Lohngleichheit – Jetzt braucht es Kontrollen

  • Löhne und Vertragspolitik
  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung
Verfasst durch Christina Werder

Gewerkschaftsfrauen schreiben offenen Brief an Bundesrat

Mittels offenem Brief fordern die Gewerkschaftsfrauen den Bundesrat heute auf, zügig die nötigen gesetzlichen Schritte für die Durchsetzung der Lohngleichheit zu ergreifen. Denn der Ende Februar dieses Jahres mit bloss mageren Ergebnissen beendete Lohngleichheitsdialog und der wieder angestiegene Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen weisen darauf hin, dass mit Freiwilligkeit nicht weiter zu kommen ist. Deshalb verlangen die SGB-Frauen: Jetzt braucht es gesetzlich festgelegte Kontrollen.

Die Unternehmen sollen die Löhne regelmässig (z.B. alle drei Jahre) überprüfen müssen. Sie haben innerbetriebliche Lohntransparenz herzustellen. Zur Durchsetzung der Lohngleichheit braucht es eine nationale Behörde. Sie hat die Kompetenz, solche Überprüfungen auch von Amtes wegen durchzuführen und die nötigen Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit einzuleiten, sei es mittels Klage, Busse oder Verfügung. Bei festgestellter Diskriminierung gilt Nulltoleranz.

Im Hinblick auf den 14. Juni, Tag des legendären Frauenstreiks in der Schweiz, haben die Gewerkschaftsfrauen heute in einem farbenfrohen Protestmarsch in Bern gefordert, dass der Bundesrat nach nunmehr 33 Jahren resp. 18 Jahren die Bestimmungen des Verfassungsartikels und des Gleichstellungsgesetzes endlich durchsetzen müssen.

Ab ca. 13h finden Sie hier Fotos der Aktion.

Auskünfte
  • Christina Werder, Zentralsekretärin SGB, 079 341 90 01
  • Corinne Schärer, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 219 94 20
  • Michela Bovolenta, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 647 72 83
Dokumente

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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