und solche, die insgeheim davon ausgehen, dass Frauen weniger leisten als Männer, müssen vom Gesetz ebenfalls erfasst werden. Schon beim Entwurf des Gleichstellungsgesetzes war klar, dass dafür auch der Staat Verantwortung übernehmen muss. Eine Behörde, die untersuchen und sanktionieren kann, war geplant - das Parlament hat sie wieder rausgestrichen. Nötig bleibt sie, wie Evaluationen und Untersuchungen regelmässig aufzeigen. 
</p><h3>... und wenn nötig sanktionieren </h3><p>Die SGB-Delegierten fordern deshalb, dass die Verantwortung zur Umsetzung der Lohngleichheit nicht allein bei Unternehmen und betroffenen Frauen bleibt. Vielmehr muss eine Behörde in Stichproben und auf Antrag von Arbeitnehmenden und deren Vertretung kontrollieren können, ob Unternehmen ihre Löhne analysieren und Lohndiskriminierungen beheben. Ist dies nicht der Fall, muss diese Behörde auch Sanktionen verfügen können. Nur so können wir bei der Bekämpfung von Lohndiskriminierungen die nötige Verbindlichkeit erreichen. Des Weitern verlangen die Gewerkschaften, bei der Umsetzung des Gesetzes stärker einbezogen zu sein, als dies im Entwurf vorgesehen ist. 
</p><h3>Bewegung </h3><p>Der SGB wird für diese Verbesserungen kämpfen: in der Gesellschaft und im Parlament. Eine starke und geeinte Bewegung von Gewerkschaften und Frauen muss Politik und Medienlandschaft aufrütteln, damit der Lohnskandal nicht weiter gärt, sondern entschieden ausgerottet wird. Die SGB-Delegierten wollen die Kräfte bündeln und nun alles daran setzen, dass die Verbesserungen in der Gesetzesrevision verankert werden können. Eine Initiative, wie sie die Delegierten im März zur Prüfung empfohlen haben, käme zurzeit zu früh. Der SGB wird jedoch bereit sein, wenn die Gesetzesrevision scheitert und eine Initiative nötig wird. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5149</guid><pubDate>Fri, 03 Nov 2017 09:37:51 +0100</pubDate><title>Krankenkassenprämien fressen Renten – Mehr AHV!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/krankenkassenpraemien-fressen-renten-mehr-ahv</link><description>SGB-Delegierte beschliessen Forderungen für Reform der Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB haben nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 die anstehenden Herausforderungen analysiert und Forderungen beschlossen. Mit dem Nein bleiben viele Probleme ungelöst: Die AHV ist unterfinanziert, die Pensionskassen-Renten der breiten Bevölkerung sinken weiter, die Frauen bleiben in der zweiten Säule benachteiligt, ältere Arbeitnehmende haben nach Stellenverlust keine Rentengarantie in der zweiten Säule und die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner sinkt wegen den stetig steigenden Krankenkassenprämien immer mehr.
</p><p>Die SGB-Delegierten fordern deshalb:</p><ul><li>Die AHV-Renten müssen erhöht werden, damit sie mit den steigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten Schritt halten.</li><li>Die AHV braucht zusätzliche Mittel - vor allem in Form von höheren Lohnbeiträgen. Das AHV-Mehrwertsteuerprozent muss endlich vollständig in die AHV fliessen.</li><li>In der zweiten Säule dürfen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten machen. Der SGB wird eine entsprechende Kampagne lancieren.</li><li>Für langjährige, ältere Arbeitnehmende muss der Kündigungsschutz verbessert werden. Bei Stellenverlust ab 58 sollen sie in der alten Pensionskasse bleiben können. Weiter braucht es mir Branchenlösungen für den vorzeitigen Altersrücktritt.</li><li>Das Frauenrentenalter muss bei 64 Jahren bleiben.</li></ul><p>Weiter haben die Delegierten beschlossen, in der anstehenden Revision des Gleichstellungsgesetzes den Druck für effektive Massnahmen zur Beseitigung der Lohnungleichheit zu erhöhen. Die Missachtung des entsprechenden Verfassungsartikels ist ein über 20-jähriger Skandal und gehört dringend beendet. Es braucht behördliche Kontrollen, Sanktionen und den stärkeren Einbezug der Gewerkschaften.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mit einer einstimmig beschlossenen Resolution kündigten die Delegierten an, dass sich der SGB mit voller Kraft gegen No Billag zu kämpfen. Diese Initiative schafft den Service Public in den Medien ab, was der Demokratie und dem Zusammenhalt in der Schweiz schadet. Ausserdem sprachen sich die Delegierten gegen die Pläne zur Liberalisierung des Schienenfernverkehrs aus und forderten die marokkanischen Behörden in einer weiteren Resolution auf, die GewerkschafterInnen und politischen Gefangenen in der Rif-Region sofort freizulassen und auf deren soziale und wirtschaftliche Forderungen einzutreten.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5135</guid><pubDate>Mon, 23 Oct 2017 13:34:47 +0200</pubDate><title>Bundesrat will lieber Olympia statt Vaterschaftsurlaub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-will-lieber-olympia-statt-vaterschaftsurlaub</link><description>Sparen da, Klotzen dort</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die bürgerliche Männermehrheit im Bundesrat hat am 18. Oktober die moderate Initiative für einen Vaterschaftsurlaub in den Wind geschlagen. Und ebenso alle noch moderateren Gegenvorschläge, die Bundesrat Berset ins Spiel gebracht hat. Es koste zuviel, so die Krücke der Argumentation. </p><p>Zu teuer sind den Bundesratsmännern die jährlich 420 Mio. Franken, die ein vierwöchiger Vaterschaftsurlaub kosten würde. Nicht zu teuer ist dem Bundesrat die Milliarde, die eine Olympiakandidatur kosten würde - dieses Geld hat er am selben Tag gesprochen. 
</p><h3>Schweiz Schlusslicht bei Elternurlaub </h3><p>Wenn es um gesetzliche Ansprüche auf geburtsbezogene Elternurlaube geht, hinkt die Schweiz dem europäischen Ausland meilenweit hinterher: Während Eltern in der EU pro Kind je mindestens vier Monate Elternzeit beziehen können, haben frischgebackene Eltern hierzulande 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und gerade mal einen Tag Vaterschaftsurlaub zugute. Das reicht den Vätern kaum, um die Geburt zu erleben, und den Müttern auch nur knapp, um sich davon zu erholen. Die Neuorganisation und das Sich-Kennenlernen als Familie brauchen definitiv mehr Zeit. 
</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist dies jedoch Sache von ArbeitgeberInnen und Sozialpartnern. Er selber will sich auf die familienergänzende Kinderbetreuung konzentrieren und sieht dafür einen Zehntel des Olympiabudgets vor - 100 Millionen Franken Finanzhilfe über fünf Jahre... 
</p><h3>Gewerkschaften sind dran </h3><p>Die Gewerkschaften machen ihre Hausaufgaben: In den letzten Jahren war der Ausbau von Vaterschaftsurlaub Spitzenreiter bei den GAV-Verbesserungen, nicht wenige Väter profitieren deshalb von einer, zwei oder noch mehr Wochen Vaterschaftsurlaub. Doch es kann nicht sein, dass Lösungen für Eltern davon abhängen, ob die Arbeitgeber mitspielen oder nicht. Denn viele von ihnen scheuen Kosten und Organisation, die die bezahlte Abwesenheit von Vätern mit sich bringt. Was sie bei den jährlichen Wiederholungskursen der Armee anstandslos schlucken, soll plötzlich bei der Geburt eines Kindes ein Problem sein - als ob das Töten Lernen ein hehrerer Zweck wäre als ein Kind ins Leben zu begleiten. 
</p><p>Deshalb wäre ein gesetzliches Minimum, das über einen Tag hinausgeht, dringend nötig. Gerade der Bundesrat, der im Kontext der Fachkräfteinititiative die Erwerbsintegration der Frauen fördern will, müsste ein Interesse daran haben, die Verantwortung für Kinder auf beide Elternteile zu verteilen. Ein Vaterschaftsurlaub wäre ein kleiner, aber bitter nötiger erster Schritt. 
</p><h3>Familie: nicht nur Privatsache </h3><p>Weitere wichtige Schritte, die der SGB schon lange fordert, sind ein längerer Mutterschaftsurlaub mit 100% Erwerbsersatz und je 12 Wochen Elternzeit für beide Elternteile, die ihnen nicht nur einen guten Start ins Familienleben ermöglichen, sondern auch die anschliessende Organisation des Alltags erleichtern. Das würde den Eltern ermöglichen, festgefahrene Rollenvorstellungen zu überdenken und sich gemeinsam um das Familieneinkommen und die Kinderbetreuung zu kümmern. Familie ist nicht nur Privatsache: Sie ist Sache von Männern und Frauen - und wenn es Bund und Arbeitgebern ernst ist mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels, auch Sache der öffentlichen Hand. Die Schweiz muss aufbrechen in eine Zukunft, in der einmalige Grossereignisse nicht wichtiger sind als die andauernde Familienarbeit. Die Initiative für einen Vaterschaftsurlaub bietet dazu eine erste Chance. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5006</guid><pubDate>Wed, 12 Jul 2017 14:34:09 +0200</pubDate><title>Endlich die Arbeit umverteilen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/endlich-die-arbeit-umverteilen</link><description>Schweizerische Arbeitskräfteerhebung zur unbezahlten Arbeit 2016</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Frauen und Männer arbeiten in der Schweiz gleich viel, doch Frauen den Grossteil unbezahlt. Sind Kinder da, verschärft sich das Problem. Zeit für eine Umverteilung.</p><p>Die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BfS) zeigen, dass Frauen und Männer in der Schweiz gleich fleissig sind: Beide arbeiten pro Woche im Schnitt knapp 47 Stunden. Allerdings arbeiten Frauen ungefähr zwei Drittel dieser Zeit ohne Bezahlung, während Männer für drei Fünftel ihrer Arbeitszeit Lohn erhalten. Die unbezahlte Arbeit, insbesondere die Haus- und Familienarbeit ist also nach wie vor eine Frauendomäne.
</p><p>Seit 2010 ist der Unterschied etwas kleiner geworden: Die Erwerbsarbeit von Frauen hat um eine auf wöchentlich 16,6 Stunden zugenommen, während Männer ihr Erwerbspensum um 0,8 Stunden auf 27,3 Stunden reduziert haben und dafür 1,7 Stunden mehr in Haus- und Familienarbeit investieren. Schön und gut, doch ist das viel zu langsam, um in absehbarer Zeit auf eine ausgeglichene Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit hoffen zu können.
</p><h3>Achtung, Kinder!</h3><p>Besorgniserregend ist insbesondere, was passiert, wenn Kinder kommen. Für beide steigt die wöchentliche Arbeitsbelastung massiv, auf 69,6 Stunden für Frauen und 68,8 Stunden für Männer. Bei Müttern sinkt die Erwerbsarbeit leicht, bei Vätern steigt sie massiv. Für die Kinderbetreuung investieren Mütter anderthalb Mal so viel wie Väter, für die Hausarbeit doppelt so viel. Väter wollen Zeit mit ihren Kindern verbringen und pflegen die Beziehung zu ihnen&nbsp;– das ist gut. Die Hausarbeit bleibt aber nach wie vor an den Frauen hängen.
</p><p>Und wenn Frauen ihr Erwerbspensum aufstocken, springen nicht etwa die Männer in die Bresche sondern andere Frauen zu oft miserablen Arbeitsbedingungen. Hier muss der Staat gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen und Angebote des Service Public zahlbar und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen.
</p><h3>Nicht nur Quality Time für Väter</h3><p>Die dann verbleibende Haus- und Familienarbeit müsste wie die Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern fair verteilt werden. Die Männer müssen ihren Anteil in allen Bereichen unbezahlter Arbeit erhöhen, nicht nur bei der Quality Time mit den Kindern, die Frauen ihr bezahltes Arbeitspensum aufstocken. Dafür wäre es sinnvoll, die Arbeit neu zu verteilen und die Normarbeitszeit zu kürzen, wie es die SGB-Frauenkommission seit Jahren fordert. So hätten Männer Zeit, sich um Haushalt, Kinder und Angehörige zu kümmern. Und Frausein wäre kein Armutsrisiko mehr. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4978</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2017 15:09:06 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: Wir können das!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-wir-koennen-das</link><description>Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat endlich die  Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes veröffentlicht hat,  fordert jedoch entschieden schärfere Massnahmen zur Umsetzung der  Lohngleichheit.</p><p>Insbesondere kritisiert der SGB die fehlende  Durchsetzungskompetenz der Bundesbehörden und den mangelhaften Einbezug  der Gewerkschaften. Somit wird weiterhin ein grosser Teil der  Verantwortung auf die von Lohndiskriminierung betroffenen Frauen  überwälzt.
</p><h3>Mehr Lohntransparenz</h3><p>Seit 1981 verbietet  die Bundesverfassung Lohndiskriminierung, doch das Gleichstellungsgesetz  (GlG) von 1996 hat dieses Verbot nur teilweise durchsetzen können: Nach  wie vor verdienen Frauen in der Schweiz fast ein Fünftel weniger als  Männer.
</p><p>Nun will der Bundesrat Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden  verpflichten, ihre Lohnstruktur regelmässig auf Diskriminierungen  prüfen, das Ergebnis nach dem Vieraugenprinzip kontrollieren zu lassen  und anschliessend darüber zu informieren. Diese Massnahme kann zu mehr  Lohntransparenz und Aha-Erlebnissen führen: Die Hälfte der Betriebe  korrigiert nach einer Lohnanalyse die Frauenlöhne nach oben  (Regulierungsfolgenabschätzung 2015).
</p><h3>Keine Kontrolle, keine Sanktionen</h3><p>Stossend  ist jedoch, dass mit dem revidierten GlG unkorrekte Arbeitgeber immer  noch nicht belangt werden können: Weder stattet der Bundesrat eine  Behörde mit zusätzlichen Kompetenzen aus, noch bezieht er die  Gewerkschaften stärker bei der Umsetzung ein. Ob Unternehmen ihre Löhne  tatsächlich analysieren oder nicht, ob die Analysen sorgfältig  durchgeführt werden und zu korrekten Resultaten führen, wird niemand  kontrollieren. Und niemand wird Unternehmen, die Lohndiskriminierungen  nicht beseitigen, sanktionieren können.
</p><p>Lohndiskriminierung bliebe  ein Kavaliersdelikt, dessen Behebung sozusagen auf freiwilliger Basis  erfolgt. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen müssten weiterhin mit  Lohnklagen für die Umsetzung des Verfassungsauftrags sorgen. Was das für  die Frauen bedeutet, zeigt die neueste GlG-Evaluation: ein erhebliches  finanzielles Risiko, langwierige Prozesse und meist den Verlust der  Stelle.
</p><h3>Beispiel Island</h3><p>Es ginge auch anders: "Já! Ég  þori, get og vil" - Ja! Ich wage es, kann und werde es tun - Mit diesem  Schlachtruf sind die Isländerinnen in den Kampf für Lohngleichheit  gezogen, mit Erfolg, wie die isländische Gewerkschafterin Maríanna  Traustadóttir am Mittwochabend an einer Veranstaltung von SGB und  Travail.Suisse erläutert. Ab 1. Januar 2018 sind Unternehmen in Island  gesetzlich verpflichtet, mit einem Zertifikat nachzuweisen, dass sie  Frauen und Männern den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zahlen.  Bei der Umsetzung sind Gewerkschaften ebenso wie  Arbeitgeberorganisationen beteiligt. Beschäftigte können vom Arbeitgeber  Ausgleichszahlungen verlangen, wenn dieser für gleichwertige Arbeit  nicht den gleichen Lohn zahlt.
</p><p>Der SGB erwartet, dass die Schweiz  Lohndiskriminierung mit derselben Entschiedenheit bekämpft wie Island.  Das Parlament muss bei der GlG-Revision entsprechend nachbessern.  Konkret fordert der SGB regelmässige unternehmensinterne  Lohnüberprüfungen, bei denen die Gewerkschaften einbezogen sind, sowie  eine Behörde mit Kontroll- und Sanktionskompetenzen. Denn auch die  Schweiz kann - sie muss es nur noch wagen und durchziehen. 
</p><p>&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsektretärin, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikationsleiter, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4962</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2017 14:11:35 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: was in Island möglich ist…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-was-in-island-moeglich-ist</link><description>Maríanna Traustadóttir am 5. Juli in Bern </description><content:encoded><![CDATA[<p> Seit Edda-Zeiten schon: Island hat starke Frauen, die sich nicht an die Kandare nehmen lassen. Auch am Arbeitsplatz und beim Lohn nicht. Doch jetzt geht Island, in dem der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau schon heute weltweit am tiefsten liegt, einen Schritt weiter. Als erster Nationalstaat wird die Insel künftig von den Unternehmen gesetzlich verlangen, gleichen Lohn für gleiche Arbeit nachzuweisen. Das Gesetz soll alle Firmen mit mehr als 25 Angestellten erfassen. 
</p><h3>Und die Schweiz? </h3><p>Immer noch warten die Schweizer Frauen auf Lohngerechtigkeit. Durchschnittlich18.1 Prozent betrug der Lohnunterschied im Jahr 2014. 42 Prozent davon sind nicht durch Ausbildung, Alter, Betriebstreue, Funktion usw. erklärbar. Mit anderen Worten: Im Durchschnitt werden die Frauen um 7,6 % Lohn betrogen. Auf gewerkschaftlichen und feministischen Druck hin will der Bundesrat zwar gegen die anhaltende Diskriminierung vorgehen und das Gleichstellungsgesetz verbessern. Aber die Bürgerlichen, und dahinter am Draht die Arbeitgeber, wollen keine verbindlichen Massnahmen. Sie bremsen, wo sie nur können. Gegen diese Verweigerung halten Gewerkschaftsfrauen und Frauenorganisationen auf dem Bundesplatz nun jeden Mittwoch Mahnwachen. Bis der Bundesrat eine Botschaft präsentiert. 
</p><h3>Ist in dieser Lage von Island zu lernen? </h3><p>Maríanna Traustadóttir, Gleichstellungszuständige beim isländischen Gewerkschaftsbund ASI, ist gleichsam die Mutter dieses Gesetzes. Auf Einladung des SGB und von Travail.Suisse wird sie am Mittwoch 5. Juli 2017 (18.00 Hotel Bern in Bern) das isländische Gesetz vorstellen und mit VertreterInnen von SGB, Eidgenössischem Gleichstellungsbüro und Avenir Suisse die Schweizer Situation diskutieren. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4959</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2017 09:51:40 +0200</pubDate><title>Gleichstellungsgesetz: Gut gemeint, schlecht umgesetzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellungsgesetz-gut-gemeint-schlecht-umgesetzt</link><description>Ernüchternde Resultate einer Studie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein Forschungsbericht des Bundes zeigt, dass das Gleichstellungsgesetz nach wie vor nur mangelhaft umgesetzt wird. Eine Mehrheit der Fälle wird zu Ungunsten der klagenden arbeitnehmenden Partei entschieden. Zeit für einen Paradigmenwechsel: Es braucht endlich Lohntransparenz und eine offizielle Behörde, die über die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes wacht! </p><p>Es hat sich wenig geändert. Bereits 2005 hatte eine Evaluation des Gleichstellungsgesetzes aufgezeigt, dass dieses nur mangelhaft umgesetzt wird. Für die klagende arbeitnehmende Partei stehen die Erfolgschancen von Verfahren nach Gleichstellungsgesetz inzwischen sogar noch schlechter: Während bis 2004 immerhin 42% der Urteile ganz oder mehrheitlich zu deren Gunsten ausfielen, waren es seither nur noch 37.5%. Und dies nicht, weil die beklagten Diskriminierungen ein Hirngespinst der KlägerInnen wären, sondern weil die Gerichte den Umgang mit dem Gleichstellungsgesetz nach wie vor zu wenig beherrschen. So haben diese etwa diskriminierende Kündigungen oft fälschlicherweise nach Obligationenrecht statt nach Gleichstellungsgesetz abgewickelt - ein Prozedere, dem die Beweislasterleichterung für die Klagenden zum Opfer fiel. Nach Gleichstellungsgesetz müsste die klagende Partei nämlich eine Diskriminierung nur glaubhaft machen, den Gegenbeweis müsste die beklagte Partei antreten - ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts! Besonders stossend ist, dass die verlorenen Klagen die Klägerinnen oft noch Tausende von Franken kosten. 
</p><h3>Klagen gegen Rachekündigungen chancenlos </h3><p>Zu gewinnen gibt es also derzeit mit Klagen nach Gleichstellungsgesetz nur wenig. Wohl aber einen Arbeitsplatz zu verlieren: In 84% der untersuchten Fälle besteht das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Urteilsverkündigung nicht mehr. Wer nicht von selbst geht, erhält oft die Kündigung. Rachekündigungen sind zwar nach Gleichstellungsgesetz verboten, doch die Erfolgsaussichten entsprechender Klagen sind sehr gering: 11 von 12 solcher Klagen scheiterten im untersuchten Zeitraum. 
</p><p>Das Risiko für die einzelnen Arbeitnehmerinnen ist kleiner bei Verbandsklagen, die von Gewerkschaften und anderen Organisationen eingereicht werden. Verbandsklagen sind Feststellungsklagen, die Behebung der festgestellten Diskriminierung müssen trotzdem die Betroffenen einklagen, wenn die beklagten Arbeitgeber nicht von sich aus handeln. Kein Wunder, hat sich der Anteil der Verbandsklagen seit 2005 mehr als halbiert. 
</p><h3>Mehr diskriminierende Kündigungen </h3><p>Geändert hat sich seit 2005 vor allem die unrühmliche Rangliste der geltend gemachten Diskriminierungen: Damals war die Lohndiskriminierung Spitzenreiterin, gefolgt von sexueller Belästigung und erst an dritter Stelle diskriminierenden Kündigungen. Seit 2005 nun hat sich der Anteil letzterer auf einen Drittel verdoppelt, und sie stehen gemeinsam mit der Lohndiskriminierung an der Spitze der geltend gemachten Diskriminierungen. Die Hälfte dieser diskriminierenden Kündigungen sind eine Reaktion der Arbeitgeber auf Schwangerschaft und Mutterschaft. Das ist nicht tolerierbar. 
</p><h3>Gleichstellungsgesetz revidieren </h3><p>12 Jahre nach der ersten Evaluation des Gleichstellungsgesetzes zeigt auch die aktuelle Analyse, dass das Gesetz zwar ein wichtiger Fortschritt ist, seine Umsetzung aber eklatante Mängel hat. Die AutorInnen schliessen mit Empfehlungen für einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung. Sie fordern etwa Lohntransparenz, behördliche Kontrollen der Umsetzung, eine Stärkung des Verbandsklagerechts sowie Schulungen für RichterInnen, Schlichtungsbehörden und AnwältInnen. Für viele dieser Forderungen setzen sich die Gewerkschaften schon lange ein - nun ist es an der Politik, mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes endlich Nägel mit Köpfen zu machen! </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4935</guid><pubDate>Wed, 14 Jun 2017 11:13:17 +0200</pubDate><title>14. Juni: Löhne unter die Lupe nehmen – Lohnkontrollen jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/14-juni-loehne-unter-die-lupe-nehmen-lohnkontrollen-jetzt</link><description>Frauen-Mahnwache auf dem Bundesplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach Jahrzehnten des Wartens auf Lohngerechtigkeit halten Gewerkschaftsfrauen und Frauenorganisationen auf dem Bundesplatz Wache, bis der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung der Lohngleichheit präsentiert. </p><p>36 Jahre Lohngleichheit in der Bundesverfassung, 21 Jahre Gleichstellungsgesetz - und immer noch warten die Schweizer Frauen auf Lohngerechtigkeit. Durchschnittlich18.1 Prozent betrug der Lohnunterschied im Jahr 2014, 42 Prozent davon sind nicht durch Ausbildung, Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Funktion bzw. Kompetenzniveau und weitere objektive Merkmale erklärbar. 
</p><p>Projekte auf freiwilliger Basis wie der Lohngleichheitsdialog haben gegen die anhaltende Diskriminierung nicht gewirkt, doch die Bürgerlichen wehren sich mit Händen und Füssen gegen verbindlichere Massnahmen. Stattdessen negieren sie die Lohndiskriminierung mit zweifelhaften Argumenten. 
</p><p>Trotzdem hat der Bundesrat eine Botschaft zur Gesetzesrevision bis zum Sommer 2017 versprochen, dank der die Unternehmen endlich ihre Löhne unter die Lupe nehmen müssten. Die Gewerkschaftsfrauen und gleichgesinnte Organisationen nehmen ihn beim Wort: Ab dem 14. Juni, dem 26. Jahrestag des legendären Frauenstreiks, halten sie bis der Bundesrat seine Vorschläge verabschiedet jeweils am Mittwoch auf dem Bundesplatz Wache und erinnern daran, dass die Löhne unter die Lupe gehören. Sie fordern Lohnkontrollen, sie fordern Sanktionen bei Lohndiskriminierungen - sie fordern Gerechtigkeit. 
</p><h3>Mahnwache </h3><ul><li>14. Juni, 12-13.30 Uhr </li><li>an den darauf folgenden Mittwochen jeweils 8-9 Uhr. </li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsektretärin, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikationsleiter, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4930</guid><pubDate>Wed, 07 Jun 2017 15:46:57 +0200</pubDate><title>Längere Entschädigung bei Hospitalisierung des Neugeborenen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/laengere-entschaedigung-bei-hospitalisierung-des-neugeborenen</link><description>Parlament will Lücke schliessen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Parlament ist gewillt, eine Lücke beim Mutterschaftsurlaub zu schliessen. Mütter sollen bei längerer Krankheit des Kindes ihren Mutterschaftsurlaub verlängern können. Ein guter Entscheid. </p><p><b>Das Problem:</b> Wenn ein Neugeborenes nach der Geburt mindestens drei Wochen hospitalisiert wird, kann die Mutter den Anfang der Mutterschaftsentschädigung auf den Zeitpunkt verschieben, an dem sie das Kind nach Hause nimmt. Nicht explizit geregelt ist jedoch, ob die Frau bei einem solchen Aufschub während der Hospitalisierung des Kindes Anspruch auf den Bezug einer Entschädigung hat. Erwerbsarbeit jedoch ist ihr während dieser Zeit untersagt. 
</p><p><b>Die Lösung:</b> In solchen Fällen soll die Mutterschaftsentschädigung verlängert werden. Heute ist diese gesetzlich auf maximal 98 Tage beschränkt. Die Verlängerung soll in diesen Fällen mindestens 21 Tage betragen. Das Maximum wird der Bundesrat in einer Ergänzung des Erwerbsersatzgesetzes zu definieren haben. 
</p><p><b>Der Beschluss:</b> Mit 113 gegen 67 Stimmen (vor allem der SVP) hat am 7.6.2017 der Nationalrat dieser Lösung zugestimmt. Der Ständerat hat dieser Motion bereits in der Wintersession 2016 Folge gegeben, einstimmig. Der Bundesrat, der die Motion ebenfalls befürwortete, wird nun diesen Beschluss umsetzen müssen. 
</p><p><b>Die Kosten:</b> Jährlich müssen rund 1000 Neugeborene länger als drei Wochen hospitalisiert werden, dies bei 80 000 Neugeborenen pro Jahr. Bei einer Verlängerung um 56 Tage beziffert die Verwaltung die Kosten auf 5 Mio. Franken. Die grosse Erleichterung für die betroffenen Familien ist also sehr günstig zu haben. 
</p><p>&nbsp;</p><h5>Kein Recht auf Pensenreduktion </h5><p>Auf Beton stiess dagegen Nationalrätin Nadine Masshardt (SP BE) mit ihrer Parlamentarischen Initiative, die einen Rechtsanspruch auf eine maximal 20%ige Reduktion des Beschäftigungsgrades nach der Geburt eines Kindes festlegen wollte. Ziel des Vorschlages war es, Väter vermehrt in die Kindesbetreuung einzubinden. Kleine (was noch zu definieren gewesen wäre) Unternehmen wären von der Regelung ausgenommen gewesen. 
</p><p>Alle Argumente nützten nicht. Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat stellte sich geradezu doktrinär auf den Standpunkt, dass es keine zusätzliche Regulierung leiden möge und dass an der Vertragsfreiheit kein Abstrich zu dulden sei. SVP-Nationalrat Egloff sprach es - und das Plenum nickte ab: Mit 110 gegen 67 wurde der Initiative keine Folge gegeben. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4902</guid><pubDate>Tue, 23 May 2017 10:11:29 +0200</pubDate><title>Mutterschaftsurlaub: Nationalrat muss Lücke schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mutterschaftsurlaub-nationalrat-muss-luecke-schliessen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Sommersession kann - und soll - das Parlament eine Lücke in der heutigen Regelung rund um Geburt und Mutterschaftsurlaub schliessen. Es geht um eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes bei längerer Krankheit des Kindes. </p><p>Frauen dürfen acht Wochen nach einer Geburt nicht arbeiten. Wenn ein neugeborenes Kind wegen einer Frühgeburt oder Krankheit im Spital bleiben muss, kann die Mutter zurzeit den Mutterschaftsurlaub nicht um die Zeit des Spitalaufenthalts verlängern. Kommt das Baby dann später nach Hause, fehlt es der Mutter an nötigen Urlaubstagen. Nur unter gewissen Bedingungen kann die Mutter den Mutterschaftsurlaub aufschieben: Wenn der Spitalaufenthalt mindestens drei Wochen dauert. Da das Arbeitsverbot aber trotzdem gilt, ist diese Zeit nicht entschädigt. Dies will die ständerätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit mit ihrer Motion beheben. Sie fordert, den Mutterschaftsurlaub um die Zeit des Spitalaufenthalts des Kindes zu verlängern, wenn dieser mehr als drei Wochen dauert. Teuer wäre diese über die EO finanzierte Massnahme nicht, da es sich nur um eine begrenzte Anzahl Fälle handelt. Aber sie würde eine grosse Erleichterung für die betroffenen Familien bedeuten. 
</p><h3>Auf gutem Weg </h3><p>Der Ständerat hat die Motion seiner Kommission in der Wintersession angenommen. Der Nationalrat behandelt sie in der Sommersession. Auch seine vorberatende Kommission empfiehlt die Motion mit 15 zu 9 Stimmen zur Annahme. Der SGB erwartet vom Nationalrat, dass er dieser Empfehlung folgt. Der Mutterschaftsurlaub ist in der Schweiz sehr knapp berechnet und reicht schon bei gesunden Kindern kaum, um den Familienalltag neu zu organisieren. Solange ein bedarfsgerechter und zukunftstauglicher Ausbau nicht möglich ist, müssen zumindest die augenscheinlichsten Lücken geschlossen werden. Alles andere wäre ein "Töippelen" auf Kosten der Familien. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4854</guid><pubDate>Wed, 03 May 2017 13:59:41 +0200</pubDate><title>Finanzhilfen Kinderbetreuung: Was lange währt, wird endlich gut </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/finanzhilfen-kinderbetreuung-was-lange-waehrt-wird-endlich-gut</link><description>Nationalrat stellt Weichen richtig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat grünes Licht gegeben: Der Bund wird über die nächsten fünf Jahre 100 Millionen Franken in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren. Ein zukunftsorientierter Entscheid der Grossen Kammer. </p><p>Lange hat das Parlament die Vorlage beraten, die in der Vernehmlassung nahezu unbestritten war. Oft schien sie zum Scheitern verurteilt, denn Economiesuisse und ihre politischen Gehilfen wollten berufstätige Eltern partout nicht entlasten. Am 2. Mai hat nun aber auch der Nationalrat den Vorschlag des Bundesrates gutgeheissen, über die nächsten fünf Jahre 100 Millionen Franken in die familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren. Unsere Argumente überzeugten auch bürgerliche PolitikerInnen. Insbesondere in der FDP-Fraktion haben etliche sich durch Vernunft statt durch Ideologie leiten lassen. 
</p><h3>Schweizer Eltern zahlen zuviel </h3><p>Der Grossteil des gesprochenen Geldes soll die Kantone darin unterstützen, die in der Schweiz massiv zu hohe Elternbeteiligung an der Finanzierung zu reduzieren. Dazu ist es höchste Zeit. Denn die Eltern tragen in der Schweiz im Schnitt zwei Drittel der (international vergleichbaren) Vollkosten, die im europäischen Umland rund einen Drittel. Kein Wunder, entscheiden sich in der Schweiz immer mehr Frauen gegen Kinder oder dann gegen eine berufliche Karriere. Die vorgesehene Investition ist ein wichtiges Signal, aber immer noch meilenweit vom einen Prozent des BIP entfernt, das die OECD empfiehlt, in die familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren. 
</p><p>Dieses Ziel dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, denn die Kinderbetreuung ist eine gesellschaftliche Verantwortung, die öffentliche Hand muss entsprechende Angebote bereitstellen. 
</p><p>Ein kleinerer Teil der Finanzhilfen soll Angeboten zugutekommen, die die Bedürfnisse der Familien besser abdecken: Auch das ist eine Notwendigkeit, denn während den Ferien oder in Randstunden bestehen Lücken bei der familienergänzenden Kinderbetreuung, die berufstätige Eltern vor grosse Herausforderungen stellen.
</p><h3> Korrekte Arbeitsbedingungen </h3><p>Der SGB ist zufrieden, dass das Parlament mit diesem Entscheid einer rückwärtsgewandten Politik eine Absage erteilt hat. Zukünftig muss es nun vermehrt darum gehen, die Bedürfnisse der Kinder und des Betreuungspersonals zu stärken. Es braucht pädagogisch und entwicklungspsychologisch begründete Kriterien als Voraussetzung für die Finanzierung von Betreuungsangeboten. Ebenso braucht es Minimalstandards für Anstellungs- und Ausbildungsbedingungen für die Angestellten der Betreuungseinrichtungen - insbesondere weil ein allgemeinverbindlich erklärter GAV bisher am Widerstand des Branchenverbands gescheitert ist. 
</p><p>Für die Zukunft wollen wir Betreuungsangebote in guter Qualität und mit guten Arbeitsbedingungen, die allen Familien entsprechend ihren Bedürfnissen zur Verfügung stehen, ohne ein Loch in das Familienportemonnaie zu reissen. Das Parlament hat mit dem JA zu den Finanzhilfen für Kinderbetreuung einen wichtigen Schritt getan. Der SGB setzt sich dafür ein, dass weitere folgen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4805</guid><pubDate>Tue, 04 Apr 2017 10:30:44 +0200</pubDate><title>Finanzhilfen für Kinderbetreuung vor letzter Hürde</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/finanzhilfen-fuer-kinderbetreuung-vor-letzter-huerde</link><description>Kleiner, aber wegweisender Schritt ist möglich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wer die Geschlechtergleichstellung fördern und den Fachkräftemangel bekämpfen will, muss sich für mehr familienergänzende Kinderbetreuung einsetzen. Der SGB erwartet dieses Engagement vom Nationalrat. Die grosse Kammer wird das Geschäft "Finanzhilfen für Familienergänzende Kinderbetreuung" am 2. Mai beraten.</p><p>Es war eine Zangengeburt. Erst nach langem Hin und Her hat sich der Ständerat in der Frühlingssession zu den Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung bekannt. Der Bundesrat will mit den dafür vorgesehenen 100 Mio. Franken einerseits die Elternbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung senken, andererseits die Angebote besser auf die Bedürfnisse der Familien abstimmen. Eine sinnvolle Idee, wenn auch massiv mehr Geld nötig wäre dafür: OECD und UNO empfehlen, mindestens 1 Prozent des BIP in die familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren - die Schweiz ist noch weit davon entfernt. 
</p><p>Trotzdem hat die Kommission des Nationalrates die Vorlage nur knapp mit 13 zu 11 Stimmen angenommen, und eine bedeutende Minderheit will das vorgesehene Budget auch noch halbieren. Doch wenn es dem Nationalrat ernst ist mit der Fachkräfteinitiative, muss er auf die Vorlage einsteigen und sie ausbauen statt abbauen. 
</p><h3>Krippenkosten bei uns viel höher </h3><p>Ein grosser Stolperstein für Frauen, die ihr Pensum aufstocken wollen, sind die hohen Krippenkosten. Dieser Umstand trägt massiv zum Fachkräftemangel bei. Die Schweiz hinkt hier dem europäischen Ausland meilenweit hinterher: Eltern in der Schweiz übernehmen einen eineinhalb bis zweieinhalb Mal so grossen Anteil der Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung wie Eltern in unseren Nachbarländern. Dies, obwohl die Plätze an sich in der Schweiz nicht teurer sind - die öffentliche Hand zahlt einfach massiv weniger daran. Wenn wir den Anschluss nicht verlieren wollen, müssen wir erwerbstätigen Eltern ein qualitativ gutes und zahlbares Angebot an Kinderbetreuungsplätzen zur Verfügung stellen. 
</p><h3>Wichtiger Pfeiler der Gleichstellung</h3><p>Wenn die Vorlage die Hürde Nationalrat nun auch noch nimmt, haben wir einen kleinen, aber wegweisenden Schritt in Richtung einer gerechteren Gesellschaft gemacht: Denn Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung sind ein wichtiger Pfeiler in der Gleichstellungspolitik und Voraussetzung für eine faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4760</guid><pubDate>Tue, 07 Mar 2017 16:56:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: zwei Schritte vorwärts, einer zurück</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-zwei-schritte-vorwaerts-einer-zurueck</link><description>Neue, leider nicht nur ermunternde Daten zum 8. März
</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heute pünktlich zum Internationalen Tag der Frau vom Bundesamt für Statistik (BfS) veröffentlichten Daten zur Lohnungleichheit zeigen: Der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen Frau und Mann im privaten Sektor hat von 23.6 (2012) auf 19.5% (2014) abgenommen. Das ist positiv und belegt, dass Frauen in Bildung und Karriere aufholen. Dafür setzen sich Gewerkschaften und Frauenbewegungen seit Jahren ein. 
</p><p>Gleichzeitig hat der unerklärte Anteil am Lohnunterschied nur wenig abgenommen, von 40.9 auf 39.1%. Ernüchternd ist die gegenläufige Entwicklung im öffentlichen Bereich: Der durchschnittliche Lohnunterschied stagniert (16.6% im 2014, 16.5% 2012), der unerklärte Anteil ist sogar markant von 38.8 auf 41.7% gestiegen. 
</p><p>Der langsame Abbau der Lohnunterschiede und vor allem der nach wie vor hohe unerklärte Anteil (z.B. 65.2% im Gastgewerbe oder 52.2% bei den Beschäftigten unter 30 Jahren!) sind inakzeptabel. Die Arbeitgeber im öffentlichen Sektor müssen endlich vorwärts machen und die Charta zur Lohngleichheit, die sie letzten September unterzeichnet haben, ohne Wenn und Aber umsetzen. Und vor allem müssen Bundesrat und Parlament das Gleichstellungsgesetz so verschärfen, dass es wirksam gegen Lohndiskriminierungen vorgeht. Konkret fordert der SGB regelmässige unternehmensinterne Lohnüberprüfungen, dabei den Einbezug der Gewerkschaften, eine Behörde, die Stichkontrollen durchführt, um schwarze Schafe zu finden, und Sanktionen, um die schwarzen Schafe auch zur Verantwortung zu ziehen. 
</p><p>Die Lohndiskriminierung ist die Spitze eines Eisbergs, der weitere Diskriminierungen im Alltag umfasst. Deshalb haben sich die SGB-Frauen dem Bündnis "We cant' keep quiet", das Teil der internationalen Bewegung gegen Sexismen à la Trump ist, angeschlossen. Sie nehmen am 8. März, dem internationalen Tag der Frau, an den schweizweiten Protestaktionen teil. Die SGB-Frauen machen sich dabei für folgende Forderungen stark: 
</p><p>- Soziale und ökonomische Sicherheit für alle Frauen! 
</p><p>- Anständige und faire Löhne! 
</p><p>- Care-Arbeit viel stärker gewichten! 
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Regula Bühlmann, Zentralsekretärin SGB, 076 200 90 89</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4755</guid><pubDate>Thu, 02 Mar 2017 08:55:16 +0100</pubDate><title>8. März: SGB „can’t keep quiet“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/8-maerz-sgb-can-t-keep-quiet</link><description>Ein Gespräch mit SGB-Gleichstellungssekretärin Regula Bühlmann über den Kampf gegen Sexismus und Intoleranz am Internationalen Tag der Frau

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SGB-Frauen sind Teil des anti-trumpistischen Bündnisses "We can't keep quiet". Sie rufen für den 8. März zu Aktionen und Manifestationen auf. Der Auftakt zu einem feministischen Revival? Interview mit Regula Bühlmann, beim SGB zuständig für Gleichstellung. </p><p><b>Wieso macht der SGB bei der Bewegung "We can't keep quiet" mit? </b></p><p>Am internationalen Tag der Frau veranstalten der SGB und seine Verbände immer Aktionen. 2015 haben wir im Rahmen eines gewerkschaftsübergreifenden Bündnisses am 7. März in Bern eine grosse Manifestation mit 12'000 Teilnehmenden durchgeführt. Dieses Jahr stellen wir uns den sexistischen und rassistischen Äusserungen von Donald Trump entgegen. Die wachsende Bewegung "We can't keep quiet" antwortet Trump. Sie erhebt nicht spezifisch zugespitzte Forderungen, sondern ruft dazu auf, gegen Sexismus, Diskriminierung aller Art und Intoleranz zu protestieren. Sie will Frieden sowie Respekt der Menschenrechte und der Demokratie. 
</p><p><b>Eine neue feministische Bewegung?</b></p><p>Nein. Aber der Feminismus zeigt sich durch die Bewegung gestärkt. In ihr machen sowohl altgediente Feministinnen wie junge erstmals politisierte Frauen mit. Die Wahl von Trump hat zu einem allgemeinen Erwachen geführt. Die Menschen realisierten rasch, dass Gleichstellung bei weitem nicht realisiert ist. Zuvor hatten doch viele angenommen, Gleichstellung sei verwirklicht, Frauen und Männer könnten frei wählen, was und wie sie wollten - alles sei nur eine Frage der Individuen, nicht der Strukturen. Dass aber so jemand wie Trump gewählt werden konnte, verwies auf ein strukturelles Problem. Die sozialen Medien haben viel dazu beigetragen, die angeblich individuellen Probleme als solche struktureller Ebene wahrzunehmen. Man sah das schon an der Tolle, die durch die "Arena" mit dem Titel "Frauen an den Herd?" provoziert wurde - oder am #SchweizerAufschrei auf den sozialen Netzen in der Deutschschweiz. 
</p><p><b>Welche spezifischen Forderungen erheben die Gewerkschaften für den 8. März 2017?</b></p><p>Die soziale und wirtschaftliche Sicherheit für alle Frauen durch würdige Renten und die Anerkennung nicht entlohnter Arbeit in den Sozialversicherungen. Dann verlangen wir würdige Löhne, mit einem Mindestlohn von 4000.- pro Monat und Lohngleichheit. Letztere muss kontrolliert und sanktioniert werden. Kommt der ganze Bereich von Pflege und Betreuung: Diese Arbeit ist korrekt zu entlohnen und muss in guten Bedingungen geleistet werden können. Die öffentliche Hand muss ihre entsprechenden Leistungen verbessern und allen zugänglich machen. Zu garantieren ist schliesslich die Vereinbarkeit von Erwerb und Familie. 
</p><p><b>Seit Jahrzehnten schon beklagen die Gewerkschaften Lohnungleichheit. Was tun, damit es in diesem Dossier endlich vorwärts geht?</b></p><p>Der Bundesrat wird seine Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes noch vor dem Sommer vorstellen. Das Parlament beginnt seine Beratungen voraussichtlich im Herbst. Wir brauchen eine breite Allianz, um die Gleichstellung voranzubringen. Wenn heute Frauen gegen Lohnungleichheit klagen, erweist sich das System als viel zu schwerfällig. Ohne Lohntransparenz verpuffen diese Klagen oft. Die vorgesehene Pflicht zu einer Lohnkontrolle bedeutet einen Schritt nach vorne, auch wenn wir weiterhin Sanktionen für jene Unternehmen fordern werden, die sie nicht wahrnehmen. Wir haben festgestellt, dass die Hälfte aller Arbeitgeber, die ihre Lohnstruktur analysiert haben, anschliessend die Löhne der Frauen angepasst haben. Wir müssen nicht gegen sondern mit den Arbeitgebern schaffen, damit sie sich der Ungleichheiten bewusst werden. 
</p><p><b>Eine Studie aus der Romandie hat kürzlich gezeigt, dass Ungleichheiten vor allem nach der Geburt des ersten Kindes aufbrechen: Die Paare fallen dann wieder in die traditionelle Rollenteilung zurück. Wieso das? </b></p><p>Rein gesetzlich haben wir die Gleichstellung quasi erreicht. Strukturell jedoch dauert die traditionelle Rollenteilung an. Ein junges Paar denkt, die nach der Kindesgeburt finanziell beste Wahl bei dieser Teilung zu treffen. Frei kommt diese Entscheidung nicht zustande. Und gut überlegt ist sie zumeist auch nicht: Nur wenige sind sich etwa darüber bewusst, was Teilzeitarbeit für die Karriere und die spätere Rente bedeuten. Das zeigt sich erst viel später, vor allem nach einer Trennung. 
</p><p><b>Die Medien scheinen sich immer weniger für die Ungleichheiten zwischen Mann und Frau zu interessieren. Mussten zuerst Hunderttausende von Frauen in den USA auf die Strasse, damit die Bewegung auch in der Schweiz wieder an Fahrt gewinnt? </b></p><p>Geschadet hat es sicher nicht. In der Schweiz gab es eine solche Arroganz, wie sie sich in Trump zeigt, bisher noch nicht. Und wer in Prekarität lebt, sich mit Kindern, schlecht bezahltem Job und Haushalt herumschlägt, hat oft nicht die Zeit, sich zu engagieren. Ich hoffe, dass wir mit "We can't keep quiet" vielen zeigen können, dass Gleichstellung noch nicht verwirklicht ist. Und dass sie nicht Kampf zwischen Männern und Frauen bedeutet, sondern dass alle davon profitieren. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4735</guid><pubDate>Wed, 22 Feb 2017 11:14:15 +0100</pubDate><title>Familienergänzende Kinderbetreuung mehr fördern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/familienergaenzende-kinderbetreuung-mehr-foerdern</link><description>Mehr Vereinbarkeit – mehr Geschlechtergerechtigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat hat es in der Hand, in der Familienergänzenden Kinderbetreuung wieder für mehr Schub zu sorgen. Verlangt ist ein Ja zu einem Schritt, der nicht genügt, aber in die richtige Richtung weist.</p><p>Um mit der Fachkräfteinitiative endlich etwas vorwärts zu kommen, hat der Bundesrat im letzten Sommer eine Verlängerung der Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung vorgeschlagen: 100 Millionen Franken sollen über fünf Jahre zu tieferen Elternbeiträgen und zur besseren Abdeckung der Bedürfnisse berufstätiger Eltern führen. Ein kleiner Betrag, eine schlanke Vorlage. Das Geschäft war in der Vernehmlassung denn auch nahezu unbestritten, hat aber seither eine ziemliche Odyssee durchlaufen. 
</p><p>Zur Erinnerung: Im November hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates nach Anhörung von Arbeitgeberverband und économie.suisse (nicht jedoch der Gewerkschaften!) beschlossen, nicht auf den bundesrätlichen Vorschlag einzutreten und ihn demzufolge auch nicht im Detail zu beraten. Der Ständerat hat in der Wintersession diesen unsäglichen Entscheid korrigiert und das Geschäft zur seriösen Beratung zurück an die Kommission geschickt. Die Kommission hat gelernt und ist am 21. Februar weitgehend dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Am 14. März kommt dieser nun zurück in den Ständerat. 
</p><h3>Auch für die späteren Renten von Bedeutung </h3><p>Der Ständerat tut gut daran, die Korrekturen seiner Kommission mitzutragen und die angestrebten Verbesserungen in der Familienergänzenden Kinderbetreuung zu ermöglichen. In dieser Session debattiert und verabschiedet das Parlament auch die Reform der Altersvorsorge, deren Kosten auf jeden Fall zu einem übergrossen Teil die Frauen tragen werden. Das Parlament muss deshalb zwingend dafür sorgen, dass diese nicht noch zusätzliche Einbussen bei den Renten aufgebürdet bekommen. Massnahmen wie die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung helfen, Frauen und Männer von der unbezahlten Familienarbeit zu entlasten, und erlauben ihnen, in einem angemessenen Pensum ein rentensicherndes Einkommen zu erzielen. 
</p><h3>Die Richtung stimmt </h3><p>Keinesfalls darf der Ständerat deshalb auf die von einer Minderheit vorgeschlagene Reduktion des Betrages auf 50 Mio. Franken einsteigen. Schon 100 Mio. sind ein zu kleiner Betrag, der zwar zu Verbesserungen führen wird, jedoch lange nicht ausreicht, um das helvetische Malaise in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu beheben. Wie der SGB schon in der Vernehmlassung ausgeführt hat, ist dafür eine Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 1 Prozent des BIP nötig. Ebenfalls fordert der SGB Qualitätskriterien für subventionierte Einrichtungen und Projekte. Denn das Wohl von Kindern und Personal erfordert zwingend gute Ausbildungen und gute Arbeitsbedingungen für das Personal. In diese Richtung muss die Reise gehen und nicht in Richtung von mehr Sparmassnahmen und Abbauprogrammen, wie sie neoliberale PolitikerInnen fordern. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4692</guid><pubDate>Thu, 02 Feb 2017 15:13:38 +0100</pubDate><title>Bundesrat will Pflegende entlasten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-will-pflegende-entlasten</link><description>Zeichen der Wertschätzung für unbezahlte Sorgearbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Bundesrat hat die Zeichen der Zeit erkannt und will pflegende und betreuende Angehörige entlasten - finanziell und zeitlich. Der SGB begrüsst dieses wichtige Anliegen und ist gespannt auf die konkrete Vorlage, die bis Ende dieses Jahres zu erwarten ist. </p><p>Menschen in der Schweiz arbeiten mehr Zeit unbezahlt als gegen Bezahlung: 2013 belief sich die unbezahlte Arbeit in der Schweiz auf 8,7 Milliarden Stunden (bezahlt: 7,7 Milliarden Stunden), das BFS schätzt sie auf einen Geldwert von 401 Milliarden Franken - ein unersetzlicher Beitrag an eine funktionierende Wirtschaft. Frauen haben 62% dieses Beitrags geleistet. Hinter diesen Zahlen stehen Geschichten von Menschen, die sich bemühen, Energie und Zeit für die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen aufzubringen, während sie mit der Erwerbsarbeit das eigene und das Familieneinkommen sichern müssen. Stress und Überarbeitung sind die kurzfristigen Folgen, langfristig bedeutet die in unbezahlte statt bezahlte Arbeit investierte Zeit Geldknappheit und Lücken in der Altersvorsorge. 
</p><h3>Entschädigter Urlaub bei Pflege </h3><p>Der Bundesrat will diese Belastungen mit verschiedenen Massnahmen abfedern: Zurzeit können Eltern von kranken Kindern bis zu drei Tage pro Krankheitsfall frei nehmen, um diese zu pflegen. Neu sollen kurzfristige Freistellungen auch bei erwachsenen kranken Familienmitgliedern möglich sein, der Arbeitgeber soll auch hier weiter den Lohn zahlen. Für Kinder mit schweren Erkrankungen oder nach Unfällen will der Bundesrat auch einen längeren Betreuungsurlaub ermöglichen, damit Eltern - insbesondere Mütter - bei solchen Vorkommnissen nicht mehr gezwungen sind, die Erwerbsarbeit aufzugeben. Der Bundesrat verspricht unter anderem eine Variante, die den Lohnausfall analog zur Mutterschaftsversicherung kompensiert. Eine solche Lösung ist zwingend, denn gerade Krankheits- und Unfälle können das Familienportemonnaie stark belasten - Ausfälle werden da existenziell. Ebenso muss der Bundesrat solche bezahlte Betreuungsurlaube resp. vorübergehende Pensenreduktionen (wie sie in Deutschland, Österreich und Frankreich schon gängig sind) auch Menschen ermöglichen, die erwachsene Angehörige pflegen oder betreuen müssen. Gerade die Betreuung von älteren Angehörigen fällt oft in die letzte Phase der Erwerbsbiographie, nach einer Unterbrechung ist ein Wiedereinstieg kaum mehr zu bewerkstelligen. 
</p><h3>Ausweitung der Betreuungsgutschriften </h3><p>Ein Fortschritt ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Ergänzung des AHV-Gesetzes: Die schon bisher gewährten Betreuungsgutschriften für die Betreuung von Menschen mit mittlerer Hilflosigkeit sollen ausgeweitet werden auf die Betreuung von Verwandten mit leichter Hilflosigkeit, allenfalls sogar auf Konkubinatspaare, die bisher leer ausgingen. Die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sind schon jetzt die wichtigste Ursache dafür, dass Frauen und Männer in der AHV annähernd gleichgestellt sind. Für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Rente braucht es deshalb eine Stärkung der AHV und die Anerkennung der unbezahlten Arbeit auch in der zweiten Säule. 
</p><h3>Betreuung als Aufgabe des Service public </h3><p>Gespannt ist der SGB auf die Entlastungsangebote, die der Bundesrat zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen vorsieht. Für den SGB liegt dabei weniger der Ausbau der - unbezahlten - Freiwilligenarbeit im Fokus, sondern vielmehr die stärkere Beteiligung der öffentlichen Hand: Familienergänzende Kinderbetreuung, Betreuungsangebote für alte und kranke Menschen sowie die Gesundheitsversorgung müssen allen Menschen zur Verfügung stehen - zahlbar oder unentgeltlich, in guter Qualität und bedürfnisgerecht. Neben den sinnvollen Ansätzen des Bundesrates zur finanziellen Entlastung der pflegenden und betreuenden Angehörigen erwartet der SGB auch verstärkte Bemühungen zu deren zeitlicher Entlastung. Der Bundesrat muss die Sorge um hilfsbedürftige Menschen als gesellschaftliche anstatt als individuelle Verantwortung verstehen und Care-Dienstleistungen als integralen Teil des Service Publics stärken. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4669</guid><pubDate>Thu, 19 Jan 2017 14:53:01 +0100</pubDate><title>Die USR III würde Frauen aus der Arbeitswelt drängen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-usr-iii-wuerde-frauen-aus-der-arbeitswelt-draengen</link><description>Spardruck bei der öffentlichen Hand trifft vor allem Frauen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein Ja zur USR III würde uns Steuerausfälle von mindestens 3 Mrd. Fr. jährlich bescheren. Profitieren würden reiche AktionärInnen, die Zeche bezahlte die Schweizer Bevölkerung. Besonders betroffen wären Frauen. </p><p>Schon heute sind Sparmassnahmen bei der öffentlichen Hand gang und gäbe, die USR III würde die Situation massiv verschärfen. Wenn die öffentliche Hand spart, trifft dies die Frauen spezifisch. Zunächst als Arbeitnehmerinnen im Dienstleistungssektor: Im Gesundheitsbereich beträgt der Frauenanteil 72%, fast 74% der Lehrpersonen in der obligatorischen Schule sind weiblich und beim Kitapersonal beträgt ihr Anteil gar 92%. Die USR III zwänge Gemeinden und Kantone zu Abbaumassnahmen, die in Bildung, Betreuungsinstitutionen und Gesundheitswesen einschneidende Konsequenzen hätten. Statt wie von den Befürwortern versprochen die Stellen zu erhalten, würden im Service Public Stellen abgebaut. Wer seine Stelle behält, sähe sich mit schlechteren Arbeitsbedingungen konfrontiert: grösserer Stress, höherer Zeitdruck, mehr Arbeit auf Abruf, und dies womöglich zu schlechterem Lohn. Care-Berufe werden so zunehmend unattraktiv - ein schlechtes Signal in Zeiten des Fachkräftemangels. 
</p><h3>Mütter: besonders betroffen </h3><p>Die USR III hätte nicht nur verheerende Folgen für die Angestellten, sondern für alle, die auf den Service Public angewiesen sind - aber auch hier wären Frauen wegen der ungleichen Verteilung der Familienarbeit besonders stark betroffen. Führen beispielsweise Sparmassnahmen in öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen zu kürzeren Öffnungszeiten und schlechterer Ferienabdeckung, drängt dies voraussichtlich viele Mütter aus dem Erwerbsleben. Insbesondere, wenn wegen tieferer Kostenübernahme durch die öffentliche Hand die Elternbeiträge steigen und sich viele Eltern die Kita nicht mehr leisten können oder wollen. Abbaubedingte Qualitätseinbussen würden das Vertrauen in die Kinderbetreuung unterminieren, z.B. wenn weniger Erwachsene zu mehr Kindern schauen und vermehrt Praktikantinnen statt qualifiziertes Personal diese Arbeit übernähmen. 
</p><h3>Zwangsferien für Kinder - und wer betreut sie in dieser Zeit? </h3><p>Ähnliche Probleme sind in der schulischen Bildung und Betreuung zu befürchten. Grössere Klassen bedeuten auch, dass die SchülerInnen mehr Unterstützung von ihren Eltern brauchen. Nicht alle Familien können dies leisten. Die Chancengleichheit aller Kinder würde noch mehr in Frage gestellt. Massnahmen wie die Luzerner Zwangsferien führen nicht nur zu Lohneinbussen für die Lehrkräfte, sondern auch zu Betreuungsengpässen bei den Eltern. Ob die öffentliche Hand eine zahlbare Ferienbetreuung anbieten könnte, ist bei einer Annahme der USR III fraglich. 
</p><h3>Mehr private Pflege - und wer betreut dann die Kranken? </h3><p>Besonders fatal sind Sparmassnahmen im Gesundheitswesen. Die Annahme der USR III birgt das Risiko einer Zweiklassenmedizin, in der nur noch optimale Pflege in Anspruch nehmen kann, wer die finanziellen Mittel dazu hat - bei der heutigen Ressourcenverteilung mehr Männer als Frauen. Ein grosser Teil der Pflege und Betreuung kranker und alter Menschen würde ins Private zurückgedrängt. Traditionellerweise sind es die Frauen, die in diese Lücke springen, zulasten ihrer eigenen finanziellen Absicherung. Dies bedeutete eine Verschärfung der Altersarmut von Frauen. 
</p><p>Wer die negativen und asozialen Folgen der USRIII verhindern will, muss am 12. Februar Nein stimmen - für die Allgemeinheit und für die Frauen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4649</guid><pubDate>Mon, 09 Jan 2017 14:55:39 +0100</pubDate><title>Neues Unterhaltsrecht: halbherzige Verbesserungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/neues-unterhaltsrecht-halbherzige-verbesserungen</link><description>Mütter und Kinder nach wie vor benachteiligt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Seit dem 1.1.2017 ist ein neues Unterhaltsrecht in Kraft. Es bringt zwar ein paar Verbesserungen, kommt jedoch nicht über Symptombekämpfung hinaus. </p><p>Kinder brauchen finanzielle Sicherheit, Betreuung und verlässliche Bezugspersonen. Dafür sind die Eltern verantwortlich - auch wenn sie sich getrennt haben. Trotzdem ist eine solche Trennung für Kinder immer noch ein grosses Armutsrisiko: Die Armutsquote von Einelternfamilien liegt bei fast 15%, gut ein Viertel der Einelternfamilien sind armutsgefährdet. Bei der Gesamtbevölkerung betragen diese Werte 6.6, resp. 13.5% (vgl. Armut und materielle Entbehrung von Kindern. Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) 2014, BFS 2016). 
</p><p>Um diesen Missstand zu beheben, wollte das Justizdepartement das Unterhaltsrecht gemeinsam mit dem Sorgerecht revidieren. Es sollte nicht soweit kommen, unter Druck von Männer- und Väterorganisationen hat es das Sorgerecht bevorzugt behandelt. Die gemeinsame elterliche Sorge ist seit dem 1. Juli 2014 auch bei geschiedenen und unverheirateten Eltern der Regelfall. 
</p><h3>Finanzielle Sicherheit und stabile Betreuung als Anspruch des Kindes </h3><p>Zweieinhalb Jahre später ist nun auch ein neues Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Es soll den Anspruch von Kindern auf finanzielle Sicherheit und eine stabile Betreuung verbessern, und dies unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder waren. Neu gilt die Betreuung als Anspruch des Kindes und somit als Teil des Kindesunterhalts. Damit anerkennt das revidierte Recht, dass Kinder neben finanzieller Sicherheit, die ihnen Ernährung, Kleider und ein Dach über dem Kopf garantiert, auch auf eine stabile Betreuung angewiesen sind. Wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt (also meist die Mutter, seltener der Vater), auf einen Teil seines Einkommens verzichten muss, um diese Betreuung zu gewährleisten, steht ihm dafür eine Kompensation zu. Dieser sogenannte Betreuungsunterhalt ist Teil des Kindesunterhalts und nicht des nachehelichen Unterhalts (der entsprechend gekürzt wird), er wird also unabhängig davon ausgerichtet, ob die Kindseltern verheiratet waren oder nicht. Dies schafft Rechtsgleichheit für alle Kinder und Mütter. Insbesondere Mütter, die eine neue Beziehung eingehen, behalten dadurch ihr Recht auf eine Entschädigung für das entgangene Einkommen. Und das ist richtig. Denn die Eltern müssen eine stabile und verlässliche Betreuung der Kinder garantieren. 
</p><p>Weitere Verbesserungen werden folgen: So soll eine Vereinheitlichung der Inkassohilfe, also der staatlichen Hilfe, wenn der zahlungspflichtige Partner seiner Pflicht nicht nachkommt, über die Kantone hinweg dafür sorgen, dass Einelternfamilien nicht nur Anspruch auf Unterhalt vom anderen Elternteil haben, sondern diesen effektiv auch ausbezahlt bekommen. 
</p><h3>Mütter müssen ausbaden </h3><p>Diese Bemühungen können helfen, das Armutsrisiko von Einelternfamilien zu senken. Sie reichen jedoch nicht, denn in entscheidenden Punkten ist das neue Gesetz mangelhaft. Stossend ist vor allem, dass weiterhin die Einelternfamilien - also normalerweise Mutter und Kind(er) - das finanzielle Risiko einer Scheidung tragen. Reicht das Familieneinkommen nach der Scheidung nicht für zwei Haushalte, bleibt dem Unterhaltspflichtigen - also meist dem Vater - das Existenzminimum. Die Unterhaltsbeiträge berechnen sich nach seinen finanziellen Möglichkeiten und können dementsprechend tief sein - oft zu tief, um das Existenzminimum von Mutter und Kindern zu decken. Die Mutter muss sich als Folge an die Sozialhilfe wenden, nicht der Vater. Die Mutter muss die Sozialhilfeleistungen allenfalls zurückzahlen, wenn sich ihre finanziellen Möglichkeiten verbessern, nicht der Vater. Und die Mutter ohne Schweizer Pass muss allenfalls als Konsequenz auf das Schweizer Bürgerrecht verzichten, nicht der Vater. Das Manko, der Fehlbetrag in der Familienkasse, wird also nicht geteilt, sondern allein von der Mutter getragen - mit entsprechenden Auswirkungen auch auf die gemeinsamen Kinder. Dabei war just das auch vom CEDAW-Ausschuss (UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau) und vom Bundesgericht angeprangerte Unrecht der fehlenden Mankoteilung ein wesentlicher Auslöser der Gesetzesrevision. Grund für den andauernden Missstand ist wie so oft der heilige Föderalismus. Die Sozialhilfe liege in der Zuständigkeit von Kantonen und Gemeinden, die schweizweite Umsetzung einer Mankoteilung sei deshalb zu kompliziert und bedinge eine Verfassungsänderung, entschuldigte sich der Bundesrat. 
</p><h3>Arbeit gleichmässig auf Frauen und Männer verteilen </h3><p>Ebenfalls mit Hinweis auf eine dafür nötige Verfassungsänderung wurde der in der Vernehmlassung auch vom SGB geäusserte Vorschlag eines Mindestunterhalts (in Höhe der maximalen einfachen Waisenrente), der jedem Kind zustünde, nicht befolgt: So bekommt ein Kind nach wie vor nur, was ihm der Vater zahlen kann, und nicht, was es fürs Leben braucht. Immerhin wird bei Scheidungen neu nicht nur der Unterhaltsbetrag festgehalten, sondern auch der notwendige Betrag, um den gebührenden Unterhalt des Kindes zu decken. Dies erlaubt es, den Unterhaltsbetrag zu ändern, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Vaters verbessern. Abgeschafft wurde auch die Unterstützungspflicht für die Verwandten des betreuenden Elternteils. Und nicht zuletzt gibt es neu ein separates Sozialhilfedossier für Kinder, damit der Elternteil nur noch die Sozialhilfeleistungen zurückzahlen muss, die er für sich selber bezogen hat. 
</p><p>Das erleichtert die Situation der Einelternfamilien - ist jedoch letztendlich Symptombekämpfung. Damit Scheidungen zukünftig nicht mehr zu Katastrophen führen, braucht es ein breites Umdenken: Ebenso wie das finanzielle Risiko einer Scheidung müssen die unbezahlte und die bezahlte Arbeit gleichmässig auf Männer und Frauen verteilt werden. Frauen und Männer müssen schon vor einer Trennung je die Verantwortung für die Familienfinanzen und die stabile Beziehung zu ihren Kindern übernehmen. Erst dann werden sie auch nach einer Trennung gemeinsam für die Kinder sorgen können. Die alternierende Obhut nach der Scheidung, die neu auch gegen den Willen eines Elternteils geprüft werden muss, kann erst funktionieren, wenn die Verantwortung schon während der Ehe gleichmässig verteilt ist. Die Politik muss für entsprechende Rahmenbedingungen sorgen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4591</guid><pubDate>Mon, 28 Nov 2016 12:03:00 +0100</pubDate><title>Erfreuliches Ja des Ständerats zu familienergänzender Kinderbetreuung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/erfreuliches-ja-des-staenderats-zu-familienergaenzender-kinderbetreuung</link><description>Nun muss die Anschubfinanzierung deutlich aufgestockt werden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist erfreut, dass der Ständerat in den nächsten 5 Jahren 100 Mio. Fr. für die familienergänzende Kinderbetreuung zur Verfügung stellen will. Es wäre völlig unverständlich gewesen, wenn der Ständerat seiner vorberatenden Kommission gefolgt wäre und eine der wenigen konkreten Massnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im Keime erstickt hätte. Mit dem Beschluss hat der Ständerat ein wichtiges Zeichen gesetzt, dass es ihm ernst ist mit der Gleichstellung von Frauen und Männern und mit der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
</p><p>Im weiteren Verlauf der parlamentarischen Debatte muss nun dafür gesorgt werden, dass der Qualität der Kinderbetreuung und den Arbeitsbedingungen des Personals in der Vorlage ein höherer Stellenwert eingeräumt wird. Zudem sollte die Anschubfinanzierung aufgestockt werden. Bislang übt die öffentliche Hand in dieser Frage zu grosse Zurückhaltung. Für eine nachhaltige Beseitigung negativer Erwerbsanreize braucht es einen Beitrag der öffentlichen Hand von mindestens einem Prozent des Bruttoinlandprodukts.
</p><p>Die Bevölkerung erwartet hier mehr Engagement. Dies hat sich nicht nur in der Abstimmung zum Familienartikel gezeigt, der 2013 trotz 54.3% Ja-Stimmen am Ständemehr gescheitert ist, sondern auch in der Vernehmlassung zur Fortführung der Finanzhilfen, in der sich über vier Fünftel der Teilnehmenden für diese ausgesprochen haben. Nun ist es an der Zeit, dass der Bund Nägel mit Köpfen macht und darauf hinwirkt, dass die familienergänzende Kinderbetreuung für alle zahlbar ist, den Bedürfnissen von Eltern und Kindern entspricht sowie fortschrittliche Arbeitsbedingungen bietet.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Regula Bühlmann, Zentralsekretärin SGB, 076 200 90 89</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4568</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2016 15:37:03 +0100</pubDate><title>Vorstösse für mehr Vereinbarkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/vorstoesse-fuer-mehr-vereinbarkeit</link><description>Vorschau Wintersession – Elternzeit und Beschäftigungsreduktion</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Zwei parlamentarische Initiativen verlangen Massnahmen für mehr Vereinbarkeit. Sie gehen in die richtige Richtung. </p><p>Eine parlamentarische Initiative von Rosmarie Quadranti (BDP ZH) fordert zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub eine Elternzeit von maximal14 Wochen, die teilweise oder auch ganz vom Vater bezogen werden können. 
</p><h3>Elternzeit</h3><p>Die Initiantin argumentiert, dass es bisher in der Schweiz weder eine Lösung für einen geburtsbezogenen Vaterschaftsurlaub noch für eine Elternzeit gibt. Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) lehnt den Vorstoss ab. Sie argumentiert mit den Kosten von bis zu 1.4 Mia Franken. 
</p><p>Der SGB vertritt klar die Auffassung, dass der Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen eine Minimallösung ist. Eine faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern ist nur möglich, wenn auch Väter schon früh ihren Platz als Bezugspersonen ihrer Kinder einnehmen können. Der SGB fordert deshalb neben einem 18-wöchigen zu 100% bezahlten Mutterschaftsurlaub einen 8-wöchtigen Vaterschaftsurlaub sowie eine 24-wöchige Elternzeit, die die Eltern paritätisch zwischen sich aufteilen. Selbstverständlich muss diese, wie auch der Vaterschaftsurlaub, solidarisch finanziert sein. Dem Nationalrat gibt die Parlamentarische Initiative die Chance, auch für die Schweiz eine zeitgemässe Elternzeit aufzugleisen, wie sie im europäischen Ausland schon lange die Regel ist.
</p><h3> Rechtsanspruch auf Beschäftigungsreduktion nach der Geburt </h3><p>Angestellte der Bundesverwaltung haben bei Geburt eines Kindes ein Anrecht auf eine Beschäftigungsreduktion um 20%, solange das Pensum nicht unter 60% fällt. Nadine Masshardt (SP BE) regt mit einer Parlamentarischen Initiative an, dass dieser Rechtsanspruch auch anderen Arbeitnehmenden zusteht. Sie argumentiert unter anderem damit, dass die Väter sich so stärker in die Kinderbetreuung einbringen können und Mütter entsprechend eher im Arbeitsprozess bleiben. 
</p><p>Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) will der Parlamentarischen Initiative keine Folge geben (12:11, 1 Enthaltung). Die knappe Mehrheit empfindet die Massnahme als Eingriff ins liberale Arbeitsrecht. Die Minderheit begrüsst sie dagegen als förderlich für die Gleichstellung sowie als Mittel gegen den Fachkräftemangel. 
</p><p>Grundsätzlich ist der Vorschlag auch aus Gewerkschaftssicht sinnvoll, insbesondere, wenn das Pensum nicht unter 60% fallen darf: Eine - allenfalls vorübergehende - Beschäftigungsreduktion kann die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit erleichtern. Zwingend müssten jedoch begleitend Anreize gesetzt werden, dass auch Väter von ihrem Recht auf ein tieferes Pensum Gebrauch machen. Denn Teilzeitpensen sind ein zweischneidiges Schwert: Wenn hauptsächlich Frauen zugunsten von Kinderbetreuung Teilzeit arbeiten, bedeutet das für sie finanzielle Einbussen, Lücken in der Altersvorsorge sowie Karriereeinbussen. Entsprechend müsste die Regelung auch mit einem Anrecht auf erneute Pensenerhöhung nach einer familienbedingten -reduktion einhergehen. 
</p><p>Der SGB erwartet, dass der Nationalrat mit der Parlamentarischen Initiative Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familienarbeit in Angriff nimmt. Auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist jedoch eine signifikante Verkürzung der Normarbeitszeit mittelfristig zielführender, als weiterhin vornehmlich Frauen in die Teilzeitfalle zu schicken. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4567</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2016 15:16:15 +0100</pubDate><title>Bessere Kinderbetreuung, mehr Finanzhilfe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bessere-kinderbetreuung-mehr-finanzhilfe</link><description>Vorschau Wintersession – Finanzhilfe für Kinderbetreuung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wenn Frauen vermehrt als Fachkräfte erwerbstätig sein sollen, dann braucht es mehr Vereinbarkeit. Für mehr Vereinbarkeit braucht es - auch - eine bessere Kinderbetreuung. Wie kann sich da eine ständerätliche Kommission querlegen? </p><p>Im Rahmen der Fachkräfteinitiative hat der Bundesrat eine Verlängerung der Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung vorgeschlagen: Mit 100 Millionen Franken sollen während fünf Jahren Kantone und Gemeinden unterstützt werden, welche die Elternbeiträge senken. Unterstützung bekommen sollen auch Projekte, die die Bedürfnisse der berufstätigen Eltern besser abdecken. 
</p><p>In der Vernehmlassung war die Zustimmung gross: 83 von 103 Teilnehmenden haben die Vorlage begrüsst, darunter 18 Kantone, alle Parteien ausser SVP und FDP, sowie die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete. Weitere 7 Teilnehmende haben immerhin die Unterstützung von Projekten, die den Bedürfnissen der Eltern entgegenkommen, gutgeheissen, unter anderem auch der Schweizerische Arbeitgeberverband.
</p><h3>Der Rückschritt... </h3><p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat am 7. November mit Stichentscheid der Präsidentin Nichteintreten beschlossen. Das Wieso ist aufgrund des Kommissionsgeheimnisses nicht bekannt. Klar ist jedoch, dass zu den Anhörungen mit économiesuisse und dem Schweizerischen Arbeitgeberverband zwar zwei Wirtschaftsverbände eingeladen waren, nicht jedoch die Arbeitnehmenden. Und klar ist auch, dass mit der Kommissionspräsidentin, die den Stichentscheid fällte, mindestens ein CVP-Mitglied sich gegen die Position der eigenen "Familien"-Partei gewendet hat. 
</p><h3>...ist zu korrigieren </h3><p>Am 28. November entscheidet das Ständeratsplenum. Für den SGB ist klar: Der Ständerat muss den nicht nachvollziehbaren Entscheid seiner Kommission korrigieren. Wer es ernst meint mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels und mit der Gleichstellung von Frauen und Männern, muss entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Die Vereinbarkeit ist ein wichtiger Pfeiler in der Gleichstellungspolitik und Voraussetzung für eine ausgewogene Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern. In diesem Bereich hinkt die Schweiz dem europäischen Ausland hinterher. So tragen die Eltern in der Schweiz im internationalen Vergleich einen viel zu grossen Anteil der Drittbetreuungskosten selber, während der Beitrag der öffentlichen Hand zu klein ist. Dies, obwohl die Vollkosten pro Platz in der Schweiz kaufkraftbereinigt ähnlich hoch sind wie im europäischen Ausland. Die Finanzspritze ist dringend nötig, um dies zumindest ein wenig auszugleichen. 
