Dossier 104: Was für die Lohngleichheit zu tun ist

  • Gleichstellung von Mann und Frau
  • Löhne und Vertragspolitik
Dossier
Verfasst durch Christina Werder, David Gallusser und Daniel Lampart

Eine Analyse der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern und der politischen Gegenmassnahmen

Lohngleichheit ist erst erreicht, wenn die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern vollständig beseitigt sind. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Frauen verdienen nach wie vor im Durchschnitt rund einen Viertel weniger als Männer. Sie arbeiten 3 Mal häufiger zu einem Tieflohn unter 4000 Franken und sind nur halb so oft in einer Kaderposition zu finden. Vor allem aber erhalten sie selbst dann knapp 10 Prozent weniger Lohn, wenn sie mit gleichen Qualifikationen einer gleichwertigen Arbeit nachgehen.

Beunruhigend ist auch, dass sich im letzten Jahrzehnt die Lohnunterschiede nur geringfügig verringert haben. Das war nicht immer so. In den beiden Jahrzehnten davor ging es deutlich schneller vorwärts. Dafür verantwortlich war einerseits die immer bessere Bildung der Frauen, die nach und nach zu den Männern aufholten. Andererseits haben Frauenbewegung und Gewerkschaften wichtige Fortschritte erkämpft. Ausdruck davon ist allen voran die Einführung des Gleichstellungsgesetz 1996. Erstmals konnten diskriminierte Frauen Lohnnachzahlungen einklagen.

Damit die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern ganz verschwinden, muss jetzt wieder mehr getan werden. Das vorliegende Dossier geht der Frage nach, welche Massnahmen ergriffen werden müssen. Dazu werden zunächst Statistiken und akademische Literatur besprochen, um den Lohnunterschieden und ihren Ursachen auf den Grund zu gehen. Die Betrachtung macht zwei Hauptursachen der Lohnunterschiede und -diskriminierung aus:

  • Die erste Ursache ist die unbezahlte Haus-, Familien- und Pflegearbeit, die grossmehrheitlich von Frauen geleistet wird. Sie erlaubt es Arbeitgebern, die Löhne der Frauen stärker zu drücken als die der Männer. Denn Frauen müssen oft, um die unbezahlte Arbeit mit der bezahlten zu vereinbaren, tiefere Löhne akzeptieren. Zugleich erschwert die unbezahlte Arbeit den Frauen, den gleichen zeitlichen Aufwand für Beruf und Laufbahn wie Männer zu leisten. Auch das führt zu tieferen Frauenlöhnen.
  • Die zweite Ursache stellen Normen und Strukturen dar, die zu einer diskriminierenden Behandlung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in den Unternehmen führen. Sie äussern sich in der Abwertung von weiblicher Arbeit, in der Schlechterstellung der häufig von Frauen geleisteten Teilzeitarbeit oder der willkürlichen Benachteiligung der Frauen bei Lohnverhandlung, Anstellungen und Beförderungen.

Lohnunterschiede sind nicht in Stein gemeisselt. Das zeigt die anschliessende Diskussion von Arbeitsmarktinstitutionen und politische Massnahmen, welche die Unterschiede verringern. Dazu gehören Gesamtarbeitsverträge, Mindestlöhne und starke Gewerkschaften. Sie führen nicht nur zu einer tieferen Lohnungleichheit unter allen Arbeitnehmenden, sondern verkleinern auch die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Bezahlte Elternzeit und bezahlbare Kindertagesstätten reduzieren ebenfalls Lohnunterschiede, indem sie es Frauen und Männern gleichermassen erlauben, Erwerbs- und Familienarbeit besser unter einen Hut zu bringen. Das führt zu einer gerechteren Verteilung der unbezahlten Arbeit – einer der Hauptursachen der Lohnunterschiede. Antidiskriminierungs-Gesetzgebungen wiederum tragen am stärksten zur Lohngleichheit bei, wenn Unternehmen verpflichtet sind, gegen diskriminierende Lohnzahlungen proaktiv vorzugehen und diese Verpflichtung auch tatsächlich durchgesetzt wird.

Abschliessend werden die Lehren für die Gleichstellungspolitik in der Schweiz gezogen. Fünf Forderungen für Lohngleichheit werden formuliert. Erstens braucht es mehr Lohnschutz durch mehr Gesamtarbeitsverträge und einen nationalen Mindestlohn. Frauen – häufig zu Tieflöhnen beschäftigt  – profitieren davon besonders. Zweitens muss mit griffigen Kontrollen, Transparenz und Sanktionen die Lohndiskriminierung in Schweizer Unternehmen behoben werden. Drittens ist die gleiche Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen zu fördern. Dafür braucht es mehr und bezahlbare Kindertagesstätten und Einrichtungen für Pflegebedürftige, eine bezahlte Elternzeit sowie kürzere und besser planbare Arbeitszeiten. Viertens muss mit Quoten und einer geschlechterneutralen Bildungspolitik für eine angemessene Vertretung der Frauen in allen Bereichen der Arbeitswelt gesorgt werden. Fünftes gilt es schliesslich die Diskriminierung von Frauen wieder stärker zum Thema zu machen.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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