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         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Sat, 25 Apr 2026 16:10:31 +0200</pubDate><lastBuildDate>Sat, 25 Apr 2026 16:10:31 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/gleichstellung-von-lgbt/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-7693</guid><pubDate>Mon, 09 Aug 2021 15:42:55 +0200</pubDate><title>Auch für Arbeitnehmende wichtig: Ja zur Ehe für alle!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/auch-fuer-arbeitnehmende-wichtig-ja-zur-ehe-fuer-alle</link><description>Abstimmung vom 26. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Rechtsungleichheit begünstigt Diskriminierung, das wissen LGBTIQ-Arbeitnehmende nur zu gut. Deshalb ist die überfällige Einführung der Ehe für alle in der Schweiz auch ein wichtiger Schritt für mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt. Die Gewerkschaften setzen sich mit aller Kraft für ein Ja am 26. September ein.</p><p>Die Schweiz hinkt bei der rechtlichen Gleichstellung von LGBTIQ-Personen (lesbische, schwule, bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und queere Personen) dem europäischen Umland seit 20 Jahren hinterher. Mit der Erweiterung des «Diskriminierungsschutzes» im Strafgesetzbuch hat sich dieser Rückstand zuletzt zwar wieder verkleinert, ein gravierendes Defizit besteht aber weiterhin beim Zugang zur zivilrechtlichen Ehe. Nach vielen parlamentarischen Anläufen kommt es nun am 26. September zur Abstimmung über die «Ehe für alle"», nachdem konservative Kreise erfolgreich für das Referendum gegen die vom Parlament mit grossem Mehr verabschiedete Vorlage gesammelt haben.</p><p class="heading--h4">Konkrete Verbesserungen in der Arbeitswelt</p><p>Die beschlossene Revision des Zivilgesetzbuches spricht gleichgeschlechtlichen Paaren nicht nur das Recht auf Eheschliessung, sondern auch die erleichterte Einbürgerung der PartnerInnen sowie die gemeinsame Adoption und – für Frauenpaare – den Zugang zu Samenspenden in der Schweiz zu. All diese für heterosexuelle Paare selbstverständlichen Rechte werden gleichgeschlechtlichen Paaren auch mit der bereits seit 2007 existierenden «eingetragenen Partnerschaft» bis heute vorenthalten.</p><p>Ebenfalls eine wichtige Erleichterung brächte das neue Gesetz bei der Angabe des Zivilstands: Die Schweiz kennt heute keine allen gleichermassen offenstehende «zivile Ehe light», wie etwa den «PACS» in Frankreich, der auch von heterosexuellen Paaren gewählt werden kann. Folglich ist die insbesondere für Bewerbungen vorausgesetzte Angabe des Zivilstands («in eingetragener Partnerschaft») heute immer automatisch mit einem Zwangsouting verbunden. Und ein solches wirkt sich in der noch längst nicht vorurteils- und diskriminierungsfreien Arbeitswelt auch heute allzuoft nachteilig aus. Sei es bereits mit der Verweigerung einer Anstellung oder dann später mit sozialer Ausgrenzung am Arbeitsplatz oder Hänseleien auf dem Betriebsausflug.</p><p>Für die Arbeitswelt wichtig ist darüber hinaus zum Beispiel, dass viele grosse Firmen (und auch einige Gesamtarbeitsverträge) Regelungen zu Gunsten von Ehepaaren im gleichen Betrieb vorsehen, wie etwa das Recht auf gleichzeitigen Ferienbezug. Noch nicht überall gelten solche Bestimmungen auch für eingetragene Partnerschaften, die «Ehe für alle» würde einen Ausweg eröffnen.</p><p class="heading--h4">Es bleibt auch danach viel zu tun</p><p>Die «Ehe für alle» ist nicht nur ein längst überfälliges Signal an die Gesellschaft, sondern auch eine klare Botschaft an die Arbeitgebenden, dass LGBTIQ-Personen von nun an rechtlich annähernd gleichgestellt sind (zumindest für Lesben und Schwule wäre dies der Fall), und dass diese Gleichstellung in der Arbeitswelt auch konsequent gelebt werden muss.