<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0"
         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Sat, 25 Apr 2026 21:12:45 +0200</pubDate><lastBuildDate>Sat, 25 Apr 2026 21:12:45 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/arbeit/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-11524</guid><pubDate>Tue, 17 Feb 2026 11:44:08 +0100</pubDate><title>Frontalangriff auf tiefe Einkommen und arbeitsfreien Sonntag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/frontalangriff-auf-tiefe-einkommen-und-arbeitsfreien-sonntag</link><description>WAK-S gegen Schutz der Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommission des Ständerats will kantonale Mindestlöhne unterbieten. Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen sollen noch weniger verdienen. Betroffen wären insbesondere Frauen im Gastgewerbe, im Detailhandel, in Coiffeursalons oder in der Reinigung. Für Tausende Berufstätige mit Mindestlohn würde der Anspruch auf ein existenzsicherndes Einkommen ausgehebelt. Der Bund hält klar fest, dass eine solche Regelung verfassungswidrig ist.</p><p>Die Mehrheit der bürgerlichen Parteien will den Arbeitgebern erlauben, trotz Vollzeitpensum Löhne zu bezahlen, die nicht zum Leben reichen. Dadurch entsteht eine Lücke. Diese muss die Gemeinden über Sozialhilfe schliessen, welche die Allgemeinheit bezahlt, während Arbeitgeber weniger Lohn entrichten und höhere Gewinne erzielen.</p><p>Besonders stossend ist die Missachtung der Verfassung und des Föderalismus durch die sogenannten Kantonsvertreter. Mit ihren Beschlüssen verletzt die Kommissionsmehrheit Grundprinzipien des Schweizer Rechtsstaats, obwohl sowohl der Bund als auch die Kantone auf diese Rechtsverletzungen hingewiesen haben. Das alles wird in Kauf genommen, damit Arbeitgeber tiefere Löhne bezahlen können, die nicht zum Leben reichen. Zwar konnte ein Besitzstand erreicht werden, dieser reicht jedoch nicht aus, da er die Inflation nicht abdeckt.</p><p>Kantonale Mindestlöhne sind – im Rahmen der Personenfreizügigkeit – ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Die Arbeitgeber und die bürgerliche Kommissionsmehrheit schwächen den Lohnschutz vor den anstehenden Europa-Abstimmungen. Das ist ein Spiel mit dem Feuer und gefährdet die erfolgreiche, sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU.</p><h3 class="heading--h5">Mehr Sonntagsarbeit für weniger Lohn</h3><p>Die Kommissionsmehrheit will den Schutz der Arbeitnehmenden massiv abbauen. Auf Drängen des Kantons Zürich soll im Detailhandel an bis zu zwölf Sonntagen pro Jahr bewilligungsfreie Sonntagsarbeit erlaubt werden, anstelle der bisherigen vier Sonntage. Dabei verzichtet die Mehrheit der Kantone heute bewusst darauf. Zudem haben die Gewerkschaften zwei Drittel aller Volksabstimmungen zu längeren Ladenöffnungszeiten gewonnen.</p><p>Gleichzeitig sind die Arbeitsbedingungen im Detailhandel bereits heute besonders schwierig. Sie sind geprägt von unregelmässigen Arbeitszeiten, gesplitteten Arbeitstagen, geringer Planbarkeit, körperlich anstrengenden Tätigkeiten und tiefen Löhnen. Eine Ausweitung der Sonntagsarbeit würde diese Belastungen weiter verschärfen.</p><p>Die Beschlüsse der Kommission gehen noch weiter. Die heute geltenden Lohnzuschläge für Sonntagsarbeit werden in Frage gestellt. Heute gilt ein Zuschlag von 50 Prozent, solange Sonntagsarbeit ausserordentlich bleibt und maximal vier Sonntage geleistet werden. Wer künftig mehr als sechs Sonntage arbeitet, soll den Anspruch auf diesen Zuschlag für alle geleisteten Sonntage verlieren. Das Verkaufspersonal müsste künftig an deutlich mehr Sonntagen arbeiten und würde gleichzeitig die Zuschläge verlieren. Das bedeutet mehr Belastung bei tieferem Lohn.</p><p>Das ist für den SGB inakzeptabel. Wer arbeitet, muss von seinem Lohn leben können und verdient einen freien Sonntag. Der SGB wird sich mit aller Kraft gegen diese Angriffe auf das Arbeitsrecht wehren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/25-jahre-mindestlohn_titelbi.jpg" length="140334" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11651</guid><pubDate>Wed, 22 Apr 2026 16:51:38 +0200</pubDate><title>Hände weg vom arbeitsfreien Sonntag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/haende-weg-vom-arbeitsfreien-sonntag</link><description>Auch im Verkauf gibt es ein Recht auf Freizeit und Erholung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele Verkäuferinnen und Verkäufer arbeiten heute schon, wenn andere frei haben – am Abend und am Wochenende. Sie tun das oft zu Löhnen, die in den Städten und Agglomerationen kaum zum Leben reichen. Nun folgt sogar der Bundesrat den einseitigen Interessen der «Turbo-Lädeler» aus dem Kanton Zürich und will zwölf verkaufsoffene Sonntage im Detailhandel in der ganzen Schweiz ermöglichen. Der SGB fordert den Ständerat in der Junisession auf, fair gegenüber dem Verkaufspersonal zu sein und die Verdreifachung der Sonntagsarbeit abzulehnen. Der SGB unterstützt die Branchenverbände, die sich mit allen Mitteln für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten einsetzen. Er lehnt Verschlechterungen im Arbeitsgesetz entschieden ab.</p><p>Der Gesundheitsschutz ist das oberste Ziel des Arbeitsgesetzes, und das soll er auch bleiben. Der Alltag im Verkauf ist geprägt von hohem Druck, unregelmässigen Arbeitszeiten und tiefen Löhnen. Das Personal leistet tagtäglich wichtige und wertvolle Arbeit – und dennoch wird ihre Belastung immer weiter erhöht. Die Standesinitiative aus dem Kanton Zürich sieht vor, die bislang erlaubten vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe auf zwölf auszuweiten. Die Vorlage sieht einen massiven Abbau der Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes vor – auf Kosten der Angestellten im Verkauf. Die Gewerkschaften lehnen deshalb die Umsetzung der Standesinitiative als Schwächung des Arbeitsgesetzes und des Arbeitnehmendenschutzes vollumfänglich ab. Der SGB kritisiert den Bundesrat, der einseitig die Interessen der «Turbo-Lädeler» vor die Interessen des Gesundheitsschutzes und der Gesellschaft stellt.</p><h3 class="heading--h5">Breite Allianz gegen Ausdehnung der Sonntagsarbeit</h3><p>Der SGB ruft den Ständerat auf, die Angriffe auf die Gesundheit und die Arbeitsrechte der Beschäftigten einzustellen. Mehr Sonntagsarbeit geht auf Kosten von Erholung, Freizeit und gesellschaftlicher Teilhabe und bedroht die Gesundheit der Arbeitnehmenden. Es gilt, die Realität der arbeitenden Bevölkerung ernst zu nehmen – es braucht mehr Schutz, nicht weniger.</p><h3 class="heading--h5">Drohende Verdreifachung der Sonntagsarbeit</h3><p>Die Bevölkerung und breite gesellschaftliche Kreise sind gegen die Ausweitung und Generalisierung von Sonntagsarbeit. Die geplante Verdreifachung von Sonntagsarbeit widerspricht der Haltung der Stimmberechtigten in vielen Kantonen und Gemeinden, die eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten in mehr als zwei Dritteln der Abstimmungen immer wieder abgelehnt hatten. Die Mehrheit der Kantone schöpft nicht einmal die vier bewilligungsfreien Sonntage aus. Die Verdreifachung der Sonntagsverkäufe auf zwölf verkaufsoffene Sonntage dehnt die Sonntagsarbeit massiv aus und betrifft viele Branchen, wie auch die Logistikbranche. Ein weiterer Affront: damit fallen die heutigen Zuschläge von 50% für Sonntagsarbeit an bis zu sechs Sonntagen weg.</p><h3 class="heading--h5">Politik muss Gesundheit schützen</h3><p>Der SGB fordert den Ständerat auf, in der Junisession die Angriffe auf die Gesundheit und die Arbeitsrechte der Beschäftigten einzustellen. Mehr Sonntagsarbeit geht auf Kosten von Erholung, Freizeit und gesellschaftlicher Teilhabe und bedroht die Gesundheit der Arbeitnehmenden. Es gilt, die Realität der arbeitenden Bevölkerung ernst zu nehmen – es braucht mehr Schutz, nicht weniger. Der Gewerkschaftsbund kritisiert die geplante Änderung scharf, da diese die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Gesundheit weiter verschlechtern würde.</p><p>Der SGB wird sich mit aller Kraft für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten einsetzen und lehnt Verschlechterungen im Arbeitsgesetz entschieden ab. Der Gesundheitsschutz ist das oberste Ziel des Arbeitsgesetzes.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_mediathek_coop_take_away_verkaeuferin_kaffee_f0fb0eec66.jpg" length="192982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11648</guid><pubDate>Tue, 21 Apr 2026 17:02:01 +0200</pubDate><title>Deutliche Reallohnerhöhung, doch in einigen Branchen ist die Lohnentwicklung weiterhin ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/deutliche-reallohnerhoehung-doch-in-einigen-branchen-ist-die-lohnentwicklung-weiterhin-ungenuegend</link><description>SGB reagiert auf den neuen Lohnindex</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Dank der niedrigen Teuerung von nur 0.2 Prozent stiegen die Reallöhne der Arbeitnehmenden im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 1.6 Prozent. Das zeigt der Lohnindex des BFS. Erfreulich ist, dass sich die Frauenlöhne besonders stark erhöhten. Die positive Durchschnittsentwicklung kaschiert jedoch erhebliche Branchenunterschiede. So stiegen die Reallöhne im Gesundheits- und Sozialwesen lediglich um 0.2 Prozent.</p><p>Trotz des Lohnplus im vergangenen Jahr gibt es weiterhin einen beträchtlichen Lohnrückstand. So liegen die Reallöhne nur minim um 0.7 Prozent über dem Niveau von 2016. Die Reallöhne müssten eigentlich im Einklang mit der Arbeitsproduktivität steigen. Doch Letztere hat seit 2016 deutlich stärker zugenommen, nämlich um mehr als zwölf Prozent.</p><p>Die Unterschiede zwischen den Branchen sind gross. Im Gastgewerbe stiegen die Löhne zwar um 1.5 Prozent. Angesichts des grossen Lohnrückstandes ist das aber ebenfalls ungenügend. So liegen die Reallöhne im Gastgewerbe immer noch 2.6 Prozent unter dem Niveau von 2016. Besonders schlecht war im letzten Jahr die Entwicklung im Gesundheits- und Sozialwesen. Dort stiegen die Reallöhne lediglich um 0.2 Prozent. Dies ist ein weiterer deutlicher Weckruf an die Politik, dass angesichts des aktuellen und sich weiter verschärfenden Fachkräftebedarfs in diesem Bereich die Lohn- und Arbeitsbedingungen dringend verbessert werden müssen.</p><p>Im laufenden Jahr sieht es aktuell nach einem Rückschlag aus. Auf Grund der gestiegenen Teuerung und den bescheidenen Lohnerhöhungen droht ein Jahr der Reallohnstagnation.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Delta_News_Hub-Flickr_CC_BY_2.0_corona_handgriff_reinigung_dff021d5e8.jpg" length="169129" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11630</guid><pubDate>Tue, 14 Apr 2026 16:01:24 +0200</pubDate><title>Nationalratskommission will Tieflöhne diktieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalratskommission-will-tiefloehne-diktieren</link><description>Angriff auf kantonale Mindestlöhne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats will kantonale Mindestlöhne unterbieten. Sie will wie der Ständerat, dass kantonale Mindestlöhne nicht mehr für Beschäftigte mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gelten sollen. Die WAK verhindert mit ihrem Entscheid, dass Tausende Arbeitnehmende einen Lohn erhalten, der zum Leben reicht. Sie bricht zudem bewusst die Verfassung.</p><p>Der Nationalrat hatte schon im letzten Sommer entschieden, dass kantonale Mindestlöhne nicht mehr für GAV-Beschäftigte gelten sollen. Der Ständerat hatte sich zuletzt für eine angepasste Variante des Tieflohndiktats ausgesprochen. Nun hat sich die WAK des Nationalrats für die Variante des Ständerats ausgesprochen. GAV-Beschäftigte, die heute bereits einen kantonalen Mindestlohn erhalten, sollen künftig keine Mindestlohnerhöhungen mehr bekommen. GAV-Beschäftigte in Kantonen und Gemeinden, in denen Zukunft ein Mindestlohn einführt wird, sollen den Mindestlohn nie erhalten.</p><h3 class="heading--h5">Frontalangriff auf Geringverdienende</h3><p>Der Entscheid ist ein Frontalangriff auf Geringverdienende. Betroffen wären vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe, in der Reinigung oder in Coiffeursalons. Mindestlöhne verbessern nachweislich die tiefsten Löhne. Dank Mindestlöhnen können Arbeitnehmende von ihrem Lohn leben. Nicht zuletzt verringern Mindestlöhne die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern, da viele Frauen zu Tiefstlöhnen arbeiten. Die WAK ermöglicht den Arbeitgebern mit ihrem Entscheid Gewinne auf dem Buckel von Tieflohnbeschäftigten zu erzielen. Den Preis zahlen nicht nur die Arbeitnehmenden selbst. Auch die Familien der Tieflohnbeschäftigten und die Allgemeinheit tragen die Kosten. Sie werden nun wieder einspringen müssen, wenn der Lohn auch bei einem Vollzeitpensum nicht zum Leben reicht.</p><h3 class="heading--h5">Bewusst verfassungswidrig</h3><p>Das Tieflohndiktat verletzt die Verfassung und den Föderalismus. Die GAV-Ausnahme läuft den Grundprinzipien des Schweizer Rechtsstaats und den demokratischen Entscheiden in Kantonen und Gemeinden zuwider. Der Bundesrat und die Kantone haben unmissverständlich auf dieen Widerspruch hingewiesen. Trotzdem hat sich die Mehrheit im Ständerat und nun auch in der WAK des Nationalrats darüber hinweggesetzt, um den Arbeitgebern insbesondere im Gastgewerbe weiterhin Hungerlöhne zu ermöglichen.</p><h3 class="heading--h5">Unzureichende Besitzstandswahrung</h3><p>Die Wahrung des Besitzstands, wie sie die WAK nun im Gegensatz zum ursprünglichen Nationalratsentscheid beschlossen hat, ändert an der Verfassungswidrigkeit wenig. Und auch sie führt zu tieferen Löhnen, weil sich die kantonalen Mindestlöhne in Genf und in Neuenburg sowie der kommunale Mindestlohn in Luzern schleichend entwerten. Vor allem verhindert sie, dass künftige Mindestlöhne ihre volle Wirkung entfalten können. Die WAK will verhindern, dass in Zürich und Winterthur Tausende Tieflohnbeschäftigte den vom Stimmvolk gewollten Mindestlohn erhalten. In weiteren Kantonen und Gemeinden (Waadt, Wallis, Tessin, Jura sowie den Städten Bern und Biel) schränkt der Ständerat den Spielraum laufender Initiativen ein.</p><h3 class="heading--h5">Schwächung des Lohnschutzes</h3><p>Kantonale Mindestlöhne sind – im Rahmen der Personenfreizügigkeit – ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Die Arbeitgeber und das Parlament schwächen den Lohnschutz vor den anstehenden Europa-Abstimmungen. Das ist ein Spiel mit dem Feuer und gefährdet die erfolgreiche, sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU. Der SGB wird sich weiterhin mit aller Kraft gegen diesen Angriff auf die Mindestlöhne wehren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/25-jahre-mindestlohn_titelbi.jpg" length="140334" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11607</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 11:03:36 +0200</pubDate><title>Mindestlöhne stärken Weiterbildung und gefährden die Berufsbildung nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/mindestloehne-staerken-weiterbildung-und-gefaehrden-die-berufsbildung-nicht-1</link><description>Neue Studie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine neue Studie zeigt positive Effekte der Einführung von Mindestlöhnen auf die Weiterbildung von allen Beschäftigten: Kantonale Mindestlöhne führen zu mehr arbeitgeberfinanzierter Weiterbildung und zwar ohne negative Effekte auf die Ausbildung von Lernenden.</p><p>Eine neue Studie des Swiss Leading House «Economics of Education» widerlegt ein zentrales Argument der Mindestlohn-Gegner:innen: Die Einführung kantonaler Mindestlöhne gefährdet weder die Berufsbildung noch die Ausbildung von Lernenden. Im Gegenteil: Mindestlöhne führen dazu, dass Unternehmen mehr in formale, allgemeine Weiterbildung investieren, und zwar während der Arbeitszeit und auf Kosten der Arbeitgeber.</p><h3 class="heading--h5">Mindestlöhne sind keine Gefahr für die Berufsbildung</h3><p>Drei Gruppen von Arbeitnehmenden sind in der Regel von kantonalen Mindestlöhnen ausgenommen: Lernende, Studierende in Praktika sowie Personen, die in arbeitsmarktlichen Integrationsprogrammen beschäftigt sind.</p><p>Dennoch wird von den Gegner:innen immer wieder behauptet, Mindestlöhne würden Betriebe dazu veranlassen, weniger Lehrstellen anzubieten oder dass sich Jugendliche nicht mehr für eine Berufslehre interessieren würden. Die Studie kommt hingegen zu einem klaren Ergebnis: Dafür gibt es keinerlei Evidenz. Weder der Anteil der ausbildenden Betriebe noch der Anteil Geringqualifizierter oder Lernender an der Gesamtbelegschaft verändert sich nach der Einführung kantonaler Mindestlöhne. Auch das Gegenteil, eine Substitution von niedrig qualifizierten Arbeitnehmenden durch Lernende, konnte ausgeschlossen werden. Mindestlöhne beeinflussen die berufliche Grundbildung nicht, obwohl Lernende von Mindestlöhnen ausgenommen sind und deutlich weniger verdienen als der Mindestlohn.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Mindestlöhne fördern Weiterbildung substanziell und langfristig</strong></h3><p>Untersucht wurden die Effekte der Einführung kantonaler Mindestlöhne zwischen 2018 und 2022 in fünf Kantonen (Neuenburg, Jura, Genf, Tessin, Basel-Stadt). Die Resultate sind eindeutig:</p><ul><li>Die Weiterbildungsbeteiligung der Arbeitnehmenden steigt um rund 8 %</li><li>Die Weiterbildungsintensität, das heisst der zeitliche Umfang der Weiterbildung, nimmt um rund 14 % zu</li><li>Die Effekte setzen bereits im Einführungsjahr ein und lassen sich bisher anhaltend beobachten</li></ul><p>Mit anderen Worten: Die Einführung kantonaler Mindestlöhne erhöht die Wahrscheinlichkeit der Arbeitnehmenden, an Weiterbildung teilzunehmen, im Durchschnitt um drei Prozentpunkte und steigert die Weiterbildungsintensität im Mittel um rund eine halbe Stunde pro Monat.</p><p>Besonders relevant: Der Weiterbildungszuwachs betrifft vor allem formale und allgemeine Weiterbildung, also Qualifikationen, die auch ausserhalb des aktuellen Betriebs verwertbar sind. Und: Die zusätzliche Weiterbildung findet überwiegend während der Arbeitszeit statt und wird fast vollständig von den Arbeitgebern finanziert.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Positive Effekte nicht nur im Niedriglohnbereich, sondern für alle Arbeitnehmenden</strong></h3><p>Alle Beschäftigten – unabhängig von ihrer Betriebszugehörigkeit – wiesen nach der Einführung von Mindestlöhnen eine höhere Weiterbildungsbeteiligung und -intensität auf. Die Studie zeigt zudem ausgeprägte «Spillover-Effekte»: Weiterbildung nimmt nicht nur bei direkt vom Mindestlohn betroffenen Personen zu, sondern auch bei Arbeitnehmenden, die deutlich mehr als den Mindestlohn verdienen. Mindestlöhne wirken somit qualifikationsfördernd für einen substanziellen Teil der Belegschaft.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Zentrale Erkenntnis</strong></h3><p>Die Autor:innen interpretieren die Resultate als Hinweis darauf, dass Unternehmen auf höhere Lohnkosten nicht mit Entlassungen, sondern aus Eigeninteresse mit Produktivitätssteigerungen durch Weiterbildung reagieren und vermehrt in ihre Arbeitnehmenden investieren. Allerdings ist es nicht so, dass sie die Erträge aus produktivitätssteigernder Weiterbildung systematisch mit ihren Beschäftigten teilen würden. Frühere Studienresultate zeigen, dass Arbeitnehmende Lohnerhöhungen nach Weiterbildung typischerweise erst bei einem Arbeitgeberwechsel realisieren können.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Fazit aus gewerkschaftlicher Sicht</strong></h3><p>Die Ergebnisse sind arbeitsmarkt- und bildungspolitisch hoch relevant:</p><ul><li>Mindestlöhne und Berufsbildung sind kein Widerspruch</li><li>Mindestlöhne stärken Investitionen in Weiterbildung</li><li>Arbeitnehmende profitieren doppelt: durch bessere Löhne und bessere Qualifikationen</li></ul><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar: Faire Löhne und Qualifizierung gehören zusammen. Kantonale Mindestlöhne sind nicht nur ein Instrument gegen Lohndumping, sondern auch ein wirksamer Hebel für mehr Weiterbildung, höhere Produktivität und bessere Zukunftsperspektiven für Arbeitnehmende.</p><p><br>Link zur Studie:<br><a href="http://repec.business.uzh.ch/RePEc/iso/leadinghouse/0242_lhwpaper.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer"><i class="fa-solid fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i> «Minimum Wages and Provision of Training.» Swiss Leading House «Economics of Education» Working Paper No. 242, 2025. By Katarina Zigova and Thomas Zwick</a></p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/bildung/Weiterbildung-Seminar_stockfour-ist.jpg" length="347885" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11596</guid><pubDate>Fri, 27 Mar 2026 09:45:00 +0100</pubDate><title>Bilaterale kündigen, Kaufkraft schwächen? NEIN zur SVP-Chaos-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-bilaterale-kuendigen-kaufkraft-schwaechen</link><description>Gewerkschaften und linke Parteien lancieren Abstimmungskampagne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die extreme Chaos-Initiative erzwingt die Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU. Der extreme Plan der SVP greift bereits, wenn die Schweiz 9,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner erreicht, was einem Bevölkerungswachstum von bloss 4 Prozent entspricht. Der starre Bevölkerungsdeckel ist ein massiver Angriff auf die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung. Die drohende Rezession führt zur Vernichtung von Arbeitsplätzen sowie zu tieferen Löhnen und Renten. Ohne Bilaterale fällt auch der Lohnschutz weg. Fehlende Lohnkontrollen öffnen Tür und Tor für Lohndumping. Die Initiative kommt zu einem brandgefährlichen Zeitpunkt: In einer Welt, die von Unsicherheit und Kriegen geprägt ist, wäre es fahrlässig, die stabilste und wichtigste Partnerschaft der Schweiz zu zerstören. Gewerkschaften und linke Parteien mobilisieren deshalb mit einer <a href="https://chaos-nein.ch" target="_blank" rel="noreferrer">breiten und sichtbaren Kampagne</a> gegen diese schädliche Initiative.</p><p>Gerade in Zeiten globaler Unsicherheit braucht die Schweiz stabile Beziehungen zu Europa und verlässliche Rechte für Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, Freundinnen und Freunde sowie Nachbarinnen und Nachbarn. Bei einem Ja zur Chaos-Initiative werden die 1,5 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger, die hier leben, zu Menschen zweiter Klasse. Sie müssten jederzeit damit rechnen, dass ihre Kinder oder Partnerinnen und Partner ausgewiesen werden, und auch ihr eigener Aufenthaltsstatus würde prekärer. Doch nur dank ihrer Arbeit funktioniert unser Land, zum Beispiel in der Pflege, auf dem Bau oder in der Gastronomie.</p><p>SP-Co-Präsident <strong>Cédric Wermuth</strong> betont an der Lancierungspressekonferenz: «Die SVP-Chaos-Initiative erzwingt die Kündigung der bilateralen Verträge. Gerade in einer Welt mit Trump ist die Schweiz mehr denn je auf stabile Beziehungen zu Europa angewiesen.» Für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft hätte eine Kündigung der Bilateralen gravierende Konsequenzen. Rund die Hälfte der Exporte geht in die EU. Ein eingeschränkter Marktzugang würde Investitionen bremsen, Unternehmen zur Abwanderung zwingen und Arbeitsplätze vernichten.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/7/csm_WenigerLohnWenigerRente_m_2d3d3dbd20.png" length="1696631" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11583</guid><pubDate>Tue, 17 Mar 2026 14:26:03 +0100</pubDate><title>Angriff auf Geringverdienende und die Verfassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/angriff-auf-geringverdienende-und-die-verfassung</link><description>Ständerat will Löhne senken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat will kantonale Mindestlöhne unterbieten. Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen sollen künftig weniger verdienen. Betroffen wäre vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe, in der Reinigung oder in Coiffeursalons. Existenzsicherende Löhne von Tausenden Arbeitnehmenden sind damit in Frage gestellt. Der Ständerat bricht mit seinem Entscheid bewusst die Verfassung.</p><p>Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat hat sich heute dafür ausgesprochen, dass kantonale Mindestlöhne nicht mehr für Beschäftigte mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gelten sollen. GAV-Beschäftigte, die heute bereits einen kantonalen Mindestlohn erhalten, sollen künftig keine Mindestlohnerhöhungen mehr bekommen. GAV-Beschäftigte in Kantonen und Gemeinden, die in Zukunft einen Mindestlohn einführen, würden den Mindestlohn nie erhalten.</p><h3 class="heading--h5">Frontalangriff auf Geringverdienende</h3><p>Der Beschluss des Ständerats ist ein Frontalangriff auf Geringverdienende. Mindestlöhne verbessern nachweislich die tiefsten Löhne. Dank Mindestlöhnen können Arbeitnehmende von ihrem Lohn leben. Nicht zuletzt verringern Mindestlöhne die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern, da viele Frauen zu Tiefstlöhnen arbeiten. Der Ständerat ermöglicht den Arbeitgebern mit seinem Entscheid Gewinne auf dem Buckel von Tieflohnbeschäftigten. Dafür zahlen nicht nur die Arbeitnehmenden selbst. Auch die Familien der Tieflohnbeschäftigten und die Allgemeinheit tragen die Kosten. Sie werden nun wieder einspringen müssen, wenn der Lohn auch bei einem Vollzeitpensum nicht zum Leben reicht.</p><h3 class="heading--h5">Bewusst verfassungswidrig</h3><p>Der Ständerat verletzt mit seinem Entscheid die Verfassung und den Föderalismus, obwohl Bundesrat und Kantone unmissverständlich darauf hingewiesen haben. Die GAV-Ausnahme läuft den Grundprinzipien des Schweizer Rechtsstaats und den demokratischen Entscheiden in Kantonen und Gemeinden zuwider. Trotzdem hat sich die Mehrheit darüber hinweggesetzt, um den Arbeitgebern insbesondere im Gastgewerbe weiterhin Hungerlöhne zu ermöglichen.</p><h3 class="heading--h5">Unzureichende Besitzstandswahrung</h3><p>Die Wahrung des Besitzstands, wie sie der Ständerat beschlossen hat, ändert an der Verfassungswidrigkeit wenig. Und auch sie führt zu tieferen Löhnen, weil sich die kantonalen Mindestlöhne in Genf und in Neuenburg und der kommunale Mindestlohn in Luzern schleichend entwerten. Vor allem verhindert sie, dass künftige Mindestlöhne ihre volle Wirkung entfalten können. Der Ständeratsmehrheit verhindert damit, dass in Zürich und Winterthur Tausende Tieflohnbeschäftigte, den vom Stimmvolk gewollten Mindestlohn erhalten. In weiteren Kantonen und Gemeinden (Waadt, Wallis, Tessin, Jura sowie den Städten Bern und Biel) schränkt der Ständerat den Spielraum laufender Initiative ein.</p><h3 class="heading--h5">Schwächung des Lohnschutzes</h3><p>Kantonale Mindestlöhne sind – im Rahmen der Personenfreizügigkeit – ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Die Arbeitgeber und das Parlament schwächen den Lohnschutz vor den anstehenden Europa-Abstimmungen. Das ist ein Spiel mit dem Feuer und gefährdet die erfolgreiche, sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU. Der SGB wird sich mit aller Kraft gegen diesen Angriff auf die Mindestlöhne wehren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/coiffeurin-bei-der-arbeit_ist-flamingoimages.jpg" length="356806" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11577</guid><pubDate>Mon, 16 Mar 2026 09:15:00 +0100</pubDate><title>Nein zur SVP-Chaos-Initiative: Jobs und Löhne verteidigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-jobs-und-loehne-verteidigen-rede-maillard</link><description>Redebeitrag von SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard an der Medienkonferenz von Bundesrat und Sozialpartnern</description><content:encoded><![CDATA[<p><i><sup>Es gilt das gesprochene Wort</sup></i></p><p class="lead">Die extreme SVP-Initiative hat gefährliche Folgen für unser Land. Sie bedroht Jobs, Löhne und Renten. Um die Einwanderung zu stoppen, nimmt sie tatsächlich eine Rezession in Kauf. Gleichzeitig drohen höhere Krankenkassenprämien. Die Initiative greift bereits bei 9.5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Das entspricht einem minimalen Bevölkerungswachstum von rund vier Prozent. Dann stehen zentrale soziale Errungenschaften auf dem Spiel. Dazu gehören insbesondere die flankierenden Massnahmen, welche die Löhne und Rechte der Arbeitnehmenden schützen. Die SVP will diese Schutzmassnahmen seit Jahren abschaffen.</p><p>Diese Initiative bringt Chaos. Denn eine Annahme führt zur Kündigung der Bilateralen Verträge mit der Europäischen Union. Dabei steht die Weltwirtschaft ohnehin schon unter Druck: Die USA wenden sich zunehmend vom multilateralen Handel ab. China versucht mit Subventionen und Dumping seine Industrien zu stärken. Gerade in dieser Situation würde die SVP die Schweiz vom wichtigsten Handelspartner EU ohne Not abschneiden. Man kann schon über Wachstumsmüdigkeit sprechen, aber am Ende zahlen die Arbeitnehmenden den Preis dieser angeordneten Rezession.</p><p>Wirtschaftliche Unsicherheit und Krisen sind Gift für die Löhne. Wenn Unternehmen weniger investieren und weniger exportieren können, geraten auch die Einkommen unter Druck. Und wenn gleichzeitig der Lohnschutz geschwächt wird, öffnet das Tür und Tor für Lohndumping. Genau das droht, wenn die Bilateralen und damit auch die flankierenden Massnahmen unter Druck geraten.</p><h3 class="heading--h5">Der starre Bevölkerungsdeckel bedroht unsere Renten.</h3><p>Die AHV funktioniert, weil viele Berufstätige Beiträge einzahlen. Ein grosser Teil der Menschen, die in die Schweiz einwandern, ist jung und arbeitet. Ihre Beiträge stabilisieren unsere Sozialversicherungen. Wenn diese Beiträge fehlen, entstehen grosse Finanzierungslücken. Der Druck auf die Renten steigt.</p><p>Auch bei den Pensionskassen drohen Verluste. Analysen zeigen, dass die Renten um bis zu 2’500 Franken pro Jahr sinken. Zusätzlich schwächen höhere Preise und wirtschaftliche Unsicherheit die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner.&nbsp;</p><p>Ein weiterer Punkt wird im politischen Streit oft vergessen. Die Schweiz steht vor einer demografischen Realität: Die Bevölkerung altert. Ohne Zuwanderung gibt es immer weniger junge Menschen, die arbeiten, Beiträge zahlen und unsere Wirtschaft tragen. Schon jetzt kommen pro 100 Frauen im gebärfähigen Alter langfristig nur noch rund 65 Töchter nach. Das heisst, dass in unserem Land, ohne Zuwanderung, in der nächsten Generation mindestens ein Drittel weniger Kinder zur Welt kommen. Unsere Bevölkerung wird schrumpfen und altern. Wirtschaftlicher Niedergang wäre die Folge.</p><p>Die Urheber der Chaos-Initiative tun so, als könne man Migration einfach mit neuen Kontingenten steuern. Doch die Geschichte zeigt etwas anderes. In Zeiten wirtschaftlichen Wachstums war die Zuwanderung auch früher hoch, selbst unter einem Kontingentssystem. Der Unterschied war lediglich, dass viele Menschen ohne Rechte arbeiteten, schlecht bezahlt wurden oder sogar schwarz beschäftigt waren.</p><p>Die Personenfreizügigkeit hat diese Zustände verbessert. Sie sorgt dafür, dass Menschen legal arbeiten, soziale Rechte haben und Mindeststandards gelten. Das schützt auch die Löhne der Arbeitnehmenden in der Schweiz.</p><h3 class="heading--h5">Gravierende Folgen für Service public und Krankenkassen-Prämien</h3><p>Hinzu kommt ein weiterer zentraler Punkt. Unsere Wirtschaft und unser Service public funktionieren heute auch dank Fachkräften aus dem Ausland. Im Gesundheitswesen etwa kommt rund die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland. Auch ein grosser Teil des Pflegepersonals stammt aus anderen Ländern. Wenn diese Fachkräfte fehlen, gerät die Versorgung unter Druck. Erfahrungen aus Grossbritannien nach dem Brexit zeigen, was dann passiert: weniger Personal, schlechtere Versorgung und höhere Risiken für Patientinnen und Patienten.</p><p>Und schliesslich hat die Initiative auch Folgen für die Krankenkassenprämien. Berufstätige zahlen im Durchschnitt deutlich mehr Prämien ein, als sie Leistungen beziehen. Diese Beiträge helfen, die Gesundheitskosten der älteren Bevölkerung zu finanzieren. Wenn die Zahl der Berufstätigen sinkt, fehlt dieses Geld. Die Folge sind steigende Prämien für alle.</p><p>Diese Initiative ist nicht im Interesse der Arbeitnehmenden.<br>Sie ist nicht im Interesse der Rentnerinnen und Rentner.<br>Und sie ist nicht im Interesse unseres Landes.</p><p>Denn sie gefährdet Arbeitsplätze, setzt den Lohnschutz aufs Spiel und schwächt unsere Renten. In Zeiten globaler Unruhe und zunehmender Handelskonflikte, in denen auch die Schweiz zwischen die Fronten geraten kann, können wir uns ein solches Experiment schlicht nicht leisten.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Gewerkschaften werden sich deshalb mit einer sichtbaren Kampagne klar für ein Nein zu dieser Initiative einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/260316_MK-ChaosIniNein_FSchuetz_2.jpg" length="391861" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11573</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2026 11:11:49 +0100</pubDate><title>Jobs und Löhne verteidigen - Nein zur Abschottung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/jobs-und-loehne-verteidigen-nein-zur-abschottung</link><description>Gewerkschaften mobilisieren zum 1. Mai 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr Kriege, Zölle und Katastrophen: Die Unsicherheit in der Welt wächst! Gerade jetzt bringt die SVP eine extreme Initiative an die Urne, mit der die Schweiz ins Chaos stürzen könnte. Eine Annahme würde zur Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU führen, unserem engsten Handelspartner. Damit stellt sie eine Gefahr für unsere Arbeitsplätze dar. Das Schweizer Lohnniveau ist ebenfalls bedroht. Denn mit dem Ende der Personenfreizügigkeit wird auch der Lohnschutz wegfallen. Und Fehlende Kontrollen öffnen Tür und Tor für Lohndumping.</p><p>Am 1. Mai 2026 mobilisieren die Gewerkschaften deshalb unter dem Motto:</p><h3 class="heading--h5">Jobs und Löhne verteidigen - Nein zur Abschottung</h3><p>Die Schweiz und die EU-Staaten werden durch Trump-Amerika politisch und wirtschaftlich massiv unter Druck gesetzt. Ausgerechnet in diesen unsicheren Zeiten die Brücken zu unseren Nachbarn einzureissen, wäre brandgefährlich: Studien zum radikalen SVP-Experiment sehen eine sinkende Wirtschaftsleistung, weniger Investitionen und Entlassungen voraus.</p><p>Die Einschränkung von Aufenthaltsrecht und Familiennachzug würde zur Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen führen. Parallel dazu würde es keine Lohnkontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen mehr geben. Lohndumping und Schwarzarbeit würden ausufern. Das hätte dramatische Folgen für alle Arbeitnehmenden!</p><p>Zudem gefährdet die Initiative unsere Renten. Da es immer mehr Pensionierte gibt, hätte der Bevölkerungsdeckel zur Folge, dass der Anteil an Berufstätigen in der Gesamtbevölkerung immer kleiner werden muss. Mit dem Wegfall der Personenfreizügigkeit würde die AHV hunderttausende Beitragszahlende und Milliarden an Einnahmen verlieren. Immer weniger Beschäftigte müssten die Renten von immer mehr Pensionierten finanzieren. Gleichzeitig treibt wirtschaftliche Abschottung die Teuerung an. Die Folgen: weniger Geld in der AHV und weniger Kaufkraft für Rentnerinnen und Rentner.</p><p>Darum mobilisieren wir am 1. Mai gegen die drohende Abschottung: Jobs und Löhne verteidigen!</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/9/csm_250501_Zuerich-Demostart_0aa59a9df0.jpg" length="375142" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11571</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2026 09:26:00 +0100</pubDate><title>SGB sagt Ja zum Europa-Paket – Nein zur Liberalisierung der Stromversorgung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/sgb-sagt-ja-zum-europa-paket-nein-zur-liberalisierung-der-stromversorgung-botschaft</link><description>Bundesrat Botschaft zu den Bilateralen III</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat bestätigt heute das gesamte Lohnschutzpaket. Wenn das Parlament diesen Kompromiss ohne Abstriche bestätigt, kann der SGB das Europa-Paket grundsätzlich unterstützen. Das Stromabkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung lehnt der SGB hingegen ab.</p><p>Der SGB unterstützt das Europa-Paket, wenn die Löhne und der Service public gesichert sind. Mitten in Europa ist die Schweiz auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen, gerade in einer Zeit geopolitischer Umbrüche und zunehmender Unsicherheit im globalen Handel. Zudem ist die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen flankierenden Massnahmen ein Fortschritt für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Entscheidend ist deshalb, dass die im Paket vorgesehenen 14 Massnahmen zum Lohnschutz vollständig umgesetzt werden. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass das Europa-Paket den Interessen der Arbeitnehmenden dient.</p><p>Gleichzeitig lehnt der SGB das geplante Stromabkommen ab. Es würde den bewährten Service public in der Stromversorgung schwächen und die funktionierende Grundversorgung gefährden. Was das bedeuten kann, hat sich erst kürzlich im Zuge des Ukraine-Kriegs gezeigt. In liberalisierten Märkten kam es zu extremen Preisanstiegen. In einem Umfeld mit stark schwankenden Energiepreisen auf den Weltmärkten sind stabile Preise und öffentliche Kontrolle über die Margen wichtiger denn je. Das Abkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung in der Schweiz gefährden eine stabile, bezahlbare und ökologische Stromversorgung. Die Energieversorgung muss eine öffentliche Aufgabe bleiben.</p><p>Unabhängig von den Bilateralen III ist für den SGB zentral, die bilateralen Verträge im Grundsatz zu erhalten. Priorität hat deshalb auch, die SVP-Chaos-Initiative vom 14. Juni zu verhindern. Ein Ja zu dieser Initiative würde zur Kündigung der Bilateralen I und II führen und die Schweiz in Europa abschotten. Das würde der Schweiz insgesamt und insbesondere den Arbeitnehmenden schaden.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11541</guid><pubDate>Tue, 24 Feb 2026 15:41:06 +0100</pubDate><title>Die GAV-Abdeckung steigt – aber nur langsam</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-gav-abdeckung-steigt-aber-nur-langsam</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Ohne Gesamtarbeitsverträge (GAV) wären die Arbeitsbedingungen schlechter. Um nur die wichtigsten Vorteile zu nennen: GAV sorgen für faire Löhne. Sie legen Arbeitszeiten und Ferien fest, die deutlich über dem gesetzlichen Minimum liegen. Und sie ermöglichen Kontrollen, um gegen Dumping vorzugehen. GAV erlauben es in vielen Bauberufen, frühzeitig in Rente zu gehen. Kurz: GAV halten gewerkschaftlich erkämpften Fortschritt fest. Es ist deshalb erfreulich, dass die Zahl der Arbeitnehmenden steigt, die einem GAV unterstellt sind. Zuletzt waren es rund 2,1 Millionen. Das ­ist mehr als die Hälfte aller Beschäftigten, für die ein GAV abgeschlossen&nbsp;werden kann (siehe Grafik).</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/graph/nl/260224_GAV-Abeckung.png" length="298029" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11499</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2026 13:50:43 +0100</pubDate><title>Kündigungsschutz ist unabdingbarer Teil des Lohnschutzpakets</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kuendigungsschutz-ist-unabdingbarer-teil-des-lohnschutzpakets</link><description>Lohnschutzpaket zu den Bilateralen III: Beschluss des Bundesrates</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat heute mit dem Beschluss zum Kündigungsschutz für Personalvertretungen («Massnahme 14») den noch fehlenden Teil des Lohnschutzpakets ergänzt. Diese Massnahme ist ein wichtiges Element, damit die Schweizer Löhne überprüft und durchgesetzt werden können. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat zwar weitergehende Massnahmen zum Kündigungsschutz gefordert. Der heutige Entscheid des Bundesrates ist eine Minimallösung. Positiv ist aber, dass damit die Arbeit der Personalvertretungen erleichtert und der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen verbessert wird.</p><p>Personalvertreterinnen und Personalvertreter sind heute in der Schweiz kaum gegen Kündigung geschützt, Dabei übernehmen sie im Betrieb sehr viel sozialpartnerschaftliche Verantwortung. Zum Beispiel in Branchen wie der Maschinen- und Uhrenindustrie, der Chemie/Pharma oder den Banken wird sehr viel auf Betriebsebene geregelt – bei den Löhnen, den Arbeitszeiten oder bei der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz.</p><p>Damit sie ihre Arbeit machen können, müssen die Mitglieder der Personalkommissionen mit den Arbeitgebern im Betrieb auf Augenhöhe reden und verhandeln können. Sie müssen ihre Funktion auch bei schwierigen Diskussionen wahrnehmen können – ohne Angst vor einer Kündigung.</p><p>Der Bundesrat hat beim Kündigungsschutz eine Minimallösung vorgeschlagen. Dieser Schutz ist ein integrales Element der Lohnschutzmassnahmen 1 bis 14. Damit der Lohnschutz gewährleistet ist, braucht es alle Massnahmen. Der SGB erwartet nun vom Parlament, dass es dieses in langer Arbeit entwickelte Massnahmenpaket so übernimmt und beschliesst.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/a/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_31e56fc3b6.jpg" length="319401" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11497</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2026 13:10:10 +0100</pubDate><title>Nein zur SVP-Chaos-Initiative am 14. Juni 2026</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-am-14-juni-2026</link><description>Kündigung der bilateralen Verträge kommt an die Urne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die extreme SVP-Nachhaltigkeits-Initiative würde die Schweiz ins Chaos stürzen. Sie hat die Kündigung der Personenfreizügigkeit und somit der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union zum Ziel. Sie gefährdet die Löhne, die Arbeitsplätze und den Service public in der Schweiz. Während sich die geopolitische Situation für kleine Länder wie die Schweiz unter der Politik der USA aktuell dramatisch verändert, wäre ein Bruch mit unseren Nachbarländern und mit Europa ein grosser Fehler. In der Schweiz kämen die Löhne unter Druck und die Arbeitsplätze wären in Gefahr. Mit dem Ende der Personenfreizügigkeit würde auch der Lohnschutz wegfallen. Fehlende Lohnkontrollen öffnen Tür und Tor für Lohndumping.</p><p>Die extreme Initiative der SVP würde zur Kündigung der Personenfreizügigkeit führen. Aufgrund der sogenannten Guillotine-Klausel fielen ebenfalls die bilateralen Verträge mit der EU weg. Rund 50 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die EU. Würde der Marktzugang eingeschränkt, leidet der Wohlstand. Die Folgen wären eine sinkende Wirtschaftsleistung, weniger Investitionen, Standortverlagerungen und Entlassungen. Die Beschäftigung ginge zurück.</p><p>Gerade in einer Zeit, in der die USA Europa politisch und wirtschaftlich unter Druck setzen, wären radikale Experimente gefährlich für unsere Arbeitsplätze. In diesen unsicheren Zeiten alle Brücken zu unseren Partnern und Nachbarländern abzureissen, würde die Einkommensgrundlage vieler Arbeitnehmenden gefährden.</p><h3 class="heading--h5">Lohnniveau bedroht</h3><p>Mit dem Wegfall der Personenfreizügigkeit gerieten auch die flankierenden Massnahmen unter Druck oder sie würden ganz verschwinden. Der Lohnschutz bräche weg. Fehlende Kontrollen öffneten Tür und Tor für Lohndumping. Migrantinnen und Migranten würden wieder wie zu Zeiten des Saisonnierstatus ausgebeutet, mit unsicheren Arbeitsbedingungen und ohne ausreichende soziale Rechte. Das würde auch die Löhne der einheimischen Arbeitnehmenden massiv unter Druck setzen.</p><p>Gleichzeitig würde der wirtschaftliche Alleingang zu höherer Teuerung führen. Der Brexit zeigt, dass Handelshemmnisse und zusätzliche Bürokratie die Preise in die Höhe treiben. Höhere Preise bei gleichzeitig schwächerem Lohnschutz bedeuteten weniger Geld zum Leben. Die Initiative ist schlecht für die Löhne.</p><h3 class="heading--h5">Die extreme Initiative gefährdet eine funktionierende Gesundheitsversorgung</h3><p>Der Brexit zeigt, was passiert, wenn Zuwanderung durch starre Kontingente ersetzt wird: Spitäler rekrutieren kurzfristig aus weit entfernten Ländern, das Personal wechselt häufiger und die Qualität sinkt. In der Schweiz wird rund die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte sowie über ein Drittel der diplomierten Pflegefachpersonen im Ausland ausgebildet. Würde die Personenfreizügigkeit gekündigt, verschärft sich der Fachkräftemangel massiv. Die Versorgungssicherheit könnte in Gefahr geraten.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB und die SGB-Gewerkschaften werden sich vehement für ein Nein zu dieser SVP-Initiative einsetzen. Mit einer sichtbaren Kampagne, mit öffentlichen Anlässen, mit Debatten in den Betrieben und mit Engagement auf der Strasse.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/0/csm_Visual-Vorkampagne_3x2_klein_de_7c892adaef.png" length="2015008" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11483</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 11:15:00 +0100</pubDate><title>Arbeitsbedingungen machen krank</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/arbeitsbedingungen-machen-krank</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Krankheits-Abwesenheiten am Arbeitsplatz steigen dramatisch. Der Druck am Arbeitsplatz ist gestiegen. Gleichzeitig bremst die unsoziale Lohn- und Verteilungspolitik die Wirtschaft. Die Löhne stehen unter Druck und die Kaufkraft der Arbeitnehmenden sinkt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert eine Vollzugsoffensive von Bund und Kantonen, um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken. Heute werden Arbeitgeber von den Kantonen nur alle 20 Jahre kontrolliert. Neu muss das mindestens alle zwei Jahre sein. Zudem verlangt der SGB einen sofortigen Stopp der vom Nationalrat beschlossenen Ausweitung der Sonntagsarbeit und der Verlängerung der Arbeitstage auf 17 Stunden.</p><p>Die krankheitsbedingten Absenzen sind stark gestiegen. Heute fehlen rund 80 Millionen Arbeitsstunden mehr als vor der Pandemie – das ist ein Plus von einem Drittel. Besonders problematisch ist der deutliche Anstieg der Langzeitabsenzen. Je länger eine Arbeitsunfähigkeit dauert, desto höher ist das Risiko von Kündigungen, Invalidisierungen und bleibenden gesundheitlichen Schäden. Erstmals seit 20 Jahren ist auch die Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, wieder gestiegen.</p><p>Besonders betroffen sind Arbeitnehmende in körperlich oder psychisch belastenden Berufen wie Verkauf, Bau, Transport, Gesundheits- und Sozialwesen sowie in vielen Dienstleistungsberufen. Rückenschmerzen und psychische Erkrankungen sind die häufigsten Ursachen. Viele arbeiten trotz Beschwerden weiter, oft auch im Homeoffice. Dies verschärft Krankheiten und verursacht hohe wirtschaftliche Kosten. Hinzu kommen spürbare Lohneinbussen. Der Lohnersatz bei Krankheit beträgt meist nur 80 Prozent, viele Betriebe haben zusätzlich Karenztage eingeführt. Die finanziellen Risiken tragen die Arbeitnehmenden. Gleichzeitig berichten Arbeitnehmende von belastenden Arbeitsbedingungen wie Zeitdruck, Personalmangel, unregelmässigen Arbeitszeiten und ständiger Erreichbarkeit. Arbeitnehmende arbeiten in ihrer Freizeit, um die Anforderungen zu erfüllen. Doch statt strukturelle Probleme zu lösen, setzen viele Arbeitgeber auf Alibimassnahmen wie Stresskurse. Kommt hinzu: das Arbeitsgesetz wird nicht vollzogen und der gesetzliche Schutz laufend ausgehöhlt. Arbeitgeber werden von den Kantonen heute nur alle 20 Jahre kontrolliert.</p><p>Der SGB fordert eine Kehrtwende. Nötig sind ausreichend Personal, verlässliche Arbeits- und Ruhezeiten und eine konsequente Durchsetzung des Arbeitsrechts zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden. Neu müssen Arbeitgeber mindestens alle zwei Jahre kontrolliert werden.</p><p>Weitere Angriffe auf den Arbeitnehmendenschutz lehnt der SGB entschieden ab. SGB-Co-Sekretariatsleiterin Gabriela Medici zieht die roten Linien klar: «Eine Ausweitung der Sonntagsarbeit und eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten kommen nicht infrage.»</p><h3 class="heading--h5">Kaufkraft der Arbeitnehmenden unter Druck</h3><p>Trotz guter Wirtschaftslage sind die Reallöhne seit Jahren kaum gewachsen. Seit 2020 hat sich ein Reallohnrückstand von rund fünf Prozent aufgebaut. SGB-Chefökonom Daniel Lampart rechnet vor: «Für ein Paar mit mittlerem Einkommen bedeutet das rund 6’000 Franken weniger pro Jahr.»</p><p>Dieses Geld fehlt im Alltag. Krankenkassenprämien und Mieten sind stark gestiegen, ebenso andere Fixkosten. Viele Haushalte geraten zunehmend unter Druck, auch in der Mittelschicht. Entsprechend ist die Konsumentenstimmung tief und der private Pro-Kopf-Konsum geht sogar zurück, wenn man die Gesundheitsausgaben ausklammert. Das bremst die gesamte Wirtschaft.</p><p>Statt die Löhne anzuheben, profitieren vor allem Unternehmen, hohe Einkommen und Vermögende. Gewinnsteuern und Sozialabgaben wurden gesenkt, gleichzeitig planen mehrere Kantone neue Steuersenkungen. Das verschärft die sozialen Ungleichheiten und löst kein einziges reales Problem der Bevölkerung. SGB-Präsident Pierre Yves Maillard betont deshalb: «Während die Schweizer Wirtschaft weiter wächst, verlieren Menschen mit tiefen und mittleren Löhnen an Kaufkraft, während die obersten Einkommen immer mehr vom nationalen Reichtum abschöpfen.»</p><p>Der SGB fordert substanzielle Lohnerhöhungen, insbesondere für untere und mittlere Lohnklassen. Wer eine Lehre gemacht hat, muss von seinem Lohn leben können und mindestens 5’000 Franken monatlich verdienen. Zudem braucht es mehr öffentliche Mittel für Prämienverbilligungen, bezahlbaren Wohnraum, Pflege und Kitas. Eine sozialere Lohn- und Verteilungspolitik ist nicht nur sozial gerecht, sondern auch wirtschaftlich notwendig.</p><h3 class="heading--h5">Redebeiträge</h3><ul><li>Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/260203_JMK/030226_Von_Sozialpartnerschaft_zu_Klassenkampf.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">«Von der Sozialpartnerschaft zum Klassenkampf?» (PDF)</a></li><li>Daniel Lampart, Co-Sekretariatsleiter SGB: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/260203_JMK/300106_DL_Unsoziale_Lohn-_und_Verteilungspolitik_bremst_die_Wirtschaft_-_2026_muss_sich_das_aendern.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">«Unsoziale Lohn- und Verteilungspolitik bremst die Wirtschaft – 2026 muss sich das ändern» (PDF)</a></li><li>Gabriela Medici, Co-Sekretariatsleiterin SGB: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/260203_JMK/300106_GM_Arbeitsbedingungen_die_krank_machen-2026_muss_sich_das_aendern.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">«Arbeitsbedingungen, die krank machen – 2026 muss sich das ändern» (PDF)</a><br>&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/e/csm_260203_MK_DL-PYM-GM_foto-br_ab8c719a75.jpeg" length="235236" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11479</guid><pubDate>Wed, 28 Jan 2026 13:59:38 +0100</pubDate><title>Nie seit dem Zweiten Weltkrieg war die Lohnentwicklung schwächer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nie-seit-dem-zweiten-weltkrieg-war-die-lohnentwicklung-schwaecher</link><description>Ernüchternde Ergebnisse der aktuellen Lohnstruktur-Erhebung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohnentwicklung der letzten zehn Jahre war enttäuschend. Dies zeigen die neuen Ergebnisse der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung. 2024 lag der mittlere Lohn bei 7024 Franken (auf eine 40-Stunden-Woche, mal 12). Angepasst für die stark gestiegenen Preise sind das gerade einmal 6 Franken mehr als 2016 (siehe Grafik). Die höheren Krankenkassenprämien hat man damit längst nicht bezahlt. Bei den tiefen Löhnen sieht es noch schlechter aus. Der tiefe Lohn, in dessen Vergleich nur jede oder jeder zehnte Arbeitnehmende weniger verdient, ist preisbereinigt sogar um 21 Franken gesunken.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/b/csm_260128_LSE2024_2e1f0d44bd.png" length="744787" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11473</guid><pubDate>Mon, 26 Jan 2026 15:05:00 +0100</pubDate><title>Klare Mehrheit gegen gesetzliche Lohnsenkungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/klare-mehrheit-gegen-gesetzliche-lohnsenkungen</link><description>SGB-Umfrage zum Angriff des Parlaments auf die Mindestlöhne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes zeigt klar: Die Schweiz will keine Lohnsenkung per Gesetz. 63 Prozent der Stimmbevölkerung würden ein Gesetz ablehnen, das erlaubt, kantonale oder kommunale Mindestlohnregelungen zu umgehen, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag tiefere Mindestlöhne vorsieht. Nur 26 Prozent wären dafür und zehn Prozent sind unentschieden.&nbsp;</p><p>Somit steht die Bevölkerung klar hinter den demokratisch beschlossenen kantonalen Mindestlöhnen. Die Beschäftigten in den Tieflohnsektoren sollen geschützt bleiben. Und demokratische Entscheide sind zu respektieren. Der geplante Angriff auf den Föderalismus hätte an der Urne sehr schlechte Chancen. Der SGB hatte bereits im Sommer angekündigt, das Referendum zu ergreifen, falls das Parlament kantonale Volksentscheide rückgängig machen will.</p><p>Dabei zieht sich die Ablehnung zieht praktisch durch alle Bevölkerungsgruppen. In allen Regionen sowie allen Altersgruppen, Bildungsstufen und politischen Lagern überwiegt deutlich das Nein. Besonders klar ist auch die inhaltliche Haltung der Bevölkerung: Am meisten stört der negative Effekt auf tiefe Löhne und die Missachtung von demokratischen Volksentscheiden. Viele Befragte betonen, dass Mindestlöhne demokratisch legitimiert sind und nicht durch ein Bundesgesetz ausgehebelt werden dürfen. Auch bei weiterführenden Fragen zeigt sich klar: Wenn kantonale Mindestlöhne und GAV-Bestimmungen im Konflikt stehen, will die Mehrheit den Schutz durch Mindestlöhne beibehalten.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2026/GAV_Mindestlohn_Praesentation.pdf">Download Umfrage als PDF</a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/graph/260126_Umfrage-Ergebnisse_de.svg" length="56329" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11448</guid><pubDate>Mon, 15 Dec 2025 19:59:29 +0100</pubDate><title>Nein zur SVP Chaos-Initiative: Löhne und Arbeitsplätze in Gefahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-loehne-und-arbeitsplaetze-in-gefahr</link><description>Ständerat lehnt extreme SVP-Initiative deutlich ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die klare Ablehnung der extremen SVP-Initiative durch den Ständerat. Damit ist der Weg frei für die Volksabstimmung 2026. Die Initiative gefährdet den Wohlstand und die Sicherheit in der Schweiz. Sie führt zu einer Kündigung der Bilateralen Verträge, wodurch Löhne und Arbeitsplätze unter Druck kommen. Lohnschutz und die Lohnkontrollen fallen weg. Die radikale SVP-Initiative will die Wohnbevölkerung beschränken. Bereits bei rund 9.5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern wird der SVP-Plan Realität. &nbsp;Das verschärft den Mangel bei den Ärztinnen und Ärzten und beim Pflegepersonal. Es drohen englische Verhältnisse in den Spitälern. Leidtragende sind die Normalverdienenden – auch bei der AHV, wo Milliardenausfälle drohen, und bei der Krankenversicherung, bei der die Prämien stärker steigen würden.<strong>&nbsp;</strong></p><p>Mit der Kündigung der Bilateralen I werden Löhne, Arbeitsplätze, Export, Forschung und die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung gefährdet. Der Marktzugang für die Hälfte der Schweizer Exporte in die EU würde erschwert. Das kostet Wohlstand und Arbeitsplätze. Ohne Bilaterale sind auch die flankierenden Massnahmen in Gefahr. Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten werden zu prekären Bedingungen angestellt und verlieren Rechte. Das setzt die einheimischen Löhne zusätzlich unter Druck und fördert Lohndumping.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Gefahr für die Pflege und die Gesundheitsversorgung</h3><p>Das Beispiel Grossbritannien zeigt, was passiert, wenn Zuwanderung über bürokratische Hürden kontrolliert wird. Spitäler rekrutieren Personal aus weit entfernten Ländern, oft nur für kurze Einsätze. Die Qualität sinkt, die Fluktuation steigt, die Risiken für Patientinnen und Patienten nehmen zu.</p><p>Die Schweiz ist besonders angewiesen auf qualifiziertes Personal aus dem Ausland. Die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte und über ein Drittel der diplomierten Pflegenden wurde im Ausland ausgebildet. Mit der Kündigung der Personenfreizügigkeit würde es noch schwieriger, genügend Fachkräfte zu finden. Die Initiative verschärft den Mangel und gefährdet die Versorgung. Es drohen englische Verhältnisse in den Spitälern.</p><h3 class="heading--h5">Chaos bei AHV und Krankenkassen</h3><p>Zuwanderung stabilisiert die AHV, weil viele Einwandernde jung sind und arbeiten. Ohne diese Beiträge fehlen Milliarden. Eine Begrenzung der Wohnbevölkerung wird dazu führen, dass im Jahr 2050 rund 350000 Erwerbspersonen fehlen. Das bedeutet je nach Szenario zehn Prozent weniger Einnahmen und ein Loch von rund acht Milliarden Franken. Die Initiative treibt die Kosten für alle in die Höhe.</p><h3 class="heading--h5">Die extreme Initiative gefährdet eine funktionierende Schweiz</h3><p>Mit dem demografischen Wandel steigt die Zahl der älteren Menschen. Wenn gleichzeitig die Zahl der Erwerbstätigen sinkt, fehlen der Schweiz die Arbeitskräfte. Das führt zu Druck aufs Rentenalter, zu wirtschaftlichen Einbussen und zu einer Verschlechterung der öffentlichen Dienstleistungen. Der Plan der SVP ist realitätsfremd und letztlich nicht umsetzbar.<br>Der SGB wird sich deshalb mit einer eigenständigen gewerkschaftlichen Kampagne entschlossen gegen die radikale SVP Chaos-Initiative einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/9/csm_250501_Zuerich-Demostart_0aa59a9df0.jpg" length="375142" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11403</guid><pubDate>Tue, 25 Nov 2025 16:40:29 +0100</pubDate><title>Stagnierende Reallöhne: Lohnpolitik der Arbeitgeber auf Kosten der Normalverdienenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stagnierende-realloehne-lohnpolitik-der-arbeitgeber-auf-kosten-der-normalverdienenden</link><description>Lohnstrukturerhebung 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die neuen Lohnstrukturdaten zeigen ein klares Bild: Die Reallöhne der Normalverdienenden stagnieren seit Jahren, während Aktionärinnen und Aktionäre sowie Kader weiter profitieren. Trotz hoher Nachfrage nach Arbeitskräften blieben Lohnerhöhungen aus, die Lohnschere öffnet sich wieder und viele Beschäftigte haben heute real weniger im Portemonnaie. SGB-Chefökonom Daniel Lampart fordert an der heutigen Medienkonferenz des Bundes zur Lohnstrukturerhebung entschlossenere Lohnschritte: Die Früchte der Produktivitätsgewinne der letzten Jahre müssen endlich bei den Arbeitnehmenden ankommen.</p><p>Die Lohnentwicklung der letzten Jahre war für die Normalverdienenden schlecht. Obwohl die Arbeitgeber im ganzen Land über einen «Fachkräftemangel» klagten. Das bestätigen nun auch die Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung LSE 2024. Die mittleren Löhne stagnierten in den letzten acht Jahren (+0.1 Prozent). Das im Unterschied zu den Jahren zuvor. Von 2008 bis 2016 stiegen die Löhne real im Mittel um 1.2 Prozent pro Jahr. Das ist der Normalfall: Die Arbeitsproduktivität wächst um rund 1 Prozent jährlich – auch in den letzten Jahren. Die Reallöhne müssten entsprechend steigen.</p><p>Eine so schlechte Lohnentwicklung wie in den letzten Jahren ist für die Schweiz neu. In der Vergangenheit wurden die Reallöhne fast immer erhöht. Ausser in der langen Rezession der 1990er-Jahre, als die Arbeitslosigkeit hoch war. In den letzten Jahren wurden Arbeitskräfte gesucht. Trotzdem sanken die Reallöhne.</p><h3 class="heading--h5">Jährliches Wachstum der Reallöhne in 5-Jahres-Perioden</h3><p>(gemäss SLI – ohne Strukturwandelkomponente, in Prozent)&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11338</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2025 11:56:41 +0200</pubDate><title>Grosse Lohnlücke: Arbeitnehmende bekommen zu wenig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grosse-lohnluecke-arbeitnehmende-bekommen-zu-wenig</link><description>Produktivität und Lohnentwicklung klaffen auseinander</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Arbeitnehmenden in der Schweiz werden leistungsfähiger. Sie erarbeiten in der gleichen Zeit immer mehr Waren und Dienstleistungen. Im Durchschnitt steigt ihre Produktivität um rund ein Prozent pro Jahr. Eigentlich müssten auch die Löhne im selben Umfang steigen. Denn wenn die Produktivität steigt, können die Arbeitgeber höhere Löhne zahlen, ohne dass sie beim Gewinn Abstriche machen müssen. In den vergangenen zehn Jahren bekamen die Arbeitnehmenden aber wiederholt zu wenig. Die Produktivität wuchs stärker als die Löhne. Noch schlimmer: Zeitweise war die Kaufkraft der Löhne rückläufig, weil die Preise stärker stiegen als die Löhne.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/d/csm_251008_Lohnentwicklung-Produktivitaet-de_26488580ef.png" length="1016638" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11336</guid><pubDate>Wed, 22 Oct 2025 14:23:45 +0200</pubDate><title>SGB sagt Ja zum Europa-Paket – Nein zur Liberalisierung der Stromversorgung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-sagt-ja-zum-europa-paket-nein-zur-liberalisierung-der-stromversorgung</link><description>SGB Vorstand verabschiedet Vernehmlassungsantwort zum EU-Paket</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes hat heute die Vernehmlassungsantwort zum EU-Paket verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass der SGB das Europa-Paket grundsätzlich unterstützt, wenn das Parlament das Lohnschutz-Paket des Bundesrates ohne Abstriche übernimmt. Das Stromabkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung lehnt der SGB ab.</p><p>Der SGB unterstützt das Europapaket, wenn die Löhne und der Service public gesichert sind. Mitten in Europa ist die Schweiz auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen. Zudem ist die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen Flankierenden Massnahmen ein Fortschritt für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Entscheidend ist deshalb, dass die im Paket vorgeschlagenen 14 Massnahmen im Bereich Lohnschutz vollständig umgesetzt werden. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass das Europa-Paket den Interessen der Arbeitnehmenden dient.</p><p>Gleichzeitig lehnt der SGB das geplante Stromabkommen ab. Es würde den bewährten Service public in der Stromversorgung aufheben und die funktionierende Grundversorgung abschaffen. Was das bedeutet, hat sich erst vor kurzem, im Zuge des Ukraine-Kriegs gezeigt: extreme Preisanstiege für KonsumentInnen und Unternehmen, und gleichzeitig ausserordentliche, durch nichts gerechtfertigte Profite für die im Handel tätigen Stromriesen. Das Abkommen und die damit verbundene vollständiger Strommarktöffnung in der Schweiz gefährden eine stabile, bezahlbare und ökologische Stromversorgung. Die Energieversorgung muss eine öffentliche Aufgabe bleiben.</p><p>Der SGB fordert zudem, dass das Europa-Paket – wie bisherige bilaterale Abkommen – dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Die Bevölkerung soll wie bisher über die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU entscheiden können. Die Bilateralen III sind kein neuer Staatsvertrag. Somit unterliegen sie bisher nicht dem obligatorischen Referendum. Das Ständemehr ist in der Verfassung klar geregelt und sollte politisch weder instrumentalisiert noch ausgeweitet werden.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort des SGB ist als <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/251022_SGB-Stellungnahme_EU-Paket_Teile_1-3.pdf">PDF-Download</a> verfügbar.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11322</guid><pubDate>Thu, 09 Oct 2025 21:06:47 +0200</pubDate><title>Wenn Arbeit krank macht – Stress, Druck und fehlende Grenzen im Alltag der Beschäftigten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-arbeit-krank-macht-stress-druck-und-fehlende-grenzen-im-alltag-der-beschaeftigten</link><description>Statt Dauerstress braucht es Gesundheitsschutz und seine konsequente Umsetzung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr Menschen in der Schweiz stehen unter Druck. Die Arbeitstage sind lang und die Anforderungen wachsen ständig. Viele Beschäftigte fühlen sich ausgelaugt, bevor die Woche überhaupt vorbei ist. Die neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) bestätigen, was die Gewerkschaften schon lange beobachten: Der Stress am Arbeitsplatz nimmt zu, die Zahl der Erschöpften steigt – und mit ihr die Absenzen.</p><p>Doch statt für mehr Schutz und Entlastung zu sorgen, fordern Arbeitgeber und bürgerliche Politiker noch mehr «Flexibilität». Das ist der falsche Weg – Flexibilität bedeutet dann nämlich, dass Arbeitnehmende fast rund um die Uhr verfügbar sein müssen.</p><h3 class="heading--h4">Stress ist Alltag – besonders in der Pflege, im Verkauf und im Service public</h3><p>In der Pflege hetzen Beschäftigte von Patientin zu Patient, mit zu wenig Personal und kaum Zeit für Pausen. Viele berichten, dass sie nicht einmal dazu kommen, ausreichend zu trinken oder kurz durchzuatmen. Gleichzeitig müssen sie immer mehr administrative Aufgaben erledigen – häufig nach der Schicht und unbezahlt.</p><p>Auch im Detailhandel zeigt sich der Druck deutlich: Dienstpläne ändern sich kurzfristig, Beschäftigte werden über Chatgruppen informiert und müssen kurzfristig am Wochenende einspringen. Freizeit und Familienleben lassen sich schwer planen.</p><p>Im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung ist die Situation kaum besser. Die Arbeitslast steigt, Stellen werden nicht nachbesetzt, und neue digitale Tools beschleunigen nicht nur die Prozesse sondern auch den Stress. Beschäftigte haben das Gefühl, ständig hinterherzurennen und kaum noch Einfluss auf ihr Arbeitspensum zu haben. Wenig überraschend zeigen sich diese Entwicklungen zeigen sich auch in den Zahlen: Fast jede vierte erwerbstätige Person fühlt sich häufig gestresst. (<a href="https://www.bfs.admin.ch/asset/de/31866442" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">BFS-Gesundheitsbefragung</a>). Mehr als die Hälfte der Beschäftigten gibt an, am Arbeitsplatz mehreren physischen und psychosozialen Risiken gleichzeitig ausgesetzt zu sein – etwa Zeitdruck, monotone Arbeit, fehlende Pausen, Lärm oder schlechte Ergonomie. Besonders betroffen sind Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen, hier erlebt eine von drei Erwerbstätigen regelmässig starken Stress am Arbeitsplatz. Viele von ihnen sind am Limit – mit zunehmender emotionaler Erschöpfung, einem klaren Warnsignal für Burnout.</p><h3 class="heading--h4">Flexibilität – aber für wen?</h3><p>Oft wird behauptet, Arbeit werde «flexibler». In der Realität bedeutet das für viele Beschäftigte mehr Kontrolle von oben und weniger Planbarkeit von unten. In Branchen mit unregelmässigen Arbeitszeiten, etwa im Gastgewerbe, in der Pflege oder im Detailhandel, werden Schichten oft kurzfristig geändert. Wer Familie hat oder auf Kinderbetreuung angewiesen ist, steht dadurch ständig unter Druck. Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) zeigt, dass rund ein Viertel der Arbeitnehmenden ihre Arbeitszeit auf Anordnung der Arbeitgeber einmal wöchentlich kurzfristig anpassen muss – bei einem weiteren Viertel der Arbeitnehmenden geschieht das mindestens einmal pro Monat. (<a href="https://www.bfs.admin.ch/asset/en/16804544" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">BFS: Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung</a>).&nbsp;</p><p>Gleichzeitig profitieren vor allem Männer mit höherer Ausbildung von echter zeitlicher Flexibilität. Personen mit höherer Ausbildung und höherer beruflicher Stellung verfügen häufiger über die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit selbst zu gestalten. Frauen, junge Arbeitnehmende und Personen in Dienstleistungsberufen haben deutlich geringere Spielräume. In Branchen wie Pflege, Gastgewerbe und Detailhandel führen kurzfristige Änderungen der Einsatzpläne häufig zu Vereinbarkeitsproblemen zwischen Beruf und Familie.</p><h4>Absenzen nehmen zu – weil Arbeit krank macht</h4><p>Wenn Beschäftigte erschöpft, ausgebrannt oder verletzt sind, fehlen sie irgendwann. Gesundheitsbedingte Absenzen stellen den mit Abstand häufigsten Abwesenheitsgrund in der Schweiz dar, im 2024 entsprachen sie 330&nbsp;Millionen Absenzenstunden, diese Zahl ist in den letzten fünfzehn Jahren um über 50&nbsp;% gestiegen. (<a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erwerbstaetigkeit-arbeitszeit/arbeitszeit/absenzen.html" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">BFS</a>)<a href="/themen/arbeit#_ftn3" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:11.0pt;line-height:107%;">.</span></a> Im Durchschnitt fehlen Arbeitnehmende heute etwa neun Arbeitstage pro Jahr, in Berufen mit hohem Belastungsdruck, etwa in der Pflege liegt die Zahl deutlich höher. Arbeitsbezogener Stress kostet die Wirtschaft rund 6,5 Mrd. CHF (<a href="https://friendlyworkspace.ch/system/files/documents/2022-10/Faktenblatt_072_GFCH_2022-08_-_Job-Stress-Index_2022.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Gesundheitsförderung Schweiz</a>)</p><h3 class="heading--h4">Gesundheitsschutz statt Dauerstress</h3><p>Stress, Erschöpfung und Absenzen sind keine Randerscheinungen mehr. Immer mehr Arbeitnehmende geraten an ihre Grenzen – nicht, weil sie «zu wenig belastbar» wären, sondern weil Arbeitsbedingungen, Personalressourcen und Erholungszeiten vielerorts nicht mehr zusammenpassen. Trotz dieser Entwicklung bleibt der gesetzliche Gesundheitsschutz oft auf dem Papier. In vielen Kantonen sind die Arbeitsinspektorate chronisch unterbesetzt, so dass Kontrollen der Arbeitszeiten und Gesundheitsrisiken nur punktuell bzw. auf Beschwerde hin stattfinden können. Gerade psychosoziale Belastungen – wie Stress, Zeitdruck oder Übermüdung – werden kaum erfasst oder systematisch überwacht. Hinzu kommt, dass es in der Schweiz nur rund 130 Arbeitsmediziner:innen gibt – das entspricht einem oder einer für 20&nbsp;000 Arbeitnehmende. Zum Vergleich: In Deutschland ist die Quote 1 zu 10&nbsp;000, in Frankreich 1 zu 6&nbsp;000. Diese Lücke erschwert eine flächendeckende Prävention und eine unabhängige Beurteilung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken. Ohne genügend Fachpersonal bleibt der präventive Gesundheitsschutz weitgehend wirkungslos.</p><h3 class="heading--h4">Konsequente Umsetzung des Gesundheitsschutzes nötig</h3><p>Wer die Gesundheit der Beschäftigten ernst nimmt, muss deshalb den Vollzug stärken, die Arbeitsmedizin ausbauen und den Schutz am Arbeitsplatz konsequent durchsetzen. Dazu gehören klare Grenzen der Belastung, planbare Arbeitszeiten, ausreichende Erholungsphasen und das Recht auf Nichterreichbarkeit. Nur wenn der Gesundheitsschutz tatsächlich wirkt und nicht nur auf dem Papier steht, bleibt Arbeit auf Dauer produktiv, gerecht – und menschenwürdig.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/4/csm_ueberarbeitet_burnout_ist-thodonal_da09961c93.jpg" length="149109" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11307</guid><pubDate>Tue, 07 Oct 2025 11:14:00 +0200</pubDate><title>Juristische Tagung am 3. November 2025</title><link>https://www.sgb.ch/juristische-tagung</link><description>Die traditionelle Fachtagung des SGB beschäftigt sich in diesem Jahr mit kollektivem Arbeitsrecht aus Sicht von Wissenschaft und Praxis</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_Bundesgericht-Lausanne_wikimedia-Norbert_Aepli_cc-by_259e0325f1.jpg" length="308796" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11293</guid><pubDate>Thu, 25 Sep 2025 17:45:00 +0200</pubDate><title>Kündigung des bilateralen Weges führt zu Chaos: Löhne und Arbeitsplätze in Gefahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kuendigung-des-bilateralen-weges-fuehrt-zu-chaos-loehne-und-arbeitsplaetze-in-gefahr</link><description>Nationalrat lehnt extreme SVP-Initiative deutlich ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die deutliche Ablehnung der extremen SVP-Initiative durch den Nationalrat. Die Initiative bedeutet nichts weniger als die Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU. Damit würde ein radikaler Systemwechsel vollzogen, mit gravierenden Folgen für die ganze Bevölkerung. Ein Ja würde Chaos auslösen und Löhne, Arbeitsplätze, die Gesundheitsversorgung sowie die Altersvorsorge massiv gefährden.</p><p>Mit dieser Initiative geht die SVP aufs Ganze. Sie will nichts anderes als einen radikalen Systemwechsel mit gravierenden Auswirkungen für alle. Die starre Bevölkerungsobergrenze in der Verfassung würde unausweichlich zum Ende der bilateralen Verträge führen. Für die Arbeitnehmenden hätte dies besonders schwerwiegende Konsequenzen. Mit den Bilateralen sind flankierende Massnahmen verbunden, die Löhne schützen und Missbräuche verhindern. Fallen diese Schutzinstrumente weg, droht massives Lohndumping. Arbeitgeber könnten leichter tiefere Löhne durchsetzen, weil die Kontrollen geschwächt würden. Besonders Branchen, in denen heute schon grosser Druck herrscht, wären massiv betroffen. Statt gesicherter Rechte drohen wieder Kontingentsysteme oder gar ein Rückfall ins alte Saisonierstatut, mit prekären Verhältnissen, in denen Arbeitnehmende schlechte Bedingungen und tiefe Löhne akzeptieren müssten, weil sie sich kaum wehren könnten.</p><p>Auch die Gesundheitsversorgung würde stark leiden. Schon heute fehlen in der Schweiz zehntausende Pflegefachpersonen, viele von ihnen kommen aus der EU. Ohne Personenfreizügigkeit würde sich der Pflegenotstand dramatisch verschärfen. Patientinnen und Patienten müssten länger warten, die Qualität der Versorgung würde sinken. Spitalschliessungen wären eine reale Gefahr.</p><p>Zudem wäre die Altersvorsorge bedroht. Heute stärken EU-Arbeitnehmende die AHV, weil sie während Jahren Beiträge einzahlen, ohne im gleichen Mass Renten zu beziehen. Mit dem Wegfall dieser Beiträge würde die AHV in Schieflage geraten. Die logische Folge wäre ein politischer Druck auf Rentenkürzungen oder eine weitere Erhöhung des Rentenalters.</p><p>Die Initiative ist ein extremes Projekt in einer ohnehin unsicheren Zeit. Im neuen Trump-Zeitalter, geprägt von internationalen Spannungen und geopolitischer Instabilität, ist die Schweiz auf verlässliche Beziehungen zu ihren Nachbarländern angewiesen. Statt Stabilität und Sicherheit verspricht die SVP-Initiative Isolation, Unsicherheit und wirtschaftliche Schwächung.</p><p>Der SGB wird sich deshalb vehement und aktiv im Abstimmungskampf engagieren, um diese radikale Vorlage an der Urne zu stoppen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_Bauarbeiter-in-Halle-Protesthaltung_AntonioRecena-photocase_0865ee17f4.jpg" length="196764" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11279</guid><pubDate>Tue, 23 Sep 2025 13:55:42 +0200</pubDate><title>Flächendeckende Sonntagsarbeit und 17-Stunden-Arbeitstage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flaechendeckende-sonntagsarbeit-und-17-stunden-arbeitstage</link><description>Nationalrat für radikale Deregulierung der Arbeitszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hat heute eine massive Aufweichung des Arbeitsgesetzes beschlossen: Die Sonntage und der Feierabend von mehr als zwei Millionen Arbeitnehmenden sind bedroht. Arbeitnehmende sollen bis zu 17 Stunden am Tag sowie für Sonntagsarbeit eingesetzt werden können. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diesen Entscheid aufs Schärfste. Die Vorlage bedroht die Freizeit, die Gesundheit und den Familienalltag der Beschäftigten, die schon heute unter zunehmendem Druck leiden.</p><h3 class="heading--h5">Sonntagsarbeit und überlange Arbeitstage</h3><p>Mit dem Entscheid des Nationalrats werden nicht nur Arbeitstage von morgens 6 Uhr bis abends 23 Uhr möglich. Arbeitgeber sollen auch bewilligungsfrei Sonntagsarbeit anordnen können – und diese Einsätze sind auch nicht beschränkt auf die Arbeit von zuhause. Darüber hinaus soll die tägliche Ruhezeit von heute mindestens 11 auf neu 9 Stunden verkürzt werden. Und selbst das gilt nicht absolut – für sogenannte «dringende Tätigkeiten» soll die Ruhezeit neu unterbrochen werden können.</p><p>Der Nationalrat versteckt diesen Frontalangriff auf elementare Arbeitszeitbestimmungen hinter der Argumentation, die Vereinbarkeit zu stärken – und behauptet, dass nur jene Arbeitnehmenden betroffen seien, die «ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selbst festsetzen». Dabei geht selbst der Bundesrat davon aus, dass die Gesetzesänderung fast zwei Millionen Beschäftigte betrifft. Das dürfte aber erst der Anfang sein. Denn es genügt, wenn Arbeitgeber eine minimale Gleitzeit und ein kleines Pensum an Arbeitstätigkeiten ausserhalb des Betriebs einführen. Faktisch werden die Arbeitgeber mit der Vorlage geradezu aufgefordert, die Arbeitsorganisation umzugestalten.</p><h3 class="heading--h5">Nicht kontrollierbar und mehr Bürokratie</h3><p>Die Mehrheit des Nationalrats behauptet, dass dies nur im Einverständnis mit den Arbeitnehmenden erfolge. Doch sie haben sich geweigert das – bereits heute ungenügend umgesetzte – Recht auf Nichterreichbarkeit tatsächlich zu stärken. Faktisch können die Arbeitgeber solche «Vereinbarungen» forcieren und jederzeit auch mündlich anpassen. Ihre Einhaltung ist schlicht nicht kontrollierbar. Der Arbeitgeber könnte künftig abends um 22:30 Uhr anrufen und behaupten, dies sei vereinbart. Wenig überraschend lehnen die Vollzugsbehörden und viele Kantone die Vorlage ab – auch, weil sie zu mehr Bürokratie und Kontrollaufwand selbst in Privathaushalten führt – bzw. nicht umsetzbar ist.</p><h3 class="heading--h5">SGB zieht rote Linie</h3><p>Dieses Gesetz ist ein Frontalangriff auf den arbeitsfreien Sonntag und den Feierabend. Der SGB wird sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass der Ständerat diese Angriffe fallen lässt. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard warnt: «Die Sonntage und der Familienalltag von Millionen sind bedroht. Ihre Arbeitstage werden noch länger und die Freizeit noch kürzer, wenn diese Vorlage durchkommt.»</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Bueroarbeit-erschoepft_Ist-Hiraman.jpg" length="111513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11219</guid><pubDate>Fri, 05 Sep 2025 14:07:14 +0200</pubDate><title>Inakzeptables Fehlurteil des Kantons Zürich erhöht Lohndruck in der Luftfahrt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/inakzeptables-air-baltic-fehlurteil-des-kantons-zuerich-erhoeht-lohndruck-in-der-luftfahrt</link><description>Lohndumping durch «Wet-Lease» der Swiss bei Air Baltic</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heutige Entscheid der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion zu den Löhnen in der Schweizer Luftfahrt ist ein klarer Fehlentscheid gegen den Lohnschutz und gegen die Löhne der Arbeitnehmenden bei Air Baltic aber auch bei der Swiss. Der hat diverse bedeutende Fakten nicht berücksichtigt – im Unterschied zu den Vorinstanzen Seco und Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich. Bei den Einsätzen von Air Baltic für die Swiss handelt es sich nachweislich um eine Entsendung. Dementsprechend müssen Schweizer Löhne bezahlt werden.&nbsp;</p><p>Dieser Entscheid der Volkswirtschaftsdirektion Zürichs gegen den Lohnschutz ist nicht der erste. Bereits früher lehnte es die Volkswirtschaftsdirektion ab, Massnahmen gegen Lohndruck und Dumping zu ergreifen (z.B. im Detailhandel, in der Maschinenindustrie oder im Bau). Die Gewerkschaften werden nicht zulassen, dass die Swiss ihre Flüge an Subunternehmen auslagert, die keine Schweizer Löhne zahlen. Die Löhne sind bereits jetzt stark unter Druck. Die Swiss rekrutiert immer mehr Personal im Ausland, weil die Löhne für viele nicht zu einem Leben in Zürich reichen.</p><p>Der Kanton Zürich behauptet, dass beim Wet-Lease über Air Baltic mit Ausnahme der Wartung am Boden kein Schweizbezug vorliegen würde, der Schweizer Löhne erfordert. Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Departement Walker Späh zu diesem Urteil kommt.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Air Baltic Mitarbeitende leisten einen wesentlichen Teil der Arbeit hier</strong></h3><p>Die Air Baltic-Cockpit- und Kabinencrews verbringen viel mehr Zeit in Zürich, als in der Verfügung suggeriert. Zürich ist Dreh- und Angelpunkt ihrer Einsätze. So führen die Crews mehrere Tage in Folge Swiss-Flüge vom Zürcher Flughafen aus. Teilweise starten sie sogar mehrfach täglich von Zürich aus. Sie führen einen wesentlichen Teil der Arbeit hierzulande aus — so wie ihre Kolleg:innen, die direkt bei Swiss angestellt sind. Dienstpläne, Layovers und Hotelbuchungen in Zürich zeigen eine strukturierte Einbindung in den Schweizer Flugbetrieb.</p><p>Der Bezug zum Schweizer Arbeitsmarkt ist beim Cockpit- und Kabinenpersonal auch vorhanden, weil das Air Baltic Personal funktional stark in die Abläufe der Swiss eingebunden sind. Die Flugrotationen (Pairings) werden durch die Swiss definiert. Die konkreten Dienstanweisungen und Servicevorgaben werden von der Swiss bereitgestellt, Kerosin wird über das Swiss-Portal bestellt. Das Personal trägt Badges der Swiss und die Hotelbuchung läuft über die Swiss.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Lohnschutz muss durchgesetzt werden.</strong></h3><p>Die Löhne bei der Swiss sind schon heute unter Druck. Zahlreiche Angestellte können sich das Leben in Zürich nicht mehr leisten. Wenn zugelassen wird, dass Schweizer Firmen über ausländische Subunternehmen Personal zu tieferen Löhnen beschäftigen können, wird der Lohndruck weiter steigen. Bereits diese Tatsache verlangt, dass der Kanton bei der Air Baltic Schweizer Löhne durchsetzt.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/4/csm_AirBaltic-Swiss_Aero-Icarus_CCBYNCSA_4c50d53d5e.jpg" length="281660" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11215</guid><pubDate>Thu, 04 Sep 2025 06:40:37 +0200</pubDate><title>Grosser Nachholbedarf: 2 bis 2.5 Prozent mehr Lohn für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grosser-nachholbedarf-2-bis-2-5-prozent-mehr-lohn-fuer-alle-lohnforderungen-2026</link><description>Die Lohnforderungen des SGB für 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und seine Verbände fordern für 2026 generelle Lohnerhöhungen von 2 bis 2.5 Prozent. Die Schweizer Wirtschaft läuft in weiten Teilen gut, 99 Prozent der Beschäftigten sind nicht direkt von den US-Zöllen betroffen. Trotzdem hinken die Löhne seit Jahren der wirtschaftlichen Entwicklung hinterher.</p><p>Nun braucht es generelle Lohnerhöhungen von 2 bis 2.5 Prozent. Die Firmen können das zahlen – ihre Geschäftslage ist grundsätzlich gut. In einzelnen Branchen – etwa bei den Banken (SBPV) oder im Verkehr (SEV) – fordern SGB-Gewerkschaften bis zu 3 Prozent, um die erwartete Teuerung auszugleichen, die steigenden Krankenkassenprämien sozial abzufedern und eine Reallohnerhöhung zu sichern.</p><p>Die Kaufkraft der Arbeitnehmenden steht weiterhin unter Druck. Zwar ist die Inflation nach Jahren mit starken Kaufkraftverlusten gesunken, doch die Mieten steigen weiter und die Krankenkassenprämien belasten die Haushalte massiv. Familien zahlen heute im Schnitt über 1100 Franken pro Monat an Prämien – Tendenz steigend. Die Arbeitgeber müssen sich deshalb stärker an den Gesundheitskosten beteiligen.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Zu viele Tieflöhne – selbst für Berufsleute mit Lehre</strong></h3><p>Besorgniserregend ist, dass knapp ein Drittel aller Berufsleute mit abgeschlossener Lehre weniger als 5000 Franken pro Monat verdient. Solche Löhne schrecken Jugendliche ab, eine Lehre zu beginnen oder im erlernten Beruf zu bleiben, und verschärfen so den Fachkräftemangel. Eine Lehre muss sich lohnen.</p><p>An der Lohn-Pressekonferenz des SGB sagte Präsident <strong>Pierre-Yves Maillard</strong>: «Der SGB fordert für 2026 Lohnerhöhungen von 2 bis 2.5 Prozent. Damit soll die Kaufkraft gesichert, die Produktivitätsentwicklung abgegolten und der Nachholbedarf vergangener Jahre reduziert werden.»</p><p>Unia-Präsidentin <strong>Vania Alleva</strong> betonte: «Selbst eine Lehre ist kein Garant für gute Löhne. Viele Berufsleute verdienen auch mit Erfahrung weniger als 5000 Franken. Arbeitnehmende mit Lehrabschluss brauchen endlich mindestens 5000 Franken.»</p><p><strong>David Gallusser</strong> unterstrich in seiner Analyse: «Gegen 99 Prozent der Berufstätigen sind nicht oder nicht stark von den US-Zöllen betroffen. Den Firmen geht es mehrheitlich gut.».</p><p><strong>Esther Hess</strong> vom Schweizerischen Bankpersonalverband SBPV forderte eine faire Lohnentwicklung im Bankensektor: «Generelle Lohnerhöhungen – insbesondere für tiefere und mittlere Einkommen – sind notwendig und für die Arbeitgeber tragbar. Wir fordern 2 bis 3 Prozent.»</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/5/csm_250904_MK_7af4cd4e86.jpg" length="291925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11213</guid><pubDate>Wed, 03 Sep 2025 09:57:38 +0200</pubDate><title>Mattmark 1965: Die Folgen einer Katastrophe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mattmark-1965-die-folgen-einer-katastrophe</link><description>Gastartikel von Vasco Pedrina, ehem. Co-Präsident der Gewerkschaft Unia</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor sechzig Jahren, am 30. August 1965, stürzte der Allalingletscher, der die Baustelle des Mattmark-Staudamms im Saastal überragte, auf Werkstätten, Büros, Kantinen und Schlafsäle. Dabei starben 88 Arbeiter. Diese Katastrophe, laut historischen Untersuchungen befürchtet und sogar angekündigt, wurde von den politischen, juristischen und religiösen Behörden als unvorhersehbar bezeichnet. Diese vermeintliche Unvorhersehbarkeit ermöglichte es den Verantwortlichen, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Ein schwarzes Kapitel der Schweizer Geschichte.</p><p>Sechzig Jahre nach dem schwersten Arbeitsunfall in der Geschichte unseres Landes muss man sich fragen, ob das Wallis und die Schweiz daraus gelernt haben. In drei Bereichen jedenfalls hatte die Katastrophe positive Folgen und hat nachhaltige Spuren hinterlassen: bei der Prävention von Naturkatastrophen, der Prävention von Arbeitsunfällen und in der Migrationspolitik.</p><p>Um die Fortschritte in der Katastrophenprävention zu ermessen, genügt ein Vergleich zwischen Mattmark 1965 und Blatten 2025: 88 Toten, darunter mehrheitlich italienische Saisonarbeiter, keinem Alarmsystem und einem bedauerlichen Verhalten der Bauleitung und der Behörden, stehen nur ein Toter, sowie ein vorbildliches Alarm- und Interventionssystem gegenüber, ohne dass sich abermals an die Justiz oder an Gott gewendet werden müsste.</p><p>In den Bereichen Unfallverhütung und Migrationspolitik spielte der Tessiner Gewerkschafter und Politiker Ezio Canonica eine herausragende Rolle. 1965 war er Zentralsekretär des Bauarbeiterverbandes (FOBB). Die italienischen Bauarbeiter und die Familien der Opfer bezeichneten ihn als «den einzigen Schweizer, der sich für sie eingesetzt hat». Dank seines bemerkenswerten Engagements wurde er in kurzer Zeit zu einer nationalen Berühmtheit: als Präsident seiner Gewerkschaft (1968), als Hauptgegner von James Schwarzenbach bei der Abstimmung über dessen fremdenfeindliche Initiative (1970), als Nationalrat (1971), als Präsident des SGB (1973) und schliesslich als Kandidat für den Bundesrat. Dank seiner parlamentarischen Interpellation an den Bundesrat von 1972, zwischen dem Prozess in erster und zweiter Instanz und dank ständigen Drucks der Gewerkschaften wurden die Systeme zur Kontrolle und Prävention von Unfällen auf Baustellen und allgemein am Arbeitsplatz so schnell und so stark verbessert, dass die Suva heute als Vorbild für Unfallversicherungen in ganz Europa gilt.</p><p>Für Ezio Canonica und seine Nachfolger war es nicht leicht, die Gewerkschaften und die Schweiz dazu zu bewegen, sich von der Abschottung und der leicht fremdenfeindlichen Einwanderungspolitik der Nachkriegszeit zu lösen. Der Tessiner war der erste einflussreiche Politiker, der Anfang der 1960er Jahre erkannte, dass die drei Prämissen dieser Politik falsch waren.&nbsp;</p><p>Erstens war die Einwanderung kein vorübergehendes Phänomen. Selbst strukturelle Diskriminierung, wie der Saisonierstatus, würde nichts daran ändern. Die Einwanderer waren gekommen, um zu bleiben. Da es sich also um ein dauerhaftes strukturelles Phänomen handelte, war es besser, die Gewerkschaften für Einwanderer zu öffnen und sie sozial zu integrieren. Die Solidarität, wie sie sich in Mattmark gezeigt hatte, würde der Gewerkschaftsbewegung neue Kraft verleihen.</p><p>Zweitens waren die Einwanderer keine Konkurrenten der Einheimischen auf dem Arbeitsmarkt. Oftmals ermöglichten sie im Gegenteil den beruflichen Aufstieg der Schweizer Arbeitnehmer und eine schnellere Steigerung ihres Lohns. Wenn es Schuldige für die häufigen Fälle von Lohndumping gab, dann waren es nicht die Einwanderer, sondern ihre Arbeitgeber. Es war sinnvoller, die Einheit zwischen Einwanderern und Schweizer Arbeitnehmern zu fördern, um gemeinsam gleiche Löhne und Rechte durchzusetzen.</p><p>Drittens widersetzte sich Ezio Canonica während des Kalten Krieges der Vorstellung, dass Einwanderer eine soziale und politische Bedrohung darstellten, obwohl viele Italiener und Spanier in ihren Heimatländern kommunistische Parteien wählten oder mit ihnen sympathisierten. Im Gegenteil: der Tessiner sah die eigentliche Gefahr in ihrer Marginalisierung. Canonica zog aus dieser Analyse Konsequenzen für seine eigene Gewerkschaft, für den SGB und für sein politisches Engagement. Einer der Gründe ist auch, dass 29 der 88 Opfer der Baugewerkschaft angehörten. Ihre Interessen nicht mit aller Entschlossenheit zu verteidigen kam, unabhängig von ihrer Nationalität, nicht in Frage.</p><p>Die Katastrophe von Mattmark – wie auch die fünf Jahre später stattfindende Abstimmung über die Schwarzenbach-Initiative – war ein Wendepunkt, der es ermöglichte, unser Verhältnis zur Einwanderung zu überdenken. Mattmark 1965 steht somit am Anfang eines Wechsels hin zu einer offeneren Gewerkschaftspolitik, deren Verwirklichung 20 Jahre dauerte. Die offizielle Schweiz brauchte noch weitere fünfzehn Jahre, um sich für Europa zu öffnen. Der eigentliche Durchbruch erfolgte zwischen 2002 und 2004 mit dem Ende des Kontingentssystems und der Abschaffung des Saisonierstatuts infolge der Bilateralen Abkommen I, darunter das Abkommen über die Personenfreizügigkeit und die Lohnschutzmassnahmen.</p><p>Dieses Erbe von Mattmark muss bewahrt werden. Daher müssen wir uns gegen die neue Ausländerinitiative der SVP wehren und uns dafür einsetzen, dass das Parlament und das Volk Ja sagen zum «Stabilisierungspaket» der Bilateralen III und zu den internen Massnahmen zum Schutz der Löhne, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen werden.</p><p><i>Dieser Artikel erschien am 30. August 2025 auf Französisch in </i><a href="https://www.letemps.ch/opinions/mattmark-1965-lendemains-d-une-catastrophe?srsltid=AfmBOoosCuGAf0k5I8Zpd5CTGM_OzaBA8BriLDFVGoNnduSCGgCGTnW8" target="_blank" title="Vasco Pedrina in Le Temps" rel="noreferrer"><i>Le Temps</i></a><i>.</i></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Mattmark.jpg" length="305483" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11033</guid><pubDate>Thu, 03 Jul 2025 14:25:00 +0200</pubDate><title>Mindestlohn-Kampagnen wirken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohn-kampagnen-wirken</link><description>Analyse aus Anlass des 20-jährigen Bestehens der Gewerkschaft Unia</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kein Lohn unter 4000 Franken: So lautete die Losung, mit welcher die Unia und andere SGB-Gewerkschaften ab 2010 gegen Armutslöhne antraten. Zum Jubiläum der Unia werfen wir einen Blick zurück. Denn Mindestlohnkampagnen gehören zu den grössten Erfolgen der Unia in ihren 20 Jahren Bestehen. Die Forderung war nur in Teilen neu: Ende der 1990er-Jahren forderten die Vorgängergewerkschaften der Unia keinen Lohn unter 3000 Franken. Die damalige, erste Kampagne war in mehrerlei Hinsicht erfolgreich. Man konnte Tieflöhne erfolgreich bekämpfen und nach langer Zeit wieder bedeutende Lohnfortschritte erzielen.&nbsp;</p><p>Neu an der zweiten Kampagne war die Volksinitiative für einen nationalen Mindestlohn von 4000 Franken. Die Initiative scheiterte zwar an der Urne krachend. Wirkungslos war sie aber nicht. Dank der Initiative setzten sich in der Öffentlichkeit die 4000 Franken als Grenze für einen gerade noch anständigen Lohn durch. Im Windschatten der Initiative konnten die Arbeitnehmenden gemeinsam mit der Unia, höhere Löhne in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) durchsetzen. Im Gastgewerbe konnte man endlich einen 13. Monatslohn einführen. In der Reinigung und im Detailhandel stiegen die tiefen Löhne zwischen 2010 und 2016 um rund 10 Prozent. Auch im Baugewerbe konnte man viele Löhne über die 4000er-Schwelle heben. Und im GAV der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie legte man zum ersten Mal in der Geschichte einen Mindestlohn fest.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Nicht auf Lorbeeren ausruhen.</strong>&nbsp;</h3><p>Der Erfolg kann sich sehen lassen. Dank der Kampagne sind die tiefen Löhne in der Schweiz zwischen 2010 und 2016 stärker gestiegen als die mittleren und hohen Löhne (vgl. Grafik). Wie in der ersten Kampagne konnte man die Verbreitung von Tieflöhnen zurückdrängen. Leider können sich die Arbeitnehmenden und ihre Gewerkschaften nicht auf den Lorbeeren ausruhen. Seit dem Ende der letzten Kampagne war die Lohnentwicklung enttäuschend. Zu viele Beschäftigte arbeiten noch heute für zu tiefe Löhne. Die SGB-Gewerkschaften haben sich deshalb ein neues Ziel gesteckt: Niemand soll weniger als 5000 Franken mit Lehre und weniger als 4500 Franken ohne Lehre verdienen. Es ist an der Zeit, erneut Geschichte zu schreiben.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/4000er-Kampagne.jpg" length="203258" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10854</guid><pubDate>Wed, 02 Jul 2025 14:41:40 +0200</pubDate><title>Rochade im SGB-Sekretariat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/rochade-im-sgb-sekretariat</link><description>Medienmiteilung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das gewerkschaftliche Schlüsseldossier Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz wird ab September 2025 von SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici geführt. Sie übernimmt das Dossier von Luca Cirigliano, der den SGB nach 13 Jahren verlässt. Der Vorstand hat zudem einstimmig beschlossen, dass das SGB-Sekretariat neu in einer Co-Leitung von Gabriela Medici und Daniel Lampart geführt wird.</p><p>Luca Cirigliano, Verantwortlicher für Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz und Internationales, verlässt den SGB per 31. August 2025 nach 13 Jahren im Einsatz für die Interessen der Arbeitnehmenden. Der SGB-Vorstand bedankt sich bei Luca Cirigliano für sein langjähriges, engagiertes Wirken in einem technisch und politisch anspruchsvollen Umfeld und seinen grossen Arbeitseinsatz. Besonderer Dank gilt seinem Engagement in zentralen Dossiers wie dem Kündigungsschutz, der ILO-Vertretung der Schweiz sowie dem Schutz der Arbeitsbedingungen – etwa beim Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmender während der Covid-Pandemie. Prägend war auch sein Engagement in der Stiftung zur Entschädigung von Asbestopfern.</p><p>Die gewerkschaftlichen Schlüsseldossiers Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz werden ab September 2025 von Gabriela Medici übernommen. Sie wird sich damit nach über acht Jahren erfolgreichem Einsatz für die Altersvorsorge neuen Themenfeldern widmen, welche nach Ansicht des Vorstands in Zukunft noch bedeutender werden.</p><p>Der Vorstand des SGB hat zudem einstimmig beschlossen, dass das SGB-Sekretariat ab sofort in einer Co-Leitung von Gabriela Medici und Daniel Lampart geführt wird.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/logo_sgb_website.jpg" length="257846" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11028</guid><pubDate>Wed, 02 Jul 2025 08:46:00 +0200</pubDate><title>Gegen Lohndumping: SGB unterstützt Strafbarkeit bei Umgehung von Arbeitsvorschriften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gegen-lohndumping-sgb-unterstuetzt-strafbarkeit-bei-umgehung-von-arbeitsvorschriften</link><description>SGB nimmt Stellung zu Parlamentarischer Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) setzt sich konsequent für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne ein. In seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative gegen die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen (21.470) unterstützt er die geplante Verschärfung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), mit dem Ziel, vorsätzliche Verstösse gegen zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften strafrechtlich zu verfolgen. Gleichzeitig fordert er, Arbeitnehmende ausdrücklich von der Strafbarkeit auszunehmen und eine Informations- und Dokumentationspflicht bei Verstössen einzuführen.</p><p>Immer wieder versuchen Unternehmen, sich durch Lohn- und Sozialdumping einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen – zulasten ihrer Angestellten und der gesamten Branche. Das Zahlen von Mindestlöhnen und Sozialversicherungsbeiträgen ist jedoch ebenso wenig fakultativ wie das Einhalten der Mindeststandards bei Ferientagen, Arbeits- und Ruhezeiten. Sie sind die gesetzliche Pflicht!&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Lücken im heutigen Recht müssen geschlossen werden</h3><p>Trotzdem sind Verstösse gegen arbeitsrechtliche Vorschriften zivilrechtlich kaum zu ahnden – ein unhaltbarer Zustand. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erlaubt zwar die Strafverfolgung bei unlauterer Werbung oder der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, nicht aber bei Lohndumping oder der Missachtung arbeitsrechtlicher Mindeststandards.&nbsp;</p><p>Diese Lücke schadet nicht nur den betroffenen Arbeitnehmenden, sondern auch jenen Unternehmen, die sich korrekt verhalten. Sie müssen mit Unternehmen konkurrieren, die durch Umgehung der gesetzlichen Vorgaben günstiger offerieren können. In der Folge geraten die Arbeitsbedingungen weiterer Beschäftigter der betroffenen Branche unter Druck.</p><p>Der SGB begrüsst daher, dass Unternehmen in Zukunft strafrechtlich belangt werden sollen, wenn sie vorsätzlich gegen gesetzliche Schutzbestimmungen verstossen und sich dadurch unfair am Markt positionieren.</p><h3 class="heading--h4">Arbeitnehmende dürfen nicht zu Straftätern gemacht werden</h3><p>Der SGB fordert aber auch, dass Arbeitnehmende ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen werden. Wer auf Anweisung des Arbeitgebers handelt und sich in einem hierarchischen Abhängigkeitsverhältnis befindet, darf nicht für Verstösse verantwortlich gemacht werden, die er oder sie nicht aus freien Stücken begeht. Diese Klarstellung muss im Gesetzestext unmissverständlich verankert werden.</p><p>Der SGB unterstützt zudem die Forderung, dass betroffene Arbeitnehmende und die Sozialpartner zwingend über festgestellte Verstösse informiert werden müssen. Nur so können sie ihre Rechte wahren und entsprechende Massnahmen ergreifen. Zudem braucht es aus Sicht des SGB eine Statistik des Bundes über festgestellte Verstösse, so dass die tripartiten Kommissionen kantonal und im Bund bei wiederholtem Missbrauch reagieren können und z. B. allgemeingültige Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen beantragen.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10852</guid><pubDate>Tue, 01 Jul 2025 15:22:56 +0200</pubDate><title>Arbeitsfreier Sonntag erneut unter Beschuss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitsfreier-sonntag-erneut-unter-beschuss</link><description>Standesinitiative für zwölf verkaufsoffene Sonntage</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die WAK-S hat heute die Standesinitiative 23.325 des Kantons Zürich angenommen. Diese will die Zahl der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe massiv erhöhen – und damit die Sonntagsarbeit im Detailhandel normalisieren. Der SGB verurteilt die Annahme dieses Vorstosses entschieden: Sie gefährdet die Gesundheit der Beschäftigten, unterläuft demokratische Entscheide und ist Teil einer inakzeptablen Salamitaktik zur generellen Aufweichung des arbeitsfreien Sonntags.</p><h3 class="heading--h5">Gesundheit vor kurzfristigem Profit stellen</h3><p>Die Initiative des Kantons Zürich schlägt vor, die aktuell erlaubten vier auf zwölf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr auszuweiten. Das entspricht einer Verdreifachung der Sonntagsarbeit im Detailhandel – mit gravierenden Folgen für die Beschäftigten in der Branche. Diese sind bereits heute durch tiefe Löhne, unregelmässige Einsatzpläne, Personalmangel und hohen Leistungsdruck stark belastet. Eine Ausweitung der Sonntagsarbeit erhöht den Druck zusätzlich und gefährdet die physische wie psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden.</p><p>Die Behauptung der Initiative sowie der Kommissionsmehrheit, mehr Sonntagsverkäufe würden «zur Krisenbewältigung» im Detailhandel beitragen, ist unzutreffend. Es gibt keine Belege, dass längere Öffnungszeiten die Wirtschaft stärken – im Gegenteil: sie führen lediglich zu einer Verlagerung des Konsums und nur grosse Ladenflächen profitieren.</p><p>Der arbeitsfreie Sonntag ist ein zentrales Gut – für psychische und physische Erholung, Familienleben und soziale Kontakte. Er wurde nicht zufällig im Arbeitsgesetz besonders geschützt. Sonntagsarbeit darf laut Gesetz nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen zugelassen werden. Diesen Grundsatz wollen bürgerliche Kreise nun aufweichen. Das Ziel ist klar: längere Öffnungszeiten, mehr Verfügbarkeit der Arbeitnehmenden: auf Kosten der Gesundheit und des sozialen Lebens der Beschäftigten.</p><h3 class="heading--h5">Salamitaktik zur Normalisierung der Sonntagsarbeit</h3><p>Der SGB warnt vor einer gefährlichen Salamitaktik: Mit Vorstössen wie der Zürcher Standesinitiative oder der Parlamentarische Initiative 16.484 «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice» von Ständerat Burkart wird versucht, den arbeitsfreien Sonntag schleichend auszuhöhlen –im Detailhandel, und in weiteren Branchen. Unter dem Deckmantel der «Flexibilisierung» und «Krisenbewältigung» sollen immer mehr Berufsgruppen an Sonntagen arbeiten müssen – ob im Detailhandel oder im Homeoffice.</p><h3 class="heading--h5">Demokratische Entscheide werden missachtet</h3><p>Dabei ignorieren die Initianten die Realität: Viele Kantone schöpfen selbst die bestehenden vier Sonntagsverkäufe nicht aus. Es besteht kein echter Bedarf – sondern ein rein ideologisch motivierter Liberalisierungsdrang. Die Bevölkerung hat sich immer wieder in kantonalen Abstimmungen gegen eine Ausweitung der Sonntagsverkäufe ausgesprochen. Auch im eidgenössischen Parlament wurde ein ähnlicher Vorstoss – eingebracht im Rahmen des Covid-Gesetzes – im Jahr 2021 deutlich abgelehnt. Die erneute Vorlage ist daher nicht nur arbeitnehmerfeindlich, sondern auch demokratiepolitisch fragwürdig.</p><p>Der SGB ruft das Parlament nun dazu auf, die Standesinitiative 23.325 im Plenum des Ständerates klar abzulehnen. Die Interessen der Arbeitnehmenden dürfen nicht länger kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen geopfert werden. Der Sonntag muss arbeitsfrei bleiben – für die Gesundheit, für die Erholung und für ein solidarisches Zusammenleben. Der SGB und seine Verbände werden sich für den arbeitsfreien Sonntag mit allen nötigen Mittel wehren.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_mediathek_coop_supermarkt_13_5435cba10f.jpg" length="278759" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10850</guid><pubDate>Tue, 01 Jul 2025 11:28:43 +0200</pubDate><title>Viele negative Erfahrungen der Schweiz mit Kontingentssystemen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/viele-negative-erfahrungen-der-schweiz-mit-kontingentssystemen</link><description>Kommentar des SGB zum Observatoriumsbericht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der SVP-Abschottungsinitiative («10-Millionen-Schweiz») ist Diskussion über die Schweizer Migrationspolitik wieder lanciert. Das Niveau ist jedoch bedenklich. Die Personenfreizügigkeit wird kritisiert, ohne dass es eine halbwegs seriöse Diskussion über eine funktionierende Alternative gibt. Die Schutzklausel im EU-Paket wird als Fortschritt gefeiert, ohne dass klar ist, wie sie umgesetzt wird und was sie bringt. Viele reden von Kontingenten, obwohl die Schweiz schlechte Erfahrungen damit gemacht hat.</p><p>Das Schweizer Kontingentsystem ist ein jahrzehntelanger, schliesslich gescheiterter Versuch, die Einwanderung über Höchstzahlen und weitere Auflagen zu regulieren. «Die Kontingente wurden stets der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt angepasst, eine Begrenzung der Zuwanderung gab es nicht» (Mario Gattiker, NZZaS, 14. August 2018) . Die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen waren teilweise erschreckend, insbesondere bei den Saisonniers. Die Integration in die Gesellschaft war in vielen Fällen völlig ungenügend. Viele Arbeiter:innen landeten schliesslich in der IV. Die Produktivität wurde gebremst. &nbsp;</p><p>Mit den Zulassungssystemen kann und muss die «Qualität» der Migration gesteuert werden – insbesondere die Arbeitsbedingungen, die Rechte in Bezug auf Aufenthalt und soziale Sicherheit sowie die Qualifikation. Hier schneidet die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit einem wirksamen Lohnschutz besser ab als Kontingents- oder Punktesysteme, wie Vergleiche zeigen.&nbsp;<br>Die Höhe der Einwanderung ist eine Folge der Wirtschaftslage, sowie der Internationalisierung der Wirtschaft und der Verbreitung des Internets bei der Stellensuche. Vor dem Jahr 2000 musste man lokale Zeitungen kaufen, um zu erfahren, welche Stellen ausgeschrieben waren. Nach dem Jahr 2000 hat sich der Stellenmarkt ins Internet verlagert, so dass die offenen Stellen weltweit sichtbar wurden. Die EU hat die Personenfreizügigkeit bereits 1993 eingeführt, die Schweiz erst 2002/2004. Doch die Immigration ist in den Niederlanden und in Dänemark in den letzten 20 Jahren stärker gestiegen als in der Schweiz.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10683</guid><pubDate>Tue, 17 Jun 2025 10:37:55 +0200</pubDate><title>SGB verurteilt Frontalangriff auf tiefe Einkommen und direkte Demokratie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-verurteilt-frontalangriff-auf-tiefe-einkommen-und-direkte-demokratie</link><description>Parlament will erstmals Löhne per Gesetz senken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hat heute mit dem Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (24.096) beschlossen, kantonale Mindestlöhne zu verbieten. Zum ersten Mal in der Geschichte sollen Löhne per Bundesgesetz gesenkt werden. Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen würden noch weniger verdienen. Sofern auch der Ständerat zustimmt, würden demokratisch beschlossene Volksentscheide umgestossen. Zudem würde die föderale Mitsprache der Bevölkerung in den Kantonen massiv eingeschränkt. Damit würden bewährte Instrumente gegen Lohndumping – insbesondere in Grenzregionen – torpediert. Wenn die Arbeitgeber den Lohnschutz vor den anstehenden Europa-Abstimmungen schwächen wollen, spielen sie mit dem Feuer und gefährden die erfolgreiche, sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU. Der SGB setzt auf die Vernunft des Ständerats, der dieses Lohnsenkungsgesetz noch stoppen kann.</p><h3 class="heading--h5">Angriff auf tiefe Einkommen – gegen den Volkswillen</h3><p>In Kantonen wie Genf und Neuenburg oder Städten wie Zürich und Winterthur haben die Stimmberechtigten die Mindestlöhne demokratisch beschlossen. Diese schützen vor Armut, stärken die Kaufkraft und gefährden keine Arbeitsplätze. Doch genau diese Erfolge will das Parlament nun zunichtemachen. Besonders betroffen wären Frauen im Gastgewerbe, im Detailhandel, in Coiffeursalons oder in der Reinigung. In Genf würde eine gelernte Coiffeuse mit Berufserfahrung bis zu 250 Franken im Monat verlieren. Betroffen wären alle: Denn das Gesetz würde auch zukünftige kantonale Mindestlöhne untersagen, die Bevölkerung aller Kantone hätte dieses Volksrecht nicht mehr.</p><h3 class="heading--h5">Demokratie und Lohnschutz werden untergraben</h3><p>Der Angriff auf die gesetzlichen Mindestlöhne hebelt direktdemokratische Entscheide aus – ein gefährlicher Präzedenzfall. Verfassung und Föderalismus werden missachtet – nur damit Arbeitgeber tiefere Löhne zahlen können. Auch europapolitisch ist der Entscheid brisant: Kantonale Mindestlöhne sind – im Rahmen der Personenfreizügigkeit – ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Mit der Motion würde ein wichtiger Pfeiler des Lohnschutzes wegfallen.</p><h3 class="heading--h5">Die Allgemeinheit zahlt – die Arbeitgeber sparen</h3><p>Wenn die Vorlage umgesetzt wird, verdienen tausende Berufstätige weniger als 4’000 Franken. Sie haben mehrere hundert Franken weniger Lohn. Viele wären auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe angewiesen – die Kosten trägt dann die Allgemeinheit, während die Arbeitgeber profitieren.</p><p>Von einem «Eingriff in die Autonomie der Kantone» und einer «Missachtung kantonaler Volksentscheide» sprechen die Kantonsregierungen in einem Brief ans Parlament und lehnen die Vorlage deshalb klar ab. Gemäss Bundesverfassung haben die Kantone die Kompetenz, sozialpolitisch tätig zu werden – dazu gehört auch das Festlegen von Mindestlöhnen zur Armutsbekämpfung. Das Bundesgericht hat diese Kompetenz klar bestätigt. Die geplante Änderung des AVEG zielt darauf ab, genau diese kantonale Sozialpolitik zu beschneiden. Daher ist der Ständerat als Vertretung der Kantone aufgefordert diese Vorlage noch zu verhindern.</p><p>Der SGB wird sich mit aller Kraft gegen dieses Lohnsenkungsgesetz wehren. Wer arbeitet, muss von seinem Lohn leben können.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/25-jahre-mindestlohn_titelbi.jpg" length="140334" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10662</guid><pubDate>Fri, 06 Jun 2025 11:33:09 +0200</pubDate><title>Lohnschutz in vielen Kantonen ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-in-vielen-kantonen-ungenuegend</link><description>FlaM-Bericht 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein starker Lohnschutz ist wichtig für die Arbeitnehmenden. Das zeigt der heute vom SECO veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM). Überall, wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt. Leider bleibt der Lohnschutz lückenhaft. Viele Kantone setzen die FlaM nicht richtig um. Die Kantone müssen mehr kontrollieren und bei wiederholtem Lohndumping Mindestlöhne erlassen.</p><p>Im Jahr 2024 haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure rund 140’000 Löhne bei Schweizer Arbeitgebern und bei Entsendebetrieben aus dem Ausland überprüft. In fast jedem fünften Betrieb haben sie zu tiefe Löhne oder eine Scheinselbständigkeit entdeckt. In Branchen mit Gesamtverträgen (GAV), wo die Mindestlöhne klar definiert sind, zahlen sogar 31 Prozent der kontrollierten Betriebe zu wenig. In Branchen ohne GAV mit Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) setzen einzelne Kantone die Massstäbe für orts- und branchenübliche Löhne zu tief an. Dadurch kommen auch Arbeitgeber mit Dumping-Löhnen durch die Kontrollen.</p><h3 class="heading--h5">Fehlbare Schweizer Arbeitgeber weigern sich korrekte Löhne zu zahlen</h3><p>In Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten GAV oder einem NAV werden fehlbare Arbeitgeber sanktioniert und Löhne müssen nachbezahlt werden. In Branchen ohne allgmeinverbindlich erklärte GAV und NAV werden die Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen in «Verständigungsverfahren» lediglich aufgefordert die Löhne anzupassen. Neun von zehn Entsendebetriebe mit zu tiefen Löhnen tut dies. Bei den fehlbaren Schweizer Arbeitgebern ist es dagegen nur jedes zweite Unternehmen. Die andere Hälfte weigert sich korrekte Löhne zu zahlen.</p><h3 class="heading--h5">Kantone setzen FlaM ungenügend um</h3><p>Das Gesetz ist klar: Wo es zu wiederholtem Lohndumping kommt, muss ein NAV mit Mindestlöhnen erlassen oder ein bestehender GAV allgemeinverbindlich erklärt werden. Das passiert allerdings nur in Ausnahmefällen, obwohl in allen Kantonen wiederholt zu tiefe Löhne festgestellt werden und die Verständigungsfahren mit Schweizer Arbeitgebern regelmässig scheitern.</p><p>Die grossen Ausnahmen sind Tessin und Genf. Sie setzten auch im vergangenen Jahr die FlaM gewissenhaft um. Sie kontrollieren regelmässig – im Tessin wird jeder ansässige Arbeitgeber ohne AVE GAV oder NAV alle vier Jahre kontrolliert, in Genf alle zehn Jahre. Die beiden Kantone erlassen zudem NAV-Mindestlöhne, wenn sie wiederholt Lohndumping feststellen. 19 von 25 NAV mit Mindestlöhnen stammen aus dem Tessin und Genf.</p><p>Die meisten anderen Kantone kontrollieren viel weniger. Im Durchschnitt werden Schweizer Arbeitgeber ohne AVE GAV oder NAV nur alle 26 Jahre kontrolliert. Zudem weigern sich die meisten anderen Kantone, Mindestlöhne zu erlassen, obwohl sie wiederholt Lohnunterbietungen feststellen und Verständigungsverfahren häufig scheitern. Zu den Kantonen, die durchschnittlich kontrollieren, viele Verstösse feststellen, aber keine Massnahmen ergreifen, gehören unter anderem Zürich, die beiden Basel, Aarau oder Freiburg.</p><p>Noch schlimmer ist die Situation in Kantonen, die kaum kontrollieren und – gemessen an den auffällig tiefen Verstossquoten – sehr tiefe Massstäbe für Lohndumping anwenden. Dazu gehören unter anderem Zug, Wallis, Bern, Solothurn oder Thurgau, wo Schweizer Arbeitgeber nur alle 158, 150, 60, 56 bzw. 45 Jahre kontrolliert werden.</p><h3 class="heading--h5">FlaM müssen überall umgesetzt werden</h3><p>Der Bericht zeigt: Die flankierenden Massnahmen sind wichtig, eine Schwächung des Lohnschutzes wäre fatal. Zu viele Arbeitgeber respektieren die orts- und branchenüblichen Löhne nicht. Die Kantone sind in der Pflicht mehr zu tun. Die FlaM müssen verbindlich durchgesetzt werden:</p><p>• Dort, wo kaum kontrolliert wird, müssen mehr Kontrollen durchgeführt werden.</p><p>• Es dürfen nicht weiter Dumping-Ansätze zur Definition von Orts- und Branchenüblichkeit herangezogen werden.</p><p>• Bei wiederholtem Lohndumping müssen Mindestlöhne erlassen werden – wie es das Gesetz vorsieht.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_Bauarbeiter-in-Halle-Protesthaltung_AntonioRecena-photocase_7f25818a14.jpg" length="141605" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10657</guid><pubDate>Tue, 03 Jun 2025 10:46:11 +0200</pubDate><title>Kein Freipass für Scheinselbständigkeit – Nationalrat stellt sich hinter Arbeitnehmerschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-freipass-fuer-scheinselbstaendigkeit-nationalrat-stellt-sich-hinter-arbeitnehmerschutz</link><description>Uberisierung des Arbeitmarkts gestoppt – jetzt braucht es bessere Schutzmassnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hat heute Stellung bezogen: Die parlamentarische Initiative zur Aushöhlung des Sozialversicherungsrechts ist gescheitert. Damit bleibt der Schutz der Arbeitnehmenden bestehen – auch gegen die zunehmende Gefahr der Scheinselbständigkeit. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Er fordert weitere Massnahmen, um den Schutz der Arbeitnehmenden zu stärken und ihre Rechte konsequent durchzusetzen.</p><p>Die heute vom Nationalrat versenkte parlamentarische Initiative hätte es ermöglicht, Erwerbstätige allein aufgrund von Vertragsformulierungen als selbstständig zu deklarieren – auch wenn sie faktisch lohnabhängig arbeiten. Damit wäre die gesetzliche Grundlage für systematische Scheinselbständigkeit ohne Anspruch auf Sozialversicherungsschutz und geregelte Arbeitsbedingungen geschaffen worden – und damit ein Türöffner für Ausbeutung und Lohndumping. Der abschliessende Entscheid des Nationalrats gegen diesen Vorstoss ist ein Sieg der Vernunft – und vor allem ein Sieg der Arbeitnehmenden.</p><h3 class="heading--h5">Bewährte Rechtssicherheit statt Aushöhlung durch Vertragstricks</h3><p>Der SGB hatte sich von Anfang an vehement gegen die Vorlage gestellt – in einer breiten Allianz mit weiteren Gewerkschaften, Arbeitgeberbänden, Kantonen, Vollzugsorganen und dem Bundesrat. Denn die bestehende Praxis zur Unterscheidung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbsarbeit hat sich bewährt. Sie schützt Arbeitnehmende, indem sie auf objektive Kriterien wie Weisungsgebundenheit, wirtschaftliche Abhängigkeit und Eingliederung in eine Arbeitsorganisation abstellt – statt auf formale Vertragsbezeichnungen. Die nun abgelehnte Initiative hätte diese Grundsätze untergraben und es Arbeitgebern ermöglicht, sich aus ihrer sozialen Verantwortung zu stehlen – zulasten der Beschäftigten und der öffentlichen Hand.</p><h3 class="heading--h5">Jetzt erst recht: Arbeitsschutz konsequent durchsetzen und ausbauen</h3><p>Der Entscheid des Nationalrats ist ein wichtiger Etappensieg – aber er reicht nicht aus. Gerade in der Plattformökonomie, im prekären Dienstleistungsbereich und bei arbeitsteiligen Subunternehmerketten nimmt die Scheinselbständigkeit weiter zu. Wer arbeitet, verdient Schutz – unabhängig vom Geschäftsmodell seines Arbeitgebers. Der SGB wird sich deshalb für eine Stärkung des Arbeitnehmerschutzes einsetzen und fordert gezielte gesetzliche Weiterentwicklungen:</p><p>• <strong>Arbeitnehmendenvermutung bei Plattformbeschäftigten:</strong> Wer lohnabhängig arbeitet, soll nicht beweisen müssen, dass ein Arbeitsverhältnis besteht – vielmehr soll das Unternehmen die angebliche Selbständigkeit nachweisen müssen.<br>• <strong>Kollektiver Feststellungsverfügungsanspruch:</strong> Gewerkschaften sollten in der Lage sein, für ganze Gruppen verbindlich klären zu lassen, ob es sich um Arbeitsverhältnisse handelt – analog zur Praxis im Migrationsrecht.<br>• <strong>Subunternehmerhaftung:</strong> Grosse Auftraggeber müssen Verantwortung für die Einhaltung von Sozial- und Arbeitsrechten entlang der ganzen Subunternehmerkette übernehmen – wie es das Entsenderecht teilweise bereits vorsieht.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Lieferdienst_Bringdienst_Maske_iSt-ArtMarie.jpg" length="297992" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10651</guid><pubDate>Wed, 28 May 2025 10:53:00 +0200</pubDate><title>Ladenöffnungszeiten: Volksentscheide müssen Wirkung zeigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ladenoeffnungszeiten-volksentscheide-muessen-wirkung-zeigen</link><description>Der SGB wehrt sich gegen die Ausweitung der Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zum vierten Mal hat die St. Galler Stimmbevölkerung am 18. Mai längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt. Auch in anderen Kantonen ist diese Zwängerei an der Urne mehrfach gescheitert. Trotzdem will das nationale Parlament die Tür für mehr Sonntagsarbeit öffnen: Statt vier sollen die Kantone künftig bis zu zwölf verkaufsoffene Sonntage erlauben können. Besonders für Arbeitnehmende mit Familie wäre das ein Problem. Der SGB stellt sich entschieden gegen die weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten.</p><p>Schon heute dürfen die Läden im Kanton St. Gallen von 6 Uhr bis 19 Uhr geöffnet sein. Dennoch beschloss die arbeitgebernahe Mehrheit im Kantonsrat eine massive Ausweitung: Öffnungszeiten von 5 Uhr bis 22 Uhr, auch am Samstag, wären möglich gewesen. Doch fast zwei Drittel der Stimmberechtigten sagten Nein. Damit hat das Stimmvolk in St. Gallen längere Ladenöffnungszeiten bereits zum vierten Mal verworfen.</p><p>Das Verkaufspersonal kann vorerst aufatmen: Es leidet schon heute unter langen Arbeitstagen, ständiger Flexibilität, Unterbesetzung – und nicht zuletzt unter tiefen Löhnen. Längere Öffnungszeiten hätten zudem auch andere Branchen getroffen – etwa die Reinigung, die Sicherheit und die Logistik. Das klare Abstimmungsergebnis ist daher ein wichtiges Signal für viele Arbeitnehmende.</p><p>Doch die nächste Belastung droht bereits: Das nationale Parlament plant aktuell die Umsetzung einer Standesinitiative aus dem Kanton Zürich. Neu sollen bis zu zwölf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr möglich werden. Das ist vor allem für Angestellte mit Familie problematisch. Unter der Woche sehen sie ihre Kinder wegen der langen Arbeitstage kaum. Der Sonntag ist nicht selten der einzige Tag, an dem gemeinsame Zeit möglich ist.</p><p>Der SGB wehrt sich gegen die Ausweitung der Sonntagsarbeit, weil sie der Gesundheit schadet. Arbeitsmediziner:innen warnen: Weniger Ruhezeit erhöht das Risiko für Burn-out und Depressionen. Zudem leiden Familien, wenn der gemeinsame Sonntag wegfällt. Und auch der gesellschaftliche Zusammenhalt wird geschwächt: Der Sonntag gehört der Erholung, der Kultur, der Freizeit – nicht der Arbeit.</p><p>Die Stimmberechtigten haben ihren Willen klar zum Ausdruck gebracht: Drei Viertel aller Abstimmungen über längere Ladenöffnungszeiten wurden in den letzten Jahren abgelehnt. Viele Kantone verzichten sogar auf die heute erlaubten vier bewilligungsfreien Sonntage. Warum also noch mehr Druck und Belastung? Es braucht keine weiteren Liberalisierungen. Es braucht Respekt vor den Volksentscheiden und vor den Menschen, die hinter der Ladentheke stehen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_mediathek_coop_supermarkt_13_5435cba10f.jpg" length="278759" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10650</guid><pubDate>Tue, 27 May 2025 18:22:22 +0200</pubDate><title>Fünf Wochen Ferien – ein Minimum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuenf-wochen-ferien-ein-minimum</link><description>Gastbeitrag von alt SGB-Präsident Paul Rechsteiner</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist immer interessant, Menschen zuzuhören, wenn sie über ihre Arbeit sprechen. In letzter Zeit begegne ich zunehmend Leuten, die es<br>stört, dass sie noch immer nur vier Wochen Ferien im Jahr haben. Während es beim Lohn vorwärtsgegangen ist – wenn auch vielfach nur ungenügend –, hat sich bei ihren Ferien seit Jahrzehnten nichts bewegt.</p><p>Das spiegelt, so wie ich es wahrnehme, ein grösseres Unbehagen. Viele, die in Ostschweizer Betrieben arbeiten, identifizieren sich mit ihrer Arbeit. Ebenso verbreitet ist aber die Feststellung, dass der Stress bei der Arbeit gestiegen ist. Die Anforderungen sind hoch. Vier Wochen Ferien sind rasch aufgebraucht. Erst recht bei Familien mit Kindern. Die Flucht in die Teilzeitarbeit ist für die meisten keine Lösung. Dass es dereinst mit der Pensionierung besser wird, ist ein schwacher Trost. Schaut man auf die Realität in der Arbeitswelt,<br>so fallen allerdings grosse Unterschiede auf. Sobald es in einer Branche Gesamtarbeitsverträge gibt, sind die Verhältnisse besser. Das heisst: Die Ferienansprüche sind höher. Regelmässig sind fünf Wochen Ferien das Minimum. Für Ältere liegt der Anspruch oft bei sechs Wochen. Und es gibt viele Zwischenstufen.</p><p>Gesamtarbeitsverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen. Sie regeln die Arbeitsbedingungen in vielen gewerblichen und industriellen Branchen, aber auch bei manchen Dienstleistungen. Dass der Ferienanspruch auf dem Bau und im Gastgewerbe, aber auch in Branchen wie der Gebäudetechnik mindestens fünf Wochen beträgt, ist ausschliesslich den in diesen Branchen geltenden Gesamtarbeitsverträgen zu verdanken. Gäbe es sie nicht, hätten die meisten nur vier Wochen Ferien. Wie ohne Gesamtarbeitsvertrag auch ihre übrigen Arbeitsbedingungen schlechter wären. Ohne Gesamtarbeitsvertrag gilt nur das Gesetz. Das &nbsp;esetz regelt das Minimum. Und dieses Minimum liegt beim Ferienanspruch seit über vierzig Jahren bei vier Wochen. In diesen vierzig Jahren ist die schweizerische Wirtschaftsleistung enorm gewachsen. Auch die Löhne und die Sozialversicherungsleistungen sind gestiegen. Stehen geblieben ist hingegen der Ferienanspruch.&nbsp;</p><p>Blickt man zurück, so sind Ferien für alle – genauso wie die Schaffung der AHV – eine Errungenschaft der Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach schwierigen Krisen- und Kriegsjahren ging es damals endlich vorwärts. Aber automatisch kamen die Fortschritte nicht. Sie mussten erkämpft werden. Auf dem Bau waren die Baumeister der Ansicht, Bauarbeiter bräuchten keine Ferien, weil sie bei der Arbeit immer an der frischen Luft seien. Ein grosser Streik war nötig, bis der Anspruch auf bezahlte Ferien erstmals landesweit anerkannt wurde.&nbsp;</p><p>Heute ist beim gesetzlichen Ferienanspruch wieder ein Schritt nach vorne fällig. Aus wirtschaftlichen Gründen, aber vor allem, weil das einem verbreiteten Bedürfnis entspricht. Eine Initiative für mindestens sechs Wochen Ferien scheiterte vor über einem Jahrzehnt in einer&nbsp;<br>Volksabstimmung. Der Sprung von vier auf sechs Wochen war für eine Mehrheit offenbar zu gross.&nbsp;</p><p>Heute, so meine ich, wäre ein Minimum von fünf Wochen genauso mehrheitsfähig wie die 13. AHV-Rente. Fünf Wochen Ferien im Jahr sind nicht mehr als Anstand.<br>&nbsp;</p><p class="text-right"><sup>Dieser Beitrag ist zunächst im St. Galler Tagblatt erschienen.</sup></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/3/csm_Rechsteiner_Paul_farbig_2015_13dfa15875.jpg" length="125133" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10648</guid><pubDate>Tue, 27 May 2025 09:30:00 +0200</pubDate><title>SGB wehrt sich gegen Angriff auf tiefste Löhne und Demokratie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-wehrt-sich-gegen-angriff-auf-tiefste-loehne-und-demokratie-ettlin-mindestlohn</link><description>Parlament will erstmals Löhne per Gesetz senken (Motion Ettlin)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Umsetzung der Motion Ettlin (24.096) will das Parlament zum ersten Mal in der Geschichte per Gesetz Löhne senken – auf Kosten von tausenden Arbeitnehmenden in Tieflohnbranchen. Die Vorlage hebelt nicht nur direktdemokratisch beschlossene kantonale Mindestlöhne aus, sondern schwächt auch den Lohnschutz im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit mit der EU. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wird dieses Lohnsenkungsgesetz mit allen Mitteln bekämpfen, sollte es vom Parlament angenommen werden.</p><h3 class="heading--h5">Ein Frontalangriff auf tiefe Einkommen – gegen den Volkswillen</h3><p>In Genf und Neuenburg haben die Stimmberechtigten per Volksentscheid Mindestlöhne eingeführt. Diese haben ihre Wirkung entfaltet: Tausende Berufstätige, insbesondere Frauen, erhalten höhere Löhne – ohne Anstieg der Arbeitslosigkeit. Auch in Zürich, Winterthur und Luzern wurden Mindestlöhne beschlossen. Die Forschung zeigt klar: Mindestlöhne schützen vor Armut, stärken die Kaufkraft und gefährden keine Arbeitsplätze.</p><p>Doch diese Erfolge sind jetzt bedroht. Künftig sollen Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit tieferen Löhnen kantonale Mindestlöhne unterlaufen dürfen. «Zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz spielt das Parlament unter der Regie der Arbeitgeber mit dem Gedanken, Löhne von tausenden Angestellten in der Schweiz per Bundesgesetz zu senken und den Lohnschutz zu verschlechtern», erklärt Daniel Lampart, Chefökonom beim SGB.&nbsp;</p><p>Das bedeutet Lohnsenkungen trotz Volksentscheid – etwa für Angestellte im Gastgewerbe, im Detailhandel oder in Coiffeursalons. Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB und Präsidentin Unia, führt aus: «In Genf verliert eine gelernte Coiffeuse mit drei oder mehr Jahren Berufserfahrung bis zu 250 Franken im Monat. Eine angelernte Mitarbeiterin in der Textilreinigung verliert sogar über 350 Franken. Und im Gastgewerbe verliert eine Mitarbeiterin mit einem eidgenössischen Berufsattest über 200 Franken. Das ist eine Frechheit!» &nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Angriff auf direkte Demokratie und Lohnschutz</h3><p>Der SGB verurteilt diesen Angriff auf die direkte Demokratie: Volksentscheide würden im Nachhinein ausgehebelt – ein gefährlicher Präzedenzfall. Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB, stellt fest: «Föderalismus heisst: Entscheidungen auf der Ebene zu belassen, die den Bürger:innen am nächsten ist. Bei diesem Gesetz würden aber unsere Verfassung und ihre Grundsätze mit Füssen getreten – um Löhne von Coiffeusen oder Angestellten in der Gastronomie zu senken.»</p><p>Europapolitisch ist die Vorlage ebenso brisant: Kantonale Mindestlöhne sind ein wichtiges Instrument, um Lohndumping im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit der EU zu verhindern. Fällt dieses Instrument weg, verliert die Schweiz eine wirksame Schutzmassnahme.</p><h3 class="heading--h5">Verheerende Folgen für Betroffene</h3><p>Gegner:innen eines nationalen Mindestlohns argumentierten 2014, man könne in Zürich nicht denselben Mindestlohn wie im Tessin zahlen. Genau deshalb haben Kantone eigene Lösungen geschaffen – abgestimmt auf die lokalen Lebenshaltungskosten. Diese kantonalen Mindestlöhne funktionieren problemlos. Ihre Abschaffung wäre ein Frontalangriff auf bewährte föderalistische Modelle. Für Matteo Antonini, Präsident syndicom, ist klar: «Mit dieser Gesetzesänderung würde dem Stimmvolk in den Kantonen die Möglichkeit weggenommen, Mindestlöhne zu beschliessen, die den lokalen Gegebenheiten entsprechen. Dieser Präzendenzfall muss verhindert werden».</p><p>Wenn das Parlament diesen Kurs fortsetzt, verlieren tausende Berufstätige mit Mindestlohn ein existenzsicherndes Einkommen. Viele wären auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe angewiesen – die Allgemeinheit zahlt, während Arbeitgeber weniger Lohn entrichten und höhere Gewinne erzielen.</p><p>Der SGB wird dieses unsoziale und undemokratische Vorhaben mit aller Kraft bekämpfen. Wer arbeitet, muss von seinem Lohn leben können.&nbsp;<br>&nbsp;</p><p><span style="font-family:&quot;NimbusSanNovMed&quot;,serif;font-size:11.0pt;"></span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/coiffeurin-bei-der-arbeit_ist-flamingoimages.jpg" length="356806" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10652</guid><pubDate>Tue, 27 May 2025 09:29:00 +0200</pubDate><title>Arbeitende Menschen haben diese Verachtung nicht verdient</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitende-menschen-haben-diese-verachtung-nicht-verdient-mindestlohn</link><description>Redebeitrag von SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard an der Medienkonferenz zum Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Pierre-Yves_Maillard_c-yoshikokusano-pour-luss.jpg" length="224527" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10633</guid><pubDate>Wed, 14 May 2025 16:13:01 +0200</pubDate><title>Stabile, funktionierende Stromversorgung gefährdet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/stabile-funktionierende-stromversorgung-gefaehrdet</link><description>Entscheide des Bundesrates zu den Abkommen mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die gute und geregelte Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU ist angesichts der undemokratischen Grossmachtpolitik der Regierenden im Westen wie im Osten noch wichtiger. Der SGB befürwortet ein Abkommen mit der EU, wenn der Lohnschutz und der Service public gesichert sind. Die vom Bundesrat im März beschlossenen Massnahmen sichern den Lohnschutz ab. Beim Strom hingegen wird der Service public durch das Stromabkommen gefährdet. Der SGB lehnt dieses spezifische Abkommen daher ab. Die heute vom Bundesrat vorgestellte «Schutzklausel» ist im Grunde ein Irrweg. Bundesrat und Parlament könnten, wenn sie wollten, die Arbeitslosigkeit schon heute wirksam bekämpfen, mit Massnahmen, die dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) entsprechen. Der Umweg über das Schiedsgericht bringt nichts, sondern kostet nur wertvolle Zeit.</p><h4>Stabile, nicht gewinnorientierte Stromversorgung gefährdet</h4><p>Die wichtige Anbindung an das europäische Hochspannungsnetz ist bereits durch Verträge gewährleistet. Ein zusätzliches Abkommen ist für die Versorgung in der Schweiz und in den Nachbarländern nicht zwingend. Zumal beide Seiten eine enge Kooperation im Hochspannungsnetz brauchen. Mit dem Abkommen muss die Schweiz die Stromversorgung liberalisieren. Das ist eine Gefahr für die Preisstabilität, die Versorgungssicherheit und den ökologischen Umbau.</p><p>Heute werden die Schweizer Haushalte und KMU in der Grundversorgung mit Strom zu fairen und stabilen Preisen versorgt. Mittelfristig spüren sie zwar auch Strompreisschwankungen, aber sie dürfen per Gesetz nicht abgezockt werden. Vor allem muss &nbsp;der hier produzierte Strom zu Produktionskosten abgegeben werden und darf sich nicht an Marktpreisen orientieren, die sehr viel höher sein können. Dafür verantwortlich, dass das so funktioniert, sind die integrierten Energieversorger und Stadtwerke. Damit diese planen und optimieren können, müssen sie Verteilung, Produktion, Nachfrage und Angebot aus einem Guss zusammenbringen können.</p><p>Mit dem Stromabkommen würde die integrierte Grundversorgung über die Marktöffnung de facto abgeschafft. Anstelle der kostenbasierten Preise der öffentlichen, nicht gewinnorientierten Versorger würden Marktpreise eingeführt. Die grössten integrierten Versorger müssten gemäss EU-Recht aufgespalten werden. Die mit dem Stromgesetz ebenfalls verschärften Vorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien im Inland wären diskriminierend" und müssten aufgehoben werden. Was das Abkommen zudem für die zentrale Schweizer Wasserkraft und die anstehenden Neuvergaben der Konzessionen bedeutet, ist im Konkreten noch unklar; eine Analyse der Vertragstexte wird dies zeigen müssen.</p><h4>«Schutzklausel» bringt nichts, Arbeitslosigkeit können Bundesrat und Parlament schon heute bekämpfen</h4><p>Bundesrat und Parlament können Arbeitslosigkeit und andere soziale Probleme schon heute mit wirksamen, FZA-konformen Massnahmen bekämpfen, wenn sie wollen. Der in der Schutzklausel vorgesehene Umweg über das Schiedsgericht wird nichts bringen, aber wertvolle Zeit kosten. Der SGB begrüsst deshalb, dass der Bundesrat heute entschieden hat, vor der Anrufung der Schutzklausel innenpolitische, FZA-konforme Massnahmen (Konjunkturpakete, bessere Vermittlung und Ausbildung von Arbeitslosen usw.) zu prüfen.</p><p>Mit der Schutzklausel orientiert sich der Bund am früheren Kontingentssystem, das er im Jahr 2002 beerdigt hat, weil es nicht funktionierte und viele Probleme mit sich brachte. Es galt als bürokratisch, innovationshemmend und es förderte prekäre Arbeit. Die Einwanderung in die Schweiz folgt vor allem der Konjunktur. Wenn die Wirtschaft wächst und die Arbeitslosigkeit tief ist, rekrutieren die Arbeitgeber vermehrt Personal aus dem Ausland. In Rezessionen geht die Einwanderung zurück. Damit die Schweiz die Schutzklausel anrufen kann, muss das Land ernsthafte wirtschaftliche oder soziale Probleme haben. Das sind Phasen, in denen die Einwanderung &nbsp;ohnehin konjunkturbedingt zurückgeht.</p><p>Die früheren Erfahrungen mit Kontingenten haben gezeigt, dass die Firmen diesen ausweichen. Wenn die Daueraufenthalte begrenzt sind, stellen sie eher Kurzaufenthalter:innen oder Grenzgänger:innen ein. Oder sie weichen auf Temporärbüros aus, die ausländische Arbeitskräfte für 90 Tage an die Firmen ausleihen. Diese 90-Tage-Aufenthalte brauchen keine Bewilligung, sondern nur eine Meldung. Ob sie überhaupt beschränkt werden können, ist fraglich.</p><p>Bis die Schutzklausel greift, vergeht viel Zeit. Zuerst müsste der Bundesrat dem gemischten Ausschuss einen Antrag stellen. Dieser hat 60 Tage Zeit, dem Antrag zuzustimmen. Man kann davon ausgehen, dass dies meistens nicht der Fall sein wird, weil die EU kein Interesse daran hat. Dann geht der Antrag vor Schiedsgericht, das wieder ein halbes Jahr Zeit hat. Die Hürden vor Schiedsgericht sind relativ hoch. Die Schweiz müsste beweisen, dass sie schwerwiegende Probleme hat. Sollte das Schiedsgericht zustimmen, kann die Schweiz an die Umsetzung gehen. Je nachdem braucht es dazu noch einen referendumsfähigen Bundesbeschluss.</p><p>Das alles ginge viel einfacher: Wenn die Schweiz in einer Rezession eine hohe Arbeitslosigkeit hat, geht die Einwanderung sowieso zurück und ist kein Thema. Dann braucht es Konjunkturprogramme zur Stimulierung des Konsums oder des Baus, damit das Land möglichst schnell aus der Rezession herauskommt. Auch in einer Hochkonjunktur ist es besser, die Wirtschaft direkt abzukühlen. So könnten beispielsweise öffentliche Aufträge aufgeschoben werden, oder die Nationalbank könnte die Zinsen erhöhen. Die Schutzklausel wird hingegen kein Problem lösen, sondern Probleme allenfalls noch verstärken. Nämlich dann, wenn die Schutzklausel ein rasches konjunkturpolitisches Handeln verhindert.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/umwelt-energie/Stromleitung_Hochspannung_SchweizerLandschaft_ist-makasana.jpg" length="386126" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10596</guid><pubDate>Fri, 02 May 2025 10:22:00 +0200</pubDate><title>Dossier 166: Die Personenfreizügigkeit auf dem Prüfstand</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-166-die-personenfreizuegigkeit-auf-dem-pruefstand</link><description>Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitslosigkeit in verschiedenen Migrationssystemen – ein Vergleich</description><content:encoded><![CDATA[<p>Spätestens seit die SVP ihre neuste Kündigungs-Initiative («Nachhaltigkeits-Initiative») eingereicht hat, ist die Diskussion über die Schweizer Migrationspolitik wieder lanciert. Neu ist, dass sich auch der Economiesuisse-Präsident mit migrationskritischen Äusserungen einmischt. Doch bei all dieser Kritik stellt sich die Frage, was denn die Alternative zum heutigen System mit Personenfreizügigkeit und Flankierenden Massnahmen sein könnte. Ginge es den Arbeitnehmenden mit einem Punkte- oder Kontingentssystem besser? Oder wäre gar eine «Zuwanderungsabgabe» eine Alternative?</p><p>Bereits ein Vergleich der Einwanderungsstatistiken verschiedener Länder zeigt, dass die unterschiedlichen Zulassungssysteme zu keinen wesentlichen Unterschieden bei den Einwanderungszahlen führen. Diese Beobachtung bestätigte, im Rückblick auf die Schweizer Einwanderungsgeschichte, auch der frühere oberste Migrationsbeamte, Staatssekretär Mario Gattiker. Vor der Personenfreizügigkeit wurden «die Kontingente stets der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt angepasst, eine Begrenzung der Zuwanderung gab es nicht» (NZZaS, 14. August 2018).&nbsp;</p><p>Mit den Zulassungssystemen kann und muss jedoch die «Qualität» der Migration gesteuert werden – insbesondere die Arbeitsbedingungen, die Rechte in Bezug auf Aufenthalt und soziale Sicherheit sowie die Qualifikation. Hier schneidet die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit einem wirksamen Lohnschutz besser ab als Kontingents- oder Punktesysteme, wie ein Vergleich zeigt. Das <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/166d__DL_Migrationssysteme.pdf">vorliegende SGB-Dossier</a> vergleich und bewertet die verschiedenen Migrationssysteme und zeigt, weshalb die Personenfreizügigkeit mit flankierenden Massnahmen hervorragend abschneidet.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Bauarbeiter-Stahltraeger_vm-ist.jpg" length="215997" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10614</guid><pubDate>Wed, 30 Apr 2025 12:37:26 +0200</pubDate><title>Hände weg von den Mindestlöhnen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/haende-weg-von-den-mindestloehnen</link><description>Ein Lohn muss zum Leben reichen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Aus dem Nationalrat droht ein gravierender Angriff auf die Mindestlöhne und die föderale Ordnung der Schweiz. Kantone sollen entmachtet, demokratische Entscheide ausgehebelt und Working Poor erneut in Kauf genommen werden. Das Parlament muss diesen verfassungswidrigen Angriff stoppen.</p><p>Mit der Umsetzung der Motion Ettlin hat das Parlament einen besonders schwerwiegenden Angriff auf die Löhne der Arbeitnehmenden gestartet – und gleichzeitig auf die Bundesverfassung, die Souveränität der Kantone und den Föderalismus. All das soll im Rahmen der Revision des Gesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) passieren,</p><p>Die Bundesverfassung erlaubt es den Kantonen ausdrücklich, aus sozialpolitischen Gründen Mindestlöhne einzuführen, um «Working Poor» zu verhindern – also Menschen, die trotz Vollzeitarbeit nicht von ihrem Lohn leben können. Denn sonst müssen Staat, Kanton oder Gemeinde mit Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen einspringen. Das verletzt nicht nur die Würde der Betroffenen, sondern bedeutet auch eine unerhörte Subventionierung von Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf zu tiefen Löhnen basiert.</p><p>Ein Lohn muss zum Leben reichen – insbesondere in Hochpreis-Regionen. Steuerzahlende sollen nicht länger Unternehmen subventionieren, die Armutslöhne zahlen.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Demokratische Entscheide und die Bundesverfassung dürfen nicht ausgehebelt werden</strong></h3><p>Verschiedene Kantone und Städte (darunter Neuenburg, Genf, Zürich und Winterthur) haben diesen Missstand beendet und demokratisch legitimierte Mindestlöhne eingeführt, bestätigt durch Volks-Abstimmungen, Gesetze und das Bundesgericht.</p><p>Bereits im nationalen Abstimmungskampf 2013 über den Mindestlohn wurde von den Gegnern versprochen: Wenn es keinen nationalen Mindestlohn gibt, hätten wenigstens die Kantone die sozialpolitische Kompetenz, um «Working Poor» zu verhindern, durch den Erlass entsprechender kantonaler Mindestlöhne.&nbsp;</p><p>Nun erleben wir im Bundeshaus die Gefahr eines offenen Verfassungsbruchs: Gewisse Kreise wollen den Kantonen ihre Kompetenz entreissen – entgegen dem Willen der betroffenen Bevölkerung und gegen den Inhalt der Bundesverfassung. Mit einer einfachen Revision des Gesetzes zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) würde der verfassungsmässige Föderalismus und die Kompetenz der Kantone für sozialpolitische Mindestlöhne abgeschafft werden. Private könnten mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag zwingendes kantonales öffentliches Recht brechen.</p><p>Die Änderung des AVEG kommt im Juni zur Abstimmung in den Nationalrat. Das Parlament muss zur Vernunft kommen und diese Revision stoppen. Wird mit einem Verfassungsbruch die Kompetenz der Kantone abgeschafft, verbindliche Mindestlöhne einzuführen, die zum Leben reichen, wird der SGB sich mit allen notwendigen Mitteln dagegen wehren.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_c8e044838c.jpg" length="261446" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10612</guid><pubDate>Wed, 30 Apr 2025 10:44:06 +0200</pubDate><title>Coop: Tiefe Löhne trotz grossem Erfolg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/coop-tiefe-loehne-trotz-grossem-erfolg</link><description>Trotz Gewinnen und Produktivitätssteigerung zahlt der Detail-Riese immer noch Tieflöhne</description><content:encoded><![CDATA[<p>Coop geht es ausgezeichnet. Der Detailhandelsriese wächst und erzielt hohe Gewinne. Allein 2024 verbuchte er 585 Millionen Franken Reingewinn. Das ist viel Geld. Damit könnte die Genossenschaft allen Beschäftigen eine Lohnerhöhung von 10 Prozent zahlen. Coop ist so erfolgreich, weil es sich den veränderten Einkaufsgewohnheiten besser anpasst als die Konkurrenz. Die Konsumentinnen und Konsumenten tätigen heute weniger oft grosse Wocheneinkäufe und kaufen stattdessen mehrmals unter Woche geringere Mengen ein. Dabei gehen sie in kleinere Geschäfte im Quartier oder auf dem Arbeitsweg. Coop kann von diesem Trend am stärksten profitieren, weil das Unternehmen mit fast 1000 Filialen das dichteste Filialnetz betreibt. Der orange Riese macht aber auch viel Umsatz, weil er die Preise gut auf die Kundschaft abstimmt: Gutverdienenden verkauft man teure Bio- und andere Premium-Produkte. Wer stärker aufs Geld achten muss, lockt man mit der günstigen Prix Garantie-Marke ins Geschäft.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_mediathek_coop_take_away_verkaeuferin_kaffee_f0fb0eec66.jpg" length="192982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10607</guid><pubDate>Fri, 25 Apr 2025 09:30:00 +0200</pubDate><title>Mit Transparenz für höhere Löhne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnrechner-transparenz-fuer-hoehere-loehne</link><description>Neuer Lohnrechner gestartet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lanciert seinen neuen Lohnrechner – eine komplett überarbeitete Online-Plattform zur Berechnung üblicher Löhne in 100 Branchen und 15 regionalen Arbeitsmärkten. Neu integriert: Mindestlöhne aus Gesamtarbeitsverträgen (GAV) sowie verbesserte Lohnempfehlungen dank modernster Datenanalyse.</p><p>Mit dem Lohnrechner (<a href="https://lohnrechner.ch?mtm_campaign=sgbhpde" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><u>www.lohnrechner.ch</u></a>) können Arbeitnehmende anonym und kostenlos prüfen, welchen Lohn sie basierend auf ihrem Profil (z. B. Beruf, Branche, Ausbildung, Alter, Arbeitsort) erwarten dürfen. Der Rechner zeigt nicht nur den mittleren Lohn (Median) für das eingegebene Profil an, sondern auch die Bandbreite der üblichen Löhne– vom 1. bis zum 3. Quartil. (Im Vergleich zum Median verdient die Hälfte der Arbeitnehmenden mehr, die andere weniger. Im Vergleich zum 1. Quartil verdient ein Viertel weniger, im Vergleich zum 3. Quartil verdienen ein Viertel mehr.) Damit erkennen Nutzer:innen, ob sie einen fairen Lohn erhalten oder unterbezahlt sind.</p><p>Der Lohnrechner basiert auf repräsentativen Daten der Lohnstrukturerhebung 2022 des Bundesamts für Statistik, welche 2.3 Millionen Löhne aus 35’000 Unternehmen umfasst. Wir berücksichtigen zudem die jüngste Lohnentwicklung, um stets aktuelle Empfehlungen machen zu können. Und wir informieren über Gesamtarbeitsverträge (GAV): Sie legen in vielen Branchen fest, was Arbeitnehmende mindestens verdienen müssen. Der Lohnrechner schafft so nicht nur Transparenz, was in individuellen Lohnverhandlungen hilft. Er zeigt auch, worauf Arbeitnehmende dank kollektiven GAV-Verhandlungen Anrecht haben.</p><p>Der Lohnrechner hebt sich von kommerziellen Angeboten ab. Diese machen oft nur allgemeine statt detaillierter Empfehlungen: Z. B. erfährt man nur, was eine Verkäuferin im Durchschnitt verdient, nicht aber was eine Verkäuferin mit Lehre im Alter von 30 in einem St. Galler Supermarkt üblicherweise verdient. Kommerzielle Anbieter verwenden teilweise auch keine repräsentativen Daten und informieren auch nicht über GAV-Löhne. So können die Informationen unpräzise und lückenhaft sein. Kommerzielle Angebote sind zudem oft nicht unabhängig. Viele von ihnen werden von Arbeitgebern durch Stelleninserate bezahlt.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Das neue SGB-Online-Tool setzt einen neuen technischen Standard für Lohntransparenz.</strong></h3><p>Der SGB hat den Lohnrechner von Grund auf neu aufgebaut:</p><ul><li><strong>Neue Datenbasis:</strong> Löhne aus der aktuellen Lohnstrukturerhebung 2022 des Bundesamts für Statistik (BFS) mit 2.3 Millionen Löhnen aus über 35’000 Unternehmen.</li><li><strong>Bessere Prognosen:</strong> Dank einem Machine-Learning-Verfahren (Quantile Random Forests) sind die Lohnangaben präziser denn je.</li><li><strong>Mehr Informationen:</strong> Neu zeigt der Rechner auch, ob ein 13. Monatslohn üblich ist und wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit in Vollzeit in der jeweiligen Branche ist.</li><li><strong>Bessere Usability:</strong> Die Website wurde vollständig überarbeitet – einfacher, schneller, übersichtlicher.</li></ul><h3 class="heading--h5"><strong>Wichtiger Beitrag gegen Lohndiskriminierung</strong></h3><p>Lohntransparenz ist ein zentraler Hebel im Kampf gegen Lohndiskriminierung. Frauen verdienen in der Schweiz noch immer rund 16 Prozent weniger als Männer – einen grossen Teil davon ohne objektive Erklärung. Der Lohnrechner ermöglicht den Vergleich mit den üblichen Löhnen und hilft insbesondere Frauen, eine mögliche Unterbezahlung zu erkennen.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Wissensvorsprung für Arbeitnehmende</strong></h3><p>Während Arbeitgeber meist gut über Löhne informiert sind, fehlt Arbeitnehmenden oft das Wissen über marktübliche Löhne. Das nützen Arbeitgeber aus – sie zahlen häufig nur das Minimum. Der Lohnrechner gibt Arbeitnehmenden das nötige Wissen zurück: für faire Löhne und starke Verhandlungen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/banner/SGB_Lohnrechner_SoMe_DE_1200x900.jpg" length="176145" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10602</guid><pubDate>Tue, 22 Apr 2025 11:49:31 +0200</pubDate><title>Endlich wieder eine Reallohnerhöhung. Lohnrückstand ist aber nach wie vor gross</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/endlich-wieder-eine-reallohnerhoehung-lohnrueckstand-ist-aber-nach-wie-vor-gross</link><description>SGB reagiert auf den neuen Lohnindex des Bundesamts für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach drei Jahren mit sinkenden Reallöhnen ging es 2024 endlich wieder aufwärts. Die Arbeitnehmenden hatten nach Abzug der Teuerung wieder mehr Lohn. Das zeigt der Lohnindex des BFS, der 2024 real um 0.7 Prozent gestiegen ist. Erfreulich ist weiter, dass es bei den Frauenlöhnen stärker aufwärts ging. Der Lohnrückstand der Frauen verringert sich dadurch.</p><p>In den Lohnverhandlungen 2024 haben die Gewerkschaften in zahlreichen Branchen wie dem Detailhandel (Coop) oder dem Gastgewerbe mehr Lohn herausgeholt. Das schlägt sich in den Statistiken positiv nieder. Die Löhne in den Gesamtarbeitsverträgen stiegen mit 2.1 Prozent denn auch stärker als der Lohnindex. Im Bau haben die Arbeitgeber die Verhandlungen hingegen abgebrochen. Für die Bauarbeiter ist die Lohnentwicklung desolat. Die Löhne im Bau stagnieren seit 10 Jahren.</p><p>Trotz dieses Lohnplus im vergangen Jahr ist die Lohnentwicklung der letzten Jahre ungenügend. Die Reallöhne müssten eigentlich im Einklang mit der Arbeitsproduktivität steigen. Diese erhöht sich in der Schweiz um rund 1 Prozent pro Jahr. Heute sind die Reallöhne aber nur minimal höher als 2015. Eine so schlechte Lohnbilanz gab es in der Geschichte des Lohnindexes seit dem 2. Weltkrieg noch nie. Zumal die Arbeitgeber sich über Arbeitskräftemangel beklagen.</p><p>Besonders schlecht schneiden – neben dem Gastgewerbe – die Service-Public-Branchen Post und Verkehr ab. Hier haben grosse Arbeitgeber in verschiedenen Berufen eine monopolähnliche Stellung auf dem Arbeitsmarkt, die sie zunehmend gegen die Arbeitnehmenden ausnützen. Für den SGB ist klar. Wenn die Arbeitgeber ihre harte Gangart in den Verhandlungen nicht überdenken, werden die Gewerkschaften ihre Verhandlungsweise anpassen müssen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Meeting-Sitzung_Manu_Reyes_photocase.jpg" length="571383" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10573</guid><pubDate>Tue, 01 Apr 2025 16:50:24 +0200</pubDate><title>Lohnsenkung per Gesetz muss gestoppt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnsenkung-per-gesetz-muss-gestoppt-werden</link><description>Wirtschaftskommission des Nationalrates greift Mindestlöhne an</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele Arbeitnehmende kommen kaum über die Runden, obwohl sie Vollzeit arbeiten. Deshalb hat das Stimmvolk in einigen Kantonen gesetzliche Mindestlöhne eingeführt. Denn ein Lohn muss zum Leben reichen. Nun will die Wirtschaftskommission des Nationalrats eine Gesetzesrevision durchsetzen, die kantonale Mindestlöhne aushebelt. Das führt unmittelbar zu Lohnsenkungen für tausende Arbeitnehmende. Und auch kommende Volksentscheide in weiteren Kantonen werden im Voraus ausgehöhlt. Diesen Angriff auf Arbeitnehmende in Tieflohnbranchen muss der Nationalrat stoppen.&nbsp;</p><h4>Lohnkürzungen in Tieflohnbranchen drohen</h4><p>Sollte das Parlament der Kommission folgen, drohen tausenden Arbeitnehmenden in mehreren Tieflohnbranchen wie der Gastronomie oder dem Coiffeur-Gewerbe erhebliche Einkommenseinbussen. Die Folge wären eine Zunahme der Anzahl Working poor und höhere Ausgaben bei der Sozialhilfe in den Kantonen. Denn die Mindestlöhne in allgemeinverbindlichen GAV können insbesondere in besonders teuren Kantonen wie Genf kein Leben ohne Ergänzungsleistungen garantieren.</p><h4>Angriff auf Föderalismus und direkte Demokratie&nbsp;</h4><p>Der Gesetzesentwurf sieht vor, allgemeinverbindliche GAV über kantonales Recht zu stellen und damit in die kantonale Zuständigkeit für Sozialpolitik, insbesondere die Festlegung von Mindestlöhnen, einzugreifen. Ein allgemeinverbindlicher GAV hätte Vorrang vor kantonalen GAV, kantonalen Gesetzen und sogar Kantonsverfassungen. Dies wäre ein Eingriff in das föderalistische System und die Autonomie der Kantone. Dadurch würden vergangene Volksentscheide in den Kantonen aufgehoben, wo Mindestlöhne von der Bevölkerung als sozialpolitische Massnahme beschlossen wurden. Aber auch kommende Abstimmungen würden inhaltlich ausgehöhlt, denn in vielen Kantonen stehen Abstimmungen über Mindestlöhne an.&nbsp;</p><h4>Nationalrat muss korrigieren&nbsp;</h4><p>Kantonale Mindestlöhne, die in Volksabstimmungen von der Bevölkerung als sozialpolitische Massnahme beschlossen wurden, würden mit der gesetzlichen Änderung in verfassungswidriger Weise aufgehoben. Das Plenum des Nationalrats muss jetzt diese gefährliche Übung abbrechen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10536</guid><pubDate>Fri, 21 Mar 2025 15:27:22 +0100</pubDate><title>Lohnschutzpaket sichert die Löhne in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutzpaket-sichert-die-loehne-in-der-schweiz</link><description>Bundesrat zu den innenpolitischen Lohnschutz-Gesprächen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich in den letzten Wochen in den innenpolitischen Verhandlungen zum Lohnschutz dafür eingesetzt, dass die Verschlechterungen durch das EU-Abkommen korrigiert werden. Der Bundesrat hat heute das Verhandlungsresultat der Sozialpartner übernommen. Das innenpolitische Lohnschutzpaket gleicht die drohenden Rückschritte beim Lohnschutz aus. Der SGB begrüsst daher die Zustimmung des Bundesrates zu diesem Sozialpartner-Kompromiss. Die abschliessende Beurteilung der Gewerkschaften er-folgt nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen.</p><p>Das EU-Abkommen schwächt nicht nur den Lohnschutz, sondern erleichtert auch den Marktzugang für zwielichtige und halbkriminelle Firmen, indem beispielsweise die Kaution abgeschafft wird. Die Schweiz ist als Zielland mitten in Europa extrem attraktiv. Ohne Lohnschutz können Firmen Schweizer Preise verlangen und ausländische Löhne zahlen. Im Unterschied zu Dänemark und anderen Ländern können in der Schweiz Firmen aus EU-Mitgliedstaaten mit 250 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in ihrer Landessprache arbeiten. Dazu kommen Subunternehmerstrukturen und ähnliche Entwicklungen, welche die Basis der Gesamtarbeitsverträge aushöhlen.</p><h4>Schweizer Spesen und Haftung für Subunternehmer</h4><p>Die sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Massnahmen stärken die Prävention, indem Aufträge künftig wesentlich häufiger an korrekte Firmen vergeben werden. Bei öffentlichen Aufträgen muss vorab geprüft werden, ob Firmen bereits gegen die Schweizer Arbeitsbedingungen verstossen haben. Erstunternehmen müssen neu die Bussen der Subunternehmen zahlen, wenn sie nicht sicherstellen, dass deren Löhne korrekt sind. Die Effizienzverbesserungen im Meldeverfahren erhöhen zudem die Kontrollqualität. Bei den Spesen gibt es eine klare gesetzliche Vorschrift, dass die Schweizer Ansätze bezahlt werden müssen.</p><h4>Wichtige Schritte in die richtige Richtung</h4><p>Bei der Ausweitung von Gesamtarbeitsverträgen auf ganze Branchen (Allgemeinverbindlicherklärung) gibt es eine Anpassung der völlig veralteten Anforderungen aus dem Jahr 1956, als der Schweizer Arbeitsmarkt weitgehend geschlossen war. Der SGB bedauert allerdings, dass die zeitgemässeren Quoren nur für bestehende Gesamtarbeitsverträge gelten. Gerade in wachsenden Branchen mit ungenügenden Arbeitsbedingungen, wie der privaten Pflege oder den Kitas, bringt das keine Verbesserung.</p><p>Arbeitnehmende, die sich im Betrieb oder in Gesamtarbeitsverträgen sozialpartnerschaftlich einsetzen, müssen gegen Kündigungen geschützt sein. Sonst können sie ihre Funktion nicht wahrnehmen. Der heute vom Bundesrat verabschiedete Vorschlag verbessert die Situation für bestimmte Gruppen. Diese Verbesserungen gehen zwar in die richtige Richtung und sind wichtig, decken aber nicht alle betroffenen Personen ab.</p><p>Neben dem Lohnschutz hält der SGB daran fest, dass der Service public beim Strom und bei der Bahn gewährleistet sein muss.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10515</guid><pubDate>Wed, 19 Feb 2025 14:52:49 +0100</pubDate><title>Erster Schritt in die richtige Richtung, weitere Massnahmen unverzichtbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/erster-schritt-in-die-richtige-richtung-weitere-massnahmen-unverzichtbar</link><description>Bundesrat zu den innenpolitischen Lohnschutz-Gesprächen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt die Öffnung gegenüber der EU, wenn die Löhne und der Service Public gesichert sind. Der heutige Orientierungsbeschluss des Bundesrates zu den innenpolitischen Verhandlungen korrigiert einen Teil der Verschlechterungen beim Lohnschutz. Das ist grundsätzlich positiv. Allerdings gibt es noch bedeutenden Handlungsbedarf. Bei der konkreten Ausarbeitung wird der SGB darauf bestehen, dass die Massnahmen wirksam und praxisnah gestaltet werden.&nbsp;</p><p>Das Abkommen schwächt nicht nur den Lohnschutz, sondern es erleichtert auch den Marktzugang für zwielichtige und halbkriminelle Firmen – indem beispielsweise die Kaution abgeschafft wird. Die Schweiz ist als Zielland mitten in Europa extrem attraktiv. Ohne Lohnschutz können die Firmen Schweizer Preise verlangen und ausländische Löhne zahlen. Im Unterschied zu Dänemark und anderen Ländern können in der Schweiz Firmen aus EU-Mitgliedstaaten mit 250 Mio. EinwohnerInnen in ihrer Landessprache arbeiten. Dazu kommen Subunternehmerstrukturen und ähnliche Entwicklungen, welche die GAV-Basis aushöhlen.&nbsp;</p><p>Die flankierenden Massnahmen müssen deshalb verstärkt und nicht geschwächt werden. Zentral ist, dass die aus dem Jahr 1956 stammenden Bedingungen für die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen an die heutige Realität angepasst werden. Niemand würde heute mit einem Flugzeug dieses Baujahrs in die Ferien fliegen wollen. Auch der Kündigungsschutz sollte mindestens ILO-konform werden, damit das «Level playing field» gewährleistet ist, also gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet sind.&nbsp;</p><p>Die Delegiertenversammlung des SGB hat am 31. Januar 2025 Forderungen verabschiedet. Die AVE-Quoren sollten generell gesenkt werden. Die Temporärarbeit muss beschränkt werden. Die Schweiz sollte eine Auftraggeberhaftung einführen. Bund und Kantone sollten im Missbrauchsfall Normalarbeitsverträge einführen «müssen» und nicht nur «können» u. a.&nbsp;</p><p>Die Beschlüsse des Bundesrats sind ein erster, wichtiger Schritt. Die entscheidende Phase mit der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen steht aber noch bevor. Das Ergebnis muss einen wirksamen autonomen Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen garantieren, damit die neuen Abkommen der Arbeitnehmenden in der Schweiz zugutekommen.&nbsp;</p><p>Neben dem Lohnschutz hält der SGB daran fest, dass der Service Public beim Strom und bei der Bahn gewährleistet sein muss.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10506</guid><pubDate>Fri, 14 Feb 2025 16:33:43 +0100</pubDate><title>Arbeitnehmende werden in die Selbständigkeit gedrängt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmende-werden-in-die-selbstaendigkeit-gedraengt</link><description>Nationalratskommission greift die soziale Sicherheit an</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Nationalrats will es Arbeitgebern künftig ermöglichen, per Vertrag festzulegen, ob jemand als selbständig oder als Arbeitnehmender gilt. Das ist ein direkter Angriff auf die soziale Sicherheit, der Tür und Tor für Missbrauch und Prekarität öffnet. Trotz breiter Kritik von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Kantonen und Experten hält die Kommission an ihrem Vorhaben fest – und riskiert damit massive Rechtsunsicherheit und unlauteren Wettbewerb. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert den Nationalrat auf, diesen gefährlichen Plan zu stoppen.</p><p>Die Sozialkommission des Nationalrats schreitet mit ihrem Projekt voran, dass Vertragsparteien neu «selbst wählen» können, ob sie selbständig oder Arbeitnehmende sind. Das ist ein frontaler Angriff auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmenden und würde zu Missbrauch und Prekarität führen, mit negativen Folgen für alle ehrlichen Steuerzahler. Davor warnten in der Vernehmlassung nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch ein grosser Teil der Arbeitgeberverbände, die Vollzugsbehörden und führende Sozialversicherungsrechtler. Auch die übergrosse Mehrheit der Kantone positioniert sich klar gegen die Vorlage.</p><p>Wie fast überall auf der Welt wird in der Schweiz heute nach objektiven Kriterien festgestellt, ob jemand selbständig ist oder Arbeitnehmender. Entscheidend ist dafür die Frage, wie stark jemand von seinem Auftraggeber abhängig ist. Diese zum Schutz der schwächeren Arbeitnehmenden notwendige Regel soll nun aufgeweicht werden. Neu könnten die Arbeitgeber mit schriftlichen Vereinbarungen erzwingen, dass jene, die für sie arbeiten, als Selbständige das gesamte wirtschaftliche Risiko übernehmen sollen. Das widerspricht nicht nur dem Grundgedanken der sozialen Sicherheit. Die Vorlage würde auch die Rechtsunsicherheit massiv vergrössern, nicht nur innerhalb des Sozialversicherungsrechts, sondern generell im Arbeitsrecht, und selbst die Praxis der Steuerbehörden wäre betroffen. Nicht zuletzt öffnet der Vorschlag der Nationalratskommission Tür und Tor für noch mehr Scheinselbständige aus dem Ausland und Billigkonkurrenz für das einheimische Gewerbe. Dieses warnt zu Recht vor unlauterem Wettbewerb und Schwarzarbeit. Die einzigen die davon profitieren sind globale Plattformunternehmen wie Uber. Sie wollen nur die Gewinne, ohne jegliche Verantwortung – für die negativen Folgen bezahlen sollen andere.</p><p>Es ist erstaunlich, dass die Mehrheit der Nationalratskommission trotz der klaren, ablehnenden Stellungnahmen an der Gesetzesänderung festhalten will. Sie wählt damit ohne Not die direkte Konfrontation mit allen, die sich für faire Arbeitsbedingungen und einen intakten Arbeitsmarkt in der Schweiz und Europa einsetzen. Der SGB wird sich vehement gegen die Vorlage engagieren und erwartet, dass der Nationalrat Verantwortung übernimmt und ihr ein Ende setzt.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10490</guid><pubDate>Wed, 12 Feb 2025 09:53:31 +0100</pubDate><title>Neubesetzung der Direktion für Arbeit ist eine Provokation für die Arbeitnehmenden in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/neubesetzung-der-direktion-fuer-arbeit-ist-eine-provokation-fuer-die-arbeitnehmenden-in-der-schweiz</link><description>Guy Parmelin wählt radikalen Arbeitsdirektor</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Direktion für Arbeit ist für die Arbeitnehmenden das wichtigste Amt des Bundes. Sie ist zuständig für den Lohnschutz, das Arbeitsgesetz sowie für die Reintegration und die soziale Absicherung der Arbeitslosen. Die Wahl von Jérôme Cosandey als Leiter dieser Direktion ist eine schlechtes Signal an die Arbeitnehmenden.&nbsp;</p><p>Cosandey war Mitglied der Geschäftsleitung von Avenir Suisse, als diese Organisation marktradikale, ideologische Positionen vertrat: Abschaffung des Lohnschutzes, Verlängerung der Arbeitszeit und Abbau von Mindestregeln bei den Arbeitsbedingungen. Dass diese Agenda nun mit dieser Fehlbesetzung in der Direktion für Arbeit Einzug erhält, ist eine Gefahr für die arbeitenden Menschen im Land.</p><p>Cosandey hat weder Erfahrung in Arbeitsmarktpolitik, noch in Sozialpartnerschaft, noch in der Arbeitsvermittlung oder in den Arbeitslosenkassen. Er hatte nie Verantwortung für grosse IT-Projekte, wie er sie im Seco verantworten muss. Noch hat er Führungserfahrung mit grossen Teams, tripartiten Strukturen mit Sozialpartnern und Kantonen oder der Verwaltung.</p><p>Bereits die Integration der Direktion für Arbeit (früher BIGA) in das Seco war ein Fehler. Die soziale, sozialpartnerschaftliche und integrative Kultur der Direktion wurde zunehmend durch die wirtschaftsliberale Laissez-Faire-Haltung des Seco angegriffen. Unter Boris Zürcher, der ebenfalls von Avenir Suisse kam, entwickelte die Direktion eine immer grössere Schlagseite gegen die Interessen der Arbeitnehmenden. Der Lohnschutz wurde ausgebremst und nicht weiterentwickelt. Die Informatikprojekte der Arbeitslosenversicherung hatten immer mehr Verspätung und wurden teurer.&nbsp;</p><p>Der SGB fordert, dass die Direktion für Arbeit aus dem Seco herausgelöst wird, damit sie wieder ihre frühere, integrative Arbeitsweise aufnehmen kann. Aufgrund der Bedeutung, welche die Direktion für die Arbeitnehmenden und den Arbeitsmarkt hat, muss die Leitung durch den Gesamtbundesrat ernannt werden.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10481</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2025 13:49:54 +0100</pubDate><title>Grippe, Erkältung, Viren, Bakterien – was sind Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz? </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grippe-erkaeltung-viren-bakterien-was-sind-ihre-rechte-und-pflichten-am-arbeitsplatz</link><description>Tipps und Hinweise für Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es ist Grippezeit: zur Zeit rollt die erste Grippewelle von Westen durch die Schweiz. Ein sicherer Umgang mit Krankheit am Arbeitsplatz sind gerade jetzt zentrale Themen für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Um eine faire und gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung sicherstellen zu können, müssen alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen. Hier erfahren Sie, was Sie zum Thema wissen müssen und für welche Verbesserungen der SGB kämpft.</p><h4>Ärztliche Atteste erst ab dem dritten Tag</h4><p>Eine Ärztin oder ein Arzt stellt Ihnen ein ärztliches Attest zur Krankschreibung aus. Dieses bestätigt, dass die betroffene Person aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeit zu leisten. Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf Ihre konkrete Arbeit. So genügt z. B. bei einer Callcenter-Mitarbeiterin bereits eine «einfache» Heiserkeit, um die Erfüllung der Arbeitsleistung unmöglich zu machen.&nbsp;</p><p>Das Attest gibt den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit an. Die Diagnose selbst bleibt vertraulich; es wird lediglich zwischen Krankheit und Unfall unterschieden. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Vorlage eines Attests erst ab dem dritten Krankheitstag zu verlangen. Eine Pflicht ab dem ersten Krankheitstag würde zu Mehrbelastungen für die erkrankte Person und das Gesundheitssystem führen. Arbeitgeber sollten also kein Attest ab dem ersten Tag verlangen.&nbsp;</p><h4>Es braucht eine obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag</h4><p>In der Schweiz fehlt eine flächendeckende obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag. Derzeit hängt der Anspruch auf Lohnfortzahlung von Branche, Gesamtarbeitsvertrag, Arbeitsvertrag und der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Karenztage, an denen Arbeitnehmende im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalten, sind nicht nur unsozial, sondern auch gesundheitlich riskant. Sie setzen erkrankte Arbeitnehmende unter Druck, trotz Krankheit zur Arbeit zu erscheinen, um Einkommensverluste zu vermeiden. Das verzögert die Genesung, erhöht die Ansteckungsgefahr von Kolleg:innen und verursacht langfristig höhere Gesundheitskosten. Eine obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag würde allen finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall bieten und gesundheitsgefährdende Praktiken verhindern.&nbsp;</p><h4>Unterschätztes Problem: Präsentismus</h4><p>Arbeitgeber sind gefordert, eine Unternehmenskultur zu schaffen, welche die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden priorisiert, klare Regeln zur Krankmeldung etabliert und Präsentismus, also das Erscheinen zur Arbeit trotz gesundheitlicher Einschränkungen verhindert. Auch ein Wechsel ins Homeoffice ist bei Krankheit selten eine gute Idee. Zwar können so Ansteckungen vermieden werden, doch Arbeit bei Krankheit kann die Genesung verzögern und im schlimmsten Fall dazu führen, dass man noch kränker wird. Also: wer krank ist, ist krank und soll sich erholen.&nbsp;</p><p>Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, die Gesundheit seiner Arbeitnehmenden zu schützen. Deshalb ist auch ein Bonus, der bezahlt wird, wenn man keine Krankheitstage hat, eine schlechte Idee. Er führt zu Präsentismus mit den erwähnten gesundheitsgefährdenden Folgen und kann diese Arbeitgeberpflicht verletzten. Solche Boni sind aus arbeitsgesetzlicher Perspektive höchst problematisch und könnten zu rechtlichen Problemen für den Arbeitgeber führen.&nbsp;</p><h4>Was darf ich tun, wenn ich krankgeschrieben bin?</h4><p>Während einer Krankheit gilt: Nichts tun, was die Genesung gefährden könnte. Ob bestimmte Aktivitäten erlaubt sind, hängt von der Art der Erkrankung ab. So können Spaziergänge bei psychischen Belastungen oder gewissen anderen Erkrankungen hilfreich sein, während bei einer Grippe mit Fieber eher strikte Ruhe angebracht ist. Bei einer Migräne macht es Sinn, nicht in einem Bildschirm zu starren, während man bei einer gastro-intestinalen Infektion auch mal was auf Social Media posten kann.&nbsp;</p><p>Wenn Sie mehr erfahren möchten: wenden Sie sich an Ihre <a href="/der-sgb/angeschlossene-verbaende#c12334">Gewerkschaft </a>oder die <a href="/der-sgb/kantonale-buende#c12660">Rechtsberatung der Kantonalen Gewerkschaftsbünde</a>.&nbsp;</p><h4>Weiterführende Lektüre :&nbsp;</h4><ul><li>Der <a href="https://unia.ch/de/ratgeber/arbeitsrecht-ratgeber" target="_blank" rel="noreferrer">Unia-Ratgeber zum Arbeitsrecht</a> (siehe Lohn bei Krankheit)</li><li><a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/espresso/lohnausfall-bei-krankheit-krank-und-keiner-zahlt" target="_blank" rel="noreferrer">«Kassensturz»/«Espresso» zu den Karenztagen</a></li><li>«Kassensturz»-Anwält:innen beantworten <a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/services/fragen-und-antworten-darf-mein-arbeitgeber-nachfragen-warum-ich-krank-bin" target="_blank" rel="noreferrer">Fragen zu Krankheit am Arbeitsplatz</a></li><li><a href="https://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitsrecht/krankgeschrieben-aber-trotzdem-arbeiten-692928" target="_blank" rel="noreferrer">Der «Beobachter» zur Krankschreibung</a></li><li><a href="https://www.weka.ch/themen/personal/lohn-und-gehalt/lohnfortzahlung/article/lohnfortzahlung-bei-krankheit-rechte-und-pflichten/" target="_blank" rel="noreferrer">Weiterführendes zur Lohnfortzahlung bei Krankheit</a></li><li><a href="https://www.weka.ch/themen/personal/personalfuehrung-und-personalentwicklung/absenz-und-casemanagement/article/praesentismus-arbeiten-obwohl-man-krank-ist/" target="_blank" rel="noreferrer">Weiterführendes zum Problem Präsentismus</a></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/8/csm_Krank-am-Arbeitsplatz_torwai-iStock_kleiner_1a6f8d00d4.jpg" length="118333" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10478</guid><pubDate>Fri, 31 Jan 2025 16:43:04 +0100</pubDate><title>Löhne und Service Public sichern</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/loehne-und-service-public-sichern</link><description>Positionierung der Gewerkschaften zum Verhandlungsresultat mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>GEMEINSAME MEDIENMITTEILUNG VON SGB UND TRAVAIL.SUISSE</p><p class="lead">Heute haben die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und der Vorstand von Travail.Suisse das Verhandlungsergebnis zum neuen Abkommen mit der EU und ihre gemeinsame Position für die innenpolitischen Verhandlungen beschlossen. Das Abkommen gefährdet den Lohnschutz. Dies ist insbesondere auf die Verkürzung der Voranmeldefrist, die faktische Aufhebung der Kaution, das Infragestellen der Dienstleistungssperre und die EU-Spesenregelung zurückzuführen. Das Abkommen erleichtert den Marktzugang für Firmen aus der EU. Um den Lohnschutz zu sichern, fordern SGB und Travail.Suisse u. a. eine Garantie für die Schweizer Spesen, eine Haftung von Auftraggebern und Generalunternehmern, Massnahmen zur Förderung von Gesamtarbeitsverträgen und einen besseren Kündigungsschutz für Berufstätige, die sich für gute Arbeitsbedingungen einsetzen.</p><p>Beide gewerkschaftlichen Dachverbände haben sich in ihren Gremien heute ausführlich mit dem Verhandlungsresultat zu den EU-Verträgen beschäftigt.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa, dies gilt auch für die Lebenshaltungs-kosten. Zu ihrem Schutz hat die Schweiz auf Druck der Gewerkschaften deshalb bereits vor 20 Jahren die flankierenden Massnahmen eingeführt. Dank Gesamtarbeitsverträgen, Kontrollen und Bussen konnte in gut geschützten Branchen ein Absinken der Löhne verhindert werden. Das neu ausgehandelte Abkommen soll jedoch wesentliche Teile dieses Lohnschutzes aushöhlen. Der Handlungsdruck beim Lohnschutz wird deshalb noch grösser.</p><h4>Beschluss der SGB-Delegierten</h4><p>So diskutierte die ausserordentliche Delegiertenversammlung des SGB die bisherigen Ergebnisse sehr kritisch. In ihrer Resolution (siehe Anhang) bekennen sich die Delegierten zwar zu einer sozialen und offenen Schweiz und anerkennen die grosse Bedeutung der EU für die friedliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa. Der SGB unterstützt eine Öffnung gegenüber der EU, wenn diese den Arbeitnehmenden zugutekommt und ihnen nicht schadet.<br>Die Verschlechterungen beim Lohnschutz sind für die Delegierten aber nicht akzeptabel.</p><p><strong>Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB,</strong> betonte in seinem Votum: «Das Abkommen verschlechtert den Lohnschutz. Nun braucht es Gegensteuer. Wir werden hart verhandeln. Das Ziel ist, eine Lösung zu finden, die den Arbeitnehmenden nützt und nicht schadet.»</p><p>Die Delegierten des SGB verlangen in ihrem Beschluss neue und wirksame Massnahmen, welche die Löhne und den Service Public sichern. Konkret fordern sie unter anderem:</p><ul><li>Eine Bauherrenhaftung und Verantwortung von Auftraggebern für Verstösse ihrer Subunternehmen</li><li>Verkürzte Bearbeitungszeiten der Kantone</li><li>Nachverhandlung der Spesenregelung</li><li>Mehr allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge</li><li>Einen besseren Kündigungsschutz für Berufstätige, die sich für gute Arbeitsbedingungen und für die Arbeitssicherheit einsetzen.</li><li>Besserstellung von Temporärbeschäftigten</li><li>Keine Liberalisierung des Strommarktes</li><li>Beim internationalen Personenfernverkehr auf der Schiene müssen die Arbeitsbedingungen, das Kooperationsmodell, die Trassenvergabe und die Tarifintegration unter Schweizer Hoheit garantiert sein.</li></ul><p>Die vollständige Liste der Forderungen ist in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dv/2025/250131/DV250131D_DL_Resolution_Europa.pdf">SGB-Resolution</a> enthalten.</p><h4>Beschluss des Travail.Suisse-Vorstands</h4><p>Auch Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat heute an einer ausserordentlichen Vorstandssitzung eine Resolution (siehe Anhang) zum Verhandlungsergebnis mit der EU verabschiedet. Das Verhandlungsergebnis führt zu einer beträchtlichen Schwächung des Lohnschutzes, was insbesondere auf die Verkürzung der Voranmeldefrist, die faktische Aufhebung der Kaution und das Infragestellen der Dienstleistungssperre zurückzuführen ist.</p><p>Damit Travail.Suisse das Abkommen unterstützen kann, sind daher einerseits Kompensationsmassnahmen und andererseits eine Modernisierung des Lohnschutzes notwendig. <strong>Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich</strong> betont: «Wir sind offen, die kommenden innenpolitischen Gespräche konstruktiv in Angriff zu nehmen und nach Lösungen zu suchen. Wenn der Lohnschutz geschwächt wird und keine ausreichenden innenpolitischen Kompensationsmassnahmen beschlossen werden, wird Travail.Suisse das aussenpolitische Verhandlungsergebnis ablehnen.»<br>Zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen fordert der Vorstand von Travail.Suisse unter anderem:</p><ul><li>Das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» muss auch für die Spesen gelten. Für eine Nicht-Umsetzung der EU-Regelung braucht es wasserdichte Garantien.</li><li>Die Einführung wirksamer neuer Instrumente, die das bisherige Schutzniveau der Löhne sicherstellen.</li><li>Eine Anpassung der Arbeitgeberquoten bei den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen.</li><li>Eine gesetzliche Pflicht zum Erlass von Normalarbeitsverträgen in Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge bei wiederholten missbräuchlichen Lohnunterbietungen</li><li>Ein klares Bekenntnis der Arbeitgeberseite für eine starke Sozialpartnerschaft.</li></ul><p>Anlässlich der Europa-Debatte hat Esther Lynch, Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), heute in einer <a href="https://youtu.be/gjRslP63faI" target="https://youtu.be/gjRslP63faI " title="Solidaritätsbotschaft Esther Lynch" rel="noreferrer">Solidaritäts-Botschaft</a> ihre Unterstützung für die kritische Beurteilung des Abkommens zwischen dem Schweizer Bundesrat und der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht. Der EGB teilt laut Lynch die Besorgnis über die nachteiligen Auswirkungen dieses Abkommens auf die Rechte der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Das Abkommen schwächt die Schutzmechanismen gegen Lohndumping erheblich. Es führt sogar neue Regeln ein, die einen unlauteren Wettbewerb auf Kosten aller Arbeitnehmenden in der Schweiz unabhängig von ihrer Nationalität ermöglichen. «Der EGB steht fest an der Seite der Schweizer Gewerkschaften, wenn es um die Verteidigung der Arbeitnehmerrechte und die Aufrechterhaltung starker öffentlicher Dienstleistungen geht», erklärte Lynch.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/5/csm_250131_DV_SGB527web_0787faad3e.jpg" length="222512" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10472</guid><pubDate>Wed, 29 Jan 2025 14:09:23 +0100</pubDate><title>Probleme der Bevölkerung lösen, statt gegen AusländerInnen und Flüchtlinge hetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/probleme-der-bevoelkerung-loesen-statt-gegen-auslaenderinnen-und-fluechtlinge-hetzen</link><description>Begleitmassnahmen zur SVP-Initiative 10-Millionen-Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei vielen berufstätigen Personen ist die Lage angespannt. Die Mieten und Krankenkassenprämien belasten das Budget immer mehr. Während der Lohn nach Abzug der Teuerung stagniert. Viele haben zunehmend den Eindruck, dass es einfacher ist, im Lotto zu gewinnen, als eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die SVP nutzt diese Situation mit ihrer Initiative, um gegen AusländerInnen zu hetzen.</p><p>Arbeitgeber und Behörden lassen die Leute im Stich. So auch der Bundesrat heute. Statt dafür zu sorgen, dass die Früchte des Wohlstands und der Öffnung der Schweiz bei allen ankommen, hat er ein klapperdürres Massnahmenpaket verabschiedet. Zwar kommt vom Arbeitsmarkt bis zum Wohnen alles irgendwo vor, aber nur in Mikro-Dosen, die vergleichsweise wenig Wirkung entfalten. Auch die Arbeitgeber hetzen gegen Flüchtlinge, anstatt dass sie sich zu verdienten Lohnerhöhungen zu bekennen. Mit dieser Strategie politisiert die rechte Mehrheit im Bundesrat an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei.</p><p>Für den SGB ist klar, dass nun das Parlament Antworten auf die Probleme der Bevölkerung geben muss. Prioritär sind höhere Familienzulagen, ein Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeitende sowie ein Anschubprogramm für den gemeinnützigen Wohnungsbau.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10468</guid><pubDate>Tue, 21 Jan 2025 17:38:50 +0100</pubDate><title>12 Sonntagsverkäufe pro Jahr sind ein Irrweg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/12-sonntagsverkaeufe-pro-jahr-sind-ein-irrweg</link><description>Wirtschaftskommission stimmt unsozialer und gesundheitsgefährdender Standesinitiative zu</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Verdreifachung der Sonntagsverkäufe von heute vier auf zwölf Tage im Jahr gefährdet die Gesundheit der Beschäftigten, missachtet demokratische Entscheide und stellt einen Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag dar. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert ein klares Nein zu diesem unsozialen Vorhaben.</p><p>Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hat heute einem entsprechenden Vorstoss des Kantons Zürich zugestimmt. Ziel ist es, die Anzahl der Sonntagsverkäufe von aktuell vier auf zwölf Tage auszuweiten und damit monatliche Sonntagsöffnungen zu ermöglichen – entgegen dem Willen der Bevölkerung, die Sonntagsverkäufe in Abstimmungen regelmässig ablehnt, sowie des ursprünglichen Gesetzgebers, der die heutigen vier möglichen Sonntagsverkäufe für die Erledigung von Weihnachtseinkäufen während des Advents einführte.</p><p>Bereits heute verzichten viele Kantone darauf, die bestehende Regelung von vier Sonntagsverkäufen auszuschöpfen.</p><h4>Belastung für Beschäftigte</h4><p>Die Ausweitung der Sonntagsverkäufe wäre ein weiterer Schlag für die Beschäftigten im Detailhandel. Die Branche ist geprägt von niedrigem Lohnniveau, unsicheren Arbeitsplänen, Personalmangel und hohem Druck. Auch fehlt ein Branchen-GAV. Mehr Sonntagsarbeit würde die Belastung zusätzlich verschärfen. Gesundheitsexpert:innen warnen vor den negativen Folgen, die regelmässige Sonntagsarbeit für Körper und Psyche hat.</p><p>Noch 2021 scheiterte ein ähnlicher Antrag im Parlament, eingebracht im Rahmen des Covid-Gesetzes. Damals lehnten sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat eine solche Liberalisierung ab.</p><h4>Salamitaktik mit weitreichenden Folgen</h4><p>Die geplante Erweiterung der Sonntagsverkäufe im Ladenbereich ist nichts anderes als eine Salamitaktik: Mit kleinen Schritten soll schleichend die Sonntagsarbeit in allen Branchen und Berufen eingeführt werden – von Coiffeurgeschäften über Versicherungen und Banken bis hin zu kaufmännischen Angestellten. Dieser Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag betrifft am Ende alle Arbeitnehmenden. Deshalb braucht es ein klares Nein zu dieser Vorlage!</p><p>Gemeinsame freie Tage, wie der Sonntag, sind essenziell für Erholung, Familienleben und soziale Kontakte. Zusätzliche Arbeit an diesen Tagen nimmt den Beschäftigten diese dringend benötigte Auszeit und gefährdet die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.</p><h4>Gesundheit vor Profit</h4><p>Der SGB fordert, den Schutz der Arbeitnehmenden endlich wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Anstatt gesundheitsschädliche Liberalisierungen wie mehr Sonntagsarbeit voranzutreiben, die mehr Stress und Burnouts bringen, sollt der Gesundheitsschutz gestärkt und planbare Arbeitsbedingungen umgesetzt werden.</p><p>Die Interessen der Arbeitnehmenden dürfen nicht dem kurzfristigen Profitdenken geopfert werden – der Detailhandel braucht keinen «Dauer-Advent», sondern nachhaltige Verbesserungen für seine Angestellten.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Vater-mit-kleinem-Kind_Eva_Blanco_Fotografia_photocase.jpg" length="849742" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10460</guid><pubDate>Fri, 20 Dec 2024 15:24:33 +0100</pubDate><title>Dieses Verhandlungsresultat ist ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dieses-verhandlungsresultat-ist-ungenuegend</link><description>Der SGB zum Verhandlungsabschluss mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert das vom Bundesrat als abgeschlossen erklärte Abkommen mit der EU. Aufgrund der bislang vorliegenden Informationen zeigt sich, dass damit der Lohnschutz abgebaut und der Service public geschwächt würden. Der SGB wird den endgültigen Text des Abkommens detailliert prüfen und an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung am 31. Januar 2025 das weitere Vorgehen festlegen. Vom Bundesrat fordert der SGB volle Transparenz über die Inhalte des Abkommens.</p><p>Mit dem Abkommen wird es viel schwieriger werden, Schweizer Löhne durchzusetzen. Weil die Schweiz Bussen (Konventionalstrafen) nur schwer im Ausland eintreiben kann, müssen die Firmen heute in verschiedenen Branchen eine Garantie leisten (Kaution). Diese fällt mit dem Abkommen weg. Die vorgesehene «Kaution im Wiederholungsfall» ist eine Farce und wird in der Praxis aus verschiedenen Gründen wirkungslos bleiben. Ebenfalls nicht gewährleistet ist die «Dienst-leistungssperre». Heute untersagen die Kantone 600 bis 1’000 Firmen pro Jahr, in der Schweiz zu arbeiten, weil sie nicht mit den Behörden kooperieren oder viel zu tiefe Löhne bezahlt haben. Ein weiteres Problem ist, dass die Schweiz sich mit dem Abkommen verpflichtet, die EU-Spesenregel zu übernehmen. Die Arbeitnehmenden, die im Auftrag ihrer Arbeitgeber auswärts arbeiten müssen, erhalten die Kosten für Übernachtung und Verpflegung nur noch nach den Regeln in ihrem Herkunftsland erstattet. Obwohl diese Kosten in der Schweiz europaweit zu den höchsten gehören. Die Verkürzung der Voranmeldefrist von 8 auf 4 Tage erschwert die Kontrolltätigkeit, wie ein Pilotversuch in den Kantonen BS und BL gezeigt hat.</p><p>Das Abkommen hat auch negative Auswirkungen auf den Service public, indem die Schweiz die gut funktionierende Stromversorgung liberalisieren muss und beim internationalen Personenverkehr auf der Schiene die bewährten Kooperationen mit den Bahnen in den Nachbarländern in Frage gestellt werden.</p><p>Der Inhalt des Abkommens ist erst in Grundzügen bekannt. Viele Fragen können erst beantwortet werden, wenn wir wissen, was im Abkommen genau drinsteht. Der SGB hat sich jeweils für eine Öffnung der Schweiz gegenüber der EU ausgesprochen, wenn diese den Arbeitnehmenden nützt und die Löhne gesichert sind. Er wird den Text im Detail analysieren, damit die Delegiertenver¬sammlung am 31. Januar 2025 in Kenntnis der Ausgangslage das weitere Vorgehen bestimmen kann. Er erwartet vom Bundesrat, dass dieser die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10449</guid><pubDate>Fri, 13 Dec 2024 13:12:34 +0100</pubDate><title>Vernichtende Vernehmlassung: Das Parlament muss den verfassungswidrigen Angriff auf kantonale Mindestlöhne begraben!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vernichtende-vernehmlassung-das-parlament-muss-den-verfassungswidrigen-angriff-auf-kantonale-mindestloehne-begraben</link><description>Kein Verfassungsbruch durchs Parlament – keine Working Poors produzieren!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit selten dagewesenem Zynismus reitet Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW) zusammen mit GastroSuisse und einer knappen Mehrheit im Parlament einen Angriff auf die Mindestlöhne in der Schweiz. Dort, wo die kantonalen Stimmbürger:innen gemäss ihrer souveränen Kompetenz durch die Bundesverfassung Mindestlöhne beschlossen haben, will diese knappe Mehrheit per Gesetz diese Volksentscheide kippen und für nichtig erklären, sofern ein allgemeinverbindlich erklärter nationaler Gesamtarbeitsvertrag tiefere Löhne vorsieht.</p><p>Die Folge: Es könnten wieder Working Poors entstehen – Menschen, die z. B. in Genf und Neuenburg zu Tiefstlöhnen arbeiten müssten. Besonders in der Hochpreisinsel Genf könnten diese Löhne dazu führen, dass man sich trotz einer 100-Prozent-Stelle das Leben ohne Sozialhilfe nicht mehr leisten könnte.</p><p>Wer müsste solche Tiefstlöhne subventionieren? Die Steuerzahler:innen ebendieser Kantone, die sich klar für kantonale Mindestlöhne entschieden haben, um Working Poors zu verhindern.</p><p>Entsprechend ist das Vernehmlassungsresultat eindeutig ausgefallen: Alle Kantone, ausser Obwalden (der Heimatkanton von Ettlin), die Volkswirtschaftsdirektor:innenkonferenz (VDK), die Gemeinden, Verfassungsexpert:innen, das Bundesamt für Justiz – und der Bundesrat: Sie alle sind sich einig, dass diese Vorlage ein eklatanter Verfassungsbruch wäre. Sie würde die Souveränität der Kantone verletzen, den Föderalismus ausser Kraft setzen und gegen das Subsidiaritätsprinzip verstossen.</p><p>Selbst die Arbeitgeberverbände der Romandie, Centre Patronal und FER, lehnen die Vorlage von Ständerat Ettlin und GastroSuisse ab, da sie verfassungswidrig ist und den Volkswillen der betroffenen Kantone Neuenburg und Genf missachtet. Die FER fordert sogar ein Referendum, falls die Vorlage durchkommt.</p><p>Es ist kristallklar. Kantone, Bundesrat und Arbeitnehmende wollen keine Working Poors. Sie wollen auch nicht die Verfassungsordnung der Schweiz auf den Kopf stellen, den Föderalismus aushebeln oder das Subsidiaritätsprinzip über Bord werfen – nur weil gewisse Arbeitgeber wie GastroSuisse Tiefstlöhne zahlen und diese dann von der Allgemeinheit subventionieren lassen wollen.</p><p>Jetzt muss das Parlament konsequent handeln: die Stimmen der Kantone und Arbeitnehmenden hören, den Föderalismus und den kantonalen Volkswillen respektieren. Die Vorlage gegen kantonale Mindestlöhne muss nach dieser vernichtenden Vernehmlassung abgelehnt werden!</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10441</guid><pubDate>Tue, 03 Dec 2024 11:11:14 +0100</pubDate><title>Jede zweite erwerbstätige Person erlebt Belästigung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/jede-zweite-erwerbstaetige-person-erlebt-belaestigung-am-arbeitsplatz</link><description>Studie zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Jede zweite arbeitstätige Person in der Schweiz hat bereits sexuelle oder sexistische Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Besonders betroffen sind Frauen: Fast 60 % berichten von unerwünschten Berührungen, anzüglichen Bemerkungen oder sogar Übergriffen. Die Studie verdeutlicht, dass sexuelle Belästigung überall passieren kann: in Büros, Werkstätten, auf Baustellen und besonders oft in Branchen mit viel Kundenkontakt wie dem Verkauf, dem Gesundheitsbereich oder der Gastronomie. Häufig sind junge Erwerbstätige schon zu Beginn ihres Berufslebens betroffen, auch in der Ausbildung. Viele Betroffene sprechen nicht darüber, was ihnen passiert ist. Oft, weil sie Angst vor negativen Folgen haben oder nicht wissen, was ihre Rechte sind. Für zu viele hat das schwerwiegende Folgen – von Schamgefühlen bis hin zum Jobwechsel. Dabei ist Belästigung nicht nur eine Form von Gewalt. Sie ist kein individuelles Problem, sondern ein strukturelles, und Arbeitgebende tragen die Verantwortung, ihre Mitarbeitenden zu schützen.</p><p>Doch die Arbeitgeber werden dieser Verantwortung nicht gerecht. Denn obwohl 95 Prozent der befragten Arbeitgeber behaupten, sexuelle Belästigung ernst zu nehmen, geben mehr als die Hälfte der Betriebe an, dass sexuelle Belästigungen bei ihnen vorkommen. Die «guten Absichten» ihrer Arbeitgeber allein helfen den Betroffenen jedoch nicht. Von sexuellen Belästigungen betroffen sind ausserdem nie nur einzelne Personen. Wenn eine Kollegin ständig sexistische Sprüche hört oder unerwünschte Berührungen erlebt, verschlechtert dies das Arbeitsklima für alle.</p><p>Der SGB fordert von den Arbeitgebern, dass sie ihre Verantwortung ernst nehmen und klare Massnahmen ergreifen. Dazu gehört eine verbindliche Nulltoleranzpolitik: Jeder Betrieb muss klare Regeln gegen sexuelle Belästigung einführen und diese konsequent durchsetzen. Arbeitgeber müssen regelmässige Schulungen anbieten, damit Mitarbeitende und Führungskräfte wissen, was sexuelle Belästigung ist, wie sie diese erkennen, wie sie darauf reagieren – und wie sie präventiv für ein respektvolles Arbeitsklima sorgen. Mitarbeitende müssen wissen, dass sie Beschwerden ohne Angst vor Konsequenzen melden können. Dabei kann es helfen, sich an eine Gewerkschaft zu wenden. Denn auch im Einsatz gegen sexuelle Belästigungen lässt sich häufig gemeinsam mehr bewegen.&nbsp;</p><p>Neben den betrieblichen Massnahmen fordert der SGB auch gesetzliche Anpassungen. Die Schweiz sollte als wichtiges politisches Signal endlich die ILO-Konvention Nr. 190 ratifizieren. Ausserdem sollten Unternehmen nachweisen müssen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, und bei Verstössen härter belangt werden. Arbeitgeber dürfen ihre Verantwortung nicht abwälzen. Wer nicht handelt, soll Konsequenzen spüren.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/9/csm_Belaestigung-Gewalt-Arbeitsplatz_heike-trautmann-unsplash_0833bce189.jpg" length="83811" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10374</guid><pubDate>Mon, 21 Oct 2024 12:29:26 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmende wollen ihre Arbeit autonom gestalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmende-wollen-ihre-arbeit-autonom-gestalten</link><description>Sotomo-Studie im Auftrag der Arbeitgeber</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gemäss einer heute publizierten Studie des Meinungsforschungsinstituts Sotomo wünschen sich Arbeitnehmende mehr Berücksichtigung ihrer Wünsche und weniger «Flexibilität nach Gutdünken des Chefs». Sie wollen keine zusätzliche Nacht- und Sonntagsarbeit und stehen auch der Abendarbeit kritisch gegenüber. Eine Deregulierung des Arbeitsgesetzes wird von den Arbeitnehmenden nicht gewünscht.</p><h4>Arbeitnehmende fordern mehr Arbeitszeit-Autonomie</h4><p>Die heute erschienene Sotomo-Studie im Auftrag des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) zeigt, dass Arbeitnehmende von ihren Vorgesetzten mehr Autonomie bei der Gestaltung der Arbeitszeiten und der Wahl des Arbeitsortes fordern.</p><p>Was die verschiedenen Formen der Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung betrifft, hat für die Befragten die Möglichkeit, den Beginn oder das Ende des Arbeitstages zu verschieben, oberste Priorität. Beispielsweise wünschen sich die Befragten die Möglichkeit, länger zu schlafen oder Zeit für ein morgendliches Workout zu haben, bzw. früher Feierabend zu machen, um Zeit für Hobbys oder familiäre Aufgaben zu finden. 83 Prozent der Angestellten, für die flexible Arbeitszeiten grundsätzlich möglich sind, empfinden es als eher oder sehr wünschenswert, den Anfang bzw. das Ende des Arbeitstages verschieben zu können. Auch die Möglichkeit, die Arbeit für eine längere Pause zu unterbrechen, etwa für eine ausgedehnte Mittagspause, wird von vielen gewünscht (73 %), dies ist jedoch aufgrund der starren Vorgaben der Arbeitgeber oft nicht möglich, weil diese kurze Mittagspausen und ständige Erreichbarkeit sogar in der Mittagspause fordern.</p><h4>Arbeitnehmende lehnen Abendarbeit ab</h4><p>Im Gegensatz dazu wünschen sich nur zwei von fünf betroffenen Angestellten die Möglichkeit , spätabends arbeiten zu können, z. B. nach dem Abendessen noch einmal im Homeoffice. Die Mehrheit sieht hier keinen Bedarf. Zwischen den Altersgruppen gibt es bei diesen drei Formen der Arbeitszeitflexibilität nur geringe Unterschiede. Die Möglichkeit, den Beginn und das Ende der Arbeitszeit zu verschieben oder längere Pausen einzulegen, wird in allen Altersgruppen mehrheitlich als wünschenswert angesehen, während die Möglichkeit, spätabends zu arbeiten, im Durchschnitt neutral bis eher unerwünscht bewertet wird.</p><h4>Arbeitnehmende wollen bei Teilzeit den Arbeitstag selbst bestimmen</h4><p>Wie bei der Flexibilisierung der Arbeitszeiten wünscht sich auch bei der Flexibilisierung der Arbeitstage ein substanzieller Teil der Schweizer Erwerbstätigen mehr Möglichkeiten. Ein Drittel wünscht sich mehr Flexibilität vom Arbeitgeber bezüglich der Tage, an denen sie arbeiten, während rund zwei Drittel diesbezüglich keine Veränderung wünschen.</p><h4>Arbeitgeber gewähren weniger Homeoffice, als von den Arbeitnehmenden gewünscht wird</h4><p>Generell wünschen sich die Schweizer Angestellten noch mehr Flexibilität bei ihrem Arbeitsort, als sie heute bereits haben. Während momentan 60 Prozent der Angestellten die Möglichkeit haben, remote zu arbeiten, wünschen sich drei Viertel diese Option. Ein Viertel der Angestellten möchte niemals remote arbeiten. Die drei Viertel verteilen sich gleichmässig auf Personen, die weniger als die Hälfte der Arbeitszeit bzw. die Hälfte der Arbeitszeit oder mehr remote arbeiten möchten.</p><h4>Fazit: Arbeitgeber-Studie zeigt, dass Flexibilität häufig nur zu ihren Gunsten ausgeübt wird.</h4><p>Die Studie sagt genau nicht das aus, was die Arbeitgeber sich wohl erhofft haben – ein Befürwortung der Deregulierung des Arbeitsgesetzes, der Erlaubnis von Sonntags- und Nachtarbeit oder der Einführung von 17-Stunden-Arbeitstagen.</p><p>Welche Frage, ob die Arbeitnehmenden selbst ihre Arbeitszeitmodelle flexibel wählen möchten! Wer wäre da schon dagegen? Natürlich wollen die Arbeitnehmenden (selbst!) wählen.</p><p>Wohlweislich wurden die Arbeitnehmenden in der Studie nicht befragt, ob sie an Sonntagen oder nachts arbeiten wollen! Hier wäre die Antwort klar ein Nein.<br>Bereits die Arbeit am Abend nach dem Abendessen (im Homeoffice) wird überraschenderweise deutlich abgelehnt. Was die Studie tatsächlich zeigt, ist, dass Arbeitnehmende vom Arbeitgeber flexible Arbeitszeitmodelle fordern, wenn sie es für nötig halten oder wünschen ist. Das kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nur unterstützen. Arbeitgeber müssen endlich demokratisch auf die Wünsche der Arbeitnehmenden bei der Arbeitszeitgestaltung eingehen. Dies geschieht heute nicht.</p><p>Die Arbeitnehmenden wollen also nicht das Arbeitsgesetz deregulieren, sondern erwarten, dass die Arbeitgeber das Arbeitsgesetz einhalten, aber innerhalb der sehr grosszügigen Rahmenbedingungen die Wünsche der Arbeitnehmenden berücksichtigen (sogenannte «Arbeitnehmerflexibilität» vs. «Arbeitgeberflexibilität»).</p><figure class="table"><table class="contenttable"><tbody><tr><td><h4>Zur Studie:</h4><p>Es sei darauf hingewiesen, dass die Studie nicht repräsentativ ist. Der Arbeitgeberverband hat ein zu kleines Sample verwendet: 1’670 Befragte, obwohl die Schweiz mehr als fünf Millionen Arbeitnehmende hat. Das sagen auch die AutorInnen: «Da sich die Teilnehmer der Umfrage selbst rekrutiert haben, ist die Zusammensetzung der Stichprobe nicht repräsentativ für die Grundgesamtheit.» Es scheint, dass der SAV die Kosten für eine wirklich statistisch valide Studie nicht tragen wollte.</p><p>Der SGB kann sich mit einer gewissen Ironie den Forderungen des Arbeitgeberverbandes nach flexiblen Arbeitszeitmodellen anschliessen. Diese Flexibilität muss jedoch im Dienste der Angestellten stehen, nicht der Arbeitgeber. Diese Forderung sollte der SAV jetzt intern diskutieren, denn seine eigene Studie zeigt, dass die Chefs in der Schweiz leider nicht genug Rücksicht auf die Wünsche der Arbeitnehmenden hinsichtlich Arbeitszeiten und -orten nehmen. Flexibilität scheint den Arbeitgeberverband nur zu interessieren, wenn sie zu seinem eigenen Vorteil ist.<br>Seit einiger Zeit müssen sich die Arbeitgeber um ihr Personal bemühen. Das ist gut und überfällig. Sie nennen das «Fachkräftemangel». Die naheliegende Antwort wäre, die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld zu verbessern. Doch die Arbeitgeber wollen das Rad der Zeit zurückdrehen, d. h. längere Arbeitszeiten, mehr Überstunden, weniger Arbeitnehmerschutz – nota bene ohne dass es in den letzten Jahren Reallohnerhöhungen gegeben hätte. Die Folgen davon wären mehr Stress und Burnouts – nicht gerade förderlich für die Attraktivität von Arbeitsplätzen.</p></td></tr></tbody></table></figure><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiter-Werkbank-schwitzend_Ist-south-agency.jpg" length="349919" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10362</guid><pubDate>Fri, 11 Oct 2024 13:20:52 +0200</pubDate><title>Wiederaufnahme der Mediation als erster Schritt – ein besserer Kündigungsschutz für GewerkschafterInnen ist dringend nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wiederaufnahme-der-mediation-als-erster-schritt-ein-besserer-kuendigungsschutz-fuer-gewerkschafterinnen-ist-dringend-noetig</link><description>Bundesrat geht auf die Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds ein </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ende 2023 hatte der Bundesrat auf Drängen der Arbeitgeber die tripartite Mediation zum Kündigungsschutz ausgesetzt – einseitig, und ohne jegliche Erklärung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB forderte umgehend die sofortige Wiederaufnahme der Mediation sowie dringende Massnahmen, um Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter effektiv vor missbräuchlichen Kündigungen zu schützen. Der SGB begrüsst die heute beschlossene Wiederaufnahme der Mediation. Er wird sich mit Nachdruck für eine wirksame Verbesserung des Kündigungsschutzes einsetzen.</p><p>Es ist schon lange bekannt, dass das Schweizer Kündigungsrecht nicht den völkerrechtlichen Standards entspricht. Arbeitnehmende, die sich für die Rechte und Interessen ihrer Arbeitskolleginnen und -kollegen einsetzen, sind vor willkürlichen Kündigungen nicht geschützt. Dies wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO (ILO) mehrfach kritisiert. Ein Fall von kündigungsbedingter Benachteiligung von Gewerkschaftsmitgliedern ist sogar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hängig. Allein im letzten Jahr wurden in der Schweiz 21 Fälle von gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen dokumentiert. Die Dunkelziffer der missbräuchlichen Kündigungen, auch der antigewerkschaftlichen, dürfte noch viel höher sein, da die Schweiz keine Statistik dazu führt.&nbsp;</p><p>Obwohl das Problem schon lange bekannt ist, glänzt der Bundesrat vor allem mit politischer Untätigkeit und Verzögerungstaktiken. Zuletzt, als er Ende 2023 die Mediation sistierte, die nach langen Verhandlungen seit 2019 wenige Wochen später hätte regulär abgeschlossen werden sollen. Dieser Schritt hat zurecht dazu geführt, dass die Schweiz in der internationalen Rangliste für Vereinigungsfreiheit und Schutz der Arbeitsrechte auf die Kategorie «regelmässige Rechtsverletzungen» herabgestuft wurde.&nbsp;</p><p>Der SGB begrüsst die heute beschlossene Wiederaufnahme der Mediation. Er wird sich mit Nachdruck für eine wirksame Verbesserung des Kündigungsschutzes einsetzen. Denn eines ist klar: die Probleme jener Arbeitnehmenden, die sich für gute Arbeitsbedingungen in den Betrieben einsetzen, lassen keine weitere Verzögerung zu.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/5/csm_Frau_buero_packt_sachen_entlassung_kuendigung_iStock-SeventyFour_f4b18e67fc.jpg" length="156998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10276</guid><pubDate>Wed, 02 Oct 2024 08:53:00 +0200</pubDate><title>Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen im Schweizer Arbeitsrecht.  Stand der Dinge und Ausblick</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/juristischetagung2024</link><description>Juristische Tagung des SGB 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der mangelnde Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen in der Schweiz war in den letzten Jahren immer wieder Thema. Gerichte haben bei der Auslegung der bestehenden Gesetze, etwa in Bezug auf ältere Arbeitnehmende oder Gleichstellung, neue Wege beschritten. Und unter dem Eindruck internationaler Rechtsprechung und Verpflichtungen ist die Diskussion um Gesetzesrevisionen, insbesondere zum Schutz von Arbeitnehmendenvertretungen oder Whistleblower:innen, hitziger geworden.</p><p>Die Juristische Tagung des SGB beschäftigt sich mit aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen beim Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen. Hochkarätige Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis präsentieren Aktuelles aus der Lehre und Rechtssprechung und geben wichtige Impulse für die rechtliche und praktische Umsetzung eines modernen Kündigungsschutzes. Weiter nehmen sie mögliche Regelungen zum Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen in Gesamtarbeitsverträgen unter die Lupe. Die Juristische Tagung richtet sich an Fachleute und Interessierte. Es gibt reduzierte Teilnahmebeiträge für Gewerkschaftsmitglieder und Student:innen.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2024/Juristische_Tagung_SGB_2024.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-solid fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i> Komplettes Programm ansehen</a></p><p><a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?reset=1&amp;id=39" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-solid fa-pen" aria-hidden="true"></i> Jetzt zur Tagung anmelden.</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/f/csm_frau_alleine_verzweifelt_buerosituation_d0b0426b9a.jpg" length="152767" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10341</guid><pubDate>Sat, 21 Sep 2024 15:39:54 +0200</pubDate><title>15’000 fordern lautstark höhere Löhne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/15000-fordern-lautstark-hoehere-loehne</link><description>Nationale Lohnkundgebung am 21. September in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Über 15’000 Arbeitnehmende aus der ganzen Schweiz gingen heute in Bern unter dem Motto «Höchste Zeit für höhere Löhne» auf die Strasse. Sie fordern von den Arbeitgebern substanzielle Lohnerhöhungen. Nach mehreren Jahren mit Reallohnverlusten und angesichts steigender Kosten ist die Forderung nötiger denn je. Die Forderung ist klar: Im Hinblick auf die anstehende Lohnrunde müssen die Reallöhne 2025 wieder steigen.</p><p>Arbeitnehmende aus allen Branchen und Landesteilen demonstrierten heute in Bern auf dem Bundesplatz für höhere Löhne. Die Situation ist ernst. Seit 2021 sinken in der Schweiz die Reallöhne. Das gab es seit dem Zweiten Weltkrieg noch nie. Gleichzeitig wird alles teurer: Lebensmittelpreise, Energie, Mieten, Krankenkassenprämien. Die Arbeitnehmenden können sich mit ihrem Lohn immer weniger leisten. Personen und Familien mit tiefen und mittleren Einkommen trifft das besonders hart.&nbsp;</p><h4>Die Lage der Arbeitnehmenden ist ernst</h4><p>Die ernste Lage der Arbeitnehmenden in der Schweiz bringt der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Pierre-Yves Maillard auf den Punkt: «Alles ist teurer geworden. Die Arbeitnehmenden haben heute weniger im Portemonnaie als vor fünf Jahren. Obwohl es der Wirtschaft gut geht. Ohne Anpassung der Löhne an die Inflation verarmt die Bevölkerung. Diese Politik hat keine Zukunft. Deshalb müssen die Löhne endlich wieder steigen.»</p><h4>Geld ist genug da</h4><p>Während die unteren und mittleren Löhne real sinken, kassieren die Aktionäre gleichzeitig Jahr für Jahr immer höhere Milliardensummen an Dividenden und aus Aktienrückkäufen. Die Lohnschere hat sich weiter geöffnet. Bei den Firmen ist mehr als genug Geld vorhanden. Die öffentlich angekündigte Weigerung der Arbeitgeber, die Teuerung vollständig auszugleichen und die Löhne deutlich zu erhöhen, ist eine Frechheit. Vania Alleva, Präsidentin der Unia spricht Klartext: «So geht das nicht! Wir erwarten bei den Lohnverhandlungen im Herbst substanzielle und generelle Lohnerhöhungen. Mit Peanuts geben wir uns nicht zufrieden! Es ist dringend notwendig und für viele Menschen schlichtweg lebenswichtig, dass die Löhne real steigen. Dazu braucht es den vollen Ausgleich der letzten drei Jahre. Darum fordert die Unia Lohnerhöhungen im Bereich von 5 Prozent.»</p><h4>Automatischer Teuerungsausgleich und höhere Mindestlöhne</h4><p>Der Teuerungsausgleich ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn ohne diesen bekommen die Arbeitnehmenden für die gleiche Arbeit immer weniger Lohn. Der automatische Teuerungsausgleich gehört darum in alle Gesamtarbeitsverträge. Gleichzeitig braucht es gute Mindestlöhne. Dafür setzt sich die Präsidentin der Gewerkschaft Syna Yvonne Feri ein: «In der Schweiz arbeiten viele Menschen in Tieflohnbranchen. Selbst mit einer Berufslehre verdienen sie nicht genug. Ihr Lehrabschluss garantiert keinen anständigen Lohn zum Leben. Dagegen müssen wir zusammen ankämpfen. Wir verlangen anständige Mindestlöhne für ausgebildete Berufsleute, die auch zum Leben reichen.» Darum setzen sich die Gewerkschaften dafür ein, dass es keine Löhne mehr unter 4500 Franken gibt und alle mit einem Berufsabschluss mindestens 5000 Franken verdienen.</p><h4>Klarer Handlungsbedarf in vielen Berufen und Branchen</h4><p>Ob Maler:innen oder Mitarbeitende bei Post und Bahn, ob Pflegefachfrau oder Bauarbeiter: verschiedene Beispiele von Berufsleuten aus unterschiedlichen Berufen und Branchen zeigen den grossen Handlungsbedarf. «Wir sind heute hier, um erneut klarzumachen, dass unser Service public systemrelevant ist. Es fehlt nicht zuletzt an Wertschätzung uns gegenüber, deshalb sind gute Arbeitsbedingungen und entsprechende Löhne ein Muss – gerade in Zeiten ungebremster Teuerungen und Prämienexplosionen.», so Beat Haldimann, Paketbote bei der Schweizerischen Post und Syndicom-Gewerkschafter. Friederike Flückiger, seit 30 Jahren Pflegefachfrau in der Intensivpflege und VPOD-Gewerkschafterin, fordert, dass die mit der Pflegeinitiative geforderten Verbesserungen in der Pflege rasch realisiert werden. Denn gerade in sogenannten Frauenberufen ist die Lohnsituation trotz guter Ausbildung ungenügend: «Alle Statistiken zeigen es: Arbeiten im Gesundheitswesen bedeutet harte Arbeit für zu niedrige Löhne. Diplomierte Pflegefachpersonen verdienen viel weniger als andere Berufsgruppen mit demselben Ausbildungsniveau!»</p><p>Als Vertreter der jungen Generation macht der SBB-Kundenbegleiter und Vertreter der Gewerkschaft SEV, Jordi D’Alessandro, auf die Situation der Jungen und die Notwendigkeit von Lohnerhöhungen aufmerksam. Er ruft die Jungen dazu auf, sich für ihre Rechte und bessere Löhne einzusetzen: «Wir, die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, müssen Stellung beziehen. Es sind nicht nur unsere Renten, die in Gefahr sind, sondern auch unsere Löhne und Arbeitsbedingungen. Man verspricht uns eine Zukunft, aber man verweigert uns eine würdige Gegenwart. Alle reden von Chancen, aber man zwingt uns Opfer auf.»</p><h4>Arbeitgeber müssen handeln: es braucht Reallohnerhöhungen</h4><p>Arbeitnehmende und Gewerkschaften setzen sich gemeinsam für höhere Löhne ein und fordern von den Arbeitgebern im anstehenden Lohnherbst substanzielle Lohnerhöhungen für 2025.&nbsp;<br>Zur Kundgebung aufgerufen hatten die Gewerkschaften des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und die Verbände von Travail.Suisse.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/1/csm_SK_WSK24_MF98188_7ee0af22e1.jpg" length="405746" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10321</guid><pubDate>Tue, 17 Sep 2024 11:26:51 +0200</pubDate><title>Höhere Löhne, jetzt! Auf zur Demo nach Bern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/hoehere-loehne-jetzt-auf-zur-demo-nach-bern</link><description>Grosse Kundgebung und Demonstration am 21. September in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Gewerkschaften rufen zur grossen Demonstration am Samstag, 21. September in Bern auf, um ihren Forderungen nach höheren Löhnen Nachdruck zu geben.</p><p>Die Lohnentwicklung der letzten Jahre ist mehr als ernüchternd. Obwohl sich die Wirtschaft insgesamt guter entwickelte, sind die Reallöhne heute niedriger als 2019. Nach Abzug der Teuerung haben die Arbeitnehmenden also heute weniger Lohn als vor fünf Jahren. Dieser Lohnrückstand muss aufgeholt werden. Die Ertragslage der Firmen ist gut.</p><p>Die SGB-Gewerkschaften fordern deshalb Lohnerhöhungen von bis zu 5 Prozent. Es kann nicht sein, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter real immer weniger verdienen, während die Produktivität steigt. Der Wert der Arbeit muss wieder fair anerkannt werden.</p><p>Die Lohnentwicklung in der Schweiz ist alarmierend. Die Arbeitnehmenden in unterschiedlichsten Branchen kämpfen Monat für Monat mit hohen Rechnungen und steigenden Mieten, Prämien und Lebenskosten. Es braucht jetzt substanzielle Lohnerhöhungen!&nbsp;</p><p>Das gilt auch für den Service public. Viele Kantone und der Bund sind mit dem Teuerungsausgleich im Rückstand. Nach Jahren des Reallohnrückgangs ist der lohnpolitische Handlungsbedarf sehr gross.&nbsp;</p><p><strong>Darum: Es ist höchste Zeit für höhere Löhne. Wir fordern Lohnerhöhungen von bis zu 5 Prozent.</strong><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/0/csm_240921_hoechsteZeit_2-3_de_8f09d5de2b.png" length="43239" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10300</guid><pubDate>Mon, 02 Sep 2024 09:24:27 +0200</pubDate><title>Bis zu 5 Prozent mehr Lohn – wegen Teuerung, Lohnrückstand und guter Konjunktur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/bis-zu-5-prozent-mehr-lohn-wegen-teuerung-lohnrueckstand-und-guter-konjunktur</link><description>Lohnforderungen der Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohnentwicklung der letzten Jahre ist mehr als ernüchternd. Trotz insgesamt guter Wirtschaftsentwicklung liegen die Reallöhne heute unter dem Niveau von 2019. Die Arbeitnehmenden haben nach Abzug der Teuerung heute weniger Lohn als vor fünf Jahren. Die Ertragslage der Firmen ist hingegen gut. Sie haben die Preise erhöht. Und dank der guten Konjunktur mehr absetzen können. Die SGB-Verbände fordern deshalb Lohnerhöhungen von bis zu 5 Prozent.</p><p>Die kommende Lohnrunde wird für die Schweiz wegweisend. Trotz guter Konjunktur sind die Reallöhne heute tiefer als 2019. Viele Firme haben nicht einmal den Teuerungsausgleich gewährt, was früher bei guter Konjunktur eine Selbstverständlichkeit war. Dieser Lohnrückstand muss nun aufgeholt werden.</p><p>Die Löhne sollten so stark steigen wie die Arbeitsproduktivität plus die Teuerung, damit sich die Verteilung zwischen Arbeit und Kapital nicht verändert. Weil das in den letzten Jahren nicht der Fall war, gibt es einen Lohnrückstand von über 5 Prozent. Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB, betonte an der Lohn-Medienkonferenz: «Die unteren und mittleren Gehälter hätten real 300 bis 500 Franken mehr Monatslohn, wenn das Lohnpotenzial ausgeschöpft worden wäre.» SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard erinnerte daran, dass es der Wirtschaft es immer noch bestens geht: «Es kann nicht sein, dass die Arbeitnehmenden real immer weniger verdienen, während die Produktivität steigt. Jetzt muss dieser Rückstand aufgeholt werden, damit der Wert der Arbeit wieder fair anerkannt wird.»</p><p>Für Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia, ist es höchste Zeit für höhere Löhne: «Die Lohnentwicklung in der Schweiz ist alarmierend. Ob VerkäuferInnen im Detailhandel, IndustriearbeiterInnen, Büezer auf den Baustellen oder Mitarbeitende in der Hotel- und Gastrobranche oder in der Alterspflege: All diese Menschen kämpfen jeweils am Monatsende mit hohen Rechnungen und ungenügenden Löhnen, die immer weniger zum Leben reichen. Der starke Anstieg der Lebenskosten sowie die ungenügende Entwicklung der Löhne zeigen eindrücklich, dass es unbedingt substanzielle Lohnerhöhungen braucht, um die Lohnlücke zu schliessen.»</p><p>Natascha Wey, Generalsekretärin VPOD, rechnete vor, dass die Löhne im Service public von der negativen Reallohnentwicklung nicht ausgenommen sind. Im Gegenteil, es bestehe ein erheblicher Nachholbedarf: «Viele Kantone und der Bund sind mit dem Teuerungsausgleich im Rückstand. Die Reallöhne im öffentlichen Sektor sind in den letzten Jahren teilweise stärker gesunken als im privaten Sektor.» Nach Jahren des Reallohnrückgangs ist der lohnpolitische Handlungsbedarf sehr gross. Die SGB-Verbände fordern deshalb Lohnerhöhungen von bis zu 5 Prozent.</p><ul><li><strong>Höchste Zeit für höhere Löhne! </strong>Unter diesem Motto rufen die Gewerkschaften am 21. September zur <a href="/agenda#c19296">grossen Demo</a> nach Bern auf.</li><li><strong>Weitere Infos,</strong> auch zu den Extra-Zügen aus allen Landesteilen auf <a href="https://unia.ch/de/aktuell/events/detail/a/20684" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer"><u>unia.ch</u></a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/8/csm_240902_Lohn-MK2024-25_efa8d573dc.jpg" length="221130" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10259</guid><pubDate>Mon, 24 Jun 2024 13:19:30 +0200</pubDate><title>Vorteil Personenfreizügigkeit mit Lohnschutz – Verbesserung nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vorteil-personenfreizuegigkeit-mit-lohnschutz-verbesserung-noetig</link><description>Kommentar zum Observatoriumsbericht vom 20. 6. 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p>Spätestens seit die SVP ihre neuste Exit-Initiative («Nachhaltigkeits-Initiative») eingereicht hat, ist die Diskussion über die Schweizer Migrationspolitik wieder neu lanciert. Neu ist, dass sich auch der Economiesuisse-Präsident mit migrationskritischen Äusserungen einmischt. Doch bei all dieser Kritik stellt sich die Frage, was denn die Alternative zum heutigen System mit Personenfreizügigkeit und Flankierenden Massnahmen wäre. Ginge es den Arbeitnehmenden mit einem Punkte- oder Kontingentssystem besser?</p><p>Andere Länder wie Kanada, Australien oder das Vereinigte Königreich arbeiten mit Punktesystemen. Dort dürfen Personen einwandern, die vom Staat festgelegte Kriterien erfüllen. Also z.B. einen Uniabschluss haben und die Landessprache gut beherrschen. Tatsächlich wandern in Kanada viele Studierte ein. In der Realität arbeiten diese oft in Hilfsjobs – etwa im Gastgewerbe oder als Taxifahrer. Weil der Lohnschutz nicht gut ist, weisen Studien auch auf Lohndruck hin. Wer hingegen über das FZA in die Schweiz einwandert, braucht zuerst einen Arbeitsvertrag. Dank dieser Voraussetzung und dem Schweizer Lohnschutz sind Erwerbsbeteiligung und Lohnsituation in der Schweiz besser. In Kanada arbeiten nur 44 Prozent der in letzter Zeit eingewanderten AkademikerInnen in Stellen, die einen Hochschulabschluss brauchen. In der Schweiz ist diese Zahl viel höher.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10245</guid><pubDate>Wed, 12 Jun 2024 12:31:36 +0200</pubDate><title>Schweiz steigt im internationalen Index zur Gewerkschaftsfreiheit ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweiz-steigt-im-internationalen-index-zur-gewerkschaftsfreiheit-ab</link><description>Fehlender Schutz für Arbeitnehmendenvertretungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der internationale Gewerkschaftsbund IGB veröffentlicht heute an der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation ILO in Genf den neuen Index zur Gewerkschaftsfreiheit und zum Schutz der Arbeitsrechte. Die Schweiz schneidet dabei schlecht ab und ist im internationalen Vergleich um eine ganze Stufe abgestiegen. Hauptgrund für diese Abwertung ist der seit Jahren unzureichende Schutz vor missbräuchlichen, antigewerkschaftlichen Kündigungen. Die Schweiz hält ihre internationalen Verpflichtungen nicht ein und lässt es zu, dass Arbeitnehmende, die sich für ihre Kolleginnen und Kollegen engagieren, willkürlich bestraft werden und ihren Job verlieren. Der Bundesrat muss nun rasch handeln.</p><h4>Abstieg der Schweiz Folge der politischen Untätigkeit des Bundesrates</h4><p>In der letzten Berichtsperiode wurden 21 Personen missbräuchlich entlassen, weil sie gewerkschaftlich aktiv waren und sich für kollektive Rechte, wie sie in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgelegt sind, eingesetzt haben. Die Dunkelziffer der missbräuchlichen Kündigungen, auch der antigewerkschaftlichen, dürfte noch viel höher sein, da die Schweiz keine Statistik dazu führt.</p><p>Im Bericht des IGB wird die Schweiz wird mehrfach erwähnt und der Abstieg besonders hervorgehoben. Ein trauriger Tag für die offizielle Schweiz und den Bundesrat, der in der Umsetzung der ILO-Empfehlung betreffend Verbesserungen Schutz gegen missbräuchliche gewerkschaftsfeindliche Kündigungen nicht vorwärts macht.<br>Im Bericht wird die Schweiz zusammen mit 12 weiteren Ländern genannt, deren Rating sich verschlechtert hat. Der Bericht bedauert explizit, dass sich das Rating der Schweiz auf die Stufe 3 verschlechtert hat, was regelmässige Arbeitnehmer¬rechts-verletzungen widerspiegelt.</p><h4>Mediation sofort wieder aufnehmen!</h4><p>Besonders alarmierend ist, dass der Bundesrat ohne Erklärung die tripartite Mediation im Dezember 2023 ausgesetzt hat, die über einen besseren Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen beraten sollte. Dieser Schritt hat zur Verschlechterung des Ratings beigetragen, wie der IGB festhält.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert deshalb auch die sofortige Wiederaufnahme der Mediation sowie dringende Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Arbeitneh¬merrechte und zur Stärkung der Gewerkschaftsfreiheit mit einem effektiven Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen. Der Bundesrat muss hier endlich handeln!</p><ul><li>Medienmitteilung des IGB: <a href="https://www.ituc-csi.org/ituc-global-rights-index-2024-de?msdynttrid=bBXP_1Wxt5wiGsFXU1Mw_8Xe1NZfxTVYs0fked6Ye8Y&amp;lang=de" target="_blank" rel="noreferrer">Globaler Rechtsindex des IGB 2024: Demokratische Arbeitnehmerrechte bröckeln</a></li></ul><h6><i>Was ist der Rechtsindex des IGB?</i></h6><p><i>Der IGB Global Rights Index zeigt die weltweit schlimmsten Länder für Arbeiter auf, indem er 139 Länder auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet, basierend auf dem Grad des Respekts der Rechte der Arbeitnehmenden. In Ländern mit der Bewertung 5 sind Arbeiterrechte nicht vorhanden, während in Ländern mit der Bewertung 1 Verstösse nur unregelmässig auftreten. Die Schweiz ist neu auf Rang 3 abgestiegen</i></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/ilo_logo_beschnitten.png" length="92369" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10249</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2024 14:12:00 +0200</pubDate><title>Die Kantone tun zu wenig gegen Lohndumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-kantone-tun-zu-wenig-gegen-lohndumping</link><description>FlaM-Bericht 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein starker Lohnschutz ist wichtig für die Arbeitnehmenden. Das zeigt der heute vom SECO veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM). Überall, wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt und Löhne nachbezahlt. Leider bleibt der Lohnschutz lückenhaft. Viele Kantone tun zu wenig. Die Kantone müssen mehr kontrollieren und bei wiederholtem Lohndumping Mindestlöhne erlassen.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure rund 150’000 Löhne bei Schweizer Arbeitgebern und bei Entsendebetrieben aus dem Ausland überprüft. In fast jedem fünften Betrieb haben sie zu tiefe Löhne oder eine Scheinselbständigkeit entdeckt. In Branchen mit Gesamtverträgen (GAV), wo die Mindestlöhne klar definiert sind, zahlen sogar 27 Prozent der kontrollierten Betriebe zu wenig. In Branchen ohne GAV mit Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) setzen einzelne Kantone die Massstäbe für orts- und branchenübliche Löhne zu tief an. Dadurch kommen auch Arbeitgeber mit Dumping-Löhnen durch die Kontrollen.</p><p>In Branchen mit AVE-GAV und NAV werden fehlbare Arbeitgeber sanktioniert und Löhne müssen nachbezahlt werden. In Branchen ohne AVE-GAV und NAV werden die Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen in «Verständigungsverfahren» lediglich aufgefordert, die Löhne anzupassen. Vier von fünf Entsendebetrieben mit zu tiefen Löhnen tut dies. Bei den fehlbaren Schweizer Arbeitgebern ist es dagegen nur jedes zweite Unternehmen. Die systematische Weigerung von Schweizer Arbeitgebern, korrekte Löhne zu zahlen, darf nicht mehr weiter hingenommen werden.</p><p>Viele Kantone kontrollieren kaum. Genf, Tessin, Zürich, Waadt und Neuenburg stemmen zwei Drittel aller Kontrollen von Arbeitgebern in Branchen ohne &nbsp;AVE-GAV und NAV Das erklärt sich nicht allein mit der Grösse der Arbeitsmärkte: Im Tessin wird im Durchschnitt ein Schweizer Betrieb ohne AVE GAV und NAV einmal alle vier Jahre kontrolliert. Im Kanton Zug dagegen werden die Betriebe nur alle 140 Jahre einmal kontrolliert. Auch in Bern, Freiburg oder St. Gallen haben Lohndumper wenig zu befürchten: Kontrollen finden dort alle 90, 80 bzw. 40 Jahre statt.</p><p>Der Bericht zeigt: die flankierenden Massnahmen sind nötiger denn je. Zu viele Arbeitgeber respektieren die orts- und branchenüblichen Löhne nicht. Die Kantone sind hier in der Pflicht:</p><ul><li>Es dürfen nicht weiter Dumping-Ansätze zur Definition von Orts- und Branchenüblichkeit herangezogen werden.</li><li>Dort wo kaum kontrolliert wird, müssen mehr Kontrollen durchgeführt werden.</li><li>Bei wiederholtem Lohndumping müssen Mindestlöhne erlassen werden – wie es das Gesetz vorsieht. Bisher haben das nur wenige Kantone getan. Genf, Tessin und das Wallis sind die einzigen Kantone, die mehr als einen NAV durchsetzen. In den meisten Kantonen passiert nichts. So zum Beispiel im Kanton Zürich, wo zwar regelmässig Dumping festgestellt wird, die Dumping-Arbeitgeber dem Kantondann aber in den Verständigungsverfahren auf der Nase herumtanzen und trotzdem keine Mindestlöhne erlassen werden.</li></ul><p>So wie heute darf es nicht weitergehen: Die FlaM müssen verbindlich durchgesetzt werden. Die Ergebnisse des Berichts zeigen auch: eine Schwächung des Lohnschutzes wäre fatal.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10235</guid><pubDate>Fri, 07 Jun 2024 09:35:05 +0200</pubDate><title>Dossier 163: Gelernte haben mehr verdient!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-163-gelernte-haben-mehr-verdient</link><description>Analyse zu den Löhnen der Berufsleute in der Schweiz Teil II. Avec une synthèse française</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ob Bäckerin, Pflegerin, Kita-Betreuer, Feinmechanikerin, Maurer oder ICT-Fachfrau: Ohne die zahlreichen Berufsleute geht in der Schweiz nichts. Sie verrichten unerlässliche Arbeit, sind dank der Lehre gut ausgebildet und bringen oft einen breiten Erfahrungsschatz mit. Trotzdem verdienen viele von ihnen schlecht. Jede und jeder dritte Beschäftigte mit Lehre arbeitet für einen Lohn unter 5’000 Franken (in einer Vollzeitstelle). Gelernte Frauen sind noch stärker betroffen: Fast jede zweite arbeitet für einen Tieflohn. Die Lohnprobleme beschränken sich längst nicht nur auf junge Lehrabgängerinnen. Für viele Gelernte steigen die Löhne nämlich selbst mit jahrelanger Erfahrung kaum. So verdient noch kurz vor der Pensionierung ein Viertel aller Gelernten einen Lohn unter 5’000 Franken.</p><p>Diese Lohnrealität straft all die Sonntagsreden über die Schweizer Berufsbildung Lügen. Die duale Berufsbildung bringt zwar fähige Arbeitskräfte hervor. Das Versprechen dank der Lehre, ein sicheres Einkommen zu erzielen, klingt für die Berufsleute mit tiefem Lohn aber nur hohl. Mit 5’000 Franken kann man in der Schweiz bloss mit grossen Einschränkungen leben. Die Berufsleute haben für den Beitrag, den sie tagtäglich leisten, mehr Wertschätzung verdient.</p><p>Die tiefen Löhne schaden auch der Berufsbildung selbst. Viele Jugendliche sind nicht mehr bereit, ein Leben lang schlecht zu verdienen. Sie treten entweder erst keine Lehre an oder verlassen ihren Beruf, sobald sie ihre Lehre abgeschlossen haben. Es ist deshalb kein Wunder, fehlen vielerorts die benötigten Fachkräfte. Statt nur darüber zu klagen, müssten die Arbeitgeber aber endlich handeln – und anständige Löhne zahlen. Löhne unter 5’000 Franken für Gelernte müssen der Vergangenheit angehören. Auch muss sich die Erfahrung von Beschäftigten mit Lehre finanziell besser in den Löhnen niederschlagen.</p><p>Die vorliegende Untersuchung bildet den zweiten Teil unserer Analyse der Löhne von Gelernten in der Schweiz.</p><ul><li><a href="https://www.sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/163_Loehne_mit_Lehre.pdf" target="_blank" class="news-detail__related-links__link news-detail__related-links__link--file" title="Dossier 163: Gelernte haben mehr verdient!">Dossier 163: Gelernte haben mehr verdient! </a><span class="news-detail__related-links__description">Analyse zu den Löhnen der Berufsleute in der Schweiz Teil II. Avec une synthèse française</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/banner/Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl.jpg" length="501608" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10232</guid><pubDate>Fri, 31 May 2024 13:00:00 +0200</pubDate><title>Gelernte haben mehr verdient: Mindestens 5000 Franken Lohn mit Lehre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/gelernte-haben-mehr-verdient-mindestens-5000-franken-lohn-mit-lehre</link><description>Lehre aufwerten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Jede und jeder dritte Beschäftigte arbeitet trotz einem Lehrabschluss für einen Lohn unter 5000 Franken – auf Vollzeit gerechnet. An der heutigen 307. Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) haben die Delegierten deshalb beschlossen, dass alle Arbeitnehmenden mit Lehre mindestens 5000 Franken verdienen müssen, damit die Lehre attraktiv bleibt. Generell müssen die Löhne mindestens 4500 Franken betragen. Der Lohn muss für alle zum Leben reichen.</p><p>Die duale Berufsbildung wird oft als Königsweg bezeichnet. Sie bringt fähige Arbeitskräfte hervor. Doch das Versprechen, nach einer Lehre ein gutes und sicheres Einkommen zu erzielen, wird in vielen Fällen nicht mehr eingehalten. Jede und jeder dritte Beschäftigte mit Lehre arbeitet für einen Lohn unter 5000 Franken – auf Vollzeit gerechnet. Besonders tief sind die Löhne in Berufen mit vielen Frauen. Für viele Gelernte steigen die Löhne nämlich selbst mit jahrelanger Erfahrung kaum. Kurz vor der Pensionierung hat ein Viertel aller Gelernten weniger als 5000 Franken. Mit 5000 Franken kann man in der Schweiz bloss mit grossen Einschränkungen leben. Nach Krankenkassen, Mieten und Deckung des Grundbedarfs bleibt nur wenig übrig. Für eine Familie ist ein angemessenes Leben mit den kleinen Freiheiten und ohne finanzielle Sorgen schlicht nicht möglich.</p><p>Die tiefen Löhne schaden auch der Berufsbildung selbst. Viele Jugendliche sind nicht mehr bereit, ein Leben lang schlecht zu verdienen. Sie treten entweder erst gar keine Lehre an oder verlassen ihren Beruf, sobald sie ihre Lehre abgeschlossen haben. Es ist deshalb kein Wunder, fehlen vielerorts die benötigten Fachkräfte. Statt nur darüber zu klagen, müssten die Arbeitgeber aber endlich handeln – und anständige Löhne zahlen.</p><p>Der SGB fordert: wer eine Lehre gemacht hat, soll mindestens 5’000 Franken pro Monat verdienen. Generell müssen die Löhne mindestens 4’500 Franken betragen. Damit die Lohnentwicklung ausgeglichener ist und sich die Lohnschere schliesst, braucht es generelle Lohnerhöhungen und eine Abkehr von den ungerechten Bonus-Lohnsystemen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/banner/Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl.jpg" length="501608" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10216</guid><pubDate>Thu, 23 May 2024 10:31:26 +0200</pubDate><title>Stress, Belästigungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen zu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stress-belaestigungen-und-erkrankungen-nehmen-am-arbeitsplatz-nehmen-zu</link><description>Alarmierende Resultate für Arbeitnehmende bei der schweizerischen Befragung «Arbeit und Gesundheit 2012-2022»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ergebnisse der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012-2022 zeigen eine besorgniserregende Zunahme von Stress und emotionaler Erschöpfung am Arbeitsplatz, besonders bei Frauen und in bestimmten Branchen. Der SGB fordert umfassende Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zur Prävention und Anerkennung psychosozial bedingter Berufskrankheiten sowie zur Bekämpfung von sexueller Belästigung und zur Unterstützung von Beschäftigten in Berufen mit hohem Frauenanteil. Und das Parlament muss endlich das Vorhaben zur Verschlechterung des Arbeitsgesetzes begraben.</p><h3 class="heading--h4">Stress am Arbeitsplatz nimmt zu – besonders in der Gastronomie und im Sozialbereich</h3><p>Der Anteil der Personen, die sich bei der Arbeit gestresst fühlen, ist von 18% im Jahr 2012 auf 23% im Jahr 2022 gestiegen. Über die Hälfte der Betroffenen fühlt sich zudem emotional erschöpft, was das Burnout-Risiko erhöht. 2022 gaben 25% der erwerbstätigen Frauen und 21% der Männer an, dass sie meistens oder immer Stress erleben. Besonders betroffen ist die Gastrobranche sowie das Gesundheits- und Sozialwesen, wo 29% der Beschäftigten Stress erleben. Vor dem Hintergrund, dass in der Schweiz bei einem 100% Arbeitspensum im Vergleich zum Ausland sehr viel gearbeitet wird, begegnen viele Arbeitnehmenden diesem erhöhten Stress und Druck mit einer (indirekt unfreiwilligen) Reduktion ihres Pensums, um nicht durch die Arbeit krank zu werden. Dies ist häufig in sozialen Branchen wie Gesundheitswesen oder Lehrberufen zu beobachten – was dann mit entsprechenden finanziellen Einbussen für die Arbeitnehmenden einhergeht. Dies ist inakzeptabel.</p><p>Es braucht dringend Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen: kürzere Arbeitswochen, weniger dichte Arbeitspläne, Einhaltung der Ruhe-Vorschriften und keine kurzfristigen Planänderungen.</p><h3 class="heading--h4">Burnout- und Gewalt-Risiko bei Frauen erhöht</h3><p>Der Anteil der Frauen, die sich bei der Arbeit emotional erschöpft fühlen, stieg von 20% im Jahr 2012 auf 25% im Jahr 2022. Die emotionale Erschöpfung, die zu Burnout führt, resultiert häufig aus der Nicht-Einhaltung des Arbeitsgesetzes. Viele Arbeitgeber lassen die gesetzlichen Pausen nicht einhalten, respektieren die Nacht- und Sonntagsruhe nicht und belästigen ihre Arbeitnehmenden noch zu später Stunde oder am Wochenende mit Mails und WhatsApp-Nachrichten. Dies im Rahmen von Homeoffice aber auch in Gewerbe-Branchen, wo z.B. per Whatsapp häufig in letzter Minute Einsatzpläne geändert werden. So können die Arbeitnehmenden nie wirklich abschalten.</p><p>2022 gaben 21% der Frauen und 16% der Männer an, bei der Arbeit Diskriminierung oder Gewalt erlebt zu haben. 8,4% der Frauen berichteten von Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts – im Vergleich zu 1,5% der Männer.</p><p>Der SGB fordert wirksame Präventionsmassnahmen und Nulltoleranz gegenüber sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber tun viel zu wenig, um sexueller Belästigung zu begegnen. Der SGB fordert weiter die Anerkennung von Berufskrankheiten, die aus psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz resultieren, wie Stress, Belästigung und sexuelle Gewalt. Dazu ist eine regelmässige Anpassung der Liste der Berufskrankheiten nötig.</p><h3 class="heading--h4">Keine weitere Verschlechterung der Gesetzgebung – im Gegenteil</h3><p>Angesichts der obigen Zahlen ist es besonders schockierend, dass im Schweizer Parlament eine ganze Reihe von Vorstössen in der Pipeline sind, die den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter verschlechtern würden. So will ein Vorstoss des FDP-Nationalrats Marcel Dobler den Schutz für viele Arbeitnehmende im Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes aufheben. Ein weiterer Vorstoss des Aargauer FDP-Ständerats und Parteipräsidenten Thierry Burkart nimmt das Homeoffice als Vorwand, um Nacht- und Sonntagsarbeit im Büro einzuführen. Und weitere Vorstösse wollen die Sonntagsarbeit besonders für die bereits stark gestressten und häufig belästigten Verkäuferinnen und Verkäufer im Handel erweitern. Der SGB wird gegen diese Vorhaben kämpfen.&nbsp;</p><p>Im Gegenteil braucht es statt Verschlechterungen einen besseren Schutz vor psychosozialen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz sowie einen besseren Schutz für schwangere Arbeitnehmerinnen und die Einführung einer obligatorischen, universellen Krankentaggeldversicherung für alle.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/9/csm_Ueberstunden-erschoepft-Frau-abends-am-PC_Martinan-istock_d2830c2b60.jpg" length="90121" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10190</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2024 10:01:00 +0200</pubDate><title>Es braucht eine Wende in der Einkommenspolitik </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verteilungsbericht-2024-es-braucht-eine-wende-in-der-einkommenspolitik</link><description>SGB-Verteilungsbericht 2024: Nur Topverdienende erhielten mehr Lohn </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die unteren und mittleren Reallöhne stagnieren, die Last der Krankenkassen-Prämien wird untragbar. Die Einkommens- und Abgabenpolitik in der Schweiz geht klar in die falsche Richtung. Leidtragende sind die unteren und mittleren Einkommen. Profiteure sind die Topverdiener:innen und Gutsituierten. Die obersten Löhne sind stark gestiegen. Die Firmen schütten mehr Dividenden aus. Und die Kantone senken die Steuern für hohe Einkommen und Vermögen. Dies zeigt der Verteilungsbericht (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240429_Verteilung-Repartition/240429_Verteilungsbericht_2024.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><i class="fa-solid fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i> Download</a>), den der SGB heute präsentiert. Es braucht eine Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik. Damit diejenigen, die Tag für Tag für ihr Geld hart arbeiten müssen, finanziell gut über die Runden kommen.&nbsp;&nbsp;</p><p>Bei den unteren und mittleren Reallöhnen droht ein «verlorenes Jahrzehnt». Real sind sie heute nicht wesentlich höher als im Jahr 2016. Hauptgrund ist, dass zahlreiche Arbeitgeber ihren Kunden zwar höhere Preise verrechneten, aber nicht bereit waren, ihren Angestellten den Teuerungsausgleich zu gewähren. Die Kader und Topverdienernden haben heute hingegen 3’000 Franken pro Monat zusätzlich (oberstes Prozent der Löhne). Erstmals haben in der Schweiz über 4’000 Personen ein Jahresgehalt von einer Million Franken und mehr. «Von der Individualisierung der Lohnpolitik über Bonuszahlungen in den Firmen profitieren Kader und Topmanager überproportional. Damit auch die Arbeitnehmenden mit normalen Löhnen etwas vom Wohlstand haben, den sie erwirtschaften, braucht es im Gegenteil wieder mehr allgemeine Lohnerhöhungen», hält Daniel Lampart, Chefökonom SGB, fest.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Ungerechte Abgabenpolitik korrigieren</strong></h3><p>Auch die Steuer- und Abgabepolitik spielte den Gutsituierten und der Oberschicht in die Hände. Die Kantone haben wieder damit begonnen, die Einkommens- und Vermögenssteuern zu senken. Weitere Steuersenkungen sind geplant. Auf der anderen Seite wiegt die Krankenkassen-Prämienlast für die unteren und mittleren Einkommen immer schwerer – auch weil die Kantone die Prämienverbilligungen nur schwach erhöhen. Eine vierköpfige Familie zahlt heute mehr als 1000 Franken pro Monat für die Krankenkasse – auch wenn sie ein Hausarzt- oder HMO-Modell gewählt hat. «Statt die ungerechte Verteilung der Einkommen zu korrigieren, verstärkt die aktuelle Abgabenpolitik die Ungleichheiten, insbesondere weil die ungerechten Kopfprämien ungebremst steigen», sagt Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB.&nbsp;</p><p>Normal- und Geringverdienende haben heute nach Abzug der Steuern und der Wohnkosten deshalb weniger Geld zum Leben als im Jahr 2016. Die Topverdiener-Haushalte hingegen stehen finanziell besser da. Ihre Bruttoeinkommen stiegen. Und weil die Schweiz das Gesundheitswesen als einziges Land in Europa über eine Kopfsteuer finanziert, müssen sie sich weniger an der Entwicklung der Gesundheitskosten beteiligen als anderswo. Die Schweiz ist deshalb das Land in Europa, welches die Ungleichverteilungen am geringsten korrigiert.&nbsp;&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Substanzielle Lohnerhöhungen nötig - besonders bei unteren und mittleren Löhnen</strong></h3><p>Es braucht eine Wende in der Schweizer Lohn- und Einkommenspolitik. Die Reallöhne der Normal- und Geringverdienenden müssen markant stiegen. Wer eine Lehre gemacht hat, soll mindestens 5’000 Franken pro Monat verdienen. Generell müssen die Löhne mindestens 4’500 Franken betragen. Diese Lohnerhöhungen sind betriebswirtschaftlich möglich. Die Ertragslage und die Margensituation der Firmen sind gut. «Damit der Lohnrückstand und die Lohnlücke geschlossen werden, braucht es in diesem Lohnherbst substanzielle Lohnerhöhungen insbesondere bei den unteren und mittleren Löhnen. Nach wie vor gross ist auch der Handlungsbedarf bei den sogenannten Frauenberufen mit zu tiefen Löhnen. Wir werden die Lohnfrage in diesem Lohnherbst mit Aktionen in den Betrieben und auf den Strassen zum Thema machen», erklärt Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB und Präsidentin Unia.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Mehr Kaufkraft</strong></h3><p>In der Abgabenpolitik müssen die «Kopfsteuern» bei den Krankenkassenprämien gesenkt werden – über höhere Prämienverbilligungen, wie das die Prämien-Entlastungs-Initiative vorsieht. Niemand soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Prämien ausgeben müssen. Die geplanten Senkungen der Einkommens- und Vermögenssteuern gehen hingegen in die falsche Richtung. Sie stellen diejenigen noch besser, die es nicht nötig haben.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.jpg" length="91069" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10187</guid><pubDate>Thu, 25 Apr 2024 12:55:01 +0200</pubDate><title>Rechtsunsicherheit statt Vorteile</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/rechtsunsicherheit-statt-vorteile</link><description>SGB-Position zur Initiative für körperliche Unversehrtheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB lehnt die Initiative mit dem wohlklingenden Namen «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» klar ab. Denn sie bietet keine Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Gegenteil würde sie zu Rechtsunsicherheit führen, insbesondere bei staatlichen Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz während Pandemien.</p><p>Die Volksinitiative fordert, dass jegliche Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit, insbesondere Impfungen, der Zustimmung bedürfen. Die Initiative zielt auf staatlich verordnete Massnahmen ab.&nbsp;Insbesondere haben die Initianten eine nicht existierende und rein theoretische staatliche Impfpflicht im Visier.</p><p>Die Initiative ist jedoch sehr weit gefasst beziehungsweise unklar formuliert und könnte viele Bereiche staatlichen Handelns negativ beeinflussen.</p><p>Ironischerweise berührt jedoch die Initiative nicht das Verhältnis zwischen Privatpersonen, sodass Arbeitgeber weiterhin Massnahmen wie Impfvorschriften im Arbeitsvertrag festlegen könnten. Das ist inakzeptabel. Daher empfiehlt der Gewerkschaftsbund ein klares Nein zu dieser Initiative.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/f/csm_delegiertenversammlung2018-abstimmung_Foto-SGB-TF_fbddb64d07.jpg" length="190601" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10185</guid><pubDate>Thu, 25 Apr 2024 12:44:01 +0200</pubDate><title>Arbeitgeber haben ihrem Personal die verdienten Lohnerhöhungen vorenthalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitgeber-haben-ihrem-personal-die-verdienten-lohnerhoehungen-vorenthalten</link><description>Reallöhne unter dem Niveau von 2015</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Löhne sind im letzten Jahr nach Abzug der Teuerung erneut um 0.4 Prozent gesunken. Obwohl die Wirtschaft ausgezeichnet lief und viele Firmen Rekordgewinne meldeten. Dieser Rückgang ist nun der dritte in Folge. Das gab es seit Beginn der Lohnstatistiken nach dem zweiten Weltkrieg noch nie. Die Reallöhne sind mittlerweile tiefer als im Jahr 2015. Besonders stark abwärts ging es in der Postbranche (-3.7 Prozent), in der der Bund die Löhne regulieren sollte!</p><p>Die Arbeitgeber haben ihren Arbeitnehmenden die verdienten Lohnerhöhungen vorenthalten. In der Vergangenheit wuchsen die Reallöhne mehr oder weniger im Einklang mit der Produktivität. Der Lohnindex erhöhte sich von 2005 bis 2015 um knapp 0.9 Prozent pro Jahr. Auch in den Jahren nach 2015 trugen die Arbeitnehmenden einen wesentlichen Teil zur wachsenden Wirtschaft bei. Die Löhne müssten heute real ungefähr 7 Prozent höher sein als 2015. Die Lohnrücke ist mittlerweile riesig.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig.jpg" length="514032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10146</guid><pubDate>Tue, 19 Mar 2024 12:21:59 +0100</pubDate><title>In den kommenden Lohnverhandlungen Lohnlücke schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/in-den-kommenden-lohnverhandlungen-lohnluecke-schliessen</link><description>Kommentar zur Lohnstrukturerhebung 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute veröffentlichten Zahlen der Lohnstrukturerhebung 2020 sind besorgniserregend. Bei den Löhnen droht ein verlorenes Jahrzehnt. Die Reallöhne sind unwesentlich höher als 2016. Die Covid-Krise kann nicht als Argument herhalten. Sie hat zwar in einzelnen Branchen vorübergehend zu Schwierigkeiten geführt. Insgesamt waren und sind sowohl Wirtschaftslage als auch Margen der Unternehmen anhaltend gut. In der kommenden Lohnrunde muss diese Lohnlücke geschlossen werden.</p><p>In der Vergangenheit wuchsen die Reallöhne im Einklang mit der Arbeitsproduktivität um rund 1 Prozent pro Jahr. Das hat sich leider geändert. Ab Ende 2021 wurde nicht einmal die Teuerung ausglichen. Etwas, was in der Schweizer Sozialpartnerschaft früher eine Selbstverständlichkeit war. In Verbindung mit dem Krankenkassenprämienschub bekunden naheliegenderweise immer mehr Haushalte Mühe, mit dem Geld über die Runden zu kommen.</p><p>Nach Branchen betrachtet, gibt es einige besonders besorgniserregende Entwicklungen. Die mittleren Löhne von Arbeitnehmenden in den Post- und Kurierdiensten ohne Kaderfunktion waren 2022 nominal tiefer als 2010. Die Erosion der Arbeitsbedingungen in der Branche ist erschreckend. Ein guter Gesamtarbeitsvertrag ist überfällig. In der Chemie, der Metall- und in der Elektroindustrie gingen die Reallöhne zwischen 2018 und 2022 um mehr als 2 Prozent zurück (ohne Kaderfunktion).</p><p>Positiv ist hingegen, dass die Anstrengungen zur Verbesserung der Frauenlöhne in den Betrieben und in den Gesamtarbeitsverträgen Früchte tragen. Der Rückstand der Frauenlöhne auf diejenigen der Männer hat sich weiter verringert. Allerdings ist der mittlere Lohn der Frauen immer noch mehr als fünf Prozent tiefer als derjenige der Männer – bei Berufstätigen ohne Kaderfunktion. Ein grosses Problem ist, dass die Löhne in «Frauenberufen» generell tiefer sind. Hier braucht es besondere Anstrengungen bei der Aufwertung dieser Berufe – beispielsweise über Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen in Kitas und Langzeitpflege. In den Kadern sind die Unterschiede mit rund 15 Prozent nicht nur grösser, sondern sie gehen auch weniger schnell zurück. Das überrascht nicht, denn in den Kadern gibt es kaum kollektive Anstrengungen, die Lage zu verbessern.</p><p>Der Anteil der Tieflohnstellen hat sich seit der letzten Erhebung im Jahr 2020 nicht verändert. Es mag Leute geben, die das als positiv bezeichnen. Tatsächlich sollte sich die Schweiz ambitiösere Ziele setzen. Die Arbeitgeber haben in den letzten Jahren leider kaum Hand geboten für Verbesserungen. Es gab weder entsprechende Lohnerhöhungen, noch grössere neue Gesamtarbeitsverträge mit wirksamen Mindestlöhnen. Eine grosse GAV-Lücke klafft beispielsweise im Detailhandel. Die Stimmbevölkerung hat zunehmend die Geduld verloren und in staatlichen Mindestlöhnen festgeschrieben, dass die Löhne einigermassen zum Leben reichen müssen.</p><p>Rund ein Drittel der Berufstätigen mit einem Tieflohn hat eine abgeschlossene Berufslehre. Das ist ein ungelöstes Problem. Die Lehre reicht in vielen Fällen nicht zum Leben. Vier von zehn Frauen verdienen weniger als 5000 Franken im Monat (Vollzeitäquivalent, 13 Monatslöhne). Die Schweiz wird sich in den nächsten Jahren grundlegende Gedanken machen müssen, wie sie die Berufslehre in die Zukunft führen will. Aus Gewerkschaftssicht ist ein Monatslohn von 5000 Franken mit Lehre das Minimum.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/25-jahre-mindestlohn_titelbi.jpg" length="140334" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10143</guid><pubDate>Fri, 08 Mar 2024 14:33:00 +0100</pubDate><title>Gewerkschaften bieten keine Hand für einen schlechteren Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewerkschaften-bieten-keine-hand-fuer-einen-schlechteren-lohnschutz</link><description>Bundesrat gibt im EU-Verhandlungsmandat Teile des Lohnschutzes auf</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das heute vom Bundesrat verabschiedete Mandat für die Verhandlungen mit der EU-Kommission zielt auf eine schmerzhafte Verschlechterung des Lohnschutzes. Es schafft die Kaution weitgehend ab. Es eröffnet die Möglichkeit, dass die Arbeitgeber bei auswärtigen Arbeiten die Übernachtungen und die Verpflegung nicht mehr bezahlen müssen. Es schwächt das Instrument der Dienstleistungssperre und verkürzt die Voranmeldepflicht, so dass die Kontrolle halbkrimineller Firmen schwieriger wird.</p><p>Wir Gewerkschaften haben in den letzten Monaten unsere Bereitschaft signalisiert, an einem Umbau der Flankierenden Massnahmen mitzuwirken, so dass ein Vertrag mit der EU möglich ist. Wir haben zahlreiche Lösungsvorschläge gemacht. Wir haben aber auch immer deutlich gesagt, dass wir Verhandlungen mit der EU-Kommission nicht unterstützen, welche den Lohnschutz nicht gewährleisten.</p><p>Heute müssen wir feststellen, dass der Bundesrat seinen Unterhändlern die Kompetenz gibt, Teile der Flankierenden Massnahmen in den Verhandlungen preiszugeben, ohne dass es verbindliche Zusicherungen gibt, wie die daraus entstehenden Lücken im Lohnschutz geschlossen und die bestehenden Probleme gelöst werden. Der vom Bundesrat eingeschlagene Weg ist für uns nicht gangbar.</p><p>Die Gewerkschaften haben die Bilateralen Verträge der Schweiz bisher unterstützt, unter der Bedingung, dass die Löhne und die Arbeitsbedingungen geschützt sind und der Service public gewährleistet ist. Die Bilateralen Verträge müssen den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen. Die Flankierenden Massnahmen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Denn das Dumpingrisiko ist in der Schweiz besonders hoch.</p><p>Der Bundesrat hat der Bevölkerung in der Volksabstimmung zu den Bilateralen I und zur Personenfreizügigkeit im Jahr 2000 «einen umfassenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping» versprochen. Der heutige Beschluss ist eine Abkehr von diesem Versprechen.</p><p>Beim Strom unterstützt der SGB die Bestrebungen, Teil des europäischen Hochspannungsnetzes zu bleiben. Eine Strommarktöffnung lehnt er ab, da diese negative Auswirkungen auf die Stromversorgung und die Preise im Inland haben wird. Das Wahlmodell ist für uns nicht mehr als eine Scheinlösung. Und wir sehen keinen Grund, den Service public auf der Schiene in Frage zu stellen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10138</guid><pubDate>Sun, 03 Mar 2024 16:51:10 +0100</pubDate><title>Das Wallis lehnt die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ab und sendet damit ein klares Signal nach Bern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/das-wallis-lehnt-die-verlaengerung-der-ladenoeffnungszeiten-ab-und-sendet-damit-ein-klares-signal-nach-bern</link><description>Kantonales Nein zu längeren Öffnungszeiten mit nationaler Ausstrahlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Kanton Wallis wurde heute eine Abstimmung zur Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung (GLÖ) durchgeführt. Die reguläre Ladenschlusszeit wären von 18.30 Uhr auf 19.00 Uhr verlegt worden unter der Woche. Samstag- und Feiertage-Regelung wären gleich geblieben. Beim Sonntagsverkauf in touristischen Gebieten hätte nicht mehr die Kantonsregierung solche Gebiete definiert, sondern die einzelnen Gemeinden gemäss den nationalen und kantonalen Vorgaben.</p><p>Das Stimmvolk gab dieser Deregulierung eine Abfuhr. Das ist ein wichtiges Signal nach Bern. Bundesrat und Parlament versuchen schon seit Jahren, gegen den Willen der kantonalen Stimmbevölkerung und des betroffenen Verkaufspersonals längere Ladenöffnungszeiten einzuführen und besonders auch den Sonntagsverkauf zu forcieren. Die Vorwände reichen von «touristischen Bedürfnissen in städtischen Gebieten» bis zu «Bedürfnisse kleiner Läden».</p><p>Wieder hat das Stimmvolk nun ein klares Signal an die Deregulierer gesendet: es gewichtet den Schutz der Arbeitnehmenden sowie die Sonntagsruhe höherer als die Profitgier der Ladenbesitzer.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/2/csm_Supermarkt_Kuehlregal_eduardosoares-unspl_e629fd313e.jpg" length="184989" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10134</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2024 15:23:07 +0100</pubDate><title>Ungenügende Einkommen und prekäre soziale Absicherung Kulturschaffender – die staatliche Kulturpolitik muss diese Probleme lösen statt vergrössern </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ungenuegende-einkommen-und-prekaere-soziale-absicherung-kulturschaffender-die-staatliche-kulturpolitik-muss-diese-probleme-loesen-statt-vergroessern</link><description>Kulturbotschaft 2025-2028</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kulturschaffende haben häufig sehr tiefe Einkommen und grosse Lücken in der sozialen Absicherung. Der SGB setzt sich zusammen mit seinen Kulturverbänden dafür ein, dass im Rahmen der nationalen Kulturpolitik angemessene Entlöhnungen gefördert und die soziale Absicherung Kulturschaffender erweitert wird – insbesondere in der AHV und der Arbeitslosenversicherung. Neue Beratungs- und Dienstleistungsangebote sind hingegen nur zielführend, wenn die Kulturverbände ab sofort eng in die Umsetzungsarbeiten einbezogen werden.</p><p>Der Bundesrat hat heute beschlossen, in den nächsten vier Jahren die «Kultur als Arbeitswelt» als Fokus der nationalen Kulturpolitik zu behandeln. Der SGB begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Im letzten Jahrzehnt hat nicht nur die Anzahl Kulturschaffender stark zugenommen, auch atypische Beschäftigungsverhältnisse sind im Kultursektor deutlich häufiger geworden. Die Erwerbstätigkeit vieler Kulturschaffender ist geprägt durch befristete, projektbezogene Verträge, Teilzeitanstellungen und Mehrfachbeschäftigungen. Sie haben häufig sehr tiefe Einkommen und einen geringen sozialen Schutz.&nbsp;</p><p>2019 zeigte eine Studie auf, dass fast 60 Prozent der Kulturschaffenden weniger als 3’075 Franken pro Monat verdienen (x13). Zahlen vom letzten Jahr sind noch erschütternder: In den Darstellenden Künsten gaben 86 Prozent der professionellen Freischaffenden an, nicht von ihrem Einkommen aus der künstlerischen Tätigkeit leben zu können. Wenig überraschend haben viele äusserst tiefe Altersrenten, die Rentenlücke in der beruflichen Vorsorge ist gross. Aber auch bei Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit und teilweise auch Mutterschaft sind Kulturschaffende ungenügend abgesichert.</p><p>Die Verbände der Kulturschaffenden spielen eine herausragende Rolle, um im Kultursektor gute Arbeitsbedingungen, angemessene Einkommen und Zugang zu sozialer Sicherheit zu gewährleisten. Die Einhaltung ihrer GAV-Löhne, Gagen- und Honorarempfehlungen ist entscheidend. Sie muss im Rahmen der staatlichen Kulturförderung garantiert sein. In Bezug auf die soziale Sicherheit begrüsst der SGB den Vorschlag, die Bestimmungen für Kulturschaffende in der AHV auszuweiten und das Beratungsangebot auszubauen. Es braucht aber auch Lösungen, um Kulturschaffende mit stetig sinkenden Pensen in der Arbeitslosenversicherung besser abzusichern. Heute sind die Betroffenen faktisch ausgeschlossen vom Bezug von ALV-Taggeldern. Und die angedachte gesamtschweizerische Beratungs- und Dienstleistungsstelle für Kulturschaffende muss unter Einbezug der Berufsverbände konkretisiert werden. Denn nur sie verfügen über breite Erfahrungen und fundierte, branchenspezifische Kenntnisse. Bestehende regional und branchentechnisch spezialisierte Beratungsangebote dürfen nicht untergraben werden.&nbsp;</p><p>Vehement kritisieren die Gewerkschaften jedoch den mittlerweile dreifach reduzierten Zahlungsrahmen für die Umsetzung der Kulturbotschaft: Nachdem erstens bereits im Voranschlag 2024 2 Prozent gekürzt wurden und zweitens darauf aufbauend ein abflachender Wachstumspfad für die Kulturausgaben festgelegt wurde, soll nun drittens eine weitere Kürzung von 1.4 Prozent gegenüber den im Vorentwurf zur Kulturbotschaft geplanten Ausgaben vollzogen werden. Auf Basis dieses Zahlungsrahmens ist es schlicht nicht möglich, die vielen konkreten, teils neuen kulturpolitischen Ziele und Projekte in der kommenden Förderperiode auch tatsächlich umzusetzen und zu erreichen. Die Gewerkschaften fordern deshalb, dass auf die geplanten Kürzungen verzichtet wird.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/9/csm_violinspieler-innen-orchester_iStock-Yori_Meirizan_6334e3047b.jpg" length="136023" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10121</guid><pubDate>Tue, 13 Feb 2024 18:43:01 +0100</pubDate><title>Nein zu schlechteren Arbeitsbedingungen und Sonntagsarbeit im Home-Office</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zu-schlechteren-arbeitsbedingungen-und-sonntagsarbeit-im-home-office</link><description>Skandalöser Nationalratsvorstoss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat eine skandalös radikale parlamentarische Initiative des heutigen Ständerats Thierry Burkart (FDP, AG) von 2016 ausgegra-ben, die den arbeitsrechtlichen Schutz zu Arbeitszeiten und im Home-Office praktisch abschaffen würde. Dies in Zeiten explodierender Zahlen von Arbeitnehmenden, die wegen Stress und Vermi-schung von Arbeit und Freizeit einen Burnout erleiden.&nbsp;</p><p>Der Vorstoss zielt vordergründig auf die Arbeitnehmenden im Home-Office ab, betroffen wären aber alle Arbeitnehmenden. Ständerat Burkart und die WAK-N wollen die Arbeitsbedingungen in der Schweiz drastisch verschlechtern:</p><ul><li>Arbeitnehmende (offenbar nicht nur solche im Home-Office) sollen bis zu 17 Stunden pro Tag arbeiten müssen;</li><li>Gesetzliche Bestimmungen zu Pausen und Ruhezeiten müssten nicht mehr eingehalten werden. Der Arbeitgeber könnte kurzfristig Nachtarbeit anordnen und den Zeitplan der Arbeitnehmenden mit kurzfristigen Einsätzen durcheinanderbringen;&nbsp;</li><li>Arbeitgeber könnten im Home-Office neu Sonntagsarbeit befehlen – ohne Bewilligung und Kontrolle durch die Behörden.&nbsp;</li></ul><p>Die Folgen wären Gratisarbeit, Stress und Burnout. Das ist inakzeptabel. Der SGB wird solche Wild-West-Verhältnisse bekämpfen. Statt Abbau braucht es einen besseren Schutz im Home-Office und aller Arbeitnehmenden. Dieser Schutz hat Gesundheits- und Datenschutz, Haftungsfragen, sowie die Übernahme der Kosten des Materials zu umfassen.&nbsp;</p><p>Wir begrüssen die Unterstützung von Organisationen wie der FMH-Gesellschaft für Arbeitsmedizin FMH-SGARM und der Sonntagsallianz, in der unter anderem die Landeskirchen für einen arbeits-freien Sonntag kämpfen. Der SGB fordert, dass das Parlament die Pa. Iv. Burkart endlich begräbt.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiter-Werkbank-schwitzend_Ist-south-agency.jpg" length="349919" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10109</guid><pubDate>Thu, 01 Feb 2024 17:39:25 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und den Service Public bei Strom und Bahn gewährleisten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/lohnschutz-und-den-service-public-bei-strom-und-bahn-gewaehrleisten</link><description>SGB nimmt Stellung zum Verhandlungsmandat mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB setzt sich für eine soziale, offene Schweiz ein und anerkennt die grosse Bedeutung der Europäischen Union für die friedliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa. Er unterstützt die Öffnung gegenüber der EU grundsätzlich. Das Ende des unwürdigen Saisonnierstatuts und die Einführung der Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden Massnahmen waren grosse Schritte für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, für die die Gewerkschaften gekämpft haben. Der SGB unterstützt Verhandlungen mit der EU zu den Bilateralen III, wenn die Löhne und der Service Public gesichert sind.</p><p>Wir vertreten den Standpunkt, dass beim Lohnschutz die Spesen, die Dienstleistungssperre und die Kaution - über die bereits ausgehandelten Ausnahmen im «Common understanding» hinaus - gesichert werden müssen. Diese Flankierenden Massnahmen müssen nicht nur von der Dynamisierung, sondern auch von der Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs ausgenommen werden. Zudem braucht es Verbesserungen im Inland: bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV und bei der Regulierung der Temporärarbeit. Beim Strom und beim internationalen Personenverkehr verlangt der SGB Kooperations- statt Marktzugangsabkommen. Eine Liberalisierung der Stromversorgung und des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene lehnen wir ab.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10078</guid><pubDate>Mon, 18 Dec 2023 11:45:19 +0100</pubDate><title>Inakzeptabel – SGB fordert sofortige Wiederaufnahme der Mediation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/inakzeptabel-sgb-fordert-sofortige-wiederaufnahme-der-mediation</link><description>Guy Parmelin sistiert Mediation zur Verbesserung des Kündigungsschutzes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute von Bundesrat Guy Parmelin angekündigte Sistierung der Mediation zur Verbesserung des Kündigungsschutzes ist inakzeptabel. Über einen Zeitraum von drei Jahren hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) gemeinsam mit den Sozialpartnern an einer Lösung zur Behebung des unzureichenden Kündigungsschutzes gearbeitet, um die Schweiz von der Schwarzen Liste der ILO streichen zu können. Aus diesem Grund fordert der SGB die unverzügliche Wiederaufnahme der Mediation.</p><p>Das Schweizer Kündigungsrecht entspricht nicht den völkerrechtlichen Standards. Arbeitnehmende, die sich für die Rechte und Interessen ihrer Arbeitskolleginnen und -kollegen einsetzen, sind nicht vor willkürlichen Kündigungen geschützt. Dies wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO (ILO) mehrfach kritisiert. Ein Fall von kündigungsbedingter Benachteiligung von Gewerkschaftsmitgliedern ist sogar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hängig.</p><p>Deshalb hat der Bundesrat im Jahr 2019 die Mediation unter der Leitung von Mediator Franz Steinegger eröffnet, damit die Schweiz von der Schwarzen Liste der ILO gestrichen werden kann. Ursprünglich sollte die Mediation Ende Januar 2024 regulär abgeschlossen werden. Kurz vor Abschluss haben sich jedoch die Arbeitgeber aus der Mediation zurückgezogen.</p><p>Der SGB ist enttäuscht darüber, dass Bundesrat Parmelin dies nun zum Anlass genommen hat, die Mediation leichtfertig zu sistieren. Die Gewerkschaften werden sich auf allen Ebenen engagieren, insbesondere beim EGMR, und falls erforderlich die durch den letzten SGB-Kongress beschlossene Volksinitiative zur Verbesserung des Kündigungsschutzes in der Schweiz an die Hand nehmen.</p><p>Der SGB hat wiederholt konkrete Lösungsvorschläge im Arbeitsrecht vorgelegt, zuletzt bezüglich der Arbeitszeitregelungen in Dienstleistungssektoren wie Treuhand, Steuerberatung und bei ICT-Mitarbeitern. Umso inakzeptabler ist es, dass die Arbeitgeber die Gespräche verweigern. Der SGB fordert daher die sofortige Wiederaufnahme der Mediation.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10076</guid><pubDate>Fri, 15 Dec 2023 15:03:50 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und Service Public sichern: Bundesrat muss nachbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-und-service-public-sichern-bundesrat-muss-nachbessern</link><description>Der SGB zum Verhandlungsmandat mit der EU </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat die Öffnung gegenüber der EU bisher immer mitgetragen, wenn sie den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützte. Im Hinblick auf die bevorstehenden Verhandlungen zur Erweiterung der Bilateralen Verträge heisst das, dass insbesondere der Lohnschutz und der Service public gewährleistet sein müssen.</p><p>Der SGB fordert konkret, dass beim Lohnschutz die Spesen, die Dienstleistungssperre und die Kaution gesichert werden. Zudem braucht es Verbesserungen im Inland: bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von Gesamtarbeitsverträgen und bei der Regulierung der Temporärarbeit. Beim Strom und beim internationalen Personenverkehr verlangt der SGB Kooperations- statt Marktzugangsabkommen, damit der Service public gewährleistet bleibt. Im Stromdossier braucht es eine Lösung im Hochspannungsbereich – und nicht den Anschluss an den liberalisierten EU-Binnenmarkt. Der Bundesrat muss deshalb beim Mandat nachbessern.&nbsp;</p><p>Die Bundesverwaltung hat in den Sondierungsgesprächen erhebliche Zugeständnisse gemacht, die den Lohnschutz und den Service public beim Strom und bei der Bahn gefährden. Beispielsweise würden die heutigen Schutzmassnahmen der Kaution und der Dienstleistungssperre geschwächt oder fast wirkungslos. Zusätzlich müsste die Schweiz das EU-Spesenrecht übernehmen (Spesen gemäss Herkunftsland), was zu Lohndruck und unfairer Konkurrenz führen würde. Bei der Stromversorgung und beim internationalen Schienenverkehr drohen statt regulierter Grundversorgung und Kooperation Wettbewerb und Liberalisierung. Ein erstes positives Zeichen ist immerhin, dass der Bundesrat die Absicht hat, über das «Common Understanding» hinauszugehen und wenigstens die Spesenfrage zu verhandeln.</p><p>Der Lohnschutz in der Schweiz ist – unabhängig von Abkommen – bereits seit Längerem unter Druck. Prekäre Anstellungsformen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die kurzlebigen Lieferketten bedrohen die Gesamtarbeitsverträge. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen und zu lösen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10014</guid><pubDate>Wed, 08 Nov 2023 14:47:48 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und Service public sichern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-und-service-public-sichern</link><description>Verhandlungsmandat mit der EU-Kommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat auf Basis der Sondierungsgespräche ein Mandat für Verhandlungen mit der EU ausarbeiten will. Der SGB unterstützt die Entwicklung eines Verhandlungsmandates unter der Bedingung, dass der Lohnschutz und der Service public gewährleistet sind.</p><p class="Text">Die Bundesverwaltung hat in den Sondierungsgesprächen erhebliche Zugeständnisse gemacht, die den Lohnschutz und den Service public beim Strom und bei der Bahn gefährden. Das Ergebnis der Sondierungen ist deshalb keine tragfähige Basis für einen Verhandlungsabschluss. Der Bundesrat muss diese Fehler korrigieren und in den Verhandlungen mit der EU die Interessen der Schweizer Bevölkerung vertreten. Er muss in den Verhandlungen den Lohnschutz und den Service public sichern. Die Behauptung des Bundesrates, der Service public werde in den Verhandlungen nicht tangiert, ist irreführend. Auf einer solchen Grundlage wird kein erfolgreicher Abschluss möglich sein.</p><p class="Text">Der Lohnschutz in der Schweiz ist – unabhängig von Abkommen – bereits seit Längerem unter Druck. Prekäre Anstellungen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die kurzlebigen Lieferketten bedrohen die Gesamtarbeitsverträge. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen. Insbesondere deshalb sind sie ungelöst.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10010</guid><pubDate>Mon, 06 Nov 2023 10:47:45 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und Service public statt Liberalisierungsprogramm</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-und-service-public-statt-liberalisierungsprogramm</link><description>SGB und Travail.Suisse zur Europapolitik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB und Travail.Suisse sind sehr besorgt über den Verlauf der Gespräche mit der EU-Kommission. Aus dem Projekt eines «institutionellen Abkommens» ist mittlerweile ein Liberalisierungsprogramm geworden. Die mit den Sondierungen beauftragte Bundesverwaltung hat in den Gesprächen einem Abbau des Lohnschutzes und des Service public zugestimmt: Arbeitnehmende, die vom Ausland in die Schweiz entsandt werden, würden keine Schweizer Spesen mehr erhalten und die Sanktionsinstrumente der Kaution und der Dienstleistungssperre würden ihre Wirkung verlieren. Neu wäre der Lohnschutz dem Generalverdacht ausgesetzt, dass er den Marktzugang der Firmen behindert. Dazu kommen die vollständige Liberalisierung des Strommarktes für Kleinkunden sowie der Marktzugang von Flixtrain und anderen Anbietern im grenzüberschreitenden Personenverkehr.</p><p>Der Bundesrat muss diese Fehler korrigieren und in den Verhandlungen mit der EU die Interessen der Schweizer Bevölkerung vertreten. Er muss in den Verhandlungen den Lohnschutz und den Service public sichern.</p><p>Der Lohnschutz in der Schweiz ist seit längerem unter Druck. Prekäre Anstellungen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die Zunahme prekärer Stellen und die vielen Subunternehmen bedrohen die Gesamtarbeitsverträge, weil sie die Sozialpartnerschaft unterlaufen. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen. Insbesondere deshalb sind sie ungelöst.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/a/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_31e56fc3b6.jpg" length="319401" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10006</guid><pubDate>Tue, 31 Oct 2023 17:01:11 +0100</pubDate><title>25 Jahre Mindestlohn-Kampagnen der Schweizer Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/25-jahre-mindestlohn-kampagnen-der-schweizer-gewerkschaften</link><description>Broschüre und Tagung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor 25 Jahren lancierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB)&nbsp;die erste von mehreren Mindestlohn-Kampagnen. Die Kampagnen sind bis heute ein Erfolg. Sie machten tiefe Löhne zu einem öffentlichen Problem, erkämpften bessere Löhne in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und führten zu gesetzlichen Mindestlöhnen in einzelnen Kantonen</p><p>Andreas Rieger, ehemaliger Co-Präsident der Unia, und David Gallusser, Ökonom beim SGB, haben das Jubiläum zum Anlass genommen, die Geschichte der gewerkschaftlichen Mindestlohn-Kampagnen in einer Publikation nachzuzeichnen. Die Veröffentlichung zeigt auch mit neuen Statistiken, wie der Tieflohnsektor in der Schweiz zurückgedrängt werden konnte.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/25-Jahre-Mindestlohn-Kampagne.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-solid fa-book" aria-hidden="true"></i> Die Publikation kann hier bezogen werden.</a><br>&nbsp;</p><p>Die Unia organisiert am 16. November 2023 zu den 25 Jahren Mindestlohn-Kampagne die Tagung "Ein Lohn zum Leben!". Sie findet&nbsp;von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Hotel Kreuz in Bern (Saal Bovet, Zeughausgasse 41) statt und richtet sich an interessierte Kreise in Gewerkschaften und der breiten Öffentlichkeit.&nbsp;</p><p>Weitere Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich auf der Website der Unia: <a href="https://www.unia.ch/de/aktuell/events/detail/a/20212" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">https://www.unia.ch/de/aktuell/events/detail/a/20212</a>.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/25-jahre-mindestlohn_titelbi.jpg" length="140334" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9965</guid><pubDate>Mon, 25 Sep 2023 18:05:34 +0200</pubDate><title>Keine weitere Verzögerung bei der Ratifikation der ILO-Konvention 190</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-weitere-verzoegerung-bei-der-ratifikation-der-ilo-konvention-190</link><description>Beseitigung von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert die Entscheidung des Ständerates, die Ratifikation der ILO-Konvention 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz mit einer erneuten Schlaufe zurück an den Bundesrat zu schicken, um nochmals eine Vernehmlassung und weitere Abklärungen zu machen. Die Botschaft des Bundesrates zur Konvention war extrem detailliert und klärte alle Fragen.&nbsp;</p><p>Die Schweiz erfüllt bereits heute die rechtlichen Voraussetzungen und Erfordernisse zur Ratifikation. Die sofortige Ratifikation durch den Ständerat wäre ein wichtiges Signal an die internationale Gemeinschaft und für die Schweiz als Wirtschaftsstandort gewesen. Und zudem ein klares Bekenntnis gegen sexualisierte Gewalt gegenüber Arbeitnehmenden und Betroffenen.</p><p>Sexuelle Belästigung betrifft zu viele Arbeitnehmende im Schweizer Arbeitsmarkt. Dies hat oft fatale Folgen für die Gesundheit der Betroffenen und ihre weiteren Erwerbsverläufe. Eine zentrale gewerkschaftliche Forderung ist daher Nulltoleranz gegenüber sexueller Belästigung und eine wirksame Umsetzung der bestehenden Schutzmassnahmen. Die Ratifikation der ILO-Konvention 190 müsste eine Selbstverständlichkeit sein. Sie ist ein wichtiger symbolischer Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Arbeitnehmenden vor sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz.</p><p>Das jetzige Zeichen des Ständerates mit der nochmaligen Schlaufe, nachdem der Nationalrat längstens ja gesagt hatte, ist höchst ambivalent und wirft aus internationaler Perspektive kein gutes Licht auf den Wirtschaftsstandort Schweiz. Der SGB empfindet diese Verzögerungstaktik des Ständerats als falsch und fehlgeleitet.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/ilo_logo_beschnitten.png" length="92369" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9954</guid><pubDate>Sat, 16 Sep 2023 16:15:21 +0200</pubDate><title>Löhne und Renten rauf: wann, wenn nicht jetzt?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kaufkraftdemo-loehne-und-renten-rauf-wann-wenn-nicht-jetzt</link><description>Nationale Demonstration für bessere Löhne und Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gegen 20'000 Menschen haben sich heute zur Demonstration für höhere Löhne und Renten in Bern und anschliessender Kundgebung vor dem Bundeshaus versammelt. Das Leben wird teurer, Löhne und Renten verlieren an Wert. Die Realeinkommen der Arbeit­nehmenden in der Schweiz sinken 2023 bereits zum dritten Mal in Folge. Die steigenden Preise werden für immer grössere Teile der Bevölkerung zur ernsthaften Belastung. Dazu kommen geplante oder soeben bekanntgegebene weitere Erhöhungen bei den Mieten, den Krankenkassenprämien oder dem Strom. Jetzt muss es mit den Löhnen aufwärtsgehen.</p><h3 class="heading--h4">Arbeitgeber müssen sich bewegen</h3><p>Die heutige Demonstration war der Anfang der gewerkschaftlichen Mobilisierung für den Lohnherbst. Eine vierte Minus-Lohnrunde muss verhindert werden. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard fragte auf dem Bundesplatz: «Wann, wenn nicht jetzt? Die Arbeitslosigkeit liegt bei zwei Prozent und die Gewinne und Dividenden sind so hoch wie nie zuvor. In dieser Situation muss garantiert sein, dass die Löhne den Lebenshaltungskosten entsprechen. Jetzt ist es Zeit für höhere Löhne!»</p><h3 class="heading--h4">Lohnerhöhungen möglich</h3><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen welche über die Steigerungen von Prämien, Mieten, Strom und die allgemeinen Preiserhöhungen hinausgehen. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Und von den Produktivitätsgewinnen müssen auch die Arbeitnehmenden etwas haben. Geld ist genug vorhanden, damit alle mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich grosse Sorgen machen zu müssen.</p><h3 class="heading--h4">Ausgleich dank 13. AHV-Rente</h3><p>Wegen der Teuerung, den steigenden Mieten sowie durch die höheren Kranken­kassen­prämien verlieren Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente. Die 13. AHV-Rente kann diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen und kommt deshalb genau zum richtigen Zeitpunkt. Neben der für die Arbeitnehmenden wichtigen Lohnrunde wird es auch für die Rentnerinnen und Rentner entscheidend. Weil die Preisentwicklung bei den Pensionskassen-Renten nicht angepasst wird, müssen nun die AHV-Renten erhöht werden. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/230916_kaufkraft_pouvoir-achat/230916_demo-manif_pym-buehne_foto-c-manu-friedrich.jpg" length="104919" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9951</guid><pubDate>Sat, 16 Sep 2023 15:15:00 +0200</pubDate><title>Gegen 20&#039;000 Menschen aus der ganzen Schweiz fordern höhere Löhne und Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/tausende-aus-der-ganzen-schweiz-fordern-hoehere-loehne-und-renten-1</link><description>Nationale Demonstration zu Kaufkraft-Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gegen 20'000 Menschen fordern in Bern höhere Löhne und Renten, weil das Leben immer teurer wird. Die Teilnehmenden aus der ganzen Schweiz erwarten zudem von der Politik sofort Massnahmen, um die Prämienlast zu senken, und einen wirksamen Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Missbrauch und überzogenen Renditen der Immobilienwirtschaft. Für die arbeitende Bevölkerung wird es immer enger. Die heutige Grossdemonstration ist ein starkes Zeichen: In der reichen Schweiz muss das Geld für alle gut zum Leben reichen. <a href="/aktuell/kaufkraft-demo" class="link link--internal">Zur Demonstration</a> hat eine breite Kaufkraft-Allianz von SGB-Gewerkschaften, Travail.Suisse-Verbänden, der SP, den Grünen und dem MieterInnenverband aufgerufen. Diese Mobilisierung ist erst der Auftakt, die Kämpfe gehen weiter – in den Lohnverhandlungen in den Branchen und in den anstehenden Abstimmungskämpfen über Prämienlast und Renten.</p><p>Pflegerinnen, Schreiner, Rangierer, Lehrerinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Zugführerinnen, Gastromitarbeitende, Maurer, Pöstlerinnen und diverse weitere hart arbeitende Menschen aus allen Regionen der Schweiz sind nach Bern gereist, um ein starkes Zeichen zu setzen: Jetzt müssen die Löhne rauf! Gute Konjunktur und volle Kassen der Firmen erlauben eine substanzielle Erhöhung. Nach Jahren, in denen hauptsächlich die Aktionäre, die Kader und Firmenchefs von fürstlichen Entlohnungen, Boni und hohen Dividenden profitiert haben, sind jetzt die Normalverdienenden an der Reihe.</p><h3 class="heading--h4">Lohnerhöhungen möglich</h3><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen welche über die Steigerungen von Prämien, Mieten, Strom und die allgemeinen Preissteigerungen hinausgehen. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Von den Produktivitätsgewinnen müssen die Arbeitnehmenden etwas haben. Geld ist genug vorhanden, damit alle mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich grosse Sorgen machen zu müssen.</p><h3 class="heading--h4">Einkommenspolitik für die Oberschicht stoppen</h3><p>Die Prämienlast wird unerträglich. Deshalb müssen die Prämienverbilligungen rasch steigen, um untere und mittlere Einkommen zu entlasten, statt die Steuern für Vermögende und GutverdienerInnen zu senken. Auch die Explosion der Mietzinse muss gestoppt werden durch eine Deckelung der möglichen Erhöhungen. Schliesslich muss es im Strommarkt statt Milliardengewinne für Grosskonzerne endlich Massnahmen dagegen geben, stets die Risiken über Preiserhöhungen auf die VerbraucherInnen abzuwälzen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_demostart160923_sgb-tf_8dce8730b3.jpg" length="555956" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9932</guid><pubDate>Fri, 08 Sep 2023 08:05:17 +0200</pubDate><title>Nur für Teppichetagen geht es rauf – für arbeitende Bevölkerung wird es immer enger</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nur-fuer-teppichetagen-geht-es-rauf-fuer-arbeitende-bevoelkerung-wird-es-immer-enger</link><description>Entscheidende Lohnrunde 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Teuerung, der Krankenkassen-Prämienschock und die höheren Mieten belasten die Haushalte stark. Der Problemdruck der Einkommenssituation der arbeitenden Bevölkerung ist unbestritten – und dringlich. Die Arbeitgeber zeigen trotz immer noch guter Konjunktur eine harte Position und wollen nicht einmal die Teuerung ausgleichen. Die inzwischen wieder hohen Margen werden stattdessen für Erhöhungen der Toplöhne und Boni sowie für Dividenden verwendet. Bundesrat und Parlament verweigern jede Entlastung und wollen die arbeitende Bevölkerung einfach zahlen lassen. Für den SGB ist klar: So kann es nicht weitergehen. Es braucht eine Wende mit realen Erhöhungen bei Löhnen und konkreten Massnahmen gegen Mietpreishammer und Prämienexplosion. Während die Lohnverhandlungen in den Branchen begonnen haben, bereitet sich die Mobilisierung gegen die vierte Minus-Lohnrunde in Folge vor. Den Start gibt am 16. September die grosse Kaufkraft-Demo in Bern.</p><p>Die Löhne entwickelten sich in den letzten Jahren völlig in die falsche Richtung. Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen, die auf das Geld angewiesen sind, haben real weniger Lohn. Selbst der normale Teuerungsausgleich wird den allermeisten Arbeitnehmenden verweigert. Die Lohnschere geht infolgedessen wieder auf: Heute gibt es deutlich mehr als 4’000 Lohnmillionäre. Das ist fast drei Mal mehr als vor 20 Jahren.</p><p class="heading--h4">Einkommenspolitik nur für die Oberschicht</p><p>Der Bundesrat hat bei der Einführung der obligatorischen Krankenkassen versprochen, dass niemand mehr als 8 Prozent des steuerbaren Einkommens für die Prämien ausgeben soll. Die Realität ist heute, dass viele das Doppelte an Prämien zahlen müssen. Die Situation wird sich mit der sich abzeichnenden diesjährigen Explosion noch zuspitzen.</p><p>Um die Prämienlast für die Bevölkerung erträglicher zu machen, haben die Kantone das Mittel der Prämienverbilligungen. Sie erhalten dafür vom Bund viel Geld, nämlich rund 300 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. Doch die Kantone stehen auf der Bremse und zahlen heute sogar weniger als der Bund. Sie senken lieber die Steuern für Gutsituierte und Firmen. «Einkommenspolitisch sind nun die unteren und mittleren Einkommen am Zug. Es braucht höhere Prämienverbilligungen statt Steuersenkungen für Vermögende und GutverdienerInnen», erklärt Daniel Lampart, SGB-Chefökonom.</p><p class="heading--h4">Drohender sozialer Abstieg für Arbeitnehmende</p><p>«Kurz gesagt: Alle zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten der Haushalte, während gleichzeitig nicht einmal die Teuerung auf den Einkommen ausgeglichen wird. Vier Jahre in Folge sanken die Reallöhne – man könnte meinen, man befinde sich in einer Wirtschaftskrise, aber das ist nicht der Fall. Das Geld ist da, es wird nur ungerechter verteilt als je zuvor», sagt SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard.</p><p>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, betont am Beispiel der Detailhandelsbranche: «Die harte Realität einer Verkäuferin ist, dass sie auch nach Jahren im Beruf mit 4’000 Franken auskommen muss. Die Teuerung wurde nicht vollständig ausgeglichen.» Dabei geht es der Branche gut: Preiserhöhungen konnten auf die KonsumentInnen abgewälzt werden. «Die Produktivität ist stark gestiegen, aber die Löhne haben nicht Schritt gehalten. Jetzt braucht es endlich Verbesserungen»</p><p>«Die Sorge um die steigenden Preise und Lebenskosten nimmt zu. Sie geht durch alle Branchen, alle Betriebe, alle Einkommensstufen», stellt Natascha Wey, Vizepräsidentin SGB, fest. Ihr klarer Schluss: «Diese Sorge muss ernstgenommen werden und die Arbeitgeber müssen sich bewegen».</p><p class="heading--h4">Reallohnerhöhungen sind nötig und möglich</p><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen in der Grössenordnung von 5 Prozent. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Der Teuerungsausgleich muss in den Gesamt- und übrigen Arbeitsverträgen wieder selbstverständlich sein. Geld ist genug vorhanden, damit alle Arbeitnehmenden mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich gross Sorgen machen zu müssen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_IMG20230908101331_bearbeitet-1_980594bae4.jpg" length="311395" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9892</guid><pubDate>Tue, 22 Aug 2023 14:58:42 +0200</pubDate><title>Über die Hälfte der Schweizer Arbeitnehmenden sind berufsbedingten Gesundheitsrisiken und Stress ausgesetzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ueber-die-haelfte-der-schweizer-arbeitnehmenden-sind-berufsbedingten-gesundheitsrisiken-und-stress-ausgesetzt</link><description>Europäische Studie zeigt Defizite in der Schweiz auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mehr als die Hälfte der Schweizer Arbeitnehmenden sind berufsbedingten psychosozialen Risiken und weiteren Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Dies zeigt die neuste Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS). Das sind fast doppelt so viele wie noch vor 20 Jahren.</p><p>Gemäss der neuen Studie leiden heute fast doppelt so viele Arbeitnehmende unter Stress wie noch in der Stressstudie des Staatssekretariats für Wirtschaft(Seco) aus dem Jahr 2000: Damals betrug der Anteil derjenigen Personen, die sich häufig oder sehr häufig gestresst gefühlt hatten, «nur» 27 Prozent. Schon 2010 war das Bild deutlich anders: Etwa ein Drittel der Schweizer Erwerbsbevölkerung (34%) berichteten damals, sich häufig oder sehr häufig gestresst zu fühlen.</p><p>Laut der neusten EWCS-Studie, für die das Seco und die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (Ekas) 1'224 repräsentativ ausgewählte Arbeitnehmende im Jahr 2021 telefonisch interviewten, leiden 59 Prozent der Arbeitnehmenden oft oder immer unter hohem Arbeitstempo und 52 Prozent unter Termindruck. Das ist deutlich mehr als im europäischen Durchschnitt (49 und 47%). Eine Mehrheit der Schweizer Angestellten berichtete zudem von Belastungen für den Bewegungsapparat (55%), was wiederum unter dem, europäischen Durchschnitt von 66 Prozent liegt</p><p>Generell zeigen die Ergebnisse der Studie, dass der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Schweiz schwach ist. Neben der psychischen Belastung leiden viele Arbeitnehmer in der Schweiz an Gesundheitsbeschwerden wie Rückenschmerzen, Muskelschmerzen und Kopfschmerzen. Dies ist vor allem auf die hohe Arbeitsintensität und die Belastung des Bewegungsapparates zurückzuführen.</p><p>Die EWCS zeigt auch, dass viele Arbeitnehmende in der Schweiz Überstunden machen müssen, um überhaupt den Arbeitsandrang bewältigen zu können. Dies führt zu weiterem Stress und Überarbeitung, was sich negativ auf die Gesundheit auswirkt. Die EWCS macht deutlich, dass der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Schweiz verbessert werden muss. Die Schweiz liegt in den verschiedenen Untersuchungen bezüglich Risikoprävention und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz lediglich im Mittelfeld.</p><h3 class="heading--h4">Keine weitere Verschlechterung der Gesetzgebung – im Gegenteil &nbsp;</h3><p>Angesichts der obigen Zahlen ist es besonders schockierend, dass im Schweizer Parlament eine ganze Reihe von Vorstössen in der Pipeline sind, die den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter verschlechtern würden. So will ein Vorstoss des Zürcher FDP-Nationalrats Marcel Dobler im Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes den psychosozialen Schutz (Schutz vor Stress) aufheben. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates berät darüber am kommenden 28. August. Ein weiterer Vorstoss des Aargauer FDP-Ständerats und Parteipräsidenten Thierry Burkart nimmt das Homeoffice als Vorwand, um Nacht- und Sonntagsarbeit im Büro einzuführen.</p><p>Dies ist in der Schweiz besonders pervers, da hier bereits sehr lange gearbeitet wird und die Arbeitszeiten in den letzten Jahren trotz grosser Produktionsgewinne nicht gesunken sind. Zusammen mit dem schwachen Gesundheitsschutz hat dies zu einer regelrechten Burnout-Epidemie geführt. Bis 1990 reduzierte sich die betriebsübliche Arbeitszeit alle 10 Jahre um ein bis zwei Stunden – bei gleichem Lohn. Seither müssen Arbeitnehmende, welche den grossen Stress nicht mehr aushalten und ihre Gesundheit schützen wollen, die Arbeitszeitverkürzungen selber bezahlen – indem sie Teilzeit arbeiten und weniger Lohn erhalten. Dies ist gerade in Care- oder den LehrerInnen-Berufen Realität.</p><p>Auch schwangere Frauen sind in der Schweiz besonders schlecht geschützt: diese müssen sich häufig krankschreiben lassen, weil der Arbeitgeber keine Schutzmassnahmen ergreift. Dabei haben immer noch viele Arbeitnehmende keine Krankentaggeldversicherung, so dass sie krankheitsbedingte Absenzen teuer zu stehen kommen.&nbsp;</p><p>Der SGB fordert das Parlament auf, angesichts der alarmierenden Zahlen in der EWCS-Studie jede Verschlechterung des Arbeitsgesetzes abzulehnen. Im Gegenteil muss für einen besseren Schutz vor psychosozialen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz gesorgt werden sowie einen besseren Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen und die Einführung einer obligatorischen, universellen Krankentaggeldversicherung für alle.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/3/csm_frau-gestresst-kopfschmerz_c-inkje-photocase_bf91282e5f.jpg" length="79396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9887</guid><pubDate>Wed, 16 Aug 2023 12:49:34 +0200</pubDate><title>Es braucht ein klares Zeichen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-braucht-ein-klares-zeichen-gegen-gewalt-und-belaestigung-am-arbeitsplatz</link><description>SGB kritisiert Ablehnung der Ratifikation der ILO-Konvention 190</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert die Entscheidung der Rechtskommission des Ständerates, die Ratifikation der ILO-Konvention 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz abzulehnen.</p><p>Die ablehnende Empfehlung an den Ständerat ist ein Rückschlag für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Konvention ist das erste internationale Abkommen, das Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz ausdrücklich verbietet. Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sind weit verbreitet und haben verheerende Folgen für die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen. Die ILO-Konvention 190 wäre ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung dieser Probleme.</p><p>Die Ablehnung der Kommission des Ständerats steht im krassen Kontrast zur Position des Nationalrats, der eine Ratifikation klar angenommen hat. Sogar der schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich dafür aus. Der Kommissionsentscheid ist besonders unverständlich, weil die Schweiz alle Anforderungen und inhaltlichen Vorgaben der Konvention erfüllt. Sie in der Schweiz nicht zu ratifizieren, wäre ein Schlag ins Gesicht der UN aber vor allem auch aller Arbeitnehmende, insbesondere von Gewalt und Belästigung betroffenen Frauen.</p><h3 class="heading--h4">Konvention wäre ein wichtiger Schritt</h3><p>Die Konvention ist bereits von den meisten der wichtigsten Handelspartner der Schweiz ratifiziert worden. Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich haben die Konvention ebenfalls ratifiziert oder stehen kurz davor, ebenso Kanada und Australien. Alle EU-Länder haben den Ratifikation-Prozess begonnen.</p><p>Mit einer Ablehnung würde die Schweiz international schlecht dastehen: Sie wäre das erste und einzige Land, dass eine Ratifikation explizit ablehnen würde. Dies wäre auch ein schlechtes Zeichen für die Schweizer Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort wie für das Image der Schweiz.</p><p>Es braucht jetzt ein klares Zeichen, gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz – auch als Signal an unsere Handelspartner, dass die Schweiz sich für Arbeitsstandards einsetzt und diese einhält. Im September kommt das Geschäft ins Plenum des Ständerats. Der SGB fordert den Ständerat auf, die Entscheidung der Rechtskommission zu überstimmen und die ILO-Konvention zu ratifizieren.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_5e6a66d706.jpg" length="313775" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9873</guid><pubDate>Fri, 07 Jul 2023 07:52:43 +0200</pubDate><title>5 Prozent mehr Lohn – wegen Teuerung, Lohnrückstand und guter Konjunktur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/5-prozent-mehr-lohn-wegen-teuerung-lohnrueckstand-und-guter-konjunktur</link><description>Lohn-Medienkonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Löhne sind im Jahr 2023 zum dritten Mal in Folge gesunken, jetzt braucht es eine Trendwende. Die anstehende Lohnrunde ist entscheidend. Es braucht 5 Prozent mehr Lohn. Das ist nötig, weil alle Preise und die Produktivität gestiegen sind und die Löhne zu lange stagniert haben. Die Wirtschaft läuft gut und die Arbeitslosigkeit bleibt tief: Die Arbeitnehmenden müssen endlich etwas von der guten Konjunktur sehen. Arbeitgeber klagen über «Fachkräftemangel», erhöhen aber vor allem die Profite und die Gehälter der Chefetage. Jetzt braucht es Verbesserungen für alle.</p><p>Die Löhne sinken 2023 zum dritten Mal in Folge. Das gab es seit dem 2. Weltkrieg noch nie. Entsprechend sind die Löhne heute fast 3 Prozent tiefer als im Jahr 2020. Obwohl die Wirtschaft gut läuft und die Arbeitslosigkeit tief ist. Und obwohl die Arbeitgeber über einen «Fachkräftemangel» klagen. Von der guten Konjunktur sahen die Arbeitnehmenden wenig bis nichts.</p><p>Profitiert haben hingegen die Unternehmen. Viele haben aufgrund der guten Absatzsituation und der Lieferengpässe ihre Preise und Margen angehoben. Die grossen Schweizer Firmen sind in ihren jüngsten Quartalsberichten teilweise geradezu euphorisch. Nur mit Blick auf die Lohnrunde werden wieder düstere Perspektiven prognostiziert, doch diese Lohnrunde lassen sich die Erwerbstätigen nicht mehr abspeisen. Jetzt muss es aufwärtsgehen. Notfalls mit Kampfmassnahmen. Über den Sommer werden die Lohnforderungen und Verhandlungen in den Brachen vorbereitet. Die SGB-Gewerkschaften lancieren den Lohnherbst am 16. September mit einer Gross-Demonstration in Bern.</p><p>Der Lohnrückstand ist mittlerweile gross. Die Löhne müssen so stark steigen wie die Teuerung und die Arbeitsproduktivität, damit die Verteilung zwischen Arbeit und Kapital gleich bleibt. Andernfalls verdienen die Arbeitgeber auf Kosten der Arbeitnehmenden mehr. In den letzten Jahren war dies leider der Fall. Seit 2015 stiegen die Nominallöhne um rund 7.5 Prozent, während Teuerung und Produktivität zusammen um mehr als 14 Prozent zulegten. Ähnlich wäre das Bild, wenn man den Zeitraum von 2010 bis 2023 vergleichen würde. Der Lohnrückstand beträgt über 5 Prozent, weitgehend unabhängig vom Zeitraum, der verglichen wird.&nbsp;</p><p>Die finanzielle Lage der Bevölkerung hat sich spürbar verschlechtert. Höhere Preise für Produkte des täglichen Bedarfs, steigende Mieten und Krankenkassenprämien haben viel Kaufkraft gekostet. Auf 2024 werden Mieten und Krankenkassenprämien erneut kräftig steigen. Dazu kommt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte. Wenn es keine Lohnerhöhung gibt, wird ein Paar mit zwei Kindern im kommenden Jahr 3’000 Franken weniger zur Verfügung haben.</p><p>SGB-Chefökonom Daniel Lampart hält fest:&nbsp; «Eine Lohnerhöhung von 5 Prozent ist nötig, der Nachholbedarf der letzten Jahre ist erheblich. Das Produktivitätswachstum und das wirtschaftliche Umfeld erlauben diese Lohnerhöhung.»</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard betont: «Firmen erhöhen ihre Preise. Geht es hingegen um die Löhne, heisst es, die Kassen seien leer. So kann es nicht weitergehen, mit den Löhnen muss es aufwärtsgehen. Deshalb rufen die Gewerkschaften zu einer nationalen Gross-Demonstration am16. September in Bern auf.».</p><p>Véronique Polito, Vizepräsidentin Unia, erklärt: «Die Löhne in den Branchen mit Frauenmehrheit haben sich unterdurchschnittlich entwickelt, den Reallohnverlust der letzten drei Jahre bekommen die Frauen noch mehr zu spüren. Dass muss sich nun ändern. Das Geld für Verbesserungen ist vorhanden, denn den Firmen geht es in sehr vielen Branchen ausgezeichnet.»</p><p>Christian Fankhauser, Vizepräsident SEV, betont: «Nach einem nur teilweisen Teuerungsausgleich 2022 werden wir eine Nullrunde im Herbst 2023 in den ÖV-Unternehmen nicht akzeptieren.»</p><p>Matteo Antonini, Präsident syndicom, ergänzt: &nbsp;«Ein Teil der Logistikbranche hat weiterhin sehr tiefe Löhne und prekäre Arbeitsbedingungen. Daher wird syndicom den vollen Teuerungsausgleich fordern und sich zusätzlich für Lohnentwicklungen einsetzen, um den erlittenen Reallohnverlust der letzten Jahre aufzufangen.»</p><p>Für Natascha Wey, Generalsekretärin VPOD, ist klar: «Auch bei den Kantonen ist das Geld vorhanden: sie machen seit Jahren Überschüsse. Nun sind die Arbeitnehmenden am Zug, die Züge und Busse bewegen, Menschen ausbilden, Kinder betreuen und ältere Menschen pflegen.»</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/230707/web-P1010742_bearbeitet-1.jpg" length="1597204" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9844</guid><pubDate>Tue, 04 Jul 2023 10:00:00 +0200</pubDate><title>Vorteile und Risiken des Freizügigkeitsabkommens</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/observationsbericht-vorteile-und-risiken-des-freizuegigkeitsabkommens</link><description>SGB-Kommentar und Analyse zum Observatoriumsbericht 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In seinem Kommentar und seiner Analyse zum Observationsbericht 2023 (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/230704_Kommentar_LampartDaniel_ObsBericht.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">vollständiges Dokument anzeigen</a>) liefert der Schweizerische Gewerkschaftsbund fundierte Argumente, Hintergründe und Daten, zeigt die Chancen aber auch die Risiken auf, die im Freizügigkeitsabkommen stecken.</p><h3 class="heading--h4">Schlussfolgerungen aus Sicht des SGB</h3><p>Die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit den flankierenden Massnahmen hat die Lage der Arbeitnehmenden insgesamt verbessert. Die «Qualität» der Einwanderung ist gestiegen. Die Anzahl Personen, die einwandert, ist hingegen relativ unabhängig von der Personenfreizügigkeit. Hier spielen die Wirtschaftslage und die Internationalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft die treibende Rolle.</p><p>Mit dem Freizügigkeitsabkommen wurde leider auch die Temporärarbeit und die Entsendung erleichtert – zwei potenziell prekäre Formen der Arbeit. Mit dem Schweizer Lohnschutz konnten grössere negative Entwicklungen bisher bekämpft werden. Doch es gibt Lücken: Temporäre können schlechtere Arbeitsbedingungen haben als Festangestellte, was der Temporärarbeit einen ungerechtfertigten Vorteil gibt. Zudem ist der Lohnschutz unvollständig. Zahlreiche Branchen und Berufe, wie der Detailhandel oder das Gesundheits- und Sozialwesen (Kitas, Heime usw.) sind nicht durch Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen geschützt.</p><p>Der SGB setzt sich dafür ein, dass die Bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit den Arbeitnehmenden nützen und nicht schaden. Er setzt sich für einen wirksamen Lohnschutz ein und lehnt Verschlechterungen klar ab. Die Anstellungsbedingungen bei den Temporären und der Schutz durch Gesamtarbeitsverträge müssen verbessert werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9830</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2023 17:21:21 +0200</pubDate><title>EU-Verhandlungsmandat: Lohnschutz und Service public müssen gewährleistet sein </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/eu-verhandlungsmandat-lohnschutz-und-service-public-muessen-gewaehrleistet-sein</link><description>Der SGB zu den Eckwerten des Verhandlungsmandats mit der Europäischen Union</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Öffnung der Schweiz gegenüber der EU, sofern sie den Arbeitnehmenden nützt und nicht schadet. Er setzt sich für eine offene Schweiz in einem sozialen Europa ein. Die Diskussionen über das Rahmenabkommen haben diese Anforderungen bisher nicht erfüllt. Auch die Entwicklungen bei den Sondierungsgesprächen waren besorgniserregend. Der Lohnschutz und der Service public sind nicht gesichert. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist irritiert, dass der Bundesrat diese ungelösten Probleme nicht öffentlich benennt.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa und braucht den besten Schutz. Der für die Bevölkerung sehr wichtige Service public muss erhalten und weiterentwickelt werden. Für den SGB ist klar: Die Gespräche mit der EU können nur auf dieser Basis zu einem erfolgreichen Abschluss kommen. Ein Verhandlungsmandat des Bundesrates muss deshalb Folgendes beinhalten:</p><ul><li>Der <strong>eigenständige Lohnschutz</strong> muss gesichert sein. Es braucht verbindliche Garantien, dass die GAV weiterhin paritätisch vollzogen werden können. Und die Schweiz muss weiterhin Instrumente wie die Dienstleistungssperre, die Arbeitsunterbrüche und die Kaution einsetzen können, um Dumping wirksam zu bekämpfen.</li><li>Eine Übernahme der EU-<strong>Spesenregelung</strong>, wonach den Arbeitnehmenden in der Schweiz keine Schweizer Spesenansätze mehr bezahlt würden, lehnt der SGB ab.</li><li>Beim Lohnschutz soll die Schweiz die <strong>Prävention </strong>stärken: Es sollen diejenigen Firmen die Aufträge erhalten, die auch korrekte Löhne zahlen. Dazu sollen die digital vorhandenen Informationen aus den Lohnkontrollen von den AuftraggeberInnen genutzt werden. Zudem sollte die Schweiz eine Bauherrenhaftung einführen. Wenn die Prävention gestärkt und zugleich das Meldeverfahren beim Bund digital verbessert wird, könnte die Schweiz auch die 8-Tage-Voranmeldefrist schrittweise verkürzen, ohne den Lohnschutz zu verschlechtern.</li><li>Die schleichende Erosion beim Lohnschutz muss gestoppt werden. Die Voraussetzung für die <strong>Allgemeinverbindlicherklärung </strong>von GAV muss an die heutige Realität angepasst werden – insbesondere das Arbeitgeberquorum gehört angepasst. <strong>Temporärbeschäftigte </strong>müssen zu den gleichen Löhnen angestellt werden wie die Festangestellten. Die Schweiz könnte hier die EU-Richtlinien zu den Mindestlöhnen und zur Temporärarbeit übernehmen.</li><li>Der SGB unterstützt die wichtige Kooperation der Schweiz mit der EU im <strong>Strom</strong>-Hochspannungsbereich. Aber eine totale Marktöffnung beim Strom lehnt er ab.</li><li>Der <strong>öffentliche Verkehr (ÖV)</strong> in der Schweiz darf nicht geschwächt werden. Eine Marktöffnung beim öffentlichen Verkehr lehnt der SGB ab. Dasselbe gilt auch für eine Beihilfenprüfung, welche den ÖV schwächt.</li><li>Die Verbesserungen, die sich aus einer Übernahme der<strong> EU-Unionsbürgerrichtlinie</strong> ergeben, wären ein Fortschritt. Dadurch erhalten EU-Staatsangehörige eine bessere soziale Absicherung und mehr Rechte, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.</li><li>Der Abschluss eines Abkommens im Bereich der <strong>öffentlichen Gesundheit</strong> und Krisenbewältigung wäre für die Schweiz positiv. Nicht verhandelbar ist jedoch in diesem Rahmen eine allenfalls beihilferechtlich erzwungene Reduktion der bereits heute zu tiefen öffentlichen Subventionen im Gesundheitswesen.</li><li>Der SGB unterstützt die <strong>Kohäsionsbeiträge </strong>an die EU, die auch erhöht werden können. Sie sind ein wichtiges, solidarisches Instrument, um die Unterschiede bei den Einkommen in Europa zu reduzieren. Positiv wäre auch, wenn die sistierten Kooperationsprojekte der Schweiz mit der EU rasch wieder weitergeführt würden. Die Schweiz und die EU haben ein grosses, gemeinsames Interesse an einer engen Zusammenarbeit in der Forschung, in der Kultur und in der Bildung.</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9810</guid><pubDate>Wed, 07 Jun 2023 16:03:00 +0200</pubDate><title>Höhere Löhne dank Lohnvergleich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/hoehere-loehne-dank-lohnvergleich</link><description>Der «neue» SGB-Lohnrechner</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Transparenz für die Löhne in 71 Branchen mit 2 Millionen aktuellen Lohndaten aus 35’000 Unternehmen: Mit dem Lohnrechner (<a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a>) des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) können Angestellte individuell den Lohn berechnen, der ihnen zusteht. Das schafft nicht nur Transparenz und hilft bei Lohnverhandlungen. Die Lohnplattform des SGB ist nun mit den neusten Daten aktualisiert. Zudem erlaubt sie neu, das zu erwartende Lohnwachstum seit 2020 aufzurechnen. Damit erreicht der nicht kommerzielle <a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">SGB-Lohnrechner</a> aktuelle und präzise Lohnangaben. Nach drei Jahren Reallohnverlust durch die Preissteigerungen und ungenügenden Lohnerhöhungen und angesichts des Fachkräftemangels sind die Chancen für starke Lohnerhöhungen selten besser wie dieses Jahr.</p><h3 class="heading--h4">Schutz vor Lohndruck</h3><p>Der mittlere Lohn der Erwerbtätigen in der Schweiz beträgt 6’665 Franken (Median 2020). Um Lohndumping bei den höchsten Löhnen Europas wirksam bekämpfen zu können, ist neben wirksamen Kontrollen auch das Wissen über die branchen- und ortsüblichen Löhne unabdingbar. Der Lohnrechner wurde deshalb ursprünglich als Instrument für die Durchsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit entwickelt. Das Gesetz verpflichtet die kantonalen tripartiten Kommissionen einzuschreiten, falls «innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts- und branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten» werden (Art. 360a OR). Der Lohnrechner ermöglicht es, auf Basis verlässlicher Lohndaten und mit einer anerkannten statischen Methode orts- und branchenübliche Löhne für individuelle Profile zu berechnen.</p><h3 class="heading--h4">Löhne müssen kräftig erhöht werden</h3><p>Durch die Preisentwicklung und wegen des fehlenden Teuerungsausgleichs bei den Löhnen sind die Reallöhne zum ersten Mal seit dem zweiten Weltkrieg drei Jahre in Folge gesunken. Gerade in Tieflohnbranchen sind die Reallohnlöhne damit heute wieder auf dem gleichen Niveau wie vor 10 Jahren. Die gute Geschäftslage der Firmen und die tiefe Arbeitslosigkeit bringen die Arbeitnehmenden und die Gewerkschaften in eine starke Verhandlungsposition. Selten waren die Chancen für kräftige Lohnerhöhungen besser als dieses Jahr.</p><h3 class="heading--h4">Bewährte Methodik mit aktualisierten Daten</h3><p>Neu stehen dem Rechner die Lohnangaben der jüngsten Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2020 zur Verfügung. Der Lohnrechner erlaubt die Berechnung von üblichen Löhnen in insgesamt 71 Branchen. Eine überarbeitete Berufsliste und verbesserte Branchenvorschläge nach gewähltem Beruf erleichtern die Lohnabfrage</p><p>Wenn auch weniger stark als die Teuerung, so sind in den meisten Branchen die Löhne zuletzt doch gestiegen. Der Lohnrechner erlaubt deshalb neu, das zu erwartende Lohnwachstum zwischen 2020 und 2023 auf die üblichen Löhne aufzurechnen. Dies erlaubt den Arbeitnehmenden, sich ein aktuelles Bild über die Lohnsituation auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen.</p><p>Der Lohnrechner verwendet repräsentative Daten der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik, in der rund 2 Millionen Löhne aus 35’000 Unternehmen erfasst sind. Die Daten werden für den Lohnrechner nach einem bewährten statistischen Verfahren ausgewertet, um orts- und branchenübliche Löhne für individuelle Beschäftigungsprofile berechnen zu können.</p><p>Arbeitnehmende können mit dem Lohnrechner überprüfen, ob ihr Lohn angemessen ist. Er hilft ihnen auch dabei, Lohnvorstellungen für Lohnverhandlungen zu formulieren. Ein weiterer Vorteil des Lohnrechners: Er informiert die BenutzerInnen individuell über gültige Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne.</p><p><a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Jetzt Lohnrechner testen</a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/lohnrechner/Lohnrechner_DE_4-3.png" length="46203" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9804</guid><pubDate>Tue, 06 Jun 2023 16:07:34 +0200</pubDate><title>Der Lohnschutz muss gestärkt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-lohnschutz-muss-gestaerkt-werden</link><description>Der SGB zum Seco-Bericht zu den flankierenden Massnahmen (FlaM)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heute veröffentliche Bericht zu den Flankierenden Massnahmen macht deutlich, wie wichtig ein starker Lohnschutz für die Arbeitnehmenden ist. Denn überall, wo Löhne kontrolliert werden, werden Verstösse aufgedeckt und Löhne nachgezahlt. Einmal mehr legt der Bericht offen, dass im Bereich ohne GAV-Mindestlöhne zu wenig gegen Lohndumping gemacht wird.</p><p>Im vergangenen Jahr überprüften Kontrolleurinnen und Kontrolleure knapp 165’000 Löhne von Schweizer Betrieben und Entsendefirmen aus dem Ausland. Dabei haben sie in fast jeder fünften Firma zu tiefe Löhne oder eine Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen liegt die Verstossquote mit 26 Prozent etwas höher, weil hier Mindestlöhne den Dumping-Tatbestand klar definieren. In den Branchen ohne GAV oder Normalarbeitsvertrag wenden die Kantone teilweise zu tiefe Massstäbe für die Orts- und Branchenüblichkeit der Löhne an. Ein Teil der Firmen kommt so auch mit Dumpinglöhnen durch die Kontrollen.</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine GAV- oder NAV-Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Erfreulich: Bei ausländischen Entsendefirmen führt ein Verständigungsverfahren in fast 9 von 10 Fällen zu einer Anpassung der Löhne. Nicht zu tolerieren ist hingegen das Verhalten der fehlbaren Schweizer Arbeitgeber. Sie passen nur in 6 von 10 Fällen ihre Löhne an.</p><p>Trotz regelmässiger Lohnunterbietungen und vielen Schweizer Arbeitgebern, die sich auch nach Verständigung um orts- und branchenübliche Löhne foutieren, erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl es das Gesetz vorsieht. Der Kanton Genf und das Tessin zeigen, dass es anders gehen könnte. Sie kontrollieren nicht nur strenger, sondern haben in den letzten Jahren wiederholt Mindestlöhne erlassen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9796</guid><pubDate>Fri, 02 Jun 2023 10:36:44 +0200</pubDate><title>Lohnschutz in Gefahr: Öffnung muss Arbeitnehmenden nützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-in-gefahr-oeffnung-muss-arbeitnehmenden-nuetzen</link><description>SGB-Delegiertenversammlung zum Stand der Verhandlungen mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Lohnschutz ist Voraussetzung dafür, dass eine Öffnung gegenüber der EU den Arbeitnehmern nützt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat sich deshalb in Gesprächen mit Bundesrat, Arbeitgebern und Verwaltung dafür eingesetzt, dass die Probleme beim Lohnschutz gelöst werden. Nach monatelangen Gesprächen stellt sich heraus: Bis heute liegt nichts Verbindliches auf dem Tisch, ausser Verschlechterungen. Arbeitgeber und EU-Kommission bieten bis heute keine Hand für Lösungen, welche die Löhne der Arbeitnehmenden sichern. Im Gegenteil: Schweizer Arbeitsbedingungen und der Service public sind dadurch in Gefahr. Deshalb haben die Delegierten des SGB in einer Resolution die notwendige Basis für erfolgreiche Gespräche mit der EU und den Sozialpartner dargelegt. Dazu gehört eine verbindliche Garantie für den eigenständigen Lohnschutz. Die Flankierenden Massnahmen müssen verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Übernahme der EU-Spesenregelung lehnt der SGB ab – dies alleine kann für die Arbeitnehmenden tausend Franken weniger Einkommen pro Monat ausmachen. Ebenso lehnen die SGB-Delegierten die totale Marktöffnung für Strom und den öffentlichen Verkehr ab. Der Europäische Gewerkschaftsbund EGB unterstützt den SGB weiterhin im Einsatz für starke Flankierende Massahmen, damit die wirtschaftliche Öffnung auch den Arbeitnehmenden nützt – &nbsp;für eine soziale Schweiz und ein soziales Europa.&nbsp;</p><p class="heading--h4">Die verabschiedete Resolution lautet:</p><p>Der SGB setzt sich für eine soziale, offene Schweiz ein und anerkennt die grosse Bedeutung der EU für die friedliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa. Er unterstützt die Öffnung gegenüber der EU grundsätzlich.</p><p>Das Ende des unwürdigen Saisonnierstatuts und die Einführung der Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden Massnahmen waren grosse Schritte für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, für die die Gewerkschaften gekämpft haben. Das Rahmenabkommen von 2018 hätte hingegen den Lohnschutz und den Service Public verschlechtert. Deshalb hat sich der SGB dagegen ausgesprochen. Der Bundesrat hat sich danach für einen Neustart entschieden und Sondierungsgespräche mit der EU geführt. Er will Ende Juni die Eckwerte für ein Verhandlungsmandat verabschieden.</p><p>Die bisherige Entwicklung bei diesen Sondierungsgesprächen ist besorgniserregend. Der Lohnschutz und der Service Public sind nicht gesichert. Dies ist umso gefährlicher, weil es in der Schweiz Kräfte gibt, welche die Diskussionen mit der EU dafür missbrauchen, ihre Liberalisierungsprogramme durchzudrücken. Und weil die Vertreter der EU-Kommission Forderungen stellen, welche den Arbeitnehmenden mit EU- und Schweizer Pass schaden. Der Europäische Gewerkschaftsbund EGB hat sie dafür auch scharf kritisiert und steht fest an der Seite des SGB.</p><p>Beim Lohnschutz sind in den Gesprächen mit der EU sowohl der paritätische GAV-Vollzug, als auch wichtige Instrumente wie die Dienstleistungssperre und die Kaution nicht verbindlich abgesichert. Die EU-Kommission verlangt sogar, dass Firmen aus der EU ihren Angestellten in der Schweiz keine Schweizer Spesen, sondern nur die Ansätze in ihrem Herkunftsland zahlen müssen. Das alleine kann für die Arbeitnehmenden Tausend Franken pro Monat weniger Einkommen ausmachen. Diese arbeitnehmerfeindliche Haltung der für die Schweiz zuständigen EU-Kommissionsvertreter ist umso unverständlicher, als auch Hundertausende von EU-BürgerInnen nicht mehr vom Schweizer Lohnschutz profitieren könnten.</p><p>Der SGB hat sich in Gesprächen mit Bundesrat, Arbeitgebern und Verwaltung dafür eingesetzt, dass die Probleme beim Lohnschutz gelöst werden. Anders als in den Medien seit Monaten suggeriert wird, liegt heute nichts Verbindliches auf dem Tisch, ausser Verschlechterungen. Die Schweizer Arbeitgeber, welche sich aktiv für das Rahmenabkommen einsetzen, wehren sich nicht gegen Verschlechterungen beim Lohnschutz und bieten bis heute keine Hand für Verbesserungen, welche die Löhne der Arbeitnehmenden sichern.</p><p>Der Lohnschutz ist in den letzten Jahren durch die stärkere Verbreitung von Subunternehmen und Temporärarbeit anspruchsvoller geworden. Die Basis der Schweizer GAV erodiert nach und nach. Temporärarbeitende haben nach wie vor weniger Rechte als Festangestellte.</p><p>Beim Service Public geht die Diskussion in die falsche Richtung. Es droht eine komplette Öffnung des Strommarktes, obwohl die Liberalisierung in der EU in den letzten Jahren zu einem enormen Preisschub geführt hat.&nbsp;</p><p>Auch bei der Bahn drohen falsch verstandene Marktöffnung sowie Lohn-, aber auch Preisdumping. Das Bundesamt für Verkehr will die Verhandlungen mit der EU missbrauchen, um seinen Traum vom Flixtrain in der Schweiz zu realisieren. Das BAV stellt so das bewährte Schweizer Kooperationssystem in Frage, um das uns die Nachbarn beneiden.</p><p>Einer Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie steht der SGB hingegen grundsätzlich positiv gegenüber. Sie bedeutet eine rechtliche Besserstellung der Arbeitnehmenden aus dem EU-Raum.</p><p>Die EU hat auf Druck der Gewerkschaften und der sozialen Kräfte mit der Mindestlohnrichtlinie und der Richtlinie zur Temporärarbeit Verbesserungen im Lohn- und Arbeitnehmerschutz beschlossen. Zusammen mit dem EGB setzt sich der SGB dafür ein, dass auch ein soziales Abkommen zwischen der EU und der Schweiz zu Stande kommt. Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa und braucht daher den besten Schutz. Der für die Bevölkerung sehr wichtige Service public muss erhalten und weiterentwickelt werden.</p><p>Für den SGB ist klar: Die Gespräche mit der EU können nur auf dieser Basis zu einem erfolgreichen Abschluss kommen. Ein Verhandlungsmandat des Bundesrates muss deshalb Folgendes beinhalten:</p><ul><li>Der eigenständige Lohnschutz muss gesichert sein. Es braucht verbindliche Garantien, dass die GAV weiterhin paritätisch vollzogen werden können. Und die Schweiz muss weiterhin Instrumente wie die Dienstleistungssperre, die Arbeitsunterbrüche und die Kaution einset-zen können, um Dumping wirksam zu bekämpfen.</li><li>Eine Übernahme der EU-Spesenregelung, wonach den Arbeitnehmenden in der Schweiz keine Schweizer Spesenansätze mehr bezahlt werden, lehnt der SGB ab.</li><li>Beim Lohnschutz soll die Schweiz die Prävention stärken: Es sollen diejenigen Firmen die Aufträge erhalten, die auch korrekte Löhne zahlen. Dazu sollen die digital vorhandenen In-formationen aus den Lohnkontrollen von den AuftraggeberInnen genutzt werden. Zudem sollte die Schweiz eine Bauherrenhaftung einführen. Wenn die Prävention gestärkt und zu-gleich das Meldeverfahren beim Bund digital verbessert wird, könnte die Schweiz auch die 8-Tage-Voranmeldefrist schrittweise verkürzen, ohne den Lohnschutz zu verschlechtern.</li><li>Die schleichende Erosion beim Lohnschutz muss gestoppt werden. Die Voraussetzung für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV müssen an die heutige Realität angepasst wer-den – insbesondere das Arbeitgeberquorum gehört angepasst. Temporärbeschäftigte müs-sen zu gleichen Löhnen angestellt werden wie die Festangestellten. Die Schweiz könnte hier die EU-Richtlinien zu den Mindestlöhnen und der Temporärarbeit übernehmen.</li><li>Der SGB unterstützt die wichtige Kooperation der Schweiz mit der EU im Strom-Hochspannungsbereich. Aber eine totale Marktöffnung beim Strom lehnt er ab.&nbsp;</li><li>Der öffentliche Verkehr in der Schweiz darf nicht geschwächt werden. Eine Marktöffnung beim öffentlichen Verkehr lehnt der SGB ab. Dasselbe gilt auch für eine Beihilfenprüfung, welche den ÖV schwächt.&nbsp;</li><li>Die Verbesserungen, die sich aus einer Übernahme der EU-Unionsbürgerrichtlinie ergeben, wären ein Fortschritt. Dadurch erhalten EU-Staatsangehörige eine bessere soziale Absiche-rung und mehr Rechte, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.&nbsp;</li><li>Der Abschluss eines Abkommens im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Krisenbe-wältigung wäre für die Schweiz positiv. Nicht verhandelbar ist jedoch in diesem Rahmen ei-ne allenfalls beihilferechtlich erzwungene Reduktion der bereits heute zu tiefen öffentlichen Subventionen im Gesundheitswesen.</li><li>Der SGB unterstützt die Kohäsionsbeiträge an die EU, die auch erhöht werden können. Sie sind ein wichtiges, solidarisches Instrument um die Unterschiede bei den Einkommen in Eu-ropa zu reduzieren. Positiv wäre auch, wenn die sistierten Kooperationsprojekte der Schweiz mit der EU rasch wieder weitergeführt würden. Die Schweiz und die EU haben ein grosses, gemeinsames Interesse an einer engen Zusammenarbeit in der Forschung, in der Kultur und in der Bildung.&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9821</guid><pubDate>Wed, 31 May 2023 15:25:00 +0200</pubDate><title>Dossier 156: Lohngleichheit und Frauenlöhne rauf!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/dossier-156-lohngleichheit-und-frauenloehne-rauf</link><description>Analyse zu den Löhnen der Berufsleute in der Schweiz, Teil I
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Solange Frauen tiefe Löhne haben, die nicht oder kaum zum Leben reichen, sind sie auch nicht gleichberechtigt und gleichgestellt. Denn ohne einen guten Lohn ist auch keine eigenständige Existenz möglich. Wer in einem «Frauenberuf» arbeitet, hat nicht nur weniger Lohn, sondern auch schlechtere Lohnaussichten. Dies zeigt das vorliegende Dossier. Es bildet den ersten Teil einer zweiteiligen Analyse zu den Löhnen von Berufsleuten in der Schweiz.</p><p>Obwohl sich die gesellschaftliche Stellung der Frauen in der Schweiz verbessert hat, sind die Löhne immer noch ein Problem. Frauenarbeit ist gesellschaftlich nach wie vor unterbewertet. Noch heute ist leider sichtbar, was früher die soziale Norm war. Nämlich, dass die Erwerbsarbeit der Frauen keine eigene wirtschaftliche Existenz ermöglichen muss. Frauenlöhne wurden früher oft nur als Zustupf für das Familieneinkommen gesehen. Heute ist das allerdings anders! Löhne müssen die Existenz sichern auch bei den Frauen und dies auch im Alter.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_170614_sabine_reber_sgb_frauen_aktion_lohnkontrolle_loehne_unter_die_lupe_9872cafd67.jpg" length="423865" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9736</guid><pubDate>Mon, 24 Apr 2023 16:32:57 +0200</pubDate><title>Lohnerhöhungen statt weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnerhoehungen-statt-weitere-flexibilisierung-der-arbeitszeiten</link><description>Medienkonferenz der Arbeitgeber zum «Fachkräftemangel»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit einiger Zeit müssen sich die Arbeitgeber um ihr Personal bemühen. Das ist gut und überfällig. Sie nennen das Fachkräftemangel. Die naheliegende Antwort wäre, dass sie die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld verbessern. Doch die Arbeitgeber wollen das Rad der Zeit zurückdrehen, d. h. längere Arbeitszeiten, mehr Überstunden, weniger Arbeitnehmerschutz – nota bene ohne dass es in den letzten Jahren Reallohnerhöhungen gegeben hätte. Die Folgen davon wären mehr Stress und Burnouts – nicht gerade förderlich für die Attraktivität von Arbeitsplätzen.</p><p>Über 200’000 Erwerbslose sind auf Stellensuche, finden aber keine Arbeit. Viele Arbeitnehmende beklagen sich über Leerläufe und sinnlosen Stress an ihrem Arbeitsplatz. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Chefs in den letzten 20 Jahren fast verdoppelt.</p><p>Wer es sich leisten kann, arbeitet Teilzeit – um Zeit für die Familie zu haben oder um eine selbst bezahlte Aus- und Weiterbildung zu absolvieren. Der höhere Teilzeitanteil ist auch die Folge der erfreulicherweise steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen. Frauen, aber auch Männer, die hälftige Verantwortung bei der Kinderbetreuung übernehmen, können Arbeit und Familie oft nur mit einer Teilzeitanstellung vereinbaren.&nbsp;&nbsp;</p><p>Die Schweizer Beschäftigungspolitik muss fortschrittlich sein. Das heisst: nur wenn Beruf und Familie vereinbar sind, nur wenn Arbeit nicht krank macht und nur wenn alle gut von ihrer Arbeit leben können, hat sie eine Zukunft.</p><p>Der SGB ist stimmt den Arbeitgebern darin zu, dass die öffentliche Hand mehr Verantwortung bei den Kitas übernehmen muss. Darüber hinaus braucht es aber zeitgemässe Arbeitszeiten und Löhne. Lohnerhöhungen sind überfällig. Wer eine Lehre hat, soll mindestens 5’000 Franken verdienen. Zudem sollen die Arbeitgeber die Organisation der Arbeit in ihren Betrieben verbessern.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Mann-liest-Kind-vanda_lay.jpg" length="656606" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9734</guid><pubDate>Mon, 24 Apr 2023 15:05:07 +0200</pubDate><title>Völlig ungenügende Lohnerhöhungen, grösserer Lohnrückstand der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/voellig-ungenuegende-lohnerhoehungen-groesserer-lohnrueckstand-der-frauen</link><description>Zum Lohnindex 2022 des Bundesamtes für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Situation beim Lohn und bei der Kaufkraft der Schweizer Arbeitnehmenden ist besorgniserregend. Viele Arbeitgeber weigern sich, nur schon die Teuerung auszugleichen. Obwohl sie es sind, die die Preise erhöhen. Und obwohl die Ertragssituation gut ist.</p><p>Der heute veröffentlichte Lohnindex des Bundesamtes für Statistik bestätigt leider dieses Bild. Auf 2022 stiegen die Nominallöhne um bescheidene 0.9 Prozent, was bei einer Teuerung von 2.8 Prozent zu einer realen Einbusse von 1.9 Prozent führte. Im Branchenvergleich sind es ausgerechnet diejenigen Branchen, in denen die Löhne eher tief sind, die schlechter abschneiden – so das Gastgewerbe, die Post-, Kurier- und Expressdienste, der Detailhandel oder der Bau.</p><p>Völlig in die falsche Richtung geht auch die Lohnentwicklung der Geschlechter. Die Frauenlöhne stiegen mit 0.8 Prozent schlechter als diejenigen der Männer (1.1 Prozent), obwohl die Frauen immer noch 1’500 Franken weniger Lohn pro Monat haben (Vollzeit).</p><p>Bei den Löhnen muss es aufwärtsgehen. Ein erster Schritt erfolgte auf 2023 – indem Lohnerhöhungen von gegen 2.5 Prozent ausgehandelt wurden. Eine einigermassen faire Lohnpolitik setzt aber den Teuerungsausgleich plus eine Beteiligung an den Produktivitätsfortschritten voraus. Der Nachholbedarf bei den Löhnen ist entsprechend gross.</p><p>Besonders hoch ist der Nachholbedarf bei den Frauen, die oft zu relativ tiefen Löhnen Arbeiten mit grosser Verantwortung machen. Die Frauen werden am 14. Juni im Rahmen des <a href="https://www.14juni.ch/?src=sgb" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">feministischen Streiks</a> ein klares Zeichen setzen, dass hier ein Ruck durch die Schweiz gehen muss.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Paar-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86.jpg" length="400495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9684</guid><pubDate>Fri, 31 Mar 2023 14:19:33 +0200</pubDate><title>Beratung und Entschädigung für Asbestopfer und ihre Angehörige</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/beratung-und-entschaedigung-fuer-asbestopfer-und-ihre-angehoerige</link><description>Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA:</description><content:encoded><![CDATA[<p>Etwa 200 Menschen erkranken jährlich in der Schweiz an einem Mesotheliom (bösartiger Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich). Die überwiegende Anzahl dieser Erkrankungen entsteht durch den Umgang mit Asbest. Seine Fasern sind tausendmal dünner als ein menschliches Haar. Gelangen sie in die äussersten Lungenbläschen und bis in das angrenzende Bauch- und Brustfell, können sie dort auch nach Jahrzehnten einen bösartigen, in der Regel tödlichen Tumor verursachen. Gefährdet sind in erster Linie Personen, die ohne Schutzmassnahmen asbesthaltige Stoffe bearbeitet haben. Aber auch Firmen-AnwohnerInnen oder Kinder, die im Hof mit dem Material gespielt haben, sind unter den Betroffenen. Ebenso Familienangehörige, die Kleidung, die mit Asbestfasern verschmutzt war, gewaschen haben. Viele wissen nicht einmal mehr, wann oder wo sie in Kontakt mit Asbest gekommen sind. Bis dann die Diagnose «Mesotheliom» kommt.</p><p>Die Diagnose bringt viele Betroffene und Angehörige an ihre Grenzen. Denn die durchschnittliche Lebenserwartung bei einer Mesotheliom-Erkrankung beträgt meist nur etwa 18 Monate. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Unfallversicherung (UVG) nur eine Erkrankung durch den berufsbedingten Kontakt mit Asbest abdeckt. So kommen zu den körperlichen und seelischen Belastungen meist auch noch finanzielle Sorgen, für diejenigen, die keine UVG-Abdeckung haben.</p><p>Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA, die von den Sozialpartnern, u. a. vom SGB, gegründet wurde, setzt sich für diese Menschen ein. Sie kämpft dafür, dass die Betroffenen eine faire und schnelle Entschädigung erhalten. Auch wenn sie nicht berufsbedingt mit dem Material in Kontakt gekommen sind. Darüber hinaus berät Stiftung EFA Betroffene, Personen mit Fragen, Angehörige sowie die Öffentlichkeit, sensibilisiert sie für die Gefahren des Umgangs mit Asbest und berät Interessierte bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit einer möglichen Asbesterkrankung auftreten. Des Weiteren erteilt die EFA Auskunft, ob und wie man sich für eine Entschädigung anmelden kann.</p><p class="heading--h4">Kompetent beraten</p><p>Für diese Beratung nutzt die Stiftung EFA die Kompetenz erfahrener Spezialistinnen und Spezialisten, um Betroffenen, ihren Angehörigen, aber auch Interessierten fundierte Informationen zu vermitteln. So entwickelte sie einen Care-Service in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. An den Standorten Zürich, Lausanne und Lugano geben diplomierte Pflegefachleute Antworten auf alle Fragen, die im Zusammenhang mit einer Asbesterkrankung auftreten können.</p><p>Das Angebot ist kostenfrei. Sollten bei der Beratung fachspezifische Fragen auftauchen, stellt die EFA den Kontakt zu externen Spezialistinnen und Spezialisten her, z. B. ÄrztInnen oder Sozialversicherungen.</p><p class="heading--h4">Hier finden Sie Rat und finanzielle Unterstützung:</p><p>Wer nach 1996 aufgrund des Umgangs mit Asbest in der Schweiz an einem bösartigen Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich (Mesotheliom) erkrankt ist, kann finanzielle Unterstützung beantragen. Auch als Angehörige oder bevollmächtigte Person. Erste Fragen beantwortet Ihnen der Care-Service der Stiftung EFA: <a href="https://www.stiftung-efa.ch/wir-helfen/beraten" target="_blank" rel="noreferrer">www.stiftung-efa.ch/wir-helfen/beraten</a>.</p><p>CARE-SERVICE Deutsch<br> +41 44 268 20 00<br> care-service@lunge-zuerich.ch</p><p>CARE-SERVICE Französisch<br> +41 21 623 38 00<br> care-service@lpvd.ch</p><p>CARE-SERVICE Italienisch<br> +41 91 973 22 80<br> care-service@legapolm.ch</p><p>Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA<br> c/o Schweiz. Gewerkschaftsbund<br> Monbijoustrasse 61<br> 3007 Bern</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/1/csm_asbestsanierung_bermau_iStock_5253d400a6.jpg" length="226233" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9690</guid><pubDate>Wed, 29 Mar 2023 16:27:00 +0200</pubDate><title>Lohnschutz und Service Public müssen gewährleistet sein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/lohnschutz-und-service-public-muessen-gewaehrleistet-sein</link><description>SGB zu den heutigen Beschlüsse der Bundesrats-Klausur zur Europapolitik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat heute das weitere Vorgehen bei den Gesprächen mit der EU festgelegt. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar, dass der Lohnschutz und der Service Public gewährleistet sein müssen.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa. Sie ist offen wie kein anderes europäisches Land – die Hälfte der Firmen aus der EU kann beispielsweise in ihrer Landessprache in der Schweiz tätig sein. Darum braucht die Schweiz den besten Lohnschutz. Die EU-Firmen profitieren heute von diesem Marktzugang. Sie erwirtschaften rund 2 Mrd. Franken pro Jahr in der Schweiz.</p><p>Auch im Service Public hat die Schweiz eine besondere Situation, die gewährleistet bleiben muss. Beispielsweise hat die Schweiz den Strommarkt für die Haushalte nicht geöffnet, aus guten Gründen wie die starken Strompreiserhöhungen im Ausland zeigen. Der Personenverkehr auf der Schiene ist kooperativ organisiert. Eine Liberalisierung wie in der EU wäre nicht nur schlecht für die Löhne, sondern bei der starken Belastung des Schweizer Schienennetzes nicht praktikabel.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_fd90ebc879.jpg" length="1214845" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9574</guid><pubDate>Mon, 09 Jan 2023 08:04:53 +0100</pubDate><title>Gewerkschaftliche Offensiven im 2023 für höhere Löhne und mehr Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gewerkschaftliche-offensiven-im-2023-fuer-hoehere-loehne-und-mehr-gleichstellung</link><description>Jahres-Medienkonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der neue SGB-Verteilungsbericht zeigt auf: Die Lohn- und Einkommensschere öffnet sich wieder. Für die Gewerkschaften stehen deshalb weitere Lohnerhöhungen im Zentrum, damit der Lohnrückstand aufgeholt wird. Aufgrund der Teuerung fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Wiedereinführung des automatischen Teuerungsausgleichs. Weil die Krankenkassenprämien inzwischen für viele untragbar hoch sind, sind mehr Prämienverbilligungen nötig. Auch bei den Arbeitszeiten braucht es eine Trendwende: Anstatt immer neue Ausnahmen bei den Arbeits- und Ruhezeiten zu fordern, sollen sich die Arbeitgeber wieder an der Arbeitszeitreduktion beteiligen, um den Gesundheitsschutz und das Familienleben der Arbeitnehmenden zu verbessern.</p><p>Die Kaufkraft-Krise durch explodierende Krankenkassenprämien und die anhaltende Teuerung trifft viel Erwerbstätige hart, es bleibt immer weniger zu Leben. Dank einer engagierten Lohnkampagne und vielen harten Verhandlungen ist es den Gewerkschaften in diversen Branchen gelungen, die Löhne zu Jahresbeginn spürbar anzuheben. 2023 sind Reallohnerhöhungen sowie die Wiedereinführung des automatischen Teuerungsausgleichs notwendig. SGB-Chefökonom Daniel Lampart hält fest: «Ein Lohn muss zum Leben reichen, das heisst konkret: keine Löhne unter 5’000 Franken für Berufstätige mit Lehre und mindestens 4’500 Franken für alle.»</p><p>Der heute veröffentlichte <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/230109_JMK/154d__Verteilungsbericht_2023.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">SGB-Verteilungsbericht</a> zeigt: Die Lohnschere hat sich wieder geöffnet. Die Löhne sind zu wenig gestiegen, um die Teuerung und den Lohnrückstand auszugleichen. Die Berufstätigen mit unteren und mittleren Löhnen haben heute real weniger Lohn als 2016. Aufwärts ging es hingegen bei den obersten 10 Prozent. Dazu kommt, dass der Prämienschock bei den Krankenkassen von 6.6 Prozent einmal mehr stärker ausfällt als die Lohnerhöhungen und die Aufstockung der Prämienverbilligungen. 2023 wird ein Paar mit 2 Kindern erstmals 1000 Franken im Monat für die Prämien zahlen müssen.</p><p class="heading--h4">Bessere Lage der Berufstätigen dank Gewerkschaftsarbeit</p><p>Gute Gesamtarbeitsverträge und aktive Gewerkschaften sorgen weltweit dafür, dass die Löhne ausgeglichener verteilt werden. Sie verhindern Dumping und Lohndiskriminierung. Die neuere ökonomische Forschung belegt auch, dass diese Verbesserungen bei den Löhnen in der Regel nicht zu mehr Arbeitslosigkeit führen, wie die aktuelle Analyse des SGB zeigt. Weil die Gesamtarbeitsverträge (GAV) verhindern, dass sich schwarze Schafe unter den Firmen Vorteile auf Kosten der korrekten Arbeitgeber verschaffen, und weil GAV auch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und andere Vorteile enthalten, können sie zu einer besseren Arbeitsqualität und einer höheren Produktivität führen. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Ohne die Arbeit der Gewerkschaften hier bei uns und weltweit wäre die einzige Antwort auf die aktuelle Inflation nur die Rezessionspolitik der Zentralbanken gewesen. Die arbeitenden Menschen erwarten aber zu Recht eine andere Antwort, nämlich die Stärkung ihrer Kaufkraft.»</p><p class="heading--h4">Stress am Arbeitsplatz</p><p>Die Arbeitgeber fordern immer mehr Ausnahmen bei den Arbeits- und Ruhezeiten – auf Kosten der Arbeitnehmenden, ihrer Gesundheit und ihres Familienlebens. Die Arbeitnehmenden sollen möglichst immer verfügbar sein, aber gleichzeitig wenig kosten. Gesundheitsschutz und familien­freundliche Arbeitszeiten dürfen kein Privileg für Besserverdienende werden, deshalb müssen sich die Arbeitgeber wieder an den Arbeitszeitverkürzungen beteiligen. Heute reduzieren viele Berufstätige ihr Arbeitspensum auf eigene Kosten – sofern sie es sich finanziell leisten können.</p><p>Ein anderer, wichtiger Grund für Teilzeitarbeit sind Kinder oder andere Betreuungspflichten. Die Arbeitgeber haben sich in den letzten 30 Jahren jedoch kaum mehr an der Arbeitszeitverkürzung beteiligt. Bis 1990 reduzierten sie die betriebsübliche Arbeitszeit alle 10 Jahre um ein bis zwei Stunden – bei gleichem Lohn. Seither müssen die Arbeitnehmenden die Arbeitszeitverkürzungen selber bezahlen – mit Teilzeit und weniger Lohn. Um bei der Gleichstellung vorwärts zu kommen, braucht es für Unia Präsidentin Vania Alleva, nicht nur planbare und familienfreundliche Arbeitszeiten sondern «endlich die Aufwertung von klassischen Frauen-Branchen, die nach wie vor schlechter bezahlt sind. Das heisst mehr Lohn, Zeit und Respekt.» Deshalb mobilisierten die Gewerkschaften 2023 für den feministischen Streik am 14. Juni.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/230109_JMK.jpg" length="420756" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9547</guid><pubDate>Wed, 14 Dec 2022 16:42:52 +0100</pubDate><title>Sabotage der Sozialpartnerschaft – ein Lohn muss zum Leben reichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sabotage-der-sozialpartnerschaft-ein-lohn-muss-zum-leben-reichen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vom Lohn muss man leben können. Der heute vom Nationalrat beschlossenen Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne mit der Überweisung der Motion Ettlin verstösst klar gegen diesen wichtigen Grundsatz. Kantonale Mindestlöhne sind aus sozialpolitischen Gründen zulässig, damit die Existenzsicherung garantiert wird. Damit ist klar, dass GAV-Löhne diese untere Grenze nicht unterbieten dürfen. Das Parlament will nun diesen Grundsatz auf den Kopf stellen. Die Gewerkschaften werden sich dagegen wehren.</p><p>Die Motion kommt unter dem wohlklingenden Namen «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» daher. Sie will die Kantone daran hindern, Massnahmen gegen zu tiefe Löhne zu ergreifen: Kantonale Mindestlöhne würden in allen Branchen nicht mehr gelten, in denen ein als allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auch Bestimmungen zu den Löhnen beinhaltet. Die Motion will also nichts anderes, als Working Poor zu produzieren.</p><p>Dabei haben die Kantone laut Bundesverfassung die Kompetenz, im Bereich der Sozialpolitik Gesetze zu erlassen. Sie können also auch bestimmen, dass Löhne das Existenzminimum abdecken müssen. Dementsprechend wurde bei der Debatte um einen nationalen Mindestlohn von den Initiativ-Gegnern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kantone bei Bedarf einen Mindestlohn einführen können. Und auch das Bundesgericht hat diese Kompetenz zu Erlass kantonaler Mindestlöhne bestätigt.</p><p>Die faktische Abschaffung der kantonalen Souveränität über die Definition von Mindestlöhne wäre ein Verfassungsbruch und eine Sabotage der Sozialpartnerschaft. GAV könnten nämlich pervertiert werden, um das ohnehin bereits magere Arbeitsrecht weiter zu schwächen und den Willen des Gesetzgebers zu untergraben. Statt bessere Bedingungen als die gesetzlichen Minimalstandards für die Arbeitnehmenden zu garantieren, würden sie Ausnahmen von diesen Standards erlauben. Dass GAV als Instrumente benutzt werden könnten, um die gesetzlichen Löhne nach unten zu drücken, wäre ebenso gefährlich wie skandalös. Der Abschluss von GAV mit nationalen Mindestlöhnen würde so praktisch verunmöglicht werden.</p><p>Besorgniserregend ist, dass dieser Angriff auf die Souveränität der Kantone und die Löhne der Arbeitnehmenden in Grenzregionen, speziell in den Kantonen Neuenburg und Genf, in einer Zeit kommt, in der über den Schutz der Löhne und das Verhältnis zu Europa Diskussionen stattfinden.</p><p>Der SGB wird die Vorlage mit allen nötigen Mitteln bekämpfen und die kantonalen Mindestlöhne verteidigen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8457</guid><pubDate>Wed, 26 Oct 2022 13:27:47 +0200</pubDate><title>Ein Lohn muss zum Leben reichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-lohn-muss-zum-leben-reichen</link><description>Motion Ettlin wäre eine Sabotage der Sozialpartnerschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vom Lohn muss man leben können. Die Motion Ettlin verstösst klar gegen diesen wichtigen Grundsatz. Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrates hat äusserst knapp mit 11:10 Stimmen entschieden, diese Motion zur Annahme zu empfehlen. Kantonale Mindestlöhne sind aus sozialpolitischen Gründen zulässig, damit die Existenzsicherung garantiert wird. Damit ist klar, dass GAV-Löhne diese untere Grenze nicht unterbieten dürfen.</p><p>Die Motion kommt mit dem wohlklingenden Namen «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» daher. Sie will die Kantone daran hindern, Massnahmen gegen zu tiefe Löhne zu ergreifen: Kantonale Mindestlöhne würden in allen Branchen nicht mehr gelten, in denen ein als allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auch Bestimmungen zu den Löhnen beinhaltet. Die Motion will also nichts anderes, als Working Poors zu produzieren.</p><p>Dabei haben die Kantone laut Bundesverfassung die Kompetenz, im Bereich der Sozialpolitik Gesetze zu erlassen. Sie können also auch bestimmen, dass Löhne das Existenzminimum abdecken müssen. Dementsprechend wurde bei der Debatte um einen nationalen Mindestlohn von den Initiativ-Gegnern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kantone bei Bedarf einen Mindestlohn einführen können. Und auch das Bundesgericht hat diese Kompetenz kantonaler Mindestlöhne bestätigt.</p><p>Eine Umsetzung der Motion Ettlin wäre ein Verfassungsbruch und eine Sabotage der Sozialpartnerschaft. GAV könnten nämlich pervertiert werden, um das ohnehin bereits magere Arbeitsrecht weiter zu schwächen und den Willen des Gesetzgebers zu untergraben. Statt bessere Bedingungen als die gesetzlichen Minimalstandards für die Arbeitnehmenden zu garantieren, würden sie Ausnahmen von diesen Standards erlauben. Dass GAV als Instrumente benutzt werden könnten, um die gesetzlichen Löhne nach unten zu drücken, wäre ebenso gefährlich wie skandalös.</p><p>Besorgniserregend ist, dass dieser Angriff auf die Souveränität der Kantone und die Löhne der Arbeitnehmenden in Grenzregionen, speziell in den Kantonen Neuenburg und Genf, in einer Zeit kommt, in der über den Schutz der Löhne und das Verhältnis zu Europa Diskussionen stattfinden.</p><p>Es ist zu hoffen, dass das Plenum dem Antrag von Bundesrat, Kantonen und Gewerkschaften folgt und die Motion Ettlin ablehnt, statt den Sozialfrieden in der Schweiz zu torpedieren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Menschen-in-Bewegung_photocase_rclassen.jpg" length="556912" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8374</guid><pubDate>Wed, 07 Sep 2022 15:57:18 +0200</pubDate><title>Bundesrat bestätigt skandalöse Frauenrentenlücke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-bestaetigt-skandaloese-frauenrentenluecke</link><description>Gleichstellung: massive Unterschiede beim Einkommen – und kein Fortschritt sichtbar!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heute veröffentlichte Bericht zum «overall gender earning gap» ist ernüchternd und empörend. In den letzten 8 Jahren haben sich die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht verringert. Drei Jahre nach dem grossen Frauen*streik fällt die Bilanz miserabel aus: Frauen leiden nach wie vor unter tieferen Einkommen. Die skandalöse Frauenrentenlücke hat gemäss dem Bericht seit 2014 sogar zugenommen und beträgt über einen Drittel. Eine glaubwürdige Lösung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: statt einer dringend notwendigen Rentenverbesserung sollen die Frauenrenten mit AHV 21 sogar um 26’000 Franken gekürzt werden. Nur mit einem Nein am 25. September kann der nötige politische Druck für eine Verbesserung der heute schlechten Rentensituation der Frauen erreicht werden.</p><p class="heading--h4">Immer noch tiefere Einkommen</p><p>Das Einkommen der Frauen im Erwerbsalter ist über 43.2 Prozent tiefer als dasjenige der Männer, obwohl beide Geschlechter im gleich viele Stunden arbeiten. Aber Frauen leisten wesentlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer, etwa in der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen oder im Haushalt. Ausserdem erhalten Frauen im Erwerbsleben immer noch tiefere Löhne, einerseits wegen hartnäckigen Lohndiskriminierungen, aber auch wegen unterschiedlicher Berufswahl, Ausbildung und Karriereverläufen.</p><p>Gegen diese Lohn- und Einkommensunterschiede braucht es griffige Massnahmen, die über das revidierte Gleichstellungsgesetz hinausgehen. Neben weitergehenden Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung braucht es Rahmenbedingungen, damit die unbezahlte Arbeit nicht nur auf die Mütter zurückfällt: Ohne flächendeckende und zahlbare Entlastungsangebote der öffentlichen Hand wie Kitas, Tagesschulen und Betreuungsplätze für erwachsene Pflegebedürftige werden wir die Einkommenslücke der Frauen nicht schliessen können.</p><p class="heading--h4">Rentenlücke schliesst sich nicht – weitere 8 Jahre Stillstand sind inakzeptabel</p><p>Bittere Konsequenz der schlechteren Erwerbschancen ist die Rentenlücke der Frauen. Denn insbesondere Mütter unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie um die Haus- und Familienarbeit zu übernehmen. Und obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die schweizerische Altersvorsorge für berufstätige Eltern nicht funktioniert, stehen wir mit AHV 21 vor einer Reform, die dauerhafte Rentenkürzungen zur Folge hätte bei den Frauen und Ehepaaren, die gemeinsam Kinder grossgezogen und daneben gearbeitet haben. Selbst Frauen, die kurz vor der Pension stehen, sind trotz «Kompensationsmassnahmen» kaum geschützt.</p><p>Für den SGB ist klar: neben einem Nein zu AHV 21 braucht es nicht nur entschiedene Schritte für eine echte Gleichstellung im Erwerbsleben sondern auch substanzielle Verbesserungen bei den Renten. Er setzt sich deshalb für eine Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente sowie eine Modernisierung des BVG mit dem Sozialpartnerkompromiss ein. Es ist noch nicht zu spät, diesen Kompromiss endlich umzusetzen. Denn bisher hat das Parlament in Sachen BVG noch keinen einzigen konkreten Schritt in Richtung einer brauchbaren Reform gemacht.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/3/csm_150307_Frauendemo0143_67d965df5c.jpg" length="344665" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8363</guid><pubDate>Fri, 02 Sep 2022 09:34:22 +0200</pubDate><title>Gewerkschaften fordern generelle Lohnerhöhung von 4 bis 5 Prozent</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewerkschaften-fordern-generelle-lohnerhoehung-von-4-bis-5-prozent</link><description>Rückkehr der Inflation nach Jahren der Lohnstagnation</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die anstehende Lohnrunde ist für die Erwerbstätigen zentral. Die Inflation hat sich nach Jahrzehnten zurückgemeldet und liegt aktuell bei hohen 3.5 Prozent. Bei der Energie und den Krankenkassenprämien zeichnen sich massive Erhöhungen ab. Die wirtschaftliche Situation ist nach wie vor sehr gut, reale Erhöhungen sind möglich und nötig. Die SGB-Gewerkschaften fordern deshalb generelle Lohnerhöhungen von 4 bis 5 Prozent, um die Teuerung auszugleichen, und die Stagnation der letzten Jahre zu kompensieren.</p><p>Die Schweizer Wirtschaft hat sich beeindruckend schnell von der Corona-Krise erholt. Bei der grossen Mehrheit der Firmen gehen die Geschäfte gut. Selbst in den von der Krise besonders stark getroffenen Branchen wie Gastgewerbe oder Luftfahrt überwiegen mittlerweile wieder die Positivmeldungen. Aufgrund der raschen Erholung hat sich auch die Beschäftigungssituation markant verbessert. Viele Branchen klagen über einen Fachkräftemangel, erstmals seit Langem auch das Gastgewerbe. Vielerorts spielen die Löhne und die Arbeitsbedingungen eine Schlüsselrolle.</p><p class="heading--h4">Rückkehr der Teuerung nach langer Lohnstagnation</p><p>Die Lohnentwicklung in den letzten Jahren war ungenügend. Die Lohnschere ist wieder aufgegangen. Berufstätige mit tieferen und mittleren Einkommen haben 2022 nach Abzug der Teuerung weniger Lohn als im Jahr 2016. Die Null- und Negativteuerung hat zu einer Individualisierung der Lohnpolitik geführt, was das Aufgehen der Lohnschere begünstigt hat. Der Anteil der generellen Lohnerhöhungen ist auf rund 30 Prozent gesunken.</p><p>Im Herbst 2021 ging eine lange Phase mit sehr geringer Teuerung zu Ende. Die Teuerung dürfte über das ganze Jahr 2022 rund 3 Prozent betragen. In den Verhandlungsmonaten ist mit Teuerungsraten von rund 3.5 Prozent zu rechnen. Dazu kommt ein starker Anstieg der Krankenkassenprämien auf 2023 in der Grössenordnung von 5 bis 10 Prozent. «Die Lohnrunde 2022/23 bringt eine lohnpolitische Weichenstellung mit sich. Die gestiegene Teuerung führt dazu, dass generelle Lohnerhöhungen wieder besonders wichtig werden. Ohne generelle Lohnerhöhungen gibt es Kaufkraftverluste für viele Arbeitnehmende», sagt Daniel Lampart, Chefökonom SGB.</p><p class="heading--h4">SGB-Verbände fordern 4 bis 5 Prozent mehr</p><p>Die SGB-Verbände fordern Lohnerhöhungen von 4 bis 5 Prozent. Diese Lohnforderung setzt sich aus drei Teilen zusammen. Erstens braucht es den Ausgleich der Teuerung von 3 bis 3.5 Prozent. Zweitens müssen die Reallöhne gemäss dem Wachstum der Arbeitsproduktivität von rund einem Prozent pro Jahr erhöht werden. Drittens gibt es einen Nachholbedarf aufgrund der ungenügenden Lohnentwicklung in den letzten Jahren. Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB, bekräftigt: «Wenn man angesichts solcher Zahlen die Löhne nicht an die Realität der gestiegenen Lebenshaltungskosten anpasst, wann dann?»</p><p>«Die Angestelltein in der Luftfahrt haben Hand geboten, dem Unternehmen zu helfen, die Krisenjahre zu überstehen», erinnert Sandrine Nikolic-Fuss von der Gewerkschaft des Kabinenpersonals. «Jetzt ist es an den Unternehmen, bei den Lohnverhandlungen ihre Versprechen zu halten und die Löhne zu erhöhen. Und keine Löhne unter 4’000 Franken mehr zu bezahlen.»</p><p>Unia-Präsidentin Vania Alleva stellt fest, dass in sehr vielen Branchen wie Bau, Gewerbe und Detailhandel Hochkonjunktur herrscht. Und auch die Industrie habe gute Aussichten. «Höchste Zeit also, dass die breite Bevölkerung endlich echte und spürbare Lohnerhöhungen erhält. Die Wirtschaft kann es sich leisten», betont Alleva.</p><p>Auch in der stark beanspruchten Logistikbranche gibt es das Bedürfnis für Lohnerhöhungen: «Der Onlinehandel wurde stark befeuert durch die Coronakrise. Die Angestellten der Logistik wurden als systemrelevant bezeichnet. Sie brauchen jetzt bessere Löhne, angefangen beim skandalös tiefen PostCom-Mindestlohn», fordert Matteo Antonini, Leiter Logistik bei syndicom.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/9/csm_220902_lohn-mk_443ced3fc0.jpg" length="235606" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8332</guid><pubDate>Thu, 07 Jul 2022 10:00:00 +0200</pubDate><title>Mit den Flankierenden Massnahmen gegen Lohndruck und prekäre Arbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mit-den-flankierenden-massnahmen-gegen-lohndruck-und-prekaere-arbeit</link><description>SGB zum Observatoriumsbericht 20 Jahre Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor 20 Jahren trat die Personenfreizügigkeit mit der EU in Kraft. In der Schweizer Migrationspolitik begann ein neues Kapitel. Berufstätige mit Daueraufenthalt erhielten mehr Rechte, wodurch sie besser gegen Missbrauch geschützt waren. Gleichzeitig hat die Schweiz aber auch prekäre Formen der Arbeit erleichtert, welche unsere Löhne und Arbeitsbedingungen gefährden. Firmen aus EU-Ländern mit wesentlich tieferen Löhnen konnten ab 2004 ihre Dienstleistungen in der Schweiz bis 90 Tage frei erbringen (Entsendungen). Und die Temporärbüros durften neu Kurz- und KürzestaufenthalterInnen sowie GrenzgängerInnen aus der EU in der Schweiz verleihen. Die Gewerkschaften bezogen deshalb eine klare Position: Sie stimmten der Einführung der Personenfreizügigkeit nur zu, wenn die Löhne geschützt sind. Die Flankierenden Massnahmen wurden eingeführt. Der Bundesrat versprach in der Volksabstimmung einen «umfassenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping».</p><p>Die Personenfreizügigkeit und die Flankierenden Massnahmen haben sich grundsätzlich für die Arbeitnehmenden bewährt. Dank Lohnkontrollen, Bussen und anderer Durchsetzungsmassnahmen kamen die Schweizer Löhne nie grossflächig unter Druck. Lohndumping war und ist zwar an den Arbeitsplätzen eine Realität. Jeder fünfte Arbeitgeber bleibt mit zu tiefen Löhnen in den Kontrollen hängen. Aber genereller Lohndruck kann dank der Flankierenden Massnahmen und ihrer präventiven Wirkung verhindert werden. Die heutigen Instrumente sind daher ein wichtiges Fundament für die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit.</p><p>Trotz der Kontrollen haben die prekären Arbeitsformen der Entsendungen, der Temporärarbeit sowie der Kürzestaufenthalte seit Einführung der Personenfreizügigkeit stark zugenommen. Dieser Teil der Personenfreizügigkeit wird oft übersehen. Die Entsendungen sind eigentlich eine kleine «Dienstleistungsfreiheit» und keine Personenfreizügigkeit. Hier kommen die Angestellten über ihre Firmen in die Schweiz und sind nicht in der Schweiz angestellt. Sie werden auf dem deutschen oder dem polnischen Arbeitsmarkt rekrutiert und haben entsprechend tiefere Löhne. Gewerkschaftlich können sie sich nicht organisieren, weil sie nur vorübergehend in der Schweiz tätig sind. Dementsprechend grösser ist das Dumpingpotenzial.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa und ist sprachlich offen wie kein anderes europäisches Land. Darum braucht die Schweiz auch den besten Lohnschutz. Und darum muss dieser Lohnschutz auch verteidigt werden. Die Flankierenden Massnahmen haben aber nach wie vor empfindliche Lücken. Es gibt beispielsweise keine umfassenden Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen im Detailhandel oder im Gartenbau, obwohl auch dort regelmässig Lohnunterbietungen festgestellt werden.</p><p><i><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/220707_Kommentar_LampartDaniel_ObsBericht.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Hier der vollständige Kommentar als PDF</a></i></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiter-Baustelle-schwitzend_iStock-Tempura.jpg" length="397646" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8312</guid><pubDate>Wed, 22 Jun 2022 12:54:00 +0200</pubDate><title>Sozialpartner unterstützen Empfehlung der EFK nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sozialpartner-unterstuetzen-empfehlung-der-efk-nicht</link><description>Bericht zum Vollzug der «Flankierenden Massnahmen» FlaM</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der nationalen Tripartiten Kommission des Bundes hatten die Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen Gelegenheit, zum Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) «Prüfung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit» Stellung zu nehmen.</p><p>Die EFK misst in ihrer Würdigung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) der Tatsache, dass der Gesetzgeber die FlaM und ihre Instrumente bewusst in ihrer heutigen Form ausgestaltet hat, zu wenig Bedeutung bei. Verschiedene Feststellungen und Empfehlungen tangieren daher das ganze Vollzugsdispositiv der FlaM sowie deren rechtlichen Grundlagen. Der Gesetzgeber hat für die FlaM bewusst einen dezentralen und dualen Vollzug gewählt, der den regionalen und branchenspezifischen Gegebenheiten am besten Rechnung trägt.&nbsp;</p><p>Vor Einführung der Personenfreizügigkeit und der FlaM wurden die Lohn- und Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitskräfte im Voraus (ex ante) und systematisch überprüft. Eine nachgängige Kontrolle der gemeldeten Bedingungen fand nicht statt. Es gab folglich keine Garantie, dass die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen effektiv eingehalten wurden. Mit den FlaM erfolgen die Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen (ex post), risikobasiert sowie auf der Grundlage einer umfassenden, evidenzbasierten Arbeitsmarktbeobachtung. Es soll dort kontrolliert werden, wo das Risiko von Unterbietungen resp. Verstössen gegen die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen am grössten ist. Meldepflichtige Dienstleistungserbringer kommen aus Arbeitsmärkten mit tieferen Löhnen als in der Schweiz, was das Risiko von Unterbietungen bereits substanziell erhöht.</p><p>Wichtig ist zudem die Tatsache, dass Schweizer Arbeitgeber viel gründlicher kontrolliert werden (z.B. rückwirkend für mehrere Jahre). Sie unterliegen weiter zusätzlichen Kontrollen wie z. B. in den Bereichen Schwarzarbeit, Gesundheit und Sicherheit. Aufgrund der dargelegten Einschätzung können der Schweizerische Arbeitgeberverband sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der Schweizerische Gewerbeverband und Travail.Suisse die Empfehlungen der EFK mehrheitlich nicht nachvollziehen und daher nicht unterstützen. Diese Beurteilung trifft insbesondere auch auf die Empfehlung zu, die Kontrollen von Entsendebetrieben zu reduzieren.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/a/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_31e56fc3b6.jpg" length="319401" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8305</guid><pubDate>Fri, 17 Jun 2022 11:13:45 +0200</pubDate><title>Mindestlohnrichtlinie dank gemeinsamem Einsatz der europäischen Gewerkschaften – die Schweiz muss nachziehen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohnrichtlinie-dank-gemeinsamem-einsatz-der-europaeischen-gewerkschaften-die-schweiz-muss-nachziehen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Regierungen der EU-Staaten haben&nbsp;einer wegweisenden «Mindestlohnrichtline» zugestimmt. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Mindestlohnlücken zu schliessen. Sie ist ein grosser Erfolg der europäischen Gewerkschaftsbewegung, zu der auch die Schweizer Gewerkschaften gehören. Der Europäische Gewerkschaftsbund hat sich seit mehr als 15 Jahren für mehr Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne in Europa eingesetzt. Die Schweiz muss diese Richtlinie auch übernehmen.</p><p class="heading--h4">Bessere Löhne für 24&nbsp;Millionen Berufstätige</p><p>Mit dem Entscheid der europäischen Regierungen&nbsp;hat die Mindestlohnrichtlinie die voraussichtlich letzte Hürde genommen. Die EU hat neu einen Richtwert für all jene Länder, welche gesetzliche Mindestlöhne kennen. Sie müssen diese auf 60 Prozent des Medianlohnes (die eine Hälfte liegt darüber, die andere darunter) heben. Und sie sollen für alle Branchen gelten. Bei einer schnellen Umsetzung würden so 24&nbsp;Millionen Lohnabhängige substanzielle Lohnerhöhungen erhalten. 5&nbsp;Millionen Menschen allein in Rumänien, 4&nbsp;Millionen in Italien!</p><p>Neu will die Richtlinie in allen Ländern auch die Kollektivverträge fördern. Sie müssen mit Gewerkschaften und nicht mit Pseudovertretungen ausgehandelt werden. Zudem dürfen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wegen ihrer Aktivitäten nicht diskriminiert werden. Und GAV müssen eingehalten werden, wozu es Kontrollen und abschreckende Sanktionen braucht.</p><p>In Ländern, wo weniger als 80&nbsp;Prozent der Lohnabhängigen einem GAV unterstehen, müssen Aktionspläne zur GAV-Förderung erstellt werden. Zum Beispiel bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionierungen.</p><p class="heading--h4">Meilenstein der Europäischen Gewerkschaftsbewegung, zu der auch die Schweiz gehört</p><p>Die Mindestlohnrichtlinie ist der erfolgreiche Abschluss einer gewerkschaftlichen Offensive für mehr Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne in der EU. Diese begann Mitte der 2000er-Jahre. Die Schweizer Gewerkschaften haben sich aktiv daran beteiligt. Sie haben die Forderung einer europäischen Mindestlohnpolitik zusammen mit den Gewerkschaften aus Deutschland und Frankreich lanciert und bei den weiteren Entwicklungen mitgewirkt. Es ist insbesondere das Verdienst der europäischen Gewerkschaften, dass neben dem staatlichen Mindestlohn auch die Förderung von Kollektivverträgen in der Richtlinie enthalten ist.</p><p class="heading--h4">Schweiz: Flankierende gewährleisten, Mindestlohnrichtlinie übernehmen</p><p>Die Schweiz muss diese Richtlinie ebenfalls übernehmen. Dank der Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz die wirksamsten Instrumente zur Durchsetzung der gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlöhne in Europa. Doch leider ist nur rund die Hälfte der Berufstätigen in unserem Land durch Gesamtarbeitsverträge geschützt. Die Schweiz braucht mehr Gesamtarbeitsverträge, damit die Löhne und Arbeitsbedingungen besser werden – insbesondere im Detailhandel, in der Logistik, im Journalismus oder in der Landwirtschaft.</p><p>Der SGB wird sich zusammen mit den Schwestergewerkschaften in Europa weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass die Flankierenden Massnahmen in den Verhandlungen zu den institutionellen Fragen gesichert bleiben. Und er setzt sich mit den europäischen Gewerkschaften dafür ein, dass die Durchsetzung der Mindestlöhne an den Arbeitsplätzen verbessert wird.</p><p class="heading--h4">Weitere Regulierungslücken schliessen</p><p>Am 25. Februar hat der Bundesrat angekündigt, mit dem Abbau von «Regulierungs­unterschieden» die bilateralen Beziehungen der Schweiz zur EU stabilisieren zu wollen.</p><p>Dieser Ansatz macht Sinn. Darum sollten einige der im Februar-Bericht diskutierten Regulierungslücken so rasch als möglich geschlossen werden. Dies gilt namentlich für die Kernbestimmungen der Unionsbürgerrichtlinien (Familiennachzugs- und Sozialhilferechte), die Gleichbehandlung aller EU-Bürger:innen bei der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen, den verbesserten Zugang zu Bildung und Berufsausbildung für Grenzgänger:innen und deren Familienangehörige sowie generell für die verbesserte Anerkennung von Berufsqualifikationen.</p><p>Nicht nachvollziehbar ist, warum der Bundesrat «Regulierungsunterschiede» im Bereich der Arbeitsgesetzgebung aus diesen Überlegungen ausblendet. Denn ein Nachvollzug der arbeitsrechtlichen EU-Standards würde nicht nur die Binnenmarkt-Integration sondern auch&nbsp; die Rechte der Arbeitnehmenden in der Schweiz stärken.</p><p>Die Gewerkschaften haben den Bundesrat darum wiederholt aufgefordert, den Nachvollzug der wesentlichen Bestimmungen aus den Richtlinien zur Leiharbeit (Equal pay im Personalverleih), zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und zu betrieblicher Mitwirkung an die Hand zunehmen und zudem einen Beitritt zur Europäischen Arbeitsagentur (ELA) und zur Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) anzustreben. Weiter haben sie ihn auf weitere, sozial fortschrittliche EU-Richtlinien u.a. gegen falsche Selbständigkeit in der Plattformarbeit, zur Überwindung des Gender-pay-gaps, sowie für eine stärkere Unternehmensverantwortung hingewiesen, welche die EU erarbeitet.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8291</guid><pubDate>Thu, 09 Jun 2022 14:19:28 +0200</pubDate><title>Lohnschutz von zentraler Bedeutung, schärferer Vollzug nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-von-zentraler-bedeutung-schaerferer-vollzug-noetig-1</link><description>Zum Bericht des Seco zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen (FlaM)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa und gleichzeitig einen der offensten Arbeitsmärkte. Die Arbeitnehmenden in der Schweiz sind daher besonders auf einen wirksamen Lohnschutz angewiesen. Der Bericht zu Flankierenden Massnahmen zeigt die Notwendigkeit des Lohnschutzes: Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure gegen 140’000 Löhne überprüft. Dabei haben sie bei fast jeder fünften Firma zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (rund 30 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrollen entgeht. Die Verstossquoten betragen hier 14 Prozent (ausländische Entsendefirmen) bzw. 10 Prozent (Schweizer Unternehmen)</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Positiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leistet. Nicht tolerierbar ist jedoch das Verhalten der Schweizer Unternehmen. Sie haben in über 700 Fällen zu tiefe Löhne bezahlt. Doch nur etwas über 300 befolgten die Aufforderung der Kantone, ihre Löhne zu korrigieren. Dennoch erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz so vorgesehen wäre.</p><h3 class="heading--h4">Kontrollen vielerorts zu selten</h3><p>Die Kontrollaktivität der Kantone ist leider nach wie vor sehr unterschiedlich. Positiv ist das Engagement der Kantone Tessin und Genf, die viele Schweizer Arbeitgeber kontrollieren. Ganz anders in gewissen Kantonen wie zum Beispiel Bern, Freiburg, Wallis oder Zug, die nur rund 1 Prozent oder sogar noch weniger Firmen überprüfen. Ein Schweizer Unternehmen wird im Durchschnitt nur rund alle 100 Jahre kontrolliert. Dieser Missstand besteht bereits seit Jahren.</p><p>Die Flankierenden Massnahmen sind für den Schutz der Schweizer Löhne unerlässlich. Wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Allerdings gibt es nach wie vor grössere Lücken in den FlaM. Beispielsweise sind nur die Hälfte der Berufstätigen durch Mindestlöhne in GAV geschützt. Diverse Kantone kontrollieren zu wenig und sind Dumping gegenüber zu tolerant. Diese Lücken im Lohnschutz müssen geschlossen werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8243</guid><pubDate>Fri, 13 May 2022 08:54:46 +0200</pubDate><title>Ja zu einem sozialen Europa, mit gesichertem Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ja-zu-einem-sozialen-europa-mit-gesichertem-lohnschutz</link><description>Übernahme fortschrittlicher EU-Rechte verbessert die Lage der Berufstätigen in der Schweiz.  Der SGB zum Projekt «Abbau der Regulierungsunterschiede»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat in der Europapolitik entschieden, Schweizer Regulierungen an die EU-Bestimmungen anzupassen, wenn dies im Interesse der Schweiz ist. Die Gewerkschaften unterstützen dieses Anliegen, stellen aber fest, dass wir aktuell noch weit von diesem Ziel entfernt sind. Gerade im Bereich der sozialen Rechte und des Arbeitnehmerschutzes könnte die Schweiz die Lage der Berufstätigen mit einer Anpassung an EU-Standards stark verbessern und gleichzeitig die Integration der Schweiz in den europäischen Binnenmarkt verbessern. Der SGB fordert den Bundesrat deshalb auf, diese Arbeiten rasch voranzutreiben und die entsprechenden Verbesserungen im Schweizer Recht in die Wege zu leiten.</p><p class="heading--h4">Bestehende EU-Regulierungen und -Institutionen</p><ul><li>Equal pay im Personalverleih (Richtlinie 2008/104 über Leiharbeit): Gemäss Richtlinie sind Temporärbeschäftigte grundsätzlich in allen arbeitsrechtlichen Belangen den Festangestellten gleichzusetzen. Der in der Schweiz geltende GAV Personalverleih geht nicht so weit. Er enthält in vielerlei Punkten schlechtere Regelungen als die Branchen- und Firmen-GAV, die für die Festangestellten anwendbar sind.</li><li>Verbesserung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit einem expliziten Recht auf «Stopp bei Gefahr: RL vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit. Diese RL statuiert, dass einem Arbeitnehmer, der bei ernster, unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr seinen Arbeitsplatz bzw. einen gefährlichen Bereich verlässt oder die Arbeit einstellt, keine Nachteile (Entlassung, etc.) entstehen dürfen. Dieses Recht ist in der Schweiz nicht explizit vorgesehen.</li><li>Sehr positiv ist auch, dass das Europäische Parlament die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auffordert, die Rolle der Europäischen Betriebsräte zu stärken und sicherzustellen, dass deren Stellungnahmen auch tatsächlich berücksichtigt werden müssen, ehe Vorstände und Geschäftsführungen eine finale Entscheidung treffen. (Mitwirkung im Betrieb/RL 2009/38).</li></ul><p>Die Gewerkschaften verlangen, dass der Bundesrat gesetzliche Normen erarbeitet, welche diesen bereits bestehenden Richtlinien entsprechen.</p><ul><li>Aufenthaltssicherheit für EU-BürgerInnen in der Schweiz: EU-BürgerInnen in der Schweiz sind seit der Revision des Ausländergesetzes vermehrt von Ausschaffung bedroht, auch wenn sie hier Steuern und Sozialversicherungen bezahlt haben. Die einschlägigen Regelungen der EU-Unionsbürgerrichtlinie bezüglich Aufenthaltssicherheit sollen von der Schweiz übernommen werden. Die Gewerkschaften unterstützen ihre Übernahmein schweizerisches Recht ausdrücklich, wobei mögliche Schlupflöcher für Scheinselbständigkeit und Lohndumping durch flankierende Massnahmen verhindert werden müssen.</li><li>ELA: Die Europäische Arbeitsagentur (ELA) hat ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist u.a. die Aufdeckung transnational organisierter Schwarzarbeit und Missbräuchen bei der Entsendung. Unsere KollegInnen vom EGB, ÖGB und DGB sind in den Steuerungsgremien und Arbeitsgruppen der ELA vertreten. Die Schweiz hat lediglich den Beobachter-Status beantragt und erhalten, die Schweizer Sozialpartner wurden nicht eingeladen. Die Schweiz soll sich stärker engagieren und die Sozialpartner in ihrer Delegation in der ELA und deren Arbeitsgruppen integrieren.</li><li>Eurofund: Die EU-Agentur, welche die Lebens- und Arbeitsbedingungen analysiert und vergleicht, ist die «Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen», der Eurofound. Hier soll die Schweiz beitreten. Schon vor Jahren haben die Gewerkschaften den Beitritt und die Mitarbeit der Schweiz zu dieser Agentur verlangt.</li></ul><p class="heading--h4">Hängige EU-Richtlinien</p><ul><li>Lohngleichheit/Gender-Pay-Gap: Eine neue Richtlinie soll dazu beitragen, dass Männer und Frauen in der EU künftig für gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden. Der Kommissionsentwurf der EU-Richtlinie vom März 2021 enthält Rechte der Frauen, welche über das neue Gesetz in der Schweiz hinausgehen. U.a. sollen Unternehmen in der EU dazu verpflichtet werden, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber offenzulegen, auf welche Kriterien sie Entscheidungen zu Gehalt und Karrierechancen im Unternehmen stützen. Beschäftigte sollen künftig in der ganzen EU einen Anspruch darauf haben, Informationen über die Höhe ihres individuellen Lohns und über den Durchschnittslohn von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht anfordern und erhalten zu können. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sollen ausserdem jährlich Informationen zum Lohngefälle zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten ihrer Organisation bereitstellen. Die Arbeitgeber müssen diese Informationen an die zuständigen nationalen Behörden weitergeben und sie ihren Beschäftigten und deren Vertretungen bereitstellen. Die Richtlinie dürfte bald beschlossen werden.</li><li>Gegen falsche Selbständigkeit in Plattformarbeit: Im Dezember 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie publiziert, welche die Beschäftigten von Plattformen grundsätzlich als Arbeitnehmende definiert und einen dritten Status (halb selbständig, halb angestellt) ablehnt. Die Richtlinie dürfte bald beschlossen werden.</li><li>Mindestlohn-Richtlinie und Förderung von Kollektivverhandlungen: Positive Entwicklungen gibt es auch bei den Gesamtarbeitsverträgen und den Mindestlöhnen. Der Kommissionsentwurf der EU-Richtlinie von Oktober 2020 formuliert Kriterien für gesetzliche Mindestlöhne und setzt als Benchmark bei 60% des Medians an. Die Richtlinie gilt allerdings nicht in Ländern, wo die Sozialpartner keinen gesetzlichen MiLo wollen. Allerdings werden Länder, welche einen Abdeckungsgrad der Kollektivverträge von weniger als 70% haben, verpflichtet, einen Aktionsplan zur Stärkung der GAV umzusetzen. Dieser beinhaltet u.a. GAV bei öffentlichen Aufträgen, Stärkung der Gewerkschaftsrechte, u.a. die Verpflichtung auf einen Aktionsplan um 70% Abdeckung zu erreichen. Die Richtlinie zu Mindestlöhnen und Kollektivverhandlungen (zusammengefasst in einer Richtlinie) kann bald vom Parlament beschlossen werden.</li><li>Unternehmensverantwortung: Das in der Schweiz anstelle der Konzernverantwortungs-Initiative (KoVI) eingeführte Gesetz und dessen Verordnung ist hinter dem zurück, was in mehreren EU-Staaten gilt und was als Projekt in der Pipeline in Brüssel ist. Der Bundesrat hatte immer versprochen, die Schweiz würde nachziehen, wenn die EU über die CH-Regelungen hinausgehen würde.</li><li>Schweizer Taggelder für GrenzgängerInnen: In der EU gibt es Diskussionen, dass GrenzgängerInnen die Arbeitslosenleistungen des Staates erhalten, in dem sie arbeiten und in die Versicherung einbezahlt haben. Der Vorschlag ist momentan im EU-Parlament hängig. Unabhängig vom Ausgang dieser Debatte ist die Tatsache, dass Grenzgängerinnen in der Schweiz Arbeitslosenbeiträge zahlen ohne aber Anspruch auf Schweizer Arbeitslosengeld zu haben stossend und soll vom Bundesrat korrigiert werden.</li></ul><p>Ein solcher Beitrag der Schweiz zu grenzüberschreitender sozialer Sicherheit würde zweifellos auch die Weiterentwicklung der guten Beziehungen zwischen der Schweiz und Europa unterstützen. Dasselbe gilt auch für ein Bekenntnis zur Übernahme der Normen aus den übrigen hängigen EU-Richtlinien, sobald sie denn beschlossen sind.</p><p class="heading--h4">Zwingende Gründe für einen starken Schweizer Lohnschutz bestehen fort</p><p>Im Bereich des Lohnschutzes steht die Schweiz vor besonderen Herausforderungen. Die Durchschnittslöhne sind in der Schweiz dreimal höher als in der EU. Daher braucht es in einem europaweit offenen Arbeitsmarkt in der Schweiz auch substanziell stärkere Schutzmassnahmen und deutlich mehr Kontrollen, als in der EU. Aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes und der sozialen Lage der Berufstätigen wäre eine Schwächung des Lohnschutzes fatal. Das nicht nur für Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch für alle EU-BürgerInnen in der Schweiz und für Berufstätige aus der EU.</p><p>Im Freizügigkeitsabkommen war akzeptiert, dass die Schweiz umfangreichere Kontrollen durchführt, solange dies die Arbeitnehmende nicht aufgrund ihrer Herkunft diskriminierte und auch für Schweizer Firmen galt und somit keine Firmen aus der EU diskriminiert wurden. Diese Logik muss auch weiterhin gelten. Es gab und gibt Kräfte in der Schweiz und in der EU, welche den sozialen Schutz einer Binnenmarktlogik unterordnen wollen. Ihnen waren die Flankierenden Massnahmen immer ein Dorn im Auge. Der SGB wird sich weiterhin gegen alle Versuche, den Lohnschutz zu verschlechtern, vehement wehren.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8199</guid><pubDate>Sun, 01 May 2022 16:25:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2022: Zehntausende fordern Frieden, Freiheit und Solidarität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2022-zehntausende-fordern-frieden-freiheit-und-solidaritaet</link><description>Mai-Demonstrationen und Feiern an rund 50 Orten in der ganzen Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause haben dieses Jahr in der ganzen Schweiz wieder zehntausende Arbeitnehmende am Tag Arbeit ihre Forderungen auf die Strasse getragen. An rund 50 Orten fanden Mai-Demonstrationen oder Feiern statt, getragen von den SGB-Gewerkschaften. Mit dem Motto «Frieden, Freiheit, Solidarität» stand der Ukraine-Krieg im Zentrum. Doch auch klassisch gewerkschaftliche Themen und Forderungen wie höhere Renten und Löhne, echte Gleichstellung und bessere Arbeitsrechte sind aktueller denn je.</p><p>Die grösste 1. Mai Kundgebung fand mit 12’000 Teilnehmenden in Zürich statt. Als Hauptredner forderte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Jetzt muss die Kaufkraft für die arbeitende Bevölkerung und die Rentner verbessert werden, anstatt die Steuern für die Reichsten immer weiter zu senken.» Die Rückkehr der Inflation und der drohende Prämienschock erfordern rasches Handeln. Denn bereits vor der Pandemie stagnierten Löhne und Renten, während es für Reiche immer einfacher wird, mit ihrem Geld noch mehr Geld zu verdienen. In Langenthal BE forderte SGB-Chefökonom Daniel Lampart: «Generelle Lohnerhöhungen und bessere Prämienverbilligungen sind jetzt ein Muss! Sonst bleibt den Leuten immer weniger zum Leben.»</p><p class="heading--h4">Uneingeschränktes Engagement gegen den Krieg und für die Betroffenen</p><p>Mit Blick auf den Ukraine-Krieg betonten zahlreiche 1. Mai-RednerInnen Frieden als Voraussetzung für ein Leben in Würde. Die Freiheit der Völker, über ihre Organisation und ihr Schicksal zu entscheiden, stelle die Grundlage für die Ausübung und den Schutz sozialer Rechte dar. Und schliesslich finde echte Solidarität unter Arbeitnehmenden über Grenzen hinweg und unabhängig von der Nationalität statt. Die GewerkschafterInnen forderten, dass Kriegsflüchtlinge in der Schweiz ein offenes Gastland finden, und die Schweiz ihren grösstmöglichen Teil zur Unterstützung der Zivilbevölkerung in der Ukraine beitrage. Der absolute Horror, mit dem der Krieg Millionen von Frauen, Männern und Kindern konfrontiere, erfordere uneingeschränktes Engagement, in der Schweiz und auf internationaler Ebene.</p><p class="heading--h4">Angriffe auf die Renten stoppen</p><p>In der Altersvorsorge müssten die bürgerlichen Angriffe auf die Renten bei AHV 21 und der BVG-Revision gestoppt werden. Die Pläne der Parlamentsmehrheit sind klar: solidarisch finanzierte Renten abbauen, damit Banken und Versicherungen immer mehr private Vorsorgeprodukte verkaufen können. Die Gewerkschaften werden sich gegen diese schleichende Privatisierung wehren, angefangen bei der Kampagne gegen AHV 21.</p><p>In Grenchen SO stellte deshalb die stellvertetende SGB-Sekretariatsleiterin Gabriela Medici, klar: «Um das Problem der gravierend tiefen Renten zu lösen braucht es im Gegenteil einen Ausbau der AHV (13. AHV-Rente), einen sofortigen Stopp aller Rentensenkungen in der 2. Säule und umgehende Verbesserungen insbesondere für die Frauen, deren Renten immer noch ein Drittel tiefer sind als diejenigen der Männer.»</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_220501_1Mai_60c2ebc15a.jpg" length="151053" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8182</guid><pubDate>Wed, 20 Apr 2022 10:30:00 +0200</pubDate><title>Familien verlieren über 3000 Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/familien-verlieren-ueber-3000-franken</link><description>SGB fordert Gegenmassnahmen zum Kaufkraftverlust</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die aktuelle Teuerung von über 2% und ein Prämienschock bei den Krankenkassen belasten die Kaufkraft der Berufstätigen massiv. Ohne Teuerungsausgleich drohen für Familien Reallohneinbussen von 2200 Franken und ein zusätzlicher Kaufkraftverlust von 1000 Franken durch die steigenden Krankenkassen-Prämien. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert daher generelle Reallohnerhöhungen als Beteiligung an der guten Wirtschaftsentwicklung. Gegen den sich abzeichnenden Anstieg bei den Krankenkassenprämien müssen dringend Gegenmassnahmen getroffen werden.</p><p>Die Rückkehr der Teuerung seit mehr als 10 Jahren führt zu einer völlig neuen Ausgangslage. Für 2022 ist eine Jahresteuerung von mehr als 2 Prozent zu erwarten. Generelle Lohnerhöhungen sind in diesem Umfeld unabdingbar, da sonst empfindliche reale Einkommenseinbussen drohen. Ohne Teuerungsausgleich hätten Berufstätige mit einem mittleren Lohn real 1600 Franken weniger Ein­kommen pro Jahr. Für Paare mit Kindern, wo beide Elternteile berufstätig sind, würde das eine Reallohneinbusse von 2200 Franken bedeuten.&nbsp;</p><p>Der drohende Prämienschock von bis zu 10% wird die Haushalte mit mittleren Einkommen besonders stark treffen. Sie erhalten kaum Prämienverbilligungen und zahlen oft mehr als 10 Prozent ihres Ein­kommens in die Krankenkassen. Der Prämienschock für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern führt dazu, dass die Familie rund 1100 Fr. mehr für die Prämien ausgeben muss.</p><h3 class="heading--h4">Nachholbedarf bei den Löhnen</h3><p>Die oberen Einkommensgruppen und die «Top-Manager» zahlten sich Gehaltserhöhungen aus, als hätte es keine «Abzocker-Kritik» gegeben. Auf der anderen Seite gibt es auch wieder mehr Arbeit­nehmende mit einem Tieflohn. Diese besorgniserregende Ausgangslage erfordert Massnahmen, damit die Kaufkraft der Gering- und Normalverdienenden steigt und nicht sinkt. Ohne Gegen­massnahmen droht Familien ein Kaufkraftverlust von gegen 3500 Franken. «Die realen Einkommen müssen steigen, damit die Teuerung keine Gefahr für die Berufstätigen darstellt», erklärt Daniel Lampart, Chefökonom des SGB.</p><p>Schon seit einiger Zeit sind die Löhne der Normalverdienenden viel zu wenig gestiegen. «Die Produktivitätssteigerungen wurden nicht an die Arbeitnehmenden weitergegeben. Insbesondere bei den niedrigen und mittleren Einkommen besteht darum ein grosser Nachholbedarf», hält Vania Alleva, Präsidentin der Unia, fest. Die allgemeine konjunkturelle Lage ist nach wie vor positiv. Viele Branchen haben sich inzwischen völlig von der Krise erholt und erleben einen Boom. Der Spielraum für Lohnerhöhungen ist klar vorhanden.</p><p>Dazu kommt eine ausgezeichnete finanzielle Lage der Kantone, welche teilweise sogar von den Corona-Massnahmen des Bundes profitiert haben. Die Kantone haben die Corona-Jahre mit Überschüssen von mehr als 1.0&nbsp;Mrd.&nbsp;Fr.&nbsp;(2020) bzw. 2.7&nbsp;Mrd.&nbsp;Fr.&nbsp;(2021) abgeschlossen.</p><p>Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB, fasst zusammen: «Für den übergrossen Teil der arbeitenden Bevölkerung ist die aktuelle Entwicklung ein Schock, wie wir ihn lange nicht erlebt haben. Normalverdienende sind darauf angewiesen, dass es jetzt substanzielle Verbesserungen bei den Löhnen und Massnahmen gegen die Last der Krankenkassenprämien gibt.»</p><h3 class="heading--h4">Forderungen des SGB</h3><p>Angesichts des drohenden Kaufkraftverlusts fordert der SGB folgende Massnahmen:</p><ul><li>Generelle <strong>Lohnerhöhungen </strong>mit Teuerungsausgleich und einem Reallohnzuwachs als Beteiligung an der guten Wirtschaftsentwicklung.</li><li>Alle Arbeitnehmenden sollen bei einer Vollzeittätigkeit mindestens <strong>4000 Fr. Lohn</strong> erhalten – 13mal.</li><li>Es braucht dringend höhere <strong>Prämienverbilligungen </strong>bei der Krankenversicherung. Niemand soll mehr als 10 Prozent für die Krankenkasse zahlen müssen. Angesichts des drohenden Prämienschocks sollte der Bundesrat rasch einen entsprechenden Vorschlag machen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/4/csm_Paar-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86_557cffb209.jpg" length="102141" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8135</guid><pubDate>Mon, 28 Mar 2022 13:51:28 +0200</pubDate><title>Mit generellen Lohnerhöhungen gegen Tieflöhne und Lohnschere</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mit-generellen-lohnerhoehungen-gegen-tiefloehne-und-lohnschere</link><description>Der SGB zur Lohnstrukturerhebung (LSE) 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Trotz positiver Aspekte wie der Verringerung des Lohnrückstands der Frauen zeigen die heute veröffentlichen Zahlen der Lohnstrukturerhebung 2020 Besorgniserregendes: Die Lohnschere ist wieder aufgegangen und es gibt sogar wieder mehr Tieflohnstellen. Mit der Teuerung von über zwei Prozent braucht es zur Kaufkrafterhaltung nun wieder generelle Lohnerhöhungen. Damit geht es endlich auch bei den tieferen Löhnen wieder aufwärts.</p><p>Seit der Finanzkrise 2008 fiel die Wirtschaft in beunruhigend kurzen Abständen immer wieder in Krisen: die Frankenaufwertung 2010, die Aufhebung des Mindestkurses 2015, die Corona-Krise 2020. Und nun herrscht Krieg in Europa. Dass es in dieser schwierigen Ausgangslage gelungen ist, Reallohnerhöhungen auszuhandeln, ist positiv. Besorgniserregend ist allerdings, dass nach der Aufhebung des Mindestkurses seit 2016 wieder eine Lohnschere aufgegangen ist. Die hohen Löhne stiegen real um 4 Prozent. Die Tieflöhne hingegen kamen mit einem Realanstieg von 0.5 Prozent kaum vom Fleck. Inzwischen gibt es sogar wieder mehr Tieflohnstellen.</p><p>Positiv ist hingegen, wie sich die grossen Anstrengungen für Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ausgewirkt haben: Insbesondere bei Frauen ohne Kaderfunktion, die gewerkschaftlich gut organisiert sind, hat sich der Lohnrückstand seit 2008 fast halbiert (Medianlöhne). Nach wie vor sind Frauen aber in den Tieflohnbereichen übervertreten.</p><p>Die Lohstrukturerhebung 2020 erlaubt schliesslich ein genaueres Bild zu den Spuren der Corona-Krise bei den Löhnen. Wenig überraschend, mussten Arbeitnehmende in den Branchen Kultur/Unterhaltung/Erholung spürbare Lohneinbussen verzeichnen (Reallohn 2018-20: -3.3 Prozent). Unerfreulich ist auch der minimale Reallohnanstieg um 0.2 Prozent.</p><p>Im laufenden Jahr wird lohnpolitisch vieles anders. Erstmals seit vielen Jahren gibt es wieder eine Teuerung von mehr als 2 Prozent. Damit ist bereits heute klar, dass es in den Lohnrunden in erster Linie wieder generelle Lohnerhöhungen braucht. Sonst drohen Kaufkrafteinbussen. Mit dem Wechsel zu generellen Lohnerhöhungen geht es auch bei langjährigen MitarbeiterInnen und Arbeitnehmenden mit tieferen Löhnen wieder aufwärts. Vor allem dann, wenn die Löhne in Form von Fixbeträgen erhöht werden.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/europa/csm_lohn-gelduebergabe_beschnitten_8f0e5252fd.jpg" length="42866" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8038</guid><pubDate>Fri, 04 Feb 2022 13:48:57 +0100</pubDate><title>Frontalangriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/frontalangriff-auf-die-gesundheit-der-arbeitnehmenden</link><description>Pa. Iv. Graber: WAK-S will Arbeitsgesetz radikal aushöhlen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für breite Kreise soll der Schutz des Arbeitsgesetzes nicht mehr gelten: Diesen unerhörten Angriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden hat die Wirtschaftskommission des Ständerats gestartet. Bei der Beratung der bereits gravierenden Parlamentarischen Initiative Graber hat sie in einer völlig unerwarteten Wendung dem extremen Antrag von Ständerat Ruedi Noser stattgegeben, der noch krassere Verschlechterungen nach sich ziehen würde.</p><p>Während im Auftrag von Bundesrat Guy Parmelin die Sozialpartner bereits über allfällige Anpassungen der Arbeitszeiten für bestimmte Arbeitnehmende beraten, greift die WAK-S damit nicht nur die Gesundheit von Tausenden von Arbeitnehmenden an, sondern auch die Sozialpartnerschaft und den Bundesrat.</p><p>Würde die Version der WAK-S angenommen, wäre dies ein Präzedenzfall für die Aushöhlung des Arbeitsgesetzes. Denn der Vorschlag von Ständerat Noser will nichts anders, als den Schutzbereich des Arbeitsgesetzes, insbesondere in Bezug auf die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen und damit speziell das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit, weitestgehend abschaffen. Wegfallen würde der Schutz für «Vorgesetzte» oder «Fachspezialisten» mit einem «höheren Bildungsabschluss» – ein eigentlicher «Gummiparagraf». Das gleiche Schicksal hätten Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mehr als 120’000 Franken in der Dienstleistungsbranche, der «Beratung», Informatik Wirtschaftsprüfung oder Treuhand zu gewärtigen. Bedingung wäre lediglich die Angabe, «arbeitszeitautonom» zu sein sowie eine einfache schriftliche Zusage des Arbeitnehmenden.</p><p>Die Branchenbegriffe sind gewollt schwammig, insbesondere eine Zugehörigkeit zur «Beratungsbranche», würde den Anwendungsbereich der Bestimmung ins Ungeahnte erweitern. Mit den entsprechenden verheerenden Folgen für die psychische Gesundheit: Burnouts, Selbstausbeutung und Verkümmerung von sozialen Kontakten. Der Angriff ist gravierend, weil er ganze Arbeitnehmenden-Kategorien aus dem Schutzbereich des Arbeitsgesetzes herausbrechen will. Und dies ist offenbar nur der Anfang. Nach den Beraterinnen, den Informatikern und anderen «Spezialisten», steht wohl bald der Angriff auf alle anderen Arbeitnehmenden bevor, bis möglichst viele Arbeitnehmende auch am Sonntag und in der Nacht nach Belieben des Unternehmens eingesetzt werden können.</p><p>Dies notabene in der Schweiz, wo bereits sehr viel und lange gearbeitet wird. Der SGB wird diesen Angriff auf die Gesundheit und die Lebensqualität der Arbeitnehmenden nicht tolerieren und mit allen nötigen Mitteln in breiter Koalition bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/e/csm_ueberarbeitet_burnout_ist-thodonal_d75e88c55f.jpg" length="149109" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7979</guid><pubDate>Fri, 10 Dec 2021 16:57:10 +0100</pubDate><title>Erwerbsaufälle konsequent entschädigen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/erwerbsaufaelle-konsequent-entschaedigen</link><description>Der SGB zu den Corona-Vorschlägen des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Pandemie schlägt bereits wieder auf die Kulturbranche und die Gastronomie durch. Positiv ist, dass das Parlament gegen den Willen des Bundesrates die Lohngarantien bei der Kurzarbeit verlängert hat. Doch nun muss der Bundesrat liefern. Er muss diese Verlängerungen so rasch als möglich umsetzen, damit die betroffenen Firmen auch Anfang 2022 davon Gebrauch machen können, damit die Löhne und die Arbeitsplätze weiterhin sicher bleiben.</p><p>Grossen Handlungsbedarf gibt es auch beim Erwerbsersatz für die Kulturschaffenden. Einzelne Kantone weigern sich, die Ersatzzahlungen auszuzahlen. Der Bund muss hier Klarheit schaffen und dafür sorgen, dass diese existenzsichernden Gelder ausbezahlt werden.</p><p>Die Arbeitslosigkeit ist in den letzten Monaten erfreulicherweise spürbar gesunken. Doch bei den über 60-Jährigen hat sich noch nicht viel bewegt. Sie sind nach wie vor häufiger arbeitslos als vor der Krise. Sie drohen häufiger ausgesteuert zu werden, so dass wieder über längere Bezugs- und Rahmenfristen nachgedacht werden muss – wie in der ersten Welle. Im Impulsprogramm zur Begrenzungsinitiative hat der SGB zusammen mit den Arbeitgebern zusätzliche RAV-Stellen zur Stellenvermittlung vorgeschlagen. Davon müssen die RAV verstärkt Gebrauch machen. Zudem müssen die hohen Hürden für die Überbrückungsrente angepasst werden.</p><p>Schattenseiten des Homeoffice vorbeugen</p><p>Homeoffice ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Die Erfahrungen der Pandemie zeigen, dass die Schattenseiten von Homeoffice nicht ignoriert werden und die Pflichten der Arbeitgeber damit nicht umgangen werden dürfen. Zum Schutz der Arbeitnehmenden ist es zentral, dass Gefahren durch die Überwachung durch die Arbeitgeber, die Vermischung von Privat- und Berufsleben und andere psychosoziale Risiken verhindert werden. Das Recht auf Rückkehr ist eine zentrale Voraussetzung, um den Schattenseiten des Homeoffice vorzubeugen.</p><p>Wird aus epidemiologischen Gründen Homeoffice verordnet, so sind die nach Arbeitsgesetz und Obligationenrecht geschuldeten Kosten und Spesen sowie der Gesundheitsschutz (insbesondere Ergonomie) durch den Arbeitgeber vollständig zu tragen bzw. sicherzustellen. Auf den Kosten des Homeoffice als Mittel der Pandemie-Bekämpfung dürfen nicht die Arbeitnehmenden sitzen bleiben. Weiter müssen nun endlich die Kontrollen und Beratungen am Arbeitsplatz durch die Inspektorate und die Suva massiv heraufgefahren werden, nachdem sie unerklärlicherweise deutlich zurückgegangen sind.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Koch_Restaurant_geschlossen_keineGaeste_ClarkandCompany-iStock.jpg" length="328362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7966</guid><pubDate>Fri, 03 Dec 2021 15:53:50 +0100</pubDate><title>Arbeitsplätze sichern und Löhne garantieren</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/arbeitsplaetze-sichern-und-loehne-garantieren</link><description>Der SGB zu den Beschlüssen des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund der Corona-Situation hat sich die wirtschaftliche Lage in den exponierten Dienstleistungsbranchen wieder eingetrübt. Weihnachtsessen und Veranstaltungen werden abgesagt, Reisen storniert. Auch ohne direkte Schliessungen spitzt sich die Lage für die Arbeitnehmenden in diesen Branchen zu: ihnen drohen mehr Unsicherheit, Kurzarbeit oder sogar der Verlust der Stelle. Viele von ihnen haben einen tieferen Lohn und es auch unabhängig von der Corona-Krise nicht leicht, wirtschaftlich über die Runden zu kommen.</p><p>Für die Sicherung der Löhne und der Arbeitsplätze sind die wirtschaftlichen Corona-Schutzmassnahmen in der Kurzarbeit oder beim Erwerbsersatz entscheidend. Das Parlament hat den Fehlentscheid des Bundesrates, die Massnahmen Ende Jahr auslaufen zu lassen, diese Woche korrigiert. Nun muss die reibungslose Anwendung garantiert bleiben.</p><p>Anstatt Sparmassnahmen zu beschliessen, sollten die Budgets 2022 der Kantone alle eine nicht aktivitätsbezogene Finanzierung vorsehen, die notwendig ist, um im Gesundheitsbereich Aktivitätsspitzen zu bewältigen, ohne die Teams zu erschöpfen. Wenn die Belastung zurückgeht, muss das Personal die Möglichkeit haben, Arbeitszeit zu kompensieren und sich auszuruhen, während es normal bezahlt wird. Ohne Ausbildungsanstrengungen und angemessener Budgetierung wird die Schweiz im Winter 2022 mit noch weniger Intensivpflegebetten als heute dastehen und dem Risiko von Massnahmen konfrontiert sein, welche die soziale und wirtschaftliche Aktivität einschränken.</p><p>Gleichzeitig verlangt der SGB, dass die Gesundheitsschutz-Kontrollen an den Arbeitsplätzen wieder erhöht werden. Die Kontrollaktivität der Kantone hat nachgelassen.</p><p>Die Schweiz ist wirtschaftlich bisher relativ gut durch die Corona-Krise gekommen. Besorgniserregend sind der Anstieg der Arbeitslosigkeit bei den älteren Arbeitnehmenden und die wieder steigenden Aussteuerungen. Die Betroffenen brauchen eine bessere Absicherung.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Teambesprechung-Corona-Masken_iStock-Pixelfit.jpg" length="685375" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7946</guid><pubDate>Fri, 19 Nov 2021 14:17:30 +0100</pubDate><title>Arbeitnehmende entlasten – statt weitere Steuergeschenke für die Oberschicht</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/arbeitnehmende-entlasten-statt-weitere-steuergeschenke-fuer-die-oberschicht</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Trotz boomender Konjunktur stagnieren die Einkommen in der Schweiz. Krankenkassenprämien und obligatorische Abgaben belasten die Haushalte immer mehr. Vor diesem Hintergrund beschlossen heute die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds eine Offensive für höhere Löhne, bessere Renten und mehr Prämienverbilligungen. Die inakzeptablen Steuergeschenke für Grossverdiener und Vermögende werden die Gewerkschaften dezidiert bekämpfen.</p><p>Viele Arbeitnehmende haben immer grössere Mühe, mit dem Einkommen über die Runden zu kommen. Die Belastung durch die Krankenkassenprämien ist zunehmend unerträglich geworden. Die Löhne hinken der Wirtschaftsentwicklung hinterher. Jede und jeder 6. Arbeitnehmende hat nicht einmal einen 13. Monatslohn. Bei den Renten geht es sogar abwärts, weil die Pensionskassenrenten unter Druck sind. Und Bundesrat und Parlament planen Steuersenkungen von rund 3 Mrd. Franken pro Jahr für Vermögende, Gutverdienende und Unternehmen sowie Verschlechterungen in der Altersvorsorge.</p><p>Diese Politik ist für den SGB nicht akzeptabel. Die Lage der Arbeitnehmenden muss sich verbessern und nicht verschlechtern:</p><ul><li>Es braucht mehr Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung, so dass niemand mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Prämien ausgeben muss, wie das die eingereichte Prämien-Entlastungs-Initiative verlangt.</li><li>Die Rentenprobleme müssen gelöst werden. Der SGB fordert eine 13. AHV-Rente. Rentenverschlechterungen (höheres Frauenrentenalter und Rentensenkungen) und neue Steuerprivilegien für die 3. Säule wird er bekämpfen.</li><li>Die Löhne müssen steigen. Es braucht mehr GAV und einen 13. Monatslohn für alle. Der SGB und seine Verbände gehen lohnpolitisch in die Offensive.</li><li>Die von Bundesrat und Parlament geplanten Steuererleichterungen bei der Stempelabgabe, der Verrechnungssteuer und der direkten Bundessteuer sind nicht akzeptabel. Der SGB lehnt sie klar ab und wird sie bekämpfen.</li></ul><h3 class="heading--h4">Die Zeichen stehen auf einen Ausbau des Service public</h3><p>Die Pandemie hat wieder eindrücklich gezeigt, wie wichtig der Service public für Gesellschaft und Wirtschaft in der Schweiz ist. Hauptursache für die Stabilität des Service public ist, dass dieser – trotz beständig wiederkehrender Abbauangriffe – in den meisten Bereichen noch immer öffentlich erbracht oder zumindest reguliert wird. Das ist auch wesentlich dem Widerstand der Gewerkschaften zu verdanken. Doch obwohl die vergangenen und aktuellen Krisen anderes lehren sollten, wird der Service public erneut angegriffen. Die Privatisierung der Postfinance wird vorangetrieben, obwohl damit das gesamte Geschäftsmodell der Post in sich zusammenfallen würde. Bundesrat und Nationalrat wollen – ganz im Sinne der Versicherungslobby – mit dem Projekt «Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär» (EFAS) die finanzielle Steuerung der Gesundheitsversorgung der Privatwirtschaft überlassen. Und der Bundesrat schlägt erneut vor, den Strommarkt vollständig zu liberalisieren, obwohl die gesicherte Grundversorgung für Kleinkunden gerade heute der beste Garant gegen sprunghaft steigende Energiepreise und eine notwendige Bedingung für den Umbau in Richtung Klimaneutralität ist.</p><p>Die Gewerkschaften werden sich gegen all diese geplanten Abbauvorlagen vehement zur Wehr setzen. Anstatt den Service public zu schwächen, gilt es vielmehr, nun endlich die Zeichen der Zeit zu erkennen und ihn auszubauen und zu modernisieren. In dieser Hinsicht hätte ein eindeutiges Ja zur Pflegeinitiative Signalwirkung für eine Stärkung der solidarischen Grundversorgung sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in allen versorgungsrelevanten Berufen.</p><p>Mit der geplanten Lancierung einer Volksinitiative wird der Aufbau einer flächendeckenden Kinderbetreuung im ganzen Land angestrebt. Diese gehört unbestritten zu den Grundleistungen, die durch die öffentliche Hand gewährleistet und massgeblich finanziert werden müssen. Der SGB wird eine Initiative in diese Richtung unterstützen.</p><h3 class="heading--h4">Solidarität mit Smood-Personal und Post-Pensionierten</h3><p>Die Delegierten des SGB haben zudem in einer Resolution ihre volle Unterstützung für das Personal von Smood erklärt, das in Westschweizer Städten die Arbeit niedergelegt hat. Arbeitsstunden und Spesen müssen endlich korrekt bezahlt werden. Darüber hinaus braucht es endlich Verhandlungen für bessere Arbeitsbedingungen.<br> Die Delegiertenversammlung hat sich ebenfalls gegen die Abschaffung der Personalgutscheine für pensionierte Postangestellte positioniert. Diese Leistungskürzung um jährliche 200 Franken ist inakzeptabel und muss rückgängig gemacht werden.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Service Public</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/f/csm_delegiertenversammlung2018-abstimmung_Foto-SGB-TF_fbddb64d07.jpg" length="190601" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7923</guid><pubDate>Fri, 12 Nov 2021 14:21:20 +0100</pubDate><title>Soziale Sicherheit muss garantiert werden</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/soziale-sicherheit-muss-garantiert-werden</link><description>Wichtige Signale der Sozialpolitische Kommission des Ständerats für Plattformbeschäftigte und wirtschaftliche Folgen der Pandemie</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die heutigen Beschlüsse der Sozialkommission des Ständerates (SGK-S) zum Covid-19-Gesetz, mit welchen die vom SGB geforderten sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen verlängert werden sollen. In der Covid-Krise konnten dank einfacher und rascher Unterstützung viele Arbeitsplätze und Löhne gesichert werden. Dabei waren die Erleichterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und die Schaffung des Corona-Erwerbsersatzes für Arbeitnehmende in Quarantäne, Eltern mit Betreuungspflichten und Selbständige massgeblich. Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen und Unsicherheiten sind die sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen auch im kommenden Winter entscheidend.</p><h3 class="heading--h4">Besserer Schutz von Plattformbeschäftigten bleibt dringend</h3><p>Der SGB begrüsst weiter die klaren Beschlüsse der Kommission, dass durch die Plattformökonomie keine Tür für eine weitere Prekarisierung und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geöffnet werden darf. Konkret unterstützt die SGK-S die Position des Gewerkschaftsbunds, dass es keine Wahlfreiheit geben kann, ob man selbständig tätig oder ob man angestellt ist und von den sich daraus ergebenden Schutz-, Fürsorge und Versicherungsregeln profitiert. Dieser Schutz der Beschäftigten muss weiter Vorrang haben. Die bestehenden Gesetze regeln dies ausreichend. Der SGB fordert jedoch dringende Verbesserungen im Vollzug, also eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze, was heute noch nicht der Fall ist.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_1d428432bb.jpg" length="351767" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7907</guid><pubDate>Wed, 27 Oct 2021 17:49:45 +0200</pubDate><title>Besserer Schutz von Plattformangestellten notwendig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/besserer-schutz-von-plattformangestellten-notwendig</link><description>Bundesrat verabschiedet Auslegeordnung über die soziale Sicherheit von so genannten Plattformangestellten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die vom Bundesrat verabschiedete Auslegeordnung über neue Arbeitsformen und Soziale Sicherheit. Der Bericht verdeutlicht klar, dass die Frage, ob jemand angestellt oder selbstständig ist, nicht «frei» gewählt bzw. in einer Parteivereinbarung beschlossen werden kann. Denn der Schutz der Beschäftigten hat Vorrang.</p><p>Der SGB lehnt eine Einführung von Wahlfreiheit oder Parteivereinbarung, wie sie manche fordern, dezidiert ab. Dasselbe gilt für die Schaffung eines dritten Erwerbsstatus für Plattformangestellte. Diese drei Optionen führen zu einem wesentlich schlechteren sozialversicherungsrechtlichen Schutz der betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter, zu einer Risiko- und Kostenverlagerung zulasten der Beschäftigten und zu einer Privatisierung der Sozialversicherungen.</p><p>Das bestehende System wird auch neuen Beschäftigungsformen gerecht. Die bisherigen Behörden- und Gerichtsentscheide, (z.B. gegen den Taxidienst Uber oder den Lieferdienst No-Time) bestätigen, dass die geltenden gesetzlichen Grundlagen auch auf die neuen Arbeitsverhältnisse angewendet werden können und sollen, die durch die Digitalisierung entstanden sind. Jedoch brauchte es bisher jeweils jemanden, der klagt, um seine Rechte einzufordern – viele Plattformarbeitgeber betreiben ansonsten a priori «digitale Schwarzarbeit».</p><p>Der SGB fordert deshalb, dass die Regeln aus den heute bestehenden Gesetzen auch konsequent angewendet werden. Anstatt den rechtlichen Schutz zu schwächen, sollte aus Sicht des SGB vielmehr eine rechtliche Vermutung eingeführt werden, wonach das Einkommen aus Plattformarbeit als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit anerkannt wird. Dies würde den sozialen Schutz der Plattformbeschäftigten stärken und Rechtssicherheit schaffen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Lieferdienst_Bringdienst_Maske_iSt-ArtMarie.jpg" length="297992" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7909</guid><pubDate>Wed, 27 Oct 2021 12:23:00 +0200</pubDate><title>30. Oktober 2021: Gewerkschaftlicher Aktionstag für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/30-oktober-2021</link><description>Demos in Genf, Olten, Zürich und Bellinzona und in Bern speziell für das Gesundheitspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Löhne der Erwerbstätigen kommen seit Jahren nicht vom Fleck. Bereits vor der Corona-Krise haben sich deshalb die Kaufkraftprobleme verschärft. Die Arbeitnehmenden haben während der Corona-Krise in vielen Branchen ausserordentliche Leistungen erbracht. Die Auftragsbücher vieler Unternehmen sind voll, doch nun drohen die Firmen mit weiteren flächendeckenden Null-Runden, obwohl die Preise für die Normalverdienenden steigen.</p><p>Auch die Politik hilft nicht, die die Einkommenssituation der Erwerbstätigen zu verbessern. Bundesrat und Parlament gehen in die Gegenrichtung mit bereits beschlossenen und geplanten Steuersenkungen für die Konzerne und die Oberschicht. Nach der Finanzkrise wurde weltweit der Ruf lauter, die Ungleichverteilung der Einkommen und Vermögen zu korrigieren, doch die Politik steuert genau in dies andere Richtung.</p><p>Einige Arbeitgeber greifen sogar Gesamtarbeitsverträge und Gewerkschaften vermehrt politisch an, damit die Arbeitnehmenden in Zukunft noch weniger vom Kuchen erhalten sollen.</p><p>Nicht mit uns, sagen die Gewerkschaften klar und unmissverständlich. Und deshalb mobilisieren sie und gehen für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen auf die Strasse: Am 30. Oktober schweizweit interprofessionell in Genf, Olten, Zürich und Bellinzona und in Bern speziell für das Gesundheitspersonal:</p><p><strong>Genf: </strong>Besammlung um 13 Uhr, Place des Vingt-Deux-Cantons, Start: 13.30 Uhr<br><a href="https://geneve.unia.ch/manifestations-du-30-octobre" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Infos der Unia zur Demo in Genf</a>&nbsp;</p><p><strong>Bern</strong>: Demonstration für das Gesundheitspersonal Besammlung: um 13 Uhr, Schützenmatte, Start: 13.30 Uhr.<br><a href="https://vpod.ch/campa/gemeinsam-mit-dem-gesundheitspersonal/" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Infos und Anmeldeformular des VPOD zur Demo in Bern</a></p><p><strong>Olten: </strong>Besammlung um 13 Uhr, Bifangstrasse, Start: 13.30 Uhr<br><a href="https://biel-solothurn.unia.ch/demo-30-oktober" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Infos der Unia zur Demo in Olten </a></p><p><strong>Zürich: </strong>Besammlung um 13 Uhr, Helvetiaplatz, Start: 13.30 Uhr<br><a href="https://zuerich-schaffhausen.unia.ch/demo-30-oktober" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Infos der Unia zur Demo in Zürich</a></p><p><strong>Bellinzona: </strong>Besammlung um 13 Uhr, Piazzale Stazione, Start: 13.30 Uhr<br><a href="https://ticino.unia.ch/attualita/manifestazione-30-ottobre" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Infos der Unia zur Demo in Bellinzona</a><br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gewerkschaftspolitik/Demo-Megafon_iStock-andyworks.jpg" length="433359" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7899</guid><pubDate>Thu, 21 Oct 2021 10:10:31 +0200</pubDate><title>Gleichstellung und Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellung-und-geschlechterdiskriminierung-in-der-arbeitswelt</link><description>Juristische Tagung des SGB am 25. November</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Gleichstellungsgesetzt (GlG) wurde 2020 revidiert und dieses Jahr hat der SGB den entsprechenden Kommentar publiziert. Das Thema Diskriminierung auf Grund des Geschlechts am Arbeitsplatz verliert nicht an Aktualität: Jahr für Jahr zeigen die Lohnstatistiken beträchtliche Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau. Während sich gut die Hälfte der Unterschiede durch objektive Kriterien wie Ausbildung, Erfahrung und Branche erklären lassen, ist der Rest nichts Anderes als Lohndiskriminierung.</p><p>Aber die Geschlechterdiskriminierung geht weiter: Das Bundesgerichtsurteil hält fest, dass Diskriminierungen am Arbeitsplatz aufgrund der sexuellen Orientierung nicht unter das Gleichstellungsgesetz fallen! Wie kann vor diesem Hintergrund gegen Diskriminierungen von Frauen und der LGBTQIA+-Community vorgegangen werden?</p><p>Diesen Fragen geht die Juristische Tagung des SGB nach. Hochkarätige Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis berichten über den Stand der Wissenschaft sowie über möglichen Handlungsbedarf.</p><p>&nbsp;<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2021/Flyer-SGB_JurTagung-21_web.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-file-pdf far">&nbsp;</i>&nbsp; Komplettes Programm herunterladen</a><br><a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?id=18&amp;reset=1" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-pencil-alt fas">&nbsp;</i>&nbsp;zur Veranstaltung anmelden</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/4/csm_JurTagung21_becdf33d23.jpg" length="164141" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7893</guid><pubDate>Tue, 19 Oct 2021 10:37:06 +0200</pubDate><title>Ja zur Pflegeinitiative: Selbstverständlich!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-pflegeinitiative-selbstverstaendlich</link><description>Für eine gute Pflegeversorgung und gute Arbeitsbedingungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Klatschkonzerte für das Pflegepersonal werden seit bald zwei Jahren von kompletter politischer Realitätsverweigerung begleitet. Daran kann die Bevölkerung am 28. November endlich etwas ändern: Mit einem Ja zur Pflegeinitiative werden die schon lange bestehenden Missstände in der Pflege endlich angegangen – zum Wohle des Personals, und von uns allen.</p><p>«Wer einen Pflegeberuf wählt, hat nicht primär den Lohn vor Augen, sondern eher ein Ideal» – so liess sich der Präsident des Zürcher Spitalverbands mitten in der ersten Phase der Coronapandemie in den Medien zitieren. Diese Aussage ist an Geringschätzung gegenüber dem Pflegepersonal natürlich schwer zu überbieten, doch lässt sich dazu auch Folgendes erwidern: Das Ideal ist heute ebenso ein Problem wie der Lohn.</p><p>Schon lange vor der Pandemie war der gelebte Berufsalltag in der Pflege weit vom beschworenen Ideal entfernt: In einer im Jahr 2019 beim Pflegepersonal durchgeführten Umfrage gab fast ein Drittel der Befragten an, einmal oder mehrmals berufsbedingt einen Monat oder länger krankgeschrieben gewesen zu sein. Bei ebenfalls jeder dritten Pflegenden wurde die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Schichten monatlich mehr als fünfmal gebrochen. Fast alle Befragten gaben zudem an, sich müde und ausgebrannt zu fühlen. Und sie sind einhellig der Meinung, dass der chronische Personalmangel und Spardruck schon längst Auswirkungen auf die Pflegequalität hat.</p><h3 class="heading--h4">Tiefe Berufsverweildauer, hohe Abhängigkeit vom Ausland</h3><p>All dies hat spürbare Konsequenzen: Wer nicht mehr kann, der/die geht. Für Pflegefachpersonen liegt die durchschnittliche Berufsverweildauer heute bei nur gerade 15 Jahren, was im Vergleich zu anderen Berufsgruppen sehr tief ist. Besonders bedenklich und teuer: Jede dritte Pflegende, die den Beruf vorzeitig wieder verlässt, ist jünger als 35 Jahre.</p><p>In der Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege findet also ein anhaltender Exodus statt, der heute nur durch die Anstellung von Pflegepersonal aus dem Ausland aufgefangen werden kann: Kein westliches Land beschäftigt mehr im Ausland ausgebildete Pflegende als die Schweiz; ein Drittel des gesamten Pflegepersonals hier ist ausländischer Herkunft. Und wir alle wissen: Wären sie nicht hier, stünde der Betrieb in den Heimen und Spitälern still. Was wäre bloss geschehen, hätten etwa Frankreich und Italien während der Hochphase der Pandemie die Grenzen nicht nur für Ferienreisende, sondern auch für die Tausenden GrenzgängerInnen geschlossen? Dringenden Bedarf an dem von ihnen selbst teuer ausgebildeten Pflegepersonal haben unsere Nachbarländer allemal, ganz unabhängig von der Pandemie. Und das wird sich in der Schweiz auch sehr bald bemerkbar machen, denn im europäischen Umland ist man zurzeit überall daran, die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal stark zu verbessern.</p><h3 class="heading--h4">Angebot ungleich Nachfrage: Löhne hoch!</h3><p>Während also das «Angebot» an Pflegepersonal in der Schweiz eher sinkt, wird die «Nachfrage» über die nächsten Jahrzehnte schon alleine aufgrund der Alterung der Gesellschaft weiter stark zunehmen. Bereits heute sind 11'000 (!) Pflegestellen unbesetzt und bis im Jahr 2029 wird es total 70'000 zusätzliche Pflegende brauchen. Es ist daher völlig klar, dass es in der Schweiz sofort eine massive Ausbildungsoffensive braucht, genau wie dies die Pflegeinitiative fordert. Nur ist ebenso klar, dass die Pflegeberufe kein bisschen an Attraktivität gewinnen, wenn sich nicht endlich auch die Arbeitsbedingungen und Berufsperspektiven verbessern. Und dazu gehört selbstverständlich auch der Lohn: Im Verhältnis zum gesamtwirtschaftlichen Durchschnittslohn verdienen Pflegefachpersonen in keinem europäischen OECD-Land (ausser Lettland und Litauen) weniger als in der Schweiz. Von den PflegeassistentInnen muss hierzulande die Hälfte mit einem Lohn von unter 4000 Franken bei Vollzeitarbeit auskommen. Wenn also Angebot und Nachfrage nicht zusammenpassen, wie oben erwähnt, dann muss sich sinnvollerweise der Preis ändern – im Falle der Pflegeversorgung ist dies der Lohn. Und genau deshalb fordert die Pflegeinitiative zusätzlich zur Ausbildungsoffensive eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen, anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.</p><h3 class="heading--h4">Endlich die Hausaufgaben machen</h3><p>Ein Ja zur Pflegeinitiative ist eine Selbstverständlichkeit. Es ist der klare Auftrag an die Politik, endlich die Hausaufgaben zu machen und längerfristig schweizweit eine gute Pflegeversorgung zu gewährleisten. Nicht mehr und nicht weniger.</p><p>Und was die Kosten betrifft, mit denen die Initiative von ihren GegnerInnen gegeisselt wird, verhält es sich in etwa wie mit dem Klima: Die Kosten, nichts zu tun, sind längerfristig ganz einfach viel höher. Wobei wir im Unterschied zur Klimapolitik definitiv nicht damit rechnen können, dass andere für uns bezahlen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_pflegeini-sujet-de_6ddbb2fd77.jpg" length="79819" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7725</guid><pubDate>Tue, 07 Sep 2021 09:30:00 +0200</pubDate><title>Die Löhne müssen um 2 Prozent oder 100 Franken pro Monat steigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-loehne-muessen-um-2-prozent-oder-100-franken-pro-monat-steigen</link><description>Aufschwung, Inflation und Aufholjagd – Lohnforderungen 2022 </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wirtschaft hat sich in den meisten Sektoren erholt oder ihr Vorkrisenniveau überschritten. Die Inflation zieht an: In den Monaten der Lohnverhandlungen wird sie bei 1 Prozent liegen. Und schon vor der Krise stagnierten die Löhne seit mehreren Jahren. Die Verbände des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) fordern deshalb Lohnerhöhungen von mindestens 2 Prozent oder 100 Franken pro Monat. Nachdem die Arbeitnehmenden während der Krise grosse Anstrengungen unternommen haben, müssen sie vom wirtschaftlichen Aufschwung profitieren.</p><p>Die überwiegende Mehrheit der Branchen in der Schweiz befindet sich wieder in einer günstigen wirtschaftlichen Situation. Die Wirtschaft hat sich erholt und die Unternehmen machen wieder Gewinne. Zugleich zeichnet sich ein Anstieg der Inflation ab. Die Inflation erreichte im August 0,9 Prozent und wird in den Monaten der Lohnverhandlungen 1 Prozent oder mehr betragen. Schliesslich waren die Jahre vor der Pandemie durch Lohnstagnation gekennzeichnet, was einen erheblichen Nachholbedarf zur Folge hatte.</p><p>Die Gewerkschaften des SGB fordern deshalb eine Lohnerhöhung von 2 Prozent, oder mindestens 100 Franken pro Monat. Diese Forderung ist zur Hälfte durch die Notwendigkeit eines Inflationsausgleichs gerechtfertigt und zur Hälfte durch die Notwendigkeit, Produktivitätssteigerungen in den Reallöhnen widerzuspiegeln.</p><p>Während der Pandemie haben die Arbeitnehmer in der Schweiz ausserordentliche Anstrengungen unternommen, waren aber gleichzeitig mit zahlreichen Unsicherheiten konfrontiert. Dieser Einsatz muss bei den Lohnverhandlungen für 2022 berücksichtigt und gewürdigt werden. Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB, fasst zusammen: «Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer standen in dieser Krise an vorderster Front, aber die überwiegende Mehrheit hat noch nicht die geringste Lohnanerkennung für diese Anstrengungen erhalten. Daher braucht es spürbare Lohnerhöhungen.»</p><h3 class="heading--h3">Niedrige Löhne und typische Frauenberufe aufwerten</h3><p>Da für die zweite Jahreshälfte 2021 und das Jahr 2022 mit einem Wachstum gerechnet wird, besteht in vielen Branchen Raum für Lohnerhöhungen. «Mit Blick auf die starke Erholung der Schweizer Wirtschaft sind Lohnerhöhungen unabdingbar», betont Vania Alleva und verweist auf das Bauhauptgewerbe, das Ausbaugewerbe und den Detailhandel.</p><p>Besonders gross ist der Bedarf bei den niedrigsten Löhnen. In den letzten Jahren sind die Mindestlöhne in den Gesamtarbeitsverträgen weniger stark gestiegen als die Durchschnittslöhne. Damit der Schutz vor Lohndumping wirksam bleibt, müssen die Mindestlöhne deshalb auf mindestens 4'000 Franken pro Monat angehoben werden.</p><p>Schliesslich müssen die Berufe, in denen überwiegend Frauen beschäftigt sind, ernsthaft aufgewertet werden. Dies gilt insbesondere für den Gesundheitssektor, in dem das Lohnniveau sehr niedrig ist. Beatriz Rosende, Zentralsekretärin für den Gesundheitssektor bei der Gewerkschaft im Service public (VPOD), warnt: «In qualifizierten Berufen reicht der Lohn nicht mehr aus und gleicht die enormen Opfer, die täglich erbracht werden, nicht mehr aus. Für Menschen mit geringen oder gar keinen Qualifikationen liegt selbst ein 100-Prozent-Lohn nahe am Existenzminimum.»</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiten-Corona-Maske-Fabrik_iStock_martin-dm.jpg" length="417584" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7650</guid><pubDate>Fri, 25 Jun 2021 10:35:39 +0200</pubDate><title>Bessere Lage der Arbeitnehmenden in der Schweiz – aber weitere Schritte nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bessere-lage-der-arbeitnehmenden-in-der-schweiz-aber-weitere-schritte-noetig</link><description>Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden – ein fortschrittliches System. Kommentar zum 17. Observatoriumsbericht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der Einwanderer und Einwandererinnen wird in erster Linie durch die wirtschaftliche Lage und den Arbeitskräftebedarf der Firmen bestimmt. Das zeigt der Blick in die Geschichte der Schweizer Migrationspolitik. Oder der Vergleich der Schweiz mit Ländern, die in ihrer Einwanderungspolitik mit so genannten Punktesystemen – teilweise in Verbindung mit Kontingenten – arbeiten (Kanada, Australien, Neuseeland).</p><p>Was man aber steuern kann und steuern muss, ist die „Qualität“ der Migration. Nämlich die Arbeitsbedingungen, die Rechte in Bezug auf Aufenthalt und sozialer Sicherheit sowie die Qualifikation. Diesbezüglich schneidet die heutige Personenfreizügigkeit mit den Flankierenden Massnahmen wesentlich besser ab als andere Systeme. Wer unter der Personenfreizügigkeit in die Schweiz einwandern will, braucht eine Anstellung bzw. einen Arbeitsvertrag. Die Flankierenden sorgen für den Schutz der Löhne. Und die besseren Rechte beim Aufenthalt und der sozialen Sicherheit erlauben es den Migrantinnen und Migranten, sich besser gegen Missbräuche zu wehren.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7619</guid><pubDate>Tue, 15 Jun 2021 13:40:13 +0200</pubDate><title>Parmelin macht Verbesserungen des Arbeitnehmerschutzes in der Schweiz zum Thema</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parmelin-macht-verbesserungen-des-arbeitnehmerschutzes-in-der-schweiz-zum-thema</link><description>ILO-Konferenz 2021: Covid und fehlender Kündigungsschutz in der Schweiz </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Juni hat Bundespräsident Guy Parmelin die Jahreskonferenz 2021 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, der Arbeits-Agentur der UNO, eröffnet. Die Konferenz ist das höchste Organ dieser UN-Organisation. Parmelin verpflichtete sich, den Arbeitnehmerschutz in der Schweiz zu verbessern.</p><p>Wir nehmen den Bundespräsidenten beim Wort: immer noch hat die Schweiz die ILO-Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor grundrechtsfeindlichen Kündigungen nicht umgesetzt. Die vom Bundesrat vorletztes Jahr beauftrage Mediation unter Franz Steinegger hat noch keine Resultate geliefert.</p><p>Der Bundesrat hat sich gegenüber Sozialpartnern und ILO verpflichtet, bis spätestens 2022 eine Gesetzesrevision vorzuschlagen, welche die Vorgaben des Völkerrechts (ILO-Konventionen, EMRK) erfüllt. Die Bringschuld des Bundesrats ist gross: Wird nichts passieren, wird die Schweiz vor dem Normenausschuss der ILO (dem höchsten Arbeitsgericht der UN) wieder ein Thema sein müssen.</p><p>Aber auch der Gesundheitsschutz als Teil des Arbeitnehmerschutzes war Thema: in der Schweiz wird viel zu viel, zu lange und zu unregelmässig gearbeitet. Die Arbeitszeiten sind einseitig arbeitgeberfreundlich geregelt, das Schweizer Arbeitsgesetz schon lange kein Vorbild mehr, wenn es um Schutz vor Burnout oder der Vermischung von Freizeit und Arbeitszeit geht. Angesichts von Phänomenen wie Homeoffice und extremen parlamentarischen Vorstössen, welche faktisch die Abschaffung des Arbeitszeit-Gesundheitsschutzes verlangen, nehmen wir Guy Parmelin und den Bundesrat auch hier beim Wort: die Schweiz braucht mehr Arbeitszeit-Gesundheitsschutz, nicht weniger.</p><p class="heading--h4">Zentrales Thema Corona: mehr Gesundheitsschutz und weniger Prekarität</p><p>In Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hat die Covid-19-Krise extreme Defizite der Arbeitswelt sichtbar gemacht. Dies hat die ILO in ihren Berichten gezeigt.</p><p>Der Arbeitsplatz ist für viele Arbeitnehmende der Ort, wo sie sich mit dem Virus ansteckten. Oft fehlte und fehlt es auch in der Schweiz am elementarsten Schutz, wie viele Arbeitnehmende feststellen mussten. Beim Vollzug des Gesundheitsschutzes liegt in der Schweiz einiges im Argen: die Zahl der Inspektorinnen und somit die Dichte der Inspektionen zum Gesundheitsschutz ist zu tief, um die Umsetzung des Arbeitsgesetzes effektiv zu garantieren.</p><p>Die Schweiz hat bis jetzt die ILO-Gesundheitsschutz-Konventionen Nr. 155 nicht unterzeichnet. Und das Arbeitsgesetz gilt nicht für alle Arbeitnehmende, zum Beispiel sind solche in der Landwirtschaft oder Hausangestellte davon ausgenommen. Es ist daher von dringender Wichtigkeit, dass die ILO-Konferenz nächstes Jahr Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als fundamentale Rechte am Arbeitsplatz bestimmt. Und dass die Schweiz die Dichte der Inspektionen und deren Finanzierung im Bereich des Gesundheitsschutzes verbessert.</p><p>Die Pandemie entblösste, wie der Bericht des ILO-Generaldirektors zeigt, die «unerträgliche Brutalität der vielfältigen und steigenden Ungleichheiten unserer Gesellschaften, die oft ihre Wurzel in der Arbeitswelt haben». Dagegen helfen sichere Jobs mit fairen Löhnen und eine umfassende soziale Sicherheit. Die Covid-19-Krise muss eine Chance sein für eine Arbeitswelt mit starkem Gesundheitsschutz, mit Gleichbehandlung und ohne prekäre Arbeitsverhältnisse. Auch und gerade in der Schweiz ist hier noch viel Arbeit nötig.</p><p class="heading--h4">Frauen und MigrantInnen in der Schweiz besonders betroffen</p><p>Am Anfang der Corona-Krise wurden Prekarität und Armut in der Schweiz für alle sichtbar. In reichen Städten wie Genf und Zürich warteten Menschen in langen Schlangen auf die Verteilung von Essenspaketen – ein ungewohntes Bild. Der Staat hatte zwar sofortige Massnahmen eingeleitet, um die schlimmsten Konsequenzen der Bekämpfung der Pandemie einzudämmen. Er hat zur Bewältigung der Pandemie tripartite Strukturen eingebracht und die Sozialpartner, spezifisch auch die Gewerkschaften, immer vorgängig angehört. Das wurde in der ILO-Konferenz gewürdigt.</p><p>Doch trotz dieser positiven Massnahmen fielen etliche Arbeitnehmende durch die Maschen des Sozialstaates. Vor den Essenausgaben warteten «Working-Poor», Arbeitnehmende, die kein Recht auf Kurzarbeit oder auf Lohn hatten, so z. B. Reinigungskräfte auf Abruf in Privathaushalten.</p><p>Es warten heute noch Migrant*innen ohne geregelten Aufenthalt oder solche mit geregeltem Aufenthalt, die entweder kein Recht auf Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe oder Angst haben, Sozialhilfe zu beanspruchen, weil sie dadurch ihr Aufenthaltsrecht verlieren könnten. Das Recht auf Unterstützung in Not ist ein Grundrecht in der Schweiz. Aber Migrant*innen die von diesem Recht Gebrauch machen, können deswegen ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren. Dies ist inakzeptabel.</p><p>Frauen, speziell Migrantinnen, sind besonders betroffen, das zeigen die Berichte der ILO. Dabei ist ihre Arbeit unermesslich wertvoll, vor allen in den systemrelevanten Berufen wie der Pflege. Sie garantieren die Grundversorgung der Gesellschaft und das Funktionieren des Gesundheitssystems. Aber ihre Arbeit endet nicht dort. Zu Hause müssen viele noch die Betreuung der Kinder garantieren und sogar schulische Aufgaben bei Schliessungen von Schulen und Kindergärten übernehmen. Eine enorme Belastung, besonders für Migrantinnen, die oft mangels guter Beherrschung der Schulsprache oder digitalem Know-hows ihre Kinder nicht unterstützen können.</p><p>Hier braucht es Verbesserungen, das hat die ILO-Konferenz gezeigt, auch und gerade in der reichen Schweiz, wo die Lohnunterschiede besonders stossend und die Kontrollinstrumente noch viel zu schwach sind.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/ilo_logo_beschnitten.png" length="92369" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7610</guid><pubDate>Sun, 13 Jun 2021 15:38:31 +0200</pubDate><title>Wichtiger Schutz der Arbeitnehmenden bestätigt</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/gut-fuer-arbeitnehmende-schlecht-fuers-klima</link><description>Volksabstimmungen vom 13. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Ablehnung des CO2-Gesetzes bleibt die Schweiz beim Kampf gegen den Klimawandel im Rückstand. Das Ergebnis ändert nichts an der Notwendigkeit zu handeln. Es zeigt jedoch, dass es einen stärkeren Fokus auf sozialen Aspekte braucht, wenn die Emissionen wirksam gesenkt werden sollen. Auf der anderen Seite sind die starke Unterstützung für das Covid-Gesetz und zwei kantonale Abstimmungen gute Nachrichten für die Arbeitnehmenden in der Schweiz: Die Massnahmen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie wurden bestätigt. Basel-Stadt führt als erster deutschschweizer Kanton einen Mindestlohn ein. Und der Jura stimmt für ein vorbildliches Gesetz zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern.</p><h3 class="heading--h4">Covid-19-Gesetz: Wirksame Instrumente erhalten</h3><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die breite Zustimmung zum Covid-19-Gesetz. Das Gesetz bietet eine Rechtsgrundlage für die Instrumente und Unterstützungsmassnahmen, die – oft auf Drängen der Gewerkschaften – eingeführt wurden und sich in der Krise bewährt haben. Dieses Ergebnis schützt viele Arbeitnehmende insbesondere vor einem abrupten Ende bei der Kurzarbeit und z.B. mit einer besseren Lohnabsicherung für die niedrigsten Einkommen. Das sehr klare Ja bedeutet, dass wir mit grösserer Gelassenheit der Überwindung der wirtschaftlichen Turbulenzen entgegensehen können, die durch die Pandemie ausgelöst wurden und die einige Branchen weiterhin erschüttern. Diese klare Mehrheit ist auch ein Signal an den Bundesrat, dass die aktuelle finanzielle Unterstützung nicht zu früh beendet werden sollte.</p><h3 class="heading--h4">CO2-Gesetz: Ein Rückschlag, der die soziale Dimension verdeutlicht</h3><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bedauert die Ablehnung des CO2-Gesetzes, das die Schweiz im Kampf gegen die Klimaerwärmung erheblich zurückwirft. Das negative Ergebnis ändert nichts am dringenden Handlungsbedarf: Die globale Erwärmung ist da, und ihre Folgen, zum Beispiel durch extreme Wetterereignisse, werden Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen und zahlreiche Arbeiternehmende am Arbeitsplatz am härtesten treffen.</p><p>Die Abstimmungskampagne hat die zentrale Rolle der sozialen Frage gezeigt. Sie muss ernster genommen werden, auch im Zusammenhang mit einem möglichen neuen Gesetz, damit die Kosten des Übergangs zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft die Frage der Kaufkraft noch besser berücksichtigen. Jede Lenkungsabgabe muss daher so weit wie möglich zurückverteilt werden. Die für eine massive Emissionsminderung notwendigen Investitionen liegen in der Verantwortung der öffentlichen Hand, die aufgrund ihrer finanziellen Situation dazu auch weitgehend in der Lage ist. Schliesslich ist die Stärkung des Service public, insbesondere in den Bereichen Transport und Logistik, eine der besten Möglichkeiten, Emissionen zu reduzieren und gleichzeitig die Lebensqualität zu erhöhen.</p><p>Klimaschutz ist eine öffentliche Aufgabe, die nicht allein der Verantwortung der Einzelnen und ihrer persönlichen Entscheidungen überlassen werden darf. Der SGB wird sich weiterhin für ein rasches und sozial gerechtes Handeln gegen den Klimawandel einsetzen.</p><h3 class="heading--h4">PMT-Gesetz: Eine bedauerliche Ausweitung der polizeilichen Befugnisse</h3><p>Der SGB bedauert die Annahme des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT). Das Gesetz beinhaltet zu viele unverhältnismässige Elemente und schiesst über das erklärte Ziel hinaus. Wichtig ist nun, darüber zu wachen, dass die Behörden eine sehr restriktive Umsetzung ins Auge fassen, welche die Freiheit Andersdenkender respektiert. Der SGB wird sich hier zusammen mit anderen VertreterInnen der Zivilgesellschaft dafür einsetzen, dass die Freiheitsrechte nicht übermässig einschränkt werden, gerade im Bereich der Gewerkschaftsarbeit.</p><h3 class="heading--h4">Basel führt den ersten Mindestlohn in der Deutschschweiz ein</h3><p>Mit der Annahme des Gegenvorschlags zur Mindestlohninitiative führt Basel als erster deutschschweizer Kanton einen Mindestlohn ein. Dieser Entscheid ist ein Schritt hin zu einem besseren Schutz der Löhne in der Schweiz in im Kampf gegen Dumping. Bedauernswert ist, dass der beschlossene Stundenlohn zu tief ist und dass die Liste der möglichen Ausnahmen viel zu lang ist. Trotzdem hat dieses Abstimmungsergebnis Signalcharakter für andere Kantone.</p><h3 class="heading--h4">Der Jura ist Vorreiter in Sachen Lohngleichheit</h3><p>Im Jura haben die Stimmberechtigten mit grosser Mehrheit eine Initiative der Gewerkschaft Unia angenommen, die konkrete Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung von Frauen verlangt. Mit den von der Regierung geplanten Umsetzungsmassnahmen nimmt der Kanton eine Vorreiterrolle in der Schweiz ein, die bislang auch mit dem revidierten Gleichstellungsgesetz nur schwache Massnahmen für die Lohngleichheit kennt. So sollen künftig im Jura schon Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ihre Löhne auf Diskriminierung analysieren, kleinere Unternehmen können freiwillige Analysen machen und sich vom Kanton zertifizieren lassen. Im Beschaffungswesen sind neu Lohngleichheitsnachweise und Stichprobenkontrollen geplant.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Energie und Umwelt</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.jpg" length="48009" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7607</guid><pubDate>Fri, 11 Jun 2021 12:00:00 +0200</pubDate><title>Höhere Löhne dank mehr Transparenz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/hoehere-loehne-dank-mehr-transparenz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Transparenz für die Löhne in 72 Branchen mit 2 Millionen aktuellen Lohndaten aus 36’000 Unternehmen: Mit dem Lohnrechner (<a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a>) des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) können Angestellte individuell den Lohn berechnen, der ihnen zusteht. Das schafft nicht nur Transparenz und hilft bei Lohnverhandlungen, sondern sorgt auch für bessere Löhne und mehr Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen. Diese Lohndaten dienen auch als Grundlage für die Lohnkontrollen, um Lohndumping zu verhindern. Die Lohnplattform des SGB ist nun mit den neusten Daten aktualisiert und benutzerInnenfreundlicher gestaltet.</p><h3 class="heading--h4">Schutz vor Lohndruck</h3><p>Der mittlere Lohn der Erwerbtätigen in der Schweiz beträgt 6’538 Franken (Median 2018). Um Lohndumping bei den höchsten Löhnen Europas wirksam bekämpfen zu können, ist neben wirksamen Kontrollen auch das Wissen über die branchen- und ortsübliche Löhne unabdingbar. Der Lohnrechner wurde deshalb ursprünglich als Instrument für die Durchsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit entwickelt. Das Gesetz verpflichtet die kantonalen tripartiten Kommissionen einzuschreiten, falls «innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts- und branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten» werden (Art. 360a OR). Der Lohnrechner ermöglicht es, auf Basis verlässlicher Lohndaten und mit einer anerkannten statischen Methode orts- und branchenübliche Löhne für individuelle Profile zu berechnen.</p><h3 class="heading--h4">Bewährte Methodik mit aktualisierten Daten</h3><p>Neu stehen dem Rechner die Lohnangaben der aktuellsten Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2018 zur Verfügung. Dank einer optimierten BenutzerInnenführung und einem reduzierten Design ist die Bedienung des Lohnrechners noch einfacher geworden. Zusätzliche Branchen konnten ausgewertet werden: Der Lohnrechner erlaubt neu die Berechnung von üblichen Löhnen in insgesamt 72 Branchen und eine überarbeitete Berufsliste erleichtert die Lohnabfrage.</p><p>Der Lohnrechner verwendet repräsentative Daten der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik, in der rund 2 Millionen Löhne aus 36’000 Unternehmen erfasst sind. Die Daten werden für den Lohnrechner nach einem bewährten statistischen Verfahren ausgewertet, um orts- und branchenübliche Löhne für individuelle Beschäftigungsprofile berechnen zu können.</p><p>Arbeitnehmende können mit dem Lohnrechner überprüfen, ob ihr Lohn angemessen ist. Er hilft Ihnen auch dabei, Lohnvorstellungen für Lohnverhandlungen zu formulieren. Ein weiterer Vorteil des Lohnrechners: Er informiert die BenutzerInnen individuell über gültige Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne.</p><h3 class="heading--h4">Lohnunterschiede sichtbar machen</h3><p>Wissen über übliche Löhne ist unverzichtbar für Lohnfortschritte. Und gerade für Normalverdienende sind solche dringend nötig. Wie der neueste Verteilungsbericht des SGB zeigt, sind dank Mindestlohnkampagnen und Fortschritten bei den Gesamtarbeitsverträgen die tiefen und mittleren Löhne in den letzten 30 Jahren deutlich gestiegen. Die Lohnschere hat sich aber trotzdem geöffnet, weil die höchsten Löhne alle anderen abgehängt haben. Mittlerweile müssen Tieflöhnerinnen und Tieflöhner rund 10-mal länger arbeiten, um auf denselben Lohn zu kommen wie die TopverdienerInnen im obersten Prozent.</p><p>Besorgniserregend ist die Lohnentwicklung seit 2014. Die Löhne der meisten Arbeitenden sind kaum mehr gestiegen. Teilweise resultierte sogar ein Reallohnverlust. Weiterhin hoch ist die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern; weil Frauen viel häufiger Teilzeit arbeiten (müssen), sind ihre effektiven Löhne immer noch deutlich tiefer. Die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen hat einen Monatslohn von weniger als 4’330 Franken.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/lohnrechner/Lohnrechner_DE_4-3.png" length="46203" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7600</guid><pubDate>Sun, 06 Jun 2021 10:54:00 +0200</pubDate><title>Mehr Schutz und aktive Gewerkschaftsarbeit für ein soziales Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-schutz-und-aktive-gewerkschaftsarbeit-fuer-ein-soziales-europa</link><description>Resolution der 301. SGB-Delegiertenversammlung vom 28. Mai 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften haben seit Beginn der Verhandlungen zum Rahmenabkommen klar die Position vertreten, dass der Lohnschutz gewährleistet sein muss («rote Linie»). Dieser Grundsatz sollte eigentlich selbstverständlich sein. Doch im Laufe der Verhandlungen wurde immer offensichtlicher, dass EU-Vertreter, aber auch Arbeitgeberkreise und FDP-Bundesräte in der Schweiz den Lohnschutz substanziell schwächen wollen. Vor diesem Hintergrund gab es keinen anderenAusweg, als die Verhandlungen zum Rahmenabkommen abzubrechen. Der Preis eines Verhandlungsabschlusses wäre für die Arbeitnehmendenin der Schweiz zu hoch gewesen. Das Abkommen hätte den Lohnschutz und den Service public gefährdet. Das wäre für die Gewerkschaften nicht akzeptabel gewesen.</p><p>Der Schutz der Arbeitnehmenden muss verbessert und nicht verschlechtert werden – in derSchweiz und in der EU. Diese Position teilen die europäischen Schwestergewerkschaften des SGB sowie der europäische Dachverband EGB. Der SGB wird sich zusammen mit den Gewerkschaften in Europa weiterhin dafür einsetzen, dass es in dieser Frage vorwärts geht. Es braucht mehr Gesamtarbeitsverträge mit einem wirksamen Lohnschutz und staatliche Mindestlöhne für Branchenund Berufe ohne GAV. Kein Land in Europa hat so hohe Hürden für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV wie die Schweiz («Arbeitgeberquorum»).</p><p>Beunruhigend sind neuere Entwicklungen wie der grenzüberschreitende Onlinehandel über Tiefstlohn-Firmen wie Amazon und Zalando sowie die damit verbundene Logistik mit Subunternehmerstrukturen. Um solche Prekarisierungstendenzen zu verhindern, braucht es eine stärkere grenzüberschreitende Gewerkschaftsarbeit.</p><p>In den letzten Wochen haben Schweizer Arbeitgeberkreise mit dem Vorwand des Verhandlungsabbruchs beim Rahmenabkommen Verschlechterungen beim Arbeitnehmerschutz gefordert («Fitnessprogramm»). Der SGB wird solchen Versuchen entschieden entgegentreten.</p><p>Die Einführung derPersonenfreizügigkeit – verbunden mit den Flankierenden Massnahmen – war ein sozialer Fortschritt, indem die Berufstätigen mit EU-Pass mehr Rechte erhalten haben.Doch es braucht weitere Verbesserungen,insbesondere im Falle von Arbeitslosigkeit, bei derAufenthaltssicherheit,der sozialen Absicherung und dem Recht auf Familienzusammenführung von EU-Bürgerinnen und-Bürgern.</p><p>Die Bilateralen Verträge sind für die Arbeitnehmenden wichtig. Eine Eskalation durch die Schweiz oder die EU-Kommission ist unerwünscht. Auch wenn es in Bezug auf das Rahmenabkommen unterschiedliche Sichtweisen gibt, müssen die bestehenden Verträge eingehalten werden. Die Schweiz soll daher die Kohäsionsmilliarde baldmöglichst freigeben. Diese trägt dazu bei, dass das Wohlstandsgefälle in Europa sinkt und die demokratischen Strukturen gestärkt werden. Umgekehrt hat sich die EU durch die Bilateralen Verträge zur gegenseitigen Produkteanerkennung, zur Forschungszusammenarbeit usw. verpflichtet.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7595</guid><pubDate>Fri, 04 Jun 2021 14:58:42 +0200</pubDate><title>Die Schweiz muss zu einem sozialen Europa beitragen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-schweiz-muss-zu-einem-sozialen-europa-beitragen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz liegt mitten in Europa. Unsere Zukunft ist eng mit derjenigen unserer Nachbarländer verknüpft. Zur Bewältigung der grossen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts – zunehmende soziale Ungleichheit und Prekarisierung, Klimanotstand und Verlust der Biodiversität sowie Autoritarismus und Kriege – können wir am besten in enger Kooperation mit unseren Partner*innen beitragen.</p><p>Nach dem Scheitern des missratenen Rahmenabkommens braucht es dafür einen neuen Ansatz, der die gemeinsamen Interessen der breiten Bevölkerung in den Vordergrund stellt: Der Ausbau der Kooperation, die Etablierung von Mechanismen des Finanzausgleichs und die Stärkung der Rechte aller Arbeitnehmender ungeachtet ihrer Herkunft ermöglichen einen sozialen Ausgleich bzw. eine Angleichung der Lebensstandards nach oben. Die Schweiz kann und muss sich an diesem neuen Ansatz der europäischen Integration beteiligen.</p><p class="heading--h4">Paradigmenwechsel nötig</p><p>Wir haben den vorliegenden Vertragsentwurf zum Rahmenabkommen abgelehnt, weil er dem Marktzugang von Unternehmen gegenüber dem Schutz der Löhne und der Arbeitsbedingungen den Vorrang gab. Seine Umsetzung hätte die «flankierenden Massnahmen» aufs Spiel gesetzt sowie den Service Public geschwächt. Die sozialen Kräfte in Europa – vom Europäischen Gewerkschaftsbund bis zu den fortschrittlichen Fraktionen im EU-Parlament – haben unser Anliegen unterstützt, auch künftig griffige Massnahmen gegen das Lohndumping zu sichern. Denn eine Aushöhlung des Lohnschutzes hätte den Arbeitnehmenden in der Schweiz unabhängig von ihrer Herkunft geschadet. Und der Kampf gegen das Lohndumping auch innerhalb der EU bleibt das Anliegen aller fortschrittlichen Kräfte.</p><p>Gleichzeitig haben wir den nationalkonservativen Angriff auf die Personenfreizügigkeit abgewehrt – an vorderster Front gegen die fremdenfeindliche Begrenzungsinitiative der SVP. Jetzt ist der Weg frei für einen echten Beitrag der Schweiz zu einem sozialen Europa.</p><p>Dazu braucht es einen politischen Paradigmenwechsel: Die Schweiz muss ein stabiles Verhältnis zur EU auf die gemeinsamen Interessen der breiten Bevölkerung bauen: Auf soziale Sicherheit und Gerechtigkeit sowie eine mit starken Arbeitnehmendenrechten verbundene Bewegungsfreiheit. Dafür setzen wir uns ein:</p><p class="heading--h4">Erstens: Die Soziale Säule der Zusammenarbeit stärken</p><p>Die EU hat 2017 Grundsätze einer «Europäischen Säule sozialer Rechte» und seither darauf aufbauend zukunftsweisende Rahmengesetze (Richtlinien) beschlossen. Wenn die EU-Mitgliedsstaaten ihnen in der Umsetzung Substanz verleihen und die EU-Instanzen sie bei Rechtsstreitigkeiten als Massstab anerkennen, können sie die Zukunft des europäischen Projektes prägen. Die Schweiz muss ihrerseits dieselben arbeitsrechtlichen Standards einhalten und die Arbeitnehmenden entsprechend schützen.</p><p>Wir fordern darum, dass sich die Schweiz zu diesen Prinzipien bekennt und dass sie die wichtigsten Bestimmungen der bestehenden und noch in Erarbeitung stehenden EU-Richtlinien übernimmt, welche diese Prinzipien umsetzen: Die Verbesserung der Mindeststandards bei Arbeitsverträgen, die Durchsetzung von Lohngleichheit, eine Elternzeit, die Förderung der GAV-Abdeckung und die Verpflichtung zur Einhaltung von GAV, Mitbestimmungsrechte in Unternehmen, Schutz bzw. Gleichbehandlung von atypischen Arbeitsverhältnissen (Leiharbeit etc.) sowie die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht</p><p>In welcher Weise sich die Schweiz den europäischen Normen annähert – ob im Rahmen eines Vertragswerkes oder in Form von «Swisslex»-Paketen wie schon in den 90er Jahren – ist sekundär gegenüber ihrem Gehalt: Sie müssen dazu beitragen, die Rechte der Arbeitnehmenden und ihre Lebensbedingungen zu verbessern.</p><p class="heading--h4">Zweitens: den Solidaritätsbeitrag der Schweiz an die Länder der Europäischen Union verstärken</p><p>Auch in der Schweiz gibt es Armut und «Working poor». Dies ist Ausdruck einer zunehmenden sozialen Ungleichheit, die wir vehement bekämpfen. Doch insgesamt ist die Schweiz ein wohlhabendes Land. Nirgends gibt es mehr Superreiche als hier. Die Schweiz muss darum dazu beitragen, das Wohlstandsgefälle in Europa zu mildern. Ein solcher Solidaritätsbeitrag an Europa ist nicht nur fair, sondern auch vorausschauend. Er trägt dazu bei, dass sich ärmere Regionen in Europa entwickeln können, ohne auf einen Wettbewerbsvorteil durch niedrige Lohnkosten zu setzen.</p><p>Deshalb fordern wir, dass die Schweiz ihren Beitrag an den Kohäsionsfonds für die Länder Osteuropas deutlich erhöht. Zudem soll sie Kooperationsprojekte im Anschluss an den «EU Recovery plan» zum Wiederaufschwung nach Corona entwickeln und zukunftsweisende Initiativen der EU übernehmen, zum Beispiel die europäische «Jugendgarantie», welche allen Menschen unter 30 Jahren eine Beschäftigung, eine Weiterbildungsmaßnahme, eine Lehrstelle oder einen Ausbildungsplatz sichern will.</p><p>Auch im Bereich der Bildung und Forschung sollte die Schweiz grosszügig sein und mehr zu gemeinsamen europäischen Projekten beitragen. Sie muss mehr Mittel zur Verfügung stellen für Austauschstipendien für junge Menschen aus Europa in der Schweiz und umgekehrt.</p><p class="heading--h4">Drittens: Gleiche soziale Rechte für EU-BürgerInnen, die in der Schweiz arbeiten und leben</p><p>Die Einführung der Personenfreizügigkeit verbunden mit starken Arbeitsrechten und Lohn-schutz im Jahr 2002 bedeuteten einen historischen Fortschritt. Wir wollen diese Erfolgsgeschichte fortsetzen, indem wir die Aufenthaltssicherheit, die soziale Absicherung und das Recht auf Familienzusammenführung von EU-BürgerInnen in der Schweiz stärken, insbesondere im Falle von Arbeitslosigkeit. Die Schweiz soll diese wichtigen Elemente der Freizügigkeitsrichtlinie (UBR) übernehmen, ohne den Lohnschutz zu schwächen. EU-BürgerInnen aus den neuen und den alten EU-Staaten dürfen in Bezug auf die Niederlassungsbewilligung zudem nicht länger ungleich behandelt werden.</p><p>Verschlechterungen im Ausländergesetz, welche auch Menschen aus der EU betreffen, haben zu neuen Diskriminierungen z.B. beim Zugang zur Sozialhilfe geführt. Das ist nicht akzeptabel. Wir stehen dafür ein, dass für alle Menschen, die in der Schweiz leben und arbeiten, die gleichen Rechte gelten, unabhängig von ihrer Nationalität. Die Schweizer Sozialgesetzgebung muss überprüft und entsprechend angepasst werden. Der Bezug von Sozialleistungen darf die Aufenthaltssicherheit oder Einbürgerungsverfahren nicht beeinträchtigen.</p><p class="heading--h4">Viertens: Kooperation für mehr Steuergerechtigkeit</p><p>Soziale Sicherheit ist nur dann nachhaltig finanzierbar, wenn Menschen und Unternehmen tatsächlich gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Einige Schweizer Kantone betreiben seit Jahrzehnten einen Steuerwettbewerb mit immer tieferen Unternehmenssteuern und bieten sich als günstiger Steuerhafen für Steuerflüchtlinge und Briefkastenfirmen an. Damit muss endlich Schluss sein.</p><p>Die Schweiz muss von sich aus einen grossen Schritt auf die EU zugehen und eine enge Absprache der Steuerstandards anstreben. Wir fordern den Bundesrat auf, sich zu einem substanziellen Mindeststeuersatz für die Besteuerung gewinnbringender Unternehmen zu bekennen. Die Schweiz soll sich darauf vorbereiten, einen entsprechenden, von der EU beschlossen Standard zu übernehmen und zudem für die Besteuerung multinationaler Unternehmen dort, wo sie ihre Gewinne erzielen, eintreten. Zudem muss sich die Schweiz zur Kooperation bei der Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität bekennen und einen entsprechenden Aktionsplan aushandeln.</p><p class="heading--h4">Die Durchsetzung des Lohnschutzes muss auf die Verhältnisse vor Ort abgestimmt sein</p><p>Darüber hinaus soll jedes Land das Recht behalten, weitergehende und für alle Arbeitnehmenden unabhängig von ihrer Herkunft geltende Mindeststandards für Arbeitsbedingungen und Löhne festzulegen und zu ihrer Durchsetzung wirksame Kontrolldispositive einzurichten, die der realen Situation vor Ort angepasst sind. Nur so lässt sich die Nivellierung des Lohnschutzes und der Löhne nach unten verhindern</p><p>Die Schweiz muss ihre Zusammenarbeit mit der EU auch in diesem Bereich vertiefen. Mit der formellen Bewerbung um die Mitgliedschaft in der "European Labour Authority" (ELA) und in der tripartiten "Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen" (Eurofound) kann die Schweiz einen konkreten Beitrag zur grenzüberschreitenden Gewährleistung von Arbeitsbedingungen und zur Verhinderung von Dumping leisten.</p><p class="text-right"><strong>Pierre-Yves Maillard,</strong> Präsident SGB</p><p class="text-right"><strong>Adrian Wüthrich,</strong> Präsident Travail.Suisse</p><p class="text-right"><strong>Vania Alleva,</strong> Vizepräsidentin SGB und Präsidentin Unia</p><p class="text-right"><strong>Arno Kerst,</strong> Vizepräsident Travail.Suisse und Präsident Syna</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7589</guid><pubDate>Wed, 02 Jun 2021 11:12:56 +0200</pubDate><title>Lohnschutz von zentraler Bedeutung, schärferer Vollzug nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-von-zentraler-bedeutung-schaerferer-vollzug-noetig</link><description>Bericht des Seco zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa und gleichzeitig einen der offensten Arbeitsmärkte. Die Arbeitnehmenden in der Schweiz sind daher besonders auf einen wirksamen Lohnschutz angewiesen. Der Bericht zu Flankierenden Massnahmen zeigt die Notwendigkeit des Lohnschutzes: Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure über 130’000 Löhne überprüft. Dabei haben sie bei knapp 18 Prozent zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (rund 25 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrolleuren entgeht. Die Verstossquoten betragen dort 15 Prozent (ausländische Entsendefirmen) bzw. 12 Prozent (Schweizer Unternehmen)</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Positiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leistet. Nicht tolerierbar ist hingegen das Verhalten der Schweizer Unternehmen. Sie haben in fast 1200 Fällen zu tiefe Löhne bezahlt. Doch nur knapp 300 befolgten die Aufforderung der Kantone, ihre Löhne zu korrigieren. Dennoch erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz so vorgesehen wäre.</p><p>Die Kontrollaktivität der Kantone ist leider nach wie vor sehr unterschiedlich. Positiv ist das Engagement der Kantone Tessin und Genf, die viele Schweizer Arbeitgeber kontrollieren. Ganz anders Teile der Deutschschweiz, wo gewisse Kantone wie St. Gallen, Thurgau oder Zug nur rund zwei Prozent oder sogar noch weniger Firmen überprüfen. Ein Schweizer Unternehmen wird im Durchschnitt nur rund alle 50 Jahre kontrolliert. Dieser Missstand besteht bereits seit Jahren.</p><p>Die Flankierenden Massnahmen sind für den Schutz der Schweizer Löhne unerlässlich. Wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Allerdings gibt es nach wie vor grössere Lücken in den FlaM. Beispielsweise sind nur die Hälfte der Berufstätigen durch Mindestlöhne in GAV geschützt. Diverse Kantone kontrollieren zu wenig und sind Dumping gegenüber zu tolerant. Diese Lücken im Lohnschutz müssen geschlossen werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_patrik_tschudin-flickr-CC_BY_2.0_baustelle_basel_erlenmatt_wohnungsbau_2_61dec98428.jpg" length="431591" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7579</guid><pubDate>Fri, 28 May 2021 14:15:00 +0200</pubDate><title>Die Altersvorsorge braucht einen grundlegenden Kurswechsel</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/die-altersvorsorge-braucht-einen-grundlegenden-kurswechsel</link><description>SGB-Delegiertenversammlung am 28. Mai 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den rasanten Rückgang der Altersrenten stoppen, die AHV und die umlagefinanzierten Renten stärken: diese Prioritäten haben heute die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) an ihrer 301. Delegiertenversammlung gesetzt. Aus sozialer Sicht ist es absolut dringend, das Rentenniveau zu erhöhen, vor allem für Frauen und insbesondere mit der Einführung einer 13. AHV-Rente, wie es die heute eingereichte Initiative fordert. Sollte das Parlament hingegen darauf beharren, die 1. Säule mit «AHV 21» abbauen zu wollen, wird der SGB diese Reform mit einem Referendum bekämpfen. Die Delegiertenversammlung widmete sich auch die Europapolitik: Nachdem die Gewerkschaften die rote Linie des Lohnschutzes verteidigt haben, geht es nun darum, sich für ein sozialeres Europa und eine sozialere Schweiz einzusetzen. Schliesslich riefen die Delegierten dazu auf, die Lehren aus der Corona-Krise zu ziehen, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken, und rasch zu handeln, um die Kaufkraft der Arbeitnehmenden zu stärken.</p><p>Die Renten werden in den kommenden Monaten ganz oben auf der Tagesordnung der Gewerkschaften stehen. Nicht nur wegen der politischen Agenda, sondern vor allem, weil sich die Rentensituation in einem noch nie gesehenen Tempo verschlechtert. Die Renten der zweiten Säule befinden sich seit mehr als zehn Jahren im freien Fall: Wer 2019 in Rente ging, erhielt 6.8 Prozent weniger BVG-Rente als diejenigen, welche zwei Jahre zuvor pensioniert wurden, und dies obwohl die Beiträge permanent steigen. Die Frauen sind am stärksten betroffen, da ihre Renten im Durchschnitt um ein Drittel niedriger sind als diejenigen der Männer.</p><p>Jede Reform der Altersvorsorge muss es ermöglichen, das Rentenniveau für möglichst viele Menschen anzuheben. Deshalb müssen die erste Säule und die umlagefinanzierten Renten gestärkt werden. Die Einreichung der Initiative für eine 13. AHV-Rente ist gleichzeitig ein Signal wie auch ein sehr konkreter Vorschlag in diese Richtung. Andererseits bereitet sich der SGB angesichts der Reform «AHV 21», die sich immer klarer als Leistungsabbau auf Kosten der Frauen entpuppt, die Lancierung eines Referendums vor.</p><h3 class="heading--h4">Für ein soziales Europa</h3><p>Es ist der klaren, festen und konsequenten Haltung der Gewerkschaften zu verdanken, dass der hart erkämpfte autonome Lohnschutz nicht in Frage gestellt wurde: Diese Erkenntnis war der Ausgangspunkt für die Diskussion über die Europapolitik an der Delegiertenversammlung. Die Gefährdung der Kontroll- und Sanktionsmechanismen und die Schwächung des Service public, die sich mit Unterzeichnung dieses Rahmenabkommens ergeben hätten, wären die Arbeitnehmenden viel zu teuer zu stehen gekommen. Das Engagement der Gewerkschaften für gute Beziehungen zur Europäischen Union basiert auf dem Grundsatz, dass die getroffenen Vereinbarungen konkrete Verbesserungen für alle bringen müssen, die in der Schweiz arbeiten, –&nbsp; und keine Verschlechterungen. Die Gewerkschaften werden diesen Weg weiterverfolgen.</p><p>Die von den Delegierten verabschiedete Resolution gibt eine klare Richtung vor: Soziale Rechte, Löhne und Arbeitsbedingungen müssen sich in der Schweiz und in Europa verbessern. Ein Ausspielen der Arbeitnehmenden gegeneinander kann nur zu einer Verschlechterung führen. Vielmehr müssen Massnahmen gegen neue Formen prekärer Arbeit und für mehr Gesamtarbeitsverträge ergriffen werden, insbesondere durch die Stärkung der grenzüberschreitenden Gewerkschaftsarbeit. Der SGB wird sich, zusammen mit der gesamten europäischen Gewerkschaftsbewegung, weiterhin in diese Richtung engagieren.</p><h3 class="heading--h4">Raus aus der Corona-Krise mit Stützung von Beschäftigung, Gesundheit und Kaufkraft</h3><p>Die Corona-Krise hat einen grossen Tribut von den Arbeitnehmenden gefordert. Der Kampf gegen die Pandemie hat in mehreren Branchen kolossale Anstrengungen von den Beschäftigten gefordert, die immer noch nicht ausreichend anerkannt werden. In anderen Branchen hat er zu höherer Arbeitslosigkeit und erheblichen Einkommensverlusten geführt. Dank der Arbeit der Gewerkschaften und der Stabilität des Sozialversicherungssystems konnte der Schaden begrenzt werden. Es bleibt aber noch viel zu tun: Es ist absolut inakzeptabel, dass die Pandemie zu mehr Prekarität und wachsenden Ungleichheiten führt. Neben der Unterstützung des Covid-19-Gesetzes, das die Rechtsgrundlage für alle bisher gewährten Hilfen darstellt, fordert der SGB daher rasche Massnahmen zur Stützung der Kaufkraft, insbesondere die Umverteilung der überschüssigen Reserven der Krankenkassen und eine bessere Entschädigung bei Kurzarbeit für tiefe Einkommen.</p><p>Schliesslich ist es an der Zeit, die Lehren aus der Pandemie zu ziehen und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken. Die Gesundheitskrise hat die von den Gewerkschaften seit langem angeprangerten Mängel klar verdeutlicht: Die Kontrolldichte muss nachhaltig erhöht werden, und Organisationen wie die Suva oder die paritätischen Kommissionen müssen neu die kantonalen Inspektorate bei ihrer Aufgabe unterstützen können. Die chronischen Defizite der Schweiz im Bereich Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen endlich behoben werden.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>AHV</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/1/csm_210528_SGB-DV_USS-AD_DL_13947c6163.jpg" length="174074" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7576</guid><pubDate>Wed, 26 May 2021 16:49:19 +0200</pubDate><title>Gefahren für den Lohnschutz abgewehrt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gefahren-fuer-den-lohnschutz-abgewehrt</link><description>Bundesratsentscheid zum Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesrates, der den eigenständigen Lohnschutz gewährleistet. Der SGB steht für gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Doch der Preis eines Verhandlungsabschlusses über dieses Rahmenabkommen wäre für die Arbeitnehmenden in der Schweiz zu hoch gewesen. Der Verhandlungsverlauf hat gezeigt, dass der Lohnschutz durch das Abkommen substanziell geschwächt und der Service public gefährdet würde. Das wäre für die Gewerkschaften nicht akzeptabel gewesen.</p><p>Der Schutz der Arbeitnehmenden muss verbessert und nicht verschlechtert werden – in der Schweiz und in der EU. Der SGB wird sich zusammen mit seinen Schwestergewerkschaften weiterhin dafür einsetzen, dass es in dieser Frage vorwärtsgeht und die sozialen Rechte in der EU und in der Schweiz gestärkt werden. Es braucht mehr Gesamtarbeitsverträge mit einem wirksamen Lohnschutz und staatliche Mindestlöhne für Branchen und Berufe ohne GAV.</p><p>Die Bilateralen Verträge sind für die Arbeitnehmenden wichtig. Eine Eskalation durch die Schweiz oder die EU-Kommission ist unerwünscht. Auch wenn es in Bezug auf das Rahmenabkommen unterschiedliche Sichtweisen gibt, müssen die bestehenden Verträge eingehalten werden. Die Schweiz soll daher die Kohäsionsmilliarde baldmöglichst freigeben. Umgekehrt hat sich die EU durch die Bilateralen Verträge zur gegenseitigen Produkteanerkennung verpflichtet.</p><p>In den letzten Wochen haben Schweizer Arbeitgeberkreise unter dem Vorwand des Verhandlungsabbruchs Verschlechterungen beim Arbeitnehmerschutz gefordert. Der SGB wird solchen Versuchen entschieden entgegentreten.</p><p>An den geplanten Gesprächen mit Bund, Sozialpartnern und Kantonen wird sich der SGB beteiligen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7546</guid><pubDate>Sat, 01 May 2021 14:32:11 +0200</pubDate><title>Die Zeit der Angst ist vorbei. Jetzt ist die Zeit der Hoffnung, der Präsenz und des Kampfes gekommen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-zeit-der-angst-ist-vorbei-jetzt-ist-die-zeit-der-hoffnung-der-praesenz-und-des-kampfes-gekommen</link><description>Die 1.-Mai-Ansrpache des SGB-Präsidenten Pierre-Yves Maillard</description><content:encoded><![CDATA[<p class="heading--h4">Liebe Kolleginnen und Kollegen</p><p>Ich freue mich sehr, Euch endlich physisch wiederzusehen!</p><p>Unser Weg aus einer traurigen Zeit mit unzähligen Kranken und Toten ist lang und schwierig. Der Druck auf die Heime, Spitäler und die ganze medizinische Grundversorgung war enorm. Aber es gab auch Arbeitslosigkeit, Stellenabbau und sinkende Einkommen. 560'000 Menschen wurden arbeitslos oder sind in Kurzarbeit und auf die Arbeitslosenversicherung angewiesen, um zu überleben. Vor der Krise war diese Zahl fünf Mal tiefer! Seit Monaten müssen hunderttausende Familien mit 20 Prozent weniger Lohn auskommen, weil es auf Flughäfen, in der Gastronomie oder im Tourismus an Arbeit fehlt.</p><p>Wie hoch werden die Schäden dieser Krise sein? Wie werden die Jungen in der Arbeitswelt Fuss fassen? Wie werden all die arbeitslos gewordenen älteren Arbeitnehmenden wieder eine Stelle finden?</p><p>Die Angst vor der Zukunft wächst. Zur Klimakrise kommt diese Gesundheitskrise hinzu. Auch die geopolitischen Risiken nehmen laufend zu.</p><p>Was ist angesichts dieser wachsenden Ängste und Sorgen konkret zu tun?</p><p>Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort. Aber klar ist zumindest eines: Auch während einer Pandemie geht der Kampf weiter. Wer Interessen und Gewinne zu verteidigen hat, begibt sich nicht in Quarantäne. Die Medizin hat leider keinen Impfstoff gegen die zunehmende soziale Ungerechtigkeit zur Verfügung. Wir, die Gewerkschaftsbewegung, die Kräfte des sozialen Fortschritts, bilden den Impfstoff. Wenn wir aufhören zu kämpfen, werden Ungerechtigkeit und Ungleichheit explosionsartig zunehmen!</p><p>Laut IAO gingen 2020 weltweit mehr als 255 Millionen Arbeitsplätze verloren. Hunderte Millionen Kinder gehen nicht mehr zur Schule, bei der Einschulung von Mädchen ist ein massiver Rückschritt zu verzeichnen. Dadurch werden jahrzehntelange Bemühungen im Kampf gegen Kinderehen und Zwangsheirat zunichte gemacht. Das Einkommensgefälle nimmt auf der ganzen Welt rapide zu – auch in der Schweiz. Profite, Börsengewinne, Spekulation, Boni und Dividendenexzesse haben hingegen keine Pause eingelegt.</p><p>Während der Krise hat der SGB mit grossem Einsatz bei den Behörden interveniert, um den Sozialabbau zu begrenzen, den diese Krise verursacht hat. Wir legten einen Plan vor – und er wurde weitgehend befolgt –, der die Ausweitung und Lockerung der Regeln für Kurzarbeit und die Schaffung einer neuen Erwerbsausfallversicherung für Selbstständige vorsah. So konnte Menschen mit einem temporären oder befristeten Arbeitsvertrag geholfen werden. Zudem haben wir nach monatelangen erfolglosen Versuchen im Dezember endlich eine kleine Verbesserung bei der Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen erreicht.</p><p>Wir haben dafür gekämpft, dass die sogenannte «Härtefalllösung» dahingehend geändert wurde, dass geschlossene Betriebe entschädigt werden. Gemeinsam mit den Betroffenen haben wir uns auch für eine stärkere Unterstützung des Kultursektors eingesetzt.</p><p>Unsere Gewerkschaften, welche die Arbeitnehmenden in Schulen, Kitas und im Gesundheitswesen vertreten, handelten verantwortungsbewusst und forderten die nötigen Schutzmassnahmen und Handhaben. Gleichzeitig erkannten sie jedoch, dass die Aufrechterhaltung des Service public zum Wohl der Kinder und der Patientinnen und Patienten sichergestellt werden muss. Auf diese Einstellung und dieses gewerkschaftliche Handeln können wir stolz sein.</p><p>Wir haben alles in unserer Macht Stehende getan, um den Schaden zu begrenzen und unserem Land in dieser schweren Zeit beizustehen. Heute müssen wir jedoch feststellen, dass es breite Mobilisierungen braucht, um weiter zu gehen.</p><p>Heute ist es der Staat, der begreifen muss, dass er mit der Beseitigung der Schäden beginnen muss, die diese Krise angerichtet hat. Seine Verantwortung beschränkt sich nicht auf die blosse Bekämpfung der Verbreitung eines Virus und seiner Varianten. Es wird von Kaufkraftverlust gesprochen. Das gibt die Realität jedoch nur stark vereinfacht wieder. Für die meisten Menschen bedeutet Kaufkraft schlicht und einfach, dass sie normal leben und ihren Kindern ein Minimum an Sicherheit und Freizeitaktivitäten bieten können – kurz, ein gutes Leben mit ein bisschen Freude und Leichtigkeit.</p><p>Die Mittel, die es für dieses gute Leben braucht, müssen der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind vorhanden. Die Krankenkassen horten einen Überschuss von fünf bis sechs Milliarden Franken. Während der Pandemie hat sich dieser Überschuss sogar weiter erhöht. Er muss endlich den Menschen zurückgegeben werden, unkompliziert und schnell. So wäre es beispielsweise möglich – und zwar ohne die öffentliche Hand zu verschulden –, einer vierköpfigen Familie 2000 Franken zurückzuzahlen.</p><p>Wir müssen unseren Jungen die Garantie bieten, dass wir sie nicht im Stich lassen. Nach den Opfern, die sie erbracht haben, muss ihnen die Sicherheit gegeben werden, eine Erstausbildung oder eine erste Arbeitsstelle zu finden.</p><p>Wir haben erreicht, dass ausgesteuerte ältere Arbeitslose ab ihrem 60. Lebensjahr Anspruch auf eine Überbrückungsrente haben. Im Juli tritt diese neue Sozialversicherung in Kraft. Dieser Anspruch muss rasch und unbürokratisch anerkannt, die nötigen Mittel müssen bereitgestellt werden. Die überzogenen Zugangsbeschränkungen, die das Parlament und der Bundesrat festgelegt haben, müssen rasch korrigiert werden.</p><p>Die betroffenen Sektoren müssen angekurbelt und nachhaltige Strategien insbesondere für die Bereiche Tourismus, Gastronomie, Kultur und Luftverkehr entwickelt werden.</p><p>Zudem müssen wir endlich die notwendigen Mittel bereitstellen, um unsere medizinische Grundversorgung zu stärken. Profitlogik und der Wettbewerb sind im Gesundheitswesen ruinös und führen dazu, dass wir einer Gesundheitskrise mit viel Schwierigkeiten gegenüberstehen. Heute müssen wir feststellen, dass alles «gerade so» funktioniert und ungenügende Kapazitätsreserven vorhanden sind. Die ohnehin schon erschöpften und exponierten Teams müssen noch mehr leisten. Andererseits werden mit bestimmten ausgewählten medizinischen Eingriffen und technischen Geräten weiterhin überhöhte Gewinne und exzessive Vergütungen generiert. Die Grundversorgung muss gestärkt und aufgewertet werden und zwar bei den Löhnen, den Arbeitsbedingungen, dem Personalbestand und der Infrastruktur.</p><p>Dies sind nur einige Beispiele dafür, was der Staat auf nationaler und kantonaler Ebene in den kommenden Monaten unternehmen muss. Die soziale Wende ist das Gebot der Stunde. Sogar die amerikanischen Eliten haben dies verstanden. Man darf die arbeitende und produzierende Bevölkerung nicht weiter in die soziale Not treiben. Man darf den Wettbewerb aller gegen alle nicht mehr unbegrenzt forcieren.</p><p>Wir werden kein Jota zurückweichen es nicht dulden, dass die liberale Logik zum x-ten Mal die Oberhand gewinnt und immer wieder versucht, unseren bescheidenen Lohnschutz und unsere öffentlichen Dienstleistungen zu schwächen. Den Neoliberalen aller Länder und aller Parteien sagen wir Folgendes: Für uns gibt es keinen Unterschied zwischen einer von aussen oder einer von innen auferlegten neoliberalen Radikalkur. Wir werden beides bekämpfen.</p><p>Wir werden auch die Provokation gegenüber dem Frauenstreik, der grössten sozialen Bewegung in unserem Land seit einem Jahrhundert, stark bekämpfen. Jene inakzeptable Provokation, welche die Erhöhung des Frauenrentenalters darstellt! Diesen Rückschritt wollen wir nicht. In einem Land, in dem die Nationalbank innerhalb von drei Monaten 38 Milliarden Gewinn macht, können wir bessere Renten für die Frauen, sowie eine 13. AHV-Rente finanzieren!</p><p>Was wir heute brauchen, ist eine soziale Wende. Die Zeit der Angst ist vorbei. Jetzt ist die Zeit der Hoffnung, der Präsenz und des Kampfes gekommen!</p><p>Ich danke Euch, dass Ihr gekommen seid und den gewerkschaftlichen Geist der Solidarität und des Kampfes bewahrt habt. Er wird den Unterschied zwischen einer nicht lebenswerten und einer gerechten und nachhaltigen Welt ausmachen!</p><p>Ich danke Euch für Eure Aufmerksamkeit. Es lebe der 1. Mai!</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Pierre-Yves_Maillard_c-yoshikokusano-pour-luss.jpg" length="224527" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7544</guid><pubDate>Fri, 30 Apr 2021 17:23:10 +0200</pubDate><title>Schweizweite Aktionen, Kundgebungen und zentrale Livesendung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/schweizweite-aktionen-kundgebungen-und-zentrale-livesendung</link><description>Internationaler Tag der Arbeit 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Schweizweit findet am heutigen 1. Mai trotz Einschränkungen ein Corona-konformer Protest statt. Gewerkschaften und Arbeitnehmende fordern an über 40 Kundgebungen und Aktionen eine soziale Wende.</p><p>Denn die Einkommensschere hat sich mit der Corona-Krise weiter geöffnet: Während in den Villen die Einkommen durch Aktiengewinne munter weitersprudeln, haben ausgerechnet die tiefsten Einkommen am stärksten gelitten. Hunderttausende waren und sind von Entlassungen oder Kurzarbeit mit massiven Einkommensverlusten betroffen oder müssen Angst um ihren Arbeitsplatz haben.</p><p>Gleichzeitig haben sich viele Arbeitsverhältnisse prekarisiert. Hart erkämpfte Mindeststandards bei Löhnen und Arbeitsbedingungen dürfen durch die Krise nicht unterboten werden. Im Gegenteil: Es braucht einen Aufschwung für die Arbeiterinnen und Arbeiter mit Vollbeschäftigung, besseren Löhnen und einer sozialeren Altersvorsorge. Deshalb fordern die Gewerkschaften am internationalen Tag der Arbeit eine soziale Wende. Mit Veranstaltungen, Demonstrationen und gewerkschaftlichen Aktionen sowie einer online-Livesendung.</p><p>Im zentralen Livestream des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds zeichnet SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard ein düsteres Bild der Lage der Arbeitnehmenden. Die Pandemie habe die Ungleichheiten verstärkt. Die Arbeitswelt habe mit sinkenden Einkommen, massiver Arbeitslosigkeit und weit verbreiteter wirtschaftlicher Unsicherheit einen hohen Preis gezahlt. Nun sei der Moment gekommen, vorwärts zu schauen: «Nach dem Kampf gegen das Virus ist es höchste Zeit, den sozialen Kampf wieder aufzunehmen, für bessere Löhne, würdige und sichere Arbeitsplätze und gute Renten.»</p><p>Unia-Präsidentin Vania Alleva ruft in Erinnerung, dass sich die Situation in den Tieflohn-Branchen während der Corona-Krise verschärft habe. Extrem flexibilisierte Arbeitszeiten, Kleinstpensen und Arbeit auf Abruf würden überhand nehmen: «Der Kampf für anständige Löhne und sichere Arbeitsbedingungen wird umso wichtiger», so Alleva.</p><p>Aus Brüssel zugeschaltet meldete sich der höchste europäische Gewerkschafter zu Wort: Luca Visentini, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes, stellt fest, dass Frauen und Junge lohn- und arbeitsmässig am meisten von der Covid-Krise betroffen seien. Für Visentini ist wichtig, von alten Sparrezepten wegzukommen und einen nachhaltigen Aufschwung für alle zu schaffen, «der bessere Arbeits- und Lebensbedingungen für alle garantiert».</p><p><br> Der zentrale Livestream des SGB läuft ab 10 Uhr (<a href="https://youtu.be/1c2jJosvKXo" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">https://youtu.be/1c2jJosvKXo</a>). Eine Übersicht aller schweizweiten Aktionen und Kundgebungen sowie das vollständige Programm des zentralen 1.-Mai-Livestreams findet sich auf der 1.-Mai Online-Plattform <a href="http://www.mai2021.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.mai2021.ch</a>.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/1Mai2021_breit_ohnelogo.png" length="60294" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7535</guid><pubDate>Fri, 23 Apr 2021 15:58:27 +0200</pubDate><title>Eigenständigen Lohnschutz im Rahmenabkommen durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/eigenstaendigen-lohnschutz-im-rahmenabkommen-durchsetzen</link><description>Bilaterale Verträge müssen den Arbeitnehmenden nützen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem heutigen Treffen von Bundespräsident Parmelin und Kommissionspräsidentin von der Leyen bleibt die Frage des Lohnschutzes im Rahmenabkommen ungelöst. Die Position des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB ist und bleibt, dass der Bundesrat den eigenständigen Lohnschutz im Rahmenabkommen durchsetzen muss.&nbsp;</p><p>Dank den Flankierenden Massnahmen konnte die Schweiz verhindern, dass die Löhne durch die Personenfreizügigkeit und den einfachen Marktzugang für ausländische Firmen in der Fläche unter Druck gekommen sind. Ohne die Flankierenden Massnahmen in der heutigen Form droht hingegen ein massiver Druck auf die Löhne und Arbeitsbedingungen in unserem Land. Und zwar nicht nur auf die Löhne der Schweizerinnen und Schweizer sondern auch auf diejenigen der Arbeitnehmenden aus der EU, die in der Schweiz tätig sind. Auch das Freizügigkeitsabkommen verlangt von der Schweiz, dass die Löhne der EU-Staatsangehörigen absichern muss.&nbsp;</p><p>Doch gewissen Vertretern von EU-Mitgliedstaaten geht es offenbar nur um den Marktzugang für die Firmen – auf Kosten der Arbeitnehmenden. Die Äusserungen des deutschen Botschafters in der Schweiz vom März 2021 jedenfalls waren erschreckend klar: «Die Flankierenden sind für Unternehmer aus Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich ein Ärgernis» (NZZ vom 22. März 2021). Er verstieg sich sogar zur falschen Behauptung, dass die FlaM «vertragswidrig» seien.&nbsp;</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa. Gleichzeitig gibt es kein anderes Land in Europa, wo so viele Firmen aus dem Ausland ihre Dienstleistungen erbringen wie die Schweiz. Der Marktzugang ist gewährleistet. Das liegt einerseits daran, dass die Schweiz für ausländische Dienstleistungserbringer wirtschaftlich sehr attraktiv ist, andererseits gibt es kaum sprachliche Zugangshindernisse. Firmen aus Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien können in ihrer Muttersprache offerieren und mit den Schweizer Kunden kommunizieren.&nbsp;</p><p>Die Bilateralen Verträge müssen den Arbeitnehmenden nützen – in der Schweiz sowie in ganz Europa. Dazu braucht es einen wirksamen Lohnschutz und einen garantierten Service Public. Der SGB wird sich weiterhin zusammen mit seinen europäischen Schwesterorganisationen dafür einsetzen, dass sich der Schutz der Löhne in ganz Europa verbessert. Und dass der Service Public nicht einer Marktlogik geopfert wird.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7531</guid><pubDate>Tue, 20 Apr 2021 12:00:00 +0200</pubDate><title>Einkommensschere und mehr prekäre Jobs</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/covid19-einkommensschere-und-mehr-prekaere-jobs</link><description>Zur Lage der Arbeitnehmenden in der Corona-Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Corona-Krise hat sich die Lage für zahlreiche Arbeitnehmende verdüstert. Die Arbeitslosigkeit und die Unterbeschäftigung haben stark zugenommen. Durch die Lockdown-Massnahmen sind mehr prekäre Jobs entstanden, und die Einkommensschere hat sich weiter geöffnet. Erkämpfte Mindeststandards bei Löhnen und Arbeitsbedingung werden vermehrt unterboten. Nur ein Weg mit besseren Löhnen, guten Arbeitsbedingungen und fairen Branchen-Gesamtarbeitsverträgen für alle führt in die Zukunft.</p><p>Die Corona-Krise hat zu einer höheren Arbeitslosigkeit, zu prekären Jobs und einer verstärkten Einkommensschere geführt. Die Aussichten für die nächsten Monate sind beunruhigend. Auf dem Arbeitsmarkt ist keine substanzielle Erholung in Sicht. Auch nach der 2. Welle sind viele Berufstätige ohne Arbeit. Die jüngeren und die älteren Arbeitnehmenden sind überproportional betroffen. Viele Berufstätige im Alter von 15 bis 24 Jahren wurden aus dem Arbeitsmarkt gedrängt, die Erwerbsquote ging stark zurück. Ebenso besorgniserregend ist die Situation für die älteren Arbeitnehmenden. Die steigende Arbeitslosigkeit der 60+ ist für die Betroffenen hart. Denn nun in der Krise eine Stelle zu finden, ist für diese Altersgruppe besonders schwierig.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Tiefe Einkommen und prekäre Jobs</strong></h3><p>Berufstätige mit tiefen Einkommen trifft die Pandemie am härtesten. Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit haben zu schmerzhaften Einkommenseinbussen geführt. Die Top-Verdienenden haben hingegen mehr Vermögen bilden können. Sie geben weniger aus – bei ungefähr gleichbleibendem Einkommen. Gemäss Schätzungen des SGB haben die untersten Einkommensklassen bis 4000 Fr. brutto rund 300 Fr. pro Monat weniger Einkommen. Bei den oberen Klassen ab 10'000 Fr. sind es 300 bis 400 Fr. im Monat mehr.</p><p>Gleichzeitig wurden durch die Teil-Schliessungen der Wirtschaft prekäre Jobs gefördert. Durch den Boom bei den Essenslieferungen über Kuriere oder den Onlinehandel werden erkämpfte Mindeststandards umgangen.&nbsp; «Die neuen Stellen entstehen im unregulierten Bereich: das sind die Temporärangestellte, Subunternehmen, Scheinselbstständige», stellt Daniel Münger, Präsident der Gewerkschaft syndicom, fest. Daher ist für ihn klar: «Nur allgemeinverbindliche Branchen-Gesamtarbeitsverträge schützen wirksam vor Prekarisierung».</p><p>Auch für die Gewerkschaft Unia muss die soziale Spaltung entschieden bekämpft werden. In vielen Branchen hat die Pandemie nicht nur die Einkommenssituation verschlechtert: «Wer trotz «Lockdown» weiterarbeiten konnte, musste oft weitere Verschlechterungen in Kauf nehmen», zum Beispiel in der Verkaufsbranche zur Abwicklung von online-Aufträgen, erläutert Vania Alleva, Präsidentin der Unia. «Der Druck, solche Verschlechterungen einfach zu akzeptieren, ist immens. Denn schliesslich geht es denen, die in Kurzarbeit stehen, ja noch schlechter. Daher brauchen wir 100% Lohnersatz bis 5000 Franken und mehr Branchen-GAV».</p><p>Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB, folgert: «Nach dem Kampf gegen die Pandemie ist eine Offensive für mehr soziale Sicherheit nötig. Damit die Arbeitnehmenden, die die Krise schmerzhaft zu spüren bekamen, nicht abgehängt werden». Gegen Arbeitslosigkeit, Prekarität und steigenden Ungleichheit braucht es bessere Löhne für alle und effiziente Massnahmen für die Kaufkraft.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Der SGB fordert:</strong></h3><ul><li>Ein Mindestlohn von 22 Fr./h, geregelte Arbeitsbedingungen und allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge auch in den neu entstandenen Jobs bei Kurieren und im Online-Handel.</li><li>Die Rückerstattung der rund 5 Mrd. Fr. an überschüssigen Prämienreserven an die Bevölkerung zur Stärkung der Kaufkraft und zur Stimulierung der Binnenkonjunktur.</li><li>Die Verhinderung von Sparprogrammen – insbesondere beim Bund, damit die Arbeitslosigkeit nicht noch weiter steigt.</li><li>Jobgarantien im Betrieb sowie Unterstützung für die AusbildungsabgängerInnen bei der Stellensuche.</li></ul>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Lieferdienst_Bringdienst_Maske_iSt-ArtMarie.jpg" length="297992" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7506</guid><pubDate>Wed, 24 Mar 2021 19:10:17 +0100</pubDate><title>Hohe Arbeitslosigkeit und schmerzhafte Einkommenseinbussen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/nach-wie-vor-hohe-arbeitslosigkeit-und-schmerzhafte-einkommenseinbussen</link><description>Der SGB zum Corona-Spitzentreffen der Sozialpartner mit Bundespräsident Guy Parmelin</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 24. März hat Bundespräsident Guy Parmelin die Sozialpartner zu einem Corona-Spitzentreffen geladen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat die verschärfte Lage auf dem Arbeitsmarkt durch die anhaltende Corona-Pandemie aufgezeigt und die notwendigen wirtschaftspolitischen Gegenmassnahmen präsentiert, um weitere Gefahren für Löhne und Arbeitsplätze zu verhindern.</p><p>Die Zahl der Arbeitslosen ist in letzter Zeit wieder gestiegen und liegt nun bei knapp 160'000 (saisonbereinigt). Das sind rund 50'000 mehr als vor Ausbruch der Krise Anfang 2020. Dazu sind sehr viele Personen in Kurzarbeit – insbesondere in den (teil-)geschlossen Dienstleistungsbranchen. Gemäss Schätzungen des SGB liegt die Unterbeschäftigung bei mehr als 10 Prozent (Vollzeitäquivalente).</p><p>Am stärksten betroffen sind nach wie vor Berufstätige mit tieferen Einkommen – sowohl von der Kurzarbeit als auch von der Arbeitslosigkeit. Diese sind insbesondere im Gastgewerbe, im Kulturbereich oder in anderen Dienstleistungsbranchen (Fitnesscenter u. a.) tätig. Sie leiden unter teilweise schmerzhaften Einkommenseinbussen. Gemäss der neusten SRF/Sotomo-Umfrage haben die GeringverdienerInnen noch 78 Prozent ihres Vorkrisen-Einkommens. Bei Kurzarbeit haben sie 80 Prozent, was darauf hinweist, dass die vom Parlament beschlossene Aufstockung der Kurzarbeitsgelder zu wenig Wirkung entfaltet.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow.jpg" length="104925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7489</guid><pubDate>Tue, 09 Mar 2021 17:53:19 +0100</pubDate><title>Sonntagsverkäufe: Deregulierung durch die Hintertür definitiv vom Tisch</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/sonntagsverkaeufe-deregulierung-durch-die-hintertuer-definitiv-vom-tisch</link><description>Auch der Nationalrat ist gegen mehr Sonntagsverkäufe im Covid-19-Gesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wirtschaftskommissionen von Stände- und Nationalrat wollten unter dem Vorwand der Pandemie den arbeitsfreien Sonntag angreifen. Erfreulicherweise hat nach dem Stände- nun auch der Nationalrat diesen Angriff auf die Arbeitsbedingungen abgewendet. Die Probleme, vor denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute stehen, müssen nicht verstärkt sondern gelöst werden.</p><p>Nach dem deutlichen Nein des Ständerats hat nun auch der Nationalrat, wenn auch eher knapp mit 96 zu 93 Stimmen Stimmen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit abgelehnt. Die Wirtschaftskommissionen hatten vorgeschlagen, mittels einer im letzten Moment eingeführten Änderung des Covid-19-Gesetzes die Anzahl der Sonntagsverkäufe in der Schweiz bis 31.12.2022 zu verdreifachen. Ein solcher Beschluss wäre ein Schlag ins Gesicht des Verkaufspersonals gewesen, das ohnehin ein besonders schwieriges Jahr hinter sich hat – sowohl mit Blick auf die Arbeitsbedingungen wie auch finanziell, bedingt durch die Kurzarbeit.</p><p>Ausserdem zeigen Studien, dass mehr Sonntagsöffnungen nicht zu mehr Umsatz führen, sondern – im Gegenteil – besonders für kleine Läden nur Verluste bedeuten. Weiter hat das Verkaufspersonal immer wieder klar in Umfragen gesagt, dass es keine Sonntagsarbeit wünscht.</p><p>In der Ratsdebatte zudem wurde zu Recht auf das rechtsstaatlich inakzeptable Vorgehen der Gesetzgebung verwiesen: Das Covid19-Gesetz darf nicht dazu missbraucht werden, den Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden anzugreifen. Beim Entscheid eine Rolle gespielt haben wohl auch die Abstimmungsentscheide vom Wochenende. Im Kanton Bern wurde ein Vorstoss abgelehnt, der die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr verdoppeln wollte. Und auch im Kanton Zug scheiterte eine Vorlage zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an der Urne klar.</p><p>Der SGB lehnt eine Ausweitung der Sonntagsarbeit entschieden ab. Sonntagsverkäufe erhöhen nachweislich die psychosozialen Risiken für das Verkaufspersonal, das in der Pandemie bereits sehr viel erleiden musste, mit Stress in Läden mit grossen Verkaufsflächen, Angst vor Ansteckungen oder harten Lohneinbussen durch Kurzarbeit. Dass die Kommissionen diese ebenso nutzlose wie schädliche Liberalisierung auch noch als «Massnahmen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes» verkaufen wollten, war an Respektlosigkeit gegenüber den Betroffen kaum mehr zu überbieten. Dabei hätte gerade das Verkaufspersonal angesichts der vielen Opfer, die es während der Pandemie leisten mussten, Anrecht auf mehr Respekt und Schutz.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_mediathek_coop_supermarkt_13_5435cba10f.jpg" length="278759" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7485</guid><pubDate>Sun, 07 Mar 2021 16:23:54 +0100</pubDate><title>Keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das Verkaufspersonal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-verschlechterung-der-arbeitsbedingungen-fuer-das-verkaufspersonal</link><description>Einschätzungen zu den weiteren Volksabstimmungen des 7. März 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="heading--h4">Ladenöffnungszeiten: zwei willkommene Ablehnungen</p><p>Die Bevölkerung des Kantons Bern hat heute den Vorstoss abgelehnt, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr zu verdoppeln. Diese Ablehnung stoppt einen neuen Versuch, die Sonntagsarbeit auf Kosten der Arbeitnehmenden in dieser Branche auszuweiten. Auch im Kanton Zug ist eine Vorlage zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an der Urne klar gescheitert.</p><p>Studien zeigen, dass Sonntagsöffnungen oder längere Öffnungszeiten keinen zusätzlichen Umsatz bringen. Sie erhöhen nur die Arbeitsbelastung für das Verkaufspersonal. Der Nationalrat hat sich zwar noch nicht mit dem Vorschlag befasst, die Sonntagsöffnungen in das Covid-19-Gesetz aufzunehmen, aber das Signal ist sehr deutlich: Es gibt keine Mehrheit an den Urnen für mehr Sonntagsarbeit.</p><h3 class="heading--h4">Freihandelsabkommen mit Indonesien akzeptiert</h3><p>Das Freihandelsabkommen mit Indonesien fand an der Urne eine Mehrheit. Entscheidend dafür waren offensichtlich die neuen Standards zur Nachhaltigkeit und zum Schutz für Arbeitnehmende vor Ausbeutung. Nach diesem Abstimmungsergebnis ist der Bund jetzt in der Verantwortung, seine Versprechen einzuhalten, indem er für eine konsequente Umsetzung dieser Bestimmungen sorgt.</p><p>Für den SGB ist klar, dass alle zukünftigen Abkommen diesem Beispiel folgen und noch strengere und umfassendere verbindliche Regeln zum Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter und zur Nachhaltigkeit aller Produkte und Dienstleistungen enthalten müssten. Die Gewerkschaften werden sich dafür einsetzen, dass die Sozial- und Arbeitsrechte in Zukunft noch besser geschützt werden.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/d/csm_Kantone_der_Schweiz_wenigerbunt-01_e63e6191d5.png" length="518318" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7479</guid><pubDate>Thu, 04 Mar 2021 12:57:00 +0100</pubDate><title>Ständerat lehnt Missbrauch des Covid-Gesetzes ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-lehnt-missbrauch-des-covid-gesetzes-ab</link><description>Keine Deregulierung der Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wirtschaftskommission des Ständerats wollte unter dem Vorwand der Pandemie den arbeitsfreien Sonntag angreifen. Erfreulicherweise hat das Plenum eine vernünftige Entscheidung getroffen und diesen Angriff auf die Arbeitsbedingungen abgewendet. Die Probleme, vor denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute stehen, müssen nicht verstärkt sondern gelöst werden.</p><p>Der Ständerat hat deutlich mit 23:18 Stimmen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit abgelehnt. Die WAK-S hatte vorgeschlagen, mittels einer im letzten Moment eingeführten Änderung des Covid-19-Gesetzes die Anzahl der Sonntagsverkäufe in der Schweiz bis 31.12.2022 zu verdreifachen. Ein solcher Beschluss wäre ein Schlag ins Gesicht des Verkaufspersonals gewesen, das ohnehin ein besonders schwieriges Jahr hinter sich hat – sowohl mit Blick auf die Arbeitsbedingungen wie auch finanziell, bedingt durch die Kurzarbeit.</p><p>Das Plenum der kleinen Kammer hat nun aber diesen Änderungsantrag abgeschmettert. Angeführt wurden u.a. Studien, die zeigen, dass mehr Sonntagsöffnungen nicht zu mehr Umsatz führen, sondern – im Gegenteil – besonders für kleine Läden nur Verluste bedeuten. Weiter hat das Verkaufspersonal immer wieder klar in Umfragen gesagt, dass es keine Sonntagsarbeit wünscht.</p><p>In der Ratsdebatte wurde zu Recht auf das rechtsstaatlich inakzeptable Vorgehen der Gesetzgebung verwiesen: Das Covid19-Gesetz darf nicht dazu missbraucht werden, den Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden anzugreifen. Im Gegenteil: diese haben angesichts der vielen Opfer, die sie während der Pandemie leisten mussten, Anrecht auf mehr Schutz.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_1e4da264a7.jpg" length="351245" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7471</guid><pubDate>Wed, 24 Feb 2021 12:54:26 +0100</pubDate><title>Sonntagsruhe mit Covid-19-Gesetz ausgehebelt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sonntagsruhe-mit-covid-19-gesetz-ausgehebelt</link><description>WAK-S beschliesst Ausweitung von Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Über die Köpfe von Verkaufsangestellten und Kantonen hinweg hat die Wirtschaftskommission des Ständerats durch die Hintertüre die Ausdehnung der Sonntagsverkäufe von vier auf zwölf pro Jahr beschlossen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt diese Liberalisierung der Sonntagsarbeit dezidiert ab. Das Parlament muss diesen Angriff auf das Arbeitsgesetz via Covid-19-Gesetz zurückweisen.</p><p>Der SGB lehnt eine Ausweitung der Sonntagsarbeit entschieden ab. Die Ausdehnung auf zwölf Sonntagsverkäufe via Covid-19-Gesetz ist rechtsstaatlich bedenklich und undemokratisch, weil so der Wille der Stimmbevölkerung mit Füssen getreten wird, die sich in zahlreichen kantonalen Abstimmungen immer wieder klar gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen hat.</p><p>Sonntagsverkäufe erhöhen nachweislich die psychosozialen Risiken für das Verkaufspersonal, das in der Pandemie bereits sehr viel erleiden musste, mit Stress in Läden mit grossen Verkaufsflächen, Angst vor Ansteckungen oder harten Lohneinbussen durch Kurzarbeit. Dass die Kommission diese ebenso nutzlose wie schädliche Liberalisierung nun auch noch als «Massnahmen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes» verkaufen will, ist an Respektlosigkeit gegenüber den Betroffen kaum mehr zu überbieten.</p><p>Dass Sonntagsverkäufe kaum mehr Umsatz generieren, sondern nur eine Umlagerung des Umsatzes bewirken, wurde bereits mehrfach belegt. Diese Sonntagsverkäufe könnten sich nur Detailhandelsketten mit grossen Verkaufsflächen leisten. Kleinere Läden und Boutiquen dagegen machen ein Verlustgeschäft mit Sonntagsverkäufen. Die Folge wäre ein «Lädelisterben». Gerade die Angestellten in den kleinen Läden haben in der Pandemie bereits durch massive Einkommensverluste auf ohnehin zu tiefen Löhnen einen sehr hohen Preis bezahlt.</p><p>Das Parlament muss diese schädliche und zynische Deregulierung ablehnen. Das Covid-19-Gesetz darf nicht zum Angriff auf das Arbeitsgesetz und den Gesundheitsschutz missbraucht werden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_mediathek_coop_supermarkt_13_5435cba10f.jpg" length="278759" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7468</guid><pubDate>Mon, 22 Feb 2021 11:54:57 +0100</pubDate><title>Grössere Lohnunterschiede – steigende Lohndiskriminierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/groessere-lohnunterschiede-steigende-lohndiskriminierung</link><description>Analyse der Lohnstrukturerhebung 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohndiskriminierung und die Gesamtlohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind zwischen 2014 und 2018 gestiegen, wie die neuste Analyse der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik zeigt. Diese Entwicklung muss dringend gestoppt und umgekehrt werden – mit der konsequenten Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes und einer neuen, fairen Verteilung der bezahlten und unbezahlten Betreuungsarbeit.</p><p>Seit 40 Jahren legt die Bundesverfassung den Grundsatz gleicher Löhne fest, seit 25 Jahren ist dessen Umsetzung im Gleichstellungsgesetz konkretisiert. Doch die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass es mit der Umsetzung mehr denn je hapert: So ist der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern von 2014 bis 2018 um fast einen Prozentpunkt auf 19 Prozent gestiegen, der unerklärte, meist diskriminierende Anteil daran um 3 Prozentpunkte auf 45.4 Prozent. Das heisst, dass Frauen in der Schweiz für gleichwertige Arbeit 8.6 Prozent weniger verdienen als Männer – das entspricht jeden Monat 686.45 Franken. Insgesamt verdienen Frauen monatlich im Mittel 1512 Franken weniger als Männer.</p><p>Auffällig ist, dass der Lohnunterschied, der sich mit Ausbildung, Berufserfahrung und Hierarchiestufen erklären lässt, über die beobachteten Jahre mit gut 10 Prozent etwa gleich gross geblieben ist, aber die Lohndiskriminierung gestiegen ist. Das bedeutet, dass die Revision des Gleichstellungsgesetzes, die letzten Sommer in Kraft getreten ist, tatsächlich zu spät gekommen ist und deshalb nun umso konsequenter umgesetzt werden muss. Der SGB erwartet, dass die Unternehmen ihre Pflicht wahrnehmen, ihre Lohnsysteme mit den Sozialpartnern auf Diskriminierung analysieren und diskriminierende Löhne umgehend anpassen.</p><p>Doch auch der sogenannt nicht diskriminierende Lohnunterschied ist mit 10 Prozent zu gross, denn auch er beruht auf diskriminierenden Strukturen im Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft: Frauen arbeiten oft in Berufen, die nicht ihrem Wert entsprechend entlöhnt sind, und schlagen rasch einmal an der gläsernen Decke an, von wo aus ein weiterer Karriereaufstieg kaum mehr möglich ist. Spätestens nach der Familiengründung übernehmen Frauen zudem noch einen grossen Teil der anfallenden unbezahlten Arbeit, was sich aufgrund der Struktur des Arbeitsmarkts (Möglichkeit der und Entlöhnung von Teilzeitarbeit) ebenfalls in einem tieferen Lohn für die bezahlte Arbeit niederschlägt.</p><p>Neben Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung fordert der SGB deshalb Massnahmen, damit Frauen wegen der Übernahme von Sorgearbeit keine Lohneinbussen mehr riskieren. Dies bedeutet genügend durch die öffentliche Hand finanzierte Betreuungsangebote und Strukturen, die eine faire Aufteilung der restlichen unbezahlten Arbeit auf Männer und Frauen erlauben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.jpg" length="370039" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7458</guid><pubDate>Wed, 17 Feb 2021 17:02:15 +0100</pubDate><title>Schutz von Löhnen und Arbeitsplätzen immer noch ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/der-schutz-der-loehne-bleibt-immer-noch-ungenuegend</link><description>Entscheide des Bunderats zur Lockerung der Corona-Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zusammen mit der schrittweisen Lockerung der Corona-Massnahmen hat der Bundesrat heute die Verlängerung bestimmter Stützungsmassnahmen angekündigt, um weitere Kaufkraftverluste und Stellenabbau &nbsp;zu vermeiden. Diese Verbesserungen sind zu begrüssen. Doch der Bundesrat geht weiterhin davon aus, dass zahlreiche Einschränkungen in den kommenden Monaten beibehalten werden und schlägt dennoch weder die Verlängerung der 100-prozentigen Lohnabsicherung bei Kurzarbeit für Geringverdienende und nur ungenügende Massnahmen zur rascheren Auszahlung und zum einfacheren Zugang zu Unterstützungsleistungen vor. Die heute skizzierte Strategie muss daher zwingend durch wirksame und nachhaltige Massnahmen zur Einkommensstützung und Arbeitsplatzsicherung ergänzt werden. Insbesondere in der Kultur braucht es ab März breiteren und vereinfachten Zugang zu Unterstützung. Mit der schrittweisen Öffnung einhergehen muss auch eine Stärkung der Massnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und deren praktische Umsetzung.</p><p>Die Corona-Krise hinterlässt weiterhin schmerzhafte Spuren in der Arbeitswelt. Die Unterbeschäftigung befindet sich auf einem historischen Höchststand und viele Arbeitnehmende fürchten einen ungenügenden Schutz ihrer Gesundheit sowie den Verlust ihrer Stelle. Der SGB fordert, dass die sozialpolitischen Stabilisierungsmassnahmen den epidemiologischen Massnahmen im Gleichschritt folgen. Das ist mit den heutigen Entscheiden nur ungenügend gesichert.</p><h4>Unzureichende Unterstützungsmassnahmen für die Arbeitnehmenden</h4><p>Die Aktivitäten in vielen Branchen wie der Gastronomie, derKultur oder im Eventbetrieb bleiben weiterhin nur stark reduziert möglich. Der Bundesrat hat sich trotzdem nicht dazu durchringen können, eine Ausweitung der Deckung von 100 Prozent der niedrigsten Löhne bei Kurzarbeit vorzuschlagen. Und das, obwohl Niedriglöhne in diesen Branchen besonders häufig vorkommen und sie bereits überproportional von Kurzarbeit betroffen sind. Diese Untätigkeit ist problematisch und fügt Menschen, die in den letzten zwölf Monaten bereits erhebliche Einkommensverluste erlitten haben, eine weitere wirtschaftliche Unsicherheit zu.</p><p>Für den SGB ist klar: die Fortführung der Massnahmen zur Pandemiebekämpfung muss zumindest mit einer Verlängerung des 100-prozentigen Ausgleichs der niedrigsten Löhne bei Kurzarbeit einhergehen. Dieser Schutz sollte vielmehr verbessert werden, denn heute kommt die Massnahme &nbsp;nur sehr wenigen Arbeitnehmenden mit tiefsten Einkommen &nbsp;zugute. Darüber hinaus muss die Auszahlung der Unterstützungsmassnahmen deutlich beschleunigt und der Zugang zu den Hilfsmassnahmen erleichtert werden. Andernfalls werden die Folgen in Bezug auf die Kaufkraft der Arbeitnehmenden und den Verlust von Arbeitsplätzen dramatisch sein.</p><h4>Begrüssenswerte Verlängerung der Kurzarbeit und der Arbeitslosen-Taggelder</h4><p>Immerhin übernimmt der Bundesrat andere wichtige Forderungen des SGB im Bereich der Arbeitslosenversicherung: die Verhinderung weiterer Aussteuerungen dank zusätzlicher Taggelder sowie die Verlängerung der Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung federn die Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden ab. Auch die Einführung eines rückwirkenden Anspruchs auf Ausfallentschädigung für Kulturschaffende ist zu begrüssen. Diese Hilfsmassnahme sollte aber auch auf Freischaffende ausgedehnt werden. Kulturschaffende sind auf funktionierende, einfach zugängliche Hilfsleistungen mehr denn je angewiesen. Dies erfordert weitere administrative Vereinfachungen.</p><h4>Öffnungsstrategie festgelegt</h4><p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat eine Zukunftsperspektive skizziert und die ersten Elemente einer Ausstiegsstrategie festlegt. Deren Umsetzung setzt die wirksame Anwendung von Gesundheitsschutzmassnahmen am Arbeitsplatz voraus, insbesondere zum Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmer. Dazu ist es notwendig, die Kontrolltätigkeit am Arbeitsplatz zu verstärken anstatt bestehende Regelungen abzuschaffen, wie es einige Arbeitgeberverbände fordern. Vielmehr muss der Bund verbindliche Kontroll-Quoten für Covid-Kontrollen am Arbeitsplatz vorgeben, wenn nötig muss die Suva beigezogen werden und die Kantone im Vollzug unterstützen. Es müssen nun alle Betriebe ein Schutzkonzept vorweisen, auch solche ohne Publikumsverkehr, wie etwa auf dem Bau. Im Rahmen der Exit-Strategie ist auch an eine Zertifizierung der Schutzkonzepte durch Fachpersonen zu prüfen, insbesondere dort, wo neue Schutzkonzepte entstehen.</p><p>Darüber hinaus müssen endlich Massnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der Quarantänebestimmungen zu ermöglichen, vor allem in Gesundheitseinrichtungen, und die notwendigen temporären Personalaufstockungen müssen finanziert werden. Allgemein erwartet der SGB , dass die in den letzten Monaten neu geschaffenen Kapazitäten im Gesundheitswesen insbesondere auf den Intensivstationen erhalten bleiben und dass weiterhin neue Kapazitäten nachhaltig geschaffen werden, um in Zukunft Überlastungen zu vermeiden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Koch_Restaurant_geschlossen_keineGaeste_ClarkandCompany-iStock.jpg" length="328362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7432</guid><pubDate>Wed, 27 Jan 2021 15:20:00 +0100</pubDate><title>Überfällige Massnahmen zur Verhinderung grosser sozialer Probleme</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/ueberfaellige-massnahmen-zur-verhinderung-grosser-sozialer-probleme</link><description>Weitere Schritte zur Sicherung von Löhnen und Arbeitsplätzen nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die heutigen Entscheide des Bundesrates zur Verhinderung von Aussteuerungen aus der Arbeitslosenversicherung und zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze. Die steigende Zahl der Stellensuchenden und die angespannte Situation in vielen Firmen erfordern weitere Massnahmen. Einmal mehr dauerte es aber zu lange, bis den epidemiologisch begründeten Schliessungen wirtschaftliche Massnahmen zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze folgten. Weil in der Logik des Bundesrates in der zweiten Welle die Massnahmen vom Parlament beschlossen werden müssen, werden bis zum Parlamentsentscheid viele Tausend Arbeitslose ans Ende ihrer ALV-Leistungen gelangen und ausgesteuert werden. Das WBF hat es versäumt, dieses Problem rechtzeitig anzugehen. Obwohl der SGB bereits im Dezember auf das Problem hingewiesen und eine Verlängerung der Taggeldbezugsdauer vorgeschlagen hat.</p><p>Positiv ist, dass die Härtefallgelder aufgestockt werden. Der SGB teilt die Einschätzung, dass die bisherigen Mittel mit den Teilschliessungen der Wirtschaft relativ bald aufgebraucht sein werden. Ungelöst ist aber das Problem des langsamen Vollzugs. Viele Firmen stellen fest, dass die Härtefallprozeduren sehr aufwändig und langwierig sind. Der SGB hat im vergangenen Jahr vorgeschlagen, dass zumindest den behördlich geschlossenen Firmen über den Kanal der Kurzarbeit rasch und unbürokratisch Mittel zugeführt werden können (beispielsweise als Zuschlag zu den Kurzarbeitsentschädigungen). Prioritär ist nun, dass die Kantone ihre Fallbearbeitung stark beschleunigen. Angesichts der nach wie vor anspruchsvollen Lage, sollte der Bund nochmals prüfen, ob die Entschädigungen für die geschlossenen Firmen nicht besser über die Kurzarbeitsentschädigung verteilt.</p><p>Schliesslich begrüsst der SGB die rückwirkende Einführung der Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende. Allerdings gibt es auch hier ein kantonales Vollzugsproblem. Die betroffenen Kulturschaffenden beklagen sich, dass das Geld nicht oder viel zu langsam bei ihnen ankommt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7421</guid><pubDate>Wed, 20 Jan 2021 15:43:29 +0100</pubDate><title>Besserer Covid-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Endlich machen Bundesrat und Seco erste Schritte</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/besserer-covid-gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz-endlich-machen-bundesrat-und-seco-erste-schritte</link><description>Es bleibt aber noch viel zu tun</description><content:encoded><![CDATA[<p class="heading--h4">Und er bewegt sich doch!</p><p>Es hat den Höhepunkt der zweiten Welle gebraucht und unzählige Demarchen der Gewerkschaften. Aber endlich hat der Bundesrat mit Beschluss vom 13. Januar Massnahmen zum besseren Covid-19-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergriffen. Diese sind am 18. Januar in Kraft getreten.</p><p>Im Bereich Covid-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurden folgende neue Massnahmen getroffen:</p><ul><li>Homeoffice-Pflicht</li><li>Präzisierung der Maskenpflicht</li><li>Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden inkl. Anrecht auf Corona-EO</li></ul><p>Ebenfalls stellt das Seco bei Fragen eine Hotline zur Verfügung: Tel: +41 58 462 00 66.</p><p>Der SGB hatte bereits Anfang November Massnahmen für Vulnerable verlangt und sich auch für Homeoffice ausgesprochen, wo es pandemisch angezeigt ist. Leider passierte nichts. Dies, obwohl immer noch viele Arbeitgeber nicht einmal ein Schutzkonzept vorweisen müssen!</p><p>Nach zähem Lobbying durch die Gewerkschaften hat der Bundesrat endlich Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Covid19 getroffen. Der SGB erwartet vom Seco, dass dieses vorwärts macht, u. a. mit Info-Material und Vorgaben zu Kontrollen und Beratungen.</p><p class="heading--h4">Homeoffice muss gesund und finanziell tragbar sein</p><p>Die Homeoffice-Pflicht ist zu begrüssen. Jedoch ist der SGB kritisch, was die Streichung der Auslagen-Entschädigung angeht. Diese muss äusserst restriktiv ausgelegt werden. Der Arbeitgeber muss Kosten für Spesen und Ergonomie tragen, wo diese anfallen und notwendig sind. Weiter müssen alle potentiell für das Homeoffice geeigneten Arbeitsplätze ab sofort nachhause verlegt werden. Arbeitsinspektorate müssen hier streng kontrollieren. Wenn sich Arbeitgeber nicht an die Bestimmung halten, machen sie sich strafbar. Missbräuche sind neben den Inspektoraten auch den Gewerkschaften zu melden.</p><p class="heading--h4">Mehr Massnahmen nötig</p><p>Leider reichen diese Massnahmen aber nicht aus. Es braucht folgende Verbesserungen:</p><ul><li>Schutzkonzepte für alle: Alle Unternehmen müssen endlich Schutzkonzepte vorweisen! Es kann nicht sein, dass Arbeitgeber ohne «Publikumsverkehr» blind navigieren dürfen.</li><li>Mehr Kontrollen und Beratungen: es wird viel zu wenig kontrolliert am Arbeitsplatz. Besondres dort, wo kein Homeoffice möglich ist (Logistik, Bau, Retail, etc.) braucht es mehr Kontrollen. Betriebe, die sich nicht an Schutzmassnahmen halten können oder wollen müssen schnell sanktioniert werden. Wenn ein Betrieb oder Betriebsteile schliessen müssen, muss der Bund die Lohnkosten übernehmen.</li></ul><p class="heading--h4">Vulnerable können endlich wieder zuhause bleiben!</p><p>Der SGB hat seit Beginn der zweiten Welle gefordert, dass für durch das Virus besonders gefährdete Arbeitnehmende ein zusätzlicher Schutz errichtet werden muss. Diese Forderung wurde nun endlich erfüllt.</p><p>Zu den besonders gefährdeten Arbeitnehmenden gehören neben den klassischen Vulnerablen auch Schwangere: ihnen steht nun der doppelte Schutz der Mutterschutzverordnung (MSV) sowie parallel dazu der Covid-19-Verordnung 3 zu. Letzterer Schutz ist dank der schnellen Handhabe (Homeoffice oder Befreiung von der Arbeitspflicht durch einfaches ärztliches Attest) sowie EO-Lösung attraktiver als der Schutz gemäss MSV.</p><p>Die zu befolgende Schutz-Kaskade entspricht dem bewährten Modell des Frühlings 2020, welches bis im Mai in Kraft war.</p><p>Für besonders gefährdete Arbeitnehmende liegt während eines Beschäftigungsverbots wie beim Mutterschutz eine Sperrfrist analog Art. 336c OR für Kündigungen (und kein Fall von missbräuchlicher Kündigung gem. Art. 336a OR) vor.</p><p class="heading--h4">Die Schutz-Kaskade entspricht vereinfacht folgendem Muster:</p><ol><li>Der Arbeitgeber ermöglicht seinen besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus zu erfüllen. Er trifft zu diesem Zweck die geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen. Für die gestützt auf diese Bestimmung angeordnete Erfüllung der Arbeitsverpflichtung von zu Hause aus sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Auslagenentschädigungen geschuldet, (Art. 10 Abs. 3 Covid-19-Verordnung besondere Lage).</li><li>Ist es nicht möglich, die angestammte Arbeitsverpflichtung von zu Hause aus zu erfüllen, so weist der Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmerin oder dem betroffenen Arbeitnehmer in Abweichung vom Arbeitsvertrag bei gleicher Entlöhnung eine gleichwertige Ersatzarbeit zu, die von zu Hause aus erledigt werden kann.</li><li>Ist aus betrieblichen Gründen die Präsenz besonders gefährdeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort ganz oder teilweise unabdingbar, so dürfen diese in ihrer angestammten Tätigkeit vor Ort beschäftigt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:</li></ol><ul><li>Der Arbeitsplatz ist so ausgestaltet, dass jeder enge Kontakt mit anderen Personen ausgeschlossen ist, namentlich indem ein Einzelraum oder ein klar abgegrenzter Arbeitsbereich zur Verfügung gestellt wird.</li><li>In Fällen, in denen ein enger Kontakt nicht jederzeit vermieden werden kann, werden weitere Schutzmassnahmen nach dem STOP-Prinzip ergriffen (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung).</li></ul><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 4. Die betroffene Arbeitnehmerin oder der betroffene Arbeitnehmer kann die Übernahme einer ihr oder ihm zugewiesenen Arbeit ablehnen, wenn der Arbeitgeber die Voraussetzungen nach den Ziffern 1-3 nicht erfüllt, oder wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus trotz der vom Arbeitgeber getroffenen Massnahmen nach den Ziffern 3 und 4 aus besonderen Gründen als zu hoch für sich erachtet. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest verlangen.</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 5. Ist es nicht möglich, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Ziffern 1-4 zu beschäftigen, oder lehnen diese die zugewiesene Arbeit im Sinne von Ziffer 2 ab, so befreit sie der Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung von ihrer Arbeitspflicht.</p><p>Für die Geltendmachung des Anspruchs auf Corona-Erwerbsersatz gilt Artikel 2 Absatz 3quater der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall vom 20. März 2020.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/8/csm_Handwerker-Mundschutz-Pause_iStock-sam_thomas_c5c3cb6511.jpg" length="246696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7411</guid><pubDate>Wed, 13 Jan 2021 16:02:17 +0100</pubDate><title>Die Verschärfung muss sozial abgefedert sein</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/die-verschaerfung-muss-sozial-abgefedert-sein</link><description>Der SGB zu den Pandemie-Entscheiden des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat heute weitgehende Verschärfungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Um massive Jobverluste und drastische Konsequenzen für die Arbeitnehmenden zu vermeiden, braucht es entsprechende wirtschaftliche Stützungsmass­nahmen. Ein wichtiger und begrüssenswerter Schritt ist dabei der erleichterte Zugang zu den Härtefalllösungen, wie dies der SGB eindringlich gefordert hat. Zur Verhinderung von Aussteu­erungen müssen auch Verlängerungen der Bezugsdauern und der Rahmenfristen für arbeits­lose Menschen eingeführt werden – wie in der ersten Welle. Positiv ist, dass die vom SGB geforderten Massnahmen zum Schutz der besonders gefährdeten ArbeitnehmerInnen endlich eingeführt werden. Schwer nachvollziehbar ist hingegen, warum der Bundesrat nicht die Gelegenheit genutzt hat, um striktere Vorschriften für die Pflege- und Altersheime zu erlas­sen, wo viele Menschen gestorben sind.</p><p class="heading--h4">Geschlossene Branchen müssen rasch unterstützt werden</p><p>Der SGB begrüsst die nun beschlossene Lockerung der Härtefallbestimmungen. Damit können Branchen, deren Tätigkeit direkt untersagt wird, per se als Härtefälle gelten und Unterstützung erhalten. Es bleibt aber fraglich, ob es über die Härtefallfonds gelingt, den Firmen rechtzeitig die erfor­derlichen Mittel zukommen zu lassen: das Tempo der Kantone wird nun entscheidend sein, um eine Entlassungswelle zu verhindern.</p><p>Mit der Teil-Schliessung der Wirtschaft ist es für Arbeitslose noch schwieriger geworden, wieder eine Stelle zu finden. Es drohen mehr Aussteuerungen. Das trifft besonders ältere Arbeitslose; in dieser Gruppe hat die Arbeitslosigkeit weiter zugenommen. Deshalb braucht es dringend eine Verlängerung der Anzahl Taggelder sowie der Rahmenfristen in der ALV bis zum Frühjahr, um Aussteuerungen zu verhindern. Alle Einschränkungen müssen mit wirtschaftlichen Stützungs­massnahmen verbunden sein. Damit Arbeitsplätze gesichert und die Löhne garantiert werden kön­nen.</p><p class="heading--h4">Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz endlich verbessert</p><p>Wie vom SGB gefordert, hat der Bundesrat nun endlich Massnahmen zum Schutz der gefährdeten Arbeitnehmenden ergriffen hat. Damit können besonders gefährdete Per­sonen spezifisch geschützt werden, ohne dass sie diskriminiert werden. Dazu soll wie im Frühjahr 2020 das Recht auf Homeoffice bzw. ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine EO-Lösung für besonders gefährdete Personen eingeführt werden. Besonders gefährdete Arbeitneh­mende können sich nun mit einem Attest von der Arbeit dispensieren lassen, wenn Gesundheits­massahmen nicht effektiv eingehalten werden. Zusätzlich müssen besonders gefährdete Arbeit­nehmende aber explizit vor Kündigungen geschützt werden.</p><p>Gegenüber Homeoffice zur Pan­de­miebekämpfung hat sich der SGB stets offen gezeigt. Dass im Rahmen der heute beschlosse­nen allgemeinen Homeoffice-Pflicht der Bundesrat einen Passus hinzugefügt hat, gemäss dem den Arbeitneh­menden gewisse Kosten nicht bezahlt werden müssen, ist aber unverständlich.</p><p class="heading--h4">Inakzeptable Lage in Alters- und Pflegeheimen</p><p>Der SGB ist äusserst besorgt über die Lage in vielen Alters- und Pflegeheimen, wo besonders gefährdete Personen leben und viele Ansteckungen und insbesondere Todesfälle zu verzeichnen sind. Arbeitnehmende, die mit Covid-19 infiziert wurden oder sich in Quarantäne befinden müssten, werden teilweise von Arbeitgebern und den zuständigen kantonalen Behörden zur Arbeit aufgefor­dert. Dies ist inakzeptabel und gefährdet Leib und Leben. Es ist nicht verständlich, weshalb der Bundesrat darauf verzichtet, hierzu neue rechtliche Vorgaben zu erlassen. Der SGB fordert der neuen Gefahr angepasste Schutzkonzepte, sie müssen konsequenter umgesetzt und das Personal ange­messen entschädigt werden, bis die Betroffenen geimpft sind. Ohne baldige Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Löhne sowie der Aus- und Weiterbildung wird sich der Pflege-Personalman­gel weiter verschärfen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_geschlossen_iStock-brightstars_3da7df7c31.jpg" length="135394" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7394</guid><pubDate>Thu, 07 Jan 2021 11:00:00 +0100</pubDate><title>Eine soziale Agenda für 2021: Gute Löhne und Renten, sichere Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jahresmedienkonferenz-2021</link><description>Jahresmedienkonferenz 2021 – Schwierige Situation der Arbeiterinnen und Arbeiter</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die durch die Coronavirus-Pandemie verursachte Krise hinterlässt schmerzhafte Spuren in der Arbeitswelt. Der Verlust von Einkommen und Arbeitsplätzen ist besorgniserregend und trifft die Menschen mit den niedrigsten Einkommen am stärksten. Die Krise trifft die Arbeitnehmenden in einer schwierigen Situation, weil sie bereits zuvor mit stagnierenden Löhnen und sinkenden Renten konfrontiert waren. Um den Arbeitnehmenden wieder eine Zukunftsperspektive zu eröffnen, braucht das Land daher ein abgestimmtes Massnahmenpaket. Kurzfristig zum Erhalt von Arbeitsplätzen, zum Schutz von Arbeitslosen und zur Förderung der Kaufkraft – insbesondere durch die Rückverteilung von 500 Franken aus den Überschussreserven der Krankenkassen an alle Versicherten. Im Jahr 2021 werden zudem die Weichen gestellt, damit das Rentensystem langfristig gerechter und effizienter wird – indem die Umlagekomponente im BVG eingeführt und eine Stärkung der AHV möglich wird. Dies durch die bald einzureichende Initiative für eine 13. AHV-Rente. Die Solidarität ist der Schlüssel, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen.</p><h3 class="heading--h4">Unterbeschäftigung auf Rekordniveau</h3><p>Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist zu Beginn des Jahres 2021 düster. Die Unterbeschäftigungs-quote, die sich aus der Addition von Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Kurzarbeit ergibt, erreicht ein Rekordhoch von 10 Prozent. In vielen Bereichen ist es schlichtweg illusorisch, kurzfristig einen Job zu finden, da sehr starke Einschränkungen gelten. Einkommensverluste und Arbeitslosigkeit treffen Arbeitnehmende mit niedrigen Einkommen viel härter. Gerade die Haushalte, die von den niedrigsten Löhnen leben müssen, treten mit erschöpften Reserven und einer noch geringeren Fähigkeit, mit unvorhergesehenen Ausgaben fertig zu werden ins neue Jahr. Der Erhalt von Arbeitsplätzen, die Verlängerung des Arbeitslosengeldes und die Stützung der Kaufkraft sind daher dringend notwendig. Die Gesundheitskrise darf nicht in einer langwierigen wirtschaftlichen Krise enden.</p><h3 class="heading--h4">Arbeitnehmende in einer schwierigen Phase betroffen</h3><p>Die Schweiz befand sich wirtschaftlich schon vor der Pandemie in einer schwierigen Situation. Die Löhne stiegen nur geringfügig, während viele Fixkosten und Pflichtbeiträge stiegen. Zudem zahlen wir für die starke Abhängigkeit der Pensionskassen von den Finanzmärkten einen hohen Preis, mit einem kontinuierlichen und signifikanten Rückgang der Renten. Die Folge: Die reale Kaufkraft von Arbeitnehmenden und RentnerInnen war bereits vor der Krise rückläufig. Eine Rückkehr zu einer dynamischen Lohnentwicklung und eine Erhöhung der Renten sind daher unerlässlich.</p><p>Generell leiden die Schweizer Exporte seit Jahren unter der Überbewertung des Schweizer Frankens: Die Maschinenausfuhren haben sich beispielsweise seit 2008 halbiert. Zudem entwickeln sich die zukunftsträchtigen Investitionen in ICT und Forschung ungünstiger als in der Eurozone. Die Exposition der Schweiz gegenüber Wechselkursschwankungen ist besonders hoch und erfordert ein viel entschlosseneres Handeln der Nationalbank.</p><h3 class="heading--h4">Investieren in eine sozialere Schweiz</h3><p>Die Prioritäten für das Jahr 2021 sind klar. Zunächst einmal müssen wir die Arbeitsplätze sichern und den Kaufkraftverlust, der 2020 eingetreten ist, zumindest teilweise kompensieren. In der Altersvorsorge braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit. Die Stärkung der Solidarität ist eine absolute Notwendigkeit, keine Option.</p><h3 class="heading--h4">Daraus ergeben sich folgende Forderungen:</h3><ul><li>Rückverteilung von 500 Franken pro Person aus den Überschussreserven der Krankenkassen als schnelle Kaufkraftunterstützung</li><li>Arbeitslosenunterstützung zur Verhinderung von Aussteuerungen verlängern, zusätzliche Stützungsmassnahmen zur Verhinderung von Konkursen einführen</li><li>Zusätzliche Mittel für den Service public im Gesundheitssektor, Belohnung für das Personal für seinen ausserordentlichen Einsatz und langfristige Verbesserung der Arbeitsbedingungen</li><li>Aktivere Geldpolitik gegen die Überbewertung des Schweizer Frankens</li><li>Ein gerechtes und nachhaltiges Rentensystem mit besseren Renten durch Stärkung der Umlagekomponente im BVG und Erhöhung der AHV-Renten.</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/210107_JMK-Totale.jpg" length="463998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7407</guid><pubDate>Thu, 07 Jan 2021 09:20:00 +0100</pubDate><title>Löhne, Renten und Arbeitsplätze sichern – heute und morgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/loehne-renten-und-arbeitsplaetze-sichern-heute-und-morgen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="heading--h4">Unterbeschäftigung auf Rekordniveau</p><p>Die Corona-Krise hat sehr schmerzhafte Spuren in der Arbeitswelt hinterlassen. Ende 2020 dürfte die Unterbeschäftigung in der Schweiz ungefähr 10 Prozent betragen haben (gemessen in Vollzeitstellen). Das ist im Vergleich zu früheren Rezessionen, wie beispielsweise der Finanzkrise, in einer ganz anderen Grössenordnung. Ohne die sozialpolitischen Stabilisierungsmassnahmen (Kurzarbeit, EO u. a.) wäre alles noch viel schlimmer. Um das zu sehen, reicht ein Blick in die USA, wo die Arbeitslosigkeit steil in die Höhe schoss.</p><p>Wirtschaftskrisen treffen in der Regel diejenigen am stärksten, die keine stabilen Arbeitsverhältnisse haben. Das sind Jüngere, Arbeitnehmende mit befristeten Stellen sowie in anderen prekären Vertragsformen wie Arbeit auf Abruf u. a. In der Corona-Krise ist die Erwerbsbeteiligung der 15 bis 24-Jährigen bedenklich stark gesunken, was nicht nur Sorgen in Bezug auf die Zukunft der Betroffenen, sondern auch auf die Zukunft der Schweizer Wirtschaft hervorruft.</p><p>Gleichzeitig ist es für Arbeitslose mit der Teil-Schliessung der Wirtschaft noch schwieriger geworden, wieder eine Stelle zu finden. Es drohen mehr Aussteuerungen. Das trifft besonders ältere Arbeitslose, wo die Arbeitslosigkeit bis November weiter zugenommen hat.</p><p class="heading--h4">Geringverdienende überproportional betroffen – Kaufkraftprobleme verschärfen sich</p><p>Ebenfalls besonders stark betroffen sind GeringverdienerInnen. Weil die gesundheitspolitischen Massnahmen vor allem das Gastgewerbe, den Tourismus oder den Kultursektor betreffen, wo es mehr Arbeitnehmende mit tieferen Einkommen gibt. Sie sind häufiger arbeitslos und auch überproportional in Kurzarbeit. Die vom Parlament beschlossene Aufstockung der Kurzarbeit wird ihre Probleme lindern, was positiv ist. Allerdings profitieren nur Arbeitnehmende mit sehr tiefen Löhnen davon.</p><p>Dazu kommt, dass die Löhne kaum steigen, während die Belastung durch die Krankenkassenprämien anhaltend hoch ist. Die bereits vor der Corona-Krise herrschenden Kaufkraft- und Einkommensprobleme haben sich verschärft und nicht gelöst. Das belastet auch zunehmend den privaten Konsum und somit auch die Konjunkturentwicklung.</p><p class="heading--h4">Krise trifft Schweiz in einer schwierigen Phase</p><p>Die Corona-Krise trifft die Schweizer Wirtschaft in einer schwierigen Phase. Die starke Überbewertung des Frankens hat nicht nur die Exportwirtschaft, sondern auch die Investitionsaktivität spürbar ausgebremst. Die Schweizer Exporte von Industriemaschinen haben sich seit 2008 halbiert und sind im laufenden Jahr auf das Niveau von 1988 gefallen. Das Investitionswachstum – insbesondere in den Zukunftskategorien ICT, F&amp;E und Software – war sogar geringer als im krisengeplagten Euroraum.</p><p>Von den 1990er Jahren bis zur Finanzkrise im Jahr 2008 hat die Schweizer Wirtschaft von der Entwicklung auf den Finanzmärkten profitiert. Die steile Aufwärtsbewegung auf den Finanzmärkten erlaubte eine komfortable Finanzierung der Pensionskassen. Auch der Finanzplatz profitierte. Und der Frankenkurs war für die Realwirtschaft günstig. Ab der Finanzkrise drehte sich das jedoch um. Einerseits leidet die Realwirtschaft stark unter der Aufwertung des Frankens. Andererseits wird die Finanzierung der Pensionskassen schwieriger. Die Neurenten bei den Pensionskassen sinken, obwohl wir immer höhere Beiträge zahlen müssen..</p><p>Kaum ein Land ist so abhängig von den Finanzmärkten wie die Schweiz mit ihrem grossen Finanzplatz und den bedeutenden Pensionskassen. Zudem ist die Wirtschaft stark dem Wechselkurs ausgesetzt. Denn die Schweiz &nbsp;ist stark vom Export abhängig und hat eine eigene, flexible Währung. Auf- und Abwertungen wirken sich daher stärker auf das BIP aus als in den meisten anderen Ländern</p><p>Die ungünstige Entwicklung seit der Finanzkrise kann sich noch verstärken. Denn aufgrund der geringeren Erträge aus den Finanzanlagen wird mehr gespart, was das Ertragspotenzial weiter verringert. Das nicht nur in den Pensionskassen, wo das Anlagekapital durch die höheren Beiträge steigt, sondern auch in der Unfallversicherung. Zudem führen die sinkenden Pensionskassenrenten dazu, dass mehr Leute ein Fondskonto in der 3. Säule eröffnen werden.</p><p class="heading--h4">Wirtschaftspolitische Schlussfolgerungen und Forderungen</p><p>Die wirtschafts- und sozialpolitische Agenda 2021 ist anspruchsvoll. Unmittelbares Ziel bleibt, dass die Arbeitsplätze und die Löhne in der Corona-Krise gesichert werden. Sobald die Pandemie unter Kontrolle ist (Impfungen, Immunität der Corona-Erkrankten u. a.) muss alles unternommen werden, um die Konjunktur wieder in Gang zu setzen und die enorme Unterbeschäftigung abzubauen. Für die Zukunftsfähigkeit der Schweiz braucht es ein Umdenken in Bezug auf die Finanzmarktabhängigkeit. Das Preis-Leistungsverhältnis in der Altersvorsorge kann durch die Stärkung der Umlageverfahren verbessert werden. Und in der Geldpolitik braucht es einen stärkeren Effort gegen die giftige Frankenüberbewertung, welche die Entwicklung der für die Zukunft wichtigen Bereiche der Investitionen und der Realwirtschaft beeinträchtigt. Auch der ökologische Umbau braucht eine intakte Realwirtschaft. Daraus ergeben sich folgende Forderungen:</p><ul><li>Eine Ausschüttung der überschüssigen Prämienreserven von 5 Mrd. Franken Das gibt nicht nur einen Kaufkraftimpuls von über 500 Franken pro Kopf in einer schwierigen Zeit. Darüber hinaus müssen die Krankenkassen-Prämienverbilligungen steigen.</li><li>Eine Verlängerung der Anzahl Taggelder sowie der Rahmenfristen in der ALV bis zum Frühjahr – wie in der ersten Welle. Verlängerungen brauchen insbesondere ältere Arbeitslose und Arbeitslose in Branchen und Berufen, die ganz oder teilweise geschlossen werden.</li><li>Weitere Unterstützungsmassnahmen für die geschlossenen Branchen, um Konkurse und Entlassungen zu verhindern – beispielsweise indem über das Instrument der Kurzarbeit zusätzliche Mittel überwiesen werden. Die Härtefalllösungen greifen nur teilweise und sind langsam.</li><li>Der stark beanspruchte Gesundheitssektor braucht finanzielle Garantien, um die entsprechenden Kapazitäten stellen zu können. Das stark beanspruchte Personal hat zudem eine Lohnerhöhung mehr als verdient.</li><li>Eine Stärkung des Umlageverfahrens in der Altersvorsorge, über die Umlagekomponente im BVG-Kompromiss der Sozialpartner und über eine 13. AHV-Rente. Die Forderungen nach weiteren Steuererleichterungen bei der 3. Säule stehen völlig quer in der Landschaft. Die AHV soll durch einen Teil der SNB-Gewinne mitfinanziert werden.</li><li>Eine konsequentere Bekämpfung der Frankenüberbewertung. Hier gibt es noch Potenzial, indem die SNB klarer kommuniziert und sich entsprechende Ziele vorgibt.[2]</li></ul><p>&nbsp;</p><p>[1] &nbsp;&nbsp;&nbsp; Schätzung mit einem VAR-Modell über den Zeitraum von 1994 bis 2019. Variablen: realer Wechselkursindex gemäss BIZ und reale BIP</p><p>[2] &nbsp;&nbsp;&nbsp; s. die Verweise in diesem Blog-Beitrag: <a href="https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schweizer-maschinenexporte-auf-dem-niveau-von-1988-bekaempfung-der-frankenueberbewertung-ist-ueberfaellig-und-moeglich" target="_blank">www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schweizer-maschinenexporte-auf-dem-niveau-von-1988-bekaempfung-der-frankenueberbewertung-ist-ueberfaellig-und-moeglich</a>.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/unterbeschaeftigung.png" length="38167" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7402</guid><pubDate>Thu, 07 Jan 2021 09:02:00 +0100</pubDate><title>Es braucht eine ehrgeizige Lohn- und Sozialagenda für 2021</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-braucht-eine-ehrgeizige-lohn-und-sozialagenda-fuer-2021</link><description>Die Arbeitswelt vor den Folgen der Krise schützen und wieder eine Zukunftsperspektive schaffen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dunkle Schatten lasten zu Beginn dieses Jahres auf der Arbeitswelt. Viele Haushalte mussten im letzten Jahr bedeutende Einkommensverluste hinnehmen und starten daher aus einer schlechteren Situation ins neue Jahr als 2020. Die Unterbeschäftigung ist so hoch wie nie zuvor: Zählt man Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit zusammen, ergibt sich ein Rekordhoch der Unterbeschäftigung von 10 Prozent. Und die wirtschaftlichen Aussichten bleiben ungewiss, was bei vielen die berechtigte Angst vor Prekarität schürt, von den Jüngsten, die in den Arbeitsmarkt eintreten, bis hin zu Arbeitnehmenden am Ende ihrer Laufbahn.</p><p>Der Kampf der eidgenössischen und kantonalen Behörden gegen die Pandemie hat extrem ungerechte Folgen. Der Staat verbietet Aktivitäten, sobald sich die Situation verschlechtert, und bürdet somit einem Teil der Bevölkerung die wirtschaftlichen Kosten für Massnahmen auf, die im Namen der Gesundheit aller getroffen wurden. Dabei haben diese Personen keinerlei Fehler begangen. Im Gegenteil, sie haben sich oft sehr diszipliniert an die verschiedenen Anordnungen und zu treffenden Schutzmassnahmen gehalten. Der Staat hat es in der zweiten Welle verpasst, zu jeder Verschärfung einen wirksamen Schutz der Einkommen derjenigen zu garantieren, denen er verbietet zu arbeiten. Gesundheitsbehörden und Regierungen beschliessen zwar regelmässig – auf dringliche Empfehlung der Epidemiologen – tiefgreifende Einschränkungen. Zeitgleich ausreichende Massnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Abfederung vorzubereiten und umzusetzen haben sie aber jeweils versäumt.</p><p>Die Beteuerung «wir lassen euch nicht im Stich», welche die Bundespräsidentin im Namen des gesamten Bundesrats aussprach, wird somit in der Praxis nicht eingelöst.</p><p>Und wenn wir das Schlimmste verhindern konnten, dann dank harter Interventionen der Gewerkschaften und einiger Wirtschaftsorganisationen beim Bundesrat oder oft auch direkt im Parlament. Es brauchte unseren unermüdlichen Einsatz um beispielsweise zu erreichen, dass die Kurzarbeit auf befristete und atypische Arbeitsverhältnisse ausgeweitet wurde. Um Entschädigungen für Eltern einzuführen, die wegen Betreuungspflichte aufgrund einer Schulschliessung oder Quarantäne einer Klasse nicht zur Arbeit gehen konnten. Und ganz besonders um zu erreichen, dass die niedrigsten Einkommen bei Kurzarbeit endlich zu 100 Prozent entschädigt werden. Nichts davon war von vornherein als Begleitmassnahme geplant.</p><p>Heute müssen sich Hunderttausende mit den Mühen der Schweizer Bürokratie herumschlagen und werden ohne Rücksicht auf die Besonderheiten ihrer Situation von einer Abteilung zur nächsten geschickt. Was schliesslich die Unterstützungsmassnahmen betrifft, welche das Parlament mit grosser Mühe doch noch beschlossen hat, gibt es unfaire Schwelleneffekte wie z. B. der zu hohen und willkürlichen Grenze von 40 Prozent Umsatzeinbusse, damit verfehlen diese oft ihr Ziel.</p><p>Schliesslich warten die Männer und Frauen, die im Gesundheitswesen arbeiten und die alles gegeben haben, um die lebensnotwendige Versorgung zu gewährleisten, immer noch auf eine angemessene Vergütung für ihren ausserordentlichen Einsatz. Es hat sich gezeigt, dass die Organisation des Gesundheitssystems als Markt mit ihrem Anreiz maximaler Rentabilität für die Anbieter ungeeignet ist, um aussergewöhnlicher Ereignisse bewältigen zu können: Diese Lektion müssen wir in Erinnerung behalten, wenn es in Zukunft um die Finanzierung der Pflege geht. Aber jetzt sind es die Mitarbeitenden, welche die Hauptlast dieser Unzulänglichkeiten tragen mussten, und für dieses Engagement drängt sich eine Anerkennung auf. Die Tatsache, dass Mitarbeitende in Alters- und Pflegeheimen nicht immer nicht immer in Quarantäne gehen können, wenn es nötig wäre, ist schlicht inakzeptabel. Dieses Jahr braucht es personelle Verstärkung in Heimen und Krankenhäusern. Der Bundesrat und die Kantone müssen sie anordnen und finanzieren. Mit dieser Verstärkung können Teams entlastet und unser Gesundheitssystem widerstandsfähiger gemacht werden. Das kann helfen zu vermeiden, dass in der Hektik überrissene Massnahmen getroffen werden, weil sie nicht ausreichend abgestimmt und evaluiert wurden.</p><p class="text-center"><strong>***</strong></p><p>Wir beginnen das Jahr also in einer katastrophalen Situation, was den nationalen Zusammenhalt betrifft. Die Branchen, die in dieser Krise geopfert werden, die Arbeiterinnen und Arbeiter, die davon betroffen sind, ob Angestellte oder Selbstständige, und ihre Familien haben guten Grund, sich vom Land und seinen Behörden im Stich gelassen zu fühlen. Es geht insbesondere um den Tourismus, das Hotel- und Gastgewerbe und um die Bereiche Kultur, Freizeit, Sport, Reisen und Veranstaltungen. Hunderttausende von Menschen arbeiten in diesen Branchen. Zusammen mit ihren Familien sind es zweifellos mehr als eine Million Menschen, die sich in prekären Verhältnissen befinden. Und auf der anderen Seite müssen sich diejenigen, die als systemrelevant entdeckt wurden, vorerst damit begnügen, noch härter zu arbeiten, ohne reale Aussicht auf dauerhafte Lohnverbesserungen.</p><p>Aber diese Situation ist auch eine Katastrophe für unseren sozialen Zusammenhalt. Die Krise wird zu einem massiven Anstieg der Ungleichheit führen. Die Berufe, die von brutalem Arbeitsplatzabbau und Kurzarbeit betroffen sind, sind die am schlechtest bezahlten. Umgekehrt sind die höchsten Löhne deutlich weniger betroffen, und die Kapitalmärkte samt den von ihnen generierten Einkommen präsentieren sich in besserer Verfassung als je zuvor. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass eine Pandemie am Ende in eine weiter geöffnete Lohn- und Vermögensschere mündet.</p><p>Damit sich dieses Gefühl des Verlassenseins und des Verrats nicht auf Dauer festsetzt, kann gehandelt werden, sofern der Bundesrat der Bürokratie diesmal keinen Raum lässt und sich als fähig erweist, dafür zu sorgen, den Betroffenen schnell eine konkrete Entschädigung zukommen zu lassen. Die Unterstützung mittels der sogenannten Härtefallregelung muss in den nächsten Wochen umgesetzt werden, und der Bundesrat muss alle rechtlichen Spielräume nutzen, um sie so unkompliziert zugänglich wie möglich zu gestalten. Die Zerstörung von Arbeitsplätzen so weit wie möglich zu verhindern, ist eine Anstrengung, der man sich zu Beginn des Jahres mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln widmen sollte, um soziale Katastrophen bei Jugendlichen und Arbeitnehmern am Ende ihres Berufslebens zu vermeiden, aber auch um den Aufschwung zu beschleunigen, sobald die Pandemie unter Kontrolle gebracht wurde.</p><p>Ebenso erwarten wir, dass die 100prozentige Lohngarantie bei Kurzarbeit schon mit den Januar-Ausgleichszahlungen wirksam wird. Und dass die geplanten Hilfen für den Kultur- und Veranstaltungsbereich endlich ihre Empfänger erreichen, und zwar in allen Kantonen. Sobald diese erste Hilfe gewährt wurde, muss der Bundesrat dem Kultursektor eine ernsthafte und stabile Perspektive für die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit geben.</p><p>Schliesslich haben, egal was getan wird, weit über eine Million Arbeitnehmende letztes Jahr 20 Prozent ihres Einkommens für einen Monat oder mehr verloren. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Mitarbeitende am unteren Ende der Lohnskala. Im Sommer 2020 wurde die durchschnittliche Auswirkung dieser Verluste auf die gesamte Bevölkerung unseres Landes geschätzt. Wir wissen daher, wenn wir uns wieder auf die tatsächlich Betroffenen konzentrieren, dass sich die Verluste auf mehrere tausend Franken pro betroffenen Haushalt belaufen. Diese Verluste führen dazu, dass diese Haushalte noch stärker dem Risiko ausgesetzt sind, unvorhergesehene Ausgaben nicht bewältigen zu können, insbesondere Gesundheitskosten.</p><p>Auf der anderen Seite verfügt jeder Schweizer Vier-Personen-Haushalt über ein Sparbuch mit rund 2’000 Franken, das bei seiner Krankenkasse hinterlegt ist. Die Überschussreserven aus dem KVG belaufen sich nämlich auf rund 5 Milliarden Franken, was gut 500 Franken pro Person entspricht.</p><p>Es gibt keinen besseren Zeitpunkt, um dieses Geld an die Versicherten zurückzuverteilen. Dies würde einerseits einen Teil des Kaufkraftverlustes der von der Krise betroffenen Haushalte ausgleichen. Andererseits wissen wir heute, dass einer der Zwecke dieser Reserven (die Finanzierung des Gesundheitssystems im Falle einer Pandemie) hinfällig ist: Der Pandemie-Fall ist eingetroffen und alles deutet darauf hin, dass er nicht den massiven Abbau der Reserven erfordert hat, wie ihn die Krankenkassen befürchtet haben.</p><p>Diese Umverteilung ist also möglich und notwendig. Es gibt nur einen Weg, um sicherzustellen, dass sie unter fairen und sicheren Bedingungen durchgeführt wird: eine Zurückzahlung an alle EinwohnerInnen dieses Landes, Erwachsene und Kinder, mit dem gleichen Frankenbetrag pro Kopf. Dies ist der einzige Weg, um fair zu sein und Mitnahmeeffekte oder Ungerechtigkeiten zu vermeiden, die eine Umverteilung gemäss der Situation der einzelnen Krankenkassen unweigerlich verursachen würde. Bei der ersten Lesung des Covid-19-Gesetzes im Frühjahr haben wir eine komplette entsprechende Gesetzesänderung vorgelegt. Dieser Vorschlag bleibt auf dem Tisch.</p><p class="text-center"><strong>***</strong></p><p>Wie ich schon sagte, hat die Krise die Arbeitswelt sehr ungerecht getroffen. Die tiefsten Einkommen, die prekärsten Arbeitnehmenden, die am stärksten gefährdeten Menschen haben einen hohen Preis bezahlt. Wir müssen nicht nur verhindern, dass sich diese Ungerechtigkeit in diesem Jahr noch verschlimmert, sondern wir müssen diesen Trend langfristig umkehren.</p><p>Das stärkt uns in den Kämpfen, die wir im Jahr 2021 führen werden und die über die Folgen der Pandemie hinausgehen. So steht zum Beispiel das Thema Altersvorsorge an einem Scheideweg. Das Parlament droht mit einer Verschlechterung der AHV-Leistungen, insbesondere für Frauen. Die Renten der 2. Säule werden im anhaltenden Tiefzins-Umfeld ausgehöhlt: Unser System leidet unter seiner Abhängigkeit von den Finanzmärkten. Und die Rechten im Parlament wollen mit der dritten Säule eine private Altersvorsorge stärken, die sich nur an die höchsten Einkommen richtet.</p><p>Angesichts dessen werden wir in die Offensive gehen. In den kommenden Monaten werden wir unsere Initiative für eine 13. AHV-Rente zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Und wir werden den Sozialpartner-Kompromiss zum BVG verteidigen, der hilft, die wichtigsten Probleme der 2. Säule zu lösen.</p><p>Ganz allgemein wollen wir, dass das Land aus dieser Prüfung mit gestärkter Solidarität hervorgeht und sich das Vertrauen in die Zukunft für unsere Jugend bewahrt. Wir werden von den Behörden weiterhin verlangen, alle eingegangenen Verpflichtungen in diesem Sinne weiterzuführen und in ihren Entscheidungen Ausgewogenheit und Gerechtigkeit zu beweisen. Aber wir werden auch, und dies sobald es die Pandemie-Situation erlaubt, mit aller nötigen Kraft auf die Strasse zurückkehren – für Arbeit und für Löhne. Denn es ist inakzeptabel, dass die Arbeitnehmenden für eine Krise bezahlen sollen, für die sie in keiner Weise verantwortlich sind.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/unterbeschaeftigung.png" length="38167" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7363</guid><pubDate>Thu, 10 Dec 2020 14:50:42 +0100</pubDate><title>Weitere Massnahmen zum Erhalt der Löhne und Arbeitsplätze nötig</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/weitere-massnahmen-zum-erhalt-der-loehne-und-arbeitsplaetze-noetig</link><description>Wirtschaftliche Abfederung der Corona-Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat plant Verschärfungen der geltenden Regeln, um die Pandemie in der Schweiz zu bekämpfen. Doch angesichts der jetzt schon herrschenden Notlage auf dem Arbeitsmarkt braucht es jetzt effiziente Massnahmen zum Schutz der Arbeitsplätze und Löhne. Sie müssen gleichzeitig wie die Gesundheitsmassnahmen beschlossen werden und so rasch wie möglich in Kraft treten. Zudem muss endlich der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz seriös durchgesetzt werden.</p><p>Die Gefahr von Entlassungen ist in den letzten Wochen markant gestiegen. Die bis jetzt verfügbaren Dezemberstatistiken zeigen, dass die Zahl der Stellensuchenden bereits vor der Ankündigung des Bundesrates von gestern anstieg. Hunderttausende Arbeitnehmenden waren im 2020 eine Zeit lang in Kurzarbeit und haben daher nicht ihren vollen Lohn bekommen.</p><p>Vor diesem Hintergrund sind weitere Einschränkungen der wirtschaftlichen, sozialen und kulturelle Aktivität ohne genügende Abfederungsmassnahmen unzumutbar. Die bestehenden Instrumente reichen nicht aus oder sind teilweise noch nicht bereit, wie bei den Härtefall-Hilfen in vielen Kantonen. Zudem muss endlich der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch ein Schutzkonzept-Obligatorium erweitert und durch mehr Kontrollen vor Ort endlich durchgesetzt werden.</p><p>In einem Brief an den Bundesrat fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), dass zeitgleich mit den Verschärfungen zur Pandemiebekämpfung folgende Massnahmen eingeführt werden:</p><ul><li>Verlängerung der Rahmenfristen und der Taggelder für Arbeitslose</li><li>Erhöhung des Kurzarbeit-Lohnersatzes auf 100% für untere Einkommen</li><li>Einführung eines Umsatzersatzmechanismus für die von Einschränkungen oder Verboten betroffenen Branchen</li><li>Finanzielle Sicherheiten für den Gesundheitssektor sowie Lohnerhöhungen für das Personal</li><li>Ausfallentschädigung auf alle betroffenen in der Kultur und in der kulturellen Bildung erweitern</li><li>Ausschüttung der Überschüssigen Krankenkassenreserven</li></ul>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/f/csm_Frau_mit_Maske_Industrie_2_aa3ad9c04b.jpg" length="238740" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7354</guid><pubDate>Fri, 04 Dec 2020 17:30:04 +0100</pubDate><title>Griffige Massnahmen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fehlen noch immer</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/griffige-massnahmen-fuer-den-gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz-fehlen-noch-immer</link><description>Bundesrat steht auf die Bremse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat es wieder verpasst, griffige Massnahmen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu ergreifen. Auch in den Betrieben müssen klare Regeln gelten und auch eingehalten werden: dazu braucht es mehr Kontrollen sowie Unterstützung, wenn ein Erwerbsausfall entsteht, z. B. bei besonders Gefährdeten.</p><p>Genügenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten ist Pflicht aller Arbeitgeber, insbesondere in der Pandemie. Aufgrund der immer wieder festgestellten Mängel braucht es jetzt endlich ein Schutzkonzept-Obligatorium für alle Branchen alle Betriebe. Zudem soll das Seco Checklisten und Hilfsmittel für den Corona-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Nur auf die vermeintliche Verantwortung der Arbeitgeber zu setzen, reicht nicht mehr: die Passivität des Bundesrates in dieser Sache ist unverständlich.</p><p>Auch die Durchsetzung der Massnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist nach wie vor ungenügend. Beratung und Kontrolle müssen massiv verstärkt werden. Der Bund muss von seiner Weisungsbefugnis bezüglich der Anzahl der Inspektionen am Arbeitsplatz Gebrauch machen und dafür sorgen, dass die ausführenden Organe die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel maximal mobilisieren. Wenn nötig sind auch Dritte wie paritätische Kommissionen mit den Kontrollen am Arbeitsplatz zu beauftragen. Bei Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verstoss gegen die geltenden Schutzmassnahmen müssen Sanktionen verhängt werden, die eine abschreckende Wirkung haben.</p><p>Für besonders gefährdete Arbeitnehmende sind Massnahmen einzuführen wie Homeoffice bei Nichteinhaltung von Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz oder Erwerbsersatz, wenn keine genügenden Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Damit der Gesundheitsschutz nicht durch finanzielle Schwierigkeiten erschwert wird. Das Covid-Gesetz gibt dazu die Möglichkeit, und sie muss jetzt rasch umgesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/8/csm_Handwerker-Mundschutz-Pause_iStock-sam_thomas_c5c3cb6511.jpg" length="246696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7347</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2020 11:10:02 +0100</pubDate><title>Erwerbsersatz für Eltern – wenn die Kinder zu Hause bleiben müssen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/erwerbsersatz-fuer-eltern-wenn-die-kinder-zu-hause-bleiben-muessen</link><description>Eine Lösung, die zu wenig bekannt ist</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Müssen wegen einer Pandemie Schulen oder Kitas schliessen, weil Lehr- oder Betreuungspersonal fehlt, stehen Eltern vor einem Betreuungsproblem. Ebenso, wenn Kinder in Quarantäne geschickt werden. Viele Eltern wissen nicht, dass sie in diesen Fällen Anrecht auf Erwerbsersatz haben und diesen einfach bei der AHV-Ausgleichskasse beantragen könnten.</p><p>Für Eltern sind die ruhigen Sommermonate definitiv vorbei, seit die täglichen Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wieder im vierstelligen Bereich sind. Obwohl Schulen und Kitas grundsätzlich offen sind, gibt es immer mehr Fälle, in denen Kinder zu Hause bleiben müssen, weil Betreuer in Quarantäne oder Lehrerinnen mit dem Corona-Virus infiziert sind, so dass der Betreuungs- oder Schulbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann. Oder die Kinder müssen in Quarantäne, weil sie engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten.</p><p>Wenn die externe Kinderbetreuung wegfällt, haben Eltern nicht nur das Recht, ihre Kinder zu betreuen, sie sind dazu sogar verpflichtet. Die Arbeitgebenden müssen sie dafür freistellen – auch von der Arbeit im Homeoffice, wenn diese nicht mit der Kinderbetreuung vereinbar ist. Ob sie den Lohn während dieser Zeit zahlen müssen, ist jedoch unklar.</p><p>Deswegen hat sich der SGB seit Beginn der Pandemie dafür eingesetzt, dass Arbeitnehmende finanziell entlastet werden, wenn sie wegen der Pandemie die Kinder daheim betreuen müssen – mit Erfolg: Eltern haben in solchen Fällen Anrecht auf Erwerbsersatz, so dass das Betreuungsproblem nicht auch zum finanziellen Problem wird.</p><p>Leider ist diese Lösung noch zu wenig bekannt. Viele Betroffene kennen sie gar nicht. Oder sie verzichten aus Angst vor administrativen Hürden darauf, ihren Anspruch geltend zu machen. Dabei ist das Vorgehen recht einfach: Am besten bitten Sie Ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber darum, den Erwerbsersatz bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse zu beantragen, wenn Sie aufgrund der Pandemie Ihre Kinder selbst betreuen müssen. Andernfalls können Sie Ihren Anspruch auch direkt bei der AHV-Ausgleichskasse ihres Kantons geltend machen: <a href="https://www.ahv-iv.ch/de/Corona" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.ahv-iv.ch/de/Corona</a>.</p><p>Auch wer selber nicht betroffen ist, kann berufstätige Eltern unterstützen: Machen Sie diese Information möglichst breit bekannt! Es darf nicht sein, dass eine Lösung nicht in Anspruch genommen wird, weil sie die Betroffenen nicht kennen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase.jpg" length="735485" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7338</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2020 15:22:19 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es weitergehende Schritte, um die Arbeitnehmenden zu schützen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/jetzt-braucht-es-weitergehende-schritte-um-die-arbeitnehmenden-zu-schuetzen</link><description>Schutz der Gesundheit und Einkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist angespannt. Die Zahl der Arbeitssuchenden nimmt zu, und die niedrigsten Einkommen werden durch Kurzarbeit erheblich reduziert. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird nach wie vor unzureichend umgesetzt und überwacht. Es braucht weitere Unter­stützungsmassnahmen, damit nicht die Arbeitnehmenden die Hauptlast der Corona-Krise tragen müssen. Die finanziellen Mittel beim Bund für den Erhalt der Arbeitsplätze und die Lohngarantie in dieser Krise sind zweifelsfrei vorhanden. Dies hat der Vorstand des Schweizerischen Gewerk­schaftsbundes festgehalten, der heute anstelle der Delegiertenversammlung tagte, die wegen der Corona Restriktionen verschoben wurde.</p><p>Anstelle einer Delegiertenversammlung, die aufgrund der Corona-Massnahmen nicht durchgeführt werden konnte, hat heute eine ausserordentliche Sitzung des Vorstands des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds die drängendsten Probleme der Arbeitnehmenden in der aktuellen Corona-Krise beraten. Der SGB-Vorstand stellt fest, dass es grundsätzlich zur Bewältigung der Konzequen­zen der zweiten Welle die Wiedereinführung der Abfederungs- und Absicherungsmassnahmen braucht, dank derer im Frühling die Schweiz besser durch die Krise gekommen ist als andere Län­der. Daher hat sich der SGB für die Wiedereinführung von Kurzarbeit für befristete Anstellungen stark gemacht, die der Bundesrat jetzt auch beantragt. Erfreulich ist auch, dass der Härtefallfonds auf den 1. Dezember vorgezogen und mit 1 Mrd. statt 400 Mio. Franken höher dotiert wird.</p><p class="heading--h4">Existenznot verhindern</p><p>Die Verlängerung der Krisensituation erfordert ein entschiedeneres und schnelleres Handeln. Es gibt viele Arbeitnehmende, die im Jahr 2020 durch die Kurzarbeit einige Monate schmerzhafte Einkommensverluste erfahren mussten. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer käme das einer Abschaffung des 13. oder sogar 12. Jahresgehaltes gleich – und einem Abgleiten in finanziel­le Notlage. Diese Entwicklung ist umso problematischer, als sie die einkommensschwächsten Ange­stellten überproportional trifft: Gemäss der Sotomo-Studie für die SRG haben Haushalte, die von weniger als 4’000 Franken pro Monat leben, bisher 19 Prozent ihres Einkommens verloren.</p><p>Dies erfordert wirksame und schnelle Lösungen für alle: Der SGB fordert eine 100prozentige Lohndeckung der Arbeitslosenversicherung für GeringverdienerInnen im Falle von Kurzarbeit. Die Pas­sivität des Bundesrates ist schlicht nicht mehr tragbar, weil damit immer mehr Betroffene in die Existenznot fallen.</p><p class="heading--h4">Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindern</p><p>Die Lage spitzt sich zu: momentan sind gegen 3 Prozent der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) in Kurzarbeit und die Quote der Stellensuchenden ist seit Krisenbeginn um rund 1.5 Prozentpunkte gestiegen (von 4 auf knapp 5.5 Prozent). Um eine weitere Verschlechterung der Situation zu ver­hindern, muss der Zugang zur Kurzarbeit für befristete Verträge reaktiviert werden. Vor allem aber muss der Trend gebremst werden, dass die Zahl der Menschen, die das Ende ihrer Ansprüche erreichen steigt, was vor allem Arbeitnehmer am Ende ihrer beruflichen Laufbahn betrifft. Zu die­sem Zweck müssen die Rechte auf Tagegelder und Rahmenfristen erweitert werden. Auch sollte die Inkraftsetzung der Überbrückungsleistung vorgezogen werden: das vorgesehene Datum 1. Juli 2021 ist zu spät und hat zur Folge, dass viele Arbeitslose keine genau auf diese Situation zuge­schnittene Leistung erhalten werden. Und schliesslich braucht es zur Stützung der Kaufkraft eine rasche Ausschüttung der übermässigen Krankenkassen-Reserven.</p><p class="heading--h4">Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz</p><p>Um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu garantieren und die 2. Welle in den Griff zu bekom­men, müssen die Ansteckungsgefahren am Arbeitsplatz reduziert werden. Die zögerliche Haltung des Bundesrates und sein Verzicht auf echte Massnahmen sind nicht nachvollziehbar. Der SGB fordert, dass alle Unternehmen verpflichtet werden, Schutzpläne zu haben. Vor allem aber müssen Beratung und Kontrolle massiv verstärkt werden. Der Bund muss von seiner Weisungsbefugnis bezüglich der Anzahl der Inspektionen Gebrauch machen und dafür sorgen, dass die ausführen­den Organe die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel mobilisieren.</p><p>Der Rückgang der Ansteckungszahlen sollte uns nicht über die Spannungen hinwegtäuschen, die in der Arbeitswelt immer noch herrschen. Wir müssen jetzt durch Einkommensgarantien und Sicher­heit für Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, die Grundlagen für einen sozialverträglichen Weg aus der Krise schaffen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow.jpg" length="104925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7335</guid><pubDate>Tue, 24 Nov 2020 16:28:36 +0100</pubDate><title>Dossier 144: Horizonte Arbeitszeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-144-horizonte-arbeitszeit</link><description>Von Arbeitszeiterfassung über Einsatzplanung zur Stresshaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitszeitfragen sind nicht erst seit der Corona-Pandemie und nicht nur rechtspolitisch von grosser Aktualität: politische Vorstösse im Parlament verlangen fundamentale Änderungen der Arbeitszeit- und Ruhezeitbestimmungen. Auch in der juristischen Praxis bleiben Arbeitszeitfragen virulent: ältere Arbeitnehmende oder Alleinerziehende bzw. Personen mit familiären Care-Aufgaben klagen über immer unregelmässigere Einsatzpläne, Arbeit auf Abruf und zermürbende und schlecht bezahlte Pikett-Dienste.</p><p>Die Wahrung der Gesundheit am Arbeitsplatz und die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sind ein Knackpunkt. Mit Stress am Arbeitsplatz zusammenhängende Krankheiten nehmen zu, es stellen sich immer häufiger Fragen nach der Stresshaftung des Arbeitgebers. Arbeitszeitfragen spielen auch seit der Aufhebung des Franken-Mindestkurses durch die Schweizer Nationalbank wieder eine stärkere Rolle: Viele Arbeitgeber verlängern unilateral die wöchentliche Arbeitszeit, ohne entsprechende Kompensation für die Arbeitnehmenden.</p><p>Und seit Beginn der Corona-Krise sind rund um Themen wie beispielsweise Homeoffice, Kinderbetreuung und Quarantäne neue Problemfelder aufgetaucht, in denen die Fragen rund um die Regelung von Arbeitszeit und Ruhezeiten, Gesundheitsschutz und Stress eine entscheidende Rolle spielen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/erschoepfte_frau_uhr_stress_zeitdruck_arbeitszeit_beschnitten.jpg" length="124292" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7316</guid><pubDate>Fri, 13 Nov 2020 16:03:01 +0100</pubDate><title>Einkommensverluste und Unterbeschäftigung erfordern dringende Gegenmassnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/einkommensverluste-und-unterbeschaeftigung-erfordern-dringende-gegenmassnahmen</link><description>Forderungen des SGB anlässlich des Sozialpartner-Spitzentreffens</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Krise hat in der Schweizer Wirtschaft schmerzhafte Spuren hinterlassen. Die Un­terbeschäftigung ist um rund 4 Prozentpunkte gestiegen. Einkommen unter 4’000 Franken er­leiden die höchsten Verluste und ihre Arbeitsplätze sind am stärksten gefährdet. Es braucht rasch Stabilisierungsmassnahmen, um weitere Entlassungen zu verhindern. Geringverdie­nerInnen müssen in Kurzarbeit vollen Lohnersatz erhalten. Und der Gesundheitsschutz am Ar­beitsplatz muss durch eine Schutzkonzeptpflicht und mehr Kontrollen verbessert werden.</p><p class="heading--h3">Unterbeschäftigung und Einkommensverluste</p><p>Die «zweite Corona-Welle» hat in der Schweizer Wirtschaft schon ihre Spuren hinterlassen. Coronabedingt gibt es bereits einen hohen Anstieg der Unterbeschäftigung von rund 4 Prozent­punkten – nämlich eine um 1.5 Prozentpunkte gestiegene Quote der Stellensuchenden und rund 2.5 bis 3 Prozent des Arbeitsvolumens in Kurzarbeit. Das entspricht gegen 150’000 bis 200’000 Vollzeitstellen.</p><p>Die Geringverdienerinnen und Geringverdiener sind davon überproportional betroffen. Sie sind häufiger in Kurzarbeit und werden häufiger arbeitslos. Haushalte mit einem Einkommen unter 4’000 Franken haben durch die Krise einen durchschnittlichen Einkommensverlust von 19 Prozent erlitten.</p><p class="heading--h3">Einkommen und Kaufkraft schützen</p><p>Die stärkere Betroffenheit führt bei den unteren Einkommen direkt zu ernsthaften finanziellen Eng­pässen. Arbeitslosigkeit und Einkommensverluste schlagen sich unmittelbar auf den Konsum nie­der, was auch die Lage in den bereits betroffenen Branchen weiter verschlimmert.</p><p>Daher fordert der SGB eine Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung auf 100 Prozent für Gering­verdienende. Diese würde nicht nur die Einkommensprobleme der Betroffenen lösen, sondern gäbe auch einen wichtigen Kaufkraftimpuls.</p><p>Zudem ist die Ausschüttung der rund 5 Mrd. Franken an überschüssigen Reserven der Kranken­kassen überfällig. Diese Reserven müssen früher oder später sowieso zurückerstattet werden. Es gibt keine bessere Gelegenheit als die gegenwärtige Rezession (Ausschüttung 2021).</p><p class="heading--h3">Arbeitsplätze sichern</p><p>In vielen Branchen sind in der zweiten Welle auch gesunde Betriebe gefährdet. Es droht ein weite­rer starker Anstieg der Arbeitslosigkeit.</p><p>Die Möglichkeit zur Kurzarbeit muss dringend auf befristete Verträge ausgeweitet werden. Das ist für den Kulturbereich sowie für die Gastro- und Hotelleriebranche entscheidend. Gleichzeitig müs­sen die Härtefalllösungen beschleunigt und erweitert werden. Es braucht mindestens 1 Mrd. Fran­ken und eine rasche Ausarbeitung und Inkraftsetzung entsprechender Gesetze in den Kantonen, in denen eines noch fehlt. Schliesslich muss der Staat eine Lösung bei den Geschäftsmieten fin­den. Die Mieten sind für viele Betriebe neben den Personalkosten einer der grossen Kostenblöcke. Ohne Lösung werden sie trotz Kurzarbeit Konkurs gehen.</p><p>Zur Verhinderung von Aussteuerungen müssen den Arbeitslosen die Taggelder und Rahmen­fristen verlängert werden. In einigen Branchen ist es sehr schwierig, eine Stelle zu finden. Dazu kommt, dass die Arbeitslosigkeit bei den älteren Bevölkerungsgruppen nach wie vor bedenklich zunimmt. Das Risiko, ausgesteuert zu werden, ist stark gestiegen.</p><p class="heading--h3">Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbessern</p><p>Gut gemachte und gut umgesetzte Schutzkonzepte helfen substanziell, die Ansteckungen am Ar­beitsplatz einzudämmen. Sie können auch dazu beitragen, die soziale Aktivität wieder zu beleben, indem die Leute ohne Angst ins Restaurant, ins Theater aber auch zur Arbeit gehen können. Der SGB fordert deshalb eine Schutzkonzeptpflicht für alle Unternehmen: Schutzkonzepte sollten von jedem Betrieb oder Branchenverband zusammen mit den Vollzugsstellen erarbeitet werden. Zu­dem muss die Intensität von Beratung und Kontrolle stark erhöht werden. Die Mittel gemäss Covid-Gesetz sind bei der EKAS vorhanden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiten-Corona-Maske-Fabrik_iStock_martin-dm.jpg" length="417584" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7300</guid><pubDate>Wed, 28 Oct 2020 16:15:00 +0100</pubDate><title>Löhne, Arbeitsplätze und Gesundheit der Bevölkerung sichern</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/loehne-arbeitsplaetze-und-gesundheit-der-bevoelkerung-sichern</link><description>Reaktion des SGB auf die neuen Massnahmen des Bundesrats zur Eindämmung der Pandemie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die stärkere Auslastung des Gesundheitswesens erfordert zusätzliche Massnahmen gegen die Pandemie. Die meisten Ansteckungen erfolgen in der Freizeit. Wichtig sind aber zusätzliche Kontrollen bei den schwarzen Schafen unter den Firmen, so dass alle Firmen wirksame Schutzkonzepte haben. Zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze fordert der SGB die volle Lohngarantie in Krisenbranchen sowie die Ausschüttung der überschüssigen Krankenkassen-Prämienreserven an die Bevölkerung.</p><p>Damit das Gesundheitswesen nicht überlastet wird, braucht es zusätzliche Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Die Hauptinfektionsherde befinden sich ausserhalb der Arbeitswelt. Das hängt auch mit den wirksamen Schutzkonzepten zusammen, die viele Firmen nicht zuletzt auf gewerkschaftlichen Druck eingeführt haben. Dadurch kann ein genereller «Lockdown» verhindert werden. Es braucht aber mehr Kontrollen, damit das künftig an allen Arbeitsplätzen der Fall ist. Zudem ist das Augenmerk auf Pausenräume und Verpflegung zu richten.</p><p><strong>Entlassungswelle verhindern</strong><br> Die neuen Massnahmen des Bundesrats werden aber die bereits angespannte wirtschaftliche Lage in den betroffenen Branchen nochmals verschärfen. In der «ersten Welle» hat der Bundesrat rasch «Lohngarantien» eingeführt (Kurzarbeit, EO). Damit wurden viele Arbeitsplätze und Existenzen gesichert. Die befürchtete Entlassungswelle konnte verhindert werden. Das muss aus Sicht des SGB auch jetzt das Ziel sein: Die Massnahmen der zweiten Welle zur Pandemiebekämpfung müssen durch Absicherung der Löhne und der Arbeitsplätze flankiert werden.</p><p>Für die besonders heftig betroffenen Branchen muss die Härtefall-Regelung rasch umgesetzt werden, und die Mittel sind so einzusetzen, dass der Erhalt der Arbeitsplätze im Fokus steht. Hier sind auch die Kantone in der Pflicht: sie müssen jetzt schon die Grundlagen schaffen, um die im Gesetz vorgesehenen Beihilfen sowie allfällige Überbrückungsbeiträge sprechen zu können.</p><p><strong>Stabilisierung der Kaufkraft – insbesondere bei GeringverdienerInnen</strong><br> Bereits die «erste Welle» hat aufgezeigt, dass Personen mit niedrigen Einkommen doppelt gestraft sind. Die Löhne in Branchen wie Gastronomie, Detailhandel oder Event- und Kulturbereich waren bereits vor der Krise zu tief. Und gerade in diesen Branchen kommt es durch die Krise zu besonders viel Kurzarbeit. Die Betroffenen mit unteren und mittleren Einkommen können die Lohneinbussen bei Kurzarbeit nicht mehr länger durchhalten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert deshalb eine volle Lohngarantie für die tiefen Einkommen. Gleichzeitig brauchen die Konjunktur und die Kaufkraft einen Impuls. Der SGB fordert eine rasche Ausschüttung der überschüssigen Krankenkassen-Prämienreserven von 5 Mrd. Fr.</p><p><strong>Psychosoziale Risiken beachten</strong><br> Homeoffice als wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden, geniesst eine breite Akzeptanz. Überwachung, Vermischung von Privat- und Berufsleben und andere psychosoziale Risiken sind ebenso eine Realität. Das Recht auf Rückkehr und klare Regeln zum Schutz der Angestellten sind zentrale Voraussetzungen, um den Schattenseiten des Homeoffice vorzubeugen. Homeoffice darf für die Arbeitnehmenden nicht zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen oder zur Vernachlässigung der Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern führen.</p><p><strong>Gesundheitsversorgung gewährleisten</strong><br> Ein Schlüsselfaktor bei der Pandemiebekämpfung sind das Gesundheitswesen und die Spitäler. Damit ausreichend Kapazitäten bereitstehen brauchen die Spitäler eine Defizitgarantie. Zudem braucht es eine Erhöhung der Pflegekapazität im Intensivbereich. Wahleingriffe müssen bei Bedarf zurückgestellt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiten-Corona-Maske-Fabrik_iStock_martin-dm.jpg" length="417584" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7284</guid><pubDate>Fri, 23 Oct 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Dossier 143: Zwiespalt Homeoffice </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-143-zwiespalt-homeoffice</link><description>Analyse der Schattenseiten von Homeoffice und Forderungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Homeoffice ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Ausserdem geniesst freiwilliges und gut geregeltes Homeoffice oft breite Akzeptanz. Aber Überwachung, Vermischung von Privat- und Berufsleben und andere psychosoziale Risiken sind ebenso eine Realität. Das Recht auf Rückkehr ist eine zentrale Voraussetzung, um den Schattenseiten des Homeoffice vorzubeugen. Die widerrechtliche Mustervereinbarung des Arbeitgeberverbandes deckt auf, dass auch beim verordneten Homeoffice gegensätzliche Interessen bestehen. Damit die Arbeitnehmenden ihre Rechte wahrnehmen können, hat der Schweizerische Gewerkschafts­bund eine umfassende Analyse verfasst.</p><p>Homeoffice hat sich als Massnahme zur Bekämpfung der Pandemie bewährt, um das Risiko von Infektionen am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg zu verringern. Für viele Arbeitnehmer ist es auch eine willkommene ergänzende Möglichkeit, wenn es auf freiwilliger Basis und qualitätsvoll umgesetzt wird.</p><p>Damit Homeoffice für die Arbeitnehmenden nicht zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und zur Vernachlässigung der Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern führt, braucht es klare Regeln. Die Risiken von Gesundheitsschäden und Isolation sind eine Reali­tät. Unternehmen können auch versucht sein, Homeoffice als Instrument zur Kostenoptimierung einzusetzen, indem sie physische Arbeitsplätze reduzieren oder verschiedene mit der Tätigkeit verbundene Kosten auf die Angestellten abwälzten.</p><h4>Unterschiedliche Interessen</h4><p>Der Schweizerische Arbeitgeberverband rät seinen Mitgliedern im neuen «Leitfaden für Homeoffice», die Angestellten eine Vereinbarung unterzeichnen zu lassen, die nicht rechtskonform ist. Obligatorische Arbeitgeberpflichten aus dem Arbeitsgesetz wie Ergonomie und psychosozialer Gesundheitsschutz werden ignoriert. Sogar wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz mehr im Betrieb zur Verfügung stellt oder das Homeoffice als Gesundheitsmassnahme verordnet wird, soll der Arbeitgeber nicht für arbeitsnotwendige Geräte oder Material wie Laptops, Drucker, Datenträger oder Papier aufkommen müssen, ganz zu schweigen von den übrigen Pflichten aus dem Arbeitsgesetz. Alle Kosten und damit das Unternehmensrisiko werden somit auf die Arbeitnehmenden überwälzt.</p><p>Diese Vereinbarungen sind nicht nur zum Schaden der Arbeitnehmenden, sondern in jeder Hinsicht nutzlos. Weil diese in einem Streitfall vor Gericht nicht vor Forderungen schützen würden. Der SGB hat deshalb selbst einen Homeoffice-Muster-Vertrag erstellt, um die Interessen von Arbeitnehmenden und Firmen in Einklang zu bringen und proaktiv das Homeoffice als gute und humane Form des Arbeitens zu etablieren.<br> &nbsp;</p><h4>Freiwilligkeit und Recht auf Rückkehr</h4><p>Die Freiwilligkeit von Homeoffice ist von zentraler Bedeutung, ebenso wie das Recht auf Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die Aufnahme dieser Grundsätze in einen Gesamtarbeitsvertrag ist der beste Weg, sie klar und für alle anwendbar zu machen. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass Homeoffice nicht zu unbezahlter Arbeit oder zu Isolationsphänomenen führt, die sich negativ auf die Karriereaussichten auswirken können. Es liegt daher an den Arbeitgebern, dafür zu sorgen, dass die Möglichkeit des formellen und informellen Austauschs erhalten bleibt, sowie die Gleich­behandlung von Homeoffice und physisch anwesenden Mitarbeitern zu gewährleisten.<br> &nbsp;</p><h4>Das geltende Recht einhalten</h4><p>Die Gesetzgebung zur Arbeit gilt ortsunabhängig. Insbesondere folgende Pflichten der Arbeitgeber müssen auch im Homeoffice gewährleistet sein:</p><ul><li>Die Ergonomie des Arbeitsplatzes, die so organisiert sein muss, dass die Gesundheit der Mitarbeiter erhalten bleibt</li><li>Klare Definition von Zeitplänen und Erfassung der Arbeitszeit</li><li>Das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die Einhaltung von Pausenzeiten und Höchstarbeitszeiten</li><li>Keine Überwachung der Aktivitäten der Mitarbeiter über die rein arbeitsbezogenen Aktivitäten hinaus</li></ul><p>Beim verordneten Homeoffice zur Pandemiebekämpfung obliegen den Arbeitgebern zudem in allen Fällen die folgenden Verpflichtungen:</p><ul><li>Bereitstellung der Ausrüstung oder Entschädigung für die Benutzung privater Ausrüstung</li><li>Rückerstattung von Kosten, die direkt mit der Aktivität zusammenhängen und Beteiligung an den Kosten für Energie, Telekommunikation usw.</li></ul><h4>Vertiefte Analyse</h4><p>Damit die Arbeitnehmenden ihre Rechte einfordern können, publiziert der Schweizerische Gewerkschaftsbund nun <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/143d_LC_Homeoffice.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">eine umfassende Analyse </a>sowie einen <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/MusterVertrag_Homeoffice.docx" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Mustervertrag</a> zur Regelung des Homeoffice.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Homeoffice_photocase_3438236.jpg" length="700887" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7276</guid><pubDate>Thu, 22 Oct 2020 09:34:48 +0200</pubDate><title>Entlassungwelle verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/entlassungwelle-verhindern</link><description>Krisen-Treffen: Forderungen des Schweizerische Gewerkschaftsbunds</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Alle Massnahmen zur Pandemiebekämpfung müssen durch Absicherung der Löhne und der Arbeitsplätze flankiert werden. Sonst verschlechtert sich die bereits heute schwierige Lage eines Teils der Arbeitnehmenden weiter. Zudem ist die Flankiererung eine Voraussetzung für die Unterstützung der Massnahmen zur Pandemiebekämpfung. Bereits jetzt ist die Quote der Stellensuchenden von 4 auf fast 5.5 Prozent angestiegen. Am Arbeitsplatz, in den Betrieben ist die Situation anders als im März 2020. Auch dank des Drucks der Gewerkschaften gibt es in vielen Firmen klare Regeln und wirksame Schutzkonzepte. Doch leider haben noch nicht alle Firmen die Lage begriffen. Hier braucht es verstärkte Kontrollen. Wirksame Schutzkonzepte verbessern den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Und tragen wesentlich dazu bei, dass ein Lockdown verhindert und damit eine Entlassungswelle abgewendet werden kann.<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Löhne und Arbeitsplätze garantieren</h3><p>Das rasche Handeln zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze über Lohngarantien in der «ersten Welle» hat dazu beigetragen, die wirtschaftlichen Schäden zu begrenzen. Der Einbezug der Sozialpartner hat sich ausbezahlt. Auch die neuen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen von konsequentem Schutz der Arbeitsplätze und einer Lohngarantie für betroffene Arbeitnehmende begleitet werden.</p><p>Schon heute ist die Situation angespannt auf dem Arbeitsmarkt. Trotz der Lockerungen über den Sommer ist die Quote der Stellensuchenden von 4 auf fast 5.5 Prozent angestiegen. Gleichzeitig haben viele Firmen in der ersten akuten Krisenphase im Frühling ihre Reserven aufgebraucht. Damit die zweite Welle nicht zur einer beispiellosen Entlassungswelle führt, ist rasches Handeln bei den wirtschaftlichen Stabilisierungsmassnahmen entscheidend.</p><p>Bereits in der ersten Welle waren untere und mittlere Einkommen am härtesten von den Lohnausfällen bei Kurzarbeit betroffen, diese ungleiche Betroffenheit wird nun länger andauern. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert deshalb eine volle Lohngarantie für die GeringverdienerInnen und eine Weiterführung der Kurzarbeit für möglichst alle Arbeitsverhältnisse. Auch die rasche Ausschüttung der überschüssigen Milliardenreserven der Krankenkassen an die Bevölkerung könnte die Kaufkraft stützen und einen erneuten Einbruch des Konsums verhindern.&nbsp;</p><p>Um das wichtige Vertrauen und die Unterstützung für die Massnahmen der Pandemiebekämpfung nicht zu verlieren, gilt weiterhin: Die Arbeitnehmenden dürfen nicht den Preis dieser Pandemiebekämpfung bezahlen. Die Schweiz hat nach wie vor genügend Mittel, dieses Versprechen zu garantieren.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Gesundheitsschutz muss für alle gelten</h3><p>Dank des Einsatzes der Gewerkschaften wurden klare Regeln für die Arbeitswelt in der Pandemie geschaffen. Die Situation heute ist daher nicht mit derjenigen im März 2020 zu vergleichen. Schutzkonzeptpflicht und damit verbundene konkrete Schutzmassnahmen sowie klare Zuständigkeiten für die Durchsetzung sind nun definiert. Doch damit die Arbeitsplätze sicher bleiben oder sicherer werden, müssen die Kontrollen durch die Suva und die kantonalen Arbeitsinspektorate intensiviert werden, und für diese Aufgaben muss zusätzliches Personal eingesetzt werden. Dort sind Bund und Kantone in der Pflicht. Gleichzeitig muss den Gewerkschaften das Recht auf Zugang zu den Arbeitsplätzen garantiert werden, damit sie alle vor Ort festgestellten Probleme an die betroffenen Arbeitgeber und die für die Durchsetzung von Schutzmassnahmen zuständigen Stellen weiterleiten können. Ein differenzierter Umgang mit den Schutzkonzepten kann dazu beitragen, einen erneuten Lockdown zu verhindern.</p><p>Die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung im Privatleben müssen kohärent mit der Realität am Arbeitsplatz sein, ebenso der Schutz der vulnerablen Personen. Arbeitnehmende, die nicht ins Homeoffice gehen können, haben ebenso ein Anrecht auf einen adäquaten Gesundheitsschutz. Für die Fälle, in denen ein genügender Schutz am Arbeitsplatz unmöglich ist, muss der im Gesetz vorgesehene Erwerbsersatz aktiviert werden.</p><h3 class="heading--h4">Starkes Gesundheitswesen</h3><p>Die Schweiz hat grundsätzlich ein starkes Gesundheitswesen, das als Service public aufgebaut ist. Die meisten Spitäler mit Service-public-Auftrag haben sich mit Notfallplänen gerüstet, und brauchen heute genügende Defizitgarantien, um die Kapazitäten kurzfristig entsprechend anzupassen. Auch für die Alters- und Pflegeheime sollen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Und das hart arbeitende Personal muss besser entlöhnt werden. Das gewerkschaftliche Bündnis Gesundheit organsiert dazu in den kommenden Tagen eine Aktionswoche. Die Gewerkschaften fordern eine Corona-Prämie und bessere Arbeitsbedingungen.</p><p>Der SGB wird diese Einschätzungen und Forderungen heute Donnerstag am Krisen-Treffen der Sozialpartner dem Bundesrat präsentieren.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow.jpg" length="104925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7273</guid><pubDate>Thu, 15 Oct 2020 10:02:39 +0200</pubDate><title>Bessere Arbeitsbedingungen, mehr Anerkennung: Jetzt endlich eine Aufwertung der Pflege!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/bessere-arbeitsbedingungen-mehr-anerkennung-jetzt-endlich-eine-aufwertung-der-pflege</link><description>Aktionstag des «Bündnis Gesundheit» am 31. Oktober und Aktionswoche für das Gesundheitspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Coronapandemie sind die Pflegeberufe urplötzlich in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. «Systemrelevant» waren sie aber zuvor schon lange – sei es in den Akutspitälern, in den Geburtshäusern, in den Heimen oder in der Spitex. Abgesehen von den aufmunternden Klatschkonzerten, hat die Pandemie dem Personal aber zunächst massive Mehrbelastungen gebracht: Mehr Arbeit, mehr Unsicherheit und vor allem mehr Risiko.</p><p>Dabei hat die Politik den Pflegenden auch noch unnötig Steine in den Weg gelegt, wie etwa die zeitweilige Aufhebung der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen des Arbeitsgesetzes für «Corona-Spitalabteilungen». Als dann die erste Welle abgeflacht war, machten unverbesserliche Arbeitgeber von sich reden, indem sie das Personal – in jenen Spitälern und Abteilungen wo während des Notstands die Türen geschlossen bleiben mussten – auf widerrechtliche Art und Weise zum Aufholen von Minusstunden verpflichten wollten.</p><p>Nun blieb über den Sommer genügend Zeit, um über die Bücher zu gehen und dem Pflegepersonal endlich das zu geben, was es schon lange vor Corona verdient hätte: Geregeltere Arbeitszeiten und mehr Zeit «am Bett», Löhne, welche die Systemrelevanz der Pflege einigermassen anerkennen, und ganz einfach mehr Personal. Die so erreichte Aufwertung der Pflegebranche ist nicht nur für die Arbeitnehmenden dringend, sie ist auch ein unabdingbares Gebot der demografischen Entwicklung. Bis im Jahr 2030 braucht die Schweiz etwa 60'000 zusätzliche Pflegende. Ob man diese bekommt ist auch – und daran darf man insbesondere die bürgerlichen Parteien im Parlament erinnern – eine Frage von Angebot und Nachfrage: Ist das Angebot zu schlecht, d.h. die Arbeitsbedingungen und die Löhne, so wird auch die Nachfrage nach Arbeit in der Pflege nicht im nötigen Ausmass zunehmen. Im Gegenteil: Viele Pflegenden werden weiterhin frühzeitig aus ihrem Beruf aussteigen, weil sie einfach nicht mehr können.<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Mit drei konkreten Forderungen verlangt das Bündnis eine Aufwertung der Gesundheitsberufe:</h3><ul><li><strong>Eine Corona-Prämie in Höhe von mindestens einem Monatslohn für die ausserordentlichen Belastungen</strong> – gewisse Kantone und Spitäler haben dies bereits umgesetzt, andere müssen nun endlich nachziehen.</li><li><strong>Mehr Rechte am Arbeitsplatz – vor allem mehr Mitsprache und besseren Schutz</strong> –dem Pflegepersonal muss endlich zugehört werden, in Spitälern und Heimen genau so wie in der Politik.</li><li><strong>Bessere Arbeitsbedingungen – Umsetzung des Arbeitsrechts und Schluss mit Pflege à la minute</strong> – das akribische Durchtakten der Arbeitsabläufe zu Lasten der PatientInnen und des Personals, die zu langen und oft wechselnden Arbeitszeiten, die zu tiefe Bezahlung: damit muss endlich Schluss sein</li></ul><p>Diesen Forderungen verschafft das Bündnis am Aktionstag, 31. Oktober 2020 Gehör. VPOD, SBK und Syna organisieren ausserdem eine Aktionswoche vom 26.10 bis 31.10.2020. Mitmachen erwünscht!</p><p>&nbsp;</p><p><strong><sup>Mitglieder des Bündnisses sind:</sup></strong></p><p><sup>VPOD, Unia, SBK, Syna, SCIV - Syndicats chrétiens du Valais, SHV - Schweizerischer Hebammenverband, SVBG - Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen, EVS - ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz, SAGES - Schweizerischer Fachverband Soziale Arbeit im Gesundheitswesen, OCST - Sindacato dell'Organizzazione Cristiano Sociale, SIT - Sindacati Indipendenti Ticinesi, LABMED - Schweizerischer Berufsverband der biomedizinischen Analytikerinnen und Analytiker</sup></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/1/csm_Klatschen-am-Fenster_iSt-mediamasmedia_nurredaktionell_108d1ce4c6.jpg" length="248511" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7266</guid><pubDate>Thu, 01 Oct 2020 14:19:27 +0200</pubDate><title>Der Angriff der Süddeutschen Arbeitgeber auf den Schweizer Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-angriff-der-sueddeutschen-arbeitgeber-auf-den-schweizer-lohnschutz</link><description>von Andreas Rieger, Michael Stötzel et al.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Einer der grössten Differenzpunkte beim institutionellen Rahmenabkommen zwi-schen der EU und der Schweiz ist der Lohnschutz, welcher in der Schweiz mit den sogenannten Flankierenden Massnahmen (FlaM) praktiziert wird. Diese sollen nach dem Willen der EU-Kommission im Namen der Binnenmarktfreiheiten abgebaut werden. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht dabei die grenzübergreifende Dienstleistungserbringung mittels Entsendung. Hinter dem Angriff auf den Schweizer Lohnschutz steht zum einen ein starker Binnenmarkt-Dogmatismus von Brüsseler Spitzenbeamten.</p><p>Politisch besonders relevant wurden die handfesten ökonomische Interessen von entsendenden Arbeitgebern aus Süddeutschland. Seit zwischen der Schweiz und der EU die Personenfreizügigkeit gilt und Arbeitnehmende aus dem Ausland in die Schweiz entsandt werden können, bauten süddeutsche Arbeitgeber eine starke Präsenz auf dem Schweizer Markt auf, insbesondere in den grenznahen Kantonen der Ostschweiz, wo sie bis zu einem Viertel Marktanteil in einzelnen Branchen «eroberten».</p><p>In ihrer Broschüre stellen die Autoren das Modell der Entsendung vor, analysieren die Lohnschutz-Massnahmen und legen offen, wie süddeutsche Arbeitgeber dagegen lobbyieren.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/2/csm_unia-broschuerentitel-de_c53c813395.png" length="2023232" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7254</guid><pubDate>Sun, 27 Sep 2020 13:11:20 +0200</pubDate><title>Ein klares Ja zu den Bilateralen mit starken Flankierenden Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-klares-ja-zu-den-bilateralen-mit-starken-flankierenden-massnahmen</link><description>SGB hocherfreut über das Nein zur SVP-Kündigungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Nein zur Kündigungsinitiative ist ein klares Ja zum bewährten bilateralen Weg, konkret: zur Personenfreizügigkeit mit einem starken Lohnschutz. Dieser Entscheid ist auch für die künftige Entwicklung der Bilateralen Beziehungen mit der EU ausschlaggebend. Die Schweiz steht zu den Bilateralen. Doch ein Abbau des Lohnschutzes und die damit verbundenen Verschlechterungen für die Schweizer Bevölkerung wären nicht akzeptabel.</p><p>Heute hat die Schweizer Bevölkerung die Bilateralen Verträge mit Personenfreizügigkeit und starken Flankierenden Massnahmen bestätigt. Im Unterschied zum Vereinigten Königreich, welches vor vier Jahren den Austritt aus der EU beschlossen hat. Dieses positive Resultat zeigt, dass die gute Zusammenarbeit mit der EU befürwortet wird, wenn sie soziale Fortschritte bringt –&nbsp;und wenn den konkreten Sorgen der Leute auch Rechnung getragen wird. Eine wesentliche Voraussetzung dafür sind die Flankierenden Massnahmen. &nbsp;Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa, darum braucht sie auch einen entsprechenden Lohnschutz.</p><p>Die historisch starke Beteiligung der Gewerkschaften am Abstimmungskampf gab auch dem Bundesrat, den Sozialpartnern und vielen anderen politischen Akteuren die Gelegenheit, sich klar für die Flankierenden Massnahmen auszusprechen, die das Vertrauen in den bewährten bilateralen Weg massgeblich gestärkt haben. Damit hat sich die breite Nein-Allianz offen den berechtigten Fragen und Ängsten der Bevölkerung gestellt. Es braucht weder Schwarzmalerei noch Schönfärberei, sondern konkrete Lösungen für die Arbeitnehmenden. Dies konnten die Gewerkschaften glaubwürdig aufzeigen. Der SGB wird diese Position weiterhin und gestärkt vertreten. Sie ist das Fundament, auf dem der bilaterale Weg auch in Zukunft stehen wird.</p><p>Die Initianten der Kündigungsinitiative wollten unter dem Deckmantel der Einwanderungsbeschränkung in Wirklichkeit wieder einen prekären Aufenthaltsstatus einführen, alle Instrumente zur Bekämpfung von Dumping bei Arbeitsbedingungen und Löhnen beseitigen und den breiten Konsens angreifen, der den Schweizer Arbeitsmarkt trägt: starke Sozialpartner und der Ausbau von Gesamtarbeitsverträgen. Diese Absicht wurde im Keim erstickt.</p><p>Entsprechend erfreut zeigt sich SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Der Lohnschutz und ganz allgemein die Flankierenden Massnahmen wurden durch diese Abstimmung gestärkt», sagte er. Mit Blick auf Frage des Rahmenabkommens bleibt Maillard klar und unmissverständlich: «Ein Rahmenabkommen, das den autonomen Lohnschutz und den Service public bedroht, lehnt der SGB ab. Das vorliegende Abkommen muss neu verhandelt werden».&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/d/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_223c5b84bb.jpg" length="199423" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7250</guid><pubDate>Sun, 27 Sep 2020 13:00:00 +0200</pubDate><title>Gleiche Rechte und wirksamer Lohnschutz sind die beste Lösung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, in Europa und in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gleiche-rechte-und-wirksamer-lohnschutz-sind-die-beste-loesung-fuer-alle-arbeitnehmerinnen-und-arbeitnehmer-in-europa-und-in-der-schweiz</link><description>Erklärung des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) zum Nein zur so genannten «Begrenzungsinitiative» in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die als «Begrenzungsinitiative» bezeichnete Volksinitiative hat das Schweizer Modell, das die Personenfreizügigkeit mit der Kontrolle der Löhne und Arbeitsbedingungen verknüpft, frontal angegriffen. Die Annahme der Initiative hätte nicht nur das Ende der Personenfreizügigkeit zwischen der Europäischen Union und der Schweiz bedeutet, sondern auch die Flankierenden Massnahmen in Frage gestellt.</p><p>Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) begrüsst die deutliche Ablehnung durch die Abstimmenden am heutigen 27. September. Die Flankierenden Massnahmen, die von den Schweizer Gewerkschaften erkämpft und umgesetzt wurden, sind ein Vorbild, wie die Arbeitnehmerrechte diskriminierungsfrei gestärkt werden können, wie die Personenfreizügigkeit fair gestaltet werden kann. Sie sind ein Beitrag für ein soziales Europa. Denn sie sorgen dafür, dass die Vorteile der wirtschaftlichen Öffnung zu anständig bezahlten Arbeitsplätzen führen – und nicht zu verstärktem Lohndruck.</p><p>Der EGB setzt sich in ganz Europa und in den Gremien der EU für wirksame Massnahmen gegen Lohndumping und gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ein. Lohndrückerei und zügelloser Wettbewerb führen letztlich nur zu Misstrauen gegenüber den Institutionen auf allen Ebenen. Es braucht das Gegenteil: Nur ein Europa, das den arbeitenden Menschen einen fairen und wirksamen Schutz bietet, hat eine Zukunft. In mehreren Mitgliedsstaaten und Gremien der EU zeigt der Druck der Gewerkschaften in diesen Fragen mittlerweile Wirkung und ein Gesinnungswandel findet stattDiesen Weg muss Europa weitergehen und nicht bestehende Schutzmassnahmen schwächen.</p><p>Eine Rückkehr zum alten Kontingentsystem hätte die aus der EU kommenden Arbeitnehmenden diskriminiert und ihre Rechte auf dem Arbeitsmarkt geschwächt. Die klare Ablehnung dieser Volksinitiative ist ein Etappensieg. An der Seite der Schweizer Gewerkschaften wird der EGB weiterhin die Flankierenden Massnahmen und den autonomen Lohnschutz in der Schweiz verteidigen – egal woher die Angriffe kommen. Denn für die Zukunft ist klar: Europa braucht mehr Rechte für Arbeitnehmende, mehr Lohnschutz und mehr Kontrollen.</p><p>Der EGB unterstützt darum die Haltung der Schweizer Gewerkschaften zum Entwurf des Rahmenabkommens mit der EU: Dieses Abkommen darf auf keinen Fall dafür genutzt werden, um die Flankierenden Massnahmen abzubauen. Denn sie schützen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz vor Sozialdumping und einer Abwärtsspirale bei den Löhnen – unabhängig davon ob sie dort wohnhaft oder als Entsandte tätig sind.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/5/csm_ETUC_56c14105a9.png" length="156518" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7224</guid><pubDate>Mon, 14 Sep 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Lohnerhöhungen sind nötig – und möglich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnerhoehungen-sind-noetig-und-moeglich</link><description>SGB präsentiert die Lohnforderungen der Gewerkschaften 2020/21</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wirtschaft ist sehr unterschiedlich von der Corona-Krise betroffen. Es gibt viele Wirtschaftszweige, in denen es gut bis sehr gut läuft. Angesichts der mangelnden Lohnentwicklung in den letzten Jahren fordern die SGB-Verbände Lohnerhöhungen von bis zu 100 Franken pro Monat oder bis zu 2 Prozent in denjenigen Branchen und Betrieben, wo dies wirtschaftlich möglich ist.</p><p>In zahlreichen Branchen mussten die Beschäftigten während der Krise einen Sondereffort leisten. Allen voran in Teilen der Spitäler, aber auch in der Logistik oder in Teilen der öffentlichen Verwaltung. Gleichzeitig läuft es in vielen Wirtschaftszweigen gut bis sehr gut. Dort sind substanzielle Lohnerhöhungen möglich.</p><p>In den letzten Jahren stagnierten die Löhne trotz gutem Wirtschaftsgang. Erst 2019 gab es nach zwei schlechten Jahren wieder einen Reallohnanstieg, und zwar von rund 0.5 Prozent. Angesichts der guten Wirtschaftsentwicklung mit einem Wachstum des Bruttoinlandproduktes von 5.9 Prozent (2017 bis 2019) war dies völlig ungenügend. Deshalb ist sind Lohnerhöhungen dringend nötig.</p><h3 class="heading--h4">Die Forderungen</h3><p>Schon seit der Finanzkrise wehren sich die Arbeitgeber mit dem Krisenargument gegen adäquate Lohnerhöhungen. Wie bereits damals gezeigt, ist die reale wirtschaftliche Lage besser. Das globale Krisenargument zieht nicht. In den Branchen mit gutem Geschäftsgang braucht es substanzielle Verbesserungen.</p><p>Entsprechend fordern die Verbände des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Lohnerhöhungen von bis zu 100 Franken pro Monat oder bis zu 2 Prozent in denjenigen Branchen und Betrieben, wo dies wirtschaftlich möglich ist. Auch in den Krisenbranchen mit Kurzarbeit sollen die Arbeitgeber den vollen 13. Monatslohn bezahlen. Und wo aktuell noch Kurzarbeit beansprucht wird, fordert der SGB die Firmen auf, die Löhne der GeringverdienerInnen auf 100 Prozent aufzustocken, wie das bereits verschiedene Firmen tun.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/communiques/200914_MK-Lohnrunde2020-2021_sgb-mp.jpg" length="429243" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7213</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2020 15:33:10 +0200</pubDate><title>Dossier 141: Die Medienumfrage 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/dossier-141-die-medienumfrage-2020</link><description>Eine Analyse der Arbeitsbedingungen und Löhne von über 1000 Medienschaffenden in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Medienbranche ist seit Jahren einem tiefgreifenden strukturellen Wandel unterworfen, der sich ganz unmittelbar auf die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsweise und Einkommenssituation der Medienschaffenden auswirkt. Zeitungen wurden eingestellt, Sendungen abgesetzt, Redaktionen zusammengelegt, Tausende von Stellen wurden gestrichen. Die Branche ist nur partiell durch Gesamtarbeitsverträge abgedeckt, die sich in Krisen stabilisierend auf die Arbeitsverhältnisse auswirken. Die Verleger der Print- und Onlinemedienunternehmen, die im Verband Schweizer Medien organisiert sind, verweigern seit nunmehr 15 Jahren die Erneuerung eines Gesamtarbeitsvertrages für die Deutschschweiz und das Tessin.</p><p>Der schweizerische Medienmarkt wird heute von vier Unternehmen beherrscht, die Printerzeugnisse, Onlinepublikationen und TV/Radio produzieren. Die privaten Medienunternehmen der Schweiz verlieren seit Jahren Werbeeinnahmen, die sich auf die Plattformen der sogenannten GAFA (Google, Amazon, Facebook, Apple) verschieben. Auch die SRG verliert Werbeeinnahmen und setzt seit Jahren Sparmassnahmen um. Sie beabsichtigt eine Zentralisierung der Informationsredaktionen und stellt damit ihre föderalistische Standortpolitik selber in Frage. Trotz der Abbaumassnahmen bleibt die SRG jedoch weiterhin grösste Arbeitgeberin im Medienbereich. Unabhängige Onlinepublikationen sorgen für eine gewisse Vielfalt, sie können aber den Stellenschwund im Printbereich in den Regionen nicht wettmachen.</p><p>Das letzte Mal haben die Medienverbände syndicom (damals Comedia), SSM, Impressum und der Verband der Schweizer Fachjournalisten SFJ 2006 gemeinsam mit dem SGB eine Befragung der Medienschaffenden zu deren Lohn- und Einkommenssituation durchführen lassen. Eine Aktualisierung drängte sich nun aufgrund der Dynamik in der Medienbranche auf. Die Medienverbände beschlossen, die Medienschaffenden erneut zu befragen. Wo möglich, sollten Vergleiche mit der Studie von 2006 gemacht werden können.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Kommunikation und Medien</category><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/3/csm_journalisten_fotografen_medien_2017_flickr-re-doppelpunkt-publica-jan_michalko_CC_BY-SA_2.0_14b2cecb07.jpg" length="200083" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7171</guid><pubDate>Mon, 24 Aug 2020 12:05:00 +0200</pubDate><title>Tatort Arbeitsplatz – Lohnschutz in Gefahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/tatort-arbeitsplatz-lohnschutz-in-gefahr</link><description>SGB-Kampagne gegen die Kündigungsinitiative ist lanciert!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat heute eine breite Kampagne gegen die Kündigungsinitiative lanciert. Kernstück ist die Abstimmungszeitung, die an gut zwei Millionen Haushalte verschickt wird. Denn die Initiative bedroht die Kerninteressen der Arbeitnehmenden in der Schweiz: Löhne und Arbeitsplätze.</p><p>Die eigenständige <a href="https://www.jobs-und-loehne.ch/?pk_campaign=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank">Kampagne der Gewerkschaften</a> warnt vor den Gefahren der Initiative und deckt die wahren Absichten der SVP auf. Die Abstimmungszeitung erinnert auch an die Fortschritte, die dank die Flankierenden Massnahmen (FlaM) erreicht wurden. Viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind sich nicht bewusst, dass die Schweiz stolz auf den stärksten Lohnschutz in ganz Europa sein darf. Zum Erfolgsmodell FlaM gehört auch die Stärkung der Gesamtarbeitsverträge (GAV). Dank den FlaM sind heute rund 2 Millionen Arbeitnehmende durch einen GAV geschützt, fast doppelt so viele wie vor 20 Jahren. Das bedeutet für die Arbeitnehmenden konkrete Fortschritte: Bessere Löhne und garantierte Lohnentwicklungen, mehr Ferien und klarere Arbeitszeiten einerseits, andererseits Kontrollen und Bussen für unfaire Arbeitgeber, Lohnnachzahlungen bei Verstössen. Dieser Schutz muss ausgebaut werden – nicht abgeschafft.</p><p>Den Fortschritten für die Arbeitnehmenden steht der Angriff auf die Flankierenden Massnahmen gegenüber, das eigentliche Ziel der Kündigungsinitiative. Der SGB liefert den Beweis, dass die SVP den Lohnschutz abschaffen will. Dabei ist klar, was die Folgen mangelnder Kontrollen sind: Skandalöse Arbeitsbedingungen, schäbige Unterkünfte, schlecht bezahlte Angestellte wie zum Beispiel in der deutschen Fleischwirtschaft. Die Abstimmungszeitung zeigt am Beispiel des deutschen Fleischfabrikanten Clemens Tönnies, dass solche Zustände um jeden Preis verhindert werden müssen. In einem Interview hält SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard fest: «Wir werden alles bekämpfen, was die Interessen der Arbeitnehmenden schwächt, egal von welcher Seite es kommt.»</p><p><a href="https://www.jobs-und-loehne.ch/?pk_campaign=sgbhp" target="_blank" class="link--arrow">Zur Kampagnenwebseite www.jobs-und-loehne.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/5/csm_Homepagebild_a36c9b3473.jpg" length="190242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7170</guid><pubDate>Fri, 21 Aug 2020 12:49:51 +0200</pubDate><title>Eine Analyse des SGB-Chefökonomen: Personenfreizügigkeit mit Flankierenden Massnahmen – das Schweizer Migrationsregime schneidet am besten ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/eine-analyse-des-sgb-chefoekonomen-personenfreizuegigkeit-mit-flankierenden-massnahmen-das-schweizer-migrationsregime-schneidet-am-besten-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Vergleich zu anderen Einwanderungssystemen schneidet die Schweizer Lösung der Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen Flankierenden Massnahmen gut ab. Es gibt weniger Dumping und Schwarzarbeit und die Erwerbsbeteiligung der einwandernden Personen ist hoch.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/KI/200821_DL_fza_kontingente_zum_vergleich.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">7 Fakten gegen die Kündigungsinitiative: Eine Analyse des SGB-Chefökonomen Daniel Lampart.</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/KI/schnitt_broschure_baracken_d_rz_2010_image.png" length="1552081" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7185</guid><pubDate>Thu, 20 Aug 2020 16:38:00 +0200</pubDate><title>Bei Schwangerschaft ist der Arbeitgeber in der Pflicht!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/bei-schwangerschaft-ist-der-arbeitgeber-in-der-pflicht</link><description>Der Arbeitgeber muss schwangere Beschäftigte vor dem Corona-Virus schützen, sonst gibt es Lohnfortzahlung und Beschäftigungsverbot!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Schwangere Frauen gelten zu den besonders gefährdeten Personen. Dazu ist am 5.8.2020 das BAG nach Evaluation der neuen Evidenz zu COVID-19 und Schwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Fachgesellschaft der FMH für Gynäkologie SGGG zum Schluss gekommen. Dies hat für die Betroffenen weitreichende Folgen. Sie müssen sorgfältig geschützt werden. Andernfalls kann ein Beschäftigungsverbot angeordnet werden und der Lohn muss weitergezahlt werden. Alle Details sind in diesem Beitrag und im angehängten Merkblatt aufgeführt.</p><h4>Das sind die Pflichten des Arbeitgebers</h4><p>Gemäss Artikel 6 Arbeitsgesetz und Artikel 10 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeitenden und die Präventionsmassnahmen gegen COVID-19 am Arbeitsplatz sicherzustellen. Er hat deshalb alle Massnahmen zu treffen, die besonders gefährdeten Arbeitnehmenden wie Schwangere zu schützen.</p><p>Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen. Kann der empfohlene Abstand nicht eingehalten werden, so sind Massnahmen gemäss dem STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung) zu treffen. Arbeitgeber und Betriebsverantwortliche sind für die Auswahl und Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich und sie müssen dafür finanziell aufkommen.</p><p>Die Mutterschutzverordnung fordert, dass bei einer Exposition gegenüber SARS-CoV-2 die Gesundheitsgefährdung für Mutter und Kind im Kontext der Tätigkeiten, des Immunstatus der Arbeitnehmerin und der getroffenen Schutzmassnahmen bewertet werden muss. Es ist sicherzustellen, dass eine solche Exposition zu keiner Schädigung von Mutter und Kind führt. Wie eine Schwangere am Arbeitsplatz geschützt werden muss, hängt von den Arbeitsbedingungen vor Ort ab. Eine Risikobeurteilung ist notwendig, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann. Dazu gehört auch der Arbeitsweg. Die Risikobeurteilung durch eine unabhängige Fachperson muss der Arbeitgeber zahlen. Sie kann vom behandelnden Arzt/Ärztin der Schwangeren verlangt werden (siehe unten).</p><p>Nota bene: der Arbeitgeber muss beweisen, dass <i>keine </i>Exposition am Arbeitsplatz stattfindet!<br> Wenn der Schutz nicht gewährleistet werden kann, muss der Schwangeren eine andere ungefährliche gleichwertige Arbeit zugewiesen oder das Home Office zu ermöglicht werden.</p><h4>Das sind die Rechte der Frauen</h4><p>Wenn eine Arbeitnehmende merkt, dass sie schwanger ist, soll sie mit dem betreuenden Arzt oder der betreuenden Ärztin reden. Er oder sie ist für die Beurteilung der Gesundheit und Wirksamkeit der Schutzmassnahmen verantwortlich und kann eine Risikobeurteilung verlangen.</p><p>Wenn keine Massnahmen möglich sind oder der Arbeitgeber keine Risikobeurteilung vornimmt bzw. die Vorgaben der betreuenden Ärztin oder des betreuuenden Arztes nicht umsetzt, hat die Frau das Recht und Arzt oder Ärztin die Pflicht, Konsequenzen zu ziehen: <strong>Der Arzt bzw. die Ärztin ist befugt, Anpassungen an die Arbeitsbedingungen zu formulieren oder ein Beschäftigungsverbot auszusprechen – mittels eines Attests.</strong></p><p>Liegt ein solches vor oder wenn der Arbeitgeber keine ungefährliche gleichwertige Ersatzarbeit anbieten kann (z.B. Home Office), <strong>muss er weiterhin 80 % des Lohnes</strong> bezahlen, ohne dass die Arbeitnehmerin eine Arbeitsleistung schuldet.</p><h4>Während Schwangerschaft sind Frauen vor Kündigung geschützt</h4><p>Während der Schwangerschaft besteht ein Kündigungsschutz: Arbeitnehmerinnen darf während der ganzen Schwangerschaft und während 16 Wochen nach der Geburt nicht gekündigt werden (Artikel 336c Obligationenrecht). Der Kündigungsschutz besteht ab Beginn der Schwangerschaft, auch wenn die gekündigte Arbeitnehmerin erst nachträglich erfährt, dass sie im Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger war. Eine während der Sperrfrist erklärte Kündigung ist nichtig, d.h. sie bleibt wirkungslos auch nach Ablauf der Sperrfrist.</p><p>Ein Arbeitgeber kann also eine Schwangere nicht kündigen, weil diese ein Beschäftigungsverbot erwirkt.</p><h4>Wie vorgehen bei Problemen?</h4><ul><li>Behandelnde <strong>Ärztin </strong>oder behandelnden Arzt bei Schwangerschaft (Gynäkologie etc.) konsultieren und durch diese/n gegebenenfalls eine Risikobeurteilung verlangen, wenn keine vorliegt oder Zweifel daran bestehen. Mehr dazu bei <a href="https://www.sggg.ch/fuer-frauen/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">gynécologie suisse SGGG</a>.<br> 	&nbsp;</li><li>Gespräch mit <strong>Arbeitgeber </strong>suchen<br> 	&nbsp;</li><li><strong>Bei Problemen</strong> Kontakt mit zuständigen <a href="https://www.sgb.ch/der-sgb/angeschlossene-verbaende/" target="_blank" class="link link--external-blank">Branchen-Gewerkschaften</a>, kantonalen <a href="https://www.iva-ch.ch/ueber-uns/arbeitsinspektorate-ch-und-fl" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Arbeitsinspektoraten</a> und SECO (<a href="#" data-mailto-token="thpsav1jvyvuhcpybzGzljv5hktpu5jo" data-mailto-vector="7" class="link link--mail">coronavirus(at)seco.admin.ch</a> sowie Tel. +41 58 462 00 66) suchen</li></ul><p>Bei einer widerrechtlichen, nichtigen Kündigung sollte sofort der Rechtsweg gesucht werden. Dabei helfen die <a href="/der-sgb/angeschlossene-verbaende" class="link link--internal">Rechtsdienste der Gewerkschaften</a> oder bei kantonalen <a href="https://www.ch.ch/de/arbeitskonflikte-kontaktstellen/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Rechtsauskunftsstellen für Arbeitstreitigkeiten</a></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio.jpg" length="210032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7032</guid><pubDate>Mon, 29 Jun 2020 12:25:06 +0200</pubDate><title>Lohnschutz verstärken, nicht verschlechtern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-verstaerken-nicht-verschlechtern</link><description>Observatoriumsbericht: Die Schweiz vor bedeutenden migrationspolitischen Weichenstellungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich der Veröffentlichung des 16. Berichts des Observatoriums zur Personenfreizügigkeit präsentiert der SGB einen Kommentar zur aktuellen Lage. Darin betonen die Gewerkschaften die zentrale Bedeutung von Flankierenden Massnahmen (FlaM). Dank den FlaM entwickeln sich die tiefen und mittleren Löhne in der Schweiz postiver als in mehreren europäischen Ländern, in denen der Schutz geringer ist: In den letzten 20 Jahren sind sie in der Schweiz stärker gestiegen als in Frankreich, Deutschland und Grossbritannien.</p><p>Der Observationsbericht zeigt auf, wie wichtig eine hohe Dichte der in der Schweiz durchgeführten Kontrollen ist. Während in Deutschland jährlich 55.000 Unternehmen auf Arbeits- und Lohnbedingungen überprüft werden, sind es in der Schweiz 41.000 – bei einem etwa zehnmal kleineren Arbeitsmarkt. Die Entwicklung eines extremen Niedriglohnsektors wurde in der Schweiz so vermieden.</p><p>Der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen muss ausgebaut, und nicht verschlechtert werden. Auch die Umsetzung kann weiter verbessert werden, vor allem durch verstärkte Kontrollen in den Kantonen.</p><p>Die am 27. September zur Abstimmung gestellte Initiative zur Abschaffung der Personenfreizügigkeit löst jedoch keine Probleme: Sie würde die Zahl der Einwanderer und Einwandererinnen nicht beeinflussen, sondern die Regeln auf dem Arbeitsmarkt schwächen, zum Schaden aller Arbeitnehmemden. Die Geschichte zeigt, dass ein Kontingentsystem lediglich den Druck auf alle Löhne erhöhen und zu mehr Schwarzarbeit führen würde. Die Personenfreizügigkeit und die Flankierenden Massnahmen, die anpassungs- und verbesserungsfähig sind, bleiben die beste Formel für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7029</guid><pubDate>Mon, 22 Jun 2020 11:30:00 +0200</pubDate><title>Jobs und Löhne verteidigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jobs-und-loehne-verteidigen</link><description>SGB startet Kampagne gegen die Kündigungsinitiative neu –  gemeinsamer Auftritt von Bundesrat und Sozialpartnern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lage der Arbeitnehmenden ist äusserst angespannt. Der SGB hat deshalb heute am gemeinsamen Auftritt mit Bundesrätin Karin Keller-Suter und den Sozialpartnern betont, dass die Kündigungsinitiative allen Arbeitnehmenden schadet und bewährte Schutzmassnahmen aufs Spiel setzt. Dabei gilt es gerade in Krisenzeiten, Lösungen für konkrete Probleme zu präsentieren. Dass der Bundesrat und die Sozialpartner dazu bereit sind, wurde während der Corona-Krise unter Beweis gestellt – und mit der Einführung der Überbrückungsleistung bekräftigt. Der SGB engagiert sich stark mit einer eigenständigen Kampagne gegen die Kündigungsinitiative, um Jobs und Löhne zu verteidigen.</p><p>Die Schweiz hat heute das wirksamste Lohnschutzsystem Europas. Das Prinzip «Schweizer Löhne für Arbeit in der Schweiz» gilt erst recht, wenn durch die Corona-Krise die Arbeitsbedingungen unter Druck sind: Dieser Schutz ist heute wichtiger denn je. Die SVP-Initiative stellt die Rechte der Arbeitnehmenden und den Lohnschutz in Frage. Sie würde zu unsicheren Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen führen. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard betonte an der Medienkonferenz, dass «die Kündigungsinitiative zum einzigen Ziel hat, die Rechte der Arbeitnehmenden zu schwächen. Sie würde es schwieriger machen, wirtschaftlich aus der Krise herauszukommen. Sie würde den Druck auf die Löhne aller erhöhen und die bewährten Kontroll- und Schutzmechanismen aufs Spiel setzen.»</p><p class="heading--h4">Schutz ausbauen – nicht abschaffen</p><p>Jedes Jahr werden die Löhne und Arbeitsbedingungen von fast 170‘000 in der Schweiz tätigen Personen kontrolliert. Geschuldete Löhne werden nachbezahlt. Diese bewährten Kontrollmechanismen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Dank der FlaM haben die Gewerkschaften Gesamtarbeitsverträge und verbindliche Mindestlöhne auch in Branchen und Berufen durchgesetzt, in denen bisher tiefe Löhne und prekäre Arbeitsbedingungen herrschten. Früher hatten die «Saisonniers» kaum Rechte und konnten als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden – um die Profite der Chefs zu steigern. Genau dahin zurück will die Kündigungsinitiative.</p><p class="heading--h4">Arbeit statt Eskalation der Krise</p><p>Schon vor der Corona-Pandemie haben die Gewerkschaften der Abstimmung über die Kündigungsinitiative der SVP grosse Bedeutung beigemessen. Sie wird im aktuellen Kontext noch entscheidender, da das Land mit einer beispiellosen Wirtschaftskrise konfrontiert ist, welche die Arbeitsplätze von Zehntausenden von Menschen im Land bedroht. Umso wichtiger ist ein klares Nein am 27. September. Der SGB und seine Verbände werden dafür mit einer <a href="https://www.jobs-und-loehne.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" title="zur Kampagnenwebseite">starken, eigenständigen Kampagne</a> kämpfen.</p><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/200622_MK-Statement-Pierre-Yves-Maillard.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Redebeitrag von Pierre-Yves Maillard</a></li><li>Kampagnenwebseite: <a href="https://www.jobs-und-loehne.ch" target="_blank" class="link link--external-blank">www.jobs-und-loehne.ch</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/4/csm_sgb_flyer_sept_DE_querformat_ohnetext_12b12c858f.jpg" length="121658" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7017</guid><pubDate>Thu, 11 Jun 2020 12:30:00 +0200</pubDate><title>Grundsätzlich wirksamer Lohnschutz, schärferer Vollzug nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grundsaetzlich-wirksamer-lohnschutz-schaerferer-vollzug-noetig</link><description>SGB-Fazit zum Seco-Seco über den Vollzug der Flankierenden Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen zeigt: Die Flankierenden sind wichtiger denn je! Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt. Insbesondere bei Firmen, die Kurz- und KürzestaufenthalterInnen oder Temporärarbeitskräfte beschäftigen.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure rund 166’000 Löhne überprüft. Dabei haben sie bei mehr als 15 Prozent zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (über 20 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrolleuren entgeht. Die Verstossquoten betragen 15 Prozent (Entsendefirmen) bzw. 11 Prozent (Schweizer Unternehmen)</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Positiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leistet. Nicht tolerierbar ist jedoch das Verhalten der Schweizer Unternehmen. Sie haben in rund 1100 Fällen zu tiefe Löhne bezahlt. Doch nur 445 befolgten die Aufforderung der Kantone, ihre Löhne zu korrigieren. Dennoch erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz so vorgesehen wäre.</p><p>Die Kontrollaktivität der Kantone ist leider nach wie vor sehr unterschiedlich. Sehr positiv ist das Engagement der Kantone Tessin und Genf, die viele Schweizer Arbeitgebende kontrollieren. Ganz anders Teile der Deutschschweiz, wo gewisse Kantone nur rund 2 Prozent der Firmen überprüfen. Ein Schweizer Unternehmen wird im Durchschnitt nur rund alle 50 Jahre kontrolliert. Das muss nun rasch korrigiert werden.</p><h3>Fazit</h3><p>Die Flankierenden Massnahmen sind für den Schutz der Schweizer Löhne unerlässlich. Wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Müsste die Schweiz aufgrund des Rahmenabkommens die Zahl der Kontrollen reduzieren oder die Instrumente (Kaution, Voranmeldung u.a.) einschränken, hätte das gravierende Auswirkungen. Die Gewerkschaften fordern daher einen Ausbau statt eines Abbaus der flankierenden Massnahmen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_patrik_tschudin-flickr-CC_BY_2.0_baustelle_basel_erlenmatt_wohnungsbau_2_61dec98428.jpg" length="431591" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6991</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 12:41:10 +0200</pubDate><title>Corona-Arbeitslosigkeit: Die Überbrückungsleistung ist nötiger denn je</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-arbeitslosigkeit-die-ueberbrueckungsleistung-ist-noetiger-denn-je</link><description>Das Parlament muss in der Sommersession beschliessen</description><content:encoded><![CDATA[<p>In den drei Corona-Monaten März bis Mai ist die Arbeitslosigkeit in der Schweiz richtiggehend explodiert - nämlich von rund 105'000 auf über 160'000 Personen (saisonbereinigt). So etwas hat es in der Schweiz noch nie gegeben. Nur dank den «Lohngarantien» in Form von Kurzarbeit oder des Corona-Elternurlaubs konnte Schlimmeres wie in den USA verhindert werden: Dort haben alleine im Monat April 20 Millionen Arbeitnehmende ihre Stelle verloren. Doch die Gefahr ist noch nicht gebannt, die Konjunkturaussichten sind nach wie vor trübe.</p><p class="heading--h3">Krise trifft «Ü55» hart</p><p>Besonders stark war der Anstieg bei den jungen Altersgruppen. Weil die Firmen bei den Stellenbesetzungen auf die Bremse traten, war die Stellensuche für diese Gruppe nach der Ausbildung, der Rekrutenschule oder einem Auslandaufenthalt besonders schwierig. Etwas im Schatten der jüngeren leiden aber auch die älteren Berufstätigen stark unter der Krise. Die «Ü55» sind grundsätzlich viel weniger oft auf Stellensuche als ihre jüngeren KollegInnen, und dennoch hat in dieser Altersgruppe die Zahl der neuen Arbeitslosen in den Monaten März und April um fast 50 Prozent zugenommen. Das ist sehr beunruhigend.</p><p>Aus dem Gewerkschaftsalltag wissen wir von zahlreichen Betroffenen, die in den letzten beiden Jahren nach längerer Suche endlich wieder eine Stelle gefunden haben. Doch kaum brach die Corona-Krise aus, wurden sie entlassen. Mit der steigenden Arbeitslosigkeit haben sie nun kaum noch Chancen, irgendwo unterzukommen. Gleichzeitig fehlen ihnen in der Arbeitslosenversicherung oft die nötigen Beitragsjahre, um wieder genügend Taggelder beziehen zu können. Dass in der Krise niemand zurückgelassen werde, ist für diese Betroffenen somit eine hohle Phrase.</p><p class="heading--h3">Soziale Abwärtsspirale stoppen</p><p>Für ältere Arbeitslose, die trotz unzähligen Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, geht es nach der Aussteuerung finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg mehr an der Sozialhilfe vorbei. Dort kann es aber sein, dass die Betroffenen zuerst einen Teil des Altersvorsorgeguthabens aufbrauchen müssen, bevor sie Geld erhalten. Und dies, nachdem sie bereits zuvor fast ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen mussten. So ist der Weg in die Ergänzungsleistungen im Rentenalter programmiert – mit den entsprechend höheren Kosten für die Sozialwerke. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, braucht am Ende des Erwerbslebens eine bessere, anständige soziale Absicherung. Und genau dafür haben die Sozialpartner und der Bundesrat die Überbrückungsleistungen auf den Weg gebracht. Doch die ÜL sind nur ein kleiner Schritt. Umso wichtiger ist es, dass das Parlament sie im Juni definitiv beschliesst, und sie danach vom Bundesrat rasch in Kraft gesetzt wird.</p><p class="heading--h3">ÜL minimale und bezahlbare Lösung</p><p>Noch vor der Krise wurde kritisiert, dass diese neue soziale Absicherung für ältere Arbeitnehmende zu schnell ausgearbeitet und beraten worden sei – nachdem der SGB dieses Instrument zuvor bereits jahrelang gefordert hatte. Angesichts der nun erlebten parlamentarischen und bundesrätlichen Beschlussfassungen zu den Corona-Hilfspaketen, erscheint das Tempo aber plötzlich reichlich moderat. Das gilt übrigens umso mehr für die veranschlagten Kosten der Überbrückungsleistungen: Diese würden einer Ausfallquote von gerade einmal 0.4% der Corona-Hilfskredite entsprechen (zum Vergleich: Bundesrat Ueli Maurer rechnet mit Ausfällen von10%, eine noch höhere Quote ist sehr wahrscheinlich).</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Sozialpolitik</category><category>Überbrückungsleistung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6989</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 11:33:57 +0200</pubDate><title>Die Homeoffice-Mär </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/die-homeoffice-maer</link><description>Homeoffice ohne GAV: mit Risiken und Nebenwirkungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele haben es sich als Wundermittel vorgestellt: man arbeitet zuhause, nebenbei kocht und putzt man und spielt mit den Kindern, der Arbeitsweg entfällt und aus dem Pyjama muss man auch nicht raus, ausser man hat grad eine lästige Videokonferenz. Auch wenn viele Betroffene in der Corona-Krise das Homeoffice vorübergehend gut angenommen und viel Improvisationsgeist gezeigt haben – ganz so einfach ist es nicht. Als Dauerzustand braucht es klare Regeln um arbeitsrechtliches Wildwest zu verhindern und den Schutz der Arbeitnehmenden zu garantieren.</p><p>Nicht erst seit der medizinisch verordneten Verschanzung weiter Teile der Arbeitnehmenden im Homeoffice sind dessen Risiken und Nebenwirkungen bekannt: fehlender Platz, schreiende Kinder, unbequemes Mobiliar und Computer, zu langsames Internet, Vermischung von Arbeit und Freizeit oder soziale Vereinsamung kann für die Betroffenen eine Belastung sein, insbesondere wenn es zum Dauerzustand wird.</p><p>Immer mehr Studien sowie Gerichtsurteile offenbaren die Schattenseiten des Homeoffices, so wie es im Moment gelebt wird. &nbsp;Arbeitgeber nehmen heute häufig ihre gesetzlichen Pflichten im Homeoffice nicht war. Das Arbeitsgesetz (ArG) gilt auch im Homeoffice vollumfänglich – ob angeordnet oder auf Wunsch des Arbeitnehmers. Das heisst: der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, für eine ergonomische Ausrüstung und Einrichtung (Möbel, Bildschirme, Tastatur, aber auch Licht etc.) sowie für die Einhaltung des Schutzes gegen Burnout und Überarbeitung (Pausen, Recht auf Unerreichbarkeit) zu sorgen. Weiter muss der Arbeitgeber den Datenschutz des Arbeitnehmers einhalten und Überwachung vermeiden.</p><p class="heading--h3">Homeoffice darf keine Sparübung sein</p><p>Im Unterschied zum Kostenersatz für Arbeitsgeräte und Material ist der sogenannte Auslagenersatz (auch Spesenersatz genannt) nach Art. 327a OR zwingend vom Arbeitgeber geschuldet und kann nicht vertraglich wegbedungen werden. Das heisst, Arbeitnehmende haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstandenen Auslagen ersetzt. Einzige Bedingung: Die Kosten müssen auch tatsächlich für die berufliche Tätigkeit notwendig sein. Dazu zählen Strom, Internet, Papier, Reparaturen, etc. Ohne strikte Kostenbeteiligung könnte der Arbeitgeber Miete, Mobiliar und Infrastruktur auf dem Buckel der Angestellten einsparen.</p><p class="heading--h3">Ohne GAV kein wirksamer Schutz vor Missbrauch</p><p>Die Regeln sind sehr klar: das Arbeitsgesetz, das OR und das Datenschutzgesetz finden alle Anwendung auf das Homeoffice. Die Gerichte haben dazu eine Praxis entwickelt. Diese Rechtsgrundlagen geben dem Arbeitnehmenden eigentlich einen guten Schutz:</p><ul><li>Der Arbeitgeber muss einzelfallgerecht für ein ergonomisches Home Office sorgen (Stuhl, Tisch, Bildschirme, etc.) ; er ist dabei den Arbeitsinspektoraten Rechenschaft schuldig</li><li>Spesen und die Kosten für Geräte müssen vom Arbeitgeber getragen werden, je nachdem sogar die Miete</li><li>Der Arbeitgeber muss Pausen und Nacht- sowie Sonntagsruhe im Homeoffice respektieren, es gibt ein Recht auf und den Zwang zur Nichterreichbarkeit (Ausschalten von Server, Deaktivierung der Geräte zu gewissen Zeiten etc.)</li></ul><p>Leider bleiben diese Regeln und die Rechtsprechung der Gerichte häufig toter Buchstabe. Denn Arbeitnehmende, die sich einzeln wehren, riskieren wegen dem notorisch ungenügendem Kündigungsschutz in der Schweiz schlicht den Rausschmiss. Und die Arbeitsinspektorate sind häufig personell und finanziell unterdotiert und kümmern sich nicht um das Homeoffice.</p><p>Umso wichtiger ist, dass es eine kollektive Logik gibt und das Homeoffice aus dem Wilden Westen in geordnete, geregelte Bahnen überführt wird. Dafür dürfen aber nicht die einzelnen Arbeitnehmenden verantwortlich gemacht werden, die sich wegen dem fehlenden Kündigungsschutz nicht wehren können, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Vielmehr kommt hier die Rolle der Gewerkschaften als kollektive Fürsprecherinnen der Arbeitnehmenden-Interessen zum Tragen: Mittels Gesamtarbeitsverträgen (GAV) muss sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Bestimmungen im Homeoffice auch wirklich eingehalten werden. dazu gehören:</p><ul><li>Ergonomische Einrichtung des Homeoffices auf Kosten und Verantwortung des Arbeitgebers</li><li>Finanzielle Entschädigung für anfallende Spesen und Kosten, inkl. allfällige Mietkosten</li><li>Recht auf Abschalten, Einhaltung der Ruhe- und Pausenzeiten</li><li>Datenschutz, keine Überwachung des Online-Verhaltens oder der Arbeitsmuster im Homeoffice</li><li>Nur freiwilliges Homeoffice, Recht auf mindestens einen Tag im Büro gegen soziale Vereinsamung</li><li>Anpassung von Zielvorgaben bei gleichzeitiger Betreuung von Kindern oder Angehörigen</li><li>Definition von Gesundheitsmassnahmen und Kontrollen im Home Office durch GAV nach Beizug von SpezialistInnen des Gesundheitsschutzes (ASA-Pool-SpezialistInnen)</li></ul><p>Sollten sich GAV in diesem Bereich nicht durchsetzen ist die die Frage der Arbeitsinspektion im Homeoffice zu lösen sowie eventuell klare Spesenregelungen und spezifische Datenschutzregeln auf Verordnungs- oder Gesetzesebene &nbsp;zu verlangen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Homeoffice_photocase_3438236.jpg" length="700887" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6984</guid><pubDate>Mon, 25 May 2020 14:15:15 +0200</pubDate><title>Lage der Arbeitnehmenden: Dringender Handlungsbedarf</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/lage-der-arbeitnehmenden-dringender-handlungsbedarf</link><description>Corona-Krise: Treffen der Sozialpartner mit dem Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lage der Arbeitnehmenden ist auch nach der Öffnung der Wirtschaft äusserst angespannt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sieht daher dringenden Handlungsbedarf. Allgemein gilt es, Corona-Entlassungen um jeden Preis zu verhindern und die Kaufkraft der Normalverdienenden zu erhalten. Öffentliche Sparmassnahmen müssen vermieden werden, weil dadurch die Arbeitslosigkeit steigen und ein Aufschwung behindert würde. Die Arbeitslosigkeit von älteren Erwerbstätigen ist besorgniserregend gestiegen – hier fordert der SGB rasch Gegensteuer.</p><p class="heading--h3">Anhaltende wirtschaftliche Probleme – auch nach Öffnung der Wirtschaft</p><p>Die Weltwirtschaft und der internationale Tourismus bleiben schwer angeschlagen, was in einem Exportland wie der Schweiz besonders schmerzhafte Spuren hinterlässt. Die «Lohngarantien» des Bundesrates, insbesondere die rasche Ausweitung der Kurzarbeit, haben eine Katastrophe auf dem Arbeitsmarkt mit Arbeitslosenzahlen wie in den USA verhindert. Trotzdem steigt die Arbeitslosigkeit auch in der Schweiz in einem Ausmass, wie es bisher niemand von uns erlebt hat. In den Monaten März/April betrug die Zunahme über 40 Prozent (saisonbereinigt). Besorgniserregend nimmt auch die Arbeitslosigkeit bei den 55-64jährigen überproportional zu. Gerade diese Arbeitnehmenden haben grosse Mühe, wieder eine Stelle zu finden.</p><p class="heading--h3">Kaufkraftprobleme spitzen sich zu</p><p>Die Corona-Krise trifft Geringverdienenden besonders stark. In den Branchen mit tiefen Löhnen, wie beispielsweise dem Gastgewerbe oder der Kulturbranche, ist der Anteil Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit am höchsten. Die damit verbundenen Einkommensausfälle von 20 bis 30 Prozent sind für die Betroffenen nur schwer verkraftbar. Die Leistungen der Kurzarbeit und der Arbeitslosenversicherung reichen hier nicht.</p><p class="heading--h3">Schuldenbremse kann Massenarbeitslosigkeit verursachen</p><p>Die expansive Finanzpolitik des Bundes hat in der Corona-Krise die Wirtschaft stabilisiert. Doch nun droht bei Bund und Kantonen eine Sparpolitik, welche zusätzliche Arbeitslosigkeit verursacht. Eine Amortisation der Corona-Ausgaben in etwas mehr als 6 Jahren, wie sie die Schuldenbremse verlangt, würde die Schweizer Wirtschaft in eine Dauerrezession stürzen.</p><p>Die Schweiz kann die Krise bekämpfen und Arbeitslosigkeit verhindern. Der finanzpolitische Spielraum für den Bund und die Firmen ist vorhanden. Der SGB fordert deshalb:</p><ul><li>Kaufkraft erhalten - insbesondere bei den Geringverdienenden: Die Löhne bei Kurzarbeit sollen zu 100 Prozent bezahlt werden. Zudem kann die Belastung durch die Krankenkassenprämien verringert werden – durch höhere Prämienverbilligungen und einen Abbau der Reserven in den Krankenkassen.</li><li>Keine staatlichen Sparmassnahmen: Die ausserordentlichen Ausgaben des Bundes für die Corona-Krise dürfen keine Sparmassnahmen nach sich ziehen, weil dies zu noch mehr Arbeitslosigkeit führen und den Aufschwung behindern würde. Die öffentliche Hand muss nun Aufträge vorziehen bzw. zusätzliche Arbeiten auslösen.</li><li>Keine höhere Belastung der Normalverdienenden: Die Arbeitslosenversicherung braucht nochmals zusätzliche Mittel des Bundes. Sonst drohen Beitragserhöhungen, welche die Kaufkraftprobleme und die Krise verschärfen. Der positive Entscheid des Bundesrates vom 20. Mai muss nun rasch umgesetzt werden. Zusätzlich sollte der Bund bei der ALV das Solidaritätsprozent auf 2.2 Prozent erhöhen – auf die Höhe des normalen Beitragssatzes.</li><li>Planungssicherheit: Die Kurzarbeitsdauer sollte so rasch als möglich auf 18 Monate verlängert werden. Auch die Verlängerung der ALV-Bezugsdauer gibt den besonders betroffenen älteren und jüngeren Arbeitslosen mehr Sicherheit. Ein vorschneller Abbau der Leistungen wäre daher folgenschwer.</li><li>Überbrückungsleistung nötiger denn je: In der Altersgruppe zwischen 55 und 64 Jahren nimmt die Arbeitslosigkeit überproportional zu.</li><li>Weitere Konjunkturstützungsmassnahmen: Um eine schwere Rezession zu verhindern, braucht es weitere Konjunkturstützungsmassnahmen. Die Sozialpartner sollten bei der Ausarbeitung in einer entsprechenden Arbeitsgruppe einbezogen werden.</li></ul><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/akt200524_gipfel_berset_parmelin_red.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Hier </a>finden Sie die Analyse und die Forderungen, welche gestern am Treffen der Sozialpartner dem Bundesrat abgegeben wurde.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6492</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 12:03:17 +0200</pubDate><title>Corona-Elternurlaub und Ausstieg aus dem Lockdown</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-elternurlaub-und-ausstieg-aus-dem-lockdown</link><description>Was gilt und was muss besser werden?</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Corona-Elternurlaub schützt alle erwerbstätigen Eltern mit Kindern unter 12 Jahren vor Lohneinbussen wenn sie ihre Arbeit nicht oder nicht wie üblich erledigen können, weil die Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr gewährleistet ist.</p><p>Nach anfänglichen Unsicherheiten hat sich die Zahl der ausbezahlten Taggelder für Eltern in den letzten zwei Wochen mehr als verdoppelt. Diese Entwicklung weist in die richtige Richtung. Denn eine erste Zwischenbilanz des SGB zeigte, dass der Corona-Elternurlaub mit Anlaufschwierigkeiten kämpfte – obwohl die Belastung erwerbstätiger Eltern aufgrund der Kinderbetreuung zuhause stetig zunahm. Verschiedene Arbeitgeber haben in der Zwischenzeit nachgebessert, und ihre Angestellten über diese Entlastungsmöglichkeit orientiert.</p><p>Auf Druck des SGB hat das Bundesamt für Sozialversicherungen ausserdem klargestellt, dass Arbeitnehmende im Homeoffice nicht ausgeschlossen sind und das Merkblatt entsprechend aktualisiert. Bis Anfang Mai haben knapp 2600 Eltern Corona-Elternurlaub erhalten. Der Bundesrat rechnete mit rund 60‘000 Anmeldungen. Es stellt sich die Frage, woher diese grosse Diskrepanz kommt. Zumal die Gewerkschaften weiterhin zahlreiche Anfragen verunsicherter und überlasteter Eltern erhalten. Und <a href="https://www.nzz.ch/zuerich/coronavirus-in-zuerich-lockdown-veraendert-den-alltag-von-muettern-ld.1553723" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">selbst die bürgerliche Presse weist mittlerweile darauf hin, dass der Druck auf die Familien und insbesondere die Mütter weiter zunimmt</a>.</p><p class="heading--h3">Was gilt ab dem 11. Mai?</p><p>Gerade mit Blick auf die ab dem Montag, 11. Mai 2020 geltende neue Phase der Corona-Krise erhält die Verunsicherung rund um die Kinderbetreuung eine neue Dimension. So sind mit der Öffnung zusätzlicher Betriebe wie beispielsweise im Detailhandel und der Gastronomie viele erwerbstätige Eltern erst jetzt mit der Herausforderung konfrontiert, dass ihre Präsenz am Arbeitsplatz wieder gefordert ist – die Kinderbetreuung aber alles andere als normal funktioniert. Zwar hat der Bundesrat beschlossen, dass auch die Schulen wieder starten. Doch das bringt den Eltern nur eine teilweise Entlastung. Denn viele Kantone sehen eine Übergangsphase und nur einen schrittweisen Schulbeginn vor. Für schulergänzende Betreuungsstrukturen gelten teilweise noch einmal andere Übergangsfristen. Beispielsweise gilt im Kanton Zürich weiterhin das Prinzip, Kinder möglichst zu Hause beziehungsweise privat zu betreuen. Die Zürcher Gemeinden beschränken das Betreuungsangebot entsprechend weiterhin. Und auch die Betreuung durch Grosseltern fällt aus - auch hier mit offenem Enddatum.</p><p>Von den Eltern – und den Arbeitgebern – wird in dieser Situation lapidar Verständnis und Flexibilität verlangt. Anstatt klarzustellen, dass die Möglichkeit des Corona-Elternurlaubs auch nach dem 11. Mai solange besteht, als auch die Fremdbetreuung der Kinder corona-bedingt weiterhin ausfällt. Dabei ist die Notverordnung in dieser Frage klar: wenn der Schul- bzw. Kitabesuch infolge kantonaler Einschränkungen wie z. B. der Führung von Halbklassen nicht oder nur teilweise möglich ist, oder wenn die Betreuungspersonen weiter ausfallen, weil sie der Risikogruppe angehören, dann besteht auch weiterhin Anspruch. Dieser endet erst, wenn eine Betreuungslösung gefunden wurde, mit dem 12. Geburtstag des Kinds oder mit dem Wegfallen aller Einschränkungen. Wie alle Notverordnungen gilt dies bis auf weiteres bzw. bis die Bestimmung am 16. September 2020 ausläuft.</p><p class="heading--h3">Entflechtung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit</p><p>Damit der Ausstieg auf dem Lockdown gelingt, müssen erwerbstätige Eltern klar wissen, ob sie Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben oder nicht – und wenn ja, zu welchem Preis. Solange die Kinderbetreuung nicht gesichert ist, haben sie die gesetzliche Pflicht, sich um ihre Kinder zu kümmern. Niemand darf deshalb die Stelle verlieren oder gezwungen werden, dafür Ferien zu beziehen. Dies ist besonders wichtig für jene Eltern, die ihre Arbeit nicht von zu Hause aus ausführen können.</p><p class="heading--h3">Keine Doppelbelastung im Corona-Homeoffice&nbsp;</p><p>Doch auch für Eltern im erzwungenen, aber aus Gesundheitsschutz-Gründen nötigen Corona-Homeoffice muss die Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung jetzt umgehend entflochten werden. In acht Wochen Lockdown hatten die Arbeitgeber genügend Zeit, sich um eine gesetzeskonforme Umsetzung der Arbeits- und der Ruhezeiten im Homeoffice zu bemühen – und andernfalls auf den Corona-Elternurlaub zurückzugreifen. Denn besonders im Homeoffice gilt – unabhängig von allfälligen Kinderbetreuungspflichten – das Verbot der Nachtarbeit zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens sowie die tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinander folgenden Stunden. Gerade Eltern im Homeoffice haben Recht auf Schlaf, Erholung und Schutz vor Burnout.</p><p>Als Anregung für eine Stunde Rechnen mit den Kindern im Fernunterricht: gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass die Ruhezeit von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens erfolgt. Denn für die Einführung von Abendarbeit ab 20 Uhr braucht der Arbeitgeber gemäss Gesetz die obligatorische Mitwirkung der Arbeitnehmenden. Gehen wir weiter davon aus, dass die Kinder sich vormittags und nachmittags je maximal zwei Stunden selbst beschäftigen können. Das dürfte für Kinder unter 12 Jahren eher die Obergrenze darstellen. Wie viele Betreuungspersonen braucht es, damit die Arbeitszeiten voll geleistet werden können?</p><p>Jedes Kind wird sagen können: diese Rechnung geht nicht auf. Deshalb heisst die Lösung der «Fangfrage»: Corona-Elternurlaub beantragen!</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Sozialpolitik</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase.jpg" length="735485" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6475</guid><pubDate>Tue, 28 Apr 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Corona: Kinderbetreuung als zentrales Element der Ausstiegsstrategie</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-kinderbetreuung-als-zentrales-element-der-ausstiegsstrategie</link><description>Breite Koalition für Kinderbetreuung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kinderbetreuung darf wegen Corona nicht geschwächt werden, sondern muss gestärkt aus der Krise hervorgehen. Dies fordert eine breite Koalition mit über 35 politischen Organisationen und Interessenvertretungen. Um die Betreuungsplätze zu erhalten und auszubauen sowie das Kindswohl zu schützen, ist ein zielgerichtetes Vorgehen von Bund und Kantonen nötig.</p><p>In der Corona-Krise kommt der Kinderbetreuung eine zentrale Rolle zu. Lehrerschaft und Betreuungspersonal, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kantone und Gemeinden leisten einen grossen Effort, um die Ausnahmesituation mit Homeoffice, Fernunterricht und Kleingruppenbetrieb zu meistern. Wenn wir verhindern wollen, dass auf die Corona-Krise eine Betreuungskrise folgt, braucht es aber ein gesamtschweizerisches Vorgehen.</p><p>Auch der Bundesrat hat die Wichtigkeit der Kinderbetreuung erkannt und verordnet, dass sie aufrechterhalten werden muss. Gleichzeitig hat er jedoch darauf verzichtet, den Betrieb oder die Finanzierung in dieser aussergewöhnlichen Situation zu regeln. Die Folge ist ein Wildwuchs an kantonalen Regelungen bezüglich Finanzierung und Zulassungskriterien, der für Verwirrung und Frust sorgt: Eltern werden gebeten, die Kinder zu Hause zu betreuen, bleiben aber teilweise trotzdem die Beiträge schuldig. In Kantonen mit offenen Kitas bleibt unklar, ob die Eltern zum Bezug des Corona-Elternurlaubs berechtigt sind. Arbeitnehmende versuchen im Homeoffice, ihrer Erwerbsarbeit und ihren Kindern gerecht zu werten. Und Betreuungsinstitutionen wissen nicht, wie lange sie den Kleingruppenbetrieb finanzieren und ihren Angestellten die Löhne auszahlen können.</p><p>Mit der Öffnung zusätzlicher Dienstleistungsbetriebe seit dem 27. April spitzt sich die Situation weiter zu, da die Eltern vermehrt wieder an ihrem Arbeitsplatz präsent sein müssen. Und wenn Schulen, Kindergärten und Spielgruppen im Mai den Betrieb wieder aufnehmen dürfen, werden zusätzliche Herausforderungen zu meistern sein, um den sicheren Betrieb und den Gesundheitsschutz von Kindern, Personal und Eltern zu gewährleisten. Auch zeichnet sich ab, dass die Betreuung durch Grosseltern wohl längerfristig ausfallen wird und entsprechend kompensiert werden muss.</p><p>Die Kinderbetreuung muss deshalb zentrales Element jeder Ausstiegsstrategie sein. Verzichtet die Politik darauf, geschieht dies zum Nachteil von Kindern und Eltern, Betreuungspersonal und Lehrer*innen, besonders vulnerablen Personen und Grosseltern – und damit nicht zuletzt der Gleichstellung, der Wirtschaft und der ganzen Gesellschaft. Dies gilt es zu verhindern.</p><p>Eine breite Koalition mit über 35 Mitgliedern – Arbeitnehmenden-, Frauenrechts- und Männersorganisationen, Kinderrechts-, Familien- und RentnerInnen-Organisationen, politischen Parteien und weiteren Interessensvertretungen – fordert Bund und Kantone deshalb auf, rasch tragende Konzepte für den Ausstieg aus der Corona-Krise zu entwickeln, die auch bezüglich Organisation der Kinderbetreuung nachhaltig und zukunftsweisend sind. Dies mit besonderem Augenmerk auf das Kindswohl und unter Einbezug von Fachorganisationen und Sozialpartnern. Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung sind wieder zu entflechten. Dazu braucht es nicht nur den Erhalt der bestehenden familienergänzenden Betreuungsstrukturen, sondern deren Ausbau.</p><p><sub>Folgende Organisationen unterstützen diesen Appell: Alliance F, Any Working Mom, Avivo, BPW Switzerland, CVP Frauen, Evangelische Frauen EFS, Eidg. Kommission dini Mueter, EKdM, Eidg. Kommission für Frauenfragen EKF, Elternkomitee Kinderbetreuung, Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen FKS Bern, GrossmütterRevolution, Grüne, Kinderschutz Schweiz, Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, männer.ch, Netzwerk Kinderbetreuung, pro enfance, Pro Familia, Pro Juventute, Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, Syndicat des Enseignants Romands SER, SEV, SGB, SP Schweiz, SP Frauen*, Schweizer Spielgruppen-LeiterInnen-Verband SSLV, Einelternverband SVAMV, syndicom, Travail.Suisse, Trotzphase, Unia, Unicef, Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz Vasos, Verein Bildung und Betreuung, Verein für elterliche Verantwortung VEV, vpod, vsao, WIDE</sub></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.jpg" length="135859" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6472</guid><pubDate>Fri, 24 Apr 2020 18:52:25 +0200</pubDate><title>Corona-Krise: Die Arbeitgeber müssen sich ans Recht halten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-krise-die-arbeitgeber-muessen-sich-ans-recht-halten</link><description>Dank Druck der Gewerkschaften schützt Bundesrat besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder besser</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Einen Monat lang herrschten Angst und Verunsicherung am Arbeitsplatz. Nun hat der Bundesrat beim Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmer vor dem Coronavirus auf Druck der Gewerkschaften endlich die längst fällige Wende vollzogen.</p><p>Mit der Einführung des Beschäftigungsverbots für besonders gefährdete Arbeitnehmende hatte der Bundesrat am 16. März eine gute und einfach verständliche Lösung gefunden: Besonders gefährdete Arbeitnehmende sollen entweder im Homeoffice arbeiten, oder ihnen steht die Lohnfortzahlung bei ärztlichem Attest zu. Doch nur vier Tage später hat der Bundesrat am 20 März dem Druck gewisser Arbeitgeber nachgegeben und den Schutz faktisch wieder abgeschafft. Seither herrschten Angst und Verunsicherung am Arbeitsplatz.</p><p>Und seither setzten sich die Gewerkschaften hartnäckig dafür ein, das Blatt wieder zu wenden. Am 17. April ging der Bundesrat noch einmal über die Bücher, und nun besteht wieder Schutz. Die neue Verordnung ist allerdings komplizierter und schwerfälliger als die erste Version. In der Praxis bestehen deshalb immer noch Unsicherheiten bei den Arbeitnehmenden. Und gewisse Arbeitgeber versuchen sogar auf zynische und verantwortungslose Art und Weise, besonders gefährdete Arbeitnehmende trotz gegenteiliger Rechtsnorm weiterhin zur Arbeit zu zwingen. So nicht: Die Arbeitgeber müssen nun das neue Recht, dass am 17. April in Kraft getreten ist, einhalten.</p><p class="heading--h3">Trotz Kaskade: Einsatz im Betrieb ist grundsätzlich freiwillig</p><p>Der neue Art. 10c weist einen Kaskaden-Aufbau auf: Als Grundsatz gilt die Arbeit im Homeoffice, am anderen Ende der Kaskade besteht ein Lohnanspruch des Arbeitnehmenden, ohne dafür arbeiten zu müssen, wenn er zu Hause bleibt. Diese letzte Regel entspricht einem Beschäftigungsverbot für den Arbeitgeber, wie es beispielsweise auch für schwangere Frauen gilt.</p><p>Die Kaskade ist folgendermassen geregelt: Falls Arbeit im Homeoffice völlig unmöglich ist (auch nicht eine Ersatztätigkeit), darf der Arbeitgeber unter sehr eng definierten Voraussetzungen Arbeit im Betrieb anbieten und gefährdete Arbeitnehmende im Betrieb beschäftigen Voraussetzung:</p><ul><li>Sie dürfen nur vor Ort beschäftigt werden, wenn (und nur solange) dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.</li><li>Zudem muss der Arbeitsplatz so ausgestaltet werden, «dass jeder enge Kontakt mit anderen Personen ausgeschlossen ist, namentlich indem ein Einzelraum oder ein klar abgegrenzter Arbeitsbereich unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von 2 Metern zur Verfügung gestellt wird».</li><li>In Fällen, «in denen ein enger Kontakt nicht jederzeit vermieden werden kann, werden angemessene Schutzmassnahmen nach dem STOP-Prinzip ergriffen (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung)».</li><li>Absatz 5 hält weiter fest, dass der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden immer anzuhören hat, bevor er die vorgesehenen Massnahmen (Ersatzarbeit zu Hause oder im Betrieb, Umsetzung des Sicherheitsstandards) trifft.</li></ul><p>Man sieht, wie – völlig zu Recht – extrem hohe Anforderungen an den Gesundheitsschutz gestellt werden.</p><p>Doch selbst dann, wenn der Arbeitgeber alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Arbeitnehmer sich weigern, im Betrieb zur Arbeit zu gehen. Als letzte Stufe der Kaskade darf der betroffenen Arbeitnehmende die zugewiesene Arbeit ablehnen, wenn</p><ul><li>der Arbeitgeber die oben geschilderten Voraussetzungen nicht erfüllt</li><li>oder «die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus trotz der vom Arbeitgeber getroffenen Massnahmen … aus besonderen Gründen als zu hoch für sich erachtet».</li></ul><p>Der Gründe können viele sein:</p><ul><li>neben dem Misstrauen gegenüber den Massnahmen des Arbeitgebers kann es auch</li><li>persönliche Ängstlichkeit sein, oder</li><li>Gefahren auf dem Arbeitsweg, wenn beispielsweise der ÖV benutzt werden muss.</li></ul><p>Die Gründe, die zur Ablehnung der Arbeit führen können, sind zu recht offengelassen, und der Arbeitnehmer kann hier selbst abwägen und sich diese einfach durch ein ärztliches Attest lassen, falls der Arbeitgeber darauf besteht. Selbstverständlich dürfen im Attest keine Diagnosen gestellt werden (Datenschutz).</p><p>Aus juristischer Sicht stellt sich die Frage, ob besonders ängstliche oder sensible Risikopersonen vom Arzt nicht sowieso als krankheitsbedingt arbeitsunfähig bescheinigt werden müssten. Denn diese sind während der Corona-Pandemie eigentlich aus psychischen Gründen «arbeitsplatzbezogen arbeitsunfähig». Damit läge eine Arbeitsunfähigkeit nach Art. 324a OR vor, und die Arbeitgeberin bzw. eine Taggeldversicherung hätte die entsprechenden Leistungen zu erbringen.</p><p>Ohne Krankschreibung haben besonders gefährdete Arbeitnehmende Anrecht auf den vollen Lohn, sie können aber auch ihr Einverständnis geben, dass der Arbeitgeber für sie Kurzarbeit beantragt.</p><p class="heading--h3">Kündigungsschutz bis zum Ende der Pandemie</p><p>Materiell handelt es sich bei Art. 10c um ein Beschäftigungsverbot. Hier gelten Sperrfristen in Sachen Kündigung, so etwa beim Beschäftigungsverbot für Schwangere und stillende Mütter. Analog gilt für das Beschäftigungsverbot gemäss der Covid10-Verordnung 2 die gleiche Sperrfrist. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers: Niemand soll dann gekündigt werden, wenn er oder sie in der Regel keine Chance bei der Stellensuche hat, weil sie oder er kaum angestellt wird, falls der Arbeitgeber weiss, dass sie nach der Kündigungsfrist an der Arbeit verhindert wären– das wäre bei Covid-Risikopersonen gerade der Fall.</p><p>Das Ziel der Covid-19-Verordnung 2 ist der epidemiologische Schutz der Bevölkerung. Es sollen sich möglichst wenige Personen mit dem Coronavirus anstecken. Es ist daher im Interesse der grösstmöglichen Wirksamkeit der besonders gefährdete Arbeitnehmende betreffenden Artikel der Verordnung, dass Arbeitnehmende gegenüber dem Arbeitgeber ihre besondere Gefährdung offenbaren. Das werden die meisten nur dann tun, wenn sie mit dieser Information nicht ihren Arbeitsplatz gefährden. Aus diesen Gründen liegt aus der Sicht des SGB eine Sperrfrist für Entlassungen besonders gefährdeter Arbeitnehmender vor, solange die Corona-Pandemie anhält.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6466</guid><pubDate>Tue, 21 Apr 2020 10:15:05 +0200</pubDate><title>Generelle Lohnerhöhungen und  mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/generelle-lohnerhoehungen-und-mehr-gesamtarbeitsvertraege-mit-guten-mindestloehnen-noetig</link><description>Besorgniserregende Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohnentwicklung von 2016 bis 2018 ist ungenügend. Die Reallöhne sind um 0.8 Prozent gesunken – namentlich bei Berufstätigen ohne Kaderfunktion (-1 Prozent). Nach Branchen betrachtet fallen vor allem die nur teilweise durch Mindestlöhne geschützte Sicherheitsbranche (real -6 Prozent) sowie die Post- und Kurierdienste (real -3 Prozent) negativ auf. Erfreulich ist, dass der Rückstand der Frauenlöhne von 12 auf 11.5 Prozent abermals etwas verringert wurde. Das zeigen die heute veröffentlichten Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2018.</p><p>Dass die Zeit von 2016 bis 2018 lohnpolitisch schwierig war, ist bereits bekannt. Die Lohnstrukturerhebung bestätigt nun, dass die grössten Probleme in den Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen auftreten. In den klassischen GAV-Branchen wie dem Gastgewerbe oder dem Ausbaugewerbe stiegen die Reallöhne. Auch im Detailhandel resultierte in einem nicht einfachen Umfeld ein Plus. Umgekehrt bestätigten sich die Befürchtungen der Gewerkschaften, dass in der dumpinggefährdeten Sicherheitsbranche (kein GAV für kleinere Firmen) oder in der Logistik (Post- und Kurierdienste mit zu tiefen Mindestlöhnen) die Löhne unter Druck geraten sind.</p><p>Erstmals seit 10 Jahren hat sich dementsprechend auch die Lage im Tieflohnbereich verschlechtert. Die Zahl der Tieflohnstellen ist auf 353’000 angestiegen (2016: 329’000). Die Löhne der untersten 10 Prozent sind real sogar gesunken, um 1.7 Prozent. Während die obersten 10 Prozent um 1 Prozent weiter zugelegt haben.</p><p>Erfreulich ist, dass der geschlechtsspezifische Lohnunterschied seit 2016 etwas kleiner geworden ist. Dies ist auch dem gewerkschaftlichen Engagement gegen die Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt zuzuschreiben. Frauen sind in den Tieflohnbereichen unter 4’500 CHF übervertreten, bei den Monatslöhnen über 16'000 CHF dagegen mit 17.6 Prozent deutlich untervertreten. Die heute publizierten LSE-Zahlen 2018 sagen nichts aus zur geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt anhand der durchschnittlichen Lohnunterschiede bei gleichwertiger Arbeit berechnet.</p><p>Zur Lösung der Lohnprobleme hat der SGB eine Kaufkraftoffensive lanciert. Es braucht GAV mit guten Mindestlöhnen in allen Branchen – prioritär in der Sicherheitsbranche und in der Logistik. Die Kaufkraftprobleme haben sich in der Coronakrise verschärft. Deshalb fordert der SGB für Arbeitnehmende mit unteren Löhnen im Falle von Kurzarbeit einen Lohnersatz von 100 Prozent.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6461</guid><pubDate>Thu, 16 Apr 2020 15:59:25 +0200</pubDate><title>Einkommenssicherheit für alle und Schutz der besonders Gefährdeten als Grundlage für einen erfolgreichen Ausstieg</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/einkommenssicherheit-fuer-alle-und-schutz-der-besonders-gefaehrdeten-als-grundlage-fuer-einen-erfolgreichen-ausstieg</link><description>Der Bundesrat erfüllt zentrale Forderungen des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Er schliesst wichtige Lücken im Auffangnetz für Selbständige und verbessert den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmenden. Die beste Ausstiegsstrategie ist es, Kaufkraft und Arbeitsplätze zu erhalten. Berufstätige mit unteren Löhnen müssen bei Kurzarbeit 100 Prozent Lohnersatz erhalten. Firmen, welche von den Massnahmen des Bundes Gebrauch machen, dürfen ihren Mitarbeitenden nicht kündigen.</p><h4>Durchbruch für den Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden</h4><p>Die Rechtslage ist klarer geworden: gefährdete Arbeitnehmende dürfen grundsätzlich nur Home Office machen. Wo dies nicht möglichst ist, ist das Beschäftigungsverbot in Art. 10c im Grundsatz wieder als solches wirksam. Nur auf freiwilliger Basis können besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder im Betrieb arbeiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeit den gesundheitlichen Gegebenheiten anzupassen. Wenn die betroffenen Personen sich im Betrieb oder wegen des Arbeitswegs nicht sicher fühlen, können sie mit einem Attest auf jeden Fall zu Hause bleiben. Der Arbeitgeber kann für diese Personen Kurzarbeitsentschädigung verlangen.&nbsp;Somit sind Entlassungen weder gerechtfertigt noch wirtschaftlich nötig.</p><p>Der SGB ist erleichtert, dass gefährdete Arbeitnehmende nun nicht mehr dazu gezwungen werden können, zur Arbeit zu gehen. Für die Betroffenen ist die anhaltende Pandemie bereits eine grosse Belastung, nun können sich diese Personen wieder den BAG-Vorgaben entsprechend vor einer Corona-Ansteckung schützen.</p><h4>Überfälliges Sicherheitsnetz auch für Selbständige</h4><p>Die Corona-Krise hat ein längst bekanntes Problem zu Tage gebracht: Die selbständig Arbeitenden in diesem Land sind zu schwach in die soziale Absicherung eingebunden. Umso mehr begrüsst der SGB die Unterstützung für die Selbständigen, die indirekt stark von den Massnahmen des Bundesrates zur Eindämmung der Pandemie betroffen sind. Mit dem neuen Schutz für Selbständige, erreicht das Netz der sozialen Absicherung immer mehr Menschen und bewahrt sie vor Existenznöten.</p><h4>Bei schrittweiser Ausstiegstrategie müssen die Interessen der Arbeitnehmenden im Zentrum stehen&nbsp;</h4><p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat eine Perspektive für die schrittweise Aufhebung der ausserordentlichen Massnahmen eröffnet hat und das Tempo der Schritte an die epidemiologische Entwicklung anpasst. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Auswirkungen auf die Gesundheit und die wirtschaftliche Situation der Arbeitnehmenden im Zentrum stehen. Denn schon heute zahlen die Angestellten einen sehr hohen Preis. Die beste Ausstiegsstrategie ist es, die Kaufkraft zu erhalten. Berufstätige mit unteren Löhnen müssen bei Kurzarbeit 100 Prozent Lohnersatz erhalten. Firmen, welche von den Massnahmen des Bundes Gebrauch machen, dürfen ihren Mitarbeitenden nicht kündigen. Damit der Wiedereinstieg auch für berufstätige Eltern reibungslos möglich ist, muss der Bundesrat den Kitas finanzielle Garantien geben, damit die Strukturen erhalten bleiben.</p><p>Wünschenswert bleibt zudem, dass der Bundesrat weiterhin transparent darlegt, auf welche Informationen er seine Entscheide stützt.</p><p>Der SGB erwartet, dass der Schutz der Erwerbstätigen, die nach und nach ihre Arbeit wieder aufnehmen werden, Priorität erhalten. Der SGB fordert, bei der schrittweisen Öffnung die Sozialpartner wieder einzubeziehen, und ist nach wie vor bereit, tragfähige Lösungen mit zu erarbeiten, um die mittlerweile dramatisch Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt abzufedern.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/8/csm_Handwerker-Mundschutz-Pause_iStock-sam_thomas_c5c3cb6511.jpg" length="246696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6454</guid><pubDate>Wed, 15 Apr 2020 13:00:00 +0200</pubDate><title>Erhalt der Kaufkraft und der Arbeitsplätze sind das beste Konjunkturprogramm</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/erhalt-der-kaufkraft-und-der-arbeitsplaetze-sind-das-beste-konjunkturprogramm</link><description>Lage der Arbeitnehmenden und Voraussetzungen für den Exit aus Sicht des SGB </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Krise trifft die Schweizer Wirtschaft mit einer beispiellosen Wucht. Um soziale Probleme und grössere wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, müssen die Löhne zu 100% garantiert und Entlassungen verhindert werden. Der Erhalt der Arbeitsplätze und der Kaufkraft ist auch die Grundvoraussetzung jeder zukunftsgerichteten Ausstiegsstrategie. Der SGB fordert vom Bundesrat zudem endlich Lösungen für die «besonders gefährdeten» Arbeitnehmenden, die Selbständigen sowie bei der Finanzierung der Kitas.</p><h3>Löhne garantieren, Entlassungen verhindern</h3><p>Die Corona-Krise trifft Berufstätige mit unteren oder mittleren Einkommen besonders heftig. Im Fall von Kurzarbeit drohen Lohneinbussen von bis zu 20 Prozent. Wer entlassen wird, hat grösste Mühe, wieder eine Stelle zu finden – insbesondere, wer älter ist. Denn die Firmen sind sehr zurückhaltend bei Stellenbesetzungen. SGB-Chefökonom Daniel Lampart stellt besorgt fest: «Bis zum 9. April kamen seit Ende März nochmals mehr als 10'000 Arbeitslose dazu. In früheren Rezessionen stiegen die Arbeitslosenzahlen um rund 4000 Personen pro Monat!».</p><p>Für die Arbeitnehmenden mit tiefen und mittleren Löhne braucht es deshalb Massnahmen wie eine hundertprozentige Lohngarantie und den Erlass der Krankenkassenprämie (durch den Bund). Gleichzeitig müssen die durch Kurzarbeit unterstützten Unternehmen angehalten werden, auf Entlassungen und Dividendenzahlungen zu verzichten. Für langjährige ältere Mitarbeitende braucht es einen besseren Kündigungsschutz.</p><p>SGB Präsident Pierre-Yves Maillard hält fest: «Der Erhalt der Kaufkraft für die unteren und mittleren Einkommen muss deshalb in der Krisenbekämpfung oberste Priorität haben.» Für Unia Präsidentin Vania Alleva ist wichtig: «Die Pandemie unter Kontrolle halten und soziale Ungerechtigkeit vermeiden. Heute fallen noch zu viele durch das Sicherheitsnetz.»</p><h3>Betreuungsnotstand verhindern</h3><p>Das Zögern des Bundesrates bei der finanziellen Stabilisierung der Kinderbetreuungsstrukturen (Kitas) ist gerade im Zusammenhang mit der Ausstiegsstrategie unverständlich. Mühsam aufgebaute Kinderbetreuungsstrukturen sind in ihrer Existenz gefährdet. Und selbst wenn sich bei einer allfälligen Wiedereröffnung der obligatorischen Schulen die Betreuungssituation wieder normalisieren würde, gibt es ein Problem: Die Grosseltern als Risikopersonen werden bei der Kinderbetreuung wohl für längere Zeit ausfallen. Dadurch fehlen schätzungsweise 50'000 Betreuungsplätze.</p><p>SGB Vizepräsident Giorgio Tuti berichtet über die Lage der Arbeitnehmenden im Service Public und betont, dass diese Krise aufzeigt, wie wichtig ein starker und funktionierender Service Public ist. Tuti unterstreicht, dass eine genügende Finanzierung der Kitas für eine schrittweise Öffnung von zentraler Bedeutung ist.</p><h3>Rasche Lösung für gefährdete Arbeitnehmende</h3><p>Dringend notwendig ist eine rasche Lösung für die besonders gefährdete Arbeitnehmende, für die das Virus eine grosse gesundheitliche Gefahr darstellt. Laut BAG sollen sie zwar um jeden Preis zu Hause bleiben und alle sozialen Kontakte einschränken, sind aber gleichzeitig gezwungen, weiter zu arbeiten. Der Bundesrat muss nun endlich eine Lösung beschliessen. Der SGB ist offen für eine genauere Definition der Risikokriterien. Alles deutet darauf hin, dass die Bedrohung durch das Covid19-Virus noch für längere Zeit fortbestehen wird. Dass die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung bzw. zum Schutz der Arbeitnehmenden in der Arbeitswelt nach wie vor unzureichend umgesetzt werden, ist nicht akzeptabel. Dies erschwert die Wiederaufnahme wirtschaftlicher Tätigkeiten. Wir müssen hier rasch viel besser werden! Die Gewerkschaften sind bereit, ihren Beitrag dazu zu leisten.</p><p>Dieses Virus allein wird die Welt nicht zu einem besseren Ort machen. Dennoch hat die Corona-Krise zu unzähligen Solidaritätsbekundungen auf allen Ebenen, geführt von der lokalen bis zur nationalen. Trotz schwieriger Situation für viele und düsteren wirtschaftlichen Prognosen. Die Bekämpfung dieser Pandemie zwingt uns einerseits zu Distanz zueinander. Aber andererseits zeigt diese kollektive Leistung eindrücklich, dass wir nur gemeinsam stark sind: Solidarität, jetzt erst recht!</p><h3>Die Forderungen des SGB</h3><p>Um die Lage der Arbeitnehmenden in dieser schwierigen Situation zu verbessern, fordert der SGB folgende dringend notwendigen Massnahmen:</p><ul><li>Für besonders gefährdete Arbeitnehmende muss der Bund rasch eine Lösung präsentieren, damit sie mit Lohnersatz zuhause bleiben können oder – wenn sie arbeiten – durch entsprechende Schutzausrüstung und -massnahmen geschützt sind.</li><li>Entlassungen und Betriebsschliessungen verhindern: Firmen, welche von den Massnahmen des Bundes Gebrauch machen, dürfen ihren Mitarbeitenden nicht kündigen – sowie keine Dividenden ausschütten. Für langjährige ältere Mitarbeitende braucht es einen besseren Kündigungsschutz.</li><li>Der Erhalt der Kaufkraft ist von zentraler Bedeutung: Berufstätige mit unteren Löhnen müssen bei Kurzarbeit 100 Prozent Lohnersatz erhalten und einen Erlass der Krankenkassenprämie (finanziert durch den Bund).</li><li>Probleme bei Kitas lösen: Die öffentliche Hand muss finanzielle Garantien abgeben, damit die Strukturen erhalten bleiben; Arbeit und Kinderbetreuung wieder separieren, «Ersatz» für Grosseltern (über Corona-Elternurlaub und mehr Kita-Plätze).</li><li>Gesundheitsschutzbestimmungen an den Arbeitsplätzen einhalten und kontrollieren: Es braucht es rasche Vollzugsverbesserungen.</li><li>Zusätzliche Bundesmittel für die Arbeitslosenversicherung: Die 6 Milliarden Franken des Bundes werden im Laufe des Aprils voraussichtlich aufgebraucht sein.</li><li>Es braucht einen Härtefallfonds für Selbständige – sei es beim Bund oder bei den Kantonen (mit Zusatzfinanzierung durch den Bund). Sowie eine Überbrückungshilfe für die Swiss und die flugnahen Betriebe.</li><li>Beteiligung der Schweiz an der internationalen Koordination zur Konjunkturstabilisierung.</li><li>Stabile Aufenthaltsrechte für MigrantInnen: Migrationsämter müssen wieder Bewilligungen vergeben.</li></ul>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/5/csm_Corona-junge-Fenster-Regenbogen_iStock-onFokus_af3f31dcfd.jpg" length="131015" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6449</guid><pubDate>Thu, 09 Apr 2020 17:15:06 +0200</pubDate><title>Öffentliche Hand muss Betreuungskrise verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/oeffentliche-hand-muss-betreuungskrise-verhindern</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kitas sind systemrelevant und müssen unbeschadet durch die Coronakrise kommen. Doch während der Bundesrat im März per Notrecht die Aufrechterhaltung des Betreuungsangebots verfügt hat, schweigt er zur Finanzierung des Betriebs. Kantone, Gemeinden und Betreuungsinstitutionen ringen um Lösungen, während Eltern weiterhin Betreuungsplätze zahlen, die sie nicht mehr in Anspruch nehmen sollen oder dürfen.</p><h3>Schwierige Situation</h3><p>Die Situation für Kitas und Eltern ist momentan sehr schwierig: Eltern werden gebeten, auf das Betreuungsangebot zu verzichten und ihre Kinder zu Hause zu behalten, wenn ihnen der Zugang aufgrund ihres (nicht systemrelevanten) Berufs nicht ganz verwehrt ist. Vielerorts müssen sie jedoch ihren Platz weiterhin zahlen, es sei denn, der Vertrag mit der Kita, die Gemeinde oder der Kanton kennen eine andere Regelung.</p><p>Die Kitas sind verpflichtet, den Betrieb in Kleingruppen aufrechtzuerhalten. Dies ist ein defizitäres Geschäft: Gemäss kantonaler Berechnungen betragen die Mindereinnahmen monatlich schnell einmal Zehntausende von Franken. Kann dieses Minus nicht abgefedert werden, gefährdet es viele Kitas in ihrer Existenz. Kurzarbeit ist häufig nicht möglich – der Betrieb in Kleingruppen bedingt nicht weniger Personal – oder wird nicht bewilligt, da die Kitas ja geöffnet bleiben. Kredite werden kaum zurückbezahlt werden können, da die Kitas nicht gewinnorientiert arbeiten. Es ist somit absehbar, dass ohne Hilfe durch die öffentliche Hand nach der Coronakrise Tausende von Kitaplätzen fehlen werden, insbesondere, wenn die Grosseltern aufgrund der Risikosituation weiterhin ausfallen.. Nach der Coronakrise droht eine Betreuungskrise.</p><h3>Hoffnung in Bundesrat wurde enttäuscht</h3><p>Gross war deshalb die Hoffnung, dass der Bundesrat am 3. April ein Rettungspaket für die Kitas präsentieren würde: Die Kantone warteten auf einen Bundesentscheid, wie der Betrieb in Kleingruppen finanziert werden sollte, die Betriebe hofften auf eine Entschärfung ihrer prekären finanziellen Lage. Doch es kam anders: Der Bundesrat schwieg an seiner Pressekonferenz vom 3. April zu den Möglichkeiten der Finanzierung des Kitabetriebs in Coronazeiten.</p><p>Damit führt er eine höchst widersprüchliche Situation fort: Einerseits hat er im März mit seinem Entscheid, dass die Kinderbetreuung aufrecht erhalten werden muss, anerkannt, dass diese systemrelevant ist, und hat per Notrecht verordnet, was eigentlich in kantonaler Kompetenz liegt. Andererseits weigert er sich, ebenfalls per Notrecht die Organisation und Finanzierung des Betriebs unter erschwerten Bedingungen zu regeln, und schiebt die Lösungssuche den Kantonen, Gemeinden und Betreuungseinrichtungen zu.</p><h3>Heterogene Regelungen in den Kantonen</h3><p>Vorgesorgt haben etliche Kantone in der Romandie schon vor Corona: Kitas profitieren vielerorts von einer Defizitgarantie, wenn sie einem entsprechenden Netzwerk angeschlossen sind. Dies zahlt sich auch in der jetzigen Situation aus. Die Kantone und Gemeinden in der Deutschschweiz reagieren sehr unterschiedlich auf das bundesrätliche Schweigen: Während Basel-Stadt und die Stadt Zürich in Erwartung der Bundesratsverordnung schon vor dem 3. April beschlossen haben, die Kitas finanziell zu unterstützen und die Eltern zu entlasten, ringen andere Kantone jetzt um eigene Lösungen: Solothurn holt aus Bettagsfranken und zugeflossenen Erbschaften 500'000 Franken und bittet die Gemeinden um Solidaritätsbeiträge, Zug hat einen Notkredit von 2.8 Mio. Franken gesprochen, Baselland zahlt 80% der Ausfälle und St. Gallen gewährt zinslose Darlehen, die nur bedingt zurückbezahlt werden müssen. Andere Kantone warten immer noch auf ein Zeichen aus Bundesbern, während viele sich nicht öffentlich zur Finanzierungsfrage äussern.</p><h3>Öffentliche Hand muss Defizite übernehmen</h3><p>Doch Zuwarten geht nicht mehr: Der Bund, die Kantone und die Gemeinden müssen sich nun dringend zusammenraufen, um Kita- und weitere Betreuungsplätze zu retten und die Betreuungskrise abzuwenden. Weder die Eltern, die aufgrund kantonaler Regelungen oder Empfehlung auf Leistungen verzichten, noch die Kitas sollen die aufgrund des Kleingruppenbetriebs entstehenden Defizite tragen müssen, die öffentliche Hand muss Verantwortung übernehmen. Diese soll auch die Mehrkosten von Eltern in Berufen übernehmen, die wegen Corona auf zusätzliche Betreuungstage angewiesen sind, beispielsweise im Gesundheitsbereich. Die Schweiz braucht die Kitas – in Coronazeiten und danach. Entsprechend muss sie diese jetzt unterstützen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Service Public</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.jpg" length="198344" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6446</guid><pubDate>Wed, 08 Apr 2020 18:36:00 +0200</pubDate><title>Es bleibt noch viel zu tun, um die Auswirkungen der Corona-Krise zu bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/es-bleibt-noch-viel-zu-tun-um-die-auswirkungen-der-corona-krise-zu-bekaempfen</link><description>Keine Zeit für Gelassenheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften begrüssen den Beschluss des Bundesrates, den Zugang zur Kurzarbeit auf Beschäftigte auf Abruf auszudehnen. Damit folgt der Bundesrat der Forderung des SGB, die Arbeitnehmenden besser vor den Folgen der Krise zu schützen und Entlassungen um jeden Preis zu verhindern.</p><p>Andererseits ist es bedauerlich, dass der neue Erwerbsersatz für Eltern («Elternurlaub»), die von der Schliessung von Schulen und Kindertagesstätten betroffen sind, zu defensiv kommuniziert wurde und daher noch immer unzureichend genutzt wird. Der Druck auf viele Beschäftigte, die gezwungen sind, Arbeit und Betreuung zu kombinieren, steigt von Tag zu Tag. Vor allem aber müssen jetzt Entlassungen sofort gestoppt werden – die Arbeitgeber haben vom Bundesrat weitreichende Unterstützung erhalten, um Löhne und Arbeitsplätze garantieren zu können. Jede Corona-Entlassung ist eine zu viel!</p><p>Knapp vier Wochen nach den drastischen Entscheiden zur Bekämpfung der Pandemie harren viele Probleme noch ihrer Lösung. Der Bundesrat bleibt wichtige Antworten schuldig. Insbesondere auf die drängende Frage, wie man die besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen kann, eine Frage, die heute ebenso wichtig ist wie die Vorbereitung auf die Zukunft (Exit-Strategie). Der SGB hat im Dialog mit den Sozialpartnern und den zuständigen Stellen grosse Anstrengungen unternommen, um konkrete und praktikable Lösungen zu erarbeiten. Wenn in dieser Frage keine Fortschritte erzielt werden, bleiben die Risiken für die Betroffenen sehr hoch und der Bundesrat muss dafür die Verantwortung übernehmen.</p><p>Momentan wendet sich deswegen eine grosse Anzahl verunsicherter Arbeitnehmer an die Gewerkschaften. Es erstaunt, dass sich diejenigen, welche auf die grundlegende Frage des Schutzes der besonders gefährdeten Personen spezialisiert sind in Schweigen hüllen. Ganz allgemein stellen die Gewerkschaften fest, dass die Kontrolle der Einhaltung der Gesundheitsnormen in allen Branchen nach wie vor weitgehend unbefriedigend ist und dass diese Situation nicht nur für viele Beschäftigte, sondern auch für die Eindämmung der Pandemie besorgniserregende Risiken birgt. Es ist höchste Zeit, dass die Realitäten der Arbeitswelt gleich – und damit mit der gleichen Strenge – behandelt werden wie diejenigen aller anderen Lebensbereiche. Der Druck der Wirtschaftsverbände, so rasch wie möglich zum Normalzustand zurückzukehren ist verantwortungslos. Unabhängig davon, welche Branchen früher oder später schrittweise geöffnet werden können, ist der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eine unabdingbare Grundlage.</p><p>Weiterhin bleiben auch wichtige Bestimmungen des Arbeitsgesetzes in den Spitälern ausgesetzt, eine unverständliche Massnahme, die ohne jegliche Konsultation der Sozialpartner getroffen wurde. Damit setzt der Bundesrat unnötig das Vertrauen ausgerechnet jener Arbeitnehmenden aufs Spiel, die aktuell ausserordentlich viel leisten.</p><p>Schliesslich hat der Bundesrat davon abgesehen, etwas gegen die finanziellen Risiken zu unternehmen, welche das gesamte System der Kindertagesbetreuung bedrohen, obwohl diese Notwendigkeit von allen anerkannt wird. Sollten die mühsam aufgebauten Strukturen der Kinderbetreuung zerstört werden, würden für viele betroffene Arbeitnehmende nach der Sistierung der Massnahmen gegen die Corona-Pandemie zentrale Grundlagen fehlen, um die Arbeit wieder aufnehmen zu können.</p><p>Der SGB ist besorgt über diese Untätigkeit. Sie erlaubt es uns nicht, die Fortsetzung und die Folgen der aussergewöhnlichen Corona-Periode mit Gelassenheit abzuwarten. Der Bundesrat hat ein historisches Notpaket zur Sicherung der Löhne und für den Erhalt der Arbeitsplätze bereitgestellt. In der aktuellen Situation ist der Erhalt der Kaufkraft das wirksamste Konjunkturprogramm. Wenn der Bundesrat nun die verbleibenden Lücken nicht schliesst, wenn Firmen trotz Kurzarbeit und Staatshilfe Dividenden ausschütten oder gar Mitarbeiter entlassen, besteht die reale Gefahr, dass die Beschäftigten den Preis für die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zahlen werden. Um das zu verhindern, werden die Gewerkschaften weiterhin praktikable Lösungsvorschläge mit Vehemenz bei Bund und Sozialpartnern einbringen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6448</guid><pubDate>Wed, 08 Apr 2020 17:00:00 +0200</pubDate><title>Kinderbetreuung ist auch in Corona-Zeiten keine Privatsache!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kinderbetreuung-ist-auch-in-corona-zeiten-keine-privatsache</link><description>Durchzogene Zwischenbilanz – Elternurlaub ist nur ein Teil der Lösung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Etwa ein Viertel aller Arbeitnehmenden hat Kinder unter 15 Jahren. Sie sind seit fast einem Monat direkt betroffen von den Schul- und Kitaschliessungen. Aber auch davon, dass die Grosseltern keine Betreuungsaufgaben mehr übernehmen sollen. Letztere leisten üblicherweise einen enormen Beitrag an die Kinderbetreuung, das Bundesamt für Statistik rechnet mit insgesamt 160 Millionen Stunden pro Jahr.</p><p>Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie während der Corona-Krise stellt Eltern vor grosse Herausforderungen. Nur ein kleiner Teil der erwerbstätigen Eltern kann die Kinderbetreuung tatsächlich auslagern. Je nach Alter und Selbstständigkeit der Kinder sind viele Familien seit vier Wochen ausserordentlich gefordert und es ist leider zu befürchten, dass die Last der weggefallenen Drittbetreuung vorwiegend von den Frauen getragen wird.</p><p>Die Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeber in der Betreuungsthematik ist juristisch umstritten und erste Beispiele zeigten, dass Arbeitgeber sehr unterschiedlich auf die Situation reagieren. Der SGB hat sich deshalb bereits früh für eine bundesrechtliche Sicherung der Löhne bei Betreuungsabwesenheiten eingesetzt. Am 20. März – also eine Woche nach der Schliessung der Schulen – ist der Bundesrat dem SGB gefolgt und hat einen Corona-Elternurlaub beschlossen.</p><p class="heading--h3">Corona-Elternurlaub: ein Teil der Lösung</p><p>Der Corona-Elternurlaub schützt alle erwerbstätigen Eltern mit Kindern unter 12 Jahren vor Lohneinbussen wenn sie ihre Arbeit nicht oder nicht wie üblich erledigen können, weil die Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr gewährleistet ist. Der Corona-Elternurlaub ist in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und wird monatlich als Taggeld ausbezahlt. Das Taggeld kann für nach vier Tagen Betreuungsabwesenheit geltend gemacht werden, frühestens ab dem Donnerstag, 16. März 2020. Der Anspruch dauert bis zum Zeitpunkt, in dem die Eltern wieder (voll) arbeiten können weil die behördlichen Massnahmen aufgehoben wurden oder eine andere Betreuungslösung gefunden werden konnte. Weitere Details finden sich auch im SGB-Merkblatt (s.u.).</p><p>Der Bundesrat hat vorgesehen, dass der Corona-Elternurlaub bei den AHV-Ausgleichskassen von jedem Elternteil separat angemeldet werden muss. Dazu braucht man eine Auflistung der ausgefallenen Betreuungstage, eine Bescheinigung des Lohnausfalls durch den Arbeitgeber, die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate vor dem Unterbruch der Fremdbetreuung und im vorschulischen Bereich einen Nachweis über den Ausfall der Kinderbetreuung. Bezahlt der Arbeitgeber den Lohn während dieser Zeit weiter, kann auch er den Anspruch bei der Kasse direkt geltend machen. Gleich wie dies häufig auch bei der Auszahlung des Mutterschaftsurlaubs geschieht.</p><p>Dank Corona-Elternurlaub erhalten erwerbstätige Eltern maximal 80 Prozent ihres bisherigen, monatlichen Bruttolohns bzw. höchstens 196 Franken pro Tag. Berufstätige Eltern können sich die Kinderbetreuung in Corona-Zeiten auch aufteilen. Die Aufteilung wird den Eltern selbst überlassen. Pro Arbeitstag wird für Eltern gemeinsamer Kinder aber nur eine Entschädigung ausbezahlt.</p><p>Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgerichtet. Arbeitnehmende müssen den Corona-Elternurlaub bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragen. Die Formulare sind auf der <a href="https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte" target="_blank" class="link link--external-blank" title="Übersicht über die kantonalen Kontakte" rel="noreferrer">Homepage der Ausgleichskasse</a> online. Bezahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, kann er den Antrag stellen. Personen, die mehrere Arbeitgeber haben, die nicht alle der gleichen AHV-Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen das Antragsformular nur bei einer der verschiedenen Ausgleichskassen einreichen. Der Antrag muss aber die Lohnabrechnungen aller Arbeitgeber enthalten. Personen, die gleichzeitig angestellt und selbstständigerwerbend sind, müssen den Antrag derjenigen Ausgleichskasse einreichen, bei der sie für die selbstständige Erwerbstätigkeit Beiträge bezahlen. Wenn beide Elternteile Anspruch auf die Entschädigung haben, ist nur eine AHV-Ausgleichskasse zuständig, und zwar jene der Person, die zuerst einen Anspruch geltend macht.</p><p>Rund ein Drittel der Berufstätigen arbeitet seit Mitte März voll im Homeoffice und weitere 20 Prozent teilweise, so eine <a href="https://sotomo.ch/site/wp-content/uploads/2020/04/SRG_Bevoelkerungsmonitoring_Coronakrise_W2.pdf" target="_blank" class="link link--external-blank" title="PDF öffnen" rel="noreferrer">Umfrage</a> von Sotomo im Auftrag des SRF. Auch im Homeoffice können Eltern wegen der Kinderbetreuung häufig nur verringerte Arbeitsleistungen erbringen. Sofern dies zu einer Lohnkürzung führt, kann dafür Corona-Elternurlaub verlangt werden. Es ist auch deshalb sinnvoll, mit dem Arbeitgeber klar zu abzusprechen, wieviel Arbeit im Homeoffice tatsächlich geleistet werden kann.</p><p><strong><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/200330_Corona-Elternurlaub.pdf" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Weitere wichtige Fragen und Antworten: SGB-Merkblatt Corona-Elternurlaub</a></strong></p><p class="heading--h3"><br> Durchzogene Zwischenbilanz</p><p>Der Antrag auf Corona-Erwerbsersatz kann seit drei Wochen beantragt werden, erste Auszahlungen erfolgen nach Ostern. Es ist zurzeit technisch nicht möglich einzuschätzen wie viele Eltern, Anträge gestellt haben, um ihre Betreuungsabwesenheiten abzugelten. Eine erste Zwischenbilanz in den Verbänden des SGB zeigt, dass Arbeitgeber sehr unterschiedlich kommunizieren, wie erwerbstätige Eltern mit der parallelen Belastung von Kinderbetreuung und Arbeitsleistung umgehen sollen. Vor allem fällt aber auf, dass der Corona-Elternurlaub kaum kommuniziert wird und nur sehr wenige Eltern um diese Hilfestellung wissen. Fortschrittliche Arbeitgeber anerkennen die Betreuungszeiten der Eltern als Arbeitszeit. Viele fordern aber, dass Eltern Ferien beziehen, um ihren Betreuungsaufgaben nachzukommen. Wiederum andere sind dringend darauf angewiesen, dass ihr Personal zur Arbeit erscheint (insbesondere im Gesundheitswesen) und appellieren, dass Notbetreuungsangebote auf die Beine gestellt und wahrgenommen werden. Einige Arbeitgeber drohen Eltern offen, dass sie ihre Stelle verlieren sofern sie trotz Betreuungspflichten nicht zur Arbeit erscheinen – und es ist sogar schon zu Kündigungen gekommen.</p><p>Dies führt zur paradoxen Situation, dass Eltern sich stark belastet fühlen – ein Teil der Lösung aber bereits vorliegen würde. Wenig überraschend zeigt die repräsentative Sotomo-<a href="https://sotomo.ch/site/wp-content/uploads/2020/04/SRG_Bevoelkerungsmonitoring_Coronakrise_W2.pdf" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Umfrage</a> von Anfang April denn auch, dass sich die Belastung durch Kinderbetreuung und Homeschooling in den letzten zwei Wochen verdoppelt hat. Diese Situation ist auch aus gleichstellungspolitischer Sicht höchst problematisch. Für den SGB ist klar, dass Kinderbetreuung auch in Corona-Zeiten keine Privatsache ist. Er hat sich deshalb für eine unkomplizierte Lösung des Corona-Elternurlaubs eingesetzt. Jetzt ist es an den Arbeitgebern, diese Lösung zu nutzen anstatt den Druck auf die erwerbstätigen Eltern weiter zu erhöhen.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Service Public</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kind-malt_Miss_X_photocase.jpg" length="801738" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6444</guid><pubDate>Tue, 07 Apr 2020 18:45:00 +0200</pubDate><title>Coronakrise: Das Arbeitsgesetz muss auch in den Spitälern weiter gelten.</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/coronakrise-das-arbeitsgesetz-muss-auch-in-den-spitaelern-weiter-gelten</link><description>In COVID-19-Spitalabteilungen sind die Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten ausser Kraft gesetzt. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine breite Koalition aus Verbänden der Arbeitnehmenden – SGB, VPOD, vsao, SBK, Travail.Suisse und Syna – verlangt nun vom Bundesrat, auf seinen Entscheid zurückzukommen. Und macht einen Gegenvorschlag.</p><p>Per 21. März hat der Bundesrat in COVID-19-Spitalabteilungen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes sistiert. Dieser Beschluss ist ohne vorgängige Information, geschweige denn Konsultation der Arbeitnehmenden im Gesundheitswesen gefällt worden.</p><p>Die pauschale Ausserkraftsetzung von Arbeits- und Ruhezeitvorschriften ist für die unterzeichnenden Verbände nicht hinnehmbar. Gerade in Situationen ausserordentlicher Belastung bedarf es eines konsequenten Schutzes für das Gesundheitspersonal, denn mit dessen Wohlbefinden steht und fällt auch die erfolgreiche Bewältigung der aktuellen Krise. Die gesetzlich festgelegten Arbeits- und Ruhezeitvorschriften werden bereits seit Langem nur ungenügend eingehalten, weshalb eine Legitimierung dieser Praxis durch den Bundesrat gerade in der jetzigen Situation das völlig falsche Signal ist. Denn während sich viele Arbeitgeber weiterhin an das Arbeitsgesetz halten, haben nun erste Spitäler die Verordnung zum Anlass genommen, die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen auszuhebeln – mit Risiken auch für die Sicherheit der PatientInnen.</p><p>Dem Gesundheitspersonal wird von allen Balkonen in der Schweiz Beifall bekundet. Es leistet Tag und Nacht einen enormen Einsatz, um in der aktuellen Situation möglichst viele Menschenleben zu schützen und zu retten. Dass es dabei in der Praxis temporär zu Abweichungen vom Arbeitsgesetz kommen kann, liegt auf der Hand. Nur dürfen solche Abweichungen auf keinen Fall pauschal und bedingungslos legitimiert werden, sondern sie sind unter Einbezug des Gesundheitspersonals auszuhandeln, einzugrenzen und schweizweit einheitlich festzulegen – und zwar durch eine neu zu schaffende nationale tripartite Kommission. Die unterzeichnenden Verbände fordern den Bundesrat deshalb dazu auf, die "COVID-19-Verordnung 2" möglichst bald entsprechend anzupassen.</p><p>&nbsp;</p><p><sup><sub>Gemeinsame Medienmitteilung der folgenden Organisationen und Verbände: Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (vsao), Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK), Travail.Suisse und der Gewerkschaft Syna</sub></sup></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Frau_Aerztin_abends_muede_am-PC_istock_klein.jpg" length="367560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6442</guid><pubDate>Tue, 07 Apr 2020 14:53:00 +0200</pubDate><title>Inakzeptable Corona-Entlassungen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/inakzeptable-corona-entlassungen</link><description>Erschreckender Anstieg der Arbeitslosigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der Arbeitslosen ist im März so stark gestiegen wie noch nie seit die Zahlen national erhoben und ausgewiesen werden. Gemäss den Meldungen im Jobroom des Bundes (arbeit.swiss) dürfte sich diese erschreckende Entwicklung im April fortgesetzt haben. Allein seit Ende März, also binnen einer Woche, sind dort weitere 8000 Arbeitslose dazugekommen.</p><p>Die Firmen entlassen in grosser Zahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, obwohl der Bundesrat auf Bitte der Sozialpartner die Kurzarbeit auf mittlerweile fast alle Branchen und Arbeitsverhältnisse ausgedehnt sowie weitere Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsplätze eingeführt hat. Die Arbeitslosenzahlen zeigen, dass selbst Firmen in zahlreichen Branchen, die nach wie vor arbeiten dürfen, viele Leute entlassen haben. So beispielsweise Teile der Industrie, der Verkehrsbranche und des Finanzsektors.</p><p>Dieses Verhalten der Firmen ist nicht akzeptabel. Der SGB erwartet klar, dass Arbeitgeber mit wirtschaftlichen Problemen nun Kurzarbeit einführen oder vom neuen Corona-Elternurlaub Gebrauch machen, und jetzt die Corona-Entlassungen stoppen.</p><p>In den einzelnen Branchen ist die Lage unterschiedlich. Besorgniserregend ist, dass im Detailhandel und im Bereich der Kinderbetreuung zwar Verbände existieren, doch die Arbeitgeber bisher nicht in den Dialog mit den Arbeitnehmerverbänden eintreten wollten.</p><p>Der SGB bleibt besorgt über die Entwicklung in der Schweizer Arbeitswelt. Er ist bereit, das Menschenmögliche beizutragen, damit Löhne, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen gesichert werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Schlechte-Nachrichten_AntonioGuillem-iStock_klein.jpg" length="264531" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6436</guid><pubDate>Fri, 03 Apr 2020 15:37:48 +0200</pubDate><title>Die Zeit drängt: Noch immer keine Lösung  für besonders gefährdete Arbeitnehmende</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/die-zeit-draengt-noch-immer-keine-loesung-fuer-besonders-gefaehrdete-arbeitnehmende</link><description>Coronavirus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Situation für durch den Coronavirus besonders gefährdete Arbeitnehmende ist unhaltbar – sie können je nach Umständen zur Arbeit gezwungen werden. Dies obwohl der Bundesrat gerade für solche Risiko-Personen sonst die absolute Selbstisolation verordnet: Menschen, die laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) weder einkaufen noch ihre Enkelkinder, Familie oder Freunde sehen dürfen, müssen nun plötzlich wieder arbeiten gehen. Der Bundesrat untergräbt mit seiner widersprüchlichen Revision vom 20. März seine gesamte Strategie zur Eindämmung der Corona-Pandemie.</p><p>Wie kann es sein, dass einerseits 15jährige, die in einem Park mit mehr als vier Personen Fussball spielen, mit einer Geldstrafe belegt werden, mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und damit den Schutz der besonders gefährdeten Menschen zu garantieren – während andererseits der Bundesrat gleichzeitig Regeln erlässt, dass 60jährige, die z. B. an Krebs erkrankt oder von einer Herz-Kreislauf-Erkrankung betroffen sind ohne jegliche Kontrolle der Arbeitsbedingungen zur Arbeit gezwungen werden können?</p><p>Folge davon sind Angst und grosse Rechtsunsicherheit am Arbeitsplatz, nicht nur für die Arbeitnehmenden. Arbeitgeber können sich nämlich u. a. der Gefährdung des Lebens gemäss StGB strafbar machen, wenn sie besonders gefährdete Arbeitnehmende beschäftigen.</p><p>Der SGB hat die letzten Tage und Wochen intensiv an Lösungen und Kompromissvorschlägen gearbeitet und diese den zuständigen Departementen unterbreitet. Der SGB bedauert, dass der Bundesrat in der heutigen Sitzung immer noch nicht auf dieses drängende Problem eingegangen ist, und er ist besorgt. Die Verantwortung liegt jetzt beim gesamten Bundesrat. Die betroffenen Menschen sind in Gefahr, die Zeit drängt!</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6427</guid><pubDate>Fri, 27 Mar 2020 17:57:04 +0100</pubDate><title>Schutz der besonders gefährdeten Arbeitnehmenden muss gewährleistet werden!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/schutz-der-besonders-gefaehrdeten-arbeitnehmenden-muss-gewaehrleistet-werden</link><description>Besorgniserregende Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt – Kurzarbeit auf Höchststand, mehr Flexibilität für die Kantone</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat schafft wichtige Klarheit, ob und wie die Kantone weiterführende Massnahmen ergreifen dürfen, um die Corona-Krise eindämmen zu können («Krisen-Fenster»). Dringend intensiviert werden muss der Vollzug der bezüglich Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz getroffenen Massnahmen. Dabei stehen nun auch die Kantone und die Arbeitgeberverbände in der Pflicht. Störend ist weiterhin, dass besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren sollen. Die Lage für die Arbeitnehmenden spitzt sich von Tag zu Tag zu, bereits 656`000 sind von Kurzarbeit betroffen.</p><p>Der Bundesrat anerkennt nun, dass einige Kantone Massnahmen ergreifen müssen, um ihrer besonderen Situation Rechnung tragen zu können. Der SGB begrüsst diese neue Möglichkeit, die den Kantonen nun aber auch eine echte Verantwortung auferlegt: Sie müssen die Probleme in den Branchen erfassen und schnell wirksame Kontrollstrukturen aufbauen. Das Kriterium des Ausbleibens der Grenzgänger ist für den SGB aber sachfremd und nicht nachvollziehbar.</p><p>Die Mitwirkung der Sozialpartner, die der Bundesrat zwingend vorschreibt, nimmt auch die Arbeitgeber in die Pflicht, ihre Verantwortung zur Eindämmung der Pandemie wahrzunehmen. Dort wo die Einhaltung der Massnahmen nicht durchgesetzt werden kann, müssen die Arbeiten sistiert werden. Wo die Beschäftigten weiterarbeiten – im Gesundheitswesen, im Verkauf und in vielen lebensnotwenigen Bereichen – müssen sie wirksam geschützt werden, auch vor Überlastung. In mehreren Kantonen hat dies bereits zu einem gemeinsamen Vorgehen mit den Behörden geführt.&nbsp;</p><p>Die Kehrtwende des Bundesrats vom letzten Freitag führt dazu, dass besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder am Arbeitsplatz erscheinen müssen (Art. 10c Abs. 2 COVID-19-Verordnung 2). Die Betroffenen fürchten zu Recht um ihre Gesundheit. Der SGB stellt mit Bestürzung fest, dass der Bundesrat nach wie vor an dieser Verordnung festhält. Der fehlende Schutz gerade dieser besonders verletzlichen Erwerbstätigen gefährdet nicht nur die direkt Betroffenen, sondern untergräbt das Vertrauen in die Massnahmen des Bundes grundsätzlich.</p><p>Darüber hinaus ist der SGB weiterhin über die vor einer Woche vom Bundesrat beschlossene Aufhebung der Maximalarbeitszeit in Branchen wie dem Gesundheitswesen und der Logistik besorgt. Er hält an seiner Forderung fest, die bisher geltenden Regeln und die Rechte der betroffenen Arbeitnehmenden wiederherzustellen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Delta_News_Hub-Flickr_CC_BY_2.0_corona_handgriff_reinigung_dff021d5e8.jpg" length="169129" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6426</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2020 18:16:30 +0100</pubDate><title>Besonders gefährdete Arbeitnehmende müssen sofort wieder geschützt werden</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/besonders-gefaehrdete-arbeitnehmende-muessen-sofort-wieder-geschuetzt-werden</link><description>Coronavirus: Der Bundesrat muss die klammheimliche Aufweichung der Schutzmassnahmen zurücknehmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kaum eingeführt, haben Bundesrat, Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Seco den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmender vor dem Coronavirus massiv reduziert. Damit gefährden sie die Gesundheit und das Leben Tausender. Angst und Verunsicherung am Arbeitsplatz sind die Folge.</p><p>Die Botschaft war klar und fadengerade: Am 16. März ergänzte der Bundesrat die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) mit einem Abschnitt zum Schutz besonders gefährdeter Personen. Sie «sollen zu Hause bleiben und Menschenansammlungen meiden» (Art. 10b). Und sie arbeiten «von zu Hause aus. Ist dies nicht möglich, so werden sie vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung beurlaubt» (Art. 10c).</p><p>Das Fortschreiten der Coronavirus-Pandemie zwingt den Bundesrat, die Verordnung immer wieder der aktuellen Situation anzupassen. Die letzte grosse Aktualisierung erfolgte am 20. März mit dem Verbot von Ansammlungen von mehr als fünf und Massnahmen zur Abfederung des Erwerbsausfalls.</p><p>Keine Rede war in der Medienmitteilung des Bundesrates von einer weiteren Änderung: Im Artikel 10c, Abs. 2 heisst es plötzlich, besonders gefährdete Personen, die ihre Arbeit nicht zu Hause, sondern nur am Arbeitsplatz erledigen können, dürfen dort arbeiten, wenn der Arbeitgeber «mit geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen die Einhaltung der Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und sozialer Distanz» garantiere. Nur falls dies nicht geht, werden sie mit Lohnfortzahlung beurlaubt. Mit dieser Kehrtwende nach nur vier Tagen gefährden Bundesrat und BAG die Gesundheit und das Leben Tausender besonders gefährdeter Arbeitnehmender aller Branchen.</p><p>Der Gummiparagraph hält nicht einmal fest, welche «Massnahmen» ergriffen werden müssen und wie sich diese von den üblichen unterscheiden. Zur Erinnerung: für besonders gefährdete Personen besteht die Empfehlung, ÖV möglichst zu meiden, sowie die Aufforderung des BAG, das Haus nicht zu verlassen, ausser für lebensnotwendige Tätigkeiten wie Arztbesuche oder Einkauf von Nahrungsmitteln. Nun sollen sie plötzlich wieder ins Büro, auf die Baustelle oder an die Migros-Kasse arbeiten gehen?</p><p>In der Praxis öffnet der neue Absatz 2 dem Missbrauch Tür und Tor: Arbeitgeber werden mit Alibi-Massnahmen besonders gefährdete Arbeitnehmende zur Arbeit vor Ort (Bau, Detailhandel, Büros) oder gar im Aussendienst (Spitex, Reinigung) zwingen. Daraus werden Rechtstreitigkeiten und grosse Unsicherheit entstehen. Aber vor allem besteht die Gefahr, dass sich besonders vulnerable Arbeitnehmende am Arbeitsplatz oder dem Arbeitsweg mit dem Coronavirus anstecken, weil sie gezwungen wurden, zur Arbeit zu erscheinen, statt im Homeoffice zu bleiben oder aus medizinischen Gründen beurlaubt zu werden.</p><p>Die neue Bestimmung wurde auf Wunsch von Arbeitgebern und ohne jegliche Konsultation von Arbeitsmedizinern oder Gewerkschaften eingeführt und muss sofort wieder gestrichen werden. Sie gefährdet nicht zuletzt das grundsätzliche Vertrauen in die Massnahmen des Bundes für die Arbeitswelt. Der SGB fordert die zuständigen Bundesräte Alain Berset und Guy Parmelin auf, sofort zu handeln und zum ursprünglichen Wortlaut zurückzukehren. Für besonders gefährdete Arbeitnehmende darf es nur die Optionen Homeoffice oder Beurlaubung geben. Ausserdem dürfen derart gravierende Entscheide im Bereich des Gesundheitsschutzes nicht mehr ohne vorherige Konsultation der Gewerkschaften getroffen werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6425</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2020 18:10:51 +0100</pubDate><title>Homeoffice - Tipps und Hinweise</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/homeoffice-tipps-und-hinweise</link><description>Was bei der Arbeit von zu Hause aus zu beachten gilt</description><content:encoded><![CDATA[<p>In Zeiten der Corona-Pandemie sind besondere Massnahmen, Kreativität und Flexibilität gefragt. Auch in der Arbeitsorganisation. Hier wird Homeoffice immer wichtiger. Doch welche Regeln gelten im Homeoffice? Und was müssen Sie beachten, wenn Sie zuhause arbeiten. Und wie können Sie verhindern, dass Sie unter dem Corona-Koller nach und nach vereinsamen?</p><p>Bundesrat und BAG empfehlen dringend, wo immer technisch und arbeitsorganisatorisch möglich, Homeoffice einzuführen. Dies aus Gründen des Social Distancings. Denn so können das Pendeln und die Verwendung des ÖV vermieden werden und damit ein grosses Risiko für eine Ansteckung mit dem Coronavirus und eine entsprechende Weiterverbreitung der Epidemie. Gleichzeitig dann weniger Personen am Arbeitsplatz, was die persönlichen Kontakte und damit die Risiken der Ansteckung am Arbeitsplatz minimiert. Vereinzelung in Grossraumbüros wird möglich.</p><p>Für besonders durch das Coronavirus gefährdete Personen ist Homeoffice sogar obligatorisch. Ist dieses nicht möglich, muss der Arbeitnehmende zuhause bleiben, und der Arbeitgeber ist zur Bezahlung des vollen Lohns verpflichtet, so Art. 10c COVID-19-Verordnung 2. Der Bundesrat hat diesen absoluten Schutz mittlerweile zwar aufgeweicht, doch die Gewerkschaften werden sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass er diesen Schritt rückgängig macht.</p><p>Wichtigster Grundsatz fürs Homeoffice ist: Wenn Sie zuhause arbeiten müssen, fällt auch ihr Homeoffice unter das Arbeitsgesetz. Das heisst, alle Vorgaben des Arbeitsgesetzes (Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot, Ruhezeiten, Pausen) sind vollumfänglich einzuhalten. Darüber muss Sie ihr Arbeitgeber informieren, am besten in Form eines Merkblatts. Wichtig ist auch, präzise Arbeitszeiten festzulegen, inklusive Bereitschafszeit und Zeiten, in denen keine Erreichbarkeit besteht (Ausschalten der Geräte. Denn Arbeitszeiten und Privatzeiten sind klar voneinander zu trennen.</p><p>Müssen Sie gleichzeitig zum Homeoffice Kinder betreuen, weil wegen der Epidemie Krippen oder Schule geschlossen wurden, dann muss ihr Arbeitgeber die Zielvorgaben entsprechend anpassen, damit Sie Arbeit und Betreuungspflichten unter einen Hut bringen können.</p><p>Pausenregelungen aus der Arbeit im Betrieb sollten Sie im Homeoffice mit Vorteil unverändert übernehmen können. Dagegen, dass der soziale Austausch mit Kolleginnen und Kollegen verlorengeht kann ein Austausch via Mails oder «virtuelle Kaffeepausen» via Kommunikations-Apps helfen. Das ist zwar nicht das Gleiche, aber ein Austausch mit den KollegInnen über die Erfahrungen im Homeoffice ist für Sie und ihren Betrieb insbesondere vorteilhaft, wenn diese Arbeitsform sonst nicht üblich und also für die Betroffenen neu ist.</p><p>Auch was die Infrastruktur betriff, gibt es klare Regeln: Eine ergonomische Ausgestaltung des Arbeitsplatzes muss auch im Homeoffice erfolgen: Je besser der Arbeitsplatz eingerichtet ist, desto kleiner ist das Risiko körperlicher Beschwerden. Ein gut eingerichteter Arbeitsplatz verfügt im Idealfall dennoch über genügend Arbeitsfläche (ideal mindestens 160 x 80 cm) und einen möglichst höhenverstellbaren Stuhl, so dass die Füsse fest auf dem Boden stehen und die Tastatur mit locker hängenden Schultern bedient werden kann. Wichtig sind zudem genügend Bewegungsraum um die Arbeitsfläche herum, eine gute Arbeitsplatzbeleuchtung zur Vermeidung direkter oder indirekter Blendungen, Sicht ins Freie/Fenster und schliesslich eine gute Umgebung ohne Stolper- und Sturzgefahren.</p><p>Natürlich ist klar, dass in Zeiten von Corona und eilig eingerichteter Homeoffices die Ansprüche an den Arbeitsplatz nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit angepasst werden müssen. Doch Minimalstandards sollten dennoch eingehalten werden. Dabei und im Homeoffice generell gilt übrigens prinzipiell, dass allfällige Kosten oder Spesen, dem Grundsatz nach der Arbeitgeber trägt. Ebenso hat Sie grundsätzlich der Arbeitgeber mit den Geräten und dem Material auszurüsten, die Sie zur Arbeit benötigen.</p><p>Beachten Sie diese Ratschläge, so können Sie darauf zählen, dass Sie sicher im Homeoffice arbeiten können, ohne ihrer Gesundheit zu schaden. Und sollte dennoch einmal etwas passieren, so gelten die gleichen gesetzlichen Absicherungen bei Unfällen, Berufskrankheiten und Erkrankungen wie am Arbeitsplatz. Ein Unfall während der Homeoffice-Arbeitszeit ist also beispielsweise ein Berufsunfall.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Homeoffice_photocase_3438236.jpg" length="700887" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6424</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2020 16:29:07 +0100</pubDate><title>Kinderbetreuung in Coronazeiten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kinderbetreuung-in-coronazeiten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Alltag betrachten wir gewisse Rahmenbedingungen als selbstverständlich: Am Morgen den Nachwuchs in die Kita oder zu den Grosseltern bringen und ins Büro gehen, die Grossmutter anfragen, ob sie einspringen kann, wenn ein Kind krank ist, die Tochter in den Schulferien mit dem Grossvater in den Zoo schicken... Und von einem Tag auf den anderen ist dies alles nicht mehr möglich. Jetzt fällt auf, welch grossen Beitrag zum Funktionieren der Gesellschaft die Grosselterngeneration unbezahlt – sowie unzählige Kita-Angestellte mit bescheidenen Löhnen und anstrengenden Arbeitsbedingungen normalerweise leisten.</p><p>Die Betreuung durch die Grosseltern fällt zurzeit ganz weg – und es könnte noch länger dauern, bis Grosseltern und Enkelkinder sich einander wieder annähern dürfen, ohne dass dies für erstere ein gesundheitliches oder gar tödliches Risiko ist. Die Schulen sind ebenfalls geschlossen. Der Bundesrat hat zwar angeordnet, dass die Kantone eine schulische (bis 6. Klasse) und vorschulische Betreuung anbieten müssen für Kinder, deren Eltern sie in dieser ausserordentlichen Situation nicht selbst betreuen können. Gleichzeitig müssen jedoch auch die Betreuungsinstitutionen die nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um ihr Personal zu schützen und die Weiterverbreitung von Covid zu stoppen. Die ist jedoch gerade in der Kinderbetreuung kaum umsetzbar: Trösten auf zwei Meter Distanz ist nicht möglich, geschweige denn Wickeln. Und anders als Gesundheitspersonal haben Kita-Angestellte auch keine Schutzkleider und -masken zur Verfügung.</p><p>Wie diese Probleme gelöst werden sollen, dazu sagt der Bund nichts – der Schweizer Föderalismus gebietet, dass die Kantone dies selber regeln. Und das tun sie auch, allerdings auf sehr unterschiedliche Art und Weise. Einige Kantone appellieren an die Eltern, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, überlassen ihnen jedoch die Einschätzung, ob dies zumutbar ist oder nicht – so dürfen vielerorts auch Personen im Home Office ihre Kinder betreuen lassen, um einigermassen produktiv arbeiten zu können. Andere Kantone behalten das Betreuungsangebot den Kindern vor, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Aber auch in der Definition der systemrelevanten Berufe driften die Kantone weit auseinander: Immer eingeschlossen sind Gesundheitsberufe. Doch schon die momentan unentbehrlichen Lebensmittelverkäuferinnen gehören in einigen Kantonen nicht mehr zur Anspruchsgruppe. Dieser Wildwuchs führt zu Unsicherheit in den Kitas, berechtigtem Widerstand der Kinderbetreuer_innen und zu grossen Ungleichheiten zwischen den Familien in der Schweiz. Nötig sind schweizweit gültige Kriterien, welche Berufsgruppen zurzeit Anspruch auf professionelle Kinderbetreuung haben und wie bei Härtefällen vorzugehen ist.</p><p>In der jetzigen Ausnahmesituation zeigt sich auch schmerzlich, wie wichtig die Organisation und Finanzierung der Kinderbetreuung als Service Public wären. Während die öffentlich finanzierten Schulen seit der Corona bedingten Schliessung ihre Energie und Ressourcen auf die Organisation von Fernunterricht und Notbetreuung konzentrieren können, sind die Kitas zusätzlich noch mit existenziellen Problemen konfrontiert. Die Familien werden je nach Kanton gebeten, auf die Leistung der Kitas zu verzichten, oder der Zugang wird ihnen gleich ganz verwehrt, gleichzeitig sind die Betriebe auf die Elternbeiträge angewiesen, um zu überleben. Kurzarbeit ist in vielen Fällen keine Lösung, denn es braucht die Mitarbeitenden, um den Betrieb in Kleingruppen aufrechtzuerhalten. Um nicht zu riskieren, wegen Corona einen guten Teil der unentbehrlichen Kita-Plätze zu verlieren, sind schweizweit einheitliche Massnahmen, wie sie der Kanton Basel-Stadt beschlossen hat, nötig: Die Eltern müssen ihre Beiträge nur zahlen, wenn sie die Betreuung auch in Anspruch nehmen, der Kanton bezahlt die Ausfälle (abzüglich Entschädigungen Dritter z.B. für Kurzarbeit, und Minderaufwand für Sachkosten), bis die Lage sich wieder normalisiert hat.</p><p>Wenn wir langsam wieder zur Normalität zurückkehren, müssen wir Antworten auf die Fragen finden, welche Arbeit wirklich systemrelevant und für das Funktionieren der Gesellschaft nötig ist, wie wir diese organisieren und vor allem finanzieren. Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortung für Menschen, ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden mehr Wertschätzung erfährt, als dies bis jetzt der Fall war, und dass sich diese auch in den Löhnen und Arbeitsbedingungen widerspiegelt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase.jpg" length="735485" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6422</guid><pubDate>Wed, 25 Mar 2020 17:31:18 +0100</pubDate><title>Punktuelle Erleichterungen – für viele Betroffene bleiben Fragen offen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/punktuelle-erleichterungen-fuer-viele-betroffene-bleiben-fragen-offen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Krise aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie trifft die Beschäftigten in einem noch nie dagewesenen Ausmass. Für Hunderttausende Arbeitnehmende sinken die Löhne oder ihre berufliche Tätigkeit wird eingestellt, und dieser Trend setzt sich fort.</p><p>Der SGB begrüsst die Umsetzung schneller und flexibler Massnahmen, um die Löhne zu garantieren und den Einbezug der Sozialpartner in dieser besonders schwierigen Situation. Er begrüsst die heutigen Entscheide zur Arbeitslosenversicherung. Der Druck von besonders betroffenen Kantonen für weiterführende Massnahmen wird stark steigen. Der SGB hält an seiner Forderung fest, eine flexible Lösung mit den Kantonen zu finden, und ist zuversichtlich, dass der Dialog rasch zu einer Klärung kommt und der Schutz der Erwerbstätigen garantiert werden kann.</p><p>Es gibt allerdings noch weitere Probleme zu lösen, etwa bei der Umsetzung von Präventivmassnahmen am Arbeitsplatz und beim Schutz von besonders gefährdeten Personen. Mit Blick auf die wachsende Unsicherheit in der Arbeitswelt wird der SGB weiterhin Vorschläge formulieren, um die Auswirkungen der Krise auf die Schweizer Arbeitnehmenden zu begrenzen.</p><p class="heading--h3">Neue Massnahmen zur Begrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise</p><p>Es ist und bleibt das zentrale Ziel des Gewerkschaftsbunds, in dieser Krisenzeit die Einkommen möglichst vieler Menschen zu garantieren, damit gleichzeitig ein Wegbrechen der Kaufkraft und eine totale Destabilisierung der Wirtschaft vermieden werden können. Der SGB begrüsst daher die heutige Entscheidung, die Rahmenfrist der Arbeitslosen für den Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung um ebenso viele Tage zu verlängern, wie die restriktiven Massnahmen im Zusammenhang mit der Epidemie – wie das Verbot von Aktivitäten&nbsp;– dauern, welche zahlreiche Branchen betreffen. Der Ausnahmecharakter der Wochen, welche wir durchleben in Bezug auf den Arbeitsmarkt lässt sich nicht leugnen.</p><p>Ebenfalls sind die Aussetzung finanzieller Sanktionen bei der Nichtrespektierung der Anforderungen bei der Arbeitssuche logisch und zu begrüssen. Auch die Arbeitssuchenden dürfen nicht den Preis für die aktuelle Situation bezahlen müssen.</p><p>Schliesslich begrüsst der SGB die vom Bundesrat vorgenommenen Präzisierungen in Bezug auf die Unternehmenskredite und –Bürgschaften, welche der Bund garantiert. Dieser Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen unterliegt klaren Regeln, einschliesslich der Festlegung von Zinssätzen.</p><p class="heading--h3">Schutz gefährdeter Menschen</p><p>Der SGB lehnt hingegen weiterhin die Massnahmen des Bundesrates für Personen ab, welche aufgrund ihres Gesundheitszustandes besonders gefährdet sind. Gemäss der letzten Änderung der Pandemieverordnung COVID-19 2 könnten diese Personen wieder gezwungen werden, an ihrem Arbeitsplatz zu arbeiten, sofern der Arbeitgeber eine Reihe von Schutzmassnahmen ergreift.</p><p>Für die Gewerkschaften ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die für die Arbeitnehmer geltenden Massnahmen mit den für das gesamte soziale und öffentliche Leben erlassenen Massnahmen übereinstimmen. Mit der Möglichkeit, gefährdete Personen zur Arbeit zurückzurufen, verstossen wir seit mehreren Wochen gegen die Anweisungen an die Bevölkerung. Ganz zu schweigen von dem konkreten Risiko, dem die betroffenen Arbeitnehmenden ausgesetzt sind, zumal die zu ergreifenden Massnahmen nicht klar definiert sind. Diese Bestimmung muss schnell überarbeitet werden: Das Vertrauen in die Strategie zur Bekämpfung der Ansteckung steht auf dem Spiel.</p><p>Besorgt ist der SGB schliesslich auch über die Abschaffung der Maximalarbeitszeit, welche der Bundesrat letzte Woche für gewisse Branchen in einer Hauruck-Übung beschlossen hat. Derart lange Arbeitswochen können sich schädlich auf die Gesundheit des Personals auswirken, welches zurzeit ohnehin schon unter enormem Druck steht. Eine solche Massnahme ist daher zurückzuweisen, und die Gewerkschaften werden sich im Interesse der Arbeitnehmenden dafür einsetzen, dass der bisherige Zustand wiederhergestellt wird.</p><p class="heading--h3">Handlungsspielraum für die besonders betroffenen Kantone</p><p>In einer Reihe von Kantonen des Landes wächst der Druck für Massnahmen, die über diejenigen des Bundes hinausgehen, insbesondere im Bereich der Wirtschaftstätigkeit. Der SGB&nbsp; fordert deshalb, dass der Bundesrat den Kantonen die Möglichkeit geben soll, innerhalb definierter Grenzen die oft auch von den Gewerkschaften gestellten Forderungen umsetzen zu können. Arbeitsplätze können nicht von der Einhaltung von Massnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung und zum Schutz der Gesundheit ausgenommen werden. Der SGB setzt sich für Lösungen ein, die auf Sozialpartnerschaft und Kontrollen in den Unternehmen basieren. Er wird seinen regelmässigen Dialog mit den Arbeitgebern und dem Bundesrat in dieser Hinsicht fortsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow.jpg" length="104925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6418</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2020 09:36:35 +0100</pubDate><title>Absage der 1.-Mai Kundgebungen in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/absage-der-1-mai-kundgebungen-in-der-schweiz</link><description>Coronavirus erlaubt weder Kundgebungen noch Veranstaltungen </description><content:encoded><![CDATA[<p>Unter den aktuellen Umständen lassen sich keine Kundgebungen planen. Deshalb müssen die schweizweit über 50 geplanten Demonstrationen und Versammlungen zum 1. Mai 2020 abgesagt werden. Dieser historisch einmalige Schritt ist schmerzhaft, aber angesichts der aktuellen Pandemie unausweichlich.</p><p>Aktuell liegt der Fokus aller darauf, ihre und die Gesundheit anderer zu schützen. Dazu kommt für die Gewerkschaften der vordringliche Kampf für die Garantie von Jobs und Löhnen in der Corona-Krise. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass diejenigen, welche unmittelbar an dieser Krise leiden werden, einmal mehr die prekär und befristet Beschäftigten und allgemein die eher schlechter bezahlten sind. Doch viele gerade dieser Berufe und Tätigkeiten erweisen sich in diesen Tagen als systemrelevant. Systemrelevanter als Banken und andere Grosskonzerne mit ihren Top-Salären.</p><p>Die Absage der Kundgebungen und Grossveranstaltungen bedeutet aber nicht, dass die Gewerkschaftsbewegung darauf verzichten würde, den Tag der Arbeit würdig zu feiern. In den kommenden Wochen werden die kantonalen Gewerkschaftsbünde als Trägerschaft der 1. Mai-Kundgebungen sowie andere veranstaltende Organisationen alternative Durchführungsideen prüfen, um den 1. Mai als Kampftag der ArbeiterInnen für die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen entsprechend begehen zu können.</p><p>Ein lokales 1. Mai-Komitee schreibt: «Der 1. Mai mit seiner länger als hundertjährigen Geschichte wird mit Sicherheit auch eine einjährige Pause überstehen.» Dem ist nichts hinzuzufügen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/1._Mai/USS_1Mai-DE-A4-RVB.jpg" length="174030" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6416</guid><pubDate>Fri, 20 Mar 2020 15:52:04 +0100</pubDate><title>Ein wichtiger Schritt, doch die Lage für die Erwerbstätigen bleibt sehr angespannt</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/ein-wichtiger-schritt-doch-die-lage-fuer-die-erwerbstaetigen-bleibt-sehr-angespannt</link><description>Bundesrätliches Notpaket für Löhne und Arbeitsplätze</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Krise ist auch für die Schweiz eine schwere Prüfung. Mit den heute beschlossenen Erleichterungen bei der Kurzarbeit und der neu eingeführten Sicherheit für erwerbstätige Eltern, die zuhause bleiben müssen, um Kinder zu betreuen, sind wichtige Forderungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes erfüllt («Elternurlaub»). Mit diesen Lohngarantien sind die Einkommen von vielen Berufstätigen gesichert. Und die Firmen erhalten dadurch liquide Mittel. In den nächsten Tagen wird es darum gehen, diese Beschlüsse möglichst rasch und unbürokratisch umzusetzen. Damit das Geld rechtzeitig bei den Leuten ankommt.</p><p>Der Ausbau der Kurzarbeit für Arbeitnehmende mit befristeten Verträgen und Stundenlöhner ist ein grosser Fortschritt. Viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen in Branchen wie Gastgewerbe, Kultur- oder Eventbereich sind am härtesten von den Massnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Epidemie betroffen. Hier greifen auch die umfassenden Zusagen des Bundesrates für die Kuturschaffenden. Um den Schaden für die Kaufkraft und damit die Wirkung der Krise zu begrenzen, muss der 100-prozentige Lohnersatz in möglichst vielen Fällen angestrebt werden.</p><p>Tag für Tag kommen in den einzelnen Branchen jedoch neue Probleme zum Vorschein. In einem bereits belasteten Umfeld drohen Sorgen über die Gesundheit und ökonomische Ängste in Konflikte zu münden. Auf dem Bau wird nun die Suva die Vorgaben des BAG kontrollieren. Positiv ist auch, dass der Bund Merkblätter und Checklisten publiziert hat. Leider fehlen in den meisten Branchen wirksame Vollzugsstrukturen. Das muss in den nächsten Tagen korrigiert werden.</p><p>Um die anspruchsvollen Probleme zu lösen, führt kein Weg an der Sozialpartnerschaft vorbei. Verschiedene Kantone haben tripartite Krisenorganisationen aus Regierung und Sozialpartnern eingesetzt. Der SGB hat zusammen mit dem Arbeitgeberverband wiederholt bei Bundesrat Guy Parmelin insistiert, analoge Strukturen zu schaffen. Bisher leider erfolglos. Dabei ist klar: Allfällige Alleingänge des Bundesrates in wesentlichen Fragen der Arbeitsmarktpolitik könnten schwerwiegende Folgen haben.</p><p>In den einzelnen Branchen ist die Lage unterschiedlich. Besorgniserregend ist, dass im Detailhandel und im Bereich der Kinderbetreuung zwar Verbände existieren, doch die Arbeitgeber bisher nicht in den Dialog mit den Arbeitnehmerverbänden eintreten wollten.</p><p>Der SGB bleibt besorgt über die Entwicklung in der Schweizer Arbeitswelt. Er ist bereit, das Menschenmögliche beizutragen, damit Löhne, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen gesichert werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/9/csm_Homeoffice_Frau-daheim-PC_photocase_simsonne_79c980044b.jpg" length="214554" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6412</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2020 17:30:00 +0100</pubDate><title>Offener Brief an den Bundesrat</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/offener-brief-an-den-bundesrat-corona</link><description>Löhne garantieren sowie Gesundheitsschutz gewährleisten oder – wenn der Schutz nicht möglich ist – Arbeit einstellen und Kurzarbeit einführen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin,<br> sehr geehrte Frau Bundesrätin,<br> sehr geehrter Herr Bundesrat</p><p>Viele Arbeitnehmende machen sich angesichts der Corona-Epidemie grosse Sorgen – um die Gesundheit, aber auch um ihre Löhne und Arbeitsplätze. In den letzten Tagen hat sich die Lage leider weiter zugespitzt. Zahlreichen Firmen fehlen die Einnahmen und dementsprechend auch das Geld, um die Löhne zu zahlen. Wir erhalten zudem viele besorgte Rückmeldungen von Arbeitnehmenden, die auf eine ungenügende Befolgung der Schutzmassnahmen durch die Arbeitgeber und grosse Unsicherheiten hinweisen.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst es, dass sich der Bundesrat für eine Garantie der Löhne ausgesprochen und auch spezifische Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit in der Arbeitswelt publiziert hat. Nun braucht es die strikte Umsetzung in der Arbeitswelt – insbesondere auf den Baustellen, in den Läden, im Gesundheitswesen (insb. bei den Schutzmassnahmen) und in den anderen Branchen.</p><p class="heading--h3">Hürden abbauen</p><p>Der SGB fordert den Bundesrat auf, die Hürden bei den Kurzarbeitsentschädigungen maximal zu reduzieren, so dass keine Liquiditätsengpässe entstehen und die Löhne in jedem Fall bezahlt werden können. Wo das Instrument der Kurzarbeit nicht ausreichend greift, beispielsweise bei befristeten Anstellungen, bei Betreuungsabwesenheiten und bei Kulturschaffenden sowie (Schein-)Selbständigen braucht es umgehend weitere Massnahmen zur Sicherung der Löhne. Schliesslich fordert der SGB, dass die Arbeitslosenversicherung die üblicherweise geforderten Nachweise, eine Stelle zu suchen, suspendiert.</p><p class="heading--h3">Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz umsetzen</p><p>Eine flächendeckende Umsetzung der Verordnung des Bundesrats und der Empfehlungen des BAG ist aus epidemiologischer Sicht entscheidend für den weiteren Verlauf der Pandemie. Doch an zahlreichen Arbeitsplätzen wird das nicht umgesetzt. Der Aufruf des Bundesrates war klar: Abstand halten, Hände waschen und Ansammlungen vermeiden. Die Realität am Arbeitsplatz ist für viele eine ganz andere: Anreise zum Arbeitsplatz in engen Fahrzeugen, arbeiten auf engstem Raum, überfüllte Pausenräume und Verkaufsflächen, fehlende Distanz beim Kundenkontakt.</p><p>Es braucht deshalb dringend klare Signale und Vollzugsinstrumente der Behörden, damit der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ernst genommen und die Empfehlungen des BAG umgesetzt werden. Da wo die Verordnung des Bundesrats und die Empfehlungen des BAG nicht eingehalten werden, müssen die Unternehmen die Arbeit bei voller Lohnfortzahlung einstellen. Es braucht eine klare Stellungnahme der Behörden, dass alle Betriebe, welche die Vorgaben nicht umsetzen können, Kurzarbeit bezahlt bekommen. Die angekündigte Ausweitung des Geltungsbereiches der Kurzarbeitsentschädigung muss unverzüglich umgesetzt werden.</p><p class="heading--h3">Rasche Lösungen mit tripartiten Arbeitsgruppen</p><p>Wir bitten Sie, für die Arbeitnehmenden in der Schweiz rasch entsprechende Lösungen und Weisungen auszuarbeiten und zu kommunizieren. Dafür ersuchen wir Sie dringend, auf nationaler Ebene eine tripartite Arbeitsgruppe einzurichten.</p><p>Für die Frage des Gesundheitsschutzes brauchen wir aber insbesondere auch berufsgruppen- bzw. branchenspezifische Massnahmen. Wir fordern deshalb einen direkten Einbezug und Austausch bei den geplanten Umsetzungsschritten sowie klare Informationen für KMU und BürgerInnen im Umgang mit der Corona-Krise. Wir sind jederzeit bereit, auch auf Ebene der Branchen in entsprechenden tripartiten Arbeitsgruppen mitzuwirken.</p><p>Freundliche Grüsse</p><p>Pierre-Yves Maillard<br><sup>Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds</sup></p><p>Daniel Lampart<br><sup>SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom</sup></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6410</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2020 16:16:36 +0100</pubDate><title>SGB wird die für die Erwerbstätigen gefährliche Initiative zu gegebener Zeit bekämpfen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/verschiebung-kuendigungsinitiative-sgb-wird-gefaehrliche-initiative-bekaempfen</link><description>Zur Verschiebung der Abstimmung über die Kündigungsinitiative vom 17. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts des Ausmasses der Krise in der Schweiz hat der Bundesrat beschlossen, die Abstimmung am 17. Mai zu vertagen. Der SGB nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis. Im Vordergrund steht der Kampf gegen die Pandemie und ihre Folgen, nicht zuletzt aktuell schwierige Situation für die Arbeitnehmenden in der Schweiz.</p><p>Der SGB hat eine breite Kampagne vorbereitet und die Eckpunkte dieser Kampagne bereits der Öffentlichkeit präsentiert. Sobald die Schweiz wieder aus der Krise gefunden hat und die Grundlagen für die Meinungsbildung gegeben sind, wird der SGB bereit stehen, um die Interessen der Erwerbstätigen zu verteidigen – gegen den Angriff auf erprobte Regeln und starken Schutz für die Arbeitnehmenden.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6408</guid><pubDate>Mon, 16 Mar 2020 17:58:41 +0100</pubDate><title>Löhne garantieren – Arbeitsplätze erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/loehne-garantieren-arbeitsplaetze-erhalten</link><description>Der SGB zu den neusten Corona-Massnahmen des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die angeordneten temporären Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen bei den Arbeitnehmenden zu neuen Unsicherheiten und Problemen. Dagegen müssen Massnahmen ergriffen werden: Die Löhne müssen für alle garantiert und die Arbeitsplätze erhalten werden und bleiben. Auch für jene Angestellte, bei denen das wichtige Instrument der Kurzarbeit nicht greift. Lohngarantie und Arbeitsplatzerhalt sind im Interesse der gesamten Volkswirtschaft.</p><ul><li><strong>Keine Entlassungen dank Kurzarbeit:</strong> Die Firmen dürfen in dieser schwierigen Lage keinesfalls Personal entlassen, sondern sollen auf Kurzarbeit ausweichen. Mit der Kurzarbeit hat der Bund ein mächtiges Instrument, um die Löhne auch bei Umsatzeinbrüchen in den Firmen weiter zu zahlen und damit auch einen grossen Teil der Liquidität der Firmen zu sichern.</li><li><strong>Kurzarbeit breiter anwenden:</strong> Der Bundesrat muss die Lücken bei den befristeten Verträgen sowie bei StundenlöhnerInnen so rasch als möglich schliessen – bevor es zu spät ist.&nbsp;</li><li><strong>Lohngarantie auch bei Ausfall durch Betreuungspflichten: </strong>Wenn Eltern zuhause bleiben müssen, um die Kinder zu betreuen, muss der Arbeitgeber die Löhne grundsätzlich weiterbezahlen. Damit die Löhne in jedem Fall sicher sind, fordert der SGB zudem einen Lohnersatz für Eltern mit Betreuungspflichten. Dazu sollen bereits bestehende Strukturen der Erwerbsersatzordnung EO genutzt werden.</li></ul><p>Der SGB begrüsst, dass sich ein grosser Teil der Firmen im Zusammenhang der Schulschliessungen gegenüber den Eltern bisher kulant gezeigt hat. Dabei ist wichtig festzuhalten: Betreuungspflicht bedeutet nicht automatische Verfügbarkeit im Homeoffice.</p><p>Viele Firmen habe ihre Bürotätigkeiten allgemein auf Homeoffice umgestellt. Das ist für viele Betroffene eine akzeptable Zwischenlösung. Allerdings ergeben sich daraus für die Berufstätigen neue Fragen – in Bezug auf die Anforderungen (angepasste Zielvorgaben bei erschwerten Verhältnissen u.a.) oder die Ausgestaltung der Arbeitsplätze (Arbeitsinstrumente oder Ergonomie). Die Gewerkschaften und Sozialpartner in den Branchen entwickeln so rasch als möglich entsprechende Empfehlungen.</p><p>Gesundheitsschutz muss für alle Erwerbstätigen gelten. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, alle nur erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Insbesondere bei Arbeiten mit erhöhter Ansteckungsgefahr – (Pflege und Gesundheit, Detailhandel, Schalter, Montage u.a.).</p><p>Positiv ist, dass viele Kantone und Gemeinden bereits flexibel neue Betreuungsstrukturen geschaffen haben. Für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung besonders wichtig ist es, dass insbesondere diese Angestellten auf gut funktionierende Betreuungseinrichtungen zählen können.</p><p>Nur eine rasche Anwendung der geforderten Massnahmen, können den Arbeitnehmenden in dieser Notsituation die nötige Sicherheit und Stabilität bieten. Auch um in dieser Krise den Fokus auf die jetzt gefragte Solidarität zu legen und diese beispiellosen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prüfung gemeinsam rasch und mit möglichst wenig Schäden zu überstehen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Menschen-in-Bewegung_photocase_rclassen.jpg" length="556912" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6406</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2020 15:46:57 +0100</pubDate><title>Auf Krisenmodus schalten: Löhne müssen garantiert werden</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/auf-krisenmodus-schalten-loehne-muessen-garantiert-werden</link><description>Bundesrätliche Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat schliesst die Schulen, ohne ausreichende Abfederung für die erwerbstätigen Eltern. Der SGB fordert, dass der Bundesrat bis zur Schulschliessung am Montag Massnahmen vorlegt, wie die Löhne garantiert werden können und die Kinderbetreuung in allen Kantonen sichergestellt werden kann. Diese einzigartige Krisensituation braucht rasche Massnahmen. Der Abbau von Hürden bei Kurzarbeit ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.</p><p>Auch wenn Eltern zuhause bleiben müssen, um die Kinder zu betreuen, muss der Arbeitgeber die Löhne grundsätzlich weiterbezahlen. Darüber hinaus ist aber auch der Staat in der Pflicht. Denn die Schulen werden auf seine Anordnung hin geschlossen. Der SGB schlägt einen Lohnersatz für Eltern mit Betreuungspflichten vor. Dazu sollen bereits bestehende Strukturen wie die Erwerbsersatzordnung EO genutzt werden. Zusätzlich müssen alle Kantone Betreuungsangebote auf die Beine stellen.</p><p>Bereits jetzt haben viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen in den stark betroffenen Branchen wie Gastgewerbe, Kultur- oder Eventbereich ihre Stelle verloren. Dass der Bundesrat hier gezielt Unterstützung zugesagt hat begrüsst der SGB.</p><p>Die drastischen Massnahmen des Bundesrats, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind zwar nachvollziehbar, doch wenn die Löhne nicht garantiert werden, droht eine schwere Rezession mit drastischen Folgen für die Erwerbstätigen. Deshalb hat für den SGB im Moment oberste Priorität, dass, die Löhne sichergestellt sind.</p><p>Zusätzlich müssen Konjunkturprogramme vorbereitet werden. Dabei ist der Fokus auf die binnenwirtschaftlichen Branchen zu richten, welche ihre Produkte und Dienstleistungen vor allem in der Schweiz verkaufen. Hier helfen Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft sowie – um ein Übergreifen auf die Bauwirtschaft zu verhindern – auch Investitionsprogramme.</p><p>Wichtig ist zudem, dass sich die Firmen bei Lieferengpässen aushelfen. Die Nationalbank muss vor allem die Exportwirtschaft vor grösseren Schäden bewahren, indem sie gegen die Frankenüberbewertung ankämpft und dafür sorgt, dass der Franken einigermassen fair bewertet ist.</p><p class="heading--h3">Die Rechtslage:</p><p>Das Risiko einer Epidemie gehört in die Sphäre des Unternehmerrisikos. Die Unternehmen sind grundsätzlich angehalten, den Lohn zu zahlen, auch wenn der Betrieb eingestellt wird oder Arbeitnehmende aufgrund an sie gerichteter behördlicher Massnahmen gemäss Epidemiegesetz nicht am Arbeitsplatz erscheinen können. Das heisst konkret, dass der Arbeitnehmende das Recht auf Zahlung seines Lohnes hat, wenn z.B. eine Quarantäne über ihn verhängt wurde oder er von einer anderen behördlichen Massnahme persönlich betroffen wird und nicht mehr an den Arbeitsplatz darf. Aber auch wenn z.B. staatliche Massnahmen zur Schliessung von Schulen oder Kitas führen, und der Arbeitnehmer seine Kinder betreuen muss, besteht eine Lohnfortzahlungspflicht: die Eltern sind gesetzlich verpflichtet, die Betreuung der Kinder sicherzustellen und das Kindeswohl zu schützen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Mann-liest-Kind-vanda_lay.jpg" length="656606" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6405</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2020 09:38:15 +0100</pubDate><title>Sichere Löhne und Arbeitsplätze – gesunde Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/sichere-loehne-und-arbeitsplaetze-gesunde-bevoelkerung</link><description>Kommentar von SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Daniel Lampart</description><content:encoded><![CDATA[<p>So etwas wie die Corona-Epidemie gab es in der Schweiz lange nicht mehr. Viele Arbeitnehmende machen sich grosse Sorgen – um die Gesundheit, aber auch um ihre Löhne und Arbeitsplätze. Die Massnahmen der Behörden zur Verhinderung von Ansteckungen werden immer einschneidender. Angesichts der gesundheitlichen Gefahren für die Risikogruppen in der Bevölkerung ist das nachvollziehbar. Doch gleichzeitig stehen Bund und Kantone dadurch auch in der Pflicht, alles zu unternehmen, dass die Löhne und die Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert sind. Wenn Löhne nicht mehr bezahlt werden, droht eine schwere Rezession. Bereits jetzt haben viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen im Gastgewerbe, im Kultur- oder Eventbereich ihre Stelle verloren. Während besser Verdienende in Büroberufen vorderhand noch Homeoffice machen können.</p><p>Um eine wirtschaftliche Krise zu verhindern, braucht es einen 3-Stufen-Plan. Die erste Stufe ist bereits ausgelöst. Dank der Kurzarbeit können die Löhne in Firmen mit Problemen weiter bezahlt werden, wobei die Wartezeiten noch stark verkürzt werden müssen. Ergänzend dazu braucht es einen Härtefall-Fonds insbesondere für Kulturschaffende, bei denen Auftritte abgesagt wurden.</p><p>Die Auslösung der zweiten Stufe steht unmittelbar bevor. Denn wenn beispielsweise Schulen geschlossen werden, greift das Instrument der Kurzarbeit nicht mehr. Es braucht zusätzliche Massnahmen, damit die Löhne in dieser Situation weiterhin gewährleistet sind. Zuallererst stehen natürlich die Arbeitgeber in der Pflicht, die Löhne zu zahlen. Doch wenn Firmen in Not sind, müssen Bund und Kantone unterstützend helfen – beispielsweise indem die Erwerbsersatzordnung (EO) vorübergehend einspringt. Dabei kann es um grosse Beträge gehen. Zudem braucht es Betreuungsstrukturen für Eltern, die keine anderen Möglichkeiten haben – wie das in Österreich bereits der Fall ist.</p><p>Um eine Rezession in der gesamten Wirtschaft zu verhindern, müssen für eine dritte Stufe Konjunkturprogramme vorbereitet werden. Dabei liegt der Fokus auf binnenwirtschaftlichen Branchen, welche ihre Produkte und Dienstleistungen vor allem in der Schweiz verkaufen. Hier helfen Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft sowie – um ein Übergreifen auf die Bauwirtschaft zu verhindern – auch Investitionsprogramme. Wichtig ist zudem, dass sich die Firmen bei Lieferengpässen aushelfen. Die Nationalbank muss vor allem die Exportwirtschaft vor grösseren Schäden bewahren, indem sie gegen die Frankenüberbewertung ankämpft und dafür sorgt, dass der Franken einigermassen fair bewertet ist.</p><p>Eine ausserordentliche Situation erfordert ausserordentliche Massnahmen. Das Personal in den Spitälern leistet einen riesigen Einsatz, damit die Kranken möglichst wieder gesund werden. Dasselbe braucht es in der Wirtschaftspolitik. Damit die Arbeitnehmenden – und insbesondere die Arbeitnehmenden, die es bereits vor der Krise schwer hatten – nicht die Leidtragenden sind.&nbsp; &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/9/csm_NIAID-flickr_corona_virus_sars_cv2_covid19_modell_print_3d_schwarzer_hintergrund_CC_BY_2.0_700d440701.jpg" length="138683" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6394</guid><pubDate>Thu, 05 Mar 2020 15:29:40 +0100</pubDate><title>Schutz für Whistleblowing: Nun ist endlich ein Neuanfang möglich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schutz-fuer-whistleblowing-nun-ist-endlich-ein-neuanfang-moeglich</link><description>Der Nationalrat hat die völlig verunglückte OR-Revision, die unter dem trügerischen Namen «Schutz für Whistleblowing» segelte, deutlich versenkt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die bundesrätliche Vorlage schützte Whistleblower am Arbeitsplatz nicht: sie machte ihnen vielmehr schikanöse, komplizierte und kaum verständliche Vorgaben, ohne den Kündigungsschutz zu verbessern. Die Rechtsunsicherheit hätte gerade in den KMU zugenommen, da nicht nur Arbeitnehmende, auch Arbeitgeber ohne professioneller juristischer Rechts- und Compliance-Abteilung nicht aus den neuen OR-Regelungen schlau geworden wären. Zu recht hat nun der Nationalrat wie seine Rechtskommission in einer breiten Koalition entschieden, dass die Vorlage untauglich ist und das Geschäft ein «Reset» benötigt. Die Arbeiten müssen auf einer neuen, sauberen Grundlage neu begonnen werden.</p><p>Der SGB erinnert daran, dass die Schweiz aus völkerrechtlichen Vorgaben verpflichtet ist, WhistleblowerInnen zu schützen und den Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen massiv zu verbessern (ILO-Konventionen, Vorgaben des Europarates).</p><p>Bundesrat und Parlament sollen nun die Forderungen der Gewerkschaften sowie betroffener WhistleblowerInnen umsetzen. Diese verlangen seit Jahren neben der Ablehnung der missratenen bundesrätlichen Vorlage einen Neuanfang mit folgenden Elementen:</p><ul><li>Griffiger Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen von WhistleblowerInnen, inkl. der Möglichkeit der Wiedereinstellung</li><li>Besserer Schutz gegen Mobbing am Arbeitsplatz, inkl. Anpassung des Unternehmensstrafrechts</li><li>Verankerung des allgemeinen Whistleblowing-Schutzes in einer Rahmengesetzgebung oder im OR-Kündigungsschutz-Recht gemäss den Empfehlungen des Europarates und der OECD</li><li>Angleichung der Whistleblowing-Regeln für privates und öffentliches Personal mit Zugang für alle zu unabhängigen, staatlichen Meldestellen</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6396</guid><pubDate>Thu, 05 Mar 2020 10:28:00 +0100</pubDate><title>Coronavirusgipfel : Löhne garantieren, Arbeitsplätze sichern</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/coronavirusgipfel-loehne-garantieren-arbeitsplaetze-sichern</link><description>Massnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Noch ist die Schweizer Wirtschaft nur sektoriell negativ durch Corona-Effekte betroffen. Ein Teil der Effekte kommt aus dem Ausland – namentlich aus China. Im Inland sorgen vor allem die Massnahmen der Behörden für Umsatzausfälle. Das bedeutet auch, dass der Staat stark in der Verantwortung ist. Der Bund muss Rezessionen verhindern, nicht verursachen. Ergänzend zu den gesundheitspolitischen Massnahmen braucht es auch einen Effort des Bundes zur Stabilisierung der Konjunktur.</p><p>Entscheidend ist zunächst, dass die Löhne weiterhin bezahlt werden. Bei Umsatzeinbrüchen aus behördlichen Anordnungen muss die öffentliche Hand die Firmen dabei finanziell unterstützen (gemäss Epidemiegesetz). Es dürfen keine (präventiven) Beschäftigungsverbote erlassen werden, ohne dass die Frage der Löhne ebenfalls geregelt wird.</p><p>Ergänzend dazu sind unmittelbar weitere Massnahmen nötig. So beispielsweise: Die unbürokratische und rasche Bewilligung von Kurzarbeit (Verkürzung der Karenzfrist u.a.). Eine aktive Geldpolitik der SNB gegen die Auf- und für die Abwertung des Frankens. Die Koordination von Verbänden und Bund zur Verhinderung von Lieferengpässen bei Vorprodukten und Rohstoffen. Die Aufrechterhaltung der Liquidität bei den Firmen und im Finanzsystem. Die Optimierung der Gesundheitsversorgung und der Schutz des Personals vor Ansteckungen.</p><p>Die detaillierte Analyse sowie die Massnahmenvorschläge und Forderungen des SGB finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/200311_Corona-Gipfel_Stellungnahme-SGB_Update.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Stellungnahme zum Corona-Gipfel</a> von Bundesrat Parmelin.<br> &nbsp;</p><p class="heading--h4">Tipps, Hinweise und Informationen für Arbeitnehmende finden sich hier:</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/200303_Infos_Arbeitsrecht-Kurzarbeit-Corona.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Fragen und Antworten zu Arbeitsrecht und Kurzarbeit</a></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/8/csm_Krank-am-Arbeitsplatz_torwai-iStock_kleiner_1a6f8d00d4.jpg" length="118333" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6379</guid><pubDate>Mon, 24 Feb 2020 11:00:00 +0100</pubDate><title>Gute Jobs und Löhne verteidigen! NEIN zur SVP-Kündigungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gute-jobs-und-loehne-verteidigen-nein-zur-svp-kuendigungsinitiative</link><description>Breites gewerkschaftliches Bündnis gegen die arbeitnehmerfeindliche Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die SVP-Kündigungsinitiative will den Lohnschutz aufweichen, die Arbeitsbedingungen verschlechtern und die Schweiz isolieren. Die Arbeitnehmerverbände sagen dazu klar NEIN. Sie werden eine Gegenkampagne machen, um die grossen Gefahren für die Berufstätigen in der Schweiz aufzuzeigen.</p><p>Die Kündigungsinitiative schadet den Arbeitnehmenden in der Schweiz. Weil sie den Lohnschutz in Frage stellt. Weil sie zu prekären Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen führt. Und weil sie die Schweiz isoliert, indem sie die Bilateralen Verträge kündigt. Nichts von alldem trägt zur Lösung der realen Probleme in der Schweiz bei; wie beispielsweise die zu tiefen Einkommen, die Kaufkraftprobleme oder die teilweise schlechten Arbeitsbedingungen. Im Gegenteil: Die Kündigungsinitiative verschärft die Probleme. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse sagen deshalb zusammen klar NEIN zur Kündigungsinitiative der SVP, im Interesse aller Arbeitnehmenden.</p><p>Die Einführung der Bilateralen Verträge hat den Arbeitnehmenden in der Schweiz spürbare Verbesserungen gebracht. Dank den Flankierenden Massnahmen werden die Löhne und die Arbeitsbedingungen systematisch durch die Sozialpartner kontrolliert, in Schweizer und in ausländischen Firmen. Die Dumpingfirmen unter den Arbeitgebern werden nicht nur gebüsst, sondern sie werden auch aufgefordert, die geschuldeten Löhne nachzubezahlen. In Branchen mit Lohndruck können Bund und Kantone Mindestlöhne einführen. Und es gibt mehr Gesamtarbeitsverträge, was den Schutz vor Dumping und Missbräuchen zusätzlich verbessert.</p><p>Die Kündigungsinitiative der SVP setzt all diese Errungenschaften der Schweizer Sozialpartnerschaft aufs Spiel. Ein Ja zur Initiative würde den Lohnschutz in der Schweiz – den wirksamsten in ganz Europa - stark gefährden. Sie würde den Bilateralen Verträgen mit der EU, also mit der bedeutendsten Handelspartnerin der Schweiz, ein Ende setzen. Der Verkauf von Schweizer Qualitätsprodukten in die EU würde massiv erschwert. Und die Schweiz würde von der internationalen Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen wie der Forschung oder der Bildung abgekoppelt.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard gibt das Ziel der Kampagne an: «Wir müssen klarmachen, dass dies ein Angriff auf alle Arbeitnehmenden ist und dass er statt Gesamtarbeitsverträgen und Lohnkontrollen eine gnadenlose Konkurrenz aller gegen alle zum Ziel hat. Unser Ziel ist eine möglichst wuchtige Ablehnung dieser Initiative, um die hart erkämpfte Regulierung des Arbeitsmarktes zu verteidigen».</p><p>Unia-Präsidentin Vania Alleva warnt: «mit einer Annahme der Initiative können Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne nicht mehr wie bis anhin kontrolliert und durchgesetzt werden. Das Prinzip: «Schweizer Löhne für Arbeit in der Schweiz» wäre tot.»</p><p>Auch für Syna-Präsidenten Arno Kerst ist klar: «Ob wir es wollen oder nicht: Die Schweizer Wirtschaft ist global, davon profitieren auch die Arbeitnehmenden. Und mit starken Gesamtarbeitsverträgen und wirksamen Flankierenden Massnahmen schützen wir Löhne und Arbeitsbedingungen».</p><p>Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse, nennt konkrete Herausforderungen: «Aus Sicht der Arbeitnehmenden sind Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Förderung der Aus- und Weiterbildung und eine Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose die besseren Antworten, damit alle von der Personenfreizügigkeit einen Nutzen haben.»</p><p>VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber ergänzt: «Migrantischen Arbeitskräften sollen Rechte entzogen werden, damit sie leichter ausgebeutet werden können. Schaden würde dies letztlich allen Arbeitnehmer*innen in der Schweiz. Die sozial flankierte Personenfreizügigkeit ist der lange Weg der Schweiz aus der Abschottung. Deshalb engagieren wir uns gegen die arbeitnehmerfeindliche Kündigungsinitiative.»</p><p><br><a href="https://www.jobs-und-loehne.ch" target="_blank" class="link--arrow">zur Kampagnenwebseite www.jobs-und-loehne.ch</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/SGB-NoKI-Logo_DE-mitweissraum.svg" length="9183" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6317</guid><pubDate>Fri, 20 Dec 2019 11:44:19 +0100</pubDate><title>Neuer « Commentaire du contrat de travail » erschienen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/neuer-commentaire-du-contrat-de-travail-erschienen</link><description>Das französischsprachige Referenzwerk liegt in vierter Auflage vor</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der französischsprachige Kommentar zum Arbeitsgesetz ist im Auftrag des SGB bei den Éditions Réalités sociales in vierter Auflage erschienen. Dafür wurde das vor 30 Jahren erstmals erschienene Referenzwerk von den auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälten Christian Bruchez und Patrick Mangold sowie von Nationalrat und Juristen Jean Christophe Schwaab aktualisiert und komplett revidiert. Der Band ist zum für ein juristisches Fachbuch günstigen Preis von 78 Franken in den Buchhandlungen erhältlich.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/c/csm_tim_reckmann-flickr_CC_BY_2.0_justitia_figur_waage_schwert_augenbinde_449f9ab4e3.jpg" length="98546" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6312</guid><pubDate>Mon, 16 Dec 2019 14:32:19 +0100</pubDate><title>Probleme lösen statt Verunsicherung bewirtschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/probleme-loesen-statt-verunsicherung-bewirtschaften</link><description>Rente, Soziales, Europa: Lösungen gibt es nur mit den Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vergangene Woche war geprägt von einer Reihe wichtiger Weichenstellung auf der bundespolitischen Bühne. Da ist der Entscheid des Bundesrates zur zweiten Säule: Die Umsetzung des Sozialpartner-Kompromisses zeigt, dass die wirtschaftlichen Hauptakteure dieses Landes in der Lage sind, Lösungen für eines der gravierendsten aktuellen Probleme zu finden, das die Kaufkraft bedroht, nämlich den andauernden Rentenabbau. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer übernehmen ihre Verantwortung, insbesondere indem sie ihre Beiträge erhöhen. Darüber hinaus stabilisiert die Reform nicht nur das Rentenniveau allgemein, sondern verbessert dank der Schaffung eines solidarisch aufgeteilt finanzierten Rentenzuschlags auch die heute unzureichenden Leistungen der 2. Säule für tiefe und mittlere Einkommen und insbesondere für Frauen.</p><p>Was die Abstimmung im Ständerat zur Übergangsleistung (Brückenrente) für Arbeitnehmende am Ende ihres Arbeitslebens betrifft, so ist es zu begrüssen, dass unsere Forderung endlich prinzipiell anerkannt wird, während wir die improvisierten und schäbigen Änderungen einer knappen Ständeratsmehrheit bedauern. Aber wir können darauf hoffen, dass der Nationalrat diese Punkte korrigieren wird und sich endlich eine Mehrheit für diese unabdingbare Stärkung unseres Sozialversicherungssystems abzeichnet.</p><p>Mit unserem Engagement für dieses Projekt zeigen wir einmal mehr, dass wir es vorziehen, die Probleme der Menschen im Land ernsthaft in Angriff zu nehmen, statt sie zur Agitation zu benützen.</p><h4 class="heading--h4">Den bestehenden Lohnschutz verteidigen und ausbauen</h4><p>In beiden Fällen begegnen wir dabei unterwegs Kreisen, die sich pragmatischen Lösungen widersetzen, sich aber nicht einmal die Mühe machen, Alternativen anzubieten. Das ist allerdings kein Zufall: Für die SVP ist das wirksamste Rezept, Probleme entstehen und die Situation der Menschen im Land sich verschlechtern zu lassen. Dies mit dem Ziel, anschliessend bei den Wahlen die Früchte der Frustration ernten zu können.</p><p>Dieser Zynismus spiegelt sich in der SVP-Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit wider. Die Kündigung der Personenfreizügigkeit hätte das abrupte Ende der bilateralen Verträge mit der EU zur Folge und würde den Eintritt in einen Abschnitt der Geschichte unseres Landes markieren, in dem die Neoliberalen von der SVP den Ton angeben. Gleich anschliessend stünden die Zerschlagung der Lohnschutzmassnahmen und der Förderung von Gesamtarbeitsverträgen auf dem Programm. Sie möchten alle Macht in die Hände der Arbeitgeber legen, denen es freistünde, prekäre und rechtlose Arbeitnehmende einzustellen und damit einen gnadenlosen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt in Gang zu setzen.</p><p>Deshalb wird die Kampagne gegen die Kündigungsinitiative und für mehr soziale Sicherheit eine unserer Hauptauseinandersetzungen zu Beginn des Jahres 2020 sein. Wir werden mit aller Kraft gleiche Rechte für alle, die in unserem Land arbeiten, verteidigen. Wer in der Schweiz arbeitet, muss auch Schweizer Löhne erhalten.</p><p class="heading--h4">Prinzipientreue und Pragmatismus machen uns stark</p><p>Mit diesem Kampf gegen die SVP-Initiative werden wir unsere Position zu den zukünftigen Beziehungen unseres Landes zur Europäischen Union bekräftigen: eine geregelte Öffnung, basierend auf einem starken autonomen Lohnschutz, der weiter ausgebaut werden muss. Wir werden diese Regeln und Mechanismen, deren Notwendigkeit unbestritten ist, weiterhin verteidigen und dabei gleichzeitig pragmatisch bleiben, wie wir es immer waren, wenn es um die Frage der Anwendung von Regeln ging. Trotz allen Drucks und aller medialen Wünsche, unsere Position zu ändern, bleibt sie stets die gleiche: Es gibt keinerlei Anlass, die erkämpften gesetzlichen Regelungen zu schwächen oder uns das Recht nehmen zu lassen, diese autonom auszubauen. Sollten bei ihrer Umsetzung aber tatsächlich Probleme auftreten, so waren die Gewerkschaften immer für pragmatische Lösungen offen, und das wird auch so blieben.</p><p>Deshalb werden wir mit Entschlossenheit für gute Arbeitsplätze, für einen starken Lohnschutz und gegen die arbeitnehmerfeindliche Kündigungsinitiative kämpfen!</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/DSC_0721_bearbeitet-1.jpg" length="61705" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6277</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 17:00:00 +0100</pubDate><title>Kein Angriff auf den Lohnschutz just vor der Abstimmung zur Personenfreizügigkeit! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-angriff-auf-den-lohnschutz-just-vor-der-abstimmung-zur-personenfreizuegigkeit</link><description>Der Ständerat muss die Motion Baumann ablehnen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Sollen gesetzliche Mindestlöhne durch vertragliche Absprachen ausgehebelt werden dürfen? Darüber hat der Ständerat zu entscheiden. Für den SGB ein klares No-Go.</p><p>Geht es nach seiner Kommission, soll sich der Ständerat am Frontalangriff auf die Sozialpartnerschaft und den Lohnschutz der Grenzkantone Neuenburg, Jura und Tessin beteiligen. Doch das Plenum muss, kurz bevor nächsten Frühling über die katastrophale SVP-Kündigungsinitiative abgestimmt wird, die Motion Baumann ablehnen.</p><p>Die Motion kommt mit dem wohlklingenden Namen "Stärkung der Sozialpartnerschaft bei allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsverträgen" daher. Das ist zynisch, denn in Tat und Wahrheit will sie die Kantone daran hindern, gegen zu tiefe Löhne Massnahmen zu ergreifen: kantonale Mindestlöhne in allen Branchen würden nicht mehr gelten, wo ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auch Bestimmungen zu den Löhnen beinhaltet. Die Motion will nichts anderes, als Working Poors zu produzieren.</p><h3>Mindestlohn-Initiativ-Gegner müssen Wort halten</h3><p>Dabei haben die Kantone laut Bundesverfassung die Kompetenz, im Bereich der Sozialpolitik Gesetze zu erlassen. Sie können also auch bestimmen, dass Löhne das Existenzminimum abdecken müssen. Dementsprechend wurde bei der Debatte um einen nationalen Mindestlohn von den Initiativ-Gegnern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kantone bei Bedarf einen Mindestlohn einführen können. Und auch das Bundesgericht hat diese Kompetenz bestätigt.</p><p>Eine Umsetzung der Motion Baumann wäre ein eklatanter Verfassungsbruch und eine Sabotage der Sozialpartnerschaft. GAV könnten nämlich pervertiert werden, um das ohnehin bereits magere Arbeitsrecht weiter zu schwächen und den Willen des Gesetzgebers zu untergraben. Statt bessere Bedingungen als die gesetzlichen Minimalstandards für die Arbeitnehmenden zu garantieren, würden sie Ausnahmen von diesen Standards erlauben. Dass GAV als Instrumente benutzt werden könnten, um die gesetzlichen Löhne nach unten zu drücken, wäre ebenso gefährlich wie skandalös.</p><h3>Kein Wasser auf die Mühlen der SVP-Initiative</h3><p>Besorgniserregend ist, dass dieser Angriff auf die Souveränität der Kantone und die Löhne der Arbeitnehmenden in Grenzregionen, in den Kantonen Neuenburg und Jura, aber auch Tessin und Basel, wo über ein kantonales Mindestlohngesetz debattiert wird, gerade vom Ständerat kommt. Es ist zu hoffen, dass die neu zusammengesetzte Kammer dem Antrag von Bundesrat, Kantonen und Gewerkschaften folgt und die Motion Baumann ablehnt, statt den Sozialfrieden in der Schweiz zu torpedieren.</p><p>Gerade kurz vor der Abstimmung über die SVP-Kündigungsinitiative sind das Ansinnen und die Methoden des Motionärs Baumann fatal: Die Grenzkantone, welche den kantonalen Mindestlohn auch als komplementäre Massnahme gegen Lohndruck im Rahmen der Personenfreizügigkeit eingeführt haben, soll dieses Instrument nun vom Parlament weggenommen werden - das wäre wahrlich Wasser auf die Mühlen der SVP-Initiative.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6284</guid><pubDate>Tue, 19 Nov 2019 09:51:00 +0100</pubDate><title>Kantone öffnen Dumping Tür und Tor</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kantone-oeffnen-dumping-tuer-und-tor</link><description>Beharren auf Herkunftsortprinzip: Unverantwortlicher Entscheid beim Beschaffungswesen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem am 15. November gefällten Entscheid, bei der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) weiterhin auf das Herkunftsortprinzip zu setzen, zeigen sich die Kantone ihrer Verantwortung nicht gewachsen. Sie öffnen damit vielmehr Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor.</p><p>Dieser Entscheid ist umso unverständlicher, als der Bund sein Beschaffungswesen (BöB) kürzlich revidiert hat, und es den Gewerkschaften dabei gelungen ist, drohende Verschlechterungen abzuwenden. Dies gilt insbesondere für den Vorschlag, zum Herkunftsortprinzip zu wechseln. Hier hat das Parlament entschieden, beim bewährten Leistungsortprinzip zu bleiben.</p><p>Generell steht mit dem revidierten BöB dem langersehnten Paradigmenwechsel nichts mehr im Wege: Qualität und soziale Aspekte werden wieder stärker in den Fokus gerückt, nicht mehr allein der Preis entscheidet. Eigentlich ein klares Signal an die Kantone. Doch die haben es verpasst, dieser Vorgabe zu folgen.</p><p>Die Weigerung der Kantone, mit Blick auf die neuen Bestimmungen des BöB endlich auch zum Leistungsortprinzip zu wechseln ist umso unverständlicher, als in der parlamentarischen Debatte explizit darauf hingewiesen wurde, dass die Verankerung dieses Prinzips einen direkten Impuls für die Harmonisierung der IVöB darstelle.</p><p>Dass die Kantone trotz dieses klaren Harmonisierungsauftrags wissent- und willentlich den Willen des Gesetzgebers in diesem so zentralen Bereich ignorieren, ist nicht nur rechtspolitisch äusserst bedenklich. Es ist zudem ein Affront gegenüber den Arbeitnehmenden in den besonders betroffenen Branchen und auch gegenüber den Firmen in "Hochlohnkantonen", die nun im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt sind.</p><p>Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung von Arbeitsbedingungen und Löhnen anstreben. Mit dem Beharren auf dem Herkunftsortprinzip haben die Kantone eine Spirale nach unten eröffnet. Die Dachverbände SGB und Travail.Suisse sowie die besonders betroffenen Gewerkschaften Unia und Syna verurteilt dies aufs Schärfste.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/a/csm_Strassenbau-Baustelle_Juan-Enrique-iStock_727d4cc409.jpg" length="340834" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6279</guid><pubDate>Fri, 15 Nov 2019 12:21:00 +0100</pubDate><title>Angriff auf Gesamtarbeitsverträge </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/angriff-auf-gesamtarbeitsvertraege</link><description>Sabotage der Sozialpartnerschaft – auf Kosten der Working Poors und der kantonalen Souveränität </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Ständerats hat mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, die Motion Baumann zur Annahme zu empfehlen. Die Motion kommt mit dem wohlklingenden Namen "Stärkung der Sozialpartnerschaft bei allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsverträgen" daher. Das ist zynisch, denn in Tat und Wahrheit will sie die Kantone daran hindern, gegen zu tiefe Löhne Massnahmen zu ergreifen: kantonale Mindestlöhne in allen Branchen würden nicht mehr gelten, wo ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auch Bestimmungen zu den Löhnen beinhaltet. Die Motion will nichts anderes, als Working Poors zu produzieren.</p><p>Dabei haben die Kantone laut Bundesverfassung die Kompetenz, im Bereich der Sozialpolitik Gesetze zu erlassen. Sie können also auch bestimmen, dass Löhne das Existenzminimum abdecken müssen. Dementsprechend wurde bei der Debatte um einen nationalen Mindestlohn von den Initiativ-Gegnern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kantone bei Bedarf einen Mindestlohn einführen können. Und auch das Bundesgericht hat diese Kompetenz bestätigt.</p><p>Eine Umsetzung der Motion Baumann wäre ein eklatanter Verfassungsbruch und eine Sabotage der Sozialpartnerschaft. GAV könnten nämlich pervertiert werden, um das ohnehin bereits magere Arbeitsrecht weiter zu schwächen und den Willen des Gesetzgebers zu untergraben. Statt bessere Bedingungen als die gesetzlichen Minimalstandards für die Arbeitnehmenden zu garantieren, würden sie Ausnahmen von diesen Standards erlauben. Dass GAV als Instrumente benutzt werden könnten, um die gesetzlichen Löhne nach unten zu drücken, wäre ebenso gefährlich wie skandalös.</p><p>Besorgniserregend ist, dass dieser Angriff auf die Souveränität der Kantone und die Löhne der Arbeitnehmenden in Grenzregionen, in den Kantonen Neuenburg und Jura, aber auch Tessin und Basel, wo über ein kantonales Mindestlohngesetz debattiert wird, gerade vom Ständerat kommt. Es ist zu hoffen, dass die neu zusammengesetzte Ständeratskammer dem Antrag von Bundesrat, Kantonen und Gewerkschaften folgt und die Motion Baumann ablehnt, statt den Sozialfrieden in der Schweiz zu torpedieren.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6281</guid><pubDate>Mon, 11 Nov 2019 11:38:00 +0100</pubDate><title>Datenschutz am Arbeitsplatz – Stiefkind des Parlaments?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/datenschutz-am-arbeitsplatz-stiefkind-des-parlaments</link><description>Es wird schon fast ein Jura-Studium erwartet, um sich im Datenschutz zurechtzufinden.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In letzter Zeit geht es dem Datenschutz in der Schweiz schlecht, findet SGB-Zentralsekretär und Alt-Bezirksrichter Luca Cirigliano.</p><p>Die anstehende Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) bahnt sich an, ein Debakel zu werden: Nicht EU-äquivalent, weniger verständlich, und man will sogar die Bundesverfassung und Völkerrecht ritzen, in dem man die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft nicht mehr namentlich unter besonders schützenswerte Daten subsumiert. Das sei ja bereits durch die «allgemeinen Prinzipien» geschützt, so die Meinung des Parlaments. Es wird also schon fast ein Jura-Studium erwartet, um sich im Datenschutz zurechtzufinden.</p><p>Dem setzt nun die Mitteilungspflicht der ArbeitnehmerInnen die Krone auf, wenn sie an der wissenschaftlichen Studie zum Konsum von Cannabis teilnehme wollen, die vom Bund geplant wird. Probanden müssten also einwilligen, dass ihre Teilnahme an der Studie automatisch dem Arbeitgeber bekannt gegeben wird – man könnte genauso gut ein Entlassungsbrief der Studiendokumentation beilegen. Kein Wunder, wenn so die Studie bachab gehen wird. Wer will denn hier noch mitmachen?</p><p>Abgesehen von der Sabotage der Studie, die diese Entscheidung des Parlaments mit sich bringen würde, zeigt die Diskussion um eine mögliche Mitteilungsplicht aber auch anschaulich die offensichtliche Geringschätzung gewisser Parteien für den Datenschutz und die Privatsphäre der Arbeitnehmenden. Es ist zu hoffen, dass eine Koalition von vernünftigen Akteurinnen und Akteuren im Parlament sich eines Besseren besinnt – sowohl beim DSG wie beim Experimentierartikel für Cannabisstudien im Betäubungsmittelgesetz.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/recht/Datenschutz_Schloss-Tastatur_Jonathan_Schoeps_photocase.jpg" length="672064" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6231</guid><pubDate>Wed, 16 Oct 2019 17:00:00 +0200</pubDate><title>Breite Front gegen längere Arbeitszeiten, notfalls mit Referendum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/breite-front-gegen-laengere-arbeitszeiten-notfalls-mit-referendum</link><description>Gemeinsame Mitteilung der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">67-Stunden Woche, Nacht- und Sonntagsarbeit als Pflicht – all das droht denjenigen, die das Pech haben, als «leitende» Angestellte oder «Fachspezialisten» zu gelten. So will es die parlamentarische Initiative Graber. Dagegen wehrt sich die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit, notfalls mit dem Referendum.</p><p>Wird die parlamentarische Initiative «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle» des abtretenden Luzerner CVP-Ständerats Konrad Graber angenommen, würde das Schweizer Arbeitsrecht praktisch ausgehöhlt: Die Gummibegriffe «Leitende Arbeitnehmerin» und «Fachspezialist» würden dem Missbrauch Tür und Tor öffnen – und das weiss der Initiant auch. Denn möglichst viele Arbeitnehmende sollen unter diese Kategorien fallen, um so vom Arbeitgeber bei Mehrarbeit ganz nach Gusto eingesetzt werden zu können: eben bis zu 67 Stunden pro Woche, Sonntage inklusive!<br><br> Donnerstag/Freitag, 17./18.&nbsp; Oktober, wird sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) mit der Vorlage befassen, und selten war die Ausgangslage so klar: Die parlamentarische Initiative wurde von allen Seiten zerzaust: die kantonalen Arbeitsinspektorate lehnen das Ansinnen ebenso ab wie die Landeskirchen und andere Mitglieder der Sonntagsallianz. ÄrztInnen und ArbeitsmedizinerInnen warnen vor dessen verheerenden Folgen.<br><br> Sie alle hätten zu Wort kommen sollen, denn ursprünglich hatte die WAK-S Hearings angekündigt, sie dann aber einfach abgesagt. Offenbar hatte sie angesichts der vielen, kritischen Anmeldungen (von der Schweizerischen<br><br> Gesellschaft für Arbeitsmedizin SGARM über die FMH bis zur Sonntagsallianz) schlicht den Mut verloren. Aber zu versuchen, das Geschäft noch zwei, drei Tage vor den eidgenössischen Wahlen still und leise durchzuwinken, dafür war der Mut offensichtlich vorhanden.<br><br> Doch sollte das zynische Vorhaben tatsächlich durchs Parlament kommen, hat die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit bereits das Referendum angekündigt. Mediziner, Kirchen, Gewerkschaften, kantonale Arbeitsinspektorate und auch der Bundesrat, sie alle sagen klar nein zu dieser Deregulierung. Schliesslich hat die Schweiz laut OECD bereits eines der flexibelsten und arbeitgeberfreundlichsten Arbeitsrechte. Schliesslich wird hierzulande im internationalen Vergleich bereits viel zu lang gearbeitet. Wenn schon, sollte die Arbeitswoche verkürzt werden, wie das jüngst lautstark am Frauenstreik gefordert wurde. Gerade Frauen und Familien würden unter Grabers Idee besonders leiden.<br><br> Die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit erwartet von der WAK-S angesichts der geballten Rückweisung von allen Seiten, dass sie diese parlamentarische Initiative abschreibt und damit endlich ad acta legt, wie es der Ständerat unlängst bereits mit der ähnlich gelagerten Initiative der damaligen Ständerätin Karin Keller-Sutter zur Arbeitszeiterfassung getan hat.<br> &nbsp;</p><h5>Die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit:</h5><ul><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)</li><li>Travail.Suisse</li><li>Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin (SGARM)</li><li>Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV)</li><li>Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG)</li><li>Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)</li><li>sowie die Gewerkschaften Syna, syndicom, Unia und VPOD</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/3/csm_frau-gestresst-kopfschmerz_c-inkje-photocase_bf91282e5f.jpg" length="79396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6214</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2019 16:30:20 +0200</pubDate><title>Der VPOD verteidigt das Schweizer Streikrecht in Strassburg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-vpod-verteidigt-das-schweizer-streikrecht-in-strassburg</link><description>Das Bundesgerichtsurteil im Fall La Providence stellt das Streikrecht in Frage. Der VPOD zieht deshalb vor den Menschenrechtsgerichtshof, um dieses fundamentale Recht zu verteidigen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sie waren auf die Strasse gegangen, weil sie keine andere Möglichkeit mehr sahen, ihre Arbeitsbedingungen zu verteidigen. Die neue Besitzerin, der Privatspitalkonzern Genolier hatte nicht nur den Gesamtarbeitsvertrag gekündigt, um Löhne und Zulagen kürzen und die Arbeitszeit verlängern zu können. Er hatte gleichzeitig auch das Gespräch mit den Angestellten des Neuenburger Privatspitals La Providence verweigert.</p><p>Wohl deshalb fand der Streik auch viel Rückhalt in der Bevölkerung. Doch nach einer längeren Auseinandersetzung schickte Genolier den Streikenden schliesslich den blauen Brief. Für die Streikenden und ihre Gewerkschaft VPOD war klar: Damit hat sich der Konzern ins rechtliche Abseits begeben. Denn die Schweiz kennt zwar unrühmlicherweise immer noch keinen Kündigungsschutz für gewerkschaftliche AktivistInnen, der diesen Namen verdient. Doch gleichzeitig garantiert die Bundesverfassung im Artikel 28 das Streikrecht.</p><h3>Skandalöses Bundesgerichtsurteil zum Streik</h3><p>Mehr als sieben Jahre sind seit dem Streik vergangen, und mittlerweile lag der Fall beim Bundesgericht. Dieses hat nun kürzlich ein aus Sicht der Gewerkschaften skandalöses Urteil verkündet: Die Verteidigung der bisherigen, durch einen breit abgestützten kantonalen GAV garantierten Arbeitsbedingungen sei «unverhältnismässig» gewesen, der Streik deshalb illegal.<br> Gemäss bisheriger Rechtsprechung war klar: Ein Streik ist legal, wenn die Forderungen auf die Arbeitsbeziehungen zielen, wenn er von einer Gewerkschaft mitgetragen wird, wenn eine Konfliktlösung mit Verhandlungen gesucht wurde und gescheitert ist, und wenn er die Existenz des Unternehmens nicht in Frage stellt. Mit dem La-Providence-Urteil verlässt das Bundesgericht diese Linie und geht viel weiter: Neu könnten selbst rein defensive Streiks für illegal erklärt werden, wenn die RichterInnen zum Schluss gelangten, eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen sei zumutbar. Damit wäre das Streikrecht faktisch ausgehebelt.</p><h3>«Kein demokratischer Kampf gegen dieses Phänomen ist unverhältnismäßig»</h3><p>Die Gewerkschaften können und wollen das nicht hinnehmen. Deshalb legt der VPOD beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gegen das Urteil Beschwerde ein. Und er wird dabei vom SGB unterstützt: «Der unlautere Wettbewerb auf dem Rücken der Mitarbeitenden ruiniert das Schweizer Gesundheitssystem», so SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. «Kein demokratischer Kampf gegen dieses Phänomen ist unverhältnismäßig», stellte Maillard bei einer Medienkonferenz fest. Die Schweiz muss die fundamentalen Arbeitsrechte endlich respektieren, wie sie die Internationale Arbeitsorganisation der UNO (ILO) garantiert.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_European_Court_of_Human_Rights_cc-by-sa_Cherryx-Wikimediacommons_2a7997dd48.jpg" length="300451" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6209</guid><pubDate>Wed, 18 Sep 2019 14:33:59 +0200</pubDate><title>Erfolgreicher Widerstand gegen längere Arbeitszeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/erfolgreicher-widerstand-gegen-laengere-arbeitszeit</link><description>Medienmitteilung der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Widerstand der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit gegen eine Aushöhlung des Arbeitsgesetzes zeigt endlich Wirkung: Der Ständerat verzichtet darauf, die Arbeitszeiterfassungspflicht für weite Kreise der Arbeitnehmenden abzuschaffen. Damit bleibt ein zentrales Instrument erhalten, das die Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit und überlangen Arbeitszeiten schützt.</p><p>Mit dem Entscheid, eine parlamentarische Initiative der früheren Ständerätin Karin Keller-Sutter zu beerdigen, räumt der Ständerat ein, dass die Pläne für eine weitgehende Deregulierung des Arbeitsgesetzes quer in der Landschaft stehen und auf breiten Widerstand von Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen und Kantonen stossen. Die Umsetzung der Initiative Keller-Sutter hätte mit der Arbeitszeiterfassungspflicht das Instrument zerstört, das überhaupt erst die Kontrolle der Höchstarbeitszeiten und Überzeit erlaubt. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung SAKE wären mindestens 26 Prozent der Arbeitnehmenden betroffen gewesen.</p><p>Dieser Schritt reicht der Allianz aus Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen und AssistenzärztInnen aber noch lange nicht. Jetzt müssen der Ständerat und die zuständige Wirtschaftskommission auch die Pläne aufgeben, die Wochen-Höchstarbeitszeit zu erhöhen und das Sonntags-Arbeitsverbot weiter aufzuweichen. Deshalb muss auch die entsprechende parlamentarische Initiative von Ständerat Konrad Graber beerdigt werden. In Zeiten, in denen Studien eine stetige Zunahme des Stresses in der Arbeitswelt feststellen und in denen immer mehr Menschen ein Burn-out erleiden, braucht es mehr Schutz für die Arbeitnehmenden statt weniger. Der Ständerat ist gut beraten, den grundsätzlichen Widerstand von Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen, Kirchen und Kantonen ernst zu nehmen und auch dieses Gesetzesvorhaben aufzugeben. Sollte das Parlament daran festhalten, wird die Allianz die Vorlage mit allen Mitteln bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Frau_Aerztin_abends_muede_am-PC_istock_klein.jpg" length="367560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6185</guid><pubDate>Fri, 13 Sep 2019 16:16:05 +0200</pubDate><title>Für ein Datenschutzgesetz das wirklich schützt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuer-ein-datenschutzgesetz-das-wirklich-schuetzt</link><description>Der Nationalrat muss nachbessern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein zahnloses Datenschutzgesetz (DSG), das gegen Grundrechte verstösst, den Status Quo verschlechtert und nicht EU-kompatibel ist: Bessert der Nationalrat nicht nach, gehört das Ding zurückgewiesen.</p><p>Sogar die NZZ konnte nicht umhin, zu vermelden: Der Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz sei ungenügend, warne der eidgenössische Datenschutzbeauftragte. Ohne Nachbesserungen könnte die EU der Schweiz gar die Gleichwertigkeit absprechen.</p><h3>Note: ungenügend</h3><p>Was ist passiert? Das Parlament fasste den Auftrag, den Datenschutz zu stärken und dem digitalen Wandel anzupassen. Gemacht hat es fast das Gegenteil. Jedenfalls kann von einer Stärkung, so wie es die EU mit ihrem neuen Datenschutzrecht gemacht hat, nicht die Rede sein.</p><p>Für Arbeitnehmende besonders stossend ist, dass die Parlamentsmehrheit in Art. 4 nicht einmal die Bearbeitung hochsensibler Daten wie Gewerkschaftsmitgliedschaft schützen will. Dies wäre ein offener Bruch mit von der Schweiz ratifiziertem Völkerrecht, u.a. der EMRK sowie einschlägiger ILO-Konventionen.</p><p>Die EU ist derzeit daran, das Datenschutzniveau von Drittstaaten inklusive der Schweiz zu überprüfen. Das Bundesamt für Justiz musste Fragen beantworten zur heutigen gesetzlichen Situation, zum Stand der laufenden Gesetzesrevision sowie zu den konkreten Aufgaben und Ressourcen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Die Resultate der Überprüfung werden vermutlich im nächsten Frühjahr vorliegen, so dass die EU-Kommission spätestens Ende Mai entscheiden kann, wie dies die EU-Datenschutzgrundverordnung vorschreibt. Ändert sich nichts, muss sie der Schweiz dann wohl die Gleichwertigkeit absprechen.</p><h3>Hausaufgaben erledigen</h3><p>So wie das DSG im Moment daherkommt, bleibt nur ein Fazit: Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, die mindestens folgende Anforderungen erfüllt:</p><ul><li>Vereinbarkeit- mit dem Übereinkommen SEV 108 (Europarat) sowie ILO-Recht</li><li>Sicherstellung der Anerkennung der Äquivalenz mit der Verordnung (EU) 2016/679</li><li>Kompatibilität mit den Schengen-Verträgen</li><li>mindestens das gleiche Schutzniveau wie es das heutige gültige DSG garantiert</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/recht/Datenschutz_Schloss-Tastatur_Jonathan_Schoeps_photocase.jpg" length="672064" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6174</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2019 09:39:00 +0200</pubDate><title>Lohnerhöhungen von 2% und für die Frauen endlich eine spürbare  Korrektur nach oben </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnerhoehungen-von-2-und-fuer-die-frauen-endlich-eine-spuerbare-korrektur-nach-oben</link><description>Lohnrunde 2019/2020</description><content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten drei Jahren ging es mit der Schweizer Wirtschaft spürbar aufwärts. Doch obwohl die Arbeitslast stieg, gingen die Reallöhne um 0.6 Prozent zurück! Das ist ungerecht. Und es gefährdet zunehmend die wirtschaftliche Entwicklung im Inland. Der Pro-Kopf-Konsum (ohne Gesundheitsausgaben) sank seit 2015 real um rund 0.7 Prozent. Ohne spürbare Lohnerhöhung wird sich diese Entwicklung verschärfen. Deshalb fordern die Verbände des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) für die Lohnrunde 2019/2020 generelle Lohnerhöhungen von 2 Prozent. Insbesondere bei den Frauenlöhnen braucht es nun ein deutliches Plus.</p><p>Der Spielraum dazu ist vorhanden. Die Schweizer Konjunktur läuft besser als in diesen Wochen von vielen dargestellt. Die Firmen suchen so viele Arbeitskräfte wie nie in den letzten 10 Jahren. Die Geschäftslage ist in nahezu allen Branchen gut. Selbst in der Industrie, wo sich die internationale Konjunkturabkühlung bemerkbar machte, ist die Geschäftslage nach wie vor mehrheitlich positiv und die Firmen rechnen für die nächsten Monate mit leicht anziehenden Exporten.</p><p>Der Handlungsbedarf ist nicht nur mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung im Inland offensichtlich. Aus Sicht der Arbeitnehmenden braucht es die Lohnerhöhung auch um die Teuerung von knapp 0.5 Prozent im laufenden Jahr sowie die weiter steigenden Krankenkassenprämien zu finanzieren. Kommt dazu, dass die Arbeitsproduktivität stetig steigt, real um rund 1 Prozent pro Jahr.</p><p>Besonders hoch ist der Handlungsbedarf aber bei den Frauen. Nachdem am 14. Juni mehr als 500'000 Frauen und solidarische Männer für Fortschritte in der Gleichstellung, insbesondere für Lohngleichheit, demonstrierten, braucht es bei den Frauenlöhnen nun konkrete Fortschritte. Der Lohnrückstand der Frauen muss mit deutlichen Anhebungen der Frauenlöhne korrigiert werden. In den von der Gewerkschaft Unia betreuten Branchen sollen die Frauen zusätzlich zu den 2 Prozent Lohnerhöhung mindestens 50 Franken mehr erhalten.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Bilder/Einzelbilder_Artikel/190906_lohn_mk_maillard_lampart_alleva_muenger_zugeschnitten.jpg" length="174057" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6167</guid><pubDate>Fri, 30 Aug 2019 17:03:04 +0200</pubDate><title>Etappensieg der Gewerkschaften gegen längere Arbeitszeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/etappensieg-der-gewerkschaften-gegen-laengere-arbeitszeiten</link><description>Angriff der Wirtschafskommission aufs Arbeitsgesetz gebremst</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Widerstand der Gewerkschaften und von ArbeitsmedizinerInnen gegen längere Arbeitszeiten zeigt endlich zählbare Resultate: In dem die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) die parlamentarische Initiative der früheren Ständerätin Karin Keller-Sutter zur Abschreibung empfiehlt, räumt die Kommission ein, dass ihre Pläne für eine weitgehende Deregulierung des Arbeitsgesetzes quer in der Landschaft stehen. Die Initiative verlangte einen weitgehenden Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung SAKE wären mindestens 26% der Arbeitnehmenden betroffen gewesen. Ihnen wäre das Instrument entzogen worden, das überhaupt erst erlaubt zu kontrollieren, ob die Höchstarbeitszeiten eingehalten werden und ob Überzeit geleistet wird. Es ist höchste Zeit, dass der Ständerat nun der Kommission folgt und diesen Abbau des Arbeitnehmendenschutzes beerdigt.</p><p>Dieser Schritt reicht aber noch lange nicht. Die Kommission muss auch die auf eine Initiative von Ständerat Konrad Graber zurückgehenden Pläne aufgeben, die Wochen-Höchstarbeitszeit zu erhöhen und das Sonntags-Arbeitsverbot weiter aufzuweichen. In Zeiten, in denen Studien eine stetige Zunahme des Stresses in der Arbeitswelt feststellen und in denen immer mehr Menschen ein Burn-out erleiden, braucht es mehr Schutz für die Arbeitnehmenden statt weniger, wie von der WAK nach wie vor geplant. Der Ständerat wäre gut beraten, den grundsätzlichen Widerstand von Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen, Kirchen und Kantonen endlich zur Kenntnis zu nehmen und auch diese Gesetzesvorlage zu beerdigen. Sollte das Parlament daran festhalten, werden die Gewerkschaften die Vorlage mit allen Mitteln bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_Bauarbeiter-in-Halle-Protesthaltung_AntonioRecena-photocase_d8cea73502.jpg" length="206436" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6162</guid><pubDate>Mon, 26 Aug 2019 10:00:00 +0200</pubDate><title>Dossier 134: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Gesamtarbeitsverträgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-134-arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz-in-gesamtarbeitsvertraegen</link><description>Aktuelle Herausforderungen u.a. für den Schutz vor psychosozialen Risiken und Burnout</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aktuelle Erhebungen machen deutlich: Der Stress am Arbeitsplatz nimmt vielerorts zu - und mit ihm die Belastungen. Neben den traditionellen Gefahren sind in den letzten Jahren vermehrt psychosoziale Risiken und Burnout am Arbeitsplatz in den Vordergrund der öffentlichen Diskussion getreten. Vorliegend werden Inhalt und Potential von Bestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) zur Verhütung und Minimierung von Risiken am Arbeitsplatz systematisch nach Branchen und Art der Risiken dargestellt und analysiert.</p><p>Anhand der Analyse der einschlägigen Gesetze, der Praxis sowie von Bestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) wird eine Best Practice für Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im kollektiven Arbeitsrecht vorgelegt.</p><p>GAV bieten gerade im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz die Möglichkeit, die in der Schweiz eher schwachen gesetzlichen Schutzbestimmungen insbesondere gegen psychosozialen Risiken oder Burnout zu verbessern und so die Gesundheit der Arbeitnehmenden unter dem Anwendungsbereich des GAV effektiver zu schützen.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/9/csm_Frau-muede-Laptoptastatur_c-photocase-wishzones_daf1cfb1e5.jpg" length="180069" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6151</guid><pubDate>Tue, 20 Aug 2019 09:50:04 +0200</pubDate><title>Stress am Arbeitsplatz nimmt zu: Kommen Ständeräte endlich zur Vernunft?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stress-am-arbeitsplatz-nimmt-zu-kommen-staenderaete-endlich-zur-vernunft</link><description>Geplante Arbeitsgesetz-Revision würde Stress erhöhen und ist zu stoppen - Konsequenzen aus der Gesundheitsbefragung 2017 ziehen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Stress am Arbeitsplatz hat zugenommen. Dies zeigt die Schweizer Gesundheitsbefragung 2017, die heute vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht wurde. Statt dagegen Massnahmen zu ergreifen, wollen bürgerliche Politiker die Situation mit einer Revision des Arbeitsgesetzes verschlimmern. Sie wollen u.a., dass viele Arbeitnehmenden länger und neu auch an Sonntagen arbeiten müssen. Der Ständerat, der die Gesetzesrevision in der Herbstsession beraten wird, muss nun endlich zur Vernunft kommen und die Vorlage beerdigen.</p><p>Die Gesundheitsbefragung 2017 spricht eine klare Sprache: 2017 litten 21 Prozent der vom Bundesamt für Statistik befragten Erwerbstätigen an ihrem Arbeitsplatz sehr oft unter Stress. 2012 waren es 18 Prozent gewesen. Die Hälfte von ihnen fühlt sich bei der Arbeit emotional erschöpft und sind damit einem höheren Risiko ausgesetzt, ein Burn-Out zu erleiden.</p><p>Statt, wie es Arbeitsmediziner und Gewerkschaften verlangen, stressbedingte Krankheiten als Berufskrankheiten anzuerkennen und die wöchentlichen Arbeitszeiten zu reduzieren, wollen die Mehrheiten in den Wirtschaftskommissionen der Eidg. Räte die Lage auf Vorschlag von Ständerat Konrad Graber und der früheren Ständerätin Karin Keller-Sutter noch verschärfen. So sollen die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 67,5 Stunden und die maximale tägliche Überzeitarbeit erhöht und sogar das Sonntagsarbeitsverbot aufgeweicht werden. Gleichzeitig soll die Pflicht für die Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen, weitgehen abgeschafft werden.</p><p>Das Beharren der Wirtschaftskommissionen auf diese zynischen Deregulierungsschritte ist angesichts der Resultate der Befragung inakzeptabel. Daran ändern auch die vor der Sommerpause von der WAK-S beschlossenen Pseudo-Korrekturen nichts. Diese sind kosmetischer Natur, der Stress würde für viele Arbeitnehmende zunehmen. Das Beharren ist auch unverständlich: Denn in der Vernehmlassung, in der unter anderem die kantonalen Arbeitsinspektorate, die ArbeitsmedizinerInnen, die Kirchen mit der Sonntagsallianz sowie die Gewerkschaften scharfe Kritik übten, ist die Gesetzesrevision durchgefallen. Zudem ignoriert die Kommission einen Bericht des Bundesrats, wonach das Schweizer Arbeitsrecht bereits extrem flexibel ausgestaltet ist. Stoppen die Räte diesen Angriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht endlich, werden die Gewerkschaften das Referendum ergreifen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/e/csm_ueberarbeitet_burnout_ist-thodonal_d75e88c55f.jpg" length="149109" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6115</guid><pubDate>Thu, 11 Jul 2019 18:03:58 +0200</pubDate><title>Das Parlament hat Verantwortung übernommen – jetzt sind Kantone dran!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/das-parlament-hat-verantwortung-uebernommen-jetzt-sind-kantone-dran</link><description>Revision des öffentlichen Beschaffungswesens</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Revision des&nbsp; öffentlichen Beschaffungswesens konnten die Gewerkschaften Verschlechterungen verhindern. Nun müssen die Kantone ihre Verantwortung wahrnehmen.<br>Das öffentliche Beschaffungswesen ist zentral für die Arbeitnehmenden, denn ein schlecht verfasstes BöB kann Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor öffnen. Umso erfreulicher ist, dass es den Gewerkschaften bei der Totalrevision des BöB gelungen ist, Verschlechterungen zu verhindern.
</p><p> Besonders der Vorschlag, auf das Leistungsortsprinzip zu verzichten, hätte zu massiv mehr Dumping geführt. Die Eidgenössischen Räte haben sich mit dem neuen BöB weg von der ruinösen Preisspirale hin zu sozialer und nachhaltiger Qualität bewegt, ein erfreulicher Sieg für die Gewerkschaften. Zufrieden ist der SGB auch damit, dass öffentliche Pensionskassen nicht mehr dem BöB unterstehen.<br>Dennoch bleibt viel zu tun, diesmal bei der Umsetzung in den Kantonen: Sie müssen weiterführende Verbesserungen gegen Missbräuche und Prekarisierungen wie endlose Subunternehmerketten, missbräuchliche Konkurse und Temporärarbeit einführen.
</p><h3>Das Leistungsortprinzip schützt Schweizer Arbeitnehmende vor Dumping</h3><p>Das Parlament hat entschieden, beim bewährten Leistungsortprinzip zu bleiben. Das heisst, dass ein Unternehmen, das sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt, die Lohn- und Arbeitsbedingungen am Ausführungsort einhalten muss. Eine Firma aus dem Tessin beispielsweise, die in Zürich für den Bau einer grossen Halle offeriert, muss Zürcher Löhne zahlen. Wäre das Parlament wie ursprünglich geplant aufs Herkunftsortsprinzip gewechselt, würden die Bedingungen am Firmensitz- oder Niederlassungsort gelten. Das Tessiner Unternehmen könnte mit Tessiner Löhnen offerieren, womit Anbieter aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt wären. Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung der eigenen Arbeitsbedingungen anstreben. Fazit: Das Herkunftsortsprinzip hätte eine Spirale nach unten eröffnet.
</p><p>Damit ist das Leistungsortsprinzip zentral für alle, welche die orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen schützen wollen. Nach dem Parlamentsentscheid müssen die Kantone ihr interkantonales Konkordat zum öffentlichen Beschaffungswesen anpassen und das Leistungsortprinzip wiedereinführen.
</p><h3>Kantonale Regelungen müssen folgen</h3><p>Kantone müssen nun Subunternehmerketten beschränken und GAV-Konformität bescheinigen lassen<br>Auch weitere Punkte zum Schutz der Arbeitnehmenden im Beschaffungswesen betreffen kantonale Kompetenzen. Hier müssen die Kantonsregierungen und -parlamente aktiv werden und ihre kantonalen Gesetze anpassen. 
</p><p>So ist die Subunternehmerkette auf eine Ebene zu beschränken. Heute sind gerade im Bau derart lange Subunternehmerketten gang und gäbe, dass die Bauherren rasch den Überblick verlieren, wer überhaupt zu welchen Bedingungen wann auf der Baustelle welche Arbeit ausführt. Bund, Kantone und Gemeinden wissen oft nicht, wer am Schluss welche Arbeit leistet. Skandale sind damit programmiert, denn die Wahrscheinlichkeit für Lohn- und Sozialdumping bzw. Schwarzarbeit nimmt pro zusätzliche Subunternehmerebene exponentiell zu. Umso wichtiger, dass zumindest im öffentlichen Beschaffungswesen dieser schädlichen Praxis ein Riegel vorgeschoben wird.
</p><h3>GAV-Konformität bescheinigen lassen, Temporärarbeit einschränken </h3><p>Weiter sollen die kantonalen Beschaffungsrechte endlich aussagekräftige Bescheinigungen zum Nachweis der GAV-Konformität vorschreiben, bevor ein Auftrag an eine Firma aus einer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Branche vergeben wird.
</p><p>Wichtig ist auch, dass die Kantone im Beschaffungswesen die Temporärarbeit einschränken; der Kanton Genf geht hier mit einem guten Beispiel voran. Es wird derzeit diskutiert, die kantonale Regelung, die den Anteil von Temporärangestellten bei öffentlichen Aufträgen ursprünglich auf höchstens 20% begrenzte, nun gesetzlich zu verankern.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6109</guid><pubDate>Mon, 08 Jul 2019 14:59:11 +0200</pubDate><title>Antigewerkschaftliche Entlassung: Unterstützung für Mickaël Béday</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/antigewerkschaftliche-entlassung-unterstuetzung-fuer-mickael-beday</link><description>Über 100 Demonstrierende fordern Wiedereinstellung des Gewerkschaftsdelegierten</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mehr als 100 Personen haben heute Montag in Le Lieu im Vallée de Joux (VD) vor dem Uhrenunternehmen Dubois Dépraz die Wiedereinstellung des vor zwei Wochen unter fadenscheinigen Gründen entlassenen Gewerkschaftsdelegierten Mickaël Béday gefordert. An der Kundgebung nahm auch SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard teil. «Alle beschwören die Sozialpartnerschaft», so Maillard, «aber ohne echte Beteiligung der Arbeitnehmenden, oder wenn diese gar Angst vor einer Entlassung haben müssen, sobald sie sich engagieren, verliert die Sozialpartnerschaft ihren Sinn».
</p><p>Béday war am 24. Juni wegen zweier angeblicher Nachlässigkeiten entlassen worden. Vorher wurde er jedoch wiederholt wegen seines gewerkschaftlichen Engagements vom Unternehmen kritisiert. Für die Gewerkschaft Unia und die Demonstrierenden ist klar, dass es Dubois Dépraz darum ging, einen Vorwand zu finden, um einen unbequemen Arbeitnehmendenvertreter loszuwerden. Entsprechend fordern sie, dass Béday an seinen Arbeitsplatz zurückkehren und seine Funktion als Gewerkschaftsdelegierter weiter ausüben kann.
</p><p>Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig ein wirksamer Kündigungsschutz von Arbeitnehmenden-VertreterInnen und aktiven GewerkschafterInnen wäre – und wie ungenügend dieser in der Schweiz leider immer noch ist. Die Schweiz war deshalb im Vorfeld der diesjährigen Konferenz der UNO-Arbeitsorganisation ILO auf einer schwarzen Liste von Ländern gelandet, die gegen ILO-Konventionen verstossen. Dies ausgerechnet im 100. Jahr des Bestehens der ILO, anlässlich dessen die Konferenz vom Schweizer Botschafter Jean-Jacques Elmiger präsidiert wurde.
</p><p>Immerhin hat Bundesrat Guy Parmelin inzwischen den Willen gezeigt, den Schutz vor missbräuchlicher Kündigung von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden endlich zu verbessern. Er will neu unter Einbezug der Experten der ILO eine Mediation zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften durchführen. Aufgrund dieses Vorschlags hatte der SGB zugestimmt, die Schweiz von erwähnter schwarzer Liste zu streichen. Nun sollen innert zwölf Monaten Lösungsvorschläge vorliegen, mit denen der Kündigungsschutz endlich auf das von den ILO-Konventionen geforderte Niveau gehoben werden kann.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6098</guid><pubDate>Mon, 01 Jul 2019 09:07:14 +0200</pubDate><title>Schlüsselrolle der eigenständigen Flankierenden Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schluesselrolle-der-eigenstaendigen-flankierenden-massnahmen</link><description>SGB-Kommentar zum Observatoriumsbericht

