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Sommersession: SGB lehnt Vorstösse zu Bundespersonal und Mietrecht ab

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Verfasst durch Dore Heim

Räte müssen SRG und Service public stärken und MieterInnen nicht schwächen

Die SRG soll zurück zur dezentralen Programmproduktion - am 5. Juni im Ständerat

Noch am Abend der erfolgreich überstandenen Abstimmung zur "No Billag"-Initiative hatte die SRG-Spitze bei den Mitarbeitenden für Irritation gesorgt: Statt sich für deren hohen Einsatz zu bedanken, kündigte sie ein Sparprogramm im Umfang von 100 Mio. Franken an. Gespart werden solle durch Effizienzsteigerung und Reinvestitionen, also bei den Immobilien und nicht beim Programmangebot, sagte Generaldirektor Gilles Marchand.

Seither sind die Beschlüsse vom SRG-Verwaltungsrat konkretisiert worden und man wundert sich: der grösste Teil der Informationssendungen der SRF-Radioredaktion wird an den Leutschenbach gezügelt, in Bern bleibt nur noch die Bundeshausredaktion. Die Produktionsfirma TPC wird in die SRG reintegriert und ebenfalls im Leutschenbach untergebracht, in der bisherigen Tiefgarage. Für deren Umbau und den neuen Newsroom im Leutschenbach wirft die SRG rund. 200 Mio. Franken auf. Auch in der Romandie will sich die SRG "konzentrieren" und zwar in Lausanne: der geplante Neubau "RTS-Campus" auf dem Gelände der EPFL wird mindestens 110 Mio. Franken kosten. Das Sparprogramm scheint demnach vor allem mittels massiven Investitionen in den Immobilienpark der SRG umgesetzt zu werden.

Der Freiburger CVP-Ständerat Beat Vonlanthen hat deshalb eine parlamentarische Initiative zu "Vielfalt statt Konzentration. Sicherstellen einer dezentralen Programmproduktion" (18.449) eingereicht, die in der Sommersession, am 5. Juni, im Ständerat behandelt wird. Allerdings ist der Vorstoss in der KVF des Ständerats mächtig abgestürzt. Dort ist man nämlich überzeugt, dass die SRG-Entscheide zukunftsfähig seien. Wieso eigentlich? Der SGB plädiert klar für Annahme der parlamentarischen Initiative.

Das Bundespersonal weiterhin im Würgegriff? - am 13. Juni im Ständerat

Die ParlamentarierInnen, die beim Bundesopersonal sparen wollen, nehmen mit einer Motion der Finanzkommission des Nationalrats einen erneuten Anlauf (18.4090). Diesmal soll es nun eine Plafonierung der Personalausgaben auf dem Stand des Voranschlags 2019 richten. Konkret würde dies bedeuten, dass künftig weder ein Zuwachs von Stellen noch aber auch nur schon ein Teuerungsausgleich möglich wären. Kein Problem, meinen die Motionäre, denn die Digitalisierung macht alles effizienter, deshalb kann man an einem Ort Personal abbauen und andernorts zubauen. Der sehr knappe Text der Motion lässt nicht auf spezifische Fachkenntnisse der Motionäre schliessen. Ob sie wirklich etwas von den Effekten technologischer Neuerungen in der Bundesverwaltung verstehen, weiss man nicht, aber eine Mehrheit im Nationalrat hat dieses Planspiel überzeugt. Es verheisst einmal mehr "sparen beim Personal" und das scheint immer richtig zu sein. Es ist nun am Ständerat, die Motion deutlich abzulehnen. Zeitgemässe Personalpolitik geht nämlich anders.

Verheddert beim Mietrecht - der Nationalrat kann den Knoten am 20. Juni lösen

Mit dem Mietrecht sind alle unzufrieden, aber aus verschiedensten Gründen. Nun hat die Rechtskommission des Ständerats eine Motion zur Revision der Regeln der Mietzinsgestaltung eingereicht, die insbesondere auf die Bereiche Nettorendite, Orts- und Quartierüblichkeit von Mietzinsen und Anfechtbarkeit von Anfangsmietzinsen fokussiert (18.4101). Der Bundesrat soll damit Vorschläge präsentieren, die gleichermassen fair gegenüber MieterInnen und VermieterInnen sind. Hinter diese Motion stellen sich der Ständerat und die Rechtskommission des Nationalrats. Doch in einem wesentlichen Punkt schert diese aus: sie will nämlich im Gegensatz zum Ständerat derweil die anderen Vorstösse, die sehr einseitig die Interessen der Immobilienlobby vertreten, nicht ruhen lassen, sondern diese gleichzeitig behandelt wissen. Es sind drei parlamentarische Initiativen der Nationalräte Feller und Nantermod: Mit der einen soll die zulässige Mietzinsrendite um bis zu 2 Prozent über dem Referenzzinssatz liegen dürfen (17.491). bei der zweiten (17.514) könnten Mietzinse nur noch bei Wohnungsmangel missbräuchlich und somit anfechtbar, und auch dann nur in persönlicher Zwangslage und sofern der Mietzins gegenüber der Vormiete erheblich erhöht wurde (17.515). Alles zusammen genommen eine Provokation, ein dreister Angriff auf die Rechte der MieterInnen.

Die drei Vorstösse wurden in der Rechtkommission des Nationalrats allerdings mit 12 zu 11 nur ganz knapp überwiesen. Die Hoffnung richtet sich nun darauf, dass der Nationalrat so weise wie der Ständerat entscheidet, die Ständeratsmotion annimmt und die drei übrigen Vorstösse ablehnt, damit der Bundesrat seine Arbeit machen kann.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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