Bund muss familienergänzende Kinderbetreuung weiter anstossen!

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Verfasst durch Christina Werder, SGB-Zentralsekretärin

SESSIONSVORSCHAU: Die Bundeshilfe für den Aufbau der familienergänzenden Kinderbetreuung ist zu verlän-gern. Der Nationalrat hat sich für eine solche Verlängerung bereits ausgesprochen – der Ständerat befasst sich am 4.6. mit dem Thema. Sicher ist: Ohne die Beiträge aus Bern wird es zum Knick in der Tagesbetreuung von Kindern kommen.

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es läuft noch bis zum 31. Januar 2011. Mit dem auf acht Jahre befristeten Programm sollte der Bund dazu beitragen, dass zusätzliche Plätze für die Ta­gesbetreuung von Kindern entstehen. Das Impulsprogramm zeigte Wirkung: Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen werden dank diesem Programm mit Kosten von rund 200 Mio. Franken insgesamt etwa 33'000 neue Betreuungsplätze geschaffen. Ein relativer Erfolg also. Angesichts der wachsenden Nachfrage besteht aber nach wie vor nur ein mangelndes Angebot. Liesse man das Bundesprogramm einfach auslaufen, würde der Mangel noch grösser – und damit der Stress oder gar die Not junger Familien.

Nationalrat: Bund soll weiter anschieben

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats hat am 21. Au­gust 2008 eine Motion (08.3449) zur Anschubfinanzierung eingereicht, in der die Revi­sion des Gesetzes verlangt wird. Bis zum Erlass dieser gesetzlichen Grundlagen soll das bestehende Gesetz in Kraft bleiben. Das bedeutet: Der Bund soll sich auch in Zukunft an der Schaffung neuer Betreuungsplätze finanziell beteiligen. Der Bundesrat hat sich am 12. August 2008 bereit erklärt diese Motion anzunehmen. Auch er ist der Meinung, dass ein grosser Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen besteht. Der Nationalrat debattierte diesen Vorstoss in der Frühjahrssession 2009. Er nahm ihn mit 115 gegen 56 Stimmen deutlich an. Nur die SVP und ein paar wenige FDP-Stimmen hatten sich quer gelegt.

Ständerat: muss nachziehen

Nun kommt das Geschäft in den Ständerat. Am 4. Juni 2009 wird die kleine Kammer über die Motion abstimmen und damit entscheiden, ob der Bundesrat den Auftrag erhält eine Vorlage auszuarbeiten, mit welcher auch nach dem 1. Februar 2011 mit Finanzhilfen des Bundes neue Betreuungsplätze geschaffen werden sollen. Es ist unbestritten: Das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung genügt nach wie vor in keiner Weise der Nachfrage. Deshalb braucht es die Bundeshilfe weiterhin – und damit das Ja des Ständerates.

 

Ebenfalls in der Sessionsvorschau: 11. AHV-Revision, Kulturförderungsgesetz und ALV-Revision.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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