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Internationalisierung der Gesellschaft und der Wirtschaft haben in den meisten Ländern zu einer höheren Einwanderung geführt – unabhängig von der Personenfreizügigkeit. Dazu kommt, dass Stelleninserate seit den 2000er-Jahren fast weltweit sichtbar sind, während ein Arbeitgeber vor dem Jahr 2000 in einer ausländischen Zeitung inserieren musste, um Stellensuchende ausserhalb der Schweiz anzusprechen.</p><p>Die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit den Flankierenden Massnahmen hat die Dumpingproblematik bei Anstellung von AusländerInnen in der Schweiz entschärft. KurzaufenthalterInnen beispielsweise verdienen heute bei gleicher Arbeit weitgehend denselben Lohn wie SchweizerInnen und niedergelassene AusländerInnen. Im alten Kontingentssystem waren sie hingegen deutlich schlechter gestellt, was Gefahren für das ganze Lohngefüge mit sich brachte.<br> Gleichzeitig hat die Personenfreizügigkeit den Marktzugang für zwei potenziell prekäre Arbeitsformen erleichtert, nämlich für Dienstleistungen von ausländischen Firmen (Entsendungen, Selbständige) und Temporärarbeit (Verleih von KurzaufenthalterInnen u.a.). Die ausländischen Firmen haben Arbeitsverträge mit deutlich tieferen Löhnen, was ein erhebliches Dumpingrisiko birgt. Mittlerweile haben sie in gewissen Regionen bereits einen Marktanteil von 10 Prozent und mehr; In einzelnen Branchen sogar von gegen 30 Prozent (Holz-, Metallbau u.a.).</p><p>Die Flankierenden Massnahmen spielen eine Schlüsselrolle bei der Verhinderung von negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Sie müssen deshalb gestärkt und nicht geschwächt werden. Deshalb muss der eigenständige Lohnschutz im Rahmenabkommen mit der EU gewährleistet sein. Eine Übernahme des EU-Rechts und eine Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs sind mit viel zu grossen Risiken verbunden. Zur Verhinderung von Missbräuchen bei der Temporärarbeit müssen Temporäre prioritär zu gleichen Bedingungen angestellt werden wie die Festangestellten im Betrieb. Entscheidend ist schliesslich ein Nein zur SVP-Kündigungsinitiative, welche den gesamten Bilateralen Weg in Frage stellen würde.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6097</guid><pubDate>Fri, 28 Jun 2019 11:12:19 +0200</pubDate><title>Dossier 133: Temporärarbeit in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-133-temporaerarbeit-in-der-schweiz</link><description>Bedeutung, Missbräuche und gewerkschaftliche Forderungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Temporärarbeit ist potenziell eine prekäre Arbeitsform. Die Angestellten sind bei einem Temporärbüro angestellt und werden für einen einzelnen Einsatz an Einsatzbetriebe verliehen, meist befristet. Die Mehrheit sucht eigentlich eine Dauerstelle. Sie arbeiten unfreiwillig temporär. Weil die Zukunftsaussichten unsicherer sind, weil die beruflichen Möglichkeiten weniger gross sind. Und weil es immer wieder Missbräuche gibt.</p><p>Um solch unerwünschte Missstände zu verhindern, haben die Gewerkschaften und Swissstaffing - der Arbeitgeberverband der Personalverleiher - im Jahr 2011 einen Gesamtarbeitsvertrag GAV abgeschlossen. Der GAV ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Er enthält Mindestlohnbestimmungen sowie Aus- und Weiterbildungsmassnahmen und eine bessere soziale Absicherung. Aus Arbeitnehmersicht ist er klar ein Fortschritt gegenüber dem vorherigen Zustand. Zusätzlich zum GAV haben Sozialpartner und Behörden erfolgreich Anstrengungen unternommen, die höheren Unfallrisiken der Temporärarbeitenden zu reduzieren.</p><p>Doch trotz diesen Verbesserungen hat sich die Temporärarbeit weiterverbreitet. Sie befindet sich heute auf einem historischen Höchststand. Lohn- und Arbeitskontrollen fördern nach wie vor zahlreiche Verstösse zutage. So wurden 2017 bei 35 Prozent der Temporärbüros zu tiefe Löhne festgestellt.</p><p>Aus gewerkschaftlicher Sicht braucht es deshalb weitere Schritte. Die Temporärarbeit muss eingeschränkt und die Missbräuche bekämpft werden. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, welche Massnahmen zielführend sind. Besonders wichtig ist das Gleichbehandlungsprinzip: Temporärbeschäftigte müssen zu gleichen Bedingungen (Löhne, Arbeitszeiten u.a.) angestellt werden wie MitarbeiterInnen mit Dauerstelle. Zusätzlich braucht es quantitative Beschränkungen, mehr Kontrollen und einen konsequenten Vollzug der Gesetze.</p><p>Mit dem GAV wurde zwar ein wichtiger Schritt gemacht, um die Schlechterbehandlung von Temporären zu korrigieren. Doch nun ist es Zeit für weitere Verbesserungen. Temporärarbeit muss die Ausnahme auf dem Schweizer Arbeitsmarkt sein.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/dossier133_de.png" length="744590" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6081</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2019 13:51:51 +0200</pubDate><title>Es braucht nun Fortschritte beim Kündigungsschutz sonst bleibt Druck der Gewerkschaften in ILO bestehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-braucht-nun-fortschritte-beim-kuendigungsschutz-sonst-bleibt-druck-der-gewerkschaften-in-ilo-bestehen</link><description>Schweiz von schwarzer ILO-Liste vorerst gestrichen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrat Guy Parmelin zeigt den Willen den Schutz vor missbräuchlicher Kündigung von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden endlich zu verbessern. Er will neu unter Einbezug der Experten der Internationalen Arbeitsorganisation ILO eine Mediation zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften durchführen. Ziel ist es, innert zwölf Monaten Lösungsvorschläge auszuarbeiten, mit denen der Kündigungsschutz auf das von den ILO-Konventionen geforderte Niveau gehoben werden kann. Aufgrund dieses Vorschlags von Bundesrat Parmelin hat heute der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zugestimmt, die Schweiz von der schwarzen Liste fehlbarer Länder zu streichen.<br><br>Im Vorfeld der ILO-Konferenz, die im 100. Jahr ihres Bestehens vom Schweizer Botschafter Jean-Jacques Elmiger präsidiert wird, war die Schweiz auf einer schwarzen Liste von Ländern gelandet, die gegen ILO-Konventionen verstossen. Am Dienstag hat nun der zuständige ILO-Ausschuss auf Antrag der Schweizer Delegation entschieden, die Schweiz aus der Liste zu streichen.<br><br>Der SGB hat diesem Vorgehen zugestimmt, weil dies eine reelle Chance ist, das Schweizer Kündigungsrecht endlich den völkerrechtlichen Normen anzupassen. Bereits 2003 hatte der SGB eine Beschwerde gegen die Schweiz eingereicht, wegen Nicht-Einhaltung der ratifizierten Konventionen. Seither wurde die Schweiz wiederholt von der ILO gerügt. Doch der Bundesrat weigerte sich, die ILO-Empfehlungen umzusetzen. Er war dabei immer den Schweizer Arbeitgebern gefolgt, die eine Verbesserung des Kündigungsschutzes von Mitgliedern von Personalkommissionen, Pensionskassen-Stiftungsräten sowie von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden strikte ablehnten.&nbsp; Bundesrat Guy Parmelin hat sich nun verpflichtet, innert kurzer Zeit eine externe Mediation einzusetzen, die den Arbeitgebern und den Gewerkschaften hilft, Lösungsvorschläge für einen besseren Schutz der Arbeitnehmenden auszuarbeiten. Sollte der Mediationsprozess nicht zu konkreten Verbesserungen führen, wird der SGB über die ILO den Druck auf die Schweiz weiter erhöhen. Die Gewerkschaften haben jüngst wieder viele Fälle mit antigewerkschaftlichen missbräuchlichen Kündigungen gesammelt.<br><br>«Es wurde bereits viel Arbeit in diesem Gebiet geleistet, es gibt Gutachten und in der Vergangenheit fanden auch schon Gespräche statt. Die Kursänderung von Bundesrat Parmelin ist erfreulich, ebenso die Signale der Arbeitgeber, ohne Scheuklappen und nach Treu und Glauben eine Lösung für dieses Problem zu finden. Viele Karrieren und Leben von Arbeitnehmenden wurden durch solche missbräuchlichen Kündigungen zerstört. Es darf nicht sein, dass die Schweiz ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht wahrnimmt. Wir werden hier genau hinschauen, damit der Bundesrat seine völkerrechtlichen Pflichten auch wirklich wahrnimmt», meint dazu Pierre-Yves Maillard.<br><br>Nächstes Jahr wird die Schweiz nun der ILO Bericht erstatten über die Resultate der Mediation. Ausserdem wird sich die Schweiz freiwillig einer ausserordentlichen Überprüfung der ILO unterziehen, was die Einhaltung der Gewerkschaftsfreiheit angeht. Der SGB wird diesen Prozess begleiten.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6078</guid><pubDate>Fri, 07 Jun 2019 15:50:36 +0200</pubDate><title>Wichtige Weichenstellung in der Europapolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wichtige-weichenstellung-in-der-europapolitik</link><description>SGB begrüsst Bundesratsentscheide zum Verhältnis Schweiz-EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die heutigen Entscheide des Bundesrates zur Europapolitik. In dem er zeitlich die Bekämpfung der SVP-Kündigungsinitiative prioritär behandelt, nimmt der Bundesrat eine wichtige Weichenstellung vor. Denn die SVP-Initiative stellt die Bilateralen Verträge grundsätzlich in Frage. Die Ablehnung dieser Initiative ist deshalb die Voraussetzung für alle weiteren Schritte in den Bilateralen Beziehungen zur EU. Der SGB wird diese Initiative mit einer aktiven Kampagne bekämpfen. Die jüngsten Entscheide des Bundesrats zur Verbesserung der Lage der älteren Arbeitnehmenden sind dabei hilfreich und zeigen, dass auch der Bundesrat gewillt ist, die Ängste und Probleme der Betroffenen ernst zu nehmen.</p><p>Sollte das Staatssekretariat für Wirtschaft seco, wie heute Medien berichteten, effektiv in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit der Personenfreizügigkeit in Frage gestellt haben, dann würde dies von einer ungeheuerlichen Verantwortungslosigkeit zeugen. Die Personenfreizügigkeit ist zentral für die Arbeitnehmenden in der Schweiz, aber ebenso zentral ist ein funktionierender Lohnschutz. Dieser wäre mit dem vorliegenden Rahmenabkommen faktisch abgeschafft worden.</p><p>Positiv ist daher, dass der Bundesrat die grossen Vorbehalte der Gewerkschaften zum vorliegenden Rahmenabkommen ernst nimmt und den vorliegenden Vertragsentwurf als ungenügend betrachtet. Die Bilateralen Verträge müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Ein Rahmenabkommen, welches den Lohnschutz gefährdet, ist nicht akzeptabel.</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt und die hiesigen Arbeitnehmenden-Rechte eingehalten werden. Das hat auch der Bundesrat im Rahmen der Volksabstimmungen zu den Bilateralen und der Personenfreizügigkeit versprochen. Die "rote Linie" der Flankierenden Massnahmen beim Verhandlungsmandat zum Rahmenabkommen muss weiterhin gelten. Die Flankierenden Massnahmen sind für die Gewerkschaften nicht verhandelbar. Die Schweiz muss selber bestimmen können, wie sie ihre europaweit höchsten Löhne schützt und damit alle Arbeitnehmenden, unabhängig von ihrer Herkunft.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6071</guid><pubDate>Tue, 04 Jun 2019 11:00:16 +0200</pubDate><title>Whistleblowing: Lieber keine Revision als diese überkomplexe Scheinlösung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/whistleblowing-lieber-keine-revision-als-diese-ueberkomplexe-scheinloesung</link><description>Der SGB zum nationalrätlichen Nein zur Whistleblowing-Vorlage</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bereits zum zweiten Mal hat am Montag der Nationalrat eine Vorlage zum Schutz von Whistleblowern abgelehnt - zu Recht, findet der SGB.</p><p>Schliesslich gilt: "Gut gemeint ist nicht immer gut beraten", wie es die Zürcher SP-Nationalrätin Min Li Marti auf den Punkt brachte, nicht ohne anzufügen, dass ein schickliches Begräbnis besser sei, als die Annahme dieser Vorlage. Ein genauerer Blick zeigt, weshalb diese Vorlage keine Mehrheit und auch nicht die Zustimmung der Gewerkschaften finden konnte. Die Revision hatte als Auftrag zwei Punkte:</p><ul><li>Besserer Schutz von WhistleblowerInnen</li><li>Mehr Rechtssicherheit</li></ul><p>Beide Ziele wurden verfehlt, ja, ins Gegenteil verkehrt.
</p><p>WhistleblowerInnen wären durch die vorliegende Revision nicht geschützt worden, und zwar aus einem grundlegenden, angesichts der Mehrheiten im Parlament nicht zu korrigierendem Grund: statt ihren Schutz konzise und systemisch korrekt zu regeln, z. B. beim Kündigungsschutz im OR (ab Art. 336) oder in einem eigenen Gesetz (z. B. als Rahmengesetzgebung oder im Rahmen der Aktienrechtsrevision, um nach juristischer Person zu differenzieren), wurde uns eine "Lösung" präsentiert, die den "Schutz" für WhisteblowerInnen bei unter den Sorgfalts- und Treuepflichten der Arbeitnehmenden verankert (Art. 321a OR)! So wird der Schutz in sein Gegenteil verkehrt: die Pflicht des Arbeitnehmenden, sich bei einer allfälligen Meldung an eine wahnsinnig komplexe Kaskade zu halten.
</p><p>Gleichzeitig wurde die ganze, zentrale Frage des Kündigungsschutzes von Anfang an schlicht übergangen. Auch wenn man also als Whistleblower alles richtig gemacht hätte, so hätte einem ein Gericht wegen missbräuchlicher Kündigung eine Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen zusprechen können, wobei eine Studie zeigt, dass die Entschädigung in der Praxis eher bei 2-3 Monatslöhnen liegt.
</p><p>Den Job aber wäre man trotzdem los gewesen. Das kann man keinen Schutz nennen. Das sagt auch die Internationale Arbeitsorganisation ILO: Sie hat die Schweiz wegen fehlendem Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen auf eine schwarze Liste gesetzt.
</p><p>Bliebt die Frage der Rechtssicherheit. In der Form war das Projekt zu kompliziert und zu technisch. Die Formulierung der sage und schreibe 7 Artikel mit zahlreichen Absätzen und Buchstaben ist ganz atypisch in der Systematik des OR: Dieses Gesetz sollte in klarer und unkomplizierter Sprache geschrieben werden, so dass es jedeR verstehen kann. Das war hier nicht der Fall. Selbst wer sich die Mühe macht, den Text mehrmals zu lesen wird ihn nicht verstehen - auch JuristInnen haben Mühe damit. Ein Laie, sei dies eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitnehmer, hätten sich ohne die teure Hilfe eines Anwaltes bzw. einer Juristin nicht zurechtfinden können. Sogar die Bundesverwaltung selbst musste sich für die Präsentation in der Rechtskommission des Nationalrats ein Diagramm zeichnen, um das vorgeschlagene System verstehen und darlegen zu können!
</p><p>Diese Vorlage hätte die Arbeitnehmenden entmündigt: Sie hätten kaum nicht mehr mit den Behörden reden dürfen, ganz zu schweigen von den Medien oder anderen "Dritten". Aus der Vorlage "zum Schutz" von WhistleblowerInnen wurde so eine, die ihnen einen Maulkorb angelegt und Arbeitgeber statt die Arbeitnehmenden geschützt hätte.
</p><p>Die Hearings und Gespräche mit einer spezialisierten Rechtsanwältin, der Universität St. Gallen, der ILO sowie den Gewerkschaften haben gezeigt, dass niemand mit dieser Reform zufrieden war und sie alle gar als Rückschritt im Vergleich zum Status Quo einstuften. Weniger Rechtssicherheit, mehr Konflikte am Arbeitsplatz und vor den Gerichten, weniger einzelfallgerechte Lösungen. Der Status Quo mit der aktuellen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichts ist zu bevorzugen, aus diesem Grunde war der Entscheid, den vorliegenden untauglichen Entwurf abzulehnen richtig. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6068</guid><pubDate>Mon, 03 Jun 2019 12:02:00 +0200</pubDate><title>BöB: Arbeitnehmende schützen! Keinen Konflikt mit der EU provozieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/boeb-arbeitnehmende-schuetzen-keinen-konflikt-mit-der-eu-provozieren</link><description>Der Ständerat muss beim Beschaffungswesen Verantwortung übernehmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) wird totalrevidiert. Die Vorlage ist zentral für Arbeitnehmende in der Schweiz. Ein schlecht verfasstes BöB könnte Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor öffnen. Ausserdem birgt es Konfliktpotential mit der EU.</p><p class="lead">Besonders der Vorschlag, auf das Leistungsortsprinzip zu verzichten, würde zu massiv mehr Dumping führen. Hier muss der Ständerat dringend handeln.</p><h3>Leistungsortprinzip: Arbeitnehmende in der Schweiz vor Dumping schützen!</h3><p>Bei den Ortsprinzipien geht es darum, welche Arbeitsbedingungen ein Unternehmen einhalten muss, wenn es sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Beim Herkunftsortsprinzip gelten die Bedingungen am Firmensitz oder Niederlassungsort. Das Leistungsortsprinzip verlangt die Beachtung der Arbeitsbedingungen, die am Ort der Arbeitsausführung gelten. Eine Tessiner Firma müsste beim Leistungsortsprinzip für einen Auftrag in Zürich Zürcher Löhne bezahlen, beim Herkunftsortsprinzip könnte sie aber mit Tessiner Löhnen offerieren. Damit wären Anbieter aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt. Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen anstreben. Das Herkunftsortsprinzip würde eine Spirale nach unten eröffnen.</p><p>Das Leistungsortsprinzip ist also zentral für alle, welche die orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen schützen wollen. Es bildet denn auch ein Herzstück der flankierenden Massnahmen. Es verhindert, dass z. B. eine polnische Firma einen Auftrag in Basel mit polnischen Löhnen ausführen kann. Der bundesrätliche Vorschlag, neu auf das Herkunftsortsprinzip zu setzen, bricht also mit der Philosophie der flankierenden Massnahmen. Aus unverständlichen Gründen hat auch die Ständeratskommission entgegen ihrer früheren Meinung nun plötzlich mit Stichentscheid das Leistungsprinzip gekippt. Das Plenum muss dies wieder korrigieren.</p><p>Würden in der Privatwirtschaft ortsübliche Löhne und Arbeitsbedingungen gelten, in der öffentlichen nicht, wäre dies unverständlich. Noch unverständlicher ist, dass der Bundesrat auf dem Herkunftsortsprinzip beharrt. Denn viele Organisationen des Gewerbes, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie die Kantone haben in der Vernehmlassung diesen Prinzipienwechsel abgelehnt.</p><h3>Subunternehmerketten beschränken</h3><p>Auch weitere Punkte zum Schutz der Arbeitnehmenden müssen im Beschaffungswesen berücksichtigt werden. So ist die Subunternehmerkette auf eine Ebene zu beschränken. Heute ist es gerade im Bau gang und gäbe, dass Bauherren vor lauter Subunternehmen den Überblick verlieren, wer überhaupt zu welchen Bedingungen wann auf der Baustelle welche Arbeit ausführt.</p><p>Auch Bund, Kantone und Gemeinden wissen oft nicht, wer am Schluss welche Arbeit leistet. Skandale sind dann programmiert, denn die Wahrscheinlichkeit für Lohn- und Sozialdumping bzw. Schwarzarbeit nimmt pro zusätzliche Subunternehmerebene exponentiell zu. Umso wichtiger, dass zumindest im öffentlichen Beschaffungswesen dieser schädlichen Dumpingpraxis ein Riegel vorgeschoben wird.</p><h3>GAV-Konformität bescheinigen lassen</h3><p>Weiter soll vorgesehen werden, dass beim Nachweis der GAV-Konformität endlich aussagekräftige Bescheinigungen eingeholt werden müssen, bevor ein Auftrag an eine Firma aus einer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Branche vergeben wird.</p><h3>Nein zur unnötigen und systemwidrigen Unterstellung der Publica</h3><p>Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen in den Augen des SGB nicht dem BöB unterstellt werden. Dies stünde in grundsätzlichem Widerspruch zum BVG, insbesondere zum Prinzip der paritätischen Verwaltung der Pensionskassen. Die Festlegung des Verhältnisses der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen zu den angeschlossenen Arbeitgebenden gehört zu den unübertragbaren und nicht delegierbaren Aufgaben des obersten Organs der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung (Art. 51a Abs. 2 lit. p BVG). Die verwalteten Vorsorgevermögen gehören den Versicherten und nicht der öffentlichen Hand. Auch die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen der Kantone und Gemeinden fallen nicht in den subjektiven Geltungsbereich des Vergaberechts (gemäss Anhang I/Annex 2 des noch geltenden GPA, s. auch BG 2C_6/2016 vom 18. Juli 2016, E. 3.5).</p><h3>Ja zur Unterstellung der vom Bund kontrollierten Unternehmen wie Swisscom</h3><p>Hingegen müssen die vom Bund kontrollierten Unternehmen dem BöB unterstellt werden. Heute ist die Lage besonders im Fernmeldewesen und im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (ICT) paradox: Die Investitionen in die Fernmeldenetze (Glasfaser, Kupferkabel, Wireless) sind weiterhin hoch, doch Aufträge werden neu auch an Unternehmen vergeben, die dem Gesamtarbeitsvertrag nicht unterstellt sind. Damit wird eine Kontrolle der Arbeitsbedingungen praktisch verunmöglicht.</p><p>Nur mit einer Unterstellung der Swisscom unter das BöB kann sichergestellt werden, dass Aufträge künftig nur noch an Unternehmen gehen, die sich an die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen halten. Der SGB fordert deshalb im Einklang mit Syndicom, der Gewerkschaft Medien und Kommunikation, die vom Bund kontrollierten Unternehmen dem BöB zu unterstellen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6060</guid><pubDate>Fri, 24 May 2019 15:55:38 +0200</pubDate><title>100 Jahre Völkerrecht für die Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/100-jahre-voelkerrecht-fuer-die-arbeitnehmenden</link><description>Schweizer Gewerkschaftsdelegation an 100-Jahre-ILO-Feier</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die älteste UN-Organisation ILO feiert 2019 Geburtstag. Und die Schweiz feiert ganz besonders mit: nicht nur ist unser Land Signatarstaat seit 1919 sondern auch Gaststaat – denn die ILO hat ihren Sitz in Genf und ist dort die grösste UN-Arbeitgeberin der Stadt. Die Schweiz bewirbt sich dieses Jahr auch für das Präsidium der Arbeitskonferenz, wo es um sehr viel gehen wird.</p><p>Mit einem feierlichen Akt am 8. Mai in Genf unter Anwesenheit der Schweizer Sozialpartner und des SGB-Präsidenten Pierre-Yves Maillard, des UN-Generalsekretärs Antonio Guterres sowie von Bundesrat und Aussenminister Cassis wurde der ILO das 100-Jahr-Jubiläums-Geschenk der Schweiz übergeben: Ein Platz mit Bäumen. Auf dass die Grundrechte und das Soziale gerade in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung der Arbeitswelten immer wichtiger werden .</p><p>Die Schweiz machte der ILO nicht nur eine Piazza zum Geschenk: auch eine Briefmarke der Schweizer Post wurde präsentiert, welche den Tripartismus darstellt: die gleichberechtigte Arbeit von Gewerkschaften, Arbeitgeberinnen und Staat, wenn es um die Gestaltung der Arbeitswelt geht, Hand in Hand.</p><p>Die Schweiz und die Eidgenössische Tripartite Kommission für Angelegenheiten der ILO haben auch eine Studie in Auftrag gegeben zum Tripartismus in Zeiten der Globalisierung. Fazit der Studie: es braucht mehr Rechte für Gewerkschaften und Arbeitnehmende sowie einen stärkeren Kampf gegen die digitale Schwarzarbeit auf Plattformen in Zeiten der Digitalisierung. Arbeitgeber wie UBER, die ihr Business-Modell und ihre astronomischen Gewinn-Versprechen den Aktionären gegenüber nur einhalten können, wenn sie Arbeitnehmende nicht versichern, keine Arbeitsverträge ausstellen und keine AHV-bezahlen haben keine Zukunft.</p><p>Mit der Kür kommt auch die Pflicht: die Schweiz engagiert sich sehr im Rahmen des ILO-Jubiläums. Umso wichtiger ist es nun, dass die Schweiz das Völkerrecht, die Grundrechte, welche von ILO statuiert werden, auch umsetzt. Das ist bis heute nicht der Fall - im Gegenteil: die ILO hat die Schweiz bereits 2004 den Kündigungsschutz gegen missbräuchliche Entlassungen in Art. 336a OR zu ändern. Die heute maximal möglichen mickrigen 6 Monatslöhne-Entschädigungen, die in der Realität häufig 2-3 Monatslöhne, sind nicht genug, um einen effektiven Schutz der Arbeitnehmende sicherzustellen.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/3/csm_ILO-Jubilaeum_52a972768a.jpeg" length="272897" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6054</guid><pubDate>Fri, 24 May 2019 10:00:00 +0200</pubDate><title>Schweizer Gewerkschaften setzen sich gemeinsam für ein soziales Europa ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweizer-gewerkschaften-setzen-sich-gemeinsam-fuer-ein-soziales-europa-ein</link><description>EGB-Kongress beschliesst besseren Schutz für entsandte Arbeitnehmende vor Lohn- und Sozialdumping</description><content:encoded><![CDATA[<p> Vom 21. bis zum 24. Mai fand in Wien der 14. Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) statt. Die zwei Schweizer Dachverbände SGB und Travail.Suisse haben sich aktiv für ein sozialeres Europa engagiert. Insbesondere wurden auf Antrag der Schweizer Gewerkschaften, des Österreichischen und des Tschechischen Gewerkschaftsbundes ins Programm des EGB aufgenommen, dass entsandte Arbeitnehmende besser vor Lohn- und Sozialdumping geschützt werden müssen. Die bisherigen Instrumente haben sich – nicht zuletzt angesichts der Rechtsprechung des EuGH zur Verhältnismässigkeit von nationalen Massnahen gegen Dumping – als ungenügend erwiesen.<br><br>Am Kongress des EGB, der nicht weniger als 45 Millionen Mitglieder aus 39 europäischen Ländern vertritt, war die Ausgestaltung einer sozialen EU zentrales Thema. Kurz vor den EU-Parlamentswahlen wird immer klarer, dass das EU-Projekt eine echte soziale Wende erfahren und den Arbeitnehmenden nützen muss, um nach Brexit und verschiedenen populistischen Wahl-Siegen zu überleben. Dass die EU auf diesem Weg ist, zeigt etwa der Beschluss, dass in zwei Jahren alle Mitgliedsstaaten mindestens zwei Wochen Vaterschaftsurlaub und je zwei Monate Elternzeit für Mütter und Väter einführen müssen.<br><br>Am EGB-Kongress vertraten u.a. der neue SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sowie Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse und Nationalrat, die Arbeitnehmenden der Schweiz. Maillard und Wüthrich wurden auch in den Vorstand des EGB gewählt. Pierre-Yves Maillard bedankte sich in seiner Intervention beim EGB sowie den einzelnen Schwestergewerkschaften für die Unterstützung im Kampf für die Beibehaltung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) in der Schweiz. «Wir setzen uns ein für die Personen, die in der Schweiz arbeiten, egal welchen Pass sie haben oder wo sie wohnen. Gemeinsam mit den europäischen Gewerkschaften sagen wir, dass nichts eine Senkung der Löhne rechtfertig. Wir schützen die Löhne, und nicht die Grenzen».<br><br>Adrian Wüthrich bekräftigt: «Die Flankierenden Massnahmen, wie sie in der Schweiz ausgestaltet sind, müssen zum Vorbild für die EU werden – ein aktiver Lohnschutz ist für ganz Europa wünschenswert. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei den Lohnkontrollen gehört dazu. Aus diesem Grund soll die Schweiz beim Rahmenabkommen betreffend Lohnschutz hart bleiben und bei der Europäischen Arbeitsbehörde von Beginn an mitmachen.» <br><br>Auch für den EGB ist klar, dass die Regelungen der Europäischen Union in Richtung der Schweizer FlaM gehen müssen – und nicht umgekehrt.<br><br><br>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND + Travail.Suisse<br><br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6053</guid><pubDate>Thu, 23 May 2019 09:45:00 +0200</pubDate><title>Wo kontrolliert wird, werden Lohnverstösse aufgedeckt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wo-kontrolliert-wird-werden-lohnverstoesse-aufgedeckt</link><description>SECO-Bericht zeigt: Flankierende Massnahmen wichtiger denn je! </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen zeigt: Die Flankierenden sind wichtiger denn je! Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt. Insbesondere bei Firmen, die Kurz- und Kürzestaufenthalter oder Temporärarbeitskräfte beschäftigen. Die Kontrolleure der Gesamtarbeitsverträge (GAV) finden in jedem vierten Schweizer Betrieb und bei jedem fünften Entsendebetrieb Verstösse.
</p><p><br><b>Rund 6500 Betriebe mit zu tiefen Löhnen</b><br>Im vergangen Jahr haben die Kontrolleure über 40‘000 Firmen kontrolliert. Dabei haben sie bei rund 16 Prozent oder 6‘500 Betrieben zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (über 20 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrolleuren entgeht. Die Verstossquoten betragen 15 Prozent (Entsendefirmen) bzw. 13 Prozent (Schweizer Arbeitgeber)
</p><p><br><b>Die Hälfte der Schweizer Arbeitgeber weigert sich, Löhne zu korrigieren</b><br>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen anzupassen. Positiv ist, dass 83 Prozent der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leisten. Nicht tolerierbar ist jedoch das Verhalten der Schweizer Arbeitgeber, von denen nur 51 Prozent die Löhne anpassen. Auffallend ist nach wie vor, dass einige Kantone sehr wenige Schweizer Firmen kontrollieren (z.B. FR, SG oder ZG) und auch nur einzelne Kantone Arbeitsunterbrechungen verfügen.<br><br></p><p><b>Flankierende Massnahmen wichtiger denn je</b><br>Die Flankierenden Massnahmen für den Schweizer Lohnschutz sind von grösster Bedeutung. Die Zahl der Entsendungen ist hoch. Dort, wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Müsste die Schweiz aufgrund des Rahmenabkommens die Zahl der Kontrollen reduzieren oder die Instrumente (Kaution, Voranmeldung u.a.) einschränken, hätte das gravierende Auswirkungen. Die Gewerkschaften fordern daher einen Ausbau statt einen Abbau der Flankierenden Massnahmen.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6029</guid><pubDate>Fri, 17 May 2019 10:44:41 +0200</pubDate><title>Zu lascher Kündigungsschutz: Schweiz auf schwarzer Liste der UNO</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zu-lascher-kuendigungsschutz-schweiz-auf-schwarzer-liste-der-uno</link><description>Rüge der Internationalen Arbeitsorganisation ILO</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz gerät kurz vor der 100-Jahr-Feier der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unter Druck. Sie soll schärfer gegen missbräuchliche Kündigungen von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden, Mitgliedern von Personalkommissionen oder StiftungsrätInnen in Pensionskassen vorgehen. Die ILO hat die Schweiz auf eine Schwarze Liste mit den 40 bedenklichsten Fällen von Verletzungen der ILO-Konventionen gesetzt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert Bundesrat und Parlament auf, nun rasch Abhilfe zu schaffen.
</p><p>Konkret wird der Schweiz vorgeworfen, die Menschenrechte beim Kündigungsschutzes von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden zu verletzen, die von der ILO-Konvention 98 geschützt werden, welche die Schweiz ratifiziert hat. Bereits 2004 hatte die ILO gegenüber dem Bundesrat festgehalten, dass die im Obligationenrecht (Art. 336a Abs 2) vorgesehene maximale Entschädigung von sechs Monatslöhnen bei missbräuchlicher Kündigung nicht genügend abschreckend wirke. Vielmehr könne so Arbeitnehmenden missbräuchlich gekündigt werden, um sie mundtot zu machen. Wie Studien zeigen, werden die fehlbaren Arbeitgeber meist nur zur Zahlung von 2-3 Monatslöhnen verurteilt. Das bezahlen sie dann aus der Portokasse.
</p><p>Die ILO verlangte damals von der Schweiz, die maximal mögliche Entschädigung auf mindestens 12 Monatslöhne hinaufzusetzen sowie für extreme Fälle auch die Wiedereinstellung vorzusehen. Passiert ist seither nichts. In der Schweiz wird unbequemen Mitarbeitenden, die ihre gesetzlichen und verfassungsmässigen Rechte ausüben und deshalb den Arbeitgeber stören, immer noch sang- und klanglos gekündigt. Die Vorlage des Bundesrats zu Whistleblowing hätte die Situation nicht verbessert, sondern im Gegenteil sogar verschlimmert. Das erklärte eine ILO-Vertreterin an einem Hearing der für die Vorlage zuständigen Rechtskommission des Nationalrats (RK). Erfreulich ist, dass die Kommission diese Einschätzung ernst nahm und nun die Vorlage versenken will.
</p><p>Der Handlungsbedarf aber bleibt: es darf nicht sein, dass die Schweiz von ihr ratifizierte Menschenrechte und ILO-Empfehlungen jahrzehntelang ignoriert. Jetzt kommt die Quittung, und das ausgerechnet im Jahr, in dem die ILO ihr 100-Jahre-Jubiläum in Genf feiert und sich die Schweiz das Präsidium für die im Juni stattfindende ILO-Jubiläumskonferenz innehat.
</p><p>Dass die Schweiz auf die Schwarze Liste gekommen ist, ist eine Blamage. Siebefindet sich damit in Gesellschaft von Ländern wie Sierra Leone, Tadschikistan und Weissrussland. Es ist nun definitiv Zeit für Bundesrat und Parlament, über die Bücher zu gehen.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6024</guid><pubDate>Wed, 15 May 2019 16:43:52 +0200</pubDate><title>Wichtige Fortschritte für ältere Arbeitnehmende – Nein zum brandgefährlichen Rahmenabkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wichtige-fortschritte-fuer-aeltere-arbeitnehmende-nein-zum-brandgefaehrlichen-rahmenabkommen</link><description>Massnahmenpaket des Bundesrats für ältere Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist erfreut, dass der Bundesrat endlich Massnahmen gegen die Probleme der älteren Arbeitnehmenden und Arbeitslosen ergreift. Insbesondere die Überbrückungsrente gibt älteren ausgesteuerten Arbeitslosen neu eine gewisse finanzielle Sicherheit. Sie verhindert das Abgleiten in die Sozialhilfe und erlaubt es den Betroffenen, nicht schon vor dem ordentlichen Rentenalter auf ihre Altersvorsorgeguthaben zurückgreifen zu müssen. Das waren auch die Gründe, warum der SGB schon länger vom Bund forderte, eine solche Überbrückungslösung bzw. Rente-pont einzuführen. Der SGB bedauert aber, dass diese Massnahme nicht bereits ab 58 Jahren gilt und dass der Bundesrat beim Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende keine Verbesserungen vorschlägt.</p><p>Europapolitisch hält der SGB an seinen Positionen fest. Beim Rahmenabkommen muss die "rote Linie" der Flankierenden Massnahmen weiterhin gelten. Die Flankierenden Massnahmen sind nicht verhandelbar. Die Schweiz muss selber bestimmen können, wie sie ihre europaweit höchsten Löhne schützt und damit alle Arbeitnehmenden, unabhängig von ihrer Herkunft.</p><p>Politisch prioritär ist es nun, den Kampf gegen die SVP-Kündigungsinitiative aufzunehmen, denn sie stellt den bilateralen Weg grundsätzlich in Frage. Diese Initiative muss von allen Kräften, die auf dem bilateralen Weg weitergehen wollen, vehement bekämpft werden. Zudem erwartet der SGB vom Bundesrat, dass er in Bezug auf das für die Schweizer Löhne brandgefährliche Rahmenabkommen von Bundesrat Cassis rasch Klarheit schafft. Indem er der EU-Kommission mitteilt, dass das vorliegende Rahmenabkommen nicht akzeptabel ist.</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Pierre-Yves Maillard, SGB-Präsident, 079 743 42 37</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6016</guid><pubDate>Mon, 13 May 2019 09:30:00 +0200</pubDate><title>Temporärarbeit mit schärferen Massnahmen eindämmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/temporaerarbeit-mit-schaerferen-massnahmen-eindaemmen</link><description>Personalverleih auf dem Vormarsch</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Phänomen Temporärarbeit hat in der Schweiz beunruhigende Ausmasse angenommen: seit 1995 hat sich der Anteil dieser potenziell prekären Beschäftigungsform am gesamten Arbeitsvolumen auf 2.6 Prozent verfünffacht. Obwohl es 2012 gelungen ist, mit einem Gesamtarbeitsvertrag für die temporär Angestellten wichtige Fortschritte zu erzielen, ist die Zunahme der Temporärarbeit besorgniserregend.
</p><p>Denn Temporärangestellte sind gegenüber Festangestellten nach wie vor deutlich benachteiligt. Sie verdienen oft weniger, sind einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt und ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sind schlechter als bei einer festen Anstellung. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass das Gros der Temporärangestellten eigentlich eine Festanstellung sucht. Das zeigt das heute publizierte SGB-Dossier zur Temporärarbeit. 
</p><p>«Ob Migrantinnen, Uber-Taxifahrer oder Temporärangestellte: allen Arbeitnehmenden müssen die gleichen sozialen Rechte gewährt werden und sie müssen für die gleiche Arbeit am gleichen Ort den gleichen Lohn erhalten», fordert SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. Aus diesem Grund muss Temporärarbeit eingedämmt werden, weil sie auf Löhne und Arbeitsbedingungen drückt. 
</p><p>Das SGB-Dossier untersucht u.a. die Regulierung von Temporärarbeit in zahlreichen Ländern. Die Analyse zeigt, dass die Situation mit strengeren Vorgaben in Bezug auf Arbeitsbedingungen (Gleichbehandlungsprinzip) und mit quantitativen Beschränkungen verbessert werden kann. 
</p><p>Der SGB fordert deshalb u.a.:</p><ul><li>Temporäre müssen dieselben Anstellungsbedingungen haben wir ordentlich Angestellte. Dieses Gleichbehandlungsprinzip wird im GAV realisiert und gesetzlich festgeschrieben.</li><li>Bund und Kantone legen Obergrenzen für den Temporäranteil im Beschaffungswesen fest.</li><li>Bund und Kantone überprüfen die Bewilligungen für Temporärbüros systematisch. Wenn die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind, wird die Bewilligung entzogen.</li><li>Bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz braucht es bessere Präventionsmassnahmen. Insbesondere wird der Sicherheitspass für Temporäre obligatorisch. </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6010</guid><pubDate>Fri, 03 May 2019 15:37:33 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission steht endlich auf die Bremse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderatskommission-steht-endlich-auf-die-bremse</link><description>Attacke auf das Arbeitsgesetz – Medienmitteilung der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) steht bei den von ihr geplanten Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes auf die Bremse: Nachdem die kantonalen Arbeitsinspektorate, die ArbeitsmedizinerInnen, die Kirchen sowie die Gewerkschaften und Arbeitnehmenden-Organisationen ihren starken Widerstand gegen die in einer Revision des Arbeitsgesetzes geplante Einführung der Sonntagsarbeit sowie der 80-Stunden-Arbeits-Woche deutlich gemacht haben, sistiert die WAK-S nun auch dieses Vorhaben und krebst zurück. Bereits früher hat die Kommission das Vorhaben sistiert, die Arbeitszeiterfassung für mindestens 30 Prozent der Arbeitnehmenden abzuschaffen. Für die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit sind beide Vorlagen schlicht unnötig. In der Schweiz wird bereits heute viel zu viel gearbeitet und das Schweizer Arbeitsrecht ist extrem flexibel und arbeitgeberfreundlich.
</p><p>Immerhin will die Kommission nun endlich Anhörungen durchführen und Studien abwarten. Das hätte die WAK schon viel früher tun sollen. Dann hätte sie gemerkt, dass ihre Vorhaben auf derart verhementen Widerstand bei den Gewerkschaften, den Kantonen, den MedizinerInnen und in kirchlichen Kreisen stossen, dass sie zum Scheitern verurteilt sind. Die Kommission muss nun insbesondere klären, wie hoch die Gesundheitskosten für die faktische Abschaffung der Höchstarbeitszeit sowie für die Abschaffung der Arbeitszeiterfassung in der Schweiz ausfallen würden.
</p><p>Dabei ist klar: die Zahl der Burnout-Fälle würde explodieren und damit das menschliche Leid und die Kosten. Diese müssten von der Allgemeinheit getragen werden via Krankenkassenprämien, da Burnout in der Schweiz leider immer noch nicht als Berufskrankheit anerkannt ist - im Gegensatz z. B. zu Italien, Frankreich oder Japan. Die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit ist überzeugt, dass nach den Anhörungen auch die Ständeratskommission einsehen wird, dass auf die geplanten Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes gänzlich verzichtet werden muss.
</p><p>Daran ändern auch die nun von der Kommission beschlossenen kosmetischen Änderungen nichts, die man offenbar in aller Eile eingeführt hat: Sonntagsarbeit wird ausgeweitet, man muss "nur" noch 67 Stunden pro Woche arbeiten und ausgepresst wie Zitronen werden "nur noch" Angestellte die 120'000 Franken oder mehr verdienen. 
</p><h5>ALLIANZ GEGEN STRESS UND GRATISARBEIT:</h5><ul><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)</li><li>Travail.Suisse</li><li>Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin</li><li>Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV)</li><li>Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG)</li><li>Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)</li><li>sowie die Gewerkschaften Syna, syndicom, Unia und VPOD</li></ul><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Prof. Dr. Brigitta Danuser, Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin/FMH, 076 339 84 46</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li>Marcel Marti, Leiter Politik und Kommunikation VSAO, 031 350 44 82</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Arno Kerst, Präsident Syna, 079 598 67 70</li><li>Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07</li><li>Daniel Münger, Präsident syndicom, 058 817 18 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6008</guid><pubDate>Fri, 03 May 2019 14:56:06 +0200</pubDate><title>Besserer Kündigungsschutz für langjährige ältere MitarbeiterInnen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/besserer-kuendigungsschutz-fuer-langjaehrige-aeltere-mitarbeiterinnen-noetig</link><description>Nationale Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Lage der älteren Arbeitnehmenden hat sich in der Schweiz verschlechtert. Sie haben grössere Schwierigkeiten nach einem Arbeitsplatzverlust wieder eine Stelle zu finden. Sie schreiben viele Bewerbungen und erhalten dennoch Absagen. Teilweise mit fadenscheinigen Begründungen. Wer zusätzlich noch gesundheitliche Probleme oder gewisse Defizite in der Ausbildung hat, braucht ziemlich viel Glück, um eine neue Stelle zu finden. Gleichzeitig ist es heutzutage wesentlich schwieriger, sich über eine Frühpensionierung oder eine IV-Rente aus dieser misslichen Lage zu retten.
</p><p>Die wichtigsten Ursachen sind die Vorurteile gegenüber älteren Berufstätigen sowie die geringere Zurückhaltung in gewissen Firmen, älteren MitarbeiterInnen zu kündigen. Dazu kommen Leistungsverschlechterungen in den Pensionskassen (höhere Rentenalter und weniger Geld für Frühpensionierungen) und eine restriktiveren Rentenpraxis bei der IV. Für die Arbeitnehmenden ist es schwieriger geworden, diese "Notausgänge" bei Problemen im Job zu nutzen. Die Zahl der frühpensionierten Männer beispielsweise ging in den letzten Jahren spürbar zurück. Derweil die Erwerbslosenquote stieg. Die Folge sind viel höhere Langzeitarbeitslosigkeit. Finden sie keine neue Stelle landen die Betroffenen immer häufiger in der Sozialhilfe.
</p><p>Die Lage der älteren Arbeitnehmenden muss besser werden. Der SGB fordert deshalb:
</p><p>Langjährige Mitarbeitende über 50 Jahre müssen im Obligationenrecht besonders gegen Kündigungen geschützt werden. Der Erfahrungen mit analogen Bestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen sind positiv. Dieser Kündigungsschutz gibt auch den Arbeitgebern einen Anreiz, besser zum Personal zu schauen (Aus- und Weiterbildung, Gesundheitsschutz).
</p><p>Es braucht mehr Branchenlösungen mit Frühpensionierungen wie im Baugewerbe.
</p><p>Ältere Arbeitslose müssen bessere Chancen haben, wieder eine Stelle zu finden. Die RAV müssen die eingeführte Stellenmeldepflicht besser zur Vermittlung nutzen.
</p><p>Arbeitnehmende (und Arbeitslose) sollen das Recht auf eine berufliche Standortbestimmung bzw. Laufbahnberatung erhalten (z.B. ab 45 Jahren). In Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollen sie auf mehr Unterstützung zählen können, z.B. über zusätzliche Angebote und Informationsmassnahmen in den Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen GAV. Bund und Kantone müssen den Zugang zu EFZ erleichtern ("Validation des aquis).
</p><p>Besserer Schutz gegen Diskriminierungen, z.B. in Form eines Diskriminierungsverbots wie es von der OECD vorgeschlagen wurde.
</p><p>Ältere Arbeitnehmende brauchen eine bessere soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit. Für Ausgesteuerte soll der Bund eine Überbrückungsrente einführen. Die Erfahrungen mit der Rente-pont im Kt. VD sind sehr positiv.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5981</guid><pubDate>Tue, 30 Apr 2019 12:11:06 +0200</pubDate><title>Alarmierend schlechte Lohnentwicklung in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/alarmierend-schlechte-lohnentwicklung-in-der-schweiz</link><description>Lohnentwicklung im Jahr 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Entwicklung der Löhne in der Schweiz ist alarmierend. Obwohl sich die Schweizer Wirtschaft im Aufschwung befindet, sind die Löhne 2018 real im Schnitt um 0,4 Prozent gesunken. Die Arbeitgeber schliessen damit die Arbeitnehmenden vom Aufschwung aus. Umso mehr als die Haushaltsbudgets durch steigende Mieten und Krankenkassenprämien bereits stark belastet werden. Besonders störend sind die Resultate z.B. im Bau. Trotz seit Jahren anhaltend starker Konjunktur resultierte auch in diesem Sektor ein Reallohnverlust von 0,4 Prozent.
</p><p>Die neue Härte der Arbeitgeber in den Lohnverhandlungen ist nicht akzeptabel. Es braucht substanzielle Lohnerhöhungen. Der Aufschwung muss bei den Berufstätigen ankommen.
</p><p>Etwas besser, aber auch ungenügend ist die Entwicklung der im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen ausgehandelten Löhne. Diese stiegen nominal um 0,9 Prozent an. Abzüglich der Teuerung von 0,9 Prozent war es aber dennoch eine reale Nullrunde. Störend kommt dazu, dass von der nominalen Lohnerhöhung nur 0,3 Prozent generell gegeben wurden und 0,6 Prozent individuell. Werden die Löhne vor allem individuell erhöht, dann profitieren vor allem die höheren Löhne.
</p><p>Keine positiven Neuigkeiten gibt es auch in Sachen Gleichstellung. Anders als in den vergangenen Jahren, konnten die Frauen in der letzten Berichtsperiode nicht weiter aufholen. Damit wird der Lohnunterscheid zwischen Frauen und Männern zementiert. Dies ist ein Grund mehr am 14. Juni für höhere Frauenlöhne, mehr Zeit und Respekt zu streiken.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5980</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2019 15:12:30 +0200</pubDate><title>Für ein faires und soziales Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fuer-ein-faires-und-soziales-europa</link><description>Schweizer Delegation an europäischer Gewerkschaftsdemo</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Europäische Union und ihre Instanzen müssen die Interessen der Arbeitnehmenden ins Zentrum ihrer Politik stellen. Dies forderten über 8000 Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter mit einer farbigen, friedlichen und fröhlichen und kraftvollen Demonstration am 26. April in Brüssel. Zur Demonstration einen vor den Europawahlen aufgerufen hatte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB/ETUC). Dessen Generalsekretär Luca Visentini forderte alle EU-BürgerInnen dazu auf, bei diesen Wahlen «für Kandidaten und Parteien zu stimmen, die sich für ein faires Europa für Arbeitnehmende einsetzen werden».
</p><p>Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Belgien, Italien, Frankreich, Spanien, Deutschland, Ungarn, Slowenien, Österreich und Estland forderte auch die aus der Schweiz angereiste Delegation ein besseres und sozialeres Europa, sozialen Fortschritt, bessere Löhne sowie bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, kurz: Eine Politik, die nicht die Privilegierten, sondern die Mehrheit ins Zentrum stellt.
</p><p>Im Zentrum der Schweizer Forderungen stand logischerweise die Auseinandersetzung um das Rahmenankommen Schweiz-EU samt aller Angriffe auf Lohnschutz und flankierende Massnahmen. Mit der auf dem Fronttransparent gestellten Forderung «Löhne statt Grenzen schützen – für ein soziales Europa» stiess die Delegation aus der Schweiz auf Zustimmung und grosse Beachtung, sowohl bei den Gewerkschaftskolleginnen, als auch in den Medien.
</p><p>Entsprechend zufrieden zeigten sich die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter aus der Schweiz. Ihre Teilnahme aus einem nicht-EU-Land verstanden sie einerseits als einen Akt der Solidarität mit den Schwestergewerkschaften aus der EU. Andererseits ist für sie klar, dass die EU-Gesetze und -Richtlinien auch Arbeitnehmende in der Schweiz direkt betreffen, und zwar nicht nur beim Rahmenabkommen. Entsprechend zeigte sich die Schweizer Delegation auf einem Schild überzeugt: «Sozial statt national: So hat Europa Zukunft».</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5970</guid><pubDate>Tue, 16 Apr 2019 11:19:20 +0200</pubDate><title>Zuverlässige Orientierung für Angestellte und Arbeitssuchende in der Schweiz: Der SGB-Lohnrechner in neuem Kleid</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zuverlaessige-orientierung-fuer-angestellte-und-arbeitssuchende-in-der-schweiz-der-sgb-lohnrechner-in-neuem-kleid</link><description>Beliebtes Serviceangebot des SGB startet heute neu</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ist mein Lohn eigentlich angemessen? Was würde ich wohl verdienen, wenn ich in Zürich arbeite? Oder: Was kann ich im Vorstellungsgespräch verlangen? Vor solchen und ähnlichen Fragen stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder – ob auf Arbeitssuche oder auch, wenn sie schon fest im Sattel sitzen. Denn das Lohnsystem in der Schweiz ist sehr komplex. Gute Antworten und eine zuverlässige Orientierung liefert seit 14 Jahren der SGB-Lohnrechner. Er wird Tag für Tag von Arbeitnehmenden, Personalbüros und Gewerkschaften rege genutzt und verzeichnet täglich rund 2000 Aufrufe. Nun hat das Angebot des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds eine vollständige Überarbeitung erfahren. 
</p><p>Wesentlicher Kern sind die aktuellsten verfügbaren Daten aus der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamts für Statistik. Neben den aktuellsten Lohndaten gibt es auf <a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a> auch neue, praktische Funktionen, eine komfortablere Bedienung und eine universelle Erreichbarkeit. Neben einem zeitgemässen Erscheinungsbild ist die Benutzerführung optimiert worden. So gelangt man in wenigen Schritten zum Vergleichslohn. Die Auswahl von Beruf, Branche, Ausbildung, Alter und Erfahrung genügt, so dass der SGB-Lohnrechner in Sekundenschnelle aus zigtausenden vorhandenen Lohndaten die ortsüblichen Löhne errechnet. Eine wichtige Neuerung ist zudem die Einbindung der Gesamtarbeitsverträge (GAV), die für viele Branchen verbindliche Mindestlöhne und weitere Mindeststandards festlegen.
</p><p>Der SGB-Lohnrechner ist ab sofort in der neuen Version auf <a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a> nutzbar. Der Gewerkschaftsbund stellt dieses Angebot allen Interessierten gratis, anonym und höchsten Datenschutzstandards entsprechend zur Verfügung.<br><br></p><p>&nbsp;</p><h5>Zum Hintergrund: </h5><p>Der SGB-Lohnrechner hat bereits eine lange Geschichte: Er wurde 2004 ursprünglich als Instrument für die Anwendung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit entwickelt. Das Entsendegesetz verpflichtet die kantonalen tripartiten Kommissionen einzuschreiten, falls «innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts- und branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten» werden, so der Gesetzestext. Der Lohnrechner ermöglicht es, orts- und branchenübliche Löhne mithilfe statistischer Daten und einer breit anerkannten Methode zu berechnen. Damit liefert der Lohnrechner ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Lohndumping. Der Lohnrechner wird aber auch von Arbeitnehmenden, Personalbüros und Gewerkschaften rege genutzt.<br>Der SGB-Lohnrechner berechnet orts- und branchenübliche Löhne mit der sogenannten <a href="https://www.lohnrechner.ch/home/method" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Lohngleichungs-Methode</a>. Diese Methode wurde von Professor Yves Flückiger und seinen Mitarbeitenden an der Universität Genf in Zusammenarbeit mit dem Observatoire genevois du marché du travail (OGMT) für den Kanton Genf entwickelt. <a href="https://www.roman-graf.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Roman Graf</a> hat die Methode für die ganze Schweiz angepasst. Sie ist bei Behörden, Gerichten und Sozialpartnern als zuverlässiges und objektives Instrument für die Berechnung von üblichen Löhnen breit akzeptiert.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5967</guid><pubDate>Fri, 12 Apr 2019 15:11:11 +0200</pubDate><title>Für ein modernes, sichereres Waffenrecht und eine starke Schengen-Mitgliedschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuer-ein-modernes-sichereres-waffenrecht-und-eine-starke-schengen-mitgliedschaft</link><description>Sicherheit wird immer wichtiger: Ja zur Teilrevision des Waffengesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Waffengewalt ist in den letzten Jahren vermehrt zum traurigen Alltag geworden – denken wir an die Anschläge auf die Pariser Zeitschrift "Charlie Hebdo" oder auf Moscheen in Christchurch. Darauf haben viele Länder mit einer Modernisierung es Waffenrechts reagiert, um die Beschaffung gewisser, besonders gefährlicher Waffen für potentielle TerroristInnen und Kriminelle schwieriger zu machen.
</p><p>Auch die EU: sie will mit einer neuen Waffenrichtlinie wesentliche Bestandteile halbautomatischer Waffen einzeln markieren, registrieren und damit rückverfolgbar machen. Die Schweiz will diese Richtlinie autonom ins eigene Recht übernehmen. Denn automatische und halbautomatische Waffen sind in den Waffenregistern der Kantone bis heute nur sehr lückenhaft registriert.
</p><h3>Schweizer Lösung sichert Verbleib im Schengen-Raum</h3><p>Bundesrat und Parlament setzen dabei auf eine massgeschneiderte Lösung à la Suisse, die der Schützen- und Schiesssport-Tradition unseres Landes Rechnung trägt, aber auch unser aller Sicherheit verbessert. Und die gleichzeitig so ausgestaltet ist, dass die Schweiz im für uns so wichtigen EU-Schengen-Sicherheitsraum verbleiben kann und so Tourismus und Wirtschaft weiterhin profitieren können. Über diese Teilrevision des Waffenrechts entscheiden die Stimmberechtigten am 19. Mai.
</p><h3>Um was geht es genau?</h3><p>Die meisten Anpassungen sind minimal und eher technischer Natur. Einzig wirkliche Neuerung ist ein kantonales Register, in dem halbautomatische Waffen eingetragen werden. Neu muss man entweder in einem Schützenverein sein oder mit absolvierten Kursen belegen können, dass man mit einer halbautomatischen Waffe umgehen kann, um gewissen Waffen besitzen zu dürfen. Konkret wird im Schweizer Waffengesetz folgendes geregelt:</p><ul><li>Sturmgewehre können wie heute nach dem Militärdienst übernommen werden, sofern die vollautomatische Funktion deaktiviert ist. </li><li>Im Schweizer Schiesssport können weiterhin auch halbautomatische Waffen mit grossem Magazin wie z. B. das Armee-Sturmgewehr verwendet werden.</li><li>Um halbautomatische Waffen besitzen oder kaufen zu können, braucht es auch weiterhin weder medizinische noch psychologische Tests.</li><li>Ein gibt kein zentrales Waffenregister, vorgesehen sind nur kantonale Register.</li><li>Jägerinnen und Jäger können ihre Waffen wie bisher verwenden.</li></ul><p>Wer bereits eine halbautomatische Waffe besitzt, muss diese innerhalb von drei Jahren dem kantonalen Waffenbüro melden - falls sie nicht schon registriert ist. Wer künftig eine erwerben will, muss nach fünf und nach zehn Jahren nachweisen, dass er damit regelmässig schiesst oder Mitglied eines Schützenvereins ist. Sammler müssen künftig nachweisen, dass sie solche Waffen sicher aufbewahren und ein Waffenverzeichnis führen.
</p><h3>Mehr Sicherheit mit wenig Aufwand</h3><p>Alles in allem also sehr bescheidene Änderungen, die wenig Aufwand generieren, wenn überhaupt. Und die sicherstellen, dass solche gefährlichen Waffen nicht in die falschen Hände geraten. So wird unser aller Sicherheit erhöht. Aber auch an gewissen Arbeitsplätzen, wo in den letzten Jahren die Angst der Mitarbeitenden vor Schusswaffenzu Recht zugenommen hat, sei es bei Beamten, PolizistInnen oder Verkaufspersonal, steigt die Sicherheit. Die Polizei kann Waffenhandel und -schmuggel sowie mit solchen Waffen begangene Verbrechen besser verhindern oder zumindest aufklären.
</p><p>Nicht zuletzt stärkt und sichert ein Ja am 19. Mai unsere Mitgliedschaft im Schengen-Raum. Die Schweizer Behörden können sich weiterhin elektronisch mit ihren europäischen KollegInnen austauschen, die Schweizer Wirtschaft und der Tourismus weiterhin vom vereinfachtem, sicheren Grenzverkehr profitieren. Und wir SchweizerInnen werden auch in Zukunft die Vorzüge der Reisefreiheit geniessen können, ohne an EU-Flughäfen wieder stundenlang in der Schlange für Drittländer warten zu müssen.
</p><p>Wer möchte schon auf mehr Sicherheit und Prosperität im Inland und mehr Freiheit beim Reisen verzichten, nur weil das Waffengesetz punktuell geändert wird? Deshalb sagen die Gewerkschaften am 19. Mai Ja zur Modernisierung des Waffengesetzes. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5965</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2019 16:36:48 +0200</pubDate><title>Krank wegen langer Arbeitswoche: Betroffen sind vor allem Frauen und Eltern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/krank-wegen-langer-arbeitswoche-betroffen-sind-vor-allem-frauen-und-eltern</link><description>Studienergebnisse klar: Mehr als 40-Stunden pro Woche können fatal sein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>Wer regelmässig mehr als 40-Stunden pro Woche arbeitet, wird schneller krank. Dies gilt besonders für Frauen. Dass nun das Parlament die 80-Stunden-Arbeitswoche einführen und die Arbeitszeiterfassung abschaffen will, könnte sich für viele Arbeitnehmende als fatal erweisen. Dagegen kämpft die Allianz gegen Burnout und Gratisarbeit! </b></p><p>Zwei jüngst publizierte Studien<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a> zeigen, dass jede zusätzliche Stunde, die über ein Pensum von 40 Stunden hinaus gearbeitet wird, schädlich für die Gesundheit ist. Und dies gilt besonders für Frauen mit Mehrfachbelastungen wie Care-Arbeit! 
</p><p>Für die Untersuchung wurden&nbsp;7.065 Kanadier und Kanadierinnen in einem Zeitraum von 12 Jahren beobachtet. Das <b>erschreckende Ergebnis: </b>Das Risiko an Diabetes zu erkranken, lag bei den Teilnehmerinnen mit einer regelmässigen&nbsp;45-Stunden-Arbeitswoche oder mehr bei satten <b>63&nbsp;Prozent!</b>&nbsp;Sie wurden mit Probandinnen, die 35 bis 40 Stunden arbeiten, verglichen - diese wiesen ein solches Risiko nicht auf.
</p><p>Schon geringfügige Verlängerungen der Arbeitszeit wirken sich auf die Gesundheit aus. Stieg die wöchentliche Arbeitszeit um eine Stunde, stieg die Zahl der Arztbesuche um 13 Prozent, stellte die Studie fest. Der selbst eingeschätzte Gesundheitszustand habe sich durch die Arbeitszeiterhöhung um 2 Prozent verschlechtert. 
</p><p>Dass der «Killer-Faktor» in den (zusätzlichen) Arbeitszeiten zu finden ist, wurde von den ForscherInnen auch bewiesen: andere schädliche Gesundheitsfaktoren wurden nämlich kontrolliert. Das Ergebnis veränderte sich nur insignifikant, wenn Faktoren wir Rauchen, Alkoholkonsum, fehlende Bewegung oder ein erhöhter Body-Mass-Index hinzugezogen wurden! 
</p><p>Die Studie zeigt auch, dass zwar jede Form der Arbeit über 40-Stunden pro Woche tendenziell schädlich ist. Für Frauen ist das aber besonders fatal. Denn viel zu oft kommt auf sie neben der bezahlten auch der Grossteil der unbezahlten Arbeit zu – die so genannten Care-Arbeiten, also z.B. Kinder oder Angehörige betreuen. Das bedeutet für Frauen doppelten Stress - und dieser Stress wirkt sich zusätzlich negativ auf die Gesundheit aus. 
</p><p>Hinzu kommt die Lohnungleichheit von Männern und Frauen (Gender-Pay-Gap): Frauen verdienen grundsätzlich weniger für die gleiche Arbeit, aber auch dadurch, dass sie häufiger in schlechter bezahlten Berufen arbeiten. Dies führt zu zusätzlichem Stress – mit wiederum negativen Folgen für die Gesundheit.
</p><h3><b>Nein zur 80-Stunden-Woche</b></h3><p>Trotz dieser klaren, evidenzbasierten Faktenlagen wollen nun rechte PolitikerInnen in der Schweiz für einen grossen Teil der Arbeitnehmenden alle Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes gegen Stress und Burnout abschaffen: Die anstehende Revision würde dazu führen, dass für viele Angestellte die 80-Stunden-Woche sowie sogar Sonntagsarbeit obligatorisch werden würden, auf Wunsch des Arbeitgebers. Auch kann die Arbeitszeiterfassung vollständig abgeschafft werden– Adieu, Kontrolle über die Arbeitszeiten! 
</p><p>Gegen diese skandalösen Vorschläge wird sich der SGB zusammen mit den PartnerInnen der «Koalition gegen Burnout und Gratisarbeit» wehren – wenn nötig mit dem Referendum! 
</p><hr><p><a name="_ftn1"></a>[1] Do working hours affect health? Evidence from statutory workweek regulations in Germany (<a href="https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0927537118300502" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">online</a>) und „Adverse effect of long work hours on incident diabetes in 7065 Ontario workers followed for 12 years“, BMJ Diabetes Research &amp; Care (2.7.2018) (<a href="https://drc.bmj.com/content/6/1/e000496" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">online</a>) 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5950</guid><pubDate>Wed, 10 Apr 2019 12:16:46 +0200</pubDate><title>Unverständlicher Angriff auf Löhne und Arbeitsbedingungen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/unverstaendlicher-angriff-auf-loehne-und-arbeitsbedingungen</link><description>Fehlentscheid der WAK-S beim Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) will aus unverständlichen Gründen im öffentlichen Beschaffungswesen eine Abwärtsspirale bei Löhnen und Arbeitsbedingungen in Gang setzen. Sie hat bei der Beratung über die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) am Entscheid des Ständerats festgehalten, das bewährte Leistungsortsprinzip zugunsten des Herkunftsprinzips aufzugeben.
</p><p>Firmen, die in der Schweiz niedergelassen sind, sollen demnach bei öffentlichen Aufträgen nicht mehr die Löhne und Arbeitsbedingungen einhalten müssen, die am Ort wo sie den Auftrag ausführen als orts- und branchenüblich gelten. Geht es nach der WAK-S sollen sie die Löhne bezahlen können, die in der Region gelten, in der sie niedergelassen sind oder ihren Sitz haben. Konkret könnte eine Firma aus dem Tessin, die sich in Genf oder Zürich für einen öffentlichen Auftrag bewirbt, mit den Tessiner Löhnen offerieren und so die lokalen Genfer oder Zürcher Anbieterinnen unlauter unterbieten.
</p><p>Das Herkunftsortprinzip würde eine Spirale nach unten eröffnen. (Lokale) Anbieterinnen aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen wären im Vergleich zu Anbieterinnen aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt und könnten damit eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im eigenen Unternehmen rechtfertigen. Der vom Ständerat und von seiner Kommission angestrebte Wechsel, würde auch der Sozialpartnerschaft schaden. Denn die Schweiz kennt viele lokale und regionale Gesamtarbeitsverträge (GAV), die bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen vorsehen als in anderen Regionen. Mit dem Herkunftsortsprinzip würden diese Verträge torpediert.
</p><p>Das Beharren auf der Ständeratsposition ist umso unverständlicher, als die Vernehmlassung sowie die Hearings in den Kommissionen zeigten, dass sich eine Mehrheit der Teilnehmenden aus Gewerbe, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie Kantonen gegen die Abschaffung des bewährten Leistungsortsprinzips aussprechen. Der Ständerat ist gut beraten, diese Stimmen in der Ratsdebatte endlich ernst zu nehmen und auf den Kurs des Nationalrats einzuschwenken.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5918</guid><pubDate>Fri, 29 Mar 2019 11:00:57 +0100</pubDate><title>Progressive Kräfte im EU-Parlament setzen starkes Zeichen für Schweizer Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/progressive-kraefte-im-eu-parlament-setzen-starkes-zeichen-fuer-schweizer-lohnschutz</link><description>Debatte im EU-Parlament über Rahmenvertrag Schweiz-EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Streit um den Lohnschutz in der Schweiz kann nicht auf einen Konflikt zwischen der Schweiz und der EU reduziert werden. Es geht vielmehr um ein Ringen zwischen marktgläubigen Ideologen auf der einen Seite und progressiven Kräften, die das Wohl der Arbeitnehmenden höher gewichten als fetischisierte Marktprinzipien, auf der anderen. Gestritten wird dabei sowohl in der EU als auch in der Schweiz. Das zeigt eine Abstimmung im EU-Parlament zum Rahmenabkommen Schweiz-EU.
</p><p>Dass sich das EU-Parlament zu dem letztes Jahr von Bundesrat Ignazio Cassis und seinem Chef-Diplomaten Roberto Balzaretti ausgehandelten Rahmenabkommen äussert, ist nichts Ungewöhnliches: das EU-Parlament verabschiedet regelmässig (unverbindliche) Resolutionen zur aussenpolitische Lage, insbesondere zu "Drittländern" wie die Schweiz. Ungewöhnlich ist eher, dass der Resolutionsentwurf stark von der EU-Kommission geprägt, ja diktiert worden war und deswegen die Flankierenden Massnahmen (FlaM) der Schweiz zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen kritisierte.
</p><p>Deutlich zum Ausdruck bringt die Resolution den Kampf um ein soziales Europa. Die EU-Kommission sowie neo-liberale Kreise aus Parteien und Länder-Regierungen halten nichts vom Lohnschutz. Sie möchten ihn zurückfahren, gerade weil oder obwohl die europäischen Gewerkschaften nach 15-jährigem Kampf 2018 dank der Revision der Entsenderichtlinie Verbesserungen erreicht haben. Diese Fortschritte sind erfreulich, doch die Schweizer FlaM sind immer noch meilenweit besser. Oder in den Worten des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB): Sie sind ein eigentlicher Gold-Standard in Sachen Lohnschutz. Doch sowohl der EU-Kommission als auch ihren Schweizer Verbündeten Cassis und Balzaretti ist der Lohnschutz ein Dorn im Auge.
</p><p>Immerhin haben diese Kräfte im EU-Parlament nun einen Schuss vor den Bug gekriegt: Der von der Kommission eingeflüsterten Resolution wurden bereits in der Vorberatung einige gegen den Schweizer Lohnschutz gerichtete Spitzen abgeschliffen. Übrig blieb ein tendenziöser Passus, in dem die FlaM als diskriminierend und unverhältnismässig kritisiert werden. Dies obwohl das Gegenteil der Fall ist und die Schweiz gemäss dem Freizügigkeitsabkommen eben gerade verpflichtet ist, alle Arbeitskräften aus der EU die "gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen" zu gewähren wie den inländischen Arbeitskräften.
</p><p>Selbst dieser Passus hatte einen schweren Stand. Anträge der Fraktionen der Grünen und der Sozialdemokraten, welche die FlaM als gut und notwendig bezeichneten und von der Kommission forderten, im Rahmen des Rahmenabkommens die Finger davon zu lassen, sind nur knapp abgelehnt worden. Und beinahe wäre die Kritik einfach kurzerhand aus der Resolution gestrichen worden. 303 Abgeordnete sprachen sich gegen den Passus aus, 330 dafür.
</p><p>Das ist ein starkes Signal der sozialen, progressiven Kräfte in Europa. Adressat ist dabei nicht nur die EU-Kommission. Das Signal richtet sich auch an die marktgläubigen Parteien in Europa und der Schweiz sowie alle Kräfte hüben wie drüben, die eine Personenfreizügigkeit mit nur schwachem sozialen Schutz für die entsandten Arbeitnehmenden und einen schrankenlosen Binnenmarkt für die Arbeitgeber wollen.
</p><p>Die Abstimmung zeigt es deutlich: Die EU hat keine Einheitsmeinung zum Lohnschutz. Und der SGB ist nicht alleine in seinem Beharren auf einem starken Lohnschutz - die europäische Gewerkschaftsfamilie, der EGB, aber auch unsere Schwestergewerkschaften aus den Nachbarländern und Osteuropa unterstützen unseren Kampf. Sie sehen es wie der SGB: In Europa müssen wir die Löhne und Arbeitsbedingungen schützen - nicht die Grenzen. Diese Kreise gilt es nun in den Wahlen in Europa und in der Schweiz zu stärken. Ein soziales Europa ist möglich und notwendig. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5914</guid><pubDate>Thu, 28 Mar 2019 19:10:09 +0100</pubDate><title>«Ein Rahmenabkommen muss den Arbeitnehmenden nützen»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-rahmenabkommen-muss-den-arbeitnehmenden-nuetzen</link><description>Interview mit SGB-Chefökonom Daniel Lampart: «Die Gewerkschaften wollen ein soziales Europa!»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ja zu einem sozialen Europa, nein zu Verschlechterungen beim Lohnschutz und den flankierenden Massnahmen. Für SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Daniel Lampart ist in der Position zur EU vor allem eines wichtig: Die Europapolitik muss den Arbeitnehmenden nützen.</p><header><header><p>Interview: Matthias Preisser und Thomas Zimmermann
</p><p>&nbsp;</p></header></header><p><b>Daniel Lampart, Linke werfen dem SGB vor, er fahre das Rahmenabkommen und damit die Bilateralen Abkommen mit der EU an die Wand. Haben die Gewerkschaften neu etwas gegen die EU?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Ein relativ kleines Land wie die Schweiz mitten in Europa braucht gute und geregelte Beziehungen zur EU. Deshalb haben wir uns immer für eine Öffnung gegenüber Europa und die Personenfreizügigkeit eingesetzt, aber auch immer gesagt, dass dies den Arbeitnehmenden nützen muss. Dank uns gibt es Lohnschutz und flankierende Massnahmen, und wir sind stolz, dass die Schweizer Flankierenden zu den besten in Europa gehören. Nun verfolgt Bundesrat Ignazio Cassis zum ersten Mal eine Europapolitik, welche die europäische Integration gegen die Arbeitnehmenden wenden will. Das geht in die völlig falsche Richtung. Die Europapolitik muss den Arbeitnehmenden nützen, und der Lohnschutz muss verbessert, sicher nicht verschlechtert werden. <br><br></p><p><b>Könnte es Ihnen nicht egal sein, wieviel ein Entsandter verdient, solange die Regeln in seinem Herkunftsland eingehalten werden, und er nach seinem Einsatz zurückkehrt?</b><b></b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Das ist ein wichtiger Punkt. Die Personenfreizügigkeit brachte grosse Fortschritte, zum Beispiel die Abschaffung des Saisonnierstatuts. Das Verschwinden dieser prekären Arbeitsform war eine Verbesserung für alle. Aber mit den Entsendungen wurde eine neue prekäre Arbeitsform angelegt. Ausländische Firmen aus dem Gewerbe, der Sicherheitsbranche oder der Informatik können viel einfacher in die Schweiz kommen, um ihre Dienstleistungen zu erbringen. Im deutschen Gewerbe ist der Durchschnittslohn bei rund 3700 Franken, in Polen sogar bei 900 Franken. Wir hingegen haben die höchsten Löhne in Europa, einen Handwerkerlohn von 5000 bis 6000 Franken. Hier sind die flankierenden Massnahmen entscheidend: Wenn es so weit kommt, dass deutsche oder polnische Löhne in der Schweiz im gewerblichen Bereich Normalzustand werden, kommen die Löhne fundamental unter Druck, die Arbeitslosigkeit steigt, korrekte Firmen verlieren Marktanteile. Unsere gelernten Maler oder Schreiner müssten plötzlich zur Sozialhilfe, die ganze Berufsbildung würde erodieren – das wäre katastrophal! <br><br></p><p><b>Die EU hat beim Lohnschutz Fortschritte gemacht und anerkennt das Prinzip des ortsüblichen Lohns. Weshalb wollen Sie diese Richtlinien partout nicht übernehmen?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Wir kämpfen für ein soziales Europa, für faire Löhne, damit die Arbeitgeber die Arbeitnehmenden nicht gegeneinander ausspielen können. Zahlreiche europäische Gewerkschaften, unsere Schwesterorganisationen und der europäische Gewerkschaftsbund fordern uns auf, nicht nachzugeben. Die Schweizer GAV müssen sich im europäischen Vergleich nicht verstecken, aber wir müssen sie durchsetzen. Wir machen am meisten Kontrollen in ganz Europa, weil wir auch die höchsten Löhne haben. Unser Kontrollsystem mit den paritätischen Kommissionen ist einmalig in Europa. Doch der Druck der deutschen Handwerksfirmen und der EU-Kommission ist gross, weniger Kontrollen zu machen, weniger Bussen zu verteilen. Hier hat unserer Ansicht nach Bundesrat Cassis bewusst irreführende Informationen verbreitet, indem er kolportiert hat, es gehe nur um die 8-Tage-Voranmeldefrist. Es geht um viel mehr, nämlich darum, ob wir in der Schweiz unsere Gesamtarbeitsverträge samt Kontrollen und Bussen gefährden, indem wir den europäischen Gerichtshof über die FlaM urteilen und die EU-Kommission mitreden lassen – Organisationen, die sich oft auf die Seite der Firmen schlagen. Für sie ist Marktzugang wichtiger als Lohnschutz. Das würde jenen helfen, denen die FlaM-noch nie passten: Christoph Blocher und seiner Tochter, Avenir Suisse, Economiesuisse.
</p><p><b><br>Heute stehen aber Gewerkschafter zum Beispiel in der „Arena“ neben Christoph Blocher – ist das nicht gefährlich, wenn man sich de facto mit der isolationistischen SVP verbündet?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> In der Sache gibt es zwischen dem Wirtschaftsflügel der SVP und uns grosse Differenzen. Alt Bundesrat Christoph Blocher ist ein Antigewerkschafter. Er und seine Tochter haben die Flankierenden heftig angegriffen. Weil sie keinen Lohnschutz wollen. Sie sind Arbeitgebervertreter der härteren Sorte, mit denen wir nichts zu tun haben. Aber wir sind keine Partei: Wir haben SVP-Mitglieder in unseren Reihen, mit denen wir bestens zusammenarbeiten.<br><br></p><p><b>Wie können sie auch medial so wahrgenommen werden, statt im Schatten der SVP segeln?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Wir stehen nicht im Schatten der SVP. Die Gewerkschaften haben gesagt: Lohnschutz ist das Entscheidende für Europa, darüber wurde berichtet. Doch auch die millionenschweren Zürcher Verleger, Ringier und die Familie Coninx sind Lohndrücker, sie wollen nicht einmal einen GAV. Und nun schreiben sie gegen uns an. Zum Glück gibt es die Gewerkschaftspresse.<br><br></p><p>Letzten Sommer sagten die Gewerkschaften: Verhandelt wird nicht. Viele interpretieren das als Gesprächsverweigerung. Wie kommen wir aus dieser Sackgasse?
</p><p><b>Daniel Lampart:</b> Es ist keine Sackgasse. Die Bundesräte Cassis und Johann Schneider-Ammann haben sich über die rote Linie des Bundesrats hinweggesetzt, dass über die flankierenden Massnahmen nicht verhandelt werden darf. Wir reden gerne mit allen, diskutieren aber nicht über einen Abbau der FlaM. Wir vertreten Menschen, die heute schon Mühe haben, mit dem Lohn über die Runden zu kommen. Ich wurde immer wieder von Leuten angesprochen, die uns unterstützen und sagten: Knickt ja nicht ein, bleibt standhaft. Das war teilweise sehr berührend.<br><br></p><p><b>Ohne Rahmenabkommen droht die EU mit Vergeltungsmassnahmen. Wird es dann nicht schwierig?</b></p><p><b>Daniel Lampart: </b>Wir haben gezeigt, dass wir Druck aushalten können. Der schlimmste Druck kam ja aus dem Inland, von den beiden FDP-Bundesräten, von Staatssekretär Roberto Balzaretti, von der FDP, von allen Gegnern der Flankierenden. Wir haben das ausgehalten, und die Basis hat unsere Position bekräftigt. Vielleicht kommt nun von der EU-Kommission noch Druck bei der Börsenäquivalenz und beim Marktzugang für Medizinaltechnik. Doch die Probleme sind lösbar. Und auf jeden Fall kein Grund, beim Lohnschutz einzuknicken.<br><br></p><p><b>Die Gewerkschaften wollen ein soziales Europa, eine offene Schweiz. Müsste sie sich nun nicht bewegen um einen Kompromiss zu finden?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Wir kämpfen für gute Löhne, sichere Arbeitsplätze, hervorragende soziale Absicherung. In der Schweiz und in Europa. Deshalb waren wir für die bilateralen Verträge in Verbindung mit den Flankierenden. Doch wenn europapolitische Ziele verfolgt werden, die den Arbeitnehmenden schaden oder Verschlechterungen bringen, lehnen wir das ab.
</p><p><b><br>Die Hearings haben stattgefunden, was muss der Bundesrat nun tun?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Er muss an seinem Verhandlungsmandat festhalten: Keine Verhandlungen über unseren Lohnschutz. Aber Bundesrat Cassis und Staatssekretär Balzaretti sind als Verhandler nicht mehr tragbar. Der Bundesrat wird der EU mitteilen müssen, dass ein Rahmenabkommen à la Cassis nicht funktioniert und überlegen müssen, wie und mit wem er weiterarbeitet. Gleichzeitig will er die SVP-Kündigungsinitiative behandeln. Diese lehnen wir klar ab, sie schadet den Arbeitnehmenden und gefährdet den bilateralen Weg. Der Bundesrat soll nun den Fokus auf die Bekämpfung der Kündigungsinitiative legen, nachher schauen wir, wo das Rahmenabkommen steht. So oder so: Den Lohnschutz geben wir nicht preis. Ein Rahmenabkommen muss am Schluss den Arbeitnehmenden nützen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5916</guid><pubDate>Tue, 26 Mar 2019 14:35:00 +0100</pubDate><title>Lohnschutz ist ein europaweites Anliegen – Ja zu einem sozialen Europa </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-ist-ein-europaweites-anliegen-ja-zu-einem-sozialen-europa</link><description>SGB-Reaktion auf Resolution des EU-Parlaments zum Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt die Resolution des EU-Parlaments für einen raschen Abschluss eines Rahmenabkommen Schweiz-EU zur Kenntnis. Er bedauert die darin enthaltene negative Beurteilung der Flankierenden Massnahmen und hält fest, dass diese nichtdiskriminierend sind und nicht gegen die Personenfreizügigkeit verstossen. Im Gegenteil: Die Massnahmen entsprechen der zentralen Forderung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU, das in Art. 1d von der Schweiz verlangt, Arbeitnehmenden aus der EU die «gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen» zu gewähren wie Inländern. Deshalb muss die Schweiz Arbeitskräfte aus der EU vor Lohndumping schützen. Immerhin wird ein Drittel der Arbeitsstunden in der Schweiz von Personen ohne Schweizer Pass geleistet. Kurzum: die Flankierenden Massnahmen stellen sicher, dass «für die gleiche Arbeit am gleichen Ort die gleichen Löhne bezahlt» werden und schützen so sowohl die Arbeitnehmenden aus der EU wie jene aus der Schweiz.<br><br>Seit einiger Zeit schreibt auch die EU dem Ziel «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» grössere Bedeutung bei. Es wurde in der Entsende- und Durchsetzungsrichtlinie verankert. Noch hat die EU aber nicht dasselbe Schutzniveau wie die Schweiz. Denn die Ideologen der EU-Kommission, die bürgerlichen und konservativen Parteien sowie die Arbeitgebervertreter haben sich erfolgreich gegen schärfere Lohnschutzmassnahmen gewehrt, die die europäischen Gewerkschaften und die progressiven Kräfte gefordert haben. Es war damit zu erwarten, dass die gleichen Kreise sich in der Parlamentsdebatte durchsetzen und in der Resolution indirekt den Abbau des Schweizer Lohnschutzes verlangen. Dies obwohl die Schweiz die höchsten Löhne Europas hat und die Arbeitnehmenden damit besonders geschützt werden müssen. Nicht akzeptabel ist, dass diese Kreise in Bundesrat Cassis, bei der FDP, der GLP und bei Teilen der Wirtschaft Komplizen gefunden haben, um über das vorliegende Rahmenabkommen den Lohnschutz in der Schweiz abzubauen. Der SGB wird diesen Versuchen entschieden entgegentreten. Nötigenfalls mittels Referendum.<br><br>In Bezug auf die Debatte im EU-Parlament ist der SGB erfreut über die sehr starke Minderheit aus GewerkschaftsvertreterInnen, linken und progressiven Kräften, die sich dafür einsetzten, dass die Schweiz ihr Lohnschutzniveau beibehalten kann. Nur ganz knapp mit 330 zu 303 Stimmen wurde der Abschnitt mit der Kritik an den FlaM überhaupt in der Resolution belassen. Der SGB wird sich Seite an Seite mit diesen Kräften für ein soziales Europa, d.h. eine EU mit einem besseren Schutz der Löhne und Arbeitnehmerrechte einsetzen. Der SGB wird deshalb auch mit einer Delegation an der Demo für ein soziales Europa vom 26. April in Brüssel teilnehmen. Ausserdem hat er einen Appell <a href="https://www.loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">«Löhne und nicht Grenzen schützen»</a> lanciert, der aus den Reihen der progressiven Kräfte Europas laufend mehr Unterstützung erhält.<br>&nbsp;<br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5903</guid><pubDate>Fri, 15 Mar 2019 11:58:59 +0100</pubDate><title>Ja zu einem sozialen Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ja-zu-einem-sozialen-europa</link><description>Nein zum vorliegenden Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Heute haben rund 140 Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland einen öffentlichen Appell für ein soziales Europa mit Personenfreizügigkeit und starken Arbeitnehmendenrechten und gegen das vorliegende Rahmenabkommen lanciert. Der Aufruf wurde heute per Anzeige in mehreren Zeitungen und auf der Webseite <a href="https://loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch</a> publiziert und macht deutlich, dass die Personenfreizügigkeit und starke Arbeitnehmendenrechte untrennbar zusammengehören. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben.</p><p>Vor drei Wochen haben an der Oltener Diskussionstagung vom 23. Februar GewerkschafterInnen mit Vertreterinnen aus Politik und Wissenschaft aus dem In- und Ausland über Europa und das Verhältnis Schweiz-EU debattiert. Es herrschte Einigkeit, dass Europa die aktuellen Herausforderungen nur dann meistern kann, wenn die EU und die anderen europäischen Staaten die Arbeitnehmendenrechte höher gewichten als bisher. Angesichts der Debatte über das Rahmenabkommen Schweiz-EU ist die Idee entstanden, einen Appell zu starten gegen den Abbau des Lohnschutzes und für ein soziales Europa mit Personen-freizügigkeit und starken Arbeitnehmendenrechten.
</p><p>Der Aufruf macht deutlich, dass die Personenfreizügigkeit und starke Arbeitnehmendenrechte un-trennbar zusammengehören. Diese Schutzmassnahmen sorgen dafür, dass die Arbeitnehmenden der verschiedenen Länder nicht gegeneinander ausgespielt werden können. Für die Arbeitnehmenden aus Tieflohnländern sind solche Massnahmen unabdingbar, damit sie nicht ausgebeutet werden. Auf der anderen Seite ist es für jedes Land Europas unabdingbar, das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" mit wirksamen Lohnkontrollen durchzusetzen. Sonst kommt das Lohngefüge ins Rutschen. Alle Länder müssen entsprechend ihren konkreten Verhältnissen den Lohnschutz auf nichtdiskriminierende Weise gestalten können.
</p><p>Unter den ErstunterzeichnerInnen finden sich zahlreiche frühere Politgrössen wie Alt-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, alt-Ständerätin und ehemalige Präsidentin von SMUV und Co-Präsidentin SGB Christiane Brunner sowie die früheren Präsidenten von SP und Grünen Peter Bodenmann und Ueli Leuenberger. Gross ist die Zahl der ErstunterzeichnerInnen auch aus der Wissenschaft im In- und Ausland: Die Schweizer ProfessorInnen Sandro Cattacin (Uni Genf), René Knüsel (Uni Lausanne), Matthieu Leimgruber (Uni Zürich), Oliver Nachtwey (Uni Basel), Philipp Sarasin (Uni Zürich) gehören ebenso dazu wie der Nobelpreisträger Jacques Dubochet und die rennommierten Professo-rInnen Donatella Della Porta (Uni Florenz), Colin Crouch (University of Warwick), Richard Hyman (London School of Economics), Martin Seeleib-Kaiser (Uni Tübingen).
</p><p>Zu den 140 ErstunterzeichnerInnen gehören zudem Kulturschaffende wie die Schriftsteller Alex Capus und Nicolas Verdan sowie die Filmschaffenden Samir und Cyril Schäublin und die europäische Gewerkschaftsspitzen Rudy de Leeuw und Luca Visentini (Präsident resp. Generalsekretär des Euro-päischen Gewerkschaftsbundes (EGB), der Präsident des österreichischen Gewerkschaftsbundes Wolfgang Katzian und die Generalsekretärin des Belgischen Gewerkschaftsbundes Miranda Ulens.
</p><h3><a href="https://loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">"Löhne statt Grenzen schützen", Postfach 272, 3000 Bern 15</a></h3><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, 079 620 11 14</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5900</guid><pubDate>Wed, 13 Mar 2019 14:00:00 +0100</pubDate><title>Kein Rahmenabkommen gegen den Schweizer Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-rahmenabkommen-gegen-den-schweizer-lohnschutz</link><description>Der SGB bekräftigt in einem Dokument seine Position zum EU-Rahmenabkommen und dem Schutz von Löhnen und Arbeitsbedingungen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>An der heutigen Konsultation zum Rahmenabkommen und zum Lohnschutz hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mündlich und in einem ausführlichen Dokument nochmals dargelegt, dass die Flankierenden Massnahmen (FlaM) und der Lohnschutz nicht verhandelbar sind. Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa. Deshalb müssen wir unsere Löhne auch konsequent und eigenständig schützen können. 
</p><p>Die Bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit brachten den Arbeitnehmenden in der Schweiz zahlreiche Fortschritte. Beispielsweise durch die Abschaffung des Saisonnierstatuts. Gleichzeitig wurde aber der Zugang für ausländische Dienstleister (Entsendungen) bis 90 Tage stark erleichtert. Diese Entsendungen sind grundsätzlich eine prekäre Arbeitsform mit sehr grossem Dumpingpotenzial.<br>Um Dumping zu verhindern, haben die Gewerkschaften die FlaM durchgesetzt. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die FlaM zeigen Wirkung: Dank der Kontrollen wird bei rund einem Viertel der Firmen Dumping aufgedeckt. Die Firmen werden gebüsst. Und sie werden unter Druck gesetzt, den Arbeitnehmenden die Löhne nachzuzahlen. 
</p><p>Mit dem Rahmenabkommen von Bundesrat Cassis ist das in Gefahr. Die Schweiz müsste die EU-Regeln beim Lohnschutz übernehmen und den EU-Gerichtshof als Schiedsinstanz akzeptieren. Der EU-Gerichtshof hat in der Vergangenheit zahlreiche Urteile gegen Flankierende Massnahmen in EU-Mitgliedstaaten gefällt. Er versteht sich als Motor des EU-Binnenmarktes und stellt den Marktzugang der Firmen über den Schutz der Löhne. Die Schweiz würde rasch unter Druck gesetzt werden, den Lohnschutz substanziell abzubauen – nicht nur bei der Kaution und der Voranmeldung sondern auch bei den Kontrollzahlen und den Bussen. 
</p><p>Auch die europäischen Gewerkschaften üben scharfe Kritik an der Haltung der EU-Behörden zum Lohnschutz. Eine Analyse der Flankierenden Massnahmen in Deutschland betrachtet diese als ungenügend und wirft die Frage auf, Entsendungen grundsätzlich zu verbieten.&nbsp; 
</p><p>Der SGB lehnt das vorliegende Verhandlungsergebnis zum Rahmenabkommen ab. Wenn nötig wird er es mit dem Referendum bekämpfen. Mit der «Begrenzungsinitiative» der SVP liegt ein politisches Projekt vor, welches den Bilateralen grundsätzlich in Frage stellt. Die Volksabstimmung dürfte im nächsten Jahr stattfinden. Die Bekämpfung dieses Projektes bzw. die Bestätigung des Bilateralen Wegs muss nun Priorität haben. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5893</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2019 12:25:51 +0100</pubDate><title>Nein zu 70-Stunden Woche, Burnout, und Gratisarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zu-70-stunden-woche-burnout-und-gratisarbeit</link><description>Frühjahrssession: Der Ständerat muss die Angriffe auf das Arbeitsgesetz endlich stoppen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 6. März hat der Ständerat die Chance, die unsäglichen Angriffe auf das Arbeitsgesetz zu stoppen. Die StänderätInnen sollten auf die vernichtende Kritik der kantonalen Arbeitsinspektorate, der Gesundheits-und ArbeitsmedizinerInnen, der Kirchen und der Gewerkschaften hören und die Übung abbrechen.
</p><p>Seit den letzten Parlamentswahlen arbeitet die Rechte am Totalangriff auf die Arbeitnehmenden, ihrer Gesundheit und ihr Portemonnaie. Zwei parlamentarische Initiativen (Keller-Suter und Graber) wollen die Regeln gegen Gratisarbeit und zum Schutz vor Burnout für über 30 Prozent der Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsgesetz ausradieren, nämlich alle in "Leitungsfunktionen" und alle "Fachspezialisten" (Gummiparagraphen wie aus dem Lehrbuch). Für sie würde die Anti-Burnout-Regelung der Arbeitszeit ersatzlos wegfallen, gegen ihren Willen selbstverständlich.
</p><p>Für sie würden keine wöchentlichen Höchstarbeitszeiten mehr gelten, die 70-plus-Stundenwoche könnte zur Norm werden. Und schliesslich könnte Nacht- und Sonntagsarbeit zur Normalität werden; das gilt für Büroberufe wie für viele andere, von der Buchhalterin bis zum Chemie-Laboranten oder der Physiotherapeutin. Das Ziel dieser Angriffe? Billigere Arbeit, auf Kosten der Gesundheit der Arbeitnehmenden selbstverständlich.
</p><p>Vor wenigen Tagen wurde die Resultate der Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Änderungen im Arbeitsgesetz von der Ständeratskommission publiziert - die Vernehmlassungen und Stellungnahmen sind vernichtend! Da hilft auch die Schönfärberei im Mediencommuniqué Kommission nichts: Alle direkt betroffenen Kreise wie die Arbeitsmediziner-Gesellschaft der FMH, die Arbeitsinspektoren der Kantone, die Sonntagsallianz mit den Landeskirchen und viele Kantonsregierungen lehnen die Vorschläge ab.
</p><p>Das hindert aber die Ständeratskommission nicht daran, weiter zu lavieren: Einen Teil der Vorlagen hat sie aufs Eis gelegt, der andere Teil soll an den Bundesrat gehen. Dabei wäre jetzt die Chance, die ganze Übung endlich abzubrechen und den kapitalen Angriff auf die Arbeitnehmenden und ihre Rechte einzustellen. Der Ball liegt beim Ständerat! </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5892</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2019 12:14:27 +0100</pubDate><title>Grundlage für faire Standards bei öffentlichen Beschaffungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grundlage-fuer-faire-standards-bei-oeffentlichen-beschaffungen</link><description>Die Totalrevision des Beschaffungswesens muss im Dienst der Arbeitnehmenden stehen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen sollen dafür sorgen, dass die Beschäftigten bei den Lieferanten und Produzenten zu anständigen Löhnen und Arbeitsbedingungen angestellt sind und sozialpartnerschaftliche Regeln eingehalten werden. Die Totalrevision des Beschaffungswesens des Bundes, die der Nationalrat beraten wird, geht aber in die gegenteilige Richtung.
</p><p>Dagegen wehrt sich der SGB, zusammen mit Travail.Suisse, Unia und Syna. Zentrale Forderungen aus Sicht der Arbeitnehmenden sind der Erhalt des Leistungsortsprinzips, die Begrenzung der Subunternehmerinnen-Kette, die Einhaltung der GAV und der Einbezug öffentlicher Unternehmen. Das BöB muss die Grundlage schaffen, dass mit öffentlichem Geld soziale Standards gesichert werden, nicht gefährdet.
</p><p>Wie wichtig dafür eine gesetzliche Grundlage ist, zeigt das jüngste Urteil des Genfer Obergerichts: Der Kanton Genf hat 2017 ein Reglement über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen geändert, um Temporärarbeit bei Bauaufträgen einzuschränken. Nur von Unternehmen mit mindestens 80 Prozent Festangestellten konnten offerieren.
</p><p>Doch Unternehmen, die dagegen Beschwerde erhoben, haben nun Recht erhalten. Das Reglement beschränke nicht nur die Wirtschaftsfreiheit, sondern sehe auch vergabefremde Kriterien vor. Für beide Fälle brauche es zwingend eine gesetzliche Grundlage, so das Gericht. Es weist weiter darauf hin, dass es überraschend sei, dass diese Punkte im Rahmen der BöB/IVBöB-Revision nicht zur Sprache gekommen seien.
</p><p>Fazit: sozialpolitische Interventionen zur Beschränkung prekärer Arbeitsformen sind möglich, bedürfen aber einer Gesetzesgrundlage. Mit der Revision von BöB und. IVöB könnte die Beschränkung prekären Arbeitsformen im Beschaffungswesen gesamtschweizerisch auf ein sicheres rechtliches Fundament gestellt werden. Der Ball liegt beim Nationalrat. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5878</guid><pubDate>Mon, 25 Feb 2019 08:00:00 +0100</pubDate><title>Keine negativen Effekte des Neuenburger Mindestlohns</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-negativen-effekte-des-neuenburger-mindestlohns</link><description>Mindestlohn bewirkt Anstieg der Tieflöhne und Umwandlung prekärer Minijobs in reguläre Beschäftigung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gross war die Angst(macherei) der Neuenburger Wirtschaftskreise vor dem im Jahr 2011 vom Volk angenommenen kantonalen Mindestlohn. Bis vors Bundesgericht wurde prozessiert, doch dieses schmetterte den Rekurs ab und so wurde in Neuenburg im August 2017 ein kantonaler Mindestlohn von 19.70 pro Stunde eingeführt – der erste in der Schweiz. Arbeitgebervertreter sahen öffentlichkeitswirksam Entlassungen, Standortverlagerungen und eine Verschärfung der bereits angespannten Situation für Arbeitslose auf den Kanton zukommen.<br><br> Eineinhalb Jahre später, dürften sich diese Kreise verwundert die Augen reiben:&nbsp; Von August 2017 bis Dezember 2018 sank die Arbeitslosenquote Neuenburgs von hohen 5,3% auf 4,1%. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Arbeitslosenquote im Mindestlohnfreien Nachbarkanton Freiburg von 2,8% auf 3,1%. Und auch in den weiteren Nachbarkantonen, Waadt und Bern, ist die Zahl der Arbeitslosen weniger stark zurückgegangen als im Kanton Neuenburg (vgl. Grafik). Auch punkto Beschäftigungsentwicklung schneidet der Kanton Neuenburg in den eineinhalb Jahren seit Einführung des Mindestlohnes besser ab als die Grossregion Espace Mittelland, welche neben Neuenburg die Kantone Bern, Freiburg, Solothurn und Jura umfasst.<br><br> Keine grosse Überraschung ist diese Entwicklung für Arbeitsmarktökonominnen sowie für regelmässige Leser dieser Kolumne. Denn die Neuenburger Geschichte kommt bekannt vor: Gross war auch die Angst(macherei) der Deutschen Wirtschaftskreise vor dem im Jahr 2015 eingeführten Deutschen Mindestlohn (vgl. Wirtschaftslektion vom Nov. 2017). 4 Jahre später weist Deutschland die niedrigste Erwerbslosenquote seit der Widervereinigung auf. Wissenschaftliche Studien finden keine negativen oder lediglich minimale Auswirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigung. Stattdessen hat er zu einem Anstieg der Tieflöhne sowie zur Umwandlung prekärer Minijobs in reguläre Beschäftigungsverhältnisse geführt.&nbsp; Die Unternehmen waren offenbar in der Lage, die höheren Löhne über tiefere Margen, höhere Preise oder eine höhere Produktivität zu kompensieren. Die grössere Kaufkraft der Geringverdiener dürfte zudem zusätzlich positive Beschäftigungseffekte gehabt haben. Die Beispiele Neuenburg und Deutschland bestätigen damit die neuere wissenschaftliche Forschung. Sie zeigt, dass Mindestlöhne selten zu Beschäftigungsverlusten führen, sondern vor allem die Situation von Geringverdienern verbessern.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5861</guid><pubDate>Tue, 19 Feb 2019 16:00:00 +0100</pubDate><title>EU-Minister fordern: Rahmenabkommen muss Lohnschutz in der Schweiz verschlechtern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/eu-minister-fordern-rahmenabkommen-muss-lohnschutz-in-der-schweiz-verschlechtern</link><description>SGB-Reaktion auf den Bericht der EU-Minister zur Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Europäische Union entlarvt die Beschönigungsversuche von Bundesrat Cassis zum Rahmenabkommen. Der Schweizer Lohnschutz müsse runter, verlangen die EU-Minister unmissverständlich in ihren „Schlussfolgerungen“ zum Verhältnis zur Schweiz. Die Schweiz müsse die Flankierenden Massnamen FlaM aufheben oder so anpassen, dass sie „im Einklang mit den EU-Grundsätzen von Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung“ stehen würden. 
</p><p>Damit ist klar: Bei der Annahme des Rahmenabkommens von Bundesrat Cassis käme der Schweizer Lohnschutz massiv unter Druck. Die im Abkommen vorgesehene Übernahme der EU-Rechtsgrundlagen und die Unterstellung der FlaM unter die EuGH-Rechtssprechung würden nicht nur dazu führen, dass die Schweiz einen Teil der FlaM abschaffen müsste. Sondern neu würden auch die EU-Firmen oder die EU-Behörden erfolgreich gegen Teile der Schweizer FlaM klagen können. Das Schweizer Kontroll- und Sanktionsdispositiv wäre in Gefahr. <br></p><p>Diese ungeschminkte Wahrheit steht in klarem Widerspruch zu den irreführenden Beschönigungen des Departementes Cassis und des Seco, welche den drohenden Abbau bei den FlaM als „gleiches Schutzniveau“ zurecht zu biegen versuchten. Die Aussagen der EU-Minister widerlegen auch die Einschätzung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, der behauptet, dass mit «einzelnen Präzisierungen» zu den Flankierenden Massnahmen eine «tragfähige Lösung» beim Rahmenabkommen möglich sei. <br></p><p>Die Kritik der EU-Minister an den Schweizer FlaM ist aus der Luft gegriffen. Der Marktzugang für EU-Firmen ist voll gewährleistet. In keinem anderen Land in Europa sind gemessen an der Wohnbevölkerung so viele Entsandte tätig wie in der Schweiz. Das Freizügigkeitsabkommen verlangt zudem, dass die EU-Bürger in der Schweiz nicht diskriminiert werden („gleiche Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer“; Art. 1d). Das funktioniert aber nur dank dem starken Lohnschutz. <br></p><p>Die Gewerkschaften werden alle Abbauversuche bei den FlaM bekämpfen. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die FlaM müssen eine rote Linie bei den Verhandlungen über das Rahmenabkommen bleiben. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5859</guid><pubDate>Fri, 15 Feb 2019 12:09:37 +0100</pubDate><title>Arbeitnehmerschutz: Abbau sofort stoppen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmerschutz-abbau-sofort-stoppen</link><description>Unbelehrbare Ständeratskommission greift Gesundheitsschutz Arbeitnehmender weiter an</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Trotz negativer Vernehmlassungs-Bilanz zeigt sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) unbelehrbar: Sie hält an ihrem Frontalangriff auf den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden fest. Das ist unverständlich - und unverantwortlich. Denn es wäre nun Zeit, die Übung für längere Arbeitszeiten und weniger Arbeitszeiterfassung abzubrechen. </b></p><p>Zur Erinnerung: Mit der auf die Vorstösse von Karin Keller-Sutter und Konrad Graber zurückgehenden Revision des Arbeitsgesetzes will die Ständeratskommission die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die maximale tägliche Überzeitarbeit und für einen grossen Teil der Arbeitnehmenden die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung abschaffen. Gleichzeitig will sie das Sonntagsarbeitsverbot aufweichen und für leitende Angestellte sowie FachspezialistInnen Sonntagsarbeit einführen. 
</p><p>Gemäss den neusten Beschlüssen der WAK werden zwar die Arbeiten rund um die Frage der Arbeitszeiterfassung sistiert. Diese können aber jederzeit wieder aufgenommen werden. Damit ist dieser Entscheid blosse Verzögerungs- und Verschleierungstaktik. Das Festhalten an den anderen Deregulierungsplänen zeigt, dass die WAK die scharfe Kritik und den breiten Widerstand aus der Vernehmlassung in den Wind schlägt. Das ist inakzeptabel, denn ein Grossteil der Kantone, die Gewerkschaften und andere Arbeitnehmerorganisationen, Verbände im Gesundheitswesen sowie die Kirchen haben sich dabei klar gegen die Vorhaben ausgesprochen. 
</p><p>Studien zeigen es deutlich: Immer mehr Leute leiden unter Stress am Arbeitsplatz und den damit verbundenen gesundheitlichen Folgen. Die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit wird diese Vorlage vehement bekämpfen. Die darin vereinigten Organisationen wissen dabei eine Mehrheit der Bevölkerung hinter sich. Denn 15-Stunden-Arbeitstage, 73,5-Stunden-Wochen und eine immer öfter gestörte Sonntagsruhe finden in einer Abstimmung keine Mehrheit. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5844</guid><pubDate>Thu, 31 Jan 2019 17:37:36 +0100</pubDate><title>Wenn die öffentliche Hand einkauft, müssen faire Arbeitsbedingungen Standard sein.</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-die-oeffentliche-hand-einkauft-muessen-faire-arbeitsbedingungen-standard-sein</link><description>SGB bezieht Stellung zur BöB-Totalrevision</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die öffentliche Hand, also Bund, Kantone und Gemeinden, spielen für die Schweizer Wirtschaft eine grosse Rolle. Rund 8 Prozent des Bruttoinlandprodukts werden durch ihre Anschaffungen und Aufträge generiert. Vom öffentlichen Beschaffungswesen hängen über 300‘000 Arbeitsplätze ab. Die Marktmacht von Bund, Kantonen und Gemeinden ist darum wesentlich für den Schweizer Arbeitsmarkt. Umso wichtiger sind Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen, die dafür sorgen, dass die Beschäftigten bei den Lieferanten und Produzenten zu anständigen Löhne und Arbeitsbedingungen angestellt sind und sozialpartnerschaftliche Regelungen eingehalten werden.
</p><p>Mit der jetzt vorliegenden Botschaft zur Totalrevision des Beschaffungswesens des Bundes, die jetzt im Nationalrat beraten wird, wird aber das genaue Gegenteil vorgeschlagen. Dagegen wehren sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund zusammen mit Travail.Suisse, Unia und Syna.  
</p><p>Zentrale Forderungen aus Sicht der Arbeitnehmenden sind der Erhalt des Leistungsortsprinzips, die Begrenzung der Subunternehmerinnen-Kette, die Einhaltung der GAV und der Einbezug öffentlicher Unternehmen.
</p><p><b>Gleicher Lohn am gleichen Ort!</b><br>Wenn es nach dem Ständerat ginge, würde es künftig in der Schweiz mehr Lohndumping geben. Die Schlüsselworte lauten Leistungsortsprinzip oder Herkunftsortsprinzip, ob also einheitlich das Lohnniveau am Ort der Leistung gilt oder die unterschiedlichen Niveaus je nach Herkunft der Bietenden als Referenz gelten sollen. Kurz:&nbsp; Es geht also um die Frage, ob es einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen unter gleichen Bedingungen gibt oder ob es zu einem schädlichen Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten kommt, der am Ende auf eine Abwärtsspirale hinausläuft. Für den SGB und die Gewerkschaften ist darum klar, dass am fairen Leistungsortprinzip festgehalten werden muss. 
</p><p><b>Keine Sub-Sub-Sub-Subunternehmensketten</b><br>Man muss nicht alles selbst erledigen. Gerade im Baubereich haben viele gute Erfahrungen mit Generalunternehmen gemacht. Diese koordinieren und tragen Verantwortung für die Einhaltung von Kosten- und Zeitrahmen, erbringen aber nicht sämtliche Leistungen selbst. Sie vergeben zum Beispiel den Rohbau an die eine Firma, die Dachdeckerleistungen an eine andere und die Sanitärarbeiten an eine weitere. Gegen eine solche Regelung mit Subunternehmen ist im Grundsatz nichts einzuwenden. Keinen Sinn macht es hingegen, wenn die öffentliche Hand eine unendliche Kette von Subunternehmerinnen zulässt, der Fliesenleger ein Subunternehmen beauftragt, das nochmals ein Subunternehmen beauftragt. 
</p><p>So geht jede Übersicht über die Einhaltung von Arbeits- und Lohnbedingungen verloren. Je länger die Subunternehmerinnen-Kette, desto wahrscheinlicher sind Fälle von Lohn- und Sozialdumping. In letzter Zeit ist es immer häufiger bei solchen Konstrukten zu missbräuchlichen Konkursen, Konkursdelikten und Betrugsfällen gegenüber Sozialversicherungen gekommen. Es braucht darum einen klaren Entscheid im Parlament: Es darf nur eine Subunternehmerinnen-Ebene für die gleiche Leistung geben – so wie es auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats gesehen hatte. Denn so kann Missbrauch und Betrug begrenzt werden.<b><br></b></p><p><b>GAV-Regeln müssen nachprüfbar angewandt werden</b><br>Weiter sollen sich die öffentlichen Bauherren die GAV-Konformität der Anbieter bestätigen lassen. Auf Grundlage der tatsächlich erfolgten Kontrollen kann von den paritätischen Vollzugsorganen der GAV einfach bestätigt werden, dass die Anbieterin und allfällig die Subunternehmerin auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrolliert und keine Verstösse festgestellt wurden. Eine entsprechende Formulierung wurde bereits in der Entsendeverordnung entwickelt, ist also praktikabel und sorgt für Transparenz und Sicherheit.
</p><p><b>Gleiche Regeln für öffentliche Unternehmen</b><br>Ob ein Service public von einer staatlichen Institution oder in der Rechtsform eines öffentlich kontrollierten Unternehmens angeboten wird, darf für die Standards bei der Beschaffung keine Qualitätsunterschiede machen. Nur mit einer Unterstellung von Unternehmen wie der Swisscom unter die Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens kann sichergestellt werden, dass Aufträge künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die sich an die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen halten. 
</p><p>Umgekehrt dürfen öffentliche Pensionskassen wie die Publica nicht dem Böb unterstellt werden. Für die sozialpartnerschaftlich organisierten PK gelten andere Rechtsgrundlagen. Eine Unterstellung unter das BöB würde den Spielraum der Stiftungsräte in einem bereits extrem schwierigen Umfeld gesetzeswidrig und inakzeptabel einschränken.
</p><p><b>Fazit</b><br>Wenn die öffentliche Hand einkauft, müssen faire Arbeitsbedingungen Standard sein. Die geplante Totalrevision des BöB muss dafür die Grundlage schaffen, dass mit öffentlichem Geld soziale Standards nicht gefährdet, sondern gesichert werden. Die Gewerkschaften appellieren daher an den Nationalrat, sich für entsprechende Regelungen stark zu machen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5831</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:55:03 +0100</pubDate><title>1.4 Millionen Franken für Hinterbliebene von Asbestopfern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/1-4-millionen-franken-fuer-hinterbliebene-von-asbestopfern</link><description>Entschädigungsfonds für Asbestopfer weitet Kreis der Anspruchsberechtigten aus</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ende Jahr hat der Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) 1.4 Millionen Franken zur Auszahlung an 23 Hinterbliebene von Asbestopfern freigegeben und gleichzeitig den Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet: Neu werden auch Entschädigungen an Betroffene ausgezahlt, deren Asbestkrebs (Mesotheliom) als Berufskrankheit anerkannt ist. Primärer Auftrag der Stiftung ist es, Menschen, deren Asbestkrebs nicht als Berufskrankheit anerkannt ist, zu entschädigen. Dies betrifft insbesondere Angehörige, zum Beispiel wenn sie kontaminierte Kleider gewaschen haben und der Kontakt mit Asbest somit nicht berufsbedingt war. Aber auch Hobby-Handwerker fallen unter diese Kategorie. Neben ihnen können aber nun neu auch Personen entschädigt werden, die beruflich mit Asbest zu tun hatten. Hier fallen die Auszahlungen jedoch tiefer aus als bei nicht UVG-Versicherten.
</p><p>Mit den 23 neuen Betroffenen hat der EFA damit bisher in insgesamt 56 Fällen Entschädigungen ausbezahlt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich dabei auf 5.8 Millionen Franken, und weitere 15 Gesuche sind hängig. Die Gesuche blieben hinter den erwarteten Zahlen zurück, weshalb der EFA nun eine Kommunikationsoffensive gestartet hat. Bei steigenden Anträgen ist der Fonds laufend auf weitere finanzielle Mittel angewiesen. Entsprechend fordert er "Wirtschaft und Industrie eindringlich zu weiteren Spenden auf". Bei einer Laufzeit bis 2025 benötigt die Stiftung über 100 Millionen Franken, um ihren Zweck erfüllen zu können.
</p><p>Immer noch erkranken in der Schweiz jährlich rund 120 Personen am tödlichen Asbestkrebs. Im Stiftungsrat der EFA sitzen VertreterInnen von Verbänden und Unternehmen, welche die Stiftung finanzieren sowie von Asbestgeschädigten und Gewerkschaften. Asbestopfer mit Mesotheliom und ihre Angehörigen sollen sich unter <a href="http://www.stiftung-efa.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.stiftung-efa.ch</a> über die Stiftung informieren oder über das Service-Center Kontakt aufnehmen (041 418 89 79, <a href="#" data-mailto-token="thpsav1nlzbjolGzapmabun4lmh5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">gesuche(at)stiftung-efa.ch</a>). </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5826</guid><pubDate>Tue, 15 Jan 2019 10:00:00 +0100</pubDate><title>Probleme bei der Kaufkraft und der Rentenhöhe rasch angehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/probleme-bei-der-kaufkraft-und-der-rentenhoehe-rasch-angehen</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat ein Kaufkraftproblem und ein Rentenproblem. Trotz Aufschwung stagnieren die Reallöhne. Gleichzeitig fressen Krankenkassenprämien und steigende Beiträge an die Pensionskassen immer mehr vom Lohn weg, so dass der effektiv verfügbare Lohn gar sinkt. Und wer in Pension geht, erhält immer weniger Rente von seiner Pensionskasse. Dies zeigen diverse Analysen, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB an seiner Jahresmedienkonferenz präsentierte.</p><p>Obwohl die Schweizer Wirtschaft in den letzten zwei Jahren kräftig gewachsen ist, stagnierten die Reallöhne. Sogar Deutschland, das lange eine schädliche «Lohnzurückhaltung» pflegte, hat heute ein stärkeres Lohnwachstum. Besonders betroffen sind langjährige Arbeitnehmende mit 20 oder mehr Jahren Betriebszugehörigkeit: Ihre Löhne sind seit 2010 kaum noch gestiegen. Derweil steigen die Ausgaben für die Krankenkassen immer weiter und nagen an der Kaufkraft.</p><p>Hinzu kommt, dass die Beiträge an die zweite Säule ebenfalls steigen. Seit der Finanzkrise bewegt sich der durchschnittliche reglementarische Beitragssatz von 18 auf 19,5 Prozent zu. Dafür bekommen die künftigen RentnerInnen aber nicht mehr Rente. Das Gegenteil ist der Fall. Seit 2005 sind die durchschnittlichen Pensionskassenrenten um 9 Prozent gesunken. Und die Situation spitzt sich immer mehr zu. Die neuste Auswertung des SGB bei 42 Pensionskassen mit 750'000 Versicherten zeigt: nachdem der mittlere Umwandlungssatz 2013 noch 6,4% betrug sinkt er im laufenden Jahr von 5,8 auf 5,6%. Künftige Rentnerinnen und Rentner werden damit nicht nur viel mehr einbezahlt haben als die Rentnerjahrgänge zuvor. Sie werden auch deutlich tiefere Renten erhalten.</p><p><strong>Der SGB fordert folgende Massnahmen, um das Kaufkraftproblem der Schweiz anzugehen:</strong></p><ul><li>Die Löhne müssen substanziell steigen. Insbesondere bei langjährigen MitarbeiterInnen und bei den Frauen. Zur Verbesserung der Lohnsituation der Frauen müssen die im neuen Gleichstellungsgesetz verankerten Lohnüberprüfungen rasch und konsequent durchgeführt werden.</li><li>In der Altersvorsorge braucht es eine Stärkung der AHV mit ihrem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis. Der SGB erarbeitet zurzeit einen Initiativtext für eine 13. AHV-Rente.</li><li>In der 2. Säule dürfen keine Gewinne auf Kosten der Versicherten gemacht werden. Dazu braucht es Gewinneinschränkungen für Lebensversicherer, Transparenz in Bezug auf die Verwaltungskosten und einheitliche, verständliche Vorsorgeausweise. Zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses sollte die Umlagekomponente im BVG gestärkt werden. Die Schweizerische Nationalbank darf dem AHV-Ausgleichsfonds (compenswiss) keine Negativzinsen belasten. Weiter sollen die Einnahmen der SNB aus den Negativzinsen an die 2. Säule ausgeschüttet werden (Verteilung über den Sicherheitsfonds).</li><li>Zur finanziellen Entlastung der Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen sind mehr Krankenkassen-Prämienverbilligungen nötig. Der SGB unterstützt die entsprechende Volksinitiative, die fordert, dass niemand mehr als 10 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben muss.</li><li>Die Geldpolitik muss aktiv dafür sorgen, dass der Franken fair bewertet ist. Eine isolierte Zinserhöhung der SNB – wie von Bankenkreisen gefordert – wäre hingegen fatal.</li></ul><p><strong>&nbsp;<br> Grund- und Weiterbildung für alle.</strong><br> Weiter hat der SGB die Situation in der Berufsbildung analysiert. Nach wie vor ist der Anteil jener mit einer Grundausbildung auf Sekundarstufe II ungenügend. Hier müssen Benachteiligungen und finanzielle Hürden abgebaut und spezifische Unterstützungsmassnahmen für die Betroffenen ausgebaut werden.</p><p>Deutlich machte der SGB auch, dass beim Rahmenabkommen die vom Bundesrat im Jahr 2013 beschlossenen roten Linien weiterhin gelten müssen. Die Flankierenden Massnahmen dürften nicht aufgeweicht werden. Im Gegenteil: Es braucht mehr Schutz und mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen.<br><br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5822</guid><pubDate>Wed, 19 Dec 2018 10:00:00 +0100</pubDate><title>Gift für Lohnschutz und Sozialpartnerschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gift-fuer-lohnschutz-und-sozialpartnerschaft</link><description>Gastbeitrag von Daniel Lampart in der NZZ</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Angriffe auf die Flankierenden haben es vielen Leuten wieder bewusst gemacht, wie wichtig der Schweizer Lohnschutz ist. Auch in der EU: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wurde in den letzten Monaten von den europäischen Gewerkschaften aufgefordert, bei den Flankierenden hart zu bleiben. Damit der Lohnschutz in Europa besser wird.
</p><p>Die Gegner der Flankierenden kommen zum grossen Teil aus dem Inland. So der Wirtschaftsflügel der SVP mit Nationalrätin Martullo-Blocher, der Think-Tank der Grosskonzerne, Avenir Suisse, aber auch die NZZ oder die Entourage von FDP-Bundesräten. Im Ausland ist insbesondere die EU-Kommission dagegen. Die deutschen Handwerker sind gespalten. Viele haben sich mit unseren Flankierenden arrangiert. Sie wollen selber mehr Lohnschutz, um Dumpingkonkurrenz abzuwehren.  
</p><p>Die flankierenden Massnahmen wurden bei den Bilateralen I eingeführt – nach der verlorenen Abstimmung zum EWR. Die Bilateralen haben in einer Volksabstimmung nur eine Chance, wenn sie der Bevölkerung nützen. Und wenn garantiert ist, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Auch das Personenfreizügigkeitsabkommen verlangt in Art. 1d die «Einräumung der gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer». 
</p><p>Unser Land hat europaweit höchste Löhne und braucht deshalb den besten Schutz. In der Schweiz verdienen ausgebildete Handwerker im Mittel 5850 Franken. In Deutschland sind es 3200, in Polen sogar nur rund 850 Franken. Ohne Lohnschutz droht selbst unseren gelernten Fachkräften der Gang zur Sozialhilfe. 
</p><p>Dank den Flankierenden konnte in den gut geschützten Branchen ein Absinken der Löhne verhindert werden. Dank den guten Gesamtarbeitsverträgen stiegen in der Schweiz die tiefen und mittleren Löhne. Im Unterschied beispielsweise zum Vereinigten Königreich. 
</p><p>Der Marktzugang für Firmen aus der EU funktioniert trotz Lohnschutz bestens. Gemessen an der Wohnbevölkerung sind in keinem anderen europäischen Land so viele ausländische Firmen tätig wie in der Schweiz. Sie machen hierzulande einen Umsatz von rund 2,5 Milliarden Franken pro Jahr. 
</p><p>Mit der Veröffentlichung des Rahmenabkommens zeigt sich, dass all das auf dem Spiel steht. Die Schweiz muss das schwache EU-Recht beim Lohnschutz übernehmen. Neu reden auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) und die EU-Kommission, die den Lohnschutz in verschiedenen EU-Ländern angegriffen haben, bei unseren Flankierenden mit. 
</p><p>Sie werden Druck machen, dass wir viel weniger ausländische Firmen kontrollieren. Schlimmer noch: Sie können die Schweizer Sozialpartnerschaft und die Gesamtarbeitsverträge im Kern angreifen. Diese ist einzigartig in Europa. Die EU-Behörden wollen nicht, dass die Löhne von paritätischen Kommissionen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften durchgesetzt werden. Insbesondere was die Bussen betrifft. Das stellt das System der Gesamtarbeitsverträge insgesamt in Frage. Betroffen sind eine Million Arbeitnehmer im Gastgewerbe, in der Reinigungs- und Sicherheitsbranche, im Bau, im Personalverleih u.a. 
</p><p>Zusätzlich streicht das Rahmenabkommen die Instrumente der 8-Tage-Voranmeldung und der Kaution sowie die Scheinselbstständigkeitsprüfung zusammen. Ohne diese Instrumente können die Schweizer Löhne gegen unseriöse und kurzlebige Firmen aus dem Ausland nicht mehr durchgesetzt werden. Das Schweizer Gewerbe droht von Dumpingfirmen überrollt zu werden. Weiter könnte die Schweiz unter dem vorliegenden Rahmenabkommen fast keine neuen Lohnschutzmassnahmen mehr einführen. Die Schweiz würde Kontrolle über Löhne verlieren. 
</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Dieses Versprechen muss auch in Zukunft gelten. Mit dem vorliegenden Rahmenabkommen ist das nicht gewährleistet. Die Gewerkschaften lehnen es ab und werden es wenn nötig mit dem Referendum bekämpfen. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5818</guid><pubDate>Fri, 14 Dec 2018 11:41:14 +0100</pubDate><title>Kein Rahmenabkommen auf Kosten unserer Löhne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-rahmenabkommen-auf-kosten-unserer-loehne</link><description>SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart zu den Angriffen auf die FlaM</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Wegen der Angriffe auf die Flankierenden Massnahmen haben viele Leute in den letzten Monaten realisiert, wie wichtig der Schweizer Lohnschutz ist. Und wie wichtig es ist, diese Angriffe abzuwehren. Nicht nur in der Schweiz: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat in den letzten Monaten viele Briefe von den bedeutenden Europäischen Gewerkschaften erhalten, bei den Flankierenden nicht nachzugeben. Damit es beim Lohnschutz in Europa aufwärts und nicht abwärtsgeht. &nbsp;</p><p class="Text">Die Gegner der Flankierenden sitzen grösstenteils im Inland. Etwa der Wirtschaftsflügel der SVP mit Nationalrätin Martullo-Blocher, der Think Tank der Grosskonzerne „Avenir Suisse“, aber auch Teile der Entourage von FDP-Bundesräten. Im Ausland ist insbesondere die EU-Kommission dagegen. Die deutschen Handwerker sind gespalten. Viele haben sich mit den Schweizer Flankierenden arrangiert. Sie wollen selber mehr Lohnschutz, um Dumpingkonkurrenz abzuwehren. </p><p class="Text">Die Flankierenden Massnahmen wurden im Rahmen der Bilateralen I eingeführt – nach der verlorenen Volksabstimmung zum EWR. Die Bilateralen haben in einer Volksabstimmung nur eine Chance, wenn sie der breiten Bevölkerung nützen. Und wenn garantiert ist, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Schweiz hat europaweit höchste Löhne und braucht deshalb den besten Schutz. In Deutschland verdienen ausgebildete Handwerker 3200 Franken, in Polen sogar nur rund 850 Franken, während in der Schweiz ein Lohn von etwas über 5‘849 Franken bezahlt wird. Ohne Lohnschutz droht selbst unseren gelernten Fachkräften der Gang zur Sozialhilfe! </p><p class="Text">Der Marktzugang für Firmen aus der EU funktioniert trotz Lohnschutz bestens. Gemessen an der Wohnbevölkerung sind in keinem anderen europäischen Land so viele ausländische Firmen im Bau, in der Sicherheit oder in der Informatik tätig wie in der Schweiz. Sie machen hierzulande einen jährlichen Umsatz von rund 2.5 Milliarden Franken. </p><p class="Text">Mit der Veröffentlichung des Rahmenabkommens bestätigen sich die schlimmsten Befürchtungen. Die Flankierenden werden in der Substanz angegriffen. Die Schweiz muss das schwache EU-Recht beim Lohnschutz übernehmen. Neu reden auch der Europäische Gerichtshof und die EU-Kommission, die den Lohnschutz in verschiedenen EU-Ländern attackiert haben, bei unseren Flankierenden mit. Sie können uns unter Druck setzen, dass wir wesentlich weniger ausländische Firmen kontrollieren. Schlimmer noch: Sie können die Schweizer Gesamtarbeitsverträge im Kern angreifen. Denn ein Teil der EU-Behörden war immer dagegen, dass die GAV von paritätischen Kommissionen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften durchgesetzt werden. Der EuGH könnte entscheiden, dass das die EU-Firmen im Grundsatz diskriminiert. Fatal ist auch, dass die Instrumente der Voranmeldung, der Kaution und die Scheinselbständigkeits-Prüfung zusammengestrichen werden. Weiter könnte die Schweiz fast keine neuen Lohnschutzmassnahmen mehr einführen. </p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Dieses Versprechen muss auch in Zukunft gelten. Mit dem vorliegenden Rahmenabkommen ist das nicht gewährleistet. Die Gewerkschaften lehnen es ab und werden es wenn nötig mit dem Referendum bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5810</guid><pubDate>Fri, 07 Dec 2018 19:24:42 +0100</pubDate><title>Der SGB wird jeden Abbau des Lohnschutzes konsequent bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/der-sgb-wird-jeden-abbau-des-lohnschutzes-konsequent-bekaempfen</link><description>Rahmenvertrag Schweiz-EU: schlimmste Befürchtungen bestätigt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Bundesrat präsentierten Elemente des Rahmenvertrags mit der EU bestätigen die schlimmsten Befürchtungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Der Vertrag würde zu einem substanziellen Abbau der Flankierenden Massnahmen und damit des Schweizer Lohnschutzes führen. Er verunmöglicht es der Schweiz, die Löhne so zu schützen, wie sie es für erforderlich erachtet. Er verhindert die Verbesserung der Flankierenden Massnahmen. Und am Ende entscheidet der EU-Gerichtshof über den Schweizer Lohnschutz. Der EuGH hat vor wenigen Wochen in einem Urteil gegen die österreichischen Lohnschutzbestimungen zum wiederholten Mal bewiesen, dass er die Interessen der Arbeitgeber bzw. den Binnenmarktzugang über jene der Arbeitnehmenden stellt.</p><p>Die vom Bundesrat festgelegte und mehrmals bekräftigte rote Linie des Lohnschutzes wurde damit von der Verhandlungsdelegation durchbrochen. Ein solches Rahmenabkommen ist politisch chancenlos. Der SGB lehnt ein solches Rahmenabkommen deshalb dezidiert ab und wird es konsequent bekämpfen, nötigenfalls mit einem Referendum. Diese Position haben die Delegierten des SGB-Kongresses von letzter Woche in einer Resolution einstimmig bekräftigt.</p><p>Der SGB wurde in den letzten Monaten von allen bedeutenden europäischen Gewerkschaften aufgefordert, bei den Flankierenden Massnahmen nicht nachzugeben. Der Lohnschutz in ganz Europa muss verbessert werden. Der SGB kämpft auf europäischer Ebene zusammen mit den anderen Gewerkschaften des Europäischen Gewerkschaftsbundes für eine substanzielle Verbesserungen.</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5799</guid><pubDate>Fri, 30 Nov 2018 19:18:51 +0100</pubDate><title>SGB wird alle Angriffe auf den Lohnschutz bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-wird-alle-angriffe-auf-den-lohnschutz-bekaempfen</link><description>Spontane Aktion der Kongressdelegierten und Unterstützung von Alain Berset</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Das ist das Ziel der Flankierenden Massnahmen, die auf Druck der Gewerkschaften eingeführt wurden. Dass die beiden FDP-Bundesräte die Flankierenden gegen die bisherigen Bundesratsbeschlüsse angreifen, ist beispiellos. Nun wird gar spekuliert, dass der Bundesrat bereit sei, die rote Linie des Lohnschutzes aufzugeben. Der SGB verurteilt diese Angriffe in aller Schärfe. Der SGB wird alle Bestrebungen, den Lohnschutz in der Schweiz zu verschlechtern, vehement bekämpfen, auch mit dem Referendum. Die Lohnschutzmassnahmen sind der Schlüssel für die Bilateralen Verträge und nicht das Problem. Dies machten die Delegierten des 56. SGB-Kongresses mit einer Aktion deutlich. Sie bildeten auf der Kornhausbrücke symbolisch die rote Linie, die der Bundesrat nicht überschreiten darf. 
</p><p>In einer Resolution forderten die SGB-Delegierten statt einem Abbau den Ausbau des Lohnschutzes. Denn der Lohnschutz ist in der Schweiz in den letzten Jahren stehen geblieben. Obwohl es viele Probleme gibt, etwa den stetigen Anstieg der dumpinggefährdeten Temporäranstellungen, die mangelhafte Durchsetzung der Bussen gegen unseriöse Firmen oder die Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt. 
</p><p>Die Delegierten hielten zudem fest, dass der Einsatz für die Flankierenden Massnahmen auch ein Kampf für ein soziales Europa ist, den die europäische Gewerkschaftsbewegung führt. Denn Lohndumping ist in ganz Europa ein Problem. Dieses kann nur gelöst werden, wenn das Prinzip durchgesetzt wird, dass in den jeweiligen Ländern die Löhne bezahlt werden müssen, die dort gelten. Der Unterstützung des Bundespräsidenten Alain Berset kann sich der SGB sicher sein. In seiner Rede vor dem Kongress bestätigte er: «In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden.»<br><br></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5795</guid><pubDate>Thu, 29 Nov 2018 10:15:00 +0100</pubDate><title>Gratisarbeit und Burnout wird das Volk ablehnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gratisarbeit-und-burnout-wird-das-volk-ablehnen</link><description>Ende der Vernehmlassung zur Revision des Arbeitsgesetzes: Kritik der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>Dem Arbeitnehmerschutz in der Schweiz steht ein schwerer Angriff bevor: Die Regeln zu Höchstarbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung sollen sich für bis zu 1,4 Millionen Angestellte ändern. So werden Gratisarbeit und Burnout Tür und Tor geöffnet. Falls das Parlament dieser Demontage des Arbeitsgesetzes zustimmt, droht ein breit abgestütztes Referendum.</b></p><p>Am kommenden Dienstag endet die Vernehmlassung zur Revision des Arbeitsgesetzes (ArG). Ziel ist es, dass so genannte Fachspezialisten und Kader nicht mehr unter die Bestimmungen zu den Arbeitszeiten fallen. Damit würde für bis zu 40 Prozent der Arbeitnehmenden der Schutz vor Gratisarbeit und Burnout abgeschafft. Grund für die grosse Zahl Betroffener sind die vagen Umschreibungen. Fachspezialisten mit «wesentlichen Entscheidungsbefugnissen» und «einer grossen Autonomie» sowie «Kader» sind keine juristischen Kategorien. Deshalb wird der Arbeitgeber grossen Spielraum haben, um die Stellenprofile nach seinen Bedürfnissen festzulegen. Hinzu kommt ein Vollzugsproblem: Ohne Arbeitszeiterfassung können die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren nicht mehr prüfen, ob gesetzliche Vorgaben zu Nachtruhe, Sonntagsarbeitsverbot und Pausen eingehalten werden. Und den Arbeitnehmenden fehlt die Möglichkeit, Verstösse zu belegen.
</p><p>Besonders gefährdet wäre ihre Gesundheit durch die Streichung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der maximalen täglichen Überzeitarbeit sowie durch die Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots. Diese «Flexibilisierungen» im Sinne der Arbeitgeber dürften dazu führen, dass viele Lohnabhängige viel länger arbeiten müssten. 15-Stunden-Arbeitstage und 73.5-Stunden-Wochen würden zur Norm und das Familien- und Sozialleben breiter Bevölkerungskreise zusätzlich durch den Wegfall des Sonntagsarbeitsverbots bedroht. 
</p><h3><b>Gesundheitsprobleme erwiesen</b></h3><p>Arbeitsmedizinische Studien zeigen klar, dass lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Arthritis, Diabetes und psychische Erkrankungen wie Burnout erhöhen. Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin würde die Arbeitsgesetzrevision auch zu einem Anstieg der krankheitsbedingten Absenzen führen - mit entsprechenden Kosten für die Arbeitgeber und die Gesellschaft. Immer mehr Menschen würden immer früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden und die Lage berufstätiger Frauen verschlechtert (z. B. bei Teilzeitarbeit: mehr Druck zu Mehrarbeit bzw. schlechtere Vereinbarkeit mit Familienpflichten). Gerade das Beispiel der Gesundheitsberufe führt vor Augen, dass eine übermässige Arbeitsbelastung nicht nur die Arbeitnehmenden, sondern noch weitere Teile der Gesellschaft betrifft: etwa, wenn dadurch die Patientensicherheit sinkt.
</p><p>All diese negativen Folgen machen klar, warum die unterzeichnenden Organisationen die Gesetzesrevision ablehnen und alles tun, um die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie wissen dabei die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich. Denn 15-Stunden-Arbeitstage, 73.5-Stunden-Wochen, Gratisarbeit und eine immer öfter gestörte Sonntagsruhe finden in einer Abstimmung keine Mehrheit.
</p><p>&nbsp;</p><p>ALLIANZ GEGEN STRESS UND GRATISARBEIT:
</p><p><b>Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)<br> Travail.Suisse<br> Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin<br> Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV)<br> Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG)<br> Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)<br> sowie die Gewerkschaften Syna, syndicom, Unia und VPOD.<br><br></b></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5791</guid><pubDate>Mon, 26 Nov 2018 12:00:00 +0100</pubDate><title>Dossier 130: Verteilungsbericht 2018</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-130-verteilungsbericht-2018</link><description>Die Verteilung der Löhne, Einkommen und Vermögen sowie die Belastung durch Steuern und Abgaben in der Schweiz
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die gewerkschaftliche Lohnpolitik ab der zweiten Hälfte der 1990er Jahre hat viele Erfolge vorzuweisen. Dank den Mindestlohnkampagnen und den Fortschritten bei den Gesamtarbeitsverträgen sind die unteren Löhne deutlich gestiegen – im Unterschied zu vielen anderen Ländern in Europa. Und trotz Finanzkrise und Frankenüberbewertung erhöhten sich die Löhne insgesamt. Die von Arbeitgeberkreisen angedrohten Lohnsenkungen konnten die Gewerkschaften verhindern. Negativ ist hingegen, dass die oberen und obersten Löhne deutlich stärker stiegen. Die Lohnschere ist auch in der Schweiz aufgegangen. Heute gibt es in der Schweiz rund 14‘000 Personen mit einem Lohn von einer halben Million Franken und mehr – gegenüber rund 3000 Mitte der 1990er Jahre. 
</p><p>Mitarbeitende mit langer Betriebszugehörigkeit erhielten in den Krisenjahren jedoch weit weniger Lohnerhöhungen. Auch in Gesprächen mit Personalkommissionen in Branchen wie der Maschinenindustrie kommt klar zum Ausdruck, dass die Lohnstruktur in zahlreichen Betrieben mittlerweile aus dem Lot ist. Dies rächt sich später auch bei der Pensionskassenrente – vor allem bei den Ü55. Wenn der Lohn stagniert, stagnieren auch die Beiträge. Dazu kommt die tiefere Verzinsung der Altersguthaben in den letzten Jahren. Im Rentenalter sind vor allem sie die Leidtragenden der stark gesunkenen Umwandlungssätze. 
</p><p>Die Frauenlöhne haben gegenüber den Männerlöhnen in den letzten Jahren etwas aufgeholt. Auch weil auf Druck der Gewerkschaften in den Branchen und Betrieben sowie beim Bund Gegenmassnahmen ergriffen wurden. Der Lohnunterschied ist mit rund 17 Prozent aber nach wie vor beträchtlich.
</p><p>Lohnpolitisch ein Fehlstart war der 2016 einsetzende Wirtschaftsaufschwung. Trotz höheren Gewinnen und vermehrtem Arbeitskräftemangel schalteten gewisse Arbeitgeber auf stur. Die sehr bescheidenen Nominallohnerhöhungen wurden von der Teuerung mehr als weggefressen. Die Reallöhne sinken leicht. 
</p><p>Die Schweizer Steuer- und Abgabenpolitik in den letzten 15 bis 20 Jahren war zugunsten der Oberschicht. Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen wurden hingegen deutlich stärker zur Kasse gebeten. Die bedeutenden Lohnfortschritte wurden durch diese unsoziale Politik zu einem beträchtlichen Teil zunichte gemacht. 
</p><p>Die obersten Einkommen profitierten vor allem von den Steuersenkungen in nahezu allen Kantonen. Die übrigen Haushalte leiden dagegen immer mehr unter den Krankenkassenprämien. Die Prämien haben sich seit 1997 mehr als verdoppelt. Die Prämienverbilligungen, die zur Abfederung der Prämienlast eingeführt wurden, stiegen hingegen um nur rund ein Drittel. Seit dem Jahr 2000 hat sich die Prämienbelastung für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen teilweise mehr als verdoppelt! Diese Entwicklung hat die Progression des Schweizer Steuer- und Abgabesystems zu einem beträchtlichen Teil gebrochen. Die Belastung einer alleinstehenden Person durch Steuern und Abgaben wird mehr und mehr proportional statt progressiv.&nbsp; 
</p><p>Nun braucht es eine Wende in der Lohn-, Einkommens- und Abgabenpolitik. Es braucht spürbare generelle Lohnerhöhungen, es braucht wirksame Massnahmen für bessere Frauenlöhne sowie mehr gute GAV mit Mindestlöhnen. Die Kantone müssen die Steuersenkungen für hohe Einkommen korrigieren. Und Bund und Kantone müssen die Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenprämien erhöhen. Damit niemand mehr als 10 Prozent des Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden muss. </p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5786</guid><pubDate>Sun, 25 Nov 2018 13:59:00 +0100</pubDate><title>Guter Tag für die Menschenrechte und die Schweizer Demokratie </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/guter-tag-fuer-die-menschenrechte-und-die-schweizer-demokratie</link><description>SGB-Kommentar zu den eidg. Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erleichtert über das sehr deutliche Nein zur sogenannten «Selbstbestimmungs»-Initiative. Denn eine Annahme hätte die Schweizer Gerichte geschwächt und die Durchsetzung der Menschenrechte erschwert. Das hätte insbesondere den Arbeitnehmenden geschadet. Eine Reihe Grundrechte der Arbeitnehmenden wäre früher oder später in Frage gestellt worden. Das Nein ist damit eine deutliche Absage an eine Abschottungspolitik, die dem Lohnschutz und dem Schutz der Arbeitnehmenden schadet.<br>&nbsp;<br>Enttäuscht nimmt der SGB vom Ja zum Observationsartikel Kenntnis. Damit werden die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialleistungen unter Generalverdacht gestellt und private Versicherungskonzerne erhalten sehr weitgehende Kompetenzen zur Missbrauchsbekämpfung. Es ist nun am Bundesrat dafür zu sorgen, dass die Privatsphäre der Versicherten gewahrt wird und die Versicherungsspione – wie versprochen – nicht bis in die Wohnung hinein observieren. Der SGB erwartet zudem von der SUVA, dass sie nun eine Vorbild- und Führungsfunktion übernimmt, damit das Gesetz nicht zum Schaden der Arbeitnehmenden umgesetzt wird.<br>&nbsp;<br>Erfreut ist der SGB auch über die Ablehnung der Revision des Ladenöffnungszeitengesetzes im Kanton Basel-Stadt. Einmal mehr sagen die Stimmberechtigten in einem Kanton Nein zu einer Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. Im konkreten Fall war es eine Verlängerung der Öffnungszeiten am Samstag von 18 auf 20 Uhr. Die Mehrheit der Bevölkerung erachtet dies als unnötig. Dies auch weil sie weiss, dass längere Öffnungszeiten für das betroffene Personal belastend ist und weniger Zeit mit der Familie bedeutet.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5784</guid><pubDate>Fri, 23 Nov 2018 16:05:43 +0100</pubDate><title>Gegen Dumping – Für eine Digitalisierung, die Berufstätigen nützt, nicht schadet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/gegen-dumping-fuer-eine-digitalisierung-die-berufstaetigen-nuetzt-nicht-schadet</link><description>Viel zu tiefer Mindestlohn des Postregulators Hollenstein (PostCom)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Entscheid, in der Logistikbranche einen Mindestlohn von 18.27 Fr./h einzuführen, hat der Postregulator Hans Hollenstein (PostCom) dem Dumping in der Logistikbranche Tür und Tor geöffnet. Der viel zu tiefe Mindestlohn unterläuft nicht nur die gewerkschaftlichen Bestrebungen, den Dumpingwettbewerb in der Schweizer Logistik und im Strassengütertransport zu verhindern, sondern er steht auch in klarem Widerspruch zum Grundsatz der staatlichen Mindestlohnpolitik, dass der Lohn zum Leben reichen muss.</p><p>Die gewerkschaftliche Mindestlohnpolitik hat dazu geführt, dass die tiefen Löhne in vielen Branchen deutlich angehoben wurden. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führte das zu einer spürbaren Verbesserung der Lebenssituation. Mit dem positiven Entscheid des Bundesgerichtes zum geplanten Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde im Kanton Neuenburg hat der Kampf gegen Tieflöhne eine neue Dynamik gewonnen. 20 Franken seien zwar ein tiefer Lohn, doch orientiere er sich an den Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, begründete das Gericht. Wer erwerbstätig sei, solle nicht die Sozialhilfe beanspruchen müssen. Dieser Mindestlohn gilt auch für die Logistikbranche.</p><p>Die Logistik hat mit dem Onlinehandel eine neue Bedeutung erhalten. Mit einem landesweiten Mindestlohn von nur 18.27 Fr./h droht ein Druck auf die Löhne in dieser wachsenden Branche und indirekt auch im Detailhandel. Denn Lohndumping in der Logistik macht den Onlinehandel noch attraktiver. Schon heute spürt der Detailhandel die Tieflohnkonkurrenz von Amazon und Zalando. Es droht eine Digitalisierung auf Kosten der Berufstätigen.</p><p>Deutschland und Frankreich zeigen, wohin solche Arbeitsverhältnisse führen. In diesen beiden Ländern setzen die grossen Logistikfirmen immer mehr auf Subunternehmen. Deren Angestellte haben signifikant tiefere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen.</p><p>Die Gewerkschaften fordern die PostCom darum auf, ihren skandalösen Entscheid umgehend zukorrigieren, bevor dieser Schaden anrichtet. Gewerkschaftliches Ziel ist ein Mindestlohn von 22 Franken. In einem ersten Schritt muss sich die PostCom mindestens an den vom Bundesgericht im Fall Neuenburgs entwickelten Kriterien orientieren (unterster Mindestlohn 20 Fr./h sowie höhere Mindestlöhne abgestuft nach Ausbildung und Qualifikation).</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND + FAIRLOG</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Giorgio Tuti, Präsident SEV, 079 221 45 64</li><li>Daniel Münger, Präsident Syndicom, 079 215 49 33</li></ul><p>FAIRLOG ist die Gewerkschaftsallianz für Strassengütertransport und Logistik der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, von syndicom, der Gewerkschaft Medien und Kommunikation und der Unia.</p>]]></content:encoded><category>Post</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/6/csm_Logistik_Foto-Schweizerische-Post-AG_fec61868d9.jpg" length="380498" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5774</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2018 13:25:27 +0100</pubDate><title>Aussenminister Cassis ist ein Risiko für die Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aussenminister-cassis-ist-ein-risiko-fuer-die-schweiz</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner: «Lohnschutz ist kein Hindernis, sondern die Voraussetzung für die Fortsetzung des bilateralen Wegs.»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit Tagen erleben wir jetzt wieder einen Aussenminister Cassis, der Mal um Mal zur Preisgabe des schweizerischen Lohnschutzes gegenüber der EU-Kommission auffordert. Besonders extrem in einem <a href="https://www.republik.ch/2018/11/09/an-der-bar-mit-ignazio-cassis" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Interview in der «Republik»</a>. Hier sind dem freisinnigen Bundesrat offensichtlich alle Sicherungen durchgebrannt.
</p><p>Erinnern wir uns: Fünf Jahre lang, seit die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU begannen, hat die Schweiz den Schutz der Löhne als rote Linie definiert. Mitte Juni dieses Jahres begann Aussenminister Cassis mit seinen Attacken gegen den schweizerischen Lohnschutz. Im Verbund mit Chefunterhändler Balzaretti und Wirtschaftsminister Schneider-Ammann. Und immer wieder liefen sie mit ihren Attacken auf. Der schweizerische Lohnschutz ist nicht verhandelbar. <br>Wo sie Gelegenheit dazu haben, behaupten die freisinnigen Bundesräte und ihre politischen Adlaten nichtsdestotrotz, der Lohnschutz der EU sei mit dem schweizerischen vergleichbar. Wenn der EU-Lohnschutz tatsächlich gleich gut wäre wie derjenige der Schweiz: Weshalb wollen sie dann wesentliche Teile unseres erfolgreichen Schutzsystems herunterfahren, mit dem erklärten Zweck, den Marktzugang für EU-Firmen zu erleichtern? Auf diese einfache Frage haben die Lohnschutz-Ausverkäufer keine Antwort. 
</p><p>Wer dennoch entgegen aller Evidenz geneigt war, diesen Behauptungen Glauben zu schenken, muss seine Illusionen spätestens seit letztem Dienstag begraben: Der Europäische Gerichtshof EuGH (nicht zu verwechseln mit dem Gerichtshof für Menschenrechte!) hat wesentliche Teile des österreichischen Lohnschutzes als ungültig erklärt. Einmal mehr hat das Gericht die Marktfreiheiten eines Lohndumping betreibenden Bauunternehmers höher gewertet als den sozialen Schutz der arbeitenden Bevölkerung. Dabei ist das österreichische System viel weniger hart als dasjenige der Schweiz!
</p><p>Entweder kapieren jetzt auch Bundesrat Cassis und Chefunterhändler Balzaretti, dass die rote Linie des Bundesrates beim Lohnschutz auch inhaltlich sehr gute Gründe hat. Und vertreten endlich wieder die Position der Schweiz statt den Lohnschutz schlecht zu reden. Oder aber sie werden für die Schweiz definitiv zum Grossrisiko. Wer kann sich noch wundern, wenn die EU-Kommission beim Lohnschutz der Schweiz gegenüber kompromisslos auftritt, wenn unser Aussenminister und die federführenden Staatssekretäre immer wieder deutlich machen, dass sie in dieser Frage auf Seiten der EU-Kommission sind? Statt die Linie des Bundesrats zu vertreten.
</p><p>Der wirksame schweizerische Lohnschutz -&nbsp; eigenständig und nichtdiskriminierend ausgestaltet - ist kein Hindernis, sondern die Voraussetzung für die Fortsetzung des bilateralen Wegs. Das war in der Vergangenheit so. Und es wird in Zukunft nicht anders sein. Die Eskapaden des Aussenministers werden daran nichts ändern. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5770</guid><pubDate>Thu, 15 Nov 2018 18:20:42 +0100</pubDate><title>Ein Angriff auf die arbeitenden Menschen. Und auf alle, die einen funktionierenden Rechtsstaat brauchen.</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-angriff-auf-die-arbeitenden-menschen-und-auf-alle-die-einen-funktionierenden-rechtsstaat-brauchen</link><description>Wer seine Menschenrechte durchsetzen können will, stimmt am 25. November mit Nein.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Hans Moor war Turbinenmonteur bei der BBC. Die Turbinen waren damals mit Asbest ausgekleidet. Jahre später starb Hans Moor qualvoll an den Folgen der schweren asbestbedingten Lungenkrankheit. 
</p><p>Früh war erwiesen, dass seine Krankheit und der Tod auf die Arbeit mit Asbest zurückzuführen waren. Aber es brauchte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bis seine Witwe nach vielen Jahren erfolgloser Beschwerden endlich zu ihrem Recht kam. Alle schweizerischen Instanzen hatten davor befunden, die Angelegenheit sei verjährt. 
</p><p>Ungezählte Schweizerinnen und Schweizer kamen in den letzten Jahrzehnten nur deshalb zu ihrem Recht, weil sie sich auf die Menschenrechte berufen konnten. Vor den schweizerischen Gerichten. Manche, die in der Schweiz damit keinen Erfolg hatten, bekamen schliesslich in Strassburg, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, recht. 
</p><p>Wer auch in Zukunft seine Rechte vor dem Menschenrechtsgerichtshof durchsetzen können will, stimmt am 25. November Nein zur sogenannten «Selbstbestimmungs-Initiative». Denn die SVP will damit die Bundesverfassung über das Völkerrecht stellen. Völkerrechtliche Verträge, die der Verfassung widersprechen, soll die Schweiz kündigen. Verurteilt Strassburg die Schweiz wegen eines Verstosses gegen die Menschenrechte, müsste die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen. Das zeigt: Die SVP-Initiative ist eigentlich eine Anti-Menschenrechts-Initiative. Sie ist entschieden abzulehnen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5768</guid><pubDate>Thu, 15 Nov 2018 07:45:00 +0100</pubDate><title>Für Frühpension und würdige Arbeitsbedingungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuer-fruehpension-und-wuerdige-arbeitsbedingungen</link><description>Grösste Baumobilisierung seit Jahrzehnten</description><content:encoded><![CDATA[<p>3000 im Tessin, 2500 in Genf, 1500 in Freiburg, Neuenburg, Jura und Wallis, 1000 in Bern, über 4000 in Lausanne, und zuletzt über 4000 in Zürich: Insgesamt haben in den letzten zwei Wochen über 16’000 Bauarbeiter aus Protest die Arbeit niedergelegt und sind auf die Strasse gegangen. Grund für diese grösste Mobilisierung der Bauarbeiter seit dem grossen, erfolgreichen Streiktag mit der Blockade des Bareggtunnels vor 15 Jahren ist der Angriff der Baumeister auf eben diese Errungenschaft, welche die Bauarbeiter damals erkämpft hatten: Die Frühpension mit 60 auf dem Bau.
</p><p>Zuerst wollten die Baumeister das Rentenalter um zwei Jahre erhöhen oder die Rente um ein Drittel kürzen. Dagegen gingen im Juni 18’000 Bauarbeiter auf die Strasse. Daraufhin lenkte der Baumeisterverband (SBV) ein und bot Hand zu einer finanziellen Absicherung von Rentenalter 60 und zu einer Lohnerhöhung nach vier Nullrunden.
</p><p>Doch dann folgte die Erpressung: Plötzlich wollten die Baumeister Rentenalter 60 nur noch sichern, wenn sie im Gegenzug massive Verschlechterungen bei Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen hätten durchsetzen können. Konkret: Arbeit auf Abruf mit 12-Stunden-Tagen, freie Bahn für Lohdumping mit Lohnsenkungen bei Stellenwechseln und Abschaffung des Schutzes bei Schlechtwetter.
</p><p>Nun haben die Bauarbeiter eindrücklich und deutlich gezeigt, dass sie bereit sind, für die Rente mit 60 und einen Landesmantelvertrag mit fairen Arbeitsbedingungen und Bestimmungen zum Schutz ihrer Gesundheit zu kämpfen. Das hat wohl auch die Baumeister beeindruckt. Jedenfalls wird nun wieder verhandelt. Das Ende ist offen. Der SGB ist vom Mut der Bauarbeiter beeindruckt und unterstützt sie in ihrem Kampf um Frühpension und würdige Arbeitsbedingungen. Zuletzt haben dies die SGB-Delegierten mit <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/importe_smartphones.png" class="download">ihrer Resolution vom 28. September</a> zum Ausdruck gebracht.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5752</guid><pubDate>Fri, 02 Nov 2018 14:55:00 +0100</pubDate><title>Aus Schweizer Tradition der Grundrechte:  Nein zur Anti-Menschenrechts-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aus-schweizer-tradition-der-grundrechte-nein-zur-anti-menschenrechts-initiative</link><description>Juristische Gedanken zur SVP-Initiative von SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliani</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweizer Gerichte und besonders auch das Bundesgericht haben sich im internationalen Vergleich schon sehr früh offen für Völkerrecht und Menschenrechte gezeigt. Seit letztem Dezember nimmt nun auch das Recht der Internationalen Arbeitsorganisation ILO einen zentralen Platz ein in der Rechtsprechung der Schweizer Gerichte, wenn es um den Schutz der Menschenrechte insbesondere von Arbeitnehmenden und GewerkschafterInnen geht.
</p><h3>Völkerrecht und Bundesverfassung Hand in Hand</h3><p>Wie Studien zeigen, spielt das Völkerrecht in der Rechtsprechung des höchsten Schweizer Gerichts eine sehr wichtige Rolle, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK. Dies kann insbesondere damit erklärt werden, dass die fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen nach der Ratifikation der EMRK dem Bundesgericht die Möglichkeit gab, einen Grundrechtsschutz herzustellen, welcher eine grundrechtskonforme Auslegung unserer Bundesverfassung und Gesetze ermöglichte. Der Menschenrechtsschutz wird gegenüber Bundesgesetzen höher gewichtet.
</p><p>Seit 1959 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR (bzw. seine Vorgängerorganisation) immer wieder zugunsten von Arbeitnehmenden entschieden und ILO-Standards Rechnung getragen. Jeder Schweizer und jede Schweizerin kann vor dem EGMR klagen, falls er oder sie seine/ihre Rechte verletzt sieht.
</p><h3>Traditioneller Schutz durch Menschenrechte in der Schweiz</h3><p>In der Schweiz wurden im Vergleich zum benachbarten Ausland schon sehr früh Menschenrechte kodifiziert und v.a. in ständiger Rechtsprechung angewendet. In den Nachbarländern dagegen kam es nach dem Scheitern der französischen Revolution zu einem Rückfall in alte Zeiten ohne Menschenrechtsschutz.
</p><p>Einen grundlegenden Durchbruch brachte die erste Bundesverfassung von 1848. Diese enthielt einen Katalog von Menschenrechten, die sich u.a. aus denjenigen der französischen Revolution herleiteten. Gegen Verletzungen dieser in den Verfassungen von Bund und Kantonen garantierten Freiheitsrechte konnte neu jede Einzelperson eine staatsrechtliche Beschwerde damals noch an den Bundesrat und letztinstanzlich an die Bundesversammlung richten.
</p><p>Die Freiheitsrechte waren bereits sehr früh nicht mehr nur Grundsätze, also Richtlinien an den Gesetzgeber, sondern subjektive Rechte des Einzelnen, der sich so gegen einen (übermächtigen) Staat wehren konnte. Im Fall einer Verletzung z.B. durch die Polizei oder einer Verwaltunsgbehörde konnte der Bürger seine Grundrechte mit einer Individualbeschwerde durchsetzen. Hier war die Schweiz dem Ausland voraus.
</p><p>Die verfassungsmässigen Rechte wurden in den Revisionen der Verfassung 1866, 1874, 1969 und 1971 ergänzt und gestärkt, dies besonders unter dem Eindruck der EMRK, der ILO-Standards und anderen Völkerrechts.
</p><p>Ab 1874 übertrug der Bundesgesetzgeber die Rechtsprechung über verfassungsmässige Rechte immer mehr dem Bundesgericht, welches nach 1911 nahezu allein zuständig wurde. Mit der Gründung der ILO und später der UN-Menschenrechtpakte bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde das Völkerrecht für die Schweizer Gerichte immer wichtiger und diente dazu, die eigene Verfassung besser zu konkretisieren und zur Geltung zu bringen.
</p><h3>Völkerrecht hilft: Das Beispiel Zutritts- und Informationsrechte der Gewerkschaften</h3><p>Das Bundesgericht hat erst kürzlich wieder die Gelegenheit ergriffen, in BGE 144 I 50 (Urteil 2C_499/2015 vom 6 September 2017) das von Völkerrecht und Verfassung garantierte Menschenrecht zu stärken. Aus der Gewerkschaftsfreiheit, wie sie in Art. 28 BV garantiert ist, und in Anwendung von Art. 11 EMRK und der einschlägigen ILO-Normen leitete das Bundesgericht für die Gewerkschaften ein grundsätzliches Recht auf Zutritt- und Informationsrechte am Arbeitsplatz her.
</p><p>Zu entscheiden war über eine Klage der Gewerkschaft VPOD, die sich gegen einen Regierungsbeschluss des Kantons Tessin richtete. Der Kanton unterwarf als Arbeitgeber den Zutritt zu seinen Gebäuden sowie die Ausübung gewerkschaftlicher Tätigkeiten im Gebäudeinnern bestimmten, sehr restriktiven Bedingungen. Die angefochtene Regelung sah vor, dass der Zutritt den Gewerkschaften im Grundsatz nicht gestattet war, ausser nach vorgängiger Bewilligung durch die Staatskanzlei. Das Auflegen von Flyern oder Zeitschriften konnte nicht autonom erfolgen, sondern es musste laut Regierungsbeschluss über die örtliche Gebäudeverwaltung ein Antrag gestellt werden.
</p><p>Anhand dieses Sachverhaltes hatte das Bundesgericht zu entscheiden, ob aus Art. 28 BV, Art. 11 EMRK (sowie Art. 22 UNO-Pakt II, Art. 8 UNO-Pakt I) den Gewerkschaften ein Recht auf Zugang und Information am Arbeitsplatz zusteht.
</p><p>Dies wurde bejaht. Aus BV, EMRK sowie den ILO-Konventionen 87 und 98 folgt für das Bundesgericht, dass im vorliegenden Fall den Gewerkschaften im öffentlichen Sektor grundsätzlich das Recht auf Zugang zu den Gebäuden des Arbeitgebers zu gewähren ist. Denn nur damit wird den Gewerkschaften die effektive Möglichkeit garantiert, alle Tätigkeiten auszuüben, die geeignet sind, die Organisation und Sozialpartnerschaft funktionsfähig zu erhalten und ihre statutarischen Ziele zu verfolgen.
</p><h3>Schutz der Menschenrechte nicht aufgeben</h3><p>Gerade solche Rechtsgarantien will die SVP nun am 25.11. mit ihrer Anti-Menschrechts-Initiative abschaffen. Mit der Änderung von Art. 190 der Bundesverfassung verlangt die Initiative, dass für das Bundesgericht (und alle anderen rechtsanwendenden Behörden) nur noch völkerrechtliche Verträge massgebend sind, welche dem Referendum unterstanden. Betroffen wären von der Initiative nicht nur die EMRK sondern auch 43 ILO-Konventionen, welche die Schweiz zum Schutz der Arbeitnehmenden ratifiziert hat!
</p><p>In der Schweiz schützt uns keine Verfassungsgerichtsbarkeit davor, dass Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen. Deshalb ist im bestehenden Art. 190 der Bundesverfassung eine Sicherheit eingebaut: Auch Völkerrecht wie EMRK- oder ILO-Recht ist massgebend. So erfüllt das von der Schweiz ratifizierte Völkerrecht diese Funktion. Denn das Völkerrecht via EMRK und ILO-Konventionen garantiert weitgehend die gleichen Grund- und Menschenrechte wie unsere Verfassung.
</p><p>Gleichzeitig geht dieses Völkerrecht aber häufig mehr in die Details und gibt präzisere Vorgaben, wie die Rechte auszugestalten sind. Neben dem oben erwähnten Beispiel, bei dem Gewerkschaften Zutritts- und Informationsrechte erstritten, gibt es weitere Erfolge für Arbeitnehmende in der Schweiz aus der Anwendung von internationalem Recht. So konnte aufgrund von SGB- und VPOD-Klagen vor der ILO festgestellt werden, dass die Schweiz ihr wenig arbeitnehmerfreundliches Kündigungsrecht im Obligationenrecht (OR) reformieren muss. Weiter hat der EGMR zum Beispiel jüngst festgehalten, dass die Verjährungsregeln im Falle von Schweizer Asbestopfern willkürlich sind und den Betroffenen Unrecht getan wurde. All das sind Siege für die Arbeitnehmenden in der Schweiz, die ohne völkerrechtlichen Grundrechtsschutz undenkbar gewesen wären.
</p><p>Um diesen Schutz zu erhalten, braucht es am 25. November 2018 ein Nein zur Anti-Menschenrechts-Initiative. </p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5750</guid><pubDate>Fri, 02 Nov 2018 12:34:43 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und Menschenrechte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/lohnschutz-und-menschenrechte</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur SVP-Anti-Menschenrechtsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die SVP tut in ihrer Propaganda für ihre Anti-Menschenrechts-Initiative ("Selbstbestimmungsinitiative") so, als würde ihr plötzlich der Schweizer Lohnschutz am Herzen liegen. Und sie missbraucht ein völlig aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat der früheren Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, um tatsachenwidrig zu behaupten, der Lohnschutz lasse sich mit der SVP-Initiative verteidigen.
</p><p>Das ist falsch, und es ist ausserdem heuchlerisch
</p><p> Die SVP hat die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Schweizer Löhne immer und von Anfang an bekämpft. Mit einem Ja zur SVP-Initiative wäre für den Lohnschutz Null und Nichts gewonnen.
</p><p>Die grösste Gefahr für den Lohnschutz geht derzeit nicht von der EU aus, sondern von jenen Kreisen in der Schweiz, die ihn nur zu gerne auf das tiefere EU-Niveau herunterschrauben möchten. Allen voran sind dies die freisinnigen Bundesräte.
</p><p>Die Gewerkschaften haben die Massnahmen zum Schutz der Löhne innenpolitisch erkämpft. Es ist die innenpolitische Auseinandersetzung, die auch in Zukunft für den Schutz der Löhne in der Schweiz entscheidend sein wird.
</p><p>Die SVP-Initiative bedroht die Menschenrechte. Zu den Menschenrechten gehören auch die elementaren Arbeits- und Gewerkschaftsrechte. Die Vereinigungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Die Freiheit, sich gewerkschaftlich zusammenzuschliessen, ist ein Menschenrecht. Menschenrechte zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht an den Grenzen eines Landes halt machen. Sie sind die grösste Errungenschaft unserer Zivilisation.
</p><p>Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Aber in vielen Ländern sind die Menschenrechte, darunter insbesondere auch die Arbeits- und Gewerkschaftsrechte nicht garantiert. Es wäre ein fatales Zeichen, wenn die Schweiz - wie Putin - nationale Regeln über die Menschenrechte stellen würde. Um nichts anderes geht es der SVP: Ihre Initiative richtet sich gegen ein Urteil des schweizerischen Bundesgerichts, das sich an den Menschenrechten orientiert. Es ist also eine Initiative gegen unsere eigenen Richter.
</p><p>Die Menschenrechte, und insbesondere die durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechte, haben den Schweizerinnen und Schweizern zahllose Fortschritte gebracht.
</p><p>Die Menschenrechtskonvention war entscheidend dafür, dass den Frauen 1971 endlich das Frauenstimmrecht gewährt wurde (den Appenzell-Innerrhoderinnen bekanntlich erst 1991). Aber auch in vielen Einzelfällen waren die Menschenrechte entscheidend. Erst durch ein Urteil in Strassburg konnte die Witwe des an einer schweren asbestbedingten Lungenkrankheit verstorbenen ABB-Turbinenmonteurs Hans Moor ihre Rechte durchsetzen. Vorher war ihr trotz erwiesener Krankheitsursache immer die Verjährung entgegengehalten worden.
</p><p>Die Menschenrechte sind für die Schweizerinnen und Schweizer eine entscheidende Errungenschaft. Wer sie zurückbinden will, schadet gerade auch den arbeitenden Menschen.
</p><p>Der Kampf um den Schutz der Löhne aber muss in der Schweiz selber gewonnen werden. Das war in der Vergangenheit so, und es muss auch in Zukunft so sein. </p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5735</guid><pubDate>Thu, 25 Oct 2018 09:30:00 +0200</pubDate><title>Aufschwung jetzt für gerechtere Einkommenverteilung nutzen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aufschwung-jetzt-fuer-gerechtere-einkommenverteilung-nutzen</link><description>SGB stellt Verteilungsbericht vor</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die gewerkschaftliche Lohnpolitik ab der zweiten Hälfte der 1990er Jahre hat viele Erfolge vorzuweisen. Dank den Mindestlohnkampagnen und den Fortschritten bei den Gesamtarbeitsverträgen sind die unteren Löhne deutlich gestiegen – im Unterschied zu vielen anderen Ländern in Europa. Und trotz Finanzkrise und Frankenüberbewertung erhöhten sich die Löhne insgesamt. Eine grosse verteilungspolitische Fehlentwicklung ist, dass die oberen und obersten Löhne deutlich stärker stiegen. Die Lohnschere ist auch in der Schweiz aufgegangen. Heute gibt es in der Schweiz rund 14‘000 Personen mit einem Lohn von einer halben Million Franken und mehr – gegenüber rund 3000 Mitte der 1990er Jahre.</p><p>Verschärft wird die Schere zwischen den Top-Verdienenden und den restlichen LohnbezügerInnen durch eine unsoziale Steuer- und Abgabenpolitik. Während Steuersenkungen vor allem die höchsten Einkommen entlasteten, leiden die unteren und mittleren Einkommen überdurchschnittlich stark unter den explodierten Krankenkassenprämien.&nbsp; Denn die Prämienverbilligungen haben nicht Schritt gehalten mit der Prämienexplosion. So hat sich die Prämienbelastung trotz der Prämienverbilligungen für viele Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen mehr als verdoppelt. Die Last ist damit für viele mit bescheidenen Einkommen, aber auch für viele Familien mit Kindern nicht tragbar.</p><p>Diese unsoziale Steuer- und Abgabepolitik machte somit die Lohnfortschritte zu einem beträchtlichen Teil zunichte. Besonders gravierend ist diese Entwicklung für langjährige Mitarbeitende. Denn ihre Löhne stiegen in den Krisenjahren weit weniger stark als insgesamt. Dies rächt sich später auch bei deren Pensionskassenrenten – vor allem bei den Ü55.</p><p><strong>Damit sich die Einkommenssituation der Normalverdienenden verbessert und die Abgabenpolitik in der Schweiz wieder ihre Ausgleichsfunktion übernimmt, braucht es insbesondere folgende Massnahmen: </strong></p><p>&nbsp;</p><ul><li>Lohnerhöhungen von 2 bis 2.5 Prozent in der laufenden Lohnrunde. Lohnerhöhungen braucht es insbesondere bei langjährigen Mitarbeitenden und Frauen.</li><li>Massnahmen zur Beseitigung der Frauen-Lohndiskriminierung (Kontrollen, Sanktionen) sowie zur Verbesserung der beruflichen Stellung der Frauen.</li><li>Mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen. Prioritär sind der GAV Journalismus dt. Schweiz und die Ausdehnung des GAVs in der Sicherheitsbranche auf die kleinen Firmen, die vor allem vom Departement Schneider-Ammann blockiert wird.</li><li>Abbau der hohen gesetzlichen Hürden bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von Gesamtarbeitsverträgen (insb. das Arbeitgeberquorum). Beispielsweise über das von den Arbeitgebern der Romandie vorgeschlagene „Quorum coulisssant“.</li><li>Beschränkungen der Temporärarbeit (insbesondere bei öffentlichen Aufträgen) sowie die Pflicht, Temporärangestellte wie Festangestellte zu entlöhnen („Equal pay“).</li><li>13. Monatslohn für alle. Beispielsweise haben viele Angestellte in der Branche der persönlichen Dienstleistungen (Kosmetik, Coiffeure u.a.) nach wie vor keinen 13ten.</li><li>Ausreichend hohe staatliche Mindestlöhne wie die vorgeschlagenen 23 Fr. im Kt. Genf. Erhöhung des von Postregulator Hollenstein erlassenen „Dumping-Mindestlohns“ von 18.27 Fr. auf über 22 Fr., damit der Onlinehandel nicht zu Lohndruck führt.</li><li>Beschränkung der Saläre in öffentlichen Betrieben auf 500‘000 Fr./Jahr.</li><li>Mehr Krankenkassen-Prämienverbilligungen, so dass niemand mehr als 10 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben muss.</li><li>Korrektur der kantonalen Steuersenkungen für hohe Einkommen.</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Verteilung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5731</guid><pubDate>Thu, 18 Oct 2018 11:56:40 +0200</pubDate><title>Arbeit darf keine Ware sein: Nur der tripartite Weg führt in die Zukunft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeit-darf-keine-ware-sein</link><description>Erklärung von Schweizerischem Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse anlässlich der tripartiten Erklärung zur Zukunft der Arbeit und Sozialpartnerschaft </description><content:encoded><![CDATA[<p>Nur wenn die Gewerkschaften mit einbezogen werden, lassen sich die Herausforderungen im Bereich Arbeit, Digitalisierung und Sozialwerke erfolgreich meistern. Dies bekräftigt eine tripartite Erklärung zur Zukunft der Arbeit und der Sozialpartnerschaft in der Schweiz im Zeitalter der Digitalisierung der Wirtschaft, welche die Sozialpartner, Bundesrat Johann Schneider-Amman und Guy Ryder, Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamts, heute in Bern unterzeichnet haben. 
</p><p>Die Erklärung hält fest, dass ein konstruktiver, gleichberechtigter Dialog auf Augenhöhe nachhaltig zu Wohlstand, guter Arbeit und zur Prosperität der Schweiz beiträgt. Zu einer aktiv gelebten Sozialpartnerschaft gehören gemäss der Erklärung das System der Gesamtarbeitsverträge, paritätische Lösungen bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie bei der Alterssicherung. 
</p><p>Um die anstehenden Herausforderungen meistern zu können, ist es unabdingbar, «dass unsere Sozialpartnerschaft effizient funktioniert, um die Arbeits- und Lohnbedingungen im Inland zu schützen», hält die Erklärung fest. Dazu gehört insbesondere «der Einbezug der Sozialpartner in tripartite Instanzen der Arbeitsmarktregulierung». Für die Gewerkschaften ist dies eine weitere Bestätigung dafür, dass die erfolgreichen Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit gestärkt und nicht abgeschwächt werden müssen. 
</p><p>Ebenso wichtig ist für die Arbeitnehmendenorganisationen, dass die Erklärung festhält, «dass ratifizierte ILO-Standards für die Schweiz bindend und ein Leitstern sind», wie es auch das Bundesgericht kürzlich in einem Grundsatzurteil festgehalten hat. Hier hat die Schweiz noch grossen Nachholbedarf: So hat sie beispielsweise die ILO-Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor antigewerkschaftlichen Kündigungen immer noch nicht umgesetzt. 
</p><p>Die ILO hat den Grundsatz «Arbeit darf keine Ware sein» und feiert als älteste UN-Organisation 2019 ihr 100-Jahr-Jubiläum. Der Schweiz kommt die Ehre zu, die Internationale Arbeitskonferenz im Jubiläumsjahr zu präsidieren. Gegründet, um durch bessere Arbeits- und Lebensbedingungen für alle den Weltfrieden zu sichern, kann die Rolle der ILO auch heute nicht überschätzt werden. Die ILO will mit weltweit anerkannten Sozialstandards verhindern, dass sich Einzelne mit Abbau der Arbeitnehmerrechte und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Vorteile im internationalen Handel verschaffen. Die Schweiz führt das im Kleinen vor, mit ihrer funktionierenden Sozialpartnerschaft und den FlaM. Umso wichtiger ist, dass sich unser Land der Ehre im Jubiläumsjahr würdig erweist und endlich die ILO-Vorschriften beim Kündigungsschutz umsetzt. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5727</guid><pubDate>Tue, 16 Oct 2018 15:48:24 +0200</pubDate><title>Am 25. November Nein zur «Anti-Menschenrechts-Initiative»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/am-25-november-nein-zur-anti-menschenrechts-initiative</link><description>SVP-Initiative zur «Selbstbestimmung» will weniger Schutz für alle, nicht zuletzt für Arbeitnehmende </description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p><p>Am 25. November haben die Schweizer Stimmberechtigten die Möglichkeit über den jüngsten Angriff der SVP auf die Menschenrechte abzustimmen. Diese Anti-Menschenrechtsinitiative, welche unter dem Deckmantel der "Selbstbestimmung" den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der ILO-Konventionen abschaffen möchte, hätte besonders für die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Schweizer fatale Folgen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund empfiehlt daher ein klare «Nein» zu dieser Vorlage.
</p><h3>Grundrechtsschutz für Arbeitnehmende</h3><p>Die Europäische Menschenrechts-Konvention (EMRK) und das Völkerrecht der Uno-Organisation für Arbeit (ILO) garantieren allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wichtige Rechte. Dazu gehört zum Beispiel das Recht, sich im Betrieb zu organisieren und Informationen auszutauschen. Oder den Schutz vor Kündigung, nur weil jemand gewerkschaftlich aktiv ist. Oder die Garantie, dass Gewerkschaften eine Belegschaft am Arbeitsplatz besuchen und beraten darf. Und nicht zuletzt den Schutz von Whistleblowern.
</p><p>Gerade Arbeitnehmende und gewerkschaftlich organisiertes Personal sind darum in ihrem Alltag auf ein gut funktionierendes Menschenrechtssystem angewiesen. Auch die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den Sozialversicherungen ist so gesichert. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat dazu ein wegweisendes Urteil für die Schweiz erlassen – und damit die Rentenansprüche einer jungen Mutter verbessert.
</p><p>Gerade solche Rechtsgarantien will die SVP abschaffen. Die Initiative würde über eine Änderung des Artikel 190 der Bundesverfassung nicht nur die EMRK sondern auch die 43 ILO-Konventionen aushebeln, welche die Schweiz zum Schutz der Arbeitnehmenden ratifiziert hat!
</p><h3>Internationales Recht als Garantie der Menschenrechte</h3><p>In der Schweiz schützt uns keine Verfassungsgerichtsbarkeit davor, dass Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen. Deshalb ist im bestehenden Art. 190 der Bundesverfassung eine Sicherheit eingebaut: Auch das von der Schweiz ratifizierte Völkerrecht wie EMRK- oder ILO-Recht ist massgebend. 
</p><p>So konnte aufgrund von SGB- und VPOD-Klagen vor der ILO festgestellt werden, dass die Schweiz ihr wenig arbeitnehmerfreundliches Kündigungsrecht im Obligationenrecht (OR) reformieren muss. Und das Bundesgericht hat jüngst festgehalten, dass den Gewerkschaften Zutritts- und Informationsrechte am Arbeitsplatz zustehen. 
</p><p>Weiter hat der EGMR zum Beispiel jüngst festgehalten, dass die Verjährungsregeln im Falle von Schweizer Asbestopfern willkürlich sind. Alles Siege für die betroffenen Arbeitnehmenden in der Schweiz, die ohne völkerrechtlichen Grundrechtsschutz undenkbar gewesen wären.
</p><h3>Völkerrecht durch und durch demokratisch</h3><p>Die SVP-Initiative behauptet, sie wolle die Demokratie retten. Damit betreibt sie Augenwischerei. Denn alle völkerrechtlichen Vereinbarungen, die in der Schweiz Wirkung entfalten können, sind demokratisch durch Parlament und / oder die Stimmbevölkerung legitimiert. Diesen demokratisch ratifizierten Grundrechtsschutz will die SVP nun aufkündigen. Darum braucht es am 25. November ein klares NEIN. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5705</guid><pubDate>Fri, 28 Sep 2018 13:57:45 +0200</pubDate><title>SGB-Delegierte fordern Stärkung der FLAM – Stimmfreigabe zu STAF</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-fordern-staerkung-der-flam-stimmfreigabe-zu-staf</link><description>SGB-Delegiertenversammlung vom 28. September 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen sind und bleiben eine rote Linie und dürfen nicht dem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU unterstellt werden. Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben an ihrer Versammlung diese Position mit einer Resolution bestätigt. Damit die Bilateralen Verträge der Bevölkerung auch wirklich dienen, muss mit den Flankierenden Massnahmen das Prinzip durchgesetzt werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Und dazu müssen die Lohnschutzmassnahmen gestärkt und nicht ausgehöhlt werden.
</p><p>Die Arbeitnehmenden in der Schweiz stehen in ihrem Kampf für den Lohnschutz nicht isoliert da. Dies machte der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Wolfgang Katzian, in einer Rede deutlich. Die EU müsse die Löhne und nicht die Grenzen schützen. Dass die Befürchtungen der Schweizer Gewerkschaften hinsichtlich einer Mitsprache der EU beim Lohnschutz berechtigt seien, zeige das Beispiel Österreichs. Dort habe der Druck aus Europa dazu geführt, dass Schutzmassnahmen gestrichen werden mussten. Er könne die Schweizer Arbeitnehmenden nur ermutigen, das erkämpfte Lohnschutzniveau zu verteidigen.
</p><p>Weiter haben die SGB-Delegierten das Bundesgesetz über die Steuervorlage und die AHV-Finanzierung eingehend und kontrovers diskutiert. In einer ersten Abstimmung sagten die Delegierten mit 46 zu 41 Stimmen und 3 Enthaltungen Ja zur Vorlage. In einer zweiten Abstimmung beschlossen die Delegierten angesichts der kontroversen Beurteilung der Vorlage durch die Delegierten mit 50 zu 40 Stimmen die Stimmfreigabe.
</p><p>Positiv beurteilt wird an der Vorlage, dass der AHV rasch jährlich 2 Milliarden Franken zufliessen und dabei mit einer leichten Erhöhung der Lohnprozente die sozialste Finanzierungsmethode gewählt wurde. Denn so wird das Gros der 2 Milliarden von den Arbeitgebern und jenen bezahlt, die sehr viel verdienen. Zudem wird sich so die von bürgerlicher Seite geforderte Erhöhung des Frauenrentenalters leichter bekämpfen lassen. Auch beim steuerpolitischen Teil der Vorlage wurden im Vergleich zur Unternehmenssteuerreform III Fortschritte erzielt. So müssen die Aktionäre und ein Teil der Firmen beim Bund mehr Steuern bezahlen. Und die in der USR III vorgesehenen Steuersenkungen für Firmen auf Bundesebene wurden gestrichen. Auf breite Kritik stiess der Umstand, dass die Kantone vom Bund über eine Milliarde Franken erhält und viele Kantone planen, mit diesem Geld die Gewinnsteuern zu senken. Obwohl die meisten Kantone vom Wegfall der heutigen Steuerprivilegien für Unternehmen gar nicht betroffen sind, weil sie nur wenigen Firmen solche gewährt haben. Aus diesem Grund werden die Gewerkschaften unnötige Steuersenkungspakete in den Kantonen aktiv bekämpfen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5704</guid><pubDate>Fri, 28 Sep 2018 11:14:54 +0200</pubDate><title>Gemeinsamer Kampf für ein soziales Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gemeinsamer-kampf-fuer-ein-soziales-europa</link><description>Flankierende Massnahmen: Breite Solidarität der europäischen Gewerkschaften mit dem SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Im Zusammenhang mit der Verteidigung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) erreichen den SGB Solidaritätsbotschaften des europäischen Gewerkschaftsbundes und zahlreicher nationaler Gewerkschaftsbünde und Gewerkschaften. Denn die Verteidigung der Löhne und Arbeitsbedingungen ist zentral für eine überlebensfähige, soziale EU.</p><p>Die bisherige Europapolitik der Schweiz basierte auf dem Prinzip, dass sie den Menschen nützen soll, egal welchen Pass sie besitzen. Das galt besonders für den bilateralen Weg. Entsprechend forderte der SGB gemeinsam mit den europäischen Schwesterorganisationen und dem Europäischen Gewerkschaftsbund erfolgreich: Löhne und Arbeitsbedingungen schützen, nicht die Grenzen!
</p><h3>Europa muss sozialer werden</h3><p>Leider haben in den letzten Jahren die Interessen der Arbeitnehmenden in den Gremien der EU nicht immer Priorität besessen. Im Gegenteil: die von der EU seit 2008 vielen Ländern verordnete Austeritätspolitik und verpasste Chancen im Arbeitnehmerschutz haben viele EU-BürgerInnen in die Arme rechtsnationaler Populisten getrieben und "europamüde" gemacht.
</p><p>Dabei waren noch bis in die 1990er Jahre die EU-Rechtssetzung und Rechtssprechung sozial ausgerichtet. Die Entsenderichtlinie stellte die Nicht-Diskriminierung der Arbeitnehmenden ins Zentrum und ihr Recht, anständig und fair entlöhnt und behandelt zu werden. Erst in diesem Jahrhundert begannen der Europäische Gerichtshof und die EU-Kommission, die Interessen der Unternehmen über diejenigen der Arbeitnehmenden zu stellen. Plötzlich wurden EU-Recht und Rechtssprechung ein Mittel, Arbeitsbedingungen zu verschlechtern statt zu verbessern. Dies äusserte sich besonders in klar antigewerkschaftlichen bzw. gegen den staatlichen Lohnschutz gerichteten Urteilen. Sie und die neuen Regeln öffneten den Weg für Lohndumping und erschwerten Hochlohn-Ländern die Möglichkeit, strengere Schutzmassnahmen einzuführen.
</p><p>Die wohl dramatischste Folge dieser politischen Fehler ist der Brexit: der Austritt Grossbritanniens aus der EU wurde vor allem deshalb angenommen, weil britische Arbeitnehmende um ihre Lohn- und Arbeitsbedingungen fürchteten, da die Regierung aus ideologischen Gründen keine flankierenden Massnahmen zum Schutz von Löhnen und Arbeitsbedingungen getroffen hatte. Heute ist Lohndumping sogar in Ländern wie Tschechien, Polen oder Ungarn zum Wahlkampfthema geworden, das rechtsnationale Parteien bedienen.
</p><h3>Es braucht bessere Flankierende Massnahmen, nicht schlechtere</h3><p>In der Schweiz wurde hingegen der Lohnschutz bisher kontinuierlich verbessert, weil allen klar war, dass ohne ihn in unserem Hochlohnland die Arbeitsbedingungen und das soziale Gefüge gefährdet wären und die Zustimmung zum bilateralen Weg bröckeln würde. Leider haben sich nun die FDP-Bundesräte und ihre Entourage aus diesem Konsens verabschiedet. Sie übernehmen die Logik der Neoliberalen und wollen den Arbeitnehmerschutz, also die FlaM, schleifen.
</p><p>Vor diesem Hintergrund versuchen gewisse Teile der EU-Kommission sowie Gewerbetreibende besonders aus dem süddeutschen Raum, in der Diskussion um ein mögliches Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU den Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping in Frage zu stellen. Dieselben Kräfte versuchen gleichzeitig alles, um in der EU verbindliche soziale Standards und den Schutz der Arbeitnehmenden zu verhindern.
</p><p>Dieser Schutz ist zwar in der Schweiz immer noch effektiver, doch hat auch in Brüssel langsam ein Umdenken stattgefunden. Auf Druck der europäischen Gewerkschaften leitete die EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker eine noch zögerliche Kurskorrektur zu einem sozialeren Europa ein. Dies zeigte sich bereits bei der neuen Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie 2014 und nun insbesondere an der Mitte dieses Jahres revidierten Entsenderichtlinie. Sie sind - zusammen mit den anderen Vorstössen im Rahmen der EU-Initiative für eine "Säule der sozialen Rechte" - zu begrüssen. Es ist aber noch völlig offen, wie die bis in zwei Jahren anstehende konkrete Umsetzung in den EU-Ländern aussehen und ob sie vor dem EuGH standhalten wird. Denn dieser entscheidet im Einzelfall, wie der abstrakte Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit im gleichen Land" umgesetzt werden darf und zeigte sich bisher streng, was die "Verhältnismässigkeit" von Lohnschutzmassnahmen betrifft.
</p><h3>Die europäischen Gewerkschaften setzen auf die Schweiz</h3><p>Wer aber heute behauptet, der Lohnschutz in der EU sei demjenigen in der Schweiz rechtlich ebenbürtig, versteht nichts von der Materie. Und wer dies ohne oder wider besseres Wissen weiterverbreitet, stellt sich willentlich oder unwillentlich gegen die progressiven europäischen Kräfte und insbesondere gegen die europäische Gewerkschaftsbewegung. Es ist kein Zufall, dass die europäischen Gewerkschaften ihre Schweizer Schwesterorganisationen dazu auffordern, in Sachen FlaM hart zu bleiben - zum Wohl der Arbeitnehmenden.
</p><p>Denn die neue Durchsetzungsrichtlinie und die revidierte Entsenderichtlinie wurden gegen harten Widerstand vom EGB und progressiven Kräften im EU-Parlament erkämpft. Sie stellen das Maximum dessen dar, was politisch möglich war. Sollten wie erwartet die progressiven Kräfte in der Europawahl 2019 an Stärke verlieren, könnten es soziale Reformprojekte im Interesse der Menschen und Arbeitnehmenden in Zukunft noch schwerer haben.
</p><p>Deshalb fordern der EGB und besonders Gewerkschaften aus Osteuropa, wo Arbeitnehmende häufig Opfer von Sozial- und Lohndumping werden, dass der SGB im Ringen um die FlaM hart bleibt. Der SGB hat Solidaritätsschreiben der Gewerkschaftsbünde Bulgariens, Rumäniens, aber auch Polens und Ungarns erhalten, in denen sie dem SGB ihre Unterstützung im Kampf um die FlaM mitteilen und ihn auffordern, gegenüber den Binnennmarkt-Turbos in der EU-Kommisison standhaft zu bleiben. Denn eine Abschwächung des Lohnschutzes in der Schweiz wäre ein katastrophales Signal für die fortschrittlichen, gewerkschaftlichen Kräfte in Europa. Für sie war die Revision der Entsenderichtlinie nur ein erster Schritt in die richtige Richtung: zu einem sozialen Europa, das gleiche, gerechte Löhne für alle Arbeitnehmenden in der EU garantiert. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5701</guid><pubDate>Thu, 27 Sep 2018 17:05:00 +0200</pubDate><title>Kündigungsschutz als Menschenrecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kuendigungsschutz-als-menschenrecht</link><description>Juristische Expertinnen und Experten diskutieren an SGB-Fachtagung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt eine Dynamik beim Kündigungsschutz in der Schweiz: Dank des Grundrechtsschutzes aus Bundesverfassung, Europäischer Menschenrechtskonvention EMKR und ILO-Konventionen und progressiver Rechtsprechung hat sich die Situation zum besseren gewendet. Trotzdem zeigt sich insbesondere auch den Handlungsbedarf in Gesetzgebung. Diese Dynamik hat die juristische Fachtagung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) jetzt beleuchtet.<b></b></p><h3><b>Bedeutung von ILO-Konventionen und EMRK für die Gerichte</b></h3><p>Prof. Dr. Mahon (Universität Neuenburg), Prof. Dr. Kurt Pärli (Universität Basel) sowie Dr. Luca Cirigliano vom SGB zeigten in ihren Vorträgen die steigende Bedeutung der ILO-Konventionen insbesondere zu Gewerkschaftsfreiheit (Nr. 87 und 98) sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Das Bundesgericht hat in einem Leitentscheid (2c_499/2015, BGE 144 I 50) klargestellt dass Gewerkschaften Zugang zu den Arbeitsplätzen haben. Der Fall, über den das Bundesgericht entschieden hat, geht auf eine Klage der Gewerkschaft VPOD zurück und bezog sich auf auf Arbeitsplätze des Kantons Tessin. Das Urteil geht aber über den öffentlichen Dienst hinaus und kann auch auf private Arbeitsplätze angewendet werden. Das Bundesgericht hat nämlich in seinem publizierten Entscheid erstmals klargestellt, dass ILO-Recht über die EMRK direkten Einfluss auf die Interpretation der Gewerkschaftsfreiheit gemäss Art. 28 der Bundeverfassung hat. Die ILO und EMRK sehen einen besseren Kündigungsschutz vor sowie Zutrittsrechte für Gewerkschaften am Arbeitsplatz vor. 
</p><p>Insbesondere missbräuchliche Kündigungen sowie Probleme bei Zutritts- und Informationsrechte können anhand dieser Praxisänderung besser bekämpft werden. Das Gleiche gilt für die Chance, gegen den Arbeitgeber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen.<b></b></p><h3><b>Gerichtlichen Kampf gegen diskriminierende Kündigungen verstärken!</b></h3><p>Der Vortrag von Prof. Dr. Karine Lempen der Universität Genf zeigte eindrücklich, wie sich in den letzten Jahren die Praxis des Bundesgerichts zugunsten von älteren Arbeitnehmenden und von Frauen geändert hat, denen aus diskriminierenden Gründen gekündigt wurde. Es wurden bahnbrechende Urteile gesprochen. Älteren, langjährigen Mitarbeitenden darf nun nicht mehr ohne Ergreifen verschiedener Massnahmen und nicht ohne vorgängigem Anhörungsrecht gekündigt werden, ansonsten gilt die Entlassung als missbräuchlich. 
</p><p>Der Vortrag von Frau Lempen, der sich auf eine Studie der Universität Genf stützt, zeigte jedoch auch, dass gerade bei diskriminierenden Kündigungen von Frauen häufig vom Gericht nicht das Gleichstellungsgesetz sondern nur die allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsrechts angewandt werden. Dies ist erschreckend! Denn damit entfällt für die Frauen, die z.B. gegen Lohndiskriminierung kämpfen, die Möglichkeit der Wiedereinstellung sowie die für sie vorteilhafte Beweislastumkehr. Es muss daher Ziel sein, stets Art. 10 des Gleichstellungsgesetzes anzuwenden. Darauf müssen Richterinnen und Richter wie auch Anwältinnen und Anwälte verstärkt achten. 
</p><h3><b>ILO verlangt weiterhin eine Revision des OR</b></h3><p>Eindrücklich war schliesslich das Referat von Dr. Karen Curtis, Vizedirektorin des Normenausschusses der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Sie zeigte anhand der Empfehlungen der ILO an die Schweiz auf, dass das Obligationenrecht eine Änderung braucht, um völkerrechtskonform zu sein. Sowohl aus Verpflichtungen von ILO und für EMRK ergibt sich nämlich klar, dass das Schweizer Kündigungsrecht im Falle von antigewerkschaftlichen Kündigungen und Kündigungen von Mitgliedern in Pekos und Pensionskassen-Gremien auch die Wiedereinstellung vorsehen muss. Weiter sind die heute von Gerichten im Falle der Missbräuchlichkeit normalerweise zuerkannten Entschädigungen in Höhe von zwei bis drei Monatslöhnen aus Sicht der ILO viel zu tief. Sie sind nicht abschreckend genug. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5683</guid><pubDate>Mon, 17 Sep 2018 07:33:55 +0200</pubDate><title>Teuerung, Aufschwung und Nachholbedarf: SGB fordert Lohnerhöhung um 2 bis 2,5%</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/teuerung-aufschwung-und-nachholbedarf-sgb-fordert-lohnerhoehung-um-2-bis-2-5</link><description>SGB-Lohnmedienkonferenz 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Wirtschaft boomt. Erstmals seit fast 10 Jahren steigen die Konsumentenpreise um knapp 1 Prozent. Die Firmen machen Gewinne. Darum braucht es nun auf breiter Front eine Erhöhung der Löhne. Die Gewerkschaften des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) fordern, dass die Löhne um 2 bis 2,5 Prozent steigen müssen. Um die Lohndiskriminierung zu korrigieren, sollen die Löhne der Frauen stärker angehoben werden.
</p><p>Nach den schwierigen Jahren der Finanzkrise und der Frankenüberbewertung geht der Trend in den meisten Branchen nach oben. Trotz der markant besseren Geschäftslage haben die Reallöhne 2017/2018 stagniert. "Deshalb ist es nun höchste Zeit für eine reale Lohnrunde", sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner an der Medienkonferenz zur Lohnrunde 2018/2019. Dazu braucht es deutliche Lohnerhöhungen. Denn zunächst muss die anziehende Teuerung ausgeglichen werden. Rechnung getragen werden muss auch dem Umstand, dass die Krankenkassenprämien der Lohnentwicklung längst davongelaufen sind und die Beiträge an die Pensionskassen steigen. Dabei müssen die Lohnerhöhungen generell gewährt werden. Es darf nicht sein, dass drei Viertel der gewährten Lohnerhöhungen nur individuell verteilt werden. Denn davon profitieren insbesondere die höheren Einkommen.
</p><p>Wie Unia-Präsidentin Vania Alleva betonte, können sich die Unternehmen Lohnerhöhungen umso mehr leisten als sie bei der Berufsunfallversicherung dank einem Suva-Rabatt 15 Prozent Prämien sparen. Im Fokus stehen bei der Unia alle Branchen. Insbesondere auch der Bau, wo generell 150 Fr. mehr Lohn gefordert wird. Wegen besonders gutem Geschäftsgang braucht es in der Pharma 3 Prozent mehr Lohn.
</p><p>Auch in den Branchen der Gewerkschaft syndicom sind deutliche Lohnerhöhungen angezeigt, wie syndicom-Präsident Daniel Münger klarmachte. Denn, es ist dem grossen Einsatz der Arbeitnehmenden zu verdanken, dass diese Unternehmen der Binnenwirtschaft starke Erlöse generieren können, sagte er. Syndicom fodert sowohl bei Swisscom und Post Lohnerhöhungen von mindestens 2 Prozent. Einen erheblichen Nachholbedarf gibt es auch im öffentlichen Dienst. Die Finanzlage von Bund und Kantonen sind gut und verbieten die seit Jahren andauernden Spar- und Kürzungsmassnahmen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Daniel Münger, Präsident syndicom, 079 215 49 33 </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Wirtschaft</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5670</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2018 11:13:35 +0200</pubDate><title>Und immer wieder gegen das Bundespersonal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/und-immer-wieder-gegen-das-bundespersonal</link><description>Die Vorstösse in dieser Session</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Ständerat werden am 17. September eine ganze Reihe von Vorstössen zum Bundespersonal behandelt, die alle derselben Geisteshaltung entspringen, nämlich "weniger ist mehr": Weniger Bundespersonal und weniger Lohn - es ist am Ständerat, dies nun endlich zu stoppen!
</p><p>Die Motion zur Plafonierung der Stellen in der Bundesverwaltung auf dem Stand von 2015 oder bei 35'000 Vollstellen ist schon mehrfach zwischen den beiden Finanzkommissionen und den Räten hin und her gewandert. Der Bundesrat hat in seinem Bericht (18.032) aufgezeigt, dass die Motion de facto erfüllt ist. Die Finanzkommission des Ständerats bringt sie nun mit Stichentscheid ihres Präsidenten doch nochmals ins Plenum. Versenken!
</p><p>Zur Plafonierung der Stellen passt dann auch die Motion 16.3399, die die Ausgaben für externe Mandate um 8% senken will. Auch diese hat der Nationalrat durchgewinkt.
</p><p>Die SVP mäkelt anhaltend am Lohnsystem der Bundesverwaltung rum, obwohl auch ein externer Bericht zum Schluss kam, dass das System in sich stimmig und vor allem eben nicht kostentreibend ist. Die Motion 16.3973 fordert, dass alle Zuschläge abgeschafft und die Vertrauensarbeitszeit nicht mehr zusätzlich entgolten wird. Der Nationalrat fand das gut, es ist am Ständerat, sich dagegen zu stellen.
</p><p>Und nochmals die SVP zum Lohn der Bundesangestellten: die Motion 16.3974 will, dass die Löhne an die Privatwirtschaft angepasst werden, natürlich nach unten. Bloss - dort sind sie bei den höheren Kaderfunktionen höher! Vergleichsweise besser bezahlt sind in der Bundesverwaltung die Angestellten in den tiefen Lohnklassen, also die Handwerker, Mechaniker, Lageristinnen, das Putzpersonal, die Weibel- und Logendienste. Soll diesen der Lohn gekappt werden?
</p><p>Der Teuerungsausgleich muss jedes Jahr ausgehandelt werden, im Bundespersonalgesetz steht lediglich, dass der Bundesrat dies unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage machen kann. Nur schon diese Möglichkeit ist bürgerlichen ParlamentarierInnen ein Dorn im Auge, der Gesetzesartikel soll gestrichen werden (Motion 17.3978). </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5668</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2018 08:44:35 +0200</pubDate><title>Gratisarbeit und uferlose Arbeitszeiten wird das Volk ablehnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gratisarbeit-und-uferlose-arbeitszeiten-wird-das-volk-ablehnen</link><description>Der SGB zur Revision des Arbeitsgesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Provokationen gegenüber den Lohnabhängigen in der Schweiz folgen Schlag auf Schlag. Nach dem beispiellosen Angriff auf den bewährten schweizerischen Lohnschutz durch die freisinnigen Bundesräte holt nun die ständerätliche Wirtschaftskommission zum zweiten Schlag gegen die elementaren Interessen der Lohnabhängigen aus. Ins Visier genommen haben sie die Höchstarbeitszeiten und die Arbeitszeiterfassung. Auch diesen Angriff wird der Schweizerische Gewerkschaftsbund mit dem Referendum bekämpfen, falls er die parlamentarische Beratung übersteht.
</p><p>Gemäss der eben in die Vernehmlassung geschickten Revision des Arbeitsgesetzes (ArG) sollen neu sogenannte Fachspezialisten und Kader von arbeitszeitlichen Schutzbestimmungen ausgenommen werden. Damit würde für fast 40 Prozent der Arbeitnehmenden, das sind 1,4 Millionen Menschen in der Schweiz, der Schutz vor Burnout und Gratisarbeit faktisch abgeschafft.
</p><p>Besonders gefährdet würde die Gesundheit der Arbeitnehmenden zudem durch die Abschaffung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der maximalen täglichen Dauer von Überzeitarbeit sowie die Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots. All diese Liberalisierungen führten dazu, dass die betroffenen Lohnabhängigen viel länger arbeiten müssten. 17-Stunden-Arbeitstage und 73,5-Stunden-Wochen würden legalisiert. Und das Familienleben und Sozialleben würde auch durch den Wegfall des Sonntagsarbeitsverbots für noch mehr Menschen in der Schweiz gestört.
</p><p>Arbeitsmedizinische Studien zeigen klar, dass lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Arthritis, Diabetes und psychische Erkrankungen wie Burnout erhöhen. Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin würde die Arbeitsgesetzrevision auch zu einem Anstieg der krankheitsbedingten Absenzen führen, mit entsprechenden Kosten für die Arbeitgeber und die Gesellschaft. Ausserdem würden immer mehr Menschen immer früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden und Frauen der Weg in die Vollzeitarbeit erschwert.
</p><p>Grund für die grosse Zahl Betroffener sind die vorgeschlagenen Kriterien, welche eine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung ermöglichen. Die Regeln gelten etwa für Fachspezialisten, mit "wesentlichen Entscheidungsbefugnissen" und "einer grossen Autonomie". Dies sind keine juristischen Kategorien. Deshalb wird der Arbeitgeber grossen Spielraum haben, die Stellenprofile so zu definieren, dass Arbeitnehmer nicht mehr unter die Schutzbestimmungen fallen. Zudem entsteht ein Vollzugsproblem: Ohne Arbeitszeiterfassung werden die Arbeitsinspektoren gar nicht mehr prüfen können, ob Schutzbestimmungen wie Nachtruhe, Sonntagsarbeitsverbot und Pausen eingehalten werden.
</p><p>All diese negativen Folgen machen klar, dass die Gewerkschaften gegen diese Gesetzesrevision das Referendum ergreifen werden. Sie werden dabei die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich scharen. Denn 17-Stunden-Arbeitstage, vermehrte Gratisarbeit und eine immer öfter gestörte Sonntagsruhe werden auf breiter Front abgelehnt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li>Prof. Dr. Brigitta Danuser, Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin/FMH, 076 339 84 46</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5664</guid><pubDate>Wed, 05 Sep 2018 09:00:00 +0200</pubDate><title>Aktion «Rote Linie Arbeitnehmerrechte»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aktion-rote-linie-arbeitnehmerrechte</link><description>Mit einer Aktion zeigten Arbeitnehmende buchstäblich die rote Linie bei den Flankierenden Massnahmen auf.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Über 200 Arbeitnehmende aus der ganzen Schweiz haben am Mittwoch auf dem Bundesplatz in Bern symbolisch die «rote Linie» gebildet, die der Bundesrat in den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU nicht überschreiten darf. Mit dem Slogan «Wir verteidigen die Löhne und Arbeitsbedingungen» protestierten sie gegen die Pläne der FDP-Bundesräte Ignazio Cassis und Johann Schneider-Ammann, die heutigen Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen auszuhöhlen. Die beiden FDP-Bundesräte möchten die Flankierenden nämlich dem Rahmenabkommen Schweiz-EU unterstellen und damit die Binnenmarkt-Hardliner in der EU über den effektiven Lohnschutz in der Schweiz entscheiden lassen.
</p><p>Die Arbeitnehmenden bekräftigten mit der Aktion, dass sie nicht über den Abbau des Lohnschutzes verhandeln werden. Sie verlangen, dass der Bundesrat die von ihm mehrfach bestätigte «rote Linie» durchsetzt und die Flankierenden Massnahmen – wie stets versprochen – nicht dem Rahmenabkommen unterstellt.  
</p><p>Sie erinnerten daran, dass die Schweiz als Land mitten in Europa gute und geregelte Beziehungen zur Europäischen Union braucht und dazu ein effektiver und selbstbestimmter Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen nötig ist. Sie erinnerten auch daran, dass die Einführung der Personenfreizügigkeit in Kombination mit griffigen Flankierenden Massnahmen ein grosser Fortschritt war. Denn dies bedeutete das Ende des unmenschlichen Saisonnierstatuts und der unkontrollierten Arbeitgeberwillkür. Und erst so wurde die Voraussetzung für das Prinzip geschaffen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen die Flankierenden Massnahmen statt abgebaut den stetig ändernden Herausforderungen angepasst und verschärft werden. Nur wenn die Schweiz eigenständig bestehende Lücken schliesst, bleiben die Flankierenden der Erfolgsschlüssel für die Bilateralen Verträge. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5656</guid><pubDate>Fri, 31 Aug 2018 12:15:54 +0200</pubDate><title>Personenfreizügigkeit: SGB wird Kündigungsinitiative vehement bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/personenfreizuegigkeit-sgb-wird-kuendigungsinitiative-vehement-bekaempfen</link><description>Wir brauchen geregelte Beziehungen zur EU</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz als Land mitten in Europa braucht gute und geregelte Beziehungen zur Europäischen Union. Aus politischen und wirtschaftlichen Gründen. Deshalb hat der SGB sich immer für die Bilateralen Verträge ausgesprochen. Unter der Bedingung, dass sie den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen und die Löhne und Arbeitsbedingungen geschützt werden. Mit der Einführung und Weiterentwicklung der Flankierenden Massnahmen wurde dafür die Grundlage geschaffen, wobei neu auftauchende Schutzlücken immer wieder geschlossen werden müssen.
</p><p>Die Einführung der Personenfreizügigkeit in Kombination mit griffigen Flankierenden Massnahmen war ein grosser Fortschritt. Im Vergleich zu den Zeiten der früheren Kontingentssysteme sind die ausländischen Arbeitskräfte in der Schweiz heute weniger der Willkür ihres Arbeitgebers ausgesetzt. Sie können sich besser gegen schlechte Arbeitsbedingungen, miese Löhne und Ausbeutung wehren. Lohndumping kann viel besser bekämpft werden als unter den früheren Kontingentssystemen. So wird der Grundsatz durchgesetzt, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Dank der Personenfreizügigkeit wurde vor allem auch das unmenschliche Saisonnierstatut abgeschafft.
</p><p>Die SVP-Kündigungsinitiative greift nun die Erfolgsgeschichte der Bilateralen frontal an. Auch mit dem Ziel, die Lohnschutzmassnahmen abzuschaffen. Der SGB wird die Initiative mit Vehemenz bekämpfen. Gleichzeitig tritt er allen Versuchen entgegen, den Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen abzubauen und wird sich vielmehr dafür einsetzen, dass noch bestehende Schutzlücken geschlossen werden. Denn der Schlüssel zum Erfolg der Bilateralen war und ist die Kombination aus Personenfreizügigkeit und starken Flankierenden Massnahmen, die die Schweiz eigenständig festlegt.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>International</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5650</guid><pubDate>Fri, 24 Aug 2018 15:53:36 +0200</pubDate><title>Abbau des gesetzlichen Schutzes vor Burnout: Zynische Arbeitgeber</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/abbau-des-gesetzlichen-schutzes-vor-burnout-zynische-arbeitgeber</link><description>Wer den Arbeitnehmerschutz abbaut, soll nicht über die Folgen jammern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Mit grossen, teuren Plakaten sorgt sich der Schweizer Versicherungsverband (SVV) seit Wochen öffentlich darüber, dass die Burnout-Fälle in der Schweiz explosionsartig zunehmen. Das Timing könnte nicht zynischer sein. Denn die Ständeratskommission will den Arbeitnehmendenschutz massiv abbauen.</p><p>Damit will die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben die Parlamentarischen Initiativen von Ständerätin Karin Keller-Sutter (FDP) und Ständerat Konrad Graber (CVP) umsetzen. Ende Juni liess die Kommission die Bombe platzen und präsentierte ihre Abbauvorlage, mit welcher der Schutz gegen Burnout aus dem heutigen Arbeitsgesetz praktisch ausradiert werden soll.
</p><p>Ein Fall also für den Versicherungsverband, der sich doch wegen der Burnouts Sorgen macht? Doch halt: der SVV ist Mitglied beim Schweizerischen Arbeitgeberverband. Und schau an, wer ist in den Vorständen des Arbeitgeberverbandes prominent vertreten? Ständerätin Keller-Sutter (der man Bundesratsambitionen nachsagt) und Ständerat Graber (der die Interessen der Treuhand-Arbeitgeber von Expertsuisse vertritt - einer Branche, in der Arbeitnehmende mit überlangen Arbeitszeiten ausgepresst werden wie die Zitronen ...).
</p><p>Mit der ständerätlichen Riesen-Revision im Sinne von Keller-Sutter und Graber würde das Arbeitsgesetz beim Schutz vor Burnout gerade für diejenigen aufhören zu existieren, die es am nötigsten haben: mittleres Kader; Wissensarbeitende, die häufig im Homeoffice arbeiten; aber auch Fachspezialistinnen, bei denen Ruhe und Konzentration das A und O der Tätigkeiten sind (man denke nur an die anspruchsvolle Arbeit von Revisoren oder von Angestellten im Gesundheitswesen). Schöner Nebeneffekt der "Reformen": Die Arbeitgeber könnten auch noch von Gratis-Arbeit profitieren, denn wer die Arbeitszeit nicht aufschreiben darf, bekommt auch keine Überstunden ausbezahlt und kompensieren geht dann auch nicht - bequem für sparsame Arbeitgeber!
</p><p>Die Reformen würden die Freiwilligkeit, die heute besteht, wenn es um Flexibilität geht, abschaffen, das Recht auf Arbeitszeiterfassung würde ebenso wegfallen wie die Vorschriften zu Höchstarbeitszeit, Sonntags- und Nachtarbeit. Die Schweiz hat bereits das arbeitgeberfreundlichste Arbeitsrecht Europas. Soll es wirklich auf Kosten der psychischen Gesundheit noch einseitiger auf Flexibilität à la Arbeitgeber getrimmt werden? Wollen wir noch mehr Burnouts, mehr Gratisarbeit, weniger Lohn?
</p><p>Die Gewerkschaften und Arbeitnehmendenverbände weisen diese Zumutung zurück und fordern das Parlament auf, endlich zur Besinnung zu kommen und die parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter zu begraben. Denn diese würden volkswirtschaftlich Kosten und Leid verursachen. Vielleicht erhalten die Gewerkschaften ja nun Schützenhilfe von ungewohnter Seite. Oder waren die Sorgen des SVV über die zunehmenden Burnouts das (teure) Papier nicht wert, auf dem sie verbreitet wurden? </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5641</guid><pubDate>Wed, 08 Aug 2018 15:00:00 +0200</pubDate><title>Flankierende Massnahmen zum Schutz der Löhne: Kein Verrat an den Lohnabhängigen! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-massnahmen-zum-schutz-der-loehne-kein-verrat-an-den-lohnabhaengigen</link><description>Keine Teilnahme des SGB an den FlaM-Abbau-Verhandlungen des WBF</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB wird an den von Bundesrat Schneider-Ammann geplanten Verhandlungen zu den Flankierenden Massnahmen FlaM nicht teilnehmen. Das Departement Schneider-Amman hat für diese Verhandlungen Ziele definiert, die nicht nur darauf hinauslaufen, den Lohnschutz in der Schweiz substanziell zu schwächen. Sondern es wurde auch das Ziel gesetzt, den FlaM-Gegnern in der EU-Kommission und im EuGH ein Mitspracherecht bei den Schweizer FlaM zu geben. Obwohl der Bundesrat im Juli seinen früheren Beschluss bekräftigte, dass die FlaM nicht angetastet werden („rote Linien“). 
</p><p>Aus den Verhandlungen sollen gemäss dem Auftrag des Departementes Schneider-Ammann (WBF) Vorschläge resultieren, wie FlaM in „einer von der EU akzeptierten Form“ ausgestaltet werden können, die zudem „vor einer allfälligen Einschätzung des EuGH Bestand haben“ müsse. Diese Vorgabe bricht mit allen bisherigen Beschlüssen, dass die Schweiz ihre europaweit höchsten Löhne eigenständig schützen kann. Wenn der EU-Kommission und dem EuGH Kompetenzen zu den FlaM gegeben werden, wird der Druck auf den Schweizer Lohnschutz massiv steigen. Die Kommission und der EuGH haben verschiedene EU-Länder wie Österreich oder Luxemburg gezwungen, einen Teil ihrer Schutzmassnahmen aufzugeben. 
</p><p>In Bezug auf die Instrumente geht es um viel mehr als um die 8-Tage-Regel. So will das WBF beispielsweise den ganzen Lohnschutz über Gesamtarbeitsverträge (Kontrollen, Sanktionen u.a.), die Kontrollhäufigkeit, die Kautionen, die Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit sowie die Dienstleistungssperre zur Diskussion stellen. 
</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Das hat der Bundesrat der Bevölkerung bei den Abstimmungen zu Bilateralen Verträgen versprochen. Dementsprechend hat der Bundesrat auch beschlossen, die FlaM von den Verhandlungen zum Rahmenabkommen auszunehmen. Die Abbaulogik der FDP-Bundesräte hat daher keine politische Grundlage. 
</p><p>Der SGB wird an den Verhandlungen zu den FlaM von Bundesrat Schneider-Ammann nicht teilnehmen. Und er wird – falls nötig - jeden Abbau des Lohnschutzes mit allen geeigneten Mitteln bis hin zu einem Referendum bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Gewerkschaft Unia, 079 620 11 14</li><li>Giorgio Tuti, Präsident Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, 079 357 57 07</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5637</guid><pubDate>Wed, 08 Aug 2018 10:00:00 +0200</pubDate><title>Warum die roten Linien nicht überschritten werden dürfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/warum-die-roten-linien-nicht-ueberschritten-werden-duerfen</link><description>Die Schweiz darf bei den Flankierenden Massnahmen nicht nachgeben</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Bundesräte und zahlreiche Schweizer Medien machen seit Wochen die sogenannte 8-Tage-Regel lächerlich. Um was geht es? Warum plötzlich solche Attacken gegen eine Rege­lung, mit der die Schweiz seit vielen Jahren gut gefahren ist?
</p><p>Eigentlich wäre ja alles klar: Wiederholt hat unsere Regierung bekräftigt, dass der Schweizer Lohnschutz nicht verhandelbar ist. Es sei eine «Rote Linie», sagte sie. Zuletzt Anfang Juli. Doch die beiden freisinnigen Bundesräte tun, als gälten diese Beschlüsse für sie nicht. Medial breit orchestriert stellen sie den Schutz vor Dumpinglöhnen zur Disposition. 
</p><p>Das ist schlicht verantwortungslos. Sie riskieren sie mutwillig, das Verhältnis der Schweiz zur EU irreversibel zu schädigen. Denn in der aktuellen Auseinandersetzung geht es um weit mehr als um die Frist von acht Tagen. 
</p><p>In einem übersichtlichen Informationspapier erklärt der SGB kurz und knapp, wie es zu den "Flankierenden Massnahmen" überhaupt kam, warum die 8-Tage-Regel wirksam und diskriminierungsfrei ist und welche fatalen Folgen für die Schweiz und die Zusammenarbeit mit der EU im Verhalten der freisinnigen Bundesräte liegen.<br><br><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-bgb-gbbl/Personenblatt_GBB_fuer_GGG_Steuern_neu__2025_.pdf" class="download"><b>» weiter zum vollständigen Text...</b></a>&nbsp; (PDF)
</p><h5>AUSKÜNFTE</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation des SGB, Tel. 031 377 01 06</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5619</guid><pubDate>Mon, 09 Jul 2018 09:17:00 +0200</pubDate><title>Europäischer Gewerkschaftsbund unterstützt die Schweizer KollegInnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/europaeischer-gewerkschaftsbund-unterstuetzt-die-schweizer-kolleginnen</link><description>Intervention auf höchster Ebene.</description><content:encoded><![CDATA[<p>"Ob entsandt oder wohnhaft in der Schweiz - gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen müssen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer garantiert werden", erklärt Luca Visentini, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes in einem Brief an die EU-Aussenbeauftragte Federica Mogherini und Marianne Thyssen, EU-Arbeits- und Sozialkommissarin. Mit seiner Intervention auf höchster Ebene bei der Europäischen Union stärkt Visentini den Schweizer Kolleginnen und Kollegen in der Diskussion um die Flankierenden Massnahmen den Rücken.
</p><p>Der Gewerkschaftschef verweist auf die besondere Situation der Schweiz durch ihre geografische Lage und das hohe Lohnniveau. Darum sei ein besonderer Schutz nötig. "Namentlich die 8-Tage-Regel, die Kaution und risikobasierte Kontrollen", so Visentini in seinem Brief, haben sich als effizient erwiesen. 
</p><p>Der Europäische Gewerkschaftsbund zieht mit den Schweizer Organisationen SGB und Travail.Suisse an einem Strang: "Das Prinzip von gleichen Löhnen für die gleiche Arbeit am gleichen Ort muss überall in Europa gelten." Darum sollen, so Visentini weiter, "die Flankierenden Massnahmen bei den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Rahmenabkommen aussen vor gelassen werden."</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5611</guid><pubDate>Wed, 04 Jul 2018 17:57:33 +0200</pubDate><title>FlaM: Angriff der FDP-Bundesräte auf den Schweizer Lohnschutz abgewehrt </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flam-angriff-der-fdp-bundesraete-auf-den-schweizer-lohnschutz-abgewehrt</link><description>Der Bundesrat bestätigt die „roten Linien“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Angriff der FDP-Bundesräte auf den Schweizer Lohnschutz in den letzten Wochen war beispiellos. Die Bundesräte Cassis und Schneider-Ammann - flankiert durch Staatssekretäre - erklärten sich öffentlich bereit, zentrale Elemente unseres Lohnschutzes Preis zu geben und die Flankierenden Massnahmen mit den Binnenmarkt-Hardlinern der EU-Kommission zu verhandeln.
</p><p>Der Gesamtbundesrat hat diese Angriffe auf den Lohnschutz nun gestoppt und die "roten Linien" bestätigt. Der Lohnschutz wird nicht verhandelt. Damit gilt auch heute, was der Bundesrat bereits im Dezember 2013 im Zusammenhang mit dem Verhandlungsmandat zum Rahmenabkommen schrieb "Es wird sichergestellt, dass die Schweiz die flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit vollständig wahren kann".
</p><p>Der SGB nimmt diesen Entscheid mit Erleichterung zur Kenntnis. Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa. Deshalb brauchen wir auch den besten Lohnschutz. Dieser darf nicht verhandelt werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5607</guid><pubDate>Tue, 03 Jul 2018 08:40:58 +0200</pubDate><title>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/in-der-schweiz-muessen-schweizer-loehne-bezahlt-werden</link><description>Kommentar zum Observatoriumsbericht des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Mehr Migration wegen Internationalisierung und Online-Arbeitssuche</h3><p>Die Internationalisierung der Gesellschaften und der Wirtschaft haben dazu geführt, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Ausland selbstverständlicher geworden ist - unabhängig von der Einführung der Personenfreizügigkeit. In allen europäischen Ländern, die keine wirtschaftlichen Krisen durchliefen, arbeiten heute mehr Personen mit einem ausländischen Pass als vor rund 10 Jahren.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Entwicklung der ausländischen Erwerbstätigen (EU-28 Staaten) an den Erwerbstätigen total </h3><p>(Differenz zwischen 2006 und 2017, in Prozentpunkten)</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5639</guid><pubDate>Sat, 30 Jun 2018 00:00:00 +0200</pubDate><title>Dossier 129: Vertrags- und Lohnverhandlungen 2017/2018</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-129-vertrags-und-lohnverhandlungen-2017-2018</link><description>Eine Übersicht und Bewertung aus dem Bereich der SGB-Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die vorliegende Dokumentation versucht, die wichtigsten Ergebnisse der letztjährigen Vertrags- und Lohnverhandlungen zusammenzustellen. Sie beruht auf einer Umfrage des SGB bei den ihm angeschlossenen Verbänden und sucht nur jene Bereiche abzudecken, in denen diese Verträge abschliessen. Berücksichtigt wurden Ergebnisse bis Ende Februar 2018.</p><p class="Text">Das Verhandlungsjahr 2017 kann mit den folgenden Schlagworten zusammenfassend kommentiert werden: Mehr Urlaub – mehr Vereinbarkeit, mehr GAV und Allgemeinverbindlichkeit, neuer NAV, Mindestlöhne 4000 CHF, mehr Ferien, aber keine Verkürzung der Wochenarbeitszeit.</p><p class="Text">Die detaillierte Betrachtung finden Sie im Dossier.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5598</guid><pubDate>Fri, 22 Jun 2018 10:29:45 +0200</pubDate><title>Debatten-Klamauk verdeckt eigentliches Ziel der SVP-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/debatten-klamauk-verdeckt-eigentliches-ziel-der-svp-initiative</link><description>SVP-Anti-Menschenrechtsinitiative ist auch ein direkter Angriff auf Arbeitnehmende </description><content:encoded><![CDATA[<p> Geschlagene neun Stunden musste der Nationalrat in der Sommersession über die sogenannte "Selbstbestimmungsinitiative" der SVP debattieren. Weil die SVP die Debatte nutzen wollte, um in der Öffentlichkeit ihre Mär von den "fremden Richtern" breitzuwalzen, mit Marionetten und Klebband und ewig gleichen Fragen. Ob diesem Wahlkampf-Spektakel ging unter, dass die SVP viel mehr als nur Wahlkampf betreiben will. Ziel der Initiative ist nichts anderes als die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention.
</p><p>Die SVP will mit der geplanten Verfassungsänderung angeblich die Souveränität der Schweiz stärken. So sollen die Bundesverfassung über das Völkerrecht gestellt und völkerrechtliche Verträge, die einer Verfassungsbestimmung widersprechen, gekündigt werden. Was nach Souveränität tönt, ist eine krasse Schwächung unserer individuellen Grundrechte.
</p><p>Blenden wir kurz zurück: Eigentlicher Auslöser für die Lancierung der Initiative war ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2012, wonach die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht nur den Bundesgesetzen, sondern auch der Bundesverfassung vorgehe. Selbstverständlich sind Grund- und Menschenrechte universell, gehen also vor jedem Gesetz und jeder Verfassung. Doch das passt der SVP nicht. Sie stellt immer wieder Forderungen, welche die Grundrechte in Frage stellen. Und da stören die EMRK und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die alle Menschen in der Schweiz vor Verletzungen ihrer Grundrechte schützen.
</p><p>Dabei geht es nicht einfach um den Schutz von Minderheiten. Denn hinter der Initiative steht in letzter Analyse nicht nur eine menschenrechtsfeindliche Politik, sondern auch ein direkter Angriff auf alle Arbeitnehmenden in der Schweiz: Angestellte sind zur Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber den Arbeitgebern auf ein gut funktionierendes Menschenrechtssystem angewiesen. Dabei spielt das Völkerrecht eine zentrale Rolle.
</p><p>Die EMRK und das Völkerrecht der Uno-Organisation für Arbeit (ILO) garantieren allen Arbeitnehmenden diverse Rechte. Etwa das Recht, sich im Betrieb zu organisieren und Informationen auszutauschen. Oder den Schutz vor Kündigung, nur weil jemand gewerkschaftlich aktiv ist. Oder die Garantie, dass Gewerkschaften eine Belegschaft am Arbeitsplatz besuchen und beraten darf. Und nicht zuletzt den Schutz von Whistleblowern.
</p><p>Aber auch die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den Sozialversicherungen wird so gesichert. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat dazu ein wegweisendes Urteil für die Schweiz erlassen - und damit die Rentenansprüche einer jungen Mutter verbessert.
</p><p>Fazit: Von einer Annahme der Initiative wären die EMRK und 43 ILO-Konventionen betroffen, die uns Arbeitnehmenden zentralen Schutz gewähren. Denn in der Schweiz gibt es kein Verfassungsgericht das einschreitet, wenn Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen. Deshalb ist gemäss der heutigen Verfassung auch Völkerrecht wie das EMRK- oder das ILO-Recht massgebend. So übernimmt das von der Schweiz ratifizierte Völkerrecht diese Schutzfunktion. Denn das Völkerrecht via EMRK und ILO-Konventionen garantiert weitgehend die gleichen Grund- und Menschenrechte wie unsere Verfassung. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5585</guid><pubDate>Tue, 19 Jun 2018 16:42:02 +0200</pubDate><title>Die Arbeitgeber-Katze lässt das Mausen nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-arbeitgeber-katze-laesst-das-mausen-nicht</link><description>Arbeitsgesetz: Ständeratskommission verschlechtert Arbeitsbedingungen für Hunderttausende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Mehr arbeiten, weniger Schutz: Dieses Ziel verfolgen zwei Vorstösse, die demnächst ins Parlament kommen.</p><p>Der Abbau der Arbeitnehmendenrechte bei Zeiterfassung sowie Höchstarbeits- und Ruhezeiten wird hunderttausende Angestellte betreffen - mit gravierenden Folgen. Die beiden Gewerkschaftsbünde SGB und Travail.Suisse sowie die Arbeitnehmerorganisationen VSAO (Verband Schweizerischer Oberärztinnen und -ärzte), Unia und Syna sagen Nein dazu und wehren sich.
</p><p>Das schweizerische Arbeitsrecht ist eines der liberalsten und arbeitgeberfreundlichsten Europas. In der Schweiz wird so viel gearbeitet wie kaum irgendwo. Gleichzeitig nehmen Burn-out- und Stresserkrankungen am Arbeitsplatz in unserem Land dramatisch zu. Immer mehr Menschen haben Mühe, mit den unregelmässigen Arbeitszeiten umzugehen, mit der Verwischung der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit im Rahmen der Digitalisierung sowie mit dem erhöhten Arbeitsdruck. Vor allem für ältere Arbeitnehmende und solche mit familiären Verpflichtungen ist es immer schwieriger, im Berufsleben integriert zu bleiben.
</p><p>Es ist deshalb zynisch, dass heute die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) unter der Federführung von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter beschlossen hat, die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz weiter zu verschlechtern.
</p><p>Geht es nach dem Willen der beiden Standesvertreter aus Luzern und St. Gallen und der WAK-S, dürften Arbeitnehmende, deren Arbeitsvertrag sie als Fachspezialisten oder Kader ausweist, nicht mehr in den Genuss grundlegendster Arbeitsschutzbestimmungen kommen. Für die Betroffenen würde nicht nur die wöchentliche Höchstarbeitszeit praktisch abgeschafft - auch der Schutz vor Arbeit in der Nacht sowie die Sonntagsruhe wären massiv bedroht.
</p><p>Die Folgen für die Gesundheit sind von Arbeitsmedizinern längst erkannt worden und belegt. Doch auch die Löhne kämen unter Druck. Die von der Kommission gutgeheissenen parlamentarischen Initiativen sind aber nur die Spitze des Eisbergs: Noch andere parlamentarische Vorstösse zielen darauf ab, das Schweizer Arbeitsrecht weiter zu durchlöchern. Die Arbeitnehmerorganisationen werden dem nicht tatenlos zusehen. Sie fordern das Parlament auf, endlich zur Besinnung zu kommen und die parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter zu begraben.
</p><h3>Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Travail.Suisse, Syna, Unia und VSAO</h3><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li>Linda Rosenkranz, Leiterin Kommunikation Travail.Suisse, 079 743 50 47 </li><li>Marcel Marti, Leiter Politik &amp; Kommunikation VSAO Tel. 031 350 44 82</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5582</guid><pubDate>Fri, 15 Jun 2018 10:35:38 +0200</pubDate><title>Der Lohnschutz steht nicht zur Disposition</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-lohnschutz-steht-nicht-zur-disposition</link><description>SGB, Travail.Suisse, Unia und Syna zu Flankierenden Massnahmen und Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bundesrat Cassis hat sich diese Woche bereit erklärt, die "rote Linie" der Flankierenden Massnahmen FlaM in den Verhandlungen mit der EU-Kommission preis zu geben. Damit hat der die Unterstützung der Gewerkschaften verloren.</p><p>Indem der Aussenminister die 8-Tage-Regel als "fast religiöse Frage" lächerlich machte, signalisierte er die Bereitschaft, den Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen insgesamt zur Disposition zu stellen. Denn bei der Diskussion um die 8-Tage-Regel geht es schlicht um die Frage, ob die Schweiz ihre europaweit höchsten Löhne eigenständig schützen kann. Diese Regeln und die Flankierenden insgesamt müssen vom neuen Rahmenabkommen ausgenommen werden. Nur so ist sichergestellt, dass trotz institutionellen Verflechtungen die Regelungen nicht durch EU-Gerichtsbarkeiten oder ein Schiedsgericht ausgehebelt werden.
</p><p>Die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Deshalb müssen in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Deshalb hat Bundesrat bereits bei der ersten Abstimmung zu den Bilateralen "einen umfassenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping" durch die FlaM versprochen. Auch das Freizügigkeitsabkommen verlangt die "Einräumung der gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer" Die Löhne der In- und Ausländer müssen vor Dumping geschützt sein.
</p><h3>8-Tage-Voranmeldung als zentrales Schutzelement</h3><p>Die 8-Tage-Voranmeldung ist ein zentrales Element des Schweizer Lohnschutzes – zur Planung der Kontrollen und zur Durchsetzung der Kautionen. Die Einsätze vieler Firmen sind vergleichsweise kurz. Ohne Voranmeldung hätten die ausländischen Unternehmen in vielen Fällen den Einsatz schon beendet, bevor die Kontrollorgane vom Einsatz wissen.
</p><p>In der Praxis stellt diese Voranmeldung kein wesentliches Hindernis dar. Bereits heute arbeiten in keinem anderen europäischen Land so viele ausländische Firmen wie in der Schweiz (gemessen an der Wohnbevölkerung). Die Firmen müssen ihre Einsätze in der Schweiz planen, was in den allermeisten Fällen deutlich über 8 Tage dauert. In Ausnahmefällen wie Reparaturen usw. kann die Arbeit vor Ablauf der achttägigen Frist aufgenommen werden.
</p><p>Nach den Äusserungen von Bundesrat Cassis muss ich der Gesamtbundesrat fragen, ob das Rahmenabkommen für die nächste Zeit überhaupt angestrebt werden soll. Oder ob nicht zuerst die Abstimmungen über die sogenannte "Selbstbestimmungsinitiative" und die Kündigungsinitiative durchgeführt werden sollen. Denn ein funktionierender Lohnschutz ist die Voraussetzung dafür, dass diese beiden Vorlagen abgelehnt werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Hans Maissen, Vizepräsident Syna, 079 221 30 50 </li></ul><p>&nbsp;</p><p><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5574</guid><pubDate>Tue, 12 Jun 2018 14:29:05 +0200</pubDate><title>Lohndruck ist eine Realität – Gegenmassnahmen nötig </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndruck-ist-eine-realitaet-gegenmassnahmen-noetig</link><description>Flam-Bericht 2017 zeigt: Flankierende Massnahmen sind unabdingbar</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lohndruck ist in der Schweiz eine Realität. Das zeigt der Flam-Bericht 2017 zu den Lohnkontrollen bei den in der Schweiz tätigen Firmen aus dem In- und Ausland. Jede fünfte kontrollierte Firma ist mit zu tiefen Löhnen in den Kontrollen hängen geblieben. Zwar wurde ein Teil der Kontrollen auf Verdacht durchgeführt. Doch gleichzeitig haben verschiedene Kantone ihre Richtlöhne so tief angesetzt, dass Dumpingfirmen unbeanstandet durch die Kontrollen kommen können. Zudem weigern sich Kantone wie ZG oder SG nach wie vor, ausreichend Kontrollen bei Schweizer Firmen zu machen. 
</p><p>In Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne in Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen (GAV oder NAV) können die Kontrolleure solche Dumpingfirmen nicht sanktionieren. Besonders betroffen sind die Sicherheitsbranche (Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten), der Detailhandel oder das Sozialwesen (Kitas u.a.). In der Sicherheitsbranche muss der Bund endlich den GAV allgemeinverbindlich erklären, wie das die Sozialpartner fordern. Im Detailhandel und bei den Kitas braucht es einen GAV mit guten Mindestlöhnen. 
</p><p>In Branchen mit verbindlichen GAV und Mindestlöhnen können Bussen und Dienstleistungssperren verhängt werden. Das Problem liegt hier bei der Durchsetzung – insbesondere bei halbkriminellen Firmen. In solchen Fällen sollen die Kantone von der Möglichkeit Gebrauch machen, Arbeitsunterbrüche zu verfügen. Das macht leider nur eine Minderheit.&nbsp; 
</p><p> Gift für den Lohnschutz in der Schweiz wäre die von der EU-Kommission geforderte Abschaffung eines Teils der FlaM (8-Tage-Voranmeldung u.a.). Die Kontrolle der ausländischen Firmen in der Schweiz wäre stark erschwert. Dumping wäre dann Tür und Tor geöffnet. Eine Abschaffung kommt für den SGB deshalb nicht in Frage. Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa. Deshalb brauchen wir einen besonders wirksamen Lohnschutz. Korrekte ausländische Firmen werden dadurch nicht behindert. Gemessen an der Grösse des Landes gibt es neben der Schweiz nur noch in Belgien eine ähnliche Zahl an Entsendefirmen. Sie machen hierzulande einen Umsatz von rund 2.5 Mrd. Fr. pro Jahr. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5568</guid><pubDate>Fri, 08 Jun 2018 11:32:55 +0200</pubDate><title>ILO-Konferenz: Konvention zu Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt aufgegleist</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ilo-konferenz-konvention-zu-gewalt-und-belaestigung-in-der-arbeitswelt-aufgegleist</link><description>SGB und Travail.Suisse ziehen positive Bilanz der 107. ILO-Jahreskonferenz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die #MeToo-Debatte hat konkrete Folgen für das internationale Recht: Die am Freitag zu Ende gehende 107. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf hat die Grundlagen für eine neue ILO-Konvention zu Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt erarbeitet. Vor dem Hintergrund der immer zahlreicher werdenden Aussagen und Testimonials von Frauen zu Gewalt und Belästigungen und Protestmärschen in der ganzen Welt, ist eine solche Konvention überfällig und dringend notwendig.
</p><p>Die Schweizer Arbeitnehmenden-Delegation begrüsst diese Entscheide. Kernstück der Konvention sollen Bestimmungen sein, welche der Prävention von Gewalt und Belästigung eine hohe Bedeutung zumessen und den Schutz aller Arbeitnehmenden vor Gewalt garantieren. Die Staaten sollen in die Pflicht genommen werden, Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt gesetzlich zu verbieten und Strategien sowie konkrete Programme zu deren Bekämpfung zu entwickeln und umzusetzen. Weiter soll durch Arbeitsinspektionen sowie andere Instrumente die Einhaltung der Gesetze kontrolliert werden. Die Opfer von Gewalt und Belästigung sollen geschützt und die Täter bestraft werden. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Prävention und die Schulung gelegt. Ein Wermutstropfen bleibt: Im verabschiedeten Schlussdokument, das nun im nächsten Jahr als Basis zur Ausarbeitung der Konvention dient, werden besonders verletzliche Gruppen von Menschen wie LGBTI-Arbeitnehmende nicht explizit aufgeführt.
</p><p>Die Schweizer Arbeitnehmenden-Delegation zieht insgesamt ein positives Fazit zur 107. ILO-Jahreskonferenz. Helene Agbémégnah, die im Namen der Delegation im Plenum das Wort ergriff, fokussierte auf die Gleichstellung von Mann und Frau und die Arbeitsbedingungen. Sie thematisierte insbesondere die letzten Entwicklungen im Bereich Gleichstellungsgesetz. Auch und gerade in der Schweiz bleibt viel zu tun, bis endlich Lohngleichheit erreicht werden wird. Dazu braucht es griffige Massnahmen.
</p><h3>Schweizerischer Gewerkschaftsbund &amp; Travail.Suisse</h3><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Delegationsleiter, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li><li>Hélène Agbémégnah, Mitglied der Geschäftsleitung Travail.Suisse, 078 760 93 73 </li></ul>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5549</guid><pubDate>Mon, 28 May 2018 15:40:59 +0200</pubDate><title>Mit der Ehre kommt auch die Pflicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mit-der-ehre-kommt-auch-die-pflicht</link><description>Schweiz wird ILO-Konferenz 2019 präsidieren
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ab heute findet in Genf die jährliche Konferenz der UN-Organisation für Arbeit ILO statt, die Internationale Arbeitskonferenz (IAK). Die offiziellen tripartiten Delegationen bei der IAK haben den beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) tätigen Botschafter Jean-Jacques Elmiger als Schweizer Regierungsvertreter zum Vizepräsidenten der Konferenz gewählt. Das ebnet der Schweiz den Weg, um im Jubiläumsjahr 2019 die ILO zu präsidieren. Nächstes Jahr wird die ILO nämlich 100 Jahre alt.<br><br>Der SGB unterstützte die Schweizer Kandidatur und freut sich über deren Erfolg. Gerade deshalb erinnert er aber den Bundesrat bei dieser Gelegenheit daran, dass die Schweiz bei der Einhaltung der von ihr ratifizierten ILO-Konventionen keine Musterschülerin ist: Die ILO hat die Schweiz bereits 2004 verurteilt, weil das Kündigungsrecht die Gewerkschaftsfreiheit nicht respektiert. Die Schweiz hat zwar Besserung gelobt, das Kündigungsrecht wurde aber immer noch nicht reformiert. Der SGB hofft, dass sich das erfreuliche Engagement der Schweiz im Hinblick auf das ILO-Jubiläum auch auf die Umsetzung des ILO-Völkerrechts im Inland positiv auswirkt!<br><br></p><h3>AUSKÜNFTE: </h3><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär Arbeitsrechte/Internationales 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p><br><br><br><br><br><br></p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5535</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 16:46:40 +0200</pubDate><title>Beim Beschaffungswesen Schweizer Arbeitnehmende vor Dumping schützen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/beim-beschaffungswesen-schweizer-arbeitnehmende-vor-dumping-schuetzen</link><description>Die Eidgenössischen Räte tragen bei der BöB-Totalrevision eine hohe Verantwortung</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Das öffentliche Beschaffungswesen wird totalrevidiert. Die Vorlage ist zentral für die Arbeitnehmenden in der Schweiz, weil ein schlecht verfasstes neues BöB Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor öffnen könnte. Besonders der Vorschlag, auf das Leistungsortsprinzip zu verzichten, würde zu massiv mehr Dumping führen. </b></p><p>Bei den beiden Ortsprinzipien geht es darum, welche Arbeitsbedingungen ein Unternehmen einzuhalten hat, wenn es sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Beim Herkunftsortsprinzip gelten für den Offerierenden die Bedingungen an seinem Sitz- oder Niederlassungsort. Das Leistungsortsprinzip verlangt die Beachtung der Arbeitsbedingungen, die am Ort der Arbeitsausführung gelten. Beispiel: eine Firma aus dem Tessin, die in Zürich für den Bau einer grossen Halle offeriert, hat beim Leistungsortsprinzip Zürcher Löhne zu zahlen, beim Herkunftsortsprinzip kann sie aber mit Tessiner Löhnen offerieren. Beim Herkunftsortsprinzip sind also Anbieter aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt. Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung der eigenen Arbeitsbedingungen anstreben. Fazit: Das Herkunftsortsprinzip würde eine Spirale nach unten eröffnen. 
</p><p><b>Nicht mehr gleiches Recht für Gleiches</b><br>Das Leistungsortsprinzip ist damit zentral für alle, welche die orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen schützen wollen. Es bildet denn auch ein Herzstück der flankierenden Massnahmen. Es soll verhindern, dass z. B. eine polnische Firma einen Auftrag in Basel mit polnischen Löhnen durchführen kann. Der bundesrätliche Vorschlag, neu auf das Herkunftsortsprinzip zu setzen, bricht also mit der Philosophie der flankierenden Massnahmen. 
</p><p>In der Privatwirtschaft würde Schutz der ortsüblichen Arbeitsbedingungen gelten, in der öffentlichen nicht. Das ist unverständlich. Noch unverständlicher ist, dass der Bundesrat in der Botschaft an das Parlament auf dem Herkunftsortsprinzip beharrt. Denn viele Organisationen des Gewerbes, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie die Kantone haben in der Vernehmlassung dieses Auswechseln des Prinzips abgelehnt. 
</p><p><b>BöB für Arbeitsbedingungen zentral</b><br>Auch weitere Punkte zum Schutz der Arbeitnehmenden müssen im Beschaffungswesen berücksichtigt werden. So ist die Subunternehmerkette auf eine Ebene zu beschränken. Heute ist es gerade im Bau gang und gäbe, dass Bauherren vor lauter Subunternehmen den Überblick verlieren, wer überhaupt zu welchen Bedingungen wann auf der Baustelle welche Arbeit ausführt. Auch Bund, Kantone und Gemeinden wissen oft nicht, wer am Schluss welche Arbeit leistet. Skandale sind dann programmiert, denn die Wahrscheinlichkeit für Lohn- und Sozialdumping bzw. Schwarzarbeit nimmt pro zusätzliche Subunternehmerebene exponentiell zu. Umso wichtiger, dass zumindest im öffentlichen Beschaffungswesen dieser schädlichen Dumpingpraxis ein Riegel vorgeschoben wird. 
</p><p>Weiter soll vorgesehen werden, dass beim Nachweis der GAV-Konformität endlich aussagekräftige Bescheinigungen eingeholt werden müssen, bevor ein Auftrag an eine Firma aus einer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Branche vergeben wird. 
</p><p>Auch soll die Wettbewerbskommission (Weko) bei öffentlichen Beschaffungen auch zukünftig kein Behördenbeschwerderecht erhalten. Gerade die Weko hat in letzter Zeit zu oft kantonale Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen hinsichtlich Einhaltung von GAV-Bestimmungen sowie zur Einschränkung von Subunternehmerketten kritisiert. 
</p><p><b>Nein zur unnötigen und systemwidrigen Unterstellung der öffentlichen Pensionskassen</b><br>Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen in den Augen des SGB nicht dem BöB unterstellt werden. Dies stünde in grundsätzlichem Widerspruch zum BVG, insbesondere zum Prinzip der paritätischen Verwaltung der Pensionskassen. Die Festlegung des Verhältnisses der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen zu den angeschlossenen Arbeitgebenden gehört zu den unübertragbaren und nicht delegierbaren Aufgaben des obersten Organs der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung (Art. 51a Abs. 2 lit. p BVG). Die verwalteten Vorsorgevermögen gehören den Versicherten und nicht der öffentlichen Hand. Auch die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen der Kantone und Gemeinden fallen nicht in den subjektiven Geltungsbereich des Vergaberechts (gemäss Anhang I/Annex 2 des noch geltenden GPA, s. auch BG 2C_6/2016 vom 18. Juli 2016, E. 3.5).   
</p><p><b>Ja zur Unterstellung der vom Bund kontrollierten Unternehmen wie Swisscom</b><br>Heute ist die Lage besonders im Fernmeldewesen und im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (ICT) paradox: Die Investitionen in die Fernmeldenetze (Glasfaser, Kupferkabel, Wireless) sind weiterhin hoch, doch Aufträge werden neu auch an Unternehmen vergeben, die dem Gesamtarbeitsvertrag der entsprechenden Branche nicht unterstellt sind. Zahlreiche Anbieter gehören unterdessen ausländischen Grosskonzernen und erhalten dennoch teils sehr umfangreiche Aufträge. Weil diese Unternehmen dem Branchen-Gesamtarbeitsvertrag nicht unterstellt sind, wird damit eine Kontrolle der Arbeitsbedingungen praktisch verunmöglicht. 
</p><p>Nur mit einer Unterstellung der Swisscom (Schweiz) AG unter das BöB kann sichergestellt werden, dass Aufträge künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die sich an die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen halten. Der SGB fordert deshalb im Einklang mit syndicom, der Gewerkschaft Medien und Kommunikation, die Swisscom sowie die anderen vom Bund kontrollierten Unternehmen dem BöB zu unterstellen. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5531</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 14:00:06 +0200</pubDate><title>SVP will weniger Schutz für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/svp-will-weniger-schutz-fuer-alle</link><description>«Selbstbestimmungsinitiative» hätte verheerende Folgen nicht zuletzt für Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Der Nationalrat wird am 30. Mai über den neuesten Angriff der SVP auf die Menschenrechte befinden. Er diskutiert dann jene Anti-Menschenrechtsinitiative, welche mit der Beschwörung der "Selbstbestimmung" den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der ILO-Konventionen abschaffen möchte. Dies wäre für die Schweizer Arbeitnehmenden fatal.</b></p><p>Der Wunsch der SVP ist nichts anders, als die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Hintertür zu kündigen. Die Initianten geben vor, so die Souveränität der Schweiz stärken zu wollen. De facto werden aber die Rechte von uns allen geschwächt. Die durch die EMRK garantierten Rechte sind als Grundrechte in unserer Verfassung verankert. Sie sind kein fremdes, sondern Schweizer Recht. Wer unsere Menschenrechte beschneidet, schwächt unsere Demokratie, unsere Sicherheit und unsere Freiheit.
</p><p><b>Angriff auch auf die Arbeitnehmenden</b></p><p>Gerade Arbeitnehmende und gewerkschaftlich organisiertes Personal sind in ihrem Alltag auf ein gut funktionierendes Menschenrechtssystem angewiesen. So stehen uns aus Verfassung, EMRK und ILO-Völkerrecht verschiedene Grundrechte zu: das Recht, sich im Betrieb zu organisieren und Informationen auszutauschen, der Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen undvon Whistleblowern sowie Zutritts- und Informationsrechte am Arbeitsplatz.
</p><p>Aber auch die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den Sozialversicherungen ist so gesichert. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat dazu ein wegweisendes Urteil für die Schweiz erlassen – und damit die Rentenansprüche einer jungen Mutter verbessert.
</p><p><b>EMRK und 43 ILO-Konventionen betroffen</b></p><p>Gerade solche Rechtsgarantien will die SVP abschaffen. Mit der Änderung von Art. 190 der Bundesverfassung verlangt die Initiative, dass für das Bundesgericht (und alle anderen rechtsanwendenden Behörden) nur noch völkerrechtliche Verträge massgebend sind, welche dem Referendum unterstanden haben. Betroffen wären von der Initiative also nicht nur die EMRK sondern auch die 43 ILO-Konventionen, welche die Schweiz zum Schutz der Arbeitnehmenden ratifiziert hat!
</p><p><b>Internationales Recht als Garantie der Menschenrechte</b></p><p>In der Schweiz schützt uns keine Verfassungsgerichtsbarkeit davor, dass Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen. Deshalb ist im bestehenden Art. 190 der Bundesverfassung eine Sicherheit eingebaut: Auch Völkerrecht wie EMRK- oder ILO-Recht ist massgebend. So erfüllt das von der Schweiz ratifizierte Völkerrecht diese Funktion. Denn das Völkerrecht via EMRK und ILO-Konventionen garantiert weitgehend die gleichen Grund- und Menschenrechte wie unsere Verfassung.
</p><p>Gleichzeitig geht dieses Völkerrecht aber häufig mehr in die Details und gibt präzisere Vorgaben, wie die Rechte auszugestalten sind. So konnte aufgrund von SGB- und VPOD-Klagen vor der ILO festgestellt werden, dass die Schweiz ihr wenig arbeitnehmerfreundliches Kündigungsrecht im Obligationenrecht (OR) reformieren muss. Und das Bundesgericht hat jüngst festgehalten, dass den Gewerkschaften Zutritts- und Informationsrechte am Arbeitsplatz zustehen. Weiter hat der EGMR zum Beispiel jüngst festgehalten, dass die Verjährungsregeln im Falle von Schweizer Asbestopfern willkürlich sind. Alles Siege für die betroffenen Arbeitnehmenden in der Schweiz, die ohne völkerrechtlichen Grundrechtsschutz undenkbar gewesen wären.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5530</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 13:52:03 +0200</pubDate><title>Guter Kompromiss im Parlament: Verjährung von Schäden erst nach 20 Jahren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/guter-kompromiss-im-parlament-verjaehrung-von-schaeden-erst-nach-20-jahren</link><description>Nun muss Finanzierung des Entschädigungsfonds für Asbestopfer sichergestellt werden</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Das Parlament diskutiert in der Sommersession das Verjährungsrecht. Der Vorschlag in der Differenzbereinigung sieht neu eine Frist von 20 Jahren vor. Diese Lösung begrüsst der SGB im Sinne eines gutschweizerischen Kompromisses. Für Asbestopfer ist ein Entschädigungsfond entstanden, der nun solide finanzielle Basis gestellt werden soll.</b></p><p>Heute beträgt die maximale Verjährungsfrist im Obligationenrecht 10 Jahre. Eine solche Frist blendet die modernen gesundheitlichen Risiken insbesondere an der Arbeit aus. Oft fallen dem Opfer Schäden erst nach 10 Jahren oder später auf. &nbsp;Und diverse Krankheiten brechen erst 12 oder 15 Jahre nach ihrer Verursachung aus. In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht keine Möglichkeit zu klagen. Dieses Manko hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisiert: Er hat 2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht entspricht. 
</p><p>Neu soll nun die Verjährungsfrist im Gesetz auf 20 Jahre verlängert werden. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Eine solche Erhöhung der Verjährungsfrist auf 20 Jahre ist sehr moderat. Sie ist ein absolutes Minimum, um völkerrechtlichen Standards zu genügen. Der SGB begrüsst diese Verlängerung und betont die Bedeutung des zur Bewältigung der Asbestkatastrophe geschaffenen Entschädigungsfonds (EFA), der in engem Zusammenhang mit der Modernisierung des Verjährungsrechtes steht. Für die Finanzierung des EFA, der seit einem Jahr operationell ist, steht die Wirtschaft in der Pflicht. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5519</guid><pubDate>Wed, 16 May 2018 15:50:56 +0200</pubDate><title>Ueli Maurer schreibt ein Gesetz für die Versicherungen, nicht für die Menschen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ueli-maurer-schreibt-ein-gesetz-fuer-die-versicherungen-nicht-fuer-die-menschen</link><description>SGB-Kritik am Entwurf für das Versicherungsvertragsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat eine Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorgelegt, die eine eklatante Verschlechterung für die Versicherten in der Schweiz darstellen würde. Die Menschen würden gegenüber den Versicherungsgesellschaften deutlich schlechter gestellt. Alte Probleme würden bestehen bleiben, neue geschaffen. Der SGB wehr sich deshalb gegen den vom Bundesrat präsentierten VVG-Entwurf. Diese Post muss definitiv zum Absender zurück.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Viele Vorstösse verlangen Verbesserungen…</b></p><p>In den letzten Jahren wurden unzählige Vorstösse im Parlament präsentiert, die eine Verbesserung im Bereich des VVG verlangten. Viele kamen von Seiten der Gewerkschaften und KonsumentInnen-Organisationen. 
</p><p>So sollte der Willkür der Versicherer ein Riegel geschoben werden. Heute kann in den AGB praktisch alles versteckt werden, was man sich vorstellen kann. So kommt es oft dazu, dass man als Versicherte oder Versicherter zwar jahrelang Prämien zahlt, aber im Schadensfall keine Leistung bekommt – mit Verweis auf das Kleingedruckte.
</p><p>Die Hoffnung auf Verbesserungen wird mit dem jetzigen VVG-Entwurf bitter enttäuscht. 
</p><p>&nbsp;</p><p><b>VVG bringt nur Verschlechterungen</b></p><p>Stattdessen bringt der Entwurf des Bundesrates praktisch nur Verschlechterungen und gibt den Versicherungen noch mehr Macht, zu schalten und walten, wie sie wollen:</p><ul><li>Einer der grössten Negativpunkte ist die Möglichkeit zur einseitigen Vertragsänderung durch die Versicherer. Damit könnten die Versicherungen von einem Tag auf den anderen die Vertragsbedingungen einseitig anpassen können, ohne Einverständnis des Versicherten!</li><li>Ältere Arbeitnehmende könnten aus der Krankentaggeld-Versicherung ausgeschlossen werden. </li><li>Versicherungen dürften künftig bei einer Kündigung nachträglich Leistungen für bereits eingetretene Schadensfälle kürzen oder einstellen.<br><br></li></ul><p><b>Problem der Krankentagegeld-Versicherungen ungelöst</b></p><p>Besonders für Arbeitnehmende sind faire Versicherungsregeln existenziell wichtig. Sie sind in der Schweiz besonders schlecht gegen Krankheit geschützt. Für den Schutz vor einem Erwerbsausfall wegen einer Krankheit, die nicht zur Invalidität führt, gibt es keine obligatorische sondern lediglich eine freiwillige Versicherung. Diese unterliegt oftmals dem Versicherungsvertragsgesetz. Hier wäre deshalb dringender Handlungsbedarf – doch davon fehlt im Entwurf der VVG-Revision jede Spur.
</p><p>Diese Probleme bräuchten dringend eine Lösung durch den Gesetzgeber:</p><ul><li>Die Prämienberechnung und -festlegung ist intransparent und für den oder die Versicherte nicht nachvollziehbar. Die Aufsicht über die Prämientarife durch die Finma ist äusserst schwach. Die Vergleichbarkeit der Angebote ist schwierig. Dementsprechend ist der Markt von Brokern kontrolliert.</li><li>Die undurchsichtige Prämienpolitik der Versicherungsgesellschaften führt etwa dazu, dass nach einem Versicherungsfall mit einer langen Krankentaggeldbezugsdauer mit einem Prämienanstieg zu rechnen ist. Die höheren Prämien wiederum wirken sich nachteilig auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmenden aus. </li><li>Aufgrund der herrschenden Vertragsautonomie können der Versicherungsnehmer (Arbeitgeber) und die Versicherungsgesellschaft vereinbaren, dass die Leistungen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingestellt werden. Wer als erkrankten Arbeitnehmer entlassen wird, verliert dadurch seinen Lohnersatzanspruch und hat infolge seiner Krankheit nur einen eingeschränkten Zugang zu den Taggeldern der Arbeitslosenversicherung mit engen Fristen und überrissenen Prämien, so dass erkrankte Arbeitnehmende praktisch über keinen ausreichenden Schutz vor dem Erwerbsausfall verfügen. </li><li>Unklar sind auch viele Aspekte der Koordination zwischen Krankentaggeld und Leistungen der Invalidenversicherung. Die Frage der Gleichwertigkeit der Krankentaggeldleistungen gegenüber der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers (Art. 324a Abs. 4 OR) oder die Definition der versicherten Leistungen bieten ebenfalls in der Praxis Probleme. </li></ul><p>&nbsp;</p><p>Diese Lücken im Versicherungsschutz, welche ältere Arbeitnehmende stärker zu spüren bekommen, werden von breiten Kreisen kritisiert und es wird eine Verbesserung gefordert. Viele Vorstösse, u.a. von Paul Rechsteiner, im Parlament haben hier Verbesserungen verlangt. Doch statt diese dringenden Probleme zu lösen, konzentriert sich der Gesetzentwurf auf die Interessen der Assekuranz.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Fazit</b></p><p>Alles in allem: Man sieht, hier hat Bundesrat Ueli Maurer sich offenbar vom Versicherungsverband ein Gesetz diktieren lassen, das für die Menschen in der Schweiz inakzeptabel ist. Der SGB lehnt diesen skandalösen Gesetzentwurf darum entschieden ab.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5516</guid><pubDate>Wed, 16 May 2018 12:12:02 +0200</pubDate><title>JuristInnen-Tagung des SGB am 21.09.2018</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/juristinnen-tagung-des-sgb-am-21-09-2018</link><description>Stand der Dinge im Kündigungsschutz: Rückblick und Ausblick</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 21. September 2018 findet die diesjährige SGB-JuristInnen-Tagung statt. Im Mittelpunkt der Tagung stehen die Fragen des Kündigungsschutzes. 
</p><p>Die Praxis des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes hat in den letzten Jahren eine für viele ungeahnte Dynamik entwickelt. In der Auslegung des Obligationenrechts und des Gleichstellungsgesetzes sind z.B. wegweisende Urteile ergangen. Auch im Bereich der Revision der einschlägigen Gesetze geht die Diskussion in Sachen Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertretung oder Whist-leblowerInnen nicht zuletzt unter dem Eindruck völkerrechtlicher Verpflichtungen weiter. An der diesjährigen juristischen Tagung des SGB sollen diese Aspekte beleuchtet werden. Hochkarätige ReferentInnen aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis präsentieren die wichtigsten Entwicklungen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts, anderer nationaler Gerichte, aber auch die einschlägige EMRK-Rechtsprechung und völkerrechtliche Vorgaben aus ILO-Recht. Im zweiten Teil der Tagung wird prospektiv die Diskussion über eine mögliche zukünftige Ausgestaltung des Kündigungsrechts geführt.
</p><h5>INFORMATIONEN</h5><p><b>Ort und Zeit: <br></b><b>Freitag, 21. September 2018,</b> 10.15 bis 17.00 Uhr in Bern.
</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-gbkz/Banner_Website_Erneuerungswahlen.png"><b>Das vollständige Programm als PDF</b></a></p><p><a href="http://anmeldung.sgb.ch" target="_blank" rel="noreferrer"><b>Online-Anmeldung</b></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5508</guid><pubDate>Mon, 14 May 2018 10:54:00 +0200</pubDate><title>Positive Entwicklung trotz Lohndruck - teilweise sinkende Löhne im Service Public</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/positive-entwicklung-trotz-lohndruck-teilweise-sinkende-loehne-im-service-public</link><description>Kommentar von SGB-Chefökonom Daniel Lampart zur Lohnstrukturerhebung 2016</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Medianlöhne sind zwischen 2014 und 2016 um 1.2 Prozent gestiegen. Das ist positiv. Denn mit der Aufgabe des Mindestkurses am 15. Januar 2015 stieg der Druck auf die Löhne schlagartig – insbesondere in der Exportwirtschaft. Die Gewerkschaften konnten mit Interventionen in den Betrieben und Gerichtsprozessen grössere Lohnsenkungen verhindern. Auch die Flankierenden Massnahmen dürften stabilisierend gewirkt haben.<br><br>In der Maschinen- und Elektroindustrie resultierte eine rote Null (-0.1 bzw. -0.3 Prozent). Besorgniserregend ist hingegen, dass die Löhne in verschiedenen binnenorientierten Branchen gesunken sind. Der Druck auf die Bauarbeiter im Hoch- und Tiefbau ist gestiegen (-0.9 bzw. -1.4 Prozent). Aber auch in Service-Public-Branchen Landverkehr (-2.4 Prozent), Post- und Kurierdienste (-2.3 Prozent) oder Sozialwesen (-2.2 Prozent; Im BFS-Lohnindex weisen diese Branchen eine positive Nominallohnentwicklung auf. Allerdings ist die Stichprobe des Lohnindex‘ wesentlich kleiner als diejenige der Lohnstrukturerhebung und umfasst nur verunfallte Arbeitnehmende. Die Frage der Lohnentwicklung in diesen Branchen muss weiter vertieft werden).<br><br></p><h3>Nach wie vor Lohnrückstand der Frauen – trotz Verbesserungen</h3><p>Seit 2008 sind die Löhne der Frauen stärker gestiegen als diejenigen der Männer. Der Einsatz der Gewerkschaften für die Verbesserung der Stellung der Frauen im Erwerbsleben hat Wirkung gezeigt. Ihre Löhne steigen, auch dank der Mindestlohnkampagne „keine Löhne unter 4000 Franken“. Denn Frauen arbeiten häufiger zu Tieflöhnen. Von den spürbaren Erhöhungen der tiefen Löhne haben sie stärker profitiert.<br><br>Der Aufholprozess verlor aber ab 2014 an Schwung. Die „freiwilligen Massnahmen“ des Bundes gegen die Lohndiskriminierung zeigten kaum mehr Wirkung. Der Lohnrückstand der Frauen ging in der Privatwirtschaft nur noch von 15,1 auf 14,6 Prozent zurück. In der Gesamtwirtschaft nur von 12.5 auf 12 Prozent.<br><br></p><h3>Tieflohnproblem bleibt – aber Lohnfortschritte durch Mindestlohnkampagne</h3><p>Ebenfalls positiv ist, dass der Anteil der Tieflohnstellen zurückgegangen ist. Auch das ist eine Folge der gewerkschaftlichen Mindestlohnkampagne. Zwischen 2012 und 2016 stiegen die Löhne der untersten 10 Prozent (erstes Dezil) mit 7.4 Prozent deutlich stärker als die Löhne insgesamt (Medianlohn +1 Prozent). Insbesondere in Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen wie dem Gastgewerbe oder Teilen des Detailhandels stiegen die Löhne spürbar an. Nach wie vor arbeiten aber rund 500‘000 Personen in einer Tieflohnstelle (inkl. Landwirtschaft).<br><br></p><h3>Positive Verteilungseffekte von Gesamtarbeitsverträgen</h3><p>Gesamtarbeitsverträge wirken grundsätzlich ausgleichend auf die Lohnverteilung. Sie stärken die Verhandlungsposition der Arbeitnehmenden, was insbesondere in Branchen und Betrieben mit einer gewissen marktmächtigen Stellung von Bedeutung ist. Und sie können Ungleichbehandlungen von einzelnen Arbeitehmergruppen verhindern. In der ökonomischen Forschung sind in jüngerer Zeit verschiedene interessante Studien zu diesem Thema publiziert worden. Wenn Gesamtarbeitsverträge Diskriminierungen oder Lohndumping verhindern, erhöhen sie die tiefen und mittleren Löhne ohne dass negative Beschäftigungseffekte resultieren. Die LSE zeigt, dass im Gastgewerbe – einer Branche mit allgemeinverbindlich-erklärtem GAV – die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, aber auch das Lohngefälle zwischen hohen und tiefen Löhnen geringer ist als beispielsweise im Detailhandel, der nur teilweise durch GAV abgedeckt ist.<br><br>Leider kommen nur rund 50 Prozent der Berufstätigen in den Genuss eines GAV. Wachsende Branchen wie die Informatik, die Fitnesscenter oder die Kosmetikinstitute haben gar keine sozialpartnerschaftlichen Strukturen.<br><br></p><h3>Problem der Bonuszahlungen</h3><p>Bedenklich ist, dass die Bonuszahlungen zwischen 2014 und 2016 wieder zugenommen haben. Die Bonuszahlen verstärken in der Regel die ungleiche Verteilung der Löhne und namentlich auch die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Gemäss den vom BFS für 2016 veröffentlichten Zahlen erhalten die Männer mehr als doppelt so hohe Boni wie die Frauen. Immerhin kommen in jüngerer Zeit Firmen vermehrt zum Schluss, dass die Bonuszahlungen für die Motivation der MitarbeiterInnen und das Betriebsklima abträglich sind.<br><br></p><h3>Wirtschaftspolitische Schlussfolgerungen</h3><p>Die Resultate der Lohnstrukturerhebung 2016 zeigen, dass mit geeigneten Massnahmen positive lohnpolitische Wirkungen erzielt werden können. Aus gewerkschaftlicher Sicht sind für die nahe Zukunft folgende Ziele und Massnahmen prioritär:<br><br></p><ul><li>Es braucht wirksame Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung der Frauen. Für den SGB sind behördliche Lohnkontrollen und Durchsetzungsmassnahmen prioritär.</li><li>Es braucht mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen. Die Hürden für die Allgemeinverbindlich-Erklärung sind zu hoch. Das verhindert nicht nur neue GAV, sondern bedroht auch bestehende Verträge.</li><li>Es braucht generelle Lohnerhöhungen. Der Aufschwung muss genutzt werden, um die Lohnprobleme der Normalverdienenden zu entschärfen – durch weitere Erhöhungen der unteren Löhne, aber auch durch mehr Lohn für Berufsleute mit einer Lehre.</li><li>Die Flankierenden Massnahmen und die Lohnkontrollen spielen eine wichtige Rolle im Kampf gegen Lohndumping. Leider werden sie in Teilen der Zentral- und Ostschweiz nicht richtig umgesetzt. Schweizer Firmen werden kaum kontrolliert. Bund und Kantone müssen diesen Missstand korrigieren.</li></ul><p><br>Im BFS-Lohnindex weisen diese Branchen eine positive Nominallohnentwicklung auf. Allerdings ist die Stichprobe des Lohnindizes wesentlich kleiner als diejenige der Lohnstrukturerhebung und umfasst nur verunfallte Arbeitnehmende. Die Frage der Lohnentwicklung in diesen Branchen muss weiter vertieft werden.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5465</guid><pubDate>Thu, 26 Apr 2018 14:38:52 +0200</pubDate><title>Reagieren nicht negieren - Ältere Arbeitnehmende brauchen mehr Schutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/reagieren-nicht-negieren-aeltere-arbeitnehmende-brauchen-mehr-schutz</link><description>Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vierte Nationale Konferenz hat unter anderem beschlossen, dass Massnahmen zur Lösung der finanziellen und sozialen Probleme von älteren Arbeitslosen mit drohender Aussteuerung geprüft werden müssen. Das ist positiv. Darüber hinaus braucht es zusätzliche Massnahmen wie beispielsweise einen besseren Schutz langjähriger älterer Mitarbeiter gegen Kündigung.</p><p>Die Arbeitslosigkeit in der Altersgruppe 55plus ist in den letzten Jahren stärker angestiegen als die Arbeitslosigkeit insgesamt. Insbesondere in den letzten beiden Jahren akzentuierte sich dieses Phänomen. Und dies obwohl die Betroffenen viel länger ohne Stelle bleiben als Arbeitslose anderer Alterskategorien und obwohl bei den 55plus der Anteil jener, die zwar eine Stelle haben aber eigentlich mit einem höheren Pensum arbeiten möchten (Unterbeschäftigung), höher ist und weiter ansteigt. Abzulesen ist die soziale Sprengkraft dieser Phänomene an der Sozialhilfequote der 50-64-Jährigen: Sie ist seit 2005 um 50 Prozent auf 2,9 Prozent angestiegen.</p><p>Es geht nicht an, die Probleme mit Verweis auf die insgesamt gestiegene Erwerbsquote der 55plus, zu negieren. Dieser Anstieg ist v.a. darauf zurückzuführen, dass die sinkenden Pensionskassenrenten viele dazu zwingt, länger als geplant zu arbeiten um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Zudem stieg die Erwerbstätigkeit auch wegen der veränderten Rolle der Frauen.</p><p><strong>Um die Lage der älteren Arbeitnehmer zu verbessern, schlägt der SGB folgende Massnahmen vor:</strong></p><ul><li>Langjährige Mitarbeitende über 50 sollen besonders <strong>gegen Kündigungen geschützt</strong> werden, wie das z.T. in Gesamtarbeitsverträgen bereits gilt. Anders als oft behauptet, wirkt dieser zusätzliche Schutz nicht als Hindernis für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Denn er ist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden und wirkt bei einer Neuanstellung nicht abschreckend.</li><li>Ältere Arbeitslose müssen <strong>bessere Chancen</strong> haben, wieder eine Stelle zu finden. Die von National- und Ständerat beschlossene Stellenmeldepflicht muss nun konsequent umgesetzt werden, damit die älteren Stellensuchenden einen Vorteil erhalten.</li><li>Arbeitnehmende (und Arbeitslose) sollen das Recht auf eine berufliche <strong>Standortbestimmung bzw. Laufbahnberatung </strong>erhalten (z. B. ab 45 Jahren). In Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollen sie auf mehr Unterstützung zählen können, z. B. über zusätzliche Angebote und Informationsmassnahmen in den Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen. Bund und Kantone müssen den Zugang zu Eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen (EFZ) erleichtern.</li><li>Ältere Arbeitnehmende brauchen eine bessere <strong>soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit</strong>: Arbeitslose ab 58 müssen in der Pensionskasse versichert bleiben und einen Rentenanspruch erhalten. Sie sollen nicht mehr gezwungen werden können, bei Aussteuerung bereits ihr Alterskapital anzuzapfen.</li><li><strong>Vorzeitige </strong>Pensionierungen in Branchenlösungen.</li><li>Besserer<strong> Schutz gegen Diskriminierungen</strong>, z.B. in Form eines Diskriminierungsverbots wie es von der OECD vorgeschlagen wurde.</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5440</guid><pubDate>Mon, 16 Apr 2018 12:15:47 +0200</pubDate><title>Dossier 126: Die Bedeutung der ILO für die Gewerkschaften in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-126-die-bedeutung-der-ilo-fuer-die-gewerkschaften-in-der-schweiz</link><description>Arbeit ist keine Ware</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">2019 feiert die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ihr 100-jähriges Bestehen. Das vorliegende Dossier nimmt dieses Jubiläum zum Anlass, die Bedeutung dieser für die Arbeitnehmenden einzigartigen UN-Organisation vorzustellen. Es zeigt insbesondere, wie die von der ILO geschaffenen und ständig weiterentwickelten Normen wirken, und dies sowohl in der Schweiz, aber auch in der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention oder in der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. </p><p class="Text">Gerade in der Schweiz, wo das aktuelle Kündigungsrecht nicht den ILO-Konventionen entspricht (wie nach einer Beschwerde des SGB festgestellt wurde), soll das 100-Jahr-Jubiläum der ILO dazu dienen, gesetzliche Verbesserungen für den Schutz von gewerkschaftlich und betrieblich engagierten Arbeitnehmenden einzuführen:&nbsp; für Vertrauensleute in den Betrieben, Mitglieder von Personalkommissionen oder Stiftungsräte von Pensionskassen. </p><p class="Text">In Zeiten der Globalisierung, Digitalisierung und der Herausforderungen durch reaktionäre Politik gewinnt eines der Leitprinzipien der ILO immer mehr an Aktualität: Arbeit ist und bleibt keine Ware! </p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5349</guid><pubDate>Thu, 22 Mar 2018 09:47:08 +0100</pubDate><title>UBER will alle übertölpeln – und schafft es nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/uber-will-alle-uebertoelpeln-und-schafft-es-nicht</link><description>Arbeitsrecht sorgt für gleich lange Spiesse in der Digitalisierung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Perlenkette von Behördenentscheiden zu UBER ist um ein Element reicher geworden: Jüngst hat das SECO entschieden, dass der digitale Taxidienst und Plattform-Betreiber im Rahmen des Personalverleihs als Arbeitgeber zu betrachten ist. </p><p>Die Katze lässt das Mausen nicht. Übersetzt: UBER hat wieder Mal probiert, hiesiges Recht bewusst zu umgehen, um sich damit gegenüber direkten Konkurrenten Vorteile zu verschaffen. Den Sozialversicherungsbehörden sowie der SUVA war der Plattform- und App-Taxidienst bereits negativ aufgefallen. Auf Druck der Gewerkschaften und geprellter Arbeitnehmender mussten diese Behörden feststellen, dass es sich bei UBER um einen ganz normalen Arbeitgeber handelt. UBER sei nicht anders zu behandeln als z.B. eine Taxizentrale, die auf das traditionelle Telefon setze statt auf eine App mit Geolokation. Und wenn UBER die Verträge mit seinen FahrerInnen als "Aufträge" bezeichne, dann verschleiere dies den Sachverhalt der Scheinselbständigkeit. Resultat dieser Auseinandersetzungen: UBER muss den Arbeitnehmenden Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. 
</p><p>Nun hat auch das SECO festgehalten, dass UBER sich an die einschlägigen Schutzbestimmungen des Schweizer Rechts halten muss. Hier ging es um die "Ausleihe" von FahrerInnen aus anderen Unternehmen. Auch hier hatte UBER entgegen jeglicher rechtlichen Evidenz argumentiert, er sei kein Arbeitgeber, sondern bloss eine "Software-Firma". 
</p><h3>Arbeitsrecht für Digitalisierung gewappnet </h3><p>Diese Entscheide zeigen: das Schweizer Arbeitsrecht ist grundsätzlich fit für die Digitalisierung. Wichtig ist, dass die Behörden die bestehenden Regeln rechtsgleich anwenden und die digitalen Anbieter nicht gegenüber traditionellen bevorzugen. Insbesondere, wenn die "Plattformbetreiber" versuchen, durch Scheinselbständigkeit unlautere Wettbewerbsvorteile zu gewinnen! 
</p><p>Unter diesem Aspekt sind die Vorstösse im Parlament, die auf eine Aufweichung des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts zielen (Parlamentarische Initiativen Keller-Sutter und Graber zur Abschaffung ganzer Teile des Arbeitsgesetzes, Parlamentarische Initiative Burkart zur Schaffung des 17-Stunden-Arbeitstages im Home-Office, FDP-Postulat 17.4087 zur Schaffung eines neuen "Digitalisierung-Status für den Arbeitsmarkt") als zynische Versuche zu werten, auf dem Buckel der Arbeitnehmenden Deregulierung zu betreiben. Diese Deregulierungsagenda leistet den schwarzen Schafen der Branche, also auch UBER, ziemlichen Vorschub.
</p><h3> Lücken im Arbeitnehmerschutz schliessen </h3><p>Der SGB wird sich mit allen Mitteln gegen solche Verschlechterungen wehren. Vielmehr sind die Lücken im Arbeitnehmerschutz, die heute im Rahmen der Digitalisierung bestehen, zu schliessen. Es braucht: </p><ul><li>eine Kontrolloffensive gegen digitale Schwarzarbeit und arbeitsrechtliche Missbräuche durch die Behörden; </li><li>Regelungen fürs Homeoffice, wo Gesetzeslücken im Arbeitnehmerschutz bestehen (z. B. in den Bereichen Gesundheit und Materialkosten), sowie bei Haftungsfragen; </li><li>Ein Verbot der Schiedsgerichtsbarkeit in Arbeitsverträgen mit Plattformarbeitgebern aus dem Ausland.</li></ul><p>Denn die Digitalisierung soll den Arbeitnehmenden nützen und nicht schaden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5331</guid><pubDate>Fri, 09 Mar 2018 12:45:29 +0100</pubDate><title>Endlich besserer Arbeits- und Konsumentenschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/endlich-besserer-arbeits-und-konsumentenschutz</link><description>Nationalrat spricht sich für längere Verjährungsfristen aus</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat ist am 7. März bei der Beratung des Verjährungsrechts im Obligationenrecht (OR) erfreulicherweise seiner Kommission und hat sich für eine neue Verjährungsfrist von 20 Jahren ausgesprochen. Ein Schritt in die richtige Richtung, um den völkerrechtlichen Minimalstandards zu genügen.</p><p>Die maximale Verjährungsfrist im OR beträgt heute nur 10 Jahre. Eine solche Frist kann den modernen gesundheitlichen Risiken insbesondere bei der Arbeit heute nicht mehr gerecht werden. Denn viele Schäden fallen dem Opfer erst nach Ablauf dieser Zehnjahresfrist auf. Oder Krankheiten brechen oft erst 12 oder 15 Jahre nach ihrer Verursachung aus, besonders Krebs. Dies zeigt sich zur Zeit besonders deutlich und erschütternd im Fall der Asbestopfer, die oft jahrzehntelang nach der Exposition erkranken.
</p><p>In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht keine zivilrechtliche Möglichkeit zu klagen. So können auch die beruflichen oder zivilen Asbestopfer heute niemanden gesetzlich haftbar machen. Dieses Manko hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisiert. Er hat bereits vor vier Jahren klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspricht.
</p><p>Der SGB teilt diese Ansicht des EGMR. Für die Gewerkschaften ist die Frage der Verjährungsfrist technologieneutral, dafür jedoch opfergerecht zu gestalten. Dies geht am besten mit kurzen relativen Verjährungsfristen, die erst ab Bekanntwerden des Schadens zu laufen anfangen.
</p><p>Der Nationalrat wollte jedoch an absoluten Verjährungsfristen festhalten. Mit der moderaten Erhöhung der Verjährung auf 20 Jahre (Verdoppelung im Vergleich zu heute) hat er sich dabei für das absolute Minimum entschieden, um völkerrechtlichen und technischen Standards zu genügen. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Der SGB begrüsst diese Verlängerung.
</p><p>Weiter weist der SGB auf die Bedeutung des zur Bewältigung der Asbest-Katastrophe geschaffenen Entschädigungsfonds (EFA) hin, der in Zusammenhang mit der Modernisierung des Verjährungsrechtes steht. Die ersten Entschädigungen wurden bereits ausgezahlt, es fehlen aber immer noch finanzielle Mittel für den Betrieb. Hier muss die Wirtschaft nun endlich Taten den Worten folgen lassen und die Finanzierung sicher stellen. Zudem setzen sich die Gewerkschaften dafür ein, dass die Prävention gestärkt wird und die Bestimmungen zur Analyse und Entsorgung bei Umbauten und Abbrüchen streng umgesetzt werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5307</guid><pubDate>Wed, 21 Feb 2018 09:07:23 +0100</pubDate><title>Nein zur Anti-Menschenrechts-Initiative der SVP </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-anti-menschenrechts-initiative-der-svp</link><description>SVP will nur Schweizer Recht. Aber welches?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat wird am 13. März über den neuesten Angriff der SVP auf die Menschenrechte befinden. Er diskutiert dann jene Anti-Menschenrechtsinitiative, welche mit der Beschwörung der "Selbstbestimmung" den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der ILO-Konventionen abschaffen möchte. Dies wäre für die Schweizer Arbeitnehmenden fatal. </p><p>Wunsch der SVP ist es, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Hintertür zu kündigen. Die Initianten geben vor, so die Souveränität der Schweiz zu stärken. De facto werden aber die Rechte von uns allen geschwächt. Die durch die EMRK garantierten Rechte sind als Grundrechte in unserer Verfassung verankert. Sie sind kein fremdes Recht, sondern Schweizer Recht. Wer unsere Menschenrechte beschneidet, schwächt unsere Demokratie, unsere Sicherheit und unsere Freiheit. 
</p><h3>Angriff auch auf die Arbeitnehmenden </h3><p>Gerade Arbeitnehmende und gewerkschaftlich organisiertes Personal sind in ihrem Alltag auf ein gut funktionierendes Menschenrechtssystem angewiesen. So stehen uns aus Verfassung, EMRK und ILO-Völkerrecht verschiedene Grundrechte zu: das Recht, sich im Betrieb zu organisieren und Informationen auszutauschen, Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen, Schutz von Whistleblowern und Zutritts- und Informationsrechte am Arbeitsplatz. Aber auch die Gleichbehandlung von Frauen und Männer in den Sozialversicherungen ist so gesichert. Der Gerichtshof in Strassburg hat dazu ein wegweisendes Urteil für die Schweiz erlassen - und die Rentenansprüche einer jungen Mutter verbessert. 
</p><h3>43 ILO-Konventionen und EMRK betroffen </h3><p>Gerade solche Rechtsgarantien will die SVP abschaffen. Mit der Änderung von Art. 190 der Bundesverfassung verlangt die Initiative, dass für das Bundesgericht (und alle anderen rechtsanwendenden Behörden) nur noch völkerrechtliche Verträge massgebend sind, welche dem Referendum unterstanden haben. Betroffen wären also von der Initiative nicht nur die EMRK sondern sogar 43 ILO-Konventionen, welche die Schweiz zum Schutz der Arbeitnehmenden ratifiziert hat! 
</p><h3>Internationales Recht als Garantie der Menschenrechte </h3><p>In der Schweiz schützt uns keine Verfassungsgerichtsbarkeit davor, dass Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen. Deshalb ist im bestehenden Art. 190 der Bundesverfassung eine Sicherheit eingebaut: Auch Völkerrecht wie EMRK- oder ILO-Recht ist massgebend. So füllt unser von der Schweiz ratifiziertes Völkerrecht diese Funktion aus. Denn das Völkerrecht via EMRK und ILO-Konventionen garantiert weitgehend die gleichen Grund- und Menschenrechte wie unsere Verfassung. Es geht aber häufig mehr in die Details und gibt präzisere Vorgaben, wie die Rechte auszugestalten sind. So konnte aufgrund von SGB- und VPOD-Klagen vor der ILO festgestellt werden, dass das wenig arbeitnehmerfreundliche Schweizer Kündigungsrecht im Obligationenrecht (OR) zu reformieren ist. Weiter hat der EGMR zum Beispiel jüngst festgehalten, dass die Verjährungsregeln im Falle von Schweizer Asbestopfern willkürlich sind. Beides grosse Siege für die betroffenen Arbeitnehmenden in der Schweiz. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5300</guid><pubDate>Tue, 20 Feb 2018 10:34:08 +0100</pubDate><title>Schäden neu erst nach 20 Jahren verjährt?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schaeden-neu-erst-nach-20-jahren-verjaehrt</link><description>Nationalrat diskutiert längere Klagefristen 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Nationalrat diskutiert am 7. März das Verjährungsrecht im Obligationenrecht (OR). Die vorberatende Kommission schlägt neu eine Frist von 20 Jahren vor - und macht damit einen Schritt in die richtige Richtung. </p><p>Die maximale Verjährungsfrist im OR beträgt heute 10 Jahre. Eine solche Frist blendet die modernen gesundheitlichen Risiken insbesondere bei der Arbeit aus. Denn viele Schäden fallen dem Opfer erst nach 10 Jahren auf. Oder Krankheiten brechen oft erst 12 oder 15 Jahre nach ihrer Verursachung aus. In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht keine Möglichkeit zu klagen. Dieses Manko hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisiert. Er hat 2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht entspricht. 
</p><p>Neu beantragt nun auch die Rechtskommission des Nationalrates die Verlängerung der Verjährungsfrist auf 20 Jahre. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Eine solche Erhöhung der Verjährung auf 20 Jahre ist moderat. Sie ist ein absolutes Minimum, um völkerrechtlichen Standards zu genügen. Der SGB begrüsst diese Verlängerung und betont die Bedeutung des zur Bewältigung der Asbest-Katastrophe geschaffenen Entschädigungsfonds (EFA), der in engem Zusammenhang mit der Modernisierung des Verjährungsrechtes steht. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5301</guid><pubDate>Tue, 20 Feb 2018 09:38:31 +0100</pubDate><title>Was tun, wenn Arbeit krank macht?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/was-tun-wenn-arbeit-krank-macht</link><description>Neue Broschüre des SGB zum Gesundheitsschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Wie weit geht die Verantwortung der Arbeitgeber für die Gesundheit der von ihnen Beschäftigten? Wie weit reichen die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmenden bei Problemen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz? 
</p><p>Das sind die zwei wichtigsten Fragen, welche die neueste Broschüre des SGB zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu beantworten versucht. Knapp und klar und mit stetem Verweis auf die gesetzlichen Regelungen zeigt die Broschüre auf, welche Massnahmen die Arbeitgeber zu treffen haben, was die Arbeitnehmenden einzeln sowie kollektiv bei Gefährdungen tun können und wie die Gewerkschaft handeln kann. 
</p><p>Ein juristischer Ratgeber, der aber der Praxis verpflichtet ist - und aufzeigt, wie im Bereich des Gesundheitsschutzes Rechte wirksam eingefordert werden und wie Pflichten einzuhalten sind. 
</p><p>Die Broschüre ist beim SGB bestellbar: info@sgb.ch.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5269</guid><pubDate>Tue, 30 Jan 2018 15:57:27 +0100</pubDate><title>Auch Arbeitnehmende im Home-Office haben Rechte!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/auch-arbeitnehmende-im-home-office-haben-rechte</link><description>Skandalöser Nationalratsvorstoss will Arbeitsbedingungen im Home-Office verschlechtern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach den Angriffen der Ständeräte Graber und Keller-Sutter auf korrekte Arbeitsbedingungen folgt nun der nächste Streich: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat heute eine skandalös radikale parlamentarische Initiative von Nationalrat Thierry Burkart (FDP, AG) schlicht durchgewunken! Diesmal sind die Home-Office-Arbeitnehmenden im Visiert. Burkart will damit deren Arbeitsbedingungen systematisch verschlechtern:</p><ul><li>Home-Office-Arbeitnehmende sollen bis zu 17 Stunden am Stück pro Tag arbeiten müssen;</li><li>Pausen und Ruhezeiten müssen nicht mehr eingehalten werden. Der Arbeitgeber könnte kurzfristig Nachtarbeit verordnen und den Zeitplan der Arbeitnehmenden mit kurzfristigen Einsätzen durcheinanderbringen; </li><li>Arbeitgeber könnten im Homeoffice neu Sonntagsarbeit befehlen - ohne Bewilligung und Kontrolle durch die Behörden. </li></ul><p>Der SGB wird solche Wild-West-Verhältnisse für Home-Office-Arbeitnehmende bekämpfen. Statt Abbau braucht es einen besseren Schutz dieser Arbeitnehmenden. Dieser Schutz hat Gesundheits- und Datenschutz, Haftungsfragen, sowie die Kosten des Materials zu umfassen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5267</guid><pubDate>Tue, 30 Jan 2018 14:22:23 +0100</pubDate><title>Frontalangriff der SVP auf Schweizer Löhne und Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/frontalangriff-der-svp-auf-schweizer-loehne-und-arbeitsplaetze</link><description>Eine Abschaffung der flankierenden Massnahmen hätte verheernde Folgen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit der heutigen Medienkonferenz hat die SVP die Maske fallen gelassen. Die von ihr geforderte Abschaffung der Personenfreizügigkeit und der Flankierenden Massnahmen FlaM ist ein Frontalangriff auf den Schweizer Lohn- und Arbeitnehmerschutz. Die Auswirkungen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz wären verheerend. Lohndruck, prekäre Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen sowie der Verlust von Arbeitsplätzen wären die Folge.
</p><p>Die Flankierenden Massnahmen wurden eingeführt, damit in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Pro Jahr werden mittlerweile über 160'000 Lohnkontrollen gemacht. Wo kontrolliert wird, werden auch Missbräuche aufgedeckt. In Branchen mit Mindestlöhnen erhalten Firmen mit zu tiefen Löhnen eine Busse oder werden gesperrt. Dank neuen GAV in der Reinigung, bei Temporären usw. sind wesentlich mehr Arbeitnehmende gegen Dumping geschützt. Dank den GAV sind die tiefen und mittleren Löhne gestiegen.
</p><p>Mit der Personenfreizügigkeit wurde das unmenschliche Saisonniers-Statut abgeschafft, welches nicht nur für die Betroffenen ein grosses Problem war. Es führte gesamtwirtschaftlich zu Dumping und zu einer unkontrollierten Tieflohn- und Tiefproduktivitätspolitik. Dank den FlaM werden endlich auch Landwirtschaftsbetriebe kontrolliert, die unter dem unmenschlichen Kontingentssystem viele Saisonniers schwarz und zu teilweise miserablen Arbeitsbedingungen angestellt hatten.
</p><p>Die Personenfreizügigkeit gibt den ausländischen Arbeitskräften in der Schweiz mehr Sicherheit. Sie sind weniger der Willkür ihres Arbeitgebers ausgeliefert als unter dem Kontingentssystem und können sich besser gegen Ausbeutung wehren. Auch SchweizerInnen können einfacher in der EU arbeiten.
</p><p>Mit den Bilateralen Verträgen haben Exportfirmen einen besseren Zugang zum wichtigen Absatzmarkt EU. Das sichert Löhne und Arbeitsplätze.
</p><p>Wer dies alles aufs Spiel setzt, verursacht Arbeitslosigkeit und Lohndruck. Das nützt nur den Lohndrückern und Ausbeutern unter den Arbeitgebern. Diese waren es, die vom früheren, unmenschlichen Kontingentssystem profitiert haben. Ein solches System schadet jedoch auch den korrekten Firmen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5265</guid><pubDate>Tue, 30 Jan 2018 10:01:25 +0100</pubDate><title>Verjährungsrecht: Kommission will nun doch auch 20 Jahre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verjaehrungsrecht-kommission-will-nun-doch-auch-20-jahre</link><description>Längere Klagefristen gegen Schäden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Rechtskommission des Nationalrates hat am 26. Januar beschlossen, die Vorlage zur Revision des Verjährungsrechts nun doch nicht abzuschreiben. Sie fordert nun auch eine Frist von 20 Jahren - und macht damit einen Schritt in die richtige Richtung. </p><p>Das Verjährungsrecht soll nicht wie heute mit mickrigen Fristen von 10 Jahren operieren, sondern neu 20 Jahre betragen. Dies will nun neu auch die Rechtskommission des Nationalrates. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Eine solche Erhöhung der Verjährung auf 20 Jahre ist moderat. Sie ist ein absolutes Minimum, um völkerrechtlichen Standards zu genügen. 
</p><h3>Rüge vom EGMR</h3><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht entspricht. Eine solche OR-Verjährungsfrist blende etwa die modernen gesundheitlichen Risiken bei der Arbeit aus. Denn viele Schäden fallen dem Opfer erst nach 10 Jahren auf. Wenn Arbeitnehmende z.B. mit gefährlichem Staub in Kontakt kommen, bricht der so verursachte Krebs oft erst nach 12 oder 15 Jahren aus... In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht, angesichts auch einer zu engen Auslegung durch das Bundesgericht, keine Möglichkeit zu klagen. 
</p><h3>Verjährungsrecht anpassen</h3><p>Der SGB teilt diese Ansicht des EGMR. Für den SGB ist die Frage der Verjährungsfrist technologieneutral, dafür jedoch opfergerecht zu gestalten. Dies geht am besten mit kurzen relativen Verjährungsfristen, die erst ab Bekanntwerden des Schadens zu laufen anfangen. Sollten die Räte an absoluten Verjährungsfristen festhalten wollen, dann ist mindestens eine solche von 20 Jahren vorzusehen, wie das nun von der Kommission entschieden wurde. 
</p><h3>Asbesttragödie lösen, Prävention stärken </h3><p>Darüber hinaus ist zur Bewältigung der Asbest-Katastrophe die Schaffung eines Entschädigungsfonds (EFA) zur Vergangenheitsbewältigung an die Hand genommen worden. Die ersten Entschädigungen wurden bereits ausgezahlt, es fehlen aber immer noch finanzielle Mittel für den Betrieb. Zu äufnen ist ein derartiger Fonds zur Vergangenheitsbewältigung in erster Linie durch die Wirtschaft, die hier noch in der Pflicht steht. Der SGB und seine Verbände setzen sich auch dafür ein, dass die Prävention weiter gestärkt wird und in den Kantonen die Bestimmungen zur Analyse und Entsorgung bei Umbauten und Abbrüchen streng umgesetzt werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5256</guid><pubDate>Wed, 24 Jan 2018 14:12:39 +0100</pubDate><title>Die WAK des Ständerats will es durchstieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-wak-des-staenderats-will-es-durchstieren</link><description>Unhaltbar: die kleine Kammer will das Arbeitsgesetz noch weiter deregulieren</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) ist unbelehrbar. Sie hat heute beschlossen, die Arbeiten zur Umsetzung der beiden Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter weiter voranzutreiben. Sie ignoriert damit einen Bericht des Bundesrats zu den Postulaten Derder und Reynard, wonach das Schweizer Arbeitsrecht bereits extrem dereguliert und praktisch alles möglich ist.
</p><p> Ausserdem schlägt sie die Warnungen der FMH-Gesellschaft für Arbeitsmedizin in den Wind, die sich unmissverständlich gegen die Vorstösse Graber und Keller-Sutter ausgesprochen hat. Die beiden Initiativen verlangen für sehr viele Arbeitnehmende Gratis-Arbeit, mehr Stress und ein höheres Burnout-Risiko. Dies, nachdem erst per 1.1.2016 das Arbeitsrecht weitgehend reformiert wurde und die Arbeitszeiterfassung für viele Kader abgeschafft wurde. 
</p><p>Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2016 (SAKE) könnte das von Ständerat Graber geforderte Jahresarbeitsmodell ohne wöchentliche Höchstarbeitszeiten für rund 46 % der Arbeitnehmenden gelten. Denn sie erfüllen die Kriterien bezüglich Funktion oder Ausbildung (Bachelor oder HF-Abschluss). 
</p><p>In der Frage des Verzichts auf die Arbeitszeiterfassung (Modell Keller-Sutter) wären laut SAKE rund 26% der Arbeitnehmenden betroffen, da sie eine Vorgesetztenfunktion haben. Wie gross die Gruppe der betroffenen Fachspezialisten genau ist, lässt sich mangels statistischer Grundlagen nicht sagen. Die Frage dürfte sich bei einem grossen Teil der Arbeitnehmenden stellen. 
</p><p>Da die Initiativen Graber und Keller-Sutter parallel umgesetzt werden sollen, würden für die obengenannten Arbeitnehmenden-Kategorien weder Arbeitszeiterfassung noch die Schutzvorschriften zu Höchstarbeitszeit/Sonntagsarbeitsverbot/Nachtarbeitsverbot gelten. Die in der Initative Graber propagierte "Jahresarbeitszeit", die nur schon aus Gründen des Gesundheitsschutzes untauglich ist, würde vollends zur Farce. Wie soll man einen Überblick über die Jahresarbeitszeit haben, wenn einem der Chef verbieten darf, die Arbeitszeit zu erfassen? 
</p><p>Aus diesen Gründen fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) im Einklang mit Fachorganisationen und zahlreichen anderen Verbänden, dass die WAK-S endlich zur Vernunft kommt und die Arbeiten an der Umsetzung aller Vorstösse zur weiteren Deregulierung des Arbeitsgesetzes einstellt. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5237</guid><pubDate>Wed, 03 Jan 2018 16:04:51 +0100</pubDate><title>Aufschwung gehört den Arbeitnehmenden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aufschwung-gehoert-den-arbeitnehmenden</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Schweizer Wirtschaft ist endlich im Aufschwung angekommen. Die gute Wirtschaftsentwicklung muss nun genützt werden, die seit Beginn der Finanzkrise gewachsenen Probleme der Arbeitnehmenden zu lösen.</p><p>Der Aufschwung muss den Arbeitnehmenden gehören. Dazu stellt der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB folgende Forderungen auf:</p><ul><li>Die Arbeitszeiten müssen wieder sinken. Seit 2013 ist die Arbeitszeit von Vollzeiterwerbstätigen um fast eine halbe Woche gestiegen. Das ist widersinnig angesichts der viel zu hohen Erwerbslosigkeit. Produktivitätsfortschritte müssen sowohl in Form von höheren Löhnen als auch in Form von weniger Arbeitszeit an die Arbeitnehmenden weitergegeben werden.</li><li>Mit der neuen Stellenmeldepflicht verbessern sich die Chancen für Arbeitslose, rascher eine gute Stelle zu finden. Bund und Kantone müssen sie unterstützen. Zwangsweise Zuweisungen wären hingegen negativ für alle Beteiligten (Stellensuchende, RAV und Arbeitgeber).</li><li>Bei den Pensionskassen sinkt das Rentenniveau. Obwohl die Löhne gestiegen und die Wirtschaft insgesamt gewachsen sind. Und obwohl wir immer mehr vom Lohn einzahlen. Für den SGB bleibt die Rentenhöhe entscheidend für die Beurteilung künftiger Reformen. Die PK-Rentenverluste müssen kompensiert werden und es braucht einen Ausgleich für die stark steigenden Gesundheitskosten. Dazu braucht es in der Altersvorsorge eine Stärkung der Umlagekomponente. Zur Stabilisierung der Altersvorsorge muss die SNB die Einnahmen aus den Negativzinsen an die 2. Säule ausschütten (über Sicherheitsfonds). Und die SNB darf dem AHV-Fonds keine Negativzinsen belasten. Erhöhungen des Rentenalters lehnt der SGB ab.</li><li>Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen  muss endlich effektiv bekämpft werden. Das Parlament muss die Massnahmen in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision des Gleichstellungsgesetzes verschärfen. Freiwilligkeit löst das Problem nicht. Es braucht Verbindlichkeit und Durchsetzungskompetenzen. Der SGB wird sich mit Vehemenz dafür einsetzen, dass der vom Volk vor 37 Jahren in der Verfassung verankerte Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" von Männern und Frauen endlich umgesetzt wird. Die Geldpolitik muss aktiv dafür sorgen, dass der Franken fair bewertet ist, d.h. bei einem Wechselkurs zischen 1.25 bis 1.35 Fr./Euro. Das stärkt die Wirtschaft und die Beschäftigung. </li></ul><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Wirtschaft</category><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5232</guid><pubDate>Wed, 20 Dec 2017 17:08:27 +0100</pubDate><title>Arbeitsrecht ist fit für Digitalisierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitsrecht-ist-fit-fuer-digitalisierung</link><description>Tagung des SGB bestätigt: Nur wenige Anpassungen nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Schweizer Arbeitsrecht ist für die Herausforderungen der Digitalisierung gewappnet. Es braucht aber Verbesserungen, insbesondere bei der Bekämpfung von digitaler Schwarzarbeit und Gratisarbeit, beim Gesundheitsschutz sowie bei Home Office. So das Fazit einer hochkarätig besetzen juristischen Tagung des SGB am 15. Dezember 2017. </p><p>Klar ist: Die Digitalisierung muss politisch so gestaltet werden, dass sie den Arbeitnehmenden nützt. Der SGB und seine Verbände werden dafür alle verfügbaren juristischen und rechtspolitischen Instrumente gebrauchen.
</p><h3>Gleiche Pflichten - auch für Plattform-Arbeitgeber! </h3><p>Eine sorgfältige, einzelfallgerechte Analyse der Verträge und Strukturen vieler Plattformanbieter anhand der bewährten Instrumente des Vertragsrechtes zeige klar, dass sehr häufig klassische Arbeitsverträge vorliegen. Dies stellten an der Tagung Bassem Zein (Bundesamtes für Justiz) und Ndiya Onuoha (Sozialversicherungsanstalt des Kt. Zürichs) fest. Schlussfolgerung: den für Plattformen Tätigen stehen die Ansprüche aus Obligationenrecht (Ferien, Überstunden, Kündigungsfristen, Pikett-Entschädigung) sowie aus Sozialversicherungsrecht (AHV-, ALV-, Pensionskassenbeiträge durch den Arbeitgeber, Taggeld bei Unfall, etc.) zu. 
</p><p>Arbeitgeber wie der Taxidienst UBER, welcher die Arbeitsverträge falsch bezeichnet, betreiben nichts anders als Scheinselbständigkeit und fördern damit die digitale Schwarzarbeit. Das ist für den SGB inakzeptabel. An der Tagung wurde klar dargelegt, dass ein juristisches Instrumentarium vorliegt, um digitale Schwarzarbeit festzustellen. Es obliegt den jeweils zuständigen Behörden, für Rechtsgleichheit, lautere Konkurrenz und den Schutz der Arbeitnehmenden zu sorgen und die Einhaltung der Gesetze zu kontrollieren. Letzteres betrifft insbesondere das Arbeitsgesetz (ArG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG). Dazu kommen Sozialversicherungsgesetze, die Chauffeurverordnung und gewerbliche Regeln. 
</p><h3>Prozessuale Strategien gegen Prekarisierung </h3><p>Präsentiert wurden an der Tagung auch prozessuale Strategien gegen die Risiken durch Plattformanbieter. Sie sollen den Gewerkschaften ermöglichen, gegen Arbeitgeber vorzugehen, die unter dem Vorwand der Digitalisierung ihre Arbeitnehmenden der elementaren gesetzlichen Schutzbestimmungen berauben wollen. Anne Meier zeigte anhand eines Gutachtens, dass den Gewerkschaften dazu Instrumente aus Arbeitsgesetz, Unfallversicherungsgesetz, aber auch aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Verfügung stehen. Aus den Grundrechten, insbesondere der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), ableitbar ist das Recht der Gewerkschaften auf elektronische Information der Arbeitnehmenden. 
</p><h3>Punktuelle gesetzliche Anpassungen sind nötig </h3><p>Ist das Schweizer Arbeitsrecht fit für die Ära der Digitalisierung? Ja, wenn es konsequent von den Behörden angewendet und umgesetzt wird. Insbesondere, wenn es um die Bekämpfung der digitalen Schwarzarbeit sowie die Einhaltung der Sozialversicherungs- und Arbeitnehmerschutz-Regeln (ArG, UVG) geht, sind die Behörden in der Pflicht, konsequent und rechtsgleich zu kontrollieren. 
</p><p>Probleme bestehen im Bereich des internationalen Privatrechtsgesetz (IPRG). Zudem sind Arbeitnehmende im Home-Office nur wenig geschützt. Der SGB fordert deshalb eine entsprechende Anpassung des Heimarbeitsgesetzes. Auch im Home-Office sollen Haftungsfragen, Ergonomie, Datenschutz sowie Bereitstellung von Material und Bezahlung von Auslagen spezifisch geregelt werden. Zu einem ähnlichen Schluss war der Bundesrat in seinem Bericht zur Telearbeit vor einem Jahr gekommen. Leider jedoch liess er ihm keine Taten folgen. 
</p><p>Das IPRG muss so geändert werden, dass insbesondere die Plattformbetreiber in den Arbeitsverträgen keine Schiedsgerichtsklauseln und kein ausländisches Recht vorsehen dürfen. Es darf z.B. nicht sein, dass UBER ihren Arbeitnehmenden vorschreibt, bei Streitigkeiten kein Schweizer Arbeitsgericht anrufen zu dürfen, sondern ein extrem teures, aufwendiges und dann noch in englischer Sprache durchzuführendes Schiedsgerichtsverfahren in den Niederlanden auf sich nehmen zu müssen! Diese Klauseln sind klar rechtswidrig, da sie Art. 27 ZGB widersprechen. Es wird sich in der Gerichtspraxis zeigen, ob solche Klauseln flächendeckend als übermässig bindend betrachtet werden. So oder so fordert der SGB: Das IPRG ist anzupassen, und das Bundesgericht muss seine Rechtssprechung zu Art. 341 OR zu Gunsten der Arbeitnehmenden auch in internationalen Arbeitsverhältnissen anpassen. 
</p><h3>Broschüre zum Gesundheitsschutz </h3><p>Ebenfalls präsentiert wurde an der Tagung eine Broschüre des SGB zu Fragen des Gesundheitsschutzes in Zeiten der Digitalisierung (siehe Anhang). Sie erläutert leicht verständlich, aber präzis die entsprechenden juristischen Instrumente für Gewerkschaftsfunktionäre, Personalkommissionen und Vertrauensleute. Sie wird auch auf Französisch erscheinen und kann beim SGB bestellt werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5206</guid><pubDate>Thu, 07 Dec 2017 00:00:00 +0100</pubDate><title>Vania Alleva: „Unter dem Strich haben sich Streiks immer ausbezahlt&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vania-alleva-unter-dem-strich-haben-sich-streiks-immer-ausbezahlt</link><description>Streik im 21. Jahrhundert: Ein Unia-Buch widmet sich dem Wiederaufleben der Arbeitskämpfe seit dem Jahr 2000</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Texte">Zum Auftakt des Jubiläumsjahrs 2018, in dem sich der Landesstreik vom November 1918 zum hundertsten Mal jähren wird, widmet sich eine Unia-Publikation den Streiks im 21. Jahrhundert. Angesichts immer härter auftretender Arbeitgeber, die oft jegliche Diskussion verweigern, drängt sich der Streik als ultima ratio des Arbeitskampfs wieder vermehrt auf. Streik ist alles andere als ein veraltetes Instrument. Oft steht für die Arbeitnehmenden dabei der Kampf für ihre Würde im Vordergrund. Vania Alleva, Unia-Präsidentin und SGB-Vizepräsidentin, äussert sich im Gespräch zu den Lehren aus den jüngsten Streiks und zur Hausforderung Streik im Zeitalter der Digitalisierung.</p><p class="Texte"><b>Vania Alleva, seit der Jahrhundertwende ist in der Schweiz ein Wiederaufleben von Streiks zu beobachten. Wie erklären Sie sich das?</b></p><p class="Texte"><b>Vania Alleva: </b>Wir sehen uns zunehmend mit Arbeitgebern konfrontiert, die nicht mehr bereit sind, über die Situation ihrer Beschäftigten zu diskutieren. Generell lässt sich auf Arbeitgeberseite eine Verhärtung feststellen. Und vor dem Hintergrund der zunehmend schlechteren wirtschaftlichen Situation wird es auch immer schwieriger, bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen auszuhandeln, ohne entsprechende Kampfmittel in der Hand zu halten. Der Streik ist also ein Mittel, um den Forderungen der Beschäftigten Nachdruck zu verleihen, aber auch um die Gegenseite an den Verhandlungstisch zu bringen.</p><p class="Texte"><b>Einer der letzten Arbeitskämpfe fand im Genfer Altersheim Notre-Dame statt, und auch in anderen Dienstleistungsbetrieben wird gestreikt. Welche Lehren ziehen Sie daraus?</b></p><p class="Texte">Streik ist ein kollektives Kampfinstrument, das nicht nur in den traditionellen Branchen Erfolg verspricht. Er ist auch ein Instrument der Beschäftigten in den modernen Dienstleistungssektoren. Keine Brache ist heute vor sozialen Konflikten gefeit. Wer die jüngeren Streiks betrachtet, wird rasch die aktive Rolle der Dienstleistungsangestellten wahrnehmen. Das geht mit einer zunehmenden Feminisierung einher. Immer mehr nehmen Frauen eine führende Rolle in Arbeitskämpfen ein.</p><p class="Texte"><b>Seit 2000 garantiert die Bundesverfassung das Streikrecht, aber der Arbeitsfriede ist einer der Sockel der Sozialpartnerschaft. Wieviel Spielraum haben Gewerkschaften vor diesem Hintergrund?</b></p><p class="Texte">In der Schweiz sitzt der Arbeitsfriede vor allem in den Köpfen, weil man ihn uns seit Jahrzehnten eingetrichtert hat. Natürlich versuchen die Arbeitgeber, unsere kollektiven Kampfinstrumente zu kriminalisieren. Wir müssen den Beschäftigten klarmachen, dass Streiken ein legitimes Instrument ist. Eine Gewerkschaft, die nicht in der Lage ist, einen Streik zu führen, verfügt nicht über genügend Kampfkraft, um gute Resultate zu erzielen. Das ist entscheidend, um auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern am Verhandlungstisch sitzen zu können.</p><p class="Texte"><b>Ist Streiken unschweizerisch und schädlich für die Schweiz, wie es die Rechte und die Arbeitgeber behaupten?</b></p><p class="Texte">Das hat nichts mit der Nationalität zu tun, im Gegenteil: Immer öfter haben wir es mit Arbeitgebern zu tun, die ihre Verantwortung nicht wahrnehmen, die nicht einmal mit den Gewerkschaften über die Löhne verhandeln wollen. Das scheint mir weitaus schädlicher für die Schweiz zu sein. Nicht ein Streik ist unschweizerisch, sondern eine Arbeitgeberschaft, welche die Sozialpartnerschaft nicht respektiert.</p><p class="Texte"><b>Seit ihrer Gründung hat die Unia rund 100 Streiks getragen. Welche Bilanz ziehen sie aus inhaltlicher, menschlicher und gewerkschaftlicher Sicht?</b></p><p class="Texte">Unter dem Strich hat sich Streiken immer ausbezahlt, sei es gegen Lohnsenkungen und Lohndumping, sei es gegen Entlassungen, die oft verhindert oder reduziert werden konnten. In vielen Fällen konnten wir zumindest den Sozialplan verbessern. Es kommt fast nie vor, dass gar keines der mit einem Streik angestrebten Ziele erreicht werden kann. Und selbst dann können sich die Streikenden sagen: Wir haben es zumindest versucht. Aber ein Streik ist für die Beteiligten nie einfach. Erst wenn es um wirklich schwerwiegende Ungerechtigkeiten geht, werden sich die Beschäftigten für einen Streik aussprechen. Auslöser ist dabei neben Arbeitsbedingungen oder drohenden Entlassungen oft mangelnder Respekt gegenüber dem Personal.</p><p class="Texte"><b>Die Arbeitswelt hat sich enorm verändert. Wie kann man gemeinsam Arbeitskämpfe führen in Sektoren, in denen die Arbeitnehmenden zunehmend isoliert sind?</b></p><p class="Texte">Es ist eine grosse Herausforderung, nicht nur bei Streiks, sondern für die Gewerkschaftsarbeit generell, die Leute auf einem immer zersplitterteren Arbeitsmarkt zu erreichen. Aber je prekärer die Arbeitsbedingungen werden, umso mehr müssen wir für ihre Verbesserung kämpfen. Wir müssen neue Kommunikationsformen entwickeln, um die Beschäftigten zu erreichen, beispielsweise ausserhalb der Arbeit, in anderen Netzwerken. Und wir müssen die modernen Kommunikationsmittel nützen, um neue Möglichkeiten des Arbeitskampfes zu finden, die sich von den traditionellen Streiks etwas unterscheiden.</p><p class="Texte"><b>Ist ein Streik im Zeitalter der Digitalisierung überhaupt noch möglich?</b></p><p class="Texte">Ja, die Digitalisierung kann sogar dazu beitragen, gewisse Streiks besser führen zu können. Deutsche Streikende haben mir beispielsweise geschildert, wie sie das Informatiksystem ihres Unternehmens stillgelegt haben, so dass E-Mails weder empfangen noch verschickt werden konnten. Wir müssen also die Möglichkeiten der digitalen Welt für unsere Arbeitskämpfe fruchtbar machen.</p><h5 class="Texte">Über 100’000 Streikende</h5><p class="Texte">Jährlich drei bis zehn Streiks mit durchschnittlich über 6000 Beteiligten zählt das Bundesamt für Statistik seit dem Jahr 2000. In Tat und Wahrheit sind es sogar einige mehr, denn die Statistik zählt nur mindestens ganztägige Arbeitsniederlegungen. Damit haben seit der Jahrhundertwende über 100‘000 Beschäftigte mit Streiks für ihre Anliegen gekämpft.</p><p class="Texte">Das Unia-Buch „Streik im 21. Jahrhundert“ nimmt 13 dieser Streiks genauer unter die Lupe, mit starken Augenzeugenberichten und Analysen. Gespräche mit GewerkschafterInnen zeigen, wie ein Streik geplant und durchgeführt werden kann. Ein Text des Juristen und SGB-Präsidenten Paul Rechsteiner betrachtet aus politischer und juristischer Sicht die Grundrechte Koalitionsfreiheit und Streikrecht. Schliesslich rundet ein Blick auf die Streikpraxis, die Entwicklung der Kräfteverhältnisse zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern und die Praxis in der EU das äusserst informative Werk ab.</p><ul><li>Vania Alleva und Andreas Rieger: Streik im 21. Jahrhundert. Rotpunkverlag, Zürich 2017, 168 Seiten, Fr. 25.-<span lang="FR"><a href="http://bit.ly/streikbuch$" target="_blank" rel="noreferrer"><span lang="DE-CH"></span></a></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5182</guid><pubDate>Mon, 27 Nov 2017 08:56:41 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es spürbare Lohnerhöhungen und mehr GAV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-braucht-es-spuerbare-lohnerhoehungen-und-mehr-gav</link><description>Lohrunde 2017/2018: Der Aufschwung ist da</description><content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Monaten hat sich die wirtschaftliche Lage spürbar verbessert. Der Aufschwung ist da. Gleichzeitig ist die Teuerung stärker geworden. Die bisher abgeschlossenen Lohnverhandlungen tragen den neuen Rahmenbedingungen noch zu wenig Rechnung. Jetzt braucht es spürbare Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2 Prozent.
</p><p>Die Aussichten der Schweizer Wirtschaft haben sich in jüngster Zeit rasch deutlich aufgehellt. Weil die Konjunktur in den Absatzländern besser läuft. Und weil sich die Überbewertung des Frankens überraschend stark abgeschwächt hat. Parallel zu diesen klaren Aufschwungs-Indikatoren legt die Teuerung erstmals seit 5 Jahren wieder zu und erreichte im Oktober 0,7 Prozent. Dazu kommt der deutliche Anstieg der Krankenkassenprämien. Wegen den höheren Ölpreisen und den abwertungsbedingt steigenden Preisen für ausländische Produkte wird die Teuerung auch im kommenden Jahr anhalten.
</p><p>Ein Blick auf bisher erzielte Lohnabschlüsse zeigt, dass die Arbeitgeber dieser neuen Ausgangslage zu wenig Rechnung tragen. Die Analyse der bisherigen Abschlüsse zeigt auch, dass es mit Ausnahme des Bauhauptgewerbes in Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen (GAV) vielerorts deutliche Lohnerhöhungen gibt (Givaudan +1,5%, plus 20 Fr. für Krankenkassenprämien; Feldschlösschen +2,5% auf den Mindestlöhnen). Anzeichen für eine problematische Entwicklung gibt es insbesondere in Branchen ohne GAV. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik steigen die Nominallöhne im ersten Halbjahr insgesamt nur um 0,2 Prozent. Das ist weniger als bei den GAV-Lohnabschlüssen für 2017, die bei etwa 0,5 Prozent lagen. Die Vermutung liegt nahe, dass wegen der jahrelangen Null- oder Negativteuerung bewährte Lohnanpassungsmechanismen (z.B. Teuerungsausgleich) ausser Kraft gesetzt wurden. Dies muss rasch korrigiert werden, sonst kommt es bei den Betroffenen zu Reallohneinbussen.
</p><p>Die Arbeitgeber müssen über die Bücher gehen. Der SGB fordert weiterhin Lohnerhöhungen im Bereich von 1,5 bis 2 Prozent. Ausserdem fordert der SGB mehr allgemeinverbindliche GAV mit Lohnbestimmungen wie beispielsweise im Detailhandel, im Journalismus oder in der Kinderbetreuung. Diese führen zu einer ausgeglicheneren Lohnverteilung zwischen unteren und hohen Löhnen und zwischen den Geschlechtern. Sie verhindern Missbrauch und Lohndumping.
</p><p>Auskünfte:
</p><p>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11
</p><p>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5174</guid><pubDate>Tue, 21 Nov 2017 10:36:39 +0100</pubDate><title>Bundesrat hält Arbeitsrecht für sehr flexibel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-haelt-arbeitsrecht-fuer-sehr-flexibel</link><description>Bekenntnis der Regierung zu Gesundheitsschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Bundesrat gibt in einem Bericht zu den Auswirkungen des digitalen Wandels den Gewerkschaften Recht: Die Regeln des Arbeitsgesetzes sind schon heute extrem flexibel. Deswegen sind die entsprechenden Vorstösse wie die Motion Portmann sowie die Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter zu versenken. </p><p>Im Moment ist bei gewissen bürgerlichen ParlamentarierInnen das Deregulierungsfieber ausgebrochen. Unter dem Deckmantel verschiedenster Vorwände wird der Abbau des Arbeitnehmerschutzes verlangt. Einmal ruft die Digitalisierung nach mehr Nachtarbeit, einmal soll man wegen dem starken Franken 60 oder 70 Stunden pro Woche arbeiten, dann wieder soll der "Abbau der Bürokratie" die Liquidierung des Überzeitzuschlags rechtfertigen. 
</p><h3>Sehr flexible Arbeitszeiten</h3><p>Nun schreibt es sogar der Bundesrat schwarz auf weiss: Das Schweizerische Arbeitsrecht ermöglicht es, die Arbeitszeiten sehr flexibel zu gestalten. So sind heute etwa gleitende Arbeitszeiten, Jahresarbeitszeiten oder gar die die Arbeit auf Abruf weit verbreitet. Im letzteren Fall gewährt das Schweizer Arbeitsrecht im europäischen Vergleich eine extreme Flexibilität: Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit einer Beschäftigung auf Abruf entsprechend festgehalten, dass die zu leistende Arbeitszeit im Vertrag nicht einmal zwingend bestimmt sein müsse. Das Schweizer Arbeitsrecht erlaubt deshalb nicht nur Flexibilität, sondern auch prekäre Zustände. 
</p><p>Das Schweizer Arbeitsrecht erlaubt es auch, Arbeitnehmende von überall her einzusetzen: Home-Telearbeit, Desk-Sharing. Seit 2016 kann zudem auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet oder nur eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung (Tagestotal) gemacht werden. Fazit: vieles ist erlaubt, fast alles ist möglich. 
</p><h3>Mindestmass an Gesundheitsschutz muss sein </h3><p>Der Bundesrat hält in seinem Bericht zu Recht fest: Der Flexibilität bei der Festlegung der Dauer oder des Zeitpunkts der Arbeitsleistung sind jedoch gewisse Grenzen gesetzt. So sieht das öffentliche Arbeitnehmerschutzrecht für die Mehrzahl der in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wöchentliche und tägliche Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor. Für die Beschäftigung während der Nacht oder am Sonntag ist ein dringendes Bedürfnis oder eine Unentbehrlichkeit verlangt. Das ist weder Schikane noch "Bürokratie": Die Ruhezeiten und Pausenregelungen haben laut Bundesrat in erster Linie zum Ziel, die Belastung der Arbeitnehmenden zu begrenzen. Sie sollen vor überlangen Arbeitstagen schützen, und damit negative Auswirkungen auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit möglichst vermeiden. 
</p><h3>Branchen können von Ausnahmeregelungen profitieren </h3><p>Der Bundesrat erinnert weiter: Den Besonderheiten einzelner Wirtschaftszweige kann und wird durch Sonderbestimmungen in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz Rechnung getragen. Diese Verordnung ermöglicht andere Ruhezeiten, andere Wochenarbeitszeiten oder z.B. die Möglichkeit, am Sonntag oder in der Nacht zu arbeiten. Jeder Branche und jedem Betrieb steht es frei, solche Ausnahmeregelungen zu beantragen sowie sozialpartnerschaftlich zu diskutieren. Das SECO kann sogar betriebliche Einzelbewilligungen erteilen. 
</p><p>Für den SGB ist deshalb klar: Sämtliche parlamentarischen Vorstösse, die darauf abzielen, das bereits äusserst flexible Schweizer Arbeitsgesetz weiter zu deregulieren, müssen mit allen Mitteln bekämpft werden. Denn sie würden zu mehr Stress, mehr Burnout und mehr Gratisarbeit führen. Der Bericht des Bundesrates zeigt auf, dass Vorstösse wie die nun im Nationalrat anstehende Motion Portmann völlig unbegründet sind. Dieser will den (nicht definierten) "Sozialpartnern" erlauben, in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung von den Vorschriften der Verordnung abzuweichen. Eine Einladung zum Missbrauch - und umso unverständlicher, als seit dem 1.1.2016 die Arbeitszeiterfassung für viele Arbeitgeber bereits abgeschafft oder stark vereinfacht wurde. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5171</guid><pubDate>Wed, 15 Nov 2017 11:36:46 +0100</pubDate><title>Landesstreik als Programm des Fortschritts im 20. Jahrhundert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/landesstreik-als-programm-des-fortschritts-im-20-jahrhundert</link><description>SGB-HistorikerInnentagung: Auftakt zum Jubiläumsjahr 100 Jahre Landesstreik</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Landesstreik vom 12.-14. November 1918 gilt als schwerste innenpolitische Krise der Schweiz seit der Gründung des Bundesstaats von 1848. Trotz Streikabbruch und ohne sofortige Erfüllung des Forderungskatalogs, ist der Landesstreik dennoch die entscheidende Weichenstellung in der Geschichte der modernen Schweiz: Die Streikforderungen, darunter die 48-Stunden-Woche, eine Alters- und Invalidenversicherung und das Frauenstimmrecht, wurden zum Programm des Fortschritts im 20. Jahrhundert, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner zum Auftakt der wissenschaftlichen Tagung zum 100. Jahrestag des Landesstreiks erklärte.
</p><p>An der von 260 Interessierten aus allen Landesteilen besuchten Tagung erörteten Historikerinnen und Historiker die zentralen Fragen rund um den Landesstreik. Sie beleuchteten aus verschiedenen Perspektiven die Ursachen, z.B. die katastrophale Ernährungslage breitester Bevölkerungskreise am Ende des 1. Weltkriegs. Sie gaben spannende Einblicke in den unterschiedlichen Verlauf der Streikbewegung in den verschiedenen Landesteilen. Sie zeigten die Konfliktlinien auf und diskutierten die mittel- und langfristigen Folgen des Streiks. Die Liste der Referentinnen und Referenten, alles ausgewiesene SpezialistInnen für die Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Schweiz im 20. Jahrhundert, finden Sie <a href="http://generalstreik.ch/tagung-zum-landesstreik/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">hier auf der Landesstreik-Website</a>.
</p><p>Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) organisierte Tagung bildet den Auftakt zum Jubiläumsjahr "100 Jahre Landesstreik". Forscherinnen und Forscher, Kulturschaffende, Historiker-Vereine und Museen werden im nächsten Jahr in allen Landesregionen Veranstaltungen durchführen, um dieses zentrale Ereignis der Schweizer Geschichte im kollektiven Bewusstsein wieder lebendig werden zu lassen. Das Landesmuseum und einige Regionalmuseen machen Ausstellungen. Ein Nationalfonds-Projekt der Universität Bern befasst sich mit dem Landesstreik. Ein Theaterprojekt mit Mitspielenden aus allen Kantonen wird im Sommer in Olten aufgeführt, ein Film von SRF im Frühling ausgestrahlt. Der SGB unterstützt viele dieser Projekte mit seinen reichen Archivbeständen. Ausserdem veranstalten der SGB zusammen mit der SP Schweiz und der Robert Grimm Gesellschaft am 10. November in Olten einen Jubiläumsanlass. Die Übersicht zu den Projekten rund um den Landesstreik finden sich auf der Website <a href="http://generalstreik.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.generalstreik.ch</a> Die Referate der Tagung publiziert der SGB im Januar als Reader für eine breite Öffentlichkeit. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Dore Heim, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 079 744 93 90</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5157</guid><pubDate>Tue, 07 Nov 2017 16:57:23 +0100</pubDate><title>SGB wird Wildwest am Arbeitsplatz bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-wird-wildwest-am-arbeitsplatz-bekaempfen</link><description>Krasser Angriff des Gewerbeverbandes auf Arbeitnehmerschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Gewerbeverband will, dass die Arbeitnehmenden länger arbeiten und kürzer ruhen. Er fordert insbesondere eine deutliche Reduktion der Ruhezeiten und die Erhöhung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 50 Stunden. Der SGB wird diese Angriffe auf den Schutz der Arbeitnehmenden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.
</p><p>In den schon fast nicht mehr überschaubaren Chor derer, die im Namen der Flexibilität einen radikalen Abbau des arbeitsgesetzlichen Schutzes fordern, hat heute auch der Schweizerische Gewerbeverband eingestimmt. "Der SGB lehnt nach den Angriffen auf die Arbeitszeiterfassung auch diese neueste Attacke auf einigermassen geordnete Arbeitsverhältnisse entschieden ab", sagt Luca Cirigliano vom SGB. "Die Schweiz hat schon heute die längsten Arbeitszeiten in ganz Europa. In keinem anderen Land gibt das Arbeitsgesetz den Arbeitgebern so viel Spielraum. Und auch für Stress und arbeitsbedingte Erkrankungen ist die Schweiz alles andere als ein Vorbild."
</p><p>Aus Sicht der Vereinbarkeit zwischen Erwerb und Familie stehen für Cirigliano die SGV-Vorschläge völlig quer in der Landschaft: "Familien- und Betreuungspflichten werden einfach ausgeblendet. Diese ganzen Vorschläge verspotten jeglichen Ansatz zu mehr Vereinbarkeit." Gleichzeitig wird der Vorschlag nach Erhöhung der Höchstarbeitszeiten zur Eliminierung von berechtigten Zuschlägen führen.
</p><p>Der SGB wird den SGV-Forderungen sowie allen in letzter Zeit erhobenen Forderungen nach längeren und noch flexibleren Arbeitszeiten, nach Abbau von Schutzmassnahmen wie Arbeitszeiterfassung oder nach Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags, mit Vehemenz entgegentreten
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5137</guid><pubDate>Tue, 24 Oct 2017 13:24:57 +0200</pubDate><title>Dossier 125: Digitalisierung muss den Berufstätigen nützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-125-digitalisierung-muss-den-berufstaetigen-nuetzen</link><description>Analyse und Handlungsbedarf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In einem neuen Dossier analysiert der SGB die "Digitalisierung" sowohl aus wirtschaftlicher wie aus juristischer Sicht. Gleichzeitig zeigt er den politischen Handlungsbedarf auf. </p><p>Der SGB widmet sich in diesem Dossier verschiedenen Formen, in denen sich die Digitalisierung ausdrückt, so etwa der Rationalisierung, der Auslagerung von Dienstleistungen ins Ausland (Offshoring), neuen Produkten und Produktionsprozessen (Beispiele Printmedien oder Detailhandel) und dadurch bedingtem Strukturwandel, der Plattformarbeit (Uberisierung, Crowdwork). Thematisiert wird die Abnahme der Ortsgebundenheit der Arbeit und des direkten zwischenmenschlichen Kontaktes sowie die zunehmende Vermischung von Arbeit und Freizeit. 
</p><p>Die Forderungen des SGB gehen vom Postulat aus, dass die Digitalisierung den Berufstätigen nützen muss. Dazu sind gute Arbeitsbedingungen durchzusetzen, die vor Missbräuchen schützen müssen. Das gilt sowohl für die gesetzliche wie für die GAV-Ebene. Und beider Durchsetzung in der Praxis. Zu verbessern ist die Aus- und Weiterbildung: sie hat ausreichend Angebote für Erwachsene zu schaffen (Validation, Nachholbildung). Zudem soll die Geld- und Fiskalpolitik vermehrt auf das Ziel einer möglichst tiefen Arbeitslosigkeit ausgerichtet werden. </p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5121</guid><pubDate>Tue, 03 Oct 2017 14:23:00 +0200</pubDate><title>Keine Verwässerung der Stellenmeldepflicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-verwaesserung-der-stellenmeldepflicht</link><description>Umsetzung MEI: Meldepflicht bei 5 Prozent Arbeitslosigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossene Stellenmeldepflicht muss den älteren Arbeitslosen nützen. Deshalb muss sie so ausgestaltet sein, dass den Betroffenen mit der Einführung der Meldepflicht sofort auch tatsächlich Job-Angebote unterbreitet werden.
</p><p>Für den SGB ist es deshalb klar, dass von Beginn weg alle Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent oder mehr gemeldet werden müssen. Und nicht in einem ersten Schritt nur in Branchen mit einer Quote von 8 Prozent oder mehr.
</p><p>Der 8-Prozent-Vorschlag der Kantone, der gemäss "NZZ am Sonntag" und anderen Medien auch im Bundesrat auf offene Ohren stösst, würde bloss dazu führen, dass die Firmen die Meldepflicht umgehen. Ausserdem führt er zu Rechtsunsicherheit. Die Meldung der Stelle ist für die Firmen mit einem sehr geringen Aufwand möglich (z.B. auf <a href="https://www.job-room.ch/pages/job/jobSearch.xhtml" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.job-room.ch</a>).
</p><p>Bei der Wartefrist der Firmen, wie lange die Stellen ausschliesslich in den regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV ausgeschrieben sind, ist Flexibiltät möglich, vor allem in der Einführungsphase. Die RAV sollten den Firmen rasch mitteilen, wenn sie wahrscheinlich keine oder nur wenige passende Stellensuchende haben. Die Wartezeit sollte dann entfallen. Die ausführliche Position des SGB zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht lesen Sie in der angehängten Vernehmlassungsantwort.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5114</guid><pubDate>Mon, 02 Oct 2017 08:49:57 +0200</pubDate><title>Die Digitalisierung muss den Berufstätigen nützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-digitalisierung-muss-den-berufstaetigen-nuetzen</link><description>SGB-Studie zu den Folgen der Digitalisierung der Arbeitswelt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die "Digitalisierung" hat viele Facetten. Viele Leute denken an den verstärkten Einsatz von Computern und Robotern in den Firmen. Und an die Vergabe von Jobs und Aufträgen über Internetplattformen ("Uberisierung", "Crowdworking").
</p><p>Tatsächlich sind aber die Verlagerung von Büro-Arbeitsplätzen ins Ausland, das Wachstum des Internethandels oder die Verschiebung von Print- zu Onlinewerbung ebenso bedeutend. Arbeit und Freizeit drohen sich zu vermischen.
</p><p>Die Digitalisierung bringt viele Vorteile, beinhaltet aber auch Gefahren für Löhne, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen. In der Vergangenheit hat die Schweiz die Phasen des technologischen Wandels relativ gut gemeistert. Unter den Betroffenen gab es zwar immer wieder traurige Schicksale. Doch die Gewerkschaften und die Wirtschaftspolitik haben dafür gesorgt, dass die Berufstätigen insgesamt davon profitieren.
</p><p>Die Digitalisierung muss den Berufstätigen nützen. Die Gewerkschaften fordern u.a.:</p><ul><li>Eine Kontrolloffensive gegen digitale Schwarzarbeit und arbeitsrechtliche Missbräuche.</li><li>Regelungen fürs Homeoffice, wo Gesetzeslücken im Arbeitnehmerschutz bestehen, z. B. in den Bereichen Gesundheit und Materialkosten sowie bei Haftungsfragen.</li><li>Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit Mindestlöhnen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in gefährdeten Branchen: Detailhandel, JournalistInnen, Taxi, Versicherung, Banken (Verbesserung des bestehenden GAV).</li><li>Eine Offensive bei der Aus- und Weiterbildung. Die Kantone und die Arbeitgeber sollen endlich ausreichend Angebote für Erwachsene schaffen (Validation, Nachholbildung usw.) und mitfinanzieren.</li><li>Ausreichend hohe Gewinnsteuern der Firmen, um allfällige Zusatzgewinne abzuschöpfen - zur Finanzierung der Aus- und Weiterbildung.</li><li>Einen besseren Kündigungsschutz für langjährige ältere Arbeitnehmende.</li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11</li><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär für Arbeitsrecht, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5070</guid><pubDate>Thu, 07 Sep 2017 17:13:27 +0200</pubDate><title>Bundesgericht: Gewerkschaften haben Zutritt zum Betrieb</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesgericht-gewerkschaften-haben-zutritt-zum-betrieb</link><description>Wichtiges Urteil aus Lausanne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In einem neuen Leitentscheid (2C_499/2015) vom 6. September 2017 hält das Bundesgericht fest, dass die Koalitionsfreiheit den Gewerkschaften Zutritts- und Informationsrechte gibt. Das Urteil, vom VPOD erstritten, ist zur Publikation vorgesehen. </p><p>Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil eine Verfügung des Tessiner Staatsrates aufgehoben, welche den Gewerkschaften den Zugang zu kantonalen Verwaltungsgebäuden untersagte. Gegen diese Verfügung hatte der VPOD rekurriert. Vor dem Tessiner Gericht noch erfolglos, hat er nun vor Bundesgericht Recht bekommen.
</p><p> Zwar gilt das Urteil aus Lausanne streng genommen nur für den öffentlichen Bereich. Für den SGB jedoch ist per Analogie klar, dass es sich auch auf den privaten Bereich ausweiten muss. Das höchstrichterliche Urteil bestätigt die Rechtsmeinung vom SGB: Gewerkschaften müssen ihre Mitglieder informieren können. Sie müssen in die Betriebe gehen können. Sonst können sie ihre Rolle nicht richtig wahrnehmen (siehe Dossier im Anhang). 
</p><p>Für die Schweiz lassen sich die Informations- und Zutrittsrechte von Gewerkschaften aus einer ganzen Reihe von Bestimmungen ableiten. Es sind dies Art. 28 der Bundesverfassung sowie die ILO-Konventionen Nr. 87, 98 und 135. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ermöglicht im Rahmen von Art. 11 (Recht auf Vereinigungsfreiheit) den Arbeitnehmenden Tätigkeiten, welche für ihre Gewerkschaftsaktivitäten notwendig sind. Dazu gehört vorrangig die Information und Organisation in den Betrieben. 
</p><h3>Breite Auslegung nötig </h3><p>Klar ist: Die gewerkschaftlichen Zutritts- und Informationsrechte sind breit auszulegen. Es kann sich dabei um das Verteilen von Flyern auf Firmenparkplätzen, um das Auflegen von Broschüren in Pausenräumen, um das Anbringen von Informationen an Pinwänden oder das persönliche Gespräch auf dem Firmenareal handeln. Auch das Aufsuchen der Arbeitnehmenden an ihrem Arbeitsplatz gehört dazu, ebenso die Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln, insbesondere der Gebrauch von Intranet oder Mailverteiler. 
</p><p>Das Bundesgericht hält nun fest, dass ein Zutrittsverbot für Gewerkschaften gegen übergeordnetes Recht verstösst. Wenn gewisse Modalitäten des Zutritts eingehalten werden (denkbar sind eine vorgängige Anmeldung oder zeitliche oder anzahlmässige Verständigungen) ist ein Zutritt bzw. die Kontaktaufnahme zu erlauben.&nbsp; </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5061</guid><pubDate>Wed, 06 Sep 2017 09:20:19 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmende sind kein Freiwild  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmende-sind-kein-freiwild</link><description>WAK-S öffnet Tür für mehr Burnout und Gratisarbeit! </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Eine breite Koalition lehnt die Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter ab. Dennoch hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) am 31.8. die Verwaltung beauftragt, diese Vorstösse in Rechtstexte umzusetzen. Die Vorstösse wollen den elementarsten Arbeitnehmerschutz radikal abbauen. </p><p>Die Vorstösse Graber und Keller-Sutter wollen für einen bedeutenden Teil der Beschäftigten die Arbeitszeiterfassung und die Vorschriften zur Begrenzung der Arbeitszeit eliminieren. Alle Dachverbände der Arbeitnehmenden sowie die grössten Gewerkschaften des Landes haben sich dagegen ausgesprochen. Über eine halbe Million Mitglieder stehen hinter diesem Bündnis. Auch die ArbeitsmedizinerInnen positionieren sich klar dagegen. 
</p><p>Das sind die <b>Gründe</b> für die Opposition: </p><ul><li>Die Vorstösse führen neue rechtliche Begriffe ("leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", "Fachspezialisten") ein, welche im Arbeitsrecht nicht definiert sind. In Unternehmen gibt es viele Leitungsfunktionen auch in tieferen Hierarchieebenen, viele Arbeitnehmende sind sehr gut ausgebildet und Fachspezialisten. Auch Leute mit tieferen Löhnen müssten arbeiten wie ihre deutlich besser bezahlten Chefs, welche die Arbeitszeit nicht erfassen. Sie würden finanziell massiv schlechter gestellt, da mit dem Wegfall der Arbeitszeiterfassung auch die Bezahlung von Überstunden und Überzeiten verunmöglicht wird. Weil die Begriffe "leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" und "Fachspezialist" so schwammig sind, sind mehr als ein Drittel der Beschäftigten gefährdet. · </li></ul><ul><li>Für Tausende von Arbeitnehmenden würden wichtige materielle Bestimmungen aus dem Arbeitsgesetz, etwa jene zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit, zu Nachtruhe, Ruhezeit, Sonntagsarbeit, Pause und zu den Lohnzuschlägen, nicht mehr gelten. Sie würden diesen Schutz verlieren. </li></ul><ul><li>Stress ist heute nachweislich eines der grössten Probleme für die Arbeitnehmenden. Wer es sich leisten kann, arbeitet Teilzeit und versucht so, Stress zu verringern. Gerade für die Teilzeitmitarbeitenden, deren Zahl stetig steigt, ist die Arbeitszeiterfassung nötig. Sonst müssen sie immer mehr Gratisarbeit für die Unternehmen leisten. </li></ul><ul><li>Die physische Stempeluhr ist vielerorts Vergangenheit. Dank der Digitalisierung ist die Erfassung der Arbeitszeit heute jederzeit und überall sehr einfach möglich. </li></ul><ul><li>Mit der immer stärkeren digitalen Vernetzung vermischen sich die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Die parlamentarischen Initiativen schmälern die für die Regeneration und das Sozialleben zentrale Zeit im Privaten. Dies führt zu Unzufriedenheit, Stress, mehr krankheitsbedingten Ausfällen und damit letztlich zu gesellschaftlichen Problemen. Die Vorstösse greifen auch das für die Schweiz wesentliche Milizsystem an (Politik, Feuerwehr, Militär, Sport, Musik etc.). Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, welche angesichts des Fachkräftemangels verbessert werden sollte, wird erst recht gefährdet. </li></ul><p>Der Verwaltung kommt nun nach dem Entscheid der Kommission die unmögliche Rolle zu, die Vorstösse konkret umzusetzen, ohne die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu gefährden, die Vereinbarkeit zu gefährden sowie Gratisarbeit zur Norm zu machen. 
</p><h3>Plattform wider die Interessen der eigenen Mitglieder </h3><p>Dass nun die sog. "Plattform" von Angestellte Schweiz, Kaufmännischem Verband und Schweizer Kader Organisation in den Chor derer einstimmt, die den Schutz des Arbeitsgesetzes abbauen wollen, widerspricht den ureigensten Interessen der Arbeitnehmenden. Die Plattform fordert die Einführung einer 60-Stunden-Woche und des 15-Stunden-Arbeitstages. Der SGB lehnt diese Forderungen klar ab. Beide Forderungen der Plattform sind gesundheitsschädigend und widersprechen jeglichem Interesse nach mehr Vereinbarkeit. Sie stehen im Widerspruch zu den Erkenntnissen aller einschlägigen Studien, die zeigen, dass in der Schweiz Vollzeitangestellte bereits sehr lange arbeiten und dass der Stress am Arbeitsplatz zunimmt. Sogar die Umfrage des KV selbst weist nach, dass keine längeren Arbeitszeiten, wohl aber die Arbeitszeiterfassung gewünscht werden. Gerade leitende Angestellte und höher qualifizierte Fachpersonen, die im Visier der Deregulierung der Plattform stehen, beklagen steigenden Stress und real sinkende Arbeitszeitautonomie. Die Einführung einer 60-Stunden-Woche sowie die Möglichkeit, den Arbeitstag auf 15 Stunden auszudehnen und nur noch 9 Stunden für Schlaf und Familie vorzusehen, bedeuten ein offenes Tor für Burnout und Stresserkrankungen. Dies umso mehr, wenn gleichzeitig auch noch die Arbeitszeiterfassung abgeschafft werden würde. Gleichzeitig würden so Überstunden eliminiert. Das Resultat davon: mehr Gratisarbeit. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5053</guid><pubDate>Mon, 04 Sep 2017 14:40:50 +0200</pubDate><title>SGB: Verjährungsfrist erst bei Eintreten des Schadens</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-verjaehrungsfrist-erst-bei-eintreten-des-schadens</link><description>10 Jahre Verjährung sind nicht ausreichend</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Rechtskommission des Nationalrates hat heute mit knapper Mehrheit beschlossen, ihrem Rat die Abschreibung der Vorlage zur Revision des Verjährungsrechts zu beantragen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert das Parlament auf, diesem Antrag nicht zu folgen. Denn damit gälte im Bereich des Obligationenrechts (OR) nach wie vor bloss eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. 
</p><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige OR-Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht entspricht. Eine solche Verjährungsfrist blende die modernen gesundheitlichen Risiken bei der Arbeit aus. 
</p><p>Der SGB teilt diese Ansicht des EGMR. Für den SGB ist die Frage der Verjährungsfrist technologieneutral, dafür jedoch opfergerecht zu gestalten. Dies geht am besten mit kurzen relativen Verjährungsfristen, die erst ab Bekanntwerden des Schadens zu laufen anfangen. Sollten die Räte an absoluten Verjährungsfristen festhalten wollen, dann ist mindestens eine solche von 20 Jahren vorzusehen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5037</guid><pubDate>Mon, 28 Aug 2017 14:37:55 +0200</pubDate><title>Nein zu 15 Stunden-Arbeitstagen und 60-Stunden-Woche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zu-15-stunden-arbeitstagen-und-60-stunden-woche</link><description>SGB kämpft in breiter Allianz gegen Burnout und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Plattform von Angestellte Schweiz, Kaufmännischem Verband und Schweizer Kader Organisationen stimmt in den Chor derer ein, die den Schutz des Arbeitsgesetzes (ArG) abbauen wollen. Die Plattform fordert heute, nur wenige Tage bevor sich die ständerätliche WAK zu entsprechenden Fragen der Arbeitszeit äussern wird, die Einführung einer 60-Stunden-Woche und des 15-Stunden-Arbeitstages. Der SGB lehnt diese Forderungen klar ab. 
</p><p>Beide Forderungen sind gesundheitsschädigend und widersprechen jeglichem Interesse nach mehr Vereinbarkeit. Sie stehen im Widerspruch zu den Erkenntnissen aller einschlägigen Studien, die zeigen, dass in der Schweiz Vollzeitangestellte bereits sehr lange arbeiten und dass der Stress am Arbeitsplatz zunimmt. Sogar die Umfrage des KV selbst weist nach, dass keine längeren Arbeitszeiten, wohl aber die Arbeitszeiterfassung gewünscht werden. Gerade leitende Angestellte und höher qualifizierte Fachpersonen, die im Visier der Deregulierung der Plattform stehen, beklagen steigenden Stress und real sinkende Arbeitszeitautonomie. 
</p><p>Die Einführung einer 60-Stunden-Woche sowie die Möglichkeit, den Arbeitstag sogar auf 15 Stunden auszudehnen und nur noch 9 Stunden für Schlaf und Familie vorzusehen, bedeuten ein offenes Tor für Burnout und Stresserkrankungen. Dies umso mehr, wenn gleichzeitig auch noch die Arbeitszeiterfassung abgeschafft werden würde, wie dies im Parlament hängige Vorstösse verlangen. Eine so bedingte Eliminierung von Überstunden würde letztlich zu mehr Gratisarbeit führen. 
</p><p>Diese Gefahr droht umso mehr, als die Definition der Personen, die vermehrt flexibel arbeiten sollen, auf sehr vage Bestimmungen abstellt und relevante messbare Grössen (Kaderstellung, Lohngrösse) vermissen lässt. Es gilt einzig die Voraussetzung, dass die Betreffenden 50 % ihrer Arbeitszeit "autonom" einteilen können.
</p><p> Festzustellen ist, dass das Arbeitsgesetz bereits sehr stark flexiblisiert worden ist: Seit dem 1.1.2016 ist für gewisse Arbeitnehmende ein vollständiger Verzicht auf Arbeitszeiterfassung bzw. eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung möglich. Bereits heute kennt das Schweizer Arbeitsrecht eine der längsten Arbeitswochen in Europa. Bereits heute sind örtliche (z.B. Home Office) und zeitliche Flexibilität (Überzeit) möglich.&nbsp; 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär zuständig für Arbeitsrecht, 076 355 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5033</guid><pubDate>Wed, 23 Aug 2017 12:51:46 +0200</pubDate><title>FlaM-Kontrollen: ein Schritt in die richtige Richtung, aber zu zaghaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flam-kontrollen-ein-schritt-in-die-richtige-richtung-aber-zu-zaghaft</link><description>Bundesrat beschliesst mehr FlaM-Kontrollen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Bundesrat hat heute beschlossen, die jährliche Mindestzahl der Kontrollen auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der Flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit mit der EU von 27'000 auf 35'000 zu erhöhen. Das ist ein fortschrittlicher Entscheid und entspricht einer alten Forderung der Gewerkschaften. In Branchen mit erhöhten Dumpingrisiken werden damit künftig jedes Jahr rund fünf Prozent der Unternehmen kontrolliert werden. 
</p><p>Klar ist jedoch, dass diese Ausdehnung angesichts verbreiteten Dumpings nicht genügt. 2016 wurden bei jeder fünften Kontrolle zu tiefe Löhne festgestellt! Bereits heute gibt es Kantone, die zehn Prozent der Betriebe in risikoverdächtigen Branchen kontrollieren. Dieser Mindestwert müsste überall erreicht werden, damit die Kontrollen mehr präventive Wirkung erzielen. 
</p><p>Gleichzeitig müssen der Bund und die Kantone bei massiertem Dumping Mindestlöhne einführen. Zudem sollen die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. Des Weiteren sollen Subunternehmerketten auf eine Stufe beschränkt werden. Und: einzuführen ist ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5016</guid><pubDate>Wed, 26 Jul 2017 10:36:10 +0200</pubDate><title>Schweizer Kündigungsrecht ist menschenrechtswidrig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweizer-kuendigungsrecht-ist-menschenrechtswidrig</link><description>Folgen eines neuen EGMR-Urteils</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) bestätigt: Das Schweizer Obligationenrecht (OR) wirkt bei antigewerkschaftlichen Kündigungen nicht abschreckend genug. </p><p>In einem neuen Urteil hat der EGMR (Tek Gida Is Sendikasi gegen die Türkei, vom 4. Apirl 2017) die Rechtslagen zum nötigen Schutz vor antigewerkschaftlichen missbräuchlichen Kündigungen präzisiert. Fazit: Die Regelung des Schweizer Obligationenrechts (OR) in Art. 336a, dass bei missbräuchlichen antigewerkschaftlichen Kündigungen von Personalvertretern, Stiftungsräten von Pensionskassen oder Whistleblowern ein Gericht maximal 6 Monatslöhne als Entschädigung gewähren kann, ist kein effektiver Rechtsschutz, da nicht abschreckend genug. 
</p><h3>Sachverhalt des EGMR-Urteils </h3><p>Ein türkisches Unternehmen kündigt mehreren Mitgliedern der Gewerkschaft. Es gibt als Kündigungsgrund "wirtschaftliche Gründe (Marktschwankungen) oder berufliche Mängel (fehlende Leistung)" an. Das zuständige letztinstanzliche Gericht in der Türkei bewertet die Kündigungen jedoch als missbräuchlich, weil sie aufgrund der Gewerkschaftsmitgliedschaft der Arbeitnehmenden ausgesprochen worden seien. Dieses Gericht verurteilt den Arbeitgeber in Anwendung der einschlägigen Gesetze entweder zur Zahlung eines Jahreslohnes oder zur Wiedereinstellung der Arbeitnehmenden. Der Arbeitgeber entscheidet sich zur Zahlung der 12 Monatslöhne.
</p><p> Aufgrund der Klage der Gewerkschaft musste sich nun der EGMR mit der Frage auseinandersetzen, ob bei missbräuchlicher antigewerkschaftlicher Kündigung die Bezahlung einer Entschädigung in der Höhe von 12 Monatslöhnen ausreiche oder ob nicht immer dem Arbeitnehmenden zu ermöglichen sei, sich für die Wiedereinstellung zu entscheiden. 
</p><h3>Rechtserwägungen des EGMR </h3><p>Im Urteil, das nun begründet vorliegt, bekräftigt der EGMR, dass Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Gewerkschaftsfreiheit als besonderen Aspekt der Vereinigungsfreiheit garantiert und dass der Staat verpflichtet ist, den Genuss dieser Freiheit zu gewährleisten. Zwar existiere bei Verletzungen, welche den Kern der Gewerkschaftsfreiheit tangieren, ein Ermessensspielraum des nationalen Gesetzgebers. Dazu zähle auch die antigewerkschaftliche Kündigung. Der Ermessensspielraum sei aber sehr eng auszulegen. Indem der Arbeitgeber den Schadensersatz statt der Wiedereinstellung gewählt habe, hätte die Gewerkschaft all ihre Mitglieder innerhalb des Betriebs verloren. Dies tangiere ebenso den Kern der Gewerkschaftsfreiheit, nun der Gewerkschaft selbst. 
</p><p>Beim Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen sei deshalb eine sorgfältige Prüfung betreffend der Wirkung des Schutzes durch das Gesetz nötig. Es sei zu analysieren, ob die gesetzliche Sanktion gegen den Arbeitgeber so abschreckend sei, dass sie auch eine abschreckende Wirkung bei tiefen Löhnen der Arbeitnehmenden oder grosser Finanzkraft des Unternehmens besitze. Dies sei bei der türkischen Gesetzgebung nicht der Fall, da der Arbeitgeber einerseits die Wahl habe, eine Entschädigung zu zahlen oder eine Wiedereinstellung zu machen, auf der anderen Seite bei geringen Löhnen eine Entschädigung in der Höhe eines Jahreslohnes nicht immer abschreckend wirke. Daraus schliesst der EGMR, dass die Anwendung des türkischen Gesetzes nicht ausreichend abschreckende Sanktionen für Arbeitgeber beinhaltet. 
</p><p>Zur Erinnerung: das türkische Gesetz sieht bei antigewerkschaftlichen Kündigungen, wenn keine Wiedereinstellung erfolgt, mindestens die Auszahlung von 12 Monatslöhnen als Entschädigung vor... 
</p><h3>Handlungsbedarf für die Schweiz </h3><p>Also doppelt so viel wie in der Schweiz! "Unser" Art. 336a OR sieht bei missbräuchlichen Kündigungen eine Maximal(!)-Entschädigung von 6 Monatslöhnen vor. Die Gerichte begnügen sich dabei, wie eine jüngst vorgestellte Studie der Universität St. Gallen/FAA-HSG gezeigt hat, mit mickrigen 2-3 Monatslöhnen. Sie schöpfen den Rahmen von 6 Monatslöhnen fast nie aus. Angesichts der eindeutigen Vorgaben des EGMR ist also klar: Das Schweizer Kündigungsrecht im Falle der missbräuchlichen Entlassungen wegen Grundrechtsausübung ist in keiner Weise EMRK-konform. 
</p><p>Bereits vor einigen Jahren hatte der SGB bei der ILO wegen fehlendem Kündigungsschutz für Vertrauensleute, Mitglieder von Personalkommissionen sowie Stiftungsrätinnen und -räte von Pensionskassen eine Beschwerde eingereicht. Diese wurde von der ILO gutgeheissen. Aufgrund der Klage des SGB stellte die ILO fest, dass Art. 336 OR nicht den völkerrechtlichen Vorgaben entspricht, welche die Schweiz ratifiziert hat, und an die sie gebunden ist. Insbesondere widerspricht diese Praxis den ILO-Konventionen 87 und 98 zum Schutz der Gewerkschaftsfreiheit. Trotzdem wurde eine Anpassung des Gesetzes nicht an die Hand genommen. Alle bisherigen Vorschläge zu einer Verbesserung hat der Bundesrat aufgrund des Drucks der Arbeitgeber und rechtsbürgerlicher Parteien wieder schubladisiert. Wie der jüngste EGMR-Entscheid zeigt, ist diese Vogel-Strauss-Politik des Bundesrates wenig nachhaltig. Früher oder später wird auch der EGMR, so wie die ILO, die Schweiz wegen Missachtung von Art. 11 EMRK verurteilen. Es wäre wünschenswert, dass es nicht so weit kommt. Den Opfern von antigewerkschaftlichen Kündigungen würde menschliches Leid erspart, wenn das OR schnell revidiert würde. Der SGB ist bereit, konstruktiv mitzuwirken. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4993</guid><pubDate>Tue, 11 Jul 2017 08:47:59 +0200</pubDate><title>Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2 % – für Frauen mehr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnerhoehungen-von-1-5-bis-2-fuer-frauen-mehr</link><description>Lohnrunde 2017/18: Der Aufschwung muss den Arbeitnehmenden gehören</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SGB-Gewerkschaften fordern für 2017/2018 1,5 bis 2 Prozent mehr Lohn. Um die Lohndiskriminierung zu korrigieren, sollen die Löhne der Frauen stärker angehoben werden.</p><p>Die Zeichen stehen auf Aufschwung. Alle Wirtschaftsindikatoren sind positiv und die Teuerung wird in den Verhandlungsmonaten mit 0,5% im positiven Bereich liegen. Binnenwirtschaft und Finanzsektor bezeichnen die Geschäftslage als gut. Selbst in Branchen wie Exportindustrie oder Gastgewerbe, die wegen des starken Frankens unter Druck standen, geht es aufwärts.
</p><p>Dieser Aufschwung muss den Arbeitnehmenden gehören. In den letzten 20 Jahren schöpften Manager, Topverdiener und Aktionäre die Produktivitätsgewinne ab. Die Löhne der normalen Angestellten gerieten in Rückstand und wurden gleich wieder von steigenden Krankenkassenprämien aufgefressen. Sogar in Deutschland stiegen die Reallöhne in den letzten drei Jahren ungefähr doppelt so stark wie in der Schweiz.
</p><p>Damit auch die tieferen und mittleren Einkommen wieder zum Zug kommen, braucht es generelle Lohnerhöhungen. Individuelle Erhöhungen leisten nur der Selbstbedienungsmentalität in den Führungsetagen Vorschub. Besondere Lohnerhöhungen brauchen die Frauen. Bei gleicher Position, Qualifikation und Erfahrung verdienen sie pro Jahr im Schnitt 7000 Franken weniger als Männer.
</p><h3>Ausgewählte Lohnforderungen </h3><ul><li><b>Bau:</b> +150 Fr. generell + Beitrag an die Krankenkassenprämien</li><li><b>Ausbaugewerbe: </b>+1,5%</li><li><b>Detailhandel: </b>+1,5% generell, Handlungsbedarf bei mittleren Lohnkategorien und Frauen</li><li><b>Gastgewerbe:</b> +2% generell</li><li><b>Private Sicherheit:</b> Stufenanstiege sowie +1% auf Mindestlöhne für EinsteigerInnen, Angleichung der Löhne von Teilzeitangestellten an jene der Vollzeitangestellten</li><li><b>Industrie (alle Branchen): </b>konkrete Forderungen erst im Herbst, voraussichtlich +1,5-2%</li><li><b>Swisscom und weitere Telecom-Anbieter:</b> Reallohnerhöhung von 1%</li><li><b>Grosse Medienhäuser: </b>mindestens 100 Franken mehr</li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4974</guid><pubDate>Tue, 04 Jul 2017 12:01:36 +0200</pubDate><title>Probleme lösen, Löhne schützen, Lage älterer Arbeitnehmender verbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/probleme-loesen-loehne-schuetzen-lage-aelterer-arbeitnehmender-verbessern</link><description>SGB-Kommentar zum Observatoriumsbericht des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Schweiz, als kleines Land mit einer stark spezialisierten Wirtschaft, braucht gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Sonst kommen Löhne unter Druck und sind Arbeitsplätze gefährdet. Aber trotz Bilateraler Verträge und flankierender Massnahmen ist Lohndruck leider eine Realität. In Branchen mit wirksamen Kontrollen, Mindestlöhnen und einer konsequenten Sanktionspraxis (Bussen, Sperren, Arbeitsunterbrüche u. a.) können die Arbeitgeber zwar in die Pflicht genommen werden.</p><h3 class="Text">Lohndumping</h3><p class="Text">Doch in den letzten Jahren haben Firmen in Branchen ohne Mindestlöhne häufiger Personal aus dem Ausland geholt. Ohne Mindestlöhne können die Arbeitgeber im Dumpingfall nicht gebüsst werden. In einigen dieser „ungeschützten“ Branchen haben die Lohnkontrolleure relativ viele Lohnunterbietungen festgestellt. Zudem sind die Einstiegslöhne in mehreren Branchen unter Druck gekommen. Im Fokus stehen Detailhandel, Gartenbau, Teile der Industrie (Montage/Unterhalt von Maschinen) sowie Kinderbetreuungsstätten und Heime.</p><h3 class="Text">Ältere Arbeitnehmende benachteiligt</h3><p class="Text">Ausserdem werden ältere Arbeitnehmende in der Schweiz bei der Stellensuche benachteiligt. Besonders ausgeprägt sind ihre Probleme in der Informatikbranche und den Banken. Hatten früher beispielsweise Informatikfirmen vor allem in Zeiten tiefer Arbeitslosigkeit Personal aus dem Ausland engagiert, suchen sie heute auch dann Arbeitskräfte im Ausland, wenn im Inland die Arbeitslosigkeit stark steigt. Davon sind vor allem Berufsleute über 50 Jahren betroffen.</p><p class="Text">Die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Daran messen Bevölkerung und Gewerkschaften die Verträge. Darum müssen die erwähnten Probleme und Missbräuche rasch beseitigt werden.</p><h3 class="Text">Insgesamt positive Bilanz</h3><p class="Text">Hingegen darf die gestiegene Ein- und Auswanderung nicht allein der Personenfreizügigkeit zugeschrieben werden. Die Personalrekrutierung der Firmen ist generell viel internationaler geworden. Gründe sind vor allem die Internationalisierung der Wirtschaft und die Stellenausschreibung über das Internet. Dazu kommen politische Veränderungen wie die Marktöffnung im Personalverleih, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, die Abschaffung von Marktzugangsbeschränkungen im Binnenmarkt oder die Abschaffung des Beamtenstatus.</p><p class="Text">Die Personenfreizügigkeit hatte in erster Linie qualitative Auswirkungen: weniger Schwarzarbeit und prekäre Stellen in Tieflohnbranchen, mehr gut qualifizierte ausländische Arbeitskräfte mit besseren Möglichkeiten, sich gegen Druck- und Missbrauchsversuche zu wehren. Die Instrumente der Flankierenden gegen Lohndumping verbesserten die Lohnsituation. Schwarze Schafe unter den Arbeitgebern konnten weniger „billige“ Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der InländerInnen rekrutieren. Neues Missbrauchspotential schuf allerdings die Marktöffnung für Temporäre und ausländische Firmen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Migration</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4970</guid><pubDate>Thu, 29 Jun 2017 15:25:07 +0200</pubDate><title>Asbest: Entschädigungsfonds wird operativ</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/asbest-entschaedigungsfonds-wird-operativ</link><description>Finanzielle Hilfe für alle Asbestopfer</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB ist erfreut darüber, dass ab Montag 3. Juli die vor gut drei Monaten auf gewerkschaftliche Initiative hin gegründete Stiftung für einen Entschädigungsfonds Asbest (EFA) nunmehr die ersten Leistungen anbieten kann. EFA ist ein weiterer Meilenstein im langen gewerkschaftlichen Kampf gegen die verheerenden Asbest-Auswirkungen. Die Stiftung kann zwar nicht das angehäufte menschliche Leid beseitigen, aber zumindest die Auswirkungen der Krankheit auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen mildern und psychologische Beratung bieten. 
</p><p>Die Stiftung hat zum ersten einen kostenlosen Care-Service für alle Asbesterkrankten und ihre Angehörigen eingerichtet. Ab sofort können zudem alle an einem Mesotheliom Erkrankten bei der Stiftung eine finanzielle Unterstützung beantragen. Bis die Stiftung über ausreichende Mittel verfügt, werden die Entschädigungen prioritär an Betroffene ausgerichtet, deren Mesotheliom nicht als Berufskrankheit anerkannt ist. 
</p><p>Gesuche um Unterstützung sind an folgende Adresse zu richten: 
</p><p><b>Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <br>Service-Center Gesuche <br>Fluhmattstr. 1, <br>Postfach 4358 <br>6002 Luzern </b></p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4968</guid><pubDate>Tue, 27 Jun 2017 13:59:41 +0200</pubDate><title>Dossier 122: Zutritts- und Informationsrechte für Gewerkschaften im Betrieb</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-122-zutritts-und-informationsrechte-fuer-gewerkschaften-im-betrieb</link><description>Bedingung einer funktionierenden Sozialpartnerschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Gewerkschaften müssen ihre Mitglieder informieren können. Sie müssen in die Betriebe gehen können. Sonst können sie ihre Rolle nicht richtig wahrnehmen. Informations- und Zutrittsrechte von Gewerkschaften zum Betrieb sind deshalb essentiell. Und sie sind rechtlich gewährt, wie ein neues SGB-Dossier zeigt. </p><p>Für die Schweiz lassen sich die Informations- und Zutrittsrechte von Gewerkschaften zum Arbeitsplatz der Arbeitnehmenden aus einer ganzen Reihe von Bestimmungen ableiten. Es sind dies Art. 28 der Bundesverfassung sowie die einschlägigen ILO-Konventionen Nr. 87, 98 und 135. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ermöglicht im Rahmen von Art. 11 (Recht auf Vereinigungsfreiheit) den Arbeitnehmenden Tätigkeiten, welche für ihre Gewerkschaftsaktivitäten notwendig sind. Dazu gehört vorranging die Information und Organisation in den Betrieben. 
</p><p>Ziel des neuen Dossiers ist es, die grundrechtlichen Aspekte der Zutritts- und Informationsrechte der Gewerkschaften in die Betriebe, inkl. den elektronischen Zugang, darzustellen. Dies erfolgt u.a. aus der Perspektive der einschlägigen Menschenrechte, des Arbeitsrechts, aber auch des Strafrechts. Hier interessiert insbesondere die Frage, ob sich die Arbeitgeber auf Art. 186 StGB (Hausfriedensbruch) berufen können, um Gewerkschaftsvertreter von Information und Zutritt abzuhalten. 
</p><p>Klar ist: Die gewerkschaftlichen Zutritts- und Informationsrechte sind breit auszulegen. Es kann sich dabei um das Verteilen von Flyern auf Firmenparkplätzen, um das Auflegen von Broschüren in Pausenräumen, um das Anbringen von Informationen an Pinwänden oder das persönliche Gespräch auf dem Firmenareal handeln. Auch das Aufsuchen der Arbeitnehmenden an ihrem Arbeitsplatz gehört dazu, ebenso die Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln, insbesondere der Gebrauch von Intranet oder Mailverteiler. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4958</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2017 09:34:25 +0200</pubDate><title>Kündigungsschutz: In der Welt für Ordnung sorgen, zuhause nicht?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kuendigungsschutz-in-der-welt-fuer-ordnung-sorgen-zuhause-nicht</link><description>ILO-Wahl verpflichtet Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Neu ist die Schweiz im Expertenausschuss für Vereinigungsfreiheit der ILO (Committee on Freedom of Association, CFA) vertreten. Das verpflichtet den Bundesrat, endlich für einen völkerrechtskonformen Kündigungsschutz zu sorgen. Wie will man auf der Weltbühne für Ordnung sorgen, wenn man in der eigenen Stube nicht aufwischt? </p><p>Die Schweizer Gewerkschaften sind erfreut über die Wahl von SECO-Mitarbeiterin Valérie Berset-Bircher in das CFA. Dieses hohe Gremium der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) prüft Beschwerden gegen Staaten hinsichtlich Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit. 
</p><p>2006 hat das CFA in der Behandlung einer Klage des SGB festgehalten, dass der Kündigungsschutz in der Schweiz nicht dem Völkerrecht entspricht. Es bemängelte, dass bei missbräuchlichen Entlassungen aufgrund der Ausübung von Grundrechten (Gewerkschaftsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit, Whistleblowerinnen...) nicht die Möglichkeit der Wiedereinstellung vorgesehen sei, sondern nur eine Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen. Das CFA wertet dies als Verletzung der ILO-Konventionen 87 und 98 sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Ein kürzlich publiziertes Gutachten der Universität Neuenburg im Auftrag des SECO und des Bundesamtes für Justiz (BJ) kommt zum gleichen Schluss. 
</p><p>Trotzdem setzten weder SECO noch BJ die Vorgaben des CFA bis zum heutigen Tag um. Wie will das SECO auf der Weltbühne für Ordnung sorgen, wenn es in der eigenen Stube nicht aufwischen will? - Die ehrenvolle Wahl verpflichtet den Bundesrat, die CFA-Empfehlungen für einen völkerrechtskonformen Kündigungsschutz endlich umzusetzen. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4957</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2017 09:24:25 +0200</pubDate><title>SBB distanzieren sich von Uber</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sbb-distanzieren-sich-von-uber</link><description>Ein gewerkschaftlicher Erfolg</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SBB verzichten auf eine Zusammenarbeit mit dem US-Fahrdienst Uber. Jetzt muss die Post nachziehen. Das fordern die Gewerkschaften Unia, syndicom und SEV. </p><p>"Die SBB haben soziale Sensibilität gezeigt: Dumpingunternehmen sollen sich nicht an seriöse anlehnen können": So kommentiert SEV-Präsident Giorgio Tuti den Erfolg der gemeinsam gegen Uber auftretenden Gewerkschaften SEV, Unia und syndicom. Denn die SBB haben am 16.6.2017 bekannt gegeben, die geplante Zusammenarbeit mit Uber einzustellen. Sie haben so einer Forderung der drei Gewerkschaften entsprochen: Unternehmen, die ihre Angestellten ausbeuten und staatliche Vorschriften umgehen, sollen nicht mit diesem Staat Geschäfte machen können. 
</p><h3>Postauto AG muss nachziehen </h3><p>Was bei den SBB möglich ist, muss auch für Postauto gelten. In der Tat: Die Postauto AG betreibt bereits heute die App "NordwestMobil", über die auch Aufträge an Uber vermittelt werden. Die Botschaft von Unia, SEV und syndicom ist glasklar: "Wir fordern die Post als Muttergesellschaft und staatsnahen Betrieb auf, Uber unverzüglich aus der App zu entfernen, solange der Konzern Schweizer Gesetze und Behördenentscheide missachtet." Diese Forderung geht auch an die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB), die am App "NordwestMobil" beteiligt sind, und an die baselstädtische Regierung als dem Eigner der BVB. 
</p><h3>Langes Sündenregister </h3><p>Uber weigert sich, seine Fahrer/innen als Angestellte zu betrachten und zahlt - unter anderem -&nbsp; keine Sozialversicherungsbeiträge. Das ist illegal und fördert die Scheinselbständigkeit. Sowohl die SUVA als auch ein Rechtsgutachten von Prof. Kurt Pärli (Universität Basel) haben festgehalten, dass Uber als Arbeitgeber an die entsprechenden Pflichten gebunden ist. Gleichzeitig ruft Uber nicht-lizenzierte FahrerInnen regelmässig zu illegalem Transport auf. Werden diese dann von der Polizei erwischt, müssen sie Sanktionen gewärtigen. Uber dagegen kommt ohne Strafe davon. Gleichzeitig erlaubt sich der Fahrdienst, behördliche Verbote schlicht zu ignorieren. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4940</guid><pubDate>Thu, 15 Jun 2017 13:59:51 +0200</pubDate><title>Schwarzarbeit: Behörden immer noch zu nonchalant</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schwarzarbeit-behoerden-immer-noch-zu-nonchalant</link><description>Seco-Bericht zeigt: mehr Verdacht, weniger Kontrolle</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> 2016 gab es mehr Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit als ein Jahr zuvor. Abgenommen hat jedoch die Zahl der Kontrollen. Das Missverhältnis zeigt, dass die Politik nicht gewillt ist, Schwarzarbeit wirklich effizient zu bekämpfen. Deshalb fordert der SGB vor allem Bussen, die fehlbare Arbeitgeber wirklich abschrecken. </p><p>Der heute veröffentlichte Jahresbericht des SECO über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) zeigt auf, dass die Zahl der Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit zugenommen hat. Sie ist nach SECO innert Jahresfrist im Sozialversicherungsrecht um 12%, im Ausländerrecht um 13.5% und im Quellensteuerrecht um 9% gestiegen. Die Betriebs- sowie Personenkontrollen jedoch haben im gleichen Zeitraum abgenommen (- 8.1% bzw. - 11.1%). 
</p><p>Die Schere von Verdacht und Kontrolle geht also auseinander. Das ist alarmierend. Die Argumentation des SECO, wonach die Kontrollen heute viel zielgerichteter durchgeführt würden, ist beschönigend. 
</p><p>Der SGB fordert folgende Massnahmen, um Schwarzarbeit zu stoppen: </p><ul><li>Abschreckende Bussen für fehlbare Arbeitgeber: Sie müssen gleich hoch sein wie diejenigen bei Verstössen gegen die FLAM. </li><li>Der Bund hat durch genaue Vorgaben und eine effizientere Finanzierung die grossen kantonalen Unterschiede bei Kontrollen, Sanktionen und Berichterstattung über getroffene Massnahmen zu eliminieren. </li><li>Der Aufenthalt der Sans-Papiers ist nach dem Muster von Papyrus in Genf zu regularisieren. Das wird helfen, das Phänomen einzudämmen. </li></ul><p>Es braucht einen neuen Anlauf für eine Reform des BGSA, in der diese Massnahmen zu integrieren sind. 
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97
</p><p>Thomas Zimmermann, Leiter SGB-Kommunikation, 079 249 59 74</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4927</guid><pubDate>Tue, 06 Jun 2017 14:23:43 +0200</pubDate><title>Schweizer Kündigungsschutz als ILO-Thema</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweizer-kuendigungsschutz-als-ilo-thema</link><description>ILO-Konferenz behandelt Ausbau der Arbeitsrechte</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Hierzulande sind gewerkschaftlich Aktive und WhistleblowerInnen immer noch nur sehr ungenügend gegen missbräuchliche Kündigung geschützt. Der SGB wird dafür sorgen, dass dieses Thema an der 106. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Sprache kommt.</p><p>Das Problem: in der Schweiz sind gewerkschaftlich Aktive und WhistleblowerInnen nur sehr mangelhaft gegen antigewerkschaftliche Kündigung geschützt. Sie können wegen Teilnahme an GAV-Verhandlungen, gewerkschaftlichen Aktivitäten oder gar wegen unbequemen Fragen entlassen werden. Selbst wenn ein Gericht solche Entlassungen als missbräuchlich feststellt, kann das Opfer höchstens mit 6 Monatslöhnen als Entschädigung rechnen. In der Praxis sind es zumeist nur 2 bis 3 Monatslöhne. Damit sind die ILO-Empfehlungen für Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen nicht respektiert!
</p><h3>Bundesrat soll handeln</h3><p>Der SGB wird sich an der 106. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die vom 5. bis zum 16. Juni in Genf stattfindet, dafür einsetzen, dass diese Fragen wieder auf den Tisch kommen. Denn die Konferenz wird den notwendigen Ausbau der Arbeitsrechte diskutieren. Dazu wird sie einen Bericht mit Empfehlungen an die Regierungen erarbeiten. Dieser wird die ILO-Erklärung von 2008 zu einer fairen Globalisierung weiterentwickeln. Der SGB wird an der Konferenz fordern, dass dieser Bericht auch die Gewerkschaftsfreiheit und damit die Frage des Kündigungsschutzes für gewerkschaftlich Aktive behandeln wird. Dem Bundesrat ist so Handlungsbedarf im Bereich des Schutzes gegen antigewerkschaftlichen Kündigung aufzuzeigen. 
</p><h3>Soziale Globalisierung... </h3><p>Die 106. ILO-Konferenz will zudem Weichen stellen, um die globale Migration, den ökologischen Umbau der Wirtschaft und den Freihandel sozial zu gestalten. Immer mehr zeigt sich, dass nur die ILO fähig ist, wichtige Inputs für eine gerechtere und sozialere Globalisierung zu geben. Das betrifft insbesondere die soziale Ausgestaltung des Freihandels. Anderen Organisationen (WTO, IMF oder G8) fehlt dazu das Know how oder der politische Wille. Ein Beweis für die wichtige Rolle der ILO ist die Integration ihrer Forderungen in den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Deren Ziel Nr. 8 verlangt menschenwürdige Arbeit, die Respektierung der Gewerkschaftsfreiheit und Vollbeschäftigung.
</p><h3>...statt Trump und co </h3><p>Wie wichtig eine sozial gelenkte Globalisierung ist, zeigen folgende Daten: Die weltweite Zahl der Arbeitslosen dürfte Prognosen zufolge 2017 auf über 200 Millionen steigen. Unsichere Beschäftigung betrifft weltweit 1,5 Milliarden Menschen. Sie ist auch in Europa und den USA stark gestiegen, gleichzeitig fahren Regierungen Austeritätsprogramme. In der Mehrzahl der 34 Mitgliedstaaten der OECD steht das Einkommensgefälle zwischen den Reichsten und den Ärmsten auf seinem höchsten Stand seit drei Jahrzehnten. Eine Globalisierung, die soziale Standards und Grundrechte einhält, entzieht denn auch PopulistInnen à la Trump und Le Pen den Nährboden. Der Einsatz der ILO, das Beschäftigungswachstum zu fördern und zugleich die Rechte der Arbeitnehmenden zu wahren oder auszubauen, zeichnet sich damit auch politisch als solid aus .</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4889</guid><pubDate>Mon, 22 May 2017 10:00:00 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmende zunehmend Spielball kurzfristiger Unternehmerinteressen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmende-zunehmend-spielball-kurzfristiger-unternehmerinteressen</link><description>Europäische Studie zu den Arbeitsbedingungen zeigt beunruhigende Entwicklung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die neuste europäische Studie über die Arbeitsbedingungen zeigt, dass die Gefahren für die psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden in der Schweiz zunehmen. Dies bestätigt die alarmierenden Erfahrungen der Gewerkschaften. Die Arbeitnehmenden arbeiten immer stärker fremdbestimmt: d.h. die Arbeitgeber entscheiden immer öfter ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden, wann zu arbeiten ist. Sie verlangen immer mehr Zeitflexibilität. Es muss nach Lust und Laune der Chefs gearbeitet werden. Fazit: Die Arbeitszeitautonomie nimmt ab. Das zeigen folgende Befunde des European Working Conditions Survey (EWCS): </p><ul><li>Konnten 2005 noch 14,3% der Arbeitnehmenden in der Schweiz ihre Arbeitszeiten vollständig selbst festlegen, waren es 2015 nur noch 11,7%. </li><li>Konnten 2005 noch 33,5% der Arbeitnehmenden ihre Arbeitszeit innerhalb eines gewissen Rahmens autonom festlegen, waren es 2015 nur noch 19,5%. </li><li>2005 gaben 45% der Arbeitnehmenden an, dass die Unternehmen ihre Arbeitszeiten ohne Änderungsmöglichkeit festlegten; 2015 erklärten dies bereits 58,1%. </li><li>2005 erklärten 88,1% der Arbeitnehmenden, familiäre und soziale Verpflichtungen gut oder sehr gut mit den Arbeitszeiten vereinbaren zu können, 2015 waren es 87,8% </li></ul><p>Diese Trends sind gefährlich, weil gemäss einer anderen Studie (ESENER) gleichzeitig nur 45,2 % der Unternehmen in der Schweiz eine regelmässige Risikobeurteilung, z.B. zu Stress am Arbeitsplatz, durchführen. Im Vereinigten Königreich oder Dänemark sind es über 90% der Unternehmen, der Durchschnitt in der EU beträgt 74%. Entsprechend selten werden in der Schweiz Massnahmen zur Prävention z.B. von Stresserkrankungen getroffen. Dass diese einfach und effektiv sind, zeigen Beispiele aus dem Ausland: So hat der Volkswagen-Konzern in der Nacht einen Mail- und Serverstopp eingeführt. 
</p><p>Zynisch ist, dass trotz dieser alarmierenden Zahlen die Ständeräte Konrad Graber und Karin Keller-Sutter mit parlamentarischen Initiativen eine eigentliche Demontage des Arbeitnehmerschutzes planen. So sollen bis zu einem Drittel der Arbeitnehmenden gezwungen werden können, ihre Arbeitzeiten künftig nicht mehr zu erfassen und damit zu kontrollieren. Ausserdem soll für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die wöchentliche Höchstarbeitszeit faktisch abgeschafft und das Verbot für Nacht- und Sonntagsarbeit aufgehoben werden. Statt den Gesundheitsschutz weiter zu schwächen muss er angesichts der Erkenntnisse der letzten Jahre gestärkt werden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><p>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär zuständig für Arbeitsrecht, 076 355 61 97 </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4881</guid><pubDate>Mon, 15 May 2017 15:36:05 +0200</pubDate><title>Das Sprachrohr der Grosskonzerne fordert Lohndumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/das-sprachrohr-der-grosskonzerne-fordert-lohndumping</link><description>Attacke von Avenir.Suisse auf die Flankierenden Massnahmen </description><content:encoded><![CDATA[<p> Avenir Suisse, das Sprachrohr der Banken und Grosskonzerne, fordert Lohndumping. Damit die schon heute tiefen Löhne im Gastgewerbe oder in der Reinigungsbranche noch weiter sinken. Das ist die Kernforderung der heutigen Medienkonferenz zu den Flankierenden Massnahmen. Statt vor der eigenen Türe zu wischen und endlich Massnahmen gegen die verfehlte Managerlohn-Politik in den Führungsetagen der Grosskonzerne zu präsentieren, will der neoliberale Thinktank die Schutzmassnahmen kaputt machen, welche die Schweiz gegen Lohndumping eingeführt hat. Mit dem Angriff auf die Gesamtarbeitsverträge GAV geht Avenir Suisse sogar noch weiter. Ziel ist die Schwächung der Sozialpartnerschaft in der Schweiz. 
</p><p>Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz ein wirksames Schutzdispositiv gegen Lohndumping eingeführt. Wer in der Schweiz arbeitet, soll einen Schweizer Lohn erhalten. Das sichert nicht nur die Löhne und Arbeitsbedingungen, sondern verhindert auch, dass die Arbeitgeber "billige" Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der InländerInnen anstellen können. Ohne Flankierende gäbe es mehr Lohndumping in der Schweiz. Was ohne Flankierende geschieht, hat das Beispiel von England gezeigt: Die unteren Löhne kamen unter Druck, bis schliesslich eine Mehrheit für den "Brexit" stimmte. 
</p><p>Bereits ein rascher Blick in den am 11.5. präsentierten Bericht zum Vollzug der Flankierenden im Jahr 2016 zeigt, wie wichtig diese Schutzmassnahmen sind. Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz mehr als 40'000 Kontrollen durchgeführt. Dabei haben die Kontrolleure bei mehr als 8000 Firmen zu tiefe Löhne festgestellt! 
</p><p>Bedenklich sind die Vollzugsprobleme bei den Flankierenden. Bund und Kantone müssen im Dumpingfall - wie im Obligationenrecht vorgesehen - Mindestlöhne einführen. Hier sind insbesondere der Bund und die Deutschschweizer Kantone gefordert. Und es braucht mehr Kontrollen: Ein Schweizer Arbeitgeber wird heute in ZG fast gar nicht und in BL, FR und SG nur alle 33 Jahre kontrolliert. Zudem braucht es zusätzliche Instrumente, damit die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. In der laufenden Revision des öffentlichen Beschaffungswesens muss das Parlament Verbesserungen einführen: Subunternehmerketten sollen auf eine Stufe beschränkt werden (gleiche Tätigkeit). Es muss ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen einführen. Und das Beschwerderecht der Wettbewerbskommission gegen Schutzbestimmungen im Beschaffungsrecht muss dringend abgeschafft werden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4873</guid><pubDate>Thu, 11 May 2017 15:58:27 +0200</pubDate><title>Lohndruck verhindern – Lücken schliessen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndruck-verhindern-luecken-schliessen</link><description>Flankierende Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit den Flankierenden Massnahmen verfügt die Schweiz grundsätzlich über ein mächtiges Werkzeug um Lohndruck zu bekämpfen. Doch der heute veröffentlichte Seco-Bericht zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen im Jahr 2016 zeigt, dass der Handlungsbedarf gross ist. 
</p><h3>Trotz Missbräuchen: viele Firmen bleiben ungestraft </h3><p>Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz mehr als 40'000 Kontrollen durchgeführt. Dabei haben die Kontrolleure bei mehr als 8000 Firmen zu tiefe Löhne festgestellt! In Branchen mit gesetzlich verbindlichen Mindestlöhnen in allgemeinverbindlichen Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen werden diese Firmen gebüsst. Doch rund die Hälfte der Branchenlöhne ist nicht durch solche Mindestlöhne geschützt. Im Dumpingfall erhalten diese Firmen von den Kantonen zwar eine Aufforderung, die Löhne anzuheben. Doch die Mehrheit von ihnen (59 Prozent) foutiert sich darum. Im Gesetz ist vorgesehen, dass Bund und Kantone in solchen Fällen verbindliche Mindestlöhne einführen. Doch abgesehen von nationalen Mindestlöhnen in der Hauswirtschaftsbranche ist in der ganzen Deutschschweiz bisher noch nichts geschehen. Der Kanton Zürich beispielsweise hat sich geweigert, schützende Mindestlöhne im Detailhandel und in der Maschinenindustrie einzuführen, obwohl der Dumpingnachweis klar erbracht war. 
</p><h3>Lohndumping konsequent bekämpfen </h3><p>Um Lohndumping zu verhindern, braucht es mehr verbindliche Mindestlöhne. Hier sind insbesondere der Bund und die Deutschschweizer Kantone gefordert. Nötig sind aber auch mehr Kontrollen: Ein Schweizer Arbeitgeber wird heute in ZG fast gar nicht und in BL, FR und SG nur alle 33 Jahre kontrolliert (TPK-Branchen) Zudem braucht es zusätzliche Instrumente, damit die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. In der laufenden Revision des öffentlichen Beschaffungswesens muss das Parlament Verbesserungen einführen: Subunternehmerketten sollen auf eine Stufe beschränkt werden (gleiche Tätigkeit). Es muss ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen einführen. Und das Beschwerderecht der Wettbewerbskommission gegen Schutzbestimmungen im Beschaffungsrecht muss dringend abgeschafft werden. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4868</guid><pubDate>Tue, 09 May 2017 10:45:29 +0200</pubDate><title>Herkunftsortsprinzip bedeutet Dumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/herkunftsortsprinzip-bedeutet-dumping</link><description>Gefährlicher Kurswechsel des Bundesrats im öffentlichen Beschaffungswesen </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Bundesrat will das öffentliche Beschaffungswesen revidieren. Viel Problemgespür zeigt er dabei nicht. Sein Vorschlag, auf das Leistungsortsprinzip zu verzichten, würde zu massiv mehr unlauterem Wettbewerb und Dumping führen. </p><p>In der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) schlägt der Bundesrat einige quere Neuerungen vor. Die gefährlichste: er will das Leistungsortsprinzip durch das Herkunftsortsprinzip ersetzen. 
</p><h3>Wer ortsübliche Löhne schützen will, setzt auf das Leistungsortsprinzip </h3><p>Was bedeutet das? Bei diesen beiden Ortsprinzipien geht es darum, welche Arbeitsbedingungen ein Unternehmen einzuhalten hat, wenn es sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Beim Herkunftsortsprinzip gelten für den Offerierenden die Bedingungen an seinem Sitz- oder Niederlassungsort. Das Leistungsortsprinzip verlangt die Beachtung der Arbeitsbedingungen, die am Ort der Arbeitsausführung gelten. Beispiel: eine Firma aus dem Tessin, die in Zürich für den Bau einer grossen Halle offeriert, hat beim Leistungsortsprinzip die Löhne von Zürich zu respektieren, beim Herkunftsortsprinzip kann sie mit den Tessiner Löhnen offerieren. Beim Herkunftsortsprinzip sind also Anbieter aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt. Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung der eigenen Arbeitsbedingungen anstreben. Fazit: Das Herkunftsortsprinzip würde eine Spirale nach unten eröffnen. 
</p><h3>Nicht mehr gleiches Recht für Gleiches </h3><p>Das Leistungsortsprinzip ist zentral für alle, welche die orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen schützen wollen. Es ist denn auch ein Herzstück der flankierenden Massnahmen. Es soll verhindern, dass z.B. eine polnische Firma einen Auftrag in Basel mit polnischen Löhnen durchführen kann. Der bundesrätliche Vorschlag, neu auf das Herkunftsortsprinzip zu setzen, bricht also mit der Philosophie der flankierenden Massnahmen. In der Privatwirtschaft würde Schutz der ortsüblichen Arbeitsbedingungen gelten, in der öffentlichen nicht. Das ist unverständlich. Noch unverständlicher ist, dass der Bundesrat in der Botschaft an das Parlament auf dem Herkunftsortsprinzip beharrt. Denn viele Organisationen des Gewerbes, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie die Kantone haben in der Vernehmlassung dieses Auswechseln des Prinzips abgelehnt. 
</p><h3>WAK-N am Zug </h3><p>Nächste Instanz in der Revision des BöB ist die zuständige Nationalratskommission, die WAK-N. Sie wird das Dossier am 16. Mai beraten. SGB, Travail.Suisse und die ihnen angeschlossenen Verbände haben die Kommission aufgefordert, den bundesrätlichen Fehler zu korrigieren und wieder auf das Leistungsortsprinzip zu setzen. Alles andere wäre ein Signal zu neuem Dumping. 
</p><p><b>Weitere Punkte, die die Gewerkschaften korrigieren wollen</b>: </p><ul><li>Die Wettbewerbskommission (WEKO) soll bei öffentlichen Beschaffungen kein Behördenbeschwerderecht bekommen. Die in der Revision vorgesehene Mitteilungspflicht an die WEKO ist deshalb zu streichen, entsprechend auch Art. 9 Abs. 2bis im Binnenmarktgesetz. Grund: Die WEKO hat in letzter Zeit zu oft kantonale Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen hinsichtlich Einhaltung von GAV-Bestimmungen sowie zur Einschränkung von Subunternehmerketten kritisiert. </li></ul><ul><li>Die Subunternehmerkette ist auf <b>eine</b> Ebene zu beschränken. </li></ul><ul><li>Zur GAV-Konformität sollen endlich aussagekräftige Bescheinigungen eingeholt werden müssen. </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4849</guid><pubDate>Mon, 01 May 2017 17:37:49 +0200</pubDate><title>Gratisarbeit, Nachtarbeit, mehr Stress, weniger Vereinbarkeit? – Nein danke!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gratisarbeit-nachtarbeit-mehr-stress-weniger-vereinbarkeit-nein-danke</link><description>Gewerkschaftliches Bündnis gegen Burnout und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ständerat Konrad Graber (CVP/LU) und seine Kollegin Karin Keller-Sutter (FDP/SG) wollen mit Parlamentarischen Initiativen die Arbeitszeiterfassung und die Vorschriften zur Begrenzung der Arbeitszeit für einen bedeutenden Teil der Beschäftigten eliminieren. Diesen Grossangriff auf geregelte und bezahlte Arbeitszeiten werden die Gewerkschaften vereint abwehren.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse sowie die ihnen angeschlossenen Gewerkschaften, insbesondere Unia und Syna, werden eine solch radikale und einseitige Flexibilisierung der Arbeitszeit in einem breiten Bündnis vehement bekämpfen.
</p><p>Diese wilde Flexibilisierung wird unweigerlich zu mehr Fremdbestimmung, zu mehr Stress und zu mehr Burnouts führen. Dabei zeigen diverse Studien und eine aktuelle europäische Erhebung, dass die Arbeitnehmenden in der Schweiz zunehmend an einseitig durch die Arbeitgeber festgelegten Arbeitszeiten leiden. Und dies mehr als im EU-Raum. Graber und Keller-Sutter sprechen zwar von Kadern und Spezialisten. Weil diese Begriffe im Arbeitsgesetz aber nicht definiert sind, können mehr als ein Drittel der Beschäftigten gefährdet sein.
</p><p>Der Vorstoss von Ständerat Graber würde für Kader und Spezialisten in den Dienstleistungen bei Voraussetzung einer durchschnittlichen 45-Stunden-Woche die arbeitsgesetzlichen Vorschriften für Nacht- und Sonntagsarbeit, zur Dauer der Arbeit und zu den Pausen schlicht streichen. Damit wären immer wieder sehr lange Arbeitswochen mit Sonntags- und Nachtarbeit möglich. Eine solche Wildwest-Flexibilität schädigt nicht nur die Gesundheit. Sie verunmöglicht auch die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb.
</p><p>Beide Vorstösse zusammen werden letztlich zu mehr Gratisarbeit führen. Den Beschäftigten - und auch den Sozialversicherungen - entgehen durch die Eliminierung resp. die verunmöglichte Feststellbarkeit von Überzeit und Überstunden insgesamt Milliarden von Franken.
</p><p>Arbeitszeitkontrolle ist kein alter Zopf. Sie ist ein Mittel gegen Überarbeitung sowie zur Erfassung von Mehrarbeit - und damit einer fairen Entlöhnung. Im digitalen Zeitalter ist sie einfach zu handhaben. Kommt dazu, dass die Sozialpartner mit Hilfe des Bundesrates in langen Verhandlungen zu einer geregelten und kontrollierten Ausnahme von der Erfassungspflicht gefunden haben. Doch kaum war Anfang 2016 die entsprechende Verordnung erlassen, kam der Frontalangriff.
</p><p>Besorgt über die Radikalität der Vorstösse ist auch die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin. Sie kritisiert, dass der Verzicht auf Arbeitszeiterfassung für viele "einen Marsch in die Selbstausbeutung und in das Burnout" darstelle. Ihr Befund ist klar: Werden die Vorschriften des Arbeitsgesetzes zu den Ruhezeiten und zur zeitlichen Lage der Arbeit noch mehr aufgeweicht, dann werden Erschöpfung und muskuloskelettale Probleme zunehmen.
</p><p><sub>Die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse vertreten die   Interessen der Erwerbstätigen in der Schweiz und sprechen im Namen von   über einer halben Million Mitglieder</sub>.  
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079&nbsp;277 61 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079&nbsp;287 04 93</li><li> Brigitta Danuser, Delegierte Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 076 339 84 46</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Gewerkschaft Unia, 079&nbsp;620 11 14</li><li>Arno Kerst, Präsident Gewerkschaft Syna, 079&nbsp;598 67 70</li><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076&nbsp;335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4835</guid><pubDate>Tue, 25 Apr 2017 14:32:17 +0200</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmede brauchen mehr Schutz nicht bloss Appelle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aeltere-arbeitnehmede-brauchen-mehr-schutz-nicht-bloss-appelle</link><description>Konferenz über ältere Arbeitnehmende bringt ungenügende Resultate</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die dritte Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende hat nur ungenügende Resultate gebracht. Nach wie vor gibt es unterschiedliche Einschätzungen über die Dringlichkeit des Problems. Obwohl das Problem real ist und die Arbeitslosigkeit in der Altersgruppe 55 plus in den letzten Jahren stärker angestiegen ist als die Arbeislosigkeit insgesamt. Obwohl das für die Betroffenen besonders schlimm ist, weil sie im Gegensatz zu jüngeren Arbeitslosen deutlich länger brauchen, um wieder eine Stelle zu finden. Obwohl in den Alterskategorien 55 plus deshalb der Anteil der Langzeitarbeitslosen besonders hoch ist. Und obwohl bei den 50- bis 64-jährigen die Sozialhilfequote in den letzten Jahren um rund 50 Prozent gestiegen ist.
</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund braucht es angesichts dieser Situation nicht nur Appelle an die Vernunft, sondern konkrete Verbesserungen. Die Lage der älteren Arbeitnehmenden muss verbessert werden. Das ist auch im öffentlichen Interesse. Wenn Arbeitgeber ihre Verantwortung den älteren Arbeitnehmenden gegenüber nicht wahrnehmen, leiden nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Allgemeinheit muss finanziell einspringen. Folgende Vorschläge stehen im Vordergrund:</p><ul><li>Langjährige Mitarbeitende über 50 Jahre sollen besonders gegen Kündigungen geschützt werden, wie das in einem Teil der Gesamtarbeitsverträge bereits geregelt ist. Dieser Kündigungsschutz gibt auch den Arbeitgebern einen Anreiz, besser zum Personal zu schauen (Aus- und Weiterbildung, Gesundheitsschutz). Anders als oft behauptet, wirkt dieser zusätzliche Schutz nicht als Hindernis für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Denn er ist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden und wirkt bei einer Neuanstellung nicht abschreckend.</li><li>Ältere Arbeitslose müssen bessere Chancen haben, wieder eine Stelle zu finden. Die von National- und Ständerat beschlossene Stellenmeldepflicht muss nun konsequent umgesetzt werden, damit die heute benachteiligten älteren Stellensuchenden einen Vorteil erhalten.</li><li>Arbeitnehmende (und Arbeitslose) sollen das Recht auf eine berufliche Standortbestimmung bzw. Laufbahnberatung erhalten (z. B. ab 45 Jahren). In Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollen sie auf mehr Unterstützung zählen können, z.B. über zusätzliche Angebote und Informationsmassnahmen in den Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen. Bund und Kantone müssen den Zugang zu EFZ erleichtern.</li><li>Ältere Arbeitnehmende brauchen eine bessere soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit. Eine Verbesserung bringt hier die Altersvorsorge 2020: Neu bleiben Arbeitslose ab 58 in der Pensionskasse versichert und erhalten einen Rentenanspruch. Sie können nicht mehr gezwungen werden, bei Aussteuerung bereits ihr Alterskapital anzuzapfen. Dieser Regelung muss nun mit einem Ja zur Altersvorsorge zum Durchbruch verholfen werden. Für Ausgesteuerte soll der Bund zudem eine Überbrückungsrente einführen (z.B. Kt. Waadt).</li><li>Vorzeitige Pensionierungen in Branchenlösungen.</li><li>Besserer Schutz gegen Diskriminierungen, z.B. in Form eines Diskriminierungsverbots wie es von der OECD vorgeschlagen wurde.</li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4811</guid><pubDate>Tue, 04 Apr 2017 13:33:48 +0200</pubDate><title>Dossier 120: Die Bedeutung des Völkerrechts für das Arbeitsrecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-120-die-bedeutung-des-voelkerrechts-fuer-das-arbeitsrecht</link><description>Texte der SGB-Juristen Tagung zum internationalen Recht</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4769</guid><pubDate>Mon, 13 Mar 2017 11:23:05 +0100</pubDate><title>SGB-Lohnrechner mit neuen Daten und neuem Outfit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-lohnrechner-mit-neuen-daten-und-neuem-outfit</link><description>Aktualisiert, bedienungsfreundlicher, funktionaler und übersichtlicher</description><content:encoded><![CDATA[<p> Seit diesem Wochenende ist der neue SGB-Lohnrechner (www.lohnrechner.ch) online. Er enthält nicht nur die aktuellsten Daten der Lohnstrukturerhebung 2014, sondern wurde auch vollständig neu überarbeitet. Damit bieten der SGB und seine Verbände kostenlos ein noch wirksameres Mittel an, Lohntransparenz herzustellen. Mit dem angepassten Lohnrechner können die Benutzerinnen und Benutzer noch besser und einfacher den statistisch korrekten Lohn für ein bestimmtes Stellenprofil ermitteln und, wenn nötig, gegen Unterbezahlung und Lohndumping vorgehen.
</p><p>Datenbasis des aktualisierten Lohnrechners sind 1,7 Millionen Löhne aus 35'000 Betrieben der Lohnstrukturerhebung 2014 des Bundesamts für Statistik. Aufbereitet wurden die Daten auch diesmal vom Genfer Politikwissenschaftler Roman Graf, einem ausgewiesenen Spezialisten auf diesem Gebiet. Gleichzeitig mit der Aktualisierung hat der Lohnrechner auch eine benutzerInnenfreundlichere Führung erhalten. Dazu kommen neu erschlossene Informationen und Querverweise. Wer etwa Löhne in einer von einem Gesamtarbeitsvertrag erfassten Branche berechnet, erhält automatisch einen Link zu diesem GAV und kann neben dem üblichen auch den Mindestlohn und weitere Eckdaten geregelter Arbeitsbedingungen ermitteln.
</p><p>Der SGB-Lohnrechner bietet im Vergleich zu anderen Lohnberechnungsinstrumenten den NutzerInnen einen deutlichen Mehrwert. Erstens benützt er die umfassendste Datensammlung, was hohe Repräsentativität bedeutet. Zweitens enthält er als einziger Lohnrechner keine diskriminierenden Kriterien: Geschlecht, Aufenthaltsstatus oder Nationalität können und dürfen keine lohnrelevanten Kategorien sein. Einzig Alter, Dienstalter, Region, Ausbildung und hierarchische Stellung dürfen lohnbildend sein. Entsprechend verwendet der SGB-Lohnrechner nur diese Kategorien, während andere Lohnberechnungsinstrumente auch diskriminierende Kriterien berücksichtigen, was letztlich Lohndiskriminierung zementiert.
</p><p>Der in drei Sprachen angebotene SGB-Lohnrechner entspricht einem grossen Bedürfnis. Das zeigen die bisherigen Nutzungszahlen: Rund 900 000 Profile erstellt der Lohnrechner jährlich (Zugriffe, die den ganzen Berechnungsprozess bis zum Schluss durchlaufen). Das sind knapp 2500 Profilberechnungen pro Tag. Oder anders gesagt: Jedes Jahr benützt fast jede oder jeder vierte Berufstätige den SGB-Lohnrechner. Das zeigt nicht nur die hohe Attraktivität und Akzeptanz des Instrumentes, sondern auch seine Notwendigkeit: Lohntransparenz ist in der Schweiz immer noch ein Tabu. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4750</guid><pubDate>Wed, 01 Mar 2017 09:51:53 +0100</pubDate><title>Home-Office gesetzlich regeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/home-office-gesetzlich-regeln</link><description>ILO-Studie bestätigt Handlungsbedarf </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Eine neue ILO-Studie bestätigt, dass Home-Office Chancen wie Risiken birgt. Sie fordert, wie das der SGB auch tut, den rechtlichen Schutz für die Betroffenen anzupassen. </p><p>Die digitalen Technologien ermöglichen immer mehr, an beliebigem Ort und zu beliebiger Zeit zu arbeiten. Arbeiten kann man nun etwa auch von Zuhause aus, im Ausland - oder während den Ferien. Das Positive daran: weniger Arbeitsverkehr und mehr Potential für die Vereinbarkeit zwischen Erwerb und Betreuung. Auf der anderen Seite drohen den Arbeitnehmenden längere Arbeitszeiten, Arbeitsverdichtung und eine Entgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit. Dies alles kann zu Stress, Krankheit und sozialen Verlusten führen. Eine <a href="http://www.ilo.org/global/about-the-ilo/newsroom/news/WCMS_544140/lang--fr/index.htm" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">neue Studie der ILO</a> stellt fest, dass regelmässig im Home-Office Arbeitende aufgrund der starken Durchlässigkeit zwischen Arbeit und Freizeit/Familienzeit mehr gestresst sind und mehr an Schlafstörungen und Angst leiden als Arbeitnehmende, die nur im Büro arbeiten. Auch der Bundesrat konstatierte in seinem Bericht 2016 viele ähnliche Probleme. Trotzdem wollte er nicht handeln. 
</p><h3>ILO-Empfehlungen umsetzen </h3><p>Der ILO-Bericht enthält mehrere Empfehlungen. Er verlangt, dass alle Arbeitnehmenden bei der Telearbeit gleich zu behandeln sind. Home-Office soll rechtsgleich eingesetzt und freiwillig sein. Sicher zu stellen sei, dass Arbeitnehmende im Home-Office den Austausch mit den KollegInnen aufrechterhalten können. Die Arbeitszeit, die Nacht- und Sonntagsruhe sowie die Pausen müssen auch im Home-Office den Vorgaben der Arbeitsmedizin bzw. des Arbeitsgesetz entsprechen. Dazu sind die Arbeitszeiten zu erfassen. Dies kann heute mit ganz wenig Aufwand überall gemacht werden, z.B. mittels App auf einem Smartphone oder Computer. 
</p><p>Arbeitszeiterfassung ist in Zeiten ständiger Erreichbarkeit im Home-Office besonders wichtig. Es darf nicht sein, dass Home-Office-Arbeitnehmende Gratisarbeit leisten, sich selbst ausbeuten und in ein Burnout rutschen. 
</p><h3>Handlungsbedarf </h3><p>Der SGB fordert, dass die Bestimmungen des Gesundheitsschutzes auch im Home-Office einzuhalten sind. Das gilt insbesondere für die Arbeitszeiterfassung, die Ruhezeit-Bestimmungen sowie die Höchstarbeitszeit. Auch die GAV sollen in den betroffenen Branchen Schutzmassnahmen gegen psychische und physische Gesundheitsrisiken - insbesondere die ständige Erreichbarkeit - sowie Regelungen zu Home-Office beinhalten. 
</p><p>Dringender Handlungsbedarf besteht auch bei Material, Auslagen und Datenschutz. Das weist auch die Studie der ILO nach. Häufig werden nämlich heute die Auslagen für das Material auf die Arbeitnehmenden überwälzt. In der Schweiz ist das je nach Auslegung der Gesetze der Fall. Auch im Datenschutz gibt es gesetzliche Lücken. So kann der Arbeitgeber mittels Überwachung des Online-Status sowie des Daten-Flusses das Verhalten des Arbeitnehmenden zu Hause und je nachdem sogar der Angehörigen kontrollieren. 
</p><h3>Heimarbeitsgesetz anpassen </h3><p>Die Gewerkschaften des SGB haben an der letzten DV beschlossen, systematisch Home-Office-Anliegen in die GAV aufzunehmen. Trotzdem werden gewichtige Lücken bleiben: Fast 50% aller Arbeitnehmenden kommen hierzulande nicht in den Genuss eines GAV. Für sie müssen gesetzliche Regelungen gefunden werden. 
</p><p>Aber wie? Das Einfachste wäre, in einer einzigen Rechtsgrundlage alle geltenden Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, die Freiwilligkeit sowie Datenschutz- und Kosten-Fragen für das Home-Office zusammen zu fassen. Der Bericht der ILO weist darauf hin, dass die potentiell negativen Auswirkungen des Home-Office gesetzlich angegangen werden müssen. Das räumte 2016 auch der Bundesrat ein, insbesondere für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. 
</p><p>Bereits heute ist im Heimarbeitsgesetz (HArG) die traditionell handwerklich-industrielle Heimarbeit geregelt. Das ist paradox: Für eine Arbeitsform, die es kaum mehr gibt, existiert eine spezialrechtliche Regelung, während dies für Home-Office trotz starker Zunahme nicht der Fall ist. Dabei wäre eine Anpassung des HArG auf das moderne Home-Office mit wenig Aufwand zu machen. Der SGB fordert deshalb im Einklang mit den Erkenntnissen aus dem ILO-Bericht, dass der Bundesrat die nötigen Bestimmungen für das Home-Office im HArG konkretisiert und dieses Gesetz anpasst.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4737</guid><pubDate>Wed, 22 Feb 2017 11:55:55 +0100</pubDate><title>Schwarzarbeit endlich konsequent bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schwarzarbeit-endlich-konsequent-bekaempfen</link><description>Vorschau Session</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Schwarzarbeit wird in der Schweiz immer noch nicht mit letzter Konsequenz bekämpft, zeigt ein Bericht des Bundesrats. Bei der Beratung des Schwarzarbeitsgesetzes muss das Parlament nun Konsequenzen ziehen. Denn Arbeitgeber, die schwarz arbeiten lassen, schaden nicht nur den Arbeitnehmenden sondern auch der Allgemeinheit. </p><p>Wegen Schwarzarbeit fehlen den Sozialversicherungen Beiträge, zudem stehen Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor offen. Nicht zuletzt erwerben sich Arbeitgeber, die schwarz arbeiten lassen, einen unlauteren Vorteil gegenüber korrekt vorgehenden Firmen. All dem muss der Ständerat bei der Beratung des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) in der Frühjahrssession Rechnung tragen. 
</p><p>Der SGB fordert eine kohärente Bekämpfung von Schwarzarbeit. Dazu gibt es noch viel Handlungsbedarf. Zentral ist: Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmenden spätestens am ersten Arbeitstag bei den Sozialversicherungen angemeldet haben. Mit der Reform des BGSA muss deshalb die auf bürgerliche parlamentarische Vorstösse zurückgehende Abschaffung dieser Pflicht rückgängig gemacht werden, wonach Arbeitgeber ihre Arbeitnehmenden sofort bei den Sozialversicherungen anzumelden und ihnen den Versicherungsausweis zuzustellen haben. Der Kampf gegen Schwarzarbeit gebietet, dass Arbeitgeber zwar unbürokratisch, aber dafür zügig die Anmeldungen vornehmen sollen.
</p><h3> Bussen müssen abschrecken </h3><p>Konsterniert sind die Gewerkschaften über den Beschluss des Nationalrats, die Bussen für eine Verletzung der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten (Art. 18a BGSA-Entwurf) zu streichen, dem eine bürgerliche Minderheit der Ständeratskommission folgen will. Der SGB fordert das Parlament vielmehr dringend auf, die Bussenbestimmungen, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat (maximal 1000, im Wiederholungfall bis zu 5000 Franken), nicht nur zu übernehmen, sondern noch zu verschärfen. Wer gegen die Pflicht zur Anmeldung neuer Arbeitnehmender verstösst, soll mit einer Busse von bis zu 30'000, im Wiederholungsfall bis zu 50'000 Franken bestraft werden können. Ansonsten wäre es Arbeitgebern möglich, sich eine goldene Nase mit Schwarzarbeit zu verdienen und im Aufdeckungsfall mit lächerlichen 1000 Franken Busse davonzukommen. Abschreckungseffekt gleich Null! 
</p><p>Weiter muss hier ein Zusammenhang mit dem Vergaberecht hergestellt werden: Wer Arbeitnehmende schwarz anstellt, soll konsequent von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
</p><h3> Bessere Zusammenarbeit </h3><p>Um Schwarzarbeit wirkungsvoll bekämpfen zu können, braucht es zudem eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden untereinander und mit den paritätischen Organen, wenn ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorliegt. Behörden sollen im Fall von Schwarzarbeit, die ja in der Regel auch direkt gegen GAV-Bestimmungen verstösst (Falschabrechnung von Löhnen etc.), die zuständigen paritätischen Organe informieren und umgekehrt. Ohne eine solche Kooperation liesse sich in Zeiten steigender Schwarzarbeit selbst in Bereichen, wo eigentlich die Flankierenden Massnahmen greifen sollten, Schwarzarbeit nicht wirkungsvoll bekämpfen. 
</p><h3>Sans-Papiers legalisieren </h3><p>Der SGB fordert das Parlament weiter auf, endlich die Situation langjährig anwesender und erwerbstätiger Personen ohne Aufenthaltsbewilligung (Sans-Papiers) zu legalisieren. Dieser längst überfällige Schritt würde unzählige Arbeitnehmende, häufig Frauen aus dem Hausarbeits-, Care- und Gastrobereich, aus Prekarisierung und Ausbeutung befreien und der Schwarzarbeit in diesen Bereichen dauerhaft eine wichtige Grundlage entziehen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4731</guid><pubDate>Tue, 21 Feb 2017 16:30:39 +0100</pubDate><title>Keine Demontage des Arbeitsgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-demontage-des-arbeitsgesetzes</link><description>WAK-Nationalrat hat vom USR III-Debakel nichts gelernt </description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB wird die Demontage des Arbeitsgesetzes, zu welcher sich heute die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) entschlossen hat, vehement bekämpfen. Die WAK-N lanciert mit der Überweisung der beiden Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter einen Generalangriff auf den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Mit ihrer Kopf-durch-die Wand-Taktik hat die Kommission nichts vom USR III-Debakel gelernt. 
</p><p>Noch mehr Überarbeitung, noch mehr Nacht- und Sonntagsarbeit wären die Folge dieser Vorstösse. Stress und Burnout würden dramatisch zunehmen. Bedeutend erschwert würde die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Den Arbeitsinspektoren würde weitgehend verunmöglicht, die Einhaltung der Höchstarbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten sowie das Verbot der Nacht- bzw. Sonntagsarbeit zu kontrollieren. 
</p><p>Die extreme Initiative von Ständerat Graber zielt auf den gesamten Dienstleistungssektor. Sie greift nicht nur die Arbeitszeiterfassung an, sondern den Kern der geltenden materiellen Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten in diesem Sektor. In einem neuen Gummiparagraphen sollen "leitende Arbeitnehmer" sowie "Fachspezialisten" von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden. Sie müssten damit praktisch rund um die Uhr, ja sogar an Sonntagen, arbeiten. Ausserdem greift der Vorstoss die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten frontal an. 
</p><p>Die Initiative Keller-Sutter verlangt, dass "Arbeitnehmer mit leitender Tätigkeit und Fachspezialisten" aller Branchen keine Arbeitszeiterfassung mehr hätten, und dies ohne jegliche kompensatorische Massnahmen für den Gesundheitsschutz. Weiter würde es keine individuelle Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmenden mehr brauchen und auch kein paritätisches Verfahren mehr geben, um die Einhaltung der theoretisch noch gültigen materiellen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes kontrollieren zu können. Dabei ist gerade erst am 1.1.2016 eine weitgehende Deregulierung im Bereich der Arbeitszeiterfassung erfolgt. Kaum die Tinte trocken, soll diese neue Bestimmung bereits weiter dereguliert werden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4712</guid><pubDate>Thu, 09 Feb 2017 10:30:46 +0100</pubDate><title>Nicht noch länger arbeiten, auch der Gesundheit zuliebe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-noch-laenger-arbeiten-auch-der-gesundheit-zuliebe</link><description>Work-Life-Balance: Arbeitszeit wöchentlich begrenzen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Lange Arbeitszeiten zerstören die psychische und körperliche Gesundheit. Eine neue australische Studie zeigt, dass Personen, die mehr als 39 Stunden pro Woche arbeiten, ihre Gesundheit gefährden. Gerade die Schweiz mit ihren sehr hohen Normalarbeitszeiten müsste eigentlich diese Warnung sehr ernst nehmen. </p><p>Mehr als 39 Stunden pro Woche zu arbeiten, gefährdet die Gesundheit. Dieses Phänomen wird verstärkt, wenn dabei die Ruhezeitbestimmungen nicht eingehalten werden. Das sind die neuen Forschungsergebnisse einer <a href="http://www.anu.edu.au/news/all-news/a-healthy-work-limit-is-39-hours-per-week" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Studie der Australian National University (ANU)</a>. Sie sollten gerade in der Schweiz beherzigt werden, wo die Wochenarbeitszeit seit Jahren bei 42 Stunden stagniert. Kommt dazu: Seit der Aufhebung des Mindestfrankenkurses haben viele Firmen, vor allem in der Industrie, die wöchentlichen Arbeitszeiten noch erhöht. 
</p><h3>Gesunde Höchstarbeitszeiten </h3><p>Laut der Studie gefährden lange Arbeitszeiten die geistige und körperliche Gesundheit einer Person, weil sie weniger Zeit lassen, sich richtig zu ernähren, die Gesundheit zu pflegen und sich zu erholen. Dies gilt laut der Studie speziell für Frauen, die wegen der Care-Arbeit für Kinder oder Familienangehörige sowie der Hausarbeit häufig einer Doppelbelastung ausgesetzt sind. Für Personen mit Care-Verantwortung empfiehlt die Studie denn auch 34 Stunden pro Woche als physiologische Grenze für eine gesunde wöchentliche Normalarbeitszeit. Die Studie, in ihrer Art einmalig, verwendete Daten von mehr als 8000 australischen Arbeitnehmenden. 
</p><h3>50-Stunden-Woche? </h3><p>Die Resultate der Studie sind auch für die politische Debatte in der Schweiz relevant. Hier wollen die Ständeräte Graber und Keller-Sutter für Arbeitnehmende im Dienstleistungssektor die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten sowie die Nacht- und Sonntagsarbeitsverbote und die Arbeitszeiterfassung abschaffen. Wochenarbeitszeiten von 50 Stunden und mehr könnten so zur Norm werden. Die Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden wären katastrophal. Die in der Schweiz bereits hohe Burn-Out-Quote würde unweigerlich explodieren. 
</p><p>Nicht die zynischen Vorstösse von Graber und Keller-Sutter sind angesichts der Faktenlage angezeigt, sondern, so zeigen es die objektiven Tatsachen, die Verbesserung des psychosozialen Schutzes der Arbeitnehmenden. Durch mehr Arbeitszeiterfassung und Einhaltung der Arbeitszeit-Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes. Wenn eine Reform gemacht werden müsste, dann wäre eher die Senkung der Höchstarbeitszeit angebracht. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4690</guid><pubDate>Thu, 02 Feb 2017 08:39:57 +0100</pubDate><title>Stress bekämpfen statt multiplizieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stress-bekaempfen-statt-multiplizieren</link><description>Zwei Ständeräte wollen Freipass für Stress </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Immer mehr Menschen fühlen sich bei der Arbeit gestresst. Und trotzdem wollen die Ständerät/innen Graber und Keller-Sutter in den Dienstleistungsberufen einen Freipass für überlange Arbeitszeiten.</p><p>Eine<a href="http://www.unia.ch/de/aktuell/aktuell/artikel/a/13244/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> neue Unia-Studie </a>bestätigt es: In den Büro-Berufen nimmt der Stress zu. 15.4% der Befragten fühlen sich bei der Arbeit immer, 54.4% oft gestresst. Nur 6.2% sind nie oder selten gestresst. 58.7% geben "Zeitdruck" als Hauptgrund für diesen Stress an. Es folgen "häufige Unterbrechungen" (46%), "Leistungsdruck" (40.5%), "unklare Anweisungen" (34.3%), "überlange Arbeitstage" (29.9%) und "Arbeiten in der Freizeit" (17.5%). Die Umfrage zeigt zudem, dass in den Betrieben heute noch zu wenig präventiv gegen Stress unternommen wird. Dabei läuft seit 2015 ein sog. Vollzugsschwerpunkt von SECO und Kantonalen Arbeitsinspektoraten. 
</p><h3>Ein Angriff auf jeden dritten Job </h3><p>Besonders pikant: die Umfrage der Unia erfasst auch jene Arbeitnehmenden-Kategorien, die direkt von den Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter betroffen wären, die "leitenden Angestellten" sowie die "FachspezialistInnen" in den Dienstleistungen. Zur Erinnerung: Mit ihren Vorstössen wollen die Ständeräte Graber und Keller-Sutter sowohl die Arbeitszeiterfassung wie auch den materiellen Gesundheitsschutz betreffend Höchstarbeitszeiten, Pausen, Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot abschaffen. 
</p><p>Der Anteil der Personen mit Tertiärabschluss (Hochschulen und höhere Berufsbildung), die man als "FachspezialistIn" bezeichnen könnte, beträgt ca. 40% der aktiven Bevölkerung. Die "leitenden Arbeitnehmenden" machen ca. 34% der Arbeitnehmenden aus. In der Unia-Umfrage sind ähnliche Werte ermittelt worden. 
</p><h3>Gesundheit - nicht unsere Sorge </h3><p>Der völlige Verzicht auf Arbeitszeiterfassung wird dabei zynisch mit dem Wunsch der Arbeitnehmenden nach Autonomie begründet und als Vertrauensbeweis des Arbeitgebers für die Arbeitnehmenden verkauft. Dabei ist klar: Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit, die Flexibilität ermöglichen und die Gestaltungsautonomie der Menschen nicht beschneiden, sind bereits heute ohne weiteres möglich! Erst per 1.1.2016 wurden die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung dereguliert. Viele Arbeitgeber zeigen sich damit zufrieden. Nur die am stärksten ideologisierten Branchenvertretungen wie Expertsuisse (Verband Wirtschaftsprüfer und Treuhänder) oder die Allianz "Denkplatz Schweiz" (loser Verbund von Versicherungsverband, Treuhand-Verband und ICT-Schweiz) wollen mit ihren extremen Forderungen den Arbeitnehmerschutz weiter aushöhlen. Und foutieren sich dabei um die Gesundheit der Arbeitnehmenden. 
</p><h3>Immerhin: Kommission will vertiefen </h3><p>Der SGB und seine Verbände wehren sich gegen diese Vorhaben, die letztlich zu Gratisarbeit führen. Immerhin: die vorberatende Kommission des Nationalrates hat die beiden Vorstösse nicht einfach durchgewinkt. Sie will die Problematik bis in den Mai vertieft abklären. Der SGB begrüsst diesen Entscheid als erstes Zeichen von Vernunft. Er wird sich auch für bessere Regulierungen im Problembereich "ständige Erreichbarkeit" und im Home-Office einsetzen. Und die Verbände des SGB werden dafür sorgen, dass in den GAV effiziente Gesundheitsmassnahmen gegen psychosoziale Risiken definiert werden. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4673</guid><pubDate>Tue, 24 Jan 2017 17:36:30 +0100</pubDate><title>Arbeitszeiterfassung muss bleiben - nicht noch mehr Burnouts! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeiterfassung-muss-bleiben-nicht-noch-mehr-burnouts</link><description>Erstes Zeichen der Vernunft in der WAK-Nationalrat </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die nationalrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat heute beschlossen, die Behandlung der Parlamentarischen Initiativen von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter, welche weitgehende Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung verankern und den materiellen Arbeitnehmerschutz wie Höchst Arbeitszeiten, Nacht und Sonntagsarbeitsverbot abbauen wollten, zu sistieren und die Problematik bis in den Mai vertiefter abzuklären. Der SGB begrüsst diesen Entscheid als erstes Zeichen von Vernunft.
</p><p>Der SGB wird in der so gewonnenen Zeit aufzeigen, dass die beiden Vorschläge den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gravierend abbauen würden. Sie vermehrten Stress, Burn-Out und verunmöglichten die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb noch mehr. Einen solchen Rückfall in andauernde Verfügbarkeit würde der SGB vehement bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte </h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97 </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4654</guid><pubDate>Wed, 11 Jan 2017 17:10:37 +0100</pubDate><title>Digitalisierung ja, aber nicht ohne Schutz für Arbeitnehmende </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/digitalisierung-ja-aber-nicht-ohne-schutz-fuer-arbeitnehmende</link><description>Der SGB zum bundesrätlichen Bericht</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat mittels Strategiepapieren einen ganzheitlichen Umgang mit der Digitalisierung entwickeln will. Der heute publizierte Bericht analysiert wettbewerbsrechtliche Aspekte zwischen Anbietern von digitalen und traditionellen Angeboten im Allgemeinen und im Speziellen für das Taxi-Gewerbe. Der Bundesrat schlägt dabei vor, Regelungen, welche für die traditionelle Wirtschaft gelten, zugunsten der digitalen Anbieter der gleichen Dienste (z.B. für den Taxi-Vermittlungsdienst Uber) zu ändern. Dabei droht ein Abbau an Arbeitsschutz-Bestimmungen. 
</p><p>Reformen zur Förderung der Digitalisierung dürfen nicht dafür missbraucht werden, um die Arbeitsbedingungen der Angestellten zu verschlechtern. So will etwa ein parlamentarischer Vorstoss von Nationalrat Nantermond die Fahrtenschreiber für Uber-FahrerInnen abschaffen. Damit wäre keine Kontrolle mehr möglich, wie lange die FahrerInnen bereits unterwegs sind - und ob sie wegen Übermüdung womöglich sich, ihre Passagiere und die anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Das ist inakzeptabel! 
</p><p>Bei der Prüfung, wo die Gesetzgebung die Digitalisierung behindert, ist u.a. auch das Wohl der Arbeitnehmenden und die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit im Auge zu behalten. Der SGB verlangt vom Bundesrat, die Gewerkschaften konsequent in die entsprechenden Analysen einzubeziehen. 
</p><p>Weiter suggeriert der Bundesrat Flexibilität bei der Anwendung von bestehenden Regulierungen auf die "Sharing Economy". Für den SGB ist klar: Die Regeln hinsichtlich branchen- und ortsüblichen Arbeitsbedingungen, Löhnen, Sozialversicherungen, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit müssen für alle Arbeitgeber gelten, egal, ob sie ihre Dienstleistungen mittels digitaler oder traditioneller Systeme anbieten. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4652</guid><pubDate>Wed, 11 Jan 2017 14:48:18 +0100</pubDate><title>121a: Arbeitslosenvorrang konsequent umsetzen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/121a-arbeitslosenvorrang-konsequent-umsetzen</link><description>SGB-Vorstand bezieht Position</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat an seiner Vorstandssitzung vom 11. Januar den vom Parlament im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossenen Arbeitslosenvorrang diskutiert. Er befürwortet diese Massnahme. Sie muss jetzt aber konsequent umgesetzt werden, damit die Arbeitslosen künftig rascher eine Stelle finden - unabhängig von der Farbe ihres Passes. 
</p><p>Zahlreiche Probleme im Arbeitsmarkt bleiben damit aber vorläufig nicht gelöst. Für langjährige ältere Arbeitnehmende braucht es einen besseren Kündigungsschutz. Ausserdem wurden die Bestimmungen zum Schutz vor Lohndumping nicht genügend verschärft. Die Anhebung der Sanktionen von 5000 auf 30000 Fr. sowie die erleichterte Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen sind zwar positiv, reichen aber nicht, um flächendeckend durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Der Bund muss dazu die Hürden bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen senken. Es braucht mehr Kontrollen. Und bei offensichtlichen Missbräuchen müssen die Kantone konsequent Arbeitsunterbrüche verfügen. 
</p><p>Der SGB-Vorstand begrüsst, dass mit den Beschlüssen des Parlaments die bilateralen Verträge erhalten und keine neuen Diskriminierungen von Arbeitnehmenden eingeführt werden. In der Diskussion wurde festgehalten, dass stabile Beziehungen zur EU, dem grössten Wirtschaftspartner der Schweiz, für die Arbeitnehmenden von grösster Bedeutung sind. Ausserdem ist es für die Arbeitnehmenden wichtig, dass keine Kontingente eingeführt werden. Denn das frühere Kontingentssystem war schlecht, führte zu viel Schwarzarbeit und starkem Druck auf die Löhne. Der Vorstand betont zudem, dass der Arbeitslosenvorrang auch für Grenzgänger gelten muss. 
</p><p>Aus aktuellem Anlass hat der SGB-Vorstand auch den Abbau bei den Poststellen behandelt. Nicht nur der digitale Umbau, sondern auch das Profitstreben der Post treibt den Abbau bei den Dienstleistungen voran. Der SGB-Vorstand unterstützt die zuständige Gewerkschaft Syndicom bei der Verteidigung der postalischen Dienstleistungen. Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass bei allen bundesnahen Unternehmen - nicht nur bei der Post - wieder das Dienstleistungsverständnis ins Zentrum gesetzt wird. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>&nbsp;Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4627</guid><pubDate>Mon, 19 Dec 2016 09:54:48 +0100</pubDate><title>Konkrete und umfassende Hilfe für Asbesterkrankte </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/konkrete-und-umfassende-hilfe-fuer-asbesterkrankte</link><description>Meilenstein: Runder Tisch Asbest beschliesst Entschädigungsfonds</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse nehmen erfreut zur Kenntnis, dass sich der von alt Bundesrat Moritz Leuenberger präsidierte Runde Tisch erfolgreich auf wirksame Lösungen zur Bewältigung der Asbesttragödie geeinigt hat. Die Gewerkschaften haben mit ihrer Eingabe vom September 2014 den entscheidenden Impuls zur Gründung des Runden Tisches durch den Bundesrat gegeben. Bereits das Asbestverbot von 1989 war den damaligen Anstrengungen der Gewerkschaften unter Federführung von Vasco Pedrina zu verdanken. 
</p><p>Die nun vom Runden Tisch präsentierten Lösungen sind ein Meilenstein auf dem langen Weg einer Bewältigung der Asbestlast. Sie können zwar nicht das menschliche Leid beseitigen, aber zumindest die verheerenden Auswirkungen der Krankheit auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen mildern. 
</p><p>Die Eckwerte des Runden Tisches für einen Entschädigungsfonds sehen zum einen Geldleistungen für alle Asbesterkrankten vor. Massiv verbessert wird dabei die finanzielle Hilfe für Asbesterkrankte, die nicht vom Unfallversicherungsgesetz (UVG) erfasst werden. Gleichzeitig wird ein Care-Service eingerichtet, an den sich alle Asbesterkrankten und potentiell Betroffenen wenden können. Dieser Care-Service wird auch präventiv tätig sein. Denn immer noch erkranken jährlich rund 120 Personen wegen Kontakten mit Asbest. Der Dienst nimmt seine Arbeit im 1. Semester 2017 im Raum Zürich/Glarus auf und wird sie sukzessiv auf die ganze Schweiz ausweiten. 
</p><p>Mit der Abwicklung dieser Aufgaben wird eine Stiftung für Asbestgeschädigte beauftragt. Sie wird in den nächsten Wochen gegründet. Die Finanzierung der Stiftung ist dank Eternit, den Privatversicherern und den Bahnen jedoch nur für die ersten Jahre gesichert. Damit sie nachhaltig wirken kann, braucht es weitere Finanzzusagen von Branchen und Grossunternehmen. Auch die kantonalen Gebäudeversicherungen, bzw. die Kantone, stehen hier in der Verantwortung. Denn die seinerzeitigen Brandschutzverordnungen führten zu einer grossflächigen Nutzung von Asbest. Die Zustimmung der Gewerkschaften an die vom Runden Tisch ausgearbeiteten Lösungen hängt von einer soliden Finanzierung ab. Diesen Tatbeweis haben die noch nicht beteiligte Wirtschaft und andere Kreise nun anzutreten. 
</p><p>Neben dem Fonds konnten die Gewerkschaften weitere Fortschritte initiieren: </p><ul><li>Eine gerechtere Verteilung der Prämienlast zwischen Suva-Branchen. Die Suva rechnet mit weiteren Kosten in der Höhe von 1 Milliarde Franken. Mit der Schaffung einer Suva-internen Rückversicherung, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, können die von Grossereignissen wie der Asbesttragödie betroffenen Branchen entlastet werden. </li><li>In der neuen Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). ist eine allgemeine Ermittlungspflicht für Asbest eingeführt worden. Damit können jene Arbeitnehmenden effizient geschützt werden, die heute mit dem Umbau und Abbruch von Asbest enthaltenden Gebäuden aus den 70er- und 80er-Jahren beschäftigt sind.</li></ul><h5> Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, Vertreter SGB am Runden Tisch Asbest, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Vasco Pedrina, Vertreter Unia am Runden Tisch Asbest, 079 772 37 47</li></ul><ul><li> Mathias Regotz, Vertreter Travail.Suisse am Runden Tisch Asbest , 078 811 74 79 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4622</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2016 17:07:51 +0100</pubDate><title>Arbeitszeit: kein Wildwuchs!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeit-kein-wildwuchs</link><description>SGB-Juristentagung 2016 zum gewerkschaftlichen Kernthema Arbeitszeiten </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SGB-Juristentagung 2016 war dem Thema Arbeitszeit gewidmet. Dabei geht es auch um Fragen des Gesundheitsschutzes und der Planbarkeit des Lebens. Die Tagung zeigte deutlich: Die Gewerkschaften sind herausgefordert. </p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner erinnerte in seiner Begrüssung daran: Arbeitszeitfragen gehören zu den klassischen Fragen des Arbeitsrechts und der gewerkschaftlichen Tätigkeit. Eines der ersten Gesetze im Bereich des Arbeitnehmerschutzes, das Glarner Fabrikgesetz, sei zur Hauptsache ein Gesetz zur Regelung und Beschränkung der Arbeitszeiten gewesen. Dass sich die Juristentagung des SGB 2016 diesem Thema widme, erkläre sich aber nicht nur aus historischem Interesse: "Die hängigen parlamentarischen Vorstösse von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter peilen einen radikalen Abbau des arbeitsgesetzlichen Schutzes an. Gegen diese Verschlechterungen wird sich der SGB mit allen Mitteln wehren." 
</p><h3>Indirekte Diskriminierung via Arbeitszeitgestaltung </h3><p>Stéphanie Perrenoud, Lehrbeauftragte an der Universität Neuenburg, analysierte die indirekte Diskriminierung von Arbeitsplangestaltung und Arbeitsplänen. Sie zeigte auf, dass unfreiwillige Teilzeit oder Arbeitszeitreduktionen unter Umständen weibliche Angestellte diskriminierten - was dann gegen die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst. Auch die Gestaltung der Arbeitszeiten und der Einsatzpläne wirke diskriminierend, wenn sie unvereinbar sei mit den häufig von Frauen wahrgenommenen Care- und Familienarbeiten. Verlangt seien vielmehr Arbeitszeitautonomie und partizipative, nichtdiskriminierende und sichere Gestaltung von Arbeitsplänen. Die Bekanntgabe der Arbeitszeiten (Art. 69 ArGV1) müsse im Lichte des Gleichstellungsgesetzes gelesen werden, ansonsten mache sich der Arbeitgeber einer indirekten Diskriminierung verantwortlich. 
</p><h3>Arbeitszeit planen - Stress vermeiden </h3><p>Immer kurzfristiger werden die Ankündigungen von Einsätzen in Branchen wie der Gesundheit, der Restauration und des Detailhandels. So entstehen Formen der unfreiwilligen Arbeit auf Abruf und der (allenfalls unbezahlten) Bereitschaftszeit. Der Stress für die Arbeitnehmenden nimmt zu, die Planbarkeit von Arbeit, Care- und anderen Pflichten und Tätigkeiten nimmt ab. Der Vortrag von Bassem Zein, Vertreter des Bundesamtes für Justiz, nahm diese Aspekte auf. Insbesondere zeigte Zein auf, dass Arbeit auf Abruf durch die Bundesgerichtspraxis eingeschränkt ist, vor allem was die abrupten Arbeitszeitänderungen angeht: So ist der Arbeitgeber verpflichtet, genügend Arbeit zu liefern oder - wenn dies nicht gelingt - einen entsprechenden Ersatzlohn. 
</p><p>Der SGB hat an seiner letzten Delegiertenversammlung diesen Aspekt aufgenommen und gefordert, dass Arbeitspläne mindestens 4 Wochen im Voraus mitgeteilt werden. Wenn die Arbeitseinsätze kurzfristiger geändert werden, muss ein Zuschlag von 25% bezahlt werden. Bei Pikettdiensten sind die Wartezeiten auf ein Minimum zu reduzieren, und der Bereitschaftsdienst ist mit mindestens 25% des Lohnes zu honorieren. 
</p><h3>Studie zu Stresshaftung </h3><p>Durch die immer prekäreren Formen der Einsatzplanung und zunehmend verdichtete Arbeit nimmt der Stress stark zu. Burn-Out ist deswegen in der Schweizer Arbeitswelt leider zur Norm geworden. Sabine Steiger-Sackmann, Dozentin an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, führte dazu aus, dass sich heute ein Viertel der Arbeitnehmenden gestresst fühle, noch mehr empfänden die Arbeitszeiten als belastend. Der SGB hat bei Steiger-Sackmann eine Studie zum Vorgehen in Fällen von Stresshaftung in Auftrag gegeben. Sie wird nächstes Jahr publiziert und sich vor allem mit prozessualen Beweisproblemen beschäftigen. Es wird auch Aufgabe der Sozialversicherungen sein, durch ihre Klagemöglichkeit gem. Art. 72 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) Regress gegen haftpflichtige Arbeitgeber zu nehmen, da in Krankheitsfällen das Haftungsprivileg von Art. 75 Abs. 2 ATSG nicht greift. Damit soll verhindert werden, der Allgemeinheit Kosten zu überbürden. 
</p><p>Auch im Bereich des Burn-out wird der SGB in die Offensive gehen: Bei der anstehenden Reform der Unfallversicherung (Anhang I zu Art. 14 UVV) wird sich der SGB dafür einsetzen, dass Burn-Out als Berufskrankheit anerkannt wird. Die Juristentagung gab dazu wertvolle Inputs. 
</p><h3>Gegen Abwälzungen des Unternehmerrisikos vorgehen </h3><p>Gabriela Riemer-Kafka, Professorin an der Universität Luzern, setzte sich in ihrem Vortrag mit der Frage des Lohnes auseinander, der für die geleistete Zeit vom Arbeitgeber geschuldet ist. Nach der Aufgabe des Franken-Mindestkurses durch die Nationalbank hätten viele Arbeitgeber das Kursrisiko auf den Arbeitnehmenden abzuwälzen und dazu eine Arbeitszeitverlängerung bei gleichem Lohn durchzudrücken versucht. Wie im Vortrag in Erinnerung gerufen wurde, sind solche Überwälzungen des Unternehmerrisikos nichtig. Prof. Riemer-Kafka zeigte die Instrumente auf, mit denen gegen solche Abwälzungen angekämpft werden kann. 
</p><h3>Home-Office: Heimarbeitsgesetz anpassen </h3><p>Luca Cirigliano, Verantwortlicher für Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen beim SGB, behandelte die Probleme des Home-Office. Arbeit zuhause sei eigentlich nichts Neues. Waren in der Vergangenheit Gewerbe und Industrie betroffen, sind es heute Büro-Tätigkeiten, etwa von Journalisten, Übersetzern, Informatikerinnen. Erst vor zwei Wochen habe der Bundesrat in einem Bericht auf die Probleme von Home-Office hingewiesen: auf die Erfassung der Arbeitszeiten, die Einhaltung der Ruhepausen oder die ständige Erreichbarkeit. Cirigliano entwickelte konkrete Forderungen zu einer Anpassung des Schweizer Arbeitsrechts auf Home-Office. Das Mittel dazu: eine Modernisierung des Heimarbeitsgesetzes (HArG). 
</p><h5>Hinweise </h5><ul><li>Die Tagungsbeiträge können als Podcast auf <a href="http://podcasts.weblaw.ch/uebersicht/info.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.jusletter.ch</a> abgerufen werden. Sie werden voraussichtlich im Januar 2017 aufgeschaltet werden. </li></ul><ul><li>Eine Sondernummer des Fachjournals "Allgemeine Juristische Zeitschrift AJP/PJA" wird eine Verschriftlichung der Tagungsbeiträge publizieren. Diese erscheint voraussichtlich im März 2017. </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4615</guid><pubDate>Fri, 09 Dec 2016 15:44:32 +0100</pubDate><title>Neues Saisonnierstatut und neue Diskriminierung abgewendet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/neues-saisonnierstatut-und-neue-diskriminierung-abgewendet</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Umsetzung MEI</description><content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt steht fest: In der Schweiz wird es kein neues Saisonnierstatut geben und kein neues Kontingentierungssystem. Ein solches drohte seit der Annahme der SVP-Masseneinwanderungsinitiative. Das konnte nun im Parlament abgewendet werden.
</p><p>Wie unmenschlich das frühere System war, und gleichzeitig auch noch wirtschaftlich schädlich, zeigt eine <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/SGB_AHV13_digitaleFormate_dfi_V111.jpg" class="download">neue Broschüre des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes</a>.
</p><p>Der jetzt beschlossene nichtdiskriminierende <b>Arbeitslosenvorrang </b>ist das Ergebnis einer Koalition von SP und FDP. Aufgegleist wurde sie im Ständerat. Möglich wurde sie dank dem Abstimmungssieg gegen die sogenannte "Durchsetzungsinitiative" der SVP vom 28. Februar 2016. Nötig wurde die neue Koalition, weil der Vorschlag des Bundesrates für die einseitige ("wortgetreue") Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative mittels Kontingenten direkt in die Sackgasse führte.
</p><p>Grundlage des Arbeitslosenvorrangs bei Berufsgruppen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit ist die Meldepflicht für offene Stellen. Die Meldung an die öffentliche Arbeitsvermittlung soll dafür sorgen, dass auch ältere Stellensuchende wieder eine Chance bekommen. Heute werden sie trotz guter Qualifikationen oft nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
</p><p>Den Vorschlag der Meldepflicht hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund vor einem Jahr nach dem Modell anderer Länder entwickelt und im Januar 2016 der Öffentlichkeit präsentiert. Dies war eine Basis für das jetzt beschlossene neue Gesetz.
</p><p>Das zeigt, dass auch in schwierigen Situationen Lösungen möglich sind, die politisch zunächst unerreichbar scheinen. In der aktuellen Phase war die Ausgangslage besonders anspruchsvoll. Nicht nur wegen der Haltung des Bundesrates. Sondern auch, weil die heutige Spitze des Schweizerischen Arbeitgeberverbands sich damit ausgerechnet bei diesem Thema von der seit Ende der neunziger Jahre erfolgreichen Sozialpartnerschaft verabschiedet hatte und sogar ein eigenes Kontingentssystem vorschlug. Die Sozialpartnerschaft bestand darin, dass im Rahmen von Verhandlungen der Spitzenverbände jeweils Lösungen für flankierende Massnahmen zu den bilateralen Verträgen unter Einschluss der Personenfreizügigkeit gefunden werden konnten. Das bedingte die Bereitschaft zu Kompromissen, vor allem aber auch die Einsicht, dass die bilateralen Verträge politisch nur getragen werden, wenn die Löhne und die Arbeitsbedingungen wirksam geschützt werden.
</p><p>Dass es früher auf diesem Weg jeweils zu Lösungen kam, die auch in den Volksabstimmungen Bestand hatten, war auch den jeweiligen Bundesräten an der Spitze des Volkswirtschaftsdepartementes zu verdanken, die ihre Verantwortung und ihre Führungsrolle aktiv wahrnahmen. Beim gegenwärtigen Volkswirtschaftsminister fehlte diese Bereitschaft oder Fähigkeit dazu im Gegensatz zu seiner Vorgängerin und seinen Vorgängern. Dies trotz der fundamentalen Bedeutung der bilateralen Verträge für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze. Er liess sich das Dossier von der für das Ausländerrecht zuständigen Bundesrätin aus der Hand nehmen.
</p><p>Die Gewerkschaften formulierten nach dem 9. Februar 2014 eine klare Linie, basierend auf drei Achsen:</p><ol><li>Erhaltung der Bilateralen</li><li>Keine neue Diskriminierung</li><li>Mehr statt weniger Schutz für die Arbeitnehmenden.</li></ol><p>Die ersten beiden Ziele sind erreicht (eine erfolgreiche Schlussabstimmung im Parlament Ende nächster Woche vorausgesetzt). Die Fortschritte beim dritten Ziel sind zwar ungenügend, aber immerhin zählbar. Der Kampf für bessere Schutzmassnahmen, eine bessere Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge und vor allem auch für die bessere Durchsetzung muss weitergeführt werden. Das gilt auch für die neue Meldepflicht für offene Stellen. Entscheidend wird die Umsetzung in der Praxis sein. Immerhin stehen die Behörden und vor allem die Arbeitgeber nun in der Pflicht.
</p><p>Es lohnt sich somit, auch im Gegenwind, für elementare Positionen zu kämpfen. Die Erfahrung mit dem neuen Arbeitslosenvorrang zeigt dies einmal mehr. Nötig sind klare Köpfe, Umsicht und manchmal eine gewisse Beweglichkeit. Für die arbeitende Bevölkerung, für die Wirtschaft und für die Schweiz. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4601</guid><pubDate>Tue, 06 Dec 2016 13:47:57 +0100</pubDate><title>Home-Office: Bundesrat will nicht handeln </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/home-office-bundesrat-will-nicht-handeln</link><description>Gesundheitsschutz und Auslagen sind verbindlich zu regeln</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der bundesrätliche Bericht zu Home-Office beschreibt viele Probleme, präsentiert aber keine Lösungen. Für den SGB dagegen ist klar: Die problematischen Seiten von Home-Office sind gesetzlich zu regeln.</p><p>Darf der Arbeitgeber auf dem Heim-Computer seiner Arbeitnehmenden Spyware installieren, wenn diese Home-Office machen? Haftet ein Bankmitarbeiter, der zuhause mit schlecht gesichertem WiFi arbeitet, für gestohlene Bankkunden-Daten? Ist der Arbeitgeber verantwortlich, wenn die Arbeitnehmenden sich wegen unmöglichen Zielvorgaben zuhause an Wochenenden und in der Nacht in ein Burnout arbeiten? Solche und viele weitere rechtliche Fragen wirft Home Office auf. 
</p><p>Der Bundesrat anerkannt in seinem Mitte November erschienenen Bericht, dass die Bestimmungen des Obligationenrechts, des Arbeits- und des Unfallversicherungsgesetzes grundsätzlich auf Home-Office anwendbar seien. Dies gälte aber nicht für die Kontrolle der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie für viele Detailbestimmungen in den Verordnungen. Diese seien nur in einer klassischen Arbeitsorganisation anzuwenden, in welcher die Gestaltung der Arbeitsräume dem Arbeitgeber obliege (z.B. Ergonomie am Arbeitsplatz, Sicherheit von Geräten, etc.). 
</p><h3>Gesundheit: auch im Home Office schützen </h3><p>Dem Bericht zufolge fällt es in die Verantwortung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz auch im Home-Office angemessen einzurichten. Ruhezeit- und Pausenbestimmungen seien auch im Home-Office einzuhalten. Aber wie? Das Einfachste wäre, in einer einzigen Rechtsgrundlage alle geltenden Arbeitssicherheits- und Gesundheitsbestimmungen für das Home-Office zusammen zu fassen. Weiter räumt der Bundesrat ein, dass man für Home-Office wohl spezifische Konkretisierungsvorschriften erlassen müsste, insbesondere für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
</p><p> Bereits heute sind mit dem Heimarbeitsgesetz (HArG) besondere Bestimmungen zur traditionellen handwerklichen Heimarbeit geregelt. Das ist paradox: Für eine Arbeitsform, die es kaum mehr gibt, existiert eine spezialrechtliche Regelung, während dies für Home-Office trotz starker Zunahme nicht der Fall ist. Dabei wäre eine Anpassung des HArG auf das moderne Home-Office mit wenig Aufwand zu machen. Der SGB fordert deshalb, dass der Bundesrat die nötigen Bestimmungen für das Home-Office im HArG konkretisiert und dieses Gesetz anpasst. 
</p><h3>Auslagen: Kein Sparen auf dem Rücken der Angestellten </h3><p>Neben dem Gesundheitsschutz besteht auch dringender Handlungsbedarf bei den Regelungen zu Material, Auslagen und Datenschutz. Häufig werden nämlich heute die Auslagen für Arbeitsmaterial auf die Arbeitnehmenden überwälzt. Insbesondere die Nutzung privater Geräte für die Arbeit kann problematisch sein, da Artikel 327 Absatz 2 OR vorsieht, dass die Auslagen zulasten der Arbeitnehmenden gehen können. Diese Regelungen zielten jedoch nicht auf die moderne Informatik, sondern auf die private Benutzung von Firmenfahrzeugen. Je nach Auslegung von Artikel 327a Absatz 1 OR muss die ArbeitnehmerIn die Auslagen von Telearbeit selbst finanzieren. Denn ohne entsprechende Regelung in GAV oder Einzelarbeitsvertrag kann sich der Arbeitgeber darauf beschränken, nur den Arbeitsplatz in seinen Räumlichkeiten zu finanzieren. Es ist jedoch nicht akzeptabel, dass die Arbeitgeber ihre Infrastrukturkosten auf die Arbeitnehmenden verschieben. 
</p><h3>GAV allein genügt nicht </h3><p>Die Gewerkschaften des SGB haben an der letzten DV beschlossen, systematisch Home-Office-Anliegen in die GAV aufzunehmen. Das gilt für Themen wie Freiwilligkeit, soziale Isolation, aber auch für konkrete Fragen wie Arbeitszeiten, Schutz der Freizeit und Erholung, Verbot der Nachtarbeit. Auch die Kosten für die Geräte werden vermehrt in GAV zu regeln sein. Trotzdem werden gewichtige Lücken bleiben: Fast 50% aller Arbeitnehmenden kommen hierzulande nicht in den Genuss eines GAV. Für diese Personen müssen gesetzliche Regelungen gefunden werden. Dass der Bundesrat bei Home Office Handlungsbedarf feststellt, sich aber seiner Verantwortung im Verordnungs- und Gesetzesbereich entzieht, ist unverständlich. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4597</guid><pubDate>Thu, 01 Dec 2016 14:08:26 +0100</pubDate><title>SGB begrüsst Stossrichtung des Ständerats – weitere Massnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-begruesst-stossrichtung-des-staenderats-weitere-massnahmen-noetig</link><description>Umsetzung Masseneinwanderungsartikel</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst den Entscheid des Ständerates zur Umsetzung des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungs-Initiative"), eine nichtdiskriminierende Stellenmeldepflicht bzw. einen Arbeitslosenvorrang einzuführen. Eine Umsetzung des Masseneinwanderungsartikels muss mit den Bilateralen kompatibel sein. Sonst steigt der Druck auf die Löhne und die Arbeitsplätze. Ein Kontingentssystem ist nur schon deshalb keine Lösung. Doch auch unabhängig davon sind Kontingente abzulehnen. Sie führen zu Schwarzarbeit, prekären Arbeitsbedingungen und Lohndruck wie die Analysen des alten Kontingentssystems zeigen.
</p><p>Die Stellenmeldepflicht geht auf einen Vorschlag der Gewerkschaften zurück. Sie wird vor allem dazu führen, dass heute bei der Stellensuche benachteiligte Personen (ältere Arbeitnehmende, Wiedereinsteigerinnen u.a.) bessere Chancen erhalten. Bereits heute arbeiten in vielen Kantonen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV mit den Arbeitgebern bei der Stellenvermittlung zusammen (z.B. in Zürich oder im Aargau). Die Erfahrungen sind mehrheitlich positiv - für alle Beteiligten. Keinem RAV-Vermittler käme es in den Sinn, den meldenden Arbeitgebern Stellensuchende vorzuschlagen, die für die Stellen nicht infrage kommen. Denn das würde die Akzeptanz der RAV-Vermittlung bei allen Beteiligten - bei den Arbeitgebern und den Stellensuchenden - rasch untergraben.
</p><p>Über diese positive Massnahme zugunsten der Stellensuchenden hinaus braucht es aber weitere Massnahmen zum Schutz der Arbeitnnehmenden gegen die Missbräuche der Arbeitgeber. Der SGB kritisiert insbesondere, dass der vorgeschlagene Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeiter keine Unterstützung fand. Viele Gesamtarbeitsverträge kennen heute schon besondere Schutzbestimmungen für ältere Arbeitnehmende. Auch in der Bundesgerichtspraxis ist ein höheres Schutzniveau für langjährige ältere Arbeitnehmende Realität. Weiter verlangt der SGB, dass der Bundesrat die Minimalvorgabe für die Zahl der Lohnkontrollen von derzeit 27'000 auf neu 50'000 erhöht.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>&nbsp;Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4584</guid><pubDate>Thu, 24 Nov 2016 10:11:21 +0100</pubDate><title>Bundesrat anerkennt Handlungsbedarf, will aber nichts tun!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-anerkennt-handlungsbedarf-will-aber-nichts-tun</link><description>Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedete Bericht des Bundesrats zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zeigt, dass beim Vollzug des Arbeitsgesetzes (ArG) grosser Handlungsbedarf besteht: Das Gesetz wird nicht in allen Kantonen gleich gut vollzogen, insbesondere die Finanzierung der Arbeitsinspektorate wird nicht sichergestellt. Hier muss der Bundesrat dringend handeln. Denn in der Schweiz sind die Risiken, die zu Burnout oder Herz-Kreislauf-Problemen führen, im Vergleich zu den europäischen Ländern sehr hoch. 
</p><p>Die Zahl der Betriebskontrollen ist laut Bericht sehr tief. Soweit man diese überhaupt abschätzen kann, werden jährlich nur 2% bis 3% aller Betriebe von den kantonalen Arbeitsinspektoraten (KAI) kontrolliert. Diese Zahl variiert jedoch je nach Kanton erheblich. 
</p><p>Der Bund hat zurzeit keinen direkten Einfluss auf die von den Kantonen für die Kontrollen eingesetzten Mittel und die Umsetzung. Deshalb sind die Harmonisierungs-Bemühungen wichtig, die von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) mit den kürzlich eingeführten Leistungsverträgen angestossen worden sind. 
</p><p>Die den KAI zur Verfügung stehenden Ressourcen werden nicht ausschliesslich für Betriebskontrollen eingesetzt. Beträchtliche Mittel beanspruchen etwa die Prüfung von Bauplänen (Genehmigungsverfahren im Sinne des ArG oder nach kantonalem Recht), die Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen sowie die Beratung von Firmen und Arbeitnehmenden. Zwar leisten auch diese Aufgaben einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Sie können aber die Kontrollen in den Betrieben nicht ersetzen. Für die Kontrollen durch KAI und Suva braucht es vor allem mehr Gelder. 
</p><p>Der SGB hat verschiedene Forderungen zur Verbesserung des Vollzuges verabschiedet und fordert Bund und Kantone zum Handeln auf: </p><ul><li>Die heutigen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes müssen an den Arbeitsplätzen auch umgesetzt werden. Hierzu braucht es einen griffigeren Vollzug.&nbsp; </li></ul><ul><li>Es braucht endlich mehr Kontrollen durch Kantone und Suva. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die psychosozialen Risiken (Arbeitszeiten, Einhaltung Ruhezeiten und Pausen) Verbindliche Kontrollfrequenzen sind vorzugeben, wie das heute bereits bei den Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der EU gemacht wird. Den Durchführungsorganen müssen die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. </li></ul><ul><li>Bewilligungen für Sonntags- und Nachtarbeit müssen die absolute Ausnahme bleiben. </li></ul><ul><li>Die Bestimmungen des Gesundheitsschutzes sind auch im Home-Office anzuwenden, speziell die Arbeitszeiterfassung und die Ruhezeit-Bestimmungen. Der Bericht des Bundesrates zeigt hier Handlungsbedarf auf. Dass der Bundesrat keine Gesetzesrevision zur Behebung der konstatierten Probleme anstrebt, ist unverständlich. </li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär zuständig für Arbeitssicherheit, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4576</guid><pubDate>Wed, 23 Nov 2016 14:18:54 +0100</pubDate><title>Nur ein Mini-Schritt zu besserem Lohnschutz bei den FlaM</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nur-ein-mini-schritt-zu-besserem-lohnschutz-bei-den-flam</link><description>Vollzug der Flankierenden Massnahmen: Der Bundesrat muss nachlegen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat heute im Rahmen des Berichts zum Vollzug der  Flankierenden Massnahmen eine Erhöhung der Kontrollvorgaben beschlossen.  Das ist grundsätzlich positiv. Obwohl Die Vorgabe von 35'000 Kontrollen  mit derzeit 45'000 Kontrollen schon heute erfüllt ist. Vieles ist beim  Vollzug der Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr aber  noch im Argen.</p><ul><li>In zahlreichen Kantonen der Deutschschweiz ist der Vollzug ungenügend.</li><li>Viele  Kantone arbeiten mit zu tiefen Minimallöhnen, so dass viele Firmen mit  zu tiefen Löhnen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Kantone wie Zug  oder St. Gallen kontrollieren nur sehr wenige Schweizer Arbeitgeber.</li><li>Obwohl  die Kantone auch in der Deutschschweiz zahlreiche Dumpingfälle  aufdeckten, haben sie keine Mindestlöhne erlassen (gemäss Art. 36 a OR).</li><li>Das sogenannte Verständigungsverfahren verliert zunehmend an Akzeptanz.</li></ul><p>Der SGB erwartet, dass diese Vollzugsprobleme rasch vom  Staatssekretariat für Wirtschaft Seco und den Kantonen behoben werden.  Der Bundesrat hat einen "umfassenden Schutz" vor Dumping versprochen. Da  muss er noch nachlegen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 68 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4570</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2016 16:19:01 +0100</pubDate><title>Kein Verzicht auf Sozialcharta </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-verzicht-auf-sozialcharta</link><description>Vorschau Wintersession – isolationistischer Vorstoss</description><content:encoded><![CDATA[<p> SVP-Nationalrat de Courten verlangt in einer Motion einen Verzicht auf eine Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates, der den Vorstoss in der Wintersession behandeln wird, hat das Begehren mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt. 
</p><p>Eine Annahme der isolationistischen Motion aus der SVP-Küche würde ein sehr schlechtes Signal an den Europarat senden, denn diese Charta ist ein wichtiger Bestandteil des Europarats. Dies wäre fatal, gerade in Zeiten der Anti-Menschenrechtsinitiative der SVP. Der SGB stellt zudem fest, dass die Motion aus rechtstaatlicher Sicht problematisch ist, da der Bundesrat Konventionen von sich aus unterzeichnen aber nicht ratifizieren kann und hier das Parlament bereits vorgängig eingreifen würde. 
</p><p>Der SGB fordert das Parlament auf, die Motion abzulehnen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4569</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2016 15:56:45 +0100</pubDate><title>Ständeratsmodell sichert Bilaterale und verbessert Stellensuche </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/staenderatsmodell-sichert-bilaterale-und-verbessert-stellensuche</link><description>Vorschau Wintersession - Masseneinwanderungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Frage der "Umsetzung" des Artikels 121a BV soll in der Wintersession der eidgenössischen Räte abgeschlossen werden. Das ständerätliche Modell der Stellenmeldepflicht sichert die Bilateralen Abkommen und verbessert die Chancen benachteiligter Personen bei der Stellensuche. </p><p>Die staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) schlägt mit einem knappen Mehr eine Stellenmeldepflicht in Berufen und Tätigkeiten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit vor. Dieses Modell geht auf eine Forderung des SGB zurück, die an der Jahresmedienkonferenz im Januar 2016 präsentiert wurde. 
</p><h3>Chance für Stellensuchende </h3><p>Der Zugriff auf die gemeldeten Stellen soll vorübergehend nur Erwerbslosen möglich sein. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) können den Arbeitgebern Stellensuchende zuweisen. Diese werden dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Der Arbeitgeber muss den RAV eine Nichtanstellung begründen. Um negative Auswirkungen zu verhindern (Zunahme der Temporärarbeit), hat die SPK-S dem Bundesrat im Gesetz einen entsprechenden Auftrag gegeben. 
</p><p>Im Unterschied zum Vorschlag des Nationalrats ist diese Stellenmeldepflicht unabhängig von der Einwanderung (Schwellenwert). Allfällige Vorbehalte, ob die Nationalratsvariante konform zum Freizügigkeitsabkommen sei, sind daher eliminiert. Zusätzlich hat die SPK-S Ausnahmen für Kurzaufenthalte bis 9 Monate eliminiert. Diese hätten prekäre Anstellungen gefördert. Ebenfalls weg sollen die Höchstzahlen im Asylbereich. Solche hatte der Bundesrat vorgeschlagen! 
</p><p>Einen besseren Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeiter/-innen begrüsst leider nur eine Kommissionsminderheit (Änderung OR). Dabei wäre eine solche Bestimmung überfällig. Viele Gesamtarbeitsverträge kennen heute schon besondere Schutzbestimmungen für ältere Arbeitnehmende. Auch in der Bundesgerichtspraxis ist ein höheres Schutzniveau für langjährige ältere Arbeitnehmende Realität. 
</p><h3>Mehr Chancen für Stellensuchende </h3><p>Erinnern wir uns: Fast alle Akteure (Bundesrat, Kantone, Arbeitgeber u.a.) schlugen nach dem 9. Februar 2014 vor, ein Kontingentssystem mit Ausnahmen bei Kurzaufenthaltern und Einschränkungen beim Familiennachzug einführen. Gewisse Kreise schlugen sogar vor, den Lohnschutz abzubauen. 
</p><p>Die Gewerkschaften waren phasenweise fast die Einzigen, welche vor den negativen Auswirkungen einer solchen Entwicklung warnten und sich für nicht-diskriminierende, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Massnahmen einsetzten. Die Stellenmeldepflicht wird zwar keine Wunder bewirken, aber sie wird die Chancen der Stellensuchenden verbessern, wieder eine Stelle zu finden - insbesondere von Stellensuchenden, welche auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind (ältere Stellensuchende, Wiedereinsteiger/-innen u.a.). Das SGB-Sekretariat hat die möglichen Auswirkungen einer Stellenmeldepflicht bereits 2015 untersucht und kam zu einem positiven Ergebnis für die Stellensuchenden. Die Forderung wurde anlässlich der Jahresmedienkonferenz 2016 erstmals öffentlich formuliert. 
</p><h3>Von wegen Bürokratie </h3><p>Der "Bürokratievorwurf" gegenüber dieser Massnahme ist tendenziös. Die grösste Bürokratie gab es im Kontingentssystem. Die Bürokratie war - neben den prekären Arbeitsverhältnissen und der Tieflohnpolitik - denn auch eines der gewichtigsten Argumente für die Abschaffung dieses Systems in der Schweiz. Demgegenüber ist die nun vorgeschlagene Stellenmeldepflicht eine zielgerichtete Massnahme. Sie beschränkt sich auf Berufe mit vielen Arbeitslosen. Wenn ein Arbeitgeber eine Stelle meldet, so wird es auch Arbeitslose geben, welche eine solche Stelle suchen. 
</p><h3>RAV: schon heute positive Erfahrungen </h3><p>Bereits heute arbeiten die RAV in zahlreichen Kantonen mit den Arbeitgebern im Bereich der Vermittlung zusammen (z.B. in Zürich oder im Aargau). Die Erfahrungen sind mehrheitlich positiv - für alle Beteiligten. Keinem RAV-Vermittler käme es in den Sinn, den meldenden Arbeitgebern Stellensuchende vorzuschlagen, die für die Stellen nicht infrage kommen. Denn das würde die Akzeptanz der RAV-Vermittlung bei allen Beteiligten - bei den Arbeitgebern und den Stellensuchenden - rasch untergraben. 
</p><p>Die Massnahme ist vereinbar mit dem Freizügigkeitsabkommen.Die Stellenmeldepflicht erfolgt unabhängig von den Einwanderungszahlen einzig aufgrund der Arbeitslosigkeit in der Schweiz. Sie ist nichtdiskriminierend, da sich beispielsweise auch GrenzgängerInnen, die in der Schweiz arbeitslos geworden sind, bei den RAV als stellensuchend melden können. Dass die RAV davon überrannt würden, ist hingegen unwahrscheinlich. Denn obwohl dieser Anspruch bereits heute besteht, machen nur wenige GrenzgängerInnen davon Gebrauch. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4545</guid><pubDate>Thu, 03 Nov 2016 14:39:25 +0100</pubDate><title>Ausufernde Arbeitszeiten und damit Gratisarbeit und Stress bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ausufernde-arbeitszeiten-und-damit-gratisarbeit-und-stress-bekaempfen</link><description>Delegiertenversammlung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Delegierten haben heute beschlossen, die immer dreisteren Angriffe auf geregelte Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz vehement zu bekämpfen. Auslöser dieses Entscheids sind Vorstösse von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter. Die beiden Ständeräte haben mit ihren parlamentarischen Initiativen die Arbeitszeiterfassung, geregelte Arbeitszeiten, die Nacht- und Sonntagsruhe, das Recht auf Pausen und auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten auf die Abschussliste gesetzt. Fast die Hälfte aller Angestellten wäre betroffen und müsste wegen dem Abbau des Arbeitnehmerschutzes in letzter Konsequenz Gratisarbeit leisten. 
</p><p>Die Folgen dieser Flexibilisierung wären verheerend: Stress und Burn Out würden noch mehr zunehmen, die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie noch mehr gefährdet, die Planbarkeit des Lebens noch mehr erschwert. 
</p><p>Die SGB-Delegierten fordern eine resolute Bekämpfung von grenzenlosem Arbeiten. Angezeigt sind vielmehr Verbesserungen beim Schutz vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz und Massnahmen für eine bessere Planbarkeit der Arbeit. Die Delegierten verlangen einen griffigen Vollzug des Arbeitsgesetzes, insbesondere mehr Kontrollen der Arbeitszeit durch die Kantone und die SUVA. Sonntags- und Nachtarbeit müssen weiterhin absolute Ausnahme bleiben. Arbeitszeiterfassung und Ruhezeitbestimmungen sollen auch für Home-Office gelten. Zudem sind bei Arbeit auf Abruf die Einsatzpläne und Pikettdienste verbindlich zu regeln, wobei kurzfristige Änderungen nur im äussersten betrieblichen Notfall und mit einem Lohnzuschlag von 25 % erfolgen dürfen. 
</p><p>Weiter beschlossen die SGB-Delegierten, die Altersvorsorge 2020 in der vom Nationalrat beschlossenen Version mit allen Mitteln zu bekämpfen. Die Entscheide des Nationalrats gehen voll auf Kosten der Arbeitnehmenden. In Zeiten von Nullzinsen ist es falsch, die zweite Säule weiter aufzublähen. Das kostet das Gros der Versicherten im Gegensatz zu einer teilweisen Kompensation der Pensionskassen-Rentenverluste über die AHV viel mehr. Die Beitragslast würde massiv steigen. Die Parole zur Altersvorsorge 2020 und die Frage des Referendums wird der SGB nach Abschluss der parlamentarischen Debatte an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung am 24.3.2017 diskutieren. 
</p><p>Ausserdem verlangten die Delegierten in einer weiteren Resolution von der Post ein Stellenabbau-Moratorium. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitsrecht, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin zuständig für Altersvorsorge, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4494</guid><pubDate>Wed, 21 Sep 2016 16:20:00 +0200</pubDate><title>Umsetzung MEI: Ein erster, wichtiger Schritt – weitere Massnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/umsetzung-mei-ein-erster-wichtiger-schritt-weitere-massnahmen-noetig</link><description>SGB-Kommentar über Nationalrats-Entscheide „Umsetzung“ Art. 121a BV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Vorlage des Nationalrates zur "Umsetzung" des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungs-Initiative"). Sie ist ein erster wichtiger Schritt, damit die Arbeitnehmenden bei der von rechtnationalen Kreisen befeuerten Debatte am Schluss nicht die Leidtragenden sind. Doch es braucht mehr Schutz vor Missbräuchen. Negativ ist der Entscheid, Kurzaufenthalter bis 9 Monaten von den arbeitsmarktlichen Schutzmassnahmen auszunehmen. Damit werden prekäre Stellen und Aufenthalte gefördert. 
</p><p>Eine "Umsetzung" von Art. 121a ("Masseneinwanderungs-Initiative") muss mit den Bilateralen kompatibel sein. Sonst gibt es negative Auswirkungen für Löhne und Arbeitsplätze. Ein Kontingentssystem ist nur schon deshalb keine Lösung. Doch auch unabhängig davon ist ein Kontingentssystem abzulehnen. Es führt zu Schwarzarbeit, prekären Arbeitsbedingungen und Lohndruck wie die Analysen des alten Kontingentsystems zeigen.
</p><p>Die Lösung sind nicht-diskriminierende Massnahmen, mit denen die Missbräuche konsequent bekämpft werden. Prioritär ist eine Verstärkung des Lohnschutzes über mehr Kontrollen, einen konsequenten Vollzug der Flankierenden Massnahmen und Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV. Der Lohnschutz ist die wirksamste und unbürokratischste Massnahme. Für korrekte Arbeitgeber ist der Aufwand minimal. Arbeitgeber mit Dumpinglöhnen werden bestraft. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Lage bei den älteren Arbeitnehmenden. Die vorgeschlagene Meldepflicht der offenen Stellen wird ihnen helfen. Der SGB fordert darüber hinaus einen besseren Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeiter. Weiter sollen sich die öffentliche Hand und die Arbeitgeber stärker an den Kosten der ausserhäuslichen Kinderbetreuung beteiligen, damit Beruf und Familie einfacher unter einen Hut zu bringen sind. Und der Bund muss die vorliegenden Vorschläge zur Berufsausbildung von Erwachsenen endlich umsetzen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4478</guid><pubDate>Mon, 12 Sep 2016 14:16:59 +0200</pubDate><title>Ungenügende Resultate der Fachkräfteinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ungenuegende-resultate-der-fachkraefteinitiative</link><description>SGB-Kommentar zum Spitzentreffen Fachkräfte Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Fünf Jahre nach ihrer Lancierung hat die Fachkräfteinitative nach wie vor wenig Handfestes vorzuweisen. Es wurde viel Papier produziert, ohne aber konkrete Resultate zu liefern.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist enttäuscht über die magere Zwischenbilanz. Denn gerade die Umsetzung des Verfassungsartikels 121a über die Zuwanderung setzt voraus, dass das inländische Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft wird. Spitzentreffen wie das heutige 1. Nationale Spitzentreffen Fachkräfte Schweiz sind nur sinnvoll, wenn effektive Massnahmen beschlossen und dann auch umgesetzt werden.
</p><p>Dabei sind die Probleme real: Ältere Arbeitnehmende, die ihren Job verloren haben, haben beispielsweise grosse Mühe, rasch wieder eine Stelle zu finden. Ältere, langjährige Angestellte brauchen deshalb einen besseren Kündigungsschutz in Form von längeren Kündigungsfristen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) scheut sich in seinem Bericht über die Finanzierung von Weiterbildungsmassnahmen für ältere Arbeitnehmende jedoch, konkrete Handlungsempfehlungen abzugeben. Hier muss es nun vorwärts gehen, auch mit der Bereitstellung der dazu nötigen Finanzmittel.
</p><p>Ausserdem braucht es einen Bildungseffort für die rund 600'000 erwachsenen Arbeitnehmenden, die über keine nachobligatorische Bildung verfügen. Angesichts des ausgewiesenen Bedarfs für eine Bildungsoffensive, ist es leider ein schlechtes Signal, wenn das Parlament bei der Beratung über die Botschaft Bildung, Forschung und Innovation 2017-2020 sparen will.
</p><p>Konsens ist unter den verschiedenen Beteiligten, dass die Arbeitnehmenden Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen können müssen. Aber auch hier gibt es keine neuen Resultate. Es braucht zusätzliche Investitionen in familienergänzende Betreuungsstrukturen. In dieser Frage hat der SGB vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner, der Kantone und des Bundes einzusetzen, die konkrete Massnahmen ausarbeitet. Selbst dieser bescheidene Schritt wurde von Arbeitgeberseite abgelehnt.
</p><p>Stattdessen forderten die Arbeitgeber weitere Deregulierungsmassnahmen im Arbeitsmarkt (weitgehende Rückschritte bei der Arbeitszeiterfassung, Flexibiliserung der Arbeitsbedingungen), die jedoch im Kampf gegen den Fachkräftemangel kaum helfen. Keine Lösung ist auch die vom Bundesrat angestrebte Abschaffung der "Heiratsstrafe". In der konkreten Ausgestaltung handelt es sich schlicht um Steuersenkungen für Gutverdienende.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Laura Perret, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Bildungsfragen, 079 810 12 13</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4459</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2016 14:33:59 +0200</pubDate><title>Richtig und kohärent bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/richtig-und-kohaerent-bekaempfen</link><description>Sessionsvorschau: Schwarzarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> "Schwarze" Arbeitgeber schaden nicht nur den Arbeitnehmenden sondern auch der Allgemeinheit: Sozialversicherungsbeiträge fehlen, Lohn- und Sozialdumping stehen Tür und Tor offen. Zudem erwerben sie sich einen unlauteren Vorteil gegenüber korrekt vorgehenden Arbeitgebern. </p><p>In der Session wird die Revision des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) diskutiert. Für den SGB ist Schwarzarbeit kohärent zu bekämpfen. Dazu gibt es noch viel Handlungsbedarf. Zentral ist, dass die Anmeldung bei den Sozialversicherungen durch den Arbeitgeber spätestens am ersten Arbeitstag erfolgt sein muss. Die Reform des BGSA hat deshalb all die parlamentarischen Vorstösse rückgängig zu machen, welche das Obligatorium der unterjährigen Anmeldung von Arbeitnehmenden durch die Unternehmen und den Versand eines Versicherungsausweises abgeschafft haben. Der Kampf gegen Schwarzarbeit gebietet, dass Arbeitgeber zwar unbürokratisch, aber dafür zügig die Anmeldungen vornehmen sollen. 
</p><h3>Bussen sollen abschrecken </h3><p>Konsterniert sind die Gewerkschaften über die Idee der WAK-N, Art. 18a BGSA-Entwurf zu streichen. Der SGB fordert das Parlament vielmehr dringend auf, die Bussenbestimmungen des BGSA zu verschärfen und diese an die Leistungsfähigkeit der illegal Agierenden anzupassen. Wer gegen die Pflicht zur Anmeldung neuer Arbeitnehmenden verstösst, soll mit einer Busse von bis zu 30'000 Fr bestraft. Im Wiederholungsfall soll die Busse bis 50'000 Fr. betragen. Ansonsten ist es den Arbeitgebern möglich, sich eine goldene Nase mit Schwarzarbeit zu verdienen und im Aufdeckungsfall mit wenigen Tausend Fränkli Busse wegzukommen. Abschreckungseffekt gleich Null! Weiter muss hier ein Zusammenhang mit dem Vergaberecht hergestellt werden: Wer Arbeitnehmende schwarz anstellt, soll konsequent von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. 
</p><h3>Besser kooperieren </h3><p>Besser kooperieren müssen die verschiedenen Behörden untereinander resp. mit den paritätischen Organen (wenn ein allgemeinverbindlich erklärter GAV vorliegt). Behörden sollen bei Vorliegen von Schwarzarbeitssachverhalten, die gerade auch die Nicht-Respektierung von GAV-Bestimmungen (Falschabrechnung von Löhnen, etc.) beinhalten können, die zuständigen paritätischen Organe informieren und umgekehrt. Ohne eine solche Kooperation ist in Zeiten von steigender Schwarzarbeit auch im Bereich der Flankierenden Massnahmen die effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit nicht möglich. 
</p><h3>Sans-Papiers legalisieren</h3><p>Der SGB fordert das Parlament weiter auf, endlich die Situation der langjährig anwesenden und erwerbstätigen Personen ohne Aufenthaltsbewilligung (Sans-Papiers) zu legalisieren. Dieser längst überfällige Schritt würde unzählige Arbeitnehmende, häufig Frauen aus dem Hausarbeits-, Care- und Gastrobereich, aus Prekarisierung und Ausbeutung befreien. </p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4434</guid><pubDate>Fri, 02 Sep 2016 14:06:12 +0200</pubDate><title>Verzicht auf Kontingente positiv – Es braucht mehr Schutzmassnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verzicht-auf-kontingente-positiv-es-braucht-mehr-schutzmassnahmen</link><description>SGB-Kommentar zur Umsetzung BV Art. 121a</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB wertet es als positiv, dass der Kommissionsvorschlag zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative keine Kontingente und Höchstzahlen vorsieht. Diese haben in der Vergangenheit zu Schwarzarbeit und prekären Arbeitsbedingungen geführt. Zudem stehen sie im Widerspruch zu den Bilateralen Verträgen. Kontingente und Höchstzahlen wären schlecht für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Mit der Meldepflicht für offene Stellen hat die Kommission einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Zahlreiche Länder in Europa haben mit einer solchen Massnahme bereits positive Erfahrungen gemacht.
</p><p>Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass diese Meldepflicht erst dann in Kraft tritt, wenn die Migrationszahlen ein gewisses Niveau erreicht haben. Die Meldepflicht muss sofort und dauerhaft eingeführt werden. In der Schweiz sind bereits heute so viele Personen auf Stellensuche wie kaum zuvor – darunter auch viele ältere Erwerbslose, die besonders grosse Mühe haben, wieder eine Stelle zu finden
</p><p>Das ausgesprochen knappe Ja zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 war Ausdruck davon, dass sich viele Berufstätige in der Schweiz Sorgen um die Löhne und die Arbeitsplätze gemacht haben, aber erstmals bei einer Vorlage zur Personenfreizügigkeit keine neuen Gegenmassnahmen beschlossen wurden. Das muss nun korrigiert werden.
</p><p>Bund, Kantone und Sozialpartner müssen die Missbräuche der Personenfreizügigkeit rasch und konsequent beseitigen. Und zwar mit nicht-diskriminierenden, arbeitsmarktlichen Massnahmen, die mit den Bilateralen vereinbar sind. Es braucht einen besseren Schutz der Löhne, u.a. über mehr Lohnkontrollen, höhere Bussen bei Missbräuchen sowie ein Abbau der bürokratischen Hürden bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV. Ältere Arbeitnehmende müssen besser gegen Kündigung geschützt werden. Weiter sollen sich die öffentliche Hand und die Arbeitgeber stärker an den Kosten der ausserhäuslichen Kinderbetreuung beteiligen, damit Beruf und Familie einfacher unter einen Hut zu bringen sind. Und der Bund muss die vorliegenden Vorschläge zur Berufsausbildung von Erwachsenen endlich umsetzen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4427</guid><pubDate>Thu, 01 Sep 2016 16:39:11 +0200</pubDate><title>Keine neue Fichenaffäre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-neue-fichenaffaere</link><description>SGB lehnt neues Nachrichtendienstgesetz ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) baut die Kompetenzen des Schweizer Nachrichtendienstes massiv aus. Künftig wäre es diesem möglich, ohne Verdacht auf eine Straftat in die Privatsphäre der Bürger/innen einzudringen. Das lehnt der SGB ab. Es braucht keine zweite Fichenaffäre. </p><p>Natürlich kann es auch in der Schweiz zu Aktivitäten von Terroristen und organisierten Krimineller kommen. Dem ist wirksam zu begegnen - durch die Bundesanwaltschaft und die kantonalen Polizeibehörden, die über die notwendigen Mittel dazu verfügen und gleichzeitig gesetzlich beaufsichtigt sind. 
</p><p>Die Kompetenzen, welche das NDG nun dem Nachrichtendienst zuweist, sind dagegen wie Schrot auf die Menge. Alle werden überwacht, nicht nur Kriminelle. Wenn der Nachrichtendienst grenzenlos Telefongespräche abhören, E-Mails, Facebook-, Whatsapp- und SMS-Nachrichten lesen sowie das Internet durchfiltern kann, dann sind wir alle davon betroffen! Unzählige unserer persönlichen Daten werden aufgezeichnet und ausgewertet - ohne dass wir davon etwas erfahren. Grotesk, aber wahrscheinlich, ist dabei: Der Nachrichtendienst selbst dürfte, herumirrend in einer explodierenden Datenmenge, an Effizienz und Zielorientiertheit verlieren...
</p><p>Das laisser faire für den Nachrichtendienst ist die beste Voraussetzung einer neuen massenhaften Fichierung. Tausende von aktiven Gewerkschafter/innen wurden im 20. Jahrhundert, teilweise jahrzehntelang, fichiert. Kämpferisch für die Gewerkschaft einstehen - fichiert und weiter überwacht! Eine Reise in die DDR - fichiert und Terrorismusgefahr vermerkt. Die Übernachtung in einem Genossenschaftshotel - fichiert und nachgeforscht, mit wem sich da diese Person getroffen haben könnte. 
</p><p>Wir sollten keine Tür öffnen, die wieder in diese Richtung geht. Eingriffe über Strafverfahren genügen. Um so mehr als das Strafrecht über Mittel verfügt, auch im Vorfeld einer terroristischen Straftat eine Intervention auszulösen. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4411</guid><pubDate>Thu, 18 Aug 2016 17:18:29 +0200</pubDate><title>Angriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/angriff-auf-die-gesundheit-der-arbeitnehmenden</link><description>Respektloser Entscheid der WAK-Ständerat 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">&nbsp;</p><p>Die ständerätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat gestern zwei Parlamentarische Initiativen von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter angenommen. Die beiden Vorstösse wollen weitgehende Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung und den Abbau von Schutzmechanismen im Arbeitsgesetz. Sie nehmen damit in Kauf, dass der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gravierend abgebaut wird.
</p><p>Die Initiative von Ständerat Graber zielt auf den gesamten Dienstleistungssektor. Sie greift nicht nur die Arbeitszeiterfassung an, sondern den Kern der geltenden materiellen Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten in diesem Sektor. So sollen nach dem Willen der rechtsbürgerlichen Mehrheit in der WAK-S in einem neuen Gummiparagraphen "leitende Arbeitnehmer" sowie "Fachspezialisten" von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden. Sie müssten damit praktisch rund um die Uhr, ja sogar an Sonntagen, arbeiten. Ausserdem greift der Vorstoss die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten frontal an.
</p><p>Die Initiative Keller-Sutter verlangt, dass "Arbeitnehmer mit leitender Tätigkeit und Fachspezialisten" aller Branchen keine Arbeitszeiterfassung mehr hätten, und dies ohne jegliche kompensatorische Massnahmen für den Gesundheitsschutz. Damit würde es keine individuelle Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmenden mehr brauchen und auch kein paritätisches Verfahren mehr geben, um die Einhaltung der theoretisch noch gültigen materiellen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes kontrollieren zu können.
</p><p>Die Kommission hebelt mit ihrem Entscheid nicht nur ganz bewusst arbeitsgesetzliche Regelungen aus. Sie stellt auch das Arbeitsgesetz grundsätzlich in Frage, wenn sie mitteilt, die Kommissionsmehrheit sei "der Ansicht, das Arbeitsgesetz von 1964 sei in erster Linie als Fabrikarbeitsgesetz konzipiert, es biete nicht genügend Möglichkeiten für die heutigen Gegebenheiten der Arbeitswelt und solle an die heute gelebte Realität angepasst werden". Eine Alibibegründung, kann doch das Arbeitsgesetz, soweit nötig, problemlos an die Realitäten unserer Dienstleistungsgesellschaft angepasst werden.
</p><p>Der Entscheid der WAK-S ist mit dieser Begründung nichts anderes als ein Generalangriff auf jegliche gesetzliche Regelung zum Schutz der Arbeitnehmenden und ihrer - vor allem psychischen - Gesundheit. Noch mehr Überarbeitung, aber auch zunehmende Nacht- und Sonntagsarbeit, wären die Folge. Stress und Burn-Out würden dramatisch zunehmen. Den Arbeitsinspektoren würde weitgehend verunmöglicht, grundlegende Arbeitsschutzmassnahmen wie die Einhaltung der Höchstarbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten sowie das Verbot der Nacht- bzw. Sonntagsarbeit zu kontrollieren. Diese Verbote würden dann wohl fallen.
</p><p>Der SGB und alle Akteure, die sich für die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben aussprechen, werden die von der Kommission beantragten Verschlechterungen vehement bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4406</guid><pubDate>Tue, 16 Aug 2016 17:06:25 +0200</pubDate><title>SVP greift erneut Grundrechte an!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/svp-greift-erneut-grundrechte-an</link><description>Auch GewerkschafterInnen im Visier der „Selbstbestimmungsinitiative“ </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SVP-"Selbstbestimmungsinitiative" ist ein frontaler Angriff auf unsere Grundrechte. Gerade Arbeitnehmende und Gewerkschaftsmitglieder profitieren von völkerrechtlich garantierten Menschenrechten. Deshalb müssen wir uns diesem erneuten Knebelungsversuch entgegensetzen. </p><p>Am 12.08.16 hat die SVP ihre Volksinitiative mit dem trügerischen Titel "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)" eingereicht. Mit diesem Begehren startet die SVP einen Generalangriff auf die Grundrechte der Menschen in unserem Land. 
</p><h3>Angriff auf die Menschenrechtskonvention </h3><p>Wunsch der SVP ist es, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Hintertür zu kündigen. Die Initianten geben vor, so die Souveränität der Schweiz zu stärken. De facto werden aber die Rechte von uns allen geschwächt. Die durch die EMRK garantierten Rechte sind als Grundrechte in unserer Verfassung verankert. Sie sind kein fremdes Recht, sondern Schweizer Recht. In der Schweiz gibt es kein Verfassungsgericht, das unsere Grundrechte verbindlich schützt. Diesen Schutz bietet uns seit bald 42 Jahren die EMRK, der wir wichtige Fortschritte in der Schweizer Rechtsentwicklung zu verdanken haben. Wer unsere Menschenrechte beschneidet, schwächt unsere Demokratie, unsere Sicherheit und unsere Freiheit. 
</p><h3>Angriff auf die Gewerkschaftsrechte </h3><p>Gerade gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmende sind in ihrem Alltag auf ein gut funktionierendes Menschenrechtssystem angewiesen. So stehen uns aus Verfassung, EMRK und ILO-Völkerrecht verschiedene Grundrechte zu: das Recht, sich im Betrieb zu organisieren und auszutauschen, Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen, Schutz von Whistleblowern und Zutritts- und Informationsrechte am Arbeitsplatz. Gerade auch solche Rechte will die SVP abschaffen. Mit der Änderung von Art. 190 der Bundesverfassung verlangt die Initiative, dass für das Bundesgericht (und alle anderen rechtsanwendenden Behörden) nur noch völkerrechtliche Verträge massgebend sind, welche dem Referendum unterstanden haben. Die Ratifizierung der EMRK 1974 unterstand nicht dem Referendum, weil die damalige Bundesverfassung dies noch nicht vorsah. Die EMRK wurde jedoch vom Parlament in einem demokratischen Prozess angenommen. 
</p><h3>Angriff auf die Grund- und Menschenrechte </h3><p>Da es in der Schweiz aber keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt, die uns davor schützt, dass Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen, ist im bestehenden Art. 190 der Bundesverfassung eine Sicherheit eingebaut: Auch Völkerrecht wie EMRK- oder ILO-Recht ist massgebend: So füllt unser von der Schweiz ratifiziertes Völkerrecht diese Funktion aus. Denn das Völkerrecht via EMRK und ILO-Konventionen garantiert weitgehend die gleichen Grund- und Menschenrechte wie unsere Verfassung. Es geht aber häufig mehr in die Details und gibt präzisere Vorgaben, wie die Rechte auszugestalten sind. Gerade die ILO-Konventionen Nr. 89 und 98 zum Schutz der Gewerkschaftsfreiheit erweisen sich als sehr wertvoll. So konnte aufgrund von SGB-Klagen festgestellt werden, dass das wenig arbeitnehmerfreundliche Schweizer Kündigungsrecht im Obligationenrecht (OR) zu reformieren ist. Die SVP-Initiative würde diese wichtige "Rückversicherung" ausschalten. Sie würde unsere Gerichte daran hindern, die Grund- und Menschenrechte gegenüber Bundesgesetzen (z.B. dem Kündigungsrecht im OR) richterlich zu schützen. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4390</guid><pubDate>Tue, 12 Jul 2016 15:43:16 +0200</pubDate><title>Arbeiten im Freien – vor Sonnenstrahlen schützen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeiten-im-freien-vor-sonnenstrahlen-schuetzen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wer beim Arbeiten der Sonne ausgesetzt ist, hat ein erhöhtes Hautkrebs-Risiko. Die Schweiz hat eine der höchsten Hautkrebsraten der Welt! Das zeigt: Mehr Hautschutz tut Not. </p><p>Aktuell verteilen SGB-Gewerkschaften im Rahmen der AHVplus-Kampagne Sonnencrème-Tuben. Sie erinnern daran: Nicht nur die Haut braucht Schutz, sondern auch unsere Renten. Aber die Haut auch. Denn wer im Freien arbeitet, ist gefährdet. Auch in einem eher verhangenen Sommer, wie wir ihn 2016 bisher erlebten: Kälte und Bewölkung täuschen über die Strahlungsintensität hinweg. Auch bei bedecktem Himmel dringen bis zu 80 % der UV-Strahlen durch die Wolkendecke. Helle Flächen wie Metall, Glas, heller Beton oder Wasser reflektieren die UV-Strahlen und können deren Wirkung beinahe verdoppeln! 
</p><h3>Schutz vor UV-Strahlung notwendig </h3><p>Wer unter freiem Himmel arbeitet, ist vermehrt UV-Strahlen ausgesetzt und hat damit ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Betroffen sind Bauarbeiter, Dachdecker, Strassenarbeiter, Gärtner, Landarbeiter, Kabelleger, Badmeister, Skilehrer, Skiliftpersonal, etc. UV-Sonnenstrahlen können verschiedene Krebsarten sowie eine Schädigung der Augen bewirken. Dagegen muss man sich richtig schützen. Die Augen mit einer Sonnenbrille. Auf ungeschützten Hautpartien ist eine Sonnencreme mit einem Lichtschutz-Faktor von mindestens 25 aufzutragen. Angesagt sind ein Hut mit breitem Rand oder ein Tuch, ebenso dicht gewobene Kleider in kräftigen Farben. Die Haut soll wiederholt eingecremt werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten. 
</p><p>Die Verantwortung für den Schutz vor der Sonne und übermässiger Hitze tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam. Arbeitgeber sind nach Art. 20 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz verpflichtet, Arbeitnehmer vor übermässiger Sonneneinwirkung sowie vor übermässiger Wärmestrahlung zu schützen. Dies z.B. mit dem Verteilen von geeigneter Schutzausrüstung sowie Sonnencremen. Art. 35 derselben Verordnung verlangt, dass in der Nähe der Arbeitsplätze Trinkwasser zur Verfügung stehen muss. 
</p><h3>Schweiz: eine der höchsten Hautkrebs-Raten </h3><p>Die Schweiz gehört weltweit zu den Ländern mit den höchsten Hautkrebsraten. Pro Jahr erkranken rund 20 000 bis 25 000 Menschen an eher gut behandelbaren Krebsarten wie Basaliom oder Spinaliom. Von einem Melanom, dem bösartigsten Hautkrebs, sind rund 2400 Personen betroffen. Rund 300 Patienten sterben jährlich an einem Melanom. Das sind deutlich mehr Menschen, als an Aids sterben, und annähernd so viele, wie bei Verkehrsunfällen ums Leben kommen! Besonders betroffen sind hier Arbeitnehmende, die während ihres Berufes draussen gearbeitet und sich zu wenig gegen UV-Strahlen geschützt haben. 
</p><p>Es ist höchste Zeit, dass wir das ändern! Personen, die viel an der Sonne arbeiten und/oder viele Muttermale haben, sollten sich regelmässig auf Hautveränderungen untersuchen und einen Arzt konsultieren. 
</p><p>Für mehr Informationen: </p><ul><li>Auskunft Krebsliga Schweiz: 0800 11 88 11 (Anruf kostenlos, Mo.-Fr. 09.00-19.00 Uhr)</li><li>zu Hitze<a href="http://www.suva.ch/startseite-suva/praevention-suva/arbeit-suva/branchen-und-themen-filter-suva/sonne-hitze-ozon-suva.htm" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Suva</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4379</guid><pubDate>Tue, 05 Jul 2016 10:12:55 +0200</pubDate><title>Missbräuche bekämpfen, berufliche Chancen verbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/missbraeuche-bekaempfen-berufliche-chancen-verbessern</link><description>SGB-Kommentar zum Observatoriumsbericht des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz, als kleines Land mit einer stark spezialisierten Wirtschaft, braucht gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Sonst kommen Löhne unter Druck und sind Arbeitsplätze gefährdet. Doch die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Der Bundesrat hat einen "umfassenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping" versprochen. Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Und: Wer eine Stelle sucht, soll auch eine finden. Daran misst die Bevölkerung die Bilateralen. Daran messen auch die Gewerkschaften die Bilateralen. 
</p><p>Leider wird immer wieder Lohndumping festgestellt. Insbesondere in Branchen ohne Mindestlöhne in Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen. Denn ohne Mindestlöhne können Lohndumper nicht gebüsst werden. Die Dumpinggefahr ist bei Neueinstellungen und bei Entsendungen gross. Seit 2012 sind die Einstiegslöhne für Jahresaufenthalter in einigen Branchen gesunken, insbesondere in der Industrie. Und bei den Lohnkontrollen sind letztes Jahr bei 17 Prozent der kontrollierten ausländischen Firmen und bei 11 Prozent der Schweizer Arbeitgeber Lohnverstösse festgestellt worden - gegenüber 12 bzw. 8 Prozent vor fünf Jahren. Dazu kommt, dass ältere Arbeitnehmende in der Schweiz bei der Stellensuche benachteiligt werden. Negativbeispiel ist die Informatik. Dort werden vermehrt Arbeitskräfte im Ausland rekrutiert, obwohl im Inland die Arbeitslosigkeit steigt. 
</p><p>Keine Hilfe im Kampf gegen Missbräuche sind diskriminierende Kontingente. Sie sind mit den Bilateralen inkompatibel. Zudem würde ein Kontingentssystem mit Einzelfallprüfungen des Inländervorrangs die Probleme noch verstärken. Das zeigen die Erfahrungen mit dem alten Kontingentssystem. Lohndruck und Arbeitslosigkeit und Schwarzarbeit waren eine verbreitete Realität. 
</p><p>Die Missbräuche der Personenfreizügigkeit können beseitigt werden, ohne die Bilateralen Verträge zu gefährden. Mit ökonomischen und sozialpolitischen Massnahmen, welche nicht nach Staatsangehörigkeit diskriminieren. </p><ul><li>Arbeitgeberverbände in Branchen ohne Mindestlöhne müssen endlich bereit sein, allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen. Zudem braucht es tiefere Hürden für die Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV. </li></ul><ul><li>In Branchen mit allgemeinverbindlich-erklärten GAV braucht es eine Verstärkung der Flankierenden Massnahmen. Prioritär sind GAV-Bescheinigungen und Berufsregister, in denen die schwarzen Schafe und die Firmen mit einer weissen Weste aufgeführt sind. </li></ul><ul><li>Die Kontrollvorgaben an die Kantone führen dazu, dass diese die Firmen in dumpinggefährdeten Branchen nur alle 33 Jahre kontrollieren müssen. Das Seco - unterstützt von Arbeitgebern und Kantonen - weigert sich bis heute, die Vorgaben anzupassen. </li></ul><ul><li>Zur Verbesserung der Lage der älteren Arbeitnehmenden braucht es einen Schutz langjähriger älterer Mitarbeiter gegen Kündigung. Bereits eine Verpflichtung der Arbeitgeber, die offenen Stellen den RAV zu melden, würde die Chancen der älteren Stellensuchenden erhöhen. </li></ul><ul><li>Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie braucht es mehr bezahlbare Betreuungsplätze. </li></ul><h5>Auskünfte</h5><p> Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11 </p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4359</guid><pubDate>Wed, 29 Jun 2016 09:53:08 +0200</pubDate><title>Bilaterale erhalten – Masseneinwanderungsartikel innenpolitisch umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bilaterale-erhalten-masseneinwanderungsartikel-innenpolitisch-umsetzen</link><description>Aus dem SGB-Vorstand: Resolution zum Brexit und Aufruf zur nationalen Renten-Demo am 10. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">&nbsp;</p><p>Der SGB-Vorstand hat an der heutigen Sitzung die Auswirkungen des "Brexit"-Entscheides auf die Schweizer Wirtschaft und die "Umsetzung" des Masseneinwanderungsartikels diskutiert. Er hat einstimmig eine Resolution mit folgenden Forderungen verabschiedet.</p><ul><li>Die SNB muss verhindern, dass die Löhne und die Arbeitsplätze durch eine Frankenaufwertung unter Druck kommen. Der Franken ist viel zu hoch bewertet. Der SGB erwartet, dass die SNB den Franken rasch im Bereich von mindestens 1.10 Fr./Euro stabilisiert und danach für einen Wechselkurs sorgt, bei dem die Löhne und Arbeitsplätze gesichert sind und eine Deindustrialisierung der Schweiz verhindert wird.</li><li>Die Bilateralen Verträge mit der EU müssen erhalten bleiben. Die so genannte "Umsetzung" des Art. 121a BV soll primär über nicht-diskriminierende Massnahmen in der Schweiz erfolgen. Der Schutz der Löhne, der Arbeitsbedingungen und der älteren Arbeitnehmenden muss verbessert werden. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.</li><li>Die vom Bundesrat präsentierte "einseitige" Schutzklausel ist abzulehnen. Sie steht einerseits im Widerspruch zu den Bilateralen. Andererseits fördert sie prekäre Aufenthaltsstatus und Arbeitsbedingungen.</li></ul><p>Weiter sagt der SGB-Vorstand den Rentenabbauplänen im Nationalrat den Kampf an. Er ruft die Arbeitnehmenden in der Schweiz zu einer nationalen Renten-Demo auf. Unter der Losung "Rentenabbau stoppen - AHV stärken" werden wir am 10. September in Bern für anständige Renten demonstrieren. Denn das Rentenniveau für künftige Rentnerinnen und Rentner ist akut gefährdet. Einerseits weil die Pensionskassen-Renten wegen der Turbulenzen an den Finanzmärkten und der hartnäckigen Tiefzinsphase derzeit stetig sinken. Andererseits, weil die neue rechte Mehrheit im Nationalrat - anders als Bundesrat und Ständerat - das heutige Rentenniveau nicht erhalten will. Er will die Rentenverluste nicht kompensieren und will zudem das Rentenalter auf 67 erhöhen. Obwohl alle wissen, dass ältere Arbeitnehmende schon heute Mühe haben überhaupt bis zum ordentlichen Pensionsalter 64/65 ihre Stelle zu halten.
</p><p class="Text">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category><category>Migration</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4353</guid><pubDate>Fri, 24 Jun 2016 08:15:51 +0200</pubDate><title>Bilaterale erhalten, Frankenaufwertung bekämpfen, Löhne und Arbeitsplätze schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bilaterale-erhalten-frankenaufwertung-bekaempfen-loehne-und-arbeitsplaetze-schuetzen</link><description>SGB-Kommentar zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige Entscheid des Vereinigten Königsreichs, aus der EU auszutreten, stellt das Europäische Projekt vor grosse Herausforderungen. Um ihn zu verstehen, muss man der Tatsache Rechnung tragen, dass der Inselstaat historisch eine besondere Beziehung zur EU hatte und u.a. diverse Sonderregelungen beanspruchte (kein Euro, kein Schengen usw.). Weiter dürfte eine Rolle spielen, dass das Land im Gegensatz zu den übrigen einkommensstarken EU-Staaten keine wirksamen flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und der Arbeitsbedingungen eingeführt hatte. 
</p><p>Der Entscheid der Briten ändert nichts daran, dass die Schweiz die Bilateralen Verträge mit der EU erhalten muss. Unsere Nachbarländer bzw. die wichtigen Exportländer sind alle EU-Mitglieder. Die Schweiz braucht gute und geregelte Beziehungen zu diesen Ländern. Der "Brexit"-Entscheid zeigt aber, dass europapolitische Abstimmungen nur zu gewinnen sind, wenn die Bevölkerung den Eindruck hat, dass sie davon profitiert. Diesbezüglich gibt es in der Schweiz nach wie vor Handlungsbedarf. Der Lohnschutz und der Schutz der älteren Arbeitnehmenden muss verbessert werden. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 
</p><p>Es ist damit zu rechnen, dass die Gespräche mit der EU über Art. 121a BV weiterhin ausgesetzt werden. Das darf nicht überbewertet werden. Denn der den Gesprächen zugrundeliegende Art. 14(2) des Freizügigkeitsabkommens FZA sieht nur temporäre Massnahmen mit einem Einverständnis der EU vor. Zur Verbesserung der Situation der Arbeitnehmenden in der Schweiz braucht es aber - wie oben beschrieben - dauerhafte, wirksame Massnahmen. Die Schweiz kann solche Massnahmen auch unter dem FZA problemlos einseitig einführen, sofern sie nicht-diskriminierend sind, d.h. unabhängig von der Staatsangehörigkeit zur Anwendung kommen. 
</p><p>Die unmittelbare Gefahr für unser Land kommt von den Finanzmärkten. Der SGB erwartet von der Nationalbank, dass sie die Aufwertung des Frankens bekämpft und so verhindert, dass die Schweizer Wirtschaft durch den UK-Entscheid Schaden nimmt. 
</p><p>In den nächsten Tagen werden in der Schweiz wahrscheinlich Ideen eingebracht, mit dem Vereinigten Königreiche eine Art neue EFTA als EU-Gegenprojekt zu gründen. Das wäre aber weder politisch noch ökonomisch zielführend. U.a. weil der Anteil der Schweizer Ausfuhren ins Vereinigte Königreich mit 4.5 Prozent vergleichsweise klein ist. 
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11 </li><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li> Matthias Preisser, Kommunikation SGB, 031 377 01 24</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4351</guid><pubDate>Wed, 22 Jun 2016 16:56:47 +0200</pubDate><title>Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen: Studie stellt Handlungsbedarf fest</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schutz-vor-antigewerkschaftlichen-kuendigungen-studie-stellt-handlungsbedarf-fest</link><description>Die Schweiz muss das Kündigungsrecht endlich grundrechtskonform und sozialpartnerschaftlich gestalten!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Schweizer Kündigungsrecht ist in gewissen Teilen weder menschenrechtskonform, noch entspricht es den Grundsätzen der Uno-Organisation für Arbeit (ILO) und der EMRK. Zu diesem Schluss kommt eine Studie im Auftrag des Bundesrats.</p><p>Der Bundesrat hatte die Studie bei den Professoren Jean-Philippe Dunand und Pascal Mahon von der Uni Neuenburg in Auftrag gegeben. Bereits letzten Oktober war der erste Teil der Studie publiziert worden, mit verheerendem Fazit. Dieses bestätigt nun der am 22. Juni veröffentlichte zweite Teil, der sich insbesondere mit dem Schutz streikender Arbeitnehmender beschäftigt: Die beiden Professoren stellen grosse Defizite beim Schutz von ArbeitnehmervertreterInnen gegen antigewerkschaftliche, missbräuchliche Kündigungen fest. Das Schweizer Obligationenrecht (OR) verletzte ILO- und von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Grundrechte.
</p><h3>SGB fordert konkrete Projekte für besseren Kündigungsschutz</h3><p>Nun darf es nicht bei der Feststellung von Handlungsbedarf bleiben. Der SGB fordert konkrete Projekte, um das Schweizer Kündigungsrecht grundrechtskonform und gemäss den Bedürfnissen einer echten Sozialpartnerschaft zu gestalten. Sollte der Bund seine Verantwortung gegenüber den menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht wahrnehmen, müsste mit vermehrten Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerechnet werden. Klagen könnten insbesondere entlassene Vertrauensleute, Mitglieder von Pensionkassen-Stiftungsräten und andere von antigewerkschaflichen Kündigungen betroffene Arbeitnehmende. Auch wird der SGB die Nichteinhaltung der Konventionen durch die Schweiz in der ILO thematisieren: Hier riskiert die Schweiz, auf eine schwarze Liste gesetzt zu werden.
</p><p>Gerade die Neuenburger Studie zeigt, wie wichtig die international garantierten Grundrechte für die Arbeitnehmenden in der Schweiz sind. Tatsächlich spielt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte neben den ILO-Arbeitsnormen eine zunehmend wichtige Rolle in der Schweiz. Die von ILO und EMRK festgehaltenen Sozial- und Arbeitsrechte garantieren den Arbeitnehmenden die Möglichkeit, sich im Betrieb zu organisieren, Vertragsverhandlungen ohne Angst vor Repressalien zu führen und arbeitsrechtliche Kämpfe auszutragen. Daher engagieren sich die Gewerkschaften seit jeher für die Verankerung und Weiterentwicklung dieser emanzipatorischen Grundrechte, welche die Arbeitnehmenden in unserem Land vermehrt schützen sollen.
</p><p>Die international verankerten Grundrechte in der Form von Völkerrecht stellen einen wichtigen Ausgleich zu einer rein ökonomisch verstandenen Globalisierung dar. Sie schreiben dem Staat konkrete positive Schutzpflichten gegenüber den Arbeitnehmenden vor, beispielsweise im Bereich des Schutzes vor missbräuchlichen Kündigungen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4349</guid><pubDate>Tue, 21 Jun 2016 15:44:24 +0200</pubDate><title>Ein Schritt vorwärts in der Bewältigung der Asbesttragödie </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-schritt-vorwaerts-in-der-bewaeltigung-der-asbesttragoedie</link><description>Runder Tisch Asbest beschliesst Eckwerte für Entschädigungsfonds</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich der Runde Tisch Asbest auf einen wichtigen Kompromiss einigen konnte. Dieser gilt der Festsetzung von Eckwerten zur Entschädigung von Asbestopfern. Der von alt Bundesrat Moritz Leuenberger präsidierte Runde Tisch schlägt einen Entschädigungsfonds mit folgenden Hauptmerkmalen vor:</p><ul><li>Ein Care-Service wird für alle Asbesterkrankten eingerichtet.</li><li>Geld-Leistungen gehen differenziert an Personen, je nachdem ob sie vom Unfallversicherungsgesetz (UVG) erfasst werden oder nicht. Die Leistungen für Nicht-UVG-Versicherte sollen denjenigen der UVG-Versicherten angeglichen werden.</li><li>Mesotheliomfälle, die nicht als Berufskrankheiten anerkannt sind, sollen eine Abgeltung (Lohnersatz) à la UVG erhalten.</li><li>Nicht-UVG-Versicherten, die nicht am Arbeitsplatz mit Asbest in Kontakt kamen (z.B. Ehefrauen, Kinder) soll eine pauschale Abfindung zugestanden werden.</li><li>Auch für UVG-Versicherte soll eine Abfindung ausbezahlt werden. Dies berücksichtigt die ausserordentliche Dimension der Asbesttragödie in der Schweizer Industriegeschichte </li><li>Wer geldwerte Leistungen aus dem Fonds bezieht, darf keine Zivilansprüche auf dem Prozessweg geltend machen. </li></ul><p>Der SGB, der den Runden Tisch massgeblich initiiert hatte und an diesem vertreten war, unterstützt den Vorschlag. Mit der Einigung über die Eckwerte ist ein wichtiger Schritt nach vorwärts getan worden, um die Asbestkatastrophe aufarbeiten zu können und ihre verheerenden Auswirkungen auch auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen zu mildern. Der SGB erwartet nun, dass in den weiteren Arbeiten des Runden Tisches, die der finanziellen Ausstattung des Fonds gelten, schnelle Fortschritte und verbindliche Zusicherungen erreicht werden. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4325</guid><pubDate>Mon, 06 Jun 2016 17:22:34 +0200</pubDate><title>Guter Entscheid für die Demokratie und das Personal </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/guter-entscheid-fuer-die-demokratie-und-das-personal</link><description> Kein Ladenöffnungszeitengesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Vernunft hat gesiegt: Der Ständerat hat heute seinen Widerstand gegen ein neues Ladenöffnungszeitengesetz (LadÖG) mit schweizweiten Mindestöffnungszeiten aufrechterhalten. Er hat damit der Opposition der Kantone und des betroffenen Personals im Verkauf Rechnung getragen. Die Vorlage ist mit dem zweiten Nichteintretensentscheid der kleinen Kammer definitiv vom Tisch. 
</p><p>Der Ständerat hat insbesondere die demokratiepolitischen Erwägungen ernst genommen: In den letzten zehn Jahren sind in 13 von 16 kantonalen Abstimmungen längere Ladenöffnungszeiten an der Urne verworfen worden. Das LadÖG hätte diese Volksentscheide ausgebremst. 
</p><p>Aufatmen können auch die Verkäufer/innen. Ihre Arbeit, bereits heute prekär, wäre noch stärker zerstückelt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch schwieriger geworden. Der Entscheid ist zudem ein Votum gegen das Lädelisterben. Denn von längeren Öffnungszeiten profitierten vor allem die Grossverteiler. 
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst den heutigen Entscheid. Er hätte, zusammen mit seinen Gewerkschaften und mit Unterstützung der rot-grünen Parteien, das LadÖG per Referendum bekämpft. 
</p><p>Der SGB hofft, dass die politischen Parteien nunmehr von der bislang praktizierten Salamitaktik zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Abstand nehmen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97&nbsp; </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4312</guid><pubDate>Mon, 30 May 2016 16:31:54 +0200</pubDate><title>Die Schweiz muss beim Kündigungsschutz endlich vorwärts machen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-schweiz-muss-beim-kuendigungsschutz-endlich-vorwaerts-machen</link><description>Bundespräsident Johann Schneider-Ammann an der ILO-Konferenz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Es kann keine echte Sozialpartnerschaft geben, wenn Arbeitnehmende, die sich in der Personalkommission oder im Pensionskassen-Stiftungsrat engagieren, deswegen mit der Kündigung rechnen müssen. Daran hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund angesichts des Besuchs von Bundespräsident Johann Schneider-Amman an der Jahreskonferenz der Uno-Arbeitsorganisation ILO erinnert.</p><p>Am Montag, 30. Mai, hat Johann Schneider-Ammann in einer Rede vor der zurzeit in Genf tagenden ILO-Konferenz die Bedeutung der Sozialpartnerschaft und geteilter Werte zum Schutz der Arbeitnehmenden in einer globalisierten Welt hervorgehoben. Gleichzeitig unterzeichnete der Bundespräsident ein neues Zusammenarbeits- und Finanzierungsprotokoll zwischen der Schweiz und der ILO. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst sowohl den Besuch als auch die Unterzeichnung des Protokolls.
</p><p>Bei den tripartiten Gesprächen zwischen Schneider-Ammann und den Schweizer Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmervertretungen an der ILO erinnerte der SGB aber auch daran, dass in der Schweiz immer noch ein wirksamer Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen fehlt. Dieses Problem muss dringend gelöst werden, denn es kann keine echte Sozialpartnerschaft geben, wenn Arbeitnehmende, die sich beispielsweise für ihre KollegInnen bei der Aushandlung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) oder in Pensionskassen-Stiftungsräten einsetzen, mit der Kündigung rechnen müssen, wenn sie unbequeme Fragen oder Forderungen stellen.
</p><p>Ein ernsthaftes und ganzheitliches Engagement der Schweiz in der ILO kann nicht nur in der Ratifikation von Übereinkommen und der Finanzierung von Projekten bestehen. Es muss insbesondere auch in der Umsetzung der staatlichen Verpflichtungen im nationalen Recht Ausdruck finden, im konkreten Fall in einer Verbesserung des Schutzes vor antigewerkschaftlichen Kündigungen im Obligationenrecht.
</p><p>Hier bescheinigt der ILO-Bericht der Schweiz Defizite bei der Einhaltung der Konventionen Nr. 87 und 98, welche die Gewerkschaftsfreiheit schützen. Das Schweizer Gesetz schütze Personen, denen gekündigt wurde, weil sie sich für die Interessen der Angestellten eingesetzt haben, nicht genügend. Das Gleiche gilt gemäss ILO-Bericht für Whistleblower. In all diesen Fällen sieht das Obligationenrecht nämlich nur eine Sanktion von maximal sechs Monatslöhnen vor. Die ILO fordert hingegen, dass zumindest in gewissen Fällen auf Wiedereinstellung der Arbeitnehmenden geklagt werden kann. Zudem sollen die möglichen Sanktionen verschärft werden. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, zuständig für Arbeitsrecht und Internationales, Tel. 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4304</guid><pubDate>Wed, 25 May 2016 10:19:15 +0200</pubDate><title>Mehr Schutz statt Arbeitszeit-Verlängerungen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-schutz-statt-arbeitszeit-verlaengerungen</link><description>Arbeitszeiten in der Schweiz immer länger </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Erwerbstätigen in der Schweiz haben im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt 2,3 Prozent länger gearbeitet. Gleichzeitig nehmen die Stress-Erkrankungen, Burnouts oder Herzinfarkte, am Arbeitsplatz zu. Politikerinnen und Politiker, welche die Arbeitnehmenden noch mehr auspressen möchten, müssen deshalb gestoppt werden! </p><p>Über alle Branchen registrierte das Bundesamt für Statistik (BFS) eine Zunahme der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Die höchste tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit wurde bei den Vollzeitarbeitnehmenden der Landwirtschaft und Industrie verzeichnet (2015: 44 Stunden und 48 Minuten). Es folgt das Gastgewerbe (42 Stunden und 17 Minuten), die Banken- und Versicherungsbranche (41 Stunden und 57 Minuten) und die weiteren Dienstleistungssektoren (41 Stunden und 34 Minuten). 
</p><h3>Hohe Dunkelziffer wegen fehlender Arbeitszeiterfassung </h3><p>Die ständige Erreichbarkeit durch Smartphones und Laptop hat dazu geführt, dass man immer mehr in der Freizeit, sei es am Wochenende, in den Ferien oder sogar in der Nacht, arbeitet - ohne dass diese Arbeit in der vorliegenden Statistik erfasst würde! Die effektiv geleistete Arbeitszeit übersteigt damit die von der Statistik errechneten Werte. Umso mehr ist für uns Gewerkschaften klar: Es braucht die Arbeitszeiterfassung. Weitere Deregulierungen, wie sie etwa die Ständerätinnen Karin Keller-Suter und Konrad Graber verlangen, müssen gestoppt werden! Arbeitnehmende dürfen nicht immer mehr Überarbeitung, Stress und Burnouts ausgesetzt werden. 
</p><h3>Immer mehr Arbeit in der gleichen Zeit </h3><p>Was bei der Studie der BFS-Statistik ebenfalls auffällt bzw. geflissentlich verschwiegen wird: In der Schweiz wird im internationalen Vergleich extrem lange gearbeitet. Gleichzeitig ist die Arbeit in den letzten Jahren auch immer dichter geworden. D.h. heute wird mehr Arbeit im gleichen Zeitraum geleistet. Dies hat einerseits mit Rationalisierung und Digitalisierung in den Betrieben, also mit einer Steigerung der Produktivität, zu tun. Diese Produktivitätsgewinne wurden den Arbeitnehmenden aber nicht in Form kürzerer Wochenarbeitszeiten weitergegeben; sie landeten in den Taschen gieriger Arbeitgeber. Auf der anderen Seite reduzieren viele Betriebe, gerade seit dem katastrophalen Entscheid der Nationalbank zur Aufhebung des Frankenkurses, andauernd ihr Personal. Für die Verbleibenden beschleunigen sich die Arbeitsabläufe. Gleichzeitig nehmen für sie die Arbeitsbereiche zu. 
</p><h3>Keine Verschlechterung bei der Arbeitszeiterfassung </h3><p>Die Konsequenzen aus der BFS-Studie sind klar: Die Normalarbeitszeit in der Schweiz ist endlich zu senken und die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zum Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz sind konsequent durchzusetzen. Es darf nicht sein, dass in Zeiten explodierender Burnouts die Höchstarbeits-, Pausen- und Ruhezeitenbestimmungen nicht eingehalten werden. Politiker wie Karin Keller-Suter oder Konrad Graber, welche mit ihren Vorstössen nach der bereits erfolgten Arbeitszeit-Deregulierung, die am 1.1.2016 in Kraft getreten ist, weitere Verschlechterungen bei der Arbeitszeiterfassung wollen, müssen endlich zur Vernunft kommen! </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4300</guid><pubDate>Tue, 24 May 2016 11:52:56 +0200</pubDate><title>Kündigungsschutz verbessern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kuendigungsschutz-verbessern</link><description>Schweiz unter Beobachtung der ILO-Konferenz  </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> An der nächsten ILO-Jahreskonferenz wird sich die Schweiz vor einem Ausschuss erklären müssen, weil sie die Rechte von Gewerkschaftsmitgliedern nicht genügend schützt. Es droht ihr eine Schwarze Liste, sollte sie sich nicht an internationales Recht anpassen. </p><p>Die nächste Jahreskonferenz der Internationalen Organisation für Arbeit (ILO) findet vom 30. Mai bis 11. Juni 2016 in Genf statt. Dieses Jahr hat der Ausschuss der ILO, welcher für die Einhaltung der Konventionen zuständig ist, einen Bericht zur Schweiz veröffentlicht. Der Bericht ist alles andere als rosig: Bei der Einhaltung der Konventionen Nr. 87 und 98, welche die Gewerkschaftsfreiheit schützen, weist die Schweiz grosse Defizite auf. Sie hat die Empfehlungen der ILO, aufgrund einer Klage des SGB verfasst, immer noch nicht umgesetzt. 
</p><h3>Kündigungsschutz genügt nicht </h3><p>Der Bericht hält fest, dass in der Schweiz Personen, denen gekündigt wird, weil sie sich z.B. im Rahmen von GAV-Verhandlungen oder sonstigen Gewerkschaftsaktivitäten für die Interessen der Angestellten eingesetzt haben, keinen genügenden Schutz durch das Gesetz haben. Das Gleiche gälte für Whistleblower. Tatsächlich sieht das Schweizer Obligationenrecht in diesen Fällen für die Gerichte nur vor, den Arbeitgeber zur Zahlung von maximal sechs Monatslöhnen zu verurteilen. In der Realität werden aber meist nur 2-3 Monatslöhne ausgesprochen: ein Hohn für Opfer von missbräuchlichen Kündigungen, die später jahrelang keine Arbeit mehr finden und manchmal gar von der Sozialhilfe leben müssen. 
</p><h3>ILO: Reform oder schwarze Liste </h3><p>Die ILO hat seit der entsprechenden Klage des SGB von 2003 mehrmals Empfehlungen zuhanden der Schweiz gemacht, um den Kündigungsschutz menschenrechtskonform zu gestalten: So soll in gewissen Fällen die Wiedereinstellung des Arbeitnehmenden möglich sein. Weiter soll die vom Gericht auszusprechende Sanktion erhöht werden, um so das Ermessen der Gerichte zu vergrössern. Es kann nämlich nicht sein, dass sowohl für Nestlé wie für den Dorf-Garagisten nur maximal 6 Monatslöhne ausgesprochen werden können. 
</p><p>Die Schweiz wird an der Konferenz der internationalen Staatengemeinschaft erklären müssen, wieso sie das Kündigungsrecht noch nicht angepasst hat. Für die Gewerkschaften ist klar: Sie muss jetzt endlich Reformen beim Kündigungsschutz einführen. Sollte die Schweiz das verweigern, droht ihr, auf eine Schwarze Liste der ILO zu kommen. 
</p><h3>Weitere Themen </h3><p>An der ILO-Konferenz findet u.a. zudem eine Aussprache zum Thema menschenwürdige Arbeit in globalen Lieferketten statt. Diskutiert wird auch die gerechtere Gestaltung des Freihandels durch Mindeststandards im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4289</guid><pubDate>Thu, 12 May 2016 13:16:55 +0200</pubDate><title>Es braucht eine Verstärkung der Massnahmen gegen Lohnmissbräuche </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/es-braucht-eine-verstaerkung-der-massnahmen-gegen-lohnmissbraeuche</link><description>Bericht des Seco zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen im 2015</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz braucht die Bilateralen Verträge mit der EU. Doch sie müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Darum wurden die Flankierenden Massnahmen eingeführt. Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Die Personenfreizügigkeit darf von den Arbeitgebern nicht missbraucht werden. 
</p><p>Der heute veröffentlichte Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zeigt, wie wichtig diese Schutzmassnahmen sind. Wenn die Lohninspektoren kontrollieren, decken sie regelmässig Verstösse auf. 
</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen können die fehlbaren Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen werden, indem sie eine Busse erhalten. In Branchen ohne Mindestlöhne ist das nicht möglich. Besonders besorgniserregend ist, dass die Zahl der Verstösse in letzter Zeit gestiegen ist. So wurden 2015 bei 17 Prozent der kontrollierten ausländischen Firmen und bei 11 Prozent der Schweizer Arbeitgeber Lohnverstösse festgestellt - gegenüber 12 bzw. 8 Prozent vor 5 Jahren. Besonders betroffen sind Branchen wie der Gartenbau, der Detailhandel oder kleine Firmen der Sicherheitsbranche. 
</p><p>Zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen fordert der SGB deshalb:</p><ul><li>Gesamtarbeitsverträge mit guten, verbindlichen Mindestlöhnen im Gartenbau, im Detailhandel und in der Sicherheitsbranche. </li><li>Einen Abbau der Hürden bei der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV (Abschaffung des Arbeitgeberquorums).</li><li>Eine aktivere Rolle der öffentlichen Hand. Die Kantone müssen Fokusbranchen definieren und auch bei nationalen Fokusbranchen die Kontrollen garantieren.</li><li> Zudem muss beim öffentlichen Beschaffungswesen garantiert werden, dass die berücksichtigten Firmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten.Die Kontrollen müssen ausgebaut und die Sanktionen verschärft werden. Zudem muss ein Branchenregister der korrekten Firmen geschaffen werden.</li></ul><h5>Auskünfte </h5><p>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat,&nbsp; 079 205 69 11 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4261</guid><pubDate>Mon, 25 Apr 2016 15:20:40 +0200</pubDate><title>Ein erster Schritt in die richtige Richtung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-erster-schritt-in-die-richtige-richtung</link><description>Zur bundesrätlichen NCD-Strategie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die NCD-Strategie (Noncommunicable diseases = nicht übertragbare Krankheiten) des Bundesrates will den Ausbruch nicht übertragbarer Krankheiten wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, verzögern oder die Folgen mildern. Das ist löblich, greift aber nur mit gesetzlichen Vorschriften. </p><p>Solche nicht übertragbaren Krankheiten haben häufig berufliche Ursachen. Sie verursachen grosses Leid und beeinträchtigen Lebensqualität, Arbeitsfähigkeit und Lebenserwartung der Betroffenen in hohem Masse. So verursachen Stress am Arbeitsplatz, Überarbeitung und Nichteinhaltung der Arbeitszeitvorschriften Herzinfarkte, sie erhöhen das Risiko von Krebs und Schlafstörungen mit weiteren Implikationen. Aber auch die klassischen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz wie das Tragen und Heben von schweren Lasten bleiben präsent. 
</p><h3>SGB: Nägel mit Köpfen machen</h3><p>Verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen, dass mit gezielten gesetzlich verankerten Präventionsmassnahmen die schlimmen Folgen (wie beispielsweise Herzinfarkte, Hirnschläge, aber auch Folgen von Diabetes oder Krebserkrankungen) reduziert oder zumindest verzögert werden könnten. Der Bundesrat bestätigt diesen Befund in seiner jüngst erschienen NCD-Strategie. Der SGB fordert, dass der Bundesrat nun Nägel mit Köpfen macht. 
</p><p>Der NCD-Bericht des Bundesrats stellt einen guten Überblick über die bestehenden Probleme, insbesondere für ältere Arbeitnehmenden dar:</p><ul><li>Von den über 50-Jährigen hat jede fünfte Person mehr als ein chronisches Leiden. </li></ul><ul><li>Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf- und chronische Atemwegserkrankungen sind in der Schweiz bei Männern über 50 Jahre für über 50% und bei Frauen für über 60% der Fälle vorzeitiger Sterblichkeit (vor dem 70. Lebensjahr) verantwortlich. Sie sind inzwischen auch die häufigsten Todesursachen in unserer Gesellschaft. </li></ul><ul><li>Viele Expositionen und Risiken finden am Arbeitsplatz statt oder sind zumindest arbeitsplatz-assoziiert (Stress, fehlende Schutzausrüstungen, Nicht-Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen, Stolpergefahren, Einatmen von gefährlichen oder schädlichen Stoffen). </li></ul><h3>Rechtliche Massnahmen nötig </h3><p>Der Bericht ist ein guter Start. Aber Bundesbern darf sich nicht auf eine Inventarisierung von Problemen beschränken. Jetzt müssen Bundesrat und Parlament die Konsequenzen ziehen und legiferieren, insbesondere für die verletzlichste Gruppe: die älteren Arbeitnehmenden. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass mehr als die Hälfte der Erkrankungen durch Prävention vermieden werden könnten. Solche Massnahmen müssen am Arbeitsplatz jedoch viel stärker greifen. Nötig sind folgende Massnahmen mit präventivem Charakter: </p><ul><li>Gesundheitsmassnahmen gegen psychosoziale Risiken, welche sich spezifisch auf eine systematische Arbeitsplatz-Risikoanalyse von älteren Arbeitnehmenden stützen. </li></ul><ul><li>Erhöhte und klarere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber älteren Arbeitnehmenden (bis zum Kündigungsverbot). </li></ul><ul><li>Langjährige Mitarbeitende über 50 Jahre sollen besonders gegen Kündigung geschützt sein, wie das in gewissen Gesamtarbeitsverträgen bereits üblich ist. Dieser Kündigungsschutz gibt den Arbeitgebern einen Anreiz, bezüglich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit besser zum Personal zu schauen. </li></ul><ul><li>Psychosoziale Erweiterung des Begriffs der Berufskrankheit (z.B. Burn-Out). </li></ul><ul><li>Evaluation und besserer Schutz vor Emerging Risks (neuen Risiken) am Arbeitsplatz, z.B. Nano-Materialien. Dies z.B. mit einer obligatorischen Kennzeichnungspflicht am Arbeitsplatz von Nano-Materialien und der Verwendung von technischen Massnahmen zur Vermeidung von Einatmung und Kontakt. </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4259</guid><pubDate>Mon, 25 Apr 2016 11:46:32 +0200</pubDate><title>Stress stoppen – und Politiker stoppen, die mehr Stress wollen! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stress-stoppen-und-politiker-stoppen-die-mehr-stress-wollen</link><description>Am 28. April ist Workers Memorial Day </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 28. April, dem "Workers Memorial Day", gedenkt die Welt den Opfern von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Gemeint sind dabei nicht nur "klassische" Berufskrankheiten wie Asbest-Krebs. Auch der steigende Stress am Arbeitsplatz verursacht mehr Krankheiten, Unfälle und Todesfälle. Gerade deshalb ist es fast schon zynisch, dass gewisse Politiker den Schutz durch Arbeitszeitbestimmungen abschaffen wollen. </p><p>Der Stress am Arbeitsplatz nimmt immer mehr zu. Das zeigt der Job-Stress-Index von Gesundheitsförderung Schweiz. Gut ein Fünftel (22,5 %) der erwerbstätigen Bevölkerung hat Stress, ebenso viele Erwerbstätige fühlen sich erschöpft (22,6 %). Stress führt zu Herzkrankheiten, Krebs und Burnouts, manchmal zu Selbstmorden. 
</p><h3>Mehr Stress = mehr Unfälle </h3><p>Wo es Stress gibt, hat es auch mehr Unfälle. Die europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS) zeigt: Wo Arbeitsdruck und Stress herrscht, verunfallen Personen schneller. Die Schweiz weist im Vergleich zu den Nachbarländern im Bereich der Stressprävention viel Aufholbedarf auf. Der Workers Memorial Day soll, gerade in der Schweiz, dazu dienen, der Öffentlichkeit und der Politik bewusst zu machen, dass Stress nicht nur krank macht, sondern auch Unfälle verursacht. Stress kann ganz direkt töten - sei es im Bau, sei es in den Dienstleistungsbetrieben. 
</p><h3>Keller-Sutter und Graber stoppen! </h3><p>Politiker wie Ständerätin Keller-Sutter und Ständerat Konrad Graber müssen endlich mit ihren Angriffen auf die Arbeitszeit-Schutzbestimmungen aufhören! Die beiden verlangen, alle "Spezialisten" und jedes Mitglied des "Kaders" bedingungslos von der Arbeitszeiterfassung auszunehmen. Überzeiten, fehlende Pausen und ständige Erreichbarkeit wären die Folge: Burnout-Fälle würden explodieren. 
</p><h3>Burnout als Berufskrankheit anerkennen </h3><p>Der SGB fordert vielmehr, dass die Arbeitszeit-Regelungen des Gesetzes streng implementiert werden sollen. Weiter soll die Politik endlich stressbedingte Berufskrankheiten wie Burnout auch als solche anerkennen. Die abschlägige Stellungnahme des Bundesrates auf eine entsprechende Interpellation von Ständerat Berberat aus dem Jahr 2015 ist eine grosse Enttäuschung. Der Bundesrat gibt in seiner Antwort darauf bekannt, dass er Burnout nicht als Berufskrankheit anerkennen will. Und noch schlimmer: Der Bundesrat sieht auch keinen Anlass zu gesetzlichen Modifikationen, um die Prävention zu intensivieren. Das ist Hohn gegenüber den Tausenden von Opfern von Stress am Arbeitsplatz. Der Bundesrat muss endlich agieren: Arbeitsbedingte Burnouts gehören in die Liste der Berufskrankheiten. Die schlimmsten Formen von Stress am Arbeitsplatz sind gesetzlich anzugehen. Dazu braucht es eine gesetzliche Regulierung des Home-Office, da dort besonders häufig Arbeit und Freizeit vermischt werden. Weiter muss die Arbeitszeiterfassungs-Pflicht flächendeckend durchgesetzt werden. 
</p><h3>Geschichte des Workers Memorial Day </h3><p>Die Ursprünge des Workers Memorial Day liegen in Kanada. Das Datum bezieht sich auf den richtungsweisenden Workers Compensation Act vom 28.4.1914, mit dem Kanada eine Behörde für Arbeitsschutz eingerichtet hat. Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) propagiert den Workers Memorial Day seit Mitte der 90er Jahren des 20.Jahrhunderts. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4257</guid><pubDate>Mon, 25 Apr 2016 10:57:52 +0200</pubDate><title>Gemeinsam kämpfen – für eine starke AHV!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gemeinsam-kaempfen-fuer-eine-starke-ahv</link><description>Alles zum Tag der Arbeit 2016: Aufruf, Plakat, Geschichte, Überblick Veranstaltungen</description><content:encoded><![CDATA[<p> In einer Zeit, in welcher die Arbeitgeber den starken Franken zum Anlass nehmen, massenhaft Stellen abzubauen und die Arbeitnehmenden immer flexibleren und mühsameren Arbeitsbedingungen zu unterwerfen;
</p><p>in einer Zeit, in welcher sich die Nationalbank weigert, die wirklichen Probleme zur Kenntnis zu nehmen, und weiter an einem zerstörerischen Frankenkurs festhält, ohne sich für die Konsequenzen zu interessieren, die vor allem die Arbeitnehmenden auszubaden haben;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die Gräben zwischen reich und arm immer grösser werden und die bürgerliche Politik kaum etwas tut, um sie wieder ein bisschen zuzuschütten, sondern mit ihrer Steuer und Finanzpolitik diese Kluft noch vergrössert;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die Arbeitgeber sich trotz Verfassungsgebot immer noch weigern, den Frauen für gleichwertige Arbeit endlich gleichen Lohn zu zahlen, und die bürgerlichen Parteien nichts dagegen unternehmen;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die bürgerliche Politik die öffentliche Hand von Sparrunde zu Sparrunde jagt und sich nicht scheut, den Service public immer mehr auszuhöhlen;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die grösste Partei des Landes dauernd gegen Migranten und Minderheiten hetzt, um mit dieser Sündenbockpolitik von den wirklichen Problemen abzulenken;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die Arbeitgeber und die bürgerlichen Parteien in der AHV permanent Leistungen abbauen wollen und so immer mehr Menschen in Not treiben, obwohl der Tanker der 2. Säule immer mehr in Schieflage gerät und sich die Aussichten vieler Menschen auf einen Lebensabend in materieller Würde eintrüben;
</p><p>in einer solchen Zeit gilt es zusammenzustehen, gemeinsam zu kämpfen, für Würde und soziale Gerechtigkeit, für Arbeit und gute Arbeitsbedingungen.
</p><h3>Kämpfen lohnt sich</h3><p>Dabei lehrt uns die Vergangenheit, dass sich kämpferischer Einsatz der Gewerkschaften lohnt. Das zeigte der erfolgreiche Kampf gegen die unmenschliche Durchsetzungsinitiative, wo die Gewerkschaften entscheidend dazu beigetragen haben, der SVP die Grenzen für Fremdenfeindlichkeit und Angriffe auf die rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Fundamente der Schweiz aufzuzeigen. Das zeigen auch die von den Gewerkschaften in den letzten 15 Jahren gewonnenen Volksabstimmungen, mit denen ein Leistungsabbau in der Altersvorsorge verhindert wurde.
</p><p>Dieser Kampf geht nun in eine neue Runde. Denn die Arbeitgeber und die bürgerlichen Parteien treiben ihre Kampagne für einen unsolidarischen Umbau der Altersvorsorge unvermindert voran. Mit der Demografiekeule versuchen sie, der Bevölkerung den vermeintlichen Zwang für ein höheres Rentenalter und einen Leistungsabbau einzutrichtern. Und mit dem Beschwören der "Golden Ager-Generation" versuchen sie den Leuten einzureden, die RentnerInnen und Rentner seien generell auf Rosen gebettet und schüren einen Generationenkonflikt.
</p><h3>Gegen die Legenden in den Köpfen</h3><p>Gegen diese Legenden, die sich in vielen Köpfen festgesetzt haben, treten wir Gewerkschaften an. Denn wir wissen, dass die grosse Mehrheit der heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner, nicht weniger, sondern mehr Rente braucht. Und wir wissen, dass die Volksversicherung AHV, als effizienteste, sicherste und solidarischste Sozialversicherung, gestärkt statt geschwächt werden muss.
</p><p>Gemeinsam mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, gemeinsam mit den Rentnerinnen und Rentnern werden wir kämpfen für AHVplus. Dabei geht es um mehr als um 10 % mehr AHV. Es geht darum, Sand in den Motor der sozialen Demontage zu werfen - und Öl ins Getriebe der Gerechtigkeit zu schütten.
</p><p>Packen wir diese soziale Wende an. Zuerst bei der AHV, einem Jahrhundertwerk, einem schweizerischen Tatbeweis von Solidarität. Und dann in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft. Gemeinsam. Weil eine soziale Wende nötig ist. Und weil sie möglich ist. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4252</guid><pubDate>Thu, 21 Apr 2016 14:22:02 +0200</pubDate><title>Es braucht rasch verbindliche Massnahmen gegen steigende Erwerbslosigkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/es-braucht-rasch-verbindliche-massnahmen-gegen-steigende-erwerbslosigkeit</link><description>Nationale Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die berufliche Lage der älteren Arbeitnehmenden hat sich in den letzten beiden Jahren sichtbar verschlechtert. Insbesondere bei den Männern zwischen 55 und 64 Jahren. Die Erwerbslosenquote ist in dieser Gruppe von rund 3 auf heute fast 5 Prozent gestiegen! Ältere Erwerbslose haben grosse Mühe wieder eine Stelle zu finden - auch wenn sie gute Qualifikationen haben. Es droht die Aussteuerung und die Sozialhilfe. 
</p><p>Gründe für diese Entwicklung sind: Die Schlechterbehandlung (Diskriminierung) der Älteren; der Leistungsabbau bei den Sozialversicherungen (2. Säule, IV), wodurch frühere "Notausgänge" bei Problemen am Arbeitsplatz plötzlich versperrt sind, und die Tatsache, dass gewisse Arbeitgeber heute eher bereit sind, ältere Mitarbeiter zu entlassen als früher.
</p><p> Um diese Probleme anzugehen, hat der Bund nun zum zweiten Mal die nationale Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden einberufen. Die Konferenz hat erkannt, dass die Erwerbslosigkeit zunimmt. Sie hat grundsätzlich auch bekräftigt, dass es Massnahmen dagegen braucht. Doch die Vorschläge gehen klar zu wenig weit. 
</p><p>Um die Lage der älteren Arbeitnehmenden effektiv zu verbessern, bräuchte es einen besseren Schutz langjähriger Mitarbeiter gegen Kündigungen sowie eine Verbesserung der Chancen bei der Stellensuche. So sollen Arbeitgeber beispielsweise künftig offene Stellen den RAV melden müssen. Damit die älteren Bewerber bei den Stellenbesetzungen zum Zug kommen, sollen die Arbeitgeber die Bewerbungen rein aufgrund des Alters nicht ablehnen dürfen. Sogar die OECD hat deshalb vorgeschlagen, ein Diskriminierungsverbot zu erlassen.
</p><h5>Auskünfte: </h5><p>- Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11 
</p><p>- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4248</guid><pubDate>Tue, 19 Apr 2016 13:27:20 +0200</pubDate><title>Deutlich mehr ältere Erwerbslose</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/deutlich-mehr-aeltere-erwerbslose</link><description>Kommentar zur Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2015</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ältere Arbeitslose haben grosse Probleme, wieder eine Stelle zu finden. Dass die Erwerbslosigkeit in der Altersgruppe 55+ in den letzten 3 Jahren deutlich von 3 auf 3.9 Prozent gestiegen ist, gibt deshalb Anlass zu grosser Sorge. Zumal sich die Erwerbslosigkeit insgesamt in dieser Zeit vergleichsweise wenig erhöht hat, nämlich von 4.4 auf 4.5 Prozent.
</p><p>Diese Statistik relativiert die heute veröffentlichten Ergebnisse des BFS zur Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-Jährigen. Insbesondere die tieferen Leistungen bei der 2. Säule führen dazu, dass heute mehr Personen in dieser Altersgruppe auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind als noch vor Jahren. Die höheren reglementarischen Rentenalter der Pensionskassen und die tieferen Umwandlungssätze erlauben es vielen Arbeitnehmenden nicht mehr, frühzeitig in Rente zu gehen. Das ist vor allem dann ein Problem, wenn sich die Situation am Arbeitsplatz deutlich verschlechtert oder Entlassungen drohen. Dazu kommt die Frankenüberbewertung, welche vor allem in der Industrie dazu führt, dass auch ältere Mitarbeiter die Stelle verlieren.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb, dass an der Nationalen Konferenz zu den Problemen der älteren Arbeitnehmenden von diesem Donnerstag konkrete Massnahmen zur Verbesserung ihrer Situation beschlossen werden. So sollen beispielsweise langjährige ältere Mitarbeiter besser gegen Kündigungen geschützt werden - wie das bereits in zahlreichen GAV der Fall ist. Auch sollen die Arbeitgeber ihre offenen Stellen konsequent den RAV melden müssen. Das erhöht die Chancen der älteren Arbeitslosen, wieder eine Stelle zu finden. Das zeigen die Erfahrungen in Ländern mit einer Meldepflicht wie Luxemburg, Belgien oder Schweden. In diesen Ländern haben die RAV weit mehr Stellen zur Vermittlung gemeldet. In der Schweiz sind es auf 5 Mio. Arbeitsplätze bloss 10'000.
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4244</guid><pubDate>Fri, 15 Apr 2016 14:42:06 +0200</pubDate><title>Abzockers bester Freund – der Staat?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/abzockers-bester-freund-der-staat</link><description>Lohnstrukturerhebung zeigt Lohnschere beim Staat</description><content:encoded><![CDATA[<p> In jüngerer Zeit ist die Lohnschere in keinem anderen Wirtschaftsbereich so stark aufgegangen wie beim Staat. Das zeigen die <a href="http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/03/01/new/nip_detail.html?gnpID=2015-309" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">heute veröffentlichten Daten der Lohnstrukturerhebung 2014</a>. Die Löhne der oberen Kader stiegen um 6.9 Prozent (2012-2014), während die Angestellten ohne Kaderfunktion sogar eine Lohnsenkung von -0.8 Prozent in Kauf nehmen mussten Während die Lohnschere in der Privatwirtschaft nicht mehr weiter aufgegangen ist, treibt nun der Staat die Einkommensungleichheit weiter voran. Das geht gar nicht. Gerade die öffentliche Hand darf die Kaderfunktionen bei der Lohnentwicklung nicht besser behandeln als die normalen Angestellten.
</p><p>Besonders unter Druck kamen die Löhne der Lehrerinnen und Lehrer. Die mittleren Löhne der "Lehrkräfte" sanken um 11 Prozent (Gesamtwirtschaft). Ebenfalls negativ ist die Lohnentwicklung bei den Sicherheitskräften (-4 Prozent) oder bei den einfacheren Tätigkeiten im Gesundheitswesen, insbesondere bei den Frauen (-2.1 Prozent).
</p><p>Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Denn gerade der öffentliche Dienst in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Sicherheit ist für die Bevölkerung und das Wohlergehen in unserem Land von entscheidender Bedeutung. Die bei Bund, Kantonen und Gemeinden noch vorgesehenen Sparpakete werden diese Negativentwicklung verstärken.
</p><p>Der SGB hat in seinen Untersuchungen zu den Kantonsfinanzen dargelegt, dass diese ausgabenseitigen Sparpakete politisch und ökonomisch falsch sind. Fast alle Kantone budgetieren zu pessimistisch, was zu übertriebenen Sparvorgaben führt. Dazu kommen verschiedene unnötige Steuersenkungen zugunsten der Firmen sowie der hohen Einkommen und Vermögen.
</p><p>Einige Kantone haben diese Politik zu korrigieren begonnen (z.B. AR u.a.). Nicht so auf Bundesebene. Hier wird sogar noch ein Zacken zugelegt. Beispielsweise mit der Unternehmenssteuerreform III, der grössten Steuersenkung in jüngerer Zeit. Neuerdings spielt auch der Schweizer Finanzminister bei diesem Treiben eine Schlüsselrolle, wie neulich die völlig deplatzierte Rechtfertigung der Offshore-Steuerumgehungen zeigte. 
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4202</guid><pubDate>Wed, 30 Mar 2016 10:47:46 +0200</pubDate><title>Dossier 115: Vertrags- und Lohnverhandlungen 2015/2016</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-115-vertrags-und-lohnverhandlungen-2015-2016</link><description>Eine Übersicht aus dem Bereich der SGB-Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das neue SGB-Dossier bietet einen Überblick über die GAV- und Lohnverhandlungen 2015/16. </p><p>Auch 2015 wurden einige GAV in Bereichen abgeschlossen, die zuvor keine kollektive Regelung der Arbeitsbedingungen gekannt haben. So wurde ein nationaler GAV Tankstellen ausgehandelt. Auch in den Bereichen private Post, Callcenter, Netzwerkindustrie sowie im öffentlichen Verkehr und in der Industrie kam es zu erstmaligen GAV-Abschlüssen. Nach einem guten Jahrzehnt Verweigerung der Medienunternehmer (Deutschschweiz und Tessin), wieder über einen GAV (den sie gekündigt hatten) zu verhandeln, ist in dieser Frage 2015&nbsp; Bewegung entstanden. 
</p><h3>Konflikte</h3><p>Die grösste GAV-Auseinandersetzung fand im Bau statt. Mit mehreren Mobilisierungsaktionen konnten die Gewerkschaften einen Leistungsabbau beim frühzeitigen Altersrücktritt FAR verhindern. Der grösste Konflikt um die Arbeitsbedingungen generell ist im Kanton Genf - Ausgang zurzeit noch offen - zu verzeichnen. An mehreren Tagen streikte das öffentliche Personal gegen das Sparprogramm der Regierung.
</p><h3>Erneut Fortschritte beim Vaterschaftsurlaub und bei den Ferien</h3><p>Bei den GAV-Inhalten ist auch 2015 auf den Vaterschaftsurlaub hinzuweisen: Die Neueinführung oder Verlängerung eines solchen Urlaubs konnte in einigen Abschlüssen vereinbart werden. Zu erwähnen sind zudem die erzielten Ferienfortschritte. Sie sind zwar unspektakulär und manchmal mit Zurückhaltung bei den Lohnverhandlungen "erkauft". Im Blick über die Jahrzehnte hinweg zeigen sich diese kleinen, aber regelmässigen Vereinbarungen jedoch als klarer qualitativer Fortschritt. 
</p><h3>Lohnverhandlungen</h3><p>Die Frankenstärke, eine trübe Konjunktur, die Negativteuerung sowie bei der öffentlichen Hand eine ideologische Versteifung auf einen prononcierten Sparkurs haben die Lohnverhandlungen erschwert. Die Resultate sind denn auch durchwegs durchzogen. Vielen anständigen Resultaten stehen mickrige Ergebnisse oder gar Null- und Sparrunden gegenüber. </p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4176</guid><pubDate>Wed, 09 Mar 2016 09:27:50 +0100</pubDate><title>Je stärker die Gewerkschaft desto besser die Gesundheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/je-staerker-die-gewerkschaft-desto-besser-die-gesundheit</link><description>Neue Studie belegt positive Rolle der Gewerkschaft im Gesundheitsschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Je präsenter die Gewerkschaft im Betrieb, desto weniger Unfälle. Und desto besser ist die Gesundheit am Arbeitsplatz geschützt. Das zeigt eine <a href="http://ftp.iza.org/dp9610.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">neue Studie</a> des deutschen <a href="http://www.iza.org/de/webcontent/index_html?lang=de&amp;-C=" target="_blank" rel="noreferrer">Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA)</a>. </p><p>Die direkt Betroffenen wissen es aus eigener Erfahrung schon lange: In Betrieben, in denen die Gewerkschaften, sei es mit Rechtsberater/innen, Sekretär/innen oder Vertrauensleuten, aktiv sind, läuft es besser: Die Gesetze werden eher eingehalten, die Arbeitssicherheit wird dadurch besser und damit wiederum nehmen Unfälle und Berufskrankheiten ab. Und so steigt längerfristig die Arbeitszufriedenheit - und dann auch die Produktivität der Arbeitnehmenden. 
</p><h3>Wissenschaftlich belegt </h3><p>Eine wissenschaftliche Studie bestätigt nun die positive Rolle der Gewerkschaften für die Gesundheit am Arbeitsplatz. Das deutsche Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn hat die Resultate einer grossangelegten Untersuchung zweier Forscher vorgesellt. Diese belegt anhand von Daten der amerikanischen Arbeitsämter, dass es den Arbeitnehmenden gesundheitlich in jenen Betrieben besser geht, in denen Gewerkschaften aktiv sind. 
</p><p>Wenn mit den Arbeitsbedingungen etwas nicht stimmt, wenn z.B. Gesundheitsbestimmungen des Arbeitsgesetzes oder Vorgaben des Unfallversicherungsgesetzes nicht eingehalten werden, klopfen die Arbeitnehmenden bei der Gewerkschaft an. Hier Rat zu erteilen, gehört zu den Grundaufträgen der Gewerkschaften. In solchen Fällen wehren sich die Arbeitnehmenden nur selten selbst. Sie kennen auch die Vorgehensweise der Arbeitsinspektorate zu wenig. Das gleiche gilt für Personalkommissionen. Hier hilft dann die Gewerkschaft mit Rat, und wo nötig auch mit Tat: Denn Gewerkschaften stehen sowohl im Studienland USA wie auch in der Schweiz selbständig Klagerechte zu. 
</p><h3>Gute GAV zentral </h3><p>Insbesondere dort, wo starke, unabhängige Gewerkschaften in Betrieben oder Branchen gute GAV aushandeln können, werden die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gut umgesetzt. Dies, weil den Gewerkschaften durch die GAV Informations- und auch Zutrittsrechte zustehen. Missstände werden so von der Gewerkschaft schnell entdeckt und können den Arbeitsinspektoraten gemeldet werden. Zudem enthalten GAV häufig weitergehende Bestimmungen zum Gesundheitsschutz. So verwundert das Resultat der Studie nicht: dass Arbeitnehmende in Betrieben mit GAV und institutionalisierter Sozialpartnerschaft besser vor Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz geschützt sind. 
</p><p>Diese funktionierende Rolle der Sozialpartnerschaft ist in der entsprechenden schweizerischen Rechtsetzung jüngst neu gewürdigt worden: Mit dem neuen Artikel 73a der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz können Arbeitnehmende neu auf die Erfassung ihrer Arbeitszeit verzichten, wenn die Sozialpartner sich auf Gesundheitsmassnahmen gegen psychosoziale Risiken einigen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4172</guid><pubDate>Fri, 04 Mar 2016 14:18:13 +0100</pubDate><title>Missbräuche bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen – Bundesrat schaut weg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/missbraeuche-bei-den-loehnen-und-arbeitsbedingungen-bundesrat-schaut-weg</link><description>Flankierende Massnahmen, „Umsetzung“ Art. 121a BV</description><content:encoded><![CDATA[<p> Lohndruck und der Missbrauch durch Arbeitgeber sind in der reichen Schweiz eine traurige Realität. Doch der Bundesrat schaut weg. Mit dem heutigen Beschluss, den Schutz vor Missbräuchen nicht zu verstärken, schlägt er sich auf die Seite der Hardliner unter der Arbeitgebern und lässt die Arbeitnehmenden mit ihren Sorgen im Regen stehen. Nun ist es am Parlament, die Probleme zu lösen. Der Nationalrat hat den Bundesrat bereits diese Woche überholt, indem er die heute von der Landesregierung vorgeschlagene einfachere Verlängerung der Normalarbeitsverträge (NAV) bereits beschlossen hat.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat dem Bundesrat zahlreiche wirksame Vorschläge zur Bekämpfung von Missbräuchen unterbreitet. So beispielsweise die Stärkung der Gesamtarbeitsverträge GAV (Senkung des Arbeitgeberquorums), Massnahmen zum besseren Schutz der älteren Arbeitnehmenden (Verbesserung des Kündigungsschutzes), eine deutliche Erhöhung der Lohnkontrollen bei Firmen in der Schweiz sowie ein Firmenregister, welches Informationen über korrekt zahlende Firmen und Lohndumper enthält. Auch von Arbeitgebern aus der lateinischen Schweiz und aus gewerblichen Branchen wurde eine Stärkung der GAV verlangt.
</p><p>Für den SGB ist wichtig, dass die Schweiz auch in Zukunft ein geregeltes Verhältnis zu ihrem wichtigsten Wirtschaftspartner, der EU, hat. Die bilateralen Verträge müssen deshalb gesichert werden. Klar ist gleichzeitig, dass die Bilateralen den Arbeitnehmenden nützen müssen. Dazu muss garantiert werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und die hiesigen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Nur mit effizienten Schutzmassnahmen wird der bilaterale Weg in der Bevölkerung in Zukunft genug Rückhalt haben.
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat; 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4169</guid><pubDate>Thu, 03 Mar 2016 11:49:48 +0100</pubDate><title>Den Sonntag schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/den-sonntag-schuetzen</link><description>Sonntagsallianz fordert Anhörung beim Bundesrat </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Sonntagsallianz, der auch der SGB angehört, reagiert auf die Ausweitung der Sonntagsarbeit im Detailhandel seit Anfang 2016. Sie verlangt eine Anhörung beim Bundesrat und ruft mit einem Film, der ab heute in den sozialen Medien zu sehen ist, der Bevölkerung die Bedeutung des arbeitsfreien Sonntags in Erinnerung. </p><p>Am 3. März, dem internationalen Tag des freien Sonntags, erinnert die Sonntagsallianz daran, wie wichtig es ist, den Sonntag als gemeinsamen gesellschaftlichen Ruhetag zu schützen. Der arbeitsfreie Sonntag wird aktuell vor allem vonseiten des Detailhandels in Frage gestellt, häufig im Namen des Einkaufstourismus.</p><ul><li>So hat etwa der Bundesrat am 1. Februar einer weiteren Ausnahme des Sonntagsarbeitsverbots in Einkaufzentren zugestimmt: Nach Foxtown im Tessin hat nun auch das Outlet-Village in Landquart eine Bewilligung erhalten. Und dies, obwohl die restriktiven Kriterien des Bundesrates noch nicht einmal überprüft wurden. Die Allianz erwartet, dass sich der Bundesrat in dieser Frage äussert. </li></ul><ul><li>Zudem versuchen Wirtschaftslobbyisten in mehreren Kantonen, den Sonntagsverkauf auszuweiten. Das ist der Fall in Bern, wo der Grosse Rat in einer Motion die Ladenöffnung im Stadtzentrum fordert. Ebenso im Wallis und in Genf, wo Vorlagen für den Sonntagsverkauf an 4 Sonntagen pro Jahr vorliegen. · </li><li>Die Schweizerische Post hat angekündigt, einen Lieferservice per Taxi in mehreren Städten der Schweiz für Kunden von Coop@home und Nespresso zu prüfen. Die Sonntagsallianz kann nicht akzeptieren, dass ein öffentlicher Dienstleister das Sonntagsarbeitsverbot umgehen will. Und dies für ein Bedürfnis, das in keiner Weise als dringend zu erachten ist. Die Sonntagsallianz wird bei den betroffenen Gesellschaften intervenieren. </li></ul><p>Während der Bundesrat und die Detailhandelsketten versichern, den Sonntag im Rahmen des Bundesgesetzes über die Ladenöffnungszeiten nicht antasten zu wollen, häufen sich die Ausnahmen auf dem Verordnungsweg und in den Kantonen. Die Sonntagsallianz ist beunruhigt über die Ausweitung der Sonntagsarbeit auf immer mehr Arbeitnehmende und fordert in einem heute veröffentlichten<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2016/03/20160302_Brief-an-Bundesrat_ohne-unterschriften_d.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Brief </a>eine Anhörung bei Herrn Bundesrat Schneider-Ammann. Der Sonntag ist ein wichtiger Tag für das gesellschaftliche Zusammenleben und selbstbestimmten Raum, für soziale, familiäre und kirchliche Aktivitäten, für die Erholung und Gesundheit jedes einzelnen. Die Sonntagsallianz zeigt zum Thema einen kurzen <a href="http://sonntagsallianz.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">Film</a>, der ab heute auf den sozialen Netzen ausgestrahlt wird. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4161</guid><pubDate>Mon, 29 Feb 2016 16:11:30 +0100</pubDate><title>Nationalrat blind für das Personal und taub für die Kantone</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-blind-fuer-das-personal-und-taub-fuer-die-kantone</link><description>Es braucht kein nationales Ladenöffnungsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Nationalrat hat sich heute für ein Ladenöffnungszeitengesetz ausgesprochen. Mit ihrem Entscheid will die grosse Kammer der Hälfte aller Kantone längere Ladenöffnungszeiten aufzwingen. Wenn sich der Nationalrat durchsetzt, dann werden die Arbeitsbedingungen im Verkauf, bereits heute durch Prekarität gefährdet, noch stärker zerstückelt. Für die Betroffenen würde es noch schwieriger, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Sie wehren sich denn auch entschieden gegen eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten, wie eine kürzlich vorgestellte Studie der Unia erneut gezeigt hat. 
</p><p>Der Nationalrat blendet auch den Widerstand der Kantone aus. Diese lehnen die Vorlage ebenfalls ab und wollen sich und ihre Bevölkerung in dieser Frage nicht bevormunden lassen. Der Ständerat hat die föderalistische Argumentation gewürdigt und ist in der letzten Session konsequenterweise nicht auf die Vorlage eingetreten. 
</p><p>Der SGB fordert den Ständerat auf, hart zu bleiben. Es braucht kein Gesetz, das Verkäufer/innen plagt, generell zu längeren Arbeitszeiten führt, nichts bewirkt gegen den sogenannten Einkaufstourismus und den Kantonen gegen deren erklärten Willen aufgezwungen wird. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97&nbsp;</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4143</guid><pubDate>Wed, 24 Feb 2016 10:55:41 +0100</pubDate><title>Keine Löhne unter 4000.-! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/keine-loehne-unter-4000</link><description>Protest der CHUV-Angestellten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> 100 Angestellte des Lausanner Unispitals CHUV haben am 18. Februar gegen ihre miese Bezahlung demonstriert. Unterstützt vom VPOD Waadt haben sie von der Spitalleitung ein Ende der Löhne unter 4000.- verlangt. </p><p>"Es ist nicht möglich, in Lausanne mit einem Bruttolohn von 3700 Franken zu leben", forderte VPOD-Sekretär David Gigax bei der Protestversammlung der CHUV-Angestellten. Gigax wies auch auf die harten Arbeitsbedingungen hin: "Die Leute stehen morgens um 3 Uhr auf." 
</p><h3>Keine Löhne unter 4000 mehr </h3><p>Am 18. Februar haben gut 100 der in den drei tiefsten Lohnklassen beschäftigten CHUV-Mitarbeitenden gegen ihre mickrige Besoldung protestiert. Sie stellten ihre Forderung nach Löhnen über 4000 Franken nicht zum ersten Mal. Denn seit 2008 liegen die Löhne der drei untersten Besoldungsklassen klar unter 4000 Franken. Betroffen sind vor allem Bereiche der Reinigung, des Transportes und der Verpflegung. Ein CHUV-Transport-Arbeiter, seit 13 Jahren dabei, gab Zeugnis ab: "Wenn ich den Verwaltungskadern sage, dass bei uns Bruttolöhne in der Höhe von 3700 Franken gang und gäbe sind, dann glauben die mir gar nicht, dass es bei uns sowas gibt." 
</p><h3>Petition mit 850 Unterschriften </h3><p>Die Protestierenden überreichten der Direktion eine Petition, die eine Aufhebung der Lohnklassen 1 bis 3 und eine bessere Anerkennung der Berufslehre fordert. 850 CHUV-Mitarbeitende hatten sie unterschrieben - und werden sie ebenfalls beim Regierungs- und beim Grossrat einreichen. 
</p><p>Bis zum heutigen Tag hat die Direktion noch keine positiven Zeichen gesandt. Sie flüchtete sich darin, dass sie sich angestrengt habe, rund 100 Angestellte in die Klasse 2 zu heben. Dennoch: Noch gibt es beim CHUV mehrere Dutzend Angestellte, die nicht genug verdienen, um auch nur einigermassen würdig zu leben. Die nächste Runde in diesem Kampf um bessere Löhne wird sich Ende März abspielen. Dann werden die Betroffenen die Antwort des Spitals erhalten haben und entscheiden, wie sie ihre Bewegung weiterführen wollen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4135</guid><pubDate>Mon, 22 Feb 2016 14:02:35 +0100</pubDate><title>Nächster Schritt zu 24/7-Ladenöffnungszeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/naechster-schritt-zu-24-7-ladenoeffnungszeiten</link><description>Nationalrat berät Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 29. Februar wird der Nationalrat das Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) beraten. Dieses will den Kantonen längere Ladenöffnungszeiten aufzwingen. - Mittelfristig eine Gefahr für alle Wirtschaftszweige. </p><p>Längere Ladenöffnungszeiten und die damit einhergehende Dergulierung der Arbeitszeiten, insbesondere die Abend- und Samstagsarbeit, schaden Arbeitnehmenden, die bereits heute unter besonders prekären Arbeitsbedingungen leiden. Dabei handelt es sich häufig um Frauen mit Erziehungs- und Care-Aufgaben. In Befragungen sprechen sich diese denn auch regelmässig gegen längere Öffnungszeiten aus Ihre Begründung: noch schlechtere Arbeitsbedingungen. So nachzulesen in einer Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) sowie in verschiedenen von der Gewekschaft Unia in den liberalsten Kantonen durchgeführte Umfragen. 
</p><h3>Klarer Druck auf die Arbeitsbedingungen </h3><p>Mit der Einführung des LadÖG würden die Arbeitstage (unter der Woche 6-20 Uhr, an Samstagen 6-18 oder 19 Uhr) für die Angestellten noch unregelmässiger und zerstückelter werden als sie heute schon sind. Dabei sind die späten Einsatzzeiten, die Zerstückelung der Arbeitszeit und die Arbeit auf Abruf bereits heute für die Arbeitnehmenden ein Grund für mehr Stress und zunehmende Burn-Out-Fälle. Ausserdem lassen sich so Beruf und Familie immer schwieriger unter einen Hut bringen. Das neue Ladenöffnungszeiten-Gesetz würde so die Arbeitsbedingungen von über 200 000 Arbeitnehmenden verschlechtern! 
</p><h3>Mit Salamitaktik bei den Öffnungszeiten zu 24/7 </h3><p>Die Totalliberalisierer wissen genau, dass sie keine Chance hätten, wenn sie frontal angreifen würden. So wurde am 1. Dezember 1996 eine Revision des Arbeitsgesetzes an der Urne abgeschmettert, gegen welche die Gewerkschaften das Referendum ergriffen hatten, weil sie im Detailhandel an sechs Sonntagen bewilligungsfreie Sonntagsarbeit erlauben wollte. 
</p><p>Statt sich eine neue verheerende Niederlage bei einem Angriff auf Abend- , Samstags-, Sonntags- und Nachtruhe einzuhandeln, versuchen es die Totalliberalisierer heute mit der Salamitaktik, in der Hoffnung, das Stimmvolk werde den Braten nicht riechen. Dabei bedienen sie sich auch Parlamentariern wie dem Tessiner CVP-Ständerat Filippo Lombardi, der sich in den Dienst der Totalliberalisierer stellt, auch wenn er von sich selbst behauptet, gegen eine totale Liberalisierung zu sein. Das hindert ihn nicht, den Totalliberalisierern den Weg zu ebnen, indem er punktuelle Aufweichungen der Arbeitsbedingungen und Ausdehnungen der Ladenöffnungszeiten im Interesse der Branche fodert, wie zum Beispiel in seiner LadÖG-Motion, unter dem Vorwand des starken Frankens. 
</p><p>Dabei ist längst klar: Jeder noch so kleine Schritt in Richtung deregulierter Öffnungszeiten dient letztlich dem Ziel, die Öffnungszeiten aller Läden zu verlängern und das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit in allen Branchen abzuschaffen oder zumindest aufzuweichen. Das zeigen auch Beispiele aus dem Ausland: Überall, wo die Ladenöffnungszeiten dereguliert wurden, folgte früher oder später eine generelle Prekarisierung der Arbeitszeiten (Italien, Grossbritannien usw.). 
</p><p>Es geht also um die Wurst, und weil die Totalliberalisierer wissen, dass sie sich das von ihnen gewünschte Riesenstück nicht auf einmal abschneiden können, benutzen sie beim LadÖG die Salamitaktik und versuchen, sich mit kleinen, leicht verdaulichen Scheiben zu bedienen. Und dies obwohl die Stimmenden seit 2009 in kantonalen Abstimmungen eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten stets abgelehnt haben. 
</p><h3>Wenig Schutz - viel Stimmung gegen Gewerkschaften </h3><p>Bei längeren Ladenöffnungszeiten - und damit längeren Arbeitszeiten - sind Schutzmassnahmen für die Angestellten nötig. Die Arbeitgeber im Verkauf stehen aber genau hier auf der Bremse. Im Verkauf gibt es keinen nationalen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Der entsprechende Arbeitgeberverband, Swiss Retail Federation ((Vereinigung der Grossbetriebe des Detailhandels) verweigert sich bis heute GAV-Verhandlungen. Das neue Gesetz gefährdete auch die wenigen allgemeinverbindlich erklärten GAV in der Romandie. Die GAV der Grossverteiler ihrerseits enthalten keine Bestimmungen gegen überlange Arbeitstage. So gesehen ist es unverantwortlich, ein Gesetz zu verabschieden, welches die Arbeitsbedingungen verschlechtert und welches da, wo die geforderten Schutzmassnahmen greifen sollten, durch patronale Verweigerung gekennzeichnet ist. 
</p><p>Kommt dazu ein ausgeprägt antigewerkschaftliches Verhalten. Mehrere Arbeitgeber in der Branche, und nicht nur kleine Fische, respektieren die Gewerkschaftsfreiheit nicht, obwohl diese durch die Bundesverfassung (Art. 28) und internationale Übereinkommen, etwa die Europäische Menschenrechtserklärung, garantiert ist. Migros etwa will nicht mit Unia, der zuständigen und mitgliederstärksten Gewerkschaft, verhandeln. Der orange Riese hat antigewerkschaftliche Kündigungen vorgenommen. Zudem hat er mit missbräuchlichen&nbsp; Strafklagen versucht, den Gewerkschaften Zugang zu verweigern. Manor entliess unter skandalösen Umständen die Präsidentin einer Unia-Sektion. Grund? Sie hatte es gewagt, in der Presse die angestrebte Ausdehnung der Arbeitszeiten zu kritisieren. Bei Spar haben die schlechten Arbeitsbedingungen zu Streiks geführt. 
</p><h3>Untaugliche Massnahme gegen starken Franken </h3><p>Die gegenwärtigen Schwierigkeiten im Detailhandel sind nicht durch kantonal unterschiedliche Öffnungszeiten bedingt. Das Sorgenbarometer der Konsument/innen zeigt deutlich, dass die Ladenöffnungszeiten im Gegensatz zu den Preisen kein Problem sind. Dies bestätigen auch die Umsatzzahlen der Kantone, die bereits vollständig deregulierte Ladenöffnungszeiten kennen (etwa Aargau, Zürich). Auf ihrem Kantonsgebiet ist Einkaufstourismus genau so ausgeprägt wie in den anderen Kantonen. Die ins Feld geführte ratio legis, der Kampf gegen den starken Franken, hält damit selbst einer oberflächlichen Prüfung nicht stand. 
</p><p>Fazit:&nbsp; der SGB und seine Gewerkschaften werden das gefährliche Gesetz entschieden bekämpfen. Denn dieses schadet vorerst dem Verkaufspersonal. In einem weiteren Schritt wird es die Arbeit in vielen weiteren Branchen verschlechtern.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4107</guid><pubDate>Thu, 11 Feb 2016 14:20:21 +0100</pubDate><title>Mehr Fairness statt neue Ausbeutung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-fairness-statt-neue-ausbeutung</link><description>Die Lücke in der Care-Arbeit wird immer grösser</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Pflege und Betreuung sind je länger je weniger gesichert. Prekäre Jobs nehmen zu. Deshalb muss der Staat hier mehr investieren - die Männer auch. </p><p>Obwohl immer mehr Frauen erwerbstätig sind, leisten sie auch heute noch einen Grossteil der unbezahlten Arbeit - Pflege- und Betreuungsleistungen nicht nur für Kinder, sondern auch für ältere und kranke Angehörige. Diese Arbeit, unter dem Begriff Care zusammengefasst, ist ein blinder Fleck in der Ökonomie. Solange sie gratis geleistet wird, taucht sie in den Wirtschaftsstatistiken gar nicht erst auf. Kommt dazu, dass die Care-Arbeit nicht der in der Ökonomie allgegenwärtigen Effizienzlogik gehorcht: Wir können zwar immer schneller Autos produzieren, aber nicht effizienter Kinder trösten oder Kranke pflegen. 
</p><h3>Lücke in der Versorgung </h3><p>Frauen sind jedoch nicht mehr bedingungslos bereit, diese Arbeit zu übernehmen und das finanzielle Risiko zu tragen. Während unsere Lebenserwartung steigt und die Care-Arbeit an Bedeutung zunimmt, verzichten je länger je weniger Frauen auf einen eigenen Lohn und finanzielle Absicherung, um sogenannte Liebesarbeit zu leisten. Und Männer übernehmen nicht in dem Mass mehr unbezahlte Arbeit, wie Frauen bezahlte übernehmen. In der Versorgung von Kindern und Pflegebedürftigen ist eine Lücke entstanden. Sie wird grösser werden, wenn wir nicht Gegensteuer geben. 
</p><h3>Mangelhafter Schutz für Care-Migrantinnen </h3><p>Institutionen wie Kitas, Spitäler und die Spitex können diese Lücke schon jetzt nicht mehr schliessen. Gerade die Pflege älterer und kranker Menschen wird unter dem Spardruck zunehmend wieder ins Private abgedrängt. In die Bresche springen wiederum Frauen: Care-Migrantinnen lassen ihre eigenen Familien zurück, um sich hier unter prekären Arbeitsbedingungen und zu einem miserablen Lohn rund um die Uhr um "fremde Angehörige" zu kümmern. Schwarzarbeit ist an der Tagesordnung, Privatsphäre und Freizeit sind in solchen Arrangements meist Fremdwörter. Obwohl die Schweiz das Übereinkommen 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) "Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte" ratifiziert hat und der Bundesrat in einem Bericht Handlungsbedarf eingesteht, ist die Care-Arbeit gegen Bezahlung immer noch nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt. Dadurch fehlt den Care-Angestellten ein effektiver Schutz ihrer Gesundheit und persönlicher Integrität. 
</p><h3>Kaum Schutz - trotz ratifiziertem IAO-Übereinkommen </h3><p>Bei entlohnter Care-Arbeit ist die Gefahr von Ausbeutung, Gewalt, Sozial- und Lohndumping beträchtlich. Deshalb verlangt das Übereinkommen 189 der IAO, dass Hausangestellte arbeits- und sozialrechtlich den übrigen Angestellten gleichgestellt werden. Verbesserungen seien vor allem hinsichtlich Arbeitszeit, soziale Sicherheit und Arbeitsbedingungen (Minimalstandards bei Arbeitssicherheit und psychischem und physischem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) nötig. Insbesondere müssen so die weiblichen Care-Angestellten vor (sexuellem) Missbrauch, Belästigung und Gewalt geschützt werden. In der Schweiz werden diese Erfordernisse trotz Ratifikation des Übereinkommens noch nicht genügend implementiert: So können z.B. Arbeitsinspektorate keine Besuche an Arbeitsplätzen von Care-Angestellten in den Haushalten machen. 
</p><h3>Staat muss mehr investieren </h3><p>Die Schweiz muss sich klar werden, dass Care-Arbeit keine private Angelegenheit ist, sondern eine gesellschaftlich notwendige Aufgabe, ohne die die Wirtschaft zusammenkracht. Wir brauchen dringend eine Umverteilung: Die Allgemeinheit muss Verantwortung übernehmen und Ressourcen investieren - in Kinderbetreuungsplätze, Pflegeeinrichtungen aber auch in die Versorgung zu Hause. Bezahlte Care-Arbeit muss dem Arbeitsgesetz unterstellt werden. Geregelte Arbeits- und Ruhezeiten sowie existenzsichernde Mindestlöhne sind dabei zwingend. Den Rest müssen Frauen und Männer fair aufteilen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4086</guid><pubDate>Mon, 08 Feb 2016 11:00:00 +0100</pubDate><title>Auch die Stadt Genf zieht die Schraube an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/auch-die-stadt-genf-zieht-die-schraube-an</link><description>Griffige Massnahmen gegen Lohndumping</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach dem Kanton wird nun auch die Stadt Genf aktiv: Sie verbietet bei öffentlichen Beschaffungen eine kaskadenförmige Weitergabe der Aufträge an Subunternehmer, sie führt Bussen bis zu 10 % des vertraglichen Geldwertes ein - und einen Solidarfonds, mit welchem nicht korrekt entlöhnte Arbeitnehmende entschädigt werden können.</p><p> Ein neuer krasser Fall hat das Fass in Genf zum Überlaufen gebracht: 2500 Franken monatlich knöpfte ein Patron seinen polnischen Arbeitnehmenden für Logis ab. Er hatte sie zusammen in einem (1!) Studio untergebracht. Die Stadt reagierte, indem sie eine neue Klausel in ihre Auftragsvergaben einführt. Diese beschränkt eine Weitergabe der Aufträge auf bloss eine Substufe. Dieses wirksame Mittel gegen Lohndumping wurde zuvor zwischen den Genfer Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt. 
</p><h3>Keine Subsub-Weitergabe </h3><p>Diese Genfer Lösung geht damit viel weiter als die Bundeslösung zur Solidarhaftung. Denn letztere sieht nicht vor, dass der Erstunternehmer für nicht bezahlte Löhne seiner Subunternehmer voll zur Rechenschaft gezogen werden könnte. Die Genfer Lösung führt viel striktere und verbindliche Massnahmen ein: Erstunternehmen öffentlicher Aufträge, die Arbeiten weitergeben, haben die ausgewählten Subunternehmen während der ganzen Dauer der Arbeiten auf Einhaltung der geltenden Gesamtarbeitsverträge sowie korrekte Zahlung der Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zu überwachen. Ein Subunternehmer darf seine Arbeit nicht an einen weiteren Subunternehmer auslagern. Das ist neu in der Schweiz. Die Bussen können bis zu 10 % des vertraglichen Geldwertes betragen und wirken damit abschreckend. 
</p><h3>Solidar-Entschädigungsfonds </h3><p>Wenn ein Unternehmen heute wegen Lohndumping erwischt wird, liegt der schwarze Peter bei den betrogenen Arbeitnehmer/innen. Sie, zumeist aus dem Ausland stammend, müssen sich den entgangenen Lohn vor Gericht erstreiten. Die Verfahren dauern Jahre oder verpuffen, wenn sich die betroffenen Unternehmen aufgelöst haben. Der neue Solidar-Entschädigungsfonds, den die Stadt Genf Ende Januar geschaffen und mit 300'000 Franken dotiert hat, wird den betrogenen Arbeitnehmer/innen sehr konkret helfen. Aus diesem Fonds wird ihnen der ausstehende Lohn bezahlt. Anschliessend ist es an der Stadt, und nicht mehr an den Betrogenen, die Lohnrückstände bei den Verantwortlichen einzutreiben.
</p><h3>Effiziente Massnahmen </h3><p>"Mit diesem Fonds, den verstärkten Kontrollen und den härteren Sanktionen gibt sich ein öffentlicher Haushalt zum ersten Mal in der Schweiz wirksame Mittel, um Dumping auf öffentlichen Baustellen zu bekämpfen", kommentiert Alessandro Pelizzari von der Unia Genf. Die Stadtregierung hat zudem zwei Kontrollstellen beschlossen. Damit werden die Vorbeugemassnahmen gegen Lohndumping nach dem kürzlichen Beschluss des Kantons, mehr Kontrolleure walten zu lassen, noch einmal gestärkt. 
</p><p>Fazit: Genf zeigt, dass es möglich ist, effiziente Massnahmen gegen Lohndumping zu entwickeln. So gräbt man auch der permanenten SVP-Agitation das Wasser ab. Es braucht nur eines dazu: Willen! </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4083</guid><pubDate>Tue, 02 Feb 2016 11:26:50 +0100</pubDate><title>Ein groteskes Einschüchterungsprogramm</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ein-groteskes-einschuechterungsprogramm</link><description>Durchsetzungsinitiative knebelt Gewerkschafter/innen ohne Schweizerpass </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Falls die Durchsetzungsinitiative angenommen wird, führen künftig auch relativ harmlose Delikte, wie sie zum Beispiel bei gewerkschaftlichen Aktionen leicht vorkommen können, bei einer Vorstrafe zur automatischen Landesverweisung. Eine massive Einschüchterung der ausländischen Gewerkschafter/innen, findet im Interview der Zürcher Rechtsanwalt Marc Spescha.</p><p><b>Die Durchsetzungsinitiative führt in ihrem umfangreichen Katalog von leichteren Delikten, die beim Vorliegen einer geringen Vorstrafe in den letzten zehn Jahren zur automatischen Landesverweisung führen, u.a. auch Hausfriedensbruch in Verbindung mit Sachbeschädigung oder Diebstahl auf. Wann ist bei einer gewerkschaftlichen Aktion dieser Tatbestand erfüllt?</b></p><p> Marc Spescha: Wenn Gewerkschafter/innen unbefugt ein Firmengelände betreten, ist dies Hausfriedensbruch, und wenn jemand zum Beispiel mit einer Schablone "Nein zu Dumpinglöhnen" an ein Fenster sprayt, ist dies eine Sachbeschädigung, auch wenn es schön gemacht ist. Das genügte dann schon für eine Landesverweisung, wenn jemand in den zehn Jahren zuvor auch nur zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt wurde - beispielsweise wegen einem polizeilich registrierten Sekundenschlaf, ohne dass ein Unfall geschah: Die Polizei hat beim Fahrer anlässlich einer einfachen Kontrolle eine völlige Übermüdung festgestellt, die eine ungenügende Beherrschung des Fahrzeugs befürchten liess, ohne dass Alkohol im Spiel war. Dafür kann es eine kleine Geldstrafe von einigen Tagessätzen bedingt geben. Als Vorstrafe ist dies aber schon relevant, wenn derselbe Fahrer als Gewerkschaftsaktivist sieben Jahre später wegen Beteiligung an der Sprayaktion auf dem Fabrikgelände verurteilt wird. Sie führte dann zwingend zur Landesverweisung. 
</p><p><b>Wie gross ist das Risiko einer Landesverweisung, wenn man als Nichtschweizerbürger bei einer Demo in ein Handgemenge mit Gegendemonstranten, einem privaten Ordnungsdienst oder der Polizei verwickelt wird, falls die Durchsetzungsinitiative durchkommt?</b></p><p>In einem solchen Fall liegen schnell die im Katalog 2 der Initiative enthaltenen Tatbestände der einfachen Körperverletzung oder des Raufhandels vor. Für erstere reichen relativ leichte Körperverletzungen. Zur Verurteilung wegen Raufhandels genügt es, auch wenn man nur am Rande beteiligt ist und sich dann schnell zurückzieht, wie der Kommentar zum Artikel 133 des Strafgesetzbuches (StGB) präzisiert: "Beteiligt sind Personen, die Schläge austeilen, die mindestens einer Tätlichkeit entsprechen, dies unabhängig davon, ob die Schläge zum Zwecke des Angriffs oder zum Zwecke der Verteidigung verabreicht werden. Strafbar wird der Teilnehmer auch dann, wenn er vor Eintritt dieser Bedingungen aus dem Kampf ausscheidet." Unter Raufhandel versteht man "eine tätliche Auseinandersetzung, an der mindestens drei Personen teilnehmen und bei welcher zwei oder mehr Parteien wechselseitig tätlich gegeneinander vorgehen." 
</p><p><b>Der Deliktkatalog 2 der Durchsetzungsinitiative enthält auch die Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte... </b></p><p>Auch dieser Tatbestand ist bei einem Polizeieinsatz gegen eine Demo oder Gewerkschaftsaktion schnell erfüllt. Artikel 285 StGB definiert ihn als Hinderung einer Amtshandlung durch Gewalt, Nötigung zu einer Amtshandlung oder tätliche Angriffe. "Bereits eine Erschwerung von Amtshandlungen oder einer notwendigen Begleithandlung genügt zur Erfüllung des Tatbestandes", heisst es im Kommentar. Erschwert wird die Amtshandlung etwa schon dann, wenn der Betroffene mit den Füssen ausschlägt, um sich gegen eine Festnahme zu wehren. 
</p><p><b>Riskiert man eine Landesverweisung, wenn man an einer Kundgebung oder Aktion teilnimmt, die den Verkehr stört?</b></p><p>In der Durchsetzungsinitiative steht dazu nichts, wohl aber in der vom Parlament im März 2015 verabschiedeten gesetzlichen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative (die das Volk im November 2010 mit 52,3 % Ja-Stimmen annahm): Der neue Artikel 66a StGB nennt unter Ziffer k die vorsätzliche Störung des Eisenbahnverkehrs und die qualifizierte Störung des öffentlichen Verkehrs als Tatbestände, die grundsätzlich zur Ausweisung führen. "Qualifiziert" heisst hier, dass der Täter wissentlich Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr bringt. Die Landesverweisung würde aber in einem solchen Fall jedenfalls gegenüber Secondos kaum vollzogen, weil die in der gesetzlichen Umsetzung vorgesehene Härtefallklausel eine Verhältnismässigkeitsprüfung verlangt. Dabei kämen die Richter wohl zum Schluss, dass die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung nicht derart war, dass sie die privaten Interessen des Täters an einem Verbleib in der Schweiz überwiegen würde. 
</p><p><b>Diese Härtefallklausel ist wohl der wesentliche Unterschied zwischen der Durchsetzungsinitiative und der gesetzlichen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative?</b></p><p>Genau. Im Unterschied zur Durchsetzungsinitiative verlangt die gesetzliche Umsetzung, dass der Richter die Umstände berücksichtigt: Wann? Wo? Wer? Wie lange ist der Täter schon in der Schweiz? Hat er Familie hier, eine Ehefrau und Kinder? Usw. Gemäss der Durchsetzungsinitiative dürfte der Richter nur feststellen, ob der Tatbestand erfüllt ist oder nicht. Falls ja, müsste er zwingend die Landesverweisung aussprechen. Er hätte keinerlei Spielraum mehr, um einzelfallgerecht zu entscheiden. In der gesetzlichen Umsetzung des Parlaments sind an sich sogar mehr Delikte aufgeführt, die zur Landesverweisung führen können, als in der Durchsetzungsinitiative - wohl auch, weil die Initianten an einige gar nicht gedacht haben. Dass allerdings zum Beispiel Geldwäscherei, ungetreue Geschäftsbesorgung, Bestechung und Steuerbetrug fehlen, ist aber besonders bemerkenswert. 
</p><p><b>Falls die Durchsetzungsinitiative angenommen wird, wie kann man sich dann gegen eine Landesverweisung wegen eines solchen relativ leichten Delikts wehren?</b></p><p>Man kann vor Bundesgericht gehen, was zwingend wäre, wenn die kantonalen Richter die Durchsetzungsinitiative so anwenden, wie es ihrem Wortlaut entspricht. Das Bundesgericht würde mit Hunderten von Beschwerden wegen Landesverweisungen nach Bagatelldelikten eingedeckt. Heute ficht man eine kleine Geldstrafe kaum an. In Zukunft aber müssten Ausländer/innen diese wegen der mit ihr gekoppelten Landesverweisungen anfechten. Und falls das Bundesgericht die Urteile nicht aufheben würde, würden diese mit grosser Aussicht auf Erfolg nach Strassburg weitergezogen. 
</p><p><b>Würden diese Beschwerdeverfahren die Ausweisung aufschieben?</b></p><p>Das Bundesgericht würde die aufschiebende Wirkung praxisgemäss wohl erteilen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dagegen erteilt die aufschiebende Wirkung sonst nur im Ausnahmefall. Bei einer Beschwerde gegen eine Ausweisung aufgrund eines Bagatelldelikts würde er seine Praxis wohl ebenfalls anpassen, weil das Missverhältnis zwischen der begangenen Tat und der Rechtsfolge für die Betroffenen derart gross ist, dass kein öffentliches Schutzinteresse den sofortigen Vollzug rechtfertigen könnte. Die Strassburger Entscheide lassen meist mehrere Jahre auf sich warten, doch würde der EGMR einen Pilotfall wohl vorziehen, um Klarheit zu schaffen. Dass der EGMR die Beschwerden in Bagatellfällen gutheissen würde, ist aufgrund der bisherigen Praxis zu Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ("Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens") nicht zweifelhaft. Und darauf könnten sich alle Betroffenen berufen, die entweder in der Schweiz aufgewachsen sind oder hier Familienangehörige haben. Die Durchsetzungsinitiative führte trotzdem zu einer grossen Rechtsunsicherheit. 
</p><p><b>Müssten nicht schon die kantonalen Gerichte die Menschenrechtskonvention berücksichtigen? </b></p><p>Doch. Aber es ist denkbar, dass sie unter Hinweis auf die Durchsetzungsinitiative und den darin verankerten Vorrang des Landesrechts gegenüber dem Völkerrecht Art. 8 EMRK missachteten. In der Durchsetzungsinitiative steht ausdrücklich: "Die Bestimmungen über die Landesverweisung ... gehen dem nicht zwingenden Völkerrecht vor." Artikel 8 der Menschenrechtskonvention gilt als nicht zwingendes Völkerrecht. Allerdings wird der Verhältnismässigkeitsgrundsatz, der die Richter zu einem Abwägen der Interessen des Täters und des öffentlichen Interesses im Einzelfall verpflichtet, von namhaften Juristen als zwingendes Völkerrecht betrachtet. 
</p><p><b>Unabhängig vom Ausgang solcher Beschwerden bringt die Durchsetzungsinitiative für Gewerkschafter/innen ohne Schweizerpass auf jeden Fall ein erhöhtes Risiko, grosse Probleme zu bekommen, wenn sie an Demos oder Aktionen in Betrieben teilnehmen. Würden Sie ihnen künftig davon abraten, falls die Initiative durchkommt?</b></p><p>Denkbar ist auch das Verhaltensmuster "Jetzt erst recht, das lasse ich mir nicht bieten!" Die massenhafte Überschreitung dieser unverhältnismässigen Rechtsnormen würde den Rechtsstaat lahmlegen. Wahrscheinlicher ist aber, dass bei den meisten Menschen ohne Schweizerpass die Angst vor den Konsequenzen so gross wäre, dass sie künftig auf solche Aktivitäten verzichten würden. Die Initiative ist so betrachtet nicht nur eine extrem aggressive Attacke gegen den Rechtsstaat als Fundament unserer Demokratie, sondern ein eigentliches Einschüchterungsprogramm gegen kritische Bürgerinnen und Bürger. Sie eignet sich bestens, eine lebendige Demokratie zu ersticken, und läuft auf eine Knebelung aller ausserparlamentarischen Bewegungen hinaus. Gewerkschafter/innen, die sich in guten Treuen für ihre Rechte engagieren, wären immer mit einem Bein "draussen", weil die Schwelle des Tatbestandes, der zwingend zur Landesverweisung führt, so niedrig ist. 
</p><p><b>Eine weitere Option wäre, sich einbürgern zu lassen... </b></p><p>Das würde ich sowieso empfehlen, weil man damit politisch die vollen Rechte als Bürger und Bürgerin erlangt und nicht mehr zum Statisten politischer Inszenierungen degradiert ist. Es gibt in der Schweiz mehrere hunderttausend Ausländer/innen, die die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen würden. Es ist stossend und für eine Demokratie höchst bedenklich, wenn etwa ein Fünftel bis ein Viertel der im Land lebenden Menschen nicht als Stimmbürger/innen mitwirken können. Die Einbürgerung gewährte nicht nur mehr Daseinssicherheit, sondern würde auch eine demokratiepolitisch äusserst bedenkliche Situation, in der Bürger den stimmlosen Nichtbürgern den Tarif diktieren, beseitigen. 
</p><p><b>Der Fehler für die tiefe Einbürgerungsquote liegt aber wohl nicht nur bei den Ausländer/innen? </b></p><p>Nein, im Einbürgerungsverfahren sind sie bisher zum Teil auf eine entwürdigende Art einem Striptease unterzogen worden. Die Einbürgerungshürden sind in der Schweiz im Vergleich zu andern Ländern sehr hoch, insbesondere die zeitlichen Voraussetzungen. Teilweise stellen Gemeinden aber auch zu hohe Anforderungen an die sprachlichen Kenntnisse. Mir ist etwa ein SBB-Kollege bekannt, dessen Einbürgerung nach vielen Jahren in der Schweiz an angeblich fehlenden sprachlichen Kenntnissen gescheitert ist, obwohl er sich am Arbeitsplatz gut verständigen kann und geschätzt wird. 
</p><p><b>Sind auch die Kosten ein Hinderungsgrund?</b></p><p>Heute kaum mehr. Früher waren die Kosten abhängig vom Einkommen, heute bezahlt man nur noch kostendeckende Verfahrensgebühren, die je nach Gemeinde etwas variieren. Ein Secondo, der sich als Jugendlicher einbürgern lässt, muss in der Regel weniger als 1000 Franken bezahlen, sonst kostet die Einbürgerung bis etwa 2000 Franken. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4056</guid><pubDate>Wed, 20 Jan 2016 14:47:10 +0100</pubDate><title>Arbeitsunterbruch anordnen, wenn…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/arbeitsunterbruch-anordnen-wenn</link><description>Zürcher/innen stimmen über „Lohndumping stoppen!“ ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 28. Februar werden die Stimmbürger/innen des Kantons Zürich über die Volksinitiative "Lohndumping stoppen" entscheiden. Das Begehren fordert bei begründetem Verdacht auf Verstösse gegen den Arbeitnehmerschutz einen Arbeitsunterbruch. Ein Ja würde griffige Kontrollen der Arbeitsbedingungen ermöglichen.</p><p>"Lohndumping ist bei uns im Kanton Zürich an der Tagesordnung. Die Situation ist komplett ausser Kontrolle geraten." So sagt es Lorenz Keller, Sprecher der Unia Zürich-Schaffhausen. Die häufigen Fälle von Missbrauch, zu tiefe Löhne, zu lange Arbeitszeiten usw., sollen nicht bloss einzeln angegangen werden. Denn sie würden zum System. Keller: "Lohndumping schadet allen, auch den fairen Firmen. Diese können nicht so preisgünstig offerieren. Sie werden entweder verdrängt oder müssen mit den Offerten auch nach unten. Bezahlen müssen dann die Arbeitnehmenden. So gibt's eine eigentliche Abwärtsspirale." 
</p><h3>Arbeit unterbrechen bei begründetem Verdacht </h3><p>Gegen die drohende Abwärtsspirale hat die Unia Zürich die Volksinitiative "Lohndumping stoppen" lanciert. Unterstützt von den übrigen Gewerkschaften und Parteien (AL, EVP, Grüne, Juso, SP), aber auch einem Komitee von Arbeitgebern und mehreren Paritätischen Kommissionen, fordert das Volksbegehren einen neuen Mechanismus gegen Lohndumping. Die Behörden sollen einen Arbeitsunterbruch verfügen können, wenn die Kontrollorgane "den begründeten Verdacht auf Verstösse gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen oder gegen allgemeinverbindlich erklärte Arbeitsbedingungen" anzeigen. Dasselbe gilt, wenn die Firmen bei Kontrollen die Mitwirkung verweigern. 
</p><h3>Korrekte Betriebe haben nichts zu fürchten </h3><p>Welche Erfahrung steht hinter diesem Vorschlag? Es ist diejenige gescheiterter und versandeter Kontrollen. Firmen, die wirksame Kontrollen umgehen, die verschleiern, hinauszögern, die Mitwirkung bloss mimen - um dann plötzlich die Arbeit zu vollenden und samt den Mitarbeitenden zu verschwinden. Dann aber, wenn die Entsandten wieder weg sind, lässt sich kaum mehr was kontrollieren und schon gar nicht korrigieren. Kontrollen müssen effizient sein, solange die Arbeit noch nicht vollendet ist. Die Einstellung der Arbeit wird so zum Pfand gegen Austrickserei und Spiele auf Zeit. Korrekte Betriebe haben nichts zu fürchten. Betrüger jedoch werden an einer wunden Stelle gepackt. Endlich. 
</p><h3>Wieder mal die alte Leier </h3><p>Einem solchen Vorschlag sollte keine grosse Opposition erwachsen, wollte man meinen. Doch weit gefehlt: das Anti-Komitee von Gewerbe, Industrie, Banken und bürgerlichen Parteien bekämpft die Initiative mit der Brechstange. Das Komitee tut so, als würde ein Ja zu einem neuen griffigen Mittel einer neuen Inquisition das Tor öffnen, die dann gleich die halbe Zürcher Wirtschaft lahmlegte. Arbeitsplatzverluste, Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, Bedrohung der Eigentumsgarantie. Und zu guter Letzt wird das Kernanliegen des Arbeitsunterbruches als nicht umsetzbar bezeichnet: Die Behörden würden wegen der Gefahr von Schadenersatzklagen sowieso nie einen Unterbruch anordnen: Wer solche argumentative Purzelbäume schlägt, muss im Abstimmungskampf denn doch viele blauen Flecken davontragen. Die Anti-Front ist jedoch nicht geschlossen. Viele faire Gewerbetreibende lehnen Schmutzkonkurrenz ab und unterstützen deshalb die Initiative.
</p><h3> Keine Verluderung der Arbeitssitten </h3><p>Mit anderen Worten: die Gegner der Initiative fassen das heutige laisser faire und damit den Betrug an den Arbeitnehmenden als Kavaliersdelikt auf. Die Verluderung der Arbeitssitten wollen sie nicht wirksam bekämpfen. Was sie ausblenden, ob aus fehlender Weitsicht oder purer Ideologie, bleibe dahingestellt: Der mangelnde Wille, resolut gegen Lohndumping vorzugehen, bildet einen guten Teil jenes Humus, auf dem das Ja zur Masseneinwanderungsinitiative gewachsen ist. In den Kantonen Genf und Baselland hat man das eingesehen. In letzterem haben die Stimmberechtigten im November 2015 eine Gesetzesinitiative für einen wirksameren Schutz vor Lohndumping angenommen. Im Rhonekanton hat die Legislative schärferen Kontrollen zugestimmt. Ab dem 1.1.2016 können Gewerkschaften und Arbeitgeber je zwölf von ihnen bestimmte Inspektor/innen einsetzen, die zusätzlich zu den kantonalen Inspektoren die Einhaltung der Arbeitsbedingungen kontrollieren sollen. Es ist sehr zu hoffen, dass sich die Zürcher Stimmberechtigten vom Trommelfeuer nicht irre machen lassen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4039</guid><pubDate>Tue, 12 Jan 2016 11:00:44 +0100</pubDate><title>Nationalrat muss endlich gerechte Lösungen für Asbest-Opfer präsentieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-muss-endlich-gerechte-loesungen-fuer-asbest-opfer-praesentieren</link><description>Bald neue Runde in der Revision des Verjährungsrechts </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Voraussichtlich in der nächsten Session wird sich der Nationalrat erneut über die Reform des Obligationenrechts (OR) beugen. Bei dieser Reform geht es auch darum, endlich Gerechtigkeit für Asbestopfer zu schaffen. Deren Ansprüche dürfen nicht mehr verjähren, bevor die Krankheit überhaupt ausgebrochen ist. Dies ist häufig erst 40 oder mehr Jahre nach Exposition mit Asbestfasern der Fall. Dem muss das Gesetz Rechnung tragen. </p><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat es klar festgehalten: Die Schweizer OR-Verjährungsfrist von 10 Jahren entspricht nicht den modernen Standards bei gesundheitlichen Risiken. Besonders krass zeigt das der Fall von Asbest-Krankheiten. Die Tatsache, dass entsprechende Forderungen verjähren können, bevor die Krankheit überhaupt ausbricht, verunmöglicht systematisch die Geltendmachung von Ansprüchen. Das, so der EGMR weiter, verstösst gegen Art. 6 der Menschenrechtskonvention. Das Bundesgericht hat sich mit dem Revisions-Urteil 4F_15/2014 vom 11. November 2015 dieser Meinung angeschlossen. Es hat entschieden, dass die Ansprüche der Familienangehörigen von verstorbenen Asbestopfern geprüft werden sollen, trotz der von den Vorinstanzen festgestellten Verjährungen. 
</p><p>Dies reicht jedoch nicht: Es braucht auch eine Gesetzesänderung, welche das EGMR-Urteil umsetzt und damit endlich Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit für alle schafft! Beide Kammern des Parlaments haben sich bis heute an die entsprechende Anpassung des Obligationenrechts gemacht. 
</p><h3>Ständerat: nur ein Schritt in die richtige Richtung </h3><p>Die Vorlage, wie sie nun die kleine Kammer als Zweitrat verabschiedet hat, sieht nur ungenügend differenzierte Lösungen für Asbestopfer vor. Die Rechtskommission der kleinen Kammer hatte noch eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren für sämtliche Personenschäden sowie für Asbest-Krankheiten eine übergangsrechtliche Sonderregelung beschlossen. Das Plenum jedoch buchstabierte wieder zurück. Es beschloss eine Verjährung von nur 10 statt 30 Jahren bei Personenschäden. Der SGB ist der Meinung, dass die Frist erst ab Ausbruch der Krankheit zu zählen beginnen darf - eine Lösung, die nota bene bereits unter dem geltenden Recht möglich wäre. 
</p><p>Immerhin sieht der Ständerat bei asbestbedingten Krankheiten eine Nachfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten vor, dies für Fälle, in denen die Verjährung nach neuem Recht bereits eingetreten wäre oder Ansprüche wegen Verjährung bereits rechtskräftig abgewiesen wurden.
</p><p> Der SGB unterstützt diese übergangsrechtliche Regelung, weil sie einen Schritt in die richtige Richtung darstellt und die Rechtsprechung des EGMR und des Bundesgerichtes aufnimmt. Der Nationalrat soll dieses Element, ein absolut minimales Entgegenkommen gegenüber den Asbestopfern, so übernehmen. Der SGB befürwortet zudem den ständerätlichen Entscheid, dass diese übergangsrechtliche Sonderregelung nur subsidiär, also nur dann zur Anwendung kommen soll, wenn kein Fonds Entschädigungen leistet. Anders gesagt: Wenn im Zeitpunkt der Einreichung eines Begehrens auf Schadenersatz oder Genugtuung ein Sonderfonds zur angemessenen finanziellen Regulierung von durch Asbest verursachten Personenschäden besteht, gilt die erwähnte Spezialregelung nicht. 
</p><h3>Runder Tisch muss handeln </h3><p>Damit sind nun die Akteure des Runden Tisches Asbests unter der Leitung von Altbundesrat Moritz Leuenberger gefordert. Sie haben dafür zu sorgen, dass im Einklang mit den Vorschlägen aus dem Ständerat ein Fonds geäufnet wird, welcher primär für nicht-UVG-, sekundär auch für UVG-versicherte Opfer und ihre Angehörige angemessene Leistungen erbringt. 
</p><p>Ein solcher Fonds ist auch im Interesse der ehemaligen Arbeitgeber und der Versicherungen: Sie vermeiden langwierige und teure Prozesse, entgehen riesigen Reputationsschäden und haben Rechtssicherheit. Den Opfern und ihren Angehörigen wiederum wird viel menschliches Leid erspart, indem sie unbürokratisch zu Leistungen des Fonds kommen. 
</p><h3>Frist ab Ausbruch der Krankheit berechnen </h3><p>An die Adresse des Bundesgerichts ist weiter zu fordern, dass dieses in Zukunft seine Rechtsprechung menschenrechtskonform gestaltet und die Frist ab Entstehen des Schadens, also ab Ausbruch der Krankheit, berechnet. Das wäre bereits unter dem geltenden Recht möglich. Und wird vom EGMR zwischen den Zeilen seines Urteils gefordert. Der Nationalrat muss nun in der weiteren Beratung des Verjährungsrechtes endlich zu Lösungen finden, die das Leid der Betroffenen nicht ignorieren. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4031</guid><pubDate>Tue, 05 Jan 2016 09:05:44 +0100</pubDate><title>Rekordhohe Erwerbslosigkeit bekämpfen, nicht verschärfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/rekordhohe-erwerbslosigkeit-bekaempfen-nicht-verschaerfen</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2016</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Erwerbslosigkeit in der Schweiz ist auf einem traurigen historischen Höchststand. Die Schweiz ist fast das einzige Land in Europa, in dem die Zahl der Erwerbslosen zunimmt. Deutschland hat mittlerweile sogar eine tiefere Erwerbslosenquote als die Schweiz. Eine Ursache dafür ist die starke Aufwertung des Frankens seit 2007. Weiter haben Leistungsverschlechterungen bei der Altersvorsorge und der IV dazu geführt, dass heute zusätzliche schätzungsweise 90'000 bis 110'000 Personen auf einen Arbeitsplatz angewiesen sind (knapp 2 Prozent der Erwerbspersonen). Das zeigt eine heute veröffentliche Studie des SGB. Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben sich auch deshalb verstärkt.
</p><p>Und ohne Gegensteuer trüben sich ihre Perspektiven weiter ein. Bei der Altersvorsorge sind die Renten unter gewaltigem Druck. Krassestes Beispiel ist die BVK Zürich: Die grösste Pensionskasse der Schweiz hat die Umwandlungssätze bei Pensionierung mit 65 Jahren von 6,2 auf 4,87% gesenkt und die Beiträge um 5 Lohnprozente und mehr erhöht. Gleichzeitig hinken die AHV-Renten seit Jahren den Löhnen hinterher. Der im Rahmen der Altersvorsorge 2020 geplante Leistungsabbau wird die Beschäftigungssituation weiter verschlechtern: Stiege das Frauenrentenalter auf 65 Jahre, wären zwischen 18'000 und 25'000 Frauen mehr auf eine Arbeitsstelle angewiesen.
</p><p>Zur Lösung dieser Probleme hat der SGB an seiner Jahresmedienkonferenz unter anderem folgende Massnahmen und Forderungen vorgestellt:</p><ul><li>Die Arbeitgeber müssen offene Stellen obligatorisch den RAV melden, damit Erwerbslose einfacher eine Stelle finden.</li><li>Langjährige ältere Arbeitnehmende brauchen zudem einen besseren Kündigungsschutz. Die Erfahrungen mit solchen Bestimmungen in GAV sind positiv. Rentenaltererhöhungen sind abzulehnen, da sie die Probleme verschärfen.</li><li>Die SNB muss wieder ein verbindliches Kursziel verfolgen. Effektiv führt kein Weg an einem neuen Mindestkurs des Frankens zum Euro vorbei.</li><li>Die Bilateralen Verträge sind zu erhalten. Sie sind wichtig für die Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz. Aber sie müssen allen Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen. Lücken beim Schutz von Löhnen und Arbeitsplätzen gilt es deshalb zu schliessen.</li><li>Die AHV-Renten müssen um 10 Prozent erhöht werden, wie das die SGB-Initiative AHVplus verlangt. Nur eine Stärkung der AHV erlaubt es, zu einem vernünftigen Preis anständige Renten zu sichern. </li></ul><h5>Referate der Medienkonferenz</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB:"<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usf/docs/Invitation_OJ_AD_de_l_USF_2023.pdf" class="download">Bilaterale erhalten mit verbessertem Arbeitnehmerschutz - Die AHV stärken. Und ein Nein zur unmenschlichen SVP-Initiative am 28. Februar</a>"</li><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom: "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usf/Invitation_OJ_AD_de_l_USF_2023.pdf" class="download">So viele Erwerbslose wie noch nie - Ursachen und Gegenmassnahmen</a>"</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB: "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usv/20230513_const-leg_feuilles-imprimer-recto-verso.pdf" class="download">Unsere bewährte Altersvorsorge stärken: Ja zu besseren AHV-Renten</a>"</li></ul><h5>Aktuelles Dossier zum Thema</h5><ul><li>SGB-Dossier Nr. 113: "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usv/morges.jpg" class="download">Mehr Stellensuchende wegen Leistungsabbau bei den Sozialversicherungen</a>"</li></ul><h5>&nbsp;Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Wirtschaft</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4024</guid><pubDate>Mon, 21 Dec 2015 14:41:16 +0100</pubDate><title>Löhne schützen, bessere Renten, Abbau bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/loehne-schuetzen-bessere-renten-abbau-bekaempfen</link><description>Paul Rechsteiner zu den wichtigsten SGB-Zielen im neuen Jahr</description><content:encoded><![CDATA[<p> SGB-N: Seit den Wahlen haben FDP und SVP eine Mehrheit im Nationalrat. Diese bürgerliche Mehrheit politisiert prononciert antisozial und generell arbeitnehmerfeindlich. Welches sind angesichts dessen die drei grössten Herausforderungen für den SGB im kommenden Jahr?
</p><p> PR: Die erste Herausforderung besteht darin, 2016 ein geregeltes Verhältnis mit der EU zu erreichen. Wir wollen die Arbeitsplätze und die Löhne sichern. Dafür braucht es eine Stärkung der Schutzmassnahmen. Zum zweiten geht es darum, die AHV-Renten zu verbessern. Wir werden für unsere Volksinitiative AHVplus kämpfen, die zur Abstimmung kommt. Für die Altersvorsorge 2020 ist die Ausgangslage nach den Wahlen schwieriger geworden. Klar ist: Eine von Verschlechterungen geprägte Vorlage wird von uns bekämpft werden. Ein gutes Signal ist der erfolgreiche Kampf der Bauarbeiter für Rentenalter 60 mit guten Renten auf dem Bau. Das bestätigt zum einen, dass es anständige Renten braucht und es eine Verschlechterung nicht verträgt. Und zum andern, dass zusätzliche Beiträge kein Tabu sind, wenn es mehr Geld braucht. Abgesehen von den Renten müssen wir 2016 wohl mit grösseren Angriffen auf die sozialen Errungenschaften im Arbeitsgesetz und durch Sparprogramme rechnen. Aber wir sind nicht wehrlos. Soweit Gesetze geändert werden, können wir Verschlechterungen mit dem Referendum bekämpfen. 
</p><p>Die Bürgerlichen haben im Nationalrat die Forderung nach höheren AHV-Renten hart angegriffen. Sie werfen der Initiative vor, dass sie Giesskannenverbesserungen bringe, die man nicht bezahlen könne. Was sagst Du? 
</p><p>Unser Grundsatz ist: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss von AHV- und BVG-Rente anständig leben können. Die AHV spielt dabei eine zentrale Rolle. Die AHV-Renten sind jedoch gegenüber den Löhnen in Rückstand geraten. Dieser Rückstand muss aufgeholt werden, umso mehr als gerade Menschen mit tiefen und mittleren Löhnen bei der Pensionierung einen empfindlichen Einkommensschnitt verdauen müssen. Klar ist, dass es mehr Finanzen braucht, wenn die Renten erhöht werden. Der nötige Mehrbedarf an Mitteln ist bei der AHV gut investiert. Ich verweise nochmals auf die Bauarbeiter: Die Lohnbeiträge für gute Renten lohnen sich. 
</p><p>Wieso konzentrieren sich die Gewerkschaften auf eine Stärkung der AHV? 
</p><p>In der zweiten Säule zahlen wir zwar immer mehr ein, müssen aber froh sein, wenn wir wenigstens das Erreichte halten können. Die AHV hat für alle mit unteren und mittleren Einkommen ein sensationelles Preis-Leistungsverhältnis. Deshalb ist klar: Wir müssen die AHV stärken, wenn die Menschen im Alter sicher leben sollen.
</p><p>Themenwechsel: Der Bundesrat will die Masseneinwanderungsinitiative mit einer Schutzklausel umsetzen. Auch ohne Einigung mit der EU sollen damit ab einem noch nicht bezifferten Schwellenwert Kontingente für einen Rückgang der Zuwanderung sorgen. Ein akzeptabler Weg? 
</p><p>Wir müssen auf jeden Fall die bilateralen Verträge erhalten. Einen Rückgriff auf Kontingente mit der Neuauflage eines Saisonnierstatuts lehnen wir klar ab. Die Vergangenheit hat gezeigt: das führt nur zu Diskriminierung und einer Tieflohnpolitik in den betroffenen Branchen. Im neuen System mit gleichen Rechten für alle ist es gelungen, die Löhne zu verbessern und die Gesamtarbeitsverträge zu stärken. Das sind unsere Ziele, und wir kämpfen weiter für sie, aber unter veränderten Voraussetzungen. 
</p><p>Die Menschen sind verunsichert. Sie befürchten Stellenverlust und Lohnabbau. Was tun? Es geht darum, die bereits ergriffenen Schutzmassnahmen weiter zu entwickeln. Die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne hatten und haben eine positive Wirkung. Auf neue Probleme braucht es aber neue Antworten. Nicht nur auf Bundesebene. Auch in den Kantonen ist im Kampf gegen Lohndumping einiges in Bewegung geraten. Im Tessin, in Baselland und in Genf gibt es neue Massnahmen. In Zürich wird im Februar über eine gewerkschaftliche Initiative gegen Lohndumping abgestimmt. Das sind wichtige Schritte. Auch zum Schutz älterer Beschäftigter muss mehr geschehen. 
</p><p>Im Februar stimmen wir u.a. über die sogenannte Durchsetzungsinitiative ab. Warum ist ein Nein zu dieser Initiative so wichtig? Das Parlament hat im Gesetz zum neuen Ausschaffungsartikel eine Härtefallklausel festgeschrieben. So wie es der Rechtsstaat verlangt. Die sogenannte Durchsetzungsinitiative will dagegen einen Automatismus ohne jeden Spielraum für die Gerichte. Obwohl es um existenzielle Entscheide geht. Das verstösst gegen die Menschenrechte, aber auch gegen die Gewaltenteilung. Die Ausschaltung der Gerichte ist ein Angriff auf den Rechtsstaat. Es geht um menschliche Schicksale. Nämlich um Hunderttausende von Secondos und Secondas, die hier geboren und aufgewachsen sind. Und um ihre Angehörigen. Sie gehören zur Schweiz. Nicht nur wenn es um Fussball geht. Auch wenn sie einmal eine Dummheit oder eine Jugendsünde begangen haben. Dafür sollen sie bestraft werden, wie alle anderen auch. Aber nicht auch noch ihre soziale Existenz verlieren. Alles andere wäre eine Schande für die schweizerische Demokratie. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4022</guid><pubDate>Fri, 18 Dec 2015 16:45:35 +0100</pubDate><title>Mehr Schutz für Löhne und Angestellte ist dringend nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mehr-schutz-fuer-loehne-und-angestellte-ist-dringend-noetig</link><description>Flankierende Massnahmen: Bundesrat hat Probleme endlich erkannt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erleichtert, dass der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt einführen will. Der Bundesrat hat endlich eingesehen, dass es wirksame Massnahmen zum Schutz der Arbeitsplätze, der Löhne und der Arbeitnehmenden braucht.
</p><p>Die Delegierten des SGB haben am 6. November ein entsprechendes Massnahmen- und Forderungspaket verabschiedet. Dieses verlangt im Wesentlichen eine Stärkung der Gesamtarbeitsverträge, Massnahmen zum besseren Schutz der älteren Arbeitnehmenden (Verbesserung der Kündigungsschutzes), eine deutliche Erhöhung der Lohnkontrollen bei Firmen in der Schweiz sowie ein Firmenregister, welches Informationen über korrekt zahlende Firmen und Lohndumper enthält.
</p><p>Der SGB erwartet von der vom Bundesrat nun eingesetzten Arbeitsgruppe, dass sie die Probleme beim Lohnschutz und den älteren Arbeitnehmenden anpackt und dem Bundesrat zeitgerecht Massnahmen vorschlägt, damit diese in die Botschaft des Bundesrats zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative aufgenommen werden können.
</p><p>Für den SGB ist wichtig, dass die Schweiz auch in Zukunft ein geregeltes Verhältnis mit ihrem wichtigsten Wirtschaftspartner, der EU, hat. Die bilateralen Verträge müssen deshalb gesichert werden. Klar ist gleichzeitig, dass die Bilateralen den Arbeitnehmenden nützen müssen. Dazu muss garantiert werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und die hiesigen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Nur mit effizienten Schutzmassnahmen wird der bilaterale Weg in der Bevölkerung in Zukunft genug Rückhalt haben. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4011</guid><pubDate>Mon, 14 Dec 2015 09:40:36 +0100</pubDate><title>Lohnerhöhungen meist zwischen 0.5 und 1 Prozent </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnerhoehungen-meist-zwischen-0-5-und-1-prozent</link><description>Lohnverhandlungen 2015/2016 insgesamt positiv trotz angedrohten Nullrunden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Lohnrunde 2015/16 findet unter schwierigen Voraussetzungen statt. Von Arbeitgeberseite wurden Nullrunden oder teilweise sogar Lohnsenkungen verlangt. Vor diesem Hintergrund sind die bis heute vorliegenden Lohnabschlüsse positiv zu werten. Die Löhne werden mehrheitlich um 0.5 bis 1 Prozent erhöht. Angesichts der Minusteuerung von etwas unter -1 Prozent (2015) entspricht das einer Reallohnerhöhung in der Grössenordnung von gegen 2 Prozent. 
</p><p>Besonders erwähnenswert ist der Lohnabschluss im Ausbaugewerbe der Suisse Romande (1 Prozent generell, 0.3 Prozent individuell), welcher der guten Geschäftssituation in der Branche Rechnung trägt. Positiv sind auch die Resultate in der Chemie (Novartis, Lonza u.a.), aber auch bei den Banken (UBS, CS u.a.), die alle deutlich über 0.5 Prozent betragen. 
</p><p>Ungenügend ist die Lohnentwicklung hingegen in Teilen des Ausbaugewerbes (insb. in der Deutschschweiz). Obwohl die Firmen im historischen Vergleich gute Geschäfte machen, resultierten bei den Schreinern, den Elektrikern oder in der Gebäudetechnik Nullrunden. Diese Branchen haben bereits in den letzten Jahren ihre Löhne kaum erhöht, wie die Lohnstrukturerhebung 2014 zeigt. Auch im Detailhandel ist die diesjährige Lohnrunde unbefriedigend ausgefallen. In dieser Tieflohnbranche besteht nach wie vor grosser Nachholbedarf, insbesondere bei langjährigen, gelernten Mitarbeitenden.
</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-agb/basis/AGB.svg">Liste Lohnabschlüsse</a></p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat; 079&nbsp;205 69 11</li><li>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3998</guid><pubDate>Wed, 09 Dec 2015 11:10:49 +0100</pubDate><title>Frühpension mit 60 auf dem Bau gesichert!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fruehpension-mit-60-auf-dem-bau-gesichert</link><description>Erfolg für Unia und Syna: Einigung mit Baumeistern auf Zusatzfinanzierung für Rente mit 60 und auf neuen Vertrag. Bauarbeiter entscheiden am Samstag.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Erfolgreicher Protest von über 10'000 Bauarbeitern: In letzter Minute haben sich Gewerkschaften und Baumeister geeinigt: Statt mit vertragslosem Zustand beginnt das neue Jahr für die über 80'000 Bauarbeiter mit gesicherter Frühpension&nbsp;– sofern sie am Samstag zustimmen.</p><p class="bodytext">Den flexiblem Altersrücktritt mit 60 Jahren hatten die Bauarbeiter 2002 mit ihrem grossen Streik erkämpft. Ein herausragender gewerkschaftlicher Erfolg, der ihnen ein Altern in Würde und bei besserer Gesundheit ermöglichte. Nun wollten die Baumeister zurückbuchstabieren, weil der entsprechende Fonds mehr Mittel braucht. Sie verlangten ein höheres Rentenalter oder eine Kürzung der Rente – bis zu 1000 Franken. Gleichzeitig weigerten sich die Baumeister, über einen neuen Landesmantelvertrag (LMV, wie der GAV auf dem Bau heisst) zu verhandeln, obwohl dieser Ende Jahr ausläuft.</p><p class="bodytext">Gegen diese Blockadehaltung wehrten sich Mitte November mehr als 10'000 Bauarbeiter mit verschiedenen Protestaktionen. Mit Erfolg: Die Baumeister kehrten an den Verhandlungstisch zurück und einigten sich nun mit den Gewerkschaften Unia und Syna auf die Sicherung des Rentenalters 60 ohne Leistungsabbau. Dafür werden die Beitragszahlungen in die Stiftung für den frühzeitigen Altersrücktritt (FAR) um zwei Prozentpunkte erhöht. Davon übernehmen die Arbeitgeber 1,5 und die aktiven Arbeitnehmer 0,5 Prozent. Im Gegenzug bleiben die Löhne 2016 unverändert.</p><p class="bodytext">Der neue LMV gilt von Anfang 2016 bis Ende 2018 und enthält wenige Anpassungen. Neu verbietet er Lohnauszahlungen in bar. Damit unterstreichen die Sozialpartner ihren Willen, die Kontrollen zu verbessern. Bis Mitte 2017 wollen die Vertragsparteien über alle offenen Punkte&nbsp; verhandeln. Die Bauarbeiter von Unia und Syna entscheiden am Samstag, 12. Dezember, über die Einigung.</p><p class="bodytext">Mehr Informationen <a href="http://www.unia.ch/de/aktuell/aktuell/artikel/a/11869/" target="_blank" rel="noreferrer">auf der Website der Unia</a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3989</guid><pubDate>Fri, 04 Dec 2015 14:48:22 +0100</pubDate><title>Bilaterale erhalten – Löhne und Arbeitsplätze schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/bilaterale-erhalten-loehne-und-arbeitsplaetze-schuetzen</link><description>Der SGB zur Umsetzung zu Masseneinwanderungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Entscheid des Bundesrates zur "Umsetzung" des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungsinitiative") enthält für die Arbeitnehmenden in der Schweiz einige positive Elemente aber auch Gefahren. Positiv ist, dass der Bundesrat die Bilateralen erhalten will und mit der EU in erster Linie eine einvernehmliche Lösung suchen will. Denn für ein kleines Land wie die Schweiz ist es essentiell, mit der EU, ihrem wichtigsten Wirtschaftspartner, geregelte Verhältnisse zu haben.
</p><p>Die einseitige Einführung einer Schutzklausel birgt grosse Gefahren, dass dieses geregelte Verhältnis nachhaltig gestört wird. Eine solche Schutzklausel muss im Detail auf ihre Folgen geprüft werden.
</p><p>Klar ist, dass das ausgesprochen knappe Ja am 9. Februar 2014 nur zustande gekommen ist, weil sich viele Arbeitnehmende Sorgen um die Löhne und die Arbeitsplätze machten. Diese Sorgen und Probleme müssen gelöst werden. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Dieses Versprechen der Flankierenden Massnahmen ist konsequent durchzusetzen. Zudem braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Situation der älteren Arbeitnehmenden.
</p><p>Klar ist ebenfalls, dass das frühere Kontingentssystem (Saisonnierstatut usw.) negative Auswirkungen für die Arbeitnehmenden hatte: Schwarzarbeit, Tieflohnjobs, Lohndruck und unwürdige Arbeitsbedingungen waren an der Tagesordnung. Ein neues Saisonnierstatut oder ähnliche Lösungen lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund ab. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 <a name="Text9"><br></a></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category><category>Wirtschaft</category><category>Aussenwirtschaft</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3982</guid><pubDate>Mon, 30 Nov 2015 09:17:57 +0100</pubDate><title>Mindestlohnkampagne trägt Früchte – Weitere Lohnfortschritte sind nötig </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohnkampagne-traegt-fruechte-weitere-lohnfortschritte-sind-noetig</link><description>Der SGB zur Lohnstrukturerhebung 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Lohnstrukturerhebung LSE 2014 sind diverse positive Entwicklungen sichtbar. Aufgrund der Mindestlohnkampagne des SGB für einen Mindestlohn von 4000 Franken haben zahlreiche Firmen die unteren Löhne angehoben. Im Tieflohnbereich resultierte 2010-2014 ein Reallohnzuwachs von 7.1 Prozent. Grundsätzlich positiv ist weiter, dass der Lohnunterschied zwischen den Frauen und den Männern abgenommen hat. Auch hier trugen die gewerkschaftlichen Aktivitäten gegen die Lohndiskriminierung Früchte. Last but not least stiegen die mittleren Reallöhne (Median) der Arbeitnehmenden ohne Kaderfunktion von 2012 bis 2014 real um 2.5 Prozent. Angesichts der Frankenüberbewertung und den damit verbundenen Forderungen nach Lohnsenkungen oder Lohnzurückhaltung lässt sich dieses Ergebnis sehen.
</p><p>Zweifelhaft ist der in der LSE ausgewiesene Lohnrückgang bei den obersten 10 Prozent (Dezilgrenze). Das kontrastiert nicht nur zu den Nachrichten aus den Teppichetagen, sondern auch zur AHV-Statistik. Die AHV-Statistik des Bundesamtes für Sozialversicherungen weist bei den obersten 10 Prozent für 2012 bis 2013 eine stabile Entwicklung aus.
</p><p>Trotz diesen Positiventwicklungen ist der Handlungsbedarf nach wie vor gross. Es braucht</p><ul><li>&nbsp;mehr Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit guten Mindestlöhnen. Heute ist in der Schweiz nur rund die Hälfte der Arbeitnehmenden durch GAV geschützt. Positiv sind die neuen GAV bei den Tankstellenshops und bei den Callcentern. </li></ul><ul><li>wirksame Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung der Frauen. Konkret: konsequente Lohnüberprüfungen, die sozialpartnerschaftlich begleitet werden. Die Vorschläge des Bundesrates allein werden das Diskriminierungsproblem nicht lösen. </li></ul><ul><li>Reallohnerhöhungen in Branchen mit Lohnrückstand – bspw. im Ausbaugewerbe. Hier sanken die Reallöhne 2012-2014 sogar leicht, obwohl die Firmen gute Geschäfte machten.</li></ul><ul><li>eine Verstärkung der Massnahmen zur Durchsetzung der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne bzw. gegen Lohndumping. Prioritär sind mehr Kontrollen, bessere Durchsetzungsinstrumente (konsequente Verhängung von Arbeitsunterbrüchen) sowie ein Berufsregister, in dem ausgewiesen wird, welche Firmen bei den Kontrollen sauber waren. Das entspricht auch einem Bedürfnis der grossen Bauherren. </li></ul><h5>Auskünfte &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/vzaeq_erw_quote.png">Redebeitrag Daniel Lampart</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3975</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2015 09:48:39 +0100</pubDate><title>Runder Tisch Asbest: Jetzt braucht es einen grosszügig dotierten Fonds</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/runder-tisch-asbest-jetzt-braucht-es-einen-grosszuegig-dotierten-fonds</link><description>Session IV: Verjährungsfrist und Sonderregelung für Asbestopfer</description><content:encoded><![CDATA[<article><p><b> Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt ihrem Plenum eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren für sämtliche künftigen Personenschäden. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es braucht aber ganzheitliche und rechtsgleiche Lösungen für alle Asbest-Opfer, unabhängig davon, ob diese unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen oder nicht. Nun erhöht auch das Bundesgericht den Druck mit einem wegweisenden Urteil.</b></p><p>Die ständerätliche Kommission (RK-S) ist mit ihrem Vorschlag für eine Verjährungsfrist von 30 Jahren dem Bundesrat gefolgt. Dies im Gegensatz zum Nationalrat, welcher die Frist auf 20 Jahre festgesetzt hatte. Diese Lösung ist aber für Asbest-Opfer immer noch nicht genügend - denn Mesotheliome (Tumore aufgrund von Asbestkontakt) kommen erst 40 und mehr Jahre nach Exposition auf. Deshalb will die Kommission ihren Vorschlag für Asbestopfer mit einer übergangsrechtlichen Sonderregelung ergänzen. Diese funktioniert aber nur, wenn für Asbest-Opfer, seien sie nun UVG-versichert oder nicht, ein grosszügig dotierter Entschädigungsfonds eingerichtet wird.
</p><p>Die vorgeschlagene Übergangsregelung im OR soll in Fällen von bereits verjährten asbestbedingten Personenschäden eine besondere Nachfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten der OR-Reform erlauben. Die neue Klagemöglichkeit würde gegenüber den Leistungen eines Asbest-Entschädigungsfonds subsidiär zur Anwendung kommen.
</p><p>Damit trägt der Vorschlag der RK-S dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg immer noch nicht Rechnung. Dieses Urteil verlangt eine subjektive Verjährungsfrist mit Beginn des Krankheitsausbruchs (nicht ab Exposition). Die Übergangsregelung für bereits verjährte Fälle in Kombination mit der ständerätlichen Erwartung, dass ein grosszügig dotierter Entschädigungsfonds geschaffen wird, ist jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Ständerat ist aufgerufen, diesen Vorschlag in der kommenden Session aufzunehmen und auszubauen.
</p><p>Zumal inzwischen auch das Bundesgericht den Druck erhöht hat: in einem wegweisenden, ja geradezu historischen Urteil hat es im November entschieden, dass das heute gültige Verjährungsrecht gegen die Grundrechte der Opfer verstösst. Damit macht das höchste Schweizer Gericht vorwärts bei der Umsetzung des oben erwähnten EGMR-Urteils – und wartet zurecht nicht auf die Politik: Mesotheliom-Kranken gegenüber funktioniert ab jetzt die Einrede der Verjährung nicht mehr. 
</p><p>Für den SGB als Initianten des Runden Tisches zu Asbest, welcher inzwischen unter der Leitung von Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger tagt, ist klar: Will die Wirtschaft eine Prozessflut nach dem EGMR-Urteil verhindern und will das Parlament die Schweizer OR-Verjährungs-Regelung bei Asbesterkrankungen menschenrechtskonform gestalten, dann braucht es nicht nur eine entsprechende OR-Revision, sondern auch einen grosszügig dotierten Asbest-Fonds. Dieser soll Schadenersatz sowie eine einmalige Pauschalzahlung für erlittene Unbill gewähren. Dadurch schafft ein solcher Fonds Gerechtigkeit auch für bereits verjährte Fälle und verhindert kostspielige, langjährige Gerichtsfälle. Weiter muss auch ein spezifischer Care-Service für Asbest-Opfer und ihre Angehörige eingerichtet werden. Diese fühlen sich heute viel zu häufig trotz oft tödlichem Ausgang der Asbest-Erkrankungen im Stich gelassen.
</p><p>Damit kämen auch asbestbedingte Erkrankte zu ihrem Recht, die nicht unter das UVG fallen. Finanziert werden sollte ein solcher Fonds vor allem durch jene Unternehmen, die Asbestprodukte hergestellt und verkauft haben. </p></article>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3974</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2015 09:42:00 +0100</pubDate><title>Ein durchlöcherter Service public ist nicht mehr reaktionsfähig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-durchloecherter-service-public-ist-nicht-mehr-reaktionsfaehig</link><description>Session III: Sicherheitspolitik oder Sparpakete? Beim Bundespersonal darf es keinen Verteilkampf geben!</description><content:encoded><![CDATA[<article><p> Vorstösse zur Sicherheitspolitik werden in dieser Session Hochkonjunktur haben. Bereits eingereicht sind die Standesinitiativen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft nach einer personellen Ausstattung des Grenzwachtkorps, die den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung entsprechen soll. Der Kanton Bern wiederum will mit einer Standesinitiative erreichen, dass der Militäretat in der Verfassung mit mindestens 1.2 Prozent des BIP verankert wird. Und die SVP-Fraktion hat eine Motion zu systematischen Grenzkontrollen eingereicht, welche mit Hilfe der Armee durchgeführt werden sollen. Alle genannten Vorstösse werden in dieser Session behandelt. Vermutlich werden auch neue Vorstösse zur inneren Sicherheit eingereicht.
</p><p>Die Intervenierenden erklären ihr Aktionsbedürfnis mit der akuten Sicherheitslage der europäischen Länder. Nur: kontrastiert dieser Wunsch nach mehr Ressourcen nicht mit den rigiden Sparvorstössen der Finanzkommissionen von National- und Ständerat? Da verlangt die Finanzkommission des Ständerates via Motion eine Plafonierung des Stellenbestands auf dem Stand von 2015, während die andere jährlich wiederkehrend 1.5 Mrd. Franken beim Stellenetat einsparen will. Auch diese beiden Vorstösse werden in der Wintersession behandelt. Kommt hinzu, dass der Bundesrat selbst mit dem Budget 2016 bereits ein Sparprogramm aufgegleist hat und sich bis jetzt noch weigert, in einzelnen Bereichen auf Kosten anderer davon abzuweichen. Und bereits ab 2017 wird dieses Sparprogramm laut Bundesrat den Stellenetat insgesamt tangieren. Noch nicht behandelt ist zudem die Motion Leo Müller, der die Personalkosten (inkl. externe Dienstleistungen) für die Jahre 2016 bis 2019 auf dem Niveau der Jahresrechnung 2014 plafonieren will. Der Bundesrat beantragt zwar Ablehnung, signalisiert aber inhaltlich weitgehend Entgegenkommen.
</p><p>Zurück zur Sicherheitspolitik: Das Grenzwachtkorps hat einen harten Job. Garanto fordert seit Jahren substanziell mehr Stellen. Die Leute sind auszubilden, bevor sie eingesetzt werden können, und das geht nicht von heute auf morgen. Dem dringlichen Anliegen dürfte sich nun kaum noch jemand verschliessen. Aber die bürgerlichen Parteien wollen erklärtermassen bei den Stellen kürzen. Kommt es jetzt zum Verteilkampf, den die Bundespersonalverbände befürchten? Mehr Grenzkontrollen, weniger Erhebungen des Bundesamtes für Statistik? Mehr Stellen für den Nachrichtendienst, aber weniger im Bundesamt für Gesundheit? Es ist unbedingt zu verhindern, dass die Bürgerlichen die Gunst der Stunde nutzen, um sich einen Service public nach eigenem Gusto zurechtzustutzen. Ein durchlöcherter Service public ist nicht mehr reaktionsfähig. Und niemand weiss, wo sich die nächste Krise anbahnt. </p></article>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2395</guid><pubDate>Thu, 19 Nov 2015 11:48:00 +0100</pubDate><title>Und sie bewegt sich doch…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/und-sie-bewegt-sich-doch</link><description>Mehr Kontrollen gegen Dumping in Genf und Baselland