</p><p>Für die Gewerkschaften geht der Kampf gegen Diskriminierungen in der Arbeitswelt selbstverständlich auch nach dem 26. September weiter. Denn auch gleiche Rechte im Standesamt oder vor dem Traualtar verhindern nicht etwa missbräuchliche Entlassungen von Transpersonen während der Transition oder die doppelte Lohndiskriminierung von lesbischen Arbeitnehmerinnen. Doch genau auf solche konkreten Missstände kann nach einem Ja zur «Ehe für alle» am 26. September umso mehr der Fokus gelegt werden. Ein Nein hingegen würde die Schweiz gleichstellungspolitisch um Jahrzehnte zurückwerfen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Frau-Regenbogenfahne_Eva-Blanco-Fotografia_photocase.jpg" length="1053971" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6351</guid><pubDate>Sun, 09 Feb 2020 15:55:00 +0100</pubDate><title>Ein klarer Sieg für die Toleranz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ein-klarer-sieg-fuer-die-toleranz</link><description>Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der sehr deutlichen Annahme der Strafnorm gegen die Homophobie haben die Schweizer StimmbürgerInnen ein klares Signal für Toleranz und Respekt gesetzt. In seiner Unzweideutigkeit bezeugt dieses Resultat den klaren Willen, auf die sexuelle Orientierung gestützte Diskriminierungen zu verhindern, welcher Art auch immer sie sein mögen. Es ist dies ein wichtiger Schritt zur tatsächlichen Rechtsgleichheit, auf den noch andere folgen müssen, insbesondere in der Arbeitswelt.</p><p>Diskriminierung findet dort statt, wo die Leute ihre Zeit verbringen, und deshalb allzu oft auch am Arbeitsplatz. LGBTI-Personen sind davon besonders betroffen: Hänseleien, obszöne Bemerkungen und soziale Ausgrenzungen sind im Beruf an der Tagesordnung. Doch bisweilen geht Diskriminierung auch darüber hinaus und gipfelt gar in Kündigungen oder der Verweigerung einer Anstellung. Hier kann der nun erweiterte Strafnorm-Artikel unter Umständen ansetzen und für die Betroffenen endlich eine rechtliche Handhabe schaffen, um sich gegen solche missbräuchliche Praktiken zu wehren.</p><p>Doch darüber hinaus ist klar, dass der nun erweiterte Strafnorm-Artikel kein breites rechtliches Instrumentarium liefert, um gegen alltägliche Diskriminierung aufgrund von Homo-, Trans- und Interphobie in der Arbeitswelt vorzugehen. Auch ist ein solches Instrumentarium allein dafür nicht zielführend, sondern es braucht vielmehr konsequente Sensibilisierungsarbeit und hartnäckige Interessensvertretung, wie sie die Gewerkschaften seit Jahren auch für LGBTI-Arbeitnehmende leisten. Dabei gilt es nun, ganz konkrete Forderungen endlich flächendeckend durchzusetzen: Beispielsweise sind Mitarbeitende in eingetragenen Partnerschaften heterosexuellen Ehepaaren in sämtlichen GAV-Ansprüchen gleichzustellen, was analog für Konkubinatspaare gilt (Beispiele: Abwesenheiten aus familiären Gründen, Lohnnachzahlungen im Todesfall, Pensionskassenansprüche).</p><p>Transpersonen – welche bei der nun ausgeweiteten Strafnorm zu ihrer und unserer grossen Enttäuschung aussen vor gelassen wurden – sind heute besonders stark von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen und benötigen daher besonderen Schutz. Vonnöten sind insbesondere ein verstärkter Kündigungsschutz nach einem Coming-Out sowie Freistellungen für eine Transition.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Frau-Regenbogenfahne_Eva-Blanco-Fotografia_photocase.jpg" length="1053971" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6316</guid><pubDate>Fri, 20 Dec 2019 12:11:24 +0100</pubDate><title>Auf der Arbeit, auf der Strasse: Ja zum Schutz vor Hass!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/auf-der-arbeit-auf-der-strasse-ja-zum-schutz-vor-hass</link><description>Am 9. Februar darum JA zum Schutz vor Hass und Diskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mann liebt Mann, Frau liebt Frau: Das ist in der Schweiz so alltäglich wie anderswo in Europa. Weniger verbreitet ist hier aber der rechtliche Schutz und auch die gesellschaftliche Akzeptanz von "LGBTI"-Personen (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle). So liegt die Schweiz in der entsprechenden europäischen Rangliste nur auf dem 27. Platz! Für Lesben und Schwule gehören persönliche Beleidigungen, die Verweigerung von Dienstleistungen, ja gar tätliche Angriffe leider auch heute noch nicht der Vergangenheit an.</p><p>Auf Initiative von Gewerkschafter Matthias Reynard hat das Parlament deshalb den Schutz von Lesben, Schwulen und Bisexuellen vor Hass und Diskriminierung ins Gesetz geschrieben. Genauer gesagt wurde entschieden, den bewährten "Strafnorm-Artikel" auf das Kriterium der sexuellen Orientierung auszuweiten. Damit soll in Zukunft rechtlich belangt werden können, wer zu Hass gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle aufruft. Den Bigotten und Reaktionären im Land passt das aber nicht, weshalb wir nun am 9. Februar noch in einer Volkabstimmung über diese Gesetzesänderung entscheiden werden.