SGB lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene „Steuervorlage 17“ ab

  • Finanzen und Steuerpolitik
Medienmitteilung

Referendum möglich

Die Steuervorlage 17 unterscheidet sich nur wenig von der an der Urne klar abgelehnten Unternehmenssteuerreform III. Als wäre nichts gewesen, wollen Bundesrat und Kantonsregierungen erneut die Gewinnsteuern bei rund 200‘000 Unternehmen massiv senken, obwohl von der Abschaffung der heutigen Steuerstatus nur rund 400 Firmen massgeblich betroffen wären.

Der SGB hat sich immer für eine zielgerichtete Unternehmenssteuerreform eingesetzt, welche die heutigen Privilegien abschafft, ohne dass Steuerausfälle resultieren. Diese soll vor allem ausreichend lang wirkende Übergangsbestimmungen enthalten, so dass die Kantone Zeit haben, sich neu auszurichten. Aus Vorsichtsgründen hat der SGB eine zielgerichtete, befristete Patentbox unterstützt. Die geplante generelle Gewinnsteuersenkung der Kantone und Gemeinden um über 40 Prozent lehnt der SGB ab. Diese ist völlig ineffizient und zum Fenster hinausgeworfenes Geld. Allfällige Kosten der Reform müssen von den Firmen und den Aktionären getragen werden. Für die Berufstätigen braucht es spürbare finanzielle Entlastungen. Beispielsweise durch höhere Krankenkassen-Prämienverbilligungen und Kinderzulagen.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Steuervorlage 17 (SV17) erfüllt die Kriterien des SGB nicht. Der SGB lehnt sie ab. SGB-Präsident Paul Rechsteiner betont: „Bei unveränderter Ausgangslage sähen wir uns am Schluss der Beratungen im Parlament gezwungen, unseren Gremien die Ergreifung des Referendums vorzuschlagen“.

Auskünfte:
  • Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11

 

Zuständig beim SGB

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Sekretariatsleiter und Chefökonom

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