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         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Wed, 29 Apr 2026 02:22:38 +0200</pubDate><lastBuildDate>Wed, 29 Apr 2026 02:22:38 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/arbeit/flankierende-massnahmen-und-personenfreizuegigkeit/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-11596</guid><pubDate>Fri, 27 Mar 2026 09:45:00 +0100</pubDate><title>Bilaterale kündigen, Kaufkraft schwächen? NEIN zur SVP-Chaos-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-bilaterale-kuendigen-kaufkraft-schwaechen</link><description>Gewerkschaften und linke Parteien lancieren Abstimmungskampagne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die extreme Chaos-Initiative erzwingt die Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU. Der extreme Plan der SVP greift bereits, wenn die Schweiz 9,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner erreicht, was einem Bevölkerungswachstum von bloss 4 Prozent entspricht. Der starre Bevölkerungsdeckel ist ein massiver Angriff auf die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung. Die drohende Rezession führt zur Vernichtung von Arbeitsplätzen sowie zu tieferen Löhnen und Renten. Ohne Bilaterale fällt auch der Lohnschutz weg. Fehlende Lohnkontrollen öffnen Tür und Tor für Lohndumping. Die Initiative kommt zu einem brandgefährlichen Zeitpunkt: In einer Welt, die von Unsicherheit und Kriegen geprägt ist, wäre es fahrlässig, die stabilste und wichtigste Partnerschaft der Schweiz zu zerstören. Gewerkschaften und linke Parteien mobilisieren deshalb mit einer <a href="https://chaos-nein.ch" target="_blank" rel="noreferrer">breiten und sichtbaren Kampagne</a> gegen diese schädliche Initiative.</p><p>Gerade in Zeiten globaler Unsicherheit braucht die Schweiz stabile Beziehungen zu Europa und verlässliche Rechte für Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, Freundinnen und Freunde sowie Nachbarinnen und Nachbarn. Bei einem Ja zur Chaos-Initiative werden die 1,5 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger, die hier leben, zu Menschen zweiter Klasse. Sie müssten jederzeit damit rechnen, dass ihre Kinder oder Partnerinnen und Partner ausgewiesen werden, und auch ihr eigener Aufenthaltsstatus würde prekärer. Doch nur dank ihrer Arbeit funktioniert unser Land, zum Beispiel in der Pflege, auf dem Bau oder in der Gastronomie.</p><p>SP-Co-Präsident <strong>Cédric Wermuth</strong> betont an der Lancierungspressekonferenz: «Die SVP-Chaos-Initiative erzwingt die Kündigung der bilateralen Verträge. Gerade in einer Welt mit Trump ist die Schweiz mehr denn je auf stabile Beziehungen zu Europa angewiesen.» Für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft hätte eine Kündigung der Bilateralen gravierende Konsequenzen. Rund die Hälfte der Exporte geht in die EU. Ein eingeschränkter Marktzugang würde Investitionen bremsen, Unternehmen zur Abwanderung zwingen und Arbeitsplätze vernichten.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/7/csm_WenigerLohnWenigerRente_m_2d3d3dbd20.png" length="1696631" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11577</guid><pubDate>Mon, 16 Mar 2026 09:15:00 +0100</pubDate><title>Nein zur SVP-Chaos-Initiative: Jobs und Löhne verteidigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-jobs-und-loehne-verteidigen-rede-maillard</link><description>Redebeitrag von SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard an der Medienkonferenz von Bundesrat und Sozialpartnern</description><content:encoded><![CDATA[<p><i><sup>Es gilt das gesprochene Wort</sup></i></p><p class="lead">Die extreme SVP-Initiative hat gefährliche Folgen für unser Land. Sie bedroht Jobs, Löhne und Renten. Um die Einwanderung zu stoppen, nimmt sie tatsächlich eine Rezession in Kauf. Gleichzeitig drohen höhere Krankenkassenprämien. Die Initiative greift bereits bei 9.5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Das entspricht einem minimalen Bevölkerungswachstum von rund vier Prozent. Dann stehen zentrale soziale Errungenschaften auf dem Spiel. Dazu gehören insbesondere die flankierenden Massnahmen, welche die Löhne und Rechte der Arbeitnehmenden schützen. Die SVP will diese Schutzmassnahmen seit Jahren abschaffen.</p><p>Diese Initiative bringt Chaos. Denn eine Annahme führt zur Kündigung der Bilateralen Verträge mit der Europäischen Union. Dabei steht die Weltwirtschaft ohnehin schon unter Druck: Die USA wenden sich zunehmend vom multilateralen Handel ab. China versucht mit Subventionen und Dumping seine Industrien zu stärken. Gerade in dieser Situation würde die SVP die Schweiz vom wichtigsten Handelspartner EU ohne Not abschneiden. Man kann schon über Wachstumsmüdigkeit sprechen, aber am Ende zahlen die Arbeitnehmenden den Preis dieser angeordneten Rezession.</p><p>Wirtschaftliche Unsicherheit und Krisen sind Gift für die Löhne. Wenn Unternehmen weniger investieren und weniger exportieren können, geraten auch die Einkommen unter Druck. Und wenn gleichzeitig der Lohnschutz geschwächt wird, öffnet das Tür und Tor für Lohndumping. Genau das droht, wenn die Bilateralen und damit auch die flankierenden Massnahmen unter Druck geraten.</p><h3 class="heading--h5">Der starre Bevölkerungsdeckel bedroht unsere Renten.</h3><p>Die AHV funktioniert, weil viele Berufstätige Beiträge einzahlen. Ein grosser Teil der Menschen, die in die Schweiz einwandern, ist jung und arbeitet. Ihre Beiträge stabilisieren unsere Sozialversicherungen. Wenn diese Beiträge fehlen, entstehen grosse Finanzierungslücken. Der Druck auf die Renten steigt.</p><p>Auch bei den Pensionskassen drohen Verluste. Analysen zeigen, dass die Renten um bis zu 2’500 Franken pro Jahr sinken. Zusätzlich schwächen höhere Preise und wirtschaftliche Unsicherheit die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner.&nbsp;</p><p>Ein weiterer Punkt wird im politischen Streit oft vergessen. Die Schweiz steht vor einer demografischen Realität: Die Bevölkerung altert. Ohne Zuwanderung gibt es immer weniger junge Menschen, die arbeiten, Beiträge zahlen und unsere Wirtschaft tragen. Schon jetzt kommen pro 100 Frauen im gebärfähigen Alter langfristig nur noch rund 65 Töchter nach. Das heisst, dass in unserem Land, ohne Zuwanderung, in der nächsten Generation mindestens ein Drittel weniger Kinder zur Welt kommen. Unsere Bevölkerung wird schrumpfen und altern. Wirtschaftlicher Niedergang wäre die Folge.</p><p>Die Urheber der Chaos-Initiative tun so, als könne man Migration einfach mit neuen Kontingenten steuern. Doch die Geschichte zeigt etwas anderes. In Zeiten wirtschaftlichen Wachstums war die Zuwanderung auch früher hoch, selbst unter einem Kontingentssystem. Der Unterschied war lediglich, dass viele Menschen ohne Rechte arbeiteten, schlecht bezahlt wurden oder sogar schwarz beschäftigt waren.</p><p>Die Personenfreizügigkeit hat diese Zustände verbessert. Sie sorgt dafür, dass Menschen legal arbeiten, soziale Rechte haben und Mindeststandards gelten. Das schützt auch die Löhne der Arbeitnehmenden in der Schweiz.</p><h3 class="heading--h5">Gravierende Folgen für Service public und Krankenkassen-Prämien</h3><p>Hinzu kommt ein weiterer zentraler Punkt. Unsere Wirtschaft und unser Service public funktionieren heute auch dank Fachkräften aus dem Ausland. Im Gesundheitswesen etwa kommt rund die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland. Auch ein grosser Teil des Pflegepersonals stammt aus anderen Ländern. Wenn diese Fachkräfte fehlen, gerät die Versorgung unter Druck. Erfahrungen aus Grossbritannien nach dem Brexit zeigen, was dann passiert: weniger Personal, schlechtere Versorgung und höhere Risiken für Patientinnen und Patienten.</p><p>Und schliesslich hat die Initiative auch Folgen für die Krankenkassenprämien. Berufstätige zahlen im Durchschnitt deutlich mehr Prämien ein, als sie Leistungen beziehen. Diese Beiträge helfen, die Gesundheitskosten der älteren Bevölkerung zu finanzieren. Wenn die Zahl der Berufstätigen sinkt, fehlt dieses Geld. Die Folge sind steigende Prämien für alle.</p><p>Diese Initiative ist nicht im Interesse der Arbeitnehmenden.<br>Sie ist nicht im Interesse der Rentnerinnen und Rentner.<br>Und sie ist nicht im Interesse unseres Landes.</p><p>Denn sie gefährdet Arbeitsplätze, setzt den Lohnschutz aufs Spiel und schwächt unsere Renten. In Zeiten globaler Unruhe und zunehmender Handelskonflikte, in denen auch die Schweiz zwischen die Fronten geraten kann, können wir uns ein solches Experiment schlicht nicht leisten.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Gewerkschaften werden sich deshalb mit einer sichtbaren Kampagne klar für ein Nein zu dieser Initiative einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/260316_MK-ChaosIniNein_FSchuetz_2.jpg" length="391861" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11573</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2026 11:11:49 +0100</pubDate><title>Jobs und Löhne verteidigen - Nein zur Abschottung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/jobs-und-loehne-verteidigen-nein-zur-abschottung</link><description>Gewerkschaften mobilisieren zum 1. Mai 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr Kriege, Zölle und Katastrophen: Die Unsicherheit in der Welt wächst! Gerade jetzt bringt die SVP eine extreme Initiative an die Urne, mit der die Schweiz ins Chaos stürzen könnte. Eine Annahme würde zur Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU führen, unserem engsten Handelspartner. Damit stellt sie eine Gefahr für unsere Arbeitsplätze dar. Das Schweizer Lohnniveau ist ebenfalls bedroht. Denn mit dem Ende der Personenfreizügigkeit wird auch der Lohnschutz wegfallen. Und Fehlende Kontrollen öffnen Tür und Tor für Lohndumping.</p><p>Am 1. Mai 2026 mobilisieren die Gewerkschaften deshalb unter dem Motto:</p><h3 class="heading--h5">Jobs und Löhne verteidigen - Nein zur Abschottung</h3><p>Die Schweiz und die EU-Staaten werden durch Trump-Amerika politisch und wirtschaftlich massiv unter Druck gesetzt. Ausgerechnet in diesen unsicheren Zeiten die Brücken zu unseren Nachbarn einzureissen, wäre brandgefährlich: Studien zum radikalen SVP-Experiment sehen eine sinkende Wirtschaftsleistung, weniger Investitionen und Entlassungen voraus.</p><p>Die Einschränkung von Aufenthaltsrecht und Familiennachzug würde zur Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen führen. Parallel dazu würde es keine Lohnkontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen mehr geben. Lohndumping und Schwarzarbeit würden ausufern. Das hätte dramatische Folgen für alle Arbeitnehmenden!</p><p>Zudem gefährdet die Initiative unsere Renten. Da es immer mehr Pensionierte gibt, hätte der Bevölkerungsdeckel zur Folge, dass der Anteil an Berufstätigen in der Gesamtbevölkerung immer kleiner werden muss. Mit dem Wegfall der Personenfreizügigkeit würde die AHV hunderttausende Beitragszahlende und Milliarden an Einnahmen verlieren. Immer weniger Beschäftigte müssten die Renten von immer mehr Pensionierten finanzieren. Gleichzeitig treibt wirtschaftliche Abschottung die Teuerung an. Die Folgen: weniger Geld in der AHV und weniger Kaufkraft für Rentnerinnen und Rentner.</p><p>Darum mobilisieren wir am 1. Mai gegen die drohende Abschottung: Jobs und Löhne verteidigen!</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/9/csm_250501_Zuerich-Demostart_0aa59a9df0.jpg" length="375142" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11571</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2026 09:26:00 +0100</pubDate><title>SGB sagt Ja zum Europa-Paket – Nein zur Liberalisierung der Stromversorgung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/sgb-sagt-ja-zum-europa-paket-nein-zur-liberalisierung-der-stromversorgung-botschaft</link><description>Bundesrat Botschaft zu den Bilateralen III</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat bestätigt heute das gesamte Lohnschutzpaket. Wenn das Parlament diesen Kompromiss ohne Abstriche bestätigt, kann der SGB das Europa-Paket grundsätzlich unterstützen. Das Stromabkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung lehnt der SGB hingegen ab.</p><p>Der SGB unterstützt das Europa-Paket, wenn die Löhne und der Service public gesichert sind. Mitten in Europa ist die Schweiz auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen, gerade in einer Zeit geopolitischer Umbrüche und zunehmender Unsicherheit im globalen Handel. Zudem ist die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen flankierenden Massnahmen ein Fortschritt für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Entscheidend ist deshalb, dass die im Paket vorgesehenen 14 Massnahmen zum Lohnschutz vollständig umgesetzt werden. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass das Europa-Paket den Interessen der Arbeitnehmenden dient.</p><p>Gleichzeitig lehnt der SGB das geplante Stromabkommen ab. Es würde den bewährten Service public in der Stromversorgung schwächen und die funktionierende Grundversorgung gefährden. Was das bedeuten kann, hat sich erst kürzlich im Zuge des Ukraine-Kriegs gezeigt. In liberalisierten Märkten kam es zu extremen Preisanstiegen. In einem Umfeld mit stark schwankenden Energiepreisen auf den Weltmärkten sind stabile Preise und öffentliche Kontrolle über die Margen wichtiger denn je. Das Abkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung in der Schweiz gefährden eine stabile, bezahlbare und ökologische Stromversorgung. Die Energieversorgung muss eine öffentliche Aufgabe bleiben.</p><p>Unabhängig von den Bilateralen III ist für den SGB zentral, die bilateralen Verträge im Grundsatz zu erhalten. Priorität hat deshalb auch, die SVP-Chaos-Initiative vom 14. Juni zu verhindern. Ein Ja zu dieser Initiative würde zur Kündigung der Bilateralen I und II führen und die Schweiz in Europa abschotten. Das würde der Schweiz insgesamt und insbesondere den Arbeitnehmenden schaden.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11497</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2026 13:10:10 +0100</pubDate><title>Nein zur SVP-Chaos-Initiative am 14. Juni 2026</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-am-14-juni-2026</link><description>Kündigung der bilateralen Verträge kommt an die Urne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die extreme SVP-Nachhaltigkeits-Initiative würde die Schweiz ins Chaos stürzen. Sie hat die Kündigung der Personenfreizügigkeit und somit der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union zum Ziel. Sie gefährdet die Löhne, die Arbeitsplätze und den Service public in der Schweiz. Während sich die geopolitische Situation für kleine Länder wie die Schweiz unter der Politik der USA aktuell dramatisch verändert, wäre ein Bruch mit unseren Nachbarländern und mit Europa ein grosser Fehler. In der Schweiz kämen die Löhne unter Druck und die Arbeitsplätze wären in Gefahr. Mit dem Ende der Personenfreizügigkeit würde auch der Lohnschutz wegfallen. Fehlende Lohnkontrollen öffnen Tür und Tor für Lohndumping.</p><p>Die extreme Initiative der SVP würde zur Kündigung der Personenfreizügigkeit führen. Aufgrund der sogenannten Guillotine-Klausel fielen ebenfalls die bilateralen Verträge mit der EU weg. Rund 50 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die EU. Würde der Marktzugang eingeschränkt, leidet der Wohlstand. Die Folgen wären eine sinkende Wirtschaftsleistung, weniger Investitionen, Standortverlagerungen und Entlassungen. Die Beschäftigung ginge zurück.</p><p>Gerade in einer Zeit, in der die USA Europa politisch und wirtschaftlich unter Druck setzen, wären radikale Experimente gefährlich für unsere Arbeitsplätze. In diesen unsicheren Zeiten alle Brücken zu unseren Partnern und Nachbarländern abzureissen, würde die Einkommensgrundlage vieler Arbeitnehmenden gefährden.</p><h3 class="heading--h5">Lohnniveau bedroht</h3><p>Mit dem Wegfall der Personenfreizügigkeit gerieten auch die flankierenden Massnahmen unter Druck oder sie würden ganz verschwinden. Der Lohnschutz bräche weg. Fehlende Kontrollen öffneten Tür und Tor für Lohndumping. Migrantinnen und Migranten würden wieder wie zu Zeiten des Saisonnierstatus ausgebeutet, mit unsicheren Arbeitsbedingungen und ohne ausreichende soziale Rechte. Das würde auch die Löhne der einheimischen Arbeitnehmenden massiv unter Druck setzen.</p><p>Gleichzeitig würde der wirtschaftliche Alleingang zu höherer Teuerung führen. Der Brexit zeigt, dass Handelshemmnisse und zusätzliche Bürokratie die Preise in die Höhe treiben. Höhere Preise bei gleichzeitig schwächerem Lohnschutz bedeuteten weniger Geld zum Leben. Die Initiative ist schlecht für die Löhne.</p><h3 class="heading--h5">Die extreme Initiative gefährdet eine funktionierende Gesundheitsversorgung</h3><p>Der Brexit zeigt, was passiert, wenn Zuwanderung durch starre Kontingente ersetzt wird: Spitäler rekrutieren kurzfristig aus weit entfernten Ländern, das Personal wechselt häufiger und die Qualität sinkt. In der Schweiz wird rund die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte sowie über ein Drittel der diplomierten Pflegefachpersonen im Ausland ausgebildet. Würde die Personenfreizügigkeit gekündigt, verschärft sich der Fachkräftemangel massiv. Die Versorgungssicherheit könnte in Gefahr geraten.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB und die SGB-Gewerkschaften werden sich vehement für ein Nein zu dieser SVP-Initiative einsetzen. Mit einer sichtbaren Kampagne, mit öffentlichen Anlässen, mit Debatten in den Betrieben und mit Engagement auf der Strasse.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/0/csm_Visual-Vorkampagne_3x2_klein_de_7c892adaef.png" length="2015008" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11448</guid><pubDate>Mon, 15 Dec 2025 19:59:29 +0100</pubDate><title>Nein zur SVP Chaos-Initiative: Löhne und Arbeitsplätze in Gefahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-loehne-und-arbeitsplaetze-in-gefahr</link><description>Ständerat lehnt extreme SVP-Initiative deutlich ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die klare Ablehnung der extremen SVP-Initiative durch den Ständerat. Damit ist der Weg frei für die Volksabstimmung 2026. Die Initiative gefährdet den Wohlstand und die Sicherheit in der Schweiz. Sie führt zu einer Kündigung der Bilateralen Verträge, wodurch Löhne und Arbeitsplätze unter Druck kommen. Lohnschutz und die Lohnkontrollen fallen weg. Die radikale SVP-Initiative will die Wohnbevölkerung beschränken. Bereits bei rund 9.5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern wird der SVP-Plan Realität. &nbsp;Das verschärft den Mangel bei den Ärztinnen und Ärzten und beim Pflegepersonal. Es drohen englische Verhältnisse in den Spitälern. Leidtragende sind die Normalverdienenden – auch bei der AHV, wo Milliardenausfälle drohen, und bei der Krankenversicherung, bei der die Prämien stärker steigen würden.<strong>&nbsp;</strong></p><p>Mit der Kündigung der Bilateralen I werden Löhne, Arbeitsplätze, Export, Forschung und die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung gefährdet. Der Marktzugang für die Hälfte der Schweizer Exporte in die EU würde erschwert. Das kostet Wohlstand und Arbeitsplätze. Ohne Bilaterale sind auch die flankierenden Massnahmen in Gefahr. Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten werden zu prekären Bedingungen angestellt und verlieren Rechte. Das setzt die einheimischen Löhne zusätzlich unter Druck und fördert Lohndumping.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Gefahr für die Pflege und die Gesundheitsversorgung</h3><p>Das Beispiel Grossbritannien zeigt, was passiert, wenn Zuwanderung über bürokratische Hürden kontrolliert wird. Spitäler rekrutieren Personal aus weit entfernten Ländern, oft nur für kurze Einsätze. Die Qualität sinkt, die Fluktuation steigt, die Risiken für Patientinnen und Patienten nehmen zu.</p><p>Die Schweiz ist besonders angewiesen auf qualifiziertes Personal aus dem Ausland. Die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte und über ein Drittel der diplomierten Pflegenden wurde im Ausland ausgebildet. Mit der Kündigung der Personenfreizügigkeit würde es noch schwieriger, genügend Fachkräfte zu finden. Die Initiative verschärft den Mangel und gefährdet die Versorgung. Es drohen englische Verhältnisse in den Spitälern.</p><h3 class="heading--h5">Chaos bei AHV und Krankenkassen</h3><p>Zuwanderung stabilisiert die AHV, weil viele Einwandernde jung sind und arbeiten. Ohne diese Beiträge fehlen Milliarden. Eine Begrenzung der Wohnbevölkerung wird dazu führen, dass im Jahr 2050 rund 350000 Erwerbspersonen fehlen. Das bedeutet je nach Szenario zehn Prozent weniger Einnahmen und ein Loch von rund acht Milliarden Franken. Die Initiative treibt die Kosten für alle in die Höhe.