</p><p>Diskriminierung findet dort statt, wo die Leute ihre Zeit verbringen, und deshalb allzu oft auch am Arbeitsplatz. LGBTI-Personen sind davon besonders betroffen: Hänseleien, obszöne Bemerkungen und soziale Ausgrenzungen sind im Beruf an der Tagesordnung. Doch bisweilen geht Diskriminierung auch darüber hinaus und gipfelt gar in Kündigungen oder der Verweigerung einer Anstellung. Hier kann der erweiterte Strafnorm-Artikel gegebenenfalls ansetzen und für die Betroffenen endlich eine rechtliche Handhabe schaffen, um sich gegen solche missbräuchliche Praktiken zu wehren. Dass die Gegner der Vorlage dies als einen "Angriff auf die Meinungsfreiheit" bezeichnen, ist nur schäbig.</p><p>Wir Gewerkschaften setzen uns seit Langem für eine Gesellschaft und eine Arbeitswelt ein, in der jede und jeder Einzelne fair behandelt und wertgeschätzt wird. Dies gilt unabhängig von der Farbe des Passes, des Alters, der Religion, des Geschlechts oder eben der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. Umfassende Gleichberechtigung ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und ein Verfassungsgrundsatz, doch muss sie auch in der Arbeitswelt jeden Tag verteidigt und zum Teil neu erkämpft werden. Dafür setzen sich die Gewerkschaften ein – sowohl im Betrieb als auch in der Politik.</p><p>Deshalb: Die Abstimmung am 9. Februar hat grosse Signalwirkung. Wollen wir eine Schweiz, in der alle ihren Platz haben und sich sicher und wertgeschätzt fühlen? Oder sehen wir weiter zu, wie einige wenige die Gesellschaft auf Kosten von Minderheiten spalten können? Die Antwort ist klar: Ja zum Schutz vor Hass!</p><p><a href="/aktuell/ja-zum-schutz-vor-hass-und-diskriminierung" class="button">Mehr Informationen auf unserer Abstimmungs-Seite</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_queere-eier-diskrimierung-lgbt_galitskaya-iStock_d5d1365f59.jpg" length="179885" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6020</guid><pubDate>Tue, 14 May 2019 15:23:31 +0200</pubDate><title>Bundesgericht zementiert Diskriminierung von LGBTI-Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesgericht-zementiert-diskriminierung-von-lgbti-arbeitnehmenden</link><description>Fehlurteil negiert gesellschaftliche Realitäten
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In einem kürzlich publizierten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde eines schwulen Armeeangestellten abgewiesen. Der SGB kritisiert die damit einhergehende, viel zu enge Interpretation des Gleichstellungsgesetzes. Es besteht nun dringend politischer Handlungsbedarf.</p><p>Einem Angestellten der Armee wurde im Jahr 2015 die Verlängerung seines befristeten Arbeitsvertrags verweigert. In der Folge machte der Mann geltend, dass ihm die Weiteranstellung aufgrund seiner Homosexualität verwehrt worden sei. Entsprechend reichte er eine Beschwerde auf der Basis des im Gleichstellungsgesetz verankerten Diskriminierungsverbots (Art. 3 GlG) ein. Das Bundesgericht wies diese Beschwerde in seinem Urteil (8C_594/2018) nun mit der Begründung zurück, dass sich Homosexuelle "nicht darauf berufen können, Opfer einer direkten Diskriminierung im Sinne des GlG geworden zu sein".</p><p>In einer Verkennung der Rechtslage interpretiert das Bundesgericht das GlG damit unnötig eng und schliesst besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe wie LGBTI von seinem Anwendungsbereich aus. Dies im Widerspruch etwa zum "Kommentar zum Gleichstellungsgesetz" von Kaufmann / Steiger-Sackmann (Hrsg., 2009).</p><p>Diskriminierung in der Arbeitswelt ist auch in der Schweiz für viele LGBTI-Personen noch immer alltäglich gelebte Realität. Gemäss neusten Umfragen haben 70 Prozent der homosexuellen Arbeitnehmenden im Beruf in den letzten drei Jahren Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung erlebt. Bei Transpersonen sind Diskriminierungen – ja gar Kündigungen – aufgrund ihrer Geschlechtsidentität sogar noch häufiger.