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer wieder kritisiert der SGB den mangelnden politischen Willen, effizient gegen Lohndumping vorzugehen. Dass es auch anders gehen kann, haben in der ersten Novemberhälfte der Genfer Grosse Rat sowie die Stimmbevölkerung von Baselland bewiesen. </p><p>Der Grosse Rat des Kantons Genf hat am 13. November schärfere Kontrollen gegen Lohndumping beschlossen. Ab Jahresbeginn können Gewerkschaften und Arbeitgeber je zwölf von ihnen bestimmte Inspektor/innen einsetzen, die zusätzlich zu den kantonalen Inspektoren die Einhaltung der Arbeitsbedingungen kontrollieren sollen. Dieser Beschluss ermöglicht eine häufigere Kontrolle der Arbeitsbedingungen, auch in Sektoren ohne GAV. Die Blockademöglichkeiten der Betriebe gegen gewerkschaftliche Kontrollen, etwa Klagen wegen Hausfriedensbruch, sind damit deutlich eingeschränkt. 
</p><h3>Ursprünglich eine Initiative der Gewerkschaften</h3><p>Zugrunde liegt dem Beschluss der Genfer Legislativen eine Volksinitiative der in der CGAS vereinten Genfer Gewerkschaften. Diese hatte die Einführung reiner Gewerkschaftskontrollen verlangt. Davon wollten die Arbeitgeber jedoch nichts wissen. Nach langen Verhandlungen einigten sich die Sozialpartner und der Kanton schliesslich auf die Schaffung der paritätischen Unternehmensaufsicht. Die Gewerkschaften haben deshalb ihre Initiative zurückgezogen. 
</p><h3>Baselland: mehr Schutz bei öffentlichen Aufträgen</h3><p>Am 8. November haben die Stimmberechtigten von Baselland eine Gesetzesinitiative für einen wirksamen Schutz vor Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen mit einer wuchtigen Dreiviertelsmehrheit angenommen. U.a. wird neu die Konventionalstrafe eingeführt, und im Verdachtsfall sollen Firmen von professionellen Organisationen überprüft werden. Im Vorfeld stand nicht die gesamte Linke hinter dem von den Sozialpartnern lancierten Vorschlag, vor allem weil Kontrollkommissionen des Halbkantons unkorrektes Funktionieren vorgeworfen wurde. 
</p><p>Genf und Baselland zeigen zweierlei: 
</p><p>1. Lohndumping brennt der Bevölkerung unter den Nägeln. 
</p><p>2. Die Politik kann, wenn sie will und klaren Kopfes ist, einiges dagegen tun.
</p><p> In den beiden Fällen hat sie es getan.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2392</guid><pubDate>Tue, 17 Nov 2015 08:15:00 +0100</pubDate><title>Bauarbeiter im Protest, Genf im Streik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bauarbeiter-im-protest-genf-im-streik</link><description>Eindrückliche Massenaktionen gegen Abbau</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mehr als 10‘000 Bauarbeiter haben in der zweiten Novemberwoche für den Erhalt der Rente mit 60 und für einen besseren GAV protestiert. In Genf streikten die Angestellten des Kantons drei Tage gegen Stellenabbau und Arbeitszeitverlängerung. Bei beiden Bewegungen geht es um Elementares: um Altern in Würde und faire Arbeitsbedingungen. </p><p>2002 haben die Bauarbeiter den frühzeitigen Altersrücktritt mit 60 Jahren erkämpft. Dieser herausragende gewerkschaftliche Erfolg der jüngeren Geschichte ermöglichte seither den meisten Bauarbeitern ein Altern in Würde und mit besserer Gesundheit. Was sie auch bitter nötig haben. Denn in keiner anderen Branche ist mit fortschreitendem Alter die Invalidisierungsgefahr grösser als im Bau. Gut 10 Jahre später jedoch wollen die Baumeister zurückbuchstabieren, weil der entsprechende Fonds nun mehr Mittel braucht. Der Baumeisterverband verlangt ein höheres Rentenalter oder eine Kürzung der Rente – bis zu 1000 Franken. Gleichzeitig will er nicht über einen neuen Landesmantelvertrag LMV (wie der GAV im Bau heisst) verhandeln, obwohl dieser Ende Jahr ausläuft. Für die Bauarbeiter jedoch ist klar: Es braucht nun mehr Schutz im LMV, Gesundheitsschutz und Schutz vor Lohndumping. 
</p><h3>Verteidigung essentieller Errungenschaften</h3><p>Gegen diese Blockadehaltung haben die Bauarbeiter vom 9. bis 11. November eindrückliche Warnzeichen gesetzt. Mehr als 10‘000 Bauarbeiter nahmen, montags im Tessin, dienstags in der Deutschschweiz, mittwochs in der Romandie, an Protestaktionen teil. Sie haben gezeigt, dass sie mit Respekt behandelt werden wollen. Und dass sie zu mehr gewillt sind, wenn die Baumeister nicht endlich zur Lösung der Probleme auf dem Bau Hand bieten. Das können diese immer noch. Noch bleiben ihnen wenige Wochen, um einen vertragslosen Zustand ab 2016 zu verhindern. Sollten die Arbeitgeber nun nicht einlenken, werden ab Neujahr auch Streiks möglich sein. Eigentlich müsste heute jedem hellsichtigen Baumeister klar sein, dass die Arbeiter und ihre Gewerkschaften Unia und Syna ihre essentiellen Errungenschaften nicht kampflos preisgeben werden und die Arbeitsbedingungen nicht verludern lassen. 
</p><h3>Genf: Personal gegen Brutalo-Sparen</h3><p>In Genf haben vom 10. bis und mit 12. November die Beschäftigten des Kantons und der kantonsnahen Betriebe gegen den massiven Sparkurs der Regierung gestreikt. An allen drei Tagen fanden Protestmärsche statt, der grösste mit über 10‘000 Beteiligten. Am Mittwoch demonstrierten die Beschäftigten der fonction publique zusammen mit den Bauarbeitern. Das Personal und seine Gewerkschaften, voran das Cartel du personnel de l’Etat et du secteur subventionné sowie der VPOD, wehren sich gegen ein äusserst rigides Sparprogramm, das&nbsp; Lohneinfrierungen, erleichterte Kündigungen, Privatisierungen und Entlassungen bis zu 1800 Stellen vorsieht. Den so programmierten Leistungsabbau sollen die Verbleibenden mit Mehrarbeit verhindern. Ihre wöchentliche Arbeitszeit soll bei gleichem Lohn von 40 auf 42 Stunden erhöht werden.
</p><h3>Noch mimt Mehrheit der Legislative den Unbeeindruckten… </h3><p>Am Donnerstag beschlossen die Streikenden an einer Versammlung, den Streik bis zum 1. Dezember auszusetzen. Der Regierung soll eine echte Verhandlungschance geboten werden. Sollte sie diese Chance nicht nutzen, dann wird, so der Beschluss, der Streik wieder aufgenommen: am 1. Dezember für einen Tag und dann wieder am 3. Dezember. Am 25. November werden sich die Protestierenden wieder treffen und die Angebote des Regierungsrates beurteilen. Für Marc Simeth, den Präsidenten des cartels, gilt es in der Zwischenzeit neue Kräfte aufzubauen und noch mehr KollegInnen von der kollektiven Aktion zu überzeugen. Öl ins Feuer hat inzwischen der bürgerlich beherrschte Grossrat gegossen. Er hat am 13. November eine Eskalationsvariante einer „Schuldenbremse“ beschlossen, welche die Regierung zu einem noch schärferen Sparkurs zwingen soll. 
</p><p>Einen solchen Kampf des öffentlichen Personals gegen Abbau, markante Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und mehr Stress hat man in der Schweiz seit vielen Jahren nicht mehr gesehen. Das Personal ist fest gewillt, die fatalen Folgen der Steuergeschenke an die Unternehmen nicht zu schlucken. 
</p><p>In Genf ist im Moment alles im Fluss. Es zeigt sich: Hier sind auf der einen Seite Uneinsichtige am Werk, die nicht zu wissen scheinen, dass Sturm erntet, wer Wind sät. Aber noch viel mehr arbeiten daran, ihnen das beizubringen. Beides hat der Streik in Genf mit dem Protest der Bauarbeiter und von Unia und Syna gemeinsam.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2391</guid><pubDate>Mon, 16 Nov 2015 11:37:00 +0100</pubDate><title>Grundrechte schützen die Arbeitnehmenden in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grundrechte-schuetzen-die-arbeitnehmenden-in-der-schweiz</link><description>SGB lanciert mit der Juristen-Tagung Sensibilisierungskampagne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Neben den Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) spielt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) eine zunehmend wichtige Rolle in der Schweiz. Die eminente arbeitsrechtliche Bedeutung international garantierter Grundrechte für die Arbeitnehmenden in der Schweiz zeigen zwei neue Studien (Kaufmann/Good und Pärli). Sie wurden an der Juristen-Tagung des SGB am 13. November in Bern vorgestellt.</p><p>Seit jeher engagieren sich die Gewerkschaften für die Verankerung und Weiterentwicklung emanzipatorischer Grundrechte, welche die Arbeitnehmenden in unserem Land vermehrt schützen sollen. Als besonders wichtig für die Gewerkschaftsarbeit z.B. von FunktionärInnen, aber auch für die Ausübung der gewerkschaftlichen Freiheit durch die Arbeitnehmenden im Betrieb erweisen sich die Sozial- und Arbeitsrechte der ILO-Abkommen und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Diese Rechtsgrundlagen geben den betroffenen Personen die Möglichkeit, sich im Betrieb zu organisieren, GAV-Verhandlungen ohne Angst vor Repressalien zu führen und arbeitsrechtliche Kämpfe auszutragen. 
</p><h3>Schweizer Kündigungsrecht nicht EMRK- und ILO-konform</h3><p>International verankerte Grundrechte in der Form von Völkerrecht stellen damit einen wichtigen Ausgleich zu einer rein ökonomisch verstandenen Globalisierung dar. Sie schreiben dem Staat konkrete positive Schutzpflichten gegenüber den Arbeitnehmenden vor, z.B. im Bereich des Schutzes vor missbräuchlichen Kündigungen. Auch dies zeigten die an der Juristen-Tagung des SGB vom 13. November gehaltenen Referate sowie die daselbst präsentierten zwei Studien von Prof. Dr. Christine Kaufmann/Dr. Christoph Good (Universität Zürich) und von Prof. Dr. Kurt Pärli (Universität St. Gallen/HWZ Winterthur). Für den SGB ist die juristische Faktenlage klar: Das Schweizer Kündigungsrecht ist in gewissen Teilen weder EMRK- noch ILO-konform. 
</p><p>Die SGB-Juristen-Tagung fand in hochkarätiger Besetzung statt. Neben den beiden StudienautorInnen beleuchteten EGMR-Richterin Prof. Dr. Helen Keller, die ILO-Juristin Dr. Tzehainesh Teklè sowie der Fachanwalt für Haftpflicht und Versicherungsrecht David Husmann verschiedene Aspekte des grundrechtlichen Schutzes. Sie leuchteten die grundsätzliche Bedeutung des EGMR für die Schweiz, die Anwendbarkeit von ILO-Normen vor Schweizer Gerichten oder EGMR-Klagen wegen Verletzung der EMRK in Arbeitsrechtsfällen aus. 
</p><h3>Zwei neue Studien</h3><p>Die SGB-Tagung bildet den Auftakt zu einer Sensibilisierungskampagne zur Bedeutung der EMRK sowie des von der ILO garantierten internationalen Arbeitsrechts für die Schweizer Arbeitnehmenden. In Zeiten, in denen Angriffe gegen die Menschenrechte allmählich salonfähig werden, gilt es, offensiv über die grosse Bedeutung dieser Errungenschaften für die Arbeitnehmenden in unserem Land zu informieren. Die zwei im Auftrag des SGB von Kaufmann/Good und Pärli verfassten Studien setzen die tägliche Gewerkschaftsarbeit im Bereich der Grundrechte und des Arbeitsrechts auf ein verstärktes juristisches Fundament. Sie werden für GewerkschaftsfuntionärInnen, AnwältInnen und Behörden ein wertvolles Arbeitsinstrument sein. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2387</guid><pubDate>Fri, 06 Nov 2015 16:40:00 +0100</pubDate><title>Der SGB unterstützt die Bauarbeiter in ihrem Kampf für einen Vertrag mit mehr Schutz und für die Rente mit 60!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-sgb-unterstuetzt-die-bauarbeiter-in-ihrem-kampf-fuer-einen-vertrag-mit-mehr-schutz-und-fuer-die-rente-mit-60</link><description>Resolution der SGB-DV vom 6.11.2015</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Bauarbeiter sind zurecht stocksauer und wütend. Der Schweizerische Baumeisterverband verweigert seit Monaten Lösungen zu einem neuen Gesamtarbeitsvertrag und greift die Rente mit 60 an.</p><p>Nun drohen vertragsloser Zustand, Lohndumping und ein Verlottern der Arbeitsbedingungen auf dem Bau. Das ist im Interesse von niemandem. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sichern der Unia und den Bauarbeitern in der Schweiz ihre Unterstützung und Solidarität zu. Die Delegierten des SGB fordern den Schweizerischen Baumeisterverband auf, seine Blockadehaltung aufzugeben und zu den Prinzipien der Sozialpartnerschaft zurückzukehren. 
</p><p>Dieses Jahr geht es für die Sozialpartnerschaft in der Schweiz um viel: Der Landesmantelvertrag, der Gesamtarbeitsvertrag für das Bauhauptgewerbe, läuft Ende Jahr aus. Er regelt die Arbeitsbedingungen von mehr als 80‘000 Bauarbeitern. Doch seit Monaten verweigert der Schweizerische Baumeisterverband Lösungen mit den Gewerkschaften. Zusätzlich greifen die Baumeister die Rente mit 60 an. Dabei brauchen die Bauarbeiter dringend mehr und nicht weniger Schutz. Sie brauchen Schutz vor Lohndumping – und vor Schlechtwetter. Denn in keiner Branche sind die Unfallzahlen höher als auf dem Bau; immer noch verlieren viel zu viele Bauarbeiter jedes Jahr ihr Leben auf einer Baustelle in der Schweiz. Beides – Lohndumping und Arbeitssicherheit – geht uns alle an.
</p><p>Zudem muss der frühzeitige Altersrücktritt mit 60 (FAR) gesichert werden. Seit mehr als 10 Jahren garantiert er den Bauarbeitern ein Altern in Würde. Nun greift der Schweizerische Baumeisterverband diese Errungenschaft der gesamten Schweizer Arbeiterbewegung frontal an. Er will das Rentenalter erhöhen oder die Rente um bis zu 1000 Franken kürzen. 
</p><p>Gefährliche und belastende Arbeitsbedingungen, Druck auf den Lohn und der Angriff auf das Rentenalter sind nicht nur Probleme auf dem Bau. In fast allen Berufen sieht man ähnliche Entwicklungen. Der Kampf der Bauarbeiter ist der Kampf aller Arbeitnehmenden in der Schweiz. Wenn der Landesmantelvertrag nicht verbessert und die Rente mit 60 nicht verteidigt werden kann, wird der Druck auf alle anderen Gesamtarbeitsverträge zunehmen.
</p><p>Die Delegierten des SGB und seine Mitgliedsgewerkschaften erklären sich deshalb solidarisch mit den Bauarbeitern in der Schweiz und unterstützen sie in ihrem Kampf für den Landesmantelvertrag und ihre Rente mit 60. 
</p><p>Gleichzeitig fordern sie den Schweizerischen Baumeisterverband dazu auf, endlich die Probleme auf dem Bau zu lösen. Es braucht einen Landesmantelvertrag mit mehr Schutz und die Rente mit 60 muss gesichert werden. Die Gewerkschaftsbewegung Schweiz steht hinter den Bauarbeitern.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2385</guid><pubDate>Fri, 06 Nov 2015 10:27:00 +0100</pubDate><title>Löhne und Arbeitsplätze schützen - Bilaterale erhalten: SGB beschliesst Massnahmen- und Forderungspaket</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/loehne-und-arbeitsplaetze-schuetzen-bilaterale-erhalten-sgb-beschliesst-massnahmen-und-forderungspaket</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Löhne und Arbeitsplätze müssen besser geschützt werden. Dazu braucht es ein umfassendes Massnahmenpaket, das die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) mit Blick auf die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative beschlossen haben. Die Delegierten forderten mehr Lohnkontrollen, eine wirksamere Prävention gegen Lohndumping, mehr Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen und schärfere Bussen. Ausserdem braucht es einen besseren Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende und mehr Mittel für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für die Aus- und Weiterbildung.
</p><p>Für die SGB-Delegierten ist klar: Die Schweiz als kleines Land mitten in Europa braucht gute und geregelte Beziehungen zur Europäischen Union. Die Bilateralen Verträge sind deshalb wichtig. Aber sie müssen allen Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen. Doch Lohndruck und Arbeitgebermissbrauch greifen in der Schweiz um sich. Mit dem überbewerteten Franken hat sich die Lage zugespitzt. Die Hardliner unter den Arbeitgebern greifen den Lohn- und Arbeitnehmerschutz an und wollen offensichtliche Probleme nicht angehen. Der Bund will bei seinen Beschaffungen den Firmen neu erlauben, tiefere Löhne zu zahlen als am Arbeitsort üblich sind (Herkunftsprinzip). Einzelne Schweizer Diplomaten wollen sogar dem Druck der EU-Kommissions-Ideologen nachgeben und über die 8-Tage-Voranmeldung und die Kautionen verhandeln. Besonders besorgniserregend sind vor allem die Forderungen der rechtskonservativen Kräfte nach einem fremdenpolizeilichen Kontingentssystem. Damit würden Tieflohnstellen, Schwarzarbeit und prekäre Arbeitsbedingungen weiter gefördert. Das zeigen die Erfahrungen mit früheren Kontingentssystemen. 
</p><p>In einer Resolution haben sich die SGB-Delegierten gegen Verschlechterungen beim Rentenniveau und für eine klare Stärkung der AHV ausgesprochen. Die Entscheide des Ständerats mit einer Rentenerhöhung von jährlich 840 Fr. für alleinstehende und 2700 für Verheiratete gehen in die richtige Richtung. Daran soll sich auch der Nationalrat orientieren und auch bei den AHV-Leistungskürzungen für Frauen (Frauenrentenalter 65) und der Senkung des Umwandlungssatz über die Bücher gehen. 
</p><p>In einer weiteren Resolution sprach der SGB den Bauarbeitern die Unterstützung aus in ihrem Kampf für einen Landesmantelvertrag mit mehr Schutz und die Rente mit 60. Denn wenn der LMV nicht besseren Schutz vor Lohndumping und gefährlichen Arbeitsbedingungen bringt und die Rente mit 60 nicht verteidigt werden kann, wirkt sich das auf alle Gesamtarbeitsverträge der Schweiz negativ aus. 
</p><p>Die SGB-Delegierten forderten in einer dritten Resolution den Bundesrat, die Kantonsregierungen und die Parlamente auf, ihre Sparprogramme zu stoppen. Denn die Bevölkerung und die Wirtschaft sind auf einen starken Service Public angewiesen. Der Verunglimpfung des öffentlichen Personals müssen die Regierungen endlich entgegentreten.
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><ul></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/lohngleichheit_gleichstellungsgesetz_olivenbaum_aktion_161026_frauen_beschnitten-klein.jpg">Massnahmen- und Forderungskatalog</a> für einen bessern Schutz der Löhne und Arbeitsplätze</li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/t8_jetpack/theme/fonts/nimbus-sans-reg.eot">Rede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner</a> zur Eröffnung der SGB-Delegiertenversammlung vom 6.11.2015</li><li>Resolution"<a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/logo_carre_ALL.png">Die Zukunft der Altersvorsorge liegt in der Stärkung der AHV</a>"</li><li>Resolution "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/t8_jetpack/theme/fonts/nimbus-sans-reg.ttf">SGB unterstützt die Bauarbeiter in ihrem Kampf für einen LMV mit mehr Schutz und die Rente mit 60!</a>"</li><li>Resolution "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/logo_arbeitnehmerkomitee_av_2020_klein.jpg">Nein zum Kaputtsparen des Service Public!</a>"</li><li>Resolution "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/logo.jpg">Druck auf Löhne und Arbeitsplätze - Nationalbank muss für fairen Frankenkurs sorgen</a>"</li></ul><ul></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2388</guid><pubDate>Wed, 04 Nov 2015 12:30:00 +0100</pubDate><title>6‘706 Unterschriften gegen Lohn- und Stellenabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/6-706-unterschriften-gegen-lohn-und-stellenabbau</link><description>Protestaktion und Petition des Bundespersonals</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Bundesangestellten haben heute in Bern mit einem Protestmarsch und einer Petition für die Anerkennung ihrer Arbeit und gegen das bundesrätliche Sparprogramm protestiert. Die Petition wurde von 6'706 Mitarbeitenden unterschrieben.</p><p>Das Bundespersonal wehrt sich mit Protestaktion und Petition gegen Lohn- und Stellenabbau. Es fordert eine verantwortungsbewusste Personalpolitik, die Rückbesinnung auf die Grundsätze der Sozialpartnerschaft und den Stopp des Abbaus bei Löhnen und Arbeitsbedingungen. Das Bundespersonal arbeite gut und sei hoch motiviert, optimale Dienstleistungen für Bevölkerung und Privatwirtschaft zu bieten. Um die zukünftigen aussen- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen bewältigen zu können, brauche die Bundesverwaltung genügend Ressourcen.
</p><p>Der Protest ist eine Reaktion auf den immer grösseren Druck, dem das Bundespersonal ausgesetzt ist. Die Verwaltung wird als ineffizient und überflüssig diffamiert: Jede zusätzliche Stelle bedeute mehr Regulierung und lege damit der Privatwirtschaft Steine in den Weg, so das Credo der Deregulierer. Zahlreiche Parlamentsvorstösse fordern radikale Kürzungen und Stellenabbau. Und das bundesrätliche Sparprogramm trifft junge Angestellte und solche in tiefen Lohnklassen besonders hart: Nullrunde bei den Löhnen 2016, Halbierung des Lohnanstiegs und eine Treueprämie nur noch ab 10 Jahren. Ab 2017 sollen zudem hunderte Stellen abgebaut, die Arbeitgeberbeiträge an die AHV-Überbrückungsrente gestrichen und ein Lohnsystem ohne geregelten Lohnanstieg durchgesetzt werden.
</p><p>Die Verbände PVB, transfair, Garanto, VPOD, swissPersona und PVfedpol haben die Petition an den Bundesrat gemeinsam lanciert und die Unterschriften heute Mittag anlässlich einer Protestaktion mit Hunderten von Mitarbeitenden bei der Bundeskanzlei deponiert. Sie wehren sich dagegen, dass das Bundespersonal die Einnahmenverluste einer verfehlten Steuerpolitik ausbaden soll. Sie weisen darauf hin, dass die Bundesverwaltung keineswegs überdotiert ist: Die Personalkosten machen seit Jahren konstant nur 8,4% der Gesamtausgaben des Bundes aus, die Staatsquote sinkt stetig und ist mit 31,3% im europäischen Vergleich rekordtief. Die Personalverbände warnen vor diesem Sparprogramm, das einen Leistungsabbau für Bevölkerung, Kantone und Wirtschaft zur Folge haben würde.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2382</guid><pubDate>Wed, 04 Nov 2015 11:50:00 +0100</pubDate><title>Schutz vor Gratisarbeit und Stress endlich durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schutz-vor-gratisarbeit-und-stress-endlich-durchsetzen</link><description>Neues Fundament für Arbeitszeiterfassung