</p><h3 class="heading--h5">Die extreme Initiative gefährdet eine funktionierende Schweiz</h3><p>Mit dem demografischen Wandel steigt die Zahl der älteren Menschen. Wenn gleichzeitig die Zahl der Erwerbstätigen sinkt, fehlen der Schweiz die Arbeitskräfte. Das führt zu Druck aufs Rentenalter, zu wirtschaftlichen Einbussen und zu einer Verschlechterung der öffentlichen Dienstleistungen. Der Plan der SVP ist realitätsfremd und letztlich nicht umsetzbar.<br>Der SGB wird sich deshalb mit einer eigenständigen gewerkschaftlichen Kampagne entschlossen gegen die radikale SVP Chaos-Initiative einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/9/csm_250501_Zuerich-Demostart_0aa59a9df0.jpg" length="375142" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11336</guid><pubDate>Wed, 22 Oct 2025 14:23:45 +0200</pubDate><title>SGB sagt Ja zum Europa-Paket – Nein zur Liberalisierung der Stromversorgung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-sagt-ja-zum-europa-paket-nein-zur-liberalisierung-der-stromversorgung</link><description>SGB Vorstand verabschiedet Vernehmlassungsantwort zum EU-Paket</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes hat heute die Vernehmlassungsantwort zum EU-Paket verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass der SGB das Europa-Paket grundsätzlich unterstützt, wenn das Parlament das Lohnschutz-Paket des Bundesrates ohne Abstriche übernimmt. Das Stromabkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung lehnt der SGB ab.</p><p>Der SGB unterstützt das Europapaket, wenn die Löhne und der Service public gesichert sind. Mitten in Europa ist die Schweiz auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen. Zudem ist die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen Flankierenden Massnahmen ein Fortschritt für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Entscheidend ist deshalb, dass die im Paket vorgeschlagenen 14 Massnahmen im Bereich Lohnschutz vollständig umgesetzt werden. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass das Europa-Paket den Interessen der Arbeitnehmenden dient.</p><p>Gleichzeitig lehnt der SGB das geplante Stromabkommen ab. Es würde den bewährten Service public in der Stromversorgung aufheben und die funktionierende Grundversorgung abschaffen. Was das bedeutet, hat sich erst vor kurzem, im Zuge des Ukraine-Kriegs gezeigt: extreme Preisanstiege für KonsumentInnen und Unternehmen, und gleichzeitig ausserordentliche, durch nichts gerechtfertigte Profite für die im Handel tätigen Stromriesen. Das Abkommen und die damit verbundene vollständiger Strommarktöffnung in der Schweiz gefährden eine stabile, bezahlbare und ökologische Stromversorgung. Die Energieversorgung muss eine öffentliche Aufgabe bleiben.</p><p>Der SGB fordert zudem, dass das Europa-Paket – wie bisherige bilaterale Abkommen – dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Die Bevölkerung soll wie bisher über die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU entscheiden können. Die Bilateralen III sind kein neuer Staatsvertrag. Somit unterliegen sie bisher nicht dem obligatorischen Referendum. Das Ständemehr ist in der Verfassung klar geregelt und sollte politisch weder instrumentalisiert noch ausgeweitet werden.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort des SGB ist als <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/251022_SGB-Stellungnahme_EU-Paket_Teile_1-3.pdf">PDF-Download</a> verfügbar.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11293</guid><pubDate>Thu, 25 Sep 2025 17:45:00 +0200</pubDate><title>Kündigung des bilateralen Weges führt zu Chaos: Löhne und Arbeitsplätze in Gefahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kuendigung-des-bilateralen-weges-fuehrt-zu-chaos-loehne-und-arbeitsplaetze-in-gefahr</link><description>Nationalrat lehnt extreme SVP-Initiative deutlich ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die deutliche Ablehnung der extremen SVP-Initiative durch den Nationalrat. Die Initiative bedeutet nichts weniger als die Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU. Damit würde ein radikaler Systemwechsel vollzogen, mit gravierenden Folgen für die ganze Bevölkerung. Ein Ja würde Chaos auslösen und Löhne, Arbeitsplätze, die Gesundheitsversorgung sowie die Altersvorsorge massiv gefährden.</p><p>Mit dieser Initiative geht die SVP aufs Ganze. Sie will nichts anderes als einen radikalen Systemwechsel mit gravierenden Auswirkungen für alle. Die starre Bevölkerungsobergrenze in der Verfassung würde unausweichlich zum Ende der bilateralen Verträge führen. Für die Arbeitnehmenden hätte dies besonders schwerwiegende Konsequenzen. Mit den Bilateralen sind flankierende Massnahmen verbunden, die Löhne schützen und Missbräuche verhindern. Fallen diese Schutzinstrumente weg, droht massives Lohndumping. Arbeitgeber könnten leichter tiefere Löhne durchsetzen, weil die Kontrollen geschwächt würden. Besonders Branchen, in denen heute schon grosser Druck herrscht, wären massiv betroffen. Statt gesicherter Rechte drohen wieder Kontingentsysteme oder gar ein Rückfall ins alte Saisonierstatut, mit prekären Verhältnissen, in denen Arbeitnehmende schlechte Bedingungen und tiefe Löhne akzeptieren müssten, weil sie sich kaum wehren könnten.</p><p>Auch die Gesundheitsversorgung würde stark leiden. Schon heute fehlen in der Schweiz zehntausende Pflegefachpersonen, viele von ihnen kommen aus der EU. Ohne Personenfreizügigkeit würde sich der Pflegenotstand dramatisch verschärfen. Patientinnen und Patienten müssten länger warten, die Qualität der Versorgung würde sinken. Spitalschliessungen wären eine reale Gefahr.</p><p>Zudem wäre die Altersvorsorge bedroht. Heute stärken EU-Arbeitnehmende die AHV, weil sie während Jahren Beiträge einzahlen, ohne im gleichen Mass Renten zu beziehen. Mit dem Wegfall dieser Beiträge würde die AHV in Schieflage geraten. Die logische Folge wäre ein politischer Druck auf Rentenkürzungen oder eine weitere Erhöhung des Rentenalters.</p><p>Die Initiative ist ein extremes Projekt in einer ohnehin unsicheren Zeit. Im neuen Trump-Zeitalter, geprägt von internationalen Spannungen und geopolitischer Instabilität, ist die Schweiz auf verlässliche Beziehungen zu ihren Nachbarländern angewiesen. Statt Stabilität und Sicherheit verspricht die SVP-Initiative Isolation, Unsicherheit und wirtschaftliche Schwächung.</p><p>Der SGB wird sich deshalb vehement und aktiv im Abstimmungskampf engagieren, um diese radikale Vorlage an der Urne zu stoppen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_Bauarbeiter-in-Halle-Protesthaltung_AntonioRecena-photocase_0865ee17f4.jpg" length="196764" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10850</guid><pubDate>Tue, 01 Jul 2025 11:28:43 +0200</pubDate><title>Viele negative Erfahrungen der Schweiz mit Kontingentssystemen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/viele-negative-erfahrungen-der-schweiz-mit-kontingentssystemen</link><description>Kommentar des SGB zum Observatoriumsbericht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der SVP-Abschottungsinitiative («10-Millionen-Schweiz») ist Diskussion über die Schweizer Migrationspolitik wieder lanciert. Das Niveau ist jedoch bedenklich. Die Personenfreizügigkeit wird kritisiert, ohne dass es eine halbwegs seriöse Diskussion über eine funktionierende Alternative gibt. Die Schutzklausel im EU-Paket wird als Fortschritt gefeiert, ohne dass klar ist, wie sie umgesetzt wird und was sie bringt. Viele reden von Kontingenten, obwohl die Schweiz schlechte Erfahrungen damit gemacht hat.</p><p>Das Schweizer Kontingentsystem ist ein jahrzehntelanger, schliesslich gescheiterter Versuch, die Einwanderung über Höchstzahlen und weitere Auflagen zu regulieren. «Die Kontingente wurden stets der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt angepasst, eine Begrenzung der Zuwanderung gab es nicht» (Mario Gattiker, NZZaS, 14. August 2018) . Die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen waren teilweise erschreckend, insbesondere bei den Saisonniers. Die Integration in die Gesellschaft war in vielen Fällen völlig ungenügend. Viele Arbeiter:innen landeten schliesslich in der IV. Die Produktivität wurde gebremst. &nbsp;</p><p>Mit den Zulassungssystemen kann und muss die «Qualität» der Migration gesteuert werden – insbesondere die Arbeitsbedingungen, die Rechte in Bezug auf Aufenthalt und soziale Sicherheit sowie die Qualifikation. Hier schneidet die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit einem wirksamen Lohnschutz besser ab als Kontingents- oder Punktesysteme, wie Vergleiche zeigen.&nbsp;<br>Die Höhe der Einwanderung ist eine Folge der Wirtschaftslage, sowie der Internationalisierung der Wirtschaft und der Verbreitung des Internets bei der Stellensuche. Vor dem Jahr 2000 musste man lokale Zeitungen kaufen, um zu erfahren, welche Stellen ausgeschrieben waren. Nach dem Jahr 2000 hat sich der Stellenmarkt ins Internet verlagert, so dass die offenen Stellen weltweit sichtbar wurden. Die EU hat die Personenfreizügigkeit bereits 1993 eingeführt, die Schweiz erst 2002/2004. Doch die Immigration ist in den Niederlanden und in Dänemark in den letzten 20 Jahren stärker gestiegen als in der Schweiz.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10662</guid><pubDate>Fri, 06 Jun 2025 11:33:09 +0200</pubDate><title>Lohnschutz in vielen Kantonen ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-in-vielen-kantonen-ungenuegend</link><description>FlaM-Bericht 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein starker Lohnschutz ist wichtig für die Arbeitnehmenden. Das zeigt der heute vom SECO veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM). Überall, wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt. Leider bleibt der Lohnschutz lückenhaft. Viele Kantone setzen die FlaM nicht richtig um. Die Kantone müssen mehr kontrollieren und bei wiederholtem Lohndumping Mindestlöhne erlassen.</p><p>Im Jahr 2024 haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure rund 140’000 Löhne bei Schweizer Arbeitgebern und bei Entsendebetrieben aus dem Ausland überprüft. In fast jedem fünften Betrieb haben sie zu tiefe Löhne oder eine Scheinselbständigkeit entdeckt. In Branchen mit Gesamtverträgen (GAV), wo die Mindestlöhne klar definiert sind, zahlen sogar 31 Prozent der kontrollierten Betriebe zu wenig. In Branchen ohne GAV mit Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) setzen einzelne Kantone die Massstäbe für orts- und branchenübliche Löhne zu tief an. Dadurch kommen auch Arbeitgeber mit Dumping-Löhnen durch die Kontrollen.</p><h3 class="heading--h5">Fehlbare Schweizer Arbeitgeber weigern sich korrekte Löhne zu zahlen</h3><p>In Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten GAV oder einem NAV werden fehlbare Arbeitgeber sanktioniert und Löhne müssen nachbezahlt werden. In Branchen ohne allgmeinverbindlich erklärte GAV und NAV werden die Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen in «Verständigungsverfahren» lediglich aufgefordert die Löhne anzupassen. Neun von zehn Entsendebetriebe mit zu tiefen Löhnen tut dies. Bei den fehlbaren Schweizer Arbeitgebern ist es dagegen nur jedes zweite Unternehmen. Die andere Hälfte weigert sich korrekte Löhne zu zahlen.</p><h3 class="heading--h5">Kantone setzen FlaM ungenügend um</h3><p>Das Gesetz ist klar: Wo es zu wiederholtem Lohndumping kommt, muss ein NAV mit Mindestlöhnen erlassen oder ein bestehender GAV allgemeinverbindlich erklärt werden. Das passiert allerdings nur in Ausnahmefällen, obwohl in allen Kantonen wiederholt zu tiefe Löhne festgestellt werden und die Verständigungsfahren mit Schweizer Arbeitgebern regelmässig scheitern.</p><p>Die grossen Ausnahmen sind Tessin und Genf. Sie setzten auch im vergangenen Jahr die FlaM gewissenhaft um. Sie kontrollieren regelmässig – im Tessin wird jeder ansässige Arbeitgeber ohne AVE GAV oder NAV alle vier Jahre kontrolliert, in Genf alle zehn Jahre. Die beiden Kantone erlassen zudem NAV-Mindestlöhne, wenn sie wiederholt Lohndumping feststellen. 19 von 25 NAV mit Mindestlöhnen stammen aus dem Tessin und Genf.</p><p>Die meisten anderen Kantone kontrollieren viel weniger. Im Durchschnitt werden Schweizer Arbeitgeber ohne AVE GAV oder NAV nur alle 26 Jahre kontrolliert. Zudem weigern sich die meisten anderen Kantone, Mindestlöhne zu erlassen, obwohl sie wiederholt Lohnunterbietungen feststellen und Verständigungsverfahren häufig scheitern. Zu den Kantonen, die durchschnittlich kontrollieren, viele Verstösse feststellen, aber keine Massnahmen ergreifen, gehören unter anderem Zürich, die beiden Basel, Aarau oder Freiburg.</p><p>Noch schlimmer ist die Situation in Kantonen, die kaum kontrollieren und – gemessen an den auffällig tiefen Verstossquoten – sehr tiefe Massstäbe für Lohndumping anwenden. Dazu gehören unter anderem Zug, Wallis, Bern, Solothurn oder Thurgau, wo Schweizer Arbeitgeber nur alle 158, 150, 60, 56 bzw. 45 Jahre kontrolliert werden.</p><h3 class="heading--h5">FlaM müssen überall umgesetzt werden</h3><p>Der Bericht zeigt: Die flankierenden Massnahmen sind wichtig, eine Schwächung des Lohnschutzes wäre fatal. Zu viele Arbeitgeber respektieren die orts- und branchenüblichen Löhne nicht. Die Kantone sind in der Pflicht mehr zu tun. Die FlaM müssen verbindlich durchgesetzt werden:</p><p>• Dort, wo kaum kontrolliert wird, müssen mehr Kontrollen durchgeführt werden.</p><p>• Es dürfen nicht weiter Dumping-Ansätze zur Definition von Orts- und Branchenüblichkeit herangezogen werden.</p><p>• Bei wiederholtem Lohndumping müssen Mindestlöhne erlassen werden – wie es das Gesetz vorsieht.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_Bauarbeiter-in-Halle-Protesthaltung_AntonioRecena-photocase_7f25818a14.jpg" length="141605" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10633</guid><pubDate>Wed, 14 May 2025 16:13:01 +0200</pubDate><title>Stabile, funktionierende Stromversorgung gefährdet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/stabile-funktionierende-stromversorgung-gefaehrdet</link><description>Entscheide des Bundesrates zu den Abkommen mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die gute und geregelte Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU ist angesichts der undemokratischen Grossmachtpolitik der Regierenden im Westen wie im Osten noch wichtiger. Der SGB befürwortet ein Abkommen mit der EU, wenn der Lohnschutz und der Service public gesichert sind. Die vom Bundesrat im März beschlossenen Massnahmen sichern den Lohnschutz ab. Beim Strom hingegen wird der Service public durch das Stromabkommen gefährdet. Der SGB lehnt dieses spezifische Abkommen daher ab. Die heute vom Bundesrat vorgestellte «Schutzklausel» ist im Grunde ein Irrweg. Bundesrat und Parlament könnten, wenn sie wollten, die Arbeitslosigkeit schon heute wirksam bekämpfen, mit Massnahmen, die dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) entsprechen. Der Umweg über das Schiedsgericht bringt nichts, sondern kostet nur wertvolle Zeit.</p><h4>Stabile, nicht gewinnorientierte Stromversorgung gefährdet</h4><p>Die wichtige Anbindung an das europäische Hochspannungsnetz ist bereits durch Verträge gewährleistet. Ein zusätzliches Abkommen ist für die Versorgung in der Schweiz und in den Nachbarländern nicht zwingend. Zumal beide Seiten eine enge Kooperation im Hochspannungsnetz brauchen. Mit dem Abkommen muss die Schweiz die Stromversorgung liberalisieren. Das ist eine Gefahr für die Preisstabilität, die Versorgungssicherheit und den ökologischen Umbau.</p><p>Heute werden die Schweizer Haushalte und KMU in der Grundversorgung mit Strom zu fairen und stabilen Preisen versorgt. Mittelfristig spüren sie zwar auch Strompreisschwankungen, aber sie dürfen per Gesetz nicht abgezockt werden. Vor allem muss &nbsp;der hier produzierte Strom zu Produktionskosten abgegeben werden und darf sich nicht an Marktpreisen orientieren, die sehr viel höher sein können. Dafür verantwortlich, dass das so funktioniert, sind die integrierten Energieversorger und Stadtwerke. Damit diese planen und optimieren können, müssen sie Verteilung, Produktion, Nachfrage und Angebot aus einem Guss zusammenbringen können.</p><p>Mit dem Stromabkommen würde die integrierte Grundversorgung über die Marktöffnung de facto abgeschafft. Anstelle der kostenbasierten Preise der öffentlichen, nicht gewinnorientierten Versorger würden Marktpreise eingeführt. Die grössten integrierten Versorger müssten gemäss EU-Recht aufgespalten werden. Die mit dem Stromgesetz ebenfalls verschärften Vorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien im Inland wären diskriminierend" und müssten aufgehoben werden. Was das Abkommen zudem für die zentrale Schweizer Wasserkraft und die anstehenden Neuvergaben der Konzessionen bedeutet, ist im Konkreten noch unklar; eine Analyse der Vertragstexte wird dies zeigen müssen.</p><h4>«Schutzklausel» bringt nichts, Arbeitslosigkeit können Bundesrat und Parlament schon heute bekämpfen</h4><p>Bundesrat und Parlament können Arbeitslosigkeit und andere soziale Probleme schon heute mit wirksamen, FZA-konformen Massnahmen bekämpfen, wenn sie wollen. Der in der Schutzklausel vorgesehene Umweg über das Schiedsgericht wird nichts bringen, aber wertvolle Zeit kosten. Der SGB begrüsst deshalb, dass der Bundesrat heute entschieden hat, vor der Anrufung der Schutzklausel innenpolitische, FZA-konforme Massnahmen (Konjunkturpakete, bessere Vermittlung und Ausbildung von Arbeitslosen usw.) zu prüfen.</p><p>Mit der Schutzklausel orientiert sich der Bund am früheren Kontingentssystem, das er im Jahr 2002 beerdigt hat, weil es nicht funktionierte und viele Probleme mit sich brachte. Es galt als bürokratisch, innovationshemmend und es förderte prekäre Arbeit. Die Einwanderung in die Schweiz folgt vor allem der Konjunktur. Wenn die Wirtschaft wächst und die Arbeitslosigkeit tief ist, rekrutieren die Arbeitgeber vermehrt Personal aus dem Ausland. In Rezessionen geht die Einwanderung zurück. Damit die Schweiz die Schutzklausel anrufen kann, muss das Land ernsthafte wirtschaftliche oder soziale Probleme haben. Das sind Phasen, in denen die Einwanderung &nbsp;ohnehin konjunkturbedingt zurückgeht.</p><p>Die früheren Erfahrungen mit Kontingenten haben gezeigt, dass die Firmen diesen ausweichen. Wenn die Daueraufenthalte begrenzt sind, stellen sie eher Kurzaufenthalter:innen oder Grenzgänger:innen ein. Oder sie weichen auf Temporärbüros aus, die ausländische Arbeitskräfte für 90 Tage an die Firmen ausleihen. Diese 90-Tage-Aufenthalte brauchen keine Bewilligung, sondern nur eine Meldung. Ob sie überhaupt beschränkt werden können, ist fraglich.</p><p>Bis die Schutzklausel greift, vergeht viel Zeit. Zuerst müsste der Bundesrat dem gemischten Ausschuss einen Antrag stellen. Dieser hat 60 Tage Zeit, dem Antrag zuzustimmen. Man kann davon ausgehen, dass dies meistens nicht der Fall sein wird, weil die EU kein Interesse daran hat. Dann geht der Antrag vor Schiedsgericht, das wieder ein halbes Jahr Zeit hat. Die Hürden vor Schiedsgericht sind relativ hoch. Die Schweiz müsste beweisen, dass sie schwerwiegende Probleme hat. Sollte das Schiedsgericht zustimmen, kann die Schweiz an die Umsetzung gehen. Je nachdem braucht es dazu noch einen referendumsfähigen Bundesbeschluss.</p><p>Das alles ginge viel einfacher: Wenn die Schweiz in einer Rezession eine hohe Arbeitslosigkeit hat, geht die Einwanderung sowieso zurück und ist kein Thema. Dann braucht es Konjunkturprogramme zur Stimulierung des Konsums oder des Baus, damit das Land möglichst schnell aus der Rezession herauskommt. Auch in einer Hochkonjunktur ist es besser, die Wirtschaft direkt abzukühlen. So könnten beispielsweise öffentliche Aufträge aufgeschoben werden, oder die Nationalbank könnte die Zinsen erhöhen. Die Schutzklausel wird hingegen kein Problem lösen, sondern Probleme allenfalls noch verstärken. Nämlich dann, wenn die Schutzklausel ein rasches konjunkturpolitisches Handeln verhindert.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/umwelt-energie/Stromleitung_Hochspannung_SchweizerLandschaft_ist-makasana.jpg" length="386126" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10596</guid><pubDate>Fri, 02 May 2025 10:22:00 +0200</pubDate><title>Dossier 166: Die Personenfreizügigkeit auf dem Prüfstand</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-166-die-personenfreizuegigkeit-auf-dem-pruefstand</link><description>Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitslosigkeit in verschiedenen Migrationssystemen – ein Vergleich</description><content:encoded><![CDATA[<p>Spätestens seit die SVP ihre neuste Kündigungs-Initiative («Nachhaltigkeits-Initiative») eingereicht hat, ist die Diskussion über die Schweizer Migrationspolitik wieder lanciert. Neu ist, dass sich auch der Economiesuisse-Präsident mit migrationskritischen Äusserungen einmischt. Doch bei all dieser Kritik stellt sich die Frage, was denn die Alternative zum heutigen System mit Personenfreizügigkeit und Flankierenden Massnahmen sein könnte. Ginge es den Arbeitnehmenden mit einem Punkte- oder Kontingentssystem besser? Oder wäre gar eine «Zuwanderungsabgabe» eine Alternative?