Millionen-Erbschaften gehören besteuert

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Verfasst durch Thomas Zimmermann

Für Rückverteilung notwendig: Erbschaftssteuer-Initiative

Das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt in der Schweiz bald schon gleich viel wie die restlichen 99 Prozent. Dass sich an dieser ungerechten Vermögensverteilung nichts ändert, liegt unter anderem daran, dass ein Grossteil der Erbschaften nicht besteuert wird. Dies wollen wir ändern. Ein breites Bündnis hat deshalb die Erbschaftssteuer-Initiative lanciert. Nun braucht es einen Effort, die nötigen Unterschriften zu sammeln.

Seit den 1990er Jahren haben fast alle Kantone die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft. Auch in der Westschweiz. Dies sprach sich auch im westlichen Nachbarland herum: Für viele reiche Franzosen war es neben den allgemein viel tieferen Steuern ein entscheidender Grund, ihr Steuerdomizil an den Genfersee zu verlegen. Mittlerweile leben etwa 2000 französische Millionäre in der Schweiz.

Frankreich reicht es nun: Auf französischen Druck stimmte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf einem Abkommen zu, das Exil-Franzosen im Erbfall künftig zur Kasse bittet. Der Aufschrei der Bürgerlichen in der Schweiz über die französischen Forderungen war laut, ist aber nicht gerechtfertigt. Es ist nämlich ungerecht, grosse Erbschaften nicht zu besteuern. Damit wird die äusserst ungleiche Vermögensverteilung in der Schweiz zementiert. Reichtum ist so immer mehr eine Frage der Verwandtschaft statt der Leistung.

Ein Bündnis aus den Reihen von EVP, SP, Grünen und Gewerkschaften will deshalb mit der Erbschaftssteuer-Initiative Abhilfe schaffen. Diese fordert auf Bundesebene eine einheitliche Steuer von 20% auf alle Erbschaften über 2 Millionen Franken. Das Einfamilienhaus sowie Bauernhöfe (steuerfrei) sind davon nicht betroffen. Gehört zum Nachlass oder zur Schenkung ein Unternehmen oder ein Landwirtschaftsbetrieb, werden bei der Bewertung und beim Steuersatz erhebliche Erleichterungen gewährt, um deren Bestand und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden.

Die nationale Erbschaftssteuer würde pro Jahr etwa 3 Milliarden Franken einbringen. Ein Drittel ginge an die Kantone und zwei Drittel an die AHV. So werden die Kantone dafür entschädigt, dass die Besteuerung von Erbschaften künftig Sache des Bundes ist. Der positive Nebeneffekt dabei: Den Kantonen wird ein Instrument des in den letzten Jahren ausgearteten Steuerwettbewerbs entzogen.

Mit den zwei Milliarden für die AHV könnte nicht nur die zusätzliche Belastung durch die demographische Entwicklung aufgefangen werden. Die zusätzlichen Gelder wären auch eine mögliche Finanzierungsgrundlage für unser Modell AHVplus, welches tiefe und mittlere Renten anheben will. Nur so erreicht die erste Säule in der Schweiz das Verfassungsziel, den „Existenzbedarf angemessen zu decken“.

Um den Reichtum gerechter zu verteilen und zum Ausbau der AHV beizutragen, sind wir auf die Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen. Denn wir haben die nötigen 100‘000 gültigen Unterschriften noch nicht zusammen. Also: <media 427 - - "TEXT, Erbschaftssteuer-Bogen dt SGB, Erbschaftssteuer-Bogen_dt_SGB.pdf, 325 KB">Den Unterschriftenbogen runterladen</media>, ausdrucken, unterzeichnen, Freunden und Bekannten zur Unterschrift vorlegen und dann an uns zurück senden. Besten Dank!

Weitere Informationen

Thema Vermögen im SGB-Verteilungsbericht

Informationen zur Initiative

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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