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach Jahren des schleichenden Abbaus bei der Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitszeit zu erfassen und die Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit und psychosozialen Risiken zu schützen, hat der Bundesrat heute die Arbeitszeiterfassung auf ein neues Fundament gestellt. Nun müssen alle Beteiligten die neuen Regeln auch tatsächlich umsetzen. Insbesondere müssen die Behörden regelmässige flächendeckende Kontrollen vornehmen und die Arbeitszeiterfassungspflicht durchsetzen wo sie gilt. Denn die Erfassung der Arbeitszeit ist wichtig, um die Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit, Stress und den damit verbundenen Leiden wie Rücken- und Magenschmerzen, Schlafstörungen, ja vor Burnout zu schützen. 
</p><p>Die neue Verordnung bringt zwar eine gewisse Deregulierung der Erfassungspflicht. Das Gros der Arbeitnehmenden bleibt jedoch durch die umfassende Arbeitszeiterfassung geschützt. Werden die Regeln durchgesetzt, wird sich der faktische Schutz für viele Arbeitnehmende verbessern. Auch sind die vorgesehenen Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung restriktiv geregelt. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit bzw. die Bestimmungen zu Pausen und Überzeit gelten weiterhin für alle. Von der übrigen Erfassungspflicht ausgenommen werden dürfen nur Arbeitnehmende, die über eine grosse Autonomie in ihrer Arbeit verfügen, ihre Arbeitszeiten grösstenteils selbst festlegen können und mehr als 120‘000 Franken pro Jahr verdienen. Diese Ausnahme muss in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit den repräsentativen Sozialpartnern geregelt werden. Der GAV muss zudem spezifische Massnahmen für den Gesundheitsschutz und zum Schutz vor psychosozialen Risiken enthalten. Nicht zuletzt braucht es das schriftliche Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers. Gerade das Obligatorium, Gesundheitsschutz-Massnahmen gegen psychosoziale Risiken in die GAV bestimmen zu müssen, ist als Fortschritt im Vergleich zum Status Quo zu werten. Die Sozialparnter und die Behörden werden auf eine sorgfältige Umsetzung dieser Gesundheitsmassnahmen in der Praxis besorgt sein müssen. 
</p><p>Die neue Regelung wurde nach intensiven Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften von Bundesrat Johann Schneider-Ammann vorgeschlagen und von den Dachverbänden der Sozialpartner akzeptiert. Weitergehende Lockerungen (automatischer Verzicht auf Arbeitszeiterfassung ab bestimmter Lohnhöhe oder nach Branchen u.ä.) sind aus Sicht der Arbeitnehmenden nicht akzeptabel. Der SGB fordert die Wirtschaftskommission des Ständerats auf, entsprechende Vorstösse (Motion Niederberger) abzulehnen.
</p><h5>Auskünfte </h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitsrecht, 
</p><p>076 335 61 97 </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2371</guid><pubDate>Wed, 14 Oct 2015 14:33:00 +0200</pubDate><title>Anti-gewerkschaftliches Verhalten bis nach Strassburg bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/anti-gewerkschaftliches-verhalten-bis-nach-strassburg-bekaempfen</link><description>SGB-Juristentagung zu Völkerrecht und Arbeitsrecht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften und die Arbeitnehmenden haben mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, aber auch mit den ILO-Konventionen Rechtsmittel in der Hand, von denen sie in Zukunft vermehrt Gebrauch machen werden. An der SGB-Juristen-Tagung vom 13.11.2015 werden dazu zwei Gutachten präsentiert. Das wird den Druck auf den Bund erhöhen, mit dem Schutz der Arbeitnehmenden vor antigewerkschaftlichem Verhalten endlich vorwärts zu machen.
</p><p>Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind für die Gewerkschafter/innen und Arbeitnehmenden in der Schweiz sehr wichtig. Das gilt etwa für die Arbeit von Personalkommissions-Mitgliedern, Gewerkschafts-Funktionär/innen oder für Anwält/innen im Arbeitsrechtsbereich, aber auch für die Arbeitnehmenden im Betrieb selbst, wenn diese gewerkschaftlich tätig sein wollen. Denn diese Rechtsgrundlagen ermöglichen, sich ohne Angst vor Repressalien im Betrieb zu organisieren, Vertragsverhandlungen zu führen und arbeitsrechtliche Kämpfe auszutragen. An der SGB-Juristen-Tagung vom 13.11.2015 werden die Professor/innen Kurt Pärli und Christine Kaufmann dazu zwei neue Gutachten vorstellen. Prof. Pärli wird aufzeigen, wie die EMRK im schweizerischen Arbeitsrecht angewandt werden kann. Prof. Kaufmann wird darlegen, wie die ILO-Konventionen den Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen garantieren. 
</p><h3>Zwei neue Gutachten</h3><p>Dank diesen beiden Gutachten lässt sich bereits heute zweierlei voraussagen. Zum ersten wird in Arbeitsrechtsfällen der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg immer wichtiger werden. Zum zweiten werden auch die Rechtsschutzorgane der ILO in Genf für Gewerkschaften und Arbeitsrechts-Fachleute stark an Bedeutung gewinnen. 
</p><p>Besonders der EGMR ist für Einzelfälle sehr attraktiv: Er gewährt nämlich der betroffenen Person, deren Grundrechte nicht genügend vom Schweizer Recht geschützt werden, Genugtuung sowie Kostenersatz! Weiter setzt ein EGMR-Urteil den Schweizer Gesetzgeber stark unter Druck. Nichtstun von Seiten Bund im Dossier Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen wird so immer weniger zu einer Option. 
</p><h3>Wie vorgehen?</h3><p>Die SGB-Juristen-Tagung wendet sich an ein breites Publikum. Sie vermittelt nicht nur Wissen über die inhaltliche Bedeutung der EMRK und des ILO-Rechts für die tägliche Praxis in der Schweiz; sie wird im Überblick auch aufzeigen, wie vorzugehen ist, wenn man den EGMR und/oder die ILO-Organe anrufen will.
</p><p>An der Tagung referieren neben den bereits Genannten u.a. auch Prof. Dr. Helen Keller, Richterin am EGMR sowie Rechtsanwalt David Husmann, der selbst schon erfolgreiche Klagen vor EGMR geführt hat (Schweizer Asbest-Fälle).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2370</guid><pubDate>Tue, 13 Oct 2015 16:41:00 +0200</pubDate><title>Nationalratskommission ignoriert Widerstand des Personals und der Kantone</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalratskommission-ignoriert-widerstand-des-personals-und-der-kantone</link><description>SGB-Kommentar zum Ladenöffnungszeitengesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine denkbar knappe Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) hält wenig von Arbeitnehmerschutz und Föderalismus. Mit ihrem Entscheid für längere Ladenöffnungszeiten an Werktagen nimmt die rechtsbürgerliche Kommissionsmehrheit in Kauf, dass sich die Arbeitsbedingungen für die Verkäuferinnen und Verkäufer in mehr als der Hälfte der Kantone verschlechtern. Bereits heute sind die Arbeitsbedingungen im Verkauf nicht gut. Jeder und jede zweite Angestellte ist nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geschützt. Magere Löhne, Arbeit auf Abruf, zerstückelte Arbeitstage sind Alltag. Mit den längeren Rahmen-Ladenöffnungszeiten würden die Arbeitstage noch stärker zerstückelt. Für die Betroffenen würde es noch schwieriger, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.
</p><p>Ausserdem ignoriert die WAK-Mehrheit den starken Widerstand der Kantone, welche die Vorlage ablehnen - u.a. weil in den letzten zehn Jahren in 13 von 16 kantonalen Abstimmungen längere Ladenöffnungszeiten an der Urne abgelehnt wurden. Aus diesen Gründen ist der Ständerat in der letzten Session nicht auf die Vorlage eingetreten. 
</p><p>Entscheiden muss nun der Nationalrat in neuer Zusammensetzung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich dafür einsetzen, die Nationalrätinnen und Nationalräte vom Konfrontationskurs mit den Verkäuferinnen und Verkäufern sowie den Kantonen abzubringen. Wird der Widerstand der Arbeitnehmenden und der Kantone ignoriert, wird am Ende das Volk entscheiden müssen.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2357</guid><pubDate>Fri, 02 Oct 2015 12:26:00 +0200</pubDate><title>Das Schweizer Kündigungsrecht ist nicht völkerrechtskonform</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/das-schweizer-kuendigungsrecht-ist-nicht-voelkerrechtskonform</link><description>Studie im Auftrag des Bundes kommt zu klaren Ergebnissen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Jetzt ist es offiziell: Das Schweizer Kündigungsrecht erfüllt weder die Vorgaben der ILO noch der EMRK. Eine Studie der Uni Neuenburg bestätigt den SGB. Nun braucht es dringend bessere Gesetze!</p><p>Auf Druck des SGB und seiner Verbände haben das Bundesamt für Justiz (BJ) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) beim Studienzentrum für Arbeitsbeziehungen der Universität Neuenburg eine Studie in Auftrag gegeben. Sie sollte die Situation des Kündigungsschutzes von Arbeitnehmenden, besonders von Arbeitnehmervertretern, analysieren. Ziel war, das Schweizer Recht auf seine Konformität mit dem Völkerrecht zu überprüfen. Nun liegt <a href="http://www.seco.admin.ch/aktuell/00277/01164/01980/index.html?lang=de&amp;msg-id=58874" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">die Studie</a> vor. Das vernichtende Fazit: Das Schweizer Kündigungsrecht erfüllt weder die Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation ILO noch diejenigen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Gutachten bestätigt damit die Forderungen des SGB: Die Schweizer Gesetze müssen dringend reformiert werden!
</p><h3>SGB-Klage am Anfang</h3><p>Bereits vor einigen Jahren hatte der SGB bei der ILO wegen fehlendem Kündigungsschutz für Vertrauensleute, Mitglieder von Personalkommissionen sowie Stiftungsrätinnen und -räte von Pensionskassen eingericht. Die Klage wurde von der ILO gutgeheissen. Trotzdem lief wenig, was konkrete Verbesserungen im Gesetz angeht. Alle bisherigen Vorschläge zu einer Verbesserung hat der Bundesrat aufgrund des Drucks der Arbeitgeber und rechtsbürgerlicher Parteien wieder schubladisiert.
</p><p>Zur Erinnerung: in der Schweiz herrscht fast grenzenlose Kündigungsfreiheit. Arbeitgeber können Angestellte nach Gutdünken entlassen, auch unbequeme Angestellte, die sich für die Rechte ihrer KollegInnen einsetzen. Klagen die Entlassenen, muss der Arbeitgeber maximal mit der Zahlung von sechs Monatslöhnen rechnen. Die meisten Gerichte begnügen sich gar mit nur drei Monatslöhnen, ein lächerlich geringer Betrag. Eine Wiedereinstellung sieht das Schweizer Obligationenrecht (OR) nicht vor, auch wenn das Gericht eine Entlassung als missbräuchlich anerkannt hat!
</p><p>Aufgrund der Klage des SGB stellte die ILO fest, dass dies nicht den völkerrechtlichen Vorgaben entspricht, welche die Schweiz ratifiziert hat, und an die sie gebunden ist. Insbesondere widerspricht diese Praxis den ILO-Konventionen 87 und 98 zum Schutz der Gewerkschaftsfreiheit.
</p><h3>Dringender Handlungsbedarf</h3><p>Sollten die Arbeitgeber oder Bundesrat und Parlament diese Feststellung der ILO bisher in Zweifel gezogen haben: Die Neuenburger Studie im Auftrag des Bundes, die auf Druck des SGB im Nachgang zu den Empfehlungen der ILO in Auftrag gegeben wurde, kommt nicht nur zum gleichen Schluss. Sie setzt juristisch sogar noch einen drauf: Das OR, stellt die Studie fest, verstösst mit seinem fehlenden Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter und gewerkschaftlich engagierte Angestellte nicht nur gegen ILO-Recht, sondern es entspricht auch nicht den Vorgaben der EMRK. Die Studienautoren und Neuenburger Rechtsprofessoren Jean-Philippe Dunand und Pascal Mahon warnen mit ihren Co-AutorInnen: Sollte sich an der hiesigen Gesetzgebung nicht bald etwas ändern, wird die Schweiz über kurz oder lang wegen Verletzung ihrer Schutzplichten durch den Europäischen Gerichtshof verurteilt werden.
</p><p>Spätestens im Herbst 2016 werden die gleichen Autoren dann den Bericht zum zweiten Teil ihres Studienauftrags vorlegen: eine spezifische Analyse des Schutzes von Arbeitnehmenden, die sich im Streik befinden, vor missbräuchlicher Kündigung. Auch das Ergebnis dieser Studie kann leicht vorhergesehen werden: Dass in der Schweiz für Arbeitnehmende, die legitime Kampfmassnahmen wie Streik ergreifen, kein spezifischer oder ausreichender Schutz besteht, ist notorisch bekannt. Aus der Vielzahl der Fälle sei hier auf denjenigen des Neuenburger Privatspitals "La Providence" hingewiesen, wo die Genolier-Privatklinikgruppe Arbeitnehmende, die für bessere Arbeits- und Pflegebedingungen streikten, fristlos entlassen hat - im schlimmsten Fall droht Genolier nur die Zahlung einiger weniger Monatslöhne.
</p><h3>SGB-Forderungen auf dem Tisch</h3><p>Der SGB engagiert sich für eine Verbesserung des Kündigungsschutzes und hat sich bis anhin immer konstruktiv an den entsprechenden Diskussionen beteiligt. Leider haben aber die Arbeitgeber bis jetzt die Lösung des Problems blockiert, sekundiert vom Bundesrat und der rechtsbürgerlichen Parlamentsmehrheit. Mit Sicht auf die verheerenden Ergebnisse der Studie müssen der Bundesrat und das Parlament endlich handeln und das OR den Vorgaben des Völkerrechts anpassen. Und auch die Arbeitgeber müssen nun endlich Hand bieten für eine Verbesserung des Schweizer Kündigungsrechts.
</p><p>Der SGB fordert deshalb, dass der Bundesrat Vorschläge zu einem besseren Kündigungsschutz gewerkschaftlicher Vertreterinnen ausarbeitet, um das Schweizer Recht endlich völkerrechtskonform zu gestalten. Dies Vorschläge müssen ein Recht auf eine Wiedereinstellung von missbräuchlich Gekündigten enthalten. Denn nur eine Wiedereinstellung ist eine wirksame, abschreckende Sanktion gegen Arbeitgeber, welche die Demokratie und die Sozialpartnerschaft mittels antigewerkschaftlicher Kündigungen mit den Füssen treten. Angriffe auf grundlegende Rechte "sühnt" man nicht mit Geldzahlungen in der Höhe von Monatslöhnen, welche die meisten Unternehmen aus der Portokasse berappen können.
</p><p>Lösungen mit dem Recht auf Wiedereinstellung finden sich übrigens bereits heute im Bundespersonalrecht sowie im Gleichstellungsgesetz. Der SGB fordert, dass diese guten Beispiele aus dem Schweizer Recht nun auch ins OR einfliessen.
</p><h5>Fachtagung</h5><p>Zum Thema der völkerrechtlichen Vorgaben im Schweizer Arbeitsrecht, insbesondere auch beim Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen, organisiert der SGB am 13. November in Bern eine zweisprachige Fachtagung (deutsch/französisch). Interessierte können sich unter<a href="#" data-mailto-token="thpsav1qbypzaluahnbunGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail"> per E-Mail</a> melden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Schweiz</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2350</guid><pubDate>Fri, 25 Sep 2015 11:38:00 +0200</pubDate><title>Ständerat zeigt Einsicht bei Ladenöffnungszeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-zeigt-einsicht-bei-ladenoeffnungszeiten</link><description>Bedenken von Gewerkschaften und Kantonen Rechnung getragen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt mit Genugtuung Kenntnis vom Entscheid des Ständerats, nicht auf eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten einzutreten. Damit trägt der Ständerat endlich dem starken Widerstand der Gewerkschaften und der Kantone Rechnung.</p><p>Der Entscheid der kleinen Kammer ist in dreierlei Hinsicht vernünftig. Erstens hätte das Ladenöffnungszeitengesetz den Verkäuferinnen und Verkäufern in den betroffenen Kantonen schlechtere Arbeitsbedingungen gebracht. Dies in einer Tieflohbranche mit vielfach ohnehin schon schwierigen Arbeitsbedingungen (unregelmässige Arbeitszeiten, Arbeit auf Abruf). Zudem fehlt im Detailhandel ein Gesamtarbeitsvertrag – der Arbeitgeberverband Swiss Retail Federation weigert sich bis heute, daüber zu verhandeln. Studien zeigen, dass solche Prekarisierung gesundheitsschädigend ist und das Familienleben beeinträchtigt. Es wäre absurd, für den "quasi religiösen Fanatismus" (Luc Recordon, GP/VD) der Turbo-Liberalisierer Verschlechterungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit hinzunehmen.
</p><p>Zweitens haben sich die Kantone deutlich gegen ein Bundesgesetz zu den Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Mehr als die Hälfte der Kantone wäre mit dem Gesetz gezwungen gewesen, die Öffnungszeiten zu verlängern. Die Vorstellung, "die Zürcher Bevölkerung sollte über die Ladenöffnungszeiten der Bäckerei in meinem Dorf entscheiden" (Christian Levrat SP/FR) widerspricht dem Grundsatz der Subsidiariät, wonach auf der tiefstmöglichsten Stufe reguliert werden soll. Nicht umsonst rief SGB-Präsident Paul Rechsteiner (SP/SG) seinen Ratskolleginnen und -kollegen den alten liberalen Grundsatz ins Gedächtnis: "Wenn es nicht nötig ist, ein Bundesgesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Bundesgesetz zu machen."
</p><p>Drittens wäre es aus demokratiepolitischen Überlegungen heraus schädlich gewesen, der Mehrheit der Kantone eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten aufzuzwingen. Denn die geltenden Regelungen wurden vielerorts von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern beschlossen, längere Öffnungszeiten explizit abgelehnt. Konsequenterweise forderte Paul Rechsteiner seinen Ratskollegen und Initianten der Gesetzesvorlage Filippo Lombardi (CVP/TI) auf, er die Tessiner Bevölkerung zu fragen, "ob sie eine Regelung im Sinne der jetzt vorgeschlagenen treffen will". Mit Stichentscheid des Präsidenten wies der Ständerat die Vorlage zurück.
</p><p>Es bleibt zu hoffen, dass sich diese neue Linie der Vernunft auch im Nationalrat durchsetzen wird. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2345</guid><pubDate>Mon, 21 Sep 2015 10:23:00 +0200</pubDate><title>Anerkennung und Stopp des Sparprogramms</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/anerkennung-und-stopp-des-sparprogramms</link><description>Bundespersonal protestiert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Dem Bundespersonal droht ein massives Sparprogramm. Jetzt wehrt es sich mit einer ersten Protestaktion.</p><p>Nullrunde bei den Löhnen 2016, Senkung der Lohnentwicklung um bis zu zwei Prozentpunkte, dauerhafte Kürzung der Personalkosten um 165 Millionen Franken, keine Arbeitgeberbeteiligung mehr an der Überbrückungsrente, Streichungen bei der Treueprämie, Stellenabbau ab 2017 und zu guter Letzt ein neues Lohnsystem, das alle geregelten Lohnerhöhungen abschafft: Was Bunderätin Eveline Widmer-Schlumpf dem Bundespersonal diesen Sommer eingebrockt hat, gegen dessen Willen und unter Protest von Gewerkschaften und Arbeitnehmendenvertretungen, ist mehr als schwer verdaulich.
</p><p>Dagegen formiert sich nun eine breite Allianz. Als erste gemeinsame Protestaktion hat sie eine Petition lanciert. Beteiligt sind neben der Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal VGB (Mitglieder: Personalverband des Bundes PVB, Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals Garanto, Verband des Personals Öffentlicher Dienste VPOD und Personalverband des Bundesamtes für Polizei PVfedpol) auch die Verbände Swisspersona und Transfair.
</p><p>Die Petition fordert den Bundesrat auf, die Sparmassnahmen zurückzunehmen, zu einer verantwortungsbewussten Personalpolitik zurückzukehren, ein verlässlicher Sozialpartner zu sein und sich für genug Ressourcen beim Personal einzusetzen. Das Bundespersonal fordert nicht nur den Erhalt der Arbeitsplätze und stabile Arbeitsbedingungen, sondern auch Anerkennung: Der Bundesrat soll sich endlich entschieden gegen die Diffamierung des Bundespersonals äussern, die von einigen Parlamentariern und Medien betrieben wird.
</p><p>Den Bundesangestellten gebührt Wertschätzung für ihre Arbeit, die sie täglich im Dienst der Bevölkerung und der Wirtschaft erbringen. Die Aufgaben, die die Bundesverwaltung aktuell und in Zukunft zu lösen hat, sind komplex. Für die Wirtschaft, aber auch für die Kantone und Gemeinden, hängt viel davon ab, dass die Bundesverwaltung die innen- und aussenpolitischen Herausforderungen gut meistert.
</p><p>Die Unterschriftensammlung für die Petition läuft bis zum 30. Oktober. Anlässlich einer Protestaktion am 4. November mittags beim Bundeshaus werden dem Bundesrat die Unterschriften überreicht.
</p><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li>Die Petitionswebsite auf <a href="http://www.respekt-bundespersonal.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">deutsch</a> und <a href="http://www.rispetto-personale-confederazione.ch" target="/" title="external-link-new-window" rel="noreferrer">italienisch</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2342</guid><pubDate>Fri, 18 Sep 2015 14:08:00 +0200</pubDate><title>Probleme verschleiert, Lösungen verweigert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/probleme-verschleiert-loesungen-verweigert</link><description>Bundesrats-Bericht zum Missbrauch der Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute vom Bundesrat veröffentlichte Bericht zur Bekämpfung von Missbräuchen bei der Personenfreizügigkeit verschleiert mehr als er aufdeckt. Die Lohnkontrollen im Rahmen der Flankierenden Massnahmen haben viele Verstösse aufgedeckt. Bund und Kantone erlassen jedoch nur ausnahmsweise die im Gesetz für diesen Fall vorgesehenen Mindestlöhne, damit die dumpenden Firmen gebüsst werden können. Zudem gibt es eine Dunkelziffer - beispielsweise Firmen, welche bei den Kontrollen falsche Angaben machen und danach von der Bildfläche verschwinden oder die ihren Arbeitnehmenden nicht die gemeldeten Löhne auszahlen.
</p><p>Die Gewerkschaften haben zahlreiche Vorschläge gemacht, wie diese Probleme gelöst werden können, sind aber oft auf taube Ohren gestossen. Im Dumpingfall müssen Bund und Kantone wirksame Mindestlöhne erlassen, wenn sich die Arbeitgeber weigern, entsprechende Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen wie beispielsweise im Gartenbau, im Strassentransport oder in der Informatikbranche. Bei öffentlichen Beschaffungen dürfen nur Firmen mit korrekten Löhnen den Zuschlag erhalten. Bei klaren Verdachtsfällen müssen die Kontrolleure vor Ort Arbeitsunterbrüche verordnen. Überfällig ist auch die Erhöhung der Bussen auf 30'000 Franken. Es ist unverständlich, warum die zuständige Nationalratskommission unter ihrem Präsidenten Ruedi Noser das Geschäft nicht zügig behandelt. 
</p><p>Positiv ist die Entwicklung in den Kantonen Genf und Baselland, in denen die Parlamente Verbesserungen beim Lohnschutz mit grossen Mehrheiten zugestimmt haben. Negativ ist die Entwicklung hingegen in Teilen der Deutschschweiz, wo weder Mindestlöhne erlassen, noch Arbeitsunterbrüche verfügt werden. Der Bund will Teile des Lohnschutzes sogar verschlechtern. Indem beispielsweise Firmen bei Bundesaufträgen nicht mehr die ortsüblichen Löhne zahlen sollen (Herkunftsprinzip).
</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. An diesem Grundsatz werden die Flankierenden Massnahmen gemessen. Trotz zahlreichen Fortschritten bei den Kontrollzahlen und den Bussen ist der Handlungsbedarf nach wie vor beträchtlich.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p></p> ]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2323</guid><pubDate>Tue, 01 Sep 2015 17:27:00 +0200</pubDate><title>Generell bis zu 1.5 Prozent mehr Lohn – insbesondere bei langjährigen Mitarbeitenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/generell-bis-zu-1-5-prozent-mehr-lohn-insbesondere-bei-langjaehrigen-mitarbeitenden</link><description>Lohnforderungen 2015/16 der SGB-Verbände</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In den meisten Branchen und Unternehmen der Schweizer Wirtschaft präsentiert sich die Lage positiv. Deshalb fordern die SGB-Verbände Lohnerhöhungen bis zu 1.5 Prozent. Sie sollen möglichst generell erfolgen. Besonders zu berücksichtigen sind die langjährigen Mitarbeitenden.</p><p>Die Entwicklung der Binnenwirtschaft verläuft robust, Banken und Versicherungen machen wieder Gewinne, und bei der Exportwirtschaft, die den überbewerteten Franken spürt, haben die Erholung der Konjunktur in der EU und der billigere Einkauf von Vorprodukten für Entlastung gesorgt. "Deshalb sind bei allen Unterschieden zwischen Branchen und Unternehmen Lohnverbesserungen im Umfang bis zu 1.5 Prozent gut begründet", sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner.</p><p>Damit die unteren und mittleren Einkommen ihren verdienten Anteil am guten Gang der Wirtschaft erhalten, müssen die Lohnerhöhungen generell gewährt werden. Ein besonderer Nachholbedarf zeigt sich zudem bei den langjährigen Mitarbeitenden. Denn bei diesen ist das Lohnwachstum in den letzten 10 Jahren deutlich hinter dem Schweizer Mittel zurückgeblieben.</p><h3>1.5% auf dem Bau</h3><p>Die Unia fordert für das Bauhauptgewerbe eine generelle Lohnerhöhung von 1.5%. "Dies ist für die Firmen möglich und für die Bauarbeiter nötig", sagte Unia-Präsidentin Vania Alleva. Für das boomende Ausbau- sowie das Transportgewerbe verlangt Unia 1 Prozent generell mehr Lohn. Für Chemie und Pharma fordert die Unia 120 Franken mehr pro Monat, für die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sowie die Lebens- und Genussmittelindustrie je 80 Franken. Im Detailhandel fordert die Unia gezielt Lohnerhöhungen für ausgebildete und erfahrene Beschäftigte.</p><h3>Erhöhung bei Post und Postfinance schon vereinbart</h3><p>Für Post und Postfinance hat die Gewerkschaft Syndicom für 2016 eine Lohnerhöhung von 0.6 Prozent und eine Einmalzahlung von 400.- bereits vereinbart. Im Telecombereich fordert die Gewerkschaft 1 Prozent, bei den grossen Medienhäusern mindestens 100 Franken mehr, wie Syndicom-Präsident Alain Carrupt ausführte.</p><p>Unverständlich ist das Spardiktat beim Bundespersonal. Die betroffenen Gewerkschaften werden sich dage­gen wehren, dass das Bundespersonal die Einnahmeverluste einer ver­fehlten Steuerpolitik ausbaden muss.</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Redebeiträge</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB</li><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia</li><li>Alain Carrupt, Präsident syndicom</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2322</guid><pubDate>Fri, 28 Aug 2015 16:44:00 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission weiter auf Konfrontationskurs mit Personal und Kantonen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderatskommission-weiter-auf-konfrontationskurs-mit-personal-und-kantonen</link><description>Ladenöffnungszeitengesesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erstaunt, dass die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) trotz des Widerstands der Kantone die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen gutgeheissen hat. Die Kommission setzt sich damit auch über den in einem Dutzend kantonalen Volksabstimmungen ausgerückten Volkswillen hinweg, den Läden am Abend und an Samstagen keine längeren Öffnungszeiten zu erlauben. Auch wenn die Ständeratskommission die künftig für alle Kantone obligatorischen Rahmenöffnungszeit an Samstagen etwas weniger stark ausdehnen will, als zunächst angestrebt, zeigen die bürgerlichen Mitglieder der WAK-S wenig Respekt vor dem Föderalismus. Denn in einigen Kantonen wurden für Samstage längere Öffnungszeiten über 16 Uhr hinaus von den Stimmberechtigten klar abgelehnt.
</p><p>Ein Verzicht auf das neue Ladenöffnungszeitengesetz ist auch angezeigt, weil die von längeren Öffnungszeiten betroffenen Arbeitnehmenden diese Verschlechterung ihrer bereits heute prekären Arbeitsbedingungen ablehnen. Dies umso mehr, als im Detailhandel ein Gesamtarbeitsvertrag fehlt. Die Arbeitstage würden mit den neuen Rahmenöffnungszeiten (unter der Woche 6-20 Uhr, an Samstagen 6-18 Uhr) für die Angestellten noch unregelmässiger und zerstückelter als sie heute schon sind.
</p><p>Nun ist es am Ständeratsplenum, endlich zur Vernunft zu kommen und seiner Rolle als Kammer der Kantone gerecht zu werden. Sollten die kleine und später die grosse Kammer am Konfrontationskurs mit den Kantonen und den Arbeitnehmenden der betroffenen Branchen festhalten, wird am Ende das Volks entscheiden müssen. 
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText"><a name="Text9"></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2307</guid><pubDate>Thu, 20 Aug 2015 09:00:00 +0200</pubDate><title>SGB-Jugendkommission fordert besseren Schutz der Lehrlinge vor der Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-jugendkommission-fordert-besseren-schutz-der-lehrlinge-vor-der-krise</link><description>Lehrbeginn</description><content:encoded><![CDATA[<p> Rechtzeitig zum Lehrbeginn fordert die SGB-Jugendkommission die Kantone auf, Lehrlinge besser vor der Krise zu schützen: Ein entsprechender Vorstoss in zahlreichen Kantonsparlamenten beauftragt unter dem Titel "Lehrstellen erhalten - Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen" die Kantonsregierungen, alle bestehenden Möglichkeiten zu prüfen, den Lehrstellenmarkt zu stärken. Denn die Lehrlinge müssen vor den gestiegenen Risiken im Zusammenhang mit der Frankenkrise und insbesondere vor Arbeitslosigkeit geschützt werden.
</p><p>Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Monaten deutlich verschlechtert. Als Folge des Entscheids der Nationalbank, den Mindestkurs des Frankens zum Euro nicht mehr zu garantieren, reissen die Meldungen über Restrukturierungen und Stellenabbau nicht mehr ab. Jugendliche bezahlen in Krisenzeiten einen besonders hohen Preis, da sie zu den schwächsten Gliedern der Kette gehören. Dies ist bereits jetzt spürbar: In den letzten Monaten ist die Jugendarbeitslosigkeit gegenüber den Vorjahresmonaten jeweils angestiegen. Im Juli lag die Jugendarbeitslosigkeit bei 3.2 Prozent und damit höher als die generelle Arbeitslosenquote.
</p><p>Aus diesen Gründen fordert die SGB-Jugendkommission von den Kantonen die Stärkung der Lehraufsicht. Jugendliche sollen an ihrem Arbeitsplatz besser begleitet werden. Zudem braucht es einen Ausbau der Lehrstellenförderung und die Einrichtung eines Outplacementdienstes. Dieser vermittelt Jugendlichen eine neue Lehrstelle, wenn sie aufgrund von Restrukturierungen oder Personalabbau ihren Ausbildungsplatz verlieren. Diese Massnahmen sollen Jugendliche massgeblich darin unterstützen, optimal ins Erwerbsleben zu starten. Denn wir müssen heute in die Ausbildung junger Menschen investieren, um ihre Zukunft nicht im Vornherein zu verbauen.
</p><p>Diese Forderungen wurden in einen Mustervorstoss gegossen. Er wird, angepasst an die lokalen Gegebenheiten, in einer Mehrheit der Kantone während den nächsten Sessionen eingereicht. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Lena Frank, Präsidentin SGB-Jugendkommission, Nationale Jugendsekretärin Unia, 079 586 70 55</li><li>Lucie Waser, SEV-Jugendsekretärin, 079 916 76 46</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2311</guid><pubDate>Wed, 19 Aug 2015 14:14:00 +0200</pubDate><title>1 Million Menschen mit Gesundheitsproblemen wegen der Arbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/1-million-menschen-mit-gesundheitsproblemen-wegen-der-arbeit</link><description>Neue Schweizer Studie belegt: Arbeit kann krank machen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Im Jahr 2013 hatten gut eine Million Menschen in der Schweiz gesundheitliche Probleme aufgrund ihrer Arbeit. Das belegt die kürzlich erschienene Studie "Unfälle und berufsbedingte Gesundheitsprobleme" des Bundesamts für Statistik.</p><p>Das Bundesamt für Statistik (BfS) erhob für die Studie im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) 2013 erstmals speziell Daten zu Berufsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen. Hier die wichtigsten Ergebnisse der Studie: </p><ul><li>6% der Befragten erklärten, einen Berufsunfall erlitten zu haben. Das entspricht hochgerechnet 316'000 Beschäftigten.</li><li>11% der Befragten erklärten, unter arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen zu leiden. Das entspricht 750'000 Personen (andere Befragungsgrundlage).</li><li>Die Unfallrisiken sind am höchsten in Landwirtschaft und Bau. Besonders unfallgefährdet ist auch, wer auf Abruf oder temporär arbeitet. Dasselbe gilt für junge Arbeitnehmende und Lehrlinge.</li><li>60% der Erwerbstätigen sind bei ihrer Arbeit mindestens einem physischen Gesundheitsrisiko ausgesetzt, 45% einem psychischen.</li><li>An die 60% der Probleme sind Knochen-, Gelenk- und Muskelbeschwerden. Ältere und wenig Gebildete sind häufiger davon betroffen.</li><li>19% der Befragten klagen über Stress, Depression oder Angst - Hochgebildete sind hier überdurchschnittlich betroffen.</li><li>In 40% der Fälle führten die Beschwerden zu Arbeitsunterbrüchen. 25% der Betroffenen mussten während mindestens zwei Wochen mit der Arbeit aussetzen.</li></ul><p>VPOD-Redaktor Guy Zurkinden hat SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano zwei Fragen zur Studie gestellt. Cirigliano ist beim SGB für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zuständig.
</p><p><b>Guy Zurkinden: Ist in der Schweiz die Gesundheit der Arbeitnehmenden bedroht?</b></p><p><b>Luca Cirigliano:</b> Die Lage ist sehr besorgniserregend. Die BFS-Studie zeigt, dass überall bei der Arbeit Gesundheitsrisiken vorkommen. Die physischen, also klassischen, Risiken bleiben hoch. Gleichzeitig erhöhen sich die "neuen" Risiken: Stress, Zeitmangel, Druck aufgrund von Personalmangel. Sie erreichen alle Branchen. Neue Management-Methoden wie das Führen durch Zielvereinbarung, kombiniert mit Personalabbau und verschlimmert durch die Krise, vermehren Stress und Gesundheitsgefahren für die Erwerbstätigen.
</p><p><b>Was sollen die Gewerkschaften tun?</b></p><p>Die Gewerkschaften müssen dafür kämpfen, dass in den Betrieben Präventionsmassnahmen durchgeführt werden. Das schliesst spezifische Massnahmen gegen psychosoziale Risiken ein. Die Anerkennung als Berufskrankheit ist zu erweitern, speziell auf psychosoziale Gefährdungen hin.
</p><p>In den letzten Jahren haben die Arbeitgeber die Produktivität dank Abbau der Personalkosten gesteigert. Das hat den Druck auf die Arbeitnehmenden verstärkt. Dieser Stress bedroht ihre Sicherheit. Das Gesundheitswesen, der öffentliche Dienst, aber auch der Bau sind besonders davon betroffen. Deshalb muss es ein vorrangiges Ziel gewerkschaftlichen Einsatzes sein, dass die Unternehmen genügend Personal anstellen, damit ein Auftrag unter guten Bedingungen erfüllt werden kann.
</p><p>Das ist umso wichtiger, weil ja die Gesellschaft die Behandlungskosten für die Betroffenen trägt, obwohl diese Kosten von Arbeitgebern verursacht sind, die zuviel Druck auf ihr Personal erzeugen und aus Spargründen keine Prävention betreiben. Allein die Behandlung arbeitsbedingter Rückenleiden kostet jährlich 1,5 Milliarden Franken, wie eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) vom Dezember 2014 gezeigt hat.
</p><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li>Die BfS-Studie zum &lt;media 3357 - - "TEXT, 1512-1300, 1512-1300.pdf, 216 KB"&gt;Herunterladen&lt;/media&gt;</li><li>Die Studie und ergänzende Daten auf der <a href="http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publicationID=6636" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Website des BfS</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2305</guid><pubDate>Wed, 12 Aug 2015 14:59:00 +0200</pubDate><title>Tieflohnproblem nicht vom Tisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/tieflohnproblem-nicht-vom-tisch</link><description>Bericht des Bundes zu Tieflohnbranchen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz hat nach wie vor ein Tieflohnproblem. Zwar hat es – dank dem Einsatz der Gewerkschaften für gerechte Löhne – nicht markant zugenommen, wie ein am Mittwoch veröffentlichter Bericht des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zeigt. Doch liegen die Löhne von einer halben Million Menschen unterhalb der Tieflohnschwelle. Und über 200 000 Menschen verdienen weniger als 22 Fr./Stunde, wie sie die Mindestlohn-Initiative verlangte.
</p><p>Gross ist das Problem vor allem in Branchen ohne flächendeckenden Gesamtarbeitsverträge (GAV), wie etwa dem Detailhandel oder dem Gartenbau. Wenn es dort Verbesserungen gibt, profitieren überdurchschnittlich viele Menschen davon. Denn mit über 105 000 zählt der Detailhandel am meisten Tieflohnstellen. In diesen Branchen weigern sich jedoch die Arbeitgeber, in einem GAV allgemein gültige Mindestlöhne zu verankern. Deshalb müssen die Hürden für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV gesenkt werden.
</p><p> Auch in Branchen mit GAV gibt es Tieflohnstellen. Dort besteht bei den Löhnen noch Nachholbedarf. Doch auch wenn in diesen Branchen das Tieflohnproblem trotz GAV nicht vom Tisch ist, gilt es nicht zu vergessen, dass in der Schweiz die tiefen Löhne nicht von den übrigen Löhnen abgehängt wurden, wie das in anderen Ländern ohne allgemeinverbindliche GAV und ohne aktive gewerkschaftliche Kampagne gegen Tieflöhne der Fall gewesen ist. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText"><a name="Text10"></a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2301</guid><pubDate>Fri, 10 Jul 2015 09:05:00 +0200</pubDate><title>SNB muss für einen tragbaren Frankenkurs sorgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/snb-muss-fuer-einen-tragbaren-frankenkurs-sorgen</link><description>Ein halbes Jahr nach der Aufhebung des Mindestkurses – eine Bilanz des SGB  </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Franken muss den Arbeitnehmenden nützen - die SNB muss für einen tragbaren Frankenkurs sorgen</p><p>Ein halbes Jahr nach der Aufhebung des Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank SNB ist der Franken nach wie vor rund 20 Prozent überbewertet. Sogar eine noch extremere Aufwertung ist leider nicht ausgeschlossen. Der so verursachte Druck auf die Arbeitsplätze und die Löhne ist gross. Im Gastgewerbe ging seit Beginn der Aufwertung im Jahr 2008 jede zehnte Stelle verloren. In der Industrie dürfte das Anfang 2016 der Fall sein, wenn der Franken so stark überbewertet bleibt. Viele Firmen haben zudem die Arbeitszeit verlängert – ohne entsprechende Lohnanhebung. 
</p><p>Das darf nicht sein. Der Franken muss uns nützen, nicht schaden. Eine heute erschienene Bilanz des SGB verlangt, dass die Nationalbank den Frankenkurs wieder aktiv steuern muss, am effizientesten über ein Kursziel oder eine Untergrenze, ergänzt durch Negativzinsen. Sie zeigt zudem auf, dass im Dezember 2014/Januar 2015 die Zinspolitik der SNB dazu geführt hat, dass die SNB vermehrt Euros kaufen musste.&nbsp; <a name="Text7"></a></p><p>&nbsp;</p><p>&lt;media 3320 - - "TEXT, 150713 DL Franken.def, 150713_DL_Franken.def.pdf, 125 KB"&gt;Bilanz des SGB ein halbes Jahr nach der Aufhebung des Mindestkurses&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li><b>Paul Rechsteiner</b> (071&nbsp;228 41 11 oder 079&nbsp;277 61 31), SGB-Präsident</li></ul><ul><li><b>Ewald Ackermann</b> (031&nbsp;377 01 09 oder 079&nbsp;660 36 14), SGB-Kommunikation </li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2288</guid><pubDate>Thu, 02 Jul 2015 14:00:00 +0200</pubDate><title>Der Angriff auf die ortsüblichen Löhne ist unannehmbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-angriff-auf-die-ortsueblichen-loehne-ist-unannehmbar</link><description>SGB-Protest gegen die Revisionsvorlage zum öffentlichen Beschaffungswesen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB protestiert dagegen, dass die aktuelle Revisionsvorlage zu Gesetz und Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen ohne Not den Schutz der ortsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen durchlöchert. In der Tat entlässt der Revisionsvorschlag Anbieter/innen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz neu aus dem Leistungsortprinzip. Für sie soll das Herkunftsprinzip gelten. Damit könnte beispielsweise eine Firma mit Sitz im Tessin, die sich um einen Auftrag in Zürich bewirbt, völlig legal mit ihren tieferen Löhnen eine sich um den gleichen Auftrag bewerbende Firma verdrängen, die den Zürcher Standard einhält. Das ist unlauterer Wettbewerb und widerspricht dem entsprechenden Bundesgesetz (UWG). Gleichzeitig hebelte eine solche Bestimmung lokale und regionale Gesamtarbeitsverträge (GAV) aus. Die schweizerische GAV-Landschaft kennt jedoch sehr viele solche GAV, die den Schutz der Arbeitnehmenden regional verankern.
</p><p>Der SGB verlangt, dass im öffentlichen Beschaffungswesen, von dem über 300'000 Arbeitsplätze abhängen, das Leistungsortprinzip uneingeschränkt zu gelten hat. Dieser Angriff ist zudem eine Sabotage der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, die zu stärken und nicht zu durchlöchern sind.
</p><p>Der SGB verlangt zudem auch im öffentlichen Beschaffungswesen eine Eingrenzung der Subunternehmenkette auf eine Ebene und dabei die Einführung eines Branchenregisters, das sicherstellt, dass nur Firmen mit weisser Weste am Beschaffungswesen teilnehmen können. 
</p><p>&lt;media 3293 - - "TEXT, 150702DF VL LC Oeff Beschaffungswesen Reform Boe B, 150702DF_VL_LC_Oeff_Beschaffungswesen_Reform_BoeB.pdf, 157 KB"&gt;Vernehmlassung im Wortlaut&lt;/media&gt;
</p><h5 class="TitelAusknfte" style=" margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt">Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076&nbsp;335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2287</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2015 15:12:00 +0200</pubDate><title>SGB begrüsst schärfere Bussen gegen Lohndumper</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-begruesst-schaerfere-bussen-gegen-lohndumper</link><description>Kampf gegen Lohndumping intensivieren</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass die Bussen gegen Lohndumper von 5'000 auf 30'000 Franken erhöht werden. Es ist ein wichtiger Schritt, um das Prinzip durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten müssen. Künftig droht damit ausländischen Unternehmen, die ihre Angestellten in die Schweiz entsenden und dabei gegen die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen verstossen, eine höhere Busse. Dasselbe gilt für Schweizer Arbeitgeber, die Mindestlöhne unterbieten, die in einem Normalarbeitsvertrag festgelegt wurden. Der SGB erwartet nun vom Parlament, dass diese Vorlage rasch beraten und beschlossen wird. Denn die bisherigen Bussen wirkten zu wenig abschreckend. Damit die Bussen später auch greifen, müssen sie nicht nur ausgesprochen, sondern in der Folge auch eingetrieben werden.
</p><p>Um den Missbrauch beim Lohnschutz zu unterbinden, braucht es zudem viel mehr Kontrollen als heute - insbesondere in Grenzgebieten. Und bei offensichtlichem Lohndumping müssen Arbeitsunterbrüche verhängt werden. Nur so können fehlbare Arbeitgeber effizient gezwungen werden, die Bestimmungen in der Schweiz zu respektieren.
</p><p>Weiter braucht es in Branchen wie dem Gartenbau und dem Handel Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit Mindestlöhnen. Dort haben die Kontrolleure im letzten Jahr zahlreiche Arbeitgeber aufgespürt, die zu tiefe Löhne bezahlten. Im Gartenbau zahlten 28 Prozent der ausländischen Firmen keine orts- und branchenüblichen Löhne und im Handel waren es 15 Prozent der Schweizer Arbeitgeber.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2281</guid><pubDate>Tue, 23 Jun 2015 09:41:00 +0200</pubDate><title>Missbräuche bekämpfen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/missbraeuche-bekaempfen</link><description>Observatoriumsbericht zur Personenfreizügigkeit zeigt Handlungbedarf vor allem in Gartenbau, Handel, Informatik, Gesundheits- und Sozialwesen und auf dem Bau</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz ist auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen. Deshalb wurden die Bilateralen Verträge abgeschlossen. Die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Leider wird die Personenfreizügigkeit jedoch von zahlreichen Arbeitgebern missbraucht. Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau, Handel, Gesundheits- und Sozialwesen, Informatik und der Bau. Die Missbräuche müssen bekämpft und die Instrumente dazu ausgebaut werden.
</p><p>Der Bau ist zwar durch Mindestlöhne in allgemeinverbindlich-erklärten Gesamtarbeitsverträgen GAV geschützt: Arbeitgeber, die Dumping-Löhne zahlen, können gebüsst werden. Es gibt jedoch immer wieder quasi-kriminelle Firmen, die die Mindestlöhne mit gefälschten Arbeitsverträgen, frisierten Stundenabrechnungen, missbräuchlichen Konkursen usw. unterlaufen. Deshalb müssen die Kontrolleure bei gravierenden Fällen Arbeitsunterbrüche verfügen, um die fehlbaren Arbeitgeber zur Kooperation zu zwingen. Ausserdem braucht es Berufsregister, in denen die schwarzen Schafe und die Firmen mit einer weissen Weste aufgeführt sind.
</p><p>Problematisch ist die Lage in den Branchen Gartenbau, Handel, Gesundheits- und Sozialwesen und Informatik, die nicht durch allgemeinverbindliche Mindestlöhne geschützt sind. Im Gartenbau haben 28 Prozent der kontrollierten ausländischen Firmen zu tiefe Löhne bezahlt. Im Handel waren es 15 Prozent der Schweizer Arbeitgeber. Im Gesundheits- und Sozialwesen sind neben den Lohnverstössen (12 Prozent) die Arbeitszeiten ein Problem, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschweren. Statt diese Probleme zu lösen, haben die Spitäler und Heime vermehrt Personal aus der EU rekrutiert. In der Informatik, die auch häufiger Personal aus der EU eingestellt hat, sind die Löhne für neu eingestellte Jahresaufenthalter und GrenzgängerInnen gesunken. Ältere Arbeitnehmende werden diskriminiert und ausgegrenzt. In diesen Branchen müssen die Arbeitgeber GAV mit guten Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen abschliessen. Weigern sie sich, muss der Bund Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen erlassen.
</p><p>Zugespitzt hat sich die Lage in den Grenzregionen - insbesondere wegen der starken Frankenüberbewertung. Am schlimmsten ist es im Tessin. Die Kantone und die Paritätischen Kommissionen müssen ihre Kontrollen verstärken.
</p><p>Keine Hilfe im Kampf gegen Missbräuche sind Kontingente. Ein fremdenpolizeiliches Kontingentssystem mit Einzelfallprüfungen des Inländervorrangs u.a. wird die Probleme noch verstärken. Das zeigen die Erfahrungen mit dem alten Kontingentssystem. Lohndruck und Arbeitslosigkeit waren eine verbreitete Realität. Rechtlich schlechter gestellte Saisonniers verdienten für die gleiche Arbeit fast 14 Prozent weniger als ihre Schweizer Kollegen. Zudem grassierte - mangels Kontrollen - die Schwarzarbeit.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul><h5>Materialien</h5><ul><li>&lt;media 3241 - - "TEXT, 150623 Observ. Freizuegigkeitsabk Bericht 2015, 150623_Observ._Freizuegigkeitsabk_Bericht_2015.pdf, 300 KB"&gt;Redebeitrag und Präsentation&lt;/media&gt; von SGB-Chefökonom Daniel Lampart an der Medienkonferenz vom 23. Jun 2015</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2280</guid><pubDate>Fri, 19 Jun 2015 15:55:00 +0200</pubDate><title>Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel – es braucht verbindliche Massnahmen, beispielsweise für die älteren Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/freiwilligkeit-fuehrt-nicht-zum-ziel-es-braucht-verbindliche-massnahmen-beispielsweise-fuer-die-aelteren-arbeitnehmenden</link><description>SGB-Kommentar zur Fachkräfteinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute von Bundesrat Johann Schneider-Ammann und Kantonsvertretern im Rahmen der Fachkräfteinitiative präsentierten Massnahmen sind nicht geeignet, den Fachkräftemangel nachhaltig zu bekämpfen. Auf Freiwilligkeit basierende Ansätze erweisen sich in der Schweiz bestenfalls als beschränkt wirksam. Es braucht verbindliche Massnahmen. Beispielsweise ist es überfällig, dass der Bund das Diskriminierungsproblem der älteren Arbeitnehmenden angeht und damit einen konkreten Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels leistet.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat den Weg aufgezeigt: In erster Linie braucht es für ältere Angestellte mit längerer Betriebszugehörigkeit einen besseren Kündigungsschutz, so wie das in gewissen Gesamtarbeitsverträgen bereits üblich ist. Das erhöht auch den Anreiz für die Arbeitgeber, vermehrt in den Gesundheitsschutz sowie die Aus und Weiterbildung der Mitarbeitenden zu investieren. Zur Finanzierung solcher Massnahmen braucht es analog zu den kantonalen Berufsbildungsfonds einen Solidaritätsfonds, der vor allem von jenen Firmen finanziert wird, die wenig "Ältere" beschäftigen. Ausserdem muss den über 50-Jährigen ein Recht auf bezahlte Weiterbildung und Umschulung zugestanden werden. Insbesondere bei Arbeitslosigkeit soll eine neue Qualifikation erworben werden können. Die Mittel dazu sollen im Rahmen der Revision des Berufsbildungsgesetzes gesprochen werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2275</guid><pubDate>Wed, 17 Jun 2015 09:46:00 +0200</pubDate><title>Staaten sollen Massnahmen gegen psychosoziale Risiken ergreifen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staaten-sollen-massnahmen-gegen-psychosoziale-risiken-ergreifen</link><description>104. Internationale Arbeitskonferenz

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vom 1. bis zum 13. Juni fand in Genf die 104. Internationale Arbeitskonferenz (IAK) statt. Über 600 Delegierte aus beinahe 200 Ländern diskutierten Themen der Arbeit und des Arbeitsrechtes. Luca Cirigliano, Leiter der Schweizer-Arbeitnehmerdelegation an der IAK, umreisst im Interview die aus Schweizer Perspektive wichtigsten Themen.</p><p>&nbsp;</p><p><b>SGB-Newsletter: Was waren die wichtigsten Themen dieser 104. IAK?</b></p><p><b>Luca Cirigliano:</b> Aus Schweizer Optik kann ich 4 Themen nennen. Erstens ist das die Diskussion darüber, ob aus der ILO-Konvention 87 ein Streikrecht ableitbar ist. Zum zweiten war für uns der Bericht über die psychosozialen Risiken sehr wichtig, dann weiter die Diskussionen zur Landwirtschaft und zu Katar.
</p><p><b>Schön der Reihe nach. Worum ging es in der Diskussion zur Konvention 87?</b></p><p>Bis 2012 war in der ILO allgemein akzeptiert, dass aus der Konvention 87 zur Gewerkschaftsfreiheit automatisch ein Streikrecht ableitbar sei. Die damals erneuerte angelsächsische Arbeitgeberdelegation bestritt dies plötzlich und war nicht mehr bereit, in der ILO-Normenkommission konkrete Fälle mit einer solchen Interpretation der Konvention zu beurteilen.&nbsp; Urteile der ILO-Normenkommission benötigen aber Einstimmigkeit. Die Normenkommission hätte sich also mit dieser Weigerung bei der Beurteilung von Streikfällen weitgehend selbst aus dem Rennen genommen. Nun, an der diesjährigen Konferenz haben die Arbeitgeber wieder eingelenkt. Sie akzeptieren es wieder, dass Fälle wegen Verletzung von Konvention 87 behandelt werden. Das ist erfreulich und für die Gewerkschafter/innen vieler Länder natürlich eine Frage von Leben und Tod. In dieser Frage haben die Arbeitgeber also nachgegeben.
</p><p><b>Zum zweiten Thema, den psychosozialen Risiken: da habt ihr einen Bericht verabschiedet?</b></p><p>Genau. Der Bericht befasst sich, wie das Deutsch heisst, „mit einer sich im Wandel befindenden Arbeitswelt“. Neben den alten Problemen prekärer Anstellung und der Überlastung am Arbeitsplatz handelt er auch die neuen psychosozialen Risiken ab: die dauernde Erreichbarkeit der Arbeitnehmenden aufgrund der neuen Technologien, die so ausufernde Arbeit, die Entgrenzung zum Privaten und den daraus resultierenden Stress. Der Bericht konstatiert diese Probleme und fordert die Staaten auf zu handeln, auf GAV- wie auf gesetzgeberischer Ebene.
</p><p><b>Was bedeutet das für die Schweiz?</b></p><p>Ganz konkret: dass wir uns etwa die Frage nach einer Definition des Burnouts als&nbsp; Berufskrankheit zu stellen haben. Oder dass wir im Arbeitsgesetz den Bereich home office regeln müssen.
</p><p><b>Du hast die Landwirtschaft als dritten Punkt erwähnt.</b></p><p>Die Landwirtschaft in den entwickelten Ländern wird immer industrieller, und es werden neben den Familienangehörigen immer mehr Leute angestellt. Der Schutz dieser Angestellten wird aber klein geschrieben, sie arbeiten sehr oft unter äusserst prekären Bedingungen. Unsere Forderung war: diese Arbeitnehmenden müssen den gleichen Schutz wie die Arbeitnehmenden erhalten, welche vom Arbeitsgesetz erfasst werden. Und es sind auch in der Landwirtschaft GAV zu entwickeln.
</p><p><b>Und Katar?</b></p><p>Da ging es vor allem um das katarische Kafala-System, das den Arbeitsmigrant/innen aufgezwungen wird. Es macht diese quasi zu Rechtlosen. Es erlaubt zum Beispiel den Patrons, ihnen bei einer Anstellung die Pässe wegzunehmen. Die ILO hat das katarische Kafala-System als &nbsp;Zwangsarbeit denunziert und den Staat aufgefordert, das System abzuschaffen. Am häufigsten kommt diese ungeheuerliche Ausbeutung bei den Hausangestellten und im Bau vor. Zu letzterem haben auch wir von der Schweizer Delegation interveniert: Wir kritisierten die FIFA, dass sie bei der Vergabe der Fussball-WM unbedingt auf die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hätte pochen müssen. 
</p><p><b>Ist an dieser Konferenz auch die Klage des SGB gegen die Schweiz wegen Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit resp. des mangelnden Kündigungsschutzes diskutiert worden? </b></p><p>Dieser Fall befindet sich noch bei der Expertenkommission. Die ILO hat der Schweiz bis 2016 Zeit gegeben. Bis dahin soll die Schweiz auf die Empfehlung der ILO antworten, den Kündigungsschutz von Gewerkschaftsvertreter/innen zu verbessern. Trift bis dahin keine oder eine ungenügende Antwort der Schweiz ein, dann wird an der nächsten Arbeitskonferenz über diesen Fall eines mangelnden Schutzes von Gewerkschafter/innen berichtet werden und die Schweiz dürfte öffentlich verurteilt werden. Sie wäre dann im gleichen Boot wie Katar oder Weissrussland.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2269</guid><pubDate>Mon, 15 Jun 2015 11:34:00 +0200</pubDate><title>Was es zu beachten gilt </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/was-es-zu-beachten-gilt</link><description>Ferienjobs und Arbeitsrecht

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Ferien nahen. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Zu beachten: Auch für Kurzjobber/innen gilt das Arbeitsrecht. </p><p>Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen ist die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nötig. 
</p><h3>Wer darf was (nicht)? </h3><p>Für unter 18-Jährige sind gefährliche Arbeiten verboten, ebenso die Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5). 
</p><h3>Wie lange? </h3><p>Die Arbeit der unter 13-Jährigen darf maximal drei Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche betragen (Art. 10 ArGV 5). Jugendliche über 13 Jahre ohne beendete Schulpflicht können bis zu 8 Stunden pro Tag (40 h pro Woche) während der Hälfte der Schulferien, zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, beschäftigt werden, wobei bei mehr als fünf Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren ist (Art. 11 ArGV 5). Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen vom Unternehmen Angestellten nicht überschreiten darf (max. 9 h pro Tag) und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat (Art. 31 Abs. 1 ArG). Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden (Art. 16 ArGV 5). Abends dürfen unter 16-Jährige nur bis 20.00 Uhr, 16- bis 18-Jährige bis 22.00 Uhr beschäftigt werden (Art. 31 Abs. 2 ArG). 
</p><h3>Bei Gefahr nein sagen </h3><p>In Ferienjobs tun viele Jugendliche die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Auch in dieser lauern Gefahren, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Das Berufsunfallrisiko junger Jobber/innen ist sehr hoch, vor allem in den ersten Tagen der Anstellung. Deshalb: Sicherheitsvorschriften immer genau beachten. Die entsprechenden Unterrichtungen des Arbeitgebers sind sorgsam zu beachten, auch wenn sie einem übertrieben vorkommen sollten. In jedem Fall sind gefährliche Arbeiten bis zum Alter von 18 Jahren verboten. Ist jemand trotz allem einer Gefahr ausgesetzt, dann muss er wagen, STOPP zu sagen. Es lohnt sich, Hilfe einzuholen bei einem erfahrenen Arbeitskollegen.
</p><h3> Richtig versichern </h3><p>Während eines kleinen Ferienjobs die Sozialversicherungen zu vernachlässigen, kann sich rächen. Alle Arbeitnehmenden sind unabhängig ihres Alters obligatorisch durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Wenn sie weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, deckt diese Versicherung nur die Berufsunfälle. Ist das Pensum höher, sind alle Unfälle gedeckt. Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die Eltern zu benachrichtigen (Art. 32 ArG). Für Anstellungen unter drei Monaten gibt es keine Verpflichtung, im Krankheitsfalle ein Gehalt zu zahlen. Die anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) sind erst ab 18 obligatorisch. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht zahlt, ist dies Schwarzarbeit und hat Sanktionen zur Folge. 
</p><h3>Lohn: minimale und übliche Löhne </h3><p>In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Theoretisch könnte damit der Arbeitgeber den Lohn zahlen, der ihm passt. Allerdings muss der Arbeitgeber Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) respektieren. Für Ferienjobs besonders bedeutend sind der Landes-GAV Gastgewerbe, die verschiedenen GAV im Bau, in der Reinigung, im Detailhandel (Coop, Migros sowie kantonale und kommunale GAV), für den Temporärbereich (Personalverleih) und ebenso die kantonalen NAV in der Landwirtschaft. Die meisten vertraglichen Mindestlöhne findet man auf: <a href="http://www.gav-service.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.gav-service.ch</a>. Die Arbeitgeber müssen zudem die branchen- und ortsüblichen Löhne respektieren. Die meisten davon findet man auf <a href="http://www.lohn-sgb.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a> . Der SGB empfiehlt einen Mindestlohn von 22.- Fr./h. Und die Ferien? Schliesslich darf der Ferienanspruch nicht vergessen werden. Wenn man - wie gewöhnlich bei kleinen Ferienjobs - im Stundenlohn beschäftigt ist, hat man Anrecht auf einen Lohnzuschlag von 10,64 % (bis zu 20 Jahren). Bei Jugendlichen ab 20 beträgt dieser Zuschlag 8,33 %. Auf der Lohnabrechnung ist dieser Zuschlag klar auszuweisen. 
</p><p><b>Tipp</b>: Die SGB-Jugendkommission hat in einer Ratgeber-Broschüre alle wichtigen Informationen zum Arbeitsrecht erfasst. Diese ist downloadbar unter: <a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch/aktuell/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a> . </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2250</guid><pubDate>Tue, 02 Jun 2015 14:03:00 +0200</pubDate><title>ILO fordert effiziente Massnahmen gegen Stress und Burnouts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ilo-fordert-effiziente-massnahmen-gegen-stress-und-burnouts</link><description>Schweiz ist aufgefordert zu handeln </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB fordert effiziente Massnahmen gegen den steigenden Arbeitsstress.&nbsp; Dieses Thema behandelt nun auch die Jahreskonferenz der Internationalen Arbeiterorganisation (ILO). Über 600 Delegierte diskutieren da einen <a href="http://www.ilo.org/ilc/ILCSessions/104/reports/reports-to-the-conference/WCMS_365608/lang--en/index.htm" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Bericht</a> zur Gesundheit am Arbeitsplatz. Der Bericht wird bis zum 15. Juni bereinigt und dann in der Plenarversammlung verabschiedet werden. 
</p><p>SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano, Leiter der Schweizer Arbeitnehmerdelegation bei der ILO, weist darauf hin, dass der Bericht und die völkerrechtlich bindenden Empfehlungen der ILO für die Schweiz besonders relevant sind: „Die ILO stellt fest, dass auch in den entwickelten Wirtschaften die Arbeitsbedingungen verschlechtert werden. Sie empfiehlt deshalb Massnahmen gegen psychosoziale Risiken. Auch die Schweiz, in der immer mehr Menschen unter Stress und Burn-Outs leiden, muss diese wichtigen Zeichen der ILO beachten. Die in der Reform der Arbeitszeiterfassung in Art. 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz vorgesehenen Massnahmen müssen deshalb sehr sorgfältig umgesetzt werden.&nbsp; Und es muss Schluss sein mit parlamentarischen Vorstössen, welche die Erfassung Arbeitszeit grossflächig torpedieren wollen.“
</p><h5>&nbsp;Auskünfte </h5><p><a name="Text9">Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, 076 335 61 97</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2244</guid><pubDate>Mon, 01 Jun 2015 15:13:00 +0200</pubDate><title>FIFA muss endlich gegen Sklavenarbeit in Katar vorgehen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fifa-muss-endlich-gegen-sklavenarbeit-in-katar-vorgehen</link><description>Der grössere Skandal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Auf den Baustellen der Stadien für die Fussball-WM 2022 in Katar herrschen katastrophale Zustände. Bauarbeiter werden wie Sklaven behandelt. Todesfälle auf WM-Baustellen sind an der Tagesordnung. Und die FIFA will nichts sehen und hören.</p><p>Anlässlich des FIFA-Kongresses im Hallenstadion Zürich forderten über 200 AktivistInnen der Gewerkschaft Unia, der Bau- und Holzarbeiter Internationalen (BHI), des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) und von Solidar Suisse das FIFA-Exekutivkomitee auf, endlich seine soziale Verantwortung wahrzunehmen und den menschenunwürdigen Bedingungen auf den Baustellen, die der IGB bereits mehrmals dokumentiert hat, ein Ende zu setzen.
</p><p>Die FIFA wird im Moment von Skandalen wegen Korruption bei der Vergabe der Spiele erschüttert. Ein schlimmerer Skandal ist aber die Tatsache, dass in Katar v.a. die Bauarbeiter, welche die FIFA-Infrastruktur aufbauen, wie Sklaven gehalten werden. Dieser Skandal wird insbesondere von den Schweizer Medien fast ausgeblendet. 
</p><p>Es darf nicht sein, dass ein grundsätzlich positiver Anlass wie eine Fussball-Weltmeisterschaft auf den Gräbern von entrechteten Bauarbeitern stattfindet. Fussball verbindet. Er soll alle verbinden. Auch jene, welche die WM-Stadien bauen, und so diesen Anlass überhaupt erst ermöglichen, müssen mit Respekt behandelt werden.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2242</guid><pubDate>Fri, 29 May 2015 10:27:00 +0200</pubDate><title>SGB-Delegierte fordern Sofortmassnahmen zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-fordern-sofortmassnahmen-zur-sicherung-der-loehne-und-arbeitsplaetze</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Lage der Berufstätigen hat sich in der Schweiz mit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses deutlich verschlechtert. Der Druck auf die Löhne, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsplätze ist gestiegen. Die Erwerbslosigkeit ist auf einem historischen Höchststand und wird bald über jener Deutschlands liegen. Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben deshalb am Freitag einen Massnahmenkatalog zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze beschlossen.
</p><p>Erschreckend ist, wie das Argument der Frankenüberbewertung auf Kosten der Arbeitnehmenden missbraucht wird. Einerseits von gewissen Arbeitgebern, die damit über Entlassungen und Arbeitszeitverlängerungen ihre Ertragslage verbessern. Andererseits von den bürgerlichen Bundesratsparteien mit dem so genannten "Schulterschluss". Ihre Rezepte - von Gratisarbeit, längeren Arbeitszeiten, über tiefere Unternehmenssteuern zu einem umfassenden Deregulierungsprogramm - würden die Schweiz direkt in einen Abschwung führen.
</p><p>Die SGB-Delegierten haben folgende Sofortmassnahmen beschlossen: </p><ul><li><span>Die SNB muss den Franken mit einer Kursuntergrenze oder einem Kursziel wieder auf ein tragbares Niveau bringen.</span></li><li><span>Mehr Lohnkontrollen - insbesondere in Grenzregionen. In Grenzgebieten muss jährlich jeder 5. Arbeitgeber kontrolliert werden. In St. Gallen oder Schaffhausen wird ein Arbeitgeber heute alle 50 Jahre kontrolliert (Anteil kontrollierte Betriebe 2014: rund 2 Prozent)!</span></li><li><span>Bundesrat und Parlament müssen die Obergrenze der Verwaltungsbussen bei Lohnmissbräuchen rasch von 5000 auf 30'000 Franken erhöhen - wie vom "Runden Tisch" zur Frankenstärke beschlossen.</span></li><li><span>Bei klaren Dumpingfällen müssen die Kontrolleure konsequent und rasch Arbeitsunterbrüche verfügen. Firmen die keine Kaution hinterlegen, sollen die Arbeit unterbrechen müssen.</span></li><li><span>Im Detailhandel, im Gartenbau und bei den Bodenlegern braucht es allgemeinverbindliche GAV mit guten Mindestlöhnen.</span></li><li><span>Ausserdem müssen Bund und Kantone auf ihre Sparprogramme verzichten. Einnahmenausfälle sind durch eine Korrektur der Steuersenkungspolitik auszugleichen. Weiter forderten die SGB-Delegierten, dass die Exportrisikoversicherung auch Wechselkursrisiken absichern soll.</span></li></ul><p>Die Delegierten beauftragten das SGB-Sekretariat, im Hinblick auf die Delegiertenversammlung vom November weitere Forderungen auszuarbeiten. Nur eine Schweizer Wirtschaft mit guten, sicheren Löhnen und Vollbeschäftigung hat Zukunft. Diese sollen sicherstellen, dass die für die Schweiz wichtigen bilateralen Brücken zur EU nicht abgebrochen und in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und Schweizer Arbeitsbedingungen respektiert werden. Nicht in Frage kommen Kontingente oder neue, unter dem Titel "Inländervorrang" diskutierte Diskriminierungen von bestimmten Arbeitnehmergruppen. Diese würden die Lage aller Arbeitnehmenden in der Schweiz verschlechtern.
</p><p>Weiter haben die Delegierten beschlossen, sich in der Debatte über die Altersvorsorge mit Vehemenz für eine Stärkung der AHV einzusetzen. Nur eine starke erste Säule kann für ein genügendes Rentenniveau im Alter sorgen. Für viele Menschen sind die Renten aus erster und zweiter Säule heute zu mager. Eine Verbesserung tut not. Angesichts der Schwierigkeiten der zweiten Säule und des exzellenten Preis-/Leistungsverhältnisses der AHV braucht es deshalb eine Stärkung der ersten Säule, so wie es die SGB-Initiative AHVplus verlangt. Eine Schwächung der AHV wird strikte abgelehnt. In einer Resolution sagten die Delegierten insbesondere Nein zu einer generellen Rentenaltererhöhung, nein zu Rentenalter 65 für Frauen, nein zur Streichung der Witwenrenten für Frauen mit erwachsenen Kindern, nein zur Aushebelung des automatischen Teuerungsausgleichs auf den AHV-Renten und nein zum Rückzug des Bundes aus der AHV-Finanzierung.
</p><p>In weiteren Resolutionen forderten die Delegierten Bundesrat und Parlament auf, von den drastischen Sparszenarien beim Bundespersonal Abstand zu nehmen. Die bürgerliche Sparpolitik wird den durch den Frankenentscheid entstandenen Negativtrend der Wirtschaft bloss verstärken. Ausserdem forderten die Delegierten ein klares Ja zu den geräteunabhängigen Radio- und Fernsehgebühren. Sie schaffen die Grundlage, dass dem öffentlich-rechtlichen Radio und Fernsehen und damit dem Service Public in den elektronischen Medien nicht der Boden entzogen wird.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB und Chefökonom, 079 249 59 74</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2241</guid><pubDate>Thu, 28 May 2015 10:20:00 +0200</pubDate><title>Asbest, Personal, Transport, UVG… </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/asbest-personal-transport-uvg</link><description>Sessionsvorschau III: weitere wichtige Geschäfte aus Sicht des SGB
</description><content:encoded><![CDATA[<h2>UVG-Revision: Sozialpartnerschaftlichen Kompromiss nicht gefährden</h2><p class="lead">2011 scheiterte im Parlament zu Recht die 1. UVG Revision. Nunmehr liegt dem Nationalrat eine neue, wesentlich von den Sozialpartnern gestaltete – und damit austarierte – Vorlage vor. </p><p>Doris Bianchi
</p><p>Die Unfallversicherung funktioniert gut und steht finanziell auf soliden Beinen. Um so unverständlicher, dass die 1. UVG-Revision in falsches Fahrwasser geriet. Sie wollte die SUVA schwächen und gefährdete damit die erfreulichen Verbesserungen bei der beruflichen Integration von Verunfallten und die Prävention. Die vorgeschlagenen Kürzungen der Versicherungsleistungen hätten die soziale Absicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten auf ein ungenügendes Niveau gedrückt. Die Vorschläge fanden aber schliesslich 2011 keine Mehrheiten in den eidgenössischen Räten. 
</p><p>Die Sozialpartner haben daraufhin beschlossen, Vorschläge für eine neue Revision auszuarbeiten. Diese sollte sich aufs Wesentliche beschränken und die Unfallversicherung als gut funktionierende und solid finanzierte Sozialversicherung erhalten. Die Verhandlungen dauerten fast zwei Jahre und waren geprägt von der gemeinsamen Verantwortung für ein wichtiges Sozialwerk. Wie in jedem sozialpartnerschaftlichen Kompromiss konnte keine Partei ihre Anliegen vollständig durchsetzen. Die sozialpartnerschaftlichen Vorschläge fanden auch die Zustimmung der Suva und des Schweizerischen Versicherungsverbandes. Damit stellen sich alle massgeblichen Akteure der Unfallversicherung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Versicherungsträger, hinter den Kompromiss.
</p><p>Der Bundesrat hat die Vorschläge der Sozialpartner weitgehend in seine neue Vorlage aufgenommen. Diese modernisiert das seit 1984 geltende Gesetz über die Unfallversicherung, ohne deren effiziente Eigenheiten preiszugeben. Denn nur mit guten Versicherungsleistungen und einer starken Suva, welche Unfälle und Berufskrankheiten in Betrieben mit hohen Risiken abdecken, kann bei deren Vorkommen menschliches Leid gemildert werden.
</p><p>Die austarierte Vorlage modernisiert auch die Suva-Strukturen; die Besonderheiten in der Organisation der Suva bleiben jedoch erhalten. So ist weiterhin vorgesehen, dass das oberste Organ der Suva – neu der Suva-Rat – aus 40 Mitgliedern besteht. Diese Besonderheit ist wichtig für das gute Funktionieren der Unfallversicherung. 
</p><p>Die Suva wird eigenverantwortlich und paritätisch von den Sozialpartnern sowie von Bundesvertretern im Verwaltungsrat geführt und verwaltet. Die sozialpartnerschaftliche Steuerung und Selbstverwaltung der Suva ist das Korrelat zur Pflichtmitgliedschaft. Sie ist das Gegengewicht zur Tatsache, dass die bei der Suva versicherten Betriebe nicht wählen können, mit welchem Versicherer sie die Unfallversicherung abschliessen. Die Pflichtmitgliedschaft wiederum ist die Voraussetzung für eine wirksame Prävention. Die Suva kann so den nötigen Druck aufbauen auf die Betriebe, die die Arbeitssicherheitsvorschriften nicht einhalten oder auf solche, deren Schadenverlauf negativ ist. Wer den Versicherer nicht wechseln kann, muss im eigenen Interesse in solchen Fällen handeln. Die Pflichtmitgliedschaft stellt aber auch sicher, dass die Transaktionskosten niedrig sind.
</p><p>Diese Pflichtgemeinschaft verlangt, dass die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen der Branchen, die obligatorisch bei der Suva versichert sind, auch Mitsprache bei der Ausgestaltung der Prämien und der &nbsp;Prävention sowie bei der Leistungsabwicklung erhalten. Deshalb umfasst das oberste Organ auch 40 Mitglieder. Und deshalb ist die Suva so gut in den Betrieben und beim Personal verankert. 
</p><p>Der Nationalrat wird in der Sommersession diese Revision beraten. Er tut gut daran, die austarierte Vorlage weder aufzuladen noch zusammenzustreichen. 
</p><h2>Motionen „Strategische Überprüfung der Bundesaufgaben“ und „Stopp der Personalkosten“ </h2><p>(Dore Heim) Es war auch schon attraktiver, bei der Bundesverwaltung zu arbeiten. Seit Monaten wird gegen die Bundesangestellten geschossen. Je nach intellektuellem Niveau und kulturellem Hintergrund werden die Voten mit staatstragender Besorgnis bemäntelt oder hemdsärmelig feindselig vorgebracht. Tenor: die Bundesverwaltung ist ein Moloch, den es zu bekämpfen gilt, ein Tsunami, der die Privatwirtschaft zu verschlingen droht, eine kreatürliche Wucht, die mit vereinten Kräften zurückgedrängt werden muss. Vergessen die unzähligen Vorstösse, die in jeder Session eingereicht werden, und die immer mehr und immer alles möglichst sofort von der Bundesverwaltung einfordern. Verdrängt die Tatsache, dass die Schweiz ein bewährtes Zusammenspiel von Verwaltung und Privatwirtschaft kennt und die hohe Qualität der Verwaltung wesentlich zur Standortattraktivität beiträgt. Und dass die Schweiz mit etwas über 33 Prozent eine der tiefsten Staatsquoten hat, interessiert gar nicht. Am Personaletat kann jeder sein Mütchen kühlen, das sind schwach gebundene Mittel und da droht kein Interessenkonflikt.
</p><h3>Motion der FK-NR zur strategischen Überprüfung der Bundesaufgaben:</h3><p>Nach Willen der Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats soll das Bundesbudget jährlich um 1.5 Mrd. Franken gekürzt werden. Damit solle das Anliegen eines nachhaltigen Bürokratieabbaus aufgenommen werden. Wohl eher soll so der Weg für die Umsetzung der USR III freigeschaufelt werden. Da eben der Personaletat der grösste Budgetposten mit schwach gebundenen Mitteln ist, dürfte klar sein, wo die Kürzung hauptsächlich erfolgen würde! Die Motion, die der Nationalrat&nbsp; am 11. Juni behandelt, muss abgelehnt werden, sie schnürt jeglicher Personalentwicklung die Luft ab und zementiert eine rigide Sparphilosophie – auf Jahre hinaus.
</p><h3>Motion Föhn „Stopp der Personalkosten“ 15.3368:</h3><p>Ständerat Föhn hat eine Vision: Die öffentliche Verwaltung wächst ungebremst weiter, der Staatsapparat bläht sich auf, jeder zusätzliche Beamte ist ein potentieller Regulierer. Davon leitet Ständerat Föhn eine Mission ab und verlangt gebieterisch die Entschlackung des aufgeblähten Personaletats, der Bundeshaushalt muss gesunden... Die Kur nach Föhn heisst: sofortiger und absoluter Stopp der Personalkosten. 
</p><p>Laut Berechnung des eidgenössischen Personalamts kostet die Bearbeitung eines Vorstosses ca. 6‘700 Franken. Pro Jahr werden etwa 1‘000 Vorstösse eingereicht. In einer Legislatur summiert sich dies auf 30 Mio. Franken oder hundert Stellen. Wir hoffen auf breite Ablehnung der ungeniessbaren Motion, die der Ständerat am 18. Juni behandelt.
</p><h2>Asbestopfer via Fonds gerecht entschädigen </h2><p>(Luca Cirigliano) Der Nationalrat wird diese Session eine Motion seiner Rechtskommission behandeln, die nach Haftpflichtrecht einen Fonds zur vollumfänglichen Entschädigung von Asbestopfern einrichten will. 
</p><p>Oft können Asbestkranke, weil die Krankheit häufig erst mehrere Jahrzehnte nach dem Kontakt mit Asbest ausbricht, keine Genugtuung oder Schadenersatz vom Schädiger erhalten. Das Schweizer Recht, bzw. dessen Interpretation durch die Gerichte, sieht nämlich vor, dass nach nur 10 Jahren Ansprüche aus Haftpflichtrecht verjähren, unabhängig davon, ob der Schaden anhält oder nicht. 
</p><p>Einen besseren Schutz der Asbestkranken verlangen nicht nur die Gewerkschaften und Opferverbände. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein wegweisendes Urteil gefällt. Danach verstösst es gegen die Menschenrechte, dass Asbestopfer nach 10 Jahren ab Einatmen der Fasern ihre Ansprüche nicht mehr vor Gericht geltend machen können und sie und ihre Angehörigen so auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Unverständlicherweise verschliesst sich der Bundesrat jedoch bisher einer Lösung durch einen Fonds, wie sie viele andere europäischen Länder kennen. 
</p><p>Ein Fonds würde es nämlich erlauben, die krassesten Ungerechtigkeiten gegenüber Asbestopfern zu beheben und einen Schritt in Richtung menschenrechtskonformer Ausgestaltung des Verjährungsrechts zu machen. Ein solcher Fonds stellt insbesondere für bereits verjährte Fälle und für asbestbedingte Erkrankte, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen, einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. 
</p><p>Der Bund muss die Asbesttragödie endlich ganzheitlich angehen. Eine Anpassung des Verjährungsrechts ist zudem auch nötig, um neuen Risiken, den sog. „Emerging Risks“, sachgerecht begegnen zu können. Weiter dürfen im Runden Tisch angesichts der gewaltigen Mengen von Asbest, die vor dem Verbot von 1990 in der Schweiz verbaut wurden und die heute bei Abbruch und Umbauten freigesetzt werden können, zwei Dinge nicht vergessen gehen. Einerseits müssen die Lücken in der Prävention dringend geschlossen werden. Andererseits dürfen die grossen Ausgaben, welche die Suva im Zusammenhang mit der Asbest-Problematik bereits leistet und die noch auf sie zukommen werden, nicht einseitig auf einige gewerbliche Branchen abgewälzt werden. Es braucht einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv. 
</p><h2>Milchkuh-Initiative </h2><p>(Dore Heim) Hier darf mal echt von einer Abzocker-Initiative gesprochen werden, denn die vereinte Strassenlobby will die kompletten Einnahmen der Mineralölsteuer in die Strassenfinanzierung abzweigen und der Bundeskasse damit jährlich 1.5 Mrd. Franken entziehen. Dass die Strassenkasse mit diesem Zufluss unsinnig überfüttert würde und es gleichzeitig zu einem wüsten Verteidigungskampf in anderen, den bürgerlichen Parteien ebenfalls teuren Bereichen käme, hat den Ständerat als erstberatende Kammer dazu bewogen, die Initiative mit einer überwältigenden Mehrheit abzulehnen. Die KVF des Nationalrats sieht es nicht ganz so eindeutig, sie lehnt die Initiative mit 15 zu 7 Stimmen ab. Bleibt zu hoffen, dass die Ablehnung im Rat sehr viel deutlicher ausfällt! Denn die Milchkuh muss vom Eis, bevor über den neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsprogramme Fonds NAF verhandelt wird. Es ist nämlich kaum möglich, eine konstruktive Debatte über eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur zu führen, wenn mit dieser Initiative stets das Fallbeil im Nacken droht.
</p><h2>Gütertransportgesetz Revision </h2><p class="lead">(Dore Heim) Der (kleine) Lichtblick vorneweg: Die KVF-Ständerat hat die Vorlage wenigstens etwas korrigiert.</p><p>Die Totalrevision des Gütertransportgesetzes hat sich im Nationalrat in der Frühlingssession zur Steilvorlage für den Strassentransport mutiert: Der gesamte Schienengüterverkehr soll künftig eigenwirtschaftlich sein, die SBB sollen nach Willen der Ratsmehrheit von der Pflicht zum Gütertransport befreit werden, und SBB Cargo soll aus dem Unternehmen ausgelagert werden. Dass dies der Förderung des Schienengüterverkehrs dienen soll, wirkt einigermassen dreist, zumal gerade der Wagenladungsverkehr, das Hauptgeschäft von SBB Cargo, kaum gewinnbringend betrieben werden kann. Konkurrenzfähig ist der Schienengüterverkehr nur bei langen Strecken und im Transit. Aber Fakt ist: Es ist der Güterverkehr im Inland, der boomt. Und er boomt auf der Strasse. Der Transport auf der Schiene lohnt sich nicht bei kleinen Mengen und er kann nicht auf kurzfristige Aufträge reagieren, denn er steht in härtestem Verdrängungskampf mit dem Personenverkehr. Zwei Drittel des Gütertransports im Inland werden via Strasse transportiert und mit leichten Lieferwagen kann auch das Nachtfahrverbot elegant umgangen werden. Der Kampf ist für den Schienentransport eigentlich nicht zu gewinnen.
</p><p>Die verknorzte Vorlage wurde von der KVF des Ständerats nun ein bisschen korrigiert: Der Güterverkehr als Kernaufgabe der SBB soll erhalten bleiben, und die Motion zur Auslagerung von SBB Cargo wird abgelehnt. Stattdessen sollen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung von SBB Cargo evaluiert werden. Aber die Eigenwirtschaftlichkeit als Auftrag an den Schienengüterverkehr ist weiterhin in der Vorlage drin, über die nun als Zweitrat der Ständerat am 4. Juni beschliessen wird. Sollte daran festgehalten werden, ist die Zukunft des Schienengütertransports im Inland echt gefährdet. Denn der Trend zum Transport auf der Strasse hält an, nicht zuletzt wegen des starken Frankens. Gemeldet werden nämlich auch zunehmend Verstösse gegen das Kabotage-Verbot, d.h., dass ausländische Transportfirmen im Inland gleich mehrere Transporte erledigen. Selbsterklärend zu Dumpingpreisen. 
</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category><category>Verkehr</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2236</guid><pubDate>Fri, 22 May 2015 11:12:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt Umsetzungsvorlage zur Masseneinwanderungs-Initiative klar ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-lehnt-umsetzungsvorlage-zur-masseneinwanderungs-initiative-klar-ab</link><description>SGB-Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung Art. 121a BV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die vom Bundesrat zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vorgeschlagene Revision des Ausländergesetzes klar ab. Mit dieser Gesetzesrevision, die eine Einzelfallprüfung des Inländervorrangs vorsieht, würden Personen ohne Schweizer Pass diskriminiert und ausgegrenzt. Damit würde eine Tieflohnpolitik und prekäre Arbeitsverhältnisse gefördert - wie im früheren Kontingentssystem. Das schadet allen Arbeitnehmenden in der Schweiz, auch denen mit Schweizer Pass. Denn fast ein Drittel der Arbeitsstunden hierzulande werden von Personen ohne Schweizer Pass geleistet. 
</p><p>Die knappe Ja-Mehrheit am 9. Februar 2014 war nur möglich, weil zahlreiche Menschen in der Schweiz berechtigte Sorgen um ihre Löhne und Arbeitsbedingungen hatten. Deshalb muss der Schutz der Löhne und Arbeitsplätze verbessert und nicht verschlechtert werden. 
</p><p>Für den SGB ist es zentral, den Schutz der Arbeitnehmenden vor Arbeitgebermissbrauch zu verstärken. Einerseits muss der Vollzug der Flankierenden Massnahmen verbessert (mehr Kontrollen in den gefährdeten Regionen/Branchen, aber auch Erlass von Mindestlöhnen in Branchen mit Lohndruck), andererseits müssen die Flankierenden Massnahmen verstärkt werden (höhere Administrativsanktionen, einfachere Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV, Arbeitsunterbrüche bei krassen Dumpingfällen u.a.).
</p><p>Gleichzeitig müssen die Bilateralen Verträge mit der EU weitergeführt werden. Für den Wohlstand und die Sicherheit der Arbeitsplätze in der Schweiz wäre es fahrlässig, die bilateralen Brücken zur EU abzubrechen, nur weil Arbeitgeber das Freizügigkeitsabkommen FZA missbraucht haben. Die Missbräuche müssen bekämpft werden, nicht die Bilateralen. Auch unter den Bilateralen und dem FZA kann die Schweiz alles zum Schutz der Löhne und Arbeitsplätze tun, so lange sie Berufstätige mit EU-Pass nicht diskriminiert.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2230</guid><pubDate>Wed, 20 May 2015 16:43:00 +0200</pubDate><title>Burnouts endlich ernst nehmen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/burnouts-endlich-ernst-nehmen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr Menschen leiden wegen des steigenden Stresses am Arbeitsplatz an Burnouts und können nicht mehr arbeiten. Trotzdem bleibt der Bund weitgehend untätig. </p><p>Die stressbedingten Erkrankungen, darunter das Burnout-Syndrom, gehören heute nicht zu den Berufskrankheiten im Sinne des Unfallversicherungsgesetz (UVG). Die im UVG verwendeten Bestimmungen schliessen diese Krankheiten aus, obwohl sie immer häufiger vorkommen und klar auf Risiken am Arbeitsplatz (Stress) zurückgeführt werden können.
</p><p>Mit einer Anerkennung dieser psychischen Erkrankungen im UVG wäre eine deutlich bessere Betreuung der Patientinnen und Patienten möglich. Die Gesellschaft würde dieses Leiden besser akzeptieren, was auch die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt verbesserte. Die Aufnahme ins UVG würde sich auf die entsprechende Primärprävention auswirken, indem diese besser in SUVA-Kampagnen integriert würde und vor allem besser kontrollierbar wäre.
</p><h3>Bund muss endlich handeln</h3><p>Eine solche Anerkennung forderte eine Interpellation von Ständerat Didier Berberat. Der Bundesrat gibt nun in seiner Antwort darauf bekannt, dass er Burnout nicht als Berufskrankheit anerkennen will. Und noch schlimmer: Der Bundesrat sieht auch keinen Anlass zu gesetzlichen Modifikationen, um die Prävention zu intensivieren.
</p><p>Der Bundesrat muss hier endlich agieren: Arbeitsbedingte Burnouts gehören in die Liste der Berufskrankheiten. Die schlimmsten Formen von Stress am Arbeitsplatz sind gesetzlich anzugehen. Dazu braucht es eine gesetzliche Regulierung des Home-Offices, da dort besonders häufig Arbeit und Freizeit vermischt werden und so Stress entsteht, aber auch einen Anti-Stress-Artikel in der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV1). </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2229</guid><pubDate>Wed, 20 May 2015 09:32:00 +0200</pubDate><title>Flexible Arbeitszeiten: Risiko-Kategorien besser vor Burnouts schützen! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flexible-arbeitszeiten-risiko-kategorien-besser-vor-burnouts-schuetzen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Flexible Arbeitszeiten nehmen laut der Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung 2014 immer stärker zu. Damit nehmen auch die psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz zu, immer mehr Leute werden von Burn-Outs erfasst. Das Mittel dagegen: wirksame Gesundheitsmassnahmen am Arbeitsplatz sowie Arbeitszeitkontrollen durch die Arbeitsinspektorate.</p><p>&nbsp;Im Jahr 2014 hatte knapp die Hälfte der Arbeitnehmenden (44,6%) flexible Arbeitszeiten. Jede fünfte erwerbstätige Person (20,5%) arbeitete regelmässig am Samstag, rund jede zehnte (10,6%) am Sonntag. Die Arbeitszeitmodelle variieren stark je nach Bildungsstufe und Geschlecht. 
</p><h3>Immer flexibler </h3><p>Der Anteil der Teilzeitarbeitnehmenden stieg innert zehn Jahren von 31,7% auf 36%. Von den Männern arbeiten nur 15,9% Teilzeit, von den Frauen dagegen 59,2%. Der Anteil der Frauen mit einer Teilzeitarbeit ist bei Arbeitnehmerinnen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe I (50,7%) niedriger als bei jenen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II (62,9%) oder Tertiärstufe (57,3%). 5% der Erwerbstätigen arbeiten regelmässig nachts. 17,1% gehen einer Tätigkeit mit regelmässiger Arbeit am Abend nach und 4,8% arbeiten auf Abruf. Arbeit auf Abruf, eine besonders prekäre und unsichere Form der Arbeit, ist bei Frauen häufiger als bei Männern (6,1% zu 3,7%) und bei Erwerbstätigen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe I häufiger als bei jenen mit Uni-Abschluss (7,6% zu 3,1%). Diese Zahlen zeigen, dass gerade Frauen auf dem Arbeitsmarkt besonders prekarisiert sind. Arbeit auf Abruf erschwert oder verunmöglicht gar die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch hier sind vorrangig Frauen betroffen. 7,3% der Erwerbstätigen haben mehrere Arbeitsstellen. Das gilt für Frauen häufiger als für Männer (9,6% zu 5,3%). 7,4% der Arbeitnehmenden haben einen befristeten Arbeitsvertrag, bei 2,4% beträgt die Vertragsdauer weniger als sechs Monate. Sie wissen nicht, woher in einem halben Jahr das Geld für die Existenzsicherung kommen wird. 
</p><h3>Immer kränker?</h3><p> Gleichzeitig zeigte eine repräsentative Studie im Auftrag von Gesundheitsförderung Schweiz, dass 2014 über eine Million oder 25 % aller Erwerbstätigen "ziemlich oder stark" erschöpft sind. Etwa sechs Prozent oder 300 000 Arbeitnehmer seien so stark belastet, dass sie am Rande eines Burnouts stehen. Diese Arbeitnehmenden kommen auch in der Freizeit nicht zur Ruhe und können sich nicht mehr dauerhaft von der Arbeit erholen. Schuld daran sind nicht zuletzt die immer flexibleren Arbeitszeiten und die Arbeit auf Abruf. Wenn die Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle so weitergeht, ist eine ungebremste Zunahme von Burnouts zu befürchten. 
</p><h3>Jetzt Massnahmen ergreifen </h3><p>Wichtig ist, dass jetzt flankierende Massnahmen zum psychosozialen Schutz am Arbeitsplatz getroffen werden und so eine seriöse Burnout-Prävention betrieben wird. Die Gewerkschaften fordern dazu ein seriöses betriebliches Gesundheitsmanagement der psychosozialen Risiken. Insbesondere müssen die Pausen eingehalten werden, dürfen die Arbeitnehmenden nicht in der Freizeit behelligt werden (Stichwort ständige Erreichbarkeit mit Smartphones). Weiter sind die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen (Bestimmungen zu Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen, Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit) konsequent von den Arbeitsinspektoraten durchzusetzen. Dazu sind den kantonalen Behörden von den Regierungen mehr Gelder zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der laufenden Reformen zur Arbeitszeiterfassung müssen die vorgesehenen obligatorischen Gesundheitsmassnahmen psychosozialer Natur in den GAV seriös umgesetzt werden. Dies insbesondere auch mit vorgängigen Gefährdungsanalysen. Dazu sind fachlich kompetente Personen von den Sozialpartnern beizuziehen. Sie haben auch die arbeitsplatzbezogenen psychosozialen Risiken, die sich aus dem Verzicht der detaillierten Arbeitszeiterfassung ergeben, zu analysieren. Daraus sind dann Massnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Risiken abzuleiten - und zu ergreifen! Hinzuweisen bleibt schliesslich auf das Bundesgerichtsurteil BGer 4A_384/2014, das für besonders fragile Arbeitnehmenden-Kategorien (z.B. ältere Arbeitnehmende) im Zusammenhang mit Burnouts einen zusätzlichen Kündigungsschutz vorsieht. 
</p><h5>Hinweis</h5><p>Der SGB und movendo organisieren am 30.6. zu Fragen rund um Chancen und Risiken flexibler Arbeitsmodelle eine Tagung. Interessierte schreiben sich bei movendo ein: (www.movendo.ch/de/kurse_vertrauensleute).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2216</guid><pubDate>Tue, 05 May 2015 11:50:00 +0200</pubDate><title>Flankierende: Arbeitgeber und öffentliche Hand lassen Lohndumping zu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-arbeitgeber-und-oeffentliche-hand-lassen-lohndumping-zu</link><description>Bericht zu Flankierenden Massnahmen: SGB fordert bessere Umsetzung der Flankierdenden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der heute vorgestellte Bericht zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen zeigt ein beunruhigendes Bild. In Branchen ohne Mindestlöhne bzw. Gesamtarbeitsverträge GAV wurden bei den Kontrollen viele Lohndumpingfälle aufgedeckt. Im Gartenbau, im Handel sowie im Gesundheits- und Sozialwesen nahm die Zahl der Verstösse auf hohem Niveau zu. Unverändert hoch ist die Zahl der Firmen mit zu tiefen Löhnen in den Branchen des Baunebengewerbes ohne allgemeinverbindlichen GAV (Bodenleger u.a.).
</p><h3>Verstossquoten in ausgewählten Branchen</h3><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col">2013</th><th scope="col">2014</th></tr></thead><tbody><tr><td>Gartenbau (Entsendungen)</td><td>13%</td><td>28%</td></tr><tr><td>Baunebengewerbe (Entsendungen)</td><td>16%</td><td>15%</td></tr><tr><td>Handel (Schweizer Arbeitgeber)</td><td>13%</td><td>15%</td></tr><tr><td>Gesundheits- und Sozialwesen (Schweizer Arbeitgeber)</td><td>7%</td><td>12%</td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>Diese Branchen sind besonders sensibel. Denn weil es keine verbindlichen Mindestlöhne gibt, können Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen weder gebüsst, noch gezwungen werden, die korrekten Löhne zu bezahlen. Die Dumpinggefahr ist besonders gross. Die Arbeitgeber im Detailhandel u.a. haben sich bisher geweigert, GAV mit Mindestlöhnen abzuschliessen. Deshalb sind Bund und Kantone gefragt. Im Dumpingfall haben sie die Aufgabe, Mindestlöhne einzuführen. Das ist bisher ausser in den Kantonen GE, TI und VS nicht geschehen.
</p><p>Auch in Branchen mit Mindestlöhnen in GAV gibt es viele Verstösse. Grundsätzlich können hier Arbeitgeber, die zu tiefe Löhne bezahlen, aber gebüsst oder gesperrt werden. Leider gibt es immer wieder Firmen, welche die Mindestlöhne zu umgehen versuchen. Beispielsweise, indem sie ihre Belegschaften fälschlicherweise als selbständig deklarieren (Scheinselbständige), indem sie falsche Löhne deklarieren oder nachträglich beim Personal wieder einen Teil des Lohnes zurückverlangen oder indem sie die Aufträge an dubiose Subunternehmen weitergeben. Teilweise treten auch all diese Verhaltensweisen gleichzeitig auf. Bei begründetem Verdacht auf Scheinselbständigkeit oder Lohndumping müssen die Behörden auf Antrag der Sozialpartner die Arbeit einstellen lassen. Das ist die wirksamste Massnahme. Die Firmen müssen dann nachweisen, dass sie die Verträge einhalten. Zudem müssen die Bussen rasch von heute mageren 5000 auf 30'000 Fr. erhöht werden. Der Bundesrat muss dabei rascher vorwärts machen als bislang angekündigt.
</p><p>Mit dem überbewerteten Franken ist die Lohndifferenz zum Ausland grösser geworden. Das verstärkt den Lohndruck, vor allem in den Grenzregionen. Die Kontrollen müssen intensiviert werden. Dazu braucht es auch mehr finanzielle Mittel.
</p><h5 class="GliederungText" style=" margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt">Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, <span class="Auszeichnunghalbfett">079 205 69 11</span></li><li><span class="Auszeichnunghalbfett">Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2213</guid><pubDate>Thu, 30 Apr 2015 13:55:00 +0200</pubDate><title>Reallohnerhöhung von 0.8 Prozent trotz angedrohten Nullrunden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/reallohnerhoehung-von-0-8-prozent-trotz-angedrohten-nullrunden</link><description>SGB-Kommentar zum Lohnindex 2014 des Bundesamts für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Für 2014 verlangten Arbeitgeber in verschiedenen Branchen Nullrunden. Angesichts dieser Ausgangslage ist die Reallohnerhöhung von 0.8 Prozent im vergangenen Jahr insgesamt nicht schlecht. Bemerkenswert ist, dass in verschiedenen Industriebranchen (Nahrungsmittel, Uhren, Elektro oder Kunststoffe) Reallohnzuwächse von mehr als 1 Prozent herausgeholt werden konnten. Im Bildungswesen stiegen die Löhne real sogar um 1.6 Prozent. Damit ist wenigstens ein Teil des Lohnrückstandes bei den Lehrkräften gegenüber gleichwertigen Berufen aufgeholt.
</p><p>Klar negativ ist hingegen die Bilanz in einigen Binnenbranchen. Allen voran im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Bau. Im Gesundheits- und Sozialwesen resultierte fast eine Nullrunde (+0.1 Prozent). Kein Wunder, klagen die Spitäler und Heime über Personalmangel. Wer gut ausgebildete Leute sucht, muss auch etwas zahlen. Im Bau ist die Erhöhung von 0.5 Prozent angesichts der herausragenden Baukonjunktur nicht nachvollziehbar.
</p><p>Die Frauenlöhne stiegen um 1 Prozent. Der gewerkschaftliche Druck, die Lohndiskriminierung der Frauen endlich zu beseitigen, trug Früchte.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB und Chefökonom, 079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2211</guid><pubDate>Wed, 29 Apr 2015 15:36:00 +0200</pubDate><title>Private Hausbetreuung: Bundesrat muss einen Gang höher schalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/private-hausbetreuung-bundesrat-muss-einen-gang-hoeher-schalten</link><description>Der Bericht zur Pendelmigration in der Altenpflege zeigt die Probleme auf, jetzt muss der Bundesrat handeln statt weiter abklären</description><content:encoded><![CDATA[<p> In der privaten Seniorenbetreuung zu Hause herrschen heute sehr oft unhaltbare Arbeitsbedingungen. Dies räumt nun auch der Bundesrat ein in seinem Bericht zur Pendelmigration in der Alterspflege. Statt rasch Massnahmen zu ergreifen, will der Bundesrat aber nun zuerst weitere Abklärungen vornehmen. Dies ist für die betroffenen Betreuerinnen und Betreuer nicht akzeptabel. Nach zwei Jahren Arbeit in der interdepartementalen Arbeitsgruppe liegen die Lösungsansätze auf dem Tisch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sowie die Gewerkschaften VPOD und Unia, die in diesem Sektor die Interessen der Arbeitnehmenden vertreten, fordern deshalb eine raschere Gangart.
</p><p>Zurzeit herrscht in der privaten Hauspflege ein Notstand bei den Arbeitsbedingungen. Während die Anbieter von den Kunden pro Monat 8000 bis 14'000 Franken für die 24-Stunden-Betreuung von Betagten verlangen, bezahlen sie den Betreuerinnen in der Regel nur schäbige Löhne von 1200 bis knapp 4000 Fr., rechnen aber nur einen Teil der Arbeitsstunden an und verweigern Nachtzuschläge und Ruhezeiten.
</p><p>Dass nun auch der Bundesrat in seinem Bericht feststellt, "dass es gesetzlichen Handlungsbedarf gibt, um den betroffenen Arbeitnehmerinnen einen angemessenen Schutz zu gewährleisten", ist zwar positiv. Als Sofortmassnahme sind die schon bestehenden gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes durchzusetzen. Die Arbeitsinspektorate sind anzuweisen, für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes bei den Hausbetreuungsanbietern zu sorgen, insbesondere die Anrechnung und Bezahlung aller geleisteten Arbeitsstunden. Ein weiteres Mittel ist die Allgemeinverbindlicherklärung des mit dem Verband "Zu Hause leben" ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrages. Nur wenn diese Bestimmungen für alle gelten, lässt sich Lohndumping verhindern. Denn nur so können danach auch flächendeckende Kontrollen durchgeführt werden.
</p><p>Eines ist unbestritten: Gute Betreuung braucht gute Arbeitsbedingungen. Tiefstlöhne und ungeregelte Arbeitsbedingungen sind nicht nur für die Hausbetreuerinnen schlecht, sondern auch für die betreuten Menschen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span><span><span></span></span></span>Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07<span><span><span></span></span></span></li><li><span><span><span></span></span></span>Mauro Moretto, Zentralsekretär Unia, 079 214 92 04<span class="Auszeichnunghalbfett"><span><span><span></span></span></span></span></li><li><span class="Auszeichnunghalbfett"><span><span><span></span></span></span></span>Dore Heim, Zentralsekretärin SGB, <span class="Auszeichnunghalbfett">079 744 93 90</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Service Public</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2206</guid><pubDate>Mon, 27 Apr 2015 15:08:00 +0200</pubDate><title>Probleme älterer Arbeitnehmer: Erste Massnahmen verabschiedet, weitere müssen folgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/probleme-aelterer-arbeitnehmer-erste-massnahmen-verabschiedet-weitere-muessen-folgen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Bund, Kantone und Sozialpartner haben heute die Probleme der älteren Arbeitnehmenden diskutiert und erste Massnahmen dagegen beschlossen. Das ist positiv. Leider blieben die Resultate deutlich hinter dem zurück, was der SGB vor gut einer Woche öffentlich gefordert hat. Doch mit der Konferenz ist ein Prozess lanciert, bei dem die Probleme und das Klima der Angst auf Bundesebene präsent sind und Lösungen erarbeitet werden können.
</p><p>Bei den Massnahmen begrüsst der SGB insbesondere: </p><ul><li>das Bekenntnis der Arbeitgeber, Stelleninserate altersneutral auszuschreiben,</li></ul><ul><li>die Bereitschaft, die Vorsorgeprobleme der ausgesteuerten Älteren (im Sozialhilfefall Zwang zum Bezug der 2.-Säule-Guthaben sowie im Rentenalter kein Bezug in Rentenform) genauer zu untersuchen sowie entsprechende Massnahmen zu erarbeiten,</li><li>die vorgesehenen Massnahmen in Bildung und Weiterbildung</li><li>die Prüfung von Anlaufstellen für ältere Arbeitnehmende und Arbeitslose in den Kantonen.</li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li></ul><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li><a href="/themen/detail/aeltere-arbeitnehmende-mehr-schutz-und-weniger-diskriminierung">Forderungen des SGB zu den älteren Arbeitnehmenden</a><br></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2205</guid><pubDate>Mon, 27 Apr 2015 11:25:00 +0200</pubDate><title>Soziale Gerechtigkeit statt Ausgrenzung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/soziale-gerechtigkeit-statt-ausgrenzung</link><description>Alles zum Tag der Arbeit 2015: Aufruf, Plakat, Geschichte, Überblick Veranstaltungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Auch 2015 finden rund fünfzig 1. Mai-Feiern in der ganzen Schweiz statt. Heuer feiert die Schweiz sogar ein Jubiläum: 125 Jahre 1. Mai. Der Tag der Arbeit steht diesmal unter dem Motto: "Soziale Gerechtigkeit statt Ausgrenzung!". Der Aufruf des SGB erklärt, weshalb. </p><p>1890 gingen in der Schweiz und im restlichen Europa erstmals Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter am 1. Mai gemeinsam auf die Strasse. Sie folgten dem Ruf des internationalen Arbeiterkongresses von Paris. Dieser hatte den 1. Mai zum internationalen Tag der Arbeit ausgerufen, nach harten Auseinandersetzungen in Chicago anlässlich eines Streiks für den 8-Stunden-Arbeitstag. Lautstark forderten die Kolleginnen und Kollegen auch in der Schweiz den 8-Stunden-Tag. Die Patrons wollten davon nichts wissen. Dagegen sind wir angetreten.
</p><h3>Viel erreicht ...</h3><p>Der Kampf für gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte Teilhabe an den Früchten der Arbeit wurde auch in der Schweiz hart geführt. Am Arbeitsplatz und auf der Strasse. Die 1.-Mai-Kundgebungen wurden lauter und hatten Zulauf. Wir haben seither viel erreicht: In vielen Betrieben setzten wir den 8-Stunden-Tag und zumeist die 5-Tage-Woche durch, ebenso Ferien, höhere Löhne, mehr Arbeitssicherheit, Unfall-, Kranken- und Rentenversicherungen. Kurz: Die Arbeiterbewegung erkämpfte mehr soziale Gerechtigkeit.
</p><h3>... und noch viel zu tun</h3><p>2015 ist dieser Kampf nicht zu Ende. Die Schweiz ist so reich wie noch nie. Wir könnten es uns leisten, dass es allen ArbeiterInnen und Angestellten, allen Rentnerinnen und Rentnern gut geht. Die Realität ist leider anders. Die sozialen Gegensätze nehmen zu. Einkommen und Vermögen sind extrem ungleich verteilt. Die Schere zwischen oben und unten öffnet sich. Immer mehr Menschen werden zu Globalisierungsverlierern. Ältere Arbeitnehmende werden aus der Arbeitswelt in die Sozialhilfe abgedrängt. Später bezahlen sie diese Ungerechtigkeit mit mageren Renten. Für junge Menschen wird es schwieriger, rasch in den normalen Arbeitsmarkt zu kommen. Die Erwerbslosigkeit ist mit 4.9 Prozent hoch, höher als in Baden-Württemberg und Bayern. Von Vollbeschäftigung sind wir weit entfernt. Der Lohndruck steigt. Und die Belastung am Arbeitsplatz hat spürbar zugenommen. Das alles macht den Menschen Sorgen. Dagegen treten wir an.
</p><p>Statt die Probleme anzugehen, wollen bürgerliche Parteien, Wirtschaftsverbände und Arbeitgeber die soziale Gerechtigkeit aushöhlen. Zahlreich sind die Patrons, die den stark überbewerteten Franken zum Vorwand nehmen, um ihre Margen nicht nur zu erhalten, sondern sogar zu erhöhen. Frei nach dem Prinzip "In guten Zeiten die Gewinne einstreichen, in schlechten Zeiten die Risiken auf die Arbeitnehmer abwälzen" führen sie illegale Eurolöhne ein, senken Löhne, lagern Arbeitsplätze aus und erhöhen die Arbeitszeit. Gegen diese "Frankenkrisengewinnler" treten wir an.
</p><h3>Schädliche Ausgrenzung</h3><p>Statt von der Nationalbank die Durchsetzung ihres gesetzlichen Auftrags zu fordern und für einen angemessenen Euro-Franken-Kurs einzustehen, stimmen die bürgerlichen Parteien ein in den Chor der Wirtschaftsverbände und propagieren altbekannte ideologische Rezepte: Deregulierung, Service public abbauen, Sparprogramme, Sozialabbau, Steuersenkungen für Unternehmen und Reiche und der Verzicht auf längst fällige Massnahmen wie jene zur Durchsetzung der in der Verfassung verankerten Lohngleichheit. Dagegen treten wir an.
</p><p>Statt Probleme zu lösen, werden die Nöte und Ängste der Menschen mit Ausgrenzungskampagnen bewirtschaftet: Gegen SozialhilfeempfängerInnen, gegen IV-BezügerInnen, gegen religiöse Minderheiten und vor allem gegen Ausländerinnen und Ausländer. Ausgrenzung und Diskriminierung schaden nicht nur den Betroffenen, sondern auch der Gesellschaft. Und gefährden den Wohlstand. Dagegen treten wir an.
</p><h3>Gebot der Stunde</h3><p>Soziale Gerechtigkeit ist das Gebot der Stunde. Gute Löhne und Renten, gute Arbeitsbedingungen, sichere Arbeitsplätze und Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen sind in der Schweiz wirtschaftlich möglich. Es ist eine Frage des Willens und des Kräfteverhältnisses. Deshalb fordern wir lautstark: Gute Löhne und bessere Renten, gute Arbeitsbedingungen und Vollbeschäftigung. Wir fordern eine gerechte, solidarische, diskriminierungsfreie und offene Schweiz. Dafür treten wir an. Dafür rufen wir im 125. Jahr der Maifeier unsere Losung ins Land: Soziale Gerechtigkeit statt Ausgrenzung!
</p><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li>Das 1. Mai-Plakat von Janka Rahm auf &lt;media 2772 - - "TEXT, mai2015 A4 D web, mai2015_A4_D_web.pdf, 800 KB"&gt;deutsch&lt;/media&gt;, &lt;media 2773 - - "TEXT, mai2015 A4 F web, mai2015_A4_F_web.pdf, 782 KB"&gt;französich &lt;/media&gt;und &lt;media 2774 - - "TEXT, mai2015 A4 I web, mai2015_A4_I_web.pdf, 799 KB"&gt;italienisch&lt;/media&gt;</li><li>125 Jahre 1. Mai: &lt;media 2775 - - "TEXT, 125jahre1mai, 125jahre1mai.pdf, 88 KB"&gt;Zur Geschichte des 1. Mai in der Schweiz&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2776 - - "TEXT, solifonds, solifonds.pdf, 21 KB"&gt;1. Mai-Aktion des Solifonds&lt;/media&gt;</li><li>Die <a href="https://www.youtube.com/watch?v=LCSLyTLYVSA" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Video-Botschaft von Bernadette Ségol</a>, Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbunds, zum 1. Mai (auf Englisch)</li></ul><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li><a href="https://www.google.com/maps/d/edit?mid=zDdsCP7v8Rx4.khYl2ONurkZg" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Übersicht 1. Mai-Veranstaltungen 2015 in der Schweiz als Karte</a></li><li><a href="https://docs.google.com/spreadsheets/d/1k9oLQ5h5vQQxzlpfk-S9B4zsHoqYpH-EBQ1OJA6rWzk/edit?usp=sharing" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Übersicht 1. Mai-Veranstaltungen 2015 in der Schweiz als Tabelle</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2202</guid><pubDate>Fri, 24 Apr 2015 16:20:00 +0200</pubDate><title>Dossier 110: Vertrags- und Lohnverhandlungen 2014/2015</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-110-vertrags-und-lohnverhandlungen-2014-2015</link><description>Eine Übersicht aus dem Bereich der SGB-Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Verhandlungsjahr 2014 haben die Gewerkschaften vor allem im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Erwerb einen massierten Erfolg aufzuweisen. Dieser umfasst verbesserte Bedingungen des Mutter- oder Vaterschaftsurlaubs, sei es nun die Dauer des Urlaubs oder die Höhe des finanziellen Ersatzes. Das Thema der Vereinbarkeit resp. des verbesserten Urlaubs für Eltern hat in den letzten Jahren fast immer die Hitparade gewerkschaftlicher GAV-Erfolge angeführt. Das spricht für die hohe gesellschaftliche Sensibilität des Themas, aber auch für die Fähigkeit der Gewerkschaften (und der Arbeitgeber), diese Sensibilität in den Vertragsverhandlungen umzusetzen.
</p><p>Hinzuweisen bleibt auch darauf, dass in drei Vertragsabschlüssen, darunter auch einem grossen (SBB), die Bedingungen für einen frühzeitigen Altersrücktritt, vor allem für Arbeitnehmende mit besonders belastenden Arbeitsbedingungen und zumeist niedrigem Einkommen, verbessert werden konnten.
</p><p>Die vorliegende Dokumentation versucht die wichtigsten Ergebnisse der letztjährigen Vertrags- und Lohnverhandlungen zusammenzustellen. Sie beruht auf einer Umfrage des SGB bei den ihm angeschlossenen Verbänden und sucht nur jene Bereiche abzudecken, in denen diese Verträge abschliessen. Berücksichtigt wurden Ergebnisse - soweit verfügbar - bis Ende Februar 2015.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2201</guid><pubDate>Tue, 21 Apr 2015 14:44:00 +0200</pubDate><title>Schönfärberischer Bericht der EFK zu Massnahmen gegen Lohndumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schoenfaerberischer-bericht-der-efk-zu-massnahmen-gegen-lohndumping</link><description>SGB weist Schlussfolgerungen der EFK zurück und fordert: flankierende Massnahmen sofort ausbauen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) zeichnet in Ihrem Bericht über die Aufsichtstätigkeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen ein viel zu rosiges Bild. Die Schlussfolgerung der EFK, dass das Konzept und die Umsetzung der Aufsicht über die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit angesichts der heutigen Arbeitsmarktsituation in der Schweiz "angemessen" seien, wird vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) zurückgewiesen. Sie widerspricht sogar dem EFK-Bericht selber, der den Finger auf zahlreiche Schwachstellen legt.
</p><p>Die täglichen Erfahrungen der Gewerkschaften auf dem Terrain und die regelmässig aufgedeckten krassen Lohndumping-Fälle zeigen, dass das Kontrollsystem der heutigen Arbeitsmarktsituation keinesfalls gerecht wird, gerade auf dem Bau. Insbesondere muss das SECO dafür sorgen, dass die bestehenden Instrumente genutzt oder gestärkt werden, etwa die Möglichkeit bei Verfehlungen eine Baustelle zu schliessen. Nur so kann rasch gegen Firmen vorgegangen werden, die krasses Lohndumping betreiben und korrekt zahlende Arbeitgeber in der Schweiz ausbooten. Weiter braucht es rasch höhere Bussen. Es ist in diesem Zusammenhang unverständlich, dass die Erhöhung der Bussen auf 30'000 Franken vom Bundesrat trotz positiver Aufnahme in der Vernehmlassung nicht sofort umgesetzt wird.
</p><p>Die EFK fordert richtigerweise, dass die Entsendemeldungen einer summarischen Kontrolle unterzogen werden müssen. Gerade in dieser Frage weisen die Bestrebungen des SECO aber in eine andere Richtung: Es will den Kantonen verbieten, solche summarischen Kontrollen durchzuführen. Diese Kontrollen sind wichtig, weil ohne grossen Aufwand verdächtige Konstellationen identifiziert werden können (z.B. Dutzende "Selbständigerwerbende" aus verschiedenen Branchen, die am selben Fassaden-Montage-Auftrag arbeiten; Firmen, die sich unter verschiedenen Namen melden; usw.). Richtig liegt die EFK auch mit ihrer Kritik, dass die Bussen nicht nur verhängt, sondern auch einkassiert werden müssen.
</p><p>Ohne Verschärfung der Flankierenden Massnahmen gelingt es nicht, den Grundsatz durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Wird dieser Grundsatz zu oft mit Füssen getreten, kommt bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen eine Abwärtsspirale in Gang, die allen Arbeitnehmenden und den korrekten Arbeitgebern schadet.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span class="Auszeichnunghalbfett">Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li><li>Daniel Lampart, Leiter SGB- Sekretariat und Chefökonom, <span class="Auszeichnunghalbfett">079 205 69 11</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2199</guid><pubDate>Tue, 21 Apr 2015 11:40:00 +0200</pubDate><title>ILO: Bewegung beim Streikrecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ilo-bewegung-beim-streikrecht</link><description>Jetzt müssen die Arbeitgeber ihre Zusagen einhalten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ist Bewegung in die Frage der Anerkennung des Streikrechts gekommen. Dies nach dem erfolgreichen internationalen Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts vom 18. Februar.</p><p>Die Arbeitgebervertreter bei der ILO wollen das Streikrecht zwar nicht explizit anerkennen, aber als Ausfluss des ILO-Übereinkommens 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts. Auf diesen Kompromiss haben sich gemäss Angaben der Arbeitnehmervertretung die tripartit organisierten ILO-Gremien geeinigt, was im übrigen weitgehend der bisherigen Praxis entspricht. Diese Einigung erfolgte nach dem erfolgreichen vom Internationalen Gewerkschafsbund (IGB) ausgerufenen internationalen Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts vom 18. Februar, an dem sich auch die Schweizer Gewerkschaften und der SGB mit zentralen Aktionen in Genf beteiligt hatten.
</p><p>Hintergrund des Konflikts ist die Tatsache, dass bei der ILO das Streikrecht nirgends explizit verankert ist. Hingegen akzeptierten bisher alle Seiten, also die Vertreterinnen und Vertreter von Staaten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die implizite Anerkennung dieses elementaren gewerkschaftlichen Rechts als Ausfluss des Übereinkommens 87. In den letzten Jahren stellte der internationale Arbeitgeberverband OIE dies jedoch immer mehr in Frage. Mit schwerwiegenden Folgen, wollte er doch Verletzungen des Streikrechts nicht mehr durch ILO-Organe behandelt wissen, insbesondere nicht mehr durch den Ausschuss zur Anwendung der Normen (CAN). Um diese Blockadehaltung zu durchbrechen, führte der IGB am 18. Februar erstmals den erwähnten Aktionstag durch.
</p><p>An der ad-hoc-Sitzung vom 24./25. Februar haben sich die Staaten dann auf der Position der Arbeitnehmervertretung gefunden. Dies war ein wichtiger Schritt zu einer Rückkehr zum Courant normal und einer Wiederanerkennung des Streikrechts. An der Frage, ob der CAN in Zukunft wieder bereits sein wird, Fälle zu behandeln und verabschieden, in denen es um das Streikrecht geht, muss sich jetzt zeigen, ob es damit auch den Arbeitgebern ernst ist. Im Juni stehen die nächsten CAN-Verhandlungen an. Spätestens dann wird klar, wo die Arbeitgeber stehen. </p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2194</guid><pubDate>Thu, 16 Apr 2015 09:50:00 +0200</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmende: Mehr Schutz und weniger Diskriminierung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aeltere-arbeitnehmende-mehr-schutz-und-weniger-diskriminierung</link><description>Der SGB verlangt Massnahmenplan für ältere Arbeitnehmende