</p><p>Bereits ein Vergleich der Einwanderungsstatistiken verschiedener Länder zeigt, dass die unterschiedlichen Zulassungssysteme zu keinen wesentlichen Unterschieden bei den Einwanderungszahlen führen. Diese Beobachtung bestätigte, im Rückblick auf die Schweizer Einwanderungsgeschichte, auch der frühere oberste Migrationsbeamte, Staatssekretär Mario Gattiker. Vor der Personenfreizügigkeit wurden «die Kontingente stets der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt angepasst, eine Begrenzung der Zuwanderung gab es nicht» (NZZaS, 14. August 2018).&nbsp;</p><p>Mit den Zulassungssystemen kann und muss jedoch die «Qualität» der Migration gesteuert werden – insbesondere die Arbeitsbedingungen, die Rechte in Bezug auf Aufenthalt und soziale Sicherheit sowie die Qualifikation. Hier schneidet die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit einem wirksamen Lohnschutz besser ab als Kontingents- oder Punktesysteme, wie ein Vergleich zeigt. Das <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/166d__DL_Migrationssysteme.pdf">vorliegende SGB-Dossier</a> vergleich und bewertet die verschiedenen Migrationssysteme und zeigt, weshalb die Personenfreizügigkeit mit flankierenden Massnahmen hervorragend abschneidet.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Bauarbeiter-Stahltraeger_vm-ist.jpg" length="215997" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10536</guid><pubDate>Fri, 21 Mar 2025 15:27:22 +0100</pubDate><title>Lohnschutzpaket sichert die Löhne in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutzpaket-sichert-die-loehne-in-der-schweiz</link><description>Bundesrat zu den innenpolitischen Lohnschutz-Gesprächen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich in den letzten Wochen in den innenpolitischen Verhandlungen zum Lohnschutz dafür eingesetzt, dass die Verschlechterungen durch das EU-Abkommen korrigiert werden. Der Bundesrat hat heute das Verhandlungsresultat der Sozialpartner übernommen. Das innenpolitische Lohnschutzpaket gleicht die drohenden Rückschritte beim Lohnschutz aus. Der SGB begrüsst daher die Zustimmung des Bundesrates zu diesem Sozialpartner-Kompromiss. Die abschliessende Beurteilung der Gewerkschaften er-folgt nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen.</p><p>Das EU-Abkommen schwächt nicht nur den Lohnschutz, sondern erleichtert auch den Marktzugang für zwielichtige und halbkriminelle Firmen, indem beispielsweise die Kaution abgeschafft wird. Die Schweiz ist als Zielland mitten in Europa extrem attraktiv. Ohne Lohnschutz können Firmen Schweizer Preise verlangen und ausländische Löhne zahlen. Im Unterschied zu Dänemark und anderen Ländern können in der Schweiz Firmen aus EU-Mitgliedstaaten mit 250 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in ihrer Landessprache arbeiten. Dazu kommen Subunternehmerstrukturen und ähnliche Entwicklungen, welche die Basis der Gesamtarbeitsverträge aushöhlen.</p><h4>Schweizer Spesen und Haftung für Subunternehmer</h4><p>Die sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Massnahmen stärken die Prävention, indem Aufträge künftig wesentlich häufiger an korrekte Firmen vergeben werden. Bei öffentlichen Aufträgen muss vorab geprüft werden, ob Firmen bereits gegen die Schweizer Arbeitsbedingungen verstossen haben. Erstunternehmen müssen neu die Bussen der Subunternehmen zahlen, wenn sie nicht sicherstellen, dass deren Löhne korrekt sind. Die Effizienzverbesserungen im Meldeverfahren erhöhen zudem die Kontrollqualität. Bei den Spesen gibt es eine klare gesetzliche Vorschrift, dass die Schweizer Ansätze bezahlt werden müssen.</p><h4>Wichtige Schritte in die richtige Richtung</h4><p>Bei der Ausweitung von Gesamtarbeitsverträgen auf ganze Branchen (Allgemeinverbindlicherklärung) gibt es eine Anpassung der völlig veralteten Anforderungen aus dem Jahr 1956, als der Schweizer Arbeitsmarkt weitgehend geschlossen war. Der SGB bedauert allerdings, dass die zeitgemässeren Quoren nur für bestehende Gesamtarbeitsverträge gelten. Gerade in wachsenden Branchen mit ungenügenden Arbeitsbedingungen, wie der privaten Pflege oder den Kitas, bringt das keine Verbesserung.</p><p>Arbeitnehmende, die sich im Betrieb oder in Gesamtarbeitsverträgen sozialpartnerschaftlich einsetzen, müssen gegen Kündigungen geschützt sein. Sonst können sie ihre Funktion nicht wahrnehmen. Der heute vom Bundesrat verabschiedete Vorschlag verbessert die Situation für bestimmte Gruppen. Diese Verbesserungen gehen zwar in die richtige Richtung und sind wichtig, decken aber nicht alle betroffenen Personen ab.</p><p>Neben dem Lohnschutz hält der SGB daran fest, dass der Service public beim Strom und bei der Bahn gewährleistet sein muss.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10515</guid><pubDate>Wed, 19 Feb 2025 14:52:49 +0100</pubDate><title>Erster Schritt in die richtige Richtung, weitere Massnahmen unverzichtbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/erster-schritt-in-die-richtige-richtung-weitere-massnahmen-unverzichtbar</link><description>Bundesrat zu den innenpolitischen Lohnschutz-Gesprächen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt die Öffnung gegenüber der EU, wenn die Löhne und der Service Public gesichert sind. Der heutige Orientierungsbeschluss des Bundesrates zu den innenpolitischen Verhandlungen korrigiert einen Teil der Verschlechterungen beim Lohnschutz. Das ist grundsätzlich positiv. Allerdings gibt es noch bedeutenden Handlungsbedarf. Bei der konkreten Ausarbeitung wird der SGB darauf bestehen, dass die Massnahmen wirksam und praxisnah gestaltet werden.&nbsp;</p><p>Das Abkommen schwächt nicht nur den Lohnschutz, sondern es erleichtert auch den Marktzugang für zwielichtige und halbkriminelle Firmen – indem beispielsweise die Kaution abgeschafft wird. Die Schweiz ist als Zielland mitten in Europa extrem attraktiv. Ohne Lohnschutz können die Firmen Schweizer Preise verlangen und ausländische Löhne zahlen. Im Unterschied zu Dänemark und anderen Ländern können in der Schweiz Firmen aus EU-Mitgliedstaaten mit 250 Mio. EinwohnerInnen in ihrer Landessprache arbeiten. Dazu kommen Subunternehmerstrukturen und ähnliche Entwicklungen, welche die GAV-Basis aushöhlen.&nbsp;</p><p>Die flankierenden Massnahmen müssen deshalb verstärkt und nicht geschwächt werden. Zentral ist, dass die aus dem Jahr 1956 stammenden Bedingungen für die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen an die heutige Realität angepasst werden. Niemand würde heute mit einem Flugzeug dieses Baujahrs in die Ferien fliegen wollen. Auch der Kündigungsschutz sollte mindestens ILO-konform werden, damit das «Level playing field» gewährleistet ist, also gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet sind.&nbsp;</p><p>Die Delegiertenversammlung des SGB hat am 31. Januar 2025 Forderungen verabschiedet. Die AVE-Quoren sollten generell gesenkt werden. Die Temporärarbeit muss beschränkt werden. Die Schweiz sollte eine Auftraggeberhaftung einführen. Bund und Kantone sollten im Missbrauchsfall Normalarbeitsverträge einführen «müssen» und nicht nur «können» u. a.&nbsp;</p><p>Die Beschlüsse des Bundesrats sind ein erster, wichtiger Schritt. Die entscheidende Phase mit der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen steht aber noch bevor. Das Ergebnis muss einen wirksamen autonomen Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen garantieren, damit die neuen Abkommen der Arbeitnehmenden in der Schweiz zugutekommen.&nbsp;</p><p>Neben dem Lohnschutz hält der SGB daran fest, dass der Service Public beim Strom und bei der Bahn gewährleistet sein muss.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10490</guid><pubDate>Wed, 12 Feb 2025 09:53:31 +0100</pubDate><title>Neubesetzung der Direktion für Arbeit ist eine Provokation für die Arbeitnehmenden in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/neubesetzung-der-direktion-fuer-arbeit-ist-eine-provokation-fuer-die-arbeitnehmenden-in-der-schweiz</link><description>Guy Parmelin wählt radikalen Arbeitsdirektor</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Direktion für Arbeit ist für die Arbeitnehmenden das wichtigste Amt des Bundes. Sie ist zuständig für den Lohnschutz, das Arbeitsgesetz sowie für die Reintegration und die soziale Absicherung der Arbeitslosen. Die Wahl von Jérôme Cosandey als Leiter dieser Direktion ist eine schlechtes Signal an die Arbeitnehmenden.&nbsp;</p><p>Cosandey war Mitglied der Geschäftsleitung von Avenir Suisse, als diese Organisation marktradikale, ideologische Positionen vertrat: Abschaffung des Lohnschutzes, Verlängerung der Arbeitszeit und Abbau von Mindestregeln bei den Arbeitsbedingungen. Dass diese Agenda nun mit dieser Fehlbesetzung in der Direktion für Arbeit Einzug erhält, ist eine Gefahr für die arbeitenden Menschen im Land.</p><p>Cosandey hat weder Erfahrung in Arbeitsmarktpolitik, noch in Sozialpartnerschaft, noch in der Arbeitsvermittlung oder in den Arbeitslosenkassen. Er hatte nie Verantwortung für grosse IT-Projekte, wie er sie im Seco verantworten muss. Noch hat er Führungserfahrung mit grossen Teams, tripartiten Strukturen mit Sozialpartnern und Kantonen oder der Verwaltung.</p><p>Bereits die Integration der Direktion für Arbeit (früher BIGA) in das Seco war ein Fehler. Die soziale, sozialpartnerschaftliche und integrative Kultur der Direktion wurde zunehmend durch die wirtschaftsliberale Laissez-Faire-Haltung des Seco angegriffen. Unter Boris Zürcher, der ebenfalls von Avenir Suisse kam, entwickelte die Direktion eine immer grössere Schlagseite gegen die Interessen der Arbeitnehmenden. Der Lohnschutz wurde ausgebremst und nicht weiterentwickelt. Die Informatikprojekte der Arbeitslosenversicherung hatten immer mehr Verspätung und wurden teurer.&nbsp;</p><p>Der SGB fordert, dass die Direktion für Arbeit aus dem Seco herausgelöst wird, damit sie wieder ihre frühere, integrative Arbeitsweise aufnehmen kann. Aufgrund der Bedeutung, welche die Direktion für die Arbeitnehmenden und den Arbeitsmarkt hat, muss die Leitung durch den Gesamtbundesrat ernannt werden.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10478</guid><pubDate>Fri, 31 Jan 2025 16:43:04 +0100</pubDate><title>Löhne und Service Public sichern</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/loehne-und-service-public-sichern</link><description>Positionierung der Gewerkschaften zum Verhandlungsresultat mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>GEMEINSAME MEDIENMITTEILUNG VON SGB UND TRAVAIL.SUISSE</p><p class="lead">Heute haben die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und der Vorstand von Travail.Suisse das Verhandlungsergebnis zum neuen Abkommen mit der EU und ihre gemeinsame Position für die innenpolitischen Verhandlungen beschlossen. Das Abkommen gefährdet den Lohnschutz. Dies ist insbesondere auf die Verkürzung der Voranmeldefrist, die faktische Aufhebung der Kaution, das Infragestellen der Dienstleistungssperre und die EU-Spesenregelung zurückzuführen. Das Abkommen erleichtert den Marktzugang für Firmen aus der EU. Um den Lohnschutz zu sichern, fordern SGB und Travail.Suisse u. a. eine Garantie für die Schweizer Spesen, eine Haftung von Auftraggebern und Generalunternehmern, Massnahmen zur Förderung von Gesamtarbeitsverträgen und einen besseren Kündigungsschutz für Berufstätige, die sich für gute Arbeitsbedingungen einsetzen.</p><p>Beide gewerkschaftlichen Dachverbände haben sich in ihren Gremien heute ausführlich mit dem Verhandlungsresultat zu den EU-Verträgen beschäftigt.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa, dies gilt auch für die Lebenshaltungs-kosten. Zu ihrem Schutz hat die Schweiz auf Druck der Gewerkschaften deshalb bereits vor 20 Jahren die flankierenden Massnahmen eingeführt. Dank Gesamtarbeitsverträgen, Kontrollen und Bussen konnte in gut geschützten Branchen ein Absinken der Löhne verhindert werden. Das neu ausgehandelte Abkommen soll jedoch wesentliche Teile dieses Lohnschutzes aushöhlen. Der Handlungsdruck beim Lohnschutz wird deshalb noch grösser.</p><h4>Beschluss der SGB-Delegierten</h4><p>So diskutierte die ausserordentliche Delegiertenversammlung des SGB die bisherigen Ergebnisse sehr kritisch. In ihrer Resolution (siehe Anhang) bekennen sich die Delegierten zwar zu einer sozialen und offenen Schweiz und anerkennen die grosse Bedeutung der EU für die friedliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa. Der SGB unterstützt eine Öffnung gegenüber der EU, wenn diese den Arbeitnehmenden zugutekommt und ihnen nicht schadet.<br>Die Verschlechterungen beim Lohnschutz sind für die Delegierten aber nicht akzeptabel.</p><p><strong>Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB,</strong> betonte in seinem Votum: «Das Abkommen verschlechtert den Lohnschutz. Nun braucht es Gegensteuer. Wir werden hart verhandeln. Das Ziel ist, eine Lösung zu finden, die den Arbeitnehmenden nützt und nicht schadet.»</p><p>Die Delegierten des SGB verlangen in ihrem Beschluss neue und wirksame Massnahmen, welche die Löhne und den Service Public sichern. Konkret fordern sie unter anderem:</p><ul><li>Eine Bauherrenhaftung und Verantwortung von Auftraggebern für Verstösse ihrer Subunternehmen</li><li>Verkürzte Bearbeitungszeiten der Kantone</li><li>Nachverhandlung der Spesenregelung</li><li>Mehr allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge</li><li>Einen besseren Kündigungsschutz für Berufstätige, die sich für gute Arbeitsbedingungen und für die Arbeitssicherheit einsetzen.</li><li>Besserstellung von Temporärbeschäftigten</li><li>Keine Liberalisierung des Strommarktes</li><li>Beim internationalen Personenfernverkehr auf der Schiene müssen die Arbeitsbedingungen, das Kooperationsmodell, die Trassenvergabe und die Tarifintegration unter Schweizer Hoheit garantiert sein.</li></ul><p>Die vollständige Liste der Forderungen ist in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dv/2025/250131/DV250131D_DL_Resolution_Europa.pdf">SGB-Resolution</a> enthalten.</p><h4>Beschluss des Travail.Suisse-Vorstands</h4><p>Auch Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat heute an einer ausserordentlichen Vorstandssitzung eine Resolution (siehe Anhang) zum Verhandlungsergebnis mit der EU verabschiedet. Das Verhandlungsergebnis führt zu einer beträchtlichen Schwächung des Lohnschutzes, was insbesondere auf die Verkürzung der Voranmeldefrist, die faktische Aufhebung der Kaution und das Infragestellen der Dienstleistungssperre zurückzuführen ist.</p><p>Damit Travail.Suisse das Abkommen unterstützen kann, sind daher einerseits Kompensationsmassnahmen und andererseits eine Modernisierung des Lohnschutzes notwendig. <strong>Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich</strong> betont: «Wir sind offen, die kommenden innenpolitischen Gespräche konstruktiv in Angriff zu nehmen und nach Lösungen zu suchen. Wenn der Lohnschutz geschwächt wird und keine ausreichenden innenpolitischen Kompensationsmassnahmen beschlossen werden, wird Travail.Suisse das aussenpolitische Verhandlungsergebnis ablehnen.»<br>Zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen fordert der Vorstand von Travail.Suisse unter anderem:</p><ul><li>Das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» muss auch für die Spesen gelten. Für eine Nicht-Umsetzung der EU-Regelung braucht es wasserdichte Garantien.</li><li>Die Einführung wirksamer neuer Instrumente, die das bisherige Schutzniveau der Löhne sicherstellen.</li><li>Eine Anpassung der Arbeitgeberquoten bei den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen.</li><li>Eine gesetzliche Pflicht zum Erlass von Normalarbeitsverträgen in Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge bei wiederholten missbräuchlichen Lohnunterbietungen</li><li>Ein klares Bekenntnis der Arbeitgeberseite für eine starke Sozialpartnerschaft.</li></ul><p>Anlässlich der Europa-Debatte hat Esther Lynch, Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), heute in einer <a href="https://youtu.be/gjRslP63faI" target="https://youtu.be/gjRslP63faI " title="Solidaritätsbotschaft Esther Lynch" rel="noreferrer">Solidaritäts-Botschaft</a> ihre Unterstützung für die kritische Beurteilung des Abkommens zwischen dem Schweizer Bundesrat und der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht. Der EGB teilt laut Lynch die Besorgnis über die nachteiligen Auswirkungen dieses Abkommens auf die Rechte der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Das Abkommen schwächt die Schutzmechanismen gegen Lohndumping erheblich. Es führt sogar neue Regeln ein, die einen unlauteren Wettbewerb auf Kosten aller Arbeitnehmenden in der Schweiz unabhängig von ihrer Nationalität ermöglichen. «Der EGB steht fest an der Seite der Schweizer Gewerkschaften, wenn es um die Verteidigung der Arbeitnehmerrechte und die Aufrechterhaltung starker öffentlicher Dienstleistungen geht», erklärte Lynch.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/5/csm_250131_DV_SGB527web_0787faad3e.jpg" length="222512" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10472</guid><pubDate>Wed, 29 Jan 2025 14:09:23 +0100</pubDate><title>Probleme der Bevölkerung lösen, statt gegen AusländerInnen und Flüchtlinge hetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/probleme-der-bevoelkerung-loesen-statt-gegen-auslaenderinnen-und-fluechtlinge-hetzen</link><description>Begleitmassnahmen zur SVP-Initiative 10-Millionen-Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei vielen berufstätigen Personen ist die Lage angespannt. Die Mieten und Krankenkassenprämien belasten das Budget immer mehr. Während der Lohn nach Abzug der Teuerung stagniert. Viele haben zunehmend den Eindruck, dass es einfacher ist, im Lotto zu gewinnen, als eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die SVP nutzt diese Situation mit ihrer Initiative, um gegen AusländerInnen zu hetzen.</p><p>Arbeitgeber und Behörden lassen die Leute im Stich. So auch der Bundesrat heute. Statt dafür zu sorgen, dass die Früchte des Wohlstands und der Öffnung der Schweiz bei allen ankommen, hat er ein klapperdürres Massnahmenpaket verabschiedet. Zwar kommt vom Arbeitsmarkt bis zum Wohnen alles irgendwo vor, aber nur in Mikro-Dosen, die vergleichsweise wenig Wirkung entfalten. Auch die Arbeitgeber hetzen gegen Flüchtlinge, anstatt dass sie sich zu verdienten Lohnerhöhungen zu bekennen. Mit dieser Strategie politisiert die rechte Mehrheit im Bundesrat an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei.</p><p>Für den SGB ist klar, dass nun das Parlament Antworten auf die Probleme der Bevölkerung geben muss. Prioritär sind höhere Familienzulagen, ein Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeitende sowie ein Anschubprogramm für den gemeinnützigen Wohnungsbau.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10460</guid><pubDate>Fri, 20 Dec 2024 15:24:33 +0100</pubDate><title>Dieses Verhandlungsresultat ist ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dieses-verhandlungsresultat-ist-ungenuegend</link><description>Der SGB zum Verhandlungsabschluss mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert das vom Bundesrat als abgeschlossen erklärte Abkommen mit der EU. Aufgrund der bislang vorliegenden Informationen zeigt sich, dass damit der Lohnschutz abgebaut und der Service public geschwächt würden. Der SGB wird den endgültigen Text des Abkommens detailliert prüfen und an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung am 31. Januar 2025 das weitere Vorgehen festlegen. Vom Bundesrat fordert der SGB volle Transparenz über die Inhalte des Abkommens.</p><p>Mit dem Abkommen wird es viel schwieriger werden, Schweizer Löhne durchzusetzen. Weil die Schweiz Bussen (Konventionalstrafen) nur schwer im Ausland eintreiben kann, müssen die Firmen heute in verschiedenen Branchen eine Garantie leisten (Kaution). Diese fällt mit dem Abkommen weg. Die vorgesehene «Kaution im Wiederholungsfall» ist eine Farce und wird in der Praxis aus verschiedenen Gründen wirkungslos bleiben. Ebenfalls nicht gewährleistet ist die «Dienst-leistungssperre». Heute untersagen die Kantone 600 bis 1’000 Firmen pro Jahr, in der Schweiz zu arbeiten, weil sie nicht mit den Behörden kooperieren oder viel zu tiefe Löhne bezahlt haben. Ein weiteres Problem ist, dass die Schweiz sich mit dem Abkommen verpflichtet, die EU-Spesenregel zu übernehmen. Die Arbeitnehmenden, die im Auftrag ihrer Arbeitgeber auswärts arbeiten müssen, erhalten die Kosten für Übernachtung und Verpflegung nur noch nach den Regeln in ihrem Herkunftsland erstattet. Obwohl diese Kosten in der Schweiz europaweit zu den höchsten gehören. Die Verkürzung der Voranmeldefrist von 8 auf 4 Tage erschwert die Kontrolltätigkeit, wie ein Pilotversuch in den Kantonen BS und BL gezeigt hat.