</p><h3>Noch viel zu tun </h3><p>Die Vorlage des Bundesrates reicht aber nicht aus, um die Vereinbarkeitsmalaise in der Schweiz zu beheben: Der angestrebte Verpflichtungskredit von 100 Mio. Franken ist angesichts der bisher äusserst tiefen Beteiligung der öffentlichen Hand an der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Schweiz viel zu klein, um die bestehenden Lücken zu schliessen. Der SGB fordert einen Beitrag der öffentlichen Hand an die Kinderbetreuung von mindestens 1% des Bruttoinlandprodukts. Auch bei der Qualität und den Anstellungsbedingungen in den Betreuungsinstitutionen gibt es noch grossen Handlungsbedarf: Nach wie vor ist fast die Hälfte der Personen, die in der Betreuung arbeiten, nicht ausgebildet. Ebenso fehlt ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag in der Kinderbetreuung. Der SGB fordert deshalb, dass der Bund Qualitätskriterien für subventionierte Einrichtungen und Projekte definiert und Minimalstandards für die Anstellungsbedingungen des Personals als Bedingungen für die Finanzierung festlegt. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4550</guid><pubDate>Tue, 08 Nov 2016 10:54:17 +0100</pubDate><title>Kinderbetreuung: Ständeratskommission blockt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kinderbetreuung-staenderatskommission-blockt</link><description>Jetzt wollen sie der Fachkräfteinitiative noch den letzten Zahn ziehen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Fachkräfteinitiative des Bundes ist bis jetzt vor allem ein Feigenblatt geblieben: Viele Willensbekundungen, nichts Konkretes. Eine einzige Massnahme, die etwas bewirken hätte können, hat der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt: 100 Millionen Franken sollten investiert werden, damit die Kantone und Gemeinden die familienergänzende Kinderbetreuung etwas günstiger anbieten und etwas besser an die Bedürfnisse der Eltern hätten anpassen können. Ein Klacks im Vergleich z.B. zum 5 Milliarden-Armeebudget, ein Tropfen auf den heissen Stein, aber immerhin... So haben denn auch 83 von 103 Vernehmlassungsteilnehmenden dieser Massnahme zugestimmt, darunter alle Parteien ausser der FDP und SVP. 
</p><p>Am 8. November hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) das Geschäft fertig beraten - und beschlossen, dass sie nicht auf die Vorlage eintreten will. Besonders pikant: Den Stichentscheid hat nach einer Pattsituation von 6:6 die Kommissionspräsidentin gegeben, ein Mitglied der Familienpartei CVP, die in der Vernehmlassung die Vorlage noch begrüsst hatte. Aber die Meinungen der bürgerlichen Kommissionsmehrheit waren wohl schon vor der Beratung gemacht: So waren in den Anhörungen die Arbeitgebenden und die Wirtschaft mit économiesuisse, dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und kibesuisse massiv übervertreten, während die Gewerkschaften schlicht nicht eingeladen waren. Die Arbeitnehmenden sind zwar als Fachkräfte gefragt, aber was sie brauchen, um sich wirklich auf dem Arbeitsmarkt einzubringen, interessiert die Bürgerlichen nicht. 
</p><p>So wird die Fachkräfteinitiative weiterhin vor sich hindümpeln und nichts kosten dürfen. Lösungsorientierte Politik sieht anders aus. Sollte der Ständerat seiner Kommission auf diesem Irrweg folgen, wäre dies ein Armutszeugnis für die Schweizer Politik. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4537</guid><pubDate>Wed, 26 Oct 2016 15:58:57 +0200</pubDate><title>Zögerlicher Schritt Richtung Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/zoegerlicher-schritt-richtung-lohngleichheit</link><description>Ein Olivenbaum gegen Lohndiskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst, dass es mit der heute vom Bundesrat angekündigten Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes in Sachen Lohngleichheit endlich wieder vorwärts gehen soll. Er ist jedoch enttäuscht, dass der Bundesrat dabei auf staatliche Kontrollen und Sanktionen verzichtet, wie sie die Gewerkschaften gefordert hatten. Angesichts des massiven Widerstandes der Arbeitgeber ist die vorgesehene Lohnanalysepflicht für Unternehmen mit 50 und mehr Angestellten dennoch ein Schritt nach vorne. 
</p><p>Eine überparteiliche Frauenallianz hat heute Nachmittag mit einem Olivenbaum ihre Forderungen zur Lohngleichheit vors Bundeshaus getragen und betont, dass das Gleichstellungsgesetz nach 35 Jahren Verfassungsauftrag der Lohngleichheit nun endlich zum Durchbruch verhelfen muss. 
</p><h3>Statements aus der Frauenallianz: </h3><p>"Das Rentenalter der Frauen erhöhen und sich um die Lohngleichheit foutieren - das ist unverschämt verfassungswidrig." 
</p><p>Barbara Gurtner, Mitglied der Manifestgruppe der GrossmütterRevolution 
</p><p>"Die evangelischen Frauen Schweiz fordern, dass Unternehmen bei Lohndiskriminierung mit Sanktionen rechnen müssen. Lohndiskriminierung verstösst gegen Gesetz und Verfassung und muss sanktioniert werden". 
</p><p>Dorothea Forster, Präsidentin Evangelische Frauen Schweiz (EFS) 
</p><p>"Die Verpflichtung zu Lohnanalysen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Wissen um Unterschiede ist die Basis für deren Beseitigung." 
</p><p>Elisabeth Bosshart, Business Professional Women (BPW)
</p><h5>Auskünfte </h5><p>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4488</guid><pubDate>Thu, 15 Sep 2016 13:26:43 +0200</pubDate><title>Manifest: Starke Frauen für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/manifest-starke-frauen-fuer-eine-starke-ahv</link><description>SGB-Frauenkommission und Marche Mondiale des Femmes lancieren Manifest</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Frauenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB lanciert gemeinsam mit Marche Mondiale des Femmes MMF ein Manifest für eine starke AHV.</p><p>Dies weil Frauen besonders von der AHV profitieren: Ihre AHV-Renten sind gleich hoch wie diejenigen der Männer. Denn die AHV ist die einzige Altersvorsorge, welche die Erziehungs- und Betreuungsarbeit der Frauen bei der Rentenberechnung mitberücksichtigt. Ganz im Gegenteil zur zweiten Säule: Doppelt so viele Rentnerinnen wie Rentner haben gar keine Pensionskassenrente, und wenn sie eine haben, ist diese nur halb so hoch wie diejenige der Männer.
</p><p>Gerade vor dem Hintergrund des Rentenmassakers, das die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit auf Kosten der Frauen veranstalten will, ist es umso wichtiger, die AHV zu stärken: Rentenerhöhung statt Rentenaltererhöhung, Solidarität zwischen den Generationen, den Geschlechtern und Einkommensklassen statt Wirtschaften ins Kässeli der Versicherer.
</p><p>Die unterzeichnenden Frauen und Männer wissen, dass die Schweiz sich die längst überfällige Erhöhung der AHV-Renten leisten kann. Sie setzen sich ein für eine Stärkung der AHV und somit für eine Stärkung der Frauen. Sie sagen JA zu AHVplus.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4478</guid><pubDate>Mon, 12 Sep 2016 14:16:59 +0200</pubDate><title>Ungenügende Resultate der Fachkräfteinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ungenuegende-resultate-der-fachkraefteinitiative</link><description>SGB-Kommentar zum Spitzentreffen Fachkräfte Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Fünf Jahre nach ihrer Lancierung hat die Fachkräfteinitative nach wie vor wenig Handfestes vorzuweisen. Es wurde viel Papier produziert, ohne aber konkrete Resultate zu liefern.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist enttäuscht über die magere Zwischenbilanz. Denn gerade die Umsetzung des Verfassungsartikels 121a über die Zuwanderung setzt voraus, dass das inländische Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft wird. Spitzentreffen wie das heutige 1. Nationale Spitzentreffen Fachkräfte Schweiz sind nur sinnvoll, wenn effektive Massnahmen beschlossen und dann auch umgesetzt werden.
</p><p>Dabei sind die Probleme real: Ältere Arbeitnehmende, die ihren Job verloren haben, haben beispielsweise grosse Mühe, rasch wieder eine Stelle zu finden. Ältere, langjährige Angestellte brauchen deshalb einen besseren Kündigungsschutz in Form von längeren Kündigungsfristen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) scheut sich in seinem Bericht über die Finanzierung von Weiterbildungsmassnahmen für ältere Arbeitnehmende jedoch, konkrete Handlungsempfehlungen abzugeben. Hier muss es nun vorwärts gehen, auch mit der Bereitstellung der dazu nötigen Finanzmittel.
</p><p>Ausserdem braucht es einen Bildungseffort für die rund 600'000 erwachsenen Arbeitnehmenden, die über keine nachobligatorische Bildung verfügen. Angesichts des ausgewiesenen Bedarfs für eine Bildungsoffensive, ist es leider ein schlechtes Signal, wenn das Parlament bei der Beratung über die Botschaft Bildung, Forschung und Innovation 2017-2020 sparen will.
</p><p>Konsens ist unter den verschiedenen Beteiligten, dass die Arbeitnehmenden Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen können müssen. Aber auch hier gibt es keine neuen Resultate. Es braucht zusätzliche Investitionen in familienergänzende Betreuungsstrukturen. In dieser Frage hat der SGB vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner, der Kantone und des Bundes einzusetzen, die konkrete Massnahmen ausarbeitet. Selbst dieser bescheidene Schritt wurde von Arbeitgeberseite abgelehnt.
</p><p>Stattdessen forderten die Arbeitgeber weitere Deregulierungsmassnahmen im Arbeitsmarkt (weitgehende Rückschritte bei der Arbeitszeiterfassung, Flexibiliserung der Arbeitsbedingungen), die jedoch im Kampf gegen den Fachkräftemangel kaum helfen. Keine Lösung ist auch die vom Bundesrat angestrebte Abschaffung der "Heiratsstrafe". In der konkreten Ausgestaltung handelt es sich schlicht um Steuersenkungen für Gutverdienende.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Laura Perret, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Bildungsfragen, 079 810 12 13</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4448</guid><pubDate>Tue, 06 Sep 2016 15:43:27 +0200</pubDate><title>SGB begrüsst Charta für Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/sgb-begruesst-charta-fuer-lohngleichheit</link><description>Jetzt müssen Kantone und Gemeinden ihre Absichtserklärung rasch umsetzen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit der Unterzeichnung der Charta "Lohngleichheit im öffentlichen Sektor" haben heute 25 Kantone und Gemeinden sowie der Bund ein Zeichen für die Lohngleichheit gesetzt. Der SGB und seine Gewerkschaften begrüssen dieses Zeichen und erwarten, dass der Absichtserklärung nun rasch entsprechende Taten folgen. Die Charta ist auch ein starkes Signal an die Privatwirtschaft, mitzuziehen und die Lohngleichheit ebenfalls umzusetzen. 
</p><p>Lohndiskriminierung ist eine Tatsache und verfassungswidrig. Die öffentlichen Arbeitgeber gehen mit ihren Bemühungen hinsichtlich Sensibilisierung, Lohnüberprüfung sowie transparente Information über die Ergebnisse in eine gute Richtung und können eine Vorbildrolle übernehmen. Auch den öffentlichen Verwaltungen nahestehende Betriebe sowie Auftragnehmende bei Beschaffungen und SubventionsempfängerInnen sollen in die Pflicht genommen werden. Bei sorgfältiger Umsetzung kann damit schon ein grosser Teil der Arbeitnehmenden erfasst werden. 
</p><p>Für alle anderen von Lohndiskriminierung betroffenen Frauen ist die Revision des Gleichstellungsgesetzes endlich vorwärts zu bringen. Denn die Unternehmen wollen den Verfassungsauftrag erfüllen. Sie sind bereit, die Lohngleichheit zu überprüfen. Das haben Untersuchungen der Uni St. Gallen sowie des Centre Patronal deutlich gezeigt. Denn gewissenhafte Arbeitgeber wissen: Lohndiskriminierungen sind meistens nicht böse Absicht, sondern Folge von gesellschaftlichen Ungleichgewichten und unbewussten Erwartungen an Frauen und Männer. Wer hinschaut, kann diese korrigieren. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4423</guid><pubDate>Thu, 25 Aug 2016 09:36:32 +0200</pubDate><title>Placebo-Zückerchen für die Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/placebo-zueckerchen-fuer-die-frauen</link><description>Durchsichtiges Manöver soll Rentenmassaker verschleiern</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 19. August hat sich die Nationalratskommission zu einem eigentlichen Rentenmassaker bekannt. Der massive Abbau würde vor allem auf Kosten der Frauen geschehen: Sie, die aufgrund schlechterer Löhne, Teilzeitpensen und unbezahlter Arbeit schon heute Mühe haben, im Alter über die Runden zu kommen, würden besonders unter den Einsparungen bei den Witwen- und Kinderrenten sowie bei der zweiten Säule leiden. Ganz zu schweigen von der Erhöhung des Frauenrentenalters, das wie befürchtet nur ein erster Schritt hin zu Rentenalter 67 ist. 
</p><p>Doch halt, mitten im Schlachtfeld findet sich ein Versprechen für die Frauen, das auf den ersten Blick so gar nicht zur generellen Stossrichtung des Reform passen will: Frauen sollen entsprechend der statistischen unerklärten Lohndifferenz mehr AHV-Rente erhalten, also pro Prozent unerklärtem Lohnunterschied ein Prozent mehr AHV. Was auf den ersten Blick bestechend tönt - und bestechen wollen sie uns vermutlich - ist auf den zweiten Blick eine Mogelpackung: Wir brauchen die Lohngleichheit, keine Frage - und das Parlament hat es in der Hand, diese mit der geplanten Revision des Gleichstellungsgesetzes endlich umzusetzen. Doch die Rentnerinnen mit ein paar Prozent mehr AHV-Rente abzuspeisen, entschädigt sie nicht für den entgangenen Lohn... 
</p><p>Kommt hinzu, dass die Maximalrenten nicht angetastet werden. Verheiratet? Pech gehabt, der Aufschlag würde den Plafond sprengen. Schon jetzt eine AHV-Rente von mehr als 2000 Franken? Gratulation, aber eine Kompensation liegt so kaum mehr drin. Letzten Endes würden die wenigsten Frauen von der vorgeschlagenen "Entschädigung" profitieren.
</p><p>Das Zückerchen also ist ein Placebo, mit dem wir uns nicht abspeisen lassen. Wir wollen Lohngleichheit. Und wir wollen faire, existenzsichernde Renten sowie Rentenalter 64. Nur wer sich für dumm verkaufen lässt, gibt sich mit weniger zufrieden. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4381</guid><pubDate>Tue, 05 Jul 2016 15:43:10 +0200</pubDate><title>Dossier 116: Lohnkontrollen - ein Reader</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/dossier-116-lohnkontrollen-ein-reader</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Lohnkontrollen sorgen für Transparenz. Sie sind ein hilfreiches Instrument, um Lohndiskriminierungen zu erkennen und zu beheben. Klar ist: Auf freiwilligem Weg hat das nicht funktioniert, der Bund muss jetzt die Verantwortung dafür übernehmen. Genau dies will der Bundesrat mit einer Revision des Gleichstellungsgesetzes tun. Er provoziert damit jedoch massive Gegenwehr. Mit teils abenteuerlichen Thesen und Theorien stellen die GegnerInnen einer Gesetzesrevision die Existenz der Lohndiskriminierung in Abrede. </p><p class="Text">Lohndiskriminierung ist nicht einfach ein Kavaliersdelikt. Lohndiskriminierung zu dulden, ist Ausdruck einer Form gesellschaftlicher Ächtung der Frauen. Wenn wir, nach wie vor, volle Lohngleichheit verlangen, dann auch in der Einsicht, dass schliesslich alle davon profitieren werden: Arbeitnehmende und Arbeitgebende, die Wirtschaft und die Gesellschaft. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4340</guid><pubDate>Wed, 15 Jun 2016 10:43:11 +0200</pubDate><title>Lohnkontrollen jetzt! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohnkontrollen-jetzt</link><description>14. Juni - In der ganzen Schweiz Aktionen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Trotz Regen und tiefhängenden Wolken: An mindestens 17 Orten, darunter in allen grösseren Städten, protestierten am 14. Juni jeweils Hunderte von Frauen und Männer gegen die anhaltende Lohndiskriminierung. Auf den Tag genau 25 Jahre nach dem legendären Frauenstreik prangerten die Frauen an, dass sie immer noch rund15 Prozent weniger Lohn erhalten als Männer - und dass fast die Hälfte dieses Lohnunterschieds rein diskriminierend ist.
</p><p> Von Genf bis St. Gallen, von Basel bis Bellinzona haben die Frauen erklärt: Tempo jetzt, Lohnkontrollen jetzt! Jetzt braucht es ein Gleichstellungsgesetz mit Zähnen, mit Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten. Fertig jetzt mit den Ausreden und den Ablenkungsmanövern der bürgerlichen Politiker! Gesetz und Verfassung sind zu respektieren. Gesetz und Verfassung sind durchzusetzen. Gesetz und Verfassung schreiben gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit vor. Also ist gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit durchzusetzen. So einfach ist das. Oder - leider - genauer: So einfach wäre das eigentlich! 
</p><p>Die Frauen sind bereit: Wenn die Politik nicht handelt, reagieren sie! </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4332</guid><pubDate>Mon, 13 Jun 2016 08:33:40 +0200</pubDate><title>Jetzt braucht es Lohnkontrollen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/jetzt-braucht-es-lohnkontrollen</link><description>25 Jahre nach dem Frauenstreik</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 14. Juni 2016, genau 25 Jahre nach dem erfolgreich vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) angestossenen Frauenstreik, werden die SGB-Frauen in mehreren Städten mit Aktionen und verlängerten Pausen gegen eine drohende Einfrierung des ungenügenden Status quo hinsichtlich Lohngleichheit protestieren (Übersicht Aktionen hier).
</p><p> Vor versammelter Presse haben die SGB-Frauen heute ihren entsprechenden programmatischen Ansatz der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie erinnern daran, dass trotz 20 Jahren Gleichstellungsgesetz (GlG) die Löhne von Frauen und Männern immer noch im Bereich von 15 % differieren. Rund die Hälfte dieser Differenz ist diskriminierend. Weil freiwillige Massnahmen wie der sogenannte Lohngleichheitsdialog bei nur spärlichem Erfolg versandeten, sind nunmehr mittels einer Revision des GlG Kontrollen der Lohngleichheit nötig. Obwohl der Bundesrat bei dieser Revision bisher nur sehr schüchterne Schritte in diese Richtung tat, geht das vielen bürgerlichen Nationalräten bereits zu weit: Sie wollen die Revision bereits jetzt abwürgen, unter anderem mit der abstrusen Behauptung, die Lohnungleichheit werde statistisch gravierend überschätzt. 
</p><p>Die SGB-Frauen werden sich für eine Revision des GlG und für Lohnkontrollen wehren. Die Ansprüche nach Lohngleichstellung können nicht weiterhin so nonchalant angegangen werden. Korrekt entlöhnende Unternehmen haben von Kontrollen nichts zu befürchten. Im Gegenteil: sie werden an Prestige gewinnen. Zudem bauschen die Gegner der Kontrollen deren bürokratischen Aufwand auf. Aus der gewerkschaftlichen Erfahrung zeigt sich, dass Lohnklagen, an sich ein verdienstvolles Mittel, Kontrollen nicht ersetzen können. Denn Lohnklagen verlangen einen langen Atem und viel Konfliktfähigkeit. Gleichzeitig sind sie oft ein Karriererisiko. Deshalb verzichten viele Betroffene auf diesen Weg. 
</p><p>25 Jahre nach dem Frauenstreik und 20 Jahre nach Inkraftsetzung des Gleichstellungsgesetzes verlangen die SGB-Frauen deshalb den "ganzen Geburtstagskuchen": via Lohnkontrollen jetzt! 
</p><h5>Auskünfte&nbsp; </h5><ul><li>Regula Bühlmann, Zentralsekretärin SGB, 076 200 90 89</li><li>Michela Bovolenta, Zentralsekretärin VPOD, 079 647 72 83</li><li>Corinne Schärer, Mitglied Unia-GL, 079 219 94 20 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4328</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2016 13:41:18 +0200</pubDate><title>Lohnkontrollen jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohnkontrollen-jetzt</link><description>Ein Appell – 25 Jahre nach dem Frauenstreik</description><content:encoded><![CDATA[<p> Zum wiederholten Mal gehen die Gewerkschaftsfrauen dieses Jahr am 14. Juni auf die Strassen. Sie werden dies so lange tun, bis Frauen in der Schweiz gleich viel verdienen wie Männer. 25 Jahre nach dem historischen Frauenstreik und 20 Jahre nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes sind wir noch nicht so weit: Frauen verdienen – je nach Berechnungsart – 15 bis 20 Prozent weniger als Männer. Fast die Hälfte dieses Unterschieds beruht auf Diskriminierung. 
</p><p>Grund genug, am 14. Juni mittags die Arbeit für eine Stunde mehr niederzulegen - und dies in der ganzen Schweiz. Bei gemeinsamen Protestpicknicks und weiteren Aktionen setzen wir ein glasklares Zeichen für die Lohngleichheit. Wir wollen eine Verbesserung des Gleichstellungsgesetzes, wir wollen Lohnkontrollen&nbsp;– jetzt! 
</p><p>Willkommen sind Frauen und Männer, Aktive und Pensionierte, Aktivistinnen und Parteipolitiker: Kommt zahlreich und bringt Sonne mit!</p><ul><li>Weitere Informationen und alle Veranstaltungen im Überblick.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4262</guid><pubDate>Wed, 27 Apr 2016 16:33:29 +0200</pubDate><title>Machtgebaren im Nationalrat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/machtgebaren-im-nationalrat</link><description>Weil sie es können</description><content:encoded><![CDATA[<p> Wenn die Schweiz eine rechtsbürgerliche Mehrheit an die Macht lässt, ist Böses zu befürchten. Dafür hat der Nationalrat an der Sondersession des Parlaments ein Paradebeispiel geliefert. 
</p><p>Normalerweise wird um den Legislaturplan, mit dem sich der Bundesrat selber die Richtung vorgibt, kein grosses Aufheben gemacht. Diesmal jedoch hat der Nationalrat dem Bundesrat mit der Anpassung desselben ein bürgerliches Wunschkonzert dirigiert: rein mit einem Interventionsmechanismus für die AHV, raus mit unwillkommenen gleichstellungspolitischen Massnahmen. Die in der Revision des Aktienrechts angestrebte Geschlechterquote haben die Bürgerlichen, die bei der Besetzung des Bundesrats notfalls mit Parteiausschlüssen die Einhaltung der Parteienquote namens Konkordanz erzwingen, kurzerhand rausgekickt, ebenso gestrichen haben sie die Revision des Gleichstellungsgesetzes, einen zögerlichen Schritt des Bundesrates zu mehr Lohngleichheit. 
</p><p>Argumente zählten bei der Debatte um die Legislaturplanmassnahmen nicht: Unbedarft durfte SVP-Neo-Nationalrat Erich Hess behaupten, die Gleichstellung sei erreicht und gleichwertige Arbeit werde auch gleich bezahlt. Spielt ja keine Rolle, dass die Statistiken eine ganz andere Sprache sprechen und Frauen zur schlechter bezahlten Erwerbsarbeit auch noch die meiste unbezahlte Arbeit übernehmen. Was der bürgerlichen Mehrheit nicht in den Kram passt, muss aus dem Legislaturplanung raus - einfach weil sie es können. 
</p><p>Damit hat der Nationalrat gezeigt, dass ihm die Bedürfnisse der Bevölkerung egal sind und er nur noch eine Klientelpolitik betreibt. Die Gleichstellung ist kein Anliegen der linken Ratsminderheit, das es zu bekämpfen gilt, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit, die Frauen und Männern, aber auch der Wirtschaft zugutekommt. Und bürgerliche Wählerinnen und Wähler sind ebenso auf eine AHV, die durch keinen Interventionsmechanismus geschwächt wird, angewiesen wie der Rest der Bevölkerung. Diese Zusammenhänge hat der Nationalrat komplett aus den Augen verloren. 
</p><p>Bleibt zu hoffen, dass zumindest der Bundesrat weitsichtiger ist, sich vom nationalrätlichen Powerplay nicht unter Druck setzen lässt und dem Parlament bald eine wirksame Vorlage zur Lohngleichheit vorlegt. Wenn nicht, werden wir Frauen selber ins Powerplay einsteigen und unsere Rechte mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln einfordern. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4207</guid><pubDate>Thu, 31 Mar 2016 09:15:29 +0200</pubDate><title>Investieren in Care-Arbeit anstatt Steuern senken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/investieren-in-care-arbeit-anstatt-steuern-senken</link><description>Die sinnvolle Antwort um Arbeitsplätze zu schaffen </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die gängige neoliberale Antwort auf Wirtschaftskrisen und Arbeitslosigkeit sind Steuersenkungen. Eindeutig der bessere Weg, um mehr Stellen zu schaffen, wären Investitionen. Im Care-Bereich würden sie am meisten wirken. Das belegt eine neue Studie des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB). </p><p>Steuersenkungen führen bei der öffentlichen Hand zu Mindereinnahmen. Auf solche reagiert sie mit Sparmassnahmen. Diese führen zu Stellenabbau. Ob dieser Abbau kompensiert wird, weil die Privaten wegen der Steuersenkungen mehr Geld ausgeben, ist fraglich.
</p><h3> Investieren in Care-Arbeit ist das wirkungsvollste Instrument </h3><p>Eine neue <a href="http://www.ituc-csi.org/investieren-in-die?lang=de" target="_blank" rel="noreferrer">Analyse</a>, die der Internationale Gewerkschaftsbund IGB in Australien, Dänemark, Deutschland, Italien, Japan, Grossbritannien und den USA durchgeführt hat, kommt zum Schluss, dass es bessere Wege aus der Krise gibt. Anhand von Modellrechnungen zeigen die StudienautorInnen, dass Investitionen in die Care-Ökonomie, also in die Versorgung und Betreuung von Kindern sowie pflegebedürftigen Erwachsenen, das wirkungsvollste Instrument sind, um Arbeitsplätze zu schaffen. Wenn in den sieben untersuchten OECD-Ländern zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts in den Care-Sektor investiert würden, hätte dies neben neuen Arbeitsplätzen im Care-Bereich auch einen Stellenanstieg bei den Zulieferern sowie - aufgrund gestiegener Haushaltseinkommen - in weiteren Sektoren zur Folge. Das daraus resultierende Beschäftigungswachstum von 2.4 bis 6.1 Prozent ist sogar höher als bei Investitionen derselben Höhe in den Bausektor, die zwischen 1.6 und 3.8 Prozente neue Arbeitsplätze zur Folge hätten. 
</p><h3>Frauen profitieren prioritär, aber nicht ausschliesslich </h3><p>Investitionen in den Care-Sektor könnten ausserdem die Erwerbsintegration von Frauen fördern und somit die Geschlechterschere verkleinern: Einerseits arbeiten Frauen häufiger als Männer im Care-Bereich, andererseits würde die Entlastung von Care-Aufgaben Personen mit Betreuungspflichten die Möglichkeit geben, ihr Pensum zu erhöhen oder eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Schlussendlich profitieren von den positiven Effekten jedoch alle Arbeitnehmenden: Auch in eher männerdominierten Bereichen wie dem Bau käme es zu einem Stellenausbau, müsste doch die nötige Infrastruktur bereitgestellt werden. Die StudienautorInnen kommen zum Schluss, dass mit entsprechenden Investitionen bei den Frauen ein Beschäftigungsanstieg zwischen 3.3 und 8.2 Prozent, bei den Männern von zwischen 1.4 und 4 Prozent möglich wäre. 
</p><h3>Mehrere Probleme auf einen Streich </h3><p>Die IGB-Analyse liefert sehr gute Gründe dafür, in den Care-Bereich zu investieren, anstatt die Steuern noch mehr zu senken und zu hoffen, dass das Geld dann schon wieder irgendwie in den Wirtschaftskreislauf zurückfliesst. Investitionen in den Care-Bereich zahlen sich aber auch anderweitig aus. Bereits heute gibt es grosse Lücken in der Betreuung von pflegebedürftigen und älteren Menschen, die zunehmend durch schlecht bezahlte Care-Migrantinnen gefüllt werden. Massnahmen dagegen sind Pflicht, wenn der "triste Lebensabend" und Pflege unter prekären Arbeitsbedingungen nicht zu einem Markenzeichen der Moderne werden sollen. Gleichzeitig herrscht ein Fachkräftemangel, der auch damit zu tun hat, dass die Vereinbarkeit von Familien und Beruf in der Schweiz für die meisten Eltern ein teurer Spiessrutenlauf ist. Von Investitionen in eine qualitativ hochstehende, ausreichende und für alle bezahlbare Betreuung und Pflege von Erwachsenen und Kindern würden letztendlich Wirtschaft und Familien profitieren. Eine Care-Offensive wäre also eine plausible Antwort auf Arbeitslosigkeit, auf die Lücken in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen, auf die Vereinbarkeitsprobleme sowie auf den Fachkräftemangel. Man muss es nur noch tun. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4185</guid><pubDate>Wed, 16 Mar 2016 16:49:59 +0100</pubDate><title>Will er oder will er nicht? </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/will-er-oder-will-er-nicht</link><description>Lohngleichheit: Warten auf den Bundesrat </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 3. März ist die Vernehmlassung zur Revision des Gleichstellungsgesetzes, die uns endlich die lange erwartete Lohngleichheit bringen soll, zu Ende gegangen. Erfreulich zahlreich sind die Stellungnahmen, die die bundesrätliche Stossrichtung unterstützen oder - wie der SGB - schärfere Massnahmen fordern. Trotzdem - was der Bundesrat in der jetzigen Zusammensetzung mit der Vorlage macht, steht in den Sternen. </p><p>Die Arbeitgeber wehren sich nach wie vor mit Händen und Füssen gegen die vorgeschlagenen Massnahmen für die Lohngleichheit - auch wenn diese noch so zahm sind. Sie machten ja alles freiwillig und selber. Sie seien ja keine Sexisten und: Lohndiskriminierung gibt es nicht - alles nur ein Messfehler. 
</p><h3>Sichtverengung </h3><p>Ach ja? Klar, Unschärfen gibt es bei allen statistischen Messungen. Der emeritierte Lausanner Soziologie-Professor René Levy kritisierte kürzlich in einem<a href="http://www.rat-kontrapunkt.ch/wirtschaft/kontrapunkt-texte-wirtschaft/messung-der-lohn-diskriminierung-ist-genauer-auch-richtiger/" target="_blank" rel="noreferrer"> Beitrag</a> die Konzentration der öffentlichen Aufmerksamkeit auf das dezimalstellengenaue Ausmass von Lohndiskriminierung als "Sichtverengung". Das verführe dazu, "zentrale Begriffe wie Diskriminierung auf ihre subjektive und individuelle Seite zu reduzieren - als gäbe es Lohndiskriminierung nur, wenn sie aus einem klar formulierten Diskriminierungswillen identifizierbarer Einzelpersonen resultiert". 
</p><h3>Individuell nie böse, aber gesellschaftlich höchst diskriminierend </h3><p>Levy hat Recht. Die Diskussion über Messgenauigkeit und Diskriminierungswillen einzelner verdeckt, dass Lohndiskriminierung ein gewichtiger Aspekt eines gesellschaftlichen Problems ist. Lohndiskriminierung geschieht häufig nicht absichtlich, sondern aufgrund gesellschaftlicher Erwartungshaltungen, die Frauen und ihrer Arbeit einen geringeren Wert zugestehen - und dies unabhängig von der Produktivität. So haben Murphy und Oesch 2016 in einer im Vereinigten Königreich, in der Schweiz und in Deutschland durchgeführten <a href="http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2564612" target="_blank" rel="noreferrer">Untersuchung </a>aufzeigen können, dass mit dem Wandel von Berufen von männertypisch zu frauentypisch auch eine Absenkung des Lohnes einhergeht. Die Lohnunterschiede zwischen männlich und weiblich dominierten Berufen sind im privaten Sektor doppelt so hoch wie im öffentlichen. Murphy und Oesch sehen zu einem guten Teil gesellschaftliche Normen als Ursache. 
</p><p>Meist steckt also keine böse Absicht hinter Lohndiskriminierung, sondern schlicht und einfach unterschwellige sexistische Normen, die wir seit Kindheit eingeimpft bekommen. Dies gilt wohl auch für Marco Taddei (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Ressortleiter Internationales), der in einem Fernsehinterview (Temps présents, 18.2.2016) befand, dass der niedrigere Lohn von Frauen absolut in Ordnung sei, wenn sie vom Lohn eines Ehemanns oder Partners profitieren und somit absolut angemessen leben könnten. Frauen sind hobbymässig für einen Zusatzverdienst gut: nicht böse gemeint, aber höchst diskriminierend! 
</p><h3>Genau hinschauen </h3><p>Genau deshalb müssen wir uns dafür einsetzen, dass Lohndiskriminierung nicht mehr hingenommen wird. Was wir wollen, ist nicht eine kommastellengenaue Beziffern von Diskriminierung, sondern ein öffentliches Hinschauen: Die Wirtschaft und die Unternehmen müssen sich mit ihren Geschlechternormen auseinandersetzen, müssen reagieren, wenn unbewusste Vorurteile zu höchst schmerzhaften Ungleichheiten an der Oberfläche führen. Es braucht staatliche Massnahmen, damit sich Arbeitgeber Gedanken über ihr Lohngefüge machen, Ungleichgewichte korrigieren und auch sanktioniert werden können, falls sie dem Verfassungsauftrag nicht nachkommen. Und wenn sich die Arbeitgeber gegen dieses Hinschauen wehren, muss sie der Bundesrat in die Pflicht nehmen. Er wird voraussichtlich Ende Jahr darüber entscheiden. 
</p><h5>Kurs "Wirksame Lohnkontrollen - jetzt" </h5><p>Bis der Bundesrat aktiv ist, können wir uns auf Betriebsebene für die Lohngleichheit einsetzen. Der Movendokurs<a href="http://www.movendo.ch/de/kurse_vertrauensleute/detail.htm?VerdefID=217254" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> "Wirksame Lohnkontrollen - jetzt!"</a> zeigt wie es geht. Die Teilnehmenden erfahren die Fakten zur Lohngleichheit und zur Revision des Gleichstellungsgesetzes, machen sich vertraut mit Instrumenten auf politischer und betrieblicher Ebene, lernen die Methoden für Lohnkontrollen kennen und lernen Handlungsmöglichkeiten bei Verdacht auf Lohndiskriminierung. 
</p><p>Hotel Bern, Bern, 20. Juni 2016 </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4174</guid><pubDate>Mon, 07 Mar 2016 15:46:56 +0100</pubDate><title>AHVplus: Ein Stück ausgleichende Gerechtigkeit für Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ahvplus-ein-stueck-ausgleichende-gerechtigkeit-fuer-frauen</link><description>Schweizweite Gewerkschaftsaktionen zum Internationalen Tag der Frau</description><content:encoded><![CDATA[<p> In allen grösseren Städten der Schweiz verteilen die Gewerkschaftsfrauen heute, am internationalen Tag der Frau, einen<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/230707/2023-07-07-MK-SGB-Loehne-Beitrag-Veronique-Polito-Unia-De.pdf" class="download"> Flyer</a> für die Initiative AHVplus, die eine Stärkung der AHV verlangt. Mit Boxerinnen-Ikonen sind sie schweizweit auf den Strassen präsent und fordern: AHVplus - Mehr Punch für Frauen! Die SGB-Gewerkschafterinnen verweisen so auf die wichtige Rolle der AHV in der Altersvorsorge der Frauen. 
</p><p>Einzig in der AHV sind die Frauen den Männern gleichgestellt und erhalten gleich hohe Renten. Aus den Pensionskassen dagegen kriegen sie nur halb so viel Geld wie die Männer, 38 Prozent der Rentnerinnen leben gar nur von der AHV. Deshalb braucht es eine Stärkung der AHV.
</p><p> Frauen haben also ein besonderes Interesse daran, den Fokus in der Altersvorsorge weg von den Pensionskassen hin zur AHV zu verlagern. Die Gewerkschaftsfrauen bekämpfen zudem die ungerechte Erhöhung des Frauenrentenalters und weitere bürgerliche Abbaufantasien für die Altersvorsorge. Damit die Gleichstellung nicht nur während, sondern auch nach dem Erwerbsleben umgesetzt wird. 
</p><p>In der aktuellen Debatte geht zu oft vergessen, dass Frauen schon heute in der Altersvorsorge benachteiligt sind: Viele von ihnen können wegen Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüchen und niedrigen Löhne nicht genug ansparen für das Rentenalter - oder können, weil sie Angehörige pflegen, gar nicht bis 64 arbeiten. Was sie wiederum mit entsprechenden Rentenkürzungen zahlen. 
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4163</guid><pubDate>Mon, 29 Feb 2016 17:09:28 +0100</pubDate><title>Männer gegen Lohndiskriminierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/maenner-gegen-lohndiskriminierung</link><description>Es geht auch um Fairness</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 29. Februar 2016 haben sich sechs Nationalräte aus allen Parteien ausser der SVP mit einem <a href="http://aufruf-lohngleichheit.ch" target="_blank" rel="noreferrer">Appell für Lohngleichheit</a> an die Öffentlichkeit gewendet. Sie stehen ein für Lohngleichheit, für Fairness und für gleiche Chancen. Und dies nicht, weil sie selbstlos auf ihre geschlechtsbedingen Lohnprivilegien verzichten wollen. Sondern, weil sie verstanden haben, dass Lohndiskriminierung ein gesellschaftliches Problem, das alle betrifft und das wir alle gemeinsam bekämpfen müssen. Diese sechs Männer haben einen mutigen Schritt getan. 
</p><p>Die Zahlen zu Lohnungleichheit, die das Bundesamt für Statistik am 18. Februar publiziert hat, geben den Politikern Recht: Zwar hat es in einzelnen Branchen kleine Verschiebungen gegeben, doch nach wie vor haben wir es in der Textilindustrie mit Lohnunterschieden von 25 Prozent, in der Finanzbranche von gar über 30 Prozent zu tun (LSE, BFS 2016). In der Detailanalyse wird sich zeigen, wie gross der unerklärte Anteil diese Differenz ist. 
</p><p>Andere gleichentags veröffentlichte Zahlen zur Erwerbssituation von Frauen und Männern zeigen die Folgen der Lohnunterschiede. So arbeiten von den erwerbstätigen Frauen 59 Prozent Teilzeit, bei den Männern sind es bloss 16% (SAKE, BFS 2016). Eine Pensenreduktion oder gar der Verzicht auf Erwerbsarbeit tut halt weniger weh, wenn der Lohn nicht so recht einschenkt. Der Verzicht ist beidseitig: Frauen verzichten auf Lohn und Karriere, Männer verzichten als Familienernährer auf den regelmässigen, alltäglichen Kontakt mit den Kindern. Wir alle kennen daraus resultierende Scheidungstragödien: Mütter und Kinder in der Armutsfalle, Väter, die ihre Kinder nur an vereinzelten Wochenenden treffen. 
</p><p>Aber auch wenn es zwei Einkommen braucht, um eine Familie zu ernähren, haben Männer jedes Interesse daran, dass Frauen einen fairen Lohn erhalten: Was den Frauen fehlt, fehlt im Familienportemonnaie. 
</p><p>Und ja, last but not least, geht es um Fairness. Es geht darum, dass gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt wird - unabhängig vom Geschlecht. Die Freude am eigenen Einkommen ist grösser, wenn man(n) weiss, dass auch die Kollegin einen fairen Lohn bekommt. Der Männerbonus im Erwerbsleben hat ausgedient. Männer und Frauen, links und rechts, setzen sich ein für Lohngleichheit! </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4115</guid><pubDate>Mon, 15 Feb 2016 09:39:15 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: Weg von der Freiwilligkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-weg-von-der-freiwilligkeit</link><description>Der SGB fordert verpflichtende Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst in seiner Stellungnahme zur Revision des Gleichstellungsgesetzes, dass der Bundesrat nach langem Zusehen endlich verbindlichere Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung ergreifen will, fordert jedoch ein entschiedeneres Durchgreifen. Bei genauem Hinsehen belässt es der Entwurf des Bundesrats bei der Freiwilligkeit, die schon beim Lohngleichheitsdialog nicht zum Ziel geführt hat: Die Unternehmen sollen zwar ihre Lohnsysteme auf Diskriminierung analysieren, haben jedoch keine Sanktionen zu befürchten, wenn sie dies nicht tun oder wenn sie Lohndiskriminierungen entdecken und nicht beheben.
</p><p>Der SGB kann eine solche Durchsetzung des Gleichstellungsgesetzes nach dem Lustprinzip nicht akzeptieren. "Kä Luscht" ist hier keine Option. Er fordert deshalb, dass der Staat gemeinsam mit den Sozialpartnern die Verantwortung für die Umsetzung des Verfassungsauftrags Lohngleichheit übernimmt: Die Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen muss für alle Unternehmen gelten und durch eine entsprechende Behörde durchgesetzt werden. Der im Entwurf vorgeschlagene Verzicht auf Sanktionen bei Gesetzesverletzungen ist juristisch in sich widersinnig. Der SGB verlangt, dass der Bundesrat dieses Paradox korrigiert. Ebenso müssen die Gewerkschaften in einer tripartiten Kommission auf Bundes- sowie im Rahmen der Kontrollen auf Betriebsebene bei der Umsetzung des Gesetzes einbezogen werden.
</p><p>Der SGB erwartet, dass der Bundesrat mit der Gesetzesrevision die Chance packt, entschieden gegen den verfassungswidrigen Zustand vorzugehen und Lohngleichheit nicht mehr als freiwilliges Schönwetterprogramm zu behandeln.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Regula Bühlmann; Zentralsekretärin SGB 031 377 01 12 oder 076 200 90 89 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4107</guid><pubDate>Thu, 11 Feb 2016 14:20:21 +0100</pubDate><title>Mehr Fairness statt neue Ausbeutung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-fairness-statt-neue-ausbeutung</link><description>Die Lücke in der Care-Arbeit wird immer grösser</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Pflege und Betreuung sind je länger je weniger gesichert. Prekäre Jobs nehmen zu. Deshalb muss der Staat hier mehr investieren - die Männer auch. </p><p>Obwohl immer mehr Frauen erwerbstätig sind, leisten sie auch heute noch einen Grossteil der unbezahlten Arbeit - Pflege- und Betreuungsleistungen nicht nur für Kinder, sondern auch für ältere und kranke Angehörige. Diese Arbeit, unter dem Begriff Care zusammengefasst, ist ein blinder Fleck in der Ökonomie. Solange sie gratis geleistet wird, taucht sie in den Wirtschaftsstatistiken gar nicht erst auf. Kommt dazu, dass die Care-Arbeit nicht der in der Ökonomie allgegenwärtigen Effizienzlogik gehorcht: Wir können zwar immer schneller Autos produzieren, aber nicht effizienter Kinder trösten oder Kranke pflegen. 
</p><h3>Lücke in der Versorgung </h3><p>Frauen sind jedoch nicht mehr bedingungslos bereit, diese Arbeit zu übernehmen und das finanzielle Risiko zu tragen. Während unsere Lebenserwartung steigt und die Care-Arbeit an Bedeutung zunimmt, verzichten je länger je weniger Frauen auf einen eigenen Lohn und finanzielle Absicherung, um sogenannte Liebesarbeit zu leisten. Und Männer übernehmen nicht in dem Mass mehr unbezahlte Arbeit, wie Frauen bezahlte übernehmen. In der Versorgung von Kindern und Pflegebedürftigen ist eine Lücke entstanden. Sie wird grösser werden, wenn wir nicht Gegensteuer geben. 
</p><h3>Mangelhafter Schutz für Care-Migrantinnen </h3><p>Institutionen wie Kitas, Spitäler und die Spitex können diese Lücke schon jetzt nicht mehr schliessen. Gerade die Pflege älterer und kranker Menschen wird unter dem Spardruck zunehmend wieder ins Private abgedrängt. In die Bresche springen wiederum Frauen: Care-Migrantinnen lassen ihre eigenen Familien zurück, um sich hier unter prekären Arbeitsbedingungen und zu einem miserablen Lohn rund um die Uhr um "fremde Angehörige" zu kümmern. Schwarzarbeit ist an der Tagesordnung, Privatsphäre und Freizeit sind in solchen Arrangements meist Fremdwörter. Obwohl die Schweiz das Übereinkommen 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) "Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte" ratifiziert hat und der Bundesrat in einem Bericht Handlungsbedarf eingesteht, ist die Care-Arbeit gegen Bezahlung immer noch nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt. Dadurch fehlt den Care-Angestellten ein effektiver Schutz ihrer Gesundheit und persönlicher Integrität. 
</p><h3>Kaum Schutz - trotz ratifiziertem IAO-Übereinkommen </h3><p>Bei entlohnter Care-Arbeit ist die Gefahr von Ausbeutung, Gewalt, Sozial- und Lohndumping beträchtlich. Deshalb verlangt das Übereinkommen 189 der IAO, dass Hausangestellte arbeits- und sozialrechtlich den übrigen Angestellten gleichgestellt werden. Verbesserungen seien vor allem hinsichtlich Arbeitszeit, soziale Sicherheit und Arbeitsbedingungen (Minimalstandards bei Arbeitssicherheit und psychischem und physischem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) nötig. Insbesondere müssen so die weiblichen Care-Angestellten vor (sexuellem) Missbrauch, Belästigung und Gewalt geschützt werden. In der Schweiz werden diese Erfordernisse trotz Ratifikation des Übereinkommens noch nicht genügend implementiert: So können z.B. Arbeitsinspektorate keine Besuche an Arbeitsplätzen von Care-Angestellten in den Haushalten machen. 
</p><h3>Staat muss mehr investieren </h3><p>Die Schweiz muss sich klar werden, dass Care-Arbeit keine private Angelegenheit ist, sondern eine gesellschaftlich notwendige Aufgabe, ohne die die Wirtschaft zusammenkracht. Wir brauchen dringend eine Umverteilung: Die Allgemeinheit muss Verantwortung übernehmen und Ressourcen investieren - in Kinderbetreuungsplätze, Pflegeeinrichtungen aber auch in die Versorgung zu Hause. Bezahlte Care-Arbeit muss dem Arbeitsgesetz unterstellt werden. Geregelte Arbeits- und Ruhezeiten sowie existenzsichernde Mindestlöhne sind dabei zwingend. Den Rest müssen Frauen und Männer fair aufteilen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4090</guid><pubDate>Wed, 03 Feb 2016 15:15:56 +0100</pubDate><title>Diese Rosine geben wir nicht her!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/diese-rosine-geben-wir-nicht-her</link><description>Frauenrentenalter 64 ist keine Rosinenpickerei </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Frauen wollen Gleichstellung. Also sollen sie gefälligst auch Militärdienst leisten und bis 65 Jahre arbeiten. So die angeblich wertneutralen Gleichheitsmacher/innen - die nicht merken, auf welch schiefer Ebene sie argumentieren. </p><p>Wir seien Rosinenpickerinnen, für welche die Gleichstellung bei den eigenen Privilegien aufhöre. Wie bitte: Frauen in der Altersvorsorge privilegiert? - Das ruft nach Fakten.
</p><h3> Ungleichheit zuvor schlägt voll auf Rente durch </h3><p>Fakt ist: Frauen verrichten wesentlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer und verdienen für die bezahlte Arbeit erst noch weniger. Dies hat nicht nur Folgen für die finanzielle Situation von Frauen im Erwerbsalter, sondern auch für die Altersvorsorge: 38 Prozent der Rentnerinnen leben allein von der AHV, bei den Rentnern ist es mit 19 Prozent nur die Hälfte. Die Rente aus der zweiten Säule ist für Frauen im Schnitt halb so hoch wie diejenige der Männer, ihr angespartes Kapital beträgt gar nur ein Drittel desjenigen der Männer. Von Privilegien für Frauen kann also in der Altersvorsorge keine Rede sein. Vielmehr zahlen sie auch im Alter noch den Preis für das gesellschaftliche Ungleichgewicht. 
</p><h3>Angehörige pflegen </h3><p>Kommt hinzu, dass es für viele Frauen heute schon kaum möglich ist, bis 64 im Erwerbsleben zu bleiben: Ein Jahr vor dem ordentlichen Pensionsalter sind nur noch 41 Prozent erwerbstätig. Viele sind entweder krank oder ausgepumpt davon, jahrzehntelang den Job mit der Haus- und Familienarbeit zu vereinbaren. Die restlichen müssen ihr Pensum reduzieren resp. ganz aufgeben, um kranke und alte Angehörige zu pflegen. Stellen für Frauen, die nach einer Betreuungs- oder Pflegeauszeit wieder Arbeit suchen, gibt es kaum. Da bleibt oft nur noch die vorzeitige Pensionierung mit den entsprechenden Rentenkürzungen. Frauen haben aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung auch ein deutlich höheres Risiko zu verwitwen als die Männer. Entsprechend werden sie im hohen Alter sehr viel seltener durch ihren Partner gepflegt, als dies umgekehrt der Fall ist. Dies hat Pflege- und weitere Kosten zur Folge, die schnell mal in die Armut führen können. 
</p><h3>Nur magere Kompensation </h3><p>Alles in allem ist das tiefere Frauenrentenalter eine magere Kompensation für drei Fakten. Dass Frauen im Erwerbsleben häufig zurückstecken, um ihre Eltern, Ehemänner, Kinder und Enkelkinder zu betreuen; dass sie häufig Ergänzungsleistungen beziehen müssen, weil sie von der Rente nicht leben können; und dass ältere Frauen auf dem Arbeitsmarkt eigentlich gar nicht mehr gewollt sind. Frauenrentenalter 65 führt mehr Frauen in die Armut und ist inakzeptabel, solange die Gleichstellung nicht verwirklicht ist. Daran festzuhalten, ist keine Rosinenpickerei. Frauenrentenalter 64 ist die Rosine, die wir nicht aus den Händen geben, bis wir die Hälfte des Kuchens haben. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4071</guid><pubDate>Tue, 26 Jan 2016 10:30:38 +0100</pubDate><title>Diskriminierende und veraltete Sicht der Ehe </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/diskriminierende-und-veraltete-sicht-der-ehe</link><description>SGB sagt NEIN zur Volksinitiative «Heiratsstrafe»  </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die CVP-Initiative "Heiratsstrafe abschaffen" gibt vor, für verheiratete Paare die Steuern zu senken. Sie definiert die Ehe jedoch sehr altertümlich und diskriminiert Lesben und Schwule. Eine Öffnung der Ehe für alle würde versperrt. Und der Einnahmeverlust für den Bund wäre beträchtlich. Deshalb lehnt der SGB das Begehren klar ab.</p><p>Die Initiative "Heiratsstrafe abschaffen" will die angebliche Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundesteuer abschaffen. Dabei definiert sie in der Verfassung die Ehe als die "auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau". Für homosexuelle Paare würde damit der Anspruch auf gleiches Recht bei der Ehe in weite Ferne verschwinden. "Damit dreht die Initiative das Rad zurück und torpediert die entsprechenden parlamentarischen Bemühungen", kommentiert Max Krieg, Präsident der Kommission LGBT (Lesben, Gay, Bisexuelle und Transmenschen) des SGB. Krieg weiter: "Eine repräsentative Umfrage vom November 2015 hat gezeigt, dass 70% der hiesigen Bevölkerung eine solche Öffnung der Ehe befürworten." In der Tat: Die Formen von Ehe und Familie sind heute viel offener als die Definition der CVP-Initiative.</p><p>Auch das Ehe- und Familienrecht entwickelt sich auf der ganzen Welt in Richtung Öffnung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte etwa hat befunden, dass auch homosexuelle Paare ein Recht auf Familie haben. Und der oberste Gerichtshof in den USA hat kürzlich entschieden, dass die einzelnen Staaten Ehen von Personen gleichen Geschlechts nicht mehr verbieten dürfen.</p><h3>Einheit der Materie nicht gegeben</h3><p>Ein anderes Problem der Initiative: Sie verletzt die sogenannte Einheit der Materie, indem sie zwei Themen mischt. Sie verunmöglicht es dem Volk, über zwei separate Fragen auch separat zu entscheiden: über das Steuerwesen einerseits und die Öffnung der Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare andererseits. Diese Koppelung, die nur ein doppeltes Ja oder ein doppeltes Nein zulässt, ist unsauber, geradezu manipulativ. Sie lässt keine differenzierte Stimmabgabe zu.</p><h3>Steuergeschenk nur für gut Verdienende</h3><p>Die Rechte behauptet, die "Heiratsstrafe" in ihrer fiskalischen Form sei ausgeprägt. Das ist masslos übertrieben. Max Krieg führt aus, warum: "Nur gerade 80 000 verheiratete Paare aus den bestsituierten Kreisen würden von Massnahmen profitieren, die man durchaus als Steuergeschenk für Reiche bezeichnen könnte." Aufgrund eines Entscheides des Bundesgerichtes hat nämlich die Mehrheit der Kantone die Benachteiligung Verheirateter aus dem Steuerwesen getilgt und dazu das Splitting eingeführt. Beim Bund würde die Initiative jedoch weitere Steuerausfälle in der Grössenordnung von ca. 1,3 bis 2,3 Milliarden Franken verursachen. Das ist happig und ungerecht, wie auch Max Krieg findet. "Dann wird wieder bei der Bildung, beim Sozialen, bei den öffentlichen Diensten gespart. In Zeiten, in denen sich beim Bund ein Sparpaket an das andere reiht, noch dessen Einnahmen abzuwürgen, ist desaströs."</p><h3>Quer zur Zeit</h3><p>Hebt man seinen Blick auch nur ein wenig über die nationalen Grenzen, stellt man rasch fest, wie rückständig die Initiative ist. Zahlreiche Länder, etwa Frankreich, Portugal, Spanien, Irland oder die skandinavischen Staaten, haben die Ehe unabhängig der sexuellen Orientierung für alle ermöglicht. Max Krieg: "Die Schweiz wäre in Westeuropa das einzige Land, das ein Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare verankerte."</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gleichstellung von LGBT</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3982</guid><pubDate>Mon, 30 Nov 2015 09:17:57 +0100</pubDate><title>Mindestlohnkampagne trägt Früchte – Weitere Lohnfortschritte sind nötig </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohnkampagne-traegt-fruechte-weitere-lohnfortschritte-sind-noetig</link><description>Der SGB zur Lohnstrukturerhebung 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Lohnstrukturerhebung LSE 2014 sind diverse positive Entwicklungen sichtbar. Aufgrund der Mindestlohnkampagne des SGB für einen Mindestlohn von 4000 Franken haben zahlreiche Firmen die unteren Löhne angehoben. Im Tieflohnbereich resultierte 2010-2014 ein Reallohnzuwachs von 7.1 Prozent. Grundsätzlich positiv ist weiter, dass der Lohnunterschied zwischen den Frauen und den Männern abgenommen hat. Auch hier trugen die gewerkschaftlichen Aktivitäten gegen die Lohndiskriminierung Früchte. Last but not least stiegen die mittleren Reallöhne (Median) der Arbeitnehmenden ohne Kaderfunktion von 2012 bis 2014 real um 2.5 Prozent. Angesichts der Frankenüberbewertung und den damit verbundenen Forderungen nach Lohnsenkungen oder Lohnzurückhaltung lässt sich dieses Ergebnis sehen.
</p><p>Zweifelhaft ist der in der LSE ausgewiesene Lohnrückgang bei den obersten 10 Prozent (Dezilgrenze). Das kontrastiert nicht nur zu den Nachrichten aus den Teppichetagen, sondern auch zur AHV-Statistik. Die AHV-Statistik des Bundesamtes für Sozialversicherungen weist bei den obersten 10 Prozent für 2012 bis 2013 eine stabile Entwicklung aus.
</p><p>Trotz diesen Positiventwicklungen ist der Handlungsbedarf nach wie vor gross. Es braucht</p><ul><li>&nbsp;mehr Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit guten Mindestlöhnen. Heute ist in der Schweiz nur rund die Hälfte der Arbeitnehmenden durch GAV geschützt. Positiv sind die neuen GAV bei den Tankstellenshops und bei den Callcentern. </li></ul><ul><li>wirksame Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung der Frauen. Konkret: konsequente Lohnüberprüfungen, die sozialpartnerschaftlich begleitet werden. Die Vorschläge des Bundesrates allein werden das Diskriminierungsproblem nicht lösen. </li></ul><ul><li>Reallohnerhöhungen in Branchen mit Lohnrückstand – bspw. im Ausbaugewerbe. Hier sanken die Reallöhne 2012-2014 sogar leicht, obwohl die Firmen gute Geschäfte machten.</li></ul><ul><li>eine Verstärkung der Massnahmen zur Durchsetzung der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne bzw. gegen Lohndumping. Prioritär sind mehr Kontrollen, bessere Durchsetzungsinstrumente (konsequente Verhängung von Arbeitsunterbrüchen) sowie ein Berufsregister, in dem ausgewiesen wird, welche Firmen bei den Kontrollen sauber waren. Das entspricht auch einem Bedürfnis der grossen Bauherren. </li></ul><h5>Auskünfte &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/vzaeq_erw_quote.png">Redebeitrag Daniel Lampart</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2396</guid><pubDate>Thu, 19 Nov 2015 13:22:00 +0100</pubDate><title>Avenir Suisse definiert Diskriminierung neu! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/avenir-suisse-definiert-diskriminierung-neu</link><description>Ein Abwehrgeschreibsel </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Am 18. November – also „zufälligerweise“ am gleichen Tag wie der bundesrätliche Vorschlag zur Lohngleichheit – hat Avenir Suisse ein Papier publiziert, das neue Ideen zur Gleichstellung liefern soll, jedoch schlussendlich alten Wein in neuen Schläuchen serviert. Sachlich soll die Analyse sein – anscheinend im Gegensatz zum Diskurs des BFS und des Bundes -, doch was uns Avenir Suisse hier vorsetzt, hat mit Sachlichkeit und Wissenschaftlichkeit herzlich wenig zu tun. Gut, namhafte Studien und AutorInnen werden zitiert, was ein vielversprechender Anfang ist. Die Schlüsse, die Marco Salvi und Co. daraus ziehen, muten jedoch zuweilen mehr als abenteuerlich an. </p><p class="Text">Ein Grundproblem des Papiers ist die unsorgfältige Auseinanderhaltung der verschiedenen Ebenen und Kategorien: Die Autorinnen und Autoren vermischen Aussagen zur Lohnstrukturerhebung - einer Analyse der Gesamtwirtschaft ohne juristische Implikationen - mit solchen zu Analysen von Einzelunternehmen; ebenso wenig unterscheiden sie zwischen Medianlohn und Durchschnittslöhnen, und zuweilen geraten ihnen auch erklärte und unerklärte Lohnunterschiede durcheinander – obschon sie Lohnunterschiede doch gerade erklären wollen. Qualifizierte Aussagen sind natürlich auf Basis dieses Kuddelmuddels nicht zu erwarten. </p><p class="Text">Nun aber zur Kernaussage des Papiers: Frauen sind an der Lohnungleichheit selber Schuld – nichts Neues. Neu ist jedoch die Definition, die uns Avenir Suisse zur Diskriminierung bietet: Die Arbeitgeber sind weder frauenfeindlich noch wollen sie Frauen schlechter bezahlen. Also kann es ja nicht Diskriminierung sein. Und was machen wir mit stereotypen Erwartungshaltungen, Vorurteilen und „pauschalen Erwartungen bezüglich der Wertvorstellungen der Frauen und deren künftigem Erwerbsverhalten“ (S. 31)? „Neben der eindeutigen, mit expliziter Aversion und grober Ausgrenzungsabsicht verbundenen Diskriminierungsneigung ist diese implizite, a priori unbeabsichtigte und durch die Arbeitgeber realistischerweise kaum zu vermeidenden Benachteiligung aus Sicht des Individuuums problematisch“ (S. 30). Aber nicht weiter schlimm, denn solche Schubladisierungen finden „bei jeder Anstellung fast notwendigerweise statt“ (S. 30). Also, Problem vom Tisch, resp. nicht zu vermeiden – staatliches Handeln unnötig. Und wir haben gelernt: Ist es Absicht, handelt es sich um Diskriminierung; fehlt die Absicht, ist es unternehmerische Freiheit, ein Kollateralschaden, jedenfalls nid bös gmeint…</p><p class="Text">Nicht nachvollziehbar ist, dass die Medien diesem unwissenschaftlichen Abwehrgeschreibsel mindestens so viel Gewicht geben wie den zwei ebenfalls am 18. November publizierten Studien des Bundes, die ähnliche Fragen mit wissenschaftlichen Methoden aufgreifen: Die Universität St. Gallen, INFRAS und die FHNW haben untersucht, ob der Markt bei Lohngleichheit spielt und ob die Methoden, mit denen die Lohndifferenz analysiert wird, erhärtet sind. Die Resultate sind erfreulich und bisweilen auch eine positive Überraschung: Der Markt versagt, die Methoden funktionieren und zwei Drittel der befragten Unternehmen begrüssen staatliche Massnahmen. Ausserdem hat die Hälfte der Unternehmen, die ihre Löhne analysiert haben, anschliessend Anpassungen durchgeführt. Packen wir es also an, ohne uns durch pseudowissenschaftliche Auftragsstudien vom Weg zur Lohngleichheit abbringen zu lassen! </p><p class="Text">Und bezüglich der Forderung von Avenir Suisse, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern: Noch so gern! Das eine tun und das andere nicht lassen! </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2394</guid><pubDate>Wed, 18 Nov 2015 12:28:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: Erster Schritt, Frauen brauchen mehr!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-erster-schritt-frauen-brauchen-mehr</link><description>Der Vernehmlassungsvorschlag des Bundesrats zur besseren Durchsetzung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vernehmlassungsvorschlag des Bundesrats zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit ist ein Schritt in die richtige Richtung, liegt aber unter den Erwartungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Damit 35 Jahre nach Einführung des Verfassungsauftrags das diskriminierende Lohngefälle zwischen Männern und Frauen endlich effizient angegangen wird, braucht es schärfere Massnahmen. 
</p><p>Lohndiskriminierung ist eine Tatsache. Dies belegen die gleichzeitig mit der Vernehmlassungs-botschaft veröffentlichte Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) sowie der Bericht zum Postulat Noser "Erhebung der Lohngleichheit. Verbesserung der Aussagekraft" eindrücklich. Gemäss der RFA besteht bei der Lohngleichheit ein Marktversagen. Auch zeigen die Berichte, dass 50 Prozent der Firmen, die ihre Lohnstrukturen auf Diskriminierung untersuchen liessen, in der Folge ihre Lohnsysteme angepasst haben. 
</p><p>Die RFA-Autorinnen und -Autoren kommen zum Schluss, dass an staatlichen Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit kein Weg vorbeiführt. Der SGB teilt diese Einschätzung, zusammen mit 12'000 Menschen, die am 7. März 2015 auf dem Bundesplatz gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit forderten. Doch auch die Wirtschaft ist bereit für die Umsetzung des Verfassungsauftrags: Zwei Drittel der in den zwei Studien befragten Unternehmen sprechen sich für staatliche Massnahmen aus. 
</p><p>Der SGB erwartet vom Bund ein entschiedeneres Vorgehen gegen Lohndiskriminierung: Neben internen Kontrollen und deren Überprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip braucht es Stichproben, die aufzeigen, ob die Lohnanalysen korrekt durchgeführt worden sind. Zudem braucht es staatliche Handlungsmöglichkeiten, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird. Die vorgeschlagene Variante mit Meldepflicht und schwarzer Liste muss deshalb zwingend umgesetzt werden. Zusätzlich müssen Unternehmen, die ihre Lohnpraxis nicht auf Diskriminierungen überprüfen oder solche nicht beheben, sanktioniert werden können. 
</p><p>Zentral ist auch der Einbezug der Gewerkschaften: Es genügt nicht, dass Gewerkschaften fakultativ zur Kontrolle beigezogen werden können, wie der Entwurf dies vorsieht. Vielmehr müssen die Lohnüberprüfungen zwingend sozialpartnerschaftlich begleitet werden - einerseits innerhalb der Betriebe, wie dies schon im Lohngleichheitsdialog der Fall war, andererseits aber auch auf Bundesebene, wo eine tripartite Kommission die Behörde bei der Umsetzung des Gesetzes begleiten muss. Denn nur mit maximaler Transparenz gegenüber Arbeitnehmenden und ihrer Vertretung ist Lohngleichheit nachhaltig umzusetzen.
</p><h5>Auskünfte: </h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2379</guid><pubDate>Mon, 02 Nov 2015 09:35:00 +0100</pubDate><title>Grundsätzliches Umdenken nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/grundsaetzliches-umdenken-noetig</link><description>Vereinbarkeit kommt nur langsam voran

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Schon lange fordert der SGB echte Fortschritte in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Seit dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative realisieren auch Wirtschaftskreise langsam Nachholbedarf. Jetzt sollen teuer ausgebildete Frauen ihre Fähigkeiten nicht mehr „daheim“ verschwenden, sondern den Wirtschaftskarren aus dem Sumpf des Fachkräftemangels ziehen. Doch die Sache stockt. Denn: zu viel kosten darf sie nicht. </p><p>In Sachen Vereinbarkeit ist ein grundsätzliches Umdenken nötig: Familie ist nicht Privatsache, Care-Arbeit ist ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor und Aufgabe der öffentlichen Hand. Die faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit auf Frauen und Männer muss endlich Realität werden. Das neo-konservative Modell „Er Vollzeit, sie ein kleines Teilzeitpensum“, das sich als Schweizer Besonderheit so hartnäckig hält, ist eine Sackgasse: Es bedeutet finanzielle Abhängigkeit für die Frauen und die Last der Verantwortung als Haupternährer für die Männer. Dass dieses Modell noch strukturell begünstigt wird durch Krippentarife und eine Steuerpraxis, die ein höheres Erwerbspensum von Frauen bestrafen, indem sie das Zusatzeinkommen gleich wieder auffressen, ist skandalös. 
</p><h3>Care-Arbeit aufwerten</h3><p>Die Gesellschaft muss sich endlich bewegen: &nbsp;Erwerbsarbeit von Frauen sowie unbezahlte Arbeit müssen aufgewertet werden. Solange ein Erwerbsausfall von Frauen dem Familienbudget weniger weh tut als derjenige von Männern, werden erstere zugunsten der unbezahlten Arbeit zurückstehen. Und solange Care-Arbeit nicht die gesellschaftliche Wertschätzung erfährt, die sie verdient, wird sie für Männer wenig attraktiv sein – ganz besonders, wenn es nicht mehr um die Kinderbetreuung geht, sondern um die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. 
</p><p>Die Erwerbsintegration von Frauen ist trotz der Hindernisse gestiegen. Gleichzeitig reduzieren die Männer ihre Erwerbspensen langsam. Dennoch findet die Umverteilung der unbezahlten Arbeit nicht in erster Linie von Frauen zu Männern statt. Vielmehr übernehmen andere Frauen diese Arbeit: Care-Migrantinnen lassen ihre eigenen Familien zurück, um sich hier unter prekären Bedingungen um unsere Angehörigen zu kümmern. 
</p><h3>Öffentliche Hand in der Pflicht</h3><p>Die Schweiz muss ihre Vereinbarkeitsprobleme hier und nicht auf dem Buckel von Frauen aus anderen Ländern lösen. Die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung, die der Bund nun zusätzlich versprochen hat, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Doch es ist nur ein Anfang: Die Kinderbetreuung muss genauso zum Service Public gehören wie die Bildung. Das Nebeneinander von kostenloser Schule und kostenpflichtiger schul- und familienergänzender Betreuung ist eine Fehlkonzeption. Vielmehr muss die öffentliche Hand die Mittel aufbringen, um flächendeckend bedürfnisgerechte, qualitativ hochstehende und für alle bezahlbare Bildungs- und Betreuungsangebote zu gewährleisten. Auch in der Betreuung älterer oder pflegebedürftiger Personen muss der Staat seine Verantwortung wahrnehmen. Das Zurückdrängen dieser Aufgaben ins Private, wie sie mit der neuen Pflegefinanzierung geschieht, ist definitiv der falsche Weg. Vielmehr muss die öffentliche Hand mit genügend Ressourcen dafür sorgen, dass Pflegebedürftige von ausgebildetem Personal zu guten Arbeitsbedingungen betreut werden. Damit Familien nicht mehr mangels finanziellen Mitteln zu halblegalen und prekären Lösungen greifen müssen und Migrantinnen ausgebeutet werden. 
</p><h3>Wir packen’s an </h3><p>Nötig sind auch Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten, die Männern und Frauen eine sozial abgesicherte Vereinbarkeit von Familie und Beruf erlauben. Der SGB und seine Frauenkommission sind bereit, solche Wege hin zu echter Gleichstellung weiter zu entwickeln, auf die vorhandenen Verhältnisse abzustimmen – und für ihre Umsetzung zu kämpfen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2372</guid><pubDate>Wed, 14 Oct 2015 15:03:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: Wovor habt ihr Angst?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-wovor-habt-ihr-angst</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>8.7%: So viel betrug 2012 der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern. Dieser ist potentiell diskriminierend, da er nicht durch objektive Faktoren wie Ausbildung, berufliche Stellung usw. begründet ist. 
</p><p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat seine Analyse zu den Lohnunterschieden 2012 am 21. August 2015 publiziert – wie immer nach der Lohnstrukturerhebung. Dieses Jahr ist jedoch alles ein wenig anders: Nachdem die Zahlen jahrelang zwar beunruhigten, jedoch nicht in Frage gestellt wurden, sorgen sie diesen Herbst für grössere Aufregung. Bürgerliche, Arbeitgeber, Vertreterinnen der Wirtschaft setzen alles daran, Zweifel an der Seriosität der Arbeit des BFS aufkommen zu lassen – fleissig sekundiert von den Medien, allen voran der NZZ. Selbsternannte Lohngleichheitsexperten dürfen die BFS-Analyse als Humbug bezeichnen und ihre eigenen Analysemethoden – die selbstverständlich jegliche Lohndiskriminierung verneinen - als die korrekten anpreisen. Der Arbeitgeberverband publiziert verzweifelt Studie um Studie. Die Nervosität ist mit Händen greifbar. 
</p><p>Abgesehen davon, dass die angepriesenen Methoden intransparent sind und ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit mehr als fragwürdig, drängt sich die Frage auf, wovor die Bürgerlichen eine derartige Angst haben, wenn sie das Gespenst „Lohnpolizei“ heraufbeschwören. Wer die Ankündigung des Bundesrats für eine Gesetzesvorlage zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung kennt, kann über dieses begriffliche Konstrukt nur lachen: Verlangt wird bloss eine regelmässige Überprüfung der firmeneigenen Lohnstruktur auf Diskriminierung, publiziert soll nur werden, ob das Unternehmen bestanden hat oder nicht, Details bleiben geheim. Wenn sogar dieses Bisschen Transparenz – die auch in Europa auf dem Vormarsch ist – den Bürgerlichen zu viel ist, lässt dies darauf schliessen, dass sie etwas zu verstecken haben. Die Arbeitgeber wollen sich weiterhin nicht in die Lohnkarten blicken lassen. Gleichzeitig behaupten sie, dass bei ihnen alles in Ordnung ist. Wenn dem tatsächlich so wäre, könnten sie der Gesetzesrevision ruhig entgegenblicken und sich ihre weisse Weste öffentlich nachweisen lassen. 
</p><p>Doch die Arbeitgeber schiessen lieber aus vollen Rohren gegen die anerkannte Methode der Regressionsanalyse und diffamieren deren Ergebnisse. Dies ist als Abwehrkampf gegen ein griffigeres Gesetz zu Lohngleichheit zu verstehen: Sie hauen den Sack und meinen den Esel. Damit sie nicht zugeben müssen, dass vielleicht tatsächlich ein Problem mit ihren Frauenlöhnen besteht. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2317</guid><pubDate>Mon, 24 Aug 2015 15:36:00 +0200</pubDate><title>Schluss mit der Pflästerlipolitik!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schluss-mit-der-pflaesterlipolitik</link><description>Der Bund muss bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Verantwortung übernehmen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Eigentlich wissen es alle: Ausserberufliche Verpflichtungen und Erwerbsarbeit müssen vereinbar sein. Dies ist nicht nur eine Frage der Familienfreundlichkeit, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es unsinnig, auf die Frauen zu verzichten, nur weil sie wegen der unbezahlten Familienarbeit beruflich zurückstecken müssen.
</p><p>Der SGB fordert schon lange Massnahmen wie bezahlbare und bedarfsgerechte Betreuungsangebote, eine Verkürzung der Normarbeitszeit, Unterstützung für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger sowie existenzsichernde Löhne. Doch es tut sich wenig. Das SECO beschränkt sich – notabene mit seiner Fachkräfteinitiative – auf eine Pflästerlipolitik: ein bisschen Geld in die Kinderbetreuung, ein bisschen Nachdenken über das Steuersystem.
</p><p>Kein Wunder, schiessen private Initiativen aus dem Boden - immerhin teilweise finanziell unterstützt vom Bund: Pro Familia lässt auf der Website <a href="http://www.familyscore.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.familyscore.ch</a> Unternehmen durch ihre Mitarbeitenden beziehungsweise Familienfreundlichkeit bewerten und kürt daraus die Sieger. Männer.ch ermutigt auf <a href="http://www.teilzeitmann.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.teilzeitmann.ch</a> Männer, ihr Arbeitspensum zugunsten der Familie zu reduzieren. Und auf <a href="http://www.papizeit.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.papizeit.ch</a> fordern Väter ihr Recht auf Vaterschaftsurlaub ein.
</p><p>Solche Initiativen sind sinnvoll und helfen, auf die Thematik aufmerksam zu machen sowie Druck auszuüben. Es bleibt jedoch der Verdacht, dass der Bund seine Verantwortung an Private delegiert. Dabei müsste gerade der Bund ein Interesse daran haben, die Missstände zu beheben, und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur obersten Priorität machen. Damit die Schweiz nicht mehr europäisches Schlusslicht bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bleibt. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2313</guid><pubDate>Fri, 21 Aug 2015 10:29:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit ist nur mit Kontrollen zu erreichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-ist-nur-mit-kontrollen-zu-erreichen</link><description>SGB-Kommentar zur BfS-Lohngleichheitsanalyse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern ist nach wie vor hoch: er betrug 2012 8.7%. Das sind 678 Franken pro Monat, die Frauen für gleichwertige Arbeit weniger verdienen als Männer. Diese neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik BfS bestätigen damit, was der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schon lange sagt: Die Lohndiskriminierung von Frauen kann nicht mit freiwilligen Massnahmen beseitigt werden. Es braucht Kontrollen.
</p><p>Der SGB fordert, dass der Bundesrat im Rahmen der angekündigten Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) verbindliche Massnahmen festlegt: Unternehmen sollen ihre Löhne regelmässig auf Diskriminierung überprüfen und die Ergebnisse im Sinne der Transparenz publizieren. Zudem soll eine tripartite Kommission diese Kontrollpflicht durchsetzen sowie Verstösse oder Lohndiskriminierung sanktionieren können. 