</p><p>Die Verweigerungshaltung des Bundesgerichts, LGBTI-Arbeitnehmenden den für sie durch das GlG gewährten Rechtsschutz zu garantieren, wiegt daher schwer. Anscheinend braucht es nun politische Schritte für die Schaffung eines expliziten Verbots von Diskriminierung im Erwerbsleben aufgrund von sexueller Orientierung (LGB), Geschlechtsidentität (T) und Geschlechtsmerkmalen (I). Dieses würde sich einreihen in die vom Parlament im Rahmen des Strafgesetzes bereits beschlossene Ausweitung des Diskriminierungsverbots auf das Kriterium der sexuellen Orientierung (Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmale blieben hier jedoch leider aussen vor).</p><p>Dieses Urteil macht deutlich, dass in der Schweiz nicht nur die Rechtsetzung, sondern auch die Rechtsprechung der gesellschaftlichen Realität bzw. den Bedürfnissen von LGBTI-Personen immer noch deutlich hinterher hinkt. Im kürzlich wieder erschienen europäischen Ranking des internationalen LGBTI-Dachverbands zur rechtlichen und gesellschaftlichen Situation von LGBTI-Menschen verharrt die Schweiz denn auch auf dem 22. Rang (!) und liegt damit weit hinter den Nachbarländern Frankreich, Deutschland und Österreich. Handlungsbedarf besteht also genug!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_Bundesgericht-Lausanne_wikimedia-Norbert_Aepli_cc-by_259e0325f1.jpg" length="308796" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5717</guid><pubDate>Thu, 04 Oct 2018 16:00:00 +0200</pubDate><title>Es braucht Verbesserungen für Transmenschen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-braucht-verbesserungen-fuer-transmenschen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Änderung des Zivilgesetzbuchs
(Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorgeschlagene Revision des Zivilgesetzbuchs (ZGB) beinhaltet Elemente, die im Vergleich zur aktuellen rechtlichen Situation klare Verbesserungen bringen. Dies trifft insbesondere auf die Verschiebung der Zuständigkeit für die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister von den Gerichten auf die Zivilstandsämter zu.</p><p>In der Gesamtbetrachtung beinhaltet dieser Vorentwurf allerdings auch eine Reihe problematischer Bestimmungen und ist darüber hinaus in vielerlei Hinsicht unzureichend. Das Transgender Network Switzerland (TGNS), stellt in seiner - in Absprache mit der Organisation InterAction verfassten - Vernehmlassungsantwort eine Reihe von gut begründeten Forderungen, auf welche mit dieser Vorlage zwingend eingegangen werden sollte. Der SGB unterstützt die Position des Transgender Network voll und ganz und verweist deshalb grundsätzlich auf dessen detaillierte Stellungnahme. In der Stellungnahme des SGB unterstreichen wir die vier folgenden Kritikpunkte bzw. Forderungen besonders:</p><ul><li>Klare Verankerung des Selbstbestimmungsprinzips: Jede Person kennt ihre Geschlechtsidentität selbst am besten – besser als jedes staatliche Organ.&nbsp;</li><li>Selbstständige Legitimation aller Urteilsfähigen und keine Verschlechterung der heutigen rechtlichen Situation.</li><li>Kein Zwang zum persönlichen Erscheinen: Der Zwang zur persönlichen Rechtfertigung der eigenen Geschlechtsidentität vor einer staatlichen Behörde kann psychologisch verständlicherweise sehr belastend sein.</li><li>Anerkennung nicht-binärer Geschlechtsidentitäten: Der dringendste Handlungsbedarf liegt in der staatlichen Negation der Existenz von Menschen, die sich nicht mit den gängigen Geschlechtskategorien identifizieren. Darum braucht es die Möglichkeit, amtlich weder mit "F" noch mit "M" registriert zu sein. Die Arbeiten zur Ermöglichung der Anerkennung nicht-binärer Geschlechtsidentitäten müssen unverzüglich aufgenommen werden.</li></ul><p>&nbsp;</p><p>Ausführliche Argumente dazu finden sich in der vollständigen Stellungnahme des SGB (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/5/csm_nichtbinaer_01_e19babdb60.png" length="24772" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5671</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2018 11:22:00 +0200</pubDate><title>Kampf gegen Hassdelikte und Diskriminierung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kampf-gegen-hassdelikte-und-diskriminierung-am-arbeitsplatz</link><description>Überfällige Strafnorm zur LGBT-Diskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Diskriminierung von LGBT-Personen ist auch 2018 in der Schweiz alltägliche Realität. So erfasst die im November 2016 ins Leben gerufenen LGBT-Helpline im Durchschnitt zwei Hassdelikte pro Woche, wobei das Ausmass der körperlichen Gewalt mit fast einem Drittel der Fälle besonders schockierend ist. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle ist zudem sehr hoch.</p><p>Diskriminierung macht aber auch vor der Arbeitswelt nicht halt: Laut einer Umfrage der Fédération Genevoise des Associations LGBT sahen sich 52 Prozent der Transmenschen, 32 Prozent der Lesben und 21 Prozent der Schwulen mit unterschiedlichen Formen der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität konfrontiert. Insbesondere für Transmenschen ist auch die materielle Diskriminierung massiv: Gemäss Transgender Network Switzerland (TGNS) wird in der Schweiz jede dritte Kündigung von Transpersonen explizit mit deren Geschlechtsidentität "begründet".</p><p>Diese Zahlen zeigen: Es ist höchste Zeit, die strafrechtliche Verfolgung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität gesetzlich zu verankern. Ansonsten kann gegen diese strafrechtlich schlichtweg nicht vorgegangen werden, wie auch das Bundesgericht mehrfach festhielt.</p><p>Der Nationalrat behandelt nun in der Herbstsession eine entsprechende, auf die Parlamentarische Initiative Reynard "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung" zurückgehende Anpassung des Strafgesetzes. Der SGB fordert das Parlament auf, diese "Strafnorm LGBT-Diskriminierung" möglichst schnell gesetzlich zu verankern. Darüber hinaus sollten die Bestimmungen um das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erweitert werden, um auch an dieser Stelle den Kampf gegen Sexismus rechtlich zu verankern.</p><p>LGBT-Hassdelikte werden aber auch dann nicht ganz verschwinden, wenn sie strafbar sind. Umso wichtiger ist es, diese danach statistisch zu erfassen und auszuwerten, so wie es die Motion Quadranti "Statistische Erfassung von 'hate crimes' aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen" fordert. Mit diesen rechtlichen Schritten, könnte die Schweiz im jährlich erscheinenden ILGA-Ranking zur LGBT-Freundlichkeit europäischer Länder endlich einen sichtbaren Schritt nach vorne machen. Momentan belegt sie dort lediglich Rang 22.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5272</guid><pubDate>Thu, 01 Feb 2018 14:14:10 +0100</pubDate><title>Eine diskriminierungsfreie Arbeitswelt - auch für LGBT!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/eine-diskriminierungsfreie-arbeitswelt-auch-fuer-lgbt</link><description>Umfrage zeigt Benachteiligung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die "Fédération Genevoise des Associations LGBT" (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender) hat in einer vom SGB unterstützten Studie aufgezeigt, dass Trans-, Homo- und Biphobie am Arbeitsplatz noch längst nicht der Vergangenheit angehören. Das hat auch materielle Konsequenzen.</p><p>Diskriminierung am Arbeitsplatz ist auch in der Schweiz für viele noch immer etwas Alltägliches. Besonders davon betroffen sind Personen mit einer Transidentität: Laut einer <a href="https://www.transgender-network.ch/wp-content/uploads/2015/11/Factsheet_Transfair_DE.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Umfrage</a> des "Transgender Network Switzerland" (TGNS) wird jede dritte Kündigung von Transpersonen explizit mit deren Geschlechtsidentität "begründet". Ihre Arbeitslosenquote liegt denn auch bei rund 20% und damit um ein Vielfaches über dem Bevölkerungsdurchschnitt.</p><p>Diese Zahlen zeigen, dass es noch viel zu tun gibt auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Arbeitswelt. Dies gilt nicht nur für Transpersonen, sondern auch für Schwule, Lesben und Bisexuelle. Die "Fédération Genevoise des Associations LGBT" hat nun in einer kürzlich erschienenen und vom SGB unterstützten <a href="http://diversite-au-travail.ch/wp-content/uploads/2015/10/Fede_guide_BP_OK_web.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Studie</a> aufgezeigt, wie der LGBT-Berufsalltag in der Schweiz ganz konkret ausschaut. Quintessenz: Das Private ist beruflich. Die Studie definiert in einem zweiten Teil Richtlinien zur Umsetzung einer "Diversitätsstrategie" auf Unternehmensebene. Diese soll insbesondere kleinen und mittelgrossen Unternehmen helfen, Homo-, Bi- und Transphobie vorzubeugen und eine gelebte Kultur des Respekts und der Gleichheit zu etablieren.