</p><p>Das Abkommen hat auch negative Auswirkungen auf den Service public, indem die Schweiz die gut funktionierende Stromversorgung liberalisieren muss und beim internationalen Personenverkehr auf der Schiene die bewährten Kooperationen mit den Bahnen in den Nachbarländern in Frage gestellt werden.</p><p>Der Inhalt des Abkommens ist erst in Grundzügen bekannt. Viele Fragen können erst beantwortet werden, wenn wir wissen, was im Abkommen genau drinsteht. Der SGB hat sich jeweils für eine Öffnung der Schweiz gegenüber der EU ausgesprochen, wenn diese den Arbeitnehmenden nützt und die Löhne gesichert sind. Er wird den Text im Detail analysieren, damit die Delegiertenver¬sammlung am 31. Januar 2025 in Kenntnis der Ausgangslage das weitere Vorgehen bestimmen kann. Er erwartet vom Bundesrat, dass dieser die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10259</guid><pubDate>Mon, 24 Jun 2024 13:19:30 +0200</pubDate><title>Vorteil Personenfreizügigkeit mit Lohnschutz – Verbesserung nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vorteil-personenfreizuegigkeit-mit-lohnschutz-verbesserung-noetig</link><description>Kommentar zum Observatoriumsbericht vom 20. 6. 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p>Spätestens seit die SVP ihre neuste Exit-Initiative («Nachhaltigkeits-Initiative») eingereicht hat, ist die Diskussion über die Schweizer Migrationspolitik wieder neu lanciert. Neu ist, dass sich auch der Economiesuisse-Präsident mit migrationskritischen Äusserungen einmischt. Doch bei all dieser Kritik stellt sich die Frage, was denn die Alternative zum heutigen System mit Personenfreizügigkeit und Flankierenden Massnahmen wäre. Ginge es den Arbeitnehmenden mit einem Punkte- oder Kontingentssystem besser?</p><p>Andere Länder wie Kanada, Australien oder das Vereinigte Königreich arbeiten mit Punktesystemen. Dort dürfen Personen einwandern, die vom Staat festgelegte Kriterien erfüllen. Also z.B. einen Uniabschluss haben und die Landessprache gut beherrschen. Tatsächlich wandern in Kanada viele Studierte ein. In der Realität arbeiten diese oft in Hilfsjobs – etwa im Gastgewerbe oder als Taxifahrer. Weil der Lohnschutz nicht gut ist, weisen Studien auch auf Lohndruck hin. Wer hingegen über das FZA in die Schweiz einwandert, braucht zuerst einen Arbeitsvertrag. Dank dieser Voraussetzung und dem Schweizer Lohnschutz sind Erwerbsbeteiligung und Lohnsituation in der Schweiz besser. In Kanada arbeiten nur 44 Prozent der in letzter Zeit eingewanderten AkademikerInnen in Stellen, die einen Hochschulabschluss brauchen. In der Schweiz ist diese Zahl viel höher.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10249</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2024 14:12:00 +0200</pubDate><title>Die Kantone tun zu wenig gegen Lohndumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-kantone-tun-zu-wenig-gegen-lohndumping</link><description>FlaM-Bericht 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein starker Lohnschutz ist wichtig für die Arbeitnehmenden. Das zeigt der heute vom SECO veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM). Überall, wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt und Löhne nachbezahlt. Leider bleibt der Lohnschutz lückenhaft. Viele Kantone tun zu wenig. Die Kantone müssen mehr kontrollieren und bei wiederholtem Lohndumping Mindestlöhne erlassen.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure rund 150’000 Löhne bei Schweizer Arbeitgebern und bei Entsendebetrieben aus dem Ausland überprüft. In fast jedem fünften Betrieb haben sie zu tiefe Löhne oder eine Scheinselbständigkeit entdeckt. In Branchen mit Gesamtverträgen (GAV), wo die Mindestlöhne klar definiert sind, zahlen sogar 27 Prozent der kontrollierten Betriebe zu wenig. In Branchen ohne GAV mit Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) setzen einzelne Kantone die Massstäbe für orts- und branchenübliche Löhne zu tief an. Dadurch kommen auch Arbeitgeber mit Dumping-Löhnen durch die Kontrollen.</p><p>In Branchen mit AVE-GAV und NAV werden fehlbare Arbeitgeber sanktioniert und Löhne müssen nachbezahlt werden. In Branchen ohne AVE-GAV und NAV werden die Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen in «Verständigungsverfahren» lediglich aufgefordert, die Löhne anzupassen. Vier von fünf Entsendebetrieben mit zu tiefen Löhnen tut dies. Bei den fehlbaren Schweizer Arbeitgebern ist es dagegen nur jedes zweite Unternehmen. Die systematische Weigerung von Schweizer Arbeitgebern, korrekte Löhne zu zahlen, darf nicht mehr weiter hingenommen werden.</p><p>Viele Kantone kontrollieren kaum. Genf, Tessin, Zürich, Waadt und Neuenburg stemmen zwei Drittel aller Kontrollen von Arbeitgebern in Branchen ohne &nbsp;AVE-GAV und NAV Das erklärt sich nicht allein mit der Grösse der Arbeitsmärkte: Im Tessin wird im Durchschnitt ein Schweizer Betrieb ohne AVE GAV und NAV einmal alle vier Jahre kontrolliert. Im Kanton Zug dagegen werden die Betriebe nur alle 140 Jahre einmal kontrolliert. Auch in Bern, Freiburg oder St. Gallen haben Lohndumper wenig zu befürchten: Kontrollen finden dort alle 90, 80 bzw. 40 Jahre statt.</p><p>Der Bericht zeigt: die flankierenden Massnahmen sind nötiger denn je. Zu viele Arbeitgeber respektieren die orts- und branchenüblichen Löhne nicht. Die Kantone sind hier in der Pflicht:</p><ul><li>Es dürfen nicht weiter Dumping-Ansätze zur Definition von Orts- und Branchenüblichkeit herangezogen werden.</li><li>Dort wo kaum kontrolliert wird, müssen mehr Kontrollen durchgeführt werden.</li><li>Bei wiederholtem Lohndumping müssen Mindestlöhne erlassen werden – wie es das Gesetz vorsieht. Bisher haben das nur wenige Kantone getan. Genf, Tessin und das Wallis sind die einzigen Kantone, die mehr als einen NAV durchsetzen. In den meisten Kantonen passiert nichts. So zum Beispiel im Kanton Zürich, wo zwar regelmässig Dumping festgestellt wird, die Dumping-Arbeitgeber dem Kantondann aber in den Verständigungsverfahren auf der Nase herumtanzen und trotzdem keine Mindestlöhne erlassen werden.</li></ul><p>So wie heute darf es nicht weitergehen: Die FlaM müssen verbindlich durchgesetzt werden. Die Ergebnisse des Berichts zeigen auch: eine Schwächung des Lohnschutzes wäre fatal.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10143</guid><pubDate>Fri, 08 Mar 2024 14:33:00 +0100</pubDate><title>Gewerkschaften bieten keine Hand für einen schlechteren Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewerkschaften-bieten-keine-hand-fuer-einen-schlechteren-lohnschutz</link><description>Bundesrat gibt im EU-Verhandlungsmandat Teile des Lohnschutzes auf</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das heute vom Bundesrat verabschiedete Mandat für die Verhandlungen mit der EU-Kommission zielt auf eine schmerzhafte Verschlechterung des Lohnschutzes. Es schafft die Kaution weitgehend ab. Es eröffnet die Möglichkeit, dass die Arbeitgeber bei auswärtigen Arbeiten die Übernachtungen und die Verpflegung nicht mehr bezahlen müssen. Es schwächt das Instrument der Dienstleistungssperre und verkürzt die Voranmeldepflicht, so dass die Kontrolle halbkrimineller Firmen schwieriger wird.</p><p>Wir Gewerkschaften haben in den letzten Monaten unsere Bereitschaft signalisiert, an einem Umbau der Flankierenden Massnahmen mitzuwirken, so dass ein Vertrag mit der EU möglich ist. Wir haben zahlreiche Lösungsvorschläge gemacht. Wir haben aber auch immer deutlich gesagt, dass wir Verhandlungen mit der EU-Kommission nicht unterstützen, welche den Lohnschutz nicht gewährleisten.</p><p>Heute müssen wir feststellen, dass der Bundesrat seinen Unterhändlern die Kompetenz gibt, Teile der Flankierenden Massnahmen in den Verhandlungen preiszugeben, ohne dass es verbindliche Zusicherungen gibt, wie die daraus entstehenden Lücken im Lohnschutz geschlossen und die bestehenden Probleme gelöst werden. Der vom Bundesrat eingeschlagene Weg ist für uns nicht gangbar.</p><p>Die Gewerkschaften haben die Bilateralen Verträge der Schweiz bisher unterstützt, unter der Bedingung, dass die Löhne und die Arbeitsbedingungen geschützt sind und der Service public gewährleistet ist. Die Bilateralen Verträge müssen den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen. Die Flankierenden Massnahmen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Denn das Dumpingrisiko ist in der Schweiz besonders hoch.</p><p>Der Bundesrat hat der Bevölkerung in der Volksabstimmung zu den Bilateralen I und zur Personenfreizügigkeit im Jahr 2000 «einen umfassenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping» versprochen. Der heutige Beschluss ist eine Abkehr von diesem Versprechen.</p><p>Beim Strom unterstützt der SGB die Bestrebungen, Teil des europäischen Hochspannungsnetzes zu bleiben. Eine Strommarktöffnung lehnt er ab, da diese negative Auswirkungen auf die Stromversorgung und die Preise im Inland haben wird. Das Wahlmodell ist für uns nicht mehr als eine Scheinlösung. Und wir sehen keinen Grund, den Service public auf der Schiene in Frage zu stellen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10109</guid><pubDate>Thu, 01 Feb 2024 17:39:25 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und den Service Public bei Strom und Bahn gewährleisten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/lohnschutz-und-den-service-public-bei-strom-und-bahn-gewaehrleisten</link><description>SGB nimmt Stellung zum Verhandlungsmandat mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB setzt sich für eine soziale, offene Schweiz ein und anerkennt die grosse Bedeutung der Europäischen Union für die friedliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa. Er unterstützt die Öffnung gegenüber der EU grundsätzlich. Das Ende des unwürdigen Saisonnierstatuts und die Einführung der Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden Massnahmen waren grosse Schritte für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, für die die Gewerkschaften gekämpft haben. Der SGB unterstützt Verhandlungen mit der EU zu den Bilateralen III, wenn die Löhne und der Service Public gesichert sind.</p><p>Wir vertreten den Standpunkt, dass beim Lohnschutz die Spesen, die Dienstleistungssperre und die Kaution - über die bereits ausgehandelten Ausnahmen im «Common understanding» hinaus - gesichert werden müssen. Diese Flankierenden Massnahmen müssen nicht nur von der Dynamisierung, sondern auch von der Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs ausgenommen werden. Zudem braucht es Verbesserungen im Inland: bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV und bei der Regulierung der Temporärarbeit. Beim Strom und beim internationalen Personenverkehr verlangt der SGB Kooperations- statt Marktzugangsabkommen. Eine Liberalisierung der Stromversorgung und des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene lehnen wir ab.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10076</guid><pubDate>Fri, 15 Dec 2023 15:03:50 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und Service Public sichern: Bundesrat muss nachbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-und-service-public-sichern-bundesrat-muss-nachbessern</link><description>Der SGB zum Verhandlungsmandat mit der EU </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat die Öffnung gegenüber der EU bisher immer mitgetragen, wenn sie den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützte. Im Hinblick auf die bevorstehenden Verhandlungen zur Erweiterung der Bilateralen Verträge heisst das, dass insbesondere der Lohnschutz und der Service public gewährleistet sein müssen.</p><p>Der SGB fordert konkret, dass beim Lohnschutz die Spesen, die Dienstleistungssperre und die Kaution gesichert werden. Zudem braucht es Verbesserungen im Inland: bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von Gesamtarbeitsverträgen und bei der Regulierung der Temporärarbeit. Beim Strom und beim internationalen Personenverkehr verlangt der SGB Kooperations- statt Marktzugangsabkommen, damit der Service public gewährleistet bleibt. Im Stromdossier braucht es eine Lösung im Hochspannungsbereich – und nicht den Anschluss an den liberalisierten EU-Binnenmarkt. Der Bundesrat muss deshalb beim Mandat nachbessern.&nbsp;</p><p>Die Bundesverwaltung hat in den Sondierungsgesprächen erhebliche Zugeständnisse gemacht, die den Lohnschutz und den Service public beim Strom und bei der Bahn gefährden. Beispielsweise würden die heutigen Schutzmassnahmen der Kaution und der Dienstleistungssperre geschwächt oder fast wirkungslos. Zusätzlich müsste die Schweiz das EU-Spesenrecht übernehmen (Spesen gemäss Herkunftsland), was zu Lohndruck und unfairer Konkurrenz führen würde. Bei der Stromversorgung und beim internationalen Schienenverkehr drohen statt regulierter Grundversorgung und Kooperation Wettbewerb und Liberalisierung. Ein erstes positives Zeichen ist immerhin, dass der Bundesrat die Absicht hat, über das «Common Understanding» hinauszugehen und wenigstens die Spesenfrage zu verhandeln.</p><p>Der Lohnschutz in der Schweiz ist – unabhängig von Abkommen – bereits seit Längerem unter Druck. Prekäre Anstellungsformen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die kurzlebigen Lieferketten bedrohen die Gesamtarbeitsverträge. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen und zu lösen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10014</guid><pubDate>Wed, 08 Nov 2023 14:47:48 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und Service public sichern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-und-service-public-sichern</link><description>Verhandlungsmandat mit der EU-Kommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat auf Basis der Sondierungsgespräche ein Mandat für Verhandlungen mit der EU ausarbeiten will. Der SGB unterstützt die Entwicklung eines Verhandlungsmandates unter der Bedingung, dass der Lohnschutz und der Service public gewährleistet sind.</p><p class="Text">Die Bundesverwaltung hat in den Sondierungsgesprächen erhebliche Zugeständnisse gemacht, die den Lohnschutz und den Service public beim Strom und bei der Bahn gefährden. Das Ergebnis der Sondierungen ist deshalb keine tragfähige Basis für einen Verhandlungsabschluss. Der Bundesrat muss diese Fehler korrigieren und in den Verhandlungen mit der EU die Interessen der Schweizer Bevölkerung vertreten. Er muss in den Verhandlungen den Lohnschutz und den Service public sichern. Die Behauptung des Bundesrates, der Service public werde in den Verhandlungen nicht tangiert, ist irreführend. Auf einer solchen Grundlage wird kein erfolgreicher Abschluss möglich sein.</p><p class="Text">Der Lohnschutz in der Schweiz ist – unabhängig von Abkommen – bereits seit Längerem unter Druck. Prekäre Anstellungen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die kurzlebigen Lieferketten bedrohen die Gesamtarbeitsverträge. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen. Insbesondere deshalb sind sie ungelöst.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10010</guid><pubDate>Mon, 06 Nov 2023 10:47:45 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und Service public statt Liberalisierungsprogramm</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-und-service-public-statt-liberalisierungsprogramm</link><description>SGB und Travail.Suisse zur Europapolitik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB und Travail.Suisse sind sehr besorgt über den Verlauf der Gespräche mit der EU-Kommission. Aus dem Projekt eines «institutionellen Abkommens» ist mittlerweile ein Liberalisierungsprogramm geworden. Die mit den Sondierungen beauftragte Bundesverwaltung hat in den Gesprächen einem Abbau des Lohnschutzes und des Service public zugestimmt: Arbeitnehmende, die vom Ausland in die Schweiz entsandt werden, würden keine Schweizer Spesen mehr erhalten und die Sanktionsinstrumente der Kaution und der Dienstleistungssperre würden ihre Wirkung verlieren. Neu wäre der Lohnschutz dem Generalverdacht ausgesetzt, dass er den Marktzugang der Firmen behindert. Dazu kommen die vollständige Liberalisierung des Strommarktes für Kleinkunden sowie der Marktzugang von Flixtrain und anderen Anbietern im grenzüberschreitenden Personenverkehr.</p><p>Der Bundesrat muss diese Fehler korrigieren und in den Verhandlungen mit der EU die Interessen der Schweizer Bevölkerung vertreten. Er muss in den Verhandlungen den Lohnschutz und den Service public sichern.</p><p>Der Lohnschutz in der Schweiz ist seit längerem unter Druck. Prekäre Anstellungen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die Zunahme prekärer Stellen und die vielen Subunternehmen bedrohen die Gesamtarbeitsverträge, weil sie die Sozialpartnerschaft unterlaufen. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen. Insbesondere deshalb sind sie ungelöst.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/a/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_31e56fc3b6.jpg" length="319401" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9844</guid><pubDate>Tue, 04 Jul 2023 10:00:00 +0200</pubDate><title>Vorteile und Risiken des Freizügigkeitsabkommens</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/observationsbericht-vorteile-und-risiken-des-freizuegigkeitsabkommens</link><description>SGB-Kommentar und Analyse zum Observatoriumsbericht 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In seinem Kommentar und seiner Analyse zum Observationsbericht 2023 (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/230704_Kommentar_LampartDaniel_ObsBericht.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">vollständiges Dokument anzeigen</a>) liefert der Schweizerische Gewerkschaftsbund fundierte Argumente, Hintergründe und Daten, zeigt die Chancen aber auch die Risiken auf, die im Freizügigkeitsabkommen stecken.</p><h3 class="heading--h4">Schlussfolgerungen aus Sicht des SGB</h3><p>Die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit den flankierenden Massnahmen hat die Lage der Arbeitnehmenden insgesamt verbessert. Die «Qualität» der Einwanderung ist gestiegen. Die Anzahl Personen, die einwandert, ist hingegen relativ unabhängig von der Personenfreizügigkeit. Hier spielen die Wirtschaftslage und die Internationalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft die treibende Rolle.</p><p>Mit dem Freizügigkeitsabkommen wurde leider auch die Temporärarbeit und die Entsendung erleichtert – zwei potenziell prekäre Formen der Arbeit. Mit dem Schweizer Lohnschutz konnten grössere negative Entwicklungen bisher bekämpft werden. Doch es gibt Lücken: Temporäre können schlechtere Arbeitsbedingungen haben als Festangestellte, was der Temporärarbeit einen ungerechtfertigten Vorteil gibt. Zudem ist der Lohnschutz unvollständig. Zahlreiche Branchen und Berufe, wie der Detailhandel oder das Gesundheits- und Sozialwesen (Kitas, Heime usw.) sind nicht durch Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen geschützt.</p><p>Der SGB setzt sich dafür ein, dass die Bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit den Arbeitnehmenden nützen und nicht schaden. Er setzt sich für einen wirksamen Lohnschutz ein und lehnt Verschlechterungen klar ab. Die Anstellungsbedingungen bei den Temporären und der Schutz durch Gesamtarbeitsverträge müssen verbessert werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9830</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2023 17:21:21 +0200</pubDate><title>EU-Verhandlungsmandat: Lohnschutz und Service public müssen gewährleistet sein </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/eu-verhandlungsmandat-lohnschutz-und-service-public-muessen-gewaehrleistet-sein</link><description>Der SGB zu den Eckwerten des Verhandlungsmandats mit der Europäischen Union</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Öffnung der Schweiz gegenüber der EU, sofern sie den Arbeitnehmenden nützt und nicht schadet. Er setzt sich für eine offene Schweiz in einem sozialen Europa ein. Die Diskussionen über das Rahmenabkommen haben diese Anforderungen bisher nicht erfüllt. Auch die Entwicklungen bei den Sondierungsgesprächen waren besorgniserregend. Der Lohnschutz und der Service public sind nicht gesichert. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist irritiert, dass der Bundesrat diese ungelösten Probleme nicht öffentlich benennt.