</p><p>Wie die grösste Demo für Lohngleichheit am 7. März mit 12'000 Teilnehmenden gezeigt hat, ist ein grosser Teil der Bevölkerung nicht mehr bereit, diskriminierende Löhne hinzunehmen, und fordert griffige Massnahmen. Denn Lohnungleichheit bedeutet, dass Frauen im Alter weniger Rente erhalten und im erwerbstätigen Lebensabschnitt wegen dem tieferen Lohn eher die unbezahlte Familienarbeit übernehmen. 
</p><p>Doch auch die erklärbaren Lohnunterschiede zeugen von Ungerechtigkeit: Frauen sind in Tieflohnjobs übervertreten, wie die heute veröffentlichten Zahlen zeigen. Fast 20 Jahre nach der Einführung des Gleichstellungsgesetzes gibt es im beruflichen Alltag noch immer keine Gleichstellung von Frauen und Männern. Neben der Lohndiskriminierung haben Frauen schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sind bei Weiterbildungen benachteiligt und mit der Unterbewertung ihrer Berufe konfrontiert. Tatsachen, welche die Lohndifferenz noch vergrössern. 
</p><p>Deshalb fordert der SGB neben Lohntransparenz eine gesellschaftliche Aufwertung der Arbeit, die hauptsächlich von Frauen verrichtet wird. Zudem fordert er bezahlbare Betreuungseinrichtungen, die eine Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuungsaufgaben ermöglichen. Es ist Zeit, das Gleichstellungsgesetz ohne Wenn und Aber umzusetzen - Lohnkontrollen sind der nächste Schritt. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Regula Bühlmann, für Gleichstellung zuständige SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2286</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2015 14:28:00 +0200</pubDate><title>Es muss und wird weitergehen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-muss-und-wird-weitergehen</link><description>10 Jahre Mutterschaftsurlaub</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 1. Juli 2005 ist in der Schweiz nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen der Mutterschaftsurlaub eingeführt worden. Die SGB-Frauenkommission feierte heute diesen Geburtstag öffentlich auf dem Bundesplatz. Für die SGB-Frauen sind nach 10 Jahren nun weitere Fortschritte im Schutz von Mutter- und Elternschaft sowie in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nötig. Die Kommission stellt fest, dass viele Branchen und Betriebe die seinerzeitige Entlastung durch die Einführung der Erwerbsersatzlösung (EO) nicht dazu genützt hatten, um diesen Urlaub über das gesetzliche Minimum (14 Wochen zu 80 % entschädigt) hinaus zu verbessern. Die SGB-Frauen fordern deshalb</p><ol><li>18 Wochen Mutterschaftsurlaub zu 100 % bezahlt: Ein Erwerbsersatz von 80% reicht gerade für Frauen mit tiefen Löhnen unter Umständen nicht, um die Lebenskosten zu decken. 18 Wochen fordert auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO).</li><li>einen Vaterschaftsurlaub und Elternzeit: Eine faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern ist nur möglich, wenn Väter schon früh ihren Platz als Bezugspersonen ihrer Kinder einnehmen können. Der SGB fordert einen 8-wöchigen Vaterschaftsurlaub sowie eine 24-wöchige Elternzeit. Letztere sollen die Eltern paritätisch zwischen sich aufteilen.</li><li>Vorgeburtliche Regelungen, damit Schwangere bei Bedarf ein gesichertes Anrecht auf einen entschädigten Urlaub haben.</li></ol><p>Diese Lösungen werden den ausgewiesenen Bedürfnissen der Familien gerecht. Sie stellen zudem einen wesentlichen Schritt dar, dass die Schweiz hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht weiterhin die Rolle des europäischen Schlusslichts spielt. 
</p><h5 class="GliederungText" style=" margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt">Auskünfte</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076&nbsp;200 90 89</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2266</guid><pubDate>Fri, 12 Jun 2015 11:28:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: Schweiz hat den Anschluss verloren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-schweiz-hat-den-anschluss-verloren</link><description>SGB-Tagung zum 14. Juni fordert rasch verbindliche Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Fast ein Vierteljahrhundert nachdem die Frauen für die Gleichstellung gestreikt haben, droht die Schweiz bei der Lohngleichheit den Anschluss ans Ausland zu verlieren. Das machte eine SGB-Tagung anlässlich des 24. Jahrestages des Frauenstreiks von 1991 deutlich.</p><p>Mit einem geschlechtsspezifischen Lohnunterschied von 18.9% liegt die Schweiz heute weit über dem OECD-Schnitt von 15.2% und belegt auch europaweit einen der hintersten Ränge. Im Klartext verdienen Frauen in der Schweiz heute immer noch fast ein Fünftel weniger als ihre Kollegen. An der SGB-Tagung forderten Referentinnen, Referenten und Podiumsteilnehmende deshalb von der Politik, dass diese rasch verbindliche Massnahmen samt Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten umsetzt, damit die Schweiz nicht den Anschluss ans europäische Ausland verliert.
</p><p>Länder wie Schweden, Österreich und Belgien verringern die Lohnungleichheit schon jetzt erfolgreich mit staatlichen Kontrollen und Massnahmen zur Lohntransparenz. Weitere Staaten wie Deutschland folgen. Das in der Schweiz entwickelte Instrument Logib erlaubt Unternehmen eine einfache Überprüfung ihrer Löhne auf Diskriminierung und ist inzwischen europaweit im Einsatz: Deutschland, Luxemburg, Finnland, Polen, Grossbritannien, Frankreich und Portugal verwenden Logib. Entsprechend geht in der EU die Lohndifferenz zurück, von 17.3% 2008 auf 16.2% 2011. In der Schweiz hingegen hat die Lohnungleichheit von 2010 auf 2012 gar wieder zugenommen.
</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es höchste Zeit, dass die Schweiz rasch handelt. Immerhin ist eine entsprechende Gesetzesrevision geplant. Die mit über 60 Teilnehmenden gut besuchte SGB-Tagung "Wirksame Lohnkontrollen - jetzt!" stellte diese vor, bot aber auch Raum für weitergehende Forderungen und Ansätze zur Bekämpfung der Lohnungleichheit. Für SGB-Zentralsekretärin Regula Bühlmann ist eine Kommission, die Verstösse gegen das Prinzip der Lohngleichheit mit Sanktionen ahnden kann, zwingend. Bühlmann betonte die zentrale Rolle der Gewerkschaften: "Der Staat muss Unternehmen verpflichten, ihre Lohnstruktur auf Diskriminierungen zu untersuchen. Die Gewerkschaften müssen auf Vertrags- und Unternehmensebene auf diskriminierungsfreie Lohnfestsetzungen achten und Einzelfälle überprüfen." Denn Einzelfalldiskriminierungen könnten auch in Unternehmen vorkommen, deren Gesamtlohnstruktur keine Diskriminierungen aufweist. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin Bereich Gleichstellungspolitik, 076 200 90 89</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><h5>Dokumentation</h5><ul><li>Jeanne Ramseyer: &lt;media 3207&gt;Warum braucht es jetzt staatliche Massnahmen zur Verwirklichung der Lohngleichheit?&lt;/media&gt;</li><li>Regula Bühlmann: &lt;media 3208&gt;Gewerkschaftliche Strategien für die Lohngleichstellung&lt;/media&gt;</li><li>Sylvie Durrer: &lt;media 3209&gt;Lohngleichheit: Wo stehen wir?&lt;/media&gt;</li><li>Oliver Schröter: &lt;media 3210&gt;Das Instrument Logib zur Kontrolle der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann&lt;/media&gt;</li><li>Marianne Schär Moser: &lt;media 3211&gt;Diskriminierungsfreie Lohnfestsetzung&lt;/media&gt;</li><li>Regina Stauffer: &lt;media 3212&gt;Lohnkontrollen im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis&lt;/media&gt;</li><li>Cathrine Laubscher: &lt;media 3213&gt;Gesamtarbeitsverträge und Lohnklagen im privaten Dienstleistungsbereich: Neue Handlungsmöglichkeiten durch Lohnkontrollen?&lt;/media&gt;</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2258</guid><pubDate>Wed, 03 Jun 2015 15:49:00 +0200</pubDate><title>Europa kann es und tut es</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/europa-kann-es-und-tut-es</link><description>Mit Lohntransparenz gegen Diskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Lohntransparenz hilft bei der Umsetzung der Lohngleichheit und liegt im Trend. Das zeigt ein Blick über die Grenzen, der für die Schweiz eigentlich Ansporn sein müsste, sich zu sputen. </p><p>Die EU empfiehlt ihren Mitgliedsstaaten, die ihrerseits für die Umsetzung der Lohngleichheit zuständig sind, die Transparenz von Lohnsystemen zu fördern. Eine Interfacestudie von 2013 stützt diese Empfehlung: Lohntransparenz hat eine präventive Wirkung, die durch staatliche Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten noch gesteigert werden kann. 
</p><h3>Schweden: alle 3 Jahre Gehälter überprüfen </h3><p>Verschiedene europäische Länder gehen diskriminierende Löhne mit griffigen gesetzlichen Massnahmen an. Sie fahren gut damit. So verlangt beispielsweise das schwedische Antidiskriminierungsgesetz von 2009, dass die Arbeitgeber alle drei Jahre eine Gehaltsüberprüfung vornehmen, um diskriminierende Lohnunterschiede zu beheben. Weiter müssen Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten unter Einbezug von Arbeitnehmendenorganisationen einen Aktionsplan für die Lohngleichheit erstellen. Schweden konnte so seit 2008 den Lohnunterschied um 1.7 Prozentpunkte auf 15.2% (2013) senken. 
</p><p>Auch Österreich verpflichtet die Unternehmen seit 2011 zur zweijährlichen Veröffentlichung von Berichten zur Lohnungleichheit. Diese ist in unserem Nachbarland rückläufig und konnte zwischen 2011 und 2012 um weitere 0.4 Prozentpunkte auf 18.2% verringert werden. 
</p><h3>Belgien: alle 2 Jahre Analyse der Gehaltsstruktur </h3><p>Belgien, das an sich schon eine tiefe Lohndifferenz (6.4% im Jahr 2012) aufweist, verabschiedete 2012 ein Gesetz zur Lohngleichheit. Dieses verlangt von den Unternehmen, dass sie Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen jährlich in einer Sozialbilanz darlegen und alle zwei Jahre eine vergleichende Analyse der Gehaltsstruktur von Frauen und Männern erstellen. Ergibt die Analyse diskriminierende Lohnunterschiede zuungunsten der Frauen, müssen die Unternehmen einen Aktionsplan dagegen ausarbeiten.
</p><p> Europaweit sind zurzeit weitere Bemühungen im Gange, die Lohngleichheit auf gesetzlicher Ebene griffig zu verankern. Zuletzt in den Schlagzeilen war Deutschland, das noch 2015 einen Gesetzesentwurf mit dem Ziel der Lohntransparenz vorlegen will. Jede Beschäftigte soll das Recht haben zu erfahren, nach welchen Kriterien ihre Tätigkeit eingestuft wird. Ausserdem sollen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten künftig über ihre Aktivitäten zur Umsetzung der Lohngleichheit berichten müssen. 
</p><h3>Schweiz: endlich handeln </h3><p>Die öffentliche Diskussion um gesetzliche Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung hierzulande blendet diese europäischen Trends aus. Sie vermittelt immer noch den Eindruck, dass die Schweiz mit der geplanten Gesetzesrevision riskantes Neuland betritt. Griffigere Massnahmen gegen ungleiche Frauen- und Männerlöhne seien wirtschaftsfeindlich und in der momentanen Situation der Frankenstärke sowieso nicht zu rechtfertigen.
</p><p> Dabei steht es der Schweiz gut an, in der Gleichstellungspolitik für einmal nicht als europäisches Schlusslicht dazustehen, wie dies schon beim Frauenstimmrecht der Fall war. Vielmehr muss sie nun schleunigst die Weichen stellen: Schon heute liegt sie mit dem geschlechtsspezifischen Lohnunterschied von 18.9% weit über dem OECD-Schnitt (15.2%). Sie belegt auch europaweit einen der hintersten Ränge. Will sie den Anschluss an Europa nicht verpassen, muss die Politik rasch verbindliche Massnahmen inklusive Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten umsetzen. 
</p><h5>Literatur:</h5><p><a href="http://www.oecd.org/gender/data/genderwagegap.htm" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">OECD-Daten</a> zu Lohndiskriminierung
</p><p><a href="http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/files/gender_pay_gap/140227_gpg_brochure_web_de.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">EU-Kommission:</a> Bekämpfung des Lohngefälles
</p><p><a href="https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/staat/gleichstellung/res-interface-d.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Interface-Studie</a> zu Kontroll- und Durchsetzungsinstrumenten
</p><p><a href="http://www.sgb.ch/uploads/media/79_BASS_Lohngleichheit.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window">SGB-Dossier 79</a>: Bekämpfung Lohndiskriminierung&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2234</guid><pubDate>Thu, 21 May 2015 12:07:00 +0200</pubDate><title>SGB begrüsst stärkere Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/sgb-begruesst-staerkere-unterstuetzung-der-familienergaenzenden-kinderbetreuung</link><description>Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erfreut über den Entscheid des Bundesrats, Anreize zu schaffen, damit Kantone, Gemeinden und auch Arbeitgeber mehr in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren. Für den SGB ist das ein wichtiger Schritt, damit in der Schweiz Beruf und Familie besser unter einen Hut gebracht werden können. Es ist der Beginn eines Prozesses, in dem nun auch die Kantone, Gemeinden und Arbeitgeber mitziehen müssen.
</p><p>Denn die Schweiz ist im internationalen Vergleich bezüglich Vereinbarkeit von Beruf und Familie keine Musterschülerin: Familie gilt hierzulande immer noch zu oft als Privatsache, die Unterstützung durch den Staat ist vergleichsweise gering. So investiert die Schweiz weniger als 2% des BIP in die Entlastung von Familien, während der OECD-Schnitt 2.55% beträgt und Spitzenreiter wie Irland, Grossbritannien und Dänemark über 4% investieren. Noch eklatanter sind die Unterschiede in der Finanzierung von Kinderbetreuungsangeboten (Quelle: OECD 2011). 
</p><p>Frauen und Männer wollen heute jedoch sowohl einer Erwerbstätigkeit nachgehen als sich auch an der Familienarbeit beteiligen. Dafür braucht es flächendeckende, bedürfnisgerechte und bezahlbare Kinderbetreuungsangebote. Diese soll auch in Randzeiten und während den Schulferien uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Auch muss sich die Erwerbsarbeit lohnen und die Kosten für die Kinderbetreuung dürfen das Zusatzeinkommen nicht gleich wieder wegfressen. 
</p><p>Lassen sich Beruf und Familie besser vereinbaren, werden die Voraussetzungen geschaffen, um wichtige gleichstellungspolitische Forderungen endlich umzusetzen: Die faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit bedingt, dass Mütter und Väter gleichermassen einer Erwerbsarbeit nachgehen können. 
</p><p>Die vom Bund beschlossene finanzielle Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist ein erster, wichtiger Schritt dazu. Weiter fordert der SGB Massnahmen wie einen Vaterschaftsurlaub, eine bezahlte, paritätisch zwischen den Geschlechtern aufgeteilte Elternzeit und mittelfristig eine Reduktion der Normarbeitszeit.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Gleichstellungsfragen, 076 200 90 89</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p></p> ]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2231</guid><pubDate>Thu, 21 May 2015 09:15:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: Barrieren und Stellvertreterkrieg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-barrieren-und-stellvertreterkrieg</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In die Frage der Lohngleichheit ist Wind aufgekommen. Es gibt aber zahlreiche Versuche, die Fahrt zu stoppen. Einer davon tarnt sich als Beitrag zur Methodendiskussion.</p><p>Das EJPD erarbeitet zurzeit eine Vorlage mit verbindlichen Massnahmen für die Lohngleichheit, die der Bundesrat voraussichtlich in der 2. Hälfte 2015 präsentieren wird. Gleichzeitig setzt sich eine breite Allianz dafür ein, dass dieses Vorhaben auch umgesetzt wird: 12‘000 Personen, die an der Lohngleichheitsdemo vom 7. März teilgenommen haben, sowie über 5‘000 Unterzeichnerinnen des Lohngleichheitsmanifests sind ein starkes Zeichen dafür, dass die Bevölkerung den Verfassungsbruch nicht länger akzeptiert. Der SGB ist massgeblich an dieser Allianz beteiligt. Er fordert die bedingungslose Umsetzung des Verfassungsauftrags der Lohngleichheit mittels Kontrollen und Sanktionen. 
</p><p>Für Diskussionsstoff sorgt in diesem Zusammenhang ein Postulat von Nationalrat Ruedi Noser (FDP ZH). Noser will eine Überprüfung der wissenschaftlich fundierten Regressionsanalyse, die zur Erhebung der Lohndiskriminierung verwendet wird. Natürlich darf man über Methoden diskutieren. &nbsp;Fraglich jedoch ist, ob eine Optimierung der Methode das Ziel der so lancierten Diskussion ist. Der SGB geht davon aus, dass es sich um eine Stellvertreterdiskussion handelt: Um staatliche Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu verhindern, wird die Methode und damit die Existenz einer Lohndiskriminierung in Frage gestellt. 
</p><p>Zu bedenken ist: Bei der Forderung nach Alternativen resp. einer Weiterentwicklung der Erhebungsmethode geht oft vergessen, dass pragmatische Kompromisse zwischen Präzision der Ergebnisse und Umsetzbarkeit der Erhebung kaum zu umgehen sind. Diesen trägt die bei den standardisierten Kontrollen im Beschaffungswesen angewendete hohe Toleranzschwelle von 5% bereits jetzt Rechnung. Unabhängig von den im Rahmen der Gesetzesänderung vorgegebenen Methoden sind im Falle von Lohnklagen oder Sanktionen vertiefte Abklärungen wahrscheinlich, um eine allfällige Falschverurteilung auszuschliessen. 
</p><p>Die Diskussion, die wir führen müssen, ist jedoch eine andere: Gesprochen werden muss über die faire Bewertung von Arbeit, den Wert der bezahlten und der unbezahlten Arbeit sowie über die Transparenz von Lohnsystemen. Es geht nicht in erster Linie darum, welche Variablen bei der Analyse erfasst werden, sondern darum, dass die Lohngleichheit kontrolliert wird und dass die Resultate transparent sind. Die Umsetzung eines Verfassungsauftrags ist keine Frage der Methode, sondern der Gerechtigkeit. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2207</guid><pubDate>Mon, 27 Apr 2015 14:53:00 +0200</pubDate><title> Scheidung:  Kleine Arbeitspensen als Armutsrisiko</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/scheidung-kleine-arbeitspensen-als-armutsrisiko</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Familiengesetzgebung ist im Fluss. Sorge und Unterhaltsrecht sind resp. werden neu geregelt. Dabei verstecken sich hinter einigen neuen Bestimmungen Fallstricke – insbesondere für die Mütter. Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, erörtert sie im &lt;media 2777 - - "TEXT, RB Scheidungsrecht, RB_Scheidungsrecht.pdf, 3.0 MB"&gt;Interview&lt;/media&gt;.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2195</guid><pubDate>Thu, 16 Apr 2015 15:43:00 +0200</pubDate><title>Endlich ein Schritt in Richtung Vaterschaftsurlaub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/endlich-ein-schritt-in-richtung-vaterschaftsurlaub</link><description>Kommission erkennt Zeichen der Zeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Schweiz ist ein Schlusslicht, wenn es um bezahlte Urlaube für Eltern geht: der Mutterschaftsurlaub ist im internationalen Vergleich sehr kurz, der Vaterschaftsurlaub ist von wenigen Ausnahmen abgesehen nur minim entwickelt. Es ist höchste Zeit, dass sich dies ändert. </p><p class="Text">Die nationalrätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit hat die Zeichen der Zeit erkannt und eine Chance ergriffen: Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission am 15. April entschieden, der Parlamentarischen Initiative Martin Candinas (CVP) Folge zu leisten und Vätern einen zweiwöchigen über die EO bezahlten Vaterschaftsurlaub zu gewähren. </p><p class="Text">Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist kein Frauen-, sondern ein gesellschaftliches Thema, das alle betrifft. Dass auch bürgerliche Politiker wie Candinas einen bezahlten Vaterschaftsurlaub fordern, zeigt, wie aktuell und breit abgestützt das Anliegen ist: Junge Väter wollen Verantwortung übernehmen und ihren Platz in der Familie einnehmen. Wird ihnen dies vorenthalten, stellt das die Weichen weiterhin in Richtung einer traditionellen Rollenverteilung: Väter werden so in die Rolle des Familienernährers gedrängt, Mütter in die Rolle der Familienfrau. Der SGB setzt sich deshalb dafür ein, dass Väter früh die Möglichkeit bekommen, eine Beziehung zu ihren Kindern aufzubauen – damit auch später eine faire Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit möglich ist. </p><p class="Text">Gemäss Candinas sollen Väter einen zweiwöchigen Urlaub beziehen können, bis das Kind sechs &nbsp;Monate alt ist. Diese zwei Wochen sollen wie der Mutterschaftsurlaub zu 80% über die Erwerbsersatzordnung bezahlt werden. Dies ist das Minimum, das die Schweiz für ihre Familien tun kann. Der SGB ist zuversichtlich, dass auch die ständerätliche Schwesterkommission das Anliegen unterstützt. Er fordert über diese zwei Wochen Vaterschaftsurlaub und den gesetzlichen Mutterschaftsurlaub hinaus eine mindestens 24-wöchige, solidarisch finanzierte Elternzeit, die paritätisch zwischen den Eltern aufgeteilt wird – damit die Schweiz den familienpolitischen Anschluss an Europa nicht ganz verliert. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2158</guid><pubDate>Wed, 11 Mar 2015 13:38:00 +0100</pubDate><title>Wir bleiben dran</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/wir-bleiben-dran</link><description>Interview mit Regula Bühlmann (RB), SGB-Zentralsekretärin</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohngleichheitsdemo vom 7. März war für alle, die sie miterlebt haben, beeindruckend. Doch: Wie geht es jetzt weiter in der Frage der Lohngleichstellung? </p><p>SGB-NL: Ihr wart gut 12'000, die am Samstag 7. März für "Lohngleichheit jetzt!" demonstriert habt. Zufrieden? 
</p><p>RB: Ja, sogar sehr. Unsere Erwartungen sind übertroffen worden. Das zeigt, wie breit die Forderung nach Lohngleichheit abgestützt ist. Sie wurde und wird getragen quer durch alle politischen Lager, von linken und bürgerlichen, von jungen und älteren Menschen, von Familien und von Singles. 
</p><p>SGB-NL: Wie geht es weiter? Was und wann sind die nächsten entscheidenden Schritte? 
</p><p>RB: Die nächste Etappe ist mit der bundesrätlichen Vorlage gegeben. Sie ist im Sommer zu erwarten. Wir werden genau hinschauen und vor allem darauf achten, dass sie nicht nur die Feststellung von Diskriminierung erlaubt, sondern auch deren Behebung. Mit anderen Worten: dass sie die Möglichkeit für Sanktionen enthält. Dann wird zu verhindern sein, dass einer solchen Vorlage während der parlamentarischen Beratung die Zähne gezogen werden. 
</p><p>SGB-NL: Diese Gefahr ist akut. Was tun? 
</p><p>RB: Unser Bündnis bleibt bestehen und ist so aufgestellt, dass wir, falls nötig, schnell reagieren können. Wenn also das Parlament bei der Beratung der Vorlage die Handbremse anziehen sollte, dann werden wir uns wieder bemerkbar machen. Auch auf der Strasse! Und in den Medien. Wir werden laut und deutlich darauf hinweisen, dass Lohngleichheit nicht einfach ein Schönwetterprogramm ist, das man mit Hinweis auf konjunkturelle Schwierigkeiten zu den Akten legen kann. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist ein Verfassungsgebot - und die Verfassung gilt nicht nur bei Sonnenschein.
</p><p> SGB-NL: Die Arbeitgeber haben sich auf den 8. März vor allem damit positioniert, dass sie die rund 8 % "reiner" Lohndiskriminierung als methodischen Fehler bezeichnet haben. 
</p><p>RB: Der Vorwurf ist nicht neu. Die logib-Berechnungen sind jedoch zur Genüge wissenschaftlich abgestützt. Die Arbeitgeber haben hier ein recht durchsichtiges Ablenkungsmanöver lanciert, das der Bewegung nach Lohngleichstellung den Wind aus den Segeln nehmen soll. Ihnen zufolge werden in der Messung von Lohndifferenzen Leistung und Erfahrung nicht genügend berücksichtigt. Nun hat aber die im Rahmen des<a href="http://www.nfp60.ch/D/projekte/bildung_karriere/berufseinstieg_lohndiskriminierung_belodis/Seiten/default.aspx" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Nationalen Forschungsprogramms 60</a> durchgeführte Belodis-Studie schon bei Berufseinsteigenden eine Lohndiskriminierung von 7 % nachgewiesen. Diese wird mit Leistung und Erfahrung kaum begründbar sein... </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2155</guid><pubDate>Mon, 09 Mar 2015 16:44:00 +0100</pubDate><title>5500 Unterschriften unterstreichen: Lohngleichheit ist keine Frage der Konjunktur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/5500-unterschriften-unterstreichen-lohngleichheit-ist-keine-frage-der-konjunktur</link><description>Lohngleichheitsmanifest Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga überreicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Gleichstellungsartikel darf nicht zu einem Konjunkturartikel degradiert werden. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist ein Grundrecht, das auch in einem Wahljahr und in Währungskrisen gelten muss. Diese Forderung haben Vertreterinnen der Initiantinnen des Manifests 7. März 2015 zusammen mit dem Manifest heute Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga übergeben: am 9. März, einen Tag nach dem internationalen Frauentag und zwei Tage, nachdem über 12 000 Frauen und Männer auf dem Bundesplatz kraftvoll und farbig Lohngleichheit eingefordert haben. 
</p><p>Wie die Demonstration vom 7. März wurde auch das Manifest von einem breiten Frauenbündnis lanciert. Innert einer Woche haben es 5500 Frauen und Männer unterzeichnet. Das zeigt, wie drängend die Angelegenheit ist. Denn angesichts des starken Frankens und der drohenden Wirtschaftskrise wird bereits wieder ein Verzicht auf Lohngleichheit und die angemessene Vertretung der Frauen in Kaderpositionen und Verwaltungsräten gefordert. Beides "ist aber aus volkswirtschaftlichen Gründen verantwortungslos und aus Gerechtigkeitsüberlegungen inakzeptabel", heisst es im Manifest. 
</p><p>Die Breite des Manifest-Bündnisses illustrierte die prominente und durchmischte Delegation, welche das Manifest der Bundespräsidentin überreichte: Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin; Barbara Gassmann, Vizepräsidentin Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK); Corinne Schärer, Geschäftsleitungsmitglied Unia sowie die Nationalrätinnen Yvonne Feri (SP), Maya Graf (GP), Margrit Kessler (GLP), Rosmarie Quadranti (BDP) und Barbara Schmid-Federer (CVP). Krankheitshalber leider verhindert war die Vertreterin der EVP, Nationalrätin Marianne Streiff-Feller.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2153</guid><pubDate>Sat, 07 Mar 2015 18:54:00 +0100</pubDate><title>Mehr als 12&#039;000 Frauen und Männer fordern: Lohngleichheit jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mehr-als-12000-frauen-und-maenner-fordern-lohngleichheit-jetzt</link><description>Bunte und starke nationale Demonstration am 7. März in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Über 12'000 Frauen und Männer von links bis rechts haben am 7. März auf dem Bundesplatz die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern eingefordert. Ein breites Frauenbündnis verlangt vom Bundesrat nun wirkungsvolle Massnahmen, denn freiwillige Massnahmen haben nicht zum Ziel geführt: Die Lohngleichheit ist auch 34 Jahre nach ihrer Verankerung in der Verfassung noch nicht Realität. 
</p><p>In der Schweiz verdienen Frauen immer noch 18.9 Prozent weniger als ihre Kollegen. Ein Teil der Lohnungleichheit kann mit Kriterien wie Teilzeitarbeit, beruflicher Erfahrung und Verantwortung erklärt werden. Rund 40 Prozent des Lohnunterschiedes sind aber mit objektiven Kriterien nicht begründbar, also rein diskriminierend. Jedes Jahr entgehen den Frauen so einzig aufgrund ihres Geschlechts 7,7 Milliarden Franken. Dieses Geld fehlt den Frauen, den Familien und den Rentnerinnen. 
</p><p>Ein Bündnis von 48 Organisationen unter der Leitung von alliance F und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB hat deshalb anlässlich des Tags der Frau und zwei Tage vor dem Equal Pay Day zur grossen Demo in Bern aufgerufen. Mehr als 12'000 Frauen und Männer sind dem Aufruf gefolgt und fordern mit dem Bündnis die rasche und konsequente Umsetzung der Lohngleichheit. Dazu braucht es Kontrollen. Kathrin Bertschy, Co-Präsidentin von alliance F, betonte die Relevanz der Lohngleichheit für Frauen und Wirtschaft: "Lohnungleichheit prägt Lebensläufe, wenn junge Frauen bereits mit 8 Prozent weniger Lohn in den Arbeitsprozess einsteigen. Lohnungleichheit prägt aber auch die Volkswirtschaft, wenn fähige Talente sich aus dem Arbeitsprozess zurückziehen, weil sie nicht ihren Fähigkeiten entsprechend entlöhnt werden". Für SGB-Zentralsekretärin Regula Bühlmann ist die Lohngleichheit in erster Linie eine Frage der Gerechtigkeit: "Freiwilligkeit ist bei der Einhaltung von Gesetzen eindeutig der falsche Ansatz. Nun braucht es verbindliche Massnahmen. Wir brauchen Lohngleichheit, damit die bezahlte und die unbezahlte Arbeit gleichmässig verteilt werden kann, aber auch, damit Frauen im Alter eine faire Rente erhalten." 
</p><p>Damit die Forderungen nachhaltig umgesetzt werden, hat das Bündnis im Vorfeld der Demonstration ein Manifest zur Lohngleichheit lanciert. Zu den Erstunterzeichnerinnen zählen Persönlichkeiten wie Zürichs Stadtpräsidentin Corine Mauch, Unternehmerin Rosmarie Michel, Publizistin Esther Girsberger, Künstlerin Pipilotti Rist, Bankenprofessorin Gabrielle Wanzenried, CVP-Politikerin Barbara Schmid-Federer, Bäuerinnenpräsidentin Christine Bühler und alt Bundesrätin Micheline Calmy-Rey. Bis jetzt haben mehr als 4700 Personen das Manifest unterzeichnet und verleihen so der Forderung nach Lohngleichheit Nachdruck.
</p><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li><a href="http://7märz2015.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Mediendossier </a>mit Redetexten, Manifest und Hintergrundinformationen</li><li>Website des <a href="http://lohngleichheitsmanifest.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Manifests 7. März 2015</a></li><li><a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157651210267111" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Fotos </a>der Lohngleicheitsdemo</li></ul><p><span><span></span></span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2151</guid><pubDate>Wed, 04 Mar 2015 14:11:00 +0100</pubDate><title>Am 7. März alle auf nach Bern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/am-7-maerz-alle-auf-nach-bern</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Seit 34 Jahren garantiert die Bundesverfassung gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Seit 1996 gibt es das entsprechende Gesetz. Doch in der Praxis verdienen Frauen immer noch rund 20 Prozent weniger als Männer. Rund die Hälfte davon ist reine Diskriminierung.
</p><p>So geht es nicht weiter. Nachdem freiwillige Schritte wie der Lohngleicheitsdialog nichts gebracht haben, braucht es nun endlich wirksame gesetzliche Massnahmen. Der Bundesrat hat letzten Herbst einen Schritt in diese Richtung gemacht: Er will Betriebe ab 50 Angestellten verpflichten, regelmässig eine interne Lohnanalyse durchzuführen und von Dritten kontrollieren zu lassen. Das allein genügt aber nicht. Es braucht griffigere Massnahmen. Damit die Lohnungleichheit endlich verschwindet, sollen Behörden Lohnkontrollen durchführen und bei festgestellter Lohnungleichheit griffige Massnahmen anordnen können. Ohne Wenn und Aber!
</p><p>Seit dem Frankenschock wollen bürgerliche Politiker und Unternehmer gar die erzielten Fortschritte Richtung Lohngleichheit rückgängig machen. Ihnen allen sagen wir: Fertig mit den Wechselkurs-Ausreden! Jetzt braucht es den Kurswechsel. Jetzt braucht es Lohngleichheit subito! Deshalb jetzt das <a href="http://lohngleichheitsmanifest.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Lohngleicheitsmanifest unterschreiben</a> und am 7. März alle auf nach Bern zur grossen Lohngleichheitsdemo!
</p><p>Demo Lohngleicheit jetzt!
</p><p>Bern, 7. März 2015
</p><p>Treffpunkt 13.30 Schützenmatt
</p><p>Weitere Infos: <a href="http://7märz2015.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">7märz2015.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2150</guid><pubDate>Tue, 03 Mar 2015 16:23:00 +0100</pubDate><title>Kein neuer Pakt gegen die Frauen – Lohngleichheit jetzt erst recht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kein-neuer-pakt-gegen-die-frauen-lohngleichheit-jetzt-erst-recht</link><description>Der SGB ruft dazu auf, das Lohngleichheitsmanifest zu unterzeichnen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Fast 1500 Unterschriften in anderthalb Tagen: Das ist die erste, erfolgreiche Bilanz des Manifests 7. März 2015 – Lohngleichheit jetzt! (<a href="http://lohngleichheitsmanifest.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.lohngleichheitsmanifest.ch</a> und <a href="http://manifeste-egalite-salariale.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.manifeste-egalite-salariale.ch</a>, <a href="http://manifesto-parita-salariale.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.manifesto-parita-salariale.ch</a>). Getragen wird das Manifest vom gleichen breiten Bündnis, welches auch zur grossen nationalen <a href="http://7märz2015.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Lohngleichheitsdemonstration</a> vom kommenden Samstag, 7. März, aufruft.
</p><p>Schon die 100 Erstunterzeichnerinnen konnten innert weniger Tage gewonnen werden. Prominente Frauen aus Kunst, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft stehen mit ihrem Namen für das Anliegen Lohngleichheit ein. Sie und die zahlreichen Unterschriften unter das Manifest ergeben ein starkes, farbiges Bild und zeigen, dass die Forderung nach Lohngleichheit aktueller denn je ist.
</p><p>Der SGB ruft alle Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, alle, denen Lohngerechtigkeit nicht gleichgültig ist, auf, das Manifest zu unterzeichnen und am Samstag, 7. März mit einer kraftvollen, farbenfrohen Demonstration zu zeigen, dass Lohngleichheit keine Frage der Konjunktur sein kann und darf. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2142</guid><pubDate>Mon, 23 Feb 2015 13:18:00 +0100</pubDate><title>Die neuste Ausrede: der starke Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-neuste-ausrede-der-starke-franken</link><description>Ein breites Bündnis mobilisiert für Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Kaum hat die Nationalbank den Euro-Mindestkurs aufgehoben und damit den Franken um rund 20 Prozent aufgewertet, wurden schon Forderungen laut, auf Massnahmen für die Lohngleichheit zu verzichten. Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Wir Frauen lassen uns nicht mit solchen Ausreden abspeisen. Zu lange schon warten die Frauen auf die Durchsetzung des Verfassungsgrundsatzes "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit".
</p><p>Obwohl in der Bundesverfassung seit 34 Jahren steht: "Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.", obwohl mit dem Gleichstellungsgesetz die Gerichte 1996 die Kompetenz erhielten, Diskriminierungen festzustellen, zu verbieten und zu beseitigen sowie Lohnnachzahlungen anzuordnen, sind wir heute in der Schweiz noch weit von der Lohngleichheit entfernt. Immer noch verdienen Frauen für gleichwertige Arbeit rund 20 Prozent weniger als die Männer. Ein Teil der Lohnungleichheit kann mit Kriterien wie Teilzeitarbeit, beruflicher Erfahrung und Verantwortung erklärt werden. Rund 40 Prozent des Lohnunterschiedes sind aber mit objektiven Kriterien nicht begründbar, also rein diskriminierend. Jedes Jahr entgehen den Frauen so einzig aufgrund ihres Geschlechts 7,7 Milliarden Franken. Dieses Geld fehlt den Frauen, den Familien und den Rentnerinnen.
</p><p>Umso wichtiger ist unsere Präsenz am 7. März in Bern. Dort fordern Frauen von links bis rechts ein Ende dieses verfassungswidrigen Zustands. Auf die Strasse geht ein breites Bündnis und verlangt von Parlament und Bundesrat Lohngleichheit und endlich griffige Massnahmen. Damit allen klar wird: Faire Löhne sind nicht verhandelbar, auch wenn die Wirtschaft in Schieflage gerät. Deshalb am 7. März 2015: Alle nach Bern! Damit die Lohngleichheit nicht dem starken Franken zum Opfer fällt.
</p><h3>Breites Bündnis</h3><p>Unter der Leitung von alliance F und Schweizerischem Gewerkschaftsbund mobilisieren folgende Organisationen für die Demonstration vom 7. März 2015 auf dem Bundesplatz in Bern:</p><ul><li><span>allianceF -&nbsp;Bund Schweizerischer Frauenorganisationen</span></li><li><span>Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</span></li><li><span>BPW Switzerland -&nbsp;Business &amp; Professional Women</span></li><li><span>Evangelische Frauen Schweiz EFS</span></li><li><span>LCH -&nbsp;Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz</span></li><li><span>Dachverband Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen SGF</span></li><li><span>Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV</span></li><li><span>Schweizerischer Katholischer Frauenbund SKF</span></li><li><span>SBK - die Stimme der Pflege</span></li><li><span>Travail Suisse</span></li><li><span>cfd -&nbsp;Die feministische Friedensorganisation</span></li><li><span>CVP Frauen</span></li><li><span>Evangelische Volkspartei EVP</span></li><li><span>FDP Frauen</span></li><li><span>Frauen Aargau</span></li><li><span>Frauen Basel</span></li><li><span>Frauenzentrale Bern</span></li><li><span>Frauenzentrale Zürich</span></li><li><span>Grossmütterrevolution</span></li><li><span>Grüne Schweiz</span></li><li><span>Grünliberale Schweiz</span></li><li><span>Interessensgemeinschaft Frau und Mu-seh-um</span></li><li><span>Junge Grüne Schweiz</span></li><li><span>JungsozialistInnen Schweiz JUSO</span></li><li><span>Juristinnen Schweiz</span></li><li><span>Kaufmännischer Verband Zürich</span></li><li><span>Katholische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbewegung Schweiz KAB</span></li><li><span>Lesbenorganisation Schweiz LOS</span></li><li><span>Marche Mondiale des Femmes</span></li><li><span>NGO-Koordination Post Beijing Schweiz</span></li><li><span>Ostschweizerinnen.ch</span></li><li><span>Partei der Arbeit</span></li><li><span>Pro Single Schweiz -&nbsp;Die Interessensgemeinschaft der Alleinstehenden</span></li><li><span>Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV</span></li><li><span>SEV -&nbsp;Gewerkschaft des Verkehrspersonals</span></li><li><span lang="FR-CH">SP Frauen</span></li><li><span lang="FR-CH">SP Schweiz</span></li><li><span lang="FR-CH">Syndicat interprofessionel de travailleuses et travailleurs Sit</span></li><li><span>Schweizerischer Verband für Frauenrechte</span></li><li><span>Swiss Women Network</span></li><li><span>Syna</span></li><li><span>Syndicom</span></li><li><span>UNIA,&nbsp;VPOD</span></li><li><span>Verband Kindergarten Zürich</span></li><li><span>Wide Switzerland</span></li><li><span>Wirtschaftsfrauen Schweiz</span></li></ul><p>&nbsp;</p><h5>Konkretes zur Demo</h5><h3>Lohngleichheit jetzt! </h3><h3>Nationale Demonstration, 7. März, Bern </h3><h3>Treffpunkt: 13.30 Uhr, Schützenmatte</h3><h3>Abschlusskundgebung: 15.00 Uhr, Bundesplatz</h3><p><a href="http://7märz2015.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.7märz2015.ch</a></p><p><a href="http://www.7märz2015.ch" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.7märz2015.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2131</guid><pubDate>Mon, 09 Feb 2015 15:47:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: Den Frauen ist der Geduldsfaden gerissen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-den-frauen-ist-der-geduldsfaden-gerissen</link><description>18.9 Prozent – jeden Monat bekommen Frauen fast 1500 Franken weniger Lohn</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Der gescheiterte Lohngleichheitsdialog hat es gezeigt: Freiwilligkeit allein reicht nicht, um die Lohndiskriminierung von Frauen zu beenden. Jetzt braucht es endlich wirksame gesetzliche Massnahmen.</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Seit 34 Jahren hält die Bundesverfassung im Artikel 8 fest: "Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit." Das Gleichstellungsgesetz konkretisierte 1996 diesen Anspruch und gab den Gerichten die Kompetenz, Diskriminierungen festzustellen, zu verbieten und zu beseitigen sowie Lohnnachzahlungen anzuordnen. Dennoch sind wir heute in der Schweiz noch weit von der Lohngleichheit entfernt. Ging der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in den beiden ersten Jahrzehnten nach Einführung des Verfassungsartikels noch relativ deutlich zurück, verlangsamte sich dieser Prozess im letzten Jahrzehnt. Und in den letzten Jahren stieg der Unterschied sogar wieder etwas an, zuletzt von 18.4 Prozent 2010 auf 18</p><h3 class="Text">Lohngleichheitsdialog gescheitert</h3><p class="Text">Nicht zuletzt dieser Anstieg zeigt: Der Lohngleichheitsdialog, das Projekt von Sozialpartnern und Bund, das mit freiwilligen Massnahmen die Lohndiskriminierung beseitigen sollte, ist gescheitert. Zum diesem Schluss kam letztes Jahr auch der Evaluationsbericht.. Geht es im gleichen Tempo weiter, wird es noch Jahrzehnte dauern, bis Männer und Frauen gleiche Löhne erhalten. Heute arbeiten Frauen im Vergleich zu Männern drei Mal häufiger zu Tieflöhnen unter 4000 Franken und sind nur halb so oft in Kaderpositionen anzutreffen. Und selbst wenn sie mit gleicher Qualifikation einer gleichwertigen Arbeit nachgehen, erhalten sie knapp 9 Prozent weniger Lohn. Diese Diskriminierung macht insgesamt rund 7.7 Milliarden Franken im Jahr aus. </p><p class="Text">Der Handlungsbedarf ist unbestritten. 18.9 Prozent Lohndifferenz – das bedeutet konkret, dass jeder berufstätigen Frau durchschnittlich fast 1500 Franken pro Monat entgehen. Und diese Lohndifferenz bezahlen die Frauen im Alter noch einmal: mit tieferen Renten.</p><h3 class="Text">Freiwilligkeit genügt nicht</h3><p class="Text">Deshalb ist für den SGB klar: Freiwilligkeit genügt nicht. Es braucht endlich wirksame gesetzliche Massnahmen. Der Bundesrat hat letzten Herbst einen Schritt in diese Richtung gemacht. Er will Betriebe mit mindestens 50 Angestellten verpflichten, regelmässig eine interne Lohnanalyse durchzuführen und von Dritten kontrollieren zu lassen. Das Ergebnis dieser Kontrolle soll im Jahresbericht veröffentlicht werden. Sollte der Arbeitgeber dennoch nicht handeln, um Lohnunterschiede auszugleichen, müssten die Arbeitnehmenden die Lohngleichheit allerdings immer noch selber vor Gericht einfordern.</p><p class="Text">Für den SGB geht das in die richtige Richtung, aber zu wenig weit. Die Betriebe müssen verpflichtet werden, eine festgestellte Lohnungleichheit auch zu beseitigen. Ausserdem soll eine tripartit zusammengesetzte Behörde Lohnkontrollen durchführen und bei festgestellter Lohnungleichheit griffige Massnahmen anordnen können. Nur so ist es möglich, die Verantwortung zur Durchsetzung des Verfassungsauftrags Lohngleichheit von den einzelnen Frauen wegzunehmen. Eine staatliche Instanz, die diese Verantwortung übernimmt ist zwingend notwendig, weil eine Lohnklage für die einzelne Frau eine sehr hohe Hürde darstellt.</p><h3 class="Text">Lohngleichheit subito!</h3><p class="Text">Daneben braucht es generell einen besseren Lohnschutz durch mehr Gesamtarbeitsverträge und einen nationalen Mindestlohn. Die bezahlte und unbezahlte Arbeit muss besser zwischen Frauen und Männer verteilt werden. Dazu braucht es mehr und bezahlbare Plätze für die familienergänzende Kinderbetreuung, Unterstützung für Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen , eine bezahlte Elternzeit sowie kürzere und besser planbare Arbeitszeiten. Schliesslich sollen Quoten und eine geschlechtsneutrale Bildungspolitik für eine angemessene Frauenvertretung in allen Bereichen der Arbeitswelt sorgen.</p><p class="Text">Doch machen wir uns nichts vor: Bei der Lohngleichheit wird es nur vorwärtsgehen, wenn wir Frauen öffentlich präsent sind und klar machen, dass wir die Lohndiskriminierung nicht weiter schlucken werden. Die nationale Grossdemonstration am 7. März soll zeigen: Uns Frauen ist der Geduldsfaden gerissen. Wir geben der Politik den Tarif durch und fordern Lohngleichheit, subito!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2114</guid><pubDate>Mon, 26 Jan 2015 11:16:00 +0100</pubDate><title>7. März 2015 – alle nach Bern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/7-maerz-2015-alle-nach-bern</link><description>Grossdemonstration: Lohngleichheit jetzt! Keine Erhöhung des Frauenrentenalters!</description><content:encoded><![CDATA[<p> Wir Frauen haben genug: Obwohl die Verfassung seit 34 Jahren die Lohngleichheit von Männern und Frauen festschreibt, verdienen wir heute für gleichwertige Arbeit immer noch rund 20 Prozent weniger als Männer. Und während dieser Lohnunterschied bis 2010 wenigstens kleiner geworden ist, ist er in den letzten Jahren sogar wieder gewachsen.
</p><p>Jedes Jahr entgehen uns Frauen so einzig aufgrund unseres Geschlechts rund 7,7 Milliarden Franken. Das sind jeden Monat 677 Franken pro Kopf jeder Frau, 8000 Franken jedes Jahr. Geld, das den Frauen jetzt und später auch in der Rente fehlt: 380 000 Franken entgehen so im Durchschnitt jeder Frau bei der Berechnung der AHV.
</p><p>Darum fordern die Frauen jetzt eine rasche und konsequente Umsetzung des Rechts auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit, wie es Bundesverfassung und Gleichstellungsgesetz garantieren. Dazu braucht es einerseits den politischen Willen und andererseits wirksame Kontrollen. Diesen Weg hat nun endlich auch der Bundesrat eingeschlagen. Das ist umso wichtiger, als die Lohngleichheit auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.
</p><p>Doch dieser eine Schritt in die richtige Richtung genügt nicht. Zumal derselbe Bundesrat gleichzeitig das Frauenrentenalter erhöhen will. Wenn sich etwas bewegen soll, braucht es die öffentliche Präsenz der Frauen, müssen wir klar machen, dass wir nicht gewillt sind, die Diskriminierung bei den Löhnen einfach weiter zu schlucken. Eine nationale Grossdemonstration am 7. März soll zeigen: Uns Frauen ist der Geduldsfaden gerissen. Wir wollen der Politik den Tarif durchgeben. Wir wollen Lohngleichheit, subito!
</p><p>Deshalb ruft ein breites Bündnis kirchlicher, linker, bürgerlicher und gewerkschaftlicher Frauenorganisationen zur Grossdemonstration auf. Mit dabei sind neben den GewerkschafterInnen von SGB und Travail.suisse die grossen Frauenverbände alliance F und Katholischer Frauenbund, aber auch Wirtschaftsfrauen, Bäuerinnen, die evangelischen Frauen, der Dachverband gemeinnützige Frauen sowie die "Grossmütterrevolution". Wir alle zusammen wollen Tausende nach Bern bringen.
</p><p>Am 12. Juni organisiert der SGB in Bern ausserdem eine Tagung zum Thema Lohnkontrollen, gemeinsam mit dem gewerkschaftlichen Bildungsinstitut Movendo. 2015 soll zum Schlüsseljahr für die Lohngleichheit werden. Das aber kann nur gelingen, wenn am 7. März möglichst viele und möglichst entschlossene Frauen und Männer fordern: Lohngleichheit jetzt! Keine Erhöhung des Frauenrentenalters! Die Chancen stehen gut, denn noch nie hat ein derart breites Bündnis für eine Frauendemonstration mobilisiert. Nutzen wir sie - am 7. März 2015 alle nach Bern! </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2093</guid><pubDate>Tue, 06 Jan 2015 11:15:00 +0100</pubDate><title>Regula Bühlmann wird SGB-Zentralsekretärin</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/regula-buehlmann-wird-sgb-zentralsekretaerin</link><description>Dossier Gleichstellung neu besetzt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auf Jahresbeginn hat Regula Bühlmann ihre Arbeit als Zentralsekretärin des SGB aufgenommen. Regula Bühlmann ist im SGB-Sekretariat neu verantwortlich für den Bereich Gleichstellung. Sie folgt in dieser Funktion auf Christina Werder, die auf Ende Januar 2015 ordentlich pensioniert wird und nur noch das Dossier Krankenversicherung betreuen wird. Der SGB dankt Christina Werder - ihr Engagement für Gleichstellung war unermüdlich, hartnäckig und fruchtbar.</p><p>Die 37-jährige Regula Bühlmann setzt sich seit langem beruflich intensiv mit Fragen der Gleichstellung auseinander. In den letzten 4 Jahren war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern Basel-Stadt beschäftigt und hat sich da insbesondere dem Thema "Bildung und Berufswahl" gewidmet. Zuvor hatte sie sich mittels längerer Weiterbildungen in diversen Bereichen Genderkompetenz erworben.</p><p>Regula Bühlmann wohnt in Bern. 2003 hat sie an der dortigen Universität ein Studium der Germanistik, Hispanistik und Religionswissenschaften mit dem Lizentiat abgeschlossen.</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, stellvertretende Leiterin SGB-Sekretariat 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</li><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin 076 200 90 89</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2084</guid><pubDate>Mon, 05 Jan 2015 09:28:00 +0100</pubDate><title>Den sozialen Kompass neu ausrichten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/den-sozialen-kompass-neu-ausrichten</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2015</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizer Politik ist in den letzten zwanzig Jahren der soziale Kompass abhandengekommen. Statt die stark aufgehende Lohnschere zu korrigieren, hat die Politik Normalverdienerhaushalte zusätzlich belastet statt entlastet. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb deutliche Lohnerhöhungen für tiefe und mittlere Einkommen - insbesondere für Leute mit Lehre, einen Ausbau der Krankenkassen-Prämienverbilligungen und höhere AHV-Renten.
</p><p>Der am Montag vorgestellte neuste SGB-Verteilungsbericht lässt keinen Zweifel offen: Die Einkommensentwicklung der Topverdiener und der Normalverdiener klafft weit auseinander. Seit 1996 sind die Löhne des am bestbezahlten Prozentes der Arbeitstätigen real um rund 40 Prozent gestiegen, während die tiefen und mittleren Löhne nur um 8 bzw. 12 Prozent zulegten. Berufsleute mit einer Lehre (höchster Bildungsabschluss) mussten sich mit weniger als 5 Prozent begnügen. Noch ungleicher als bei den Löhnen ist die Einkommensentwicklung im Rentenalter, denn die 2. und 3. Säule verlängert die Ungleichgewichte des Erwerbslebens ins Alter und akzentuiert sie. Kommt dazu, dass die AHV-Renten gemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung immer mehr an Wert verlieren und nicht mit der Lohnentwicklung Schritt halten.
</p><p>Statt korrigierend einzugreifen, hat die Politik die zunehmend ungleiche Lohnentwicklung sogar noch verstärkt: Die obersten Einkommensschichten wurden vor allem bei den direkten Steuern entlastet, die unteren und mittleren Einkommen dagegen über Abgaben, insbesondere den Krankenkassenprämien, deutlich mehr belastet. Unter dem Strich sank das real verfügbare Einkommen der Wenigverdiener zwischen 2002 und 2012 um 200 Fr./Monat (Alleinstehende) bzw. 190 Fr./Monat (Verheiratete mit 2 Kindern). Die mittleren Einkommensklassen stagnierten, während das bestverdienende Prozent 1930 resp. 2680 Fr./Monat mehr im Portemonnaie hatte.
</p><p>Zur Neuausrichtung des sozialen Kompass' fordert der SGB eine Aufstockung der Prämienverbilligungen. Kein Haushalt soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden müssen. In einem zweiten Schritt müssen 8 Prozent anvisiert werden, so wie es Ende der 1990er Jahre im Krankenversicherungsgesetz als Sozialziel formuliert wurde.
</p><p>Nach der bescheidenen Lohnrunde 2015 braucht es zudem substanzielle Lohnerhöhungen bei den unteren und mittleren Einkommen, insbesondere bei Berufsleuten mit Lehre. Angesagt sind generelle Lohnerhöhungen im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen statt individualisierte Lohnsysteme, von denen vor allem die höchsten Einkommen profitieren.
</p><p>Und zur Linderung der Einkommensunterschiede im Alter muss die sozial finanzierte AHV ausgebaut werden, so wie es die Initiative "AHVplus: Für eine starke AHV" fordert. Statt wie im Projekt "Altersvorsorge 2020" die AHV zu schwächen (höheres Frauenrentenalter, Teilrückzug des Bundes aus der Finanzierung, Sparbremse) muss das wichtigste Sozialwerk gestärkt werden.
</p><h5>Referate der Medienkonferenz</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "</span>&lt;media 2543 - - "TEXT, 150105 PR Jahres MK , 150105_PR_Jahres_MK_.pdf, 67 KB"&gt;Ein sozialer Kompass für die Schweiz: Bessere Löhne für Berufsleute mit Lehre, Entlastungen bei den Krankenkassenprämien und höhere AHV-Renten!&lt;/media&gt;"</li><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom: "</span>&lt;media 2544 - - "TEXT, 150105 DL Jahres PK, 150105_DL_Jahres_PK.pdf, 169 KB"&gt;Massnahmen gegen Lohn- und Einkommensschere und die hohe Krankenkassen-Prämienlast&lt;/media&gt;"</li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB: "</span>&lt;media 2545 - - "TEXT, 150105 DB Jahres MK, 150105_DB_Jahres_MK.pdf, 118 KB"&gt;AHV stärken für Alt und Jung&lt;/media&gt;"</li></ul><h5>Aktuelle Dossiers zum Thema</h5><ul><li>SGB-Dossier Nr. 107: "&lt;media 2553 - - "TEXT, 107df DL Verteilungsbericht 2015, 107df_DL_Verteilungsbericht_2015.pdf, 8.0 MB"&gt;SGB-Verteilungsbericht 2015. Eine Analyse der Lohn-, Einkommens- und Vermögensverteilung in der Schweiz<span lang="FR-CH">. Avec résumé en français</span>.&lt;/media&gt;"</li><li>SGB-Dossier Nr. 108: "&lt;media 2554 - - "TEXT, 108df DL-BO-DG Praemienverbilligung, 108df_DL-BO-DG_Praemienverbilligung.pdf, 7.5 MB"&gt;Höhere Prämienverbilligungen gegen die Krankenkassen-Prämienlast. Eine Analyse der durchschnittlichen Prämienlast in der Schweiz und Vorschläge für den Ausbau der Prämienverbilligungen. Avec résumé en français.&lt;/media&gt;"</li></ul><h5>SGB-Verteilungsbericht</h5><ul><li><a href="http://www.verteilungsbericht.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Zur Website des SGB-Verteilungsberichts 2015</a></li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2080</guid><pubDate>Mon, 08 Dec 2014 09:33:00 +0100</pubDate><title>Geschiedene Frauen haben weiterhin das Nachsehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/geschiedene-frauen-haben-weiterhin-das-nachsehen</link><description>Ständerat hat sich Korrektur verweigert 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat hat in dieser Session die Vorstösse zur Mankoteilung und zur materiellen Harmonisierung der Alimentenbevorschussung begraben! Beim Kindsunterhalt weigert sich das Parlament einen Mindestbetrag festzulegen. Damit bleibt es beim Alten: In der Not soll bei Geschiedenen einseitig die Frau den Gang zum Sozialamt tun.</p><p>Reicht das Einkommen nach einer Scheidung nicht für zwei Haushalte, entsteht ein Manko. Dieses Manko hat diejenige Person anzumelden, welche die Hauptverantwortung für die Betreuung der Kinder übernimmt und die Alimente zugesprochen bekommt. Diese Person ist heute meist die Mutter. Auch in nächster Zukunft wird es die Mutter sein. Das Manko, der Fehlbetrag, wird also einseitig den Frauen aufgebürdet. Das Parlament hat in dieser Session die sogenannte Mankoteilung zwischen den Geschiedenen abgelehnt. Doch damit nicht genug. Die Räte waren auch nicht bereit, in der laufenden Revision des Unterhaltsrechts für die Kinder einen Mindestbetrag für die Kinderalimente festzulegen. Unbefriedigend ist zudem, dass die Voraussetzungen für die Bevorschussung von Kinderalimenten nach Kanton unterschiedlich geregelt und für die Betroffenen kaum zu durchblicken sind.
</p><h3>Einseitig gegen die Frauen</h3><p>Weil es an ausserfamiliärer Betreuung mangelt, muss die geschiedene Mutter diese oft selbst zu einem Grossteil wahrnehmen und kann deshalb nur Teilzeit arbeiten. Zu tiefe Kinderalimente, eine fehlende materielle Harmonisierung der Alimentenbevorschussung sowie die generell tieferen Frauenlöhne und die Lohnungleichheit führen dazu, dass Frauen heute – und auch in Zukunft – nach Scheidungen auf Sozialhilfe angewiesen sind. Trotz Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung müssen sie sich dem Sozialhilferegime und den damit verbundenen Weisungen, Auskunfts- und Meldepflichten unterstellen. Je nach Gemeinde werden zudem die Verwandten zur Mitunterstützung beigezogen. Kommt dazu: Sollte sich die Einkommenssituation der Mutter später verbessern, kann sie zur Rückerstattung der bezogenen Sozialhilfe verpflichtet werden. Und mit dem gemeinsamen Sorgerecht kann ein Wohnsitzwechsel (z.B. Beispiel wegen einer besseren Arbeitsstelle) der Mutter eingeschränkt werden, wenn der Vater sich in der gemeinsamen Sorge eingeschränkt fühlt. 
</p><h3>Druck machen</h3><p>Mit anderen Worten: das Parlament ist nicht gewillt, die auf allen Ebenen anhaltende wirtschaftliche Schlechterstellung der Frauen anzugehen. Das müssen wir Frauen wohl schon selber tun. Wir müssen mobilisieren für die Lohngleichheit und für eine ausreichende professionelle familienexterne Kinderbetreuung, die bezahlbar und gut ist. Ein Grund mehr, am 7. März 2015 in Bern an die Demo für Lohngleichheit und gegen die Rentenaltererhöhung zu gehen!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2079</guid><pubDate>Mon, 08 Dec 2014 09:29:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit – Es ist Zeit für die Wende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-es-ist-zeit-fuer-die-wende</link><description>2015 wird ein Schlüsseljahr

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In jüngster Vergangenheit hat die Lohndiskriminierung wieder zugenommen. 2015 muss das Pendel wieder in die andere Richtung ausschlagen. Das Jahr könnte der Lohngleichheit den Weg ebnen. Der SGB wird auf alle Fälle das seine dazu beitragen.</p><p>Seit der Einführung des Gleichstellungsgesetzes ist der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau bis zum Jahr 2010 stets leicht gesunken. Doch in jüngster Vergangenheit (2010 bis 2012) ist er wieder leicht angestiegen – auf 18.9 Prozent. Den Frauen entgehen pro Jahr rund 7.7 Milliarden Franken bzw. an die 700 Franken pro Monat. Das bezahlen sie im Alter noch einmal – mit tieferen Renten. Für den SGB ist deshalb klar: Es braucht jetzt endlich wirksame gesetzliche Massnahmen. Es braucht eine tripartit zusammengesetzte Behörde, die in den Betrieben Kontrollen durchführen und bei festgestellter Lohnungleichheit griffige Massnahmen anordnen kann. 
</p><h3>Bundesrat will handeln</h3><p>Der Bundesrat hat am 22. Oktober dieses Jahrs einen Schritt in diese Richtung getan. Er will Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitenden verpflichten, regelmässig eine interne Lohnanalyse durchzuführen. Die Durchführung muss durch Dritte kontrolliert werden. Die Kontrolle sollen die Arbeitgeber wahlweise den Sozialpartnern, einer Revisionsstelle oder einer staatlich anerkannten Prüfungsorganisation übertragen können. Das Ergebnis dieser Kontrolle soll im Jahresbericht erwähnt werden. Nicht veröffentlicht werden muss die Höhe des Lohnunterschieds. Bei Untätigkeit des Arbeitgebers können die Arbeitnehmenden wie heute die Lohngleichheit gerichtlich einfordern. Bis Mitte 2015 soll eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet sein.
</p><h3>Richtung stimmt</h3><p>Die Vorschläge sind ein Schritt in die richtige Richtung. Sie genügen jedoch nicht. Es braucht zusätzlich eine tripartit zusammengesetzte Behörde mit Kontroll-, Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen. Nur so wird es möglich, die Verantwortung zur Durchsetzung der Lohngleichheit, immerhin ein Verfassungsauftrag, von der einzelnen Frau wegzunehmen und zu einer staatlichen Instanz hinzuführen. Dies ist zwingend notwendig. Denn das Klagerecht stellt für die einzelne Frau eine sehr hohe Hürde dar. 
</p><h3>Mobilisieren </h3><p>Machen wir uns nichts vor: allein aus Gerechtigkeit wird es in der Lohngleichheit nicht vorwärtsgehen. Und: bereits dem zaghaften Schritt des Bundesrates wird Opposition erwachsen. Soll sich etwas bewegen, braucht es da schon die öffentliche Präsenz der Frauen. Selbstbewusst müssen wir darauf hinweisen, dass wir diese Diskriminierung nicht mehr jahrelang schlucken werden. Der SGB, eingebunden in ein breites Bündnis, mobilisiert in diesem Sinn für die Lohngleichheit. Für den 7. März 2015 heisst es „Alle auf nach Bern!“. An einer machtvollen Demo gilt es zu zeigen, dass den Frauen der Geduldsfaden gerissen ist. Sie wollen jetzt der Politik den Tarif durchgeben. Sie wollen Lohngleichheit, subito! Der SGB wird an dieser Demo auch die Erhöhung des AHV-Rentenalters der Frauen bekämpfen. Zudem wird der SGB am 12. Juni 2015 in Bern eine Lohngleichheitstagung organisieren. 
</p><p>2015 verspricht viel hinsichtlich Lohngleichheit. Packen wir es an – am 7. März auf nach Bern! </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2040</guid><pubDate>Fri, 24 Oct 2014 17:37:00 +0200</pubDate><title>SGB fordert wirtschaftspolitische Wende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-fordert-wirtschaftspolitische-wende</link><description>55. SGB-Kongress in Bern beendet</description><content:encoded><![CDATA[<p> Statt Migrantinnen und Migranten zu Sündenböcken für hausgemachte Probleme zu machen, braucht es eine wirtschaftspolitische Wende. Diese Forderung haben die 400 Delegierten des SGB-Kongresses am Freitag mit Vehemenz vertreten. Denn die realen Probleme im Land sind sozialer Art und heissen Lohndruck, Prämienlast, Stress und unsichere Arbeitsplätze - Probleme, die durch Abschottung noch verstärkt und ausgeweitet würden.
</p><p>Damit nicht nur die Topverdiender, Aktionäre und Arbeitgeber vom steigenden Wohlstand profitieren, müssen mehr Arbeitnehmende vom Schutz eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) profitieren können. Der GAV-Abdeckungsgrad muss auf über 60 Prozent steigen. Dazu müssen Bundesrat und Parlament die Hürden für GAV und deren Allgemeinverbindlicherklärung senken. Gute GAV sind darüber hinaus dank klaren Arbeitszeitregelungen ein effizientes Mittel gegen den zunehmenden Stress am Arbeitsplatz, sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und senken die Lohndiskriminierung der Frauen. Damit Frauen nicht länger diskriminiert werden, braucht es aber mehr. Neben der vom Bundesrat vorgeschlagenen Pflicht der Unternehmen, ihre Löhne auf Diskriminierung zu untersuchen, müssen die Firmen verpflichtet werden, diese auch zu beseitigen. Und eine Kontrollbehörde, in die auch die Sozialpartner eingebunden sind, muss das Gleichheitsgebot durchsetzen.
</p><p>Dringend nötig sind Massnahmen zur Stärkung der Einkommen. Es darf nicht sein, dass der Reallohnzuwachs der Normalverdienenden gleich wieder von steigenden Krankenkassenprämien weggefressen wird. Der SGB fordert deshalb eine substanzielle Erhöhung der Prämienverbilligungen. Die Prämien dürfen künftig nur noch maximal 10 Prozent des Haushaltseinkommens betragen. Dazu müssen Bund und Kantone die Mittel für Prämienverbilligungen um rund 2 Milliarden Franken aufstocken, statt an der Sparschraube zu drehen. Mittelfristig soll die Prämien-Belastung maximal 8 Prozent betragen, wie es bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes in den 1990er Jahren das Ziel war. Längerfristig muss die Krankenversicherung einkommensabhängig finanziert werden - wie jede Sozialversicherung.
</p><p>Intensiv debattiert haben die Kongressdelegierten die Konsequenzen aus der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative. Sie haben bekräftigt, dass die Bilateralen erhalten, neue Diskriminierungen verhindert und die Schutzmassnahmen für Löhne und Arbeitsbedingungen ausgebaut werden müssen. Die Schweiz kann sich keine Sololäufe leisten. Die Bilateralen sind für den Wohlstand und sichere Arbeitsplätze von grosser Bedeutung und garantieren, dass Berufstätige mit EU-Pass nicht diskriminiert werden. Dieses Prinzip muss auch in Zukunft gelten. Der Arbeitskräftebedarf darf nicht über Kurzaufenthaltsbewilligungen befriedigt werden. Diskriminierungen wie ein neues Saisonnierstatut wird der SGB bekämpfen. Löhne und Arbeitsbedingungen müssen besser geschützt werden. Insbesondere braucht es auch einen Schutz gegen Kündigungen und vor prekären Arbeitsformen. Denn eine künftige Abstimmung über den Bilateralen Weg kann nur gewonnen werden, wenn die sozialen Interessen gewahrt werden und der Grundsatz durchgesetzt wird, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen.
</p><p>In einer Resolution ruft der SGB-Kongress auf, die gefährliche und unmenschliche Ecopop-Initiative zu bekämpfen. Sie führt zu Lohndruck und schlechteren Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmenden und schürt die Fremdenfeindlichkeit. In einer emotionalen Debatte machte der Kongress deutlich, dass der SGB neue aufenthaltsrechtliche Diskriminierungsformen resolut bekämpfen wird. In diesem Zusammenhang startete der SGB mit dem berührenden Kurzfilm "Verboten und versteckt - Saisonnierkinder erzählen" eine Sensibilisierungskampagne gegen ein neues Saisonnierstatut.
</p><p>In weiteren Resolutionen forderte der SGB, dass sich die Schweiz aus den Verhandlungen über ein TISA-Abkommen zurückzieht. Ein solches Liberalisierungsabkommen für Dienstleistungen würde unweigerlich zu einem Privatisierungsdruck für zahlreiche Service-public-Aufgaben führen, etwa in der Wasserversorgung, im Gesundheits- und Bildungswesen oder im öffentlichen Verkehr.
</p><p>Der SGB hat am zweiten Kongresstag ausserdem Ständerat Paul Rechsteiner als SGB-Präsidenten sowie Vania Alleva (Co-Präsidentin Unia) und Giorgio Tuti (Präsident SEV) als Vizepräsidentin, respektive Vizepräsidenten wiedergewählt.
</p><p>Bereits am Donnerstag hat der SGB ausserdem den Westschweizer Karikaturisten Philippe Bécquelin, alias "Mix et Remix" mit dem mit 10'000 Franken dotierten SGB-Kulturpreis ausgezeichnet. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74<span class="Auszeichnunghalbfett"></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Service Public</category><category>Sozialpolitik</category><category>Migration</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2031</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2014 18:23:00 +0200</pubDate><title>Für Lohngleichheit und gegen Erhöhung des Frauenrentenalters!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fuer-lohngleichheit-und-gegen-erhoehung-des-frauenrentenalters</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 7. März 2015 will ein breites Bündnis, die SGB-Frauen und die Gewerkschaften voran, der Politik den Tarif erklären: Eine kraftvolle Demo soll die Gleichstellung voranbringen. Staatliche Kontrollen sollen endlich für Lohngleichheit sorgen, und die Rentenaltererhöhung für die Frauen soll in den Papierkorb befördert werden. Einstimmig haben die Delegierten zwei Resolutionen, ein Thesenpapier und zwei Anträge der SGB-Frauenkommission verabschiedet. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Himmel der Kongressbühne voll von Blitz und Donner. Diese metaphorische Drohung sollte der Politik zeigen, was ihr bevorsteht, wenn sie die Anliegen der Gleichstellung weiterhin stiefmütterlich behandelt. Die SGB-Frauen verlangten in einer Resolution für den 7. März 2015, den Internationalen Tag der Frau, eine Demonstration für Lohngleichheit und gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters. „Die Herren und Damen in Bundesbern sollen den Donner endlich hören. Die Frauen haben das Warten auf die Lohngleichheit endgültig satt! “
</p><p>Um endlich Lohngleichheit zu erreichen, verlangte die SGB-Frauenkommission in einer weiteren Resolution „dezidierte gesetzliche Massnahmen“. Denn immer noch verdienen Frauen an die 20% weniger als die Männer. Staatliche Kontrollen sollen dafür sorgen, dass der Verfassungsauftrag endlich erfüllt wird. Der Staat hat vorzusehen:
</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; eine Behörde, die in den Betrieben Kontrollen durchführt und bei Lohnungleichheit griffige Massnahmen trifft;
</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; eine Pflicht der Unternehmen, die Lohngleichheit regelmässig zu überprüfen und das Resultat zu kommunizieren sowie, falls nötig, die Frauenlöhne anzupassen. In diesem Bereich will der Bundesrat zwar einen Schritt nach vorne tun. Der Schritt ist jedoch viel zu zaghaft und nimmt die Unternehmen viel zu wenig in die Pflicht, kritisierte Toya Krummenacher am Rednerpult. 
</p><p>Oppositionslos angenommen wurde ebenfalls ein Thesenpapier des SGB-Frauenkongresses vom 15./16. November 2013. Es verlangt neben der Lohngleichheit gleichstellungsfördernde Arbeitsbedingungen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie Männern wie Frauen ermöglichen, vollen Erwerb, Betreuung und andere gesellschaftliche Aufgaben zu vereinbaren. Verlangt dazu sind nicht nur mehr bezahlte Urlaube sondern auch deutlich kürzere Arbeitszeiten, deren Planbarkeit und eine flächendeckende familienexterne Kinderbetreuung. Zudem sollen Gesundheit und Arbeitssicherheit mehr aus Frauensicht thematisiert werden. Im Bereich der Altersvorsorge soll die AHV gestärkt werden. 
</p><p>Angenommen wurden zudem zwei weitere Anträge der Frauenkommission. Sie verlangen Arbeitszeitmodelle, welche die Vereinbarung von Erwerb, Familie, Freizeit und Sozialleben gewährleisten. Was denn auch explizit kürzere Arbeitszeiten einschliesst. Der SGB-Vorstand befürwortete diese Anträge und damit eine kürzere Vollzeit, welche die Frauenkommission „als einen Weg aus der Teilzeitfalle“ fordert. Der Vorstand will dieses Programm jedoch erst „in längerfristigen Perspektive“ angehen. Denn prioritär sei aktuell die Durchsetzung der Lohngleichheit. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2027</guid><pubDate>Wed, 22 Oct 2014 15:47:00 +0200</pubDate><title>Endlich Massnahmen zur Lohngleichheit - aber noch zu zahnlos</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/endlich-massnahmen-zur-lohngleichheit-aber-noch-zu-zahnlos</link><description>Lohndiskriminierung der Frauen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat Lücken bei den gesetzlichen Grundlagen zur Durchsetzung der Lohngleichheit anerkannt und endlich Massnahmen ergreift. Die Pflicht für die Unternehmen, die Löhne regelmässig mit einer anerkannten Methode zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Damit wird Verbindlichkeit und Transparenz geschaffen. Allerdings gehen die vorgeschlagenen Massnahmen zu wenig weit. Eine Pflicht, festgestellte Lohndiskriminierungen zu beseitigen, ist nicht vorgesehen. Es fehlt zudem eine Kontrollbehörde mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen, in die auch die Sozialpartner einbezogen sind und die die Lohngleichheit durchsetzen kann. Zudem müssen auch Bund, Kantone und Gemeinden in die Pflicht genommen werden. 
</p><p>Der Handlungsbedarf ist gross, denn der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau ist zuletzt sogar wieder leicht angestiegen auf 18.9 Prozent. Über einer Million Frauen entgehen auf Grund der Lohndiskriminierung pro Jahr 7.7 Milliarden Franken bzw. 677 Franken pro Monat. Diese gesetzeswidrige Lohneinbusse bezahlen die Frauen im Alter noch einmal, indem ihre Renten tiefer sind. Dieses Geld, das die Wirtschaft einsteckt fehlt auch den Familien. Diese Lohneinbussen werden die Frauen nicht weitere Jahrzehnte schlucken! 
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB zuständig für Lohngleichheit, 079 341 90 01</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2025</guid><pubDate>Thu, 16 Oct 2014 11:46:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat muss Lohngleichheit mit Kontrollbehörde durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-muss-lohngleichheit-mit-kontrollbehoerde-durchsetzen</link><description>15 Jahre Aktionsplan Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der am Donnerstag präsentierte Bericht der Bundesverwaltung zur Umsetzung des "Aktionsplans Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann" zeigt es deutlich: Den Grundsatz "Gleicher Lohn für Mann und Frau für gleiche und gleichwertige Arbeit" setzen die Arbeitgeber in der Schweiz nur ungenügend um. Auch mehrere Jahrzehnte nach der Verankerung dieses Prinzips in der Bundesverfassung und 18 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes besteht noch grosser Handlungsbedarf. 
</p><p>Der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau ist zuletzt sogar wieder leicht angestiegen auf 18.9 Prozent. Den Frauen entgehen auf Grund der Lohndiskriminierung pro Jahr 7.7 Milliarden Franken. Diese gesetzeswidrige Lohneinbusse bezahlen die Frauen im Alter noch einmal, indem ihre Renten tiefer sind. Würde es mit der Durchsetzung des Verfassungsauftrags zur Lohngleichheit in diesem Tempo&nbsp;weitergehen, müssten die Frauen weitere Jahrzehnte warten bis sie zu ihrem Recht kommen. Betroffen sind mehr als eine Million erwerbstätige Frauen.
