AHV stärken – Ja zur Erbschaftssteuer

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Verfasst durch Paul Rechsteiner

Rede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner an der Medienkonferenz Ja zur Erbschaftssteuerreform

Die Volksinitiative für die Erbschaftssteuer auf Millionenvermögen ist ein wichtiges Projekt für mehr Steuergerechtigkeit. Und gleichzeitig ein gutes Mittel für die Stärkung der AHV. Die Initiative erreicht also zwei Ziele auf einen Schlag. Umso zwingender sind die Gründe, der Initiative zuzustimmen.

Massgebend für die Beurteilung einer Steuer sind erstens die Steuergerechtigkeit, zweitens der Ertrag und drittens die Folgen für den allgemeinen Wohlstand. Unter allen diesen Gesichtspunkten schneidet der Vorschlag für eine Steuer von 20% auf Erbschaften von mehr als zwei Millionen Franken hervorragend ab.

Zur Steuergerechtigkeit: Gibt es eine gerechtere Steuer als jene auf grossen Erbschaften? Erbschaften führen zu einem Einkommen ohne eigenes Verdienst und eigenes Zutun. Beträgt ein vererbtes Vermögen mehr als zwei Millionen Franken, wäre es im Verhältnis zu anderen Einkommensarten und erarbeiteten Vermögenszuwächsen geradezu obszön, dieses unbesteuert zu lassen. Einer der Grundsätze der Schweizer Steuerpolitik ist gemäss Bundesverfassung die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es gibt nach diesem Grundsatz keinen vernünftigen, nachvollziehbaren Grund, ausgerechnet grosse Erbschaften nicht zu besteuern.

Auch die Erträge der Steuer auf grossen Erbschaften ab zwei Millionen Franken können sich sehen lassen: Die Kantone werden mit einer Milliarde Franken entschädigt. Sie profitieren gleichzeitig davon, dass der Steuersenkungswettlauf der letzten Jahrzehnte, mit dem die Erbschaftssteuern Schritt um Schritt gesenkt oder abgeschafft wurden, mit der Regelung auf Bundesebene auf einen Schlag gestoppt wird. Aber auch die zwei Milliarden jährlich für die AHV sind eine substanzielle Mehreinnahme. Sie entsprechen etwa 0,7 Mehrwertsteuerprozenten und betragen damit ein Vielfaches der Spielbankenabgabe, die auch der AHV zukommt. Die AHV ist das zentrale Sozialwerk der Schweiz und im Alter die wichtigste Einkommensquelle für die Mehrheit mit unteren und mittleren Einkommen. Dass die reichsten der Erblasser mit der Erbschaftssteuer einen Zusatzbeitrag an die AHV leisten, sorgt zudem für ein Stück Ausgleich innerhalb der betagten Generation der Bevölkerung, was umso wichtiger ist, als sich die finanziellen und sozialen Gegensätze im Alter verschärfen. Auch jüngere Generationen wissen dieses Stück sozialen Ausgleich zu schätzen.

Eine Erbschaftssteuer auf grossen Erbschaften vermehrt somit den allgemeinen Wohlstand, weil sie mit der AHV das wichtigste Sozialwerk der Schweiz stärkt. Dabei bleibt es aber nicht. Weil die Schweiz über eine extrem ungleiche und immer ungleicher werdende Vermögensverteilung verfügt, sorgt die Initiative auch hier für etwas mehr Ausgleich und Gerechtigkeit. Und eine ausgeglichenere Einkommens- und Vermögensentwicklung ist wiederum der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung förderlich. Das sind die wichtigsten Gründe, weshalb sich der schweizerische Gewerkschaftsbund mit Überzeugung für ein Ja zur Erbschaftssteuerinitiative einsetzt.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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