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa und braucht den besten Schutz. Der für die Bevölkerung sehr wichtige Service public muss erhalten und weiterentwickelt werden. Für den SGB ist klar: Die Gespräche mit der EU können nur auf dieser Basis zu einem erfolgreichen Abschluss kommen. Ein Verhandlungsmandat des Bundesrates muss deshalb Folgendes beinhalten:</p><ul><li>Der <strong>eigenständige Lohnschutz</strong> muss gesichert sein. Es braucht verbindliche Garantien, dass die GAV weiterhin paritätisch vollzogen werden können. Und die Schweiz muss weiterhin Instrumente wie die Dienstleistungssperre, die Arbeitsunterbrüche und die Kaution einsetzen können, um Dumping wirksam zu bekämpfen.</li><li>Eine Übernahme der EU-<strong>Spesenregelung</strong>, wonach den Arbeitnehmenden in der Schweiz keine Schweizer Spesenansätze mehr bezahlt würden, lehnt der SGB ab.</li><li>Beim Lohnschutz soll die Schweiz die <strong>Prävention </strong>stärken: Es sollen diejenigen Firmen die Aufträge erhalten, die auch korrekte Löhne zahlen. Dazu sollen die digital vorhandenen Informationen aus den Lohnkontrollen von den AuftraggeberInnen genutzt werden. Zudem sollte die Schweiz eine Bauherrenhaftung einführen. Wenn die Prävention gestärkt und zugleich das Meldeverfahren beim Bund digital verbessert wird, könnte die Schweiz auch die 8-Tage-Voranmeldefrist schrittweise verkürzen, ohne den Lohnschutz zu verschlechtern.</li><li>Die schleichende Erosion beim Lohnschutz muss gestoppt werden. Die Voraussetzung für die <strong>Allgemeinverbindlicherklärung </strong>von GAV muss an die heutige Realität angepasst werden – insbesondere das Arbeitgeberquorum gehört angepasst. <strong>Temporärbeschäftigte </strong>müssen zu den gleichen Löhnen angestellt werden wie die Festangestellten. Die Schweiz könnte hier die EU-Richtlinien zu den Mindestlöhnen und zur Temporärarbeit übernehmen.</li><li>Der SGB unterstützt die wichtige Kooperation der Schweiz mit der EU im <strong>Strom</strong>-Hochspannungsbereich. Aber eine totale Marktöffnung beim Strom lehnt er ab.</li><li>Der <strong>öffentliche Verkehr (ÖV)</strong> in der Schweiz darf nicht geschwächt werden. Eine Marktöffnung beim öffentlichen Verkehr lehnt der SGB ab. Dasselbe gilt auch für eine Beihilfenprüfung, welche den ÖV schwächt.</li><li>Die Verbesserungen, die sich aus einer Übernahme der<strong> EU-Unionsbürgerrichtlinie</strong> ergeben, wären ein Fortschritt. Dadurch erhalten EU-Staatsangehörige eine bessere soziale Absicherung und mehr Rechte, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.</li><li>Der Abschluss eines Abkommens im Bereich der <strong>öffentlichen Gesundheit</strong> und Krisenbewältigung wäre für die Schweiz positiv. Nicht verhandelbar ist jedoch in diesem Rahmen eine allenfalls beihilferechtlich erzwungene Reduktion der bereits heute zu tiefen öffentlichen Subventionen im Gesundheitswesen.</li><li>Der SGB unterstützt die <strong>Kohäsionsbeiträge </strong>an die EU, die auch erhöht werden können. Sie sind ein wichtiges, solidarisches Instrument, um die Unterschiede bei den Einkommen in Europa zu reduzieren. Positiv wäre auch, wenn die sistierten Kooperationsprojekte der Schweiz mit der EU rasch wieder weitergeführt würden. Die Schweiz und die EU haben ein grosses, gemeinsames Interesse an einer engen Zusammenarbeit in der Forschung, in der Kultur und in der Bildung.</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9804</guid><pubDate>Tue, 06 Jun 2023 16:07:34 +0200</pubDate><title>Der Lohnschutz muss gestärkt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-lohnschutz-muss-gestaerkt-werden</link><description>Der SGB zum Seco-Bericht zu den flankierenden Massnahmen (FlaM)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heute veröffentliche Bericht zu den Flankierenden Massnahmen macht deutlich, wie wichtig ein starker Lohnschutz für die Arbeitnehmenden ist. Denn überall, wo Löhne kontrolliert werden, werden Verstösse aufgedeckt und Löhne nachgezahlt. Einmal mehr legt der Bericht offen, dass im Bereich ohne GAV-Mindestlöhne zu wenig gegen Lohndumping gemacht wird.</p><p>Im vergangenen Jahr überprüften Kontrolleurinnen und Kontrolleure knapp 165’000 Löhne von Schweizer Betrieben und Entsendefirmen aus dem Ausland. Dabei haben sie in fast jeder fünften Firma zu tiefe Löhne oder eine Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen liegt die Verstossquote mit 26 Prozent etwas höher, weil hier Mindestlöhne den Dumping-Tatbestand klar definieren. In den Branchen ohne GAV oder Normalarbeitsvertrag wenden die Kantone teilweise zu tiefe Massstäbe für die Orts- und Branchenüblichkeit der Löhne an. Ein Teil der Firmen kommt so auch mit Dumpinglöhnen durch die Kontrollen.</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine GAV- oder NAV-Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Erfreulich: Bei ausländischen Entsendefirmen führt ein Verständigungsverfahren in fast 9 von 10 Fällen zu einer Anpassung der Löhne. Nicht zu tolerieren ist hingegen das Verhalten der fehlbaren Schweizer Arbeitgeber. Sie passen nur in 6 von 10 Fällen ihre Löhne an.</p><p>Trotz regelmässiger Lohnunterbietungen und vielen Schweizer Arbeitgebern, die sich auch nach Verständigung um orts- und branchenübliche Löhne foutieren, erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl es das Gesetz vorsieht. Der Kanton Genf und das Tessin zeigen, dass es anders gehen könnte. Sie kontrollieren nicht nur strenger, sondern haben in den letzten Jahren wiederholt Mindestlöhne erlassen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9796</guid><pubDate>Fri, 02 Jun 2023 10:36:44 +0200</pubDate><title>Lohnschutz in Gefahr: Öffnung muss Arbeitnehmenden nützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-in-gefahr-oeffnung-muss-arbeitnehmenden-nuetzen</link><description>SGB-Delegiertenversammlung zum Stand der Verhandlungen mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Lohnschutz ist Voraussetzung dafür, dass eine Öffnung gegenüber der EU den Arbeitnehmern nützt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat sich deshalb in Gesprächen mit Bundesrat, Arbeitgebern und Verwaltung dafür eingesetzt, dass die Probleme beim Lohnschutz gelöst werden. Nach monatelangen Gesprächen stellt sich heraus: Bis heute liegt nichts Verbindliches auf dem Tisch, ausser Verschlechterungen. Arbeitgeber und EU-Kommission bieten bis heute keine Hand für Lösungen, welche die Löhne der Arbeitnehmenden sichern. Im Gegenteil: Schweizer Arbeitsbedingungen und der Service public sind dadurch in Gefahr. Deshalb haben die Delegierten des SGB in einer Resolution die notwendige Basis für erfolgreiche Gespräche mit der EU und den Sozialpartner dargelegt. Dazu gehört eine verbindliche Garantie für den eigenständigen Lohnschutz. Die Flankierenden Massnahmen müssen verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Übernahme der EU-Spesenregelung lehnt der SGB ab – dies alleine kann für die Arbeitnehmenden tausend Franken weniger Einkommen pro Monat ausmachen. Ebenso lehnen die SGB-Delegierten die totale Marktöffnung für Strom und den öffentlichen Verkehr ab. Der Europäische Gewerkschaftsbund EGB unterstützt den SGB weiterhin im Einsatz für starke Flankierende Massahmen, damit die wirtschaftliche Öffnung auch den Arbeitnehmenden nützt – &nbsp;für eine soziale Schweiz und ein soziales Europa.&nbsp;</p><p class="heading--h4">Die verabschiedete Resolution lautet:</p><p>Der SGB setzt sich für eine soziale, offene Schweiz ein und anerkennt die grosse Bedeutung der EU für die friedliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa. Er unterstützt die Öffnung gegenüber der EU grundsätzlich.</p><p>Das Ende des unwürdigen Saisonnierstatuts und die Einführung der Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden Massnahmen waren grosse Schritte für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, für die die Gewerkschaften gekämpft haben. Das Rahmenabkommen von 2018 hätte hingegen den Lohnschutz und den Service Public verschlechtert. Deshalb hat sich der SGB dagegen ausgesprochen. Der Bundesrat hat sich danach für einen Neustart entschieden und Sondierungsgespräche mit der EU geführt. Er will Ende Juni die Eckwerte für ein Verhandlungsmandat verabschieden.</p><p>Die bisherige Entwicklung bei diesen Sondierungsgesprächen ist besorgniserregend. Der Lohnschutz und der Service Public sind nicht gesichert. Dies ist umso gefährlicher, weil es in der Schweiz Kräfte gibt, welche die Diskussionen mit der EU dafür missbrauchen, ihre Liberalisierungsprogramme durchzudrücken. Und weil die Vertreter der EU-Kommission Forderungen stellen, welche den Arbeitnehmenden mit EU- und Schweizer Pass schaden. Der Europäische Gewerkschaftsbund EGB hat sie dafür auch scharf kritisiert und steht fest an der Seite des SGB.</p><p>Beim Lohnschutz sind in den Gesprächen mit der EU sowohl der paritätische GAV-Vollzug, als auch wichtige Instrumente wie die Dienstleistungssperre und die Kaution nicht verbindlich abgesichert. Die EU-Kommission verlangt sogar, dass Firmen aus der EU ihren Angestellten in der Schweiz keine Schweizer Spesen, sondern nur die Ansätze in ihrem Herkunftsland zahlen müssen. Das alleine kann für die Arbeitnehmenden Tausend Franken pro Monat weniger Einkommen ausmachen. Diese arbeitnehmerfeindliche Haltung der für die Schweiz zuständigen EU-Kommissionsvertreter ist umso unverständlicher, als auch Hundertausende von EU-BürgerInnen nicht mehr vom Schweizer Lohnschutz profitieren könnten.</p><p>Der SGB hat sich in Gesprächen mit Bundesrat, Arbeitgebern und Verwaltung dafür eingesetzt, dass die Probleme beim Lohnschutz gelöst werden. Anders als in den Medien seit Monaten suggeriert wird, liegt heute nichts Verbindliches auf dem Tisch, ausser Verschlechterungen. Die Schweizer Arbeitgeber, welche sich aktiv für das Rahmenabkommen einsetzen, wehren sich nicht gegen Verschlechterungen beim Lohnschutz und bieten bis heute keine Hand für Verbesserungen, welche die Löhne der Arbeitnehmenden sichern.</p><p>Der Lohnschutz ist in den letzten Jahren durch die stärkere Verbreitung von Subunternehmen und Temporärarbeit anspruchsvoller geworden. Die Basis der Schweizer GAV erodiert nach und nach. Temporärarbeitende haben nach wie vor weniger Rechte als Festangestellte.</p><p>Beim Service Public geht die Diskussion in die falsche Richtung. Es droht eine komplette Öffnung des Strommarktes, obwohl die Liberalisierung in der EU in den letzten Jahren zu einem enormen Preisschub geführt hat.&nbsp;</p><p>Auch bei der Bahn drohen falsch verstandene Marktöffnung sowie Lohn-, aber auch Preisdumping. Das Bundesamt für Verkehr will die Verhandlungen mit der EU missbrauchen, um seinen Traum vom Flixtrain in der Schweiz zu realisieren. Das BAV stellt so das bewährte Schweizer Kooperationssystem in Frage, um das uns die Nachbarn beneiden.</p><p>Einer Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie steht der SGB hingegen grundsätzlich positiv gegenüber. Sie bedeutet eine rechtliche Besserstellung der Arbeitnehmenden aus dem EU-Raum.</p><p>Die EU hat auf Druck der Gewerkschaften und der sozialen Kräfte mit der Mindestlohnrichtlinie und der Richtlinie zur Temporärarbeit Verbesserungen im Lohn- und Arbeitnehmerschutz beschlossen. Zusammen mit dem EGB setzt sich der SGB dafür ein, dass auch ein soziales Abkommen zwischen der EU und der Schweiz zu Stande kommt. Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa und braucht daher den besten Schutz. Der für die Bevölkerung sehr wichtige Service public muss erhalten und weiterentwickelt werden.</p><p>Für den SGB ist klar: Die Gespräche mit der EU können nur auf dieser Basis zu einem erfolgreichen Abschluss kommen. Ein Verhandlungsmandat des Bundesrates muss deshalb Folgendes beinhalten:</p><ul><li>Der eigenständige Lohnschutz muss gesichert sein. Es braucht verbindliche Garantien, dass die GAV weiterhin paritätisch vollzogen werden können. Und die Schweiz muss weiterhin Instrumente wie die Dienstleistungssperre, die Arbeitsunterbrüche und die Kaution einset-zen können, um Dumping wirksam zu bekämpfen.</li><li>Eine Übernahme der EU-Spesenregelung, wonach den Arbeitnehmenden in der Schweiz keine Schweizer Spesenansätze mehr bezahlt werden, lehnt der SGB ab.</li><li>Beim Lohnschutz soll die Schweiz die Prävention stärken: Es sollen diejenigen Firmen die Aufträge erhalten, die auch korrekte Löhne zahlen. Dazu sollen die digital vorhandenen In-formationen aus den Lohnkontrollen von den AuftraggeberInnen genutzt werden. Zudem sollte die Schweiz eine Bauherrenhaftung einführen. Wenn die Prävention gestärkt und zu-gleich das Meldeverfahren beim Bund digital verbessert wird, könnte die Schweiz auch die 8-Tage-Voranmeldefrist schrittweise verkürzen, ohne den Lohnschutz zu verschlechtern.</li><li>Die schleichende Erosion beim Lohnschutz muss gestoppt werden. Die Voraussetzung für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV müssen an die heutige Realität angepasst wer-den – insbesondere das Arbeitgeberquorum gehört angepasst. Temporärbeschäftigte müs-sen zu gleichen Löhnen angestellt werden wie die Festangestellten. Die Schweiz könnte hier die EU-Richtlinien zu den Mindestlöhnen und der Temporärarbeit übernehmen.</li><li>Der SGB unterstützt die wichtige Kooperation der Schweiz mit der EU im Strom-Hochspannungsbereich. Aber eine totale Marktöffnung beim Strom lehnt er ab.&nbsp;</li><li>Der öffentliche Verkehr in der Schweiz darf nicht geschwächt werden. Eine Marktöffnung beim öffentlichen Verkehr lehnt der SGB ab. Dasselbe gilt auch für eine Beihilfenprüfung, welche den ÖV schwächt.&nbsp;</li><li>Die Verbesserungen, die sich aus einer Übernahme der EU-Unionsbürgerrichtlinie ergeben, wären ein Fortschritt. Dadurch erhalten EU-Staatsangehörige eine bessere soziale Absiche-rung und mehr Rechte, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.&nbsp;</li><li>Der Abschluss eines Abkommens im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Krisenbe-wältigung wäre für die Schweiz positiv. Nicht verhandelbar ist jedoch in diesem Rahmen ei-ne allenfalls beihilferechtlich erzwungene Reduktion der bereits heute zu tiefen öffentlichen Subventionen im Gesundheitswesen.</li><li>Der SGB unterstützt die Kohäsionsbeiträge an die EU, die auch erhöht werden können. Sie sind ein wichtiges, solidarisches Instrument um die Unterschiede bei den Einkommen in Eu-ropa zu reduzieren. Positiv wäre auch, wenn die sistierten Kooperationsprojekte der Schweiz mit der EU rasch wieder weitergeführt würden. Die Schweiz und die EU haben ein grosses, gemeinsames Interesse an einer engen Zusammenarbeit in der Forschung, in der Kultur und in der Bildung.&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9690</guid><pubDate>Wed, 29 Mar 2023 16:27:00 +0200</pubDate><title>Lohnschutz und Service Public müssen gewährleistet sein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/lohnschutz-und-service-public-muessen-gewaehrleistet-sein</link><description>SGB zu den heutigen Beschlüsse der Bundesrats-Klausur zur Europapolitik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat heute das weitere Vorgehen bei den Gesprächen mit der EU festgelegt. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar, dass der Lohnschutz und der Service Public gewährleistet sein müssen.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa. Sie ist offen wie kein anderes europäisches Land – die Hälfte der Firmen aus der EU kann beispielsweise in ihrer Landessprache in der Schweiz tätig sein. Darum braucht die Schweiz den besten Lohnschutz. Die EU-Firmen profitieren heute von diesem Marktzugang. Sie erwirtschaften rund 2 Mrd. Franken pro Jahr in der Schweiz.</p><p>Auch im Service Public hat die Schweiz eine besondere Situation, die gewährleistet bleiben muss. Beispielsweise hat die Schweiz den Strommarkt für die Haushalte nicht geöffnet, aus guten Gründen wie die starken Strompreiserhöhungen im Ausland zeigen. Der Personenverkehr auf der Schiene ist kooperativ organisiert. Eine Liberalisierung wie in der EU wäre nicht nur schlecht für die Löhne, sondern bei der starken Belastung des Schweizer Schienennetzes nicht praktikabel.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_fd90ebc879.jpg" length="1214845" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8332</guid><pubDate>Thu, 07 Jul 2022 10:00:00 +0200</pubDate><title>Mit den Flankierenden Massnahmen gegen Lohndruck und prekäre Arbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mit-den-flankierenden-massnahmen-gegen-lohndruck-und-prekaere-arbeit</link><description>SGB zum Observatoriumsbericht 20 Jahre Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor 20 Jahren trat die Personenfreizügigkeit mit der EU in Kraft. In der Schweizer Migrationspolitik begann ein neues Kapitel. Berufstätige mit Daueraufenthalt erhielten mehr Rechte, wodurch sie besser gegen Missbrauch geschützt waren. Gleichzeitig hat die Schweiz aber auch prekäre Formen der Arbeit erleichtert, welche unsere Löhne und Arbeitsbedingungen gefährden. Firmen aus EU-Ländern mit wesentlich tieferen Löhnen konnten ab 2004 ihre Dienstleistungen in der Schweiz bis 90 Tage frei erbringen (Entsendungen). Und die Temporärbüros durften neu Kurz- und KürzestaufenthalterInnen sowie GrenzgängerInnen aus der EU in der Schweiz verleihen. Die Gewerkschaften bezogen deshalb eine klare Position: Sie stimmten der Einführung der Personenfreizügigkeit nur zu, wenn die Löhne geschützt sind. Die Flankierenden Massnahmen wurden eingeführt. Der Bundesrat versprach in der Volksabstimmung einen «umfassenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping».</p><p>Die Personenfreizügigkeit und die Flankierenden Massnahmen haben sich grundsätzlich für die Arbeitnehmenden bewährt. Dank Lohnkontrollen, Bussen und anderer Durchsetzungsmassnahmen kamen die Schweizer Löhne nie grossflächig unter Druck. Lohndumping war und ist zwar an den Arbeitsplätzen eine Realität. Jeder fünfte Arbeitgeber bleibt mit zu tiefen Löhnen in den Kontrollen hängen. Aber genereller Lohndruck kann dank der Flankierenden Massnahmen und ihrer präventiven Wirkung verhindert werden. Die heutigen Instrumente sind daher ein wichtiges Fundament für die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit.</p><p>Trotz der Kontrollen haben die prekären Arbeitsformen der Entsendungen, der Temporärarbeit sowie der Kürzestaufenthalte seit Einführung der Personenfreizügigkeit stark zugenommen. Dieser Teil der Personenfreizügigkeit wird oft übersehen. Die Entsendungen sind eigentlich eine kleine «Dienstleistungsfreiheit» und keine Personenfreizügigkeit. Hier kommen die Angestellten über ihre Firmen in die Schweiz und sind nicht in der Schweiz angestellt. Sie werden auf dem deutschen oder dem polnischen Arbeitsmarkt rekrutiert und haben entsprechend tiefere Löhne. Gewerkschaftlich können sie sich nicht organisieren, weil sie nur vorübergehend in der Schweiz tätig sind. Dementsprechend grösser ist das Dumpingpotenzial.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa und ist sprachlich offen wie kein anderes europäisches Land. Darum braucht die Schweiz auch den besten Lohnschutz. Und darum muss dieser Lohnschutz auch verteidigt werden. Die Flankierenden Massnahmen haben aber nach wie vor empfindliche Lücken. Es gibt beispielsweise keine umfassenden Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen im Detailhandel oder im Gartenbau, obwohl auch dort regelmässig Lohnunterbietungen festgestellt werden.</p><p><i><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/220707_Kommentar_LampartDaniel_ObsBericht.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Hier der vollständige Kommentar als PDF</a></i></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiter-Baustelle-schwitzend_iStock-Tempura.jpg" length="397646" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8312</guid><pubDate>Wed, 22 Jun 2022 12:54:00 +0200</pubDate><title>Sozialpartner unterstützen Empfehlung der EFK nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sozialpartner-unterstuetzen-empfehlung-der-efk-nicht</link><description>Bericht zum Vollzug der «Flankierenden Massnahmen» FlaM</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der nationalen Tripartiten Kommission des Bundes hatten die Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen Gelegenheit, zum Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) «Prüfung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit» Stellung zu nehmen.</p><p>Die EFK misst in ihrer Würdigung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) der Tatsache, dass der Gesetzgeber die FlaM und ihre Instrumente bewusst in ihrer heutigen Form ausgestaltet hat, zu wenig Bedeutung bei. Verschiedene Feststellungen und Empfehlungen tangieren daher das ganze Vollzugsdispositiv der FlaM sowie deren rechtlichen Grundlagen. Der Gesetzgeber hat für die FlaM bewusst einen dezentralen und dualen Vollzug gewählt, der den regionalen und branchenspezifischen Gegebenheiten am besten Rechnung trägt.