</p><p>Das zeigt: Mit freiwilligen Massnahmen und Gefälligkeitsgutachten kann der Verfassungsauftrag nicht umgesetzt werden. In der Pflicht steht nun der Bundesrat. Er muss die gesetzlichen Grundlagen für eine Behörde schaffen, die unter Einbezug der Sozialpartner Kontrollen durchführt und die Lohngleichheit durchsetzt. Gleichzeitig sind die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, regelmässig sozialpartnerschaftlich die Löhne mit anerkannten Methoden zu überprüfen und das Resultat zu kommunizieren. Wird Lohnungleichheit festgestellt müssen die Frauenlöhne angepasst werden. 
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB zuständig für Lohngleichheit, 079 341 90 01</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1557</guid><pubDate>Mon, 30 Jun 2014 14:13:00 +0200</pubDate><title>Nötig sind jetzt griffige gesetzliche Massnahmen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/noetig-sind-jetzt-griffige-gesetzliche-massnahmen</link><description>Lohnungleichheit verschwindet nicht von allein! 

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der 2009 gestartete Lohngleichheitsdialog LGD, ein Projekt der Sozialpartner und des Bundes, ist abgeschlossen. Seit Ende Juni 2014 liegt auch der Evaluationsbericht vor. Die Trägerschaft ist sich darin einig, dass das gesetzte Ziel, die Lohndiskriminierung möglichst rasch zu eliminieren nicht erreicht werden konnte. Der Handlungsbedarf, um die Lohngleichheit zu realisieren, ist jedoch unbestritten. Deshalb gilt es nun, verbindliche – und das heisst: gesetzliche – Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit anzupacken!
</p><p>Seit mehr als 30 Jahren besteht der Verfassungsauftrag, die Lohngleichheit durchzusetzen. Seit 18 Jahren ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Dennoch hat die Lohnungleichheit kaum abgenommen. Sie stagniert vielmehr auf hohem Niveau! Gemäss den neusten Zahlen (Lohnstrukturerhebung LSE 2012) beträgt der Lohnunterschied in der Privatwirtschaft zwischen Mann und Frau 18.9 %. Die Unterschiede haben also in jüngster Vergangenheit nicht ab- sondern um 0.5 Prozentpunkte zugenommen. 
</p><p>Die jahrzehntelange Erfahrung mit Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit zeigt eines deutlich: Freiwilligkeit reicht nicht! Es braucht jetzt dringend gesetzliche Massnahmen, mit denen die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen und Strukturen zu schaffen sind, damit Kontrollen möglich werden. 
</p><p>Gefordert ist jetzt die Politik. Zuerst liegt der Ball beim Bundesrat. Nach den Sommerferien muss er die Arbeiten für eine gesetzliche Vorlage vorantreiben. 
</p><p>Der SGB-Frauenkongress 2013 hat mit der Forderung“ Jetzt braucht’s Kontrollen“ die Richtung bereits vorgegeben. In der Zwischenzeit wurden die Forderungen weiter diskutiert und an der SGB-Delegiertenversammlung verabschiedet. In einem offenen Brief haben die Gewerkschaftsfrauen zudem im Vorfeld des 14. Juni 2014 dem Bundesrat ihr Programm zur Beseitigung der Lohnungleichheit kundgetan. Die darin gestellten Forderungen in Kürze:
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Unternehmen sind in die Pflicht zu nehmen: Sie müssen die Löhne regelmässig überprüfen. Wenn Lohnungleichheit festgestellt wird, muss diese beseitigt werden.
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Unternehmen sind zur Transparenz zu verpflichten: Die Ergebnisse der Lohnüberprüfungen müssen innerbetrieblich kommuniziert werden.
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Es braucht eine nationale Behörde mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen: Die Behörde muss selber Kontrollen in den Betrieben durchführen bzw. veranlassen können. Sie braucht darüber hinaus die Kompetenz, bei festgestellter Lohnungleichheit deren Beseitigung zu fordern bzw. deren Nichtbeseitigung zu sanktionieren, sei es durch Klage, Busse oder durch Verfügung.
</p><p>Wir erwarten vom Bundesrat nun ein zügiges Vorgehen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1549</guid><pubDate>Thu, 12 Jun 2014 15:41:00 +0200</pubDate><title>Lohnungleichheit wächst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohnungleichheit-waechst</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach der jüngsten Schweizer Lohnstrukturerhebung LSE von 2012 ist der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen wieder angewachsen - ein schlechtes Signal für die Gleichstellung. Das zeigt: Mit dem Lohngleichheitsdialog, der auf das freiwillige Engagement der Arbeitgeber gesetzt hatte, kann die Lohngleichheit nicht durchgesetzt werden. Deutlich wird, dass es jetzt eine neue Gesetzesbasis braucht, welche endlich schweizweite Lohnkontrollen einführt.
</p><p>Die Lohngleichheit tritt an Ort: 18 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes liegt die Lohndifferenz immer noch bei hohen 18.9 %. Sie ist in den letzten 2 Jahren sogar angewachsen: 2010 war sie bei 18.4 %. 
</p><p><b>Ein Schritt vorwärts und zwei Schritte zurück</b></p><p>Der Medianlohn der Männer ist von Fr. 6346.- (monatlicher Bruttolohn) im Jahr 2010 auf Fr. 6553.- angewachsen, das entspricht einem Anstieg von 3.2%. Der Medianlohn der Frauen ist von Fr. 5176.- auf Fr. 5317.- gewachsen, ein Anstieg von knapp 2.7%. Trotz niedrigerer Löhne gab es keinen "Aufholeffekt" für die Arbeitnehmerinnen. Der Lohngleichheitsdialog, der auf den guten Willen der Unternehmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern setzte, war <a name="_GoBack"></a>nicht zielführend.
</p><p><b>Migrantinnen sind doppelt diskriminiert</b></p><p>Migrantinnen werden im Hinblick auf die Löhne doppelt diskriminiert. Die Zahlen des Bundesamt für Statistik BfS zeigen den Fortbestand der Lohnhierarchie: Oben finden sich die Schweizer Männer, mit einem Medianlohn von Fr. 6960.-, gefolgt von ausländischen Männern, deren Lohn ungefähr 15% tiefer liegt (5921.-). Es folgen die Schweizer Frauen, deren Löhne um 21% unter den Löhnen der Schweizer Männer liegen (5482.-), und zuletzt die Migrantinnen, mit einem Unterschied von 30% (Fr. 4894.-) im Vergleich zu den Schweizer Männerlöhnen.
</p><p>Es handelt sich hier um standardisierte, auf Vollzeit hochgerechnete Zahlen, man kann die Differenzen also nicht direkt auf Teilzeitarbeit zurückführen. Die Unterschiede zeugen auch vom Anhalten der beruflichen Segregation und der Abwertung von Arbeiten, die Frauen im Allgemeinen und Migrantinnen im Besonderen zugeordnet werden. So beträgt der Medianlohn einer Frau im Bereich "Persönliche Dienstleistungen" nur Fr. 3678.-, der Lohn einer Frau im Detailhandel Fr. 4450.-.
</p><p><b>Hohe Löhne und Boni sind männlich</b></p><p>Die Lohnunterschiede wachsen auch deshalb an, weil die Kaderpositionen faktisch für Männer reserviert sind - sie besetzen drei Viertel der Direktionsposten und zwei Drittel der Chefposten. Wenn es eine Frau in eine Kaderfunktion schafft, muss sie sich mit einem Durchschnittslohn begnügen, der 32% tiefer ist als der ihres männlichen Kollegen!
</p><p>Auch die Boni sind eine Quelle für Lohnungleichheit. Sie werden häufiger an Kader ausbezahlt, die eben mehrheitlich Männer sind. Im Detailhandel, wo ein Fünftel der Löhne unter Fr. 4000.- pro Monat liegt, beträgt der durchschnittliche Bonus für die hohen Kader Fr. 28'700.-, gegenüber Fr. 1700.-- für das übrige Personal. Im Versicherungssektor oder im Sektor Finanzdienstleistungen, wo es viele männliche Kadermitarbeiter gibt, werden Boni von durchschnittlich Fr. 94'000.- respektive Fr. 132'500.- ausbezahlt.
</p><p><b>Namhafte Lohnunterschiede bei gleichem Profil</b></p><p>Allerdings gibt es auch unabhängig von der unterschiedlichen Position von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt nach Angaben des BfS anhaltend grosse Lohnunterschiede, unter anderem auch, wenn man Männer und Frauen mit gleichwertigem Profil und gleichem Alter vergleicht. So verdient eine Frau zwischen 40 und 49 Jahren mit einer Stelle mit sehr hohem Anforderungsniveau 25% weniger als ihr Kollege! Und eine Frau mit einem Lehrabschluss (und ohne Kaderfunktion) erhält 12.4% weniger als ihr Kollege mit gleichem Status.
</p><p><b>Lohnunterschiede auch im öffentlichen Dienst</b></p><p>Die Auswertungen der Lohnstrukturerhebung 2012 liegen bisher erst für den Privaten Sektor vor. Daher können im Augenblick noch keine aktuellen Aussagen zum öffentlichen Dienst gemacht werden. Allerdings wissen wir aus früheren Untersuchungen, dass diskriminierende Lohnunterschiede auch im öffentlichen Dienst zu finden sind, wobei die Gründe insbesondere lohnwirksame Bewertungen, Boni und berufliche Segregation (Unterbewertung von Frauenberufen) sind.
</p><p><b>Die Lohnunterschiede wachsen: Jetzt braucht es Kontrollen!</b></p><p>Es ist bekannt, dass es für Fortschritte in der Gleichstellung viele verschiedene Massnahmen braucht (wie es auch die Synthese zum NFP60 "Gleichstellung der Geschlechter" zeigt), namentlich im Bereich der Arbeitszeit, der Arbeitsteilung sowie der Infrastrukturen zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen.
</p><p>Da die Lohnunterschiede, vor allem zwischen Männern und Frauen, wachsen, braucht es aber insbesondere dringend Massnahmen für die Lohngleichstellung. Lohnkontrollen sind eine solche Massnahme. Sie würden einen echten Schritt nach vorne bewirken. Es sei daran erinnert, dass das Vorprojekt zum Gleichstellungsgesetz vorsah, dem Eidgenössischen Gleichstellungsbüro Untersuchungskompetenzen zu geben. Diese Kompetenzen wurden auf Druck aus Arbeitgeberkreisen nicht ins Gesetz aufgenommen. 20 Jahr später ist der Beweis erbracht, dass die Gleichstellung ohne zwingende Massnahmen nicht vorankommt. Daher fordern wir heute, dass eine Behörde mit entsprechenden Kompetenzen und den notwendigen Ressourcen eingerichtet wird. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1547</guid><pubDate>Thu, 12 Jun 2014 10:00:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit –  Jetzt braucht es Kontrollen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohngleichheit-jetzt-braucht-es-kontrollen</link><description>Gewerkschaftsfrauen schreiben offenen Brief an Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mittels offenem Brief fordern die Gewerkschaftsfrauen den Bundesrat heute auf, zügig die nötigen gesetzlichen Schritte für die Durchsetzung der Lohngleichheit zu ergreifen. Denn der Ende Februar dieses Jahres mit bloss mageren Ergebnissen beendete Lohngleichheitsdialog und der wieder angestiegene Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen weisen darauf hin, dass mit Freiwilligkeit nicht weiter zu kommen ist. Deshalb verlangen die SGB-Frauen: Jetzt braucht es gesetzlich festgelegte Kontrollen. 
</p><p>Die Unternehmen sollen die Löhne regelmässig (z.B. alle drei Jahre) überprüfen müssen. Sie haben innerbetriebliche Lohntransparenz herzustellen. Zur Durchsetzung der Lohngleichheit braucht es eine nationale Behörde. Sie hat die Kompetenz, solche Überprüfungen auch von Amtes wegen durchzuführen und die nötigen Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit einzuleiten, sei es mittels Klage, Busse oder Verfügung. Bei festgestellter Diskriminierung gilt Nulltoleranz. 
</p><p>Im Hinblick auf den 14. Juni, Tag des legendären Frauenstreiks in der Schweiz, haben die Gewerkschaftsfrauen heute in einem farbenfrohen Protestmarsch in Bern<a name="_GoBack"></a> gefordert, dass der Bundesrat nach nunmehr 33 Jahren resp. 18 Jahren die Bestimmungen des Verfassungsartikels und des Gleichstellungsgesetzes endlich durchsetzen müssen.
</p><p><a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157645136973094/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Ab ca. 13h finden Sie hier Fotos der Aktion.</a></p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB, 079 341 90 01</li><li>Corinne Schärer, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 219 94 20</li><li>Michela Bovolenta, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 647 72 83</li></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/atomausstieg_ja_initiative_jonas_braucht_keinen_atomstrom_beschnitten.jpg" class="download">Offener Brief</a> an den Bundesrat</li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/atomausstieg_ja_initiative_sofie_braucht_keinen_atomstrom_beschnitten.jpg" class="download">Weitere Dokumente</a> der Medienkonferenz</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1546</guid><pubDate>Tue, 10 Jun 2014 17:19:00 +0200</pubDate><title>Angemessene Anrechnung der AHV-Erziehungsgutschriften erreicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/angemessene-anrechnung-der-ahv-erziehungsgutschriften-erreicht</link><description>SGB-Intervention stösst im Bundesrat auf offenes Ohr

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz Änderung des Sorgerechts: Die AHV-Erziehungsgutschriften werden weiterhin aufgrund der tatsächlichen Erziehungsengagements gesprochen. So hat der Bundesrat entschieden und damit einer Intervention des SGB und von Frauenorganisationen entsprochen. Das kommt in aller Regel den Frauen entgegen, denen hier „klammheimliche Enteignung“ gedroht hatte.
</p><p>Ab dem 1. Juli werden nicht verheiratete oder geschiedene Eltern im Regelfall die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder haben. Diese Änderung des Sorgerechts wirkt sich auch auf die AHV aus. Denn die Erziehungsgutschriften der AHV werden anhand des Sorgerechts angerechnet. Wer das alleinige Sorgerecht hat, erhält die ganze Erziehungsgutschrift von Fr. 42‘120 Franken pro Jahr, für welches man für Kinder unter 16 gesorgt hat. Bei gemeinsamer elterlichen Sorge wurde bisher die Erziehungsgutschrift hälftig geteilt, ausser die Eltern hätten eine andere Teilung vereinbart. Die Folge dieser grobschlächtigen Regelung hätte bei vielen Frauen zu markanten AHV-Renteneinbussen geführt. Denn die gemeinsame elterliche Sorge sagt nichts über die tatsächliche Erwerbs- und Betreuungssituation aus. Trotz gemeinsamem Sorgerecht ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft häufig nur ein Elternteil – meistens die Mutter – die Erwerbstätigkeit reduziert, um die gemeinsamen Kinder zu betreuen. Damit wird sie – die Mutter – mit Einbussen bei den künftigen AHV-Renten zu rechnen haben.&nbsp; 
</p><h3>Am tatsächliches Engagement für Erziehung messen</h3><p>Der SGB und die Frauenorganisationen haben den Bundesrat Ende 2013 auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und eine Regelung für die Anrechnung der Erziehungsgutschriften gefordert, die der Erwerbs- und Betreuungssituation besser Rechnung trägt. Mit der Mitte Mai verabschiedeten Anpassung der AHV-Verordnung hat der Bundesrat dieses Anliegen berücksichtigt und angemessene Anrechnungsregelungen geschaffen. 
</p><p>Die neue Bestimmung in der AHV-Verordnung sieht vor, dass das Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bei jedem Entscheid über die gemeinsame elterliche Sorge, über die Zuteilung der Obhut oder über die Betreuungsanteile gleichzeitig auch über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften befindet. Dabei ist demjenigen Elternteil die ganze Erziehungsgutschrift anzurechnen, der voraussichtlich den überwiegenden Teil der Betreuungsleistung für die gemeinsamen Kinder erbringen wird. Die Erziehungsgutschrift ist hälftig anzurechnen, wenn anzunehmen ist, dass beide Eltern in gleichem Umfang Betreuungsleistungen für die gemeinsamen Kinder erbringen werden.
</p><h3>Solange keine Vereinbarung, dann die Mutter</h3><p>Kommt die gemeinsame elterliche Sorge aufgrund einer gemeinsamen Erklärung der Eltern vor dem Zivilstandsamt oder vor der KESB zustande, müssen die Eltern gleichzeitig eine Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften treffen oder innert drei Monaten eine solche Vereinbarung bei der zuständigen KESB einreichen. Geschieht dies nicht, wird die KESB von Amtes wegen über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften entscheiden. Solange weder ein Entscheid des Gerichts oder der KESB noch eine Vereinbarung der Eltern über die Anrechnung der Erziehungsgutschrift vorliegt, wird die Erziehungsgutschrift in vollem Umfang der Mutter angerechnet. Diese Regelung berücksichtigt den Umstand, dass auch heute die Mütter in den meisten Fällen ihre Erwerbstätigkeit im Hinblick auf die Betreuung der Kinder stärker einschränken als die Väter.
</p><p>Mit dieser Regelung rücken die Erziehungsgutschriften stärker in den Fokus. Während sie heute meistens erst im Zeitpunkt der Pensionierung relevant werden, wird es künftig klug sein, sich im Zeitpunkt einer Trennung oder Scheidung oder bei Geburt des Kindes mit der Materie zu befassen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1533</guid><pubDate>Fri, 23 May 2014 12:32:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit mit flächendeckenden Lohnkontrollen durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-mit-flaechendeckenden-lohnkontrollen-durchsetzen</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) haben am Freitag einen Massnahmenplan gegen die Lohndiskriminierung der Frauen beschlossen. Die Ungleichbehandlung der Frauen bei den Löhnen bleibt auch knapp 20 Jahre nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes ein Problem. Gemäss der neusten Lohnstrukturerhebung des Bundes hat das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zuletzt sogar von 18,4 auf 18,9 Prozent zugenommen.
</p><p>Mit freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft kann die Lohndiskriminierung nicht überwunden werden. Das zeigt der gescheiterte Lohngleichheitsdialog. Mit Blick auf anstehende Entscheide des Bundesrats zum weiteren Vorgehen, fordern die SGB-Delegierten flächendeckende Lohnkontrollen. Durchgeführt werden sollen diese von einer nationalen tripartiten Behörde, die über ausreichend Ressourcen und Durchsetzungskompetenzen (Klagerecht, Bussen oder Verfügungen) verfügt. Die Unternehmen müssen zudem die Lohnstruktur unter Einbezug der Gewerkschaften regelmässig auf die Diskriminierung überprüfen und darüber informieren.
</p><p>Weiter haben die Delegierten eine Bilanz zur Mindestlohn-Kampagne gezogen. Das Abstimmungsergebnis fiel zwar enttäuschend aus. Doch dank der Mindestlohn-Initiative konnte die Lohnsituation in der Schweiz für viele Arbeitnehmende wesentlich verbessert werden. Die Marke von 4000 Fr. pro Monat ist verankert. Nach dem Nein zu einem gesetzlich verankerten Mindestlohn harrt das Tieflohnproblem aber einer Lösung. Es bleiben zu viele schwarze Schafe, die nur Dumpinglöhne bezahlen. Für die SGB-Delegierten ist deshalb klar, dass sie weiterhin für Löhne kämpfen, die für ein anständiges Leben reichen. In der Pflicht stehen die Arbeitgeber, die während der Kampagne ein Loblied auf sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Gesamtarbeitsverträge (GAV) sangen. Die Gewerkschaften werden die Arbeitgeber nun beim Wort nehmen. Arbeitgeber, die sich verweigern und Dumpinglöhne bezahlen, werden auch in Zukunft denunziert.
</p><p>In einer Rückschau auf die Abstimmung vom 9. Februar hielten die SGB-Delegierten fest, dass die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative eine Gefahr für alle Berufstätigen in der Schweiz darstellt. Werden Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass schlecht behandelt, kommen am Ende auch die Löhne und Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten unter die Räder. Die Delegierten bestätigten die Forderung nach einer Umsetzung, mit der die Bilateralen Verträge gesichert und Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass nicht diskriminiert werden. Die Förderung von Kurzaufenthaltern oder ein neues Saisonnier-Statut sind nicht akzeptabel. Der Lohnschutz muss aus-, statt abgebaut werden. Die Ecopop-Initiative wird der SGB aktiv bekämpfen.
</p><p>&nbsp;</p><p>Die Beschlüsse der SGB-Delegiertenversammlung finden sie hier:</p><ul><li>&lt;media 1997 - - "TEXT, 140523 DV Resolution faire Loehne, 140523_DV_Resolution_faire_Loehne.pdf, 75 KB"&gt;Resolution "Faire Löhne, mehr Schutz - gegen Lohndiskriminierung, gegen prekäre Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1998 - - "TEXT, 140523 DV Resolution fuer eine gute Altersvorsorge, 140523_DV_Resolution_fuer_eine_gute_Altersvorsorge.pdf, 303 KB"&gt;Resolution "Für eine gute Altersvorsorge"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1999 - - "TEXT, 140523f AD resolution NON au projet prevoyance vieillesse 2020, 140523f_AD_resolution_NON_au_projet_prevoyance_vieillesse_2020.pdf, 124 KB"&gt;Resolution "NON au projet « prévoyance vieillesse 2020 » !&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1996 - - "TEXT, 140523 DV Resolution Bilanz Milo Kampagne und Aussicht, 140523_DV_Resolution_Bilanz_Milo_Kampagne_und_Aussicht.pdf, 770 KB"&gt;Resolution "Bilanz der Mindestlohn-Kampagne und Aussicht"&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Auskünfte: &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</span></li><li><span>Christina Werder, Zentralsekretärin zuständig für Frauenfragen, 079 341 90 01</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB</span><span><a name="Text10">, </a></span><span>079 249 59 74</span></li></ul><p><a name="Text9"></a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1529</guid><pubDate>Wed, 21 May 2014 14:31:00 +0200</pubDate><title>Auch die LGBT-Kommission des SGB war präsent</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/auch-die-lgbt-kommission-des-sgb-war-praesent</link><description>International Day against homo- and transphobia</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der 17. Mai ist der internationale Tag against homo- and transphobia (IDAHOT). Auf dem Münsterplatz in Bern fand aus diesem Anlass eine nationale Kundgebung statt. Mit dabei war auch die LGBT-Kommission des SGB.</p><p>&nbsp;</p><p>Am 17. Mai vor 34 Jahren wurde „Homosexualität“ aus dem Katalog der psychischen Krankheiten der WHO gestrichen. Verschiedene LGBT- (Lesben-, Gay-, Bi- und Trans-) Organisationen erklärten in der Folge diesen Tag zum International Day against homo- and transphobia.</p><p>An der Schweizer Kundgebung zum diesjährigen Gedenktag beteiligten sich die nationalen LGBT-Organisationen, verschiedene regionale LGBT-Gruppen und die LGBT-Gruppen der Schweizer Parteien von ganz rechts bis links. Mehrere Hundert Besucher unterstützten die Anliegen.</p><p>Alle Redner/innen standen unabhängig der Gruppe, die sie vertraten, dafür ein, dass der CVP-Initiativtext „gegen die Heiratsstrafe“ so, nämlich mit der expliziten Verankerung der Ehe zwischen Mann und Frau, nicht in die Verfassung aufgenommen werden darf. Sie sprachen sich auch für die Öffnung der Zivilehe für alle aus. Für die Schweiz geht dieser Tag als „Tag der Gleichstellung von LGBT-Menschen“ in die Geschichte ein.</p><p>Die Redner/innen unterstrichen die Solidarität mit allen LGBT-Menschen in der Welt, die aufgrund ihres Wesens in 77 Ländern immer noch bestraft (bis hin zur Todesstrafe) werden (können) und von alltäglicher Gewalt bedroht sind. Die offizielle Schweiz sollte hier mehr Zeichen setzen.</p><p>Schliesslich stellte die Schweizerische UNESCO-Kommission an dieser Kundgebung die aus dem Englischen übersetzten Vorschläge für den Unterricht zur „Bekämpfung von Homophobie und Transphobie“ vor. Sie sind ein äusserst wertvolles Instrument für stufenangepassten Unterricht von der Primar- bis zur Sekundarschule mit konkreten Beispielen von Modulen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1521</guid><pubDate>Thu, 08 May 2014 14:08:00 +0200</pubDate><title>GAV- und Lohnverhandlungen, Service public und Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gav-und-lohnverhandlungen-service-public-und-lohngleichheit</link><description>SGB-Dossier 102 bis 104 erschienen

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Innert kurzer Zeit hat der SGB drei Dossiers veröffentlicht. Dossier 104 zum Thema Lohngleichheit stellt eine umfassende Literaturstudie zur Lohndiskriminierung und zu deren Behebung dar. Dossier 103 dokumentiert die Service public-Tagung des SGB vom 27. Februar dieses Jahres. Dossier 102 trägt die wichtigsten Resultate der letztjährigen GAV- und Lohn-Verhandlungen zusammen.</p><p>Lohngleichheit: was tun? Dieser Frage widmet sich Dossier Nr. 104. Zuvor aber sichten und werten die Autor/innen die umfangreiche akademische Literatur aus dem In- und Ausland, welche die Lohndiskriminierung zu erklären sucht. Ein weiteres Kapitel legt dar, wie Politik und Institutionen, so sie wollen, die Lohnunterschiede verringern können. Abschliessend werden die Lehren für die Gleichstellungspolitik in der Schweiz gezogen. Dabei werden fünf Forderungen für Lohngleichheit formuliert.
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erstens braucht es mehr Lohnschutz durch mehr Gesamtarbeitsverträge und einen nationalen Mindestlohn. Frauen – häufig zu Tieflöhnen beschäftigt&nbsp; – profitieren davon besonders. 
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweitens muss mit griffigen Kontrollen, Transparenz und Sanktionen die Lohndiskriminierung in Schweizer Unternehmen behoben werden. 
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Drittens ist die gleiche Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen zu fördern. Dafür braucht es mehr und bezahlbare Kindertagesstätten und Einrichtungen für Pflegebedürftige, eine bezahlte Elternzeit sowie kürzere und besser planbare Arbeitszeiten. 
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Viertens muss mit Quoten und einer geschlechterneutralen Bildungspolitik für eine angemessene Vertretung der Frauen in allen Bereichen der Arbeitswelt gesorgt werden. 
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Fünftes gilt es schliesslich die Diskriminierung von Frauen wieder stärker zum Thema zu machen.
</p><p><b>C. Werder, D. Gallusser, D. Lampart: Was für die Lohngleichheit zu tun ist?&nbsp; Eine Analyse der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern und der politischen Gegenmassnahmen. 32 S. SGB-Dossier 104.</b></p><h3>Starker Service public</h3><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; „Schluss mit Sparprogrammen, Privatisierungen und sinnlosem Wettbewerb im Service public!
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die rechtsgleiche, qualitativ hochstehende Versorgung mit Bildung, Gesundheitsleistungen, Betreuungsangeboten und sozialen Diensten muss im Interesse der Bevölkerung erfolgen und darf nicht privaten Gewinnzwecken dienen.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Monopole gehören in den öffentlichen Besitz. Das gilt beispielsweise für die Schieneninfrastruktur ebenso wie für Strom-, Kommunikations- und Wassernetze, für Abwasser und für Kehrichtentsorgung. Monopolgewinne gehören der Allgemeinheit.“
</p><p>Das sind die ersten drei Forderungen einer Resolution, welche die beinahe 200 Teilnehmenden an einer Tagung des SGB zum Service public am 27. Februar dieses Jahres verabschiedet haben. Diese Resolution findet sich in voller Länge im zweisprachigen Dossier. Dieses dokumentiert zudem – jeweils in der Originalsprache – die 10 Referate, die an dieser Tagung von den Expert/innen gehalten worden sind. Eine Lektüre, die für alle Bereiche des Service public aus gewerkschaftlicher Sicht aufzeigt, was ist, was sein soll und was diesem entgegensteht. Dore Heim, SGB-Zuständige, in der Einleitung dazu: „Nur ein Service public, der genügend Ressourcen personeller und finanzieller Art hat, kann weiterentwickelt werden. Nur ein starker Service public sichert den hohen Lebensstandard in der Schweiz und sorgt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und Chancengleichheit. Es muss in den Service public investiert werden um eine Grundversorgung der Bevölkerung nur schon auf dem heutigen Niveau zu erhalten.“
</p><p><b>D. Heim/E. Ackermann: Ein starker Service Public – damit die Schweiz funktioniert. 46 S. SGB-Dossier Nr. 103</b></p><p>&nbsp;</p><p><b>Das Verhandlungsjahr 2013</b></p><p>Dossier 102 bezeichnet das GAV-Jahr 2013 als das Jahr der Mindestlöhne. Viel häufiger als in den Jahren zuvor sei ein Mindestlohn entweder neu erlassen oder aber auffallend erhöht worden. Meilenstein dabei: die erstmalige, nach Konflikten erreichte Festlegung von Mindestlöhnen in der MEM-Industrie. Feststellbar ist auch eine Tendenz, den tiefsten Mindestlohn bei oder zumindest in Richtung von 4000 Franken/Monat festzulegen. Erklärt wird dies mit der Mindestlohninitiative des SGB, die das Bewusstsein für das Anliegen geschärft und sich so auf die GAV-Verhandlungen ausgewirkt habe. 
</p><p>Zu erwähnen ist, dass es in der Romandie, teils nach Konflikten, gelungen ist, GAV im Rahmen des Detailhandels zu erneuern, so etwa in den Kantonen Genf und Neuenburg sowie in der Stadt Lausanne. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs haben die Gewerkschaften in den Kantonen Zürich und Waadt erstmals Rahmen-GAV abgeschlossen. Sie sollen verhindern, dass bei der Ausschreibung von Linien die Konkurrenz auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Gehäuft kam schliesslich die Einführung oder Verbesserung von Vaterschaftsurlaub vor.
</p><p>Im Bereich der Lohnverhandlungen wertet die Dokumentation grundsätzlich positiv, dass in beinahe allen Verhandlungen Reallohnerhöhungen vereinbart wurden. Als „sehr knausrig und starrsinnig“ werden viele Kantone kritisiert, insbesondere jene, die mit Lohnabbau verbundene Sparprogramme durchgedrückt haben. Die Abschlüsse im Gewerbe werden im Vergleich mit den Vorjahren als „respektabel“ beurteilt. Sie seien jedoch angesichts der guten Auftragslage und des hohen Termindrucks zu wenig hoch ausgefallen. 
</p><p>SGB-Dossier Nr. 102: Vertrags- und Lohnverhandlungen 2013/2014. 22 S.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Service Public</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1518</guid><pubDate>Wed, 07 May 2014 14:14:00 +0200</pubDate><title>Wieder ein  Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wieder-ein-schritt-in-richtung-vereinbarkeit-von-beruf-und-familie</link><description>Bezahltes Stillen am Arbeitsplatz 


</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Neu müssen die Arbeitgeber die Zeit, welche für das Stillen eines Säuglings während der Arbeitszeit gebraucht wird, entlöhnen. Der Bundesrat hat mit der Inkraftsetzung des neuen Art. 60 ArGV1 einen weiteren, gewichtigen Schritt in Richtung besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie getan. Die Revision tritt per 1. Juni 2014 in Kraft.</p><p>Erfreulicherweise hat das Parlament letztes Jahr eine Parlamentarische Initiative von Ständerätin Maury Pasquier (SP GE) angenommen und den Bundesrat beauftragt, das ILO-Übereinkommen Nr. 183 zu ratifizieren und umzusetzen. Mit der &nbsp;vorliegenden Neuerung zu den Stillzeiten in der ArGV 1 setzt nun der Bundesrat diesen Auftrag um. Der SGB begrüsst die vorliegende, sozialpartnerschaftlich in der Eidgenössischen Arbeitskommission vorbereitete Lösung Sie wurde auch von einer breiten Allianz zahlreicher &nbsp;Frauen- und Fachorganisationen unterstützt und getragen.
</p><h3>Lösungen auch für Frauen in Teilzeitarbeit</h3><p>Art. 60 Abs. 2 ArGV 1 bestimmt, dass Müttern die für das Stillen oder für das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten als Pausen freizugeben sind und dass diese Pausen ganz normal wie Arbeitszeit entlöhnt werden müssen. Diese Bestimmung gilt für das erste Lebensjahr des Säuglings. Dem Stillen gleichgestellt ist die Abpumpzeit. Sowohl das Stillen wie das Abpumpen können entweder im Betrieb, in welchem der Arbeitgeber zwingend einen gesonderten Still-Raum einrichten muss, oder &nbsp;extern stattfinden, z.B. zuhause oder in der Krippe. 
</p><p>Der Gesetzgeber hat die Dauer der &nbsp;Bezahlung begrenzt, dies nach effektiv geleisteter, täglicher Arbeitszeit (aus diesem Grund ist eine korrekte Arbeitszeiterfassung wichtig!). Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden werden&nbsp; 30 Minuten bezahlt. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden sind es 60 Minuten. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden sind es 90 Minuten. Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass die so freigenommene Still-Pausen vor- oder nachkompensiert werden müssen oder zu einem negativen Arbeitszeit-Saldo gezählt werden. Sie gelten als ganz normal geleistete Arbeitszeit! 
</p><p>Wichtig ist zu betonen: Bei all diesen gesetzlichen Vorgaben zur Dauer der bezahlten Stillpausen handelt es sich um gesetzliche Minimal-Bestimmungen! Arbeitgeber und Arbeitnehmende bzw. die Sozialpartner im GAV können und sollen je nach Situation auch eine längere Dauer für die Bezahlung festsetzen. 
</p><p class="lead">Weitere Schritte müssen folgen</p><p>Hat eine Mutter bzw. ein Kind das Bedürfnis nach längeren Stillpausen, dann ist die zusätzliche Zeit vom Arbeitgeber obligatorisch zu gewähren. Je nach dem sind diese zusätzlichen Stillpausen aber nicht bezahlt. 
</p><p>Die bezahlten Stillpausen werden in letzter Konsequenz die Qualität des Familienlebens und die Erwerbsquote steigern. Der SGB begrüsst ausdrücklich, dass mit der vorliegenden Reform auch Frauen im Teilzeitarbeitsverhältnis bzw. deren Säuglinge von bezahlten Stillpausen profitieren können. Gewerbe und gewisse Arbeitgeberkreise hatten sich erbittert dagegen gewehrt. Diesem Erfolg müssen für den SGB &nbsp;weitere Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie folgen, unter anderem für bezahlte gesetzliche Elternurlaube, für die Schaffung von Kinderbetreuungs-Plätzen und eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeiten. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1517</guid><pubDate>Wed, 07 May 2014 14:03:00 +0200</pubDate><title>Hat, wer sein krankes Kind zuhause pflegt, Anrecht auf Lohn? </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/hat-wer-sein-krankes-kind-zuhause-pflegt-anrecht-auf-lohn</link><description>Wenn die Kinder krank sind 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Kind ist krank oder verunfallt und muss zuhause gepflegt werden. Beide Elternteile arbeiten. Ein Elternteil beschliesst, diese Pflege zu übernehmen. Wie lange kann diese Mutter oder dieser Vater frei nehmen? Wie lange hat sie oder er Anrecht auf Lohn? </p><p>Braucht ein krankes oder verunfalltes Kind zuhause Pflege von einem arbeitenden Elternteil, dann hat der Arbeitgeber dieser Person bis zu drei Tagen frei zu geben. Dabei ist es sinnvoll, mit dem Arbeitgeber abzumachen, wann und unter welchen Umständen ein ärztliches Zeugnis vorzulegen ist. Unter Umständen kann ein Arbeitnehmer aber auch länger von der Arbeit befreit werden, wenn dies gerechtfertigt ist. 
</p><p>Wichtig zu wissen ist: Das Anrecht auf 3 Tage Urlaub gilt pro Krankheitsfall und nicht pro Jahr. Das scheinen Arbeitgeber immer wieder mal zu vergessen! Und auch viele Arbeitnehmende glauben, sie hätten ihren Anspruch nach 3 Tagen ausgeschöpft. 
</p><p>Wie verhält es sich nun aber beim Lohnersatz? Die Arbeitsbefreiung zur Pflege kranker Kinder wird der unverschuldeten Verhinderung an der Arbeitsleistung im Sinne von Art. 324a OR gleichgestellt. Das heisst konkret: Der Elternteil, der zu Hause beim kranken oder verunfallten Kind bleibt, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit drei Monaten gilt und mindestens auch für drei Monate abgeschlossen ist. Die Dauer der Lohnfortzahlung für Eltern, die mehrere solche Befreiungen pro Jahr brauchen (auch für eigene Krankheit), ist jedoch begrenzt. Sie richtet sich je nach Arbeitsort nach anderen Regeln. Unterschieden wird eine Basler-, Berner- &nbsp;oder Zürcher-Skala. Alle drei Skalen sehen für das erste Anstellungsjahr höchstens 3 Wochen solcher bezahlter Arbeitsbefreiung vor. Im 2. Dienstjahr sehen dann die Berner- 4, die Zürcher- 8 und die Basler- Skala insgesamt 9 Wochen solch bezahlten Urlaub vor. Empfehlenswert ist sich beim Arbeitgeber zu erkundigen, welche Skala zur Anwendung kommt. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung wird pro Dienstjahr berechnet und beginnt in jedem Dienstjahr von neuem. 
</p><h3>Und was ist mit dem Lohn, wenn das Kind nach der Geburt im Spital bleiben muss?</h3><p>Der Anspruch auf Erwerbsersatz bei Mutterschaft entsteht grundsätzlich am Tag der Geburt des Kindes. Immer wieder kommt es vor, dass ein neu geborenes Kind aus gesundheitlichen Gründen länger im Spital bleiben muss. Da der Mutterschaftsurlaub auch dazu dient, sich in den ersten Monaten intensiv um das Neugeborene zu kümmern, kann in diesem Fall die Mutter den Erwerbsersatz auf Mutterschaft aufschieben und erst dann beziehen, wenn das Kind aus dem Spital kommt. Diese Situation wird ebenfalls nach den gewöhnlichen Regelungen bei unverschuldeten Verhinderungen an der Arbeitsleistung behandelt, also im Sinne von Art. 324a OR. Konkret heisst das: Die Mutter hat während des Aufenthaltes des Kindes im Spital eine beschränkte Zeit Anspruch auf Lohn. Ihr Anspruch ist derselbe, wie wenn sie wegen Krankheit des Kindes nicht arbeiten könnte. 
</p><p>Anzumerken bleibt, dass obige Ausführungen sich auf die Privatwirtschaft beziehen. Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse (Verwaltung oder staatliche Unternehmen) unterstehen eigenen Regeln.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1513</guid><pubDate>Tue, 06 May 2014 16:54:00 +0200</pubDate><title>Dossier 104: Was für die Lohngleichheit zu tun ist</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/dossier-104-was-fuer-die-lohngleichheit-zu-tun-ist</link><description>Eine Analyse der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern und der politischen Gegenmassnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lohngleichheit ist erst erreicht, wenn die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern vollständig beseitigt sind. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Frauen verdienen nach wie vor im Durchschnitt rund einen Viertel weniger als Männer. Sie arbeiten 3 Mal häufiger zu einem Tieflohn unter 4000 Franken und sind nur halb so oft in einer Kaderposition zu finden. Vor allem aber erhalten sie selbst dann knapp 10 Prozent weniger Lohn, wenn sie mit gleichen Qualifikationen einer gleichwertigen Arbeit nachgehen.
</p><p>Beunruhigend ist auch, dass sich im letzten Jahrzehnt die Lohnunterschiede nur geringfügig verringert haben. Das war nicht immer so. In den beiden Jahrzehnten davor ging es deutlich schneller vorwärts. Dafür verantwortlich war einerseits die immer bessere Bildung der Frauen, die nach und nach zu den Männern aufholten. Andererseits haben Frauenbewegung und Gewerkschaften wichtige Fortschritte erkämpft. Ausdruck davon ist allen voran die Einführung des Gleichstellungsgesetz 1996. Erstmals konnten diskriminierte Frauen Lohnnachzahlungen einklagen. 
</p><p>Damit die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern ganz verschwinden, muss jetzt wieder mehr getan werden. Das vorliegende Dossier geht der Frage nach, welche Massnahmen ergriffen werden müssen. Dazu werden zunächst Statistiken und akademische Literatur besprochen, um den Lohnunterschieden und ihren Ursachen auf den Grund zu gehen. Die Betrachtung macht zwei Hauptursachen der Lohnunterschiede und -diskriminierung aus: </p><ul><li>Die erste Ursache ist die unbezahlte Haus-, Familien- und Pflegearbeit, die grossmehrheitlich von Frauen geleistet wird. Sie erlaubt es Arbeitgebern, die Löhne der Frauen stärker zu drücken als die der Männer. Denn Frauen müssen oft, um die unbezahlte Arbeit mit der bezahlten zu vereinbaren, tiefere Löhne akzeptieren. Zugleich erschwert die unbezahlte Arbeit den Frauen, den gleichen zeitlichen Aufwand für Beruf und Laufbahn wie Männer zu leisten. Auch das führt zu tieferen Frauenlöhnen. </li><li>Die zweite Ursache stellen Normen und Strukturen dar, die zu einer diskriminierenden Behandlung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in den Unternehmen führen. Sie äussern sich in der Abwertung von weiblicher Arbeit, in der Schlechterstellung der häufig von Frauen geleisteten Teilzeitarbeit oder der willkürlichen Benachteiligung der Frauen bei Lohnverhandlung, Anstellungen und Beförderungen. </li></ul><p>Lohnunterschiede sind nicht in Stein gemeisselt. Das zeigt die anschliessende Diskussion von Arbeitsmarktinstitutionen und politische Massnahmen, welche die Unterschiede verringern. Dazu gehören Gesamtarbeitsverträge, Mindestlöhne und starke Gewerkschaften. Sie führen nicht nur zu einer tieferen Lohnungleichheit unter allen Arbeitnehmenden, sondern verkleinern auch die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Bezahlte Elternzeit und bezahlbare Kindertagesstätten reduzieren ebenfalls Lohnunterschiede, indem sie es Frauen und Männern gleichermassen erlauben, Erwerbs- und Familienarbeit besser unter einen Hut zu bringen. Das führt zu einer gerechteren Verteilung der unbezahlten Arbeit – einer der Hauptursachen der Lohnunterschiede. Antidiskriminierungs-Gesetzgebungen wiederum tragen am stärksten zur Lohngleichheit bei, wenn Unternehmen verpflichtet sind, gegen diskriminierende Lohnzahlungen proaktiv vorzugehen und diese Verpflichtung auch tatsächlich durchgesetzt wird. 
</p><p>Abschliessend werden die Lehren für die Gleichstellungspolitik in der Schweiz gezogen. Fünf Forderungen für Lohngleichheit werden formuliert. Erstens braucht es mehr Lohnschutz durch mehr Gesamtarbeitsverträge und einen nationalen Mindestlohn. Frauen – häufig zu Tieflöhnen beschäftigt&nbsp; – profitieren davon besonders. Zweitens muss mit griffigen Kontrollen, Transparenz und Sanktionen die Lohndiskriminierung in Schweizer Unternehmen behoben werden. Drittens ist die gleiche Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen zu fördern. Dafür braucht es mehr und bezahlbare Kindertagesstätten und Einrichtungen für Pflegebedürftige, eine bezahlte Elternzeit sowie kürzere und besser planbare Arbeitszeiten. Viertens muss mit Quoten und einer geschlechterneutralen Bildungspolitik für eine angemessene Vertretung der Frauen in allen Bereichen der Arbeitswelt gesorgt werden. Fünftes gilt es schliesslich die Diskriminierung von Frauen wieder stärker zum Thema zu machen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1504</guid><pubDate>Tue, 29 Apr 2014 10:12:00 +0200</pubDate><title>Mindestlohn-Initiative kurzfristig wirksamste Massnahme gegen Lohnungleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohn-initiative-kurzfristig-wirksamste-massnahme-gegen-lohnungleichheit</link><description>Neue umfassende Studie des SGB zur Lohnungleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach wie vor werden Frauen, selbst bei gleichen Qualifikationen, klar schlechter bezahlt als Männer. Den neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik zufolge hat das Lohngefälle zwischen Mann und Frau in jüngster Zeit gar noch zugenommen. Umso dringender ist die Mindestlohn-Initiative. Sie ist die am schnellsten wirksame Massnahme gegen Lohnungleichheit. 
</p><p>Als kurzfristig wirksame Instrumente gegen Lohndiskriminierung benennt eine neue, heute den Medien vorgestellte SGB-Studie Gesamtarbeitsverträge (GAV) und gute Mindestlöhne. SGB-Chefökonom Daniel Lampart: „In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen ist die objektiv nicht-erklärbare Lohndifferenz der Frauen geringer.“ Das zeige ein&nbsp; Vergleich des Gastgewerbes (sehr hohe GAV-Abdeckung) mit dem sehr lückenhaft GAV-geregelten Detailhandel: „Die Lohndiskriminierung der Frauen ist im Gastgewerbe weniger gross als im Detailhandel“, stellte auch Vania Alleva, SGB-Vize-Präsidentin und Unia-Co-Präsidentin, klar. Sie wies darauf hin, dass gerade die typischen Niedriglohnbranchen mit einem hohen Frauenanteil nicht durch GAV erfasst würden. 
</p><p>Deshalb braucht es in Bereichen ohne GAV gesetzliche Lösungen - und damit die Mindestlohn-Initiative. „Gerade weil drei von vier Beschäftigten mit Löhnen unter 4‘000 Franken pro Monat oder 22 Franken in der Stunde Frauen sind, ist die Mindestlohninitiative die kurzfristig mit Abstand wirksamste Massnahme gegen die Lohndiskriminierung der Frauen“, stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner an der Pressekonferenz fest. VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber prangerte vor allem die tiefen Löhne in der Betreuung an. Korrekte Mindestlöhne sollen hier auch dafür sorgen, dass „Personen mit den nötigen Kompetenzen den Beruf nicht schnell wieder verlassen oder gar nicht erst kommen.“
</p><p> In seiner neuen Studie erklärt der SGB die Ursachen der Lohnungleichheit mit diskriminierenden Normen und Strukturen, mit der sehr ungleichen Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit sowie der willkürlichen Schlechterbehandlung der Frauen durch die Arbeitgeber. Um dies zu korrigieren, fordert die Studie langfristig die gleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Mittel sind da vor allem mehr und bezahlbare Kindertagesstätten und Einrichtungen für Pflegebedürftige, eine bezahlte Elternzeit sowie kürzere und besser planbare Arbeitszeiten. Gleichzeitig müssen Instrumente entwickelt werden, mit denen die Firmen gezwungen werden, Mann und Frau gleichen Lohn für gleichwertige und gleiche Arbeit zu zahlen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</span></li><li><span>Christina Werder, SGB-Zentralsekretärin, 079 341 90 01</span></li></ul><h5> Dokumente</h5><ul><li>&lt;media 1917 - - "TEXT, 140429 Lohndiskr. Dossier, 140429_Lohndiskr._Dossier.pdf, 416 KB"&gt;SGB-Dossier Nr. 104: Was für die Lohngleichheit zu tun ist&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1918 - - "TEXT, 140429 PR LOhndiskr, 140429_PR_LOhndiskr.pdf, 53 KB"&gt;"Ja zum Mindestlohn!"&lt;/media&gt; von Paul Rechsteiner, Präsident SGB</li><li>&lt;media 1915&gt;"Mindestlöhne und Gesamtarbeitsverträge - mächtige Instrumente gegen Lohndiskriminierung der Frauen"&lt;/media&gt; - von Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB</li><li>&lt;media 1919 - - "TEXT, 140429 VA Lohndiskr., 140429_VA_Lohndiskr..pdf, 31 KB"&gt;"Mit Mindestlöhnen und GAV gegen Lohndiskriminierung der Frauen"&lt;/media&gt; von Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia</li><li>&lt;media 1916 - - "TEXT, 140429 KPH Lohndiskriminierung, 140429_KPH_Lohndiskriminierung.pdf, 150 KB"&gt;"Mit der Aufwertung von Frauenberufen gegen Lohndumping"&lt;/media&gt; von Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin VPOD</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1496</guid><pubDate>Mon, 14 Apr 2014 18:22:00 +0200</pubDate><title>Dossier 101: Gute Arbeit - gutes Leben!  Pour de bonnes conditions de travail!  Adesso e in futuro! - Wir Frauen zahlen eure Krise nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/dossier-101-gute-arbeit-gutes-leben-pour-de-bonnes-conditions-de-travail-adesso-e-in-futuro-wir-frauen-zahlen-eure-krise-nicht</link><description>12. SGB-Frauenkongress vom 15. und 16. November 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der 12. SGB-Frauenkongress mit rund 240 Delegierten und Gästen fand am 15./16. November 2013 in Bern statt. Sein Motto lautete „Gute Arbeit – gutes Leben! <span lang="FR-CH">Pour de bonnes conditions de travail! Adesso e in futuro! </span>Wir Frauen zahlen eure Krise nicht! 
</p><p class="Text">Im Zentrum des ersten Kongresstages stand die Lohngleichheit. Die Gastrednerin Bundesrätin Simonetta Sommaruga wies darauf hin, dass der freiwillige Ansatz nicht erfolgreich gewesen sei und das Projekt des Lohngleichheitsdialogs sein Ziel nicht erreicht habe und somit gescheitert sei. „Wir haben nun lange genug gewartet, freiwillig sorgen die Arbeitgeber nicht für Lohngleichheit. Das Gesetz ist einzuhalten – und dazu braucht’s Kontrollen und Sanktionen“, forderten die Delegierten des SGB-Frauenkongresses. </p><p class="Text">Eingeleitet in das Schwerpunktthema „gute Arbeit – gutes Leben – &nbsp;wir Frauen zahlen eure Krise nicht!“ hatten die beiden Hauptreferentinnen, Esther Jeffers, Universität Paris, und Alexandra Scheele, von der BTU in Cottbus. Die Teilnehmenden diskutierten anschliessend Aspekte des Kongressthemas in vier Ateliers (S. 15ff). Am zweiten Kongresstag erfolgte eine lebendige Debatte zum Thesenpapier (S. 7ff) und den Anträgen (S. 33ff). Abgerundet wurde der Kongress mit mehreren Resolutionen (S. 23ff).</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1458</guid><pubDate>Tue, 11 Mar 2014 17:28:00 +0100</pubDate><title>Starkes Land, faire Löhne – für Mann und Frau!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/starkes-land-faire-loehne-fuer-mann-und-frau</link><description>Gewerkschaftsfrauen am 8. März für Mindestlöhne unterwegs</description><content:encoded><![CDATA[<p>Frauen sind überdurchschnittlich oft von Tieflöhnen betroffen. Deshalb haben die Gewerkschaftsfrauen letzten Samstag am Internationalen Tag der Frau in der ganzen Schweiz für die Mindestlohn-Initiative geworben. Denn ein gesetzlicher Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde würde mehr als 200‘000 Frauen höhere Löhne bringen und damit den Kampf für die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen einen grossen Schritt voranbringen.
</p><h3>Aktionen in der ganzen Schweiz</h3><p>In Basel wurde etwa der Regierungsrätin Eva Herzog ein Mindestlohn-Schirm überreicht, in der Waadt verteilten die AktivistInnen ein extra produziertes „8 minutes“ mit Texten zur Mindestlohn-Initiative und Lohngleichheit. Die Syndicom besuchte Frauen am Arbeitsplatz und verteilte Flyer, die Unia war ebenfalls in der ganzen Schweiz in Betrieben und auf der Strasse mit Flyern und Gummibärchen in 4000-er Form präsent. In Genf fand zudem eine grosse Kundgebung des Mindestlohn-Komitees statt. 
</p><p>Mit diesen und vielen weiteren Aktionen haben die Frauen gezeigt, dass sie sich auch in der weiteren Abstimmungskampagne mit aller Kraft für die Mindestlohn-Initiative engagieren werden. Denn gerade für die Frauen gilt: Starkes Land, faire Löhne – für Mann und Frau!</p><ul style="font-size: 12px; "><li style="font-size: 12px; "><span style="font-size: 12px; "><a href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/wp-content/uploads/2014/03/Argumentarium-Bedeutung-gesetzlicher-Mindestlohn-f%C3%BCr-Frauen.pdf" target="_blank" data-mce-href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/wp-content/uploads/2014/03/Argumentarium-Bedeutung-gesetzlicher-Mindestlohn-für-Frauen.pdf" rel="noreferrer">Argumentarium Bedeutung gesetzlicher Mindestlohn für Frauen</a></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1456</guid><pubDate>Sat, 08 Mar 2014 13:51:00 +0100</pubDate><title>Mindestlohn-Initiative bekämpft Lohndiskriminierung der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mindestlohn-initiative-bekaempft-lohndiskriminierung-der-frauen</link><description>Zum Internationalen Tag der Frau</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>In der Schweiz sind überdurchschnittlich viele Frauen von Tieflöhnen betroffen. Der wichtigste Grund dafür ist die Lohndiskriminierung zwischen Männern und Frauen. Deshalb werben die Gewerkschaftsfrauen am heutigen&nbsp;Internationalen Tag der Frau in der ganzen Schweiz für die Mindestlohn-Initiative. Denn ein gesetzlicher Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde würde mehr als 200‘000 Frauen höhere Löhne bringen und damit den Kampf für die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen einen grossen Schritt voranbringen.</strong></p><p>Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: In der Schweiz sind mehr als zwei Drittel der 330‘000 Menschen mit Stundenlöhnen unter 22 Franken Frauen. Betroffen sind viele Branchen: vom Detailhandel über Call-Center, die Reinigung bis zur privaten Pflege. 2010 mussten sich Frauen mit einem Lehrabschluss fast dreimal so oft mit einem Tieflohn begnügen als Männer. Im Detailhandel zum Beispiel verdienten Verkäuferinnen durchschnittlich 633 Franken weniger als die Verkäufer. Dies alles sind deutliche Hinweise, dass das Tieflohnproblem bei den Frauen vor allem auf die geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung zurückzuführen ist.
</p><p>Abhilfe würde ein gesetzlicher Mindestlohn schaffen, wie ihn die Mindestlohn-Initiative verlangt, die am 18. Mai an die Urne gelangt. Die Löhne von mehr als 200‘000 Frauen müssten angehoben werden. Insgesamt würde die Lohnsumme für diese Frauen um eine Milliarde Franken steigen. Dass sind mehr als ein Achtel der gesamten auf die Lohndiskriminierung zurückzuführende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen. Die Mindestlohn-Initiative ist damit eine der wirksamsten Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung der Frauen. Das Verfassungsziel „Gleiche Löhne für gleiche und gleichwertige Arbeit“ rückt damit einen grossen Schritt näher.
</p><p>Aus diesem Grund engagieren sich die Gewerkschaftsfrauen heute in Dutzenden von Aktionen in der ganzen Schweiz für die Mindestlohn-Initiative und gegen die Lohndiskriminierung der Frauen.</p><ul><li><a href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/wp-content/uploads/2014/03/Argumentarium-Bedeutung-gesetzlicher-Mindestlohn-f%C3%BCr-Frauen.pdf" target="_blank" data-mce-href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/wp-content/uploads/2014/03/Argumentarium-Bedeutung-gesetzlicher-Mindestlohn-für-Frauen.pdf" rel="noreferrer">Argumentarium Bedeutung gesetzlicher Mindestlohn für Frauen</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1419</guid><pubDate>Fri, 24 Jan 2014 15:03:00 +0100</pubDate><title>Schwanger? Selber schuld!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schwanger-selber-schuld</link><description>NEIN zur Initiative „Abtreibung ist Privatsache“</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer schwanger ist, ist selber schuld. Und wer selber schuld ist, soll auch selber bezahlen. Mit diesem Argument kämpfen ultrakonservative Eigenverantwortungsfanatiker im Stil der amerikanischen christlichen Rechten und der „Tea-Party“ für eine Streichung der Abtreibung aus der Grundversicherung der Krankenkasse.</p><p>Dabei geht es, neben der moralisch-religiösen Forderung, auch um zwei andere Ziele. Einerseits sollen dem gesellschaftlichen Fortschritt und der Gleichberechtigung von Mann und Frau Steine in den Weg gelegt werden. Andererseits geht es darum, die Entsolidarisierung auch im Gesundheitsbereich voranzutreiben. 
</p><p>Die Eigenverantwortungs-Ideologie der Initiative macht in ihrer Argumentation keineswegs bei der Abtreibung halt. Warum soll die Gesellschaft denn für Geburten zahlen? Wer schwanger ist, ist ja selber schuld. Warum soll die Grundversicherung Massnahmen für die einige Jahre später dickgewordenen Kinder zahlen? Die haben ja alle nur zu viel gefressen, selber schuld. Und, wenn die dicken Kinder später mal ohne Job dastehen, warum soll es eigentlich eine Arbeitslosenversicherung geben? Wer arbeitslos wird, war wohl zu faul. Das ist doch Privatsache, sollen die doch selber schauen, wie sie über die Runden kommen.
</p><p>Ganz grundsätzlich geht es darum, dem Menschen einzuhämmern, das an seinem Schicksal immer einzig und alleine er selber schuld sei. Für die Gewinner ist das toll, für die Verlierer ist es verheerend. Die Eigenverantwortungs-Ideologie verlangt eine selbstzerstörerische Scham von allen, die „selber schuld“ sind. Das betrifft ungewollt Schwangere ebenso wie Arbeitslose. Das ist unmenschlich und gilt es zu bekämpfen.
</p><p>&nbsp;„Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied“, sagen die Vordenker der Eigenverantwortungs-Ideologie. Klar, man kann sein Glück selber schmieden. Aber man braucht dazu mindestens einen Hammer, einen Amboss, die Rohstoffe und die entsprechenden Schmiedekenntnisse. Wer, wie die grössten Prediger der Eigenverantwortung, gigantische, vollautomatisierte Schmiedewerke besitzt, hat gut reden. Setzen wir die Solidarität an erste Stelle und nicht den urzeitlichen Kampf aller gegen alle. Verteidigen wir eine Grundversicherung die jenen hilft, die medizinische Hilfe benötigen. Und sagen wir damit am 9. Februar Nein zur Initiative „Abtreibung ist Privatsache“.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1406</guid><pubDate>Tue, 14 Jan 2014 11:39:00 +0100</pubDate><title>Kein Untergraben der Fristenregelung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kein-untergraben-der-fristenregelung</link><description>Abstimmung vom 9. Februar 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ will, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nicht mehr übernimmt. Weil die Initianten keine Chance sehen, die Abtreibung wie in alten Zeiten wieder zu verbieten, begnügen sie sich mit einem solchen Rumpfprogramm: Irgendwie – und sei es nur bei den Finanzen – soll bestraft werden, wer abtreibt.</p><p>Der politische Kampf um die Fristenregelung hat 30 Jahre gedauert. Er war heftig. Erst im Jahr 2002 ist die geltende Fristenregelung eingeführt worden. Sie erlaubt in den ersten 12 Wochen nach der letzten Periode eine straffreie Abtreibung. Diese Lösung hat sich bewährt. Das zeigt sich schon nur daran, dass seither die Zahl der Abtreibungen in der Schweiz zurückgegangen ist.
</p><p>Die Kosten einer solchen Abtreibung übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Genau diese Bestimmung wollen nun die Initianten streichen. Eigentlich meinen sie ja den Esel, sie schlagen aber den Sack. Sie wissen, dass eine Rückkehr zu den alten Zeiten, als Abtreibung noch strafbar war, keine Chance hat. Deshalb begnügen sie sich mit einem Ersatz. Die Kosten sollen von den Abtreibenden selbst übernommen werden. Das ist unlauter und benachteiligt die Frauen. Die Argumentation mit dem „Privaten“ hat zudem eine gefährliche modellbildende Wirkung. Wenn eine Abtreibung Privatsache sein und deshalb auch privat bezahlt werden soll, dann dauert es nur ein paar Schritte, bis die Solidarität in der Krankenversicherung weitgehend ausradiert ist. Wer sich medizinisch behandeln muss wegen durch Alkohol verursachter Probleme – Privatsache, selber bezahlen! Wer ein Geschwür behandelt, verursacht durch zu viel Stress – Privatsache, selber bezahlen! Wer wegen zuviel Sport Knieprobleme kurieren will – Privatsache, selber bezahlen! Die Reihe lässt sich beliebig verlängern. Und am Schluss sind mehr als die Hälfte aller medizinischen Behandlungen privat verursacht – und selber zu bezahlen.
</p><p>Fakt ist: Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche betragen weniger als 0,03 Prozent der Gesundheitskosten. Dafür sind die alten Zeiten der Engelsmacherinnen vorbei. Darüber sind wir glücklich. Diesen wieder eine Chance zu geben in den unterprivilegierten Schichten kommt nicht in Frage!
</p><p>Und ein letztes Wort zu den Initianten. Sie sind dauernd präsent mit Volksinitiativen gleichen Kalibers. Letzten November sind die gleichen Kreise mit der Familieninitiative gescheitert. Im Dezember 2013 reichten sie die Volksinitiative gegen Sexualkunde in Kindergarten und Primarschule ein. Und dann lancierten sie vor kurzem eine neue Anti-Abtreibungs-Initiative. Ein klares Nein ist schon nur darum notwendig, dass wir nicht Jahr für Jahr zum gleichen Thema an die Urne gerufen werden. 
</p><p>Fazit also: ein klares Nein zu einem Vorschlag, der, weil das Verbot der Abtreibung nicht durchsetzbar ist, die Frauen wenigstens finanziell abstrafen will.
</p><p>Weitere Informationen:&nbsp;<span style="font-size: 12px; line-height: 1.46em; "><a href="http://www.nein-angriff-fristenregelung.ch/de/" target="_blank" rel="noreferrer">www.nein-angriff-fristenregelung.ch</a></span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1366</guid><pubDate>Thu, 21 Nov 2013 14:13:00 +0100</pubDate><title>Verantwortungslos, kurzsichtig und doppelzüngig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/verantwortungslos-kurzsichtig-und-doppelzuengig</link><description>Familieninitiative führt Familien in die Armut
	
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Familieninitiative der SVP begünstigt Alleinernährer-Familien, also Familien, in denen ein Elternteil – meistens der Vater – das Geld verdient und der andere – meistens die Mutter – zu Kindern und Haushalt schaut. Nur solche Familien könnten neu Steuerabzüge für die Kinderbetreuung geltend machen. Anstatt die verschiedenen Familienmodelle gleichzustellen, schafft die Initiative Anreize, dass Mütter auf eine Erwerbsarbeit verzichten. Dies birgt hohe sozialpolitische Risiken. </p><p>Während die SVP-Familieninitiative die Alleinernährer-Familien fördern will, weisen neuere Entwicklungen bei den Sozialversicherungen und im Scheidungsrecht in eine andere Richtung. Familien, in denen die Mutter nicht erwerbstätig ist, könnten deswegen bei Scheidung, Tod oder Krankheit zusätzlich benachteiligt werden. 
</p><h3>Scheidung</h3><p>Die Zahlen sind bekannt. Jede zweite Ehe wird in der Schweiz geschieden. Darunter fallen auch viele Ehen, wo der Mann verdient und die Frau primär die Hausfrau ist. In solchen Konstellationen sind bei Scheidung häufig Unterhaltszahlungen für die Exfrau geschuldet. Mit dem gleichen Lohn müssen nun zwei Haushalte finanziert werden. Die Rechnung geht häufig weder für den Mann noch für die Frau auf. Besonders betroffen sind die Kinder, die unter prekären finanziellen Bedingungen aufwachsen müssen.
</p><p>Die SVP hat aber die „Lösung“ parat: Die Unterhaltszahlungen streichen und die geschiedene Frau zur Erwerbsarbeit verpflichten. In einem parlamentarischen Vorstoss verlangen die SVP-Parlamentarier vom Bundesrat, dass geschiedene Mütter, deren Kinder älter als drei Jahre alt sind, künftig keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben sollen. Diesen Frauen könne zugemutet werden, einer Erwerbsarbeit nachzugehen und ihre Kinder fremdbetreuen zu lassen. Bei Scheidung hat also auch die SVP keine Mühe mit Staatskindern.
</p><p>Mit dieser beabsichtigten Revision des Unterhaltsrechts droht vielen geschiedenen Frauen und ihren Kindern der Gang zum Sozialamt. Wer mehrere Jahre von der Arbeitswelt ferngeblieben ist, findet heute nicht ohne weiteres einen Wiedereinstieg in das Berufsleben. Schon ein Erwerbsunterbruch von 5 Jahren ist in vielen Branchen ein grosses Hindernis. Und auch die Suche nach finanziell tragbaren Betreuungsangeboten für die Kinder bleibt schwierig.
</p><h3>Todesfall</h3><p>Ein Todesfall in der Familie ist ein grosser Schicksalsschlag. Auch finanziell sind negative Auswirkungen zu verkraften. Wenn der Alleinernährer stirbt, erhält heute die Witwe eine Witwenrente von der AHV und von der Pensionskasse. Die AHV-Witwenrente ist aber akut gefährdet. Der Bundesrat möchte im Rahmen des Reformvorhabens Altersvorsorge 2020 die Renten von Witwen streichen, deren Kindern älter als 18 Jahre alt sind. Frauen, die wegen der Familienarbeit jahrelang nicht mehr erwerbstätig waren, müssten sich nach dem Tod des Ehemannes rasch möglichst eine Stelle suchen oder das Pensum aufstocken, um finanziell über die Runde zu kommen. Ob das für 50-jährige Frauen so einfach möglich ist, ist zu bezweifeln. 
</p><h3>&nbsp;Krankheit</h3><p>Die finanziellen Folgen einer längeren Krankheit können auch Familien mit einem guten Einkommen hart treffen. Nichterwerbstätige Frauen haben bei einer Krankheit, die zu einer Invalidität führt, eine schlechte Abdeckung. Sie können keine Rentenleistungen einer Pensionskasse geltend machen und hätten einzig Anspruch auf eine kleine IV-Rente. Wird der Mann schwer krank, verfügt dieser zwar über eine Pensionskasse. IV-Renten aber werden heute nur unter sehr strengen Bedingungen gesprochen. Wer wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann, hat nicht per se Anspruch auf eine IV-Rente. Folglich sind viele Familien in solchen Situationen auf das Erwerbseinkommen der Frau angewiesen. 
</p><p>Angesichts der aktuellen Entwicklungen in den Sozialversicherungen und im Scheidungsrecht ist es verantwortungslos, das Alleinernährer-Familienmodell zu begünstigen. Die Familienpolitik darf sich nicht einzig auf die Schönwetterlage ausrichten. Sie muss auch die Gefahrenlagen im Auge behalten. Die SVP Familieninitiative tut es nicht, daher gehört sie am 24. November abgelehnt.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1364</guid><pubDate>Thu, 21 Nov 2013 11:41:00 +0100</pubDate><title>Erziehungsgutschriften sind für die, die de facto betreuen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/erziehungsgutschriften-sind-fuer-die-die-de-facto-betreuen</link><description>Fatale Nebenwirkung der Sorgerechtsrevision 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit dem gemeinsamen Sorgerecht sollen im Regelfall neu auch die AHV-Erziehungsgutschriften hälftig auf Vater und Mutter verteilt werden. Diese Regel ist völlig praxisfremd und bedeutet für die meisten geschiedenen und ledigen Mütter einen grossen Schritt Richtung Altersarmut. </p><p>Im Sommer beschloss das Parlament die Revision des Sorgerechts. Damit wurde das gemeinsame Sorgerecht über die Kinder auch bei Scheidung oder bei Unverheirateten als Regelfall eingeführt. Die Revision wirkt sich auch auf die AHV aus. Denn die Gewährung von Erziehungsgutschriften bei der Rentenberechnung knüpft an das Sorgerecht an.
</p><h3>Indirekte Diskriminierung der Frauen</h3><p>Folglich müssten nunmehr auch die Erziehungsgutschriften der AHV stets geteilt werden. Dies würde empfindliche Renteneinbussen bei vielen Frauen nach sich ziehen. Die AHV-Rente von ledigen oder geschiedenen Müttern wird heute zum wesentlichen Teil von der vollen Anrechnung der Erziehungsgutschriften geprägt. Dies ist insbesondere bei Frauen der Fall, die einer Teilzeit-Arbeit nachgegangen sind oder in einer Tieflohnbranche gearbeitet haben. Die Erziehungsgutschriften von rund Fr. 42‘000 für jedes Jahr, in dem für Kinder unter 16 gesorgt wurde, sind der Hauptgrund, dass die Renten für ledige oder geschiedene Mütter heute höher ausfallen als in der Vergangenheit und im Schnitt fast 2000 Franken pro Monat betragen. Diese soziale Errungenschaft der 10. AHV-Revision wird mit der Revision über das Sorgerecht in Frage gestellt. Würde künftig bei allen Scheidungen nur die hälftige Erziehungsgutschrift angerechnet, würden die künftigen AHV-Renten vieler geschiedener oder lediger Mütter um über 100 Franken pro Monat sinken. Es droht ihnen die Armutsfalle. 
</p><p>Die hälftige Teilung der Erziehungsgutschriften, die künftig bei allen Scheidungen zur Anwendung kommen sollte, führt zu einer indirekten Diskriminierung der geschiedenen Mütter. Denn in der Praxis benachteiligt die hälftige Teilung die Frauen stark: Ihr massgebliches Jahreseinkommen für die AHV-Rentenberechnung wird reduziert, während die geschiedenen Väter wegen der höheren Erwerbsquote und der hälftigen Erziehungsgutschrift auf ein weit höheres Jahreseinkommen gelangen. 
</p><h3>Wer kümmert sich de facto um die Kinder?</h3><p>Die Erziehungsgutschriften sollen die Einbussen in der Altersvorsorge abfedern, die entstehen, wenn wegen der Betreuung von Kindern die Erwerbsarbeit aufgegeben oder reduziert wird. Für die Anrechnung der Erziehungsgutschrift muss es daher massgebend sein, wer sich um die Betreuung der Kinder kümmert und dadurch die Erwerbsmöglichkeiten nicht voll ausschöpfen kann. Kinder von geschiedenen Eltern wachsen heute zu 86% bei der Mutter auf. Diese Quote ist konstant. Daran hat auch die seit 2000 auf Antrag mögliche gemeinsame elterliche Sorge nichts verändert, was mittlerweile fast bei der Hälfte der geschiedenen Eltern der Fall ist. Kein neues Bild wird sich ab 2014 abzeichnen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall wird. Weniger als ein Viertel der alleinerziehenden Mütter arbeiteten 2012 Vollzeit. Die überwiegende Mehrheit arbeitet Teilzeit im Bereich von 50%.
</p><p>Die hälftige Teilung der Erziehungsgutschriften bei geschiedenen Eltern, sofern nicht ein Urteil oder eine Vereinbarung eine andere Zuteilung festschreibt, federt die immer noch vorherrschenden Erwerbseinbussen der Mütter ungenügend ab. Die geschiedenen Mütter haben zwar die Möglichkeit, eine andere Aufteilung auszuhandeln und vom Gericht beschliessen zu lassen. Aber damit werden die Erziehungsgutschriften zum Verhandlungsgegenstand im Scheidungsverfahren. Neu müssen die Gerichte bzw. die Scheidungswilligen auch diesen Aspekt der Altersvorsorge im Fokus haben. Dies wird auch angesichts der Erfahrungen mit dem Vorsorgeausgleich in der beruflichen Vorsorge nicht ohne Weiteres stattfinden. Zudem dürfte die Anrechnung der Erziehungsgutschriften die ohnehin häufig schwierigen Kompromisse um die Unterhalts- und Vorsorgeansprüche erschweren. Der Verhandlungsweg erscheint in diesem zentralen Aspekt der Altersvorsorge von Frauen nicht gangbar. Die materielle Grundsicherung im Alter durch die AHV darf nicht zum Verhandlungsgegenstand gemacht werden.
</p><p>Der Ständerat wird am 2. Dezember die Motion Janiak behandeln. Diese verlangt, dass die Anrechnung der Erziehungsgutschriften anhand der tatsächlichen Betreuungsverhältnisse zwingend im Scheidungsurteil oder in einer Scheidungskonvention festgehalten werden muss. Bei ledigen Eltern muss die Anrechnung durch die Kindesschutzbehörde erfolgen. Dies ist eine Verbesserung, aber die AHV-Erziehungsgutschriften bleiben ein Spielball. 
</p><h3>SGB: Erziehungsgutschriften im Regelfall der Mutter</h3><p>Vielmehr drängt sich eine Lösung auf, welche die Einkommenseinbussen, die aufgrund der Kinderbetreuung entstehen, ausgleicht. Da diese Einbussen in den allermeisten Fällen immer noch bei den Müttern vorkommen, hat der SGB dem Bundesrat mittels Schreiben vorgeschlagen, dass auch bei geschiedenen Eltern die Erziehungsgutschriften der Mutter voll angerechnet werden, ausser die geschiedenen Eltern hätten eine Teilung oder die volle Anrechnung an den Vater ausgehandelt. Diese Lösung ist einfach und klar. Sie entlastet die Gerichte von zusätzlichen Ver-handlungen und die Ausgleichskassen von zahlreichen Anpassungen. Die AHV/IV-Kommission hat an ihrer Sitzung vom 22. August dem Bundesrat ebenfalls diese Anrechnung empfohlen. 
</p><p>Der Bundesrat ist nun gefordert, den Zweck der Erziehungsgutschriften zu wahren und die drohende indirekte Diskriminierung vieler Mütter zu beseitigen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1359</guid><pubDate>Sat, 16 Nov 2013 11:21:00 +0100</pubDate><title>SGB-Frauenkongress verlangt «gute Arbeit – gutes Leben»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/sgb-frauenkongress-verlangt-gute-arbeit-gutes-leben</link><description>SGB-Frauenkongress, Bern 15. und 16. 11. 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">«Einer grossen Mehrheit der Familien schadet die Familieninitiative der SVP. Nur gutgestellte Einverdienerfamilien profitieren davon»: Mit dieser Begründung lehnten die über 200 Delegierten des SGB-Frauenkongresses heute, an ihrem 2. Beratungstag, die SVP-Familieninitiative einstimmig ab.</p><p>Am ersten Kongresstag hatten die Frauen – in Übereinstimmung mit Gastrednerin Bundesrätin Simonetta Sommaruga – staatliche Kontrollen und Sanktionen gefordert, um endlich die ihnen seit Jahrzehnten zustehende Lohngleichheit durchzusetzen. Die SGB-Frauen erwarten im nächsten Jahr entsprechende Vorschläge von Bundesrat und Parlament. Wenn es dabei nicht vorwärts geht, soll der SGB eine Volksinitiative prüfen. Denn Lohngleichheit ist das A und O von „guter Arbeit – gutes Leben“, dem Motto des Kongresses. 