</p><p>Aber auch auf Gesetzesebene bleibt vieles zu tun. Im jährlich erscheinenden ILGA-Ranking "Rainbow Europe" zur rechtlichen und gesellschaftlichen Situation von LGBT-Menschen liegt die Schweiz 2017 lediglich auf dem 26. Rang (!) und damit weit hinter den Nachbarländern Frankreich und Deutschland. Mit ein Grund: die Ehe und etliche damit verbundene Rechte (z.B. in der Altersvorsorge) bleiben heterosexuellen Paaren vorbehalten. Das Parlament hat sich allerdings bewegt und einen entsprechenden Vorstoss überwiesen. Der Ball liegt schon länger bei der Bundesverwaltung, die sich noch bis Sommer 2019 Zeit ausbedingt hat. Die Erwartungen wachsen entsprechend!</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4071</guid><pubDate>Tue, 26 Jan 2016 10:30:38 +0100</pubDate><title>Diskriminierende und veraltete Sicht der Ehe </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/diskriminierende-und-veraltete-sicht-der-ehe</link><description>SGB sagt NEIN zur Volksinitiative «Heiratsstrafe»  </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die CVP-Initiative "Heiratsstrafe abschaffen" gibt vor, für verheiratete Paare die Steuern zu senken. Sie definiert die Ehe jedoch sehr altertümlich und diskriminiert Lesben und Schwule. Eine Öffnung der Ehe für alle würde versperrt. Und der Einnahmeverlust für den Bund wäre beträchtlich. Deshalb lehnt der SGB das Begehren klar ab.</p><p>Die Initiative "Heiratsstrafe abschaffen" will die angebliche Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundesteuer abschaffen. Dabei definiert sie in der Verfassung die Ehe als die "auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau". Für homosexuelle Paare würde damit der Anspruch auf gleiches Recht bei der Ehe in weite Ferne verschwinden. "Damit dreht die Initiative das Rad zurück und torpediert die entsprechenden parlamentarischen Bemühungen", kommentiert Max Krieg, Präsident der Kommission LGBT (Lesben, Gay, Bisexuelle und Transmenschen) des SGB. Krieg weiter: "Eine repräsentative Umfrage vom November 2015 hat gezeigt, dass 70% der hiesigen Bevölkerung eine solche Öffnung der Ehe befürworten." In der Tat: Die Formen von Ehe und Familie sind heute viel offener als die Definition der CVP-Initiative.</p><p>Auch das Ehe- und Familienrecht entwickelt sich auf der ganzen Welt in Richtung Öffnung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte etwa hat befunden, dass auch homosexuelle Paare ein Recht auf Familie haben. Und der oberste Gerichtshof in den USA hat kürzlich entschieden, dass die einzelnen Staaten Ehen von Personen gleichen Geschlechts nicht mehr verbieten dürfen.</p><h3>Einheit der Materie nicht gegeben</h3><p>Ein anderes Problem der Initiative: Sie verletzt die sogenannte Einheit der Materie, indem sie zwei Themen mischt. Sie verunmöglicht es dem Volk, über zwei separate Fragen auch separat zu entscheiden: über das Steuerwesen einerseits und die Öffnung der Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare andererseits. Diese Koppelung, die nur ein doppeltes Ja oder ein doppeltes Nein zulässt, ist unsauber, geradezu manipulativ. Sie lässt keine differenzierte Stimmabgabe zu.</p><h3>Steuergeschenk nur für gut Verdienende</h3><p>Die Rechte behauptet, die "Heiratsstrafe" in ihrer fiskalischen Form sei ausgeprägt. Das ist masslos übertrieben. Max Krieg führt aus, warum: "Nur gerade 80 000 verheiratete Paare aus den bestsituierten Kreisen würden von Massnahmen profitieren, die man durchaus als Steuergeschenk für Reiche bezeichnen könnte." Aufgrund eines Entscheides des Bundesgerichtes hat nämlich die Mehrheit der Kantone die Benachteiligung Verheirateter aus dem Steuerwesen getilgt und dazu das Splitting eingeführt. Beim Bund würde die Initiative jedoch weitere Steuerausfälle in der Grössenordnung von ca. 1,3 bis 2,3 Milliarden Franken verursachen. Das ist happig und ungerecht, wie auch Max Krieg findet. "Dann wird wieder bei der Bildung, beim Sozialen, bei den öffentlichen Diensten gespart. In Zeiten, in denen sich beim Bund ein Sparpaket an das andere reiht, noch dessen Einnahmen abzuwürgen, ist desaströs."