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitnehmenden ab 55 Jahren, in einigen Brachen gar ab 50 Jahren, werden heute mehr entlassen als früher, sie haben es anschliessend viel schwieriger als Jüngere, wieder eine Stelle zu finden, müssen sich häufiger mit prekärer Anstellung abfinden oder benötigen dann als Ausgesteuerte Sozialhilfe, was wiederum erhebliche Verluste bei den Altersrenten zur Folge hat. All das führe dazu, so SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart, dass sich auch die noch Beschäftigten dieses Alters zunehmend über die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes Sorge machten.</p><p>Gegen diese zunehmende Ausgrenzung älterer Arbeitnehmender hat der SGB heute einen umfassenden Massnahmenplan vorgestellt. In dessen Zentrum stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner den ungenügenden Kündigungsschutz und den fehlenden Schutz vor Diskriminierung: „Wenn das Entlassungstabu bei verdienten langjährigen Mitarbeitern gefallen ist, dann muss ein wirksamer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende mit langer Betriebszugehörigkeit eingeführt werden.“ Schutzfunktion hat auch das geforderte Diskriminierungsverbot, das sowohl bei der Personalsuche gelten soll, aber auch Gleichbehandlung der Älteren bei der Stellung im Betrieb, in der Weiterbildung und Entlöhnung fordert. Zudem sollen ältere Arbeitnehmende ihre 2. Säule-Guthaben erhalten und den Rentenanspruch nicht mehr verlieren, wenn sie vor dem Rentenalter arbeitslos werden.</p><p>Unia-Co- und SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva rief ebenfalls dazu auf, die Anliegen der älteren Arbeitnehmenden endlich ernst zu nehmen. Zahlreiche Branchen wie beispielsweise das Ausbaugewerbe oder die Coiffeure sowie das Hotelgewerbe beschäftigten nur wenige ältere Arbeitnehmende. In der Textil- und Modebranche herrsche sogar ein „Jugendwahn“. Die 50- bis 59-Jährigen seien die einzige Altersgruppe gewesen, die zur Masseneinwanderungsinitiative mehrheitlich Ja gesagt habe. „Es braucht mehr, nicht weniger Schutz für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz – besonders auch für die Älteren“, erklärte Alleva. Deshalb sei es auch falsch, die Verstärkung der flankierenden Massnahmen auf die lange Bank zu schieben. &nbsp;</p><p>&amp;nbs</p><h5>Die Forderungen</h5><p></p><ul><li>Daniel Lampart: Probleme und ihre Lösung</li></ul><h5>Die Redebeiträge:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner</li><li>Vania Alleva</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2188</guid><pubDate>Wed, 08 Apr 2015 08:56:00 +0200</pubDate><title>Flankierende Massnahmen: Falsches Spiel des Bundesrates?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-massnahmen-falsches-spiel-des-bundesrates</link><description>Notwendige Verbesserungen beim Lohnschutz auf Eis gelegt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Letzte Woche hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass die Bussen gegen Lohndumping von 5000 auf 30'000 Franken steigen sollen. Das ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Doch gleichzeitig hat er die Umsetzung dieses Entscheides auf die lange Bank geschoben – nämlich nicht vor den Wahlen. Das Parlament soll – wenn überhaupt – erst nach der Vernehmlassung über das Schwarzarbeitsgesetz Anfang 2016 über die höheren Bussen entscheiden. Und alle anderen notwendigen Verbesserungen beim Lohnschutz hat der Bundesrat ganz auf Eis gelegt.</p><p>Die unter dem Dumping leidenden Arbeitnehmenden verstehen die Welt nicht mehr. 5000 Franken Busse sind viel zu tief. Mancher Arbeitgeber wird die Rechnung machen: Bei so tiefen Bussenansätzen lohnt sich Dumping. Um gegen skrupellose Arbeitgeber vorzugehen, die die Löhne drücken und mit unlauteren Tricks die Mindestarbeitsbedingungen umgehen, braucht es endlich wirksamere Massnahmen. 
</p><p>Der Bundesrat spielt den Lohndrückern und ihren Gehilfen im Parlament in die Hände. Unter der Führung der SVP wurde auf bürgerlicher Seite eine Arbeitgeber-Koalition auf die Beine gestellt, die nicht nur jede Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes verhindern, sondern den Schutz sogar abbauen will. Wenn der Bundesrat auf Zeit spielt, steigt die Gefahr, dass diese Arbeitgeber-Koalition am Schluss alles verhindert.
</p><h3>Den Lohndrückern das Handwerk legen</h3><p>Die Leidtragenden sind die Berufstätigen mit tiefen und mittleren Löhnen im Bau und in der Industrie, aber auch in Dienstleistungsberufen von der Reinigung bis zur Informatik. Zahlreiche Arbeitgeber aus dem In- und Ausland zahlen keine Schweizer Löhne. Teilweise greifen sie gar zu kriminellen Machenschaften wie zum Einsatz von falschen Selbständigen oder zu falschen Lohndeklarationen. Das zeigen die in den letzten Monaten öffentlich gewordenen Fälle von effektiven Stundenlöhnen um 8 bis 10 Euro. Wenn diesen Lohndrückern nicht das Handwerk gelegt wird, kommt das ganze Schweizer Lohnniveau ins Rutschen. In den Grenzregionen hat sich die Situation dramatisch zugespitzt. Sie spüren den stark überbewerteten Franken und im Falle des Tessins auch die Krise und die hohe Arbeitslosigkeit in Italien. 
</p><p>Die Gewerkschaften machen schon länger Druck für eine Verstärkung des Lohnschutzes bzw. für eine Verschärfung der Flankierenden Massnahmen. Neben den höheren Bussen sind vor allem Arbeitsunterbrüche bei klarem Dumpingverdacht sowie ein Ausbau der Kontrollen prioritär. Wenn die Kontrolleure vor Ort durchsetzen, dass die Lohndrücker-Firmen subito ihre Arbeiten einstellen müssen, hört auch das Dumping auf. Kein Bauherr will das Risiko eingehen, dass wegen einem Dumpingfall die ganze Bauplanung und –organisation durcheinander kommt und auf der Baustelle das Chaos ausbricht. Er wird sich deshalb vorher absichern, dass die Arbeitsbedingungen in Ordnung sind. 
</p><h3>Abwarten ist falsch</h3><p>Der Bundesrat hat argumentiert, dass man den Entscheid über die Umsetzung der „Masseneinwanderungs-Initiative“ abwarten wolle, bevor über die Verstärkung der Flankierenden Massnahmen gesprochen werden soll. Das ist aus verschiedenen Gründen falsch. Wenn die Bevölkerung den Eindruck hat, dass die Schweizer Löhne nicht sicher sind, steigt das Misstrauen in die Bilateralen Verträge. Eine allfällige Referendumsabstimmung wird dann kaum mehr zu gewinnen sein. Kontingente sind kein Ersatz für Lohnkontrollen und Bussen, weil die Arbeitgeber mehr „schwarz“ arbeiten lassen. Die Lohnstatistiken zeigen, dass Arbeitskräfte ohne Schweizer Pass unter dem früheren Kontingentsregime schlechter verdient haben. Mit seinem „Umsetzungskonzept“ leistet der Bundesrat zudem dem Dumping geradezu Vorschub: Während Dauerstellen von ausländischen Arbeitskräften bei Schweizer Arbeitgebern eingeschränkt werden sollen, hätten ausländische Firmen mit ihren tiefen Löhnen sowie Temporärarbeitskräfte weiterhin einen ungehinderten Marktzugang (keine Beschränkungen bei Entsendungen bzw. Einsätzen bis 90 Tagen). Dies führt unweigerlich zu einer Zunahme des Lohndruckes, da Kurzaufenthalter besonders schwer zu kontrollieren sind und dort die Gefahr von Lohndumping am höchsten ist. 
</p><p>Der Schweizer Bevölkerung wurde versprochen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Gewerkschaften verlangen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Die Bussen müssen so rasch als möglich heraufgesetzt werden, die Kantone sollen auf Antrag der Kontrolleure bei Dumpingverdacht die Arbeiten unterbrechen können und die Kontrollen müssen ausgebaut werden.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2163</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2015 10:54:00 +0100</pubDate><title>Demo für die Streikenden der Wäscherei Marsens (FR): </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/demo-fuer-die-streikenden-der-waescherei-marsens-fr</link><description>Alle 15 Beschäftigten streiken seit einer Woche gegen Privatisierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit einer Woche wehren sich die 15 Beschäftigten der Wäscherei der psychiatrischen Klinik Marsens mit einem Streik gegen die Auslagerung ihrer Arbeit. Sie fordern zumindest adäquate Stellenangebote. Am 14. März findet eine Demo zu ihrer Unterstützung statt. </p><p>Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat entschieden, die Wäsche der Psychiatrischen Klinik Marsens künftig durch die privaten Blanchisseries Générales (LBG) SA besorgen zu lassen. Das gesamte Personal erhielt die Kündigung und das "Angebot", sich bei den LBG anstellen zu lassen. Zu massiv schlechteren Bedingungen: Dort beträgt der Mindestlohn 3300 Franken brutto im Monat für Ungelernte, 3550 für Teamchefs. Das bedeutet für einige der Marsens-Wäscherinnen einen Lohnverlust von über 1000 Franken im Monat!
</p><p>Der Staatsrat spricht zwar davon, dass er die Differenz begleichen werde – aber nur für wenige Monate. Danach sollen die Knauserlöhne der Privatwirtschaft gelten. Auch die sonstigen Arbeitsbedingungen werden verschlechtert: die Arbeitszeit wird erhöht, die Ferien werden gekürzt, die Bedingungen für die Pensionierung verschärft. 
</p><p>Die 15 Beschäftigten der Wäscherei von Marsens sind darum am letzten Freitag in den Streik getreten. Sie verlangen, dass sie eine adäquate Stelle beim Kanton Freiburg angeboten bekommen – genau so, wie es im Freiburgischen Personalgesetz vorgesehen ist: Es räumt bei einer Stellenaufhebung dem internen Transfer erste Priorität ein. Aber der Staatsrat scheint sich nicht darum zu scheren und weigert sich, dieses Prinzip anzuwenden. 
</p><p>Im Gegenteil: Er hat offenbar keinerlei Hemmungen, bereits jetzt an die LBG zu gelangen, damit sie sich um die Wäsche aus Marsens kümmere, die infolge des Streiks ungewaschen liegen geblieben ist. Die Streikenden dagegen zeigen grosse Entschlossenheit und Mut. Viele sind seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten in Marsens angestellt und stolz darauf, dass sie eine öffentliche Dienstleistung erbringen. Und sehen sich jetzt konfrontiert mit einer Regierung, die auf brutales Lohndumping setzt. 
</p><p>Jetzt braucht es ein klares Signal an den Staatsrat: Er muss die Gesetze respektieren und für die Betroffenen Stellen beim Kanton finden. Die Gewerkschaft VPOD ruft deshalb auf zur Demo in Freiburg am Samstag, 14. März. 
</p><h3>Demo zur Unterstützung der Streikenden in der Wäscherei Marsens:<br>Samstag, 14. März, 14 Uhr, Freiburg<br>Treffpunkt: Esplanade de l'Ancienne gare, Seite SBB-Bahnhof</h3>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2157</guid><pubDate>Wed, 11 Mar 2015 09:49:00 +0100</pubDate><title>Lohnsenkungen und Euro-Löhne für GrenzgängerInnen sind verboten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnsenkungen-und-euro-loehne-fuer-grenzgaengerinnen-sind-verboten</link><description>SGB-Tagung stellt klart

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kaum hat die Schweizer Nationalbank die Kursuntergrenze von Fr. 1.20 zum Euro aufgegeben, brennen bei gewissen Arbeitgebern die juristischen Sicherungen durch. Ideen, wie für Grenzgänger die Löhne zu senken oder in Euro zu zahlen, geistern herum. Einige Arbeitgeber wollen so das Währungsrisiko ganz auf die Arbeitnehmenden überwälzen. Eine Tagung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) machte nun klar: Solche Massnahmen sind verboten.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Franken ist überbewertet. Der ungünstige Eurokurs schmälert in vielen Betrieben den Ertrag. Einzelne Firmen versuchen bereits, z.B. mit Lohnsenkungen oder Lohnzahlungen in Euro ihre Produktionskosten zu drücken, um so das Währungsrisiko auf ihre Mitarbeitenden abzuwälzen. In nächster Zeit werden wohl weitere Firmen prüfen, wie sie solche Massnahmen ergreifen können.
</p><p>Doch diese Massnahmen widersprechen häufig einschlägigen arbeitsrechtlichen Prinzipien und der Rechtsprechung. Dies erklärten an der Tagung „Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Frankenstärke“ des SGB vom 3. März in Bern Christa Tobler, Professorin für Europarecht an den Universitäten Basel und Leiden ebenso wie Jean Christophe Schwaab, Vizepräsident der Rechtskommission des Nationalrates und weitere Referentinnen und Referenten. 
</p><h3>Keine Diskriminierung von Grenzgängern</h3><p>Wenn Arbeitgeber Grenzgängern den Franken-Lohn kürzen oder in Euro auszahlen, oder wenn sie versuchen, die Löhne der Grenzgänger durch Anbindung an den Wechselkurs zu indexieren, begeben sie sich ins juristische Abseits. Dies zeigte Prof. Tobler anhand einer vertieften Analyse von Lehre und Praxis: Eine Ungleichbehandlung von Grenzgängern (internationale Pendler i.S.v. BGE 135 II 128) in der Form von Lohnsenkungen oder Ausbezahlung des Lohnes in Euro verstösst gegen das indirekte Diskriminierungsverbot, welches im Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU festgeschrieben ist. Dieses verbietet Ungleichbehandlungen von Grenzgängern, ausser wenn sie objektiv gerechtfertigt und in Bezug auf das anvisierte Ziel verhältnismässig sind. Massnahmen sind als indirekt diskriminierend zu betrachten, wenn sie ihrer Natur nach geeignet sind, die Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten stärker zu beeinträchtigen als die eigenen Bürger, und wenn folglich die Gefahr besteht, dass insbesondere die Ersteren benachteiligt werden, BGE 136 V 182. 
</p><p>Das Diskriminierungsverbot in Art. 2 FZA (präzisiert in Art. 5 und Art. 9 Anhang I FZA) verbietet nun eben solche Ungleichbehandlungen, wie sie mit Lohnsenkungen, Arbeitszeiterhöhungen oder eben mit der Bezahlung des Lohnes in Euro erfolgen würden. Wirtschaftliche Gründe wie etwa die Änderungen des Wechselkurses können solche Diskriminierungen nämlich nicht rechtfertigen. Deshalb kann der Arbeitgeber nicht allein für seine aus der EU stammenden Arbeitnehmer oder nur für Grenzgänger den Lohn an den Wechselkurs anbinden.<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">typo3/#_ftn1</a> Tobler führte auch aus, dass gemäss Art. 9 Abs. 4 Anhang I FZA arbeitsvertragliche Bestimmungen, welche diskriminierend sind, von Rechts wegen nichtig sind; der Arbeitnehmende kann also auch nicht in eine Diskriminierung einwilligen. 
</p><p>Das schützt auch die in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmenden: Denn man kann sie nicht mit diskriminierten Grenzgängern konkurrenzieren oder gar durch solche ersetzen.
</p><h3>&nbsp;Unternehmerrisiko nicht abwälzen</h3><p>Die anderen Referenten der Tagung führten weiter aus, dass der Arbeitgeber zwar über einen Handlungsspielraum bei der Festlegung der Löhne verfügt – und damit auch bei deren Senkung (zu respektieren sind allerdings die Vorschriften zur Änderungskündigung) –, wenn er dabei Treu und Glauben sowie die guten Sitten respektiert und wenn der Lohnbetrag objektiv und genügend vorhersehbar bleibt (also sind keine festen Indexierungen des Lohnes an den Wechselkurs erlaubt). Änderungskündigungen sind missbräuchlich, wenn keine sachlichen betrieblichen oder marktbedingten Gründe vorliegen (ein Verzicht auf die Massnahmen müsste die Existenz des Unternehmens gefährden). Der Arbeitgeber muss diese Gründe objektiv darlegen können (anhand von Geschäftsbüchern, Entwicklung der Auftragslage etc.).
</p><p>Die Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmenden ist jedoch in jedem Fall verboten (diese zwingende Bestimmung von Art. 324 OR kann weder durch Einzelarbeitsvertrag noch durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) geändert werden). Genau darum handelt es sich aber, wenn ein ungünstiger Wechselkurs die Ertragsaussichten einer Firma trübt und sich das Unternehmen dafür bei den Arbeitnehmenden schadlos halten will. Der Wechselkurs ist Teil des Unternehmerrisikos; der Arbeitgeber muss dieses vorausschauend übernehmen. Er allein profitiert ja auch davon, wenn der Wechselkurs in die andere Richtung ausschlägt und so den Ertrag des Unternehmens erhöht. Weiter verbietet die juristische Lehre Lohnsenkungen als Form einer Beteiligung am negativen Geschäftsgang einer Firma, also z.B. in der Art der Indexierung am Wechselkurs. Dies stellt nämlich eine Beteiligung des Arbeitnehmers an einem negativen Geschäftsergebnis dar und ist gemäss Art. 322a OR verboten.
</p><p>Solche Bestimmungen, seien sie nun eingeführt durch gemeinsame Vereinbarung, durch Änderungskündigung oder durch kollektive Vereinbarung, sind folglich nichtig. Sie können auch nicht auf „Krisenartikel“ in einem GAV abgestützt werden, denn diese Verträge müssen zwingendes Recht respektieren (Art. 358 OR). Wenn ein Arbeitgeber die Löhne regelmässig den Veränderungen des Wechselkurses anpasst, begeht er Rechtsmissbrauch (Art. 2 ZGB).
</p><p>Das gleiche gilt für eine dauerhafte Arbeitszeiterhöhung bei gleichbleibendem oder sinkendem Lohn: Erfolgt sie aufgrund des Wechselkurses, stellt dies eine Überwälzung des Unternehmensrisikos dar und ist verboten. Denn eine Erhöhung der Arbeitszeit bei gleichbleibendem Lohn ist nichts anderes als eine Lohnkürzung und untersteht damit den gleichen Bedingungen wie diese, um legal zu erfolgen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2149</guid><pubDate>Tue, 03 Mar 2015 11:45:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat muss Druck auf Verursacher der Asbestkatastrophe aufrechterhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-muss-druck-auf-verursacher-der-asbestkatastrophe-aufrechterhalten</link><description>Streiflichter auf Session II</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Forderungen von SGB und Opfervereinigungen nach ganzheitlicher Bewältigung der Asbesttragödie zeigen erste Früchte. Der Bundesrat hat letzte Woche einen runden Tisch einberufen, um einvernehmliche Lösungen im Bereich der nicht UVG-versicherten Asbesterkrankten zu finden. Dieser Schritt reicht jedoch nicht: In der laufenden Revision des Verjährungsrechtes braucht es ganzheitliche Massnahmen, um Asbestkranken zu ihren Rechten zu verhelfen. Weiter muss das Parlament den Druck auf die Unternehmen aufrechterhalten, welche die Asbesttragödie verursacht haben. </p><p>Das Schweizer Verjährungsrecht in Zivilsachen wird aktuell neu geregelt. Die heutige zehnjährige Verjährungsfrist entspricht nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen im Bereich der Langzeit-Gesundheitsschäden bei Kontakt mit gefährlichen Stoffen wie z.B. Asbest (sogenannte Emerging Risks). Dies hat zuletzt vor Jahresfrist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte klar gemacht. Dieser hat festgehalten, dass das Schweizer Verjährungsrecht im Falle der Asbestkranken gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst. 
</p><h3>Schweizer Verjährungsrecht muss EMRK-konform werden</h3><p>Bei der laufenden Revision des Verjährungsrechts braucht es eine neue, opfergerechte Regelung der Fristen, innerhalb derer Asbesterkrankte Schadenersatz und Genugtuung fordern können. Der langen Latenzzeit von Asbesterkrankungen am besten Rechnung trägt eine Frist, die erst ab Ausbruch der Krankheit zu laufen beginnt. Allenfalls kann eine solche Regelung auch auf Asbesterkrankungen beschränkt werden.
</p><h3>Ganzheitliche Lösung nötig</h3><p>Eine Reform des Verjährungsrechts reicht aber nicht, um eine ganzheitliche Lösung der Asbesttragöde zu erreichen. Es braucht auch einen von der ehemaligen Asbest-Wirtschaft alimentierten Fonds. Dieser soll Gerechtigkeit für die bereits erkrankten Personen schaffen. Auch wird in den nächsten Jahren die Prävention hinsichtlich Asbesterkrankungen zu verstärken sein. Weiter dürfen die grossen Ausgaben, welche die Suva im Zusammenhang mit der Asbest-Problematik bereits leistet und die noch auf sie zukommen werden, nicht einseitig auf einige gewerbliche Branchen abgewälzt werden: Es braucht einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv.
</p><h3>Motion nötiger denn je</h3><p>Die Motion „Fonds zur gerechten Entschädigung von Asbestopfern“, von der Rechtskommission des Nationalrates eingereicht, beauftragt den Bundesrat, einen Fonds zur vollumfänglichen Entschädigung nach Haftpflichtrecht für Asbestopfer einzurichten, die gegenüber einem zivil- oder vertragsrechtlich Haftenden aufgrund abgelaufener Fristen keine oder nur eine teilweise Genugtuung geltend machen konnten.
</p><p>Das geht weiter als es der Auftrag zum runden Tisch des Bundesrates tut: Dieser beauftragt nämlich die Teilnehmenden, einvernehmliche Verbesserungen für die nicht UVG-versicherten Asbesterkrankten und ihre Angehörigen zu suchen. Andere Asbestbetroffene sollen nicht in den Genuss dieses Fonds kommen. Das ist problematisch und macht je nachdem eine Fondslösung, wie sie die Rechtskommission vorschlägt, immer noch nötig. 
</p><p>Weiter ist zu befürchten, dass die an den runden Tisch eingeladenen Vertreter von Unternehmen, welche seinerzeit die Asbesttragödie durch Verletzungen von Sorgfaltspflichten in Import, Produktion und Verarbeitung dieses hochgefährlichen Stoffes verursacht haben, ohne den Druck der nationalrätlichen Motion die Arbeiten des runden Tisches sabotieren werden. 
</p><p>Aus diesem Grund fordert der SGB, dass der Nationalrat das Leid der Asbestkraken ernst nimmt und mit der Annahme der Motion das richtige Zeichen setzt. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2144</guid><pubDate>Wed, 25 Feb 2015 14:19:00 +0100</pubDate><title>Asbestkatastrophe umfassend bewältigen - SGB begrüsst runden Tisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/asbestkatastrophe-umfassend-bewaeltigen-sgb-begruesst-runden-tisch</link><description>Bund beschliesst runden Tisch zur Hilfe für Asbesterkrankte</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst den Entscheid von Bundesrat Alain Berset, einen runden Tisch unter Leitung von alt Bundesrat Moritz Leuenberger zum Thema Asbest einzusetzen, der auch nach Lösungen bei der finanziellen Hilfe für Asbesterkrankte und ihre Angehörigen suchen soll. Der Bund entspricht damit einer zentralen Forderung der Gewerkschaften und des SGB. Der SGB und seine Verbände werden am Runden Tisch gerne ihren Beitrag zu einer gemeinsamen Lösung leisten.
</p><p>Erstes Ziel des runden Tischs muss sein, möglichst rasch finanzielle Lösungen für bereits verjährte Fälle und asbestbedingt Erkrankte zu suchen, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen. Für sie stellt eine Entschädigung einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. Im Vordergrund steht für die Gewerkschaften dabei nach wie vor die Schaffung eines von der Wirtschaft finanzierten Entschädigungsfonds.
</p><p>Zweitens muss das schweizerische Verjährungsrecht in Zivilsachen neu geregelt werden, weil eine zehnjährige Verjährungsfrist den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dies hat zuletzt vor Jahresfrist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) klar gemacht. Bei der laufenden Revision des Verjährungsrechts braucht es eine neue, opfergerechte Regelung der Fristen, innerhalb derer Asbesterkrankte Schadenersatz fordern können. Der langen Latenzzeit von Asbesterkrankungen am besten Rechnung trägt eine Frist, die erst ab Ausbruch der Krankheit zu laufen beginnt. Allenfalls kann eine solche Regelung auch auf Asbesterkrankungen beschränkt werden, wie es der Bund in seiner heutigen Mitteilung antönt.
</p><p>Nicht vergessen gehen dürfen am runden Tisch angesichts der gewaltigen Mengen von Asbest, die vor dem Verbot von 1990 in der Schweiz verbaut wurden und die heute bei Abbruch und Umbauten freigesetzt werden könnten, schliesslich zwei Dinge. Einerseits müssen die Lücken im Präventionsdispositiv dringend geschlossen werden. Andererseits dürfen die grossen Ausgaben, welche die Suva im Zusammenhang mit der Asbest-Problematik bereits leistet und die noch auf sie zukommen werden, nicht einseitig auf einige gewerbliche Branchen abgewälzt werden. Es braucht einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv.
</p><p>Für den SGB ist klar: Die Schweiz darf die aus der Asbest-Katastrophe folgenden Probleme nicht länger vor sich herschieben, die Asbest-Kranken dürfen nicht länger vertröstet werden. Die Asbest-Katastrophe muss umfassend bewältigt werden. Dafür müssen alle Akteure gemeinsam handeln. Mit der Einberufung des runden Tisches hat der Bund einen ersten Schritt dazu getan.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, 076 335 61 97</li></ul><ul><li>Nico Lutz, Unia-Geschäftsleitungsmitglied, Sektorleiter Bau, 076 330 82 07</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2142</guid><pubDate>Mon, 23 Feb 2015 13:18:00 +0100</pubDate><title>Die neuste Ausrede: der starke Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-neuste-ausrede-der-starke-franken</link><description>Ein breites Bündnis mobilisiert für Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Kaum hat die Nationalbank den Euro-Mindestkurs aufgehoben und damit den Franken um rund 20 Prozent aufgewertet, wurden schon Forderungen laut, auf Massnahmen für die Lohngleichheit zu verzichten. Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Wir Frauen lassen uns nicht mit solchen Ausreden abspeisen. Zu lange schon warten die Frauen auf die Durchsetzung des Verfassungsgrundsatzes "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit".
</p><p>Obwohl in der Bundesverfassung seit 34 Jahren steht: "Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.", obwohl mit dem Gleichstellungsgesetz die Gerichte 1996 die Kompetenz erhielten, Diskriminierungen festzustellen, zu verbieten und zu beseitigen sowie Lohnnachzahlungen anzuordnen, sind wir heute in der Schweiz noch weit von der Lohngleichheit entfernt. Immer noch verdienen Frauen für gleichwertige Arbeit rund 20 Prozent weniger als die Männer. Ein Teil der Lohnungleichheit kann mit Kriterien wie Teilzeitarbeit, beruflicher Erfahrung und Verantwortung erklärt werden. Rund 40 Prozent des Lohnunterschiedes sind aber mit objektiven Kriterien nicht begründbar, also rein diskriminierend. Jedes Jahr entgehen den Frauen so einzig aufgrund ihres Geschlechts 7,7 Milliarden Franken. Dieses Geld fehlt den Frauen, den Familien und den Rentnerinnen.
</p><p>Umso wichtiger ist unsere Präsenz am 7. März in Bern. Dort fordern Frauen von links bis rechts ein Ende dieses verfassungswidrigen Zustands. Auf die Strasse geht ein breites Bündnis und verlangt von Parlament und Bundesrat Lohngleichheit und endlich griffige Massnahmen. Damit allen klar wird: Faire Löhne sind nicht verhandelbar, auch wenn die Wirtschaft in Schieflage gerät. Deshalb am 7. März 2015: Alle nach Bern! Damit die Lohngleichheit nicht dem starken Franken zum Opfer fällt.
</p><h3>Breites Bündnis</h3><p>Unter der Leitung von alliance F und Schweizerischem Gewerkschaftsbund mobilisieren folgende Organisationen für die Demonstration vom 7. März 2015 auf dem Bundesplatz in Bern:</p><ul><li><span>allianceF -&nbsp;Bund Schweizerischer Frauenorganisationen</span></li><li><span>Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</span></li><li><span>BPW Switzerland -&nbsp;Business &amp; Professional Women</span></li><li><span>Evangelische Frauen Schweiz EFS</span></li><li><span>LCH -&nbsp;Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz</span></li><li><span>Dachverband Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen SGF</span></li><li><span>Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV</span></li><li><span>Schweizerischer Katholischer Frauenbund SKF</span></li><li><span>SBK - die Stimme der Pflege</span></li><li><span>Travail Suisse</span></li><li><span>cfd -&nbsp;Die feministische Friedensorganisation</span></li><li><span>CVP Frauen</span></li><li><span>Evangelische Volkspartei EVP</span></li><li><span>FDP Frauen</span></li><li><span>Frauen Aargau</span></li><li><span>Frauen Basel</span></li><li><span>Frauenzentrale Bern</span></li><li><span>Frauenzentrale Zürich</span></li><li><span>Grossmütterrevolution</span></li><li><span>Grüne Schweiz</span></li><li><span>Grünliberale Schweiz</span></li><li><span>Interessensgemeinschaft Frau und Mu-seh-um</span></li><li><span>Junge Grüne Schweiz</span></li><li><span>JungsozialistInnen Schweiz JUSO</span></li><li><span>Juristinnen Schweiz</span></li><li><span>Kaufmännischer Verband Zürich</span></li><li><span>Katholische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbewegung Schweiz KAB</span></li><li><span>Lesbenorganisation Schweiz LOS</span></li><li><span>Marche Mondiale des Femmes</span></li><li><span>NGO-Koordination Post Beijing Schweiz</span></li><li><span>Ostschweizerinnen.ch</span></li><li><span>Partei der Arbeit</span></li><li><span>Pro Single Schweiz -&nbsp;Die Interessensgemeinschaft der Alleinstehenden</span></li><li><span>Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV</span></li><li><span>SEV -&nbsp;Gewerkschaft des Verkehrspersonals</span></li><li><span lang="FR-CH">SP Frauen</span></li><li><span lang="FR-CH">SP Schweiz</span></li><li><span lang="FR-CH">Syndicat interprofessionel de travailleuses et travailleurs Sit</span></li><li><span>Schweizerischer Verband für Frauenrechte</span></li><li><span>Swiss Women Network</span></li><li><span>Syna</span></li><li><span>Syndicom</span></li><li><span>UNIA,&nbsp;VPOD</span></li><li><span>Verband Kindergarten Zürich</span></li><li><span>Wide Switzerland</span></li><li><span>Wirtschaftsfrauen Schweiz</span></li></ul><p>&nbsp;</p><h5>Konkretes zur Demo</h5><h3>Lohngleichheit jetzt! </h3><h3>Nationale Demonstration, 7. März, Bern </h3><h3>Treffpunkt: 13.30 Uhr, Schützenmatte</h3><h3>Abschlusskundgebung: 15.00 Uhr, Bundesplatz</h3><p><a href="http://7märz2015.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.7märz2015.ch</a></p><p><a href="http://www.7märz2015.ch" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.7märz2015.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2141</guid><pubDate>Mon, 23 Feb 2015 09:07:00 +0100</pubDate><title>Dammbruch verhindert – besserer Schutz für Arbeitnehmende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dammbruch-verhindert-besserer-schutz-fuer-arbeitnehmende</link><description>Neues Fundament für Arbeitszeiterfassung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Firmen in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten fast aller ihrer Angestellten zu erfassen. Doch dieses Instrument zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit, Überlastung und Burnout wurde in den letzten Jahren ungenügend angewendet und durchgesetzt. Wirtschaftsverbände, Parlament und Bundesrat machten Druck, bei der Arbeitszeiterfassung dieser Realität Rechnung zu tragen. Jetzt stellt eine neue Regelung die Arbeitszeiterfassung auf ein neues Fundament. Die Regelung wird vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung vorgeschlagen und von den Dachverbänden akzeptiert. Ein völliger Dammbruch wurde verhindert. Das Gros der Angestellten bleibt auch in Zukunft geschützt. Nun ist es an den Arbeitgebern und den Behörden, die Regeln auch durchzusetzen.
</p><p>Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung sind sehr restriktiv geregelt. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit bzw. die Bestimmungen zu Pausen und Überzeit gelten weiterhin für alle. Von der übrigen Erfassungspflicht ausgenommen werden dürfen nur Arbeitnehmende, die über eine grosse Autonomie in ihrer Arbeit verfügen, ihre Arbeitszeit grösstenteils selbst festlegen können und mehr als 120'000 Franken pro Jahr verdienen. Diese Ausnahme muss in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit den repräsentativen Sozialpartnern geregelt werden. Der GAV muss zudem spezifische Massnahmen für den Gesundheitsschutz und zum Schutz vor psychosozialen Risiken enthalten. Nicht zuletzt braucht es das schriftliche Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers.
</p><p>Mit der neuen Regelung wurde Schlimmeres verhindert, etwa dass die Arbeitszeiterfassung für ganze Branchen abgeschafft wird, wie es zum Beispiel zwei in den eidgenössischen Räten hängige Motionen verlangen. Es bestand zudem die Gefahr, dass der Bundesrat in eigener Regie über eine Verordnungsänderung weitergehende Ausnahmen beschliesst. Mit der Neuregelung wurden Möglichkeiten zum automatischen Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung verhindert, etwa eine blosse Lohngrenze, ab welcher ohne weiteres auf die Erfassung verzichtet werden kann. Oder Regelungen, wonach es genügt, dass ein Angestellter im Handelsregister eingetragen ist, um automatisch die Arbeitszeit nicht mehr erfassen zu müssen, wie das SECO ursprünglich wollte. Beides hätte dazu geführt, dass künftig viel mehr Arbeitnehmende ohne das Schutzinstrument Arbeitszeiterfassung hätten arbeiten müssen.
</p><p>Mit der neuen Regelung stehen nun die Arbeitgeber sowie Bund und Kantone in der Pflicht. Sie müssen für eine korrekte Durchsetzung sorgen. Auch müssen die Arbeitgeber in den GAV spezifische Schutzmassnahmen gegen psychosoziale Risiken und Burnouts akzeptieren. Es darf sich nicht wiederholen, dass die Behörden einfach wegschauen, wenn Gesetz und Verordnung nicht respektiert werden. Ansonsten greift die Gesellschaftskrankheit Burnout immer weiter um sich. Das würde nicht nur den Arbeitnehmenden schaden, sondern auch den Firmen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitsrecht, 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2139</guid><pubDate>Fri, 20 Feb 2015 11:48:00 +0100</pubDate><title>Eurolöhne, Lohnsenkungen für Grenzgänger, indexierte Löhne?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/euroloehne-lohnsenkungen-fuer-grenzgaenger-indexierte-loehne</link><description>SGB-Tagung zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Frankenstärke</description><content:encoded><![CDATA[<p> Kaum hat die Schweizer Nationalbank die Kursuntergrenze von 1.20 Fr. zum Euro aufgegeben, überbieten sich gewisse Arbeitgeber mit mehr oder weniger hanebüchenen arbeitsrechtlichen Vorschlägen. Es geistern Ideen herum, wie für Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Löhne zu senken oder in Euro zu zahlen. Einige Arbeitgeber wollen sogar die Löhne an den Wechselkurs anbinden und so variabel gestalten.
</p><p>Dabei ist klar: In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Das verlangen u.a. die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union. Eine Diskriminierung von Grenzgängern ist illegal. Das gilt auch für die Überwälzung des Arbeitgeberrisikos auf die Angestellten.
</p><p>Der SGB führt zur Klärung der Lage und zur Information der betroffenen Kreise (Mitglieder tripartiter Kommissionen, GewerkschafterInnen, JuristInnen, etc.), eine Tagung zum Thema und rund um Fragen wie Eurolöhne, Lohnsenkungen für Grenzgänger etc. durch. Damit soll Aufklärungsarbeit betrieben und die juristische Lage bzw. die Rechtsprechung dargelegt werden.
</p><p>An der Tagung werden sich untenstehende Referentinnen und Referenten mit folgenden Themen befassen:</p><ul><li>Christa Tobler, Professorin an der Universität Basel: schwergewichtig zum Diskriminierungsverbot von Grenzgängerinnen und Grenzgängern</li></ul><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom des SGB: wirtschaftliche Kontextualisierung des Problems</li><li>Jean Christophe Schwaab, Vizepräsident der nationalrätlichen Rechtskommission und Arbeitsrechts-Spezialist: Ausführungen u.a. zu arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um Bezahlung von Euro-Löhnen</li><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär des SGB und Leiter der Aufgabenbereiche Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen: zu Fragen u.a. der verbotenen Überwälzung des Unternehmensrisikos auf die Arbeitnehmemden und zu sozialrechtlichen Aspekten der Frankenstärke (Kurzarbeitsentschädigung) </li></ul><h5>Praktische Informationen </h5><h3>SGB-Tagung am </h3><h3>Dienstag, 3. März 2015 von 15 bis ca. 18 Uhr,<br>Hotel Bern, Zeughausgasse 9, Bern </h3><p>&nbsp;</p><ul><li>Die <b>Kosten </b>der Tagung für Mitglieder einer SGB-Gewerkschaft betragen Fr. 160.-, für Externe Interessierte Fr. 180.-</li><li><b>Anmeldung </b>via Mail an: <a href="#" data-mailto-token="thpsav1qbspla5ohykpunGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">juliet.harding(at)sgb.ch</a> oder <a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">info(at)sgb.ch</a></li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li>&lt;media 2692 - - "TEXT, 150303 SGB Programm Euro Franken, 150303_SGB_Programm_Euro_Franken.pdf, 70 KB"&gt;Das Programm der Tagung&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2137</guid><pubDate>Wed, 18 Feb 2015 16:05:00 +0100</pubDate><title>GewerkschafterInnen demonstrieren in Genf für das Streikrecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewerkschafterinnen-demonstrieren-in-genf-fuer-das-streikrecht</link><description>Globaler Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Mehrere hundert Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter haben heute in Genf am globalen Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts teilgenommen.</p><p>Die Angriffe auf das Streikrecht häufen sich, selbst im Herzen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) blockiert der internationale Arbeitgeberverband OIE die explizite Anerkennung dieses Menschenrechts. Vor dem Sitz des Westschweizer Unternehmerverbands FER (Fédération des entreprises romandes), der als Teil der Schweizer Delegation bei der ILO mit der OIE in engem Kontakt steht, forderten heute GewerkschafterInnen die Anerkennung des Streikrechts durch die OIE. SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano übergab FER-Generaldirektor Blaise Matthey ein Schreiben. "Das Streikrecht ist das grundlegende Menschenrecht der Arbeiterinnen und Arbeiter, in Auseinandersetzungen von ihrer ultimativen Arbeitskampfmassnahme Gebrauch zu machen und die Arbeit niederzulegen", betonte Cirigliano.
</p><p>Cirigliano hielt fest, dass das Streikrecht nicht immer effektiv sein kann, wenn die Schweiz gleichzeitig keinen spezifischen Kündigungsschutz für gewerkschaftliche Vertrauensleute und AktivistInnen bzw. Streikende kennt. Obwohl die ILO auf Klage des SGB die Schweiz mehrfach gerügt und aufgefordert hat, Massnahmen zu ergreifen, blockieren Arbeitgeber, Wirtschaft und Bürgerliche die zaghaften Versuche des Bundesrats, den Kündigungsschutz gesetzlich zu verbessern. Was das bedeutet, machten ehemalige Angestellte der Neuenburger Privatklinik La Providence und der Tessiner Granitfirma Maurino Graniti deutlich. Ihnen wurde gekündigt, während sie vom Streikrecht Gebrauch machten. Kein Einzelfall: Ähnliches ereignete sich z. B. beim Detailhändler Spar, beim Genfer Transportunternehmen Pascual und bei Gate Gourmet am Genfer Flughafen.
</p><p>Es sei höchste Zeit, dass die gewerkschaftlichen Grundrechte wie der Schutz vor antigewerkschaftlicher Entlassung, die Wiedereinstellung nach missbräuchlicher Entlassung und das Recht auf Streik voll geachtet werden, hielten VertreterInnen des Genfer Gewerkschaftsbunds CGAS, des Cartel intersyndical und der internationalen Gewerkschaften fest. Der Bundesrat müsse endlich den Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen verbessern und die Arbeitgeber ihren Widerstand gegen jeglichen Fortschritt in dieser Frage aufgeben und Hand zu einer Lösung reichen.
</p><p>Die Aktionen zum 18. Februar wurden von CGAS und dem Cartel intersyndical organisiert, von SGB, Travail.Suisse, den internationalen Gewerkschaften in Genf und dem Internationalen Gewerkschaftsbund IGB/ITUC unterstützt. In Genf haben neben der ILO viele internationale Organisationen ihren Sitz, und in letzter Zeit rückte der Streik bei den öffentlichen Genfer Verkehrsmitteln TPG die Frage nach dem Streikrecht auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ins Zentrum.
</p><p>Der Aktionstag startete am Mittag mit einer Protestaktion von Angestellten der internationalen Genfer Institutionen auf der Place des Nations. Anschliessend demonstrierten VertreterInnen der internationalen Gewerkschaften bei der OIE und bei den Botschaften von Angola und Indien.
</p><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li>&lt;media 2683 - - "TEXT, 150218 LC Streikrecht rede, 150218_LC_Streikrecht_rede.pdf, 115 KB"&gt;Luca Cirigliano, SGB Zentralsekretär: Streikrecht verteidigen – auch in der Schweiz&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2684 - - "TEXT, 150218 LC brief matthey streikrecht, 150218_LC_brief_matthey_streikrecht.pdf, 135 KB"&gt;Brief an die Fédération des entreprises romandes&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2685 - - "TEXT, 2015-02-18cgas UAPG Droit de greve-re7575, 2015-02-18cgas_UAPG_Droit_de_greve-re7575.pdf, 258 KB"&gt;Brief CGAS an die UAPG&lt;/media&gt;</li></ul><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li><li>Matthias Preisser, SGB Kommunikation, 079 656 55 36</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2136</guid><pubDate>Wed, 18 Feb 2015 11:51:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat greift ohne Rechtsgrundlage  die Sonntagsruhe an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-greift-ohne-rechtsgrundlage-die-sonntagsruhe-an</link><description>Umsetzung der Motion Abate: Sonntagsruhe in Gefahr</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Sonntagsallianz missbilligt den Entscheid des Bundesrats aufs Schärfste, in Einkaufszentren, die auf den Tourismus ausgerichtet sind, Sonntagsarbeit zuzulassen. Der Beschluss ist gravierend, weil er dem Gesetz und der Verfassung widerspricht. Die Sonntagsallianz, in der sich rund dreissig Organisationen zur Verteidigung der Sonntagsruhe zusammengeschlossen haben, gelangt deshalb an den Bundesrat.
</p><p>Die Sonntagsallianz missbilligt den Entscheid des Bundesrats, Sonntagsarbeit in jenen Einkaufszentren zuzulassen, die auf die "Bedürfnisse" des Tourismus ausgerichtet sind. Dies ist ein weiterer Schritt, den Sonntag immer mehr zu einem Werk- und Einkaufstag zu machen, obwohl der Sonntag der einzige gemeinsame Ruhetag für die grosse Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist. Der Sonntag muss weiterhin unter einem besonderen Schutz stehen und arbeitsfrei bleiben, sowohl um gemeinsame gesellschaftliche Aktivitäten, das familiäre und das religiöse Beisammensein als auch die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen.
</p><p>Der Entscheid stellt auf noch nie dagewesene Weise die rechtsstaatlichen Institutionen in Frage, denn die neue Verordnung wiederspricht laut übereinstimmender Meinung renommierter Rechtsprofessoren dem Gesetz, wenn nicht gar der Verfassung. Die Empörung der Sonntagsallianz ist umso grösser, als der Bund den Angriff auf die Sonntagsruhe per Verordnungsänderung beschloss und es so der Bevölkerung verunmöglicht, sich an der Urne dazu zu äussern. Dies obwohl in den letzten Jahren in fast allen Kantonen mehr Sonntagsarbeit vom Stimmvolk abgelehnt worden ist.
</p><p>Da mehrere Mitglieder-Organisationen der Sonntagsallianz – insbesondere die Landeskirchen – nicht konsultiert worden sind und damit vor ein " Fait accompli " gestellt wurden, verlangt die Sonntagsallianz ein Treffen mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann, um ihm die Enttäuschung gewichtiger gesellschaftlicher Akteure über den Ausschluss aus diesem Verfahren und die grosse Sorge kundzutun, dass das gesamtgesellschaftliche Interesse immer öfter dem Profitstreben einiger weniger geopfert wird.
</p><p>&nbsp;</p><p class="Text"><b></b></p><h5>Für weitere Informationen</h5><ul><li>Otto Schäfer, Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, 076 778 39 87</li><li>Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax, 078 824 44 18</li><li>Klaus Stadtmüller, Präsident der schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 079 237 97 10</li><li>Lieselotte Fueter, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen der Schweiz, 079 302 45 35</li><li>Arno Kerst, Präsident Syna, 079 598 67 70</li><li>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Leiterin Dienstleistungsberufe, 079 620 11 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2134</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2015 15:28:00 +0100</pubDate><title>Bilaterale erhalten, Schutzmassnahmen für Arbeitnehmende stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bilaterale-erhalten-schutzmassnahmen-fuer-arbeitnehmende-staerken</link><description>Zu den Umsetzungsentscheiden des Bundesrats zur Masseneinwanderungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Entscheide des Bundesrats vom Mittwoch zeigen, dass dieser dem Erhalt der Bilateralen Verträge heute eine zentrale Bedeutung zumisst. Dies ist positiv und vor dem Hintergrund des Frankenschocks umso wichtiger. Bei den nun anstehenden Verhandlungen dürfen bestehende Schutzmassnahmen gegen Druck auf Lohn, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze jedoch nicht in Frage gestellt werden. Diese Schutzmassnahmen sind nicht verhandelbar. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen herrschen.</p><p class="Text">Die vom Bundesrat vorgestellten Begleitmassnahmen zeigen, dass sich der Bundesrat bewusst ist, dass etwas für den besseren Schutz der Arbeitnehmenden unternommen werden muss. So ist beispielsweise der Schritt positiv zu werten, dass die Bundesverwaltung offene Stellen künftig den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vorab meldet. Unverständlich ist, dass für den Privatsektor, in dem der Druck auf Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze am grössten ist, keine Massnahmen vorgesehen sind.</p><p>&nbsp;</p><p class="Text">Generell steht der SGB Kontingentierungssystemen ablehnend gegenüber. Wie die Vergangenheit zeigte, führen sie zur Diskriminierung von Arbeitnehmenden ohne Schweizer Pass und fördern Schwarzarbeit und Lohndumping. Denn bei einer Kontingentierung werden Schweizer Arbeitgeber wie früher die vorgängigen behördlichen Überprüfungen zu umgehen versuchen. Deshalb schadet die Schlechterbehandlung von Menschen ohne Schweizer Pass am Ende allen Arbeitnehmenden in der Schweiz.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>&nbsp;Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2133</guid><pubDate>Mon, 09 Feb 2015 16:24:00 +0100</pubDate><title>Hände weg von unserem Streikrecht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/haende-weg-von-unserem-streikrecht</link><description>18. Februar: Globaler Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Internationale Gewerkschaftsbund hat den 18. Februar 2015 zum globalen Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts erklärt. In der Schweiz werden deshalb am 18. Februar in Genf zentrale Protestaktionen stattfinden.</p><p>Das Streikrecht ist ein grundlegendes gewerkschaftliches Menschenrecht, das die Verfassungen von 90 Staaten garantieren, darunter seit 1999 auch diejenige der Schweiz. Es wird vom internationalen Uno-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ebenso garantiert wie von der europäischen Sozialcharta. Mehr als ein individuelles Menschenrecht ist das Streikrecht ein kollektives Recht, das Recht der Arbeiterinnen und Arbeiter, in Arbeitskämpfen von ihrer letzten Waffe Gebrauch zu machen und die Arbeit niederzulegen.
</p><p>Seit Gewerkschaften und soziale Bewegungen die mit Beginn der Finanzkrise aufgegleisten Austeritätsprogramme bekämpfen, häufen sich die Angriffe auf das Streikrecht. Auch die Arbeitgeber greifen dieses ihnen missliebige Grundrecht vermehrt an, selbst im Herzen der tripartit organisierten Uno-Institution Internationale Arbeitsorganisation (ILO). Dort weigern sie sich seit zwei Jahren, anzuerkennen, dass das Streikrecht von der ILO-Konvention 87 geschützt wird und blockieren die entsprechende Arbeit der Normenkommission.
</p><p>An diesem Blockadespiel beteiligt sich leider auch die ILO-Vertretung der Schweiz, angetrieben von der Schweizer Arbeitgeber-Delegation. Diese wird von Blaise Matthey angeführt, dem Generalsekretär des Westschweizer Unternehmerverbands FER (Fédération des entreprises romandes). Nicht zuletzt deshalb werden am Nachmittag des 18. Februars Genfer Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter vor dem Sitz dieses Unternehmerverbandes für das Streikrecht demonstrieren. Bereits am Mittag startet der globale Aktionstag in Genf mit einer Protestaktion des Personals der internationalen Institutionen auf der Place des Nations. Um 14 Uhr demonstrieren Vertreterinnen und Vertreter der internationalen Gewerkschaften dann beim internationalen Arbeitgeberverband. Die Journalistinnen und Journalisten sind um 16 Uhr zu einer Medienkonferenz zum Thema geladen.
</p><p>Die Genfer Aktionen zum globalen Aktionstag werden vom Genfer Gewerkschaftsbund CGAS und dem Gewerkschaftskartell Cartel intersyndical organisiert und koordiniert, mit Beteiligung der Centrales syndicales internationales und der Associations de personnel d’institutions internationales. Unterstützt werden die Aktionen von SGB, Travailsuisse und dem internationalen Gewerkschaftsbund IGB.
</p><p>&lt;media 2674 - - "TEXT, CGAS USS tract journee mondiale droit de greve 18 fevrier 2015 officiel, CGAS_USS_tract_journee_mondiale_droit_de_greve_18_fevrier_2015_officiel.pdf, 180 KB"&gt;Mobilisierungsflyer&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2132</guid><pubDate>Mon, 09 Feb 2015 16:10:00 +0100</pubDate><title>Solidarität mit pakistanischen Gewerkschaften!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/solidaritaet-mit-pakistanischen-gewerkschaften</link><description>solifonds und SGB intervenieren
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">SGB und solifonds haben bei der Regierung und den Rechtsbehörden von Pakistan gegen die Kriminalisierung der Gewerkschaften protestiert. Pakistan soll die Arbeits- und Gewerkschaftsrechte und die entsprechenden ILO-Konventionen respektieren. </p><p>In einem Protestbrief an die Regierung und die Generalstaatsanwaltschaft von Pakistan geben SGB und solifonds ihrer Sorge Ausdruck, dass in Pakistan Arbeitskonflikte immer wieder kriminalisiert werden. Führungspersonen von Gewerkschaften sehen sich mit Klagen nach dem Antiterrorgesetz konfrontiert – und werden dann von Antiterrorismusgerichten abgeurteilt. 
</p><p>SGB und solifonds verweisen in ihrem Protestbrief auf den Fall der Webereiarbeiter in Faisalabad. Diese hatten 2010 für eine Erhöhung ihrer geringen Löhne protestiert. Obwohl die Regierung der Provinz Punjab einen Anstieg des Mindestlohns festgelegt hatte, erhielten die Weber in den Fabriken noch immer einen deutlich tieferen Lohn. Nach breiten Protesten für höhere Löhne kam es zu Verhaftungen. Drei Monate später reichten Unternehmer eine Klage nach dem Antiterrorismusgesetz nach. Im November 2011 wurden 14 Gewerkschaftsaktivisten zu insgesamt 490 Jahren Gefängnis verurteilt. Dagegen haben die Betroffenen rekurriert.
</p><p>In ihrem Brief sprechen SGB und solifonds weitere Fälle an. Sie verlangen, dass die konstruierten Anschuldigungen gegen die 14 Gewerkschafter unverzüglich zurückgezogen werden und dass das skandalöse Urteil des Antiterrorismusgerichts aufgehoben wird. Arbeitskonflikte sollen von Arbeitsgerichten statt von Antiterrorismusgerichten behandelt werden.
</p><p>&lt;media 2673&gt;Der Brief im Wortlaut&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2131</guid><pubDate>Mon, 09 Feb 2015 15:47:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: Den Frauen ist der Geduldsfaden gerissen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-den-frauen-ist-der-geduldsfaden-gerissen</link><description>18.9 Prozent – jeden Monat bekommen Frauen fast 1500 Franken weniger Lohn</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Der gescheiterte Lohngleichheitsdialog hat es gezeigt: Freiwilligkeit allein reicht nicht, um die Lohndiskriminierung von Frauen zu beenden. Jetzt braucht es endlich wirksame gesetzliche Massnahmen.</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Seit 34 Jahren hält die Bundesverfassung im Artikel 8 fest: "Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit." Das Gleichstellungsgesetz konkretisierte 1996 diesen Anspruch und gab den Gerichten die Kompetenz, Diskriminierungen festzustellen, zu verbieten und zu beseitigen sowie Lohnnachzahlungen anzuordnen. Dennoch sind wir heute in der Schweiz noch weit von der Lohngleichheit entfernt. Ging der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in den beiden ersten Jahrzehnten nach Einführung des Verfassungsartikels noch relativ deutlich zurück, verlangsamte sich dieser Prozess im letzten Jahrzehnt. Und in den letzten Jahren stieg der Unterschied sogar wieder etwas an, zuletzt von 18.4 Prozent 2010 auf 18</p><h3 class="Text">Lohngleichheitsdialog gescheitert</h3><p class="Text">Nicht zuletzt dieser Anstieg zeigt: Der Lohngleichheitsdialog, das Projekt von Sozialpartnern und Bund, das mit freiwilligen Massnahmen die Lohndiskriminierung beseitigen sollte, ist gescheitert. Zum diesem Schluss kam letztes Jahr auch der Evaluationsbericht.. Geht es im gleichen Tempo weiter, wird es noch Jahrzehnte dauern, bis Männer und Frauen gleiche Löhne erhalten. Heute arbeiten Frauen im Vergleich zu Männern drei Mal häufiger zu Tieflöhnen unter 4000 Franken und sind nur halb so oft in Kaderpositionen anzutreffen. Und selbst wenn sie mit gleicher Qualifikation einer gleichwertigen Arbeit nachgehen, erhalten sie knapp 9 Prozent weniger Lohn. Diese Diskriminierung macht insgesamt rund 7.7 Milliarden Franken im Jahr aus. </p><p class="Text">Der Handlungsbedarf ist unbestritten. 18.9 Prozent Lohndifferenz – das bedeutet konkret, dass jeder berufstätigen Frau durchschnittlich fast 1500 Franken pro Monat entgehen. Und diese Lohndifferenz bezahlen die Frauen im Alter noch einmal: mit tieferen Renten.</p><h3 class="Text">Freiwilligkeit genügt nicht</h3><p class="Text">Deshalb ist für den SGB klar: Freiwilligkeit genügt nicht. Es braucht endlich wirksame gesetzliche Massnahmen. Der Bundesrat hat letzten Herbst einen Schritt in diese Richtung gemacht. Er will Betriebe mit mindestens 50 Angestellten verpflichten, regelmässig eine interne Lohnanalyse durchzuführen und von Dritten kontrollieren zu lassen. Das Ergebnis dieser Kontrolle soll im Jahresbericht veröffentlicht werden. Sollte der Arbeitgeber dennoch nicht handeln, um Lohnunterschiede auszugleichen, müssten die Arbeitnehmenden die Lohngleichheit allerdings immer noch selber vor Gericht einfordern.</p><p class="Text">Für den SGB geht das in die richtige Richtung, aber zu wenig weit. Die Betriebe müssen verpflichtet werden, eine festgestellte Lohnungleichheit auch zu beseitigen. Ausserdem soll eine tripartit zusammengesetzte Behörde Lohnkontrollen durchführen und bei festgestellter Lohnungleichheit griffige Massnahmen anordnen können. Nur so ist es möglich, die Verantwortung zur Durchsetzung des Verfassungsauftrags Lohngleichheit von den einzelnen Frauen wegzunehmen. Eine staatliche Instanz, die diese Verantwortung übernimmt ist zwingend notwendig, weil eine Lohnklage für die einzelne Frau eine sehr hohe Hürde darstellt.</p><h3 class="Text">Lohngleichheit subito!</h3><p class="Text">Daneben braucht es generell einen besseren Lohnschutz durch mehr Gesamtarbeitsverträge und einen nationalen Mindestlohn. Die bezahlte und unbezahlte Arbeit muss besser zwischen Frauen und Männer verteilt werden. Dazu braucht es mehr und bezahlbare Plätze für die familienergänzende Kinderbetreuung, Unterstützung für Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen , eine bezahlte Elternzeit sowie kürzere und besser planbare Arbeitszeiten. Schliesslich sollen Quoten und eine geschlechtsneutrale Bildungspolitik für eine angemessene Frauenvertretung in allen Bereichen der Arbeitswelt sorgen.</p><p class="Text">Doch machen wir uns nichts vor: Bei der Lohngleichheit wird es nur vorwärtsgehen, wenn wir Frauen öffentlich präsent sind und klar machen, dass wir die Lohndiskriminierung nicht weiter schlucken werden. Die nationale Grossdemonstration am 7. März soll zeigen: Uns Frauen ist der Geduldsfaden gerissen. Wir geben der Politik den Tarif durch und fordern Lohngleichheit, subito!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2121</guid><pubDate>Tue, 27 Jan 2015 17:32:00 +0100</pubDate><title>Ständerat muss dem Widerstand der Kantone Rechnung tragen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-muss-dem-widerstand-der-kantone-rechnung-tragen</link><description>Umsetzung Motion Lombardi
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bedauert, dass die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) auf das Ladenöffnungszeitengesetz (LadÖG) eingetreten ist und sich grundsätzlich für eine Verlängerung der generellen Ladenöffnungszeiten ausgesprochen hat.</p><p>Der SGB begrüsst aber, dass die WAK-S vor dem definitiven Entscheid nun eine Denkpause einschaltet und endlich den Widerstand der Kantone gegen längere Ladenöffnungszeiten zur Kenntnis nimmt. Nun muss die WAK-S die Kantone aber auch ernst nehmen und vom Ladenöffnungszeitengesetz Abstand nehmen. Denn der Widerstand der Kantone ist in den meisten Fällen vom Volk legitimiert: In mehr als einem Dutzend kantonaler Abstimmungen wurden in den letzten Jahren längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt.
</p><p>Ein Verzicht auf das neue Ladenöffnungszeitengesetz ist auch angezeigt, weil die von längeren Öffnungszeiten betroffenen Arbeitnehmenden diese Verschlechterung ihrer bereits prekären Arbeitsbedingungen ablehnen. Dies umso mehr als im Detailhandel ein Gesamtarbeitsvertrag fehlt. Die Arbeitstage würden mit dem neuen Gesetz noch unregelmässiger und zerstückelter als sie heute schon sind.
</p><p>Nicht zuletzt kann die WAK-S mit ihrer Denkpause dafür sorgen, dass der Ständerat seinem Ruf als "chambre de reflexion" gerecht wird. Denn die Begründungen, die aus Sicht der WAK und des Bundesrats für das Eintreten auf die verlängerten Ladenöffnungszeiten sprechen, sind äusserst schwach. So sind längere Ladenöffnungszeiten kein geeignetes Instrument, um den Einkaufstourismus einzudämmen. Der Boom des Einkaufstourismus ist in erster Linie auf die massive Überbewertung des Frankens sowie das starke Kaufkraftgefälle zum grenznahen Ausland zurückzuführen. Die Ladenöffnungszeiten in der Schweiz spielen – wenn überhaupt – eine vernachlässigbare Rolle. Dies ist daran zu sehen, dass der Einkaufstourismus gerade auch in jenen Grenzkantonen explodiert, die schon heute gleich lange oder längere Ladenöffnungszeiten kennen wie sie das LadÖG festschreiben würde (z.B. Aargau, Zürich, Thurgau). Ausserdem begründen Einkaufstouristinnen und -touristen ihre Einkäufe im Ausland äusserst selten mit den Ladenöffnungszeiten in der Schweiz. Gemäss einer GfK-Studie liegt dieser Grund abgeschlagen auf dem letzten Platz.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97</li></ul><ul><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p><a name="Text9"><br></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2116</guid><pubDate>Mon, 26 Jan 2015 11:39:00 +0100</pubDate><title>Lohnsenkungen und Lohn in Euro sind verboten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnsenkungen-und-lohn-in-euro-sind-verboten</link><description>Phantasie ist nicht grenzenlos

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kaum hat die Schweizer Nationalbank die Kursuntergrenze von 1.20 Fr. zum Euro aufgegeben, brennen bei gewissen Arbeitgebern die juristischen Sicherungen durch. Es geistern Ideen herum, für Grenzgänger Löhne zu senken oder in Euro zu zahlen. Einige Arbeitgeber wollen sogar allen Arbeitnehmenden neu die Löhne in Euro bezahlen. Die juristische Lage und die Rechtsprechung sind klar: All diese Massnahmen sind verboten. </p><p>Der Franken ist überbewertet. Der ungünstige Eurokurs schmälert in vielen Betrieben den Ertrag. Gewisse Firmen werden deshalb in nächster Zeit prüfen, wie sie mit Lohnsenkungen oder Lohnzahlungen in Euro ihre Produktionskosten drücken können, um so das Währungsrisiko auf ihre Mitarbeitenden abzuwälzen. 
</p><p>Gewisse Arbeitgeber möchten den Grenzgängern den Franken-Lohn kürzen oder in Euro auszahlen. Andere möchten gar allen Arbeitnehmenden, auch den in der Schweiz wohnhaften, den Lohn neu in Euro ausbezahlen. In eine ähnliche Richtung geht der Vorschlag, die Löhne durch Anbindung an den Wechselkurs zu senken. Diese Massnahmen widersprechen allen einschlägigen arbeitsrechtlichen Prinzipien und der Rechtsprechung. 
</p><h3>Arbeitgeber hat nicht einfach freie Hand </h3><p>Der Arbeitgeber verfügt über Handlungsspielraum bei der Festlegung der Löhne und damit auch bei deren Senkung (zu respektieren sind allerdings die Vorschriften der Änderungskündigung), wenn er dabei Treu und Glauben sowie die guten Sitten respektiert und wenn dabei der Lohnbe-trag objektiv und genügend vorhersehbar ist. Er kann Löhne jedoch nicht einseitig senken. 
</p><p>Art. 323b Obligationenrecht (OR), bestimmt weiter, dass der Arbeitgeber den Lohn in einer „gesetzlichen Währung“ zu entrichten hat; diese Währung ist ein notwendiger Bestandteil des Arbeitsvertrages und darf nicht einseitig vom Arbeitgeber geändert werden. 
</p><p>Bei der Gestaltung des Vertrages sind die Arbeitgeber nicht frei: Es gilt einerseits der arbeitsrechtliche Schutzgedanke, welcher die Arbeitnehmenden als regelmässig schwächere Partei vor gewissen Vertragsänderungen schützt. Weiter gilt das Freizügigkeitsabkommen (FZA), welches Lohndumping von Schweizer Arbeitnehmenden via Diskriminierung von EU-Bürgern verhindern will. 
</p><h3>Unternehmerrisiko nicht abwälzen</h3><p>Die Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmenden ist verboten (zwingende Bestimmung von Art. 324 OR, welche weder durch Einzelarbeitsvertrag noch GAV geändert werden kann). Genau darum handelt es sich, wenn ein ungünstiger Wechselkurs die Ertragsaussichten einer Firma trübt. Der Wechselkurs ist Teil des Unternehmerrisikos; der Arbeitgeber muss dieses vorausschauend übernehmen. Er allein profitiert ja auch davon, wenn der Wechselkurs in die andere Richtung ausschlägt und so den Ertrag des Unternehmens erhöht. Weiter verbietet die juristische Lehre Lohnsenkungen als Form einer Beteiligung am negativen Geschäftsgang einer Firma. Auch dies stellt nämlich eine Beteiligung des Arbeitnehmers an einem negativen Geschäftsergebnis und ist gem. Art. 322a OR verboten. 
</p><p>Solche Bestimmungen, seien sie nun eingeführt durch gemeinsame Vereinbarung, durch Änderungskündigung oder durch kollektive Vereinbarung, sind folglich nichtig. Sie sind auch nicht abzustützen auf „Krisenartikel“ in einem GAV, denn diese müssen zwingendes Recht respektieren (Art. 358 OR). Ein Arbeitgeber, der regelmässig die Löhne den Veränderungen des Wechselkurses anpasste, begeht Rechtsmissbrauch (Art. 2 ZGB). 
</p><h3>Grenzgänger sind kein arbeitsrechtliches Freiwild</h3><p>Das Diskriminierungsverbot in Art. 2 FZA (präzisiert in Art. 9 Abs. 1 Anhang I FZA) verbietet eine unterschiedliche Behandlung nach Nationalität oder Wohnort. Wirtschaftliche Gründe wie etwa die Änderungen des Wechselkurses können solche Diskriminierungen nicht rechtfertigen. Deshalb kann der Arbeitgeber nicht allein nur für seine aus der EU stammenden Arbeitnehmer oder nur für Grenzgänger den Lohn an den Wechselkurs anbinden. Das schützt auch die in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmenden: Denn man kann sie nicht mit „billigen“ Grenzgängern konkurrenzieren oder gar ersetzen. 
</p><h3>Und alle Arbeitnehmenden? </h3><p>Wäre es nun aber möglich, für alle Arbeitnehmenden, unbesehen des Wohnortes, die Löhne in Euro auszubezahlen? Oder an den Lohn an den Euro anzubinden? – Nein!
</p><p>Denn wie oben beschrieben würden solche Klauseln sowohl in Änderungskündigungen wie auch in Einzelarbeitsverträgen oder GAV eine verbotene Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmenden darstellen (Art. 324 OR bzw. gem. Art. 322a OR). 
</p><p>Vertragsänderungen oder (Änderungs-)Kündigungen, welche als Begründung bzw. Inhalt eine solche Lohnänderung in Euro und/oder eine Variabilität des Lohnes zur Folge hätten, wären also nichtig und rechtsmissbräuchlich (Art. 2 ZGB). 
</p><p>&nbsp;</p><h5>Einschlägige Gerichtsurteile: </h5><p>&lt;media 2633&gt;Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht vom 17. Dezember 2012, Nr. 400 12 152. &lt;/media&gt;
</p><h5>Weiterführende Literatur: </h5><p>Tobler Christa, Indirekte Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit durch Lohnsenkungen bei schwachem Euro-Kurs, in: Zur Emeritierung von J. Stöckli (Festschrift), Bäni Eva Maria et al. (Hrsg.), Zürich 2014, S. 649 ff. 
</p><p>Pärli Kurt, Neues beim arbeitsrechtlichen Diskriminierungsschutz – mit einem Seitenblick auf die Entwicklung in der europäischen Union, in: Jusletter vom 27. Februar 2011. 
</p><p>&lt;media 2635&gt;Schwaab Jean-Christophe: Paiement du salaire en euros, adaptation au cours de l'euro : que dit le droit du travail ? In: Jusletter vom 8. August 2011.&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2114</guid><pubDate>Mon, 26 Jan 2015 11:16:00 +0100</pubDate><title>7. März 2015 – alle nach Bern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/7-maerz-2015-alle-nach-bern</link><description>Grossdemonstration: Lohngleichheit jetzt! Keine Erhöhung des Frauenrentenalters!</description><content:encoded><![CDATA[<p> Wir Frauen haben genug: Obwohl die Verfassung seit 34 Jahren die Lohngleichheit von Männern und Frauen festschreibt, verdienen wir heute für gleichwertige Arbeit immer noch rund 20 Prozent weniger als Männer. Und während dieser Lohnunterschied bis 2010 wenigstens kleiner geworden ist, ist er in den letzten Jahren sogar wieder gewachsen.
</p><p>Jedes Jahr entgehen uns Frauen so einzig aufgrund unseres Geschlechts rund 7,7 Milliarden Franken. Das sind jeden Monat 677 Franken pro Kopf jeder Frau, 8000 Franken jedes Jahr. Geld, das den Frauen jetzt und später auch in der Rente fehlt: 380 000 Franken entgehen so im Durchschnitt jeder Frau bei der Berechnung der AHV.
</p><p>Darum fordern die Frauen jetzt eine rasche und konsequente Umsetzung des Rechts auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit, wie es Bundesverfassung und Gleichstellungsgesetz garantieren. Dazu braucht es einerseits den politischen Willen und andererseits wirksame Kontrollen. Diesen Weg hat nun endlich auch der Bundesrat eingeschlagen. Das ist umso wichtiger, als die Lohngleichheit auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.
</p><p>Doch dieser eine Schritt in die richtige Richtung genügt nicht. Zumal derselbe Bundesrat gleichzeitig das Frauenrentenalter erhöhen will. Wenn sich etwas bewegen soll, braucht es die öffentliche Präsenz der Frauen, müssen wir klar machen, dass wir nicht gewillt sind, die Diskriminierung bei den Löhnen einfach weiter zu schlucken. Eine nationale Grossdemonstration am 7. März soll zeigen: Uns Frauen ist der Geduldsfaden gerissen. Wir wollen der Politik den Tarif durchgeben. Wir wollen Lohngleichheit, subito!
</p><p>Deshalb ruft ein breites Bündnis kirchlicher, linker, bürgerlicher und gewerkschaftlicher Frauenorganisationen zur Grossdemonstration auf. Mit dabei sind neben den GewerkschafterInnen von SGB und Travail.suisse die grossen Frauenverbände alliance F und Katholischer Frauenbund, aber auch Wirtschaftsfrauen, Bäuerinnen, die evangelischen Frauen, der Dachverband gemeinnützige Frauen sowie die "Grossmütterrevolution". Wir alle zusammen wollen Tausende nach Bern bringen.
</p><p>Am 12. Juni organisiert der SGB in Bern ausserdem eine Tagung zum Thema Lohnkontrollen, gemeinsam mit dem gewerkschaftlichen Bildungsinstitut Movendo. 2015 soll zum Schlüsseljahr für die Lohngleichheit werden. Das aber kann nur gelingen, wenn am 7. März möglichst viele und möglichst entschlossene Frauen und Männer fordern: Lohngleichheit jetzt! Keine Erhöhung des Frauenrentenalters! Die Chancen stehen gut, denn noch nie hat ein derart breites Bündnis für eine Frauendemonstration mobilisiert. Nutzen wir sie - am 7. März 2015 alle nach Bern! </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2084</guid><pubDate>Mon, 05 Jan 2015 09:28:00 +0100</pubDate><title>Den sozialen Kompass neu ausrichten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/den-sozialen-kompass-neu-ausrichten</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2015</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizer Politik ist in den letzten zwanzig Jahren der soziale Kompass abhandengekommen. Statt die stark aufgehende Lohnschere zu korrigieren, hat die Politik Normalverdienerhaushalte zusätzlich belastet statt entlastet. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb deutliche Lohnerhöhungen für tiefe und mittlere Einkommen - insbesondere für Leute mit Lehre, einen Ausbau der Krankenkassen-Prämienverbilligungen und höhere AHV-Renten.
</p><p>Der am Montag vorgestellte neuste SGB-Verteilungsbericht lässt keinen Zweifel offen: Die Einkommensentwicklung der Topverdiener und der Normalverdiener klafft weit auseinander. Seit 1996 sind die Löhne des am bestbezahlten Prozentes der Arbeitstätigen real um rund 40 Prozent gestiegen, während die tiefen und mittleren Löhne nur um 8 bzw. 12 Prozent zulegten. Berufsleute mit einer Lehre (höchster Bildungsabschluss) mussten sich mit weniger als 5 Prozent begnügen. Noch ungleicher als bei den Löhnen ist die Einkommensentwicklung im Rentenalter, denn die 2. und 3. Säule verlängert die Ungleichgewichte des Erwerbslebens ins Alter und akzentuiert sie. Kommt dazu, dass die AHV-Renten gemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung immer mehr an Wert verlieren und nicht mit der Lohnentwicklung Schritt halten.
</p><p>Statt korrigierend einzugreifen, hat die Politik die zunehmend ungleiche Lohnentwicklung sogar noch verstärkt: Die obersten Einkommensschichten wurden vor allem bei den direkten Steuern entlastet, die unteren und mittleren Einkommen dagegen über Abgaben, insbesondere den Krankenkassenprämien, deutlich mehr belastet. Unter dem Strich sank das real verfügbare Einkommen der Wenigverdiener zwischen 2002 und 2012 um 200 Fr./Monat (Alleinstehende) bzw. 190 Fr./Monat (Verheiratete mit 2 Kindern). Die mittleren Einkommensklassen stagnierten, während das bestverdienende Prozent 1930 resp. 2680 Fr./Monat mehr im Portemonnaie hatte.
</p><p>Zur Neuausrichtung des sozialen Kompass' fordert der SGB eine Aufstockung der Prämienverbilligungen. Kein Haushalt soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden müssen. In einem zweiten Schritt müssen 8 Prozent anvisiert werden, so wie es Ende der 1990er Jahre im Krankenversicherungsgesetz als Sozialziel formuliert wurde.
</p><p>Nach der bescheidenen Lohnrunde 2015 braucht es zudem substanzielle Lohnerhöhungen bei den unteren und mittleren Einkommen, insbesondere bei Berufsleuten mit Lehre. Angesagt sind generelle Lohnerhöhungen im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen statt individualisierte Lohnsysteme, von denen vor allem die höchsten Einkommen profitieren.
</p><p>Und zur Linderung der Einkommensunterschiede im Alter muss die sozial finanzierte AHV ausgebaut werden, so wie es die Initiative "AHVplus: Für eine starke AHV" fordert. Statt wie im Projekt "Altersvorsorge 2020" die AHV zu schwächen (höheres Frauenrentenalter, Teilrückzug des Bundes aus der Finanzierung, Sparbremse) muss das wichtigste Sozialwerk gestärkt werden.
</p><h5>Referate der Medienkonferenz</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "</span>&lt;media 2543 - - "TEXT, 150105 PR Jahres MK , 150105_PR_Jahres_MK_.pdf, 67 KB"&gt;Ein sozialer Kompass für die Schweiz: Bessere Löhne für Berufsleute mit Lehre, Entlastungen bei den Krankenkassenprämien und höhere AHV-Renten!&lt;/media&gt;"</li><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom: "</span>&lt;media 2544 - - "TEXT, 150105 DL Jahres PK, 150105_DL_Jahres_PK.pdf, 169 KB"&gt;Massnahmen gegen Lohn- und Einkommensschere und die hohe Krankenkassen-Prämienlast&lt;/media&gt;"</li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB: "</span>&lt;media 2545 - - "TEXT, 150105 DB Jahres MK, 150105_DB_Jahres_MK.pdf, 118 KB"&gt;AHV stärken für Alt und Jung&lt;/media&gt;"</li></ul><h5>Aktuelle Dossiers zum Thema</h5><ul><li>SGB-Dossier Nr. 107: "&lt;media 2553 - - "TEXT, 107df DL Verteilungsbericht 2015, 107df_DL_Verteilungsbericht_2015.pdf, 8.0 MB"&gt;SGB-Verteilungsbericht 2015. Eine Analyse der Lohn-, Einkommens- und Vermögensverteilung in der Schweiz<span lang="FR-CH">. Avec résumé en français</span>.&lt;/media&gt;"</li><li>SGB-Dossier Nr. 108: "&lt;media 2554 - - "TEXT, 108df DL-BO-DG Praemienverbilligung, 108df_DL-BO-DG_Praemienverbilligung.pdf, 7.5 MB"&gt;Höhere Prämienverbilligungen gegen die Krankenkassen-Prämienlast. Eine Analyse der durchschnittlichen Prämienlast in der Schweiz und Vorschläge für den Ausbau der Prämienverbilligungen. Avec résumé en français.&lt;/media&gt;"</li></ul><h5>SGB-Verteilungsbericht</h5><ul><li><a href="http://www.verteilungsbericht.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Zur Website des SGB-Verteilungsberichts 2015</a></li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1106</guid><pubDate>Wed, 10 Dec 2014 15:58:00 +0100</pubDate><title>Kein Zurück zur Diskriminierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/kein-zurueck-zur-diskriminierung</link><description>Vom Kontingentierungssystem zur Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Ja der Gewerkschaften zur Personenfreizügigkeit plus mehr Arbeitnehmerschutz ist eine historische Errungenschaft.</p><p>Nach dem knappen Ja zur sogenannten Masseneinwanderungsinitiative der SVP am 9. Februar droht der Schweiz ein Rückfall in die Zeit vor den bilateralen Verträgen mit der EU. In ein fremdenpolizeilich gesteuertes Kontingentierungsregime. Mit den bilateralen Verträgen übernahm die Schweiz die auf europäischer Ebene geltende Personenfreizügigkeit. Weil es dabei um grundsätzliche Fragestellungen geht, die in ihrer Bedeutung gar nicht überschätzt werden können, werde ich vor den Überlegungen zur Zukunft einen Blick zurück in die Vergangenheit werfen.
</p><h3>Kampfbegriff Überfremdung</h3><p>Die Schweiz war in langen wirtschaftlichen Prosperitätsphasen stets ein Einwanderungsland: von 1890 bis 1914 und von 1946 bis 1974, allerdings mit grossen Unterschieden.
</p><p>Zu Beginn der 1890er Jahre wandelte sich die Schweiz erstmals vom Aus- zum Einwanderungsland. Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an der Wohnbevölkerung erreichte bis 1914 16 Prozent, in den Städten weit mehr.
</p><p>Bis 1914 galt der Grundsatz des freien Personenverkehrs. Die Gewerkschaften waren internationalistisch orientiert. Um 1900 hatten rund die Hälfte der Gewerkschaftsmitglieder einen ausländischen Pass. Einwanderer wie der im deutschen Breslau geborene Sozialdemokrat Herman Greulich spielten in der Gewerkschaftsbewegung eine zentrale Rolle.
</p><p>Ebenfalls um 1900 tauchte der Begriff der Überfremdung erstmals in einer Kampfschrift auf. 1914 fand er Eingang in einen behördlichen Bericht, und 1931 wurde der "Grad der Überfremdung" Teil der neuen Schweizer Ausländergesetzgebung. Die reaktionäre Begriffsbildung richtete sich von Anfang an gegen die Arbeiterbewegung, besonders aber nach dem Generalstreik von 1918.
</p><p>Nach dem Zweiten Weltkrieg waren sowohl die behördliche als auch die gewerkschaftliche Politik völlig anders als jene vor 1914. Die Fremdenpolizei war jetzt das massgebende arbeitsmarktliche Steuerungsinstrument. Die Gewerkschaften verlangten zunächst "Priorität für die einheimischen Arbeitskräfte", im Laufe der 1950er Jahre zunehmend auch Zulassungsbeschränkungen. Dazu forderten sie strikte fremdenpolizeiliche Kontrollen. Gewerkschaftliche Resolutionen und Reden nannten wiederholt das Ziel der "Abwehr der Überfremdung".
</p><p>In den 1960er Jahren gewannen die rechtsaussen stehenden "Überfremdungsgegner" immer mehr Einfluss. In dieser Zeit setzte sich die vom Gewerkschaftsbund geforderte Kontingentierungspolitik offiziell durch.
</p><p>Die Gewerkschaften waren in Abstimmungskämpfen eigentlichen Zerreissproben ausgesetzt. Dies vor allem bei der Schwarzenbach-Initiative von 1970 (54 Prozent Nein, bei einer Männer-Stimmbeteiligung von 74 Prozent). Die Gewerkschaften waren hin und her gerissen zwischen der Forderung nach einer Herabsetzung der Kontingente und jener nach der Gleichbehandlung und Integration der ausländischen Arbeitnehmenden. Der arbeitsmarktpolitische Begriff der Überfremdung wurde dabei fast zwangsläufig zu einem kulturellen. Er richtete sich damals vor allem gegen die Süditaliener.
</p><p>Dieses Hin und Her blieb jahrzehntelang prägend, auch wenn zum Beispiel die 1974 lancierte "Mitenand"-Initiative für eine offenere Migrationspolitik andere Forderungen in die öffentliche Diskussion brachte. So die nach Abschaffung des Saisonnierstatuts.
</p><p>Erst in den 1990er Jahren sprach sich der Gewerkschaftsbund schliesslich für die Personenfreizügigkeit aus. Allerdings nur in Verbindung mit einem neuen, nichtdiskriminierenden Arbeitnehmerschutz. Vorangegangen war dabei die Baugewerkschaft GBI (heute Teil der Unia) mit ihrem hohen Anteil von Migranten.
</p><h3>Desolidarisierung</h3><p>Eine umfassende Bewertung des bisherigen fremdenpolizeilichen Systems und seiner Folgen aus gewerkschaftlicher Sicht fehlt bisher. Sicher ist aber, dass das fremdenpolizeilich gesteuerte System in verschiedenen Branchen zu gezielter Unterschichtung und einer krassen Niedriglohnpolitik führte. Die Folge: eine systematische Desolidarisierung, die sich auf alle Arbeitnehmenden auswirkte. Die Diskriminierung der Migranten zog auch die Löhne der Inländer in der Branche nach unten.
</p><p>Es ist übrigens offen, ob die damalige Kontingentierung die Zuwanderung überhaupt eingeschränkt hat. Die Wanderungsbewegungen folgten auch unter der Kontingentierung unmittelbar der Wirtschaftsentwicklung.
</p><p>Verheerend waren die gewerkschaftspolitischen Auswirkungen dieser Politik. Die dadurch verursachte Klassenspaltung übersteigt in ihrer Tragweite die parteipolitischen Spaltungen der Arbeiterbewegung bei weitem. Die mit der Kontingentierung verbundene Verschränkung der sozialen mit der nationalen Frage machte die (fremden) Menschen zum Problem statt die Arbeitsbedingungen. Sie trieb einen Keil zwischen die Arbeitnehmenden und untergrub die Solidarität. Doch Solidarität ist eine Voraussetzung, wenn man Verbesserungen für alle Arbeitnehmenden erreichen will.
</p><p>Die Politik der Kontingentierung setzte Marktgesetze voraus und behauptete, eine Verknappung des "Arbeitskräfteangebotes" helfe allen "Marktteilnehmern". Sie übersah, dass die Arbeitsbedingungen und die Löhne nicht einfach eine Marktfrage sind, sondern vor allem eine Machtfrage. Die zu tiefen Löhne der Frauen sind dafür ein krasses Beispiel.
</p><p>Es gehört zum gewerkschaftlichen Einmaleins, dass der gemeinsame Kampf für Gesamtarbeitsverträge die Arbeitsbedingungen verbessert. Begreift man die Auseinandersetzung um die Arbeitsbedingungen als Machtfrage, so geht es darum, die Voraussetzungen für diese Auseinandersetzung zu verbessern. Die nationalistische Politik der Kontingentierung war für die Gewerkschaften eine Falle, die sie jahrzehntelang gelähmt hat und zur Gegnerin ihrer Interessen werden liess.
</p><p>Die Gewerkschaften spielten beim Zustandekommen der bilateralen Verträge (inkl. Personenfreizügigkeit) eine entscheidende Rolle. Aus dem Nein zum EWR von 1992 hatten sie gelernt. Deshalb verlangten sie als Bedingung für das Ja zur Personenfreizügigkeit neue, nichtdiskriminierende Massnahmen zum Schutz der Löhne. Seither gibt es in der Schweiz die sogenannten flankierenden Massnahmen. Zwar konnten nicht alle Gewerkschaftsforderungen durchgesetzt werden. Doch es gelang die Einführung eines in der Schweiz zuvor undenkbaren Systems zur Kontrolle der Arbeitsbedingungen und der Löhne. Bund und Kantone führten sogenannte tripartite Kommissionen ein. Sie beobachten und kontrollieren die Arbeitsbedingungen. Kommt es zu Lohndumping müssen sie einschreiten. Verbessert wurden auch die Möglichkeiten zur sogenannten Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Bei wiederholtem Lohndumping kann der Bundesrat einen Gesamtarbeitsvertrag für die ganze Branche gültig erklären. Wo Verträge fehlen, gibt es neu auch die Möglichkeit zur Einführung von staatlichen Mindestlöhnen (sogenannter Normalarbeitsvertrag). Ein prominentes Beispiel dafür sind die neuen nationalen Mindestlöhne in der Hauswirtschaft.
</p><h3>Mehr Gesamtarbeitsverträge</h3><p>Im widrigen und neoliberal geprägten Umfeld gerät der Arbeitnehmerschutz weltweit und in Europa immer mehr unter Druck und wird abgebaut. In der Schweiz jedoch gelang es uns, den Abdeckungsgrad der Gesamtarbeitsverträge zu verbessern. Es ist den Gewerkschaften über alles gesehen gelungen, mit Gesamtarbeitsverträgen und Mindestlohnkampagnen ein Absinken der tiefen Löhne zu verhindern. Besonders ausgeprägt waren die Fortschritte in früheren Tieflohnbranchen, den einstigen Saisonnierstatutbranchen wie etwa dem Bau. Oder dem Gastgewerbe. Das ist ein Erfolg.
</p><p>Weniger erfreulich ist und bleibt das Risiko von Lohndumping und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen. Sie werden leider nicht überall mit der nötigen Entschiedenheit bekämpft. So hat es etwa der Chef des kantonalzürcherischen Arbeitsamtes, der für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zuständig wäre, fertiggebracht, diesen Schutz als "schädliche Überregulierung" zu bezeichnen.
</p><p>Fatal war vor dem 9. Februar 2014 auch die plötzliche Weigerung des Arbeitgeberverbandes, über die Verbesserung der flankierenden Massnahmen weiterzuverhandeln. Bei früheren Abstimmungen über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit hatte man die Bereitschaft, Missstände zu bekämpfen, jeweils mit neuen flankierenden Massnahmen konkret unter Beweis gestellt.
</p><p>Es muss uns bewusst sein, dass die Gewerkschaften auch in den kommenden Auseinandersetzungen wieder eine Schlüsselrolle spielen können. Denn im Ja zur SVP-Initiative kamen nicht nur eine ausländerfeindliche Grundstimmung zum Ausdruck, sondern auch enorme soziale Ängste. Volksabstimmungen werden letztlich von den arbeitenden Menschen entschieden. Auf soziale Ängste braucht es auch soziale Antworten.
</p><p>Wir Gewerkschaften treten deshalb für die Weiterführung der bilateralen Verträge ein. Sie bleiben der Schlüssel für ein geregeltes Verhältnis zu Europa. Wir bekämpfen aber auch jede neue Diskriminierung. Die Gewerkschaften sind die wichtigste und stärkste Organisation, in der die Menschen unabhängig von Herkunft, Farbe und Pass organisiert sind. Sie stehen für die reale Schweiz in ihrer Vielfalt. Der Rückfall in eine Kontingentspolitik, ein neues Saisonnierstatut wäre nicht nur volkswirtschaftlich dumm. Er wäre auch gesellschaftlich und politisch ein historischer Rückschritt um Jahrzehnte.
</p><p>Und es braucht neue soziale Antworten auf die sozialen Probleme. Wir fordern deshalb mehr Lohnschutz. Der Kampf gegen Lohndumping muss endlich überall ernst genommen werden.
</p><p>Schliesslich braucht es dringend Massnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und solche gegen die Diskriminierung älterer Beschäftigter. Künftige Volksabstimmungen werden sich daran entscheiden, ob diese Antworten auf die sozialen Probleme glaubwürdig sind. Für die Zukunft der Schweiz steht Entscheidendes auf dem Spiel.
</p><h5>Materialien</h5><ul><li>Dieser Text von SGB-Präsident Paul Rechsteiner stammt aus dem work-Leseheft "<a href="http://workzeitung.ch/tiki-read_article.php?articleId=2260&amp;topic=1" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Baracken, Fremdenhass und versteckte Kinder</a>"</li><li>Im SGB-Film "Verboten und versteckt – Saisonnierkinder erzählen" berichten Saisonnierkinder von ihrer verlorenen Kindheit.</li></ul>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2078</guid><pubDate>Mon, 08 Dec 2014 09:21:00 +0100</pubDate><title>Herausforderungen angehen, um auch der Zukunft gewachsen zu sein </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/herausforderungen-angehen-um-auch-der-zukunft-gewachsen-zu-sein</link><description>Arbeitsgesetz feiert 50. Geburtstag 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit 50 Jahren ist das Arbeitsgesetz eines der wichtigsten Schutzinstrumente für die Arbeitnehmenden hierzulande. Zu wünschen ist dem bewährten Gesetz für die Zukunft viel Resistenzkraft gegenüber Angriffen auf Arbeitszeitregelungen, ein besserer Vollzug in der Praxis, eine Anpassung an moderne Arbeitsarten und die Anerkennung von Burn-Out als Berufskrankheit. </p><p>Im Rahmen einer kleinen Feier hat die Eidgenössische Arbeitskommission im Beisein von Bundesrat Schneider-Ammann sowie der Sozialpartner am 2. Dezember 2014 an das 50-jährige Jubiläum des Arbeitsgesetzes erinnert. Das Arbeitsgesetz, eines der Hauptinstrumente des Arbeitnehmerschutzes und dank jahrzehntelangem Kampf der Gewerkschaften eingeführt, regelt den allgemeinen Gesundheitsschutz, die Arbeits- und Ruhezeiten sowie den speziellen Schutz am Arbeitsplatz für Jugendliche, schwangere Frauen und stillende Mütter. 
</p><h3>Ein langer Weg</h3><p>Das Arbeitsgesetz ist ein direkter Nachkomme des eidgenössischen Fabrikgesetzes von 1877, welches u.a. die Arbeitszeit auf 11 Stunden beschränkte, Nachtarbeit verbot sowie das Schutzalter 14 einführte. Die Durchsetzung des Fabrikgesetzes war eine Sternstunde der noch jungen Arbeiterbewegung, der es in Allianz mit der konservativ-katholischen Bewegung gelang, ein liberales Referendum gegen das Gesetz zu bodigen.
</p><p>Seit dem frühen 20. Jahrhundert gab es Bestrebungen, die zuvor auf Fabriken und Verkehrsanstalten beschränkte Arbeitsgesetzgebung auszudehnen. Verschiedene Anläufe versandeten wieder. Der SGB etwa präsentierte 1935 einen eigenen Entwurf für ein modernes nationales Arbeitsgesetz. Dieser orientierte sich stark an den völkerrechtlichen Vorgaben und Vorschriften der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der die Schweiz bereits 1919 beigetreten war. Der Anlauf in den frühen 60er Jahren war schliesslich erfolgreich: 1964 konnte das neue Arbeitsgesetz vom Parlament verabschiedet werden.
</p><h3>Auch psychosoziale Risiken erfassen</h3><p>Heute gilt es, einerseits das Bewährte zu bewahren, und da vor allem die häufigen Angriffe auf die Beschränkung resp. Regelung der Arbeitszeiten abzuwehren. Andererseits ist das Arbeitsgesetz den technologischen Entwicklungen anzupassen. Zu erfassen ist erstens das zunehmende Phänomen der Arbeit im Home-Office, etwa durch die Gewährung von Pausen sowie die Regelung von Haftungsfragen. Zum zweiten muss die ständige Erreichbarkeit, welche mit dem Smartphone rasant zugenommen hat, zum Schutz der Arbeitnehmenden wieder eingeschränkt werden. Um psychosozialen Risiken, verursacht durch Stress, Überarbeitung und Nachtarbeit, vorzubeugen, müssen die kantonalen Arbeitsinspektorate drittens die Arbeitszeiterfassung vermehrt kontrollieren. Zum vierten muss das Schweizer Recht so geändert werden, dass Burn-Outs aufgrund von Stress am Arbeitsplatz endlich als Berufskrankheit anerkannt werden! Schliesslich sind im Arbeitsgesetz auch Vorkehrungen zu treffen, damit in der Renovation von Asbest enthaltenden Gebäuden ein Mindeststandard an Gesundheitsschutz garantiert ist. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2075</guid><pubDate>Tue, 02 Dec 2014 11:15:00 +0100</pubDate><title>  Vier Herausforderungen für die Zukunft </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vier-herausforderungen-fuer-die-zukunft</link><description>SGB zu 50 Jahren Arbeitsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Eidgenössische Arbeitskommission hat heute im Beisein von Bundesrat Schneider-Ammann sowie der Sozialpartner das 50-jährige Jubiläum des Arbeitsgesetzes gefeiert. 
</p><p>Das Arbeitsgesetz hat sich als Hauptinstrument des Arbeitnehmerschutzes bewährt; es ist jedoch an die technologischen Entwicklungen anzupassen. Zu erfassen ist erstens das zunehmende Phänomen der Arbeit im Home-Office, etwa durch die Gewährung von Pausen sowie die Regelung von Haftungsfragen. Zum zweiten muss die ständige Erreichbarkeit, welche mit dem Smartphone rasant zugenommen hat, zum Schutz der Arbeitnehmenden wieder eingeschränkt werden. Um psychosozialen Risiken, verursacht durch Stress, Überarbeitung und Nachtarbeit, vorzubeugen, müssen die kantonalen Arbeitsinspektorate drittens die Arbeitszeiterfassung vermehrt kontrollieren. Zum vierten muss das Schweizer Recht so geändert werden, dass Burn-Outs aufgrund von Stress am Arbeitsplatz endlich als Berufskrankheit anerkannt werden! 
</p><p>Das Arbeitsgesetz wurde 1964 dank jahrzehntelangem Kampf der Gewerkschaften eingeführt. Es regelt den allgemeinen Gesundheitsschutz, die Arbeits- und Ruhezeiten sowie den speziellen Schutz am Arbeitsplatz für Jugendliche, schwangere Frauen und stillende Mütter. 
</p><h5>Auskünfte </h5><p>- Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97 
</p><p>- Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2074</guid><pubDate>Tue, 02 Dec 2014 10:30:00 +0100</pubDate><title>Dossier 106: SGB-Kongress vom 23. – 24. Oktober 2014: Positionspapiere und Resolutionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-106-sgb-kongress-vom-23-24-oktober-2014-positionspapiere-und-resolutionen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>«Sécurité, solidarité, équité»: So lautete das Motto des 55. ordentlichen SGB-Kongresses, der am 23. und 24. Oktober 2014 im Berner Kursaal mit weit über 300 Beteiligten stattfand. Die gut 200 stimmberechtigten Delegierten bereinigten 4 Positionspapiere, beschlossen 16 Resolutionen und entschieden über 36 Anträge. Diese Beschlüsse stellen die Weichen für das gewerkschaftliche Handeln der nächsten vier Jahre.
</p><p>Das vorliegende Dossier umfasst die Positionspapiere und Resolutionen, wie sie vom Kongress verabschiedet worden sind. Gleichzeitig erfasst es die programmatische Schlussrede von Paul Rechsteiner, der per Akklamation als SGB-Präsident bestätigt wurde.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Arbeit</category><category>Service Public</category><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2073</guid><pubDate>Tue, 02 Dec 2014 09:55:00 +0100</pubDate><title>Eine wichtige Weichenstellung über Ecopop hinaus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/eine-wichtige-weichenstellung-ueber-ecopop-hinaus</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Volksabstimmung vom 30. November</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Gewerkschaften haben zu Ecopop eine starke, gegen aussen und innen gut sichtbare Kampagne geführt. Das hat sicher das Seinige zum sehr deutlichen Abstimmungsresultat beigetragen. Anlass genug für eine kurze Standortbestimmung. </p><p>Vorrangig ist, dass sich die Ausgangslage für die bevorstehenden anspruchsvollen Verhandlungen mit der EU nach dem 30. November 2014 anders präsentiert als zuvor. Das Nein zu Ecopop ist nicht nur das Nein zu einer fremdenfeindlichen Initiative mit grünem Mäntelchen. Das überdeutliche Abstimmungsresultat kann auch als Nein zum Bruch mit den Bilateralen gelesen werden.
</p><p>Wir erinnern uns: So klar war das mit der Fortsetzung der bilateralen Verträge nach dem Ja zur sogenannten Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar nicht mehr. Zwar hatte die SVP vor der Abstimmung betont, dass ihre Initiative die bilateralen Verträge nicht gefährden würde - unter anderem in der an die ganze schweizerische Bevölkerung verteilten Abstimmungszeitung. Nach dem 9. Februar war das bekanntlich plötzlich anders. Von den bilateralen Verträgen bis hin zu den Menschenrechten wurde plötzlich alles in Frage gestellt. Mit teilweise bedenklichem Echo in Bundesbern. 
</p><p>Die Schweiz als kleines Land mit einer stark verflochtenen Volkswirtschaft mitten in Europa ist auf geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen. Die Basis dafür sind die bilateralen Verträge. Das wird in Zukunft nicht anders sein als in der Vergangenheit. Das Verhandlungsziel muss deshalb sein, die Bilateralen zu erhalten.
</p><p>Im Rückblick muss das Abstimmungsresultat vom 9. Februar vor allem als Zeichen des Protests verstanden werden: Wenn als einzige Alterskategorie jene der 50- bis 60jährigen die Abstimmung entschieden hat, dann muss das als Ausdruck einer gravierenden Problemlage ernst genommen werden. Die Schwierigkeiten und noch viel mehr die Ängste der Kategorie der sogenannten älteren Arbeitnehmenden haben ein bedenkliches Ausmass angenommen. Darauf braucht es glaubwürdige Antworten. Eine Infragestellung der Bilateralen kann aber nach dem 30. November aus der Volksabstimmung vom 9. Februar nicht mehr abgeleitet werden.
</p><p>In allen Volksabstimmungen seit jener im Jahr 2000 sagten die Stimmbürgerinnen und -bürger klar Ja zu den Bilateralen. Aus der Reihe fällt einzig die Abstimmung über die SVP-Initiative vom 9. Februar. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied: Alle erfolgreichen Abstimmungen vor dem 9. Februar waren mit Massnahmen zum Schutz der Löhne und der Arbeitsplätze gekoppelt. Diese fehlten am 9. Februar. Es liegt auf der Hand, dass die sozialen Schutzmassnahmen auch bei einer absehbaren künftigen Abstimmung über die Fortsetzung der Bilateralen wieder entscheidend sein werden.
</p><p>Dafür braucht es auch in Zukunft klare Positionen und den entsprechenden Einsatz der Gewerkschaften. Das vom SGB-Kongress Ende Oktober bestätigte Programm in drei Punkten behält unvermindert seine Gültigkeit. Erstens müssen die Bilateralen erhalten werden. Zweitens darf es nicht zu einer neuen Diskriminierung eines Teils der Arbeitnehmenden kommen. Und drittens muss der Schutz der Löhne und Arbeitsplätze verbessert statt abgebaut werden. Nach dem 30. November sind die Aussichten für die Realisierung dieser Forderungen klar besser als zuvor.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2071</guid><pubDate>Fri, 28 Nov 2014 16:55:00 +0100</pubDate><title>Parlament muss Kritik an Ladenöffnungszeitengesetz Rechnung tragen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-muss-kritik-an-ladenoeffnungszeitengesetz-rechnung-tragen</link><description>Umsetzung Motion Lombardi</description><content:encoded><![CDATA[<p> Trotz scharfer Kritik in der Vernehmlassung treibt der Bundesrat die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten unverdrossen voran. Er stellt sich nicht nur taub für die Kritik der Gewerkschaften, dass sich durch längere Ladenöffnungszeiten die Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmenden klar verschlechtern. Mit der Botschaft zum Ladenöffnungszeitengesetz tritt der Bundesrat auch den Föderalismus mit Füssen und setzt sich über Volksentscheide in zahlreichen Kantonen hinweg. Und über die Haltung der Kantonsregierungen: Nur gerade der Kanton Tessin unterstütze die Vorlage in der Vernehmlassung. Das Parlament hatte die Vorlage seinerzeit über die Motion Lombardi angestossen. Jetzt muss es über den eigenen Schatten springen, dem Widerstand aus den Kantonen Rechnung tragen und von dem neuen Gesetz absehen.
</p><p>Es wäre unverständlich und demokratiepolitisch äusserst fragwürdig, würde auch das Parlament die Vorbehalte der Kantone ignoriert. Denn deren Widerstand ist in den weitaus meisten Fällen vom Volk legitimiert: längere Ladenöffnungszeiten wurden in den letzten Jahren in mehr als einem Dutzend kantonaler Abstimmungen abgelehnt. In Luzern zum Beispiel lehnten die Stimmberechtigten nicht nur eine Totalliberalisierung der Ladenöffnungszeiten ab, sondern auch die Ausdehnung der Öffnungszeiten an Samstagen von 16 auf 17 Uhr. Ein Ladenöffnungszeitengesetz, das schweizweit generelle Öffnungszeiten bis 20 Uhr unter der Woche und bis 19 Uhr am Wochenende erlauben würde, stünde damit völlig quer in der Landschaft. Der SGB wird diese Vorlage aus diesen Gründen bekämpfen. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul><p class="GliederungText"><a name="Text9"><br></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2065</guid><pubDate>Thu, 20 Nov 2014 11:47:00 +0100</pubDate><title>Es braucht einen runden Tisch </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-braucht-einen-runden-tisch</link><description>Asbestkatastrophe umfassend angehen

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das gestrige Urteil des obersten italienischen Gerichtes im Asbestprozess gegen Stefan Schmidheiny zeigt, dass der Weg über das Strafrecht für die Lösung der asbestbedingten Probleme eine sehr steinige Hürde darstellt. Unbestritten jedoch ist, dass es eine Lösung braucht, die gebührend auf das Leiden der Opfer antwortet, gerade auch in der Schweiz. Der SGB wiederholt deshalb seine Forderung nach einem „runden Tisch“, der menschenwürdige Lösungen für die Asbestopfer finden und dazu einen Entschädigungsfonds schaffen soll. Der SGB fordert die Wirtschaft erneut auf, Hand zu bieten für gerechte Lösungen. Ein solcher Fonds stellte insbesondere für bereits verjährte Fälle und für asbestbedingte Erkrankte, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen, einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. 
</p><p>Unabhängig des gestrigen Urteils ist festzuhalten, dass das schweizerische Verjährungsrecht in Zivilsachen für die Asbestproblematik einen bedeutenden Mangel aufweist. In der gegenwärtigen Revision ist nun endlich eine neue opfergerechte Regelung der Fristen, innerhalb derer Asbesterkrankte Schadenersatz fordern können, zu finden. Verlangt ist eine Frist, die erst ab dem Ausbruch der Krankheit zu laufen beginnt und so der langen Latenzzeit von Asbest Rechnung trägt. Eine solche neue Regelung kann auf Asbesterkrankungen beschränkt werden. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2064</guid><pubDate>Wed, 19 Nov 2014 16:28:00 +0100</pubDate><title>Kampagne gegen Ecopop unvermindert weiterführen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kampagne-gegen-ecopop-unvermindert-weiterfuehren</link><description>Jede Stimme zählt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die neusten Resultate der gfs-Umfrage bestätigen, dass die Ecopop-Initiative keinesfalls unterschätzt werden darf. Die im Vergleich zur ersten gfs-Umfrage von 35 auf 39% gestiegene Zustimmung zeigt, dass die Ecopop-Gegner ihre Kampagne unvermindert fortführen müssen. Sie müssen die Stimmberechtigten im direkten Gespräch davon überzeugen, dass Ecopop keine Probleme löst, aber viele neue schafft. 
</p><p>Die im Komitee solidarische Schweiz engagierten AktivistInnen von SP, Grünen, Gewerkschaften, Migrantinnen-, Jugend- und Studierendenorganisationen werden deshalb in den verbleibenden 10 Tagen in der ganzen Schweiz ihre Kampagne unvermindert weiterführen. Sie werden Strassenaktionen durchführen und der Bevölkerung aufzeigen, weshalb diese Initiative gefährlich ist und in eine Sackgasse führt. 
</p><p>Denn Ecopop schürt Fremdenfeindlichkeit, indem sie Migrantinnen und Migranten zu Sündenböcken für Lohndruck, Umweltverschmutzung, Zersiedelung, Wohnungsnot sowie volle Züge und Strassen macht. Das Komitee solidarische Schweiz warnt davor, wegen dieser reellen Probleme nach der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative ein zweites „Zeichen zu setzen“. Ecopop ist die falsche Antwort auf diese Probleme und würde sie noch verschärfen. Die Schweiz würde in eine Abwärtsspirale geraten: Bei einer Annahme würde der Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen wegen der vermehrten Anstellung von KurzaufenthalterInnen zunehmen. Tausende Arbeitsplätze würden wegen dem Wegfall der Bilateralen Verträge ausgelagert oder abgebaut. Die Schweiz geriete in eine wirtschaftlich schwierige Situation, welche eine gute Raum-, Umwelt- und Infrastrukturpolitik massiv erschwert.
</p><p>Neben der Präsenz auf der Strasse werden die Trägerorganisationen des Komitees solidarische Schweiz bis zum Abstimmungssonntag insbesondere auch die Mobilisierung der eigenen Basis vorantreiben. Denn gegen Ecopop zählt jede Stimme.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2063</guid><pubDate>Wed, 19 Nov 2014 14:26:00 +0100</pubDate><title>Burn-out in der Schweiz stark verbreitet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/burn-out-in-der-schweiz-stark-verbreitet</link><description>Gewerkschaften setzen sich für bessere Work-Life-Balance ein! 


</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Studie zeigt, dass Arbeits-, Familien- und Freizeit nicht mehr im Einklang stehen. Das macht die Betroffenen mit der Zeit krank. Frauen sind besonders gefährdet: Stimmt bei ihnen die Work-Life-Balance nicht, dann wird die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Care-Arbeit noch mehr erschwert. Die Gewerkschaften fordern deshalb mehr Stressbekämpfung am Arbeitsplatz. </p><p>Die im November publizierte Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen (SILC) des Bundesamts für Statistik zeigt: Immer weniger Arbeitnehmende sind mit dem Ausmass ihrer vorhandenen Freizeit zufrieden. Der Anteil verringerte sich seit 2010 von 58,6 auf 47,7 %. Das ist alarmierend. Gleichzeitig ist die Zahl der Burn-Out-Ausfälle in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen. Den Unternehmen entstehen durch die Ausfälle und die Einarbeitung neuer Mitarbeitenden hohe Kosten. 
</p><h3>Zu lange Arbeitszeiten</h3><p>Zahlen muss jedoch auch die Gesellschaft: Burn-outs kosten die Schweiz 18 Milliarden Franken im Jahr! Dazu kommt das menschliche Leiden der Betroffenen, ihrer Familien und des Umfeldes. Es kann nicht in Zahlen und Statistiken erfasst werden. 
</p><p>Burn-Outs am Arbeitsplatz hängen mit Faktoren wie fehlender Regeneration durch Freizeit und Pausen zusammen. Wegen dem gesteigerten Leistungsdruck gerade in wenig gewerkschaftlich organisierten Branchen (z.B. „Kreativ-Berufe“, prekarisierte „Free-Lancer“) arbeiten viele Menschen in der Schweiz immer länger, und dies ohne Kompensation durch Lohn oder Freizeit. Von 2003 bis 2008 erhöhte sich die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten um 11 Minuten auf 42 Stunden und 4 Minuten. In den letzten Jahren stagnierte sie auf hohem Niveau bzw. nahm noch weiter zu: 2013 betrug das Plus bei den geleisteten Arbeitsstunden 0,2% gegenüber 2012. 
</p><h3>Mehr Freizeit, Arbeitszeiten im Griff haben</h3><p>All diese Zahlen zeigen: Wir brauchen in der Schweiz dringend Massnahmen gegen die grassierenden Burn-Out-Epidemie. Die Menschen sagen in der SILC selbst, was nötig ist: mehr Freizeit zur Erholung, klarere Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit, Respektierung der gesetzlichen Bestimmungen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit und zu den Ruhe- und Pausen-Zeiten. 
</p><p>Weiter ist in den Unternehmen ein effektives betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) nötig. So können Burnout-Symptome im Ansatz erkannt und eine aktive Burnout-Prävention betrieben werden. Die beste Burn-Out-Prävention aber ist eine Arbeits-Woche mit maximal 40-Stunden, mit Einhaltung der Pausenregelung (zweimal Pause am Tag, plus eine Mittagspause) sowie des gesetzlichen Verbots von Nacht- und Sonntagsarbeit. Und vor allem: Firmen-Smartphones am Abend ausschalten, keine beruflichen Mails nach 18 Uhr lesen, in den Ferien das Firmen-Smartphone nicht mitnehmen. Und: die Arbeitsinspektorate müssen die psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz konsequent überprüfen (vor allem anhand der Arbeitszeiterfassung). 
</p><h3>Frauen besonders betroffen</h3><p>Besonders für Frauen ist der Spagat zwischen längerer Arbeit, weniger Freizeit, Familie und häufig unbezahlter Care-Arbeit immer schwieriger. Weil berufstätige Frauen bei der Familien- und Care-Arbeit oft alleine gelassen werden, ist ihr Burn-Out-Risiko besonders hoch. Neben den erwähnten Forderungen am Arbeitsplatz braucht es deshalb viel mehr bezahlbare Betreuungs-Tagesstrukturen. 
</p><h3>Kurse </h3><p>Der SGB und die ihm angeschlossenen Verbände und Institute führen zum Thema der Work-Life-Balance verschiedene Kurse und Veranstaltungen durch:
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <a href="http://www.syndicom.ch/de/newsaktivitaeten/veranstaltungen/events-detailansicht/event/fachtagung-entgrenzung-der-arbeit.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">syndicom-Fachtagung „Entgrenzung der Arbeit“, </a>Bern, Rest. Jardin, Militärstrasse 38, 21. November 2014 , 09.30 - 16.20 Uhr, <a href="http://www.syndicom.ch/de/newsaktivitaeten/veranstaltungen/events-detailansicht/event/fachtagung-entgrenzung-der-arbeit.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://www.syndicom.ch/de/newsaktivitaeten/veranstaltungen/events-detailansicht/event/fachtagung-entgrenzung-der-arbeit.html</a></p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <a href="http://www.movendo.ch/kurse_mitarbeitende/detail.htm?VerdefID=216392" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Movendo-Kurs „Arbeiten und leben online - Travailler et vivre online“, </a>30.06.2015, Freiburg, NH Hotel,&nbsp;<a href="http://www.movendo.ch/kurse_mitarbeitende/detail.htm?VerdefID=216392" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.movendo.ch/kurse_mitarbeitende/detail.htm?VerdefID=216392</a></p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gesundheitskommission (Gehuko) des SGB: Tagung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und zur Mitwirkung des Personals, November/Dezember 2015 (Datum und Programm werden noch bekanntgegeben). </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2057</guid><pubDate>Wed, 12 Nov 2014 11:24:00 +0100</pubDate><title>Gefährlich, unmenschlich, schädlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/gefaehrlich-unmenschlich-schaedlich</link><description>Ecopop führt in die Sackgasse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Geschlossen engagieren sich die Gewerkschaften und Arbeitnehmendenverbände gegen die Ecopop-Initiative. Denn eine Annahme wäre vor allem für die Arbeitnehmenden verheerend.</p><p>Es hat sich herumgesprochen: Ecopop löst keine Umweltprobleme und ist neokolonialistisch. Vor allem aber schadet die Initiative mit ihrer starren Quote der Wirtschaft und den Arbeitnehmenden. Bei einer Beschränkung der Zuwanderung auf 0.2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung würden die Arbeitgeber mehr KurzaufenthalterInnen ins Land holen. Diese sind rechtlich schlechter gestellt. Die Arbeitgeber können ihnen einfacher tiefe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen diktieren.
</p><p>Dass dies allen Arbeitnehmenden schaden würde, weil auch ihre Löhne und Arbeitsbedingungen unter Druck kämen, zeigt der Blick auf ein trauriges Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte - das Saisonnierstatut: Unter dem früher geltenden Kontingentsystem verdienten Saisonniers fast 15 Prozent weniger als Arbeitskräfte mit Schweizer Pass. Branchen mit vielen Saisonniers entwickelten sich zu eigentlichen Tieflohnbranchen. Nicht zuletzt dank des Freizügigkeitsabkommens konnte dieser Trend in den letzten Jahrzehnten gebrochen werden.
</p><p>Mit Ecopop würde das Freizügigkeitsabkommen hinfällig. Gerade Kurzaufenthalter und Grenzgänger hätten kein Anrecht mehr auf Familiennachzug. Das wäre eine Rückkehr zu Verhältnissen, wie unter dem Saisonnierstatut, als Familien auseinandergerissen wurden und Kinder hier illegal und versteckt leben mussten. Migrantinnen und Migranten würden wieder Arbeitnehmende zweiter Klasse, in ständiger Angst, mit der Arbeitsstelle auch das Aufenthaltsrecht zu verlieren. Sie wären dem Druck der Arbeitgeber noch stärker ausgesetzt. Ohne ausländische Arbeitskräfte gerieten die Sozialwerke in Schieflage und wichtige Branchen (Bau, Gesundheitswesen, Pflege) würden kaum mehr funktionieren.
</p><p>Ohne Personenfreizügigkeit würden auch die Flankierenden Massnahmen hinfällig. Sie sollen garantieren, dass alle, die in der Schweiz arbeiten, gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten und sehen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten vor. Ein Ja zu Ecopop öffnet Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor. Ohne geregelte Beziehungen zur EU würden zudem Schweizer Firmen gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz massiv benachteiligt. Ihre Produkte würden teurer, Auslagerungen ins Ausland, Kostensenkungsprogramme und damit Arbeitsplatzabbau wären die Folge.
</p><p>Ecopop gefährdet den Werkplatz Schweiz und führt zu prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen. Deshalb bekämpfen alle grossen Arbeitnehmendenorganisationen die Initiative mit einer gemeinsamen Kampagne. Der <a href="http://nein-zu-ecopop.ch/index.php/veranstaltungen.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Aktionstag vom 15. November</a> läutet deren Schlussspurt ein. Jede Unterstützung ist nötig und willkommen. Denn trotz eher positiver Umfragewerte ist das Nein zu Ecopop noch lange nicht in trockenen Tüchern. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2054</guid><pubDate>Tue, 11 Nov 2014 11:45:00 +0100</pubDate><title>100 Jahre Schweizerischer Musikerverband</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/100-jahre-schweizerischer-musikerverband</link><description>Kolumne &quot;Gewerkschaftliche Gedanken&quot; aus der Zeitung P.S. (www.pszeitung.ch)</description><content:encoded><![CDATA[<p>November 1982: Das Fernsehen überträgt live wie Leonid Breschnew, langjähriger Staatschef der Sowjetunion, zu Grabe getragen wird. Es ist kalter Krieg und bei uns im Westen gibt es nur Wenige, die wirklich traurig sind. Während der sich hinziehenden Überführung des Sarges zum Roten Platz ertönt Fréderic Chopin's Trauermarsch. Meiner Grossmutter laufen die Tränen an den Wangen hinunter. Die Musik hat aus dem Klassenfeind wieder einen Menschen gemacht.&nbsp; 
</p><p>Musik trifft uns in der Seele. Sie berührt uns in unserem Innersten. Sie kann uns euphorisch oder todtraurig werden lassen. Sie gibt uns eine Ahnung davon, welche emotionalen Tiefen zu uns gehören. Die Musik ist wohl die Wesentlichste aller Künste, welche den Menschen ausmachen, welche ihn "vom Affen" unterscheiden, wie es Nikolaus Harnoncourt ausdrückt.&nbsp; 
</p><p>Werfe ich hin und wieder von meinem Platz im Orchestergraben oder von der Bühne einen Blick ins Publikum, bin ich berührt von ergriffenen Gesichtern, die mitgerissen vor Begeisterung oder mit Tränen in den Augen der Musik und dem Gesang der tragischen Helden und der Primadonnen folgen. Wie oft bin ich selbst im Innersten getroffen, erklingen Töne und Harmonien schier unerträglicher Schönheit.&nbsp; 
</p><p>Unbestritten gehören viele musikalische Werke zu den Höchstleistungen der menschlichen Kreativität. Ihr Erklingen ist verbunden mit den erforderlichen Höchstleistungen der Ausführenden, die das Erdachte immer wieder neu in lebendige Musik umsetzen. Ein Vorgang, welchem – im Moment verfolgt und miterlebt – so immense Faszination innewohnen kann. Dennoch – die ernste Musik, sie hat es nicht einfach, sie kämpft einen schweren Kampf: Sie erfordert von uns Zeit. Sie benötigt Ruhe. Sie verlangt Konzentration. Und steht damit zunehmend quer in der heutigen Landschaft.&nbsp; 
</p><p>Die Bereitschaft und der Wille unserer Gesellschaft, sich dieses kulturelle Erbe zu erhalten, unsere kulturellen Wurzeln nicht der schnelllebigen Rentabilität zu opfern, sind immer noch sehr gross. Wir subventionieren ein hochstehendes Konzert- und Musiktheater-Leben, unterhalten erstklassige Musikhochschulen und unterstützen in fast allen Gemeinden mit Musikschulen den privaten Instrumentalunterricht.&nbsp; 
</p><p>Zu seinem 100-Jahr-Jubiläum haben sich die im Schweizerischen Musikerverband (SMV) organisierten Berufsmusiker und -musikerinnen dafür mit einem Festkonzert im Zürcher Opernhaus bei der Bevölkerung bedankt. Das Konzert war gratis, wartete aber mit schwerem Programm auf: Ravel, Othmar Schoeck, Richard Strauss. Die über 1000 Karten waren alle am ersten Tag vergeben – welch ein Zeichen für das Bedürfnis nach authentischem musikalischem Erleben.&nbsp; 
</p><p>Diesem Umstand zum Trotz setzen allfällige Rotstifte in mageren Zeiten gerne zu allererst bei den Kulturbudgets an und bringen manche den Künsten verbundene Institution in existentielle Bedrängnis. Dieses vielfältige kulturelle Vermächtnis zu erhalten, sich für die Rechte der Berufsmusiker und Berufsmusikerinnen einzusetzen und dafür, dass diese von ihrem Beruf leben können, dem hat sich der SMV seit nunmehr 100 Jahren verschrieben. Ein wirklich stolzes Jubiläum!&nbsp;&nbsp; 
</p><p>Hoffen wir, dass die&nbsp; Musik – sei es sie im Konzertsaal zu erleben oder sie selbst auszuüben – weiterhin ihren hohen Stellenwert beibehält. Denn, so brachte es der Chefdirigent des Berner Sinfonieorchesters Mario Venzago anlässlich des Festkonzerts auf den Punkt: "Ich möchte nicht in einer Stadt ohne Musik wohnen. Eine solche Stadt ist unbewohnbar."&nbsp; 
</p><p><b>Urs Dengler</b> (Orchestermusiker am Opernhaus Zürich)</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2047</guid><pubDate>Thu, 30 Oct 2014 17:08:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat darf Opfer nicht länger vertrösten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-darf-opfer-nicht-laenger-vertroesten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute präsentierte bundesrätliche Antwort auf die Motion 14.3664 der nationalrätlichen Rechtskommission (Fonds zur gerechten Entschädigung von Asbestopfern) ist unbefriedigend. Sie muss vielen Asbesterkrankten als eigentliche Rechts- bzw. Arbeits-Verweigerung erscheinen. 
</p><p>Der Bundesrat anerkennt zwar in seiner Begründung für eine Empfehlung der Motion, dass viele Asbesterkrankte nicht unter die in der Schweiz guten Unfallversicherungs-Leistungen fallen. Trotzdem will der Bundesrat aber gerade für diese besonders betroffene Kategorie heute keine gerechte Lösung präsentieren (z.B. Angehörige von betroffenen Arbeitnehmenden oder Menschen, welche in der Nähe von Asbest-Fabriken wohnten). 
</p><p>Immerhin will der Bundesrat die Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) aufnehmen, zur Auslotung von möglichen Lösungen für die Asbest-Tragödie einen Runden Tisch einzuberufen. Leider wird aber kein Zeitplan genannt. 
</p><p>Der SGB fordert aus diesem Grund den Bundesrat auf, den Runden Tisch mit allen Hauptakteuren umgehend einzuberufen. Dort sollen die Fragen zur Verjährung, zu Präventionsmassnahmen und zu einem von der Wirtschaft finanzierten Entschädigungs-Fonds diskutiert und geklärt werden. „Die Asbest-Kranken dürfen nicht länger vertröstet werden“, meint dazu Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär und Leiter des Bereiches Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen. 
</p><h5>Für Fragen:</h5><p>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 97</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2040</guid><pubDate>Fri, 24 Oct 2014 17:37:00 +0200</pubDate><title>SGB fordert wirtschaftspolitische Wende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-fordert-wirtschaftspolitische-wende</link><description>55. SGB-Kongress in Bern beendet</description><content:encoded><![CDATA[<p> Statt Migrantinnen und Migranten zu Sündenböcken für hausgemachte Probleme zu machen, braucht es eine wirtschaftspolitische Wende. Diese Forderung haben die 400 Delegierten des SGB-Kongresses am Freitag mit Vehemenz vertreten. Denn die realen Probleme im Land sind sozialer Art und heissen Lohndruck, Prämienlast, Stress und unsichere Arbeitsplätze - Probleme, die durch Abschottung noch verstärkt und ausgeweitet würden.
</p><p>Damit nicht nur die Topverdiender, Aktionäre und Arbeitgeber vom steigenden Wohlstand profitieren, müssen mehr Arbeitnehmende vom Schutz eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) profitieren können. Der GAV-Abdeckungsgrad muss auf über 60 Prozent steigen. Dazu müssen Bundesrat und Parlament die Hürden für GAV und deren Allgemeinverbindlicherklärung senken. Gute GAV sind darüber hinaus dank klaren Arbeitszeitregelungen ein effizientes Mittel gegen den zunehmenden Stress am Arbeitsplatz, sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und senken die Lohndiskriminierung der Frauen. Damit Frauen nicht länger diskriminiert werden, braucht es aber mehr. Neben der vom Bundesrat vorgeschlagenen Pflicht der Unternehmen, ihre Löhne auf Diskriminierung zu untersuchen, müssen die Firmen verpflichtet werden, diese auch zu beseitigen. Und eine Kontrollbehörde, in die auch die Sozialpartner eingebunden sind, muss das Gleichheitsgebot durchsetzen.
</p><p>Dringend nötig sind Massnahmen zur Stärkung der Einkommen. Es darf nicht sein, dass der Reallohnzuwachs der Normalverdienenden gleich wieder von steigenden Krankenkassenprämien weggefressen wird. Der SGB fordert deshalb eine substanzielle Erhöhung der Prämienverbilligungen. Die Prämien dürfen künftig nur noch maximal 10 Prozent des Haushaltseinkommens betragen. Dazu müssen Bund und Kantone die Mittel für Prämienverbilligungen um rund 2 Milliarden Franken aufstocken, statt an der Sparschraube zu drehen. Mittelfristig soll die Prämien-Belastung maximal 8 Prozent betragen, wie es bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes in den 1990er Jahren das Ziel war. Längerfristig muss die Krankenversicherung einkommensabhängig finanziert werden - wie jede Sozialversicherung.
</p><p>Intensiv debattiert haben die Kongressdelegierten die Konsequenzen aus der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative. Sie haben bekräftigt, dass die Bilateralen erhalten, neue Diskriminierungen verhindert und die Schutzmassnahmen für Löhne und Arbeitsbedingungen ausgebaut werden müssen. Die Schweiz kann sich keine Sololäufe leisten. Die Bilateralen sind für den Wohlstand und sichere Arbeitsplätze von grosser Bedeutung und garantieren, dass Berufstätige mit EU-Pass nicht diskriminiert werden. Dieses Prinzip muss auch in Zukunft gelten. Der Arbeitskräftebedarf darf nicht über Kurzaufenthaltsbewilligungen befriedigt werden. Diskriminierungen wie ein neues Saisonnierstatut wird der SGB bekämpfen. Löhne und Arbeitsbedingungen müssen besser geschützt werden. Insbesondere braucht es auch einen Schutz gegen Kündigungen und vor prekären Arbeitsformen. Denn eine künftige Abstimmung über den Bilateralen Weg kann nur gewonnen werden, wenn die sozialen Interessen gewahrt werden und der Grundsatz durchgesetzt wird, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen.
</p><p>In einer Resolution ruft der SGB-Kongress auf, die gefährliche und unmenschliche Ecopop-Initiative zu bekämpfen. Sie führt zu Lohndruck und schlechteren Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmenden und schürt die Fremdenfeindlichkeit. In einer emotionalen Debatte machte der Kongress deutlich, dass der SGB neue aufenthaltsrechtliche Diskriminierungsformen resolut bekämpfen wird. In diesem Zusammenhang startete der SGB mit dem berührenden Kurzfilm "Verboten und versteckt - Saisonnierkinder erzählen" eine Sensibilisierungskampagne gegen ein neues Saisonnierstatut.
</p><p>In weiteren Resolutionen forderte der SGB, dass sich die Schweiz aus den Verhandlungen über ein TISA-Abkommen zurückzieht. Ein solches Liberalisierungsabkommen für Dienstleistungen würde unweigerlich zu einem Privatisierungsdruck für zahlreiche Service-public-Aufgaben führen, etwa in der Wasserversorgung, im Gesundheits- und Bildungswesen oder im öffentlichen Verkehr.
</p><p>Der SGB hat am zweiten Kongresstag ausserdem Ständerat Paul Rechsteiner als SGB-Präsidenten sowie Vania Alleva (Co-Präsidentin Unia) und Giorgio Tuti (Präsident SEV) als Vizepräsidentin, respektive Vizepräsidenten wiedergewählt.
</p><p>Bereits am Donnerstag hat der SGB ausserdem den Westschweizer Karikaturisten Philippe Bécquelin, alias "Mix et Remix" mit dem mit 10'000 Franken dotierten SGB-Kulturpreis ausgezeichnet. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74<span class="Auszeichnunghalbfett"></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Service Public</category><category>Sozialpolitik</category><category>Migration</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2039</guid><pubDate>Fri, 24 Oct 2014 16:58:00 +0200</pubDate><title>Sichere Löhne und Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sichere-loehne-und-arbeitsplaetze</link><description>SGB-Gremien sollen Stossrichtung für weiteres Vorgehen festlegen
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kongressdelegierten haben beinahe einstimmig einen „Leitantrag Sichere Löhne und Arbeitsplätze – mehr Schutz, gegen Abschottung“ verabschiedet. Dieser Antrag des SGB-Vorstandes nimmt die Anliegen mehrerer Anträge auf, so derjenigen der CGAS und der Unia auf Lancierung einer Volksinitiative zum Schutz vor Kündigung, des VPOD auf Lancierung einer Streichungsinitiative (der Bestimmungen in Folge der „Masseneinwanderungsinitiative“) und des Gewerkschaftsbundes Tessin auf Lancierung eines Referendums, wenn ein künftiges Abkommen mit der EU keine genügenden Schutzmassnahmen für die Arbeitnehmenden vorsieht.
</p><p>Der Leitantrag will diese Vorschläge eingehend prüfen. Die SGB-Gremien sollen je nach Entwicklung das weitere entsprechende Vorgehen festlegen. SIT, Unia und VPOD stimmten dem Vorgehen zu. SIT verlangte erfolgreich, dass der Entscheid über die Lancierung einer Kündigungsschutz-Initiative bis spätestens an der vierten Delegiertenversammlung nach dem Kongress zu fällen sei.
</p><p>Der Leitantrag spricht sich aus für:</p><ul><li>die Sicherung der bilateralen Verträge</li><li>das Prinzip der Nichtdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt</li><li>einen entschiedenen Kampf gegen Ecopop und</li><li>einen besseren Schutz der Berufstätigen (Schutz der Löhne, gegen Kündigungen und prekäre Arbeitsformen)</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2032</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2014 18:31:00 +0200</pubDate><title>GAV-Abdeckung rasch auf 60 % erhöhen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gav-abdeckung-rasch-auf-60-erhoehen</link><description>Mehr GAV für mehr Arbeitnehmende

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach animierter Diskussion haben die Delegierten ein Positionspapier zur GAV-Politik verabschiedet. Unmittelbares Ziel ist, die GAV-Abdeckung, heute gut 50 %, rasch auf 60 % zu erhöhen. Dazu sollen neue GAV geschaffen und bestehende ausgeweitet werden, letzteres auch durch Allgemeinverbindlichkeit.</p><p>Das Positionspapier würdigt die Leistungsfähigkeit der Gesamtarbeitsverträge (GAV): Da, wo es GAV – oder öffentliche Personalgesetze, wie der VPOD ergänzte – gibt, sind die Verhältnisse in der Regel gerechter. Die GAV-Abdeckung konnte in den letzten Jahren denn auch gesteigert werden – auf gut 50 %. Das genügt jedoch nicht. Wichtigste Gründe für die im europäischen Vergleich tiefe Abdeckung: die einzigartig hohen Hürden für die Allgemeinverbindlich-Erklärung eines GAV (der dann jeweils für die ganze Branche gilt), und die Weigerung vieler Arbeitgeber, einen GAV überhaupt aushandeln zu wollen. 
</p><p>Die SGB-Gewerkschaften wollen in Sachen GAV Gas geben. Sie wollen die Abdeckung durch GAV rasch auf 60 % steigern. Dazu sollen 
</p><p>1. &nbsp;neue GAV durchgesetzt werden, etwa im Gartenbau, im Bereich Kleider und Schuhe, bei den Callcenter, bei KEP&amp;Mail, bei diversen Medien usw. 
</p><p>2. soll die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von GAV an die heutigen Wirklichkeiten angepasst und somit erleichtert werden. So soll das sogenannte Arbeitgeber-Quorum (50 % der Unternehmen müssen an einem GAV beteiligt sein, damit dieser av erklärt werden kann) gestrichen werden. Kein anderes Land kennt eine solche Barriere. 
</p><p>3. sollen GAV bei „öffentlichem Interesse“ av erklärt werden können
</p><p>4. sollen GAV bei Subventionsempfängern obligatorisch sein: Wer Bundessubventionen erhält, muss mit repräsentativen Gewerkschaften einen GAV aushandeln. Wenn es zu keinem Abschluss kommt, erlässt der Bundesrat einen Normalarbeitsvertrag. Für Bundes- und konzessionierte Betriebe gilt eine GAV-Verhandlungspflicht. Bei öffentlichen Beschaffungen sind GAV ein Zuschlagskriterium.
</p><p>Die GAV – aber auch und vorab das Gesetz – sollen ausserdem Personalvertreter/innen und gewerkschaftliche Vertrauensleute besser schützen, insbesondere vor Entlassungen. Sie sollen verbindliche Massnahmen gegen jegliche Diskriminierung (Geschlecht, Herkunft, Sprache, Glauben, Lebensform, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität) vorschreiben und allen wichtigen arbeitsplatzrelevanten Forderungen der Gewerkschaften verpflichtenden Ausdruck geben.
</p><p>Schliesslich müssen die GAV in der täglichen Praxis auch durchgesetzt werden können. Heute fehlten auf gesetzlicher Ebene wichtige Instrumente, so verschiedene Votant/innen am Mikrophon, um gegen unseriöse Firmen vorgehen zu können. So sollen bei hohem Verdacht auf Scheinselbständigkeit, bei fehlender Kautionsleistung oder offensichtlichen Verstössen gegen Mindestarbeitsbedingungen die Kantone Arbeitsunterbrüche verfügen können. Eingefügt wurde dem Papier zudem, wie die Gewerkschaften auch künftig „mit wirksamen Mindestlöhnen Tieflöhne bekämpfen“ wollen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2030</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2014 17:14:00 +0200</pubDate><title>Grosse Chance, jetzt die grösste Sozialdemokratie in der Welt zu bilden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/grosse-chance-jetzt-die-groesste-sozialdemokratie-in-der-welt-zu-bilden</link><description>Dongfang Han, Redaktor «China Labour Bulletin», am SGB-Kongress</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Er sei da, meinte der erste internationale Gastredner am SGB-Kongress, um das einseitig negative Bild über chinesische Arbeiter zu korrigieren. Diese würden sich heute überall in China für bessere Arbeitsbedingungen wehren. Damit biete sich die einmalige Chance zu einem historischen Kompromiss.</p><p>Sie seien rechtlos und billig, und nähmen damit den Arbeitenden anderer Staaten die Arbeit weg. Dieses Bild herrsche in der ganzen Welt über chinesische Arbeiter/innen, meinte einleitend Dongfang Han, der Gewerkschaftsaktivist aus China. Dieses Bild sei aber zu stereotyp. Er sei hier der Botschafter der aufstrebenden Arbeiterinnen in China, der Arbeiter, die sich organisieren in Gewerkschaften und bessere Arbeitsbedingungen erkämpfen würden. 
</p><h3>Arbeiter/innen haben keine Angst mehr</h3><p>Dongfang Han führte ein gutes Dutzend bedeutender Beispiele an, in denen in den letzten Monaten chinesische Arbeiter/innen mit Aktionen erfolgreich für eine bessere Arbeitswelt gekämpft haben. Sie hätten keine Angst mehr, sich zu wehren. Gleichzeitig habe die Regierung eingesehen, dass die Löhne erhöht werden müssten, damit die Arbeiter/innen ihren Konsum steigern können. Die offiziellen Gewerkschaften bremsen da aber, deshalb finden die unabhängigen Gewerkschaften immer mehr Gefolgschaft. Letztere seien drauf und dran, in den Bereichen Dienstleistungen, Verkauf sowie Textil und Schuhe stark zu expandieren. 
</p><p>„Wenn die neuen Gewerkschaften systematisch Tarifverhandlungen abschliessen können, dann bietet sich eine einmalige historische Chance zu einem Zusammengehen der Gewerkschaften mit der kommunistischen Partei. Das ergibt dann die grösste Sozialdemokratie in der Welt.“
</p><h3>Indische Holzim-Firma will keine Gleichstellung</h3><p>Shalini Gera, Anwältin der indischen Leiharbeiter-Gewerkschaft PCSS, die vor allem in Zementfabriken tätig ist, trat als zweite internationale Gastrednerin auf. 80 % der Beschäftigten sind in der indischen Zementproduktion als Leiharbeiter tätig, teils jahrzehntelang, in der Regel 3 mal schlechter bezahlt als die regulär Beschäftigten, ohne Sozialversicherungen und mit weniger Rechten am Arbeitsplatz. Gera berichtete über einen konkreten Fall in einer heute Holzim gehörenden Zementfabrik, die sich seit Jahren weigert, die von PCSS geforderte Gleichstellung der Temporären mit den „normal“ Beschäftigten herzustellen.
</p><p>Die von beiden Redner/innen repräsentierten Gewerkschaften werden von diversen SGB-Verbänden sowie von Solidar (ex SAH) und solifonds unterstützt.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2028</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2014 13:25:00 +0200</pubDate><title>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zieht durchzogene Bilanz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-praesident-paul-rechsteiner-zieht-durchzogene-bilanz</link><description>55. ordentlicher SGB-Kongress eröffnet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">SGB-Präsident Paul Rechsteiner hat in seiner Eröffnungsrede zum 55. ordentlichen SGB-Kongress am Donnerstag im Berner Kursaal eine durchzogene Bilanz der letzten Kongressperiode präsentiert. Positiv wertete er Fortschritte bei den Mindestlöhnen und der Ausweitung des Schutzes der Arbeitnehmenden durch Gesamtarbeitsverträge (GAV). Als grössten Negativpunkt führte Rechsteiner die Annahme der sogenannten Masseneinwanderungsinitiative an.</p><h3 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Einiges bewirkt</h3><p class="Text">Wer nur auf die Ergebnisse schaue, müsse auch bei den Volksabstimmungen der letzten vier Jahre aus gewerkschaftlicher Sicht eine negative Bilanz ziehen, sagte Rechsteiner. Er führte die Ablehnung der Mindestinitiative ebenso an wie der Initiative für mindestens sechs Wochen Ferien von Travail Suisse, der Steuergerechtigkeitsinitiative, der 1:12-Initiative und der Initiative für eine öffentliche Krankenkasse. Jedoch seien all diese Initiativen nicht &nbsp;vergeblich gewesen: „Schlimmstenfalls blieb ein Erfolg aus. Im besseren Fall haben sie unabhängig vom Ergebnis an der Urne einiges bewirkt.“</p><p class="Text">Dies gelte besonders für die Mindestlohinitiative. Trotz ihrer Ablehnung sei es gelungen, die Marke von 4000 Franken zu setzen. in den Vertragsverhandlungen „kam es dank unserer Mindestlohnkampagne zu eigentlichen Durchbrüchen. Die Gewerkschaften haben die Aufgabe, die Lohn- und Lebensverhältnisse der Menschen zu verbessern. Gemessen an diesem Ziel war die Mindestlohnkampagne ein grosser Erfolg.“</p><p class="Text">Kritischer wertete Rechsteiner die knappe Niederlage bei der Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten in Tankstellenshops. Rückblickend zeige sich, „dass es nicht nur um ein paar Tankstellen ging.“ Das Sonntagsarbeitsverbot werde zum Beispiel im Outlet Landquart trotz klarer Rechtslage und eines Bundesgerichtsentscheids „schon gar nicht mehr durchgesetzt, ein im schweizerischen Rechtsstaat einmaliger Vorgang.“</p><h3 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Grosses Thema 9. Februar</h3><p class="Text">Alle Abstimmungen der letzten vier Jahre stünden aber im Schatten des Ja zur sogenannten Masseneinwanderungsinitiative der SVP am 9. Februar. „So knapp dieses Ja ausfiel, so schwerwiegend sind die Folgen für die Schweiz und ihre Zukunft, aber auch für die Arbeitnehmenden und die Gewerkschaften.“ Die Position des SGB nach dem 9. Februar lasse sich in drei Punkten zusammenfassen: „Erstens halten wir an den bilateralen Verträgen unter Einschluss der Personenfreizügigkeit fest. Es braucht geregelte Beziehungen zur EU. Zweitens bekämpfen wir jede neue Diskriminierung. Ein neues Saisonnierstatut kommt für uns nicht in Frage. Und drittens braucht es mehr und nicht weniger Schutz für die Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz.“ Die Frage des Wie weiter? nach dem 9. Februar gehöre zu den grossen Themen dieses Kongresses. </p><p class="Text">Als positive Entwicklung würdigte der SGB-Präsident, dass der Abdeckungsgrad durch Gesamtarbeitsverträge weiter verbessert werden konnte, ebenso die Einführung der Solidarhaftung und besserer Regeln gegen Scheinselbständigkeit. Auch die erstmals in der Schweiz eingeführte Sozialplanpflicht im neuen Sanierungsrecht und die Ratifizierung von Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, wie zum Beispiel zum Schutz der Hausangestellten, erwähnte Rechsteiner als Positivpunkte.</p><h3 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Treten an Ort</h3><p class="Text">Problematischer sei das „Treten an Ort beim Kündigungsschutz für Mitglieder von Personalkommissionen und gewerkschaftliche Vertrauensleute“, aber auch bei der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau. Bei den Sozialversicherungen stelle die AHVplus-Initiative „das Gegenprojekt zu den Sozialabbauvorschlägen aus dem Bundeshaus“ dar. Als „bemerkenswerte Arbeitskämpfe“ erwähnte Rechsteiner die Streiks bei Novartis in Nyon und Merck Serono in Genf sowie auf der Grossbaustelle des neuen SBB-Durchgangsbahnhofs in Zürich.</p><h5 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media 2360 - - "TEXT, Kongressrede Paul Rechsteiner Beginn red 01, Kongressrede_Paul_Rechsteiner_Beginn_red_01.pdf, 1.5 MB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2026</guid><pubDate>Tue, 21 Oct 2014 08:48:00 +0200</pubDate><title>SGB-Analyse zeigt: Es braucht eine wirtschaftspolitische Wende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-analyse-zeigt-es-braucht-eine-wirtschaftspolitische-wende</link><description>Lohndruck, Prämienlast, Stress und unsichere Arbeitsplätze</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz ist so reich wie nie. Doch nur eine Minderheit profitiert. Der SGB-Bericht zur Lage der Berufstätigen in der Schweiz liefert Fakten und zeigt Handlungsmöglichkeiten.</p><p>Die Schweiz ist so reich wie nie zuvor - dank der Berufstätigen. Rund 170'000 Franken erwirtschaftete jede berufstätige Person in der Schweiz letztes Jahr (Durchschnitt pro Vollzeitstelle). Das Land könnte sich also problemlos leisten, dass es allen gut geht. Die Realität ist leider anders, wie die Analyse des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zur Lage der Berufstätigen zeigt.
</p><p>Den gestiegenen Wohlstand teilten sich in den letzten 20 Jahren vor allem Topverdiener, Aktionäre und Arbeitgeber. Viele Berufstätige gingen dagegen fast leer aus. Und bei Normalverdienenden fressen steigende Krankenkassenprämien das magere Reallohnwachstum wieder weg. Auch von Steuererleichterungen profitierten vor allem die höchsten Einkommen. Kein Wunder, haben in der Schweiz im internationalen Vergleich so viele Leute Mühe, finanziell über die Runden zu kommen.
</p><p>Viele Berufsleute sorgen sich um ihren Arbeitsplatz. Mittlerweile liegt die Erwerbslosigkeit in deutschen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Bayern tiefer als in der Schweiz. Bei unfreiwilliger Teilzeitarbeit belegt die Schweiz sogar einen unrühmlichen Spitzenplatz in Europa. Auch bei Stress und stressbedingten Krankheiten steht die Schweiz im europäischen Vergleich schlecht da. Die durchzogene Bilanz droht sich gar noch zu verschlimmern, sollte es zu einem Rückfall in die Zeit vor den bilateralen Verträgen mit der EU kommen.
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner forderte vor den Medien in Bern "eine wirtschaftspolitische Wende" für die Schweiz. Mehr Gerechtigkeit bringen Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit guten Mindestlöhnen und generellen Lohnerhöhungen. Kurzfristig soll der GAV-Abdeckungsgrad auf 60 Prozent steigen. Um die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau herzustellen, müssen Kontrolleure die Löhne in den Firmen auf Diskriminierung prüfen. Und es braucht eine Behörde mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen.
</p><p>Die bilateralen Verträge müssen gesichert und die Arbeitsbedingungen besser geschützt werden. Das Prinzip der Nichtdiskriminierung nach Aufenthaltsstatus muss auch in Zukunft gelten. Grossen Handlungsbedarf gibt es bei der Steuer- und Abgabenpolitik. Bund und Kantone müssen die Prämienverbilligung substanziell aufstocken. Der SGB wird an seinem Kongress vom 23./24. Oktober entsprechende Forderungen für eine wirtschaftspolitische Wende verabschieden.
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul><h5>Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media 2347 - - "TEXT, 141021 PR Analyse berufstaetige, 141021_PR_Analyse_berufstaetige.pdf, 71 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2348 - - "TEXT, 141021 DL Analyse Berufstaetige, 141021_DL_Analyse_Berufstaetige.pdf, 157 KB"&gt;Daniel Lampart, Chefökonom SGB&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Materialien</h5><ul><li>&lt;media 2357 - - "TEXT, lage der berufstaetigen, lage_der_berufstaetigen.pdf, 325 KB"&gt;Lohndruck, Prämienlast, Stress und unsichere Arbeitsplätze. Die Lage der Berufstätigen in der reichen Schweiz&lt;/media&gt;</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Arbeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2020</guid><pubDate>Tue, 14 Oct 2014 10:16:00 +0200</pubDate><title>Ecopop schadet allen Arbeitnehmenden in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ecopop-schadet-allen-arbeitnehmenden-in-der-schweiz</link><description>Gemeinsame Aktion von Gewerkschaften und Arbeitnehmendenverbänden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Ecopop-Initiative erhöht den Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen, führt zu Arbeitsplatzverlust und neuer Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deshalb sagen die Gewerkschaften und Angestelltenverbände geschlossen Nein zu Ecopop.</p><p>Die Ecopop-Initiative ist für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz gefährlich. Sie will die Zuwanderung auf 0.2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung beschränken. Das führt unweigerlich dazu, dass die Arbeitgeber viel mehr KurzaufenthalterInnen ins Land holen werden. Diese sind rechtlich schlechter gestellt. Skrupellose Arbeitgeber können ihnen einfacher tiefe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen diktieren. Das schadet allen Arbeitnehmenden: Auch ihre Löhne und Arbeitsbedingungen kämen unter Druck.
</p><p>Die Initiative ist für die Arbeitnehmenden auch gefährlich, weil sie Arbeitsplätze gefährdet. Denn Ecopop würde die bilateralen Verträge endgültig zu Fall bringen. Ohne geregelte Beziehungen zur EU würden Schweizer Firmen gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz massiv benachteiligt. Ihre Produkte würden deshalb teurer. Auslagerungen ins Ausland, Kostensenkungsprogramme und damit Arbeitsplatzabbau wären die Folge.
</p><p>Ecopop ist auch unmenschlich. Die Initiative macht Migrantinnen und Migranten zu Arbeitnehmenden zweiter Klasse. Sie müssten in ständiger Angst leben, mit dem Verlust der Arbeitsstelle auch das Aufenthaltsrecht zu verlieren. Dem Druck der Arbeitgeber wären sie so noch stärker ausgesetzt. Ausländische Arbeitskräfte zu Sündenböcken für hausgemachte Probleme zu machen, ist auch kurzsichtig. Denn ohne sie gerieten die Sozialwerke in Schieflage und wichtige Branchen (Bau, Gesundheitswesen, Pflege) würden kaum mehr funktionieren.
</p><p>Aus diesen Gründen haben sich alle grossen Arbeitnehmendenorganisationen zusammengetan, um Ecopop mit einer gemeinsam finanzierten Kampagne zu bekämpfen. Mit einer Aktion auf dem Bundesplatz zeigten am Dienstag die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse und ihre Mitgliedsverbände, die Lehrerverbände LCH und SER (Romandie), der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, der KV Schweiz sowie die Angestellten Schweiz, dass sie Seite an Seite für ein Nein zu Ecopop am 30. November kämpfen.
</p><h5>Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media 2331 - - "TEXT, 141013 Redebeitrag Medienanlass SGB Vania Alleva 02, 141013_Redebeitrag_Medienanlass_SGB_VaniaAlleva_02.pdf, 21 KB"&gt;Vania Alleva, SGB-Vizepräsidentin&lt;/media&gt; und Unia Co-Präsidentin</li><li>&lt;media 2332 - - "TEXT, 141014 Rede Kurt Regotz Ecopop de 01, 141014_Rede_Kurt_Regotz_Ecopop_de_01.pdf, 17.0 KB"&gt;Kurt Regotz, Präsident Syna&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2333 - - "TEXT, 141014 NEIN ZU ECOPOP LCH-SER 01, 141014_NEIN_ZU_ECOPOP_LCH-SER_01.pdf, 142 KB"&gt;Beat Zemp, Präsident LCH&lt;/media&gt; und Präsident der Ebenrainkonferenz (Zusammenschluss der Arbeitnehmerorganisationen)</li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><p>Fotos der Aktion finden Sie auf dem <a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157648695955576/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">SGB-Flickr-Account</a>.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2019</guid><pubDate>Thu, 09 Oct 2014 11:14:00 +0200</pubDate><title>1. November - Kundgebung gegen Ecopop und für eine solidarische Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/1-november-kundgebung-gegen-ecopop-und-fuer-eine-solidarische-schweiz</link><description>Gewerkschaften und Angestelltenverbände bekämpfen Ecopop

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ecopop ist Gift für die Schweiz. Ecopop ist insbesondere Gift für eine faire Arbeitswelt in der Schweiz. Ecopop ist eine Radikalkur – und blind. Denn ein Ja zu Ecopop bedeutete: Die Arbeitgeber können vermehrt auf Kurzaufenthalter und Grenzgänger, also auf prekärst Beschäftigte, ausweichen. Folge: der Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen würde noch mehr zunehmen. Und die Bilateralen würden definitiv beerdigt. Die Schweiz braucht aber geregelte Beziehungen zu Europa.
</p><p>Die Gewerkschaften und die Angestelltenverbände wehren sich gegen diese blinde und zerstörerische Logik von Ecopop. Gewerkschaften und Angestelltenverbände wollen mehr Schutz am Arbeitsplatz – und nicht dessen Demontage. Und sie treten für gleiche Rechte für alle an. Deshalb bekämpfen sie Ecopop. Und deshalb rufen sie auch alle auf: Nehmt teil an der 
</p><p>&lt;media 2324 - - "TEXT, Flyer Demo d, Flyer_Demo_d.pdf, 510 KB"&gt;<b>Kundgebung für eine solidarische Schweiz</b>&lt;/media&gt;
</p><p><b>Samstag, 1. November 2014, 14.30 Bundesplatz Bern</b></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2018</guid><pubDate>Thu, 09 Oct 2014 10:25:00 +0200</pubDate><title>Neues Verjährungsrecht, Entschädigungsfonds und mehr Prävention</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/neues-verjaehrungsrecht-entschaedigungsfonds-und-mehr-praevention</link><description>Asbest-Katastrophe endlich umfassend angehen 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Asbest-Katastrophe ist auch in der Schweiz nicht bewältigt, asbestbedingte Erkrankungen werden in den nächsten Jahren zunehmen. Um die Katastrophe einzudämmen, braucht es vor allem ein neues Verjährungsrecht, einen Entschädigungsfonds für Opfer, die bisher ihre Ansprüche kaum geltend machen konnten, sowie vermehrte Prävention. </p><p>Asbest galt lange als hoch attraktiver Werkstoff und wurde ab etwa 1930 in grossen Mengen industriell verwendet und verbaut. Die gesundheitsschädigenden Auswirkungen und tödlichen Folgen von Asbest waren früh bekannt. Trotzdem bedurfte es in den 1980er Jahren einer grossen Kampagne des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), bis die Schweiz ein generelles Asbestverbot erliess (in Kraft seit 1990, mit Übergangsfristen bis 1994). Das war später als in den skandinavischen Ländern, aber Jahre vor den meisten anderen Staaten. Seit 2005 ist Asbest EU-weit verboten. 
</p><p>Die Folgen der Asbest-Katastrophe sind allerdings auch in der Schweiz alles andere als bewältigt, im Gegenteil. Das liegt zum einen an der langen Latenzzeit bis zum Ausbruch der Krankheit, die von zwanzig bis fünfzig Jahren reicht. Studien gehen davon aus, dass die Zahl der Erkrankungen in den nächsten Jahren ansteigen wird und das Plateau zwischen 2015 und 2030 erreicht werden sollte. Zum anderen kommt für die vor 1990 erstellten Gebäude jetzt die Phase der Sanierung und Renovation. Schätzungen gehen davon aus, dass 85% der Gebäude, die vor dem Verbot gebaut wurden, Asbest enthalten. Das allein schon zeigt den akuten Handlungsbedarf. In den letzten 25 Jahren ist zwar einiges geschehen. Zu denken ist vor allem an die Abdeckung der Berufskrankheiten durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und den Ausbau der Prävention durch die Suva. Andere wichtige Fragen und Aufgaben bleiben aber ungelöst. 
</p><p>Weil es endlich eine umfassende Antwort auf die Asbest-Katastrophe braucht, fordert der SGB den Bundesrat auf, die massgebenden Akteure zu einem runden Tisch einzuladen. Gleichzeitig hat der SGB in Eingaben an den Bundesrat, die Kantonsregierungen und die Suva die wichtigsten Fragen thematisiert, die gelöst werden müssen. 
</p><p>Ungelöst ist zunächst das Verjährungsproblem. Es ist schreiendes Unrecht, dass Schädigungen durch Asbest verjähren, bevor die Krankheit ausgebrochen ist. Nicht nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit einem neuen Entscheid vom 11. März 2014 festgestellt, dass das schweizerische Verjährungsrecht bzw. die bundesgerichtliche Rechtsprechung dazu die Menschenrechte verletzen. Auch der Bundesrat hat mit der Botschaft zum neuen Verjährungsrecht den Handlungsbedarf anerkannt. Leider ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre – die nun vom Nationalrat wieder auf 20 Jahre verkürzt wurde – mit Blick auf die Latenzzeiten bei weitem nicht ausreichend, um das Problem der Spätschäden zu lösen. Noch untauglicher wird der Entwurf, wenn die neue Regelung nur für Betroffene gelten soll, die beim Inkrafttreten nach der bisherigen Lösung noch nicht verjährt sind. Die vorgeschlagene Regelung würde also niemandem helfen, der vor 2004 der schädigenden Wirkung von Asbest ausgesetzt war. Eine menschliche und menschenrechtskonforme Lösung für Asbesterkrankungen ist das nicht. 
</p><p>Richtig wäre und ist es, die Verjährung generell erst ab Ausbruch der Krankheit laufen zu lassen. Und die neue Regelung muss für alle Erkrankungen unabhängig vom Zeitpunkt der schädigenden Einwirkung gelten. Das sind elementare und unmittelbar einleuchtende Forderungen, hinter die niemand zurückgehen kann, der den Asbestopfern endlich Gerechtigkeit widerfahren lassen will.
</p><p>Soweit das Parlament davor zurückschreckt, die neue Verjährungsregelung auf alle Personenschäden unbesehen anzuwenden, könnte eine Kompromisslösung immerhin darin bestehen, sie auf die Asbesterkrankungen zu beschränken. Dass Bundesrätin Sommaruga während der Debatte im Nationalrat für diesen neuen, noch nicht diskutierten Ansatz eine gewisse Offenheit angedeutet hat, zeigt, dass eine konkrete Lösung für ein konkretes Problem, nämlich für die akute Asbestproblematik, mit einem Minimum an gutem Willen näher liegt als viele meinen. Es kann doch nicht sein, dass Asbesterkrankte und ihre Angehörigen auch nach dem Inkrafttreten der Revision weiterhin um ihre Ansprüche geprellt werden. 
</p><p>Nur am Rande: Auch das Bundesgericht hätte es in der Hand, mit einer vernünftigen – und EMRK-konformen – Auslegung der heutigen Verjährungsregeln dafür zu sorgen, dass Forderungen nicht verjähren können, die (mangels Erkrankung) noch gar nicht entstanden sind. Die stossende heutige Rechtspraxis war vom Gesetzgeber des OR vor über 100 Jahren jedenfalls nicht gewollt. 
</p><p>Darüber hinaus sollte zur Bewältigung der Asbest-Katastrophe die Schaffung eines Entschädigungsfonds zur Vergangenheitsbewältigung an die Hand genommen werden. Es geht dabei vor allem um Geschädigte, die dem UVG nicht unterstellt sind, aber auch generell um Opfer, die keine Ansprüche mehr geltend machen können. Zu äufnen wäre ein derartiger Fonds zur Vergangenheitsbewältigung in erster Linie durch die Wirtschaft.
</p><p>Mit Blick auf die künftigen Probleme im Umgang mit Asbest muss auch die Prävention – und ihre tatsächliche Umsetzung - ausgebaut werden. Wegen der gewaltigen Mengen von Asbest, die in den vor 1990 erstellten Gebäuden verbaut worden sind, ist in Anlehnung an die entsprechende Praxis in der Suisse Romande zu fordern, dass eine Baubewilligung nur erteilt wird, wenn eine Analyse auf Asbestvorkommen nachgewiesen werden kann. Sollte eine schweizweite Regelung auf kantonaler Ebene nicht möglich sein, wäre der Bund gefordert. Es darf jedenfalls nicht in Kauf genommen werden, dass noch mehr Menschen den schädigenden Asbestfasern ausgesetzt werden. Die beim Abbruch und Umbau von Gebäuden eingesetzten Arbeiter gehören nicht zu den Privilegierten und tragen grosse Risiken. Umso mehr müssen sie geschützt werden. 
</p><p>Schliesslich können die grossen Ausgaben, die der Suva aus der Asbest-Problematik erwachsen, nicht einseitig auf gewerbliche Branchen wie jene der Schreiner und der Zimmerleute abgewälzt werden. Es braucht auch hier einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv.
</p><p>Die Schweiz darf die aus der Asbest-Katastrophe folgenden Probleme nicht länger vor sich herschieben. Dafür ist jetzt das gemeinsame Handeln aller Akteure notwendig.<br></p><hr>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2013</guid><pubDate>Tue, 07 Oct 2014 08:34:00 +0200</pubDate><title>Opfergerechte Verjährung und runder Tisch zur Bewältigung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/opfergerechte-verjaehrung-und-runder-tisch-zur-bewaeltigung</link><description>Asbestkatastrophe jetzt umfassend angehen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Asbestkatastrophe ist auch in der Schweiz noch lange nicht bewältigt. Weil es endlich eine umfassende Antwort braucht, fordert der SGB den Bundesrat auf, die massgebenden Akteure zu einem "runden Tisch" einzuladen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Gesetzgeber hat zuerst einmal die heute viel zu rigide Verjährungsfrist von 10 Jahren anzupassen. Denn Asbest-Erkrankungen brechen oft erst 40 Jahre nach Exposition mit dem Stoff aus. „Es ist schreiendes Unrecht, dass Schädigungen durch Asbest verjähren, bevor die Krankheit ausgebrochen ist“, stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor versammelter Presse fest. Trotz klarer Kritik durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sperre sich die Politik hierzulande gegen eine opfergerechte Verjährung. Rechsteiner weiter: „Der bundesrätliche Vorschlag von 30 Jahren – vom Nationalrat nun auf 20 Jahre verkürzt – ist mit Blick auf die Latenzzeiten bei weitem nicht ausreichend.“ Richtig wäre es, „die Verjährung generell erst ab Ausbruch der Krankheit laufen zu lassen.“ Eine solche neue Regelung könnte allenfalls auf Asbesterkrankungen beschränkt werden. 
</p><p>Die Politik muss jedoch auch menschenwürdige und gerechte Lösungen für die bereits erkrankten Asbestopfer finden. Der SGB fordert hier einen Entschädigungsfonds. SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano: „Durch Genugtuung oder Schadenersatz schafft ein solcher Fonds Gerechtigkeit auch für bereits verjährte Fälle.“ Vor allem kämen damit auch asbestbedingte Erkrankte zu ihrem Recht, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen. Finanziert werden sollte ein solcher Fonds vor allem durch jene Unternehmen, die Asbestprodukte hergestellt und verkauft haben. 
</p><p>SGB-Vize- und Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva verlangte den Ausbau der Präventionsmassnahmen zu Asbest. Denn: „Angesichts der grossen Mengen Asbest, die vor dem Verbot (1989) verbaut wurden, sind zahlreiche Arbeitnehmende des Ausbaugewerbes noch auf Jahre hinaus bei Rückbau-, Umbau- und Renovationsarbeiten erheblichen Risiken ausgesetzt: Es ist eine tickende Zeitbombe! Grosser Handlungsbedarf besteht insbesondere in mehreren Kantonen (Baubewilligung nur nach Analyse auf Asbestvorkommen, Entsorgungspraxis usw.).“ Gleichzeitig forderte Alleva eine gerechtere Risikoverteilung zwischen den Branchen und mehr Engagement der Schweiz auf internationaler Ebene.
</p><p>&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li> Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, Co-Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li></ul><p>&nbsp;</p><h5>Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media&gt;Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media&gt;Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, Co-Präsidentin Unia&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Materialien</h5><ul><li>&lt;media&gt;SGB-Eingabe an den Bundesrat&lt;/media&gt;</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1721</guid><pubDate>Fri, 19 Sep 2014 11:52:00 +0200</pubDate><title>Lücken im Lohnschutz schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/luecken-im-lohnschutz-schliessen</link><description>Bundesrat will Flankierende Massnahmen stärken: Wichtiges Bekenntnis zum Lohnschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Flankierenden Massnahmen stärken will. Dieses Bekenntnis zum Lohnschutz ist wichtig. Denn in der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Vorschläge des Bundesrats gehen zwar in die richtige Richtung, genügen aus Sicht des SGB jedoch noch nicht, um die Löhne in der Schweiz wirksam zu schützen.
</p><p>Die Flankierenden Massnahmen haben heute zu viele Lücken. Deshalb ist es richtig, dass der Bundesrat die Sanktionen verschärfen und die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erleichtern will. Dank den höheren Sanktionen kommen Lohndrücker-Firmen stärker unter Druck. Und die Ausdehnung der Allgemeinverbindlicherklärung macht es einfacher, das Schweizer Lohnniveau über Mindestlöhne durchzusetzen.
</p><p>Leider lässt der Bundesrat aber grosse Lücken offen. Insbesondere kann auch in Zukunft nicht gegen Firmen vorgegangen werden, die keine Kaution leisten. Damit wird es schwierig, ausgesprochene Bussen auch tatsächlich einzukassieren. Ungenügend ist weiterhin auch die Situation bei Arbeitsunterbrüchen und Baustellensperrungen. Verschiedene Kantone weigern sich heute, diese Instrumente einzusetzen. Damit können Firmen auch bei Verletzungen der Mindestarbeitsbedingungen ungehindert weiterarbeiten. Sind die Firmen einmal abgezogen, wird die Durchsetzung von Bussen schwierig. Kontrolleure würden ein wirksames Instrument erhalten, Lohndrücker-Firmen zur Leistung der Schweizer Löhne zu zwingen. Der SGB wird sich dafür stark machen, dass diese Lücken beim Lohnschutz geschlossen werden. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1585</guid><pubDate>Tue, 02 Sep 2014 10:02:00 +0200</pubDate><title>2 bis 2,5 Prozent mehr Lohn - Grosser Nachholbedarf für Leute mit Lehre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/2-bis-2-5-prozent-mehr-lohn-grosser-nachholbedarf-fuer-leute-mit-lehre</link><description>Lohnforderungen der SGB-Verbände</description><content:encoded><![CDATA[<p>Grosse Teile der Schweizer Wirtschaft laufen rund. Die Firmen präsentierten gute Abschlüsse. Geld für Lohnerhöhungen ist vorhanden. Für substanzielle Lohnfortschritte spricht auch der Nachholbedarf bei den Normalverdienenden. Denn deren Lohnentwicklung hat mit der Zunahme der Arbeitsproduktivität nicht Schritt gehalten. Nach Branchen abgestuft fordern die SGB-Gewerkschaften Lohnerhöhungen von mehrheitlich 2 bis 2.5 Prozent. 
</p><p>Besonders profitieren müssen Berufsleute mit abgeschlossener Lehre. Ihre Löhne erhöhten sich zwischen 2002 und 2012 nur um gerade 3 Prozent, während die Löhne der oberen Kader um rund 18 Prozent zulegten. Hält dieser Trend an, wird das viel gelobte System der Schweizer Berufslehre immer mehr untergraben. „Die Berufslehre hat nur eine Zukunft, wenn die Arbeitnehmenden mit Lehrabschluss von ihrem Lohn auch anständig leben und eine Familiengründung ins Auge fassen können“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. 
</p><p>Damit die unteren und mittleren Einkommen ihren verdienten Anteil am guten Gang der Wirtschaft erhalten, müssen die Lohnerhöhungen generell gewährt werden. Denn bei individuellen Lohnrunden profitieren vor allem die hohen und höchsten Einkommen. Vorgehen müssen die Firmen gegen die Lohndiskriminierung der Frauen, mit gezielten Lohnerhöhungen und voller Lohntransparenz.
</p><p>Eine deutliche Reallohnerhöhung verdient haben die Bauleute. Die Gewinne der Baufirmen steigen. „Die Bauarbeiter leisten in immer kürzerer Zeit immer mehr. Druck und Stress nehmen zu, doch die Reallöhne hinken hinter der Produktivitätssteigerung hinterher“, sagte Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva. Auch die Industrie ist gut ausgelastet. Für Chemie und Pharma fordert die Unia mindestens 150 Fr. mehr für alle. Für die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sowie die Lebens- und Genussmittelindustrie 100 Franken. 
</p><p>Für Post, Postfinance und Postauto AG fordert die Gewerkschaft Syndicom eine Lohnerhöhung von 2.5 Prozent. Angesichts der Gewinne ist es laut Syndicom-Präsident Alain Carrupt angebracht, „die Saläre der Angestellten signifikant anzuheben.“ Bereits im Februar festgelegt wurde bei Swisscom ein Lohnsummen-Wachstum von 1.8 Prozent. Sonst fordert Syndicom in der Telecom-Branche aufgrund der guten Halbjahreszahlen eine Erhöhung von 2 Prozent. Und in der Druck- und Medienbranche braucht es 100 Franken für alle.
</p><p>Bei der SBB gilt es den zuletzt eingehandelten Rückstand bei der Lohnentwicklung aufzuholen. Bei vielen konzessionierten Transport-Unternehmen werden die Forderungen der Gewerkschaft SEV um rund 2 Prozent liegen. Und für die öffentliche Hand verlangt der VPOD, die vorgesehenen Erhöhungen, Stufenanstiege und Beförderungen voll zu gewähren.
</p><p>&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><ul><li><span>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</span></li></ul><h5> Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media 2159 - - "TEXT, 140902 PR Lohn, 140902_PR_Lohn.pdf, 87 KB"&gt;<span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB</span>&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2168 - - "TEXT, 140902 DL Lohn-MK 01, 140902_DL_Lohn-MK_01.pdf, 196 KB"&gt;Daniel Lampart, Chefökonom SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2161 - - "TEXT, 140902 VA Lohnforderungen Unia, 140902_VA_Lohnforderungen_Unia.pdf, 42 KB"&gt;Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2162 - - "TEXT, 140902 Lohn syndicom D, 140902_Lohn_syndicom_D.pdf, 88 KB"&gt;Alain Carrupt, Präsident syndicom&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Bilder</h5><ul><li>&lt;media 2169 - - "BILD, pk lohnforderungen, pk_lohnforderungen.JPG, 1.6 MB"&gt;Vania Alleva, Paul Rechsteiner, Daniel Lampart und Alain Carrupt präsentieren die Lohnforderungen der SGB-Verbände&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1576</guid><pubDate>Thu, 21 Aug 2014 12:07:00 +0200</pubDate><title>Arbeit à gogo macht krank! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeit-a-gogo-macht-krank</link><description>Keine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung</description><content:encoded><![CDATA[<div><p class="lead">Schweizer arbeiten immer länger. Sie arbeiten vermehrt auch in der Freizeit, an Sonntagen, in den Ferien. So nimmt der Stress am Arbeitsplatz zu. Man schläft schlechter. Das Familien- und Sozialleben leidet. Burn-Outs sind die Folge, Depressionen, in Extremfällen sogar Herzinfarkte oder Suizide.&nbsp;</p><p>Dass die Stressfaktoren am Arbeitsplatz zunehmen, hat jüngst wieder die Gesundheitsbefragung des Bundes gezeigt: Die Befragten nannten Überarbeitung und fehlende Pausen als sehr grosse Risiken. Dass immer mehr gearbeitet wird (oft mehr als gesetzlich erlaubt!) und die Sonntags- und Nachtruhe nicht mehr eingehalten wird, hat meist damit zu tun, dass die Arbeitszeit nicht mehr erfasst wird. Indem Arbeitgeber mehr oder weniger sanft Druck ausüben, verzichten Arbeitnehmende häufig, ihre Arbeitszeit und v.a. die Überstunden zu notieren. Manchmal passiert dies auch auf Initiative des Angestellten: Aus Angst vor einer Entlassung gaukelt man mehr Produktivität vor, und stempelt aus, obwohl man dann weiter arbeitet. Eine gefährliche Form der Selbstausbeutung! Grund für den erhöhten Druck am Arbeitsplatz sind vielfach versteckte Sparmassnahmen, etwa weil Firmen bei gleichbleibender Arbeitslast Personal reduzieren. Begründet werden die Massnahmen oft mit „verschärfte Konkurrenz in Zeiten der Globalisierung“.&nbsp;</p></div><div><p>Das Arbeitsgesetz hat bei der Arbeitszeit jedoch klare Grenzen gesetzt. Es unterscheidet richtig-erweise zwischen Überstunden, Überzeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit und schreibt obligatorische Pausen zur Erholung vor. Denn Arbeitsmediziner wissen: Der menschlichen Leistungsfähigkeit sind Grenzen gesetzt, und diese müssen respektiert werden. Sonst müssen wir horrende Gesundheitskosten tragen sowie viel menschliches Leid.&nbsp;
</p><p>Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Gesetze zum psychischen Gesundheitsschutz indem die Arbeitszeit erfasst wird. Diese Dokumente müssen alle Arbeitgeber von Gesetzes wegen bei einer Inspektion bereithalten, sonst droht eine Busse oder Anzeige. Die Arbeitszeiterfassung ist ein einfaches, aber effektives Instrument, um den psychischen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sicherzustellen. Doch was fordern nun bürgerliche Politiker und Wirtschaftsvertreterinnen? Ausgerechnet die Abschaffung der Arbeitszeiterfassung! Das Ziel ist klar: Die Angestellten sollen mehr arbeiten und dank fehlender Überstunden-Erfassung vermehr gratis arbeiten. Die Folgen, etwa zusätzliche Gesundheitskosten, soll derweil die Gesellschaft tragen. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften!</p></div>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1574</guid><pubDate>Wed, 20 Aug 2014 10:27:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat ignoriert starken Widerstand gegen Ladenöffnungszeitengesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-ignoriert-starken-widerstand-gegen-ladenoeffnungszeitengesetz</link><description>Umsetzung Motion Lombardi</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat ist taub für die scharfe Kritik, die in der Vernehmlassung über die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten geübt wurde. Er ignoriert nicht nur die Kritik der Gewerkschaften, dass sich durch längere Ladenöffnungszeiten die Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmenden klar verschlechtern. Mit seinem Entscheid, bis Ende Jahr eine Gesetzesvorlage ins Parlament zu bringen, tritt der Bundesrat vor allem den Föderalismus mit Füssen und setzt sich über Volksentscheide in zahlreichen Kantonen hinweg.
</p><p>Wegen der Verhängung von schweizweit generellen Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und von 6 bis 19 Uhr Samstags müssten zwei Drittel der Kantone ihre Ladenöffnungszeiten ausdehnen. „Darunter leiden in erster Linie die Angestellten, denn immer längere Arbeitstage sind familienfeindlich, erhöhen den Stress und machen krank“, kommentiert der SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano. Die Gefahr ist umso grösser, weil sich im Detailhandel nach wie vor das Gros der Arbeitgeber weigert, Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen. 
</p><p>Besonders scharfe Kritik übten in der Vernehmlassung die Kantone. Nur gerade vom Tessin wurde die Vorlage unterstützt. Grund dafür ist, dass alle Kantone der Innerschweiz und der Ostschweiz sowie alle Westschweizer Kantone heute kürzere Ladenöffnungszeiten kennen. In vielen dieser Kantone lehnte das Stimmvolk in den letzten Jahren längere Öffnungszeiten ab. Zuletzt etwa im Kanton Luzern, wo die Stimmberechtigten nicht nur eine Totalliberalisierung der Ladenöffnungszeiten versenkten sondern auch die Ausdehnung der Öffnungszeiten an Samstagen von 16 auf 17 Uhr klar stoppten.
</p><p>Es ist unverständlich und demokratiepolitisch äusserst fragwürdig, wenn der Bundesrat diese gewichtigen Vorbehalte der Kantone und Gewerkschaften schlicht ignoriert und die Gesetzgebung vorantreibt, wie wenn keine Vernehmlassung stattgefunden hätte. „Das ist nicht akzeptabel“, sagt Cirigliano weiter. Nun ist es am Parlament, das dem Bundesrat über die Motion Lombardi den Gesetzesentwurf in Auftrag gegeben hatte, Vernunft zu zeigen und von dem Vorhaben abzusehen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1572</guid><pubDate>Tue, 05 Aug 2014 11:19:00 +0200</pubDate><title>SGB und Solifonds  intervenieren bei der Regierung von Bangladesh</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-und-solifonds-intervenieren-bei-der-regierung-von-bangladesh</link><description>1500 ArbeiterInnen der Tuba Group im Hungerstreik</description><content:encoded><![CDATA[<p>(ea) Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und der Solidaritätsfonds für soziale Befreiungskämpfe in der Dritten Welt (Solifonds) haben sich heute per Brief an die Premierministerin von Bangladesh gewandt und diese aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, damit die Bekleidungsfirma Tuba Group endlich ihren Verpflichtungen nachkommt und so der Hungerstreik von 1500 ArbeiterInnen abgebrochen werden kann. 
</p><p>Seit Monaten hat die Tuba Group ihren ArbeiterInnen keine Löhne und Zuschläge mehr bezahlt. Weil diverse Interventionen nichts fruchteten, beschlossen die BekleidungsarbeiterInnen am 28. Juli, in einen Hungerstreik zu treten. Dieser soll so lange durchgeführt werden, bis die ausstehenden Löhne bezahlt werden. Obwohl sich viele Streikende in kritischem Zustand befinden, hat das Unternehmen bisher bloss zu Hinhaltetaktiken gegriffen.
</p><p>Den Konflikt verschärft der Umstand, dass letzte Woche der Manager der Tuba Group gegen Kaution aus der Haft entlassen wurde. Dieser sass im Gefängnis wegen eines verheerenden Brandes in einer Firmenniederlassung, der 112 ArbeiterInnen das Leben gekostet hatte. Die Tuba-ArbeiterInnen vermuten mit guten Gründen, dass die Löhne nicht bezahlt wurden, damit die Kaution bezahlt werden konnte. 
</p><p>SGB und Solifonds fordern die Premierministerin auf zu intervenieren und alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, damit die ArbeiterInnen die ausstehenden Löhne, Zuschläge und Entschädigungen erhalten. Es sei Pflicht der Regierung sicherzustellen, dass die Rechte der Arbeitnehmenden und die Gewerkschaftsrechte in den Unternehmen respektiert würden.
</p><p>&lt;media 2126 - - "TEXT, 1408 letter Prime Minister Bangladesh, 1408_letter__Prime_Minister_Bangladesh.pdf, 139 KB"&gt;Der Brief im Wortlaut&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1566</guid><pubDate>Wed, 09 Jul 2014 09:33:00 +0200</pubDate><title>Lohndumping ist Realität – Mindestarbeitsbedingungen sind durchzusetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndumping-ist-realitaet-mindestarbeitsbedingungen-sind-durchzusetzen</link><description>Observatoriumsbericht zur Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl die Flankierenden Massnahmen grundsätzlich sehr mächtige Instrumente gegen Lohndruck und Arbeitgeber-Missbräuche sind, ist Lohndumping in der Schweiz leider eine Realität. Gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Observatoriumsbericht wurde etwa bei ansässigen AusländerInnen ohne überobligatorische Ausbildung sowie bei Arbeitskräften mit Tertiärabschluss Lohndruck festgestellt. Und bei Kontrollen im Rahmen der FLAM werden in verschiedenen Branchen immer wieder Lohndumping festgestellt.
</p><p>In Branchen wie dem Bau oder der Reinigung, die allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen kennen, können die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern für Lohndumping gebüsst werden. Schwarze Schafe unter den Arbeitgebern finden jedoch immer wieder neue, quasi-kriminelle Wege, die Lohnvorgaben zu unterlaufen. Deshalb müssen die Kontrolleure bei gravierenden Fällen Arbeitsunterbrüche verfügen, um die Dumpingfirmen zur sofortigen Änderung ihrer Geschäftspraxis zu zwingen.
</p><p>In anderen Branchen wie dem Gartenbau, dem Detailhandel mit Kleidern und Schuhen, aber auch bei MusikerInnen oder freien JournalistInnen, kann Lohndumping derzeit nichts entgegengesetzt werden, weil sie keine GAV mit Mindestlöhnen haben. Arbeitgeber dieser Branchen müssen deshalb solche GAV abschliessen, die überhaupt erst effiziente Kontrollen ermöglichen.
</p><p>Die Vorschläge des Bundesrats zur Umsetzung der „Masseneinwanderungs-Initiative“ würden das Lohndumping und die in der Abstimmung zum Ausdruck gebrachten Sorgen zahlreicher Stimmberechtigter um Löhne und Arbeitsplätze noch verstärken. Wie die Vergangenheit zeigte, verdienten Saisonniers und Grenzgänger unter dem alten Kontingentssystem deutlich weniger als die Schweizer Arbeitnehmenden (-13,6%, resp. -7,2%). Das ist ein deutlicher Hinweis auf Lohndruck. Im neuen Kontingentssystem soll für Tätigkeiten bis 3 Monate der Marktzugang offenbleiben. Profitieren würden ausländische Firmen und Temporärbüros. Doch gerade in diesen kurzfristigen Jobs fliegen heute regelmässig krasse Lohndumping-Fälle auf.
</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt und Schweizer Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Dieses Prinzip muss mit nicht-diskriminierenden Mindestarbeitsbedingungen und effizienten Flankierenden Massnahmen durchgesetzt werden. So sollen Schweizer Arbeitgeber nur Personal im Ausland holen, wenn sie in der Schweiz keine Arbeitskräfte finden. Ausserdem braucht es Massnahmen gegen die Diskriminierung von älteren Arbeitnehmenden sowie Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies trägt dazu bei, dass etwa im Gesundheitswesen die Verweildauer im Beruf erhöht und so der Bedarf nach neuen Fachkräften gesenkt werden kann. Weiter müssen die Arbeitgeber für die Gesundheit am Arbeitsplatz stärker in die Pflicht genommen werden.
</p><h5>Auskünfte: &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1559</guid><pubDate>Thu, 03 Jul 2014 13:46:00 +0200</pubDate><title>Gewerkschaften haben Zutrittsrechte in die Betriebe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewerkschaften-haben-zutrittsrechte-in-die-betriebe</link><description>Klare ExpertInnen-Meinung an SGB-Tagung</description><content:encoded><![CDATA[<p>An der hochkarätigen SGB-JuristInnen-Tagung, welche unter dem Titel „Informations- und Zutrittsrechte von Gewerkschaft am Arbeitsplatz“ am 27.06.14 in Bern stattfand, haben Juristinnen und Professoren aus dem In- und Ausland festgehalten, dass unter geltendem Recht Gewerkschaften das Recht haben, die Arbeitnehmenden an ihrem Arbeitsort zu besuchen und sie zu informieren. Sei das in Büros, Baustellen oder sonstigen Betriebsstätten. Dazu gehört auch und gerade der Zugang mit elektronischen Kommunikationsmittel wie Intranet. Gegen diese klare Rechtslage haben die Arbeitgeber keine Handhabe, auch wenn es (noch) nicht alle Gerichte gemerkt haben!
</p><p>Anhand der Vorträge von prominenten ReferentInnen aus dem In- und Ausland konnten sich die rund 100 anwesenden ZuhörerInnen ein authentisches und korrektes Bild über die Zutritts- und Informationsrechte von Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter am Arbeitsplatz machen.
</p><h3>Juristische Lage klar</h3><p>Prof. Marcel Niggli, Ordinarius für Strafrecht an der Universität Freiburg und bekannter Herausgeber verschiedenster Standardwerke zum Strafrecht, präsentierte in seinem Vortrag die Resultate eines Gutachtens, welches er im Auftrag und mit Begleitung des SGB verfasst hat. Die Ergebnisse sind für uns Gewerkschaften äusserst wertvoll und völlig eindeutig: FunktionärInnen von Gewerkschaften haben das Recht, direkt in die Betriebe, die Arbeits- und Baustellen zu gehen und dort in Kontakt mit den Arbeitnehmenden zu treten. Beim Zutritt von Gewerkschaften in den Betrieben kann es sich konkret z.B. um Flyer-Verteilungen auf Firmenparkplätzen, Auflegen von Broschüren in Pausenräumen, Anbringen von Informationen an Pinnwänden oder das persönliche Gespräch auf dem Firmenareal handeln, aber auch um den Zugang zum Betriebs-Intranet z.B. für Mailversände oder Versand von Umfrage-Tools. 
</p><p>Niggli zeigt nun in seinem Gutachten, welches auf der SGB-Homepage abrufbar ist, dass gegen den physischen Zutritt der GewerkschafterInnen die Arbeitgeber KEIN Recht haben, Hausverbote auszusprechen oder einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) an den Behörden stellen! Wenn die GewerkschafterInnen ein verhältnismässiges und die Betriebsabläufe nicht unnötig störendes Eintreten in den Arbeitsplatz vollziehen, hat vielmehr eine allfällige „Rache-Anzeige“ der Arbeitgeber selbst einen strafrechtlich relevanten Charakter. Wenn ein Arbeitgeber eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen ihm nicht genehme GewerkschafterInnen ausspricht, ist dies als Nötigung zu betrachten! Hier hat der Staat eine strikte Neutralitätspflicht im Verhältnis von Gewerkschaften und Arbeitgeber und hat sich aus den Konflikten herauszuhalten.
</p><p>Das Gutachten von Prof. Niggli stärkt den Gewerkschaften den Rücken: GewerkschafterInnen wahren beim Zutritt in den Betrieb berechtigte Interessen und haben Rechtfertigungsgründe aus gesetzeskonformer Handlung.
</p><p>Weiter zeigt das Gutachten von Prof. Niggli die Problematik auf, wer überhaupt, z.B. in einer Grossbaustelle mit Generalunternehmer und Dutzenden von wechselnden Subakkordanten, berechtigt wäre, ein Hausverbot auszusprechen: Das wären in diesem Falle beim Zutritt in die Baracken die Bauarbeiter selbst und nicht die Vorgesetzten bzw. gar Generalunternehmer.
</p><h3>Zutritt im Recht verankert </h3><p>Die Vorträge von Prof. Schefer (Ordinariums öffentliches Recht Universität Basel) und Prof. Pärli (Leiter Zentrum für Sozialrecht, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) haben komplementär zu den Ausführungen Nigglis aufgezeigt, dass die Zutritts- und Informationsrechte von Gewerkschaften bereits im heute gültigen Schweizer Recht eine legale Basis haben. Und zwar im Verfassungsrecht (Koalitionsfreiheit gemäss Art. 28 BV) und im Arbeitsrecht. 
</p><p>Prof. Schefer zeigte in seinem Referat, dass die Gewerkschaftsfreiheit, wie sie in Art. 28 BV garantiert wird, sogenannte „Drittwirkung“ entfaltet: d.h. dass die Koalitionsfreiheit nicht nur zwischen Staat und Gewerkschaften gilt, sondern auch im Verhältnis Arbeitgeber und Gewerkschaften. Arbeitgeber haben also die Pflicht, die Ausübung der Gewerkschaftsfreiheit nicht einzuschränken! Arbeitgeber haben hier also keine Möglichkeit, durch „Hausverbote“ die verfassungsmässigen Rechte gemäss Art. 28 BV ausser Kraft zu setzen. Auch aus Art. 28 BV leitet sich die von Prof. Niggli in seinem Gutachten erwähnte Neutralitätspflicht des Staates ab, welcher sich nicht durch den „Paragraphen“ des Hausfriedensbruchs&nbsp; zum Handlager gewisser Arbeitgeber degradieren lassen darf. 
</p><p>Prof. Kurt Pärli zeigte weiter in seinem Vortrag mit einer Bestandsaufnahme und Analyse der Zutritts- und Informationsrechte, wie sie im Schweizer Arbeitsrecht und in den GAV festgehalten sind, dass das Arbeitsrecht heute bereits an verschiedenen Orten das Recht der Gewerkschaften festlegt, Zutritt zum Betrieb zu haben: Art. 15 des Mitwirkungsgesetz (MwG) gibt z.B. den Gewerkschaften ein direktes Klagerecht aus entsprechenden arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. So auch Art. 58 Arbeitsgesetz (ArG), welcher der Gewerkschaft ein direktes Beschwerderecht gibt bei Nichteinhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Bestimmungen am Arbeitsplatz. Und wo ein Klagerecht der Gewerkschaften steht, da hat auch die Gewerkschaft das Recht, den Betrieb zu betreten und Informationen und Beweise vor einer allfälligen Klage zu sammeln. 
</p><h3>Fazit: Gewerkschaften bleiben am Ball und leisten Aufklärungsarbeit!</h3><p>Die Resultate der juristischen Abklärung, wie sie an der Tagung präsentiert wurden, zeigen: GewerkschafterInnen haben unter geltendem Schweizer Recht Zutrittsrechte. Und zwar direkt aus Verfassungsrecht, so aus Koalitionsfreiheit gemäss Art. 28 BV. Und direkt aus Arbeitsrecht, so z.B. aus Art. 15 MwG und Art. 58 ArG. Diese Bestimmungen sollen in Zukunft vermehrt Niederschlag und Fixierung in den GAV finden. Dazu wird der SGB sich für eine GAV-Best-Practice für die Sozialpartner einsetzen. 
</p><p>Das Gutachten von Prof. Niggli zeigt auch weiter: Renitente Arbeitgeber haben keine juristische Handhabe, um sich kritische, missliebige GewerkschafterInnen durch Hausverbote und Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch vom Hals zu halten. Die meisten Behörden wissen das auch und treten nicht auf solche Anzeigen ein. Leider hat sich diese eigentlich klare rechtliche Grundlage noch nicht in allen Gerichten durchgesetzt. Deshalb wird der SGB weiter bemüht sein, diese Erkenntnisse aus der Tagung unter JuristInnen und in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1558</guid><pubDate>Wed, 02 Jul 2014 14:38:00 +0200</pubDate><title>Was es zu beachten gilt </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/was-es-zu-beachten-gilt</link><description>Ferienjobs und Arbeitsrecht

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ferien nahen. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Zu beachten: Auch für Kurzjobber/innen gilt das Arbeitsrecht.</p><p>Kinderarbeit ist hierzulande glücklicherweise abgeschafft. Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen benötigen Minderjährige die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.
</p><h3>Wer darf was (nicht)?</h3><p>Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) präzisiert die Anstellungsregeln für unter 18-Jährige. Verboten sind gefährliche Arbeiten, Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die&nbsp; berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5).
</p><h3>Wie lange?</h3><p>Die Arbeit der unter 13-Jährigen darf maximal drei Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche betragen (Art. 10 ArGV 5). Jugendliche über 13 Jahre ohne beendete Schulpflicht können bis zu 8 Stunden pro Tag (40 h pro Woche) während der Hälfte der Schulferien, zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, beschäftigt werden, wobei bei mehr als fünf Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren ist (Art. 11 ArGV 5). Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen vom Unternehmen Angestellten nicht überschreiten darf (max. 9 h pro Tag) und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat (Art. 31 Abs. 1 ArG). Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden (Art. 16 ArGV 5). Abends dürfen unter 16-Jährige nur bis 20.00 Uhr, 16- bis 18-Jährige bis 22.00 Uhr beschäftigt werden (Art. 31 Abs. 2 ArG). 
</p><h3>Bei Gefahr nein sagen </h3><p>In Ferienjobs tun viele Jugendliche die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Auch in dieser lauern Gefahren, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Das Berufsunfallrisiko junger Jobber/innen ist sehr hoch, vor allem in den ersten Tagen der Anstellung.
</p><p>Deshalb: Sicherheitsvorschriften immer genau beachten. Die entsprechenden Unterrichtungen des Arbeitgebers sind sorgsam zu beachten, auch wenn sie einem übertrieben vorkommen sollten. In jedem Fall sind gefährliche Arbeiten bis zum Alter von 18 Jahren verboten. Ist jemand trotz allem einer Gefahr ausgesetzt, dann muss er wagen, STOPP zu sagen. Es lohnt sich, Hilfe einzuholen bei einem erfahrenen Arbeitskollegen. Unfälle wirken zu häufig zu lange nach.
</p><h3>Richtig versichern</h3><p>Während eines kleinen Ferienjobs die Sozialversicherungen zu vernachlässigen, kann sich rächen. Alle Arbeitnehmenden sind unabhängig ihres Alters obligatorisch durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Wenn sie weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, deckt diese Versicherung nur die Berufsunfälle. Ist das Pensum höher, sind alle Unfälle gedeckt. Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die Eltern zu benachrichtigen (Art. 32 ArG). Für Anstellungen unter drei Monaten gibt es keine Verpflichtung, im Krankheitsfalle ein Gehalt zu zahlen. Die anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) sind erst ab 18 obligatorisch. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht zahlt, ist dies Schwarzarbeit und hat Sanktionen zur Folge.
</p><h3>Lohn: minimale und übliche Löhne</h3><p>In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Theoretisch könnte damit der Arbeitgeber den Lohn zahlen, der ihm passt. Allerdings muss der Arbeitgeber Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) respektieren. Für Ferienjobs besonders bedeutend sind der Landes-GAV Gastgewerbe, die verschiedenen GAV im Bau, in der Reinigung, im Detailhandel (Coop, Migros sowie kantonale und kommunale GAV), für den Temporärbereich (Personalverleih) und ebenso die kantonalen NAV in der Landwirtschaft. Die meisten vertraglichen Mindestlöhne findet man auf: <a href="http://www.gav-service.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.gav-service.ch</a>. Die Arbeitgeber müssen zudem die branchen- und ortsüblichen Löhne respektieren. Die meisten davon findet man auf <a href="http://www.lohnrechner.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a> .
</p><p>Der SGB empfiehlt einen Mindestlohn von 22.- Fr./h. 
</p><h3>Und die Ferien?</h3><p>Schliesslich darf der Ferienanspruch nicht vergessen werden. Wenn man – wie gewöhnlich bei kleinen Ferienjobs – im Stundenlohn beschäftigt ist, hat man Anrecht auf einen Lohnzuschlag von 10,64 % (bis zu 20 Jahren). Bei Jugendlichen ab 20 beträgt dieser Zuschlag 8,33 %. Auf der Lohnabrechnung ist dieser Zuschlag klar auszuweisen.
</p><p><b>Tipp:</b> Die SGB-Jugendkommission hat in einer Ratgeber-Broschüre alle wichtigen Informationen zum Arbeitsrecht erfasst. Diese ist downloadbar unter: <a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a> .</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1556</guid><pubDate>Fri, 27 Jun 2014 10:55:00 +0200</pubDate><title>Unzulässige Hausverbote leisten Lohndumping Vorschub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/unzulaessige-hausverbote-leisten-lohndumping-vorschub</link><description>Zutrittsrecht der Gewerkschaften zu Betrieben</description><content:encoded><![CDATA[<p>Den Gewerkschaften kommt in der Durchsetzung von Gesamtarbeitsverträgen und flankierenden Massnahmen eine gewichtige Rolle hinzu. So war es letzten Herbst im Durchgangsbahnhof Löwenstrasse in Zürich die Gewerkschaft Unia, welche aufdeckte, dass dort dutzende Polen zu unhaltbaren Arbeitsbedingungen als Scheinselbständige beschäftigt wurden. Immer öfter wird den Gewerkschaften aber der Zutritt zu Betrieben verweigert. Aus diesem Grund hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) heute eine Tagung veranstaltet. Dabei wurde auch ein neues juristisches Gutachten präsentiert, das klarstellt: Gewerkschaften haben das Recht, Betriebsbesuche durchzuführen, etwa um den Angestellten Informationen zu GAV und Arbeitssicherheit zu übermitteln, aber auch um Arbeitskampf-Massnahmen vorzubereiten.
</p><p>Eigentlich ist die Sache klar: Missbrauch in Betrieben entdeckt man nur, wenn man hingeht. Bei zunehmender Flexibilisierung von Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und Temporärarbeit, Überstunden und allgemeiner Arbeitsintensivierung müssen die Gewerkschaften am Arbeitsplatz präsent sein können. Die Instanzen, die heute damit beschäftigt sind die Einhaltung von GAV, FLAM oder Arbeitsgesetz zu kontrollieren, sind angesichts ihrer bescheidenen Mittel auf Hinweise der Gewerkschaften angewiesen. 
</p><p>Das Bundesgericht stellte 2011 diese wichtige Arbeit in Frage. Es gab in einem Urteil einem Restaurantbetreiber Recht, welcher GewerkschaftsmitarbeiterInnen vom Parkplatz des Restaurants weggewiesen hat. Sie wollten die Angestellten über den neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) und ihre daraus folgende Rechte informieren. 
</p><p>An der heutigen SGB-Tagung haben sich mehrere renommierte Experten über dieses Thema unterhalten. Gewürdigt wurde auch ein von Dr. iur. Marcel Niggli, Professor an der Universität Freiburg, vorgestelltes juristisches Gutachten. Er kommt darin zum Schluss, dass die Argumentation des Bundesgerichts korrekturbedürftig ist. Die in der Verfassung verankerte Koalitionsfreiheit besagt, dass Arbeitnehmende wie Arbeitgeber sich organisieren und zum Schutz ihrer Interessen in Vereinigungen zusammenschliessen dürfen. Demzufolge muss es Gewerkschaften auch erlaubt sein, zu den Angestellten hinzugehen. Dies auch dann, wenn dazu eine Baustelle oder ein Betrieb betreten und allenfalls Hausfriedensbruch begangen werden muss. 
</p><p>Der SGB fordert die Arbeitgeber, die Grundrechte der ArbeitnehmerInnen zu respektieren und die Arbeit der Gewerkschaften nicht länger zu behindern. </p><ul><li><span>&lt;media 1906 - - "TEXT, SGB-Tagung Zutrittsrechte deutsch Download, SGB-Tagung_Zutrittsrechte_deutsch_Download.pdf, 91 KB"&gt;Programm der SGB-Juristen-Tagung „Zutritts- und Informationsrechte von Gewerkschaften“&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 2088 - - "TEXT, Gutachten Hausverbot FINAL4, Gutachten_HausverbotFINAL4.pdf, 361 KB"&gt;Gutachten betreffend Hausverbote und gewerkschaftliche Tätigkeit von Dr. iur. Marcel Niggli&lt;/media&gt;</span></li></ul><p>&nbsp;</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB</span><span><a name="Text10">, </a></span><span>079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1555</guid><pubDate>Thu, 26 Jun 2014 08:36:00 +0200</pubDate><title>Mehr Schutz für Lehrlinge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/mehr-schutz-fuer-lehrlinge</link><description>SGB-Jugendkommission lanciert Petition gegen Missbrauch in der Lehre</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaftsjugend <a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch/lehrlingspetition" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">lanciert heute eine Petition</a>, in welcher sie mehr Schutz für Lehrlinge fordert. Sie reagiert damit gegen die verbreitete Missachtung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz der Lehrlinge. Erhebungen zeigen, dass Verstösse im Bereich der Arbeitszeit (Überzeit, Abend- und Wochenendarbeit) besonders häufig sind. Zudem sind jedes Jahr 25‘000 Lehrlinge Opfer eines Berufsunfalls. Jede/r achte Lehrling verunfallt damit während der Ausbildung. Pro Jahr sterben im Schnitt drei Lehrlinge an den Folgen.
</p><p>Das muss ändern! Viel Missbrauch und auch viele Unfälle könnten verhindert werden, wenn die Behörden für eine konsequente Lehraufsicht sorgten. Deshalb fordert die Gewerkschaftsjugend in jedem ausbildenden Betrieb mindestens eine Kontrolle pro Jahr, eine unabhängige Lehraufsicht, strenge Kriterien für die Ausbildungsbewilligung und ein Ende der Sparübungen auf dem Rücken der Jugendlichen. Die Kantone müssen endlich genügend Ressourcen für die Kontrolltätigkeiten bereitstellen. Gesundheit und Sicherheit der Lehrlinge dürfen nicht mehr so leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
</p><p>Diese Forderungen sind umso dringlicher als der Bundesrat nunmehr eine erneute Absenkung des Schutzalters für gefährliche Arbeiten in der Lehre ankündigt (auf 15 Jahre). Der Bundesrat hat jedoch seine diesbezüglichen Versprechen nicht gehalten, er hat die zuvor mit den Sozialpartnern diskutierten kompensatorischen Massnahmen abgeschwächt. Das ist nicht akzeptierbar. Die SGB-Jugendkommission fordert den Bundesrat auf, seine Verantwortung wahrzunehmen und den Kantonen Massnahmen vorzuschreiben, mit denen Gesundheit und Sicherheit der Lehrlinge geschützt werden können.&nbsp;
</p><h3>SGB-Jugendkommission</h3><p><a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Webseite der Gewerkschaftsjugend</a></p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span>Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB, 079 436 21 29 (d und f)</span></li><li><span>Loïc Dobler, Co-Präsident SGB-Jugendkommission, Zentralsekretär syndicom,&nbsp;</span><span>079 385 66 95 (nur f)</span></li></ul><h5>&nbsp;DOKUMENTE:</h5><ul><li><span>Petition </span><span>&lt;media 2078 - - "TEXT, 140626 Petition, 140626_Petition.pdf, 243 KB"&gt;»&nbsp;Mehr Schutz für Lehrlinge!&lt;/media&gt;</span></li><li><span>Véronique Polito </span><span>&lt;media 2077 - - "TEXT, 140626 VP L schutz, 140626_VP_L_schutz.pdf, 67 KB"&gt;»&nbsp;&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 2077 - - "TEXT, 140626 VP L schutz, 140626_VP_L_schutz.pdf, 67 KB"&gt;Schutz der Lehrlinge muss nun prioritär werden&lt;/media&gt;</span></li><li><span>Paul Maetschke&nbsp;</span><span>&lt;media 2080 - - "TEXT, 140612 PMaetschke lehr, 140612_PMaetschke_lehr.pdf, 408 KB"&gt;»&nbsp;Den guten Ruf der Lehre verteidigen&lt;/media&gt;</span></li><li><span>Loïc Dobler</span><span>&lt;media 2081 - - "TEXT, 140626 PMaetschke lehrl-f, 140626__PMaetschke__lehrl-f.pdf, 36 KB"&gt;&nbsp;» Protégeons les apprenti-e-s !&lt;/media&gt;</span></li><li><a href="http://www.unia.ch/Lehrlinge.3975.0.html?&amp;L=10" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Lehrlingsreport 2013/2014 der Unia</a></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1552</guid><pubDate>Fri, 20 Jun 2014 15:11:00 +0200</pubDate><title>Bundesratsvorschläge sind schlecht für Löhne und Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesratsvorschlaege-sind-schlecht-fuer-loehne-und-arbeitsplaetze</link><description>Umsetzung der &quot;Masseneinwanderungsinitiative&quot;</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Entscheid des Bundesrates zur Umsetzung der „Masseneinwanderungsinitiative“ ist schlecht für die Berufstätigen in der Schweiz.</p><ul><li><span>Er steht im Widerspruch zu den Bilateralen Verträgen und gefährdet dadurch Löhne und Arbeitsplätze. Beispielsweise weil sich die Absatzmöglichkeiten der Exportwirtschaft verschlechtern (Wegfall des Abkommens über technische Handelshemmnisse usw.).</span></li><li><span>Er fördert sehr kurzfristige Anstellungen – insbesondere prekäre Temporärarbeit (Personalverleih) – und bevorzugt ausländische Firmen (Entsendungen), indem diese bis 90 Tage von den Beschränkungen ausgenommen sind. Lohndruck, tiefere Produktivität und generell schlechtere Arbeitsbedingungen sind die Folge.</span></li><li><span>Er führt zu mehr Schwarzarbeit und somit zu Druck auf die Arbeitsbedingungen, indem Schweizer Arbeitgeber die vorgängigen behördlichen Überprüfungen zu umgehen versuchen werden.</span></li></ul><p>Die Vorschläge des Bundesrats lehnen sich stark ans frühere Kontingentssystem an. Dessen Bilanz ist schlecht. Kontingente hielten die Schweizer Arbeitgeber nicht davon ab, so viele Arbeitskräfte aus dem Ausland zu holen wie sie wollten. Allenfalls auch schwarz. Lohndruck war unter dem alten System eine weit verbreitete Realität – fiel aber weniger auf, weil zahlreiche Arbeitgeber das Personal schwarz anstellten und zudem viel weniger kontrolliert wurde als heute mit den Flankierenden Massnahmen. 
</p><p>Der SGB setzt sich für sichere und gerechte Verhältnisse in der Schweiz ein. Eine Voraussetzung dafür sind die Bilateralen Verträge. Diese müssen erhalten werden. Eine Förderung von prekären Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen kommt für den SGB nicht in Frage. Das Abstimmungser-gebnis von 9. Februar ist auch ein Ausdruck von Sorge über die Sicherheit der Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz. Deshalb braucht es mehr Schutz und Stabilität.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1550</guid><pubDate>Thu, 12 Jun 2014 15:55:00 +0200</pubDate><title>Hausangestellte gegen Ausbeutung schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/hausangestellte-gegen-ausbeutung-schuetzen</link><description>
Schweiz ratifiziert IAO-Abkommen Nr. 189
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die grosse Kammer hat am 12. Juni der Ratifizierung von IAO-Abkommen 189 zugestimmt. Damit wird dieses Abkommen, das die Stellung der oft brutal ausgebeuteten Hausangestellten stärken will, auch in der Schweiz gelten. 
</p><p>Hausangestellte gehören heute oft zu den am meisten ausgebeuteten Arbeitskräften. In manchen Staaten werden ihre Rechte mit Füssen getreten. Darum sind sie auf besonderen rechtlichen Schutz angewiesen. Der SGB setzte sich deshalb innerhalb der IAO an führender Stelle für das neue Abkommen 189 ein. Dieses verankert denn auch weltweit massgebende Minimalstandards. 
</p><p>Der Ständerat hatte in der Frühjahrssession die Ratifizierung des IAO-Übereinkommens 189 mit 35:0 Stimmen empfohlen. Im Nationalrat verlief das Geschäft viel harziger. SVP und ein grosser Teil der FDP legten sich quer. Einige ihrer Sprecher begründeten ihr Nein in der Plenumsdebatte vom 12. Juni mit dem Fakt, „dass die Schweiz ja sowieso alles erfüllt – also wieso noch ein Abkommen unterzeichnen!“. Andere Opponenten jedoch meinten: „Vielleicht erfüllen wir aber nicht alles – und dann müssen wir plötzlich noch handeln.“ 
</p><p>Und das wollten sie nicht. Aber vielleicht werden sie es jetzt müssen. Denn mit 99 zu 82 stimmte der Rat der Ratifizierung zu. Der SGB begrüsst diesen Entscheid. Er sendet ein starkes Zeichen internationaler Solidarität aus.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1549</guid><pubDate>Thu, 12 Jun 2014 15:41:00 +0200</pubDate><title>Lohnungleichheit wächst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohnungleichheit-waechst</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach der jüngsten Schweizer Lohnstrukturerhebung LSE von 2012 ist der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen wieder angewachsen - ein schlechtes Signal für die Gleichstellung. Das zeigt: Mit dem Lohngleichheitsdialog, der auf das freiwillige Engagement der Arbeitgeber gesetzt hatte, kann die Lohngleichheit nicht durchgesetzt werden. Deutlich wird, dass es jetzt eine neue Gesetzesbasis braucht, welche endlich schweizweite Lohnkontrollen einführt.
</p><p>Die Lohngleichheit tritt an Ort: 18 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes liegt die Lohndifferenz immer noch bei hohen 18.9 %. Sie ist in den letzten 2 Jahren sogar angewachsen: 2010 war sie bei 18.4 %. 
</p><p><b>Ein Schritt vorwärts und zwei Schritte zurück</b></p><p>Der Medianlohn der Männer ist von Fr. 6346.- (monatlicher Bruttolohn) im Jahr 2010 auf Fr. 6553.- angewachsen, das entspricht einem Anstieg von 3.2%. Der Medianlohn der Frauen ist von Fr. 5176.- auf Fr. 5317.- gewachsen, ein Anstieg von knapp 2.7%. Trotz niedrigerer Löhne gab es keinen "Aufholeffekt" für die Arbeitnehmerinnen. Der Lohngleichheitsdialog, der auf den guten Willen der Unternehmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern setzte, war <a name="_GoBack"></a>nicht zielführend.
</p><p><b>Migrantinnen sind doppelt diskriminiert</b></p><p>Migrantinnen werden im Hinblick auf die Löhne doppelt diskriminiert. Die Zahlen des Bundesamt für Statistik BfS zeigen den Fortbestand der Lohnhierarchie: Oben finden sich die Schweizer Männer, mit einem Medianlohn von Fr. 6960.-, gefolgt von ausländischen Männern, deren Lohn ungefähr 15% tiefer liegt (5921.-). Es folgen die Schweizer Frauen, deren Löhne um 21% unter den Löhnen der Schweizer Männer liegen (5482.-), und zuletzt die Migrantinnen, mit einem Unterschied von 30% (Fr. 4894.-) im Vergleich zu den Schweizer Männerlöhnen.
</p><p>Es handelt sich hier um standardisierte, auf Vollzeit hochgerechnete Zahlen, man kann die Differenzen also nicht direkt auf Teilzeitarbeit zurückführen. Die Unterschiede zeugen auch vom Anhalten der beruflichen Segregation und der Abwertung von Arbeiten, die Frauen im Allgemeinen und Migrantinnen im Besonderen zugeordnet werden. So beträgt der Medianlohn einer Frau im Bereich "Persönliche Dienstleistungen" nur Fr. 3678.-, der Lohn einer Frau im Detailhandel Fr. 4450.-.
</p><p><b>Hohe Löhne und Boni sind männlich</b></p><p>Die Lohnunterschiede wachsen auch deshalb an, weil die Kaderpositionen faktisch für Männer reserviert sind - sie besetzen drei Viertel der Direktionsposten und zwei Drittel der Chefposten. Wenn es eine Frau in eine Kaderfunktion schafft, muss sie sich mit einem Durchschnittslohn begnügen, der 32% tiefer ist als der ihres männlichen Kollegen!
</p><p>Auch die Boni sind eine Quelle für Lohnungleichheit. Sie werden häufiger an Kader ausbezahlt, die eben mehrheitlich Männer sind. Im Detailhandel, wo ein Fünftel der Löhne unter Fr. 4000.- pro Monat liegt, beträgt der durchschnittliche Bonus für die hohen Kader Fr. 28'700.-, gegenüber Fr. 1700.-- für das übrige Personal. Im Versicherungssektor oder im Sektor Finanzdienstleistungen, wo es viele männliche Kadermitarbeiter gibt, werden Boni von durchschnittlich Fr. 94'000.- respektive Fr. 132'500.- ausbezahlt.
</p><p><b>Namhafte Lohnunterschiede bei gleichem Profil</b></p><p>Allerdings gibt es auch unabhängig von der unterschiedlichen Position von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt nach Angaben des BfS anhaltend grosse Lohnunterschiede, unter anderem auch, wenn man Männer und Frauen mit gleichwertigem Profil und gleichem Alter vergleicht. So verdient eine Frau zwischen 40 und 49 Jahren mit einer Stelle mit sehr hohem Anforderungsniveau 25% weniger als ihr Kollege! Und eine Frau mit einem Lehrabschluss (und ohne Kaderfunktion) erhält 12.4% weniger als ihr Kollege mit gleichem Status.
</p><p><b>Lohnunterschiede auch im öffentlichen Dienst</b></p><p>Die Auswertungen der Lohnstrukturerhebung 2012 liegen bisher erst für den Privaten Sektor vor. Daher können im Augenblick noch keine aktuellen Aussagen zum öffentlichen Dienst gemacht werden. Allerdings wissen wir aus früheren Untersuchungen, dass diskriminierende Lohnunterschiede auch im öffentlichen Dienst zu finden sind, wobei die Gründe insbesondere lohnwirksame Bewertungen, Boni und berufliche Segregation (Unterbewertung von Frauenberufen) sind.
</p><p><b>Die Lohnunterschiede wachsen: Jetzt braucht es Kontrollen!</b></p><p>Es ist bekannt, dass es für Fortschritte in der Gleichstellung viele verschiedene Massnahmen braucht (wie es auch die Synthese zum NFP60 "Gleichstellung der Geschlechter" zeigt), namentlich im Bereich der Arbeitszeit, der Arbeitsteilung sowie der Infrastrukturen zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen.
</p><p>Da die Lohnunterschiede, vor allem zwischen Männern und Frauen, wachsen, braucht es aber insbesondere dringend Massnahmen für die Lohngleichstellung. Lohnkontrollen sind eine solche Massnahme. Sie würden einen echten Schritt nach vorne bewirken. Es sei daran erinnert, dass das Vorprojekt zum Gleichstellungsgesetz vorsah, dem Eidgenössischen Gleichstellungsbüro Untersuchungskompetenzen zu geben. Diese Kompetenzen wurden auf Druck aus Arbeitgeberkreisen nicht ins Gesetz aufgenommen. 20 Jahr später ist der Beweis erbracht, dass die Gleichstellung ohne zwingende Massnahmen nicht vorankommt. Daher fordern wir heute, dass eine Behörde mit entsprechenden Kompetenzen und den notwendigen Ressourcen eingerichtet wird. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1547</guid><pubDate>Thu, 12 Jun 2014 10:00:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit –  Jetzt braucht es Kontrollen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohngleichheit-jetzt-braucht-es-kontrollen</link><description>Gewerkschaftsfrauen schreiben offenen Brief an Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mittels offenem Brief fordern die Gewerkschaftsfrauen den Bundesrat heute auf, zügig die nötigen gesetzlichen Schritte für die Durchsetzung der Lohngleichheit zu ergreifen. Denn der Ende Februar dieses Jahres mit bloss mageren Ergebnissen beendete Lohngleichheitsdialog und der wieder angestiegene Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen weisen darauf hin, dass mit Freiwilligkeit nicht weiter zu kommen ist. Deshalb verlangen die SGB-Frauen: Jetzt braucht es gesetzlich festgelegte Kontrollen. 
</p><p>Die Unternehmen sollen die Löhne regelmässig (z.B. alle drei Jahre) überprüfen müssen. Sie haben innerbetriebliche Lohntransparenz herzustellen. Zur Durchsetzung der Lohngleichheit braucht es eine nationale Behörde. Sie hat die Kompetenz, solche Überprüfungen auch von Amtes wegen durchzuführen und die nötigen Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit einzuleiten, sei es mittels Klage, Busse oder Verfügung. Bei festgestellter Diskriminierung gilt Nulltoleranz. 
</p><p>Im Hinblick auf den 14. Juni, Tag des legendären Frauenstreiks in der Schweiz, haben die Gewerkschaftsfrauen heute in einem farbenfrohen Protestmarsch in Bern<a name="_GoBack"></a> gefordert, dass der Bundesrat nach nunmehr 33 Jahren resp. 18 Jahren die Bestimmungen des Verfassungsartikels und des Gleichstellungsgesetzes endlich durchsetzen müssen.
</p><p><a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157645136973094/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Ab ca. 13h finden Sie hier Fotos der Aktion.</a></p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB, 079 341 90 01</li><li>Corinne Schärer, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 219 94 20</li><li>Michela Bovolenta, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 647 72 83</li></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/atomausstieg_ja_initiative_jonas_braucht_keinen_atomstrom_beschnitten.jpg" class="download">Offener Brief</a> an den Bundesrat</li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/atomausstieg_ja_initiative_sofie_braucht_keinen_atomstrom_beschnitten.jpg" class="download">Weitere Dokumente</a> der Medienkonferenz</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1542</guid><pubDate>Wed, 04 Jun 2014 16:26:00 +0200</pubDate><title>Bundesamt verzichtet auf Rekurs – Jetzt braucht es längere Verjährungsfristen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesamt-verzichtet-auf-rekurs-jetzt-braucht-es-laengere-verjaehrungsfristen</link><description>Gerechtigkeit für Asbestopfer
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst den Entscheid des Bundesamtes für Justiz, auf einen Rekurs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich eines Urteils zu Asbest und Verjährung zu verzichten.  
</p><p>Der EGMR hat in einem Urteil vom 11.3.2014 klar signalisiert, dass das schweizerische Recht mit seiner Verjährungsfrist von 10 Jahren den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dieses Urteil des EGMR bezog sich auf die Klage der Witwe eines Asbestopfers. Deren Gatte war 2005 an Asbestkrebs verstorben. Jahrzehnte zuvor war er bei seiner Berufsarbeit mit Asbest in Kontakt gekommen. Die Witwe forderte vom früheren Arbeitgeber sowie der Suva Schadenersatz und Genugtuung, wurde jedoch von allen Instanzen mit Verweis auf die Verjährung von 10 Jahren abgewiesen. 
</p><p>Der Verzicht auf Rekurs gibt den Gewerkschaften und auch dem EGMR Recht. Mit andern Worten: Das Schweizer Haftpflichtrecht ist im Bereich Asbest und anderen Emerging Risks mit Gesundheitsschäden erst nach langer Latenzzeit ungenügend und muss dringendst reformiert werden. Verjährungsfristen von 30 Jahren reichen dazu nicht, es braucht solche von 50 Jahren. Bauchfell-Krebs z. B. bricht erst nach mindestens 40 Jahren nach Asbest-Exposition aus. <br>Eine Sonderlösung braucht es für bereits erkrankte Asbest-Opfer und ihre Angehörigen. Angezeigt ist ein grosszügiger Entschädigungsfonds. Der Nationalrat ist aufgerufen, unverzüglich zu handeln.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1540</guid><pubDate>Mon, 02 Jun 2014 11:17:00 +0200</pubDate><title>Jetzt ratifizieren als Zeichen der Solidarität!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-ratifizieren-als-zeichen-der-solidaritaet</link><description>ILO-Übereinkommen Nr. 189 im Nationalrat  

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer noch werden in der ganzen Welt Hausangestellte oft wie Sklavinnen und Sklaven gehalten. Besonders in verschiedenen Ländern Asiens, Südamerikas oder der arabischen Halbinsel ist die Situation prekär. Dagegen kämpft die ILO mit der Konvention Nr. 189. </p><p>Die ILO-Konvention Nr. 189 schützt die Minimalrechte der Hausangestellten. Über 50 Mio. Personen arbeiten weltweit als Hausangestellte, davon sind 83 % Frauen. In der laufenden Session debattiert der Nationalrat darüber, dass die Schweiz diese Konvention ratifizieren soll. Das Geschäft war im Ständerat unbestritten gewesen. 
</p><h3>Kampf gegen&nbsp; moderne Sklaverei und für menschenwürdige Arbeit…</h3><p>Die Gesichter der modernen Sklaverei haben sich in den letzten Jahren verändert: Hielten früher v.a. Diktaturen oder totalitäre Staaten ihre Bürgerinnen und Bürger zu Zwangsarbeit an, sind es heute häufig Private: Frauen und Männer werden in der ganzen Welt durch psychische, physische Gewalt und Arglist gezwungen, Arbeiten unter unmenschlichen Bedingungen zu machen. Besonders betroffen sind &nbsp;SexworkerInnen und &nbsp;Hausangestellte: Hausangestellten werden die Dokumente weggenommen, sie werden nicht bezahlt, misshandelt, ja sogar gefoltert. Weil sie oft die Landessprache nicht beherrschen oder in prekären finanziellen oder rechtlichen Situationen sind, können sie sich dann nicht wehren… Das Arbeitsrecht in vielen Ländern schützt gerade Hausangestellte, die im Haus des Arbeitgebers wohnen und so besonders vulnerabel sind, fast gar nicht. Ein Teufelskreis beginnt… Die ILO geht davon aus, dass heute 20 Mio. Personen weltweit unter dieser Form von moderner Sklaverei leiden. Verbreitet sind diese Probleme in Ländern Südamerikas, Afrikas, Asiens und besonders auch in den arabischen Staaten (z.B. Katar). Aber auch in der Schweiz gibt es Fälle von sehr prekär beschäftigten Hausangestellten.
</p><h3>…in Entwicklungsländern und in der Schweiz!</h3><p>Gegen diese Ausbeutung kämpft die ILO mit einem neuen Übereinkommen, welches sich für die elementaren Rechte der Hausangestellten einsetzt. Verschiedene Länder haben diese Konvention bereits unterzeichnet: So Brasilien oder Südafrika. Auch Deutschland hat als eines von zwei europäischen Ländern die Konvention bereits ratifiziert. 
</p><p>Auch die Schweiz ist auf gutem Weg was die Ratifikation angeht. Es geht darum, dass die Schweiz ein Zeichen der Solidarität nach innen und aussen sendet. Die Schweiz war an vorderster Front beteiligt, als es darum ging, in einer der letzten ILO-Konferenzen diese wichtige Konvention auszuhandeln. Zur Erinnerung: Gemäss Bundesrat und Kantone erfüllt die schweizerische Rechtsordnung die Vorgaben des Übereinkommens Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte grundsätzlich. 
</p><p>Das Abkommen sichert Hausangestellten auf der ganzen Welt ein Mindestmass an guten Arbeitsbedingungen, Rechten und Standards. Es sichert allen Hausangestellten eine menschenwürdige Ausübung ihrer Arbeit. 
</p><p>Nachdem die Ratifizierung der Konvention im Ständerat unbestritten über die Bühne ging, erwarten wir in dieser Session auch vom Nationalrat ein starkes Zeichen für menschenwürdige Arbeit im Bereich der Hausangestellten. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1538</guid><pubDate>Tue, 27 May 2014 15:05:00 +0200</pubDate><title>EGMR-Urteil ist korrekt: Es braucht längere Verjährungsfristen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/egmr-urteil-ist-korrekt-es-braucht-laengere-verjaehrungsfristen</link><description>Gerechtigkeit für Asbestopfer 

</description><content:encoded><![CDATA[<p><a name="Text5"></a></p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat heute per Brief das Bundesamt für Justiz aufgefordert, dass die Schweiz auf einen Rekurs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich eines Urteils zu Asbest und Verjährung verzichten soll. 
</p><p>Der EGMR hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar signalisiert, dass das schweizerische Recht mit seiner Verjährungsfrist von 10 Jahren den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dieses Urteil des EGMR bezog sich auf die Klage der Witwe eines Asbestopfers. Deren Gatte war 2005 an Asbestkrebs verstorben. Jahrzehnte zuvor war er bei seiner Berufsarbeit mit Asbest in Kontakt gekommen. Die Witwe forderte vom früheren Arbeitgeber sowie der Suva Schadenersatz und Genugtuung, wurde jedoch von allen Instanzen mit Verweis auf die Verjährung von 10 Jahren abgewiesen. 
</p><p>Die korrekte Entschädigung der Asbestopfer und ihrer Angehörigen ist eine moralische Pflicht, der sich die Schweiz bis jetzt nicht gestellt hat. Das Urteil des EGMR trägt diesem eklatanten Mangel Rechnung. Dieses Urteil anfechten zu wollen, ist nicht nur ein billiger Weg, der Verantwortung zu entgehen, sondern auch eine Verhöhnung der Opfer. Nötig ist vielmehr, angesichts der vergangenen wie der neuen Gefahren das Verjährungsrecht auf mindestens 50 Jahre auszudehnen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97
</p><p>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1534</guid><pubDate>Fri, 23 May 2014 15:14:00 +0200</pubDate><title>Aus Rückschlägen lernen und die Kräfte neu bündeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aus-rueckschlaegen-lernen-und-die-kraefte-neu-buendeln</link><description>DV-Eröffnungsrede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wir haben zwei schwierige Abstimmungssonntage hinter uns. Sie stellen die Gewerkschaftsbewegung vor grosse Herausforderungen.</p><p>Die beiden Abstimmungsniederlagen vom 9. Februar und vom 18. Mai stehen offensichtlich in einem Zusammenhang. Das Abstimmungsergebnis vom 18. Mai war sehr klar und das vom 9. Februar denkbar knapp. Trotzdem übersteigt der Entscheid vom 9. Februar in der Bedeutung jenen vom 18. Mai bei weitem. Mit dem 9. Februar hat sich in der Schweiz vieles fundamental verändert. Nicht nur für den Abstimmungsentscheid vom 18. Mai.
</p><h3><b>Mindestlohninitiative: Absturz an der Urne – Erfolg als Lohnkampagne</b></h3><p>Beginnen wir aber mit der Mindestlohninitiative. Es gibt verschiedene Gründe für das schlechte Resultat, und wir tun gut daran, das Ganze aus Distanz noch einmal gründlich anzuschauen. Schon heute steht aber fest, dass das Klima der Verunsicherung nach dem 9. Februar und vor allem die Angst vor dem Verlust von Arbeitsplätzen der Initiative schwer geschadet haben. Es ist kein Zufall, dass der Absturz der Initiative in den Umfragen mit dem 9. Februar begann. 
</p><p>Trotz des schlechten Abstimmungsresultats war die Mindestlohninitiative nicht einfach ein Misserfolg. Der Pleite an der Urne stehen die Erfolge der Initiative als Lohnkampagne gegenüber. Wir stehen vor dem Paradox grosser Erfolge im Kampf gegen tiefe Löhne und einem eklatanten Misserfolg in der Volksabstimmung. 
</p><p>Erste Lehren liegen im Rückblick auf der Hand. Wir waren uns von Anfang an bewusst, dass ein schweizweiter Mindestlohn von 4000 Franken eine kühne Forderung war. Wenigstens gemessen an normalen helvetischen Verhältnissen. Auch wenn die Initiative erst 2018 in Kraft getreten wäre. Bei der Lancierung der Initiative waren seit unserer ersten nationalen Lohnkampagne „Keine Löhne unter 3000 Franken“ noch nicht einmal zehn Jahre verstrichen. - Im Rückblick ist klar, dass 4000 Franken im Monat oder 22 Franken pro Stunde trotzdem die richtige Forderung war. Denn es waren diese Werte, die für die Schweiz im Kampf gegen zu tiefe Löhne die entscheidenden Marken setzten. Wir kämpfen ja für anständige Löhne, und nicht für Löhne, die in der Nähe des reinen Existenzminimums liegen.
</p><p>Bei der Ausgestaltung der Initiative wäre es aber im Rückblick wohl gescheiter gewesen, wenn wir die wichtigsten Ausnahmen schon in der Initiative selber formuliert hätten. Zu denken ist beispielsweise an die Jungen, aber auch an die Möglichkeit regionaler Abstufungen. In der öffentlichen Diskussion waren das Punkte, gegen die kaum anzukommen war.&nbsp; 
</p><p>Vertiefte Überlegungen braucht es aber vor allem auch zum Verhältnis einer Kampagne zum Instrument der Volksinitiative. Bei den Sozialversicherungen gibt es zu den Volksrechten kaum Alternativen. Bei den Löhnen ist das anders. Immerhin: Mit der Mindestlohninitiative als grosser nationaler Lohnkampagne haben wir in vielen Tieflohnbranchen enorme praktische Erfolge erzielt, die wir sonst so kaum erreicht hätten. Die Stärke einer Gewerkschaft misst sich in erster Linie an den konkreten Erfolgen für die Lohnabhängigen. Gerade hier lassen sich die Resultate der Mindestlohnkampagne mehr als sehen. Trotzdem bleibt gerade nach dem 18. Mai die Feststellung, dass bei einer Volksinitiative auch andere Dinge zu berücksichtigen sind als die Wucht einer gut begründeten Forderung. 
</p><p>Lohnpolitisch geht es in den kommenden Jahren in erster Linie um die Weiterentwicklung der Gesamtarbeitsverträge. Das ist eine Herausforderung für uns, unsere Verbände, aber auch der Test, was das Bekenntnis der Gegner der Volksinitiative zur Sozialpartnerschaft effektiv wert ist. Auf diesem Feld der Gesamtarbeitsverträge wollen und müssen wir weiterkommen. Möglichkeiten dazu gibt es viele.
</p><p>Als lohnpolitische Priorität der kommenden Jahre ist auch der Kampf gegen die Lohndiskriminierung der Frauen gesetzt. Diese Delegiertenversammlung wird erste Weichen stellen. 
</p><h3><b>Kein Rückfall in überwunden geglaubte Zeiten</b></h3><p>Sind wir lohnpolitisch also trotz der hohen Abstimmungsniederlage vom 18. Mai über alles gesehen auf Kurs, sieht es bei den Folgen des 9. Februar kritischer aus. An vielen Orten ist der Kompass für eine wirtschaftlich und sozial erfolgreiche Schweiz verloren gegangen. Mit den Kontingenten und rechtlosen Kurzaufenthaltern droht der Rückfall in längst überwundene Zeiten. Deshalb ist es so wichtig, dass wir frühzeitig Klarheit über die Haltung der Gewerkschaften schaffen. 
</p><p>Das sind die Positionen, die wir dieser Delegiertenversammlung vorschlagen: Wir wollen geregelte Beziehungen der Schweiz zur EU. Deshalb verteidigen wir die bilateralen Verträge. Wir kämpfen gegen die Diskriminierung. Deshalb kommt ein neues Saisonnierstatut mit Arbeitskräften ohne Rechte für uns nicht in Frage. Und es braucht einen wirksamen Lohnschutz. Auch zum Schutz der Arbeitsplätze.
</p><p>Deshalb werden wir die Ecopop-Initiative aktiv bekämpfen. Sie würde nach dem 9. Februar alles noch viel schlimmer machen. Das Nein zu Ecopop öffnet dagegen den Weg für einen neuen Entscheid über die Bilateralen. Was wir am 9. Februar erlebt haben, darf nicht noch einmal passieren. Auch wir haben vor dem 9. Februar nicht das getan, was möglich gewesen wäre. Gegen aussen, aber vor allem auch gegen innen. Gegen Ecopop braucht es eine viel offensivere Gewerkschaftskampagne. Mit einer solchen Kampagne können wir auch aufzeigen, welche schlimmen Folgen es für alle hat, wenn in der Schweiz Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass wieder schlechter behandelt und bezahlt werden. 
</p><p>Wir stehen vor grossen Herausforderungen, bei den Renten, bei den Löhnen, beim Kampf gegen Diskriminierung. Diese Delegiertenversammlung ist die letzte vor dem Kongress im Oktober. Gerade in unübersichtlichen und schwierigen Zeiten ist es entscheidend, welche Weichen wir stellen, welche Themen die Gewerkschaften setzen. Der SGB-Kongress vom Oktober kommt im richtigen Zeitpunkt. 
</p><p>Schliesslich: Die Geschichte der sozialpolitischen Fortschritte ist mit Niederlagen gepflastert. Entscheidend sind auf lange Sicht nicht die Niederlagen, sondern die Fähigkeit, aus Rückschlägen zu lernen und die Kräfte neu bündeln. Für die grossen sozialen Ziele unserer Bewegung.
</p><h5>Weitere Dokumente zum Thema</h5><ul><li>&lt;media 2812&gt;Resolution der CGAS zuhanden der SGB-DV: Bilanz der Kampagne Milo-4000 Franken und Aussicht&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1533</guid><pubDate>Fri, 23 May 2014 12:32:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit mit flächendeckenden Lohnkontrollen durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-mit-flaechendeckenden-lohnkontrollen-durchsetzen</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) haben am Freitag einen Massnahmenplan gegen die Lohndiskriminierung der Frauen beschlossen. Die Ungleichbehandlung der Frauen bei den Löhnen bleibt auch knapp 20 Jahre nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes ein Problem. Gemäss der neusten Lohnstrukturerhebung des Bundes hat das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zuletzt sogar von 18,4 auf 18,9 Prozent zugenommen.
</p><p>Mit freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft kann die Lohndiskriminierung nicht überwunden werden. Das zeigt der gescheiterte Lohngleichheitsdialog. Mit Blick auf anstehende Entscheide des Bundesrats zum weiteren Vorgehen, fordern die SGB-Delegierten flächendeckende Lohnkontrollen. Durchgeführt werden sollen diese von einer nationalen tripartiten Behörde, die über ausreichend Ressourcen und Durchsetzungskompetenzen (Klagerecht, Bussen oder Verfügungen) verfügt. Die Unternehmen müssen zudem die Lohnstruktur unter Einbezug der Gewerkschaften regelmässig auf die Diskriminierung überprüfen und darüber informieren.
</p><p>Weiter haben die Delegierten eine Bilanz zur Mindestlohn-Kampagne gezogen. Das Abstimmungsergebnis fiel zwar enttäuschend aus. Doch dank der Mindestlohn-Initiative konnte die Lohnsituation in der Schweiz für viele Arbeitnehmende wesentlich verbessert werden. Die Marke von 4000 Fr. pro Monat ist verankert. Nach dem Nein zu einem gesetzlich verankerten Mindestlohn harrt das Tieflohnproblem aber einer Lösung. Es bleiben zu viele schwarze Schafe, die nur Dumpinglöhne bezahlen. Für die SGB-Delegierten ist deshalb klar, dass sie weiterhin für Löhne kämpfen, die für ein anständiges Leben reichen. In der Pflicht stehen die Arbeitgeber, die während der Kampagne ein Loblied auf sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Gesamtarbeitsverträge (GAV) sangen. Die Gewerkschaften werden die Arbeitgeber nun beim Wort nehmen. Arbeitgeber, die sich verweigern und Dumpinglöhne bezahlen, werden auch in Zukunft denunziert.
</p><p>In einer Rückschau auf die Abstimmung vom 9. Februar hielten die SGB-Delegierten fest, dass die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative eine Gefahr für alle Berufstätigen in der Schweiz darstellt. Werden Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass schlecht behandelt, kommen am Ende auch die Löhne und Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten unter die Räder. Die Delegierten bestätigten die Forderung nach einer Umsetzung, mit der die Bilateralen Verträge gesichert und Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass nicht diskriminiert werden. Die Förderung von Kurzaufenthaltern oder ein neues Saisonnier-Statut sind nicht akzeptabel. Der Lohnschutz muss aus-, statt abgebaut werden. Die Ecopop-Initiative wird der SGB aktiv bekämpfen.
</p><p>&nbsp;</p><p>Die Beschlüsse der SGB-Delegiertenversammlung finden sie hier:</p><ul><li>&lt;media 1997 - - "TEXT, 140523 DV Resolution faire Loehne, 140523_DV_Resolution_faire_Loehne.pdf, 75 KB"&gt;Resolution "Faire Löhne, mehr Schutz - gegen Lohndiskriminierung, gegen prekäre Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1998 - - "TEXT, 140523 DV Resolution fuer eine gute Altersvorsorge, 140523_DV_Resolution_fuer_eine_gute_Altersvorsorge.pdf, 303 KB"&gt;Resolution "Für eine gute Altersvorsorge"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1999 - - "TEXT, 140523f AD resolution NON au projet prevoyance vieillesse 2020, 140523f_AD_resolution_NON_au_projet_prevoyance_vieillesse_2020.pdf, 124 KB"&gt;Resolution "NON au projet « prévoyance vieillesse 2020 » !&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1996 - - "TEXT, 140523 DV Resolution Bilanz Milo Kampagne und Aussicht, 140523_DV_Resolution_Bilanz_Milo_Kampagne_und_Aussicht.pdf, 770 KB"&gt;Resolution "Bilanz der Mindestlohn-Kampagne und Aussicht"&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Auskünfte: &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</span></li><li><span>Christina Werder, Zentralsekretärin zuständig für Frauenfragen, 079 341 90 01</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB</span><span><a name="Text10">, </a></span><span>079 249 59 74</span></li></ul><p><a name="Text9"></a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1531</guid><pubDate>Wed, 21 May 2014 14:52:00 +0200</pubDate><title>Gegen die Angestellten, die kleinen Läden und die Kantone</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gegen-die-angestellten-die-kleinen-laeden-und-die-kantone</link><description>Bundesrat will Ladenöffnungsgesetz
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das vom Bundesrat neu vorgeschlagene Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) will allen Detailhändlern neu schweizweit erlauben, ihre Geschäfte während der Woche mindestens von 06.00 bis 20.00 und samstags von 06.00 bis 19.00 offen zu halten. Für den SGB gehört das Gesetz in den Papierkorb.</p><p>Am Anfang stand die Motion Lombardi. Der Motionär verlangte schweizweit Mindestladungsöffnungszeiten, die Räte winkten das Anliegen durch, der Bundesrat legt nun brav ein gerade mal drei Artikel starkes und damit wohl das kürzeste Gesetz in der Schweiz vor. In der Kürze liegt jedoch nicht immer nur Würze sondern oft geballter Blödsinn. So lehnt der SGB das Gesetz in der Vernehmlassung denn entschieden ab. Drei Motivbündel sind ausschlaggebend.
</p><h3>Arbeitsbedingungen noch stressiger </h3><p>Die Arbeitsbedingungen im Verkauf werden mit so verlängerten Öffnungszeiten noch stressiger, noch weniger planbar, noch verstückelter, was insbesondere alleinerziehende Mütter vor grosse Probleme stellt. Welche Kita hat während der Woche bis 20.00 oder samstags bis 19.00 offen? Bereits jetzt sind die Arbeitsbedingungen im Verkauf prekär, sie würden dies in Zukunft noch viel mehr sein. Das erklärt denn auch, warum sich in Umfragen stets bis zu 90 % der Angestellten gegen längere Öffnungszeiten wenden.
</p><h3>Grosse bevorzugt, Kleine gefressen</h3><p>Der zuständige SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano sagt es so: „Der neuen Vorschrift liegt die falsche Annahme zugrunde, längere Ladenöffnungszeiten würden automatisch mehr Umsatz generieren.“ Das tun sie aber nicht. Das Gesetz bevorzugt eindeutig die grossen Läden, die mit weniger Personal pro Fläche eine Verlängerung der Öffnungszeiten besser meistern können als die kleinen Geschäfte. Fazit von Cirigliano: „Grosse Anbieter können mit längeren Ladenöffnungszeiten die kleineren Anbietenden regelrecht „aushungern“, gerade auch, wenn der zusätzliche Umsatz in den Randstunden gering ist, jedoch eine frühere Schliessung aus Image-Gründen für kleinere Läden nicht in Frage kommt.“
</p><h3>Kein Respekt demokratischer Entscheide </h3><p>In vielen Kantonen sind in den letzten Jahren längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt worden, oft überaus deutlich. Wenn der Bund hier nun per Gesetz überall längere Öffnungszeiten durchsetzen will, ist dies eine Zwängerei und eine schwere Attacke auf Demokratie und föderale Souveränität. So verwundert denn auch nicht, dass sich neben den Gewerkschaften auch die Kantone gegen diese arrogante Ausweitung wehren. Ein bisschen mehr Respekt vor der Demokratie hätte man von den federführenden Stellen der Revision eigentlich erwarten können.
</p><p>Fazit für den SGB: der Gesetzesvorschlag gehört ersatzlos in den Papierkorb. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1530</guid><pubDate>Wed, 21 May 2014 14:45:00 +0200</pubDate><title>Zutrittsrechte der Gewerkschaften durchleuchten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zutrittsrechte-der-gewerkschaften-durchleuchten</link><description>SGB-Juristentagung vom 27. Juni

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein Problem, das viele Funktionäre und aktive Gewerkschafter/innen kennen: Man will im Betrieb selbst oder auf Betriebsgelände informieren und Flyer verteilen. Der Arbeitgeber aber will das nicht und droht mit einer Klage. Die Gewerkschafter/innen informieren trotzdem. Der Arbeitgeber klagt. Die Mühlen der Gerichte beginnen zu mahlen…</p><p>Für die Gewerkschaften ist die juristische Lage klar. Aus Artikel 28 Bundesverfassung, der die gewerkschaftliche Koalition ausdrücklich erlaubt, ist ein Zutrittsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe abzuleiten. Ebenso sind internationale Abkommen zu beurteilen, die die Schweiz ratifiziert hat. Oft urteilen die Gerichte bei konkreten Fällen auch in diesem Sinn. So sei etwa an jenen etliche Jahre zurückliegenden Fall erinnert, in welchem die frühere GBI (Gewerkschaft Bau und Industrie) trotz „Verbot“ des Patrons die Arbeiter auf Firmengelände informierte. Der Arbeitgeber klagte prompt auf Hausfriedenbruch – die GBI berief sich auf die Gewerkschaftsfreiheit. Erfolgreich. Auch in anderen Fällen haben die Gerichte Klagen auf Hausfriedensbruch, auf Eindringen in „fremdes Territorium“ abgewiesen – mit dem Hinweis, das Koaliti­onsrecht wiege hier mehr als der Schutz des Eigentums. 
</p><p> Aber nicht immer entscheiden die Gerichte so…
</p><p>&nbsp;</p><p>Mehr Klarheit in diese Fragen wird die SGB-Juristen-Tagung vom 27. Juni zu den Zutritts- und Informationsrechten bringen. In einem ersten Teil werden Spezialist/innen des Arbeitsrechtes, zumeist Professor/innen von Schweizer Universitäten, in Referaten die Zutritts- und Informationsrechte sowohl aus der Perspektive des Völkerrechtes (Beatriz Vacotto), der Grundrechte (Markus Schefer), des Strafrechts (Marcel Niggli und Stefan Maeder) und der arbeitsrechtlichen Regelungen für Sozialpartner (Kurt Pärli) beleuchten. 
</p><p>Die Schweiz war einmal – zu Zeiten der Frühindustrialisierung - Pionier des Arbeitsrechts. Mittlerweile trottet sie ziemlich abgehängt den andern westlichen Staaten hinterher. Wer das hiesige Arbeitsrecht vorwärts bringen will, muss die Erfahrungen der Nachbarländer aufmerk­sam studieren. An der Tagung werden deshalb zwei be­kannte Arbeitsrechtler aus Frankreich (Antoine Lyon-Caen) und Deutschland (Wolfgang Däubler) ausführen, wie unsere Nachbarstaaten die Zutritts- und Informationsrechte in Recht und Praxis halten. Enden wird die Tagung mit einem Podium und einer Diskussion. 
</p><p>Fazit: die SGB-Juristentagung vom 27. Juni bietet nicht nur für das juristische Fachpersonal profunde Kost. Die von Paul Rechsteiner und Luca Cirigliano geleitete Tagung ermöglicht Orientierung auch all jenen, die sich praktisch mit der Frage auseinandersetzen, was Gewerkschaften an den Arbeitsplätzen tun sollen und dürfen.
</p><h3>Anmeldung und detailliertes Programm:</h3><p>&nbsp;&lt;media 1906 - - "TEXT, SGB-Tagung Zutrittsrechte deutsch Download, SGB-Tagung_Zutrittsrechte_deutsch_Download.pdf, 91 KB"&gt;<a href="http://www.sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Diverses/SGB-Tagung_Zutrittsrechte_deutsch_Download.pdf" target="_blank">www.sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Diverses/SGB-Tagung_Zutrittsrechte_deutsch_Download.pdf</a>&lt;/media&gt;
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1521</guid><pubDate>Thu, 08 May 2014 14:08:00 +0200</pubDate><title>GAV- und Lohnverhandlungen, Service public und Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gav-und-lohnverhandlungen-service-public-und-lohngleichheit</link><description>SGB-Dossier 102 bis 104 erschienen

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Innert kurzer Zeit hat der SGB drei Dossiers veröffentlicht. Dossier 104 zum Thema Lohngleichheit stellt eine umfassende Literaturstudie zur Lohndiskriminierung und zu deren Behebung dar. Dossier 103 dokumentiert die Service public-Tagung des SGB vom 27. Februar dieses Jahres. Dossier 102 trägt die wichtigsten Resultate der letztjährigen GAV- und Lohn-Verhandlungen zusammen.</p><p>Lohngleichheit: was tun? Dieser Frage widmet sich Dossier Nr. 104. Zuvor aber sichten und werten die Autor/innen die umfangreiche akademische Literatur aus dem In- und Ausland, welche die Lohndiskriminierung zu erklären sucht. Ein weiteres Kapitel legt dar, wie Politik und Institutionen, so sie wollen, die Lohnunterschiede verringern können. Abschliessend werden die Lehren für die Gleichstellungspolitik in der Schweiz gezogen. Dabei werden fünf Forderungen für Lohngleichheit formuliert.
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erstens braucht es mehr Lohnschutz durch mehr Gesamtarbeitsverträge und einen nationalen Mindestlohn. Frauen – häufig zu Tieflöhnen beschäftigt&nbsp; – profitieren davon besonders. 
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweitens muss mit griffigen Kontrollen, Transparenz und Sanktionen die Lohndiskriminierung in Schweizer Unternehmen behoben werden. 
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Drittens ist die gleiche Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen zu fördern. Dafür braucht es mehr und bezahlbare Kindertagesstätten und Einrichtungen für Pflegebedürftige, eine bezahlte Elternzeit sowie kürzere und besser planbare Arbeitszeiten. 
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Viertens muss mit Quoten und einer geschlechterneutralen Bildungspolitik für eine angemessene Vertretung der Frauen in allen Bereichen der Arbeitswelt gesorgt werden. 
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Fünftes gilt es schliesslich die Diskriminierung von Frauen wieder stärker zum Thema zu machen.
</p><p><b>C. Werder, D. Gallusser, D. Lampart: Was für die Lohngleichheit zu tun ist?&nbsp; Eine Analyse der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern und der politischen Gegenmassnahmen. 32 S. SGB-Dossier 104.</b></p><h3>Starker Service public</h3><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; „Schluss mit Sparprogrammen, Privatisierungen und sinnlosem Wettbewerb im Service public!
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die rechtsgleiche, qualitativ hochstehende Versorgung mit Bildung, Gesundheitsleistungen, Betreuungsangeboten und sozialen Diensten muss im Interesse der Bevölkerung erfolgen und darf nicht privaten Gewinnzwecken dienen.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Monopole gehören in den öffentlichen Besitz. Das gilt beispielsweise für die Schieneninfrastruktur ebenso wie für Strom-, Kommunikations- und Wassernetze, für Abwasser und für Kehrichtentsorgung. Monopolgewinne gehören der Allgemeinheit.“
</p><p>Das sind die ersten drei Forderungen einer Resolution, welche die beinahe 200 Teilnehmenden an einer Tagung des SGB zum Service public am 27. Februar dieses Jahres verabschiedet haben. Diese Resolution findet sich in voller Länge im zweisprachigen Dossier. Dieses dokumentiert zudem – jeweils in der Originalsprache – die 10 Referate, die an dieser Tagung von den Expert/innen gehalten worden sind. Eine Lektüre, die für alle Bereiche des Service public aus gewerkschaftlicher Sicht aufzeigt, was ist, was sein soll und was diesem entgegensteht. Dore Heim, SGB-Zuständige, in der Einleitung dazu: „Nur ein Service public, der genügend Ressourcen personeller und finanzieller Art hat, kann weiterentwickelt werden. Nur ein starker Service public sichert den hohen Lebensstandard in der Schweiz und sorgt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und Chancengleichheit. Es muss in den Service public investiert werden um eine Grundversorgung der Bevölkerung nur schon auf dem heutigen Niveau zu erhalten.“
</p><p><b>D. Heim/E. Ackermann: Ein starker Service Public – damit die Schweiz funktioniert. 46 S. SGB-Dossier Nr. 103</b></p><p>&nbsp;</p><p><b>Das Verhandlungsjahr 2013</b></p><p>Dossier 102 bezeichnet das GAV-Jahr 2013 als das Jahr der Mindestlöhne. Viel häufiger als in den Jahren zuvor sei ein Mindestlohn entweder neu erlassen oder aber auffallend erhöht worden. Meilenstein dabei: die erstmalige, nach Konflikten erreichte Festlegung von Mindestlöhnen in der MEM-Industrie. Feststellbar ist auch eine Tendenz, den tiefsten Mindestlohn bei oder zumindest in Richtung von 4000 Franken/Monat festzulegen. Erklärt wird dies mit der Mindestlohninitiative des SGB, die das Bewusstsein für das Anliegen geschärft und sich so auf die GAV-Verhandlungen ausgewirkt habe. 
</p><p>Zu erwähnen ist, dass es in der Romandie, teils nach Konflikten, gelungen ist, GAV im Rahmen des Detailhandels zu erneuern, so etwa in den Kantonen Genf und Neuenburg sowie in der Stadt Lausanne. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs haben die Gewerkschaften in den Kantonen Zürich und Waadt erstmals Rahmen-GAV abgeschlossen. Sie sollen verhindern, dass bei der Ausschreibung von Linien die Konkurrenz auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Gehäuft kam schliesslich die Einführung oder Verbesserung von Vaterschaftsurlaub vor.
</p><p>Im Bereich der Lohnverhandlungen wertet die Dokumentation grundsätzlich positiv, dass in beinahe allen Verhandlungen Reallohnerhöhungen vereinbart wurden. Als „sehr knausrig und starrsinnig“ werden viele Kantone kritisiert, insbesondere jene, die mit Lohnabbau verbundene Sparprogramme durchgedrückt haben. Die Abschlüsse im Gewerbe werden im Vergleich mit den Vorjahren als „respektabel“ beurteilt. Sie seien jedoch angesichts der guten Auftragslage und des hohen Termindrucks zu wenig hoch ausgefallen. 
</p><p>SGB-Dossier Nr. 102: Vertrags- und Lohnverhandlungen 2013/2014. 22 S.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Service Public</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1518</guid><pubDate>Wed, 07 May 2014 14:14:00 +0200</pubDate><title>Wieder ein  Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wieder-ein-schritt-in-richtung-vereinbarkeit-von-beruf-und-familie</link><description>Bezahltes Stillen am Arbeitsplatz 


</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Neu müssen die Arbeitgeber die Zeit, welche für das Stillen eines Säuglings während der Arbeitszeit gebraucht wird, entlöhnen. Der Bundesrat hat mit der Inkraftsetzung des neuen Art. 60 ArGV1 einen weiteren, gewichtigen Schritt in Richtung besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie getan. Die Revision tritt per 1. Juni 2014 in Kraft.</p><p>Erfreulicherweise hat das Parlament letztes Jahr eine Parlamentarische Initiative von Ständerätin Maury Pasquier (SP GE) angenommen und den Bundesrat beauftragt, das ILO-Übereinkommen Nr. 183 zu ratifizieren und umzusetzen. Mit der &nbsp;vorliegenden Neuerung zu den Stillzeiten in der ArGV 1 setzt nun der Bundesrat diesen Auftrag um. Der SGB begrüsst die vorliegende, sozialpartnerschaftlich in der Eidgenössischen Arbeitskommission vorbereitete Lösung Sie wurde auch von einer breiten Allianz zahlreicher &nbsp;Frauen- und Fachorganisationen unterstützt und getragen.
</p><h3>Lösungen auch für Frauen in Teilzeitarbeit</h3><p>Art. 60 Abs. 2 ArGV 1 bestimmt, dass Müttern die für das Stillen oder für das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten als Pausen freizugeben sind und dass diese Pausen ganz normal wie Arbeitszeit entlöhnt werden müssen. Diese Bestimmung gilt für das erste Lebensjahr des Säuglings. Dem Stillen gleichgestellt ist die Abpumpzeit. Sowohl das Stillen wie das Abpumpen können entweder im Betrieb, in welchem der Arbeitgeber zwingend einen gesonderten Still-Raum einrichten muss, oder &nbsp;extern stattfinden, z.B. zuhause oder in der Krippe. 
</p><p>Der Gesetzgeber hat die Dauer der &nbsp;Bezahlung begrenzt, dies nach effektiv geleisteter, täglicher Arbeitszeit (aus diesem Grund ist eine korrekte Arbeitszeiterfassung wichtig!). Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden werden&nbsp; 30 Minuten bezahlt. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden sind es 60 Minuten. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden sind es 90 Minuten. Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass die so freigenommene Still-Pausen vor- oder nachkompensiert werden müssen oder zu einem negativen Arbeitszeit-Saldo gezählt werden. Sie gelten als ganz normal geleistete Arbeitszeit! 
</p><p>Wichtig ist zu betonen: Bei all diesen gesetzlichen Vorgaben zur Dauer der bezahlten Stillpausen handelt es sich um gesetzliche Minimal-Bestimmungen! Arbeitgeber und Arbeitnehmende bzw. die Sozialpartner im GAV können und sollen je nach Situation auch eine längere Dauer für die Bezahlung festsetzen. 
</p><p class="lead">Weitere Schritte müssen folgen</p><p>Hat eine Mutter bzw. ein Kind das Bedürfnis nach längeren Stillpausen, dann ist die zusätzliche Zeit vom Arbeitgeber obligatorisch zu gewähren. Je nach dem sind diese zusätzlichen Stillpausen aber nicht bezahlt. 
</p><p>Die bezahlten Stillpausen werden in letzter Konsequenz die Qualität des Familienlebens und die Erwerbsquote steigern. Der SGB begrüsst ausdrücklich, dass mit der vorliegenden Reform auch Frauen im Teilzeitarbeitsverhältnis bzw. deren Säuglinge von bezahlten Stillpausen profitieren können. Gewerbe und gewisse Arbeitgeberkreise hatten sich erbittert dagegen gewehrt. Diesem Erfolg müssen für den SGB &nbsp;weitere Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie folgen, unter anderem für bezahlte gesetzliche Elternurlaube, für die Schaffung von Kinderbetreuungs-Plätzen und eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeiten. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1517</guid><pubDate>Wed, 07 May 2014 14:03:00 +0200</pubDate><title>Hat, wer sein krankes Kind zuhause pflegt, Anrecht auf Lohn? </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/hat-wer-sein-krankes-kind-zuhause-pflegt-anrecht-auf-lohn</link><description>Wenn die Kinder krank sind 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Kind ist krank oder verunfallt und muss zuhause gepflegt werden. Beide Elternteile arbeiten. Ein Elternteil beschliesst, diese Pflege zu übernehmen. Wie lange kann diese Mutter oder dieser Vater frei nehmen? Wie lange hat sie oder er Anrecht auf Lohn? </p><p>Braucht ein krankes oder verunfalltes Kind zuhause Pflege von einem arbeitenden Elternteil, dann hat der Arbeitgeber dieser Person bis zu drei Tagen frei zu geben. Dabei ist es sinnvoll, mit dem Arbeitgeber abzumachen, wann und unter welchen Umständen ein ärztliches Zeugnis vorzulegen ist. Unter Umständen kann ein Arbeitnehmer aber auch länger von der Arbeit befreit werden, wenn dies gerechtfertigt ist. 
</p><p>Wichtig zu wissen ist: Das Anrecht auf 3 Tage Urlaub gilt pro Krankheitsfall und nicht pro Jahr. Das scheinen Arbeitgeber immer wieder mal zu vergessen! Und auch viele Arbeitnehmende glauben, sie hätten ihren Anspruch nach 3 Tagen ausgeschöpft. 
</p><p>Wie verhält es sich nun aber beim Lohnersatz? Die Arbeitsbefreiung zur Pflege kranker Kinder wird der unverschuldeten Verhinderung an der Arbeitsleistung im Sinne von Art. 324a OR gleichgestellt. Das heisst konkret: Der Elternteil, der zu Hause beim kranken oder verunfallten Kind bleibt, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit drei Monaten gilt und mindestens auch für drei Monate abgeschlossen ist. Die Dauer der Lohnfortzahlung für Eltern, die mehrere solche Befreiungen pro Jahr brauchen (auch für eigene Krankheit), ist jedoch begrenzt. Sie richtet sich je nach Arbeitsort nach anderen Regeln. Unterschieden wird eine Basler-, Berner- &nbsp;oder Zürcher-Skala. Alle drei Skalen sehen für das erste Anstellungsjahr höchstens 3 Wochen solcher bezahlter Arbeitsbefreiung vor. Im 2. Dienstjahr sehen dann die Berner- 4, die Zürcher- 8 und die Basler- Skala insgesamt 9 Wochen solch bezahlten Urlaub vor. Empfehlenswert ist sich beim Arbeitgeber zu erkundigen, welche Skala zur Anwendung kommt. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung wird pro Dienstjahr berechnet und beginnt in jedem Dienstjahr von neuem. 
</p><h3>Und was ist mit dem Lohn, wenn das Kind nach der Geburt im Spital bleiben muss?</h3><p>Der Anspruch auf Erwerbsersatz bei Mutterschaft entsteht grundsätzlich am Tag der Geburt des Kindes. Immer wieder kommt es vor, dass ein neu geborenes Kind aus gesundheitlichen Gründen länger im Spital bleiben muss. Da der Mutterschaftsurlaub auch dazu dient, sich in den ersten Monaten intensiv um das Neugeborene zu kümmern, kann in diesem Fall die Mutter den Erwerbsersatz auf Mutterschaft aufschieben und erst dann beziehen, wenn das Kind aus dem Spital kommt. Diese Situation wird ebenfalls nach den gewöhnlichen Regelungen bei unverschuldeten Verhinderungen an der Arbeitsleistung behandelt, also im Sinne von Art. 324a OR. Konkret heisst das: Die Mutter hat während des Aufenthaltes des Kindes im Spital eine beschränkte Zeit Anspruch auf Lohn. Ihr Anspruch ist derselbe, wie wenn sie wegen Krankheit des Kindes nicht arbeiten könnte. 
</p><p>Anzumerken bleibt, dass obige Ausführungen sich auf die Privatwirtschaft beziehen. Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse (Verwaltung oder staatliche Unternehmen) unterstehen eigenen Regeln.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1516</guid><pubDate>Wed, 07 May 2014 13:51:00 +0200</pubDate><title>Angriff auf Arbeitszeiterfassung pariert - vorerst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/angriff-auf-arbeitszeiterfassung-pariert-vorerst</link><description>Motion Niederberger wird sistiert

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine gute Nachricht: Die vorberatende Kommission des Ständerates, die WAK-S, hat die Motion Niederberger bis Ende 2015 sistiert. Die bessere Nachricht wäre gewesen, wenn die Kommission den Vorstoss vollends abgeschrieben hätte. </p><p>Ständerat Niederberger wollte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in gewissen Branchen ermöglichen, betreffend die Arbeitszeiterfassungspflicht eine Verzichterklärung zu unterschreiben (Opting-out). Der Ständerat hat in der Frühjahrssession den Vorstoss zu detaillierter Prüfung an die Kommission zurück gewiesen. Diese hat nun die Behandlung bis Ende 2015 sistiert. Zumindest das Hauruckverfahren, die Arbeitszeiterfassung in einigen Branchen zu eliminieren, ist damit gebannt. Aber die Ruhe dürfte durchaus vergänglicher Natur sein. 
</p><p>Eine breite Front von Ultraliberalen will die Arbeitszeiterfassungspflicht wenn nicht abschaffen so doch recht zurückstutzen. Sie werden zu gegebener Zeit wieder vorrücken. Für den SGB jedoch ist klar: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung muss bleiben. Denn es hängt sehr viel davon ab. Ohne Arbeitszeiterfassung sind Gratisarbeit, Lohndumping und Ausbeutung viel leichter möglich. Die Arbeitszeiterfassung kann als wirksames Präventionsmittel gegen zuviel Arbeit, Stress und – in der Folge – psychische Erkrankung betrachtet werden. Arbeitszeiterfassung ermöglicht zudem erst die Kontrolle der Flankierenden Massnahmen! Oft ist die Arbeitszeiterfassung auch eine Voraussetzung zu diversen Berechnungen und Kontrollen, etwa im Kampf gegen Schwarzarbeit, bei der Berechnung von Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen oder zum Erhalt z.B. von Schlechtwetter-Entschädigung (Bau) oder Kurzarbeits-Entschädigung (Industrie, Dienstleistungsbranche). 
</p><p>Deshalb: Wir bleiben am&nbsp; Ball, auch wenn jetzt Halbzeit ist. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1513</guid><pubDate>Tue, 06 May 2014 16:54:00 +0200</pubDate><title>Dossier 104: Was für die Lohngleichheit zu tun ist</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/dossier-104-was-fuer-die-lohngleichheit-zu-tun-ist</link><description>Eine Analyse der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern und der politischen Gegenmassnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lohngleichheit ist erst erreicht, wenn die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern vollständig beseitigt sind. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Frauen verdienen nach wie vor im Durchschnitt rund einen Viertel weniger als Männer. Sie arbeiten 3 Mal häufiger zu einem Tieflohn unter 4000 Franken und sind nur halb so oft in einer Kaderposition zu finden. Vor allem aber erhalten sie selbst dann knapp 10 Prozent weniger Lohn, wenn sie mit gleichen Qualifikationen einer gleichwertigen Arbeit nachgehen.
</p><p>Beunruhigend ist auch, dass sich im letzten Jahrzehnt die Lohnunterschiede nur geringfügig verringert haben. Das war nicht immer so. In den beiden Jahrzehnten davor ging es deutlich schneller vorwärts. Dafür verantwortlich war einerseits die immer bessere Bildung der Frauen, die nach und nach zu den Männern aufholten. Andererseits haben Frauenbewegung und Gewerkschaften wichtige Fortschritte erkämpft. Ausdruck davon ist allen voran die Einführung des Gleichstellungsgesetz 1996. Erstmals konnten diskriminierte Frauen Lohnnachzahlungen einklagen. 
</p><p>Damit die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern ganz verschwinden, muss jetzt wieder mehr getan werden. Das vorliegende Dossier geht der Frage nach, welche Massnahmen ergriffen werden müssen. Dazu werden zunächst Statistiken und akademische Literatur besprochen, um den Lohnunterschieden und ihren Ursachen auf den Grund zu gehen. Die Betrachtung macht zwei Hauptursachen der Lohnunterschiede und -diskriminierung aus: </p><ul><li>Die erste Ursache ist die unbezahlte Haus-, Familien- und Pflegearbeit, die grossmehrheitlich von Frauen geleistet wird. Sie erlaubt es Arbeitgebern, die Löhne der Frauen stärker zu drücken als die der Männer. Denn Frauen müssen oft, um die unbezahlte Arbeit mit der bezahlten zu vereinbaren, tiefere Löhne akzeptieren. Zugleich erschwert die unbezahlte Arbeit den Frauen, den gleichen zeitlichen Aufwand für Beruf und Laufbahn wie Männer zu leisten. Auch das führt zu tieferen Frauenlöhnen. </li><li>Die zweite Ursache stellen Normen und Strukturen dar, die zu einer diskriminierenden Behandlung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in den Unternehmen führen. Sie äussern sich in der Abwertung von weiblicher Arbeit, in der Schlechterstellung der häufig von Frauen geleisteten Teilzeitarbeit oder der willkürlichen Benachteiligung der Frauen bei Lohnverhandlung, Anstellungen und Beförderungen. </li></ul><p>Lohnunterschiede sind nicht in Stein gemeisselt. Das zeigt die anschliessende Diskussion von Arbeitsmarktinstitutionen und politische Massnahmen, welche die Unterschiede verringern. Dazu gehören Gesamtarbeitsverträge, Mindestlöhne und starke Gewerkschaften. Sie führen nicht nur zu einer tieferen Lohnungleichheit unter allen Arbeitnehmenden, sondern verkleinern auch die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Bezahlte Elternzeit und bezahlbare Kindertagesstätten reduzieren ebenfalls Lohnunterschiede, indem sie es Frauen und Männern gleichermassen erlauben, Erwerbs- und Familienarbeit besser unter einen Hut zu bringen. Das führt zu einer gerechteren Verteilung der unbezahlten Arbeit – einer der Hauptursachen der Lohnunterschiede. Antidiskriminierungs-Gesetzgebungen wiederum tragen am stärksten zur Lohngleichheit bei, wenn Unternehmen verpflichtet sind, gegen diskriminierende Lohnzahlungen proaktiv vorzugehen und diese Verpflichtung auch tatsächlich durchgesetzt wird. 
</p><p>Abschliessend werden die Lehren für die Gleichstellungspolitik in der Schweiz gezogen. Fünf Forderungen für Lohngleichheit werden formuliert. Erstens braucht es mehr Lohnschutz durch mehr Gesamtarbeitsverträge und einen nationalen Mindestlohn. Frauen – häufig zu Tieflöhnen beschäftigt&nbsp; – profitieren davon besonders. Zweitens muss mit griffigen Kontrollen, Transparenz und Sanktionen die Lohndiskriminierung in Schweizer Unternehmen behoben werden. Drittens ist die gleiche Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen zu fördern. Dafür braucht es mehr und bezahlbare Kindertagesstätten und Einrichtungen für Pflegebedürftige, eine bezahlte Elternzeit sowie kürzere und besser planbare Arbeitszeiten. Viertens muss mit Quoten und einer geschlechterneutralen Bildungspolitik für eine angemessene Vertretung der Frauen in allen Bereichen der Arbeitswelt gesorgt werden. Fünftes gilt es schliesslich die Diskriminierung von Frauen wieder stärker zum Thema zu machen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1510</guid><pubDate>Mon, 05 May 2014 16:00:00 +0200</pubDate><title>Lohndruck im Detailhandel und im Gartenbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/lohndruck-im-detailhandel-und-im-gartenbau</link><description>Seco-Bericht zu den Flankierenden Massnahmen

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute vom Seco publizierte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM-Bericht) zeigt, dass Lohnmissbräuche in der Schweiz eine Realität sind. Besonders besorgniserregend sind die Lohnunterbietungen in Branchen ohne Mindestlöhne. Hier können Arbeitgeber, welche sich nicht an die Schweizer Löhne halten, nicht gezwungen werden, die Löhne anzupassen. Gemäss FlaM-Bericht ist das beispielsweise in den Branchen „Handel“ (insb. Detailhandel mit Kleidern und Schuhen) aber auch im Gartenbau der Fall. 
</p><p>Die Gegenüberstellung der Verstösse mit der Gesamtheit der in der Schweiz tätigen Firmen durch das Seco ist nicht nur methodisch falsch, sondern tendenziös („betrifft lediglich 0.3 Prozent der Arbeitgebenden“). Tatsache ist, dass 8 Prozent der kontrollierten Firmen die Löhne unterboten. Die übrigen Firmen wurden nicht kontrolliert. Effektiv dürfte die Verstossquote noch höher sein, denn einzelne Kantone haben bei den Kontrollen mit zu tiefen Richtlöhnen gearbeitet. 
</p><p>Um die Löhne in diesen Branchen zu schützen, braucht es verbindliche Mindestlöhne. Priorität haben allgemeinverbindlich-erklärte Gesamtarbeitsverträge. Kommen diese nicht zustande, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen erlassen. 
</p><p>In den Branchen mit Mindestlöhnen können Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen zwar gebüsst werden. Aber es gibt Durchsetzungsprobleme. Stark zugenommen hat die Zahl der Selbständigerwerbenden aus dem Ausland. Wie die Praxis zeigt, dient die Entsendung unter dem Titel der Selbständigkeit seit mehreren Jahren dazu, die Mindestlöhne der allgemeinverbindlichen GAV zu umgehen (Scheinselbständigkeit). Um die Löhne vor Ort durchsetzen zu können, müssen die Kontrolleure die Arbeiten unterbrechen können. Sonst sind die Montage- und Bau-Equipen bereits wieder über die Grenze, bevor sie belangt werden können. Das muss auch bei Firmen möglich sein, welche keine Kautionen (finanzielle Garantien) hinterlegen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB<br></span><span>031 377 01 16 oder 079 205 69 11</span></li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1504</guid><pubDate>Tue, 29 Apr 2014 10:12:00 +0200</pubDate><title>Mindestlohn-Initiative kurzfristig wirksamste Massnahme gegen Lohnungleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohn-initiative-kurzfristig-wirksamste-massnahme-gegen-lohnungleichheit</link><description>Neue umfassende Studie des SGB zur Lohnungleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach wie vor werden Frauen, selbst bei gleichen Qualifikationen, klar schlechter bezahlt als Männer. Den neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik zufolge hat das Lohngefälle zwischen Mann und Frau in jüngster Zeit gar noch zugenommen. Umso dringender ist die Mindestlohn-Initiative. Sie ist die am schnellsten wirksame Massnahme gegen Lohnungleichheit. 
</p><p>Als kurzfristig wirksame Instrumente gegen Lohndiskriminierung benennt eine neue, heute den Medien vorgestellte SGB-Studie Gesamtarbeitsverträge (GAV) und gute Mindestlöhne. SGB-Chefökonom Daniel Lampart: „In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen ist die objektiv nicht-erklärbare Lohndifferenz der Frauen geringer.“ Das zeige ein&nbsp; Vergleich des Gastgewerbes (sehr hohe GAV-Abdeckung) mit dem sehr lückenhaft GAV-geregelten Detailhandel: „Die Lohndiskriminierung der Frauen ist im Gastgewerbe weniger gross als im Detailhandel“, stellte auch Vania Alleva, SGB-Vize-Präsidentin und Unia-Co-Präsidentin, klar. Sie wies darauf hin, dass gerade die typischen Niedriglohnbranchen mit einem hohen Frauenanteil nicht durch GAV erfasst würden. 
</p><p>Deshalb braucht es in Bereichen ohne GAV gesetzliche Lösungen - und damit die Mindestlohn-Initiative. „Gerade weil drei von vier Beschäftigten mit Löhnen unter 4‘000 Franken pro Monat oder 22 Franken in der Stunde Frauen sind, ist die Mindestlohninitiative die kurzfristig mit Abstand wirksamste Massnahme gegen die Lohndiskriminierung der Frauen“, stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner an der Pressekonferenz fest. VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber prangerte vor allem die tiefen Löhne in der Betreuung an. Korrekte Mindestlöhne sollen hier auch dafür sorgen, dass „Personen mit den nötigen Kompetenzen den Beruf nicht schnell wieder verlassen oder gar nicht erst kommen.“
</p><p> In seiner neuen Studie erklärt der SGB die Ursachen der Lohnungleichheit mit diskriminierenden Normen und Strukturen, mit der sehr ungleichen Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit sowie der willkürlichen Schlechterbehandlung der Frauen durch die Arbeitgeber. Um dies zu korrigieren, fordert die Studie langfristig die gleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Mittel sind da vor allem mehr und bezahlbare Kindertagesstätten und Einrichtungen für Pflegebedürftige, eine bezahlte Elternzeit sowie kürzere und besser planbare Arbeitszeiten. Gleichzeitig müssen Instrumente entwickelt werden, mit denen die Firmen gezwungen werden, Mann und Frau gleichen Lohn für gleichwertige und gleiche Arbeit zu zahlen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</span></li><li><span>Christina Werder, SGB-Zentralsekretärin, 079 341 90 01</span></li></ul><h5> Dokumente</h5><ul><li>&lt;media 1917 - - "TEXT, 140429 Lohndiskr. Dossier, 140429_Lohndiskr._Dossier.pdf, 416 KB"&gt;SGB-Dossier Nr. 104: Was für die Lohngleichheit zu tun ist&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1918 - - "TEXT, 140429 PR LOhndiskr, 140429_PR_LOhndiskr.pdf, 53 KB"&gt;"Ja zum Mindestlohn!"&lt;/media&gt; von Paul Rechsteiner, Präsident SGB</li><li>&lt;media 1915&gt;"Mindestlöhne und Gesamtarbeitsverträge - mächtige Instrumente gegen Lohndiskriminierung der Frauen"&lt;/media&gt; - von Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB</li><li>&lt;media 1919 - - "TEXT, 140429 VA Lohndiskr., 140429_VA_Lohndiskr..pdf, 31 KB"&gt;"Mit Mindestlöhnen und GAV gegen Lohndiskriminierung der Frauen"&lt;/media&gt; von Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia</li><li>&lt;media 1916 - - "TEXT, 140429 KPH Lohndiskriminierung, 140429_KPH_Lohndiskriminierung.pdf, 150 KB"&gt;"Mit der Aufwertung von Frauenberufen gegen Lohndumping"&lt;/media&gt; von Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin VPOD</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1503</guid><pubDate>Mon, 28 Apr 2014 13:51:00 +0200</pubDate><title>Dossier 102: Vertrags- und Lohnverhandlungen 2013/2014</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-102-vertrags-und-lohnverhandlungen-2013-2014</link><description>Eine Übersicht aus dem Bereich der SGB-Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1500</guid><pubDate>Mon, 28 Apr 2014 13:44:00 +0200</pubDate><title>Tiefe Löhne sinken - jetzt braucht es den Mindestlohn!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/tiefe-loehne-sinken-jetzt-braucht-es-den-mindestlohn</link><description>Lohnstrukturerhebung 2012</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die am Montag veröffentlichten Lohnstrukturerhebung 2012 zeigt eine besorgniserregende Entwicklung: Zwischen 2010 und 2012 sind die Reallöhne der untersten 10 Prozent (Löhne unter 3886 Fr.) gesunken (-286 Fr./Jahr). Damit wird es ausgerechnet für jene Arbeitnehmenden noch härter, welche schon heute Schwierigkeiten haben, über die Runden zu kommen. Betroffen sind Berufsleute in Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge GAV (Detailhändler ohne GAV, Gartenbau, Callcenter u.a.). Bei den Kleider- und Schuhgeschäften beispielsweise haben Bund und Kantone Lohndumping nachgewiesen. Doch die Verbandspräsidenten dieser oft schwerreichen Detailhändler, Karin Keller-Sutter und Dieter Spiess, weigern sich, GAV mit schützenden Mindestlöhnen abzuschliessen. 
</p><p>Umso stossender ist diese Entwicklung vor dem Hintergrund steigender Toplöhne. Die Reallöhne der obersten 10 Prozent der Arbeitnehmenden legten von 2010 bis 2012 erneut um 7,1 Prozent zu (+9901 Fr./Jahr). Damit hat sich die in der Schweiz in den letzten 15 Jahren festgestellte ungleiche Lohnverteilung in der Schweiz weiter verschärft. Diejenigen, welche hohe Löhne haben, erhalten noch mehr. Wer hingegen mit dem Lohn kaum über die Runden kommt, hat weniger. 
</p><p>Mit einem Ja zur Mindestlohn-Initiative kann diese Entwicklung gestoppt werden. Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 22 Fr./Stunde würden die untersten Löhne gegen Lohndruck geschützt. Was für die Betroffenen ein grosser Fortschritt ist, bedeutet für die Schweizer Wirtschaft ein absolut tragbarer Schritt. Die gesamte Lohnsumme müsste um nur gerade 0,4 Prozent angehoben werden. Das Geld wäre vorhanden – wie der starke Anstieg der Toplöhne zeigt. 
</p><p>Sehr bedenklich ist auch der Umstand, dass sich die &nbsp;Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern erstmals seit 2008 wieder vergrössert hat. Nahm die &nbsp;Lohnungleichheit zwischen 2008 und 2010 immerhin noch um fast &nbsp;ein Prozent ab, so ist sie gemäss der Lohnstrukturerhebung 2012 nun wieder um 0,5 Prozentpunkte auf 18.9 Prozent angestiegen. Bereits am Dienstag wird der SGB eine Studie über die Gründe der Lohndiskriminierung der Frauen vorlegen und aufzeigen, mit welchen Instrumenten Abhilfe geschaffen werden kann.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB<br></span><span>031 377 01 06 oder 079 249 59 74</span></li></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li>&lt;media 1912 - - "TEXT, 140428 DL MK LSE, 140428_DL_MK_LSE.pdf, 91 KB"&gt;"Unsozialere Schweiz - mehr GAV und Mindestlöhne nötig"&lt;/media&gt;<br>von Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1335</guid><pubDate>Fri, 11 Apr 2014 13:07:00 +0200</pubDate><title>Faire Löhne stärken die Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/faire-loehne-staerken-die-schweiz</link><description>SRG-Umfrage zum 18. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p>Umfrageergebnisse im Vorfeld von Abstimmungen sind mit grosser Vorsicht zu interpretieren. Das hat zuletzt der 9. Februar gezeigt. Dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund, seinen Mitgliedsverbanden und Partnerorganisationen bleibt nun ein guter Monat, um die Stimmberechtigten davon zu überzeugen, am 18. Mai zur Mindestlohn-Initiative ein Ja in die Urne zu legen und die Tieflohn-Schande zu beseitigen.
</p><p>In der nun beginnenden heissen Phase der Abstimmungskampagne werden die Initianten zahlreiche überraschende Tieflohnskandale aufdecken und die unwürdig tiefen Löhnen von 330‘000 Personen ins Zentrum stellen. Sie werden zeigen, dass ein gesetzlicher Mindestlohn hilft, die ungerechte Einkommensverteilung zu korrigieren. Sie werden zeigen, dass die starke Schweizer Wirtschaft dieses für die Betroffenen grosse Problem lösen kann. Diese Botschaft werden die Initianten bereits diesen Samstag schweizweit verbreiten: Am ersten nationalen Aktionstag dieser Abstimmungskampagne werden Tausende Aktivistinnen und Aktivisten auf der Strasse die Bevölkerung direkt ansprechen und sie überzeugen, dass sich Arbeit für alle lohnen muss. 
</p><p>Der gesetzliche Mindestlohn von 22 Franken ist das richtige Instrument, um den Lohndrückern, die auf dem Buckel der Arbeitnehmenden abzocken, den Riegel zu schieben. Davon profitieren alle: Anständige Arbeitgeber müssen sich nicht mehr vor unlauterer Konkurrenz fürchten. Die Steuerzahler müssen die Zeche nicht über die Sozialhilfe bezahlen. Die Lohndiskriminierung der Frauen wird zumindest im Tieflohnbereich deutlich abnehmen. Und die Betroffenen haben mehr zum Leben und später eine bessere Rente. Ausserdem schaffen faire Löhne Kaufkraft und Arbeitsplätze und stärken die Schweiz.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><ul><li><span>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB<br>079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB<br></span><span>031 377 01 06 oder 079 249 59 74</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1490</guid><pubDate>Thu, 10 Apr 2014 10:59:00 +0200</pubDate><title>Ja zum Mindestlohn und Hausarztmedizin, Nein zu Gripen und Pädophilen-Berufsverbot</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ja-zum-mindestlohn-und-hausarztmedizin-nein-zu-gripen-und-paedophilen-berufsverbot</link><description>Parolen des SGB zur Abstimmung vom 18. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p><i></i></p><p class="lead">Beim eidgenössischen Urnengang vom 18. Mai sagt der SGB zweimal Ja und zweimal Nein. Er befürwortet die Mindestlohninitiative und den Gegenvorschlag zur Hausarztinitiative. Ein Nein empfiehlt er zum Kauf des Gripen und zur Volksinitiative für ein Berufsverbot von Pädophilen. </p><p>Das – selbstverständliche – Ja zur eigenen <b>Mindestlohn-Initiative</b> braucht an dieser Stelle nicht behandelt zu werden. Der SGB wird sich mit aller Kraft für ein Ja zu dieser Initiative einsetzen. Denn ein Erfolg des Volksbegehrens wird die Arbeitswelt gerechter machen und für über 330‘000 Arbeitnehmer/innen existenzielle Verbesserungen bringen.
</p><p>Den <b>Kauf des Gripen</b> lehnt der SGB ab. Eine vernünftige Beurteilung der mittelfristig drohenden Gefahren für die Schweiz führt zum Schluss, dass es ein neues Kampfflugzeug nicht braucht. Vor allem aber gibt der SGB zu bedenken, dass die in den neuen Flieger investierten Milliarden dann anderswo fehlen, etwa im Bereich der sozialen Sicherheit, der Bildung oder des Bundespersonals. Genau dort werden sie aber dringender gebraucht. Es kann nicht sein, dass der Kauf eines Kampffliegers zu Sparübungen in diesen Bereichen führt. 
</p><p>Nein sagt der SGB ebenfalls zur <b>Volksinitiative für ein Berufsverbot von Pädophilen</b>. Diese ist unpräzis und verstösst gegen Grundsätze der schweizerischen Rechtsordnung. Weil zu starr formuliert, riskieren sogar Ehepartner einer ursprünglich illegalen „Jugendliebe“ ein lebenslanges Verbot, mit Jugendlichen zu arbeiten. Das durchaus ehrenwerte Grundanliegen der Volksinitiative, wonach Kinder und Abhängige auch durch härtere Bestrafung und schärfere Präventionsmassnahmen vor sexueller Ausbeutung zu schützen sind, ist differenzierter auf gesetzlicher Ebene wahrzunehmen.
</p><p>Den <b>Gegenvorschlag zur Hausarztinitiative</b> bejaht der SGB, weil er gerechtfertigte Massnahmen zur Besserstellung der Hausarztmedizin unterstützt, diese jedoch in das System der medizinischen Grundversorgung integriert. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1483</guid><pubDate>Thu, 03 Apr 2014 17:38:00 +0200</pubDate><title>Es braucht mehr und nicht weniger Schutz!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-braucht-mehr-und-nicht-weniger-schutz</link><description>Wie weiter mit der Personenfreizügigkeit?

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 1. April traf sich Bundespräsident Gauck im Rahmen seines Staatsbesuchs auch mit den Wirtschaftsvertretern der Schweiz. Den SGB vertrat an diesem Treffen Vizepräsidentin Vania Alleva. Wir bringen ihre da gehaltene Intervention leicht gekürzt.</p><p>&nbsp;</p><p>Man kann heute nicht über die Perspektiven der Schweizer Wirtschaft reden ohne das „Wie weiter?“ zur sogenannten „Masseneinwanderungsinitiative“ aufzuwerfen. Wenn es nicht gelingt, einen guten Ausweg aus der jetzigen Sackgasse in unseren Beziehungen zur EU zu finden, drohen schwerwiegende Folgen.
</p><h3>Drei gewerkschaftliche Grundsätze</h3><p>Die Gewerkschaften haben sich rasch klar positioniert. Das gilt sowohl für die schon laufenden Gespräche zur Umsetzung der SVP-Initiative wie auch für die unausweichlich bevorstehenden Verhandlungen mit der EU. Dabei sind für uns drei Grundsätze zentral:</p><ol><li>Die Bilateralen Verträge mit der EU dürfen auf keinen Fall in Frage gestellt werden. Sie sind für geregelte Beziehungen mit der EU, für die Sicherheit der Arbeitsplätze und für die Zukunft der Schweizer Wirtschaft von sehr grosser Bedeutung. Die Sozialpartner sind sich in diesem Punkt einig. Das „Ja“ vom 9.2. war nicht ein „Nein“ zu den Bilateralen Verträgen, d.h. zu guten und geregelten Beziehungen mit unserem wichtigsten Partner.</li><li>Das Prinzip der Nichtdiskriminierung muss auch in Zukunft bestehen bleiben. Es wird bei uns aktuell z.B. viel von der Wiedereinführung des menschenverachtenden Saisonnierstatuts geredet. Das kommt für uns nicht in Frage, und wir gehen davon aus, dass die EU dies auch nicht akzeptieren würde.</li><li>Es braucht eine Stärkung und nicht eine Schwächung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Ein resolutes Vorgehen gegen Lohndumping ist im Interesse sowohl der Einheimischen wie der bei uns tätigen EU-Bürger. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“: ohne Einhaltung dieses Prinzips geht es nicht. Ein wesentlicher Grund für das unglückliche Abstimmungsresultat ist mit den Sorgen rund um den Arbeitsplatz zu erklären. Die aufgedeckten Missbrauchsfälle, in denen entsandte Arbeitnehmende nur die Hälfte oder ein Drittel des geschuldeten Lohnes bekamen, verunsicherten die Arbeitnehmenden.</li></ol><h3>&nbsp;Wie weiter?</h3><p>&nbsp;Zwei Optionen zeichnen sich in Bezug auf das weitere Vorgehen bei der Umsetzung der SVP-Initiative ab:</p><ul><li>Eine Umsetzung 1 zu 1. Das würde eine frontale Konfrontation mit der EU bzw. den sicheren Tod der Bilateralen Verträge mit sich bringen;</li><li>Eine eurokompatible Umsetzung – soweit möglich.</li></ul><p>Wir plädieren für die zweite Option. Deshalb erwarten wir vom Bundesrat, dass er sich für die Verhandlung einer Paketlösung mit der EU einsetzt, und wir hoffen sehr, dass die EU sich bereit erklärt, auf diesem Weg eine Lösung zu suchen. Das Ziel soll sein:</p><ul><li>Sicherung der Bilateralen Verträge</li><li>Einvernehmliche Lösung in Bezug auf das PFZ-Abkommen</li><li>Akzeptable Vereinbarung zu den offenen institutionellen Fragen Schweiz-EU </li></ul><p>&nbsp;</p><h3>EU muss Lohnschutz akzeptieren</h3><p>Wenn das Volk in 2 oder 3 Jahren nicht mehr vor der Frage stehen wird: „Masseneinwanderung - Ja oder Nein?“, sondern „geregelte Beziehungen mit der EU - Ja oder Nein?“, dann sind wir zuversichtlich, dass der Entscheid positiv ausfallen wird. Allerdings brauchen wir ein gewisses Verständnis, eine gewisse Flexibilität seitens der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Als Gewerkschaften erwarten wir von ihr und von Deutschland nicht die Zustimmung zu einem Kontingentierungssystem, das sowieso nur diskriminierend sein kann, und auch nicht zu permanenten Ausnahmen zum Prinzip der PFZ. Was wir unbedingt brauchen, ist aber ihre Bereitschaft, im Rahmen der Regelung der institutionellen Fragen unsere Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne zu akzeptieren. Denn diese sind nicht diskriminierend. Eine Schwächung, wie sie die EU schon einmal, 2008/09, mit Verweis auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes (es ging damals u.a. um die 8-Tage-Regelung bei der Meldepflicht für Entsandte) gefordert hat, können wir auf keinen Fall akzeptieren. Ein solcher Schutzabbau wäre auch politisch nicht mehrheitsfähig. &nbsp;
</p><p>Wenn wir das Vertrauen der Arbeitnehmenden und des Volkes für eine Politik der Öffnung zurückgewinnen wollen, dann müssen wir Zusicherungen in Bezug auf den sozialen Schutz geben können. Mehr und nicht weniger Schutz ist der Ausweg. Wir brauchen dieses Verständnis seitens der EU uns gegenüber. Immerhin ist die EU-Behörde daran, eine Durchsetzungsrichtlinie zur Entsende-Problematik zu verabschieden, die den Mitgliedstaaten ermöglicht, wenn nötig zusätzliche nationale Schutzmassnahmen vorzusehen (sog. „offene Liste“). Wir gehören – mit einem Ausländeranteil von 23% und von gar 31% am gesamten Arbeitsvolumen – zu den Staaten, die solche zusätzliche Massnahmen benötigen, wohl verstanden auf einer Basis der Nicht-Diskriminierung. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1468</guid><pubDate>Wed, 26 Mar 2014 14:00:00 +0100</pubDate><title>Weiterer Ausbau der Lohnschutzmassnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/weiterer-ausbau-der-lohnschutzmassnahmen-noetig</link><description>Bundesratsentscheid zu den Flankierenden Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Flankierenden Massnahmen stärken will. Dieses Bekenntnis zum Lohnschutz ist wichtig. Denn in der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Vorschläge des Bundesrats gehen zwar in die richtige Richtung, genügen aus Sicht des SGB jedoch noch nicht, um die Löhne in der Schweiz wirksam zu schützen.
</p><p>&nbsp;</p><p>Das Abstimmungsresultat vom 9. Februar zur SVP-Zuwanderungsinitiative ist Ausdruck einer weit verbreiteten Sorge um Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze. Deshalb muss der Lohnschutz ausgebaut werden. Dies gilt auch, wenn Kontingente eingeführt werden sollten. Denn anders als viele glauben, bringen Kontingente nicht mehr Lohnschutz. Die Erfahrungen mit dem früheren Kontingentssystem zeigen, dass damals der Lohnschutz völlig ungenügend &nbsp;war und deshalb in zahlreichen Sektoren eine Tieflohnpolitik betrieben werden konnte. Nur wirksame Lohnschutzmassnahmen, die auch tatsächlich durchgesetzt werden, können die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz schützen. 
</p><p>Die Flankierenden Massnahmen haben heute zu viele Lücken. Deshalb ist es richtig, dass der Bundesrat die Sanktionen verschärfen und die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erleichtern will. Dank den höheren Sanktionen kommen Lohndrücker-Firmen stärker unter Druck. Und die Ausdehnung der Allgemeinverbindlicherklärung macht es einfacher das Schweizer Lohnniveau über Mindestlöhne durchzusetzen.
</p><p>Leider lässt der Bundesrat aber grosse Lücken offen. Insbesondere kann auch in Zukunft nicht gegen Firmen vorgegangen werden, die keine Kaution leisten. Damit wird es schwierig, ausgesprochene Bussen auch tatsächlich einzukassieren. Unklar ist weiterhin auch die Situation bei Arbeitsunterbrüchen und Baustellensperrungen. Damit können Firmen auch bei Verletzungen der Mindestarbeitsbedingungen ungehindert weiterarbeiten. Sind die Firmen einmal abgezogen, wird die Durchsetzung von Bussen schwierig. Die Kontrolleure würden ein wirksames Instrument erhalten, Lohndrücker-Firmen zur Leistung der Schweizer Löhne zu zwingen. Der SGB wird sich dafür stark machen, auch diese Lücken beim Lohnschutz zu schliessen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1467</guid><pubDate>Mon, 24 Mar 2014 17:20:00 +0100</pubDate><title>Doch noch Gerechtigkeit für Asbestopfer?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/doch-noch-gerechtigkeit-fuer-asbestopfer</link><description>EGMR will korrektes schweizerisches Verjährungsrecht 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 11. März verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschrechte (EGMR) die Schweiz. Die Verjährungsfristen nach Schweizer Recht seien willkürlich und unfair. Die Ansprüche von Asbestopfern dürften nach 10 Jahren nicht verjähren. </p><p>Der EGMR hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar signalisiert, dass das schweizerische Verjährungsrecht einen systemischen Fehler aufweist. Die Verjährungsfrist von 10 Jahren entspreche modernen gesundheitlichen Risiken nicht. Das Urteil des EGMR bezieht sich auf die Klage der Witwe eines Asbestopfers. 2005 war ihr Gatte an Asbestkrebs verstorben. Grund: jahrzehntelang zuvor war er bei seiner Berufsarbeit mit Asbest in Kontakt gekommen. Die Witwe forderte vom früheren Arbeitgeber sowie der Suva Schadenersatz und Genugtuung, wurde jedoch von den Gerichten, auch vom Bundesgericht, abgewiesen. Grund: eben diese Verjährung von 10 Jahren… &nbsp;
</p><p>Die Witwe zog den Fall an den EGMR weiter und da erfolgte nun die Korrektur. Der EGMR kritisiert auch die vorliegenden Revisionsvorschläge hinsichtlich Verjährung als ungenügend. Er hat angekündigt, dass er, sollte die Schweiz in der Zwischenzeit das Verjährungsrecht nicht anpassen, das rasche Verfahren der „Pilot-Urteile“ anwenden werde. Darin werden Hunderte, ja Tausende von gleichartigen Fällen in einem einzigen, summarischen Urteil behandelt, und es werden auch Genugtuungs-Gelder gesprochen. Die Wartefristen für neue Fälle werden praktisch auf unter ein Jahr gesenkt. 
</p><p>Erhält der EGMR von der &nbsp;Schweiz nun das Signal, dass ernsthafte Bemühungen im Gange sind, den „systemischen Fehler“ zu beseitigen, dann friert er die hängigen Fälle ein, bis gesetzgeberische Resultate da sind. 
</p><p>Das nächste Kapitel in dieser Auseinandersetzung obliegt nun der Rechtskommission des Nationalrates. Sie hat die Reform des Verjährungsrechts auf Mai 2014 traktandiert. Das ist nicht nur für die Opfer der Asbest-Tragödien der Vergangenheit wichtig, sondern allgemein auch für den Umgang mit noch unerforschten Technologien mit unabschätzbaren Risiken: Das Verjährungsrecht soll bei solchen sogenannten „Emerging Risk“ allgemein angepasst werden. Das hat der Schweizer Gesetzgeber bis heute verpasst.
</p><p>Für den SGB ist klar, welche Verjährungsfristen die Schweizer Gesetzgebung vorsehen muss, damit sie EMRK-konform wird: Eine solche von 50 Jahren für Personenschäden und ein Ruhen der Fristen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Für Opfer der Asbesttragödie ist zudem ein Entschädigungsfonds zu schaffen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1466</guid><pubDate>Mon, 24 Mar 2014 17:15:00 +0100</pubDate><title>Ständerat akzeptiert IAO-Abkommen Nr. 189</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-akzeptiert-iao-abkommen-nr-189</link><description>Menschenwürdige Arbeit auch für Hausangestellte
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Einstimmig hat der Ständerat die Ratifizierung des IAO-Abkommens 189 gut geheissen. Dieses Abkommen will die Stellung der oft brutal ausgebeuteten Hausangestellten stärken. </p><p>„So elementar die Arbeit von Hausangestellten ist, so prekär ist oft ihre Stellung in der Realität. Hausangestellte sind regelmässig Frauen aus tiefen sozialen Schichten; sie haben einen tiefen Lohn, sie sind verletzbar, sie sind umso mehr auf den rechtlichen Schutz angewiesen. Das neue Abkommen setzt die Minimalstandards, die weltweit ausstrahlen, die weltweit massgebend sein müssen.“ Mit diesen Worten begründete Paul Rechsteiner die Zustimmung zur Ratifizierung des IAO-Übereinkommens 189.
</p><p>Das Abkommen richtet sich gegen schlimmste Formen der Ausbeutung. Es sichert zum Beispiel das Recht auf einen freien Tag, der auch wirklich als solcher verbracht werden kann. Oder es verbietet, dass die Auftraggeber den Angestellten einfach die Identitäts- und Reisepapiere wegnehmen dürfen. Kurz: es sorgt dafür, dass Hausarbeit die Bedingungen normaler Arbeit erfüllt – und nicht mehr eine Art von Zwangsarbeit ist.
</p><p>Das Ständerats-Plenum machte sich diese Sicht der Dinge zu eigen und entscheid mit 35:0 Stimmen, dass die Schweiz das Abkommen ratifiziere und so ein internationales Zeichen absende. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1463</guid><pubDate>Thu, 20 Mar 2014 18:22:00 +0100</pubDate><title>Ständerat verschiebt Vorstoss für Gratisarbeit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-verschiebt-vorstoss-fuer-gratisarbeit</link><description>Gefahr droht immer noch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat hat am zweitletzten Sessionstag die Motion Niederberger zu detaillierter Prüfung an die Kommission zurück gewiesen. Damit ist die Brechstangenmethode, Arbeitszeiterfassung in einigen Branchen auszuhebeln, gescheitert. Die Gefahr unkontrollierter Arbeitszeit und damit letztlich von Gratisarbeit bleibt aber im Raum.</p><p>Ständerat Niederberger wollte mit einer Motion in gewissen Branchen die Arbeitszeiterfassung aufheben. Konkret – und schon fast masochistisch - hätten die Arbeitnehmenden dazu ein Opting-out-Recht in Anspruch nehmen können. Sie hätten also erklären können, „freiwillig“ auf die Arbeitszeiterfassung zu verzichten.
</p><p>Dieser Vorstoss ist aus drei Gründen komplett inakzeptabel:
</p><p>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Verzicht auf Arbeitszeiterfassung bedeutet in seiner Konsequenz nichts anderes als Gratisarbeit. Überstunden werden nicht mehr dokumentiert und dann auch nicht mehr bezahlt. Das widerspricht dem Prinzip „Für jegliche Arbeit einen Lohn“.
</p><p>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wachsender psychischer Druck: das sogenannte Recht, verzichten zu können, ist angesichts der Wirklichkeit wie Schnee in Juni. Es hält nicht lange. Wer wagt denn noch, „dieses Recht nicht wahrzunehmen“, wenn das seine KollegInnen tun? 
</p><p>3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Grenzenlose Arbeit: der Verzicht auf Arbeitszeiterfassung führt zu einer Entgrenzung von Arbeits- und Freizeit. Erstere ist dauernd präsent. Folge ist Stress – bis zum Burning out. 
</p><p>Nun: all das hat der Ständerat mal auf Eis gelegt und nicht definitiv verabschiedet. Dieser „Angriff auf fundamentale Schutzbestimmungen des Arbeitsrechtes“, wie ihn Paul Rechsteiner in der Debatte nannte, wird also wieder kommen. Bundesrat Schneider Ammann orakelte denn auch, er könne sich durchaus eine parlamentarische Behandlung vorstellen, wenn auf Ebene der Sozialpartner keine Einigung erzielt werde.
</p><p>Fazit: die Gewerkschaften haben auf der Hut zu sein. Die Anhänger der modernen Gratisarbeit haben nur einen Rückzug auf Zeit angetreten.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1459</guid><pubDate>Tue, 11 Mar 2014 17:33:00 +0100</pubDate><title>Kontingente schützen vor gar nichts </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kontingente-schuetzen-vor-gar-nichts</link><description>Warum es jetzt mehr und nicht weniger Lohnschutz braucht


</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bereits fordern SVP-Politiker den Abbau der flankierenden Massnahmen. Das wäre eine verheerend - &nbsp;für alle Arbeitnehmenden.</p><p>Plötzlich kam auch die SVP mit dem Thema «Lohndruck». Plötzlich pries sie ihre Initiative «gegen Masseneinwanderung» als Schutz vor Lohndumping an. Wir Gewerkschaften warnten schon im Abstimmungskampf: Die SVP-Abschottungs-Initiative wird den Druck auf die Löhne und Arbeitsplätze sogar noch verstärken. Oder wie es ein Kollege ausdrückte: «Die SVP-Initiative hat mit dem Schutz der Löhne und Arbeitsplätze ungefähr so viel zu tun wie ein Krokodil mit einem Meerschweinchen.» Schlimmer noch, das zeigt sich jetzt, nach der Annahme der Initiative: Wenn es nach der SVP ginge, sollen die bisherigen Lohnschutz-Massnahmen sogar fallen. &nbsp;
</p><p>Plötzlich zeigt die SVP ihr wahres, arbeitnehmerfeindliches Gesicht. Der Bündner SVP-Migrationspolitiker Heinz Brand etwa verlangt nun einen Abbau der flankierenden Massnahmen. Und auch der freisinnige Gewerbeverbands-Direktor Hans-Ulrich Bigler kann sich – im Unterschied zu einem grossen Teil der Gewerblerbasis - gut vorstellen, ohne Flankierende, aber mit Kontingenten zu geschäften. 
</p><p>Eine Schweiz mit weniger Lohn- und Arbeitsplatzschutz wäre jedoch schlimm, denn schon heute hat der Lohnschutz Lücken. Die Schweiz braucht deshalb schärfere flankierende Massnahmen, und nicht schwächere. Nach dem Ja zur SVP-Abschottungsinitiative erst recht. 
</p><h3>Chinesen auf dem Bau?</h3><p>Die SVP-Initiative will zurück zu einer Kontingentwirtschaft. Doch Kontingente ohne flankierende Massnahmen schützen die Erwerbstätigen in der Schweiz in keiner Art und Weise. Ein Beispiel: Hätte die Bauwirtschaft Anrecht auf 20 000 Kontingente, ohne Auflagen, so könnten die Baumeister theoretisch 20 000 Chinesen zu Billiglöhnen einstellen. Die Arbeitnehmenden in der Schweiz hätten dann keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Löhne kämen unter Druck.
</p><p>Zwar will die SVP-Initiative, dass der Bundesrat &nbsp;bestimmen soll, wie viele Kontingente überhaupt vergeben werden. Die Realität aber ist anders, das wissen wir aus den frühen 1990er-Jahren. Damals gab es auch Kontingente in der Schweiz. Und es war die Wirtschaft, die beim Bundesrat Druck machte, damit sie so viele Arbeitskräfte aus dem Ausland holen konnte, wie sie brauchte.&nbsp; 
</p><p>Es ist alles andere als ein Zufall, dass damals die Einwanderung in die Schweiz so hoch war wie nie mehr seither. Über die Kontingente hinaus holten die Arbeitgeber damals zusätzliche Arbeitskräfte schwarz ins Land. Zum Beispiel für die Landwirtschaft. In der offiziellen Statistik sind diese schwarz geholten Saisonniers noch nicht mal aufgeführt.&nbsp;
</p><h3>Lohndumping fliegt auf</h3><p>Vor der Einführung der Personenfreizügigkeit und der &nbsp;flankierenden Massnahmen war Londumping ein weit verbreitetes Phänomen. Denn es gab keine Kontrollen in den Betrieben. Eine Studie der Uni Genf zeigt: Ein Saisonnier erhielt damals für die genau gleiche Arbeit fast 15 Prozent weniger Lohn als ein Schweizer. Auch die Löhne der Grenzgängerinnen und Grenzgänger waren tiefer. Erst mit &nbsp;den Flankierenden, mit den Lohnkontrollen und Bussen, besserte sich die Situation. 
</p><p>Heute fliegen Dumpingfälle auf. In den letzten Jahren verbesserten sich deshalb auch die Löhne der Grenzgänger. Das wirkt sich nicht nur positiv für sie selber aus. Es hilft allen Arbeitnehmenden in der Schweiz. Auch ihre Löhne geraten jetzt weniger unter Druck.
</p><h3>SVP gegen Lohnschutz</h3><p>Die Personenfreizügigkeit mit der EU führte dazu, dass die Arbeitgeber in der Schweiz vor allem Arbeitskräfte aus Ländern holten, in denen die Löhne und Arbeitsbedingungen ähnlich sind wie in der Schweiz. Beispielsweise aus Deutschland. Auch das kann sich ändern, wenn die SVP sich durchsetzt. Denn ihre Abschottungs-Initiative sagt nichts zu diesem Thema: Sie überlässt es den Firmen, wo auf der Welt sie ihre Arbeitskräfte holen wollen. 
</p><p>Bereits fordern SVP-Gewerbepolitiker und Arbeitgeber Felix Müri und SVP-Migrationspolitiker Brand asiatisches Personal fürs &nbsp;Gesundheits- und Pflegebereich. In den Schweizer Spitälern und Altersheimen sollen Chinesen und Philippinas arbeiten. Und das bestimmt zu deutlich tieferen Löhnen als sie heute im Gesundheitswesen üblich sind. Logische Folge: Der Lohndruck in der Branche steigt. 
</p><p>Der Arbeitnehmerschutz war der SVP schon immer ein Dorn im Auge. Blochers Partei war auch gegen die flankierenden Massnahmen gewesen. Deshalb schaut die Partei, dass die Arbeitgeber auch nach dem 9. Februar so viele Arbeitskräfte im Ausland holen können, wie sie wollen. SVP-Hardliner Luzi Stamm bietet schon an, dass der Bundesrat Grenzgänger von den Kontingenten ausnehmen könne. Dies, obwohl die SVP-Initiative das Gegenteil verlangt. 
</p><h3>Es braucht Bilaterale</h3><p>Wir Gewerkschaften werden einen Abbau des Lohnschutzes bekämpfen. Die Flankierenden müssen verschärft, nicht geschwächt werden. Wir akzeptieren auch keine Schlechterstellung der Arbeitnehmenden ohne Schweizer Pass. Wir bekämpfen die Einführung eines neuen Saisonnierstatuts, dieses hätte auch für die Schweizer Arbeitnehmenden verheerende Folgen. Auch ihre Löhne kämen heute, wie damals, unter Druck. Deshalb setzten wir uns für eine Weiterführung der bilateralen Verträge mit der EU ein. Ohne Bilaterale würde es Druck geben auf die Löhne und Arbeitsplätze in der Exportwirtschaft. Darunter würden schliesslich auch Verkäuferinnen leiden oder Maler. Denn als kleines Land verdient die Schweiz einen grossen Teil des Wohlstands im Geschäft mit dem Ausland. Und das soll auch so bleiben.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1457</guid><pubDate>Tue, 11 Mar 2014 17:18:00 +0100</pubDate><title>Arbeitgeber verweigern jede Verantwortung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/arbeitgeber-verweigern-jede-verantwortung</link><description>Weiterbildungsgesetz umstritten
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der laufenden Frühjahrssession hat der Ständerat das Weiterbildungsgesetz angepackt. Im Gegensatz zum Nationalrat zuvor beharrt er darauf, dass die Arbeitgeber in diesem Bereich Verantwortung tragen sollen. Wird der Nationalrat jetzt einlenken und den Arbeitgebern hinsichtlich Weiterbildung ihrer Angestellten eine Verantwortung auferlegen?</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist sattsam bekannt: Die Arbeitgeber erteilen lieber Lektionen als selbst welche zu erhalten. Dasselbe gilt für ihre Vertretung auf nationaler Ebene. Wenn es um Bildung geht, dann lieben die Patrons der Patrons die Predigt der guten Vorsätze: Es sei die Lehre aufzuwerten, der Zugang zu den Gymnasien einzuschränken, es seien die Kosten des Erziehungswesens zu senken, die Lasten der ausbildenden Unternehmen zu erleichtern, das Schulwesen den Unternehmensbedürfnissen anzupassen, es sei mehr Ausbildung im technischen Bereich nötig, und ausländisches Fachpersonal sollte frei angeworben werden können usw. Die so dem Volk und dem Staat vorgetragene Liste ist lang – wie ein Rosenkranzgebet. Aber wenn die Patrons der Patrons dann ihre Verantwortung wahrzunehmen hätten, flüchten sie aus der Kirche: Die Pflichten sind für andere. Heilig bleibt da die „Freiheit“ – und die opfert man nicht auf dem Altar des Fortschritts und des sozialen Zusammenhalts.
</p><h3>Betrübliche erste Debatte</h3><p>Aktuellster Beleg für dieses Verhalten? Die Debatte über das neue Weiterbildungsgesetz. Als erste Kammer beriet der Nationalrat die Vorlage in der Wintersession. Die Arbeitgeberlobby rackerte sich ab, damit das bescheidene Sätzchen, wonach die Arbeitgeber, staatlich wie privat, die Weiterbildung ihrer Angestellten zu fördern hätten, wieder aus dem Gesetzestext verschwände. Bürgerliche Räte, die diese Bestimmung eliminieren wollten, schreckten vor keinem taktischen Ränkespiel zurück und unterstützten auch schon mal Minderheitsanträge von links, um dann die Eliminierung durchzubringen. Was denn auch gelang. Aber keineswegs zielführend ist.
</p><h3>Ständerat korrigiert</h3><p>Zum Glück hat der Ständerat in dieser Session mit klarer Mehrheit an der Bestimmung festgehalten. Gewiss könnte die von der kleinen Kammer vorgeschlagene Formulierung kühner sein. Die Gewerkschaften etwa verlangten ein individuelles Recht auf einen Bildungsurlaub. Wenn der ständerätliche Vorschlag auch mager ist, so hat er doch das Verdienst, den Arbeitgebern zu signalisieren, dass sie die Weiterbildung ihrer Angestellten nicht behindern sollten…
</p><p>Jetzt ist wieder der Nationalrat dran. Am 18. März wird er die Differenzen zu bereinigen haben. Bleibt zu hoffen, dass die grosse Kammer diesmal taktischen Spielchen und dem herben Gejammer der vom Establishment verhätschelten Arbeitgeber trotzt. Und damit wirklich gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1454</guid><pubDate>Tue, 11 Mar 2014 17:13:00 +0100</pubDate><title>Saisonnierstatut – einmal und nie wieder!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/saisonnierstatut-einmal-und-nie-wieder</link><description>Eine lange Liste von Diskriminierungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor und nach der Abstimmung vom 9.2. sprechen SVP-Grössen wieder von der Einführung des Saisonnierstatuts. Wissen sie, wovon sie reden? Sie reden von einem Statut, das apartheid-ähnliche Züge trug. Hier wider das Vergessen die neun Schandflecke des diskriminierenden Statuts. </p><h3>1 Grenzsanitarische Untersuchung</h3><p>Zu Beginn der Saison (meist anfangs März) mussten sich die Saisonniers einer entwürdigenden grenzsanitarischen Untersuchung unterziehen. Da standen sie, Männer mit nacktem Oberkörper, bei jedem Wetter in der Schlange und rückten langsam vor, bis auch sie an der Reihe waren. Wer nicht über eine gute Gesundheit verfügte, wurde zurückgeschickt. Diese Untersuchung an der Grenze wurde erst 1992 nach einer mehrjährigen Kampagne der GBI aufgehoben und ersetzt durch einen Arztbesuch in den Zielorten.
</p><h3>2 Baracken</h3><p>Die Saisonniers wohnten in Baracken, mehrere in einem Zimmer. Toiletten und Duschen waren nur spärlich vorhanden. Diese Barackenlager befanden sich zumeist am Stadtrand und hatten etwas von der Apartheid in Südafrika an sich. Erst in den 80er und 90er Jahren konnte die GBI via Anhang zum Landesmantelvertrag Verbesserungen durchsetzen: höchstens 2 Personen pro Zimmer (später 1 Person), hygienische Bedingungen, korrekter Kantinenservice.
</p><h3>3 Stellenwechsel unmöglich</h3><p>Die Saisonniers waren bei einem Unternehmen angestellt und hatten da zu bleiben. Ein Stellenwechsel war nicht erlaubt, selbst dann nicht, wenn eine Kündigung missbräuchlich erfolgte. Es blieb nur das Zurück ins Herkunftsland. Diese Bestimmung führte zu einer extremen Abhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber.
</p><h3>4 Kein Recht auf Familienzusammenführung</h3><p>Erst das bilaterale Abkommen Schweiz-Italien von 1965 ermöglichte den Saisonniers, ihr Statut in einen Jahresaufenthalt umzuwandeln. Dieser Status ermöglichte den Familiennachzug. Voraussetzung für die Umwandlung waren 45 Monate Saisonnierstatut ohne Unterbruch (5 Saisons nacheinander). In den 70er Jahren wurde die Dauer auf 36 Monate (4 Saisons nacheinander) gekürzt. Es wurde auch eine Toleranzfrist von 14 Tagen (nach dem Nein zur „Mitenand-Initiative“, 1982: 7 Tage) eingeführt. Beispiel: Wer in seinem dritten Jahr nur auf 8 Monate und 1 Woche Aufenthalt kam, hatte im Folgejahr wieder bei null zu beginnen. Als eine Art „Härtefalllösung“ wurde für langjährige Saisonniers, die nie auf ganze Saisons kamen, das alleinige Kriterium von insgesamt 100 Monaten Aufenthalt für eine Umwandlung geschaffen. 1982 wurde es wieder aufgehoben.
</p><p>Viele Arbeitgeber missbrauchten diese Bestimmungen, um dem Saisonnier eine Umwandlung des Statuts zu verunmöglichen. So konnte man die produktivsten Arbeitskräfte ans Unternehmen binden. Denn Saisonniers, die ihr Statut umwandelten, verliessen Unternehmen und Branche und suchten zumeist in der Industrie eine neue Stelle.
</p><h3>5 Versteckte Kinder</h3><p>Mit der Zeit zogen die Ehefrauen der Saisonniers nach und arbeiteten ebenfalls als Saisonniers, meist im Gastgewerbe. Wenn keine Grosseltern da waren, um die Kinder zu hüten, wurden diese oft in Internate gesteckt, bevorzugt in Grenznähe. Im Lauf der Jahre gab es immer mehr versteckt in der Schweiz lebende Kinder. Eine GBI-Studie aus den 90er Jahren schätzte ihre Zahl auf mehrere Tausend. In toleranten Kantonen resp. Gemeinden konnten diese Kinder ohne Denunzierung zur Schule, sonst blieben sie im Haus eingeschlossen.
</p><h3>6 Rotation</h3><p>Die Arbeitgeber wandten die sogenannte Rotationspolitik an: immer wieder neue, junge Saisonniers bestellen. Die Folgen
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Löhne blieben tiefer. Die Unerfahrenheit der neuen Saisonniers förderte die Ausbeutung.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Für unter25jährige waren keine Beiträge an die Pensionskasse zu zahlen.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sehr hohe Unfallrate, insbesondere im Bau. Ursache: die Jungen, hatten in ihrer Heimat zuvor nur in der Landwirtschaft gearbeitet.
</p><p>7 andauernde Diskriminierung und Lohndruck
</p><p>Die Saisonniers verdienten im Schnitt für die gleiche Arbeit 15 % weniger als ihre Schweizer Kollegen. In den betroffenen Branchen herrschte zudem ausgeprägter Lohndruck.
</p><h3>8 Benachteiligung in den Sozialversicherungen</h3><p>Hinsichtlich Invaliden- (IV) und Krankenversicherung waren die Saisonniers gegenüber Niedergelassenen diskriminiert. Die meisten Saisonniers hatten für die Zwischensaison keinen Anspruch auf Gelder der Arbeitslosenversicherung. In der Zweiten Säule war Missbrauch häufig.
</p><h3>9 Verunsicherung</h3><p>Am Ende der Saison hatten die Saisonniers abzureisen, oft ohne zu wissen, ob sie nächste Saison wieder kommen könnten. Das führte zu Verunsicherung.
</p><p>Wenn wir <b>zusammenfassen</b>: Das Saisonnierstatut war unmenschlich, es widersprach der Menschenwürde und dem Respekt der Familie. Es war der südafrikanischen Apartheid ähnlich oder dem „Kafalasystem“, das heutzutage Katar für ausländische Arbeitskräfte anwendet.
</p><p>Ein Staat, der aus der Geschichte etwas lernt, wird sicher eines festhalten: Nie wieder ein solches Saisonnierstatut! </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1447</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2014 09:46:00 +0100</pubDate><title>Mit vollem Wissen gegen die Gesundheit der Menschen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mit-vollem-wissen-gegen-die-gesundheit-der-menschen</link><description>Gegen eine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung in Raten 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Burnouts, Depressionen und andere Stress-Erkrankungen am Arbeitsplatz sind in den letzten 10 Jahren in der Schweiz stark gestiegen. Dennoch wollen die eidg. Räte Niederberger und Aeschi mit Vorstössen das wirksamste Präventionsmitteln gegen solche psychischen Erkrankungen abschaffen: die Arbeitszeiterfassung. Das ist gegen alle wissenschaftliche Erkenntnis – die Zeche würden die Angestellten und die Sozialwerke zahlen. </p><p>Arbeitszeit und Freizeit sollen sich nicht uneingeschränkt vermischen. Dies sagen alle Arbeitsmediziner/innen oder Psychologinnen. Die heute gültige gesetzliche Regelung sieht eine Arbeitszeiterfassung für „normale“ Angestellte vor. Ausgenommen sind Kader-Leute. Das Gesetz schützt also heute die schwachen Kategorien. 
</p><p>Dennoch wollen Ständerat Paul Niederberger (CVP NW) und Nationalrat Thomas Aeschi (SVP ZG) die Arbeitszeiterfassung einschränken. In quasi gleichlautenden Motionen fordern sie für Angestellte, „die dies wünschen“, ein sogenanntes Opting-out. D.h. diese sollen auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können. Das Problem der Vorstösse, die auch vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen sind, besteht darin, dass in der Praxis Freiwilligkeit und Zwang nur schwierig zu erweisen sind und dass von einem solchen System ein starker Druck auf die allgemeine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung ausgeht. 
</p><p>Die beiden Vorstösse können denn auch nur als zynisch bezeichnet werden. Denn gerade in Zeiten von steigendem Home-Office, von zunehmenden atypischen, „flexiblen“ Arbeitszeitmodellen und mehr Teilzeitarbeit (vor allem für Frauen) ist eine klare Einhaltung der Arbeitsgesetz-Bestimmungen zu den Höchstarbeitszeiten sehr wichtig. Denn wenn die Arbeitszeiterfassung fehlt, dann werden Arbeits- und Ruhezeit zunehmend vermischt. Das ist ungesund. Studien belegen: Wird die Arbeitszeit nicht mehr erfasst, nehmen Stress und psychische Krankheiten wie Burnouts zu. Ausserdem gehen dann Arbeitnehmende oft arbeiten, auch wenn sie eigentlich krank sind.
</p><p>Zu hoffen ist, dass dieses Allgemeinwissen auch im Parlament vorhanden ist. 
</p><p>Für weitere Informationen: Luca Cirigliano: Arbeitszeit kontrollieren statt Burnouts kurieren. Mangelhafter Vollzug der Arbeitszeiterfassung in den Kantonen. SGB-Dossier Nr. 100: &lt;link uploads media&gt;<a href="http://www.sgb.ch/uploads/media/100df_LC_Arbeitszeiterfassen.pdf" target="_blank">www.sgb.ch/uploads/media/100df_LC_Arbeitszeiterfassen.pdf</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1446</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2014 09:42:00 +0100</pubDate><title>Ein Signal für Solidarität mit Hausangestellten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-signal-fuer-solidaritaet-mit-hausangestellten</link><description>IAO-Abkommen 189 ratifizieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Parlament hat diese Session die Möglichkeit, mit der Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 189 ein Zeichen für menschenwürdige Arbeit von Hausangestellten zu setzen. Heute sind Hausangestellte, meist Frauen, nur minim vor Ausbeutung, Missbrauch und gar Misshandlungen geschützt. </p><p>Die Schweiz hat im Rahmen der tripartiten Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aktiv an der Ausarbeitung des Übereinkommens 189 gearbeitet. Das Abkommen will die rechtliche Lage der Hausangestellten punkto Entlöhnung, Regelung bzw. Beschränkung der Arbeitszeit, soziale Sicherheit und sichere und gesunde Arbeitsbedingungen verbessern. Hausangestellten sollen dieselben Bedingungen garantiert sein, wie sie sonstigen Arbeitnehmer/innen zustehen. Das Übereinkommen enthält im Weiteren besondere Regeln für Hausangestellte, die im Haushalt der Arbeitgebenden wohnen: Ihre Privatsphäre ist zu schützen, und sie haben Anrecht auf menschenwürdige Unterkunft und Lebensbedingungen.
</p><p>Wichtige Länder wie z.B. Brasilien, wo es sehr viele Hausangestellte gibt, die im Haus des Arbeitsgebers wohnen, haben das Abkommen ratifiziert. Auch Deutschland hat unterschrieben. Nun hat das Schweizer Parlament die Möglichkeit, den prekarisierten Hausangestellten ein Signal der Solidarität, der Wertschätzung und des Schutzes zu senden. 
</p><p>Besonders in Schwellenländern wie Brasilien oder auch in den arabischen Boomwirtschaften werden die Rechte der Hausangestellten mit Füssen getreten: Fehlende oder unklare Verträge, Verbot gewerkschaftlicher Tätigkeit und handfeste Misshandlungen sind für Hausangestellte leider an der Tagesordnung. In der Schweiz wurden solche menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen schlaglichtartig aufgedeckt als in Genf Mitglieder der Gaddafi-Familie aus Libyen verhaftet wurden, weil sie ihr Personal misshandelt hatten. In verschiedenen Ländern Südamerikas oder Arabiens werden z.B. Migrant/innen, welche als Hausangestellte im Haushalt des Arbeitgebers leben, die Pässe weggenommen und die Aufenthaltsbewilligung an das Wohlwollen des Chefs gebunden. So sind sie der Willkür des Arbeitgebers schutzlos ausgeliefert. 
</p><p>Umso wichtiger ist es, dass das Übereinkommen der ILO Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte möglichst flächendeckend ratifiziert wird, um diesen besonders verletzlichen Arbeitnehmenden einen Minimalschutz durch das Völkerrecht zu garantieren.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1443</guid><pubDate>Thu, 27 Feb 2014 08:38:00 +0100</pubDate><title>Arbeit muss sich lohnen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeit-muss-sich-lohnen</link><description>Ja zur Mindestlohn-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer Vollzeit arbeitet, der muss vom Lohn auch leben können. Das verlangt die Menschenwürde. Aber genau so die wirtschaftspolitische Vernunft. Es kann doch nicht sein, dass wer voll arbeitet, auch noch vom Staat unterstützt werden muss, damit er oder sie leben kann. Lohnsubventionen zugunsten von Arbeitgebern, die schlechte Löhne zahlen, sind unwürdig und ökonomisch unsinnig. 
</p><p>In der Schweiz gibt es rund 330‘000 Personen, die zu Löhnen unter 22 Franken pro Stunde arbeiten müssen. Ein Drittel davon verfügt über eine abgeschlossene Berufslehre. Sie leisten tagtäglich qualifizierte Arbeit, ohne dass sie vom Lohn auch anständig leben könnten. Die Mindestlohninitiative der Gewerkschaften sorgt dafür, dass sich das ändert. Es wird Zeit, dass sich in der Schweiz die Arbeit für alle lohnt. 
</p><p>Mindestlöhne helfen auch der Berufslehre. Die grösste Herausforderung für unser gutes System der Berufsbildung besteht darin, dass Berufsleute trotz abgeschlossener Berufslehre kein Einkommen erzielen, das für ein anständiges Leben reicht. Mindestlöhne sind die entscheidende Massnahme für die Aufwertung der Berufslehre. Nicht nur die Arbeit, auch die Lehre muss sich lohnen.
</p><p>Besonders gravierend sind im schweizweiten Vergleich die Lohnverhältnisse im Detailhandel. Fast 50‘000 Beschäftigte verdienen weniger als 22 Franken pro Stunde. Gute Gesamtarbeitsverträge gibt es bei den Grossverteilern Coop und Migros. Bedenklich schlecht sind aber die Arbeitsbedingungen bei den grossen Kleider- und Schuhketten, die sich weigern, Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen. Es sind Branchen mit hohen Renditen und einer enormen Produktivitätssteigerung. Ihren Verkäuferinnen und Verkäufern aber verweigern sie anständige Löhne. 
</p><p>Der Missstand der Lohnverhältnisse im Detailhandel und insbesondere bei den grossen Schuh- und Kleiderketten zeigt den grossen Handlungsbedarf. Er illustriert aber auch, wo in der Schweiz die Probleme liegen. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wo die Tieflöhne vor allem ein Problem der Jungen sind, sind die zu tiefen Löhne in der Schweiz schwergewichtig ein Problem der schlecht entlöhnten Frauen. Die Lohndiskriminierung ist in der Schweiz nach wie vor gross. Frauen verdienen im Detailhandel für die gleiche Arbeit 630 Franken im Monat weniger als die Männer. Mindestlöhne sind die wirksamste Massnahme gegen die Lohndiskriminierung der Frauen in der Schweiz.
</p><p>Die Mindestlohninitiative fördert auch die Sozialpartnerschaft. Der gesetzliche Mindestlohn greift dort, wo es keine Gesamtarbeitsverträge gibt. Der Missstand, dass sich die Arbeitgeber in Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag bei den Löhnen an keine Regeln halten, muss im Interesse aller abgestellt werden. 
</p><p>Ein Wort schliesslich zum Zusammenhang mit den Renten. Zu tiefe Löhne führen im Alter auch zu ungenügenden Renten. Anständige Löhne sind die Basis für anständige Renten. Und wenn dank der Mindestlohninitiative die Löhne unten und in der Mitte der Lohnpyramide steigen, dann trägt das auch zur Finanzierung der AHV bei. Denn im Gegensatz zu den Dividenden der Aktionäre sind die Löhne voll beitragspflichtig. 
</p><p>Die Mindestlohninitiative hat seit der Lancierung bis heute schon eine grosse Vorwirkung erzielt. Denn es hat sich gezeigt, dass nicht nur die arbeitenden Menschen, die für ihre Arbeit nicht anständig bezahlt werden, ein Problem haben. Ein Problem haben in der öffentlichen Debatte auch jene Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten trotz Vollzeitarbeit keinen Lohn zahlen, von denen diese anständig leben können. 
</p><p>Die menschliche Arbeit hat nicht nur einen Wert, sondern auch einen Preis. Die Mindestlohninitiative sorgt für ein Stück elementarer lohnpolitischer Gerechtigkeit. Denn eine Billiglohnpolitik ist für die Schweiz kein Rezept.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1444</guid><pubDate>Thu, 27 Feb 2014 08:18:00 +0100</pubDate><title>Ein starkes Land braucht faire Löhne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-starkes-land-braucht-faire-loehne</link><description>Mindestlohn-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>„In der Schweiz gibt es rund 330‘000 Personen, die zu Löhnen unter 22 Franken pro Stunde arbeiten müssen. Ein Drittel davon verfügt über eine abgeschlossene Berufslehre. Sie leisten tag-täglich qualifizierte Arbeit, ohne dass sie vom Lohn auch anständig leben könnten. Die Mindestlohninitiative der Gewerkschaften sorgt dafür, dass sich in der Schweiz die Arbeit endlich für alle lohnt.“ Mit dieser Botschaft von SGB-Präsident Paul Rechsteiner haben die Gewerkschaften heute die Kampagne für die Mindestlohn-Initiative gestartet. Diese fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde und die Förderung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV).
</p><p>SGB-Chefökonom Daniel Lampart wies darauf hin, dass für die Betroffenen das Tieflohnproblem gross sei. „Für die gesamte Schweizer Wirtschaft ist es hingegen relativ klein. Deshalb ist es auch leicht lösbar, im Unterschied zu unseren Nachbarländern.“ Sowohl die internationale Forschungsliteratur wie die Erfahrung im Gastgewerbe, wo zwischen 1998 bis 2013 der Mindestlohn um mehr als 50 % angehoben wurde, widerlege, dass die Einführung eines Mindestlohnes zu mehr Arbeitslosigkeit führe. Ins Reich der Panikmache gehöre auch die behauptete höhere Zuwanderung aufgrund des Mindestlohnes. „Mindestlöhne sorgen vielmehr dafür, dass die Arbeitgeber in der Schweiz nicht billige Arbeitskräfte aus dem Ausland holen können - auf Kosten derjenigen, die bereits hier wohnen.“
</p><p>Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva zeigte auf, dass Tieflöhne unter 4000 Franken pro Monat resp. 22 pro Stunde vor allem in Branchen ohne GAV vorherrschen. Im Detailhandel etwa verdienen 15 % aller Angestellten, vor allem Frauen, weniger als 22 Franken pro Stunde. Im Kleider- und Schuhhandel, „wo der Widerstand der Arbeitgeber gegen GAV besonders gross ist“, erhalten ein Viertel aller Verkäufer/innen einen Stundenlohn von weniger als 22 Franken. Die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohnes illustrierte Bernadette Häfliger, Vizepräsidentin der Syndicom, mit den mickrigen Löhnen etwa bei den Callcentern und in der Zeitungszustellung. Giangiorgio Gargantini, stellvertretender Generalsekretär der Genfer Gewerkschaft SIT, verwies darauf, dass im reichen Genf 33‘000 Arbeitnehmer/innen weniger als 4000 Franken pro Monat verdienten. Und für Chantal Hayoz, Zentralsekretärin der Syna, ermöglicht der Mindestlohn „einen weiteren Schritt in Richtung der schon so lange fälligen Lohngleichheit zwischen Mann und Frau.“ 
</p><p>Ein Ja zur Mindestlohn-Initiative sorgt für mehr Gerechtigkeit. Ein Mindestlohn von 22 Franken ist zudem der beste Schutz gegen Lohndumping. Davon profitieren alle: Anständig zahlende Arbeitgeber müssen sich nicht vor unlauterer Konkurrenz fürchten. Die Steuerzahler müssen die Zeche nicht über die Sozialhilfe bezahlen. Und die Betroffenen haben mehr zum Leben. Das schafft Kaufkraft und Arbeitsplätze.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB<br>079 277 61 31</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB&nbsp;<br>079 205 69 11</li><li>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia<br>079 620 11 14</li><li>Chantal Hayoz, Zentralsekretärin SYNA<br>079 424 40 68</li><li>Bernadette Häfliger, Vize-Präsidentin Syndicom<br>058 817 18 34</li><li>Giangiorgio Gargantini, stv. Generalsekretär Gewerkschaft SIT, Genf<br>022 818 03 00&nbsp;</li></ul><h5> Dokumente</h5><ul><li>&lt;media 1812 _blank linkicon "TEXT, 140227 Argumentarium Version PK, 140227_Argumentarium_Version_PK.pdf, 1.4 MB"&gt;Argumentarium Mindestlohn-Initiative&lt;/media&gt;</li><li><span><span>Paul Rechsteiner:&nbsp;</span>Arbeit muss sich lohnen!</span></li><li><span><span>Daniel Lampart:&nbsp;</span>&lt;media 1804 _blank linkicon "TEXT, 140227 DL Mi Lo, 140227_DL_MiLo.pdf, 179 KB"&gt;Schweizer Tieflohnproblem ist ökonomisch lösbar&lt;/media&gt;</span></li><li><span><span>Vania Alleva:&nbsp;</span>&lt;media 1802 _blank linkicon "TEXT, 140227 PK Milo Alleva, 140227_PK_Milo__Alleva.pdf, 29 KB"&gt;Wegen schlechter GAV-Abdeckung braucht es einen gesetzlichen Mindestlohn für alle&lt;/media&gt;</span></li><li><span><span>Chantal Hayoz:&nbsp;</span>&lt;media 1806 _blank linkicon "TEXT, 140227 Syna Milo, 140227_Syna_Milo.pdf, 17.1 KB"&gt;Mindestlöhne für ein anständiges Leben&lt;/media&gt;</span></li><li><span><span>Bernadette Häfliger:&nbsp;</span>&lt;media 1803 _blank linkicon "TEXT, 140227 Be Haefliger Milo, 140227_Be_Haefliger_Milo.pdf, 81 KB"&gt;Ohne gesetzlichen Mindestlohn keine Fortschritte&lt;/media&gt;</span></li><li><span><span>Giangiorgio Gargantini:&nbsp;</span>&lt;media 1805 _blank linkicon "TEXT, 140227 SIT Mil O, 140227_SIT_MilO.pdf, 54 KB"&gt;Ein Mindestlohn von 4'000.- für alle:&nbsp;&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1805 - - "TEXT, 140227 SIT Mil O, 140227_SIT_MilO.pdf, 54 KB"&gt;Nötig, gerecht, möglich&nbsp; - auch in Genf!&lt;/media&gt;</span></li></ul><h5> Links</h5><ul><li><span><a href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Website der Mindestlohn-Initiative</a></span></li><li><a href="http://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157641608042743/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Bilder der Medienkonferenz</a></li><li><span><a href="http://www.lohnschutz.ch/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">http://www.lohnschutz.ch/</a></span></li><li><a href="http://www.facebook.com/lohnschutz" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">www.facebook.com/lohnschutz</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1442</guid><pubDate>Tue, 25 Feb 2014 16:42:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat Schneider-Ammann zeigt Tieflohn-Beschäftigten die kalte Schulter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-schneider-ammann-zeigt-tieflohn-beschaeftigten-die-kalte-schulter</link><description>Mindestlohn-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrat Schneider-Ammann verschliesst seine Augen vor dem Tieflohnproblem in der Schweiz. 330‘000 Menschen arbeiten hierzulande für weniger als 22 Fr./Stunde oder weniger als 4000 Fr. pro Monat (bei einer Vollzeitstelle). Das sind Löhne, die nicht zum Leben reichen. Viele der Betroffenen verfügen sogar über eine Berufslehre. Trotzdem haben sie keinen Lohn, mit dem man in der Schweiz über die Runden kommt. Vor allem Frauen arbeiten zu Tieflöhnen. Bundesrat Schneider-Ammann zeigt ihnen die kalte Schulter. 
</p><p>Statt das Tieflohnproblem ernst zu nehmen, redet Schneider-Ammann die Sozialpartnerschaft schön und will die Mindestlohn-Initiative mit Angstmacher-Argumenten schlecht reden. Beides ist nicht redlich. Denn die Sozialpartnerschaft ist schwach ausgeprägt. Weil sich viele Arbeitgeber weigern, Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit verbindlichen Mindestlöhnen einzugehen, und weil es in zahlreichen Branchen gar keine Arbeitgeberorganisationen gibt, sind nur rund 45 Prozent der Arbeitnehmenden durch einen Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlohn geschützt. Die Mehrheit der Arbeitnehmenden ist somit nicht gegen Lohndruck geschützt. 
</p><p>Grundsätzlich falsch ist etwa auch das Argument, dass vor allem junge Menschen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt von Tieflöhnen betroffen sind. Die Statistik zeigt, dass drei Viertel der Betroffenen 25 und älter sind. Da die jungen Erwachsenen über die Berufslehre ins Arbeitsleben einstiegen, ist das Tieflohnproblem in der Schweiz nicht ein Problem der jüngeren Arbeitnehmenden, sondern vor allem der Frauen mit Berufserfahrung. 
</p><p> Das Tieflohnproblem kann gelöst werden. Mit einem Ja zur Mindestlohn-Initiative hat die Stimmbevölkerung nun die Möglichkeit, für faire Löhne für alle zu sorgen.&nbsp;
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</span></li><li><span>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 031 377 01 09</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1438</guid><pubDate>Wed, 19 Feb 2014 14:14:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat und Parlament müssen Ladenöffnungszeitengesetz beerdigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-und-parlament-muessen-ladenoeffnungszeitengesetz-beerdigen</link><description>Umsetzung Motion Lombardi</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt das vom Bundesrat am Mittwoch zur Umsetzung der Motion Lombardi in die Vernehmlassung geschickte Ladenöffnungszeitengesetz ab. Es bringt für die betroffenen Arbeitnehmenden eine klare Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, tritt den Föderalismus mit Füssen und ist demokratiepolitisch fragwürdig.
</p><p>Mit der Verhängung von schweizweit generellen Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und von 6 bis 19 Uhr Samstags müssen zwei Drittel der Kantone ihre Ladenöffnungszeiten ausdehnen. „Leidtragende sind in erster Linie die Angestellten, denn immer längere Arbeitstage sind familienfeindlich, erhöhen den Stress und machen krank“, sagt Natalie Imboden, Leiterin Detailhandel bei der Gewerkschaft Unia. Die Gefahr ist umso grösser, als im Detailhandel nur einzelne Firmen Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen haben.
</p><p>Die Vorlage ist vor allem auch aus föderalistischer Sicht fragwürdig. Alle Kantone der Innerschweiz und der Ostschweiz sowie alle Westschweizer Kantone kennen heute kürzere Ladenöffnungszeiten. In den letzten zehn Jahren lehnten die Stimmberechtigten in zahlreichen dieser Kantone eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten ab. Zuletzt beispielsweise im Kanton Luzern, wo die Stimmberechtigten nicht nur eine Totalliberalisierung der Ladenöffnungszeiten versenkten sondern auch die Ausdehnung der Öffnungszeiten an Samstagen von 16 auf 17 Uhr klar ablehnten.
</p><p>Bundesrat und Parlament wollen diese Volksentscheide nun aushebeln und für den Detailhandel in der ganzen Schweiz gleiche Mindestöffnungszeiten vorschreiben. „Das ist nicht akzeptabel“, sagt Imboden weiter.
</p><p>Der SGB geht davon aus, dass die Regierungen der betroffenen Kantone, die Missachtung ihrer Stimmbevölkerung nicht hinnehmen und sich in der Vernehmlassung mit Vehemenz gegen die Vorlage stemmen werden. Alleine aus demokratiepolitischer Sicht müssen Bundesrat und Parlament nun zur Besinnung kommen und dieses neue Gesetz beerdigen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Natalie Imboden, Leiterin Detailhandel Gewerkschaft Unia<br>079 706 62 84</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB<br>079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1437</guid><pubDate>Thu, 13 Feb 2014 17:15:00 +0100</pubDate><title>Leere Versprechungen der Organisatoren der Fussball-WM 2022</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/leere-versprechungen-der-organisatoren-der-fussball-wm-2022</link><description>Fussball-WM in Katar</description><content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich eines Hearings vor dem EU-Parlament hat der Weltfussballverband FIFA am Donnerstag die unzumutbare Lage der beim Bau der WM-Infrastrukturen eingesetzten Wanderarbeiter eingestanden. Die FIFA hat es jedoch verpasst, von Katar die Aufgabe des ausbeuterischen „Kafala-Visasystems“ zu fordern. 
</p><p>Damit werden die Rechte der Bauarbeiter, welche für die Fussball-Weltmeisterschaft 2022 die Infrastrukturen bauen, auch in Zukunft mit den Füssen getreten. Denn die von den katarischen Behörden am Hearing präsentierten Arbeitsschutznormen sind nicht geeignet, die Lage der Wanderarbeiter substanziell zu verbessern. Den Bauarbeitern werden nach wie vor grundlegende Arbeitnehmerrechte verwehrt. Sie bleiben damit den Arbeitgebern schutzlos ausgeliefert.
</p><p>Insbesondere will Katar an dem so genannten Kafala-System festhalten. Dieses bedeutet, dass die Beschäftigten ihre Stelle nur mit Zustimmung des Arbeitgebers wechseln und das Land nur mit dessen Genehmigung verlassen dürfen. Das nun abgegebene Versprechen, die Freizügigkeit zu gestatten, ist Augenwischerei. Denn dieses Versprechen kann unter dem weiterhin bestehenden Kafala-System rechtlich nicht eingefordert werden. Damit haben die Arbeitgeber die völlige Kontrolle über ihre Beschäftigten.
</p><p>Kommt dazu, dass die Arbeiter kein Recht haben, sich kollektiv zu den Löhnen und Arbeitsbedingungen zu äussern. Ein Mitspracherecht oder eine Vertretung bei der Arbeit ist für Wanderarbeitskräfte in Katar nicht vorgesehen. Die von den katarischen Behörden nun vorgesehenen Schutzbeauftragten, die von den Arbeitgebern ernannt werden, sind kein Ersatz für eine echte Arbeitnehmervertretung.
</p><p>Auch die Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bleiben ungenügend. So gibt es keine Regeln, wie mit dem Hitze-Problem umzugehen ist, in einem Land notabene, wo die Beschäftigten während der Hälfte des Jahres bei Temperaturen von bis zu 50° Celsius schuften. Angesichts der völlig ungenügenden Bestimmungen zur Arbeitssicherheit wählte die Generalsekretärin des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB), Sharan Burrow, vor dem EU-Parlament deutliche Worte: „Gemäss unseren vorsichtigen, auf den Todesfallzahlen von nepalesischen und indischen Arbeitern in Katar beruhenden Schätzungen, werden 4000 Arbeiter wegen der Arbeitsbedingungen ihr Leben verlieren bevor es 2022 der erste WM-Ball gespielt wird.“
</p><p>Der IGB wolle vom FIFA-Präsident und der FIFA-Exekutive hören, wie die FIFA garantieren wolle, dass die Pläne für die Fussball-WM 2022 nur vorangetrieben werde, wenn das Kafala-System abgeschafft werde und Arbeitnehmerrechte verbessert würden, sagte Burrow. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schliesst sich diesen Forderungen des IGB und zahlreicher Entwicklungsorganisationen an, und fordert die FIFA auf, endlich für menschenwürdige Weltmeisterschaften zu sorgen.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 245 59 74</span></li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1435</guid><pubDate>Tue, 11 Feb 2014 12:03:00 +0100</pubDate><title>Umsetzung der SVP-Initiative darf nicht zu Lohndruck und Arbeitsplatzabbau führen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/umsetzung-der-svp-initiative-darf-nicht-zu-lohndruck-und-arbeitsplatzabbau-fuehren</link><description>Brief der Gewerkschaften an den Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften sind tief besorgt über die Folgen der Annahme der Initiative „gegen die Masseneinwanderung“. Die Umsetzung ist für die Arbeitnehmenden mit grossen Risiken verbunden. Es droht der Abbau von Arbeitsplätzen und von bestehenden Lohnschutzmassnahmen. In einem gemeinsamen Brief an den Bundesrat haben deshalb die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse sowie deren zwei grössten Verbände Unia und Syna am Dienstag aufgezeigt, nach welchen Grundsätzen die Politik die Initiative umsetzen muss, damit die Interessen der Arbeitnehmenden nicht unter die Räder kommen.
</p><p>Der Wegfall der Bilateralen Verträge mit der EU würde Zehntausende von exportorientierten Arbeitsplätzen gefährden. Auch drohen die Löhne unter zusätzlichen Druck zu geraten, wenn bestehende Lohnschutzmassnahmen ab- statt ausgebaut werden. Ausserdem droht den ansässigen Arbeitnehmenden ohne Schweizer Pass bei der wortgetreuen Umsetzung der Initiative eine massive Diskriminierung. 
</p><p>Die unterzeichnenden gewerkschaftlichen Dachorganisationen und Einzelverbände fordern den Bundesrat deshalb auf, bei der Umsetzung der Initiative folgende Grundsätze zu beachten:</p><ul><li><span>Der Bundesrat muss das Prinzip der Nichtdiskriminierung hochhalten. Die Beschränkung des Aufenthalts, des Zugangs zur sozialen Sicherheit und des Familiennachzugs für ansässige Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass käme einem enormen gesellschaftlichen Rückschritt gleich. Es darf kein menschenunwürdiges Kontingentssystem geschaffen werden. Ein neues Saisonnier-Statut kommt nicht in Frage.</span></li><li><span>Die Sorgen der Arbeitnehmenden um ihre Löhne und Arbeitsbedingungen wurden zu wenig ernst genommen. Mit der Annahme der Initiative werden nun auch die bestehenden Massnahmen zum Schutz der hiesigen Arbeitsbedingungen in Frage gestellt. Um sicher zu stellen, dass in der Schweiz auch in Zukunft Schweizer Löhne bezahlt werden, muss sich der Bundesrat für mehr statt weniger Lohnschutz einsetzen. Nur so sind die Arbeitsplätze sicher vor Dumpingkonkurrenz.</span></li><li><span>Schliesslich muss der Bundesrat alles unternehmen, um die Bilateralen Verträge zu sichern. Ohne stabile und geregelte Verhältnisse mit dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz droht zusätzlicher Lohndruck und der Verlust von Arbeitsplätzen.</span></li></ul><p>Nur unter Einhaltung dieser Grundsätze, kann die Initiative umgesetzt werden, ohne dass die Arbeitnehmenden die Zeche für die Zustimmung zur SVP-Initiative bezahlen müssen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</span></li><li><span>Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse, 079 743 90 05</span></li><li><span>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Vize-Präsidentin SGB, 079 620 11 14</span></li><li><span>Kurt Regotz, Präsident Syna, 079 617 62 94</span></li><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1432</guid><pubDate>Sun, 09 Feb 2014 14:56:00 +0100</pubDate><title>SVP-Initiative mit scharfen Flankierenden Massnahmen umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/svp-initiative-mit-scharfen-flankierenden-massnahmen-umsetzen</link><description>Eidg. Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt vom Ja zur SVP-Zuwanderungsinitiative mit grosser Sorge Kenntnis. Das Abstimmungsresultat ist Ausdruck einer weit verbreiteten Angst um Löhne, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen. Doch die Initiative ist untauglich, die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz zu schützen. Eine wortgetreue Umsetzung der Initiative könnte die Probleme der Arbeitnehmenden noch verschärfen. Deren Ängste müssen jedoch endlich ernst genommen werden. Der SGB fordert deshalb eine Umsetzung der Initiative, die den Lohnschutz substanziell verbessert und die Bilateralen Verträge I nicht gefährdet.
</p><p>Zur besseren Kontrolle der Zuwanderung müssen die Flankierenden Massnahmen deutlich verschärft werden, etwa durch tiefere Hürden zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, durch mehr Kontrollen und griffige Sanktionen. Nur so kann durchgesetzt werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und Schweizer Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden. Geschützt werden müssen auch die ansässigen Arbeitskräfte ohne Schweizer Pass. Eine Beschränkung des Aufenthalts, des Zugangs zur sozialen Sicherheit und des Familiennachzugs und damit die kollektive Entrechtung dieser für die Schweiz wichtigen Arbeitskräfte wird der SGB bekämpfen.
</p><p>Mit grossem Engagement wird sich der SGB zudem für die Mindestlohn-Initiative einsetzen, die am 18. Mai zur Abstimmung gelangt. Mit einem Ja können die Stimmberechtigten eine erste Leitplanke für einen besseren Lohnschutz setzen. Denn ein gesetzlicher Mindestlohn bietet den besten Schutz vor Lohndumping und schiebt skrupellosen Arbeitgebern einen Riegel, die ausländische Arbeitskräfte zu Hungerlöhnen rekrutieren.
</p><p>Der SGB wird bei der Umsetzung der Initiative im Übrigen auf Lösungen drängen, die nicht zur Kündigung der Bilateralen Verträge I führen. Deren Fall hätte nämlich fatale Folgen für die Schweizer Exportwirtschaft: Zehntausende Stellen wären gefährdet.
</p><p>Mit Genugtuung nimmt der SGB Kenntnis von den Resultaten zu den zwei anderen eidgenössischen Vorlagen. Mit dem Ja zur FABI-Vorlage wird die künftige Finanzierung der Schiene auf eine tragfähige Basis gestellt. Und mit dem Nein zur Initiative „Abtreibung ist Privatsache“ wurde ein gesellschaftspolitischer Rückschritt verhindert.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</span></li><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1421</guid><pubDate>Mon, 27 Jan 2014 13:26:00 +0100</pubDate><title>Kantone kontrollieren Arbeitszeiterfassung nur mangelhaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kantone-kontrollieren-arbeitszeiterfassung-nur-mangelhaft</link><description>Mehr Stress und Burnouts</description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine heute publizierte Studie des SGB belegt: Bei der Arbeitszeiterfassung herrscht in der Schweiz ein Vollzugsnotstand. Die Kantone nehmen ihre Kontrollpflicht kaum wahr. Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, wird die Arbeitszeit nur mangelhaft erfasst. Eine Umfrage des SGB bei den kantonalen Arbeitsinspektoraten hat ergeben, dass diese sehr oft mit zu wenig Personal ausgestattet sind, um die im Arbeitsgesetz vorgeschriebenen Kontrollen in genügender Dichte vorzunehmen. Bedenklicher noch: Einige Arbeitsinspektorate gaben zu erkennen, die vorgesetzten Regierungsstellen hätten zu verstehen gegeben, dass entsprechende Kontrollen nicht gewünscht seien.
</p><p>Die Folgen dieses Laisser-faire sind zum einen überlange, allenfalls nicht mal korrekt entschädigte Arbeitszeiten und zum andern mehr Stress und mehr Burnouts. Besonders ausgeprägt ist das Kontrollmanko im Dienstleistungssektor, und da besonders in den Bereichen, wo die Arbeitgeber auf das selbstausbeuterische Potenzial von „Vertrauensarbeitszeit“ oder „Home office“ abstellen.
</p><p>Der SGB fordert den Erhalt der heutigen Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung und Dokumentationspflicht, mehr Ressourcen für die kantonalen Arbeitsinspektorate, einen diesbezüglich neuen Finanzierungsschlüssel unter Einschluss des Seco sowie eine differenzierte statistische Erfassung der Kontrollergebnisse. Werden diese Forderungen nicht umgesetzt, dann werden Stress und Gesundheitsschaden, und damit das Leiden der Individuen und Kosten für die Gesellschaft weiter zunehmen. Dank der neuen Techniken – etwa Smartphone-Apps – ist die Arbeitszeiterfassung auch in Bereichen wie dem „Home office“ leicht vollziehbar.
</p><p>Luca Cirigliano: Arbeitszeit kontrollieren statt Burnouts kurieren. Mangelhafter Vollzug der Arbeitszeiterfassung in den Kantonen. SGB-Dossier Nr. 100.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><ul><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1420</guid><pubDate>Mon, 27 Jan 2014 09:29:00 +0100</pubDate><title>Dossier 100: Arbeitszeit kontrollieren statt Burnouts kurieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-100-arbeitszeit-kontrollieren-statt-burnouts-kurieren</link><description>Mangelhafter Vollzug der Arbeitszeiterfassung in den Kantonen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kantone sind verantwortlich für die Gesundheitsversorgung und -vorsorge sowie für die gesundheitspolizeilichen Vorschriften, aber auch für die Arbeitssicherheit, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Bundes oder der SUVA fallen.
</p><p>Infolge dieser föderalistischen, schwer zu überblickenden Struktur ist der Vollzug am Arbeitsplatz aufgeteilt zwischen 26 kantonalen Arbeitsinspektoraten (KAI), dem SECO und der SUVA. Während zwischen SUVA einerseits und KAI bzw. SECO eine mehr oder weniger klare Trennung je nach Risiken besteht, findet zwischen SECO und KAI eine komplexere (vertikale) Aufgabenteilung statt. Dabei nimmt das SECO die Oberaufsicht über die KAI in Sachen Vollzugsschwerpunkte des Arbeitsgesetzes und seiner Verordnungen wahr, ohne sich aber in nennenswerter Weise finanziell zu beteiligen. 
</p><p>Die Bestimmungen zum psychosozialen Gesundheitsschutz wiederum (Vermeidung von Überzeiten bzw. Einhaltung von wöchentlicher Maximalarbeitszeit, Pausen, Bestimmungen zu Abend-, Sonntags- und Nachtarbeit), welche aus dem ArG herausfliessen, haben die Kantone zu überwachen. Diese Bestimmungen ermöglichen häufig, neben dem Schutz der psychischen Gesundheit (Depressionen, Burn-Outs, etc.), auch erst die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben. Sie sind also von enormer Wichtigkeit. 
</p><p>Um sich einen Überblick über den Vollzug der gesetzlichen Regelungen in den Kantonen zu verschaffen, hat deshalb der SGB via kantonale Bünde bzw. selbst eine anonymisierte Umfrage bei den KAI gestartet. Die Resultate sind ernüchternd. Sehr wenige KAI stellen die Ressourcen zur Verfügung, die nötig wären, um den psychosozialen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu implementieren. Auch die wenig aufwändigen Schutzmassnahmen, wie z.B. die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiterfassung, werden aufgrund fehlender finanzieller und personeller Ressourcen bzw. des politischen Willens der kantonalen Direktionen nur sehr selten kontrolliert. Von Sanktionen gar nicht zu sprechen…
</p><p>In Zeiten stark steigender beruflicher, stressbedingter psychosozialer Krankheiten wie Burn-Outs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen oder Schlafstörungen ist ein dringendes Umdenken sowohl auf kantonaler Ebene wie auch beim SECO als Aufsichtsbehörde nötig. Bereits seit Jahren steigt der Stress am Arbeitsplatz – machen wir nichts dagegen, dann riskieren wird eine eigentliche Burn-Out-„Epidemie“. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1417</guid><pubDate>Fri, 24 Jan 2014 11:47:00 +0100</pubDate><title>Kampf gegen Lohndumping nicht sabotieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kampf-gegen-lohndumping-nicht-sabotieren</link><description>NEIN zur SVP-Abschottungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Debatte über die Zuwanderung in die Schweiz läuft heiss. Im Zentrum des medialen Interesses: Der sogenannte Dichtestress mit überfüllten Zügen, explodierenden Mietzinsen, zersiedelter Landschaft und Lohndumping. Genau für diese Probleme bietet die SVP-Abschottungsinitiative keine Lösung. Im Gegenteil: Die Annahme der Initiative würde insbesondere den Kampf gegen Lohndumping erschweren und um Jahre zurückwerfen. Die SVP-Abschottungsinitiative ist damit die denkbar schlechteste Art, den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt zu regulieren. 
</p><p>Aus Gewerkschaftssicht ist klar: Die tatsächlichen Probleme des Schweizer Arbeitsmarktes werden von skrupellosen Arbeitgebern verursacht, die den Grundsatz mit Füssen treten, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Sie nützen die Notlage ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ungehemmt aus, speisen diese mit Dumpinglöhnen ab und setzen so die Löhne in der Schweiz unter Druck. Diesem Treiben kann nur mit einem Ausbau der Flankierenden Massnahmen, häufigeren Kontrollen und schärferen Bussen der Riegel geschoben werden.
</p><p>Die SVP will mit ihrer Initiative genau das Gegenteil, denn die Flankierenden waren der SVP-Spitze schon immer ein Dorn im Auge. Würde die Initiative angenommen, würden mit der Personenfreizügigkeit auch diese Lohnschutzmassnahmen fallen. Die Arbeitnehmenden wären den Arbeitgebern schutzlos ausgeliefert.
</p><p>Besonders krass wären die Auswirkungen für ansässige Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass. Denn die SVP verlangt nicht bloss die Rückkehr zum gescheiterten Kontingentssystem. Sie verlangt, dass künftig ein „Schweizervorrang“ und nicht bloss ein „Inländervorrang“ gilt. Kontingente müssten der Wirtschaft damit schon dann gewährt werden, wenn in einer Branche keine Schweizerinnen und Schweizer mehr verfügbar sind. Dies auch dann, wenn einheimische Arbeitskräfte mit ausländischem Pass – etwa seit langem ansässige Italiener, Spanier und Portugiesen – arbeitslos wären. Schlimmer noch: Diesen Menschen droht die kollektive Entrechtung. Denn gemäss Initiative gehören sie zu jenen Ausländern, für die der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und Sozialleistungen eingeschränkt werden kann. Haben sie keine Stelle mehr, will sie die SVP im Widerspruch zu allen Rechtsgrundsätzen aus dem Land jagen.
</p><p>Ein Blick zurück zeigt, dass diese Initiative ein untaugliches Instrument ist, um die Zuwanderung zu steuern. Mit dem Kontingentssystem soll die Schweiz vermeintlich wieder selber über die Höhe der Zuwanderung bestimmen können. Dies ist eine Illusion. Der Wirtschaft wurden auch unter dem alten Kontingentssystem so viele Arbeitsbewilligungen zugeteilt, wie diese verlangte. Deshalb war die Zuwanderung in den 1960er-Jahren prozentual höher als in den letzten Jahren. Besonders viele Arbeitskräfte wurden dabei strukturschwachen Branchen wie der Landwirtschaft, der Gastronomie und dem Bau zugeführt, was in einer staatlich geförderten Tieflohnpolitik mündete.
</p><p>Statt Fremdenfeindlichkeit zu schüren, sollte die SVP endlich zur Kenntnis nehmen, dass Migrantinnen und Migranten wesentlich zu unserem Wohlstand beitragen. Ohne sie würde die Schweiz nicht funktionieren. Ohne sie könnten viele Gastronomie-Betriebe, Baustellen und Spitäler schliessen. Ohne sie käme auch die Altersvorsorge in Schieflage. Denn allein zwischen 2000 und 2010 sind die Ergebnisse der AHV dank den eingewanderten Arbeitskräften um 20 Mrd. Fr. besser ausgefallen als ohne Zuwanderung.
</p><p>Statt die Fremdenfeindlichkeit zu schüren, sollte die SVP ausserdem Hand bieten, die durch die Zuwanderung verstärkten, aber nicht verursachten Probleme bei den Infrastrukturen, im Wohnungsmarkt und in der Raumplanung anzugehen.
</p><p>Wer behauptet, die Annahme der SVP-Abschottungsinitiative würde folgenlos bleiben, handelt verantwortungslos. Denn die Initiative würde die Schweiz politisch, volkswirtschaftlich und gesellschaftlich gewaltig zurückwerfen. Die extreme SVP-Initiative gehört deshalb deutlich abgelehnt.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1415</guid><pubDate>Thu, 23 Jan 2014 09:10:00 +0100</pubDate><title>Schluss mit undemokratischer Einführung von Sonntagsarbeit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schluss-mit-undemokratischer-einfuehrung-von-sonntagsarbeit</link><description>Es braucht keine &quot;Lex Foxtown&quot;</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das SECO will offenbar den generalisierten Sonntagsverkauf über den Verordnungsweg, und somit an Volk und Kantonen vorbei, einführen. Es entspricht damit dem Druck einer starken Lobby um den Betreiber des Shopping-Centers „Foxtown“ in Mendrisio. Die Gewerkschaften bekämpfen diese Absicht, auch juristisch. Ein Gutachten der Universität Neuenburg gibt ihnen Recht. </p><p>Die überwiesene Motion Abate will neu den Sonntagsverkauf von Luxusgütern in Grenz- und Tourismusgebieten zulassen. Das ist ein weiterer grosser Schritt hin zum allgemeinen Sonntagsverkauf. Der Bundesrat resp. das Seco will die Änderungen nun bloss in einer Verordnung und nicht im Gesetz festlegen. So soll jegliche direktdemokratische Kontrolle und die Opposition der Kantone als der eigentlich Zuständigen verunmöglicht werden.
</p><h3>Rechtsstaatlichkeit wäre geritzt </h3><p>Bereits 2012 hat der SGB kritisiert, dass eine solch massive Reform nicht auf dem Verordnungsweg zu machen sei, sondern vielmehr eine Änderung des Arbeitsgesetzes erfordere. Diese Position wird nun vollumfänglich vom Gutachten der Universität Neuenburg bestätigt (vgl. Pascal Mahon/Jean-Philippe Dunand, Avis de droit, Projet de Modification de l’Art. 24 OLT 2, Neuenburg 23.12.2013). 
</p><p>Die im Gutachten durch zwei der bekanntesten Arbeitsrechtsjuristen der Schweiz geäusserte Kritik am SECO-Vorgehen, insbesondere die fehlende vorgängige Anpassung des Arbeitsgesetzes in Bezug auf den Begriff des Fremdenverkehrs, darf nicht ungehört bleiben! Das SECO ist hier also am Zug, mit den Sozialpartnern, insbesondere den Gewerkschaften, den Kontakt zu suchen. 
</p><h3>Sonntagsarbeit macht krank</h3><p>Denn die vorgeschlagenen Deregulierungen zur Sonntagsarbeit hätten gravierende Folgen auf die Gesundheit und das Sozialleben der Angestellten: Der Sonntag als allgemeiner Ruhetag ermöglicht erst ein gemeinsames Familien- und Privatleben und wirkliche Erholung. Umso gravierende ist die Tatsache, dass die Reformvorschläge des SECO keinerlei entsprechende kompensatorische Massnahmen vorsehen. Dies ist inakzeptabel für eine bereits prekarisierte Branche wie den Detailhandel, in der sich viele Arbeitgeber bis heute GAV-Lösungen verweigern.
</p><h3>Was ist Luxus?</h3><p>Die Vorschläge des SECO zeichnen sich im Weiteren durch eine grosse Anzahl an Unklarheiten aus. Die Anwendung der vorliegenden Verordnung würde zur Lotterie. 
</p><p>So wird verlangt, dass in den Shoppingcentern nur „Luxusgüter“ verkauft werden dürften. Was aber ist denn ein Luxusgut? Eine Swatch oder doch erst eine Rolex? Schokolade oder doch nur die von Sprüngli? Ein Sennenhemd „made in Switzerland“ oder doch nur das teure Marken-T-Shirt „made in China“? Oder Parfum – aber welches? 
</p><p>Weiter würde die revidierte Verordnung verlangen, dass die Einkaufszentren den Umsatz mit „überwiegend internationaler“, also nicht-schweizerischer Kundschaft tätigen müssen. Aber wie soll man das kontrollieren? Müsste man für die Kunden solcher Einkaufszentren eine „Ausweispflicht“ einführen, damit man weiss, wer jetzt ein „internationaler“ Kunde ist? Müsste man ein Register für Kunden führen? Müsste Ende Jahr jeweils geprüft werden, ob die Vorgaben erfüllt wurden? Was würde passieren, wenn Verstösse festgestellt werden usw. ? 
</p><p>Je mehr man sich mit der vom SECO vorgeschlagenen Umsetzung der Motion Abate auseinandersetzt, desto mehr erscheint die überhastet präsentierte Lösung materiell und formell unausgegoren. Sie offenbart sich als eigentliche „Lex Foxtown“ – und damit nur im Interesse des gleichnamigen Shoppincenters in Mendrisio. Man kann aber nicht mit einer Express-Verordnungsreform das in der Illegalität mit einer „Sonderbewilligung“ auf Zusehen hin am Sonntag geöffnete Shopping-Center „Foxtown“ aus der Bredouille retten – und dabei die Interessen der Angestellten, der Kantone und der Konsument/innen so missachten.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1398</guid><pubDate>Tue, 07 Jan 2014 10:35:00 +0100</pubDate><title>Sozialpartnerschaft stärken: Mehr allgemeinverbindliche GAV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sozialpartnerschaft-staerken-mehr-allgemeinverbindliche-gav</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Aus Arbeitnehmersicht gibt die wirtschaftliche und soziale Lage der Schweiz Anlass zur Sorge.</p><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Obwohl die Schweiz im internationalen Vergleich höchste Löhne hat, sind weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmenden durch GAV-Mindestlöhne geschützt. Weil der Bund GAV eher behindert als fördert, und weil viele Arbeitgeber als Anti-Sozialpartner GAV ablehnen, ist die GAV-Abdeckung in der Schweiz vergleichsweise tief und die Sozialpartnerschaft schwach.</span></li><li><span>Der Bundesrat will die Leistungsfähigkeit der Altersvorsorge verschlechtern, obwohl bereits heute die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ nicht gewährleistet ist obwohl dieses Ziel in der Bundeverfassung festgelegt ist. Das Projekt Altersvorsorge 2020 würde bei tiefen und mittleren Einkommen zu starken Kaufkrafteinbussen führen, weil sie viel mehr in die zweite Säule einzahlen müssten.</span></li><li><span>Die Erwerbslosigkeit steigt – vor allem wegen dem überbewerteten Franken. Die Schweiz droht erstmals hinter Deutschland zurückzufallen.</span></li><li><span>Wegen Steuersenkungen in den Kantonen – vor allem für Unternehmen – verhindern nun Sparpakete die für die Sicherung des Schweizer Wohlstandes notwendigen Investitionen in den Service Public. Allein die höheren SchülerInnen-Zahlen werden zusätzliche Bildungsausgaben erfordern.<br><br></span></li></ul><p class="Text">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wird sich im Jahr 2014 mit aller Kraft dafür einsetzen, in diesen Fragen für die Arbeitnehmenden Verbesserungen zu erzielen. Wie der SGB an seiner Jahresmedienkonferenz forderte, muss der GAV-Abdeckungsgrad rasch um rund 10 Prozent auf 60 Prozent erhöht werden. Dazu müssen die Hürden für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV gesenkt werden (Abschaffung des Arbeitgeberquorums). Bund und Kantone müssen GAV fördern (bei Subventionen u.a.). Dank GAV können faire Arbeitgeber nicht durch schwarze Schafe konkurrenziert werden. GAV mit verbindlichen Regeln für Löhne und Arbeitsbedingungen führen zu gerechteren Verhältnissen. Anders als bei individualisierten Lohnsystemen profitieren nämlich bei einem GAV nicht in erster Linie die Gutverdiener. Zudem sind GAV wirksame Instrumente gegen die Lohndiskriminierung der Frauen. Damit auch die Löhne in Branchen ohne GAV geschützt sind, braucht es als unterste Limite für alle einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Fr./h. </p><p class="Text">Bei der Altersvorsorge 2020 fordert der SGB eine Überarbeitung des Projektes. Insbesondere die erste Säule soll ausgebaut werden. Der SGB hat dazu die Initiative AHVplus eingereicht. Zur Sicherung des Schweizer Wohlstandes braucht es eine angemessene Geld- und Finanzpolitik. Die Kantone müssen die notwendigen Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Gesundheitsversorgung tätigen. Sie müssen die unnötigen Steuersenkungen für Unternehmen rückgängig machen.</p><p class="Text">&nbsp;</p><h5>Referate der Medienkonferenz:</h5><p class="Text">&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB: &lt;media 1718 - - "TEXT, 140107 PR Jahres MK , 140107_PR_Jahres_MK_.pdf, 138 KB"&gt;"&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1718 - - "TEXT, 140107 PR Jahres MK , 140107_PR_Jahres_MK_.pdf, 138 KB"&gt;Sozialpartnerschaft heisst: Mehr GAV und mehr Allgemeinverbindlichkeit!"&lt;/media&gt;</span></li><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom: &lt;media 1717 - - "TEXT, 140107 DL Jahres MK, 140107_DL_JahresMK.pdf, 260 KB"&gt;"&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1717 - - "TEXT, 140107 DL Jahres MK, 140107_DL_JahresMK.pdf, 260 KB"&gt;Mehr Gesamtarbeitsveträge – mehr Investitionen in den Service public"&lt;/media&gt;</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB: &lt;media 1716 - - "TEXT, 140107 DB Jahres MK, 140107_DB_Jahres_MK.pdf, 126 KB"&gt;"&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1716 - - "TEXT, 140107 DB Jahres MK, 140107_DB_Jahres_MK.pdf, 126 KB"&gt;Altersvorsorge 2020: Kein gutes Geschäft für bei tiefen und mittleren Einkommen"&lt;/media&gt;<br><br></span></li></ul><h5>Auskünfte:</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, </span><span class="Auszeichnunghalbfett">079 205 69 11</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen</span><span><a name="Text10">, </a></span><span class="Auszeichnunghalbfett">076 564 67 67</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1377</guid><pubDate>Wed, 11 Dec 2013 16:04:00 +0100</pubDate><title>Parlament ignoriert Tieflohnproblem - Überfälliger Lohnschutz abgelehnt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-ignoriert-tieflohnproblem-ueberfaelliger-lohnschutz-abgelehnt</link><description>Mindestlohninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Parlament verschliesst seine Augen vor dem Tieflohnproblem in der Schweiz. 330‘000 Menschen arbeiten hierzulande für weniger als 22 Fr./Stunde oder weniger als 4000 Fr. pro Monat (bei einer Vollzeitstelle). Das sind Löhne, die nur schlecht zum Leben reichen. Viele der Betroffenen verfügen über eine Berufslehre. Vor allem Frauen arbeiten zu Tieflöhnen. Trotzdem ist der Nationalrat dem Bundesrat und dem Ständerat gefolgt und lehnt es ab, etwas gegen so miese Löhne zu unternehmen. Nun muss das Stimmvolk entscheiden.
</p><p>Statt das Tieflohnproblem ernst zu nehmen, singt die bürgerliche Mehrheit in Bundesrat und Parlament ein Loblied auf die Sozialpartnerschaft und will die Mindestlohn-Initiative mit Angstmacher-Argumenten schlecht reden. Beides ist nicht redlich. Denn die Sozialpartnerschaft ist schwach ausgeprägt. Weil sich viele Arbeitgeber weigern, Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit verbindlichen Mindestlöhnen einzugehen, und weil es in zahlreichen Branchen gar keine Arbeitgeberorganisationen gibt, sind nur rund 45 Prozent der Arbeitnehmenden durch einen Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlohn geschützt.
</p><p>Grundsätzlich falsch ist etwa auch das Argument, dass vor allem junge Menschen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt von Tieflöhnen betroffen sind. Die Statistik zeigt, dass drei Viertel der Be-troffenen 25 und älter sind. Da die jungen Erwachsenen über die Berufslehre ins Arbeitsleben einstiegen, ist das Tieflohnproblem in der Schweiz nicht ein Problem der jüngeren Arbeitneh-menden, sondern vor allem der Frauen mit Berufserfahrung. 
</p><p>Bundesrat und Parlament haben es verpasst, die Arbeitnehmenden vor Lohndruck und Arbeitgeberwillkür zu schützen. Sie verweigerten sich auch der Tatsache, dass ein verbindlicher Mindestlohn der beste Schutz gegen Lohndumping ist und unter den Arbeitgebern für gleich lange Spiesse sorgt. Das letzte Wort hat das Stimmvolk – voraussichtlich im Mai 2014. Der SGB, seine Verbände und Partner werden alles daran setzen, dem weit verbreiteten Wunsch nach Massnahmen gegen Tieflöhne zum Durchbruch zu verhelfen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1383</guid><pubDate>Thu, 05 Dec 2013 09:29:00 +0100</pubDate><title>FIFA will bessere Arbeitsbedingungen für WM-GastarbeiterInnen in Katar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fifa-will-bessere-arbeitsbedingungen-fuer-wm-gastarbeiterinnen-in-katar</link><description>Gewerkschaftlicher Protest beginnt zu wirken