</p><p>Um dieses Ziel zu erreichen, forderten die SGB-Frauen zum zweiten die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuung. Deshalb müssen die Arbeitszeit für alle deutlich reduziert, Arbeit auf Abruf verboten und mehr bezahlte Urlaube für Betreuungspflichtige gewährt werden. Zum dritten müssen Alter und Erwerbsausfall so abgesichert sein, dass ein Leben in Würde möglich ist. Das bedeutet denn auch bessere AHV-Renten nach dem Modell von AHVplus, Kampf gegen die inakzeptable Erhöhung des Frauenrentenalters und Betreuungsgutschriften auch für die Pflege von Angehörigen. Schliesslich sollen alle, die ihre Rechte im Arbeitsleben wahrnehmen, besser vor Kündigung geschützt sein.
</p><p>In weiteren Resolutionen fordern die SGB-Frauen u.a.:</p><ul><li><p>Ein Ende des Sparens auf dem Buckel der Frauen und ein Ende des Abbaus von öffentlichen Dienstleistungen</p></li><li><p>Bessere Arbeitsbedingungen und mehr präventive Massnahmen gegen berufsbedingte Erkrankungen</p></li><li><p>Eine Ablehnung des „fiesen Angriffs auf die Fristenlösung“ (Abstimmung Februar 2014)</p></li><li><p>Eine breite Mobilisierung für eine grosse nationale Frauendemo bis zum nchsten Frauenkongress (2017)</p></li></ul><p>Der SGB-Frauenkongress empfing zudem sehr herzlich eine Delegation der Streikenden bei Gate Gourmet Genf (Catering Luftverkehr), die sich seit zwei Monaten (!) gegen Lohnabbau wehren. Die SGB-Frauen sicherten den Streikenden volle Solidarität zu.
</p><h5>Weitere Informationen</h5><p>Dokumente und Fotos des Kongresses
</p><h5>Zusätzliche Auskünfte:</h5><p>D: Corinne Schärer, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 219 94 20
</p><p>F: Michela Bovolenta, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 078 647 72 83
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1357</guid><pubDate>Fri, 15 Nov 2013 11:15:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit – jetzt braucht’s Kontrollen und Sanktionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-jetzt-braucht-s-kontrollen-und-sanktionen</link><description>SGB-Frauenkongress will nicht noch länger warten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">„Wir haben nun lange genug gewartet, freiwillig sorgen die Arbeitgeber nicht für Lohngleichheit. Das Gesetz ist einzuhalten – und dazu braucht’s Kontrollen und Sanktionen“, forderten die rund 200 Delegierten des SGB-Frauenkongresses, der heute und morgen in Bern tagt.</p><p>In dieser Einschätzung wurden die Delegierten von Bundesrätin Simonetta Sommaruga gestützt. Die bundesrätliche Gastrednerin stellte staatliche Massnahmen in Aussicht, um Lohngleichheit zu erreichen: „Wenn es die Wirtschaft alleine nicht schafft, dann muss die Politik nachhelfen.“ Der freiwillige Ansatz habe sich nicht als tauglich erwiesen. Noch vor Ende 2014 würden dem Bundesrat konkrete Vorschläge unterbreitet.
</p><p>Symbolisch wurde der Bundesrätin ein Riesen-Powerriegel und den delegierten Frauen ein normaler Riegel überreicht: damit genug Energie getankt sei, um das Ziel gleicher Löhne gemeinsam zu erreichen. Und vor allem rasch.
</p><p>Denn seit mehr als 30 Jahren schreibt die Bundesverfassung gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit vor. Seit 17 Jahren ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Die Fortschritte jedoch sind seither minim und folgen sich nur im Schneckentempo. Immer noch wird im Schnitt jede Frau pro Monat um 677 Fr. betrogen – allein aufgrund des Geschlechts. Damit – so die SGB-Frauen in einer einstimmig verabschiedeten Resolution – soll jetzt fertig sein. Bundesrat und Parlament müssten nun für die Durchsetzung der Gesetze sorgen und Lohngleichheit mit Kontrollen und Sanktionen durchsetzen. 
</p><p>Im Anschluss an das Thema der Lohngleichheit wird sich der SGB-Frauenkongress, der unter dem Motto „Gute Arbeit – gutes Leben! – Wir zahlen Eure Krise nicht“ steht, mit den Auswirkungen der Sparpolitik auf die Frauen und mit den gleichstellungspolitischen Bedingungen „guter Arbeit“ befassen.
</p><h5 style="font-size: 13px; ">WEITERE INFORMATIONEN</h5><p>Dokumente und Fotos des Kongresses
</p><h5>Bild</h5><p>&lt;media 1579 - - "BILD, sommaruga frauenkongress, sommaruga_frauenkongress.jpg, 7.2 MB"&gt;Volle Auflösung Bild Simonetta Sommaruga am SGB-Frauenkongress (Bild: Yoshiko Kusano)&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Christina Werder, SGB-Zentralsekretärin, zuständig für Gleichstellung 079 341 90 01
</p><p>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1354</guid><pubDate>Mon, 11 Nov 2013 15:17:00 +0100</pubDate><title>Gute Arbeit – gutes Leben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gute-arbeit-gutes-leben</link><description>Vorschau Frauenkongress</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Dieses Wochenende findet in Bern der 12. SGB-Frauenkongress statt. Er steht unter dem Motto «Gute Arbeit – gutes Leben». Über 200 Frauen werden Vorschläge und Wege diskutieren, wie sie dieses Ziel erreichen wollen. </p><p>Der Untertitel des Kongresses, „Wir Frauen zahlen eure Krise nicht“, zeigt nicht nur Selbstbewusstsein, sondern auch manifeste Gefahr. Immer mehr Menschen würden als Folge der Wirtschaftskrise durch Outsourcing und Stellenverlust in prekäre Arbeit gezwungen, meint das Thesenpapier, das ausdeutscht, was gutes Leben denn sei. Und es fährt fort: „Arbeit auf Abruf, befristete Anstellungsverträge und wiederholte Anschlussverträge […] bedeuten existenzielle Unsicherheit und Stress. Diese Spirale betrifft besonders Frauen.“
</p><h3>Fünf Mittel und Wege</h3><p>Das Thesenpapier nennt die Strategien gegen die Abbauspirale. Es sind auch die Mittel und Wege, mit denen die Frauen „gute Arbeit und gutes Leben“ erreichen wollen. Mittel Nr. 1 sind faire Löhne und Lohngleichheit. Zu diesem Thema wird sich als Gast auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga am Kongress äussern. Die SGB-Frauen fordern mehr Tempo in der Beseitigung der Lohndiskriminierung und staatliche Lohnkontrollen. Denn die bisherige Kultur der Appelle und der Freiwilligkeit hat nur sehr mageren Fortschritt gebracht. Mittel Nr. 2 ist die Vereinbarkeit von Arbeit und Betreuung. Darunter gepackt ist auch ein Verbot von Arbeit auf Abruf. Zu stärken ist zum dritten der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und zu garantieren ist viertens die soziale Sicherheit im Alter. Darunter ist nicht nur AHVplus verstanden, sondern auch der Kampf gegen die drohende Erhöhung des Frauenrentenalters und eine Ausdehnung der Betreuungsgutschriften auf die Pflege von Angehörigen. Schliesslich ist das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung zu gewährleisten. 
</p><h3>Bewegung im Bundesrat?</h3><p>Dieses Thesenpapier mit den fünf Forderungspaketen wird den roten Faden der Kongressdiskussionen bilden. Die einzelnen Inhalte werden aber auch in Ateliers vertieft. So kommen nicht nur mehr Stimmen zum Zug; die Frauen können ihre Erfahrungen auch direkt einbringen. „Gute Arbeit“ und „Auswirkungen der Krise“ werden zudem in längeren Referaten von Spezialistinnen behandelt. So wird die deutsche Industriesoziologin Alexandra Scheele versuchen, die gleichstellungspolitischen Anforderungen und Kriterien an „gute Arbeit“ auszubreiten, während ihre französische Kollegin Esther Jeffers auf die Frage antworten will, wie sich Frauen gegen die Auswirkungen der Krise wehren sollen. Wenn wir schon bei den Gästen sind: Am meisten Aufmerksamkeit dürfte mit Sicherheit Bundesrätin Sommaruga zuteilwerden. Gespannt warten die Delegierten, ob sie ihnen bundesrätliche Bewegung in Sachen Lohngleichheit wird signalisieren können.
</p><h3>Spannende Debatten</h3><p>Kein Kongress ohne Resolutionen und Anträge, über die dann abgestimmt wird. Während die Resolutionen den tagespolitischen Aktualitäten gewidmet sind und hierbei etwa die klar ablehnende Haltung der SGB-Frauen zur SVP-Familien-, aber auch zur Abtreibungsinitiative bestätigen resp. festlegen dürften, sind die Anträge direkt auf den Themenkomplex „gute Arbeit“ bezogen. Zu notieren ist da, dass zwei Anträge den SGB auffordern, eine Volksinitiative für Gleichstellung zu lancieren. Das wird zu reden geben – über Inhalte, aber auch über Methoden. Und verspricht Spannung.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1347</guid><pubDate>Thu, 31 Oct 2013 09:58:00 +0100</pubDate><title>Keine Bestrafung berufstätiger Mütter und fürsorglicher Väter </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/keine-bestrafung-berufstaetiger-muetter-und-fuersorglicher-vaeter</link><description>7 Argumente gegen die SVP-Familieninitiative 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die SVP-Initiative klingt sympathisch, weil sie scheinbar die unbezahlte Betreuungsarbeit aufwerten will. Tatsächlich wird die unbezahlte Arbeit aber nur bei gutgestellten Einverdienerfamilien abgegolten. Die anderen gehen leer aus oder zahlen sogar drauf. 7 Argumente gegen die erneute Umverteilung von unten nach oben.</p><p>&nbsp;</p><h3>Berufstätige Mütter werden bestraft</h3><p>In der Schweiz sind 77% aller Mütter mit Kindern unter 15 erwerbstätig. Für die meisten dieser Frauen lohnt sich die Erwerbsarbeit bei Annahme der Initiative nicht mehr, weil sie mehr Abgaben zahlen, als sie verdienen. 
</p><h3>Fürsorgliche Väter werden bestraft </h3><p>Die Initiative fördert ausschliesslich das Einverdienermodell. Paare, die sich Erwerbsarbeit und Betreuung teilen, stehen bei Annahme der Initiative schlechter da als vorher. Sie können bestenfalls die Fremdbetreuungskosten steuerlich abziehen (z.B. für 1-2 Tage Krippe oder Hort), aber nicht ihre eigene Betreuungsarbeit. Das Einverdienerpaar kann dagegen den Höchstbetrag für die häusliche Betreuungsarbeit abziehen (Höchstabzug Bundessteuern zur Zeit 10'100.- Fr.). 
</p><h3>Familien werden geschwächt </h3><p>Die meisten Familien sind auf zwei Einkommen angewiesen. Wenn sich die Erwerbsarbeit für die zweite Person nicht auszahlt, wird das durchschnittliche Einkommen dieser Familien sinken. 
</p><h3>Der Wiedereinstieg wird erschwert </h3><p>Je nach Umsetzung der Initiative werden gerade tiefe Pensen noch unattraktiver. Das führt dazu, dass die Möglichkeit für Frauen, nach einer Kinderpause wieder Schritt für Schritt ins Arbeitsleben einzusteigen oder das Erwerbspensum auszuweiten, faktisch abgeschafft wird. Erwerbsarbeit lohnt sich für sie nicht. Das stellt auch die Wirtschaft vor Probleme, wenn gut ausgebildete Fachkräfte dem Arbeitsmarkt fernbleiben. 
</p><h3>Betreuungsarbeit wird nicht wirklich anerkannt </h3><p>Die Initiative klingt sympathisch, weil sie scheinbar der unbezahlten Haus- und Betreuungsarbeit zu mehr Wertschätzung verhelfen will. Tatsächlich hat aber der grosse Teil der Familienmütter und -väter gar nichts davon, da die Wertschätzung auf die gutgestellten Einverdiener-Haushalte begrenzt ist. Alle anderen gehen leer aus oder zahlen drauf - trotz der vielen unbezahlten Haus- und Betreuungsarbeit, die sie täglich leisten. 
</p><h3>Reiche Einverdienerfamilien werden auf Kosten der anderen Familien gefördert </h3><p>Bundessteuern zahlen vor allem gutverdienende Personen. Von den Haushalten mit Kindern zahlt nach Angaben der eidgenössischen Steuerverwaltung rund die Hälfte keine direkte Bundessteuern. Ihnen bringt die Initiative also gar nichts, und wie einige Kantone vorrechnen, müssten sie in den Kantonen dann voraussichtlich sogar mehr Steuern zahlen. Dagegen profitieren gutgestellte Einverdienerfamilien mit höheren Einkommen. 
</p><h3>Steuerausfälle bei Bund und Kantonen </h3><p>Die Initiative führt entweder zu direkten und indirekten Steuerausfällen bei Bund und Kantonen, zusammen 1.4 Mrd. Franken. Dann drohen Sparpakete, die alle treffen. Oder aber sie führt zu deutlich höherer Steuerbelastung bei Familien, in denen beide Partner erwerbstätig sind. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1327</guid><pubDate>Fri, 25 Oct 2013 12:07:00 +0200</pubDate><title>Reiche profitieren - Rechnung zahlen die anderen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/reiche-profitieren-rechnung-zahlen-die-anderen</link><description>SVP-Familieninitiative will von unten nach oben umverteilen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wird die SVP-Familieninitiative angenommen, dann gibt es zwei Szenarien. Entweder drohen Bund und Kantonen Steuerausfälle von rund 1,4 Mrd. Franken. Die Rechnung dafür bezahlen wir alle – mit Sparpaketen und dem Abbau staatlicher Leistungen. Oder aber: Familien, in denen beide Elternteile arbeiten müssen, zahlen mehr Steuern. Der SGB weist beide Möglichkeiten zurück und sagt entschieden Nein zu dieser Mogelpackung. </p><p>Heute können Familien, die ihre Kinder in einer Krippe betreuen lassen, die Kosten dafür bis zu einer gewissen Grenze in ihrer Steuerrechnung geltend machen. Dieser Fremdbetreuungsabzug wurde eingeführt, weil vorher diese Eltern gegenüber Eltern ohne Fremdbetreuung steuerlich schlechter gestellt waren. Die Abzüge setzen den Verfassungsgrundsatz um, dass die Menschen hierzulande nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern sind. Die SVP will diese Errungenschaft nun wieder aushebeln. Sie will Familien ohne Fremdbetreuung den gleich hohen Steuerabzug gewähren. Dies obwohl bei diesen keine entsprechenden Betreuungskosten anfallen. Das ist, wie wenn Menschen, die nicht pendeln, einen Pendlerabzug geltend machen könnten. Profitieren würden vor allem gutsituierte Familien, die es sich leisten können, dass nur ein Elternteil arbeiten muss. Kommt dazu, dass Paare mit tiefen Einkommen keine Bundessteuer bezahlen. Die SVP greift hier in die Trickkiste: Sie will vor allem begüterten Familien Erleichterungen verschaffen. 
</p><h3>Sparpakete für alle oder… </h3><p>Die SVP-Forderung kann grundsätzlich auf zwei verschiedene Weisen umgesetzt werden. Möglich wäre zum einen die Einführung eines Eigenbetreuungsabzugs. Konsequenterweise wäre dieser neue Abzug gleich hoch festzulegen wie der Fremdbetreuungsabzug heute. Das allerdings hätte bei Bund und Kantonen Steuerausfälle von 1,4 Mrd. Fr. zur Folge und würde Sparpakete auslösen. Die öffentlichen Haushalte würden erneut Leistungen abbauen müssen. Was das heisst, zeigt sich aktuell in verschiedenen Kantonen wie z.B. in Bern oder St. Gallen. Primär betroffen wäre wohl der soziale Bereich. Zusammengestrichen würden prioritär etwa die Beiträge an Alters-, Pflege- und Behindertenheime. Ebenso wird bei Sparpaketen ein Abbau bei den Ergänzungsleistungen und bei der Prämienverbilligung visiert. Folge: Höhere Pensionskosten, die von den Heimbewohnerinnen und -bewohnern bezahlt werden müssten und zusätzliche Belastungen bei den Krankenkassenprämien. Mit anderen Worten: Behinderte, kranke und pflegebedürftige Menschen sowie viele Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen würden vermehrt zur Kasse gebeten, nur damit sich reichere Familien entlasten können. Gerade die älteren Menschen, die vielleicht aus Sympathie mit einem Familienmodell, das in ihrer aktiven Familienzeit noch dominant war, zu einem Ja neigen, seien ausdrücklich gewarnt: Sie schiessen hier ein klassisches Eigentor. Auch sie werden dann zur Kasse gebeten – für etwas, das ihnen nichts bringt. Aber auch wenn der Staat bei den Schulen oder bei der Infrastruktur spart: Wieder zahlen dann in der Tendenz alle für mehr Privilegien von einzelnen. Der Spardruck auf den Staat wird umso grösser, als in anderen Steuerbereichen (Unternehmensbesteuerung, Emissionsabgaben etc.) weitere Steuerausfälle in Milliardenhöhe vorbereitet werden. Die Volksinitiative der SVP wird also, wenn sie in dieser Variante umgesetzt wird, direkt zu einer weiteren Umverteilung von den Ärmeren zu den Reicheren führen. 
</p><h3>...höhere Belastung für die Mehrheit der Familien</h3><p>Die Initiative kann nach Ansicht der SVP und der Behörden jedoch auch ohne Steuerausfälle umgesetzt werden. Dazu müsste jedoch der Fremdbetreuungsabzug gestrichen werden. Die Zeche würden dann jene Familien bezahlen, die ihre Kinder in eine Krippe geben und die man vor kurzem durch die Einführung dieser Abzüge vermehrt hat schützen wollen. Sie müssten für ihre Steuern deutlich mehr hinblättern. Traditionelle Familien mit dem Mann im Beruf und der Frau in der Küche würden steuerlich besser gestellt als Familien, in denen Vater und Mutter arbeiten müssen, um ein ausreichendes Einkommen zu sichern. Die Wahl des Familienmodells würde – wie vor der Einführung der Fremdbetreuungsabzüge – erneut durch die Steuern beeinflusst. 
</p><p>Ein solcher Rückschritt muss am 24. November mit einem deutlichen Nein zur SVP-Familieninitiative verhindert werden. 
</p><p>Fazit: Man kann es drehen und wenden wie man will. Ob man die SVP-Initiative so oder so umsetzt:&nbsp; Die Zeche zahlt die grosse Mehrheit! Im Fall eines neuen Steuerabzugs für Selbstbetreuung zahlen alle, die von Sparprogrammen betroffen sind! Im Fall der Abschaffung des Steuerabzugs für die Fremdbetreuung zahlt die Mehrheit der Familien mit Kindern mehr Steuern. 
</p><p>Beide Arten von Umverteilung sind abzulehnen. Beide sind sozial ungerecht. 
</p><p>Der SGB fordert, dass Beruf und Familie einfacher vereinbart werden können. Er verlangt dazu einen weiteren Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die SVP-Initiative ist Gift für ein solches Programm. Sie gehört wuchtig abgelehnt! 
</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1086</guid><pubDate>Thu, 13 Jun 2013 09:49:00 +0200</pubDate><title>Mit Mindestlöhnen und Lohnkontrollen gegen Lohnungleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mit-mindestloehnen-und-lohnkontrollen-gegen-lohnungleichheit</link><description>Lohndiskriminierung stoppen!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Um die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist es in der Schweiz nicht gut bestellt. Dies zeigen die Statistiken. Gemäss neusten Zahlen des Bundes entgehen den Frauen aufgrund der Lohndiskriminierung jährlich 7,7 Milliarden Franken. Dabei handelt es sich um Lohnunterschiede, die nicht auf objektiv erklärbare Faktoren wie Unterschiede bei Alter, Ausbildung, Dienstalter, Tätigkeitsbereich usw. zurückzuführen sind. Die Frauen erleiden also allein aufgrund ihres Geschlechts eine milliardenschwere Lohneinbusse. Je nach Branche variieren die einzig vom Geschlecht abhängigen Anteile an den Lohndifferenzen zwischen 13,5 und 87 Prozent.</p><p class="Text">Besonders stossend ist die Lohnungleichheit in Tieflohnbranchen. Die Lohndiskriminierung dürfte ein wesentlicher Grund dafür sein, dass Frauen überdurchschnittlich stark von Tieflöhnen betroffen sind. So verdienten im Jahr 2010 15,7 Prozent der Frauen mit einem Lehrabschluss nur einen Tieflohn (zwei Drittel des Medianlohns, was 2010 3986 Fr. ausmachte), während es bei den Männern fast drei Mal weniger waren (5,6 Prozent). </p><p class="Text">Verbreitet und von grosser Tragweite ist diese Problem im Detailhandel. In dieser Branche arbeitet fast jede fünfte arbeitstätige Frau. Rund 60‘000 Frauen aus dem Verkauf verdienten dabei im Jahr 2010 bloss einen Tieflohn, wie Corinne Schärer, Geschäftsleitungsmitglied der Gewerkschaft Unia ausführte. Die auf das Geschlecht zurückzuführende Lohndiskriminierung belief sich auf knapp 50 Prozent und machte 633 Franken aus. Diese Zahlen zeigen, dass korrekte Mindestlöhnen, wie sie die Mindestlohn-Initiative fordert, dringend nötig sind. Sie würden in Tieflohnbranchen einen bedeutenden Teil der Lohndiskriminierung eliminieren. </p><p class="Text">Stark betroffen ist auch die stark expandierende Kinderbetreuung, wo fast ausschliesslich Frauen arbeiten. Der Personalmangel – der in anderen Branchen die Löhne in die Höhe treibt – wurde dazu benutzt, den Anteil an nicht ausgebildetem Personal zu erhöhen und damit die Lohnkosten zu drücken, erklärte Michela Bovolenta, Zentralsekretärin des VPOD. Die Löhne sind äusserst tief. In der Deutschschweiz etwa empfiehlt der Familiienservice 3200 Fr. bei einer 43Std-Woche, der Verband KitaS empfiehlt 3500 Franken. Das Tessin zeigt, dass die Löhne oft noch tiefer sind. Dort erhält die Hälfte des nicht-ausgebildeten Personals Löhne von unter 2560 Franken.</p><p class="Text">Ein Beispiel für die Wirkung von Mindestlöhnen in Sachen Lohnungleichheit liefert die grafische Industrie. Dank der kontinuierlichen Erhöhung der Mindestlöhne im Gesamtarbeitsvertrag, sank die totale Lohndifferenz zwischen 2008 und 2010 von 24,5 auf 22,5 Prozent, wie Syndicom-Geschäftsleitungsmitglied Bernadette Häfliger erklärte. Das reicht jedoch noch nicht. Damit weitere Fortschritte erzielt werden können, braucht es zwingende Lohnkontrollen. Nur sie scheinen dafür sorgen zu können, dass der Verfassungsgrundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ endlich umgesetzt wird.</p><h5>Referate:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>&lt;media 1069 - - "TEXT, 130613 CW Frauen um 7Mrd Lohn betrogen, 130613_CW_Frauen_um_7Mrd_Lohn_betrogen.pdf, 88 KB"&gt;Christina Werder, SGB-Zentralsekretärin SGB-Frauenkommission: "&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1069 - - "TEXT, 130613 CW Frauen um 7Mrd Lohn betrogen, 130613_CW_Frauen_um_7Mrd_Lohn_betrogen.pdf, 88 KB"&gt;Frauen jedes Jahr um mehr als 7 Milliarden Lohn betrogen!"&lt;/media&gt;</span></li><li>&lt;media 1072 - - "TEXT, 130613 Bovolenta Redetext, 130613_Bovolenta_Redetext.pdf, 139 KB"&gt;<span>Michela Bovolenta, VPOD-Zentralsekretärin: "</span>Niedriglöhne in Frauenberufen: zum Beispiel in der Kinderbetreuung"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1071 - - "TEXT, 130613 Redetext TK syndicom, 130613_Redetext_TK_syndicom.pdf, 145 KB"&gt;<span>Bernadette Häfliger Berger, Syndicom-Geschäftsleitungsmitglied: "</span>Viel Handlungsbedarf in der grafischen Industrie"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1070 - - "TEXT, 130613 Schaerer Redetext, 130613_Schaerer_Redetext.pdf, 35 KB"&gt;<span>Corinne Schärer, Unia Geschäftsleitungsmitglied: "</span>Schluss mit dem Lohndumping bei Frauen!"&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Auskünfte:</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Christina Werder, SGB-Zentralsekretärin SGB-Frauenkommission, 079 341 90 01</span></li><li><span>Michela Bovolenta, VPOD-Zentralsekretärin, 079 647 72 83</span></li><li><span>Bernadette Häfliger Berger, Syndicom-Geschäftsleitungsmitglied, 079 874 46 67</span></li><li><span>Corinne Schärer, Unia Geschäftsleitungsmitglied, 079 219 94 20</span></li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1085</guid><pubDate>Wed, 12 Jun 2013 18:43:00 +0200</pubDate><title>Keine Heiratsstrafe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-heiratsstrafe</link><description>AHV gewährt viele Vorteile nur Verheirateten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Die AHV bestrafe Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren. Der häufig gehörte Vorwurf ist falsch. Denn er blendet viele Vorzüge aus, die die AHV nur Verheirateten bietet.</p><p class="Text">Ehepaare im Rentenalter erhalten zusammen von der AHV höchstens Fr. 3510 pro Monat. Dies auch wenn die einzelnen Renten je über Fr. 2000 liegen würden. Die AHV-Altersrenten sind für Verheiratete auf 150 % der maximalen Rente begrenzt.</p><p class="Text">Ist dieser Plafonds für Verheirate ungerecht? Eine Strafe? Werden dafür Konkubinatspaare im gemeinsamen Haushalt und mit zwei unbegrenzten AHV-Renten begünstigt? </p><p class="Text">Wer so argumentiert, verkennt, dass Ehepaare in der zivilstandsabhängigen AHV in vielerlei Hinsicht begünstigt werden.</p><p class="Text">&nbsp;</p><ul><li><span>Für Ehepaare gibt es Beitragserleichterungen: Bei Ehepaaren bezahlt nur ein Ehepartner AHV-Beiträge, falls nur ein Ehepartner erwerbstätig ist. Der nichterwerbstätige Ehepartner muss keine AHV-Beiträge entrichten, bleibt aber AHV-versichert. Bei der Berechnung der Altersrente werden die Einkommen, welche Verheiratete während den Ehejahren erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte der Ehefrau und dem Ehemann gutgeschrieben. Das ist etwa für Ehefrauen vorteilhaft, die während der Ehe nicht oder nur wenig gearbeitet haben.</span></li><li><span>Auch auf der Leistungsseite sieht es für Ehepaare besser aus als für Unverheiratete: Nur Verheiratete haben im Todesfall des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin Anspruch auf eine Witwer- bzw. Witwenrente. Stirbt eine verheiratete Person, erhält der Ehemann oder die Ehefrau zudem einen Zuschlag von 20 Prozent auf die eigene Altersrente (bis höchstens zum Betrag der Maximalrente).</span></li></ul><p class="Text">Würde nun der AHV-Plafonds für die Altersrenten der Ehepaare abgeschafft werden, müssten konsequenterweise auch diese Vorteile gestrichen werden. Die Ehepaare hätten dann unter dem Strich ein Minus-Geschäft gemacht, wie die folgende Auflistung zeigt.</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text"><b>AHV-Leistungen für Verheiratete</b></p><table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0" style="border: none; " class="contenttable"><tbody><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-top-style: solid; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-color: windowtext; border-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Beitragsvorteil:</p><p class="Text">Beitragspflicht erfüllt, wenn Ehepartner einzahlt</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: solid; border-right-style: solid; border-top-color: windowtext; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-top-width: 1pt; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">+ 200 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Witwen- und Witwerrente</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">+ 1‘400 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Zuschlag für verwitwete Altersrentenbezüger</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">+ 1‘200 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Plafond Ehepaarrente:</p><p class="Text">Begrenzt auf 150% der maximalen AHV-Rente</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">- 2‘000 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Total „Vorteil“ für Ehepaare</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">+ 800 Mio</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Dass für Ehepaare die Altersrenten begrenzt werden, berücksichtigt den Umstand, dass die Lebenshaltungskosten in einem Zwei-Personen-Haushalt in aller Regel tiefer sind als in zwei separaten Ein-Person-Haushalten. Also ist es zweckmässig, das Renteneinkommen auf diese Situation anzupassen. Natürlich haben auch Konkubinatspaare, die gemeinsam wohnen, die gleichen tieferen Lebenshaltungskosten wie Ehepaare. Aus Praktikabilitätsgründen kann aber die AHV keine Kontrolle der jeweiligen Wohnsituation aufziehen. Die Ehe ist der klarste Anknüpfungspunkt für einen gemeinsamen Haushalt. Alles andere würde zu einem grossen bürokratischen Aufwand führen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1066</guid><pubDate>Thu, 16 May 2013 11:13:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat will nun auch de facto Lohnkontrollen ermöglichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-will-nun-auch-de-facto-lohnkontrollen-ermoeglichen</link><description>Lohngleichheit in den Beschaffungen des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 1. Mai 2013 hat der Bundesrat beschlossen, das Gleichstellungsbüro aufzustocken. Damit soll dieses in der Praxis korrekt durchführen können, wozu es einen gesetzlichen Auftrag hat: Lohnkontrollen im Beschaffungswesen des Bundes durchzuführen. </p><p>Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) hält in Artikel 8 fest, dass der Bund nur Aufträge an Unternehmen erteilt, die die Lohngleichheit einhalten. Das tönt gut und vorbildlich, hat aber in der Praxis einen grossen Haken. Den Auftrag für diese Kontrollen hat der Bund an das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) delegiert. Der Bund hat bei der Einführung dieser Bestimmung dem EGB jedoch keine separaten Mittel für die Kontrollen gesprochen. Das EGB muss die Kontrollen von seinem Budget berappen. Deshalb sind seit Einführung der Bestimmung im Jahr 2006 keine zwanzig Unternehmen kontrolliert worden. Im Jahr 2010 waren es 4 Kontrollen auf 377 Aufträge. Der SGB hat mehrmals gegen diese jämmerliche Umsetzung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen protestiert. Selbst Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf musste im Parlament eingestehen, dass es zu wenig Kontrollen gäbe.
</p><p>Nunmehr bewegt sich der Bundesrat. Parlamentarische Vorstösse und die Gleichstellungsleitlinie in der bundesrätlichen Legislaturplanung haben das Terrain vorbereitet. An seiner Sitzung vom 1. Mai hat der Bundesrat dem EBG zwei zusätzliche Stellen gutgeheissen. Damit soll dieses vor allem mehr Kontrollen im Rahmen des Beschaffungswesens des Bundes durchführen. Korrekter ausgedrückt: damit wird das EGB seine Kontrollfunktion beim Beschaffungswesen über ein Stichprobenniveau hinaus wahrnehmen können.
</p><p>Der Entscheid ist allerdings noch nicht ganz im Trockenen. Der Bundesrat muss im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Personalressourcen Mitte 2013 die Aufstockung beim EBG bestätigen. Dann werden wir sehen, wie ernst es dem Bundesrat mit der Durchsetzung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens ist.
</p><p>Also erst ein vorläufiges Fazit: In einem eingegrenzten Bereich der Durchsetzung der Lohngleichheit steht der Bundesrat offenbar nicht mehr auf die Bremse. Das ist gut. Verlangt ist aber deutlich mehr: Die Politik muss im ganzen weiten Feld der Lohngleichheit endlich griffige Kontrollmechanismen durchsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1051</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2013 10:30:00 +0200</pubDate><title>SGB fordert dringend nötige Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-fordert-dringend-noetige-wende-in-der-lohn-und-einkommenspolitik</link><description>Bericht zur finanziellen Lage der Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein am Montag vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) veröffentlichter Bericht zeigt: Die Schweiz ist so reich wie noch nie. Trotzdem hat sich die finanzielle Lage für viele Erwerbstätige seit der Jahrtausendwende verschlechtert. Sie leiden unter Lohndruck. Ein Fünftel von ihnen hat ernste Einkommenssorgen und gerät bei unvorhergesehenen Rechnungen von 2000 Franken (Zahnarzt, Autoreparatur) in Not. Fast 150‘000 Personen verdienen trotz Lehre weniger als 4000 Franken Monatslohn.
</p><p>Doch nicht nur das Geld ist das Problem, sondern auch die stark gestiegene Belastung am Arbeitsplatz. Mehr als ein Drittel der ArbeiterInnen und Angestellten fühlt sich bei der Arbeit häufig oder sehr häufig gestresst. Und beinahe ein Fünftel von ihnen muss regelmässig Arbeit nach Hause nehmen und arbeitet ausserhalb der regulären Arbeitszeiten. Profitiert von den Entwicklungen bei den Löhnen hat nur eine Minderheit. Dank Bonussystemen waren die grossen Profiteure die Manager und Kader. Die Zahl der „Lohnmillionäre“ vervierfachte sich seit 1997.
</p><p>Nun ist es Zeit für eine Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik: Statt Boni braucht es wieder klassische Lohnsysteme mit generellen Lohnerhöhungen. Es braucht Gesamtarbeitsverträge für alle und gute Mindestlöhne von mindestens 22 Fr./h in allen Branchen. Firmen im öffentlichen Besitz sollen keine Löhne über 500‘000 Franken mehr bezahlen. Bei den privaten Firmen soll das Verhältnis 1:12 gelten.
</p><p>&nbsp;</p><h5>UNTERLAGEN</h5><ul><li>Bericht zur finanziellen Lage der Arbeitnehmenden</li><li>&lt;media 993 - - "TEXT, 130429 DL Finanzlage Arbeitnehmende, 130429_DL_Finanzlage_Arbeitnehmende.pdf, 174 KB"&gt;Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: "Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik für gerechte Verhältnisse"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 994 - - "TEXT, 130429 PR Finanzlage Arbeitnehmende, 130429_PR_Finanzlage_Arbeitnehmende.pdf, 84 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "Die wirksamen Rezepte gegen die zunehmende Ungleichheit: Politische Korrekturen&nbsp;&lt;/media&gt;&lt;media 994 - - "TEXT, 130429 PR Finanzlage Arbeitnehmende, 130429_PR_Finanzlage_Arbeitnehmende.pdf, 84 KB"&gt;und starke Gewerkschaften!"&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1045</guid><pubDate>Tue, 16 Apr 2013 10:19:00 +0200</pubDate><title>Gegen Rückschritt ins letzte Jahrtausend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gegen-rueckschritt-ins-letzte-jahrtausend</link><description>Nationalrat lehnt SVP-Familieninitiative ab</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Frauenkommmission begrüsst den heutigen Entscheid des Nationalrates, die Volksinitiative „Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen“ dem Stimmvolk zur Ablehnung zu empfehlen. Der Entscheid fiel mit 109 zu 74 Stimmen deutlich aus. Aus Sicht der SGB-Frauenkommission ist die Initiative ein Rückschritt ins letzte Jahrtausend! Tatsache ist, dass heute mehr als 70 Prozent der Frauen erwerbstätig sind und das Ernährermodell, das der Initiative zu Grunde liegt, für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr Realität ist.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Christine Flitner, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 266 52 37</li><li>Christine Michel, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 27514 20</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1040</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2013 15:05:00 +0200</pubDate><title>Nein zum Angriff auf die Fristenlösung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zum-angriff-auf-die-fristenloesung</link><description>Nicht wieder zurück in alte Zeiten!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Volksinitiative aus konservativen Kreisen will Abtreibungen zwar nicht verbieten, aber zur „Privatsache“ erklären. Der Eingriff würde aus dem Katalog der obligatorischen Grundversicherung gestrichen, die Frauen hätten ihn selbst zu bezahlen. Das geht gegen die Würde der Frau und stellt einen Rückfall in konfliktreiche und für die Frauen leidvolle alte Zeiten dar. </p><p>Am 17. April 2013 wird die Grosse Kammer als Erstrat im Rahmen ihrer Sondersession die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung“ beraten. Die Initiative fordert, dass die Vergütung einer Abtreibung aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung zu streichen ist. Kurz gesagt: Frauen sollen künftig Abtreibungen aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Initiative stellt damit eine nach Jahren zustande gekommene und via Volksabstimmung legitimierte Lösung im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs in Frage. Sie ist ein inakzeptabler Rückschritt und muss abgelehnt werden. Die Nein-Parole hat die SGB-Frauenkommission zusammen mit 53 weiteren nationalen Organisationen schon längst beschlossen. Auch der Bundesrat und die zuständige nationalrätliche Kommission empfehlen das Begehren zur Ablehnung. Nur eine Minderheit von vier SVP-Männern beantragt dem Nationalrat, die Initiative anzunehmen.
</p><h3>Ein Nein ohne lange Diskussion!</h3><p>Straflosigkeit innerhalb einer klar definierten Frist und die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse sind unzertrennbare Teile der bestehenden Lösung. Würden die Kosten nicht mehr durch die Krankenkassen gedeckt, wären Tür und Tor geöffnet, Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, unwürdigen Verhältnissen auszusetzen. Ein inakzeptabler Rückschritt! Zudem wäre die Behandlungsqualität nicht mehr garantiert, was schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Frauen und entsprechende Kostenfolge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach sich ziehen könnte. 
</p><p>Im letzten Jahrhundert war ein Schwangerschaftsabbruch strafbar, ausser wenn nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefahr für das Leben der Schwangeren oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihrer Gesundheit bestand und diese nicht auf andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden konnte (medizinische Indikation).
</p><h3>Nicht wieder alte Gräben aufwerfen</h3><p>Verschiedene Etappen prägten die Diskussion um die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs:&nbsp; Die 1971 zustande gekommene Volksinitiative „für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs“ wurde zugunsten der 1975 lancierter Initiative für die Fristenlösung zurückgezogen. Der Gegenvorschlag des Bundesrates zu dieser Initiative empfahl die erweiterte Indikationenlösung inklusiv der sozialen Indikation. Im Mai 1978 wurde dieser Gegenvorschlag an der Urne abgelehnt. Ebenfalls in der Volksabstimmung scheiterte 1977 die Volksinitiative „für die Fristenlösung“. 
</p><p>Während der Sommersession 1978 wurden vier parlamentarische Initiativen sowie vier Standesinitiativen eingereicht. Ein Vorstoss verlangte die Einrichtung einer sozial-medizinischen Indikationslösung, die drei anderen strebten eine föderalistische Lösung im Bereich des straffreien Schwangerschaftsabbruchs an. Die Standesinitiativen wollten den Kantonen ermöglichen, die Fristenlösung einzuführen. All diese Vorstösse fanden im Parlament keine Mehrheit.
</p><p>1980 kam die Volksinitiative „Recht auf Leben“ zustande. Sie scheiterte 1985 in der Volksabstimmung. Auch die Volksinitiative „für Mutter und Kind“ wurde am 2. Juni 2002 mit 81,8 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Hingegen wurde am selben Abstimmungstag mit 72,2 Prozent Ja-Stimmen die heute geltende Regelung angenommen. Sie geht auf eine im April 1993 von alt SP-Nationalrätin Barbara Hearing eingereichte parlamentarische Initiative zurück. Der Vorstoss verlangte eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs via Einführung einer Fristenlösung. Das vom Stimmvolk deutlich angenommene und am 1. Oktober 2002 in Kraft getretene Gesetz hält fest, dass ein Schwangerschaftsabbruch – zusätzlich zum Fall, in dem der Schwangerschaftsabbruch notwendig ist, um die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeeinträchtigung der Schwangeren abzuwenden – straflos ist, wenn er innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau vorgenommen wird. Zusammen mit dieser Vorlage wurde das Krankenpflegeversicherungsgesetz KVG in dem Sinne angepasst, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP bei straflosem Abbruch einer Schwangerschaft die Kosten übernimmt. Diese Lösung ist gesellschaftlich gut verankert. Sie hat sich bewährt. Deshalb gibt es keinen Grund an ihr zu rütteln.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1015</guid><pubDate>Thu, 07 Mar 2013 11:51:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit - wir bleiben dran</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-wir-bleiben-dran</link><description>Zum Internationalen Tag der Frau</description><content:encoded><![CDATA[<p>Während ein Mann 50 Franken verdient, erhält eine Frau für gleichwertige Arbeit nur 41 Franken. Nur die Hälfte dieses Lohnunterschieds lässt sich erklären, etwa dadurch dass Frauen mit Kindern bei der Berufskarriere zurückstecken. Für die andere Hälfte gilt einzig und allein: Frauen werden diskriminiert, weil sie Frauen sind. Trotz Verfassungsartikel und Gleichstellungsgesetz hält in der Schweiz somit der Skandal der Lohndiskriminierung an.
</p><p>Das muss sich ändern! Wir wollen Gleichstellung und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen. Wir Gewerkschaften kritisieren nicht nur, wir packen das konkret an. Die Stimmenden hierzulande werden sich in naher Zukunft zu mehr Gleichstellung äussern können. Denn wir haben dazu zwei politische Pflöcke eingeschlagen.
</p><h3>1. Mindestlohn 4'000.- – Initiative eingereicht</h3><p>Die Volksinitiative des SGB verlangt einen Mindestlohn von 4‘000 Franken pro Monat resp. 22 Franken pro Stunde. 400‘000 Menschen, davon 300‘000 Frauen, werden unverzüglich von dieser Bestimmung profitieren. Die neuen Mindestlöhne werden auch für mittlere Löhne den Weg zur Lohngleichheit ebnen. 
</p><p>Voraussichtlich im Frühjahr 2014 stimmen wir über diese Initiative ab. 
</p><h3>2. Höhere Renten – Initiative startbereit</h3><p>Die SGB-Initiative AHVplus verlangt eine lineare Erhöhung der AHV-Renten um zehn Prozent. Alle Frauen werden davon profitieren, insbesondere aber alleinerziehende Mütter. 
</p><p>Im Frühjahr 2013 werden wir diese Initiative starten. 
</p><h3>Lohndiskriminierung: Wir bleiben dran</h3><p>Ob in Lohn- oder GAV-Verhandlungen: die Gewerkschaften bleiben dran am Thema Lohndiskriminierung. Heute geht’s mit dem sogenannten Lohngleichheitsdialog, dem gemeinsamen Versuch von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Bund, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu verankern, nur schleppend vorwärts. Wenn die Wirtschaft bei der Beseitigung dieses Unterschieds weiter so trödelt wie in den letzten 10 Jahren, dann wird Lohngleichheit erst in 66 (!) Jahren erreicht sein. 
</p><p>Die Wirtschaft muss jetzt Gas geben, sonst werden wir zwingende gesetzliche Instrumente zur Durchsetzung der Lohngleichheit verlangen. Bundesrat und Parlament sind da längst nicht aus dem Schneider.
</p><p>Ganz klar nicht akzeptierbar ist in diesem Kontext eine Erhöhung des AHV-Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre. Solange die tatsächliche Gleichstellung nicht erreicht ist, kommt dieser Rentenabbau für die Frauen nicht in Frage!
</p><p><a href="http://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157632940814320/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Fotos der Aktion auf flickr</a></p><h5>Weitere Artikel zum Thema</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span><a href="http://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/artikel/details/wir-packen-es-an-und-wir-bleiben-dran/" target="_blank" class="external-link-new-window">Christina Werder, Zentralsekretärin SGB: "Wir packen es an und wir bleiben dran!"</a></span></li><li><span><a href="http://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/artikel/details/endlich-die-handbremse-loesen/" target="_blank" class="external-link-new-window">Christine Michel, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission: "Endlich die Handbremse lösen!"</a></span></li><li><span><a href="http://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/artikel/details/mindestloehne-einfuehren/" target="_blank" class="external-link-new-window">Corinne Schärer und Natalie Studer, Unia: "Mindestlöhne einführen!"</a></span></li><li><span><a href="http://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/artikel/details/druckindustrie-die-unternehmen-handeln-nicht/" target="_blank" class="external-link-new-window">Toya Krummenacher, Gleichstellungsbeauftragte syndicom: "Druckindustrie: Die Unternehmen handeln nicht"</a></span></li><li><span><a href="http://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/artikel/details/ohne-gav-wird-willkuer-herrschen-bezahlen-werden-das-die-frauen/" target="_blank" class="external-link-new-window">Michela Bovolenta, VPOD-Gleichstellungsbeauftragte: "Ohne GAV wird Willkür herrschen - bezahlen werden das die Frauen. Solidarität mit den Streikenden der Providence"</a></span></li><li><a href="http://goo.gl/dlq4A" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Videobeitrag "La Téle"</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1014</guid><pubDate>Wed, 06 Mar 2013 18:03:00 +0100</pubDate><title>Ohne GAV wird Willkür herrschen – bezahlen werden das die Frauen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ohne-gav-wird-willkuer-herrschen-bezahlen-werden-das-die-frauen</link><description>Solidarität mit den Streikenden der Providence</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Streikenden der Providence, die für den Erhalt ihres Gesamtarbeitsvertrags (GAV) kämpfen, sind, wie im Gesundheitswesen üblich, mehrheitlich Frauen. Ihre Arbeit ist physisch wie psychisch anspruchsvoll, die Einsatzpläne oft mühsam. Der Lohn und die Arbeitsbedingungen sind nicht phantastisch. Auch mit einem GAV nicht. 
</p><p>Der Kampf der Providence-Streikenden für den Erhalt eines GAV ist auch ein Kampf für die Gleichheit. Denn der GAV enthält klare Normen für die Gestaltung der Löhne und der Arbeitszeiten. Genolier, das private Gesundheitsunternehmen, das die Providence übernimmt, will die Löhne dagegen individualisieren. Das wird – wie sowohl die Erfahrungen und auch die Studien zeigen – auf Kosten der Frauen gehen. Genolier will zudem gewisse Dienstleistungen auslagern. Das werden die eher schwach qualifizierten Angestellten, wiederum zur Hauptsache Frauen, mit Lohneinbussen und Prekarität zu bezahlen haben. 
</p><p>Der Streik in der Providence in Neuenburg geht also uns alle an. Den GAV CCT 21 aufrecht zu erhalten bedeutet Kampf gegen Lohndumping und schlechtere Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen. Und es bedeutet Eintreten für ein Gesundheitsmodell, das auf menschlichen Werten und nicht auf reinem Profit ruht. 
</p><p>Am 8. März, dem internationalen Tag der Frau, drücken wir den Streikenden der Providence unsere besondere Solidarität aus. Wir verurteilen ihre ungerechtfertigte Entlassung, denn sie üben ein Grundrecht aus, das durch die Bundesverfassung und das internationale Recht garantiert sind.
</p><p>Mehr unter&nbsp;<a href="http://www.solidarite-laprovidence.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.solidarite-laprovidence.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1013</guid><pubDate>Wed, 06 Mar 2013 18:00:00 +0100</pubDate><title>Druckindustrie: Die Unternehmen handeln nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/druckindustrie-die-unternehmen-handeln-nicht</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der nicht erklärbare und somit diskriminierende Anteil des Lohnunterschiedes zwischen den Geschlechtern liegt im Druckgewerbe mit 54.3% deutlich über dem Durchschnitt von 37.6%.Das heisst die Hälfte der Lohndifferenz zwischen Frau und Mann ist schlicht und einfach reine Diskriminierung der Frauen auf Grund ihres Geschlechtes.
</p><p>Mit diesen miesen Werten belegt das Druckgewerbe den schockierenden 6. Platz aller untersuchten Branchen. Obwohl sich der Arbeitgeberverband Viscom dieser Tatsache nicht verschliesst, so ist es nach wie vor beschämend, dass aus dieser Branche nur ein Unternehmen dem Lohngleichheitsdialog beigetreten ist. Dies zeigt, dass konkrete Massnahmen gegen Lohndiskriminierung nicht freiwillig sein dürfen. 
</p><p>Die Gewerkschaft syndicom fordert daher für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag in dieser Branche klare Instrumente, welche der Lohndiskriminierung entgegen wirken:</p><ol><li><span>Mindestens 22 CHF pro Stunde: Davon würden auf einen Schlag ca. 40% aller ungelernten Frauen direkt profitieren! Heute liegen ca. 50% aller Löhne bei ungelernten Frauen unter 4000.-CHF!</span></li><li><span>GAV-unterstellte Betriebe müssen die Lohngleichheit regelmässig überprüfen: Aus der Freiwilligkeit wird ein Muss mit Konsequenzen, denn bei vorhandener Lohndiskriminierung muss diese innert zwei Jahren behoben werden. Damit würden auf einen Schlag 750 Firmen konkrete Massnahmen zur Umsetzung der Lohngleichheit gemäss Bundesverfassung ergreifen müssen.</span></li></ol><p>Der Arbeitgeberverband hat zwar ein gewisses Entgegenkommen bzgl. der Überprüfung der Lohndiskriminierung signalisiert, doch fehlt das Verständnis für verbindliche Kontrollen.
</p><p>Erschwerend kommt natürlich hinzu, dass die Branche sich in einem vertragslosen Zustand befindet.
</p><p>Gerade aus Sicht der Frauen, und um die Verfassung zu respektieren, muss Viscom sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag mit syndicom und auf die zentrale Forderung der Anhebung der Mindestlöhne einlassen.
</p><p>Hier ergäbe sich denn auch Terrain für Bundesrat Schneider-Amman. Eigentlich müsste er entsprechend auf den Arbeitgeberverband einwirken...
</p><h3>Aktionen überall in der Schweiz</h3><p>Die SGB-Gewerkschaften werden am 8. März in allen Landesgegenden Aktionen für Lohngleichheit machen. Unia wird landesweit im Detailhandel und in der Industrie auftreten, das Gleiche gilt für Syndicom, und dies über die Druckbranche hinaus. Die Gewerkschaft SEV wird am 7. März Aktionen in Bern und Bellinzona machen. Der VPOD hat insbesondere in Freiburg eine grössere Aktion im Gesundheitswesen vorgesehen. Die SGB-Frauen ihrerseits demonstrieren am 7. 3. Mittags vor dem Bundeshaus.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1012</guid><pubDate>Wed, 06 Mar 2013 17:58:00 +0100</pubDate><title>Mindestlöhne einführen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mindestloehne-einfuehren</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Zum Internationalen Frauentag am 8. März besuchen die Gewerkschaftssekretärinnen und –sekretäre der Unia in allen Landesteilen Betriebe des Detailhandels und der Industrie. Sie verteilen den Frauen in den Betrieben die 41-Frankennote sowie einen Schokoladentaler, der symbolisch für den Kampf der Unia für die Lohngleichheit steht.
</p><p>Im Detailhandel wie auch in der Industrie erfahren die Frauen Lohndiskriminierung: Im Detailhandel werden die Frauen nur aufgrund ihres Geschlechts durchschnittlich um rund 633 Franken geprellt, in der chemischen Industrie gar um 878 Franken. 
</p><h3>Lohndifferenz auch in Tieflohnbranchen – Mindestlohn 4'000!</h3><p>Gemäss Berechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes arbeiten zurzeit 15.8 Prozent der Frauen für einen Lohn unter 4'000 Franken. Um die allgemeine Tieflohnsituation in der Schweiz sichtbar zu machen, hat die Unia auf <a href="http://www.4000fr.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.4000fr.ch</a> einen Tieflohnmelder aufgeschaltet. In kurzer Zeit haben viele Arbeitnehmende einen Lohn von unter 22 Franken pro Stunde bzw. einen Monatslohn von unter 4'000 Franken gemeldet. Das zeigt: Tieflöhne sind ein schweizweites und branchenübergreifendes Problem. Der Detailhandel ist mit rund 100'000 Tieflohnempfängern und vor allem Tieflohnempfängerinnen überdurchschnittlich davon betroffen. Dies sind gerade vor dem Hintergrund der hohen Belastung der Verkäuferinnen und der drohenden Ausweitung der Ladenöffnungszeiten unhaltbare Zustände. Bezeichnenderweise ist bis anhin kein einziges Unternehmen aus dem Detailhandel dem Lohngleichheitsdialog beigetreten. Die Arbeitgeber verweigern sich auch grösstenteils, Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen abzuschliessen. Von einem gesetzlichen Mindestlohn von 4'000 Franken würden somit überdurchschnittlich viele Frauen im Detailhandel profitieren. Deshalb sind die Unia-Gewerkschaftssekretärinnen und –sekretäre am 8. März vorwiegend im Detailhandel unterwegs, mit den Forderungen für die ökonomische Unabhängigkeit der Frau: Lohngleichheit! Mindestlohn 4'000! AHVplus!. Sie informieren die Frauen zudem über aktuelle Kampagnen wie die Petition zum neuen Coop-Gesamtarbeitsvertrag, die eine Erhöhung der bestehenden Mindestlöhne fordert.
</p><h3>Einführung von Mindestlöhnen in den Branchen</h3><p>Die Einführung bzw. Erhöhung von Mindestlöhnen ist die zentrale Forderung der Unia von ihren Sozialpartnern bei Vertragsverhandlungen. So führt die Unia zurzeit eine Kampagne zur Einführung von Mindestlöhnen in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) und ist am 8. März auch in den entsprechenden Betrieben präsent. Sie fordert in den laufenden Verhandlungen zum MEM-Gesamtarbeitsvertrag, dem rund 100'000 Erwerbstätige unterstellt sind, die Einführung von Mindestlöhnen. Unia will so den Lohnrückstand der Frauen, die vorwiegend im Tieflohnbereich arbeiten, aufholen und der wachsenden Lohnschere entgegenwirken.
</p><p>Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 4'000 Franken ist eine sofort wirksame Lösung für das Problem der Lohndiskriminierung für die 15.8 Prozent der Frauen, die zurzeit zu einem Lohn von unter 4'000 Franken arbeiten. Und sie bedeutet auch eine Aufwertung der Arbeiten, die typischerweise von Frauen verrichtet werden. Die Unia fordert zudem von ihren Sozialpartnern, dass Mindestlöhne sowie die Lohngleichheit in den Gesamtarbeitsverträgen verankert werden.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1011</guid><pubDate>Wed, 06 Mar 2013 17:55:00 +0100</pubDate><title>Endlich die Handbremse lösen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/endlich-die-handbremse-loesen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Für gleichwertige Arbeit verdient ein Mann 50, eine Frau nur 41 Franken. Macht die Wirtschaft bei der Bekämpfung der Lohndiskriminierung der Frauen im gleichen Tempo weiter wie in den letzten 10 Jahren, so wird auch das Erwerbsleben einer jungen Frau nicht ausreichen, um die Lohngleichheit umgesetzt zu sehen.
</p><p>In der Privatwirtschaft werden Frauen heute rein auf Grund des Geschlechts um 677 Fr. monatlich geprellt. Mit den gewerkschaftlichen Initiativen zur Einführung eines Mindestlohns und von höheren Renten bleiben wir am Thema Einkommen und Gleichstellung konkret dran.
</p><h3>Unterschiedliche Auswirkungen in den Branchen – Lohndiskriminierung bleibt</h3><p>Im Detailhandel, in dem Verkäuferinnen mit abgeschlossener Lehre arbeiten, verdienen Frauen bei gleichem Alter, gleicher Ausbildung und gleicher beruflicher Stellung 633 Franken pro Monat weniger als ihre männlichen Kollegen. Zudem verdienen sie oft weniger als 4'000 Franken. Gerade Frauen sind von Tieflöhnen stark betroffen, was auch die Meldungen auf dem Tieflohnrechner der Unia deutlich zum Ausdruck bringen. Nur die Umsetzung der Lohngleichheit und ein Mindestlohn von 4'000 Franken werden Verkäuferinnen ein anständiges Einkommen sichern, von dem sie leben können.
</p><p>Im Gesundheitswesen, in dem ebenfalls sehr viele Frauen arbeiten, beträgt der diskriminierende Lohnunterschied immer noch 388 Franken pro Monat. Die Löhne sind im Gesundheitswesen durch Gesamtarbeitsverträge und öffentliche Anstellungsreglemente bisher noch besser geschützt als in anderen Branchen, geraten jedoch immer stärker unter Druck. Dies macht die Übernahme des Spitals La Providence in Neuenburg durch einen Privatkonzern deutlich, bei der der geltende Gesamtarbeitsvertrag ausgehebelt wird. Individuell ausgehandelte Löhne sind intransparent und benachteiligen erwiesenermassen die Frauen.
</p><h3>Freiwilligkeit reicht nicht</h3><p>Trotz klarem Handlungsbedarf beteiligen sich in allen erwähnten Branchen nur sehr wenige Unternehmen am Lohngleichheitsdialog. Dies macht deutlich: Freiwillige Massnahmen reichen nicht aus. Zur Durchsetzung der Lohngleichheit braucht es zwingende Massnahmen, welche die Wirtschaft zum Handeln bewegen.
</p><h3>Mindestlohn 4'000.- und höhere Renten</h3><p>Ob in Lohn- oder GAV-Verhandlungen, die Gewerkschaften bleiben nicht nur im Hinblick auf den 8. März dran am Thema Lohndiskriminierung. Sie packen das Thema Einkommen und Gleichstellung konkret an. Die Stimmbevölkerung wird sich nämlich in naher Zukunft zu mehr Gleichstellung äussern können: 
</p><p>Die Mindestlohninitiative des SGB verlangt einen Mindestlohn von 4'000 Franken pro Monat. 400'000 Menschen, davon 300'000 Frauen, werden unverzüglich davon profitieren können.
</p><p>Die SGB-Initiative AHVplus ist startbereit und verlangt eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent. Alle Frauen, insbesondere alleinerziehende Mütter, werden davon profitieren können.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1010</guid><pubDate>Wed, 06 Mar 2013 17:43:00 +0100</pubDate><title>Wir packen es an und wir bleiben dran!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/wir-packen-es-an-und-wir-bleiben-dran</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahr 2000 haben Frauen 21 Prozent weniger verdient als Männer, im Jahr 2010 verdienen sie noch immer 18% weniger. Geht es in diesem Tempo weiter ist die Lohngleichheit in 66 Jahren Realität. Das kann ja niemand ernsthaft vertreten! 
</p><p>Schon beim Einstieg in die Erwerbsarbeit ist ein Lohnunterschied (privater Sektor und Bund) vorhanden: Der monatliche Bruttolohn der Frauen im Alter zwischen 20-29 Jahre beträgt 4‘544 Franken. Die Männer in dieser Alterskategorie verdienen 4‘960 Franken. Differenz: 416 Franken im Monat. Diese Differenz steigt kontinuierlich an: Im Alter zwischen 30 und 39 Jahre verdienen Frauen bereits 687 Franken weniger, 10 Jahre später sind es 1‘452, und im Alter zwischen 50 bis 64/65 Jahre beträgt der Lohnunterschied 1‘589 Franken. Dieser Fakt straft die Frauen im Alter ein zweites Mal: mit tieferen Renten!
</p><p>Grosse Unterschiede zwischen den Frauen- und Männerlöhnen bestehen auch, wenn wir sie nach Anforderungsniveau (privater Sektor und Bund) unterscheiden. Am grössten ist der Unterschied zwischen Frauen und Männern, die anspruchsvolle Arbeiten verrichten: Der monatliche Männerlohn beläuft sich auf 8‘224 Franken, Frauen hingegen verdienen 1‘494 Franken im Monat weniger. Rund 700 Franken weniger als die Männer verdienen Frauen bei Arbeiten, die Berufs- und Fachkenntnisse oder einfache und repetitive Tätigkeiten ausüben.
</p><p>Und vom Fleck kommen wir auch nicht in der Führungsetage! Bei Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes im Jahr 1996 machten die Frauen unter den Arbeitnehmenden in Führungspositionen – das heisst, mit Vorgesetztenfunktion oder in der Unternehmensleitung – rund einen Drittel aus. 15 Jahre später sind wir noch immer auf diesem Niveau! Ohne Quote wird sich hier das Tempo kaum beschleunigen!
</p><p>All das muss sich ändern! Wir Gewerkschaften haben das konkret angepackt. Die Stimmenden hierzulande werden sich in naher Zukunft zu mehr Gleichstellung äussern können. Denn wir haben dazu zwei politische Pflöcke eingeschlagen.
</p><p>Mit den Volksinitiativen „Für den Schutz fairer Löhne“ und „AHVplus“ (siehe Beitrag von Christine Michel in diesem Newsletter) weisen die Gewerkschaften den Frauen einen Weg aus der Lohnmisere. 
</p><p>Und beim Thema Lohndiskriminierung versprechen wir: Wir bleiben dran.
</p><p>Ganz klar nicht akzeptierbar ist in diesem Kontext eine Erhöhung des AHV-Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre. Solange die tatsächliche Gleichstellung nicht erreicht ist, kommt dieser Rentenabbau für die Frauen nicht in Frage!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1008</guid><pubDate>Mon, 04 Mar 2013 12:38:00 +0100</pubDate><title>Mehr Transparenz!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mehr-transparenz</link><description>Frauenallianz für die Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Business &amp; Professional Women BPW, die SGB-, BDP-, SP-, CVP-,FDP-, Grünliberalen und die Grünen Frauen treten gemeinsam zum Equal Pay Day vom 7. März und zum Internationalen Frauentag vom 8. März 2013 auf. Frauen verdienen 18,4 Prozent weniger als Männer. Sie müssen somit bis zum 7. März 2013 arbeiten, um für gleichwertige Arbeit denselben Lohn zu erhalten, den Männer bereits am 31. Dezember 2012 in der Tasche hatten. Die einzelnen Mitglieder und Verbände der Frauenallianz mögen unterschiedliche Strategien wählen. Eines jedoch ist für alle klar: Die Umsetzung der Lohngleichheit muss unverzüglich an die Hand genommen werden. Sowohl in den Unternehmen und der Wirtschaft, als auch bei Bund und Kantonen. Die Forderung nach Transparenz sowohl in den Löhnen, als auch im Vorgehen zur Umsetzung der Lohngleichheit ist die gemeinsame Stossrichtung.</p><p>Die seit 1998 zunehmenden Bonuszahlungen tragen beträchtlich dazu bei, dass sich die Lohnschere zwischen Frauen- und Männerlöhnen nicht schneller schliesst. „Die Business and Professional Women fordern mehr Transparenz im Bereich der Boni und der Fringe Benefits“ erklärt Ursula Haller, Nationalrätin BDP in Bezug auf die Abstimmungen am Sonntag.
</p><p>Die Lohngleichheit ist ein strategischer Pfeiler der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Auch die Altersvorsorge hängt entscheidend vom Lohneinkommen ab, weshalb die Lohngleichheit unabdingbar ist. Marina Carobbio, Nationalrätin, nimmt für die SP Frauen auch den Bund und die Kantone in die Pflicht: „Es reicht nicht, nur Gesetze zu erlassen, wie das Gleichstellungsgesetz im Erwerbsleben und das Bundesgesetz über das Beschaffungswesen. Es braucht auch Ressourcen und Instrumente, um deren Umsetzung zu kontrollieren. So ist der Ausbau der Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen unabdingbar“. 
</p><p>Lohnungleichheiten haben Einfluss auf eine Reihe von Entwicklungen im Erwerbsleben. Der Staat investiert Millionen in die Ausbildung von Frauen. Mehr Frauen als Männer schliessen mittlerweile einen Hochschulabschluss ab. Trotzdem werden sie am Markt weniger gut bezahlt. „Das zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich, die volkswirtschaftlich ineffizient und somit nicht im öffentlichen Interesse sind. Eine konsequente Bekämpfung von Lohnungleichheiten ist deshalb unabdingbar“ erklärt Tiana Moser im Namen der GLP.
</p><p>Die FDP.Die Liberalen Frauen nehmen die Unternehmen und die Wirtschaft in die Pflicht und fordern diese auf, dem Lohngleichheitsdialog der Sozialpartner beizutreten. So sind bis heute erst 32 Unternehmen bereit, mittels des Dialogs ihre Löhne transparent überprüfen zu lassen. Das Ziel liegt bei 100 Unternehmen bis 2014. „Dieses Resultat ist alles andere als zufriedenstellend. Ich erwarte nun eine Offensive zur Stärkung des Lohngleichheitsdialogs“ erklärt Carmen Walker Späh.
</p><p>„Ob in Lohn- oder GAV-Verhandlungen, die Gewerkschaften bleiben nicht nur im Hinblick auf den 8. März dran am Thema Lohndiskriminierung“ erklärt Christine Michel, Co-Präsidentin der SGB Frauenkommission. Sie packen das Thema Einkommen und Gleichstellung konkret an. Die Stimmbevölkerung wird sich nämlich in naher Zukunft zu mehr Gleichstellung äussern können: Mit der Mindestlohninitiative des SGB, der einen Mindestlohn von 4‘000 Franken pro Monat verlangt. 400'000 Menschen, davon 300'000 Frauen werden unverzüglich davon profitieren können.
</p><h5>Dokumente</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>&lt;media 892 - - "TEXT, 130304 FK Frauentag, 130304_FK_Frauentag.pdf, 67 KB"&gt;Die SGB Frauenkommission zum internationalen Tag der Frau&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 893 - - "TEXT, 130304 CM Frauentag, 130304_CM_Frauentag.pdf, 77 KB"&gt;Votum von Christine Michel, Co-Präsidentin SGB Frauenkommission&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 891 - - "TEXT, Flugi 8-Maerz 2013 A5 deutsch, Flugi_8-Maerz_2013_A5_deutsch.pdf, 107 KB"&gt;Flugblatt "Wir bleiben dran: Lohngleichheit - endlich die Handbremse lösen!"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 894 - - "TEXT, 41-er-Note SGB deutsch, 41-er-Note_SGB_deutsch.pdf, 406 KB"&gt;41er-Note "Ganzer Lohn für ganze Arbeit!"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 901 - - "TEXT, 130307 Aktion 8 3 Einlad, 130307_Aktion_8_3__Einlad.pdf, 227 KB"&gt;Aktion der SGB-Frauenkommission am 7. März&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>SP Frauen Schweiz: Nationalrätin Marina Carobbio, 079 214 61 78</span></li><li><span>BDP, BPW: Nationalrätin Ursula Haller, 079 330 72 60</span></li><li><span>SGB Frauenkommission: Christine Michel, Co-Präsidentin, 079 275 14 20</span></li><li><span>FDP.Die Liberalen Frauen: Carmen Walker Späh, Präsidentin, 079 575 67 66</span></li><li><span>GLP: Nationalrätin Tiana Moser, Fraktionspräsidentin, 076 388 66 81</span></li><li><span>Grüne Frauen: Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin, 076 391 79 15</span></li><li><span>CVP Frauen: Nationalrätin Barbara Schmid-Federer, 079 629 54 49</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1007</guid><pubDate>Sun, 03 Mar 2013 13:00:00 +0100</pubDate><title>Abzockerproblem bleibt ungelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/abzockerproblem-bleibt-ungeloest</link><description>SGB fordert wirksame Massnahmen für gerechtere Löhne</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die deutliche Annahme der Minder-Initiative ist Ausdruck der grossen Empörung der Stimmberechtigten über horrende Managergehälter und die sich öffnende Lohnschere. Der Unmut ist berechtigt und wird vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geteilt. Der SGB gibt sich jedoch nicht der Illusion hin, dass das Abzocker-Problem mit der Annahme der Minder-Initiative gelöst wurde. Mit der von der Initiative angestrebten Verschärfung des Aktienrechts wird sich am krassen Missverhältnis zwischen den exorbitanten Löhnen in den Teppichetagen und den tiefsten Löhnen kaum etwas ändern. Dazu braucht es in der Schweiz nun in erster Linie einen gesetzlichen Mindestlohn von monatlich 4000 Franken, so wie es der SGB in der Mindestlohn-Initiative fordert. Am oberen Ende der Lohnskala, braucht es dagegen eine Begrenzung der Löhne, so wie sie die 1:12-Initiative anstrebt. Nur so kann die immer ungerechtere Einkommensverteilung korrigiert werden.
</p><p>Dass die Bevölkerung mehr Verteilgerechtigkeit wünscht, zeigt auch das Ja der jurassischen Stimmberechtigten zu einer kantonalen Mindestlohn-Initiative. Nach Neuenburg ist der Jura der zweite Kanton, der gesetzliche Mindestlöhne einführt. Die eidgenössischen Räte sollten diese Signale ernst nehmen und bei der Beratung der&nbsp;Mindestlohn-Initiative berücksichtigen.
</p><h3>Keine Grundsatzablehnung für ausserfamiliäre Kinderbetreuung</h3><p>Der SGB bedauert die Ablehnung des Familienartikels. Er sieht darin jedoch nicht ein grundsätzliches Votum gegen Massnahmen zur Förderung von Vereinbarkeit und familienergänzende Kinderbetreuung. Bestehende Angebote sind unbestritten, und es wäre unvorstellbar, hier das Rad zurückdrehen zu wollen. Eine knappe Mehrheit der Kantone hat sich aus föderalistischen Gründen dagegen gesträubt, Bundeskompetenz in diesen Bereich zu erweitern.
</p><h3>Abfuhr für Ladenöffnungs-Zwängerei</h3><p>Mit Genugtuung nimmt der SGB&nbsp;zur Kenntnis, dass die Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt längere Ladenöffnungszeiten deutlich abgelehnt haben. Das Verdikt bestätigt die landesweite Skepsis gegenüber weiteren Deregulierungen der Ladenöffnungszeiten: Seit 2006 fand nur gerade eine von zwölf kantonalen Vorlagen zur Ausweitung der Verkaufszeiten beim Stimmvolk Unterstützung (Solothurn 2010). Das Argument, dass lange Ladenöffnungszeiten einem allgemeinen Kundenbedürfnis entsprechen, erweist sich einmal mehr als falsche Einschätzung der Befindlichkeit in der breiten Bevölkerung. Mit Zuversicht schaut der SGB damit auf das bevorstehende Referendum gegen die Einführung des 24-Stunden-Arbeitstags im Detailhandel zu dem die Unterschriftensammlung zurzeit noch läuft.
</p><p>Weiter begrüsst der SGB das Ja zum revidierten Raumplanungsgesetz, das die Voraussetzung schafft für eine haushälterische Nutzung des Bodens.
</p><h5>Auskünfte:&nbsp;</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB,&nbsp;079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation,&nbsp;079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-997</guid><pubDate>Thu, 21 Feb 2013 16:14:00 +0100</pubDate><title>Der SVP nicht das Feld überlassen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-svp-nicht-das-feld-ueberlassen</link><description>Für eine zeitgemässe Familienpolitik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gemäss der neusten gfs-Studie nimmt der Ja-Stimmenanteil zum Verfassungsartikel Familienpolitik ab. Ein Erfolg an der Urne ist nicht mehr sicher. Mit anderen Worten: Wem Gleichstellung ein Anliegen ist, der oder die muss sich nochmals anstrengen und in seinen Kreisen für ein Ja werben. </p><p>Die neuste, am 20.2. veröffentlichte gfs-Studie zeigt, dass sich die einst breite Zustimmung zum Verfassungsartikel Familienpolitik absenkt. Die Gegner dagegen, noch vor ein paar Wochen auf verlorenem Posten, legen markant zu. Mit anderen Worten: Die SVP-Kampagne, die mit „Staatskindern“ hinter Gittern gegen den Verfassungsartikel wirbt, zeigt Wirkung. Und das in einer Zeit, wo eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit in breiten Kreisen unbestritten ist. Und nach wie vor bitter nötig ist. Daraus ist ein einfacher Schluss zu ziehen: Alle, die für eine zeitgemässe Familienpolitik einstehen, sollten sich nun noch einmal für das Anliegen einsetzen.
</p><h3>Wahlfreiheit sicherstellen</h3><p>Die ganz grosse Mehrheit aller Eltern ist heute erwerbstätig. Männer und Frauen mit Kindern sind deshalb tagtäglich damit konfrontiert, ihre verschiedenen Aufgaben in Erwerb und Betreuung zu vereinen. In der Praxis heisst das viel Stress und viel Aufwand. Deshalb sind Rahmenbedingungen nötig, welche die Vereinbarkeit von Erwerb und Familie unterstützen. Der Verfassungsartikel verlangt von den Kantonen, dass sie die Vereinbarkeit fördern. Der Entscheid, wie sich ein Paar organisiert, bleibt diesem überlassen. Heute ist es so, dass fehlende Infrastrukturen und lange Wartezeiten für die familienergänzende Betreuung der Kinder dazu führen, dass ein Elternteil – meistens die Frau – ihr Erwerbspensum kürzt. Dieses Zurückstecken der Frauen schmälert ihr Einkommen, gefährdet ihre Existenzsicherung – und im Alter muss dieser Entscheid mit Renteneinbussen nochmals bezahlt werden. 
</p><h3>Rückfall bekämpfen</h3><p>Eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit ist gleichstellungspolitisch ein wichtiges Ziel. Sie ist ein Zeichen für eine moderne Arbeitswelt, in der sich Frauen und Männer ihre Rollen in Erwerb und Betreuung besser aufteilen können. Da will die SVP das Rad zurückdrehen. Sie will die Frauen wieder am Herd. Diesen Rückfall müssen wir bekämpfen. Für die Abstimmung vom ersten Märzwochenende können wir das mit einfachen Mitteln. Indem wir an die Urne gehen und Ja sagen. Und indem wir in unseren Kreisen für dieses Ja noch werben.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-990</guid><pubDate>Fri, 08 Feb 2013 08:48:00 +0100</pubDate><title>Ja zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ja-zur-vereinbarkeit-von-familie-und-beruf</link><description>Medienmitteilung Frauenallianz, Abstimmung vom 3. März 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die gesellschaftspolitische Herausforderung unserer Zeit und gehört daher als wichtiges Bekenntnis in unsere Bundesverfassung. Aber auch aus volkswirtschaftlicher Sicht braucht es nun Anstrengungen: Wer arbeiten will, soll auch arbeiten können. Die Verantwortung bleibt dabei bei den Kantonen, womit die Subsidiarität gewahrt wird. Die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen ist der Grundstein für eine Gesellschaft in der Frauen und Männer auf Augenhöhe Verantwortung in der Familie und im Beruf übernehmen.</b></p><p>Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist ein zentrales Element einer zeitgemässen Familienpolitik. Die Vereinbarkeit trägt zur Bekämpfung von Familienarmut, Verwirklichung der Chancengleichheit für die Kinder, Steigerung der Produktion und des Volkseinkommens, Bewältigung der demografischen Herausforderungen sowie zur Gleichstellung von Mann und Frau bei.
</p><p><b>Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen wird respektiert</b></p><p>Der vorgeschlagene Verfassungsartikel respektiert die Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen. Der Bund erhält lediglich eine subsidiäre Kompetenz, die erst zum Zuge kommt, wenn die Bestrebungen der Kantone und Dritter nicht ausreichen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
</p><p><b>Volkswirtschaftlich sinnvoll</b></p><p>Gute Rahmenbedingungen für die Familien bilden einen Erfolgsfaktor für die Schweiz. Sie fördern das qualitative Wirtschaftswachstum und eine bessere Ausschöpfung des (Human-)Kapitals. Die Wirtschaft kann auf eine erhöhte Partizipation der Frauen und Männer am Arbeitsmarkt zählen und muss nicht auf das grosse Know-how der vielen gut ausgebildeten Menschen verzichten.