</p><h3>Quer zur Zeit</h3><p>Hebt man seinen Blick auch nur ein wenig über die nationalen Grenzen, stellt man rasch fest, wie rückständig die Initiative ist. Zahlreiche Länder, etwa Frankreich, Portugal, Spanien, Irland oder die skandinavischen Staaten, haben die Ehe unabhängig der sexuellen Orientierung für alle ermöglicht. Max Krieg: "Die Schweiz wäre in Westeuropa das einzige Land, das ein Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare verankerte."</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gleichstellung von LGBT</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1529</guid><pubDate>Wed, 21 May 2014 14:31:00 +0200</pubDate><title>Auch die LGBT-Kommission des SGB war präsent</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/auch-die-lgbt-kommission-des-sgb-war-praesent</link><description>International Day against homo- and transphobia</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der 17. Mai ist der internationale Tag against homo- and transphobia (IDAHOT). Auf dem Münsterplatz in Bern fand aus diesem Anlass eine nationale Kundgebung statt. Mit dabei war auch die LGBT-Kommission des SGB.</p><p>&nbsp;</p><p>Am 17. Mai vor 34 Jahren wurde „Homosexualität“ aus dem Katalog der psychischen Krankheiten der WHO gestrichen. Verschiedene LGBT- (Lesben-, Gay-, Bi- und Trans-) Organisationen erklärten in der Folge diesen Tag zum International Day against homo- and transphobia.</p><p>An der Schweizer Kundgebung zum diesjährigen Gedenktag beteiligten sich die nationalen LGBT-Organisationen, verschiedene regionale LGBT-Gruppen und die LGBT-Gruppen der Schweizer Parteien von ganz rechts bis links. Mehrere Hundert Besucher unterstützten die Anliegen.</p><p>Alle Redner/innen standen unabhängig der Gruppe, die sie vertraten, dafür ein, dass der CVP-Initiativtext „gegen die Heiratsstrafe“ so, nämlich mit der expliziten Verankerung der Ehe zwischen Mann und Frau, nicht in die Verfassung aufgenommen werden darf. Sie sprachen sich auch für die Öffnung der Zivilehe für alle aus. Für die Schweiz geht dieser Tag als „Tag der Gleichstellung von LGBT-Menschen“ in die Geschichte ein.</p><p>Die Redner/innen unterstrichen die Solidarität mit allen LGBT-Menschen in der Welt, die aufgrund ihres Wesens in 77 Ländern immer noch bestraft (bis hin zur Todesstrafe) werden (können) und von alltäglicher Gewalt bedroht sind. Die offizielle Schweiz sollte hier mehr Zeichen setzen.</p><p>Schliesslich stellte die Schweizerische UNESCO-Kommission an dieser Kundgebung die aus dem Englischen übersetzten Vorschläge für den Unterricht zur „Bekämpfung von Homophobie und Transphobie“ vor. Sie sind ein äusserst wertvolles Instrument für stufenangepassten Unterricht von der Primar- bis zur Sekundarschule mit konkreten Beispielen von Modulen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-809</guid><pubDate>Tue, 18 Sep 2012 11:27:00 +0200</pubDate><title>Adoptionen auch für gleichgeschlechtliche Paare</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/adoptionen-auch-fuer-gleichgeschlechtliche-paare</link><description>Gleichstellung im Adoptionsrecht notwendig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat berät am 25. September 2012 die Motion des Ständerates zum Adoptionsrecht “Gleiche Chancen für alle Familien“. Die SGB-Mitgliederkommission Lesben und Schwule verlangt, dass die vom Parlament verankerten Ungleichbehandlungen im Adoptionsrecht auszumerzen sind.</p><p>Der Nationalrat lehnte die Petition „Gleiche Chancen für alle Familien“ (eingereicht vom Verein Familienchancen) im September 2011 ab. Der Ständerat entschied im März 2012 anders: Er wandelte die Petition in eine Motion um, die eine vollständige Öffnung des Adoptionsrechts verlangt, wenn die Adoption zum Wohl des Kindes ist. Der Bundesrat seinerseits will für gleichgeschlechtliche Paare nur die „Stiefkindadoption“ verwirklichen.</p><p>Nun ist wieder der Nationalrat dran. Vor der Debatte zeigt sich folgende Ausgangslage: Eine kleinere Minderheit der Kommission für Rechtsfragen lehnt die Motion ab, eine Mehrheit der Kommission bevorzugt die Variante Bundesrat und eine grössere Minderheit will die vollständige Öffnung gemäss Ständerat.