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">2022 wird Katar Austragungsort der Fussball-Weltmeisterschaft sein. Oder doch nicht? Die FIFA hat auf massiven Protest Zeichen ausgesandt, dass sie Katar die WM auch wieder wegnehmen könne, wenn die Ausbeutung der für den Bau der WM-Infrastruktur Beschäftigten nicht beendet werde.</p><p>Es ist die momentan grösste Baustelle der Welt: Tausende von ArbeiterInnen, vor allem aus asiatischen und afrikanischen Staaten, bauen in Katar die für die WM benötigte Infrastruktur. Sie tun dies unter miserablen Bedingungen; ihre Behandlung am Arbeitsplatz grenzt vielfach an Sklaverei. Sowohl der Internationale Gewerkschaftsbund als auch Amnesty International haben verschiedentlich auf die unhaltbaren Zustände hingewiesen und Korrekturen verlangt. Sie haben bei der FIFA als dem Veranstalter des Turniers interveniert, damit Katar endlich arbeitsrechtliche Massnahmen treffe, um die massive Ausbeutung der ausländischen ArbeiterInnen zu stoppen.
</p><p>Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der SGB sind in diesem Sinn vorstellig geworden. Der DGB forderte zusammen mit dem Deutschen Fussballbund die FIFA auf, dass Katar den Wanderarbeitern die Kernarbeitsnormen der ILO zu garantieren habe. Der SGB appellierte an den Schweizerischen Fussballverband, sich bei der FIFA dafür einzusetzen, dass Katar die WM wieder entzogen werde.
</p><p>Der Schweizerische Fussballverband sicherte dem SGB in seinem Antwortschreiben zu, er wolle sich dafür einsetzen, dass „belegbare Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit der Fussball WM 2022 von der FIFA […] untersucht werden und dass, wo möglich und nötig, eingeschritten wird.“ FIFA-Präsident Sepp Blatter seinerseits begrüsste die Initiative des DGB und des Deutschen Fussballbundes. Wirtschaft und Politik müssten mithelfen, die untragbare Situation in Katar zu verbessern. Im März 2014 soll Katar über entsprechende Massnahmen vor dem FIFA-Exekutivkomitee berichten. 
</p><p>Es kommt also Bewegung ins Dossier. Klar ist für die Gewerkschaften, dass sie auf Entzug plädieren, wenn sich erste Zeichen eines Einlenkens von Katar denn doch nur als ein Spiel auf Zeit erweisen sollten.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1382</guid><pubDate>Thu, 05 Dec 2013 09:06:00 +0100</pubDate><title>Ab 1. Januar 2014 gilt die Sozialplanpflicht auch in der Schweiz </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ab-1-januar-2014-gilt-die-sozialplanpflicht-auch-in-der-schweiz</link><description>Heuschrecken dürfen weiterziehen 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bis anhin wurden Massenentlassungen in multinationalen oder durch Hedge-Fonds (sogenannte Finanz-Heuschrecken) kontrollierten Unternehmen mit Standorten in verschiedenen Ländern fast immer mehrheitlich in der Schweiz durchgeführt. Wieso? Weil in der Schweiz die Bestimmungen zu Restrukturierungen und Entlassungen bei Firmen-„Sanierungen“ zahnlos und wegen einer laxen Rechtsprechung auch leicht zu umgehen waren. Das wird nun ändern. Denn das revidierte Sanierungsrecht wird die „paradiesischen“ Zustände für die Job-Abbauer vom Dienst beenden.</p><p>Im Rahmen des totalrevidierten Sanierungsrechts wird ab dem 1.1.2014 neu eine Sozialplanpflicht eingeführt. Zu verdanken ist das dem gemeinsamen und vor allem im Nationalrat hart ausgetragenen Kampf von Gewerkschaften, SP und Grünen. Die einschlägigen Regelungen sind in Art. 335h-k des Obligationenrechts zu finden.
</p><h3>Sanierungen erleichtert</h3><p>Mit dem revidierten Recht treten wichtige Neuerungen in Kraft. Sie erleichtern die Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Solche Unternehmen erhalten neu eine „Verschnaufpause“, d.h. sie haben bei finanziellen Schwierigkeiten eine Sistierung vor Betreibungen, ohne zwingend in ein Konkursverfahren hineinzuschlittern bzw. einen Nachlassvertrag abschliessen zu müssen. Während dieser Pause von maximal vier Monaten sollen dann konkrete Massnahmen zur Sanierung organisiert werden, z.B. die Neuverhandlung von Mietverträgen oder auch der Verkauf einzelner Unternehmensteile.
</p><p>Solche Vertragsänderungen aus Sanierung werden juristisch einfacher ermöglicht. Das gleiche gilt auch bei der Übernahme von Arbeitsverträgen, z.B. wenn im Rahmen der Massnahmen Betriebsteile einem neuen Eigentümer übertragen werden. Dann müssen nicht mehr alle Arbeitsverträge bzw. die Schulden daraus solidarisch übernommen werden. Faktisch ändert das aber angesichts der arbeitgeberfreundlichen Rechtsprechung der Gerichte bzw. des Schweizer Kündigungsrechts nicht viel. Als Gegenstück wurde dagegen eine wichtige Konzession gegenüber den Arbeitnehmenden gemacht: die Einführung einer Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen, also das Obligatorium, einen Sozialplan gemeinsam auszuhandeln und in Kraft zu setzen.
</p><h3>Was heisst Sozialplanpflicht konkret?</h3><p>Welche Arbeitgeber fallen unter die neue Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen? Leider nicht alle. Es muss nur jenes Unternehmen einen Sozialplan aushandeln, das über 250 MitarbeiterInnen beschäftigt und mindestens 30 Angestellte entlassen will. Kommt kein Plan zustande, muss ein Schiedsgericht einen Plan aufstellen. Es muss als verpasste Chance bezeichnet werden, dass Unternehmen mit weniger als 250 MitarbeiterInnen der vorliegenden Sozialplan-Reform nicht unterliegen.
</p><p>Was soll im Plan stehen? Und wer handelt einen solchen aus? Sozialpläne sollen die negativen Folgen der Kündigung für die Betroffenen abwenden oder mildern, z.B. durch interne Stellenvermittlung, sog. „Outplacement“ (also Finanzierung von externen Schulungen, Kursen, Weiterbildungen) oder frühzeitigen Pensionierungen. Was genau im Sozialplan stehen wird, ist von den Beteiligten zu verhandeln. Diese sind bei einem bestehenden GAV die Sozialpartner, ansonsten die Vertretungen der Arbeitnehmenden, z.B. die Personalkommission. Nicht nur besteht eine Pflicht, über einen Sozialplan zu verhandeln, es besteht auch die Pflicht, einen Sozialplan abzuschliessen. Verweigert ein Arbeitgeber die Verhandlung, macht er sich schadenersatzpflichtig. Alle Entlassungen sind dann als missbräuchlich zu qualifizieren, was wiederum eine Genugtuung gemäss Art. 336a Obligationenrecht nach sich zieht: Dem missbräuchlich gekündigten Arbeitnehmenden sind bis zu sechs Monatslöhnen zu bezahlen. Auch macht sich der Arbeitgeber gegebenenfalls gar strafbar gemäss Art. 292 Strafgesetzbuch (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen). Zu betonen ist: Der Sozialplan gilt nur dann als erstellt, wenn alle Beteiligten einverstanden sind! Sollte dies nicht der Fall sein, weil z.B. die Gewerkschaft die Massnahmen der Arbeitgeber als zu schwach taxiert, muss ein Schiedsgericht entscheiden und einen verbindlichen Sozialplan festlegen.
</p><h3>Schiedsgericht</h3><p>Wer als Schiedsgericht berufen werden kann, liegt in der Entscheidung der Beteiligten bzw. der Sozialpartner und kann z.B. durch GAV bestimmt sein. Man kann sich aber auch ad-hoc entscheiden für eine kantonale oder eidgenössische Schlichtungsstelle oder z.B. für ein privates Schiedsgericht. Die Kosten (falls welche anfallen) müssen von demjenigen getragen werden, welcher sich diese auch leisten kann, um das Schiedsgerichtsverfahren nicht von vornherein zu verunmöglichen (was sonst rechtsmissbräuchlich wäre!). Dies dürfte regelmässig der Arbeitgeber sein, insbesondere, wenn bei fehlenden Sozialpartnern die Personalkommission in ein privates ad-hoc-Verfahren einwilligt.
</p><p>Partner des Arbeitgebers bei den Verhandlungen über einen Sozialplan sind also die an einem Gesamtarbeitsvertrag beteiligten Gewerkschaften, wenn der Arbeitgeber selber Partei des betreffenden GAV ist. Anderenfalls hat der Arbeitgeber mit der Peko oder, wenn eine solche in seinem Betrieb fehlt, mit den Angestellten direkt zu verhandeln, was jedoch kaum machbar sein dürfte. Die Arbeitnehmerseite bzw. die Peko darf zu den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Sozialplan natürlich Gewerkschaften senden bzw. beauftragen und Sachverständige beiziehen. Diese sind gegenüber betriebsfremden Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet und sollten ihr Verhältnis mit der Belegschaft vorher regeln, z.B. mit einem Vertrag. 
</p><p>Gelangen diese Verhandlungen nicht zu einer Einigung, so wird der Sozialplan gemäss Art. 335j OR durch einen verbindlichen Schiedsspruch eines Schiedsgerichts beschlossen. Das Gesetz gewährt den Parteien volle Freiheit betreffend die Bezeichnung des Schiedsorgans. Das Verfahren vor dem Schiedsorgan richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen in der ZPO (Art. 353 ff.). In einem allfälligen nachfolgenden Konkurs oder bei Durchführung eines Liquidationsvergleichs hat der verbindliche Charakter des Schiedsspruchs zur Folge, dass der Sozialplan nicht mehr angefochten werden kann, auch nicht mit der paulianischen Anfechtung.
</p><h3>Neu nachhaltige Sanierungen möglich</h3><p>Man sieht: Die Reform bringt Vorteile. Insbesondere ist zu erwarten, dass durch die Sozialplanpflicht und die daraus folgende Verhandlung mit Sozialpartnern und Arbeitnehmenden kreative, nachhaltige Sanierungslösungen gefunden werden. Ein Kahlschlag beim Personal zugunsten weniger Aktionäre: das wird künftig kaum mehr möglich sein. Neu kann vielmehr das Know-How aller Beteiligten in die Rettung von Betrieben einfliessen. Es profitieren die Arbeitnehmenden, die Standortgemeinden und die nachhaltig orientierten Arbeitgeber. Die Heuschrecken dagegen dürften weiterziehen…</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1381</guid><pubDate>Wed, 04 Dec 2013 11:34:00 +0100</pubDate><title>Nicht wieder zurück zu gefährlichen und würdelosen Zuständen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-wieder-zurueck-zu-gefaehrlichen-und-wuerdelosen-zustaenden</link><description>NEIN zum fiesen Angriff auf die Fristenlösung
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die eidgenössische Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" verlangt, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nicht mehr übernimmt. Zu diesem Rückschritt gibt es nur eine Antwort: NEIN!</p><p>Die Fristenregelung wurde in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 mit einem Ja-Stimmenanteil von 72,2 Prozent überaus deutlich angenommen. Noch wuchtiger wurde am gleichen Tag die Pro-Life-Initiative der "Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind" abgelehnt (82 Prozent). Die neu akzeptierte Regelung erlaubt in den ersten 12 Wochen nach der letzten Periode einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Gleichzeitig wurde in der Verfassung verankert, dass die Kosten für die Abtreibung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt werden. 
</p><p>Der politische Kampf um die Fristenregelung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Frau hat 30 Jahre gedauert! Diese Lösung ist gesellschaftlich gut verankert und hat sich bewährt. Es gibt keinen Grund an ihr zu rütteln.
</p><p>Die Initianten geben vor, mit ihrem Anliegen gesundheitspolitische Ziele zu verfolgen. Da eine Abtreibung keine Krankheit sei, dürfe sie auch nicht über die Krankenversicherung finanziert werden. Dies ist ein Scheinargument. Es kaschiert, dass die Initianten den Schwangerschaftsabbruch verteufeln. Die vorgeschlagene Neuregelung der Kosten würde viele Frauen wieder zwingen, medizinisch fragwürdig und unter demütigenden Umständen abzutreiben. Ein solcher Rückschritt darf unter keinen Umständen hingenommen werden! 
</p><p>Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche belaufen sich laut Angaben der Krankenversicherer auf 8 Millionen Franken pro Jahr. Das entspricht weniger als 0,03 Prozent der gesamten Gesundheitskosten. Die Kosten für Abtreibungen sinken, denn die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist rückläufig. Wer den Zugang zum medizinisch korrekt durchgeführten Abbruch erschwert, nimmt Zulauf zu Kurpfuscherei und damit hohe Risiken für die Gesundheit in Kauf. Allfällige Folgekosten müsste die Krankenkasse übernehmen, sodass von den angestrebten Einsparungen nichts übrig bliebe. Von einer Kosten- oder gar Prämiensenkung kann schon gar keine Rede sein.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1380</guid><pubDate>Wed, 04 Dec 2013 11:22:00 +0100</pubDate><title>Risiken eindämmen und längere Verjährungsfristen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/risiken-eindaemmen-und-laengere-verjaehrungsfristen</link><description>SGB-Tagung zu Chancen und Risiken von Nano-Materialien  
 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bei der neuen Nano-Technologie darf sich die Asbest-Tragödie nicht wiederholen. An einer SGB-Tagung haben die Anwesenden deshalb bessere Information, Kontrolle und Schutz verlangt. SUVA und Arbeitgeber stehen in der Pflicht. Verlangt sind auch längere Verjährungsfristen. </p><p>Die Gesundheitskommission des SGB befasst sich mit Fragen der Gesundheit am Arbeitsplatz. Für das Jahr 2013 legte die Kommission den Schwerpunkt bei den „Emerging Risks“ am Arbeitsplatz, also den Gesundheitsrisiken, deren schädliche Folgen sich erst nach sehr vielen Jahren zeigen. Dazu gehören auch Nano-Materialien, also Partikel in kleinster Grösse (häufig nur wenige Atome gross). Diese Materialien weisen jedoch ein grosses wirtschaftliches und technologisches Potential auf. Ihre Anwendung hat deshalb in den letzten 10 Jahren exponentiell zugenommen. Schätzungen gehen dahin, dass die künftige Anwendung weitere 10‘000 hochqualifizierte Stellen schafft. 
</p><h3>SGB-Gesundheitskommission organisiert Tagung zu Nano</h3><p>Genau aus diesem Grund – einerseits die grossen Chancen für die Medizinaltechnik und die Pharmabranche, andererseits die noch wenig erforschten Gefahren – lud die Gesundheitskommission des SGB am 2. Dezember 2013 Experten aus verschiedensten Bereichen zu einer Tagung in Bern ein. Die Teilnehmenden kritisierten denn auch den allzu sorglosen Umgang mit Nano-Materialen am Arbeitsplatz. So ist noch weitgehend unbekannt, wie sich Nano-Materialien, einmal aufgenommen, im menschlichen Körper verhalten. Studien legen den Verdacht nahe, dass sich gewisse Nano-Materialien ähnlich wie Asbest-Fasern in gewissen Körperstellen anhäufen und dort zu Krebs und anderen schwerwiegenden Krankheiten führen können. Insbesondere zu solchen Langzeitfolgen ist i.S. Nano-Materialien viel zu wenig bekannt. Die SUVA und verschiedene Hochschulen führen denn nun auch Studien durch. 
</p><h3>Von Asbest-Tragödie lernen: Längere Verjährungsfristen nötig!</h3><p>An der Tagung war aus den Vorträgen und den Diskussionen eine übereinstimmende Einsicht festzustellen. Nano-Materialien bedingen am Arbeitsplatz als „Emerging Risk“ verschiedene Schutz-Massnahmen des Arbeitgebers. Sie müssen die Arbeitnehmenden im Unterschied zur aktuellen Praxis lückenlos über das Vorkommen von Nano-Materialien am Arbeitsplatz informieren, damit sich diese schützen können. Weiter muss die SUVA die Kontrollen in den Betrieben unbedingt verstärken. Denn gewisse Betriebe, die mit Nano-Materialien arbeiten, kontrolliert die SUVA heute nur alle paar Jahre. Die Risiken für die Arbeitnehmenden bei unsachgemässem Umgang sind in diesen Fällen untragbar.
</p><p>Weiter kristallisierte sich an der Tagung heraus, dass die vom Bundesamt für Justiz in die Vernehmlassung gegebene Reform des Verjährungsrechts den Risiken der Nano-Materialien nicht gerecht wird. So wird bei (beruflichen) Gesundheitsschäden eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren vorgeschlagen. Studien zeigen aber, dass sich verschiedene Krebsformen erst nach 40 Jahren entwickeln. Hier ist dringender Handlungsbedarf nötig. Es ist nicht akzeptabel, dass der Bund nichts aus der Asbest-Tragödie lernt und den Opfern von Langzeitschäden – auch im Nano-Bereich – wegen zu kurzen Verjährungsfristen keine juristische Handhabe gegen die Verantwortlichen in die Hand gibt. 
</p><p>Als Fazit der Tagung mag also gelten, dass Nano-Technologie etwas Grossartiges ist und in der Schweiz gefördert werden muss – aber nur wenn korrekt „flankiert“. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1379</guid><pubDate>Tue, 03 Dec 2013 16:23:00 +0100</pubDate><title>Dossier Nr. 98: Der Detailhandel - Schwache Lohnentwicklung trotz Produktivitätsschub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-nr-98-der-detailhandel-schwache-lohnentwicklung-trotz-produktivitaetsschub</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Detailhandel ist mit 320‘000 Beschäftigten (2013) eine der grössten Branchen. Dies entspricht 7.7&nbsp;% aller Arbeitsstellen in der Schweiz. Zwei Drittel der Beschäftigten sind Frauen. Dank neuen Organisationsformen, einem bemerkenswerten technologischen Fortschritt und höherqualifizierten Arbeitnehmenden stieg die Produktivität des Detailhandels in den vergangenen 15 Jahren stark. Wir gehen im Folgenden den Fragen nach, welches die Treiber des starken Produktivitätsfortschritts mit Detailhandel sind und wer davon profitiert hat.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Dossier/98DF_DL-DK_Detailhandel.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Dossier herunterladen (PDF)</a></p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1375</guid><pubDate>Wed, 27 Nov 2013 13:37:00 +0100</pubDate><title>Deutschland bekämpft Tieflöhne mit scharfem Mindestlohn – Schweizer Parlament will die Augen verschliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/deutschland-bekaempft-tiefloehne-mit-scharfem-mindestlohn-schweizer-parlament-will-die-augen-verschliessen</link><description>Mindestlohn
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Während in der Schweiz der Nationalrat über die Ablehnung der Mindestlohn-Initiative debattiert, haben in Deutschland CDU/CSU und SPD in den Koalitionsverhandlungen die Einführung eines Mindestlohns beschlossen. Der auf 8.50 Euro/Stunde festgelegte deutsche Mindestlohn liegt zwar im Betrag tiefer als der in der Schweiz diskutierte Mindestlohn von 22 Fr./Stunde. Der deutsche Mindestlohn bringt jedoch eine viel tiefgreifendere Veränderung des Lohngefüges mit sich als es der Schweizer Mindestlohn würde. Bei dem Mindestlohn von 8.50 Euro/Stunde müssen rund 16 Prozent der deutschen Löhne angehoben werden. Bei einem Mindestlohn von 22 Fr./Stunde müssen dagegen nur 9 Prozent der Löhne aufgestockt werden.</p><p class="Text">Im Gegensatz zu Deutschland sind die regionalen Unterschiede in der Schweiz viel weniger ausprägt. Und weil die jungen Erwachsenen über die Berufslehre ins Arbeitsleben einsteigen, ist das Tieflohnproblem hierzulande nicht ein Problem der jüngeren Arbeitnehmenden, sondern vor allem der Frauen mit Berufserfahrung. </p><p class="Text">Wenn der Nationalrat in seiner Debatte den vorgeschlagenen Schweizer Mindestlohn mit demjenigen in Deutschland und anderen Ländern vergleicht, darf für die gesamtwirtschaftliche Bewertung nicht die Höhe des Mindestlohnes, sondern muss die Zahl der Betroffenen ausschlaggebend sein. Für die soziale Bewertung ist hingegen die Höhe in Franken entscheidend. In der Schweiz verdienen 330‘000 Personen weniger als 22 Fr./Stunde und damit bei einem Vollzeitjob weniger als 4000 Fr. pro Monat, was nicht für ein anständiges Leben reicht.</p><h5>Auskünfte:</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1373</guid><pubDate>Tue, 26 Nov 2013 14:35:00 +0100</pubDate><title>Mindestens 4000 Franken Lohn im Detailhandel </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestens-4000-franken-lohn-im-detailhandel</link><description>Hohe Gewinne – tiefe Löhne im Detailhandel
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat ein Tieflohnproblem. Rund neun Prozent der Beschäftigten arbeiten hierzulande für weniger als 22 Fr./Stunde oder einem Monatslohn von weniger als 4000 Fr. für einen Vollzeitjob. Besonders verbreitet sind Löhne, die nicht für ein anständiges Leben reichen, im Detailhandel. Hier arbeiten 47‘000 Personen für weniger als 22 Fr./Stunde. „Auch die Berufslehre schützt vor solch mageren Löhnen nicht“, kommentierte SGB-Chefökonom Daniel Lampart eine am Dienstag vorgestellte Branchenstudie. „Mehr als die Hälfte der Detailhandelsangestellten mit einem Lohn von weniger als 22 Fr./Stunde verfügt über einen Lehrabschluss.“ Betroffen sind insbesondere die Frauen: Knapp 39‘000 arbeiten im Detailhandel zu einem Lohn von weniger als 22 Fr./Stunde. „Ein beträchtlicher Teil des Tieflohnproblems im Detailhandel dürfte auf die Lohndiskriminierung der Frauen gegenüber den Männern zurückzuführen sein“, so Lampart.
</p><p>Die vom Bundesrat und den bürgerlichen Parteien über Gebühr gelobte Sozialpartnerschaft reicht bislang nicht, das Tieflohnproblem in dieser Branche an der Wurzel zu packen. „Die zersplitterten Detailhandelsverbände und einzelne Arbeitgeber weigern sich bisher, mit Gesamtarbeitsverträgen die Anstellungsbedingungen zu verbessern und betrieblich oder auf Branchenebene Mindestlöhne einzuführen“, kritisierte Vania Alleva, Co-Präsidentin der Gewerkschaft Unia, der grössten im Detailhandel tätigen Arbeitnehmerorganisation. Sie rief die Detailhändler dazu auf, endlich flächendeckend Gesamtarbeitsverträge einzugehen.
</p><p>Der Spielraum ist vorhanden, die miesen Löhne anzupassen. Dank verstärktem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie, der vertikalen Integration vieler Detailhändler und dem Konzentrationsprozess ist die Produktivität zwischen 1998 und 2010 um fast 23 Prozent angestiegen. Während viele Angestellte an diesem Produktivitätsgewinn nur ungenügend beteiligt wurden, profitierten die Eigentümer im Übermass. Ihre Gewinnmargen haben sich fast verdoppelt. „Die Branche kann es sich leisten, anständige Löhne zu bezahlen, die zum Leben reichen“, sagte Alleva weiter. Ganz besonders gilt dies in den Bereichen Kleider und Schuhe. Diese wird von schwerreichen Konzernen dominiert. Der Kontrast zu den miserablen Arbeitsbedingungen ist krass.
</p><p>Abhilfe kann die Mindestlohn-Initiative schaffen, die am Mittwoch im Nationalrat behandelt wird und bald zur Abstimmung gelangen wird. „Die Mindestlohn-Initiative bringt für Zehntausende von Beschäftigten im Detailhandel entscheidende und unmittelbar wirksame Fortschritte“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Wie eine repräsentative Umfrage des SGB und der Gewerkschaft Unia zeigt, teilt eine Mehrheit der Bevölkerung diese Meinung: 74 Prozent der Befragten zeigten sich eher oder voll und ganz mit der Aussage einverstanden, dass es in der Schweiz einen gesetzlichen Mindestlohn von 4000 Franken pro Monat geben soll.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>&nbsp;Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</li></ul><ul><li>&nbsp;Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li></ul><ul><li>&nbsp;Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><ul><li>&nbsp;Pepo Hofstetter, Leiter Kommunikation Unia, 079 322 36 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1372</guid><pubDate>Sun, 24 Nov 2013 12:08:00 +0100</pubDate><title>Lohnschere bleibt ein Problem</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschere-bleibt-ein-problem</link><description>1:12, SVP-Familieninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt die Ablehnung der Volksinitiative 1:12 zur Kenntnis. Die Debatte hat gezeigt, dass der Unmut über überrissene Manager-Löhne in breitesten Kreisen – bis zu Bundesrat Johann Schneider-Ammann – gross ist. Gleichzeitig zeigt das Abstimmungsresultat, dass die Stimmberechtigten sich von den Angstszenarien der Initiativgegner haben einschüchtern lassen. Das Problem der Lohnschere bleibt, daran ändert leider auch die Abzocker-Initiative nichts. Es braucht nun wirksame Massnahmen. Die Löhne in öffentlichen Betrieben müssen auf 500‘000 Franken beschränkt werden. Im Privatsektor muss eine Bonussteuer für Löhne über 1 Million Franken eingeführt werden. 
</p><p>Mit Genugtuung nimmt der SGB von der Ablehnung der SVP-Familieninitiative Kenntnis. Der Schweiz bleibt damit in der Familienpolitik ein Rückschritt erspart. Eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer hat die Mogelpackung durschaut: Die Steuergeschenke für begüterte Einverdienerhaushalte hätten zu hohen Steuerausfällen bei Bund und Kantonen geführt und den Spardruck erhöht. Vor allem aber hätte die Familieninitiative die Benachteiligung von Doppelverdiener-Familien verstärkt, die ihre Kinder fremd betreuen lassen müssen. Diese Familien müssen unterstützt werden. Der SGB fordert deshalb einen Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung.
</p><p>Der SGB bedauert das Nein zur Erhöhung der Autobahnvignette. Diese hätte eine Voraussetzung dafür geschaffen, die Finanzierung der Strasse auf eine langfristige Grundlage zu stellen. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die Finanzierung von Strasse und Schiene langfristig gesichert wird - etwa mit seinem Engagement für die Vorlage zur Finanzierung der Schiene FABI, über die am 9. Februar abgestimmt wird.
</p><p>&nbsp;</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1359</guid><pubDate>Sat, 16 Nov 2013 11:21:00 +0100</pubDate><title>SGB-Frauenkongress verlangt «gute Arbeit – gutes Leben»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/sgb-frauenkongress-verlangt-gute-arbeit-gutes-leben</link><description>SGB-Frauenkongress, Bern 15. und 16. 11. 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">«Einer grossen Mehrheit der Familien schadet die Familieninitiative der SVP. Nur gutgestellte Einverdienerfamilien profitieren davon»: Mit dieser Begründung lehnten die über 200 Delegierten des SGB-Frauenkongresses heute, an ihrem 2. Beratungstag, die SVP-Familieninitiative einstimmig ab.</p><p>Am ersten Kongresstag hatten die Frauen – in Übereinstimmung mit Gastrednerin Bundesrätin Simonetta Sommaruga – staatliche Kontrollen und Sanktionen gefordert, um endlich die ihnen seit Jahrzehnten zustehende Lohngleichheit durchzusetzen. Die SGB-Frauen erwarten im nächsten Jahr entsprechende Vorschläge von Bundesrat und Parlament. Wenn es dabei nicht vorwärts geht, soll der SGB eine Volksinitiative prüfen. Denn Lohngleichheit ist das A und O von „guter Arbeit – gutes Leben“, dem Motto des Kongresses. 
</p><p>Um dieses Ziel zu erreichen, forderten die SGB-Frauen zum zweiten die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuung. Deshalb müssen die Arbeitszeit für alle deutlich reduziert, Arbeit auf Abruf verboten und mehr bezahlte Urlaube für Betreuungspflichtige gewährt werden. Zum dritten müssen Alter und Erwerbsausfall so abgesichert sein, dass ein Leben in Würde möglich ist. Das bedeutet denn auch bessere AHV-Renten nach dem Modell von AHVplus, Kampf gegen die inakzeptable Erhöhung des Frauenrentenalters und Betreuungsgutschriften auch für die Pflege von Angehörigen. Schliesslich sollen alle, die ihre Rechte im Arbeitsleben wahrnehmen, besser vor Kündigung geschützt sein.
</p><p>In weiteren Resolutionen fordern die SGB-Frauen u.a.:</p><ul><li><p>Ein Ende des Sparens auf dem Buckel der Frauen und ein Ende des Abbaus von öffentlichen Dienstleistungen</p></li><li><p>Bessere Arbeitsbedingungen und mehr präventive Massnahmen gegen berufsbedingte Erkrankungen</p></li><li><p>Eine Ablehnung des „fiesen Angriffs auf die Fristenlösung“ (Abstimmung Februar 2014)</p></li><li><p>Eine breite Mobilisierung für eine grosse nationale Frauendemo bis zum nchsten Frauenkongress (2017)</p></li></ul><p>Der SGB-Frauenkongress empfing zudem sehr herzlich eine Delegation der Streikenden bei Gate Gourmet Genf (Catering Luftverkehr), die sich seit zwei Monaten (!) gegen Lohnabbau wehren. Die SGB-Frauen sicherten den Streikenden volle Solidarität zu.
</p><h5>Weitere Informationen</h5><p>Dokumente und Fotos des Kongresses
</p><h5>Zusätzliche Auskünfte:</h5><p>D: Corinne Schärer, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 219 94 20
</p><p>F: Michela Bovolenta, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 078 647 72 83
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1357</guid><pubDate>Fri, 15 Nov 2013 11:15:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit – jetzt braucht’s Kontrollen und Sanktionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-jetzt-braucht-s-kontrollen-und-sanktionen</link><description>SGB-Frauenkongress will nicht noch länger warten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">„Wir haben nun lange genug gewartet, freiwillig sorgen die Arbeitgeber nicht für Lohngleichheit. Das Gesetz ist einzuhalten – und dazu braucht’s Kontrollen und Sanktionen“, forderten die rund 200 Delegierten des SGB-Frauenkongresses, der heute und morgen in Bern tagt.</p><p>In dieser Einschätzung wurden die Delegierten von Bundesrätin Simonetta Sommaruga gestützt. Die bundesrätliche Gastrednerin stellte staatliche Massnahmen in Aussicht, um Lohngleichheit zu erreichen: „Wenn es die Wirtschaft alleine nicht schafft, dann muss die Politik nachhelfen.“ Der freiwillige Ansatz habe sich nicht als tauglich erwiesen. Noch vor Ende 2014 würden dem Bundesrat konkrete Vorschläge unterbreitet.
</p><p>Symbolisch wurde der Bundesrätin ein Riesen-Powerriegel und den delegierten Frauen ein normaler Riegel überreicht: damit genug Energie getankt sei, um das Ziel gleicher Löhne gemeinsam zu erreichen. Und vor allem rasch.
</p><p>Denn seit mehr als 30 Jahren schreibt die Bundesverfassung gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit vor. Seit 17 Jahren ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Die Fortschritte jedoch sind seither minim und folgen sich nur im Schneckentempo. Immer noch wird im Schnitt jede Frau pro Monat um 677 Fr. betrogen – allein aufgrund des Geschlechts. Damit – so die SGB-Frauen in einer einstimmig verabschiedeten Resolution – soll jetzt fertig sein. Bundesrat und Parlament müssten nun für die Durchsetzung der Gesetze sorgen und Lohngleichheit mit Kontrollen und Sanktionen durchsetzen. 
</p><p>Im Anschluss an das Thema der Lohngleichheit wird sich der SGB-Frauenkongress, der unter dem Motto „Gute Arbeit – gutes Leben! – Wir zahlen Eure Krise nicht“ steht, mit den Auswirkungen der Sparpolitik auf die Frauen und mit den gleichstellungspolitischen Bedingungen „guter Arbeit“ befassen.
</p><h5 style="font-size: 13px; ">WEITERE INFORMATIONEN</h5><p>Dokumente und Fotos des Kongresses
</p><h5>Bild</h5><p>&lt;media 1579 - - "BILD, sommaruga frauenkongress, sommaruga_frauenkongress.jpg, 7.2 MB"&gt;Volle Auflösung Bild Simonetta Sommaruga am SGB-Frauenkongress (Bild: Yoshiko Kusano)&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Christina Werder, SGB-Zentralsekretärin, zuständig für Gleichstellung 079 341 90 01
</p><p>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1356</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2013 15:57:00 +0100</pubDate><title>Steuersenkungen für Millionen-Abzocker</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/steuersenkungen-fuer-millionen-abzocker</link><description>Millionenlöhne werden privilegiert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Auswertung der Steuersenkungen bei den Einkommenssteuern der letzten 10 Jahre zeigt&nbsp;: Am meisten profitiert haben Personen mit Millionenlöhnen.</p><p>Steuersenkungen vor allem für die Mittelschicht und Leute mit tiefen Einkommen? Fehlanzeige. Überdurchschnittlich entlastet wurden in den letzten 10 Jahren die Topverdiener der Managerklasse. Dies zeigen Daten von Bundes- und Kantonssteuern der eidgenössischen Steuerverwaltung, die der SGB analysiert hat. Damit wird klar: Nicht nur sind die Löhne der Abzocker-Manager massiv gewachsen, für solch unanständig hohe Einkommen wurden auch noch grosszügig die Steuern gesenkt!
</p><p>Für Menschen mit normalen Einkommen hingegen sind die Steuersenkungen marginal geblieben. Insgesamt stehen sie schlechter da, die Erhöhungen bei Mieten und Krankenkassenprämien sind höher als die Entlastungen bei den Steuern. Eine alleinstehende Arbeitnehmerin mit einem Einkommen von 70‘000 Franken zahlt 2011 im Vergleich zu 2000 bloss 879 Franken weniger Steuern pro Jahr. Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Einkommen von einer Million konnte im gleichen Zeitraum 34‘000 Franken Steuern einsparen.
</p><p>Diese Steuersenkungspolitik für die Oberschicht kostete unser Land mehr Steuereinnahmen als die schlimmsten Horrorszenarien von Economiesuisse und Co. bei einer Annahme der 1:12-Initiative voraussagen. Heute bezeichnen die bürgerlichen PolitikerInnen die 1:12-Initiative als falsch, weil sie Steuerausfälle bewirke. Wie nennen sie dann ihre eigene Politik der letzten 10 Jahre? Am fälschesten?
</p><p>Am Rande: <a href="http://www.denknetz-online.ch/IMG/pdf/Studie_Fiskalwirkung_1zu12-Initiative.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Eine Modellrechnung verschiedener Szenarien des Think-Tanks „Denknetz“</a> rechnet bei einem Ja zu 1:12 mit zwischen 30 Millionen Minder- und 50 Millionen Franken Mehreinnahmen für die öffentliche Hand.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Verteilung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1355</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2013 11:47:00 +0100</pubDate><title>Die Chance packen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-chance-packen</link><description>Eröffnungsrede von Paul Rechsteiner zur SGB-DV vom 8. 11.2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wo stehen wir in den wichtigsten Dossiers? Wo wollen wir hin? – Eine kurze Standort- und Zielbestimmung von SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Eröffnung der SGB-Delegiertenversammlung vom 8.11.2013.</p><p>Wir haben an der letzten DV vom 3. Juni die Massnahmen zum Schutz der Löhne im Verhältnis zu den bilateralen Verträgen evaluiert. Und wir haben ein Forderungspaket an die Bundesbehörden verabschiedet. Das hat dazu geführt, dass eine Arbeitsgruppe des Seco mit den Sozialpartnern und den Kantonen eingesetzt worden ist. Sie hat die Aufgabe, den Schutz der Löhne zu überprüfen und allenfalls Massnahmen vorzuschlagen. Noch gibt es keine Resultate. Wir werden zum Resultat wieder Stellung nehmen können, demokratisch, in unseren Gremien und Organen. Es steht viel auf dem Spiel.
</p><p>Wenig beruhigend ist es, wie gewisse Deutschschweizer Kantone die flankierenden Massnahmen vollziehen. Der Skandal mit dem Lohndumping im neuen Durchgangsbahnhof Zürich mit der Ausbeutung von Scheinselbständigen zeigt die Missstände drastisch auf. Wenn die Zuständigen im Wirtschaftskanton Zürich nicht endlich merken, was es geschlagen hat, wird sich das politisch gewaltig rächen. Statt Ideologien verbreiten müssen die Chefs in ihren Ämtern endlich die Arbeit machen, für die sie bezahlt sind.
</p><p>Wir haben aber auch unabhängig von dieser Schlüsselaufgabe im Bereich der Flankierenden ein gewaltiges Programm. Leider haben wir die Abstimmung über die Tankstellenshops verloren. Die Liberalisierer sind immerhin gewarnt, dass es für sie schwierig werden dürfte, wenn sie grössere Schritte in Angriff nehmen, wenn sie schon hier so viel Mühe hatten. 
</p><p>Stark war die Leistung unserer Verbände bei der Unterschriftensammlung von AHVplus. In nur vier Monaten, bis zu den Sommerferien, waren die Unterschriften beisammen. Ein grosser Dank und Anerkennung den vielen Aktiven, die hier mitgewirkt haben. Wir werden die Initiative am 17. Dezember einreichen, nicht als Weihnachtsgeschenk, sondern als konkrete und starke Antwort auf die Abbaupläne aus dem Bundeshaus, wo sich fast alle mit noch unsozialeren Sozialabbauvorschlägen überbieten. Unser Antritt für eine stärkere AHV ist heute so nötig wie noch nie.
</p><p>Die zentrale Kampagne des nächsten halben Jahres aber ist unsere Mindestlohninitiative. Wir müssen und wir werden nach dem Vorlauf mit 1:12 alle Kräfte darauf konzentrieren. Die Mindestlohninitiative ist die wichtigste lohnpolitische Auseinandersetzung in diesem Land seit langem. Im Bundeshaus haben wir damit keine Chance. Aber in der Bevölkerung sieht es anders aus. Wie stark die Grenze von 4000 Franken schon heute in den Köpfen verankert ist, zeigt die Image-Kampagne von Lidl. Und wenn Ottmar Hitzfeld sagt, er sei gegen 1:12, aber er unterstütze die Mindestlohninitiative, dann ist das ein Signal, dass wir weit, sehr weit kommen können. 
</p><p>Darum braucht es im kommenden halben Jahr einen Grosseinsatz unserer Bewegung, der ganzen Gewerkschaftsbewegung. 6 Monate bis zum wahrscheinlichen Abstimmungstermin vom nächsten Mai sind nicht viel. Aber doch so viel, dass wir die Schweiz bewegen können. Die Chance dafür ist gross. Packen wir sie!</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1352</guid><pubDate>Fri, 08 Nov 2013 16:10:00 +0100</pubDate><title>Kantone müssen falsche Finanzpolitik aufgeben - Schärfere Flankierende nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/kantone-muessen-falsche-finanzpolitik-aufgeben-schaerfere-flankierende-noetig</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kantone dramatisieren ihre Finanzlage und setzen ohne Not den Sparhobel an. Mit ihren Sparpaketen, gefährden sie den Wohlstand in der Schweiz – vor allem wenn der Sparhammer im Bildungswesen und bei den Infrastrukturen ansetzt. Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) fordern die Kantone auf, ihre falsche Finanz- und Steuerpolitik zu korrigieren.
</p><p>Wie eine Studie des SGB zeigt, stehen die Kantone finanziell weit besser da als es die Kantonsregierungen darstellen. Die Finanzlage der Kantone ist grundsätzlich gut. Zudem haben sie netto mehr Vermögen als Schulden. Die Regierungen ignorieren dies und gehen in ihren Finanzperspektiven stattdessen in der Regel von viel zu pessimistischen Annahmen aus. Die Untersuchung zeigt: Zwischen 1999 und 2012 fielen die Kantonsrechnungen jeweils viel besser aus, als budgetiert. In diesem Zeitraum budgetierten alle Kantone zusammengezählt jedes Jahr ein Defizit. In neun von zwölf Jahren gab es jedoch insgesamt einen Überschuss. Die Budgets und Finanzpläne dürfen deshalb nicht als Grundlage für Sparprogramme genommen werden.
</p><p>Klammert man konjunkturell bedingte, vorübergehende Einnahmenausfälle aus, so sind die Einnahmen und Ausgaben der meisten Kantone im Gleichgewicht. Strukturelle Defizite gibt es in Kantonen mit ausgesprochen tiefen Steuern. Um die Lücken zwischen den Ausgaben und den Einnahmen zu schliessen, sollen diese Kantone Steuersenkungen rückgängig machen. 
</p><h3>Schärfere Flankierende Massnahmen gefordert</h3><p>In einer Resolution riefen die Delegierten den Bundesrat dazu auf, alles daran zu setzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Die dazu eingeführten Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, haben zurzeit zu viele Lücken, um diesen Grundsatz durchzusetzen. Heute ist es zu schwierig, Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen allgemeinverbindlich zu erklären. Die Hürden müssen abgeschafft werden (z.B. das „Arbeitgeberquorum“). Bund und Kantone müssen zudem die Flankierenden entschieden durchsetzen. Dazu müssen nicht nur die Kontrollen intensiviert und die Bussen deutlich erhöht werden. Bei Lohndumping, müssen sie auch Baustellen schliessen können, um die Lohndrücker zu korrekten Löhnen zu zwingen. Ausserdem müssen Lohndumper von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Die Gewerkschaften müssen zu den Arbeitsorten Zutritt haben, um Missbräuche aufzudecken. Arbeitnehmende, die Missstände aufdecken, müssen vor Kündigung geschützt werden. 
</p><p>Ohne griffigere Flankierende Massnahmen, kann Lohndumping nicht verhindert werden. Wenn Lohndumping nicht verhindert werden kann, dann ist die Personenfreizügigkeit in Gefahr. Die SGB-Delegiertenversammlung wird aufgrund der Vorlage des Bundesrates und den Beschlüssen des Parlamentes Bilanz ziehen und dann ihre Position festlegen. Bereits klar Stellung bezogen die Delegierten gegen die SVP-Masseneinwanderungsinitiative. Sie würde einen Rückfall in die leidvolle Kontingentswirtschaft bringen. Skrupellosen Arbeitgebern würde es noch leichter gemacht, Arbeitnehmende zu Dumpinglöhnen zu rekrutieren.
</p><p>In einer weiteren Resolution riefen die Delegierten dazu auf, die SVP-Familieninitiative wuchtig abzulehnen. Vom geforderten Steuergeschenk würden vor allem&nbsp;reiche Haushalte profitieren. Vor allem aber würden&nbsp;Doppelverdiener-Familien, die ihre Kinder fremd betreuen lassen, gegenüber Familien ohne Fremdbetreuung&nbsp;benachteiligt.&nbsp;In einer vierten Resolution forderten die Delegierten, &nbsp;die Attraktivität der Berufslehre zu erhöhen. Finanzielle Hürden (z.B. Kosten für Eignungstests) müssen abgebaut und die Massnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gestärkt werden.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Geschäftsführender Zentralsekretär, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><h5>Resolutionen</h5><ul><li>&lt;media 1557 - - "TEXT, DV131108D DL Resolution Fla M, DV131108D_DL_Resolution_FlaM.pdf, 83 KB"&gt;Personenfreizügigkeit: Schweizer Löhne konsequent durchsetzen&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1558 - - "TEXT, DV131108D TZ SVP-Familieninitiaitve, DV131108D_TZ_SVP-Familieninitiaitve.pdf, 99 KB"&gt;Nein zur SVP-Familieninitiative&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1559 - - "TEXT, DV131108D VP Lehre Sackgasse, DV131108D_VP_Lehre_Sackgasse.pdf, 104 KB"&gt;Lehre: Aus der Sackgasse rauskommen&lt;/media&gt;</li><li><p class="Titeldiverse">&lt;media 1570 - - "TEXT, DV131108D TZ Resolution SVP-Masseneinwanderung, DV131108D_TZ_Resolution_SVP-Masseneinwanderung.pdf, 108 KB"&gt;Für gute Löhne und sichere Arbeitsplätze – gegen die bösartige SVP-Masseneinwanderungsinitiative&lt;/media&gt;</p></li></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li>SGB-Dossier Nr. 99: Fragwürdige und schädliche Sparmassnahmen in den Kantonen - Eine ökonomische Analyse</li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1349</guid><pubDate>Tue, 05 Nov 2013 10:21:00 +0100</pubDate><title>Mehr Lohngerechtigkeit ist möglich – Ja zu 1:12 am 24. November</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/mehr-lohngerechtigkeit-ist-moeglich-ja-zu-1-12-am-24-november</link><description>Jetzt brieflich abstimmen!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Kampf für mehr Lohngerechtigkeit und gegen überrissene Abzockerlöhne geht in die letzte Runde. Heute Dienstag riefen Christian Levrat, Regula Rytz, David Roth und Giorgio Tuti im Namen von SP, Grünen, Juso und SGB zu einem Ja zur 1:12-Initiative auf. „Weder der Bundesrat noch die Wirtschaft haben ein Rezept gegen die Selbstbedienungsmentalität in den Chefetagen, deshalb braucht es 1:12“, hält die Co-Präsidentin der Grünen, Regula Rytz, fest. SP-Präsident Christian Levrat betont: „Jetzt geht es darum, dass alle Befürworterinnen und Befürworter ihre Stimme für mehr Lohngerechtigkeit auch tatsächlich abgeben“.</p><p>Die Schweiz hat sich in den letzten Monaten verändert: Zehntausende Fahnen mit den Ziffern 1:12 hängen von Balkonen und Fenstersimsen. Ein bunter Mix von Aktivistinnen und Aktivisten jeden Alters bevölkert am Wochenende die Innenstädte. Arbeitgeber und Wirtschaftsverbände verteufeln die Lohnexzesse von Topmanagern und loben die Sozialpartnerschaft. Das Thema Lohngerechtigkeit füllt täglich die Zeitungsspalten und sorgt für volle Säle bei Diskussionsrunden und Podien. Wenige Vorlagen haben in den letzten Jahren derart mobilisiert und eine solch breite öffentliche Debatte ausgelöst.&nbsp;
</p><p>Nun gilt es ernst, die Kampagne befindet sich auf der Zielgeraden. Wer die Abzocker stoppen will, wer sich die gutschweizerischen Tugenden Vernunft und Masshalten zurückwünscht, wer die Lohnschere wieder schliessen möchte, wer sich durch Drohungen nicht einschüchtern lässt und überzeugt davon ist, dass mehr Lohngerechtigkeit positiv für Wirtschaft und Gesellschaft ist, der oder die muss am 24. November ein Ja zur 1:12-Initiative in die Urne legen.&nbsp;
</p><p>Das Schweizer Stimmvolk hat die einmalige Gelegenheit, die Lohnexzesse auf demokratischem Weg zu beenden. Die UBS-Manager zahlten sich letztes Jahr 2.5 Milliarden Franken an Boni aus – obwohl die Bank gleichzeitig 2.5 Milliarden Verlust machte. Antrittsgeschenke von 26 Millionen Franken wie im Fall Orcel, goldene Fallschirme von 72 Millionen wie im Fall Vasella, ein Gesamtlohn von 90 Millionen Franken trotz impliziter Staatsgarantie wie im Fall Dougan. Diese Masslosigkeit gilt es jetzt zu stoppen, damit die Schweizer Wirtschaft wieder allen dient und nicht nur ein paar wenigen.
</p><h5>Weitere Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Christian Levrat, Präsident der SP Schweiz, 079 240 75 57&nbsp;</span></li><li><span>Regula Rytz, Co-präsidentin Grüne Schweiz, 079 353 86 38&nbsp;</span></li><li><span>David Roth, Präsident der JUSO Schweiz,&nbsp;</span><span>078 712 94 13&nbsp;</span></li><li><span>Giorgio Tuti, Vizepräsident SGB und Präsident SEV,&nbsp;</span><span>079 221 45 64</span></li></ul><div></div>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1341</guid><pubDate>Tue, 29 Oct 2013 10:06:00 +0100</pubDate><title>Fixlohn, Lohnverhandlungen und GAV statt Boni – und Obergrenzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fixlohn-lohnverhandlungen-und-gav-statt-boni-und-obergrenzen</link><description>Lohnschere geht wegen Boni auf</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz ist seit den 1990er-Jahren eine Lohnschere aufgegangen. Haupttreiber dieser Ungleichverteilung der Löhne sind die Boni. Das zeigt eine Untersuchung des SGB. Je höher der Bonus-Anteil an der Gesamtlohnsumme einer Branche, desto mehr öffnet sich die Lohnschere. „Wo Löhne verhandelt werden, gibt es weniger Lohnungleichheit. Boni werden hingegen nicht verhandelt, sondern von den Arbeitgebern und Managern verteilt“, stellt SGB-Präsident Paul Rechsteiner klar. Dabei teilen sich die Kader und Bestverdiener selber die grössten Anteile zu. 
</p><p>Um wieder gerechtere Verhältnisse herzustellen, müssen alle Arbeitnehmenden bei der Lohnfestsetzung mitbestimmen können. Die Löhne müssen Verhandlungssache sein und nicht nach dem Gutdünken der Manager an die Belegschaften verteilt werden. „Beste Garantie dafür sind Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit verbindlichen Lohnbestimmungen“, stellt SGB-Chefökonom Daniel Lampart fest. Hier sind auch Bund und Kantone gefordert:</p><ul><li><span>GAV müssen leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können. Die Hürden in den heutigen Gesetzen sind viel zu hoch (z.B. das „Arbeitgeberquorum“)</span></li><li><span>Staatsbetriebe, konzessionierte Firmen und subventionierte Unternehmen sollen einer GAV-Verhandlungspflicht unterstehen.</span></li></ul><p>Gegen die Exzesse der Topkader braucht es Deckelungen der Bonuszahlungen – über eine Bonussteuer, welche Saläre über 1 Million Franken der Gewinnsteuer unterstellt sowie fixe Obergrenzen, wie sie die 1:12-Initiative vorsieht.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom, 079 205 69 11</span></li><li><span>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</span></li></ul><h5> Dokumente</h5><ul><li>"Jetzt braucht es politische Antworten" von Paul Rechsteiner, Präsident SGB</li><li>"Gerechtere Lohnverteilung: Lohnverhandlungen und GAV statt Bonuszahlungen" von Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB</li><li>SGB-Dossier Nr. 97: Boni und wachsende Lohnschere</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1340</guid><pubDate>Tue, 29 Oct 2013 09:58:00 +0100</pubDate><title>Gerechtere Lohnverteilung: Lohnverhandlungen und GAV statt Bonuszahlungen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gerechtere-lohnverteilung-lohnverhandlungen-und-gav-statt-bonuszahlungen</link><description>Medienkonferenz vom 29. Oktober 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p> In der Schweiz hat sich seit den 1990er-Jahren die Lohnschere geöffnet. Die hohen und höchsten Saläre sind wesentlich stärker gestiegen als die tiefen und mittleren Löhne. Das zeigt die Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik – die mit zuletzt rund 1.9 Millionen Lohndaten die aussagekräftigste Lohnstatistik der Schweiz ist. Die Löhne des bestverdienenden Prozents (abzüglich Teuerung) stiegen um 39 Prozent. Die tiefen und mittleren Saläre mussten sich hingegen mit 7 bis 8 Prozent begnügen. In der Öffentlichkeit besonders aufgefallen und kritisiert wurden die Lohnexzesse einzelner Topmanager. Doch bei der Lohnschere handelt es sich nicht um Einzelfälle. Auch die Saläre der obersten 10 Prozent der Beschäftigten sind deutlich stärker gestiegen als die tiefen und mittleren Löhne.
</p><p>&lt;media 1538 - linkicon "TEXT, 131029 DL Lohnschere Boni, 131029_DL_Lohnschere_Boni.pdf, 334 KB"&gt;Den vollständigen Redebeitrag von Daniel Lampart lesen...&lt;/media&gt;&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1339</guid><pubDate>Tue, 29 Oct 2013 09:52:00 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es politische Antworten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-braucht-es-politische-antworten</link><description>Medienkonferenz vom 29. Oktober 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Neues SGB-Dossier zur Entwicklung der Boni bestätigt die dramatisch zunehmende Lohnungleichheit</p><p>In ihrem Kampf gegen die Volksinitiative 1:12 versuchen die finanzstarken Gegner der Bevölkerung weiszumachen, dass sich in der Schweiz die Lohnschere nicht geöffnet habe. Dass dies die kampagnenführenden Parteien und Verbände tun, ist eine Sache. Etwas anderes ist es aber, wenn Medien, die wie das Fernsehen dem Service Public verpflichtet sind, diese Propaganda verbreiten. Prominent tat dies das Wirtschaftsmagazin Eco. Es stützte sich für die irreführende Botschaft auf Statistiken, die für diesen Zweck ungeeignet sind (Haushaltsbudget-Erhebung).
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund legt jetzt eine aktuelle Studie vor, die auf der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik beruht, welche auch die hohen und höchsten Einkommen erfasst (statt sie wie die Haushaltserhebung auszublenden). Die Studie bestätigt eindrücklich, dass die hohen und höchsten Löhne in der Schweiz seit den 1990er Jahren viel stärker zugelegt haben als die mittleren und unteren Löhne. Ein starker Treiber für die Lohnexzesse der hohen und höchsten Einkommen waren die Boni. Die Studie zeigt erstens, dass die Boni in der Privatwirtschaft zwischen 1996 und 2010 von zwei Milliarden auf 10 Milliarden Franken zugenommen haben. Und sie zeigt zweitens, dass diese Boni fast ausschliesslich von den hohen Lohnklassen kassiert worden sind. Die Analyse zeigt: Wo Löhne verhandelt werden, gibt es weniger Lohnungleichheit. Boni werden hingegen nicht verhandelt, sondern von den Arbeitgebern und Managern verteilt. Dabei teilen sich die Kader und Bestverdiener selber gleich die grössten Anteile zu. 
</p><p>Breite Kreise der Bevölkerung haben seit Jahren das Gefühl, dass in den Chefetagen während der letzten 10, 15 Jahre unglaublich abgezockt wurde, während ihre Einkommen stehen geblieben sind. Die Studie belegt, dass das nicht nur ein Gefühl, sondern die Realität ist. Die Boni haben die Selbstbedienungsmentalität in den hohen und höchsten Lohnklassen gefördert. Sie haben die zunehmende Ungleichheit bei den Einkommen beschleunigt. Und wir wissen inzwischen, dass Boni-Exzesse auch volkswirtschaftlich ausserordentlich schädlich waren, haben sie doch dazu geführt, dass zur Boni-Maximierung unverantwortliche Risiken eingegangen wurden, die letztlich allen geschadet haben (nicht nur, aber allen voran bei den Banken). Eine auf Boni ausgerichtete Lohnpolitik schafft falsche Anreize. 
</p><p>Die schlechte Botschaft ist somit, dass die enormen und stark bonigetriebenen Einkommenszuwächse der hohen und höchsten Einkommensklassen eine Realität sind. Die gute Botschaft ist, dass diese Fehlentwicklungen nicht unveränderbar sind, sondern dass dagegen etwas unternommen werden kann.
</p><p>Die zentrale und allen anderen Mitteln längerfristig überlegene Massnahme ist die Stärkung der Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen. Dort, wo kollektiv über Löhne verhandelt wird, ist die Lohnungleichheit weit geringer als dort, wo das nicht der Fall ist. In der Schweiz stehen wir hier vor neuen entscheidenden Weichenstellungen. Nachdem im Bundeshaus die Chancen für die Stärkung der Sozialpartnerschaft, die sich bei der Behandlung der Mindestlohninitiative ergeben hätten, aus ideologischen Gründen verpasst werden, stehen wichtige Schritte bei den Verhandlungen über die flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen bevor. Lohnobergrenzen und eine Verhältniszahl zwischen unteren und hohen Löhnen im Unternehmen, wie sie 1:12 verlangt, sind eine Massnahme zur Bekämpfung der grössten Exzesse. Die Schweiz würde auch international mit einem solchen Beitrag zu lohnpolitischer Vernunft im positiven Sinne Furore machen. 
</p><p>Auch in der Steuerpolitik gibt es genügend Mittel zur Korrektur. Eine Bonussteuer ist nur eine Möglichkeit. Wichtig sind alle Massnahmen, die dafür sorgen, dass nach dem bewährten Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch die hohen Einkommen in der Logik der Steuerprogression ihren Beitrag zu den allgemeinen Lasten tragen müssen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1338</guid><pubDate>Tue, 29 Oct 2013 09:46:00 +0100</pubDate><title>Dossier Nr. 97: Boni und wachsende Lohnschere</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-nr-97-boni-und-wachsende-lohnschere</link><description>Wie Manager und Spitzenverdiener von der Individualisierung der Löhne profitieren</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch in der Schweiz hat sich seit den 1990er-Jahren die Lohnschere geöffnet. Die hohen und höchsten Saläre sind wesentlich stärker gestiegen als die tiefen und mittleren Löhne. Das zeigt die Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik. Während die Löhne des bestverdienenden Prozents (abzüglich Teuerung) um mindestens 39 Prozent stiegen, mussten sich die tiefen und mittleren Einkommen mit 7 bis 8 Prozent zufrieden geben. In der Öffentlichkeit besonders aufgefallen und kritisiert wurden die Lohnexzesse einzelner Topmanager. Doch wie die Statistiken zeigen, geht die Lohnschere nicht nur wegen einzelnen Lohnexzessen auf. Auch die Saläre der obersten 10 Prozent der Beschäftigten sind deutlich stärker gestiegen als die tiefen und mittleren Löhne. Das sind rund 400‘000 Personen.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Dossier/97d_DL_DG_Boni.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Vollständiges Dossier herunterladen</a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1329</guid><pubDate>Fri, 18 Oct 2013 15:29:00 +0200</pubDate><title>Wie hoch wäre Ihr Lohn heute?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wie-hoch-waere-ihr-lohn-heute</link><description>Jetzt ausrechnen!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wie hoch wäre Ihr Lohn heute, wenn Ihre Lohnerhöhungen gleich hoch ausgefallen wären wie diejenigen der Topmanager? Um nicht zu viel vorwegzunehmen: viel höher.</p><p>Zwischen 1996 und 2010 stiegen die Löhne des bestbezahlten Prozents der Kader in der Schweiz um 107 (in Worten: einhundertsieben) Prozent. Das entspricht mehr als einer Verdoppelung der ohnehin schon höchsten Saläre in unserem Land.&nbsp; In der gleichen Zeit stieg der Medianlohn (50% der Beschäftigten verdienen mehr, 50% weniger) um nüchterne 7 (in Worten: sieben) Prozent. Die Saläre der Topmanager sind also mehr als 15mal stärker angestiegen als der Lohn von Otto Normalverbraucher (&lt;media 1527 600x420 - "Grafik"&gt;Grafik&lt;/media&gt;).
</p><p>Eine Verdopplung des Lohnes innerhalb von 14 Jahren – für „normalsterbliche“ Arbeitnehmende kaum vorstellbar. Darum haben wir einen Lohnrechner dafür erstellt:
</p><p>Berechnen Sie, wie hoch Ihr Lohn heute wäre, wenn er mit dem Wachstum der Managerlöhne Schritt gehalten hätte.
</p><h3>Mit 1:12 die Selbstbedienungs-Mentalität stoppen</h3><p>Die krassen Unterschiede werfen die Frage auf, warum die Löhne ganz oben 15mal stärker angestiegen sind als diejenigen der grossen Mehrheit. Die Erklärung dafür ist einfach – und muss uns eine Warnung sein: Die höchsten Löhne konnten derart unverhältnismässig ansteigen, weil nichts und niemand der Selbstbedienungs-Mentalität in den Teppichetagen einen Riegel geschoben hat. So konnten sich einige wenige ein immer grösseres Stück des Lohnkuchens nehmen – während für alle anderen immer weniger blieb.
</p><p>Diese Selbstbedienungs-Mentalität müssen wir stoppen. Mit 1:12 tun wir das – und wir sorgen gleichzeitig dafür, dass sich die Löhne künftig nur noch im Gleichschritt entwickeln: Wenn genug Geld für hohe Kaderlöhne vorhanden ist, muss auch genug Geld für anständige Löhne am unteren Ende der Skala vorhanden sein. Damit schaffen wir gerechte Löhne für alle anstatt Abzockerlöhne für einige wenige.</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1324</guid><pubDate>Thu, 10 Oct 2013 10:03:00 +0200</pubDate><title>Wer macht denn eigentlich die Schweizer Geschichte?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/wer-macht-denn-eigentlich-die-schweizer-geschichte</link><description>Eine Glosse zum „Erfolgsmodell Schweiz“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Spitzenvertreter aus Wirtschaft und Politik benutzen in letzter Zeit geradezu inflationär eine schillernde Formel, die sie zu garantieren glauben, aber jetzt in Gefahr wähnen: das „Erfolgsmodell Schweiz“. Für Swissmem Präsident Hans Hess könnte die 1:12-Volksinitiative das „Erfolgsmodell Schweiz“ zerstören. Heinz Karrer, Economiesuissepräsident, sieht im Volksbegehren einen grundlegenden Angriff auf „das Erfolgsmodell Schweiz“, Bundesrat Schneider-Ammann stösst ins selbe Horn, und Ruedi Noser, vielleicht schon in vorweggenommener eigener Geschichtsschreibung unterwegs, weist darauf hin, dass die Bürgerlichen „das Erfolgsmodell Schweiz“ aufgebaut hätten. Wetten, dass die Formel auch bei der Mindestlohn- und der Erbschaftssteuer-Initiative bemüht werden wird. 
</p><p>Was meinen die Führer eigentlich mit „Erfolgsmodell Schweiz“? Meinen Sie die Tatsache, dass hierzulande ein Fünftel der Erwerbstätigen in Geldnot geraten, wenn sie unvorhergesehen 2000 Franken für einen Zahneingriff hinblättern müssen? Meinen Sie die Tatsache, dass hierzulande 335‘000 Menschen weniger als 22 Franken die Stunde verdienen? Meinen Sie die Tatsache, dass hierzulande 144‘000 Menschen mit Lehrabschluss einen Tieflohn erhalten? Meinen Sie die Tatsache, dass hierzulande Vermögen und Einkommen immer ungleicher verteilt sind?
</p><p>Nein, das meinen sie nicht. Sie meinen sich selbst.
</p><p>Mit dem Erfolgsmodell Schweiz meinen sie die ganz Grossen, die Wirtschaftsführer, diejenigen, die es nicht nur ein Jahrhundert lang ins Historisch-biographische Lexikon schaffen, sondern Jahr für Jahr auch in die Bilanz-Reichsten-Liste, diejenigen, die den Geist produzieren, „in dem die Zeiten sich bespiegeln“, diejenigen, die Schatten werfen, weil sie eben so hoch in der Sonne stehen. Kurz: diejenigen, die die Geschichte machen. 
</p><p>Wer macht die Geschichte? Mit Brecht wäre zu fragen, wer das siebentorige Theben aufgebaut hatte. – „In den Büchern stehen die Namen von Königen. Haben die Könige die Felsbrocken herbeigeschleppt?“
</p><p>Ja, wer macht die Schweizer Geschichte? Nur die Bilanz-Reichen? Nein, alle hier. Und eine besonders glänzende Seite der Geschichte werden die schreiben, die in unmittelbarer Zukunft für mehr Umverteilung sorgen werden.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1319</guid><pubDate>Mon, 07 Oct 2013 11:10:00 +0200</pubDate><title>Schweiz soll ILO-Abkommen über menschenwürdige Arbeit von Hausangestellten ratifizieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweiz-soll-ilo-abkommen-ueber-menschenwuerdige-arbeit-von-hausangestellten-ratifizieren</link><description>Der SGB zum 6. Welttag für menschenwürdige Arbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am Welttag für menschenwürdige Arbeit mobilisieren sich die Gewerkschaften überall auf der Welt. Der SGB verlangt in diesem Zusammenhang eine schnelle Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte. </p><p>Besonders in Schwellenländern wie Brasilien oder arabischen Boomwirtschaften werden die Rechte der Hausangestellten, insbesondere der Frauen, mit Füssen getreten: Fehlende oder unklare Verträge, das Verbot gewerkschaftlicher Tätigkeit und handfeste Misshandlungen sind für Hausangestellte leider an der Tagesordnung. In der Schweiz wurden diese menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen schlaglichtartig aufgedeckt, als in Genf Mitglieder der lybischen Gaddafi-Familie verhaftet wurden, weil sie ihr Personal misshandelt hatten. In verschiedenen Ländern Südamerikas oder Arabiens werden z.B. MigrantInnen, welche als Hausangestellte im Haushalt des Arbeitgebers leben, die Pässe weggenommen und die Aufenthaltsbewilligung an das Wohlwollen des Chefs gebunden. So sind sie der Willkür des Arbeitgebers schutzlos ausgeliefert. 
</p><p>Umso wichtiger ist es, dass das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte möglichst flächendeckend ratifiziert wird, um diesen besonders verletzlichen Arbeitnehmenden einen Minimalschutz durch das Völkerrecht zu garantieren. 
</p><h3>Ratifikation auch in der Schweiz </h3><p>Hier kann die Schweiz mit gutem Beispiel vorangehen. Menschenwürdige Arbeit von Hausangestellten wird weltweit immer wichtiger: Care-Arbeit mit Betagten ist in unseren Gesellschaften mit der gesteigerten Lebenserwartung eine Branche mit grossem wirtschaftlichem Potential. Vieles liegt aber noch sehr im Argen, wenn es um den Gesundheitsschutz und die Rechte der Arbeitnehmenden geht. Auch in der Schweiz gibt es verschiedene Probleme (Respektierung Höchstarbeitszeiten, genügend Pausen, Lohndumping, etc.). 
</p><p>Zwar sind die Probleme von Hausangestellten in der Schweiz bzw. Westeuropa nicht mit denjenigen in Südamerika oder dem Nahen Osten zu vergleichen. Umso mehr soll die Schweiz mit gutem Beispiel vorangehen, gerade auch als Gastland der UNO-Agentur ILO. Der SGB fordert anlässlich des 6. Welttages für menschenwürdige Arbeit das Schweizer Parlament auf, ein Zeichen gegen die schlimmsten Formen prekärer Arbeit im Care-Bereich zu setzen und möglichst bald das IAO-Übereinkommen Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte zu ratifizieren. 
</p><p>Ein Überblick über die internationalen Aktionen unter Verantwortung des Internationalen Gewerkschaftsbundes IGB findet sich<a href="http://2013.wddw.org/de/home/" target="_blank" class="_blank" title="external-link-new-window" rel="noreferrer"> hier </a>. </p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1314</guid><pubDate>Thu, 26 Sep 2013 12:31:00 +0200</pubDate><title>24-Stunden-Shopping-Fanatiker schalten einen Gang höher</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/24-stunden-shopping-fanatiker-schalten-einen-gang-hoeher</link><description>Nach dem Ja zum Arbeitsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem am letzten Wochenende die Stimmberechtigten der Ausweitung der Nacht- und Sonntagsarbeit in Tankstellenshops zugestimmt haben, machen die 24-Stunden-Shopping-Fanatiker nun Tempo. Drei Tage nach der Volksabstimmung sind im Nationalrat alle Dämme gebrochen: Die grosse Kammer fordert eine massive Ausweitung des Sonntagsverkaufs.&nbsp;
</p><p>Rascher und eindeutiger hätte die bürgerliche Nationalratsmehrheit unsere Dammbruch-These fast nicht bestätigen können. Nur gerade etwas über 72 Stunden nach der Abstimmung hat der Nationalrat bei der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten die nächste Runde eingeläutet. Mit 105 zu 67 Stimmen hiess die Grosse Kammer die Motion von CVP-Nationalrat Yannick Buttet gut. Die Forderung: Das im Arbeitsgesetz zum Schutz der Arbeitnehmenden verankerte Sonntagsarbeitsverbot soll für kleine Läden in Randregionen aufgehoben werden.
</p><p>Alle Behauptungen der Deregulierer aus dem Abstimmungskampf, eine Salamitaktik werde nicht verfolgt, erweisen sich damit als freche Lüge, um die liberalisierungskritische Stimmbevölkerung zu beruhigen. Allein der hohe Nein-Anteil von 44 Prozent zur Tankstellenvorlage, bei der es laut Befürwortern ja „bloss um eine Bagatelle“ oder eine „Detailfrage“ ging, zeigt wie kritisch Ausweitungen von Ladenöffnungszeiten beurteilt werden. Interessant dabei auch: gerade im Heimatkanton von Motionär Buttet, wurde die Tankstellenvorlage mit 57 Prozent abgelehnt.
</p><p>Die weit verbreitete Kritik an längeren Öffnungszeiten, die sich auch in zahlreichen kantonalen Abstimmungen ausdrückte, hat das Parlament in den letzten Monaten wiederholt in den Wind geschlagen. Zunächst kommt nun vor allem das Sonntagsverkaufsverbot unter Druck. Schon bald wird der Bundesrat eine Verordnungsänderung vorlegen, die eine starke Ausweitung der Sonntagsverkäufe in touristischen Gebieten bringen wird. Das Volk darf sich dazu nicht äussern, da die Änderung über den Verordnungsweg beschlossen werden darf. Die Beteuerung von Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann, dass der Bundesrat nicht am Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot rütteln wolle, wird dabei wenn nicht als Lüge so doch zumindest als Schlaumeierei entlarvt: Schneider-Ammann wird sich hinter dem Parlament verstecken, das ihn über die Motion Abate zu der Verordnungsänderung gezwungen hat.
</p><p>Mit der Motion Buttet befinden sich nun bereits vier Vorlagen zur Ausweitung der Ladenöffnungszeiten in der Pipeline. Das Unbehagen in der Bevölkerung gegen weitere Schritte hin zum 24-Stunden-Arbeitstag ist jedoch gross. Und auch in den Kantonen dürften die wiederholten Eingriffe in ihre Hoheit über die Ladenöffnungszeiten auf Widerstand stossen. Es wird sich weisen, ob es den 24-Stunden-Shopping-Fanatikern ein weiteres Mal gelingt, die Stimmberechtigten einzulullen und dazu zu bringen, einer Ausweitung der gesundheitsschädlichen und familienunfreundlichen Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit zuzustimmen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1313</guid><pubDate>Tue, 24 Sep 2013 15:33:00 +0200</pubDate><title>GAV in Schweiz: wie weiter?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gav-in-schweiz-wie-weiter</link><description>Neues SGB-Dossier </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wieso ist der GAV-Abdeckungsgrad in der Schweiz so mager? Wieso ist ein höherer Abdeckungsgrad nötig? Und was ist zu tun, damit dieser erreicht wird? Das sind die drei zentralen Fragen, auf die – materialreich – das SGB-Dossier 95 antwortet. </p><p>In der Schweiz profitiert nur rund die Hälfte der Beschäftigten von einem GAV. Damit unterscheidet sich die Schweiz von anderen OECD-Ländern ohne gesetzlichen Mindestlohn wie z.B. den nordischen Staaten oder unserem Nachbarland Österreich, die eine viel höhere Abdeckung mit GAV aufweisen. Die Autoren, Daniel Lampart und Daniel Kopp, belegen anhand einer länderweisen Betrachtung, dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad (wie viele Arbeitnehmende sind Mitglieder bei Gewerkschaften?) allein den GAV-Abdeckungsgrad nicht zu erklären vermag. Sie weisen nach, dass viele Staaten einen tiefen gewerkschaftlichen Organisationsgrad durch Massnahmen „kompensieren“, die den Abschluss resp. die Reichweite von GAV verbessern („schlanke“ Handhabung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE), Verhandlungspflicht für Arbeitgeber, Vorgaben beim öffentlichen Beschaffungswesen).
</p><p>Eine höhere GAV-Abdeckung ist ein probates Mittel gegen zunehmenden Druck auf Löhne und Lohnbedingungen und führt zu mehr Verteilungsgerechtigkeit. Die Tatsache, dass sich bedeutende Kreise der Arbeitgeber weigern, einen GAV abzuschliessen (u. a. swissmechanic, der Schuhhändlerverband, Swissretail, ASTAG, Landwirtschaft), legt nahe, dass die Schweiz die gesetzlichen Instrumente zur Unterstützung von GAV zu fördern hat. Geradezu beispielhaft zeigen dies die internationalen Bekleidungsunternehmen H&amp;M und C&amp;A: Diese haben, weil da die Vorschriften strikter gefasst sind, GAV in anderen Ländern wie beispielsweise in Österreich – und leben gut damit. In der Schweiz verweigern sie sich einem GAV.
</p><h3>AVE erleichtern</h3><p>Es zeigt sich deshalb an, die Hürden für die AVE abzubauen. Es ist vor allem das sogenannte Arbeitgeberquorum zu streichen (mindestens die Hälfte der Arbeitgeber der Branche müssen am vertragsabschliessenden Arbeitgeberverband beteiligt sein, damit der GAV ausgeweitet werden kann). Diese Bestimmung ermöglicht einigen Kleistfirmen, eine GAV-Ausweitung auszubremsen. Sie ist im europäischen Vergleich mehr als unüblich. Nur gerade Spanien hat ein solches Arbeitgeberquorum erlassen, setzt es aber im Unterschied zu den schweizerischen 50 % bei 10 % an. Zudem skizzieren die Autoren den Vorschlag des SGB, beim Nachweis eines öffentlichen Interesses (Dumpinggefahr u.a.), einen GAV ohne Quoren allgemeinverbindlich erklären zu können.
</p><h3>GAV-Verhandlungen fördern</h3><p>Besteht ein solches „öffentliches Interesse“, so sollten die tripartiten Kommissionen oder die Volkswirtschaftsdepartemente die Vertragsparteien in einer Branche auffordern können, GAV-Verhandlungen zu führen. Dies entspräche einer abgeschwächten Form der in anderen Ländern bestehenden GAV-Verhandlungspflicht. Bei erfolglosen Verhandlungen käme ein behördlicher Schlichtungsmechanismus, als letzte Möglichkeit ein Normalarbeitsvertrag zum Tragen. Zudem wäre ein GAV-Anschluss als Zuschlagskriterium im öffentlichen Beschaffungswesen ultimativ festzulegen. Staatliche Finanzhilfen wären ausnahmslos (Landwirtschaft) zumindest an eine GAV-Verhandlungspflicht zu binden. Eine solche Pflicht soll auch für Bundes- und für konzessionierte Betriebe gelten. 
</p><p>Die neuste SGB-Publikation zu den GAV zeigt in einem faktenreichen Vergleich auf, dass die Schweiz das Potential der GAV bei weitem nicht ausgeschöpft hat und dass sie genau das jetzt tun müsste, wenn sie Lohndumping und damit letztlich Marginalisierung von Modernisierungsverlierern und so bedingten sozialen Unfrieden verhindern will. 
</p><p>Daniel Lampart/Daniel Kopp: GAV in der Schweiz: Probleme, Handlungsbedarf, Lösungen. SGB-Dossier 95, Sept. 2013.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1312</guid><pubDate>Tue, 24 Sep 2013 15:19:00 +0200</pubDate><title>Fakten und Namen wider die verklärte Sozialpartnerschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fakten-und-namen-wider-die-verklaerte-sozialpartnerschaft</link><description>Neues SGB-Dossier</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialpartnerschaft in der Schweiz ist manchmal Stoff für beschönigende Sonntagspredigten. Wie und wo Sozialpartnerschaft in der Werktagwirklichkeit nicht funktioniert, zeigt ein neues SGB-Dossier. </p><p>„Das ausgezeichnete Funktionieren der Sozialpartnerschaft ist eine der wesentlichen Stärken des Schweizer Wirtschaftsstandorts […] Die Lohnbildung in der Schweiz basiert auf einer starken und verantwortungsvollen Sozialpartnerschaft. […] Das System, wonach die Mindestlohnfestsetzung den Sozialpartnern überlassen wird, wirkt sich ausgleichend auf die Lohnverteilung aus.“
</p><p>Drei Zitate, die das Hohelied der schweizerischen Sozialpartnerschaft singen. Aus derselben Schrift wären mühelos 30 weitere Zitate mit gleichem Inhalt aufführbar. Welche Schrift? Eine Festschrift, die verklärt auf die Geschichte der Schweizer Sozialpartnerschaft zurückblickt? Nein, es handelt sich um die bundesrätliche Botschaft zur Mindestlohninitiative.
</p><p>Der Bundesrat nennt zwar in der Botschaft (S.41) die Anzahl der einem GAV mit Mindestlohn Unterstellten (2012: 1 289 600 Personen). Dass damit nur gerade 36% aller Arbeitnehmenden einem GAV mit Mindestlohn unterstellt sind, muss man dann allerdings selbst ausrechnen. Das bedeutet also nichts anderes als: Bei 64% aller Arbeitnehmenden in der Schweiz wird die Lohnfestsetzung alleine den ‚Patrons‘ überlassen. 
</p><p>An diesen Fakten knüpft das SGB-Dossier Nr. 94 an. Es nennt – schön nach Branchen geordnet – wer sich denn arbeitgeberseits der Sozialpartnerschaft verweigert. Macht also eine Tour d’horizon durch eine patronale Landschaft, die ganz nach frühindustrieller Sitte durch den Herr im Haus Standpunkt geprägt ist.
</p><p>In der Textilbranche etwa verweigern sich sowohl Calida wie auch Forster Rohner einem GAV. Bei den Verlegern weist Präsident Hanspeter Lebrument seit 2004 einen neuen GAV ab. In der Maschinenindustrie sind klingende Namen wie André Kudelski, von Roll, Stöcklin AG und Jacquet Technoloy aus dem GAV ausgetreten. In der Lebensmittelindustrie zeigen so renommierte Firmen wie Emmi, Kambly, HUG und eine Teil der Nestlé-Produktionsfirmen dem GAV-Gedanken die kalte Schulter. Die ASTAG und voran ihr Präsident Adrian Amstutz wollen die Bauchauffeure aus dem sogenannten Landesmantelvertrag (LMV), dem GAV für das Baugewerbe, heraushieven. Die Mehrzahl der Gartenbauer will nichts von einem GAV wissen. Im Detailhandel gilt dasselbe für Manor, Aldi, Denner, C&amp;A, H&amp;M, Spar, Dosenbach/Ochsner und viele weitere, mit dem Resultat, dass weit weniger als die Hälfte der 320‘000 Detailhandelsangestellten einem GAV unterstellt sind. Bekannte Banken (u.a. Vontobel, J.P. Morgan) wollen so wenig von einem GAV wissen wie der Schweizerische Bauernverband. Und im privaten Gesundheitswesen entlässt eine Forma wie Genolier Angestellte, die sich für den früher geltenden GAV einsetzen.
</p><p>Auf all diese Beispiele und viele weitere weist das SGB-Dossier hin. Und zeigt damit auf, dass die bundesrätliche Darstellung der Sozialpartnerschaft in der Schweiz Schönfärberei zum Zweck des Einlullens ist.
</p><p>Andreas Rieger/Ewald Ackermann: Halbierte Sozialpartnerschaft in der Schweiz. Bundesrätliche Mindestlohn-Darstellung ist mutwillig irreführend. SGB-Dossier 94, Sept. 2013.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1308</guid><pubDate>Sun, 22 Sep 2013 15:01:00 +0200</pubDate><title>Kein Freipass für mehr Nacht-, Abend- und Sonntagsarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-freipass-fuer-mehr-nacht-abend-und-sonntagsarbeit</link><description>24-Stunden-Arbeitstag muss auf 24 Shops beschränkt bleiben</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt zur Kenntnis, dass die Stimmberechtigten der Änderung des Arbeitsgesetzes zugestimmt haben. Das Ja bedeutet, dass die 24 Tankstellen an Hauptverkehrsachsen mit starkem Reiseverkehr, die bereits heute in der Nacht geöffnet haben, ihren Shop nun rund um die Uhr betreiben dürfen. Es ist damit ein Ja zu dem 24-Stundenbetrieb in wenigen Tankstellenshops und nicht mehr.
</p><p>Insbesondere ist das Abstimmungsresultat kein Freipass für mehr Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit im Detailhandel. Der Nein-Anteil von&nbsp;44&nbsp;Prozent zeigt, dass das Unbehagen in der Bevölkerung gegen weitere Schritte hin zum 24-Stunden-Arbeitstag gross ist. Denn Nachtarbeit ist und bleibt gesundheitsschädlich und beeinträchtigt wie die Sonntagsarbeit das Sozial- und Familienleben.
</p><p>Wir nehmen nun Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann beim Wort, der im Abstimmungskampf betonte, dass am Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot nicht gerüttelt wird.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</li><li>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Danièle Lenzin, Co-Präsidentin Syndicom, 079 303 24 69</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1310</guid><pubDate>Sat, 21 Sep 2013 16:17:00 +0200</pubDate><title>Starker Protest gegen Lohndumping und Rentenklau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/starker-protest-gegen-lohndumping-und-rentenklau</link><description>Mehr als 15’000 Menschen an SGB-Kundgebung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als 15’000 Menschen haben heute in Bern an einer Kundgebung des SGB gegen Lohndumping und Rentenklau sowie für faire Arbeitsbedingungen demonstriert. „Stoppen wir die sozialpolitische Brandstiftung, bevor der Flächenbrand beginnt!“, rief ihnen SGB-Präsident Rechsteiner auf dem Bundesplatz zu. Es brauche die „soziale Wende“: weg von extrem ungleich verteilten Vermögen und Löhnen, weg von im Bundeshaus vorbereitetem Rentenklau, weg von SBB-Wackelrenten „als Testlauf für alle Pensionskassen“, hin zu gerechten Löhnen, hin zu griffigem Lohnschutz und hin zu anständigen Renten. „Darum braucht es AHVplus und die Mindestlohninitiative.“ In einem Sternmarsch und nach verschiedenen Vorkundgebungen hatten sich zuvor die Teilnehmenden farbenfroh und lautstark, aber stets friedlich, auf verschiedenen Routen durch die Berner Innenstadt zum Bundesplatz bewegt.
</p><p>Vania Alleva, Co-Präsidentin der Gewerkschaft Unia und SGB-Vize-Präsidentin, klagte dort an: Im „Erfolgsmodell Schweiz“ gäbe es gegen eine Million Armutsbetroffene und fast eine halbe Million Beschäftigte mit Tieflöhnen. Deshalb: „Löhne unter 4000 Franken darf es in der reichen und teuren Schweiz nicht mehr geben. Und niemand soll mehr als zwölf Mal soviel verdienen, wie der Schlechtestbezahlte im gleichen Betrieb.“ Für nächstes Jahr seien zudem eine Lohnerhöhung für alle sowie mehr Schutz und bessere flankierende Massnahmen gegen Lohndumping verlangt. 
</p><p>„Wackelrenten sind unzumutbar, beschämend, gefährlich – sorgen wir stattdessen für eine gerechte Altersvorsorge für alle!“ so verurteilte Giorgio Tuti auf dem Bundesplatz und in einer Vorkundgebung des SEV den Versuch der SBB-Pensionskasse, Spekulationsverluste allein den Rentner/innen aufzubürden. „Wir schauen dem Bundesrat genau auf die Finger, wenn er in den nächsten Monaten und Jahren die Altersvorsorge neu regeln will. Wir werden keine Vorschläge akzeptieren, die schön tönen, aber Rentenklau bedeuten. Wir bleiben dabei: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, hat ein Anrecht auf ein Alter in Würde und Anstand.“
</p><p>Gegen zunehmenden Stress bei der Arbeit und die weitere Ausdehnung von Nacht- und Sonntagsarbeit wandte sich Alain Carrupt, Co-Präsident der Gewerkschaft Syndicom: „Die Arbeitnehmenden verdienen mehr Respekt; Gesundheit und Familienleben sind mehr wert als die Möglichkeit, morgens um Drei eine Tiefkühlpizza zu kaufen.“
</p><p>„Wider die Sparschweinerei“, wider die Aushöhlung und Auslagerung beim Service public wandte sich Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin vpod Schweiz. Sie kritisierte, dass es nicht vorwärts geht mit der Lohngleichheit: „Freiwillige Massnahmen haben versagt. Es braucht verbindliche Regelungen zur Durchsetzung der Lohngleichheit.“
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14&nbsp;</span></li></ul><h5> Reden</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB</span></li><li><span>&lt;media 1314 - - "TEXT, 130921 Vania Alleva, 130921_Vania_Alleva.pdf, 1.3 MB"&gt;Vania Alleva, Copräsidentin Unia&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1304 - - "TEXT, 130921 Giorgio Tuti, 130921_Giorgio_Tuti.pdf, 78 KB"&gt;Giorgio Tuti, Präsident SEV&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1311 - - "TEXT, 130921 Katharina Prelicz, 130921_Katharina_Prelicz.pdf, 136 KB"&gt;Katharina Prelicz, Präsidentin VPOD&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1303 - - "TEXT, 130921 Alain Carrupt f, 130921_Alain_Carrupt_f.pdf, 80 KB"&gt;Alain Carrupt, Copräsident syndicom&lt;/media&gt;</span></li></ul><h5>Bilder</h5><ul><li><span><a href="http://flic.kr/s/aHsjJuF8KR" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">flickr.com</a></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1309</guid><pubDate>Sat, 21 Sep 2013 09:45:00 +0200</pubDate><title>Die Schweiz ist reif für eine soziale Wende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-schweiz-ist-reif-fuer-eine-soziale-wende</link><description>Gegen Rentenklau und Lohndumping</description><content:encoded><![CDATA[<p>(Rede zur SGB-Demonstration vom 21. September 2013. Es gilt das gesprochene Wort.)
</p><p>Hier, in diesem Haus, im Bundeshaus, wird ein Anschlag vorbereitet. Der grösste Angriff auf die Renten, den es in der Schweiz je gegeben hat.
</p><p>Wo leben wir denn? Leben wir in einem Land, das wirtschaftlich aus dem letzten Loch pfeift? Fehlt es in diesem Land etwa an Geld?
</p><p>Die Schweiz war nie so reich wie heute. Noch nie war die Wirtschaftsleistung der Schweiz so gross. Noch nie gab es in der Schweiz so viel Geld.
</p><p>Aber dieser enorme Reichtum ist ungleich verteilt, extrem ungleich. Die hohen und höchsten Einkommen haben in den letzten 10, 15 Jahren unglaublich abkassiert. Auf Kosten der grossen Mehrheit mit unteren und mittleren Einkommen.&nbsp; 
</p><p>Und jetzt wollen diese Abzocker und ihre politischen und publizistischen Helfershelfer uns weismachen, dass die Schweiz wegen 1:12 untergehen würde. Wie wenn der wirtschaftliche Erfolg der Schweiz den Abzockern und ihren Exzessen zu verdanken wäre, den Exzessen der Vasellas und Ospels. 
</p><p>Wurden denn die Unternehmen, die Konzerne wirklich schlechter geführt, als die Chefs noch keine Boni in Millionenhöhe kassierten? Machen die Leute in den Chefetagen nur dann einen anständigen Job, wenn sie ihre Taschen mit Millionen füllen können? Und die CEOs der Bundesunternehmen, die Chefs von SBB, Post, Swisscom: Ist ihre Arbeit wirklich so viel mehr wert als die eines Bundesrats?
</p><p>Die Chefetage der SBB kassiert heute weit mehr als je in der Geschichte unserer Bundesbahn. Aber ausgerechnet diese Herren mit ihren Rekordbezügen wollen die Renten unserer Eisenbahner massiv verschlechtern. Variable Renten, sogenannte Wackelrenten, heisst das Projekt. Die Leute hätten nur noch 85% ihrer Rente auf sicher. Die Wackelrenten sind ein Angriff auf die Eisenbahner, aber auch ein Angriff auf alle Lohnabhängigen. Denn was die SBB hier macht, ist ein Pilotversuch, ein Testlauf für alle Pensionskassen. Wenn die Spitze der SBB sich durchsetzt, dann kann sich in Zukunft niemand mehr auf seine Rente verlassen.
</p><p>Stoppen wir diese Herren, stoppen wir diese sozialpolitische Brandstiftung, bevor der Flächenbrand beginnt!
</p><p>Und stoppen wir den Rentenklau, der hier im Bundeshaus vorbereitet wird. Die Leute haben ihre Renten verdient. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, der muss im Alter von der AHV und der Pensionskasse anständig leben können. Das will die Verfassung. Und das muss der Massstab für das Projekt Altersvorsorge 2020 sein. Nicht die Abbauphantasien der Versicherungskonzerne und der bürgerlichen Parteien. Darum braucht es AHVplus.&nbsp; Nach dem Fehlstart des Bundesrates erst recht.
</p><p>Wir kämpfen für gute Löhne und gegen Lohndumping. Am Dienstag kommt unsere Mindestlohninitiative ins Parlament. Es sind Hunderttausende, die in unserem reichen Land mit ihrer Arbeit zu wenig verdienen, um davon anständig leben zu können. Wie lange dauert es noch, bis der Bundesrat begreift, dass er gegen diesen Missstand etwas unternehmen muss? Die menschliche Arbeit hat ihren Wert und ihren Preis. Eine Billiglohnpolitik ist für unser Land keine Perspektive.
</p><p>Es kann doch nicht sein, dass eine qualifizierte Verkäuferin mit Lehre und Berufserfahrung nicht auf 4000 Franken im Monat kommt. Oder einen Stundenlohn von 22 Franken. Es fehlt ja nicht am Geld. Die grossen Kleider- und Schuhketten, Zara, Navyboot, Dosenbach, Bata, C&amp;A, H&amp;M, sie gehören Milliardären. Nicht Millionären: Milliardären. Am Geld liegt es nicht. Trotzdem verweigern diese Milliardäre die Sozialpartnerschaft, trotzdem lehnen sie Gesamtarbeitsverträge ab. Darum braucht es die Mindestlohninitiative.
</p><p>Und noch etwas: Mindestlöhne sind die wirksamste Massnahme gegen die Lohndiskriminierung. Die tiefen Löhne, die nicht zum Leben reichen, sind oft Frauenlöhne. Mehr als 30 Jahre ist es jetzt her seit dem Lohngleichheitsartikel in der Verfassung: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Diese Demonstration ist auch eine Demonstration gegen die Verschleppungspolitik im Bundeshaus: Meine Damen und Herren im Bundesrat, meine Damen und Herren im Parlament: Machen Sie endlich Schluss mit der Lohndiskriminierung der Frauen!
</p><p> Die Gewerkschaften sind die stärkste soziale Kraft der Schweiz. Ihr alle gehört zu dieser starken sozialen Bewegung, zusammen mit Hunderttausenden in diesem Land. Tragen wir die Botschaften dieser Demonstration hinaus. Die Schweiz ist reif für eine soziale Wende. Die Schweiz braucht diese soziale Wende.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1109</guid><pubDate>Thu, 12 Sep 2013 18:21:00 +0200</pubDate><title>NEIN zum 24-Stunden-Arbeitstag!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zum-24-stunden-arbeitstag</link><description>Abstimmung vom 22. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 22. September stimmen wir über die Änderung des Arbeitsgesetzes ab. Damit wollen die Befürworter des 24-Stunden-Arbeitstages den Grundstein legen für eine breit angelegte Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in der ganzen Schweiz. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften zusammen mit den Betroffenen im Detailhandel.</p><h3>Dammbruch stoppen!</h3><p>Während die Befürworter beschönigend behaupten, es gehe nur um einige wenige Tankstellenshops, sieht die Realität ganz anders aus. Die Grünliberalen haben unlängst einen Vorstoss im Parlament eingereicht, der im Anschluss an die Abstimmung vom 22. September den 24-Stunden-Arbeitstag gleich in allen Geschäften einführen will, die gleich gross sind wie Tankstellenshops. Weitere Vorstösse verlangen eine Liberalisierung der Öffnungszeiten in Tourismusgebieten sowie national gleichgeschaltete Mindestöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und 6 bis 19 Uhr am Samstag.
</p><p>Die Taktik der Befürworter ist schnell durchschaut: Schritt für Schritt wollen sie den Arbeitnehmerschutz aushöhlen, die Ladenöffnungszeiten ausdehnen und Nacht- sowie Sonntagsarbeit zum Normalfall machen. Ein Ja am 22. September würde zu einem Dammbruch führen. Dieser würde eine ganze Welle von Verschlechterung für die Arbeitnehmenden nach sich ziehen – darum NEIN zum 24-Stunden-Arbeitstag!
</p><p>Mehr dazu…
</p><h3>Volkswillen respektieren!</h3><p>Seit 2006 hat die Bevölkerung in 12 von 13 Fällen längere Ladenöffnungszeiten an der Urne verworfen – zuletzt deutlich in Zürich (70%) und Luzern (68%). Man muss nicht studiert sein, um zu verstehen: Die Bevölkerung will keine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten!
</p><p>Während sie sich sonst bei jeder Gelegenheit als Hüter des Volkswillens aufspielen, ignorieren die Befürworter des 24-Stunden-Arbeitstages diese zwölffache und überdeutliche Willensäusserung gekonnt. Das lassen wir uns nicht bieten – darum NEIN und nochmals NEIN zum 24-Stunden-Arbeitstag!
</p><p>Mehr dazu…
</p><h3>Arbeitnehmende schützen!</h3><p>Nachtarbeit schadet der Gesundheit und dem Sozialleben. Ganze Familien leiden darunter, wenn Eltern in der Nacht arbeiten müssen. Darum sind auch die Arbeitsmediziner gegen die Vorlage vom 22. September. Sie wissen: Der Preis, den die Angestellten im Detailhandel zu bezahlen hätten, ist zu hoch. Und längere Ladenöffnungszeiten bedeuten nicht nur für Kassiererinnen und Kassierer längere Arbeitszeiten – den Zulieferern droht dasselbe Schicksal.
</p><p>Wenn die Befürworter von einem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten nach längeren Öffnungszeiten sprechen, ist das deshalb nicht nur schlichtweg falsch, sondern auch ein Hohn auf die Angestellten. Denn um deren Bedürfnisse foutieren sich die Befürworter schlichtweg. Wir nicht – darum NEIN zum 24-Stunden-Arbeitstag!
</p><p>&lt;media 1285 _blank linkicon&gt;Mehr dazu…&lt;/media&gt;
</p><h3>Klassenkampf von oben stoppen!</h3><p>Die gfs-Umfrage vom 11. September zeigt schwarz auf weiss: Wer 9000 Franken und mehr pro Monat verdient, sagt viel eher Ja zum 24-Stunden-Arbeitstag. Das verwundert kaum – wer ein solches Einkommen hat, läuft kaum Gefahr, nachts in einem Tankstellenshop arbeiten zu müssen. Ihnen scheint das Schicksal der Verkäuferinnen und Verkäufer egal zu sein. Die tiefen und mittleren Einkommen hingegen lehnen die Vorlage ab.
</p><p>Die gutsituierten Befürworter längerer Ladenöffnungszeiten setzen wissentlich die Gesundheit der Arbeitnehmenden im Detailhandel aufs Spiel setzen, nur um auch morgens um 3 Uhr noch eine Bratwurst kaufen können. Das ist verantwortungsloser Klassenkampf von oben gegen unten – darum NEIN zum 24-Stunden-Arbeitstag!
</p><p>Mehr dazu…
</p><h5>Links</h5><p><a href="http://www.sonntagsallianz.ch" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Sonntagsallianz</a></p><p><a href="http://www.dieuhrtickt.ch" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Die Uhr tickt!</a></p><h5>Downloads</h5><table summary style class="contenttable"><tbody><tr><td scope><b>Plakat&nbsp;(.pdf)</b></td><td scope><span class="Apple-tab-span"></span>&lt;media 1147 - - "TEXT, 24h_plakat_deutsch, 24h_plakat_deutsch.pdf, 210 KB"&gt;deutsch&lt;/media&gt;</td><td scope>&nbsp;&lt;media 1149 - - "TEXT, 24h_affiche_francais, 24h_affiche_francais.pdf, 183 KB"&gt;français&lt;/media&gt;</td><td scope>&nbsp;&lt;media 1148 - - "TEXT, 24h_affisso_italiano, 24h_affisso_italiano.pdf, 208 KB"&gt;italiano&lt;/media&gt;</td></tr><tr><td><b>Flyer&nbsp;(.pdf)</b></td><td><span class="Apple-tab-span"></span>&lt;media 1150 - - "TEXT, 24h_flyer_deutsch, 24h_flyer_deutsch.pdf, 3.8 MB"&gt;deutsch&lt;/media&gt;</td><td><span>&nbsp;&lt;media 1151 - - "TEXT, 24h_flyer_francais, 24h_flyer_francais.pdf, 517 KB"&gt;français&lt;/media&gt;</span></td><td><span>&nbsp;&lt;media 1152 - - "TEXT, 24h_flyer_italiano, 24h_flyer_italiano.pdf, 3.8 MB"&gt;italiano&lt;/media&gt;</span></td></tr></tbody></table><ul></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1300</guid><pubDate>Thu, 12 Sep 2013 18:12:00 +0200</pubDate><title>Klassendiktat verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/klassendiktat-verhindern</link><description>Nein zum 24-Stunden-Arbeitstag</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer hätte das gedacht? Die Abstimmung über die 24-Stunden-Arbeit bei den Tankstellen wird zur Klassenfrage. Eigentlich zum Klassendiktat: die da oben wollen denen da unten Nacht- und Sonntagsarbeit diktieren. </p><p>Wer in der zweiten gfs-Umfrage zur Tankstellenvorlage das vermutliche Abstimmungsverhalten nach Haushaltseinkommen konsultiert, reibt sich verwundert die Augen. Aber auch ein zweiter, nunmehr genau kontrollierender Blick bestätigt: Bei tiefen und mittleren Einkommen dominiert das Nein zur Vorlage, bei hohen Einkommen dominiert das Ja. Bei den Einkommen ab 9000 Franken wollen 57 % Ja stimmen, bei den tiefsten Einkommen (bis zu 3000 Franken) sind es nur 33 %. Oder umgekehrt: Bei den Reichsten (über 11‘000 Franken) neigen nur 38 % zum Nein, bei den Menschen mit Einkommen von 9000 bis 11000 Franken nur 41 %. Die vier erhobenen Nein-Werte für die tiefen und mittleren Einkommen dagegen schwanken zwischen 48 und 53 %. 
</p><p>Was heisst das? Da erklärt eine Oberschicht der Unterschicht den Klassen-Tarif. Die Konsumstarken wollen konsumieren, auch nachts und sonntags. Die Konsumschwachen sollen arbeiten, auch sonntags und nachts. 
</p><p>Es gab Abstimmungen, da kannten auch besser Gestellte Solidarität mit dem Verkaufspersonal, anerkannten deren schlechte Arbeitsbedingungen/Löhne, stellten sich der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten entgegen. &nbsp;
</p><p>Das soll jetzt alles nicht mehr gelten? Nur mehr Ellbogen raus für die Bratwurst morgens um vier, ohne Gespür für das, was man zerstört? Denn spüren würde man das erst, wenn man selbst in der Nacht arbeiten müsste. Muss man aber nicht…
</p><p>Wahrscheinlich ist nicht zu erwarten, dass die Mehrheit der Reichen zur Besinnung kommt und ihre Haltung korrigiert.
</p><p>Dann gibt es nur eins: Die Reichen sind nicht die Mehrheit. Die Mehrheit sind wir. Wir können das Klassendiktat verhindern. Wir können bestimmen – wenn wir in genügender Zahl zur Urne gehen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1299</guid><pubDate>Thu, 12 Sep 2013 18:02:00 +0200</pubDate><title>Nur mit flankierenden Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nur-mit-flankierenden-massnahmen</link><description>Gefährliches Home-Office</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr Arbeitgeber entdecken Home-Offices als „billige“ Arbeit. Sie überwälzen so Infrastruktur- und Mietkosten auf die Angestellten. Für diese bedeutet Home-Office oft mehr Stress und mehr Vereinsamung. Deshalb müssen sie vermehrt geschützt werden, voran und vorab durch eine lückenlose Arbeitszeiterfassung.&nbsp;</p><p>Diesen Sommer wurde die<a href="http://www.fhnw.ch/aps/ifk/ifk-projekte/aktuelle-projekte/home-office-2012/2013_Gisinet_SchweizerischeUmfrageHomeOffice2012_Webversion.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> „Home Office Umfrage“</a>&nbsp;publiziert. Danach führen 45 % der regelmässig im Home-Office Arbeitenden keine Arbeitszeiterfassung durch. Diese 45 % erklären, auf der Basis von Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten. Dieser Wert ist sehr hoch, denn in der Gesamterwerbsbevölkerung sind es „nur“ 16,7 %, die angeben, keine Arbeitszeiterfassung durchzuführen (siehe<a href="http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00008/00022/04953/index.html?lang=de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> hier</a>). 
</p><h3>Nur oberste Kader im Home-Office?</h3><p>Zur Erinnerung: Gesetzlich dürfen nur die „höheren leitenden Angestellten“ oder Wissenschaftler auf die Arbeitszeiterfassung verzichten (was deutlich weniger als 3% der Erwerbsbevölkerung ausmachen dürfte). Dies aus gutem Grund. Arbeitszeiterfassung ist der wirksamste Schutz vor psychosozialem Stress (Überarbeitung, Schlafstörung, Überforderung), der schliesslich zu Burn-Outs, Depressionen und weiteren Gesundheitsproblemen führt. Was für die klassischen Büro-Arbeitsverhältnisse gilt, ist umso wichtiger für Home-Office, wo sich Arbeitszeit, Familienarbeit und Regeneration (Pausen/Freizeit) aufgrund der fehlenden räumlichen Trennung vermischen.
</p><p>Es kann nicht angenommen werden, dass eine Mehrheit der Home-Office-Arbeitnehmenden zum obersten Kader gehört. Zwar geben 60 % der Home-Office-Angestellten an, irgendeine „Vorgesetztenfunktion“ innezuhaben. Diese Funktion kann aber nicht mit der Definition des höheren leitenden Angestellten übereinstimmen, weil letztere nicht bloss auf eine Kaderfunktion, sondern auf eine unternehmerähnliche Stellung abstellt (vgl. Art. 9 ArGV1), um von der Arbeitszeiterfassung dispensiert zu werden.
</p><h3>Keine Arbeitszeiterfassung – keine Freizeit!</h3><p>52 % der Angestellten im Home-Office-Bereich sind heute Frauen. Gerade Frauen sehen sich heute leider immer noch der Doppelbelastung von Erwerbs- und unbezahlter Care-Arbeit ausgesetzt.<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a> 54,7 % der Studienteilnehmenden geben als Pausenaktivität „im Haushalt Arbeiten erledigen“ an – was stark mit negativem psychischem Wohlbefinden korreliert. Dabei sehen die meisten Betroffenen das Problem, dass im Home-Office keine Regeneration stattfinden kann, wenn die gesetzlichen Arbeitspausen nicht eingehalten werden. 52 % der Home-Office-Angestellten erachten es denn auch als nötig, trotz physischer Nähe Arbeit und Privates besser trennen zu müssen. Dies gelingt offenbar nur einer Minderheit. 
</p><p>54 % geben an, unter leichten bis mittelschweren Einschlafstörungen zu leiden. Dies korreliert mit der Tatsache, dass Home-Office-Arbeiten häufiger in den Abendstunden erledigt werden, was die Schlafqualität beeinträchtigt und so langfristig die Gesundheit gefährdet. 
</p><p>Im Zusammenhang mit dem Wohlbefinden ist auch die „Effort-Reward-Imbalance“ zu nennen: bei dieser handelt es sich um ein psychosoziales Gesundheitsrisiko, welches dann entsteht, wenn eine hohe persönliche Verausgabung bei der Arbeit mit einer damit nur niedrigen Belohnung zusammenfällt („Gratifikationskrise). Ganze 31 % der Home-Office-Angestellten weisen eine solche Gratifikationskrise auf und fühlen sich und ihre Arbeit nicht genügend geschätzt. Gratifikationskrisen sind auch ein psychosoziales Gesundheitsrisiko und führen zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit, krank zu werden. Gegenmittel dazu ist, dass Arbeitgeber sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen bzw. mit den Chefs regelmässig von Angesicht zu Angesicht austauschen können. Deshalb sollten pro Woche mindestens 40 % der Arbeitszeit in der Zentrale (und nicht im Home-Office) vorgesehen werden.
</p><h3>Ein grosses Geschäft aus Arbeitgebersicht</h3><p>Home-Office birgt für die Betroffenen also gewichtige psychosoziale Risiken. Wieso aber haben so viele Unternehmungen das Home-Office entdeckt? Weil es eine „billige“ Form der Arbeit darstellt. Stromrechnungen, neue Möbel, Drucker-Tinte: alles kann man dem Arbeitnehmenden überwälzen. Eventuell kann der Arbeitgeber gleich noch seine Bürofläche verkleinern und an der Miete schrauben… Der Arbeitgeber spart im Vergleich zur „normalen“ Arbeit viele Infrastrukturkosten. 
</p><h3>Home Office nur mit „flankierenden Massnahmen“!</h3><p>Dem Home-Office muss ein enges rechtliches Korsett gegeben werden, um die negativen Auswirkungen für die Arbeitnehmenden möglichst zu minimieren. 
</p><p>Arbeitnehmende können sich gegen Home-Office wehren. Dieses darf nämlich nur freiwillig eingeführt werden! Der Arbeitsort ist Bestandteil des Arbeitsvertrages und die Einführung des Home-Office bedarf immer der Anpassung durch einen neuen Arbeitsvertrag. Auch mit einer Änderungskündigung hat der Arbeitgeber nicht die Möglichkeit, Home-Office gegen den Willen des Arbeitnehmenden durchzusetzen, weil die Einführung des Home-Office kein sachlicher Kündigungsgrund im Sinne des Gesetzes ist. 
</p><p>Weiter ist dafür zu sorgen, dass alle Kosten sowie die Anschaffung, Reparatur bzw. Aktualisierung von Geräten, Software etc. für das Home-Office vollumfänglich vom Arbeitgeber getragen werden. Für Home-Office muss nämlich das Heimarbeitsgesetz im Sinne des Arbeitnehmerschutzes nach Treu und Glauben analog angewendet werden. 
</p><p>Arbeitszeiterfassung muss im Bereich des Home-Offices (und bei anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen) weiterhin gesetzliche Pflicht sein. Ohne diese darf es überhaupt kein Home-Office geben: Denn erst die Einhaltung der Bestimmungen gegen die Überarbeitung (Pausen, Höchstarbeitszeiten, Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit) schützt vor psychosozialen Erkrankungen wie Burn-Out, Depressionen oder Herzinfarkten. Zwingend müssen Überzeiten kompensiert und Pausen eingehalten werden. „Vertrauensarbeitszeit“ ist und bleibt im Bereich des Home-Office ein absolutes Tabu.
</p><p>Die Erreichbarkeit muss in einem Vertrag geregelt werden: Es darf nicht sein, dass vom Arbeitnehmer z.B. verlangt wird, „rund um die Uhr“ erreichbar zu sein. Solche Zeiträume müssen vorgängig verbindlich festgemacht werden (z.B. zwischen 9 Uhr und 11.30 Uhr). 
</p><p>Spezifisch sollten in den Verträgen auch Fragen der Haftung bei Schäden oder Diebstahl im Home-Office (z.B. bei Einbrüchen, Wasserschäden, Dateiverlust) geregelt werden. Diese Haftung darf nicht dem Arbeitnehmenden überbürdet werden, sondern ist auf jeden Fall vom Arbeitgeber sicherzustellen. Dieser kann zusätzlich technisch einrichten, dass Daten z.B. in einer Cloud synchronisiert werden. Dies natürlich immer unter Wahrung des Datenschutzes und mit dem expliziten Einverständnis des Arbeitnehmers. Eine „Tele-Überwachung“ des Arbeitnehmers wäre illegal.
</p><h3>Fazit </h3><p>Es besteht heute klar die Gefahr, Home-Office als Form der Selbstausbeutung zu etablieren. Daneben zeigen die Daten auch, dass Home-Office mit verschiedenen psychosozialen Risiken verbunden ist. Um diese möglichst gering zu halten, sind deshalb immer spezifische Vorsichtsmassnahmen zu ergreifen. In Zukunft sind klare gesetzliche Bestimmungen im Gesetz, spezifisch im Heimarbeitsgesetz, zu integrieren. Auf jeden Fall ist mittels Software und Apps immer die Arbeitszeit zu erfassen. 
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp; Bei der Betreuung von Kindern sind über 90% der Care-Arbeit unbezahlt, bei der Betreuung von kranken und pflegebedürftigen Erwachsenen rund ein Drittel, vgl. dazu <a href="http://www.ebg.admin.ch/dokumentation/00012/00408/index.html?lang=de&amp;download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdXx_f2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.ebg.admin.ch/dokumentation/00012/00408/index.html?lang=de&amp;download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdXx_f2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1291</guid><pubDate>Tue, 03 Sep 2013 15:55:00 +0200</pubDate><title>Nein heisst Nein!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-heisst-nein</link><description>Turbo-Liberalisierer politisieren am Volk vorbei</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit 2005 gab es in der Schweiz 13 Abstimmungen über längere Ladenöffnungszeiten. Ganze 12 davon wurden von der Bevölkerung abgeschmettert. Die bürgerlichen Turbo-Liberalisierer kümmert das nicht. Sie ignorieren den klaren Willen des Volkes und treiben ihre Liberalisierungsagenda unbeirrt voran. </p><p>Die meisten von uns lernen es schon als Kind: „Nein heisst Nein“. Da sollte man eigentlich meinen können, die bürgerlichen Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Bern hätten diese Lehre ebenfalls mit auf den Weg bekommen. Doch offensichtlich ist dem nicht ganz so. Obschon sich gerade die SVP immer wieder gerne als Hüterin des Volkswillens aufspielt, ist das Verständnis ebendieses Volkswillens bei den Bürgerlichen sehr selektiv ausgeprägt. Ein Nein des Volkes heisst für sie nur dann auch tatsächlich Nein, wenn es ihnen in den Kram passt. Beim Thema Ladenöffnungszeiten zeigt sich diese Kluft zwischen Realität und bürgerlicher Wahrnehmung exemplarisch.
</p><h3>Klientelpolitik am Volk vorbei</h3><p>Nicht weniger als 13 Mal wurde das Volk in den letzten Jahren zu den Ladenöffnungszeiten konsultiert – und sagte 12 Mal entschieden Nein, zuletzt mit deutlichen 68.2% in Luzern und unmissverständlichen 70.7% in Zürich. Für jeden auch nur halbwegs objektiven Betrachter muss ob solchen Zahlen klar sein, dass das Volk keinerlei Bedarf nach längeren Ladenöffnungszeiten hat. Nicht jedoch für die bürgerlichen Liberalisierungsfanatiker. Im Gegenteil: Sie wollen sogar allen Ernstes noch ein andauerndes „Bedürfnis“ nach längeren Ladenöffnungszeiten erkannt haben…
</p><p>Dass dabei der Wunsch Vater des Gedankens war, ist unschwer erkennbar. Mit ihrer ideologisch verbohrten Liberalisierungsagenda betreiben die Bürgerlichen eine Politik, die klar am Willen der überwältigenden Mehrheit der Schweizer Bevölkerung vorbei geht. Die Abstimmungen in den letzten Jahren lassen daran keinen Zweifel. Und doch wollen die Verfechter des 24-Stunden-Arbeitstages ausgerechnet in einer Branche den Arbeitnehmerschutz aufweichen, in der ohnehin schon Tieflöhne und schlechte Arbeitsbedingungen an der Tagesordnung sind. 
</p><h3>Es geht um Menschen, nicht um Bratwürste!</h3><p>Geht es nach ihnen, sollen künftig noch mehr Angestellte ihre Gesundheit mit unnötiger Nachtarbeit gefährden. Und das nicht nur in den Tankstellenshops: Denn um „Wettbewerbsverzerrungen“ zu vermeiden, soll anschliessend in gleich allen Geschäfte mit einer vergleichbaren Ladenfläche der 24-Stunden-Arbeitstag eingeführt werden, so eine Motion der Grünliberalen. Am 22. September geht es darum nicht nur um zwei Dutzend Tankstellenshops, wie uns das die Befürworter weismachen wollen. Vielmehr geht es um über 300‘000 Angestellte im Detailhandel, deren Arbeitsbedingungen bei einem Ja gefährdet würden.
</p><p>Denselben Geist atmet denn auch die Kampagne der Befürworter. Anstatt um die betroffenen Menschen geht es um Würste. Ein Unding sei es, so ereifern sie sich, dass man um 4 Uhr morgens zwar einen Cervelat, nicht aber eine ordentliche Bratwurst kaufen könne! Die Angestellten sind ihnen dabei völlig wurscht. Uns nicht. Und auch der Schweizer Bevölkerung nicht. Gemeinsam erteilen wir den bürgerlichen Liberalisierungsturbos eine Lektion: Nein heisst Nein! &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1292</guid><pubDate>Tue, 03 Sep 2013 15:10:00 +0200</pubDate><title>Den Dammbruch verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/den-dammbruch-verhindern</link><description>Nachtarbeit darf nicht zum Normalfall werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Stimmberechtigten könnten zurzeit leicht den Eindruck bekommen, dass sie im Zusammenhang mit dem Arbeitsgesetz zu einem nichtigen Thema an die Urne gerufen werden. Der Eindruck trügt: Am 22. September geht es darum, den Dammbruch für den 24-Stunden-Arbeitstag im Verkauf zu verhindern.</p><p>Im Kampf für einen weiteren Schritt in Richtung 24-Stunden-Arbeitsgesellschaft wird uns zurzeit beinahe täglich vorgeworfen, eine „absurde bürokratische Massnahme“ zu verteidigen. Absurd sind jedoch vielmehr die dazu ins Feld geführten Beispiele. So etwa der Campingcar-Fahrer, der nachts um 3 Uhr dringend WC-Papier braucht und wegen abgedeckter Auslage nicht erhält. In der Realität würde der Campingcar-Fahrer doch wohl eher die Toilette des Tankstellenshop-Bistros aufsuchen, statt WC-Papier zu kaufen und seinen Wohnwagen zu verstinken. Damit gilt auch für das WC-Papier, was für die Tiefkühlpizza gilt: Der Verkauf dieser Produkte mitten in der Nacht entspricht nicht einem dringenden gesellschaftlichen Bedürfnis.
</p><p>Ein solches Bedürfnis muss aber laut Arbeitsgesetz ausgewiesen sein, wenn vom Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot abgewichen werden soll. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Feuerwehr in der Nacht Feuer löschen kann und der Apotheker auch um 2 Uhr morgens Medikamente verkaufen darf. Bis vor kurzem war in Bundesbern für die Mehrheit von Regierung und Parlament selbstverständlich, dass der Verkauf von Tiefkühlpizzas, Putzmittel und Zehnerkartons Bier nicht einem solch dringenden Bedürfnis entsprechen.
</p><h3>Wichtige Bedürfnisse schon lange gedeckt</h3><p>Erst das intensive Lobbying der Tankstellenshop-Betreiber (darunter auch die Grossverteiler Migros und Coop, die mit Migrolino und Coop Pronto auf Expansionskurs sind) liess die Parlamentarier von dem wichtigen Prinzip abrücken, dass die gesundheitsschädliche Nacht- und die familienunfreundliche Sonntagsarbeit in unserer Gesellschaft die strikte Ausnahme bleiben sollen. Damit öffnen sie die Büchse der Pandora: Sie lassen erstmals in einem bestimmten Segment des Detailhandels den 24-Stunden-Betrieb zu. Das ist alles andere als bedeutungslos. Das ist ein Dammbruch. Denn andere Detailhändler werden umgehend Gleichbehandlung und gleich lange Spiesse fordern wie die Tankstellenbetreiber. Im Parlament sind dazu die Vorstösse schon lanciert. So verlangen die Grünliberalen, dass in Zukunft alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 120 m2 rund um die Uhr geöffnet haben dürfen. Begründet wird diese massive Ausweitung der Nachtarbeit mit der nun vorliegenden Änderung des Arbeitsgesetzes: Was den Tankstellenshops gewährt wird, soll aus Gründen der Gleichbehandlung auch Quartierläden möglich sein.
</p><p>Damit würde unnötige Nachtarbeit zum Normalfall – mit all ihren negativen Folgen für die Gesundheit und das Sozialleben der betroffenen ArbeitnehmerInnen. Die Aushöhlung des Arbeitnehmerschutzes und die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen können wir bereits jetzt stoppen: Mit einem klaren Nein am 22. September.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1289</guid><pubDate>Mon, 02 Sep 2013 09:25:00 +0200</pubDate><title>1,5 bis 2 Prozent mehr Lohn und 100 Franken mehr bei den Mindestlöhnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/1-5-bis-2-prozent-mehr-lohn-und-100-franken-mehr-bei-den-mindestloehnen</link><description>Lohnforderungen der SGB-Verbände</description><content:encoded><![CDATA[<p>Grosse Teile der Schweizer Wirtschaft laufen gut. Insbesondere die Binnenwirtschaft ist gewachsen. Der Spielraum für Lohnerhöhungen, die im Portemonnaie zu spüren sind, ist vorhanden. Nach Branchen abgestuft fordern die SGB-Gewerkschaften Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2 Prozent. 
</p><p>Nachholbedarf besteht vor allem bei tiefen und mittleren Einkommen. „Die Bilanz bei den Löhnen der letzten zehn Jahre zeigt, dass hohe und höchste Einkommen unverhältnismässig zugelegt haben“, so SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Zu wenig profitierten Normalverdienende. Vor allem Berufsleute mit Lehre gingen leer aus. Nach Abzug der Teuerung hatten sie Ende des Jahrzehnts sogar noch weniger als im Jahr 2002 (Medianlohn: - 0,5 Prozent). Das beste Rezept, den Nachholbedarf zu stillen, sind Lohnerhöhungen in fixen Frankenbeträgen. Damit endlich jene profitieren, die zu kurz gekommen sind, fordern die SGB-Gewerkschaften verbreitet die Anhebung der Mindestlöhne um 100 Franken. Zudem müssen die Frauenlöhne gezielt und überdurchschnittlich angehoben werden. Das ist das effizienteste Mittel gegen geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung.
</p><p>Die Schweizer Industrie konnte trotz Krisenzeiten in Europa ihre Position verteidigen. „Die Beschäftigten konnten an den Produktivitätssteigerungen jedoch nicht genügend teilhaben“, wie Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva kritisiert. Für die MEM- und die Nahrungsmittel-Industrie fordert die Unia deshalb generelle Lohnerhöhungen&nbsp; von 100 Franken. In der Chemie und Pharma müssen es 150 Franken sein. 
</p><p>Für die boomende Bauwirtschaft fordert die Unia eine generelle Lohnerhöhung von 80 Franken, was bei den Durchschnittslöhnen einer Reallohnerhöhung von 1,5 Prozent entspricht. Im Detailhandel ziehen die Geschäfte wieder an. Beim Grossverteiler Coop etwa fordert die Unia eine generelle Lohnerhöhung von mindestens 80 Franken. Analoge Forderungen stellt sie auch an andere Detailhändler.
</p><p>Deutliche Reallohnerhöhungen fordert auch die Gewerkschaft syndicom. Swisscom soll angesichts der komfortablen Gewinne die Löhne um 2 Prozent anheben, die Post um 1,5 bis 2 Prozent. „Die ausgezeichneten Jahresergebnisse können im Wesentlichen nur dank grossem Einsatz der Mitarbeitenden erzielt werden“, sagt syndicom Co-Präsident Alain Carrupt. Ein signifikanter Lohnzuwachs ist deshalb gerecht und angebracht.
</p><p>In der Druck- und Medienbranche fordert syndicom Lohnerhöhungen von mindestens 100 Franken. Ausserdem steht hier im Vordergrund, den GAV in der Westschweiz und die darin fixierten Mindestlöhne zu verteidigen. Für die Deutschschweiz und das Tessin fordert syndicom nachdrücklich den Abschluss eines neuen GAV für die Print- und Online-Redaktionen.
</p><p>Bei den Bahnen ohne GAV fordert der SEV eine generelle Lohnerhöhung von 100 Franken. Bei Bahnen mit GAV-Löhnen wird ein Teil der Erhöhungen für die Stufenanstiege reserviert. Bei verschiedenen Bahnen wird der SEV zudem einen Teil der Erhöhung in Form von zusätzlichen Freitagen einfordern.
</p><p>Im öffentlichen Dienst steht für den VPOD die Gewährung der vollen Lohnmechanismen im Vordergrund. Individuelle Erhöhungen, Stufenanstieg und Beförderungen müssen gemäss den Bestimmungen der jeweiligen Lohnsysteme vollständig gewährt werden.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><ul><li><span>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</span></li></ul><h5> Redebeiträge</h5><ul><li><span>&lt;media 1223 - - "TEXT, 130902 PR Lohn def, 130902_PR_Lohn_def.pdf, 72 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;</span></li><li>&lt;media 1224 - - "TEXT, 130902 DL Lohn, 130902_DL_Lohn.pdf, 94 KB"&gt;Daniel Lampart, Chefökonom SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1225 - - "TEXT, 130902 Lohn PK Alleva def, 130902_Lohn_PK_Alleva_def.pdf, 122 KB"&gt;Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1226 - - "TEXT, 130902 Lohn PK AC, 130902_Lohn_PK_AC.pdf, 67 KB"&gt;Alain Carrupt, Co-Präsident syndicom&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1288</guid><pubDate>Sun, 01 Sep 2013 12:43:00 +0200</pubDate><title>4000 sind möglich!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/4000-sind-moeglich</link><description>Am Berg und beim Lohn</description><content:encoded><![CDATA[<p>«Wir knacken die Viertausendergrenze»: Diese Botschaft haben elf engagierte Gewerkschafter/innen aus der ganzen Schweiz letztes Wochenende umgesetzt. Sie meinten damit den Berg, aber auch den Lohn. Deshalb haben sie am Samstag, 31. August im Wallis den Viertausender Bishorn (4153 m) bestiegen und mit dem Gipfeltransparent „4000 sind möglich“ auf das Anliegen der SGB-Volksinitiative nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 4000.- Franken pro Monat aufmerksam gemacht. Die alpine Aktion verlangte am frühen Morgen warme Kleider gegen die Kälte und sicheren Schritt auf dem glatten Eis, im späteren Sonnenschein kostete sie manchen Schweisstropfen. Auch das zeigt symbolisch: Es wird kein Spaziergang sein, in der Schweiz anständige Mindestlöhne durchzusetzen. Aber wo ein Wille ist…
</p><p>In der kommenden Session wird sich der Ständerat als erste Kammer mit der gewerkschaftlichen Initiative befassen. Die vorberatende Kommission lehnt die Initiative rundweg ab und empfiehlt der kleinen Kammer, den Arbeitenden die kalte Schulter zu zeigen. Nicht einmal eine Verbesserung der Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge hat sie in Betracht gezogen. Nun ist es am Ständerat, seiner Kommission den richtigen Weg zu weisen. Bei den Stimmberechtigten jedoch stösst die Mindestlohn-Initiative auf grosse Zustimmung. Denn sie finden es stossend, dass in der Schweiz mehr als 400‘000 Menschen weniger als 4000 Fr. pro Monat verdienen.
</p><p>Die elf engagierten Gipfelstürmer/innen (8 Männer, 3 Frauen) stammen aus der ganzen Schweiz, der jüngste Teilnehmer war 23, der älteste über 70 Jahre jung. Gemeinsam ist ihnen die Liebe zum Bergsteigen – und ein Engagement für korrekte Löhne und eine solidarische Gesellschaft.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Ewald Ackermann, SGB, 079 660 36 14</span></li><li><span>Katja Signer, Unia, 078 885 33 39</span></li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h5>Bilder</h5><ul><li><span><a href="http://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157635321862469/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Fotos auf Flickr</a></span></li><li><span><a href="http://www.youtube.com/watch?v=qVWwBXY7m8k&amp;feature=youtu.be" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Video (von Daniel Künzi) auf YouTube</a></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1303</guid><pubDate>Sat, 31 Aug 2013 08:59:00 +0200</pubDate><title>Dossier Nr. 95: GAV in der Schweiz: Probleme, Handlungsbedarf, Lösungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-nr-95-gav-in-der-schweiz-probleme-handlungsbedarf-loesungen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<h5>Herunterladen (PDF)</h5><p>Dossier Nr. 95: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Dossier/95d_DL-DK_GAV_in_der_Schweiz.pdf" class="download">GAV in der Schweiz: Probleme, Handlungsbedarf, Lösungen.</a> Daniel Lampart und Daniel Kopp, SGB, August 2013</p><h5>Inhalt:</h5><p>1 Einleitung: Veralteter Schutz der Erwerbstätigen in der Schweiz&nbsp;</p><p>2 Die Bedeutung von GAV&nbsp;</p><p>3 Gründe für Unterschiede im GAV-Abdeckungsgrad&nbsp;verschiedener Länder</p><p>4 Der GAV in der Schweiz&nbsp;</p><p>4.1 Historische Entwicklung der GAV in der Schweiz und aktuelle Situation&nbsp;</p><p>4.2 Normalarbeitsverträge als GAV-Ersatz?&nbsp;</p><p>4.3 Hindernisse für eine Ausweitung des GAV-Abdeckungsgrades in der Schweiz</p><p>4.3.1 Widerstand der Arbeitgeber&nbsp;</p><p>4.3.2 Vergleichsweise seltener Einsatz der Allgemeinverbindlicherklärung&nbsp;</p><p>5 Möglichkeiten zur Modernisierung der GAV-Instrumente&nbsp;</p><p>5.1 Hürden für Allgemeinverbindlicherklärung von GAV abbauen&nbsp;</p><p>5.2 GAV-Verhandlungen fördern&nbsp;</p><p>6 Literatur&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1286</guid><pubDate>Wed, 28 Aug 2013 15:55:00 +0200</pubDate><title>SGB befürwortet Epidemiengesetz </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-befuerwortet-epidemiengesetz</link><description>Volksabstimmung vom 22. September </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit aller Kraft gegen den 24-Stunden-Arbeitstag: Das ist die Devise des SGB für die Abstimmung am 22. September. Neben dieser zentralen gewerkschaftlichen Vorlage kommen zwei weitere zur Abstimmung. Der SGB befürwortet das revidierte Epidemiengesetz. Zur Volksinitiative „Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht“ hat er keine Parole beschlossen. </p><p>Das neue Epidemiengesetz überträgt im Vergleich zu seinem Vorgänger mehr Kompetenzen von der kantonalen auf die Bundesebene. Die Organisationen des SGB, die das besonders betroffene medizinische Personal vertreten, befürworten die Vorlage. So halten der VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) und der SBK (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, beim SGB im „Beobachterstatus“) die neuen Bestimmungen für geeignet, übertragbare Krankheiten effektiv zu verhüten oder zu bekämpfen. Ein Impfobligatorium kann nur eingeführt werden, wenn bei einer ausserordentlichen Lage eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht, wenn dabei ein rasches und für die ganze Schweiz einheitliches Vorgehen nötig ist und sich das Obligatorium auf einzelne Personengruppen beschränkt.
</p><h3>Kein Impfzwang</h3><p>Das neue Gesetz gewährleistet, dass niemand zur Impfung gezwungen wird und dass niemand bei einer Nichtimpfung bestraft werden darf. Gesundheitspersonal etwa, das sich nicht impfen lässt, darf nicht an den Pranger gestellt, zu unbezahltem Urlaub verpflichtet oder gar entlassen werden. Der Arbeitgeber hat während der sensiblen Zeit impfverweigerndem Personal einen Ersatzarbeitsplatz zu besorgen. 
</p><p>Der SGB hat die Ja-Parole verabschiedet, weil die Vorlage den Arbeitnehmerschutz regelt und das Ausmass dieser Regelung von den direkt betroffenen Verbänden gut geheissen wird. Das Ja ist damit „gewerkschaftlicher Natur“. 
</p><p>Kommt dazu, dass die teilweise wirren und schrillen Behauptungen der Gesetzes-Gegner nach dem Muster „das Gesetz fördert die Frühsexualisierung der Kinder“ nicht gerade dazu angetan sind, das Vertrauen in die Bestimmungen der Vorlage zu mindern.
</p><p>Zur Volksinitiative „Aufhebung der Wehrpflicht“ hat der SGB keine Parole beschlossen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1284</guid><pubDate>Mon, 26 Aug 2013 16:34:00 +0200</pubDate><title>Dossier Nr. 94: Halbierte Sozialpartnerschaft in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-nr-94-halbierte-sozialpartnerschaft-in-der-schweiz</link><description>Bundesrätliche Mindestlohn-Darstellung ist mutwillig irreführend </description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1298</guid><pubDate>Sun, 25 Aug 2013 17:13:00 +0200</pubDate><title>Dossier Nr. 93: Vertrags- und Lohnverhandlungen 2012/2013</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-nr-93-vertrags-und-lohnverhandlungen-2012-2013</link><description>Eine Übersicht aus dem Bereich der SGB-Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1279</guid><pubDate>Fri, 16 Aug 2013 18:31:00 +0200</pubDate><title>NEIN zu 24-Stunden-Arbeitstag in Sicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zu-24-stunden-arbeitstag-in-sicht</link><description>Trendumfrage</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute publizierte erste Trendumfrage des Schweizer Fernsehens zur Abstimmung vom 22. September zeigt, dass die Verfechter des Rund-um-die-Uhr-Shoppings auf eine Niederlage zusteuern. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt lehnt eine knappe Mehrheit der Befragten die vom Parlament vorgeschlagene Verschlechterung des Arbeitsgesetzes ab. Die Mitglieder der Sonntagsallianz sind deshalb überzeugt, dass die Stimmberechtigten die vom Parlament verfolgte Salamitaktik für längere Ladenöffnungszeiten mit einem Nein am 22. September stoppen werden.</p><p>Im Parlament haben sämtliche bürgerlichen Parteien die Änderung des Arbeitsgesetzes unterstützt und mit einer Zweidrittelsmehrheit gutgeheissen. Sechs Wochen vor der Abstimmung – noch bevor der Abstimmungskampf so richtig losgegangen ist – zeigt sich, dass die bürgerliche Mehrheit vom Volk voraussichtlich eine Abfuhr erhält: Gemäss der GfS-Trendumfrage lehnt eine Mehrheit der Befragten die Gesetzesänderung ab. Der Nein-Vorsprung ist zurzeit noch knapp. Deshalb geben die Organisationen der Sonntagsallianz nun Gas und steigen mit vollem Elan in die heisse Phase des Abstimmungskampfs und starten am Montag eine Plakatkampagne und weitere Kampagnenaktivitäten.
</p><p>&nbsp;</p><p>Für ein Nein zur Verschlechterung des Arbeitsgesetzes spricht auch, dass es Behördenvorlagen schwer haben, die zu diesem frühen Zeitpunkt keine Mehrheit unter den Befragten erreichen. Dies zeigte sich auch im Jahr 2005, als der Nein-Anteil zur Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen von der ersten Umfrage bis zur Abstimmung von 33 auf fast 50 Prozent anstieg.
</p><p>Die Skepsis der Stimmberechtigten überrascht nicht. Sie wissen, dass das Parlament bei den Ladenöffnungszeiten eine Salamitaktik verfolgt: Die geplante Aufweichung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots ist bloss der erste Schritt für generell längere Ladenöffnungszeiten. Die nächsten Etappen für mehr Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit sind bereits aufgegleist. So verlangen etwa die Grünliberalen, dass alle Geschäfte bis zu 120 m2 Verkaufsfläche ebenfalls den 24-Stunden-Betrieb einführen können.
</p><p>Die Stimmberechtigten in den Kantonen haben in den letzten Jahren solche Bestrebungen immer wieder abgelehnt. Dies werden sie auch auf nationaler Ebene tun. Denn sie sehen keinen Bedarf für den 24-Stunden-Betrieb. Zudem wissen sie, dass längere Ladenöffnungszeiten nur die Arbeitsbedingungen der Angestellten im Detailhandel weiter verschlechtern, das Familienleben beeinträchtigen und zu mehr Verkehr und Lärm führen.
</p><h5>Weitere Informationen:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Vizepräsidentin SGB, 079 620 11 14</span></li><li><span>Kurt Regotz, Präsident Syna, Vizepräsident Travail.Suisse, 079 617 62 94</span></li><li><span>Liselotte Fueter, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen der Schweiz, 079 302 45 35</span></li><li><span>Klaus Stadtmüller, Präsident der Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 079 237 97 10</span></li><li><span>Thomas Wallimann, Präsident Justitia et Pax, 079 848 99 65</span></li><li><span>Danièle Lenzin, Co-Präsidentin syndicom, 079 303 24 69</span></li><li><span>Corrado Pardini, Nationalrat SP, 079 375 60 94</span></li><li><span>Louis Schelbert, Nationalrat Grüne, 079 730 75 01</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1278</guid><pubDate>Thu, 15 Aug 2013 14:04:00 +0200</pubDate><title>Verschlechterung des Arbeitsgesetzes: Salamitaktik stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verschlechterung-des-arbeitsgesetzes-salamitaktik-stoppen</link><description>Eidgenössische Abstimmung 22. September </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heutige Medienkonferenz von Bundesrat Johann Schneider-Ammann vermochte die Befürchtungen der Sonntagsallianz nicht zu entkräften: Hinter der Abstimmung um eine angebliche „ Detailfrage“ steht die Absicht, die Nacht- und Sonntagsarbeit im Detailhandel voranzutreiben. Weil die Befürworter von immer längeren Ladenöffnungszeiten bei kantonalen Abstimmungen fast immer Schiffbruch erleiden, versuchen sie es nun mit einer Salamitaktik auf eidgenössischer Ebene. Den Start macht die Abstimmung vom 22. September. </p><p> Anders als von Bundesrat Schneider-Ammann behauptet, geht es um viel mehr als „nur“ um ein paar Tankstellenshops. Dies zeigt der Aktivismus im Parlament für längere Ladenöffnungszeiten. Mit Verweis auf die neuen Regeln für Tankstellenshops und unter dem Motto „Gleiches Recht für alle“ haben die Grünliberalen die Abschaffung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots für alle Läden vergleichbarer Grösse bereits aufgegleist. Dass der Bundesrat diesen Vorstoss ablehnt, hilft da nicht viel. Denn das Parlament hat zuletzt im Juni bewiesen, dass es eine umfassende Ausweitung der Ladenöffnungszeiten will. Unter dem Deckmantel der „Tourismusförderung“ hat das Parlament bereits beschlossen, den Sonntagsverkauf grossflächig einzuführen und zurückhaltende Kantone zu längeren Mindestöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr unter der Woche und von 6 bis 19 Uhr am Samstag zu zwingen. 
</p><p> Diese Salamitaktik des Parlaments muss jetzt gestoppt werden mit einem Nein zur Verschlechterung des Arbeitsgesetzes am 22. September. Eine Mogelpackung ist die Vorlage auch, weil der Geltungsbereich der Gesetzesänderung unklar ist. Eine klare Definition von «Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr» gibt es nicht, geschweige denn eine öffentlich einsehbare Karte aller potenziell von der Gesetzesänderung betroffenen Strassen und deren Anwohnerinnen und Anwohner. Das öffnet der Willkür bei der Umsetzung Tür und Tor. So ist absehbar, dass nach der Aufweichung des Nachtarbeitsverbots immer mehr der insgesamt über 1300 Tankstellenshops auf 24-Stundenbetrieb umstellen werden. Um zu kontrollieren, ob sie dazu berechtigt sind, müsste jeder einzelne vor Gericht gezogen werden. Das ist schwierig und dauert. Eine unkontrollierte Ausbreitung des 24-Stundenbetriebs und damit mehr Verkehr, Gestank und Lärm sind die Folge.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1128</guid><pubDate>Wed, 14 Aug 2013 10:08:00 +0200</pubDate><title>VerkäuferInnen wollen nicht noch länger arbeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verkaeuferinnen-wollen-nicht-noch-laenger-arbeiten</link><description>Umfrage zeigt: Steigen die Öffnungszeiten, steigt der Druck</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für die Angestellten des schweizerischen Detailhandels sind die (zu) langen Arbeitszeiten das Hauptproblem. Das zeigt eine Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut GfK im Auftrag der Gewerkschaft Unia durchführte. Diese Arbeitszeiten sind Folge von längeren Ladenöffnungszeiten, welche von der überwiegenden Mehrheit der Befragten abgelehnt werden. Die Verkäufer/innen stellen sich damit klar gegen die Versuche auf eidgenössischer Ebene, das Arbeitsgesetz bezüglich Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot immer mehr aufzuweichen.</p><p>Im Auftrag der Unia führte das renommierte Umfrageinstitut GfK eine Umfrage über die Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen im Detailhandel durch. Die Ergebnisse werfen ein deutliches Licht auf die schwierigen Bedingungen in dieser Branche. So müssen 80% der Befragten auch samstags und 11% sonntags arbeiten. Die Arbeitszeiten liegen durchschnittlich werktags bei zehn, samstags bei acht und sonntags bei sieben Stunden. Bei 38% der Befragten wurden die Ladenöffnungszeiten verlängert. Um sie abzufedern, wurden aber kaum zusätzliche Jobs geschaffen, sondern die Arbeitszeiten der einzelnen Angestellten verlängert.
</p><p>Die zu langen Arbeitszeiten werden von den Befragten auch als das grösste Problem bei den Arbeitsbedingungen genannt (36%). Erst an zweiter Stelle folgt ein zu tiefer Lohn (25%), was in einer Tieflohnbranche wie dem Detailhandel erstaunlich ist. An dritter Stelle nannten die Befragten den hohen Leistungsdruck (15%).&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p><h3>85% gegen Nacht- und Sonntagsarbeit</h3><p>Die Umfrage ergab zudem, dass eine überwiegende Mehrheit der Befragten längere Ladenöffnungs­zeiten klar ablehnt: 85% sind nicht bereit, am Abend, in der Nacht oder am Sonntag länger zu arbeiten. Sie stellen sich damit unmissverständlich gegen die verschiedenen Vorstösse auf eidgenössischer Ebene, das Arbeitsgesetz bezüglich Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot im Detailhandel immer mehr aufzuweichen. Eine erste Gelegenheit, einen entsprechenden Dammbruch im Detailhandel zu verhindern, bietet sich am 22. September bei der Abstimmung über die Änderung des Arbeitsgesetzes für Tankstellenshops. „Die Ergebnisse der Umfrage unterstreichen die Wichtigkeit der Beschränkung der Ladenöffnungszeiten für die Qualität der Arbeitsbedingungen für die Angestellten im Detailhandel“, erklärt Armand Bouverat, Mitglied der Sektorleitung Dienstleistungsbranche der Unia. „Dies ist auch der zentrale Grund, weshalb die Unia das Referendum gegen die Verschlechterung des Arbeitsgesetzes mit ergriffen hat und sich für ein Nein bei der Abstimmung vom 22. September engagiert.“&nbsp;&nbsp;
</p><h3>Dringend notwendige GAVs</h3><p>Für Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva bestätigen die Umfrageresultate die Klagen, welche die Gewerkschaft tagtäglich von Verkäuferinnen und Verkäufern hört. „Sie zeigen, dass vielen Arbeitgebern der Profit und ein möglichst grosser Marktanteil wichtiger sind als der Respekt gegenüber der geleisteten Arbeit, der Gesundheit und dem Sozialleben der Angestellten.“ Um Gegensteuer zu halten und die Arbeitsbedingungen sowie die Wertschätzung des Verkaufsberufs zu verbessern, brauche es dringend Gesamtarbeitsarbeitsverträge. Darin müssten Lohne, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen verbindlich festlegt werden: „GAVs sind im Detailhandel noch immer dünn gesät, und ein Vertrag für die ganze Branche ist nicht in Sicht“, meint die Unia-Co-Präsidentin. „Dabei sollte doch ein GAV in einer Branche, in der über 300'000 Personen arbeiten, und in einem Land, in dem immer wieder das hohe Hohelied auf die Sozialpartnerschaft gesungen wird, eine Selbstverständlichkeit sein.“&nbsp;
</p><h5>Dokumentation</h5><p><a href="http://unia.ch/Umfrage-Verkauf.6935.0.html?&amp;L=10" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Unterlagen der Unia und Detailergebnisse</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1110</guid><pubDate>Tue, 09 Jul 2013 15:34:00 +0200</pubDate><title>Schaffhauser Gartenbauer knacken 4000-Franken-Grenze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schaffhauser-gartenbauer-knacken-4000-franken-grenze</link><description>Erfolg, auch dank Engagement und Streik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der Gartenbau gehört zu den Tieflohnbranchen. Die Mindestlohnempfehlung liegt in den meisten Kantonen bei gerade mal 3450 Franken/Monat. Auch in Schaffhausen. Speziell war in Schaffhausen jedoch auch, dass die dortigen Gartenbau-Angestellten nicht mehr bereit waren, solche Löhne weiterhin zu schlucken. Sie organisierten sich in der Unia und waren gewillt, notfalls für besseren Lohn zu kämpfen. Der Notfall trat ein, weil der Arbeitgeberverband JardinSuisse im Juni die entsprechenden Verhandlungen mit der Unia abbrach. Weil am Verhandlungstisch ohne Gehör, streikten ab dem 3.7. im Schaffhauserischen 80 Gartenbauer für faire Mindestlöhne.</p><p class="Text">Der Kampf hat sich ausbezahlt. Am 8.7. willigten die vom Streik betroffenen 9 Unternehmen in eine Vereinbarung ein. Diese sieht vor, dass die Mindestlöhne in zwei Schritten deutlich angehoben werden.</p><p class="Text">In diesen 9 Unternehmen im Kanton Schaffhausen konnten folgende Regelungen erzielt werden:</p><ul><li><span>Ein ungelernter Gartenbauer wird ab 2014 auf einen Mindestlohn von 4100.-, ab 2015 auf 4200.- kommen. Die heutige Mindestlohnempfehlung liegt bei 3450.-</span></li><li><span>Ein Gartenbauer mit Berufsbildung wird ab 2014 auf einen Mindestlohn von 4500.-, ab 2015 auf 4650.- kommen. Die heutige Mindestlohnempfehlung liegt bei 4020.-</span></li><li><span>E</span><span>in Gartenbauer mit Berufsbildung und 3 Jahren Erfahrung wird ab 2014 auf einen Mindestlohn von 4900.-, ab 2015 auf 5100.- kommen. Die heutige Mindestlohnempfehlung liegt bei 4220.-</span></li></ul><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Auf 2 Jahre erstreckt ergeben sich somit sehr respektable Mindestlohnerhöhungen zwischen 630.-/Monat bis 880.-/Monat. </p><p class="Text">Damit diese Firmenvereinbarungen auf die ganze Branche im Kanton rasch modellbildend wirken, haben Unia und die Unternehmen eine Petition an die Adresse von Kanton und Gemeinden gestartet. Bei Aufträgen der öffentlichen Hand sollen nur mehr Firmen zum Zug kommen, die der Vereinbarung entsprechende Mindestlöhne zahlen.</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Das Schaffhauser Abkommen zeigt: Mindestlöhne über 4000.- sind möglich, auch wenn damit gleich ein „grosser Gump“ gemacht wird. Und zum zweiten: Kollektives Engagement, Zusammenstehen und streiken, wenn alle anderen Stricke reissen, bleibt ein Erfolgsrezept.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1108</guid><pubDate>Mon, 08 Jul 2013 15:13:00 +0200</pubDate><title>Bei Nano darf sich Asbesttragödie nicht wiederholen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bei-nano-darf-sich-asbesttragoedie-nicht-wiederholen</link><description>Staat muss gesetzlich präventiv wirken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die immer noch anhaltende Asbest-Tragödie zeigt, dass wir mit neuen Materialstoffen, die grosse wirtschaftliche und technologische Potentiale aufweisen, seriöser umgehen und vor der breiten Anwendung wissenschaftlich seriöse Abklärungen durchführen sollten. Das gilt besonders für Nano-Materialien. Der SGB und seine Verbände führen dazu im Dezember 2013 eine Tagung durch.</p><p>Immer noch erkranken Arbeitnehmer an Krebs, weil sie vor Jahrzehnten mit Asbest arbeiten mussten, ohne dass die Firmen damals die nötigen Sicherheitsvorkehrungen ergriffen hatten. Der sorglose Umgang mit Asbest beruhte aber auch häufig auf Unwissenheit. Der gleiche Fehler darf sich nicht wiederholen. 
</p><h3>Technologiefolge-Abschätzung erst im Gang</h3><p>Der Bundesrat will den bereits angelaufenen Aktionsplan „Synthetische Nanomaterialien“ bis Ende 2015 fortführen. Damit will die Regierung den Nano-Standort Schweiz und den sicheren Umgang mit synthetischen Nanomaterialien fördern und weiterentwickeln. Es geht in erster Linie darum, methodische Grundlagen für nanospezifische Vorschriften zu erarbeiten und so die Voraussetzungen für entsprechende Regulierungen zu schaffen sowie den Dialog mit Sozialpartnern, Wissenschaft, Forschung und Konsumentenschutzorganisationen weiterzuführen.
</p><p>Zur Erinnerung: Bereits heute werden Nanomaterialien so wie herkömmliche Materialien vom Chemikalien-, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht erfasst. Die Daten- und Sicherheitsanforderungen bei Anmelde- und Zulassungsverfahren sind identisch. Für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind beim Einsatz von synthetischen Nanomaterialien die gleichen Präventionsgrundsätze relevant, wie sie für alle anderen Stoffe mit noch (unbekannten) Gesundheitsgefahren gelten… 
</p><p>Was sofort auffällt: Die heutigen Grundlagen reichen für materielle nanospezifische Regulierungen noch nicht aus. Nano-Materialien sind eben nicht „gewöhnliche“ Chemikalien, sie verhalten sich aufgrund ihrer äussert kleinen Grösse sehr spezifisch und einzigartig. Die Langzeitwirkungen im menschlichen Körper können noch nicht abgeschätzt werden. Mit der neuen Internetplattform <a href="http://www.infonano.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.infonano.ch</a>, einem departementsübergreifenden Projekt verschiedener Bundesstellen, kommt der Bundesrat einem Bedürfnis u.a. der Arbeitnehmerseite zum Teil entgegen. Jedoch reicht dieses Projekt nicht aus. Auch das Nationale Forschungsprogramm 64 <a href="http://www.nfp64.ch/D/Seiten/home.aspx" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.nfp64.ch/D/Seiten/home.aspx</a> kann längst noch nicht alle Informationslücken schliessen und alle Fragen beantworten. 
</p><h3>Staat hat Schutzpflichten </h3><p>Mit Nicht-Wissen kann sich der Staat nicht aus seiner Verantwortung stehlen: Nationale und internationale Rechts-Standards legen fest, dass bei sogenannten „gefährlichen Tätigkeiten“ den Behörden positive Schutzpflichten obliegen. Hier muss der Staat gesetzlich tätig werden, um das noch unbekannte, potentielle Worst-Case-Szenario, so unwahrscheinlich es scheinen mag, zu verhindern. Und zwar, bevor es zu spät ist! Wenn staatliche Stellen dies nicht tun, passieren menschliche Tragödien wie im Fall des Asbest: Auch in der Schweiz glänzten Behörden lange durch Lethargie, bis es für die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu spät war. Im Glarner Landrat reichte SGB-Mitarbeiter und SP-Parlamentarier Marco Kistler im Juni 2013 eine Motion ein, um die Rolle des Staates im Zusammenhang mit der jahrzehntelangen tödlichen Asbestproduktion in der Eternit Niederurnen aufzuarbeiten. Das Beispiel Asbest zeigt, wie Staat und Wirtschaft nicht mit potentiellen Gefahren am Arbeitsplatz umgehen dürfen. Im Fall des Asbests wurden die schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeiterinnen und Arbeiter nicht von den Unternehmen getragen, sondern von der Gesellschaft: Familien, Krankenkassen, IV, SUVA… Das darf sich nicht wiederholen. Hier müssen arbeits- und haftpflichtrechtliche präventive Massnahmen ergriffen werden. 
</p><h3>SGB-Gesundheitskommission führt Nano-Tagung durch </h3><p>Der SGB und seine Verbände, welche sich in der Gesundheitskommission (Gehuko) um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Prävention von Berufskrankheiten kümmern, werden für den 2. Dezember 2013 in Bern eine Tagung zum Thema „Nano, das neue Asbest?“ durchführen (Anmeldeinformationen folgen). Hochkarätige Gäste aus Wissenschaft, SUVA und Sozialpartnerschaft werden sich mit den Risiken und Chancen der Nanotechnologie für die Arbeitnehmenden und dem Industriestandort Schweiz auseinandersetzen. Dabei wird das Thema Nano sowohl von der technischen, versicherungs- aber auch haftpflichtrechtlichen Perspektive beleuchtet werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1107</guid><pubDate>Mon, 08 Jul 2013 15:01:00 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmerschutz wichtiger denn je!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmerschutz-wichtiger-denn-je</link><description>Umbrüche in der Bankenwelt </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bankgeheimnis für (ausländische) Kunden wird fallen, und das dürfte grössere ökonomische Auswirkungen auf den Schweizer Finanzmarkt haben. Gewisse Banken könnten jetzt versucht sein, sich auf Kosten der Mitarbeiter zu sanieren. Gerade im Rahmen eines Nachfolgeprojekts zur gescheiterten „Lex USA“ sind die Risiken für die Bankmitarbeitenden nicht zu unterschätzen. Der Bundesrat muss dem Bankpersonal Datenschutz gewähren. </p><p>Prioritäres juristisches Ziel muss eine möglichst arbeitnehmerfreundliche Lösung der verschiedener Steuerstreite mit dem Ausland sein, die den Marktzugang der Schweizer Banken im Moment bedrohen (USA, EU, etc.).
</p><p>Das US-Dossier zeigt, dass für gewisse Banken die Versuchung gross ist, sich durch möglichst umfassende Datenlieferungen an die USA einer Strafverfolgung in Übersee zu entziehen. Während das Bankgeheimnis des Kunden straf- und zivilrechtlich durch Art. 47 des Bankengesetzes (BankG) geschützt wird, zeigten sich gewisse Banken bereit, persönliche Daten von Mitarbeitenden mit Kontakt zu US-Personen den US-Behörden zu liefern.
</p><h3>Mitarbeiterschutz im Bankenbereich</h3><p>Dieses Verhalten ist unter verschiedenen Aspekten rechtlich unhaltbar. Für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz gilt ein (qualifizierter) Datenschutz: Art. 328b OR legt fest, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gerade auch die personenbezogenen Daten des Arbeitnehmenden schützen muss. Das beinhaltet neben einem grundsätzlichen Verbot der Weiterleitung an Dritte auch und besonders das Verbot, gewisse personenbezogene Daten überhaupt zu bearbeiten, einzusehen oder zu speichern, wenn sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeitsverrichtung gemäss Arbeitsvertrag stehen und wenn nicht auch die Voraussetzungen des Datenschutzgesetzes (DSG) respektiert werden: U.a. sind hier die Prinzipien der Verhältnismässigkeit der Bearbeitung von Mitarbeiterdaten und die Weitergabe nur mit Zustimmung des Betroffenen zu nennen. Bei fehlender Einwilligung braucht es für eine Datenbearbeitung ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder eine (spezial-)gesetzliche Rechtfertigung (Art. 12 f. DSG).
</p><p>Ob die Datenlieferungen von Tausenden Mitarbeiternamen im April 2012 unter Anwendung von Notrecht zur Gewährung einer „Globalbewilligung“ nach Art. 271 StGB rechtens waren, muss stark bezweifelt werden angesichts unklarer Notrechts-Kompetenzen des Bundesrates und damit einhergehenden Zweifeln an der Einhaltung des Legalitätsprinzips. Zur Erinnerung: Art. 271 StGB stellt sog. „verbotene Handlungen für einen fremden Staat“ unter Strafe. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die staatliche Herrschaftssphäre nicht durch Handlungen verletzt wird, die in der Schweiz behördlichen Charakter aufweisen und deshalb die Einhaltung von gewissen rechtsstaatlichen Verfahren verlangen, wenn sie im Auftrag eines fremden Staates in der Schweiz durchgeführt werden sollen (z.B. Rechtshilfegesuche, vorherige Bewilligung durch Gerichte, etc.). 
</p><p>Auch der Eidgenössische Datenschützer war 2012 nicht in der Lage, den gesetzlichen Datenschutz gegenüber den Bankmitarbeiterdaten durchzusetzen. Vielmehr musste auch von dieser Seite eine gewisse Relativierung des Bankangestelltenschutzes beobachtet werden unter Anführung vermeintlich „höherer“ wirtschaftlicher Interessen der Arbeitgeber, keine Klage vor US-Behörden zu riskieren.[1] Besonders heikel war bei dieser sehr gewunden notrechtlich begründeten Datenlieferung, dass die Daten von den Arbeitgebern CS, HSBC, Julius Bär sowie der Zürcher und Basler Kantonalbanken an die US-Behörden nicht immer unter vorgängiger expliziter Vorinformation der betroffenen (ehemaligen) Angestellten verschickt wurden. Das bestehende Schweizer Recht zum Arbeitnehmer-Datenschutz zeigte so jedenfalls im besonders exponierten Bankenbereich drastisch seine materiellen und formellen Grenzen.
</p><h3>Steuerstreit USA-Schweiz: von der „Lex USA“ zum Plan B</h3><p>Offenbar hat der Bundesrat jedoch zwischen 2012 und 2013 den Ernst der Lage erkannt und entschieden, den ordentlichen Gesetzgebungsweg zur Erreichung einer möglichst globalen Lösung mit den USA zu wählen. So hätte die Altlastensanierung mit der Verabschiedung einer „Lex USA“ von statten gehen sollen. Ohne Anrufung von Notrecht wäre ein zeitlich beschränktes Bundesgesetz<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a> erlassen worden. Es hätte den betroffenen Banken erlaubt, einerseits Daten hinsichtlich Art. 271 StGB mit den USA auszutauschen, die ansonsten nur im Rahmen eines komplizierten ordentlichen Rechtshilfegesuchs an die zuständigen Schweizer Behörden hätten behandelt werden können. Andererseits wäre die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber bis zu einer eigentlichen Architektur von flankierenden Massnahmen erweitert worden. 
</p><p>Richtigerweise wurden hierbei der Schweizerische Bankpersonalverband SBPV, der Arbeitgeberverband Banken sowie die Bankiervereinigung vom Bundesrat mit der parallelen Ausarbeitung einer Vereinbarung zur Konkretisierung der Fürsorgepflicht gem. Art. 328 OR des Arbeitgebers in Bezug auf allfällige Folgekosten einbezogen. Dies, um die gravierendsten Folgen der an und für sich skandalösen Weitergabe von Mitarbeiterdaten an das US-Justizministerium (DoJ) im Rahmen der heute anstehenden möglichst globalen „Sanierung“ der Altlasten des Schweizer Bankgeheimnisses im Zusammenhang mit US-Kunden mit flankierenden Massnahmen weitestgehend zu neutralisieren. Die Ausarbeitung einer solchen Vereinbarung als Minimalbedingung, um überhaupt Daten mit dem DoJ austauschen zu dürfen, ist als Erfolg des SBPV und der Sozialpartnerschaft im Bankenbereich zu werten. 
</p><p>In der ersten Juliwoche hat nun der Bundesrat nach dem parlamentarischen Scheitern der „Lex USA“ einen sogenannten Plan B präsentiert. Dabei geht es darum, dass eine spezifische Rechtsgrundlage auf Verordnungsstufe für eine erleichterte Erteilung von Einzelbewilligungen mit entsprechenden Auflagen an Banken nach Art. 271 StGB in Kraft gesetzt werden soll. Der Bundesrat hat dabei im Rahmen des geltenden Rechts (OR, DSG, BankG, StGB) die Eckwerte für die Kooperation der Schweizer Banken mit den US-Behörden festgelegt. Zudem wird der Bundesrat mit dem DoJ auf der Basis der dann in die Verordnung gegossenen Eckwerte weitere Gespräche betreffend Start eines unilateralen US-Programms zur Vergangenheitsregelung jener Banken führen, gegen die noch kein Strafverfahren eröffnet wurde. Bei einer Teilnahme am Programm benötigen auch diese Banken eine Bewilligung im Rahmen der verabschiedeten Eckwerte. Über den Inhalt des Programms wird nur das DoJ entscheiden: Bei diesen Programmen handelt es sich nämlich um einseitige Verfahrensangebote der US-Behörden an die einzelnen Schweizer Banken. 
</p><h3>Zwingende Elemente des Plan B zum Schutz der Angestellten</h3><p>Der Bundesrat hat am 3. Juli 2013 beschlossen, die sozialpartnerschaftlich ausgearbeitete Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerorganisation und Arbeitgeberschaft als „Eckwert“ für die Kooperation der Schweizer Banken mit den US-Behörden festzulegen. Dabei müssen sich die Banken verpflichten, jegliche allfällige Gerichts-, Anwaltskosten und andere Aufwendungen in den USA zu übernehmen sowie einen Härtefallfonds für unvorhergesehene Kosten zu schaffen. 
</p><p>Bankinstitute müssen sich natürlich auch rückwirkend für diejenigen Kosten verpflichten, welche im Zusammenhang mit der Datenlieferung aufgrund des völlig überstützt wirkenden Bundesratsbeschlusses vom 4. April 2012 getätigt wurden (wobei hier die juristische Auseinandersetzung noch läuft, wie die Blockierung der Datenlieferung in die USA durch ein Genfer Gericht Ende Juni 2013 in Erinnerung gerufen hat). 
</p><p>Die Tatsache, dass die Regelungen des Plan B nicht wie die „Lex USA“ auf Gesetzes- sondern nur auf Verordnungsstufe verankert werden, macht klar, dass der Rechtsschutz insbesondere für die Arbeitnehmenden sowohl materiell wie auch formell verbessert und ausgebaut werden muss. Einerseits müssen alle betroffenen, auch ehemaligen, Arbeitnehmenden, deren Daten geliefert werden, vorgängig einzeln informiert werden. Andererseits dürfen in Respektierung des Verhältnismässigkeitsprinzips wenn überhaupt nur Namen bzw. Daten von leitenden Kaderangestellten geliefert werden. Ein Weiterleiten an US-Behörden von Angaben zu organisatorisch untergeordneten Bankangestellten (Kundenberater, Backoffice, Sachbearbeitende, etc.) wäre juristisch nicht zu begründen. 
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> Für eine Kritik der Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen vom 17. Oktober 2012 vgl. die SGB-Stellungnahme zur Übermittlung von Bankmitarbeiterdaten: &lt;media 656 - - "TEXT, 121018 LC Uebermittlung Bankmitarbeiterdaten, 121018_LC_Uebermittlung_Bankmitarbeiterdaten.pdf, 86 KB"&gt;<a href="http://www.sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Vernehmlassungen/121018_LC_Uebermittlung_Bankmitarbeiterdaten.pdf" target="_blank">www.sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Vernehmlassungen/121018_LC_Uebermittlung_Bankmitarbeiterdaten.pdf</a>&lt;/media&gt;. 
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a> Bundesgesetz über Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten, Botschaft vom 29. Mai 2013. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1105</guid><pubDate>Mon, 08 Jul 2013 14:46:00 +0200</pubDate><title>Aufgepasst –  nicht alles ist gestattet! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/aufgepasst-nicht-alles-ist-gestattet</link><description>SGB-Empfehlungen zu Ferienjobs</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ferien nahen. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Zu beachten: Auch für Kurzjobber/innen gilt das Arbeitsrecht.</p><p>Kinderarbeit ist hierzulande glücklicherweise abgeschafft. Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen benötigen Minderjährige die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.
</p><h3>Wer darf was (nicht)?</h3><p>Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) präzisiert die Anstellungsregeln für unter 18-Jährige. Verboten sind gefährliche Arbeiten, Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die&nbsp; berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5).
</p><h3>Wie lange?</h3><p>Die Arbeit der unter 13-Jährigen darf maximal drei Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche betragen (Art. 10 ArGV 5). Jugendliche über 13 Jahre ohne beendete Schulpflicht können bis zu 8 Stunden pro Tag (40 h pro Woche) während der Hälfte der Schulferien, zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, beschäftigt werden, wobei bei mehr als fünf Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren ist (Art. 11 ArGV 5). Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen vom Unternehmen Angestellten nicht überschreiten darf (max. 9 h pro Tag) und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat (Art. 31 Abs. 1 ArG). Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden (Art. 16 ArGV 5). Abends dürfen unter 16-Jährige nur bis 20.00 Uhr, 16- bis 18-Jährige bis 22.00 Uhr beschäftigt werden (Art. 31 Abs. 2 ArG). 
</p><h3>Bei Gefahr nein sagen</h3><p>In Ferienjobs tun viele Jugendliche die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Auch in dieser lauern Gefahren, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Das Berufsunfallrisiko junger Jobber/innen ist sehr hoch, vor allem in den ersten Tagen der Anstellung.
</p><p>Deshalb: Sicherheitsvorschriften immer genau beachten. Die entsprechenden Unterrichtungen des Arbeitgebers sind sorgsam zu beachten, auch wenn sie einem übertrieben vorkommen sollten. In jedem Fall sind gefährliche Arbeiten bis zum Alter von 18 Jahren verboten. Ist jemand trotz allem einer Gefahr ausgesetzt, dann muss er wagen, STOPP zu sagen. Es lohnt sich, Hilfe einzuholen bei einem erfahrenen Arbeitskollegen. Unfälle wirken zu häufig zu lange nach.
</p><h3>Richtig versichern</h3><p>Während eines kleinen Ferienjobs die Sozialversicherungen zu vernachlässigen, kann sich rächen. Alle Arbeitnehmenden sind unabhängig ihres Alters obligatorisch durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Wenn sie weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, deckt diese Versicherung nur die Berufsunfälle. Ist das Pensum höher, sind alle Unfälle gedeckt. Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die Eltern zu benachrichtigen (Art. 32 ArG). Für Anstellungen unter drei Monaten gibt es keine Verpflichtung, im Krankheitsfalle ein Gehalt zu zahlen. Die anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) sind erst ab 18 obligatorisch. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht zahlt, ist dies Schwarzarbeit und hat Sanktionen zur Folge.
</p><h3>Lohn: minimale und übliche Löhne</h3><p>In der Schweiz gibt es (noch) keinen gesetzlichen Mindestlohn über alle Branchen hinweg. Theoretisch könnte damit der Arbeitgeber den Lohn zahlen, der ihm passt. Allerdings muss der Arbeitgeber Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) respektieren. Für Ferienjobs besonders bedeutend sind der Landes-GAV Gastgewerbe, die verschiedenen GAV im Bau, in der Reinigung, im Detailhandel (Coop, Migros sowie kantonale und kommunale GAV), für den Temporärbereich (Personalverleih) und ebenso die kantonalen NAV in der Landwirtschaft. Die meisten vertraglichen Mindestlöhne findet man auf: <a href="http://www.gav-service.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.gav-service.ch</a>. Die Arbeitgeber müssen zudem die branchen- und ortsüblichen Löhne respektieren. Die meisten davon findet man auf <a href="http://www.lohnrechner.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a> .
</p><p>Der SGB empfiehlt für alle Angestellten einen Mindestlohn von 22.- Fr./h. 
</p><h3>Und die Ferien?</h3><p>Schliesslich darf der Ferienanspruch nicht vergessen werden. Wenn man – wie gewöhnlich bei kleinen Ferienjobs – im Stundenlohn beschäftigt ist, hat man Anrecht auf einen Lohnzuschlag von 10,64 % (bis zu 20 Jahren). Bei Jugendlichen ab 20 beträgt dieser Zuschlag 8,33 %. Auf der Lohnabrechnung ist dieser Zuschlag klar auszuweisen.
</p><h5>Internet-Stellenbörsen: aufpassen und nicht reinfallen!</h5><p>„Suchen Mädchen für einjährigen Coiffeurstage. Lohn 400.-/Monat.“ Diese Annonce erschien Ende Juni auf <a href="http://www.adosjob.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.adosjob.ch</a>. Man findet solche Kleinanzeigen oft auf Webseiten, die sich an Jugendliche auf Jobsuche wenden. Wenn auch die meisten dieser Webseiten von guten Absichten ausgehen, so heisst das noch lange nicht, dass die Stellenangebote darauf im Interesse der Jugendlichen oder rechtskonform sind. Der oben zitierte Fall stellt eindeutig einen Missbrauch dar: Der Betrieb müsste das Mädchen als Lehrling anstellen. Erst das erlaubte eine korrekte durch die Brache anerkannte Ausbildung. Vielleicht hat der Inserierende keine Berechtigung zur Lehrlingsausbildung. Er bietet also einen nicht reglementierten Stage an, um während eines Jahres von einer billigen Hilfskraft zu profitieren.
</p><p>Tipp: Die SGB-Jugendkommission hat in einer Ratgeber-Broschüre alle wichtigen Informationen zum Arbeitsrecht erfasst. Diese ist downloadbar unter: <a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a> .</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1104</guid><pubDate>Fri, 05 Jul 2013 14:21:00 +0200</pubDate><title>Arbeitszeiterfassung vorerst erfolgreich verteidigt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeiterfassung-vorerst-erfolgreich-verteidigt</link><description>Arbeitszeiterfassung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitszeit und Freizeit sollen sich nicht uneingeschränkt vermischen. Dies hat nun auch Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann erkannt. Mit dem heute angekündigten vorläufigen Verzicht auf eine Verordnungsänderung zum Arbeitsgesetz trägt der Bundesrat der Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) Rechnung, dass nur Angestellte in leitender Position nach sogenannten „Vertrauensarbeitszeit“-Modellen beschäftigt werden dürfen.
</p><p>Bei diesen Modellen können die Arbeitgeber auf die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit verzichten. Dies führt zu einer zunehmenden Vermischung von Arbeits- und Ruhezeit. Das ist ungesund, wie Studien belegen: wird die Arbeitszeit nicht mehr erfasst, nehmen Stress und psychische Krankheiten wie Burnouts zu. Ausserdem gehen in solchen Arbeitsverhältnissen Arbeitnehmende oft arbeiten, auch wenn sie eigentlich krank sind.
</p><p>Trotz dieser Erkenntnisse fordern die Arbeitgeber, dass sie künftig bei allen Arbeitnehmenden mit einem Lohn von mehr als 126‘000 Franken auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können. Diese Forderung hat Bundesrat Schneider-Ammann nun vorerst abgelehnt, nicht zuletzt wegen des Widerstands der Gewerkschaften.
</p><p>Vom Tisch ist die Aushöhlung des Arbeitnehmerschutzes damit aber nicht. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO wurde beauftragt, eine neue Vorlage auszuarbeiten. Der SGB wird diese Arbeiten kritisch begleiten. Dabei wird er sich dafür stark machen, dass nur Arbeitnehmende in führender Stellung, die ihren Arbeitstag autonom gestalten können, auf Arbeitszeiterfassung verzichten dürfen.
</p><p>Heute gilt es nun, das geltende Recht durchzusetzen. Die Kantonalen Inspektorate müssen dazu kontrollieren, ob die Arbeitgeber, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Arbeitszeiten erfassen lassen.
</p><h5 style="font-size: 13px; "><span>AUSKÜNFTE</span></h5><ul><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär zuständig für Arbeitsrecht&nbsp;<br></span><span>076 335 61 97</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1094</guid><pubDate>Tue, 25 Jun 2013 12:17:00 +0200</pubDate><title>Nein zum 24-Stunden-Arbeitstag   </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zum-24-stunden-arbeitstag</link><description>Abstimmungskampf lanciert</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Heute lancieren Organisationen der Sonntagsallianz den Abstimmungskampf gegen die Verschlechterung des Arbeitsgesetzes am 22. September. Das Parlament will bei Tankstellenshops den 24-Stunden-Betrieb einführen. Damit wird das Arbeitsgesetz ausgehöhlt und es droht ein Dammbruch für den ganzen Detailhandel. Wichtige gesellschaftliche Erholungs- und Freiräume werden dadurch untergraben, mit Folgen auch für alle anderen Branchen. Dagegen setzen sich die Organisationen der Sonntagsallianz vehement zur Wehr.</b></p><p>Das Arbeitsgesetz, das die Gesundheit der Beschäftigten schützt, wollen die Liberalisierungsturbos mittels Salamitaktik aushöhlen. Das führt zu mehr Nacht- und Sonntagsarbeit. Der unklare Geltungsbereich der Gesetzesänderung lässt einen unkontrollierbaren Wildwuchs bei den Tankstellenshops zu und erhöht den Liberalisierungsdruck im Detailhandel massiv. Dagegen reichten am 3. April Mitgliedsorganisationen der Sonntagsallianz mit über 86'000 Unterschriften erfolgreich das Referendum ein. «Was heute bei den Tankstellenshops droht, soll morgen im ganzen Detailhandel die Regel sein», meint Vania Alleva, Co-Präsidentin der Unia.
</p><p>Das Verkaufspersonal leidet schon heute unter tiefen Löhnen, zerstückelten Arbeitszeiten und Arbeit auf Abruf. «Das sind Bedingungen, die die Arbeit zur unerträglichen Last machen.» sagt Kurt Regotz, Präsident der Gewerkschaft Syna. Besonders betroffen von längeren Ladenöffnungszeiten sind Frauen, sie machen fast 70% des Verkaufspersonals aus. Liselotte Fueter, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen Schweiz, sagt: «Für die mehrfach belasteten Frauen führt der enorme Stress häufig zu gesundheitsschädigenden Situationen.» Diese gesundheitlichen Folgen, insbesondere der Nachtarbeit, betont auch Klaus Stadtmüller, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin: «Es treten vermehrt psychische Störungen bis zu Erkrankungen (Depressionen) auf, ebenso wie Beschwerden im Verdauungstrakt, Appetitlosigkeit und gehäufter Bluthochdruck.»
</p><p>Nicht nur der Detailhandel ist betroffen. Der Gesetzesvorschlag höhlt das Arbeitsgesetz nämlich in einem zentralen Punkt aus – dem Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot. Das betrifft nicht nur die Angestellten der Tankstellenshops. Die gelockerten Bestimmungen werden sich rasch auf den gesamten Detailhandel und später auf andere Branchen ausdehnen. Von den Beschäftigten wird immer häufiger die permanente Verfügbarkeit gefordert. Durch die ständige Flexibilisierung der Arbeitszeit gehen wichtige gesellschaftliche Freiräume verloren. «Diese Gesetzesrevision ist darum im Kern eine Grundsatzentscheidung, denn es geht darum den Sonntag zum Werk- und Einkaufstag machen!» sagt Thomas Wallimann, Präsident von Justitia et Pax. Ähnlich skizziert Danièle Lenzin, Co-Präsidentin von syndicom, die Folgen für das Postpersonal: «Hält dieser Trend an, wird es schon bald Überlegungen geben, warum die Poststellen eigentlich nicht auch am Sonntag öffnen sollen?»
</p><p>Schlussendlich dienen diese Verschlechterungen für viele Arbeitnehmende lediglich dem Nutzen ganz weniger: «Der Profit des Inhabers ist also wichtiger als die Gesundheit oder das Sozialleben der Angestellten», kritisiert Ada Marra, Nationalrätin der SP. Der Kreis der Betroffenen geht aber noch weiter, denn auch Anrainer und die Umwelt haben unter der 24-Stunden-Arbeitstag zu leiden. «Hier geht es um Shops, die ausschliesslich mit dem Auto erreichbar sind. Dies fördert den motorisierten Einkaufsverkehr rund um die Uhr, vornehmlich in den lärmsensiblen Nachtzeiten» meint Daniel Vischer, Nationalrat der Grünen.
</p><h5><b>Weitere Informationen:</b></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>&nbsp;</span><b>Vania Alleva:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Vania_Alleva_unia_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Nein zum 24-Stunden-Arbeitstag am 22. September</a><br></b><span>Co-Präsidentin Unia, Vizepräsidentin SGB, 079 620 11 14</span></li><li><b>Kurt Regotz:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Kurt_Regotz_syna_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Die Nacht gehört uns!</a></b><br>Präsident Syna, Vizepräsident Travail.Suisse, 079 617 62 94</li><li><b>Liselotte Fueter:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Liselotte_Fueter_EFS_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><b>Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten trifft Frauen, Kinder und Familien</b></a><br></b>Co-Präsidentin der evangelischen Frauen der Schweiz, 079 302 45 35</li><li><b>Klaus Stadtmüller:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Klaus_Stadtmueller_SGARM_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Keine unnötige Nachtarbeit</a><br></b>Präsident der Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 079 237 97 10</li><li><b>Thomas Wallimann:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Thomas_Wallimann_Justitia-et-Pax_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Schutz des Sonntags als Ruhe- und Feiertag</a></b><br>Präsident Justitia et Pax, 079 848 99 65</li><li><b>Danièle Lenzin:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Dani%C3%A8le_Lenzin_syndicom_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><b>Heute der Detailhandel, morgen die Post und der gesamte Dienstleistungssektor</b></a><br></b>Co-Präsidentin syndicom, 079 303 24 69</li><li><b>Jacques-André Maire:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Jacques-Andre_Maire_sp_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><b>24 Stunden-Shopping: Eine Anti-Personalmine</b></a><br></b>Nationalrat SP Schweiz, 078 709 48 50</li><li><b>Daniel Vischer:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Daniel_Vischer_gruene_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><b>Gegen das 24 h – Shopping bei Tankstellenshops</b></a><br></b>Nationalrat Grüne, 079 682 43 92</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1091</guid><pubDate>Thu, 20 Jun 2013 10:47:00 +0200</pubDate><title>Neu mit Mindestlöhnen gegen Dumping </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/neu-mit-mindestloehnen-gegen-dumping</link><description>Neuer GAV-MEM bricht Tabu