</p><p>Carmen Walker Späh, Präsidentin FDP.Die Liberalen Frauen sagt:<i> „Dieser Verfassungsartikel ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Gesellschaft, in der Männer und Frauen gemeinsam Verantwortung für Familie und Beruf übernehmen. Die Volkswirtschaft wird davon profitieren!"</i></p><p>Christina Werder, Zentralsekretärin Gleichstellungspolitik, SGB sagt: <i>Noch immer fehlen Tausende von Krippenplätze mit pädagogischem Konzept und guten Arbeitsbedingungen. Dieser Verfassungsartikel ist wichtig, damit endlich die notwendigen Strukturen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit geschaffen werden.</i></p><p>Lucrezia-Meier Schatz, Geschäftsführerin Pro Familie Schweiz, sagt: <i>Wer die Eigenverantwortung der Familien fördern will, muss ihnen die Möglichkeit geben, ihren Familienalltag zu gestalten und ihre Lebensgrundlage zu sichern, sonst laufen sie die Gefahr, von staatlicher Unterstützung wie z.B. Sozialhilfe, Prämienverbilligungen und Stipendien abhängig zu werden. Ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten sichert den Familien die Wahlfreiheit und entlastet nachhaltig den Staat. Wer rechnen kann, weiss um die Win-Win Situation, denn tiefere&nbsp; Sozialausgaben, tiefere Integrations- und Wiedereingliederungskosten, gedeckte Infrastrukturkosten durch höhere Steuereinnahmen sind positive Folgen für den Staat.“</i></p><p>Katharina Prelicz-Huber,<i> Präsidentin Grüne Frauen: Nur eine umfassende, familienergänzende Kinderbetreuung garantiert Frauen Kontinuität im Berufsleben und verhindert, dass Kinder zu einem Armutsrisiko werden. Ein breit gefächertes Angebot trägt nicht nur gleichstellungs-, bildungs- und sozialpolitischen Zielen Rechnung, sondern ist auch ein wichtiger Integrations- und Standortfaktor: Wie eine Studie[1] dokumentiert, kommt jeder in Kinderbetreuungsplätze investierte Franken in 3-facher Form zurück. </i></p><p>&nbsp;</p><p>Auskunft erteilen:</p><ul><li><span>&nbsp; &nbsp; Monique Ryser, Präsidentin BPW, 079/207 51 44</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; Lucrezia Meier-Schatz, Nationalrätin, Pro Familia Schweiz,&nbsp;</span><span>Geschäftsführerin, 079/639 14 77</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; SP Frauen, Cesla Amarelle, Nationalrätin, Vize-Präsidentin, 079 240 46 87</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; GLP, Kathrin Bertschy, Nationalrätin BE, 078/667 68 85</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; BDP, Ursula Haller Nationalrätin BE, 079/330 72 60</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; Grüne Frauen Schweiz, Katharina Prelicz-Huber, 076/ 391 79 15</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; alliance F, Rosmarie Zapfl, Präsidentin, 079/ 425 54 31</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; Evangelische Frauen Schweiz, Liselotte Fueter, Co-Präsidentin,079/302 45 35</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Christina Werder,&nbsp;</span><span>Zentralsekretärin Gleichstellungspolitik: 079/341 90 01</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; CVP Frauen, Babette Sigg, Präsidentin, 076/373 83 18</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; FDP.Die Liberalen Frauen, Carmen Walker Späh, Präsidentin, Kantonsrätin ZH, 079/575 67 66</span></li></ul><hr><p><a href="file:///C:/Users/kism/AppData/Local/Microsoft/Windows/Temporary%20Internet%20Files/Content.Outlook/KDXWXK9U/MM_Frauenallianz_Vereinbarkeit_08022013.docx#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> Büro Bass, Kindertagesstätten zahlen sich aus, 2001</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-989</guid><pubDate>Thu, 07 Feb 2013 15:03:00 +0100</pubDate><title>Es geht um mehr Vereinbarkeit und gegen ein Zurück an den Herd </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-geht-um-mehr-vereinbarkeit-und-gegen-ein-zurueck-an-den-herd</link><description>Abstimmungen vom 3. März 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer wie der SGB die Gleichstellung von Frau und Mann zu einem prioritären Anliegen erhebt, wird in der Praxis um mehr Vereinbarkeit zwischen Erwerb und Familie besorgt sein müssen. Der neue Familienartikel wird diese Vereinbarkeit fördern. Deshalb ist das Ja des SGB und seiner Frauenkommission dazu klar und deutlich. </p><p>Der neue Familienartikel 115 verankert das Prinzip der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Bundesverfassung. Bund und Kantone sollen künftig für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen. Reichen die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht aus, legt der Bund Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung fest.
</p><p>Die Stossrichtung des neuen Familienartikels stimmt. Denn noch immer fehlen Tausende von Krippenplätzen mit pädagogischem Konzept und guten Arbeitsbedingungen. Ebenso fehlen immer noch Tausende von Mittagstischen. Noch immer müssen Eltern – in der Praxis: Frauen – ihre Erwerbspensen zurückschrauben, weil sie für ihre Kinder keine genügenden familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten finden. Noch immer müssen Eltern – in der Praxis: Frauen – aus demselben Grund auf die Perspektive beruflicher Karriere verzichten, wenn sie Kinder wollen. Die SGB-Frauenkommission kritisiert diese fatalen Mängel seit Jahren.
</p><p>Mit anderen Worten: Es fehlt massiv an den notwendigen Strukturen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerb und Familie. Die Vorlage wird hier helfen, trödelnde Kantone auf Kurs zu bringen. Sie stellt deshalb einen Schritt in Richtung Gleichstellung von Mann und Frau dar.
</p><p>Eigentlich müsste man meinen, dass mehr Vereinbarkeit zwischen Erwerb und Familie und eine vermehrte Integration der Frauen in die Arbeitswelt heute ein Grundkonsens aller politischen Kräfte sei. Weit gefehlt. Wieder einmal schert die SVP aus und brandmarkt die Vorlage in einer üblen Kampagne. „Staatskinder“ würden mit dieser Vorlage gezüchtet. Das Verb hier wählen wir bewusst, denn die „Krippenkinder“ in den SVP-Bildbotschaften weinen entweder hinter Gefängnisgittern oder tragen Ohrenmarken wie Mastkälber…
</p><p>Frauen zurück an den Herd, lautet da die Botschaft. 
</p><p>Wir gehen aber nicht zurück an den Herd. Die beste Antwort auf diese verlogene, überholte und tief frauenfeindliche Haltung ist es, am 3. März dem Familienartikel zuzustimmen. 
</p><p>Die übrigen Parolen des SGB: Leer einlegen zur „Abzockerinitiative“, Ja zum Raumplanungsgesetz</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-957</guid><pubDate>Fri, 21 Dec 2012 11:45:00 +0100</pubDate><title>Inakzeptables Schneckentempo</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/inakzeptables-schneckentempo</link><description>Lohndiskriminierung bekämpfen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass die Lohndiskriminierung in der Privatwirtschaft zwischen 2008 und 2010 von monatlich 745 auf 677 Franken zurückging, ist an und für sich erfreulich. Dies bestätigt den langjährigen Trend, dass die Lohndiskriminierung abnimmt. Leider geht es aber immer noch im Schneckentempo vorwärts: Seit 1998 ist die Lohndiskriminierung im Privatsektor von 10,6 auf 8,7 Prozent im Jahr 2010 gesunken. Das sind gerade einmal 1,9 Prozentpunkte.
</p><p>Geht es in diesem Tempo weiter, würde es bis zum Verschwinden der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen weitere 50 Jahre dauern. Bereits bei der Mutterschaftsversicherung haben die Frauen 60 Jahre gewartet, bis der Verfassungsauftrag umgesetzt wurde. 1981 ist der Grundsatz der Lohngleichheit für Frauen und Männer in der Bundesverfassung verankert worden. Seither sind mehr als 30 Jahre vergangen. Es ist nicht akzeptabel, die Frauen nochmals 50 Jahre zu vertrösten.
</p><p>Die Lohnstrukturerhebung bestätigt auch, dass Frauen überdurchschnittlich stark in Tieflohnbranchen tätig sind. Der Frauenanteil von 64,5 Prozent an den Stellen mit einem monatlichen Bruttolohn von weniger als 4000 Franken zeigt, dass vor allem Frauen stark von einem staatlichen Mindestlohn von 4000 Franken profitieren würden, so wie es die Mindestlohn-Initiative des SGB verlangt.
</p><p>Die Unternehmen sind gefordert, ihre Löhne zu überprüfen und endlich dem Lohngleichheitsdialog beizutreten. Wird auf diesem Weg die Lohndiskriminierung nicht in absehbarer Zeit eliminiert, müssen Bundesrat und Parlament die Verantwortung wahrnehmen und mit staatlichen Massnahmen die Lohngleichheit durchsetzen.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB,&nbsp;079 341 90 01</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB,&nbsp;031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul><p></p> ]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-937</guid><pubDate>Mon, 03 Dec 2012 13:58:00 +0100</pubDate><title>An ihren Taten sollt ihr sie erkennen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/an-ihren-taten-sollt-ihr-sie-erkennen</link><description>Beschaffungswesen: Boykott echter Kontrolle der Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kleinlich. Am 27. November hatte der Nationalrat u.a. über einen Kreditposten von 100‘000 Franken zu entscheiden. Dieser hätte im Beschaffungswesen des Bundes ermöglicht, die Einhaltung der Lohngleichheit einigermassen korrekt zu kontrollieren. Die Mehrheit des Rates lehnte ab. </p><p>Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verlangt, dass der Bund Aufträge nur an Unternehmen erteilt, die die Lohngleichheit gewährleisten. Wird diese Pflicht nicht eingehalten, kann der Bund die Vergabe widerrufen oder das anbietende Unternehmen vom Verfahren ausschliessen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung (EGB) von Frau und Mann führt stichprobeweise Kontrollen durch und prüft so, ob die Lohngleichheit eingehalten ist. Dem EGB stehen dazu jedoch nur sehr mangelhaft Ressourcen zu. Deshalb kann es diesen Auftrag nur sehr unbefriedigend wahrnehmen. So wurden etwa im Jahr 2011 ganze vier (4!) Unternehmen geprüft – bei gut 370 Aufträgen! Das ist schlicht inakzeptabel. 
</p><p>Im Rahmen der Budgetdebatte hat der Nationalrat einen Antrag aus der SP behandelt, der das Budget des EBG um 100‘000 Franken erhöhen wollte. Damit hätten im Rahmen des Beschaffungswesens die notwendigen Kontrollen durchgeführt werden können. Dass deren Erhöhung nötig ist, zeigen bisherige Kontrollen, anlässlich derer durchaus Lohnungleichheit aufgedeckt worden ist. 
</p><p>Doch es kam anders! Der Nationalrat hat sich mit einer deutlichen Mehrheit gegen diese Budgetaufstockung ausgesprochen. Er hat damit die Gelegenheit verpasst, bestehende gesetzliche Regelungen durchzusetzen. Er hat auch eine Gelegenheit verpasst, mit kleinen Schritten die Lohngleichheit zu fördern und ein Signal zu senden, dass er Gleichstellung auch wirklich durchsetzen will. 
</p><p>Gleichstellung wird gefordert, wenn sie von den Frauen Abstriche fordert, z.B. die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre. Gleichstellung wird abgelehnt, wenn sie etwas kostet – und seien es lumpige 100‘000 Franken in einem Milliardenbudget. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-931</guid><pubDate>Mon, 26 Nov 2012 13:55:00 +0100</pubDate><title>Erhöhung des Rentenalters der Frauen kommt nicht in Frage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erhoehung-des-rentenalters-der-frauen-kommt-nicht-in-frage</link><description>SGB-Frauenkommission</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrat Alain Berset hat vor wenigen Tagen die Leitlinien zur nächsten AHV- und BVG-Revision bekanntgegeben. Die SGB-Frauenkommission wird sich mit den Revisionspunkten im Detail auseinandersetzen, wenn die Vorschläge konkret auf dem Tisch liegen. Eines steht allerdings heute schon fest: Für die SGB-Frauenkommission kommt eine Rentenaltererhöhung der Frauen auf 65 Jahre nicht in Frage.
</p><p>Es gibt keinen Grund das Rentenalter der Frauen zu erhöhen. Die AHV steht auf soliden Füssen und in der Gleichstellung sind noch viele Baustellen offen. Zudem werden ältere Arbeitnehmende vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt verdrängt. Eine Rentenaltererhöhung der Frauen könnte höchstens in Betracht gezogen werden, wenn das durch diese Erhöhung zusätzlich in die AHV fliessende Geld in vollem Umfang den Frauen zur Verbesserung ihrer Altersvorsorge zu Gute kommt. Nach wie vor verdienen Frauen markant weniger als Männer und erledigen deutlich mehr unbezahlte Arbeit – Arbeit, welche für die ganze Gesellschaft wichtig ist. Eine einseitige „Gleichstellung“ in der Rentenalterfrage auf Kosten der Frauen ist inakzeptabel.
</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND - FRAUENKOMMISSION
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Christine Filtner, Co-Präsidentin, 079 318 28 25</li><li>Christine Michel, Co-Präsidentin, 079 275 14 20</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-809</guid><pubDate>Tue, 18 Sep 2012 11:27:00 +0200</pubDate><title>Adoptionen auch für gleichgeschlechtliche Paare</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/adoptionen-auch-fuer-gleichgeschlechtliche-paare</link><description>Gleichstellung im Adoptionsrecht notwendig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat berät am 25. September 2012 die Motion des Ständerates zum Adoptionsrecht “Gleiche Chancen für alle Familien“. Die SGB-Mitgliederkommission Lesben und Schwule verlangt, dass die vom Parlament verankerten Ungleichbehandlungen im Adoptionsrecht auszumerzen sind.</p><p>Der Nationalrat lehnte die Petition „Gleiche Chancen für alle Familien“ (eingereicht vom Verein Familienchancen) im September 2011 ab. Der Ständerat entschied im März 2012 anders: Er wandelte die Petition in eine Motion um, die eine vollständige Öffnung des Adoptionsrechts verlangt, wenn die Adoption zum Wohl des Kindes ist. Der Bundesrat seinerseits will für gleichgeschlechtliche Paare nur die „Stiefkindadoption“ verwirklichen.</p><p>Nun ist wieder der Nationalrat dran. Vor der Debatte zeigt sich folgende Ausgangslage: Eine kleinere Minderheit der Kommission für Rechtsfragen lehnt die Motion ab, eine Mehrheit der Kommission bevorzugt die Variante Bundesrat und eine grössere Minderheit will die vollständige Öffnung gemäss Ständerat.</p><h3>Fehlende Gleichstellung im Adoptionsrecht</h3><p>Mit dem Partnerschaftsgesetz wurden von Parlament und Volk bewusst Ungleichbehandlungen geschaffen. Eine davon betrifft das Adoptionsrecht (Adoption ja von Einzelpersonen, unabhängig von der sexuellen Orientierung, aber keine Adoption durch eingetragene Partnerschaften). Diese Inkohärenz wurde auch im Ständerat hervorgehoben. Eine solche in vollem Bewusstsein geschaffene gesetzliche Ungleichbehandlung ist ebenso verwerflich wie Ungleichbehandlungen im täglichen Leben, ja sie schürt gar noch des Empfinden, dass mann/frau schon jemanden ungleich behandeln darf, weil das Gesetz das ja auch tut.</p><h3>Warum kommt diese Forderung nach einem gleichstellenden Adoptionsrecht jetzt?</h3><p>Die Schwulen- und Lesbenorganisationen verzichteten 2002 – 2004 darauf, die Gleichstellung einzufordern, um „den Karren nicht zu überladen“. Der Vorschlag zur eingetragenen Partnerschaft sollte nicht gefährdet werden, nachdem klar wurde, dass es keine „Homo-Ehe“ geben würde. Seither sind zehn Jahre ins Land gezogen. Alle Gesetze können geändert werden, um gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Es ist also legitim, die gesetzlich verankerten Ungleichbehandlungen jetzt auszuräumen. Von einer Zwängerei, wie die SVP es nennt, kann deshalb keine Rede sein.</p><h3>Eltern sind nicht nur Mann+Frau</h3><p>Das Konzept, dass Eltern zwangsläufig nur Frau+Mann sein können, ist gesellschaftlich-moralisch konstruiert. Dass gleichgeschlechtliche Paare die sexuelle Identitätsfindung eines Kindes behindern könnten ist eine Mär. Die Erziehung zur (zwingenden) heterosexuellen Identität ist das, was in der progressiven schwul-lesbischen Meinung (seit Jahrzehnten) als Erziehung zur Zwangsheterosexualität bezeichnet wird. Kinder von lesbischen Müttern oder schwulen Vätern werden nämlich im gleichen Umfang hetero-, homo-, bi- oder intersexuell geboren wie jene der Heterosexuellen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der Frage „Eltern = nur Frau+Mann“ bereits anders geurteilt.</p><h3>Vormundschaft: immer die schlechtere Lösung</h3><p>In jedem Fall ist das Kindeswohl in einer stabilen Partnerschaft (Ehe, eingetragene Partnerschaft, Konkubinat) sicher besser gewährleistet als mit einer Vormundschaft. Natürlich ist es möglich, „Waisen“, die Adoptionskind einer/s überlebenden Partnerin/s werden könnten / sein sollten, rechtlich und finanziell mit anderen Mitteln, etwa über Versicherungen, abzusichern. Aber wieso kompliziert und schlecht, wenn es gut auch geht? Zudem: Zur Zeit sieht auch Frankreich die vollständige Öffnung des Adoptionsrechts vor.</p><h3>Was kommt als nächstes?</h3><p>Neben einer diskriminierungsfreien Adoption wird sich die SGB-Kommission Lesben und Schwule künftig mit folgenden Schwerpunkten beschäftigen müssen:</p><p>Einbürgerungsrecht: gleiches Recht für Ehepaare und eingetragene Partner/innen;</p><p>Zugang zu künstlichen Befruchtung: entweder für alle ja oder für alle nein;</p><p>Artikel 261bis (heute Rassendiskriminierung): auch die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung/Identität ist unter Strafe zu stellen.</p><p>Schliesslich muss alles Erreichte auch umgesetzt werden!</p><p>Die Gewerkschaften schliesslich müssen in ihren GAV den Adoptionsurlaub nicht nur für heterosexuelle, sondern für alle, also auch gleichgeschlechtliche, Paare und Einzelpersonen zugänglich machen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-847</guid><pubDate>Thu, 30 Aug 2012 15:47:00 +0200</pubDate><title>Arbeitszeit ist zu bezahlen. Auch wenn frau stillt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeit-ist-zu-bezahlen-auch-wenn-frau-stillt</link><description>Stillen am Arbeitsplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat wird in der Herbstsession über die Ratifikation von IAO-Übereinkommen Nr. 183 zum Schutz der Mutterschaft entscheiden. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission spricht sich für die Unterzeichnung aus. Auch der SGB ist klar dafür.</p><p>Ständerätin Liliane Maury-Pasquier will mit ihrer Parlamentarischen Initiative erreichen, dass die Schweiz IAO-Übereinkommen Nr. 183 zum Schutz der Mutterschaft ratifiziert. Die Ratifizierung würde in der schweizerischen Praxis einen Fortschritt bringen: die Garantie, dass Stillen am Arbeitsplatz bezahlte Arbeitszeit darstellt. Dazu ist in der Schweiz keine Gesetzes-, sondern bloss eine Verordnungsänderung nötig. Der Bundesrat will den entsprechenden Entwurf demnächst in Vernehmlassung geben. 
</p><p>Die schweizerische Gesetzgebung bestimmt heute die am Arbeitsplatz verbrachte Stillzeit als Arbeitszeit (Art. 35a Abs. 2 ArG; Art. 60 ArGV 1). Das Gesetz legt aber nicht fest, ob diese Zeit zu entlohnen ist oder nicht. Es eröffnet damit einen beträchtlichen Raum für Rechtsunsicherheit. So hat etwa kürzlich ein Genfer Gericht die Klage einer Arbeiterin abgewiesen, die eine Entlohnung auch für das Stillen am Arbeitsplatz gefordert hatte. Um die Rechtssicherheit zu garantieren, schlug der Bundesrat deshalb vor, dass die ArGV 1 festhalten soll, in welchem zeitlichen Umfang Stillen am Arbeitsplatz ein Recht auf Lohn begründet.
</p><p>Dieser Vorschlag ist auch gleichstellungspolitisch zu begrüssen und wird von der SGB-Frauenkommission unterstützt. Arbeitende Mütter werden so konkret unterstützt, eine offensichtliche Lohndiskriminierung wird beseitigt. Auf die Lohnkosten wird dieser Fortschritt nur in marginalem Ausmass Auswirkungen haben. Auch im besagten Genfer Fall ging es bloss um einige Hundert Franken. Und in der Praxis bezahlen viele Arbeitgeber bereits heute die Stillzeit am Arbeitsplatz.
</p><p>Die Ratifizierung der IAO-Konvention 183 ist aber auch grundsätzlich zu begrüssen. Im internationalen Rahmen begründet sie den Anspruch auf zahlreiche Schutzmassnahmen für arbeitende Schwangere und Mütter, wie etwa Mutterschaftsversicherung, Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft, Diskriminierungsverbot, Gesundheitsschutz und Massnahmen zugunsten des Stillens. Die Schweiz, die ja doch im Rahmen der IAO künftig eine aktivere Rolle spielen will, kann sich hier kein Abseitsstehen erlauben. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-838</guid><pubDate>Fri, 17 Aug 2012 14:04:00 +0200</pubDate><title>Familie und Haushalt sind primär weiblich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/familie-und-haushalt-sind-primaer-weiblich</link><description>Frauen und Erwerbslosigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Soeben hat das Bundesamt für Statistik (BFS) in einer Studie die „anhaltenden Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der Erwerbslosenquote“<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1"> [1]</a> aufgelistet. Das Amt hält sich bei der die Interpretation dieser Unterschiede zurück. Es scheint jedoch evident, dass die immer noch deutlich stärkere Zuständigkeit der Frauen für Haus- und Betreuungsarbeit einen grossen Teil der Differenzen erklärt. </p><p>Auf dem Arbeitsmarkt sind in der Schweiz heute rund 4,6 Mio. Personen registriert. Davon sind 2,1 Mio. Frauen und 2,5 Mio. Männer. Die Frauen machen somit rund 45.7% der Erwerbsbevölkerung<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2"> [2]</a> aus. Frauen arbeiten jedoch häufiger Teilzeit und kommen deshalb auf einen viel tieferen Anteil am Erwerbsvolumen <a href="typo3/#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3">[3].</a> Obwohl die Frauen in den letzten Jahren aufgeholt haben, liegt ihre Erwerbsquote weiterhin unter derjenigen der Männer, und dies in jeder Alterskategorie. Bei den Jungen (15 bis 24 Jahre) jedoch sind die Differenzen gering, ab dem Alter 25 öffnen sie sich dann und verändern sich nur mehr geringfügig [Abbildung 1].
</p><p>Die primäre Erklärung für die ab Alter 25 frappant zunehmende Abweichung ist einfach: mit der Elternschaft ist ein signifikant häufigerer (vorübergehender) Verzicht von Frauen auf Erwerbsarbeit verbunden. 
</p><h3>Überproportionale Erwerbslosigkeit der Frauen </h3><p>Trotz tieferer Erwerbsquote stellen die Frauen 50.4% der Erwerbslosen (2011). Ihre Erwerbslosenquote ist also höher: Sie beträgt 4,4%, die der Männer 3,7% (2011). Dass diese Differenz zumindest teilweise durch die unterschiedliche Zuständigkeit für Betreuung zu erklären ist, zeigt eine Betrachtung nach Familienstatus. Bei allein lebenden Männern beträgt die Erwerbslosenquote 4.2%, bei allein lebenden Frauen liegt sie bei 2,9%. Sind Kinder da, sieht es ganz anders aus: Die Erwerbslosenquote bei Frauen, die in einem Paarhaushalt mit Kind(ern) leben, betrug 4,0%, diejenige der Männer 2.2% (Werte 2011). Der Unterschied bei der Erwerbslosenquote zwischen Männern und Frauen nimmt mit steigendem Alter der Kinder ab. Diese Zahlen zeigen [Abbildung 2], dass sich Frauen aus familiären Gründen häufiger aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen als Männer.
</p><h3>Vor der Stellensuche häufiger „im Haushalt“ und eingeschränkt mobil</h3><p>2011 waren 52.7% der Frauen vor dem Beginn der Erwerbslosigkeit erwerbstätig. 22,6% absolvierten zuvor eine Ausbildung und rund 21.1% arbeiteten im Haushalt. Bei den Männern betragen die entsprechenden Werte 69.5%, 22.9% und 2,1%. Erwerbslose Frauen suchen eine Stelle hauptsächlich in ihrer Wohnregion. Ein Viertel der Frauen sind bereit, wegen einer neuen Stelle umzuziehen (bei den Männern sind es knapp 37%). Die Gründe dieser eingeschränkten räumlichen Mobilität wurden in dieser Studie nicht erfasst. Stark zu vermuten ist, dass auch hier die familiäre Situation hauptverantwortlich ist. 
</p><h3>Beschäftigungsgrad und familiäre Situation</h3><p>Die familiäre Situation bestimmt den Umfang des Erwerbspensums resp. den Wunsch danach. So besetzen 80.2% der erwerbstätigen Frauen zwischen 25 und 54 Jahren, die in einem Paarhaushalt mit Kind(ern) leben, eine Teilzeitstelle. Und 67.6% der erwerbslosen Frauen im selben Alter suchen eine Teilzeitstelle. Alleinlebende hingegen sind mehrheitlich vollzeiterwerbstätig oder auf der Suche nach einer Vollzeitstelle. Auch bei den Frauen in einem Paarhaushalt ohne Kinder arbeitet der überwiegende Teil der Erwerbstätigen Vollzeit. Anders sieht es bei den Allleinerziehenden aus. Die Mehrheit (63.1%) der Erwerbstätigen arbeitet Teilzeit. Das bedeutet zusammenfassend, dass für Frauen zu betreuende Kinder und/oder ein erwerbstätiger Partner die Hauptgründe für eine Teilzeitstelle sind. Für erwerbslose und erwerbstätige Männer hingegen ist – unabhängig von der familiären Situation – Vollzeit der Normalfall.
</p><p><b>Fazit:</b> die neue BFS-Studie liefert eine Fülle von Daten zum Thema Erwerb und Geschlecht, die hier längst nicht alle aufgelistet sind. Was die Daten aber sicher bestätigen: Solange die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für eine gerechtere Verteilung der unbezahlten und bezahlten Arbeit nicht geschaffen sind, bleiben Frauen im Erwerbsleben benachteiligt. 
</p><p>Um eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Betreuungsaufgaben zu erreichen, braucht es familienverträgliche Arbeitszeiten, die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau, angepasste Schulmodelle und genügend bezahlbare Infrastrukturen für die familienergänzende Kinderbetreuung mit pädagogischen Konzepten sowie ausreichend Personal mit qualifizierter Ausbildung. Ebenso braucht es den Ausbau von Tagesstrukturen und Spitex für die Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen.
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> BFS: Frauen und Erwerbslosigkeit: Anhaltende Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der Erwerbslosenquote. BFS Aktuell, August 2012. Bestellnummer 1283-1100.
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a> Die Definitionen von „Erwerbstätigen“ und „Erwerbslosen“ entsprechen in der BFS-Studie und im vorliegenden Beitrag den Empfehlungen des Internationalen Arbeitsamtes ILO und weichen von den monatlich ausgewiesenen Arbeitslosenzahlen des Seco ab. So beträgt etwa die Erwerbslosenquote gemäss ILO (Durchschnitt 2011) 4 %. Die entsprechende Erwerbslosenquote gemäss Seco liegt bei 2,7 %. Zu den definitorischen Unterschieden siehe BFS-Studie S. 8 und 26.
</p><p><a href="typo3/#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3">[3]</a> Einen gerafften statistischen Überblick zu wesentlichen Unterschieden männlicher und weiblicher Erwerbsarbeit bietet: 14.06.2011: Frauen bewegen die Schweiz, SGB 2012. S. 85f
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-803</guid><pubDate>Thu, 14 Jun 2012 08:57:00 +0200</pubDate><title>ParlamentarierInnen müssen Farbe bekennen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/parlamentarierinnen-muessen-farbe-bekennen</link><description>14. Juni – SGB-Frauen protestieren für Lohngleichheit </description><content:encoded><![CDATA[<p>„Herr Spuhler: Stehen Frauenlöhne bei Ihnen still? – Lohngleichheit jetzt!“ Mit diesen und ähnlichen Transparenten ausgestattet, empfingen heute Morgen gut 60 SGB-Frauen in einer Protestaktion die zur Session eintreffenden ParlamentarierInnen. Die SGB-Frauen forderten die ParlamentarierInnen auf, auch in ihrer Rolle als UnternehmerIn oder Verwaltungsrat endlich den Tatbeweis für Lohngleichheit zu liefern. Gesetze müssten nicht nur beschlossen, sondern auch umgesetzt werden. 
</p><p>Seit 30 Jahren ist der Anspruch von Frau und Mann auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit in der Verfassung verankert. Dennoch verdienen heute Frauen im Schnitt immer noch 18.4 Prozent weniger als Männer. Dazu passt, dass dem vor drei Jahren gestarteten Lohngleichheitsdialog bisher erst 24 Unternehmen beigetreten sind. Die SGB-Frauen gaben heute, am 14. Juni, dem 21. Jahrestag des legendären Frauenstreiks, vor dem Bundeshaus klar zum Ausdruck, dass sie nicht länger auf die Umsetzung der Lohngleichheit warten wollen. Die Gewerkschafterinnen fordern, dass deutlich mehr Unternehmen am Lohngleichheitsdialog teilnehmen. Andernfalls müssen staatliche Kontrollen eingeführt werden. 
</p><h5>Links</h5><p><a href="http://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157630124813258/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Fotos der Aktion auf flickr</a></p><p>Weitere Informationen zu Veranstaltungen des 14. Juni
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB, 079 341 90 01 </li><li>Christine Michel, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 275 14 20 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-796</guid><pubDate>Tue, 12 Jun 2012 16:46:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: Jetzt muss es endlich zügig vorwärts gehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-jetzt-muss-es-endlich-zuegig-vorwaerts-gehen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 14. Juni, dem 21. Jahrestag des legendären Frauenstreiks, werden die Gewerkschaftsfrauen in Bern erneut den schleppenden Gang in Sachen Lohngleichheit kritisieren. Sie verlangen von den Parlamentarier/innen mehr entsprechenden Einsatz. </p><p>„Wir laden Sie mit diesem Brief ein, sich in Ihrem direkten Wirkungskreis – zum Beispiel als Unternehmer, Unternehmerin oder Verwaltungsratsmitglied – dafür einzusetzen, dass Ihnen „nahestehende“ Unternehmen dem Lohngleichheitsdialog beitreten. Wir bitten Sie ebenfalls, uns über Ihre Bemühungen zu informieren. Bisher sind 20 Unternehmen dabei; einige äussern sich dazu im beiliegenden Flyer.“ 
</p><p>Diese Zeilen stehen in einem Brief, den die SGB-Frauenkommission am 8. März dieses Jahres, dem internationalen Tag der Frau, den Mitgliedern des schweizerischen Parlaments geschickt hat. Mittlerweile sind es 24 Unternehmen, die beim Lohngleichheitsdialog mitmachen. Das ist ein nur dünner Fortschritt. Die Parlamentarier/innen haben den Tatbeweis für die Lohngleichheit noch nicht erbracht. Auch in diesem Rahmen wird Lohngleichheit verschleppt! Immerhin gibt es vereinzelt Zeichen der Hoffnung. So hat eine nationalrätliche Kommission vor kurzem eine Parlamentarische Initiative Teuscher angenommen, wonach staatliche Lohnkontrollen vorzusehen sind, wenn der Lohngleichheitsdialog in der Praxis nicht genügend tief greifen sollte. Zum zweiten hat das Parlament in der Legislaturplanung beschlossen, dass der Bundesrat Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung inkl. Prüfung zusätzlicher staatlicher Instrumente ergreifen soll. 
</p><p>Die SGB-Frauen werden am Morgen des 14. Juni die Parlamentarier/innen erneut zum Tatbeweis für die Lohngleichheit auffordern. Sie werden zur Begründung auf das verweisen können, was sie den Mitgliedern der Räte bereits vor drei Monaten so geschrieben haben: 
</p><p>„Seit 30 Jahren ist der Anspruch von Frau und Mann auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit in der Verfassung verankert. An der tatsächlichen Situation hat sich aber wenig verändert. Auch heute verdienen Frauen für dieselbe Arbeit immer noch 18.4 Prozent weniger als Männer. Es ist nun endlich an der Zeit, dass tatsächliche Fortschritte gemacht werden. […] Es darf Ihnen nicht egal sein, dass die Gesetze, die Sie beschliessen, nicht umgesetzt werden.“ 
</p><p>Für die SGB-Frauen ist denn auch klar: Treten bis 2014 nicht genügend Unternehmen dem Lohngleichheitsdialog bei, dann ist eine Verschärfung des gesetzlichen Instrumentariums unumgänglich. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-790</guid><pubDate>Wed, 06 Jun 2012 16:31:00 +0200</pubDate><title>Fristenregelung: Wir tolerieren keine Rückschritte!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fristenregelung-wir-tolerieren-keine-rueckschritte</link><description>Resolution vom 2. Juni 2012 zur Fristenregelung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts politischer Angriffe auf die Fristenregelung des Schwangerschaftsabbruchs und eine verantwortungsvolle Sexualerziehung an den Schulen unterstützt die SGB-Frauenkommission folgende Resolution, welche von 53 Organisationen unterzeichnet wurde.
</p><h2>Wir halten fest: </h2><p>Vor zehn Jahren ist in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 die Fristenregelung mit über 72 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Dieser Entscheid basierte auf einer jahrzehntelangen breiten Diskussion in der Öffentlichkeit. 
</p><p>Die Fristenregelung hat den Frauen das Recht auf einen eigenverantwortlichen Entscheid über den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft gebracht. 
</p><p>Die Zahlungspflicht der Krankenversicherung für den Eingriff war integrierender Bestandteil der Abstimmungsvorlage und wurde vom Volk klar gutgeheissen. 
</p><p>Die Fristenregelung hat sich in den 10 Jahren seit der Abstimmung bewährt: </p><ul><li>Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist – trotz Bevölkerungszunahme – nicht angestiegen. </li><li>Die Schwangerschaftsabbruchrate ist die niedrigste in ganz Europa. </li><li>Beides ist vor allem einer guten Prävention zu verdanken. </li></ul><h2>Wir bekämpfen jeglichen Angriff auf diese Errungenschaften:  </h2><h3>Die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ ist abzulehnen. </h3><ul><li>Sie ist ein Angriff auf die Errungenschaften der Fristenregelung und auf das Recht der Frauen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit. </li><li>Sie diskriminiert die Frauen, indem sie die Männer aus der finanziellen Mitverantwortung entlässt. </li><li>Sie erschwert den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch für finanziell oder sozial benachteiligte Frauen und gefährdet ihre Gesundheit. </li><li>Sie untergräbt das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung. </li><li>Sie verspricht fälschlicherweise Kostensenkungen im Gesundheitswesen, zielt aber auf die Stigmatisierung des legalen Schwangerschaftsabbruchs.  </li></ul><h3>Die Petition „Gegen die Sexualisierung der Volksschule“ ist abzulehnen. </h3><ul><li>Eine fundierte und verantwortungsvolle Sexualerziehung an den Schulen fördert die Gesundheit und namentlich die Schwangerschaftsverhütung. Sie hilft, die Zahl ungewollter Schwangerschaften und der Schwangerschaftsabbrüche zu senken. </li><li>Kinder haben ein Recht auf Information und Wissen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-778</guid><pubDate>Wed, 23 May 2012 17:31:00 +0200</pubDate><title>Starkes Zeichen in der Lohngleichheit: WAK für staatliche Untersuchungskompetenz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/starkes-zeichen-in-der-lohngleichheit-wak-fuer-staatliche-untersuchungskompetenz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben WAK-N hat heute für die Durchsetzung der Lohngleichheit einen sehr wichtigen Entscheid gefällt. Der Vorstoss verlangt die Schaffung einer unabhängigen Lohngleichheitskommission mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen. Der SGB und die SGB-Frauenkommission begrüssen diesen Entscheid. Seit Jahren haben sie eine entsprechende Massnahme gefordert.
</p><p>Die verlangte Kommission ist nötig, weil sich freiwillig in der Umsetzung der Lohngleichheit viel zu wenig bewegt. Das zeigen die bisherigen Erfahrungen mit dem Lohngleichheitsdialog, dem sich viel zu wenig Unternehmen angeschlossen haben – mit dem Resultat, dass der Lohnunterschied immer noch 18.4% beträgt. 
</p><p><a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20110404" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">zur Parlamentarischen Initiative<br></a></p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB, 079 341 90 01</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-763</guid><pubDate>Tue, 15 May 2012 17:08:00 +0200</pubDate><title>Erwerbs- und Familienarbeit besser verteilen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/erwerbs-und-familienarbeit-besser-verteilen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Frauenkommission stellt anhand der neusten Zahlen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung SAKE fest, dass Erwerbs- und Familienarbeit nach wie vor sehr ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt ist. Die Erwerbsquote (in Vollzeitäquivalenten) beträgt 2011 bei den Männern 86.7%, bei den Frauen 56.0%. Die unbezahlte Betreuungsarbeit wird überwiegend von Frauen geleistet, indem sie ihre Erwerbstätigkeit reduzieren. Gemäss neusten SAKE-Zahlen arbeitet eine deutliche Mehrheit der erwerbstätigen Frauen, die in einem Paarhaushalt mit Kind/ern) unter sieben Jahren leben, Teilzeit (87.2%). Demgegenüber stehen gerade mal 8.6% der Männer in derselben Situation. Die tiefere Erwerbstätigkeit der Frauen und ihr grosses Engagement in der Betreuungsarbeit bezahlen sie u.a. im Alter mit tieferen Renten.
</p><p>Die SGB-Frauenkommission fordert Massnahmen, damit die Erwerbs- und Familienarbeit zwischen den Geschlechtern besser verteilt werden kann. Dazu gehören insbesondere die Lohngleichheit, mehr familienergänzende Kinderbetreuung mit genügend und pädagogisch geschultem Personal. Ebenso braucht es den Ausbau von Tagesstrukturen und Spitex für die Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Christina Werder, Sekretärin SGB-Frauenkommission, 079 341 90 01</li><li>Christine Flitner, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 318 28 25 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-776</guid><pubDate>Fri, 23 Mar 2012 16:47:00 +0100</pubDate><title>14. Juni 2011 - Frauen bewegen die Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/14-juni-2011-frauen-bewegen-die-schweiz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>2011 waren 40 Jahre Frauenstimmrecht, 30 Jahre Gleichstellungsartikel, 20 Jahr Frauenstreik, 15 Jahre Gleichstellungsgesetz zu feiern. Dennoch kommt die Gleichstellung nur zähflüssig voran. Die offizielle Schweiz hielt, bloss rückwärtsblickend, Feiern ab. Ein Frauenbündnis aber mit den Gewerkschaftsfrauen im Zentrum entschied, für den 14. Juni 2011, den 20. Jahrestag des legendären Frauenstreiks, zu mobilisieren: in die Zukunft, für mehr Gleichstellung. 
</p><p>Was geschah alles an diesem 14. Juni 2011 in der Schweiz? Darüber berichtet dieses Buch in einem ersten Teil. Was haben die Aktionen gebracht? Wie wird es weiter gehen? Das sind die zentralen Fragen des zweiten Teils. Ein dritter Teil schliesslich bringt Dokumente vom Tag und weitere Materialien, die zeigen, wie nötig es ist, dass es weiter geht.  „Ein Ziel – gleich viel.“ Wir hoffen, dieses Buch trage dazu bei, das Ziel zu erreichen. 
</p><h3>Das Buch zum Frauenstreik ist im Fachhandel erhältlich:</h3><p>SGB (Hrsg.): 14.06.2011 - Frauen bewegen die Schweiz - Femmes en mouvement - Donne in movimento. Editions à la Carte, Zürich 2012. ISBN 978-3-905708-94-3</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-690</guid><pubDate>Thu, 08 Mar 2012 16:35:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit – der Countdown läuft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-der-countdown-laeuft</link><description>Kundgebung vor dem Bundeshaus und offener Brief an die ParlamentarierInnen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Frauen nehmen es nicht mehr hin, dass Frauen im Schnitt für gleichwertige Arbeit immer noch 18,4 % weniger verdienen. Sie haben das heute Morgen, am Internationalen Tag der Frau, mit einer Aktion vor dem Bundeshaus bekundet. Gut 60 Frauen standen vor den eintreffenden ParlamentarierInnen Spalier und forderten, dass der vor sich herdümpelnde Lohngleichheitsdialog, ein freiwilliges sozialpartnerschaftliches Verfahren der Lohnüberprüfung und –anpassung, dem bisher erst 20 Unternehmen beigetreten sind, nun endlich mit aller Kraft voranzutreiben sei. In einem offenen Brief an alle National- und Ständeräte forderten die SGB-Frauen gleichzeitig, dass diese – vor allem in ihrer Rolle als Verwaltungsrat oder Unternehmerin – dafür sorgen sollen, dass „ihr“ Unternehmen diesem Dialog beitritt. Wortwörtlich steht im offenen Brief: 
</p><p>„Seit 30 Jahren ist der Anspruch von Frau und Mann auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit in der Verfassung verankert. An der tatsächlichen Situation hat sich aber wenig verändert. […] Es darf Ihnen nicht egal sein, dass die Gesetze, die Sie beschliessen, nicht umgesetzt werden [...].
</p><p>Mit dem Lohngleichheitsdialog soll die Umsetzung der Lohngleichheit in den Betrieben beschleunigt werden. Ziel ist, dass möglichst viele Unternehmen, Verwaltungen und Institutionen mit mehr als 50 Mitarbeitenden ihre Löhne im Rahmen des LGD freiwillig überprüfen und allfällige Diskriminierungen beseitigen. Dieser freiwillige Weg funktioniert nur, wenn sich viele Unternehmen darauf einlassen. Das ist bis jetzt allerdings noch nicht ausreichend geschehen. Treten bis 2014 nicht genügend Unternehmen dem LGD bei, wäre eine Verschärfung des gesetzlichen Instrumentariums unumgänglich.“
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB, 031 377 01 01 oder 079 341 90 01<br>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-689</guid><pubDate>Mon, 05 Mar 2012 16:18:00 +0100</pubDate><title>Das Lohntabu brechen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/das-lohntabu-brechen</link><description>Neue breite Frauenallianz für Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auf den 7. März – den Equal Pay Day – und den 8. März – den Internationalen Tag der Frau – hin hat sich in der Schweiz eine neue Frauenallianz gebildet. Dieses neue Bündnis von Frauen aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften ist sich einig: Jetzt muss es endlich vorwärts gehen mit der Lohngleichheit.<br>Denn noch immer und in klarer Verletzung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften verdienen Frauen für die gleiche Arbeit durchschnittlich 18.4 % weniger. Vertreten in dieser Allianz sind die Business and Professional Women (BPW), die SGB-Frauenkommission, die BDP, die CVP-Frauen die FDP.Die<br>Liberalen Frauen und die SP-Frauen.
</p><p>Die Handlungsansätze der verschiedenen im neuen Bündnis vertretenen Organisationen mögen imEinzelnen voneinander abweichen. Alle sind sie sich jedoch einig, dass das Lohntabu gebrochen wird und über die Löhne geredet wird. Gemeinsam fordern sie die Unternehmen auf, dem freiwilligen Lohngleichheitsdialog beizutreten und ihre Löhne überprüfen zu lassen. Dieser 2009 ins Leben gerufene Dialog funktioniert jedoch nur mangelhaft, denn es sind ihm bisher nur 20 Unternehmen beigetreten.<br>Das Beispiel der SBB als eines Grossunternehmens, die an der heutigen Pressekonferenz der Allianz vertreten waren, zeigt, dass bei gutem Willen in der Chefetage der Lohngleichheitsdialog in der Praxis<br>durchaus funktioniert.
</p><p><br>Auskünfte:</p><ul><li>Nationalrätin Ursula Haller, BDP, Business and Professional Women BPW, Tel. Nationalrätin Christa Markwalder, FDP.Die Liberalen Frauen, Tel. 079 222 52 80</li><li>Nationalrätin Barbara Schmid-Federer, CVP Frauen, Tel. 079 629 54 49</li><li>Nationalrätin Franziska Teuscher, CO-Präsidentin SGB-Frauenkommission, Tel. 079 608 91 03</li><li>Nationalrätin Marina Carobbio, SP Frauen, Tel. 079 214 61 78</li><li>SBB: Press@sbb.ch; Tel. 051 220 41 11</li></ul><p><br>FRAUENALLIANZ LOHNGLEICHHEIT</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-728</guid><pubDate>Fri, 24 Feb 2012 14:37:00 +0100</pubDate><title>Stillen am Arbeitsplatz: Arbeitszeit muss vergütet werden – auch während dem Stillen.</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stillen-am-arbeitsplatz-arbeitszeit-muss-verguetet-werden-auch-waehrend-dem-stillen</link><description>Der Nationalrat wird in der am Montag beginnenden Session über die Ratifizierung des Übereinkommens 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Mutterschaftsschutz beraten. Dies aufgrund einer Parlamentarischen Initiative von Liliane Maury-Pasquier (SP, GE).</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat wird ebenfalls über eine kleine Änderung in Art. 35a des Arbeitsgesetzes (ArG) beraten, welche die Ratifizierung nötig macht. So klein diese Änderung auch ist, so bedeutend ist sie doch für die öffentliche Gesundheit und die Gleichstellung von Mann und Frau: Sie betrifft die Lohnauszahlung während dem Stillen am Arbeitsplatz. Die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) beantragt dem Rat, das IAO-Übereinkommen 183 zu ratifizieren und die Änderung von Art. 35a ArG zu akzeptieren. Der SGB freut sich über diesen Antrag und unterstützt ihn.
</p><p>Stillen am Arbeitsplatz wird heute als Arbeitszeit angesehen (Art. 35a Abs. 2 ArG und Art. 60 ArGV 1). Das Gesetz äussert sich jedoch nicht explizit dazu, ob für diese Zeit ein Lohn geschuldet ist. Eine neue Rechtsprechung hat gezeigt, dass dies ein reales Problem darstellt. So hat ein Genfer Gericht erst kürzlich die Klage einer Angestellten abgewiesen, welche die Auszahlung der fürs Stillen aufgewendeten Arbeitszeit verlangte. Die SGK schlägt deshalb im Sinne der Rechtssicherheit vor, Art. 35a ArG zu ändern. Die Verordnung hätte anschliessend die Dauer der entlöhnten Stillzeit festzulegen.
</p><p>Dieser Vorschlag ist auch aus Gleichstellungssicht zu begrüssen. Er unterstützt erwerbstätige Mütter und beseitigt eine Lohndiskriminierung. Die Auswirkungen auf die Lohnkosten wären wegen der begrenzten Dauer des Stillens marginal. Ebenso die Beträge, um die es geht: Bei der Genfer Lohnstreitigkeit ging es lediglich um einige Dutzend Franken. Zudem zahlen viele Arbeitgeber die Stillzeit bereits heute freiwillig.
</p><p>Sehr zu begrüssen wäre auch die Ratifikation des IAO-Abkommens zum Mutterschaftsschutz. Das Abkommen ist Grundlage des Schutzes von arbeitenden Schwangeren und Müttern (Mutterschaftsversicherung, Kündigungsschutz während der Schwangerschaft, Diskriminierungsverbot, Gesundheitsschutz und Massnahmen für das Stillen). Die Schweiz will in Zukunft bei der IAO eine wichtige Rolle spielen. Deshalb muss sie deren Normen unterstützen, deren Abkommen ratifizieren, auch wenn dazu die eigene Gesetzgebung anzupassen ist. Im vorliegenden Fall ist die Anpassung überdies nur geringfügig, weil unsere Gesetzgebung schon so gut wie alle Bedingungen des Übereinkommens erfüllt. Eine Weigerung der Schweiz, den Mutterschaftsschutz international zu fördern, würde schlussendlich nicht nur ihrer Strategie zur Verteidigung der Menschenrechte zuwiderlaufen sondern stiesse auch bei den internationalen Partnern auf wenig Verständnis.
</p><p><b>Der Bundesrat unterstützt Pausen zum Stillen</b></p><p>Der Bundesrat unterstützt die Ratifizierung des IAO-Übereinkommen 183 und die Tatsache, dass Pausen zum Stillen während der Arbeitszeit ebenfalls vergütet werden sollen. In seiner Stellungnahme vom 22. Februar 2012 bestätigt er, dass die Auswirkungen auf die Wirtschaft nur marginal sind. Er erwartet jedoch, dass die Anpassung des ArG nicht vonnöten ist und eine Adaption auf dem Verordnungsweg ausreichend Rechtssicherheit verschafft. Er plant dazu in nächster Zeit ein Konsultationsverfahren</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-89</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2011 14:12:00 +0100</pubDate><title>Unternehmen müssen sich bewegen! Und zwar jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/unternehmen-muessen-sich-bewegen-und-zwar-jetzt</link><description>Seit Jahrzehnten ist die Lohngleichheit in der Verfassung verankert. Und trotzdem ist sie noch immer nicht erreicht. Unternehmen sparen so Millionen von Franken auf dem Rücken der Frauen! Die Schonfrist, um diese Diskriminierung zu beheben, läuft ab!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Die geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung im privaten Sektor ist zwischen 1998 und 2008 von 10.6% auf 9.4% zurückgegangen. Dieser Abbau im Schneckentempo kann nicht länger hingenommen werden, das haben Tausende von Frauen am Aktions- und Streiktag vom 14. Juni 2011 zum Ausdruck gebracht. Die Lohngleichheit ist für die Frauen auch zentral im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit. Ungleiche Löhne stärken die traditionelle Rollenteilung zwischen Mann und Frau. Sie stehen einer besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit und damit insbesondere den Frauen im Weg. Lohnungleichheit wirkt sich aber auch bei den Sozialversicherungen aus: tiefere Renten bei der AHV, allenfalls gar keine Rente aus der Zweiten Säule.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Vor rund zwei Jahren haben die Sozialpartner und der Bund den Lohngleichheitsdialog gestartet. Er will die Lohndiskriminierung eliminieren. Mitte November zogen die Beteiligten an einer Medienkonferenz Zwischenbilanz: Nur 16 Unternehmen und Verwaltungen (siehe&nbsp;<span lang="DE"><a href="http://www.lohngleichheitsdialog.ch/" target="_blank" rel="noreferrer"><span lang="DE-CH">www.lohngleichheitsdialog.ch</span></a></span>&nbsp;) haben sich dem Dialog angeschlossen, und die meisten von ihnen erst dank den grossen Bemühungen der Gewerkschaften. Das ist unbefriedigend. Darin sind sich die Sozialpartner und Bundesrätin Simonetta Sommaruga einig.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Aus Sicht der Gewerkschaften gibt es viel Nachholbedarf, vor allem bei den Banken und Grossunternehmen des Detailhandels und der graphischen Industrie. Aber auch Bund und Kantone könnten den Lohngleichheitsdialog nachhaltiger fördern, etwa via die Bestimmung, dass bei Submissionen die Lohngleichheit eingehalten werden muss.</p><p class="Absatznormal">Der Lohngleichheitsdialog soll bis 2014 weitergeführt werden. Die Gewerkschaften werden sich weiter entsprechend einsetzen. Vor allem aber müssen jetzt die Unternehmen handeln und nicht mehr bloss Sonntagspredigten halten. Sollte der Lohngleichheitsdialog scheitern, sind für die Gewerkschaften gesetzliche Massnahmen unumgänglich, wie sie im Evaluationsbericht zu zehn Jahren Gleichstellungsgesetz und von den Gewerkschaftsfrauen am 14. Juni 2011 gefordert wurden.</p><p class="Absatznormal">Auch die Bundesrätin will dem Lohngleichheitsdialog nochmals eine Chance geben. Und auch sie regt für den Fall eines gescheiterten Dialogs an, dass sich Bundesrat und Parlament überlegen müssten, mit welchen staatlichen Massnahmen die Lohngleichheit durchgesetzt werden könnte.</p><h3 style=" font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Lohndiskriminierung in Zahlen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Im Durchschnitt entgehen einer Berufsfrau (bei Vollzeitarbeit) im Berufsleben rund 380'000 Franken aufgrund „purer“ Lohndiskriminierung (= Anteil Lohnunterschied, der nicht erklärt werden kann mit Ausbildung, Alter, Berufserfahrung und Funktion).</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Lohnraub an den Frauen</span>&nbsp;nach Branchen<span lang="DE">:</span></p><ul><li><span lang="DE"><span><span></span></span></span><span lang="DE">Gastgewerbe: 146'000 Franken</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Detailhandel: 359'000 Franken</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Lebens-- und Genussmittelindustrie: 469'000 Franken&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Maschinenindustrie und Uhren: 513'000 Franken</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Banken und Versicherungen: 765'000 Franken</span></li></ul><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Quelle: Berechnungen Büro BASS aufgrund der neusten Zahlen (LSE 2008)</span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-601</guid><pubDate>Mon, 14 Nov 2011 16:00:00 +0100</pubDate><title>Es braucht wieder Fortschritte!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-braucht-wieder-fortschritte</link><description>30 Jahre nach dem Lohngleichheitsartikel in der Verfassung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor dreissig Jahren, 1981, wurde der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit in der Bundesverfassung verankert. Was seither als Grundrecht gilt, erweist sich in der Umsetzung in der Praxis – trotz einiger schlagender Erfolge (zum Beispiel durch Lohnklagen im Pflegebereich) – als zähflüssig. Während der letzten zehn Jahre konnte die geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung im privaten Sektor nur noch von 10.6 auf 9.4 Prozent gesenkt werden. Das sind ungenügende Fortschritte.
</p><p>Gesetzliche Verbesserungen zur Durchsetzung des Lohngleichheitsanspruchs, wie sie als Ergebnis der Evaluation aus Anlass von zehn Jahren Gleichstellungsgesetz thematisiert worden waren, erwiesen sich politisch als nicht mehrheitsfähig (von den Gewerkschaften waren sie selbstverständlich unterstützt und gefordert worden). Angesichts dieser politischen Pattsituation war es bemerkenswert, dass die Spitzenverbände der Wirtschaft mit dem Lohngleichheitsdialog im Jahre 2009 einen neuen, innovativen Weg in der Logik der Sozialpartnerschaft einschlugen. Mit diesem neuen Instrument sollten die Unternehmen motiviert werden, die Lohngleichheit freiwillig, aber zuverlässig überprüft, im eigenen Betrieb zu realisieren.
</p><p>Leider zeigte es sich, dass sich in den ersten beiden Jahren des Projekts – trotz grosser auch gewerkschaftlicher Bemühungen – nur eine sehr beschränkte Zahl von Unternehmen auf den Lohngleichheitsdialog einliessen. Dass es sich dabei teilweise um bedeutende Unternehmen handelt, ändert daran nichts. Die kommende Etappe des Lohngleichheitsdialogs wird somit entscheidend dafür sein, ob das Vorhaben gelingt oder nicht.
</p><p>Für Unternehmen, die längerfristig auf dem Arbeitsmarkt bestehen wollen, sollte es selbstverständlich sein, keine geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung mehr zu praktizieren und zu tolerieren. Die Teilnahme am Lohngleichheitsdialog sorgt dafür, dass diese Absicht auch glaubwürdig und sichtbar umgesetzt wird. Ohne Teilnahme am Lohngleichheitsdialog ist eine zukunftsgerichtete Personalpolitik längerfristig schwer vorstellbar.
</p><p>Nachholbedarf gibt es in vielen Branchen – auch solchen, die stark in der Öffentlichkeit präsent sind. Denken wir beispielsweise an die Banken und die Grossunternehmen des Detailhandels.
</p><p>Auch der Bund und die Kantone haben es in der Hand, den Lohngleichheitsdialog nachhaltig zu fördern. Bei Submissionen gilt beispielsweise das Prinzip, dass auch die Lohngleichheit eingehalten werden muss. Die Beteiligung am Lohngleichheitsdialog ist eine valable Umsetzung dieses Prinzips, das nicht einfach toter Buchstabe bleiben darf.
</p><p>Entscheidend werden am Schluss die Fortschritte sein, die bei der Realisierung des Lohngleichheitsgrundsatzes konkret erreicht werden. Wichtiger als die eingesetzten Mittel ist das Ziel.
</p><p>Die Gewerkschaften werden auch in den kommenden zwei Jahren den Lohngleichheitsdialog fördern und dafür sorgen, dass diese Frage in Verhandlungen eingebracht wird. Voraussetzung für den Erfolg des Dialogs bleibt aber, dass sich die Unternehmen darauf einlassen.
</p><p>Sollte das nicht oder nur in ungenügender Zahl der Fall sein, erwiese sich die Anpassung des gesetzlichen Instrumentariums, wie im Evaluationsbericht aus Anlass von zehn Jahren Gleichstellungsgesetz gefordert, als unumgänglich.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-353</guid><pubDate>Thu, 14 Jul 2011 10:27:00 +0200</pubDate><title>Stillen am Arbeitsplatz soll bezahlt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stillen-am-arbeitsplatz-soll-bezahlt-werden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die Absicht der Schweiz, das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz zu ratifizieren. Es bildet die internationale Grundlage für zahlreiche Schutzmassnahmen für arbeitende Schwangere und Mütter. Auf diesem Abkommen beruhen auch die Mutterschaftsversicherung, der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und nach der Niederkunft, das Diskriminierungsverbot oder Massnahmen zugunsten des Stillens.
</p><p>Die Ratifizierung macht eine Anpassung des Arbeitsgesetzes (ArG) nötig, welche die Rechtssicherheit für stillende Mütter verbessert. Die Dauer der Stillpausen am Arbeitsplatz, die mit einem Lohnanspruch verbunden sind, muss klar geregelt werden. Denn heute gilt Stillen am Arbeitsplatz zwar als Arbeitszeit. Unklar ist aber, ob diese Zeitspanne auch entlöhnt werden muss. Diese Lohndiskriminierung wird mit der geplanten Anpassung des ArG beseitigt.
</p><p>Die Vernehmlassungsantwort finden Sie auf&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-361</guid><pubDate>Tue, 14 Jun 2011 10:50:00 +0200</pubDate><title>Rund 100‘000 Frauen und Männer protestieren für mehr Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/rund-100-000-frauen-und-maenner-protestieren-fuer-mehr-gleichstellung</link><description>Nationaler Streik- und Aktionstag ein voller Erfolg</description><content:encoded><![CDATA[<p>„Der Streik- und Aktionstag ist ein starkes Zeichen gegen die andauernde Lohndiskriminierung der Frauen. Jetzt muss der Staat den Arbeitgebern endlich Beine machen, die Lohndiskriminierung zu eliminieren und die Frauenlöhne massiv zu erhöhen. Er kann nicht weiter tatenlos zuschauen, wenn Verfassung und Gesetz so massiv ignoriert werden“, sagt SGB-Präsident Paul Rechsteiner zum heutigen nationalen Aktions- und Streiktag.&nbsp;
</p><p>Insgesamt rund 100‘000 Frauen und Männer beteiligen sich seit heute Morgen früh an Hunderten von bunten, über das ganze Land verstreuten Aktionen. In zahlreichen Betrieben fanden etwa verlängerte Pausen oder Diskussionsrunden statt. Auch auf öffentlichen Plätzen wurde demonstriert: gegen die andauernde Lohndiskriminierung, gegen die ungerechte Verteilung der Erwerbs- und der privaten Betreuungsarbeit und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit mehr Kita-Plätze. Zahlreiche Aktivitäten und Feste dauern noch bis weit in den Abend hinein. Ein breites, vom SGB angeführtes Frauenbündnis aus rund 50 Organisationen sorgt für diesen selbstbewussten flächenweiten Lila-Protest.
</p><p>Nach Dutzenden von lokalen Aktionen während des Vormittags folgte um 14.06 als erste nationale Klammer der landesweite „Anpfiff für faire Frauenlöhne“. Den ganzen Nachmittag ging es weiter mit dezentralen Aktionen. So wurden etwa in Bern, Basel, St. Gallen, Jura und im Tessin am Nachmittag vor allem Betriebe des Detailhandels und der Uhrenindustrie von Gleichstellungsmärschen oder Karawanen besucht. In Basel gelangte eine «Schneckendemo» zu gleichstellungssäumigen Betrieben. In Bern machten sich Malerinnen für frauenfreundliche Arbeitsbedingungen auf dem Bau stark. In Burgdorf und Thun blieben die Postschalter länger geschlossen. In Lausanne und Yverdon stieg ein Gleichstellungs-Ballon-Pulk in den Himmel. Weitere Beispiele der zahllosen Aktionen: Ein „High-Heel-Marsch“ in Chur, ein „Gleichstellungsmarsch“ in St. Gallen, ein Liegestuhl-Streik in Kleinbasel, ein Gleichstellungsapéro in La Chaux-de-Fonds, eine BH-Push-up-Aktion in Bern, ein Gleichstellungsflamenco in Lugano, die Übergabe einer Petition für eine gute Ausbildung von Kleinkindererzieherinnen in Genf. Zudem teilten die SBB nach dem Besuch der Gewerkschaftsfrauen mit, dass sie sich am Lohngleichheitsdialog beteiligen würden.
</p><p>Seit 17 Uhr finden in vielen Städten Kundgebungen statt, gefolgt von Festen.
</p><p>Für die SGB-Aktionstag-Verantwortliche Christina Werder ist angesichts der rund 100‘00 Teilnehmenden klar: „Der nötige Schub für eine neue Offensive gegen die allgemeine Benachteiligung der Frau und gegen die Lohndiskriminierung im Speziellen ist heute erfolgt. Hier hat sich unter gewerkschaftlicher Führung ein Gleichstellungs-Netzwerk gebildet, das dran bleiben wird. Das war ein Anfang und nicht ein Ende.“
</p><p>Mehr auf:&nbsp;<a href="http://www.14juni2011.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://www.14juni2011.ch/</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-362</guid><pubDate>Tue, 14 Jun 2011 10:00:00 +0200</pubDate><title>Anpfiff für faire Frauenlöhne – und eine violett gesprenkelte Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/anpfiff-fuer-faire-frauenloehne-und-eine-violett-gesprenkelte-schweiz</link><description>Nationaler Streik- und Aktionstag für Gleichstellung erfolgreich im Gang</description><content:encoded><![CDATA[<p>Genau um 14.06 war heute in den grösseren Schweizer Städten ein gellendes Pfeifkonzert zu vernehmen. Das war der schweizweite „Anpfiff für faire Frauenlöhne“, der erste Höhepunkt des heutigen nationalen Aktionstags für Gleichstellung.&nbsp;
</p><p>Dem landesweiten Anpfiff vorausgegangen waren Dutzende von Aktionen in der ganzen Schweiz: Die Innenstadt von Basel erwachte teilweise in violett und pink. Frühmorgens gab es im ganzen Land Verteilaktionen vor Banken und an Bahnhöfen. In Olten trafen sich Telecom-Beschäftigte zu einer Frauenbranchenkonferenz. Gewerkschaftliche Delegationen besuchten die Chefs der grossen Bahnunternehmen und verlangten von ihnen Förderung der Gleichstellung. Erste Manifestationen fanden statt in St. Gallen und im Jura. In Genf gab es eine Protestaktion vor der IAO. „Gleichstellung-Karawanen“ waren im Jura und im Berner Jura unterwegs. Filme wurden in Lausanne vorgeführt. Verlängerte Pausen oder Diskussionsrunden wurden in vielen Betrieben organisiert, vor allem in der Nahrungsmittel- und in der Maschinenindustrie oder in der Chemie. Unzählige Pausen-Schokoladen mit der Aufschrift «Unsere Arbeit ist mehr wert!» wurden in der ganzen Schweiz verteilt. An Frauen-Pic-Nics und Lila-Protestapéros war eine Vielzahl von Frauen versammelt. Der nationale Aktionstag für mehr Gleichstellung ist somit eindrücklich gestartet. Die bisherige Teilnahme an den Aktivitäten lag über den Erwartungen. Die Organisatorinnen rechnen damit, dass sich über 100‘000 Frauen und Männer beteiligen. Am Nachmittag und frühen Abend sind zahlreiche weitere Aktivitäten geplant.&nbsp;
</p><p>Drei Forderungen stehen im Zentrum des landesweiten, vom SGB angeführten Protestes:</p><ul><li>Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und Anhebung der Frauenlöhne. Immer noch verdienen Frauen rund 20 Prozent weniger, und die Lohndiskriminierung hat in den letzten Jahren sogar wieder zugenommen.</li></ul><ul><li>Gerechtere Verteilung aller Arbeit: Immer noch sind Erwerbs- und häusliche resp. private Betreuungsarbeit extrem ungleich zwischen Mann und Frau verteilt.</li></ul><ul><li>Endlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Immer noch mangelt es an Kita-Plätzen für Kinder.</li></ul><p>„Heute zeigen Frauen und auch Männer, dass sie den Skandal des Lohnbetrugs nicht noch weiter jahrelang duldsam ertragen wollen“, sagt SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Und in die Zukunft gerichtet: „Hier wird über viele Abgrenzungen hinaus ein Netz geknüpft, das noch einige Jahre für nötigen Schub in der Gleichstellungsfrage sorgen dürfte.“ Rund 50 Organisationen und Frauennetzwerke beteiligen sich am heutigen nationalen Streik- und Aktionstag.&nbsp;
</p><p>Notiz an die Redaktionen: Sie erhalten vor 19h eine weitere Medienmitteilung. Laufend mehr finden Sie auf:&nbsp;<a href="http://www.14juni2011.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.14juni2011.ch/</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-363</guid><pubDate>Thu, 09 Jun 2011 10:15:00 +0200</pubDate><title>Zu unverbindlich und zu leichtgewichtig gegen Lohndiskriminierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/zu-unverbindlich-und-zu-leichtgewichtig-gegen-lohndiskriminierung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz geht nur mangelhaft gegen Lohndiskriminierung der Frauen vor. Denn:</p><ul><li>nur freiwillige Massnahmen genügen nicht und&nbsp;</li></ul><ul><li>die bestehenden Massnahmen müssen, um wirksamer zu sein, mit mehr Ressourcen ausgestattet sein.</li></ul><p>Dies sind die zwei wichtigsten Schlussfolgerungen einer vergleichenden Länderstudie, die der SGB in Auftrag gegeben und heute veröffentlicht hat. Die Autorinnen Marianne Schär Moser und Silvia Strub zeigen im neuesten SGB-Dossier (<a href="http://www.sgb.ch/downloads.php#top1" target="_blank">http://www.sgb.ch/downloads.php#top1</a>) auf, wie einzelne EU-Staaten sowie Kanada die Lohndiskriminierung angehen. Sie verweisen auf Staaten, die verbindlichere Massnahmen eingeführt haben, beispielsweise in Form von Lohnberichten und Behörden mit entsprechenden Kontrollkompetenzen, wenn sich die freiwilligen Massnahmen als nicht genügend fruchtbar zeigten. Der Bundesrat hat bisher von solchen Massnahmen nichts wissen wollen.
</p><p>Die Autorinnen schlagen zudem vor, bei den in der Schweiz bestehenden Massnahmen mehr Ressourcen einzusetzen. Dies gälte insbesondere für die Kontrollen im Beschaffungswesen.&nbsp;
</p><p>Fazit: 15 Jahre nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes ist die Schweiz auf dem Weg der Beseitigung der Lohndiskriminierung noch nicht weit vorangekommen. Und es mangelt ihr dabei – wie diese Studie zeigt – an Willen. Deshalb braucht es Druck von unten. Der SGB wird in einem breiten Bündnis für solchen sorgen: Der 14. Juni 2011, landesweiter Frauenaktionstag, bringt den „Anpfiff für faire Frauenlöhne“. Schweizweit sind bis heute mehrere Hundert Aktionen bekannt – und es werden täglich mehr. Erwartet werden mindestens 100‘000 Beteiligte.
</p><p>Mehr Infos auf&nbsp;<a href="http://www.14juni2011.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.14juni2011.ch/</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2011 13:54:00 +0200</pubDate><title>Nationaler Aktions- und Streiktag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nationaler-aktions-und-streiktag</link><description>Warum ist es nötig, auch 2011 für die Gleichstellung von Mann und Frau auf die Strasse zu gehen? </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat nachgefragt - bei vier Frauen unterschiedlichen Alters</p><ul><li>Christine Flintner</li><li>Elisabeth Joris</li><li>Christina Werder</li><li>Tanja Waliser</li></ul><p>die die Thematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten.
</p><p>Klicken Sie auf die Namen, um die Beiträge zu sehen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2011 13:46:00 +0200</pubDate><title>Gleichstellung in den Köpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellung-in-den-koepfen</link><description>Warum ist es nötig, auch 2011 für Gleichstellung auf die Strasse zu gehen? Hier die Antwort von Tanja Walliser, Sekretärin Unia
</description><content:encoded><![CDATA[<p>"Gleichstellung? Haben wir doch schon lange erreicht, ist doch gar kein Thema mehr heute." Solche oder ähnliche Aussagen hört man tagtäglich. Auch von Frauen. Insbesondere von jungen Frauen. Ich gehöre einer Generation an, wo schon in der Erziehung klar war: Was ich als Frau in der Schule und im Leben lerne, befähigt mich zu mehr als zu Hemden bügeln und Kinder grossziehen. Der Weg ans Gymnasium war leicht, nachfolgend ein Studium in Angriff zu nehmen der nächste logische Schritt. Als ich meinen 18. Geburtstag feierte, freute ich mich auf meinen ersten Urnengang, ich musste nicht erst 35 werden wie meine Grossmutter um das erste Mal abstimmen zu können. Der Anteil Mädchen an den Gymis ist mittlerweile höher als der der Jungen, an den Unis siehts genauso aus. Der Anteil erwerbstätiger Frauen steigt ständig, viele machen Karriere. So weit so gut. Unsere VorkämpferInnen haben viel für uns erreicht. Doch sind Feminismus und Gleichstellungspolitik deswegen heute kein Thema mehr? In den Gesetzen ist Gleichstellung angekommen, aber ist sie es auch in den Köpfen der Menschen?
</p><p>Ich gehe am 14. Juni auf die Strasse, weil dem leider nicht so ist. Warum war der Kommentar meiner Eltern zu schlechten Leistungen in Französisch: "Streng dich mal mehr an!" und der auf eine schlechte Note in Mathe "Naja, bist halt ein Mädchen"? Kann man tatsächlich behaupten, Frauendiskriminierung sei kein Thema, wenn die Mehrheit der Studis weiblich ist und die Professorinnen gerade mal 14% der Lehrstühle besetzen? Und wenn man als Frau eine Karriere in Angriff nimmt, wie organisiert man sich mit dem Partner/der Partnerin, wenn man eine Familie gründen will? Können Männer tatsächlich ihre Verantwortung als Väter übernehmen, wenn sie kaum die Möglichkeit haben, Teilzeit-Stellen zu bekommen?&nbsp;
</p><p>Noch immer leben wir in einer Gesellschaft, in der auch unser Geschlecht bestimmt, welche Möglichkeiten wir haben. Darum ist es so wichtig, dass Frauen und Männer am 14. Juni gemeinsam auf die Strasse gehen, für mehr Kita-Plätze, für gleichen Lohn, für eine gerechte Verteilung der Hausarbeit, für einen Vaterschaftsurlaub. Für eine Gesellschaft, in der es egal ist, ob ich als Frau oder als Mann zur Welt komme.
</p><p style="font-weight: bold; font-style: italic;">&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Lesen Sie auch die Beiträge von&nbsp;</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Christine Flinter</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">,&nbsp;</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Elisabeth Joris</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">&nbsp;und&nbsp;</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Christina Werder</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">.</span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2011 13:41:00 +0200</pubDate><title>Kleine und grosse Schritte – beharrlich auf dem Weg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kleine-und-grosse-schritte-beharrlich-auf-dem-weg</link><description>Warum ist es nötig, auch 2011 für Gleichstellung auf die Strasse zu gehen? Hier die Antwort von Christina Werder, Sekretärin SGB-Frauenkommission
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine kurze Chronologie:
</p><p>1971: Frauenstimmrecht.
</p><p>1981: Kündigungsschutz für Frauen während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft.
</p><p>1985: Neues Eherecht. Gleichberechtigte Partnerschaft und gemeinsame Verantwortung von Frau und Mann für die Kinder.
</p><p>1991: Nationaler Frauenstreik
</p><p>1993: Bundesratswahl. Anstelle der offiziellen Kandidatin Christiane Brunner wird Françis Matthey gewählt. Auf Druck der Frauen nimmt er die Wahl nicht an. Ruth Dreifuss wird Bundesrätin.
</p><p>1995: Splitting und Erziehungsgutschriften in der AHV. Ehepaarrente wird durch zwei Individualrenten abgelöst. Allerdings teuer bezahlt durch Rentenaltererhöhung.&nbsp;
</p><p>1996: Gleichstellungsgesetz. Allgemeines Diskriminierungsverbot in der Erwerbsarbeit.
</p><p>2002: Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten 12 Wochen.
</p><p>2003: Offizialisierung von Gewaltdelikten in Ehe und Partnerschaft.&nbsp;
</p><p>2004: Erwerbsersatz bei Mutterschaft.&nbsp;
</p><p>2006: Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt.
</p><p>2010: Frauenmehrheit im Bundesrat.
</p><p>2011: Nationaler Frauenaktionstag. Hauptforderungen: keine Lohndiskriminierung, gerechte Verteilung von Erwerbs- und Hausarbeit, mehr und gute Kita-Plätze.
</p><p>&nbsp;</p><p>Die Lehre aus der Chronologie: nur mit Kampf gibt’s Fortschritte. Und: Wir wollen diese Chronologie weiter führen! Mit einem kämpferischen 14. Juni!
