Flüchtlinge sollen möglichst rasch ein eigenständiges Leben führen können

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Position des SGB zur aktuellen Flüchtlingsfrage

Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB ist besorgt über die Entwicklungen in der Flüchtlingsfrage. Er hat die aktuelle Lage analysiert und vertritt die folgende Position.

Die Schweiz beteiligt sich international solidarisch an den Bestrebungen, die anstehenden Probleme zu lösen. Sie nimmt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Flüchtlinge auf und leistet ihren Beitrag an die Hilfe vor Ort.

Die Flüchtlinge - namentlich die anerkannten Flüchtlinge und die vorläufig Aufgenommenen - müssen möglichst rasch ihren Platz in unserem Land finden. Ziel ist es, dass sie hierzulande ein eigenständiges Leben führen können und sich in unserer Gesellschaft zurecht finden. Die Aufnahme einer Berufstätigkeit spielt dabei eine Schlüsselrolle. Viele Flüchtlinge sind sehr jung. Bei ihnen steht die Frage der Ausbildung im Vordergrund.

Die Mehrheit der Betroffenen ist auf rasche, direkte Hilfe angewiesen. Sie sollen u.a. möglichst rasch mit dem Lernen einer Landessprache beginnen und in unser Land eingeführt werden. Je nach Vorbildung der Person erfolgt das besser im Rahmen eines Kurses oder an einem Arbeitsplatz. Bei der Zuteilung der Flüchtlinge auf die Regionen ist sprachlichen Vorkenntnissen Rechnung zu tragen. Wer krank ist oder psychische Probleme hat, braucht eine entsprechende medizinische Versorgung.

Ein Teil der Flüchtlinge findet selbständig Arbeit. Diese Personen brauchen relativ wenig Unterstützung. Sie müssen aber gleichermassen von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten Gebrauch machen können wie alle Berufstätigen in der Schweiz. Je nachdem benötigen sie entsprechende Informationen oder finanzielle Unterstützung.

Mit den Flüchtlingen soll so bald als möglich eine Standortbestimmung über die Aufnahme einer Berufstätigkeit oder einer Aus- und Weiterbildung vorgenommen werden. Bei so genannten Integrationsmassnahmen ist die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern vor Ort zwingend. Die Gewerkschaften unterstützen solche Massnahmen. Es darf aber nicht sein, dass die Löhne und die Arbeitsplätze der Berufstätigen hierzulande Schaden nehmen - etwa indem Flüchtlinge als "billige" Arbeitskräfte missbraucht werden. Die in den GAV festgelegten Minimalbestimmungen sind im Grundsatz für alle anzuwenden. Ausnahmen müssen einzeln betrachtet und ausreichend begründet werden. Zudem müssen Integrationsprojekte eine bedeutende Ausbildungskomponente aufweisen. Die administrativen Hürden (Verbot des Kantonswechsels, aufwändige Bewilligungsverfahren u.a.) für die Aufnahme einer Berufstätigkeit heute zu hoch. Die öffentlichen Betriebe sowie Bund, Kantone und Gemeinden sollten bei der Integration von Flüchtlingen eine bedeutende Rolle spielen. Auch die Sozialpartner müssen in ihren paritätischen Strukturen ihren Beitrag leisten.

Der SGB unterstützt den Vorschlag, eine nationale Konferenz zur Flüchtlingsfrage einzuberufen. Diese Konferenz ist aus drei Gründen notwendig. Erstens ist das Wissen über die Flüchtlinge erschreckend gering. Die öffentliche Hand verfügt nur über spärliche Informationen zu den Betroffenen, etwa zu deren Bildungsstand. Ohne entsprechende Analyse können keine zielgerichteten Massnahmen aufgegleist werden. Zweitens braucht es eine Verständigung über die notwendigen Massnahmen und den Einbezug der Sozialpartner. Drittens ist es notwendig, die Bevölkerung über die Lage und die ergriffenen Massnahmen so gut als möglich zu informieren.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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