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist ein Tabubruch: Der symbolisch am meisten aufgeladene Gesamtarbeitsvertrag in der Schweiz, der GAV-MEM, das Vertragswerk in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, legt neu Mindestlöhne fest. 
</p><p> Die Verhandlungen begannen im November 2012. Im Frühjahr 2013 waren sie ernsthaft gefährdet. Anfang Mai war der Beizug eines Mediators in der Person von Ex-Seco-Arbeitsdirektor Jean- Luc Nordmann nötig. Anfangs Juni dann der Durchbruch in den Verhandlungen: Unia konnte sich mit ihrer Forderung nach Mindestlöhnen in diesem GAV durchsetzen. Das Novum kann wohl nur richtig einschätzen, wer die hohe symbolische Bedeutung dieses Vertragswerks kennt, das auf das mythische Friedensabkommen von 1937 zurückgeht. Die Löhne hätten allein die Betriebe zu regeln, so lautete über ein Dreivierteljahrhundert erfolgreich das Dogma der Arbeitgeber. Nun – das Dogma ist gefallen. 
</p><h3>„Unser Nullmeridian“</h3><p>Der neue GAV-MEM definiert Mindestlöhne je für Ungelernte und für Qualifizierte und stuft diese nach drei Lohnregionen ab. In der Region A betragen die Jahreslöhne 50‘050 Franken für Ungelernte und 53‘950 Franken für Qualifizierte. In der Region B betragen die gleichen Werte 46‘800 Franken für Ungelernte und 50‘700 Franken für Qualifizierte. Und in der Region C (Tessin und Jurabogen): 42‘900 Franken für Ungelernte und 46‘800 Franken für Qualifizierte. Umgerechnet auf die Stundenlöhne ergibt das folgende Beträge:
</p><p>Region A: 24,10 Fr. resp. 25,90 Fr.
</p><p>Region B: 22,50 Fr. resp. 24,40 Fr.
</p><p>Region C: 20,60 Fr. resp. 22,50 Fr.
</p><p>Wer diese Vertrags-Minimallöhne an der SGB-Mindestlohninitiative misst, stellt rasch fest, dass nur in einem Fall deren Forderung von 22 Franken pro Stunde unterschritten ist. Unia-Industriechef Corrado Pardini gesteht denn auch: „Manche der Löhne sind zu tief. Es war ein schwieriger Entscheid. Entweder kein GAV, also auch keine Mindestlöhne. Oder ein GAV, der zum ersten Mal in der MEM-Geschichte Mindestlöhne festmacht. Wir haben uns für den Durchbruch entschieden. Entscheidend dabei: Es gibt jetzt klare Grenzen gegen das Dumping. Und wir arbeiten an ihrer Verbesserung […] Diese Mindestlöhne sind jetzt unser Nullmeridian.“(work, 7.6.2013). Bliebe nachzutragen, dass in der Region C nur 6 % der entsprechend Beschäftigten arbeiten und dass der Abschluss im Tessin für viele Arbeitnehmende Lohnerhöhungen von bis zu 700 Franken pro Monat bedeutet. 
</p><h3>Gesetzlicher Mindestlohn bleibt nötig</h3><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner hat denn auch die Festlegung von Mindestlöhnen als „historischen Durchbruch“ bezeichnet. Historische Durchbrüche haben immer Nachzügler. Das heisst: Die Gewerkschaften werden weiterhin darauf beharren, via GAV neu Mindestlöhne festzulegen. Und wo dies nicht möglich ist, wird die entsprechende Volksinitiative des SGB für gesetzlichen Ersatz sorgen. Denn auch mit dem neuen MEM-Abschluss kommen bloss gut 40 % aller GAV-Unterstellbaren in den Genuss eines GAV-Mindestlohnes. Gleichzeitig sind Tieflöhne (3986.-/Monat für 2010) weit verbreitet: 437‘000 Menschen, d.h. 12 % der Arbeitnehmenden in der Schweiz, waren 2010 zu solch miesen Konditionen angestellt. Angesichts dieser Daten ist die Deutung des MEM-Abschlusses durch Swissmem-Sprecher Ivo Zimmermann etwas gar voreilig: "Mit dem neuen Vertrag setzen wir ein Zeichen, dass Lohnfragen auf Betriebs- und Branchenebene gelöst werden sollten und nicht durch staatliche Regeln." Die Realität zeigt, dass solche Zeichen längst nicht überall gehört werden. Im Schuhhandel, im Detailhandel und im Gartenbau, um nur drei besonders virulente Beispiele zu nennen, dominiert die Verweigerungsfront gegenüber Gesamtarbeitsverträgen. Das zeigt, dass es den gesetzlichen Mindestlohn als Ergänzung und als unterste Schutzlimite braucht.
</p><h5>Weitere Punkte des MEM-Abschlusses </h5><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit: Die Arbeitgeber können künftig bis zu 200 Stunden Überzeit ins neue Jahr übertragen. Bisher waren es 100 Stunden. 
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Neue Regelung des „Krisenartikels": Sie ermöglicht Firmen bei ausserordentlichen Umständen in Absprache allein mit dem Personal (bisher unter Beizug der Gewerkschaft) die Arbeitszeit befristet nach oben anpassen. 
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Andere Verbesserungen: Vaterschaftsurlaub von einer Woche, Förderung flexibler Arbeitsmodelle wie Job Sharing, die Stärkung der Berufsbildung sowie die Förderung von Mitarbeitenden, insbesondere Auszubildenden und Frauen.
</p><p>Der neue GAV gilt für annähernd 100'000 Beschäftigte. Der Vertrag wird am 1. Juli 2013 in Kraft treten und bis 2018 gelten. Er bedarf noch der Ratifizierung der zuständigen Organe auf beiden Seiten. </p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1087</guid><pubDate>Mon, 17 Jun 2013 14:13:00 +0200</pubDate><title>Es braucht endlich wirksamen Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-braucht-endlich-wirksamen-schutz-vor-antigewerkschaftlichen-kuendigungen</link><description>Klage bei der IAO</description><content:encoded><![CDATA[<p>An einer Pressekonferenz zum Auftakt der 102. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) haben die SGB-Gewerkschaften heute die zwei aktuellsten Fälle aufgerollt, bei welchen die Arbeitgeber in bisher nicht bekannter Brutalität einen legitimen Streik liquidiert haben.
</p><p>Bei SPAR in Dättwil streikten die Beschäftigten gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen und für bessere Löhne. Corinne Schärer, Mitglied der Unia-Geschäftsleitung: „Erst nach 7 Tagen Streik war das Management von Spar bereit zu verhandeln, nur um dann mitten in den Gesprächen den Verhandlungstisch ohne Begründung zu verlassen. Danach gingen sie auf kein Angebot der Beschäftigen und Unia mehr ein. Nach 11 Tagen Streik dann die Machtdemonstration: Statt die Verhandlungen wieder aufzunehmen, wurde den 11 Angestellten fristlos gekündigt.“
</p><p>Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin VPOD, wies auf den sehr ähnlich gelagerten „Fall Providence“ hin. Das Neuenburger Spital kündigte 22 Streikenden, die sich so gegen die Kündigung ihres GAV und gegen die Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen gewehrt hatten. Der VPOD klagte vor Gericht gegen diese Kündigungen. Dieses jedoch betonte deren Rechtmässigkeit. Daraufhin klagte der VPOD bei der IAO wegen Verletzung der von der Schweiz ratifizierten Abkommen 87 und 98.
</p><p>Die schockierenden Fälle Providence und SPAR zeigen: Es braucht einen besseren Kündigungsschutz. Denn sonst ist bei jeglicher Verhandlung das Prinzip der gleichen Augenhöhe nicht gegeben. Unternehmen dürfen nicht länger Räume sein, an deren Garderobe man zusammen mit seinem Mantel gleich noch seine demokratischen Rechte abgibt. Das brachiale Vorgehen verletzt auch das in der Verfassung festgelegte Streikrecht.
</p><p>Der SGB hat bereits vor 10 Jahren die Schweiz wegen Verletzung der IAO-Abkommen 87 und 98 angeklagt. Insbesondere der sehr schwache Kündigungsschutz von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden stand im Zentrum dieser Klage. Der SGB hat diese Klage erneuert, nachdem der Bundesrat eine in der Zwischenzeit aufgegleiste OR-Revision, die diese Anliegen hätte aufnehmen sollen, auf Eis gelegt hat. Diese Klage wird an der 102. IAO-Konferenz zur Sprache kommen. 
</p><p>Die SGB-Gewerkschaften appellieren zudem an den Bundesrat und an die Arbeitgeber, sich bei der OR-Revision nicht mehr quer zu legen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Ewald Ackermann, SGB-Information, 079 660 36 14 oder 031 377 01 09</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1083</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2013 10:27:00 +0200</pubDate><title>Besorgniserregende Lohnentwicklung in ungeschützten Branchen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/besorgniserregende-lohnentwicklung-in-ungeschuetzten-branchen</link><description>Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lohndruck ist in der Schweiz leider eine Realität. Das zeigt der &nbsp;der am Dienstag veröffentlichte Observatoriumsbericht. Arbeitgeber versuchen, im Ausland „billigere“ Arbeitskräfte zu rekrutieren. Das zeigen die Resultate der Lohnkontrollen. In Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) und Mindestlöhnen können die Arbeitgeber, welche zu tiefe Löhne zahlen, gebüsst und zur&nbsp;Rechenschaft gezogen werden.&nbsp;Wenn die Flankierenden Massnahmen konsequent vollzogen werden, können die Schweizer Löhne in diesen Branchen durchgesetzt werden.
</p><p>Viel problematischer ist die Situation in ungeschützten Branchen ohne GAV und Mindestlöhne. Davon betroffen sind rund 50 Prozent aller Beschäftigten, etwa im Detailhandel, dem Gartenbau, der Informatik, dem Journalismus aber auch Berufe wie Musiker. Im Rahmen der Lohnkontrollen wurden bei jedem zehnten Arbeitgeber zu tiefe Löhne festgestellt. Effektiv dürfte diese Zahl noch höher sein, da einige Kantone wie z.B. der Kanton Zürich im Gartenbau bei den Kontrollen mit zu tiefen Richtlöhnen arbeiten. Besorgniserregend ist, dass die Rekrutierung von Erwerbstätigen aus der EU durch Schweizer Arbeitgeber vor allem in diesen ungeschützten Branchen zugenommen hat. Der Observatoriumsbericht liefert erstaunlich wenig Hinweise auf Lohndruck in diesen Branchen. Grund dafür ist u.a. der zu grobe Analyseraster. Denn in den Studien zur Lohnentwicklung werden die geschützten und ungeschützten Branchen in einen Topf geworfen. 
</p><p>Dass der Lohndruck in den ungeschützten Branchen ein Problem ist, zeigt der Umstand, dass gemäss Observatoriumsbericht die Löhne der Erwerbstätigen mit Tertiär-Ausbildungen (z.B. höhere Berufsbildung, Fachhochschule) unter Druck geraten sind. Die Löhne dieser Erwerbstätigen sind meistens nicht durch Mindestlöhne geschützt.
</p><p>Im Vergleich zu kleinen europäischen Staaten mit hohen Löhnen (Österreich, Benelux, nordische Länder) ist der Lohnschutz in der Schweiz unterentwickelt. Die Schweiz muss deshalb dringend den Abschluss von GAV fördern und dafür sorgen, dass das Lohnniveau in allen Branchen durch Mindestlöhne geschützt wird. Die Hürden für allgemeinverbindliche &nbsp;GAV oder Normalarbeitsverträge müssen gesenkt werden. Ausserdem muss der Vollzug der Flankierenden Massnahmen verbessert werden und die Kontrollen – insbesondere in Grenzregionen intensiviert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bilateralen Verträge den Schweizer Arbeitnehmenden nützen und in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><ul><li><span>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB,&nbsp;</span><span>079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann</span><span>, Leiter Kommunikation SGB,&nbsp;</span><span>079 249 59 74</span></li></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li>&lt;media 1064 - - "TEXT, 130611 DL PK Observatoire PFZ, 130611_DL_PK_Observatoire_PFZ.pdf, 112 KB"&gt;Stellungnahme von Daniel Lampart,&nbsp;&lt;/media&gt;<span>&lt;media 1064 - - "TEXT, 130611 DL PK Observatoire PFZ, 130611_DL_PK_Observatoire_PFZ.pdf, 112 KB"&gt;Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB&lt;/media&gt;</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1082</guid><pubDate>Sun, 09 Jun 2013 18:16:00 +0200</pubDate><title>SPAR-Management will nicht vehandeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/spar-management-will-nicht-vehandeln</link><description>Eine Woche Streik bei SPAR in Dättwil (AG)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit einer Woche wehren sich die Angestellten des SPAR-Tankstellenshops im aargauischen Dättwil mit einem Streik gegen die tiefen Löhne von 3600 Franken und den chronischen Personalmangel.&nbsp;Noch immer lehnt&nbsp;das SPAR-Management Verhandlungen ab und versucht stattdessen, den Streik zu kriminalisieren und das von der Verfassung geschützte Streikrecht auszuhöhlen. Am siebten Streiktag liess die SPAR-Geschäftsleitung einen&nbsp;mündlich zugesagten Verhandlungstermin platzen.
</p><p>Derweil haben die&nbsp;Streikenden in den letzten Tagen Unterstützung aus der ganzen Schweiz erhalten. Zahlreiche Solidaritätsbekundungen von Angestellten anderer SPAR-Filialen gingen ein. 53 Nationalrätinnen und Nationalräte unterzeichneten einen Aufruf an die SPAR-Führung, endlich Verhandlungen aufzunehmen. Und am Sonntag kam es in Dättwil zu einem Solidaritätsfest, an dem rund 300 Personen teilnahmen, darunter der Rapper Greis sowie der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, Paul Rechsteiner. Dieser sprach den Streikenden die Solidarität der Gewerkschaftsbewegung aus und gratulierte ihnen für ihren Mut und ihr Engagement: „Ihr leistet hier grossartige Arbeit. Mit eurem Streik kämpft ihr auch für alle anderen Angestellten im Detailhandel“, sagte Rechsteiner.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1081</guid><pubDate>Wed, 05 Jun 2013 11:25:00 +0200</pubDate><title>Endlich gewerkschaftsfeindliche Kündigungen stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/endlich-gewerkschaftsfeindliche-kuendigungen-stoppen</link><description>Langer Protestzug in Genf
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An die 2500 Menschen haben am Samstag 1. Juni auf Einladung von CGAS, SGB und VPOD in Genf für einen wirksamen Kündigungsschutz von Arbeitnehmer-Vertreter/innen, für die Garantie des Streikrechts, den Respekt vor Gesamtarbeitsverträgen, gerechte Mindestlöhne und mehr Kontrollen der Unternehmen demonstriert. </p><p>Am Anfang waren es zwei separate Platzkundgebungen, deren Teilnehmende sich dann zu einem einheitlichen Demozug trafen. Auf der Place Neuve demonstrierten Gewerkschafter/innen und Linke auf Einladung der CGAS (Communauté genevoise d’action syndicale = Genfer Gewerkschaftsvereinigung, die auch Nicht-SGB-Verbände umfasst) für einen fairen Mindestlohn und eine bessere Kontrolle der Unternehmen. Auf der Place du Molard riefen zu gleicher Zeit SGB und VPOD zu einer Solidaritätskundgebung für die Providence-Entlassenen auf. Die Demozüge beider Kundgebungen fanden kurz vor der Mont-Blanc-Brücke unter einem zunehmend freundlich werdenden Himmel zusammen und zogen farbenfroh und fahnenbewehrt, in kämpferischer, aber durchaus aufgelockerter Stimmung durch die Stadt. Hinauf ging‘s vom See zur Place des Nations, dem symbolträchtigen Platz vor den Gebäuden der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Bei dieser UNO-Organisation haben denn auch SGB und VPOD die Schweiz eingeklagt, weil diese trotz Unterzeichnung eines entsprechenden Abkommens Gewerkschafter/innen nicht ausreichend vor ungerechtfertigter Kündigung schützt und ebenso wenig das Streikrecht garantiert. Noch vor dem Reigen der Reden verabschiedeten die auf der Place des Nations Versammelten denn eine Resolution zuhanden des SGB, in der sie diesem eine Volksinitiative für besseren Kündigungsschutz empfahlen.
</p><h3>Der Fall Providence</h3><p>„Eine Personalvertreterin muss die Interessen ihrer Kolleg/innen verteidigen können, ohne dabei ständig die Kündigung befürchten zu müssen“, rief Sabine Furrer bei der Abschlusskundgebung auf der Place des Nations den Demonstrierenden zu. Sie wusste, wovon sie sprach. Denn sie gehört zu den 22 entlassenen Streikenden des Neuenburger Spitals Providence. Mit dem Streik hatten sich diese gegen die Kündigung ihres GAV und gegen die Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen gewehrt. Ein privater Käufer des Spitals, die Genolier AG, hatte dies gefordert. Dieses brutale Vorgehen à la friss oder stirb verletzt die von Bundesverfassung und Abkommen der IAO garantierten Gewerkschaftsrechte. Es hebelt gleichzeitig das Streikrecht aus und ersetzt faire Sozialpartnerschaft durch ein Diktat. Es stellt den vorläufigen traurigen Höhepunkt in der ganzen langen Reihe von gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen dar. VPOD-Generalsekretär Stefan Giger brandmarkte denn auch Genolier-Verwaltungsratspräsident Raymond Loretan: „Als Präsident der SRG spielt Herr Loretan die Rolle des seriösen Staatsmannes, bei Genolier deckt er rüde Attacken gegen den GAV. Kündigen muss man nicht dem streikenden Spitalpersonal, kündigen muss man Herrn Loretan, der die Verfassung missachtet und sich um die von der IAO garantierten Rechte foutiert.“ Und an die Adresse der Neuenburger Politik gerichtet: „Wenn das Spital Providence weiterhin die grundlegenden Gewerkschaftsrechte missachtet, dann muss der Staat Neuenburg es von der Spitalliste streichen.“
</p><h3>Bundesrat soll OR-Revision wieder aufnehmen</h3><p>Vania Alleva, SGB-Vize- und Unia-Co-Präsidentin, verlangte auf der Abschlusskundgebung mehr Respekt für die Rechte der Arbeitnehmenden. Nach Tesa, Manor und Chicorée hätten sich die Fälle von gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen gehäuft. Es sei jetzt höchste Zeit, „dass die gewerkschaftlichen Grundrechte wie der Schutz vor willkürlicher Entlassung, die Wiedereinstellung nach missbräuchlicher Entlassung und das Recht auf Streik voll geachtet werden.“ Den Bundesrat forderte sie auf, „dafür zu sorgen, dass die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen einzuhalten sind. Der Bundesrat muss zudem die abgebrochene Revision des Obligationenrechts wieder aufnehmen, um den Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen zu verbessern.“ Im gleichen Sinn appellierte Alleva an die Arbeitgeber, ihren fundamentalistischen Widerstand gegen jeglichen Fortschritt in dieser Frage endlich aufzugeben.
</p><p>Fazit: die Gewerkschaften haben Genf an diesem Nachmittag nicht lahmgelegt, sie haben aber ein weiteres starkes und farbiges Zeichen gesetzt, dass sie die KollegInnen an der Front nicht vergessen, die oft dafür büssen müssen, wenn sie Fortschritt durchsetzen oder Rückschritte verhindern wollen. Klar ist: eine Schweiz, die Demokratie nicht einfach aus der Arbeitswelt verbannen will, muss sich in dieser Frage endlich bewegen. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1080</guid><pubDate>Wed, 05 Jun 2013 11:05:00 +0200</pubDate><title>GAV neu aus öffentlichem Interesse allgemeinverbindlich erklären</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gav-neu-aus-oeffentlichem-interesse-allgemeinverbindlich-erklaeren</link><description>SGB-Delegierte fordern Verschärfung der Flankierenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB steht weiterhin hinter den bilateralen Abkommen und damit auch der Personenfreizügigkeit. Bedingung dafür sind jedoch flankierende Massnahmen mit mehr Biss. In möglichst allen Branchen sollen Mindestlöhne vor Lohndumping schützen. Dazu sollen mehr GAV abgeschlossen werden und mehr GAV allgemein verbindlich erklärt werden. Zum andern ist der Vollzug der Flankierenden zu verschärfen. Dieses Programm haben die SGB-Delegierten am 3.6.2013 beschlossen.</p><p>„Die bevorstehenden Volksabstimmungen über die Masseneinwanderungsinitiative der SVP, die Ecopop-Initiative und vor allem die Abstimmung zu Kroatien sind aus heutiger Sicht alles andere als im Trockenen.“ So leitete SGB-Präsident Paul Rechsteiner den gewichtigsten Teil der Delegiertenversammlung vom 3.6.2013 ein. Um dann gleich die Richtung des Programms vorzugeben, mit welchem der SGB diese neuen Hürden nehmen will: „Wer auf die Sozialpartnerschaft und Gesamtarbeitsverträge setzt, der muss die Allgemeinverbindlichkeit stärken. Denn die Allgemeinverbindlichkeit sorgt dafür, dass sich nicht nur die anständigen Arbeitgeber, sondern auch die Lohndrücker an die Regeln halten müssen, kommen sie aus dem Ausland oder dem Inland. Das liegt im Interesse aller.“
</p><h3>GAV erleichtert allgemeinverbindlich erklären</h3><p>Die einzelnen Forderungen zur Verschärfung der Flankierenden Massnahmen erläuterte SGB-Chefökonom Daniel Lampart. Das Gesetz für die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) stamme aus dem Jahre 1956 und atme auch diesen Geist. Die Hürden, die es aufstelle, um einen GAV für alle Arbeitgeber verbindlich zu erklären, seien viel zu hoch. Neu sollen deshalb GAV „aus öffentlichem Interesse“ allgemeinverbindlich erklärt werden können. Etwa bei Gefahr von Lohndruck, Lohnunterbietungen, Lohndiskriminierung der Frauen oder einem sozialpolitisch unerwünschten Lohnniveau. Zudem soll das Firmen-Quorum (heute müssen mind. 50 Prozent der Firmen dem GAV angeschlossen sein) bei der AVE gestrichen werden. Und zum dritten: Wer staatliche Subventionen erhält oder einen öffentlichen Auftrag ausführen will, soll künftig mit einer repräsentativen Gewerkschaft einen GAV aushandeln. Ansonsten muss ein Normalarbeitsvertrag (NAV) die Mindestlöhne sichern. Bei der Auftragsvergabe müssen GAV zu einem Zuschlagskriterium werden.
</p><p>Das gleiche Programm soll für NAV zum Zug kommen. NAV dienen quasi als Ersatzvehikel in Branchen, in denen kein GAV möglich ist (weil beispielsweise die Sozialpartner fehlen). Die NAV-Mindestlöhne müssen so hoch sein, dass die üblichen Löhne in einer Branche abgesichert werden.
</p><h3>Mehr und schärfere Kontrollen</h3><p>Ausserdem sollen zur Durchsetzung der Flankierenden die Kontrollen intensiviert werden. Besonders in Grenzregionen braucht es eine Kontrolloffensive, die der Bund finanziell unterstützen muss. Bei Verstössen müssen die Lohndrücker härter bestraft werden – u.a. über höhere Bussen. Die Richtlöhne, also jene Werte, ab denen Dumping festgestellt und dann interveniert wird, müssen anhand der branchenüblichen Löhne festgelegt werden. Sie dürfen nicht zu tief angesetzt sein. Stellen Kontrolleure Scheinselbständigkeit fest, sollen sie sofort einen Arbeitsunterbruch verlangen können. Aktive Gewerkschafter/innen, die bei der Kontrolle der Arbeitsbedingungen eine wichtige Rolle wahrnehmen, sollen zudem besser vor Repression und Kündigung geschützt werden.
</p><h3>Schweizer Löhne für alle, die in der Schweiz arbeiten</h3><p>13 Delegierte äusserten sich zu diesen Vorschlägen am Mikrofon. Dabei zeigte sich, dass Lohndumping nicht nur ein Phänomen der baunahen Branchen ist. Vertreter des Musikerverbandes (SMV), des Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und –männer (SBK) und der Gewerkschaft Syndicom wiesen darauf hin, dass Dumping auch bei freischaffenden Musiker/innen, in der Hauspflege und im Journalismus an der Tagesordnung seien. In diesen Branchen äussere sich Bedarf für „öffentliches Interesse“ einer AVE von GAV. Diverse Redner, mit der Stossrichtung der Vorschläge einverstanden, verlangten mehr Biss in der Feinmechanik des Vollzugs. Mehrere Delegierte, vor allem aus Genf und aus dem Tessin, warnten schliesslich vor Fremdenfeindlichkeit und Spaltung der Arbeitnehmenden. Wenn es den Gewerkschaften via effiziente Flankierende nicht gelänge, Lohndumping zu beseitigen, würden die ansässigen Arbeitnehmenden in den neuen Arbeitnehmenden nur die Dumpingkonkurrenz sehen – und die Personenfreizügigkeit in den kommenden Urnengängen ablehnen.
</p><p>Dem vorgelegten Programm zur Anpassung der Flankierenden stimmten die rund 80 Delegierten beinahe geschlossen, bei bloss zwei Enthaltungen, zu. Damit gibt es beim SGB keine Kurskorrektur. Er wird weiterhin zu den bilateralen Abkommen stehen, weil diese insbesondere für die Exportwirtschaft sehr wichtig sind. Es gilt aber für den SGB nach wie vor der Grundsatz „Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden.“ Deswegen sollen mehr Mindestlöhne verbindlich erklärt und die Flankierenden insgesamt verschärft werden.
</p><h3>Resolutionen</h3><p>In einer einstimmig beschlossenen Resolution appellierten die Delegierten an den Bundesrat und die Verwaltung, Arbeitszeitkontrollen durchzusetzen und den Kreis jener nicht auszuweiten, die auf die Erfassung ihrer Arbeitszeit verzichten können. Ebenfalls einstimmig appellierten die Delegierten ans Parlament, auf einen Kahlschlag beim Bundespersonal und damit auf den Abbau von 2000 Stellen zu verzichten und in der laufenden Session nicht auf das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket KAP einzutreten.
</p><h5>Beilagen</h5><ul><li><span>&lt;media 1059&gt;Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit – Forderungen des SGB&nbsp;&lt;/media&gt;</span></li><li><span style="font-size: 12px; line-height: 1.46em; ">&lt;media 1059&gt;Analysepapier zu Blilaterale Verträge / Personenfreizügigkeit / Flankierende Massnahmen&lt;/media&gt;</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1078</guid><pubDate>Mon, 03 Jun 2013 11:39:00 +0200</pubDate><title>Veraltete Instrumente zum Lohnschutz modernisieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/veraltete-instrumente-zum-lohnschutz-modernisieren</link><description>SGB-Delegierte fordern schärfere flankierende Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz werden vergleichsweise hohe Löhne bezahlt. Diese Löhne sind jedoch zu wenig geschützt. Die Instrumente zum Lohnschutz sind veraltet, die wichtigsten stammen aus den 50er Jahren. Sie müssen modernisiert und den Realitäten im heutigen Arbeitsmarkt mit Personenfreizügigkeit angepasst werden. Dies fordern die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) an ihrer Versammlung vom Montag zum Thema "Bilaterale Verträge und Flankierende Massnahmen".
</p><p>Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Das verlangen die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Dieser Grundsatz wird heute jedoch nur ungenügend umgesetzt. Voraussetzung sind gute, verbindliche Mindestlöhne. Dank ihnen können Lohndrücker unter den Arbeitgebern zur Rechenschaft gezogen und gebüsst werden.
</p><p>In der Schweiz sind die Instrumente jedoch veraltet, um überall verbindliche Mindestlöhne als Leitplanken zu setzen und damit die Schweizer Löhne effektiv zu schützen. Das Gesetz für die Allgemeinverbindlich-Erklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) etwa stammt aus den 50er Jahren. Im Vergleich zu damals ist der Arbeitsmarkt wegen der Personenfreizügigkeit heute aber viel offener, sind die Schweizer Firmen viel internationaler. Zudem arbeiten viel weniger Beschäftigte im Sekundärsektor, der traditionell über eine grössere GAV-Abdeckung verfügt. Die Hürden sind heute zu hoch, um einen GAV für allgemeinverbindlich zu erklären. Darum gibt es zu viele Branchen ohne GAV und Mindestlöhne. Die Instrumente zum Schutz der Löhne über Mindestlöhne müssen deshalb modernisiert werden, forderten die SGB-Delegierten einstimmig in einem Grundsatzpapier.
</p><p>So sollen GAV „aus öffentlichem Interesse“ allgemeinverbindlich erklärt werden können. Etwa bei Gefahr von Lohndruck, Lohnunterbietungen, Lohndiskriminierung der Frauen oder einem sozialpolitisch unerwünschten Lohnniveau. Das Firmen-Quorum bei der AVE wird gestrichen (heute müssen mind. 50 Prozent der Firmen dem GAV angeschlossen sein).
</p><p>Wer staatliche Subventionen erhält oder einen öffentlichen Auftrag ausführen will, soll künftig nicht nur die orts-, berufs- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten müssen. Wer Subventionen erhält, muss mit einer repräsentativen Gewerkschaft einen GAV aushandeln. Ansonsten muss ein Normalarbeitsvertrag (NAV) die Mindestlöhne sichern. Bei der Auftragsvergabe müssen GAV zu einem Zuschlagskriterium werden.
</p><p>Ist in einer Branche kein GAV möglich, weil beispielsweise die Sozialpartner fehlen, sollen bei „öffentlichem Interesse“ Mindestlöhne in einem NAV erlassen werden. Die Mindestlöhne müssen so hoch sein, dass die üblichen Löhne in einer Branche abgesichert werden.
</p><p>Ausserdem müssen zur Durchsetzung der Flankierenden die Kontrollen intensiviert werden. Besonders in Grenzregionen braucht es eine Kontrolloffensive, die der Bund finanziell unterstützen muss. Bei Verstössen müssen die Lohndrücker härter bestraft werden – u.a. über höhere Bussen. 
</p><p>Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter übernehmen bei der Kontrolle der Arbeitsbedingungen eine wichtige Rolle. Wer sich gegen Missbräuche im Betrieb einsetzt, muss vor Repression und Kündigung geschützt werden.
</p><p>In einer einstimmig beschlossenen Resolution appellierten die Delegierten an den Bundesrat und die Verwaltung, Arbeitszeitkontrollen durchzusetzen und den Kreis jener nicht auszuweiten, die auf die Erfassung ihrer Arbeitszeit verzichten können. Ebenfalls einstimmig appellierten die Delegierten ans Parlament, auf einen Kahlschlag beim Bundespersonal und damit auf den Abbau von 2000 Stellen zu verzichten und in der laufenden Session nicht auf das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets KAP einzutreten.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1073</guid><pubDate>Thu, 30 May 2013 11:02:00 +0200</pubDate><title>Salamitaktik für längere Ladenöffnungszeiten hält an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/salamitaktik-fuer-laengere-ladenoeffnungszeiten-haelt-an</link><description>Erneute Attacke gegen Gesundheit
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit einiger Zeit sind gehäuft massive parlamentarische Vorstösse festzustellen, die darauf zielen, die Arbeitsbedingungen des Ladenpersonals i.S. allgemeine Ruhezeit bzw. Sonntags- und Nachtruhe dramatisch zu verschlechtern. Die Motion Lombardi, welche in der aktuellen Session im Parlament behandelt werden wird, erweist sich dabei als besonders gefährlich. </p><p>Erste Attacke: Die Parlamentarische Initiative Lüscher (Abstimmung am 22. September 2013, weil die Gewerkschaften in breitem Bündnis das Referendum ergriffen haben), hebt die Arbeitsschutzbestimmungen an Tankstellenshops quasi auf – dies zum Schaden der betroffenen Arbeitnehmer/innen und der allgemeinen Lebensqualität der Gesamtbevölkerung. Zweite Attacke: Die Motion Abate verlangt eine neue Fremdenverkehrsdefinition im Arbeitsgesetz (Art. 25 ArGV 2). Sie würde das bisherige strenge Verbot der Sonntagsarbeit, wie es im Arbeitsgesetz festgelegt ist, aufweichen und hätte damit gravierende Auswirkungen auf das Gemeinschaftsleben in der Schweiz und speziell auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden und auf die Arbeitsbedingungen im Verkauf. Betroffen von dieser besorgniserregenden Entwicklung sind insbesondere die Frauen, die rund zwei Drittel der Beschäftigten im Detailhandel ausmachen. 
</p><p>Attacke Nr. 3 auf das Ladenpersonal: die am 14. Dezember 2012 eingereichte Motion „Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs bei den Öffnungszeiten“ der Grünliberalen Fraktion. Sie möchte unter dem Vorwand der Rechtsgleichheit mit Blick auf die mit dem Referendum umkämpfte obenerwähnte Deregulierung der Tankstellenshops, dass sämtliche Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetriebe (!) – unabhängig von Sortiment und Angebot – welche eine Maximalgrösse (von heute faktisch gültigen 120 m2) nicht überschreiten, auch sonntags und in der Nacht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rund um die Uhr beschäftigen dürfen. 
</p><h3>Motion Lombardi untauglich und schädlich</h3><p>Die Motion Lombardi, Attacke Nr. 4, verlangt von den Kantonen obligatorische Ladenöffnungszeiten für alle Detailhandelsbetriebe im Sinne einer Minimalöffnungszeit von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 19 Uhr. Dies unter der Annahme, längere Ladenöffnungszeiten würden automatisch mehr Umsatz generieren. Die Annahme ist falsch.
</p><p>Grenzgebiete wie Zürich oder der Aargau kennen bereits lange Öffnungszeiten; trotzdem fahren Konsumentinnen und Konsumenten für ihre Einkäufe nach Deutschland. Dies hat v.a. mit der starken Überbewertung des Frankens zu tun. Diesen engen Zusammenhang zeigt auch eine Aussage von Migros-Chef Herbert Bolliger. Am 20. Januar 2013 sagte er gegenüber der Sonntagszeitung, dass der Druck des Wechselkurses weg sei: „Wenn wir die Wochenumsätze unserer Genossenschaften anschauen, sind jetzt wieder alle nahe beisammen.“ An dieser Stelle möchten wir der Vollständigkeit halber auf die guten Jahresabschlüsse der zwei grössten Detailhändler hinweisen, welche eine klare Umsatzsteigerung in der letzten Berichtsperiode aufweisen – dieses Umsatzwachstum lässt sich mit Zahlen belegen: Bei Coop wuchs die Detailhandelssparte 2012 um 1,7%. Bei Migros ist der Umsatz im Detailhandel sogar um 2,3% gestiegen. 
</p><p>Die Arbeitszeiten so zu verlängern, wie dies die Motion verlangt, wäre eine untaugliche Massnahme. Sie wäre der Gesundheit sowie dem sozialen und familiären Leben der Arbeitnehmer/innen abträglich, ohne andererseits irgendeine Beschäftigung zu garantieren. Längere Öffnungszeiten fördern weder Wachstum noch Beschäftigung, sondern sind Ausdruck einer hohen Konkurrenz in der Branche, in der die Kleinen langsam von den Grossen verdrängt werden. Die Leidtragenden in dieser Auseinandersetzung sind die Angestellten im Detailhandel, die schon heute unter schlechten Arbeitsbedingungen leiden. Sie wären mit dem Vorschlag Lombardi ein weiteres Mal Opfer. 
</p><p>Tatsächlich zeigen Studien klar, dass längere Ladenöffnungszeiten bei gleichen Preisen und gleichbleibender Kaufkraft lediglich zu einer Verlagerung der gleichen Umsatzmenge führen. Die Grundannahme der Motion Lombardi entbehrt in diesem Sinne ihres Fundaments. 
</p><h3>Volkswillen respektieren</h3><p>Der Vorstoss Lombardi stellt zudem einen massiven Angriff auf die kantonale Souveränität dar. In den letzten Jahren haben die Gewerkschaften zur Frage der Ladenöffnungszeiten sowie der Nacht- und Sonntagsarbeit regelmässig Referenden auf kantonaler Ebene lanciert. In den allermeisten Fällen haben die Arbeitnehmerorganisationen vom Volk Recht bekommen. Die letzten Beispiele dafür: Im Kanton Zürich wurde am 17. Juni 2012 eine Volksinitiative, die die Ladenöffnungszeiten umfassend liberalisieren wollte („Der Kunde ist König“), mit über 70 % Nein-Anteil weggefegt. In Luzern wurde gleichzeitig die Verlängerung des Samstagsverkaufs um eine Stunde durch 54,5 % der Abstimmenden abgelehnt. Basel-Stadt lehnte am 3. März 2013 einen späteren Ladenschluss an der Urne wuchtig ab. Dieser klare Ausdruck des Volkswillens darf nicht ignoriert werden.
</p><p>Mit der Annahme der Motion Lombardi würde das Bundesparlament faktisch also laufende demokratische Prozesse in den Kantonen ausser Kraft setzen. Demokratiepolitisch ist das äusserst bedenklich. 
</p><p>Der SGB stellt einen eigentlichen „Abwärts-Wettlauf“ im Arbeitsrecht des tertiären Sektors fest. Er bekämpft diesen zusammen mit seinen Verbänden und weiteren interessierten Kreisen: die Motion Lombardi im Parlament, die Einführung des 24-Stunden-Arbeitstages in Tankstellenshops an der Urne. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1067</guid><pubDate>Tue, 28 May 2013 11:51:00 +0200</pubDate><title>Providence-Solidaritätsdemo gegen missbräuchliche Entlassungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/providence-solidaritaetsdemo-gegen-missbraeuchliche-entlassungen</link><description>Samstag, 1. Juni, 14.00 Uhr, Genf, Place du Molard</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">SGB und VPOD rufen alle GewerkschafterInnen auf, an der Solidaritätsdemo gegen missbräuchliche Entlassungen vom 1. Juni teilzunehmen. Der „cas de la Providence“ hat das Fass zum Überlaufen gebracht.</p><p>Der „cas de la Providence“ ist der jüngste Fall. Er ist jedoch mit Abstand der brutalste Fall in der langen Reihe gewerkschaftsfeindlicher Kündigungen: 22 Streikende des Neuenburger Spital La Providence werden im Februar 2013 fristlos entlassen. Wieso? Weil sie sich per Streik gegen die Kündigung ihres GAV und gegen die Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen wehren. Ein privater Käufer des Spitals, die Genolier AG, fordert dies. Dieses brutale Vorgehen verletzt die von Bundesverfassung und internationalen Abkommen garantierten Gewerkschaftsrechte. Das vom VPOD angerufene Gericht weigert sich jedoch mit Hinweis auf das Gesetz, diese Entlassungen zu unterbinden. 
</p><p>Damit wird das Streikrecht ausgehebelt. Gegen schlechtere Arbeitsbedingungen kann man sich so gar nicht mehr per Streik wehren. Der Entscheid des Gerichtes ist aber auch eine Attacke gegen eine faire Sozialpartnerschaft. Ein Käufer wie Genolier kann nicht einfach den GAV abschalten und die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Wenn dieses Beispiel Schule macht, dann sind GAV nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind. Dann gilt nur noch: Vogel friss oder stirb… 
</p><p>Der VPOD hat gegen ein solches Verhalten am 10.4.2013 bei der Internationalen Arbeitsorganisation ILO in Genf Klage eingereicht. Der SGB hat die Schweiz wegen mangelndem Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen bereits 2003 angeklagt. Er hat Dutzende von Fällen dokumentiert. Arbeitgeber und bürgerliche Politik haben in der Folge jedoch sogar die minimalsten Verbesserungen beim Kündigungsschutz versanden lassen. Deshalb hat der SGB die seit 2009 suspendierte Klage im Herbst 2012 reaktiviert. 
</p><p>Genug ist genug.
</p><p>Der SGB und der VPOD rufen alle GewerkschafterInnen auf, an der Solidaritätsdemo gegen missbräuchliche Kündigungen vom 1. Juni teilzunehmen. Wir lassen uns nicht hinterrücks austricksen.
</p><h3>Streikrecht garantieren – GAV respektieren – gegen den kalten Abbau!</h3><p>&nbsp;</p><h5>Organisatorische Hinweise:</h5><p>Samstag, 1. Juni, 2013, Place du Molard, Genf
</p><p>Place du Molard: ab Bahnhof SBB mit Tram 14 Richtung P + R Bernex bis Haltestelle Bel-Air, dann 3 Minuten zu Fuss bis Place du Molard. 
</p><p>Um ca. 14.30 Vereinigung mit den Demoteilnehmenden der CGAS, der Vereinigung der Genfer Gewerkschaften. Diese haben zuvor (13.30 Uhr, Place Neuve) für gerechte Löhne und gerechte Verteilung demonstriert. Gemeinsamer Marsch der beiden Demo-Teilnehmenden bis zur Place des Nations. Da Abschlusskundgebung.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1070</guid><pubDate>Mon, 27 May 2013 15:48:00 +0200</pubDate><title>Arbeitszeiterfassung wird immer wichtiger </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeiterfassung-wird-immer-wichtiger</link><description>Stress am Arbeitsplatz </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=48949" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">heutige Veröffentlichung des Bundesamts für Statistik zu den Arbeitszeiten in der Schweiz</a> zeichnet insofern ein falsches Abbild der realen Verhältnisse, als sie die gratis geleisteten Mehrstunden nicht erfasst resp. nicht erfassen kann. 
</p><p>Frühere Erhebungen des Seco zur Stress- und Arbeitszufriedenheit zeigen, dass der Stress am Arbeitsplatz in den letzten beiden Jahrzehnten stark zugenommen hat. So gaben 2010 mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen (34.4 Prozent) an, häufig oder sehr häufig gestresst zu sein. Das ist extrem viel. Vor zehn Jahren waren es noch 26.6 Prozent. Besonders betroffen sind hier Branchen wie die Finanz- und Dienstleistungsindustrie. 
</p><p>Immer mehr muss beobachtet werden, dass in der Schweiz zahlreiche auch in der Freizeit arbeiten. Arbeitstage dauern länger als 10 Stunden, häufig ohne Kompensation. Diese Überstunden werden oft am Wochenende und am Abend zuhause geleistet und nicht erfasst, obwohl das Gesetz es verlangen würde. 
</p><p>Umso besorgniserregender und unverständlicher ist es deshalb, dass das SECO immer noch mit dem Gedanken spielt, nun generell und ganz legal für gewisse Kategorien von Arbeitnehmenden (Bankprokuristen, Eingetragene ins Handelsregister, etc.) auf eine Arbeitszeiterfassung ganz zu verzichten: Gratis geleistete Überstunden, Überlastung, Stress und Arbeit in der Freizeit würden damit noch mehr zunehmen – und damit auch viele psychosoziale Erkrankungen. Besonders für Frauen wird es so noch schwieriger, ausufernde Arbeitszeiten mit der Last der Care- und Familienarbeit zu vereinbaren.&nbsp;Dagegen wehren sich der SGB und seine Verbände vehement. 
</p><p>Erfreulich ist für den SGB die Erkenntnis der heutigen BfS-Daten, wonach in der Tendenz in Branchen mit GAV die Arbeitnehmenden eher vor unregelmässigen, prekarisierten Arbeitszeiten oder übermässigen, generalisierten Überstunden geschützt sind. Genau diese Faktoren bedingen laut Studien ein erhöhtes Krankheitsrisiko (Stress, Schlafstörungen, Depressionen, Burn-Outs).
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär,&nbsp;076 335 61 97</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1064</guid><pubDate>Tue, 14 May 2013 18:15:00 +0200</pubDate><title>Neue Website für Lehrlinge aufgeschaltet – SGB-Bestseller neu aufgelegt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/neue-website-fuer-lehrlinge-aufgeschaltet-sgb-bestseller-neu-aufgelegt</link><description>www.gewerkschaftsjugend.ch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Jedes Jahr beginnen in der Schweiz 70‘000 junge Menschen eine Berufslehre in einer Unternehmung. Im Alter von 16 bis 18 Jahren treten sie damit in eine neue Welt ein – die Arbeitswelt. Mit ihrer Unterschrift unter den Lehrvertrag gehen sie weitgehende Verpflichtungen ein: Als Gegenleistung zur Berufsausbildung verpflichten sie sich, mehrere Jahre für einen Arbeitgeber zu arbeiten und Regeln einzuhalten.</p><p class="Text">Während sie der Lehrmeister auf die Pflichten aufmerksam macht, sind sich viele Lernende nicht bewusst, dass sie auch Rechte haben. Oft sind sie nicht in der Lage, diese Rechte einzufordern. Gewisse Lehrmeister haben etwa den Hang zu vergessen, dass 16-Jährige nicht mehr als 9 Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Andere Arbeitgeber vergessen, dass für Lernende Sonntagsarbeit verboten ist. All dies geschieht, obwohl junge Arbeitskräfte gesetzlich speziell geschützt sind, damit ihre persönliche, körperliche und psychische Entwicklung nicht beeinträchtigt wird.</p><p class="Text">Im Bewusstsein um diese Schwierigkeiten hat die Jugendkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ihren beliebten Leitfaden zum Lehrlings und Jugendrecht „Ich kenne meine Rechte -&nbsp; Lehrlings- <span lang="DE">und Jugendrecht von A bis Z</span>“ aufdatiert, ergänzt und zum 16. Mal neu aufgelegt. Gleichzeitig hat die SGB-Jugendkommission für die jungen Menschen eine neue Website gestaltet. Kernelement ist dabei eine elektronische Version des Leitfadens, in der per Volltextsuche die gewünschten Informationen aufgerufen werden können. Website und Broschüre führen die wichtigsten Rechte der Jugendlichen im Zusammenhang mit der Arbeitswelt auf, etwa zu den Arbeitsbedingungen aber auch zu Sozialversicherungen und Steuern. </p><p class="Text">Der SGB-Bestseller „Ich kenne meine Rechte“ erscheint in einer Neuauflage von 50‘000 Exemplaren (deutsch und französisch). Ein Exemplar kann für 4 Franken unter <a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7">info(at)sgb.ch</a> bestellt werden. Interessierten Medienschaffenden stellen wir auf Anfrage ein Gratisexemplar zu. Weitere Informationen finden sich unter <a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a></p><h5>Auskünfte</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB, 079 436 21 29</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1052</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2013 13:56:00 +0200</pubDate><title>Keine Aggressionen gegen Personal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-aggressionen-gegen-personal</link><description>Arbeitssicherheit bedeutet auch Sicherheit vor Kriminalität. Besonders im ÖV.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Untertiteldiverse lead">Die Gewerkschaft des Verkehrspersonales SEV verlangt in einer gross angelegten Sensibilisierungskampagne von Behörden und Arbeitgebern verstärkt Massnahmen zum Schutz des Personals und der Reisenden vor Übergriffen jeglicher Art. Gefordert ist mehr Prävention. Dem steht jedoch die allgemeine Spar- und Abbauideologie entgegen.</p><p class="Text">Arbeitnehmerverbände des öffentlichen Verkehrs melden immer wieder Fälle, in denen Personal angegriffen wird. Seien dies verbale oder gar tätliche Beleidigungen an die Adresse von SBB-KontrolleurInnen oder des Schalterpersonals, bis zu randalierenden Jugendlichen im Nachtverkehr.</p><p class="Text">Besonders Frauen werden von Fahrgästen mit sexistischen Kommentaren konfrontiert. Dies können etwa anzügliche Bemerkungen zu körperlichen Schwächen und Vorzügen sein. Aber auch Handlungen, welche einen sexuellen Bezug haben und von einer Seite unerwünscht sind wie etwa scheinbar zufällige Körperberührungen gehören dazu. Leider sind auch massive Straftatbestände wie sexuelle Nötigung etc. zu erwähnen. Es ist in diesen Fällen von höchster Wichtigkeit, dass auch und gerade solche (verbale) Übergriffe mit sexueller Konnotation konsequent angezeigt werden. Dies gilt unter der Perspektive „Gender Health“ auch für diskriminierende Kommentare gegenüber Lesben, Gays, Bisexuellen und Trans-Menschen (LGBT). Gerade Lesben und Gays sehen sich immer wieder mit spezifischer Aggression konfrontiert.</p><p class="Text">Aggressionen gegen das Personal, besonders solche mit sexueller Konnotation, haben laut Studien viele negative Folgen: psychische und physische Erkrankungen, Absenzen, Verschlechterungen des Arbeits- bzw. Betriebsklimas. Daneben stellen sie für die Betroffenen eine schwerstwiegende Persönlichkeitsverletzung dar, welche der Arbeitgeber mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen muss.</p><h3>Verbesserungen mit Umfrage</h3><p class="Text">Der SEV und seine Verbände haben deshalb eine Meldekarte gestaltet. Eine grossangelegte Umfrage bei den Angestellten soll eine bessere Übersicht über Aggressionsfälle gegen das Personal ermöglichen&nbsp;(<a href="http://www.sev-online.ch/de/aktuell/kontakt.sev/2013/ausgabe_07/aggressionskarte.php" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.sev-online.ch/de/aktuell/kontakt.sev/2013/ausgabe_07/aggressionskarte.php</a>). Dies erlaubt in Zukunft gezieltere Massnahmen in Zusammenarbeit mit Behörden und Arbeitgebern.</p><p class="Text">Bereits heute gilt es daran zu erinnern: Alle Aggressionen gegen Mitarbeiter des öffentlichen Verkehrs sind als Offizialdelikt festlegt und müssen mit aller Strenge des Gesetzes verfolgt werden: Nach dem Strafgesetzbuch strafbare Handlungen werden von Amtes wegen verfolgt, wenn sie gegen Angestellte des öffentlichen Verkehrs während deren Dienst begangen werden, so Art. 59 Personenbeförderungsgesetz bzw. Art. 88 Eisenbahngesetz. Die Untersuchungsbehörde muss immer zwingend aktiv werden, wenn sie von einem Vorfall erfährt.</p><p class="Text">Beste Massnahme gegen Aggressionen bleibt die Prävention. Diese lässt sich vor allem dadurch erreichen, dass in Zügen und Bussen vermehrt gut geschultes Personal in Gruppen eingesetzt wird. Die negativen Beispiele des Zürcher Verkehrsverbundes zeigen, was nicht sein kann: Dass unter dem allgemeinen Spardiktat Kontrollpersonal abgebaut wird und mit der Ausdünnung des Schalterpersonals Bahnhöfe zu menschenleeren „Un-Orten“ werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1051</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2013 10:30:00 +0200</pubDate><title>SGB fordert dringend nötige Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-fordert-dringend-noetige-wende-in-der-lohn-und-einkommenspolitik</link><description>Bericht zur finanziellen Lage der Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein am Montag vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) veröffentlichter Bericht zeigt: Die Schweiz ist so reich wie noch nie. Trotzdem hat sich die finanzielle Lage für viele Erwerbstätige seit der Jahrtausendwende verschlechtert. Sie leiden unter Lohndruck. Ein Fünftel von ihnen hat ernste Einkommenssorgen und gerät bei unvorhergesehenen Rechnungen von 2000 Franken (Zahnarzt, Autoreparatur) in Not. Fast 150‘000 Personen verdienen trotz Lehre weniger als 4000 Franken Monatslohn.
</p><p>Doch nicht nur das Geld ist das Problem, sondern auch die stark gestiegene Belastung am Arbeitsplatz. Mehr als ein Drittel der ArbeiterInnen und Angestellten fühlt sich bei der Arbeit häufig oder sehr häufig gestresst. Und beinahe ein Fünftel von ihnen muss regelmässig Arbeit nach Hause nehmen und arbeitet ausserhalb der regulären Arbeitszeiten. Profitiert von den Entwicklungen bei den Löhnen hat nur eine Minderheit. Dank Bonussystemen waren die grossen Profiteure die Manager und Kader. Die Zahl der „Lohnmillionäre“ vervierfachte sich seit 1997.
</p><p>Nun ist es Zeit für eine Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik: Statt Boni braucht es wieder klassische Lohnsysteme mit generellen Lohnerhöhungen. Es braucht Gesamtarbeitsverträge für alle und gute Mindestlöhne von mindestens 22 Fr./h in allen Branchen. Firmen im öffentlichen Besitz sollen keine Löhne über 500‘000 Franken mehr bezahlen. Bei den privaten Firmen soll das Verhältnis 1:12 gelten.
</p><p>&nbsp;</p><h5>UNTERLAGEN</h5><ul><li>Bericht zur finanziellen Lage der Arbeitnehmenden</li><li>&lt;media 993 - - "TEXT, 130429 DL Finanzlage Arbeitnehmende, 130429_DL_Finanzlage_Arbeitnehmende.pdf, 174 KB"&gt;Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: "Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik für gerechte Verhältnisse"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 994 - - "TEXT, 130429 PR Finanzlage Arbeitnehmende, 130429_PR_Finanzlage_Arbeitnehmende.pdf, 84 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "Die wirksamen Rezepte gegen die zunehmende Ungleichheit: Politische Korrekturen&nbsp;&lt;/media&gt;&lt;media 994 - - "TEXT, 130429 PR Finanzlage Arbeitnehmende, 130429_PR_Finanzlage_Arbeitnehmende.pdf, 84 KB"&gt;und starke Gewerkschaften!"&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1050</guid><pubDate>Fri, 26 Apr 2013 09:36:00 +0200</pubDate><title>Mindestlöhne festsetzen, Kontrollen verstärken, Richtlöhne erhöhen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestloehne-festsetzen-kontrollen-verstaerken-richtloehne-erhoehen</link><description>Flankierende Massnahmen sind durchzusetzen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei den Lohnkontrollen im vergangenen Jahr wurden viele Lohnverstösse von Arbeitgebern aufgedeckt und gebüsst. Das zeigt, wie notwendig die Flankierenden Massnahmen sind. Ohne sie droht eine unkontrollierte Entwicklung der Löhne und Arbeitsbedingungen.&nbsp; &nbsp;
</p><p>Besorgniserregend ist, dass 10 Prozent der Arbeitgeber in Branchen ohne Mindestlöhne zu tiefe Löhne zahlen. Besonders akut ist die Situation im Detailhandel und im Gartenbau. Weil die Löhne in diesen Branchen nicht durch Mindestlöhne geschützt sind, können die Lohndrücker unter den Arbeitgebern nicht gebüsst werden. Die Kantone verschicken hier nur unverbindliche Briefe. Das Gesetz sieht vor, dass Bund und Kantone bei Dumping Mindestlöhne einführen. Bisher hat aber kein Kanton der Deutschschweiz Mindestlöhne erlassen. Beim Bund geschah dies in zwei Fällen nur mit grossem politischen Druck. 
</p><p>Ebenfalls negativ ist, dass die Anzahl Kontrollen gesunken ist – und zwar bereits zum zweiten Mal seit 2010. Obwohl mehr hätte kontrolliert werden müssen. Es sind mehr ausländische Firmen in der Schweiz tätig und die Zuwanderung hat zugenommen.
</p><p>Um Lohndumping festzustellen, braucht es einen Richtlohn. Dieser muss dem orts- und berufsüblichen Lohn entsprechen. Die von den Kantonen gebrauchten Richtlöhne sind teilweise zu tief – beispielsweise für den Gartenbau im Kanton Zürich. In Wirklichkeit dürfte der Lohndruck daher grösser sein als im Bericht ausgewiesen. &nbsp;
</p><p>Die Flankierenden Massnahmen müssen konsequent durchgesetzt werden. Das bedeutet:</p><ul><li>Bei Lohndumping müssen Bund und Kantone Mindestlöhne einführen. Nur dann kann Lohndumping wirksam bekämpft werden.</li><li>Die Zahl der Kontrollen muss erhöht werden. </li><li>Die Richtlöhne in den Kantonen müssen den üblichen Löhnen entsprechen. Sonst kommt das Schweizer Lohnniveau unter Druck.&nbsp; </li></ul><p>&nbsp;</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><p>&nbsp;</p></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1049</guid><pubDate>Thu, 25 Apr 2013 15:40:00 +0200</pubDate><title>Schutzalter für gefährliche Arbeiten nicht senken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schutzalter-fuer-gefaehrliche-arbeiten-nicht-senken</link><description>Workers‘ Memorial Day</description><content:encoded><![CDATA[<p>Täglich sterben weltweit laut Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation IAO mehr als 5500 Menschen durch Arbeitsunfälle oder wegen arbeitsbedingten Krankheiten. Das sind deutlich mehr als in kriegerischen Auseinandersetzungen sterben. Dies allein ist Grund genug, am 28. April – dem Workers‘ Memorial Day – den Arbeitnehmenden zu gedenken, die wegen der Arbeit erkrankten oder die bei der Arbeit getötet, verletzt oder verstümmelt wurden.
</p><p>Auch in der Schweiz ist das Thema Arbeitsunfälle hochaktuell – insbesondere für die Jüngsten unter den Arbeitnehmenden. Laut Zahlen der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung (SSUV) stieg die Anzahl Arbeitsunfälle bei den Lernenden zwischen 1996 und 2009 um über 6 Prozent. Dies, während im gleichen Zeitraum 13.4 Prozent weniger Arbeitsunfälle insgesamt zu vermelden waren. Trotz dieser alarmierenden Entwicklung wollen Kantone sowie bürgerliche Kreise das Schutzalter für gefährliche Arbeiten von heute 16 auf neu 14 Jahre senken. Dies obendrein ohne gesicherte Faktenlage für die letzten Jahre – aktuellere Zahlen zur Unfallgefahr für Lernende führt die SSUV nicht. Ein solcher Blindflug hin zu schlechterem Schutz am Arbeitsplatz gerade für die Jüngsten ist so nicht hinnehmbar.
</p><h3>Bei Gefahr: Stopp!</h3><p>Um Unfällen am Arbeitsplatz vorzubeugen, hat der SGB mit Unterstützung der SUVA ein Lehrmittel erarbeitet. Dieses soll insbesondere Berufsschulen und gewerkschaftlichen Arbeitnehmervertretungen aber auch anderen Interessierten ein Werkzeug in die Hand geben, um die Arbeitssicherheit in der Schweiz zu verbessern. Die Grundbotschaft: Bei Gefahr darf und soll jeder und jede Arbeitnehmende Stopp! sagen – vor allem jene, die in Ausbildung sind. Die Arbeit soll unterbrochen und erst wieder aufgenommen werden, wenn die Sicherheit wieder gewährleistet ist.
</p><p>Insbesondere zum Schutz von Lernenden und jungen Arbeitnehmenden braucht es Anstrengungen. Denn als BerufseinsteigerInnen stehen sie unter zusätzlichem Druck und benötigen wegen der kurzen Berufserfahrung engere Betreuung zur Verhinderung von Unfällen. Hier stehen insbesondere auch die Arbeitgeber und Ausbildungsinstitutionen in der Pflicht – auch ihnen soll das neue Lehrmittel deshalb als Präventionsinstrument dienen.
</p><p>Das Lehrmittel „Bei Gefahr: Stopp!“ vom SGB (finanziell unterstützt von der SUVA)&nbsp;ist als kostenloser &lt;media 962 - - "TEXT, Lehrmittel STOPP d, Lehrmittel_STOPP_d.pdf, 2.6 MB"&gt;Download&lt;/media&gt; verfügbar.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1048</guid><pubDate>Wed, 24 Apr 2013 10:49:00 +0200</pubDate><title>Löhne schützen statt Symbolpolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/loehne-schuetzen-statt-symbolpolitik</link><description>Ventilklausel unwirksam gegen Lohndumping</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ventilklausel ist keine Lösung für die Probleme der Erwerbstätigen. Gerade die besonders heiklen Bereiche fallen nicht darunter: die Entsendefirmen, die Kürzestaufenthalter (Meldepflichtige) und die Grenzgänger. Es gibt nur eine Art, die bereits hier ansässigen Arbeitnehmenden vor negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit zu schützen: Die Flankierende Massnahmen und deren Durchsetzung müssen garantieren, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Dann können die Arbeitgeber nicht „billige“ Arbeitskräfte aus dem Ausland anstelle von InländerInnen beschäftigen. Heute wird stattdessen zu wenig energisch gegen Lohndumping vorgegangen. Obwohl die Kantone bei den Kontrollen beispielsweise regelmässig Lohndumping feststellen, haben sie bisher mit Ausnahme der Kantone Tessin, Genf und Wallis keine Mindestlöhne zum Schutz der Schweizer Löhne erlassen.
</p><p>Es braucht wirksame Massnahmen statt unwirksame Symbolpolitik: </p><ul><li>Die Flankierenden müssen konsequent umgesetzt werden. Wenn Bund und Kantone Lohndumping feststellen, müssen sie Mindestlöhne einführen. Wie das im Gesetz vorgesehen ist. </li><li>Die Löhne im Gartenbau, im Detailhandel (v.a. Kleider und Schuhe), in der Sicherheitsbranche und im Journalismus (Freie) sind unter Druck. Diese Löhne müssen durch Mindestlöhne geschützt werden. </li><li>Es braucht eine Gleichstellung der Temporärbeschäftigten mit den Festangestellten. Trotz Temporär-GAV können Industriefirmen die Temporärbeschäftigten deutlich schlechter bezahlen als die Stammbelegschaft. Das führt zu Anreizen, auf „billige“ Temporärbeschäftigte auszuweichen. </li><li>Die Zahl der Kontrollen muss erhöht werden – insbesondere in den Grenzregionen. Bund und Kantone müssen genügend Mittel bereitstellen.<h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li></ul></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1047</guid><pubDate>Tue, 16 Apr 2013 17:44:00 +0200</pubDate><title>Parlament schafft Ausgleich zu schwächerem Kündigungsschutz bei Insolvenz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-schafft-ausgleich-zu-schwaecherem-kuendigungsschutz-bei-insolvenz</link><description>Revision Sanierungsrecht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseDatum">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass im Rahmen der Revision des Firmensanierungsrechts eine Sozialplanpflicht eingeführt wird. Nach dem Bundesrat und dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat anerkannt, dass die vorgesehene Lockerung des Kündigungsschutzes in insolventen Firmen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kompensationsmassnahmen nicht akzeptabel ist.</p><p class="Text">Als Ausgleich zur Möglichkeit der fristlosen Kündigung bei Firmensanierungen dient die Sozialplanpflicht, wie sie der SGB schon lange fordert. Eine Sozialplanpflicht ist in der heutigen Wirtschaftskrise nötiger denn je. Wenn in der Wirtschaft immer noch goldene Fallschirme und Antrittsprämien für unfähige Manager ausbezahlt werden, dann muss auch genügend Geld für Abfindungen, Umschulungen oder Frühpensionierungen der entlassenen Arbeitnehmenden vorhanden sein. Ohne die Sozialplanpflicht wäre das Sanierungsrecht aus dem Lot geraten und für den SGB nicht mehr akzeptabel gewesen.</p><p class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><p class="GliederungText">Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB,&nbsp;076 335 61 97</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1043</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2013 16:07:00 +0200</pubDate><title>Schweiz muss Gewerkschaftsrechte besser schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/schweiz-muss-gewerkschaftsrechte-besser-schuetzen</link><description>ILO-Konferenz in Oslo fordert Respekt der Arbeitsnormen auch in Krisenzeiten </description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch in Krisenzeiten dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht entlassen werden, nur weil sie sich gewerkschaftlich engagieren. Solch grundlegende Schutznormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO bzw. International Labor Organization ILO) müssen auch dann gelten, wenn der Ton unter den Sozialpartnern krisenbedingt rauer wird. Dies forderten die ILO-Delegationen an der 9. Europäischen ILO-Regionaltagung vom 8. bis 11. April in Oslo. 
</p><p>Auch in einem schwieriger werdenden wirtschaftlichen Umfeld müssten die ILO-Arbeitsnormen respektiert und in den Ländern umgesetzt werden, heisst es in der sogenannten Erklärung von Oslo. Ohne Abstriche geschützt werden muss dabei unter anderem die Freiheit, eine Gewerkschaft zu gründen, sich einer solchen anzuschliessen oder Kollektivverhandlungen zu führen. Geschützt werden müssen die Arbeitnehmenden vor allem auch vor missbräuchlichen antigewerkschaftlichen Kündigungen.
</p><p>Gerade dieser Schutz fehlt in der Schweiz. Dies war auch an dem ILO-Treffen in Oslo wieder ein Thema. Umso mehr, als am 10. April der VPOD am ILO-Hauptsitz in Genf in diesem Zusammenhang eine Klage gegen die Schweiz eingereicht hat. Ausgelöst wurde die Klage durch die fristlose Entlassung von 22 Streikenden im Neuenburger Spital „La Providence“ letzten Februar (siehe Artikel „VPOD klagt bei der ILO gegen die Schweiz“). An einer Aktion vor dem ILO-Hauptsitz forderten die entlassenen Streikenden zusammen mit dem VPOD und anderen Gewerkschaften, dass die Schweiz die seit Jahrzehnten unterzeichneten ILO-Übereinkommen Nr. 87 und 98 endlich umsetzt. 
</p><p>Gehört wurden diese Forderungen auch im fernen Oslo, wo der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) als Teil der tripartiten Schweizer Delegation die Interessen der Schweizer Arbeitnehmenden vertrat. Der SGB unterstützte dabei die Analysen und Forderungen der ILO und ihres Generaldirektors Guy Ryder, wonach gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Sozialpartnerschaft das einzig probate Mittel ist, um innovative Massnahmen gegen die Krise zu finden. </p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1042</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2013 15:47:00 +0200</pubDate><title>Diesmal klagt der VPOD bei der ILO gegen die Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/diesmal-klagt-der-vpod-bei-der-ilo-gegen-die-schweiz</link><description>Schweizer Gesetzgebung verletzt Gewerkschaftsrechte </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Streikrecht ist in der Schweiz durch die Bundesverfassung garantiert. Dennoch ermöglicht das Schweizer Recht, Streikende zu entlassen. So etwa kürzlich beim Fall des streikenden Personals im Neuenburger Spital La Providence. Nun hat der VPOD gegen dieses verfassungswidrige Verhalten bei der ILO geklagt.</p><p>&nbsp;Artikel 28 der Bundesverfassung verankert das Streikrecht in der Schweiz. Die Schweiz hat zudem zwei Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO bzw. International Labor Organization - ILO) über die Gewerkschaftsrechte ratifiziert und sich verpflichtet, diese Abkommen einzuhalten. Es sind die ILO-Konventionen Nr. 87 über Gewerkschaftsrechte und sozialen Schutz (1975 durch die Schweiz ratifiziert) und die Konvention Nr. 98 über die Organisationsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1999 ratifiziert).
</p><h3>VPOD-Klage: Streikrecht verletzt</h3><p>Bei der ILO-Klage des VPOD geht es um die Verletzung des Streikrechtes im Fall des Neuenburger Spital La Providence. Dort hat sich in den letzten Monaten ein Fall abgespielt, in welchem in einem bisher nicht gekanntem Ausmass von Brutalität das Streikrecht unterminiert wurde.
</p><p>Zur Geschichte: Die Privatklinikgruppe Genolier will das Spital La Providence kaufen, jedoch unter der Bedingung, den geltenden GAV zu eliminieren. Dann will Genolier die Arbeitszeit verlängern, die Zulagen kürzen, den Mutterschaftsurlaub auf das gesetzliche Minimum von 14 Wochen reduzieren und das Lohnsystem ausser Kraft setzen. La Providence untersteht seit vielen Jahren dem Gesamtarbeitsvertrag des Neuenburger Gesundheitswesens, der für mehrere Tausend Beschäftigte gilt. Ende 2012 streiken die Providence-Angestellten für den Erhalt des GAV. Der Arbeitgeber droht den Streikenden mit der fristlosen Entlassung. Er spricht diese dann im Februar 2013 auch tatsächlich für alle 22 weiter Streikenden aus. Das angerufene Gericht weigert sich mit Hinweis auf das Gesetz, diese Entlassungen zu unterbinden. Für den VPOD – und auch den SGB – ist klar: Damit wird das Streikrecht ausgehebelt. Deshalb hat der VPOD als direkt betroffene Gewerkschaften am 10.4.2013 bei der ILO in Genf Klage eingereicht. „Wer streikt ist entlassen – und kann daher gar nicht mehr streiken, weil kein Arbeitsvertrag mehr besteht“: so begründet VPOD-Generalsekretär Stefan Giger die Klage und zeigt damit die Absurdität der schweizerischen Gesetzgebung auf.
</p><h3>SGB-Klage: mangelnder Kündigungsschutz</h3><p>Bereits 2003 hatte der SGB die Schweiz ein erstes Mal bei der ILO wegen Verletzung der Konvention Nr. 98 eingeklagt. Der nur marginale Schutz gewerkschaftlicher Vertrauensleute und Betriebskommissionsmitgliedern vor ungerechtfertigter Kündigung widerspräche dem Abkommen. Der zuständige Ausschuss für Gewerkschaftsfreiheit bat im Jahr darauf die Schweiz, ihre Gesetzgebung an das Internationale Arbeitsrecht anzupassen. Die bürgerlich dominierte Politik in der Schweiz weigerte sich, effektive Sanktionen gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen einzuführen. Sogar die magersten Ansätze dazu versandeten. Deshalb hat der SGB die seit 2009 suspendierte Klage im Herbst 2012 reaktiviert. 
</p><h3>Solidaritätsdemo am 1. Juni</h3><p>Mit der VPOD-Klage steht die Schweiz, die Gastgeberin der ILO, erneut auf der internationalen Anklagebank. VPOD und SGB fechten das brutale Abwürgen des Streiks der Providence-Angestellten jedoch nicht nur mit juristischen Mitteln an. Am Samstag 1.6. wird in Genf eine Solidaritätsdemo gegen missbräuchliche Kündigungen stattfinden. Der SGB wird seine Mitglieder dazu aufrufen, an dieser Demo teilzunehmen (weitere Info folgt). Denn es geht einerseits um die Garantie des Streikrechts, andererseits aber auch um den Respekt der Gesamtarbeitsverträge. Also um die Säulen, auf denen die Gewerkschaftsfreiheit ruht.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1022</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2013 14:55:00 +0200</pubDate><title>Keine unilateralen Verschlechterungen für Arbeitnehmer/innen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-unilateralen-verschlechterungen-fuer-arbeitnehmer-innen</link><description>Revision Sanierungsrecht auf der Kippe</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der kommenden Sondersession wird der Nationalrat die Reform der Schuldbetreibung und des Konkursrechtes (Sanierungsverfahren, Teilrevision SchKG) im Plenum diskutieren. Der SGB warnt davor, den extremen Arbeitgeber-Forderungen nachzugeben und die Sozialplanpflicht aus der Revision zu streichen. </p><p>&nbsp;Vor einigen Jahren wurde vor allem aufgrund der Erfahrungen nach dem traumatischen Swissair-Zusammenbruch entschieden, verschiedene Schwachstellen im Sanierungsrecht durch punktuelle Verbesserungen zu beseitigen. Dafür setzte das Bundesamt für Justiz (BJ) eine Expertengruppe zur Abklärung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfes ein. Die Expertengruppe legte dem BJ im April 2005 einen Bericht sowie im Juni 2008 einen Vorentwurf und Begleitbericht vor. Bereits damals kritisierte der SGB scharf, dass die Arbeitnehmervertretungen mit ihrem Know-How nicht genügend in die Arbeiten der Expertengruppe integriert worden waren. 
</p><p>Trotzdem unterstützte der SGB als wichtigster Sozialpartner die anschliessend von Bundesrat und Ständerat ausgearbeitete Revision des Firmensanierungsrechts, da in Erfüllung der SGB-Minimalforderungen eine Sozialplanpflicht eingeführt wurde.
</p><h3>Revision nicht gefährden! </h3><p>Die vorberatende Kommission des Nationalrates hat nun zwar die Sanierungspflicht beibehalten, jedoch mit einem äusserst knappen von 13 zu 12 Stimmen. Das ist ein schlechtes Vorzeichen im Hinblick auf die Plenumsabstimmung in der kommenden Sondersession. 
</p><p>Der SGB erinnert daran: Ohne Sozialplanpflicht kann es kein neues Sanierungsrecht geben, denn es darf nicht sein, dass in Zeiten von goldenen Fallschirmen und von millionenschweren „Konkurrenzverboten“ à la Daniel Vasella Firmensanierungen einseitig auf dem Buckel der Arbeitnehmenden durchgeführt werden. 
</p><p>Die Vorlage sieht nämlich vor, dass künftig Arbeitnehmende bei Firmensanierungen fristlos gekündigt werden dürfen. Der Bundesrat will so die Sanierung insolventer Firmen erleichtern. Der Bundesrat schlug als Ausgleich dazu die Sozialplanpflicht vor, wie sie der SGB schon lange fordert. 
</p><p>Geld für Abfindungen, Umschulungen oder Frühpensionierungen für entlassene Arbeitnehmende ist nämlich genug da. Erst solche Sozialplan-Massnahmen stellen sicher, dass Firmensanierungen nicht auf Kosten der Gesamtgesellschaft und persönlicher Schicksale der Arbeitnehmenden durchgeführt werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1030</guid><pubDate>Wed, 03 Apr 2013 10:55:00 +0200</pubDate><title>86’499 Unterschriften gegen den 24-Stunden-Arbeitstag </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/86-499-unterschriften-gegen-den-24-stunden-arbeitstag</link><description>Sonntagsallianz reicht Referendum ein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Referendum gegen den 24-Stunden-Arbeitstag ist eingereicht. Eindrückliche 86’499 Unterschriften wurden in knapp 3 Monaten gegen die Liberalisierung der Öffnungszeiten im Detailhandel gesammelt. Mit einer Installation – einer Uhr mit Arbeitsmännchen, die angekurbelt werden von liberalen Politikern –&nbsp; protestierten die Mitglieder der Sonntagsallianz gegen den 24-Stunden-Arbeitstag.</p><p>Heute Morgen um 10 Uhr versammeln sich die Organisationen der Sonntagsallianz, darunter der SGB, in Bern, um die in kürzester Zeit gesammelten Unterschriften gegen den 24-Stunden-Arbeitstag bei der Bundeskanzlei zu deponieren. Mit einer Installation protestiert die Sonntagsallianz gegen die zunehmende Hektik in der Arbeitswelt und den drohenden Burn out der Gesellschaft: Liberalisierungsturbos treiben mit Kurbeln unaufhörlich und in rasender Geschwindigkeit Männchen über das Zifferblatt einer 24-Stunden-Arbeitsuhr.
</p><p>Die Liberalisierung bei den Tankstellenshops führt erstmals den 24-Stunden-Arbeitstag im Detailhandel ein und ist nur die erste von mehreren radikalen Vorlagen. Die kommende Abstimmung hat deshalb Signalcharakter auch für die weiteren Vorstösse: Die grünliberale Fraktion will den 24-Stunden-Arbeitstag für Kleinläden einführen – 7 Tage die Woche. Begründung: Tankstellenshops können auch länger offen halten. Und der FDP-Ständerat Fabio Abate verlangt die grossflächige Einführung von Sonntagsarbeit.
</p><p>Die Organisationen der Sonntagsallianz sind überaus zufrieden mit der schnellen Unterschriftensammlung. Sie zeigt, dass die Schweizer Bevölkerung nichts von der Liberalisierungszwängerei der Politik hält. Auch die Abstimmungen der letzten Jahre belegen dies: In über 90 Prozent der Urnengänge hat sich das Stimmvolk gegen die Verlängerung der Öffnungszeiten ausgesprochen. Das Verkaufspersonal ist ebenfalls klar gegen weitere Liberalisierungen – es weiss, dass seine Arbeitsbedingungen mit längeren Öffnungszeiten noch schlechter werden. Von der drohenden, gesundheitsschädigenden Nacht- und Sonntagsarbeit sind insbesondere Frauen betroffen.
</p><p>Angesichts der schnellen Sammlung ist die Sonntagsallianz zuversichtlich, dass auch die Liberalisierungsvorlage bei Tankstellenshops vom Stimmvolk bachab geschickt wird.&nbsp;
</p><p>Eingereicht wurden 67‘082 beglaubigte Unterschriften. Das sind jedoch bei weitem nicht alle, die der Sonntagsallianz zugeschickt worden sind: Angesichts der grossen Unterstützung in der Bevölkerung konnten die Organisatoren sogar darauf verzichten, alle eingereichten Unterschriften zu beglaubigen, um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Leiterin Dienstleistungsberufe, Tel. 079 620 11 14</span></li><li><span>Danièle Lenzin, Co-Präsidentin syndicom, 079 303 24 69</span></li><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, &nbsp;076 335 61 97</span></li></ul><p>&nbsp;</p><p>Die Sonntagsallianz ist ein Netzwerk von ArbeitsmedizinerInnen, Kirchen, politischen Parteien, Gewerkschaften, Frauenverbänden und Suchtorganisationen. Sie wird von der Unia koordiniert und zählt zurzeit 26 Mitglieder.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1026</guid><pubDate>Tue, 26 Mar 2013 16:34:00 +0100</pubDate><title>Das Parlament lernt nichts dazu!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/das-parlament-lernt-nichts-dazu</link><description>24-Stunden-Arbeitstag</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kaum sind im Rekordtempo die Unterschriften des Referendums gegen die Total-Deregulierung der Tankstellenshops zusammengekommen, hat das Parlament in der letzten Session entschieden, die Lebensqualität des Ladenpersonals mittels der Motionen Lombardi und Abate trotzdem weiter zu verschlechtern – sogar am Sonntag! </p><h3>Volk will keine Deregulierungen</h3><p>Volksabstimmungen haben es immer wieder gezeigt, zuletzt vor wenigen Wochen im Kanton Basel-Stadt: Der Souverän und damit auch die Konsumentinnen und Konsumenten wollen keine längeren Ladenöffnungszeiten. Die Wählerinnen und Wähler haben durchschaut, dass eine Deregulierung der Ladenöffnungszeiten nur der Vorbote wäre für einen allgemeinen Angriff auf den Gesundheitsschutz des Arbeitsrechts in allen Branchen. Bald müssten auch Büros und sonstige Dienstleistungsbetriebe die Arbeitszeiten verlängern. Eine solche „Amerikanisierung“ des Arbeitslebens, also einen 24-Stunden-Arbeitstag, wollen die Schweizerinnen und Schweizer nicht. 
</p><p>Auch die rekordschnelle Sammlung der nötigen Unterschriften gegen die Deregulierung der Tankstellenshops beweist, dass dieses Thema den Leuten unter den Nägeln brennt. Bereits drei Wochen vor Ablauf der Sammelfrist (7. April) hatten die Gewerkschaften zusammen mit den in der Sonntags-Allianz zusammengeschlossenen Organisationen gut 85‘000 Unterschriften zusammen.
</p><h3>Motionen Lombardi und Abate demokratiepolitisch bedenklich </h3><p>Dennoch hielten die eidgenössischen Räte an ihrem Deregulierungskurs fest und beauftragten den Bundesrat, die Kantone per Gesetzesänderung dazu zu zwingen, künftig überall Ladenöffnungszeiten von mindestens 6 Uhr morgens bis 20 Uhr unter der Woche und bis 19 Uhr am Samstag zu ermöglichen. Vater dieser Idee ist der Tessiner Ständerat Filippo Lombardi. Statt sich wie üblich für den Föderalismus stark zu machen, forderte er hier nun von oben eine „Gleichmacherei“ diktieren, von St. Gallen bis Genf, von Chiasso bis Basel. Besonders die Stimmberechtigten im Kanton Basel dürften sich ärgern, haben sie sich doch erst gerade mit fast 60 Prozent gegen einen verlängerten Samstagseinkauf ausgesprochen.
</p><p>Noch schwerer wiegt aus demokratiepolitischer Sicht die Motion Abate, mit der der Bundesrat beauftragt wurde, den Sonntagsverkauf künftig in potenziell allen Regionen der Schweiz einzuführen. Dabei soll das Stimmvolk nichts zu sagen haben. Statt über die normale Gesetzgebung soll der Bundesrat diese weitgehende Ausweitung der Sonntagsverkäufe nämlich über eine Verordnungsänderung erzwingen. Unter dem Deckmantel der „Tourismusförderung“ soll für das Ladenpersonal der wichtigste soziale Frei-Tag abgeschafft werden – denn nur der Sonntag erfüllt in der Schweiz heute für weite Teile der Bevölkerung die Rolle eines gemeinsamen Familien-, und Ruhe-Tages. 
</p><p>Solchen föderalistisch und demokratiepolitisch höchst problematischen Verschlechterungen des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmenden können der SGB und seine Verbände nicht tatenlos zusehen: Wir halten uns hier explizit alle juristischen und politischen Möglichkeiten offen, um diese Deregulierungs-Salamitaktik zu stoppen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1024</guid><pubDate>Tue, 26 Mar 2013 11:11:00 +0100</pubDate><title>Vier Bürgerliche Propaganda-Lügengeschichten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vier-buergerliche-propaganda-luegengeschichten</link><description>1:12-Initiative im Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>In der Frühjahrssession debattierte der Ständerat über die vom SGB unterstützte 1:12-Initiative. Überraschungen gab es keine: Die bürgerliche Mehrheit empfiehlt die Initiative gegen absurd hohe Managergehälter zur Ablehnung. Dabei bediente sie sich einer ganzen Reihe von Argumente, die nachweisbar falsch sind. Wir haben vier Zitate herausgepickt und kritisch hinterfragt.</b></p><p class="lead">&nbsp;</p><h3><b>Erste Lügengeschichte: Auslagern und Umgehen</b></h3><p>&nbsp;</p><p>Peter Föhn, SVP, Schwyz:
</p><p><i>„Die Grosskonzerne könnten ganz einfach und ohne viel Wesens entweder auslagern und wegziehen oder ihre Konzerne unter einem Holdingdach aufteilen, das heisst splitten. Die Grossverdiener würden dann einfach von mehreren Firmen Löhne beziehen.“</i></p><p>&nbsp;</p><p>Dass bereits im Abstimmungskampf bürgerliche Politiker davon reden, wie man den Volkswillen bei einer Annahme „umgehen“ könnte, ist dicke Post. So einfach wie sie sich dieses antidemokratische Tun vorstellen, ist es aber zum Glück auch nicht.
</p><p>Erstens ist im Initiativetext von „Unternehmen“ die Rede. Inbegriffen sind damit auch unterschiedliche juristische Personen, die nicht autonom voneinander wirtschaften. Verschiedene Teile einer Holding, Managementgesellschaften, Subunternehmen oder Selbstständige im dauerhaften Auftragsverhältnis fallen damit alle unter die 1:12-Regel. Zweitens verbietet die vom Volk gutgeheissene Abzocker-Initiative die Auslagerung des Topmanagements klipp und klar. Wer also die Auslagerung der Manager propagiert, will Verfassungsbruch begehen und die Minder-Initiative nicht richtig umsetzen.<br><br><br></p><h3><b>Zweite Lügengeschichte: Die OECD-Studie und die Managerlöhne</b></h3><p>&nbsp;</p><p>Pankraz Freitag, FDP, Glarus:
</p><p><i>„Die OECD-Statistik weist nach, dass die Ungleichheiten bei den Einkommen in der Schweiz unterdurchschnittlich sind und dass diese Ungleichheiten in den letzten Jahren auch nur moderat angestiegen sind.“</i></p><p>&nbsp;</p><p>Bei der Studie die Freitag hier zitiert, handelt es sich um den Bericht „Divided We Stand“ der OECD. Diese Studie zeigt für die Schweiz: Die tiefen Löhne sind prozentual (nicht in absoluten Zahlen) leicht stärker gewachsen als die mittleren Löhne. Was die Studie aber auch zeigt, ist dass die hohen Löhne noch viel stärker gewachsen sind. 
</p><p>Dazu kommt: Die Studie klammert die obersten Prozente der Löhne aus, weil diese Daten in vielen Ländern nicht vollständig erhoben werden. Hier sind aber die Löhne – und die Einkommen überhaupt – in den letzten Jahren extrem stark gestiegen. Das zeigen beispielsweise die beiden St. Galler Ökonomen Reto Föllmi und Isabel Martinez von der Uni St. Gallen, <a href="http://www.batz.ch/2013/01/reich-sein-in-der-schweiz/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.batz.ch/2013/01/reich-sein-in-der-schweiz/</a>).<br><br><br></p><h3><b>Dritte Lügengeschichte: Der Manager-Markt</b></h3><p>&nbsp;</p><p>Hannes Germann, SVP, Schaffhausen: 
</p><p><i>„Was wir etwas vergessen, ist, dass hier [bei der Entlöhnung der Topmanager] ein Markt spielt.“ </i></p><p>&nbsp;</p><p>Der von den Bürgerlichen beschworene freie „Markt“ im Geschäft um globale Managerpositionen existiert nicht. Im Gegenteil: Die absurd hohen Managersaläre sind eine Folge von Filz, Macht und Gier. Häufig sitzen dieselben Manager die von ihrem Verwaltungsrat ein Millionensalär zugesprochen bekommen selber in den Verwaltungsräten anderer grosser Firmen (und werden dort auch noch für ihr Verwaltungsratsmandat fürstlich entlohnt). Eine Hand wäscht also die andere. Die enorme Macht, die viele Manager durch diese Netzwerke bekommen, haben sie skrupellos eingesetzt, um ihre amerikanischen Kollegen zu imitieren und sich Löhne in Millionenhöhe zuzuschanzen – auf Kosten aller anderen.<br><br><br></p><h3><b>Vierte Lügengeschichte: Bürokratie! Bürokratie! Bürokratie!</b></h3><p>&nbsp;</p><p>Johann N. Schneider-Ammann, FDP, Bundesrat:
</p><p><i>„Wenn sie denn angenommen würde, würde die Initiative im Gegenteil vor allem für die KMU hohe administrative Kosten bringen.“</i></p><p>&nbsp;</p><p>Nach vorsichtigen Schätzungen sind 99.8% der Unternehmen von der 1:12-Initiative nicht betroffen. Alle diese Unternehmen bezahlen ihren Kadern Löhne, die das Zwölffache des tiefsten in der Firma bezahlten Lohnes nicht übersteigen. KMU gehören praktisch ausschliesslich in die Kategorie von Firmen, die es nicht nötig haben, Abzocker-Löhne zu bezahlen. Sie beweisen damit, dass eine erfolgreiche Unternehmensführung möglich ist, ohne den Managern Millionen zu zahlen.
</p><p>Ausserdem werden bereits heute in allen Firmen die Löhne durch die AHV überprüft. Der zusätzliche „Bürokratische“ Aufwand beschränkt sich also darauf, mit dem Textmarker den höchsten und tiefsten Lohn zu markieren und das Verhältnis auszurechnen. Diese 5 Minuten „Bürokratie“ sind vertretbar.<br><br><br></p><h3>Einige Wahrheiten haben die Bürgerlichen aber doch auch noch erzählt, der Fairness halber seien diese hier auch noch erwähnt:</h3><p>&nbsp;</p><p>Karin Keller-Sutter, FDP, St. Gallen: 
</p><p><i>„Die sogenannten Löhne oder Bezüge gewisser Spitzenkräfte der Wirtschaft können kaum erklärt werden. Sie können auch nicht mit Leistung erklärt werden.“</i></p><p>&nbsp;</p><p>Pirmin Bischoff, CVP, Solothurn: 
</p><p><i>„Martin Luther hat gesagt, der Kaufmann dürfe sich durchaus seinen Lohn nehmen. Aber er müsse sich einen massvollen Lohn nehmen. Martin Luther empfahl dem Kaufmann, sich bei seinem Lohn, den er nehme, am Tagelöhner zu orientieren.“</i></p><p>&nbsp;</p><p>Peter Föhn, SVP, Schwyz: 
</p><p><i>„KMU, wie sie in der Schweiz grossmehrheitlich existieren, hätten bei Annahme dieser Initiative absolut kein Problem.“</i></p><p>&nbsp;</p><p>Werner Luginbühl, BDP, Bern: 
</p><p><i>„Wenn es heute noch Manager und vielleicht Spitzen von Verbänden geben sollte, die glauben, man könne sich jetzt für zwei, drei Jahre etwas demütig geben und nachher zur Tagesordnung zurückkehren, dann haben sie nichts begriffen; dann haben sie nicht begriffen, dass das Volk in einer direkten Demokratie die Möglichkeit hat, direkt in die Wirtschaftsordnung einzugreifen, auch bereits dann, wenn die Politik noch glaubt, nicht tätig werden zu müssen.“</i></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1016</guid><pubDate>Fri, 08 Mar 2013 10:25:00 +0100</pubDate><title>Breite Ablehnung langer Ladenöffnungszeiten: Referendum beisammen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/breite-ablehnung-langer-ladenoeffnungszeiten-referendum-beisammen</link><description>Gegen den 24-Stunden-Arbeitstag im Detailhandel</description><content:encoded><![CDATA[<p>Einen Monat vor Ablauf der Sammelfrist sind die Unterschriften zum Referendum gegen den 24-Stunden-Arbeitstag im Detailhandel bereits beisammen. Überdurchschnittlich rasch haben die Gewerkschaften und ihre Partner der Sonntagsallianz über 60‘000 Unterschriften gegen die Verlängerung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops gesammelt.
</p><p>„Das hohe Sammeltempo zeigt, dass breite Bevölkerungskreise weder längere Einkaufsmöglichkeiten wünschen noch die Arbeitsbedingungen der Verkäuferinnen verschlechtern wollen“, sagt Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva, deren Verband mehr als die Hälfte der Unterschriften sammelte. Das starke Engagement ihres Verbandes für das Referendum begründet Alleva damit, dass mit der Verschlechterung des Arbeitsgesetzes durch die Hintertür der 24-Stundenarbeitstag im Detailhandel eingeführt würde. Diesen Dammbruch gelte es zu verhindern. Denn die Leidtragenden seien die Angestellten, da längere Arbeitstage familienfeindlich sind, den Stress erhöhen und krank machen.
</p><p>Vor diesem Dammbruch warnt auch Danièle Lenzin, Co-Präsidentin der Gewerkschaft Syndicom. „Hält das 24-Shopping im Detailhandel Einzug, droht der Rund-um-die-Uhr-Betrieb auch in anderen Dienstleistungssektoren“, sagt Lenzin, deren Gewerkschaft ebenfalls überdurchschnittlich zum Sammelerfolg beigetragen hat. Gefahr sieht sie etwa für die Post, die plötzlich auch am Sonntag Pakete verteilen soll. Wird die Nacht- und Sonntagsarbeit weiter banalisiert, verliert sie auch an Wert. Damit dürften die heutigen Nacht- und Sonntagszuschläge in allen Branchen weiter unter Druck geraten.
</p><p>Im raschen Sammelerfolg sehen die Gewerkschaften auch ein Zeichen, dass breite Bevölkerungskreise genug haben von der Zwängerei der Detailhändler. Dies zeigt etwa das Nein der Basler Stimmberechtigten vom letzten Wochenende zu längeren Samstagseinkäufen: zum siebten Mal in Folge haben damit die Stimmberechtigten in einer kantonalen Abstimmung eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten abgelehnt. Eine Niederlage droht den Deregulierern nun auch auf Bundesebene. 
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, Co-Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Danièle Lenzin, Co-Präsidentin Syndicom, 079 303 24 6</li><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, zuständig für Arbeitsrecht<a name="Text10">, </a>076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1007</guid><pubDate>Sun, 03 Mar 2013 13:00:00 +0100</pubDate><title>Abzockerproblem bleibt ungelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/abzockerproblem-bleibt-ungeloest</link><description>SGB fordert wirksame Massnahmen für gerechtere Löhne</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die deutliche Annahme der Minder-Initiative ist Ausdruck der grossen Empörung der Stimmberechtigten über horrende Managergehälter und die sich öffnende Lohnschere. Der Unmut ist berechtigt und wird vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geteilt. Der SGB gibt sich jedoch nicht der Illusion hin, dass das Abzocker-Problem mit der Annahme der Minder-Initiative gelöst wurde. Mit der von der Initiative angestrebten Verschärfung des Aktienrechts wird sich am krassen Missverhältnis zwischen den exorbitanten Löhnen in den Teppichetagen und den tiefsten Löhnen kaum etwas ändern. Dazu braucht es in der Schweiz nun in erster Linie einen gesetzlichen Mindestlohn von monatlich 4000 Franken, so wie es der SGB in der Mindestlohn-Initiative fordert. Am oberen Ende der Lohnskala, braucht es dagegen eine Begrenzung der Löhne, so wie sie die 1:12-Initiative anstrebt. Nur so kann die immer ungerechtere Einkommensverteilung korrigiert werden.
</p><p>Dass die Bevölkerung mehr Verteilgerechtigkeit wünscht, zeigt auch das Ja der jurassischen Stimmberechtigten zu einer kantonalen Mindestlohn-Initiative. Nach Neuenburg ist der Jura der zweite Kanton, der gesetzliche Mindestlöhne einführt. Die eidgenössischen Räte sollten diese Signale ernst nehmen und bei der Beratung der&nbsp;Mindestlohn-Initiative berücksichtigen.
</p><h3>Keine Grundsatzablehnung für ausserfamiliäre Kinderbetreuung</h3><p>Der SGB bedauert die Ablehnung des Familienartikels. Er sieht darin jedoch nicht ein grundsätzliches Votum gegen Massnahmen zur Förderung von Vereinbarkeit und familienergänzende Kinderbetreuung. Bestehende Angebote sind unbestritten, und es wäre unvorstellbar, hier das Rad zurückdrehen zu wollen. Eine knappe Mehrheit der Kantone hat sich aus föderalistischen Gründen dagegen gesträubt, Bundeskompetenz in diesen Bereich zu erweitern.
</p><h3>Abfuhr für Ladenöffnungs-Zwängerei</h3><p>Mit Genugtuung nimmt der SGB&nbsp;zur Kenntnis, dass die Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt längere Ladenöffnungszeiten deutlich abgelehnt haben. Das Verdikt bestätigt die landesweite Skepsis gegenüber weiteren Deregulierungen der Ladenöffnungszeiten: Seit 2006 fand nur gerade eine von zwölf kantonalen Vorlagen zur Ausweitung der Verkaufszeiten beim Stimmvolk Unterstützung (Solothurn 2010). Das Argument, dass lange Ladenöffnungszeiten einem allgemeinen Kundenbedürfnis entsprechen, erweist sich einmal mehr als falsche Einschätzung der Befindlichkeit in der breiten Bevölkerung. Mit Zuversicht schaut der SGB damit auf das bevorstehende Referendum gegen die Einführung des 24-Stunden-Arbeitstags im Detailhandel zu dem die Unterschriftensammlung zurzeit noch läuft.
</p><p>Weiter begrüsst der SGB das Ja zum revidierten Raumplanungsgesetz, das die Voraussetzung schafft für eine haushälterische Nutzung des Bodens.
</p><h5>Auskünfte:&nbsp;</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB,&nbsp;079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation,&nbsp;079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1005</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2013 13:37:00 +0100</pubDate><title>Ladenöffnungszeiten: Diese Vorlagen machen krank!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ladenoeffnungszeiten-diese-vorlagen-machen-krank</link><description>Sessionsvorschau: Bürgerliche wollen weiter deregulieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Noch bevor das Stimmvolk über die im Dezember 2012 vom Parlament beschlossene Verlängerung der Ladenöffnungszeiten in Tankstellenshops entschieden hat (Referendum gegen den 24-Stunden-Arbeitstag), streben die bürgerlichen Politiker mit den Motionen Lombardi und Abate bereits die nächsten Deregulierungsschritte für den Detailhandel an. Wir sagen klar STOPP!</p><p>Nach dem Ständerat hat am 27. Februar auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats die Motionen Lombardi (12.3637) und Abate (12.3791) gutgeheissen. Während der erste Vorstoss für die gesamte Schweiz generelle Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags, und von 6 bis 19 Uhr am Samstag fordert, verlangt die zweite Motion eine deutliche Ausweitung des Sonntagsverkaufs. Leidtragende der längeren Ladenöffnungszeiten sind in erster Linie das Personal, denn immer längere Arbeitstage sind familienfeindlich, erhöhen den Stress und machen krank.
</p><p>Es ist zynisch: Ausgerechnet im europäischen Jahr des „Burn-Outs“ und der Stress-Erkrankungen hat sich das bürgerlich dominierte Parlament entschieden, die Gesundheit des Ladenpersonals noch stärker zu gefährden: Studien zeigen nämlich, dass Nachtarbeit, längere Schichten und fehlende synchrone freie Sonntage krank machen. 
</p><p>Mit Zunahme und Verschiebung der wöchentlichen Arbeitszeiten in den Abend steigen die gesundheitlichen Probleme. Ausserdem beeinträchtigen die langen Arbeitszeiten das Sozialleben der Beschäftigten. Dies hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Deutschland auf Basis der Auswertung von vier voneinander unabhängigen Studien zum Thema Arbeitszeiten und Gesundheit bereits 2010 bekannt gegeben. Diese Ergebnisse werden vom SECO in der Studie von 2012 zu flexiblen Arbeitszeiten in der Schweiz bestätigt.
</p><p>Besonders schädlich und krankmachend hat sich dabei die Abend- und Nachtarbeit erwiesen, weil sie den Schlaf-Rhythmus nachhaltig stört. Ebenso schädlich ist Arbeit am Sonntag: Statt Kontakte und Bindungen mit Familie und Freunde pflegen zu können und so psychische Abwehrkräfte gegen Burn-Outs und verwandte Phänomene bilden zu können, vereinsamen am Sonntag beschäftigte Arbeitnehmende sozial und bauen noch mehr Stress auf. 
</p><p>Gesamtgesellschaft würde Kosten tragen 
</p><p>Die vertragliche Situation des Laden-Personals ist häufig schlecht. Fortschrittliche GAV sind leider wegen der Unnachgiebigkeit der Arbeitgeber immer noch selten; lange Arbeitsschichten werden je nach Branche skandalös schlecht entlöhnt. Aus all diesen Gründen fordert der SGB den Nationalrat in seiner Frühlingssession auf, NEIN zu weiteren Deregulierungsschritten zu sagen. 
</p><p>Es darf nicht sein, dass der kurzfristige Nutzen einiger weniger grosser Detailhandels-Ketten, welche als einzige von den aktuellen Deregulierungsvorhaben profitierten, auf Kosten der Gesundheit der Angestellten und, schlussendlich, der Gesamtgesellschaft geht. Denn eines darf nie vergessen gehen: Die Gesundheitskosten der Schlafstörungen, Burn-Outs und des fehlenden Soziallebens der Familien werden wir alle zu tragen haben. Sei es mit höheren Gesundheitskosten, Sozialbeiträgen oder Immissionen der rastlosen 24-Stunden-Gesellschaft.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1004</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2013 11:56:00 +0100</pubDate><title>Die Abzocker richtig stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-abzocker-richtig-stoppen</link><description>Sessionsvorschau: Volksinitiative 1:12 für gerechte Löhne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 21. März wird der Ständerat wohl wie zuvor der Nationalrat die Juso-Volksinitiative „1 : 12 – Für gerechte Löhne“ zur Ablehnung empfehlen. Aber beim späteren Urnengang werden die Karten neu gemischt.</p><p>Das Ja zur Minder-Initiative kann heute, zwei Tage vor dem Abstimmungstermin, als ziemlich sicher gelten. Ebenso sicher ist aber auch: Es wird sich, die Bestimmungen dieser Initiative einmal umgesetzt, an den riesigen Lohnscheren nicht viel ändern. Die Erfahrung aus angelsächsischen Ländern zeigt: Es sind nicht die Aktionäre, die Lohnabstände schmälern. Die Verhältnisse vom allerhöchsten zum allertiefsten Lohn werden bei den grossen börsenkotierten Schweizer Firmen weiterhin in galaktischen Dimensionen liegen. 2011 betrugen diese Werte bei Novartis 266:1, bei Nestlé 215:1, bei Roche 213:1.
</p><p>Die Juso-Volksinitiative „1 : 12 – Für gerechte Löhne“ greift im Unterschied zur Abzockerinitiative von Unternehmer Minder direkt ins Räderwerk ungerechter Verteilung. Sie bindet den höchsten an den tiefsten Lohn – und umgekehrt. Wenn der höchste Lohn in einem Unternehmen höchstens 12 x höher sein darf als der tiefste Lohn im selben Unternehmen, dann wird – einigermassen – Lohngerechtigkeit visiert. Dann wird auch die Würde der in den unteren Lohnsegmenten Beschäftigten wieder hergestellt.
</p><p>Der SGB spricht sich klar und eindeutig für den 1:12-Volksvorschlag aus. In den heutigen Lohnscheren spiegelt sich reine Willkür und die Arroganz einer abgenabelten Managerelite. 
</p><p>Der Ständerat wird die Volksinitiative ablehnen. Beim späteren Urnengang aber geht es zurück auf Feld 1. Denn dann wird die Abzockerei munter weiter wuchern. Der Zorn im Volk auch. Und: wetten, dass Economiesuisse dann wieder millionenschwer die Apokalypse der hiesigen Wirtschaft malen wird. Dieser Mix von Enttäuschung, Einsicht und arroganter Privilegienverteidigung ist eine Saat, die unerwartete Frucht abwerfen kann.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1000</guid><pubDate>Thu, 28 Feb 2013 09:41:00 +0100</pubDate><title>Bisher unterschätzt: Tieflöhne in der reichen Schweiz weit verbreitet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bisher-unterschaetzt-tiefloehne-in-der-reichen-schweiz-weit-verbreitet</link><description>Frauen und Arbeitnehmende mit Lehre besonders betroffen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Tieflohnproblem wurde in der Schweiz bislang deutlich unterschätzt. Dies zeigt eine neue Analyse der Universität Genf im Auftrag des SGB: In der reichen Schweiz muss demnach mehr als jeder zehnte Arbeitnehmende (11.8 Prozent) zu einem Tieflohn arbeiten, der selbst bei einer 100-Prozent-Stelle in vielen Fällen nicht zum Leben reicht. Bei mindestens 437‘000 Betroffenen liegt der Lohn unter der so genannten Tieflohnschwelle (3986 Fr./Mt. bei Privatwirtschaft und Bund). Eine weniger zurückhaltende Schätzung ergibt sogar über 500‘000 Betroffene (höhere Tieflohnschwelle durch Einbezug der Löhne bei Kantonen und Gemeinden). Der Bund ging bislang von deutlich tieferen Zahlen aus. Er hatte aber weder die Angestellten in der Land- und in der Hauswirtschaft mitgezählt, noch alle Löhne zur Berechnung der Tieflohnschwelle berücksichtigt. 
</p><p>Mehr als ein Drittel der Tieflohn-Beschäftigten haben eine Berufslehre absolviert. Der grösste Teil davon arbeitet im Detailhandel (37‘260). Diese Zahlen stellen der Schweizer Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik ein miserables Zeugnis aus. „Eine Berufslehre ist also keine Garantie mehr für eine Stelle mit einem anständigen Lohn“, kritisierte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Wie sollen Jugendliche so noch motiviert werden, eine Lehre zu absolvieren?
</p><p>Besonders stark unter tiefen Löhnen leiden die Frauen. Sie sind fast drei Mal häufiger betroffen als die Männer (Tieflohnanteil der Frauen: 15,8 %; Männer: 6,1 %). Dieser im internationalen Vergleich markante Abstand zu den Männerlöhnen ist in hohem Ausmass auf die Lohndiskriminierung der Frauen in den Unternehmen zurückzuführen. 
</p><p>Die ersten 140 Anmeldungen auf dem Online-Tieflohnmelder der Unia (<a href="http://www.4000fr.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.4000fr.ch</a>) bestätigen die neuen Zahlen. Unia-Copräsidentin Vania Alleva schilderte eine schockierende Reihe gemeldeter Fälle. Ihr Fazit: „Tiefstlöhne sind eines der grössten sozialen Probleme der Schweiz. Der Handlungsbedarf ist riesig. Mit der Mindestlohninitiative liegt endlich ein guter Lösungsvorschlag auf dem Tisch.“
</p><p>Die Analyse zeigt, dass die Schweiz die Lohnsituation der Betroffenen mit dem von der SGB-Initiative geforderten Mindestlohn von 22 Fr./h bzw. 4000 Fr./Mt. stark verbessern könnte, ohne Arbeitslosigkeit hervorzurufen. Bereits die internationale ökonomische Forschung zeigt, dass Mindestlöhne in Bezug auf die Arbeitslosigkeit grundsätzlich keine negativen Auswirkungen haben. Im Fall der Schweiz kommt dazu, dass die ausgeprägte Lohndiskriminierung und die hohe Betroffenheit der Berufsleute mit Lehre eine Lohnkorrektur durch einen Mindestlohn erlauben, ohne dass sich die Beschäftigungsaussichten verschlechtern.
</p><h5>Beiträge der Pressekonferenz</h5><ul><li>&lt;media 878 - - "TEXT, 130228 PR Mindestlohn, 130228_PR_Mindestlohn.pdf, 67 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "Arbeit muss sich lohnen"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 879 - - "TEXT, 130228 DL tiefloehne, 130228_DL_tiefloehne.pdf, 128 KB"&gt;Daniel Lampart, Chefökonom SGB: "Analyse der Tieflohnsituation in der Schweiz:&nbsp;Erwerbstätige mit Lehre und Frauen stark betroffen"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 888&gt;<span>Roman Graf, OUE,&nbsp;</span><span>Universität Genf: Präsentation "</span>&lt;/media&gt;<span>&lt;media 888&gt;Tieflöhne in der Schweiz"&lt;/media&gt;</span></li><li>&lt;media 877 - - "TEXT, 130228 tieflohn Vania Alleva, 130228_tieflohn_Vania_Alleva.pdf, 104 KB"&gt;Vania Alleva, Co-Präsidentin&nbsp;Unia: "Tieflöhne: Ein 437’000-facher Skandal für die reiche Schweiz"&lt;/media&gt; </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-998</guid><pubDate>Tue, 26 Feb 2013 16:13:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat muss weitere Deregulierung im Detailhandel stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-muss-weitere-deregulierung-im-detailhandel-stoppen</link><description>Gewerkschaften gegen längere Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Noch bevor das Stimmvolk über die im Dezember 2012 vom Parlament beschlossene Verlängerung der Ladenöffnungszeiten in Tankstellenshops entschieden hat (Referendum gegen den 24-Stunden-Arbeitstag), streben die bürgerlichen Politiker bereits die nächsten Deregulierungsschritte für den Detailhandel an: Nach dem Ständerat hat nun auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats die Motionen Lombardi (12.3637) und Abate (12.3791) gutgeheissen. Während der erste Vorstoss für die gesamte Schweiz generelle Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags, und von 6 bis 19 Uhr Samstags fordert, verlangt die zweite Motion eine deutliche Ausweitung des Sonntagsverkaufs. Leidtragende der längeren Ladenöffnungszeiten sind in erster Linie die Angestellten, denn immer längere Arbeitstage sind familienfeindlich, erhöhen den Stress und machen krank. 
</p><p>„Diese ständigen Angriffe auf den Arbeitnehmerschutz sind nicht akzeptabel“, erklärt Unia-Co-Präsidentin und SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva im Namen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und dessen Partner, der Sonntagsallianz. Alleva fordert das Nationalratsplenum auf, die Motionen zu versenken: „Die Salamitaktik muss jetzt gestoppt werden.“ Deshalb sind der SGB und seine Partner daran, gegen die Einführung des 24-Stunden-Arbeitstages im Detailhandel die Unterschriften für ein Referendum zu sammeln, das sie Anfang April einreichen werden. Auch die Motionen Lombardi und Abate würden, wenn nötig, mit allen Mitteln bekämpft.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-996</guid><pubDate>Sat, 16 Feb 2013 13:30:00 +0100</pubDate><title>Streik in Neuenburg: Solidaritätskundgebung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/streik-in-neuenburg-solidaritaetskundgebung</link><description>Über 2500 demonstrieren gegen Spitalprivatisierung auf dem Buckel der Angestellten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Über 2500 Menschen solidarisierten sich am Samstag 16.2. mit den Streikenden des Neuenburger&nbsp;Spitals „La Providence“. Sie verlangten die Rücknahme der ausgesprochenen Kündigungen, den&nbsp;Respekt des Streikrechts, des geltenden GAV „Santé 21“ – und von der Neuenburger Regierung&nbsp;endlich eine korrekte Haltung. Es darf nicht sein, dass Privatspitäler Gewinne einstreichen, indem&nbsp;sie die Arbeitszeiten verlängern sowie die Nacht- und Sonntagszuschläge kürzen und gleichzeitig&nbsp;Subventionen einfahren, die eigentlich nur erhalten darf, wer den GAV einhält.
</p><p>&lt;media 872 - - "TEXT, Providence 16.2.13 deutsch, Providence_16.2.13_deutsch.pdf, 186 KB"&gt;Solidaritätserklärung des SGB&lt;/media&gt;
</p><p><a href="http://www.solidarite-laprovidence.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Weiteres auf der Website des vpod</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-993</guid><pubDate>Mon, 11 Feb 2013 15:35:00 +0100</pubDate><title>SGB mahnt Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-mahnt-schutz-vor-gewerkschaftsfeindlichen-kuendigungen-an</link><description>Treffen des IAO-Generaldirektors mit dem Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Bundesrat den Dialog über den Schutz von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern vor missbräuchlichen Kündigungen vorantreiben will. Endlich geht der Bundesrat wieder ein Engagement ein, etwas für den besseren Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und –vertreter zu tun. Der SGB besteht darauf, dass diesem Versprechen, das Volkswirtschafts- und Arbeitsminister Johann Schneider-Ammann am Montag anlässlich des Treffens mit dem Generaldirektor der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Guy Ryder abgegeben hat, nun auch Taten folgen. An dem Treffen, zu dem auch die Sozialpartner eingeladen worden waren, betonten die Gewerkschaftsvertreter, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz nicht vor gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen geschützt sind und dass die Schweiz deswegen von der IAO verurteilt worden ist. Der SGB forderte deshalb sowohl den Bundesrat als auch die Arbeitgebervertreter auf, endlich Hand zu bieten für eine Lösung, die den ILO-Abkommen entspricht.</p><p class="Text">Dass ein besserer Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen Not tut, zeigt ein aktuelles Beispiel: Das Spital „La Providence kündigte widerrechtlich und fristlos 22 Gewerkschaftsvertrauensleuten, die sich in Neuenburg mit einem Streik gegen die Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags und die Erhöhung der Arbeitszeiten wehren. Bereits letzten Herbst hat der SGB in einem Schwarzbuch Dutzende von Fällen bekanntgemacht, in denen Angestellte wegen ihres gewerkschaftlichen Engagements Repressalien erfahren haben.</p><p class="Text">Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der IAO-Abkommen 87 und 98 dazu verpflichtet, Arbeitnehmende zu schützen, die kollektive Anliegen und damit öffentliche Interessen vertreten. Die bürgerlich dominierte Politik in der Schweiz weigerte sich jedoch, die zum zwingenden Völkerrecht gehörenden Normen umzusetzen. Deshalb reichte der SGB im Jahr 2003 bei der ILO eine Klage ein, die bereits ein Jahr später von dieser gutgeheissen wurde. Nachdem der Bundesrat endlich Vorschläge zur Verbesserung des Kündigungsschutzes unterbreitet hatte, suspendierte der SGB seine Klage im Jahr 2009. Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeber lehnten die Minimalvorschläge des Bundesrats jedoch ab, so dass der SGB die Klage letzten Herbst wieder reaktivierte.</p><p class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><p class="GliederungText">Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</p><p class="GliederungText">Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, zuständig für Arbeitsrecht, 076 335 61 97</p><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-991</guid><pubDate>Mon, 11 Feb 2013 08:32:00 +0100</pubDate><title>SGB drückt Streikenden der BaZ-Druckerei Solidarität aus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-drueckt-streikenden-der-baz-druckerei-solidaritaet-aus</link><description>Würdiger Sozialplan notwendig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) drückt der Belegschaft der <span lang="DE">BaZ-Druckerei «die Zeitungsdrucker» seine Solidarität aus. Mit einem Streik haben die Angestellten in der Nacht vom Sonntag auf den Montag den Druck der Zeitung in der Druckerei in Basel verhindert und so ihre Forderung nach einem anständigen Sozialplan untermauert. Es kann nicht angehen, dass sich die BaZ weigert, den vor der Entlassung stehenden Angestellten Abgangsentschädigungen sowie Übergangsrenten zu entrichten. Während die schwerreichen Eigentümer die BaZ-Gruppe um SVP-Tribun Christoph Blocher filetieren, wollen sie 72 der 96 Angestellten der BaZ-Druckerei auf die Strasse stellen, ohne sie gebührend zu entschädigen. Das ist rücksichtslos und unanständig. Der SGB fordert die BaZ-Eigentümer auf, den von der Gewerkschaft Syndicom unterstützten Forderungen der Druckerei-Angestellten nachzukommen und bis Dienstagabend einen würdigen Sozialplan vorzuschlagen.</span></p><h5>Auskünfte</h5><p class="GliederungText">Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-988</guid><pubDate>Thu, 07 Feb 2013 14:56:00 +0100</pubDate><title>Detaillisten lehnen Sonderregelungen für Tankstellenshops ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/detaillisten-lehnen-sonderregelungen-fuer-tankstellenshops-ab</link><description>Referendum gegen 24-Stunden-Arbeitstag</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nicht nur die Gewerkschaften und die Sonntagsallianz bekämpfen die 24-Stunden-Arbeit an Tankstellen. Auch die Detaillisten lehnen die Vorlage ab. Denn sie sind sich bewusst, dass hier ein Verdrängungskampf lanciert wird, dem sie bald selbst zum Opfer fallen dürften.</p><p>Klarer als die FAC, die Genfer Vereinigung der Detaillisten, kann man sich nicht ausdrücken: „Wir fordern alle Mitbürger auf, das Referendum gegen die Rund-um-die-Uhr-Offenhaltung der Tankstellenshops zu unterzeichnen, denn diese verfälscht klar den Wettbewerb“, fordert die FAC in einem Communiqué vom 24.1.2013. Auf dem Sekretariat könne man Unterschriftenbogen abholen. In Genf also werden Detaillisten und Gewerkschaften Seite an Seite gegen den 24-Stunden-Arbeitstag in Tankstellenshops antreten.
</p><h3>Nur in Genf?</h3><p>Beileibe nicht. Auch der Dachverband auf nationaler Ebene, der Schweizer Detaillistenverband, hat bereits während der parlamentarischen Beratung des entsprechenden Vorstosses von Nationalrat Lüscher die neue Vorlage abgelehnt. Diese sei von den Gerichten nicht entscheidbar – „und damit generell untauglich“. Wiederum würden „einseitig gewichtige Marktteilnehmer im harten Wettbewerb des Detailhandels bevorteilt.“ Die schwammige Voraussetzung der „Hauptverkehrswege mit starkem Reiseverkehr“ führe dazu, „dass über kurz oder lang weitere Verkaufsstellen dieser Art gleiches Recht für sich beanspruchten.“ (Zitate: SwissShop 4/2012, S. 14).
</p><p>Ähnlich positioniert sich der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband. In der Vernehmlassung hatte er den 24-Stunden-Verkauf in Tankstellenshops als Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung abgelehnt. Auch im Schweizer Fleisch-Fachverband herrscht alles andere als Freude über die neue Vorlage, die die Grossverteiler Migros und Coop sowie die Erdölvereinigung bevorteile. Verärgert ist man da auch über die reflexartige Haltung des Gewerbeverbandes, der aus purer Ordnungspolitik ein Ja zur Vorlage propagiert. Bei VELEDES, einer weiteren Detaillistenorganisation, geht die Stimmung ebenfalls klar Richtung Ablehnung. Präsident Hans Liechti benannte an der GV 2012 seines Verbandes das Problem wie folgt: „dass die einen bevorzugt werden und dass bereits ungleich lange Spiesse noch ungleicher werden.“
</p><p>Die Detaillisten merken: Es geht da nicht nur um ein paar wenige Tankstellenshops, sondern um einen Dammbruch. Wollen sie mithalten, dann müssen sie mitziehen im Verkauf möglichst rund um die Uhr. In dieser Tour de force werden aber die Karten zwischen den Anbieter-Konkurrenten neu gemischt. Denn klar ist: Für den Rundum-24-Stunden-Verkauf aller heute im Geschäft Tätigen gibt es schlicht zu wenig Nachfrage. Wenn immer längere Öffnungszeiten durchgedrückt werden, dann werden einige Anbieter auf der Strecke bleiben.
</p><p>Die Detaillisten haben erkannt, dass diese wahrscheinlich sie selbst sein werden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-972</guid><pubDate>Tue, 05 Feb 2013 20:07:00 +0100</pubDate><title>SGB bestürzt über Entlassungen in Neuenburger Spital </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-bestuerzt-ueber-entlassungen-in-neuenburger-spital</link><description>Streik im Spital „La Providence“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat mit Bestürzung zur Kenntnis genommen, dass die Direktion des Spitals „La Providence“ gegen 22 Angestellte eine fristlose Kündigung ausgesprochen hat. Der SGB drückt den Betroffenen seine Solidarität aus. 
</p><p>Diese Eskalation des Arbeitskonfliktes in dem Neuenburger Spital ist nicht haltbar. Damit wird das in der Bundesverfassung garantierte Streikrecht verletzt. Es darf nicht sein, dass mit fristloser Kündigung rechnen muss, wer sich mit einem Streik für die Beibehaltung eines Gesamtarbeitsvertrages wehrt. Dies gilt auch hierzulande, umso mehr als die Schweiz dem Abkommen der internationalen Arbeitsorganisation (IAO oder ILO) über den Schutz der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter vor missbräuchlichen Kündigungen beigetreten ist.
</p><p> Mit ihrem Vorgehen tritt die Spitalleitung von „La Providence“ die Sozialpartnerschaft mit Füssen. Gleichzeitig will das Spital auch in Zukunft von Subventionen der öffentlichen Hand profitieren. Die Neuenburger Regierung muss diesem Vorgehen endlich Einhalt gebieten, so wie es auch das Neuenburger Parlament verlangt.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB 079 249 59 74</span></li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-970</guid><pubDate>Mon, 28 Jan 2013 10:46:00 +0100</pubDate><title>Grosse Solidaritätskundgebung mit den Streikenden von „La Providence“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grosse-solidaritaetskundgebung-mit-den-streikenden-von-la-providence</link><description>Unverständliche Haltung der Neuenburger Regierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In Neuenburg haben am Samstag 26. Januar rund 1000 Personen ihre Solidarität mit den Streikenden des Spitals „La Providence“ ausgedrückt. Sie forderten, dass die Arbeitsbedingungen nicht verschlechtert werden – und einen entsprechenden Entscheid der Neuenburger Regierung.</p><p>Trotz steifer Bise reisten aus der ganzen Schweiz Delegationen von Angestellten des Gesundheitswesens an. Gewerkschaften und linke Parteien markierten massive Präsenz. Die breite Unterstützung des seit letzten November andauernden Arbeitskampfes kommt nicht von ungefähr: Das Vorgehen der privaten Spitalgruppe Genolier – aus dem Gesamtarbeitsvertrag auszusteigen, die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern und trotzdem Subventionen einkassieren – droht nämlich auch anderswo.
</p><p>Zur Erinnerung: Die Privatspitalgruppe Genolier Swiss Medical Network GSMN will das Spital „La Providence“ aufkaufen. Auf Befehl von Genolier hat das Spital den Branchen-Gesamtarbeitsvertrag aufgekündigt und will die Löhne und Anstellungsbedingungen verschlechtern. Wer sich wehrt, dem wird mit Entlassung gedroht. Gleichzeitig verlangt das Spital vom Kanton zusätzliche Subventionen. Die Neuenburger Kantonsregierung lässt das Spital gewähren, will es weiter auf der Spitalliste führen und stellt sogar zusätzliche Subventionen in Aussicht, obwohl der GAV nicht mehr eingehalten wird.
</p><h3>Mit Rotstift über die Arbeitsbedingungen</h3><p>Konkret wollen die Genolier-Manager die Wochenarbeitszeit von 40 auf 42 Stunden erhöhen, die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit massiv kürzen, das bisherige Lohnsystem mit Erfahrungszuschlägen abschaffen, den Sozialplan streichen, die Reinigung und den Gastronomie-Bereich auslagern und, und, und… Kurzum: Die Arbeitsbedingungen sollen massiv verschlechtert werden. Dazu will die Spitalleitung die Arbeitsbedingungen künftig einseitig beschliessen können, ohne mit dem Personal und ihren gewerkschaftlichen Vertretern zu verhandeln. 
</p><p>Das einzige Ziel der Genolier-Manager: Sie wollen sich rentable Teile der Spitallandschaft unter den Nagel reissen, die Angestellten dumpen und selber – im Stile von Abzockern – möglichst viel Geld einkassieren. 
</p><p>Die Streikenden sowie ihre Gewerkschaften, der vpod und die Syna, liessen an der Demo keine Zweifel aufkommen: So geht es nicht. Sie bekundeten einmal mehr eindrücklich ihren Willen, den Kampf für den Gesamtarbeitsvertrag „CCT 21“ mit aller Kraft fortzusetzen. Unterstützung erfuhren sie an der Demo aus der ganzen Schweiz. Delegationen des vpod und der Syna aus allen Landesteilen bekundeten ihre Solidarität und betonten, dass es im Gesundheitswesen – einem Service public par excellence – für Profitinteressen keinen Platz hat.
</p><h3>Zynisches Zickzack der Neuenburger Regierung </h3><p>Der Ball liegt bei der Neuenburger Regierung: Sie muss nun die Forderung des Kantonsparlaments umsetzen, dass auch die neuen Spitaleigentümer den Gesamtarbeitsvertrag „CCT 21“ einhalten. Das wäre nichts als konsequent. Denn Ende 2011 hat der Staatsrat beschlossen, Pflege-Institutionen nur dann zu unterstützen, wenn diese den GAV anwenden. Mittlerweile hat der Neuenburger Staatsrat trotz Streik beschlossen, dass Genolier den GAV bis Ende 2013 anwenden soll, dann aber während drei Jahren, bis Ende 2016, aussetzen darf. 
</p><p>Ein solcher Zickzack-Kurs gegen die eigenen Bürger/innen ist sozial unverantwortlich und zynisch. Die Regierung, die sich auch gegen die Haltung der Legislative stellt, muss korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-966</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2013 15:31:00 +0100</pubDate><title>SGB besorgt über Lage in Tunesien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-besorgt-ueber-lage-in-tunesien</link><description>Gewerkschaftsrechte müssen eingehalten werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">In Tunesien haben seit der Übernahme der Regierungsverantwortung durch die Ennahda-Partei die Angriffe auf Gewerkschaften wieder zugenommen. Der SGB fordert den Bundesrat auf, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Druck auf die tunesische Regierung auszuüben, damit die Gewerkschaftsrechte respektiert werden. Als bedeutender Handelspartner und Geldgeber hat die Schweiz gegenüber Tunesien eine privilegierte Stellung, um diesem Anliegen das nötige Gehör zu verschaffen.</p><p class="Text">Es darf nicht sein, dass kurz nach dem „Arabischen Frühling“ Gewerkschafts- und sonstige Menschenrechte wieder mit Füssen getreten werden. Dieser SGB-Aufruf ist Teil einer europaweiten Solidaritäts-Kampagne des Europäischen Gewerkschaftsbundes zugunsten der tunesischen Gewerkschaften.</p><h5>Auskünfte</h5><p class="GliederungText">Luca Cirigliano, Zentralsekretär zuständig für das Dossier Internationales,&nbsp;076 335 61 97</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-963</guid><pubDate>Thu, 17 Jan 2013 10:30:00 +0100</pubDate><title>24 Stunden konsumieren bedeutet früher oder später 24 Stunden arbeiten – für alle!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/24-stunden-konsumieren-bedeutet-frueher-oder-spaeter-24-stunden-arbeiten-fuer-alle</link><description>Referendum gegen den Dammbruch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Referendum gegen die Deregulierung der Tankstellenshop-Öffnungszeiten ist zwingend. Nicht nur wegen den katastrophalen Arbeitsbedingungen des betroffenen Verkaufspersonals und den Auswirkungen des uneingeschränkten Verkaufs von Alkohol an Nachtschwärmer. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Kleine Schritte bei den Laden-Öffnungszeiten bereiten Nacht- und Sonntagsarbeit in allen Branchen vor!</p><p>Man muss nicht in die USA gehen, um auf eine rastlose, bis aufs Mark deregulierte Gesellschaft zu treffen, wo Menschen Tag und Nacht zu meist sehr schlechten Arbeits- und Lohnbedingungen in Läden, Büros und Werkstätten arbeiten. Auch in gewissen unserer Nachbarländer sieht man, wohin die Deregulierung der Ladenöffnungszeiten schliesslich führt. 
</p><h3 class="Text">Zuerst die Shops, dann die Büros</h3><p>z.B. Italien: Angefangen hat es damit, dass in den 90-er Jahren den Badeorten im Sommer ermöglicht wurde, am Sonntag ein paar Stunden die Läden zu öffnen. Bald wurde diese „Tourismus“-Regelung auf das Inland ausgeweitet. Und prompt entschieden die Bürgermeister auf Druck der Arbeitgeber, im Umkreis von jeder Kirche, die älter als 20 Jahre ist, ein „historisch wertvolles Dorfzentrum“ zu deklarieren, um so am Sonntag offen zu bleiben. Natürlich auch im Winter: Man weiss ja nie, wann und wohin ein „Tourist“ sich verirrt… 
</p><p>Seit 2012 dürfen in Italien alle (!) Läden, Restaurants, Pubs, Bars, Imbissbuden 24 Stunden offen halten, inkl. an Sonntagen, Weihnachten, Nationalfeiertag, etc.! Das Feigenblatt der „Tourismusförderung“ ist gefallen. Den Konsum hat das in Italien nicht gefördert, im Gegenteil. Das „Lädeli-Sterben“ ist gerade in den italienischen Altstädten häufig. Von den Wild-West-Regeln bei den Öffnungszeiten profitieren nämlich, wenn überhaupt, nur die „Megastores“ in den Agglomerationen. 
</p><p>In Ländern wie Italien haben sich die längeren Ladenöffnungszeiten als eigentliche „Einfallstore“ zur Deregulierung der Arbeitszeit entpuppt: In vor- und nachgelagerten Branchen wie Sicherheit, Transport, Reinigung, aber auch allgemein im Logistikbereich etc. sind die Arbeitszeiten parallel ausgedehnt worden, und das zu einem häufig geringeren Lohn wie vor der allgemeinen Deregulierung. Nun arbeiten in Italien auch immer mehr Banken, Versicherungen, Informatik-, Anwalts- und Notariats-Büros an Samstagen und spät in der Nacht, wenn nicht sogar an Sonntagen.
</p><h3 class="Text">Deregulierung verlangt weitere Deregulierung</h3><p>Die Deregulierung der Arbeitszeit, einmal in einer Branche eingeführt, verlangt weitere Deregulierung und rechtfertigt sie auch, zuerst in vor- und nachgelagerten Branchen – und früher oder später überall! Dieses Vorgehen entspricht einer wohl überlegten Technik, die Nacht- und Sonntagsarbeit banalisiert und damit alltäglich macht. Diese Technik wird auch in der Schweiz angewandt.
</p><p>So hat etwa der Sonntagsverkauf, der Läden in grossen Bahnhöfen und Flughäfen bewilligt wurde, zu Druck von den benachbarten Geschäften geführt. Deren Inhaber beklagen einen „unlauteren Wettbewerb“ und verlangen punkto Öffnungszeiten „gleich lange Spiesse“. Augenblicklich sind die Tankstellenshops an der Reihe. Mit dem Vorstoss von Ständerat Abate sollen Sonntagsverkäufe mit einem Gummiparagraphen (der italienischen Tourismus-Artikel lässt grüssen…) beliebig stattfinden dürfen. Und Ständerat Lombardi will alle Ladenöffnungszeiten in der Schweiz „harmonisieren“, und zwar durch Verlängerung bis 20 Uhr! 
</p><p>Die Deregulierer der Arbeitszeit wissen: Wenn sie den Arbeitnehmerschutz frontal angreifen wollen, haben sie keine Chance. Deshalb wenden sie eine Taktik der kleinen Schritte an. Das Ziel aber bleiben längere Öffnungszeiten in allen Geschäften und langfristig die Beseitigung des Nacht- und Sonntagarbeitsverbots. Italien macht Hoffnung… 
</p><h3 class="Untertiteldiverse">Referendum gestartet</h3><p>Deshalb geht die Deregulierung der Tankstellenshop-Öffnungszeiten uns alle etwas an! Mit dem Referendum gegen den 24-Stunden-Arbeitstag können wir der Salamitaktik der Deregulierungs-Turbos Einhalt gebieten, bevor wir auch in Büros, Werkstätten und sonstigen Betrieben plötzlich länger und dazu ohne zusätzliche Entschädigung arbeiten müssen! 
</p><p>&lt;media 818 - - "TEXT, Referendum 24 Arbeitstag web dt SGB, Referendum_24_Arbeitstag_web_dt_SGB.pdf, 319 KB"&gt;Unterschriftenbögen hier &lt;/media&gt;
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-962</guid><pubDate>Wed, 16 Jan 2013 11:19:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat verweigert überfälligen Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-verweigert-ueberfaelligen-lohnschutz</link><description>Botschaft zur Mindestlohninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat will weiterhin Löhne zulassen, die nicht zum Leben reichen. Und er weigert sich, die Arbeitnehmenden vor Lohndruck und Arbeitgeberwillkür zu schützen. Das ist die Botschaft, welche die Landesregierung mit ihrem Nein zur Mindestlohninitiative an das Parlament und die Öffentlichkeit sendet.
</p><p>Rund 400‘000 Personen arbeiten heute in unserem Land zu Tiefstlöhnen unter 4000 Franken –&nbsp; rund ein Drittel davon mit abgeschlossener Berufslehre, etwa Verkäuferinnen, Bäcker oder Floristinnen. Mit solchen Löhnen kann man in der reichen Schweiz nicht leben. 
</p><p>Der Bundesrat verschliesst die Augen vor der Tatsache, dass der Schutz der Löhne bei uns im Vergleich zu anderen Ländern schwach ist. In seiner Botschaft zur Mindestlohninitiative zeichnet er ein völlig verzerrtes Bild der Realität in unserem Land.</p><ul><li>Obwohl die GAV-Abdeckung in der Schweiz mit 48 Prozent deutlich tiefer ist als beispielsweise der OECD-Durchschnitt von 62.1 Prozent (s. Anhang der Botschaft), spricht der Bundesrat von einem „ausgezeichneten Funktionieren der Sozialpartnerschaft“.</li><li>Alle Länder, die eine ähnlich tiefe oder tiefere GAV-Abdeckung haben wie die Schweiz, haben einen gesetzlichen Mindestlohn.</li><li>Obwohl in der gesamten Deutschschweiz trotz vielen Lohnunterbietungen keine Mindestlöhne über Normalarbeitsverträge erlassen wurden, spricht der Bundesrat von einer „effizienten Bekämpfung“ von Lohnmissbräuchen.&nbsp;</li></ul><p>In vielen Branchen (Schuh- und Kleiderdetailhandel, Journalismus usw.) weigern sich die Arbeitgeber, GAV abzuschliessen. In wachsenden Wirtschaftszweigen mit tiefsten Löhnen wie den Callcentern, Kosmetikinstituten, Fitnesscentern, Kurierdiensten gibt es keine Arbeitgeberverbände, mit denen ein GAV abgeschlossen werden könnte. Der Bundesrat hat heute mit seinem Nein zu Mindestlöhnen zum Ausdruck gebracht, dass ihm die Situation dieser Personen gleichgültig ist. 
</p><p>In der Botschaft musste der Bundesrat die zum Thema vorhandenen ökonomischen Studien zurechtbiegen, um seine Ablehnung des Volksbegehrens zu begründen. Mit Angstmacher-Behauptungen wie höhere Arbeitslosigkeit, Verlust der Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft, starrer Arbeitsmarkt usw. hofft er, die grosse Sympathie für die Mindestlohn-Initiative in der Bevölkerung zu drehen. Das wird sich spätestens in der Volksabstimmung als Bumerang erweisen.
</p><p>Die Schweizer Bevölkerung will keine Schandlöhne. Sie will wie der SGB mit seiner Mindestlohninitiative, dass in der Schweiz Löhne bezahlt werden, die zum Leben reichen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB,&nbsp;079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-961</guid><pubDate>Fri, 11 Jan 2013 12:33:00 +0100</pubDate><title>Ohne Sozialplanpflicht kein neues Sanierungsrecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ohne-sozialplanpflicht-kein-neues-sanierungsrecht</link><description>Revision Sanierungsrecht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die Rechtskommission des Nationalrats im Rahmen der Revision des Firmensanierungsrechts Bundesrat und Ständerat folgen und eine Sozialplanpflicht einführen will. Der SGB ist jedoch beunruhigt, dass dieser Entscheid nur äusserst knapp mit 13 zu 12 Stimmen getroffen wurde. Der SGB warnt davor, den Forderungen der Arbeitgeber zu folgen und dieses zentrale Element aus der Vorlage herauszubrechen. In diesem Fall wäre die Revision des Sanierungsrechts für den SGB nicht mehr akzeptabel.
</p><p>Die Vorlage sieht nämlich vor, dass künftig Arbeitnehmende bei Firmensanierungen fristlos gekündigt werden dürfen. Der Bundesrat will so die Sanierung insolventer Firmen erleichtern. Er hat immerhin anerkannt, dass dies für die Betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hart ist und sie deshalb dafür entschädigt werden sollen. Der Bundesrat schlug deshalb als Ausgleich die Sozialplanpflicht vor, wie sie der SGB schon lange fordert. Eine Sozialplanpflicht ist in der heutigen Wirtschaftskrise umso nötiger. Wenn in der Wirtschaft immer noch goldene Fallschirme für unfähige Manager ausbezahlt werden, ist auch genügend Geld für Abfindungen, Umschulungen oder Frühpensionierungen für entlassene Arbeitnehmende da.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 031 377 01 17</li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-959</guid><pubDate>Tue, 08 Jan 2013 09:57:00 +0100</pubDate><title>Nein zum 24 Stunden-Arbeitstag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zum-24-stunden-arbeitstag</link><description>Referendum gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gestartet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>Der SGB lanciert gemeinsam mit den anderen Organisationen der "Sonntagsallianz" das Referendum gegen die Verschlechterung des Arbeitsgesetzes. Das Parlament will bei Tankstellenshops den 24-Stunden-Betrieb einführen. Damit droht ein Dammbruch für den ganzen Detailhandel. Mit seinem Entscheid höhlt das Parlament zudem das Arbeitsgesetz aus. Das hat Folgen für alle Branchen und untergräbt wichtige gesellschaftliche Freiräume. Dagegen setzen sich der SGB und die Sonntagsallianz vehement zur Wehr.</b></p><p>Am 14. Dezember hat das Parlament beschlossen, die Ladenöffnungszeiten bei Tankstellenshops zu deregulieren und damit erstmals den 24-Stunden-Arbeitstag im Detailhandel einzuführen. Das weitet auch die Sonntagsarbeit aus. Der unklare Geltungsbereich führt zudem zu einem unkontrollierbaren Wildwuchs bei den Shops und erhöht den Liberalisierungsdruck im&nbsp; Detailhandel massiv. „Und der Gesetzesvorschlag ist ein gefährlicher Türöffner für weitere, radikale Liberalisierungsvorstösse im Parlament“, meint Vania Alleva, Co-Präsidentin der Unia.
</p><p>„Die Nacht und der Sonntag gehören uns und werden nicht zugunsten von Liberalisierungsturbos geopfert“, sagt Kurt Regotz, Präsident der Gewerkschaft Syna. Das Verkaufspersonal leidet schon heute unter tiefen Löhnen, zerstückelten Arbeitszeiten und Arbeit auf Abruf. Besonders betroffen von längeren Ladenöffnungszeiten sind die Frauen, sie machen fast 70% des Verkaufspersonals aus. Liselotte Fueter, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen Schweiz, sagt: „Es geht hier um klassische Frauenjobs mit schlechten Arbeitsbedingungen.“ Zudem ist Nacht- und Sonntagsarbeit gesundheitsschädlich. Klaus Stadtmüller, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, weiss aus Erfahrung: „Die 7x24-Stunden-Einkaufsmöglichkeit ist ein Luxus und rechtfertigt nicht, Arbeitnehmende zusätzlichen Belastungen und gesundheitlichen Risiken auszusetzen.“
</p><p>Nicht nur der Detailhandel ist betroffen. Der Gesetzesvorschlag höhlt das Arbeitsgesetz in einem zentralen Punkt aus – dem Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot. Das betrifft alle Beschäftigten. Von ihnen wird immer häufiger die permanente Verfügbarkeit gefordert. Mit der ständigen Flexibilisierung der Arbeitszeit gehen wichtige gesellschaftliche Freiräume verloren. „Der arbeitsfreie Sonntag schenkt uns Menschen Raum und Zeit für Erholung und zum Auftanken. Und das nicht nur als Einzelwesen, sondern als Mitglied der Gesellschaft“, sagt Martin Werlen, Abt von Einsiedeln. Die Sonntagsallianz ist der Ansicht, dass auf diese Errungenschaften nicht leichtfertig verzichtet werden darf.
</p><h5>Unterschriftenbogen</h5><p>&lt;media 818 - - "TEXT, Referendum 24 Arbeitstag web dt SGB, Referendum_24_Arbeitstag_web_dt_SGB.pdf, 319 KB"&gt;Download Deutsch&lt;/media&gt;
</p><h5><strong>Redebeiträge</strong></h5><ul><li><p><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Alleva_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Vize-Präsidentin SGB:&nbsp;Nein zum 24-Stunden-Arbeitstag</a></p></li><li><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Regotz_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Kurt Regotz, Präsident Syna:&nbsp;Schlechte Arbeitsbedingungen im Detailhandel. Warum also diese&nbsp;Zwängerei mit der Liberalisierung?</a></li><li><p><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Werlen_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Redebeitrag von Martin Werlen,&nbsp;Abt von Einsiedeln</a></p></li><li><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Fueter_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><p>Liselotte Fueter,&nbsp;Co-Präsidentin Evangelische Frauen Schweiz (EFS): Die Liberalisierung der Öffnungszeiten der Tankstellenshops&nbsp;trifft Frauen, Kinder und Familien</p></a><p><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Fueter_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Fueter_d.pdf</a></p></li><li><p><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Stadtmuller_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Klaus Stadtmüller,&nbsp;Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin:&nbsp;Nacht- und Sonntagsarbeit sind gesundheitsschädlich.&nbsp;Welche Folgen hat es für Angestellte, wenn sie zunehmend in der Nacht arbeiten&nbsp;müssen (inkl. Nacht auf Sonntag)?</a></p></li></ul><h5>&nbsp;<b>Weitere Informationen</b></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><b>Vania Alleva</b>, Co-Präsidentin Unia, Vizepräsidentin SGB, Tel. 079 620 11 14</li><li><b>Kurt Regotz</b>, Präsident Syna, Vizepräsident Travail.Suisse, 079 617 62 94.</li><li><b>Liselotte Fueter</b>, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen der Schweiz, 079 302 45 35</li><li><b>Klaus Stadtmüller</b>, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin,&nbsp;Tel. 079 237 97 10</li><li><b>Kontakt Abt Martin Werlen</b>: Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax, Tel. 078 824 44 18</li><li><b>Géraldine Savary</b>, Ständerätin und Vizepräsidentin SP Schweiz, 079 414 86 65</li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-958</guid><pubDate>Mon, 07 Jan 2013 09:17:00 +0100</pubDate><title>Gerechtere Einkommensverteilung, bessere Renteneinkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gerechtere-einkommensverteilung-bessere-renteneinkommen</link><description>Jahresmedienkonferenz 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch im Jahr 2013 steht die Lohn- und Rentenentwicklung zuoberst auf der politischen Agenda des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Die Mindestlohn-Initiative wird in die parlamentarische Beratung gelangen. Sie verlangt einen gesetzlichen Mindestlohn von monatlich 4‘000 Franken für eine Vollzeitstelle sowie die Förderung von GAV durch den Bund. Ein solcher Mindestlohn ist bitter nötig: Rund 430‘000 Arbeitnehmende erhalten für einen Vollzeitjob nur einen sogenannten Tieflohn von weniger als 4‘000 Franken pro Monat. 140‘000 Menschen davon verdienen so wenig, obwohl sie über einen Lehrabschluss verfügen. Damit wird das Versprechen nicht eingelöst, dass Menschen mit Lehre von ihrem Lohn leben und eine Familie gründen können müssen.
</p><p>Während Beschäftigte mit einer Lehre zwischen 2002 bis 2010 einen sinkenden Reallohn hinnehmen mussten, stiegen die Reallöhne der Kader um mehr als 12 Prozent. Und auch die Aktionäre konnten in den letzten Jahren von Milliarden-Steuergeschenken profitieren. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 4‘000 Franken sorgt damit für etwas mehr Lohngerechtigkeit, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien ausführte.
</p><h3><b>Raubzüge auf die AHV-Kasse stoppen</b></h3><p>In der Debatte über die Altersvorsorge wird der SGB alle Versuche bekämpfen, die erste Säule schlecht zu reden und zu schwächen. Es geht nicht an, dass der AHV Geld vorenthalten wird, das ihr zusteht. Heute fliessen die Erträge der Tabak- und Alkoholsteuer in die Bundeskasse, statt in die AHV. Dort werden sie mit dem Bundesbeitrag an die AHV verrechnet. Der AHV entgehen so allein 2,5 Mrd. Franken. Insgesamt stünden der AHV jährlich 3 Mrd. Franken mehr zu als ihr heute zufliessen, wie SGB-Chefökonom Daniel Lampart aufzeigte. Stattdessen werden mit dem Geld Steuersenkungen für die Oberschicht und die Unternehmen finanziert. Hier besteht Korrekturbedarf.
</p><p>Kompensiert werden müssen auch die 300 bis 400 Mio. Franken Einnahmeausfälle, die bei der AHV wegen der Unternehmenssteuerreform II anfallen, da sich Firmenbesitzer heute lieber AHV-freie Dividenden statt AHV-pflichtige Löhne auszahlen. Zudem muss das Parlament den Plan des Bundesrats zurückweisen, die Schulden der IV gegenüber der AHV nur noch mit einem statt zwei Prozent zu verzinsen (Einnahmeausfall für die AHV: 150 Millionen).
</p><p>„Die Kreise, die sich angeblich um die Finanzen der AHV sorgen, täten besser daran, die AHV vor den Raubzügen zu schützen, denen sie seit Jahr und Tag ausgesetzt ist“, sagte Paul Rechsteiner. Ob die AHV genug Geld hat um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, ist in erster Linie eine Frage des politischen Willens. Als eines der reichsten Länder der Welt hat die Schweiz die dazu nötigen Ressourcen.
</p><h3><b>Bessere Renten dank AHVplus</b></h3><p>Statt eines Abbaus braucht es bei der AHV vielmehr einen Ausbau. Höhere AHV-Renten sind dringend nötig, da heute viele Menschen im Alter ihr „gewohntes Leben“ nicht mehr „angemessen“ weiterführen können, wie es in der Verfassung vorgeschrieben ist. Die AHV ist die effizienteste und stabilste Säule der Altersvorsorge, wie die für die Sozialpolitik zuständige SGB-Zentralsekretärin Doris Bianchi ausführte. Deshalb will der SGB die AHV ausbauen. Dazu startet der SGB im Frühling die Volksinitiative AHVplus. Ziel ist es, auf den AHV-Renten einen Zuschlag von 10 Prozent zu gewähren.
</p><h5>Referate der jahresmedienkonferenz 2013</h5><ul><li>&lt;media 825 - - "TEXT, 130107 PR Jahres MK , 130107_PR_Jahres_MK_.pdf, 68 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB:&nbsp;„Keine Löhne unter 4‘000 Franken“, anständige Renten und&nbsp;„Schluss mit den Raubzügen auf die AHV-Kasse!“&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 824 - - "TEXT, 130107 DL Jahres MK, 130107_DL_JahresMK.pdf, 124 KB"&gt;Daniel Lampart, SGB-Chefökonom:&nbsp;Faire Löhne für die Normalhaushalte – Schluss mit Steuersenkungen für die Oberschicht auf Kosten der AHV&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 823 - - "TEXT, 130107 DB Jahres MK, 130107_DB_Jahres_MK.pdf, 78 KB"&gt;Doris Bianchi,&nbsp;Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen:&nbsp;Bessere Renten&lt;/media&gt;<p class="Titeldiverse"></p><p class="AktuellesDatum"></p></li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen,&nbsp;076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-957</guid><pubDate>Fri, 21 Dec 2012 11:45:00 +0100</pubDate><title>Inakzeptables Schneckentempo</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/inakzeptables-schneckentempo</link><description>Lohndiskriminierung bekämpfen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass die Lohndiskriminierung in der Privatwirtschaft zwischen 2008 und 2010 von monatlich 745 auf 677 Franken zurückging, ist an und für sich erfreulich. Dies bestätigt den langjährigen Trend, dass die Lohndiskriminierung abnimmt. Leider geht es aber immer noch im Schneckentempo vorwärts: Seit 1998 ist die Lohndiskriminierung im Privatsektor von 10,6 auf 8,7 Prozent im Jahr 2010 gesunken. Das sind gerade einmal 1,9 Prozentpunkte.
</p><p>Geht es in diesem Tempo weiter, würde es bis zum Verschwinden der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen weitere 50 Jahre dauern. Bereits bei der Mutterschaftsversicherung haben die Frauen 60 Jahre gewartet, bis der Verfassungsauftrag umgesetzt wurde. 1981 ist der Grundsatz der Lohngleichheit für Frauen und Männer in der Bundesverfassung verankert worden. Seither sind mehr als 30 Jahre vergangen. Es ist nicht akzeptabel, die Frauen nochmals 50 Jahre zu vertrösten.
</p><p>Die Lohnstrukturerhebung bestätigt auch, dass Frauen überdurchschnittlich stark in Tieflohnbranchen tätig sind. Der Frauenanteil von 64,5 Prozent an den Stellen mit einem monatlichen Bruttolohn von weniger als 4000 Franken zeigt, dass vor allem Frauen stark von einem staatlichen Mindestlohn von 4000 Franken profitieren würden, so wie es die Mindestlohn-Initiative des SGB verlangt.
</p><p>Die Unternehmen sind gefordert, ihre Löhne zu überprüfen und endlich dem Lohngleichheitsdialog beizutreten. Wird auf diesem Weg die Lohndiskriminierung nicht in absehbarer Zeit eliminiert, müssen Bundesrat und Parlament die Verantwortung wahrnehmen und mit staatlichen Massnahmen die Lohngleichheit durchsetzen.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB,&nbsp;079 341 90 01</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB,&nbsp;031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul><p></p> ]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-953</guid><pubDate>Tue, 18 Dec 2012 12:37:00 +0100</pubDate><title>Staatlich gedecktes Lohndumping ist illegal und gefährdet den sozialen Frieden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staatlich-gedecktes-lohndumping-ist-illegal-und-gefaehrdet-den-sozialen-frieden</link><description>Paul Rechsteiner zum Streik im Spital „La Providence“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn irgendwo in diesem Land eine Gemeinde ein Schulhaus bauen will, so ist es selbstverständlich, dass der Dachdeckermeister, der den Auftrag für das Schulhausdach erhalten will, den entsprechenden Branchen-Gesamtarbeitsvertrag einhalten muss. Wenn der Kanton Bern die Buslinie, mit der Sie, liebe Journalistinnen und Journalisten, vielleicht heute gekommen sind, zur Vergabe ausschreiben will, so muss der Anbieter den kantonalbernischen Bus-Gesamtarbeitsvertrag einhalten, egal ob der Anbieter Bernmobil, Postauto oder Dysli heisst.
</p><p class="Text">Wenn der Staat eine Leistung einkauft, so tut er das mit Steuergeldern. Es darf nicht sein, dass der Staat das Geld, das wir Arbeitnehmende als Steuern bezahlen, dazu verwendet, um unsere Löhne zu drücken. Der Staat darf kein Lohndumping betreiben. Er hat Güter und Leistungen nur bei Anbietern einzukaufen, die die Gesetze einhalten und die die orts- und branchenüblichen Anstellungsbedingungen und Löhne einhalten. </p><p class="Text">Das ist der Grundgedanke, wie er in den Submissionsgesetzen steht. 1994 hat die Schweiz das WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen unterzeichnet, gestützt darauf wurden dann die bilateralen Verträge mit der EU abgeschlossen, insbesondere das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Alle Kantone haben sich auf diese Marktöffnung eingestellt und eine Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) abgeschlossen und in das kantonale Recht überführt – auch der Kanton Neuenburg (siehe Beilage).</p><p class="Text">Was im Beschaffungswesen gilt, muss auch bei Leistungsaufträgen und bei der Vergabe von Subventionen gelten. Wenn ein Kanton ein Spital auf die kantonale Spitalliste setzt und diesem Spital sogar noch Subventionen zahlt, so muss dieses Spital den kantonalen Gesamtarbeitsvertrag einhalten. Genau so steht es auch im Neuenburger Beschluss über die kantonale Spitalliste. Im Kanton Neuenburg besteht ein kantonaler GAV unter dem Namen „Santé 21“, der für die staatlichen und privaten Anbieter im Neuenburger Gesundheitswesen gilt, für alle Spitäler, für die Alters- und Pflegeheime, ja selbst für die Spitex.</p><p class="Text">Nun will eine private, gewinnorientierte Firma, die Genolier Swiss Medical Network GSMN, eines dieser Spitäler aufkaufen, das Spital „La Providence“. Auf Befehl von Genolier hat „La Providence“ den GAV "Santé 21" bereits gekündigt, damit die Löhne und Anstellungsbedingungen runtergefahren werden können. Zusätzlich verlangt Genolier vom Kanton Neuenburg weitere Subventionen – der Regierungsrat will diese offenbar auch gewähren. Und im Widerspruch zum in Kraft stehenden Beschluss über die Spitalliste will der Regierungsrat „La Providence“ weiter auf der Spitalliste lassen, auch wenn Genolier die Löhne unter GAV-Niveau kürzt.</p><p class="Text">Den GAV missachten, Löhne senken, zusätzliche Subventionen einfordern, und dafür den Privataktionären der Genolier SA fette Gewinne ausschütten – so stellt sich Genolier das Gesundheitswesen der Zukunft vor. Nach Aufkäufen von Kliniken in Genf, in der Waadt und im Tessin streckt Genolier die Hand auch nach Neuenburg aus. Die Neuenburger Regierung zeigte sich bislang nicht im Stande, Genolier in die Schranken zu weisen. Sie scheint gewillt, die eigenen Gesetze sowie die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen zu missachten. Das ist nicht akzeptabel. Die Belegschaft von „La Providence“ hat den Kampf gegen diese unsoziale Politik von Genolier aufgenommen und ist in den Ausstand getreten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die ganze Gewerkschaftsbewegung erklärt sich solidarisch mit den Beschäftigten von „La Providence“.</p><p class="Text">Medienmitteilung SGB</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-952</guid><pubDate>Tue, 18 Dec 2012 12:23:00 +0100</pubDate><title>Streik im Neuenburger Spital „La Providence“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/streik-im-neuenburger-spital-la-providence</link><description>Staatlich gedecktes Lohndumping verhindern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Was in der ganzen Schweizer Wirtschaft selbstverständlich ist, soll in Neuenburg ausser Kraft gesetzt werden? Im Neuenburger Gesundheitswesen besteht ein kantonaler Gesamtarbeitsvertrag unter dem Namen „Santé 21“, der für alle Spitäler, für die meisten Alters- und Pflegeheime, ja selbst für die Neuenburger Spitex gilt. Gemäss geltendem Recht muss ein Spital, das vom Kanton Subventionen und auf die kantonale Spitalliste will, diesen Branchen-GAV einhalten. In allen anderen Branchen ist das ebenso: Wenn der Staat mit Steuergeldern Güter, Bauaufträge oder andere Leistungen einkauft, so darf er damit nicht Lohndumping betreiben. Er muss vom Lieferanten verlangen, dass die orts- und branchenüblichen Anstellungsbedingungen eingehalten werden.
</p><p>Die Privatspitalgruppe Genolier Swiss Medical Network GSMN will in Neuenburg das Spital „La Providence“ aufkaufen. Auf Befehl von Genolier hat das Spital den Branchen-Gesamtarbeitsvertrag aufgekündigt und will die Löhne und Anstellungsbedingungen verschlechtern. Wer sich wehrt, dem wird mit Entlassung gedroht. Gleichzeitig verlangt das Spital vom Kanton zusätzliche Subventionen. Bisher lässt der Neuenburger Regierungsrat das Spital gewähren, will es weiter auf der Spitalliste führen und stellt sogar zusätzliche Subventionen in Aussicht, obwohl der GAV nicht mehr eingehalten wird.
</p><p>Bleibt der Regierungsrat bei seiner Haltung, gefährdet dies die Gesundheitsversorgung. Zur Bewältigung des anhaltenden Personalmangels und der sich aus demografischen Gründen verschärft, müssen in der Schweiz jährlich 10'000 Arbeitskräfte rekrutiert werden. Das kann nur gelingen, wenn dem Personal gute und sichere Arbeitsbedingungen geboten werden. Machen aber die Neuenburger Verhältnisse Schule, würde sich der Personalmangel verschärfen und die Gesundheitsversorgung für die ganze Bevölkerung verschlechtern.
</p><p>Die Angestellten des Spitals wehren sich seit Ende November mit einem Streik. Das kantonale Parlament hat am 5. Dezember eine dringliche Motion beschlossen, welche den Regierungsrat auffordert, das geltende Recht umzusetzen und die Einhaltung des GAV zu verlangen. Morgen Mittwoch tagt der Regierungsrat zu diesem Thema. Heute Dienstagabend, 17.30 Uhr, protestieren die Streikenden mit Unterstützung der Gewerkschaften gegen das drohende Lohndumping.
</p><p>Die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse bekräftigen ihre Solidarität und Unterstützung für die Streikenden von „La Providence“. Der Kampf der Streikenden ist exemplarisch, die bisherige Haltung des Regierungsrates inakzeptabel. Das staatlich gedeckte und subventionierte Lohndumping und ein sich zuspitzender Personalmangel dürfen nicht zugelassen werden. Die Dachverbände appellieren an den Neuenburger Regierungsrat, das geltende Recht umzusetzen: Wer auf die Spitalliste will und zusätzliche Subventionen erhalten soll, muss den Branchen-GAV einhalten. Alles andere setzt den sozialen Frieden aufs Spiel.
</p><h5>Weitere Beiträge zum Streik in Neuenburg</h5><p>Paul Rechsteiner, Präsident SGB:&nbsp;Staatlich gedecktes Lohndumping ist illegal und gefährdet den sozialen Frieden
</p><p>&lt;media 809 - linkicon "TEXT, 121218d Text Giger, 121218d_Text_Giger.pdf, 153 KB"&gt;Stefan Giger, Generalsekretär vpod:&nbsp;Löhne drücken und abkassieren – soll der Ausverkauf des Gesundheitswesens beginnen?&lt;/media&gt;
</p><p>&lt;media 808 - linkicon "TEXT, 121218d Text M Fluegel, 121218d_Text__M_Fluegel.pdf, 202 KB"&gt;Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse:&nbsp;Neuenburger Regierungsrat gefährdet mutwillig Schweizer Gesundheitsversorgung&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07</li><li>Kurt Regotz, Präsident Syna, 079 617 62 94</li><li>Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse, 079 743 90 05</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-950</guid><pubDate>Mon, 17 Dec 2012 15:48:00 +0100</pubDate><title>24-Stunden-Angriff auf das Ladenpersonal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/24-stunden-angriff-auf-das-ladenpersonal</link><description>Kurzfristiger Profit soll wiedermal vor Gesundheit gehen!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="TiteldiverseCxSpFirst"><i></i></p><p class="lead">Die parlamentarischen Interessens-Vertreterinnen und Vertreter der Erdölvereinigung, der Warenhausketten und Einkaufszentren konnten es auch diese Session nicht lassen: Erneut sägten sie am Arbeitnehmerschutz und stellten kurzfristiges Profit-Denken gesamtgesellschaftlichen Interessen voran. Erneut zeigten viele bürgerliche Politikerinnen und Politiker ein fragwürdiges Demokratieverständnis -- sie suchten die Mitspracherechte des Volkes und der Kantone im Bereich der Deregulierung der Ladenöffnungszeiten auszuschalten.</p><p>Mit der nun in der Schlussabstimmung angenommen Parlamentarischen Initiative Lüscher dringt das Parlament in neue Dimensionen der Arbeitszeit-Deregulierung vor. In Tankstellenshops auf „Hauptverkehrswegen“ soll rund um die Uhr, inklusive Sonntage!, das Einkaufen möglich sein. Ob samstags um 3 Uhr oder sonntags um 4 Uhr: Auf den kantonalen Hauptachsen, an bereits heute vielbefahrenen Hauptstrassen in den Dörfern und Städten oder auf Autobahnrastplätzen sollen die Tankstellenshops immer offen sein; nie soll es einen Ruhetag geben, und die Arbeitszeit-Gesetzgebung wird Makulatur.
</p><h3>Heute die Tankstellenshops, morgen…</h3><p>Studien zeigen, dass wiederholte Nachtarbeit krank macht und so enorme gesellschaftliche Kosten durch mehr Burn-Outs oder Depressionen entstehen. Wir alle werden dies dann zu berappen haben. Aber das interessierte die Parlamentarier und die Arbeitgeberseite (Erdölvereinigung, Tankstellenshop-Betreiber) nicht. Dabei ist das Personal der Tankstellenshops bereits heute den schlechtesten Arbeitsbedingungen in der Branche ausgesetzt ist (tiefer Lohn, keine genügende Kompensation für Nachtarbeit). Gleichzeitig haben sich die Arbeitgeber immer stur geweigert, einen GAV zu unterzeichnen – was aber die bürgerlichen Politikerinnen und Politiker nicht störte. Dass nun die Erdölvereinigung auf die Schnelle vor wenigen Monaten (im September 2012!!!)&nbsp;<a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a> ein Arbeitgeberverband-„Spin-off“&nbsp;<a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a> gegründet hat und die Gewerkschaft mahnte, auf das Referendum zu verzichten um Verhandlungen nicht zu „gefährden“, ist ein untauglicher Versuch der Manipulation, ein billiger Marketing-Trick. 
</p><p>Die Benzin-Shop-Betreiber sollen als Speerspitze der Deregulierung der Ladenöffnungszeiten dienen – durch den unklaren Geltungsbereich wird sich Nacht- und Sonntagsarbeit unkontrolliert verbreiten können. Die anderen Detailhändler fordern bereits gleiche Rechte wie die Tankstellenshops. Eine flächendeckende Liberalisierung ist bei Zulassung der 24-Stunden-Tankstellenshops nur eine Frage der Zeit. Erfahrungen aus anderen Ländern (USA, GB) zeigen: Die Deregulierung der Arbeitszeiten im Detailhandel führt zwangsläufig zur späteren Deregulierung in anderen Branchen…&nbsp;<a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3">[3]</a></p><p>Deshalb haben Gewerkschaften, Kirchen, Arbeitsmediziner, Parteien und viele weitere Akteure das Referendum gegen den 24-Stunden-Arbeitstag in Tankstellenshops ergriffen. Das Volk wird die Tricks der Erdölvereinigung und der grossen Shop-Betreiber durchschauen und an der Urne versenken. 
</p><h3>Vorstösse Abate und Lombardi: Via Verordnung… </h3><p>Gerissen gehen die zwei Tessiner Ständeherren Abate und Lombardi (seines Zeichens diesjähriger Ständeratspräsident und damit eigentlich zusammen mit Nationalrats- und Bundespräsidium Hüter der Demokratie) vor: Da seit Jahrzehnten Deregulierungsversuche auf kantonaler Ebene vom Volk meist abgeschmettert werden, wollen sie den Kantonen nun von oben herab längere Ladenöffnungszeiten und Sonntagsverkäufe aufdrücken. Dass hier der Ständerat als „chambre de réflexion“ und Kammer der Kantons-Vertreter bei dieser föderalistischen Sünde an vorderster Stelle mitmacht, hinterlässt einen speziell schalen Nachgeschmack.
</p><p>Der in dieser Session vom Ständerat überwiesene Vorschlag Abate würde mit einer simplen Verordnungsänderung (die keinem Referendum untersteht!) in potentiell grossen Teilen der Schweiz ganztägige Sonntagsverkäufe einführen: Der neue Gummiparagraph hätte mit seiner nebulösen Definition von „Fremdenverkehr“ gravierende Auswirkungen auf das Gemeinschaftsleben in der Schweiz und auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden und die Arbeitsbedingungen im Verkauf. Betroffen wären insbesondere die Frauen, die rund zwei Drittel der Beschäftigten im Detailhandel ausmachen.
</p><h3>… die demokratische und kantonale Souveränität aushebeln?</h3><p>Die Motion Lombardi möchte die Ladenöffnungszeiten für alle Kantone vereinheitlichen und verlängern: Die Leidtragenden wären auch hier die Angestellten im Detailhandel. Finanziell gesunden würde der Detailhandel damit nicht. Es sind nicht längere Ladenöffnungszeiten, die mehr Umsatz generieren, sondern ein tieferer Frankenkurs! 
</p><p>Auch hier werden sich die Gewerkschaften in breitem Bündnis (Kirchen, NGO, Parteien) für die Einhaltung des Sonntags als allgemeinem Ruhe- und Erholungstag einsetzen. Auch hier werden sie das Diktat längerer Öffnungszeiten am Abend bekämpfen!
</p><p class="Text">&nbsp;</p><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p><a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a><a href="http://www.arbeitgeber.ch/de/home/branchen-spot/2117-der-verband-der-tankstellenshop-betreiber-der-schweiz-ist-gegruendet" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://www.arbeitgeber.ch/de/home/branchen-spot/2117-der-verband-der-tankstellenshop-betreiber-der-schweiz-ist-gegruendet</a></p></div><div id="ftn2"><p><a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a> Die Verbandelung zwischen Erdöl-Lobby und Tankstellenshop-Betreiber ist auch personell: Erster Präsident des Verbands der Tankstellenshop-Betreiber der Schweiz (VTSS) ist Walter Eberle, bis 2009 Geschäftsleiter der Coop Mineraloel AG… </p></div><div id="ftn3"><p><a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3">[3]</a> Vgl. dazu das SGB-Dossier Nr. 82: <a href="http://www.sgb.ch/uploads/media/82d_2_JCS_Deregulierung_der_Arbeits__Ladenoeffnungszeiten.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window">http://www.sgb.ch/uploads/media/82d_2_JCS_Deregulierung_der_Arbeits__Ladenoeffnungszeiten.pdf</a></p></div></div>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-949</guid><pubDate>Fri, 14 Dec 2012 11:29:00 +0100</pubDate><title>Auslagerungs-Dumping gestoppt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/auslagerungs-dumping-gestoppt</link><description>Solidarhaftung im Parlament definitiv beschlossen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist definitiv: Die Solidarhaftung wird verschärft. In der Schlussabstimmung am Freitagmorgen stimmte sowohl der Ständerat (31 zu 7 bei 4 Enthaltungen) als auch der Nationalrat (106 zu 79 bei 6) zu.&nbsp;Der SGB ist erfreut, dass damit das Auslagerungs-Dumping von gewissen Arbeitgebern in der Baubranche eingeschränkt werden kann. In Zukunft haftet ein Unternehmer, wenn einer seiner Subunternehmer – auch der Subunternehmer eines Subunternehmers - sich nicht an die schweizerischen Rahmenbedingungen in Sachen Löhne und Arbeitsgesetze hält.
</p><p>Unter anderem mit ihrer von&nbsp;27'318 Bauarbeitern unterschriebenen Petition hat die Gewerkschaft&nbsp;Unia entscheidend zu diesem Erfolg beigetragen. Dank dem Einsatz der Gewerkschaften werden in Zukunft die schweizerischen Löhne und Arbeitsbedingungen besser gegen die Profitmaximierung und das Lohndumping von einigen skrupellosen Bauunternehmern geschützt.&nbsp;Der SGB und seine Verbände werden die Umsetzung dieser neuen Regelung aufmerksam verfolgen. Dem Papier müssen nun Taten folgen, die Arbeitenden auf dem Bau, die bei jedem Wetter an der Zukunft unseres Landes bauen, haben anständige Löhne verdient.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-948</guid><pubDate>Thu, 13 Dec 2012 15:59:00 +0100</pubDate><title>Gewitter in der GAV-Landschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewitter-in-der-gav-landschaft</link><description>Bedrohung der GAV-Renaissance?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In den letzten Jahren haben die Gesamtarbeitsverträge (GAV) eine eigentliche Renaissance erlebt. Ende 2012 sieht es plötzlich bedrohlich aus. Die Herr-im-Haus-Mentalität gewisser Arbeitgeber nimmt wieder zu. Nur ein Gewitter? Eines gar mit reinigender Kraft?</p><p>Es ist unbestreitbar: In Sachen GAV hat in den letzten Jahren eine Trendwende stattgefunden. In den 90er Jahren hausierte der damalige Arbeitgeber-Präsident Guido Richterich mit dem Spruch „Der GAV ist ein Auslaufmodell“. Und dies mit einigem Erfolg: 1996 waren nur mehr 1 269 000 Arbeitnehmer/innen einem GAV unterstellt, ein historischer Tiefpunkt.
</p><h3>Renaissance des GAV</h3><p>2009 zählte das Bundesamt für Statistik wieder 1,7 Mio. GAV-Unterstellte. Der Trend der 90er Jahre ist also gekehrt worden. Was sind die Gründe für die Renaissance des GAV? 
</p><p>Im tertiären Sektor wurden neue GAV abgeschlossen (Post, SBB und Swisscom nach Abschaffung des Beamtenstatus; Reinigung; private Sicherheit; regionale GAV im Detailhandel und in Teilen des Gesundheitswesens). Auf Beginn 2012 wurde nach langjährigen komplizierten Verhandlungen der „GAV-Personalverleih“, ein Jahr zuvor bereits der NAV (=Normalarbeitsvertrag) Hauswirtschaft in Kraft gesetzt. Beide Verträge gelten als „historisch“. Es hat sich also einiges getan. Die GAV bewähren sich wieder als Instrument, einigermassen faire und verbindliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. GAV haben nicht nur eine Geschichte sondern auch eine Zukunft. 
</p><h3>Und plötzlich wieder geballt Angriffe</h3><p>Auf den ersten Blick erstaunt deshalb, dass in einigen Branchen gerade jetzt wieder massive Angriffe gegen die Vertragspartnerschaft geritten werden. 
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Im Kt. Neuenburg soll das Spital La Providence verkauft werden, wobei der Käufer, die Genolier-Gruppe, den bestehenden GAV eliminieren und so auf dem Buckel der Angestellten sparen will. Seit dem 26. November streiken die Betroffenen gegen die drohende GAV-Beseitigung und so verursachte schlechtere Arbeitsbedingungen.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Westschweizer Verleger kündigten am 5. Dezember aus heiterem Himmel den Presse-GAV in der Romandie. In der Deutschschweiz und im Tessin ist das schon 8 Jahre vorher geschehen. Folge: die Arbeitsbedingungen der Journalist/innen, insbesondere der Freien, haben sich klar verschlechtert. Am 11. Dezember protestierten die betroffenen Journalist/innen an Demos in Lausanne, Genf, Freiburg, Neuenburg und Sitten.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; In den Verhandlungen zu einem neuen Druck-GAV beharrt der Arbeitgeberverband Viscom auf höheren Arbeitszeiten und tieferen Nachtzulagen. Die Gewerkschaften sind nicht bereit, auf diesen Abbau einzutreten. Viscom erklärte am 11. Dezember die Verhandlungen für gescheitert und forderte die Vertragsfirmen auf, ab dem 1.1.2013, dem Beginn des vertragslosen Zustandes, seine Forderungen auf Betriebsebene einzuführen. Die Gewerkschaften werden mit Warnstreiks antworten. Im neuen Jahr entscheiden die betroffenen Syndicom-Mitglieder in einer Urabstimmung, ob sie auch härtere Kampf- und Streikmassnahmen ergreifen wollen. 
</p><h3>Wer nicht hören will, muss…</h3><p>Auch die jüngste Geschichte lehrt: Man kann den GAV resp. seinen Inhalt im offenen respektvollen Dialog bestimmen oder man kann ihn erkämpfen. Manchmal muss man ihn erkämpfen. Das war etwa im Bauhauptgewerbe in jüngster Zeit der Fall – während Unia gleichzeitig in neuen Bereichen erfolgreich am runden Tisch verhandelte. Das Gewitter, das im Moment die GAV-Landschaft bedroht, kann auch reinigende Kraft entfalten. Das wird dann der Fall sein, wenn die Arbeitgeber einsehen, dass Konfrontationskurs Konfrontation bewirkt – und dass die Gewerkschaften die Auseinandersetzung annehmen, wo die Arbeitgeber auf Kuschen spekulieren. </p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-946</guid><pubDate>Wed, 12 Dec 2012 18:19:00 +0100</pubDate><title>6 Wochen Ferien für alle Lernenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/6-wochen-ferien-fuer-alle-lernenden</link><description>Petition von Lernenden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor knapp einem halben Jahr hatten drei junge Lehrlinge aus Luzern die Aufgabe, ein passendes Thema für ihre Schularbeit zu finden. Das Thema sollte direkten Bezug zur Berufslehre haben und möglichst aktuell sein. Die drei - Nicola, Marc und Damiano - haben sich entschlossen sich der extremen Belastung der Lehrlinge anzunehmen und etwas dagegen zu unternehmen. Und schnell war klar: Der beste und einfachste Weg die Lehrlinge zu entlasten ist ihnen eine Woche mehr Ferien zu gewähren.
</p><p>Da das primäre Ziel einer Berufslehre das Bestehen der Abschlussprüfungen sein sollte, kann die eine Woche mehr Ferien zu mehr Erholung und Durchhaltewillen beitragen. Zudem kann dem stetig steigenden Druck und dessen Konsequenzen wie Lustlosigkeit, Depression oder gar Burn-Outs, Einhalt geboten werden. Dass bereits Jugendliche über solche Symptome klagen, sollte unsere leistungsorientierte Gesellschaft aufrütteln und hinhorchen lassen. 
</p><p>Momentan brechen 20 % der Lernenden ihre Lehre auf Grund von Überbelastung, Stress oder Lustlosigkeit ab (vgl. Beobachter 2/07). Eine erschreckend hohe Zahl, die die Betriebe genauso wie die Wirtschaft schädigt. Dazu kommt, dass Kinder immer früher eingeschult werden, somit schon mit 14 bzw. 15 Jahren aus der obligatorischen Schule kommen. Dies führt bei den Kindern zu drastischen Umstellungen. Plötzlich erwartet man von ihnen mit 5 anstelle der vorherigen 14 Wochen Ferien klar zu kommen. Dies ist entschieden zu wenig für Kinder, die das Schutzalter von 16 Jahren noch nicht erreicht haben. Nicht zu vergessen der Grundsätzliche Ansatz: Sollte der wirklich "Erfolg über alles" heissen? Denn zurzeit ist genau dies der Fall. Und dagegen müssen wir schleunigst etwas unternehmen! 
</p><p>Die Lehrlinge von heute sind die Angestellten von morgen. Darum lasst uns Sorge tragen, so dass aus gestärkten Lehrlingen, gute und zufriedene Angestellte werden. 
</p><p>Unterschreiben Sie noch heute die Petition "6 Wochen Ferien für alle Lehrlinge" und tragen Sie somit zu einer besseren Behandlung von Lehrlingen bei: 
</p><p><a href="http://mehrferienpro.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://mehrferienpro.ch/</a></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><i>Der SGB und die Jugendkommission des SGB fordert schon seit Jahren ausreichend Ferien für Lehrlinge. Die Petition unterstützt er mit der Veröffentlichung dieses Textes von Mitinitiant Nicola Unternährer.</i></p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-938</guid><pubDate>Wed, 05 Dec 2012 13:02:00 +0100</pubDate><title>Parlament will 24-Stunden-Arbeitstag - SGB ergreift Referendum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-will-24-stunden-arbeitstag-sgb-ergreift-referendum</link><description>Gegen mehr Nacht- und Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wenn, was kaum zu erwarten ist, nicht noch eine plötzliche Einsicht die bürgerlichen Parlamentarier erleuchten sollte, werden diese am 14. Dezember in der Schlussabstimmung die „Liberalisierung der Öffnungszeiten in Tankstellenshops“ verabschieden. Dann wird das Volk das letzte Wort haben – und dieses dürfte den 24-Stunden-Arbeitstag versenken.</p><p>Im Herbst hatte der Ständerat bereits entschieden, dass in Tankstellenshops „auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr“ neu Nacht- und Sonntagsarbeit zugelassen wird. Im Nationalrat versuchte am 5. Dezember eine linksgrüne von Louis Schelbert angeführte Minderheit, das Vorhaben auf Autobahnraststätten einzuschränken. Diese Begrenzung hatte jedoch keinen Erfolg: Mit 112 gegen 62 Stimmen entschied der Rat klar für die umfassende Variante. Damit hat die Vorlage nur mehr die Hürde der parlamentarischen Schlussabstimmung zu nehmen. Die eigentliche Schlussabstimmung jedoch wird das Volk vornehmen. Die Gewerkschaften, unterstützt von weiteren Kreisen, haben das Referendum bereits beschlossen. Angesichts der Urnengänge in den letzten Jahren zu gleich gelagerten Fragen scheint das Schicksal der Vorlage besiegelt. Sie wird enden, wo sie hingehört: auf dem Misthaufen der Geschichte.
</p><p>Die bürgerlichen Deregulierer bezeichneten den 24-Stunden-Arbeitstag an den Tankstellen als kleinen Schritt, das gewerkschaftliche Referendum als „fundamentalistisch“. Ein kleiner Schritt ist die Rund-um-die-Uhr-Arbeit in den Tankstellenshops sicherlich nicht. Er ist ein Einfallstor für den 24-Stunden-Arbeitstag allgemein. Und apropos kleine Schritte: viel Kleinviel gibt auch viel Mist. Denn neben „Lüscher“ sind im Parlament eine ganze Reihe von Vorstössen hängig, die alle einen Schritt auf das Ziel einer rastlos shoppenden und schliesslich rastlos produzierenden Gesellschaft darstellen. 
</p><p>„All diese Vorstösse folgen dem System einer Salamitaktik: Scheibe für Scheibe soll das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit zuerst ausgehöhlt und dann ganz beseitigt werden. Denn die volle Deregulierung der Arbeitszeiten auf einen Schlag wäre hoffnungslos. […] Bereits heute arbeiten 13,4 % der Erwerbstätigen regelmässig oder manchmal in der Nacht und 25,2 % regelmässig oder manchmal am Sonntag. Wenn wir jetzt nicht Sand in das Getriebe dieser Ideologie werfen, dann wird sich die rastlose Gesellschaft mit 24-Stunden- und 7-Tage-Arbeit unweigerlich einstellen. Auf der Verliererseite stünden dann die Gesundheit, das soziale und familiäre Leben und die Lebensqualität.“
</p><p>Das ist aus dem Vorwort von SGB-Dossier Nr. 82 (Februar 2012) zitiert, verfasst von meinem Vorgänger Jean Christophe Schwaab. Dem ist nichts mehr beizufügen.
</p><p>Doch, eines schon noch: Eigentlich hätten wir gedacht, dass nach dem Juni-Schiffbruch der Zürcher Initiative „der Kunde ist König“ und des Luzerner Vorstosses für längere Ladenöffnungszeiten die Bürgerlichen&nbsp;ein bisschen Einsicht gewonnen hätten…
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-939</guid><pubDate>Wed, 05 Dec 2012 13:01:00 +0100</pubDate><title>Parlament setzt Gewerkschaftsforderung für echte Solidarhaftung um</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-setzt-gewerkschaftsforderung-fuer-echte-solidarhaftung-um</link><description>Flankierende Massnahmen weiter verschärft</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Noch vor einem Jahr wurden die Gewerkschaften von Arbeitgebern und Wirtschaftsvertretern für die Forderung nach einer echten Solidarhaftung belächelt. Nun hat das Parlament entschieden, die Firmen in der Schweiz stärker in die Pflicht zu nehmen, um hiesige Löhne und Arbeitsbedingungen auch bei Subunternehmen durchzusetzen.</p><p>Der SGB nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat diese alte Forderung der Gewerkschaften im Kampf gegen Lohndumping erfüllt. Konkret müssen Firmen künftig bei allen von ihr direkt oder indirekt beauftragten Subunternehmern für die Einhaltung der hiesigen Löhne und Arbeitsbedingungen geradestehen.
</p><p>Bei Bundesrat und Parlament hat sich damit die Vernunft durchgesetzt. Auf den Baustellen zeigte sich, dass das Problem akut ist. Beinahe täglich deckte die Gewerkschaft Unia krasse Fälle von Lohndumping auf. Das Rezept der Lohndumper ist einfach: Ein Unternehmer gibt einen Auftrag – etwa die Eisenleger-Arbeiten oder Ausbauarbeiten – an einen Subunternehmer weiter. Er zahlt beispielsweise 50‘000 Franken. Der Subunternehmer gibt den Auftrag an eine andere Firma weiter, zahlt dieser aber nur noch 40‘000 Franken. Den Rest streicht er ein. Dieses Spiel wird mehrfach wiederholt. Mit jedem neuen Subunternehmer bleibt weniger Geld übrig, um den mit der Ausführung des Auftrags betrauten Arbeitern korrekte Löhne zu zahlen. Am Schluss der Subunternehmer-Ketten stehen regelmässig Firmen, welche sogar Löhne von weniger als 10 Franken pro Stunde bezahlen.
</p><p>In einer von der Unia gestarteten Petition forderten 27'318 Personen, diesem Treiben den Riegel zu schieben. Ihre Forderung wurde nun erhört: Künftig haftet der Erstunternehmer bei sämtlichen ihm nachfolgenden Subunternehmen solidarisch für die Nichteinhaltung der Mindestlöhne und der Arbeitsbedingungen.
</p><p>Nach den bereits im Sommer beschlossenen Verschärfungen der flankierenden Massnahmen (u.a. gegen ausländische Anbieter, die als Scheinselbstständige Aufträge in der Schweiz ausführen; neue Sanktionsmöglichkeiten gegen Firmen, welche gegen Bestimmungen von Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen verstossen), machte das Parlament damit einen weiteren Schritt, das Schweizer Lohnniveau zu schützen. Der SGB und seine Mitgliederverbände werden nun genau hinsehen, damit die neuen Gesetzesbestimmungen effizient umgesetzt werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-941</guid><pubDate>Tue, 04 Dec 2012 14:38:00 +0100</pubDate><title>Ständerat will Volk von der Debatte über Sonntagsverkäufe ausschliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-will-volk-von-der-debatte-ueber-sonntagsverkaeufe-ausschliessen</link><description>Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Geht es nach dem Ständerat, sollen in der Schweiz immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch am Sonntag arbeiten müssen. Die kleine Kammer hat mit 24 zu 11 Stimmen eine Motion des Tessiner FDP-Ständerats Fabio Abate gutgeheissen, die einen massiven Ausbau der Sonntagsarbeit im Detailhandel fordert. Statt wie bisher „nur“ in Fremdenverkehrsgebieten sollen die Läden an Sonntagen auch in grossen „Wirtschaftsräumen“ ihre Türen öffnen dürfen. Ausserdem sollen sie dies während dem ganzen Jahr tun dürfen und nicht nur während der Saison.
</p><p>Diesen skandalösen Angriff auf den Arbeitnehmerschutz will die Mehrheit der Ständeräte am Volk vorbei schmuggeln. Die Motion fordert nämlich, dass der Bundesrat die Deregulierung über eine blosse Änderung der Arbeitsgesetz-Verordnung vollzieht. Gegen Verordnungsänderungen, die vom Bundesrat im Übrigen befürwortet wird, kann kein Referendum ergriffen werden. Dieses Vorgehen ist umso stossender, als das Stimmvolk seit 2006 in 10 von 11 kantonalen Abstimmungen die Verlängerung von Ladenöffnungszeiten ablehnte. Bundesrat und Ständerat zeigen mit ihren Entscheiden, dass sie Angst vor dem Stimmvolk haben.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74&nbsp;</li></ul><p></p> ]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-935</guid><pubDate>Thu, 29 Nov 2012 10:52:00 +0100</pubDate><title>Gegen den Ausverkauf des Jugendschutzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gegen-den-ausverkauf-des-jugendschutzes</link><description>Jugendschutzalter für gefährliche Arbeiten nicht senken</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit Konsternation hat die SGB-Jugendkommission heute – und erst noch via Presse – davon erfahren, dass das Seco der eidgenössischen Arbeitskommission eine Vorlage unterbreitet hat, welche eine Senkung des Jugendschutzalters für gefährliche Arbeiten während der Lehre vorsieht. Dieses Vorhaben ist umso überraschender als die Berufsunfälle in der Lehre in letzter Zeit markant zugenommen haben. Zwischen 2005 und 2009 sind sie von 18 300 auf 19 700 gestiegen. Das ist ein Anstieg von 8 % innert 4 Jahren. Ein Viertel dieser verunfallten Lehrlinge sind unter 16 Jahre; dies ungeachtet der gesetzlichen Vorschriften, die für diese Jugendlichen bisher strenger gehalten sind.
</p><p>Anlässlich der Revision des Arbeitsgesetzes im Jahr 2006 hat der SGB die Senkung des Schutzalters von 20 auf 18 Jahre bekämpft. Die 2008 in Kraft getretene Verordnung 5 über den Schutz von jungen Arbeitnehmer/innen suchte die negativen Folgen dieser Revision abzumildern, indem sie insbesondere verbot, Lehrlingen unter 16 Jahren gefährliche Arbeiten zu übertragen. Jetzt wollen die Behörden sogar diesen letzten Schutz eliminieren. Dies irritiert umso mehr, als die heute geltenden Schutzbestimmungen nie evaluiert wurden. Zu allererst muss nun untersucht werden, weshalb die Zahl Berufsunfälle von jugendlichen ArbeitnehmerInnen und insbesondere von solchen unter 16 Jahren stark gestiegen ist und ob die heute geltenden Schutzbestimmungen überhaupt durchgesetzt werden. Die SGB-Jugendkommission beharrt auf wirksamen Schutzmassnahmen.&nbsp;
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB,&nbsp;079 436 21 29</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-934</guid><pubDate>Wed, 28 Nov 2012 14:06:00 +0100</pubDate><title>Dossier Nr. 92: Der «liberale» Arbeitsmarkt der Schweiz – Entzauberung eines Mythos</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-nr-92-der-liberale-arbeitsmarkt-der-schweiz-entzauberung-eines-mythos</link><description>Schwacher Arbeitnehmerschutz = tiefe Arbeitslosigkeit = falsch
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Schweiz ist der Arbeitnehmerschutz nur schwach ausgeprägt. Das sei gut, behaupten viele Arbeitgeber, denn so begründe sich die tiefe Arbeitslosigkeit. Die These, im Brustton der Überzeugung vorgetragen, hat einen kleinen Haken: Sie ist falsch. Das belegt das soeben erschienene SGB-Dossier Nr. 92.</p><p>Im neuen SGB-Dossier „Der „liberale“ Arbeitsmarkt der Schweiz – Entzauberung eines Mythos“ verweisen die Autoren Daniel Lampart und Daniel Kopp auf OECD-Studien, die belegen, dass die Schweiz hinsichtlich Arbeitnehmerschutz in vielen Bereichen auf den hinteren Rängen liegt. Beim Kündigungsschutz etwa hat die Schweiz Rang 31 unter 34 erfassten Ländern inne. Nur unwesentlich besser schneidet die Schweiz bei Mindestlöhnen, befristeten Arbeitsverhältnissen und bei der Temporärarbeit ab.</p><p>Viele Arbeitgeber und berufene Kommentatoren sehen diesen schwachen Arbeitnehmerschutz als Ausfluss eines „liberalen Arbeitsmarktes“, der sich schlussendlich segensreich auswirke: nämlich in einer markant tieferen Arbeitslosigkeit als in anderen Ländern. Ja, geben sie zu, es sei in der Schweiz leichter, den Beschäftigten zu kündigen, aber deswegen kämen dann auch mehr neue Betriebe in die Schweiz, die neue Stellen schaffen würden. Schwacher Arbeitnehmerschutz sei tiefe Arbeitslosigkeit. Und deshalb sei am Arbeitnehmerschutz nichts zu ändern.</p><p>Nur, wenn die Gleichung zuträfe: Wieso unterscheidet sich dann die Arbeitslosigkeit in Ländern wie Norwegen oder den Niederlanden kaum von derjenigen in der Schweiz? Diese beiden Staaten kennen einen ausgeprägten Arbeitnehmerschutz. Lampart/Kopp verweisen auf die richtige Kausalität zwischen Arbeitnehmerschutz und Arbeitslosigkeit: „Der Zusammenhang dürfte gerade umgekehrt sein. Weil die Gefahr der Arbeitslosigkeit vor allem früher relativ gering war, haben die Schweizer Arbeitnehmenden einen schlechteren Schutz akzeptiert.“ (S. 5). Zudem verweisen sie auf mehrere neuere OECD-Studien, die früheren Arbeiten widersprechen. Die OECD hatte sich früher tatsächlich für einen Abbau des Arbeitnehmerschutzes ausgesprochen.</p><p>Für die Schweiz jedoch wirkt sich mittlerweile der schwache Arbeitnehmerschutz markant negativ aus. Lampart/Kopp belegen das wie folgt: „Denn seit den 1990er Jahren ist die Arbeitslosigkeit in der Schweiz stark gestiegen. Atypische Arbeitsverhältnisse wie die Temporärarbeit, die den Arbeitnehmern im Vergleich zu Normalarbeitsverhältnissen ein geringeres Schutzniveau bieten, nehmen zu. Gleichzeitig wird es zunehmend schwieriger, sozialpartnerschaftliche Regelungen zu erwirken. Beispielsweise sind die Arbeitgeber in den neuen, stark gewachsenen Dienstleistungsbranchen (Z.B. Call center, Kuriere, Kosmetikinstitute etc.) nicht oder nur sehr schlecht organisiert. In diesen Branchen kann es deshalb auf absehbare Zeit keine Gesamtarbeitsverträge geben. In verschiedenen Branchen weigern sich die Arbeitgeber sogar, überhaupt GAV-Verhandlungen aufzunehmen. Der Verbandspräsident der Schuhgeschäfte – eine Branche mit schlechten Arbeitsbedingungen - sagt beispielsweise öffentlich, dass er sich aktiv gegen einen GAV einsetzen wird.“</p><p>Das Fazit deshalb ist klar: In der Schweizer Arbeitsmarktpolitik ist Umdenken angesagt.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-923</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 17:26:00 +0100</pubDate><title>Nein zur Deregulierungszwängerei!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-deregulierungszwaengerei</link><description>Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nationalrat Lüscher oder die zwei Tessiner Ständeräte Abate und Lombardi freuen sich schon auf ein „Weihnachtsgeschenk“. Mit einem gemischten Salat an parlamentarischen Vorstössen wollen sie auf Bundesebene verwirklichen, was der kantonale Souverän bis heute immer wieder klar abgelehnt hat: generalisierte längere Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag; sowie, um das Fuder völlig zu überladen, flächendeckende Einführung der Sonntags- bzw. Nachtarbeit für verschiedene Kategorien von Läden. </p><p>&nbsp;</p><p>Sollten die Parlamentarische Initiative Lüscher (Nr. 09.462) und die Motionen Lombardi (Nr. 12.367, immerhin sistiert bis Februar 2013) und Abate (Nr. 12.3791) mit Ihren Revisionsvorschlägen für das Arbeitsgesetz bzw. die Verordnung durchkommen, dann wird die kommende Legislatur zur eigentlichen Totengräberin des Schutzes im Arbeitsgesetz. Vorerst wäre „nur“ das Ladenpersonal betroffen, dann aber startete ein Deregulierungssturm auf die Arbeitszeiten in allen Branchen.
</p><h3>Resolution der SGB-Delegierten</h3><p>Diese Gefahr bekämpft der SGB mit seinen Verbänden und im Bündnis mit den Kirchen, Parteien, der Sonntagsallianz, aber auch Präventionsstellen und ArbeitsmedizinerInnen. Seine Delegiertenversammlung hat dazu am 16.11.2012 die folgende Resolution beschlossen: 
</p><p>„Im Jahr 2012 hat in Bundesbern ein eigentlicher Generalangriff auf das Arbeitsgesetz stattgefunden. Ziel der Vorstösse: Ladenöffnungszeiten deregulieren und so wichtige Arbeitsschutzbestimmungen abschaffen. Besonders skandalös ist, dass die Angriffe, wie z.B. die Parlamentarische Initiative Lüscher (FDP/GE), die faktisch für Tankstellenshops an Autobahnen und sonstigen Hauptverkehrswegen eine flächendeckende Sonntags- und Nachtarbeit einführen würde, oder die Motion Lombardi (CVP/TI), welche auf antiföderale Weise den Kantonen Mindestöffnungszeiten aufzwingen möchte, just in dem Moment von den behandelnden Gremien überwiesen werden, in welchem der kantonale Souverän in Volksabstimmungen längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt hat (so z.B. in Luzern oder Zürich).
</p><p>Jüngster Angriff ist die Motion Abate (FDP/GE), welche unter dem Deckmäntelchen der Tourismusförderung mit einer unpräzisen Formulierung auf Verordnungsstufe Sonntagsverkäufe ganzjährig in allen Schweizer Regionen (statt wie heute geregelt in Fremdenverkehrsgebieten) ermöglichen würde. 
</p><p>Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind mit einer heimtückischen Salamitaktik konfrontiert – eine vollständige Deregulierung, die in den Kantonen regelmässig am demokratischen Widerstand der Bevölkerung scheitert, soll via Bundesrecht oder gar demokratisch völlig illegitim auf Verordnungsstufe eingeführt werden. Diese Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes würden neben der Detailhandels-Branche auch anderen Branchen wie Reinigung, Lieferung und Sicherheit Nacht- und Sonntagsarbeit bringen und damit einhergehend mehr Stress, mehr Berufskrankheiten und eine Einschränkung des Soziallebens. Dabei ist bereits heute die Nachtarbeit in Shops gefährlich, z.B. wegen Raubüberfällen. Weiter würde mit der Annahme der Initiative Lüscher besonders an Wochenend-Nächten ein eigentlicher „Alkohol-Einkaufstourismus“ auf den Autobahnen und Hauptstrassen einsetzen, mit unabsehbaren schädlichen gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen.
</p><p>Die Gewerkschaften stehen deshalb bereit, die von den bürgerlichen Interessenvertretern immer wieder vorgebrachten Vorschläge für noch längere Öffnungszeiten wenn nötig mit einem Referendum zu stoppen, um so auch auf Bundesebene ein klares Zeichen gegen die Deregulierung der Arbeitszeiten und Aushöhlung des Arbeitsgesetzes zu setzen! </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-922</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 17:21:00 +0100</pubDate><title>Jetzt muss Nationalrat dem Ständerat folgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-muss-nationalrat-dem-staenderat-folgen</link><description>Solidarhaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den Schweizer Arbeitnehmenden wurde versprochen, dass die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen durch die Flankierenden geschützt werden. Dieses Versprechen war auch Thema der SGB-Delegiertenversammlung vom 16. 11. 2012. Der Nationalrat müsse dieses Versprechen einhalten, forderten die Delegierten. Einstimmig verabschiedeten sie das folgende Papier.</p><p>„Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz grundsätzlich ein Instrument, mit dem die Zuwanderung von Erwerbstätigen kontrolliert werden kann. Der Grundsatz der Flankierenden ist: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Wird das konsequent durchgesetzt, können die Arbeitgeber keine „billigen“ Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten derjenigen im Inland anstellen. Das ist nicht nur für diejenigen Arbeiter und Angestellten wichtig, die bereits seit längerem in der Schweiz arbeiten. Sondern es ist auch gut für diejenigen, die aus dem Ausland in die Schweiz arbeiten kommen. Denn auch sie wollen gute Löhne und Arbeitsbedingungen. Und auch sie haben das Recht auf gute Löhne und Arbeitsbedingungen. 
</p><h5>Solidarhaftung gegen krasses Dumping durch Subunternehmen </h5><p>Krasse Fälle von Lohndumping gibt es bei der Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmen. Am Schluss dieser Subunternehmer-Ketten stehen regelmässig Firmen, welche sogar Löhne von weniger als 10 Franken pro Stunde bezahlen. Diese Firmen kommen nicht nur aus dem Ausland, sondern auch aus der Schweiz. 
</p><p>Bereits das Mosaik von verschiedenen Firmen auf einer Baustelle macht die Identifikation der Firmen und die Zuordnung der Arbeiter zu den Firmen zum Problem. Das behindert die Kontrollen vor Ort. Oft sind die Firmen nur lose Konstrukte. Wirksame Lohnbuchkontrollen – d.h. das Einfordern der Lohnunterlagen bei den Firmen – sind unter diesen Umständen kaum möglich. Geschweige denn die Sanktionierung der Subunternehmen. 
</p><h3>Position des SGB</h3><p>Damit die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden können, muss daher der Erst-Auftragnehmer oder Generalunternehmer für die Verstösse in der Auftragskette haftbar gemacht werden können. Der Ständerat hat dieser Solidarhaftung zugestimmt. Der Nationalrat wird in der Wintersession im November/Dezember entscheiden. Der Schweizer Bevölkerung wurde versprochen, dass die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen eingehalten werden müssen. Der Nationalrat wird an diesem Versprechen gemessen. Der SGB erwartet deshalb vom Nationalrat, dass auch er der Solidarhaftung zustimmt. Dies erwarten auch die 27'318 Personen, die eine entsprechende Petition der Gewerkschaft Unia unterzeichnet haben.
</p><h5>Lohndumping wird dank Kontrollen sichtbar – Kantone müssen Mindestlöhne einführen</h5><p>Lohndumping ist leider nichts Neues. Seit langem versuchen die Arbeitgeber, die Löhne ihrer Angestellten zu drücken, um mehr Gewinn zu machen. Dank den Lohnkontrollen wird das Ausmass des Lohndrucks sichtbar. In den Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne hat sich der Anteil der Unternehmen, bei denen die Kontrolleure Dumpinglöhne aufgedeckt haben, zwischen 2009 und 2011 nahezu verdoppelt. Gemäss den Seco-Statistiken stiegen die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent. 
</p><p>Die Kantone müssen in dieser Situation handeln und die Löhne schützen. Das Gesetz (OR Art. 360a) sieht bei wiederholtem Dumping die Einführung von Mindestlöhnen vor. Bisher haben aber nur Kantone der lateinischen Schweiz und in zwei Fällen der Bund (Hauswirtschaft, kleine Reinigungsfirmen) Mindestlöhne erlassen. In der Deutschschweiz gibt es noch in keinem Kanton Mindestlöhne, obwohl die Lage nicht besser ist als in der lateinischen Schweiz. 
</p><h3>Position des SGB</h3><p>Das Gesetz muss umgesetzt werden. Wenn der Bund oder die Kantone Dumping aufdecken, müssen sie Mindestlöhne einführen. 
</p><h5>Kantone tolerieren Dumping – mit zu tiefen Richtlöhnen bei den Kontrollen </h5><p>In Wirklichkeit dürfte der Lohndruck sogar noch grösser sein als offiziell ausgewiesen. Das lässt sich am Beispiel der Gartenbau-Branche zeigen. Zahlreiche Kantone tolerieren beispielsweise Löhne für Hilfsarbeiter von 3‘350 Fr./Mt. oder für gelernte Gärtner mit Berufserfahrung von 4‘120 Fr./Mt., obwohl das Lohnniveau im Schweizer Gartenbau deutlich darüber liegt. Mit diesen klar zu tiefen Richtlöhnen wird immerhin bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. In Kantonen, in denen mit Richtlöhnen kontrolliert wird, die etwas näher bei den üblichen Löhnen liegen, sind die Verstossquoten höher (z.B. 34 Prozent in BL/BS). Die offiziellen Verstosszahlen zum Gartenbau zeigen ein viel zu positives Bild der Lohnsituation in der Branche. 
</p><h3>Position des SGB</h3><p>Die Kantone müssen mit den korrekten Richtlöhnen kontrollieren. Die bei den Kontrollen verwendeten Richtlöhne müssen kritisch überprüft werden, ob sie den üblichen Löhnen entsprechen. 
</p><h5>Löhne im Gartenbau, Detailhandel und Journalismus durch Mindestlöhne schützen</h5><p>In gewissen Branchen ist der Lohndruck besonders ausgeprägt. Obwohl die Richtlöhne im Gartenbau mancherorts zu tief sind, haben die Kantone bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. Auch im Detailhandel gibt es viele Arbeitgeber, die zu tiefe Löhne zahlen. Besonders schlimm ist die Situation bei den Schuh- und Kleidergeschäften. Bei den Schuhgeschäften gibt es Angestellte, denen nur ein Lohn von 2‘700 Fr./Mt. bezahlt wird, während die Besitzer der grossen Schuh-Ketten Milliarden gescheffelt haben. Im Journalismus führt der GAV-lose Zustand in der Deutschschweiz und im Tessin dazu, dass immer mehr Löhne und Honorare unter Druck geraten. Das ist nicht nur für die Betroffenen schlimm, sondern es gefährdet auch die Qualität der Presse in der Schweiz.
</p><h3>Position des SGB</h3><p>Die Löhne in den Branchen Gartenbau, Detailhandel (Schuhe, Kleider) und Journalismus müssen durch gute Mindestlöhne geschützt werden. Diese Branchen sind GAV-fähig. Priorität haben deshalb gute Mindestlöhne in GAV. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-918</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 14:51:00 +0100</pubDate><title>Bau-Löhne vor Dumping schützen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bau-loehne-vor-dumping-schuetzen</link><description>27‘000 Beschäftigte auf Schweizer Baustellen fordern Solidarhaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gegen 400 Bauarbeiter und Gewerkschafter haben am 20. November nach einem Umzug durch die Berner Innenstadt eine Petition für die Einführung der Solidarhaftung bei der Bundeskanzlei deponiert. Die über 27‘000 Unterzeichnenden fordern den Nationalrat auf, in der kommenden Session die Schweizer Löhne gegen die Angriffe der Bauunternehmer zu schützen. Diese versuchen mit dem Abschieben der Haftung an Subunternehmen aus illegaler Lohndrückerei Profit zu ziehen.</p><p>Was sich in den letzten Monaten auf Schweizer Baustellen abgespielt hat, ist unglaublich. Um ihre Gewinne zu steigern, liessen Schweizer Baufirmen portugiesische Bauarbeiter in Aclens (VD) für drei Euro pro Stunden arbeiten, in Genf mussten französische Maurer für zehn Euro und in St. Gallen polnische Gipser für die Hälfte des vorgeschriebenen GAV-Mindestlohns schuften. Das sind nur einige wenige Beispiele. Das Prinzip ist aber immer dasselbe: Schweizer Firmen geben ihre Aufträge an eine ganze Kette von zum Teil ausländischen Subunternehmen weiter. Diese zahlen nicht die vertraglich abgemachten Löhne. Der Gewinn wird vom Schweizer erstunternehmen eingestrichen. Den Verlust aber trägt der ausländische Arbeiter, der für einen unverschämt tiefen Lohn arbeiten muss, und die Arbeiter in der Schweiz, deren Lohn dadurch unter Druck kommen. 
</p><p>Der Nationalrat hat es in der Wintersession in der Hand, diesem Treiben mit der Einführung einer effektiven Solidarhaftung ein Ende zu setzen. Wäre der Erstunternehmer für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen verantwortlich, würde er nur noch mit seriösen, ihm bekannten Subunternehmern zusammenarbeiten wollen oder einen Auftrag gleich selber ausführen. Das drängt die unseriösen Anbieter aus dem Markt und sorgt so für Ordnung. Der Ständerat hat dies bereits erkannt und eine solche Solidarhaftung beschlossen. Der Nationalrat muss nachziehen. Er muss den Protest von über 27‘000 Beschäftigten aus der Bauwirtschaft ernst nehmen. Ansonsten wird das Vertrauen in die flankierenden Massnahmen schwinden, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass in der Schweiz trotz freiem Personenverkehr mit der EU Schweizer Löhne bezahlt werden.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-915</guid><pubDate>Tue, 13 Nov 2012 16:10:00 +0100</pubDate><title>Gewerkschaften referendumsbereit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewerkschaften-referendumsbereit</link><description>WAK für 24-Stunden-Betrieb im Verkauf </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) will die Öffnungszeiten der Tankstellenshops in die Nacht und den Sonntag hinein verlängern. Folgt der Nationalrat in der Wintersession diesem Antrag, würde im Schweizer Detailhandel erstmals der 24-Stunden-Betrieb erlaubt. Beschliessen die Räte diese Ausdehnung der Nachtarbeit, stehen der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die Unia und Syndicom bereit, das Referendum zu ergreifen.
</p><p>Für die Gewerkschaften kommt die Aufweichung des Nachtarbeitsverbots nicht in Frage, da dies die Gesundheit der betroffenen Beschäftigten gefährdet und ihr Familienleben stark beeinträchtigt. Ausserdem kämen die neuen Regeln einem Dammbruch gleich: Schon jetzt fordern andere Detailhändlern Gleichbehandlung. Damit droht in der Schweiz flächendeckende Sonntags- und Nachtarbeit.
</p><p>Für die Gewerkschaften ist der WAK-Entscheid zugunsten der Tankstellenshop-Betreiber nicht akzeptabel und unverständlich. Obwohl die Bevölkerung an den Urnen eine Deregulierungsvorlage nach der anderen bachab schickt, unternehmen die bürgerlichen Interessenvertreter immer neue Anläufe für noch längere Öffnungszeiten. Die Gewerkschaften stehen bereit, um diese Zwängerei mit einem Referendum zu stoppen.
</p><p class="Text"><span lang="DE-CH">Der SGB begrüsst in diesem Zusammenhang, dass die WAK die Gewerkschaften und die Kantone zur Motion Lombardi anhören will. Gleichzeitig ist der SGB aber enttäuscht, dass die Motion von der WAK nicht einfach abgelehnt wurde. Der Vorstoss verlangt, dass die Läden in der ganzen Schweiz von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 19 Uhr geöffnet haben dürfen. Die Kantone dürfen dabei keine kürzeren Öffnungszeiten vorschreiben. Mit diesem starken Eingriff in die kantonale Hoheit würden viele Kantone zu einer massiven Verlängerung der Ladenöffnungszeiten gezwungen. Die Arbeitsbedingungen von Zehntausenden von Arbeitnehmenden im Verkauf würden verschlechtert.</span></p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li><li>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, Geschäftsleitungsmitglied Unia, 079 620 11 14</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul><p><a name="Text10"></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-912</guid><pubDate>Tue, 06 Nov 2012 10:11:00 +0100</pubDate><title>Wer sich für andere wehrt, braucht Schutz!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wer-sich-fuer-andere-wehrt-braucht-schutz</link><description>Schwarzbuch missbräuchliche Kündigungen</description><content:encoded><![CDATA[<p><a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="linkicon" title="Bestellung Schwarzbuch missbräuchliche Kündigungen">Bestellen unter info(at)sgb.ch&nbsp;(Kostenlos, so lange Vorrat)</a></p><p>Herausgeber: Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)
</p><p>Redaktion: Jean Christophe Schwaab, Michael Stötzel, Vania Alleva, Vasco Pedrina, Matthias Hartwich, Florence Proton,&nbsp;Nico Lutz, Luca Cirigliano, Thomas Zimmermann
</p><p>&nbsp;</p><p>Wer in der Schweiz gegenüber dem Arbeitgeber die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vertritt, riskiert in vielen Betrieben Repressalien. Immer wieder werden gegen Personalvertreterinnen und -vertreter auch Kündigungen ausgesprochen, die im Zusammenhang stehen mit deren Engagement in einer Personalkommission oder als gewerkschaftliche Vertrauensleute. 
</p><p>Der SGB beleuchtet im "Schwarzbuch missbräuchliche Kündigungen" die heutige Situation, die schlechten Argumente der Arbeitgeber und stellt schlussendlich die Verbesserungsforderungen der Gewerkschaften vor.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-908</guid><pubDate>Mon, 05 Nov 2012 16:31:00 +0100</pubDate><title>Fehlender Schutz von Personalvertretern: Schweiz verletzt Grundrechte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fehlender-schutz-von-personalvertretern-schweiz-verletzt-grundrechte</link><description>SGB erneuert Klage vor der ILO</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und zu betätigen, gehört zu den grundlegenden Rechten, die einen demokratischen Rechtsstaat von Diktaturen und Unrechtsstaaten unterscheiden. Die Vereinigungsfreiheit, auch Koalitionsfreiheit genannt, ist eine Voraussetzung dafür, dass Arbeitsbedingungen und soziale Errungenschaften zum Ausgleich der wirtschaftlichen Macht der Arbeitgeber durch kollektive Regelungen abgesichert werden können. Sie ist heute auch in der Bundesverfassung ausdrücklich verankert. Konkretisiert werden die aus der Vereinigungsfreiheit fliessenden Rechte durch die von der Schweiz ratifizierte Konvention Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO oder ILO). Die Gewerkschaftsfreiheit gehört zusammen mit dem Verbot der Kinder- und Sklavenarbeit zu den sogenannten „core labour standards“, also zu den Kernarbeitsnormen, die unabhängig von der nationalen Gesetzgebung weltweit respektiert werden müssen. Diese fundamentalen sozialen Rechte sind Menschenrechte. 
</p><p>Die Schweiz gehört zu den ältesten Demokratien der Welt. Sie war Ende des 19. Jahrhunderts und zu Beginn des 20. Jahrhunderts aber auch ein Pionierstaat bei der Entwicklung grundlegender Prinzipien des internationalen Arbeitsrechts. Das ist auch ein Grund dafür, dass sich der Sitz der ILO bis heute in Genf befindet. Leitend bei der Entwicklung des internationalen Arbeitsrechts war neben sozialen Erwägungen immer auch die Erkenntnis, dass dem wirtschaftlichen Wettbewerb über den nationalstaatlichen Rahmen hinaus Grenzen gesetzt werden müssen, um zu verhindern, dass aus der Verletzung elementarer Prinzipien sozialer Gerechtigkeit auch noch Profit geschlagen werden kann.
</p><p>Umso bedenklicher ist es, dass die Schweiz als Pionierland des internationalen Arbeitsrechts es bis heute nicht fertig gebracht hat, den Schutz von Personalvertreterinnen und -vertretern so zu regeln, dass die Grundrechte und die Minimalstandards des internationalen Arbeitsrechts respektiert werden. War der fehlende Kündigungsschutz in den wirtschaftlichen Schönwetterzeiten der Hochkonjunktur und der Zeit der Vollbeschäftigung in der Praxis vielleicht noch nicht akut, so spitzte sich das Problem ab den neunziger Jahren ständig zu. Deshalb sah sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Jahre 2003 erstmals in seiner Geschichte gezwungen, bei den Organen der ILO Klage einzureichen. Im November 2006 stellte die ILO unmissverständlich fest, dass der mangelhafte Schutz der Gewerkschafts- und Betriebskommissionsmitglieder vor antigewerkschaftlichen Kündigungen die Koalitionsfreiheit verletzt, und forderte die Schweiz bzw. den Bundesrat auf zu handeln.&nbsp;
</p><p>Leider müssen wir heute, sechs Jahre später, feststellen, dass sich bei der Rechtslage nichts zum Positiven bewegt hat. In der Praxis hat sich die Problematik weiter zugespitzt, wenn wir die skandalösen Fälle der letzten Jahre betrachten. Zur desolaten Lage haben leider auch die Gerichte beigetragen, wenn, wie es das Bundesgericht im Leitfall des Tamedia-Betriebskommissionspräsidenten getan hat, inzwischen fast jede Begründung des Arbeitgebers die Entlassung eines Betriebskommissionsmitglieds rechtfertigen soll. Das Bundesgericht hat dabei festgestellt, dass der Bundesrat und der Gesetzgeber handeln müssten. Die offensive Nichtanwendung der ILO-Konventionen durch das oberste Gericht (wie aktuell auch wieder im Entscheid Chevrier, als die Verurteilung von Gewerkschaftern wegen der Verteilung von Informations-Flugblättern über einen Gesamtarbeitsvertrag auf einem Firmenparkplatz bestätigt wurde) steht in scharfem Kontrast zu seinem Umgang mit anderen internationalen Konventionen in jüngsten Entscheiden (etwa zur Kinderrechtskonvention oder zur CEDAW-Konvention). Auch die ILO-Konventionen gehören spätestens seit ihrer Ratifikation zu dem für die Schweiz – und ihre Behörden und Gerichte – massgebenden Recht.
</p><p>Der Bundesrat seinerseits hat nach jahrelangem Hin und Her 2010 eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, welche beim Schutz der Personalvertreter wenigstens einen bescheidenen, wenn auch noch ungenügenden, Fortschritt gebracht hätte. Seither ist das Dossier wieder blockiert, weil sich die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände (und in ihrem Schlepptau die bürgerlichen Parteien) gegen jede Verbesserung sperren. Die Kantone und die übrigen Vernehmlassungsteilnehmer hatten zu den Vorschlägen des Bundesrates mehrheitlich positiv reagiert. 
</p><p>Angesichts der Blockade des Dossiers beim Bund hat sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund entschlossen, die Klage bei der ILO zu reaktivieren, und mit Eingabe vom 19. September 2012 eine ganze Reihe von neuen Fällen thematisiert (darunter den erwähnten Leitfall Daniel Suter). Auf die Dauer wird es nicht nur den international stark vernetzten Schweizer Behörden, sondern auch den Organisationen der Arbeitgeber und den Wirtschaftsverbänden nicht einfach gleichgültig sein können, wenn die ILO als in diesem Bereich massgebende Weltorganisation feststellen muss, dass die Schweiz das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit verletzt. 
</p><p>Parallel dazu beginnt in der Schweiz mit dem neuen Schwarzbuch eine Kampagne, die aufzeigen soll, wie unhaltbar die gegenwärtige Lage ist. Wer die Sozialpartnerschaft als unverzichtbare Grundlage der erfolgreichen Schweizer Wirtschaft preist, der kann nicht gleichzeitig akzeptieren, dass Betriebskommissionsmitglieder, deren Aufgabe es ist, die Anliegen der Belegschaft zu vertreten, mir nichts dir nichts auf die Strasse gestellt werden können. Oder eine Firmenleitung den Betriebskommissionspräsidenten, also den Verhandlungspartner, mitten in Sozialplanverhandlungen entlässt. Und keine paritätische Verwaltung einer Pensionskasse kann mit der nötigen Unabhängigkeit funktionieren, wenn diejenigen, die sich für diese anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe zur Verfügung stellen, keinen Kündigungsschutz geniessen, der diesen Namen verdient. Wer kollektive Anliegen und damit öffentliche Interessen vertritt, der muss entsprechend vor Willkür geschützt werden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-911</guid><pubDate>Mon, 05 Nov 2012 12:00:00 +0100</pubDate><title>Zum Schutz der Vereinigungsfreiheit braucht es die Klage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zum-schutz-der-vereinigungsfreiheit-braucht-es-die-klage</link><description>Raifiziertes internationales Recht gilt auch für Arbeitgeber und Bundesrat </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO oder engl. ILO) in Genf, eine der ältesten und in ihrer sozialen Tragweite wohl eine der wichtigsten Agenturen der Vereinten Nationen hat die Schweiz bereits mehr als einmal zum Handeln aufgefordert. Denn eines wurde von der ILO wiederholt festgehalten: Die Sanktionen des Obligationenrechts (Art. 336a) bei missbräuchlicher Kündigung aus antigewerkschaftlichen Gründen sind zu wenig abschreckend, zu wenig spezifisch und eine Wiedereinstellung ist nicht vorgesehen – im Gegensatz etwa bei missbräuchlicher Kündigung wegen Geschlechterdiskriminierung, wo die Wiedereinstellung gemäss Gleichstellungsgesetz möglich ist.
</p><p>Zur Erinnerung eine kurze Chronologie des bisher Geschehen. Der SGB hat am 14. Mai 2003 bei der ILO eine Klage eingereicht – eine absolute Premiere! Dies, weil das Schweizer Arbeitsrecht gewählte Personalvertreterinnen oder Gewerkschaftsvertreterinnen und Vertreter zu wenig gegen missbräuchliche Kündigungen schützt. Dabei hat die Schweiz sowohl das ILO-Abkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts als auch das ILO-Abkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und die Kollektivverhandlungen ratifiziert. Bei diesen zwei ILO-Übereinkommen handelt es sich, wie wir bereits gehört haben, nicht um irgendwelche Übereinkommen, sondern um Teile der sogenannten „Core Conventions“ (Kernarbeitsnormen), also zwingendem Völkerrecht im Bereich der Grundfreiheiten. Im Übrigen werden die Gewerkschaftsfreiheit und deren Ausübung, wie immer wieder zu erinnern ist, auch explizit von unserer Bundesverfassung in Art. 28 garantiert. 
</p><p>Der SGB verlangte in der Klage, welche die unbefriedigende rechtliche Situation mit zahlreichen Einzelbeispielen von missbräuchlich entlassenen Personen illustrierte, dass Kündigungen an Gewerkschaftsvertretern annulliert werden müssen und nicht bloss mit bis zu höchstens sechs (in der Praxis: meist bis zu drei) Monatslöhnen abgegolten werden dürfen. Denn so können sich Unternehmen regelrecht „freikaufen“ – ein kleiner Beitrag aus der Portokasse und schon ist man allzu unbequeme Mitglieder von Personalkommissionen los. Das ist ein klarer Rechtsbruch, der jedoch ohne spürbare Konsequenzen für die Arbeitgeber bleibt. 
</p><p>Bereits 2004 hiess ein ILO-Ausschuss die Klage gut und forderte die Schweiz auf, ihre Gesetzgebung den entsprechenden internationalen Normen anzupassen. Der Bundesrat weigerte sich 
</p><p>&nbsp;</p><p>aber, Änderungen vorzunehmen, dies mit dem Verweis auf die Haltung der Arbeitgeber, die keinen Handlungsbedarf sehen wollen. 2006 legte der SGB der ILO erneut eine entsprechende Liste von missbräuchlich entlassenen Gewerkschaftsvertretern vor, worauf der zuständige ILO-Ausschuss die Schweiz erneut zu einer gesetzgeberischen Anpassung aufrief – und anregte, sich am Gleichstellungsgesetz zu orientieren, welches eben eine Wiedereinstellung bei festgestellter missbräuchlicher Kündigung vorsieht. 
</p><p>Passiert ist in der Zwischenzeit wenig bis nichts. Vom Seco und Bundesamt für Justiz wurden zwar mehrere Anläufe für eine Teilrevision des Obligationenrechts unternommen. Diese sind jedoch bisher immer versandet: So die Revisionsvorlage vom 5. Dezember 2008; diejenige vom <br>16. Dezember 2009; sowie der letzte Vorentwurf zu einer Teilrevision des Obligationenrechts, welcher am 1. Oktober 2010 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Sogar dieses letzte bescheidene Reformvorhaben (Erhöhung der maximal (!) möglichen Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung auf 12 Monatslöhne; Möglichkeit für die Sozialpartner, in Gesamtarbeitsverträgen einen besseren Schutz auszuhandeln) wurde von den Arbeitgeberverbänden schlechtgeredet und liegt seitdem in einer Schublade. Nicht einmal die Resultate der Vernehmlassung, die immerhin am 14. Januar 2011 beendet wurde, hat der Bundesrat präsentiert. Eine inakzeptable Situation. 
</p><p>Deshalb sah sich der SGB-Vorstand nach all den abgewarteten Jahren dazu gezwungen, die Klage vor der ILO mit einer Eingabe am 19. September 2012 zu reaktivieren. Darin werden die Untätigkeit des Bundesrates, der Widerstand der Arbeitgeber, auch kleinste Verbesserungen im Kündigungsschutz mitzutragen sowie neue Fälle aus der Praxis beschrieben. Und der SGB fordert darin, dass die ILO die Renitenz der Schweizer Behörden konstatiert, einen festgestellten, gravierenden Missstand in der Umsetzung der Grundrechte aufzuheben. Dieser chronische Rechtsbruch der Schweiz gegenüber eigenem Verfassungsrecht und ratifiziertem Völkerrecht wird voraussichtlich zu einer weiteren, nun definitiven Verurteilung durch ein Gremium der Vereinten Nationen führen und die Schweiz an den gleichen Pranger stellen wie z.B. Iran, China oder Weissrussland, wenn es um den Schutz der Gewerkschaftsrechte geht.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-906</guid><pubDate>Mon, 05 Nov 2012 10:20:00 +0100</pubDate><title>Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schutz-vor-gewerkschaftsfeindlichen-kuendigungen</link><description>SGB klagt Schweiz bei der ILO erneut an</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer in der Schweiz gegenüber dem Arbeitgeber die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vertritt, riskiert in vielen Betrieben Repressalien. Immer wieder werden gegen Personalvertreterinnen und -vertreter auch Kündigungen ausgesprochen, die im Zusammenhang stehen mit deren Engagement in einer Personalkommission oder als gewerkschaftliche Vertrauensleute. Dies zeigt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in einem am Montag veröffentlichten Schwarzbuch zu gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen. 
</p><p>Wem Repressalien oder die Kündigung drohen, der kann mit dem Arbeitgeber nicht auf Augenhöhe über Arbeitsbedingungen verhandeln. Die in der Verfassung garantierte Vereinigungsfreiheit wird damit zur Farce. Die Schweiz hat dieses Menschenrecht nicht nur in der Verfassung anerkannt: "Die Schweiz hat sich mit dem Beitritt zum Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO oder ILO) über den Schutz der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter vor missbräuchlichen Kündigungen verpflichtet, dieses Recht zu garantieren", erklärte Alain Bovard, Jurist von Amnesty International Schweiz. 
</p><p>Da sich die bürgerlich dominierte Politik in der Schweiz weigert, effektive Sanktionen gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen einzuführen, hat der SGB beschlossen, die im Jahr 2003 bei der ILO eingereichte aber seit 2009 suspendierte Klage zu reaktivieren. Die Klage war damals auf Betreiben des SGB eingefroren worden, weil der Bundesrat Vorschläge unterbreitete, wie er die Situation verbessern wollte. Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeber lehnten die minimalsten Vorschläge des Bundesrats jedoch ab, so dass die Vorschläge wieder in der Schublade verschwanden. Die ILO soll deshalb die Untersuchung zur Schweiz wieder aufnehmen und den Druck erhöhen. SGB-Präsident Paul Rechsteiner dazu: "Auf Dauer wird es den international stark vernetzten Schweizer Behörden, den Organisationen der Arbeitgeber und den Wirtschaftsverbänden nicht gleichgültig sein können, wenn die ILO feststellt, dass die Schweiz das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit verletzt."
</p><h5>Kontakt</h5><p>&nbsp;</p><pre class="xml_contact" style="margin-top: 0px; margin-bottom: 0px; padding: 8px; font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; font-size: 12px; color: rgb(87, 87, 85); line-height: 20px; -webkit-text-size-adjust: auto; "><ul><li><span>Luca Cirigliano, </span><span>076 335 61 97 </span></li><li><span>Thomas Zimmermann, </span><span>079 249 59 74 </span></li></ul></pre>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-905</guid><pubDate>Thu, 01 Nov 2012 17:52:00 +0100</pubDate><title>Wenn Arbeitsbedingungen psychisch krank machen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-arbeitsbedingungen-psychisch-krank-machen</link><description>Arbeitszeit weiter erfassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wenn es um Arbeitszeiten, Pausen oder Überstunden geht, sind gewisse bürgerliche Politiker für eine „Wild-West-Lösung“: Der Staat soll sich nicht gesetzlich einmischen, die Arbeitsinspektorate sollen nicht kontrollieren. Dass wegen dem Druck am Arbeitsplatz immer mehr Leute erkranken, stört die Deregulierer nicht. Dazu passt, dass sie die Arbeitszeit zunehmend nicht mehr erfassen wollen.</p><p>Einen Vorteil haben die ständigen Attacken auf das Arbeitsrecht: Als Folge davon erschienen in kurzer Zeit viele hochkarätige Studien, welche den Zusammenhang zwischen prekären Arbeitsbedingungen, Produktivitätssteigerungen, Globalisierung, Stress und psychischen Krankheitsbildern am Arbeitsplatz vor Augen führen. Diese Studien bestätigen durchs Band die bisherigen Analysen und Forderungen der Gewerkschaften.
</p><h3>Wo GAV, da besser</h3><p>Die im September neu erschienene <a href="http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00008/00022/04921/index.html?lang=de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Europäische Gesundheitsstudie</a> zeigt: Die Schweiz ist punkto Arbeitsbedingungen, inkl. Mobbing, höchstens im europäischen Mittelfeld, nicht besser. Besonders im Tertiärsektor (Büro-Arbeit, Banken, Handel, Verkauf, Dienstleistungen, etc.) hat sich die Lage innerhalb von fünf Jahren eher verschlechtert. In der Industrie und im Bauhauptgewerbe dagegen sind die Indikatoren für Stress, Lärmbelastungen und sonstige (körperliche) Gesundheits-Risikofaktoren (schwere Lasten tragen ohne Hilfsmittel, Staub, Hitze) eher besser geworden. Es ist wohl kein Zufall, dass genau in den Branchen, in welchen der gewerkschaftliche Organisationsgrad und die Abdeckung mit sozialpartnerschaftlich ausgehandelten GAV höher sind, Fortschritte gemacht werden…
</p><p>Dagegen sind in denjenigen Branchen, wo leider erst wenige oder gar keine GAV ausgehandelt werden konnten, die Arbeitsbedingungen in der Berichtsperiode schlechter geworden. Das bedeutet meist höheren psychischen Druck am Arbeitsplatz: Weniger Zeit für gleiche bzw. mehr Aufgaben (Termindruck); oder z.B. vermehrt lärmige und ergonomisch nicht angepasste Grossraumbüros. 2005 gaben ca. 70 % der Schweizer Angestellten an, unter zu hohem Tempo arbeiten zu müssen – 2010 waren es bereits 84%! Und laut der <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/24611.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">„Stressstudie“ des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco)</a> geben 25% aller Befragten an, Symptome oder Tendenzen für einen Burn-Out aufzuweisen.
</p><h3>Skandal: Arbeitszeit wird zunehmend nicht mehr erfasst</h3><p>Was aber wirklich ein Skandal ist: Gewisse Arbeitgeber machen vermehrt Druck, damit Überstunden nicht aufgeschrieben oder Pausen und Ruhezeiten nicht eingehalten werden! Dieses Phänomen äussert sich auch darin, dass heute 16,7% der Arbeitnehmer in der Schweiz ihre Arbeitszeit nicht mehr erfassen (dürfen). Damit kommen deren Arbeitgeber zu einem grossen Teil ihrer gesetzlichen Dokumentationspflicht gegenüber den Arbeitsinspektoraten faktisch nicht mehr nach… Ein eklatanter Gesetzesbruch, der von vielen kantonalen Regierungen toleriert wird! 
</p><p>Dass Arbeitszeiterfassung und damit regelmässig einhergehende Kontrolle und Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten zu einem der grössten Widerstandsfaktoren gegen Stress, emotionale Überforderungen, Depressionen oder Schlafstörungen gehört, zeigt eine andere <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/24611.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Studie</a>. Darin wird festgehalten, dass die Arbeitszufriedenheit, eines der besten „Gegengifte“ zum krankmachenden Stress, immer dann am Höchsten ist, wenn Arbeitnehmende flexible Arbeitszeiten mit einer unkomplizierten, niederschwelligen Arbeitszeiterfassung (z.B. <a href="https://itunes.apple.com/ch/app/ubertime-arbeitszeiterfassung/id373687582?mt=8" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Apps</a>) kombinieren können. Die Erfahrung zeigt: Wenn Arbeitszeiten nicht erfasst werden, werden in der Tendenz die Ruhezeiten nicht eingehalten, Pausen gehen „vergessen“ und es wird vermehrt auch in der Freizeit (gratis) gearbeitet oder bei Krankheit. Eine Regeneration findet so nicht mehr statt. Weiter können auch Überstunden nicht sauber erfasst werden, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeiterfassung abschafft: Folge davon ist „Gratisarbeit“.
</p><h3>Besonders betroffen: Büro-Arbeit, Banken</h3><p>Die Studie zeigt weiter: „Gratisarbeit“ in der Form von nicht vergüteten oder kompensierten Überstunden und fehlenden Pausen stresst, macht unzufrieden und in letzter Konsequenz krank. Besonders Büro- und Bank-Angestellte sind hier betroffen: Seit Jahren verbreiten gewisse Arbeitgeber das Märchen, flexible Arbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung würden sich gegenseitig ausschliessen. Nun wurde diese Mär entlarvt: Nicht nur ergänzen sich flexible Arbeitszeiten und moderne Formen von Arbeitszeitkontrolle aufs Beste, sondern sie verhindern häufig Stress und gesundheitliche Folgeprobleme wie Burn-Outs oder Depressionen, mit allen ihren (volks-)wirtschaftlichen Folgekosten! 
</p><p>Nicht zu vergessen: Unter arbeitsbedingtem Stress und fehlenden Ruhezeiten leiden besonders Eltern und damit Familien. Speziell Frauen, denen heute noch häufig neben der Erwerbsarbeit auch die unbezahlte Care- und Erziehungsarbeit obliegt, geraten, wenn sie Arbeit und Familie planen wollen, in ein eigentliches „Zeitdilemma“ (vgl. dazu das SGB-Kongresspapier „Arbeitszeit im Einklang mit Familie, Freizeit und Gesundheit“, in: <a href="http://www.sgb.ch/uploads/media/73_SR_Kongress.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window">SGB-Dossier Nr. 73</a>, S. 6 ff.). Erwerbstätige Mütter leiden besonders unter der immer poröser werdenden Aufteilung zwischen Frei- und Arbeitszeit und der fehlenden Arbeitszeiterfassung. 
</p><p>Das Fazit in allen Fällen: Die Arbeitszeiterfassung bietet als einzige Massnahme Schutz vor vielen psychisch schädlichen Arbeitsbedingungen; und der Verzicht auf Arbeitszeiterfassung ist eine „Hochrisiko-Tätigkeit“ – sowohl für den Arbeitnehmer (Gefahr, krank zu werden) wie auch für den Arbeitgeber (wirtschaftliche Folgekosten von stressbedingten Krankheiten). 
</p><h3>NEIN zu weiteren Arbeitszeit-Deregulierungen, JA zu Arbeitszeitkontrollen</h3><p>Um die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen und um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, setzt sich der SGB gegen weitere Arbeitszeit-Deregulierungen (z.B. bei den Ladenöffnungszeiten) ein. Wir werden aktuelle parlamentarische Vorhaben wie z.B. die Parlamentarische Initiative Lüscher (09.462), resp. die „Bundesratsvariante“ dazu, welche bei Tankstellenshops eine 24-Stunden-Öffnung (auch an Sonntagen!) vorsehen, wenn nötig mit einem Referendum bekämpfen. Das bereits mehr als genug mit schlechten Arbeitsbedingungen konfrontierte Ladenpersonal hat nämlich etwas Nacht- und Sonntagsruhe verdient. Und aus den gleichen Gründen lehnt der SGB die anderen Deregulierungsvorstösse im Parlament ab: Die Motion Lombardi (12.3637), welche längere Arbeitszeiten für alle Detailhandels-Angestellten einführen möchte; oder die eben erst eingereichte Motion Abate (12.3791), ein erneuter Angriff auf die Arbeitsbedingungen im Detailhandel unter dem fadenscheinigen Vorwand der Tourismusförderung. 
</p><p>Angesichts der klaren wissenschaftlichen Befunde, welche die genannten Studien vorlegen, lehnt der SGB die vom Seco vorgeschlagene Deregulierung der Arbeitsgesetz-Verordnung 1 (Art. 73a ArGV 1) vehement ab. Der SGB sagt NEIN zur Abschaffung der Arbeitszeiterfassung für viele Angestelltenkategorien wie z.B. für gewisse Bank- oder Büroangestellte (<a href="http://www.sgb.ch/uploads/media/121007df_LC_VL_Vertrauensarbeitszeit.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window">siehe entsprechende Vernehmlassung</a>). Und deshalb fordert der SGB auch von den kantonalen Regierungen, dass sie den Arbeitsinspektoraten endlich mehr finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen, um in den Betrieben ernsthafte und flächendeckende Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlich bestimmten Arbeitsbedingungen, inkl. Arbeitszeiterfassung, sicherzustellen!</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-902</guid><pubDate>Tue, 23 Oct 2012 13:28:00 +0200</pubDate><title>Erst die Mindestlohninitiative packt das Problem an der Wurzel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/erst-die-mindestlohninitiative-packt-das-problem-an-der-wurzel</link><description>Erwerbstätig und arm</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Meldungen, wonach 120‘000 Erwerbstätige in der Schweiz von Armut betroffen sind und wonach die Armutsquote der erwerbstätigen Bevölkerung von 2008 bis 2010 von 5,2 auf 3,5 % zurückgegangen sei, ist erfreulich. Der positive Gehalt dieser Meldung darf aber nicht überschätzt werden, definiert sich doch diese Armutsgrenze für eine Einzelperson bei durchschnittlich 2250 Franken pro Monat, bei einem Haushalt von 2 Erwachsenen mit 2 Kindern unter 14 Jahren bei rund 4000 Franken pro Monat. Gleichzeitig zeigt sich ein weiteres Mal, dass Alleinerziehende – und damit zumeist Frauen – klar am stärksten von Armut betroffen sind.
</p><p>Der SGB-Verteilungsbericht belegt, dass 2010 nach wie vor klar über 10 % aller Lohnbezüger/innen weniger als 4000 Franken pro Monat (Teilzeit hochgerechnet) verdienten. Deshalb bleibt die Mindestlohninitiative des SGB mit ihrer Forderung nach einem Mindestlohn von 4000 Franken dringend notwendig. Erst die Annahme dieser Volksinitiative wird zu mehr Lohngerechtigkeit und zu einer klaren Abnahme lohnbedingter Armut führen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-900</guid><pubDate>Tue, 23 Oct 2012 13:21:00 +0200</pubDate><title>Jetzt muss Nationalrat Versprechen einlösen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-muss-nationalrat-versprechen-einloesen</link><description>Flankierende Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Ständerat hat nun auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats einer griffigen Version der Solidarhaftung zugestimmt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst diesen Entscheid der WAK. Er ist mit 14 gegen 8 Stimmen (2 Enthaltungen) deutlich ausgefallen. Dies zeigt, dass die Kommissionsmitglieder die beinahe täglichen Meldungen von krassem Lohndumping in der Schweiz ernst genommen haben. 
</p><p>Nun ist der Nationalrat aufgefordert, dem Vorschlag des Ständerat und seiner eigenen vorberatenden Kommission zuzustimmen. Den bürgerlichen Parteien FDP und CVP bietet sich damit in der kommenden Session die Chance, ihr Versprechen, die Solidarhaftung zu einem effizienten Instrument gegen Lohndumping auszubauen, definitiv einzulösen. 
</p><p>Für den SGB ist klar: Lohndumping kann nur effizient bekämpft werden, wenn ein Unternehmer auch für die Arbeitsbedingungen bei seinen Subunternehmern geradestehen muss. Nur so kann durchgesetzt werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-896</guid><pubDate>Fri, 19 Oct 2012 11:22:00 +0200</pubDate><title>Neues Standardwerk zur „verkannten Arbeit“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/neues-standardwerk-zur-verkannten-arbeit</link><description>Buchrezension - Angestellte und Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Angestellten. Das sind bei weitem nicht nur Banker und Versicherer. Angestellte arbeiten auch in Call-Centers oder als Kassiererinnen, Köche, Krankenpflegerinnen, Kanalreiniger. Menschen, die oft verkannte und nicht gut honorierte Arbeit leisten. In einem neuen Buch wird die Geschichte der privaten Dienstleistungen aus gewerkschaftlicher Perspektive bis in unsere Tage aufgearbeitet.</p><p><span style="font-size: 12px; "><a href="http://www.rotpunktverlag.ch/cgibib/germinal_shop.exe/VOLL?session_id=45&amp;titel_id=50871&amp;caller=rotpunkt" target="_blank" rel="noreferrer">A. Rieger, P. Pfister, V. Alleva: Verkannte Arbeit. Dienstleistungsangestellte in der Schweiz. Rotpunkt 2012. 175 S., 28 Fr.</a></span></p><p>Rund 60 % der Beschäftigten in der Schweiz arbeiten heute im privaten Dienstleistungsbereich. In den letzten gut 100 Jahren wurden sie oft als jene gesehen, die den sozialen Aufstieg geschafft hätten oder demnächst schaffen würden; weg von der dreckigen, hin zur sauberen Arbeit, weg von den mageren, hin zu den guten Löhnen. Andreas Rieger, Vania Alleva, und Pascal Pfister zeigen in ihrem neuen Werk: Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Häufig sind die Privatangestellten schlechter, teils gar markant schlechter gestellt und bezahlt als die Arbeitnehmenden in Industrie und Gewerbe. 1,9 Mio. Angestellte verdienen weniger als 6000 Franken pro Monat. Und für viele von ihnen stockt der Fahrstuhl nach oben.
</p><p>Der mittlere Teil des Werkes beschäftigt sich vor allem mit der Selbst- und Fremdwahrnehmung der Angestellten, mit dem Prestige der Arbeit, einer Arbeit, die kaum wahrgenommen und wertgeschätzt werde. Dabei hätten diese Angestellten viel zu geben, erwarteten aber auch, etwas zurück zu bekommen. Das sei nicht der Fall und deshalb kämen sie sich „ausgesaugt“ vor. 
</p><h3>Geschichte und Zukunft</h3><p>In den beiden letzten Kapiteln arbeiten die Autoren die Geschichte der gewerkschaftlichen Organisierung im privaten Tertiärsektor auf. Der ausgeprägte Tertiarisierungsprozess von 1960 bis 1980 sei an den Gewerkschaften vorbeigegangen, „weil für die männlich dominierten Gewerkschaften die Feminisierung der Erwerbsarbeit nicht von Interesse war.“ Die Organisierung des privaten (nicht des staatlichen) Dienstleistungssektors überliessen die Gewerkschaften bis 1980 den Berufsverbänden (Ausnahme VHTL). Erst ab der Krise der 90er Jahre habe gewerkschaftliches Bewusstsein auch die Privatangestellten erreicht. Und zwar in doppelter Art: Zum einen hätten die traditionellen Gewerkschaften begonnen, sich intensiver um diesen Sektor zu kümmern (Initialzündung dafür die Gründung der „kleinen“ unia 1996); zum andern hätten auch die traditionellen Berufsverbände mehr zu klassisch gewerkschaftlichen Aktionsformen gegriffen und sich mehr dem SGB angenähert. Skizziert werden zum Schluss die angepackten Projekte weitergehender Organisierung im entsprechenden Sektor, wie sie vor allem (aber nicht nur) Unia ergriffen hat. Dokumentiert sind gleichzeitig die Arbeitsniederlegungen und Warnstreiks im privaten Dienstleistungsbereich der letzten 10 Jahre. Fazit der Autoren: den eingeschlagenen Weg weitergehen.
</p><p>Mit „Verkannte Arbeit“ liegt ein neues Standardwerk zur Geschichte von Privatangestellten und ihrer gewerkschaftlicher Organisation vor. Es ist trotz einigen Theorieschlenkern zumeist leichtfüssig geschrieben und gehört damit auf den Lesetisch aller, die sich mit diesem Thema auseinander setzen.
</p><h5>Buchvernissage zu «Verkannte Arbeit»&nbsp;</h5><p>Montag, 22. Oktober 2012, 18 Uhr, «BuFFet», Monbijoustrasse 28, Bern (Berufs-Fach- und Fortbildungsschule Bern, 5. Min vom Bahnhof)&nbsp;<br>&nbsp;&nbsp;<br>An der Buchvernissagte findet ein Gespräch und Apéro mit Paul Rechsteiner (Präsident SGB), Daniel Oesch (Soziologe Uni Lausanne), den Buchautoren und ihren InterviewpartnerInnen statt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-883</guid><pubDate>Wed, 03 Oct 2012 11:15:00 +0200</pubDate><title>250 Leben retten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/250-leben-retten</link><description>SUVA-Präventions-Kampagne gegen Arbeitsunfälle </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Jedes Jahr sterben in der Schweiz rund 100 Arbeitnehmende wegen eines Berufsunfalles. Besonders tragisch: Zwischen 2000 und 2009 starben allein 31 Lehrlinge. Darum führt die SUVA seit 2010 ein Präventionsprogramm gegen schwere Unfällen mit dem Namen „250 Leben“ durch. Nun wird die Kampagne weiterentwickelt und auch spezifisch auf eine sichere Lehrzeit ausgerichtet. </p><p>Kernbotschaft ist und bleibt die lebenswichtige Regel, dass bei Gefahr am Arbeitsplatz alle Beteiligten das Recht und die Pflicht haben, STOPP zu sagen und die Arbeit zu unterbrechen. Damit soll die Vision der Kampagne „250 Leben“ erreicht werden: Innerhalb der nächsten 10 Jahren die Anzahl schwerer und tödlicher Unfälle zu halbieren. Dazu wurden für besonders betroffene Branchen einfach verständliche Faltprospekte hergestellt, die mit überblickbaren Regeln Sicherheit am Arbeitsplatz herstellen, so z.B. im Bereich der Waldarbeit oder für den Hochbau: <a href="http://www.suva.ch/startseite-suva/praevention-suva/arbeit-suva/lebenswichtige-sicherheitsregeln-suva.htm" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.suva.ch/startseite-suva/praevention-suva/arbeit-suva/lebenswichtige-sicherheitsregeln-suva.htm</a></p><p>Besonders wertvoll sind auch die Instruktionsmappen für Sicherheitsbeauftragte der Branchenlösungen, aber auch für Gruppenleiter, Vorarbeiter und alle Arbeitnehmenden. Diese Instruktionshilfen können kostenlos bei der SUVA online bestellt oder heruntergeladen werden und erklären anhand von Fotos, Checklisten, Fallbeispielen, Instruktionstipps, etc., wie die Sicherheit während bestimmter Arbeitsabläufe schnell und nachhaltig verbessert wird. 
</p><h3>Mitsprache der Arbeitnehmenden ist Pflicht! </h3><p>Es ist klar, dass die Arbeitgeber die Hauptsorge für die Sicherheit am Arbeitsplatz tragen müssen. Ebenso ist es ihre Pflicht, eine Sicherheitskultur innerhalb der Firma und der Branche aufzubauen, welche es den Betroffenen erlaubt, effektiv STOPP sagen zu können, wenn eine Gefahr erkannt wird. Um eine solche Sicherheitskultur zu stärken, wurde z.B. im Baugewerbe die „Sicherheits-Charta“ lanciert, welche u.a. von UNIA, dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein Sia und dem Schweizerischen Baumeisterverband unterzeichnet wurde. Darin verpflichten sich alle Unterzeichnenden, auf Baustellen Leben und Gesundheit zu bewahren und bei Gefahr STOPP zu sagen. Ziel ist es, diese Charta konsequent auf allen Baustellen als Blache aufzuhängen und so auch visuell Arbeitgeber und Arbeitnehmende auf die Pflicht und das Recht hinzuweisen, bei erkannter Gefahr STOPP zu sagen. <a href="http://www.sicherheits-charta.ch/home/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.sicherheits-charta.ch/home/</a></p><p>Für alle Betriebe und Branchen gilt weiter: Wenn in einem Unternehmen keine Gefahrenermittlungen stattfinden sollte, sprechen die Arbeitnehmer den Chef darauf an, und falls dies nichts bringt, melden sie es dem Kantonalen Arbeitsinspektorat. <a href="http://www.arbeitsinspektorat.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.arbeitsinspektorat.ch/</a></p><p>Mitsprache der Arbeitnehmenden ist weiter z.B. notwendig: bei Aufstellung von Arbeitsmitteln, die bedient werden müssen; bei Schutzbrillen, Gehörschutzmitteln und andern persönlichen Schutzausrüstungen; aber auch bei Inspektionen der kantonalen Arbeitsinspektorate, der SUVA etc. 
</p><h3>Nächstes Ziel: Lehrlinge besser schützen</h3><p>Die SUVA entwickelt nun das Projekt „250 Leben“ weiter: Im September wurde, in Zusammenarbeit u.a. mit dem SGB, anderen Gewerkschaften, aber auch mit Arbeitgeberverbänden und der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS <a href="http://www.ekas.admin.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.ekas.admin.ch/</a> eine Partnertagung durchgeführt. Ziel ist es, bis 2013 eine spezifische Präventions-Kampagne für Lehrlinge zu schaffen. Denn Berufsbildung und Prävention müssen in der Schweiz Hand in Hand gehen. Die Tatsache, dass Lernende häufig unter grosser Belastung stehen, sich nicht getrauen, Fragen zur Sicherheit zu stellen und in der Abschätzung von Gefahren noch nicht erfahren sind, macht eine spezielle Herangehensweise nötig. Ganz zu schweigen, dass es immer ganz besonders tragisch ist, wenn ein Jugendlicher wegen eines Arbeitsunfalles aus dem Leben gerissen oder invalid wird. 
</p><p>Diese lehrlingsspezifische Präventions-Kampagne ist nun in der konkreten Entstehung begriffen. Zusammen mit Sozialpartner werden an kommenden SUVA-Workshops die Einsatzmittel für Präventionskampagne konzipiert und ausgearbeitet. Es ist essentiell, dass sich die Gewerkschaften in dieser Phase kräftig einbringen! Denn die Arbeitnehmerorganisationen haben erst durch jahrelangen Einsatz und in Zusammenarbeit mit der SUVA in vielen Bereichen eine Sensibilisierung bewirkt und Know-How sammeln können. Nun sollen alle Branchen und insbesondere der Nachwuchs davon profitieren können. Interessierte Kolleginnen und Kollegen, welche aktiv an der Gestaltung und Umsetzung des Projektes für eine sichere Lehrzeit teilnehmen möchten, melden sich bei Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB. <a href="#" data-mailto-token="thpsav1sbjh5jpypnsphuvGzni5jo" data-mailto-vector="7">luca.cirigliano(at)sgb.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-880</guid><pubDate>Mon, 01 Oct 2012 14:10:00 +0200</pubDate><title>Jetzt schon Arbeitszeit, und bald entlöhnte Arbeitszeit?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-schon-arbeitszeit-und-bald-entloehnte-arbeitszeit</link><description>Stillen am Arbeitsplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Schweiz dürfen Mütter ihr Kind am Arbeitsplatz zwar stillen. Ob sie während der Stillzeit aber Lohn erhalten, bleibt dem Gutdünken des Arbeitgebers überlassen. Dies sollte sich nun ändern. Der Nationalrat hat am zweitletzten Tag der Herbstsession die Ratifikation des IAO-Übereinkommen Nr. 183 zum Schutz der Mutterschaft gutgeheissen. </p><p>Den Antrag zur Ratifikation des Übereinkommens hatte die heutige SP-Ständerätin Liliane Maury-Pasquier bereits 1999 eingereicht – im Hinblick auf die Abstimmung zur Mutterschaftsversicherung. Das Stimmvolk lehnte die neue Versicherung jedoch zunächst ab. Nach endlich erfolgter Zustimmung (2004) war auch ein wichtiges Hindernis zur Ratifizierung des IAO-Übereinkommens aus dem Weg geräumt: Dennoch dauerte es bis 2010, bis die zuständigen Kommissionen die parlamentarische Initiative gutgeheissen hatten. Bis zum ersten Entscheid des Nationalrats über die Umsetzung der Initiative am letzten Donnerstag sollten nochmals zwei Jahre ins Land ziehen. Zu stark waren bislang die Widerstände aus Arbeitgeberkreisen.
</p><p>Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation sichert für die Schweiz verschiedene bereits erreichte Fortschritte des Mutterschaftsschutzes und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ab. Etwa die Mutterschaftsversicherung, den Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft, das Diskriminierungsverbot gegen Mütter sowie Massnahmen zum Gesundheitsschutz. Ebenfalls regelt es Massnahmen zum Stillen. Und hier besteht in der Schweiz noch Anpassungsbedarf: Nach dem Übereinkommen muss Stillzeit am Arbeitsplatz als bezahlte Arbeitszeit gelten.
</p><p>Aus diesem Grund und mit weiteren ideologisch geprägten Argumenten lehnten die Arbeitgeberorganisationen, die SVP und Teile der bürgerlichen Parteien die Ratifikation des Übereinkommens sowie die dazu nötige Änderung des Arbeitsgesetzes ab. Nachdem der Bundesrat aber vorgeschlagen hatte, die Frage der Stillzeit auf Verordnungsstufe zu regeln statt im Gesetz, begann der Widerstand im bürgerlichen Lager zu bröckeln. Am Ende stimmte der Nationalrat dem Bundesbeschluss über die Ratifikation des Übereinkommens mit 103 zu 58 Stimmen zu. Nun ist es am Ständerat, der langjährigen Forderung der SGB-Frauenkommission endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Wir bleiben dran.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-879</guid><pubDate>Fri, 28 Sep 2012 11:23:00 +0200</pubDate><title>Jetzt muss der Nationalrat nachziehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-muss-der-nationalrat-nachziehen</link><description>Solidarhaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat hat sich am 25. September mit 22 zu 18 Stimmen für eine wirksame Solidarhaftung entschieden. In der Wintersession muss die grosse Kammer nachziehen. Dann wird sich künftig durch Subunternehmerketten verursachtes Lohndumping effizient bekämpfen lassen. </p><p>In letzter Zeit explodierten die Fälle von Lohndumping durch Subunternehmer geradezu. Die Gewerkschaft Unia entdeckte beinahe täglich skandalöse Fälle; entsandte Bau-Arbeiter wurden von ihren Subunternehmen in krasser Verletzung der Gesamtarbeitsverträge oft mit Hungerlöhnen abgespeist.
</p><p>Deshalb verlangten die Gewerkschaften die sogenannte Solidarhaftung, und zwar in griffiger Gestaltung. Der Erstunternehmer soll stärker in die Pflicht genommen werden, wenn die Subunternehmen die vertraglichen Arbeitsbestimmungen nicht einhalten. Dabei hat sich der SGB immer für das Kettenmodell ausgesprochen. Der Erstunternehmer soll dabei für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich sein, also auch für jene, die Teile des Auftrags an Subsubsubunternehmer ausgliedert haben usw. Der Ständerat hat sich in der Herbstsession für ein solches Modell entschieden. Er hat den Antrag seiner Kommissionsmehrheit verworfen, wonach Erstunternehmer ihre Subunternehmen lediglich in einem schriftlichen Vertrag dazu hätten verpflichten müssen, die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Sogar Bundesrat Schneider-Ammann sagte in der Debatte klipp und klar, dass diese Minimalvariante in der Praxis gegenüber heute keinen Zusatznutzen bringen würde.
</p><h3>Baumeister und Gewerbeverband blocken weiter </h3><p>Geführt ist der Mist aber noch lange nicht. Allen voran der Baumeister- und der Gewerbeverband bekämpfen eine effiziente Solidarhaftung weiter mit starkem rhetorischem Tabak. Die Baumeister sprechen von „Schnüffelei als Wirtschaftsprinzip“ und der „Kriminalisierung einer ganzen Branche“ und versteigen sich gar zu folgender Ausführung: „Jene wenigen Firmen, die es [das Gesetz] tatsächlich brechen, haben dagegen nichts zu befürchten: für sie müssen ja am Ende andere geradestehen.“ Was ist den Hitzköpfen zu raten? – Sie sollen lesen, was in Art. 5, Absatz 2 und 3 des Gesetzes beschlossen wurde. In Absatz 2 steht, dass der Erstunternehmer nur haftet, wenn der Subunternehmer zuvor erfolglos belangt wurde oder nicht belangt werden kann. Absatz 3 legt fest, dass der Erstunternehmer von der Haftung bei Nachweis genügender Sorgfalt befreit ist. Das gilt etwa, wenn er sich „von den Subunternehmern die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen anhand von Dokumenten und Belegen glaubhaft darlegen lässt.“ – Eigentlich keine Hexerei für ein Unternehmen, das korrekt arbeiten will. 
</p><p>Hier setzt der Gewerbeverband mit einem zweiten Knüppel-Argument ein: „einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand, der nicht zumutbar ist“. Nun: diese Klage taucht derart reflexartig auf, wenn es um Missbrauchsbekämpfung geht, dass sie keinen argumentativen Gehalt mehr zu entwickeln vermag. Das Beispiel des Glarner SVP-Ständerates This Jenny spricht Bände. In der ständerätlichen Debatte führte er noch aus, dass diese Kontrolle für sein eigenes Unternehmen keine Probleme darstelle, wohl aber für die kleinen. Anderthalb Tage später, vor den Kameras der „classe politique“, malte Jenny wortreich aus, wie auch sein Unternehmen durch diese Solidarhaftung in den administrativen Würgegriff genommen würde… 
</p><h3>Arbeit korrekt entlöhnen</h3><p>Eigentlich müsste den Baumeistern faire Konkurrenz um Aufträge ja ein prioritäres Anliegen sein. Denn Opfer von Lohndumping sind ja nicht nur die Arbeitnehmenden, sondern auch die fairen Betriebe. Das sollte auch dem Nationalrat klar sein, der sich in der Wintersession mit dem Thema beschäftigen wird. Verschiedentlich haben sich auch bürgerliche Politexponenten aus der grossen Kammer dazu bekannt, durch Subunternehmer verursachtes Dumping wirkungsvoll zu bekämpfen. Sie stehen nun in der Pflicht. Der Baumeisterverband mag dann ein paar Tage lang Zeter und Mordio schreien. Auch dieser Sturm wird sich bald einmal ausgetobt haben – und dann werden sie sich daran gewöhnen, vermehrt zu garantieren, was für den sozialen Kitt des Landes so viel wichtiger ist: dass hierzulande Arbeit korrekt entlöhnt wird.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-875</guid><pubDate>Tue, 25 Sep 2012 11:45:00 +0200</pubDate><title>Ständerat hat wirksame Solidarhaftung beschlossen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-hat-wirksame-solidarhaftung-beschlossen</link><description>Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB nimmt erleichtert zur Kenntnis, dass der Ständerat sich heute mit 22 zu 18 Stimmen für eine wirksame Solidarhaftung entschieden hat. Für den SGB ist klar, dass sich nur mit einer Solidarhaftung des Erstunternehmers für die ganze Subunternehmerkette Lohndumping effizient bekämpfen lässt. Dies ist umso wichtiger als die Meldungen über Lohndumping, welches durch Subunternehmen verursacht wird, drastisch zunehmen und beinahe alltäglich werden.
</p><p>Der Nationalrat ist aufgefordert, in der Wintersession den Kurs des Ständerates zu bestätigen. Damit in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden! 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB <a name="Text9"><br></a><a name="Text10"></a>079 249 59 74</li><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB<br>079 205 69 11&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-873</guid><pubDate>Sun, 23 Sep 2012 13:29:00 +0200</pubDate><title>Musikalische Bildung für alle – Verpasste Chance beim Gesundheitsschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/musikalische-bildung-fuer-alle-verpasste-chance-beim-gesundheitsschutz</link><description>Der SGB kommentiert die Abstimmungsresultate</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB freut sich über die klare Annahme des Verfassungsartikels zur musikalischen Bildung. Mit diesem deutlichen Ja haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein unmissverständliches Zeichen dafür gesetzt, dass Musikunterricht nicht zum Privileg von Kindern aus privilegiertem Hause verkommen soll. Dank dem deutlichen Volks-Ja können alle Kinder profitieren – unabhängig von Schicht und Einkommen der Eltern.
</p><h3>Nein zum Schutz vor Passivrauchen – Chance verpasst</h3><p>Mit der Ablehnung der Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen hingegen wurde eine Chance verpasst, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verbessern und den Flickenteppich kantonaler Gesetzgebungen durch eine nationale Regelung zu ersetzen. Nun sind die Kantone gefordert, den Schutz der Arbeitnehmenden vor Passivrauchen sicherzustellen. Denn die schwerwiegenden Folgen von regelmässigem Passivrauchen bleiben unbestritten.
</p><p>&nbsp;</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><p>Auskünfte:</p><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB <a name="Text9"><br></a><a name="Text10"></a>079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-770</guid><pubDate>Wed, 19 Sep 2012 10:09:00 +0200</pubDate><title>Jetzt muss der Ständerat Nägel mit Köpfen machen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-muss-der-staenderat-naegel-mit-koepfen-machen</link><description>Solidarhaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 25. September wird das Plenum des Ständerates das Thema Solidarhaftung anpacken. Der SGB verlangt eine griffige Ausgestaltung, die den Erstunternehmer voll in die Pflicht nimmt. Sonst bleibt das Bekenntnis von Regierung und Parlament, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen, bloss eine Worthülse.</p><p>Die Flankierenden Massnahmen sind in den letzten Jahren verschiedentlich weiter entwickelt worden. Dennoch haben sie nach wie vor gesetzliche Lücken. Verantwortungslose Firmen nutzen sie, um die hiesigen Lohnbestimmungen zu umgehen. Das grösste Problem sind aktuell die Subunternehmerketten, d.h. die Auslagerung von Teilen eines Auftrags an einen Subunternehmer, der wiederum Teile an einen Sub-Subunternehmer ausgliedert, der wiederum… Am Schluss dieser Kette stehen dann Firmen, die Arbeitnehmer mit Hungerlöhnen abspeisen. Damit unterlaufen sie die geltenden Gesamtarbeitsverträge und machen den korrekten Firmen und ihren Angestellten das Leben schwer. Mit der EU-Osterweiterung hat dieses Problem dramatisch zugenommen. 
</p><h3>Kettenhaftung nötig</h3><p>Der SGB verlangt wirksame Massnahmen gegen das Subunternehmer-Dumping. Er will eine Solidarhaftung, die den Erstunternehmer in die Pflicht nimmt und dafür sorgt, dass er Aufträge nur an Firmen ausgliedert, die die geltenden Arbeitsbedingungen einhalten. Geschieht dies nicht, haftet auch er für den entstandenen Schaden. Für den SGB ist klar: Es braucht von den verschiedenen vorgeschlagenen Modellen dasjenige der Kettenhaftung. Kettenhaftung bedeutet, dass der Erstunternehmer für alle Verstösse in der Subunternehmerkette haften muss. Nur so wird er die Subunternehmer genügend sorgfältig auswählen. Nur so wirkt das Instrument der Solidarhaftung wirklich präventiv.
</p><h3>Kein Papiertiger </h3><p>Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Ständerates beantragt ihrem Plenum jedoch nur einen Papiertiger. So sollen die Erstunternehmer ihre Subunternehmen in einem schriftlichen Vertrag dazu verpflichten müssen, die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Ein frommer Wunsch und kaum ein Fortschritt gegenüber dem Status quo, bei dem ein mündlicher Vertrag ausreicht. Selbst die Arbeitgeberverbände des Ausbaugewerbes und auch das Seco bezeichnen diesen Vorschlag als wirkungslos. 
</p><h3>Gefährliche Politik der Pseudo-Massnahmen</h3><p>Am 25. September muss der Ständerat im Plenum den zahnlosen und damit gefährlichen Entscheid seiner Kommission korrigieren. In einer Zeit, wo Lohndumping via ausländische Subunternehmen beinahe zum Alltagsstoff der täglichen Nachrichten gehört, wird es sich rächen, auf Lohndrückerei bloss mit Pseudo-Massnahmen zu reagieren. Denn wenn die Bevölkerung feststellt, dass negative Begleiterscheinungen der Personenfreizügigkeit nicht effizient bekämpft werden, dann wird sie künftig dieser Personenfreizügigkeit die Gefolgschaft verweigern. Die Ständeräte sollten besser jetzt genau hinsehen, statt sich dann die Augen zu reiben.
</p><p>&nbsp;</p><p><a href="http://www.unia.ch/Petition-Solidarhaftung.6661.0.html" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Petition der Unia zur Solidarhaftung</a></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-788</guid><pubDate>Mon, 17 Sep 2012 18:29:00 +0200</pubDate><title>Ladenöffnungszeiten: Bürgerliche wollen mit dem Kopf durch die Wand – Gewerkschaften referendumsbereit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ladenoeffnungszeiten-buergerliche-wollen-mit-dem-kopf-durch-die-wand-gewerkschaften-referendumsbereit</link><description>Keine weitere Nachtarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Ständerat hat heute den bundesrätlichen Vorschlag zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Lüscher angenommen. Der SGB und die Unia lehnen sowohl die Vorschläge Lüschers als auch die des Bundesrats ab, weil sie zu mehr Nachtarbeit führen würden. Sollten sich die Deregulierungsbefürworter in der weiteren parlamentarischen Beratung durchsetzen, werden Unia und SGB über die Lancierung eines Referendums entscheiden. Entsprechende Forderungen an die Gremien sind bereits gestellt. 
</p><p>Gleichzeitig hat der Ständerat heute die Motion Lombardi angenommen. Sie verlangt für die ganze Schweiz minimale kantonale Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr (Mo bis FR) sowie 6 bis 19.00 Uhr (SA). Viele Kantone würden damit zu einer massiven Verlängerung der Ladenöffnungszeiten gezwungen, die Arbeitsbedingungen von zehntausenden von Arbeitnehmenden im Verkauf würden verschlechtert. 
</p><p>Für die Gewerkschaften sind diese Ständerats-Entscheide unverständlich. Obwohl die Bevölkerung an den Urnen eine Deregulierungsvorlage nach der anderen bachab schickt, lancieren die bürgerlichen Interessenvertreter immer neue Vorschläge für noch längere Öffnungszeiten. Die Gewerkschaften stehen auch weiterhin bereit, um diese Zwängerei wenn nötig mit einem Referendum zu stoppen.
</p><p>Einziger kleiner Lichtblick der heutigen Ständeratsdebatte ist die Ablehnung der radikalen Motion Hutter. Der Vorstoss wollte den Kantonen ermöglichen, die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben schrankenlos festzulegen. Das wäre ein weiterer grosser Schritt in Richtung Aushöhlung des grundsätzlichen Arbeitsverbotes in der Nacht und am Sonntag gewesen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li><li>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, GL Unia, 079 620 11 14</li><li>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</li></ul><p><a name="Text10"></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-869</guid><pubDate>Mon, 17 Sep 2012 12:06:00 +0200</pubDate><title>Lohnexzesse stoppen mit 1:12</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnexzesse-stoppen-mit-1-12</link><description>Gerechte Löhne: Nationalrat ist am Zug</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 27. September wird sich der Nationalrat mit der Juso-Volksinitiative „1 : 12 – Für gerechte Löhne“ befassen. Sie verhindert Lohnexzesse und drückt gewaltig, aber ungerechtfertigt gewachsene Lohnscheren wieder zu, indem sie Mindest- und Maximallohn aneinander bindet. Ein Ja zum Volksbegehren ist für Gewerkschaften nichts als logisch.</p><p>Zuerst implodierte der Ostblock. Dann explodierten die Löhne der Spitzenmanager. Beispiel für die Schweiz: Das Verhältnis vom allerhöchsten zum allertiefsten Lohn beträgt 2011 bei Novartis 266:1, bei Nestlé 215:1, bei Roche 213:1. Oder: Nimmt man für das dasselbe Jahr die oberste Managementebene von 41 grossen Schweizer Unternehmen und vergleicht mit deren niedrigsten Lohnsegment, dann kommt man auf einen Wert von 39:1.
</p><p>Die Empörung über die Abzocker, diese neue Feudalcliqué, ist gross. Massnahmen aber, die wirklich ins Räderwerk dieser ungerechten Verteilung griffen, sind selten. Einer, der seinen Frust zur Tat transformiert hat, ist Thomas Minder. Er will mit seiner Volksinitiative Abzockerlöhne in den Griff bekommen. Minder vertraut dabei auf die Aktionäre. Sie sollen’s richten. Die Frage aber sei erlaubt: Wollen sie, die Aktionäre, dies denn wirklich richten? Gehören sie, oder doch wenigstens ein stimmangebender massgeblicher Teil von ihnen, nicht allzu oft zur gleichen Kaste? Im angelsächsischen Raum, wo Aktionärsversammlungen über die Gehälter der Geschäftsleitung abstimmen können, sind erfolgreiche Anträge zur Rückstufung exzessiv Entlöhnter so selten wie Elefanten im Meer.
</p><p>Der Vorschlag der Juso-Volksinitiative dagegen ist wirksam. Er greift direkt ins Räderwerk ungerechter Verteilung. Zudem ist er schlank und einprägsam. Der höchste Lohn in einem Unternehmen darf höchstens 12 x höher sein als der tiefste Lohn im selben Unternehmen. Oder anders gesagt: der Spitzenmanager darf in einem Monat das verdienen, was der tiefst bezahlte Mitarbeiter in einem Jahr verdient. Mehr aber nicht. Immerhin: zahlt ein Unternehmen tiefste Löhne von 4000.- im Monat, wie das die entsprechende SGB-Volksinitiative vorsieht, dann gibt’s für die Spitzen desselben Betriebs immer noch 576‘000.- pro Jahr. Am Hungertuch nagen müssen sie nicht…
</p><p>Die Gewerkschaften sind klar und eindeutig für den 1:12-Volksvorschlag. Das spiegelt sich schon nur darin, dass die Präsidien aller grossen SGB-Verbände im Initiativkomitee vertreten sind. Das wichtigste Argument ist Verteilgerechtigkeit. Die heutigen Lohnscheren sind reine Willkür. Sie sind Ausdruck einer arroganten Mentalität, die wirtschaftlichen Erfolg nur als Produkt einer schmalen Managerelite sieht. Das ist zu korrigieren. 1:12 tut es.
</p><p>Und die Drohung, von Nestlé-Chef Brabeck beispielsweise, im Fall einer angenommenen Initiative mitsamt seinem Unternehmen auszuwandern? Weltkonzerne sind nicht so schnell und schmerzlos disloziert. Das gilt insbesondere für jene, die vom Schweizer Label profitieren. Und wenn ein Fürst nur bleiben will, wenn er hier in Saus und Braus abzocken kann, dann soll er halt gehen. Die Schweiz ist nicht Liechtenstein. 
</p><p>1:12 steht für soziale Gerechtigkeit in der Wirtschaft. Irgendwer muss anfangen, für einigermassen gerechte Verhältnisse auch in den Betrieben zu sorgen. Auch das kann rundum Sogwirkung entfalten. Die Schweiz hat, um das demokratische Selbstbestimmungsrecht zu bekommen, als erste ihre Fürsten verjagt. Das haben die Franzosen und die Deutschen erst viel später gemacht. Wenn wir jetzt die Fürsten in der Wirtschaftswelt verjagen – oder bloss zur Vernunft bringen – dann wird das ausstrahlen. 
</p><p>Manchmal sind im Leben auch mutige Entscheidungen zu treffen. Der aufrechte Gang gehört dazu.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-859</guid><pubDate>Mon, 17 Sep 2012 08:33:00 +0200</pubDate><title>Kein Shoppen rund um die Uhr!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-shoppen-rund-um-die-uhr</link><description>Heute im Ständerat: Mehrfronten-Angriff auf das Detailhandelspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Herbstsession wird das Verkaufspersonal im Detailhandel, eine bereits sehr stark prekarisierte Branche, mit gleich drei Vorstössen drangsaliert. Es soll länger arbeiten, in Tankstellenshops auch durchgehend nachts und sonntags.</p><p>Das Trommelfeuer der Deregulierungslobby findet seine aktuellste Form in der Parlamentarischen Initiative des Genfer Nationalrats Christian Lüscher (FDP). Diese verlangt, dass Tankstellen an Autobahnen und „Hauptverkehrsstrassen“ (potentiell also an jeder besseren Dorfhauptstrasse!) neu ihre Ladenöffnungszeiten auf 24 Stunden ausdehnen können, inkl. Sonntage. So könnte jeder Shop-Betreiber selbst entscheiden, ob er nachts überhaupt schliessen will. Eine Amerikanisierung der Ladenöffnungszeiten wäre bei vielen der über 1600 Tankstellenshops in der Schweiz wohl bald Realität.
</p><h3>Bereits heute sehr prekäre Arbeitsbedingungen</h3><p>Das Personal solcher Shops, welches bereits heute zu sehr schlechten Bedingungern arbeiten muss, wäre noch schädlicheren Einflüssen ausgesetzt. Zum einen werden Tankstellenshops häufig in Franchise geführt, was meist ein prekäres arbeitsrechtliches Umfeld bedeutet. Zum anderen hat die Nachtarbeitszeit erwiesenermassen einen negativen Einfluss auf die Gesundheit und das soziale Leben der Arbeitnehmenden. Ebenso ist die Gefahr von kriminellen Übergriffen auf das Verkaufspersonal (v.a. nächtliche Raubüberfälle) in den letzten Jahren gestiegen. Ganz zu schweigen von den schädlichen Auswirkungen unbeschränkt verlängerbarer Öffnungszeiten auf das häufig spontane Alkohol-Konsumverhalten von Jugendlichen (Binge Drinking). Nicht vergessen darf man, dass in dieser Branche alle Bemühungen, einen nationalen branchenweiten Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen, am Widerstand der Arbeitgeber gescheitert sind. 
</p><h3>Kompromiss, der keiner ist</h3><p>Dass der Bundesrat nun mit einem sogenannten „Kompromissvorschlag“ aufwartet, welcher bloss die Anzahl der zu deregulierenden Shops etwas nach unten schraubt, kann man nur als Augenwischerei bezeichnen: 24-Stunden-Betriebe mit all ihren negativen Auswirkungen würden möglich bleiben. Die Gewerkschaften lehnen auch den „Kompromissvorschlag“ ab und behalten sich auch für diesen ein Referendum vor. 
</p><h3>Motion Hutter</h3><p>Eine Motion des Zürcher Nationalrats Markus Hutter (FDP) schlägt in die gleiche Kerbe, jedoch mit noch extremeren Forderungen: Nationalrat Hutter möchte erreichen, dass es den Kantonen völlig freigestellt würde, die Öffnungszeiten aller Verkaufsstellen (also nicht nur von Tankstellenshops!) nach eigenem Gutdünken festzulegen. Alle Leit- und Schutzplanken des Bundes sollten ausgehebelt werden. Nacht- und Sonntagsarbeit könnten so in Zukunft je nach kantonaler Gesetzessystematik mit einer blossen Änderung auf Verordnungsebene möglich werden.
</p><h3>Lombardi: Diktat zu längeren Arbeitszeiten</h3><p>Ebenso bedenklich ist die Stossrichtung der neuen Motion des Tessiner Ständerates Filippo Lombardi (CVP). Der Bund soll von oben herab in der ganzen Schweiz (ob Stadt oder Land, ob Tourismusregion oder abgeschiedene Bauerngemeinde) via Änderung des Binnenmarktgesetzes „harmonisierte Mindestbetriebszeiten“ für Detailhändler von 6 bis 20 Uhr (samstags von 6 bis 19 Uhr) einführen. Nach so erfolgter Reform dürften die Kantone die Öffnungszeiten nicht einschränken, sondern nur noch weiter ausdehnen. Ständerat Lombardi bedient sich bei der Begründung des Vorstosses eines völlig untauglichen Argumentes: Längere Öffnungszeiten würden automatisch weniger Einkaufstourismus ins grenznahe Ausland bewirken. Dass dies nicht stimmt, zeigt ein kurzer Blick auf zwei Grenzkantone mit bereits langen Öffnungszeiten, die trotzdem einen starken Einkaufstourismus ausgesetzt sind: Aargau und Zürich. 
</p><p>Noch erstaunlicher ist die Tatsache, dass der Bundesrat vor wenigen Tagen diese Einschränkung der demokratischen Rechte der Kantonsbevölkerungen zur Annahme empfohlen hat. Es bleibt zu hoffen, dass gerade der Ständerat als föderalistische Kammer keine Hand bieten wird, hier die Kantonssouveränität einzuschränken. 
</p><h3>Deregulierung bekämpfen</h3><p>Diese Angriffe auf die Rechte des Ladenpersonals wirken umso trotziger und ideologisch verbohrt, als sich verschiedene Volksabstimmungen in den letzten Jahren gegen eine weitere Deregulierung von Ladenöffnungszeiten geäussert haben. Im Sommer dieses Jahres war dies in Luzern und Zürich der Fall. Für den SGB ist es klar, dass der Detailhandel, der mit 320‘000 Beschäftigten nach dem Baugewerbe die zweitgrösste Branche der Schweiz darstellt, nicht zum Experimentierfeld der Deregulierungs-Ideologen werden darf. Bereits sind die Arbeitszeiten lang, die Löhne sehr tief und die weiteren Arbeitsbedingungen (fehlender nationaler branchenweiter Gesamtarbeitsvertrag) gerade im Bereich der Tankstellenshops prekär. Deshalb werden die Gewerkschaften die Deregulierungsansinnen bekämpfen, wenn nötig auch per Referendum. Die Abstimmungsresultate zeigen, dass der Souverän auf der Seite des Verkaufspersonals ist.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-868</guid><pubDate>Fri, 14 Sep 2012 15:24:00 +0200</pubDate><title>Heraus zur grossen Industrie-Demo!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/heraus-zur-grossen-industrie-demo</link><description>Am 22. September ab 14 Uhr in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizer Industrie wächst. Allein 2011 kamen 14‘000 neue Stellen hinzu. Damit sind nun über 700‘000 Personen in dieser Branche beschäftigt. Für viele von ihnen stehen wichtige Verhandlungen an: die Erneuerung der beiden GAV MEM und Grafische Industrie steht noch für dieses Jahr an. Deshalb ist es Zeit für ein starkes Zeichen für den Industrie- und Werkplatz Schweiz – und an die Arbeitgeber!
</p><p><b>Die Kundgebung beginnt um 14 Uhr auf der Schützenmatte in Bern.</b> Beatboxer und Rapper <b>Knackeboul </b>wird unterwegs für den richtigen Beat sorgen. Anschliessend an die Reden spielen <b>Stiller Haas auf dem Bundesplatz</b>. Für ein Programm für die ganze Familie ist gesorgt.
</p><p><a href="http://unia.ch/GAV-MEM-2013.6301.0.html?&amp;L=10" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Aufruf der Unia</a></p><p><a href="http://www.syndicom.ch/de/newsaktivitaeten/veranstaltungen/events-detailansicht/event/demo-ja-zu-einem-starken-industrie-und-werkplatz-schweiz.html" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Aufruf von syndicom</a></p><p><a href="http://www.sev-online.ch/de/aktuell/kontakt.sev/2012/2012_09_22_demo.php" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Aufruf des SEV</a></p><p><a href="http://www.pvb.ch/index.asp?mode=shownews&amp;ID=495" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Aufruf des PVB</a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-861</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2012 13:26:00 +0200</pubDate><title>Räte, hört die Signale! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/raete-hoert-die-signale</link><description>Kurzsichtiger und wirkungsloser Mini-Entscheid zur Solidarhaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr verstossen Subunternehmer aus der EU in krasser Weise gegen Schweizer Arbeitsbedingungen. Unterbinden könnte man solches Dumping durch eine griffige Solidarhaftung. Nur – als ob sie blind wären, sperrt sich die Mehrheit der Bürgerlichen gegen eine Solidarhaftung mit Zähnen.</p><p>20.8., Basel: Unia stellt auf Messebaustelle massives Lohndumping fest. 21.8.: SGB weist auf massives Dumping im Gartenbau. 22.8., Basel: Bauchauffeure mit 13 Franken Stundenlohn unterwegs. 22.8., Armasuisse Ittigen: Unia meldet massives Lohndumping und viel zu lange Arbeitszeiten.
</p><p>Die Beispiele zeigen: in letzter Zeit explodieren die Fälle von Lohndumping durch Subunternehmer geradezu. Dass sie entdeckt wurden, erweist die Flankierenden Massnahmen noch nicht als scharfzahnig. Denn um weitere Fälle zu verhindern, wären präventiv wirkende Strafen notwendig. Die Krux bei Subunternehmern aus dem Ausland ist aber, Strafen überhaupt durchzusetzen. Das beginnt schon damit, dass man die Firma ausfindig machen muss…
</p><p>Seit langem fordern deshalb die Gewerkschaften den Ausbau der sogenannten Solidarhaftung. Das heisst: der Erstunternehmer, der Teile seines Auftrages an andere Unternehmen ausgliedert, ist dafür verantwortlich zu machen, wenn die Subunternehmen die vertraglichen Arbeitsbestimmungen nicht einhalten. Von den verschiedenen Regelungen, die zur Auswahl stehen, hat sich der SGB immer zum Kettenmodell bekannt. Der Erstunternehmer wäre dabei für alle Subunternehmer verantwortlich, also auch für den Subsubunternehmer, der einen Teil seines Auftrags an einen Subsubsubunternehmer ausgliedert usw. Nur dann, wenn der Erstunternehmer im Fall von Missbrauch mitgebüsst werden kann, wird er sich bei der Weitergabe von Auftragsteilen genügend sorgfältig der Einhaltung der hier geltenden Arbeitsbedingungen annehmen. Dass das Modell in der Praxis funktioniert, zeigt das Beispiel von EU-Mitglied Österreich, das seine Flankierenden bei der Ost-Erweiterung so verschärft hat. 
</p><p>Dass man durch die Personenfreizügigkeit ausgelöstes Dumping bekämpfen muss, ist in den bürgerlichen Parteien jedoch nur halb durchgedrungen. Bundesrat Schneider-Ammann hat sich zwar diesbezüglich für „Ordnung im Stall“ ausgesprochen, aber gerade die Ordnungspolitiker aus den bürgerlichen Parteien gewichten die Entlastung von KMU von administrativen Aufgaben viel höher als den Lohnschutz. So hat die vorberatende Ständeratskommission Ende August, obwohl sich ihre Schwester aus der Volkskammer zuvor für eine griffige Solidarhaftung ausgesprochen hatte, einen Beschluss gefasst, der bei weitem nicht einmal Placebo-Wirkung entfalten kann. Der Kommission zufolge sollen Erstunternehmer ihre Subunternehmen lediglich in einem schriftlichen Vertrag dazu verpflichten müssen, die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Das ist wie eine kleine Nebelpetarde gegen einen Wirbelsturm – und ist umso arroganter, als die bürgerlichen Parteien in Sommersession versprachen, die Solidarhaftung noch dieses Jahr in einer separaten Vorlage zu den Flankierenden Massnahmen angehen zu wollen. 
</p><p>Noch kann der Ständerat im Plenum diesen falschen und zahnlosen Entscheid seiner Kommission in der Herbstsession, wo das Geschäft traktandiert ist, korrigieren. Er wäre gut beraten, das zu tun, denn wer Lohndumping nicht wirkungsvoll bekämpft, spielt schlussendlich jenen in die Arme, die am Totengrab der Bilateralen schaufeln.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-850</guid><pubDate>Mon, 03 Sep 2012 09:45:00 +0200</pubDate><title>1,5 bis 2,5 % mehr Lohn, höhere Mindestlöhne und Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/1-5-bis-2-5-mehr-lohn-hoehere-mindestloehne-und-lohngleichheit</link><description>Lohnforderungen der SGB-Verbände</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die SGB-Gewerkschaften fordern schwergewichtig Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2,5 Prozent, spezielle Erhöhungen für Frauen und um 100.- bis 200.- Franken bessere Mindestlöhne.</p><p>„Wichtig ist es, dass die Lohnerhöhungen generell ausgerichtet werden. Die Individualisierung der Lohnpolitik hat im Ergebnis nur den hohen und höchsten Einkommen genützt. Nur die Rückkehr zu generellen Erhöhungen kann die Fehlentwicklung der letzten Jahre korrigieren“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien. Für SGB-Chefökonom Daniel Lampart ist das Geld für Lohnerhöhungen klar vorhanden: “Die Arbeitsproduktivität ist beachtlich angestiegen“, sagte Lampart. Zu korrigieren sei der Rückstand der Löhne hinter der Produktivität. 
</p><p>Vania Alleva, bei der Unia verantwortlich für die Dienstleistungsbranche, betonte den weiterhin grossen Nachholbedarf bei den Frauenlöhnen: „Im Verkauf beispielsweise beträgt die Lohndifferenz immer noch 18% zu Ungunsten der Frauen. Wir verlangen, dass die gesetzlich garantierte Lohngleichheit endlich umgesetzt wird. Es braucht verbindliche Mindestlöhne und zudem spezielle Lohnerhöhungen für Frauen.“
</p><p>Zu den einzelnen Branchen: Im Detailhandel fordert die Unia 2,5%, insbesondere bei den Grossverteilern Coop und Migros. In der Industrie (MEM; Chemie, Nahrungsmittelindustrie) verlangt die Unia zumeist 100 Franken mehr. In der pharmazeutischen Industrie erlaubt die komfortable Ertragslage bei bestimmten Firmen generelle Lohnerhöhungen von mehr als 100 Franken.
</p><p>Syndicom fordert bei der Post 2,5 %. Syndicom-Co-Präsident Alain Carrupt dazu: „Das sichert den Arbeitnehmenden ihren gerechten Anteil an den hervorragenden Betriebsergebnissen“. 
</p><p>Um 100 (Gewerbe) bis 200 Franken (Druck) erhöhte Mindestlöhne sollen für mehr Gerechtigkeit sorgen und die in den letzten Jahren unter Druck gekommenen Löhne von Arbeitnehmenden mit einer abgeschlossenen Lehre schützen.
</p><p>Der SEV (Bahnen) wird je nach Betrieb 1 bis 2 % der Lohnsumme fordern, während der VPOD bei den Kantonen, Gemeinden und deren Betriebe vor allem die volle Gewährung der Lohnmechanismen fordert. Dazu kommen Korrekturen von Funktionseinreihungen, die in einzelnen Berufen nach gewonnenen Lohngleichstellungsklagen die Lohnsysteme von Diskriminierungen befreien müssen.
</p><p>Im Bau und im Reinigungsgewerbe wurden die Lohnerhöhungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) ausgehandelt.
</p><h5>Referate der Medienkonferenz</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB: &lt;media 537 - - "TEXT, 120903 PR lohn, 120903_PR_lohn.pdf, 87 KB"&gt;"Lohnrunde 2013: Generelle Lohnerhöhungen von 1.5 bis 2.5%, höhere Mindestlöhne&nbsp;und mehr Lohngleichheit für die Frauen als Schwerpunkte"&lt;/media&gt;</li><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB: &lt;media 538 - - "TEXT, 120903 DL lohn, 120903_DL_lohn.pdf, 84 KB"&gt;"Geld für Lohnerhöhungen in den Firmen vorhanden"&lt;/media&gt;</li><li>Vania Alleva, Leiterin Sektor Tertiär Unia: &lt;media 540 - - "TEXT, 120903 Die Lohnforderungen der Unia Vania Alleva, 120903_Die_Lohnforderungen_der_Unia_Vania_Alleva.pdf, 116 KB"&gt;"100 Franken für alle – Mindestlöhne rauf – Lohngleichheit jetzt!"&lt;/media&gt;</li><li>Alain Carrupt, Co-Präsident Syndicom: &lt;media 539 - - "TEXT, 120903 Alain Carrupt lohn, 120903_Alain_Carrupt_lohn.pdf, 103 KB"&gt;"Post und Telecom: Reallohnerhöhungen - Grafische Industrie und Verpackungsdruck: Erhöhung der Mindestlöhne"&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li>Ewald Ackermann, Information SGB, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-847</guid><pubDate>Thu, 30 Aug 2012 15:47:00 +0200</pubDate><title>Arbeitszeit ist zu bezahlen. Auch wenn frau stillt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeit-ist-zu-bezahlen-auch-wenn-frau-stillt</link><description>Stillen am Arbeitsplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat wird in der Herbstsession über die Ratifikation von IAO-Übereinkommen Nr. 183 zum Schutz der Mutterschaft entscheiden. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission spricht sich für die Unterzeichnung aus. Auch der SGB ist klar dafür.</p><p>Ständerätin Liliane Maury-Pasquier will mit ihrer Parlamentarischen Initiative erreichen, dass die Schweiz IAO-Übereinkommen Nr. 183 zum Schutz der Mutterschaft ratifiziert. Die Ratifizierung würde in der schweizerischen Praxis einen Fortschritt bringen: die Garantie, dass Stillen am Arbeitsplatz bezahlte Arbeitszeit darstellt. Dazu ist in der Schweiz keine Gesetzes-, sondern bloss eine Verordnungsänderung nötig. Der Bundesrat will den entsprechenden Entwurf demnächst in Vernehmlassung geben. 
</p><p>Die schweizerische Gesetzgebung bestimmt heute die am Arbeitsplatz verbrachte Stillzeit als Arbeitszeit (Art. 35a Abs. 2 ArG; Art. 60 ArGV 1). Das Gesetz legt aber nicht fest, ob diese Zeit zu entlohnen ist oder nicht. Es eröffnet damit einen beträchtlichen Raum für Rechtsunsicherheit. So hat etwa kürzlich ein Genfer Gericht die Klage einer Arbeiterin abgewiesen, die eine Entlohnung auch für das Stillen am Arbeitsplatz gefordert hatte. Um die Rechtssicherheit zu garantieren, schlug der Bundesrat deshalb vor, dass die ArGV 1 festhalten soll, in welchem zeitlichen Umfang Stillen am Arbeitsplatz ein Recht auf Lohn begründet.
</p><p>Dieser Vorschlag ist auch gleichstellungspolitisch zu begrüssen und wird von der SGB-Frauenkommission unterstützt. Arbeitende Mütter werden so konkret unterstützt, eine offensichtliche Lohndiskriminierung wird beseitigt. Auf die Lohnkosten wird dieser Fortschritt nur in marginalem Ausmass Auswirkungen haben. Auch im besagten Genfer Fall ging es bloss um einige Hundert Franken. Und in der Praxis bezahlen viele Arbeitgeber bereits heute die Stillzeit am Arbeitsplatz.
</p><p>Die Ratifizierung der IAO-Konvention 183 ist aber auch grundsätzlich zu begrüssen. Im internationalen Rahmen begründet sie den Anspruch auf zahlreiche Schutzmassnahmen für arbeitende Schwangere und Mütter, wie etwa Mutterschaftsversicherung, Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft, Diskriminierungsverbot, Gesundheitsschutz und Massnahmen zugunsten des Stillens. Die Schweiz, die ja doch im Rahmen der IAO künftig eine aktivere Rolle spielen will, kann sich hier kein Abseitsstehen erlauben. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-845</guid><pubDate>Thu, 30 Aug 2012 13:41:00 +0200</pubDate><title>Ladenöffnungszeiten: Bundesrat politisiert am Volk vorbei</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ladenoeffnungszeiten-bundesrat-politisiert-am-volk-vorbei</link><description>Keine Liberalisierungen auf dem Buckel der VerkäuferInnen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit seiner heutigen Unterstützung der Motion Lombardi für längere Ladenöffnungszeiten beweist der Bundesrat, dass er die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat. Erst im Juni wurden im Kanton Zürich längere Öffnungszeiten mit über 70% abgelehnt, ebenso in anderen Kantonen.
</p><p> Nach dem Willen der Motion Lombardi sollen schweizweit die Ladenöffnungszeiten auf 6 – 20 Uhr werktags und 6 – 19 Uhr samstags ausgedehnt werden. Durch diese Ausdehnung wird nicht mehr Umsatz erzielt, die Menschen werden nicht mehr Milch trinken oder Brot essen, weil die Läden länger geöffnet sind. Für Zehntausende von Verkäufer/innen bedeutet dies jedoch härtere Arbeitsbedingungen. Das ist für den SGB nicht akzeptabel. Für die Gewerkschaften ist darum klar: Sie werden solche Liberalisierungen bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte </h5><p>Thomas Zimmermann, Leiter SGB-Kommunikation, 031 377 01 06, 079 249 59 74 </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-844</guid><pubDate>Wed, 29 Aug 2012 12:02:00 +0200</pubDate><title>Solidarhaftung: Versprechen gebrochen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/solidarhaftung-versprechen-gebrochen</link><description>Bürgerliche Parteien blockieren Schutz vor Subunternehmer-Lohndumping </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) haben es die Vertreter der bürgerlichen Parteien abgelehnt, die Flankierenden Massnahmen mit einer echten Solidarhaftung zu verstärken. Das unkontrollierte Lohndumping, verursacht durch die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer, hätte so effizient bekämpft werden können.</p><p><a name="_GoBack"></a>Die WAK hat einzig beschlossen, dass die Erstunternehmer ihre Subunternehmen in einem schriftlichen Vertrag dazu verpflichten müssen, die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Heute reicht ein mündlicher Vertrag. Selbst das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco schrieb in seinem Bericht zuhanden der WAK, dass diese Minimalstvariante nicht taugt, um Lohndumping in Subunternehmerketten zu unterbinden. Um Subunternehmer-Dumping wirksam zu bekämpfen, braucht es eine Kettenhaftung. Der Erstunternehmer muss für alle Verstösse in der Subunternehmerkette haften.
</p><p>Mit ihrem Null-Entscheid brechen die bürgerlichen Parteien ein Versprechen aus der Sommersession. Damals versprachen sie, dass sie die Solidarhaftung noch dieses Jahr in einer separaten Vorlage zu den Flankierenden Massnahmen angehen wollten. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit verkennt die Realität auf den Schweizer Baustellen und in Teilen des Gewerbes: Lohndumping über Subunternehmen ist allgegenwärtig. Mit der Osterweiterung hat sich dieses Problem verstärkt.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund erwartet vom Ständerat, dass er diesen Bruch des Versprechens durch seine Kommission in der Session korrigiert.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li><a name="Text10"></a> Thomas Zimmermann, Leiter SGB-Kommunikation, 031 377 01 06, 079 249 59 74</li></ul><p><br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-842</guid><pubDate>Wed, 22 Aug 2012 10:06:00 +0200</pubDate><title>Dossier Nr. 88: Conditions de travail et salaires dans l’horticulture</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-nr-88-conditions-de-travail-et-salaires-dans-l-horticulture</link><description>Im Gartenbau sind die Löhne besonders unter Druck</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Das soeben erschienene SGB-Dossier Nr. 88 analysiert die Lohnsituation in der Gartenbaubranche. Die Situation dieser Branche ist besorgniserregend. Die bereits heute sehr tiefen Löhne sind unter Druck. Der Lohnschutz in der Branche weist grosse Lücken auf. National gibt es keinen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag GAV mit Mindestlöhnen, welcher Lohndruck effektiv verhindern könnten. Einzig in einzelnen Kantonen (BL/BS, lateinische Schweiz) gibt es allgemeinverbindliche GAV. Der existierende nationale GAV gilt nur für die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes Jardin Suisse. Das sind nur rund 40 Prozent der Firmen. Zudem sind die „Mindestlöhne“ in diesem GAV zu tief. Sie liegen für mehrere Berufsgruppen deutlich unter den üblichen Löhnen. Diese ungenügenden Mindestlöhne werden jedoch bei den Kontrollen zumeist als Richtwerte verwendet. Damit werden viele Dumpingfälle gar nicht erfasst. Der nationale GAV von Jardin Suisse kann daher die Schweizer Löhne nicht gegen Dumping schützen.</p><p class="Text"><strong><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Dossier/88fd_Jaquet_Horticulture.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Dossier Nr. 88: Conditions de travail et salaires dans l’horticulture.</a></strong> Nur auf franz., 1 S. Zusammenfassung auf Deutsch. 26 S.</p><p class="Text">&nbsp;</p><h5 class="Text">Beiträge der Medienkonferenz "Gartenbau und Solidarhaftung" vom 21. August 2012</h5><p>Beiträge der Medienkonferenz:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident: <strong><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Medienkonferenzen/2012-08-22_Gartenbau_und_Solidarhaftung/120821_PR_FlaM_Lohnschutz_wirksam_durchsetzen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Lohnschutz wirksam durchsetzen: Scharfe Kontrollen, Mindestlöhne und Solidarhaftung!</a></strong></li><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: <strong><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Medienkonferenzen/2012-08-22_Gartenbau_und_Solidarhaftung/120821_DL_FlaM_Gartenbau_Branche.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Bund und Kantone lassen Lohndumping zu - Überprüfung der Flankierenden Massnahmen am Beispiel der Gartenbau-Branche</a></strong></li><li>Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Gewerkschaft Unia: <strong><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Medienkonferenzen/2012-08-22_Gartenbau_und_Solidarhaftung/120821_Ambrosetti_Mersures-acc_Horticulture.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">"Ordnung im Stall" gibt es nur mit einer verbindlichen Solidarhaftung</a></strong>(franz.)<br> 	&nbsp;</li></ul><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Dossier/88fd_Jaquet_Horticulture.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Dossier als PDF: Conditions de travail et salaires dans l’horticulture</a></p><p><i>(Dossier nur auf Französisch erhältlich – mit deutscher Zusammenfassung)</i></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-841</guid><pubDate>Wed, 22 Aug 2012 09:53:00 +0200</pubDate><title>Bund und Kantone lassen Lohndumping zu - Überprüfung der Flankierenden Massnahmen am Beispiel der Gartenbau-Branche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bund-und-kantone-lassen-lohndumping-zu-ueberpruefung-der-flankierenden-massnahmen-am-beispiel-der-gartenbau-branche</link><description>Referat Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Mehr Lohndumping, doch Deutschschweizer Kantone erlassen keine schützenden Mindestlöhne</h3><p>Lohndruck ist in der Schweiz eine Realität. Das Problem hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. In den Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne hat sich der Anteil der Unternehmen, bei denen die Kontrolleure Dumpinglöhne aufgedeckt haben, zwischen 2009 und 2011 nahezu verdoppelt! Gemäss den Seco-Statistiken stiegen die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent. Im laufenden Jahr dürfte sich die Situation nicht entschärft haben. Im Gegenteil: Wegen dem überbewerteten Franken werden sich Arbeitgeber vermehrt nach billigeren Arbeitskräften im Ausland umsehen. 
</p><p>Das Gesetz (OR Art. 360a) sieht bei wiederholtem Dumping die Einführung von Mindestlöhnen vor. Bisher haben aber nur Kantone der lateinischen Schweiz und in zwei Fällen der Bund (Hauswirtschaft, kleine Reinigungsfirmen) Mindestlöhne erlassen. In der Deutschschweiz gibt es noch in keinem Kanton Mindestlöhne, obwohl die Lage nicht besser ist als in der lateinischen Schweiz.
</p><h3>Kantone tolerieren Dumping – mit zu tiefen Richtlöhnen bei den Kontrollen </h3><p>In der Realität dürfte der Lohndruck wesentlich grösser sein als offiziell ausgewiesen. Das zeigt eine exemplarische Untersuchung des SGB zur Gartenbau-Branche. Zahlreiche Kantone tolerieren beispielsweise Löhne für Hilfsarbeiter von 3350 Fr./Mt. oder für gelernte Gärtner mit Berufserfahrung von 4120 Fr./Mt., obwohl das Lohnniveau im Schweizer Gartenbau deutlich darüber liegt. Mit diesen klar zu tiefen Richtlöhnen wird immerhin bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. In Kantonen, in denen mit Richtlöhnen kontrolliert wird, die näher bei den üblichen Löhnen liegen, sind die Verstossquoten höher (z.B. 34 Prozent in BL/BS). Die offiziellen Verstosszahlen zum Gartenbau zeigen ein viel zu positives Bild der Lohnsituation in der Branche.
</p><p>Die von den Kantonen bei den Kontrollen verwendeten Richtlöhne stammen aus einem Gesamtarbeitsvertrag GAV des Arbeitgeberverbandes Jardin Suisse mit dem kleinen Arbeitnehmerverband Grüne Berufe Schweiz. Dieser GAV gilt nur für die Mitgliedsfirmen und ist nicht allgemeinverbindlich. Die Löhne in diesem GAV liegen deutlich unter den üblicherweise bezahlten Löhnen. Sie dürfen deshalb nicht als Kontrollinstrument gebraucht werden.
</p><p>Als Richtwert für die üblichen Löhne im Gartenbau können beispielsweise Löhne aus kantonalen GAV verwendet werden, die mit aktiven, unabhängigen Gewerkschaften abgeschlossen wurden. Im Gartenbau-GAV des Kantons Genf (mit Unia, SIT und Syna) liegen die Mindestlöhne bei 4432 Fr./Mt. (HilfsarbeiterIn) bzw. bei 5069 Fr./Mt. (Lehre mit mind. 3 Jahre Berufserfahrung). Eine andere Quelle sind Löhne für verwandte Tätigkeiten in anderen Branchen. Im Bau erhalten beispielsweise Hilfskräfte einen Lohn von über 4400 Fr./Mt. Selbst eine Lohnerhebung des Arbeitgeberverbandes Jardin Suisse zeigt, dass die GAV-Löhne aus dem Jardin Suisse-Vertrag als Referenzlöhne nicht taugen. Die Obergrenzen des untersten Quartils <a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a> betragen 3600 bis 3700 Fr. für Hilfskräfte und 4200 bis 4300 Fr. für Gelernte mit mind. 3 Jahre Berufserfahrung. 
</p><h3>Kantone müssen die Einhaltung der üblichen Löhne durchsetzen</h3><p>Dass die Kantone bei den Kontrollen Löhne aus beliebigen GAV als Richtlöhne verwenden, beschränkt sich nicht auf den Gartenbau. Es ist daher zu vermuten, dass auch in anderen Branchen Dumping toleriert wird, weil die verwendeten Richtlöhne zu tief sind. Die Flankierenden Massnahmen verlangen, dass die üblichen Löhne in der Schweiz eingehalten werden müssen. Die Kantone müssen bei ihren Kontrollen die üblichen Löhne als Richtlöhne nehmen. Tun sie das nicht, muss das Seco intervenieren. Denn das Seco hat bei den Flankierenden die Oberaufsichtsfunktion. 
</p><h3>Ein GAV mit guten Mindestlöhnen für den Gartenbau </h3><p>Um das Lohndumping in der Gartenbau-Branche zu bekämpfen, müssen rasch allgemeinverbindliche nationale Mindestlöhne eingeführt werden. So verlangt es das Gesetz über die Flankierenden Massnahmen (OR 360a). Anzustreben ist ein allgemeinverbindlich erklärter GAV. Der heutige, nicht allgemeinverbindlich erklärte GAV ist keine Basis dafür, da die darin festgeschriebenen Löhne zu tief sind bzw. klar unter den üblichen Löhnen liegen. Es bräuchte einen GAV mit höheren Mindestlöhnen unter Einbezug aller relevanten Gewerkschaften. Aus gewerkschaftlicher Sicht muss das Lohnniveau im Gartenbau generell deutlich angehoben werden. Die entsprechenden Richtwerte für Mindestlöhne in einem GAV sind die Mindestlöhne im GAV Gartenbau Genf oder die Löhne, die im Bauhauptgewerbe für verwandte Tätigkeiten bezahlt werden.
</p><h3>Dumping durch Subunternehmen – Gesetzeslücke rasch schliessen</h3><p>Die Flankierenden Massnahmen haben nach wie vor gesetzliche Lücken, die von verantwortungslosen Firmen genutzt werden, um die Schweizer Lohnbestimmungen zu umgehen. Das grösste Problem sind die Subunternehmerketten. Mit der Osterweiterung ist die Durchsetzung der Schweizer Löhne noch schwieriger geworden. Wie sollen die Kontrolleure eine seriöse Lohnbuchkontrolle in Polen machen? Darum müssen die Flankierenden erlauben, die Löhne direkt in der Schweiz durchzusetzen. Bauhandwerkerfirmen müssen in vielen Branchen mittlerweile Kautionen hinterlegen. Das hilft teilweise. Doch bei Subunternehmerketten ist dieses Instrument in vielen Fällen wirkungslos. Am Schluss der Subunternehmer-Ketten stehen regelmässig Firmen aus den EU-8.
</p><p>National- und Ständerat müssen deshalb in der Herbstsession wirksame Massnahmen gegen das Subunternehmer-Dumping beschliessen. Die Subunternehmerhaftung muss effektiv und unbürokratisch sein. Das bedeutet beispielsweise, dass der Erst-Auftragnehmer für die Löhne und die Bussen bei den Lohnverstössen haften muss (Kettenhaftung). Darunter müssen auch Konventionalstrafen aus GAV fallen, sonst sind die Bussen zu tief und Subunternehmerdumping lohnt sich. 
</p><p>&nbsp;</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> Obergrenze des untersten Quartils: 25 Prozent der Löhne liegen unter diesem Wert. Diese Quartilsgrenze gilt beim Vollzug der Flankierenden Massnahmen als Referenz für die üblichen Löhne. Darüber liegende Löhne gelten als üblich. Beispiele sind die Lohnüberprüfungen in der Hauswirtschaftsbranche durch die nationale tripartite Kommission oder in der Kosmetikbranche im Kanton Tessin. 
</p><h5 class="Text">Weitere&nbsp; Beiträge der Medienkonferenz "Gartenbau und Solidarhaftung" vom 21. August 2012</h5><p>Beiträge der Medienkonferenz:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident: <b>Lohnschutz wirksam durchsetzen: Scharfe Kontrollen, Mindestlöhne und Solidarhaftung!</b></li><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: <b>Bund und Kantone lassen Lohndumping zu - Überprüfung der Flankierenden Massnahmen am Beispiel der Gartenbau-Branche</b></li><li>Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Gewerkschaft Unia: <b>&lt;media 513 - - "TEXT, 120821 RA solidar, 120821_RA_solidar.pdf, 32 KB"&gt;"Ordnung im Stall" gibt es nur mit einer verbindlichen Solidarhaftung&lt;/media&gt;</b></li></ul><p>Dossier:</p><ul><li><b><b>Conditions de travail et salaires dans l’horticulture<br><b>(Dossier nur auf Französisch erhältlich – mit deutscher Zusammenfassung)</b></b></b></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-840</guid><pubDate>Wed, 22 Aug 2012 09:40:00 +0200</pubDate><title>Lohnschutz wirksam durchsetzen: Scharfe Kontrollen, Mindestlöhne und Solidarhaftung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-wirksam-durchsetzen-scharfe-kontrollen-mindestloehne-und-solidarhaftung</link><description>Referat Paul Rechsteiner, SGB-Präsident</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der Schutz der Löhne ist der entscheidende Eckpfeiler eines funktionierenden Arbeitsmarkts. Das wichtigste Instrument dafür sind die flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen. Sie müssen dafür sorgen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Unverzichtbare Voraussetzung ist der entschlossene Kampf gegen Lohndumping.</p><p class="Text">Weil sich gezeigt hat, dass das heutige Instrumentarium zur Bekämpfung von Lohndumping empfindliche Lücken aufweist, forderte der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Frühjahr 2011 ein neues Massnahmenpaket. Ein Teil der Lücken ist mit den Beschlüssen des Parlaments in der Sommersession dieses Jahres geschlossen worden, zum Beispiel mit den Massnahmen zur Bekämpfung der sogenannten Scheinselbständigkeit. Noch hängig sind die Bestimmungen über die Solidarhaftung. Hier stehen die massgebenden Entscheide in der Herbstsession bevor. </p><p class="Text">Die Gewerkschaften weisen erneut darauf hin, dass es Halbheiten und Scheinlösungen in diesem Bereich nicht mehr erträgt. Seit dem Einbezug der EU-8 in die bilateralen Verträge (Osterweiterung) häufen sich krasse Missbräuche durch Lohndruck via Auslagerung der Arbeiten in Subunternehmerketten. Dies auch und sogar bei Baustellen der öffentlichen Hand. Wenn Metallbauern bei der Kehrichtverbrennungsanlage Winterthur statt den durch den Gesamtarbeitsvertrag garantierten 22.70 Franken pro Stunde nur noch 8.45 Franken ausbezahlt werden, dann unterläuft das jeden Lohnschutz. Es ist überfällig, dass bei einer Weitervergabe der Arbeiten an Subunternehmer auch die Arbeitsbedingungen gewährleistet sein müssen. Was für die Qualität der ausgelagerten Arbeiten heute schon selbstverständlich ist, muss in Zukunft auch für die Löhne gelten, wenn der Lohnschutz ernst gemeint sein soll. Hier steht das Parlament nun in der Pflicht.</p><p class="Text">Das Instrumentarium zum Schutz der Löhne ist letztlich allerdings jeweils nur so viel wert, wie es in der Praxis dann auch eingesetzt wird. Hier steht nach den in den letzten Jahren erreichten Verbesserungen bei den Kontrollen zunehmend das Problem der fehlenden Mindestlöhne im Vordergrund. Zeigen die Lohnkontrollen nämlich auf, dass das Lohnniveau wiederholt gedrückt und unterschritten wird, so müssen nach Gesetz Mindestlöhne erlassen werden. Dazu ist es trotz zunehmenden Verstössen im Lohnbereich in der Deutschschweiz noch nie und beim Bund erst zweimal gekommen. </p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Besonders krass ist die Situation in Teilen des Detailhandels und vor allem im Gartenbau, wie eine neue Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes aufzeigt. Die Kantone tolerieren im Gartenbau Lohndumping ohne einzuschreiten. Schlimmer noch: Weil sie Richtlöhne viel zu tief ansetzen, ergibt sich bei den Kontrollen ein viel zu positives Bild der Lohnsituation. Viele Unternehmen, die effektiv zu tiefe Löhne bezahlen, bleiben nicht in den Kontrollen hängen. </p><p class="Text">Trotz harter und qualifizierter Arbeit sind die Löhne im Gartenbau in zahlreichen Regionen vor allem auch der Deutschschweiz so schlecht, dass sie im Armutsbereich liegen. Weil der Schutz durch einen anständigen Gesamtarbeitsvertrag bis heute fehlt, braucht es endlich eine Lohnregulierung, die diesen Namen verdient. Am besten durch einen allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag.</p><p class="Text">Werden gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen durch die zuständigen Behörden nicht umgesetzt, so ist das nichts anderes als eine nicht tolerierbare Arbeitsverweigerung. Das Gesetz schreibt den Erlass von Mindestlöhnen vor, wenn die Löhne in Branchen und Regionen wiederholt missbräuchlich gedrückt werden. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass das nicht geschieht, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben wäre. Es geht dabei nicht nur um die Interessen der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch um die Durchsetzung elementarer Regeln auf dem Arbeitsmarkt, so wie sie der Bevölkerung versprochen worden waren.</p><h5 class="Text">Weitere&nbsp; Beiträge der Medienkonferenz "Gartenbau und Solidarhaftung" vom 21. August 2012</h5><p>Beiträge der Medienkonferenz:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident: <b>Lohnschutz wirksam durchsetzen: Scharfe Kontrollen, Mindestlöhne und Solidarhaftung!</b></li><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: <b>Bund und Kantone lassen Lohndumping zu - Überprüfung der Flankierenden Massnahmen am Beispiel der Gartenbau-Branche</b></li><li>Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Gewerkschaft Unia: <b>&lt;media 513 - - "TEXT, 120821 RA solidar, 120821_RA_solidar.pdf, 32 KB"&gt;"Ordnung im Stall" gibt es nur mit einer verbindlichen Solidarhaftung&lt;/media&gt;</b></li></ul><p>Dossier:</p><ul><li><b><b>Conditions de travail et salaires dans l’horticulture<br><b>(Dossier nur auf Französisch erhältlich – mit deutscher Zusammenfassung)</b></b></b></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-839</guid><pubDate>Tue, 21 Aug 2012 09:49:00 +0200</pubDate><title>Wirksamer Lohnschutz nur mit korrekten Mindestlöhnen und Solidarhaftung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wirksamer-lohnschutz-nur-mit-korrekten-mindestloehnen-und-solidarhaftung</link><description>Lohndumping am Beispiel des Gartenbaus</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Schweiz kommt es häufiger zu Lohndumping als bisher angenommen. Dies legt eine Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zum Gartenbau nahe. Darin zeigt der SGB, dass sich die Kontrolleure in diesem Sektor auf Richtwerte stützen, die im Vergleich zum üblichen Lohnniveau im Gartenbau viel zu tief angesetzt sind. </p><p> Zahlreiche Kantone tolerieren beispielsweise Löhne für Hilfsarbeiter von 3350 Fr./Mt oder für gelernte Gärtner mit Berufserfahrung von 4120 Fr./Mt., obwohl das Gartenbau-Lohnniveau deutlich darüber liegt. Mit diesen klar zu tiefen Richtlöhnen wurde immerhin bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. „Tatsächlich ist die Dumpingquote aber viel höher“, erklärte SGB-Chefökonom Daniel Lampart am Dienstag. Dies zeigt sich laut Lampart in Kantonen, in denen mit Richtlöhnen kontrolliert wird, die näher bei den üblichen Löhnen liegen (Verstossquote in BL/BS: 34 Prozent). Um Lohndumping im Gartenbau zu bekämpfen, muss rasch ein nationaler Gesamtarbeitsvertrag mit guten, allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen eingeführt werden. 
</p><p> Besonders häufig zu Lohndumping kommt es bei Subunternehmerketten, bei denen ein Generalunternehmer Aufträge durch Unterakkordanten aus dem billigeren Ausland ausführen lässt. Insbesondere seit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf acht osteuropäische Länder (EU-8) häufen sich krasse Missbräuche. „Es ist überfällig, dass bei der Weitervergabe der Arbeiten an Subunternehmer die Schweizer Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden müssen“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Nur so kann sichergestellt werden, dass in der Schweiz auch Schweizer Löhne bezahlt werden.
</p><p> Am Zug ist nun das Parlament: In der Herbstsession entscheidet als Erstrat die kleine Kammerüber die Ausgestaltung der Solidarhaftung. Für den SGB ist dabei klar, dass eine Erstfirma nicht nur für Missbräuche beim direkt beauftragten Subunternehmer geradestehen muss, sondern auch bei allen weiteren Subunternehmen. Nur diese sogenannte Kettenhaftung erlaubt es, Lohndumping wirksam zu bekämpfen. Für UNIA-Co-Präsident Renzo Ambrosetti ist deshalb klar: „‘Ordnung im Stall‘ gibt es nur dank korrekten Mindestlöhnen und mit einer Solidarhaftung“.
</p><h5>Weitere Unterlagen</h5><p>Beiträge der Medienkonferenz:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident: <b>Lohnschutz wirksam durchsetzen: Scharfe Kontrollen, Mindestlöhne und Solidarhaftung!</b></li><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: <b>Bund und Kantone lassen Lohndumping zu - Überprüfung der Flankierenden Massnahmen am Beispiel der Gartenbau-Branche</b></li><li>Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Gewerkschaft Unia: <b>&lt;media 513 - - "TEXT, 120821 RA solidar, 120821_RA_solidar.pdf, 32 KB"&gt;"Ordnung im Stall" gibt es nur mit einer verbindlichen Solidarhaftung&lt;/media&gt;</b></li></ul><p>Dossier:</p><ul><li><b><b>Conditions de travail et salaires dans l’horticulture<br><b>(Dossier nur auf Französisch erhältlich – mit deutscher Zusammenfassung)</b></b></b></li></ul><h5>Auskünfte</h5><p> Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11
</p><p> Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation, 079 249 59 74</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-836</guid><pubDate>Fri, 17 Aug 2012 10:12:00 +0200</pubDate><title>Für schweizweit gleichen Schutz vor Passivrauchen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuer-schweizweit-gleichen-schutz-vor-passivrauchen</link><description>Eidgenössische Volksabstimmungen vom 23. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz ist ein erstrangiges Anliegen des SGB. Deshalb empfiehlt der SGB ein Ja zur Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“. Arbeitnehmerschutz darf nicht je nach Kanton variiert oder gar nicht angewendet werden. </p><p>Man stelle sich vor: je nach Kanton würden andere Grenzwerte für Luftschadstoffe oder radioaktive Strahlung gelten. Oder: der Alkoholgrenzwert für Autofahrende würde je nach Kanton zwischen 0 und 1 Promille betragen. Oder der Grad, ab dem Lebensmittel als verdorben gelten, würde kantonal festgelegt. Es ist einsichtig: Gesundheit definiert sich nicht entlang von Kantonsgrenzen. Ebenso wenig der Schutz der Gesundheit.
</p><h3>Kein kantonaler Flickenteppich</h3><p>Beim Passivrauchen, einem nachgewiesenermassen schädlichen Vorgang, ist dies nicht so. Nur in 8 Kantonen (BS, BL, FR, GE, NE, SG, VD, VS) ist das Servicepersonal des Gastgewerbes heute umfassend genug vor den negativen Auswirkungen des Passivrauchens geschützt. In den anderen &nbsp;Kantonen ist dies noch nicht der Fall. Hier ist Bedienung im Rauch noch möglich. Die Initiative beendet diesen kantonalen Flickenteppich und regelt den Schutz vor Passivrauchen klar und schweizweit einheitlich. Denn ein im Thurgau unfreiwillig inhaliertes Päcklein Marlboro ist nicht weniger schädlich als in St. Gallen.
</p><h3>Einheitlich, einfach und fair</h3><p>Die Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ verlangt, dass in der ganzen Schweiz in Innenräumen nicht geraucht werden darf, wenn diese als Arbeitsplatz dienen oder öffentlich zugänglich sind. Mit andern Worten: Unbediente Fumoirs in Gasthäusern bleiben weiterhin möglich. Die Initiative sorgt bei den Restaurateuren damit für gleich lange Spiesse. Bewusste Konkurrenzpositionierung auf dem Rücken der Arbeitnehmenden ist nicht mehr möglich. Das ist ein Fortschritt, der aus Arbeitnehmerschutzgründen zu begrüssen ist. 
</p><p>Die Initiativgegner greifen in der Diskussion um das Passivrauchen oft zum verbalen Zweihänder: Hier wirke der Geist eines Gesundheitstalibans. Das tönt zwar glatt, zielt aber an der Sache vorbei. Die Volksinitiative verbietet das Rauchen nicht, denn draussen, zuhause und an Einzelarbeitsplätzen, die nicht dauernd von anderen Mitarbeitenden frequentiert werden, bleibt Rauchen uneingeschränkt möglich.
</p><p>Also: eine einheitliche, einfache und faire Lösung für mehr Arbeitnehmerschutz, der zuzustimmen ist.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-824</guid><pubDate>Thu, 05 Jul 2012 11:53:00 +0200</pubDate><title>Luca Cirigliano wird SGB-Zentralsekretär</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/luca-cirigliano-wird-sgb-zentralsekretaer</link><description>Dossier Arbeitsrecht neu besetzt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes hat den Juristen Luca Cirigliano einstimmig zum neuen Zentralsekretär für Arbeitsrecht gewählt. Der 31-jährige Aargauer tritt seine neue Funktion Anfang September an. Er folgt auf Jean Christophe Schwaab, der aufgrund seiner Wahl in den Nationalrat aus dem SGB-Sekretariat scheidet. Der Vorstand hat denn auch die vielfältigen Verdienste von Jean Christophe Schwaab gewürdigt und verdankt. 
</p><p>Luca Cirigliano ist zur Zeit sowohl als Ordentlicher Richter am Bezirksgericht Lenzburg wie auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht der Universität Zürich tätig. Er ist zudem Vizepräsident der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, stellvertretende Leiterin SGB-Sekretariat, 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</li><li>Luca Cirigliano, gewählter SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-823</guid><pubDate>Wed, 04 Jul 2012 16:33:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat gleichgültig gegenüber Lohndruck und Schandlöhnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-gleichgueltig-gegenueber-lohndruck-und-schandloehnen</link><description>Entscheid des Bundesrates gegen Mindestlohninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Nein zur Mindestlohninitiative hat sich der Bundesrat gegen einen wirksamen Lohnschutz ausgesprochen. Er will weiterhin Löhne zulassen, die nicht zum Leben reichen. 
</p><p> Rund 400‘000 Personen arbeiten in der Schweiz heute zu Schandlöhnen unter 4000 Franken. Viele Betroffene, etwa Bäcker, Coiffeure oder Floristinnen, haben sogar eine abgeschlossene Berufslehre. Solche Löhne reichen in der reichen Schweiz nicht zum Leben. 
</p><p> Die Schweiz hat im internationalen Vergleich eine schlechte Mindestlohnabdeckung. In vielen wachsenden Branchen gibt es gar keine Arbeitgeberverbände, so dass auch keine Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen werden können. Beispiele sind der Detailhandel (Kleider, Schuhe), Callcenter, Kosmetikinstitute, Fitnesscenter, Kurierdienste usw. Andere Länder haben deshalb gesetzliche Mindestlöhne eingeführt und so die Beschäftigten in diesen Branchen vor Lohndruck und Arbeitgeberwillkür geschützt. Der Schweizer Bundesrat hingegen hat heute entschieden, dass ihm die Situation dieser Personen gleichgültig ist. 
</p><p>Der SGB verlangt mit der Mindestlohninitiative, dass in der Schweiz Löhne bezahlt werden, die zum Leben reichen. Die Schweizer Bevölkerung will keine Schandlöhne. Sie wird bei der Volksabstimmung das letzte Wort haben.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 031 377 01 16 oder 079 205 69 11</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, &nbsp;031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-819</guid><pubDate>Thu, 28 Jun 2012 11:43:00 +0200</pubDate><title>Bundesgericht bestätigt Verantwortung des Erstunternehmens</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesgericht-bestaetigt-verantwortung-des-erstunternehmens</link><description>Problematisches Ketten-Subunternehmertum in öffentlicher Beschaffung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bundesgericht hat die Busse für einen Waadtländer Unternehmer bestätigt, der bei der Weitergabe von Auftragsteilen nicht darauf geachtet, dass Missbräuche verhindert werden. Ein erster wichtiger Schritt – der nächste muss die Solidarhaftung sein.</p><p>Soeben hat das Bundesgericht einen Entscheid gefällt, der sich hinsichtlich Bekämpfung von Missbräuchen bei Kettenkonstruktionen des Subunternehmertums (= der Unternehmer gibt einen Teil seines Auftrages an einen Subunternehmer weiter, dieser wiederum an einen Subsubunternehmer usw.) als entscheidend herausstellen dürfte. Dieses Problem des Ketten-Subunternehmertums kommt vor allem im Baugewerbe vor. Die Unternehmer, die so einen Teil des Auftrages an Subunternehmen auslagern, die das gleiche nochmals tun (usw.), wollen jeweils keine eigene Verantwortung tragen, wenn ein oder mehrere Unternehmen in der ganzen Sub-Kette Bestimmungen des Arbeitsvertrags missachten oder Lohn- und Sozialdumping betreiben.
</p><p><b>Ein erster Schritt</b></p><p>Die Waadtländer Behörden hatten einen Unternehmer gebüsst, der nicht darauf geachtet hatte, dass in der ganzen Kette die Arbeits- und Lohnbedingungen respektiert werden. Diese Unternehmen führten einen öffentlichen Auftrag aus (Bau der Autostrasse H 144 im Chablais). Die Strafe (eine Busse von 6000 Franken) wurde durch das Kantons- und nunmehr durch das Bundesgericht bestätigt. Dem Bundesgericht zufolge hat der Erstauftragnehmer darüber zu wachen, dass alle weiteren Unternehmen, denen Teile seines Auftrages vermittelt erhalten, die Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz und zu den Arbeitsbedingungen respektieren. So kann dem Erstunternehmer Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn „seine“ Subunternehmen diese Bestimmungen missachten.
</p><p>Dieser Entscheid ist eine gute Nachricht für alle, die Lohndumping bekämpfen. Das höchste Gericht verlangt hier zwar noch nicht eine Solidarhaftung (der Erstunternehmer müsste in diesem Fall nicht nur eine Busse bezahlen, sondern sämtlichen von den Arbeitnehmern erlittenen Schaden). Das Urteil stellt aber einen ersten Schritt zu deren Einführung dar, zuerst im öffentlichen Beschaffungswesen, anschliessend auch in der Privatwirtschaft. Es zeigt deutlich auf, dass der Unternehmer sich um das, was seine Sub-Partner tun, kümmern kann und muss.
</p><p>Die Solidarhaftung ist das beste Mittel, damit ein Erstunternehmer bei Auslagerung seine Verantwortung gegenüber den Lohnabhängigen wahrnimmt. Wenn der Erstunternehmer bei Lohndumping der Subunternehmen mithaften muss, wird er deren Praktiken auch kontrollieren. Einige Kantone haben denn auch die Solidarhaftung bereits in ihre Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen eingeführt, so etwa die beiden Basel (vgl. § Beschaffungsgesetz BL/BS). 
</p><p><b>Solidarhaftung verlangt</b></p><p>An diesem Beispiel sollen sich die anderen Kantone und der Bund orientieren. Sie müssen sich Regeln geben, damit nachlässige Unternehmer nicht nur wie im vorliegenden Waadtländer Fall zu einer Busse verurteilt, sondern sämtlichen Schaden, den die Arbeitnehmenden von den Subunternehmen (resp. den Subsubunternehmen) erlitten haben, begleichen müssen, also sowohl die Nachzahlung von Rückständen beim Lohn wie bei den Sozialbeiträgen. Die eidgenössischen Räte, die demnächst über die Einführung einer Solidarhaftung für alle Unternehmen und nicht nur für die öffentliche Beschaffung beraten, sollen sich ebenfalls von diesem Entscheid des Bundesgerichtes inspirieren. Es handelt sich hierbei um eine wirkungsvolle Ergänzung der flankierenden Massnahmen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-818</guid><pubDate>Thu, 28 Jun 2012 11:05:00 +0200</pubDate><title>Wenn sogar Zürich Nein sagt… </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-sogar-zuerich-nein-sagt</link><description>Keine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Anhänger einer rastlosen Gesellschaft attackieren das grundsätzliche Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Unterlass. In diesen Tagen wird sich ihr Mut gezügelt haben. Denn nun hat gar die Zürcher Stimmbevölkerung den Deregulieren die rote Karte gezeigt. Und in welcher Deutlichkeit. Aber: haben auch die eidgenössischen Räte in Bern das Signal deutlich genug vernommen? </p><p>Zürich und liberalisierte Ladenöffnungszeiten: das schien sich in den letzten Jahren zu reimen. Da war zuerst das „Shopville“ im Hauptbahnhof – und der nachträgliche Legalisierungsvorstoss der Initiative Hegetschwiler. In jüngster Zeit hat das Bundesgericht einige Zürcher Tankstellenshops zurückgepfiffen und hat ihnen nächtliche Öffnung untersagt. Darauf reagierte Nationalrat Lüscher mit einer Parlamentarischen Initiative, die den gesetzlichen Weg für Arbeit rund um die Uhr in solchen Shops freimachen will. Schliesslich lancierte der Zürcher Nationalrat Hutter eine Motion. Diese will, dass die Kantone ihre Ladenöffnungszeiten selbst und ohne Berücksichtigung der Bundesgesetzgebung zum Arbeitnehmerschutz festlegen können. Und dann gab es den Vorschlag des Zürcher Kantonsrates, dass Läden bis zu einer Fläche von neu 200m2 jederzeit offen halten können. Immer wurde dabei der Eindruck vermittelt, die einzige „urban-visionäre Moderne“ müsse an einer veralteten konsumentenfeindlichen Gesetzgebung rütteln. 
</p><p> Am 17. Juni zeigten sich solche Zuordnungen als Cliché. Die Zürcher Stimmbevölkerung versenkte die FDP-Initiative „Der Kunde ist König“ gleich mit 70 %. Die Initiative wollte die Ladenöffnungszeit im Kanton vollständig liberalisieren. Die von den Gewerkschaften gesetzten Argumente überzeugten: Ein gemeinsamer Ruhetag für alle, keine Verminderung der Lebensqualität für Anstösser, mangelnde Arbeitsbedingungen. 
</p><p>Am gleichen Tag lehnten die Luzerner Stimmenden eine Vorlage mit einer um eine Stunde verlängerten Ladenöffnung am Samstag mit 55% ab. Das radikale Projekt wird auch hier noch kommen: diesen Herbst wird dem Luzerner Souverän eine Initiative der Jungfreisinnigen vorgelegt werden, die in etwa dem Zürcher Kundenkönig entspricht. 
</p><h3>Lernen aus Abstimmungen? </h3><p>Diese beiden Resultate zeigen: Falls die eidgenössischen Räte ihren harten Kurs für eine andauernde Aushöhlung des grundsätzlichen Arbeitsverbotes für die Nacht und den Sonntag fortsetzen wollen, dann können die Gewerkschaften entsprechenden Abstimmungskämpfen ruhig entgegen blicken.
</p><p> Im Fall der Motion Hutter hat die WAK-Ständerat als vorberatende Kommission ihre Lektion gelernt. Sie hat am 26.6. diesen Vorstoss deutlich abgelehnt. Auch im Fall der Parlamentarischen Initiative Lüscher zeigt die Kommission eine gewisse Einsicht. Sie will diesen Vorstoss – und damit mehr Nacht- und Sonntagsarbeit im Verkauf – nur in abgeschwächter Form annehmen. Das ist ein Fortschritt gegenüber dem Nationalrat. Gegenüber der von der Grossen Kammer verabschiedeten Lösung würde der Vorschlag der ständerätlichen Kommission wohl zu mehr Nacht-, nicht jedoch zu mehr Sonntagsarbeit führen. Angesichts der klaren Stimmungslage in der Bevölkerung ist aber eine vollumfängliche Ablehnung verlangt. 
</p><p>Das Volk ist grösstmehrheitlich mit den heutigen Ladenöffnungszeiten zufrieden. Der SGB hofft deshalb, dass das Plenum der Kleinen Kammer den Vorstoss Lüscher zurückweist. Denn für den SGB ist klar: Nacht- und Sonntagsarbeit muss aus sozialen und gesundheitlichen Gründen die Ausnahme bleiben. Notfalls wird der SGB eine Banalisierung der Nacht- und Sonntagsarbeit auch mit dem Referendum bekämpfen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-817</guid><pubDate>Thu, 28 Jun 2012 10:36:00 +0200</pubDate><title>Vor dem Sturm handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/vor-dem-sturm-handeln</link><description>Zunehmend prekäre Anstellung von Jugendlichen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In vielen europäischen Staaten erreicht die Jugendarbeitslosigkeit Rekordhöhen. In der Schweiz liegt die Rate der jugendlichen Arbeitslosen viel tiefer. Doch der Schein trügt. Auch in der Schweiz werden die Anstellungsbedingungen der Jugendlichen verschlechtert.</p><p> Die Wirtschaftskrise trifft die Jugendlichen in besonderem Ausmass. In der EU sind aktuell 18,1 % aller Jugendlichen arbeitslos. Und bei den Jugendlichen, denen der Einstieg in den Arbeitsmarkt gelingt, sind zunehmend prekäre Anstellungsbedingungen auszumachen. Nicht weniger als 42 % (!) aller Jugendlichen bis 25 – gegenüber 15 % aller Erwerbstätigen – arbeiten temporär. Und: die Aussichten auf Besserung sind eher düster. 
</p><p>Die Schweiz scheint auf den ersten Blick von dieser Entwicklung nur wenig betroffen. Die Arbeitslosigkeit liegt vergleichsweise tief. Atypische Arbeit nimmt aber auch bei den Jugendlichen hierzulande zu. Ein Drittel aller temporär Arbeitenden in der Schweiz sind Jugendliche unter 26. Die gleiche Altersklasse stellt aber nur 10 % der Erwerbstätigen. Einer 2010 erschienenen Seco-Studie zufolge hat prekäre Arbeit bei den Jugendlichen zugenommen. 2004 arbeiteten 6 % aller Jugendlichen prekär, 2008 waren es bereits über 9 %. Die wirtschaftliche Instabilität seither und die härtere Gangart in der Arbeitslosenversicherung, seit April 2011 in Kraft, werden in den letzten vier Jahren zu einer noch schärferen Ausprägung dieser Tendenz beigetragen haben. 
</p><p>Eine Jugend ohne Berufsperspektiven ist in vielen europäischen Staaten Tatsache. Da tickt eine Zeitbombe. Wenn sich die Lage hierzulande auch weniger dramatisch präsentiert: Auch die Schweiz ist aufgerufen, ihren Jugendlichen bessere Berufsperspektiven zu bieten. Die Schweiz verfügt dazu auch über Trümpfe. Nur: sie muss sie auch ausspielen. 
</p><h3>Berufsbildung hinterfragen </h3><p>Länder mit Dualausbildung (Ausbildung in Betrieb und Schule) wie Deutschland, Dänemark, Österreich und die Schweiz haben weniger Jugendarbeitslosigkeit. Der Wertewandel führt jedoch dazu, dass in der Schweiz immer mehr Jugendliche eine gymnasiale Ausbildung der Lehre vorziehen. Aufgrund der „demografischen Lockerung“ treten gleichzeitig immer weniger Jugendliche in die Sekundarstufe II (nachobligatorische Ausbildung) ein. Um die Attraktivität der Berufslehre zu erhalten resp. zu verbessern, ist deshalb mehr schulische, weniger betriebliche Ausbildung verlangt. Wenn diese Umwertung nicht jetzt angepackt wird, dann wird die Berufslehre bald einmal weder den Anforderungen des Arbeitsmarktes noch den Erwartungen der Jugend entsprechen. Zudem soll sich Berufsbildung für die Unternehmen nicht à tout prix lohnen, wie das der Bund immer wieder propagiert. Ein Lehrling, der sich als Rentabilitätsfaktor wahrnimmt, wird wohl mehr demotiviert als motiviert…
</p><h3> Mehr sozialer Schutz </h3><p>Der Eintritt der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt ist insofern delikat, als er meist die weitere Berufskarriere bestimmt. Den Jugendlichen ist in dieser Phase besonders zu helfen. Der Leistungsabbau in der Arbeitslosenversicherung 2011 und die Absenkung des Jugendschutzalters im Arbeitsrecht von 2008 sind das Gegenteil solcher Hilfe. Sie fördern die Prekarisierung. Deshalb braucht es faire Taggelder der Arbeitslosenversicherung und einen gesetzlichen Mindestlohn für alle. 
</p><p>Schliesslich brauchen die Jugendlichen auch mehr sozialpartnerschaftlichen Schutz. In der heutigen GAV-Landschaft finden sich nur selten Bestimmungen für Lehrlinge, Praktikant/innen und temporär Arbeitende. Das ist auch ein Appell an die Gewerkschaften, die Jugendlichen vermehrt in den sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen zu schützen und sie an den entsprechenden Ausmarchungen zu beteiligen. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-802</guid><pubDate>Wed, 27 Jun 2012 11:39:00 +0200</pubDate><title>Berufsbekleidung – allgegenwärtig, nützlich, riskant</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/berufsbekleidung-allgegenwaertig-nuetzlich-riskant</link><description>Petition für gerecht hergestellte Schweizer Berufsbekleidung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Polizisten, Feuerwehrleute, Sanitäterinnen, Strassenarbeiter, Chirurginnen und Pöstler tragen spezielle Kleider: Berufskleider. Der Staat kauft sie ein, SteuerzahlerInnen bezahlen sie – und finanzieren damit in vielen Fällen Ausbeutung. Denn Berufsbekleidung wird oftmals unter prekären Bedingungen hergestellt. </p><p>Schätzungsweise 2 Millionen Personen oder fast jede zweite berufstätige Person in der Schweiz trägt Berufsbekleidung. Sie macht Polizistinnen, Feuerwehrmänner und Zugbegleiterinnen als solche erkennbar, schützt die Arbeitenden vor Verletzungen (z.B. bei der Feuerwehr) oder vor Schmutz (Strassenarbeitern). Und nicht zuletzt garantiert Berufsbekleidung Hygienestandards, wie zum Beispiel im Operationssaal. Kurz: Berufsbekleidung ist notwendig, multifunktional und nicht wegzudenken aus unserem Alltag.
</p><h2>Der Staat als Grosskonsument von Risikoprodukten</h2><p> Eine der wichtigsten Einkäuferinnen von Berufsbekleidung ist die öffentliche Hand. Bund, Kantone, Gemeinde und Spitäler beschaffen regelmässig Uniformen, Spitalkittel und viele weitere Textilprodukte. Dabei ist Sorgfalt gefragt, denn Textilien und Bekleidung sind Risikogüter. Missstände in der Bekleidungsindustrie wie Hungerlöhne, überlange Arbeitszeiten, mangelnder Gesundheitsschutz und Verletzungen der ILO-Kernarbeitsnormen sind hinlänglich bekannt.<br>Als gewichtige Einkäuferin auf dem Berufsbekleidungsmarkt kommt der öffentlichen Hand daher eine Vorbildfunktion zu. Bund, Kantone, Gemeinden und Spitäler müssten bei jedem Kaufentscheid darauf pochen, dass Berufsbekleidungsfirmen die gesamte Zulieferkette bis zur Fabrik, wo die Kleider tatsächlich hergestellt werden, transparent offenlegen.<br>Zudem sollte die öffentliche Hand nur bei solchen Anbietern einkaufen, die soziale Mindestkriterien, wie die ILO-Kernarbeitsnormen (keine Zwangsarbeit, keine Kinderarbeit, keine Diskriminierung, Gewerkschaftsfreiheit), Arbeitszeitbeschränkung und ein existenzsichernder Lohn, zentral in ihre Geschäftspraxis integriert haben. Die Recherchen der EvB (Erklärung von Bern) zeigen aber, dass der Staat seiner Vorbildfunktion bisher nur lückenhaft nachkommt: soziale Mindestkriterien wie auch Transparenz spielen bei vielen Kaufentscheiden noch eine untergeordnete Rolle.
</p><h2>Mangelhafte kantonale Gesetze</h2><p> Dabei schreibt auf Bundesebene eigentlich eine Verordnung vor, dass die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten werden müssen - auch wenn die eingekaufte Ware im Ausland produziert worden ist. Damit setzt der Bund im europäischen Vergleich einen wichtigen Meilenstein. Doch rund 80% der Beschaffungsausgaben gehen aufs Konto von Kantonen und Gemeinden. Diese unterstehen den kantonalen Gesetzen.<br>Bisher hat noch kaum ein Kanton die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen im eigenen Gesetz übernommen. Die Befragung der EVB/CCC zeigt zudem, dass Arbeitszeitbeschränkung und Existenzlohn, mit ganz wenigen Ausnahmen weder auf nationaler noch auf kantonaler oder Gemeindeebene ein Thema sind, wenn es um die Beschaffungen von Berufsbekleidung und Textilien geht. Und sowohl auf nationaler wie auch auf kantonaler und Gemeindeebene stellen sich grundlegende Fragen im Bezug auf eine glaubwürdige Überprüfung der Einhaltung sozialer Mindestkriterien.
</p><p><a href="http://www.evb.ch/p20112.html" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Fordern Sie deshalb gerecht hergestellte Schweizer Berufsbekleidung!</a></p><p><a href="http://www.evb.ch/p20127.html" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Lesen Sie die detaillierten Forderungen</a></p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-816</guid><pubDate>Tue, 26 Jun 2012 17:55:00 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission einsichtig aber zu wenig konsequent</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderatskommission-einsichtig-aber-zu-wenig-konsequent</link><description>Nacht- und Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass die WAK-Ständerat heute die Motion Hutter deutlich abgelehnt hat. Der Vorstoss wollte den Kantonen ermöglichen, die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben nach eigenem Ermessen festzulegen. Das wäre ein weiterer grosser Schritt in Richtung Aushöhlung des grundsätzlichen Arbeitsverbotes in der Nacht und am Sonntag gewesen – und gegen den klaren Willen des Volkes, wie die Abstimmungen vom 17. Juni in den Kantonen Zürich und Luzern erneut bewiesen haben. 
</p><p>Die Parlamentarische Initiative Lüscher – und damit mehr Nacht- und Sonntagsarbeit im Verkauf – will die Kommission nur in abgeschwächter Form annehmen. Das ist ein Fortschritt gegenüber dem Nationalrat. Gegenüber der von der Grossen Kammer verabschiedeten Lösung würde der Vorschlag der ständerätlichen Kommission wohl zu mehr Nacht-, nicht jedoch zu mehr Sonntagsarbeit führen. Angesichts der klaren Stimmungslage in der Bevölkerung ist aber eine vollumfängliche Ablehnung verlangt. 
</p><p>Das Volk ist grösstmehrheitlich mit den heutigen Ladenöffnungszeiten zufrieden. Das hat die SR-Kommission in ihrer Mehrheit heute nur ungenügend eingesehen. Der SGB hofft, dass das Plenum der Kleinen Kammer den Vorstoss Lüscher zurückweist. Denn für den SGB ist klar: Nacht- und Sonntagsarbeit muss aus sozialen und gesundheitlichen Gründen die Ausnahme bleiben. Notfalls wird der SGB eine Banalisierung der Nacht- und Sonntagsarbeit auch mit dem Referendum bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB, 078 690 35 09 </li><li>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, GL Unia, 079 620 11 14 </li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-811</guid><pubDate>Wed, 20 Jun 2012 13:23:00 +0200</pubDate><title>Tieflohn-Problematik bleibt akut</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/tieflohn-problematik-bleibt-akut</link><description>Tieflöhne in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Problem der Tieflöhne in der Schweiz ist weiterhin akut. Fast 370‘000 Arbeitnehmende arbeiten in einem Tieflohnjob, wie die heute veröffentlichten Daten des Bundesamtes für Statistik zeigen. Besonders davon betroffen sind Frauen. 
</p><p>Ein grosser Teil der Betroffenen ist in Branchen tätig, in denen die Löhne nicht durch Gesamtarbeitsverträge mit allgemein verbindlichen Mindestlöhnen geschützt sind. Am meisten Tieflöhne gibt es im Detailhandel. Teilweise werden dort sogar Gehälter unter 3000 Fr. bezahlt - beispielsweise in Schuhgeschäften. Auch im Gartenbau – ebenfalls eine Branche ohne Mindestlöhne – müssen viele Arbeitnehmende zu sehr tiefen Löhnen arbeiten. 
</p><p>Die BFS-Auswertung zeigt zudem, dass selbst eine Berufslehre nicht vor einem Tieflohn schützt. Rund 10 Prozent der Beschäftigten mit einer Lehre sind „Tieflöhner“. 
</p><p>Das belegt die Notwendigkeit eines generellen, staatlichen Mindestlohnes. Niemand soll weniger als 22 Fr. pro Stunde verdienen müssen (4000 Fr./Mt.). Und alle Löhne sollen durch verbindliche Mindestlöhne geschützt sein. Diese Ziele enthält die Mindestlohninitiative, die der SGB in diesem Frühjahr eingereicht hat. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11 </li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-806</guid><pubDate>Sun, 17 Jun 2012 14:30:00 +0200</pubDate><title>«Kunde ist König» scheitert im Kanton Zürich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kunde-ist-koenig-scheitert-im-kanton-zuerich</link><description>Zeichen aus Zürich muss auch in Bern gehört werden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die sehr wuchtige Ablehnung der kantonalen Volksinitiative «Der Kunde ist König» durch das Zürcher Volk freut den SGB. Die Initiative wollte den Detaillisten freie Hand geben, ihre Geschäfte rund um die Uhr offen zu halten. Ihr Scheitern bedeutet einen grossen Erfolg für die Angestellten des Detailhandels und für die im Komitee „Der Sonntag gehört mir“ vereinten Gewerkschaften und weiteren Organisationen, die sich aus Gründen der Lebensqualität und des Gesundheitsschutzes für ein griffiges Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot eingesetzt haben 
</p><p>Dieses starke Zeichen aus Zürich gegen die schrankenlose Ladenöffnung muss nun auch seine nationalen Folgen haben. Insbesondere ist der Ständerat, der sich Ende Monat mit der Parlamentarischen Initiative Lüscher auseinandersetzen wird, aufgefordert, den diesbezüglichen Entscheid des Nationalrates für Arbeit rund um die Uhr in Tankstellenshops zu korrigieren. Die meisten Vorstösse zu dereglementierten Arbeitszeiten stammen bisher aus dem Kanton Zürich. Umso mehr zeigt das heutige NEIN aus Zürich geradezu lehrbuchhaft, dass die Anliegen der Parlamentarischen Initiative Lüscher und weitere Vorstösse mit ähnlichen Zielen nicht mehrheitsfähig sind und spätestens an der Volksabstimmung scheitern werden.
</p><p>Mit Genuugtuung nimmt der SGB auch vom Entscheid des Luzerner Souveräns Kenntnis, der verlängerte Ladenöffnungszeiten am Samstag und vor Feiertagen abgelehnt hat. Auch dieser Entscheid zeigt, dass die viel beschworene Dereglementierung der Ladenöffnungszeiten alles andere als ein Volkswunsch ist.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB 078 690 35 09</li><li>Ewald Ackermann, SGB-Information, 079 660 36 14</li></ul><h5>Links</h5><p><a href="http://www.zh-vote.ch/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zürcher Komitee</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-801</guid><pubDate>Wed, 13 Jun 2012 14:29:00 +0200</pubDate><title>Den Sonntag nicht den Wirtschaftsinteressen opfern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/den-sonntag-nicht-den-wirtschaftsinteressen-opfern</link><description>Neue Allianz gegen Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Attacken auf den arbeitsfreien Sonntag werden immer dreister, vor allem im Detailhandel. Gegen die schleichende Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags wendet sich nun neu die „Sonntagsallianz“. Zentrale Erkenntnis dieses Bündnisses von Gewerkschaften, Kirchen, Frauenorganisationen und Arbeitsmedizin: Es braucht weiterhin einen gemeinsamen Tag der Erholung und des sozialen Beisammenseins. Hier die Gründungserklärung der neuen Allianz.
</p><h5>Dokumente zum Artikel</h5><p>&lt;media 443 - linkicon&gt;Gründungserklärung Allianz “Freier Sonntag Schweiz“&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-799</guid><pubDate>Tue, 12 Jun 2012 11:26:00 +0200</pubDate><title>Antigewerkschaftliche Kündigungen bekämpfen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/antigewerkschaftliche-kuendigungen-bekaempfen</link><description>Gewerkschafter empfangen Bundesrat Schneider-Ammann</description><content:encoded><![CDATA[<p>Rund 40 Gewerkschafter/innen haben heute Morgen anlässlich der Internationalen Arbeitskonferenz Bundesrat Schneider-Amman in einer symbolischen Aktion einen Protestbrief überreicht. In diesem fordern Sie den Bundesrat auf, sich für einen besseren Kündigungsschutz für gewerkschaftliche Vertreter einzusetzen. 
</p><p>Der SGB hat die Internationale Arbeitskonferenz als Rahmen dieser Aufforderung ausgewählt, weil der zuständige IAO-Ausschuss auf eine entsprechende Klage des SGB bereits 2006 die Schweiz aufgefordert hat, gewerkschaftliche Vertreter/innen und Vertrauensleute effizienter gegen missbräuchliche Kündigungen zu schützen. Daraufhin hat der Bundesrat im Jahr 2010 eine OR-Revision in Vernehmlassung gegeben, in welcher der Kündigungsschutz sowohl von whistleblowern wie auch von aktiven Gewerkschafter/innen verbessert worden wäre. Der SGB seinerseits war bereit, seine Klage vor der IAO einzufrieren. 
</p><p>Heute hat der Bundesrat aufgrund des Drucks der Arbeitgeber kalte Füsse bekommen. Er will dem Parlament keine Vorschläge unterbreiten, um den Skandal der antigewerkschaftlichen Kündigungen in den Griff zu bekommen. 
</p><p>Der SGB kann eine solche Verweigerung nicht akzeptieren. Dies umso mehr als in den letzten zwei Jahren antigewerkschaftliche Kündigungen sogar zugenommen haben und das Bundesgericht im Fall Suter versus Tages Anzeiger festgestellt hat, dass ein besserer gerichtlicher Schutz gegen missbräuchliche (!) Kündigungen nur nach einer Gesetzesänderung möglich wäre.
</p><p>Für die Gewerkschaften ist deshalb klar: Es braucht nun endlich ein griffigeres Vorgehen gegen antigewerkschaftliche Kündigungen. Falls die Politik nicht reagiert, wird der SGB dazu schreiten müssen, die Schweiz vor der IAO wegen Verletzung des von ihr unterzeichneten Abkommens Nr. 98 erneut zu verklagen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Vasco Pedrina, Leiter IAO-Arbeitnehmerdelegation CH, 079 772 37 47</li><li>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, GL Unia, 079 620 11 14</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</li><li>Luis Blanco, CGAS, Unia Genève, 078 911 95 07</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-792</guid><pubDate>Thu, 07 Jun 2012 09:58:00 +0200</pubDate><title>Ladenöffnungszeiten und Arbeitsbedingungen: Fakten statt Behauptungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ladenoeffnungszeiten-und-arbeitsbedingungen-fakten-statt-behauptungen</link><description>Umfrage beim Verkaufspersonal zeigt steigenden Druck</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zahlen und Fakten einer Umfrage bei 1000 VerkäuferInnen passen überhaupt nicht zu den Behauptungen der Befürworter von schrankenlosen Ladenöffnungszeiten. Vor allem zeigt die Umfrage: Der Druck auf die betroffenen Verkäuferinnen, immer länger zu arbeiten, steigt ständig.</p><p>Während die Befürworter von schrankenlosen Ladenöffnungszeiten nicht müde werden, von Wahlfreiheit und Bedürfnissen der betroffenen VerkäuferInnen zu reden, zeigen ein Blick auf die aktuelle Entwicklung im Detailhandel und die Erfahrungen, die mit den Ausweitungen der Ladenöffnungszeiten in den vergangen Jahren gesammelt wurden, ein anderes Bild. Das Fazit ist einfach: Längere Ladenöffnungszeiten führen zu schlechteren Arbeitsbedingungen. 
</p><h3><b>Weniger Stellen, längere Ladenöffnungszeiten</b></h3><p> Seit anfangs 90er Jahre ist die Anzahl Stellen im Detailhandel ständig gesunken. Gleichzeitig wurden die Ladenöffnungszeiten sukzessive verlängert. Wenig überraschend hat das nicht zu mehr Konsum geführt. Klar ist: Der Konsument braucht nicht auf einmal zwei statt einen Liter Milch, nur weil er die Milch auch in der Nacht kaufen kann. Gerade in einem hart umkämpften Markt wie dem Detailhandel ist deshalb völlig klar, dass die Arbeitgeber ohne Mehrumsatz insgesamt nicht mehr Personal anstellen und das bestehende Personal daher immer längere Öffnungszeiten abdecken muss. <br></p><h3><b>Umfrage zeigt: Arbeitszeiten und Lohn als zentrale Probleme</b></h3><p> Die Umfrage von Unia bei 1'000 VerkäuferInnen bringt die Folgen klar zum Ausdruck. Bei den Arbeitszeiten herrscht ein gnadenloses Diktat: Arbeit auf Abruf, kurzfristig ändernde Einsatzpläne und Auffangen der längeren Ladenöffnungszeiten durch Mehrarbeit prägen den Alltag. Gleichzeitig verharren die Löhne auf sehr tiefem Niveau, der Detailhandel ist eine ausgesprochene Tieflohnbranche. Entsprechend zeigen sich die Betroffenen mit ihrem Lohn und den Arbeits- resp. Ladenöffnungszeiten sehr unzufrieden (Details siehe Präsentation). Der Druck geht nicht spurlos an den VerkäuferInnen vorbei. Das zeigt sich darin, dass körperliche Beschwerden und Schlaflosigkeit/Erschöpfung überdurchschnittlich häufig vorkommen. 
</p><h3><b>Rahmenvereinbahrungen für bessere Bedingungen</b></h3><p> Im Detailhandel fehlt weitgehend der Schutz durch Gesamtarbeitsverträge oder verbindliche Vereinbahrungen. Und sowohl auf nationaler wie auch auf kantonaler Ebene wird ständig versucht, die wenigen, gesetzlichen Schutzmassnahmen abzuschaffen oder auszuhöhlen. Die Gewerkschaften fordern deshalb endlich mehr Schutz für die Arbeitnehmenden. Mit betrieblichen Vereinbahrungen müssen endlich Eckwerte wie eine Normalarbeitszeit von 41h/Woche, Mindestlöhne von 4000 Franken im Monat und Zuschläge für Spät- und Wochenendeinsätze geregelt werden. 
</p><h3><b>Die Betroffenen haben genug und gehen auf die Strasse</b></h3><p> Das Fass ist voll. Die Betroffenen wollen nicht mehr länger hinnehmen, dass ihre Arbeitsbedingungen ständig verschlechtert werden. Deshalb protestierten am Mittwoch, 6. Juni in Zürich und Winterthur über 350 VerkäuferInnen auf der Strasse gegen die FDP-Initiative und eine weitere Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen.
</p><p>&lt;media 422 - - "TEXT, Der Kunde ist Koenig - Fakten statt Behauptungen 1 , Der_Kunde_ist_Koenig_-_Fakten_statt_Behauptungen_1_.pdf, 151 KB"&gt;<br>&lt;/media&gt;
</p><p>&lt;media 422 - - "TEXT, Der Kunde ist Koenig - Fakten statt Behauptungen 1 , Der_Kunde_ist_Koenig_-_Fakten_statt_Behauptungen_1_.pdf, 151 KB"&gt;Präsentation der Ergebnisse der Umfrage&lt;/media&gt;
</p><p>Weitere Informationen zum Nein zur Initiative "Der Kunde ist König": <a href="http://www.zh-vote.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.zh-vote.ch</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-789</guid><pubDate>Wed, 06 Jun 2012 13:49:00 +0200</pubDate><title>Gewerkschaftsrechte weltweit in Gefahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gewerkschaftsrechte-weltweit-in-gefahr</link><description>Jährliche Übersicht über die Verletzung von Gewerkschaftsrechten </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">76 ermordete Gewerkschafter/innen im Jahr 2011, Entlassungen und Verhaftungen zu Tausenden. Und: Die am Arabischen Frühling beteiligten Arbeitnehmer/innen haben einen hohen Preis für ihren Kampf um Demokratie gezahlt. So liest sich die Negativhitliste des alljährlichen IGB-Berichtes über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten. </p><p>2011 war ein schwieriges und häufig gefährliches Jahr für die Arbeitnehmer/innen überall auf der Welt. Wer es wagte, für seine Gewerkschaftsrechte einzutreten, musste vielerorts mit Entlassung, Verhaftung und Inhaftierung rechnen und zum Teil sogar um sein Leben fürchten. Diese Bilanz zieht die am 6. Juni 2012 vom <a href="http://www.ituc-csi.org/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB)</a> veröffentlichte Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten in 143 Ländern. 
</p><h3>29 ermordete Gewerkschafter/innen in Kolumbien </h3><p>Kolumbien bleibt das für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter gefährlichste Land der Welt. Von den 76 aufgrund ihrer Gewerkschaftsaktivitäten ermordeten Menschen (ohne Berücksichtigung der bei der Unterdrückung der Proteste des Arabischen Frühlings Getöteten) verloren allein 29 in Kolumbien ihr Leben und weitere zehn in Guatemala – Verbrechen, die zumeist völlig ungestraft blieben. Mindestens acht Gewerkschafter/innen kamen in Asien ums Leben. 
</p><p>Zu den in der Übersicht hervorgehobenen globalen Trends gehören die Missachtung der Arbeitsgesetze seitens der Regierungen, mangelnde Unterstützung für die Finanzierung von Aufsichts- und Schutzsystemen, fehlende Rechte sowie Missbrauch an Wanderarbeitskräften weltweit, vor allem aber in den Golfstaaten, sowie die Ausbeutung der vorwiegend weiblichen Arbeitskräfte in den Freien Exportzonen der Welt. Zu den schwächsten Beschäftigten überhaupt zählen zudem die weltweit rund 100 Millionen Hausangestellten. 
</p><p>Das Jahr 2011 war geprägt vom Arabischen Frühling und den damit einhergehenden Revolutionen in Nordafrika, im Nahen Osten und in den Golfstaaten. In diesen Regionen wurden die Gewerkschaftsrechte besonders brutal unterdrückt, obwohl die Gewerkschaften bei den Revolutionen eine zentrale Rolle spielten, vor allem in Tunesien, Ägypten und Bahrain. Dafür mussten sie jedoch einen hohen Preis zahlen, da sich unter den Hunderten Toten und den Tausenden Verhafteten auch viele Gewerkschaftsmitglieder befanden. Die Demokratisierung hat jedoch begonnen, wie die hohe Wahlbeteiligung im November in Ägypten und die anhaltenden Proteste in Syrien und Bahrain zeigen. Und obwohl in Ländern wie Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Eritrea und dem Sudan nach wie vor keine Vereinigungsfreiheit herrscht, wurde der Aufbau einer unabhängigen Gewerkschaftsbewegung in die Wege geleitet. 
</p><h3>Grassierende Arbeitslosigkeit </h3><p>Der IGB-Übersicht zufolge hat sich die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise weiterhin besonders stark auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgewirkt, da viele Regierungen immer noch auf Sparmaßnahmen setzten, anstatt das Wachstum und die Beschäftigung anzukurbeln. Die Folgen sind erschreckend, vor allem für Jugendliche. Mehr als 205 Millionen Menschen standen 2011 ohne Arbeit da. In Spanien sind 40% der Jugendlichen arbeitslos, und in Griechenland liegt die Arbeitslosenquote bei 21%. Die zur Steigerung der kurzfristigen Rentabilität und Flexibilität auf Kosten der Beschäftigten ergriffenen Maßnahmen haben nicht gegriffen. Eine Folge davon ist die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse, die die Gewerkschaften in vielen Ländern daran hindert, die Beschäftigten angemessen zu vertreten, wie etwa in Südafrika, Bangladesch, Kambodscha oder Pakistan. 
</p><h3>Verweigerte Gewerkschaftsrechte </h3><p>"Die Situation von Hunderttausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist mehr als besorgniserregend", erklärt Sharan Burrow, die Generalsekretärin des IGB. "Den meisten von ihnen wird das Grundrecht auf Tarifverhandlungen und einen Gewerkschaftsbeitritt verweigert, und ihre Arbeit ist prekär. Sie arbeiten stundenlang unter gefährlichen und gesundheitsschädlichen Bedingungen und beziehen dafür Hungerlöhne, die nicht ausreichen, um sich oder ihre Familie über die Runden zu bringen. Dies ist mit ein Grund für die weltweite Rezession."
</p><p>In der Übersicht des IGB wird über die Unterbindung von Streiks durch Massenentlassungen, Festnahmen und Inhaftierungen berichtet, u.a. in Georgien, Kenia, Südafrika und Botsuana, wo 2.800 Beschäftigte nach einem Streik im öffentlichen Dienst entlassen wurden. Aber nicht nur in Entwicklungsländern ist die Vereinigungsfreiheit in Gefahr. Auch in zahlreichen Industrieländern werden die Gewerkschaftsrechte angegriffen, wie beispielsweise in Kanada, dessen konservative Regierung das Vereinigungs- und das Tarifverhandlungsrecht wiederholt untergraben hat. Und der Schweiz wird mangelnder Kündigungsschutz von gewerkschaftlichen Vertretern vorgeworfen. 
</p><h3>Hausangestellte besonders gefährdet</h3><p>Zu den schwächsten Gruppen von Beschäftigten gehören nach wie vor Wanderarbeitskräfte, insbesondere in den Golfstaaten, in denen sie die Mehrheit der Arbeitnehmerschaft stellen und über keinerlei Rechte verfügen, wie beispielsweise in Kuwait, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Unter diesen Wanderarbeitskräften befinden sich rund 100 Millionen Hausangestellte, häufig junge Frauen, die wenig über ihre Rechte wissen und keine Möglichkeit haben, sie durchzusetzen. Der IGB hat die Annahme des Übereinkommens 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte bei der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Juni 2011 daher sehr begrüßt, da es diesen Beschäftigten endlich das Recht auf die Gründung von Gewerkschaften und auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen zugesteht. Jetzt geht es darum, sicherzustellen, dass die Regierungen dieses IAO-Übereinkommen auch ratifizieren, und der IGB bemüht sich mit seiner <a href="http://www.ituc-csi.org/travailleurs-euses-domestiques,513.html?lang=en" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">"12-bis-12"-Kampagne</a> intensiv darum, dass mindestens 12 Länder dies bis Ende des Jahres 2012 tun.
</p><p> Link zur vollständigen Übersicht: <a href="http://survey.ituc-csi.org" target="_blank" rel="noreferrer">http://survey.ituc-csi.org</a></p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-785</guid><pubDate>Thu, 31 May 2012 15:41:00 +0200</pubDate><title>Parlament bleibt auf halbem Weg stecken – Solidarhaftung ist dringlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-bleibt-auf-halbem-weg-stecken-solidarhaftung-ist-dringlich</link><description>Handlungsbedarf bei den Flankierenden Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Zwar bleibt noch die Differenzbereinigung zwischen den beiden Kammern, dennoch lässt sich bereits jetzt sagen, dass die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit wieder ein Stück weiter entwickelt worden sind – allerdings zu wenig weit.</p><p class="Text">Sowohl National- wie Ständerat haben bei den Massnahmen gegen Scheinselbständigkeit soziales Gespür gezeigt. Scheinselbständige werden künftig besser kontrolliert werden können, die Behörden werden auch über mehr Sanktionsmöglichkeiten verfügen. Das ist sehr wichtig, denn für echte Selbständige gelten die Vorschriften üblicher Löhne nicht. Zunehmend haben deshalb ausländische Firmen ihr in die Schweiz entsandtes Personal in betrügerischer Absicht als selbständig deklariert. Auch die Erhöhung der Bussen für Schweizer Firmen, die in Normalarbeitsverträgen vorgeschriebene Mindestlöhne nicht einhalten, ist positiv zu werten.</p><p class="Text">Leider jedoch sind die Räte auf halbem Weg stecken geblieben. Die Solidarhaftung haben sie noch nicht verabschiedet, eine Mehrheit will diese Massnahme zuerst noch prüfen. Die Solidarhaftung ist jedoch angesichts zunehmender Teilauslagerung von Aufträgen an Dritte – vor allem im Baugewerbe – unabdingbar. Die zunehmende Zahl an Fällen, in denen solche Dritte die üblichen Löhne zum Teil krass unterboten, macht die Solidarhaftung dringend notwendig. Der Erstunternehmer muss kontrollieren, dass die Firmen, an die er einen Teil der Aufträge ausgelagert hat, die üblichen Arbeitsbedingungen garantieren. Denn je weiter entfernt diese Firmen sind, umso schwieriger wird die nachträgliche Sanktionierung bei festgestelltem Missbrauch. </p><p class="Text">Der SGB fordert das Parlament auf, im Herbst einer griffigen Form der Solidarhaftung zuzustimmen. Es kann doch nicht sein, dass bei uns in der Schweiz Bauaufträge für unter 10 Franken Stundenlohn ausgeführt werden, wenn die üblichen Löhne mehr als das Doppelte betragen. Wer A sagt, muss auch B sagen. </p><p class="Text">In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Wenn über die Weitergabe an Subunternehmen gegen die Schweizer Löhne verstossen wird, muss das über eine Solidarhaftung verhindert werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-782</guid><pubDate>Fri, 25 May 2012 14:26:00 +0200</pubDate><title>Steigende Zahl von Lohnverstössen – Lücken in den Flankierenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/steigende-zahl-von-lohnverstoessen-luecken-in-den-flankierenden</link><description>Stellungnahme des SGB zum 8. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Bilateralen Verträge müssen den Schweizer Arbeitnehmenden nützen. Um zu verhindern, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU zu Lohndruck und Arbeitslosigkeit führt, wurden die Flankierenden Massnahmen beschlossen. Der Grundsatz der Flankierenden ist: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden.
</p><p>Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz ein Instrument, mit dem die Zuwanderung von Erwerbstätigen kontrolliert werden kann. Wird der Grundsatz der Flankierenden über Kontrollen, Mindestlöhne und Sanktionen konsequent durchgesetzt, können die Schweizer Löhne geschützt werden, und die Arbeitgeber können keine billigen Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstellen.
</p><h3><b>Mehr Lohnunterbietungen – aber keine schützenden Mindestlöhne</b></h3><p>Die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen ist nach wie vor ein Problem. Im vergangenen Jahr wurden weniger Kontrollen gemacht, obwohl die Zahl der Arbeitsplätze und die Einwanderung gestiegen sind. Und in den Branchen, die nicht durch Mindestlöhne geschützt sind, wurde erneut mehr Lohndumping aufgedeckt. Seit 2009 haben sich hier die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent nahezu verdoppelt! 2012 dürfte sich die Situation nicht entschärft haben. Im Gegenteil: Wegen dem überbewerteten Franken dürften sich Arbeitgeber vermehrt nach billigeren Arbeitskräften im Ausland umzusehen versuchen. Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau (Verstossquote 2011: 11 Prozent), der (Detail-)Handel (11 Prozent) und die Industrie (18 Prozent). Das Gesetz (OR Art. 360a) sieht bei wiederholtem Dumping den Erlass von Mindestlöhnen vor. Bisher haben nur Kantone der lateinischen Schweiz und in zwei Fällen der Bund (Hauswirtschaft, kleine Reinigungsfirmen) Mindestlöhne eingeführt. In der Deutschschweiz hat aber noch kein Kanton Mindestlöhne erlassen, obwohl sich die Lage nicht von der in der lateinischen Schweiz unterscheidet. 
</p><p>Möglicherweise werden die Verstosszahlen sogar noch unterschätzt. Denn die Richtlöhne, mit denen die Kantone Lohndumping ermitteln, dürften in einigen Kantonen zu tief sein. So beispielsweise für den Gartenbau, in dem der GAV-Lohn für Gartenarbeiter deutlich unter dem in der Schweiz üblichen Lohn liegt.
</p><h3><b>Gefahrenherd Neueinstellungen – Anzeichen für Lohndruck</b></h3><p>Die grösste Gefahr von Lohndumping gibt es bei Neueinstellungen. Denn hier sind Lohnsenkungen ohne Kündigung von bestehenden Arbeitsverträgen möglich. Eine Studie im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat Hinweise gefunden, welche die entsprechenden Vermutungen der Gewerkschaften bestätigen (Henneberger/Ziegler 2011). Vergleicht man die Entwicklung der Löhne bei Neueinstellungen mit derjenigen aller Löhne, hat sich die Differenz zwischen den beiden Lohnkategorien zwischen 2004 und 2010 tatsächlich weiter vergrössert. Gemäss der Grafik unten ist diese Entwicklung vor allem in den Branchen auffällig, die nicht durch Mindestlöhne in GAV geschützt sind, wie Handel, Verkehr oder das Gesundheits- und Sozialwesen.
</p><p>Die Deregulierung der Temporärbranche im Rahmen der Personenfreizügigkeit dürfte das Problem verschärft haben. Im Gegensatz zu früher können heute Grenzgänger, Kurzaufenthalter und Meldepflichtige verliehen werden. Temporärjobs sind naturgemäss mit vielen Wechseln verbunden. Der Anteil des Arbeitsvolumens von Temporärarbeitenden am Total der Arbeitsstunden in der Schweiz hat sich seit Einführung der Personenfreizügigkeit von 1 auf über 2 Prozent mehr als verdoppelt. Die Gefahr von Lohndumping in dieser Branche ist gross. Gemäss dem SECO-Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen haben 40 Prozent der Temporärbüros zu tiefe Löhne bezahlt.
</p><h3><b>Gesetzliche Lücken in der Schweiz – Österreich ist weiter</b></h3><p>Die Flankierenden Massnahmen haben gesetzliche Lücken, die von verantwortungslosen Firmen genutzt werden, um die Schweizer Lohnbestimmungen zu umgehen. Die Probleme sind insbesondere die Scheinselbständigkeit und die Subunternehmerketten. Mit der Osterweiterung ist die Durchsetzung der Schweizer Löhne noch schwieriger geworden. Darum müssen die Flankierenden erlauben, die Löhne direkt in der Schweiz durchzusetzen. Bauhandwerkerfirmen müssen in vielen Branchen mittlerweile Kautionen hinterlegen. Das hilft teilweise. Doch bei Subunternehmerketten ist dieses Instrument oft wirkungslos. Dumpende Firmen können sich hinter den Subunternehmer-Konstrukten verstecken. Das gefährdet nicht nur den Lohnschutz in der Schweiz, sondern es kann auch die GAV-Abdeckung bedrohen – indem die Zahl der in Arbeitgeberverbänden organisierten Firmen zugunsten von dubiosen Subunternehmen sinkt.
</p><p>Das EU-Mitglied Österreich hat seine Flankierenden bei der Ost-Erweiterung verschärft. Es wurde eine Solidarhaftung eingeführt. Zudem müssen die ausländischen Firmen ihre Löhne im Voraus melden, was die Kontrolle erleichtert. 
</p><p>Die zuständige Nationalratskommission hat der Solidarhaftung und der vorgängigen Lohnmeldung zugestimmt. Der Ständerat hingegen bremst die Einführung einer wirksamen Solidarhaftung – &nbsp;u.a. nach einer Intervention von Bundesrat Schneider-Ammann.
</p><h3><b>Nach wie vor grosser politischer Handlungsbedarf</b></h3><p>Damit die Zuwanderung kontrolliert erfolgt und die Schweizer Löhne gesichert sind, muss einiges verbessert werden. Die Zahl der Kontrollen muss erhöht werden, damit sie mit der Einwanderung und der Entwicklung der Arbeitsplätze Schritt hält. Die heutige Plafonierung der Kontrollen bei Entsendefirmen ist kontraproduktiv. Dazu kommt die Überbewertung des Frankens, die eine verstärkte Lohnkontrolle erfordert. Decken die Kantone Lohndumping auf, müssen sie oder der Bund Mindestlöhne erlassen. Das Seco als Oberaufsichtsbehörde muss diese Vollzugsprobleme lösen. 
</p><p>Die gesetzlichen Lücken müssen geschlossen werden. Die Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit und die Bussen bei Verstössen gegen Mindestlöhne müssen rasch umgesetzt werden. Die von der Nationalratskommission beschlossene Regelung der Solidarhaftung ist wirksam und unbürokratisch. Sie kann und muss so schnell als möglich eingeführt werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-780</guid><pubDate>Thu, 24 May 2012 13:45:00 +0200</pubDate><title>Gesetzeslücken bei den Flankierenden - Österreich ist weiter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gesetzesluecken-bei-den-flankierenden-oesterreich-ist-weiter</link><description>Einführung der Solidarhaftung notwendig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der kommenden Session steht die Erweiterung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zur Diskussion. Die vorberatende Kommission des Nationalrates will Lücken schliessen, der Ständerat jedoch zieht völlig unverständlich bei der Einführung einer effizienten Solidarhaftung die Bremse.</p><p>Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz grundsätzlich ein Instrument, mit dem die Zuwanderung von Erwerbstätigen kontrolliert werden kann. Der Grundsatz der Flankierenden ist: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Wird der Grundsatz der Flankierenden über Kontrollen, Mindestlöhne und Sanktionen konsequent durchgesetzt, können die Schweizer Löhne geschützt werden, und die Arbeitgeber können keine billigen Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstellen. 
</p><h3>Lücken schliessen </h3><p>Leider haben die Flankierenden gesetzliche Lücken, die von verantwortungslosen Firmen genutzt werden, um die Schweizer Lohnbestimmungen zu umgehen. Die Probleme sind insbesondere die Scheinselbständigkeit und die Subunternehmerketten. Das hat auch die GPK des Nationalrates klar festgehalten. Mit der Osterweiterung ist die Durchsetzung der Schweizer Löhne noch schwieriger geworden. Wie sollen die Kontrolleure eine seriöse Lohnbuchkontrolle in Polen oder in Ungarn machen? Darum müssen die Flankierenden erlauben, die Löhne direkt in der Schweiz durchzusetzen. Bauhandwerkerfirmen müssen in vielen Branchen mittlerweile Kautionen hinterlegen. Das hilft teilweise. Doch bei Subunternehmerketten ist dieses Instrument oft wirkungslos. In letzter Zeit sind vermehrt Subunternehmerkonstrukte mit Firmen aus EU-8 aufgeflogen, bei denen in krasser Weise gegen Schweizer Arbeitsbedingungen verstossen wurde. Das EU-Mitglied Österreich hat seine Flankierenden bei der Ost-Erweiterung verschärft. Es wurde eine Solidarhaftung eingeführt. Zudem müssen die ausländischen Firmen ihre Löhne im Voraus melden, was die Kontrolle erleichtert. 
</p><h3>Solidarhaftung ist nötig – und rasch einzuführen </h3><p> Die WAK des Nationalrates hat im März beschlossen, diese Lücken bei den Flankierenden Massnahmen zu schliessen. Sie hat Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und eine vorgängige Lohnmeldung beschlossen. Zur Bekämpfung der Missbräuche über Subunternehmerkonstrukte hat sie sich für eine Solidarhaftung sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Aufträgen entschieden. Der Ständerat hingegen bremst die Einführung einer wirksamen Solidarhaftung – u.a. nach einer Intervention von Bundesrat Schneider-Ammann. Es besteht die Gefahr, dass am Schluss eine wenig wirksame, aber in der Umsetzung bürokratische Variante der Solidarhaftung resultiert. Dabei wäre das Geschäft reif: Die Nationalratskommission hat eine wirksame und unbürokratische Solidarhaftung beschlossen. Sie kann und muss so schnell als möglich eingeführt werden. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-769</guid><pubDate>Fri, 11 May 2012 14:39:00 +0200</pubDate><title>Flankierende Massnahmen weiter entwickeln!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-massnahmen-weiter-entwickeln</link><description>Die ansässigen Arbeitnehmenden sind gegen Lohndumping zu schützen. Deshalb sind Lücken in den Flankierenden Massnahmen zu schliessen und Vollzugsprobleme zu beseitigen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz grundsätzlich ein Instrument, mit dem die Zuwanderung von Erwerbstätigen kontrolliert werden kann. Der Grundsatz der Flankierenden ist: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Wird das mit genauen Kontrollen, Mindestlöhnen und scharfen Sanktionen konsequent durchgesetzt, können die Schweizer Löhne geschützt werden und die Arbeitgeber können keine billigen Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstellen. 
</p><p><a name="_GoBack"></a><b>Durchsetzung der Schweizer Löhne – Lücken in den Flankierenden schliessen</b></p><p>Leider haben die Flankierenden empfindliche Lücken, die von verantwortungslosen Firmen genutzt werden, um die Schweizer Lohnbestimmungen zu umgehen. Die Probleme sind insbesondere die Scheinselbständigkeit und die Subunternehmerketten. Mit der Osterweiterung ist die Durchsetzung der Schweizer Löhne noch schwieriger geworden. Darum müssen die Flankierenden erlauben, die Löhne direkt in der Schweiz durchzusetzen. Bauhandwerkerfirmen müssen in vielen Branchen mittlerweile Kautionen hinterlegen. Das hilft teilweise. Doch bei Subunternehmerketten ist dieses Instrument oft wirkungslos. Das EU-Mitglied Österreich hat seine Flankierenden bei der Ost-Erweiterung verschärft. Es wurde eine Solidarhaftung eingeführt. Zudem müssen die ausländischen Firmen ihre Löhne im Voraus melden, was die Kontrolle erleichtert. Die zuständige Nationalratskommission hat diesem Vorschlag zugestimmt. Im Ständerat hat Bundesrat Schneider-Ammann hingegen gegen die Einführung einer wirksamen Solidarhaftung interveniert! Das ist nicht akzeptabel. Um die Schweizer Löhne zu schützen, braucht es die rasche Einführung und Umsetzung</p><ul><li><p>der Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit</p></li><li><p>der vorgängigen Lohnmeldung</p></li><li><p>einer wirksamen Solidarhaftung</p></li></ul><p><b>Vollzugsprobleme: Zusätzliche Kontrollen und Schutz durch Mindestlöhne</b></p><p>Die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen ist nach wie vor ein Problem. Im vergangenen Jahr wurden weniger Kontrollen gemacht, obwohl es in der Schweiz mehr Arbeitsplätze gibt und die Einwanderung gestiegen ist. Und in den Branchen, die nicht durch Mindestlöhne geschützt sind, wurde erneut mehr Lohndumping aufgedeckt. Seit 2009 haben sich hier die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent nahezu verdoppelt! 2012 dürfte sich die Situation nicht entschärft haben. Im Gegenteil: Wegen dem überbewerteten Franken dürften sich Arbeitgeber vermehrt nach billigeren Arbeitskräften im Ausland umzusehen versuchen. Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau (Verstossquote: 11 Prozent), der (Detail-)Handel (11 Prozent) und die Industrie (18 Prozent). Das Gesetz (OR Art. 360a) sagt ganz klar, dass bei wiederholtem Dumping Mindestlöhne eingeführt werden müssen. Doch nach wie vor hat kein Deutschschweizer Kanton Mindestlöhne erlassen. Der SGB verlangt deshalb:</p><ul><li><p>Die rasche und konsequente Einführung von Mindestlöhnen im Falle von Dumping</p></li><li><p>Mehr und konsequente Kontrollen in Branchen ohne Mindestlöhne – insbesondere bei Neueinstellungen und in Grenzregionen</p></li><li><p>Mehr Ressourcen für Kontrollen in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärtem GAV und eine Aufhebung der Plafonierung in den Leistungsvereinbarungen des Bundes</p></li></ul><p><b>Keine Schwächung der Flankierenden bei den „institutionellen Fragen“ mit EU </b></p><p>Die EU-Kommission verlangt von der Schweiz, dass sie bei den Bilateralen die Rechtsentwicklung in der EU nachvollzieht. Doch gerade beim Schutz der Löhne ist die EU zu lasch unterwegs. Der Europäische Gerichtshof hat diesen Schutz in mehreren Urteilen auszuhöhlen versucht. Der SGB hat sich immer für gute und geregelte Beziehungen mit der EU ausgesprochen – aber nur unter der Bedingung, dass die Öffnung gegenüber der EU den Schweizer Arbeitnehmenden nützt. Darum kann er einer Lösung dieser Fragen der Rechtsentwicklung nur zustimmen, wenn die Schweiz keinen Millimeter vom Grundsatz abweicht, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Die 8-Tage-Regel, die Kautionen und andere Massnahmen zum Schutz der Schweizer Löhne sind nicht verhandelbar. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-768</guid><pubDate>Mon, 30 Apr 2012 19:30:00 +0200</pubDate><title>Dossier Nr. 87: Vertrags- und Lohnverhandlungen 2011/2012</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-nr-87-vertrags-und-lohnverhandlungen-2011-2012</link><description>Eine Übersicht aus dem Bereich der SGB-Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorliegende Dokumentation versucht die wichtigsten Ergebnisse der letztjährigen Vertrags- und Lohnverhandlungen zusammenzustellen. Sie beruht auf einer Umfrage des SGB bei seinen Mitgliedsorganisationen und sucht nur jene Bereiche abzudecken, in denen diese Verträge abschliessen. Berücksichtigt wurden Ergebnisse - soweit sie verfügbar waren - bis zum 20.2.2012.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-750</guid><pubDate>Fri, 27 Apr 2012 16:38:00 +0200</pubDate><title>Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen 2011 - Weniger Kontrollen, mehr Lohndruck: Der Handlungsbedarf ist gross</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bericht-zur-umsetzung-der-flankierenden-massnahmen-2011-weniger-kontrollen-mehr-lohndruck-der-handlungsbedarf-ist-gross</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bericht über die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen 2011 zeigt ein sehr besorgniserregendes Bild. Erstens wurden weniger Kontrollen gemacht, obwohl die Zahl der Beschäftigten und die Einwanderung gestiegen sind. Zweitens wurde in den besonders sensiblen Branchen mehr Lohndumping aufgedeckt. Das betrifft vor allem Branchen, in denen die Löhne nicht durch Mindestlöhne geschützt sind. Seit 2009 haben sich hier die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent nahezu verdoppelt! Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau (11 Prozent), der (Detail-)Handel (11 Prozent) und die Industrie (18 Prozent).
</p><p>Was Bund und Kantone in dieser Situation tun müssen, ist im Gesetz klar geregelt (OR 360a). Sie müssen bei wiederholtem Dumping Mindestlöhne einführen. Doch in diesen betroffenen Branchen ist bisher nichts geschehen. Bund und Kantone müssen die Löhne im Gartenbau sowie in gewissen Teilen des Detailhandels (Schuhe und Kleider) durch Mindestlöhne schützen. Innerhalb der Industrie müssen die Problembranchen identifiziert werden. Dann sind auch hier Mindestlöhne ins Auge zu fassen.
</p><p>Die Kontrollen müssen an die höheren Beschäftigungs- und Einwanderungszahlen angepasst werden. Der überbewertete Franken wird zu einem verstärkten Lohndruck führen. Das verlangt zusätzliche Wachsamkeit. Die Paritätischen Kommissionen müssen dazu vom Bund die notwendigen Mittel erhalten. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-758</guid><pubDate>Fri, 27 Apr 2012 11:39:00 +0200</pubDate><title>Schwacher Lohnanstieg in Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schwacher-lohnanstieg-in-branchen-ohne-gesamtarbeitsvertraege</link><description>Lohnindex des Bundesamtes für Statistik 2011</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahr 2011 sind die Schweizer Löhne mit einer Zunahme von 1 Prozent, angesichts einer Teuerung von 0.7 Prozent im Verhandlungsjahr (2010), schwach gestiegen. Eine Entwicklung ist besonders besorgniserregend: Die Löhne, die nicht in Gesamtarbeitsverträgen ausgehandelt werden, sind deutlich hinter den GAV-Löhnen zurückgeblieben.
</p><p>Die GAV-Löhne wurden 2011 um 1.6 Prozent erhöht (Publikation des BFS vom 25.4.). Möglicherweise ist diese unterschiedliche Entwicklung auf Lohndruck in den Branchen ohne Mindestlöhne zurückzuführen. Der heute publizierte Bericht über die Flankierenden Massnahmen des SECO zeigt tatsächlich, dass in diesen Branchen vermehrt Lohnunterbietungen festgestellt wurden. </p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-751</guid><pubDate>Wed, 04 Apr 2012 16:53:00 +0200</pubDate><title>Die Sonntagsfeinde schalten einen Gang höher!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-sonntagsfeinde-schalten-einen-gang-hoeher</link><description>Es war der xte Streich gegen die Sonntagsruhe – und der nächste folgt sogleich. Und was sich auch gleich bleibt: Die Gewerkschaften werden auch die neuen Vorstösse für mehr Sonntagsverkauf bekämpfen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Anfangs Jahr forderten die Supermärkte verlängerte Ladenöffnungszeiten. Solche würden ihnen nützen, um die Konkurrenz von kleinen Dorf- und Quartierläden endgültig zu beseitigen. Die Supermarkt-CEO beklagten vor allem einen sinkenden Umsatz – und erklärten diesen auf kaum einsichtbare Art durch die längeren Ladenöffnungszeiten auf der anderen Seite der Landesgrenze. Dabei ist klar, dass der starke Franken den sinkenden Umsatz verursacht hat.
</p><p>Die Grossverteiler fanden Gehör bei Christian Wasserfallen, freisinnigem Nationalrat aus Bern. Via Motion fordert dieser, dass die Öffnungszeiten aller Läden zu harmonisieren seien (natürlich gegen oben!) und dass die Läden überall mindestens zwei Sonntage pro Jahr offen halten könnten. Nur kurz zuvor, im Dezember 2011, hatte Nationalrat Yannick Buttet (CVP, VS) verlangt, in Randregionen für kleine Läden die Sonntagsruhe aufzuheben. Und die Motion Lüscher (FDP, GE) mit ihrer Forderung nachts und sonntags deregulierter Öffnungszeiten in Tankstellenshops wird der Nationalrat in seiner Sondersession im Mai behandeln.
</p><p>Die Motion Wasserfallen unterstützen nun überraschenderweise gar einige neu gewählte Grünliberale. Zunehmender motorisierter Verkehr wegen längeren Öffnungszeiten? Das scheint sie nicht zu bekümmern.
</p><p>Fazit: die Arbeitgeber haben einen Zacken zugelegt: Immer forscher wollen sie längere Arbeitszeiten; die Nacht- und Sonntagsruhe sollen fallen, zuerst im Detailhandel, mittelfristig in allen Branchen.
</p><p>Zum Glück gibt es da noch das Volk. In 8 von 10 Fällen hat sich dieses bisher für die Gesundheit und die sozialen Bedürfnisse der Arbeitenden sowie die öffentliche Ruhe ausgesprochen und längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt. Eine kürzliche Umfrage von comparis hat (erneut) ergeben, dass die Bevölkerung selbst in Kantonen, die dem Drängen nach verlängerten Öffnungszeiten sehr restriktiv begegnen, die Einkaufsbedingungen als sehr befriedigend bezeichnet. Wenn’s nur die richtigen lesen und auch zur Kenntnis nehmen würden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-807</guid><pubDate>Wed, 04 Apr 2012 10:38:00 +0200</pubDate><title>Im Dienste des reichsten Prozents</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/im-dienste-des-reichsten-prozents</link><description>Economiesuisse verzerrt Fakten zur Verteilungsgerechtigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse versucht uns mit einem neuen Text (der eigentlich eher eine aufgewärmte Studie aus 2009 ist) einzureden, dass das reichste Prozent in unserem Land immer mehr unter die Räder komme.
</p><p>&lt;media 471 - linkicon "TEXT, 120404 Irrtum economiesuisse, 120404_Irrtum_economiesuisse.pdf, 522 KB"&gt;Hier unsere Erwiderungen zu den wichtigsten Punkten&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-741</guid><pubDate>Tue, 27 Mar 2012 09:02:00 +0200</pubDate><title>Der Bundesrat muss antigewerkschaftliche Kündigungen endlich bekämpfen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-bundesrat-muss-antigewerkschaftliche-kuendigungen-endlich-bekaempfen</link><description>Bundesgericht missachtet Gewerkschaftsrechte</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der SGB kann den heutigen Entscheid des Bundesgerichtes nicht verstehen, wonach die Kündigung des ehemaligen Präsidenten der Betriebskommission des „Tages-Anzeigers“, Daniel Suter, nicht missbräuchlich gewesen sei. Daniel Suter wurde aus „wirtschaftlichen Gründen“ gekündigt, dies unmittelbar vor der Eröffnung von wichtigen Verhandlungen, die er im Namen seiner Arbeitskollegen zu führen gehabt hätte. Diese antigewerkschaftliche Kündigung und offensichtliche Verletzung des Geistes jeglicher ernst genommener Sozialpartnerschaft wirkte weitherum schockierend.</p><p class="Text">Indem das Bundesgericht «wirtschaftliche Gründe» akzeptiert, um Personalvertreter zu entlassen, schwächt es alle Arbeitnehmer/innen, die sich für die Interessen der Mitarbeitenden engagieren – und damit die Sozialpartnerschaft. Solche Kündigungen gegen Verhandelnde zeigen, dass gewisse Unternehmen sozialpartnerschaftliche Verhandlungen nicht als Prozess zwischen gleichberechtigten Partnern verstehen. </p><p class="Text">Der SGB verlangt vom Bundesrat, dass er dem Parlament endlich eine Vorlage zu einem besseren Schutz vor antigewerkschaftlicher Kündigung vorlegt. Diese muss den von der Schweiz eingegangenen internationalen Verpflichtungen entsprechen. Der SGB fordert insbesondere, dass Opfer solcher Kündigungen wieder eingestellt werden können und dass die Arbeitgeber nicht mehr unter Berufung auf irgendwelche Vorwände Personalvertreter/innen entlassen können. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-733</guid><pubDate>Mon, 12 Mar 2012 15:11:00 +0100</pubDate><title>Missbräuchliche Konkurse häufen sich - Jetzt will selbst die Ratsrechte handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/missbraeuchliche-konkurse-haeufen-sich-jetzt-will-selbst-die-ratsrechte-handeln</link><description>Arbeitgeber, die ihre Probleme auf dem Rücken der Anderen „lösen“, indem sie Konkurs beantragen und so versuchen, ausstehende Löhne und Sozialleistungen zu umgehen, dürften vielleicht schon bald nichts weiter als düstere Vergangenheit sein. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine Motion angenommen, mit welcher missbräuchliche Konkurse eingedämmt werden können.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ohne Gegenstimme hat der Nationalrat eine Motion des Ständerats angenommen, deren Ziel es ist, das Phänomen der sich häufenden missbräuchlichen Kündigungen einzudämmen. Eine gute Sache, denn damit dürfte eine zentrale Forderung der Gewerkschaftsbewegung endlich umgesetzt werden.
</p><p>Tatsächlich haben die Gewerkschaften seit langem schon auf die skandalösen Machenschaften einiger Unternehmer hingewiesen, welche Konkurs an Konkurs reihen mit dem einzigen Ziel, Löhne, Sozialbeiträge und Rechnungen von Zulieferern nicht bezahlen zu müssen. Sobald der Konkurs abgewickelt ist, gründen sie eine neue Firma, deren Konkurs wiederum nicht lange auf sich warten lässt – natürlich nicht, ohne wiederum hohe Schulden zu hinterlassen. Das Hauptproblem dabei ist, dass die geschädigten Arbeitnehmenden im Allgemeinen keinerlei Chance haben, die ihnen geschuldete Lohnsumme einzufordern. Viel zu oft haben sie im Endeffekt Frondienst geleistet.
</p><p>Solche Methoden sind nichts anderes als unlauterer Wettbewerb und Dumping. Denn wer schon von Beginn herein weiss, dass er ausstehende Rechnungen nicht bezahlen wird, kann tiefere Preise anbieten – zum Nachteil seiner ehrlichen Konkurrenten. Es ist deshalb auch verständlich, dass die parlamentarische Rechte, welche sich gerne nahe bei den Unternehmern wähnt, diese Motion trotz ungebrochenem Willen zur Liberalisierung des Arbeitsmarktes ebenfalls unterstützt hat.
</p><p>So konnte ein wichtiger und vor allem dringend nötiger Etappensieg errungen werden. Denn diese verabscheuenswerten Praktiken schienen sich in letzter Zeit stark zu vermehren, insbesondere auf dem Bau. Erst kürzlich haben die Gewerkschaften Unia und syndicom wieder mehrere skrupellose Unternehmer mit solchen Praktiken gemeldet.
</p><p>Nun liegt der Ball beim Bundesrat, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Dabei kann man ihm nur raten, sich an entsprechenden Massnahmen im Ausland ein Vorbild zu nehmen. Mehrere europäische Länder kennen nämlich bereits Regeln, die denjenigen Unternehmern die Gründung eines neuen Unternehmens verbieten, welche bei einem Konkurs signifikante Forderungen von Arbeitnehmenden oder Sozialversicherungen nicht bedienen konnten. Dabei geht es auch darum, nicht jene zu bestrafen, die aufrichtig Konkurs anmelden mussten.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-731</guid><pubDate>Mon, 12 Mar 2012 14:57:00 +0100</pubDate><title>Bonussteuer: Endlich doch noch…?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bonussteuer-endlich-doch-noch</link><description>Die hohen Abzocker-Gehälter sind ein Problem für die Schweiz. Zu dieser Erkenntnis ist nun auch der Nationalrat gelangt und unterstützt mit seinem neuen direkten Gegenvorschlag zur Minder-Initiative die Forderung der Gewerkschaften nach einer Bonisteuer.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat hat einen neuen direkten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative von Ständerat Thomas Minder ausgearbeitet (sog. „Minder-Initiative“). Obschon sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier bisher immer sehr skeptisch gegenüber der Idee einer Bonussteuer gezeigt haben, zeigt sich der Nationalrat in der laufenden Session interessiert an einem direkten Gegenvorschlag zur Minder-Initiative, welcher explizit mit steuerlichen Massnahmen gegen die Abzocker-Gehälter vorgehen will. SP-Nationalrat Jean Christophe Schwaab (VD) unterstreicht in seinem Votum, dass diese Vorlage „dem wachsenden Unverständnis gegenüber exorbitanten Löhnen“ Rechnung trägt. Und weiter: „Solche Löhne schockieren die Bevölkerung, schaden dem sozialen Zusammenhalt und leisten nicht unbedeutenden ökonomischen Risiken Vorschub – umso mehr, da sie in keinem Verhältnis zur reellen Leistung stehen“.
</p><p>Der Nationalrat schlägt nun vor, dass die Unternehmen Vergütungen über 3 Millionen Franken pro Person und Jahr nicht mehr von den Steuern abziehen können. Was darüber hinausgeht, sollen sie neu besteuern. Die Minder-Initiative dagegen möchte den Abzocker-Gehältern vor allem durch eine Stärkung der Aktionärsrechte Herr werden. Eine Steuer auf Boni oder andere variable Lohnbestandteile sieht sie nicht vor und bestimmt auch keine Obergrenze für sie. Kurz und gut: Im Rahmen der Minder-Initiative soll allein der gesunde Menschenverstand der AktionärInnen ausreichen, um die Abzocker-Gehälter einzudämmen…
</p><p><b>Die Boni besteuern!</b></p><p>Für den SGB durchkreuzt die neu vorgeschlagene Besteuerung die Logik eines Systems, welches mit seinen Boni und variablen Lohnbestandteilen geradezu dazu drängt, ein übertriebenes Risiko einzugehen oder sich sogar in der Firmenkasse zu bedienen. Ganz generell lehnt der SGB seit jeher überrissen hohe Gehälter ab. Diese müssen eingedämmt werden, um weitere Auswüchse zu verhindern – sei das nun durch Besteuerung, eine Obergrenze oder Abschaffung. Dazu hat der SGB bereits verschiedene Vorschläge gemacht (Motion Rechsteiner zur Besteuerung von Boni im September 2008, öffentlicher Vorschlag zur Besteuerung der Boni von Topmanagern mit 50% im Januar 2010, etc.), leider noch ohne nennenswerten Erfolg. Vor diesem Hintergrund begrüsst der SGB den Entscheid des Nationalrats und hofft, dass der Ständerat diese Richtung bestätigt.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-135</guid><pubDate>Sun, 11 Mar 2012 14:14:00 +0100</pubDate><title>Jetzt sind die Sozialpartner gefordert!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-sind-die-sozialpartner-gefordert</link><description>Volksinitiative 6 Wochen Ferien für alle</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ablehnung der Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle“ ist kein Plebiszit für noch mehr Stress am Arbeitsplatz, für noch längere Arbeitszeiten, für Arbeitsbereitschaft rund um die Uhr an 7 Tagen die Woche. Das Nein der Stimmberechtigten ist vielmehr ein Auftrag an die Sozialpartner gemeinsame Lösungen zu finden, wie der zunehmende Druck auf die Arbeitnehmenden und die Beschleunigung in den Arbeitsprozessen abgebaut werden kann.
</p><p>Die Gegner der Initiative – Bundesrat, bürgerliche Parteien und Arbeitgeber – haben während der Abstimmungskampagne immer wieder betont, dass sie das Grundanliegen des Volksbegehrens – mehr Erholungszeit für die Arbeitnehmenden – teilten, dass sie aber staatliche Regelungen ablehnten. Die Arbeitgeber sind nun in der Pflicht zu beweisen, dass das nicht nur leere, dem Kampagnenerfolg geschuldete Worte waren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Verbände werden sie bei den nächsten Sozialpartnerverhandlungen an ihre Aussagen erinnern und Lösungen für mehr Arbeitnehmerschutz, weniger Stress am Arbeitsplatz und mehr Freizeit fordern. Die Politik ihrerseits ist in der Pflicht, für diejenigen Arbeitnehmenden den Schutz zu verbessern, die in Branchen beschäftigt sind, in denen keine verhandlungsfähigen Sozialpartner existieren.
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11<br>Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB, 078 690 35 09<br>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31<br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-689</guid><pubDate>Mon, 05 Mar 2012 16:18:00 +0100</pubDate><title>Das Lohntabu brechen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/das-lohntabu-brechen</link><description>Neue breite Frauenallianz für Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auf den 7. März – den Equal Pay Day – und den 8. März – den Internationalen Tag der Frau – hin hat sich in der Schweiz eine neue Frauenallianz gebildet. Dieses neue Bündnis von Frauen aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften ist sich einig: Jetzt muss es endlich vorwärts gehen mit der Lohngleichheit.<br>Denn noch immer und in klarer Verletzung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften verdienen Frauen für die gleiche Arbeit durchschnittlich 18.4 % weniger. Vertreten in dieser Allianz sind die Business and Professional Women (BPW), die SGB-Frauenkommission, die BDP, die CVP-Frauen die FDP.Die<br>Liberalen Frauen und die SP-Frauen.
</p><p>Die Handlungsansätze der verschiedenen im neuen Bündnis vertretenen Organisationen mögen imEinzelnen voneinander abweichen. Alle sind sie sich jedoch einig, dass das Lohntabu gebrochen wird und über die Löhne geredet wird. Gemeinsam fordern sie die Unternehmen auf, dem freiwilligen Lohngleichheitsdialog beizutreten und ihre Löhne überprüfen zu lassen. Dieser 2009 ins Leben gerufene Dialog funktioniert jedoch nur mangelhaft, denn es sind ihm bisher nur 20 Unternehmen beigetreten.<br>Das Beispiel der SBB als eines Grossunternehmens, die an der heutigen Pressekonferenz der Allianz vertreten waren, zeigt, dass bei gutem Willen in der Chefetage der Lohngleichheitsdialog in der Praxis<br>durchaus funktioniert.
</p><p><br>Auskünfte:</p><ul><li>Nationalrätin Ursula Haller, BDP, Business and Professional Women BPW, Tel. Nationalrätin Christa Markwalder, FDP.Die Liberalen Frauen, Tel. 079 222 52 80</li><li>Nationalrätin Barbara Schmid-Federer, CVP Frauen, Tel. 079 629 54 49</li><li>Nationalrätin Franziska Teuscher, CO-Präsidentin SGB-Frauenkommission, Tel. 079 608 91 03</li><li>Nationalrätin Marina Carobbio, SP Frauen, Tel. 079 214 61 78</li><li>SBB: Press@sbb.ch; Tel. 051 220 41 11</li></ul><p><br>FRAUENALLIANZ LOHNGLEICHHEIT</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-44</guid><pubDate>Fri, 02 Mar 2012 14:35:00 +0100</pubDate><title>Solidarhaftung ist notwendig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/solidarhaftung-ist-notwendig</link><description>Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Bundesrat das Problem der Scheinselbstständigkeit im Rahmen der Personenfreizügigkeit erkannt hat. Mit der heute ans Parlament verabschiedeten Botschaft über die „Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit“ zeigt er sich gewillt, die flankierenden Massnahmen zu verschärfen. Die geplanten neuen Sanktionsmöglichkeiten bei Scheinselbständigkeit und Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen sind ein wichtiger erster Schritt und wurden vom SGB schon länger gefordert. 
</p><p>Unzureichend bleibt aber der Schutz vor dem Subunternehmer-Dumping. Am Schluss dieser oftmals über mehrere Subunternehmen gehenden Dumping-Ketten stehen die Arbeitnehmenden und ihre Löhne und Arbeitsbedingungen. Der SGB verlangt darum die Einführung der Solidarhaftung. Jeder Unternehmer würde damit zu Recht verpflichtet, für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsbedingungen und vertraglich festgelegten Löhne durch die Subunternehmer geradezustehen. 
</p><p><b>Auskünfte: </b></p><p>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11<br>Marco Kistler, Kommunikation SGB, 079 297 79 23 </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-43</guid><pubDate>Fri, 02 Mar 2012 11:49:00 +0100</pubDate><title>Unnötige und unbegründete Auslagerung von MeteoSchweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/unnoetige-und-unbegruendete-auslagerung-von-meteoschweiz</link><description>Der SGB zur Revision des Meteorologiegesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die vom Bundesrat heute beantragte Totalrevision des Meteorologiegesetzes (MetG) lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB vor allem wegen der nicht begründeten und unnötigen Auslagerung von MeteoSchweiz ab. Damit droht Qualitätsabbau. Der Bundesrat erliegt mit dieser Vorlage einem Modetrend, ohne eine Analyse allfälliger Mängel vorzulegen. MeteoSchweiz erbringt einen viel beachteten Service public auf wissenschaftlich unbestritten hohem Niveau. Hier darf kein Abbau stattfinden.</p><p class="Text">Eine Evaluation der Eidg. Finanzkontrolle hat keine Mängel gezeigt, die die Revision begründen würden. Vielmehr wird das erst 10jährige mit 8 Artikeln vorbildlich schlanke Gesetz neu mit bürokratischen Überreglementierungen aufgebläht. Gratisleistungen im öffentlichen Interesse werden neu der Bundeskasse verrechnet und Leistungen an Dritte verteuert. Der vorgesehene Personalabbau bedroht die legendäre gute Qualität. Neue Kontrollgremien und eifriges Marketing werden sie kaum verbessern. Der zu erwartenden wachsenden Unzufriedenheit des Personals wird mit dem vermehrten Einbezug der Gewerkschaften bei Personalentscheiden begegnet. Eine lobenswerte Selbstverständlichkeit, die jedoch die Nachteile der unnötigen Reform nicht aufheben kann.</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">Auskünfte:</p><p class="GliederungText">Rolf Zimmermann, Geschäftsführender Sekretär SGB, 079 756 89 50</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-729</guid><pubDate>Fri, 24 Feb 2012 14:50:00 +0100</pubDate><title>6 Wochen Ferien: JA zu mehr Feriengerechtigkeit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/6-wochen-ferien-ja-zu-mehr-feriengerechtigkeit</link><description>Ferien sind in der Schweiz äusserst ungleich verteilt. Gerade Arbeitnehmende mit hoher Wochenarbeitszeit und geringem Einkommen sind stark benachteiligt. Ein weiteres Argument für die Initiative „6 Wochen Ferien für alle“, über die wir am 11. März abstimmen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>In seinem kürzlich erschienenen Dossier zu Ferienwochen in der Schweiz kommt das Bundesamt für Statistik (bfs) zu einem wenig überraschenden Schluss: Wer schon in Sachen Arbeitszeit und Lohn schlecht dasteht, wird auch noch bei den Ferien benachteiligt.
</p><p>Während also nur gerade 48% der Arbeitnehmenden mit einem Jahreslohn von maximal 60'000 Franken 5 oder mehr Wochen Ferien haben, sind das bei den Grossverdienern mit mehr als 110'526 Franken Jahreslohn satte 77% (Abb. 1). Ähnlich bei den Arbeitsstunden pro Woche: Nur 50% der Arbeitnehmenden, welche 43 Stunden und mehr pro Woche arbeiten, haben 5 oder mehr Wochen Ferien pro Jahr. Bei denjenigen mit weniger als 41 Stunden Wochenarbeitszeit sind es immerhin 65% (Abb. 2).
</p><p>Doch damit noch nicht genug. Auch die Grösse des Unternehmens hat starken Einfluss darauf, wie viel Erholung den Angestellten zugestanden wird. Während in Kleinstunternehmen mit maximal 4 Mitarbeitenden lediglich 42% mehr als 5 Wochen Ferien haben, sind es bei grösseren Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden stolze 70%.
</p><p>Trotz diesen Zahlen werden die InitiativgegnerInnen nicht müde, ihr Liedchen vom freien Markt wieder und wieder runterzubeten. Wer wie viel Ferien bekomme, müsse man den Branchen überlassen, man dürfe auf keinen Fall gesetzlich eingreifen. Genau dieses laissez faire ist jedoch für die aktuelle, völlig ungleiche Verteilung der Ferien verantwortlich. Weil der Staat nicht aktiv wurde, hat der freie Markt nicht nur die Gewinne sondern auch gleich noch die Erholung von unten nach oben umverteilt.
</p><p>Es ist absolut untragbar, dass hart arbeitenden Arbeitnehmenden nicht nur durch tiefe Löhne ihr Anteil an den erwirtschafteten Gewinnen vorenthalten wird, sondern auch noch auf Kosten ihrer Gesundheit weiter Profit gemacht wird, indem ihnen nicht ausreichend Erholung zugestanden wird. Zumindest letzteres können wir am 11. März ändern. Die Initiative „6 Wochen Ferien für alle“ will sofort mindestens 5 Wochen Ferien für alle und im Verlauf von 5 Jahren jeweils einen weiteren Ferientag dazu. Nach 5 Jahren hätten also alle mindestens 6 Wochen Ferien – egal wie viel sie arbeiten, wie viel sie verdienen und wo sie arbeiten. Kurz und gut: mehr Feriengerechtigkeit für alle.
</p><p>Darum nicht vergessen: Bis am 11. März JA zur Initiative „6 Wochen Ferien für alle“!
</p><p><a href="http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/03/02/blank/dos/01.Document.151765.xls" target="_blank" rel="noreferrer">Hier</a> geht’s zum Ferien-Dossier des bfs.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-728</guid><pubDate>Fri, 24 Feb 2012 14:37:00 +0100</pubDate><title>Stillen am Arbeitsplatz: Arbeitszeit muss vergütet werden – auch während dem Stillen.</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stillen-am-arbeitsplatz-arbeitszeit-muss-verguetet-werden-auch-waehrend-dem-stillen</link><description>Der Nationalrat wird in der am Montag beginnenden Session über die Ratifizierung des Übereinkommens 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Mutterschaftsschutz beraten. Dies aufgrund einer Parlamentarischen Initiative von Liliane Maury-Pasquier (SP, GE).</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat wird ebenfalls über eine kleine Änderung in Art. 35a des Arbeitsgesetzes (ArG) beraten, welche die Ratifizierung nötig macht. So klein diese Änderung auch ist, so bedeutend ist sie doch für die öffentliche Gesundheit und die Gleichstellung von Mann und Frau: Sie betrifft die Lohnauszahlung während dem Stillen am Arbeitsplatz. Die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) beantragt dem Rat, das IAO-Übereinkommen 183 zu ratifizieren und die Änderung von Art. 35a ArG zu akzeptieren. Der SGB freut sich über diesen Antrag und unterstützt ihn.
</p><p>Stillen am Arbeitsplatz wird heute als Arbeitszeit angesehen (Art. 35a Abs. 2 ArG und Art. 60 ArGV 1). Das Gesetz äussert sich jedoch nicht explizit dazu, ob für diese Zeit ein Lohn geschuldet ist. Eine neue Rechtsprechung hat gezeigt, dass dies ein reales Problem darstellt. So hat ein Genfer Gericht erst kürzlich die Klage einer Angestellten abgewiesen, welche die Auszahlung der fürs Stillen aufgewendeten Arbeitszeit verlangte. Die SGK schlägt deshalb im Sinne der Rechtssicherheit vor, Art. 35a ArG zu ändern. Die Verordnung hätte anschliessend die Dauer der entlöhnten Stillzeit festzulegen.
</p><p>Dieser Vorschlag ist auch aus Gleichstellungssicht zu begrüssen. Er unterstützt erwerbstätige Mütter und beseitigt eine Lohndiskriminierung. Die Auswirkungen auf die Lohnkosten wären wegen der begrenzten Dauer des Stillens marginal. Ebenso die Beträge, um die es geht: Bei der Genfer Lohnstreitigkeit ging es lediglich um einige Dutzend Franken. Zudem zahlen viele Arbeitgeber die Stillzeit bereits heute freiwillig.
</p><p>Sehr zu begrüssen wäre auch die Ratifikation des IAO-Abkommens zum Mutterschaftsschutz. Das Abkommen ist Grundlage des Schutzes von arbeitenden Schwangeren und Müttern (Mutterschaftsversicherung, Kündigungsschutz während der Schwangerschaft, Diskriminierungsverbot, Gesundheitsschutz und Massnahmen für das Stillen). Die Schweiz will in Zukunft bei der IAO eine wichtige Rolle spielen. Deshalb muss sie deren Normen unterstützen, deren Abkommen ratifizieren, auch wenn dazu die eigene Gesetzgebung anzupassen ist. Im vorliegenden Fall ist die Anpassung überdies nur geringfügig, weil unsere Gesetzgebung schon so gut wie alle Bedingungen des Übereinkommens erfüllt. Eine Weigerung der Schweiz, den Mutterschaftsschutz international zu fördern, würde schlussendlich nicht nur ihrer Strategie zur Verteidigung der Menschenrechte zuwiderlaufen sondern stiesse auch bei den internationalen Partnern auf wenig Verständnis.
</p><p><b>Der Bundesrat unterstützt Pausen zum Stillen</b></p><p>Der Bundesrat unterstützt die Ratifizierung des IAO-Übereinkommen 183 und die Tatsache, dass Pausen zum Stillen während der Arbeitszeit ebenfalls vergütet werden sollen. In seiner Stellungnahme vom 22. Februar 2012 bestätigt er, dass die Auswirkungen auf die Wirtschaft nur marginal sind. Er erwartet jedoch, dass die Anpassung des ArG nicht vonnöten ist und eine Adaption auf dem Verordnungsweg ausreichend Rechtssicherheit verschafft. Er plant dazu in nächster Zeit ein Konsultationsverfahren</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-727</guid><pubDate>Fri, 24 Feb 2012 14:33:00 +0100</pubDate><title>Europaweiter Aktionstag für Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit - Solidarhaftung jetzt: Stopp Lohndumping!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/europaweiter-aktionstag-fuer-beschaeftigung-und-soziale-gerechtigkeit-solidarhaftung-jetzt-stopp-lohndumping</link><description>Die europäischen Staaten haben während der Finanzkrise Abermilliarden für die Rettung der Banken aufgewendet. Überall in Europa sollen nun die Arbeitnehmer/innen und Rentner/innen die Zeche bezahlen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) bekämpft eine solch fatale Politik. Auch mit einem Aktionstag am 29. Februar.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am nächsten EU-Gipfel vom 1. und 2. März im Frühling stehen für die Arbeitnehmenden weitreichende Entscheide an. Visiert sind weiterhin brutale Sparprogramme, die die Arbeitslosigkeit nochmals erhöhen würden. Diese hat aber bereits jetzt mit 23,5 Millionen Arbeitslosen in der EU eine Rekordhöhe erreicht. Zudem greifen die geplanten Beschlüsse der EU die Löhne und soziale Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an. Der Vertragsautonomie der Sozialpartner drohen Beschneidungen. Einziger Lichtblick in diesem langen schwarzen Tunnel ist, dass auch die Einführung resp. Verschärfung der Solidarhaftung Thema ist.
</p><p>Im Hinblick auf diesen neuen Dreh an der Sparschraube hat der EGB für den 29. 2. zu europaweiten Kundgebungen unter dem Motto „Genug ist genug! Es gibt Alternativen: Für Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit“ aufgerufen. Dieser Ruf wurde gehört. In beinahe allen europäischen Staaten werden die Gewerkschaften gegen eine blinde Sparpolitik und für sozialverträgliche Lösungen der Schuldenkrise (Euroobligationen und neues Mandat für die europäische Zentralbank) demonstrieren. Auch in der Schweiz.
</p><p>Als weitere konkrete Massnahme fordern die Europäischen Gewerkschaften einen verbesserten Schutz vor Lohndumping und eine Solidarhaftung für Subunternehmer. Mit letzterem soll jener auch in der Schweiz zunehmenden Praxis Einhalt geboten werden, wonach Erstunternehmen Teile ihres Auftrages an Subunternehmer delegieren, die sich einen Deut um die Einhaltung der GAV-bestimmten Arbeitsbedingungen kümmern. Gegen diese Verwilderung setzen auch die Gewerkschaften in der Schweiz im Rahmen des europäischen Aktionstages ein symbolisches Zeichen. Am 29. Februar wird die Unia, zum Teil unterstützt von weiteren SGB-Gewerkschaften, auf drei Baustellen in Bern, Lausanne und Lugano Aktionen mit der Forderung: Solidarhaftung jetzt: Stopp Lohndumping organisieren. 
</p><p>Weiterführende Informationen zum europaweiten Aktionstag finden Sie <a href="http://www.etuc.org/fr" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.etuc.org/fr</a>.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-691</guid><pubDate>Thu, 16 Feb 2012 13:39:00 +0100</pubDate><title>Dossier 82: Rund um die Uhr konsumieren = Rund um die Uhr arbeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-82-rund-um-die-uhr-konsumieren-rund-um-die-uhr-arbeiten</link><description>Gegen die Deregulierung der Arbeits- und Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage der Arbeitszeiten, insbesondere der Ladenöffnungszeiten, ist hoch aktuell. Der Nationalrat wird dieses Jahr über die vollständige Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops entscheiden. Die Luzerner/innen und die Zürcher/innen stimmen demnächst über eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ab. In den Kantonen Aargau, Genf und Solothurn haben jüngst entsprechende Abstimmungen stattgefunden. Zahlreich sind zudem die Vorstösse für längere Ladenöffnungszeiten, für mehr Nacht- und Sonntagsarbeit – auch in anderen Branchen und Regionen der Schweiz.
</p><p>All diese Vorstösse folgen dem System einer „Salamitaktik“: Es soll der Eindruck von nur kleinen Schritten erweckt werden. Scheibe für Scheibe soll das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit zuerst ausgehöhlt und dann ganz beseitigt werden. Denn die volle Deregulierung der Arbeitszeiten auf einen Schlag wäre hoffnungslos. Deshalb werden nun zuerst die Ladenöffnungszeiten anvisiert, schlussendlich jedoch alle Unternehmen und Bereiche. Damit zeigt sich ein frontaler Angriff auf den Schutz von Gesundheit und sozialen und familiären Bedürfnissen der Angestellten einerseits sowie auf die öffentliche Ruhe andererseits.
</p><p>Das vorliegende Dossier zeigt im Überblick, wie die Nacht- und Sonntagsruhe angegriffen wird, erläutert die Folgen einer solchen Deregulierung und belegt, dass die aktuelle Gesetzgebung genügend Spielraum bietet, damit wirklich unabdingbare Güter und Dienstleistungen jederzeit angeboten werden können.
</p><p>Bereits heute arbeiten 13,4 % der Erwerbstätigen regelmässig oder manchmal in der Nacht und 25,2 % regelmässig oder manchmal am Sonntag. Wenn wir jetzt nicht Sand in das Getriebe dieser Ideologie werfen, dann wird sich die rastlose Gesellschaft mit 24-Stunden- und 7-Tage-Arbeit unweigerlich einstellen. Auf der Verliererseite stünden dann die Gesundheit, das soziale und familiäre Leben und die Lebensqualität. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-723</guid><pubDate>Mon, 13 Feb 2012 14:22:00 +0100</pubDate><title>6 Wochen Ferien: Verdient und notwendig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/6-wochen-ferien-verdient-und-notwendig</link><description>Mehr Ferien haben die Arbeitnehmer/innen in der Schweiz längstens verdient. Denn sie haben in der Vergangenheit die Produktivität stark gesteigert, ihren gerechten Anteil daran aber nicht erhalten. Jetzt mehr Ferien bedeutet somit auch nachträglich eingelöste Gerechtigkeit.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ferien sind eine der bedeutendsten sozialen Errungenschaften der Gewerkschaften. Sie sind unerlässlich für Gesundheit, Sozial- und Familienleben. Ferien bedeuten Selbstbestimmung: zu tun, was man tun will, wann man will. Ob mehr Zeit für die Familie, für die Freunde, für soziale Aktivitäten, für Hobbies, Sport oder einfach dolce far niente: Ferien tun gut.
</p><h3>Mehr Ferien – mehr Vereinbarkeit</h3><p>Medizinische Studien haben gezeigt: die Erhol- und Aufbaufunktion erfüllen Ferien dann am optimalsten, wenn sie in mindestens 2 Wochen langen Portionen bezogen werden. Mit einem Recht auf 6 Wochen wären neu drei solche Erholphasen im Jahr möglich.
</p><p>Mehr Ferien begünstigen aber auch die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienpflichten. Sie ermöglichen, mehr mit den Kindern zusammen zu sein, und jene Zeit, in der die Schulen, Kitas und andere Betreuungsdienste geschlossen sind, besser zu „managen“.
</p><p>Natürlich sehen mehrere GAV bereits 5 Wochen Ferien vor, einige sogar mehr für bestimmte Gruppen von Erwerbstätigen (etwa Lehrlinge oder ältere ab 55). Nur: Die GAV erfassen in der Schweiz nur rund jedes zweite Arbeitsverhältnis. Und: es gibt auch viele GAV, die bloss das gesetzliche Minimum an Ferien oder nur zwei bis drei Tage mehr gewähren. Und auch im öffentlichen Sektor sind 5 Wochen Ferien noch lange nicht Allgemeingut.
</p><h3><b>Trend umkehren</b></h3><p>Seit 1984, als auf Druck einer SGB-Volksinitiative das Minimum von 4 Ferienwochen ins Gesetz geschrieben wurde, hat sich gesetzlich nichts mehr bewegt. Die Arbeitszeit stagnierte seither (minus 18 Minuten pro Woche). In den letzten vier Jahren ist sogar wieder leicht angestiegen. Die Produktivität jedoch ist in den letzten 25 Jahren um <br> 21,5 % gestiegen, die Löhne hingegen nur um 4,3 %. Es gibt also klar ausgewiesenen Nachholbedarf. Zudem werden in der Schweiz im Umfang von umgerechnet gut 100 000 Vollzeitstellen Überstunden geleistet. Man kann also sehr wohl die Arbeitszeit kürzen, ohne Stellen zu gefährden. 
</p><h3><b>Fazit</b></h3><p>&nbsp;</p><p>Ja zur Volksinitiative für 6 Wochen Ferien bedeutet nicht nur mehr Gesundheitsprävention und mehr soziale Nachhaltigkeit, mehr Ferien sind auch ein verteilungspolitischer Schritt zur Anerkennung der hohen Leistungen der Arbeitnehmenden – und deshalb doppelt verdient.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-722</guid><pubDate>Mon, 13 Feb 2012 14:19:00 +0100</pubDate><title>Europäischer Gerichtshof (EuGH): Wieder wider die Gewerkschaften, wieder abwegig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/europaeischer-gerichtshof-eugh-wieder-wider-die-gewerkschaften-wieder-abwegig</link><description>Die Rechtssache trägt die Nummer C-586/10. Der Fall nennt sich Bianca Kücük, das Verfahren Vorabentscheidung. Das Resultat: der EuGH höhlt arbeitsrechtliche Bestimmungen aus und fördert damit Prekarität.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach den berüchtigten Urteilen Viking, Laval, Luxemburg und Rüffert, in denen der EuGH die wirtschaftlichen Freiheiten jeweils höher gewichtet als die Rechte der Arbeitnehmenden, nun dieser Entscheid in der Causa Kücük. Seine Folgen: Es dürfte Betroffenen schwieriger fallen, einen befristeten Vertrag in einen unbefristeten zu wandeln resp. schlitzohrigen Arbeitgebern erleichtern, zu Kettenverträgen Zuflucht zu nehmen.
</p><h3>13 befristete Verträge beim gleichen Arbeitgeber</h3><p>Bianca Kücük hatte während 11 Jahren in derselben öffentlichen Verwaltung 13 befristete Arbeitsverträge aneinandergereiht. Sie wollte dieses Arbeitsverhältnis in einen unbefristeten Vertrag umwandeln. Kücük berief sich auf die Richtlinie 1999/70 EG zur Rahmenvereinbarung der Sozialpartner über befristete Arbeit. Diese Richtlinie will Missbräuche bei aneinandergereihten befristeten Verträgen verhindern. Diese sollen in unbefristete Verträge umwandelt werden, wenn kein sachlicher Grund die Aneinanderreihung von befristeten rechtfertigt. Das deutsche Recht, das die Richtlinie umsetzt, sieht vor, dass die Stellvertretung für einen anderen Arbeitnehmer (z. B. in Urlaub wegen Krankheit oder Mutterschaft) einen Grund darstellt, der einen befristeten Vertrag rechtfertigt.
</p><p>Im Grundsatz findet der EuGH, dass eine Reihung von befristeten Verträgen dann missbräuchlich sei, wenn damit permanent angestelltes Personal ersetzt werden soll. Im Fall Kücük jedoch findet der EuGH, dass bei einem grossen Arbeitgeber wie dem beklagten Bundesland Nordrhein-Westphalen stets viele Arbeitnehmer/innen ersetzt werden müssten. Deshalb sei es nicht missbräuchlich, dazu eine Person in je aneinandergereihten befristeten Verträgen während einer langen Zeit zu engagieren. Ein Arbeitgeber, der häufig Stellvertretungen brauche, dürfe mit Berufung auf die Richtlinie nicht dazu gezwungen werden, solche Kettenarbeitsverträge in einen unbefristeten Vertrag zu wandeln. 
</p><p>Dieser Entscheid ermöglicht also vor allem Grossbetrieben einen viel lockereren Umgang mit Kettenverträgen.
</p><p><b>Und die Schweiz?</b></p><p>Auch wenn dieser Entscheid des EuGH nicht direkt auf die Schweiz anwendbar ist, wird er sich doch auch hierzulande auswirken. Denn auch in der Schweiz sind Kettenverträge missbräuchlich.
</p><p>Der Lehre nach ist in der Schweiz eine Reihung von befristeten Verträgen als ein einziger unbefristeter Vertrag zu betrachten, wenn es zwischen den einzelnen Abschlüssen keinen Unterbruch gibt (ausgenommen aufgrund von Ferien, Krankheit, Mutterschaft, Unfall, gesetzlicher Pflicht, Pausen wegen der Natur der Temporärarbeit). Das Bundesgericht zeigt sich jedoch konzilianter, insbesondere mit dem Personalverleih. Missbräuchliche Kettenverträge sieht es z. B. nur dann, wenn der betroffene Arbeitnehmer dieselbe Aufgabe in demselben Unternehmen wahrgenommen hat und die allfälligen Unterbrüche zwischen den einzelnen interimistischen Einsätzen nur sehr kurz waren (maximal einige Wochen). Der Gesetzgeber – so unser höchstes Gericht – habe dem Arbeitgeber bewusst einen gewissen Spielraum geben wollen. Das rechtfertige den schwächeren Schutz von befristet Angestellten, auch wenn das zu Prekarität führen könne (BGE 117 V 248). Der neue EuGH-Entscheid stützt leider diese falsche Haltung des Bundesgerichts.
</p><p>Für die Arbeitnehmer/innen gilt: Kettenverträge sind zu meiden, insbesondere beim Personalverleih. Temporär Arbeitende sind sozialrechtlich meist schlechter gestellt als unbefristet Angestellte. Das zeigt sich vor allem in der Abdeckung durch Sozialversicherung, dem Lohnersatz bei Krankheit, bei Kündigungsfristen und dem Zugang zu Weiterbildung. Zum Glück verbessert der neue GAV Personalverleih, der am 1.1.2012 in Kraft trat, die Lage der temporär Arbeitenden – auch wenn Prekarität damit noch nicht vollends beseitigt ist.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-720</guid><pubDate>Mon, 13 Feb 2012 13:42:00 +0100</pubDate><title>Lohndiskriminierung wegen Frankenkurs - Halbzeitstand: 1 zu 0 für Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndiskriminierung-wegen-frankenkurs-halbzeitstand-1-zu-0-fuer-gewerkschaften</link><description>In den letzten Monaten haben mehrere Firmen versucht, die Folgen des gegenüber dem Euro zu starken Franken auf ihr Personal abzuwälzen. Die Methoden waren vielfältig: länger arbeiten bei gleichem Lohn, Anbindung des Lohnes an den Franken-Euro-Kurs, Entrichtung des Lohnes in Euro für alle oder einen Teil der Belegschaft. Letzteren Weg hat die Firma Stöcklin in Baselland beschritten. Und wurde jetzt gerichtlich zurück- gepfiffen.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Einige Unternehmen haben Lohnkürzungen nur den Grenzgänger/innen zugemutet. Das würde leichter durchgehen, hofften sie. Denn: die Grenzgänger/innen hätten ja nicht weniger Kaufkraft, wenn die Löhne an den Wechselkurs gebunden oder in Euro entrichtet würden. Diese Argumentation ist jedoch ein Trugschluss. 
</p><h3><b>Wert der Arbeit, Eurostärke und Lohndruck</b></h3><p>Aus drei Gründen: Der Wert der von den Grenzgänger/innen geleisteten Arbeit ist unabhängig vom Wechselkurs der gleiche wie der von den in der Schweiz Niedergelassenen geleistete. Wieso also jene tiefer entlöhnen? Zweitens: als der Euro im Vergleich zum Franken hoch war und die Kaufkraft der Grenzgänger/innen darunter litt, verlangte auch niemand eine Erhöhung der Löhne für diese. Drittens: eine Lohnkürzung allein für Grenzgänger/innen bedeutete Dumping für die hier Niedergelassenen. Sie liefen Gefahr, auch tiefere Löhne schlucken zu müssen oder ihre Arbeit zu verlieren.
</p><h3><b>Illegale Praxis</b></h3><p>Der SGB hat solche Praktiken gegen den Wechselkurs immer als illegal denunziert. Denn sie übertragen das Unternehmerrisiko auf die Lohnabhängigen, was vom Arbeitsvertragsrecht untersagt ist. Betreffen sie zudem EU-Bürger/innen, was bei Grenzgänger/innen gegeben ist, wird auch das Abkommen zur Personenfreizügigkeit verletzt. Ein Gericht aus Baselland bestätigt nun die Haltung des SGB.
</p><p>Das Unternehmen Stöcklin in Aesch (BL) entliess Grenzgänger, die eine mit dem Frankenkurs begründete Lohnkürzung von 6 Prozent nicht akzeptieren wollten. Das Bezirksgericht in Arlesheim beurteilte nun diese Kündigungen als missbräuchlich. Es unterstützt so die Argumentation des SGB, wonach es verboten ist, aus der EU stammende Arbeitnehmer/innen zu diskriminieren. Auch die Professoren Epiney aus Freiburg und Geiser aus St. Gallen vertraten diesen Standpunkt. Nur einige Arbeitgebervereinigungen aus Basel haben protestiert. Sie stützten sich dabei auf eine zumindest zweifelhafte Auslegung von Lehre und Rechtsprechung zum Personenfreizügigkeitsabkommen, wie sie Prof. Stöckli von der Universität Basel vorschlägt. 
</p><p>Der Fall Stöcklin wird juristisch voraussichtlich in eine nächste Runde gehen. In ähnlich gelagerten Fällen steht das juristische Schlusswort noch aus. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Gerichte an der Vernunft und Hellsicht des Arlesheimer Verdikts inspirieren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-715</guid><pubDate>Mon, 23 Jan 2012 11:43:00 +0100</pubDate><title>Ja zur 6 Wochen Ferien für alle – Wir haben es uns verdient!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ja-zur-6-wochen-ferien-fuer-alle-wir-haben-es-uns-verdient</link><description>Am 11. März 2012 stimmen wir unter anderem über die Initiative „6 Wochen Ferien für alle“ ab. Nach Jahren der Profitmaximierung auf Kosten der Arbeitnehmenden ist es nun endlich an der Zeit, dass auch sie etwas für ihre Leistung zurückerhalten. Darum JA zu 6 Wochen Ferien für alle!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Steigende Profite oben, aber unten ist nur wenig davon angekommen: So könnte man die vergangenen Jahre zusammenfassen. Allein zwischen 1992 und 2007 stieg unsere Produktivität um mehr als 20 Prozent. Die Reallöhne hingegen stagnierten praktisch – sie wuchsen um weniger als 5 Prozent.
</p><p> Die Produktivitätssteigerung ist also bei denjenigen die arbeiten nicht angekommen. Dafür explodierten die Gewinne der Unternehmen. Die Manager sahnten über Abzocker-Boni ab und die Aktionäre mit saftigen Dividenden. Mit der Ferieninitiative holen wir uns etwas von dem wieder zurück, was uns die Unternehmer in den letzten Jahren vorenthalten haben.
</p><h3> Überstunden im Umfang von 100‘000 neuen Arbeitsplätzen</h3><p> Wir arbeiten immer mehr. In der Schweiz wird nicht nur pro Arbeitsstunde mehr geleistet als sonst wo auf der Welt. Bei uns ist die Wochenarbeitszeit auch noch höher als im restlichen Europa – durchschnittlich 44 Stunden. Zum Vergleich: In Österreich sind es 41, in Deutschland 40 und in Frankreich 37 Stunden. Allein im 2010 häuften die Vollzeitbeschäftigen so viele Überstunden an, dass damit über 100'000 Arbeitsplätze hätten geschaffen werden können.
</p><p> Und auch bei den Ferien und Feiertagen gucken Schweizer Arbeitnehmende in die Röhre. Während es in Finnland ganze 40 und in Österreich immerhin noch 38 Tage pro Jahr sind, haben wir in der Schweiz nur an 29 Tagen frei.
</p><p> Mit der Ferieninitiative erreichen wir, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz gleich lange erholen können wie im übrigen Europa.
</p><h3> Stress macht krank und ist teuer</h3><p> Das einzige was bei den Arbeitnehmenden ständig steigt, ist der Stress und die damit verbundene gesundheitliche Belastung. Das ist teuer. Teuer für die Betroffenen und für unsere Wirtschaft (10 Mrd. Franken gemäss Stressstudie des Seco).
</p><p> Für einen Einzelnen ist es fast nicht möglich, sich dem zunehmenden Druck am Arbeitsplatz zu entziehen. Es braucht einen besseren gesetzlichen Schutz – zum Beispiel dadurch, dass mehr Ferien vorgeschrieben werden.
</p><h3> Sofort fünf Wochen, später sechs Wochen Ferien</h3><p> Bei einer Annahme der Initiative wird die sechste Ferienwoche nicht sofort eingeführt. Sofort erhalten alle Arbeitnehmenden fünf Wochen Ferien. Danach wird die Zahl der Ferientage während fünf Jahren jedes Jahr um einen Tag erhöht. Fünf Jahre nach Annahme haben dann alle in der Schweiz Beschäftigten Anspruch auf sechs Ferienwochen.
</p><p> Die Kosten für die zusätzliche Ferienwoche sind bereits gedeckt und zwar durch die Zunahme der Produktivität und durch den Rückgang der Stresskosten.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-735</guid><pubDate>Thu, 19 Jan 2012 15:58:00 +0100</pubDate><title>Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen sichern – Lücken beim Schutz schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweizer-loehne-und-arbeitsbedingungen-sichern-luecken-beim-schutz-schliessen</link><description>Ungenügende Antwort des Bundesrates auf den GPK-Bericht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Im Herbst 2011 hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats die Kritik des SGB an der Umsetzung der Flankierenden Massnahmen bestätigt. Positiv ist, dass sich der Bundesrat heute bereit erklärt hat, die Probleme anzugehen. Der Grundsatz der Flankierenden ist, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Die heutigen Beschlüsse des Bundesrats reichen leider nicht aus, um diesen Grundsatz durchzusetzen.</p><ul><li><span><span><span></span></span></span>Der Lohndruck bei Neueinstellungen nimmt wegen dem überbewerteten Franken zu. Um Lohndumping in diesem Bereich zu bekämpfen, braucht es zusätzliche gezielte und konsequente Kontrollen vor Ort. Studien mit Daten aus der Vergangenheit führen zu schönfärberischen Schlussfolgerungen.</li><li><span><span><span></span></span></span>Die Schweizer Arbeitsbedingungen werden regelmässig durch Subunternehmerkonstrukte ausgehebelt. Das hat auch die GPK kritisiert. Der SGB fordert seit längerem die Einführung einer unbedingten Solidarhaftung. Österreich hat diese schon eingeführt. Der Bundesrat hingegen schweigt.</li></ul><p class="Text">Der SGB erwartet, dass der Bund die Probleme löst. In der Schweiz gelten Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen. Das wurde versprochen. Und das muss durchgesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-718</guid><pubDate>Thu, 19 Jan 2012 11:57:00 +0100</pubDate><title>Der Kunde ist König – aber doch nicht immer… Zürcher Parlament lehnt vollständige Deregulierung der Ladenöffnung ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-kunde-ist-koenig-aber-doch-nicht-immer-zuercher-parlament-lehnt-vollstaendige-deregulierung-der-ladenoeffnung-ab</link><description>Mit 100 gegen 67 Stimmen hat die Zürcher Legislative die von der FDP lancierte Initiative «Der Kunde ist König» abgelehnt. Ein gutes Zeichen für die kantonale Volksabstimmung, die im Herbst stattfinden dürfte - und ein Mahnzeichen für alle, die in dauernd geöffneten Geschäften nur Inseln der Freiheit sehen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die FDP-Initiative „Der Kunde ist König“ will für den Kanton Zürich die umfassende Deregulierung der Ladenöffnungszeiten. Den Initianten zufolge hat&nbsp;„der Staat den Konsumenten nicht vorzuschreiben, wo und wann sie einkaufen sollen“. Freiheit sei das Umgekehrte: Irgendwas irgendwann irgendwo einkaufen zu können. Mittelfristig will, wer so auftritt, nicht nur die dauernde Ladenöffnung, sondern die Nacht- und Sonntagsarbeit überall verallgemeinern. So funktioniert die Salamitaktik, mittels der man sich Scheibe für Scheibe dem grossen allgemeinen Ziel annähert.
</p><p> Weitere dieser Scheiben, die im Moment der Bevölkerung schmackhaft gemacht werden:</p><ul><li><p> Die parlamentarische Initiative Lüscher (FDP/GE) für die Deregulierung der Öffnungszeiten in Tankstellenshops. Der Nationalrat wird demnächst entscheiden. </p></li><li><p> Die Motion Hutter (FDP/ZH), damit die Kantone die Ladenöffnungszeiten vollumfänglich nach eigenem Gutdünken festlegen können (demnächst im Ständerat). </p></li><li><p> Die Motion Buttet (CVP/VS) für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe in „peripheren Regionen“ (Ende 2011 im Nationalrat eingereicht).</p></li></ul><p> All diese Deregulierer haben nicht begriffen, dass die staatliche Festlegung von üblichen Arbeitszeiten nicht einfach ein alter obrigkeitlicher Zopf ist. Der Staat schützt Gesundheit und das soziale Leben der Arbeitnehmer/innen und die öffentliche Ruhe. Diese Güter wiegen einiges mehr als die Bedürfnisse einiger ungeduldiger Konsumenten. Kommt dazu, dass längere Ladenöffnungszeiten auch ruhestörend sind (Strassenverkehr, lärmige Menschenaufläufe, schädliche Auswirkungen von Alkoholkonsum). 
</p><p> Kurzum: das Zürcher Parlament tat gut daran, dem Sirenengesang der totalen Konsum-Verlockung nicht zu folgen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-263</guid><pubDate>Wed, 11 Jan 2012 11:44:00 +0100</pubDate><title>Arbeiten rund um die Uhr – Nein Danke!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeiten-rund-um-die-uhr-nein-danke</link><description>Initiative Lüscher: SGB und Unia kritisieren Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der SGB und die Unia als grösste Detailhandelsgewerkschaft begrüssen es, dass der Bundesrat eine flächendeckende Einführung des 24-Stunden-Verkaufs ablehnt. Inakzeptabel ist aber, dass die Shops an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr in Zukunft ihr Personal rund um die Uhr arbeiten lassen dürfen.&nbsp; Die Gewerkschaften fordern das Parlament auf, die Vorlage abzulehnen. </p><p class="Text">Vania Alleva, Mitglied der Geschäftsleitung der Unia, kritisiert den bundesrätlichen Entscheid: „Der Bundesrat missachtet eine wichtige Freiheit der Arbeitnehmer – die Freiheit, nicht rund um die Uhr verfügbar sein zu müssen.“ Die hart erkämpfte Beschränkung der Nachtarbeit werde damit ausgehöhlt. Und SGB-Zentralsekretär Jean Christophe Schwaab fordert, dass dieser kurzsichtig ideologische Antrag im Plenum der eidgenössischen Räte korrigiert wird.“</p><p class="Text">Der Bundesrat empfiehlt, dass Tankstellenshops an Autobahnraststätten und überregionalen Hauptverkehrsachsen künftig auch nachts zwischen 1 Uhr und 5 Uhr sämtliche Produkte verkaufen können. Damit geht er zwar weniger weit als die parlamentarische Initiative Lüscher. Dennoch ist die Ausdehnung der Nachtarbeit völlig unnötig und falsch. Sie bringt für die Beschäftigten in den Läden und mittelbar auch in verbundenen Bereichen wie Reinigung, Lieferung und Sicherheit mehr Stress, schlechtere Arbeitsbedingungen, Gesundheitsprobleme und Einschränkungen des Familienlebens. Zudem ist Nachtarbeit in Tankstellenshops gefährlich, Überfälle sind häufig. </p><p class="Text">Der Bundesrat gewichtet damit das Interesse einiger Ladenketten höher als den Arbeitnehmerschutz. Das ist umso unverständlicher, als die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung gar keine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten will. Dies zeigt sich in den Abstimmungen der letzten Jahre, in denen entsprechende Liberalisierungsvorlagen zu 90% bachab geschickt wurden. Dieses klare Signal sollte nun endlich auch die Politik zur Kenntnis nehmen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-326</guid><pubDate>Wed, 28 Dec 2011 17:20:00 +0100</pubDate><title>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/in-der-schweiz-muessen-schweizer-loehne-bezahlt-werden</link><description>Vernehmlassung Anpassung Flankierende Massnahmen Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die Vorschläge des Bundesrates zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und zur Sanktionierung von Verstössen gegen Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen (NAV) bzw. erleichtert allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Die Scheinselbständigkeit ist vor allem im Baunebengewerbe eine verbreitete Strategie von Unternehmen, um die Schweizer Mindestlöhne zu umgehen. Und die fehlende Sanktionierungsmöglichkeit bei NAV-Mindestlöhnen führt dazu, dass diese NAV nur schlecht durchgesetzt werden können.&nbsp;
</p><p>Mit den Vorschlägen des Bundesrates ist aber nur ein Teil der Lücken im Instrumentarium der flankierenden Massnahmen geschlossen. Damit in der Schweiz auch Schweizer Löhne bezahlt werden, sind folgende Probleme anzugehen:&nbsp;</p><ul><li>Um den zunehmenden Lohndruck via Subunternehmerketten zu bekämpfen, muss der Bund eine wirksame Solidarhaftung einführen.&nbsp;</li></ul><ul><li>Die Kantone, v.a. der Deutschschweiz, müssen Mindestlöhne einführen, wenn sie Lohndumping feststellen. Der Bund muss dafür sorgen, dass diese gesetzliche Vorschrift in den Kantonen umgesetzt wird. Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau, Teile des Journalismus und des Detailhandels.</li></ul><ul><li>Bei Neueinstellungen, wo die Gefahr von Lohndruck besonders gross ist, müssen die Kontrollen deutlich erhöht werden.&nbsp;</li></ul><p>Die Vernehmlassung in vollem Wortlaut:
</p><p>&nbsp;http://www.sgb.ch/uploaded/Vernehmlassungen/111102-04_DL_VN_BG%20ueber%20Anpassung%20flank.%20Massnahmen%20PFZ.pdf</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-105</guid><pubDate>Tue, 20 Dec 2011 15:06:00 +0100</pubDate><title>Wichtiger Erfolg für das Bundespersonal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wichtiger-erfolg-fuer-das-bundespersonal</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Selbstverständlichkeiten sind leider nicht mehr immer selbstverständlich. Beispielsweise war anfangs Wintersession im Bundeshaus keineswegs klar, dass der provokative Angriff der SVP mit Verbündeten auf das Bundespersonal in der Budgetdebatte abgewehrt werden könnte. Doch das Argument, dass vom Parlament ausgelöste Mehraufgaben für die Verwaltung auch ausreichend Personal benötigen, setzte sich am 15. Dezember auch im Nationalrat durch. Das ist erfreulich. Hoffen wir, dass damit das widerliche Personalbashing von Rechtsaussen endlich aufhört.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Anfangs Session musste man annehmen, dass sich die Kommissionsmehrheit hinter dem Antrag von Nationalrat Zuppiger, die Bundespersonalkredite um 150 Millionen Franken zu kürzen, auch im Plenum durchsetzen würde. In der ersten Runde folgte der Nationalrat denn auch mit klarer Mehrheit dem 3-Prozent-Abbau. Die Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal (VGB) der Gewerkschaften PVB, garaNto, VPOD und PVfedpol reagierte mit Briefen an die Mitglieder des National- und Ständerats und forderte darin eine verantwortungsvolle Personalpolitik sowie den Respekt vor sozialpartnerschaftlichen Verhandlungsergebnissen. Mit gezielt eingesetzten Argumenten verwiesen die Gewerkschaften auf die politisch beschlossenen Gründe der wachsenden Personalkosten und stellten die gestreute falsche Behauptung einer „überausgeglichenen Teuerung“ richtig. Der Ständerat behandelte das Budget folgerichtig als selbstverständlichen Nachvollzug demokratisch gefasster Entscheide und blieb&nbsp; einstimmig gegen die Kahlschlaganträge von rechts. Dies stärkte auch die Haltung des Bundesrats, der mit der wiedergewählten Eveline Widmer-Schlumpf zur Vernunft mahnte. Er wurde seitens der Nationalratskommission aber erneut nur von einer linken Minderheit gestützt, während die „neue Mitte“ nach Schein-Kompromissen suchte. Schliesslich schwenkte der Nationalrat mit 86 zu 82 auf den Pfad der budgetpolitischen Vernunft und Seriosität ein. Die Stellen und Lohnmassnahmen sind somit garantiert.</p><p class="Absatznormal">Der Einsatz der Bundespersonalgewerkschaften hat sich gelohnt. Hoffen wir, dass die vernünftige Mehrheit in den Räten den Wert der Arbeit, Qualität und Effizienz der Bundesangestellten nun auch dauerhaft respektiert und altbackene Vorurteile in die politische Besenkammer legt.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-104</guid><pubDate>Mon, 19 Dec 2011 14:49:00 +0100</pubDate><title>Bahnhöfe – keine politikfernen Inseln! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bahnhoefe-keine-politikfernen-inseln</link><description>Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat einen wichtigen Entscheid getroffen: Bahnhöfe sind öffentlicher Raum, und in einem solchen darf die Ausübung der politischen Rechte, etwa Unterschriftensammlungen oder Wahlaktionen, nicht unverhältnismässig eingeschränkt werden. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das BAV hat einen Rekurs einer politischen Partei gegen die Südostbahn und die Appenzeller-Bahnen gutgeheissen. Die Bahnen hatten zuvor im Bahnhof Herisau mit Hinweis auf das Bahnhofsreglement eine politische Aktion verboten. Auch die SBB handeln häufig so und argumentieren dabei, dass „Behinderungen der Pendlerströme“ zu vermeiden seien. Die gleichen SBB verteilen aber grosszügig Bewilligungen an Private, die in den Bahnhöfen PR-Aktionen durchführen können – und das auch mit sehr ausgedehnten Ständen. „Behinderungen“ scheinen nicht an räumliche Ausbreitung gebunden…</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Geschäfte ja – Politik nein</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Öffentlicher Verkehr ist eine Staatsaufgabe, auch wenn der Staat diese Aufgaben an Unternehmen delegiert. Wie der Staat selbst sind diese Unternehmen, wenn sie öffentliche Aufträge ausführen, an die Grundrechte gebunden, ob die Unternehmen nun dem Privat- oder öffentlichen Recht unterstehen. Die Grundrechte schützen das Ausüben der politischen Rechte, seien das nun das Verteilen von Flugblättern, das Sammeln von Unterschriften für Initiative, Referendum oder Petition, oder Kampagnen- und Standaktionen im Rahmen von Wahlen oder Abstimmungen. Aktionen, die die Reisenden kaum stören, weil sie keine Infrastruktur benötigen (Verteilaktionen, Unterschriftensammlungen) sind ohne Bewilligung&nbsp;</span>möglich<span lang="DE">. Es wäre sogar ungesetzlich, weil unverhältnismässig, sie einer Bewilligung unterstellen zu wollen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ein Stand jedoch, der ja mehr Raum beansprucht, kann bewilligungspflichtig sein. Ohne wichtigen Grund jedoch kann das Unternehmen diese Bewilligung nicht verweigern. Es muss zudem die Gleichbehandlung respektieren, insbesondere wenn zuvor ähnliche Aktionen für kommerzielle Zwecke zugelassen wurden.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Bleibt die Frage: Wird durch solche Aktionen nicht die Pflicht der Transportunternehmen zu politischer Neutralität verletzt? Nein – denn dem Publikum ist ja einsichtig, dass nicht das Transportunternehmen selbst die Aktion ausführt. Damit können sich auch die SBB nicht mehr hinter dem Argument der Neutralität verstecken.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Auch gewerkschaftliche Aktionen möglich</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Für die Gewerkschaften bietet der BAV-Entscheid einen weiteren Vorteil. Wenn&nbsp;</span>diese Transportunternehmen an die Grundrechte gebunden sind, dann haben sie auch die Gewerkschaftsfreiheit (Art. 28 Verfassung und zahlreiche internationale Abkommen) zu respektieren<span lang="DE">. Somit sind auch gewerkschaftliche Aktionen in Bahnhöfen zulässig.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die SBB haben in einem ähnlich gelagerten Fall leider Rekurs ans Bundesgericht gemacht. Unsere Bundesbahnen wollen offensichtlich ihre Bahnhöfe weiterhin für kommerzielle, nicht aber für politische Aktionen zur Verfügung stellen. Ein bedauerliches Vorgehen eines Unternehmens, das dem Bund, also dem Volk selbst, gehört.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Siehe auch: Lukas MATHIS, Die Ausübung politischer Rechte auf Bahnhofsarealen. Jusletter vom 12.12.2011.&nbsp;</span><span lang="DE">www.weblaw.ch</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-103</guid><pubDate>Mon, 19 Dec 2011 14:47:00 +0100</pubDate><title>Tessiner Staatsrat verweigert Gewerkschaften Zugangsrecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/tessiner-staatsrat-verweigert-gewerkschaften-zugangsrecht</link><description>Unglaublich, aber wahr: Der Tessiner Staatsrat erlässt für die Gewerkschaften ein Betretungsverbot. Das widerspricht der verfassungsmässig verankerten Koalitionsfreiheit. Zudem schränkt er die gewerkschaftliche Äusserung noch weiter ein – als ob wir noch im Zeitalter des Absolutismus lebten. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">„Einen Entscheid, der in diesem Ausmass verfassungswidrig ist, gab es in der Schweiz noch nie. Die Rechte aller Arbeitnehmenden im Kanton Tessin sind gefährdet.“ Es tönt dramatisch in der Resolution des kantonalen Gewerkschaftsbundes Tessin vom 3. Dezember 2011. Die dramatische Rhetorik entspricht jedoch der Wirklichkeit. – Doch alles schön der Reihe nach.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Am 29. November 2011 publiziert der Tessiner Staatsrat in einem Schreiben an die Personalverbände seinen Entscheid hinsichtlich gewerkschaftlicher Tätigkeit in der kantonalen Verwaltung. Darin verfügt die Regierung für die Gewerkschaften des Staatspersonales: Der Zugang zu kantonalen Gebäuden zwecks gewerkschaftlicher Tätigkeit ist grundsätzlich verboten. &nbsp;</span>Wollen die Gewerkschaften ausserhalb der Arbeitszeiten für Themen des Staatspersonals einen Saal der Verwaltung nutzen, dann hat dies die Staatskanzlei zu bewilligen. Schliesslich soll die Verteilung von gewerkschaftlichem Infomaterial über die Informations- und Abwartsdienste der Verwaltung laufen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dieser Entscheid des Staatsrates widerspricht der Verfassung. Rechtsanwalt Arthur Andermatt, Spezialist für solche Fragen, hält unmissverständlich fest: „Aus dem kollektiven Koalitionsrecht der neuen Bundesverfassung lässt sich auch ein Zutrittsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe ableiten.“[1]&nbsp;Die Grenzen der zulässigen Werbung der Gewerkschaften im Betrieb seien allein „der ordnungsgemässe Betriebsablauf und der Betriebsfrieden, die nicht gestört werden dürfen“, so der Experte weiter. Informations- und Werberecht im Betrieb stützten sich direkt auf die Verfassung, „auf die geschützte gewerkschaftliche Betätigung.“ Und Jean Christophe Schwaab, SGB-Arbeitsrechtler, hält fest: „Dieser Entscheid der Tessiner Regierung ist umso unverständlicher, als von der öffentlichen Hand eine erhöhte Sensibilität für die Sozialpartnerschaft erwartet werden darf.“</span></p><p class="Absatznormal">Für den SGB ist deshalb klar: die Tessiner Regierung hat diesen skandalösen Entscheid zurückzunehmen. Das fordert auch der direkt betroffene VPOD, der in diesem Fall von der OCST (christliche Gewerkschaft) und CCS (freisinnige&nbsp;<span lang="DE">Beamtenorganisationen) unterstützt wird. Der VPOD hat denn auch einen Anwalt beauftragt, um&nbsp;</span>Rekurs zu erheben.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Wieso aber ist die kantonale Regierung schon nur auf diese abstruse Idee gekommen? Das „Tatmotiv“ scheint kein Geheimnis zu sein. Der VPOD hatte 2010 dem Staatspersonal Flugblätter gegen den Leistungslohn&nbsp;verteilt, den ein neues Personalgesetz vorsah. In der Folge hatte die Tessiner Stimmbevölkerung die entsprechende&nbsp; kantonale Vorlage bachabgeschickt.&nbsp;</p><p>Nur: Racheerlasse werden nicht besser, wenn man aus der Position des Verlierers agiert.&nbsp; </p><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p>[1]&nbsp;Siehe A. Andermatt: Die Gewerkschaften. In: plädoyer 5/04, S. 42 bis 46.</p></div></div>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-327</guid><pubDate>Thu, 15 Dec 2011 17:22:00 +0100</pubDate><title>Resultate der Lohnrunde 2011/12</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/resultate-der-lohnrunde-2011-12</link><description>Insgesamt viele gute Abschlüsse – Dienstleistungssektor aber ungenügend</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Lohnrunde 2011/12 ist in einem grossen Teil der Branchen und Betriebe abgeschlossen. Ein guter Teil der Abschlüsse liegt zwischen 1.5 und 2.5 Prozent bei einer Teuerung von rund 0.3 Prozent (2011), wie die beigefügte Tabelle zeigt. Hier sind die Forderungen der SGB-Verbände erfüllt. Sie haben Reallohnerhöhungen von 1.3 bis 2.3 Prozent gefordert (2 bis 3 Prozent minus damals angenommene Teuerung von 0.7 Prozent).&nbsp;
</p><p>In den meisten Branchen der Binnenwirtschaft läuft es 2011 gut und die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden steigen. Selbst in der Exportwirtschaft gibt es zahlreiche Firmen, die gute Geschäfte machen und höhere Löhne zahlen können.&nbsp;
</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage sind einige Resultate absolut ungenügend – namentlich im Dienstleistungssektor. Bei Coop und Migros steigen die Löhne nach Abzug der Teuerung kaum. Im Sicherheitsgewerbe gab es gar keinen Abschluss. Auch bei einigen Banken haben die Arbeitgeber den Angestellten echte Lohnerhöhungen verweigert (z.B. Crédit Suisse), obwohl das Geld vorhanden wäre, wie die nach wie vor völlig unverhältnismässigen Saläre im Topmanagement und im Investmentbanking beweisen. Ein Problem ist auch der Bau. Die Arbeiter leisten so viele Überstunden wie noch nie in den letzten 10 Jahren; trotzdem kam bisher kein Abschluss zustande. Bei den Kantonen und Gemeinden dürfen die verdienten Lohnerhöhungen nicht durch eine verfehlte Sparpolitik gefährdet werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-330</guid><pubDate>Mon, 28 Nov 2011 17:28:00 +0100</pubDate><title>Lohnschere bleibt weit offen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschere-bleibt-weit-offen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Resultate der Lohnstrukturerhebung 2010 zeigen eine positive Tendenz. Der grosse Abstand zwischen den Kaderlöhnen und den Gehältern von Arbeitnehmenden ohne Kaderfunktion hat sich verringert. Gleichzeitig ist auch der Unterschied zwischen den Männer- und Frauenlöhnen etwas kleiner geworden.
</p><p>Doch trotz positiver Tendenz sind die Lohnunterschiede nach wie vor sehr gross. Der Medianlohn der oberen und mittleren Kader ist beispielsweise immer noch doppelt so hoch wie der Medianlohn von Frauen, die nicht im Kader sind. Und die Lohndifferenz der Angestellten und Arbei-ter zu den Topkadern ist nach wie vor extrem. Eine Ursache für diese Unterschiede sind die Boni, mit denen sich die Kader grosse Teile der Personalbudgets an sich selber ausschütten.
</p><p>Auch das Tieflohnproblem ist ungelöst. Fast 11 Prozent der Beschäftigten verdienen weniger als 4000 Franken im Monat – mehrheitlich Frauen. Um diese Situation zu verbessern, hat der SGB mit seinen Verbänden und Partnerorganisationen die Mindestlohn-Initiative lanciert. Bereits sind über 125‘000 Unterschriften beisammen. Die Einreichung ist auf Ende Januar geplant.
</p><p>Die Lohndifferenz zwischen den Männern und den Frauen beträgt nach wie vor mehr als 20 Pro-zent. Selbst wenn sich dieser Unterschied auch in den kommenden Jahren um jährlich 0,9 Prozentpunkte verringern würde, bräuchte es 40 Jahre, bis die Lohngleichheit in der Schweiz Realität wäre. Dieser Zustand ist illegal und muss rasch beseitigt werden.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-599</guid><pubDate>Thu, 24 Nov 2011 15:48:00 +0100</pubDate><title>Gesamtarbeitsverträge: Für Schutz und Fortschritt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gesamtarbeitsvertraege-fuer-schutz-und-fortschritt</link><description>100 Jahre GAV - Rede von Paul Rechsteiner, Präsident SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Anerkennung der normativen Wirkung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) mit dem Obligationenrecht von 1911 gehört zu den grossen schweizerischen Pioniertaten bei der Entwicklung des modernen Arbeitsrechts. Zu diesen Pioniertaten gehört das OR von 1911 zusammen mit dem schweizerischen Fabrikgesetz von 1877 (bzw. dessen Glarner Vorläufer von 1864) und zusammen mit den Bemühungen für die Entwicklung des internationalen Arbeitsrechts, die schliesslich in die Gründung der Internationalen Arbeitsorganisation mit Sitz in Genf mündeten. Nur am Rande: 1911 gab es im Eidgenössischen Parlament noch eine absolute Mehrheit der Freisinnigen, dies sowohl im National- wie auch im Ständerat.</p><p class="Text">Die Schweiz war das erste Land der Welt, das die normative Wirkung von Gesamtarbeitsverträgen gesetzlich verankerte. Damit verlieh das Gesetz den gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen eine Durchsetzungswirkung im Einzelarbeitsverhältnis.&nbsp; Die innovative Schweizer Gesetzgebung füllte den rechtlichen Leerraum zwischen Einzelarbeitsvertrag und Gesetz. Die Schutzwirkung des Arbeitsrechts beruhte hinfort nicht mehr nur auf dem Gesetz, das sich oft nur auf minimale Vorschriften beschränkte. Zwischen das Gesetz und das einzelne Arbeitsverhältnis schoben sich mit dem Gesamtarbeitsvertrag Regeln, die von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt worden waren. Sie verstärkten die Schutzwirkung des Arbeitsrechts. Beim Versuch, diese neue Rechtsentwicklung zu beschreiben, wurde der Begriff der „Sozialisierung des Privatrechts“ geprägt.</p><p class="Text">Die modernen Industriestaaten wie die Schweiz verdanken den kollektiven Regelungen der Gesamtarbeitsverträge entscheidende sozialpolitische Fortschritte. Viele Errungenschaften, die das heutige Leben prägen, kamen dank Gesamtarbeitsverträgen zustande. Lange bevor die Ferienansprüche im Gesetz verankert werden konnten, gab es Ferienregelungen in Gesamtarbeitsverträgen. Und auch heute eilen die Ferienregelungen in Gesamtarbeitsverträgen dem gesetzlichen Minimalanspruch teilweise weit voraus. Auch bei der Altersvorsorge über Pensionskassen gingen die kollektiven vertraglichen Regelungen dem Gesetz voran. Rückblickend ist klar, dass der gesetzliche Anspruch ohne die vertraglichen Vorläufer in der Praxis gar nicht vorstellbar gewesen wäre. </p><p class="Text">Beim Taggeldanspruch bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit stützt sich eine angemessene Deckung allerdings bis heute ausschliesslich auf gesamtarbeitsvertragliche Regelungen, soweit Arbeitgeber sie nicht von sich aus anbieten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung kam bis heute nicht zustande, obschon es sich um ein elementares Risiko handelt, das jeden und jede treffen kann. Die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, so wie sie heute im OR geregelt ist, ob sie nun nach der Berner oder einer anderen Skala berechnet wird, ist archaisch, widerspricht dem Rechtsgefühl und kann den Taggeldanspruch nicht ersetzen. Nachdem der Erwerbsersatz bei Mutterschaft nach jahrzehntelangem politischem Ringen inzwischen erfolgreich gesetzlich geregelt ist, handelt es sich beim fehlenden gesetzlichen Taggeldanspruch im Krankheitsfall um die grösste Lücke im System der sozialen Sicherheit überhaupt. Diese Lücke zeigt auch, weshalb auch die besten gesamtarbeitsvertraglichen Ansprüche bei derartigen elementaren Risiken das Gesetz nicht ersetzen können. Gehen doch viele jener, die keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, diesem Schutz verlustig, obschon auch sie, wenn das Unglück eintritt, dringend darauf angewiesen wären.</p><p class="Text">Kommen wir nun aber zu aktuellen Herausforderungen für die Gesamtarbeitsverträge und zu den Perspektiven. Beginnen wir mit den grossen Tendenzen. </p><p class="Text">Die Jahrzehnte nach dem zweiten Weltkrieg waren geprägt vom Auf- und Ausbau der kollektivvertraglichen Regelungen, inhaltlich und bezüglich der Ausdehnung. In Branchen, die etwas auf sich hielten, wurden&nbsp; sie zunehmend unverzichtbar. Diese positive Tendenz kehrte sich ab 1992 um, als die neoliberale Welle auch auf die Schweiz überschwappte.&nbsp; Der normative Charakter verschiedener Verträge wurde ausgedünnt, nicht zuletzt auch durch die Dezentralisierung der Verhandlungen, die zunehmend verbetrieblicht und individualisiert wurden. Der Angriff auf die Gesamtarbeitsverträge gipfelte darin, dass sie vom damaligen Arbeitgeberpräsidenten Richterich als „Auslaufmodell“ charakterisiert wurden. 1996 erreichte die Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge ihren historischen Tiefpunkt in neuerer Zeit.</p><p class="Text">Die Gegenbewegung mit einem neuen, oft unterschätzten Aufschwung der Gesamtarbeitsverträge setzte Ende der neunziger Jahre ein. Die Zahl der GAV-Unterstellten nahm seither ständig zu, und noch markanter war die Zunahme der Zahl der allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge. Auch wenn ein Teil der neuen Konjunktur der Gesamtarbeitsverträge der Erosion des Beamtenstatus im öffentlichen Sektor zuzuschreiben ist, bleibt es bei einer klar positiven Entwicklung. Die am schwer verständlichen Widerstand der Deutschschweizer Verleger seit Jahren scheiternde Weiterführung des jahrzehntealten GAV für die Journalistinnen und Journalisten, früher Lohnregulativ genannt, bleibt vorläufig die Ausnahme, die die Regel bestätigt.</p><p class="Text">Die Gründe für die positive Entwicklung liegen in einem nach wie vor durch eine Deregulierungsrhetorik geprägten Umfeld massgebend bei den flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen mit der EU. Und bei der gleichzeitig eingeleiteten gewerkschaftlichen Aufbauarbeit im Dienstleistungssektor mit der ersten Mindestlohnkampagne unter dem Titel „Keine Löhne unter 3000 Franken“.</p><p class="Text">Mit den flankierenden Massnahmen wurde das Prinzip verankert, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Damit war die Erkenntnis verbunden, dass es in einem geöffneten europäischen Arbeitsmarkt neue Regulierungen zum Schutz der Löhne braucht. Dazu gehört eine Stärkung der Gesamtarbeitsverträge samt der Allgemeinverbindlichkeit. </p><p class="Text">Die Allgemeinverbindlichkeit der Gesamtarbeitsverträge ist die bewährte Antwort auf die sogenannte Aussenseiterproblematik. Wenn die Schutzwirkung der Gesamtarbeitsverträge greifen und die Unterbietung des branchenüblichen Lohnniveaus verhindert werden soll, muss dafür gesorgt werden, dass sich auch Arbeitgeber, die den vertragsschliessenden Arbeitgeberverbänden nicht angehören, an die Regeln halten. In einem geöffneten europäischen Arbeitsmarkt ist die Schutzwirkung des Gesamtarbeitsvertrages via Allgemeinverbindlichkeit noch wichtiger geworden. Es darf nicht zugelassen werden,&nbsp; dass schlechte Arbeitsbedingungen und Lohndruck für Arbeitgeber, die sich nicht an die Regeln halten, zum Konkurrenzvorteil und zur Profitquelle werden, seien dies nun Ausländer oder Inländer. Die Allgemeinverbindlichkeit sorgt für Ordnung in der Branche. </p><p class="Text">Das bedeutet allerdings auch, dass die für die anspruchsvollen Prozeduren der Allgemeinverbindlicherklärung zuständigen Behörden endlich mit den Ressourcen ausgestattet werden müssen, die sie für rasche und effiziente Abläufe benötigen. Ein Bruchteil der immer üppigeren personellen Ausstattung der Wettbewerbsbehörden würde für diese elementare Aufgabe genügen; verbunden mit der entsprechenden Prioritätensetzung für den Arbeitsmarkt, der doch für den Wohlstand der Schweiz entscheidend ist. Auf dieser Stufe ist die grosse Arbeitsmarktreform der flankierenden Massnahmen in Verbindung mit der Personenfreizügigkeit behördlich noch nicht nachvollzogen worden.</p><p class="Text">Die flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen sind eine politische Erfolgsgeschichte und gleichzeitig das vielleicht bedeutendste Beispiel für die Wirksamkeit schweizerischer Sozialpartnerpartnerschaft der jüngeren Zeit. Die Beziehung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ist nicht von gegenseitiger Zuneigung, sondern vielmehr von gegensätzlichen Interessen geprägt. Was für die Branchen zutrifft, gilt auch für die Dachverbände. Trotzdem sind sie gegenseitig in einem komplexen Verhältnis aufeinander angewiesen. Das Schlimmste für eine lösungsorientierte Gewerkschaft ist, wenn es auf der Arbeitgeberseite überhaupt keinen Verband oder keinen Ansprechpartner gibt, der in der Lage ist, die Interessen zu bündeln und verantwortlich zu vertreten. Auf der Arbeitgeberseite kann es nicht fundamental anders sein. Wenn es an einer glaubwürdigen Arbeitnehmervertretung fehlt, hängen Regelungen, die zu einem verlässlichen Interessenausgleich führen sollen, in der Luft. Vor diesem Hintergrund war die Erfolgsgeschichte der flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen exemplarisch. Die Verbände erarbeiteten in harten Auseinandersetzungen in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden ein Regulierungspaket, das so im politischen Prozess kaum möglich gewesen wäre. Die wiederholt positiven Volksabstimmungen zu den bilateralen Verträgen zeigten, dass auch in der direkten Demokratie Öffnungsschritte im Verhältnis zum europäischen Umfeld möglich sind, wenn die sozialen Interessen ernst genommen und entsprechend berücksichtigt werden. – Spannungen im Verhältnis der Verbände müssen somit ausgehalten und Interessengegensätze müssen ausgetragen werden, um zu produktiven Ergebnissen zu kommen. Voraussetzung ist der gegenseitige Respekt und die gegenseitige Anerkennung, die ja auch im grundrechtlich geschützten Koalitionsrecht fusst. Ausfluss dieses Respekts und dieser Anerkennung muss es allerdings auch sein, dass der Kündigungsschutz für Betriebskommissionsmitglieder und Gewerkschaftsvertreter endlich so geregelt wird, wie es die Internationale Arbeitsorganisation zum Schutz der Koalitionsfreiheit schon lange verlangt. </p><p class="Text">Bund und Kantone hätten es übrigens in der Hand, Gesamtarbeitsverträge deutlich stärker zu fördern als dies heute der Fall ist. Überall, wo öffentliche Gelder im Spiel sind, sei es im öffentlichen Beschaffungswesen oder bei Subventionen,&nbsp; besteht ein direktes öffentliches Interesse an der Einhaltung angemessener Arbeitsbedingungen, wie dies am besten durch Gesamtarbeitsverträge garantiert wird. Dasselbe gilt bei Konzessionen. Die Förderung der Gesamtarbeitsverträge kann sich direkt auf das für die Schweiz verbindliche Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation abstützen. </p><p class="Text">Neue Fragen im Verhältnis der Sozialpartner wirft die neue Dynamik in der Frage der Mindestlöhne auf. Zu Unrecht wittern gewisse Kommentatoren in der neuen Mindestlohninitiative das Ende der Sozialpartnerschaft.&nbsp; Die Initiative verfolgt im Gegenteil das Ziel, die Gesamtarbeitsverträge zu stärken. Das gesetzliche Minimum kommt nur dort, aber immer dort zur Anwendung, wo es keine Gesamtarbeitsverträge mit besseren Regelungen gibt. Die Gewerkschaften bevorzugen für die Lohnregulierung seit jeher und auch in Zukunft die Gesamtarbeitsverträge, die differenzierte Lösungen und die Berücksichtigung von Ausbildung und Berufserfahrung zulassen. Der gesetzliche Mindestlohn sorgt aber dafür, dass die Leute in Bereichen, in denen es keine Gesamtarbeitsverträge gibt, nicht schutzlos bleiben. Oft sind es Branchen, in denen es keine Arbeitgeberverbände gibt und der gewerkschaftliche Organisationsgrad tief ist. Vieles spricht dafür, dass der gesetzliche Mindestlohn zum Entstehen eines Gesamtarbeitsvertrages in Bereichen führen kann, die bisher keine kollektivvertraglichen Regelungen kannten. Denn erst der Gesamtarbeitsvertrag ermöglicht eine branchennahe Lohnregulierung. Und vielleicht wird die Lohnregulierung über Gesamtarbeitsverträge auch noch in jenen Branchen enttabuisiert, welche sie bisher, unter den Bedingungen eines geschlossenen schweizerischen Arbeitsmarkts, nicht kannten. Die grosse Reform des schweizerischen Arbeitsmarkts durch die bilateralen Verträge in Verbindung mit den flankierenden Massnahmen hat auch hier alles verändert. Der nötige Schutz der Löhne wird am besten durch Gesamtarbeitsverträge gewährleistet. Und Regeln über die Löhne sind der klassische Anwendungsfall der normativen Wirkung der Gesamtarbeitsverträge.</p><p class="Text">Die Schutzwirkung der Gesamtarbeitsverträge ist in einem Umfeld des Drucks auf die Löhne und der Gefahr von Lohndumping somit geradezu unverzichtbar geworden. Lassen Sie mich zum Schluss über die heute im Vordergrund stehende Schutzwirkung hinaus den Akzent auf die Fortschrittsperspektive der Gesamtarbeitsverträge legen. Gesamtarbeitsverträge sind eine Erfolgsgeschichte, weil sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem weit grösseren und gerechteren Ausmass an den wirtschaftlichen Errungenschaften der Branche teilhaben lassen als in Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag. Statistisch liegt die Entwicklung der Löhne mit Gesamtarbeitsverträgen regelmässig über jenen ausserhalb der Gesamtarbeitsverträge. Das entspricht den Erfahrungen auch im internationalen Vergleich. Die Lohnungleichheit vergrössert sich, wie die OECD festgestellt hat, fast proportional mit der tieferen Abdeckung der Arbeitsverhältnisse durch Gesamtarbeitsverträge. Gesamtarbeitsverträge sorgen somit für Lohngerechtigkeit und dafür, dass alle etwas von dem haben, was in den Unternehmen, was in den Branchen erarbeitet wurde. </p><p class="Text">Nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch in Zukunft eröffnen sich den Gesamtarbeitsverträgen grosse Fortschrittsperspektiven. Ein Beispiel ist das Recht auf vorzeitige Pensionierung. Hier war die FAR-Lösung auf dem Bau für die Finanzierung des Altersrücktritts ab 60 Jahren ein grosser Durchbruch. Auch wenn es bei Vertragserneuerungen auf dem Bau erfahrungsgemäss immer wieder rumpelt, möchten inzwischen auch die Baumeister den vorzeitigen Altersrücktritt nicht mehr missen. Er trägt nicht nur zur Attraktivierung der Bauberufe bei. Gute Arbeitsbedingungen sind gleichzeitig das Markenzeichen einer produktiven Branche. – Nachdem gesetzliche Lösungen für den verbreiteten Wunsch nach der Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung zu tragbaren Bedingungen wiederholt gescheitert sind, wäre es wünschbar, wenn in den nächsten Jahren weitere innovative Branchenmodelle entwickelt werden könnten. Gute Gesamtarbeitsverträge, die sich nicht am Minimum, sondern an den Bedürfnissen und Möglichkeiten orientieren, sind dafür die Voraussetzung.</p><p class="Text">Was für das Recht auf vorzeitige Pensionierung gilt, gilt wie in der Vergangenheit natürlich auch für die Ferienansprüche und die Arbeitszeiten. Oder auch bei der Weiterbildung. Voraussetzung einer dynamischen Zukunft für die Gesamtarbeitsverträge ist die Erkenntnis, dass es im wohlverstandenen Interesse beider Seiten liegt, alle Beschäftigten in der Branche an den Entwicklungen teilhaben zu lassen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-95</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2011 14:34:00 +0100</pubDate><title>Eiszeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/eiszeit</link><description>So geballt, so intensiv und so eisig wie in den letzten paar Wochen sind die Angriffe auf die Gewerkschaftsfreiheit in der jüngeren Vergangenheit noch nie ausgefallen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fälle missbräuchlicher Entlassung von Mitgliedern einer Betriebs- oder Personalkommission (BK oder PK) sind in der Waadt gleich doppelt vorgekommen: bei der Tesa (Elektroindustrie) und beim Grossverleger Edipresse.&nbsp;</span>Bei Edipresse wurde einem BK-Mitglied aus «wirtschaftlichen Gründen» gekündigt, unter Missachtung des geltenden GAV. Der Fall ähnelt demjenigen von PK-Präsident Daniel Suter beim «Tages-Anzeiger» (dessen Besitzer Tamedia soeben den Schweizer Verlagsbereich der Edipresse erworben hat), der 2009 vor der Eröffnung von Verhandlungen über den Sozialplan entlassen worden ist (dieser Fall ist vor Bundesgericht hängig). Bei der Tesa sind zwei BK-Mitglieder nach harten Verhandlungen entlassen worden, in denen sich die BK erfolgreich gegen eine Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich gewehrt hatte. Der Arbeitgeber berief sich auf einen hanebüchenen Vorwand, um die fristlose Entlassung zu rechtfertigen: Die beiden hätten eine Petition gestartet. Das ist nicht nur falsch, sondern würde auch nie eine solche «Vergeltung» zulassen. Ein Versöhnungsversuch scheint für’s Erste gescheitert.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Auch im Tessin zeichnet sich ein ähnlicher Fall ab: ein Industriebetrieb will einen BK-Präsidenten entlassen – und teilte ihm das während den jährlichen Lohnverhandlungen mit.</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span>Streikende verleumden</span></h3><p class="Absatznormal">Beim Genfer Universitätsspital gab es in letzter Zeit mehrere Streiks. So protestierten etwa die Angestellten des Patiententransports, der Hilfspflege, des Labors und der Reinigung gegen verschlechterte Arbeitsbedingungen aufgrund von Sparbudgets und eingefrorenen Löhnen. Die Spitaldirektion griff zum Zweihänder. In der Presse berichtete sie, dass der Streik Leben gefährde. Gleichzeitig erhob sie Strafklage und wollte das so eingeschüchterte und diskreditierte Personal zu einem „Minimaldienst“ verpflichten, den es in keinem Gesetz gibt. Diese falschen Anschuldigungen sind nichts anderes als eine Attacke auf das Streikrecht. Auch während ihres Streiks haben die Spital-Angestellten immer darauf geachtet, dass die Patienten dadurch nicht zu Schaden kommen.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Rache nach erfolgreichem Streik</span></h3><p class="Absatznormal">Das Personal der Barbey SA (Fleischverarbeitung) in der Waadt hat dank eines erfolgreichen Streiks im Mai 2010 einige Verbesserungen der Arbeitsbedingungen erreicht. Alle Angestellten, die vor Gericht ihre Rechte geltend machten, bekamen zudem Recht. Nun hat das Unternehmen wie ein schlechter Verlierer und auf missbräuchliche Art eine Schadenersatzklage von 3,5 Mio Franken gegen Unia erhoben. Gleichzeitig hat es erwirkt, dass ein Gewerkschaftssekretär wegen Verleumdung verurteilt wurde. Dessen Aussagen ruhten jedoch auf Zeugnissen der betroffenen Arbeitnehmer/innen… Der Fall zeigt, wie rasch gewisse Arbeitgeber zur Kriminalisierungsmethode greifen, um sich Bewegungsfreiheit zu verschaffen und die Arbeitnehmenden unterwürfig zu halten.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Hoffnungsschimmer</span></h3><p class="Absatznormal">Im aktuell sehr düsteren Gemälde zur Gewerkschaftsfreiheit gibt es nur einen Farbtupfer. Das Polizeigericht im freiburgischen Broyebezirk hat alle Anschuldigungen gegen die Gewerkschaft Unia und gegen die Arbeitnehmenden selbst aufgehoben. Diese hatten öffentlich und nach Treu und Glauben das klar missbräuchliche Handeln des Personalverleihers „OK Personnel SA“ angeprangert. Man habe das Recht, von einem Arbeitgeber, der sich missbräuchlich verhalte, auch zu sagen, dass er sich missbräuchlich verhalte. Ein – allerdings isolierter – Sieg für die Meinungsäusserungs- und die Gewerkschaftsfreiheit.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-96</guid><pubDate>Mon, 21 Nov 2011 14:36:00 +0100</pubDate><title>Vor dem Abpfiff der ersten Halbzeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vor-dem-abpfiff-der-ersten-halbzeit</link><description>Die Mindestlohninitiative steht. Die Schwelle von 120 000 Unterschriften ist klar überschritten. Deshalb ruft der SGB zu letzten Sammlungen und zum Rückruf der bei den Sammelnden noch vorliegenden Unterschriftenbögen auf.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Gewerkschaften haben&nbsp;</span>die erste Halbzeit&nbsp;<span lang="DE">ihres fair play für fair pay zügig und effizient gespielt. Nach 10 Monaten haben sie mittlerweile 122 000 Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt.&nbsp;</span>Diese Unterschriften sind noch nicht alle beglaubigt, so dass sich ihre Zahl noch etwas verkleinern wird. Auf der anderen Seite dürften noch neue Unterschriften dazukommen. Der SGB hat zu letzten Sammlungen aufgerufen und dazu aufgefordert, die Bögen, die in den Büros oder zuhause noch halb oder ganz ausgefüllt herumliegen, bis zum 9.12.2011 einzuschicken.&nbsp;<span lang="DE">Das Einreichen der Initiative ist auf den Zeitraum Ende Januar 2012 geplant.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fest steht somit: in 3 bis 4 Jahren werden die Schweizer darüber abstimmen können, ob für einen Vollzeitjob nicht mindestens 4000 Franken zu zahlen sind. Die Idee, Mindestlöhne nicht allein per Gesamtarbeitsvertrag, sondern da, wo dies nicht möglich ist, auch per Gesetz oder andere staatliche Massnahmen zu fördern, erobert sich immer mehr Raum. Das aktuellste Beispiel liefert Deutschland. Da haben sich die&nbsp;</span>schwarzgelben Regierungsparteien&nbsp;<span lang="DE">jahrelang dem vom Gewerkschaftsbund (DGB) und den Linksparteien geforderten gesetzlichen Mindestlohn verweigert. Nun jedoch haben Kanzlerin Merkel höchstpersönlich und ein beachtlicher Teil ihrer nächsten Entourage die Kehrtwende vollzogen. Merkel will eine (sozialpartnerschaftlich dominierte) Kommission einsetzen, die in Branchen ohne Tarifmindestlöhne verbindlich einen Minimallohn erlassen kann. Ein gutes Zeichen für die Renaissance des Mindestlohns, das sicher über den Rhein ausstrahlen wird.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mehr zur Initiative, die von SP, Grünen, CSP, Alternative Linke, LCH, Vasos, IG Sozialhilfe, KABBA und Liste 13 unterstützt wird, findet sich auf:&nbsp;<a href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.mindestlohn-initiative.ch</a></span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-92</guid><pubDate>Mon, 21 Nov 2011 14:19:00 +0100</pubDate><title>Entwicklung, Rückschläge, Renaissance</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/entwicklung-rueckschlaege-renaissance</link><description>Die Gesamtarbeitsverträge (GAV) regeln einen grossen Teil der Arbeitswelt – und damit des täglichen Lebens. Am 24. November  beschäftigen sich Sozialpartner und Bundesrat anhand des 100jährigen Jubiläums der GAV-Verankerung im Obligationenrecht mit der Frage, wohin die GAV entwickelt werden können. Wir stellen hier in aller Kürze die Frage, woher sie kommen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">1877 führt die Schweiz nach heftiger Auseinandersetzung das Fabrikgesetz ein. Es bringt den 11-Stunden-Tag, ein Verbot der Kinderarbeit (unter 14 Jahren) und eine weitgehende Einschränkung der Nachtarbeit. Zu diesem Zeitpunkt sind kaum eine Handvoll Gesamtarbeitsverträge (GAV) verwirklicht. Wer die Ausbeutung von Arbeitnehmenden bekämpft, setzt primär auf staatliches Arbeitsrecht – und Streik.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das ist auch 1911 nicht wesentlich anders, als der GAV im Schweizerischen Obligationenrecht verankert wird. Der damalige Bundesrat erhofft sich von der Förderung der GAV eine Milderung des Klassenkampfs. Denn die Schweiz des frühen 20. Jahrhunderts ist nicht – wie es ein späterer Mythos verklärt – das Land der wohltemperierten Interessenausgleiche; es wird oft gestreikt. Ende der 20er Jahre sind denn auch klar weniger als 10 % der unterstellbaren<span lang="DE">[1]</span></span>&nbsp;Arbeitnehmer/innen einem GAV unterstellt. Dies beginnt sich erst 10 Jahre später zu ändern. Es kommt zu einer ersten Welle von GAV-Abschlüssen. Die bedeutendsten davon sind der Landesmantelvertrag (LMV) des Bauhauptgewerbes, der Uhren-GAV und das Friedensabkommen in der Maschinenindustrie. Bei Kriegsausbruch ist rund ein Viertel aller Arbeitsverhältnisse von einem GAV bestimmt. Eine zweite Welle von Abschlüssen ab 1944 (neu Chemie-, Nahrungsmittel-, Textil-GAV) führt dazu, dass 1950 rund 50 % aller Arbeitnehmer einem GAV unterstehen.</p><h3 style="font-weight: bold; " class="Absatznormal"><span lang="DE">Vom Verteilinstrument zum „Auslaufmodell“</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dieser Grad an Unterstellung ändert bis anfangs 90er Jahre nicht wesentlich. Der GAV wird vier Jahrzehnte lang als Instrument einer einigermassen gerechten Verteilung gemeinsam erarbeiteten Reichtums angewandt. Die&nbsp;</span>Löhne, so sie im GAV geregelt sind, klettern aufwärts, die&nbsp;<span lang="DE">Ferien steigen auf 4 bis 6 oder 7 Wochen (etwa für Ältere), die wöchentlichen Arbeitszeiten fallen auf 41 bis 40 Stunden. Gleichzeitig erschliessen die GAV neue Inhalte wie Weiterbildung, Mitwirkung, Gesundheitsschutz und Gleichstellung.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">In der Krise der 90er Jahre greifen die Neoliberalen den GAV frontal an. Arbeitgeber-Präsident Guido Richterich bezeichnet ihn als „Auslaufmodell“. Gleichzeitig werden die GAV inhaltlich ausgedünnt. Der automatische Teuerungsausgleich wird eliminiert, einige GAV verlegen die Lohnverhandlungen auf betriebliche Ebene (Banken, Basler Chemie, graphische Industrie). So gewinnt auch die individuelle Lohnverteilung an Bedeutung und verursacht wesentlich die zunehmende Lohnspreizung. Die anhaltende Tertiarisierung der Arbeitswelt führt zudem dazu, dass der GAV, der vor allem in Handwerk und Industrie verbreitet ist, einen immer kleineren Teil der Arbeitsverhältnisse abdeckt. 1996 ist der Tiefpunkt erreicht: Nur mehr 1 269 000 Arbeitnehmer/innen sind einem GAV unterstellt. Der Abdeckungsgrad fällt unter 50 %.</span></p><h3 style="font-weight: bold; " class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Renaissance</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">2009 zählt das BA für Statistik 614 GAV, denen insgesamt 1,7 Mio Arbeitnehmer/innen unterstellt sind. Der Abdeckungsgrad liegt damit wieder über 50 %.&nbsp;</span>Der Trend der 90er Jahre ist also gekehrt worden. Was sind die Gründe&nbsp;<span lang="DE">für die Renaissance des GAV?&nbsp;</span></p><ol><li><span lang="DE"></span><span lang="DE">Nach einer weitgehenden Abschaffung des Beamtenstatus bei Bund und Kantonen werden die Arbeitsverhältnisse bei Post, SBB und Swisscom, aber auch in Bereichen des Gesundheitswesens, neu durch GAV geregelt.&nbsp;</span></li><li><span lang="DE"></span><span lang="DE">In Bereichen des tertiären Sektors können einige neue GAV abgeschlossen werden (Reinigung, private Sicherheit, kleinere regionale GAV im Detailhandel).</span></li><li><span lang="DE"></span>Die politische Konstellation rund um die Personenfreizügigkeit mit der EU<span lang="DE">&nbsp;</span>begünstigt diese Renaissance<span lang="DE">: Wer verschlechterte Arbeitsbedingungen verhindern will, muss auf einen Referenzrahmen abstellen, den GAV und insbesondere GAV-geregelte Mindestlöhne geradezu ideal abgeben. Auf diesem Hintergrund, aber auch gepusht durch gewerkschaftliche Kampagnen, steigert sich das normative Gewicht vertraglicher Mindestlöhne. Es kommt zu einer Zunahme von allgemein verbindlich erklärten GAV.</span></li></ol><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dass die Entwicklung vorwärts geht, wenn auch nicht schnurgerade sondern gewunden, zeigt der beabsichtigte Temporär-GAV, dessen Inkraftsetzung immer wieder torpediert wurde. Dass GAV als Ausdruck einer Konsens-Strategie in der Aushandlung selbst auch zu Konflikten Anlass geben können, zeigt sich aktuell in der Erneuerung des LMV-Bau. Genau in diesem Gewerbe ist 2003 – auch nach einem heftigen Konflikt – der frühzeitige Altersrücktritt vereinbart worden, der seinerseits zum Modell für viele weitere solche GAV-Regelungen wird, die jeweils allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Neu sind zudem in den letzten Jahren zunehmend auch&nbsp;</span>Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie&nbsp;<span lang="DE">in die GAV aufgenommen worden</span>.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">In der quantitativen Abdeckung zeigt sich das Modell des GAV somit gegenwärtig als sehr robust,</span>&nbsp;in den Inhalten&nbsp;<span lang="DE">als innnovationstauglich.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Tabelle 1: GAV-Abdeckung (Schätzung Rieger 2009)<span lang="DE">[2]</span></span>&nbsp;</b></p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col"><span lang="DE">Gering (&lt; 30%)</span></th><th scope="col"><span lang="DE">Mittel (30 bis 60%)</span></th><th scope="col"><span lang="DE">Hoch (&gt; 60%)</span></th></tr></thead><tbody><tr><td><span lang="DE">Sektoren</span></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">primärer</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">tertiärer</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">sekundärer</span></p></td></tr><tr><td><span lang="DE">Ausbildung</span></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">höhere</span></p></td><td></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ungelernte, Berufslehre</span></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Löhne</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&gt; 6000.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">4500.- bis 6000.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&lt; 4500.-</span></p></td></tr></tbody></table><p><b>Tabelle 2: die 5 grössten GAV in der Schweiz</b></p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Branche/Unternehmen</span></b></p></th><th scope="col"><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Anzahl Unterstellte<span><span><span><b><span lang="DE">[3]</span></b></span></span></span></span></b></p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Gastgewerbe</span></p></td><td><span lang="DE">206‘000</span></td></tr><tr><td><span lang="DE">Maschinenindustrie</span></td><td><span lang="DE">110‘000</span></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Bauhauptgewerbe</span></p></td><td><span lang="DE">80‘000</span></td></tr><tr><td><span lang="DE">Banken</span></td><td><span lang="DE">80‘000</span></td></tr><tr><td><span lang="DE">Migros</span></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">65‘000</span></p></td></tr></tbody></table><div><hr><div id="ftn1"><p>[1]&nbsp;Die GAV-Abdeckung orientiert sich hier und im Folgenden an der Zahl der&nbsp;<i>Unterstellbaren&nbsp;</i>und nicht sämtlicher Erwerbstätigen. Insbesondere Selbständige und Kaderangehörige sind somit nicht berücksichtigt.</p></div><div id="ftn2"><p>[2]&nbsp;Andreas Rieger: Entwicklung und Bedeutung der GAV in der Schweiz. S. 112. In: Handbuch zum kollektiven Arbeitsrecht, Basel 2009.</p></div><div id="ftn3"><p>[3]&nbsp;Quelle: ebenda, S.113. Zahlen 2006.&nbsp;</p></div></div>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-334</guid><pubDate>Fri, 11 Nov 2011 17:37:00 +0100</pubDate><title>Es geht vorwärts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-geht-vorwaerts</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB und seine Frauenkommission begrüssen den heutigen Entscheid der SGK des Nationalrats zum Stillen am Arbeitsplatz. Die SGK beantragt dem Ratsplenum, Abkommen 183 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Mutterschaft zu ratifizieren und das Arbeitsgesetz (ArG) so zu ändern, dass am Arbeitsplatz stillende Mütter dafür ein Recht auf eine bezahlte Pause haben.
</p><p>Der Anspruch auf Lohn für die Stillzeit am Arbeitsplatz ist bis heute nicht immer garantiert. In einem Urteil von Ende Oktober 2011 hat etwa das Genfer Kantonalgericht ein solches Recht verneint. Die von der Kommission vorgeschlagene ArG-Änderung wird die Sachlage somit juristisch klären und die Situation von am Arbeitsplatz stillenden Müttern konkret verbessern. Zudem wird damit auch das Stillen gefördert, was gesundheitspolitisch zu begrüssen ist.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-87</guid><pubDate>Tue, 01 Nov 2011 14:08:00 +0100</pubDate><title>Wieso eigentlich eine Vernehmlassung, wenn man deren Ergebnisse ignoriert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wieso-eigentlich-eine-vernehmlassung-wenn-man-deren-ergebnisse-ignoriert</link><description>Gewerkschaften, Linksparteien, Kirchen, die meisten Kantone, die Detaillisten und viele weitere Organisationen haben sich in der Vernehmlassung gegen die Parlamentarische Initiative Lüscher gewandt. Eine Mehrheit also. Dennoch wollen die zuständigen parlamentarischen Kommissionen mit dem Anliegen durchmarschieren.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Parlamentarische Initiative Lüscher verlangt uneingeschränkte Öffnungszeiten für Tankstellenshops. Sie reiht sich wie exemplarisch ein in die Salamitaktik, mit der das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit zunehmend banalisiert und Schritt für Schritt aufgehoben werden soll. Lüscher und seine Freunde spielen ihren Anspruch natürlich herunter: Es gehe bloss um einen kleineren Konsumentendienst und um eine Anpassung an die modernen Konsumbedürfnisse. Aber die in der Vernehmlassung geballt geäusserte Ablehnung der verlangten Ausweitung der Nacht- und Sonntagsarbeit zeigt denn deutlich, dass es hier um mehr geht als um die Anpassung an einen bereits erfolgten gesellschaftlichen Wandel.</span></p><p class="Absatznormal">Gewerkschaften, Linksparteien, Kirchen und die meisten Kantone haben sich in der Vernehmlassung gegen die Parlamentarische Initiative Lüscher gewandt. Die Organisationen der Detaillisten und der Wirte lehnen erweiterte Öffnungszeiten in Tankstellenshops ebenfalls ab. Sie befürchten zurecht eine unlautere Konkurrenz, wenn Tankstellenshops alles zu jeder Zeit, also auch nachts und sonntags, verkaufen können. Auch die FMH, die Verbindung der Schweizer Ärzte, die Arbeitsmediziner und die Arbeitsinspektorate äussern sich gegen diese Liberalisierung, weil Nachtarbeit für die Betroffenen immer Gesundheitsrisiken bedeutet. Bekannt ist, dass Nachtarbeit zu Herz-, Schlaf- und Verdauungsstörungen führt. Bei Jugendlichen verdoppelt sie das Risiko von multipler Sklerose. Sodann bekämpfen die Jugendverbände und die Organisationen gegen Suchtmittelabhängigkeit die erweiterten Tankstellenöffnungen. Denn der nächtliche Umsatz dürfte zu einem Grossteil auf Alkohol-Überkonsumation beruhen. Die Umweltverbände schliesslich sind dagegen, weil schädliche Immissionen, bedingt durch den Mehrverkehr der Kunden, zunehmen werden.</p><p class="Absatznormal">All diese Fakten kümmern die zuständige Kommission des Nationalrates, die WAK, nicht. Sie, die diese Vernehmlassung lanciert hat, ignoriert nun deren Ergebnisse – weil ihr (resp. ihrer Mehrheit) diese nicht gefallen. Die WAK-Mehrheit beantragt ihrem Plenum Zustimmung zur Parlamentarischen Initiative. Die grosse Kammer hat denn auch schon den nächsten Salamischnitt vorgenommen: Sie hat eine Motion Hutter (FDP, ZH) akzeptiert, wonach die Kantone frei wären, die Ladenöffnungszeiten festzulegen. Mit anderen Worten: diese müssten die Bundesgesetzgebung zum Arbeitnehmerschutz nicht mehr respektieren.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fazit: Die WAK will blind und gegen den Willen einer Mehrheit durchmarschieren. Das Plenum des Nationalrates ist also gefragt, die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis zu nehmen – und seine Kommission zu stoppen. Denn dass der Schutz der Gesundheit und des Privatlebens der betroffenen Arbeitnehmenden mehr wiegt als der Profit der Benzinhändler, ist offensichtlich – und offensichtlich geteiltes Gemeingut.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-83</guid><pubDate>Mon, 31 Oct 2011 14:00:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat darf Arbeit nicht mehr verweigern! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-darf-arbeit-nicht-mehr-verweigern</link><description>Am 21. Oktober, also im Schatten des Wahlfinish und daher nur eingeschränkt wahrgenommen, bestätigte die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) offensichtlichen Lohndruck und gleichzeitig halbherziges Handeln des Bundesrates. Der SGB sagt das Gleiche klarer: Bundesrat und Behörden begehen Arbeitsverweigerung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In ihren Schlussfolgerungen zum Bericht über die „Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen und deren Wirkungen“, den sie bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle in Auftrag gegeben hatte, stellt die GPK summarisch fest, „dass:</p><ul><li><span>ein Lohndruck offensichtlich vorhanden ist;</span></li></ul><ul><li><span>die flankierenden Massnahmen unvollständig und uneinheitlich umgesetzt werden;</span></li></ul><ul><li><span>die Steuerung verspätet, komplex und zu wenig zielgerichtet ist;</span></li></ul><ul><li><span>die Datengrundlage der Kommunikation ungenügend ist.“&nbsp;</span></li></ul><p class="Absatznormal">Der Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle, die eigentliche Untersuchung, benennt die einzelnen Dunkelstellen:&nbsp;</p><ul><li><span><span></span></span><span>Besonders ausgeprägt sind die Löhne bei neu eingestellten Personen unter Druck geraten.</span></li></ul><ul><li><span><span></span></span><span>Trotz spürbarem Lohndruck und entsprechender Vorschrift führte in der ganzen Deutschschweiz kein Kanton Mindestlöhne zum Schutz der Löhne ein. Einige Kantone verzichten sogar bewusst darauf, Lohndumping festzustellen.</span></li></ul><ul><li><span><span></span></span><span>Die Schutz-Instrumente sind mangelhaft: So können bspw. Lohndrücker bei Subunternehmerketten nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Das zeigen die vielen in den letzten Wochen aufgeflogenen Dumpingfälle auf Baustellen deutlich.</span></li></ul><p class="Absatznormal">Für den SGB ist klar: Bund und Kantone müssen Lohndumping konsequent bekämpfen. Sie müssen – endlich – ihre laisser-faire-Haltung aufgeben. Bei den unter Druck stehenden Einstiegslöhnen braucht es eine Kontrolloffensive, damit das Dumping ans Tageslicht kommt. Wo die Löhne unter Druck sind, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne erlassen. Das schreibt das Gesetz vor. Und die Lücken im Schutzmantel müssen geschlossen werden (bspw. Einführung Solidarhaftung).</p><p class="Absatznormal">Bundesrat Johann Schneider-Ammann ist der oberste Verantwortliche für die korrekte Umsetzung der flankierenden Massnahmen. Wenn die Löhne unter Druck sind, Bund und Kantone den Lohndruck aber nicht konsequent bekämpfen, ist der Auftrag nicht erfüllt. Bundesrat Schneider-Ammann muss daher umgehend Massnahmen ergreifen, damit die Löhne in der Schweiz sicher sind und Lohndumping mit allen Mitteln bekämpft wird.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-82</guid><pubDate>Thu, 27 Oct 2011 13:58:00 +0200</pubDate><title>Erfolgreicher Streik für würdige Arbeitsbedingungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/erfolgreicher-streik-fuer-wuerdige-arbeitsbedingungen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Streik der Bauarbeiter im Zürcher Bahnhof war kein gewöhnlicher Streik. Es ging nicht um mehr Lohn oder kürzere Arbeitszeit. Es ging, im wahrsten Sinn des Wortes, gegen Scheisse. Gegen solche, die aus Plumsklos der Züge auf die darunter liegenden Arbeiter tropfte. Und damit ging es primär um die Würde der Arbeitnehmenden. Nachdem die Unia die Baustelle schon einmal kurz geschlossen hatte, die Bauherrin und die SBB Sanierungsmassnahmen versprachen, aber nur oberflächlich durchführten, traten die Bauarbeiter vom 17. bis 19. Oktober in den Streik. Das wirkte dann. Am 20.10. kam eine Vereinbarung zustande, in der Bauherrin und SBB endlich effiziente Massnahmen gegen die Fäkalien-Misere zusicherten – und auch eine rückwirkende Entschädigung „wegen unzumutbaren Arbeitsbedingungen.“</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass</span>&nbsp;dieser Streik siegreich ausgegangen ist. Dass es zum Streik erst kommen musste, damit die unwürdigen Zustände beendet werden konnten, zeigt aber, wie wenig selbstverständlich das Selbstverständliche&nbsp;<span lang="DE">ist.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-600</guid><pubDate>Tue, 18 Oct 2011 15:50:00 +0200</pubDate><title>Franken zu stark und flankierende Massnahmen zu schwach</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/franken-zu-stark-und-flankierende-massnahmen-zu-schwach</link><description>Lohndruck und –dumping drohen ausser Kontrolle zu geraten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Folgen der Frankenstärke sind dramatisch, wie SGB-Chefökonom Daniel Lampart heute vor den Medien aufzeigte: Die Exporte und Übernachtungszahlen sinken, die Pensionskassen dürften bis heute schon gegen 30 Mrd. Franken Buchverluste erlitten haben, und die Einkäufe von Firmen im Ausland sowie der Einkaufstourismus Privater nehmen zu. Wenn die Kaufkraft wegen höherer Arbeitslosigkeit oder nur schwach steigender Löhne zurückgeht, droht eine Rezession. „Wir erleben zurzeit alle möglichen Formen der Lohndrückerei. Von der simplen Lohnsenkung, über die unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit, die Einführung von Eurolöhnen für die ganze oder auch ‚nur‘ für einen Teil der Belegschaft bis hin zur Bindung der Löhne oder auch einer Arbeitszeitverlängerung an völlig willkürlich festgelegte Wechselkursbandbreiten“, sagt Renzo Ambrosetti, Co-Präsident der Unia. Seine Gewerkschaft bekämpfte mehrere solcher Fälle mit Gewerkschaftsaktionen bin hin zum Streik sowie juristisch.
</p><p>Die Entwicklung der letzten Monate zeigt überdeutlich: Das Abwehrdispositiv der flankierenden Massnahmen hat zu grosse Lücken. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schlägt Alarm: Die flankierenden Massnahmen sind so eingerichtet, dass sie bei einem „fairen“ Frankenkurs wirken. Bei einem um 20 Prozent überbewerteten Franken sind sie zu wenig scharf. „Wir müssen den Lohnschutz allwettertauglich machen. Den Frankenkurs normalisieren, nicht nur stabilisieren“, verlangt SGB-Präsident Paul Rechsteiner.
</p><p>Damit die Löhne auch in der Wechselkurskrise geschützt sind, verlangt der SGB folgende Massnahmen:
</p><p>Das Problem des überbewerteten Frankens muss an der Wurzel gepackt werden. Damit die Löhne und Arbeitsplätze geschützt sind, braucht es einen Franken/Euro-Kurs von mindestens 1.40.</p><ul><li>Die Schweizerische Nationalbank SNB muss ihre Untergrenze erhöhen. Es braucht mindestens einen Kurs von 1.40 Fr./Euro.</li></ul><ul><li>Bei starken Verwerfungen auf den Finanzmärkten ist eine Flucht in den Franken nicht auszuschliessen. Für diesen Fall müssen SNB und Bund ergänzend Kapitalverkehrskontrollen einführen bzw. die freie Handelbarkeit des Frankens einschränken.</li></ul><ul><li>Die Flankierenden Massnahmen müssen verschärft werden, dass die Löhne in jedem Fall geschützt sind:<br>50 Prozent der Neueinstellungen und der Entsendefirmen müssen kontrolliert werden. Der Bund soll dafür im Paket gegen die Frankenstärke für 2012 die notwendigen Mittel beschliessen. Wird Dumping aufgedeckt, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne erlassen, welche die Schweizer Löhne schützen. Das Volkswirtschaftsdepartement ist dafür verantwortlich, dass dieser gesetzliche Auftrag bei Bund und Kantonen ausgeführt wird. Tut es das nicht, ist es am Lohndruck mitschuldig. Die Bussen müssen verschärft werden, damit sich Lohndumping nicht lohnt (höhere Bussen, Solidarhaftung).</li></ul><ul><li>Der Bundesrat muss die maximale Dauer der Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate verlängern, um Entlassungen zu verhindern. Und er soll rasch ein zweites Paket gegen die Frankenstärke vorlegen. Neben einem Zusatzbeitrag für mehr Lohnkontrollen muss es u.a. Massnahmen gegen Renteneinbussen bei der 2. Säule enthalten (bei Entlassungen oder Liquidationen).</li></ul><ul><li>Auch kleine und mittlere Firmen müssen sich gegen Wechselkursschwankungen absichern können. Die Kantonalbanken und die Exportrisikoversicherung müssen entsprechende Möglichkeiten anbieten.</li></ul><p>&nbsp;</p><p>Angehängt Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span>Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span>Daniel Lampart</span>, Chefökonom SGB und Sekretariatsleiter</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span>Renzo Ambrosetti</span>, Co-Präsident Unia</li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-342</guid><pubDate>Tue, 11 Oct 2011 17:55:00 +0200</pubDate><title>Wieso eine Vernehmlassung, wenn man deren Ergebnisse ignoriert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wieso-eine-vernehmlassung-wenn-man-deren-ergebnisse-ignoriert</link><description>Keine Non-Stop-Arbeit in Tankstellenshops!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Organisationen der Arbeitnehmenden, der kleinen Geschäfte, des Gastgewerbes, der Kirchen, der Jugend und fast alle Kantone, die Arbeitsmediziner und die FMH sind gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten von Tankstellenshops, wie die Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative Lüscher (FDP, GE) zeigt. Das unterschlägt die Mehrheit der Nationalrätlichen WAK, die heute die Parlamentarische Initiative Lüscher verabschiedet hat und so nichts als Verachtung für die betroffenen Arbeitnehmenden, aber auch für die sich ablehnend äussernden Organisationen zeigt.&nbsp;
</p><p>Die von Lüscher verlangte Non-Stop-Öffnung von Tankstellenshops bedeutet Nacht- und Sonntagsarbeit, mehr Stress und schlechtere Arbeitsbedingungen für das direkt betroffene Personal, aber auch für jenes weiterer Bereiche (Reinigung, Lieferung, Sicherheit). Der arrogante Entscheid zeigt, dass es der Kommissionsmehrheit nur um einen Schritt zum „endgültigen“ Ziel geht: der Liberalisierung sämtlicher Arbeitszeiten. Einen weiteren Schritt dahin hat der Nationalrat mit der Annahme einer Motion Hutter (FDP, ZH) gemacht Diese will den Kantonen erlauben, bei der Festlegung von Ladenöffnungszeiten vom bundesgesetzlichen Arbeitnehmerschutz abweichen zu können.&nbsp;
</p><p>„Wir erwarten, dass der Nationalrat die Vernehmlassung und damit den grossen Widerstand der Kantone endlich zur Kenntnis nimmt“, fordert SGB-Vizepräsidentin und Unia-GL-Mitglied Vania Alleva. Und SGB-Zentralsekretär Jean Christophe Schwaab fügt bei: „Den Gewerkschaften geht es nicht um einen alten Zopf, sondern um konkreten Schutz der Gesundheit und des Privatlebens des betroffenen Personals.“&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-79</guid><pubDate>Mon, 03 Oct 2011 13:51:00 +0200</pubDate><title>Erfolg für die Lohnabhängigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/erfolg-fuer-die-lohnabhaengigen</link><description>Die Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes ist im Nationalrat abgestürzt. Das ist alles andere als ein Unglück. Denn die Vorlage hat die Interessen der Lohnabhängigen zu wenig gewichtet. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Mit 97 Stimmen (SP, Grüne, SVP) gegen 42 (FDP, CVP, BDP) hat der Nationalrat Nichteintreten auf das revidierte Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz beschlossen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Pflicht, bestehende Arbeitsverträge zu übernehmen, bleibt</span></h3><p class="Absatznormal">Der Entwurf sah vor, dass bei einer Sanierung der übernehmende Betrieb neu die Wahl gehabt hätte, die Arbeitsverträge des übernommenen Unternehmens zu übernehmen oder nicht. Die aktuelle Pflicht der Übernahme ist ein Herzstück des Schweizer Arbeitsrechts. Das gilt vor allem für die Industrie. Sie verhindert, dass die Arbeitsbedingungen verschlechtert werden, nur weil bloss der Unternehmensbesitzer wechselt. Deshalb ist das Scheitern der Vorlage für die Lohnabhängigen des Landes eine gute Nachricht.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Sozialpläne: ungenügender Ausgleich</span></h3><p class="Absatznormal">Als Ausgleich zum Wegfall der Übernahmepflicht sah die Vorlage vor, dass grosse Unternehmen eine Sozialplanpflicht hätten. Diese Pflicht hat der SGB wiederholt gefordert. Aber so wie sie in der Vorlage vorgesehen war, wog sie die Ausradierung der Übernahmepflicht nicht auf. Denn die Sozialplanpflicht hätte nur für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gegolten, und sie war bei vielen Bürgerlichen umstritten. – Der SGB wird sich weiterhin für die Einführung einer Sozialplanpflicht stark machen. &nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Kettenkonkurse verhindern</span></h3><p class="Absatznormal">Wegen einer weiteren bedeutenden Lücke muss der Bundesrat nochmals über die Bücher: Es fehlen wirksame Mittel gegen die – vor allem im Baugewerbe immer häufiger vorkommenden – Kettenkonkurse. Wenig skrupelhafte Arbeitgeber erklären Konkurs; sie können es so umgehen, den Arbeitnehmenden die ausstehenden Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen und die Zulieferer zu bezahlen. Dennoch gründen sie rasch ein neues, in der gleichen Branche tätiges Unternehmen – oft gar mit dem „alten“ Personal. Dieses neue Unternehmen fällt dann rasch ebenso in Konkurs – der Missbrauch tendiert zur Spirale und plündert die Arbeitslosenversicherung. Er kann weitere Konkurse nach sich ziehen, kann sich auf ehrliche Zulieferer erstrecken. In einer neuen Konzeption der Revision ist diesem Missbrauch entschiedener zu begegnen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-344</guid><pubDate>Fri, 23 Sep 2011 10:10:00 +0200</pubDate><title>Empfindliche Lücken werden geschlossen – weitere Verstärkung notwendig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/empfindliche-luecken-werden-geschlossen-weitere-verstaerkung-notwendig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Bundesrat in Vernehmlassung gegebene Verstärkung der flankierenden Massnahmen ist für den Schutz der Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz von grosser Bedeutung. Damit kann Arbeitgebern das Handwerk gelegt werden, welche die Schweizer Löhne zu umgehen versuchen, indem sie ihr Personal in irreführender Weise als selbständig ausgeben. Und künftig können auch Arbeitgeber gebüsst werden, welche die Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen nicht einhalten. Dadurch wird eine empfindliche Lücke im Schutzdispositiv der Flankierenden geschlossen.
</p><p>Diese Verstärkung der Schutzmassnahmen für unsere Löhne und Arbeitsplätze ist dringend nötig. Hierzu besteht weitum Einigkeit. Daher soll das Verfahren beschleunigt werden. Momentan ist die Inkraftsetzung der verschärften Flankierenden erst auf 2013 vorgesehen.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Kontrolloffensive nötig</h3><p>Wegen der Frankenstärke nimmt der Druck auf die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen zu – vor allem bei den zuvor schon Lohndruck ausgesetzten Neuanstellungen. Für diesen Bereich verlangt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) eine Kontrolloffensive: Wo Löhne unterboten werden, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne einführen; wie es das Gesetz verlangt. Die Sanktionen sollen verschärft werden – bspw. über die Einführung der Solidarhaftung, mit der die Flucht vor der Busse verunmöglicht würde. Der SGB erwartet, dass die Arbeitsgruppe von Sozialpartnern und Seco entsprechende Massnahmenvorschläge verabschiedet.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-345</guid><pubDate>Fri, 16 Sep 2011 10:12:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat lässt Arbeitnehmer im Regen stehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-laesst-arbeitnehmer-im-regen-stehen</link><description>Euro- und Grenzgängerlöhne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Mit der heutigen ablehnenden Antwort auf die parlamentarischen Vorstösse zum Verbot von Euro-Löhnen hat der Bundesrat die Schweizer Arbeitnehmenden im Regen stehen gelassen. Die gesetzlichen Grundlagen sind klar: Zahlen Firmen die Löhne in Euro, um das Wechselkursrisiko auf die Arbeitnehmenden zu überwälzen oder binden sie die Löhne sogar an einen zu tiefen Euro-Kurs, so verlagern sie das Unternehmerrisiko auf die Arbeitnehmenden. Das verbietet das&nbsp;<br>&nbsp;Arbeitsrecht. Solche Lohnsenkungen sind eine unzulässige Beteiligung am negativen Geschäfts-gang.</p><p class="Text">Positiv ist, dass sich der Bundesrat klar dagegen ausspricht, dass Grenzgänger schlechter bezahlt werden können als inländische Beschäftigte. Eine solche Ungleichbehandlung verstösst "gegen das Gebot der Nichtdiskriminierung des Freizügigkeitsabkommens". Der SGB erwartet, dass dieses Prinzip von den Vollzugsbehörden lückenlos durchgesetzt wird.</p><p class="Text">Eine juristische Analyse zur Thematik finden Sie auf www.sgb.ch.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-346</guid><pubDate>Fri, 09 Sep 2011 10:14:00 +0200</pubDate><title>Nicht nur reden, handeln!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-nur-reden-handeln</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrat Schneider-Amman und das EVD haben heute die Sozialpartner eingeladen, sich an einem runden Tisch zum Bericht über den Fachkräftemangel zu äussern.
</p><p>&nbsp;Der SGB bewertet die im Bericht skizzierten Vorschläge positiv. Die vorgestellten Massnahmen verbleiben jedoch im Stadium der Absichtserklärung. Die Mittel zu ihrer Umsetzung sind bei weitem nicht konkret.
</p><p>Seit Jahren fordern die Gewerkschaften ein Weiterbildungsgesetz, das den Erwachsenen den Zugang zu einer (Weiter-)Bildung unabhängig ihres Alters und ihres Qualifikationsstandes ermöglicht. Denn für wenig qualifizierte Personen und für Frauen zeigen sich heute diesbezüglich sehr hohe Barrieren. Das EDV wird Ende Jahr die Vernehmlassung zu diesem Weiterbildungsgesetz eröffnen. Der SGB fordert als echte Verbesserungen zum status quo:</p><ul><li>&nbsp;einen bezahlten Bildungsurlaub wie in den benachbarten Staaten</li><li>&nbsp;eine systematische Förderung der Basiskompetenzen bei den Erwachsenen.</li></ul><p>&nbsp;Schliesslich braucht es in der Arbeitswelt auch bessere Arbeitsbedingungen und mehr Vereinbarkeit mit Familienpflichten.&nbsp; Weil letzteres fehlt, verzichten viele Frauen auf einen höheren Erwerbsumfang.&nbsp;&nbsp;Wer den Fachkräftemangel beheben will, muss also markante Verbesserungen erreichen hinsichtlich Lohnhöhe, kürzeren Arbeitszeiten&nbsp;&nbsp;und mehr Betreuungsstrukturen für Kinder. </p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-72</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2011 13:33:00 +0200</pubDate><title>Zurück an den Absender</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zurueck-an-den-absender</link><description>Die Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes ist hochgradig absturzgefährdet. Sollte dieser Absturz eintreten, können die Gewerkschaften damit leben. Denn auch in ihrer Analyse wiegen die Verschlechterungen mehr als die Verbesserungen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Die Mehrheit der vorberatenden Kommission weist den Entwurf zu einem revidierten Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz zurück. Sie empfiehlt dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der SGB unterstützt eine solche Haltung. Die Vorlage enthält so, wie sie jetzt ausgestaltet ist, zu viele Gefahren und Mängel. Den Interessen der Gläubiger, insbesondere der Arbeitnehmenden, trägt die Vorlage zu wenig Rechnung.</p><h3 class="Absatznormal"><span>Bestehende Arbeitsverträge übernehmen</span></h3><p class="Absatznormal">Dem Entwurf zufolge soll neu bei einer Sanierung der übernehmende Betrieb die Wahl haben, die Arbeitsverträge des übernommenen Unternehmens zu übernehmen oder nicht. Diese Aufweichung der heutigen Pflicht, die bestehenden Arbeitsverträge zu übernehmen, lehnt der SGB ab. Denn diese Pflicht ist eine der wichtigsten Garantien, die das Arbeitsvertragsrecht kennt. Es ist unzulässig, die Sanierung eines Unternehmens auf dem Rücken der Arbeitnehmenden durchzuführen. Eine Sanierung soll in erster Linie dem Stellenerhalt dienen. Die Streichung der Übernahmepflicht geht jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Zudem eröffnet das Recht, insbesondere das schwache Kündigungsrecht, dem Arbeitgeber bereits heute weitreichenden Handlungsspielraum.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Nun behaupten die Gegner der Übernahmepflicht, genau diese Pflicht erschwere die Übernahme von konkursiten Betrieben. Für die Richtigkeit dieser Behauptung gibt es keinen empirischen Beleg. Uns ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein möglicher Übernehmer einer Firma im Konkurs auf die Übernahme verzichtet hätte, nur weil er gleichzeitig die bestehenden Arbeitsverträge hätte übernehmen müssen. Eine Realität hingegen sind Pseudo-Sanierungen, bei denen es vor allem darum geht, Personal zu entlassen.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Keine Kettenkonkurse</span></h3><p class="Absatznormal">Wegen einer weiteren bedeutenden Lücke muss der Bundesrat nochmals über die Bücher: Es fehlen wirksame Mittel gegen die – vor allem im Baugewerbe immer häufiger vorkommenden – Kettenkonkurse. Wenig skrupelhafte Arbeitgeber erklären Konkurs; sie können es so umgehen, den Arbeitnehmenden die ausstehenden Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, gründen aber rasch ein neues, in der gleichen Branche tätiges Unternehmen – oft gar mit dem „alten“ Personal. Dieses neue Unternehmen fällt dann rasch ebenso in Konkurs – der Missbrauch tendiert zur Spirale. Hier ist Handeln geboten, auch auf strafrechtlicher Ebene.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-74</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2011 00:00:00 +0200</pubDate><title>Generell 2-3 Prozent mehr Lohn – mindestens aber 100 Franken plus Teuerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/generell-2-3-prozent-mehr-lohn-mindestens-aber-100-franken-plus-teuerung</link><description>In den letzten Jahren legten vor allem die höchsten Gehälter zu, die mittleren und tieferen Einkommen stagnierten. Jetzt ist höchste Zeit für eine Wende: Die in den Branchen führenden Verbände des SGB fordern deshalb generelle Lohnerhöhungen von 2 bis 3 Prozent, mindestens jedoch 100 Franken und die Teuerung.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Titelfettunterstr"><span style="font-weight:normal; text-decoration: none; text-underline:none" lang="DE">Trotz Frankenstärke: Die meisten Wirtschaftszweige haben volle Auftragsbücher und fahren Gewinne ein. Rund 90 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden arbeiten in Branchen, die von der Frankenstärke nicht oder lediglich am Rande betroffen sind.&nbsp;</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="margin-top:12.0pt"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE">Das Geld für Lohnerhöhungen ist vorhanden. Die Arbeitgeber müssen nun endlich ihre Verantwortung gegenüber ihren Angestellten wahrnehmen und für faire Löhne sorgen. Es darf nicht sein, dass weiterhin nur die hohen und höchsten Gehälter vom Wachstum profitieren und für den allergrössten Teil der Angestellten nur Brosamen herausspringen.</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="margin-bottom:12.0pt"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE">Die detaillierten Forderungen der grossen SGB-Verbände für die laufenden Lohnverhandlungen sehen daher wie folgt aus:</span></p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><table style="border-collapse:collapse; border:none" border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td style="width:76.3pt; border:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="102">&nbsp;<p class="Text"><b><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Gewerkschaft</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:4.0cm; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><b><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Branche</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="text-align:left"><b><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Forderungen</span></b></p>&nbsp;</td></tr><tr><td rowspan="5" style="width:76.3pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="102">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Unia</span></p>&nbsp;</td><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Industrie</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">100 bis 150 Franken generell</span></p>&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Diskriminierungsüberprüfungen</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Bau und Gewerbe</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">100 Franken generell plus TA</span></p>&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;"><span>&nbsp;</span>100 Franken auf Mindestlöhne</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Sicherheit</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">2-3% generell</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Gastgewerbe</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">voller 13. Monatslohn für alle (bereits abgeschlossen)</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Detailhandel</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">100 Franken generell plus TA</span></p>&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Diskriminierungsüberprüfungen</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:76.3pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="102">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">SEV</span></p>&nbsp;</td><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">SBB, konz. Verkehr</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Entscheid fällt Ende Sept.&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:76.3pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="102">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">VPOD</span></p>&nbsp;</td><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Service Public</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">2-3% generell (sowie Bewahrung Stufenanstieg und TA und weitere qual. Forderungen wie Einhaltung Ruhezeiten, Bezahlung Überzeit, genügend qualifiziertes Personal)</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:76.3pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="102">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">VGB</span></p>&nbsp;</td><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Bund</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">2 % + TA</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td rowspan="3" style="width:76.3pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="102">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">syndicom</span></p>&nbsp;</td><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Post</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">3 %</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Swisscom</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Bereits abgeschlossen: 2,6 %</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Presse und Druck</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">100.- + TA (noch prov., Entscheid 24.9.)</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:76.3pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="102">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">SBPV</span></p>&nbsp;</td><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Banken</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">0.5 bis 1.5% generell + TA, je nach Betriebsergebnis</span></p>&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Teilnahme am Lohngleichheitsdialog</span></p>&nbsp;</td></tr></tbody></table><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-347</guid><pubDate>Tue, 06 Sep 2011 10:17:00 +0200</pubDate><title>Jetzt sind Massnahmen verlangt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-sind-massnahmen-verlangt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Eine heute vom Seco veröffentlichte Studie zeigt auf, dass die Anzahl Personen, die sich über Stress bei der Arbeit beklagen, stark zugenommen hat (von 27% im Jahr 2000 auf 34% im 2010). Das ist beunruhigend – genauso wie die bedeutende Zahl der Menschen, die, um den hohen Arbeitsrhythmus zu bestehen, zur Pille, sei es zur Beruhigung oder zur Stimulierung, greifen müssen.&nbsp;</p><p class="Text">Der SGB verlangt Massnahmen, um die Auswirkungen des Arbeitsstresses zu begrenzen. Dessen Kosten betragen einer früheren Studie zufolge 10 Mia. Franken pro Jahr. Insbesondere gilt es, Arbeitszeitmodelle zu unterbinden, die direkt Stress verursachen, etwa Arbeit auf Abruf, Vertrauensarbeitszeit und andere Modelle, die (insbesondere wegen smartphones) auf dauernde Verfügbarkeit setzen. Da wo Prekarisierung der Arbeit und zu tiefe Löhne den Stress verursachen, sind faire Mindestlöhne verlangt.</p><p class="Text">Der SGB engagiert sich in diesem Sinn auch für kürzere Arbeitszeiten (mehr Ferien, kürzere Wochenarbeitszeiten). Die Seco-Studie hat unterstrichen, dass zu hohe Arbeitszeiten Stress verursachen. Dieser Befund unterstreicht, dass die Unternehmen, die wegen dem Franken-Euro-Kurs längere Arbeitszeiten durchsetzen wollen, mit der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen spielen.</p><p class="Text">Der SGB verlangt zudem mehr Mitsprache der Arbeitnehmenden. Die Beteiligung an Entscheiden hat sich als stressverkleinernd erwiesen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-602</guid><pubDate>Mon, 05 Sep 2011 16:01:00 +0200</pubDate><title>SGB toleriert kein Dumping und fordert Wechselkurs von 1.40 Fr./Euro</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-toleriert-kein-dumping-und-fordert-wechselkurs-von-1-40-fr-euro</link><description>Überbewerteter Franken bedeutet Lohndruck und Arbeitsplatzverlust</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Franken überbewertet bleibt, verschärft sich die Dumping-Gefahr in nächster Zeit, das ist das alarmierende Fazit einer Medienkonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) von heute in Bern. Schon jetzt spüren viele Arbeitnehmende schmerzhafte Folgen: Arbeitszeitverlängerungen, Auslagerungen, Lohnkürzungen oder tiefere Löhne für Grenzgänger. „Nichtstun kostet Zehntausende von Arbeitsplätzen, vergiftet das Arbeitsklima, verursacht schlimmstenfalls eine De-Industrialisierung und endet in einer selbst verursachten Wirtschaftskrise“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner.
</p><p>Es ist unmöglich, mit betrieblichen Massnahmen eine Überbewertung von 20 Prozent auszugleichen. Hierfür müssten beispielsweise die Löhne halbiert werden. Von so einem Lohn können die Leute nicht mehr leben.
</p><p>Damit Löhne, Arbeitsplätze und Unternehmen geschützt sind, brauchen wir eine gewisse Stabilität des Wechselkurses auf einer Höhe, die der wirtschaftlichen Realität entspricht. „Die Untergrenze des Verkraftbaren liegt bei einem Kurs von 1.40 Fr./Euro“, erläuterte SGB-Chefökonom Daniel Lampart. Zurzeit ist der Franken deutlich mehr als 20 Prozent zu hoch. Inflationsängste sind übertrieben.
</p><p>Im Auftrag des SGB analysierte der Geldpolitik- und Währungsspezialist Michael Bernegger die aktuelle Frankenstärke. Seine Studie zeigt, wie diese sowohl international und hausgemacht verursacht und wie diese beiden Faktoren wechselseitig aufeinander einwirkten. Aus der detaillierten Analyse ergeben sich Lösungsmöglichkeiten für die Politik der Schweizerischen Nationalbank SNB, die bisher in Publikationen oder Medien nicht diskutiert worden sind. Mit dem politischen Rückhalt, den die SNB heute wieder hat, sollte sie fähig sein, eine mit dem Inflationsziel kompatible Wechselkurs-Untergrenze festzulegen und im Markt durchzusetzen.
</p><p>Der Co-Präsident der Unia, Andreas Rieger, rief die Arbeitgeber und ihre Verbände dazu auf, den gefährlichen Poker gegen die bestehenden Löhne und Arbeitszeiten zu beenden. „Stattdessen müssen sie im Interesse der ganzen Wirtschaft und der ganzen Bevölkerung handeln und der Nationalbank zusammen mit uns Gewerkschaften den Rücken stärken.“
</p><p>Der SGB verlangt nicht nur, dass das Problem des weit überbewerteten Frankens bei der Ursache bekämpft wird. Er wehrt sich auch entschieden gegen die Missbräuche, die nun auf dem Arbeitsmarkt einreissen. Einem besonderen Risiko ausgesetzt sind Neueinstellungen. Deshalb braucht es hier eine deutliche Erhöhung der Kontrollen. Wird Dumping aufgedeckt, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne erlassen, die die Schweizer Löhne schützen. Und zwar alle Löhne. Nicht nur die untersten, sondern auch diejenigen der Fachkräfte.