</p><p style="font-style: italic; font-weight: bold;">&nbsp;</p><p><span style="font-style: italic; font-weight: bold;">Lesen Sie auch die Beiträge von&nbsp;Christine Flintner,&nbsp;Elisabeth Joris&nbsp;und Tanja Walliser.</span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2011 13:35:00 +0200</pubDate><title>Nachhaltige Empörung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nachhaltige-empoerung</link><description>Wir haben nachgefragt bei Frauen unterschiedlichen Alters und Blickwinkels, warum sie es nötig finden, auch 2011 für Gleichstellung auf die Strasse zu gehen. Hier die Antwort von Elisabeth Joris, Historikerin</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Dass ich am 14. Juni 1991 nicht arbeiten würde, das war für mich seit langem klar gewesen. Als Gewerkschafterin hatte ich vor zwanzig Jahren zusammen mit zwei anderen Historikerinnen Materialien für die Schulen zur Geschichte von streikenden Frauen zusammengestellt, Artikel geschrieben, an Aktionen in meiner Schule sowie auf Zürichs Strassen teilgenommen – Erfahrungen von nie verblassendem Erlebniswert. Besonders gefreut hatte mich als ursprüngliche Oberwalliserin, dass ausgerechnet in Naters sich rund 70 Fabrikarbeiterinnen der Microtechnik AG unerschrocken gezeigt hatten und, allen Drohungen der Direktion zum Trotz, offen in Ausstand getreten waren, um auf die miesen Löhne aufmerksam zu machen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Angefragt von St. Gallerinnen rede ich nun an diesem 14. Juni im „Alten Kino“ in Mels bei der Veranstaltung „<span lang="DE">20 jahre frauen(streik)tag, ein grund zum Feiern!“. Gründe zum Feiern gibt es effektiv. Ohne die&nbsp;</span>rund eine halbe Million Frauen in der Schweiz, die sich 1991 mit unterschiedlichen Aktionen am landesweiten Frauenstreik beteiligt hatten – ein nie zuvor erreichter Mobilisierungserfolg in der Geschichte der Schweiz –, wäre weder eine Ruth Dreifuss zur Bundesrätin gewählt noch das Gleichstellungsgesetz vom Parlament verabschiedet worden. Die entstandenen Aktionsgruppen und Netzwerke hatten sich nach dem Frauenstreiktag nicht aufgelöst, die Mobilisierung funktionierte weiterhin. Der Druck der Frauen auf Parlament und Parteien war erheblich und ist als „Brunnereffekt“ in die Geschichte eingegangen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Das Mitte der 90er Jahre verabschiedete Gleichstellungsgesetz stand nämlich absolut quer zur damaligen neoliberalen Politik der bürgerlichen Parteien, die nach Deregulierung schrien. Denn dieses Gesetz schreibt verbindliche Regeln vor, auch für die Privatwirtschaft, wie der Verfassungsgrundsatz „Gleiche Rechte für Frau und Mann“ und damit auch der gleichen Entlöhnung in die Tat umgesetzt werden soll. Erreicht ist dieses zentrale Ziel des Frauenstreiks von 1991 bis heute nicht. Und die Situation ist inzwischen auch eine andere. Im Zeichen der wirtschaftlichen Dominanz des Finanzkapitals öffnet sich nicht nur in rasantem Tempo die Schere zwischen Reichen und Armen, sondern seit der Finanzkrise wächst auch die Diskrepanz zwischen Frauen- und Männerlöhnen wieder. So gilt der gegenwärtig erneut lancierte Aufruf 20 Jahre nach dem ersten Frauenstreik auch für den 14. Juni 2011: „Empört euch!“ – und zwar so zahlreich, dass der Druck wie nach 1991 zu nachhaltigen Veränderungen führt.</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic; font-weight: bold;">Lesen Sie auch die Beiträge von&nbsp;Christine Flintner, Christina Werder und Tanja Walliser.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-47</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2011 13:33:00 +0200</pubDate><title>Betreuungsarbeit braucht Zeit und Geld</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/betreuungsarbeit-braucht-zeit-und-geld</link><description>Wir haben nachgefragt bei vier Frauen unterschiedlichen Alters und Blickwinkels, warum sie es nötig finden, auch 2011 für Gleichstellung auf die Strasse zu gehen. Hier die Antwort von Christine Flitner, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission
</description><content:encoded><![CDATA[<p>1991 arbeitete ich in einem Verlag. Am 14. Juni versammelten sich die Frauen dort im Pausenraum, schmückten das Gebäude und schrieben ihre Forderungen auf. Das gab schlechte Stimmung bei der Geschäftsleitung. Nicht die Tatsache, dass wir das ganze Haus lila behängten und uns in der Arbeitszeit versammelten, sondern dass wir konkret forderten statt zu bitten, und dazu auch noch die Verfassung zitierten.&nbsp;
</p><p>Zwanzig Jahre später ist das kaum noch vorstellbar. Alle sind für die Gleichstellung. Öffentlich wird das Recht auf gleichen Lohn wohl kaum noch jemand bestreiten.
</p><p>Besonders im öffentlichen Dienst hat sich dank dem Gleichstellungsgesetz einiges getan: Eine Reihe von sogenannten Frauenberufen wurde in den Lohnsystemen angehoben, und viele öffentliche Arbeitgeber haben Regelungen, welche die Situation berufstätiger Eltern besonders berücksichtigen. Auch präventive Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gehören inzwischen zum Standard bei den öffentlichen Arbeitgebern.&nbsp;
</p><p>Trotzdem harzt es an vielen Orten immer noch. Eine Umfrage, die wir im Vorfeld des diesjährigen 14. Juni gemacht haben, zeigt: Arbeitgeber halten übereinstimmend Teilzeitarbeit für eine Gleichstellungsmassnahme. Das ist falsch. Teilzeitarbeit ist für viele Frauen und einige Männer eine Möglichkeit, ihre verschiedenen Pflichten unter einen Hut zu bringen, aber sie bezahlen dafür durch Teillöhne, schlechtere soziale Absicherung und später schlechtere Renten. Statt dass eine gesamtgesellschaftliche Lösung für die Frage der Vereinbarkeit von Betreuungsaufgaben und Erwerbsarbeit gesucht wird, wird das Problem auf die einzelnen abgewälzt – überwiegend auf Frauen.
</p><p>Bezahlte und unbezahlte Betreuungsarbeit ist für die gesamte Gesellschaft lebenswichtig, und sie wird in Zukunft noch wichtiger werden. Trotzdem ist sie nicht wirklich anerkannt, da sie traditionell von Frauen gemacht wird. Die Löhne im Bereich der bezahlten Betreuungsarbeit sind zu niedrig, und die Arbeitsbedingungen oftmals schlecht. Das Personal in Spitälern und Heimen steht unter Spardruck, Spitex-Dienste sind unterfinanziert, in den Kitas gibt es zu wenig Plätze und zu wenig ausgebildetes Personal – so darf das nicht weitergehen!&nbsp;
</p><p>Alle sind heute für Gleichstellung, aber kosten darf sie immer noch nichts. Betreuungsarbeit braucht Anerkennung und sie braucht Geld – das ist mit ein Grund, am 14. Juni auf die Strasse zu gehen!
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Lesen Sie auch die Beiträge von </span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Elisabeth Joris</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">, </span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Christina Werder</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;"> und </span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Tanja Walliser</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">.</span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-551</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2011 10:11:00 +0200</pubDate><title>Massnahmen und Instrumente zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/massnahmen-und-instrumente-zur-bekaempfung-der-geschlechtsspezifischen-lohndiskriminierung</link><description>Dossier Nr. 79</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundesverfassung und Gleichstellungsgesetz (GlG)4 schreiben seit 30 bzw. 15 Jahren gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer vor. In der Realität ist dieser Grundsatz nicht erreicht. Die Statistiken zeigen weiterhin beachtliche Lohnunterschiede: Frauen verdienen – je nach Berechnungsart – in der Privatwirtschaft und im kantonalen öffentlichen Sektor ein Fünftel bis ein Viertel weniger als Männer, im öffentlichen Sektor des Bundes ein Achtel bis ein Sechstel.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-364</guid><pubDate>Mon, 06 Jun 2011 10:57:00 +0200</pubDate><title>Immer noch gibt es viel zu tun!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/immer-noch-gibt-es-viel-zu-tun</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundeskanzlei hat heute zu einem Festakt eingeladen, an dem – anlässlich des 40. Jahrestages der ersten Abstimmung mit weiblicher Beteiligung – der Kämpfe gedacht werden soll, die zur Erreichung des Frauenstimmrechts nötig waren.&nbsp;
</p><p>Blicke zurück sind nötig. Angesichts der nach wie vor frappanten Ungleichheit zwischen Mann und Frau aber sind Blicke ins Jetzt und nach vorwärts dringend verlangt. Denn&nbsp;</p><ul><li>Immer noch sind Frauen für gleichwertige Arbeit krass unterbezahlt. Diese Diskriminierung hat in den letzten Jahren sogar wieder zugenommen.</li></ul><ul><li>Immer noch sind Erwerbs- und häusliche resp. private Betreuungsarbeit extrem ungleich zwischen Mann und Frau verteilt.</li></ul><ul><li>Immer noch mangelt es an Kita-Plätzen für Kinder.&nbsp;</li></ul><p>Aus all diesen Gründen hat der SGB den kommenden 14. Juni zum nationalen Aktionstag „Anpfiff für faire Frauenlöhne“ erklärt. Flächendeckend und kämpferisch wird an diesem Tag Gleichstellung und die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes verlangt werden.&nbsp;
</p><p>Alle Aktionen auf&nbsp;<a href="http://www.14juni2011.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.14juni2011.ch</a>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-608</guid><pubDate>Fri, 03 Jun 2011 17:02:00 +0200</pubDate><title>Frauen und Männer bekennen Farbe und verlangen „Gleichstellung jetzt!“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauen-und-maenner-bekennen-farbe-und-verlangen-gleichstellung-jetzt</link><description>Hunderte von Aktivitäten am nationalen Frauenaktions- und Streiktag vom 14. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p>Schon über 45 Organisationen und Netzwerke rufen für den 14. Juni zur Teilnahme am Frauenaktions- und Streiktag auf. Angesichts der bisherigen Mobilisierung sowie der Bestellungen von Kampagnenmaterial erwarten die Organisatorinnen, dass sich über 100'000 Frauen und Männer am Aktionstag beteiligen, wie sie heute in Bern vor den Medien erklären.
</p><p>Hunderte von Aktivitäten werden Schweiz weit im öffentlichen Raum sowie in Betrieben stattfinden: In Basel bspw. gibt es unter dem Motto „Reclaim the Mall“ Streikumzüge in Einkaufszentren, in Zürich werden Lohnrechner aufgestellt, in Bern kommt es zum Frauenfest, in Genf ist der Jet d’Eau an diesem Tag violett, in Lausanne dekorieren Aktivistinnen und Aktivisten Verwaltungsgebäude und im Aargau finden in den Spitälern Aktionen statt.
</p><p>Verbindende Elemente zwischen den verschiedenen Aktivitäten und Orten sind: lautstarker „Anpfiff für faire Frauenlöhne“ um 14.06 Uhr, Kundgebungen und Festlichkeiten am Ende des Nachmittags sowie die Farben Lila, Fuchsia und Pink. Wem es nicht möglich ist, an den Aktivitäten teilzunehmen, kann mit Kleidungsstücken „Farbe bekennen“ für „Gleichstellung jetzt!“.
</p><p>Die Frauen verlangen tatsächliche Lohngerechtigkeit und bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben. Die formelle Gleichstellung in den Gesetzen bleibt bis heute ein Lippenbekenntnis: „Gleichstellung hat ein Ziel: gleich viel“, fasst Rosmarie Zapfl die Forderungen für den Aktionstag zusammen. Sie ist Präsidentin von alliance F, der mit Abstand grössten Frauendachorganisation.
</p><p>Frauen verdienen für die gleiche Arbeit fast 20 Prozent weniger als Männer. Deshalb hält Christine Michel, Co-Präsidentin SGB-Frauen, fest: „Hört die Lohndiskriminierung nicht auf, so braucht es Behörden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen sowie einer Ombudsfunktion.“ Dazu kommt, dass Frauenberufe immer noch deutlich unterbezahlt sind, wie Yvonne Ribi, stellvertretende Geschäftsführerin Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, erklärt: „Verglichen mit ähnlich anspruchsvollen Männerberufen verdient eine Pflegefachfrau deutlich weniger.“
</p><p>Frauen verdienen nicht nur weniger, sie leisten auch zweimal mehr unbezahlte Arbeit als Männer und haben schlechtere Möglichkeiten, Berufs- und Familienleben zu vereinbaren. „Frauen geraten beruflich während der Familienphase den Männern gegenüber nach wie vor ins Hintertreffen“, sagt Christine Bühler, Präsidentin des Schweiz. Bäuerinnen- und Landfrauenverbands. Weil es mit der Vertretung von Frauen in Führungspositionen zu wenig voran geht, fordert BDP-Stadträtin Judith Renner-Bach verbindliche Quoten in der Stadt Bern.
</p><p>Ausführliche Informationen zu den Aktivitäten und Trägerorganisationen unter&nbsp;<a href="http://www.14juni2011.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.14juni2011.ch</a>.
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Rosmarie Zapfl</span>, Präsidentin alliance F</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Christine Michel</span>, Co-Präsidentin Frauenkommisson SGB und Gleichstellungssekretärin Unia</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Christine Bühler</span>, Präsidentin des Schweiz. Bäuerinnen- und Landfrauenverbands</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Yvonne Ribi</span>, stellvertretende Geschäftsführerin Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK</li></ul><p><span style="font-style: italic;">&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-609</guid><pubDate>Fri, 27 May 2011 17:06:00 +0200</pubDate><title>Unternehmen müssen sich endlich ans Gesetz halten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/unternehmen-muessen-sich-endlich-ans-gesetz-halten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz 30 Jahren Lohngleichheitsartikel und 15 Jahren Gleichstellungsgesetz: Frauen sind nicht nur weniger in die Erwerbswelt integriert, sie werden – gesetzeswidrig – auch in der Entlöhnung für gleichwertige Arbeit nach wie vor diskriminiert. Das muss endlich ändern, fordert der SGB.
</p><p>Besonders alarmierend ist, dass sich diese Diskriminierung in den letzten Jahren gar noch verschärft hat, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner heute anlässlich einer Medienkonferenz des SGB und seiner Gewerkschaften. „Auch der vor zwei Jahren als innovativer Schweizer Weg gestartete Versuch, die unhaltbare Lohndiskriminierung der Frauen im Rahmen des sogenannten Lohngleichheitsdialogs zu beseitigen, hat bisher nur ernüchternde Resultate gebracht.“ Ändere sich dies nicht, „so braucht es griffigere staatliche und gesetzliche Massnahmen. Wir denken dabei vor allem an Behörden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenz, wie sie die AutorInnen der Evaluation des Gleichstellungsgesetzes 2006 in den Raum gestellt haben.“ Rechsteiner rief die Frauenmehrheit im Bundesrat auf, „tatkräftig mitzuhelfen, dass der fortwährende Skandal der verfassungsverletzenden Lohnungleichheit endlich aufhört.“
</p><p>SGB-Zentralsekretärin Christina Werder kritisierte, dass sich bis heute nur zehn Unternehmen und zwei Verwaltungen dem Lohngleichheitsdialog angeschlossen hätten. Deshalb würden die Gewerkschaften am 14. Juni, dem nationalen Aktions- und Streiktag, für speziellen Druck von unten sorgen, damit es bei der Lohngleichheit endlich einen kräftigen Schub vorwärts gehe.
</p><p>Auch SGB-Vizepräsidentin und Unia-GL-Mitglied Vania Alleva prangerte das Desinteresse auf Arbeitgeberseite an. In der Maschinenindustrie betrage die Lohndiskriminierung immer noch 14,2%, im Detailhandel 11,1%, in der Lebensmittelindustrie 12,8% und bei den Banken/Versicherungen 8,7%. Ihre Folgerung: „Arbeitgeber, die sich dem Dialog verweigern, wollen offenbar die Löhne der Frauen gar nicht anpassen, denn Lohngleichheit ist nicht gratis zu haben. Positive Ausnahmen, die sich zur Teilnahme am Lohngleichheitsdialog entschlossen haben, sind etwa das Unternehmen Tornos in der Maschinenindustrie, Audémars Piguet in der Uhrenindustrie oder Mc Donalds im Gastgewerbe.“
</p><p>Der SEV, die Gewerkschaft des Verkehrspersonals, fordert vorerst die grossen Betriebe auf, am Lohngleichheitsdialog mitzumachen. „Die SBB haben sich bereit erklärt, mit den Sozialpartnern eine Beteiligung am Lohngleichheitsdialog zu diskutieren und verbindlich zu regeln“, sagte SEV-Präsident und SGB-Vize Giorgio Tuti. Schriftlich aufgefordert worden seien auch BLS und RhB. „Der SEV wird diese Betriebe am 14. Juni besuchen und die Teilnahme auch mündlich einfordern.“ Die regionalen Betriebe würden dann später angegangen, wenn die grossen Unternehmen als gutes Beispiel vorangingen.
</p><p>Einen erfolgreich abgeschlossenen Lohndialog kann Syndicom mit der Post vermelden. Es war keine Korrektur nötig. Nunmehr hat Syndicom auch die Swisscom zum Mitmachen überzeugt. Dagegen harze es – so Syndicom-GL-Mitglied Bernadette Häfliger-Berger – in der grafischen Industrie und in der Medienbranche. Auch Syndicom will „im Rahmen der Aktionen zum 14. Juni Betriebe davon überzeugen, dem Lohngleichheitsdialog möglichst rasch beizutreten.“&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Christina Werder</span>, SGB-Zentralsekretärin</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Vania Alleva</span>, SGB-Vizepräsidentin, Mitglied Unia-GL</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Giorgio Tuti</span>, SGB-Vizepräsident, Präsident SEV</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Bernadette Häfliger Berger</span>, Mitglied Syndicom-GL</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-50</guid><pubDate>Tue, 24 May 2011 11:35:00 +0200</pubDate><title>Endlich Gleichstellung bei Lohn, Arbeit und Kinderbetreuung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/endlich-gleichstellung-bei-lohn-arbeit-und-kinderbetreuung</link><description>Wir warten nicht noch einmal 20 Jahre. Wir wollen sie jetzt! Und ganz! Gleichstellung – einfach gleich viel. Dafür kämpfen wir. Mit dem nationalen Aktions- und Streiktag vom 14. Juni. Als Auftakt.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Dank Ausdauer und vielen Kämpferinnen haben wir heute das Stimm- und Wahlrecht, seit 30 Jahren in der Bundesverfassung den Gleichstellungsartikel und seit 15 Jahren auch das Gleichstellungsgesetz. Das waren wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Gleichstellung.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Jedoch: Verdienen wir heute gleich viel für gleiche und gleichwertige Arbeit? Wer putzt und wäscht? Wer sorgt für Kinder und Pflegebedürftige? Wer kommt beruflich voran?&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Mit der Lohngleichheit geht es seit Jahren nur im Schneckentempo vorwärts. Aktuell nehmen Lohnunterschiede und -diskriminierung sogar wieder zu- statt ab! Zudem sind Frauen oft in Tieflohnbranchen und prekär beschäftigt. Von den mehr als 400‘000 Arbeitnehmenden mit Tiefstlöhnen sind zwei Drittel Frauen. Frauen leisten fast das Doppelte an unbezahlter Arbeit. Noch immer fehlen Zehntausende von Kita-Plätzen. Weit entfernt sind wir von einem Vaterschaftsurlaub und einer Elternzeit. Längst wäre es Zeit, dass die Schweiz die ILO-Konvention zum Mutterschutz ratifizieren würde, damit stillende Mütter nicht weiter diskriminiert werden.</p><p class="Absatznormal">Schluss mit der Gleichstellung fürs Papier! Ohne Frauen geht nichts. Der 14. Juni 2011 ist ein zentraler Tag für die Gewerkschaften, um die Gleichstellung voranzutreiben. Wir rufen auf: Frauen und Männer, zeigt am 14. Juni 2011 mit witzigen und kreativen Aktionen, wo ihr mehr Gleichstellung braucht. Hört auf mit putzen, hängt ein Zeichen aus dem Fenster, versammelt euch am Arbeitsplatz, organisiert Protestpausen, schliesst euch Kundgebungen und Aktionen an, beteiligt euch am Pfeifkonzert um 14.06, tragt Pink oder Lila. Für:</p><ul><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Lohngleichheit und Mindestlöhne jetzt!</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Gerechte Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männer und Frauen jetzt!</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Gute Kinderbetreuung jetzt!</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Vaterschaftsurlaub, Elternzeit und Verbesserungen beim Mutterschutz jetzt!</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-53</guid><pubDate>Wed, 18 May 2011 11:42:00 +0200</pubDate><title>Schweiz muss internationale Anstrengungen unterstützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweiz-muss-internationale-anstrengungen-unterstuetzen</link><description>Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat eine Parlamentarische Initiative von Liliane Maury-Pasquier (SP, GE) angenommen. Diese verlangt die Ratifikation von Abkommen 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschaftsschutz. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Gleichzeitig schlägt die Kommission vor, eine Bestimmung des Arbeitsgesetzes (ArG) zu ändern: Wer am Arbeitsplatz stillt, soll für diese Zeit neu bezahlt sein. Das ist die einzige Gesetzesänderung, die nötig ist, damit IAO-Abkommen 183 ratifiziert werden kann.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Stillen am Arbeitsplatz wird heute als Arbeitszeit angesehen (Art. 35a Abs. 2 ArG und Art. 60 ArGV 1). Das Gesetz äussert sich jedoch nicht explizit dazu</span>, ob für diese Zeit ein Lohn geschuldet ist.<span lang="DE">&nbsp;Eine Auslegung geht dahin, dass diese Zeit analog Abwesenheit wegen Krankheit (Art. 324a OR) zu bezahlen sei. Das ist problematisch. Einerseits ist Stillen keine Krankheit, andererseits ist die so begründete Lohnzahlung zeitlich beschränkt, insbesondere bei erst kurz zuvor eingegangenem Stellenantritt. Die SGK schlägt deshalb im Sinne der Rechtssicherheit vor, Art. 35a ArG zu ändern. Die Verordnung hätte anschliessend die Dauer der entlöhnten Stillzeit festzulegen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal">Dieser Vorschlag ist aus Gleichstellungssicht zu begrüssen. Er unterstützt erwerbstätige Mütter und beseitigt eine Lohndiskriminierung. Die Auswirkungen auf die Lohnkosten wären wegen der begrenzten Dauer des Stillens gering. Zudem zahlen viele Arbeitgeber die Stillzeit bereits heute freiwillig.</p><p class="Absatznormal">Sehr zu begrüssen wäre auch die Ratifikation des IAO-Abkommens zum Mutterschaftsschutz. Das Abkommen ist Grundlage des Schutzes von arbeitenden Schwangeren und Müttern (Mutterschaftsversicherung, Kündigungsschutz während der Schwangerschaft, Diskriminierungsverbot, Gesundheitsschutz und Massnahmen für das Stillen). Die Schweiz will in Zukunft bei der IAO eine wichtige Rolle spielen. Deshalb muss sie deren Normen unterstützen, deren Abkommen ratifizieren, auch wenn dazu die eigene Gesetzgebung anzupassen ist. Sonst würden befreundete Staaten den schweizerischen Diskurs des Respekts der Menschenrechte wohl recht schnell diskreditieren: als Schaumschlägerei.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-40</guid><pubDate>Thu, 05 May 2011 11:06:00 +0200</pubDate><title>Care-Arbeit: Immer noch zu sehr Frauendomäne, immer noch bestraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/care-arbeit-immer-noch-zu-sehr-frauendomaene-immer-noch-bestraft</link><description>Wer umsorgt die kleinen Kinder? In der Regel die Mutter. Wer pflegt die chronisch kranken und die alten kranken Angehörigen? In der Regel die Partnerin, eine Tochter oder eine andere weibliche Angehörige. Die Regel muss geändert werden. Es braucht eine gerechtere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern. Auch das fordern die Frauen am 14. Juni.</description><content:encoded><![CDATA[<h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">„Wir haben ein Ziel – gleich viel!“</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">So lautet das Motto zum Aktions- und Streiktag, den die Gewerkschaften für diesen 14. Juni ausgerufen haben. „Gleich viel“ fordern wir nicht nur an Bezahlung für vergleichbare Arbeit. „Gleich viel“ ist auch in anderen Bereichen verlangt. Etwa in der Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Nach wie vor lastet letztere vor allem auf dem Rücken der Frauen. Das ist vor allem dadurch bedingt, dass Betreuung von Kindern und Betagten, soweit sie privat geleistet wird, vorrangig den Frauen obliegt. Diese Betreuungs-, Beziehungs, Pflege- und Sorgearbeit nennt man heute Care-Arbeit.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Care-Arbeit ist bedeutend. Sie zielt direkt auf das Leben, prägt unseren Alltag und unsere Lebensqualität. Keine Gesellschaft käme ohne Care aus – im Unterschied zu so manchen Produkten und Dienstleistungen des Marktes. Nur: Vom Sinn allein hat frau noch nicht gelebt.&nbsp;</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Zahlen und Fakten</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fast ein Fünftel aller in der Schweiz geleisteten Arbeit ist Care-Arbeit. Rund 80 % davon wird unbezahlt geleistet und öffentlich kaum wahrgenommen. Bei Care-Arbeit mit Kindern sind dies 93 % (2103 Mio Std. pro Jahr)</span>. Und wie ist diese Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern verteilt? Für die Betreuung von Kindern wenden die Frauen pro Woche gut 20 Stunden auf, die Männer dagegen bloss 13<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[1]</span></a>. In die Betreuung von Erwachsenen investieren Frauen rund 11, Männer rund 8 Stunden. Besonders engagiert dabei sind Frauen zwischen 40 und 64 Jahren.</p><p class="Absatznormal">Sind Kinder im Vorschulalter vorhanden, so hat dies folgende Haus- und Familienarbeit zur Folge: 32 Stunden bei den Männern und 59 bei den Frauen. In diesem Fall sind Männer 41 Stunden/Woche erwerbstätig, Frauen 12. Bei Paaren mit Kleinkindern sind also Erwerbs- und Betreuungsarbeit markant ungleich verteilt. Werden die Kinder älter, nimmt diese Ungleichheit stark ab.</p><p class="Absatznormal">Aber dann stellt sich noch nicht Gleichstellung ein. Denn die Frauen zahlen für diesen Einsatz. Meist das ganze Leben lang. Weil sie so viel betreuen, können sie sich mit Kleinkindern bloss um einen Teilzeitjob bewerben. Sie erhalten dadurch zum einen weniger Lohn und wenn sie sich dann – anderthalb Jahrzehnte später – voll ins Berufsleben einbringen könnten, weisen sie gegenüber jenen Männern, die sich ein Leben lang primär auf die berufliche Karriere konzentriert haben, einen solchen Rückstand auf, dass sie deren Stellung nie mehr einholen können. Kommt dazu, dass Teilzeitarbeit sozialversicherungsmässig weniger geschützt ist. Und: Kaum sind die Kinder flügge, wird von vielen Frauen Betreuung durch die Angehörigen erwartet.</p><p class="Absatznormal">So kommt es also, dass Frauen für das Wahrnehmen einer wichtigen Arbeit auf der Welt benachteiligt werden.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Nur: das muss nicht naturgegeben so sein. Die heutigen jungen Väter – das immerhin ein Zeichen – leisten im Vergleich zu ihren Grossvätern ja schon einiges mehr an Care-Arbeit. Nur: es reicht bei langem noch nicht.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Männer, es ist Zeit für Taten! Sorgt dafür, dass radikale Arbeitsverkürzungen beiden Geschlechtern Raum eröffnen, sich genügend um den Nachwuchs zu kümmern! Männer, nutzt die Chance des 14. Juni.</p><div style="border:solid windowtext 1.0pt; padding:1.0pt 4.0pt 1.0pt 4.0pt; background:#D9D9D9"><p class="Absatznormal" style="background:#D9D9D9; border:none; padding:0cm"><span lang="DE">Die Gewerkschaften haben für den 14. Juni einen nationalen Aktions- und Streiktag „Gleichstellung hat ein Ziel: gleich viel“ ausgerufen. In einem breiten Bündnis werden sie dafür sorgen, dass flächendeckend Aktionen, etwa&nbsp;</span>Demonstrationen und, Kundgebungen, zustande kommen. Geplant sind auch&nbsp;<span lang="DE">Streikpausen in einzelnen Betrieben.</span></p></div><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">[1]</span></a>&nbsp;Diese Zahlen gelten für Haushalte mit Kindern. Alle Zahlen nach SAKE 2007.</p></div></div>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-34</guid><pubDate>Fri, 08 Apr 2011 10:53:00 +0200</pubDate><title>Wer sich wehrt, muss mehr unterstützt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/wer-sich-wehrt-muss-mehr-unterstuetzt-werden</link><description>Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kommt leider häufig vor. Anzeigen dagegen sind selten. Nationalrätin Franziska Teuscher will das ändern. Sie schlägt ein zweigliedriges Vorgehen vor.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der Nationalrat hat es in der Hand, in der bevorstehenden Sondersession Massnahmen zur Bekämpfung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu beschliessen. Zur Debatte steht ein Vorstoss von Nationalrätin Franziska Teuscher. Darin fordert sie zweierlei. Zum ersten soll jeder Arbeitgeber verpflichtet werden, eine Anlaufstelle zu bezeichnen, an die man sich bei sexueller Belästigung wenden kann. Diese Massnahme ist für all jene Fälle gedacht, bei denen nach einer Intervention dieser Stelle weiterhin von einem Verbleib des Opfers im Betrieb auszugehen ist, für Fälle also, bei denen das Klima noch korrigierbar ist.</p><p class="Absatznormal">Zum zweiten verlangt Teuscher für den Tatbestand der sexuellen Belästigung die Beweislasterleichterung gemäss Artikel 6 Gleichstellungsgesetz. Bei einer Klage würde eine Belästigung vermutet, wenn diese von der klagenden Person glaubhaft gemacht wird. Die angeklagte Person hätte dann zu beweisen, dass dem nicht so ist.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Von diesem zweiten Vorschlag profitierten vor allem Frauen, die sich gerichtlich gegen Belästigung wehren. I</span>n den meisten Fällen arbeiten diese nicht mehr im Betrieb, in dem die Belästigung stattfand. Dies geht aus dem Evaluationsbericht zum Gleichstellungsgesetz hervor.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Jede dritte Frau und jeder zehnte Mann wird im Verlaufe ihres Erwerbslebens mindestens einmal sexuell belästigt, und dies, obwohl s<span lang="DE">eit dem 1. Juni 1996 das Gleichstellungsgesetz jede Form von sexueller Belästigung verbietet. Diese Verstösse werden jedoch nur selten angezeigt. Massgeblich ist dabei die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Teuschers Vorschläge nützten also sowohl den Frauen, die den Schaden sofort beheben wollen, wie auch jenen, die eine Klage durchziehen und sich deshalb zumeist vom Betrieb trennen. In beiden Fällen ist die Unterstützung der Opfer wichtig und richtig.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wir ziehen aber noch eine andere Lehre aus diesen Fakten. Es braucht wieder frischen Wind für Gleichstellung und die Stellung der Frau. Deshalb gibt’s am 14. Juni den nationalen Aktionstag ACHTUNG. FERTIG! FRAUEN LOS! Mehr dazu auf:&nbsp;<a href="http://www.14juni2011.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.14juni2011.ch</a></span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-33</guid><pubDate>Fri, 08 Apr 2011 10:51:00 +0200</pubDate><title>Es gibt kein Zurück in den Kalten Krieg gegen die Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-gibt-kein-zurueck-in-den-kalten-krieg-gegen-die-frauen</link><description>Nationalrat Föhn sorgt für Bise. In Sachen Schwangerschaftsabbruch will er zurück in die Zeit des Kalten Krieges gegen die Frauen. Gegen solche Rückfälle müssen die Frauen am 14. Juni ein klares gesellschaftspolitisches Zeichen setzen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Am 2. Juni 2002 hat das Schweizer Stimmvolk mit 72% JA-Anteil die Fristenregelung angenommen. Dank jahrelangem Kampf der Frauen war der Schwangerschaftsabbruch endlich entkriminalisiert. Die Leistungspflicht der Krankenversicherung war Bestandteil dieser Abstimmungsvorlage. Das Gesetz ist seit 1. Oktober 2002 in Kraft.</p><p class="Absatznormal">Einigen Anhängern der alten scheinheiligen Moral lag dieser Entscheid schwer auf dem Magen. Sie liessen ein bisschen Zeit verstreichen und begannen dann ihr Sabotagewerk. Nicht frontal, sondern subtil und neu eingekleidet. Einer ihrer Lautsprecher ist der Schwyzer SVP-Nationalrat Peter Föhn. Föhn will nicht wieder die Abtreibung verbieten. Er will „nur“ die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem obligatorischen Leistungskatalog der Grundversicherung. Lediglich im Falle einer Vergewaltigung sowie in Fällen, bei denen das Leben der Mutter gefährdet ist, soll der Schwangerschaftsabbruch durch die obligatorische Grundversicherung bezahlt werden. Diese Motion von Föhn behandelt der Nationalrat am 12. April anlässlich seiner Sondersession.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Föhn begründet und verkauft seinen Vorstoss als Beitrag zur Kostensenkung im Gesundheitswesen. Was aber wäre die Konsequenz, wenn der Kalte Krieger wider die Frauen mit seinem Vorschlag durchkäme? Frauen mit bescheidenen Einkommen müssten – wie in früheren Zeiten – wieder zu Selbsthilfemethoden greifen oder unprofessionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Unglaublich, dass im 21. Jahrhundert Frauen erneut solch unwürdige Situationen zugemutet werden sollen!</p><p class="Absatznormal">Peter Föhn ist alles andere als isolierter Einzelkämpfer. Letztes Jahr wurde eine eidgenössische Volksinitiative lanciert, die eine Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung verlangt – mit dem genau gleichen Argument der Kostensenkung. Am 26. Juli 2011 läuft die Sammelfrist ab.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Gegen diese dauernde Drohung eines Rückfalls in überwunden geglaubte Zeiten gibt es nur eins: Am 14. Juni 2011 setzen wir Frauen ein deutliches Zeichen für die Gleichstellung - und auch für eine gleichstellungsgeprägte Gesellschaft.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-25</guid><pubDate>Thu, 17 Mar 2011 10:34:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat will feiern, Gewerkschaften werden handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-will-feiern-gewerkschaften-werden-handeln</link><description>Der Bundesrat will das Jubiläum von 40 Jahren Frauenstimmrecht gebührend feiern. Der SGB dagegen will nach 30 Jahren Gleichstellungsartikel neuen Schwung in die Geichstellungsfrage bringen. In der ersten Junihälfte wird die Schweiz zwei Gleichstellungsgesichter zeigen, ein rückwärtsgewandtes und eines, das die Zukunft verbessern will. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In der Fragestunde vom 7. März 2011 wollten verschiedene Nationalrätinnen vom Bundesrat wissen, welche Aktivitäten er für den 14. Juni 2011, das Jubiläum von 30 Jahren Gleichstellungsartikel in der Verfassung, geplant habe. Der Bundesrat habe beschlossen – so die Bundeskanzlerin in ihrer Antwort auf die entsprechende Frage von Nationalrätin Margret Kiener Neller – das Jubiläum von 40 Jahren Frauenstimmrecht „gebührend“ zu feiern. Und zwar am 6. Juni, 40 Jahre nachdem die Frauen zum ersten Mal schweizweit abgestimmt hatten. Die Feier sei auf&nbsp;<i>dieses</i>&nbsp;historische Jubiläum ausgerichtet.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Frau folgert, a: Am 14. Juni macht der Bundesrat nichts. Und b: Im Zentrum der bundesrätlichen Feier steht nicht die Genderfrage im engeren Sinne, sondern die Erreichung der vollen politischen Partizipation. Was aber ist mit der tatsächlichen Gleichstellung, 30 Jahre nach der Abstimmung zum Verfassungsartikel, 15 Jahre seit Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes? Hier gäbe es wohl weniger zu feiern, aber viel mehr anzupacken. Denn trotz 30 Jahren Gleichstellungsartikel verdienen Frauen weniger als Männer, sie erledigen viel mehr unbezahlte Arbeit als Männer, sie sind deswegen weniger erwerbstätig und darum wieder viel häufiger arm als Männer. Aber der Bundesrat will feiern…&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Für neuen Schwung sorgen</span></h3><p class="Absatznormal">Die Gewerkschaften dagegen wollen neuen Schwung in der Gleichstellung. Denn dieser ist bitter nötig. Deshalb lancieren sie am 14. Juni einen nationalen, aber dezentral geprägten Aktions- und Streiktag ACHTUNG. FERTIG. FRAUEN LOS!&nbsp;</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dazu haben sie in den letzten Monaten in fast allen Kantonen der Schweiz Komitees gegründet, vielerorts über den engen gewerkschaftlichen Kreis hinaus. Diese Komitees sind nun voll am Organisieren. Aufgrund ihrer bisherigen Rückmeldungen dürfte der 14. Juni wie folgt geprägt sein:</span></p><ul><li><span lang="DE" style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span lang="DE">Streikpausen in&nbsp;</span><span>diversen Branchen oder einzelnen Betrieben,</span></li></ul><ul><li><span lang="DE" style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span lang="DE">Aktionen in Betrieben, Ausbildungsstätten, Haushalten, im öffentlichen Raum,</span></li></ul><ul><li><span lang="DE" style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span lang="DE">Demonstrationen, Kundgebungen und Abendveranstaltungen&nbsp;</span><span>in grösseren Orten.</span></li></ul><p class="Absatznormal">Der SGB appelliert an alle, sowohl an Frauen wie Männer, sich an diesen Aktionen zu beteiligen und so die Gleichstellung voranzutreiben. Damit wir dann dereinst auch mal was zu feiern haben…</p><p class="Absatznormal">Mehr Infos:&nbsp;<span lang="DE"><a href="http://www.14juni2011.ch/" target="_blank" rel="noreferrer"><span lang="DE-CH">www.14juni2011.ch</span></a></span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-387</guid><pubDate>Fri, 11 Mar 2011 11:40:00 +0100</pubDate><title>Schluss mit dem jährlichen Trauerspiel – Lohngleichheit jetzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schluss-mit-dem-jaehrlichen-trauerspiel-lohngleichheit-jetzt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Frauen müssen in der Schweiz 5 Tage in der Woche arbeiten, damit sie den selben Lohn haben wie Männer, die an 4 Tagen arbeiten. Bei uns verdienen die Frauen im Schnitt 19,3 Prozent weniger als Männer. Am krassesten ist die Lohndifferenz im Kanton Zürich, wo sie 25 Prozent beträgt. Anders gerechnet: Frauen mussten bis zum heutigen Equal Pay Day arbeiten, um seit Anfang 2010 gleich viel zu verdienen, wie Männer am Jahresende erreicht hatten.
</p><p>Es ist alljährlich ein Trauerspiel rund um den Equal Pay Day. Weitum wird die Lohndifferenz kritisiert, aber den Worten folgen keine Taten.
</p><p>30 Jahre nach der Abstimmung zum Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung und 15 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann sind wir immer noch weit entfernt vom Punkt, wo Männer und Frauen für die gleiche Arbeit gleich viel verdienen.
</p><p>Der SGB baut heuer weiter Druck auf für die Beseitigung der Lohnungleichheit. Er organisiert am 14. Juni einen nationalen Streik- und Aktionstag und ruft alle auf, sich an diesem Tag zu beteiligen. Ungleicher Lohn für gleiche Arbeit ist strafbar und muss beseitigt werden!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-614</guid><pubDate>Tue, 08 Mar 2011 17:38:00 +0100</pubDate><title>14. Juni 2011 als nationaler Aktions- und Streiktag </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/14-juni-2011-als-nationaler-aktions-und-streiktag</link><description>SGB will neue Bewegung in der Gleichstellung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz Verfassungsartikel und Gesetz: Die Gleichstellung kommt in den letzten Jahren nur mehr schleppend voran. In der Lohngleichstellung sind in jüngster Zeit sogar Rückschritte zu verzeichnen. Deshalb rufen die SGB-Gewerkschaften für den 14. Juni 2011 – 30 Jahre nach der Abstimmung zum Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung, 20 Jahre nach dem Frauenstreik – zu einem nationalen Aktions- und Streiktag „ACHTUNG. FERTIG. FRAUEN LOS!“ auf.&nbsp;
</p><p>Dezentrale, aber flächendeckende Aktionen wie Streikpausen in den Betrieben, Protestversammlungen, ad hoc-Kundgebungen, Demonstrationen in den Städten und Feste „sollen an diesem Tag für neue Bewegung in der Gleichstellung sorgen“, wie Lea Kusano, SGB-Koordinatorin 14. Juni, heute, am 8. März, dem Internationalen Tag der Frau, vor den Medien ausführte. Lohngleichheit, bessere Mindestlöhne, ausreichend Kita-Plätze, Umverteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit, Vaterschafts- und Elternzeit: das werden dabei die zentralen Forderungen des SGB sein. In den Regionen haben Komitees die Vorbereitung und Planung bereits aufgenommen.
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Lohndiskriminierung bekämpfen</h3><p>Viel entschiedener zu bekämpfen ist die Lohndiskriminierung. „Branchenverbände und Unternehmungen müssen dazu dem Lohngleichheitsdialog beitreten“, forderte syndicom-Zentralsekretärin Theres Wüthrich. In die gleiche Kerbe hieb Corinne Schärer, Unia-Sekretärin für Gleichstellung: „Warum sollen Frauen mit gleicher Ausbildung, gleicher Funktion, gleicher hierarchischen Position und gleicher beruflichen Erfahrung im Durchschnitt um 9,4 Prozent Lohn geprellt werden?“ Die Zunahme des nicht erklärbaren Anteils der Lohnunterschiede in den letzten Jahren belege, „dass die Frauen beim Lohn systematisch aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden.“&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Mindestlöhne anheben per Mindestlohninitiative</h3><p>Ein effizientes Mittel gegen skandalöse Tiefstlöhne, von denen in der Mehrzahl klar die Frauen betroffen sind, ist die vom SGB gestartete Mindestlohninitiative. Schärer hierzu: „Mit einem garantierten Mindestlohn können wir die tiefen Frauenlöhne substantiell erhöhen und machen damit einen grossen Schritt Richtung Gleichstellung.“
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Familie und Beruf mehr vereinen</h3><p>Eine gerechtere Aufteilung von bezahlter und nicht bezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern forderte Françoise Gehring, SEV-Gewerkschaftssekretärin und Präsidentin der Frauengruppe SGB Ticino und Moesa. Die Frauen bezahlten für die mehrheitliche Übernahme der Familienarbeit einen viel zu hohen Preis. „Sie verlieren beim Einkommen, bei den Karrierechancen und bei der gesellschaftlichen Stellung.“ Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzubringen, forderte VPOD-Sekretärin Michela Bovolenta viel mehr Mittel für Kindertagesstätten, eine Erhöhung des Mutterschaftsurlaubs auf 18 Wochen, eine Vaterschaftszeit von mindestens 8 Wochen und eine Elternzeit, deren Form im einzelnen noch zu bestimmen sei. Zudem: „Urlaube für die Pflege von Nahestehenden sollen nicht nur für Eltern, sondern für alle gelten.“
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size: 10pt; font-weight: bold;">Lea Kusano</span><span style="font-size:10.0pt">, Koordinatorin 14. Juni, SGB</span></li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size: 10pt; font-weight: bold;">Theres Wüthrich</span><span style="font-size:10.0pt">, Zentralsekretärin Frauen, syndicom</span></li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-weight: bold;">Corinne Schärer</span>,&nbsp;</span><span style="font-size:10.0pt">Gewerkschaftssekretärin Gleichstellungspolitik, Unia</span></li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-weight: bold;">Michela Bovalenta</span>,&nbsp;</span><span style="font-size:10.0pt">Zentralsekretärin VPOD</span></li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size: 10pt; font-weight: bold;">Françoise Gehring</span><span style="font-size:10.0pt">, Gewerkschaftssekretärin SEV</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-388</guid><pubDate>Thu, 03 Mar 2011 11:42:00 +0100</pubDate><title>Nicht nur schöne Appelle – endlich Taten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nicht-nur-schoene-appelle-endlich-taten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Seco, unterstützt von Arbeitgeber- und Gewerbeverband, hat heute einen Appell für mehr Frauen in Führungspositionen lanciert und eine entsprechende „good practices“-Broschüre publiziert.
</p><p>Was so auf den ersten Blick sympathisch erscheint, ist in Wirklichkeit das Eingeständnis von Versagen. Dabei geht die seit 30 Jahren proklamierte, aber in der Praxis nur äusserst schwach eingelöste Gleichstellung weit über den Mangel weiblicher Vertretung in den Teppichetagen hinaus.
</p><p>Viel drückender ist, dass Frauen besonders von Tiefstlöhnen betroffen sind, dass die gesetzliche Vorschrift von „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ bei weitem nicht erfüllt ist und dass es an umfassender Infrastruktur fehlt, die den Geschlechtern eine neue Teilung bezahlter und unbezahlter Arbeit erleichterte.
</p><p>Für den SGB ist klar. Es braucht in der Gleichstellungsfrage neuen Schwung – und nicht bloss unverbindliche Appelle. Deshalb hat der SGB den kommenden 14. Juni als nationalen Aktions- und Streiktag „Achtung – fertig – Frauen los!“ ausgerufen. Der SGB wird die entsprechende Kampagne am Internationalen Tag der Frau, dem kommenden Dienstag, 8. 3. 2011, mit einer Pressekonferenz (Hotel Kreuz, Bern, 13.30) eröffnen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-645</guid><pubDate>Mon, 25 Oct 2010 15:05:00 +0200</pubDate><title>Weniger arbeiten – mehr leben! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/weniger-arbeiten-mehr-leben</link><description>Vorschau auf den 54. SGB-Kongress: Erwerbsarbeit und Familienpflichten sind besser zu vereinbaren – deshalb verlangt das SGB-Kongresspapier bereits im Titel eine „Arbeitszeit im Einklang mit Familie, Freizeit und Gesundheit“.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Dilemma stellt sich vor allem für Frauen: wählen zu müssen zwischen Erwerbsarbeit und Familienpflichten. Eine Mehrheit der Frauen wählt heute die Mixlösung Teilzeiterwerb gekoppelt an die primäre Verantwortung für die Familie. Das Dilemma aber bleibt. Es äussert sich für die Frauen so: Teilzeitarbeit bedeutet sehr oft –bei Trennung vom Partner fast immer – mangelnde soziale Absicherung. Vollzeiterwerb und Familie lassen sich hingegen meist nicht unter einen Hut bringen.&nbsp;
</p><h3>Arbeitszeit kürzen</h3><p>Die Forderung ist deshalb simpel: Es braucht kürzere Arbeitszeiten. Dadurch würde es auch mehr vollzeitig erwerbstätigen Männern ermöglicht, sich intensiver den Familienpflichten zu widmen. Das Papier widersetzt sich damit nicht der weiteren, dringend notwendigen Förderung von familienergänzender Kinderbetreuung. Es kann aber dem „flächendeckenden Outsourcing der Familienarbeit zu Gunsten einer möglichst langen und flexiblen Erwerbsarbeit“ keine gewerkschaftliche Perspektive abgewinnen.
</p><h3>Bewusstseinswandel</h3><p>Das Papier nennt keine Zahl als Ziel bei der Wochenarbeitszeit, es verlangt einen entsprechenden Bewusstseinswandel: Die Verbände sollen eine Arbeitszeitverkürzung aus Vereinbarkeitsoptik als prioritäre Forderung in die GAV-Verhandlungen tragen. Flankiert werden soll dies mit einem Recht auf Reduktion der Arbeitszeiten aufgrund von Betreuung und dem Recht auf Urlaub bei längerer Pflege von Angehörigen (nicht nur Kindern, sondern z.B. auch Eltern).&nbsp;
</p><p>Verlangt werden zudem planbare und verlässliche Arbeitszeiten. Der Mutterschaftsurlaub soll von heute 14 auf neu 18 Wochen verlängert, ein Vaterschaftsurlaub von 8 Wochen neu eingeführt werden. Die Gewerkschaften sollen hier sowohl den Weg über das Gesetz wie auch über den GAV gehen.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Lesen Sie auch die Kongressvorschau zur&nbsp;Altersvorsorge, zur&nbsp;Wirtschaftspolitik der Gewerkschaften, zur&nbsp;SGB-Bildungspolitik&nbsp;sowie&nbsp;einleitende Bemerkungen zum Kongress.</span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-411</guid><pubDate>Fri, 15 Oct 2010 12:21:00 +0200</pubDate><title>Lohnunterschiede und Lohndiskriminierung haben wieder zugenommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohnunterschiede-und-lohndiskriminierung-haben-wieder-zugenommen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine heute vorgestellte, im Bundesauftrag vom Büro BASS anhand der Lohnstrukturerhebung 2008 erstellte Studie zeigt beunruhigende Resultate: Seit 2006 hat die Lohndiskriminierung der Frauen wieder zugenommen.
</p><p>Die Analyse belegt für den Privatsektor: Die Lohnunterschiede haben von 1998 bis 2006 stets abgenommen (von 25,8 % auf 23,7 %). 2008 sind sie jedoch wieder auf 24,1 % gestiegen.&nbsp;
</p><p>Äusserst besorgniserregend an dieser an und für sich schon beunruhigenden Entwicklung ist, dass die&nbsp;<i>Lohndiskriminierung,&nbsp;</i>also jener Teil der Lohnunterschiede, der nicht durch objektiv gegebene Faktoren erklärt werden kann, ebenfalls wieder steigt. Die „reine“ Lohndiskriminierung ist von 1998 bis 2006 von 10,6 auf 9,1 % gesunken. 2008 ist sie wieder auf 9,4 % gestiegen.
</p><p>Für den SGB zeigt diese Entwicklung, dass die Unternehmen in Sachen Lohngleichstellung endlich von Sonntagspredigten zu Taten finden müssen. Deshalb fordert der SGB die Unternehmen dringlich auf, das zu tun, was sie bisher nur äusserst zögerlich getan haben: sich dem Lohngleichheitsdialog (<a href="http://www.lohngleichheitsdialog.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohngleichheitsdialog.ch</a>) anzuschliessen und die Lohndiskriminierung so zielorientiert zu eliminieren.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-560</guid><pubDate>Thu, 12 Aug 2010 11:03:00 +0200</pubDate><title>Vereinbarkeit jetzt! Erwerbsarbeit – Familienarbeit: Schluss mit dem Zeitdilemma!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/vereinbarkeit-jetzt-erwerbsarbeit-familienarbeit-schluss-mit-dem-zeitdilemma</link><description>Dossier Nr. 70</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der 11. SGB-Frauenkongress mit rund 240 Delegierten und Gästen fand am 20./21. November 2009 in Bern statt. Schwerpunkt war eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit. Mit dem Slogan „Vereinbarkeit Jetzt! Schluss mit dem Zeitdilemma!“ wurde ein deutlicher Akzent gesetzt.&nbsp;
</p><p>Im Zentrum des Kongresses stand das Sechspunkte-Manifest, das der Kongress nach einer intensiven Debatte einstimmig verabschiedete. Die Gewerkschafterinnen fordern auf, die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit als wichtiges Ziel festzulegen und die im Manifest enthaltenen Massnahmen und Forderungen umzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-153</guid><pubDate>Sun, 20 Jun 2010 09:50:00 +0200</pubDate><title>Jetzt noch die Zielgerade im Ständerat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/jetzt-noch-die-zielgerade-im-staenderat</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Just am 14. Juni 2010, am Tag der Gleichstellung also, hat der Nationalrat der Verlängerung des Impulsprogramms zur Schaffung neuer Krippenplätze um weitere vier Jahre zugestimmt. Umstritten war, ob dies überhaupt und – wenn ja - in welchem Umfang dies zu tun. Der Bundesrat hatte für die Verlängerung ursprünglich 140 Mio. Franken vorgeschlagen. Er griff dann aber selbst zur Sparschere und kürzte den Kredit um 60 Mio. Gegen diesen Sparcoup demonstrierten am 14. Juni ein paar Duzend Gewerkschaftsfrauen vor dem Bundeshaus – nicht ohne Erfolg, wie sich zeigte. Der Nationalrat sprach für die vierjährige Verlängerung des Impulsprogramms einen Kredit von 120 Mio. Franken. SP-Nationalratspräsidentin Pascal Bruderer verhalf mit Stichentscheid dem entsprechenden Minderheitsantrag zum Durchbruch.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Vorlage ist aber noch nicht unter Dach und Fach. Als Zweitrat wird sich der Ständerat mit ihr befassen, dies wahrscheinlich schon in der Herbstsession. Hunderttausende von Frauen in der Schweiz erwarten, dass die kleine Kammer die vom Nationalrat beschlossenen 120 Mio. bestätigt. Denn die Schaffung von Betreuungsplätzen ist eine zentrale Voraussetzung zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit. Schon heute sind drei von vier Frauen mit Kindern unter 15 Jahren erwerbstätig!&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Diesen Fakten hat am 13. Juni 2010 auch die Stimmbevölkerung im Kanton Zürich Rechnung getragen. Zwar wurde die Volksinitiative der Gewerkschaften „Kinderbetreuung Ja“ abgelehnt. Hingegen nahmen die Stimmenden den sich wesentlich an der Initiative orientierenden Gegenvorschlag an. Dieser verpflichtet die Gemeinden dazu, flächendeckend genügend Betreuungsplätze auch im Vorschulalter anzubieten.&nbsp;</span></p><p>Der Regierungsrat soll nun die Umsetzung rasch an die Hand nehmen und die Gemeinden in die Pflicht nehmen</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-160</guid><pubDate>Fri, 11 Jun 2010 10:11:00 +0200</pubDate><title>Am 14. Juni wieder ein Gleichstellungsschub?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/am-14-juni-wieder-ein-gleichstellungsschub</link><description>Am 14. Juni 1981: der Gleichheitsartikel in der Verfassung. Am 14. Juni 1991: der Frauenstreik. Am 14. Juni 2010: ein neuer Schub für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit?</description><content:encoded><![CDATA[<p>Spielte Meister Zufall Regie oder wirkt in der Parlamentsplanung eine feministische Hand mit? Am kommenden 14. Juni jedenfalls wird der Nationalrat darüber entscheiden, ob das Impulsprogramm zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen verlängert werden soll. Ein Ja wäre dringend nötig, ist aber alles andere als sicher (siehe Beitrag von Christina Werder in Newsletter 8/10).&nbsp;
</p><p>Der 14. Juni ist in der Schweiz neben dem 8. März&nbsp;<i>der</i>&nbsp;feministisch geprägte Gedenktag. Am 14. Juni 1981 wurde die verfassungsrechtliche Gleichstellung verankert, am 14. Juni 1991 pochten Hunderttausende von Frauen mit ihrem legendären Frauenstreik darauf, dass Gleichstellung auch tatsächlich und alltäglich zu schaffen sei.&nbsp;
</p><p>Seit den 90er Jahren finden in der Schweiz am 14. Juni landauf landab Aktionen für Gleichstellung statt. Das ist auch dieses Jahr nicht anders. Herausstechen wird jedoch dieses Jahr die Aktion vor dem Bundeshaus in Bern<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Denn an diesem Nachmittag berät der Nationalrat darüber, ob die Bundeshilfe für die Schaffung von Krippenplätzen weiterzuführen oder abzuschaffen sei. Gute Krippenplätze sind weiterhin längst nicht genügend vorhanden – und damit ist eine der Säulen, auf der die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie beruht, nicht fertig gebaut. Es geht also – ganz in der Tradition des 14. Juni – um ein prioritäres Gleichstellungsanliegen.
</p><p>Es wär den Damen und Herren der grossen Kammer zu gönnen, dass sie die historische Dimension ihrer Entscheidung erkennen. Sonst mag es sein, dass sie genau auf den Tag ein Jahr später durch einen neuen Frauenstreik an ihr historisches Versäumnis erinnert werden.
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Zahlreiche Gewerkschaftsfrauen werden an diesem 14. Juni 2010 vor den Toren des Bundeshauses – optisch unübersehbar – ab 13.30 bis 16.00 den eintreffenden Parlamentsmitgliedern zu erklären versuchen, dass das Impulsprogramm „eine Grundvoraussetzung für die Vereinbarkeit“ ist. In einem Flyer wird auch ein „Nein zur Rentenaltererhöhung der Frauen ohne sozial flexibles AHV-Alter“ gefordert.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-163</guid><pubDate>Tue, 25 May 2010 10:18:00 +0200</pubDate><title>Folgt nun auch der Tatbeweis?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/folgt-nun-auch-der-tatbeweis</link><description>Gleich mehrfach wird sich die grosse Kammer in der Sommersession mit der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit beschäftigen – und damit Gelegenheit haben, den Sonntagspredigten auch Alltagshandeln folgen zu lassen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der bevorstehenden Session wird der Nationalrat darüber entscheiden, ob, was dringend nötig wäre, das Impulsprogramm zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen verlängert werden soll. All denen, die die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit so fördern wollen, bläst jedoch ein steifer Wind entgegen. Im Rat könnte das Programm am Kredit scheitern.
</p><p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Das Gesetz ist auf acht Jahre befristet und läuft per 31. Januar 2011 ab. Mit seiner Hilfe konnten bisher 25'000 neue Plätze geschaffen werden. Der Bundesrat schlug vor, das Programm um 4 Jahre zu verlängern. Zuerst stellte er dafür 140 Mio. Franken bereit, in einem zweiten Schritt dann, aus Spargründen, nur noch 80 Mio Franken.
</p><h3>Taktische Spielchen</h3><p>Die Nationalratskommission hat sich für eine Verlängerung des Impulsprogramms um vier Jahre ausgesprochen. Einsetzen will sie dafür 200 Millionen Franken – also mehr als das Doppelte des Bundesrates. Hinter der auf den ersten Blick so erfreulichen Korrektur steht aber auch viel Taktik und Obstruktionswillen. Denn auch die deklarierten Gegner des Krippenprogramms haben dem höheren Kredit von 200 Millionen zugestimmt. Sie möchten damit aber bewirken, dass das Programm am Ende im Parlament wegen zu hoher Kosten von einer Mehrheit abgelehnt wird. Im Nationalrat gibt es deshalb auch Minderheitsanträge für tiefere Kredite.&nbsp;
</p><p>Für den SGB ist klar: Trotz der Schaffung von zahlreichen Betreuungsplätzen in den letzten Jahren vermag das Angebot die steigende Nachfrage nicht zu decken. Ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an qualitativ hochstehenden Kinderbetreuungsplätzen stellt eine Grundvoraussetzung für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie dar und trägt wesentlich zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei. Ein Scheitern der Vorlage muss auf jeden Fall verhindert werden.&nbsp;
</p><h3>Es wird knapp</h3><p>Der Nationalrat wird auch über zwei Vorstösse zur Verbesserung des Erwerbsersatzes bei Mutterschaft entscheiden. Eine Parlamentarische Initiative von Nationalrätin Christine Goll verlangt dessen stufenweise Erhöhung von heute 14 Wochen (98 Tage) auf 18 Wochen (126 Tage). Die zuständige Kommission beantragt dem Plenum mit einer knappen Mehrheit, diesen Vorstoss abzulehnen. Sie tut dies ebenso für einen Vorstoss von Nationalrätin Franziska Teuscher. Diese will eine Lücke über den Erwerbsersatz bei Mutterschaft schliessen. Wenn eine Mutter ihr Neugeborenes längere Zeit im Spital lassen muss, soll sie neu die Mutterschaftsentschädigung auch aufschieben dürfen.&nbsp;
</p><p>Ein Ja zu den beiden Vorstössen ist nötig, denn es braucht im Bereich der Vereinbarkeit einen neuen Schub.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-162</guid><pubDate>Tue, 25 May 2010 10:15:00 +0200</pubDate><title>„Tatort“, Fussball und andere Gendereien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/tatort-fussball-und-andere-gendereien</link><description>Noch wenige Tag, und der Ball rollt und rollt und rollt – und die Kunst am Ball hält den Blick der meisten Männer und einiger Frauen gefangen. Zuvor und danach können Männer (und Frauen) ihren Genderblick schärfen – dank den anregenden Materialien von Jürgmeier und Helen Hürlimann.*</description><content:encoded><![CDATA[<p>„Ich schlang beide Arme um meinen Vater. Der Anpfiff. Die Welt begann. Das war Fussball. Das waren Väter.“ So beschreibt der irische Schriftsteller Column McCann sein Erlebnis als Siebenjähriger, als er zum ersten Mal mit seinem Vater von Irland nach England an einen Fussballmatch seines Lieblingsclubs fuhr und unterwegs kaum etwas sagen durfte, damit man sie in England nicht als Iren erkannte. Und Ulrich Koch dichtete: „Im Innenhof übt ein Junge / Weitschüsse. Vor jedem Schuss / nimmt er den Ball / in die Hände und / streicht ihm die Haare / aus dem Gesicht.“
</p><h3>Vielfältige und anregende Materialien</h3><p>Wer sich über diese und andere Gendereien Gedanken machen möchte, greift am besten zu Jürgmeiers und Helen Hürlimanns „Tatort“. Diese vielfältigen und in verschiedensten Stilen (Analysen, Beschreibungen, Interviews, fiktive Geschichten, Dialoge, Fotos und ein rätselhafter Fussballkrimi auf DVD-Film) wunderschön präsentierten Materialien können uns tatsächlich den Blick auf aktuelle Genderfragen schärfen. Das Kapitel „James Bond oder Staubsauger – Zur aktuellen Lage an der Haushaltsfront“ etwa beginnt mit der Frage, die der „SPIEGEL“ 2008 auf ein Titelblatt knallte: „Wie viel Mutter braucht das Kind?“ Das reproduzierte Titelblatt zeigt ein Kleinkind, das in seiner Faust eine gestresste berufstätige Frau festhält. Die Legende dazu: „Mindestens so interessant wie das, was das Bild zeigt, ist das, was auf dem Bild nicht zu sehen ist: ein Vater…“&nbsp;
</p><h3>Befreiung vom Geschlechterkorsett</h3><p>Die Einführung „Befreiung vom Geschlechterkorsett: Schon hinter uns oder erst vor uns?“ präsentiert die geläufigsten Genderdiskurse, und zwar anhand von heute öffentlich debattierten Themen wie Organisation des Alltags, (Jugend-)Gewalt, haushaltsexterne Kinderbetreuung, Rolle der öffentlichen Schule. Und eben: auch am populärkulturellen Phänomen Fussball sowie dem Fernsehkrimi „Tatort“.
</p><p style="font-style: italic;">* „Tatort“, Fussball und andere Gendereien. Materialien zur Einübung des Genderblicks. Mit Kurzfilm auf DVD: Der Mörder ist immer die Gärtnerin. Von Jürgmeier und Helen Hürlimann. 2008 interact Luz</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-627</guid><pubDate>Sat, 13 Mar 2010 15:13:00 +0100</pubDate><title>„Her mit dem schönen Leben!“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/her-mit-dem-schoenen-leben</link><description>Nationale Frauendemo vom 13. März 2010</description><content:encoded><![CDATA[<p>Rund 8000 Frauen, aufgerufen von über 50 Frauenorganisationen, Frauengruppierungen von Gewerkschaften, Verbänden und Parteien, demonstrierten heute in Bern im Rahmen der 3. Internationalen Aktion der Marche mondiale des femmes gegen Gewalt an Frauen und gegen Armut.
</p><p>Auf dem Bundesplatz sprachen Frauen zu Themen wie häusliche Gewalt, gegen Sozialabbau mitten in der Krise, Gleichstellung in Beruf und Bildung, Frieden und Entmilitarisierung, Autonomie und Selbstbestimmung, Stärkung des Service Public, Schutz der Umwelt und Rechte von Migrantinnen.
</p><p>8000 Frauen auf dem Bundesplatz&nbsp;</p><ul><li>fordern die Einhaltung der elementaren Rechte von Frauen auf Autonomie und Sicherheit als Schutz vor sexualisierter Gewalt;</li><li>fordern eine Stärkung der sozialen Sicherheit und keine Erhöhung des Frauenrentenalters!</li><li>fordern ausreichende und qualitativ hochstehende familienergänzende Kinderbetreuung zu erschwinglichen Tarifen!</li><li>protestieren gegen die Lohnungleichheit und fordern die Unternehmen auf, ihre Löhne zu überprüfen und Lohndiskriminierung zu eliminieren!</li><li>fordern Schulstrukturen und Lehrpläne, die die Gleichstellung fördern und die die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt verbessern!</li><li>verlangen Schutz vor Waffengewalt im In- und Ausland!</li><li>protestieren gegen die Ausgrenzung der Sans Papiers!</li><li>fordern ihre Partnerinnen und Partner selbst wählen zu können!</li><li>protestieren gegen Krieg und Militarisierung!</li><li>solidarisieren sich mit Frauen in Konfliktgebieten und fordern ein Ende der systematischen&nbsp; Vergewaltigung von Frauen in Kriegen und Konflikten!</li><li>fordern einen Welthandel, der die Menschenrechte respektiert, die Umwelt nicht gefährdet und zur Verminderung der Armut beiträgt!</li><li>fordern eine andere Welt – sie ist möglich!</li></ul><p>Diese Kundgebung ist Teil der dritten internationalen Aktion der Marche mondiale des femmes. Bereits seit dem 6. März fanden in 12 Schweizer Städten lokale Aktionen statt. In über 50 Ländern organisieren Frauen Märsche und Demonstrationen im Rahmen dieser Kampagne und fordern damit ein Ende der Armut und der Gewalt. Der nächste Höhepunkt der Marche mondiale des femmes wird die Europäische Zusammenkunft am 30. Juni in Istanbul sein, mit der ein Zeichen für ein offenes und solidarisches Europa gesetzt werden soll. Im Oktober werden sich Frauen aus der ganzen Welt in Süd-Kivu (Demokratische Republik Kongo) treffen, um den Frauen dort weltweit eine Stimme zu geben in ihrem Kampf für einen dauerhaften Frieden und in Erinnerung an die Tausende von Frauen, die Opfer brutalster Vergewaltigungen in diesem Konflikt geworden sind.
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie die Plattform der nationalen Frauendemo sowie alle gehaltenen Reden.</span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-182</guid><pubDate>Wed, 10 Mar 2010 11:07:00 +0100</pubDate><title>Für die Gleichstellung auf den Bundesplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fuer-die-gleichstellung-auf-den-bundesplatz</link><description>Diesen Samstag, 13.3.2010, soll der Bundesplatz fest in Frauenhand sein. Denn die SGB-Frauenkomission und Marche mondiale des femmes rufen zur grossen Frauendemo auf. Die Forderungen sind breit. Für die Gewerkschaften steht Lohngleichheit im Zentrum.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Gesetz ist klar: gleiche Löhne für gleiche Arbeit. Die Betriebe sollen deshalb endlich ihre Löhne überprüfen, anpassen und dem Lohngleichheitsdialog beitreten! Das ist zur Zeit die gewerkschaftliche Hauptforderung in Sachen Gleichstellung.
</p><h3>Mehr Bewegung in der Lohngleichheit</h3><p>Dass der Lohngleichheit im Moment bei den Gewerkschaften unter Gleichstellungsperspektive oberste Priorität gehört, verwundert nicht. Denn seit 1996, der Inkraftsetzung des Gleichstellungsgesetzes, hat sich der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau stets verkleinert, nicht in eindrücklichen Sprüngen, aber kontinuierlich. Doch jetzt plötzlich nimmt der Abstand zwischen Männer- und Frauenlöhnen wieder zu! Gemäss Lohnstrukturerhebung 2008 verdienten die Frauen im Durchschnitt 5040 Franken pro Monat – und damit 19.3% weniger als ihre männlichen Kollegen (6'248.-). Zwei Jahre zuvor hatte diese Differenz noch 18,9 % betragen. Genauere Untersuchungen haben gezeigt: Vor allem im Kaderbereich, also da, wo gleichzeitig die Boni verbreitet sind, hat sich dieser Abstand vergrössert. In vielen Branchen in den unteren und mittleren Bereichen, also da, wo die Gewerkschaften tätig sind und mit Gesamtarbeitsverträgen und kollektiven Lohnverhandlungen das freie Spiel der Unternehmen begrenzen, konnten dagegen die Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau weiter eingeebnet werden. Aber eben: nur in vielen und nicht in allen. Und: das Tempo der Angleichung ist noch langsamer als das einer Schnecke.
</p><h3>Weitere Gleichstellungsforderungen</h3><p>Die Misere bei der Umsetzung des überall anerkannten Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ rechtfertigte also für sich allein zur Demoteilnahme. Aber da gibt es die weiteren Forderungen auf die die Gewerkschaften aufmerksam machen:</p><ul><li>die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit, was auch mehr öffentliches Engagement für Krippenplätze und Altenpflege erfordert;</li></ul><ul><li>keine Erhöhung des AHV-Alters der Frauen auf 65;</li></ul><ul><li>die systematische Benachteiligung der Teilzeitarbeitenden.</li></ul><p>Marche mondiale des femmes fordert neben der wirtschaftlichen und sozialen Selbstbestimmung auch jene auf persönlicher, körperlicher und sexueller Ebene.&nbsp;
</p><h3>Waswannwo?</h3><ul><li>Besammlung: 13.30 Uhr auf der Schützenmatte in Bern.&nbsp;</li></ul><ul><li>Schlusskundgebung: ca. 14.15 Uhr auf dem Bundesplatz. Zehn Basisfrauen mit Kurzstatements zu Themen wie Gewalt gegen Frauen, Frieden und Entmilitarisierung, Armut, Gleichstellung, Soziale Sicherheit und Service Public.&nbsp;</li></ul><ul><li>Danach: Fest in der Reithalle.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-629</guid><pubDate>Thu, 04 Mar 2010 15:31:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit braucht einen neuen Schub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-braucht-einen-neuen-schub</link><description>Es muss wieder vorwärts gehen mit der Lohngleichheit! Das fordern im Angesicht der kommenden „Frauenwoche“ die Gewerkschaften – und dies um so dringlicher als sich in jüngster Zeit der Lohnabstand zwischen Frauen- und Männerlöhnen wieder vergrössert hat.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1996, der Inkraftsetzung des Gleichstellungsgesetzes, hat sich der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau stets verkleinert, nicht in eindrücklichen Sprüngen, aber kontinuierlich. Und nun plötzlich nimmt der Abstand zwischen Männer- und Frauenlöhnen wieder zu! Gemäss Lohnstrukturerhebung 2008 verdienten die Frauen im Durchschnitt 5040 Franken pro Monat – und damit 19.3% weniger als ihre männlichen Kollegen (6'248.-). Zwei Jahre zuvor hatte diese Differenz noch 18,9 % betragen.
</p><p>Für den SGB ist dringender Handlungsbedarf geboten. Der vom Gleichstellungsgesetz (GlG) eröffnete Weg, das Recht auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit vor Schlichtungsstellen und/oder Gerichten einzufordern, erweist sich als sehr aufwändig und langwierig. Deshalb fordern die Gewerkschaften die Unternehmen auf, selbst aktiv zu werden. Sie sollen:&nbsp;</p><ul><li>Löhne und Lohnstruktur überprüfen,</li></ul><ul><li>Jegliche Form von geschlechtsbedingter Lohndiskriminierung beseitigen,</li></ul><ul><li>Löhne transparent gestalten und anpassen.</li></ul><p>Damit dies rasch geschieht, fordert der SGB die Unternehmen vor allem auf, sich dem Lohngleichheitsdialog anzuschliessen, den die Dachverbände der Arbeitgeber und –nehmer sowie der Staat im Jahre 2009 gestartet haben. Greift dieser Lohngleichheitsdialog nicht, werden die Gewerkschaften wieder behördliche Kontrollmassnahmen auf die politische Agenda setzen. In einem „Offenen Brief an die drei höchsten Schweizerinnen“ (Bundespräsidentin Doris Leuthard, NR-Präsidentin Pascale Bruderer und SR-Präsidentin Erika Forster) fordert der SGB diese zudem auf, sich aktiv für die Lohngleichheit einzusetzen.&nbsp;
</p><h3>Lohnschere in Branchen und hierarchischen Stufen</h3><p>In welchen Branchen hat sich die Lohnschere in den letzten 2 Jahren geöffnet? Ein Überblick zeigt: In allen Branchen auf den hierarchisch oberen Stufen. In diesen ist in den letzten Jahren der Anteil der Boni markant gestiegen. Die Boni wiederum sind vor allem an die Männer verteilt worden. Je höher der Bonianteil an den Löhnen desto ausgeprägter die Lohnungleichheit. Deshalb muss jetzt Schluss sein mit Boni!&nbsp;
</p><p>In den mittleren und tiefen Einkommensklassen zeigt sich dagegen ein anderes Bild. Hier konnten mehrheitlich die Lohnunterschiede weiter eingedämmt werden – ein klarer Beleg für die Wirksamkeit gewerkschaftlich per Gesamtarbeitsvertrag mitbestimmter Lohnpolitik, die vor allem auf die Anhebung von Mindestlöhnen setzt. Die Gewerkschaften werden diesen Weg mit Bestimmtheit weiter gehen.
</p><p>Im Bereich des Service public zeigt sich die Lohndifferenz beim Bund insgesamt als stabil, bei den Kantonen und Gemeinden als zurückgehend an, wobei sie jedoch beim Bund bei den niederen und mittleren Einkommen und bei Kantonen und Gemeinden in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Unterricht (nur Gemeinden) ansteigt. Für den Service public, der in der Lohngleichheit eigentlich als Vorbild wirken müsste, sind diese Resultate beschämend.&nbsp; Die Aufwertung der Pflegeberufe hat dies zu berücksichtigen.
</p><p>Gegen das Schneckentempo und den Rückwärtsgang in der Gleichstellungspolitik wehren sich die Gewerkschaften auch auf der Strasse. Aktionen sind am 8. März, dem Internationalen Tag der Frau, und am 11. März, dem Equal Pay Day, vorgesehen. Ein breites Frauenbündnis inkl. SGB-Frauen ruft zudem für den 13. März 2010 zu einer grossen Frauendemo in Bern auf. Neben der Lohngleichheit geht es hierbei um drei weitere kapitale Gleichstellungsanliegen:</p><ul><li>Keine Erhöhung des Frauenrentenalters!&nbsp;</li></ul><ul><li>Mehr Kinderbetreuungsplätze mit fairer Finanzierung!</li></ul><ul><li>Gegen Armut von und Gewalt an Frauen!</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;Mehr dazu in den angehängten Referaten von:
</p><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Christina Werder</span>, Zentralsekretärin SGB Gleichstellungspolitik</li><li><span>Corinne Schärer</span>, Gewerkschaftssekretärin Gleichstellungspolitik Unia</li><li><span>Michela Bovolenta</span>, Zentralsekretärin VPOD</li><li><span>Franziska Teuscher</span>, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, Nationalrätin</li><li>und im offenen Brief an die drei höchsten Schweizerinnen</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-191</guid><pubDate>Thu, 28 Jan 2010 11:36:00 +0100</pubDate><title>Und sie bewegt sich – doch nicht?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/und-sie-bewegt-sich-doch-nicht</link><description>Lange war es so: langsam, aber zäh, Jahr für Jahr im Tempo der Schnecke, aber unbeirrt auf Kurs, holten die Frauen in der Schweiz auf. Heute ist das nicht mehr so. Der Lohnabstand hat wieder zugenommen. Es droht der grosse Rückschlag. Dagegen ist anzutreten. Die Gewerkschaften wollen das. Unter anderem mit einer Demo am 13. März.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1996 hat sich der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau stets abgeschwächt. Eindrückliche Sprünge waren zwar nicht zu verzeichnen, und die Differenz blieb immer noch beschämend hoch. Aber: sie bildete sich zurück, kontinuierlich. Und nun plötzlich das: 2008 nimmt der Abstand zwischen Männer- und Frauenlöhnen wieder zu. Gemäss Lohnstrukturerhebung 2008 verdienten Frauen in der Schweiz 19.3 Prozent weniger als Männer. Das ist eine Verschlechterung von 0,4 Prozent im Vergleich zum Jahr 2006 (18,9 % Differenz). Diese jüngsten Zahlen wirken wie eine Ohrfeige. Obwohl „Gleichstellung“ auf der Ebene der verbalen Bekenntnisse so etwas wie eine Selbstverständlichkeit geworden ist, obwohl die Gewerkschaften seit Jahren versuchen, entsprechende Postulate in Kollektivverhandlungen durchzubringen, obwohl das Gesetz seit 14 Jahren unmissverständlich gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit verlangt, tritt ein solcher Rückschlag ein. Er kann nicht anders interpretiert werden, als dass sich viele Arbeitgeber halt doch einen Deut um Lohngleichheit kümmern. Sonntagspredigten kennzeichnen nicht die Montagswirklichkeit.