&nbsp;</p><p>Vor Einführung der Personenfreizügigkeit und der FlaM wurden die Lohn- und Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitskräfte im Voraus (ex ante) und systematisch überprüft. Eine nachgängige Kontrolle der gemeldeten Bedingungen fand nicht statt. Es gab folglich keine Garantie, dass die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen effektiv eingehalten wurden. Mit den FlaM erfolgen die Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen (ex post), risikobasiert sowie auf der Grundlage einer umfassenden, evidenzbasierten Arbeitsmarktbeobachtung. Es soll dort kontrolliert werden, wo das Risiko von Unterbietungen resp. Verstössen gegen die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen am grössten ist. Meldepflichtige Dienstleistungserbringer kommen aus Arbeitsmärkten mit tieferen Löhnen als in der Schweiz, was das Risiko von Unterbietungen bereits substanziell erhöht.</p><p>Wichtig ist zudem die Tatsache, dass Schweizer Arbeitgeber viel gründlicher kontrolliert werden (z.B. rückwirkend für mehrere Jahre). Sie unterliegen weiter zusätzlichen Kontrollen wie z. B. in den Bereichen Schwarzarbeit, Gesundheit und Sicherheit. Aufgrund der dargelegten Einschätzung können der Schweizerische Arbeitgeberverband sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der Schweizerische Gewerbeverband und Travail.Suisse die Empfehlungen der EFK mehrheitlich nicht nachvollziehen und daher nicht unterstützen. Diese Beurteilung trifft insbesondere auch auf die Empfehlung zu, die Kontrollen von Entsendebetrieben zu reduzieren.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/a/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_31e56fc3b6.jpg" length="319401" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8291</guid><pubDate>Thu, 09 Jun 2022 14:19:28 +0200</pubDate><title>Lohnschutz von zentraler Bedeutung, schärferer Vollzug nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-von-zentraler-bedeutung-schaerferer-vollzug-noetig-1</link><description>Zum Bericht des Seco zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen (FlaM)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa und gleichzeitig einen der offensten Arbeitsmärkte. Die Arbeitnehmenden in der Schweiz sind daher besonders auf einen wirksamen Lohnschutz angewiesen. Der Bericht zu Flankierenden Massnahmen zeigt die Notwendigkeit des Lohnschutzes: Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure gegen 140’000 Löhne überprüft. Dabei haben sie bei fast jeder fünften Firma zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (rund 30 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrollen entgeht. Die Verstossquoten betragen hier 14 Prozent (ausländische Entsendefirmen) bzw. 10 Prozent (Schweizer Unternehmen)</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Positiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leistet. Nicht tolerierbar ist jedoch das Verhalten der Schweizer Unternehmen. Sie haben in über 700 Fällen zu tiefe Löhne bezahlt. Doch nur etwas über 300 befolgten die Aufforderung der Kantone, ihre Löhne zu korrigieren. Dennoch erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz so vorgesehen wäre.</p><h3 class="heading--h4">Kontrollen vielerorts zu selten</h3><p>Die Kontrollaktivität der Kantone ist leider nach wie vor sehr unterschiedlich. Positiv ist das Engagement der Kantone Tessin und Genf, die viele Schweizer Arbeitgeber kontrollieren. Ganz anders in gewissen Kantonen wie zum Beispiel Bern, Freiburg, Wallis oder Zug, die nur rund 1 Prozent oder sogar noch weniger Firmen überprüfen. Ein Schweizer Unternehmen wird im Durchschnitt nur rund alle 100 Jahre kontrolliert. Dieser Missstand besteht bereits seit Jahren.</p><p>Die Flankierenden Massnahmen sind für den Schutz der Schweizer Löhne unerlässlich. Wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Allerdings gibt es nach wie vor grössere Lücken in den FlaM. Beispielsweise sind nur die Hälfte der Berufstätigen durch Mindestlöhne in GAV geschützt. Diverse Kantone kontrollieren zu wenig und sind Dumping gegenüber zu tolerant. Diese Lücken im Lohnschutz müssen geschlossen werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8243</guid><pubDate>Fri, 13 May 2022 08:54:46 +0200</pubDate><title>Ja zu einem sozialen Europa, mit gesichertem Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ja-zu-einem-sozialen-europa-mit-gesichertem-lohnschutz</link><description>Übernahme fortschrittlicher EU-Rechte verbessert die Lage der Berufstätigen in der Schweiz.  Der SGB zum Projekt «Abbau der Regulierungsunterschiede»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat in der Europapolitik entschieden, Schweizer Regulierungen an die EU-Bestimmungen anzupassen, wenn dies im Interesse der Schweiz ist. Die Gewerkschaften unterstützen dieses Anliegen, stellen aber fest, dass wir aktuell noch weit von diesem Ziel entfernt sind. Gerade im Bereich der sozialen Rechte und des Arbeitnehmerschutzes könnte die Schweiz die Lage der Berufstätigen mit einer Anpassung an EU-Standards stark verbessern und gleichzeitig die Integration der Schweiz in den europäischen Binnenmarkt verbessern. Der SGB fordert den Bundesrat deshalb auf, diese Arbeiten rasch voranzutreiben und die entsprechenden Verbesserungen im Schweizer Recht in die Wege zu leiten.</p><p class="heading--h4">Bestehende EU-Regulierungen und -Institutionen</p><ul><li>Equal pay im Personalverleih (Richtlinie 2008/104 über Leiharbeit): Gemäss Richtlinie sind Temporärbeschäftigte grundsätzlich in allen arbeitsrechtlichen Belangen den Festangestellten gleichzusetzen. Der in der Schweiz geltende GAV Personalverleih geht nicht so weit. Er enthält in vielerlei Punkten schlechtere Regelungen als die Branchen- und Firmen-GAV, die für die Festangestellten anwendbar sind.</li><li>Verbesserung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit einem expliziten Recht auf «Stopp bei Gefahr: RL vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit. Diese RL statuiert, dass einem Arbeitnehmer, der bei ernster, unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr seinen Arbeitsplatz bzw. einen gefährlichen Bereich verlässt oder die Arbeit einstellt, keine Nachteile (Entlassung, etc.) entstehen dürfen. Dieses Recht ist in der Schweiz nicht explizit vorgesehen.</li><li>Sehr positiv ist auch, dass das Europäische Parlament die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auffordert, die Rolle der Europäischen Betriebsräte zu stärken und sicherzustellen, dass deren Stellungnahmen auch tatsächlich berücksichtigt werden müssen, ehe Vorstände und Geschäftsführungen eine finale Entscheidung treffen. (Mitwirkung im Betrieb/RL 2009/38).</li></ul><p>Die Gewerkschaften verlangen, dass der Bundesrat gesetzliche Normen erarbeitet, welche diesen bereits bestehenden Richtlinien entsprechen.</p><ul><li>Aufenthaltssicherheit für EU-BürgerInnen in der Schweiz: EU-BürgerInnen in der Schweiz sind seit der Revision des Ausländergesetzes vermehrt von Ausschaffung bedroht, auch wenn sie hier Steuern und Sozialversicherungen bezahlt haben. Die einschlägigen Regelungen der EU-Unionsbürgerrichtlinie bezüglich Aufenthaltssicherheit sollen von der Schweiz übernommen werden. Die Gewerkschaften unterstützen ihre Übernahmein schweizerisches Recht ausdrücklich, wobei mögliche Schlupflöcher für Scheinselbständigkeit und Lohndumping durch flankierende Massnahmen verhindert werden müssen.</li><li>ELA: Die Europäische Arbeitsagentur (ELA) hat ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist u.a. die Aufdeckung transnational organisierter Schwarzarbeit und Missbräuchen bei der Entsendung. Unsere KollegInnen vom EGB, ÖGB und DGB sind in den Steuerungsgremien und Arbeitsgruppen der ELA vertreten. Die Schweiz hat lediglich den Beobachter-Status beantragt und erhalten, die Schweizer Sozialpartner wurden nicht eingeladen. Die Schweiz soll sich stärker engagieren und die Sozialpartner in ihrer Delegation in der ELA und deren Arbeitsgruppen integrieren.</li><li>Eurofund: Die EU-Agentur, welche die Lebens- und Arbeitsbedingungen analysiert und vergleicht, ist die «Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen», der Eurofound. Hier soll die Schweiz beitreten. Schon vor Jahren haben die Gewerkschaften den Beitritt und die Mitarbeit der Schweiz zu dieser Agentur verlangt.</li></ul><p class="heading--h4">Hängige EU-Richtlinien</p><ul><li>Lohngleichheit/Gender-Pay-Gap: Eine neue Richtlinie soll dazu beitragen, dass Männer und Frauen in der EU künftig für gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden. Der Kommissionsentwurf der EU-Richtlinie vom März 2021 enthält Rechte der Frauen, welche über das neue Gesetz in der Schweiz hinausgehen. U.a. sollen Unternehmen in der EU dazu verpflichtet werden, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber offenzulegen, auf welche Kriterien sie Entscheidungen zu Gehalt und Karrierechancen im Unternehmen stützen. Beschäftigte sollen künftig in der ganzen EU einen Anspruch darauf haben, Informationen über die Höhe ihres individuellen Lohns und über den Durchschnittslohn von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht anfordern und erhalten zu können. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sollen ausserdem jährlich Informationen zum Lohngefälle zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten ihrer Organisation bereitstellen. Die Arbeitgeber müssen diese Informationen an die zuständigen nationalen Behörden weitergeben und sie ihren Beschäftigten und deren Vertretungen bereitstellen. Die Richtlinie dürfte bald beschlossen werden.</li><li>Gegen falsche Selbständigkeit in Plattformarbeit: Im Dezember 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie publiziert, welche die Beschäftigten von Plattformen grundsätzlich als Arbeitnehmende definiert und einen dritten Status (halb selbständig, halb angestellt) ablehnt. Die Richtlinie dürfte bald beschlossen werden.</li><li>Mindestlohn-Richtlinie und Förderung von Kollektivverhandlungen: Positive Entwicklungen gibt es auch bei den Gesamtarbeitsverträgen und den Mindestlöhnen. Der Kommissionsentwurf der EU-Richtlinie von Oktober 2020 formuliert Kriterien für gesetzliche Mindestlöhne und setzt als Benchmark bei 60% des Medians an. Die Richtlinie gilt allerdings nicht in Ländern, wo die Sozialpartner keinen gesetzlichen MiLo wollen. Allerdings werden Länder, welche einen Abdeckungsgrad der Kollektivverträge von weniger als 70% haben, verpflichtet, einen Aktionsplan zur Stärkung der GAV umzusetzen. Dieser beinhaltet u.a. GAV bei öffentlichen Aufträgen, Stärkung der Gewerkschaftsrechte, u.a. die Verpflichtung auf einen Aktionsplan um 70% Abdeckung zu erreichen. Die Richtlinie zu Mindestlöhnen und Kollektivverhandlungen (zusammengefasst in einer Richtlinie) kann bald vom Parlament beschlossen werden.</li><li>Unternehmensverantwortung: Das in der Schweiz anstelle der Konzernverantwortungs-Initiative (KoVI) eingeführte Gesetz und dessen Verordnung ist hinter dem zurück, was in mehreren EU-Staaten gilt und was als Projekt in der Pipeline in Brüssel ist. Der Bundesrat hatte immer versprochen, die Schweiz würde nachziehen, wenn die EU über die CH-Regelungen hinausgehen würde.</li><li>Schweizer Taggelder für GrenzgängerInnen: In der EU gibt es Diskussionen, dass GrenzgängerInnen die Arbeitslosenleistungen des Staates erhalten, in dem sie arbeiten und in die Versicherung einbezahlt haben. Der Vorschlag ist momentan im EU-Parlament hängig. Unabhängig vom Ausgang dieser Debatte ist die Tatsache, dass Grenzgängerinnen in der Schweiz Arbeitslosenbeiträge zahlen ohne aber Anspruch auf Schweizer Arbeitslosengeld zu haben stossend und soll vom Bundesrat korrigiert werden.</li></ul><p>Ein solcher Beitrag der Schweiz zu grenzüberschreitender sozialer Sicherheit würde zweifellos auch die Weiterentwicklung der guten Beziehungen zwischen der Schweiz und Europa unterstützen. Dasselbe gilt auch für ein Bekenntnis zur Übernahme der Normen aus den übrigen hängigen EU-Richtlinien, sobald sie denn beschlossen sind.</p><p class="heading--h4">Zwingende Gründe für einen starken Schweizer Lohnschutz bestehen fort</p><p>Im Bereich des Lohnschutzes steht die Schweiz vor besonderen Herausforderungen. Die Durchschnittslöhne sind in der Schweiz dreimal höher als in der EU. Daher braucht es in einem europaweit offenen Arbeitsmarkt in der Schweiz auch substanziell stärkere Schutzmassnahmen und deutlich mehr Kontrollen, als in der EU. Aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes und der sozialen Lage der Berufstätigen wäre eine Schwächung des Lohnschutzes fatal. Das nicht nur für Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch für alle EU-BürgerInnen in der Schweiz und für Berufstätige aus der EU.</p><p>Im Freizügigkeitsabkommen war akzeptiert, dass die Schweiz umfangreichere Kontrollen durchführt, solange dies die Arbeitnehmende nicht aufgrund ihrer Herkunft diskriminierte und auch für Schweizer Firmen galt und somit keine Firmen aus der EU diskriminiert wurden. Diese Logik muss auch weiterhin gelten. Es gab und gibt Kräfte in der Schweiz und in der EU, welche den sozialen Schutz einer Binnenmarktlogik unterordnen wollen. Ihnen waren die Flankierenden Massnahmen immer ein Dorn im Auge. Der SGB wird sich weiterhin gegen alle Versuche, den Lohnschutz zu verschlechtern, vehement wehren.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7650</guid><pubDate>Fri, 25 Jun 2021 10:35:39 +0200</pubDate><title>Bessere Lage der Arbeitnehmenden in der Schweiz – aber weitere Schritte nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bessere-lage-der-arbeitnehmenden-in-der-schweiz-aber-weitere-schritte-noetig</link><description>Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden – ein fortschrittliches System. Kommentar zum 17. Observatoriumsbericht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der Einwanderer und Einwandererinnen wird in erster Linie durch die wirtschaftliche Lage und den Arbeitskräftebedarf der Firmen bestimmt. Das zeigt der Blick in die Geschichte der Schweizer Migrationspolitik. Oder der Vergleich der Schweiz mit Ländern, die in ihrer Einwanderungspolitik mit so genannten Punktesystemen – teilweise in Verbindung mit Kontingenten – arbeiten (Kanada, Australien, Neuseeland).</p><p>Was man aber steuern kann und steuern muss, ist die „Qualität“ der Migration. Nämlich die Arbeitsbedingungen, die Rechte in Bezug auf Aufenthalt und sozialer Sicherheit sowie die Qualifikation. Diesbezüglich schneidet die heutige Personenfreizügigkeit mit den Flankierenden Massnahmen wesentlich besser ab als andere Systeme. Wer unter der Personenfreizügigkeit in die Schweiz einwandern will, braucht eine Anstellung bzw. einen Arbeitsvertrag. Die Flankierenden sorgen für den Schutz der Löhne. Und die besseren Rechte beim Aufenthalt und der sozialen Sicherheit erlauben es den Migrantinnen und Migranten, sich besser gegen Missbräuche zu wehren.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7600</guid><pubDate>Sun, 06 Jun 2021 10:54:00 +0200</pubDate><title>Mehr Schutz und aktive Gewerkschaftsarbeit für ein soziales Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-schutz-und-aktive-gewerkschaftsarbeit-fuer-ein-soziales-europa</link><description>Resolution der 301. SGB-Delegiertenversammlung vom 28. Mai 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften haben seit Beginn der Verhandlungen zum Rahmenabkommen klar die Position vertreten, dass der Lohnschutz gewährleistet sein muss («rote Linie»). Dieser Grundsatz sollte eigentlich selbstverständlich sein. Doch im Laufe der Verhandlungen wurde immer offensichtlicher, dass EU-Vertreter, aber auch Arbeitgeberkreise und FDP-Bundesräte in der Schweiz den Lohnschutz substanziell schwächen wollen. Vor diesem Hintergrund gab es keinen anderenAusweg, als die Verhandlungen zum Rahmenabkommen abzubrechen. Der Preis eines Verhandlungsabschlusses wäre für die Arbeitnehmendenin der Schweiz zu hoch gewesen. Das Abkommen hätte den Lohnschutz und den Service public gefährdet. Das wäre für die Gewerkschaften nicht akzeptabel gewesen.</p><p>Der Schutz der Arbeitnehmenden muss verbessert und nicht verschlechtert werden – in derSchweiz und in der EU. Diese Position teilen die europäischen Schwestergewerkschaften des SGB sowie der europäische Dachverband EGB. Der SGB wird sich zusammen mit den Gewerkschaften in Europa weiterhin dafür einsetzen, dass es in dieser Frage vorwärts geht. Es braucht mehr Gesamtarbeitsverträge mit einem wirksamen Lohnschutz und staatliche Mindestlöhne für Branchenund Berufe ohne GAV. Kein Land in Europa hat so hohe Hürden für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV wie die Schweiz («Arbeitgeberquorum»).</p><p>Beunruhigend sind neuere Entwicklungen wie der grenzüberschreitende Onlinehandel über Tiefstlohn-Firmen wie Amazon und Zalando sowie die damit verbundene Logistik mit Subunternehmerstrukturen. Um solche Prekarisierungstendenzen zu verhindern, braucht es eine stärkere grenzüberschreitende Gewerkschaftsarbeit.</p><p>In den letzten Wochen haben Schweizer Arbeitgeberkreise mit dem Vorwand des Verhandlungsabbruchs beim Rahmenabkommen Verschlechterungen beim Arbeitnehmerschutz gefordert («Fitnessprogramm»). Der SGB wird solchen Versuchen entschieden entgegentreten.</p><p>Die Einführung derPersonenfreizügigkeit – verbunden mit den Flankierenden Massnahmen – war ein sozialer Fortschritt, indem die Berufstätigen mit EU-Pass mehr Rechte erhalten haben.Doch es braucht weitere Verbesserungen,insbesondere im Falle von Arbeitslosigkeit, bei derAufenthaltssicherheit,der sozialen Absicherung und dem Recht auf Familienzusammenführung von EU-Bürgerinnen und-Bürgern.</p><p>Die Bilateralen Verträge sind für die Arbeitnehmenden wichtig. Eine Eskalation durch die Schweiz oder die EU-Kommission ist unerwünscht. Auch wenn es in Bezug auf das Rahmenabkommen unterschiedliche Sichtweisen gibt, müssen die bestehenden Verträge eingehalten werden. Die Schweiz soll daher die Kohäsionsmilliarde baldmöglichst freigeben. Diese trägt dazu bei, dass das Wohlstandsgefälle in Europa sinkt und die demokratischen Strukturen gestärkt werden. Umgekehrt hat sich die EU durch die Bilateralen Verträge zur gegenseitigen Produkteanerkennung, zur Forschungszusammenarbeit usw. verpflichtet.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7595</guid><pubDate>Fri, 04 Jun 2021 14:58:42 +0200</pubDate><title>Die Schweiz muss zu einem sozialen Europa beitragen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-schweiz-muss-zu-einem-sozialen-europa-beitragen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz liegt mitten in Europa. Unsere Zukunft ist eng mit derjenigen unserer Nachbarländer verknüpft. Zur Bewältigung der grossen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts – zunehmende soziale Ungleichheit und Prekarisierung, Klimanotstand und Verlust der Biodiversität sowie Autoritarismus und Kriege – können wir am besten in enger Kooperation mit unseren Partner*innen beitragen.</p><p>Nach dem Scheitern des missratenen Rahmenabkommens braucht es dafür einen neuen Ansatz, der die gemeinsamen Interessen der breiten Bevölkerung in den Vordergrund stellt: Der Ausbau der Kooperation, die Etablierung von Mechanismen des Finanzausgleichs und die Stärkung der Rechte aller Arbeitnehmender ungeachtet ihrer Herkunft ermöglichen einen sozialen Ausgleich bzw. eine Angleichung der Lebensstandards nach oben. Die Schweiz kann und muss sich an diesem neuen Ansatz der europäischen Integration beteiligen.</p><p class="heading--h4">Paradigmenwechsel nötig</p><p>Wir haben den vorliegenden Vertragsentwurf zum Rahmenabkommen abgelehnt, weil er dem Marktzugang von Unternehmen gegenüber dem Schutz der Löhne und der Arbeitsbedingungen den Vorrang gab. Seine Umsetzung hätte die «flankierenden Massnahmen» aufs Spiel gesetzt sowie den Service Public geschwächt. Die sozialen Kräfte in Europa – vom Europäischen Gewerkschaftsbund bis zu den fortschrittlichen Fraktionen im EU-Parlament – haben unser Anliegen unterstützt, auch künftig griffige Massnahmen gegen das Lohndumping zu sichern. Denn eine Aushöhlung des Lohnschutzes hätte den Arbeitnehmenden in der Schweiz unabhängig von ihrer Herkunft geschadet. Und der Kampf gegen das Lohndumping auch innerhalb der EU bleibt das Anliegen aller fortschrittlichen Kräfte.</p><p>Gleichzeitig haben wir den nationalkonservativen Angriff auf die Personenfreizügigkeit abgewehrt – an vorderster Front gegen die fremdenfeindliche Begrenzungsinitiative der SVP. Jetzt ist der Weg frei für einen echten Beitrag der Schweiz zu einem sozialen Europa.