</p><h3>Fehlende Gleichstellung im Adoptionsrecht</h3><p>Mit dem Partnerschaftsgesetz wurden von Parlament und Volk bewusst Ungleichbehandlungen geschaffen. Eine davon betrifft das Adoptionsrecht (Adoption ja von Einzelpersonen, unabhängig von der sexuellen Orientierung, aber keine Adoption durch eingetragene Partnerschaften). Diese Inkohärenz wurde auch im Ständerat hervorgehoben. Eine solche in vollem Bewusstsein geschaffene gesetzliche Ungleichbehandlung ist ebenso verwerflich wie Ungleichbehandlungen im täglichen Leben, ja sie schürt gar noch des Empfinden, dass mann/frau schon jemanden ungleich behandeln darf, weil das Gesetz das ja auch tut.</p><h3>Warum kommt diese Forderung nach einem gleichstellenden Adoptionsrecht jetzt?</h3><p>Die Schwulen- und Lesbenorganisationen verzichteten 2002 – 2004 darauf, die Gleichstellung einzufordern, um „den Karren nicht zu überladen“. Der Vorschlag zur eingetragenen Partnerschaft sollte nicht gefährdet werden, nachdem klar wurde, dass es keine „Homo-Ehe“ geben würde. Seither sind zehn Jahre ins Land gezogen. Alle Gesetze können geändert werden, um gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Es ist also legitim, die gesetzlich verankerten Ungleichbehandlungen jetzt auszuräumen. Von einer Zwängerei, wie die SVP es nennt, kann deshalb keine Rede sein.</p><h3>Eltern sind nicht nur Mann+Frau</h3><p>Das Konzept, dass Eltern zwangsläufig nur Frau+Mann sein können, ist gesellschaftlich-moralisch konstruiert. Dass gleichgeschlechtliche Paare die sexuelle Identitätsfindung eines Kindes behindern könnten ist eine Mär. Die Erziehung zur (zwingenden) heterosexuellen Identität ist das, was in der progressiven schwul-lesbischen Meinung (seit Jahrzehnten) als Erziehung zur Zwangsheterosexualität bezeichnet wird. Kinder von lesbischen Müttern oder schwulen Vätern werden nämlich im gleichen Umfang hetero-, homo-, bi- oder intersexuell geboren wie jene der Heterosexuellen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der Frage „Eltern = nur Frau+Mann“ bereits anders geurteilt.</p><h3>Vormundschaft: immer die schlechtere Lösung</h3><p>In jedem Fall ist das Kindeswohl in einer stabilen Partnerschaft (Ehe, eingetragene Partnerschaft, Konkubinat) sicher besser gewährleistet als mit einer Vormundschaft. Natürlich ist es möglich, „Waisen“, die Adoptionskind einer/s überlebenden Partnerin/s werden könnten / sein sollten, rechtlich und finanziell mit anderen Mitteln, etwa über Versicherungen, abzusichern. Aber wieso kompliziert und schlecht, wenn es gut auch geht? Zudem: Zur Zeit sieht auch Frankreich die vollständige Öffnung des Adoptionsrechts vor.</p><h3>Was kommt als nächstes?</h3><p>Neben einer diskriminierungsfreien Adoption wird sich die SGB-Kommission Lesben und Schwule künftig mit folgenden Schwerpunkten beschäftigen müssen:</p><p>Einbürgerungsrecht: gleiches Recht für Ehepaare und eingetragene Partner/innen;</p><p>Zugang zu künstlichen Befruchtung: entweder für alle ja oder für alle nein;</p><p>Artikel 261bis (heute Rassendiskriminierung): auch die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung/Identität ist unter Strafe zu stellen.</p><p>Schliesslich muss alles Erreichte auch umgesetzt werden!</p><p>Die Gewerkschaften schliesslich müssen in ihren GAV den Adoptionsurlaub nicht nur für heterosexuelle, sondern für alle, also auch gleichgeschlechtliche, Paare und Einzelpersonen zugänglich machen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-597</guid><pubDate>Thu, 31 Mar 2005 15:06:00 +0200</pubDate><title>JA zum Partnerschaftsgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ja-zum-partnerschaftsgesetz</link><description>Dossier 33</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lesben und Schwule tragen zu unserer Gesellschaft in gleicher Weise und mit gleichen Pflichten bei wie heterosexuelle Menschen. Sie zahlen Steuern und AHV-Beiträge, leisten Militärdienst, pflegen und unterstützen alte oder kranke Menschen. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, dass sie neben den Pflichten nun auch die zugehörigen Rechte bekommen.</p><p>Diese Möglichkeit erhalten sie mit dem Partnerschaftsgesetz. Gleichgeschlechtliche Paare können nach dessen Annahme eine eingetragene Partnerschaft eingehen, wenn sie dies wünschen. Tun sie es, erlangen sie ein Gesamtpaket an Rechten und Pflichten gegenüber einander, dem Staat und Dritten.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gleichstellung von LGBT</category></item></channel></rss>