</p><h3>„Opfer“ noch und noch</h3><p>Der Rückschlag in der Lohngleichheit ist kein isoliertes Phänomen. Frauen sollen auch in anderen Bereichen Opfer bringen:</p><ul><li>Mit der 11. AHV-Revision soll das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre erhöht werden. Das ist Gleichstellung per Verschlechterung für die Frauen – und ohne jeglichen auch nur von einem Anflug sozialer Verantwortung gekennzeichneten Blick auf den Arbeitsmarkt.&nbsp;</li></ul><ul><li>Obwohl weitere Schritte zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit in der Schweiz dringend notwendig wären, tut sich hier viel zu wenig. Es fehlen nach wie vor 50'000 Plätze in Kindertagesstätten für 84'000 Kinder.&nbsp;</li></ul><ul><li>Die Mehrheit der Frauen arbeitet Teilzeit. Wer Teilzeit arbeitet, ist oft schlechter gestellt bei Lohn (Stundenlohn), Krankheit, Weiterbildung, beruflicher Laufbahn und bei der Planbarkeit seiner Zeit (z.B. Arbeit auf Abruf). Deshalb möchten viele Frauen ihr Pensum erhöhen. Nur: das wird ihnen aktuell zumeist verweigert.&nbsp;</li></ul><h3>Für Bewegung sorgen</h3><p>Gegen diesen grossen Rückschlag müssen sich die Gewerkschaften wehren. Sie müssen ihre Forderungen</p><ul><li>Löhne rauf und Lohngleichheit jetzt!</li></ul><ul><li>Nein zur Erhöhung des Frauenrentenalters!</li></ul><ul><li>Soziale Sicherheit dank starken Sozialversicherungen!</li></ul><ul><li>Mehr Kinderbetreuungsplätze mit fairer Finanzierung!</li></ul><p>klar und deutlich ausdrücken. Und sie werden dies tun, vereint mit Kräften, die in dieselbe Richtung zielen. So werden im Rahmen des Internationalen Frauentages (8. März) und der dritten weltweiten Aktion der Marche mondiale des femmes<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;Gewerkschaftsfrauen, die SGB-Frauenkommission und Marche mondiale des femmes gemeinsam zu einer grossen farbigen Frauendemo aufrufen.&nbsp;
</p><p>Sie findet statt:
</p><p>Samstag, 13. März 2010, Bern&nbsp;
</p><p>Besammlung: 13.30 Schützenmatte&nbsp;
</p><p>Schlusskundgebung auf dem Bundesplatz&nbsp;
</p><p>Anschliessend Fest in der Reitschule Bern.
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Die Marche mondiale des femmes ist ein weltweites feministisches Aktionsnetzwerk, das Gruppierungen und Organisationen von Basisfrauen vereint. Rund um die Welt mobilisieren sich die Frauen, um die Gleichstellung voranzutreiben und um Armut und Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Sie fordern ein Recht auf Erwerbsarbeit und soziale Sicherheit, den Zugang zu öffentlichen Gütern (Service Public), Frieden und Entmilitarisierung und ein Ende der Gewalt an Frauen. Zwischen dem 8. und 18. März 2010 ist der Frauenmarsch in der Schweiz unterwegs.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-660</guid><pubDate>Sat, 21 Nov 2009 11:30:00 +0100</pubDate><title>Am Anfang war die Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/am-anfang-war-die-lohngleichheit</link><description>1959-2009: 50 Jahre SGB-Frauenkommission</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 15. November 1959 fand die erste Sitzung der Frauenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) statt. Dies ist zwar der Anfang der institutionellen Frauenarbeit im SGB, aber die Wurzeln der gewerkschaftlichen Frauenpolitik reichen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Bereits damals hatten sich Arbeiterinnen organisiert. 1844 war in Zürich eine Gesellschaft von Näherinnen dokumentiert, die auch als Produktionsgenossenschaft (1880-1882) aktiv war. Frauen waren auch in Arbeitskämpfen aktiv. So entstanden 1868 nach einem Streik in der Basler Seidenweberei zwei „Weibersektionen“ mit rund 500 Mitgliedern, die sich aber rasch wieder auflösten. In Genf organisierten sich (1870-1903) die Kettenmacherinnen und Schmuckpoliererinnen<a href="typo3/#_edn1" target="_blank" name="_ednref1">[i]</a>. Neben diesen reinen Frauengewerkschaften, die in der Gewerkschaftsgeschichte Seltenheitswert haben, gab es auch gemischte Gewerkschaftssektionen, z.B. in der Textil-, Bekleidungs- und Uhrenindustrie. Ich möchte im Folgenden etwas zu diesen Wurzeln und damit auch zur Entstehungsgeschichte der SGB-Frauenkommission sagen, dann aber auch an Beispielen die Arbeit der SGB-Frauenkommission aufzeigen. Die Integration der Arbeiterinnen in den SGB und seine Verbände ist eine Geschichte, die von Hochs und Tiefs geprägt ist. Ich stütze mich auf die Forschungsarbeit „Konkurrentin oder Kollegin? Probleme der gewerkschaftlichen Frauenpolitik am Beispiel des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeitnehmer-Verbands (SMUV) von Regula Rytz, früher selber Zentralsekretärin des SGB und heute Gemeinderätin der Stadt Bern.<a href="typo3/#_edn2" target="_blank" name="_ednref2">[ii]</a></p><p>Neben den &nbsp;erwähnten bruchstückartigen Organisationsversuchen ging der eigentliche Impuls von den 1886 neu entstehenden Arbeiterinnenvereinen aus, die neben Arbeiterinnen auch Hausfrauen und Dienstbotinnen organisierten.<a href="typo3/#_edn3" target="_blank" name="_ednref3">[iii]</a> Forderungen waren das Frauenstimmrecht, aber auch unentgeltliche Geburtshilfe. Ihr erster Erfolg war 1898 die Aufnahme ihrer Vertreterin Marie Villinger als erste Frau ins Bundeskomitee des 1880 gegründeten SGB. Es folgte eine kurze Blütezeit der gewerkschaftlichen Frauenbewegung: 1905 wurde nach langem Drängen mit Margarethe<br> Faas-Hardegger<a href="typo3/#_edn4" target="_blank" name="_ednref4">[iv]</a> die erste SGB-Sekretärin angestellt, welche sich um die Organisierung der weiblichen Mitglieder kümmern sollte, welche damals 6.8% ausmachten. Nach nur 4 Jahren intensiver Arbeit mit Vorträgen landauf landab und einer eigenen Zeitung („Vorkämpferin“; „l’Exploité“) wurde sie zwischen den verschiedenen Ansprüchen zerrieben. Damit scheiterten die ersten autonomen Frauenstrukturen im SGB.<a href="typo3/#_edn5" target="_blank" name="_ednref5">[v]</a> Diese kurze Blütezeit gewerkschaftlicher Frauenarbeit scheiterte am Widerstand männlicher Kollegen und an strukturellen Problemen bei der Organisierung häufig randständiger weiblicher Erwerbsgruppen.
</p><p>In der Zeit bis 1959 waren Frauenforderungen im SGB kaum ein Thema. In den Gremien gab es keine Frauen. Einzelverbände wie der VHTL und der vpod entwickelten eine eigene Frauenpolitik.<a href="typo3/#_edn6" target="_blank" name="_ednref6">[vi]</a> Nachdem in den 20er Jahren eine Anfrage des internationalen Arbeiterinnenkomitee über die Lage der arbeitenden Frau in der Schweiz unbeantwortet geblieben war, wurde eine ähnliche Umfrage 1946 ausführlich beantwortet. Bei der Frage nach den Forderungen zugunsten der arbeitenden Frauen blieb die Antwort leer. Dies änderte sich anfangs der 50er Jahre mit der Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 100 für gleiche Entlöhnung für Frau und Mann. 1953 fordert der SGB auf ausdrücklichen Wunsch des vpod den Bundesrat auf das Lohngleichheitsabkommen zu unterzeichnen. In diesem Zusammenhang wurde eine interne „Spezialkommission“ unter dem Vorsitz des damaligen SGB-Präsidenten Herman Leuenberger gegründet, und es gab eine aktive Mitarbeit in der ausserparlamentarischen Expertenkommission. Am 5. Mai 1957 fand eine erste Frauenkonferenz statt, welche den Schlussbericht der Expertenkommission prüfen sollte.<a href="typo3/#_edn7" target="_blank" name="_ednref7">[vii]</a> Die Konferenz unterbreitete auch Vorschläge zur „wohlwollenden“ Prüfung an das Bundeskomitee des SGB. Darin wurde die Aufnahme der Lohngleichheit im SGB-Arbeitsprogramm und die Verankerung von Frauengremien gefordert, die Verbände wurden aufgefordert, weibliche Vertrauensleute auszubilden und Frauensekretärinnen anzustellen um Frauen besser zu organisieren. Damit war das Arbeitsprogramm für die nächsten Jahrzehnte umrissen und der Bogen zu den Pionierinnen geschlossen.
</p><p>Die Diskussion um das Arbeitsprogramm am SGB-Kongress 1960 zeigt aber die engen Grenzen: So wurde die Formulierung abgelehnt: „Darüber hinaus sind die Frauenlöhne auch allgemein anzuheben.“ Da befürchtet wurde, mit derartigen „Partikularinteressen“ die männlichen Mitglieder aufzuschrecken, einigte „man“ sich auf die Formulierung: „Überlieferung und Vorurteil spielen bei der Bewertung der Frauenarbeit immer noch eine grosse Rolle. Die gewerkschaftliche Lohnpolitik hat zum Ziel, allen Arbeitnehmern einen gerechten Anteil am Wirtschaftsertrag zu sichern.“<a href="typo3/#_edn8" target="_blank" name="_ednref8">[viii]</a></p><p>Damit ist der enge Handlungsrahmen aufgezeigt. Die SGB-Frauenkommission bot aber den Gewerkschafterinnen in den folgenden Jahren die Möglichkeit zur Vernetzung, zur indirekten Einflussnahme auf politische Entscheide (z.B. über Vernehmlassungen, da bis 1971 kein Stimmrecht), zum Austausch mit nationalen und auch internationalen Frauenorganisationen und zur politischen Bildung, welche dann in die Verbände zurückfloss. Da die ehrenamtlichen Mitglieder kaum selber in den Entscheidgremien der Gewerkschaften vertreten waren, blieben sie auf solidarische Kollegen angewiesen. 72 Jahre nach der Anstellung der ersten Frauensekretärin (Margarethe Faas Hardegger) wird 1981 mit Ruth Dreifuss die zweite politische SGB-Sekretärin gewählt. 1990 wurde am SGB-Kongress ein umfassendes Frauenförderungsprogramm verabschiedet. Gleichzeitig wurden nicht nur&nbsp; erstmals Quoten für die Gewerkschaftsgremien verankert, historisch war der Beschluss für die Lancierung eines landesweiten Frauenstreiks, welcher 1991 die Schweiz aufrüttelte und ein starkes Zeichen setzte. Keineswegs der erste Streik von Frauen, aber der erste (politische) Streik, der sich ausschliesslich für Frauenforderungen stark machte.
</p><p>In den 50 Jahren der SGB-Frauenkommission gab es Erfolge und Niederlagen. Es ist kein Geheimnis, dass die Gewerkschaftsbewegung die Frage der gewerkschaftlichen Organisierung der Frauen und die Umsetzung ihrer Anliegen nicht zuoberst auf der Traktandenliste hatte. Und dennoch hat die Frauenkommission des SGB vieles erreicht. Ich zeige das anhand von drei Beispielen auf. 
</p><h3>1. Vernetzung führt zum Erfolg beim Mutterschaftsurlaub</h3><p>Ein Meilenstein war die Zusammenarbeit mit der neuen Frauenbewegung, was 1978 zur gemeinsamen Lancierung einer Mutterschutzinitiative führte. Das Projekt war zwar damals an der Urne nicht vom Erfolg gekrönt (84% Nein). Dennoch war diese erste autonome Aktion der Frauenkommission wichtig. Die Vernetzung mit Frauenorganisationen war denn auch später ein Erfolgsmerkmal und führte ein Vierteljahrhundert später (2003) zur Realisierung der Mutterschaftsversicherung.
</p><h3>2. Hartnäckigkeit bringt die Lohngleichheit voran</h3><p>Ein weiteres Merkmal ist die Hartnäckigkeit. Die geringen Frauenlöhne sind seit 100 Jahren ein Thema. Fast eben so alt ist der Kampf gegen das ideologische Konzept der männlichen „Ernährerlöhne“. Auch wenn die Lohngleichheit auch heute noch nicht erreicht ist, so kommt <b>man </b>heute am Thema nicht mehr vorbei, d.h. weder Kollegen noch Arbeitgeber. Auch haben wir grosse Fortschritte gemacht. Wir haben das Gleichstellungsgesetze diverse Umsetzungsinstrumente. Kolleginnen haben für Lohngleichheit gestreikt und vor Gericht gekämpft. - Wir wissen auch, dass für die Lohngleichheitsfrage nie der richtige Zeitpunkt ist und wir werden daher auch in der aktuellen Wirtschaftskrise für die Umsetzung kämpfen müssen. Ein Erfolg aus Frauensicht ist die jüngst angekündigte Lancierung einer gesetzlichen Mindestlohninitiative. Eine Forderung, die hauptsächlich unseren Kolleginnen nützt.
</p><h3>3. Sensorium für Zukunftsfragen aufgrund der Basisnähe</h3><p>In der Frauenkommission wurden immer die konkreten Sorgen und Nöte der Kolleginnen in den verschiedenen Branchen und Betrieben diskutiert, auch wenn die angeblich nichts an einer Gewerkschaftsversammlung zu suchen hatten. So auch die Frage der Vereinbarkeit. Nicht erst an diesem 11. SGB-Frauenkongress lautet das Thema: „Vereinbarkeit jetzt! Erwerbsarbeit – Familienarbeit: Schluss mit dem Zeitdilemma!“. Bereits der 4. Frauenkongress 1982 hat sich mit der Frage „Familie und Arbeitswelt“ befasst, als das Thema noch nicht salonfähig geschweige denn gewerkschaftstauglich gewesen war.
</p><p>Nicht nur waren diese Gewerkschafterinnen ihrer Zeit voraus, sie waren auch mutig und haben die gewerkschaftliche Frauenfrage immer wieder auf den Verhandlungstisch gebracht, auch wenn sie zum Teil damit keine Blumentöpfe gewinnen konnten und auch auf Widerstand gestossen sind. Ich wünsche mir, dass wir von diesen Vorkämpferinnen lernen können, wie sie engagiert für die Rechte der Arbeitnehmerinnen gekämpft haben. Dass wir in Zukunft stärker und zahlreicher werden (heute: 95'174 organisierte Frauen). Ich hoffe, dass wir in den nächsten Jahrzehnten mehr Frauen gewerkschaftlich organisieren, so dass wir die Hälfte aller Mitglieder sind. Ebenso hoffe ich, dass die Hälfte der Gewerkschaften eine Präsidentin haben. Die Anliegen der Gewerkschaftskolleginnen sollen 365 Tage im Zentrum der Gewerkschaftspolitik sein, wie sie es an diesem Frauenkongress sind. Wir dürfen stolz auf unsere historischen und zeitgenössischen Vorkämpferinnen sein, wir verdanken ihnen viel. Stärken wir uns, damit wir gemeinsam mit unseren Kolleginnen weiter für die Interessen der Arbeitnehmerinnen kämpfen können. 
</p><hr><p>[i] Sie setzten sich zusammen mit einer Gewerkschaft von Herrenschneiderinnen und der „Zentralsektion der Arbeiterinnen in Genf“ für die gewerkschaftliche Organisierung der Frauen und den emanzipatorischen Auftrag der Gewerkschaftsbewegung ein.
</p><p><a href="typo3/#_ednref2" target="_blank" name="_edn2">[ii]</a> Rytz, Regula,<b><em>Konkurrentin oder Kollegin</em>? <em>Probleme der gewerkschaftlichen Frauenpolitik</em></b>am <em><b>Beispiel des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeitnehmer</b></em><b>-<em>Verbandes</em> (<em>SMUV</em>). <em>1945</em>–<em>1980</em>, </b>Lizentiatsarbeit Bern 1997 (Manuskript).
</p><p><a href="typo3/#_ednref3" target="_blank" name="_edn3">[iii]</a> Diese Arbeiterinnenvereine schlossen sich 1890 unter der Patinnenschaft von Clara Zetkin zum Schweiz. Arbeiterinnenverband (SAV) zusammen. Ihr Ziel: „die Belehrung und Aufklärung unter Frauen zu verbreiten und hülf- und schutzsuchenden Arbeiterinnen mit Rat und That zur Seite zu stehen.“ Zitat aus Ragaz in Rytz, S. 25
</p><p><a href="typo3/#_ednref4" target="_blank" name="_edn4">[iv]</a> Siehe dazu die beiden Biografien über Margarete Faas-Hardegger: Regula Bochsler&nbsp; "Ich folgte meinem Stern. Das kämpferische Leben der Margarethe Hardegger", Zürich, Pendo Verlag 2004. Ina Bösch; Gegenleben: Die Sozialistin Margarethe 
</p><p>Hardegger und ihre politischen Bühnen, Chronos, Zürich 2003
</p><p><a href="typo3/#_ednref5" target="_blank" name="_edn5">[v]</a> 1904 war der SAV dem SGB beigetreten und hatte seine Statuten geändert. Als der SGB 1908 eine Statutenrevision beschloss, welche nur noch Berufs- und Industrieverbände als Mitglieder zuliess, mussten sich die Arbeiterinnenvereine zurückziehen. Sie waren vor der Alternative Integration oder Ausschuss gestellt und wählten letzteres. Sie wurden 1910 zu einer rein politischen Organisation und lösten sich in der Folge in den Frauenstrukturen der SP auf.
</p><p>Das Frauensekretariat des SGB in der Person von Marie Walter-Hüni wurde ausgelagert (1908-1924) und 1924 definitiv abgeschafft. Marie Walter-Hüni führte 1910 die erste gewerkschaftliche Frauenkonferenz durch.
</p><p><a href="typo3/#_ednref6" target="_blank" name="_edn6">[vi]</a> Beim VHTL hing dies mit dem hohen Frauenanteil (1931: 25.1%) und der Unterstützung durch den Präsidenten zusammen. Beim vpod (damals 6.1% Frauenanteil) organisierten sich weibliche Mitglieder bereits 1950 von unten in einer „Fraueninteressengruppe“.
</p><p><a href="typo3/#_ednref7" target="_blank" name="_edn7">[vii]</a> Es nahmen 22 Verbandsdelegierte teil, zwei Verbände (PTT-Union und Baukaderverband) liessen sich durch Männer vertreten. Vpod und VHTL hatten je 2 Frauen aus den Sekretariaten, der Rest waren Basisfrauen. Eine treibende Rolle übernahmen die VHTL-Frauen, die konkrete gewerkschaftliche Erfahrungen hatten und mit Edith Rüefli eine vollamtliche Gewerkschaftssekretärin hatten, die den auch zur ersten Präsidentin gewählt wurde.
</p><p><a href="typo3/#_ednref8" target="_blank" name="_edn8">[viii]</a> Protokoll SGB-Frauenkommission vom 25. März 1961, zitiert in Rytz, S. 38.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-493</guid><pubDate>Sat, 21 Nov 2009 11:27:00 +0100</pubDate><title>Familienarbeit und Erwerbsarbeit mehr vereinen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/familienarbeit-und-erwerbsarbeit-mehr-vereinen</link><description>SGB-Frauenkongress gegen das Zeitdilemma </description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseText">Schwerpunktthemen des SGB-Frauenkongresses vom 20. und 21.11.09 waren die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Berufsarbeit sowie die Auswirkungen der Krise auf die Frauen. Die Delegierten verabschiedeten einstimmig ein Sechspunktemanifest mit dem Titel „Vereinbarkeit jetzt! Erwerbsarbeit – Familienarbeit: Schluss mit dem Zeitdilemma!“ sowie Forderungen gegen die Auswirkungen der Krise. Die wichtigsten Punkte:</p><ul><li><span><span></span></span>Gesellschaftlich notwendige, unbezahlte Arbeit soll in GAV, Personalreglementen und im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht vermehrt anerkannt werden.</li></ul><ul><li><span><span></span></span>Wer Kinder betreut und/oder Angehörige pflegt, soll mehr Rechte auf Kurzabsenzen und Urlaube erhalten. Gleichzeitig ist die professionelle Kinderbetreuung und die professionelle Pflege zu erweitern, die Arbeitsbedingungen des Personals sind zu verbessern.</li></ul><ul><li><span></span>Eine generelle Arbeitszeitverkürzung als krisen- und gleichstellungspolitische Massnahme ist zwingend, begleitet von Massnahmen zur Umverteilung der unbezahlten Familien- und Sorgearbeit<span>&nbsp; </span>zwischen Frauen und Männern.</li></ul><ul><li><span><span></span></span>Gleichstellungspolitische Forderungen sind kein Schönwetterprogramm, sondern müssen prioritär behandelt werden. Dazu gehören insbesondere die Realisierung der Lohngleichheit sowie Investitionen von einem Prozent des Bruttoinlandproduktes in die Kinderbetreuung.</li></ul><ul><li><span><span></span></span>Die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit braucht nicht neue flexible Arbeitszeitmodelle, sondern familienverträgliche und planbare Arbeitszeiten. Statt Shoppen rund um die Uhr sind verbindliche Ladenschlusszeiten notwendig. Teilzeitarbeit, flexible und prekäre Arbeitsverhältnisse mit all ihren Facetten müssen reguliert und von den Gewerkschaften mit Priorität angegangen werden.</li></ul><ul><li><span><span></span></span>Der Rückschritt in der Lohngleichheit ist skandalös und inakzeptabel. Der SGB Frauenkongress fordert die Arbeitgeber auf, die Löhne in ihren Unternehmen<span>&nbsp; </span>sozialpartnerschaftlich im Rahmen des Lohngleichheitsdialogs unverzüglich zu überprüfen und anzupassen. Falls die Arbeitgeber nicht unverzüglich handeln, muss die Politik weitere und verbindliche Massnahmen ergreifen, um das Recht der Frauen auf gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit durchzusetzen.</li></ul><p class="PresseText">Die SGB-Frauen reagieren mit diesen Forderungen zum einen auf die nach wie vor sehr ungleich zwischen den Geschlechtern verteilte unbezahlte Haus- und Betreuungsarbeit, zum andern auf den infolge der Krise verschärften Druck auf unsichere Arbeitsverhältnisse, in denen vor allem Frauen arbeiten. Im ersten Bereich geht es neben der Kinderbetreuung auch um die wachsende&nbsp; Zahl der Pflegebedürftigen, die von Angehörigen, meist von berufstätigen Frauen, gepflegt werden. Die Bedingungen am Arbeitsplatz nehmen darauf keine Rücksicht. Die meisten Frauen arbeiten denn auch Teilzeit mit entsprechenden Folgen für ihre Finanzen und ihre Altersvorsorge. </p><p class="PresseText">Für den zweiten Bereich stellten die Delegierten fest, dass die Krise entgegen den ersten Einschätzungen nicht prioritär männliche Industriearbeiter sondern die Frauen trifft. Die Arbeitslosenquote der Frauen übersteigt heute die der Männer (4.1% gegen 3.9%, Oktober 2009). Zudem werden die von der öffentlichen Hand bereits angekündigten Sparprogramme die Frauen empfindlich treffen. So ist etwa die Weiterführung des Impulsprogrammes des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung gefährdet. </p><p class="PresseText">Während die Lohnstrukturerhebung 2006 noch ergeben hat, dass die Frauen durchschnittlich 18,9 Prozent weniger verdienten als die Männer, zeigen die neusten Zahlen eine Differenz von 19,3 Prozent. Dies ist ein klarer Rückschritt im Abbau der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern und ein Verstoss gegen die Verfassung und gegen das Gleichstellungsgesetz. Die Arbeitgeber müssen jetzt handeln!</p><p class="PresseText">Der SGB-Frauenkongress hat sich für ein JA zur Waffenexportinitiative ausgesprochen. </p><p class="PresseText">Der SGB-Frauenkongress findet alle 4 Jahre statt. Teilgenommen haben an die 230 Delegierte und Gäste. SGB-Frauenkommission und Frauenkongress beraten die SGB-Gremien in der Gleichstellungspolitik.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-212</guid><pubDate>Wed, 18 Nov 2009 13:47:00 +0100</pubDate><title>Vereinbarkeit jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/vereinbarkeit-jetzt</link><description>Am 20. und 21. November halten die SGB-Frauen in Bern ihren 11. Kongress ab. „Vereinbarkeit jetzt!“ fordern die Frauen. Die Gewerkschaften sollen Bedingungen schaffen, damit Frauen Erwerbs- und Familienarbeit besser aufeinander abstimmen können.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Selbst Clara Zetkin würde – wäre es ihr vergönnt, einen kurzen Erkundungsgang durch die jüngste europäische Geschlechtergeschichte anzutreten - von Fortschritt in der Frauenfrage &nbsp;sprechen. Vom Himmel ist er nicht gefallen, dieser Fortschritt, sondern von aktiven Frauen und vor allem von Gewerkschafterinnen erkämpft worden. Und „endgültig“ ist er auch nicht, bei weitem nicht. Denn immer noch ist, auch hierzulande, prekäre, schlecht entlöhnte Arbeit vor allem den Frauen zugewiesen und gleichzeitig auch der allergrösste Teil der familiären Arbeit. Und somit erstaunt es nicht, dass es weiterhin vor allem Frauen sind, die Ansprüche an die Arbeitswelt aus „privater“ Perspektive formulieren. Denn wenn Kinder oder andere Angehörige erkranken, dann sind es primär die Frauen, die den besonderen Effort leisten müssen.
</p><h3>Arbeit frauen- und betreuungsverträglich gestalten</h3><p>Die SGB-Frauen stellen ihren Kongress unter das Motto „Vereinbarkeit jetzt! – Erwerbsarbeit – Familienarbeit: Schluss mit dem Zeitdilemma“. In einem 6- Punkte-Manifest fordern sie die Gewerkschaften auf</p><ul><li>Standarts für gute und damit angemessen entlöhnte Arbeit und familienverträgliche Arbeitszeiten zu schaffen;</li></ul><ul><li>die gesellschaftlich notwendige unbezahlte Arbeit in GAV und Personalreglementen mehr zu berücksichtigen: Neben dem Ausbau des Mutter- und Vaterschaftsurlaubes soll es neu ein Recht auf vorübergehende Reduktion der Arbeitszeit aber auch auf Kurzabsenzen oder Urlaub auf Grund von Betreuung geben;</li></ul><ul><li>aus der Perspektive der Gleichstellung die Diskussion über die Arbeitszeit wieder aufzunehmen;</li></ul><p>Die bestehenden gesetzlichen Regelungen in all diesen Bereichen – so der 4. Punkt – sollen verbessert werden.
</p><p>Ein 5. Punkt fordert die familienergänzende Kinderbetreuung als öffentliche Aufgabe. Es soll – vom Säugling bis zum 16jährigen – ein möglichst kostenloser Rechtsanspruch auf einen solchen Betreuungsplatz bestehen. Das dafür nötige Personal soll ausreichend ausgebildet sein und über gute Arbeitsbedingungen verfügen. Der 6. und letzte Punkt des Manifestes schliesslich fordert die Gewerkschaften auf, sich dem Thema der Betreuung von Pflegebedürftigen vermehrt zu widmen. Für pflegende Angehörige im Arbeitnehmerstatus wird auf die unter Punkt 2 genannten Rechte auf Kurzabsenzen und Urlaube verwiesen. Im Bereich der professionellen Pflege sollen sich die Gewerkschaften für den Ausbau und bessere Arbeitsbedingungen des Personals engagieren.&nbsp;
</p><h3>Anträge und Vertiefung</h3><p>Zu diesem 6-Punkte Manifest sind bisher über 20 Anträge eingetroffen, die der Kongress behandeln wird. Gefordert wird darin zumeist eine Erweiterung der einzelnen Punkte um neue Rechte, so etwa auf bezahlte Erwerbsarbeit, auf Rückkehr auf den gleichen Arbeitsplatz nach dem Mutterschaftsurlaub, auf Weiterbildung auch bei Teilzeitarbeit, auf Vorgeburts- und Adoptionsurlaub. Vier Ateliers bieten zudem Gelegenheit, die Inhalte des Manifestes vertieft und ohne (abstimmungs)taktische Erwägungen zu diskutieren.
</p><p>Auf Vertiefung zielen ebenfalls drei Gastreferate. Christina Klenner vom gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in Düsseldorf wird sich der „Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit: geschlechtergerechte Arbeitszeitmodelle“ widmen. Christiane Marty vom Conseil scientifique d’ATTAC France wird darstellen, inwiefern die 35-Stunden-Woche ein taugliches Mittel für diese Vereinbarkeit ist. Claudia Menne vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wird die (möglichen) Fortschritte der revidierten Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner zum Elternurlaub vorstellen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-495</guid><pubDate>Tue, 17 Nov 2009 16:04:00 +0100</pubDate><title>Lohnentwicklung 2006 bis 2008: Zwei in vieler Hinsicht verlorene Jahre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnentwicklung-2006-bis-2008-zwei-in-vieler-hinsicht-verlorene-jahre</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>In Jahren mit guter Konjunktur können Ungleichgewichte in der Lohnstruktur und sozial bedenkliche Lohnentwicklungen einfacher beseitigt werden als in Rezessionsjahren, weil in den Firmen aufgrund der guten Ertragslage mehr Geld vorhanden ist. Die nun vorliegenden Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung zeigen jedoch ein bedenkliches Bild. Vom Aufschwung in den Jahren 2006 bis 2008 profitiert haben vor allem die Kader und die Männer. Die Frauenlöhne sind zurückgeblieben und die Lohnschere hat sich in verschiedenen Branchen stark geöffnet. Gegen diese Entwicklungen braucht es eine Mindestlohnoffensive und eine systematische Überprüfung der Frauenlöhne auf Diskriminierung.&nbsp;
</p><h3>Weitere Öffnung der Lohnschere&nbsp;</h3><p>Die gute Konjunktur in den Jahren 2006 bis 2008 hat vor allem bei den Kadern zu einem starken Anstieg der Gehälter geführt. Diese stiegen um 11.5 Prozent, nachdem sie bereits von 2004 bis 2006 überdurchschnittlich gewachsen waren (+5.4 Prozent). Nach Abzug der Teuerung sogar schlechter gestellt ist das Gros der Arbeitnehmenden. Beschäftigte ohne Kaderfunktion beispielsweise hatten 2008 real sogar 0.5 Prozent weniger Lohn als 2006. Die Schere zwischen den Kadersalären und den Löhnen der Mehrheit der Arbeitnehmenden in der Schweiz hat sich markant geöffnet.&nbsp;
</p><p>In einigen Branchen ist das ganz ausgeprägt. Die Chefs haben zugelangt, während das Personal sogar weniger Lohn erhält. So zum Beispiel bei den Banken. Während die Kaderlöhne um deutlich über 30 Prozent gestiegen sind, verdiente die Mehrheit der normalen Bankangestellten 2008 sogar rund 80 Franken weniger als im Jahr 2006. Ein ähnliches Bild ergibt sich in der Branche „Landverkehr“ (SBB und anderer öffentlicher Verkehr, Strassenverkehr): Die Kader haben fast 10 Prozent mehr Lohn, das Personal hingegen 0.1 Prozent weniger. Diese Lohnschere haben Bund, Kantone und Gemeinden als Betreiber und Besteller des öffentlichen Verkehrs klar mitverschuldet.&nbsp;
</p><p>Positiver ist das Bild in Branchen, in denen Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen existieren. Im Baugewerbe und im Gastgewerbe, aber auch im Detailhandel (GAV mit grossen Firmen) konnten die Abstände zwischen Kadersalären und dem Gehalt der Beschäftigten ohne Kaderfunktion zum Teil sogar verringert werden.&nbsp;
</p><h3>Nach wie vor brisante Tieflohnsituation</h3><p>Das Problem der Tieflöhne konnte in den letzten Jahren vor allem durch Mindestlohnoffensiven der Gewerkschaften entschärft werden. Dennoch sind Tieflöhne nach wie vor eine Realität, und die Entwicklung zwischen 2006 und 2008 stimmt nachdenklich. Zwar ist der Anteil der Vollzeitstellen mit einem Lohn unter 3500 Fr./Mt. leicht – von 6.2 auf 5.4 Prozent – zurückgegangen. Doch im Vergleich zu früheren Jahren ist die Abnahme eher bescheiden. In zahlreichen Tieflohnstellen sind die Lohnerhöhungen von der Teuerung weggefressen worden. Das Problem der Tieflohnstellen ist im Dienstleistungssektor am grössten (persönliche Dienstleistungen, Gastgewerbe, Detailhandel). Doch auch in Teilen der Industrie (z.B. Bekleidung) sind Tiefstlöhne nach wie vor verbreitet. Besonders alarmierend ist die Situation in der Branche der persönlichen Dienstleistungen (Coiffeure, Kosmetik u.a.). Hier verdienen selbst Fachleute, die beispielsweise eine Lehre gemacht haben, mehrheitlich weniger als 3600 Fr. Ihr Lohn ist nach Abzug der Teuerung von 2006 bis 2008 um zwei Prozent gesunken. Diese Branche ist kaum durch Mindestlöhne geschützt (dazu kam ein vertragsloser Zustand bei den Coiffeuren). Das Problem der Tieflöhne wird ohne weitere Mindestlohnoffensiven nicht in den Griff zu bekommen sein. Im Gegenteil: Ohne eine aktive Mindestlohnpolitik droht ein Absinken der Tieflöhne von ihrem bereits sehr tiefen Niveau.&nbsp;&nbsp;
</p><h3>Lohnrückstand der Frauen hat zugenommen</h3><p>In Bezug auf die Gleichstellung von Mann und Frau ist die Zeit zwischen 2006 und 2008 ebenfalls ein Rückschlag. Nachdem der Lohnrückstand der Frauen gegenüber den Männern seit Ende der 1990er Jahre etwas verringert werden konnte, nahm er seit 2006 erstmals wieder zu. Das Ziel einer Beseitigung der Ungleichheit bei den Löhnen und somit die Umsetzung des Verfassungsauftrags einer Gleichstellung von Frau und Mann ist weiter weggerückt.&nbsp;
</p><p>Auf Bundesebene wurde zusammen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften im März 2009 der so genannte Lohngleichheitsdialog gestartet. Ziel ist es, dass die Unternehmen ihre Löhne sozialpartnerschaftlich darauf überprüfen, ob die Frauen gegenüber den Männern diskriminiert werden. Der gestiegene Lohnrückstand der Frauen zeigt klar, dass diese Überprüfung notwendiger ist denn je. Allerdings wird die Beseitigung der direkten Diskriminierung noch zu keiner vollen Lohngleichstellung führen. Dazu müssten auch die Chancen in Bezug auf Weiterbildung usw. gleich sein.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-210</guid><pubDate>Thu, 12 Nov 2009 13:44:00 +0100</pubDate><title>Lohnfortzahlungsanspruch auch bei Spitalaufenthalt des Neugeborenen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohnfortzahlungsanspruch-auch-bei-spitalaufenthalt-des-neugeborenen</link><description>Gerichtsentscheide haben geklärt, dass die Mutter Anspruch auf Lohn hat, wenn ihr Neugeborenes während mehr als drei Wochen im Spital bleiben muss. Obwohl sie in dieser Zeit nicht arbeiten kann.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nach Erwerbsersatzordnung (EOG) entsteht grundsätzlich am Tag der Geburt. Was passiert aber, wenn ein neu geborenes Kind aus gesundheitlichen Gründen länger als drei Wochen im Spital bleiben muss?&nbsp;
</p><p>Der Mutterschaftsurlaub dient nicht nur der Erholung der Mutter von Schwangerschaft und Geburt, sondern soll ihr vor allem auch die nötige Zeit einräumen, sich in den ersten Monaten intensiv um ihr Neugeborenes zu kümmern. Deshalb kann die Mutter in einem solchen Fall beantragen, dass die Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung auf den Zeitpunkt hinausgeschoben wird, an dem ihr Kind nach Hause kommen kann. Gleichzeitig darf eine Mutter während acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Es stellte sich deshalb bisher die Frage, inwiefern die Arbeitnehmende während der Dauer des Spitalaufenthalts ihres Kindes Anspruch auf Lohn hat und ob sich dadurch die Zeitspanne des Mutterschaftsurlaubs dementsprechend verkürzt.
</p><p>Ein im Kanton Genf erfolgter und mittels Berufung bestätigter Gerichtsentscheid stellt nun klar:&nbsp;&nbsp;
</p><p>Der Fall ist nach den gewöhnlichen Regeln bei unverschuldeten Verhinderungen an der Arbeitsleistung zu behandeln. Wenn also eine Mutter nach der Geburt nicht arbeiten kann weil sie sich um ihr Kind im Spital kümmern muss, hat sie für eine beschränkte Zeit Anspruch auf Lohn. Ihr Anspruch ist derselbe, wie wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten kann. Der Arbeitgebende hat ihr den Lohn unabhängig von der Mutterschaftsentschädigung zu bezahlen – der Mutterschaftsurlaub und die damit verbundene Entschädigung beginnen erst dann zu laufen, wenn das Neugeborene aus dem Spital entlassen wird. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der Mutterschaftsversicherung nämlich keinesfalls den bestehenden Schutz der Arbeitnehmerin verringern.&nbsp;
</p><p>Der SGB begrüsst die vorliegende Klarstellung der Bestimmungen zugunsten der Arbeitnehmerin.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-661</guid><pubDate>Thu, 05 Nov 2009 11:33:00 +0100</pubDate><title>14. Juni 2011 wird landesweiter Aktionstag für mehr Gleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/14-juni-2011-wird-landesweiter-aktionstag-fuer-mehr-gleichheit</link><description>Die 225 stimmberechtigten Delegierten, die über 4 Positionspapiere, ein gutes Dutzend Resolutionen und 40 Anträge die Weichen für das gewerkschaftliche Handeln der nächsten vier Jahre stellen werden, beschlossen für den 14. Juni 2011 einen landesweiten Aktionstag „Achtung. Fertig. Frauen los!“. Gleichzeitig bereinigten sie ein Bildungspapier. Zuvor hatten sie Gastredner Bundesrat Didier Burkhalter klar gemacht, weiterhin für einen starken Sozialstaat einzustehen.</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Sozialpolitischer Auftakt </h3><p>In seiner Eröffnungsansprache geisselte Präsident Paul Rechsteiner die Verweigerung der bürgerlichen Parteien, den (UBS-) Finanzskandal und die so verursachte Krise aufzuarbeiten. Gegen dieses laisser faire und den andauernd visierten Sozialabbau brauche es nun genau jene Politik, die sich am Motto dieses Kongresses orientiere: gute Löhne – gute Renten.
</p><p>Bundesrat Burkhalter präsentierte den Delegierten eine sozialpolitische Tour d’horizon der Regierung. In Kenntnis darüber, dass die Gewerkschaften in den meisten aufgeworfenen Themen andere Ansichten verträten, warb er für den fairen Dialog. Die Delegierten sprachen sich jedoch in einer Resolution für „einen starken Sozialstaat“ aus: für höhere AHV-Renten, für ein Ende der Bücklinge vor den Privatversicherungen in der Unfallversicherung, gegen die beabsichtigte radikale Sparkur bei der IV und gegen die schleichende Privatisierung der SUVA.
</p><h3>Mehr Vereinbarkeit – Arbeitszeit kürzen</h3><p>Einstimmig verabschiedeten die Delegierten ein Kongresspapier, das eine „Arbeitszeit im Einklang mit Familie, Freizeit und Gesundheit“ fordert. Kürzere Arbeitszeiten sollen ein Dilemma eliminieren, das sich fast nur den Frauen stellt: wählen zu müssen zwischen Erwerbsarbeit und Familienpflichten. Kürzere Arbeitszeiten ermöglichten auch den Männern, sich intensiver den Familienpflichten zu widmen. Die Verbände sollen eine so begründete Arbeitszeitverkürzung in den GAV-Verhandlungen prioritär gewichten. Verlangt werden zudem: ein Recht auf Reduktion der Arbeitszeiten aufgrund von Betreuung, das Recht auf Urlaub bei längerer Pflege von Angehörigen (auch Eltern), planbare und verlässliche Arbeitszeiten, ein verlängerter Mutterschaftsurlaub (von 14 auf 18 Wochen), ein Vaterschaftsurlaub von 8 Wochen. Die Gewerkschaften sollen dabei sowohl den Weg über das Gesetz wie über den GAV gehen. 
</p><h3>Der 14. Juni 2011: ACHTUNG.FERTIG.FRAUEN LOS!</h3><p>Angesichts mehrerer gleichstellungsrelevanter Jubiläen im 2011, angesichts der nur schleppend vorankommenden Umverteilung von Erwerbs- und unbezahlter Betreuungsarbeit, angesichts der aktuellen Rückschritte in der Lohngleichheit beschlossen die Delegierten einstimmig für den 14. Juni 2011 (20 Jahre Frauenstreik) einen Aktionstag „Achtung. Fertig. Frauen los!“. Geplant sind landesweit vielfältige Aktionen: am Arbeitsplatz, in den Wohnquartieren und im öffentlichen Raum. Die Gewerkschaften – und nicht allein deren Frauenkommissionen - werden an diesem Tag in einem breiten Bündnis für neuen Gleichstellungsschub sorgen und deshalb stark in die Vorbereitung dieses Events investieren 
</p><h3>Bildungspolitische Herausforderungen</h3><p>Im Anschluss bereinigten die Delegierten ein Kongresspapier zu den bildungspolitischen Herausforderungen. Dieses verlangt einen Abbau der sozialen Ungleichheit, die heute auch die Schule reproduziert. Dazu ist mehr in den Ausbau der Bildung zu investieren. Diese Investitionen sollen direkt zu den Lehrenden selbst fliessen. Konkret heisst das: weniger Pflichtlektionen und Anhebung der Lehrer/innenlöhne. Ausserdem will der SGB die Frühselektion in der obligatorischen Schule abschaffen.
</p><p>Das Papier fordert zudem einen Rechtsanspruch aller Jugendlichen auf eine genügende postobligatorische Bildung und den Zugang aller Arbeitnehmer/innen zur Weiterbildung. Dazu ist auch die Anerkennung von in der Praxis erworbenen Fähigkeiten nötig. Zudem verlangt der SGB das Recht auf eine alle 5 Jahre stattfindende Standortbestimmung, 5 Tage bezahlten Weiterbildungsurlaub pro Jahr, neue Angebote für funktionale Analphabet/innen und eine Sprachoffensive für Migrant/innen.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Medienmitteilungen zu anderen Themen am SGB-Kongress: AHV-Ausbau, Arbeitskämpfe in China, Wirtschaftspolitik und Mindestlohninitiative.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-215</guid><pubDate>Fri, 16 Oct 2009 13:57:00 +0200</pubDate><title>Schon in der Anstellung mehr zu beachten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schon-in-der-anstellung-mehr-zu-beachten</link><description>Der Jurist Jakob Ueberschlag hat eine umfassende Dissertation vorgelegt über Anstellungsdiskriminierungen aufgrund des Geschlechts und deren rechtliche Behandlung. Er fordert, dass Stellen geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz des seit 28 Jahren in der Verfassung und seit 13 Jahren im Gleichstellungsgesetz verankerten Diskriminierungsverbots, trotz der gestiegenen Erwerbsquote der Frauen und trotz des sich laufend annähernden Ausbildungsniveaus sind wir von einer Gleichstellung auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt nach wie vor weit entfernt. Die eben erschienene Dissertation von Jakob Ueberschlag<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;befasst sich in umfassender Weise mit dem Phänomen der bisher wenig untersuchten Anstellungsdiskriminierungen. Dabei prüft der Autor eingehend den aktuellen Stand der Lehre und Rechtsprechung auf diesem Themengebiet, stellt Vergleiche mit Europa an. Auch bezüglich der Umsetzung des Diskriminierungsverbotes im Bereich der Stellensuche und Anstellung stellt er wichtige kritische Fragen.&nbsp;
</p><h3>Diskriminierung durch Stellenausschreibungen</h3><p>Zurzeit gibt es in der Schweiz kein rechtliches Gebot für private Arbeitgebende ihre Stelleninserate geschlechtsneutral auszuschreiben. Dass geschlechtsspezifisch formulierte Stellenausschreibungen einen Einfluss auf das Bewerbungs- und Einstellungsverhalten haben, wurde aber bereits mehrfach belegt. Geschlechtsspezifisch ausgeschriebene Stellen basieren regelmässig auf einer klaren Vorstellung der Arbeitgebenden über das Geschlecht derjenigen Person, mit welcher sie den verfügbaren Arbeitsplatz besetzen wollen. Stellenannoncen als Zugangsportal zum Arbeitsmarkt beinhalten deshalb ein nicht zu unterschätzendes Diskriminierungspotenzial.
</p><p>Ueberschlag hat im Rahmen seiner Dissertation rund 2500 Stelleninserate aus zwei ausgewählten Medien untersucht. Auch wenn er im Vergleich zu einer Studie aus dem Jahr 1989 in vielen Bereichen Verbesserungen feststellen konnte: markante Ungleichheiten bzgl. des Geschlechtes bestehen noch immer. So sinkt etwa der Anteil Inserate, von denen auch Frauen sich angesprochen fühlen können, je höher das geforderte Ausbildungsniveau für die zu besetzende Stelle ist. Der Verfasser legt deutlich dar, dass hier ein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Er zeigt, dass eine gesetzliche Vorschrift, Inserate geschlechtsneutral zu formulieren, positive Effekte hätte und fordert deshalb zu Recht eine entsprechende Regelung. Seiner Meinung nach sollte die Vorschrift bei Nichtbeachtung durch eine Geldstrafe sanktioniert werden.
</p><h3>Rechtsansprüche und deren Durchsetzung&nbsp;</h3><p>Im Bereich der Anstellungsdiskriminierungen kommt heute keine Beweislasterleichterung zur Anwendung. Gerade hier ist der Beweis diskriminiert worden zu sein aber nur schwer zu erbringen. Die Grundlagen der Entscheidfindung befinden sich in den Händen der Arbeitgeberschaft, und meist handelt es sich um innere Motive derselben. Ueberschlag tritt in einleuchtender Weise dafür ein diese Regelung zu überdenken. Im Falle einer bewiesenen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erhalten die Betroffenen heute maximal drei Bruttomonatslöhne als Entschädigung. Ueberschlag zeigt auf, dass diese Entschädigungsregelung sowohl der EMRK wie auch der UNO-Menschenrechtserklärung nicht gerecht wird und geändert werden muss. In einem letzten Abschnitt entwickelt er so für rund ein Dutzend Gesetzesbestimmungen spezifische und interessante Vorschläge um Geschlechtsdiskriminierungen im Anstellungsprozess in Zukunft tatsächlich zu vermindern.
</p><h3>Die Schwangerschaftsfrage</h3><p>In einem weiteren Schwerpunkt zeigt der Autor auf, dass die Schwangerschaftsfrage grundsätzlich unzulässig und auch bei möglicher Gefährdung der Gesundheit der werdenden Mutter oder des Kindes nicht gestattet ist. Deshalb besteht für Frauen ein Notwehrrecht die unzulässige Frage wahrheitswidrig zu beantworten. Ueberschlag kritisiert mit guten Gründen, dass die Wirksamkeit des Notwehrrechts in der Praxis erheblich beeinträchtigt ist aufgrund des ausgesprochen schwachen Kündigungsschutzes im schweizerischen Arbeitsrecht.
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp; Jakob Ueberschlag, Die Anstellungsdiskriminierung aufgrund des Geschlechts im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis (Art. 3 Abs. 2 GlG): unter besonderer Berücksichtigung der europäischen Rechts, Zürich 2009.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-98</guid><pubDate>Mon, 18 May 2009 11:12:00 +0200</pubDate><title>Bund muss familienergänzende Kinderbetreuung weiter anstossen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bund-muss-familienergaenzende-kinderbetreuung-weiter-anstossen</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Die Bundeshilfe für den Aufbau der familienergänzenden Kinderbetreuung ist zu verlän-gern. Der Nationalrat hat sich für eine solche Verlängerung bereits ausgesprochen – der Ständerat befasst sich am 4.6. mit dem Thema. Sicher ist: Ohne die Beiträge aus Bern wird es zum Knick in der Tagesbetreuung von Kindern kommen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es läuft noch bis zum 31. Januar 2011. Mit dem auf acht Jahre befristeten Programm sollte der Bund dazu beitragen, dass zusätzliche Plätze für die Ta­gesbetreuung von Kindern entstehen.&nbsp;Das Impulsprogramm zeigte Wirkung: Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen werden dank diesem Programm mit Kosten von rund 200 Mio. Franken insgesamt etwa 33'000 neue Betreuungsplätze geschaffen. Ein relativer Erfolg also. Angesichts der wachsenden Nachfrage besteht aber nach wie vor nur ein mangelndes Angebot. Liesse man das Bundesprogramm einfach auslaufen, würde der Mangel noch grösser – und damit der Stress oder gar die Not junger Familien.
</p><h3>Nationalrat: Bund soll weiter anschieben</h3><p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats hat am 21. Au­gust 2008 eine Motion (08.3449) zur Anschubfinanzierung eingereicht, in der die Revi­sion des Gesetzes verlangt wird. Bis zum Erlass dieser gesetzlichen Grundlagen soll das bestehende Gesetz in Kraft bleiben. Das bedeutet: Der Bund soll sich auch in Zukunft an der Schaffung neuer Betreuungsplätze finanziell beteiligen. Der Bundesrat hat sich am 12. August 2008 bereit erklärt diese Motion anzunehmen. Auch er ist der Meinung, dass ein grosser Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen besteht. Der Nationalrat debattierte diesen Vorstoss in der Frühjahrssession 2009. Er nahm ihn mit 115 gegen 56 Stimmen deutlich an. Nur die SVP und ein paar wenige FDP-Stimmen hatten sich quer gelegt.
</p><h3>Ständerat: muss nachziehen</h3><p>Nun kommt das Geschäft in den Ständerat. Am 4. Juni 2009 wird die kleine Kammer über die Motion abstimmen und damit entscheiden, ob der Bundesrat den Auftrag erhält eine Vorlage auszuarbeiten, mit welcher auch nach dem 1. Februar 2011 mit Finanzhilfen des Bundes neue Betreuungsplätze geschaffen werden sollen. Es ist unbestritten: Das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung genügt nach wie vor in keiner Weise der Nachfrage. Deshalb braucht es die Bundeshilfe weiterhin – und damit das Ja des Ständerates.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision, Kulturförderungsgesetz und ALV-Revision.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-303</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2009 16:13:00 +0100</pubDate><title>Und sie bewegt sich doch!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/und-sie-bewegt-sich-doch</link><description>Bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit ist die grundlegendste Forderung aller, die Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern wollen. Spätestens seit der Delegiertenversammlung vom 3.11.2008 hat auch der SGB dieses Thema zuoberst auf seine Agenda gesetzt. Ein rascher Blick zeigt: Es bewegt sich einiges seither! </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit klarer Mehrheit hat der Nationalrat in der soeben zu Ende gegangenen Frühjahrsses­sion die Anstossfinanzierung für Kinderkrippen verlängert. Dank dieser Anstossfinanzie­rung, die seit Februar 2003 läuft, sind schweizweit gegen 24'000 neue Betreuungsplätze geschaffen worden. Es fehlen aber für rund 120'000 Kinder Betreuungsangebote, wie eine Bestandesaufnahme der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) im Februar 2009 ergeben hat. Der Ausbaubedarf ist also riesig, und es braucht bei der nächsten Anstossfinanzierung mehr Geld.&nbsp;
</p><h3>Investieren in Qualität, d.h. in Ausbildung</h3><p>Mit dem Ausbau muss aber auch die Qualität gesichert werden. Dazu braucht es ausrei­chend und genügend gut ausgebildetes Personal. Hier stehen die einzelnen Betreuungs­stätten in der Pflicht; sie sollen mehr Ausbildungsplätze anbieten. Der SGB fordert, dass den Betreuungsinstitutionen für jede abgeschlossene Ausbildung ein Beitrag verliehen wird. Das wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die Anstossfinanzierung soll also nicht nur verlängert sondern auch qualitativ erweitert werden. Der SGB hat diese Forde­rung auch in sein Programm wider die Krise aufgenommen. Die VPOD-Frauen ihrerseits haben Qualitätsrichtlinien für die Kindertagesbetreuung erarbeitet. Die im Februar 2009 erschienene Broschüre ist für alle Interessierten beim VPOD erhältlich und zeigt auf, dass Qualität nicht nur blutleere Forderung ist. Es braucht aber auch gesetzlich verankerte Qualitätskriterien. Die Revision der Pflegekinderverordnung – ein längst hängiges Ge­schäft – bietet dazu eine gute Möglichkeit. Mit einer in dieser Frühjahrssession einge­reichten Anfrage zum Stand dieser Revisionsarbeiten und dem Einbezug der Qualitäts­kriterien bleibt VPOD-Präsidentin Christine Goll auf gesetzgeberischer Ebene am Ball.
</p><h3>Regionale Vorstösse</h3><p>„La gauche genevoise“ lancierte am 20. Februar 2009 eine Volksinitiative. Damit will sie für vorschulpflichtige Kinder (petite enfance) einen Rechtsanspruch auf einen Betreu­ungsplatz in der kantonalen Verfassung verankern. In der Stadt Bern ist am 11. Novem­ber 2008 ein von der SP lanciertes entsprechendes Volksbegehren eingereicht worden. In Zürich wird noch dieses Jahr die vom Gewerkschaftsbund lancierte Volksinitiative „Ja zur Kinderbetreuung“ zur Abstimmung kommen. Auch sie fordert einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
</p><h3>Schritte nach vorn beim Mutter- und Vaterschaftsurlaub</h3><p>Zu den Forderungen der SGB-Gewerkschaften gehört auch die Weiterentwicklung des Erwerbsersatzes bei Mutterschaft. Die beiden Nationalrätinnen und Gewerkschafterinnen Christine Goll und Franziska Teuscher (Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission) reich­ten Vorstösse zu diesem Thema ein. Die VPOD-Präsidentin fordert darin einen schritt­weisen Ausbau des Erwerbsersatzes bei Mutterschaft von heute 14 auf 18 Wochen. Mit dem Vorstoss von Franziska Teuscher soll die Finanzierung über Erwerbsersatz geregelt werden in all den Fällen, in denen eine Lücke zwischen Niederkunft und Mutterschafts­urlaub entsteht. Dies ist wichtig für Frauen, deren Kind zum Beispiel nach der Geburt im Spital bleiben muss. Erfolgreich war auch die Mediengewerkschaft SSM im GAV mit der SRG. Väter bei der SRG haben nun 10 Tage Vaterschaftsurlaub.&nbsp;
</p><p>Und nicht zu vergessen: Der SGB-Frauenkongress vom 20./21. November 2009 wird ganz unter dem Thema Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit stehen und Gele­genheit bieten, Standpunkte zu diskutieren und (neue?) Forderungen zu stellen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-702</guid><pubDate>Fri, 06 Mar 2009 17:07:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit – Die Gewerkschaften bleiben dran!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-die-gewerkschaften-bleiben-dran</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist höchste Zeit für Lohngleichheit – Lohngleichheit jetzt!&nbsp; Denn auch nach 28 Jahren Verfassungsgebot und 13 Jahren Gleichstellungsgesetz sind die Löhne der Frauen im Durchschnitt deutlich tiefer als jene der Männer.&nbsp; Mit dem Equal Pay Day – den der SGB und seine Verbände unterstützen, mittragen und mitprägen – und dem 8. März, dem Internationalen Tag der Frau, fordern Frauen mit Nachdruck die Lohngleichheit. 
</p><p>Der standardisierte monatliche Bruttolohn (Median) der Frauen im privaten Sektor beträgt im Jahr 2006 Fr. 4'875.--, jener der Männer Fr. 6'023.--. Dies entspricht einer Lohndifferenz von 19.1 %. Der Fairpay-Lohnrechner (<a href="http://www.lohngleichheit.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohngleichheit.ch</a>) zeigt anhand des persönlichen Profils den Unterschied zwischen Frauen- und Männerlöhnen. Die Löhne sind seit 1994 für Männer wie Frauen angestiegen. Doch der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern nimmt nur langsam – viel zu langsam - ab: 1994 betrug er 23.8%. Gut 4 Prozent in 15 Jahren - ein Schneckentempo!&nbsp; Das soll sich ändern. Deshalb fordern Gewerkschaften Lohngleichheit jetzt! Auch im öffentlichen Sektor besteht Handlungsbedarf!
</p><p>Im öffentlichen Sektor (Kantone) sind die Unterschiede auf einem ähnlichen Niveau. Im Jahr 2006 beträgt der standardisierte monatliche Bruttolohn (Median) der Frauen Fr. 6'595, derjenige der Männer Fr. 8'124.--. Die Differenz beläuft sich auf 18.8%. Sie nahm seit 1998 (22.5) relativ stetig ab, hat sich jedoch zwischen 2004 und 2006 kaum verändert.
</p><h3>Lohngleichheit eine alte gewerkschaftliche Forderung</h3><p>Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit gehörte zu den ersten gewerkschaftlichen Forderungen. Politisch und rechtlich durchgesetzt werden konnte sie in der Schweiz erstmals im Jahre 1981 mit dem Verfassungsartikel „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. 1996 folgte das Gleichstellungsgesetz. Der am 2. März 2009 gestartete Lohngleichheitsdialog der Sozialpartner ist ein weiterer Meilenstein auf diesem Weg und öffnet eine neue Perspektive für eine alte Forderung.
</p><h3>Gemeinsam für die Lohngleichheit unterwegs</h3><p>Schweizweit werden in den kommenden Tagen viele Lohngleichheits-Aktionen von Gewerkschaften und Frauenorganisationen stattfinden. Dabei geht es immer um einen „fairen“ Lohn. Dazu wiederum gehört der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Gestaltung und Umsetzung von Lohnsystemen dürfen deshalb nicht zu Diskriminierungen zwischen Mann und Frau führen. Gewerkschaften fordern Gleichstellungsgerechte und transparente Lohnsysteme. Löhne müssen zudem periodisch auf Lohndiskriminierung zwischen Mann und Frau überprüft werden.
</p><h3>Zwei neue Publikationen zur Umsetzung der Lohngleichheit</h3><p>Soeben hat der SGB zwei neue Publikationen zu Fairplay beim Lohn für Frauen und Männer verfasst. 
</p><p>Beide Publikationen befassen sich mit der Frage, wie die Unternehmen den Lohn festsetzen. Die 43 A4-Seiten starke Publikation<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a> bietet einen erhellenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der Lohnfestsetzung im Unternehmen. Sie ist für alle gedacht, die sich gewerkschaftlich oder beruflich mit Lohnsystemen befassen. Sie zeigt Chancen und Risiken einzelner Lohnfestsetzungsmechanismen, durchleuchtet sie kritisch aus Gleichstellungssicht und weist auf Diskriminierungsfallen hin. Die zweite, kleine Broschüre<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a> ist als Einstieg in die Problematik für ein breites Publikum konzipiert. 
</p><p>Links: 
</p><p><a href="http://www.lohngleichheit.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohngleichheit.ch</a>; <a href="http://www.equalpayday.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.equalpayday.ch</a>; www. sgb.ch
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> Fairplay beim Lohn für Frauen und Männer. Lohnfestsetzung im Unternehmen (Kosten Fr. 10.--)
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a> Fairplay beim Lohn….für Frauen und Männer! Versehen und mitprägen! (gratis)
</p><p>&nbsp; Der Fairpay-Lohnrechner sowie beide Publikationen wurden vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Frau und Mann im <br> &nbsp; Rahmen der Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz unterstützt</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-311</guid><pubDate>Wed, 04 Mar 2009 16:47:00 +0100</pubDate><title>Beharrlichkeit führt zu einer neuen Etappe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/beharrlichkeit-fuehrt-zu-einer-neuen-etappe</link><description>Am 2. März 09 haben der Bundesrat und die Spitzen der Wirtschaftsverbände, darunter der SGB, den Lohngleichheitsdialog vereinbart. Hinter diesem Meilenstein in der Ge-schichte der Lohngleichstellung steht jahrelanger Einsatz, vor allem der Gewerkschaften. Ein Rückblick.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Gleichstellungsgesetz (GlG) ist am 1. Juli 1996 in Kraft getreten. Es soll die Durch­setzung des verfassungsmässigen Rechts auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit rea­lisieren und verbietet Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts im Erwerbsleben generell.
</p><p>Zehn Jahre später wird die Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes umfassend evaluiert. Ergebnis Nr. 1: die Löhne der Frauen sind im Durchschnitt deutlich tiefer als jene der Männer. Der standardisierte monatliche Bruttolohn (Median) der Frauen im privaten Sektor beträgt 4875 Franken im Jahr 2006, jeder der Männer 6023 Franken. Dies ent­spricht einer Lohndifferenz von 19.1 Prozent. Ergebnis Nr. 2: der Lohnunterschied zwi­schen Frauen und Männern nimmt ab, jedoch nur langsam. 1994 betrug er 23.8 Prozent. Ergebnis Nr. 3: die Angst vor Kündigung und Exponierung stellt das grösste Hindernis für die Geltendmachung einer Diskriminierung dar. Das Gleichstellungsgesetz überlässt es den betroffenen Arbeitnehmerinnen gegen Diskriminierung vorzugehen.&nbsp;
</p><h3>Massnahmen sind nötig</h3><p>Aufgrund dieser Ergebnisse beschliesst der Bundesrat im Februar 2006, mögliche staatli­che Instrumente zur Durchsetzung der Lohngleichhheit näher zu prüfen. Beispielsweise könnten Behörden mit entsprechenden Kompetenzen eine systematische Kontrolle der Löhne in den Unternehmen durchführen. An einem von der Bundesverwaltung organi­sierten Gleichstellungs-Hearing im Herbst 2007, an welchem die Sozialpartner teilneh­men, wird man sich einig, dass im Bereich der Lohngleichheit Massnahmen im Hinblick auf eine Beschleunigung des Prozesses notwendig sind. Die Sozialpartner beschliessen, im Dialog gemeinsam nach Lösungen zu suchen, wie die Beseitigung von Lohnungleich­heiten pragmatisch vorangetrieben werden könnte.
</p><h3>Lohngleichheitsdialog startet</h3><p>Im Jahr 2008 treffen sich die Dachverbände der Arbeitnehmerorganisationen (Tra­vail.Suisse und Schweizersicher Gewerkschaftsbund) sowie der Arbeitgeberorganisatio­nen (Schweizerischer Gewerbeverband und Schweizerischer Arbeitgeberverband) unter der Leitung der Bundesverwaltung (Bundesamt für Justiz, Eidg. Büro für die Gleichstel­lung von Frau und Mann und Staatssekretariat für Wirtschaft) zu mehreren Sitzungen und schliessen eine Trägerschaftsvereinbarung ab. Mit dieser bekunden sie ihren Willen, die diskriminierenden Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern möglichst rasch zu beseitigen. Die Arbeitgeberorganisationen wollen möglichst viele Unternehmen motivie­ren, ihre Löhne auf Lohndiskriminierung zu überprüfen und im Falle von Diskriminie­rungen Massnahmen zu deren raschen Beseitigung zu ergreifen. In Einzelvereinbarungen, die die jeweiligen Unternehmen mit Arbeitnehmerorganisationen bzw. gewählten Arbeit­nehmervertretungen abschliessen, werden die Modalitäten geregelt. Das Projekt dauert fünf Jahre. Nach zwei Jahren findet eine Zwischenevaluation statt.
</p><h3>Was ist zu tun – wie funktioniert es?</h3><p>Die Teilnahme am Projekt „Lohngleichheitsdialog“ ist für die Unternehmen freiwillig. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Einzelvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt durch das Unternehmen. Das Unternehmen schliesst mit einer Arbeitnehmerorganisation bzw. einer gewählten Arbeitnehmervertretung seines Betriebs eine Vereinbarung ab. Darin wird festgehalten, wie das Unternehmen seine Löhne überprüfen und welche Massnahmen in welchem Zeitraum es ergreifen wird, um allfällige Lohndiskriminierun­gen zu beseitigen. Für diesen Prozess stehen den Unternehmen eine ausführliche Doku­mentation sowie das kostenlose Selbsttestinstrument „Logib“ (Lohngleichheitsinstrument Bund) zur Verfügung. Zum Projekt gehört auch, dass jedes einzelne Unternehmen für die Durchführung einer Lohnüberprüfung immer eine sozialpartnerschaftlich zusammenge­setzte Begleitgruppe bilden muss. Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden, für welche die Anwendung einer statistischen Methode in der Regel nicht möglich ist, wird ein Merkblatt erarbeitet. Dieses macht die kleinen und mittleren Unternehmen auf die Problematik der geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung aufmerksam und zeigt ihnen Möglichkeiten zur Überprüfung und Beseitigung derselben auf.
</p><p>Seitens der Arbeitnehmerorganisationen werden Christina Werder, Zentralsekretärin SGB, und Valérie Borioli, Travail.Suisse, im Steuerungsausschuss sowie Christine Mi­chel, Gleichstellungs- und Branchensekretärin Tertiär, Unia, im Projektteam vertreten sein.&nbsp;
</p><h3>Equal Pay Day und Internationaler Tag der Frau</h3><p>Fast schon symbolisch genau ist der Lohngleichheitsdialog vereinbart worden. Denn am 8. März findet der Internationale Tag der Frau, am 10. März der Equal Pay Day statt. Letzterer wird in vielen Ländern begangen, aber an jeweils anderem Tag: Je weiter vorne im Kalenderjahr dieser Tag liegt, umso mehr ist Lohndiskriminierung abgebaut. Am Equal Pay Day werden in allen grossen Schweizer Städten engagierte Gewerkschafts­frauen (und –männer) eine symbolische Einkaufstasche verteilen, die auf die unter­schiedlichen Löhne nach Geschlecht hinweisen. Auch für den 8. März werden Gewerk­schaften und Frauenorganisationen landauf landab spezielle Veranstaltungen organisie­ren. Ein Überblick ist ab 6.3.09 zu finden auf:&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-641</guid><pubDate>Mon, 02 Mar 2009 10:57:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheitsdialog: Eine neue Perspektive für eine alte Forderung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheitsdialog-eine-neue-perspektive-fuer-eine-alte-forderung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Vereinbarung der Spitzenverbände über den Lohngleichheitsdialog wird ein neues, überraschendes und innovatives Kapitel bei der (zu) lange nicht eingelösten Realisierung des verfassungsmässigen Anspruchs auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit aufgeschlagen. Das ist umso bemerkenswerter, als noch vor zwei Jahren aus gewerkschaftlicher Sicht eine äusserst ernüchternde Bilanz aus der offiziellen Evaluation nach zehn Jahren Gleichstellungsgesetz gezogen werden musste, dies umso mehr, als die Arbeitgeberverbände, der Bundesrat und die bürgerlichen Parteien nicht bereit waren, die in der Evaluation des Gleichstellungsgesetzes vorgeschlagenen Verbesserungen des gesetzlichen Instrumentariums umzusetzen. Der jetzt vorgeschlagene Weg ist insofern innovativ, als nun nach dem Erfolgsmodell der flankierenden Schutzmassnahmen zur Personenfreizügigkeit in einem sensiblen Bereich des Arbeitsmarktes zum zweiten Mal innert weniger Jahre für ein Reformprojekt der Weg der Sozialpartnerschaft eingeschlagen wird; angesichts der oft diametral entgegengesetzten Interessen der ArbeitnehmerInnen- und der Arbeitgeberseite ist dies alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Folgerichtig ist der nun mit einem beträchtlichen Aufwand eingeleitete Versuch, ein altes Problem endlich praktisch zu lösen, insofern, als die Wirtschaft sich nun selber darum bemüht, eine stossende Ungerechtigkeit zu beseitigen, die in der Wirtschaft verursacht wurde und wird. Der Verfassungsartikel über die Lohngleichheit war ja gewissermassen eine Notmassnahme durch staatliche Normsetzung, nachdem die Marktmechanismen hier nicht weiterhelfen.
</p><p>Bei dieser Gelegenheit soll nochmals daran erinnert werden, dass der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zu den ältesten gewerkschaftlichen Forderungen überhaupt gehört. Rechtlich durchgesetzt werden konnte diese Forderung in der Schweiz erstmals mit dem Verfassungsartikel von 1981 „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. Ein weiterer Meilenstein war 1996 das Gleichstellungsgesetz. Die meisten seither eingereichten Klagen wurden gewerkschaftlich unterstützt oder getragen. Zusammen mit der Mindestlohnkampagne, die vor allem den weiblich geprägten Tieflohngruppen geholfen hat, sorgten die mehrheitlich erfolgreichen Klagen wenigstens für gewisse, wenn auch ungenügende, Fortschritte bei der Realisierung des Lohngleichheitsanspruchs.&nbsp;
</p><p>Rückblickend war es ein Vorläufer der heute vorliegenden Vereinbarung der Sozialpartner, als die SGB-Gewerkschaften anlässlich der Lohnmedienkonferenz vom August 2007 die Grossunternehmen der Schweiz aufforderten, bezüglich Lohngleichheit nun voranzugehen und die Löhne in ihrem Unternehmen mit dem neuen Lohngleichheitsinstrument des Bundes (Logib) zu überprüfen (unter Einbezug der Gewerkschaften). Dass die Gewerkschaften diesen Appell in ihre Forderungspakete für die Lohnrunde aufnahmen, blieb nicht wirkungslos. In verschiedenen Unternehmen von der Post bis zur Swisscom und Cablecom (Gewerkschaft Kommunikation) und von Nestlé Konolfingen bis zu Lindt &amp; Sprüngli Kilchberg (Gewerkschaft Unia) sind diese sozialpartnerschaftlichen Lohnüberprüfungen inzwischen aufgegleist. Der Lohngleichheitsdialog muss also nicht bei Null beginnen.&nbsp;
</p><p>Die Schweiz verfügt bekanntlich über eine leistungsfähige, innovative und über alles gesehen strukturstarke Wirtschaft. Die Basis dafür sind gut ausgebildete und motivierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die massive Erhöhung der Frauenerwerbsquote ist eine der zentralen Veränderungen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt der letzten 20 bis 30 Jahre. Auf diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass die Schweiz im internationalen Umfeld bezüglich Chancengleichheit und Lohngleichheit der Geschlechter weit hinterherhinkt.&nbsp; Es braucht jetzt in diesem Bereich einen entscheidenden Modernisierungsschritt - im Interesse der Wirtschaft und der Gesellschaft.
</p><p>Angehängt befindet sich ein Rückblick von<span style="font-weight: bold;">&nbsp;Christina Werder</span>, Zentralsekretärin SGB.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-591</guid><pubDate>Tue, 30 May 2006 14:47:00 +0200</pubDate><title>«Nichts ändert sich von selbst» - Jahr der Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nichts-aendert-sich-von-selbst-jahr-der-lohngleichheit</link><description>Dossier Nr. 39</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Maskenbildnerin im Schauspielhaus, die Arbeiterinnen aus der Zentralwäscherei, die Verkäuferin im Warenhaus, die Physiotherapeutin im Spital. Sie alle und unzählige andere Arbeitnehmerinnen haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten für bessere Frauenlöhne gekämpft. Mit Interventionen im Betrieb, bei Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge, mit Lohnklagen vor Gericht und auch mit Streiks. Diese Frauen haben unterschiedliche Wege gewählt, um das gleiche Ziel zu erreichen: die zu tiefen Frauenlöhne zu verbessern. Sie hatten das Recht stets auf ihrer Seite: «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» steht nämlich seit 25 Jahren in der Bundesverfassung.</p><p>Es braucht Courage, sich für seine Rechte einzusetzen. Mut machen sollen die hier vorgestellten fünf Portraits von Lohnkämpferinnen aus unterschiedlichen Berufen. Sie stehen stellvertretend für viele andere Frauen, die im Erwerbsleben für ihre Rechte kämpfen. Zwei Interviews bilanzieren 10 Jahre Gleichstellungsgesetz und zeigen weiteren Handlungsbedarf auf. Die Broschüre soll Mut machen, dass weitere Frauen sich für mehr Lohngleichheit einsetzen. Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-590</guid><pubDate>Wed, 10 May 2006 14:43:00 +0200</pubDate><title>Ganzer Lohn für ganze Arbeit – Lohngleichheit jetzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ganzer-lohn-fuer-ganze-arbeit-lohngleichheit-jetzt</link><description>Dossier Nr. 40</description><content:encoded><![CDATA[<p>250 Teilnehmerinnen nahmen am 5. November 2005 in Bern am 10. SGB-Frauenkongress teil. Im Zentrum stand das Thema „Lohngleichheit jetzt“ und die Verabschiedung eines Fünfpunkte Manifests. In vier Arbeitsgruppen lernten die Kongressteilnehmerinnen verschiedene Vorgehensweisen gegen Lohndiskriminierung kennen: Arbeitsbewertungssysteme für den Nachweis gleichwertiger Arbeit; Gleichstellungscontrolling als Mittel für Lohntransparenz; Wege für die Durchsetzung garantierter Mindestlöhne über GAV-Kampagnen oder über die tripartiten Kommissionen und Strategien für erfolgreiche Diskriminierungsklagen. In einem fünften Workshop wurden Ideen für das Jahr der Lohngleichheit diskutiert.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-597</guid><pubDate>Thu, 31 Mar 2005 15:06:00 +0200</pubDate><title>JA zum Partnerschaftsgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ja-zum-partnerschaftsgesetz</link><description>Dossier 33</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lesben und Schwule tragen zu unserer Gesellschaft in gleicher Weise und mit gleichen Pflichten bei wie heterosexuelle Menschen. Sie zahlen Steuern und AHV-Beiträge, leisten Militärdienst, pflegen und unterstützen alte oder kranke Menschen. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, dass sie neben den Pflichten nun auch die zugehörigen Rechte bekommen.</p><p>Diese Möglichkeit erhalten sie mit dem Partnerschaftsgesetz. Gleichgeschlechtliche Paare können nach dessen Annahme eine eingetragene Partnerschaft eingehen, wenn sie dies wünschen. Tun sie es, erlangen sie ein Gesamtpaket an Rechten und Pflichten gegenüber einander, dem Staat und Dritten.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gleichstellung von LGBT</category></item></channel></rss>