</p><p>Dazu braucht es einen politischen Paradigmenwechsel: Die Schweiz muss ein stabiles Verhältnis zur EU auf die gemeinsamen Interessen der breiten Bevölkerung bauen: Auf soziale Sicherheit und Gerechtigkeit sowie eine mit starken Arbeitnehmendenrechten verbundene Bewegungsfreiheit. Dafür setzen wir uns ein:</p><p class="heading--h4">Erstens: Die Soziale Säule der Zusammenarbeit stärken</p><p>Die EU hat 2017 Grundsätze einer «Europäischen Säule sozialer Rechte» und seither darauf aufbauend zukunftsweisende Rahmengesetze (Richtlinien) beschlossen. Wenn die EU-Mitgliedsstaaten ihnen in der Umsetzung Substanz verleihen und die EU-Instanzen sie bei Rechtsstreitigkeiten als Massstab anerkennen, können sie die Zukunft des europäischen Projektes prägen. Die Schweiz muss ihrerseits dieselben arbeitsrechtlichen Standards einhalten und die Arbeitnehmenden entsprechend schützen.</p><p>Wir fordern darum, dass sich die Schweiz zu diesen Prinzipien bekennt und dass sie die wichtigsten Bestimmungen der bestehenden und noch in Erarbeitung stehenden EU-Richtlinien übernimmt, welche diese Prinzipien umsetzen: Die Verbesserung der Mindeststandards bei Arbeitsverträgen, die Durchsetzung von Lohngleichheit, eine Elternzeit, die Förderung der GAV-Abdeckung und die Verpflichtung zur Einhaltung von GAV, Mitbestimmungsrechte in Unternehmen, Schutz bzw. Gleichbehandlung von atypischen Arbeitsverhältnissen (Leiharbeit etc.) sowie die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht</p><p>In welcher Weise sich die Schweiz den europäischen Normen annähert – ob im Rahmen eines Vertragswerkes oder in Form von «Swisslex»-Paketen wie schon in den 90er Jahren – ist sekundär gegenüber ihrem Gehalt: Sie müssen dazu beitragen, die Rechte der Arbeitnehmenden und ihre Lebensbedingungen zu verbessern.</p><p class="heading--h4">Zweitens: den Solidaritätsbeitrag der Schweiz an die Länder der Europäischen Union verstärken</p><p>Auch in der Schweiz gibt es Armut und «Working poor». Dies ist Ausdruck einer zunehmenden sozialen Ungleichheit, die wir vehement bekämpfen. Doch insgesamt ist die Schweiz ein wohlhabendes Land. Nirgends gibt es mehr Superreiche als hier. Die Schweiz muss darum dazu beitragen, das Wohlstandsgefälle in Europa zu mildern. Ein solcher Solidaritätsbeitrag an Europa ist nicht nur fair, sondern auch vorausschauend. Er trägt dazu bei, dass sich ärmere Regionen in Europa entwickeln können, ohne auf einen Wettbewerbsvorteil durch niedrige Lohnkosten zu setzen.</p><p>Deshalb fordern wir, dass die Schweiz ihren Beitrag an den Kohäsionsfonds für die Länder Osteuropas deutlich erhöht. Zudem soll sie Kooperationsprojekte im Anschluss an den «EU Recovery plan» zum Wiederaufschwung nach Corona entwickeln und zukunftsweisende Initiativen der EU übernehmen, zum Beispiel die europäische «Jugendgarantie», welche allen Menschen unter 30 Jahren eine Beschäftigung, eine Weiterbildungsmaßnahme, eine Lehrstelle oder einen Ausbildungsplatz sichern will.</p><p>Auch im Bereich der Bildung und Forschung sollte die Schweiz grosszügig sein und mehr zu gemeinsamen europäischen Projekten beitragen. Sie muss mehr Mittel zur Verfügung stellen für Austauschstipendien für junge Menschen aus Europa in der Schweiz und umgekehrt.</p><p class="heading--h4">Drittens: Gleiche soziale Rechte für EU-BürgerInnen, die in der Schweiz arbeiten und leben</p><p>Die Einführung der Personenfreizügigkeit verbunden mit starken Arbeitsrechten und Lohn-schutz im Jahr 2002 bedeuteten einen historischen Fortschritt. Wir wollen diese Erfolgsgeschichte fortsetzen, indem wir die Aufenthaltssicherheit, die soziale Absicherung und das Recht auf Familienzusammenführung von EU-BürgerInnen in der Schweiz stärken, insbesondere im Falle von Arbeitslosigkeit. Die Schweiz soll diese wichtigen Elemente der Freizügigkeitsrichtlinie (UBR) übernehmen, ohne den Lohnschutz zu schwächen. EU-BürgerInnen aus den neuen und den alten EU-Staaten dürfen in Bezug auf die Niederlassungsbewilligung zudem nicht länger ungleich behandelt werden.</p><p>Verschlechterungen im Ausländergesetz, welche auch Menschen aus der EU betreffen, haben zu neuen Diskriminierungen z.B. beim Zugang zur Sozialhilfe geführt. Das ist nicht akzeptabel. Wir stehen dafür ein, dass für alle Menschen, die in der Schweiz leben und arbeiten, die gleichen Rechte gelten, unabhängig von ihrer Nationalität. Die Schweizer Sozialgesetzgebung muss überprüft und entsprechend angepasst werden. Der Bezug von Sozialleistungen darf die Aufenthaltssicherheit oder Einbürgerungsverfahren nicht beeinträchtigen.</p><p class="heading--h4">Viertens: Kooperation für mehr Steuergerechtigkeit</p><p>Soziale Sicherheit ist nur dann nachhaltig finanzierbar, wenn Menschen und Unternehmen tatsächlich gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Einige Schweizer Kantone betreiben seit Jahrzehnten einen Steuerwettbewerb mit immer tieferen Unternehmenssteuern und bieten sich als günstiger Steuerhafen für Steuerflüchtlinge und Briefkastenfirmen an. Damit muss endlich Schluss sein.</p><p>Die Schweiz muss von sich aus einen grossen Schritt auf die EU zugehen und eine enge Absprache der Steuerstandards anstreben. Wir fordern den Bundesrat auf, sich zu einem substanziellen Mindeststeuersatz für die Besteuerung gewinnbringender Unternehmen zu bekennen. Die Schweiz soll sich darauf vorbereiten, einen entsprechenden, von der EU beschlossen Standard zu übernehmen und zudem für die Besteuerung multinationaler Unternehmen dort, wo sie ihre Gewinne erzielen, eintreten. Zudem muss sich die Schweiz zur Kooperation bei der Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität bekennen und einen entsprechenden Aktionsplan aushandeln.</p><p class="heading--h4">Die Durchsetzung des Lohnschutzes muss auf die Verhältnisse vor Ort abgestimmt sein</p><p>Darüber hinaus soll jedes Land das Recht behalten, weitergehende und für alle Arbeitnehmenden unabhängig von ihrer Herkunft geltende Mindeststandards für Arbeitsbedingungen und Löhne festzulegen und zu ihrer Durchsetzung wirksame Kontrolldispositive einzurichten, die der realen Situation vor Ort angepasst sind. Nur so lässt sich die Nivellierung des Lohnschutzes und der Löhne nach unten verhindern</p><p>Die Schweiz muss ihre Zusammenarbeit mit der EU auch in diesem Bereich vertiefen. Mit der formellen Bewerbung um die Mitgliedschaft in der "European Labour Authority" (ELA) und in der tripartiten "Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen" (Eurofound) kann die Schweiz einen konkreten Beitrag zur grenzüberschreitenden Gewährleistung von Arbeitsbedingungen und zur Verhinderung von Dumping leisten.</p><p class="text-right"><strong>Pierre-Yves Maillard,</strong> Präsident SGB</p><p class="text-right"><strong>Adrian Wüthrich,</strong> Präsident Travail.Suisse</p><p class="text-right"><strong>Vania Alleva,</strong> Vizepräsidentin SGB und Präsidentin Unia</p><p class="text-right"><strong>Arno Kerst,</strong> Vizepräsident Travail.Suisse und Präsident Syna</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7589</guid><pubDate>Wed, 02 Jun 2021 11:12:56 +0200</pubDate><title>Lohnschutz von zentraler Bedeutung, schärferer Vollzug nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-von-zentraler-bedeutung-schaerferer-vollzug-noetig</link><description>Bericht des Seco zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa und gleichzeitig einen der offensten Arbeitsmärkte. Die Arbeitnehmenden in der Schweiz sind daher besonders auf einen wirksamen Lohnschutz angewiesen. Der Bericht zu Flankierenden Massnahmen zeigt die Notwendigkeit des Lohnschutzes: Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure über 130’000 Löhne überprüft. Dabei haben sie bei knapp 18 Prozent zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (rund 25 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrolleuren entgeht. Die Verstossquoten betragen dort 15 Prozent (ausländische Entsendefirmen) bzw. 12 Prozent (Schweizer Unternehmen)</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Positiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leistet. Nicht tolerierbar ist hingegen das Verhalten der Schweizer Unternehmen. Sie haben in fast 1200 Fällen zu tiefe Löhne bezahlt. Doch nur knapp 300 befolgten die Aufforderung der Kantone, ihre Löhne zu korrigieren. Dennoch erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz so vorgesehen wäre.</p><p>Die Kontrollaktivität der Kantone ist leider nach wie vor sehr unterschiedlich. Positiv ist das Engagement der Kantone Tessin und Genf, die viele Schweizer Arbeitgeber kontrollieren. Ganz anders Teile der Deutschschweiz, wo gewisse Kantone wie St. Gallen, Thurgau oder Zug nur rund zwei Prozent oder sogar noch weniger Firmen überprüfen. Ein Schweizer Unternehmen wird im Durchschnitt nur rund alle 50 Jahre kontrolliert. Dieser Missstand besteht bereits seit Jahren.</p><p>Die Flankierenden Massnahmen sind für den Schutz der Schweizer Löhne unerlässlich. Wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Allerdings gibt es nach wie vor grössere Lücken in den FlaM. Beispielsweise sind nur die Hälfte der Berufstätigen durch Mindestlöhne in GAV geschützt. Diverse Kantone kontrollieren zu wenig und sind Dumping gegenüber zu tolerant. Diese Lücken im Lohnschutz müssen geschlossen werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_patrik_tschudin-flickr-CC_BY_2.0_baustelle_basel_erlenmatt_wohnungsbau_2_61dec98428.jpg" length="431591" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7579</guid><pubDate>Fri, 28 May 2021 14:15:00 +0200</pubDate><title>Die Altersvorsorge braucht einen grundlegenden Kurswechsel</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/die-altersvorsorge-braucht-einen-grundlegenden-kurswechsel</link><description>SGB-Delegiertenversammlung am 28. Mai 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den rasanten Rückgang der Altersrenten stoppen, die AHV und die umlagefinanzierten Renten stärken: diese Prioritäten haben heute die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) an ihrer 301. Delegiertenversammlung gesetzt. Aus sozialer Sicht ist es absolut dringend, das Rentenniveau zu erhöhen, vor allem für Frauen und insbesondere mit der Einführung einer 13. AHV-Rente, wie es die heute eingereichte Initiative fordert. Sollte das Parlament hingegen darauf beharren, die 1. Säule mit «AHV 21» abbauen zu wollen, wird der SGB diese Reform mit einem Referendum bekämpfen. Die Delegiertenversammlung widmete sich auch die Europapolitik: Nachdem die Gewerkschaften die rote Linie des Lohnschutzes verteidigt haben, geht es nun darum, sich für ein sozialeres Europa und eine sozialere Schweiz einzusetzen. Schliesslich riefen die Delegierten dazu auf, die Lehren aus der Corona-Krise zu ziehen, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken, und rasch zu handeln, um die Kaufkraft der Arbeitnehmenden zu stärken.</p><p>Die Renten werden in den kommenden Monaten ganz oben auf der Tagesordnung der Gewerkschaften stehen. Nicht nur wegen der politischen Agenda, sondern vor allem, weil sich die Rentensituation in einem noch nie gesehenen Tempo verschlechtert. Die Renten der zweiten Säule befinden sich seit mehr als zehn Jahren im freien Fall: Wer 2019 in Rente ging, erhielt 6.8 Prozent weniger BVG-Rente als diejenigen, welche zwei Jahre zuvor pensioniert wurden, und dies obwohl die Beiträge permanent steigen. Die Frauen sind am stärksten betroffen, da ihre Renten im Durchschnitt um ein Drittel niedriger sind als diejenigen der Männer.</p><p>Jede Reform der Altersvorsorge muss es ermöglichen, das Rentenniveau für möglichst viele Menschen anzuheben. Deshalb müssen die erste Säule und die umlagefinanzierten Renten gestärkt werden. Die Einreichung der Initiative für eine 13. AHV-Rente ist gleichzeitig ein Signal wie auch ein sehr konkreter Vorschlag in diese Richtung. Andererseits bereitet sich der SGB angesichts der Reform «AHV 21», die sich immer klarer als Leistungsabbau auf Kosten der Frauen entpuppt, die Lancierung eines Referendums vor.</p><h3 class="heading--h4">Für ein soziales Europa</h3><p>Es ist der klaren, festen und konsequenten Haltung der Gewerkschaften zu verdanken, dass der hart erkämpfte autonome Lohnschutz nicht in Frage gestellt wurde: Diese Erkenntnis war der Ausgangspunkt für die Diskussion über die Europapolitik an der Delegiertenversammlung. Die Gefährdung der Kontroll- und Sanktionsmechanismen und die Schwächung des Service public, die sich mit Unterzeichnung dieses Rahmenabkommens ergeben hätten, wären die Arbeitnehmenden viel zu teuer zu stehen gekommen. Das Engagement der Gewerkschaften für gute Beziehungen zur Europäischen Union basiert auf dem Grundsatz, dass die getroffenen Vereinbarungen konkrete Verbesserungen für alle bringen müssen, die in der Schweiz arbeiten, –&nbsp; und keine Verschlechterungen. Die Gewerkschaften werden diesen Weg weiterverfolgen.</p><p>Die von den Delegierten verabschiedete Resolution gibt eine klare Richtung vor: Soziale Rechte, Löhne und Arbeitsbedingungen müssen sich in der Schweiz und in Europa verbessern. Ein Ausspielen der Arbeitnehmenden gegeneinander kann nur zu einer Verschlechterung führen. Vielmehr müssen Massnahmen gegen neue Formen prekärer Arbeit und für mehr Gesamtarbeitsverträge ergriffen werden, insbesondere durch die Stärkung der grenzüberschreitenden Gewerkschaftsarbeit. Der SGB wird sich, zusammen mit der gesamten europäischen Gewerkschaftsbewegung, weiterhin in diese Richtung engagieren.</p><h3 class="heading--h4">Raus aus der Corona-Krise mit Stützung von Beschäftigung, Gesundheit und Kaufkraft</h3><p>Die Corona-Krise hat einen grossen Tribut von den Arbeitnehmenden gefordert. Der Kampf gegen die Pandemie hat in mehreren Branchen kolossale Anstrengungen von den Beschäftigten gefordert, die immer noch nicht ausreichend anerkannt werden. In anderen Branchen hat er zu höherer Arbeitslosigkeit und erheblichen Einkommensverlusten geführt. Dank der Arbeit der Gewerkschaften und der Stabilität des Sozialversicherungssystems konnte der Schaden begrenzt werden. Es bleibt aber noch viel zu tun: Es ist absolut inakzeptabel, dass die Pandemie zu mehr Prekarität und wachsenden Ungleichheiten führt. Neben der Unterstützung des Covid-19-Gesetzes, das die Rechtsgrundlage für alle bisher gewährten Hilfen darstellt, fordert der SGB daher rasche Massnahmen zur Stützung der Kaufkraft, insbesondere die Umverteilung der überschüssigen Reserven der Krankenkassen und eine bessere Entschädigung bei Kurzarbeit für tiefe Einkommen.</p><p>Schliesslich ist es an der Zeit, die Lehren aus der Pandemie zu ziehen und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken. Die Gesundheitskrise hat die von den Gewerkschaften seit langem angeprangerten Mängel klar verdeutlicht: Die Kontrolldichte muss nachhaltig erhöht werden, und Organisationen wie die Suva oder die paritätischen Kommissionen müssen neu die kantonalen Inspektorate bei ihrer Aufgabe unterstützen können. Die chronischen Defizite der Schweiz im Bereich Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen endlich behoben werden.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>AHV</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/1/csm_210528_SGB-DV_USS-AD_DL_13947c6163.jpg" length="174074" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7576</guid><pubDate>Wed, 26 May 2021 16:49:19 +0200</pubDate><title>Gefahren für den Lohnschutz abgewehrt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gefahren-fuer-den-lohnschutz-abgewehrt</link><description>Bundesratsentscheid zum Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesrates, der den eigenständigen Lohnschutz gewährleistet. Der SGB steht für gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Doch der Preis eines Verhandlungsabschlusses über dieses Rahmenabkommen wäre für die Arbeitnehmenden in der Schweiz zu hoch gewesen. Der Verhandlungsverlauf hat gezeigt, dass der Lohnschutz durch das Abkommen substanziell geschwächt und der Service public gefährdet würde. Das wäre für die Gewerkschaften nicht akzeptabel gewesen.</p><p>Der Schutz der Arbeitnehmenden muss verbessert und nicht verschlechtert werden – in der Schweiz und in der EU. Der SGB wird sich zusammen mit seinen Schwestergewerkschaften weiterhin dafür einsetzen, dass es in dieser Frage vorwärtsgeht und die sozialen Rechte in der EU und in der Schweiz gestärkt werden. Es braucht mehr Gesamtarbeitsverträge mit einem wirksamen Lohnschutz und staatliche Mindestlöhne für Branchen und Berufe ohne GAV.</p><p>Die Bilateralen Verträge sind für die Arbeitnehmenden wichtig. Eine Eskalation durch die Schweiz oder die EU-Kommission ist unerwünscht. Auch wenn es in Bezug auf das Rahmenabkommen unterschiedliche Sichtweisen gibt, müssen die bestehenden Verträge eingehalten werden. Die Schweiz soll daher die Kohäsionsmilliarde baldmöglichst freigeben. Umgekehrt hat sich die EU durch die Bilateralen Verträge zur gegenseitigen Produkteanerkennung verpflichtet.</p><p>In den letzten Wochen haben Schweizer Arbeitgeberkreise unter dem Vorwand des Verhandlungsabbruchs Verschlechterungen beim Arbeitnehmerschutz gefordert. Der SGB wird solchen Versuchen entschieden entgegentreten.</p><p>An den geplanten Gesprächen mit Bund, Sozialpartnern und Kantonen wird sich der SGB beteiligen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7535</guid><pubDate>Fri, 23 Apr 2021 15:58:27 +0200</pubDate><title>Eigenständigen Lohnschutz im Rahmenabkommen durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/eigenstaendigen-lohnschutz-im-rahmenabkommen-durchsetzen</link><description>Bilaterale Verträge müssen den Arbeitnehmenden nützen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem heutigen Treffen von Bundespräsident Parmelin und Kommissionspräsidentin von der Leyen bleibt die Frage des Lohnschutzes im Rahmenabkommen ungelöst. Die Position des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB ist und bleibt, dass der Bundesrat den eigenständigen Lohnschutz im Rahmenabkommen durchsetzen muss.&nbsp;</p><p>Dank den Flankierenden Massnahmen konnte die Schweiz verhindern, dass die Löhne durch die Personenfreizügigkeit und den einfachen Marktzugang für ausländische Firmen in der Fläche unter Druck gekommen sind. Ohne die Flankierenden Massnahmen in der heutigen Form droht hingegen ein massiver Druck auf die Löhne und Arbeitsbedingungen in unserem Land. Und zwar nicht nur auf die Löhne der Schweizerinnen und Schweizer sondern auch auf diejenigen der Arbeitnehmenden aus der EU, die in der Schweiz tätig sind. Auch das Freizügigkeitsabkommen verlangt von der Schweiz, dass die Löhne der EU-Staatsangehörigen absichern muss.&nbsp;</p><p>Doch gewissen Vertretern von EU-Mitgliedstaaten geht es offenbar nur um den Marktzugang für die Firmen – auf Kosten der Arbeitnehmenden. Die Äusserungen des deutschen Botschafters in der Schweiz vom März 2021 jedenfalls waren erschreckend klar: «Die Flankierenden sind für Unternehmer aus Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich ein Ärgernis» (NZZ vom 22. März 2021). Er verstieg sich sogar zur falschen Behauptung, dass die FlaM «vertragswidrig» seien.&nbsp;</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa. Gleichzeitig gibt es kein anderes Land in Europa, wo so viele Firmen aus dem Ausland ihre Dienstleistungen erbringen wie die Schweiz. Der Marktzugang ist gewährleistet. Das liegt einerseits daran, dass die Schweiz für ausländische Dienstleistungserbringer wirtschaftlich sehr attraktiv ist, andererseits gibt es kaum sprachliche Zugangshindernisse. Firmen aus Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien können in ihrer Muttersprache offerieren und mit den Schweizer Kunden kommunizieren.&nbsp;</p><p>Die Bilateralen Verträge müssen den Arbeitnehmenden nützen – in der Schweiz sowie in ganz Europa. Dazu braucht es einen wirksamen Lohnschutz und einen garantierten Service Public. Der SGB wird sich weiterhin zusammen mit seinen europäischen Schwesterorganisationen dafür einsetzen, dass sich der Schutz der Löhne in ganz Europa verbessert. Und dass der Service Public nicht einer Marktlogik geopfert wird.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7266</guid><pubDate>Thu, 01 Oct 2020 14:19:27 +0200</pubDate><title>Der Angriff der Süddeutschen Arbeitgeber auf den Schweizer Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-angriff-der-sueddeutschen-arbeitgeber-auf-den-schweizer-lohnschutz</link><description>von Andreas Rieger, Michael Stötzel et al.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Einer der grössten Differenzpunkte beim institutionellen Rahmenabkommen zwi-schen der EU und der Schweiz ist der Lohnschutz, welcher in der Schweiz mit den sogenannten Flankierenden Massnahmen (FlaM) praktiziert wird. Diese sollen nach dem Willen der EU-Kommission im Namen der Binnenmarktfreiheiten abgebaut werden. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht dabei die grenzübergreifende Dienstleistungserbringung mittels Entsendung. Hinter dem Angriff auf den Schweizer Lohnschutz steht zum einen ein starker Binnenmarkt-Dogmatismus von Brüsseler Spitzenbeamten.