</p><p>&nbsp;</p><p>Angehängt sind die Beiträge von&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Andreas Rieger, Co-Präsident Unia</li><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom</li><li>Jean-Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB</li><li>Michael Bernegger,&nbsp;Geldpolitik- und Währungsspezialist</li><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB</li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Aussenwirtschaft</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-550</guid><pubDate>Tue, 30 Aug 2011 10:08:00 +0200</pubDate><title>Min­dest­lohn – Si­tua­ti­on und Hand­lungs­be­darf: Be­richt der SGB-​Ex­per­ten­grup­pe Min­dest­lohn (Kurz­fas­sung)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/min-dest-lohn-si-tua-ti-on-und-hand-lungs-be-darf-be-richt-der-sgb-ex-per-ten-grup-pe-min-dest-lohn-kurz-fas-sung</link><description>Dossier Nr. 80</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das vorliegende Dossier „Mindestlohn – Situation und Handlungsbedarf“ ist die Kurzfassung des gleichnamigen Berichts der SGB-Expertengruppe Mindestlohn. Diese besteht aus Doris Bianchi, Stefan Giger, Daniel Lampart, Danièle Lenzin, Alessandro Pelizzari, Andreas Rieger und Georges Tissot. Redaktionell unterstützt wurde die Expertengruppe von Doris Bianchi, Daniel Lampart, Isabel Martinez, Gabriela Medici und Jean Christophe Schwaab. Ziel dieser Kurzfassung ist es, die Ergebnisse des Berichts in komprimierter Form zur Verfügung zu stellen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-603</guid><pubDate>Fri, 26 Aug 2011 15:12:00 +0200</pubDate><title>Generell 2 bis 3 Prozent mehr Lohn – mindestens aber 100 Fr. plus Teuerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/generell-2-bis-3-prozent-mehr-lohn-mindestens-aber-100-fr-plus-teuerung</link><description>Lohnforderungen der SGB-Verbände</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die in den Branchen führenden Verbände, die im Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) organisiert sind, fordern Lohnerhöhungen von 2 bis 3 Prozent. Mindestens aber 100 Franken pro Monat plus Ausgleich der Teuerung. Die Lohnerhöhungen sollen generell erfolgen. Einmalzahlungen werden abgelehnt. Nur so steigen die tiefen und mittleren Löhne. Hier besteht Nachholbedarf. Denn vom letzten Aufschwung 2004 bis 2008 haben nur die hohen und höchsten Saläre profitiert. Die übrigen hatten Reallohneinbussen.
</p><p>„Es zeichnet sich ab, dass faule Ausreden gesucht werden, um die Leute um die Lohnanpassungen zu prellen“, sagt SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien. Doch unsere Wirtschaft läuft gut. Die meisten Wirtschaftszweige haben gut gefüllte Auftragsbücher und fahren Gewinne ein. Zahlreiche Unternehmen beklagen Arbeitskräftemangel. Für SGB-Chefökonom Daniel Lampart ist daher klar: „Das Geld für Lohnerhöhungen ist vorhanden.“
</p><p>Der starke Franken ist für die diesjährigen Lohnverhandlungen über weite Strecken nicht relevant. Rund 90 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden sind in Branchen tätig, die nicht wechselkurssensitiv sind.&nbsp;
</p><p>„Lohnerhöhungen von mindestens 100 Franken plus Teuerung in Dienstleistung, Bau, Gewerbe und Industrie sind nötig, möglich und sinnvoll. In der Pharmaindustrie sind es sogar 150 Franken“, hält Aldo Ferrari, Unia-Geschäftsleitungsmitglied, fest. Das Gastgewerbe muss nächstes Jahr den bereits vor Jahren vereinbarten vollen 13. Monatslohn für alle umsetzen; und auch in der Coiffure-Branche fordert die Unia die überfällige Einführung eines 13. Monatslohns.
</p><p>Bund, Kantone und Gemeinden werden im laufenden Jahr Milliarden-Überschüsse ausweisen. „Spielraum und Nachholbedarf für 2 bis 3 Prozent mehr Lohn sind vorhanden“, erklärt VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber. „Gleichzeitig braucht es im Service public auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und mehr Personal.“
</p><p>Der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) stellt seit Jahren eine Tendenz fest, dass sich die Schere öffnet zwischen normalen und hohen Löhnen sowie Männer- und Frauengehältern. Zudem nehme der Bonianteil zu, über den nicht verhandelt wird. „Wir fordern einen höheren Fixlohn. Und die Personalkommissionen sollen die Lohnverteilung kontrollieren können“, sagt SBPV-Zentralsekretärin Denise Chervet.
</p><p>Auch im öffentlichen Verkehr zahlen die Unternehmen immer häufiger lediglich Prämien, statt die Löhne anzupassen. „Lohnerhöhungen sind nachhaltig, Prämien aber sind einmalig. Doch die Kaufkraft der Lohnempfänger ist kein Ein-Jahresgeschäft“, so SEV-Präsident Giorgio Tuti. Seine Gewerkschaft fordert echte Lohnerhöhungen von 2 bis 3 Prozent. Kaufkrafteinbussen müssen verhindert werden (bspw. wegen neuen Pensionskassenabzügen).
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom SGB und Sekretariatsleiter</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Aldo Ferrari</span>, GL-Mitglied Unia</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Katharina Prelicz-Huber</span>, Präsidentin VPOD</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Giorgio Tuti</span>, Präsident SEV</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-66</guid><pubDate>Thu, 18 Aug 2011 13:18:00 +0200</pubDate><title>Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten: 10 Richtigstellungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/liberalisierung-der-ladenoeffnungszeiten-10-richtigstellungen</link><description>Die Anhänger möglichst ungeregelter Ladenöffnung lancieren Vorstoss um Vorstoss. Ihre Argumente hingegen sind immer die gleichen – und sie können einfach wiederlegt werden. Hier die zehn wichtigsten Beispiele.</description><content:encoded><![CDATA[<ol><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Flexible Ladenöffnungszeiten schaffen keine neuen Stellen.</span>&nbsp;Wer seinen Hunderter am Sonntag ausgibt, kann ihm nicht nochmals während der Woche ausgeben (und umgekehrt). Die Kaufkraft der Konsument/innen steigert sich nicht, nur weil der Zeitraum der Konsummöglichkeiten zunimmt. Zwar werden ausserhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten Stellen geschaffen, während der Woche jedoch solche abgeschafft. Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten begünstigt zudem das Verschwinden der kleinen Läden zugunsten der grossen Ketten. Und die beschäftigen, relativ gesehen, mehr Menschen.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Die Länder, welche die Ladenöffnungszeiten liberalisierten, machen damit schlechte Erfahrungen.</span>&nbsp;Die Liberalisierung kann sich wirtschaftlich sowohl positiv wie negativ auswirken. Das aktuelle Beispiel Portugal belegt letzteres. Der neu schrankenlose Sonntagsverkauf führt dazu, dass die Geschäfte in den Stadtzentren die Kundschaft zunehmend an die grossen Einkaufszentren der urbanen Peripherie verlieren. Das neue Verhalten der Kundschaft führt zudem zu mehr Privatverkehr.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Wer nachts und sonntags arbeitet, tut dies meist nicht freiwillig.</span>&nbsp;Im Prinzip verlangt das Arbeitsgesetz eine Einwilligung des Arbeitnehmers, wenn dieser nachts oder sonntags arbeiten soll. In der Praxis verhält es sich so, dass der Arbeitgeber niemanden anstellt, der bekennt, nicht ausserhalb der normalen Arbeitszeiten arbeiten zu wollen. Dazu gesellt sich häufig eine Kündigungsdrohung an jenes wochentags angestellte Personal, das nicht an einem Sonntag arbeiten will.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Angestellte, die nachts und sonntags arbeiten, haben nicht immer Anrecht auf einen Lohnzuschlag.</span>&nbsp;Bei Sonntagsarbeit ist der Lohnzuschlag nur geschuldet, wenn die angestellte Person maximal 6 Sonntage pro Jahr arbeitet (einmal pro zwei Monate). Nach dem siebten Arbeitssonntag im Jahr ist der Zuschlag nicht mehr obligatorisch. In der Mehrheit der Branchen, denen erlaubt wurde, vom Verbot der Sonntagsarbeit abzuweichen, geht die Anzahl der Arbeitssonntage bis zu – 40 pro Jahr (lediglich ein freier Sonntag pro Jahr). Bei Nachtarbeit ist der Lohnzuschlag nur für maximal 24 Nächte pro Jahr geschuldet. Dabei sind die Arbeitsbedingungen im Detailhandel alles andere als beneidenswert: tiefe Löhne und prekäre Arbeitsbedingungen (etwa Arbeit auf Abruf) sind die Regel. Darüber hinaus zeigen Umfragen, von der Gewerkschaft im letzten Jahr beim Verkaufspersonal durchgeführt, dass erhöhter Druck und Stress in Zusammenhang u.a. mit den verlängerten Ladenöffnungszeiten für das Verkaufspersonal das grösste Problem darstellen. Dazu kommen weitere Gefahren: Nachts offene Läden werden häufig überfallen. Zudem ist Nachtarbeit gesundheitsschädlich: sie verursacht insbesondere Herz-, Schlaf- und Verdauungsbeschwerden und erhöht das Krebsrisiko.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Sonntags und nachts arbeiten nicht nur Student/innen ohne Familienpflichten oder Menschen, die ausserhalb der üblichen Zeiten erwerbstätig sein wollen.</span>&nbsp;Natürlich freuen sich zahlreiche Student/innen über einen Sonntagsjob. So können sie die mageren Stipendien kompensieren. Dennoch: die Mehrheit der zu Sonntagseinsätzen Aufgerufenen arbeitet auch während der Woche; ihre Beschäftigung ist nicht nur ein «Zustupf» während der Ausbildung. Die Mehrzahl dieser normal berufstätigen Personen sind Frauen, unter ihnen zahlreiche alleinerziehende Mütter, die nicht ausserhalb der üblichen Zeiten arbeiten können. Zudem befinden sich viele betroffene Beschäftigte in einer prekären Situation, was sie zwingt, jede Stelle anzunehmen.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Nacht- und Sonntagsarbeit im Verkauf betrifft nicht nur «einige Angestellte» im Detailhandel.</span>&nbsp;Wenn ein Laden ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten öffnet, dann müssen Zulieferbetriebe mitziehen: Lieferung, Logistik, Sicherheit, Reinigung, Informatik etc. Und je mehr wir uns der rastlosen, dauerproduzierenden Gesellschaft nähern, desto mehr werden andere Dienstleistungen rund um die Uhr beansprucht werden: öffentlicher Verkehr, Krippen usw.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Die Bedürfnisse der Konsument/innen haben sich nicht grundlegend geändert, sie wollen nicht rund um die Uhr konsumieren.</span>&nbsp;Ob auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene: die entsprechenden Abstimmungen zeigen grossmehrheitlich, dass die Menschen erweiterte Ladenöffnungszeiten ablehnen, unabhängig davon, ob der Abend, der Samstag oder der Sonntag davon betroffen sind. Zwischen 2006 und 2010 haben die Gewerkschaften 90 % der entsprechenden Abstimmungen gewonnen. .</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Nicht die Präsenz von Personal sondern die verkaufbaren Güter bestimmen die Öffnungszeiten.</span>&nbsp;Die Liberalisierungsanhänger behaupten, dass das Sortiment der Läden, die bereits sonntags oder nachts offen haben können, erweitert werden könne, da „das Personal ja ohnehin schon anwesend“ sei. Dieses Argument schwächt den Arbeitnehmerschutz, denn ein Produkt, dessen Verkauf rund um die Uhr zugelassen ist, würde ausreichen, damit der ganze Laden unbegrenzt offen halten kann.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Die üblichen im Gesetz festgehaltenen Arbeitszeiten schützen die Angestellten; sie verhindern Konsum während der Nacht und am Sonntag nicht.</span>&nbsp;Sonntags ist jegliches Gut und jegliche Dienstleistung in grossen Bahnhöfen und Flughäfen zu erlangen. In den übrigen Bahnhöfen und entlang von Hauptverkehrsachsen, die touristisch stark frequentiert sind, können Reisende und Autofahrende sonntags und nachts bis 1 Uhr in der Früh alles für nötig Erachtete besorgen. In Fremdenverkehrsgebieten können Betriebe, die der Befriedigung spezifischer Bedürfnisse der Touristen dienen, sonntags offen halten. Bäckereien Blumenläden,&nbsp; Tankstellen, Gastbetriebe, Apotheken im Notfalldienst dürfen nachts und/oder sonntags öffnen. Fazit: Lebensnotwenige Güter sind also problemlos während der Nacht oder am Sonntag erlangbar. Und für die übrigen Güter kann man auch bis zum Morgen oder bis zum Montag warten.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold;">Richtig ist: Nacht- und Sonntagsarbeit werden zunehmend umfassend liberalisiert – und banalisiert.</span>&nbsp;Die Anhänger der totalen Arbeitszeit-Flexibilisierung wenden die Taktik des „Salamischnitts“ an. Sie drücken einen Flexibilisierungsschritt in einer Branche durch – und schon streben sie den nächsten an. Das Ziel ist klar gegeben: die umfassende Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die so Überzeugten wissen jedoch, dass eine konzertierte Attacke auf die Sonntags- und Nachtruhe und auf die üblichen voraussehbaren Arbeitszeiten in einer Volksabstimmung keine Chance hätte. Deshalb greifen sie zur Salamitaktik. In kleinen Schritten wird das Ganze visiert. Die direkt Betroffenen und das Volk jedoch lassen sich nicht übertölpeln!&nbsp;</li></ol>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-350</guid><pubDate>Wed, 17 Aug 2011 10:22:00 +0200</pubDate><title>Übel der Frankenstärke an der Wurzel packen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/uebel-der-frankenstaerke-an-der-wurzel-packen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist enttäuscht, dass der Bundesrat das Problem des starken Frankens nicht an der Wurzel anpackt und nicht zusammen mit der Nationalbank beschlossen hat, eine Wechselkursuntergrenze von 1.40 Fr./Euro einzuführen.</p><p class="Text">Die vom Bundesrat gesprochenen 2 Mrd. Franken sind ein Tropfen auf den heissen Stein. Nur schon die Pensionskassen alleine haben infolge der Frankenstärke Buchverluste von schätzungsweise gegen 50 Mrd. Franken erlitten. Zusammen mit dem Preisdruck und der drohenden Arbeitslosigkeit in der Exportwirtschaft wird die Frankenstärke die Schweiz bald über 100 Mrd. Franken kosten.</p><p class="Text">Die vom Bundesrat eingesetzte Taskforce muss zielgerichtete Massnahmen erarbeiten. Die Mass-nahmen im Bereich Arbeitslosenversicherung, die in der Finanzkrise eingeführt wurden, müssen verlängert werden. Weiter braucht es eine Lösung für Pensionskassen in Unterdeckung, wenn Firmen liquidiert werden oder Stellen verloren gehen.</p><p class="Text">Damit die Löhne nicht unter Druck geraten, müssen die Firmen intensiv kontrolliert werden – insbesondere bei Neueinstellungen. Im Dumpingfall müssen Mindestlöhne eingeführt werden. Lohnzahlungen in Euro sind illegal.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-353</guid><pubDate>Thu, 14 Jul 2011 10:27:00 +0200</pubDate><title>Stillen am Arbeitsplatz soll bezahlt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stillen-am-arbeitsplatz-soll-bezahlt-werden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die Absicht der Schweiz, das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz zu ratifizieren. Es bildet die internationale Grundlage für zahlreiche Schutzmassnahmen für arbeitende Schwangere und Mütter. Auf diesem Abkommen beruhen auch die Mutterschaftsversicherung, der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und nach der Niederkunft, das Diskriminierungsverbot oder Massnahmen zugunsten des Stillens.
</p><p>Die Ratifizierung macht eine Anpassung des Arbeitsgesetzes (ArG) nötig, welche die Rechtssicherheit für stillende Mütter verbessert. Die Dauer der Stillpausen am Arbeitsplatz, die mit einem Lohnanspruch verbunden sind, muss klar geregelt werden. Denn heute gilt Stillen am Arbeitsplatz zwar als Arbeitszeit. Unklar ist aber, ob diese Zeitspanne auch entlöhnt werden muss. Diese Lohndiskriminierung wird mit der geplanten Anpassung des ArG beseitigt.
</p><p>Die Vernehmlassungsantwort finden Sie auf&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-359</guid><pubDate>Thu, 07 Jul 2011 10:41:00 +0200</pubDate><title>Verwarnung wegen Gewerkschaftstätigkeit ist zurücknehmen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verwarnung-wegen-gewerkschaftstaetigkeit-ist-zuruecknehmen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat heute per Brief den Verwaltungsrat der Transports Publics de la région lausannoise SA (TL) aufgefordert, die Verwarnung inkl. Kündigungsandrohung des gewerkschaftlichen Vertreters Aïssam Echchorfi unverzüglich zurückzunehmen.
</p><p>Grund für diese Sanktion: Aïssam Echchorfi hatte im Dezember 2010 seine Arbeitskollegen per Mail, SMS und Facebook auf gewerkschaftliche Mobilisierungsaktionen aufmerksam gemacht. Der SGB erinnert die TL daran, dass die Ausübung der gewerkschaftlichen Rechte von der Verfassung und vom internationalen Recht garantiert wird. Die Ausübung dieses Rechts mit Verwarnungen und Kündigungsandrohungen behindern zu wollen, sei eine rechtsstaatlich und demokratisch unannehmbare Einschüchterung.
</p><p>Sollten die TL nicht Einsicht zeigen und die Verwarnung sowie die gleichzeitige Verweigerung der ordentlichen Lohnerhöhung nicht zurücknehmen, behält sich der SGB das Recht vor, diesen Fall den entsprechenden Organen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vorzulegen.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-355</guid><pubDate>Wed, 06 Jul 2011 10:33:00 +0200</pubDate><title>Handlungsbedarf erkannt - Probleme rasch lösen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/handlungsbedarf-erkannt-probleme-rasch-loesen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die vom Bundesrat heute diskutierten Massnahmen zur Verstärkung der flankierenden Massnahmen (Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und verschärfte Sanktionierung von Mindestlohn-Verstössen). Die Massnahmen müssen möglichst rasch umgesetzt werden.&nbsp;
</p><p>Für den Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen besonders wichtig ist, dass die im gestrigen Spitzentreffen identifizierten Probleme angegangen werden:</p><ul><li>hoher Lohndruck bei Neueinstellungen,</li></ul><ul><li>kein Erlass von Mindestlöhnen durch die Deutschschweizer Kantone, trotz verbreitetem Lohndumping,</li></ul><ul><li>Probleme bei der Durchsetzung von Sanktionen bei Missbräuchen.</li></ul><p>&nbsp;Die eingesetzte Arbeitsgruppe muss bis nach dem Sommer Empfehlungen vorlegen, damit Gegenmassnahmen ergriffen werden können. Die Schweizer Arbeitnehmenden müssen vor negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit geschützt sein.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-357</guid><pubDate>Tue, 05 Jul 2011 10:37:00 +0200</pubDate><title>Handlungsbedarf anerkannt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/handlungsbedarf-anerkannt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Teilnehmenden am Spitzentreffen über den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit teilen in weiten Stücken die Analyse des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB, dass Handlungsbedarf zum Schutz unserer Löhne und Arbeitsplätze besteht. Dazu haben die SGB-Delegierten bereits am 20. Mai in Bern ein Massnahmenpaket beschlossen. Zentrale Punkte daraus werden von der Arbeitsgruppe, die nun im Anschluss an das Treffen ins Leben gerufen wird, analysiert. Es sind</p><ul><li>hoher Lohndruck bei Neueinstellungen</li></ul><ul><li>fast kein Erlass von Mindestlöhnen durch die Kantone, trotz verbreitetem Lohndumping</li></ul><ul><li>Probleme bei der Durchsetzung von Sanktionen bei Missbräuchen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-606</guid><pubDate>Mon, 04 Jul 2011 16:42:00 +0200</pubDate><title>Kein Dumping durch Temporäranstellungen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-dumping-durch-temporaeranstellungen</link><description>Gleiche Arbeitsbedingungen auch bei Temporärarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Temporärarbeit ist eine prekäre Arbeit und sehr oft Quelle von Lohndumping. 41 % der Temporärfirmen halten etwa die Mindestarbeitsbedingungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) nicht ein. Die Temporärarbeit hat sich in den letzten 15 Jahren vervierfacht – auch wegen der Personenfreizügigkeit mit der EU.&nbsp;
</p><p>Vor der letzten Volksabstimmung über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit (Rumänien/Bulgarien 2009) haben die Behörden versprochen, die Massnahmen zum Schutz der Arbeitsbedingungen auch im Temporärbereich zu verstärken. Doch der allgemeinverbindliche GAV für die Temporärbranche ist bis heute nicht realisiert.&nbsp;
</p><p>Ziel muss sein, dass die Temporärbeschäftigten zu gleichen Arbeitsbedingungen beschäftigt werden wie Festangestellte. In einem Anhang soll der GAV Personalverleih deshalb Firmen und weitere GAV aufführen, in denen die Gleichbehandlung gälte. Knackpunkt dabei ist, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner festhält: „Verschiedene Arbeitgeber weigern sich, ihre GAV so auch für die Temporärbeschäftigten anzuwenden. Sie erhoben Einsprache gegen die Allgemeinverbindlichkeit. Sogar Bundesbetriebe wie die SBB wollen das Schutzniveau ihrer GAV für Temporärbeschäftigte nicht gelten lassen.“&nbsp;
</p><p>SGB-Chefökonom Daniel Lampart fordert deshalb den Bundesrat auf, „mindestens die ehemaligen Regiebetriebe zu diesem GAV-Beitritt zu verpflichten und auf die anderen Grossunternehmen und Branchen entsprechend einzuwirken.“ Komme kein wirksamer GAV Temporär zustande, müsse das Prinzip der Gleichbehandlung gesetzlich verankert werden. Lampart weiter: „Der Bund muss zudem einen Normalarbeitsvertrag mit verbindlichen Mindestlöhnen erlassen. Der Personalverleih von ausländischen Arbeitskräften ist weiter auf Personen mit Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung (B- bzw. C-Bewilligung) einzuschränken.“
</p><p>Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB und Mitglied der Geschäftsleitung Unia, zeigte mit Beispielen, warum sich Firmen weigern, ihren GAV auch für Temporärarbeitende gelten zu lassen: „Bei Novartis Stein verfügt jeder fünfte Angestellte nur über einen Temporärvertrag. Was heisst das konkret? Der Stundenansatz bei Chemikanten liegt in der Regel bei ca. 34 Franken. Doch die meisten Temporären erhalten nur rund 26 Franken pro Stunde. Damit „spart“ die Firma über 20% an Lohnkosten.“ Dieses Dumping müsse nun der GAV Personalverleih unterbinden.
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span></span></span><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span></span></span><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span><span>, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB</span></li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span></span></span><span style="font-weight: bold;">Vania Alleva</span><span>, Vize--Präsidentin SGB, Mitglied Unia GL</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-358</guid><pubDate>Mon, 04 Jul 2011 10:38:00 +0200</pubDate><title>Wieso eine Vernehmlassung, wenn man deren Ergebnisse ignoriert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wieso-eine-vernehmlassung-wenn-man-deren-ergebnisse-ignoriert</link><description>Keine Non-Stop-Arbeit in Tankstellenshops!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Organisationen der Arbeitnehmenden, der kleinen Geschäfte, des Gastgewerbes, der Kirchen, der Jugend und auch die Kantone, die Arbeitsmediziner und die FMH sind gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten von Tankstellenshops, wie die Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative Lüscher (FDP, GE) zeigt. Das unterschlägt die Mehrheit der Nationalrätlichen WAK, die heute die Parlamentarische Initiative Lüscher verabschiedet hat und so nichts als Verachtung für die betroffenen Arbeitnehmenden, aber auch für die sich ablehnend äussernden Organisationen zeigt.&nbsp;
</p><p>Die von Lüscher verlangte Non-Stop-Öffnung von Tankstellenshops bedeutet mehr Stress und schlechtere Arbeitsbedingungen für das direkt betroffene Personal, aber auch für jenes weiterer Bereiche (Reinigung, Lieferung, Sicherheit). Der arrogante Entscheid zeigt, dass es der Kommissionsmehrheit nur um einen Schritt zum „endgültigen“ Ziel geht: der Liberalisierung sämtlicher Arbeitszeiten. Einen weiteren Schritt dahin hat der Nationalrat mit der Annahme einer Motion Hutter (FDP, ZH) gemacht Diese will den Kantonen erlauben, bei der Festlegung von Ladenöffnungszeiten vom bundesgesetzlichen Arbeitnehmerschutz abweichen zu können.&nbsp;
</p><p>„Wir erwarten, dass der Nationalrat die Vernehmlassung und damit den grossen Widerstand der Kantone endlich zur Kenntnis nimmt“, fordert SGB-Vizepräsidentin und Unia-GL-Mitglied Vania Alleva. Und SGB-Zentralsekretär Jean Christophe Schwaab fügt bei: „Den Gewerkschaften geht es nicht um einen alten Zopf, sondern um konkreten Schutz der Gesundheit und des Privatlebens des betroffenen Personals.“&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-60</guid><pubDate>Mon, 27 Jun 2011 11:58:00 +0200</pubDate><title>Mindestlöhne = mehr Arbeitslosigkeit = falsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestloehne-mehr-arbeitslosigkeit-falsch</link><description>Die häufig dogmatisch vertretene Position, Mindestlöhne steigerten die Arbeitslosigkeit, gehört ins Arsenal der haltlosen Behauptungen. Das zeigt der kürzlich erschienene Expertenbericht Mindestlohn.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ein hochkarätiges SGB-Expertenteam hat einen 127 Seiten starken Bericht zum Mindestlohn verfasst. Die Studie befasst sich zuerst damit, wie stark in der Schweiz Tieflöhne und Mindestlöhne verbreitet sind. Das zweite Kapitel behandelt die Mindestlohnpolitik in mehreren EU-Staaten. Festgestellt wird dabei, dass seit der Mitte der 90er Jahre die Mindestlöhne eine neue Blüte erlebten.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das dritte Kapitel stellt die Frage nach der „Wirkung von Mindestlöhnen auf Beschäftigung und Einkommensverteilung“. Dabei werden über 50 wissenschaftliche Studien – viele darunter empirisch ausgerichtet – ausgewertet. Die Resultate zeigen klar: Mindestlöhne resp. deren Erhöhung führen nicht, wie das gewisse „Theoretiker“ stets für unabwendbar gehalten haben, zu mehr Arbeitslosigkeit. „Mindestlöhne führen weder zu einem Anstieg noch zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit“, ist das Fazit von SGB-Chefökonom Daniel Lampart. Neuere Studien zeigten sogar, „dass ein Mindestlohn die Beschäftigung unter Umständen erhöhen kann“ (S. 87). Auch die OECD und die ILO tragen dieser Erkenntnis Rechnung.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das letzte Kapitel ist aus juristischer Sicht abgefasst und geht hauptsächlich der Frage nach, wie in der Schweiz Mindestlöhne reguliert werden können.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal" style="font-style: italic;"><span style="font-size:10.0pt" lang="DE">Mindestlöhne. Situation und Handlungsbedarf. Bericht der SGB-Expertengruppe Mindestlohn. 127 S. 12.50 Fr. Im Buchhandel (ISBN: 978-3 905708-80-6) erhältlich oder beim SGB (</span><span lang="DE"><a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7"><span style="font-size:10.0pt">info(at)sgb.ch</span></a></span><span style="font-size:10.0pt" lang="DE">) bestellbar.</span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-59</guid><pubDate>Sun, 26 Jun 2011 11:56:00 +0200</pubDate><title>90 Morde, 2500 Verhaftungen, 5000 Entlassene</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/90-morde-2500-verhaftungen-5000-entlassene</link><description>Jedes Jahr listet der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) weltweit die Verletzungen der Gewerkschaftsrechte auf. Im Rapport für das Jahr 2010 führt wiederum Kolumbien die Negativliste mit 49 wegen ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit Ermordeten an.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das ist die traurige Spitze dieses Berichtes, der die antigewerkschaftlichen Aktivitäten des Jahres 2010 in 143 Staaten rapportiert:</span></p><ul><li><span lang="DE"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span lang="DE">90 ermordete Gewerkschafter/innen (49 allein in Kolumbien)</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span lang="DE">75 angezeigte Morddrohungen&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span lang="DE">2.500 Verhaftungen&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span>m</span></span><span lang="DE">indestens 5.000 wegen Gewerkschaftsarbeit Entlassene.</span></li></ul><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Als globalen Trend macht der Bericht Regierungen aus, die die Arbeitsgesetze nicht anwenden oder den Arbeitsschutz und die entsprechende Aufsicht systematisch ausbluten. Ein weltweites Kennzeichen sei der Missbrauch an Wanderarbeitskräften sowie die Ausbeutung der vorwiegend weiblichen Arbeitskräfte in den Freien Exportzonen der Welt.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Im Nahen Osten zeichnet die Übersicht für das Jahr 2010 ein Bild der Repression seitens der Regierungen. Diese wollten ihre Bevölkerung daran hindern, ihr Leben durch eine Gewerkschaftsvertretung, bessere Löhne und Tarifverhandlungen in wirtschaftlicher Hinsicht zu verbessern. Die Unterdrückung freier Gewerkschaftstätigkeit war denn auch eine der zentralen Wurzeln des arabischen Protestes zu Beginn des laufenden Jahres.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Aber auch Europa hat sich nicht zu brüsten. Die wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise entstandenen immensen Haushaltsdefizite führen zu Lohnkürzungen, Rentenreformen und Haushaltskürzungen – würden also auf dem Rücken der Arbeitnehmenden ausgetragen. Speziell schwierig sei die Lage der Gewerkschaften nach wie vor in der Ukraine, in Russland, Weissrussland und in der Türkei.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Unrühmlich erwähnt im Länderbericht ist übrigens auch die Schweiz. Hauptvorwurf: missbräuchliche Kündigung von gewerkschaftlich Engagierten und kein spezieller Kündigungsschutz für gewerkschaftliche Vertrauensleute.</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-712</guid><pubDate>Sun, 26 Jun 2011 11:09:00 +0200</pubDate><title>Lohnzahlungen in Euro – juristische und politische Beurteilung </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnzahlungen-in-euro-juristische-und-politische-beurteilung</link><description>Inwieweit ist eine Lohnzahlung in Euro resp. eine Lohnsenkung aufgrund der Wechselkursänderungen juristisch zulässig?</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zahlreiche Unternehmen haben in jüngster Zeit versucht, die Auswirkungen des Wechselkurses auf die Arbeitnehmenden zu übertragen, indem sie allen oder einem Teil der Beschäftigten zuvor in Franken bezahlte Löhne neu in Euro entrichteten. Andere wiederum haben versucht, die Löhne durch Anbindung an den Wechselkurs zu senken, dies mit dem Argument, dass der ungünstige Eurokurs den Unternehmensertrag schmälere. Einige Unternehmen wandten solche Praktiken nur für aus der EU stammende oder in der EU niedergelassene (Grenzgänger/innen) Beschäftigte an. Zu solchen Praktiken griffen u.a.: Mopac Modern Packaging (BE), Stöcklin (BL), Trasfor (TI), Maag Pump (ZH), Dätwyler (UR). Die Sanofi-Aventis (GE) ihrerseits nahmen unter Berufung auf den Eurokurs als wirtschaftlichem Grund Massenentlassungen vor. 
</p><p><br>Die betroffenen Arbeitnehmer/innen haben zumeist eine starke Kürzung ihres Reallohnes hinzunehmen. Die entsprechende Analyse findet sich in der Beilage. Sie wird, leicht angepasst, demnächst in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht werden. 
</p><p><br>Die Schlussfolgerung dieser Studie: Selbst wenn der Arbeitgeber in der Frage der Festlegung der Löhne über eine grosse Freiheit verfügt, kommt die Lohnzahlung in Euro resp. die Anpassung des Lohnes an einen ungünstigen Euro-Kurs einer Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmenden gleich. Das untersagt jedoch das Arbeitsrecht. Zudem können solche Lohnsenkungen der Lehre nach nicht als Form einer Beteiligung am negativen Geschäftsgang gesehen werden, einem Vorgehen, das von eben dieser Lehre zugelassen ist. Drittens: Schweizer und EU-Arbeitnehmende dürfen nach Freizügigkeitsabkommen (FZA) nicht unterschiedlich behandelt werden.<br>Zusammenfassung der juristischen Analyse
</p><p><br>Der Arbeitgeber verfügt über Handlungsspielraum bei der Festlegung der Löhne und damit auch bei deren Senkung (zu respektieren sind allerdings die Vorschriften der Änderungskündigung), wenn er dabei Treu und Glauben sowie die guten Sitten respektiert und wenn dabei der Lohnbetrag objektiv und genügend vorhersehbar ist. Er kann Löhne jedoch nicht einseitig senken. Die Vorschrift von OR Art. 323b, wonach der Arbeitgeber den Lohn in einer gesetzlichen Währung zu entrichten hat, ist keine grosse Hilfe, um sich der Lohnzahlung in Euro zu widersetzen. Denn diese Vorschrift ist nicht zwingend und kann durch Abrede zwischen den Parteien oder Einzelarbeitsvertrag oder durch lokale Üblichkeit geändert werden (selbst wenn letztere nur restriktiv zugelassen werden darf und die heute durch das Problem betroffenen Branchen sich mit Sicherheit nicht darauf berufen können). Dasselbe gilt für die Regelungen gegen Lohndumping: Diese sehen eine behördliche Intervention nur dann vor, wenn eine Lohnunterbietung wiederholt in missbräuchlicher Weise vorkommt. Zudem ermöglichen diese Interventionen bloss, Mindestlöhne in NAV festzulegen (Art. 360a OR), bzw. die Einhaltung der GAV-Mindestlöhne zu verlangen sowie sie allgemeinverbindlich zu erklären. Wenn also die Lohnzahlung in Euro resp. die Lohnanbindung an den Wechselkurs nicht die verbindlichen Minimallöhne (auf den Franken umgerechnet) unterschreitet, sind diese Regelungen respektiert. 
</p><p><br>Hingegen: Die Löhne in Euro zu entrichten oder sie systematisch durch Anbindung an den Wechselkurs zu senken bedeutet Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmenden, was zwingend durch Art. 324 OR untersagt ist. Der Wechselkurs ist Teil des Unternehmerrisikos; der Arbeitgeber muss dieses vorausschauend übernehmen. Er allein profitiert ja auch davon, wenn der Wechselkurs in die andere Richtung ausschlägt und so den Ertrag des Unternehmens beeinflusst.
</p><p><br>Löhne in Euro oder deren Anpassung an den Eurokurs bedeutet eine Form der Beteiligung des Arbeitnehmers an einem negativen Geschäftsergebnis (Art. 322a OR), die nach der Lehre nicht zulässig ist. Denn eine solche Beteiligung hat keine stimulierende Wirkung, da die Arbeitnehmenden den Wechselkurs nicht beeinflussen können. Deshalb sind Löhne in Euro oder deren Anpassung an den Wechselkurs nicht zulässig. Solche Bestimmungen, seien sie nun eingeführt durch gemeinsame Vereinbarung, durch Änderungskündigung oder durch kollektive Vereinbarung, sind folglich nichtig. Sie sind auch nicht abzustützen auf „Krisenartikel“ in einem GAV, denn diese müssen zwingendes Recht respektieren (Art. 358 OR). Ein Arbeitgeber, der regelmässig die Löhne den Veränderungen des Wechselkurses anpasste, beginge Rechtsmissbrauch (Art. 2 ZGB).
</p><p><br>Das Diskriminierungsverbot in Art. 2 FZA (präzisiert in Art. 9 Abs. 1 Anhang I FZA) verbietet eine unterschiedliche Behandlung nach Nationalität oder Wohnort. Wirtschaftliche Gründe wie die Änderungen des Wechselkurses können solche Diskriminierungen nicht rechtfertigen. Deshalb kann der Arbeitgeber nicht allein nur für seine aus der EU stammenden Arbeitnehmer oder nur für Grenzgänger den Lohn an den Wechselkurs anbinden.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-61</guid><pubDate>Wed, 22 Jun 2011 12:00:00 +0200</pubDate><title>Sichere Arbeit – korrekter Lohn </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sichere-arbeit-korrekter-lohn</link><description>Die Ferien nahen. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Zu beachten: Auch für Kurzjobber/innen gilt das Arbeitsrecht.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Kinderarbeit ist hierzulande glücklicherweise abgeschafft. Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen benötigen Minderjährige die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.
</p><h3>Wer darf was (nicht)?</h3><p>Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) präzisiert die Anstellungsregeln für unter 18-Jährige. Verboten sind gefährliche Arbeiten, Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die&nbsp;&nbsp;berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5).
</p><h3>Wie lange?</h3><p>Die Arbeit der unter 13-Jährigen darf maximal drei Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche betragen (Art. 10 ArGV 5). Jugendliche über 13 Jahre ohne beendete Schulpflicht können bis zu 8 Stunden pro Tag (40 h pro Woche) während der Hälfte der Schulferien, zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, beschäftigt werden, wobei bei mehr als fünf Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren ist (Art. 11 ArGV 5). Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen vom Unternehmen Angestellten nicht überschreiten darf (max. 9 h pro Tag) und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat (Art. 31 Abs. 1 ArG). Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden (Art. 16 ArGV 5). Abends dürfen unter 16-Jährige nur bis 20.00 Uhr, 16- bis 18-Jährige bis 22.00 Uhr beschäftigt werden (Art. 31 Abs. 2 ArG).&nbsp;
</p><h3>Gefahren ernst nehmen</h3><p>In Ferienjobs tun viele Jugendliche die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Auch in dieser lauern Gefahren, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Das Berufsunfallsrisiko junger Jobber/innen ist sehr hoch, vor allem in den ersten Tagen der Anstellung.
</p><p>Deshalb: Sicherheitsvorschriften immer genau beachten. Die entsprechenden Unterrichtungen des Arbeitgebers sind sorgsam zu beachten, auch wenn sie einem übertrieben vorkommen sollten. Wenn der Arbeitgeber keine Einführung geben will, man selbst jedoch eine solche nötig findet, dann ist das Arbeitsinspektorat oder die Gewerkschaft zu benachrichtigen. Auf alle Fälle sind gefährliche Arbeiten bis zum Alter von 18 Jahren verboten.&nbsp;
</p><h3>Richtig versichern</h3><p>Während eines kleinen Ferienjobs die Sozialversicherungen zu vernachlässigen, kann sich rächen. Alle Arbeitnehmenden sind unabhängig ihres Alters obligatorisch durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Wenn sie weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, deckt diese Versicherung nur die Berufsunfälle. Ist das Pensum höher, sind alle Unfälle gedeckt. Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die Eltern zu benachrichtigen (Art. 32 ArG). Für Anstellungen unter drei Monaten gibt es keine Verpflichtung, im Krankheitsfalle ein Gehalt zu zahlen. Die anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) sind erst ab 18 obligatorisch. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht zahlt, ist dies Schwarzarbeit und hat Sanktionen zur Folge.
</p><h3>Lohn und Ferien</h3><p>In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Theoretisch könnte damit der Arbeitgeber den Lohn zahlen, der ihm passt. Allerdings muss der Arbeitgeber allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) respektieren. Für Ferienjobs besonders bedeutend sind der Landes-GAV Gastgewerbe, die verschiedenen GAV im Bau, in der Reinigung und im Detailhandel (Coop, Migros sowie kantonale und kommunale GAV), ebenso die kantonalen NAV in der Landwirtschaft. Die Arbeitgeber müssen zudem die branchen- und ortsüblichen Löhne respektieren. Diese findet man auf man auf:&nbsp;<a href="http://www.salaire-uss.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohn-sgb.ch</a>.
</p><p>Gibt es keinen per GAV oder NAV vorgeschriebenen Mindestlohn, dann empfiehlt der SGB einen Bruttolohn von 15.- Fr./h für Jugendliche, die ihre obligatorische Ausbildung noch nicht beendet haben und von 22.- Fr./h für alle anderen nicht speziell qualifizierten Ferienjobber/innen. Jede Arbeit verdient einen fairen Lohn. Der Ferienlohn sollte nicht tiefer sein als der eines oder einer „normalen“ Hilfsarbeitenden zu Beginn seiner Karriere. Dass die Jugendlichen mit ihrem Lohn „nur“ ihre Freizeit-Aktivitäten finanzieren, ist kein Grund für eine Kürzung.&nbsp;
</p><p>Schliesslich darf der Ferienanspruch nicht vergessen werden. Wenn man – wie gewöhnlich bei kleinen Ferienjobs – im Stundenlohn beschäftigt ist, hat man Anrecht auf einen Lohnzuschlag von 10,64% (entspricht 5 Wochen Ferien, auf welche Jugendliche unter 20 Jahren gesetzlichen Anspruch haben)[1], was jeweils zahlreiche Arbeitgeber „vergessen“. Auf der Lohnabrechnung ist dieser Zuschlag klar auszuweisen.
</p><p>Mehr Infos:
</p><p><a href="http://www.jeunesse-syndicale.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a></p><p>Die Gewerkschaft Unia hat zum Thema Stundenlohn eine Broschüre herausgegeben. Bestellbar unter:
</p><p><a href="http://www.unia.ch/Arbeitsflexibilitaet.2569.0.html?&amp;L=0" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.unia.ch/Arbeitsflexibilitaet.2569.0.html?&amp;L=0</a>&nbsp;
</p><p>Arbeitsgesetz (ArG):&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_11.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_11.html</a></p><p>VO 5 zum ArG:&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115.html</a></p><p>Liste der gefährlichen und damit für Jugendliche verbotenen Arbeiten:
</p><p><a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115_2.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115_2.html</a>&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Bei Jugendlichen über 20 Jahren beträgt dieser Zuschlag 8,33 % (Grund: der gesetzliche Ferienanspruch beträgt 4 Wochen).</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-607</guid><pubDate>Tue, 21 Jun 2011 16:48:00 +0200</pubDate><title>Mindestlöhne im Aufwind – 85 Prozent wollen einen Mindestlohn</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestloehne-im-aufwind-85-prozent-wollen-einen-mindestlohn</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mindestlöhne haben in Europa und in der Schweiz Aufwind. Das ist das Ergebnis eines Expertenberichts des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB, den dieser heute in Bern an einer Medienkonferenz vorgestellt hat. Mindestlöhne sind ein wirksames Instrument, um Lohndruck zu verhindern, wie Daniel Lampart sagt: „Sind die Mindestlöhne genügend hoch, führen sie zu einer ausgeglicheneren Einkommensverteilung, indem die Lage der tiefen und mittleren Einkommen verbessert wird“, bilanziert der SGB-Chefökonom und Mitautor des Expertenberichts.
</p><p>Mindestlöhne werden mehr und mehr als wirksames Mittel gegen Lohnunterbietung sowie für die Verbesserung der Lohnsituation empfohlen. Dies auch, weil nicht mit negativen Auswirkungen in Bezug auf die Arbeitslosigkeit gerechnet werden muss.
</p><p>Lampart weist auch darauf hin, dass in der Schweiz Mindestlöhne in erster Linie durch eine Stärkung der Gesamtarbeitsverträge (GAV) und in zweiter Linie durch das Gesetz flächendeckend eingeführt werden sollten. So verlangt es die vor fünf Monaten lancierte SGB-Initiative „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)“.
</p><p>„Das Volksbegehen ist in der Bevölkerung auf sehr gute Aufnahme gestossen“, sagt SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Bis heute haben es rund 80‘000 Stimmbürgerinnen und -bürger unterschrieben. Dass die Idee eines flächendeckenden Mindestlohns auf breite Zustimmung stösst, belegt auch eine von SGB und Unia beim Meinungsforschungsinstitut Link in Auftrag gegebene repräsentative Befragung: Danach befürworten 85 Prozent der Bevölkerung einen gesetzlichen Mindestlohn als Mittel gegen die Tieflohnproblematik. Als fairer Mindestlohn für einen Vollzeitjob wird im Durchschnitt ein solcher von 4487 Franken genannt. Das sind fast 500 Franken mehr als in der SGB-Initiative gefordert. Dieses eindrückliche Resultat überrascht nicht, denn fast 70 Prozent der Befragten sind überzeugt, dass in der Schweiz „viele oder sehr viele“ Menschen nicht vom Lohn ihres Vollzeitjobs leben können.
</p><p>Mit Aktionstagen vom 30. Juni bis 2. Juli in der ganzen Schweiz legt der SGB einen Zwischenspurt bei der Mindestlohn-Initiative ein.&nbsp;
</p><p>Dass die GAV nach wie vor das A und O guter Lohngestaltung sind, zeigt Syndicom-Co-Präsidentin Danièle Lenzin auf. In den Printmedien der Deutschschweiz und des Tessins, wo seit 2004 ein vertragsloser Zustand herrscht, stagniert ein Grossteil der Löhne, steigt das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern und: „die Honorare der Freischaffenden sind sozusagen zerbröselt“. Im Buchhandel will die Gewerkschaft Syndicom den Elan der Mindestlohninitiative nutzen, um in den nächsten GAV-Verhandlungen bessere Mindestlöhne festzulegen.&nbsp;
</p><p>Alessandro Pelizzari, Sekretär der Unia Genf, belegt die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohnes für den Kanton Genf vor allem mit den Grenzgänger/innen. „Im Jahr 2000 verdienten diese 10,7 % weniger als die Einheimischen, 2008 betrug der Graben 16,3%“. Schärfere flankierende Massnahmen und ein gesetzlicher Mindestlohn sind deshalb auch „ein Pfeiler gegen die xenophobe Aufspaltung der Arbeitnehmenden“.
</p><p>Der Expertenbericht „Mindestlöhne – Situation und Handlungsbedarf“ kann über den SGB oder den Buchhandel (ISBN 978-3905708806) bezogen werden. Mehr zum Volksbegehren unter&nbsp;<a href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.mindestlohn-initiative.ch</a>.&nbsp;
</p><p style="font-style: italic;">&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Danièle Lenzin</span>, Co-Präsidentin syndicom</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Alessandro Pelizzari</span>, Unia-Regionalsekretär Genf und Präsident Gewerkschaftsbund Genf</li></ul><p><span style="font-style: italic;">Sowie die Zusammenfassung der Umfrage zu Mindestlöhnen.</span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-55</guid><pubDate>Thu, 09 Jun 2011 11:45:00 +0200</pubDate><title>Rückenschuss für Gewerkschaftsrechte und Sozialpartnerschaft </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/rueckenschuss-fuer-gewerkschaftsrechte-und-sozialpartnerschaft</link><description>Das Kantonsgericht Zürich hat das erstinstanzliche Urteil im Fall Tamedia/Daniel Suter annulliert. Entscheid und Begründung bedeuten eine totale Missachtung der Gewerkschaftsrechte und der Sozialpartnerschaft.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Daniel Suter war als Präsident der Personalkommission des «Tages-Anzeigers» einige Tage vor der Eröffnung von Verhandlungen über einen Sozialplan entlassen worden. Diese Verhandlungen hätte er arbeitnehmerseits leiten müssen. Das erstinstanzliche Gericht hatte diese Entlassung als missbräuchlich beurteilt. Es befand, dass ein Arbeitgeber wirtschaftliche Gründe nicht als «begründeten Anlass» heranziehen könne, um einen gewählten Personalvertreter (Art. 336 Abs. 2 Bst. b OR) vor dem Beginn von Verhandlungen zu entlassen. Tamedia wurde dazu verknurrt, drei Monatslöhne als Entschädigung zu zahlen. Das Urteil ist leicht nachvollziehbar: Die wichtigste Verhandlungsperson arbeitnehmerseits zu entlassen, bedeutet nichts anderes als einen Rückenschuss für die Sozialpartnerschaft.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Ein massiver Schritt zurück</span></h3><p class="Absatznormal">Dennoch rekurrierte Tamedia gegen dieses Urteil – und bekam nun leider vorläufig Recht. Die Argumentation des Kantonsgerichtes ist ein Affront gegen die Gewerkschaftsrechte und die Sozialpartnerschaft. Die Zweitinstanz befand nämlich, dass ein Arbeitgeber wirtschaftliche Gründe – sogar wenn sie nur vermutet seien – als «begründeten Anlass» vorbringen könne, um Personalvertreter zu entlassen. Ein Arbeitgeber, der einen schlechten Geschäftsgang befürchte, könne restrukturieren, auch auf dem Rücken der Personalvertreter. Er müsse dazu nicht schon in den roten Zahlen sein. Wenn sich die Lage nach der Restrukturierung gebessert habe, könne dies nicht a posteriori herangezogen werden, um die Richtigkeit der vom Arbeitgeber vorgebrachten wirtschaftlichen Gründe zu bestreiten. Die wirtschaftlichen Gründe seien jedoch sehr sorgfältig zu untersuchen, denn sonst würde die von Art. 336 Abs. 2 Bst. b OR vorgesehene Beweislastumkehr de facto aufgehoben. Dieser Artikel hält fest, dass der Arbeitgeber beweisen muss, dass er aus einem anderen Grund als einer mit dem Mandat der Personalvertretung verbundenen Tätigkeit kündigt. Leider ist das Gericht seinen eigenen Überlegungen nicht korrekt gefolgt.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Korrektur nötig</span></h3><p class="Absatznormal">Daniel Suter, unterstützt durch Syndicom, wird beim Bundesgericht Rekurs einlegen. Wie auch immer dieser Prozess ausgehen wird: Er zeigt bereits heute, dass der Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen in der Schweiz unbedingt gestärkt werden muss. Aktive Gewerkschafter/innen und Personalvertreter/innen müssen ein Recht auf Wiedereinstellung haben, wenn ihnen missbräuchlich gekündigt wird. Und sie dürfen – wie das auch der Bundesrat vorschlägt – nicht aus wirtschaftlichen Gründen entlassen werden. Denn sonst wird dies zum Vorwand, um sich Mitarbeitender zu entledigen, die sich für ihre Kolleg/innen einsetzen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Das neue Urteil aus Zürich, das sich auf ein kürzlich erlassenes Bundesgerichtsurteil stützt (BGE 133 III 512), eröffnet nun den Arbeitgebern genau diesen Spielraum, um sich dieses Vorwands zu bedienen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><p class="Absatznormal" style="font-style: italic;"><span style="font-size:10.0pt">Obergericht des Kantons Zürich, 1. Zivilkammer, Urteil vom 24. Mai 2011, Fall LA100023-O/U</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-552</guid><pubDate>Tue, 07 Jun 2011 10:16:00 +0200</pubDate><title>Vertrags- und Lohnverhandlungen 2010/2011</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vertrags-und-lohnverhandlungen-2010-2011</link><description>Dossier Nr. 78</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorliegende Dokumentation versucht die wichtigsten Ergebnisse der letztjährigen Vertrags- und Lohnverhandlungen zusammenzustellen. Sie beruht auf einer Umfrage des SGB bei seinen Mitgliedsorganisationen und sucht nur jene Bereiche abzudecken, in denen diese Verträge abschliessen. Berücksichtigt wurden Ergebnisse - soweit sie verfügbar waren - bis zum 20.2.2011.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-610</guid><pubDate>Thu, 26 May 2011 17:14:00 +0200</pubDate><title>Lohndruck ist Realität – Probleme insbesondere bei Neueinstellungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndruck-ist-realitaet-probleme-insbesondere-bei-neueinstellungen</link><description>Stellungnahme des SGB zum Observatoriumsbericht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz gehört zu den Ländern in Europa mit tiefer Arbeitslosigkeit und hohen Löhnen. Zum Schutz der Löhne und der Beschäftigung führte sie deshalb die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit ein. Die Flankierenden Massnahmen sind ein mächtiges Instrument, wenn sie konsequent angewendet werden. Sie haben nicht nur eine soziale Schutzfunktion, sondern sie sind auch das einzige nichtdiskriminierende Steuerungsinstrument für den Arbeitsmarktzugang. Wenn die Arbeitgeber ausländische Arbeitskräfte zu den gleichen Bedingungen anstellen müssen wie die Inländer, verhindert das eine Verdrängung von inländischen Arbeitskräften. Dann wandern nur diejenigen Arbeitskräfte ein, die im Land fehlen. Die Schweiz muss durchsetzen, dass bei uns Schweizer Löhne bezahlt werden. Damit schützt sie das Lohnniveau und verhindert die Verdrängung von Inländern durch Ausländer.
</p><p>Damit die Schweizer Bevölkerung von den Vorteilen der Bilateralen Verträge profitieren kann und negative Auswirkungen verhindert werden, müssen die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen geschützt sein.
</p><h3>Risikobereich Neueinstellungen</h3><p>Besonderem Risiko von Lohndruck ausgesetzt sind Neuanstellungen. Lohnsenkungen sind hier ohne Änderungskündigung möglich. Ein Teil der Neuanstellungen betrifft die Neubesetzung von vakanten Dauerstellen. Sehr bedeutend und sensibel sind aber auch Temporärstellen, Kurzaufenthalte oder Entsendungen – d.h. kurzfristige Einsätze mit vielen Wechseln. Der Lohndruck bei den Neuanstellungen dürfte wegen der Frankenstärke noch zunehmen.
</p><p>Der Observatoriumsbericht vermutet in gewissen Branchen (bspw. Industrie, Baugewerbe) einen Druck auf die Einstiegslöhne. Das gestützt auf Lohnstatistiken der Jahre 2002 bis 2008. Neuere Zahlen fehlen leider. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Lohndruck bei Neuanstellungen tendenziell zugenommen hat.
</p><p>So arbeiten heute deutlich mehr Kurzaufenthalter (bis 90 Tage) in der Schweiz als 2008. Deren Arbeitsvolumen hat um rund 20 Prozent zugenommen. Die Löhne der Kurzaufenthalter sind durchwegs um rund 10 Prozent tiefer als diejenigen der Schweizer Arbeitnehmenden, die weniger als ein Jahr bei ihrem Arbeitgeber arbeiten.
</p><p style="font-weight: bold;">Monatslöhne bei Anstellungen mit Dienstalter unter 1 Jahr</p><p><i>Quelle: BFS</i></p><p>Auch die Temporärbeschäftigung ist stark gestiegen (innert Jahresfrist um 25 Prozent). Diese zeichnet sich durch besonders häufig wechselnde Arbeitsverhältnisse aus. Dieses Jahr dürfte ein historischer Höchststand erreicht werden. Die Temporärbeschäftigung hat seit Einführung der Personenfreizügigkeit stark zugenommen. Das auch, weil die Bedingungen stark gelockert wurden. Im Gegensatz zu früher können heute Grenzgänger, Kurzaufenthalter und Meldepflichtige verliehen werden. Gemäss dem SECO-Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen haben 41 Prozent der Temporärbüros zu tiefe Löhne bezahlt.
</p><p style="font-weight: bold;">Anteil Temporärarbeit am gesamten Arbeitsvolumen</p><p><i>Quellen: SECO, BFS, 2010 und 2011 Schätzung SGB</i></p><h3>Grenzgänger – starke Zunahme der Hilfskräfte weist auf lückenhaften Lohnschutz hin</h3><p>Die Zahl der Grenzgänger hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Auffallend ist, dass insbesondere die „Hilfsarbeitskräfte“ unter den Grenzgängern anteilsmässig deutlich gestiegen sind – nämlich von 12 Prozent im Jahr 2002 auf 17 Prozent 2010. Diese Entwicklung widerspricht der Einwanderungspolitik der Schweiz, gemäss der vor allem Arbeitnehmende mit besonderen Qualifikationen ins Land kommen sollen. Die starke Zunahme im Bereich der Hilfsarbeitskräfte weist darauf hin, dass der Schutz der Schweizer Löhne zu wenig konsequent durchgesetzt wurde. Denn an Hilfsarbeitskräften fehlt es der Schweiz nicht.
</p><h3>Lohndruck in ungeschützten Branchen ist eine Realität</h3><p>Lohndumping und Lohndruck ist in der Schweiz eine Realität. Die Anfang Mai vom&nbsp;<br>&nbsp;SECO veröffentlichten Berichte der tripartiten Kommissionen weisen sogar auf eine Akzentuierung des Problems hin. Besorgniserregend ist die Lage vor allem in Branchen ohne Mindestlöhne. Denn hier können Arbeitgeber, die zu tiefe Löhne zahlen, nicht gebüsst werden. Betroffen sind vor allem die Branchen Reinigung (kleine Firmen in der Deutschschweiz), Temporärarbeit, Journalismus, Gartenbau, Handel sowie Teile der Industrie.
</p><p>Das Gesetz sagt unmissverständlich, was in solchen Fällen zu tun ist (Art. 360a OR). Bei wiederholter, missbräuchlicher Lohnunterbietung müssen Bund und Kantone Mindestlöhne erlassen. Doch in der ganzen Deutschschweiz wurde das Gesetz bisher nicht angewendet mit Ausnahme des Bundes-NAV in der Hauswirtschaft. Kein Kanton hat bisher Mindestlöhne erlassen, obwohl die Lage in der Deutschschweiz nicht besser ist als in der lateinischen Schweiz. Auch der Bund ist kaum aktiv.
</p><h3>Schutz der Löhne und Arbeitsplätze mit lückenlosen Flankierenden garantieren</h3><p>Damit die Löhne und Arbeitsplätze gesichert sind, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:</p><ul><li>Bund und Kantone müssen Dumping aufdecken (Arbeitsmarktbeobachtung mit Kontrollen u.a.)</li></ul><ul><li>Die Schweizer Löhne müssen durchgesetzt werden (Mindestlöhne und Bussen bei Verstössen)</li></ul><p>Diese Bedingungen sind leider nur teilweise erfüllt. Wie erwähnt wurden bisher kaum Mindestlöhne erlassen, so dass die Löhne auch bei Dumping ungeschützt sind. Der Bund muss dieses folgenschwere Vollzugsproblem lösen. Das Gesetz hat zudem empfindliche Lücken. Scheinselbständige können ungeschoren davonkommen. Und Schweizer Arbeitgeber, die gegen Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen verstossen, müssen nur eine Zivilklage fürchten. Bund und Kantone können sie nicht belangen. Diese Lücken müssen geschlossen werden. Um volle Transparenz bei den Neueinstellungen zu erhalten, müssen hier die Kontrollen intensiviert werden (50 Prozent der Neueinstellungen kontrollieren).</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-51</guid><pubDate>Tue, 24 May 2011 11:37:00 +0200</pubDate><title>Verschärfen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verschaerfen</link><description>Damit die Löhne, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsplätze in der Schweiz sicher sind, müssen die flankierenden Massnahmen verschärft werden. Die vielen Verstösse und die Weigerung von Bund und Kantonen, trotz gesetzlichem Auftrag Mindestlöhne einzuführen, zeigen: Es herrscht ein Vollzugsproblem. Diese verschärfte Situation verlangt schärfere Massnahmen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Um den Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt in den Griff zu bekommen, hat die SGB-Delegiertenversammlung vom 20. Mai das folgende Massnahmenpaket verabschiedet.&nbsp;</p><p class="Absatznormal"><span style="font-weight: bold;">Kontrolloffensive:</span>&nbsp;50 Prozent aller Neuanstellungen in der Schweiz müssen kontrolliert werden. Bei Neuanstellungen ist die Gefahr am grössten, dass die Arbeitgeber die Löhne drücken. Dafür braucht es mehr Kontrollen. Zudem müssen 50 Prozent der ausländischen Firmen (Entsendefirmen) kontrolliert werden.</p><p class="Absatznormal"><span style="font-weight: bold;">Mindestlohnoffensive:</span>&nbsp;Trotz verbreitetem Lohndumping erlassen der Bund und die Deutschschweizer Kantone keine Mindestlöhne. Eine nationale Task Force mit Beteiligung der Gewerkschaften muss den Vollzugsnotstand beseitigen. Bei Dumping müssen die Löhne durch verbindliche Mindestlöhne geschützt werden, wie das im Gesetz vorgeschrieben ist.&nbsp;</p><p class="Absatznormal" style="font-weight: bold;">Lücken im Gesetz schliessen:&nbsp;</p><ul><li><span style="font-size:7.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Bekämpfung der Scheinselbständigkeit: Pflicht, Dokumente zum Beleg der Selbständigkeit mitzuführen; Kompetenz der Kontrolleure, einen Arbeitsunterbruch zu erzwingen.</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:7.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Sanktionierung von NAV-Verstössen: Bund und Kantone müssen alle Verstösse gegen NAV büssen; dumpende Arbeitgeber müssen Löhne nachzahlen.</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:7.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Schutz vor missbräuchlicher Kündigung: Kündigungen aufgrund der Einstellung einer billigeren Arbeitskraft müssen aufgehoben werden können.</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:7.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Solidarhaftung: Bei Lohndumping soll grundsätzlich der Auftraggeber haften müssen – mindestens aber der Generalunternehmer.</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:7.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Beseitigung der Diskriminierung der Schweizer Arbeitskräfte gegenüber ihren KollegInnen in der EU in den Bereichen Mitbestimmung (Übernahme der Regelungen in der EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte) sowie Massenentlassungen (Übernahme EU-Richtlinie). Es kann nicht sein, dass internationale Firmen Arbeitskräfte in der Schweiz entlassen, nur weil Entlassungen in der Schweiz einfacher sind.&nbsp;</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-775</guid><pubDate>Mon, 23 May 2011 16:25:00 +0200</pubDate><title>Mindestlöhne - Situation und Handlungsbedarf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestloehne-situation-und-handlungsbedarf</link><description>Bericht der SGB-Expertengruppe Mindestlohn</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit Mitte der Neunzigerjahre erleben Mindestlöhne eine neue Blüte. England führt beispielweise einen Mindestlohn ein, viele Länder erhöhen ihren. Und in der Schweiz führen die Gewerkschaften ihre mehrjährige Kampagne «Keine Löhne unter 3'000 Franken». Damit gelingt es, die Einkommenssituation von vielen Tausend Personen zu verbessern. 
</p><p>Gleichzeitig bewertet die ökonomische Forschung die Mindestlöhne neu – vor allem was deren Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit betrifft. Mindestlöhne werden mehr und mehr als wirksames Mittel gegen Lohnunterbietung empfohlen sowie für die Verbesserung der Lohnsituation. 
</p><p>Diese Studie analysiert gut ein Jahrzehnt nach der Wiederentdeckung der Mindestlöhne die Situation und den Handlungsbedarf im Mindestlohn- und Tieflohnbereich in der Schweiz. Untersucht wird aber auch die Lage in Europa.
</p><h3>Der Bericht ist im Buchhandel erhältlich:</h3><p>SGB (Hrsg.): Mindestlohn - Situation und Handlungsbedarf. Editions à la Carte, Zürich 2011. ISBN 978-3-905708-80-6</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-366</guid><pubDate>Fri, 20 May 2011 11:00:00 +0200</pubDate><title>Kontrolloffensive bei Neuanstellungen und Task Force gegen Vollzugsnotstand</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kontrolloffensive-bei-neuanstellungen-und-task-force-gegen-vollzugsnotstand</link><description>SGB-Delegierte wollen schärfere und zusätzliche flankierende Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Damit Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert sind, braucht es scharfe, wirksame flankierende Massnahmen. Der Handlungsbedarf ist gross. Denn Lohndruck ist verbreitet, wie der jüngste Bericht des SECO zeigt. Trotz der alarmierenden Situation herrscht Vollzugsnotstand: In der ganzen Deutschschweiz wurden keine Mindestlöhne erlassen, obwohl diese Massnahme im Dumpingfall vom Gesetz vorgeschrieben ist. Sanktionen gegen die festgestellten Verstösse können in vielen Fällen nicht durchgesetzt werden. Um diesen Missstand zu beseitigen, verabschiedeten die SGB-Delegierten in Bern folgendes Massnahmenpaket:
</p><p>Die Hälfte aller Neuanstellungen in der Schweiz müssen kontrolliert werden. Bei Neuanstellungen ist die Gefahr am grössten, dass die Arbeitgeber die Löhne drücken. Zudem sind 50 Prozent der ausländischen Firmen (Entsendefirmen) zu kontrollieren.
</p><p>Trotz verbreitetem Lohndumping erlassen der Bund und die Deutschschweizer Kantone keine Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz vorgeschrieben ist. Eine nationale Task Force mit Beteiligung der Gewerkschaften muss den Vollzugsnotstand beseitigen.
</p><p>Im Gesetz sind folgende Lücken zu schliessen:</p><ul><li>Pflicht, Dokumente zum Beleg der Selbständigkeit mitzuführen; Kompetenz der Kontrolleure, bei Verdacht auf Scheinselbständigkeit einen Arbeitsunterbruch zu erzwingen.</li></ul><ul><li>Bund und Kantone müssen alle Verstösse gegen Normalarbeitsverträge büssen; dumpende Arbeitgeber müssen Löhne nachzahlen.</li></ul><ul><li>Kündigungen aufgrund der Einstellung einer billigeren Arbeitskraft müssen aufgehoben werden können.</li></ul><ul><li>Bei Lohndumping haftet grundsätzlich der Auftraggeber – mindestens aber der Generalunternehmer (Solidarhaftung).</li></ul><ul><li>Beseitigung der Diskriminierung der Schweizer Arbeitskräfte gegenüber ihren Kollegen in der EU bei Mitbestimmung und Massenentlassungen. Es kann nicht sein, dass internationale Firmen Arbeitskräfte in der Schweiz auf die Strasse stellen, nur weil Entlassungen bei uns einfacher sind.</li></ul><p>Des Weiteren befassten sich die Delegierten mit der finanziellen Situation der Rentner. Die ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen spitzt sich im Alter zu. Renten, welche die gewohnte Lebensführung nicht sichern können, sind weit verbreitet. Dies auch bei Personen, die ein Leben lang voll gearbeitet haben. Ohne Rentenerhöhungen ist die Sicherung eines würdigen Lebensabends kurz- bis mittelfristig gefährdet. Deshalb lancierte der SGB das Projekt „AHVplus“. Es fordert, je nach Einkommen der ehemals Erwerbstätigen, Zuschläge auf den AHV-Renten.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-53</guid><pubDate>Wed, 18 May 2011 11:42:00 +0200</pubDate><title>Schweiz muss internationale Anstrengungen unterstützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweiz-muss-internationale-anstrengungen-unterstuetzen</link><description>Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat eine Parlamentarische Initiative von Liliane Maury-Pasquier (SP, GE) angenommen. Diese verlangt die Ratifikation von Abkommen 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschaftsschutz. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Gleichzeitig schlägt die Kommission vor, eine Bestimmung des Arbeitsgesetzes (ArG) zu ändern: Wer am Arbeitsplatz stillt, soll für diese Zeit neu bezahlt sein. Das ist die einzige Gesetzesänderung, die nötig ist, damit IAO-Abkommen 183 ratifiziert werden kann.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Stillen am Arbeitsplatz wird heute als Arbeitszeit angesehen (Art. 35a Abs. 2 ArG und Art. 60 ArGV 1). Das Gesetz äussert sich jedoch nicht explizit dazu</span>, ob für diese Zeit ein Lohn geschuldet ist.<span lang="DE">&nbsp;Eine Auslegung geht dahin, dass diese Zeit analog Abwesenheit wegen Krankheit (Art. 324a OR) zu bezahlen sei. Das ist problematisch. Einerseits ist Stillen keine Krankheit, andererseits ist die so begründete Lohnzahlung zeitlich beschränkt, insbesondere bei erst kurz zuvor eingegangenem Stellenantritt. Die SGK schlägt deshalb im Sinne der Rechtssicherheit vor, Art. 35a ArG zu ändern. Die Verordnung hätte anschliessend die Dauer der entlöhnten Stillzeit festzulegen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal">Dieser Vorschlag ist aus Gleichstellungssicht zu begrüssen. Er unterstützt erwerbstätige Mütter und beseitigt eine Lohndiskriminierung. Die Auswirkungen auf die Lohnkosten wären wegen der begrenzten Dauer des Stillens gering. Zudem zahlen viele Arbeitgeber die Stillzeit bereits heute freiwillig.</p><p class="Absatznormal">Sehr zu begrüssen wäre auch die Ratifikation des IAO-Abkommens zum Mutterschaftsschutz. Das Abkommen ist Grundlage des Schutzes von arbeitenden Schwangeren und Müttern (Mutterschaftsversicherung, Kündigungsschutz während der Schwangerschaft, Diskriminierungsverbot, Gesundheitsschutz und Massnahmen für das Stillen). Die Schweiz will in Zukunft bei der IAO eine wichtige Rolle spielen. Deshalb muss sie deren Normen unterstützen, deren Abkommen ratifizieren, auch wenn dazu die eigene Gesetzgebung anzupassen ist. Sonst würden befreundete Staaten den schweizerischen Diskurs des Respekts der Menschenrechte wohl recht schnell diskreditieren: als Schaumschlägerei.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-368</guid><pubDate>Mon, 16 May 2011 11:05:00 +0200</pubDate><title>Nein zum 24-Stunden-Arbeitszwang im Verkauf – auch in Tankstellenshops</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zum-24-stunden-arbeitszwang-im-verkauf-auch-in-tankstellenshops</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB und die Unia lehnen die Parlamentarische Initiative Lüscher entschieden ab: Der Vorstoss verlangt, dass Tankstellenshops an Autobahnen und Hauptverkehrsstrassen nachts und sonntags durchgehend geöffnet haben dürfen. Damit wollen die Anhänger einer total flexibilisierten Arbeitswelt den Schutz vor Nacht- und Sonntagsarbeit weiter beschneiden.&nbsp;
</p><p>Vania Alleva, Geschäftsleitungsmitglied der Gewerkschaft Unia und SGB-Vize-Präsidentin, kritisiert die Liberalisierungspläne der Arbeitgeber: „Die Initiative Lüscher ist ein inakzeptabler Angriff auf das Arbeitsrecht und auf eine wichtige Freiheit der Arbeitnehmer – die Freiheit, nicht rund&nbsp; um die Uhr verfügbar sein zu müssen.“ Die Folgen der Initiative Lüscher wären tatsächlich fatal: Nacht- und Sonntagsarbeit führen zu mehr Stress und sind gesundheitsschädlich. Sie erhöhen das Risiko für Krebs, Herz- und Gefässerkrankungen, Verdauungs- und Schlafstörungen. Im Verkauf arbeiten zudem viele alleinerziehende Mütter. Für sie ist Nacht- und Sonntagsarbeit besonders schwierig, da es dann keine ausserfamiliäre Kinderbetreuung gibt. Auch ist der Sonntag oftmals der einzige Tag, an dem Mütter und Kinder gleichzeitig frei haben. Und schliesslich ist Nachtarbeit in Tankstellenshops gefährlich – Überfälle sind dort besonders häufig.&nbsp;
</p><p>Die Initiative ist ein Türöffner für eine generelle Deregulierung der Arbeitszeiten. Wenn Tankstellenshops an Hauptverkehrsstrassen in Städten und Agglomerationen länger öffnen, müssen andere Läden nachziehen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Zudem müssten auch Arbeitnehmende anderer Branchen (Reinigung, Zulieferung, Sicherheit, Informatik usw.) häufiger nachts und sonntags arbeiten, um den reibungslosen Betrieb der Tankstellenshops zu gewährleisten. Die nächste Etappe auf dem Weg zu gänzlich deregulierten Ladenöffnungs- und Arbeitszeiten ist bereits in Vorbereitung: Der Nationalrat hat kürzlich eine Motion Hutter angenommen, die den Kantonen erlaubt, die Ladenöffnungszeiten autonom festzulegen. Stimmt dem auch der Ständerat zu, würde der Schutz vor Nacht- und Sonntagsarbeit im Detailhandel mit einem Schlag abgeschafft.&nbsp;
</p><p>Für den SGB und die Unia ist klar: Gesundheit, Sicherheit, Sozial- und Familienleben der Arbeitnehmenden dürfen nicht den Profitinteressen der Shop-Betreiber geopfert werden. Zudem ist offensichtlich: Ein ausgewiesenes Konsumentenbedürfnis für längere Ladenöffnungszeiten besteht nicht: Die Bevölkerung hat in den letzten Jahren 9 von 10 Liberalisierungsvorlagen an der Urne abgelehnt.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-370</guid><pubDate>Thu, 12 May 2011 11:08:00 +0200</pubDate><title>Härtere und zusätzliche flankierende Massnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/haertere-und-zusaetzliche-flankierende-massnahmen-noetig</link><description>SGB-Delegiertenversammlung zur Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Medienschaffende
</p><p>Ausserordentliche Situationen verlangen ausserordentliche Massnahmen: Lohndruck und verbreitetes Lohndumping erfordern wirksame Gegenmassnahmen. Solche diskutieren und beschliessen die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds an ihrer Versammlung. Dort werden sie ein Programm zum Schutz unserer Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze verabschieden. Zur Debatte stehen eine Verschärfung der bestehenden flankierenden Massnahmen sowie ein weiteres Paket mit neuen Schutzmechanismen. Diese umfassen Massnahmen in den Bereichen Kontrollen, gesetzliche Grundlagen sowie Mindestlöhne.
</p><p>Die rund 80 Delegierten, darunter die Hälfte Basismitglieder, debattieren über die flankierenden Massnamen am
</p><p style="font-weight: bold;">Freitag 20. Mai 2011, 10 bis ca. 11 Uhr im grossen Saal der Unia, Weltpoststrasse 20, Bern.</p><p>Die gesamte Delegiertenversammlung dauert von 9.30 bis 12.30 Uhr. Weitere wichtige Traktanden sind eine steuerpolitische Standortbestimmung sowie ein Bericht zur finanziellen Lage der Rentner/innen. Dieser zeigt, dass eine Rentenverbesserung für nach wie vor einen grossen Teil der pensionierten Menschen nötig ist.
</p><p>Wir freuen uns, Sie an dieser Delegiertenversammlung zu begrüssen und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
</p><p>Freundliche Grüsse
</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-48</guid><pubDate>Thu, 05 May 2011 11:29:00 +0200</pubDate><title>Kein Dschungelgesetz für den Detailhandel!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-dschungelgesetz-fuer-den-detailhandel</link><description>Gesundheitsschutz, Familienleben – alles Basta. Erneut lanciert die FDP einen Angriff auf den Schutz der Arbeitnehmenden im Detailhandel. Neu sollen die Kantone bestimmen können, ob es im Verkauf noch ein Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit geben soll. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">In seiner April-Sondersession hat die rechtsbürgerliche Mehrheit des Nationalrats&nbsp;</span>überraschenderweise und gegen den Bundesrat&nbsp;<span lang="DE">eine Motion von Markus Hutter (FDP ZH) angenommen. Sie verlangt für den Detailhandel eine weit gehende Aushöhlung des Arbeitnehmer-Schutzes im Arbeitsgesetz. Das dort verankerte grundsätzliche Verbot von Sonntags- und Nachtarbeit soll fallen. Neu sollen die Kantone bestimmen, wann die Läden offen sind; und wenn die Läden offen sind, kann auch Personal angestellt werden – und damit basta!</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE" style="text-decoration:none; text-underline:none">Wieder ein kleiner Schritt, der…</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das für Nationalrat Hutter hinfällige grundsätzliche Beschäftigungsverbot von Personal während der Nacht und am Sonntag ist ein Pfeiler des Arbeitnehmerschutzes. Dieser Pfeiler schützt Gesundheit, das soziale und das Familienleben der Arbeitnehmenden. Es ist bekannt: Nachtarbeit und flexible Arbeitszeiten sind gesundheitsschädigend und wenig sozial verträglich. Es gibt ja keine Kinderhorte während der Nacht. Aber die Anhänger des totalen Konsums lassen nicht locker. Dass ununterbrochene Ladenöffnungszeiten auch in anderen Branchen (Logistik, Sicherheit, Reinigung) zu entsprechenden Anpassungen führen werden, ist ihnen schlicht egal. Umgekehrt heisst das aber auch: Wenn wir nicht entschieden bremsen können, müssen plötzlich alle Arbeitnehmenden höchst flexibel arbeiten.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">…zum grossen Ziel führen soll</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Genau das ist ja auch das Ziel. Aber aus Angst davor, vom Volk zurück gepfiffen zu werden, wird dieses Ziel in Salamitaktik, Scheibe für Scheibe, angesteuert. Jede Scheibe wird schmackhaft gemacht, weil ja nur eine kleine Zahl betroffen ist. Aber wer die Summe sieht, erfasst den Schaden: Zuerst Sonntagsarbeit in den Zentren des öffentlichen Verkehrs, dann Nacht- und Sonntagsarbeit von jugendlichen Arbeitnehmenden, dann die Möglichkeit der Kantone, jährlich 4 Sonntagsverkäufe zuzulassen, dann die beantragte Non-Stop Öffnung von Tankstellen-Shops (Parlamentarische Initiative Lüscher, zur Zeit in Vernehmlassung) – und nun eben diese Motion Hutter. Und weitere Scheiben sind angekündigt: Die FDP Zürich hat durchgesetzt, dass der Zürcher Regierungsrat beim Bund interveniert, damit die maximale Fläche jener Läden, denen erlaubt ist, irgendwann offen zu haben und irgendwas zu verkaufen, auf 200 m<sup>2</sup>&nbsp;vergrössert werden kann.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Diese Offensive gegen das Arbeitsrecht und für den totalen Konsum scheint gegenwärtig das einzige „Gesellschaftsprojekt“ einer ob ihrer Misserfolge reichlich verwirrten FDP zu sein. Wie kann man nur Gesundheit und Sozialleben der im Verkauf Beschäftigten dem Konsumbedürfnis einer kleinen Schar von Nachtseeligen opfern und gleichzeitig ein gesellschaftliches Interesse vortäuschen? Unbegrenzte Ladenöffnungszeiten dienen denn auch nur den grossen Verkaufshäusern und bedrohen so die Arbeitsplätze in Dorf- und Quartierläden. Dabei gerät die FDP sogar in einen internen Widerspruch. Prominente FDP-Exekutivmitglieder wollen Alkoholverkauf an Sportfans verbieten, die Gesamtpartei will gleichzeitig Tankstellenshops, deren Geschäftsgang zu einem guten Teil auf Alkoholverkauf an Nachtschwärmer ruht,&nbsp;</span>rund um die Uhr offen halten<span lang="DE">.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zum Glück lässt sich das Volk nicht für dumm verkaufen. Es weiss, dass die Möglichkeit, grenzenlos zu konsumieren, die den Arbeitnehmenden zugemuteten Opfer an Gesundheit und sozialem Leben nicht aufwiegt. So verwundert denn auch nicht, dass das Volk, wenn es kann, in 90 % aller Fälle liberalisierte Ladenöffnungszeiten an der Urne bachab schickt.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-45</guid><pubDate>Thu, 05 May 2011 11:24:00 +0200</pubDate><title>Aber man muss es auch tun!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aber-man-muss-es-auch-tun</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Am Dienstag hat das SECO seinen Bericht über die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit veröffentlicht. 38 % der ausländischen Entsendebetriebe und 41 % der im Inland kontrollierten Arbeitgeber drücken die Löhne. Diese Missbrauchsfälle sind 2010 gegenüber dem Vorjahr noch angestiegen.</p><p class="Absatznormal">Diese Fakten sind für sich allein besorgniserregend. Noch mehr Besorgnis allerdings weckt der Umstand, dass die Behörden die Lohnverstösse nur sehr zahm und lau bekämpfen. Dabei fehlt es ihnen hier nun nicht an Instrumenten. Die Gesetzgebung sagt klar, dass bei wiederholt festgestelltem Lohndumping Mindestlöhne erlassen werden müssen – entweder via Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) oder durch Erlass eines Normalarbeitsvertrages (NAV) mit zwingendem Mindestlohn.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Es wird, wie die offiziellen Zahlen zeigen, gehäufter Lohnmissbrauch festgestellt – aber bis jetzt haben allein die Kantone der lateinischen Schweiz NAV erlassen. Viele Deutschschweizer Kantone dagegen tun nicht, was sie tun müssten. Das ist sozial blind, weil so den hiesigen Beschäftigten wie den neu aus dem Ausland kommenden der ihnen zustehende Lohnschutz verweigert wird. Und es ist ein Spiel mit dem Feuer, weil diese fahrlässige Haltung einer konsequenten Nichtinterventionspolitik das Misstrauen gegen die Personenfreizügigkeit stärkt.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Mindestlöhne sind das A und O einer Politik, die die ansässigen Arbeitnehmenden vor deloyaler Konkurrenz schützt. Nur muss man sie auch einführen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Nötig ist und bleibt zudem, den GAV für Temporäre nun rasch flächendeckend in Kraft zu setzen. In der Reinigung, ebenfalls eine Branche mit überdurchschnittlich häufigem Lohndumping, müssen die GAV-Mindestlöhne auf alle Unternehmen – auch auf die kleinen in der Deutschschweiz – ausgedehnt werden. Zudem braucht es dringend eine gesetzliche Grundlage, damit die Scheinselbständigkeit wirksam bekämpft werden kann. Denn viele Entsandte sind bloss auf dem Papier selbständig. Ihre Entsendebetriebe, findig und windig, haben ihnen geraten, sich so zu deklarieren, um den Mindestschutz zu umgehen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Also: die Fakten liegen auf dem Tisch. Die Korrekturmittel liegen bereit. Man muss es nur noch tun!&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-373</guid><pubDate>Tue, 03 May 2011 11:15:00 +0200</pubDate><title>Deutschschweizer Kantone müssen rasch Mindestlöhne erlassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/deutschschweizer-kantone-muessen-rasch-mindestloehne-erlassen</link><description>SGB besorgt über Zunahme von Lohndumping</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bericht über die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zeigt ein besorgniserregendes Bild. Die Zahl der Lohnverstösse nahm zu. In Kantonen wie AG, AI, AR oder BL bezahlte ein Viertel bis zwei Drittel der Schweizer Arbeitgeber zu tiefe Löhne. Angesichts dieser Dumpingfälle ist es unverständlich, dass bisher kein einziger Deutschschweizer Kanton Mindestlöhne einführte, um die betroffenen Arbeitnehmer zu schützen. Das Gesetz sagt klar, dass bei Lohndumping Mindestlöhne erlassen werden müssen.
</p><p>Mindestlöhne sind auch ein mächtiges Instrument, um den Arbeitsmarkt zu steuern. Ist gesichert, dass die Arbeitgeber in- und ausländischen Arbeitnehmern den gleichen Lohn bezahlen müssen, so werden nur diejenigen Arbeitskräfte aus dem Ausland angestellt, die in der Schweiz fehlen. Verdrängung von Inländern kann verhindert werden.
</p><p>Nach wie vor sehr grosse Probleme gibt es in der Temporärbranche. 41 Prozent der Temporär-firmen bezahlten zu tiefe Löhne (gemäss GAV-Kontrollen). Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Temporäre muss nun rasch flächendeckend in Kraft gesetzt werden. Und die Kantone müssen Temporärbüros, welche die Löhne unterbieten, die Betriebsbewilligung entziehen. Wie es das Gesetz verlangt.
</p><p>In Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (u.a. Bau) kann Lohn-dumping über Bussen bekämpft werden. Das ist positiv. Doch viele Arbeitgeber versuchen die Lohnbestimmungen durch Scheinselbständigkeit zu unterlaufen. Die Tendenz ist zunehmend. Es braucht daher dringend eine gesetzliche Grundlage, damit die Scheinselbständigkeit wirksam bekämpft werden kann.
</p><p>Sehr viele Lohnunterbietungen ergeben die Kontrollen in der Reinigungsbranche. Diese ist nur teilweise über Mindestlöhne geschützt. In dieser Branche müssen die GAV-Mindestlöhne auf alle Unternehmen – auch auf die kleinen in der Deutschschweiz – ausgedehnt werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-554</guid><pubDate>Mon, 02 May 2011 10:20:00 +0200</pubDate><title>SGB-Verteilungsbericht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-verteilungsbericht</link><description>Dossier Nr. 77</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit den 1990er Jahren ist die Einkommens- und Vermögensverteilung eines der brennendsten Themen in der Schweiz. Grosse Teile der Bevölkerung haben seit längerem den Eindruck, dass sie nicht mehr Geld zum Leben haben, obwohl unser Land immer reicher wird. Das Geld landet offenbar bei anderen als bei den tiefen und mittleren Einkommen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-374</guid><pubDate>Sun, 01 May 2011 11:17:00 +0200</pubDate><title>Starkes Zeichen für Mindestlöhne, mehr Verteilgerechtigkeit und Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/starkes-zeichen-fuer-mindestloehne-mehr-verteilgerechtigkeit-und-gleichstellung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Mehrere 10‘000 Menschen haben gestern und heute anlässlich des 1. Mai, des einzigen weltumspannenden Feiertags, der in allen Kulturen am gleichen Tag gefeiert wird, in weit über 50 Orten der Schweiz für Mindestlöhne, mehr Verteilgerechtigkeit, starke Sozialversicherungen, Gleichstellung und eine solidarischere Welt demonstriert. Der SGB hat den 1. Mai 2011 unter das Motto „Lohndruck stoppen – Mindestlöhne jetzt!“ gestellt. An vielen Orten wurden denn auch für die Mindestlohn-Initiative des SGB Unterschriften gesammelt. Nach drei Monaten Sammelzeit sind bereits über 66‘000 Unterschriften zusammen. Gegeisselt wurde an fast allen Veranstaltungen, dass einerseits die Elite sich so schamlos wie noch nie Einkommen und Vermögen zuschanzt, während andererseits die Löhne der Normalverdienenden immer mehr unter Druck geraten.&nbsp;</p><p class="Text">Dieser zunehmenden sozialen Kluft wurde überall der Kampf angesagt. SGB-Präsident Paul Rechsteiner nannte in St. Gallen ein Korrekturmittel: „Wir fordern generelle reale Lohnrunden und so unspektakuläre, aber für die Leute wichtige Errungenschaften wie den automatischen Teuerungsausgleich für alle. Statt Boni, Prämien und den Exzessen weniger. Und wir brauchen endlich Mindestlöhne, gute Gesamtarbeitsverträge und ein gesetzliches Minimum für die Branchen, die keine Gesamtarbeitsverträge kennen. 22 Franken pro Stunde oder 4‘000 Franken pro Monat sind das Minimum.“&nbsp;</p><p class="Text">Angeprangert wurde überall die falsche, unsoziale die Einkommensspreizung verstärkende Steuerpolitik. SGB-Chefökonom Daniel Lampart dazu in Thalwil: „Die zahlreichen Steuergeschenke von Bund und Kantonen an die Grossverdiener und die Reichen kosten Milliarden. Doch wer zahlt das? Zahlen müssen die Normalverdienenden und die tiefen Einkommen. Es kommen die Familien an die Kasse, die jeden Franken zweimal umdrehen müssen. Sie zahlen höhere Gebühren, indirekte Steuern und Krankenkassenprämien. Eine vierköpfige Familie aus der Mittelschicht hat darum heute weniger Geld zum Leben als noch vor knapp zehn Jahren, obwohl die Wirtschaft im gleichen Zeitraum um rund 15 Prozent gewachsen ist.“&nbsp;</p><p class="Text">Neben starken Sozialversicherungen, vor allem einer auszubauenden AHV, wurde auch die Ausblutung des Staates kritisiert. Alain Carrupt, Co-Präsident von Syndicom und SGB-Präsidialausschussmitglied, in Zürich: „Liberalisierungen und Privatisierungen sind Öl für den Motor einer ungleichen Verteilung. Deshalb werden wir auch die nächsten Privatisierungen und Liberalisierungen erfolgreich bekämpfen!“</p><p class="Text">Einen besonderen Stellenwert nahm die Forderung nach mehr Gleichstellung ein. Kritisiert wurde an fast allen Veranstaltungen, dass sich die Löhne zwischen den Geschlechtern in jüngster Vergangenheit wieder auseinander entwickeln. Diesen Skandal wollen die Gewerkschaften zusammen mit zahlreichen weiteren Organisationen in einer Kampagne thematisieren. Sie führen am 14. Juni in der ganzen Schweiz Aktionen durch. Auch Streikpausen sind vorgesehen. SGB-Vize-Präsidentin Vania Alleva dazu in Uster: „Unsere Forderungen sind klar: Höhere Frauenlöhne, endlich gleicher Lohn für gleiche Arbeit und familienverträgliche Arbeitsbedingungen. Der 14. Juni ist aber nicht nur ein Frauentag. Es braucht alle – Frauen und Männer- damit wir mit der Gleichstellung vorwärts kommen.“</p><p class="Text">Der SGB verurteilt den – zum Glück erfolglosen – Versuch des Schwarzen Blocks, Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey in Zürich am Sprechen zu hindern. Der 1. Mai gehört vorwärts weisenden Argumenten und nicht der Unterbindung der Debatte.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-375</guid><pubDate>Wed, 27 Apr 2011 11:19:00 +0200</pubDate><title>Es gibt ein Recht auf Stop, wenn es zu gefährlich wird!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-gibt-ein-recht-auf-stop-wenn-es-zu-gefaehrlich-wird</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Über 250 000 Unfälle ereignen sich in der Schweiz jedes Jahr an den Arbeitsstellen. 100 davon enden tödlich und ebenso viele in schwerer Invalidität. Im Rahmen der EKAS- (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) und SUVA-Kampagne «Vision 250 Leben» will auch der SGB dazu beitragen, die Zahl dieser folgenschweren Unfälle zu reduzieren. Diese Kampagne will die Todes- und Invaliditätsfälle innert 10 Jahren halbieren. So würden 250 Leben bewahrt und ebenso viele Schwerstinvaliditätsfälle verhindert.
</p><p>Für den SGB ist klar: Keine Arbeit, und sei sie noch so wichtig, ist gerechtfertigt, wenn sie das Leben gefährdet. Die Gewerkschaften müssen dafür sorgen, dass allen Arbeitnehmenden das bedingungslose Recht zukommt, die Arbeit anzuhalten, sobald Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht mehr gegeben sind.
</p><p>Deshalb verweist der SGB im Rahmen der Kampagne mit einem kleinen Faltprospekt im Format einer Kreditkarte speziell auf die wichtigsten Rechte der Arbeitnehmenden hinsichtlich Arbeitssicherheit. Neben dem Verweis auf<span style="font-weight: bold;">&nbsp;«Stop: Sicherheit zuerst!»</span>&nbsp;erinnert der SGB daran, dass der Arbeitgeber alle entsprechenden Schutzmassnahmen ergreifen muss, die Arbeitnehmenden jedoch sich am Schutz beteiligen müssen, indem sie sich informieren, untereinander diskutieren und handeln, wenn sich Probleme einstellen.
</p><p>Der Prospekt ist verfügbar in Deutsch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Serbokroatisch, Türkisch und Albanisch. Er wird den Arbeitnehmenden ab dem 28. April (Tag der Arbeitssicherheit und Weltgedenktag der Opfer von Arbeitsunfällen) gratis verteilt und kann bei&nbsp;<a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7">info(at)sgb.ch</a>&nbsp;oder den einzelnen SGB-Gewerkschaften bestellt werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-612</guid><pubDate>Tue, 26 Apr 2011 17:21:00 +0200</pubDate><title>Einkommensschere mit intelligenter Lohn- und Steuerpolitik bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/einkommensschere-mit-intelligenter-lohn-und-steuerpolitik-bekaempfen</link><description>Mit seinem Verteilungsbericht liefert der SGB den bis heute fehlenden, wissenschaftlichen Überblick über die Einkommens- und Vermögensverteilung in der Schweiz der letzten 15 Jahre. Das Resultat ist klar, die Profiteure der letzten 10, 15 Jahre sind die hohen und höchsten Einkommen – sowohl bei den Löhnen als auch bei den Vermögenseinkommen, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner sagt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die bestbezahlten 40‘000 Personen erhöhten ihre Reallöhne um über 20 Prozent. Gleichzeitig stiegen die tiefen und mittleren Löhne nur um rund 2 bis 4 Prozent, womit sie deutlich unter dem Produktionswachstum lagen. Verursacht wird diese Lohnschere von der individualisierten Lohnpolitik. Die Lohnschere öffnet sich am meisten in denjenigen Branchen, die am stärksten Bonuszahlung pflegen (bspw. Banken, Versicherungen). Besser sieht es in Branchen mit aktiver Mindestlohnpolitik und guten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) aus. „Dank hohem Organisationsgrad schaffen wir es, vergleichsweise anständige Lohnverhältnisse zwischen den Berufen mit einfacheren Anforderungen und den obersten Einkommensklassen zu bewahren, doch der Druck der Unternehmen geht eindeutig in die andere Richtung“, hält Giorgio Tuti fest. Er präsidiert die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV und ist SGB-Vizepräsident.
</p><p>Die Steuer- und Abgabepolitik stand voll im Dienst der höchsten Einkommen und Vermögen. Das Resultat: 2008 hat eine Familie mit hohem Einkommen 14‘800 Franken mehr frei verfügbares Einkommen als vor zehn Jahren. Die mittleren und besonders die tiefen Familieneinkommen haben hingegen kaum mehr Geld zum Leben (2‘700 bzw. 300 Franken).
</p><p>Das Fazit von SGB-Chefökonom Daniel Lampart: „Mit individualisierter Lohnpolitik und Boni werden die tiefen und mittleren Löhne um ihren Anteil an der Wertschöpfung gebracht.“ Für gerechtere Verhältnisse braucht es generelle Lohnerhöhungen. Anstelle von Boni sollen 13 Monatslöhne bezahlt werden. Alle Löhne müssen durch Mindestlöhne geschützt sein, über GAV und einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Fr./h, wie das die Mindestlohn-Initiative vorsieht.
</p><p>Die Steuer- und Abgabenpolitik muss den tiefen und mittleren Einkommen nützen. Der SGB lehnt Steuersenkungen fürs Bausparen, die Abschaffung der Emissionsabgabe bei Obligationen sowie die Revision der Wohneigentumsbesteuerung ab. Diese öffentlichen Gelder braucht es für eine gerechtere Finanzierung der Krankenversicherung. Prioritär sind höhere Prämienverbilligungen.
</p><p>Der Verteilungsbericht kann unter&nbsp;<a href="http://www.verteilungsbericht.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.verteilungsbericht.ch</a>&nbsp;heruntergeladen werden.
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Giorgio Tuti</span>, Vizepräsident SGB und Präsident SEV</li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-37</guid><pubDate>Fri, 08 Apr 2011 10:58:00 +0200</pubDate><title>Erinnerung an morgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/erinnerung-an-morgen</link><description>Der literarische Beitrag zum 1. Mai 2011</description><content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-size:10.0pt; letter-spacing:0pt">Die Autobahnen wurden gebaut.<br>Die Minarette werden verboten.<br>Die Zeitungen werden gefüllt:<br>der neueste Bankenskandal,<br>die neueste Frischhaltefolie,<br>der neueste Präsident,<br>der täglich verkündete Fortschritt<br>im Kreis.<br>&nbsp;<br>Die Frager werden noch immer mit den alten Lügen gespeist.<br>Die Politiker jonglieren mit Stimmprozenten.<br>Die Atomunfälle werden haargenau registriert.<br>Der Wetterbericht hält, was er verspricht.</span></p><p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-size:10.0pt; letter-spacing:0pt">Die Gewerkschaften feilschen um Lohnprozente.<br>Die Globalisierungsgegner wandern ins Gefängnis.<br>Der Papst reist nach Hollywood.&nbsp;<br>Die Asylanten werden nach Hause geschickt.<br>Die Opposition taktiert mit dem Gegner.</span></p><p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-size:10.0pt; letter-spacing:0pt">Worauf warten wir noch,<br>wo die wunderbare Bonusvermehrung zu Tische lockt,<br>wo der Albisgüetlipatriotismus ins Kraut schiesst&nbsp;<br>und die Langeweile aus den Mundwinkeln schäumt,<br>wo das Familienglück wie Honig aus der Glotzkiste träufelt,<br>und die kleinen Reichen mit den grossen Reichen solidarisch sind.</span></p><p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-size:10.0pt; letter-spacing:0pt">Wer redet denn ununterbrochen von Unzufriedenen,<br>wo doch alle mit rotbäckigem Optimismus zur Urne pilgern<br>und unerschütterlich daran festhalten,<br>dass wir ein aussereuropäisches Volk Gottes sind.</span></p><p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-size:10.0pt; letter-spacing:0pt">Wem geht es denn besser als uns,<br>die wir mit Fleiss und Geduld den Wohlstand mehren&nbsp;<br>und Wälle errichten gegen den Blick der Neider.</span></p><p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-size:10.0pt; letter-spacing:0pt">Und wenn eine neue Wirtschaftskrise ausbricht<br>und wenn der vorletzte Arbeiter die Kündigung erhält<br>und wenn kein Stein auf dem anderen bleibt,<br>unverbrüchlich und fest&nbsp;<br>spüren wir unter den Füssen<br>den sicheren Felsen&nbsp;<br>der Hochfinanz.</span></p><p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-size:10.0pt; letter-spacing:0pt">&nbsp;</span></p><p style="text-align: justify; font-style: italic;"><span style="font-size:9.0pt; letter-spacing:0pt">Hubert Schaller, geb. 1955, Gymnasiallehrer und Lyriker, lebt in Alterswil (FR). 1984 hat er den Freiburger Literaturpreis gewonnen. Bisherige Veröffentlichungen: Trommelfellschläge (Gedichte, 1985). Drùm (Gedichte, 2005). Regelmässige Kolumnen und Essays in diversen Zeitungen und Zeitschriften.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-36</guid><pubDate>Fri, 08 Apr 2011 10:56:00 +0200</pubDate><title>Lohndruck stoppen – Mindestlöhne jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndruck-stoppen-mindestloehne-jetzt</link><description>Aufruf des SGB zum 1. Mai 2011</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Als ob nichts gewesen wäre: Die Wirtschaftskapitäne und die Spitzenmanager erbeuten wieder ihre Millionenboni. Und die technokratischen Helfer in der Politik sorgen dafür, dass sie dies ungestört tun können.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Das Resultat: Noch nie waren die Reichen so reich. Noch nie war der Graben zwischen der Elite und den normalen Leuten so weit offen.</p><p class="Absatznormal">Die Löhne der Normalverdienenden dagegen sind unter Druck. Immer mehr Arbeit wird in Billigfirmen ausgelagert. Die Arbeitslosigkeit ist weiterhin hoch. Die Zahl der Temporärstellen nimmt massiv zu. Die Frauenlöhne hinken nach wie vor denjenigen der Männer hinterher. Auf der anderen Seite steigen Mieten und Gebühren ständig an. Die Prämien der Krankenkassen explodieren geradezu. Und die Angriffe auf die Sozialwerke folgen sich in dichter Reihenfolge.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Der SGB bekämpft diese verkehrte Politik. Er will sichere Arbeitsplätze, gute Löhne, gute Renten und einen leistungsfähigen, ausgleichenden Staat.&nbsp;</p><ul><li><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Statt Boni braucht es Lohnerhöhungen für alle. Es braucht den Schutz der Erwerbstätigen durch Mindestlöhne. Deshalb hat der SGB die Mindestlohn-Initiative lanciert. Der darin geforderte gesetzliche Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde oder von 4000 pro Monat hilft mit einem Schlag rund 400‘000 Beschäftigten. Die Initiative schützt aber weit über die Tiefstlöhne hinaus gegen Lohndruck und ungerechte Verteilung. Sie hilft besonders den immer noch diskriminierten Frauen. - Am 14. Juni, dem nationalen Aktions- und Streiktag, wehren wir uns speziell gegen diese Diskriminierung und sorgen für neuen Schub in der Gleichstellung.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Wir lassen keine Schweiz zu, in der AHV, IV, Arbeitslosen- und Unfallversicherung kaputtgespart werden. Wir lassen keine Schweiz zu, in der die sozial Schwachen wieder betteln sollen. Mit dem Projekt „AHVplus“ wollen wir die Rentenlücke bei den unteren und mittleren Einkommen schliessen. Die älteren Menschen sollen ein Leben in Würde führen können.</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Jetzt muss endlich fertig sein mit den Steuergeschenken für Reiche, die für die normalen Leute mehr Gebühren und Abbau auf breiter Linie bedeuten. Hohe Erbschaften dagegen sollen besteuert werden. Die Krankenversicherung ist gerechter zu finanzieren und der gemeinnützige Wohnungsbau voranzutreiben.&nbsp;</span></li></ul><p class="Absatznormal">Wir wollen Freiheit, Gleichheit und Solidarität für alle, weltweit. Deshalb hoffen wir an diesem ersten Mai besonders auch mit den nordafrikanischen Gewerkschaften, dass der Aufbruch ihrer Völker in eine gerechtere Zukunft gelingt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-35</guid><pubDate>Fri, 08 Apr 2011 10:54:00 +0200</pubDate><title>Zur Geschichte des 1. Mai</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zur-geschichte-des-1-mai</link><description>Weihnachten feiert nur die christlich geprägte Welt, Karneval ebenfalls. Neujahr ist nicht überall am 1. Januar. Nationalfeiertage gelten nur Nationen. Der einzig wirkliche weltumspannende Feiertag ist der 1. Mai. Doch: wie kam es dazu?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Die gegen Ende des 19. Jahrhunderts erstarkende Arbeiterbewegung stellt vor allem den 8-Stunden-Tag in den Mittelpunkt ihrer Forderungen. Die US-amerikanischen Gewerk­schaften wollen diese Forderung am 1. Mai 1886 durchdrücken. Denn der 1. Mai ist in den USA der Tag, an dem die Arbeiter ihre neuen Arbeitsbedingungen aushandeln. In Chicago beginnt an diesem 1. Mai ein umfassender Streik , der am 4. Mai in einem Attentat auf die Polizei und einer offenen Strassenschlacht endet. In einem Farceprozess (Staatsanwalt Grimell: „Die Arbeiter sollen wie Ratten in ihre Höhlen zurück gejagt werden!“) werden anschliessend 7 Arbeiterführer zum Tod verurteilt, an vier wird die Strafe vollzogen, einer begeht in der Zelle Selbstmord, zwei werden zu „lebenslänglich“ begnadigt. 1893 werden die Verurteilten, die ersten Martyrer der Arbeiterbewegung, rehabilitiert.</p><h3 class="Absatznormal"><span>Beschluss des Arbeiterkongresses</span></h3><p class="Absatznormal">Auch in Europa und Australien erstarkt zu dieser Zeit die Arbeiterbewegung. Auch hier steht die Forderung nach dem 8-Stunden-Tag im Zentrum. Diese Forderung – so sehen die Arbeiterführer ein – muss aber international durchgesetzt und erkämpft werden. Deshalb erklärt der internationale Arbeiterkongress von Paris 1889 den 1. Mai zum Tag der Arbeit. In allen Ländern soll am 1. Mai 1890 für den 8-Stunden-Tag und besseren Arbeitsschutz demonstriert werden. Bei der Wahl des 1. Mai spielt der Streik von Chicago ebenso eine Rolle wie die Fruchtbarkeit als mythische Dimension des Monats Mai.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Anfänge des 1. Mai in der Schweiz</span></h3><p class="Absatznormal">In der Schweiz wird der 1. Mai 1890 bereits in 34 Orten gefeiert. Der SGB zählte damals knapp 5000 Mitglieder, die SPS war ganze 9 Monate alt. „Einige Tausend“ dürften an die­sem Tag auch der Arbeit fern geblieben sein, weitaus am meisten in Bern, wo am frühen Nachmittag bereits rund 2000 gezählt werden, die durch die Stadt marschieren, schön ge­ordnet nach den Gewerkschaften, denen sie angehören. Regeren Zulauf haben aber in den meisten Orten die Abendveranstaltungen. Die gute Quellenlage über die Teilnahme an den ersten 1. Mai-Feiern rührt daher, dass der Generalbundesanwalt die Manifestationen sy­stematisch bespitzeln liess...&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>1919: 50'000 in Zürich</span></h3><p class="Absatznormal">1910 werden in der Schweiz 96 Orte mit 1. Mai-Feiern gezählt. Die grösste Schweizer 1. Mai-Demo findet 1919 mit rund 50'000 Teilnehmenden in Zürich statt. Die weitere Geschichte des 1. Mai in der Schweiz – wie in der Welt – liest sich wie ein Abbild linker Geschichte. Innerlinke Richtungskämpfe prägen die 1. Mai-Feiern vor allem (aber nicht nur) in den Zwanziger, der Kampf gegen Faschismus in den Dreissiger und die allmähliche Integration in den bürgerlichen bzw. sozialdemokratisch-gewerkschaftlich mitgeprägten Staat ab den Dreissiger Jahren. Ab 68 bringen die zahllosen Fraktionen der Neuen Linken und der daraus entstehenden Bewegungen, deren Personal heute zu einem guten Teil als Gewerkschaftsprofis tätig ist, sowie ausländische Gemeinschaften neue Farbe in die Demonstrationen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-377</guid><pubDate>Thu, 07 Apr 2011 11:23:00 +0200</pubDate><title>Teuerung frisst Lohnerhöhungen fast gänzlich weg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/teuerung-frisst-lohnerhoehungen-fast-gaenzlich-weg</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>2010 stagnierten die Reallöhne beinahe. Die Nominallohnerhöhung von 0,8 Prozent wurde 2010 von der Teuerung weggefressen. Dazu kamen stark steigende Krankenkassenprämien, so dass den Arbeitnehmenden unter dem Strich sogar weniger freies Einkommen blieb als im Jahr zuvor.
</p><p>Im Verhandlungsjahr 2009 war die Teuerung um 0,5 Prozent im Minus. Gemessen an dieser Negativteuerung wäre der Lohnabschluss für 2010 positiv. Doch das ändert nichts an der oben genannten Tatsache...
</p><p>Positiv ist, dass die Frauenlöhne mit 1,1 Prozent etwas stärker gestiegen sind. Damit wird ein kleiner Teil der Lohndifferenz gegenüber den Männern abgebaut. Doch bis diese endgültig aus der Welt geschafft ist, dürfte es bei diesen kleinen Schritten noch Jahrzehnte gehen. Daher führt der SGB heuer eine Lohngleichheitskampagne durch, die als Höhepunkt gesamtschweizerisch Aktionen am 14. Juni vorsieht.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-38</guid><pubDate>Thu, 07 Apr 2011 11:01:00 +0200</pubDate><title>40’000er-Hürde bereits genommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/40-000er-huerde-bereits-genommen</link><description>Die Unterschriftensammlung für die Mindestlohn-Initiative der Gewerkschaften läuft wie geschmiert. Knapp zwei Monate nach ihrem Start haben sie schon über 40‘000 Personen unterschrieben. Dieser Erfolg erstaunt nicht, angesichts des herrschenden Lohndrucks und extremer Fälle von Lohndumping.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Jüngst ist in Marbach (SG) einer der krassesten Fälle von Lohndumping aufgeflogen. Chicorée Schweiz sucht dort Mitarbeiter, die 50 Wochenstunden stehend für 12.50 Franken in der Stunde arbeiten. Das ergibt einen Netto-Hungerlohn von wenig mehr als 2000 Franken. Besonders bitter ist, dass das RAV diese Ausnützerei in seiner Stellenbörse führt.</p><p class="Absatznormal">Statt für solche Dumpingjobs zu werben, sollten die Behörden dagegen aktiv werden. Mit der Mindestlohn-Initiative, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor gut zwei Monaten lanciert hat, wären solche Machenschaften nicht mehr möglich. Denn das Volksbegehren verlangt, dass bei uns niemand weniger als 22 Franken pro Stunde resp. 4000.- pro Monat verdienen darf. Rund 400‘000 Personen profitierten von diesem Mindestlohn, die Mehrheit davon Frauen, die besonders von Lohndiskriminierung betroffen sind.</p><p class="Absatznormal">Aber nicht nur die Erwerbstätigen, die mit Tiefstlöhnen abgespiesen werden, spüren Lohndruck. Dieser trifft auch die Normalverdienenden. Denn immer mehr Unternehmen lagern Arbeiten aus an externe Firmen, die tiefere Löhne zahlen. Oder sie beschäftigen billiges Personal von Temporärfirmen. Zudem werden Lohnerhöhungen oft nicht im gerechtfertigten Ausmass zugestanden. Das drückt auch auf die Löhne der normalen Beschäftigten.</p><p class="Absatznormal">Damit alle Löhne geschützt sind, verlangt die Initiative neben dem gesetzlichen Mindestlohn auch die Förderung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen. Diese Mindestlöhne garantieren, dass die Leute berufs- und branchenübliche Löhne erhalten.</p><p class="Absatznormal">Diese zwei Ziele des Volksbegehrens stossen weitum auf Zustimmung, wie sich bei der Sammlung für die Mindestlohn-Initiative zeigt. Die Aktionstage vom vergangenen Wochenende verliefen denn auch entsprechend erfolgreich. Tausende unterschrieben die Unterschriftenbogen, so dass die Initiative schon nach kurzer Zeit die 40‘000er Hürde genommen hat.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-381</guid><pubDate>Mon, 28 Mar 2011 11:29:00 +0200</pubDate><title>Bereits 25‘414 Unterschriften gesammelt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bereits-25-414-unterschriften-gesammelt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach zwei Monaten haben bereits über 25‘000 Personen die Mindestlohn-Initiative des SGB unterschrieben. Sie zeigen damit, dass sie mittels Gesamtarbeitsverträgen einen wirksamen Schutz gegen den Lohndruck wollen, dem alle Arbeitnehmenden ausgesetzt sind. Und sie unterstützen das Anliegen, einen Minimallohn von 22 Franken pro Stunde einzuführen, damit alle Männer und Frauen, die in der Schweiz arbeiten, einen anständigen Lohn erhalten. 400‘000 Personen profitieren davon, die grosse Mehrheit sind Frauen.
</p><p>Der Erfolg der Initiative „für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)“ macht die Wirtschaftsführer zunehmend nervös. In den letzten Wochen erschienen immer häufiger Texte gegen einen gesetzlichen Mindestlohn. Economiesuisse, Avenir Suisse und andere Sprachrohre der Wirtschaft machen bereits im Sammelstadium ideologisch mobil gegen das Anliegen und versuchen ihre Anhänger argumentativ zu munitionieren.
</p><p>Vom Donnerstag 31. März bis Samstagabend 2. April legt der SGB einen Zwischenspurt ein. Schweizweit sammelt er an über 100 Ständen Unterschriften für die Mindestlohn-Initiative. Unterstützt wird er dabei von Partnerorganisationen. Ziel ist, einige weitere Zehntausend Unterschriften zu sammeln.
</p><p>Mehr Informationen zu den Sammelständen sowie zur Mindestlohn-Initiative finden sich unter&nbsp;<a href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/aktionswochenende-31-3-2-4/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.mindestlohn-initiative.ch/aktionswochenende-31-3-2-4/</a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-30</guid><pubDate>Fri, 18 Mar 2011 10:44:00 +0100</pubDate><title>Nur wer die Arbeitswelt nicht von innen kennt entscheidet so</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nur-wer-die-arbeitswelt-nicht-von-innen-kennt-entscheidet-so</link><description>Am 17. März hat der Nationalrat die Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» von Travail.Suisse abgelehnt. Er hat damit eine Chance verpasst, einen Ausgleich zum zunehmenden Stress zu schaffen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Wer es wissen will, der weiss es. Stress ist quasi das Symbol moderner Arbeitswelt. Aber der Nationalrat will davon nichts wissen. Er blendet den Fakt, dass der zunehmende Stress am Arbeitsplatz gut 10 Mia. Franken pro Jahr verschlingt, ohne viel Federlesens aus. Diese Summe sind immerhin 2 % des Bruttoinlandproduktes (BIP). Ein effizientes Mittel des Ausgleichs wären zusätzliche Ferien. Aber auch davon will der Nationalrat nichts wissen. Kennt er die moderne Arbeitswelt nicht oder ist ihm die Gesundheit der Arbeitnehmenden schlicht egal?</p><p class="Absatznormal">Die von der Initiative vorgeschlagene Ferienerhöhung käme allen Arbeitnehmenden zugute. Obwohl in den gesamtarbeitsvertraglichen Verhandlungen der letzten 20 Jahre andauernd kleine Fortschritte in der Ferienfrage zu verzeichnen waren, gibt es doch viele Arbeitnehmende, die nur das gesetzliche Minimum von vier Ferienwochen kennen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Die Kosten von 6 Wochen Ferien für alle wären bescheiden: 6,6 Mia Franken. Wer rechnen kann, hat’s schnell: das sind 3,4 Mia Franken weniger als die Stresskosten. Und wenn wir es auf ein Tagespensum umlegen, dann bedeuten zwei zusätzliche Ferienwochen eine tägliche Arbeitszeitverkürzung von … 10 Minuten.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Gesund zu arbeiten ist eine der grössten Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Das gilt für alle Branchen. Es ist am Puls der Zeit, die Ferien zu erhöhen, um den Stress zu minimieren und die Lebensqualität zu erhöhen. Die normalen Leute begreifen das, die Patrons und der Nationalrat nicht.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-28</guid><pubDate>Thu, 17 Mar 2011 10:40:00 +0100</pubDate><title>Tiefstlöhne heben und Lohndruck stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/tiefstloehne-heben-und-lohndruck-stoppen</link><description>Gut 400‘000 Menschen verdienen, hochgerechnet auf vollen Erwerb, weniger als 4000 Franken pro Monat. Und auch die Löhne derer, die nicht um die blanke Existenz kämpfen müssen, stehen unter Druck. Deshalb hat der SGB die Mindestlohn-Initiative lanciert. Am ersten Aprilwochenende wird die erste nationale Sammlung stattfinden.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">So beschämend wie wahr: Fast 10 % aller Erwerbstätigen in der Schweiz sind so tief entlöhnt, dass sie kaum sich selbst, geschweige denn eine Familie durchbringen können. Rund 300'000 Frauen und 100'000 Männer verdienen, hochgerechnet auf ein volles Pensum, weniger als 4000 Franken im Monat resp. 22 Franken die Stunde. Es sind beileibe nicht nur Menschen, die wegen grossen Problemen den beruflichen Anschluss nur lückenhaft geschafft haben. Es sind auch Berufsleute mit Lehrabschluss und/oder Erfahrung betroffen.</p><p class="Absatznormal">Aber auch die Saläre von Erwerbstätigen, die mehr oder weniger korrekt entlöhnt sind, geraten unter Druck. Durch Auslagerung von Arbeit, die zuvor im Betrieb selbst angesiedelt war, wollen Unternehmen sparen. Genauso durch temporäre, statt feste Anstellungen. Und bei der Anstellung von Frauen rechtfertigt irgendein vorschnelles Argument wie „weniger Berufsjahre“ oder „zu wenig adaequate Erfahrung“ den tieferen Lohn.</p><p class="Absatznormal">Wegen diesen beiden Fakten hat der SGB am 25. Januar dieses Jahres die Mindestlohn-Initiative lanciert. Der SGB will die tiefsten Löhne auf ein einigermassen akzeptables Mass heben und er will die normalen Leute vor zunehmendem Lohndruck schützen. Deswegen sieht die Initiative zum einen vor, dass in allen Fällen ein Mindestlohn von 22 Franken die Stunde oder – hochgerechnet – 4000 pro Monat gelten muss. Zum zweiten soll der Bund den Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen mit verbindlich einzuhaltenden Mindestlöhnen fördern. Denn heute sind nur etwa für 40 % aller Erwerbstätigen Mindestlöhne vorgeschrieben.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Mindestlöhne würgen die Beschäftigung derer ab, die davon profitieren sollen. So lassen sich die Gegner lautstark vernehmen. Nur soviel: Wenn das stimmen sollte, wieso haben dann die Gewerkschaften bei Coop und Migros innert den letzten 10 Jahren um fast 50% höhere Mindestlöhne erreichen können?&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Mindestlöhne sind ein sehr taugliches Mittel des Lohnschutzes. So erstaunt denn auch nicht, dass die Initiative, obwohl im Winter gestartet, bereits gut 25‘000 Mal unterschrieben worden ist. Am Wochenende vom 1. und 2. April will der SGB eine erste koordinierte nationale Sammelaktion starten. An über 100 Standorten in der ganzen Schweiz sind bis heute Stände bekannt. Täglich werden es mehr.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-20</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:14:00 +0100</pubDate><title>Und schon wieder ein Salamischnitt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/und-schon-wieder-ein-salamischnitt</link><description>Und wieder erfolgt ein weiterer Schritt hin zur 24 Stunden- und 7 Tage-Konsumgesellschaft. Diesmal betrifft es Tankstellenshops. Probleme bei Nachtarbeit? Diese blenden die vom andauernden Konsumbedürfnis Getriebenen einfach aus. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Wenn sich ein Mythos in den Köpfen der Bürgerlichen festgesetzt hat, dann wohl jener, dass die Gesellschaft heute ohne Unterbruch funktioniere, also 24 Stunden pro Tag und 7 Tage die Woche. Die Bedürfnisse der Konsument/innen verlangten deshalb nach einer Anpassung der Ladenöffnungszeiten. Wer am Lack dieses Mythos kratzt, wer die Rechte der betroffenen Arbeitnehmenden verteidigt, wird von diesen Kreisen rasch als archaisch und von der Moderne abgekoppelt diffamiert. Nur: niemand stellt die viel beschworene „bedeutende Entwicklung der Konsumentenbedürfnisse“ fest oder eine „unvermeidbare Tendenz“ zu einer Gesellschaft, die nie ruht. Der Rhythmus „Arbeit tags während der Woche, Freizeit nachts und am Wochenende“ ist nach wie vor überaus dominant (ausser bei den Notfalldiensten).&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Gesundheit nicht auf dem Altar des Profits opfern</span></h3><p class="Absatznormal">Das Arbeitsgesetz (ArG) basiert auf der sozialen Realität, wenn es grundsätzlich Nacht- und Sonntagsarbeit verbietet – ausser bei dringendem und ausreichend erwiesenem Bedarf. Die Gerichte erinnern regelmässig daran, dass die Gesundheit und das soziale Leben der Arbeitnehmenden dem Profit der grossen Warenhäuser oder den behaupteten „Konsumentenbedürfnissen“ vorangehen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Wirtschaft und bürgerliche Parteien wissen, dass ein frontaler Angriff auf diesen arbeitsrechtlichen Schutz chancenlos wäre. Das haben Volksabstimmungen in mehreren Kantonen erwiesen. Deshalb praktizieren diese Kreise seit geraumer Zeit die „Salamitaktik“: Schnitt für Schnitt soll der Schutz fallen, bis zuerst die Ladenöffnungs- und dann auch die Arbeitszeiten voll liberalisiert sind. Ausgeblendet wird dabei, dass Arbeit ausserhalb der üblichen Zeiten, die neu einem Geschäft bewilligt wird, jeweils weitere solche Arbeit in anderen Betrieben nach sich zieht (Sicherheit, Reinigung, Lieferung usw.).&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Vorberatende Kommission unsensibel</span></h3><p class="Absatznormal">Den neusten Schnitt tut nun der Genfer FDP-Nationalrat Lüscher. Seine parlamentarische Initiative will Nachtarbeit in den Tankstellenshops an stark frequentierten Hauptverkehrsachsen vollumfänglich liberalisieren. Auch in diesem Fall müssen die Konsumentenbedürfnisse herhalten. Dass Nachtarbeit gesundheitsschädlich ist, interessiert Lüscher und seine Freunde nicht. Dass Tankstellen - besonders nachts - gefährliche Arbeitsplätze sind, ebenfalls nicht. Dabei vergeht keine Woche ohne einen Tankstellenüberfall. Und die vorberatende Nationalratskommission, die WAK, hatte ebenfalls kein Gehör, dass es nachts keinen Kinderhütedienst und keinen öffentlichen Verkehr gibt. Die Kommission befürwortet die Initiative Lüscher grossmehrheitlich.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Der SGB allerdings wird auch weiterhin jeden neuen Angriff auf die Arbeitszeiten bekämpfen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-19</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:12:00 +0100</pubDate><title>Notwendig und realistisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/notwendig-und-realistisch</link><description>Die Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle“ von Travail.Suisse will das gesetzliche Anrecht auf Mindestferien von 4 auf 6 Wochen erhöhen. Das haben die Arbeitnehmenden dieses Landes verdient.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Mehr Ferien bedeutet weniger Stress. An Stress leiden zahlreiche Arbeitnehmer/innen; für die Volkswirtschaft erweist er sich als extrem teuer. Die Kosten des Stress werden in der Schweiz auf 10 Mia Franken pro Jahr geschätzt, was 2 % des BIP entspricht. Diese Kosten dürften zunehmen, denn die Arbeitsbedingungen werden immer schlechter. Immer schwieriger wird es auch, Familien- und Arbeitsleben zu vereinbaren.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Spielraum vorhanden </span></h3><p class="Absatznormal">Die Unternehmen können sich die verlangte Ferienerhöhung sehr wohl leisten. Die Kosten dazu betragen 6,6 Mia Franken pro Jahr. Das bedeutet umgerechnet auf eine Zeitspanne von 6 Jahren pro Jahr 0,4 % Lohnerhöhungen oder eine tägliche Arbeitszeitverkürzung von – 10 Minuten. Diese 6,6 Mia Franken liegen auch deutlich unter den Stresskosten. Spielraum zu dieser Arbeitszeitverkürzung ist genügend vorhanden, denn in den letzten 20 Jahren ist die Produktivität viel schneller gewachsen als die Löhne, während die Arbeitszeit quasi stabil blieb (in den letzten 18 Jahren ging sie lediglich um 18 Minuten pro Woche zurück!). Die Schweiz gehört zudem zu den Ländern mit den längsten Arbeitszeiten in ganz Europa. Die Überstunden, die hierzulande pro Jahr geleistet werden, entsprechen dem Pensum von rund 100'000 Vollzeitstellen. </p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Weniger Stress</span></h3><p class="Absatznormal">Es gibt heute kaum einen GAV oder ein Personalreglement, das bereits 6 Wochen Ferien für alle vorsieht. Es gibt jedoch einige GAV, die nur das im OR verankerte Minimum von 4 Ferienwochen kennen (z. B. Reinigung Deutschschweiz, Lastwagenverkehr, Coiffure, Metzgerei, private Sicherheit). Einige GAV sehen mehr Ferien vor als dieses Minimum, das Ausmass von 1 zusätzlicher Woche wird aber selten überschritten. Zudem sind diese Verbesserungen oft nur für bestimmte Altersklassen (z. B. über55jährige oder Lehrlinge) bestimmt. Eine zusätzliche Ferienwoche wäre bereits für 3,1 Mio Arbeitnehmende eine Verbesserung. Mit 2 Wochen mehr würden beinahe alle Erwerbstätigen erfasst. </p><p class="Absatznormal">Der SGB unterstützt deshalb die Ferieninitiative. Mehr Ferien und weniger Stress, mehr Lebensqualität: all das ist nicht ein Luxus, sondern eine Anpassung an die moderne Arbeitswelt. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-555</guid><pubDate>Sat, 19 Feb 2011 10:31:00 +0100</pubDate><title>Erlass von Mindestlöhnen aufgrund der flankierenden Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/erlass-von-mindestloehnen-aufgrund-der-flankierenden-massnahmen</link><description>Dossier Nr. 75</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wie wer­den die flan­kie­ren­den Mass­nah­men an­ge­wen­det? Unter wel­chen Um­stän­den füh­ren sie zum Er­lass von Nor­mal­ar­beits­ver­trä­gen mit zwin­gen­den Min­dest­löh­nen? Wann be­ginnt der Miss­brauch bei der Lohn­zah­lung? Wie be­stimmt man einen Min­dest­lohn?
</p><p>Die­sen Fra­gen wid­met sich das SGB-​Dos­sier Nr. 75. Die Ant­wor­ten sind nicht pro­gram­ma­ti­scher Art, son­dern feld­nah ge­won­nen. Indem ab­ge­bil­det wird, wie die Pra­xis auf diese Fra­gen ge­ant­wor­tet hat.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-615</guid><pubDate>Mon, 07 Feb 2011 12:35:00 +0100</pubDate><title>Abstriche am Lohnschutz sind nicht verhandelbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/abstriche-am-lohnschutz-sind-nicht-verhandelbar</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat heute klargestellt, dass er im Rahmen der künftigen Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen eine Schwächung der Flankierenden Massnahmen unter keinen Umständen hinnehmen wird. Er fordert vielmehr deren konsequente Anwendung.&nbsp;
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner stellte fest, dass die EU die Flankierenden Massnahmen kritisiert, obwohl in Verhandlungen eine Einigung gefunden worden sei (Beispiele: Kautionen, Voranmeldefristen, Verbot von Temporärarbeit aus dem Ausland). Die nunmehr neu von der EU verlangte Uebernahme von deren Rechtsentwicklung sei wegen „der katastrophal arbeitnehmerfeindlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den letzten drei Jahren &nbsp;(…) für das Schweizer System zum Schutz der Löhne besonders gefährlich. Wenn (…) die kommerziellen Binnenmarktfreiheiten den national verankerten Arbeitsrechten plötzlich vorangestellt werden und für die Arbeitsbedingungen neu nicht mehr wie heute in der Schweiz das sogenannte Leistungsorts-, sondern das Herkunftsortsprinzip gelten soll, würde das Fundament der flankierenden Massnahmen ausgehöhlt.“ Der Bundesrat darf deshalb in dieser Frage keine Konzessionen machen, die Gewerkschaften würden ein künftiges Verhandlungspaket mit aufgeweichtem Lohnschutz resolut bekämpfen.
</p><p>Auf die mangelhafte Anwendung der Flankierenden Massnahmen verwies SGB-Chefökonom Daniel Lampart: „Bis jetzt sind trotz festgestellter Lohnverstösse zu wenig Mindestlöhne eingeführt, insbesondere in der Deutschschweiz, wo die flankierenden Massnahmen nur ungenügend angewendet werden.“ Lampart forderte u.a. Mindestlöhne auch für kleine Firmen der Reinigung und der Sicherheit, für Journalisten sowie eine rasche Allgemeinverbindlicherklärung des Temporär-GAV durch den Bundesrat.
</p><p>Zudem wies Lampart auf Lücken im Instrumentarium der Flankierenden Massnahmen. Die Durchsetzung der Bussen für Entsendebetriebe aus dem Ausland kann nur in der Hälfte aller Fälle durchgesetzt werden. „Darum müssen in den GAV Kautionen eingeführt werden.“
</p><p>Auf zwei weitere Lücken verwies Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti: Um die „organisierte Verantwortungslosigkeit der Subunternehmenketten zu beseitigen, muss neu die Solidarhaftung eingeführt werden.“ Damit wären auch die Generalunternehmen für die Einhaltung der korrekten Löhne verantwortlich. Zudem brauche es zusätzliche gesetzliche Mittel, um die massive Zunahme der Scheinselbständigkeit zu korrigieren. Ambrosetti: „Die Ausdehnung des GAV auf alle Firmen des Reinigungsgewerbes bzw. die Durchsetzung der GAV-Bestimmungen bei allen Anbietern der betroffenen Branchen ist dringend nötig.“
</p><p style="font-style: italic;">&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul><li style="font-style: italic;"><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li><li style="font-style: italic;"><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom SGB</li><li><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Renzo Ambrosetti</span><span style="font-style: italic;">, Co-Präsident Unia</span></li></ul><p><span style="font-style: italic;">sowie eine Dokumentation über den Schutz von Löhnen durch flankierende Massnahmen.</span></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11</guid><pubDate>Thu, 03 Feb 2011 16:30:00 +0100</pubDate><title>Ein kapitalistisches Lehrstück</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-kapitalistisches-lehrstueck</link><description>Am 25. Januar hat der SGB die Mindestlohninitiative lanciert. Sie ist auch ein Mittel gegen Auslagerungen, welche jeweils die davon betroffenen Arbeitnehmenden mit Lohneinbussen zu bezahlen haben. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In der Branche Gebäudeunterhalt und -reinigung arbeiten heute rund 50 Prozent mehr Personen als am Ende der 1990er Jahre. Die gesamte Beschäftigung nahm im selben Zeitraum um etwas mehr als 10 Prozent zu. Die Reinigungsbranche ist nicht deshalb so stark gewachsen, weil in der Schweiz mehr geputzt wird als früher, sondern das Wachstum ist die Folge von zahlreichen Auslagerungen. </p><p class="Absatznormal">Diese Auslagerungen waren Gift für die Arbeitsbedingungen in der Reinigung. Der Mindestlohn in der Branche beträgt rund 20 Franken pro Stunde, wenn die Ferienentschädigung und der Anteil am 13. Monatslohn berücksichtigt werden. Wäre das Reinigungspersonal hingegen beispielsweise bei den Banken direkt angestellt, kämen die Betroffenen selbst beim tiefsten Mindestlohn in den Banken auf ungefähr 27 Franken pro Stunde. </p><p class="Absatznormal">Vor allem Grossbetriebe wie UBS, Credit Suisse, Novartis oder Swisscom haben die Reinigung in externe Firmen ausgelagert. Bei der UBS erfolgte das beispielsweise im Jahr 2006 durch eine Verselbständigung der Abteilung in einer neuen Firma mit Namen Edelweiss FM. Bei vielen Auslagerungen wurde von den externen Reinigungsfirmen verlangt, dass sie die Arbeitsbedingungen der vormals direkt angestellten Beschäftigten übernehmen. Doch diese Garantie wirkte nur vorübergehend. Denn erstens herrscht in der Branche eine beträchtliche Fluktuation; bei Neueinstellungen konnten dann tiefere Löhne vereinbart werden. Und zweitens wurden Reinigungsfirmen an andere verkauft, die sich nicht an die Vereinbarungen halten mussten. So auch die ehemalige UBS-Reinigung, die Edelweiss FM. Die Edelweiss wurde von ISS übernommen – einer weltweit tätigen Firma mit Sitz in Dänemark. </p><p class="Absatznormal">In Gewerkschaftskreisen ist ISS vor allem dadurch bekannt, dass die Firma auf dem Genfer Flughafen im vergangenen Jahr den GAV gekündigt hatte, um tiefere Löhne durchzudrücken. Ein Unterfangen, das der VPOD mit einem Streik bekämpft hatte. ISS ist im Eigentum von Private Equity Investmentfonds. Diese wiederum gehören der Schwedischen Oligarchenfamilie Wallenberg sowie der Investment Bank Goldman Sachs. </p><p class="Absatznormal">Damit schliesst sich der Kreis. Die Banken und Grossfirmen lagern die Reinigung aus, um Kosten zu sparen bzw. mehr Gewinn zu machen. Diese Einsparungen erfolgen zu einem grossen Teil zulasten des Reinigungspersonals, indem dessen Minimallöhne stark sinken. Das macht es den Reinigungsfirmen möglich, selber Gewinne zu schreiben. Gewinne, die wieder Banken zugutekommen, die die Reinigungsfirmen gekauft haben.&nbsp; </p><p class="Absatznormal">Diesem Lohndruck auf Kosten des Reinigungspersonals kann mit der SGB-Mindestlohninitiative ein Ende gemacht werden. Wenn das Reinigungspersonal mehr Lohn erhält, lohnt sich die Auslagerung nicht mehr.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-12</guid><pubDate>Mon, 31 Jan 2011 16:34:00 +0100</pubDate><title>Arbeitgeber ohne Vertrauen in Sozialpartnerschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitgeber-ohne-vertrauen-in-sozialpartnerschaft</link><description>Die Vernehmlassungsfrist zur OR-Revision mit dem Ziel eines besseren Schutzes gegen missbräuchliche Kündigung für Gewerkschaftsvertreter/innen und für Personen, die Missstände anzeigen, ist soeben zu Ende gegangen. Die Arbeitgeber und die bürgerlichen Parteien blockieren auf der ganzen Linie.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die linken Parteien unterstützen in der Frage eines besseren Schutzes gegen missbräuchliche Kündigung die Haltung des SGB, die bürgerlichen den Arbeitgeberverband, der jegliche Verbesserung ablehnt. Dessen Haltung schockiert. Der Verband will neuerdings in dieser Frage nicht mal mehr die sozialpartnerschaftliche Karte spielen. Das widerspricht der bisher vertretenen Linie&nbsp;</span>geradezu diametral.&nbsp;<span lang="DE">Denn bisher sprachen sich die Arbeitgeber immer dafür aus, den Kündigungsschutz von Gewerkschaftsvertreter/innen</span><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;" lang="DE">&nbsp;</span><span lang="DE">in Gesamtarbeitsvertragsverhandlungen (GAV) zu regeln. Das kürzliche Urteil eines Genfer Gerichtes in der Affäre Manor/Marisa Pralong hat indessen klar ergeben, dass die Sozialpartner nicht einfach antigewerkschaftliche Kündigungen in den GAV verbieten können. Grund: Die entsprechenden OR-Artikel sind „absolut zwingend“ und können deshalb nicht abgeändert werden, nicht einmal zu Gunsten der Arbeitnehmer/innen. In seiner Vernehmlassung weigert sich jedoch der Arbeitgeberverband, dass die Bestimmungen über antigewerkschaftliche Kündigungen „relativ zwingend“, d.h. zugunsten der Arbeitnehmenden abänderbar, werden. Und entzieht so diese Frage dem sozialpartnerschaftlichen Bereich, dem er sie zuvor immer hatte zuweisen wollen.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Simple Schlussfolgerung: die Arbeitgeber wollen Null-Fortschritt beim Schutz gegen missbräuchliche Kündigung. Die schockierende Praxis, sich seiner Verhandlungspartner zu entledigen – wie etwa die Entlassung des Personalkommissions-Präsidenten beim „Tages-Anzeiger“ zeigte – soll unverändert weiter gehen. Und nicht mal die Sozialpartner sollen einen entsprechenden Schutz vereinbaren können. Dabei ist ein korrekter Schutz der Gewerkschafter/innen und der Personalvertreter/innen nicht nur eine Frage der Grundrechte. Es ist auch ein Instrument, das eine sachgerechte Anwendung der GAV erst ermöglicht.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mit seinen Vorschlägen hat der Bundesrat zumindest gezeigt, dass in der Frage des Kündigungsschutzes dringender Handlungsbedarf besteht. Wenn die Vorschläge zur Zeit auch nicht zu befriedigen vermögen, so stellen sie doch bereits einen bedeutenden Erfolg für den SGB dar. Der SGB wird sich weiterhin dafür mobilisieren, dass alle, die sich für den Schutz der Arbeitskolleg/innen einsetzen, nicht einfach willkürlicher Rache der Arbeitgeber ausgeliefert sind.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-616</guid><pubDate>Tue, 25 Jan 2011 12:41:00 +0100</pubDate><title>Mit Mindestlöhnen Lohndruck stoppen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mit-mindestloehnen-lohndruck-stoppen</link><description>SGB startet Unterschriftensammlung zur Mindestlohninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Gewerkschaften haben heute, am 25. Januar 2011, die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohninitiative)“ gestartet. Die Volksinitiative will den zunehmenden Lohndruck stoppen, einerseits durch Förderung von Gesamtarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen, andererseits durch Festlegung eines nationalen gesetzlichen Mindestlohnes. Dieser soll 22 Franken pro Stunde betragen, was auf den Monat hochgerechnet 3800.- (bei 40 h/Woche) resp. 4000.- (42 h/Woche) ergibt.&nbsp;
</p><p>„Seit 20 Jahren gibt es massiven Druck auf die tieferen und mittleren Löhne, während die hohen und höchsten Löhne explodiert sind“, stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner an der Lancierungs-Medienkonferenz fest. Mit der um die Jahrtausendwende lancierten Kampagne „Keine Löhne unter 3000 Franken“ sei der negative Trend wenigstens bei den tiefsten Löhnen gestoppt worden. „Jetzt aber braucht es die mit der Initiative vorgeschlagenen neuen Mittel, um den Lohndruck bei den tiefen und mittleren Einkommen aufzufangen und die verhängnisvolle Fehlentwicklung in der schweizerischen Lohnpolitik umzudrehen.“ Der gesetzliche Mindestlohn soll da greifen, „wo ein Gesamtarbeitsvertrag nicht möglich ist. Auch da müssen die Löhne zum Leben reichen!“
</p><p>„Höhere Mindestlöhne führen nicht zu mehr Arbeitslosigkeit!“ So SGB-Chefökonom Daniel Lampart. Sie ermöglichen etwa Betroffenen, einen Zweitjob aufzugeben, oder schafften für Sozialhilfe-BezügerInnen mehr Anreiz, wieder eine Arbeit anzunehmen. „Mindestlöhne führen zu einer ausgeglicheneren Einkommensverteilung.“ Das sei nicht nur gerecht, sondern auch konsumfördernd. Denn tiefe und mittlere Einkommen würden – wenn überhaupt – weniger sparen als die hohen Einkommen. „Deshalb würde mehr Einkommen als Konsum in den Wirtschaftskreis zurückfliessen.“ Höhere Mindestlöhne wirkten auch nicht preistreibend. Beleg: „Seit dem Jahr 1998 ist der unterste Mindestlohn im Gastgewerbe-GAV – nota bene als Folge von Verhandlungen der Sozialpartner – von damals 2350 auf heute 3383 Franken pro Monat gestiegen (+44 Prozent). Die Preise in den Restaurants und Hotels sind hingegen weitgehend im Einklang mit den übrigen Dienstleistungspreisen in der Schweiz gestiegen.“
</p><p>Vania Alleva, SGB-Vizepräsidentin und Unia-GL-Mitglied, verwies auf die lange Liste der betroffenen Branchen: „Es sind ArbeiterInnen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittel-, der Textilindustrie und des Gartenbaus, es sind Haushaltsangestellte sowie Betreuerinnen in der privaten Pflege, es sind Angestellte in der Reinigung, in Call-Centers, bei Kurierdiensten, in den sog. persönlichen Dienstleistungen wie dem Coiffeur- und Kosmetikgewerbe, in Teilen des Detailhandels. Betroffen sind aber auch Branchen und Berufe, die man nicht erwarten würde: PharmaassistentInnen oder Dienstleister in der IT-Branche.“ Vor allem müsse man sich immer wieder vor Augen führen: „Fast jeder zehnte Arbeitnehmende in der Schweiz arbeitet zu einem unhaltbaren Tieflohn. Betroffen sind gegen 300'000 Frauen und über 100'000 Männer“.&nbsp;
</p><p>Auf besonders stossende Beispiele verwies kapers-Präsidentin Valérie Hauswirth: „Der Einstiegslohn für Kabinenbesatzungsmitglieder bei der Swiss liegt bei Fr. 3'300.- (2-sprachig) und Fr. 3'400.- (3-sprachig) und erreicht nach drei Jahren eine Höhe von Fr. 3'500.- (2-sprachig), respektive Fr. 3'600.- (3-sprachig).“ Und das nicht für irgendeine Hilfstätigkeit. Denn für den Einstieg beim Kabinenpersonal wird u.a. verlangt: „ein Mindestalter von 18 Jahren, ein Berufsabschluss oder die Matura, Freundlichkeit, Dienstleistungsorientierung, Teamfähigkeit usw. und ein ausgezeichneter gesundheitlicher Zustand.“ Bei der Air Berlin betrage der tiefste Einstiegslohn gerade mal mickrige Fr. 2'900.- .
</p><p>Die Tessiner SP-Nationalrätin Marina Carobbio legte dar, dass gesetzliche Mindestlöhne auch ein wichtiger Schritt in Richtung Lohngleichstellung sind. Als Tessinerin verwies Carobbio darauf, dass in der Südstube des Landes Tiefstlöhne besonders verbreitet sind, sogar in der Uhrenindustrie: „Dort verdienen Angestellte immer noch 2‘500 Franken im Monat, trotz einer Branchenlösung, die seit 2008 eine schrittweise Lohnerhöhung von 100 Franken über drei Jahre vorsieht. Es ist eine Schande!“ Die Mindestlohn-Initiative wolle „eine Schweiz des Miteinanders statt des Gegeneinanders.“&nbsp;
</p><p>Die vom SGB und seinen Verbänden gestartete Mindestlohninitiative wird unterstützt von: SPS, LCH – Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer, Grüne, Alternative Liste / Linke, La Gauche, SAH – Schweizerisches Arbeiterhilfswerk, Liste 13, CSP, JUSO Schweiz, Junge Grüne, VASOS – Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz, IG Sozialhilfe, KABBA – Komittee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen.
</p><p>Weitere Infos:&nbsp;<a href="http://www.mindestlohn-initiative.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.mindestlohn-initiative.ch</a></p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li>&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, SGB-Chefökonom</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Vania Alleva</span>, SGB-Vizepräsidentin, Mitglied Unia-GL</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Valérie Hauswirth</span>, Präsidentin kapers</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Marina Carobbio</span>, Nationalrätin SP</li></ul><p><span style="font-style: italic;">sowie die Pressedokumentation zur Mindestlohninitiative.</span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-713</guid><pubDate>Sun, 23 Jan 2011 11:30:00 +0100</pubDate><title>Paul Rechsteiner: Mindestlöhne stoppen Ungerechtigkeit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/paul-rechsteiner-mindestloehne-stoppen-ungerechtigkeit</link><description>Zur Einreichung der Mindestlohninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Jahr Sammelzeit hat der SGB mit seinen Verbänden und Partnerorganisationen die Mindestlohn-Initiative mit über 111'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie verlangt eine Förderung von Gesamtarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen und ergänzend einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde oder 4000 Franken pro Monat (bei 42 Wochenstunden). 400'000 Erwerbstätige verdienen heute weniger. Im Folgenden die Kurzansprache von SGB-Präsident Paul Rechsteiner anlässlich der Einreichung: 
</p><p> Mit der Mindestlohn-Initiative schlägt die Schweiz ein neues Kapitel in der Lohnpolitik auf. Waren die letzten 10, 15 Jahre von der Explosion der hohen und höchsten Löhne geprägt - weit über die Schamgrenze hinaus - muss jetzt ein neuer Zyklus zugunsten der tiefen und mittleren Löhne eingeleitet werden. Mindestlöhne sind das stärkste Mittel für bessere Löhne für alle - also auch für jene, die lohnmässig benachteiligt sind. Und wenn die Löhne jener unten in der Lohnskala nicht mehr gedrückt werden können, dann hilft das auch allen, die mehr als das Minimum verdienen. Die Löhne für alle mit unteren und mittleren Einkommen müssen sich dann wieder nach oben orientieren.
</p><p> Die Initiative führt zu einem gesetzlichen Lohnminimum, das nicht unterschritten werden darf. Sie stärkt aber auch die Sozialpartnerschaft. Die Gesamtarbeitsverträge werden gefördert und stehen im Vordergrund. Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur dort, wo es keine anständigen Gesamtarbeitsverträge mit entsprechenden Löhnen gibt; weil es in der Branche keinen Arbeitgeberverband gibt oder dieser sich weigert, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen. Die Mindestlohn-Initiative wird zu mehr und nicht zu weniger Gesamtarbeitsverträgen führen.
</p><p> Die Mindestlohn-Initiative soll eine neue Debatte anstossen. "Arbeit muss sich lohnen" ist eine Parole, der wohl fast alle zustimmen können. Wer ihr zustimmt, wird aber auch anerkennen müssen, dass, wer Vollzeit arbeitet, vom Lohn auch leben können muss - ohne vom Sozialamt bzw. mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden zu müssen. Der Mindestlohn von wenigstens 22 Franken pro Stunde oder 4'000 Franken pro Monat orientiert sich exakt an diesen Erfordernissen.
</p><p> Die Schweiz braucht diese Debatte: Wer in unserem Land von seinem Lohn nicht leben kann, dem geschieht Unrecht. Mindestlöhne sind das beste Mittel, um mit dieser Ungerechtigkeit Schluss zu machen.<br></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-556</guid><pubDate>Wed, 19 Jan 2011 10:35:00 +0100</pubDate><title>Gute Löhne und Renten für alle; Mehr Geld zum Leben; Lebensrisiken gemeinsam tragen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gute-loehne-und-renten-fuer-alle-mehr-geld-zum-leben-lebensrisiken-gemeinsam-tragen</link><description>Dossier Nr. 74</description><content:encoded><![CDATA[<p>An sei­ner Jah­res­me­di­en­kon­fe­renz vom 5. Ja­nu­ar 2011 hat der SGB einen Rück­blick auf das Jahr 2010 sowie einen ers­ten Aus­blick auf das Jahr 2011 ge­ge­ben. Die Schwer­punk­te für die kom­men­den Jahre ver­ab­schie­de­te der SGB-​Kon­gress vom 5. und 6. No­vem­ber: Gute Löhne und Ren­ten für alle, mehr Geld zum Leben und Le­bens­ri­si­ken ge­mein­sam tra­gen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7</guid><pubDate>Fri, 14 Jan 2011 16:11:00 +0100</pubDate><title>Nun doch ein Lichtblick?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nun-doch-ein-lichtblick</link><description>Und sie bewegt sich doch? Zumindest ist Bewegung aufgekommen im Thema Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen. Mitte Januar läuft die Vernehmlassungsfrist zu einer Gesetzesvorlage ab, die unter anderem diesen Schutz verbessern will. Aber zu wenig entschlossen … </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Auch 2010 ist die Kette nicht abgerissen, in denen Angestellte mit gewerkschaftlichem Mandat, zumeist Personalvertreter/innen, wegen ihrer gewerkschaftlichen Funktion entlassen wurden. Die zwei aktuellsten Fälle ereigneten sich in der Westschweiz und betreffen den Pflegebereich (ALSMAD [= association lausannoise pour l’aide et le maintien à domicile] Lausanne und EMS Fort Barreau, Genf). Beide gekündigten Personalvertreterinnen waren seit Jahren im jeweiligen Betrieb tätig gewesen.</p><p class="Absatznormal">All diese Kündigungen widersprechen internationalem, von der Schweiz ratifiziertem Recht; sie sind in den umliegenden Ländern annullierbar oder schon gar nicht aussprechbar. Das Problem in der Schweiz: Sogar wenn ein Gericht die Missbräuchlichkeit einer solchen Kündigung feststellt, wird als Sanktion nur eine finanzielle Entschädigung von höchstens sechs Monatslöhnen an das Opfer verfügt. Eine derart schwache Sanktion hat keine abschreckende Wirkung.</p><p class="Absatznormal">Der SGB und seine Gewerkschaften bekämpfen diesen Missstand seit Jahren. 2002 haben sie die Schweiz deshalb bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verklagt. Lange auf Blockadekurs, hat der Bundesrat mittlerweile Zeichen der Bewegung gezeigt. Denn im Rahmen der sog. Whistleblower-Gesetzgebung schlägt er vor, auch Personalvertretende besser gegen missbräuchliche Kündigungen zu schützen. So sollen etwa Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen an Personalvertretende neu automatisch missbräuchlich sein. Allerdings sieht der entsprechende Gesetzesentwurf lediglich eine Verdoppelung der bisherigen Geldstrafen vor. Für den SGB ist klar: Eine Gesetzgebung, die Arbeitnehmende mit gewerkschaftlicher Vertretungsrolle effizient schützen will, muss auch die Wiedereinstellung der missbräuchlich gekündigten Personen ermöglichen. Nur eine solche Bestimmung schützt effizient gegen missbräuchliche Kündigungen und sorgt damit für sozialpartnerschaftliche Verhandlungen auf Augenhöhe. Ein Novum wäre das Recht auf eine solche Wiedereinstellung nicht, ermöglicht doch das Gleichstellungsgesetz genau diese seit anderthalb Jahrzehnten.</p><p class="Absatznormal">Die Vernehmlassung des SGB zur Whistleblow-Gesetzgebung, deren Frist in diesen Tagen zu Ende geht, finden Sie auf: <span lang="DE"><a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank"><span lang="DE-CH">www.sgb.ch</span></a></span> unter Dokumente/Vernehmlassungen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-324</guid><pubDate>Thu, 13 Jan 2011 17:18:00 +0100</pubDate><title>Arbeiten rund um die Uhr – Nein Danke!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeiten-rund-um-die-uhr-nein-danke</link><description>Initiative Lüscher: SGB und Unia kritisieren Bundesrat </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB und die Unia als grösste Detailhandelsgewerkschaft begrüssen es, dass der&nbsp;Bundesrat&nbsp;eine flächendeckende Einführung des 24-Stunden-Verkaufs ablehnt. Inakzeptabel ist aber, dass die Shops an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr in Zukunft ihr Personal rund um die Uhr arbeiten lassen dürfen.&nbsp; Die Gewerkschaften fordern das Parlament auf, die Vorlage abzulehnen.&nbsp;
</p><p>Vania Alleva, Mitglied der Geschäftsleitung der Unia, kritisiert den bundesrätlichen Entscheid: „Der Bundesrat missachtet eine wichtige Freiheit der Arbeitnehmer – die Freiheit, nicht rund um die Uhr verfügbar sein zu müssen.“ Die hart erkämpfte Beschränkung der Nachtarbeit werde damit ausgehöhlt. Und SGB-Zentralsekretär Jean Christophe Schwaab fordert, dass dieser kurzsichtig ideologische Antrag im Plenum der eidgenössischen Räte korrigiert wird.“
</p><p>Der Bundesrat empfiehlt, dass Tankstellenshops an Autobahnraststätten und überregionalen Hauptverkehrsachsen künftig auch nachts zwischen 1 Uhr und 5 Uhr sämtliche Produkte verkaufen können. Damit geht er zwar weniger weit als die parlamentarische Initiative Lüscher. Dennoch ist die Ausdehnung der Nachtarbeit völlig unnötig und falsch. Sie bringt für die Beschäftigten in den Läden und mittelbar auch in verbundenen Bereichen wie Reinigung, Lieferung und Sicherheit mehr Stress, schlechtere Arbeitsbedingungen, Gesundheitsprobleme und Einschränkungen des Familienlebens. Zudem ist Nachtarbeit in Tankstellenshops gefährlich, Überfälle sind häufig.&nbsp;
</p><p>Der Bundesrat gewichtet damit das Interesse einiger Ladenketten höher als den Arbeitnehmerschutz. Das ist umso unverständlicher, als die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung gar keine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten will. Dies zeigt sich in den Abstimmungen der letzten Jahre, in denen entsprechende Liberalisierungsvorlagen zu 90% bachab geschickt wurden. Dieses klare Signal sollte nun endlich auch die Politik zur Kenntnis nehmen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-394</guid><pubDate>Wed, 12 Jan 2011 11:50:00 +0100</pubDate><title>Ein erster Schritt, aber noch zu zaghaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-erster-schritt-aber-noch-zu-zaghaft</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat schlägt im Rahmen einer OR-Revision (Ende der Vernehmlassungsfrist in diesen Tagen) eine Verschärfung der Sanktionen bei missbräuchlichen und ungerechtfertigten Kündigungen vor. Das ist zu begrüssen. Der Bundesrat bewegt sich jedoch zu zaghaft in die gute Richtung.&nbsp;
</p><p>Missbräuchlich ausgesprochene Kündigungen, d.h.: Kündigungen, deren Missbräuchlichkeit durch ein Gericht festgestellt worden ist, werden heute maximal mit sechs Monatslöhnen bestraft. Neu soll diese Sanktion auf maximal 12 Monatslöhne erhöht werden. Auch diese Verschärfung entwickelt zu wenig abschreckende Wirkung.
</p><p>Zudem schlägt der Bundesrat vor, dass Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen an Personalvertretende neu automatisch als missbräuchlich gelten. Auch das ist ein Fortschritt, aber ein zaghafter.
</p><p>Für den SGB ist klar: Eine Gesetzgebung, die Arbeitnehmende mit gewerkschaftlicher Vertretungsrolle effizient schützen will, muss auch die Wiedereinstellung der missbräuchlich gekündigten Personen ermöglichen. Nur eine solche Bestimmung schützt ausreichend präventiv und sorgt damit für sozialpartnerschaftliche Verhandlungen auf Augenhöhe. Ein Novum wäre das Recht auf eine solche Wiedereinstellung nicht, ermöglicht doch das Gleichstellungsgesetz genau diese seit anderthalb Jahrzehnten, ohne dass seither ein Gejammer aufgekommen wäre.
</p><p>Die lange Reihe von missbräuchlichen Kündigungen an Gewerkschaftsvertreter/innen in den letzten Jahren und bis zu den heutigen Tagen zeigt, dass dringend Handlungsbedarf besteht.
</p><p>Die Vernehmlassung des SGB zur Whistleblow-Gesetzgebung finden Sie auf:&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>&nbsp;unter Dokumente/Vernehmlassungen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-617</guid><pubDate>Wed, 05 Jan 2011 13:00:00 +0100</pubDate><title>Mehr Geld zum Leben für kleine und mittlere Einkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mehr-geld-zum-leben-fuer-kleine-und-mittlere-einkommen</link><description>Jahresmedienkonferenz - Schwerpunkte und konjunktureller Ausblick 2011 des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Bezüger kleiner und mittlerer Einkommen leiden seit Jahren unter starkem Lohndruck. Ihnen bleibt immer weniger Geld zum Leben. Eine vierköpfige Familie hat heute nach Abzug von Steuern, Gebühren, Wohnk<a name="_GoBack"></a>osten und Krankenkassenprämien rund 1400 Franken weniger als vor zehn Jahren. Einer Familie mit hohem Einkommen hingegen stehen über 19‘000 Franken mehr zur Verfügung.
</p><p>Die höchsten Löhne explodierten (seit 1996 fast Versechsfachung der Lohnmillionäre auf über 2800), während die Normaleinkommen unter Druck stehen Und die grössten Einkommen und Vermögen profitieren von Steuergeschenken von rund 7 Mrd. Franken, während die Normalverdienenden unter ständig steigenden Krankenkassenprämien und Mieten leiden.
</p><p>Vorrangiges Ziel des SGB in den kommenden Jahren ist es, diese Fehlentwicklung zu bekämpfen, dafür zu sorgen, dass die kleinen und mittleren Einkommen wie auch die Rentnerinnen und Rentner mehr Geld zum Leben haben, sowie die Sozialversicherungen leistungsfähig zu erhalten. Der SGB will dies unter anderem mit diesen Vorhaben erreichen:</p><ul><li>Start der Unterschriftensammlung für die Mindestlohn-Initiative Ende Januar: Sie schützt alle Löhne durch Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen oder einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde.</li></ul><ul><li>Wilde Spekulation treibt den Frankenkurs in die Höhe: Der SGB drängt darauf, dass die Banken weder auf den Franken spekulieren, noch entsprechende Anlageempfehlungen abgeben dürfen. Die Nationalbank muss gezielt intervenieren. Für die betroffenen Firmen ist ein besonderer Wechselkurs zu prüfen. Mehr als 100‘000 Stellen stehen auf dem Spiel.</li></ul><ul><li>Konkretisierung von AHVplus: Wer bis 5‘000 Franken pro Monat verdient, soll im Alter 80 Prozent davon als AHV- und Pensionskassenrente bekommen (20 Prozent mehr als heute). Die bisher für alle Einkommenskategorien angestrebte Ersatzquote von 60 Prozent ist zu niedrig und erst für monatliche Einkommen ab 7‘000 Franken angemessen.</li></ul><ul><li>Enge Begleitung der laufenden Revisionen bei IV, Krankenversicherungsgesetz (Managed Care) und Unfallversicherung. Der SGB bekämpft Verschlechterungen wie bspw. höhere Selbstbehalte zu Lasten der Versicherten.</li></ul><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:&nbsp;</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB&nbsp;</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Doris Bianchi</span>, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-396</guid><pubDate>Mon, 27 Dec 2010 12:00:00 +0100</pubDate><title>Nach viel Schatten Ende 2010 nun doch ein Lichtblick?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nach-viel-schatten-ende-2010-nun-doch-ein-lichtblick</link><description>Jahresrückblick antigewerkschaftliche Kündigungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein Rückblick auf das bald verflossene Jahr zeigt: 2010 sind neue Fälle bekannt geworden, in denen Angestellte mit gewerkschaftlichem Mandat, zumeist Personalvertreter/innen, wegen ihrer gewerkschaftlichen Funktion entlassen wurden. Die zwei aktuellsten Fälle ereigneten sich in der Westschweiz und betreffen den Pflegebereich (ALSMAD [= association lausannoise pour l’aide et le maintien à domicile] Lausanne und EMS Fort Barreau, Genf). Beide gekündigten Personalvertreterinnen waren seit Jahren im jeweiligen Betrieb tätig gewesen.
</p><p>All diese Kündigungen widersprechen internationalem, von der Schweiz ratifiziertem Recht und sie sind in den umliegenden Ländern annullierbar oder schon gar nicht aussprechbar. Das Problem in der Schweiz: Sogar wenn ein Gericht die Missbräuchlichkeit einer solchen Kündigung feststellt, wird als Sanktion nur eine finanzielle Entschädigung von höchstens sechs Monatslöhnen an das Opfer verfügt. Eine derart schwache Sanktion hat keine abschreckende Wirkung.
</p><p>Der SGB und seine Gewerkschaften bekämpfen diesen Missstand seit Jahren. Lange auf Blockadekurs, hat der Bundesrat mittlerweile Zeichen der Bewegung gezeigt. Denn im Rahmen der sog. Whistleblower-Gesetzgebung schlägt er vor, auch Personalvertretende besser gegen missbräuchliche Kündigungen zu schützen. So sollen etwa Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen an Personalvertretende neu automatisch missbräuchlich sein. Allerdings sieht der entsprechende Gesetzesentwurf lediglich eine Verdoppelung der bisherigen Geldstrafen vor. Für den SGB ist klar: Eine Gesetzgebung, die Arbeitnehmende mit gewerkschaftlicher Vertretungsrolle effizient schützen will, muss auch die Wiedereinstellung der missbräuchlich gekündigten Personen ermöglichen. Nur eine solche Bestimmung schützt effizient gegen missbräuchliche Kündigungen und sorgt damit für sozialpartnerschaftliche Verhandlungen auf Augenhöhe. Ein Novum wäre das Recht auf eine solche Wiedereinstellung nicht, ermöglicht doch das Gleichstellungsgesetz genau diese seit anderthalb Jahrzehnten.
</p><p>Die Vernehmlassung des SGB zur Whistleblow-Gesetzgebung finden Sie auf:&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>&nbsp;unter Dokumente/Vernehmlassungen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-108</guid><pubDate>Fri, 17 Dec 2010 15:27:00 +0100</pubDate><title>Ziele teilweise erreicht – Bau und öffentliche Hand zu tief</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ziele-teilweise-erreicht-bau-und-oeffentliche-hand-zu-tief</link><description>Die SGB-Verbände forderten im August 2010 für 2011 eine Lohnerhöhung von zwei bis drei Prozent. Diese beinhaltete den Ausgleich der Teuerung und den Anteil der Arbeitnehmenden am Produktivitätswachstum. Nun liegen die meisten Abschlüsse vor, und es lässt sich eine erste Bilanz ziehen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In vielen Branchen und Betrieben konnte das Ziel von zwei bis drei Prozent erreicht werden. Das beispielsweise im Detailhandel (z.B. Coop), in der Kommunikationsbranche (z.B. Post), in der Industrie (z.B. Rockwell, V-Zug) oder vereinzelt im Bau (Elektriker). Die gewerkschaftlichen Forderungen haben sich als realistisch herausgestellt.</p><p class="Absatznormal">Unbefriedigend sind hingegen die meisten Abschlüsse im Baugewerbe. Der Schweizer Bau läuft seit einiger Zeit auf Hochtouren. Die Bauarbeiter und Monteure arbeiten hart. Vielerorts werden seit längerem Überstunden gemacht, es wird am Samstag gearbeitet. Dass nun zum zweiten Jahr in Folge für den Bau eine Negativbilanz gezogen werden muss, ist für die betroffenen Arbeitnehmer ein Affront. Im Bauhauptgewerbe haben die Baumeister die Verhandlungen abgebrochen. Und die Sanitäre erhalten beispielsweise nur 50 Fr. pro Monat (generell) mehr.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">In den öffentlichen Bereichen sind Reallohnerhöhungen die Regel. Das ist positiv zu werten. Doch wegen den meist unnötigen Sparvorgaben hinken die Abschlüsse denjenigen der Privatwirtschaft hinterher. Das wird sich rächen. Das wird die schon jetzt beklagten Rekrutierungsprobleme der öffentlichen Hand (z.B. Lehrermangel und Pflegekräftemangel) noch einmal akzentuieren.</p><h3 style="margin-bottom: 18pt; line-height: 14pt; font-weight: bold;"><span style="font-size:12.0pt; letter-spacing:.1pt">Lohnverhandlungen Abschlüsse 2010/201</span><span style="font-size:12.0pt; letter-spacing:.1pt">1</span>&nbsp;</h3><table style="width:100.0%; border-collapse:collapse; border:none" border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><thead><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">Branche/Betrieb&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">Erhöhung Effektivlöhne</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">Kommentar / Anderes</span></p>&nbsp;</td></tr></thead><tbody><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">Dienstleistungen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><b><span lang="DE">&nbsp;</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><b><span lang="DE">&nbsp;</span></b></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Coop</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">3 % gen für Löhne bis 4500.- Monatslohn;&nbsp;</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">3 % ind. Für Löhne zwischen 4500.- und 5000.-</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2 % ind. Für Löhne über 5000.-</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Zusätzlich Fr. 50.- für alle mit mehr als 10 Dienstjahren</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Gastgewerbe</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">13. Mt.lohn für alle und höhere Mi.löhne ab 1012</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Private Sicherheit</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2,3 % durchschnittl. auf Mindestlöhne (= 2,8 % durchschn. Mt.löhne; Stundenlohnerhöhungen von 1,4 bis 2,5 %)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">GEWERBE&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Bauhauptgewerbe</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Baumeister brechen ab&nbsp;</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.65pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.65pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Reinigungsgewerbe Deutschschweiz</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.65pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Neu voller 13. Mt.lohn (zuvor ¾ )</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.65pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.65pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.65pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Baunebengewerbe Romandie</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.65pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Neuer GAV:</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">98.- gen für Berufsleute</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">(80.- bis 107.- gen für andere)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.65pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Automatischer TA</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mindestlohnerhöhung je nach Region: 54.- bis 249.-</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Neu vereinheitlichter Mindestlohn<span>&nbsp;&nbsp;</span>(5154 x 13)</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Reinigungsgewerbe Romandie</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 % Erhöhung Mindestlöhne</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Holzbau</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,8 % bis 10 Jahre Berufserfahrung&nbsp;</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">(80.- bis 120 für übrige)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Erhöhung der Mindestlöhne für kaufm. Personal und Lernende bis zu 74.-</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Isolationsgewerbe</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">50.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mindestlohnerhöhung je nach Kat. um 25 bis 75.-</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Elektro- und Telekommunikations-Installation</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Bis 5 Berufsjahre:<span>&nbsp;&nbsp;</span>200.- gen</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mehr als 5 B.jahre: 1,5 % ind</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">(= insgesamt +3,2 % Lohnsumme)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mindestlohnerhöhung je nach Kat. um 50 bis 350.-</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Gebäudetechnik</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">50 gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+ 50.- auf Mindestlöhne ab 4. Berufsjahr</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Metallbaugewerbe</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+1 %, aber mind. 50.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+ 1 Tag Ferien mehr (bis 45. Altersjahr)</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Dach und Wand</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">75.- gen</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+1 % der Lohnsumme für Prämienanteil</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+ 1 Tag Ferien</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Schreiner</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,5 % gen und 1 % ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Marmor + Granit</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">80.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Erhöhung Mind.löhne</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Elektriker Kt. VS</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">150.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Garages fribourgeois</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">75.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Garages vaudois</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">50.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mindestlöhne 100 bis 200 je nach Kategorie</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Beaulieu (VD)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,25 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Carrosseriegewerbe</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">50.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">Industrie</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Holcim</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+ 120.- im Durchschnitt (wobei 100.- gen für alle);</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mindestlöhne: + 100.- (= 1,8 bis 2,3 %)<br>&nbsp;<br>&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Gleichzeitig neuer GAV:</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Vaterschaftsurlaub verbessert: 1 Woche mit 100% Lohnersatz; 1 Woche mit 80 % optional</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Ziegelindustrie</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">75.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mi.lohnerhöhung: 75.-</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Rockwell&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2,3 % der Lohnsumme</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Ikea</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2 % der Lohnsumme</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Ammann, Langenthal</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,4 % insgesamt; 60.- als Sockel für alle</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Amcor Flexibles, Burgdorf</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">100.- gen per Juli 2010</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Solätte-Montag bezahlter Feiertag</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Avesco, Langenthal</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2 % total; 60.- als Sockel für alle</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Ch. Burckhardt, Basel</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1.5% gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Einmalzahlung 1000.- an alle MA im Juni 2010</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Burckhardt, Winterthur</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,9 % total; davon 1,1 % gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Bonus von 2000.- per 1.6.2011</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">KWC, Unterkulm (AG)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">80.- (ca 1.2%) gen, 0.7% individuell</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Erhöhung der Lohnsumme um 2%.</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Einmalzahlung 400.- netto.</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Im Februar 2011 Maximalbeitrag des Prämiensystems (1500.-) für alle.</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Biral, Münsingen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,7 % total; tiefere Löhne mehr berücksichtigt</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Neu 1 Woche Vaterschaftsurlaub</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Schneeberger, Roggwil</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2 % ind.&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+ Bonus von 1000.- für alle</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Sia Abrasives, Frauenfeld</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 % total, davon 0,5 % gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Schaublin, Bévilard</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">120.- für alle (= 2,5 %)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Siemens, Zug</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,6 % ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Sonderprämie von 1150.-</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Swiss Steel, Emmenbrücke</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,95 % total; davon 45.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">V-Zug&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2,3 % total; davon 1,8 % gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Sulzer, Winterthur</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0, 5 % (aber mind. 50.-) gen + 1 % ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Rieter, Winterthur</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,2 % gen und 0,3 ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Bonus von 1000.- für Jan. 11</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Nyco Flexible Packaging,<br>&nbsp;Kirchberg BE</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">40 Fr. gen. + 0.3% ind.</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Bonus</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Scintilla (Bosch), Solothurn</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,3% gen. + 0.7% individ.</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Max. Bonus von 2%</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Ateliers Busch, Chevenez JU</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2% ind., davon bis Lohn 5'000 70.- gen.&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Maag Gear,</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Winterthur ZH</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,5% gen. + 1.5% ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Renk-Maag,&nbsp;<br>&nbsp;Winterthur ZH</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1% gen. + 1% ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Wolfensberger, Bauma ZH</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,5% gen. + 1 % ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Forbo Siegling, Wallbach AG&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 % der Lohnsumme (davon 30 Fr.- gen, Rest ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+ 1 Freitag mehr</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Vetropack, St-Prex VD</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">(Glasindustrie)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0.8 gen. (bis 4500 Fr.-) + 0.4% ind.</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">CHEMISCHE INDUSTRIE&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Roche (Pharma)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2 %<span>&nbsp;&nbsp;</span>ind; 65.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Novartis&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">UHRENINDUSTRIE</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><b><span lang="DE">&nbsp;</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><b><span lang="DE">&nbsp;</span></b></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">MPS</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">90.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Beitrag Arbeitgeber an KK: 10.- pro Erwachsener und 5.- pro Kind</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">LEBENS- UND GENUSSMITTEL&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Camille Bloch</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,25 % ind, davon 50.- als Sockel</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,75 % für Lohnnachholungen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Einmaliger Gutschein von 500.- für alle</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Cremo</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">60.- gen, 25.- ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Feldschlösschen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mind. 50.- gen plus 1% ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">300.- Einmalzahlung für alle MA</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Fenaco&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,5 % ind und 50.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Hero, Lenzburg</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 % ind und 0,7 % gen (für Löhne bis 4500)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Anhebung Mind.lohn um 50.-</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Lindt&amp;Sprüngli</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 % durchschnittl. ; 2 % für Löhne unter 4000.-</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Zuckerfabrik Aarberg</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 % durchschnittl.</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">ANDERE DIENSTLEISTUNGEN&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">Banken&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Credit Suisse</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 % ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">ZKB</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Raiffeisen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,75 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Buchhandel D-Schweiz&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,5 % gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Erhöhung Mindestlöhne::</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Nach Lehre: + 100.- (auf 3900.-); nach 4 Praxisjahren: + 50.- (auf 4150.-);</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Ohne Ausbild.: + 50.- auf 3650.-</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Wago Contact, Domdidier (FR)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">70.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">ÖFF. HAND und Kommunikation</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Bund&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1 % (0,7 % TA und 0,3 % real)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mit Einrechnung Stufenanstieg und Leistungsteil: 3 %</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Post</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Insgesamt 2,8 % (1 % gen, 0.8 % ind. + Übernahme AN-Anteil Sanierung PK: 1 %).</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Einheitl. Rahmensozialplan&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Télégenève&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2,8 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">KANTONE</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">AG,&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,75 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">OW</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,8 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">TG</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1 % gen und 1 % ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">BE</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,8 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">SO&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,7 % gen und 1 % Stufenanstieg</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">ZH</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,7 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">Städte und weiteres&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Aarau</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Schlieren</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">ETH Zürich</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,6 % TA und 1,2 % Stufenanstieg</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Energie, diverse Abschlüsse&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,6 bis 2,3 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">GAV Busbetriebe SO&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1 gen, 0,5 ind&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Erhöhung Pikettzulage</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Kt.spital Zug</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Kt. Spital Aarau</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,3 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr></tbody></table>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-107</guid><pubDate>Fri, 17 Dec 2010 15:24:00 +0100</pubDate><title>Früher des Teufels, heute eine „Erfolgsgeschichte“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/frueher-des-teufels-heute-eine-erfolgsgeschichte</link><description>Branchenvereinbarungen sind ein möglicher Weg, um den früh- und vorzeitigen Altersrücktritt zu verwirklichen. Dieser Weg wird umso mehr zu gehen sein, als die Gewerkschaften auf Politebene den Kampf um eine gute AHV-Rente nun auf der Achse der Rentenhöhe führen. Die Gewerkschaft Unia hat bis heute rund 20 solche Vereinbarungen abgeschlossen. Erstaunlich dabei: Arbeitgeber, die früher Lösungen des vorzeitigen Altersrücktritts mit allen Mitteln zu blockieren suchten, wandelten sich vom Saulus zum Paulus.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">4. November 2002: Landesweiter Baustreik. Die allermeisten Baustellen des Landes stehen still, nur von Trübe und Kälte durchweht. - 12. November 2002: Die Gewerkschaften GBI und Syna sowie der Baumeisterverband unterzeichnen den GAV FAR (flexibler Altersrücktritt im Baugewerbe). Das Ereignis des 12. ist das Ergebnis der Aktionen des 4. Novembers. Der 4. November war Abschluss und Höhepunkt des Kampfes der Bauarbeiter und ihrer Gewerkschaft GBI für die Einführung des vorzeitigen Altersrücktritts. Mit diesem Streik brach die patronale Verweigerung zusammen. Es war ein gewerkschaftlicher Jahrhunderterfolg – und ein bitter nötiger sozialer Fortschritt, denn die Bauarbeiter gehören zu den Berufskategorien mit der niedrigsten Lebenserwartung.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Heute „Erfolgsgeschichte“</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zeitsprung: 12.11.2010. Daniel Schlatter, Geschäftsführer der „Stiftung FAR“, zieht&nbsp;</span>an einer Fachtagung und Informationsbörse über den frühzeitigen Altersrücktritt&nbsp;<span lang="DE">folgendes Fazit seines Vortrags: „Der flexible Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe ist eine Erfolgsgeschichte“. Nicht nur die Gewerkschafter klatschen ihm zu. Auch jene Arbeitgeber, die sich so lange und so rüde gegen die vorzeitige Pensionierung gewehrt hatten, sind nun überzeugt, man habe da eine gute Sache zusammengebracht. So können sich die Zeiten ändern.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">An dieser Fachtagung werden vier Branchenvereinbarungen zum vorzeitigen Altersrücktritt präsentiert. Neben dem FAR im Bauhauptgewerbe, dem weitaus grössten, auch der RESOR<span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;" lang="DE">[1]</span></span>&nbsp;(Ausbaugewerbe Westschweiz und Tessin), das VRM (Dach und Wand) und der RAMB (Metallbaugewerbe GE). Die jüngste dieser Vereinbarungen ist das VRM, es wurde 2008 vereinbart – im Januar 2011 werden die ersten Arbeitnehmenden profitieren können. Die drei anderen Modelle sind in den Jahren 03 und 04 eingeführt worden.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Wer was bekommt und wie viel dafür bezahlt</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die folgende Tabelle zeigt, dass sich die Vereinbarungen, die zumeist allgemeinverbindlich erklärt sind (d.h.: für die ganze Branche gelten, also auch für die Betriebe, die nicht den entsprechenden Arbeitgeberverbänden angeschlossen sind), in ihren Bestimmungen hinsichtlich Anspruchsberechtigung, Leistungshöhe und Finanzierung jeweils sehr ähnlich sind.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Tabelle: Übersicht Anspruchsberechtigte/Leistungen/Beiträge</span></b></p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><table style="border-collapse:collapse; border:none" border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td style="width:62.1pt; border:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="83">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Vertrag/</span></b><span lang="DE">Renten bisher</span></p>&nbsp;</td><td style="width:106.35pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="142">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Wer ab wann<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2"><span><span><span><b><span lang="DE" style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[2]</span></b></span></span></span></a>?</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:191.35pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="255">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Leistungen</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:79.55pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="106">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Beiträge</span></b></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:62.1pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="83">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">FAR</span></b></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">8562 total, davon 4658 laufend</span></p>&nbsp;</td><td style="width:106.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="142">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ab 60</span></p>&nbsp;</td><td style="width:191.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="255">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Jahresrente von 65 % des durchschnittlichen Lohnes + 6000.-; jedoch maximal 80 % des letzten Arbeitsjahres oder max. 2,4 x maximale einfache AHV-Rente</span></p>&nbsp;</td><td style="width:79.55pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="106">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">AG: 4 %</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">AN: 1,3 %</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:62.1pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="83">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">RESOR</span></b></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">273 aktuell</span></p>&nbsp;</td><td style="width:106.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="142">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ab 62</span></p>&nbsp;</td><td style="width:191.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="255">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">75 % des durchschnittl. Lohnes der letzten 3 Jahre, aber min. 3800.-, max. 4800.-; Übernahme BVG-Beiträge (aber nicht AHV)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:79.55pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="106">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">AG und AN: je 0.9 %</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:62.1pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="83">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">RAMB</span></b></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">2009: 25</span></p>&nbsp;</td><td style="width:106.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="142">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ab 62</span></p>&nbsp;</td><td style="width:191.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="255">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Max 4750.- + max. 180.- für AHV-Beiträge und 11 % des Monatslohns für BVG-Beträge</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:79.55pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="106">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>AG und AN: je 1 %</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:62.1pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="83">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">VRM</span></b></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Erst ab Jan. 2011</span></p>&nbsp;</td><td style="width:106.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="142">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ab 63 (60)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:191.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="255">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">70 % des Ausfalls (auch AZ-reduktion möglich); bereits ab 60 möglich, dann aber Kompensation von:</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">60: 27,5 %</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">61: 35 %</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">62: 47,5 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:79.55pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="106">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>AG: 0.95 %</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>AN: 0,65%</span></p>&nbsp;</td></tr></tbody></table><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Andere Modelle</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Im Bereich der Gewerkschaft Unia zählt man im Moment an die 20 kollektiver Branchen-GAV für eine vorzeitige Pensionierung. Zumeist folgen diese Verträge obigem Muster. Zu nennen sind etwa: Marmor und Granit, Holcim, Autogewerbe Kt. VS und einzelne Firmenverträge. Weitere zumeist kantonale Verträge sind RESOR nachgestaltet. In der Uhrenindustrie ist 2007 vereinbart worden, dass 1 Jahr vor dem AHV-Alter eine Frühpensionierung möglich ist. Wer diese beansprucht, hat einen Anspruch auf eine maximale Leistung von 24 000.-/Jahr.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Zwischenfazit</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Zahl der Abschlüsse ist beachtlich, der Sinneswandel der Arbeitgeber ebenso. Abgesehen vom FAR sind jenseits des medialen Scheinwerfers Vereinbarungen getroffen worden, die für die Betroffenen eine wesentliche Steigerung von Lebensqualität bedeuten. Die entsprechenden Fonds stehen finanziell zudem alle auf solidem Fundament. Das Modell hat Zukunft - weitere Branchen dürften folgen.&nbsp;</span></p><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">[1]</span></a><span lang="FR-CH">&nbsp;RESOR = Caisse de retraite anticipée de second oeuvre romand; VRM = Vorruhestandsmodell Dach- und Wandgewerbe; RAMB = retraite anticipée Métallurgie/Bâtiment Genève</span></p></div><div id="ftn2"><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">[2]</span></a>&nbsp;Zu den Voraussetzungen gehört überall eine definierte vorgängige Verweildauer im unterstellten Bereich. Zumeist sind es 20 Jahre, wovon die letzten (7 oder 10 je nach Vereinbarung) ununterbrochen&nbsp; resp. höchstens durch 2 Jahre Arbeitslosigkeit durchbrochen sein können. Fehlende Jahre führen oft zu entsprechenden Leistungskürzungen.</p></div></div>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-106</guid><pubDate>Fri, 17 Dec 2010 15:22:00 +0100</pubDate><title>Was darf der Arbeitgeber, was nicht?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/was-darf-der-arbeitgeber-was-nicht</link><description>Kann der Chef die Länge des Rocks bestimmen? Darf er Frisuren vorschreiben? Piercings verbieten? Ein kleiner Streifzug durch das Arbeitsrecht, Sektion Vorschriften zu Kleidern und zur äusseren Erscheinung.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Sowohl die UBS wie auch Radio Télévision Suisse (RTS) haben kürzlich neue detaillierte Kleidervorschriften erlassen, die sogar den Bereich der Unterwäsche erfassen. Gleichzeitig muss in diesen Zeiten so manche Verkäuferin in ein Samichlaus-Gewand schlüpfen. Grund genug, um sich zu fragen, wie weit sich das Arbeitsrecht zu Kleidervorschriften äussert und welche Kompetenz es dabei dem Arbeitgeber verleiht.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Wird das Tragen von Arbeitskleidung (z.B. Blusen für Pflegepersonal, Küchenschürzen oder Uniformen) oder anderer Spezialausrüstung verlangt (z.B. Sicherheitsausrüstungen), so muss der Arbeitgeber sämtliche Kosten zurückerstatten (Art. 327-327a OR). Darin enthalten sind auch die Kosten für Reinigung und Unterhalt. Für „normale“ Kleidung muss der Arbeitgeber jedoch nicht aufkommen. Schliesslich muss sich jede/r irgendwie einkleiden und das nicht nur um zur Arbeit zu gehen. Die Pflicht zur Kostenrückerstattung beginnt erst dort, wo es nicht mehr möglich ist, seine Arbeit in der Alltagskleidung zu erledigen – z.B. aus hygienischen Gründen. Anzumerken ist hier, dass diese gesetzliche Vorschrift nicht bindend ist und durch eine simple Abmachung modifiziert werden kann. Dies auch zum Nachteil der Arbeiternehmenden.</p><p class="Absatznormal">Doch wie weit kann ein Arbeitgeber gehen, wenn er gewisse Kleidervorschriften erlassen möchte (z.B. Kostüm für Frauen oder Anzug und Krawatte für Männer) ohne dass diese als Arbeitskleidung anzusehen sind? Grundsätzlich erlaubt das Recht dem Arbeitgeber, Kleidervorschriften zu erlassen (Art. 321d OR). Dieses Recht ist umso weitreichender, wenn der oder die Angestellte Kontakt zur Kundschaft, den Lieferanten oder den Handelspartnern hat oder eine repräsentative Position innerhalb der Firma besetzt. Das Recht auf den Erlass von Kleidervorschriften kann auch durch die gesellschaftliche Stellung des Unternehmens und den Usus der Branche begründet werden. Es könnte sogar auf andere Stilbereiche als die Kleidung übertragen werden, so z.B. Piercings oder Tattoos (sofern sie sichtbar sind). Dies jedoch nur dann, wenn solche Attribute tatsächlich dem Image des betroffenen Unternehmens schaden.</p><p class="Absatznormal">Das Recht des Arbeitgebers, Vorschriften zu erlassen, ist jedoch durch seine Pflicht limitiert, die Persönlichkeit seiner Angestellten zu schützen (Art. 328 OR). Er kann insbesondere keine schikanierenden oder der Persönlichkeit seines Personals schädlichen Vorschriften erlassen. Was die Kleidung angeht, so sind Kleidervorschriften für Personal ohne Kundenkontakt, ohne repräsentative Funktion sowie in einer Branche ohne Kleidervorschrifts-Usus höchstens in Ausnahmefällen akzeptabel. Ausserdem sind zu detaillierte oder zu intime Bereiche wie z.B. Unterwäsche-Vorschriften selbst dann nicht akzeptabel, wenn sie an Personal mit Repräsentationspflichten oder in einer Branche mit strengen Kleidungsstandards gerichtet sind.</p><p class="Absatznormal">Eine Verkleidung vorzuschreiben, auch wenn sich diese auf die aktuelle Jahreszeit bezieht (Weihnachten, Ostern, Halloween), ist ohne Zustimmung der Arbeitnehmenden nicht möglich. Ausnahmen hierbei bilden Angestellte, welche ausdrücklich für eine künstlerische Darbietung engagiert wurden oder Animationsaufgaben erledigen, welche eine Verkleidung voraussetzen.</p><p class="Absatznormal">Nicht zuletzt muss der Arbeitgeber auch die Gleichheit zwischen Mann und Frau respektieren. Er kann also keine detaillierten Kleidervorschriften für eines der beiden Geschlechter erlassen, wenn das andere nur sehr wenige Regeln einzuhalten hat. So ist z.B. die neue Direktive der UBS, welche ausschliesslich Frauen vorschreibt, bei gefärbten Haaren stets darauf zu achten, dass die Ansätze immer einwandfrei sind, inakzeptabel. Dies, weil keine ähnliche Regelung für die Männer vorhanden ist. Kategorisch abzulehnen ist auch die Behauptung, dass gewisse Kleidung, insbesondere weibliche, zur sexuellen Belästigung ermutige und deshalb vom Arbeitgeber aufgrund seiner Pflicht, solches Verhalten zu verhindern, verboten werden könnte. Tatsächlich sind es die Verantwortlichen der Belästigung, welche zu bestrafen sind. Die Opfer können in keinem einzigen Fall als Mitverantwortliche angesehen werden, nur weil sie aufreizende Kleidung tragen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-618</guid><pubDate>Wed, 15 Dec 2010 13:07:00 +0100</pubDate><title>Keine Durchlöcherung des Lohnschutzes </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-durchloecherung-des-lohnschutzes</link><description>SGB protestiert bei EU-Botschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p>An einer Kundgebung vor der EU-Botschaft haben der SGB und die ihm angeschlossenen Gewerkschaften heute gegen drohende Versuche der EU-Behörden protestiert, wesentliche Elemente der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, also des Lohnschutzes in der Schweiz, auszuhebeln. Denn die EU-Aussenminister haben gestern zuhanden der Sitzung des Ministerrats vom 16./17.12. entschieden, die Vorankündigungspflicht von 8 Tagen bei Entsendung von Arbeitnehmenden, die Beiträge an die GAV-Vollzugskosten und das neue Kautionssystem in die Schusslinie zu nehmen.&nbsp;
</p><p>Dabei hat die Schweiz 2009 mit den betroffenen EU-Staaten über diese Themen verhandelt und eine Vereinbarung mit Erleichterungen abgeschlossen. Dass nun die EU mit der genau gleichen Kritik an den flankierenden Massnahmen wieder Druck macht, ist ein Bruch von Treu und Glauben und damit doppelt unannehmbar.&nbsp;
</p><p>In der EU werden die Stimmen lauter, die von der Schweiz verlangen, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei der Personenfreizügigkeit zu übernehmen. Dem darf die Schweiz auf keinen Fall zustimmen, denn dann würde der EuGH den Schweizer Lohnschutz auf Klagen von Firmen aus der EU zusammenstreichen.&nbsp;
</p><p>Wie der SGB in der Schweiz haben heute auch in zahlreichen anderen Staaten (siehe:&nbsp;<a href="http://www.etuc.org/" target="_blank" rel="noreferrer">www.etuc.org</a>) die dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) angeschlossenen Gewerkschaften gestreikt oder protestiert. Denn der EGB hat den 15.12.2010 zum Aktionstag gegen die Politik des „Sparens für alle und der Boni für wenige“ bestimmt. Die europäischen Gewerkschaften verlangen ein resolutes Angehen der Krise – vor allem durch umfassende Investitionen in Infrastruktur und ökologische Konversion einerseits und Erschliessen neuer Finanzierungsquellen, insbesondere durch eine Steuer auf Finanztransaktionen, auf exzessive Boni und auf nicht wieder investierte Gewinne, andererseits. Auch in anderen Ländern wurde die zunehmend antigewerkschaftlich ausgerichtete Politik der EU-Behörden scharf kritisiert.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie den Protestbrief an EU-Botschafter Michael Reiterer, die Ansprache von Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Unia, sowie die Pressedokumentation über den Schutz der Löhne durch flankierende Massnahmen.</span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-117</guid><pubDate>Thu, 18 Nov 2010 15:50:00 +0100</pubDate><title>Lehrer lehren sich zu wehren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lehrer-lehren-sich-zu-wehren</link><description>Der Protest der Lehrer/innen gegen unhaltbare Arbeitsbedingungen hat nun auch die Deutschschweiz erfasst: In Zürich hat die Lehrer/innen-Initiative „Schule im Sinkflug“ eine breite erfolgreiche Bewegung ausgelöst. In Bern gingen am 12. November Tausende von Lehrer/innen auf die Strasse. „Wir bilden die Zukunft – aber nicht gratis!“ war hier das Motto.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der bernische Lehrerverband LEBE und der Berner vpod haben gemeinsam gerufen – und sie kamen, die Lehrerinnen und Lehrer aus dem ganzen Kanton, vors Berner Rathaus, an diesem regnerischen 12. November – vier bis fünf Tausend an der Zahl, etwa jede dritte Lehrkraft. Die Botschaft an die Kantonsregierung und das –parlament war klar: „Wir bilden die Zukunft – aber nicht gratis!“ Konkret verlangen die Lehrer/innen: die Wiedereinführung der garantierten Lohnentwicklung und die Anpassung der Gehälter an das frühere System; eine generelle Senkung des Pflichtpensums um eine Lektion und zusätzliche Entlastungslektionen für Klassenlehrpersonen und Berufseinsteigende; kleinere Lerngruppe oder Teamteaching. Und für 2011 erwarten sie den vollen Teuerungsausgleich und 1,5 Prozent für den individuellen Lohnanstieg.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Erster Erfolg in Zürich</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Lehrer/innenmangel, die sehr gute Lohnstudie des Lehrer/innendachverbandes LCH und die Lehrer/innen-Initiative „Schule im Sinkflug“ hat in Zürich, und darüber hinaus, eine breite Solidarisierungswelle ausgelöst. Auf&nbsp;<a href="http://www.schule-im-sinkflug.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.schule-im-sinkflug.ch</a>&nbsp;begründen die Lehrer/innen ihre Aktionen:&nbsp;<i>„Wir sagen ja zu Integration, Individualisierung, Teamarbeit und Partizipation, aber wir sagen nein zu überhasteten Reformprojekten, überladenen Lehrplänen, ungeeigneten Lehrmitteln und übergrossen Klassen für die geforderte Individualisierung.“</i>&nbsp;Das Kantonsparlament hat die Lage an den Schulen für einmal richtig eingeschätzt und am 15. November gegen die Stimmen von Schlüers SVP die Lehrer-Einstiegslöhne deutlich angehoben hat. Ein erster Schritt, dem weitere, in Zürich, Bern und anderswo, folgen müssen.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Empörend ist, dass die stadtzürcherischen Schulpräsidien der Aktion „Schule im Sinkflug“ gedroht haben. Per öffentlich gemachtem Brief haben sie die Lehrer/innen zu recht gewiesen, weil sie auch während der Unterrichtszeit aktiv geworden seien.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">In Bern stiess ein die Lehreraktionen gut begründendes und argumentierendes Rundschreiben der Schulkreise an die Eltern auf positives Echo. Einige Eltern nahmen denn auch an der Lehrer/innenkundgebung teil, weil ihnen deren Anliegen einleuchtet.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">SGB-Kongress solidarisch…</span></h3><p class="Absatznormal">Am 5. November hatte sich der SGB-Kongress mit den Aktionen der Lehrer/innen und ihrer Verbände solidarisiert und festgehalten: „Auf jeder Stufe des Bildungssystems sind motivierte und engagierte Lehrpersonen das A und O für die Lernmotivation und das Wohl der Lernenden entscheidend. Auch in einem architektonisch herausragenden und prämierten Schulhaus der Volks-, Berufs- oder Hochschule lässt sich mit demotivierten, gesellschaftlich kaum mehr anerkannten Lehrpersonen nicht gut lernen. Unsere Vorschläge legen deshalb das Gewicht auf die sofortige Besserstellung der Lehrpersonen. Es ist politisch verantwortungslos, eine Schulreform nach der anderen zu beschliessen, ungeachtet ihrer inhaltlichen Qualität, ohne jenen, die sie umzusetzen haben, genügende Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die Bewegung der Lehrer/innen ist deshalb auch die beste Antwort auf Schlüers ‚Tea-Party-Bewegung‘ gegen eine moderne Volksschule.“</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-620</guid><pubDate>Fri, 12 Nov 2010 13:20:00 +0100</pubDate><title>Bisher mehrheitlich Abschlüsse im Bereich der Forderungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bisher-mehrheitlich-abschluesse-im-bereich-der-forderungen</link><description>Zwischenbilanz Lohnrunde 2010/11</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Verbände haben heute eine Zwischenbilanz der laufenden Lohnrunde gezogen. Die bisherigen Abschlüsse zeigen, dass mehrheitlich die von den SGB-Verbänden geforderte Bandbreite von 2 bis 3 % Lohnerhöhungen auch erreicht worden ist. Tiefer liegen, begründet durch zumeist unnötige Sparvorgaben, die Lohnabschlüsse im öffentlichen Sektor. Der anhaltende Lohnabstand des öffentlichen Bereichs zum privaten wird die Rekrutierungsprobleme der öffentlichen Hand (Lehrer- und Pflegekräftemangel) noch verschärfen, stellte SGB-Chefökonom Daniel Lampart fest.
</p><p>Lampart wies darauf hin, dass in den Branchen, in denen noch verhandelt wird, das Geld für korrekte Lohnerhöhungen vorhanden sei. Bei den Löhnen gäbe es – bei gleichzeitiger Besserung der konjunkturellen Lage - einen grossen Nachholbedarf, stellte Unia Co-Präsident Andreas Rieger fest. Umso unverständlicher sei deshalb die Verweigerung, etwa bei einzelnen Gewerbebranchen und bei der Migros. Giorgio Pardini, Vizepräsident der Gewerkschaft Kommunikation, charakterisierte den Postabschluss als wichtiges Signal für die weitere Kommunikationsbranche, an dem sich eigentlich der ganze Service Public orientieren müsste.&nbsp;
</p><h3>Übersicht bisherige Lohnverhandlungen</h3><p>&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"><p>Branche/Betrieb</p></th><th scope="col"><p>Resultat</p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p>Coop (Unia)</p></td><td><p>Bis zu 5000 CHF Monatslohn: mindestens 3 %</p><p>Langjährige Mitarbeitende: bis 4.3 %</p><p>Ab 5000 CHF Monatslohn: mindestens 2 %</p></td></tr><tr><td><p>Holzbau (Unia)</p></td><td><p>Bis zu 10 Jahre Berufserfahrung: mindestens 1.8 %</p><p>Alle anderen: 80 bis 120.-</p><p>Erhöhung der Mindestlöhne für kaufmännisches Personal und Lernende um bis zu 74 CHF.</p></td></tr><tr><td><p>Second-oeuvre romand (Unia)</p></td><td><p>Mindestens 100 CHF für alle</p><p>Künftig werden Löhne automatisch der Teuerung angepasst.</p><p>Dank regionaler Harmonisierung werden die Mindestlöhne um bis zu 250 CHF erhöht.</p></td></tr><tr><td><p>MPS (Uhren, Unia)</p></td><td><p>90.- gen</p></td></tr><tr><td><p>Autozulieferbetrieb im Kanton Aargau (Unia)</p></td><td><p>Mindestens 2.3%</p></td></tr><tr><td><p>Rockwell Automation, Aarau AG (Unia)</p></td><td><p>2.3%</p></td></tr><tr><td><p>Holcim (Unia)</p></td><td>100 CHF bis 150 CHF, durchschn. 120 CHF<p>Mindestlöhne 1.8-2.3% erhöht und werden künftig automatisch Teuerung und Betriebslohnentwicklung angepasst.</p></td></tr><tr><td><p>Télégenève (Gew. Komm.)</p></td><td><p>2,8 %</p></td></tr><tr><td><p>Post (Gew. Kommunikation)</p></td><td><p>Insgesamt 2,8 % </p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Kt. AG (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1,75 %</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Kt. OW (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1,8 %</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Kt. TG (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>2 % </p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Aarau Stadt (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1,5 %</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>ETH Zürich (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>0,6 % Teuerung und 1,2 % Stufenanstieg</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>GAV Solothurner Busbetriebe (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1,5 % und Erhöhung Pikettzulage</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Energie (diverse Abschlüsse, VPOD) </p></td><td rowspan="1"><p>1,6 % bis 2,3 %</p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic; "><li><span>Daniel Lampart</span>, Chefökonom SGB</li><li><span>Andreas Rieger</span>, Co-Präsident Unia</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-404</guid><pubDate>Fri, 12 Nov 2010 12:12:00 +0100</pubDate><title>Zwischenbilanz Lohnrunde 2010/11</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zwischenbilanz-lohnrunde-2010-11</link><description>Bisher mehrheitlich Abschlüsse im Bereich der Forderungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Verbände haben heute eine Zwischenbilanz der laufenden Lohnrunde gezogen. Die bisherigen Abschlüsse zeigen, dass mehrheitlich die von den SGB-Verbänden geforderte Bandbreite von 2 bis 3 % Lohnerhöhungen auch erreicht worden ist. Tiefer liegen, begründet durch zumeist unnötige Sparvorgaben, die Lohnabschlüsse im öffentlichen Sektor. Der anhaltende Lohnabstand des öffentlichen Bereichs zum privaten wird die Rekrutierungsprobleme der öffentlichen Hand (Lehrer- und Pflegekräftemangel) noch verschärfen, stellte SGB-Chefökonom Daniel Lampart fest.
</p><p>Lampart wies darauf hin, dass in den Branchen, in denen noch verhandelt wird, das Geld für korrekte Lohnerhöhungen vorhanden sei. Bei den Löhnen gäbe es – bei gleichzeitiger Besserung der konjunkturellen Lage - einen grossen Nachholbedarf, stellte Unia Co-Präsident Andreas Rieger fest. Umso unverständlicher sei deshalb die hartnäckige Verweigerung, etwa beim Bau, weiteren Gewerbebranchen und bei der Migros. Giorgio Pardini, Vizepräsident der Gewerkschaft Kommunikation, charakterisierte den Postabschluss als wichtiges Signal für die weitere Kommunikationsbranche, an dem sich eigentlich der ganze Service Public orientieren müsste.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Übersicht bisherige Lohnverhandlungen</h3><p>&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"><p>Branche/Betrieb</p></th><th scope="col">Resultat</th></tr></thead><tbody><tr><td><p>Coop (Unia)</p></td><td><p>Bis zu 5000 CHF Monatslohn: mindestens 3 %</p><p>Langjährige Mitarbeitende: bis 4.3 %</p><p>Ab 5000 CHF Monatslohn: mindestens 2 %</p></td></tr><tr><td><p>Holzbau (Unia)</p></td><td><p>Bis zu 10 Jahre Berufserfahrung: mindestens 1.8 %</p><p>Alle anderen: 1.7-1.91 %</p><p>Erhöhung der Mindestlöhne für kaufmännisches Personal und Lernende um bis zu 74 CHF.</p></td></tr><tr><td><p>Second-oeuvre romand (Unia)</p></td><td><p>Mindestens 100 CHF für alle</p><p>Künftig werden Löhne automatisch der Teuerung angepasst.</p><p>Dank regionaler Harmonisierung werden die Mindestlöhne um bis zu 250 CHF erhöht.</p></td></tr><tr><td><p>Autozulieferbetrieb im Kanton Aargau (Unia)</p></td><td>Mindestens 2.3%</td></tr><tr><td><p>Rockwell Automation, Aarau AG (Unia)</p></td><td>2.3%</td></tr><tr><td><p>Holcim (Unia)</p></td><td><p>100 CHF bis 150 CHF, durchschn. 120 CHF</p><p>Mindestlöhne 1.8-2.3% erhöht und werden künftig automatisch Teuerung und Betriebslohnentwicklung angepasst.</p></td></tr><tr><td><p>Post (Gew. Kommunikation)</p></td><td><p>Insgesamt 2,8 % (1 % generell, 0,8 % individuell + Übernahme AN-Anteil PK-Sanierung 1 %) </p></td></tr><tr><td><p>Télégenève (Gew. Komm.)</p></td><td><p>2,8 %</p></td></tr><tr><td><p>Kt. SO (VPOD)</p></td><td><p>0,7 % generell und 1,7 % Stufenanstieg</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Kt. AG (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1,75 %</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Kt. OW (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1,8 %</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Kt. TG (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1 % generell und 1 % ind</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Aarau Stadt (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1,5 %</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>ETH Zürich (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>0,6 % Teuerung und 1,2 % Stufenanstieg</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>GAV Solothurner Busbetriebe (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1 % generell, 0,5 % individuell und Erhöhung Pikettzulage</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Energie (diverse Abschlüsse, VPOD) </p></td><td rowspan="1"><p>1,6 % bis 2,3 %</p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-407</guid><pubDate>Tue, 09 Nov 2010 12:14:00 +0100</pubDate><title>Mindestlöhne, gute Renten, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestloehne-gute-renten-bekaempfung-der-arbeitslosigkeit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hält aus Anlass der heutigen Armutskonferenz, an der über Strategien zur Bekämpfung der Armut diskutiert wird, fest: Faire Mindestlöhne, ein guter funktionierender Sozialstaat und eine Berufsbildung, die sich auch der Integration der Schulschwächeren widmet, sind die besten Mittel, Armut zu verhindern.
</p><p>Aus diesem Grund wird der SGB anfangs nächsten Jahres seine Mindestlohninitiative starten. Sie sieht Mindestlöhne von 22 Franken pro Stunde (rund 4000.- pro Monat) vor und wird auch Branchen erfassen, die bisher keine sozialpartnerschaftlich geregelten Löhne kannten.&nbsp;
</p><p>Zudem setzt sich der SGB für eine gute soziale Sicherheit in diesem Land ein. Dabei muss die wirtschaftliche Erholung für eine Offensive bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit genutzt werden</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-699</guid><pubDate>Sat, 06 Nov 2010 15:24:00 +0100</pubDate><title>Antigewerkschaftliche Kündigungen stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/antigewerkschaftliche-kuendigungen-stoppen</link><description>RESOLUTION
Angenommen vom SGB-Kongress 5./6. November 2010</description><content:encoded><![CDATA[<p>In allen demokratischen Staaten sind Arbeitnehmende, die eine spezifische gewerkschaftliche Rolle wahrnehmen, in hohem Mass gegen Kündigung geschützt. In der Schweiz ist dieser Schutz auf ein mickriges Minimum beschränkt: Sogar wenn ein Gericht feststellt, dass ein gewerkschaftlicher Vertreter missbräuchlich entlassen worden ist, können höchstens sechs Monatslöhne als Entschädigung verfügt werden, nicht aber eine Wiedereinstellung. 
</p><p>Diese Loskauf-Mentalität ist ein Hohn. Sie verletzt internationales Recht, nämlich das von der Schweiz ratifizierte IAO-Abkommen 98. Deshalb hat der SGB die Schweiz 2003 bei der IAO angeklagt. Die IAO hat die Schweiz daraufhin gerüffelt. Aufgrund der stur blockierenden Haltung der Arbeitgeber waren der Bundesrat und die Verwaltung jedoch nicht zu handeln bereit.
</p><p>In der jüngsten Krise haben antigewerkschaftliche Kündigungen deutlich zugenommen. Diverse Betriebe - auch solche, die sich sonst gern als Muster-Unternehmen ins Schaufenster der Öffentlichkeit stellen (Tamedia, Manor) - haben missbräuchlich Gewerkschaftsvertreter/innen entlassen. Sie entledigten sich so ihrer Kritik und innerbetrieblicher Opposition, um Restrukturierungen wider das Personal reibungslos durchziehen zu können. Diese „Friss-oder-stirb-Haltung“, dieser imperative Griff zum Maulkorb widerspricht jeglicher Vorstellung von Sozialpartnerschaft und einer demokratischen Konzeption der Gesellschaft. Belegschaft und Gewerkschaft werden so in den Würgegriff genommen. Die SGB-Gewerkschaften haben diesen dramatisch zunehmenden Skandal in einer Kampagne öffentlich denunziert. Das hat den Bundesrat endlich dazu gebracht, entsprechenden Handlungsbedarf zuzugeben. In seinem Entwurf zu einem verstärkten Kündigungsschutz von Personen, die Missstand am Arbeitsplatz anzeigen, will er auch gewerkschaftliche Vertreter/innen besser schützen.
</p><p>Der SGB-Kongress bekräftigt:
</p><p>&nbsp;</p><p>1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Antigewerkschaftliche Kündigungen und Repressionen verhöhnen den Rechtsstaat und sind einer Demokratie unwürdig.
</p><p>&nbsp;</p><p>2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gewerkschaftsbewegung wird weiterhin jede antigewerkschaftliche Kündigung öffentlich denunzieren. Unternehmen, die den autoritären Tarif durchgeben, sollen wissen, dass sie dies viel kosten wird. Die Gewerkschaften führen ihre Kampagne sowohl gegen antigewerkschaftliche Kündigungen als auch für die Stärkung der Gewerkschaftsrechte und die Bestrafung von den Arbeitgebern, welche deren Ausübung verhindern entschieden weiter. 
</p><p>&nbsp;</p><p>3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Falls die Verhandlungen und Bemühungen für einen besseren Kündigungsschutz gewerkschaftlicher Vertreter/innen scheitern sollten, wird der SGB die Klage vor der IAO erneut vorantreiben. Er wird zusätzlich geeignete Initiativen auf parlamentarischer und politischer Ebene prüfen. In allen GAV-Verhandlungen werden unsere Forderungen zum Schutz der Vertrauensleute als prioritäre Forderung eingebracht.
</p><p>&nbsp;</p><p>4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die bundesrätlichen Vorschläge zu einem besseren Kündigungsschutz gewerkschaftlicher Vertreter/innen müssen auch das Recht auf eine Wiedereinstellung von missbräuchlich Gekündigten enthalten. Die Wiedereinstellung ist nämlich:
</p><p>a.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die beste abschreckende Sanktion gegen Arbeitgeber, welche die Demokratie und die Sozialpartnerschaft mit den Füssen treten. Angriffe auf grundlegende Rechte sühnt man nicht allein mit Geldzahlung.
</p><p>b.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die beste Wiedergutmachung des von den Opfern antigewerkschaftlicher Kündigungen erlittenen Schadens;
</p><p>c.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Stärkung der Kompetenz der DemokratInnen, sich für Demokratie einzusetzen und gegen Tyranie zu wehren.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-408</guid><pubDate>Thu, 04 Nov 2010 12:17:00 +0100</pubDate><title>Gute Mindestlöhne, damit der Lohn zum Leben reicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gute-mindestloehne-damit-der-lohn-zum-leben-reicht</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Wirtschaftsmotor brummt, die Unternehmen streichen satte Gewinne ein. Trotzdem gibt es bei uns immer noch unzählige Working-Poor – Personen, die arm sind, obwohl die vollzeitlich arbeiten. Dies ist ein Armutszeugnis für unser reiches Land.
</p><p>Um diesen Missstand zu bekämpfen, hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) die Mindestlohn-Initiative erarbeitet. Mit dieser soll gesichert werden, dass kein Vollzeitbeschäftigter weniger als 4000 Franken im Monat verdient. Zudem will die Initiative in möglichst vielen Branchen Mindestlöhne einführen resp. schützen und zwar über Gesamtarbeitsverträge. Die Mindestlohn-Initiative ist ein Schwerpunkt-Thema am SGB-Kongress diesen Samstag in Bern. Sammelstart ist Mitte Januar.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-645</guid><pubDate>Mon, 25 Oct 2010 15:05:00 +0200</pubDate><title>Weniger arbeiten – mehr leben! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/weniger-arbeiten-mehr-leben</link><description>Vorschau auf den 54. SGB-Kongress: Erwerbsarbeit und Familienpflichten sind besser zu vereinbaren – deshalb verlangt das SGB-Kongresspapier bereits im Titel eine „Arbeitszeit im Einklang mit Familie, Freizeit und Gesundheit“.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Dilemma stellt sich vor allem für Frauen: wählen zu müssen zwischen Erwerbsarbeit und Familienpflichten. Eine Mehrheit der Frauen wählt heute die Mixlösung Teilzeiterwerb gekoppelt an die primäre Verantwortung für die Familie. Das Dilemma aber bleibt. Es äussert sich für die Frauen so: Teilzeitarbeit bedeutet sehr oft –bei Trennung vom Partner fast immer – mangelnde soziale Absicherung. Vollzeiterwerb und Familie lassen sich hingegen meist nicht unter einen Hut bringen.&nbsp;
</p><h3>Arbeitszeit kürzen</h3><p>Die Forderung ist deshalb simpel: Es braucht kürzere Arbeitszeiten. Dadurch würde es auch mehr vollzeitig erwerbstätigen Männern ermöglicht, sich intensiver den Familienpflichten zu widmen. Das Papier widersetzt sich damit nicht der weiteren, dringend notwendigen Förderung von familienergänzender Kinderbetreuung. Es kann aber dem „flächendeckenden Outsourcing der Familienarbeit zu Gunsten einer möglichst langen und flexiblen Erwerbsarbeit“ keine gewerkschaftliche Perspektive abgewinnen.
</p><h3>Bewusstseinswandel</h3><p>Das Papier nennt keine Zahl als Ziel bei der Wochenarbeitszeit, es verlangt einen entsprechenden Bewusstseinswandel: Die Verbände sollen eine Arbeitszeitverkürzung aus Vereinbarkeitsoptik als prioritäre Forderung in die GAV-Verhandlungen tragen. Flankiert werden soll dies mit einem Recht auf Reduktion der Arbeitszeiten aufgrund von Betreuung und dem Recht auf Urlaub bei längerer Pflege von Angehörigen (nicht nur Kindern, sondern z.B. auch Eltern).&nbsp;
</p><p>Verlangt werden zudem planbare und verlässliche Arbeitszeiten. Der Mutterschaftsurlaub soll von heute 14 auf neu 18 Wochen verlängert, ein Vaterschaftsurlaub von 8 Wochen neu eingeführt werden. Die Gewerkschaften sollen hier sowohl den Weg über das Gesetz wie auch über den GAV gehen.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Lesen Sie auch die Kongressvorschau zur&nbsp;Altersvorsorge, zur&nbsp;Wirtschaftspolitik der Gewerkschaften, zur&nbsp;SGB-Bildungspolitik&nbsp;sowie&nbsp;einleitende Bemerkungen zum Kongress.</span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-410</guid><pubDate>Wed, 20 Oct 2010 12:19:00 +0200</pubDate><title>Endlich ärgste Lohndrückerei gestoppt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/endlich-aergste-lohndrueckerei-gestoppt</link><description>Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lohndumping ist heute bei in Privathaushalten angestellten Personen eine Realität. Die Dum-pinggefahr hat sich mit der Öffnung des Schweizer Arbeitsmarkts gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten nochmals verschärft. Der SGB ist daher erleichtert, dass der Bundesrat auf seine entsprechenden Warnungen handelt und nun ein Normalarbeitsvertrag (NAV) mit Mindestlöhnen für das Hauspersonal gilt.
</p><p>Bei dem vorliegenden NAV handelt es sich aber bloss um eine Minimalvariante. Bereits die von der tripartiten Kommission vorgeschlagenen Mindestlöhne waren so tief, dass nur ein begrenzter Schutz gewährleistet gewesen wäre. Dass der Bundesrat diese Mindestlöhne nochmals gesenkt hat, schwächt die Schutzwirkung dieses NAV weiter. Die Mindestlöhne werden in Zukunft erhöht werden müssen.
</p><p>Der Erlass von NAV mit verbindlichen Mindestlöhnen ist seit der Einführung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit möglich. Der NAV für die Hauswirtschaft ist der erste nationale NAV dieser Art in der Schweiz. Bisher wurden nur kantonale NAV erlassen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-126</guid><pubDate>Thu, 07 Oct 2010 16:19:00 +0200</pubDate><title>Endlich eine Sozialplanpflicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/endlich-eine-sozialplanpflicht</link><description>Die bundesrätliche Botschaft zur Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) betrifft zentrale Arbeitnehmeranliegen. Und sie bringt einen Fortschritt: die Sozialplanpflicht. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Erwerber eines zu sanierenden Unternehmens (Nachlassstundung, Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung) soll künftig nicht mehr gezwungen sein, alle Einzelarbeitsverträge zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Der SGB lehnt diesen Vorschlag ab. Es ist nicht akzeptabel, dass die Sanierung eines Unternehmens auf dem Rücken seines Personals durchgeführt wird. So muss bei einer Sanierung der Erhalt der Arbeitsplätze im Vordergrund stehen. Die Flexibilität des schweizerischen Arbeitsrechts, insbesondere die umfassende Kündigungsfreiheit, lässt den Arbeitgebern bereits ausreichenden Handlungsspielraum. Der Wegfall dieses Schutzes würde die Kosten für Unternehmenssanierungen auf die Insolvenzentschädigung übertragen.&nbsp;</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE" style="text-decoration:none; text-underline:none">Sozialplanpflicht bei 250 Angestellten</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Als Gegenleistung für die Abschaffung der Pflicht zur Übernahme aller Arbeitsverträge schlägt der Bundesrat die Einführung einer Pflicht zum Abschluss eines Sozialplans vor. Dieser soziale Fortschritt ist überfällig; der Schutz der hierzulande Beschäftigten vor den negativen Auswirkungen von Massenentlassungen liegt weit hinter dem in den Nachbarländern zurück. Der SGB hat mehrfach schon eine Sozialplanpflicht verlangt. Allerdings soll diese Pflicht nur für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten gelten (= 0,37 % der Privatunternehmen mit 39 % aller Arbeitnehmenden). Der SGB wird daher beantragen, dass die Limite auf 100 Beschäftigte gesenkt wird.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dem Entwurf zufolge tritt die Pflicht zur Verhandlung eines Sozialplans ein, wenn der Arbeitgeber binnen 30 Tagen eine Massenentlassung von mindestens 30 Arbeitnehmenden vornimmt. Diese Entlassungen müssen aus nicht mit ihrer Person zusammenhängenden Gründen erfolgen. Der Arbeitgeber muss mit der oder den Gewerkschaften, die – sofern vorhanden – einen GAV unterzeichnet hat/haben, der Arbeitnehmervertretung oder, wenn es keine gibt, direkt mit den Arbeitnehmenden verhandeln. Kommt bei der Verhandlung über den Sozialplan keine Einigung zustande, legt ein Schiedsgericht einen obligatorischen Sozialplan fest, der den Fortbestand des Unternehmens nicht gefährden darf.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Leider sieht der Entwurf vor, dass die Pflicht zur Verhandlung über einen Sozialplan bei Konkurs oder Nachlassstundung nicht gilt. Der Bundesrat rechtfertigt diese Einschränkung mit seiner Furcht, dass die Sanierung durch einen Sozialplan, welcher die Konkursmasse allzu stark belastete, verunmöglicht würde. Er behauptet ferner, dass solche Verfahren die Betreibungs- und Konkursbehörden „überlasten“ und das Verfahren in die Länge ziehen würden. Diese Argumente sind nicht stichhaltig. Der Wegfall der Sozialplanpflicht bei Konkurs und Sanierung schwächt die Lage der Arbeitnehmenden, die schon jetzt nicht mehr vom automatischen Übergang ihrer Arbeitsverträge an den Erwerber profitieren, ein weiteres Mal. Wer nicht übernommen wird, braucht Ausgleichsmassnahmen. Darüber hinaus ist es durchaus möglich, einen Sozialplan auszuhandeln, der die Sanierung nicht behindert.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fällt die Sozialplanpflicht bei Konkurs und Sanierung weg, so würde dies einen Anreiz schaffen, bei drohendem Konkurs überhaupt nicht mehr über einen Sozialplan zu verhandeln, da dies ja nicht mehr vorgeschrieben ist. Das Argument der Überlastung der Behörden schliesslich ist nicht haltbar, denn das Personal dieser Behörden bräuchte nur aufgestockt zu werden.&nbsp;</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Vermeidung missbräuchlicher Kettenkonkurse</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Aus Sicht des SGB geht es schliesslich darum, diese SchKG-Revision für die Einführung einer Norm zur Eindämmung des insbesondere im Baugewerbe und im Handwerk immer häufiger anzutreffenden Phänomens der Kettenkonkurse zu nutzen. Oftmals gehen skrupellose Arbeitgeber in Konkurs, um ihren Beschäftigten ausstehende Lohn- und Sozialbeitragszahlungen nicht zahlen zu müssen. Sofort danach gründen sie in der gleichen Branche und häufig mit demselben Personal ein neues Unternehmen unter einem anderen Namen. Dieses neue Unternehmen geht rasch aus denselben Gründen in Konkurs und das gleiche Spiel beginnt von vorn. Um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, schlägt der SGB vor, dass ein in Konkurs gegangener Arbeitgeber, dessen Verbindlichkeiten aus einem alten Unternehmen nicht vollständig zurückgezahlt worden sind, während eines Zeitraums von fünf Jahren nach dem Konkurs nicht erneut als Organ einer Personengesellschaft im Handelsregister eingetragen werden kann. Diese Vorschrift hat sich in Belgien bewährt. Eine neue strafrechtliche Bestimmung, mit der missbräuchliche und sich wiederholende Konkurse geahndet werden, sollte ebenfalls geprüft werden.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-125</guid><pubDate>Thu, 07 Oct 2010 16:16:00 +0200</pubDate><title>Ein zu schüchterner Beginn, aber immerhin ein Beginn</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-zu-schuechterner-beginn-aber-immerhin-ein-beginn</link><description>Jetzt hat der Bundesrat endlich halbwegs erkannt, dass gewerkschaftliche Vertreter/innen besser gegen missbräuchliche Kündigung zu schützen sind. Die vorgeschlagenen Sanktionen bleiben aber zu schwach.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der SGB nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Bundesrat einen Gesetzesentwurf in Vernehmlassung gibt, der Gewerkschaftsvertreter/innen und Personen, die Missstand anzeigen (whistleblower), besser vor missbräuchlicher Kündigung schützen soll. Die jahrelange entsprechende Kampagne der Gewerkschaften scheint nun doch erste Früchte zu tragen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Bundesrat handelt jedoch nur zaghaft, die von ihm vorgeschlagenen Sanktionen sind schwach: Antigewerkschaftliche Kündigungen würden neu, wenn als solche festgehalten, mit maximal 12 Monatslöhnen sanktioniert (heute maximal 6 Monatslöhne). Die Kündigungen könnten aber weiterhin nicht annulliert werden. Arrogante Arbeitgeber könnten sich also weiterhin jener Mitarbeitenden entledigen, die ihre Kolleg/innen verteidigen. Eine Sanktion von 12 Monatslöhnen entwickelt keine Abschreckung, insbesondere nicht für Grossunternehmen. Personalvertreter oder Gewerkschafterinnen, die Opfer einer solchen missbräuchlichen Kündigung sind, würden also weiterhin ihre Stelle verlieren und arbeitslos werden. Der Bundesrat will für sie kein Recht auf Wiedereinstellung.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der SGB fordert wirksame Sanktionen gegen solche missbräuchliche Kündigungen, insbesondere ihre Annullierbarkeit und damit die Möglichkeit zur Wiedereinstellung der Betroffenen. Dass dies nötig ist, zeigt die in letzter Zeit dramatische Zunahme von missbräuchlichen Kündigungen an Gewerkschafter/innen und Personalvertreter/innen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zwei weitere Vorschläge des Gesetzesentwurfes sind als Fortschritt festzuhalten. Einerseits sind die Regelungen missbräuchlicher Kündigung nicht mehr „absolut zwingend“ – in den GAV kann zugunsten der Arbeitnehmenden davon abgewichen werden. Zum anderen kann gewählten Personalvertretern nicht mehr aus ökonomischen, sondern nur mehr aus Gründen, die in ihrer eigenen Person liegen, gekündigt werden. Dieser Vorschlag korrigiert einen kürzlichen fatalen Entscheid des Bundesgerichts. Danach hätte ein Arbeitgeber, der mittelfristig für sein Unternehmen eine Verschlechterung vorauszusehen glaubt, eine/n Personalvertreter/in aus wirtschaftlichen Gründen entlassen können.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Klar ist: wenn die Gewerkschaften einen besseren Schutz vor antigewerkschaftlicher Kündigung wollen, dann haben sie ihren entsprechenden Druck aufrecht zu erhalten. Deshalb werden der SGB und seine Verbände weiterhin alle Fälle antigewerkschaftlicher Kündigungen systematisch denunzieren. Und wenn der vorliegende Gesetzesentwurf nicht befriedigende Ergebnisse bringen sollte, wird der SGB auf seine entsprechende Klage vor der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zurückkommen. Denn der Schutz vor antigewerkschaftlicher Kündigung gehört zu den Kernarbeitsnormen, die die Schweiz als Gastland der IAO zu respektieren und zu fördern hätte.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-414</guid><pubDate>Mon, 04 Oct 2010 12:25:00 +0200</pubDate><title>Massnahmen gegen prekäre Temporärarbeit und Arbeit auf Abruf notwendig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/massnahmen-gegen-prekaere-temporaerarbeit-und-arbeit-auf-abruf-notwendig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit 2001 hat die prekäre Arbeit in der Schweiz zugenommen, wie der heute veröffentlichte Bericht des Seco zeigt. Dabei unterschätzt der Bericht den Anstieg der Temporärarbeit. Gemäss den hauseigenen Seco-Statistiken hat sich die Temporärarbeit seit 2001 verdoppelt.&nbsp;
</p><p>Die Zunahme der Temporärarbeit und der Arbeit auf Abruf ist besorgniserregend. Für die Betroffenen sind solche Anstellungen mit grosser Unsicherheit verbunden. Dementsprechend wünschen sich die meisten eine Dauerstelle mit regelmässigen Arbeitszeiten.
</p><p>Temporärfirmen verstossen immer wieder gegen die Schweizer Arbeitsbestimmungen. Lohndumping kommt nach wie vor häufig vor. Doch ein schützender Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für diesen Bereich scheiterte bisher am Widerstand von Arbeitgebenden. Tritt der GAV in nächster Zeit nicht vollumfänglich in Kraft, braucht es härtere Massnahmen. Den Temporärbüros muss beispielsweise verboten werden, Personal im Ausland zu rekrutieren.
</p><p>Für den SGB muss Arbeit existenzsichernd, planbar und mit Familienpflichten vereinbar sein. Arbeit auf Abruf erfüllt diese Bedingungen nicht und bedeutet häufig die Überwälzung des Unternehmensrisikos auf die Arbeitnehmenden und die Rückkehr zur Tagelöhnerei. Z.B. betrachtet die Arbeitslosenversicherung Arbeit auf Abruf nicht als „zumutbare Arbeit“. Der SGB setzt sich für das Verbot von Arbeit auf Abruf ein. Pikettdienste sollen in einigen Ausnahmefällen erlaubt sein, wo sie unabdingbar sind. In jedem Fall sind die Einsätze genügend im Voraus bekanntzugeben; die Wartezeit ist angemessen zu entlöhnen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-416</guid><pubDate>Fri, 01 Oct 2010 13:35:00 +0200</pubDate><title>Besserer Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/besserer-schutz-gegen-antigewerkschaftliche-kuendigungen-noetig</link><description>Für SGB sind vorgesehene Sanktionen zu schwach</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst es, dass der Bundesrat endlich den Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen und für Whistleblowers verbessern will. Die vorgeschlagenen Sanktionsmassnahmen sind aber viel zu weich: Für grosse Unternehmen ist eine maximale Entschädigung von zwölf Monatslöhnen kaum abschreckend. Zudem verlieren die missbräuchlich entlassenen PersonalvertreterInnen, GewerkschafterInnen und Whistleblowers weiterhin definitiv ihre Stelle. Sie haben keinerlei Anspruch auf Wiedereinstellung, werden also arbeitslos und können ihre Rechte nicht mehr am Arbeitsplatz geltend machen.
</p><p>Der SGB fordert daher den Bundesrat auf, Sanktionsmassnahmen mit Zähnen vorzusehen, den Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen zu erhöhen sowie die Wiedereinstellungsmöglichkeit für missbräuchlich Entlassene vorzusehen. Weitergehende Massnahmen sind nötig. In den letzten Monaten hat die Zahl missbräuchlicher Kündigungen von PersonalvertreterInnen oder GewerkschafterInnen dramatisch zugenommen.
</p><p>Dazu kommt, dass die Schweiz von der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verurteilt worden ist, weil sie die internationalen Schutznormen gegen antigewerkschaftliche Kündigungen nicht einhält. Diese Schutznormen gehören zu den fundamentalen Menschenrechten.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-131</guid><pubDate>Sun, 26 Sep 2010 16:28:00 +0200</pubDate><title>Wieder ein Trick des Unternehmens</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wieder-ein-trick-des-unternehmens</link><description>Seit rund 3 Monaten wird beim Genfer Flughafenreinigungsbetrieb ISS gestreikt – gegen massive Lohnkürzungen. Jetzt versucht das Unternehmen mit einem Pseudo-Verband die Streikenden und ihre Gewerkschaft VPOD auszutricksen. Ein sehr durchsichtiges Manöver.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Seit bald 3 Monaten streiken in der Genfer Niederlassung des internationalen Riesenunternehmens ISS gut 10 % der Angestellten. Die Genfer ISS will für die Flugzeugreiniger/innen die Löhne kürzen, teils über 1000 Franken – und das bei Salären, die in den Bereichen von 3500 bis maximal 4800 Franken liegen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Gewerkschaft VPOD hatte mit ISS einen GAV abgeschlossen, den das Unternehmen im Juni kündigte und durch individuelle Verträge mit den bedeutend tieferen Löhnen ersetzte. Die Streikenden hätten sich wohl schon lange durchgesetzt, hätten sie mehr Beschäftigte mobilisieren können. Aber die Angst um den Arbeitsplatz und dauernde Einschüchterung durch den Betrieb haben das verhindert. Es ist eine Schande für dieses Weltunternehmen, das sich in Hochglanzbroschüren als fortschrittlich darstellt – und zumindest ein positiver Nebeneffekt des Streiks, dass sich mittlerweile einige Städte, die ISS-Dienste in Anspruch nehmen, je nach Ausgang des Genfer Streites darauf besinnen wollen, ob sie weiterhin mit ISS zusammenarbeiten wollen…</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Um die Streikenden zurückzubinden, hat ISS schon zu manchem Trick gefunden. Der neueste: ISS schliesst mit dem Personalverband PUSH einen Pseudo-GAV ab, der eine Lohnskala von 3500.- bis 3800.- festhält. Der von ISS gekündigte GAV mit dem VPOD hatte eine Skala von 3650.- bis 4850.- vorgesehen. Das sagt wohl alles.</span></p><p class="Texte">Doch kann PUSH überhaupt einen GAV abschliessen? VPOD und SGB bestreiten dies. PUSH hatte vor dem Streik keine Mitglieder bei der Genfer ISS.&nbsp;&nbsp;Ebensowenig kann PUSH gegenüber dem Arbeitgeber jene Unabhängigkeitsgarantien erbringen, die vom kollektiven Arbeitsrecht verlangt werden. Der VPOD verlangt deshalb zu Recht, dass PUSH nicht als GAV-abschlussfähig anerkannt wird. Das Manöver mit dem bestellten Verband, mit dem man traulich einen GAV aushandelt, den man dann vom betroffenen Personal absegnen lässt, wirkt allzu durchsichtig.&nbsp;</p><p style="text-align:justify">ISS Schweiz präsentiert sich auf seiner Website wie folgt: „Die ISS Werte&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Verantwortung</span><b>,&nbsp;</b><span style="font-weight: bold;">Ehrlichkeit</span><b>,&nbsp;</b><span style="font-weight: bold;">Unternehmertum&nbsp;</span>und&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Qualität&nbsp;</span>definieren unser Verhältnis zu den Menschen innerhalb und ausserhalb unserer Organisation. Dazu gehört auch, dass wir unsere soziale Verantwortung in der Gesellschaft wahrnehmen und alle für uns relevanten Gesetze und Regelungen einhalten.“ No comment.&nbsp;&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-421</guid><pubDate>Thu, 23 Sep 2010 13:43:00 +0200</pubDate><title>PUSH ist nicht GAV-abschlussfähig!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/push-ist-nicht-gav-abschlussfaehig</link><description>Zur Vereinbarung zwischen ISS Aviation und PUSH</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Texte">Die Vereinigung PUSH wurde vom Genfer Flughafenbetrieb ISS-Aviation herbeigerufen, um einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen, dessen einziger Zweck darin besteht, die im Flughafen verankerte Gewerkschaft VPOD zu umgehen und die seit bald einmal 3 Monaten streikenden ISS-Mitarbeiter/innen auszutricksen. Der SGB bezweifelt, dass PUSH die Kriterien erfüllt, um einen GAV abzuschliessen. PUSH hat keine Mitglieder bei ISS. Ebensowenig kann PUSH gegenüber dem Arbeitgeber jene Unabhängigkeitsgarantien erbringen, die vom kollektiven Arbeitsrecht verlangt werden.</p><p class="Texte">PUSH ist weder Mitglied des SGB, noch der Communauté Genevoise d’Action Syndicale (CGAS), noch eines anderen nationalen gewerkschaftlichen Dachverbandes. Die «Bestellung» durch den Arbeitgeber mit dem Zweck, den Streik zu brechen, ist offensichtlich. Oft ist die Adresse von PUSH diesselbe wie die des jeweiligen Arbeitgebers. Schreiben, die das Personal zum Beitritt auffordern, stammen oft von Kadern. Die gewerkschaftlichen Vertreter von PUSH sind meist Kader der Unternehmen - die dann mit sich selbst verhandeln können. Zudem gibt PUSH zu, Arbeitskonflikte systematisch verhindern zu wollen. PUSH nimmt meistens für den Arbeitgeber Partei, indem es Vereinbarungen abschliesst, die für diesen vorteilhaft sind. Deshalb kann PUSH nicht als Gewerkschaft betrachtet werden, die die Interessen ihrer Mitglieder verteidigt und vom Arbeitgeber unabhängig ist. &nbsp;</p><p class="Texte">Aus all diesen Gründen unterstützt der SGB die Bestrebungen des VPOD, dass PUSH nicht als GAV-abschlussfähige Organisation anerkannt wird.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-426</guid><pubDate>Wed, 08 Sep 2010 13:51:00 +0200</pubDate><title>Sozialplanpflicht weiter fassen - keine Sanierung auf dem Rücken des Personals </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sozialplanpflicht-weiter-fassen-keine-sanierung-auf-dem-ruecken-des-personals</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, eine Sozialplanpflicht einzuführen. Dieser soziale Fortschritt drängte sich seit langem auf – der Schutz der Arbeitnehmenden vor Massenentlassungen ist in den Nachbarstaaten im Unterschied zur Schweiz in den letzten Jahren kontinuierlich weiter entwickelt worden. Der SGB bedauert jedoch, dass diese Pflicht nur für Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitenden gelten soll. Er beantragt, diesen Sockel auf 100 zu senken, damit mehr Arbeitnehmer/innen von einer Abfederung der negativen Folgen einer Massenentlassung profitieren können.&nbsp;
</p><p>Klar lehnt der SGB hingegen ab, dass die Übernehmer eines im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erworbenen Betriebes künftig von der Pflicht enthoben werden sollen, die bisherigen Arbeitsverträge zu übernehmen. Eine solche Sanierung eines Unternehmens auf dem Rücken des Personals ist inakzeptabel. Eine Sanierung hat in erster Linie die Stellen zu erhalten. Das sehr flexible Schweizer Arbeitsrecht ermöglicht den Arbeitgebern genügend Spielraum. Die Aufgabe dieser bisherigen Garantie bedeutet nichts anderes, als die Kosten der Sanierung der Arbeitslosenversicherung zu übertragen.
</p><p>Die Behauptung, wonach im Falle von Insolvenz die Garantie der bisherigen Arbeitsverträge für die Neuerwerber die Übernahme solcher Betriebe erschwerte, ruht auf keiner empirischen Grundlage. Dem SGB ist kein Fall bekannt, in dem ein potentieller Neuerwerber eines insolventen Betriebes auf dessen Erwerb wegen der Übernahmepflicht der bisherigen Arbeitsverträge verzichtet hat. Hingegen gibt es viele missbräuchliche Konkursfälle, mittels derer anstehenden Lohnforderungen zu entkommen versucht wird. Schliesslich sind auch Pseudo-Sanierungen, deren wirkliches Ziel die Entlassung von Personal ist, eine Wirklichkeit. Dagegen sind Massnahmen zu ergreifen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-429</guid><pubDate>Thu, 02 Sep 2010 14:00:00 +0200</pubDate><title>SGB-Vorstand solidarisiert sich mit den Streikenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-vorstand-solidarisiert-sich-mit-den-streikenden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat an seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause eine Resolution verabschiedet, die sich voll mit dem am Genfer Flughafen streikenden Personal von ISS (Flugzeugreinigung) solidarisiert:&nbsp;
</p><p>„Seit mehr als 50 Tagen streiken die ISS-Mitarbeitenden am Genfer Flughafen. Sie wehren sich&nbsp; so gegen massive Lohnsenkungen und gegen die Kündigung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV). In einzelnen Kategorien sollen die Lohnsenkungen 25 % (!) erreichen. So will ISS etwa den Maximallohn einer Reinigungsmitarbeiterin von heute 4847.75 Franken (nach 20 Berufsjahren) auf neu nur noch 3550.- kürzen.&nbsp;
</p><p>Ein solcher Angriff auf die Löhne ist für den SGB-Vorstand schlicht ein sozialer Hohn und eine &nbsp;Attacke auf die Würde der betroffenen Arbeitnehmenden. ISS, ein Weltkonzern und nicht eine kleine um ihr Überleben kämpfende Bude, soll weiterhin anständige Löhne zahlen und den bisherigen GAV weiterführen.&nbsp;
</p><p>Der SGB-Vorstand solidarisiert sich mit den Streikenden. Er fordert auch die Genfer Regierung als Konzessionsbehörde für Flughafenbetriebe auf, sich einem solchen Lohnabbau entschieden entgegen zu stellen.“&nbsp;
</p><p>Hinweis: Heute um 18.00 findet in Genf vor dem Sitz des Grand Conseil (Rue de l‘Hôtel-de-Ville&nbsp;2) eine Solidaritätskundgebung statt.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-146</guid><pubDate>Wed, 25 Aug 2010 16:49:00 +0200</pubDate><title>Bald 50 Tage im Streik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bald-50-tage-im-streik</link><description>Seit dem 8. Juli streiken, tatkräftig vom VPOD unterstützt, die Mitarbeitenden von ISS-Aviation (Flugzeugreinigung) am Genfer Flughafen. Sie wehren sich gegen die Kündigung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) und gegen eine massive Senkung ihrer Löhne. </description><content:encoded><![CDATA[<p style="line-height:13.0pt">ISS will für einzelne Kategorien Lohnsenkungen von fast 25 % (!) durchsetzen. Und das für Löhne, die im teuren Pflaster von Genf ohnehin kaum zum Leben reichen. Ein Beispiel: Eine Reinigungsmitarbeiterin kam nach den Bestimmungen des von ISS gekündigten GAV nach 20 Berufsjahren auf einen Maximallohn von 4847.75 Franken. Neu sollen es nur noch 3550.- sein. Das ist schlicht ein sozialer Hohn und ein Angriff auf die Würde der betroffenen Arbeitnehmenden.</p><p style="line-height:13.0pt">So erstaunt es denn nicht, dass die Streikenden durchhalten. Mittlerweile sind sie bald bei Streiktag Nr. 50 angelangt. Dass noch kein Durchbruch gelungen ist, liegt wohl darin, dass nicht die Mehrheit der Belegschaft streikt. Der Streik behindert zwar die Abläufe bei ISS, aber es gelang nicht, den Betrieb lahmzulegen. Martine*, eine der Streikenden, stellt jedoch klar: „Die meisten der weiter Arbeitenden solidarisieren sich insgeheim mit uns, unterstützen uns, danken uns auch für unseren Einsatz, erklären aber, dass sie selbst nicht in der Lage seien zu streiken.“ Und dass die Arbeitsverweigerung der ISS mehr als bloss ein bisschen Bauchweh verursacht, zeigt sich auch darin, dass diese in einzelnen Zeitungen der Romandie Inserate zu schalten beginnt, in denen mit der Wahrheit mehr als locker umgegangen wird.</p><p class="Text" style="line-height:13.0pt">Noch ärger wird der Skandal dadurch, dass dieses Lohndumping vom Genfer Staat als der Konzessionsbehörde für Flughafenbetriebe vorangetrieben wird. Die Genfer Flughafengesellschaft AIG, präsidiert vom freisinnigen Regierungspräsidenten François Longchamp, müsste auf dem Flughafen eigentlich für korrekte Löhne sorgen. Stattdessen hat sich die Flughafengesellschaft lange gegen die Streikenden gestellt. Inzwischen haben Verhandlungen zwischen dem VPOD als der zuständigen Gewerkschaft und der Regierung stattgefunden. Ob sie gefruchtet haben, wird in diesen Tagen rauskommen.&nbsp;</p><p class="Text" style="line-height:13.0pt">VPOD und SGB fordern die Genfer Regierung dringend auf, diese destruktive Politik zu beenden. Es kann nicht sein, dass eine Regierung(smehrheit) ihrer eigenen Bevölkerung Armutslöhne verordnen will.</p><p class="Text" style="line-height:13.0pt"><span style="font-style: italic;">* Name fiktiv, Person der Red. bekannt</span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-149</guid><pubDate>Mon, 23 Aug 2010 16:59:00 +0200</pubDate><title>Bundesgericht korrigiert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesgericht-korrigiert</link><description>Das Bundesgericht (BG) hat einen Entscheid des seco bestätigt, indem es Nachtarbeit in Tankstellenshops für den Detailhandelsbereich, speziell für Nahrungsmittel, untersagt. Das Verbot gilt auch dann, wenn Personal für das Tanken und eine kleine Verpflegung anwesend ist.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Entscheid des BG (2C 248/2009, zur Publikation vorgesehen)&nbsp;&nbsp;</span>erinnert an die Grundsätze, die ein Abweichen vom Verbot der Nachtarbeit ermöglichen: Ökonomisch müssen äusserst gewichtige Gründe vorliegen. Ein vage definiertes „Konsumentenbedürfnis“ oder ein „Marktgebot“ oder das Vorhandensein von mit anderer Arbeit betrautem Personal (z.B. Tankstelle bedienen) fallen nicht darunter. Zudem erinnert das BG daran, dass Nachtarbeit der Gesundheit sowie dem familiären und sozialen Leben der betroffenen Arbeitnehmenden schadet. Diese sozialen Werte würden höher wiegen als das individuelle Verlangen, möglichst immer möglichst alles zu konsumieren – und dürften deshalb auch nicht diesem Interesse geopfert werden. Nur sehr restriktiv seien daher Ausnahmen von Nachtarbeitsverbot zuzulassen. Schliesslich verwies das BG darauf, dass die üblichen Öffnungszeiten den Haushalten eine genügende Versorgung erlaubten.&nbsp;</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Vorstoss Lüscher: Freiheit für Tankstellenshops&nbsp;</span></h3><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE">Der BG-Entscheid ist erfreulich. Dennoch ist der Kampf gegen ausufernde Ladenöffnungszeiten alles andere als beendet. Im eidgenössischen Parlament hat der Genfer Liberalfreisinnige Christian Lüscher, animiert von der Zürcher „IG Freiheit“, eine parlamentarische Initiative eingereicht, die nichts weniger will als die Öffnungszeiten von Tankstellenshops komplett zu liberalisieren. Die Kommission wird den Vorstoss Ende August behandeln. Zum zweiten Mal wird so versucht, dem ganzen Land die Sichtweise einer Minderheit von Zürcher Konsumenten aufzudrängen. Die umstrittenen Tankstellen befinden sich alle im Kanton Zürich – in keinem anderen Kanton ist bisher ein identischer Anspruch angemeldet worden. Diese Konstellation hat bereits bei der Sonntagsarbeit in Verkaufsläden von grösseren Bahnhöfen gespielt. Auch da hatte das BG zuvor klar gestellt, dass im Zürcher Zentralbahnhof sonntags nicht alles verkauft werden dürfe.&nbsp;&nbsp;</span></p><h3 class="Titelfettunterstr" style=" text-align:justify"><span lang="DE">Erneut ein Schnitt an der Salami</span></h3><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE">Die Lüschersche Tankstellenoffensive folgt der in diesem Thema seit Jahren praktizierten Salamitaktik. Scheibchen für Scheibchen soll eine Bevölkerung, die an den Urnen mehrmals die totale Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten abgelehnt hat, genau diese nun schlucken. Zu dieser Taktik gehört, dass die Kantone ihren Geschäften vier zusätzliche Sonntagsverkäufe pro Jahr erlauben können. Viele Kantone haben aber zum Glück dieses Geschenk nicht angenommen.</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE">Als erste Gesellschaft hat BP (British Petroleum), die im Kanton Zürich betroffene Tankstellen führt, den BG-Entscheid als gegen den „gesunden Verstand gerichtet“ kritisiert. Mutig, dieser Appell an das gesunde Verhalten, von einer Firma ausgestossen, die offenbar ihre Stimme knapp über jenem Ölschlamm verlauten lässt, der Mio. von Menschen gesundheitliche Probleme verursachen wird.&nbsp;&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-624</guid><pubDate>Fri, 20 Aug 2010 13:58:00 +0200</pubDate><title>2 bis 3 % mehr Lohn: verdient, gerecht und nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/2-bis-3-mehr-lohn-verdient-gerecht-und-noetig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Verbände fordern für 2011 den Ausgleich der Teuerung und den Anteil der Arbeitnehmenden am Produktivitätswachstum. Das entspricht einer Lohnerhöhung von zwei bis drei Prozent – und in den meisten Branchen aber von mindestens 150 Franken. Die Lohnerhöhungen sollen generell erfolgen. Mit diesen Forderungen haben die SGB-Gewerkschaften am 20. August die diesjährige Lohnrunde eingeläutet.
</p><p>Die Gewinnsituation der Unternehmen, die gestiegene Produktivität und der Lohnrückstand machten jetzt eine substanzielle Lohnrunde für die Arbeitnehmer/innen mit unteren und mittleren Einkommen nötig, forderte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Generelle Abschlüsse – zumeist in Form von einheitlichen Beträgen von 150.- gefordert – und stark angehobene Mindestlöhne förderten nicht nur die Lohngerechtigkeit, sondern seien auch „der wirksamste Beitrag gegen die Lohnungleichheit der Geschlechter.“
</p><p>„Die Schweizer Wirtschaft profitiert seit einigen Monaten branchenübergreifend von einer konjunkturellen Erholung“, stellte SGB-Chefökonom Daniel Lampart fest. Aber: Vom letzten Aufschwung hätten vor allem die hohen und höchsten Einkommen profitiert. „Von 1997 bis 2006 hat sich die Zahl der Arbeitnehmenden mit über 1 Mio. Lohn mehr als vervierfacht: von 500 auf über 2000. Diese Öffnung der Lohnschere ist zu einem beträchtlichen Teil die Folge der Individualisierung der Lohnpolitik.“ Dank individuellen Boni und Mitarbeiterbeteiligungen habe sich das Kader schamlos bedient. „Deshalb sind jetzt generelle Lohnerhöhungen gefordert. Gleichzeitig sind Boni durch Fixlöhne zu ersetzen.“ Lampart verlangte zudem vom Bund, den erneuten „massiven Krankenkassen-Prämienschock durch höhere Prämienverbilligung abzufangen, und von der Nationalbank, sich dem zu starken Franken entgegenzustemmen.
</p><p>Unia fordert rund 3 Prozent für alle als Teuerungsausgleich, als Beitrag an die höheren Krankenkassenprämien und als Realloherhöhung, in vielen Branchen in Form von einheitlichen Beträgen von zumeist 150.- Franken. Dies gilt etwa für den Bau und die Gewerbeberufe. „Im Baugewerbe läuft es wie geschmiert und im Gewerbe ist der Nachholbedarf besonders gross, weil die Arbeitgeber in mehreren Branchen trotz guter Konjunktur im vergangenen Jahr keine Lohnerhöhung gewährt haben“, begründete Unia GL-Mitglied Hans Ueli Scheidegger die Forderungen. Er verwies auch auf die Gefahr der Abwanderung von Fachkräften. Bei Coop und Migros verlangt Unia 140.-, in der Industrie „ein Ende der Bescheidenheit“.
</p><p>Voller Teuerungsausgleich und eine Reallohnerhöhung von 1,5 bis 2 %: so lauten die Forderungen der Gewerkschaft Kommunikation (GeKo) an Post und Swisscom. Alain Carrupt, GeKo-Zentralpräsident: „Diese Erhöhungen sind absolut verdient, vernünftig und wirtschaftlich notwendig.“ Denn: „Ständige Restrukturierungen, immer schlechtere Bedingungen und steigender Leistungsdruck lasten auf den Schultern der Mitarbeitenden und haben insgesamt zu einer Verschlechterung der allgemeinen Arbeitsbedingungen geführt.“&nbsp;
</p><p>Der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) fordert nicht nur eine Reallohnerhöhung von 2 %. Er will gleichzeitig auch eine Eindämmung der variablen Erhöhungen. Deshalb soll neu über diese verhandelt werden. Für die individuellen Erhöhungen sollen klare und verhandelbare Kriterien festgelegt werden. SBPV-Zentralsekretärin Denise Chervet: „Die Personalkommissionen sollen die Verteilung der Löhne gemäss Lohnklassen und Geschlecht kontrollieren können.“&nbsp;
</p><p>Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul><li style="font-style: italic;"><span>Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li><li style="font-style: italic;"><span>Daniel Lampart</span>, Chefökonom des SGB</li><li style="font-style: italic;"><span>Hansueli Scheidegger</span>, Unia-Geschäftsleitung, Leiter Sektor Bau</li><li style="font-style: italic;"><span>Alain Carrupt</span>, Präsident Gewerkschaft Kommunikation</li><li><span>Denise Chervet</span><span>, Zentralsekretärin Schweiz. Bankpersonalverband (SBPV</span>)</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-143</guid><pubDate>Wed, 18 Aug 2010 16:42:00 +0200</pubDate><title>2 bis 3 % mehr Lohn, generell: verdient, gerecht und nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/2-bis-3-mehr-lohn-generell-verdient-gerecht-und-noetig</link><description>Die SGB-Verbände fordern für 2011 Lohnerhöhungen von 2 bis 3 %, in den meisten Branchen als Sockel von mindestens 150 Franken für alle. Bekämpft werden soll die Individualisierung der Löhne. Denn von dieser haben vor allem die Spitzenverdiener profitiert.</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;Die letzte Lohnrunde (des Jahres 2009 auf das laufende Jahr 2010) war für die grosse Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Ausfall. In Branchen wie dem Ausbaugewerbe gab es keinen Franken Lohnerhöhung. Dies obschon die Auslastung gut und der Arbeitsdruck für die Beschäftigen enorm war. Die Krise und noch mehr die Krisenangst haben sich für viele einschüchternd ausgewirkt. Teilweise ist diese auch schamlos ausgenützt worden. Das zeigt sich zum Beispiel darin, dass die hohen und höchsten Löhne ungebremst weiter angehoben wurden und mitten in der Krise neue Höchstwerte erreicht haben.&nbsp;
</p><p>Die Gewinnsituation der Unternehmen, die gestiegene Produktivität und der Lohnrückstand machen jetzt eine substanzielle Lohnrunde für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unteren und mittleren Einkommen nötig. Die führenden Verbände in den Branchen, die im Schweizerischen Gewerkschaftsbund organisiert sind, verlangen generelle Lohnerhöhungen von zwei bis drei Prozent. Das entspricht für die meisten einer Lohnerhöhung von mindestens 150 Franken.
</p><p>Gegenüber der von Arbeitgeberseite oft propagierten Individualisierung, die letztlich nur den hohen und höchsten Löhnen gedient hat, muss es diesmal wieder zu generellen Lohnabschlüssen kommen. Der einheitliche Sockelbetrag von 150 Franken ist dafür ein nützliches Instrument. Generelle Erhöhungen fördern nicht nur die Lohngerechtigkeit, sondern bringen auch zum Ausdruck, dass die wesentlichen wirtschaftlichen Leistungen auf dem Prinzip der Kooperation beruhen.&nbsp;
</p><p>Im Rahmen der generellen Lohnabschlüsse muss ein starkes Gewicht auf die Anhebung der Mindestlöhne gelegt werden. Die gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlöhne sorgen nicht nur für einen wirksamen Schutz der Löhne gegen Lohndruck und Lohndumping. Sie sind gleichzeitig ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen die sich besorgniserregend öffnende Lohnschere. Sie sorgen zusammen mit dem Prinzip der generellen Lohnerhöhungen dafür, dass die Gewinne nicht einseitig oben verteilt werden.
</p><p>Generelle und gegen unten durch anständige Mindestlöhne abgesicherte Lohnabschlüsse sind auch der relativ wirksamste Beitrag gegen die Lohnungleichheit der Geschlechter bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Die fortbestehende Lohnungleichheit in der Schweiz ist und bleibt ein Skandal. Fortschritte bei den Mindestlöhnen sind umso dringender, als freiwillige Massnahmen wie der so genannte Lohngleichheitsdialog nicht recht vom Fleck zu kommen scheinen.
</p><p>Eine substanzielle und generelle Lohnrunde für das kommende Jahr ist schliesslich volkswirtschaftlich der beste und wichtigste Beitrag für die wirtschaftliche Erholung in der Breite. Drohen am Horizont für 2011 schon jetzt Kostensteigerungen wie jene der konkret erst später bekanntgegebenen Prämienerhöhungen bei den Krankenkassen, welche die Budgets der Haushalte schwer belasten, kann und muss die kommende Lohnrunde dafür sorgen, dass die Mehrheit der Leute am Schluss nicht nur theoretisch, sondern auch effektiv mehr in der Tasche haben. Verdient haben sie es.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-433</guid><pubDate>Thu, 12 Aug 2010 14:08:00 +0200</pubDate><title>Staatliches Lohndumping – Genfer Regierung sät Armut </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staatliches-lohndumping-genfer-regierung-saet-armut</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 8. Juli – also seit über einem Monat&nbsp; - streiken die Mitarbeitenden von ISS-Aviation (Flugzeugreinigung) am Genfer Flughafen. Sie wehren sich so gegen die Kündigung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) und gegen die Senkung ihrer Löhne. ISS will für einzelne Kategorien Lohnsenkungen von fast 25 % (!) durchsetzen. Und das für Löhne, die im teuren Pflaster von Genf ohnehin kaum zum Leben reichen. Ein Beispiel: Eine Reinigungsmitarbeiterin kam nach den Bestimmungen des gekündigten GAV nach 20 Berufsjahren auf einen Maximallohn von 4847.75 Franken. Neu sollen es nur noch 3550.- sein. Das ist schlicht ein sozialer Hohn und ein Angriff auf die Würde der betroffenen Arbeitnehmenden.
</p><p>Noch ärger wird der Skandal dadurch, dass dieses Lohndumping vom Genfer Staat als der Konzessionsbehörde vorangetrieben wird. Die Genfer Flughafengesellschaft AIG, präsidiert vom freisinnigen Regierungspräsidenten François Longchamp, steht in der Pflicht, auf dem Flughafen für korrekte Löhne zu sorgen. Stattdessen hat sich die Flughafengesellschaft bis heute gegen die Streikenden gestellt.
</p><p>VPOD und SGB fordern die Genfer Regierung dringend auf, diese destruktive Politik zu beenden. Es kann nicht sein, dass eine Regierung(smehrheit) ihrer eigenen Bevölkerung Armutslöhne verordnen will.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-436</guid><pubDate>Tue, 20 Jul 2010 14:13:00 +0200</pubDate><title>Die Sanktionen bei missbräuchlicher Entlassung von PersonalvertreterInnen sind zu niedrig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-sanktionen-bei-missbraeuchlicher-entlassung-von-personalvertreterinnen-sind-zu-niedrig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst den jüngsten Entscheid des Zürcher Arbeitsgerichts, welcher bestätigt, dass die Entlassung des Präsidenten der Betriebskommission von TA-Media mitten in der Sozialplanverhandlung missbräuchlich war.&nbsp;
</p><p>Dieser Entscheid belegt aber auch, dass die Sanktionen bei missbräuchlichen Entlassungen von Personalvertretern zu niedrig sind. Im erwähnten Entscheid sprach das Arbeitsgericht eine Entschädigung von nur 3 Monatslöhnen. Solche Sanktionen haben keine abschreckende Wirkung.&nbsp; Denn diese kann ein grosses Unternehmen wie TA-Media einfach aus der Portokasse bezahlen. Sozialpartnerschaftsfeindliche Arbeitgeber können Gewerkschaftler und Personalvertreter also leicht loswerden. Arbeitnehmer, welche sich für die Interessen ihrer Kollegen einsetzen, müssen weiterhin um ihren Arbeitsplatz bangen, insbesondere wenn sie in schwierigen Zeiten mit ihrem Arbeitgeber verhandeln, um Jobs zu retten oder um die sozialen Folgen von Restrukturierung abzufedern.&nbsp;
</p><p>Die Schweiz wurde von der ILO auf Klage des SGB hin verurteilt, weil das Schweizer Arbeitsrecht die internationalen Standards zum Schutz der Gewerkschaftsfreiheit und der Sozialpartnerschaft nicht respektiert. Der Zürcher Entscheid zeigt, wie wichtig und dringend eine Verbesserung des Kündigungsschutzes für Gewerkschaftler und Personalvertreter ist. Der SGB fordert, dass solche antigewerkschaftliche Kündigungen rückgängig gemacht und die Opfer wiedereingestellt werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-457</guid><pubDate>Tue, 22 Jun 2010 14:38:00 +0200</pubDate><title>„Vergessen“ der Sozialversicherungen ist zu sanktionieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/vergessen-der-sozialversicherungen-ist-zu-sanktionieren</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schwarzarbeits-Kontrollen stellen zahlreiche Verstösse gegen das Sozialversicherungsrecht fest. „Vergessene“ Anmeldungen oder die „vergessene“ Ablieferung der Sozialversicherungsbeiträge haben jedoch für den Arbeitgeber kaum Konsequenzen. Mit einer nachträglichen Anmeldung nach der Kontrolle kann er seine Weste rein waschen.&nbsp;
</p><p>Diesen unbefriedigenden Befund belegt der heute veröffentlichte Bericht des SECO über die Umsetzung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Das ist für den SGB nicht akzeptabel: Bei Arbeitsaufnahme müssen die nötigen Anmeldungen bei den Sozialversicherungen getätigt werden. Für den SGB ist klar: Wer dies nicht tut, gehört sanktioniert.&nbsp;
</p><p>Positiv zu vermerken ist, dass die kantonalen Kontrollen und Sanktionen seit 2008 zugenommen haben.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-159</guid><pubDate>Thu, 10 Jun 2010 10:08:00 +0200</pubDate><title>Sichere Arbeit – korrekter Lohn </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sichere-arbeit-korrekter-lohn</link><description>Die Ferien nahen. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Zu beachten: Auch für Kurzjobber/innen gilt das Arbeitsrecht.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Kinderarbeit ist hierzulande glücklicherweise abgeschafft. Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen benötigen Minderjährige die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.
</p><h3>Wer darf was (nicht)?</h3><p>Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) präzisiert die Anstellungsregeln für unter 18-Jährige. Verboten sind gefährliche Arbeiten, Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die&nbsp;&nbsp;berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5).
</p><h3>Wie lange?</h3><p>Die Arbeit der unter 13-Jährigen darf maximal drei Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche betragen (Art. 10 ArGV 5). Jugendliche über 13 Jahre ohne beendete Schulpflicht können bis zu 8 Stunden pro Tag (40 h pro Woche) während der Hälfte der Schulferien, zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, beschäftigt werden, wobei bei mehr als fünf Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren ist (Art. 11 ArGV 5). Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen vom Unternehmen Angestellten nicht überschreiten darf (max. 9 h pro Tag) und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat (Art. 31 Abs. 1 ArG). Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden (Art. 16 ArGV 5). Abends dürfen unter 16-Jährige nur bis 20.00 Uhr, 16- bis 18-Jährige bis 22.00 Uhr beschäftigt werden (Art. 31 Abs. 2 ArG).&nbsp;
</p><h3>Gefahren ernst nehmen</h3><p>In Ferienjobs tun viele Jugendliche die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Auch in dieser lauern Gefahren, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Das Berufsunfallsrisiko junger Jobber/innen ist sehr hoch, vor allem in den ersten Tagen der Anstellung.
</p><p>Deshalb: Sicherheitsvorschriften immer genau beachten. Die entsprechenden Unterrichtungen des Arbeitgebers sind sorgsam zu beachten, auch wenn sie einem übertrieben vorkommen sollten. Wenn der Arbeitgeber keine Einführung geben will, man selbst jedoch eine solche nötig findet, dann ist das Arbeitsinspektorat oder die Gewerkschaft zu benachrichtigen. Auf alle Fälle sind gefährliche Arbeiten bis zum Alter von 18 Jahren verboten.&nbsp;
</p><h3>Richtig versichern</h3><p>Während eines kleinen Ferienjobs die Sozialversicherungen zu vernachlässigen, kann sich rächen. Alle Arbeitnehmenden sind unabhängig ihres Alters obligatorisch durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Wenn sie weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, deckt diese Versicherung nur die Berufsunfälle. Ist das Pensum höher, sind alle Unfälle gedeckt. Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die Eltern zu benachrichtigen (Art. 32 ArG). Für Anstellungen unter drei Monaten gibt es keine Verpflichtung, im Krankheitsfalle ein Gehalt zu zahlen. Die anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) sind erst ab 18 obligatorisch. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht zahlt, ist dies Schwarzarbeit und hat Sanktionen zur Folge.
</p><h3>Lohn und Ferien</h3><p>In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Theoretisch könnte damit der Arbeitgeber den Lohn zahlen, der ihm passt. Allerdings muss der Arbeitgeber allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) respektieren. Für Ferienjobs besonders bedeutend sind der Landes-GAV Gastgewerbe, die verschiedenen GAV im Bau, in der Reinigung und im Detailhandel (Coop, Migros sowie kantonale und kommunale GAV), ebenso die kantonalen NAV in der Landwirtschaft. Die Arbeitgeber müssen zudem die branchen- und ortsüblichen Löhne respektieren. Diese findet man auf man auf:&nbsp;<a href="http://www.salaire-uss.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohn-sgb.ch</a>.
</p><p>Gibt es keinen per GAV oder NAV vorgeschriebenen Mindestlohn, dann empfiehlt der SGB einen Bruttolohn von 15.- Fr./h für Jugendliche, die ihre obligatorische Ausbildung noch nicht beendet haben und von 22.- Fr./h für alle anderen nicht speziell qualifizierten Ferienjobber/innen. Jede Arbeit verdient einen fairen Lohn. Der Ferienlohn sollte nicht tiefer sein als der eines oder einer „normalen“ Hilfsarbeitenden zu Beginn seiner Karriere. Dass die Jugendlichen mit ihrem Lohn „nur“ ihre Freizeit-Aktivitäten finanzieren, ist kein Grund für eine Kürzung.&nbsp;
</p><p>Schliesslich darf der Ferienanspruch nicht vergessen werden. Wenn man – wie gewöhnlich bei kleinen Ferienjobs – im Stundenlohn beschäftigt ist, hat man Anrecht auf einen Lohnzuschlag von 10,64% (entspricht 5 Wochen Ferien, auf welche Jugendliche unter 20 Jahren gesetzlichen Anspruch haben)<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>, was jeweils zahlreiche Arbeitgeber „vergessen“. Auf der Lohnabrechnung ist dieser Zuschlag klar auszuweisen.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Mehr Infos:</h3><p><a href="http://www.jeunesse-syndicale.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a></p><p>Die Gewerkschaft Unia hat zum Thema Stundenlohn eine Broschüre herausgegeben. Bestellbar unter&nbsp;<a href="http://www.unia.ch/Arbeitsflexibilitaet.2569.0.html?&amp;L=0" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.unia.ch/Arbeitsflexibilitaet.2569.0.html?&amp;L=0</a>&nbsp;
</p><p>Arbeitsgesetz (ArG):&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_11.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_11.html</a></p><p>VO 5 zum ArG:&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115.html</a></p><p>Liste der gefährlichen und damit für Jugendliche verbotenen Arbeiten:&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115_2.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115_2.html</a>&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Bei Jugendlichen über 20 Jahren beträgt dieser Zuschlag 8,33 % (Grund: der gesetzliche Ferienanspruch beträgt 4 Wochen).
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-158</guid><pubDate>Thu, 10 Jun 2010 10:04:00 +0200</pubDate><title>Wenn Worte und Fakten auseinanderklaffen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-worte-und-fakten-auseinanderklaffen</link><description>Die Schweiz geht sehr fahrlässig mit den Gewerkschaftsrechten um. In gewissen Fragen foutiert sie sich gar um sie. Damit wiederum machen zynische Standortförderer sogar Werbung. An internationalen Konferenzen aber singt die offizielle Schweiz das Hohelied der Gewerkschaftsrechte.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl Gastgeberstaat der IAO, wendet die Schweiz die Bestimmungen des von ihr 1999 ratifizierten IAO-Abkommens Nr. 98 nicht an. Das Abkommen schützt Gewerkschafter/innen und Personalvertreter/innen gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen. Statt antigewerkschaftliche Kündigungen als ungültig zu erklären und die Wiedereinstellung der missbräuchlich gekündigten Person zu verlangen, sieht die Schweizer Gesetzgebung in diesen Fällen jedoch höchstens eine Entschädigung in der Höhe von 6 Monatslöhnen vor. Dank einer Klage des SGB ist nun zwar ein bisschen Bewegung entstanden, es ist aber alles andere als sicher, ob die Behörden wirklich einen effizienten Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen wollen.
</p><h3>Schwacher Schutz als Werbespot</h3><p>Der Kanton Obwalden ist als Steuerdumper bekannt. Damit nicht genug. Seine Wirtschaftsförderung lockt auf ihrer Homepage nun noch Unternehmen mit dem Argument einer sehr zahmen Arbeitsgesetzgebung an. Der fehlende Kündigungsschutz wird dabei dick unterstrichen. Ein flexibles Arbeitsrecht in Missachtung der Grundrechte hat damit nicht nur seine ideologische sondern auch seine ganz praktische Schlagseite: Wie viele andere Staaten auch wüscht sich die Schweiz Wachstum auf Kosten der Rechte der Arbeitnehmenden.&nbsp;
</p><h3>Streikrecht ausgehöhlt</h3><p>Der Streik hat in der Schweiz kein hohes Prestige. Viele glauben gar, Streik sei verboten. Seit 10 Jahren jedoch garantiert die Bundesverfassung das Recht auf Streik. Das Bundesgericht jedoch verpflichtet streikende Gewerkschaften dazu, das „Prinzip der Verhältnismässigkeit“ einzuhalten. Dieses Prinzip, im Schweizer Recht bekannt, aber in der entsprechenden Verfassungsbestimmung mit keinem Wort erwähnt, veranlasst viele Gerichte, auf missbräuchliche Art gewerkschaftliche Aktionen als illegal zu erklären. Strafklagen gegen beteiligte Gewerkschafter/innen folgen auf dem Fuss und häufen sich. Diese Drohung mit Repression höhlt ein Streikrecht aus, das erst die kollektive Verhandlung über den Akt einer Bettelei erhebt, wie das deutsche Bundesarbeitsgericht im Unterschied zu unserem Bundesgericht festgestellt hat.
</p><p>Diese drei Fälle zeigen: die Schweiz nimmt es mit den Gewerkschaftsrechten nicht ernst. Dabei sind die Gewerkschaftsrechte Teil der grundlegenden Menschenrechte. Sie sind anerkannt durch die Bundesverfassung (Art. 28) und zahlreiche internationale Verträge<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Sogar neoliberale Organisationen wie die WTO und die OECD anerkennen die Gewerkschaftsrechte und verlangen, dass diese in allen Staaten beachtet werden.&nbsp;
</p><h3>Schöne Worte</h3><p>Und die Schweiz? Ihre Haltung, wie sie sie an der Eröffnung der Internationalen Arbeitskonferenz 2010 am 31.5. vertreten hat, ist „sozialkorrekt“: Die grundlegenden Rechte stellen den minimalen, international anerkannten sozialen Sockel dar (Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen, Eliminierung von Zwangsarbeit und Arbeitspflicht, Aufhebung der Kinderarbeit, Aufhebung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf). Diese Rechte werden in verschiedenen Instrumenten und den grundlegenden Normen der IAO bestätigt. Es ist ihnen besser Folge zu tragen. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass der Einfluss der grundlegenden Arbeitsrechte sowohl international wie national zunimmt.“&nbsp;
</p><p>Soweit die Worte. Die Fakten sprechen, wie die drei Fälle zeigen, eine andere Sprache. Es stünde der Schweiz gut an, den hehren Worten Fakten folgen zu lassen.
</p><h3>Auch IGB kritisiert Schweiz</h3><p>Auch der neue, alljährliche erscheinende Bericht des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) über die Verletzung der Gewerkschaftsrechte in den einzelnen Staaten der Welt verschont die Schweiz nicht mit entsprechender Kritik. Er weist auf einige Fälle gewerkschaftsfeindlicher Kündigungen und das in der Praxis eingeschränkte Recht auf Streik hin.&nbsp;
</p><p>Nachzulesen hier:&nbsp;<a href="http://survey.ituc-csi.org/+-Switzerland-+.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://survey.ituc-csi.org/+-Switzerland-+.html</a></p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Europäische Menschenrechtskonvention, UNO-Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, UNO-Pakt über die zivilen und politischen Rechte, IAO-Abkommen 87 und 98 über die Gewerkschaftsfreiheit.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-156</guid><pubDate>Thu, 10 Jun 2010 09:56:00 +0200</pubDate><title>Mehr Arbeitsinspektion – weniger Gesundheitskosten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-arbeitsinspektion-weniger-gesundheitskosten</link><description>Verletzung der Pausenregelung, unregelmässige oder zu lange Arbeitszeiten, schwere Traglasten, schlechte Raumluft, belastende Schichtpläne: Dies alles schlägt negativ auf die Gesundheit der Betroffenen durch. Nationalrat und Unia-Gewerkschafter Max Chopard-Acklin greift das Thema nun mit einem Vorstoss im Nationalrat auf.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Arbeitszeiten, Ergonomie, Arbeitsorganisation) wäre gesundheitspolitisch bedeutend. So leiden beispielsweise 18% der erwerbstätigen Bevölkerung an teilweise arbeitsbedingten Rückenschmerzen. Die aus mangelhaftem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz entstandenen Gesundheitskosten sind enorm. Schätzungsweise geht man von rund 10 Milliarden Franken pro Jahr aus.</span></p><h3 class="Sous-titreSP">Kontrollen bei 0,17 % der Betriebe</h3><p style="text-align:justify"><span lang="DE">Dem steht eine äusserst bescheidene Kontrolltätigkeit der kantonalen Arbeitsinspektorate gegenüber. Laut der Betriebszählung 2008 gibt es in der Schweiz rund 450 000 Arbeitsstätten, in denen über 4,1 Millionen Personen arbeiten. Die kantonalen Arbeitsinspektorate haben im Jahr 2008 dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO 12'251 Betriebsbesuche gemeldet. Zieht man davon die Unfallversicherungsgesetz (UVG) -relevanten Betriebsbesuche ab (die den Kantonen mehrheitlich durch den UVG-Prämienzuschlag für Berufsunfall- und Berufskrankheitsprävention entschädigt werden), bleiben nur 801 Betriebsbesuche übrig, in denen hauptsächlich die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsgesetz kontrolliert wurde. Mit 801 Betriebsbesuchen werden pro Jahr lediglich 0.17 % der schweizerischen Betriebe schwergewichtig auf die Einhaltung des Arbeitsgesetzes kontrolliert</span><span style="font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">!</span></p><h3 class="Sous-titreSP">Verwilderung stoppen</h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Faktisch haben sich die Kantone damit aus dem Vollzug des Arbeitsgesetzes verabschiedet. Der öffentlich-rechtliche Charakter des Arbeitsgesetzes kommt so nicht mehr zum Tragen. Ob in einem Betrieb die Höchstarbeitszeiten eingehalten werden oder Gesundheitsbelastungen durch schlechte Raumluft, mangelnde Beleuchtung, Lärm oder ungesunde Arbeitsbewegungen vorherrschen, scheint zur Privatsache zu werden. Dies obschon die daraus entstandenen Gesundheitskosten dann letztlich von der öffentlichen Hand übernommen werden müssen. Dazu Chopard: „Die Verwilderung der Arbeitsbedingungen darf so nicht weitergehen.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das SECO hat die Oberaufsicht über das Arbeitsgesetz. Der Bundesrat wird im Vorstoss Chopard aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie die jetzige Situation verbessert werden kann. So soll ein gewichtiger Präventionsbeitrag der kantonalen Arbeitsinspektorate zur Senkung der Gesundheitskosten garantiert werden. Es ist zu hoffen, dass Bund und Kantone, aber auch die Arbeitgeber das Signal verstehen und entsprechend handeln. Das Arbeitsgesetz ist zum Schutze der Gesundheit der Beschäftigten einzuhalten!</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-461</guid><pubDate>Tue, 01 Jun 2010 14:44:00 +0200</pubDate><title>Bundespräsidentin muss sich für Einhaltung der IAO-Abkommen engagieren! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundespraesidentin-muss-sich-fuer-einhaltung-der-iao-abkommen-engagieren</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundespräsidentin Doris Leuthard wird morgen auf Einladung des IAO-Generaldirektors die Eröffnungsrede an der Internationalen Arbeitskonferenz 2010 halten. Der Leiter der Schweizer Arbeitnehmerdelegation, Vasco Pedrina, wird dabei die Bundespräsidentin auffordern, sich persönlich für einen wirksamen Kündigungsschutz von Gewerkschaftsvertretern und gewerkschaftlichen Vertrauensleuten zu engagieren. Bundespräsidentin Leuthard soll sich in der dazu vorgesehenen Revision des Obligationenrechts dafür stark machen, dass Personen, denen wegen ihrer Gewerkschaftsaktivität missbräuchlich gekündigt wurde, wieder eingestellt werden können.
</p><p>Heute können wenig skrupelhafte Arbeitgeber gewerkschaftlich engagierte Arbeitnehmer/innen leicht zum Schweigen bringen, indem sie ihnen kündigen. Selbst bei&nbsp;gerichtlich festgestellter Missbräuchlichkeit dieser Kündigung haben sie lediglich eine magere Entschädigung zu zahlen, die überhaupt keine abschreckende Wirkung entfaltet. Solche gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen haben in letzter Zeit zugenommen. Für das Jahr 2009 hat der SGB 15 entsprechende Fälle dokumentiert.&nbsp;
</p><p>Für das Gastgeberland der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und die älteste Demokratie der Welt ist ein solch äusserst mangelhafter Schutz von Menschen, die nur ihre Rechte am Arbeitsplatz wahrnehmen, mehr als unwürdig. Die Schweiz verletzt damit auch IAO-Abkommen, die sie unterzeichnet hat. Der SGB fordert seit Jahren die nötigen Gesetzesänderungen. Er hat deswegen die Schweiz vor der IAO auch verklagt, was zu einer Verurteilung der Schweiz geführt hat. Im Moment ist eine erneute entsprechende Klage des SGB bei der IAO suspendiert. Der SGB wird aber wieder auf diese zurückkommen, wenn sich im Rahmen der OR-Revision keine überzeugende Lösung für den Schutz der aktiven Gewerkschafter/innen abzeichnen sollte.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-709</guid><pubDate>Thu, 27 May 2010 17:36:00 +0200</pubDate><title>Flankierende anwenden – Dumping abwehren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-anwenden-dumping-abwehren</link><description>SGB-Stellungnahme zu den Seco-Berichten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Personenfreizügigkeit ist Teil der Bilateralen Verträge mit der EU. Die Schweiz ist auf eine enge und geregelte Zusammenarbeit mit der EU angewiesen. Darum braucht es die Bilateralen. Doch eine reine, unflankierte Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes würde Löhne und Arbeitsplätze gefährden. Die Schweizer Bevölkerung hat darum der Personenfreizügigkeit nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die Löhne und Arbeitsbedingungen durch flankierende Massnahmen geschützt werden.&nbsp; </p><ul><li>Wenn die Arbeitgeber Personal aus dem Ausland zu den gleichen Bedingungen anstellen müssen wie die inländischen Arbeitskräfte, dann werden sie InländerInnen vorziehen. Denn die Rekrutierungskosten und die Unsicherheit (Vertrautheit mit der Arbeitsweise in der Schweiz u.a.) sind bei der Anstellung von InländerInnen geringer. </li></ul><ul><li>Wenn Arbeitskräfte mit besonderen Qualifikationen, die hierzulande fehlen, in die Schweiz arbeiten kommen, können die inländischen Arbeitskräfte profitieren. Es kann Produktion im Land gehalten oder aufgebaut werden, was ohne die ausländischen Qualifikationen in diesem Mass nicht möglich wäre.</li></ul><p>Damit die Schweizer Bevölkerung von den Vorteilen der Bilateralen Verträge profitieren kann und die negativen Auswirkungen verhindert werden, müssen die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen geschützt sein. 
</p><h3>Flankierende Massnahmen wirken – wenn sie von Bund und Kantonen angewendet werden</h3><p>Das Schutzinstrument der flankierenden Massnahmen wurde in den letzten Jahren weitestgehend aufgebaut. Die flankierenden Massnahmen sind unbedingt notwendig. Die Berichte des Seco zeigen, dass bei den Kontrollen zahlreiche Arbeitgeber auffliegen, die versuchen, Löhne und Arbeitsbedingungen zu drücken. In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen können diese Arbeitgeber gebüsst und gezwungen werden, die Löhne nachzuzahlen. Wiederholungstätern droht sogar eine Sperre. Mit diesen Massnahmen können die Arbeitnehmenden wirksam geschützt werden. Wenn ein Arbeitgeber weiss, dass er an die Kasse kommt, falls er zu wenig Lohn bezahlt, wird er sich hüten, gegen die Schweizer Arbeitsbedingungen zu verstossen. 
</p><p>Probleme ergeben sich jedoch in Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne. Stossen die Kontrolleure auf einen Arbeitgeber, der zu tiefe Löhne bezahlt, können sie diesen Arbeitgeber zwar auffordern, die korrekten Löhne zu bezahlen. Doch wenn der sich weigert, können sie ihn nicht dazu zwingen. Das war 2009 bei fast 40 Prozent der fehlbaren Schweizer Arbeitgeber der Fall. Diese Branchen sind Dumping-gefährdet. Die Löhne in diesen Branchen können nur geschützt werden, indem Bund oder Kantone verbindliche Mindestlöhne einführen, wie das in den flankierenden Massnahmen vorgesehen ist. Doch trotz regelmässigen Lohnunterbietungen haben das bisher nur die Kantone Genf (Hauswirtschaft, Kosmetik), Tessin (Call Center, Kosmetik) und Wallis (industrielle Reinigung und Wartung) getan. Die anderen Kantone handeln nicht. Der Bund plant Mindestlöhne in der Hauswirtschaft (Hauspflege usw.). 
</p><p>Die Seco-Berichte zeigen klar auf, dass gehandelt werden muss. In der Reinigung und im Sicherheitsgewerbe gelten die Mindestlöhne nur für mittlere und grosse Firmen (Reinigung Deutschschweiz ab 6 Beschäftigten, Sicherheit ab 10 Beschäftigten), obwohl viele Lohnunterbietungen aufgedeckt wurden. Hier müssen auch für die kleinen Firmen Mindestlöhne gelten. Auch in der Hauswirtschaft droht ohne Mindestlöhne Dumping. In der Industrie (insb. Chemie und Maschinenindustrie) ist ein Druck auf die Einstiegslöhne feststellbar. Die mittleren Löhne von DaueraufenthalterInnen (-8.4 Prozent) und GrenzgängerInnen (-4.2 Prozent) in der Chemie sowie von DaueraufenthalterInnen in der Maschinenindustrie (-2.0 Prozent) sind von 2006 bis 2008 gesunken.<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a></p><h3>Durchsetzungsprobleme bei Scheinselbständigen und Subunternehmern</h3><p>Ein weiteres Problem sind Lücken im Netz der flankierenden Massnahmen. Unterbietungen von Mindestlöhnen in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden nur auf Zivilklage hin geahndet. Es braucht eine gesetzliche Grundlage für eine amtliche Sanktionierung von Verstössen. Die Durchsetzung von Bussen im Ausland sowie gegen die häufiger im Schweizer Markt auftretenden Subunternehmer ist nach wie vor schwierig. Um diese Gefahr abzuwehren, sind mindestens Kautionen in Gesamtarbeitsverträgen notwendig, besser wäre aber eine strengere Solidarhaftung. Die Zunahme von Scheinselbständigen unterläuft den Schutz der Gesamtarbeitsverträge – insbesondere im Baunebengewerbe. Auch hier sind Gegenmassnahmen notwendig (bessere Identifikation, schärfere Sanktionen).
</p><h3>Anhaltende Schwierigkeiten mit Temporärfirmen</h3><p>Der FlaM-Bericht zeigt: Die Temporärbüros verstossen nach wie vor häufiger gegen Mindestlohnbestimmungen als die übrigen Arbeitgeber. Sie gehören zu den grössten Profiteuren der Personenfreizügigkeit. Bis zur Einführung der Personenfreizügigkeit konnten sie nur Personen mit Aufenthaltsbewilligung an Schweizer Firmen verleihen. Mit der Personenfreizügigkeit kamen Grenzgänger, Kurzaufenthalter und Meldepflichtige (bis 90 Tage) dazu. Dementsprechend nahm die Zahl der Temporären in der Schweiz zu. Sollte der anstehende allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsvertrag für Temporäre am Widerstand der Arbeitgeber scheitern, muss ein Normalarbeitsvertrag erlassen werden. Der Personalverleih von Arbeitskräften aus der EU in die Schweiz ist auf Personen mit Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) einzuschränken, wie das vor der Personenfreizügigkeit der Fall war. 
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> Gemäss Lohnstrukturerhebung 2006 und 2008.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-562</guid><pubDate>Tue, 18 May 2010 11:08:00 +0200</pubDate><title>Vertrags- und Lohnverhandlungen 2009/2010</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vertrags-und-lohnverhandlungen-2009-2010</link><description>Dossier Nr. 68</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorliegende Dokumentation versucht die wichtigsten Ergebnisse der letztjährigen Vertrags- und Lohnverhandlungen zusammenzustellen. Sie beruht auf einer Umfrage des SGB bei seinen Mitgliedsorganisationen und sucht nur jene Bereiche abzudecken, in denen diese Verträge abschliessen. Berücksichtigt wurden Ergebnisse - soweit sie verfügbar waren - bis zum 20.2.2010.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-464</guid><pubDate>Mon, 17 May 2010 14:49:00 +0200</pubDate><title>Mindestlohninitiative ist lancierungsreif</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohninitiative-ist-lancierungsreif</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die rund 60 SGB-Delegierten haben heute in Bern einstimmig den Verfassungstext der Mindestlohninitiative verabschiedet.&nbsp;
</p><p>Die Volksinitiative bezweckt zum ersten den Schutz der Löhne über die Förderung von Gesamtarbeitsverträgen und da vereinbarten Mindestlöhnen. Sie fordert subsidiär einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn, der regelmässig, und dies mindestens im Ausmass des AHV-Rentenindexes, an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen ist. Dieser gesetzliche Mindestlohn soll im Jahr 2011 Fr. 22.- pro Stunde betragen. Heute liegen rund 400'000 Beschäftigte unter dieser Schwelle.&nbsp;Ausnahmen von diesem Mindestlohn kann der Bund für spezielle, insbesondere für von Ausbildung charakterisierte Arbeitsverhältnisse festlegen.&nbsp;
</p><p>Die Delegierten haben zudem drei Resolutionen verabschiedet. Hinsichtlich der verfehlten Managed Care-Vorlage, die der Nationalrat im Sommer behandeln wird, verlangt der SGB eine gesetzliche Beschränkung des Selbstbehaltes auf maximal 700 Franken/Jahr, eine Vertragspflicht der Kassen mit allen anerkannten integrierten Versorgungsnetzen sowie die Beseitigung von Austrittsprämien und Knebelverträgen.&nbsp;
</p><p>Angesichts der neuen arroganten Abzockwelle fordert der SGB eine Bonisteuer: Auf jedem Franken über 1 Million müssen 20 Rappen Steuern bezahlt werden, die an tiefe und mittlere Einkommen ausgeschüttet werden sollen. Ohne Wenn und Aber wendet sich der SGB schliesslich gegen die Ausschaffungsinitiative und vom gleichen Geist geprägte Gegenvorschläge. Begründung: es darf kein paralleles Recht geben, das aufgrund der Nationalität gleiche Verbrechen systematisch anders bestraft.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-465</guid><pubDate>Mon, 10 May 2010 14:51:00 +0200</pubDate><title>Rechte der Lehrlinge verteidigen: heute so nötig wie noch nie!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/rechte-der-lehrlinge-verteidigen-heute-so-noetig-wie-noch-nie</link><description>Neue Ausgabe des SGB-Bestsellers «Ich kenne meine Rechte»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Soeben ist in 15. überarbeiteter Auflage der Lehrlingsrecht-Bestseller «Ich kenne meine Rechte – Lehrlings- und Jugendrecht von A bis Z» der SGB-Jugendkommission neu erschienen. Die neue Auflage geht auch auf beunruhigende Tendenzen der aktuellen Arbeitswelt ein. Das Lexikon behandelt Fragen des Lohnes («Lohndumping» oder «Mindestlohn»), Fragen der Prekarität («Stage», «Temporärarbeit», «Arbeit auf Abruf»), der Migration («flankierende Massnahmen», «Aufenthaltsbewilligung»), des Arbeitsmarktes («Arbeitslosenkasse», «zumutbare Arbeit», «Wechsel der Lehrstelle»), der Gesundheit und Arbeitssicherheit («Dyslexie», «Depression»). Thematisiert wird auch die gesellschaftliche Stellung der Jugendlichen («politische Mitbestimmung» oder «Zivilcourage»).&nbsp;
</p><p>Die Arbeitswelt ist für die Jugendlichen belastetender geworden. Die mangelnden Lehrstellen, die höhere Arbeitslosigkeit und der verschlechterte gesetzliche Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden haben Spuren hinterlassen: Immer mehr Jugendliche wenden sich um Rat und Hilfe an die Gewerkschaften. Die Gesundheit der Jugendlichen verschlechtert sich, Arbeitsunfälle von Jugendlichen sind allzu häufig, die Löhne der Lehrlinge stagnieren. Und es droht weitere Verschlechterung: Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hat das Parlament gezeigt, dass es vor allem jugendlichen Arbeitslosen hemmungslos diskriminierende Leistungskürzungen aufbürdet. Nach der Absenkung des Schutzalters der jugendlichen Arbeitnehmenden hat die bürgerliche Mehrheit so zu einem erneuten Schlag ins Gesicht der Jugendlichen ausgeholt.
</p><p>Die neue Auflage des Lexikons beträgt mehr als 50 000 Exemplare (deutsch und französisch zusammen).&nbsp;Exemplare können zum Preis von&nbsp; 4.—&nbsp;Fr. pro Exemplar beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (<a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7">info(at)sgb.ch</a>) bestellt werden.&nbsp;<a href="http://www.jeunesse-syndicale.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a>&nbsp;bietet gratis Einblick in die einzelnen Stichwörter. Wir senden den Redaktionen auf Anfrage gerne ein Gratis-Exemplar (<a href="#" data-mailto-token="thpsav1qlhu5joypzavwol5zjodhhiGzni5jo" data-mailto-vector="7">jean.christophe.schwaab(at)sgb.ch</a>).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-467</guid><pubDate>Wed, 28 Apr 2010 14:54:00 +0200</pubDate><title>SGB-Vorstand verabschiedet Verfassungstext </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-vorstand-verabschiedet-verfassungstext</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat heute einstimmig – zuhanden der Delegiertenversammlung vom 17.5.2010, die über die Lancierung befinden wird - den Verfassungstext der Mindestlohninitiative verabschiedet (Text siehe unten). Die Volksinitiative bezweckt zum ersten den Schutz der Löhne über die Förderung von Gesamtarbeitsverträgen und da vereinbarten Mindestlöhnen. Sie fordert subsidiär einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn, der regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen ist. Dieser gesetzliche Mindestlohn soll im Jahr 2011 Fr. 22.- pro Stunde betragen. Heute liegen rund 400'000 Beschäftigte unter dieser Schwelle.&nbsp;
</p><p>Der vorgeschlagene Verfassungsartikel im Wortlaut:&nbsp;
</p><p>„<span style="font-style: italic;">Art. 110a Schutz der Löhne</span></p><p>1. Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Löhne auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt.
</p><p>2. Sie fördern zu diesem Zweck insbesondere den Abschluss und die Einhaltung von orts-, berufs- und branchenüblichen Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen.
</p><p>3.&nbsp; Der Bund erlässt einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser wird regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, mindestens aber im Ausmass des AHV-Rentenindexes.
</p><p>4. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als zwingende Lohnuntergrenze. Der Bund kann für besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmeregelungen erlassen.
</p><p>5. Die Ausnahmeregelungen und die Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes an die Lohn- und Teuerungsentwicklung werden unter Mitwirkung der Sozialpartner erlassen.
</p><p>6. Die Kantone können zwingende Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn erlassen.
</p><p style="font-style: italic;">Übergangsbestimmung zu Art. 110a (Schutz der Löhne)</p><p>Der gesetzliche Mindestlohn beträgt Fr. 22.-- pro Stunde. Bei Inkraftsetzung wird die seit dem Jahr 2011 aufgelaufene Lohn- und Preisentwicklung gemäss Art. 110a Abs. 3 hinzugerechnet.
</p><p>Der Bundesrat setzt Artikel 110a spätestens drei Jahre nach Annahme durch Volk und Stände in Kraft.&nbsp;
</p><p>Falls innert dieser Frist kein Ausführungsgesetz in Kraft gesetzt wird, erlässt der Bundesrat nach Mitwirkung der Sozialpartner die nötigen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg.“
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie ein Referat von Vania Alleva, Geschäftsleitungsmitglied Unia, und die Pressedokumentation zur Mindestlohninitiative.</span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-174</guid><pubDate>Fri, 23 Apr 2010 10:39:00 +0200</pubDate><title>Arbeit Lohn und Rente statt Profit und Gier!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/arbeit-lohn-und-rente-statt-profit-und-gier</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Abzockereliten haben die Welt in die Krise geritten. Die Arbeitnehmenden müssen die Zeche bezahlen. Die Arbeitslosigkeit sinkt nicht. Dafür steigt wieder die Arroganz der Boniritter. Sie haben sich nur kurz geschämt über das Desaster, das sie angerichtet haben. Schon erheben sie wieder und ohne jegliche Schamesröte im Gesicht ihre Abzockerforderungen.&nbsp;
</p><p>Oben prassen wenige, unten schnallen viele den Gürtel stets enger: So kann es nicht weitergehen! Dem stellen wir uns entgegen. Wir verlangen&nbsp;
</p><p>Arbeit Lohn und Rente statt Profit und Gier!
</p><p><span style="font-weight: bold;">Arbeit&nbsp;</span>ist für die meisten Menschen Absicherung der Existenz, weit über das Materielle hinaus. Deshalb fordern wir von den Arbeitgebern: Tragt Verantwortung, vermeidet Entlassungen! Die Unternehmen müssen dringend auch mehr Lehrstellen schaffen und die Jugendlichen nach dem Lehrabschluss weiter beschäftigen.
</p><p>Staat und Politik haben bisher Krise und Arbeitslosigkeit nur halbherzig bekämpft. Wir fordern eine Besteuerung der Boni. Deren Ertrag soll auf die Bevölkerung umverteilt werden. Das ist nicht nur gerecht sondern stützt den Konsum und schafft damit wieder Arbeit. Zudem sind umfassende Weiterbildungsbildungsprogramme für die Arbeitnehmenden zu lancieren. Anstatt beim öffentlichen Verkehr blind zu sparen, muss jetzt massiv in öffentliche Infrastruktur und ökologischen Umbau investiert werden. Und die Nationalbank muss den schädlichen Höhenflug des Frankens stoppen.&nbsp;
</p><p>Lohn ist nicht nur ein Gegenwert für Arbeit, es ist auch das Öl im Getriebe der Konjunktur. Es braucht Lohnerhöhungen, zuerst einmal für die Menschen, die mit ihrem Lohn leben müssen.&nbsp; Lohnerhöhungen stärken aber auch die Kaufkraft. Damit bleibt der Binnenmarkt robust, was bitter nötig ist, wenn die Arbeitslosigkeit nicht noch mehr zunehmen soll. Und es braucht gerechte Mindestlöhne, die ein&nbsp; Leben in Würde ermöglichen. Die Gewerkschaften werden für solche Mindestlöhne sorgen. Zum einen in Verhandlungen mit den Arbeitgebern. Wir werden zudem noch dieses Jahr eine Volksinitiative lancieren, damit Hungerlöhne in der Schweiz endlich der Vergangenheit angehören.
</p><p><span style="font-weight: bold;">Rente&nbsp;</span>sichert Menschen nach der Erwerbsarbeit die Existenz. Die bürgerlichen Parteien haben die Renten in jüngster Zeit frontal angegriffen. Bei allen Sozialversicherungen haben sie&nbsp; –&nbsp; geballt wie noch nie – die Zeichen auf Abbau gestellt. Das Volk hat sie nun eindrücklich zurück gepfiffen – aber sie nehmen die Abstimmung vom 7. März gegen die Rentenkürzung nicht als die Lehre, die sie ist. Die Revision der Arbeitslosenversicherung will das Volk für die Fehler der Manager bestrafen. Das Parlament hat den jungen Arbeitslosen und den Langzeitarbeitslosen in perverser Verdrehung von Ursache und Wirkung die Unterstützung zusammengestrichen. Deshalb schicken wir diese Vorlage an den Absender zurück. Und die Revisionen von AHV, Invaliden- und Unfallversicherung sind weiterhin von blankem Zynismus geprägt. Der Bankenknecht im Bundesrat will Steuergeschenke an die Reichen verteilen und gleichzeitig die Leistungen der Sozialversicherungen kürzen. Das geht nicht! Wer wenig oder durchschnittlich verdient, braucht bessere und nicht schlechtere Altersrenten.&nbsp;
</p><p>So wie die Gewerkschaften den Rentenklau in der zweiten Säule verhindert haben, so werden wir auch diesen Abbau verhindern!
</p><p>&nbsp;</p><p>Die Gewerkschaften stehen ein für eine Welt, die den Menschen unabhängig vom Bankkonto respektiert. Sie stehen ein für Lohngleichheit jenseits des Geschlechts, für Chancengleichheit jenseits des Passes, für Nachhaltigkeit und Solidarität jenseits der nationalen Grenzen.
</p><p>Unsere Welt hat viel Reichtum. Er muss nur gerechter verteilt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-175</guid><pubDate>Tue, 20 Apr 2010 10:41:00 +0200</pubDate><title> Wenn der Arbeitsplatz zum eigenen Grab wird </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-der-arbeitsplatz-zum-eigenen-grab-wird</link><description>Jährlich sterben über 2 Millionen Menschen wegen ihrer Arbeit, darunter 12&#039;000 Kinder. Über 160 Millionen erkranken wegen der Arbeit. Gefährliche Substanzen töten jährlich 340&#039;000 Beschäftigte, während 100&#039;000 Menschenleben allein auf das Konto von Asbest gehen. - Der 28. April ist den tödlich verunglückten, den verunfallten und wegen ihrer Arbeit erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewidmet.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Diese „stille“ Tragödie spielt sich weit entfernt vom Scheinwerferlicht der Medien ab und rüttelt die Gesellschaft kaum auf. Auch in der Schweiz sind tödliche Arbeitsunfälle nur ein paar Zeitungszeilen wert, und arbeitsbedingte Erkrankungen werden leichtfertig als unausweichlich angenommen. Dabei sind die Zahlen auch für die Schweiz erschreckend:
</p><p>2007 verunglückten 111 Personen tödlich bei der Arbeit. 136 Arbeitnehmende starben an einer anerkannten Berufskrankheit, 108 alleine wegen Asbest. Damit weist die Schweiz ein hohes Todesfallrisiko aus. Mit 2.3 tödlichen Arbeitsunfällen pro 100'000 Vollbeschäftigte liegen wir weit über England (1.4), Deutschland (1.9) oder Frankreich (2.0). In Italien, wo tödliche Arbeitsunfälle jeweils hohe Wellen schlagen, liegt das Risiko mit 2.6 nicht wesentlich höher als in der Schweiz.
</p><p>Dass Arbeit töten kann, wird auch in der Schweiz allzu gerne verdrängt. Wir wünschen uns eine sichere Fahrt und sagen häufig zueinander „Fahr vorsichtig“. Aber kaum jemand sagt „Pass bei der Arbeit auf“. Arbeitsunfälle werden als Kollateralschaden aufgefasst, für die dann die Unfallversicherung aufzukommen hat. Dabei ist vor allem der Arbeitsunfall meistens kein Zufall. Hinter einem Arbeitsunfall oder ungesunden Arbeitsbedingungen stehen meistens Zeitdruck, Sparmassnahmen und mangelnde Information und Ausbildung. Immer wieder stehlen sich die Arbeitgeber von ihrer Verantwortlichkeit, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu garantieren, heraus. Denn schliesslich gilt ein solches Fehlverhalten immer noch als Kavaliersdelikt und die Eigenverantwortung der Arbeitnehmenden wird als Vorwand für eine lasche Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes genommen.
</p><h3>Vision 250 Leben</h3><p>Immerhin haben die Suva und die kantonalen Arbeitsinspektorate den Handlungsbedarf erkannt und im 2009 eine Präventionskampagne zur Verringerung der Todesfälle lanciert. Die Kampagne „Vision 250 Leben“ hat das Ziel, das Todesfallrisiko in der Schweiz bis 2015 zu halbieren. Der SGB unterstützt diese Kampagne ausdrücklich, denn diese zielt &nbsp;auf eine Stärkung der Betriebskontrollen ab. Der SGB fordert schon lange, dass im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit die Kontrolltätigkeit intensiviert wird. Gleichzeitig werden der SGB und seine Verbände ebenfalls kleinere Informationsprojekte innerhalb dieser Kampagne führen.
</p><h3>Internationaler Gedenktag</h3><p>Der internationale Gedenktag am 28. April bietet Gelegenheit, sich dem menschlichen Leid bewusst zu werden, das hinter jedem einzelnen Arbeitsunfall und jeder arbeitsbedingten Erkrankung steckt. Er wird seit 1996 von der internationalen Gewerkschaftsbewegung begangen und ist von der Internationalen Arbeitsorganisation sowie 20 Staaten als offizieller Gedenktag anerkannt. Die Schweiz hat sich diesen Staaten noch nicht angeschlossen. Der SGB wird entsprechende Vorstösse an die Hand nehmen. Der 28. April ist jedoch mehr als nur ein Tag, an dem früherer Opfer gedacht wird. Er soll für die Sensibilisierung und Information über sichere und gesunde Arbeitsbedingungen genutzt werden. So hat der Internationale Gewerkschaftsbund den diesjährigen 28. April unter dem Motto „Gewerkschaften machen Arbeit sicherer“ gestellt. Den Gewerkschaften kommt eine zentrale Rolle bei der Schaffung von sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen zu. Denn Arbeitsunfalle und arbeitsbedingte Erkrankungen sind keine individuellen Probleme oder Schicksalsschläge, sie haben stets eine kollektive Dimension und können nur gemeinsam gelöst werden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-178</guid><pubDate>Thu, 25 Mar 2010 10:59:00 +0100</pubDate><title>Nicht mehr banalisieren sondern streng(er) begrenzen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-mehr-banalisieren-sondern-streng-er-begrenzen</link><description>Jahrelang hat das seco grosszügig Dauernachtarbeit bewilligt. Dann wurde es auf eine Klage der Unia hin vom Bundesgericht zurück gepfiffen. Und hat etwas gelernt dabei. Nunmehr präsentiert es in einer Vernehmlassung praxistauglichere Vorschläge. Für den SGB aber sind sie noch klarer zu formulieren.  </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Anzahl der Arbeitnehmenden, die in der Schweiz normalerweise nachts arbeiten, hat sich in den letzten zehn Jahren markant erhöht. 1999 waren es 165'000 Personen, 2009 bereits 206'000. Die Gründe für diese Zunahme von einem satten Viertel? Einerseits sind &nbsp;das Beschäftigungswachstum im Gesundheitswesen und veränderte Konsumbedürfnisse im Nahrungsmittelsektor oder in weiteren Dienstleistungen dafür verantwortlich. Andererseits war in den letzten Jahren auch eine grosszügige Bewilligungspraxis der Vollzugsorgane des Arbeitsgesetzes festzustellen. Die Folge davon: Der Grundsatz des Verbots der Nachtarbeit ist stark ausgehöhlt worden.&nbsp;
</p><p>Sand in die Maschinerie einer zunehmenden Banalisierung der Nachtarbeit hat die Unia geworfen. Sie focht – erfolgreich bis vor Bundesgericht – eine vom seco allzu nonchalent an die Micarna (Schlachtbetrieb der Migros) erteilte Dauernachtbewilligung an. So gerüffelt, entschloss sich das seco, die Bewilligungsprozedere für Dauernachtarbeit neu und klarer zu regeln. Die entsprechende Vernehmlassung dauert bis zum 9.April.
</p><h3>Schichtwechsel muss die Regel bleiben</h3><p>Für den SGB ist klar, dass Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot nur restriktiv bewilligt werden dürfen. „Schichtwechsel muss die Regel bleiben“ verlangt er. Und fügt in seiner Vernehmlassung bei: „Dauernachtarbeit ist die extremste Form der Nachtarbeit. […] Der SGB ist strikte gegen eine Gleichstellung der Dauernachtarbeit mit der Nachtarbeit mit Schichtwechsel.“ Sobald Gegenschichten bestünden, seien die von Nachtarbeit betroffenen Arbeitnehmer/innen &nbsp;in ein Rotationssystem einzugliedern, das ihnen dann einen regelmässigen Wechsel zwischen Tag- und Nachtarbeit ermögliche.&nbsp;
</p><p>Die sogenannten „Rekrutierungsprobleme“ (Menschen wollen ausschliesslich nachts arbeiten) berechtigen für den SGB Dauernachtarbeit nur dann, wenn der betreffende Betrieb unter Mitwirkung der Arbeitnehmenden einen angemessenen und rechtskonformen Schichtplan ausgearbeitet hat und der Schichtwechsel bei der Mehrheit der betroffenen Mitarbeitenden gesundheitliche Probleme oder Schwierigkeiten mit der Erfüllung der Familienpflichten verursache. Dies müssten die Betriebe mittels Protokollen der Betriebsversammlungen oder der Personalkommissionen belegen können.&nbsp;
</p><p>Zudem fordert der SGB, dass alle Dauernachtarbeiter/innen transparent über ihre Mitsprachrechte und die speziellen Gesundheitsschutzmassnahmen informiert werden müssen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-177</guid><pubDate>Thu, 25 Mar 2010 10:58:00 +0100</pubDate><title>Wiedereinstellung muss möglich werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wiedereinstellung-muss-moeglich-werden</link><description>Seit mehreren Jahren kämpft der SGB für einen besseren Kündigungsschutz gewerkschaftlicher Vertreter/innen. Der SGB hat die Schweiz bei der Internationalen Arbeitsorganisation IAO verklagt, die IAO hat die Schweiz in der Folge mehrmals gerüffelt. Nun hat sich die Schweiz bereit erklärt, im Rahmen der sogenannten Whistleblow-Gesetzgebung Lösungen zu suchen. Der SGB fordert nach wie vor, dass missbräuchlich gekündigten GewerkschaftsvertreterInnen eine Wiedereinstellung ermöglicht werden muss.  </description><content:encoded><![CDATA[<p>Höchstens 6 Monatslöhne kann heute ein Gewerkschaftsvertreter, dem missbräuchlich gekündigt wurde, vor Gericht erstreiten. In der Praxis sind es meist nur 2 bis 3, die die Gerichte den missbräuchlich gekündigten Gewerkschafter/innen zubilligen. Warum muss ihnen auch das Recht auf Wiedereinstellung offen stehen?
</p><h3>Wiedereinstellung ist nichts Systemfremdes</h3><p>Das Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) sieht die Möglichkeit der Aufhebung einer Entlassung vor, wenn diese an eine Person ausgesprochen wird, die sich gegen Diskriminierung gewehrt hat. In der GlG-Botschaft argumentierte der Bundesrat noch damit, dass die Art. 336ff. OR „keinen genügenden Schutz“ bieten, insbesondere vor Rachekündigungen, für die „ein verstärkter Schutz“ gerechtfertigt sei. Gewerkschaftsfeindliche Kündigungen werden jedoch häufig als Vergeltung für eine rechtmässige Gewerkschaftsaktion ausgesprochen. Somit ähneln sie den Rachekündigungen, gegen die das GlG Schutz vor Kündigung bietet.&nbsp;
</p><p>Darüber hinaus hielt der Bundesrat eine Aufhebung der Kündigung gemäss GlG für notwendig, „wenn eine Arbeitnehmerin ihre Rechte effektiv im ungekündigten Arbeitsverhältnis wahrnehmen können soll“.&nbsp; Der Schutz der Gewerkschafter vor gewerkschaftsfeindlicher Kündigung verfolgt das gleiche Ziel, nämlich den Arbeitnehmern zu ermöglichen, ihre Grundrechte (Koalitionsfreiheit) an ihrem Arbeitsplatz und nicht erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend zu machen.
</p><h3>Ausgrenzung&nbsp;</h3><p>Ein Arbeitnehmer, der Opfer einer missbräuchlichen Kündigung wird, wird während der gesamten Dauer der Gerichtsverfahren (Anfechtung der Kündigung, Prozess, Rekurs) in seiner Branche gemieden, was mehrere Jahre dauern kann. In diesem Zeitraum hat er möglicherweise wenig Aussicht auf Neuanstellung. Er riskiert Arbeitslosigkeit und allenfalls Inanspruchnahme von Sozialhilfe. Auch wenn er letztlich Wiedergutmachung erhält, erlaubt die Entschädigung von höchstens 6 Monatslöhnen im Allgemeinen nicht, den mehrere Jahre lang erlittenen Schaden auszugleichen.&nbsp;
</p><h3>Angstbarriere&nbsp;</h3><p>Von einer gewerkschaftsfeindlichen Kündigung ist zumeist eine von ihren Kollegen wegen ihres gewerkschaftlichen Engagements bekannte Person betroffen. Diese Kündigungen schüchtern das restliche Personal des Unternehmens und sogar der betroffenen Branche oder Region in der Regel stark ein. Die innere Barriere, nicht als fordernder Gewerkschafter aufzutreten, wächst. Eine solche Lähmung der Beschäftigten, die sich in Krisenzeiten umso stärker äussert, widerspricht jeder wirklichen Sozialpartnerschaft.&nbsp;
</p><h3>Wider internationales Recht&nbsp;</h3><p>Die konstante Rechtsprechung des Komitees für Gewerkschaftsfreiheit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verlangt die Möglichkeit der Wiedereingliederung bei gewerkschaftsfeindlicher Kündigung. Andernfalls verstösst die Gesetzgebung gegen das Übereinkommen 98. Auch in all unseren Nachbarländern ist es möglich, eine gewerkschaftsfeindliche Kündigung oder die Kündigung eines Mitglieds der Personalkommission aufzuheben. In Österreich und Frankreich ist die Kündigung eines Personalvertreters oder von Vertrauensleuten nur mit Zustimmung eines Richters oder der Arbeitsinspektion möglich. In Italien kann ein Richter die sofortige Wiedereingliederung eines missbräuchlich entlassenen Gewerkschafters anordnen. In Deutschland ist die Kündigung eines Personalvertreters nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-169</guid><pubDate>Wed, 17 Mar 2010 10:29:00 +0100</pubDate><title>Die Mai Nelke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-mai-nelke</link><description>Werner Wüthrich: der literarische Beitrag zum 1. Mai 2010</description><content:encoded><![CDATA[<p>I
</p><p>In meiner Jugendzeit hörte ich meine Mutter, die Blumen liebte, manchmal sagen, man sollte im Leben viel mehr die Blumen sprechen lassen. Aber früher habe ich nie verstanden, warum Blumen sprechen können sollten.
</p><p>Jahre später erzählte ich dann meinen Eltern einmal vom gewerkschaftlichen Literaturpreis „Arbeit und Alltag“, der viele Menschen zur Sprache angestiftet habe. Beim Abschied damals streckte mir mein Vater seine beiden Hände entgegen und bemerkte nur, die hätten ein Leben lang gearbetet und könnten auch manches erzählen. Als Arbeiter in fremden Diensten oder für die Familie und hin und wieder als Faust im Sack. Doch dann fügte er mit verschmitztem Lächern hinzu: - Ein Schriftsteller, der müsste doch wenigstens das können. – Was können, fragte ich. – Eben das, gab mein Vater zur Antwort: Die Hände zum Erzählen zu bewegen und die Blumen zum Sprechen zu bringen.
</p><p>&nbsp;</p><p>II
</p><p>In Frankreich ist es am 1. Mai, an der Fête du Travail, Brauch, sich als Glücksbringer einen Strauss Maiglöckchen zu schenken. Maiglöckchen als Symbol des Frühlings und als Zeichen des Aufbruchs, der Lebensfreude und einer besseren Zukunft.
</p><p>In vielen anderen Ländern wird eine Mai Nelke ans Kleid gesteckt und an den 1. Mai-Umzügen mitgetragen. So wurde diese Blume rund um den Erdball zu einem Symbol des Maifeiertages und des internationalen Tages der Arbeit.
</p><p>Am 1. Mai trägt man auf der ganzen Welt die Farbe Rot. Organisierte Arbeiterinnen und Arbeiter heften sich rote Maibändel an Jacke, Pullover oder Hemd und tragen Jahr für Jahr auf roten Bändern an den Umzügen die Hauptbotschaften mit. Einst waren es Forderungen nach einem Achtstundentag in den Fabriken und nach einer minimalen Absicherung. Und heute ist der Staat auch ein Sozialstaat, also eine Errungenschaft der fortschrittlichen Parteien, Gewerkschaften und Bewegungen, die es zu verteidigen gilt.
</p><p>&nbsp;</p><p>III
</p><p>Wenn die Hände des Vater erzählen möchten und die Blumen der Mutter sprechen sollten, so müsste dies – das ist gewiss – ja erst recht eine Mai Nelke können. Ich sehe sie auf einem Bild vor mir: Ein wenig stilisiert oder holzschnittartig gezeichnet, blühend dargestellt in der Farbe des 1. Mai und von einer Hand gehalten. Und weil die Hand die zarte, frische und unverwüstliche Nelkenblume hält, ist sie auch eine Faust.
</p><p>Da! auf einmal beginnt mein Bild zu sprechen: Mai Nelke und Hand zählen dem Bildbetrachter die lange und bewegte Geschichte unserer 1. Mai-Bewegung. Doch nicht nur Erlebtes und Vergangenes wissen sie zu berichten, so ein Bild kann sehr wohl auch Fragen stellen. Nach unserer Zukunft, nach der Zukunft der Arbeiter- und der Gewerkschaftsbewegung auf der ganzen Welt ebenso wie nach der Zukunft unseres Planeten.
</p><p>Klar und deutlich etwa, wie es meine Eltern einmal gewünscht haben, höre ich jetzt vom Bild der Mai Nelke auch eine unbekannte Geschichte, die wir in der Schule nie gehört haben und die sich am 1. Mai 1886 auf dem Haymarket in Chicago zugetragen hat. Als Ursprung und Beginn des internationalen Maifeiertages und wie es in den USA damals zu einem mehrtägigen Streik und zu gewalttätigen Auseinandersetzung mit Toten zwischen demonstrierenden Arbeitern und der Polizei kam.
</p><p>&nbsp;</p><p>IV
</p><p>Auch dieses Jahr wird am 1. Mai wieder die Farbe Rot getragen. Rote Transparente mit dem Slogan „Arbeit, Lohn und Rente – statt Profit und Gier!“ / „Du boulot, des salaires et des rentes!“ / „Lavoro, salario e rendite per tutti!“ In Frankreich wird man an der Fête du Travail Glücksbringer verteilen. In vielen Ländern werden wieder Mai Nelken und Maibändel angesteckt, und unzählige rote Fahnen wehen dann über den Umzügen.
</p><p>Im Grunde genommen, wird einem bewusst, repräsentieren die Mai Nelke und ihre Farbe nur eine bestimmte Haltung. Und zwar, stellte ich mir vor, wäre sie in jeder Generation äusserst lebendig und, vor allem auch, anderen Einstellungen zum Leben stets überlegen. Es wäre somit eine Haltung des Bewusstseins, unvoreingenommen und undogmatisch durch die Welt zu gehen. Ohne Vorurteile, aber in Bezug auf die sozialen Widersprüche, die menschliche Entwicklung und eine gefährdete Umwelt doch immer mit einem klar definierten, eigenen Standpunkt. Und einem Engagement im Sinne der Geschichte des 1. Mai oder, wie ein Denker es einmal formuliert hat: Die gefährlichste Welt-Anschauung ist die Welt-Anschauung der Leute, welche die Welt noch nicht angeschaut haben.
</p><p>Auf diese Weise ist mir die Mai Nelke – ähnlich der Erinnerung an meinen Vater und an meine Mutter – gleichsam zu einer Bedeutungsträgerin geworden, weil ja Blumen schliesslich auch sprechen und Hände doch erzählen können.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-weight: bold;">Anmerkungen:</p><p>Werner Wüthrich, 1947 in Ittigen bei Bern als Sohn eines Pachtbauern geboren, studierte an der Universität Wien Theaterwissenschaften, Germanistik und Philosophie. Seit 1972 freiberuflicher Theaterautor und Schriftsteller. Doron-Preisträger 2004. Werner Wüthrich ist auch als Dozent von Schreib-Werkstätten, Theaterkursen und als Brecht-Forscher bekannt geworden.
</p><p>Zuletzt sind von Werner Wüthrich die Bücher „1948 – Brechts Zürcher Schicksalsjahr“ (Chronos Verlag Zürich), „Emil Zbinden“ (Limmat Verlag Zürich) und die längere Erzählung „Zimmerwald“ im Sammelband „Die sie Bauern nannten“ (Verlag Huber Frauenfeld) erschienen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-630</guid><pubDate>Fri, 26 Feb 2010 15:47:00 +0100</pubDate><title>„Halt den Mund oder du fliegst raus!“ – Das ist einer Demokratie unwürdig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/halt-den-mund-oder-du-fliegst-raus-das-ist-einer-demokratie-unwuerdig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>SGB und Unia haben heute gemeinsam mit 200 Vertretern von Betriebskommissionen einen offenen Brief an den Bundesrat überreicht, der einen besseren Schutz gegen gewerkschaftsfeindliche und undemokratische Kündigungen verlangt. Es darf nicht sein, dass Personalvertreter dafür bestraft werden, dass sie ihre rechtmässigen Aufgaben wahrnehmen. Dieser Brief wurde von 1234 Mitgliedern von Personalvertretungen unterzeichnet. Die Unterzeichneten fordern endlich&nbsp;einen wirksamen Schutz gegen missbräuchliche Kündigung und eine rechtliche Grundlage, damit missbräuchliche Entlassungen von Personalvertretungen aufgehoben werden können.
</p><p>In der Schweiz kann gewerkschaftlichen Mandatsträger/innen wie etwa Mitgliedern von Betriebskommissionen einfach gekündigt werden. Und selbst wenn die Missbräuchlichkeit einer solchen undemokratischen Kündigung gerichtlich festgestellt wird, ist – im Unterschied zu den umliegenden Staaten - eine Wiedereinstellung der betroffenen Person nicht vorgeschrieben.
</p><p>Dieser Skandal breche internationales Recht, hielt der Präsident der Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Paul Rechsteiner an der heutigen Medienkonferenz fest. Dies sei die Schweiz mit der Unterzeichnung des IAO-Abkommen Nr. 98 eingegangen. Deshalb hat der SGB im Jahr 2003 die Schweiz bei der IAO verklagt. Obwohl der entsprechende Ausschuss der IAO die Schweiz gerügt hat, war der Bundesrat bis vor kurzem nicht zu einer Gesetzesänderung zu bewegen. Die Arbeitgeber wollen keinen verbesserten Schutz, und es gäbe nur wenig Fälle, so die Argumentation. „Wir wissen alleine 2009 von zahlreichen schwerwiegenden Fällen“ hielt der Unia-Copräsident Renzo Ambrosetti heute entgegen.&nbsp; „Demokratie und Sozialpartnerschaft darf nicht vor den Betriebstoren aufhören“, forderte er. Es sei daher dringend notwendig, dass der Bundesrat eine Lösung vorschlage.
</p><p>In einem offenen Brief kritisieren nun Mitglieder von Betriebskommissionen und Personalvertreterinnen und –vertreter die zunehmende Zahl von gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen und fordern vom Bundesrat Massnahmen. „Ich wurde entlassen, weil ich mich als Gewerkschaftsvertreterin in einer Zeitung gegen die Ausweitung von Ladenöffnungszeiten geäussert habe“, erklärte Marisa Pralong, Verkäuferin aus Genf. „Dabei habe ich nur von meinem demokratischen Recht Gebrauch gemacht.“ Ernst Gabathuler wurde nach jahrzehntelanger Arbeit als Betriebskommissionsmitglied und –präsident entlassen. Selbst der deutsche Mutterkonzern musste zugeben: In Deutschland wäre dies unmöglich. „Es ist empörend, dass aktive Gewerkschafter und Vertrauensleute im Betrieb keinen besonderen Kündigungsschutz geniessen, wenn sie sich für die Interessen der Arbeitnehmenden einsetzen und somit auch der Geschäftsleitung ab und zu auf die Füsse stehen müssen“, so Gabathuler.
</p><p>In den vergangenen Monaten haben Vertreter der Gewerkschaften mit den zuständigen Bundesrätinnen, Frau Leuthard und Frau Widmer-Schlumpf, sowie deren Departemente, Gespräche geführt. Die bedeutende Zahl der neuen Fälle sowie die drohende erneute Verurteilung durch die IAO haben den Bundesrat bewogen, die Frage eines besseren Kündigungsschutzes im Rahmen der Whistleblow-Gesetzgebung endlich zu traktandieren. Neben Personen, die einen Missstand am Arbeitsplatz anzeigen, sollen neu auch gewerkschaftliche Verantwortungsträger/innen besser gegen missbräuchliche Kündigung geschützt werden. Die entsprechende Vernehmlassung wird aller Voraussicht nach Mitte dieses Jahres beginnen. Die Gewerkschaften haben Hand geboten, während dieser Zeit die Klage bei der IAO einzufrieren. Sollte dieser neue Weg keine entscheidende Besserung bringen – wobei Kernpunkt nach wie vor die Möglichkeit der Annullierung einer missbräuchlichen Kündigung der betroffenen Person ist - dann werden SGB und Unia die Klage bei der IAO weiter ziehen.
</p><p style="font-style: italic;">Angehängt Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Renzo Ambrosetti</span>, Co-Präsident Unia</li><li><span style="font-weight: bold;">Marisa Pralong</span>, gekündigt bei Manor</li><li><span style="font-weight: bold;">Ernst Gabathuler</span>, gekündigt bei Karl Mayer AG</li></ul><p><span style="font-style: italic;">sowie eine Dokumentation der Fälle und den offenen Brief an den Bundesrat.</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-695</guid><pubDate>Mon, 22 Feb 2010 00:00:00 +0100</pubDate><title>Un nouveau train de mesures contre la sous-enchère salariale s’impose</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/un-nouveau-train-de-mesures-contre-la-sous-enchere-salariale-s-impose</link><description>L’Union syndicale suisse (USS) est favorable aux accords bilatéraux conclus avec l’Union européenne (UE). Mais elle estime aussi qu’un nouveau train de mesures d’accompagnement à la libre circulation des personnes s’impose désormais. Car il faut des mesures avec plus de punch. En effet, là où il n’y a pas de salaires minimaux obliga-toires, la sous-enchère prend une ampleur inquiétante. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Dans son bilan de la libre circulation des personnes, l’USS arrive à la conclusion qu’on est très largement parvenu à contrer la pression sur les salaires des branches connaissant des salaires minimaux de force obligatoire. Par contre, là où ces derniers font défaut, comme dans l’industrie et la santé, ainsi que dans les petites entreprises de nettoyage et de sécurité, on constate que cette pression s’est accentuée. Renzo Ambrosetti, le coprésident d’Unia, relève que, «&nbsp;chaque jour, Unia doit s’occuper tantôt de membres individuels, tantôt de l’ensemble du personnel (…) ou de commissions d’entreprise frustrées&nbsp;», pour cause de concurrence via la «&nbsp;sous-enchère salariale&nbsp;». Quant à Daniel Lampart, économiste en chef de l’USS, il montre, statistiques à l’appui, que dans la chimie, dans une partie de l’industrie des machines et horlogère, ainsi que dans les banques et les assurances, sans oublier le secteur «&nbsp;santé et action sociale&nbsp;», les salaires des migrant(e)s nouvellement engagés ont clairement baissé. Un indice évident de sous-enchère salariale. 
</p><p>Il va donc de soi qu’un nouveau train de mesures d’accompagnement s’impose. Lors de sa dernière conférence de presse, l’USS a présenté les revendications suivantes&nbsp;: 
</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Des conventions collectives de travail (CCT) prévoyant des salaires minimaux de force obligatoire doivent être conclues dans l’industrie, le secteur «&nbsp;santé et action sociale&nbsp;» et dans les petites entreprises des branches du nettoyage et de la sécurité.</li><li>Une CCT de force obligatoire doit être conclue pour les entreprises de travail temporaire&nbsp;; si elle ne l’était pas dans les meilleurs délais, la Confédération devrait prendre des mesures d’urgence, soit&nbsp;: réviser la loi (révision de la loi sur le service de l’emploi et la location de services&nbsp;; redéfinir la validité des CCT&nbsp;; restreindre le placement des personnes soumises à déclaration&nbsp;; édicter un contrat-type de travail, etc.).</li><li>Les lacunes légales existant dans la mise en œuvre des mesures d’accompagnement doivent être éliminées&nbsp;; cela concerne par exemple les infractions à des contrats-type de travail qui ne sont pas sanctionnées, des améliorations à apporter à l’obligation de verser des cautions, ainsi que la responsabilité solidaire.</li><li>Pour certaines régions frontalières où les problèmes sont devenus aigus – principalement le Tessin –, il faut élaborer un train de mesures spéciales et prévoir des moyens financiers supplémentaires pour les contrôles et l’application des sanctions.</li><li>La Confédération ou les cantons doivent remettre les choses en ordre lorsque des offices cantonaux de développement économique, comme celui de Saint-Gall, baissent tout simplement, sous la pression des organisations économiques régionales, les salaires qui servent de référence pour établir l’existence d’une sous-enchère salariale (une baisse qui a été de 20&nbsp;% à Saint-Gall&nbsp;!).</li><li>Un contrat-type de travail doit être édicté pour l’économie domestique.</li></ol><p></p> Les syndicats ne veulent pas jouer avec les Accords bilatéraux, qui sont les garants d’une collaboration structurée avec l’UE. La protection des salaires, si importante soit-elle, ne suffit toutefois pas. Ce qui se passe dans le secteur de la santé le montre bien. Une pénurie de personnel y sévit toujours plus, parce que le personnel formé abandonne rapidement sa profession. Et pourquoi cela&nbsp;? Parce que les conditions de travail - travail sur appel ou en équipe, service de piquet, longs horaires - sont clairement dissuasives. Autant de facteurs qui poussent celles et ceux qui ont des charges familiales à changer de profession.]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-631</guid><pubDate>Thu, 11 Feb 2010 15:59:00 +0100</pubDate><title>Flankierende Massnahmen mit mehr Biss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-massnahmen-mit-mehr-biss</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit grobem rhetorischem Geschütz hat die SVP noch im alten Jahr eine Debatte zur Personenfreizügigkeit angezettelt. Der SGB möchte Ihnen aus der Sicht seiner Mitglieder eine Bewertung der Personenfreizügigkeit präsentieren. Zugleich wird er die flankierenden Massnahmen bilanzieren.&nbsp;
</p><p>Klar ist, dass flankierende Massnahmen mit mehr Biss zu verlangen sind. Wo und wie genau den flankierenden Massnahmen schärfere Zähne eingesetzt werden sollen, finden Sie in den angehängten Referaten von:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident des SGB</li></ul><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom</li></ul><ul><li>Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Unia</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-481</guid><pubDate>Wed, 20 Jan 2010 15:14:00 +0100</pubDate><title>Nicht auf dem Buckel der Arbeitnehmenden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-auf-dem-buckel-der-arbeitnehmenden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat heute im Namen einer sogenannten „erleichterten Sanierung“ von insolventen Unternehmen dem Grundsatz zugestimmt, dass bei einer Betriebsübernahme künftig die Arbeitsverträge nicht mehr automatisch übernommen werden müssen. Dieser Entscheid ist stossend, das Parlament muss ihn korrigieren.
</p><p>In der Wirtschaftskrise häufen sich Firmenpleiten. In einer solchen Zeit braucht es einen wirksamen Schutz der Arbeitsplätze. Der Bundesrat gefährdet jedoch mit seinen Vorschlägen zur Revision des Sanierungsrechts zahlreiche Arbeitsplätze. Bei einer Unternehmenssanierung soll der Erhalt der Arbeitsplätze an vorderster Stelle stehen. Es geht nicht an, dass mittels Sanierungen primär der Maschinenpark zu Geld gemacht wird oder das Unternehmen filetiert und dann stückweise verkauft wird. Für den SGB ist es inakzeptabel, dass künftig Arbeitnehmende bei Firmensanierungen fristlos gekündigt werden dürfen.
</p><p>Immerhin hat der Bundesrat die negativen sozialen Auswirkungen seiner Ideen anerkannt und schlägt als Gegenmassnahme eine Sozialplanpflicht vor. Der SGB fordert schon lange eine gesetzliche Sozialplanpflicht. Diese ist in der heutigen Wirtschaftskrise umso nötiger. Wenn in der Wirtschaft immer noch goldene Fallschirme für unfähige Manager ausbezahlt werden, ist auch genügend Geld für Abfindungen, Umschulungen oder Frühpensionierungen für entlassene Arbeitnehmende da.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-195</guid><pubDate>Wed, 13 Jan 2010 11:43:00 +0100</pubDate><title>Gewonnen – nach 11 Tagen Streik! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewonnen-nach-11-tagen-streik</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>2010 begann am Genfer Flughafen kämpferisch. Gleich bei zwei Firmen streikte das Personal zu Jahresbeginn. Mit „Dnata“ konnten die Streikenden nach zwei Tagen eine Einigung finden, bei „Swissport“ dauerte der Streik elf (!) Tage. Dann erst kam das Unternehmen den vor allem vom VPOD, aber auch vom SIT, der Unia und weiteren Gewerkschaften sowie von Einzelpersonen unterstützten Streikenden ausreichend entgegen. Folgende Verbesserungen konnten die Streikenden erreichen:</p><ul><li>Krankheitsbedingte Abwesenheit von der Arbeit: es werden nicht mehr, wie bisher, in den ersten 3 Tagen 20 Prozent vom Lohn abgezogen.&nbsp;</li></ul><ul><li>Grundlohn: Anhebung um 40 Franken sowie um eine Extraprämie von 100.-.</li></ul><ul><li>Nacht- und Sonntagsarbeit: Erhöhung des Taxpunktwertes um 35 Rappen/Stunde.</li></ul><p>Insgesamt entsprechen die vereinbarten Massnahmen einem Plus von rund 190 Franken im Monat. Sie liegen damit weit über dem Rahmen, den das Unternehmen zuerst zugestehen wollte. Der VPOD weist denn auch zurecht darauf hin, dass das Ergebnis ein grosser Erfolg und nur „der Entschlossenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken“ sei. In der Tat: während elf Tagen dauerndem Druck zu widerstehen, zeugt von tiefer Solidarität und einem ebenso tief verankerten Bewusstsein, gemeinsam Gerechtes einzufordern. In der schweizerischen Arbeitskonfliktsgeschichte nimmt dieser Streik deshalb schon jetzt eine bedeutende Stellung ein.
</p><p>Trotz diesem sehr guten Ausgang: mit einer idyllischen Zukunft ist am Genfer Flughafen nicht zu rechnen. Der VPOD weist darauf hin, dass eine immer entfesseltere Konkurrenz zwischen den Flugunternehmen auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen würde und deshalb zu dauernden Verschlechterungen der&nbsp; Arbeitsbedingungen führe. Und das könnte dann erneut in Protest münden. In gerechten und – hoffentlich – erfolgreichen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-485</guid><pubDate>Thu, 17 Dec 2009 15:42:00 +0100</pubDate><title>Endlich, Bundesrat anerkennt Handlungsbedarf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/endlich-bundesrat-anerkennt-handlungsbedarf</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat beschlossen, den Kündigungsschutz von Whistleblowern (= Personen, die korruptionsähnliche Zustände in einem Unternehmen anzeigen) auf weitere Kategorien von Beschäftigten auszudehnen, die auf Missstände am Arbeitsplatz hinweisen. Damit sollen auch die Vertreter von Gewerkschaften und Mitglieder von Betriebskommissionen von besserem Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung profitieren können.
</p><p>Der SGB, der schon lange auf diesen Missstand hingewiesen hat, begrüsst diese Erweiterungsabsicht.&nbsp; Endlich ist nun auch dem Bundesrat bewusst, dass Zivilcourage in der schweizerischen Arbeitswelt nicht durch Stellenverlust bestraft werden soll. Der Bundesrat will auch die Höhe der Sanktionen überprüfen, die heute bei ungerechtfertigter Kündigung maximal eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen vorsehen. Der SGB fordert allerdings, dass krasse ungerechtfertigte Kündigungen ungültig sein müssen.&nbsp;
</p><p>In der gegenwärtigen Krise sind viele Arbeitnehmer-Vertreter/innen Opfer von ungerechtfertigten Entlassungen und mundtot gemacht worden. Wer so Mut am Arbeitsplatz beweist, verdient einen besseren Schutz. &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-205</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2009 13:30:00 +0100</pubDate><title>Zuerst viel Lärm, dann viel Placebo statt Taten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zuerst-viel-laerm-dann-viel-placebo-statt-taten</link><description>Der Bundesrat lamentiert über die Personenfreizügigkeit und orakelt über deren Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit. Dabei verschweigt er: Keine Zeile in den bilateralen Abkommen verbietet ihm, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Aber er setzt lieber auf Placebo. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Monat für Monat sind in der Schweiz 5000 Personen mehr arbeitslos. 2010 werden die über 200'000 Arbeitslose zählen. So viele wie noch nie. Während sich die Schweiz vor 20 Jahren durch eine in internationalen Vergleich sehr tiefe Arbeitslosigkeit auszeichnete, droht sie jetzt immer mehr ins Mittelfeld abzurutschen. Mehrere Länder wie z.B. Dänemark oder die Niederlande stehen mittlerweile besser da.
</p><p>Das Problem ist hausgemacht. Eine schlechte Konjunkturpolitik in den 1990er Jahren hat zu einem massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Bis Ende der 1990er Jahre wurden gegen 300'000 Personen ausgesteuert. Ein grosser Teil von ihnen hat nie mehr in den Erwerbsprozess zurückgefunden. Ein weiterer Teil pendelt zwischen prekären Jobs und Arbeitslosigkeit hin und her. Seit Beginn des neuen Jahrtausends werden zudem die Sozialleistungen verschlechtert. Die Erhöhung des Frauenrentenalters und die verschärfte IV-Praxis führen dazu, dass heute rund 50'000 Personen mehr einen Job brauchen als Ende der 1990er Jahre. Das erschwert die Arbeitsplatzchancen der NeueinsteigerInnen und führt zu einer Verlagerung von AHV und IV zur ALV.&nbsp;
</p><h3>Logik von rechts verschärft Probleme&nbsp;</h3><p>In den letzten Wochen wurde von Rechts vor allem die Personenfreizügigkeit als Treiber der Arbeitslosigkeit bezeichnet. Die SVP verlangt die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens. Positiv daran: nun ist auch bis weit nach politisch rechts aussen anerkannt, dass die Schweiz ein grösseres Problem mit der Arbeitslosigkeit hat. Doch folgt die Schweizer Arbeitsmarktpolitik der Logik von rechts, wird sich das Problem der Arbeitslosigkeit weiter verschärfen. Wird die Personenfreizügigkeit gekündigt, fallen alle Bilateralen I weg, der Vollzug des Freihandelsabkommens wird erschwert. Darunter würde insbesondere die Exportindustrie leiden, die bereits heute stark von der Krise betroffen ist. Gleichzeitig verhindert die Diskussion über die Zuwanderung, dass andere, wirksame Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit vorangetrieben werden wie z.B. eine Stärkung der Kaufkraft, eine Weiterbildungsoffensive oder eine Verlängerung der Taggelder. Symptomatisch ist die Mitteilung des Bundesrates vom vergangenen Freitag, dass er im Frühjahr 2010 die Anrufung der Ventilklausel prüfen werde. Das ist reines Placebo, das nichts nützt. Denn weil es in der Schweiz weniger Arbeit gibt, geht die Einwanderung so stark zurück, dass der Begrenzungswert der Ventilklausel gar nicht erreicht werden wird.&nbsp;
</p><h3>Flankierende Massnahmen griffiger gestalten</h3><p>Um negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit zu verhindern, haben die Gewerkschaften die flankierenden Massnahmen durchgesetzt. Müssen Arbeitgeber den Arbeitskräften aus der EU den gleichen Lohn bezahlen wie denjenigen aus der Schweiz, werden sie InländerInnen einstellen. Die Umsetzung der flankierenden Massnahmen hat sich zwar verbessert. Doch gibt es nach wie vor bedeutende Lücken. Ein Problem ist die Sanktionierung von dumpenden Firmen. Verstösse gegen Normalarbeitsverträge (NAV) werden nur auf Zivilklage hin gebüsst. Und die Durchsetzung der Sanktionen im Ausland sowie gegen Subunternehmer ist nach wie vor schwierig. Es braucht eine gesetzliche Grundlage, dass die Behörden Verstösse gegen NAV büssen können, die Einführung von Kautionen in allen nationalen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (AVE GAV) sowie eine strengere Solidarhaftung. In Branchen mit Lohndruck braucht es Mindestlöhne. Die AVE GAV in den Branchen Reinigung und Sicherheit müssen auf die kleinen Betriebe ausgedehnt werden. Im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft, in der Hauswirtschaft und bei Temporärarbeitenden braucht es Mindestlöhne in AVE GAV oder NAV.&nbsp;
</p><p>Ein Modellfall dafür, wie Arbeitgeber auf ausländische Arbeitskräfte ausweichen, um ihre schlechten Arbeitsbedingungen in der Schweiz aufrechterhalten zu können, ist das Gesundheitswesen. Eine GfS-Studie im Auftrag von H+ vom September 2009 hat klar gezeigt: Zahlreiche Spitäler haben Mühe, Pflegepersonal zu finden, weil die Arbeitszeiten unattraktiv und die Löhne zu schlecht sind. Auch ist es in Schweizer Spitälern gang und gäbe, dass schwangere Ärztinnen entlassen werden. Die Vakanzen werden dann mit Ärzten aus der EU gefüllt.
</p><p>In diesem Zusammenhang bemerkenswert ist der ideologische Spagat der SVP. An der jüngsten Delegiertenversammlung wurde die alte Rollenteilung zwischen Männern und Frauen aus der Mottenkiste geholt und zelebriert. Frauen sollen sich vermehrt wieder ausschliesslich um Haushalt und Kinderbetreuung kümmern. An der gleichen DV hat die SVP die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens verlangt. Doch wer soll dann die Arbeit machen, die die Frauen heute in ihren Berufen leisten, wenn sich diese wieder ausschliesslich um Haushalt und Kinder kümmern sollen?&nbsp;
</p><h3>Nicht das Können, das Wollen ist das Problem</h3><p>Die Gewerkschaften werden weiter für gute Arbeitsbedingungen und für Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit kämpfen. Nur damit können die Arbeitnehmenden in der Schweiz vor den negativen Folgen der Krise geschützt werden. Das Freizügigkeitsabkommen ist dabei kein Hindernis. Die Schweiz darf alles Mögliche zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit tun, sofern sie Arbeitskräfte aus der EU gegenüber Inländern nicht diskriminiert. Sie kann ein flächendeckendes Netz von Mindestlöhnen, Arbeitsplatzgarantien, Kündigungsschutzbestimmungen etc. einführen, wenn sie will. Und sie kann beliebig Konjunkturstützungsmassnahmen beschliessen. Bundesrat und Parlament müssen nun ihre Arbeit tun. Die bisherige Bilanz zu den Massnahmen gegen die Krise ist klar ungenügend.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-495</guid><pubDate>Tue, 17 Nov 2009 16:04:00 +0100</pubDate><title>Lohnentwicklung 2006 bis 2008: Zwei in vieler Hinsicht verlorene Jahre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnentwicklung-2006-bis-2008-zwei-in-vieler-hinsicht-verlorene-jahre</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>In Jahren mit guter Konjunktur können Ungleichgewichte in der Lohnstruktur und sozial bedenkliche Lohnentwicklungen einfacher beseitigt werden als in Rezessionsjahren, weil in den Firmen aufgrund der guten Ertragslage mehr Geld vorhanden ist. Die nun vorliegenden Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung zeigen jedoch ein bedenkliches Bild. Vom Aufschwung in den Jahren 2006 bis 2008 profitiert haben vor allem die Kader und die Männer. Die Frauenlöhne sind zurückgeblieben und die Lohnschere hat sich in verschiedenen Branchen stark geöffnet. Gegen diese Entwicklungen braucht es eine Mindestlohnoffensive und eine systematische Überprüfung der Frauenlöhne auf Diskriminierung.&nbsp;
</p><h3>Weitere Öffnung der Lohnschere&nbsp;</h3><p>Die gute Konjunktur in den Jahren 2006 bis 2008 hat vor allem bei den Kadern zu einem starken Anstieg der Gehälter geführt. Diese stiegen um 11.5 Prozent, nachdem sie bereits von 2004 bis 2006 überdurchschnittlich gewachsen waren (+5.4 Prozent). Nach Abzug der Teuerung sogar schlechter gestellt ist das Gros der Arbeitnehmenden. Beschäftigte ohne Kaderfunktion beispielsweise hatten 2008 real sogar 0.5 Prozent weniger Lohn als 2006. Die Schere zwischen den Kadersalären und den Löhnen der Mehrheit der Arbeitnehmenden in der Schweiz hat sich markant geöffnet.&nbsp;
</p><p>In einigen Branchen ist das ganz ausgeprägt. Die Chefs haben zugelangt, während das Personal sogar weniger Lohn erhält. So zum Beispiel bei den Banken. Während die Kaderlöhne um deutlich über 30 Prozent gestiegen sind, verdiente die Mehrheit der normalen Bankangestellten 2008 sogar rund 80 Franken weniger als im Jahr 2006. Ein ähnliches Bild ergibt sich in der Branche „Landverkehr“ (SBB und anderer öffentlicher Verkehr, Strassenverkehr): Die Kader haben fast 10 Prozent mehr Lohn, das Personal hingegen 0.1 Prozent weniger. Diese Lohnschere haben Bund, Kantone und Gemeinden als Betreiber und Besteller des öffentlichen Verkehrs klar mitverschuldet.&nbsp;
</p><p>Positiver ist das Bild in Branchen, in denen Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen existieren. Im Baugewerbe und im Gastgewerbe, aber auch im Detailhandel (GAV mit grossen Firmen) konnten die Abstände zwischen Kadersalären und dem Gehalt der Beschäftigten ohne Kaderfunktion zum Teil sogar verringert werden.&nbsp;
</p><h3>Nach wie vor brisante Tieflohnsituation</h3><p>Das Problem der Tieflöhne konnte in den letzten Jahren vor allem durch Mindestlohnoffensiven der Gewerkschaften entschärft werden. Dennoch sind Tieflöhne nach wie vor eine Realität, und die Entwicklung zwischen 2006 und 2008 stimmt nachdenklich. Zwar ist der Anteil der Vollzeitstellen mit einem Lohn unter 3500 Fr./Mt. leicht – von 6.2 auf 5.4 Prozent – zurückgegangen. Doch im Vergleich zu früheren Jahren ist die Abnahme eher bescheiden. In zahlreichen Tieflohnstellen sind die Lohnerhöhungen von der Teuerung weggefressen worden. Das Problem der Tieflohnstellen ist im Dienstleistungssektor am grössten (persönliche Dienstleistungen, Gastgewerbe, Detailhandel). Doch auch in Teilen der Industrie (z.B. Bekleidung) sind Tiefstlöhne nach wie vor verbreitet. Besonders alarmierend ist die Situation in der Branche der persönlichen Dienstleistungen (Coiffeure, Kosmetik u.a.). Hier verdienen selbst Fachleute, die beispielsweise eine Lehre gemacht haben, mehrheitlich weniger als 3600 Fr. Ihr Lohn ist nach Abzug der Teuerung von 2006 bis 2008 um zwei Prozent gesunken. Diese Branche ist kaum durch Mindestlöhne geschützt (dazu kam ein vertragsloser Zustand bei den Coiffeuren). Das Problem der Tieflöhne wird ohne weitere Mindestlohnoffensiven nicht in den Griff zu bekommen sein. Im Gegenteil: Ohne eine aktive Mindestlohnpolitik droht ein Absinken der Tieflöhne von ihrem bereits sehr tiefen Niveau.&nbsp;&nbsp;
</p><h3>Lohnrückstand der Frauen hat zugenommen</h3><p>In Bezug auf die Gleichstellung von Mann und Frau ist die Zeit zwischen 2006 und 2008 ebenfalls ein Rückschlag. Nachdem der Lohnrückstand der Frauen gegenüber den Männern seit Ende der 1990er Jahre etwas verringert werden konnte, nahm er seit 2006 erstmals wieder zu. Das Ziel einer Beseitigung der Ungleichheit bei den Löhnen und somit die Umsetzung des Verfassungsauftrags einer Gleichstellung von Frau und Mann ist weiter weggerückt.&nbsp;
</p><p>Auf Bundesebene wurde zusammen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften im März 2009 der so genannte Lohngleichheitsdialog gestartet. Ziel ist es, dass die Unternehmen ihre Löhne sozialpartnerschaftlich darauf überprüfen, ob die Frauen gegenüber den Männern diskriminiert werden. Der gestiegene Lohnrückstand der Frauen zeigt klar, dass diese Überprüfung notwendiger ist denn je. Allerdings wird die Beseitigung der direkten Diskriminierung noch zu keiner vollen Lohngleichstellung führen. Dazu müssten auch die Chancen in Bezug auf Weiterbildung usw. gleich sein.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-496</guid><pubDate>Fri, 13 Nov 2009 16:05:00 +0100</pubDate><title>Gewerkschaften erzielen Reallohnerhöhungen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewerkschaften-erzielen-reallohnerhoehungen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mittlerweile liegen die ersten Abschlüsse der diesjährigen Lohnverhandlungen vor. Sie zeigen, dass Reallohnerhöhungen bisher die Regel sind (siehe Tabelle am Schluss). Die Gewerkschaften konnten damit verhindern, dass die Rezession im nächsten Jahr voll auf die Binnenwirtschaft durchschlägt.
</p><p>Die Lohnerhöhung ist allerdings nicht überall gesichert. Denn in einigen Branchen und Betrieben versuchen die Arbeitgeber die Lohnverhandlungen so weit es geht hinauszuzögern, damit erst dann verhandelt wird, wenn die Rezession die Binnenwirtschaft erreicht. Dreist und fernab der Tatsache, dass zwei Drittel der Beschäftigten in Branchen tätig sind, die gute oder befriedigende Geschäfte machen, haben zudem einige Arbeitgeberfunktionäre generell Nullrunden verlangt. Solche Nullrunden wären allerdings Gift für eine Wirtschaft, die auf Lohnerhöhungen wie auf eine Vitaminspritze angewiesen ist. Zudem braucht es, um einen weiteren wirtschaftlichen Einbruch zu verhindern, auch mehr Prämienverbilligungen, dies im Ausmass des Anstiegs der Krankenkassenprämien.
</p><h3>Tabellarische Übersicht Lohnverhandlungen</h3><p>&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"><p>Branche/Betrieb (alle Unia)</p></th><th scope="col"><p>Erhöhung Effektivlöhne</p></th><th scope="col"><p>Erhöhung Mindestlöhne</p></th><th scope="col"><p>Unterstellte</p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p>Coop</p></td><td><p>bis CHF 4'500 Monatslohn: plus CHF 40 (durchschn. 1%)</p><p>ab CHF 4500 Monatslohn plus 0.75%</p></td><td><p>plus CHF 100 pro Monat (durchschnittlich 2,5%)</p></td><td><p>40’000</p></td></tr><tr><td><p>Lidl</p></td><td><p>plus 5% auf die Lohnsumme</p></td><td><p>plus CHF 100 bis 250 pro Monat</p></td><td><p>1000</p></td></tr><tr><td><p>Reinigungsgewerbe Deutschschweiz</p></td><td></td><td><p>plus 2%</p></td><td><p>35’000</p></td></tr><tr><td><p>Reinigungsgewerbe Romandie</p></td><td></td><td><p>plus 1,25 bis 1,55%</p></td><td><p>6’000</p></td></tr><tr><td><p>Holzbau</p></td><td><p>- plus 1% generell</p><p>- plus 1,5% über Stufenanstieg</p><p>Insgesamt: 2.5%<span></span>für 70% der Beschäftigten</p></td><td><p>plus 1,0%</p></td><td><p>12’000</p></td></tr><tr><td><p>Bauhauptgewerbe</p></td><td><p>- plus 1% generell</p><p>- plus CHF 1 pro Tag für Mittagessen&nbsp;</p><p>Ergibt eine Erhöhung von CHF 70 bis 80 pro Monat</p></td><td></td><td><p>80’000</p></td></tr><tr><td><p>Zuckerfabrik Aarberg</p></td><td><p>plus 1%</p></td><td></td><td><p>275</p></td></tr><tr><td><p>Lindt und Sprüngli</p></td><td><p>plus 1 bis 1,5%</p></td><td></td><td></td></tr><tr><td><p>Uhrenindustrie</p></td><td><p>Nur die Teuerung wird jährlich verhandelt</p></td><td><p>plus CHF 100</p></td><td><p>41’000</p></td></tr></tbody></table><p><b>Alle weiteren VPOD</b></p><table class="contenttable"><tbody><tr><td><p>Kt. SO </p></td><td><p>1 % gen. plus Stufenanstieg</p></td></tr><tr><td><p>Kt. BS und BL</p></td><td><p>Individueller Stufenanstieg</p></td></tr><tr><td><p>Kt. FR</p></td><td><p>Automatismen gewährt (= 1%), Weiteres noch offen</p></td></tr><tr><td><p>Kantonsspitäler Aargau</p></td><td><p>1,5 % total (davon mindestens 1% für Stufenanstieg)</p></td></tr><tr><td><p>Stadt Zürich</p></td><td><p>Teuerungsausgleich per 1.4.2010. Plus 35 Mio. für ind. Erhöhungen</p></td></tr><tr><td><p>Elektrizitätswerke Kt. ZH</p></td><td><p>1,7 % ind.</p></td></tr><tr><td><p>Elektrizitätswerke Kt. AG</p></td><td><p>1,2 % (davon 0,34 % für alle)</p></td></tr><tr><td><p>Hôpital du Jura et homes</p></td><td><p>Individueller Stufenanstieg gewährt (= 2,3 % durchschnittlich)</p></td></tr><tr><td><p>Stadt Thun </p></td><td><p>Stufenanstieg gewährt (= 1,25 %)</p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>Erfahren Sie mehr in den angehängten Referaten von:</p><ul style="font-style: italic; "><li><span class="Zusatzfett">Andreas Rieger</span>, Co-Präsident Unia</li><li><span class="Zusatzfett">Daniel Lampart</span>, Chefökonom SGB</li><li><span class="Zusatzfett"><span>Stefan Giger</span>,</span>&nbsp;Generalsekretär VPOD</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-211</guid><pubDate>Thu, 12 Nov 2009 13:45:00 +0100</pubDate><title>Gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gegen-diskriminierung-am-arbeitsplatz</link><description>Auch HIV-positive Arbeitnehmende haben Anspruch auf ein Arbeitsklima ohne Diskriminierungen – der SGB setzt sich dafür ein, dass ihre Rechte gewahrt werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz leben rund 25'000 Menschen mit HIV oder Aids. Betroffen sind vor allem Erwachsene im erwerbsfähigen Alter. Etwa 70% der Menschen mit HIV sind berufstätig, die meisten arbeiten Vollzeit. Dank den Fortschritten in der medizinischen Behandlung können HIV-positive Mitarbeitende in der Regel über Jahre und Jahrzehnte normal leben und arbeiten. Dennoch sind für viele Menschen mit HIV/Aids Ablehnung, Ausgrenzung sowie Datenschutzverletzungen und Diskriminierungen immer noch an der Tagesordnung. Deshalb setzt sich der SGB dafür ein, dass HIV-positive Arbeitnehmende ihre Rechte auch tatsächlich wahrnehmen können.
</p><h3>Übertragungsrisiko</h3><p>Das tatsächliche Übertragungsrisiko von HIV im Berufsleben wird häufig überschätzt. In den meisten Berufen ist es gleich null. Sogar im Medizinalbereich liegt die Gefahr einer Ansteckung bei Stichverletzungen unter 0.3%. Richtigerweise gibt es deshalb in der Schweiz keine verbotenen Berufe für Menschen mit HIV. Arbeitgebende dürfen im Anstellungsverfahren keinen HIV-Test von den Bewerbenden verlangen und / oder nach ihrem HIV-Status fragen. Ein solcher Test ermöglicht keine Aussage über die momentane Arbeitsfähigkeit einer Bewerberin oder eines Bewerbers. Sollte die Frage dennoch gestellt werden, hat der Stellensuchende das Recht die Frage falsch zu beantworten.
</p><h3>Arbeitsalltag / Absenzen</h3><p>Die HIV-Infektion hat in der Regel keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen, sie erkranken nicht öfter als andere Arbeitnehmende. Für den Erfolg der Therapie von HIV ist es entscheidend, dass Medikamente regelmässig und konsequent eingenommen werden. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmende mit HIV Unterstützung erhalten, damit sie den Therapieplan so genau wie möglich befolgen können. Dies beinhaltet vor allem das Ermöglichen einer diskreten Einnahme der Medikamente oder von kleineren Mahlzeiten ausserhalb offizieller Essenspausen, wenn die Medikamente nicht auf nüchternen Magen eingenommen werden sollten. Änderungen des Arbeitsrhythmus müssen vorhersehbar sein, damit Betroffene allenfalls ihren Therapieplan anpassen können. Dies gilt auch in Bezug auf mögliche Überstunden.
</p><p>Den Betroffenen wird empfohlen sich regelmässig (alle drei Monate) einer ärztlichen Kontrolle zu unterziehen um den Zustand des Immunsystems zu überprüfen. Sollten diese Arzttermine nur während den regulären Arbeitszeiten möglich sein, sollten diese ohne Lohnabzüge ermöglicht werden. Bezüglich weiterer Krankheitsabsenzen gelten für HIV-positive Arbeitnehmende die normalen Regelungen betreffend Lohnausfall. Es ist im konkreten Fall aber möglich und wünschbar, dass durch eine flexiblere Ausgestaltung der Arbeitszeit Absenzen verringert werden können.
</p><h3>Datenschutz</h3><p>Die Frage nach HIV ist rechtswidrig. Genauso ist auch die Weitergabe des Wissens um eine HIV-Infektion an Drittpersonen ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen persönlichkeitsverletzend und ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz. Das Wissen über die Krankheit darf unter keinen Umständen und an niemanden weitergegeben werden.
</p><h3>Taggeldversicherungen / Pensionskassen</h3><p>Pensionskassen und Versicherungen dürfen für den überobligatorischen Bereich Gesundheitsfragen stellen, welche wahrheitsgemäss beantwortet werden müssen. Durch moderne Medikamente ist HIV zu einer meist behandelbaren, chronischen Krankheit geworden. Trotzdem behandeln Versicherungen in vielen Belangen HIV-positive Menschen wie Sterbenskranke. Betroffene können keine Zusatz-Krankenversicherung abschliessen. Zudem kommen Ausschlüsse und Probleme mit den betrieblichen Taggeldversicherungen häufig vor. Dies gefährdet die soziale Sicherheit HIV-positiver Menschen in unzulässiger Weise. Mitarbeitende mit HIV/Aids sollen nicht benachteiligt werden. Dies kann erreicht werden mit dem Abschluss einer kollektiven Taggeldversicherung, welche auf die Gesundheitsbefragung der Mitarbeitenden verzichtet. Ausserdem ist dies für den Betrieb auch deshalb besser, weil das Lohnfortzahlungsrisiko so kalkulierbar bleibt. Für Angestellte, die von der Taggeldversicherung ausgeschlossen wurden, bezahlt das Unternehmen nämlich selbst.&nbsp;
</p><h3>Diskriminierung / Mobbing</h3><p>Trotz Aufklärungskampagnen führen Unwissen über HIV und bewusste oder unbewusste Angst vor einer Ansteckung zu Gerüchten und Vorurteilen – diskriminierendes Verhalten und herabsetzende Handlungen sind nicht selten die Folge. Mobbing kann grosse Auswirkungen auf das Selbstbewusstsein der betroffenen Person haben und zu psychischen und physischen Erkrankungen führen. Arbeitgebende sollten deshalb eine offene Kommunikation innerhalb des Betriebes fördern und Informationen anbieten, damit unbegründete Ängste abgebaut werden können.
</p><h3>Kündigungsschutz</h3><p>HIV-positiven Mitarbeitenden darf nicht allein aufgrund ihrer Infektion gekündigt werden. Kündigungen aufgrund von persönlichen Eigenschaften sind rechtsmissbräuchlich (OR 336). In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmende eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen verlangen. In der Zeitspanne in der ein Betroffener durch Krankheit ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist, darf ihm auch aus anderen Gründen nicht gekündigt werden. Eine solche Kündigung ist nichtig und das Arbeitsverhältnis besteht weiter, wie wenn die Kündigung nicht erfolgt wäre.
</p><h3>Hilfe für Betroffene / Informationen</h3><p>Die Aids-Hilfe Schweiz (AHS) realisiert Präventionsprojekte zu HIV/Aids und engagiert sich für Menschen mit HIV/Aids, für ihre Bedürfnisse, Rechte und Gleichstellung in der Gesellschaft. Sie führt einen Rechtsberatungsdienst und Anlaufstellen, wo HIV-positive Menschen zu unterschiedlichen Aspekten eines Lebens mit der HIV-Infektion beraten, geschult und unterstützt werden. Sie hat auf der Homepage&nbsp;<a href="http://www.workpositive.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.workpositive.ch</a>&nbsp;eine kompetent betriebene Plattform für Arbeitnehmende und Arbeitgebende erstellt.
</p><h3>Politisches Parkett</h3><p>Die Wirkung von Diskriminierungsschutz ist immer auch von der Sensibilisierung der Gesellschaft und dem politischen Willen zum Schutz von HIV-positiven Menschen geprägt. Der Diskriminierungsschutz im Bereich von HIV/Aids im Arbeitsverhältnis braucht aber auch rechtliche Instrumentarien. Die Schweiz als moderner Rechtsstaat muss den Menschen gleiche Ausgangschancen bieten und Diskriminierungen bekämpfen. Deshalb setzt sich der SGB für ein allgemeines Diskriminierungsverbot auf gesetzlicher Stufe ein.&nbsp;
</p><p>Die HIV/Aids-Epidemie stellt eine der gewaltigsten Herausforderungen für die Entwicklung und den sozialen Fortschritt der Welt dar. Deshalb ist es wichtig auch Anstrengungen auf internationaler Ebene mitzuverfolgen und -gestalten. Die ILO bereitet für die Konferenz im Juli 2010 Empfehlungen zum Umgang mit „Aids am Arbeitsplatz“ zuhanden ihrer Mitgliedstaaten vor. Auch hierzu wird der SGB aktiv Stellung nehmen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-498</guid><pubDate>Mon, 09 Nov 2009 16:09:00 +0100</pubDate><title>Klarer Grundsatzentscheid für Mindestlohn-Initiative </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/klarer-grundsatzentscheid-fuer-mindestlohn-initiative</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) haben heute in Bern mit klarem Entscheid – alle Stimmen gegen 1 Enthaltung – einen Grundsatzentscheid zur Lancierung einer Mindestlohn-Volksinitiative gefällt. Die Initiative soll einerseits prioritär eine Bestimmung über die Förderung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) mit Mindestlöhnen enthalten. Zum zweiten und subsidiär soll sie einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn festlegen. Das SGB-Sekretariat wurde beauftragt, diese Bestimmungen nunmehr im Detail auszuarbeiten. Entscheiden über die exakten Forderungen wird eine weitere Delegiertenversammlung im Mai 2010 oder, wenn die Prüfung des Textes mehr Zeit benötigt, der SGB-Kongress im November 2010. Als Hauptgrund, die Landplage der Tiefstlöhne nunmehr per Volksinitiative zu bekämpfen, nannten alle Redner/innen den Fakt, dass es fast unmöglich sei, in den Branchen mit den tiefsten Mindestlöhnen durch Anwendung der traditionellen gewerkschaftlichen Mittel, der GAV, weiter zu kommen. Denn nur die Hälfte all jener 400'000 Beschäftigten, die heute weniger als 3500 Franken (x 13) verdienen, sind aktuell einem GAV unterstellt.
</p><p>Zuvor hatten die Delegierten einstimmig eine Resolution verabschiedet, die ein Ende der Krisenverstärkungspolitik verlangt und in diesem Sinn Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2,5 %, einen Prämienscheck gegen den (Krankenkassen-)Prämienschock, öffentliche Investitionen und eine Weiterbildungsoffensive statt Sparmassnahmen auf dem Buckel der kleinen Leute sowie eine Verlängerung der Bezugsdauer bei der ALV.&nbsp;
</p><p>In seinem einleitenden Referat beleuchtete SGB-Präsident Paul Rechsteiner den geballten Angriff auf den Sozialstaat Schweiz. Dieser Angriff gilt beinahe allen Sozialversicherungen. Die Gewerkschaften werden ihre Errungenschaften – und damit die soziale Schweiz – jedoch entschlossen und in grösstmöglichem Bündnis verteidigen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-665</guid><pubDate>Sun, 08 Nov 2009 11:48:00 +0100</pubDate><title>Gute Löhne – und faire Löhne mit der Mindestlohninitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gute-loehne-und-faire-loehne-mit-der-mindestlohninitiative</link><description>Zum Abschluss haben die Delegierten den Präsidialausschuss des SGB und dabei Paul Rechsteiner für eine vierte Periode als Präsident gewählt. Gleichzeitig forderten sie eine gerechte Lohnpolitik. Wichtiges Element davon ist die Mindestlohninitiative, die im Januar 2011 lanciert werden soll. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der neu gewählte SGB-Präsidialausschuss setzt sich wie folgt zusammen: Vania Alleva (Unia), und Giorgio Tuti (SEV) als Vizepräsident/innen; sowie als weitere Mitglieder: Renzo Ambrosetti (Unia, neu), Alain Carrupt (GeKo), Stefan Giger (VPOD), Daniele Lenzin (comedia, neu), Katharina Prelicz (VPOD, neu) und Andreas Rieger (Unia). Paul Rechsteiner wurde einstimmig als Präsident bestätigt. Er nimmt seine vierte Periode in Angriff.
</p><p>In seiner Schlussrede würdigte Rechsteiner die Kongressbeschlüsse als „eine Agenda für die ganze Gesellschaft, für eine Neuorientierung der Einkommenspolitik, ausgehend von den Löhnen und den Renten.“ Die Beschlüsse wiesen über die Erfolge in der Defensive hinaus wieder in die Offensive. „Gute Löhne – gute Renten“ – das Kongressmottto – sei „die soziale Modernisierung, die die Schweiz braucht“ und jene Medizin, die gegen das zwei Jahrzehnte lang verabreichte neoliberale Gift extremer Ungleichverteilung wirke.
</p><h3><b>Gerechte Lohnpolitik</b></h3><p>Letztes Kongressthema war die Forderung nach einer gerechten Lohnpolitik. Die Delegierten verlangten bessere Mindestlöhne und deutliche und vor allem generelle Lohnerhöhungen. Der Akzent soll auf den Fixlöhnen liegen – Boni sollen entsprechend umgewandelt werden. Lohnexzesse sollen wirksam beschränkt werden. Die Mindestlohninitiative, für welche Mitte Januar 2011 die Unterschriftensammlung beginnen wird, soll für gerechtere Löhne auch in jenen Bereichen sorgen, die heute noch keine Lohnverhandlungen kennen.
</p><h3><b>Ausserdem</b><b>haben die Delegierten</b></h3><ul><li>zwei Anträge für den ökologischen und sozialen Umbau der Wirtschaft in der Schweiz angenommen. </li></ul><ul><li>emotional eindrückliche Auftritte der SPAR-Verkäuferinnen, die 2009 erfolgreich gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen gestreikt hatten, und der sich gegen eine „Wegrationalisierung“ wehrenden Zugschefs der Zürcher Verkehrsbetriebe mit langem Applaus verdankt.</li></ul><ul><li>ein flammendes Plädoyer von Jean Ziegler wider den kannibalischen Finanzkapitalismus und für mehr internationale Solidarität mit langem Applaus verdankt. </li></ul><p>&nbsp;</p><p><b><i>Medienmitteilungen zu anderen Themen am SGB-Kongress: Kongresszusammenfassung, AHV-Ausbau, Arbeitskämpfe in China und Wirtschaftspolitik.</i></b></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-218</guid><pubDate>Thu, 22 Oct 2009 14:02:00 +0200</pubDate><title>Weltfremde Arbeitgeberfunktionäre </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/weltfremde-arbeitgeberfunktionaere</link><description>Ideologisch motiviert, schwafeln Arbeitgeberfunktionäre dauernd von Lohnnullrunden. Nur: sie haben die Wirklichkeit nicht auf ihrer Seite. Denn zwei Dritteln aller hiesigen Betriebe geht es gut. Und die werden mit den Gewerkschaften Lohnerhöhungen aushandeln.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Banken machen Milliardengewinne, und die Bankenchefs wollen sich Boni in Milliardenhöhe auszahlen, als wäre nichts gewesen. Aus der Pharmabranche werden gute Quartalsergebnisse angekündigt. Der Detailhandel verzeichnet übers ganze 2009 steigende Umsätze. Im Ausbaugewerbe arbeiten die Belegschaften am Samstag, weil die Arbeitgeber keine neuen Leute einstellen. In der krisengeschüttelten Maschinen- und Elektroindustrie hat nur ein Drittel der Firmen Sanierungsmassnahmen vorgesehen oder Kurzarbeit eingeführt. Die Analyse des SGB bestätigt sich: Zwei Drittel der Firmen machen 2009 gute oder befriedigende Geschäfte.&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p><p>In dieser Situation wollen Arbeitgeberfunktionäre Nullrunden verordnen. Gemäss Gewerbeverbandsdirektor Bigler sollen Lohnerhöhungen die Ausnahme sein. Die Mehrerträge sollen ausschliesslich in die Taschen der Aktionäre und des oberen Managements fliessen.&nbsp;
</p><p>Studien zeigen, dass sich Krisen in der Exportwirtschaft mit einer Verzögerung von dreiviertel bis einem Jahr auf die Binnenwirtschaft übertragen. Weil die Arbeitslosigkeit steigt und dementsprechend die Kaufkraft schwindet, sind die Branchen Detailhandel, Baugewerbe, Verkehr usw. in naher Zukunft krisengefährdet. Diese Gefahr würde massiv erhöht, wenn keine Lohnerhöhungen gewährt werden. Die Lohnabschlüsse des Jahres 2009 sind die Kaufkraft des Jahres 2010. Gäbe es eine Nullrunde, würden den Schweizer Firmen die Kunden fehlen, zumal bereits durch die Erhöhung der Krankenkassenprämien zwei Milliarden Kaufkraft abgeschöpft werden.&nbsp;
</p><p>Glücklicherweise sind die Verbandsfunktionäre der Arbeitgeber weit von der Realität in den Betrieben entfernt. Das zeigt bereits das Beispiel von Coop, wo dem Personal auf 2010 mehr Lohn ausbezahlt wird. Auch der Malermeister oder der Chef einer Isolierfirma werden ihren Leuten nicht erklären können, warum sie am Samstag arbeiten müssen und trotzdem nicht mehr Lohn erhalten sollen. Die Gewerkschaften werden daher in zahlreichen Firmen und Branchen Lohnerhöhungen aushandeln können.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-499</guid><pubDate>Wed, 21 Oct 2009 16:10:00 +0200</pubDate><title>Kein Dominospiel bei der Nachtarbeit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-dominospiel-bei-der-nachtarbeit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Tankstellenshops bringt es auf den Punkt: Vom Nachtarbeitsverbot des Arbeitsgesetzes darf nicht leichtfertig abgewichen werden. Nachtarbeit ist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen belastend und gesundheitsschädigend, daher darf sie nur in Ausnahmefällen zulässig sein.
</p><p>Das Einkaufen in Tankstellen Supermärkten während der Nacht ist kein Bedürfnis der breiten Bevölkerung. Das Shoppingerlebnis von Wenigen reicht nicht aus, um das Nachtarbeitsverbot auszuhebeln.
</p><p>Wenn Tankstellen Supermärkte auch nachts öffnen könnten, werden bald wie im Dominospiel andere Geschäfte in Bahnhöfen oder in der Innerstadt nachziehen. Denn auch diese Geschäfte werden das gleiche Recht verlangen. Bald müssten so Tausende von Verkaufsangestellten nachts arbeiten.&nbsp;
</p><p>Es ist daher richtig, dass Tankstellen Supermärkte nachts schliessen müssen. Der Arbeitnehmerschutz muss ernst genommen werden - vor allem in der Wirtschaftskrise.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich auch weiterhin gegen die Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes des Verkaufspersonals wehren und auf die Einhaltung des Arbeitsgesetzes pochen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-501</guid><pubDate>Wed, 14 Oct 2009 16:11:00 +0200</pubDate><title>SGB-DV vom 9. November soll Grundsatzentscheid fällen </title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-dv-vom-9-november-soll-grundsatzentscheid-faellen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand, der heute in Bern getagt hat, beantragt der SGB-Delegiertenversammlung (DV) vom 9.11.09 einen Grundsatzentscheid für eine Volksinitiative für Mindestlöhne. Der definitive Lancierungsentscheid soll entweder an einer SGB-DV im Mai 2010 oder am SGB-Kongress im November 2010 getroffen werden.&nbsp;
</p><p>Seit der Kampagne „Keine Löhne unter 3000.-“, die 1999 lanciert wurde, bearbeiten der SGB und seine Verbände das Thema Mindestlöhne intensiv. Im Frühling 09 hat der SGB eine Expertengruppe eingesetzt, die die Problematik der Mindestlöhne vertieft anzugehen und dabei auch zu prüfen hatte, ob eine Volksinitiative angezeigt sei. In letzter Zeit sind zudem Volksinitiativen auf kantonaler Ebene lanciert und auf nationaler Ebene angekündigt worden. Auch der Unia-Kongress hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. &nbsp;
</p><p>Der vom SGB-Vorstand bevorzugte Inhalt einer solchen Initiative soll zwei Stossrichtungen aufweisen. Prioritär sollen Gesamtarbeitsverträge, die Mindestlöhne enthalten, gefördert werden. Subsidiär soll ein allgemeiner Mindestlohn festgelegt werden. Um das Verhältnis dieser beiden Stossrichtungen genau festzulegen, werden nach dem Grundsatzentscheid der DV vom November weitere Detailabklärungen nötig sein.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-222</guid><pubDate>Mon, 28 Sep 2009 14:13:00 +0200</pubDate><title>Nationalrat blieb auf halbem Weg stecken </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-blieb-auf-halbem-weg-stecken</link><description>Erneut hat der Nationalrat eine Motion abgelehnt, die den sozialen Schutz von atypisch Arbeitenden verstärken wollte. Zu hoffen ist, dass der neue Bundesrat diese Problematik als vordringliche erkennen wird.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positiv: bei der Beratung des Kulturförderungsgesetzes ist der Nationalrat auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt. Damit wurde bestätigt, dass Bund und Pro Helvetia einen bestimmten Anteil ihrer Subventionen an die berufliche Vorsorge der Kulturschaffenden abliefern müssen.&nbsp;
</p><p>Negativ: zum zweiten Mal wies die grosse Kammer eine Motion zurück, die einen besseren Schutz von atypisch Arbeitenden, insbesondere von Kulturschaffenden, wollte. Der Ständerat hatte zuvor diese Motion angenommen, der Bundesrat hatte sich ihr nicht widersetzt.
</p><p>Damit droht diesem Vorschlag das endgültige Begräbnis. Weil der Nationalrat bereits in der erster Lesung des Gesetzes einen ähnlichen Vorstoss ablehnte, zeigt sich nun, dass kurzfristig die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden nicht zu verbessern sein wird. Gleichzeitig bedeutet der Bundesratswechsel, dass die Kulturverbände und der SGB ihre Überzeugungsarbeit neu aufnehmen müssen. Bei Herrn Couchepin hatte sie sich am Schluss ausbezahlt. Es ist zu hoffen, dass auch Didier Burkhalter hier genügend Sensibilität entwickelt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-511</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2009 16:25:00 +0200</pubDate><title>Kampagne für besseren Schutz gegen missbräuchliche Kündigung gestartet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kampagne-fuer-besseren-schutz-gegen-missbraeuchliche-kuendigung-gestartet</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>An einer Tagung in Bern haben heute 60 aktive Gewerkschafter/innen, darunter viele Mitglieder von Personalkommissionen - und Betroffene - einen &nbsp;besseren Kündigungsschutz von gewerkschaftlichen Vertrauensleuten gefordert. Sie beschlossen eine Kampagne „Jetzt reicht’s! Schluss mit antigewerkschaftlichen Kündigungen!“ zu lancieren, welche den Skandal dieses mangelnden Schutzes öffentlich darstellen soll. Wesentlicher Teil dieser Kampagne ist ein offener Brief von Personalvertreter/innen in den Betrieben an den Bundesrat, worin dieser aufgefordert wird, endlich für einen effizienten Schutz zu sorgen.&nbsp;
</p><p>Hintergrund: Die Schweiz schützt aktive Gewerkschafter/innen nur äusserst schwach gegen missbräuchliche Kündigung. Es ist aber notwendig - und im benachbarten Ausland auch selbstverständlich - dass die aktiven Gewerkschafter/innen bei der Wahrnehmung ihrer Vertretungsaufgaben geschützt werden. Gerade in der Krise konnten zahlreiche gewerkschaftliche Personalvertreter/innen einen Kahlschlag verhindern und Stellen sichern.&nbsp;
</p><p>Mit ihrer passiven Haltung verletzen die Schweizer Behörden auch internationales Recht. Der SGB wies darauf hin, dass er seine entsprechende Klage vor der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) aufrecht erhalten und den entsprechenden Ausschuss mit neuen Fällen dokumentieren werde. Die Schweiz ist wegen dieses mangelnden Schutzes aktiver Gewerkschafter/innen von der IAO bereits verurteilt worden. Die Unia ihrerseits wird einen besseren Kündigungsschutz unter anderem auch in den anstehenden Gesamtarbeitsvertrags-Verhandlungen zu verwirklichen suchen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-275</guid><pubDate>Tue, 01 Sep 2009 14:41:00 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmerschutz gehört nicht ins Kleingedruckte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmerschutz-gehoert-nicht-ins-kleingedruckte</link><description>Die eidgenössischen Räte haben im Herbst 2008 ein Bundesgesetz verabschiedet, das die Bevölkerung nur ungenügend vor dem Passivrauchen schützt. Eine breite Allianz hat deshalb im Mai die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» lanciert. Diese verlangt einen umfassenden Schutz für alle Arbeitnehmenden und eine einheitliche, klare Rauchregelung für die ganze Schweiz.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die eidgenössischen Räte haben am 3. Oktober 2008 das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen beschlossen. Das Gesetz verdient diesen Namen nicht. Lokale mit einer Nutzfläche bis 80m<sup>2</sup>&nbsp;können weiterhin als Raucherlokale geführt werden, und alle Betriebe dürfen Rauchräume einrichten. Das Servicepersonal wird somit auch künftig im Zigarettendunst arbeiten und Gesundheitsbeeinträchtigungen hinnehmen müssen. Laut dem neuen Gesetz darf aber kein Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmerin dazu gezwungen werden. Das Motto lautet vielmehr „Freiwillige vor“. Das Gesetz sieht vor, dass die Serviceangestellten in Raucherlokalarbeit schriftlich einwilligen müssen. Diese schriftliche Einwilligung beim Abschluss des Arbeitsvertrags ist nach Ansicht des Parlaments eine Garantie, dass sich die Serviceangestellten freiwillig dem Passivrauchen aussetzen. Der Arbeitnehmerschutz wandert damit ins Kleingedruckte.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Freiwillig?</h3><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist dieser Umgang mit dem Arbeitnehmerschutz nicht nur fadenscheinig sondern geradezu perfid. Klar ist, dass es im Arbeitsverhältnis keine wirkliche Freiwilligkeit gibt. Arbeitnehmende sitzen am kürzeren Hebel. Wer arbeitet tut dies, um sich den Lebenserhalt zu sichern. Daher werden auch schlechtere, sprich ungesunde Arbeitsbedingungen hingenommen, denn eine Auswahl an anderen Stellen mit besseren Arbeitsbedingungen besteht vor allem heute nicht. In der Wirtschaftskrise überwiegt das Prinzip „Vogel friss oder stirb“.&nbsp;
</p><p>Wer verzichtet also auf das Einverständnis zur Arbeit in Raucherlokalen und setzt so seine Stelle aufs Spiel? Wohl keiner. Dies zeigen auch die Erfahrungen mit der Nacht- und Sonntagsarbeit. Auch nachts und sonntags arbeiten nur „Freiwillige“. Trotz Unbeliebtheit beim Personal boomt die Nacht- und Sonntagsarbeit in der Schweiz.
</p><p>Klar ist auch, dass die Verantwortlichkeit für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nicht auf die Arbeitnehmenden überwälzt werden darf. Nebst der Lohnpflicht gehört die Pflicht, die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen, zu den Urpflichten des Arbeitgebers. Diese kann nicht delegiert werden, indem die Arbeitnehmenden in eine Gesundheitsbeeinträchtigung einwilligen müssen.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold;">Gefährliches Modell</h3><p>Der SGB befürchtet, dass diese Vorgehensweise Schule macht. Denkbar ist, dass künftig beispielsweise bei Asbestsanierungen Arbeitgeber, anstatt alle möglichen Schutzmassnahmen zu treffen, die Arbeitnehmenden zu einer schriftlichen Einwilligung anhalten und sich somit einen Persilschein für ungesunde, gefährliche Arbeit geben lassen. Aus diesen Gründen lehnt der SGB das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ab und trägt die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» mit. Sie wurde am 25. Mai 2009 von über 40 Organisationen aus den Bereichen Gesundheit, Prävention, Konsumenten- und Arbeitnehmendenschutz, Jugend sowie Elternschaft lanciert.&nbsp;
</p><p>Mit der Volksinitiative wird es für den Arbeitnehmenden kein Dilemma zwischen Gesundheitsschutz und Erhalt der Arbeitsstelle geben. Die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» macht zudem Schluss mit dem Sammelsurium von verschiedenen kantonalen Vorschriften. Sie fordert eine schweizweit einheitliche und wirksame Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen. Sie verlangt, dass in der Schweiz alle Innenräume rauchfrei werden, die öffentlich zugänglich sind oder als Arbeitsplätze dienen. Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomiebetrieben haben die Möglichkeit, unbediente Rauchräume (Fumoirs) einzurichten. Jede Unterschrift ist auch ein Bekenntnis für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-513</guid><pubDate>Thu, 27 Aug 2009 16:27:00 +0200</pubDate><title>Auch während einer Grippe-Pandemie gibt’s Lohn </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/auch-waehrend-einer-grippe-pandemie-gibt-s-lohn</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das seco hat im Juli ein Dokument mit FAQ’s „Pandemie und Betriebe“ rund um Rechte und Pflichten der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmenden auf seiner Homepage aufgeschaltet – was zu begrüssen ist. Dabei ist das geltende Arbeitsrecht in einigen grundlegenden Fragen jeweils zu Ungunsten der Arbeitnehmer ausgelegt worden. Nach Intervention des SGB hat das seco sein Dokument überarbeitet. Aber auch diese Version beantwortet für Arbeitnehmer bedeutende Fragen immer noch mangelhaft oder lässt sie zu Ungunsten der Arbeitnehmerschaft kurzerhand weg. Ein Rechtsgutachten von Arbeitsrechtspezialist Jean-Bernard Waeber bestätigt mittlerweile die falsche Rechtsauslegung des seco.
</p><p>So muss, entgegen der Meinung des seco, Arbeitnehmenden, die sich um ihre erkrankten Kinder kümmern müssen, während einer Pandemie der Lohn auch für mehr als drei Tage weiterbezahlt werden – wegen Erfüllung der gesetzlichen Betreuungspflicht.&nbsp;
</p><p>Ausserdem müssen Arbeitgeber auch dann den Lohn weiterzahlen, wenn ein Betrieb aufgrund der Grippepandemie vorübergehend geschlossen wird, unabhängig davon, ob die Schliessung vom Arbeitgeber selbst oder durch eine Behörde angeordnet wurde. Das Recht sieht nämlich klar vor, dass der Arbeitgeber das Betriebsrisiko auch dann trägt, wenn er für äussere Umstände – wie eine Pandemie – nicht verantwortlich ist. Arbeitnehmende müssen die so ausgefallene Arbeitszeit später auch nicht nachholen.
</p><p>Die FAQ’s des seco wurden vom Schweizerischen Arbeitgeberverband und anderen Arbeitgeberverbänden (Hotelleriesuisse, Gastrosuisse) tel quel übernommen. Damit der Arbeitnehmerschutz auch während einer Pandemie gewährleistet ist, müssen die festgestellten Unstimmigkeiten im Dokument deshalb dringend richtig gestellt werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-514</guid><pubDate>Wed, 26 Aug 2009 16:28:00 +0200</pubDate><title>Kampf, weil renommierte Unternehmen Tiefstlöhne senken wollen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kampf-weil-renommierte-unternehmen-tiefstloehne-senken-wollen</link><description>SGB unterstützt streikendes Zuvo-Personal</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Personal der Zuvo (Zeitungsfrühzustellung in Zürich und grossen Teilen der Ostschweiz) hat heute morgen in Zürich den vom Unternehmen verordneten Lohnabzug per Warnstreik bekämpft. Das Zuvo-Personal, unterstützt von den beiden Gewerkschaften Kommunikation und comedia, ist entschlossen, den Streik weiter zu führen, wenn die Zuvo-GL nicht echt verhandeln will.
</p><p>Dieser Streik – und sein Anliegen – stellen ein besonderes Moment dar. Nach den angedrohten (und von den Gewerkschaften wie im Fall der Alu Menziken erfolgreich verhinderten) Lohnsenkungen in der Exportindustrie wollen nun auch inländisch orientierte Unternehmen die Löhne kürzen. Und zwar nicht irgendwelche Löhne, sondern die Tieflöhne der Zusteller/innen, die brutto(!) knapp über oder um die 20 Fr./Std. liegen. Und wie: bis zu 20 % Abzug sind angedroht! Für die Verlage von Tages-Anzeiger und NZZ als Gründer der Zuvo wie auch für die Post, die die Zuvo erwerben will und dabei auf eine zuvor vorgenommene Lohnsenkung hofft, ist ein solches Vorgehen menschenverachtend und schlicht eine Schande.&nbsp;
</p><p>Der SGB solidarisiert sich mit den Streikenden und ihren Gewerkschaften und versichert diese in ihrem Abwehrkampf gegen solche unsägliche Lohnhetzjagden seiner vollen Solidarität.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-634</guid><pubDate>Thu, 20 Aug 2009 17:06:00 +0200</pubDate><title>Lohnforderungen der SGB-Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnforderungen-der-sgb-gewerkschaften</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseText">Mit welchen Forderungen steigen die SGB-Gewerkschaften in die kommenden Lohnverhandlungen, die sich in einigen Branchen als schwierig erweisen dürften?&nbsp;</p><p class="PresseText">Vertreter der einzelnen Gewerkschaften gegeben in den angehängten Referaten nicht nur ihre Forderungen bekannt, sondern begründen sie auch branchenspezifisch. SGB-Präsident&nbsp;<span style="font-weight: bold; ">Paul Rechsteiner</span>&nbsp;und SGB-Chefökonom&nbsp;<span style="font-weight: bold; ">Daniel Lampart</span>&nbsp;legen die unterschiedlichen Voraussetzungen nach Sektoren dar und stellen ihre Forderungen für eine Eindämmung der Krise vor. Insbesondere präsentieren sie auf wirtschaftspolitischer Ebene&nbsp; – als soziale und sachgerechte Alternative zur &nbsp;zunehmenden Bereitschaft von Unternehmen, Löhne zu kürzen – Vorschläge, die den betroffenen Unternehmen kostenseitig entgegenkommen. Schliesslich ist die Politik auch herausgefordert, einem weiteren Einbruch der Kaufkraft entgegen zu wirken.&nbsp;</p><p class="PresseText">Neben den Referaten von Paul Rechsteiner und Daniel Lampart befinden sich angehängt zusätzlich die Referate von&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Alain Carrupt</span>, Zentralpräsident der Gewerkschaft Kommunikation,&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Judith Bucher</span>, vpod, und&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Andreas Rieger</span>, Co-Präsident der Gewerkschaft Unia.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-273</guid><pubDate>Tue, 11 Aug 2009 14:38:00 +0200</pubDate><title>Nach wie vor massive Verletzungen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nach-wie-vor-massive-verletzungen</link><description>Zwar sind 2008 weltweit weniger Gewerkschafter/innen ermordet worden als im Vorjahr. Entlassungen und Verhaftungen wegen gewerkschaftlicher Aktivität haben jedoch zugenommen. Lichtblicke erwartet der IGB-Rapport für die USA und Australien. Kritisiert wird auch die Schweiz.</description><content:encoded><![CDATA[<p>2008 sei erneut ein häufig gefährliches Jahr für Gewerkschafter/innen gewesen, so die diesjährige Ausgabe der Jährlichen Übersicht des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>) über die weltweiten Verletzungen von Gewerkschaftsrechten. Der Rapport bekundet Verstöße gegen die grundlegenden Arbeitnehmerrechte in 143 Ländern.
</p><h3>Morde – und die Regierung schaut nicht hin</h3><p>Weltweit wurden 76 Gewerkschafter/innen (2007: 91) aufgrund ihres Einsatzes für die Arbeitnehmerrechte getötet, allein in Kolumbien 49. Damit ist Kolumbien für Gewerkschafter/innen erneut das gefährlichste Land der Welt. Ermordet wurden Gewerkschafter/innen ebenso in Guatemala (9), in den Philippinen und in Venezuela (je 4), sowie in Honduras, Nepal, im Irak, in Nigeria, Panama, Tunesien und Simbabwe. In zahlreichen Fällen waren die Regierungen in die Morde verwickelt. Zudem wurden in sieben Ländern insgesamt 50 Morddrohungen dokumentiert, ebenso wie etwa 100 tätliche Angriffe in 25 Ländern. In mindestens neun Ländern (Birma, Burundi, China, Kuba, Iran, Südkorea, Tunesien, Türkei und Simbabwe) ließen die Regierungen Gewerkschafter/innen aufgrund ihres legitimen Engagements verhaften. IGB-Generalsekretär Guy Ryder kritisiert im Rapport denn auch, dass die Behörden „in einigen Fällen gemeinsame Sache mit skrupellosen Arbeitgebern machen".
</p><h3>Systematische Entlassungen&nbsp;</h3><p>In 68 Ländern, darunter 20 allein in Afrika, wurden etwa 7.500 Fälle verzeichnet, in denen gewerkschaftlich aktive Beschäftigte entlassen wurden. Diese Fälle sind jedoch lediglich die Spitze des Eisbergs, da zahlreiche weitere Entlassungen nicht gemeldet werden. Am schlechtesten schnitt in dieser Hinsicht die Türkei ab, wo mehr als 2.000 gewerkschaftsbedingte Entlassungen verzeichnet wurden und sich die Regierung gegenüber Gewerkschaftsaktivitäten weiterhin intolerant zeigte. In Indonesien, Malawi, Pakistan, Tansania und Argentinien wurden ebenfalls Hunderte von Gewerkschafter/innen entlassen.
</p><p>In Birma, China, Laos, Nordkorea, Vietnam und zahlreichen anderen Ländern waren lediglich die offiziellen, staatlich kontrollierten Gewerkschaften zugelassen, während in Saudi-Arabien nach wie vor keine wirkliche Gewerkschaftsarbeit möglich war. Zu erheblichen Eingriffen der Regierung in Gewerkschaftsangelegenheiten kam es auch in Weissrussland.
</p><h3>Spezielle Bedrohungen</h3><p>Der IGB verweist zudem auf die Folgen der globalen Finanzkrise. Ab Herbst 08 sind die Sicherheit der Arbeitsplätze, die Löhne und die Arbeitsbedingungen so weiter unter Druck geraten.&nbsp; In den Freien Exportzonen (FEZ) der Welt sind die Arbeitnehmerrechte 2008 verstärkten Angriffen ausgesetzt gewesen.&nbsp;Und: 22 Länder werden aufgrund der Ausbeutung von Wanderarbeitskräften kritisiert. Häufig können diese sich kaum dagegen wehren, weil ihnen selbst grundlegendste Rechte verweigert werden.
</p><h3>Einige Lichtblicke</h3><p>Und die Industriestaaten? Hier verweist der Bericht auf zunehmende Leiharbeit. Das Ziel: die Löhne, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsrechte untergraben. Es gibt aber auch Positives zu vermerken. In Australien und den USA, die in den letzten Jahren arbeitsrechtlich besonders schlecht abgeschnitten haben, lässt der Regierungswechsel auf neue Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten hoffen. Auch in Burkina Faso, Kenia und Mosambik ist gedämpfter Optimismus erlaubt. In diesen Staaten sind neue Gesetze verabschiedet worden, die eine gewerkschaftliche Organisierung ermöglichen. Und auf den Malediven garantiert die neue Verfassung die Vereinigungsfreiheit und das Streikrecht.
</p><h3>Schweiz: betrüblich</h3><p>Zwar geht es hierzulande nicht um Mord und Totschlag. Der Bericht hält aber die dunklen Seiten hiesigen Geschehens so kurz und unmissverständlich fest, dass wir ihn hier kommentarlos zitieren können: „Es gab keinen Fortschritt bei den Bemühungen, den rechtlichen Schutz gegen gewerkschaftsfeindliche Entlassungen zu verbessern. Im Verlauf des Jahres verloren verschiedene Aktivisten in mindestens fünf Unternehmen ihren Arbeitsplatz. Es gibt zunehmend Maßnahmen, die verhindern, dass Gewerkschaften Arbeitsplätze besuchen. Der Einzelhandelsriese Migros stach erneut aufgrund seiner gewerkschaftsfeindlichen Unternehmenspolitik hervor.“
</p><p style="font-style: italic;">Quelle:&nbsp;<a href="http://survey09.ituc-csi.org/" target="_blank" rel="noreferrer">http://survey09.ituc-csi.org</a></p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Der IGB vertritt 170 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 312 Mitgliedsorganisationen und 157 Ländern.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-516</guid><pubDate>Thu, 09 Jul 2009 16:34:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat bleibt stur!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-bleibt-stur</link><description>SGB-Klage bei der IAO für Schutz der Gewerkschaftsrechte</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gestern ist das Antwortschreiben des Bundesrates in Sachen Klage des SGB für effizienten Schutz der Gewerkschaftsrechte an die IAO (Internationale Arbeitsorganisation) bekannt geworden. Der Bundesrat ist, trotz einer ersten Verurteilung durch die IAO und deren Forderung, die Missstände zu beseitigen, nicht bereit, gesetzgeberische Massnahmen zu ergreifen, damit Vertreter/innen der Gewerkschaften gegen missbräuchliche Kündigung wirksam geschützt werden.
</p><p>Der SGB wird seine entsprechende Klage, wonach missbräuchlich gekündigte Vertreter/innen von Gewerkschaften wieder eingestellt (und nicht bloss mit höchstens 6 Monatslöhnen abgespiesen) werden können, vor den IAO-Instanzen aufrecht erhalten. Er wird alles unternehmen, damit die Schweiz erneut von der IAO verurteilt werden wird und er wird mit Aktionen dafür sorgen, dass dem Thema auch innenpolitisch endlich die gebührende Aufmerksamkeit zukommt.
</p><p>Der Entscheid des Bundesrates nicht zu handeln ist umso bedauerlicher, als sich in letzter Zeit die Zahl missbräuchlicher Kündigungen von Gewerkschaftsvertretern häufen. Sozialpartnerschaft, die sich ihrer Verantwortung bewusst ist, verlangt aber – vor allem in Krisenzeiten – dass Mitglieder von Betriebskommissionen, die sich bei Restrukturierungen und ähnlichen Massnahmen besonders exponieren müssen, auch besonders geschützt sein müssen. In dieser Hinsicht widerspricht der Bundesratsentscheid nicht nur den IAO-Abkommen, die die Schweiz unterzeichnet hat. Er ist gleichzeitig ein Votum für kastrierte Gewerkschaftsrechte.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-281</guid><pubDate>Tue, 07 Jul 2009 14:53:00 +0200</pubDate><title>Rezessionsverstärkende Politik, nicht Personenfreizügigkeit als Ursache</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/rezessionsverstaerkende-politik-nicht-personenfreizuegigkeit-als-ursache</link><description>Den Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen kann man bekämpfen, wenn man die flankierenden Massnahmen konsequent umsetzt. Gegen die rezessionsverstärkende Spar- und Abschöpfungspolitik jedoch können auch die flankierenden Massnahmen nichts ausrichten.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Bericht zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt im Jahre 2008 (Observatoriumsbericht) hat das Seco vergangene Woche vor allem einen Rückblick auf eine Phase guter Konjunktur gemacht. Von besonderem Interesse ist jedoch, wie sich die Personenfreizügigkeit in der gegenwärtigen Rezession auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen in der Schweiz auswirkt. Fakt ist: In Rezessionen nimmt der Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen wegen der höheren Arbeitslosigkeit zu – weitgehend unabhängig davon, ob ein Arbeitsmarkt geöffnet ist oder nicht. Doch in der gegenwärtigen Rezession steht mit den flankierenden Massnahmen zum ersten Mal in der Schweizer Geschichte ein Instrument dagegen zur Verfügung. Paritätische Kommissionen und Kantone können Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen aufdecken und bekämpfen, wenn sie die flankierenden Massnahmen konsequent umsetzen. Die eigentliche Gefahr für die Sicherheit der Schweizer Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen kommt nicht jedoch von aussen, sondern von innen. Im kommenden Jahr droht eine massive Krisenverstärkung durch die staatliche Finanzpolitik. Staat und Krankenkassen werden im kommenden Jahr massiv Kaufkraft abschöpfen und bei den Ausgaben zu sparen beginnen. Diese Spar- und Schröpfpolitik wird die Rezession verstärken und rund 50'000 Arbeitsplätze kosten, wenn Regierung und Parlament nichts dagegen unternehmen.&nbsp;
</p><h3>Falsche Politik</h3><p>Die gegenwärtige Rezession stellt die Arbeitsmarktpolitik der Schweiz auf eine harte Probe. In seinen Prognosen rechnet der Bundesrat für 2010 mit deutlich mehr als 200'000 Arbeitslosen – so vielen wie nie zuvor. Mitschuldig an diesem Anstieg der Arbeitslosigkeit auf Rekordniveau sind Regierung und Parlament bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Mit einer Abschöpfung von Kaufkraft in Milliardenhöhe (höhere Krankenkassen-Prämien, keine schnelle Rückerstattung der CO2-Abgabe) und sich abzeichnenden Sparprogrammen bei Kantonen und Gemeinden schafft der Staat zusätzliche Arbeitslosigkeit, statt sie zu bekämpfen. Die Krisenverstärkungspolitik wird rund 50'000 Arbeitsplätze kosten.&nbsp;
</p><p>Die Schweiz ist bereits mit einer hohen Arbeitslosigkeit von fast 100'000 Betroffenen im Herbst 2008 in den Abschwung gestartet. Im letzten Aufschwung hat die Arbeitslosigkeit nur schwach abgenommen, obwohl BIP und Beschäftigung vergleichsweise stark gestiegen sind. Das ist vor allem eine Folge von Leistungsabbau bei der sozialen Sicherheit. In den letzten Jahren wurde das Rentenalter der Frauen erhöht, die Vergabe von IV-Renten wurde restriktiver und die reglementarischen Rentenalter in den Pensionskassen wurden angehoben. Die Folge ist, dass 2007 rund 50'000 Personen mehr auf dem Arbeitsmarkt oder in der Arbeitslosenversicherung waren als früher. Eine Verdrängung von inländischen Arbeitskräften durch Beschäftigte aus der EU dürfte hingegen kaum eine Rolle gespielt haben. Auch unter dem Regime der Personenfreizügigkeit erhalten Erwerbstätige aus der EU nur dann eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie in der Schweiz eine Stelle haben. Neu ist hingegen, dass a) Temporärbüros Personal in der EU rekrutieren und b) ausländische Firmen bis 90 Tage in der Schweiz arbeiten können (Entsendefirmen). Das dadurch geleistete Arbeitsvolumen entspricht aber nur rund 15'000 Beschäftigten. Kaum einen Einfluss auf die Immigration hatte die Aufhebung der bis im Juni 2007 bestehenden Kontingente, da sie zuvor insgesamt nicht ausgeschöpft wurden. Sie haben einzig zu einer Verlagerung von Dauer- zu Kurzaufenthaltsbewilligungen geführt. Um die Verdrängung von inländischen Arbeitskräften und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu verhindern, wurden die flankierenden Massnahmen eingeführt. Mit Kontrollen und Sanktionen kann gewährleistet werden, dass alle Arbeitgeber die gleichen Anstellungsbedingungen einhalten müssen. Wenn inländische und ausländische Arbeitskräfte zu gleichen Bedingungen angestellt werden müssen, lohnt es sich für Schweizer Arbeitgeber nicht, Personal im Ausland zu rekrutieren bzw. erhalten Entsendefirmen keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber Schweizer Arbeitgebern.&nbsp;
</p><p>In der Vergangenheit hat die Einwanderung von ausländischen Arbeitskräften rasch auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage in der Schweiz reagiert. In den Jahren 1996 und 1997 war der Migrationssaldo sogar negativ. Auch was den gegenwärtigen Aufschwung betrifft, gibt es bereits starke Anzeichen dafür, dass die Einwanderung markant zurückgeht. Je nach Aufenthaltskategorie resultieren Rückgänge von 15 bis 30 Prozent. Denn auch bei Personenfreizügigkeit gilt: Wer keine Dauerstelle in der Schweiz hat, erhält keine Aufenthaltsbewilligung. Wenn weniger Stellen geschaffen werden, geht deshalb die Einwanderung zwangsläufig zurück.&nbsp;
</p><h3>Häufiger kontrollieren</h3><p>Generell ist in Erinnerung zu rufen, dass es ohne Personenfreizügigkeit auch die Bilateralen Verträge nicht geben würde. Die Folge wäre, dass die Schweizer Exportfirmen es noch schwerer hätten, ihre Produkte in der EU abzusetzen, als sie es in der Krise bereits haben. Dies gesetzt, hängt die Antwort auf die Frage, inwiefern die inländischen Arbeitnehmenden in der Krise von der Personenfreizügigkeit negativ betroffen sein werden, entscheidend von der Durchsetzung der flankierenden Massnahmen ab. Lassen die Behörden zu, dass die Schweizer Arbeitsbedingungen unterlaufen werden, muss mit einer Verschlechterung dieser Arbeitsbedingungen gerechnet werden. Die im Rahmen der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien/Bulgarien vom Bundesrat zugesicherte verbindliche Erhöhung der Anzahl Kontrollen um 20 Prozent beispielsweise muss daher möglichst rasch umgesetzt werden. Vor allem die Schweizer Arbeitgeber müssen häufiger kontrolliert werden, weil sie den grössten Teil des Personals beschäftigen. Weiter müssen dort rigoros Mindestlöhne erlassen werden, wo es Druck auf die Löhne gibt. Sowohl der Temporär-GAV als auch der Normalarbeitsvertrag in der Hauswirtschaft müssen so rasch als möglich für alle betroffenen Arbeitgeber als verbindlich erklärt werden. Und die vielen Verstösse im Gesundheits- und Sozialwesen, die im Jahr 2007 aufgedeckt wurden, erfordern zusätzliche Schutzmassnahmen.&nbsp;
</p><p>Entscheidend für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der Schweiz im kommenden Jahr ist die Wirtschafts- und Sozialpolitik. Halten Bundesrat und Parlament an der rezessionsverstärkenden Spar- und Abschöpfungspolitik fest, wird die Arbeitslosigkeit stark ansteigen. Gegen diese Politik können auch die flankierenden Massnahmen nichts ausrichten. Der SGB verlangt daher ein Konjunkturpaket, welches die Arbeitslosigkeit bekämpft, statt mehr Arbeitslose zu schaffen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-280</guid><pubDate>Mon, 06 Jul 2009 14:51:00 +0200</pubDate><title>Sichere Arbeit – korrekter Lohn </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sichere-arbeit-korrekter-lohn</link><description>Die Ferien nahen. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Zu beachten: Auch für Kurzjobber/innen gilt das Arbeitsrecht.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Kinderarbeit ist hierzulande glücklicherweise abgeschafft. Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen benötigen Minderjährige die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.
</p><h3>Wer darf was (nicht)?</h3><p>Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) präzisiert die Anstellungsregeln für unter 18-Jährige. Verboten sind gefährliche Arbeiten, Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die&nbsp; berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5).
</p><h3>Wie lange?</h3><p>Die Arbeit der unter 13-Jährigen darf maximal drei Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche betragen (Art. 10 ArGV 5). Jugendliche über 13 Jahre ohne beendete Schulpflicht können bis zu 8 Stunden pro Tag (40 h pro Woche) während der Hälfte der Schulferien, zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, beschäftigt werden, wobei bei mehr als fünf Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren ist (Art. 11 ArGV 5). Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen vom Unternehmen Angestellten nicht überschreiten darf (max. 9 h pro Tag) und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat (Art. 31 Abs. 1 ArG). Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden (Art. 16 ArGV 5). Abends dürfen unter 16-Jährige nur bis 20.00 Uhr, 16- bis 18-Jährige bis 22.00 Uhr beschäftigt werden (Art. 31 Abs. 2 ArG).&nbsp;
</p><h3>Gefahren ernst nehmen</h3><p>In Ferienjobs tun viele Jugendliche die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Auch in dieser lauern Gefahren, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Das Berufsunfallsrisiko junger Jobber/innen ist sehr hoch, vor allem in den ersten Tagen der Anstellung.
</p><p>Deshalb: Sicherheitsvorschriften immer genau beachten. Die entsprechenden Unterrichtungen des Arbeitgebers sind sorgsam zu beachten, auch wenn sie einem übertrieben vorkommen sollten. Wenn der Arbeitgeber keine Einführung geben will, man selbst jedoch eine solche nötig findet, dann ist das Arbeitsinspektorat oder die Gewerkschaft zu benachrichtigen. Auf alle Fälle sind gefährliche Arbeiten bis zum Alter von 18 Jahren verboten.&nbsp;
</p><h3>Richtig versichern</h3><p>Während eines kleinen Ferienjobs die Sozialversicherungen zu vernachlässigen, kann sich rächen. Alle Arbeitnehmenden sind unabhängig ihres Alters obligatorisch durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Wenn sie weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, deckt diese Versicherung nur die Berufsunfälle. Ist das Pensum höher, sind alle Unfälle gedeckt. Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die Eltern zu benachrichtigen (Art. 32 ArG). Für Anstellungen unter drei Monaten gibt es keine Verpflichtung, im Krankheitsfalle ein Gehalt zu zahlen. Die anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) sind erst ab 18 obligatorisch. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht zahlt, ist dies Schwarzarbeit und hat Sanktionen zur Folge.
</p><h3>Lohn und Ferien</h3><p>In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Theoretisch könnte damit der Arbeitgeber den Lohn zahlen, der ihm passt. Allerdings muss der Arbeitgeber allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) respektieren. Für Ferienjobs besonders bedeutend sind der Landes-GAV Gastgewerbe, die verschiedenen GAV im Bau, in der Reinigung und im Detailhandel (Coop, Migros sowie kantonale und kommunale GAV), ebenso die kantonalen NAV in der Landwirtschaft. Die Arbeitgeber müssen zudem die branchen- und ortsüblichen Löhne respektieren. Diese findet man auf man auf:&nbsp;<a href="http://www.salaire-uss.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohn-sgb.ch</a>.
</p><p>Gibt es keinen per GAV oder NAV vorgeschriebenen Mindestlohn, dann empfiehlt der SGB einen Bruttolohn von 15.— Fr./h für Jugendliche, die ihre obligatorische Ausbildung noch nicht beendet haben und von 20.— Fr./h für alle anderen nicht speziell qualifizierten Ferienjobber/innen. Jede Arbeit verdient einen fairen Lohn. Der Ferienlohn sollte nicht tiefer sein als der eines „normalen“ Arbeitnehmenden. Schliesslich darf der Ferienanspruch nicht vergessen werden. Wenn man – wie gewöhnlich bei kleinen Ferienjobs – im Stundenlohn beschäftigt ist, hat man Anrecht auf einen Lohnzuschlag von 10,64% (entspricht 5 Wochen Ferien, auf welche Jugendliche unter 20 Jahren gesetzlichen Anspruch haben), was jeweils zahlreiche Arbeitgeber „vergessen“. Auf der Lohnabrechnung ist dieser Zuschlag klar auszuweisen.
</p><h3>Mehr Infos:</h3><p><a href="http://www.jeunesse-syndicale.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a></p><p>Die Gewerkschaft Unia hat zum Thema Stundenlohn eine Broschüre herausgegeben. Bestellbar unter:&nbsp;<a href="http://www.unia.ch/Arbeitsflexibilitaet.2569.0.html?&amp;L=0" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.unia.ch/Arbeitsflexibilitaet.2569.0.html?&amp;L=0</a>&nbsp;
</p><p>Arbeitsgesetz (ArG):&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_11.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_11.html</a></p><p>VO 5 zum ArG:&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115.html</a></p><p>Liste der gefährlichen und damit für Jugendliche verbotenen Arbeiten:&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115_2.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115_2.html</a>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-637</guid><pubDate>Mon, 22 Jun 2009 17:29:00 +0200</pubDate><title>Jetzt braucht es mehr als Alibi-Schutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-braucht-es-mehr-als-alibi-schutz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Krisenbedingt häufen sich Massenentlassungen. Diese alarmierende Zunahme ist auch politisch begründet. Denn in keinem anderen vergleichbaren Land sind die gesetzlichen Einschränkungen gegen Massenentlassungen so stumpf wie in der Schweiz – nirgendwo sonst sind folglich Massenentlassungen so billig zu haben. Die schweizerischen Vorschriften hinsichtlich vorheriger Konsultation der Arbeitnehmer/innen, hinsichtlich Sozialplanpflicht und Kündigungsschutz sind ohne jeglichen Biss. Zu büssen haben das die Arbeitnehmer/innen, die rascher auf die Strasse gestellt werden können als im übrigen Europa.&nbsp;
</p><p>&nbsp;Die folgenden Texte sollen anhand einiger Beispiele aus der Praxis die verheerende Wirkung dieses mangelnden Schutzes darlegen sowie die Forderungen der Gewerkschaften zur Angleichung dieses Schutzes auf ein europakonformes Niveau skizzieren.&nbsp;
</p><p>Angehängt sind Texte von</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Renzo Ambrosetti</span>, Co-Präsident Unia</li><li><span style="font-weight: bold;">Doris Bianchi</span>, Zentralsekretärin SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Denise Chervet</span>, Zentralsekretärin Schweiz. Bankpersonalverband</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-285</guid><pubDate>Tue, 16 Jun 2009 15:01:00 +0200</pubDate><title>Neu im ganzen Kanton Bern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/neu-im-ganzen-kanton-bern</link><description>Historischer Durchbruch. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat vergangene Woche die Einführung von Arbeitsgerichten im ganzen Kanton beschlossen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Debatte um die Justizreform kündigte sich stürmisch an. SVP und BDP wollten den in der Kommission des Grossen Rates geschmiedeten Kompromiss zu den Arbeitsgerichten in letzter Sekunde verhindern. Die beiden Parteien zogen aber in der Debatte vom vergangenen Donnerstag ihre Anträge zurück, nachdem Corrado Pardini, SP-Grossrat und Co-Präsident des kantonalen Gewerkschaftsbundes (GKB), erklärt hatte, er sei mit dem Kompromiss einverstanden und die Gewerkschaften wollten auf das Referendum verzichten.&nbsp;
</p><p>Damit war der Weg frei für eine Lösung, die für bernische ArbeitnehmerInnen einen grossen Fortschritt bedeutet. Die bislang nur in den Städten existierende Arbeitsgerichtsbarkeit mit ihrer paritätischen Besetzung wird auf das ganze Kantonsgebiet ausgedehnt. Auch ArbeitnehmerInnen in Langenthal, Langnau oder in der Lenk erhalten erleichterten Zugang zu den Gerichten bei Konflikten aus dem Arbeitsverhältnis. Neu wird die Urteilskompetenz im arbeitsrechtlichen Verfahren von 7999 auf 15 000 Franken erhöht. Eine entscheidende Verbesserung ist schliesslich die Tatsache, dass GewerkschafterInnen ihre Mitglieder nicht nur vor Gericht begleiten, sondern dort auch zur Sache sprechen dürfen. Mit der neuen Regelung sind die wesentlichen Forderungen einer Motion der beiden Grossräte Corrado Pardini und Martin von Allmen (beide SP) aus dem Jahr 2007 erfüllt. Nur beim Namen liess die bürgerliche Mehrheit nicht mehr mit sich reden. Die Arbeitsgerichte erhalten keinen eigenen Namen, sondern sind Teil der Regionalgerichte.&nbsp;
</p><p>Somit kommt im Kanton Bern die Umsetzung der eidgenössischen Vorgaben im Rahmen der Zivilprozessordnung zu einem guten Abschluss. Das war nicht immer klar: Die zuständige Kommission – inklusive der SP und Grüne-VertreterInnen – wollte ursprünglich nichts von einem Arbeitsgericht oder einem arbeitsrechtlichen Verfahren wissen. Der GKB musste deshalb hartnäckige Überzeugungsarbeit leisten – zuerst bei den links-grünen Parteien und im rot-grün dominierten Regierungsrat. Noch in der ersten Lesung scheiterte aber eine Vorlage des Regierungsrats deutlich. Doch dann schwenkte die FDP auf Kompromisskurs ein. Sie tat dies, weil die gesamte Justizreform unter einem grossen Zeitdruck steht und ein Referendum die rechtzeitige Umsetzung gefährdet hätte.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-284</guid><pubDate>Thu, 11 Jun 2009 14:58:00 +0200</pubDate><title>Die internationalen Rechte garantieren! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-internationalen-rechte-garantieren</link><description>Mit einer symbolischen Aktion hat der SGB am 9.6.09 am Sitz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf dagegen protestiert, dass der Bundesrat keine gesetzgeberischen Aktivitäten einleiten will, um Gewerkschaftsvertreter/innen gegen missbräuchliche Kündigungen zu schützen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zur Vorgeschichte: Der SGB hatte 2003 bei der IAO eine Klage gegen die Schweiz eingereicht. Deren Inhalt: die Schweiz schütze Gewerkschaftsvertreter/innen zu wenig gegen missbräuchliche Kündigungen, obwohl sie das IAO-Abkommen Nr. 98 über die Gewerkschaftsfreiheit, das einen solchen Schutz verlangt, 1999 ratifiziert habe. Der SGB verlangte in der Klage, missbräuchliche Kündigungen an Gewerkschaftsvertreter/innen müssten annulliert und nicht bloss mit bis zu höchstens sechs (in der Praxis: meist bis zu drei) Monatslöhnen abgegolten werden können. 2004 hiess ein IAO-Ausschuss die Klage gut und forderte die Schweiz auf, ihre Gesetzgebung den entsprechenden internationalen Normen anzupassen. Der Bundesrat aber weigerte sich seither trotz erneuten Mahnungen der IAO, Änderungen vorzunehmen, dies mit dem Verweis auf die Haltung der Arbeitgeber, die keinen Handlungsbedarf sehen wollen.&nbsp;
</p><p>Diese Untätigkeit ist umso inakzeptabler, als im Umfeld der gegenwärtigen wirtschaftlichen Krise immer mehr Arbeitgeber die Regeln der Sozialpartnerschaft in Frage stellen und die Gewerkschaftsrechte verletzen, indem sie gewerkschaftliche Vertrauensleute und/oder Personalvertreter entlassen. Der Beleg:</p><ul><li>Im Februar 2009 entlässt «Manor» in Genf eine Verkäuferin aus gewerkschaftsfeindlichen Gründen. Zwar hat inzwischen ein Genfer Schlichtungsamt deren Wiedereinstellung verlangt, die Manor-Direktion aber weigert sich bis anhin, dieses Urteil anzuerkennen.&nbsp;</li></ul><ul><li>Ende April 2009 entliess die Textilmaschinenfabrik Karl Mayer AG (alt: Benninger) nach 39 Jahren loyaler Dienste einen Monteur, einen aktiven Gewerkschafter und früheren Betriebskommissionspräsidenten. Sein «Vergehen»: er hatte einem Journalisten über die mit der Restrukturierung verbundenen Schwierigkeiten Auskunft gegeben.&nbsp;</li></ul><ul><li>Mitte Mai 2009 schliesslich wurden im Rahmen einer Massenentlassung beim «Tages-Anzeiger» und beim «Bund» die jeweiligen Betriebskommissions-Präsidenten, beide langjährig bei diesen Zeitungen beschäftigte Journalisten, entlassen.&nbsp;</li></ul><p>Es ist höchste Zeit, dass die Behörden endlich eine Wende vollziehen. In diesem Sinn appellierte auch Sir Roy Trotman, Präsident der Arbeitnehmer-Gruppe und Vize-Präsident der IAO-Konferenz 2009, an die Schweizer Regierung. Tritt diese Wende nicht ein, wird der SGB dafür sorgen, dass die Schweiz an der IAO-Konferenz 2010 angeklagt wird. Denn die Gewerkschaftsfreiheit impliziert einen besonderen Schutz von Gewerkschaftsvertretern gegen missbräuchliche Kündigung – und diese Freiheit gehört, wie das Verbot von Kinder- oder Zwangsarbeit zu den Kernarbeitsnormen.&nbsp;
</p><h3>Persönliches Zeugnis</h3><p>Für die Aktion vor dem IAO-Sitz verfasste der im Mai 09 entlassene Personalkommissions-Präsident des „Tages-Anzeigers“, Daniel Suter, eine „Témoignage“. Seine Freistellung im Rahmen der Massenentlassung deutet Suter als bewusste Attacke auf die Personalkommission. Ihr soll von vorneherein vergällt werden, sich gegen die Massenentlassungen zu wehren. Suters Kommentar: „Solange der Gesetzgeber derartige missbräuchliche Kündigungen nicht verhindert, indem er fehlbare Arbeitgeber […] zwingt, missbräuchlich Entlassene auch wieder einzustellen, bleibt der Schutz von Arbeitnehmervertretern eine Illusion.“&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-522</guid><pubDate>Mon, 08 Jun 2009 16:42:00 +0200</pubDate><title>IAO-Klage zum Schutz missbräuchlich entlassener Gewerkschaftsver-treterInnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/iao-klage-zum-schutz-missbraeuchlich-entlassener-gewerkschaftsver-treterinnen</link><description>SGB erinnert Bundesrätin Leuthard, dass Trödelei nicht ewig währen kann</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit einer symbolischen Aktion hat heute der SGB am Sitz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf dagegen protestiert, dass der Bundesrat keine gesetzgeberischen Aktivitäten einleiten will, um Gewerkschaftsvertreter/innen gegen missbräuchliche Kündigungen zu schützen. An diesem Protest beteiligt haben sich auch einige Opfer von gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen. Anlass war – im Rahmen einer Feier zum 90jährigen Bestehen der IAO – der Besuch von Bundesrätin Leuthard bei der IAO; bei genau jener IAO, deren spezialisierte Organe die Schweiz bereits mehr als einmal zu entsprechendem Handeln aufgefordert haben. Bundesrätin Leuthard wurde aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Schweiz, das Gastgeberland der IAO, demokratische Rechte nicht nur Drittwelt-Staaten predigen sondern im eigenen Land durchsetzen soll.
</p><p>Zum Hintergrund: Der SGB hatte 2003 bei der IAO eine Klage gegen die Schweiz eingereicht. Deren Inhalt: die Schweiz schütze Gewerkschaftsvertreter/innen zu wenig gegen missbräuchliche Kündigungen, obwohl sie das IAO-Abkommen Nr. 98 über die Gewerkschaftsfreiheit, das genau einen solchen Schutz verlangt, 1999 ratifiziert habe. Der SGB verlangte in der Klage, missbräuchliche Kündigungen an Gewerkschaftsvertreter/innen müssten annulliert und nicht bloss mit bis zu höchstens sechs (in der Praxis: meist bis zu drei) Monatslöhnen abgegolten werden können. 2004 hiess ein IAO-Ausschuss die Klage gut und forderte die Schweiz auf, ihre Gesetzgebung den entsprechenden internationalen Normen anzupassen. Der Bundesrat weigerte sich aber, Änderungen vorzunehmen, dies mit dem Verweis auf die Haltung der Arbeitgeber, die keinen Handlungsbedarf sehen wollen. 2006 legte der SGB der IAO erneut eine entsprechende Liste von missbräuchlich entlassenen Gewerkschaftsvertretern vor, worauf der zuständige IAO-Ausschuss die Schweiz erneut zu einer gesetzgeberischen Anpassung aufrief – und anregte, sich am Gleichstellungsgesetz zu orientieren, das eine Wiedereinstellung bei festgestellter missbräuchlicher Kündigung vorsieht. Aber auch diesmal war der Bundesrat nicht zu handeln bereit. Für den SGB ist klar: ewig kann diese Politik des Hinausschiebens und des Versteckens vor den Arbeitgebern, denen so de facto eine Vetomacht zugebilligt wird, nicht weitergehen. Denn jetzt, in der Krise, häufen sich die gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen wieder (Manor Genf, Karl Mayer AG, Tages Anzeiger, Bund). Den Arbeitnehmer-Vertretungen soll so während der Krise direkt – und zur Abschreckung – der Einsatz für den Erhalt von Stellen Kampf vermiest werden. Deshalb wird der SGB, sollte der Bundesrat immer noch nicht handlungswillig werden, dafür sorgen, dass die Schweiz an der IAO-Konferenz 2010 angeklagt wird. Auf dieser Anklagebank standen in den letzten Jahren Staaten wie Burma, China oder Weissrussland.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Persönliches Zeugnis</h3><p>Für die der symbolischen Aktion folgende Pressekonferenz verfasste der im Mai 09 entlassene Personalkommissions-Präsident des Tages-Anzeigers, Daniel Suter, eine „Témoignage“. Seit 22 Jahren arbeitet Suter als Redaktor beim Tages-Anzeiger, vor 5 Jahren hat er zusammen mit Weiteren gegen den Widerstand des Unternehmens eine Personalkommission ins Leben gerufen. Seine Freistellung im Rahmen der Massenentlassung deutet Suter als bewusste Attacke auf die Personalkommission. Ihr soll von vorneherein vergällt werden, sich gegen die Massenentlassungen zu wehren. Suters Kommentar: „Solange der Gesetzgeber derartige missbräuchliche Kündigungen nicht verhindert, indem er fehlbare Arbeitgeber […] zwingt, missbräuchlich Entlassene auch wieder einzustellen, bleibt der Schutz von Arbeitnehmervertretern eine Illusion.“&nbsp;
</p><p>Das Referat von Daniel Suter finden Sie vollständig angehängt.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-290</guid><pubDate>Fri, 15 May 2009 15:11:00 +0200</pubDate><title>Jetzt arbeiten 50% unter einem GAV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-arbeiten-50-unter-einem-gav</link><description>Immer mehr Lohnabhängige sind in der Schweiz einem GAV unterstellt. Das zeigt die neue Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV). 2005 gab es 1,52 Millionen, 2007 bereits 1,68 Millionen GAV-Unterstellte. Damit sind nun die Arbeitsbedingungen von 50% aller einem GAV unterstellbaren Arbeitnehmenden durch einen Kollektivvertrag geregelt. Ein Fortschritt – aber das Glas ist nach wie vor halb leer.</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Krise der 90er Jahre sahen neoliberale Ideologen, insbesondere der Arbeitgeber-präsident Guido Richterich, in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) nur noch Auslauf-modelle. Die GAV hätten nur noch eine beschränkte Bedeutung für die sinkende Zahl der Arbeitnehmenden in der Industrie und im Gewerbe. Der wachsende übrige Teil der Wirtschaft müsse nun „frei“ von den Fesseln der GAV wachsen. Diese Position, sowie der Strukturwandel der Beschäftigung, beeinflusste die reale Entwicklung der GAV-Unterstellten. In der ersten Hälfte des 90er Jahre ging deren Anzahl ständig zurück bis auf 1,21 Millionen Unterstellte. Im Jahr 1996 entsprach dies 45% der unterstellbaren Arbeitnehmenden<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1"><sup>[1]</sup></a>.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Grafik 1: Entwicklung Anzahl GAV-Unterstellten in der Schweiz 1991-2007, in Tausend</p><p style="font-style: italic;">Quelle: Bundesamt für Statistik, 2010 eigene Schätzung</p><p>Seit der Jahrtausendwende gewannen die GAV jedoch wieder an Terrain. 2007 waren 1,68 Millionen Lohnabhängige einem GAV unterstellt, d.h. 50% der unterstellbaren Arbeitnehmenden.
</p><h3>Renaissance</h3><p>Drei Gründe erklären diese Renaissance der GAV. Ein erster Grund liegt in der Abschaffung des Beamtenstatus beim Bund und in vielen Kantonen. Seither werden GAV auch im öffentlichen Sektor ausgehandelt, so für die SBB, die Post und die Swisscom, aber z.B. auch für alle Spitalangestellten im Kanton Bern.
</p><p>Der zweite Grund liegt darin, dass die Gewerkschaften, insbesondere die Unia und ihre Vorläuferorganisationen, seit Mitte der 90er Jahre den gewerkschaftlichen Aufbau im privaten Dienstleistungssektor angepackt haben. Dies führte zu einer Reihe von neuen GAV im Detailhandel und anderen Branchen.
</p><p>Der dritte Grund hängt mit der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union zusammen. Um Lohndumping zu verhindern, waren Arbeitgeberverbände der Binnenwirtschaft bereit, die Arbeitsverhältnisse ihrer Branchen gemeinsam mit den Gewerkschaften in allgemeinverbindlichen GAV zu regeln. So in der privaten Sicherheitsbranche und der Reinigung sowie in vielen weiteren Gewerbebranchen. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) sind alle Arbeitnehmende der betreffenden Branche dem GAV unterstellt. Die Zunahme der allgemeinverbindlichen GAV hat wesentlich zum Wachstum der GAV-Abdeckung beigetragen.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Grafik 2: Anteil der einem GAV unterstellbaren Beschäftigten mit GAV in der Schweiz</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><table cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td bgcolor="white" height="28" width="268">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<table cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td>&nbsp;<p></p>&nbsp;</td></tr></tbody></table>&nbsp;&nbsp;</td></tr></tbody></table><p>Quellen: Rieger 2009. Oesch 2007 und 2009. Eigene Schätzung 2010 aufgrund GAV-Abschlüssen 2008/09.
</p><p>Diese Renaissance der GAV ist zweifellos positiv und hat sich seit dem Erfassungsjahr der neuesten Statistik (2007) noch weiter fortgesetzt: Seither wurden unter anderem der GAV für die Temporärbeschäftigten ausgehandelt und der vertragslose Zustand im Coiffeur-Gewerbe beendet, sodass der Anteil 2010 bei gegen 52% liegen könnte.&nbsp;
</p><h3>Die Wüsten</h3><p>Dennoch: das Glas ist bloss halbvoll. Nordische Länder oder Österreich kennen nämlich eine GAV-Abdeckung von 80% und mehr. Gegen 50% der Lohnabhängigen in der Schweiz unterstehen nach wie vor keinen GAV. Nur wenige dieser „Ungesicherten“ sind so gut gestellt, dass sie im Ernstfall keinen GAV brauchen könnten. Im Gegenteil: Es sind auch viele Bereiche mit tiefen Löhnen und teilweise prekären Arbeitsbedingungen, die keine GAV kennen:&nbsp;</p><ul><li>Zehntausende Angestellte in den Tieflohnbereichen der Hauswirtschaft und in den persönlichen Dienstleistungen (Körperpflege, etc.);&nbsp;</li></ul><ul><li>Zehntausende Angestellte im Bereich von Sport, Freizeit und Kultur;&nbsp;</li></ul><ul><li>Zehntausende Beschäftigte im Bereich der sehr instabilen Informatikbranche;</li></ul><ul><li>Zehntausende Beschäftigte in den Versicherungen;</li></ul><ul><li>Tausende Journalistinnen und Journalisten, denen der GAV aufgekündigt worden ist.</li></ul><p>In anderen Branchen ist nur ein Teil des Personals einem GAV unterstellt, während Hunderttausende ohne GAV-Schutz bleiben:&nbsp;</p><ul><li>Im Detailhandel, wo die grossen Firmen Manor, Denner, Aldi, Lidl, Spar, etc. keine GAV kennen und noch weniger all die kleinen Detailhandelsgeschäfte;</li></ul><ul><li>In der Industrie, wo ein Teil der Firmen der Chemie, der Nahrungsmittelindustrie, aber auch der Maschinenindustrie sich um einen GAV drücken;</li></ul><ul><li>im Transportbereich, im Gesundheitsbereich, etc.</li></ul><p>In all diesen Bereich dominiert nach wie vor die patronale „Herr im Haus“-Haltung. Klopfen die Arbeitnehmer mit den Gewerkschaften an die Türe dieser Patrons, so werden sie mit einem deutlichen NEIN abgewiesen - dies in der Schweiz, welche immer wieder als das Land der „Sozialpartnerschaft“ gepriesen wird.
</p><h3>Garantierter Mindestlohn</h3><p>Sind 50% der unterstellbaren Arbeitnehmenden in der Schweiz einem GAV unterstellt, so sind es noch etwas weniger, für welche auch ein garantierter Mindestlohn besteht. Denn einzelne GAV, wie z.B. jener der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, beinhalten keine Mindestlöhne, obwohl es auch hier Arbeitnehmende gibt (insbesondere Frauen), die für Löhne von weit unter 4000 Franken arbeiten! Aus diesem Grunde prüft eine Expertenkommission des SGB derzeit die Frage eines gesetzlichen Mindestlohns in der Schweiz.
</p><p>Die Gewerkschaften können also positiv verbuchen, dass sie eine gewisse „Renaissance der GAV“ erreicht haben. Die Forderung „GAV für alle“ ist aber noch lange nicht Realität.&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>Bei der Berechnung der GAV-Abdeckungsrate muss die Anzahl der GAV-Unterstellten in Bezug gesetzt werden mit der Gesamtanzahl der unterstellbaren Arbeitnehmenden. Dies sind nicht alle Beschäftigten, können doch weder Betriebseigner, noch mitarbeitende Familienmitglieder, Kader oder beamtete Staatsangestellte einem GAV unterstellt werden.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-529</guid><pubDate>Thu, 07 May 2009 16:51:00 +0200</pubDate><title>Pfui, Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/pfui-frau-bundesraetin-widmer-schlumpf</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Ausgerechnet in der jetzigen tiefen Wirtschaftskrise will Justizministerin Widmer-Schlumpf bei Unter­nehmens-Sanierungen die Kündigung erleichtern.&nbsp;
</p><p>Die Revisionsvorschläge des Eidgenössischen Departementes für Justiz und Polizei (EJPD) zum Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes, die bis zum 8. Mai in Vernehmlassung sind, wollen Sanierungen von maroden Unternehmen so begünstigen, dass Unternehmer im Sanierungsfall die Mitarbeiter/innen schneller auf die Strasse stellen können. Die Zeche für die in Finanznot geratenen Firmen bezahlen&nbsp; damit die Arbeitnehmenden. Denn laut den bundesrätlichen Vorschlägen wird der&nbsp; Käufer einer serbelnden Firma sie neu fristlos entlassen können. Anders als im geltenden Recht soll also der automatische Übergang von Arbeitsverträgen bei Betriebsübernahme wegfallen. Nach dem Willen des EJPD soll der Sanierer zudem den Arbeitnehmenden selbst dann fristlos kündigen können, wenn der Betrieb weitergeführt wird.
</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund sind die Vorschläge eine Ohrfeige für die Arbeitneh­menden. Sie müssen bluten für eine Krise, die sie nicht zu verantworten haben.
</p><p>Wegen der Wirtschaftskrise werden sich Unternehmenspleiten häufen. Deregulierungen und Sozialabbau dürfen keine Antwort darauf sein. Es braucht Lösungen, die Arbeitsplätze erhalten und den Mitarbeitenden eine Perspektive bieten. Die aktuelle Wirtschaftskrise verlangt, dass eine gesetzliche Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen eingeführt wird. &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-530</guid><pubDate>Wed, 06 May 2009 16:52:00 +0200</pubDate><title>SGB setzt Expertenkommission zu Mindestlöhnen ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-setzt-expertenkommission-zu-mindestloehnen-ein</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz arbeiten heute&nbsp;nur etwas über&nbsp;40 Prozent der Arbeitnehmenden in Berufen mit einem&nbsp;Mindestlohn. Im Vergleich zu anderen Ländern mit gesetzlichen Mindestlöhnen ist das wenig. Verbindliche Mindestlöhne sind das einzige wirksame Instrument, um Lohndumping zu verhindern. Der neueste Bericht zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen des Seco zeigt deutlich: In zahlreichen Branchen, die nicht durch Mindestlöhne geschützt sind, drücken Schweizer Arbeitgeber die Löhne – so z.B. bei Coiffeuren oder im Gesundheits- und Sozialwesen.&nbsp;
</p><p>Zum Schutz der Löhne braucht es eine Mindestlohnoffensive. Der SGB-Vorstand hat heute beschlossen, eine Expertengruppe&nbsp;dazu einzusetzen. Diese Gruppe hat den Auftrag, den Ist- Zustand bei den Mindestlöhnen zu analysieren und abzuklären, in welchen Branchen welche Mindestlöhne erforderlich sind, um die Arbeitnehmenden vor Lohndumping zu schützen. Weiter soll sie evaluieren, mit welchen Instrumenten (Gesamt-, Normalarbeitsverträge oder gesetzliche Vorschriften) Mindestlöhne am erfolgreichsten durchgesetzt werden können. Dabei wird sie auch die Notwendigkeit einer Volksinitiative&nbsp;prüfen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-293</guid><pubDate>Tue, 28 Apr 2009 15:45:00 +0200</pubDate><title>Neue Weichenstellungen in der Lohnpolitik, der Steuerpolitik und bei den Sozialwerken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/neue-weichenstellungen-in-der-lohnpolitik-der-steuerpolitik-und-bei-den-sozialwerken</link><description>Nun muss der Bundesrat endlich Gegensteuer wider die Krise geben. Das dritte Konjunkturpaket hat die Kaufkraft zu stärken und umfangreiche Investitionen anzustossen. Zudem müssen die hohen Einkommen bei der Arbeitslosenversicherung stärker in die Pflicht genommen werden. Auch in der Lohnpolitik sind Korrekturen angesagt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Weltwirtschaftskrise hat begonnen, voll auch auf die Schweizer Wirtschaft durchzuschlagen. Zwar sind die Folgen noch nicht in vollem Ausmass sichtbar, weil der Binnen­sektor derzeit noch gut läuft und viele Unternehmen mit Auftragsflauten – richtigerweise – zunächst auf die Kurzarbeit ausgewichen sind. Sämtliche Prognosen zeigen aber, dass die Schweiz in kurzer Zeit mit einer Arbeitslosigkeit konfrontiert sein wird, die sie über­haupt noch nie gesehen hat, und den daraus folgenden verheerenden Folgen für die Ge­sellschaft und die Wirtschaft – falls nun nicht rasch, entschieden und in einer Grössen­ordnung, die ökonomisch ins Gewicht fällt, Gegensteuer gegeben wird.&nbsp;
</p><h3>Substanzielle Investitionen</h3><p>Leider hat der Bundesrat unter Führung eines Bundespräsidenten, der sich in erster Linie als Ausläufer der UBS-Spitze versteht, bis jetzt nicht begriffen, was für die Schweizer Wirtschaft und die Arbeitsplätze auf dem Spiel steht. Wenn für die Rettung der UBS an den demokratischen Regeln vorbei eine Summe von 68 Milliarden Franken beschlossen wurde, umgerechnet 10‘000 Franken pro Kopf der Bevölkerung, Säuglinge und Greise inbegriffen, dann braucht es jetzt für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auch substanzielle Investitionen. Die Verfassung verpflichtet die Behörden ausdrücklich zur Krisen­bekämpfung. Das dritte Konjunkturpaket ist die entscheidende Herausforderung der kommenden Monate für die Wirtschaftspolitik des Bundes. Dieses Konjunkturpaket muss einerseits die Kaufkraft auf den Beginn des kommenden Jahres stützen. Im Vordergrund stehen dabei die Prämienerhöhungen der Krankenversicherung, die durch ein Sozialpaket aufgefangen werden müssen. Andererseits braucht es ein grosses Investitionsprogramm. Ansonsten ist heute schon absehbar, dass die Kantone und Gemeinden angesichts der krisenbedingt rückläufigen Einnahmen ihre Budgets zusammenstreichen werden, mit den fatalen, verstärkenden Auswirkungen auf die Krise. Die Weichen für eine offensive Poli­tik gegen die Krise werden jetzt gestellt.
</p><h3>Effiziente Sozialversicherungen</h3><p>Wichtige Weichenstellungen stehen auch bei den Sozialwerken bevor. Ein entscheidender Unterschied zur Krise der dreissiger Jahre sind funktionierende Sozialwerke. Heraus­gefordert ist in der Krise zunächst die Arbeitslosenversicherung. Statt einer Beschrän­kung oder gar Senkung der Ansprüche braucht es mit Blick auf die Tiefe der Krise eine Verlängerung der Bezugsdauer auf 520 Tage und eine Erhöhung der Taggelder um zehn Prozentpunkte. Das verbessert die soziale Absicherung und stärkt die Kaufkraft bei jenen, die sie dringend brauchen. Es waren ja nicht die von der Arbeitslosigkeit Betroffenen und Bedrohten und ihre Familien, welche die Wirtschaftskrise verursacht haben. Sondern die verantwortungslosen Manager im Finanzsektor und die neoliberalen Ideologen, für deren Versagen nun der Staat einspringen muss. Es ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die hohen Einkommen stärker an die Kosten der Arbeitslosenversicherung beitragen müssen. Wir fordern, dass die hohen Einkommen ab 126‘000 Franken mit 2 Lohnpro­zenten in die Beitragspflicht einbezogen werden und damit einen substanziellen Beitrag an die Kosten leisten.&nbsp;
</p><p>Ein Gebot der Stunde ist die Verteidigung der Renten. Beim Referendum gegen die Senkung des Umwandlungssatzes geht es um die Renten im BVG-Obligatorium, um jene Renten, die für die Lebenshaltung unerlässlich sind. Eine wichtige Schlussfolgerung aus der Krise der Kapitalmärkte ist die Stärkung der AHV, die im ökonomisch viel leistungs­fähigeren und zudem sozialeren Umlageverfahren finanziert wird. Die Gewerkschaften werden das Sozialabbauprojekt der Neuaufgelegten 11. AHV-Revision mit dem Referendum bekämpfen, falls diese Sozialabbauvorlage im Parlament definitiv durchkommen sollte. Statt Sozialabbau muss bei der AHV wieder eine reale Verbesserung der Renten in Angriff genommen werden. Gerade bei der Krise der Zweiten Säule muss die Erste Säule ausgebaut und nicht abgebaut werden.
</p><h3>Neue Lohn- und Steuerpolitik</h3><p>Entscheidend für die nötigen neuen Weichenstellungen im Verteilkampf zugunsten von mehr sozialer Gerechtigkeit und gegen die Reichtumsexzesse sind aber nicht nur die Sozialwerke, sondern vor allem auch die Lohnpolitik und die Steuerpolitik. In der Lohnpo­litik geht es einerseits um die konkrete Realisierung der Mindestlohnziele von 3‘500 Franken pro Monat für Ungelernte und von 4‘500 Franken für Gelernte. Andererseits braucht es für die Unternehmen der öffentlichen Hand unter Einschluss von Post und Swisscom eine neue Höchstgrenze für Kaderlöhne in der Höhe von 500‘000 Franken. Es ist unter keinem Titel zu rechtfertigen, dass die Manager der öffentlichen Unternehmen deutlich mehr kassieren als ein Bundesrat. Wenn die öffentliche Hand die Spitzensaläre auf 500‘000 Franken beschränkt, gibt das auch ein starkes Signal für die Lohnpolitik der Unternehmen. Eine weitere überfällige Massnahme gegen Lohnexzesse liegt darin, dass Saläre über einer Million Franken der Gewinnsteuer unterstellt werden sollen.&nbsp;
</p><p>Überhaupt muss in der Steuerpolitik dafür gesorgt werden, dass die hohen Einkommen und Vermögen wieder ihren Anteil an den steuerlichen Lasten tragen. Dafür müssen zunächst die verschiedenen Steuerprojekte von Finanzminister Merz gestoppt werden, die alle nur das Ziel verfolgen, die Steuerbelastung von oben nach unten zu verschieben. Auch in den Kantonen müssen die Vorhaben, die hohen Einkommen weiter zu entlasten, ein Ende haben. Statt einer Schwächung braucht es auf allen Ebenen eine Verschärfung der Steuerprogression. Dazu gehört auch die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer mit einem Freibetrag.
</p><p>Gestoppt werden muss schliesslich die verfehlte Politik der Liberalisierung und Privatisierung des Service Public, die der Bevölkerung und den Beschäftigten nur Nachteile bringt. Die jüngsten Beschlüsse des Bundesrats zur Post zeigen, dass in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung das überfällige Umdenken nach dem Fiasko der neoliberalen Ideologie noch nicht einmal eingesetzt hat. Eine Regierung aber, die, statt die Ursachen der gewaltigen Wirtschafts- und Finanzkrise zu benennen, weiterhin die gescheiterten ideologischen Rezepte des Neoliberalismus verbreitet und umsetzt, ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.
</p><h3>Soziale Gerechtigkeit&nbsp;</h3><p>Der 1. Mai ist der einzige säkulare Feiertag, der weltumspannend gefeiert wird. Vor 120 Jahren ins Leben gerufen von einer Bewegung armer Männer und Frauen erinnert er an die Würde der arbeitenden Menschen und an die Anliegen der sozialen Gerechtigkeit, die einer Zeit der schamlosen Bereicherung einerseits und grosser sozialer Not andererseits nicht weniger wichtig geworden sind. Die Geschichte zeigt, dass gerechte soziale und wirtschaftliche Verhältnisse entscheidend von der Stärke der Gewerkschaften abhängig sind. Das bedeutet gute Gesamtarbeitsverträge und leistungsfähige Sozialwerke, aber auch, dass die Schweiz mit einem wirksamen Kündigungsschutz gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen endlich den Standard des internationalen Menschenrechtsschut­zes erreichen muss. Nach dem Scheitern des neoliberalen Systems braucht es jetzt neue Weichenstellungen zugunsten der sozialen Gerechtigkeit.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-533</guid><pubDate>Mon, 27 Apr 2009 16:55:00 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmenden wurden die Früchte des Aufschwungs vorenthalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmenden-wurden-die-fruechte-des-aufschwungs-vorenthalten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute vom Bundesamt für Statistik vorgestellte Lohnindex 2008 zeigt mit dem durchschnittlichen Anstieg der Nominallöhne im Jahr 2008 um 2 % bei gleichzeitiger Erhöhung der Inflation um 2,4 % einen Reallohnverlust von 0,4 % für das vergangene Jahr. Die Arbeitnehmenden hatten 2008 real nicht nur weniger Geld im Portemonnaie als ein Jahr zuvor, der Rückgang hat zugleich die - zumeist bescheidenen - Reallohnanstiege der Jahre zuvor beinahe wieder zunichte gemacht. Der durchschnittliche Reallohnanstieg betrug von 2004 bis 2008 somit lediglich 0,1 % pro Jahr. Mit anderen Worten: der jüngste wirtschaftliche Aufschwung hat sich für die Arbeitnehmenden fast zur Nullrunde entwickelt; es sind ihnen die Früchte des Aufschwungs vorenthalten worden. Verantwortlich für den Reallohnknick des vergangenen Jahres ist die Erdöl-Preisexplosion, ihrerseits wiederum ein Resultat der Spekulation.&nbsp;
</p><p>Beunruhigend ist, dass 2007 und 2008 der Abstand zwischen Männer- und Frauensalären angewachsen ist. Fazit: Den verbreiteten patronalen Lippenbekenntnissen zu mehr Lohngleichheit folgen keine Taten.
</p><p>Den Befund eines Aufschwungs fast ohne Früchte für die, die ihn geschaffen haben, werden die Resultate der 2008 abgeschlossenen Verhandlungen korrigieren. In den Verhandlungen ist jeweils die Teuerung des abgelaufenen Jahres relevant, die hohe Teuerung im Jahre 2008 war somit ein Kriterium der Lohnabschlüsse für das Jahr 2009. Viele dieser Abschlüsse haben eine Drei vor dem Komma und dürften deshalb – bei niedrig zu veranschlagender Inflation – für eine Korrektur des „schlechten Jahres“ 2008 sorgen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-298</guid><pubDate>Mon, 27 Apr 2009 16:02:00 +0200</pubDate><title>Es darf keinen Freipass wider alle sozialen Verpflichtungen geben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-darf-keinen-freipass-wider-alle-sozialen-verpflichtungen-geben</link><description>Wer eine konkursite Firma erwirbt, übernimmt automatisch die verbleibenden Arbeit-nehmenden, die bestehenden Arbeitsverträge und die vor dem Übergang fällig gewordenen Forderungen der Arbeitnehmenden. Damit soll jetzt grösstenteils Schluss sein, wenn es nach dem Willen des EJPD ginge. Der SGB opponiert dieser Revision entschieden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) will das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) revidieren. Die Vorschläge zielen insbesondere auf das Sa­nierungsverfahren ab. Die Revision betrifft jedoch auch das Arbeitsvertragsrecht.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist befremdet, dass in der derzeitigen tiefgreifenden wirtschaftlichen Rezession ein Revisionsvorhaben an die Hand genommen wird, das die Arbeitnehmerinteressen massiv missachtet. Bereits die geltenden Vor­schriften schützen die Arbeitnehmenden nur ungenügend, falls ihr Arbeitgeber insolvent wird. So fehlt etwa die Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen. Anders als die anderen Gläubiger sind die Arbeitnehmenden von Krise und Insolvenz ihres Arbeitgebers gleich doppelt betroffen: Zum einen ist ihnen als Gläubiger ihr rückständiger und zukünftiger Lohn gefährdet. Zum anderen droht der Verlust ihrer Arbeitsplätze. Dabei steht das wirt­schaftliche Auskommen auf dem Spiel. Letzterem Aspekt wurde bei der Ausarbeitung der Vorlage viel zu wenig Beachtung geschenkt.&nbsp;
</p><h3>Ansprüche einfach ausradiert&nbsp;</h3><p>Der SGB lehnt die Vorlage ab. Denn die Vorschläge zielen auf die Schwächung der Ar­beitnehmerpositionen ab. Laut Vorentwurf soll der automatische Übergang von Arbeits­verträgen bei Betriebsübernahme während der Nachlassstundung, im Rahmen eines Kon­kurses oder eines Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung ausgeschlossen werden. Wer eine konkursite Firma erwirbt, müsste somit die verbleibenden Mitarbeitenden nicht mehr übernehmen. Er könnte auch die Arbeitsbedingungen unverzüglich ändern. Ebenso soll die solidarische Haftung des bisherigen Arbeitgebers und des Erwerbers für die For­derungen der Arbeitnehmenden, die vor dem Übergang fällig geworden sind, wegfallen. Der Erwerber müsste einzig für die Forderungen der übernommenen Arbeitnehmenden haften. Zudem sollen bei Sanierungen die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmenden ein­geschränkt werden. Fazit: Diese Änderungen ermöglichten dem Neu-Erwerber eine wahre Ausradierung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmenden.&nbsp;
</p><h3>Rein ideologische Absicht</h3><p>Wie aber kommt das EJPD auf solche Vorschläge? Es „argumentiert“ damit, dass der automatische Übergang der Arbeitsverhältnisse Sanierungen behindere. Nur: die Be­hauptung, dass die Anwendung der bisherigen Bestimmungen (Art. 333 OR) Sanierungen erschwere oder gar verunmögliche, ist nicht einmal ansatzweise empirisch belegt. Hinge­gen ist das Ziel klar: Die Freiheit der Unternehmen soll stärker gewichtet werden. Sanie­rungen, die nur möglich sind, wenn vergangene Arbeitnehmerforderungen nicht bezahlt werden müssen, sind aber auch volkswirtschaftlich sehr problematisch. Denn sie belasten mittels Insolvenzentschädigung übermässig die Arbeitslosenversicherung und führen häu­fig zu erneuten Sanierungsfällen. Es ist stossend, wenn der Gesetzgeber solche wackeli­gen Sanierungen auch noch begünstigt.
</p><p>Im Übrigen bietet das flexible schweizerische Arbeitsvertragsrecht genügend Möglich­keiten für Anpassungen der Arbeitsverhältnisse beim Wechsel des Arbeitgebers. Die Pra­xis zeigt zudem, dass bei Betriebsübergängen Vereinbarungen zwischen altem und neuem Arbeitgeber sowie den Sozialpartnern durchaus üblich sind. Die Förderung von sozial­partnerschaftlichen Vereinbarungen ist denn auch der einzige konstruktive Lösungsan­satz, um Sanierungen zu begünstigen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-297</guid><pubDate>Mon, 27 Apr 2009 15:58:00 +0200</pubDate><title>Krise bekämpfen – Jobs und soziale Sicherheit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/krise-bekaempfen-jobs-und-soziale-sicherheit</link><description>Aufruf des SGB zum 1. Mai 2009</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer hat die Krise verursacht? Die Abzocker, die immer mehr Profit um jeden Preis wollten. Wer badet sie aus? Die Menschen. Ospel und die anderen Spitzenspekulanten verlieren ihre Reputation, die Arbeitnehmenden ihre Jobs. Das darf nicht sein. Wir sagen klar Nein zu einer Krisenlösung auf dem Buckel der kleinen Leute! Arbeitgeber und Po­litik sind gefordert.
</p><p>Die Arbeitgeber haben mehrheitlich sehr gute Jahre hinter sich. Sie haben den Gewinn selber eingesteckt oder Reserven angelegt. Deshalb verfügen sie über Mittel, die Krise einzudämmen. Wir fordern:</p><ul><li>Jetzt keine Entlassungen! Notfalls soll Kurzarbeit möglich sein. Diese ist auf 24 Monate auszudehnen.</li></ul><ul><li>Eine Weiterbildungsoffensive! Jetzt, in Zeiten abnehmender Belastung, sollen die Unternehmen ihre Belegschaften weiterbilden und dabei von der öffentlichen Hand unterstützt werden. So startet man fit in die Nachkrisenzeit.</li></ul><ul><li>Bessere Löhne für alle und insbesondere bessere Mindestlöhne!&nbsp;</li></ul><ul><li>Genügend Lehrstellen für die Jugendlichen! Weiterbeschäftigung der Lehrabgän­ger/innen!</li></ul><p>Auch der Staat muss die Krise energisch bekämpfen. Wenn ein Flächenbrand droht, greift man nicht zum Gartenschlauch. Obama, Brown, sogar Sarkozy und Merkel richten mit grosser Kelle Konjunkturprogramme an - unsere bürgerliche Politik kleckert mit ein paar Projektchen. Das geht nicht! Wir fordern:</p><ul><li>Investitionsprogramme, die mindestens 5 Mia Franken umfassen! Der Staat hat der UBS grosszügig unter die Arme gegriffen. Nun muss er in Jobs investieren. Dieses Geld kommt nicht nur zurück, es fördert auch den längst fälligen ökologischen Umbau.</li></ul><ul><li>Die Kaufkraft ist zusätzlich zu stärken! Die Leistungen der Arbeitslosenversiche­rung sollen um 10 % erhöht, der Bezug auf 520 Tage verlängert werden. Gleichzei­tig sind neben höheren Löhnen die Krankenversicherungsprämien zu stabilisieren oder die Prämienverbilligung auszubauen. Die Kinderzulagen sind stark zu erhö­hen. So steuert man Kaufkraft dahin, wo sie am nötigsten ist – und am meisten wirkt: zu den mittleren und tiefen Einkommen. Die Merzschen Steuersenkungs­pläne dagegen entlasten die ohnehin gut Situierten. Solche Geschenke sind nicht nur ungerecht, sie verpuffen auch konjunkturell. Zudem dürfen jetzt keine Pensi­onskassen überstürzt saniert werden.</li></ul><p>Unabhängig des Preises, den die Menschen dafür bezahlen müssen, will die rechtsbür­gerliche Politik sozialpolitischen Abbau. Die Sozialabbauer gleichen jenen Zauberlehr­lingen, die vor dem schneereichsten Winter den Lawinenschutz verrotten lassen – oder gar beseitigen wollen! Auch das ist verkehrte Politik. Wir fordern:&nbsp;</p><ul><li>Nein zum Rentenklau in der Zweiten Säule: Wir bekämpfen die Senkung des Min­destumwandlungssatzes.&nbsp;</li></ul><ul><li>Eine Sicherung der IV: die SVP und der Gewerbeverband wollen die Finanzierung der IV weiter verschleppen – um dann unter dem Vorwand strangulierender Über­schul­dung zum Kahlschlag bei den Leistungen anzusetzen. Dem müssen wir einen di­cken Strich durch die Rechnung machen!</li></ul><ul><li>Kein Abbau bei der 11. AHV-Revision! Sonst werden wir dafür sorgen, dass sie erneut an der Urne scheitert.</li></ul><p>Wir löffeln die Suppe, die uns die Abzocker eingebrockt haben, nicht aus. Wir werden es nicht dulden, dass unter dem Vorwand der Krise die Gleichstellung der Geschlechter, die Lohngleichheit und mehr ausserfamiliäre Kinderbetreuung vernachlässigt werden. Jetzt die Anliegen der Beschäftigten zu berücksichtigen, führt zu mehr gesellschaftlichem Zu­sammenhalt, zu mehr Gerechtigkeit. Dafür kämpfen wir Gewerkschaften! Dafür lohnt sich zu kämpfen!&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-534</guid><pubDate>Thu, 23 Apr 2009 16:56:00 +0200</pubDate><title>Viele Verstösse erfordern Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/viele-verstoesse-erfordern-massnahmen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bericht des Seco zu den Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit im Jahre 2008 belegt in aller Deutlichkeit, wie wichtig die flankierenden Massnahmen für den Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen sind. Bei rund 28'000 kontrollierten Betrieben wurden fast 4000 Lohnverstösse aufgedeckt. Das entspricht 14 Verstössen auf 100 Betriebe. Die Zahl der Lohnverstösse ist im Vergleich zu den Jahren 2006/07 nicht zurückgegangen.
</p><h3>Dringend mehr Kontrollen bei inländischen Arbeitgebern&nbsp;</h3><p>Verschärft hat sich die Situation bei den Schweizer Arbeitgebern. Die vorgesehene Erhöhung der Anzahl Kontrollen bei inländischen Firmen ist daher eine wichtige Massnahme. Besonders bedenklich ist die starke Zunahme der Verstösse in den Branchen „Gesundheits- und Sozialwesen“ sowie bei den „Coiffeursalons und Kosmetikinstituten“. In beiden Branchen hat die Verstossquote gegenüber der Berichtserstattungsperiode 2006/07 deutlich zugenommen. Bei der Coiffeurbranche hat der seit Anfang 2007 anhaltende vertragslose Zustand zu einem Druck auf die Löhne geführt. Ohne Schutz durch einen GAV werden die bereits sehr tiefen Löhne in dieser Branche noch weiter unter Druck kommen.
</p><h3>Verstösse gegen die Meldepflicht</h3><p>Gegenüber der letzten Berichtsperiode haben die Meldeverstösse deutlich zugenommen. Eine Firma, die sich nicht meldet, kann nicht kontrolliert werden. Für den Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen ist es daher unerlässlich, dass die Firmen korrekt melden. Die Hoffnung, dass die neue Internetseite die Lage verbessern wird, dürfte sich als trügerisch erweisen. Solange nicht jeder Meldeverstoss gebüsst wird, werden Meldeverstösse an der Tagesordnung sein.
</p><h3>Problem Scheinselbständige</h3><p>Ein grosses Problem stellen die Scheinselbständigen dar. Knapp ein Viertel der Kontrollen ergab, dass Dienstleistungserbringer sich fälschlicherweise als selbständig deklariert haben. Das Problem hat sich verschärft. In der Berichtsperiode 2006/07 lag der Anteil der Scheinselbständigen noch bei 11 Prozent.
</p><h3>Schlechte Zahlungsmoral bei den Bussen</h3><p>Die Zahlungsmoral bei den Bussen ist nach wie vor mangelhaft. In gewissen Kantonen werden nur 50 bis 60 Prozent der Bussen bezahlt. Eine Lösung für dieses Problem ist die Einführung von Kautionen in AVE GAV.
</p><h3>Keine Sanktionen bei Verstössen gegen Normalarbeitsverträge&nbsp;</h3><p>Nach wie vor besteht keine Rechtsgrundlage, Verstösse gegen Normalarbeitsverträge (NAV) von Amtes wegen zu sanktionieren. Das, obwohl die Zahl der Arbeitsverhältnisse, bei denen die Löhne durch einen NAV geschützt ist, im Steigen begriffen ist. Das Parlament muss dafür eine Rechtsgrundlage schaffen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-294</guid><pubDate>Thu, 23 Apr 2009 15:50:00 +0200</pubDate><title>Fortschritte bei Ferien, Mindestlöhnen und Vaterschaftsurlaub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fortschritte-bei-ferien-mindestloehnen-und-vaterschaftsurlaub</link><description>Die von den SGB-Gewerkschaften für 2009 ausgehandelten Lohnerhöhungen bewegen sich meist zwischen 2 und 3 Prozent. Massgeblich ist, zu welchem Zeitpunkt der jeweilige Abschluss besiegelt wurde. In den erneuerten GAV fallen an erster Stelle die häufigen Ferienverbesserungen auf. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Überblick des SGB über die Vertrags- und Lohnverhandlungen der abgeschlossenen Saison zeigt zum einen einige neue Gesamtarbeitsverträge: Zu ihnen zählt aus dem Bereich des SEV ein Rahmen-GAV Normalspurbahnen Schweiz mit unbestimmter Gültig­keit, ein GAV bei den Appenzeller Bahnen und ein GAV bei RailGourmio (Bahnverpfle­gung). Unter dem Stichwort „erneuerte Verträge“ fällt der bei Comedia umstrittene, dann aber mit Vier-Fünftel-Mehrheit deutlich akzeptierte GAV grafische Industrie ins Auge. Er bringt Fortschritte bei den vertraglichen Mindestlöhnen, aber Verschlechterungen bei den Nachtzulagen. Der Vertrag bei der Basler Chemie- und Pharmaindustrie (Unia) konnte mit einigen familienpolitischen Errungenschaften angereichert werden.
</p><h3>Baukonflikt</h3><p>Der ohne Zweifel härteste Vertragskonflikt spielte sich im Bauhauptgewerbe ab. Die Baumeister hatten den Landesmantelvertrag 2007 gekündigt, weil sie bei der Arbeits­zeit mehr Flexibilität und das unternehmerische Risiko auf die Arbeiter abwälzen woll­ten. Der neue GAV kam erst nach einer Streikwelle (Herbst 07), nach staatlicher Ver­mittlung und auch da erst im zweiten Anlauf im Frühling 08 zustande. Für Arbeitsausfall wegen schlechten Wetters, technischer Pannen oder Arbeitsmangels wurde eine für die Arbeitgeber praktikable und für die Arbeitnehmer transparente Lösung erzielt. Ohne derart grosse Konflikte brachte der vpod rund 20 GAV in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit, öffentlicher Nahverkehr, Energie und Bildung zu einem erneuerten Abschluss. Weiterhin im vertragslosen Zustand befindet sich die Presse in der Deutschschweiz und im Tessin. Die Verleger hatten den GAV 2004 gekündigt – sie wollten die Löhne nicht mehr auf dieser, sondern auf betrieblicher Ebene regeln, doch die Gewerk­schaften stellten sich quer.&nbsp;
</p><p>Im Überblick fällt auf, dass auffallend viele erneuerte Verträge Ferienverbesserungen enthalten. Vielerorts konnten auch die Mindestlöhne erhöht werden, zum Teil markant. Auch bei der Gleichstellung und der Familienverträglichkeit gab es Fortschritte, namentlich der Vaterschaftsurlaub wurde in verschiedenen Branchen verlängert.
</p><h3>Lohnverhandlungen&nbsp;</h3><p>Die Lohnabschlüsse spiegeln vorab den Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung: Was im November bereits unter Dach und Fach war, trägt meist eine 3 vor dem Komma – das gilt für die Mehrheit der baugewerblichen Abschlüsse, für weitere GAV aus der Industrie, aber auch für viele Dienstleistungen (Post, Swisscom, Coop, Migros und einige Kantone). Ab Dezember fielen die Abschlüsse deutlich tiefer aus – zum einen wegen der markant fallenden Teuerung, zum anderen wegen der psychologischen Auswirkungen der Finanz­krise. Der SGB rechnet für 2009 mit einem nominellen Lohnanstieg von gegen 3 % für die Bereiche mit Lohnverhandlungen. Bei stagnierenden Konsumentenpreisen stellt dies eine substanzielle Stärkung der Kaufkraft dar.&nbsp;
</p><p style="font-style: italic;">Das Dossier „Vertrags- und Lohnverhandlungen 2008/2009“ kann für 4 Franken beim SGB, info@sgb.ch, bestellt werden oder herunterladen von&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/downloads/dossier" target="_blank">www.sgb.ch/downloads/dossier</a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-566</guid><pubDate>Tue, 07 Apr 2009 11:22:00 +0200</pubDate><title>Vertrags- und Lohnverhandlungen 2008 / 2009</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vertrags-und-lohnverhandlungen-2008-2009</link><description>Dossier Nr. 64</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorliegende Dokumentation versucht die wichtigsten Ergebnisse der letztjährigen Vertrags- und Lohnverhandlungen zusammenzustellen. Sie beruht auf einer Umfrage des SGB bei seinen Mitgliedsorganisationen und sucht nur jene Bereiche abzudecken, in denen diese Verträge abschliessen. Berücksichtigt wurden Ergebnisse - soweit sie verfügbar waren - bis zum 20.2.2009.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-539</guid><pubDate>Wed, 01 Apr 2009 17:01:00 +0200</pubDate><title>Protest gegen willkürliche Entlassung – Parolen zum 17. Mai</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/protest-gegen-willkuerliche-entlassung-parolen-zum-17-mai</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand, der heute in Bern getagt hat, erklärt der am 18. Februar von Manor Genf entlassenen Verkäuferin Marisa Pralong und der betroffenen Gewerkschaft Unia in ihren Bemühungen um eine Wiederanstellung seine volle Unterstützung. Marisa Pralong, Delegierte der Gewerkschaft Unia, erhielt die Kündigung, weil sie sich in einem Zeitungsartikel kritisch über die Arbeitsbedingungen während den Nachtverkäufen zu Jahresende geäussert hatte. Die Kündigung stellt zudem eine klare Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit dar. Sie bildet einen schlagenden Beweis dafür, dass - wie auch die Internationale Arbeitsorganisation festhält - Gewerkschaftsvertreter in der Schweiz nur ungenügend gegen missbräuchliche Kündigung geschützt sind.&nbsp;
</p><p>Eine Solidaritätsbotschaft hat der SGB-Vorstand auch an die Hausärzte und das Praxis- und Laborpersonal verfasst, die heute für das Anliegen einer funktionierenden, medizinischen Grund­versorgung auf der Strasse protestieren.&nbsp;
</p><p>Beschlossen hat der SGB zudem die Parolen für den eidgenössischen Urnengang vom 17. Mai. Der SGB empfiehlt ein Ja zum Verfassungsartikel zur Komplementärmedizin. Dieser schafft eine Grundlage dafür, dass die ärztliche Komplementärmedizin in die Grundversicherung aufgenommen wird, was sich letztlich in einer Kostensenkung auswirken dürfte. Zur Revision des Ausweisgesetzes (biometrische Pässe) hat der SGB-Vorstand beschlossen, keine Parole zu fassen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-300</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2009 16:08:00 +0100</pubDate><title>Wer Missstände anprangert, soll besser geschützt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wer-missstaende-anprangert-soll-besser-geschuetzt-werden</link><description>Christoph Meili, der skrupelloses UBS-Vorgehen im 2. Weltkrieg Jahrzehnte später der Öffentlichkeit zugänglich machte, ist einer. Oder – aktueller – jene Person, die befremdliches Handeln des Ex-Armeechefs Nef an die Öffentlichkeit durchsickern liess, ist einer: Ein „Whistleblower“, wie man sie auf Englisch nennt. Sie alle haben hohe Verdienste, indem sie Misstand denunzierten und öffentliche Korrektur ermöglichten. Und: gemeinsam ist ihnen, dass sie solch ehrenhaftes Verhalten mit einer Kündigung bezahlen mussten – oder dass ihnen eine solche droht. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Leider schützt das Schweizer Recht Personen, die Missstände innerhalb eines Betriebs der Öffentlichkeit zugänglich machen, nur sehr schwach. Solche Whistleblower müssen, obwohl sie die Moral auf ihrer Seite haben, oft mit einer Entlassung rechnen. Der Arbeit­geber beruft sich dabei auf Verletzung der Treuepflicht. Deshalb ist ein besserer Schutz der Whistleblower nötig, insbesondere ein besserer Schutz vor Kündigung. Wie nötig dies ist, zeigt auch der kürzliche Skandal in einem zürcherischen Pflegeheim. Wäre die Denunziation von Missstand besser geschützt, hätte eine pflegende Person vielleicht rechtzeitig reagiert; die Erniedrigung der alten und kranken Menschen hätte frühzeitig gestoppt werden können. Leider ist es aber so, dass Pflegende, die sich in diesem Sinn einsetzen, oft ihren Job verlieren und manchmal sogar auf eine schwarze Liste gesetzt werden, die eine Neuanstellung verhindert oder zumindest wesentlich erschwert. Im VPOD Waadt sind solche Fälle zuhauf bekannt.&nbsp;
</p><h3>Bundesrat auf der Bremse</h3><p>Mit der Annahme der Motion Gysin (SP/BL) wurde der Bundesrat beauftragt, Personen, welche strafbare Handlungen melden, wirksamer vor missbräuchlichen Entlassungen zu schützen. Das entspricht zudem internationalem Trend, von Obama verfolgt und mitge­prägt. Leider ist der Gesetzesentwurf der Schweizer Regierung zum Schutz von Whistleblowern sehr zahm. Der Bundesrat setzt auf „Vertragsfreiheit“. Whistleblower, denen gekündigt wird, sollen sich lediglich auf die gewöhnliche Prozedur im Falle von missbräuchlicher Kündigung berufen können (Art. 336ff OR). Diese Regelung – keine Annullierung der Kündigung, höchstens 6 Monatslöhne Entschädigung nach gewonne­nem Prozess - hat keinerlei abschreckende Wirkung. In der Praxis bedeutet sie eine durchschnittliche Entschädigung von 2 bis 3 Monatslöhnen. Die Kündigung kann nicht rückgängig gemacht werden – obwohl die Wahrung eines öffentlichen Interesses sie ver­ursacht hat. Kommt dazu, dass Whistleblower im Anschluss an die missbräuchliche Kün­digung in besonders prekärer Situation sind. Neue Arbeit im angestammten Bereich ist schwierig, weil meist nur ein schlechtes Arbeitszeugnis verfasst wird. Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat ihrerseits in Folge einer Klage des Gewerkschaftsbundes gerügt, dass die Schweizer Bestimmungen gegen missbräuchliche Kündigung nur einen ungenügenden Schutz darstellten.&nbsp;
</p><p>Dieser schwache Schutz ist abschreckend – und trägt damit dazu bei, dass viele Arbeit­nehmende schweigen und wegsehen, wenn sie Misstand feststellen.
</p><h3>Kündigung rückgängig machen</h3><p>&nbsp;Für den SGB ist klar: Arbeitnehmende, die Missstände denunzieren, müssen besser gegen missbräuchliche Kündigung geschützt werden. Man kann sich hierbei etwa auf Art. 10 des Gleichstellungsgesetzes stützen, das ermöglicht, missbräuchliche Kündigungen als nichtig zu erklären. Sogar der Bundesrat gesteht in den Erläuterungen der Vernehmlas­sung, dass ein solcher Schutz sehr wirksam wäre. Aber, dem Dogma der Vertragsfreiheit verfallen, vollzieht er den Schritt von der Erkenntnis zur Tat nicht. Dabei gilt für die Vertragsfreiheit ebenso wie für alle Freiheiten, dass sie durch öffentliches Interesse be­grenzt sein kann und muss. Wenn es gilt, eine Person, die&nbsp; Steuerbetrug denunziert hat, gegen Kündigung zu schützen, dann ist dieses öffentliche Interesse sicherlich gegeben</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-310</guid><pubDate>Wed, 04 Mar 2009 16:45:00 +0100</pubDate><title>Entsendung ohne Kontrolle von Dumping als des Pudels Kern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/entsendung-ohne-kontrolle-von-dumping-als-des-pudels-kern</link><description>Die Personenfreizügigkeit zwischen den europäischen Staaten ohne wirkungsvolle flankierende Massnahmen führt kurz oder lang zu sozialen Protesten. Die aktuellen sich häufenden wilden Streiks in Grossbritannien zeigen dies deutlich.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Den Start der Proteste bot ein Neubauvorhaben der Öl-Raffinerie in North Killingholme (Lindsey Oil Refinery). Die Inhaberin der Anlage, der Treibstoffproduzent Total, vergab den Auftrag nach einer Ausschreibung an eine italienische Baufirma. Diese hat vor, den Bau mit 300 italienischen und portugiesischen Arbeitskräften auszuführen.&nbsp;
</p><p>Die Stammbelegschaft der Raffinerie begann am 28. Januar ihre Protestaktionen mit ei­nem Schlagwort, das vor eineinhalb Jahren der - damals gerade ins Amt gekommene - Premierminister Brown im Munde geführt hatte. „Britische Jobs für britische Arbeiter", hatte Brown auf dem ersten Labour-Jahresparteitag ausgerufen. Die Streikenden fordern, dass die Bauarbeiten von einheimischen Arbeitnehmenden ausgeführt werden müssen. Es gebe genügend qualifizierte Arbeitskräfte vor Ort, die auf Arbeit angewiesen seien. Die wilden Streiks weiteten sich auf rund 20 andere Raffinerien und Kraftwerke aus, in denen Tätigkeiten ebenfalls an ausländische Firmen vergeben werden; 3000 Arbeitnehmer streikten.&nbsp;
</p><p>Nach Verhandlungen mit den Gewerkschaften Unite und GMB (Britain's General Union) wurde der Streik der Lindsey Oil Refinery am 4. Februar beendet. Die Streikenden stimmten einer Vereinbarung zu, welche nebst der Entsendung der italienischen Arbeit­nehmenden die Schaffung von zusätzlichen 100 Stellen für einheimische Arbeitnehmen­de beinhaltet. Weitere Streiks und Protestaktionen sind jedoch landesweit angekündigt.
</p><h3>Entsendung ohne flankierende Massnahmen</h3><p>Die Proteste richten sich gegen die in Grossbritannien verbreitete private oder öffentliche Vergabe von Grossaufträgen an ausländische Firmen und die Entsendung von ausländi­schen Arbeitnehmenden. Der anfängliche Slogan „British Jobs for British people“ wurde von den Gewerkschaften entschärft und in „Fair access to jobs“ umgewandelt. Anders als in der Schweiz, wo sich die Gewerkschaften für die Einhaltung der ortsüblichen schwei­zerischen Arbeitsbedingungen auch bei Entsendungen einsetzen, fokussieren sich die britischen Gewerkschaften auf die Reduktion der Entsendungen. Kern des Problems ist jedoch auch in Grossbritannien das Lohn- und Sozialdumping, das von Entsendungen ausgeht.
</p><p>Der Grund des Streiks der Lindsey Oil Refinery liegt letztlich bei den schlechteren Ar­beitsbedingungen, welche bei der italienischen Baufirma vorherrschen. Obschon der To­tal-Konzern als Auftraggeber auch von seinen Sub-Unternehmen die Einhaltung des am Arbeitsort geltenden einschlägigen Gesamtarbeitsvertrages vertraglich verlangt, zeigen die Nachforschungen der Gewerkschaften, dass die italienische Baufirma sich nicht an den GAV hielt. Zum einen lag keine Transparenz bezüglich ausbezahlter Löhne vor, zum anderen unterschritt die italienische Firma bei den Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Entschädigungen das Schutzniveau des GAV. Die Umgehung des am Arbeitsort gelten­den GAV erfolgte im Einklang mit dem Gesetz. Nicht allgemeinverbindlich erklärte GAV - wie im Fall der Lindsey Oil Refinery - müssen bei Entsendung laut der EU-Ent­senderichtlinie und der Rechtsprechung nicht zwingend eingehalten werden. Da Gross­britannien auch kein Kontrollsystem bei Entsendungen kennt, beruht jede Überprüfung der Arbeitsbedingungen der entsandten Arbeitnehmenden auf Beobachtungen, Aussagen oder Vermutungen. Eine Situation, welche zur Ohnmacht der Gewerkschaften beiträgt und das Klima aufheizt.&nbsp;
</p><h3>Rechtsaussen wittert Morgenluft</h3><p>Die Streiks erfolgten wild, wurden aber häufig von Vertrauensleuten der Gewerkschaften initiiert bzw. mitgetragen. Die gewerkschaftsfeindlichen Regulierungen aus der Thatcher-Ära - die immer noch in Kraft sind - verbieten es den Gewerkschaften, solche spontane Streikbewegungen zu unterstützen. Die Gewerkschaften mussten die Rolle der Mediato­ren übernehmen und Vereinbarungen über die Streitbeilegung aushandeln. Gleichzeitig versuchte die Gewerkschaft Unite, die nationalistischen Töne der Streikbewegung einzu­dämmen. Denn dank dem Slogan „British jobs for British people“ war auch bald die rechtsextreme British National Party (BNP) zur Stelle. Die BNP versucht die Streikbe­wegung auf ihre Seite zu ziehen, was ihr teilweise auch gelingt. Die viel beachtete Inter­netplattform der Supporter www.britishwildcats.com wird von der BNP unterstützt.&nbsp;
</p><p>Die linken Kleinparteien sind in dieser Frage gespalten. Einige unterstützen die Streiks, andere verurteilen diese als rassistische Bewegungen.
</p><p>Die regierende Labour Partei hat anfangs noch Verständnis für die Anliegen der Strei­kenden gezeigt. Sie hat sich aber im Verlauf der Protestaktionen scharf dagegen geäus­sert. Wirtschaftsminister Peter Mandelson beklagte, dass die Streikenden Rassenhass schürten. Gordon Brown bezeichnete die wilden Streiks als ungerechtfertigt und kontra­produktiv. Diese Äusserungen - befürchten die Gewerkschaften - führten dazu, dass sich die britische Arbeiterklasse noch stärker von der Labour Partei ab- und der BNP zu­wende.&nbsp;
</p><h3>Gewerkschaften reagieren</h3><p>Die Gewerkschaft Unite hat einen Drei-Punkte-Plan ausgearbeitet, wie die Eskalation&nbsp; behoben werden kann:</p><ul><li>Es braucht Vereinbarungen, welche den einheimischen Arbeitnehmenden Zugang zu Jobs bei Vergabe an ausländische Firmen garantieren.</li></ul><ul><li>Nötig sind vertiefende Untersuchungen über die Vergabepraxis. Bei öffentlichen Ver­gaben ist die öffentliche Hand verpflichtet, Sozialstandards einzuhalten.</li></ul><ul><li>Die europäische Rechtsprechung, welche das Sozial- und Lohndumping begünstigt, muss rückgängig gemacht werden.&nbsp;</li></ul><p>Zum Letzteren hat Unite eine Kampagne lanciert, die eine Petition einschliesst.
</p><p>Unklar ist, wie die Gewerkschaft ihren Slogan „Fair Access to jobs“ umsetzen will. Letztlich kann diese Forderung nur umgesetzt werden, wenn für einheimische wie für entsandte Arbeitnehmende die gleichen Arbeitsbedingungen des Leistungsortes gelten. Denn für einheimische Arbeitnehmende wäre eine Anstellung nach den Arbeitsbedingun­gen des Herkunftslandes der Entsandten kaum ein „Fair Access“. Die Frage, wer Zugang zu Arbeit hat, darf nicht im Vordergrund stehen - denn damit ist Fremdenfeindlichkeit vorprogrammiert. Die Frage muss lauten: Zu welchen Bedingungen soll der Zugang zur Arbeit garantiert sein.&nbsp;
</p><p>Diese Logik haben die schweizerischen Gewerkschaften bei der Ausarbeitung der flan­kierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit verfolgt. Sie sind mit ihr, einem ei­gentlichen politischen Exportgut, gut gefahren.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-305</guid><pubDate>Wed, 04 Mar 2009 16:17:00 +0100</pubDate><title>Die Kündigung von Marisa Pralong muss zurückgenommen werden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-kuendigung-von-marisa-pralong-muss-zurueckgenommen-werden</link><description>Am 18.2.09 hat Marisa Pralong, Verkäuferin in einem Genfer Warenhaus, die Kündigung erhalten. Marisa Pralong ist gleichzeitig Gewerkschaftsvertreterin in den paritätischen GAV-Kommissionen des Genfer Detailhandel. Ihre „Missetat“: Sie hatte in der „Tribune de Genève“ namens der Beschäftigten die Arbeitsbedingungen während des Weihnachts-verkaufs kritisiert. – Unia und SGB fordern die Rücknahme dieser missbräuchlichen Kündigung, die auch einen Angriff auf die gewerkschaftliche Betätigung darstellt. Das Vorgehen des Patrons verstösst gegen international bindendes Recht. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Koalitionsrecht, das heisst das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung und auf gewerkschaftliche Betätigung, gehört wie das Verbot der Kinder- und der Zwangsarbeit zum fundamentalen Kern der Arbeitsrechte. Diese gelten weltweit unabhängig davon, ob sie von den Staaten anerkannt werden oder nicht. Die Schweiz ist Sitzstaat der Internatio­nalen Arbeitsorganisation (ILO). Sie hat die Koalitionsfreiheit sowohl in der Verfassung (Art. 28 BV) wie auch durch die von der ihr ratifizierten internationalen Konventionen anerkannt. Für die Schweiz gelten die UNO-Menschenrechtspakte und die Europäische Menschenrechtskonvention genauso wie die Übereinkommen 87 und 98 der ILO. Alle diese Regelwerke gewährleisten das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung und Be­tätigung.&nbsp;
</p><p>Auf dem Hintergrund dieser Rechtslage verstösst die Kündigung der Gewerkschaftsdele­gierten Marisa Pralong wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung gegen elementare Grundrechte, die in jeder Demokratie gewährleistet sein müssen. Sie berührt deshalb nicht nur die individuellen Interessen von Marisa Pralong. Sie ist gleichzeitig ein flag­ranter Angriff auf das Recht der gewerkschaftlichen Betätigung. Und ein Angriff auf die Gewerkschaften und die Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schlechthin, die zum Schutz ihrer Arbeitsbedingungen auf Gewerkschaften angewiesen sind. Die Kündigung von Marisa Pralong muss deshalb zurückgenommen werden.
</p><p>Diese Forderung gilt auch dann, und erst recht, wenn der Kündigungsschutz für Gewerk­schaftsdelegierte im schweizerischen Gesetzesrecht, dem OR, nur ungenügend ausges­taltet ist. Die Grundrechte – und damit die Koalitionsfreiheit – sind auch dann gültig, wenn das OR keinen ausreichenden Kündigungsschutz vorsieht, der in diesen Fällen nur die Aufhebung der grundrechtswidrigen Kündigung bedeuten kann. Weil das interne schweizerische Arbeitsrecht den Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen nicht gewährleistet, hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Jahre 2003 zum ersten Mal in seiner Geschichte beim Ausschuss für Vereinigungsfreiheit der ILO eine Klage einge­reicht. Im November 2006 hiess der Ausschuss die Klage gut und forderte die Schweiz auf, bei gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen einen Kündigungsschutz zu gewährleis­ten, der analog zu Kündigungen wegen Geschlechtsdiskriminierung die Aufhebung der Kündigung und die Wiedereinstellung vorsieht. Die weiteren Folgen dieser Klage sind nach wie vor offen.&nbsp;
</p><p>Sollte die grundrechtswidrige Kündigung von Marisa Pralong nicht zurückgenommen werden, so werden wir nicht zögern, diesen neuen Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit dem Ausschuss für Vereinigungsfreiheit zu unterbreiten. Wer wie die schweizerischen Behörden behauptet, dass gewerkschaftsfeindliche Kündigungen in der Schweiz kein praktisches Problem seien, wird sich dann eines Besseren belehren lassen müssen. Dies wird umso besser möglich sein, als die ILO (und dessen Ausschuss für Vereinigungsfrei­heit) ja in Genf tagt.&nbsp;
</p><p>Die antigewerkschaftliche Kündigung von Marisa Pralong fällt in eine Zeit, in der nun endlich auch in den USA eingesehen worden ist, dass die systematische Degradierung der Arbeitsrechte (und der Löhne), die auf die Schwächung der Gewerkschaften zurückzu­führen ist, nicht nur sozial, sondern auch volkswirtschaftlich mörderisch ist. Zum Wahl­programm von Obama, der deshalb von Walmart millionenschwer bekämpft worden ist, gehörte die Verabschiedung des „Employee Free Choice Act“ (EFCA). Wenn in der Schweiz ein Konzern glaubt, er könne die gewerkschaftlichen Grundrechte so mit Füssen treten, wie es jetzt mit Marisa Pralong geschehen ist, hat er sich gewaltig getäuscht.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-701</guid><pubDate>Mon, 02 Mar 2009 00:00:00 +0100</pubDate><title>Die Kündigung von Marisa Pralong muss zurückgenommen werden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-kuendigung-von-marisa-pralong-muss-zurueckgenommen-werden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Koalitionsrecht, das heisst das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung und auf gewerkschaftlicheBetätigung, gehört wie das Verbot der Kinder- und der Zwangsarbeit zum fundamentalen Kern derArbeitsrechte, die weltweit unabhängig davon gelten, ob sie von den Staaten anerkannt werden odernicht. Die Schweiz ist Sitzstaat der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Sie hat die Koalitionsfreiheitsowohl in der Verfassung (Art. 28 BV) wie auch durch die von der Schweiz ratifizierten internationalenKonventionen anerkannt. Für die Schweiz gelten die UNO-Menschenrechtspakte und die Europäische Menschenrechtskonvention genauso wie die Übereinkommen 87 und 98 der ILO. Alle diese Regelwerkegewährleisten das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung und Betätigung.<br></p><p>Auf dem Hintergrund dieser Rechtslage verstösst die Kündigung der Gewerkschaftsdelegierten MarisaPralong wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung gegen elementare Grundrechte, die in jederDemokratie gewährleistet sein müssen. Sie berührt deshalb nicht nur die individuellen Interessen vonMarisa Pralong. Sie ist gleichzeitig ein flagranter Angriff auf das Recht der gewerkschaftlichen Betätigung.Und ein Angriff auf die Gewerkschaften und die Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer schlechthin, die zum Schutz ihrer Arbeitsbedingungen auf Gewerkschaften angewiesen sind.Die Kündigung von Marisa Pralong muss deshalb zurückgenommen werden.Diese Forderung gilt auch dann, und erst recht, wenn der Kündigungsschutz für Gewerkschaftsdelegierteim schweizerischen Gesetzesrecht, dem OR, nur ungenügend ausgestaltet ist. Die Grundrechte – und damit die Koalitionsfreiheit – sind auch dann gültig, wenn das OR keinen ausreichendenKündigungsschutz vorsieht, der in diesen Fällen nur die Aufhebung der grundrechtswidrigen Kündigungbedeuten kann. Weil das interne schweizerische Arbeitsrecht den Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen nicht gewährleistet, hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Jahre 2003 zum erstenMal in seiner Geschichte beim Ausschuss für Vereinigungsfreiheit der ILO eine Klage eingereicht. ImNovember 2006 hiess der Ausschuss die Klage gut und forderte die Schweiz auf, beigewerkschaftsfeindlichen Kündigungen einen Kündigungsschutz zu gewährleisten, der analog zuKündigungen wegen Geschlechtsdiskriminierung die Aufhebung der Kündigung und die Wiedereinstellungvorsieht. Die weiteren Folgen dieser Klage sind nach wie vor offen.
</p><p><br>Sollte die grundrechtswidrige Kündigung von Marisa Pralong nicht zurückgenommen werden, so werdenwir nicht zögern, diesen neuen Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit dem Ausschuss fürVereinigungsfreiheit zu unterbreiten. Wer wie die schweizerischen Behörden behauptet, dassgewerkschaftsfeindliche Kündigungen in der Schweiz kein praktisches Problem seien, wird sich dann einesBesseren belehren lassen müssen. Dies wird umso besser möglich sein, als die ILO (und dessen Ausschussfür Vereinigungsfreiheit) ja in Genf tagt.
</p><p>Die antigewerkschaftliche Kündigung von Marisa Pralong fällt in eine Zeit, in der nun endlich auch in denUSA eingesehen worden ist, dass die systematische Degradierung der Arbeitsrechte (und der Löhne), dieauf die Schwächung der Gewerkschaften zurückzuführen ist, nicht nur sozial, sondern auchvolkswirtschaftlich mörderisch ist. Zum Wahlprogramm von Obama, der deshalb von Walmartmillionenschwer bekämpft worden ist, gehörte die Verabschiedung des „Employee Free Choice Act“(EFCA). Wenn in der Schweiz ein Konzern glaubt, er könne die gewerkschaftlichen Grundrechte so mitFüssen treten, wie es jetzt mit Marisa Pralong geschehen ist, hat er sich gewaltig getäuscht.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-642</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2009 11:04:00 +0100</pubDate><title>Mehr und bessere Ausbildung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/mehr-und-bessere-ausbildung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Krise wird die Jugendlichen besonders hart treffen. Die Lage auf dem Lehrstellenmarkt wird prekärer als sie ohnehin schon ist. Deshalb sind dringend neue Ausbildungsplätze nötig. Ergänzend sind ebenso die Vollzeitschulen herausgefordert. Auch auf qualitativer Seite ist in der Ausbildung Fortschritt nötig. Die dringende Ausweitung betrieblicher Ausbildung darf nicht die Qualität ausblenden. Gewerkschaftliche Umfragen bei den Lehrlingen haben teils beunruhigende Resultate ergeben. Die Lehrlinge kritisieren, dass ihre Saläre - zum Teil seit Jahren - stagnieren und dass wegen Abbau von arbeitsrechtlichen Schutzmassnahmen die Belastungen zunehmen resp. ihre Gesundheit zunehmend bedroht wird.&nbsp;
</p><p>Die SGB-Jugendkommission gibt in den angehängten Referaten von</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Jean Christophe Schwaab</span>, Zentralsekretär des SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Elena Obreschkow</span>, Jugendsekretärin Unia</li><li><span style="font-weight: bold;">Laetitia Magnin</span>, Jugendsekretärin der Unia-Genf</li><li><span style="font-weight: bold;">Jérôme Hayoz</span>, Jugendverantwortlicher SEV</li></ul><p>einen Überblick über die Probleme der Jugendlichen in Berufsausbildung und stellt ihre Lösungsvorschläge vor.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-306</guid><pubDate>Mon, 09 Feb 2009 16:19:00 +0100</pubDate><title>Die flankierenden Massnahmen konsequent umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-flankierenden-massnahmen-konsequent-umsetzen</link><description>Kommentar von Paul Rechsteiner, SGB-Präsident</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Urnengang vom 8. Februar 2009 stand unter dem Eindruck der mit grosser Heftig­keit einsetzenden Wirtschaftskrise. Dies war ein grosser Unterschied zu den beiden vo­rangegangenen Urnengängen zu den Bilateralen in den Jahren 2000 und 2005, die jeweils im Aufschwung stattgefunden hatten. Das klare Ja zu den Bilateralen zeigt, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Sicherung der Arbeitsplätze stabile aussenwirt­schaftliche Beziehungen&nbsp; mit der EU als mit Abstand wichtigstem Handelspartner nicht aufs Spiel setzen wollten. Das war auch der Standpunkt der Gewerkschaften.&nbsp;
</p><p>Eine entscheidende Voraussetzung für das klare Ja waren erneut die flankierenden Mass­nahmen zum Schutz der Löhne. Ein sich öffnender Arbeitsmarkt birgt Risiken. Diese Risiken können aber bekämpft werden. Deshalb war es so wichtig, dass es den Gewerk­schaften gelungen ist, mit den flankierenden Massnahmen das Prinzip durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen.&nbsp; Diese Schutzmassnahmen sind auf Druck der Gewerkschaften im Zusammenhang mit der neuen Abstimmungsvor­lage noch verstärkt worden, vor allem durch die Aufstockung der Kontrollen und durch die versprochene Umsetzung von Mindestlohnvorschriften in prekären Bereichen wie der Temporärbranche und den Dienstleistungen in Haushalten. Es ist gerade in der wirt­schaftlich schwierigen Periode, die vor uns steht, entscheidend, dass die Schutzmassnah­men konsequent vollzogen werden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die bilateralen Verträge mit der EU ein Erfolgsmodell bleiben. Die Bundesbehörden stehen hier genauso in der Pflicht wie die kantonalen tripartiten Kommissionen.&nbsp;
</p><p>Ebenso wichtig ist es, dass jetzt eine Politik gegen die Krise aufgegleist wird, die diesen Namen verdient. Zwar trifft es zu, dass die Krise noch massiv verschärft worden wäre, wenn die Bilateralen abgelehnt worden wären. Das Ja kann nun&nbsp; keine Ausrede dafür sein, jetzt nicht alle nötigen und möglichen Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslo­sigkeit getroffen werden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat vor kurzem ein Massnahmenpaket in der Grössenordnung von einem Prozent des BIP vorgelegt, nach­dem die bisher angekündigten und vorbereiteten Massnahmen des Bundes bei weitem nicht genügen. Dieses Paket gegen die Krise ist nun das Gebot der Stunde; das&nbsp; klare Ja zu den Bilateralen ist dafür eine gute Vorgabe.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-544</guid><pubDate>Sun, 08 Feb 2009 17:09:00 +0100</pubDate><title>Personenfreizügigkeit dank Schutzmassnahmen durchgekommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/personenfreizuegigkeit-dank-schutzmassnahmen-durchgekommen</link><description>Trotzdem die Fragen der Menschen ernst nehmen!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizerinnen und Schweizer haben ein weiteres Mal deutlich Ja zur Personenfreizügigkeit gesagt. Sie haben damit der fremdenfeindlichen Propaganda von SVP, AUNS und Schweizer Demokraten eine Abfuhr erteilt. Das Ja ist auch ein Verdienst der Schweizer Gewerkschaften, denen es gelungen ist, die Personenfreizügigkeit gegen Widerstand mit flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen zu verbinden.
</p><p>Die Abstimmungskampagne zeigt aber auch, dass sich die Menschen Sorgen um die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze machen. Diese Ängste sind angesichts der grössten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg berechtigt, auch wenn sie von den Gegnern der Personenfreizügigkeit mit fremdenfeindlichen Argumenten zusätzlich angeheizt wurden.&nbsp;
</p><p>Nach dieser weiteren Bestätigung der Personenfreizügigkeit durch das Volk ist es jetzt wichtig, dass Bundesrat und Arbeitgeber ihr Versprechen einlösen, mit einer griffigen Umsetzung der flankierenden Massnahmen das schweizerische Lohn- und Sozialniveau zu schützen. Dazu gehört auch der Verzicht auf die geplante Verschlechterung des Lohnschutzes beim öffentlichen Beschaffungswesen und die Einführung eines Gesamtarbeitsvertrages für die Postbranche.&nbsp;
</p><p>Nötig ist jetzt eine aktive Bekämpfung der Krise. Der SGB hat dazu Vorschläge gemacht (Weiterbildungsoffensive statt Entlassungen, öffentliches Investitionsprogramm von mindestens 5 Milliarden Franken, Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft von tieferen Einkommen, Bekämpfung der Frankenstärke), die jetzt so rasch wie möglich realisiert werden müssen. Es wäre fahrlässig, wenn sich die Politik nach dem heutigen Ja der Illusion hingeben würde, die wirtschaftspolitischen Probleme würden sich jetzt von selbst lösen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-313</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2009 16:54:00 +0100</pubDate><title>Ja sagen, Menschen schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ja-sagen-menschen-schuetzen</link><description>Wir können es drehen und wenden wie wir wollen: ohne bilaterale Abkommen wird der wirtschaftliche Einbruch in der Schweiz nur noch grösser. Deshalb ist es wichtig, am 8. Februar Ja zu sagen zu Weiterführung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ob man es will oder nicht: bricht die Schweiz die Personenfreizügigkeit mit der EU ab, dann fallen auch die restlichen bilateralen Abkommen. Eine Exportnation, mitten in der EU, kann sich ungeordnete Beziehungen mit diesem ihrem Handelspartner Nr. 1 nicht leisten. Solche wären wirtschaftlich schlicht eine Selbstkastration. In einem Moment, wo uns ohnehin die Wellen der internationalen (Finanz)Krise erreichen, auch noch eine sta­bilisierende Ordnung leichtfertig aufs Spiel zu setzen: es wäre gar selbstmörderisch.
</p><p>Der SGB sagt nicht naiv ja zur Zukunft der Personenfreizügigkeit. Der SGB hat eine Li­nie. Sie begegnet den Gefahren, die durchaus mit der Personenfreizügigkeit verbunden sein können. Seit dem Beginn des Bilateralismus ist der SGB diese Linie gefahren. Und er wird sie weiter fahren. Die Linie ist in der „Philosophie“ der flankierenden Massnah­men ausgedrückt: Personenfreizügigkeit ja, aber nicht auf Kosten der hierzulande Be­schäftigten. Oder auf Massnahmen umgelegt: Wo Patrons schlitzohrig ein neues Arbeits­angebot aus Europa dazu nützen wollen, die hiesigen Löhne und Arbeitsbedingungen zu drücken, da soll ihnen eine Barriere errichtet werden.&nbsp;
</p><p>Dazu hat der SGB flankierende Massnahmen entwickelt. In diesem konkreten Schutz hat der SGB einiges erreicht – weiteres steht an. Wer die in den letzten Jahren errungenen Erfolge – leichtere Allgemeinverbindlicherklärung von GAV, möglicher Erlass von NAV mit zwingenden Mindestlöhnen, 150 kontrollierende Inspektoren, tripartite Kommissio­nen - als blosse bürokratische Verrenkungen abtut, der soll mal einen Blick in die Histo­rie zurückwerfen, sagen wir in die Mitte der 90er Jahre. Tonangebend punkto Arbeitsre­gulierung war damals Arbeitgeberpräsident Richterich: Für ihn und seine umfangreiche Gefolgschaft waren GAV überholt, magersüchtige Gesetze hatten nur das Allernötigste zu regeln…&nbsp; Wenn der viel beschworene Paradigmenwechsel irgendwo eingetreten ist, dann wohl hier.
</p><p>Er war auch nötig. Und er wird weiter zu entwickeln sein. Unser Ja am 8. Februar hat genau diese Farbe.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-319</guid><pubDate>Tue, 13 Jan 2009 17:02:00 +0100</pubDate><title>Wer mit den Bilateralen spielt, spielt mit unseren Arbeitsplätzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wer-mit-den-bilateralen-spielt-spielt-mit-unseren-arbeitsplaetzen</link><description>Soll die Schweiz die Personenfreizügigkeit weiterführen und auf Bulgarien und Rumänien ausdehnen? Über diese Frage entscheiden am 7. Februar die SchweizerInnen. Der SGB sagt entschieden JA. Weil er dafür gesorgt hat, dass Barrieren vor Lohndumping schützen. Diese Barrieren vertragen keine Schlupfwinkel. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich ist Freiheit ja immer gut. Auch Personenfreizügigkeit und damit das Recht, ohne übermässigen Formularkrieg und Behinderungen zuhauf im Ausland arbeiten zu können. Nur: was auf den ersten Blick dem initiativen Individuum nur Vorteile verspricht, birgt im realen Arbeits<i>markt</i>&nbsp;ein grosses Potential an Gefahren. Menschen, die in einem wirtschaftlich deutlich besser gestellten Land arbeiten können, sind eher bereit, zu schlechteren als dort üblichen Bedingungen zu arbeiten – weil man ja noch immer mehr verdient als zuvor. Und Arbeitgeber im Migrationszielland können frohlocken, so ein billig(er) abspeisbares Arbeitsangebot zu finden. Wegen dieser Gefahren war für den SGB von allem Anfang an klar: Der Personenfreizügigkeit wird nur zugestimmt, wenn griffige flankierende Massnahmen Lohndumping eindämmen.
</p><h3>Flankierende Massnahmen schützen Löhne und Arbeitsbedingungen</h3><p>Die Gewerkschaften haben mit ihrer Programmatik von „Freizügigkeit ja – aber nicht auf Kosten der Arbeitsbedingungen“ einige Erfolge eingefahren. Dank den flankierenden Massnahmen kontrollieren heute schweizweit 150 InspektorInnen die Arbeitsbedingun-gen. Sie können auch Bussen aussprechen. In den Kantonen und beim Bund wachen tripartite Kommissionen über den Arbeitsmarkt. Stellen sie Druck auf die Schweizer Löhne fest, können sie Mindestlöhne einführen. In den Kantonen Genf und Tessin wurden Mindestlöhne für KosmetikerInnen, Haushalts­hilfen und Call-Center-MitarbeiterInnen erlassen. Gleichzeitig konnten dank den flankierenden Massnahmen in den letzten Jahren wichtige Gesamtarbeitsverträge (Reinigung, Sicherheit und Holzbau) allgemeinverbindlich er­klärt werden. Schwarze Schafe von Unternehmen haben damit die üblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Schliesslich ist es den Gewerkschaften gelungen, die flankierenden Massnahmen in den letzten Monaten wesentlich zu verbessern.&nbsp;
</p><h3>Bilaterale Verträge unverzichtbar für die Schweizer Lohnabhängigen</h3><p>Wir können aber auch anders fragen: Was passiert bei einem NEIN anfangs Februar? Die Antwort ist offensichtlich: Die bilateralen Verträge würden fallen, zumindest für geraume Zeit. Das hätte gravierende Folgen. Denn die Schweiz ist als kleines Land auf geregelte Verhältnisse und eine enge Zusammenar­beit mit der EU angewiesen. Beides garantieren die Bilateralen Verträge. Ohne sie wären viele Arbeitsplätze hierzulande und auch das Lohnniveau gefährdet, sei es durch sinkende Einnahmen der Exportwirtschaft oder sogar Auslagerungen.&nbsp;
</p><h3>Nicht mit dem Feuer spielen</h3><p>&nbsp;Die Behörden haben also Recht, wenn sie so die tatsächlichen Vorteile der bilateralen Verträge&nbsp; preisen. Gleichzeitig wären sie aber sehr gut beraten, tatkräftig dafür zu sorgen, dass jegliches Lohndumping ausgeschlossen wird. Trotz seinem klaren Bekenntnis zu einem Ja hält der SGB deshalb klar daran fest, dass es im Bereich Temporäre eine Vollzugsoffensive braucht. Und Bundesrat Merz sei in Erinnerung gerufen, dass sein Vorschlag eines neuen zweigeteilten Beschaffungsrechtes nicht nur Gift für den sozialen Frieden sondern auch ein Risiko für normalisierte Beziehungen zur EU darstellt.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-567</guid><pubDate>Thu, 11 Dec 2008 11:25:00 +0100</pubDate><title>Gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gesundheitsfoerderliche-arbeitsbedingungen-fuer-aeltere-arbeitnehmerinnen-und-arbeitnehmer</link><description>Dossier Nr. 63</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Altersverteilung der Bevölkerung in den wirtschaftlich hoch entwickelten Ländern Europas verschiebt sich in Richtung der Älteren. Dieser Trend besteht auch in der Schweiz und wird in den nächsten Jahrzehnten anhalten. Dies führt dazu, dass auch die Belegschaften in den Betrieben älter werden. Der vorliegende Grundlagenbericht liefert eine Zusammenfassung der wichtigsten schweizerischen und ausländischen Studien und Erhebungen zu den verschiedenen Gesichtspunkten der Erwerbsfähigkeit älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Er konzentriert sich auf den Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten sowie deren Auswirkungen auf ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Als ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gemäss gängiger Definition Arbeitnehmende über 50 bezeichnet.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-574</guid><pubDate>Mon, 14 Apr 2008 11:56:00 +0200</pubDate><title>Mindestlöhne in der Schweiz: Entwicklungen seit 1998 und Handlungsbedarf heute</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestloehne-in-der-schweiz-entwicklungen-seit-1998-und-handlungsbedarf-heute</link><description>Dossier Nr. 56</description><content:encoded><![CDATA[<p>1997 tauchte die Schweizer Wirtschaft aus einer ungewöhnlich langen Rezession von sechs aufeinanderfolgenden Stagnationsjahren auf. Die lange Krise hatte nicht nur zu hoher Arbeitslosigkeit geführt, sondern lastete auch schwer auf der Lohnentwicklung. Da während derselben Zeitspanne die Mehrwertsteuer eingeführt und die Krankenkassenprämien stark erhöht wurden, verringerte sich zwischen 1990 und 1998 das verfügbare Einkommen der zehn Prozent ärmsten erwerbstätigen Haushalte um 5.2 Prozent. Die Folge war eine starke Zunahme von Löhnen, die nicht zum Leben reichen. Vor diesem Hintergrund lancierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund 1998 seine Mindestlohnkampagne mit der Forderung, dass fortan keine Löhne mehr unter 3000 Franken bezahlt werden sollten.
</p><p>Für die Umsetzung der ihrer Forderung wählten die Gewerkschaften das Mittel der Gesamtarbeitsverträge (GAV). Mindestlöhne wurden in der Folge zu einem zentralen Thema in den kollektiven Verhandlungen. </p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-576</guid><pubDate>Thu, 06 Mar 2008 12:02:00 +0100</pubDate><title>Vertrags- und Lohnverhandlungen 2007 / 2008</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vertrags-und-lohnverhandlungen-2007-2008</link><description>Dossier Nr. 54</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorliegende Dokumentation versucht die wichtigsten Ergebnisse der letztjährigen Vertrags- und Lohnverhandlungen zusammenzustellen. Sie beruht auf einer Umfrage des SGB bei seinen Mitgliedsorganisationen und sucht nur jene Bereiche abzudecken, in denen diese Verträge abschliessen. Berücksichtigt wurden Ergebnisse - soweit sie verfügbar waren - bis zum 15.2.2008.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-582</guid><pubDate>Wed, 25 Apr 2007 14:18:00 +0200</pubDate><title>Temporärarbeit in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/temporaerarbeit-in-der-schweiz</link><description>Dossier Nr. 48</description><content:encoded><![CDATA[<p>Von 2004 bis 2006 hat die Temporärarbeit in der Schweiz um knapp 60% zugenommen. Gegenüber 1993 hat sie sich sogar vervierfacht. Die starke Zunahme der Temporärarbeit ist kein spezifisch schweizerisches Phänomen. Alle europäischen Länder, für welche Daten verfügbar sind, verzeichneten im selben Zeitraum einen deutlichen Anstieg der Temporärbeschäftigung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Temporärarbeit muss klar zu den prekären Arbeitsverhältnissen gezählt werden. Dies gilt insbesondere für die Schweiz. Denn auch nach quasi ununterbrochener Temporärarbeit - häufig beim gleichen Einsatzbetrieb - hat der temporär Angestellte keinen Anspruch auf eine Festanstellung, weder beim Verleiher noch beim Einsatzbetrieb. Die für die Temporärarbeit typische Benachteiligung bei den Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und letztlich den Beförderungsaussichten wird nicht durch gesetzliche oder gesamtvertragliche Weiterbildungspflichten abgefedert. Die häufig kurze Einsatzdauer kann bei Krankheit oder Kündigung zu Lücken in der Absicherung führen. Anders als in den europäischen Staaten kennt die Schweiz keinen Ausschluss des Personalverleihs für gefährliche Tätigkeiten aus Gründen der Arbeitssicherheit.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-584</guid><pubDate>Wed, 11 Apr 2007 14:25:00 +0200</pubDate><title>Vertrags- und Lohnverhandlungen 2006 / 2007</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vertrags-und-lohnverhandlungen-2006-2007</link><description>Dossier Nr. 46</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorliegende Dokumentation versucht die wichtigsten Ergebnisse der letztjährigen Ver­trags- und Lohnverhandlungen zusammenzustellen. Sie beruht auf einer Umfrage des SGB bei seinen Mitgliedsorganisationen und sucht nur jene Bereiche abzudecken, in denen diese Verträge abschliessen. Berücksichtigt wurden Ergebnisse - soweit sie verfügbar waren - bis zum 20.2.2007.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-586</guid><pubDate>Mon, 09 Oct 2006 14:30:00 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz Ost: Auch ein Instrument gegen Lohndumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/bundesgesetz-ost-auch-ein-instrument-gegen-lohndumping</link><description>Dossier Nr. 44</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Zusammenbruch des „real existierenden Sozialismus“ in Osteuropa und in Zentralasien beschloss das Parlament, dass die Schweiz den Übergang dieser ehemals kommunistischen Staaten zu Demokratie und sozialer Marktwirtschaft unterstützen soll (Transitionshilfe). Es hat dafür seit 1989 Rahmen- und Zusatzkredite im Gesamtumfang von 3,45 Milliarden Franken bewilligt. Am 24. März 1995 schuf es eine erste gesetzliche Grundlage in Form eines zeitlich befristeten, allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses. Jährlich werden 200 Millionen Franken ausgegeben.</p><p>Anfang März 2008 läuft dieser Bundesbeschluss aus und muss erneuert werden. Dies geschieht mit dem auf zehn Jahre befristeten neuen Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (kurz Bundesgesetz Ost). Neu ist das Gesetz aber auch die Rechtsgrundlage für den Beitrag der Schweiz zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Erweiterungsbeitrag, auch Kohäsionsbeitrag genannt) von 1 Milliarde Franken. Gegen dieses Gesetz ist wegen dieses Erweiterungsbeitrages von der SVP und der AUNS das Referendum ergriffen worden. Am 26. November stimmen wir darüber ab.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-592</guid><pubDate>Tue, 25 Apr 2006 14:50:00 +0200</pubDate><title>12 Probleme der Lohnpolitik in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/12-probleme-der-lohnpolitik-in-der-schweiz</link><description>Dossier Nr. 38</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit anfangs der neunziger Jahre haben sich die Löhne in der Schweiz inflationsbereinigt fast nicht von der Stelle bewegt: Zwischen 1993 und 2004 sind die Reallöhne gesamthaft nur um magere vier Prozent gewachsen. Mit Ausnahme der Banken, Versicherungen und der chemischen Industrie haben die Löhne real gar stagniert. Die neunziger Jahre waren lohnmässig ein verlorenes Jahrzehnt. Die schwache Entwicklung der Löhne in der Schweiz spiegelt sich auch im internationalen Vergleich wider. Zwischen 1995 und 2005 sind die Reallöhne in den USA um 23 Prozent, in Grossbritannien um 26 Prozent und in Schweden gar um 28 Prozent gewachsen. Die Schweiz trottet mit vier Prozent Lohnsteigerung abgeschlagen hinterher. Selbst in Deutschland, den Weltmeistern der Lohnmässigung, sind die Reallöhne doppelt so stark gewachsen wie in der Schweiz.</p><p>Dieses schwache Wachstum der Löhne hat eine Reihe von Problemen der schweizerischen Lohnpolitik verschärft.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-594</guid><pubDate>Thu, 23 Jun 2005 14:55:00 +0200</pubDate><title>Grundrechte und Modernisierung des schweizerischen Arbeitsrechts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grundrechte-und-modernisierung-des-schweizerischen-arbeitsrechts</link><description>Dossier Nr. 36</description><content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland, Frankreich und Italien hat eine öffentliche Diskussion zum Thema der Abschwächung der gesetzlichen und vertraglichen Normen des Arbeitnehmerschutzes eingesetzt. Insbesondere gilt dies für den Bereich des Kündigungsschutzes. In einigen seltenen Fällen wird die Verlängerung der Arbeitszeit von einer Ausdehnung des Schutzes vor wirtschaftlich bedingten Entlassungen begleitet. In einem Einzelfall erstreckt sich die Ausdehnung bis 2012 – was denn auch von der Neuen Zürcher Zeitung als „monströs“ bezeichnet wurde. <i>A chacun ses monstres.</i></p><p>Diese Diskussion sollte aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass in diesen Ländern sogar reaktionäre Kreise es nicht wagen, das zu fordern, was in der Schweiz üblich ist: die Zulässigkeit von unbegründeten oder missbräuchlichen Kündigungen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-595</guid><pubDate>Tue, 24 May 2005 14:59:00 +0200</pubDate><title>Die Entwicklung des Tieflohnsektors in der Schweiz, 1998-2002</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-entwicklung-des-tieflohnsektors-in-der-schweiz-1998-2002</link><description>Dossier 35</description><content:encoded><![CDATA[<p>1998 hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) die Lohnpolitik zum Gegenstand seines Kongresses in Davos gemacht. Unter anderem beschloss er damals, eine Kampagne gegen Löhne unter 3'000 Franken zu lancieren. In Folge der langen Stagnationsperiode hatten die tiefen Löhne zunehmend zu Prekarisierung und Armut geführt: Die „working poor“ waren vermehrt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen. Nach sechs Rezessionsjahren und einer hohen Arbeitslosigkeit bestand zudem die Gefahr, dass die Bezüger und Bezügerinnen von tiefen Löhnen beim angekündigten Konjunkturaufschwung leer ausgehen würden - eine Gefahr, die durch bevorstehende Personenfreizügigkeit mit den Ländern der Europäischen Union verstärkt wurde. Hier sollte eine öffentliche Auseinandersetzung über die tiefen Löhne Gegensteuer geben. Ziel war es, die Lohnfrage über die alleinige Verbandsebene hinauszuheben und zu „politisieren“. Die Umsetzung der Mindestlohnkampagne erfolgte auf verschiedenen Ebenen. </p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-598</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2005 15:10:00 +0100</pubDate><title>Flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-massnahmen-zum-freien-personenverkehr</link><description>Dossier Nr. 32</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das 2002 in Kraft getretene Abkommen über die Personenfreizügigkeit sieht vor, dass ab dem 1. Juni 2004 der Vorrang der einheimischen Arbeitnehmenden in der Schweiz sowie die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen für Bürger aus der EU aufgehoben werden.</p><p>Insbesondere der Wegfall der Kontrolle über die Lohn- und Arbeitsbedingungen hat das Schweizer Parlament dazu bewogen, flankierende Massnahmen zu beschliessen. Das bis Ende Juni 2004 geltende Kontrollsystem über die Lohn- und Arbeitsbedingungen der aus dem Ausland kommenden Arbeitskräfte beruhte auf der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer. Das Kontrollsystem der BVO, das für Bürger aus Drittstaaten weiterhin gilt, ist generell; es erfolgt bereits vor Stellenantritt und wirkt deshalb präventiv. Es ist aber diskriminierend, da ausschliesslich die ausländischen Arbeitskräfte den Kontrollen unterstellt sind. Schweizerische Arbeitnehmende können eine Arbeitsstelle unter irgendwelchen Bedingungen und ohne vorgängige administrative Kontrolle antreten.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-338</guid><pubDate></pubDate><title>Alarmierende Auswertung zu flankierenden Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/alarmierende-auswertung-zu-flankierenden-massnahmen</link><description>Lohndumping wegen Vollzugsnotstand und Arbeitsverweigerung der Behörden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nun ist es behördlich bestätigt: Lohndumping ist bei uns eine Realität. Und statt das Dumping entschieden zu bekämpfen, reden die Behörden das Problem schön. Diese Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) bestätigen, was die Gewerkschaften seit längerem kritisieren. Beim Lohnschutz herrscht Vollzugsnotstand – teilweise sogar Arbeitsverweigerung.
</p><p>Die wichtigsten Kritikpunkte der GPK-N sind:</p><ul><li>Besonders bei Neueinstellungen sind die Löhne unter Druck.</li></ul><ul><li>Ungeachtet dessen, dass die Löhne unter Druck sind, führte in der ganzen Deutschschweiz kein Kanton Mindestlöhne zum Schutz der Löhne ein.</li></ul><ul><li>Einige Kantone verzichten sogar bewusst darauf, Lohndumping festzustellen.</li></ul><ul><li>Die Schutz-Instrumente sind mangelhaft: So können bspw. Lohndrücker bei Subunternehmerketten nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Das zeigen nicht zuletzt die jüngst aufgeflogenen Dumpingfälle auf Baustellen deutlich.</li></ul><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund verlangt: Bund und Kantone müssen Lohndumping konsequent bekämpfen. Bei den unter Druck stehenden Einstiegslöhnen braucht es eine Kontrolloffensive, damit das Dumping ans Tageslicht kommt. Wo die Löhne unter Druck sind, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne erlassen. Das schreibt das Gesetz vor. Und die Lücken im Schutzmantel müssen geschlossen werden (bspw. Einführung Solidarhaftung).
</p><p>Bundesrat Johann Schneider-Ammann ist der oberste Verantwortliche für die korrekte Umsetzung der flankierenden Massnahmen. Wenn die Löhne unter Druck sind, Bund und Kantone den Lohndruck aber nicht konsequent bekämpfen, ist der Auftrag nicht erfüllt. Bundesrat Schneider-Ammann muss daher umgehend Massnahmen ergreifen, damit die Löhne in der Schweiz sicher sind und Lohndumping mit allen Mitteln bekämpft wird.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item></channel></rss>