</p><p>Politisch besonders relevant wurden die handfesten ökonomische Interessen von entsendenden Arbeitgebern aus Süddeutschland. Seit zwischen der Schweiz und der EU die Personenfreizügigkeit gilt und Arbeitnehmende aus dem Ausland in die Schweiz entsandt werden können, bauten süddeutsche Arbeitgeber eine starke Präsenz auf dem Schweizer Markt auf, insbesondere in den grenznahen Kantonen der Ostschweiz, wo sie bis zu einem Viertel Marktanteil in einzelnen Branchen «eroberten».</p><p>In ihrer Broschüre stellen die Autoren das Modell der Entsendung vor, analysieren die Lohnschutz-Massnahmen und legen offen, wie süddeutsche Arbeitgeber dagegen lobbyieren.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/2/csm_unia-broschuerentitel-de_c53c813395.png" length="2023232" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7254</guid><pubDate>Sun, 27 Sep 2020 13:11:20 +0200</pubDate><title>Ein klares Ja zu den Bilateralen mit starken Flankierenden Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-klares-ja-zu-den-bilateralen-mit-starken-flankierenden-massnahmen</link><description>SGB hocherfreut über das Nein zur SVP-Kündigungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Nein zur Kündigungsinitiative ist ein klares Ja zum bewährten bilateralen Weg, konkret: zur Personenfreizügigkeit mit einem starken Lohnschutz. Dieser Entscheid ist auch für die künftige Entwicklung der Bilateralen Beziehungen mit der EU ausschlaggebend. Die Schweiz steht zu den Bilateralen. Doch ein Abbau des Lohnschutzes und die damit verbundenen Verschlechterungen für die Schweizer Bevölkerung wären nicht akzeptabel.</p><p>Heute hat die Schweizer Bevölkerung die Bilateralen Verträge mit Personenfreizügigkeit und starken Flankierenden Massnahmen bestätigt. Im Unterschied zum Vereinigten Königreich, welches vor vier Jahren den Austritt aus der EU beschlossen hat. Dieses positive Resultat zeigt, dass die gute Zusammenarbeit mit der EU befürwortet wird, wenn sie soziale Fortschritte bringt –&nbsp;und wenn den konkreten Sorgen der Leute auch Rechnung getragen wird. Eine wesentliche Voraussetzung dafür sind die Flankierenden Massnahmen. &nbsp;Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa, darum braucht sie auch einen entsprechenden Lohnschutz.</p><p>Die historisch starke Beteiligung der Gewerkschaften am Abstimmungskampf gab auch dem Bundesrat, den Sozialpartnern und vielen anderen politischen Akteuren die Gelegenheit, sich klar für die Flankierenden Massnahmen auszusprechen, die das Vertrauen in den bewährten bilateralen Weg massgeblich gestärkt haben. Damit hat sich die breite Nein-Allianz offen den berechtigten Fragen und Ängsten der Bevölkerung gestellt. Es braucht weder Schwarzmalerei noch Schönfärberei, sondern konkrete Lösungen für die Arbeitnehmenden. Dies konnten die Gewerkschaften glaubwürdig aufzeigen. Der SGB wird diese Position weiterhin und gestärkt vertreten. Sie ist das Fundament, auf dem der bilaterale Weg auch in Zukunft stehen wird.</p><p>Die Initianten der Kündigungsinitiative wollten unter dem Deckmantel der Einwanderungsbeschränkung in Wirklichkeit wieder einen prekären Aufenthaltsstatus einführen, alle Instrumente zur Bekämpfung von Dumping bei Arbeitsbedingungen und Löhnen beseitigen und den breiten Konsens angreifen, der den Schweizer Arbeitsmarkt trägt: starke Sozialpartner und der Ausbau von Gesamtarbeitsverträgen. Diese Absicht wurde im Keim erstickt.</p><p>Entsprechend erfreut zeigt sich SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Der Lohnschutz und ganz allgemein die Flankierenden Massnahmen wurden durch diese Abstimmung gestärkt», sagte er. Mit Blick auf Frage des Rahmenabkommens bleibt Maillard klar und unmissverständlich: «Ein Rahmenabkommen, das den autonomen Lohnschutz und den Service public bedroht, lehnt der SGB ab. Das vorliegende Abkommen muss neu verhandelt werden».&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/d/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_223c5b84bb.jpg" length="199423" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7250</guid><pubDate>Sun, 27 Sep 2020 13:00:00 +0200</pubDate><title>Gleiche Rechte und wirksamer Lohnschutz sind die beste Lösung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, in Europa und in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gleiche-rechte-und-wirksamer-lohnschutz-sind-die-beste-loesung-fuer-alle-arbeitnehmerinnen-und-arbeitnehmer-in-europa-und-in-der-schweiz</link><description>Erklärung des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) zum Nein zur so genannten «Begrenzungsinitiative» in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die als «Begrenzungsinitiative» bezeichnete Volksinitiative hat das Schweizer Modell, das die Personenfreizügigkeit mit der Kontrolle der Löhne und Arbeitsbedingungen verknüpft, frontal angegriffen. Die Annahme der Initiative hätte nicht nur das Ende der Personenfreizügigkeit zwischen der Europäischen Union und der Schweiz bedeutet, sondern auch die Flankierenden Massnahmen in Frage gestellt.</p><p>Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) begrüsst die deutliche Ablehnung durch die Abstimmenden am heutigen 27. September. Die Flankierenden Massnahmen, die von den Schweizer Gewerkschaften erkämpft und umgesetzt wurden, sind ein Vorbild, wie die Arbeitnehmerrechte diskriminierungsfrei gestärkt werden können, wie die Personenfreizügigkeit fair gestaltet werden kann. Sie sind ein Beitrag für ein soziales Europa. Denn sie sorgen dafür, dass die Vorteile der wirtschaftlichen Öffnung zu anständig bezahlten Arbeitsplätzen führen – und nicht zu verstärktem Lohndruck.</p><p>Der EGB setzt sich in ganz Europa und in den Gremien der EU für wirksame Massnahmen gegen Lohndumping und gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ein. Lohndrückerei und zügelloser Wettbewerb führen letztlich nur zu Misstrauen gegenüber den Institutionen auf allen Ebenen. Es braucht das Gegenteil: Nur ein Europa, das den arbeitenden Menschen einen fairen und wirksamen Schutz bietet, hat eine Zukunft. In mehreren Mitgliedsstaaten und Gremien der EU zeigt der Druck der Gewerkschaften in diesen Fragen mittlerweile Wirkung und ein Gesinnungswandel findet stattDiesen Weg muss Europa weitergehen und nicht bestehende Schutzmassnahmen schwächen.</p><p>Eine Rückkehr zum alten Kontingentsystem hätte die aus der EU kommenden Arbeitnehmenden diskriminiert und ihre Rechte auf dem Arbeitsmarkt geschwächt. Die klare Ablehnung dieser Volksinitiative ist ein Etappensieg. An der Seite der Schweizer Gewerkschaften wird der EGB weiterhin die Flankierenden Massnahmen und den autonomen Lohnschutz in der Schweiz verteidigen – egal woher die Angriffe kommen. Denn für die Zukunft ist klar: Europa braucht mehr Rechte für Arbeitnehmende, mehr Lohnschutz und mehr Kontrollen.</p><p>Der EGB unterstützt darum die Haltung der Schweizer Gewerkschaften zum Entwurf des Rahmenabkommens mit der EU: Dieses Abkommen darf auf keinen Fall dafür genutzt werden, um die Flankierenden Massnahmen abzubauen. Denn sie schützen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz vor Sozialdumping und einer Abwärtsspirale bei den Löhnen – unabhängig davon ob sie dort wohnhaft oder als Entsandte tätig sind.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/5/csm_ETUC_56c14105a9.png" length="156518" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7171</guid><pubDate>Mon, 24 Aug 2020 12:05:00 +0200</pubDate><title>Tatort Arbeitsplatz – Lohnschutz in Gefahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/tatort-arbeitsplatz-lohnschutz-in-gefahr</link><description>SGB-Kampagne gegen die Kündigungsinitiative ist lanciert!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat heute eine breite Kampagne gegen die Kündigungsinitiative lanciert. Kernstück ist die Abstimmungszeitung, die an gut zwei Millionen Haushalte verschickt wird. Denn die Initiative bedroht die Kerninteressen der Arbeitnehmenden in der Schweiz: Löhne und Arbeitsplätze.</p><p>Die eigenständige <a href="https://www.jobs-und-loehne.ch/?pk_campaign=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank">Kampagne der Gewerkschaften</a> warnt vor den Gefahren der Initiative und deckt die wahren Absichten der SVP auf. Die Abstimmungszeitung erinnert auch an die Fortschritte, die dank die Flankierenden Massnahmen (FlaM) erreicht wurden. Viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind sich nicht bewusst, dass die Schweiz stolz auf den stärksten Lohnschutz in ganz Europa sein darf. Zum Erfolgsmodell FlaM gehört auch die Stärkung der Gesamtarbeitsverträge (GAV). Dank den FlaM sind heute rund 2 Millionen Arbeitnehmende durch einen GAV geschützt, fast doppelt so viele wie vor 20 Jahren. Das bedeutet für die Arbeitnehmenden konkrete Fortschritte: Bessere Löhne und garantierte Lohnentwicklungen, mehr Ferien und klarere Arbeitszeiten einerseits, andererseits Kontrollen und Bussen für unfaire Arbeitgeber, Lohnnachzahlungen bei Verstössen. Dieser Schutz muss ausgebaut werden – nicht abgeschafft.</p><p>Den Fortschritten für die Arbeitnehmenden steht der Angriff auf die Flankierenden Massnahmen gegenüber, das eigentliche Ziel der Kündigungsinitiative. Der SGB liefert den Beweis, dass die SVP den Lohnschutz abschaffen will. Dabei ist klar, was die Folgen mangelnder Kontrollen sind: Skandalöse Arbeitsbedingungen, schäbige Unterkünfte, schlecht bezahlte Angestellte wie zum Beispiel in der deutschen Fleischwirtschaft. Die Abstimmungszeitung zeigt am Beispiel des deutschen Fleischfabrikanten Clemens Tönnies, dass solche Zustände um jeden Preis verhindert werden müssen. In einem Interview hält SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard fest: «Wir werden alles bekämpfen, was die Interessen der Arbeitnehmenden schwächt, egal von welcher Seite es kommt.»</p><p><a href="https://www.jobs-und-loehne.ch/?pk_campaign=sgbhp" target="_blank" class="link--arrow">Zur Kampagnenwebseite www.jobs-und-loehne.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/5/csm_Homepagebild_a36c9b3473.jpg" length="190242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7170</guid><pubDate>Fri, 21 Aug 2020 12:49:51 +0200</pubDate><title>Eine Analyse des SGB-Chefökonomen: Personenfreizügigkeit mit Flankierenden Massnahmen – das Schweizer Migrationsregime schneidet am besten ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/eine-analyse-des-sgb-chefoekonomen-personenfreizuegigkeit-mit-flankierenden-massnahmen-das-schweizer-migrationsregime-schneidet-am-besten-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Vergleich zu anderen Einwanderungssystemen schneidet die Schweizer Lösung der Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen Flankierenden Massnahmen gut ab. Es gibt weniger Dumping und Schwarzarbeit und die Erwerbsbeteiligung der einwandernden Personen ist hoch.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/KI/200821_DL_fza_kontingente_zum_vergleich.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">7 Fakten gegen die Kündigungsinitiative: Eine Analyse des SGB-Chefökonomen Daniel Lampart.</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/KI/schnitt_broschure_baracken_d_rz_2010_image.png" length="1552081" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7032</guid><pubDate>Mon, 29 Jun 2020 12:25:06 +0200</pubDate><title>Lohnschutz verstärken, nicht verschlechtern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-verstaerken-nicht-verschlechtern</link><description>Observatoriumsbericht: Die Schweiz vor bedeutenden migrationspolitischen Weichenstellungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich der Veröffentlichung des 16. Berichts des Observatoriums zur Personenfreizügigkeit präsentiert der SGB einen Kommentar zur aktuellen Lage. Darin betonen die Gewerkschaften die zentrale Bedeutung von Flankierenden Massnahmen (FlaM). Dank den FlaM entwickeln sich die tiefen und mittleren Löhne in der Schweiz postiver als in mehreren europäischen Ländern, in denen der Schutz geringer ist: In den letzten 20 Jahren sind sie in der Schweiz stärker gestiegen als in Frankreich, Deutschland und Grossbritannien.</p><p>Der Observationsbericht zeigt auf, wie wichtig eine hohe Dichte der in der Schweiz durchgeführten Kontrollen ist. Während in Deutschland jährlich 55.000 Unternehmen auf Arbeits- und Lohnbedingungen überprüft werden, sind es in der Schweiz 41.000 – bei einem etwa zehnmal kleineren Arbeitsmarkt. Die Entwicklung eines extremen Niedriglohnsektors wurde in der Schweiz so vermieden.</p><p>Der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen muss ausgebaut, und nicht verschlechtert werden. Auch die Umsetzung kann weiter verbessert werden, vor allem durch verstärkte Kontrollen in den Kantonen.</p><p>Die am 27. September zur Abstimmung gestellte Initiative zur Abschaffung der Personenfreizügigkeit löst jedoch keine Probleme: Sie würde die Zahl der Einwanderer und Einwandererinnen nicht beeinflussen, sondern die Regeln auf dem Arbeitsmarkt schwächen, zum Schaden aller Arbeitnehmemden. Die Geschichte zeigt, dass ein Kontingentsystem lediglich den Druck auf alle Löhne erhöhen und zu mehr Schwarzarbeit führen würde. Die Personenfreizügigkeit und die Flankierenden Massnahmen, die anpassungs- und verbesserungsfähig sind, bleiben die beste Formel für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7029</guid><pubDate>Mon, 22 Jun 2020 11:30:00 +0200</pubDate><title>Jobs und Löhne verteidigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jobs-und-loehne-verteidigen</link><description>SGB startet Kampagne gegen die Kündigungsinitiative neu –  gemeinsamer Auftritt von Bundesrat und Sozialpartnern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lage der Arbeitnehmenden ist äusserst angespannt. Der SGB hat deshalb heute am gemeinsamen Auftritt mit Bundesrätin Karin Keller-Suter und den Sozialpartnern betont, dass die Kündigungsinitiative allen Arbeitnehmenden schadet und bewährte Schutzmassnahmen aufs Spiel setzt. Dabei gilt es gerade in Krisenzeiten, Lösungen für konkrete Probleme zu präsentieren. Dass der Bundesrat und die Sozialpartner dazu bereit sind, wurde während der Corona-Krise unter Beweis gestellt – und mit der Einführung der Überbrückungsleistung bekräftigt. Der SGB engagiert sich stark mit einer eigenständigen Kampagne gegen die Kündigungsinitiative, um Jobs und Löhne zu verteidigen.</p><p>Die Schweiz hat heute das wirksamste Lohnschutzsystem Europas. Das Prinzip «Schweizer Löhne für Arbeit in der Schweiz» gilt erst recht, wenn durch die Corona-Krise die Arbeitsbedingungen unter Druck sind: Dieser Schutz ist heute wichtiger denn je. Die SVP-Initiative stellt die Rechte der Arbeitnehmenden und den Lohnschutz in Frage. Sie würde zu unsicheren Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen führen. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard betonte an der Medienkonferenz, dass «die Kündigungsinitiative zum einzigen Ziel hat, die Rechte der Arbeitnehmenden zu schwächen. Sie würde es schwieriger machen, wirtschaftlich aus der Krise herauszukommen. Sie würde den Druck auf die Löhne aller erhöhen und die bewährten Kontroll- und Schutzmechanismen aufs Spiel setzen.»</p><p class="heading--h4">Schutz ausbauen – nicht abschaffen</p><p>Jedes Jahr werden die Löhne und Arbeitsbedingungen von fast 170‘000 in der Schweiz tätigen Personen kontrolliert. Geschuldete Löhne werden nachbezahlt. Diese bewährten Kontrollmechanismen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Dank der FlaM haben die Gewerkschaften Gesamtarbeitsverträge und verbindliche Mindestlöhne auch in Branchen und Berufen durchgesetzt, in denen bisher tiefe Löhne und prekäre Arbeitsbedingungen herrschten. Früher hatten die «Saisonniers» kaum Rechte und konnten als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden – um die Profite der Chefs zu steigern. Genau dahin zurück will die Kündigungsinitiative.</p><p class="heading--h4">Arbeit statt Eskalation der Krise</p><p>Schon vor der Corona-Pandemie haben die Gewerkschaften der Abstimmung über die Kündigungsinitiative der SVP grosse Bedeutung beigemessen. Sie wird im aktuellen Kontext noch entscheidender, da das Land mit einer beispiellosen Wirtschaftskrise konfrontiert ist, welche die Arbeitsplätze von Zehntausenden von Menschen im Land bedroht. Umso wichtiger ist ein klares Nein am 27. September. Der SGB und seine Verbände werden dafür mit einer <a href="https://www.jobs-und-loehne.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" title="zur Kampagnenwebseite">starken, eigenständigen Kampagne</a> kämpfen.</p><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/200622_MK-Statement-Pierre-Yves-Maillard.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Redebeitrag von Pierre-Yves Maillard</a></li><li>Kampagnenwebseite: <a href="https://www.jobs-und-loehne.ch" target="_blank" class="link link--external-blank">www.jobs-und-loehne.ch</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/4/csm_sgb_flyer_sept_DE_querformat_ohnetext_12b12c858f.jpg" length="121658" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7017</guid><pubDate>Thu, 11 Jun 2020 12:30:00 +0200</pubDate><title>Grundsätzlich wirksamer Lohnschutz, schärferer Vollzug nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grundsaetzlich-wirksamer-lohnschutz-schaerferer-vollzug-noetig</link><description>SGB-Fazit zum Seco-Seco über den Vollzug der Flankierenden Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen zeigt: Die Flankierenden sind wichtiger denn je! Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt. Insbesondere bei Firmen, die Kurz- und KürzestaufenthalterInnen oder Temporärarbeitskräfte beschäftigen.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure rund 166’000 Löhne überprüft. Dabei haben sie bei mehr als 15 Prozent zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (über 20 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrolleuren entgeht. Die Verstossquoten betragen 15 Prozent (Entsendefirmen) bzw. 11 Prozent (Schweizer Unternehmen)</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Positiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leistet. Nicht tolerierbar ist jedoch das Verhalten der Schweizer Unternehmen. Sie haben in rund 1100 Fällen zu tiefe Löhne bezahlt. Doch nur 445 befolgten die Aufforderung der Kantone, ihre Löhne zu korrigieren. Dennoch erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz so vorgesehen wäre.</p><p>Die Kontrollaktivität der Kantone ist leider nach wie vor sehr unterschiedlich. Sehr positiv ist das Engagement der Kantone Tessin und Genf, die viele Schweizer Arbeitgebende kontrollieren. Ganz anders Teile der Deutschschweiz, wo gewisse Kantone nur rund 2 Prozent der Firmen überprüfen. Ein Schweizer Unternehmen wird im Durchschnitt nur rund alle 50 Jahre kontrolliert. Das muss nun rasch korrigiert werden.</p><h3>Fazit</h3><p>Die Flankierenden Massnahmen sind für den Schutz der Schweizer Löhne unerlässlich. Wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Müsste die Schweiz aufgrund des Rahmenabkommens die Zahl der Kontrollen reduzieren oder die Instrumente (Kaution, Voranmeldung u.a.) einschränken, hätte das gravierende Auswirkungen. Die Gewerkschaften fordern daher einen Ausbau statt eines Abbaus der flankierenden Massnahmen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_patrik_tschudin-flickr-CC_BY_2.0_baustelle_basel_erlenmatt_wohnungsbau_2_61dec98428.jpg" length="431591" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6410</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2020 16:16:36 +0100</pubDate><title>SGB wird die für die Erwerbstätigen gefährliche Initiative zu gegebener Zeit bekämpfen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/verschiebung-kuendigungsinitiative-sgb-wird-gefaehrliche-initiative-bekaempfen</link><description>Zur Verschiebung der Abstimmung über die Kündigungsinitiative vom 17. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts des Ausmasses der Krise in der Schweiz hat der Bundesrat beschlossen, die Abstimmung am 17. Mai zu vertagen. Der SGB nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis. Im Vordergrund steht der Kampf gegen die Pandemie und ihre Folgen, nicht zuletzt aktuell schwierige Situation für die Arbeitnehmenden in der Schweiz.</p><p>Der SGB hat eine breite Kampagne vorbereitet und die Eckpunkte dieser Kampagne bereits der Öffentlichkeit präsentiert. Sobald die Schweiz wieder aus der Krise gefunden hat und die Grundlagen für die Meinungsbildung gegeben sind, wird der SGB bereit stehen, um die Interessen der Erwerbstätigen zu verteidigen – gegen den Angriff auf erprobte Regeln und starken Schutz für die Arbeitnehmenden.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6379</guid><pubDate>Mon, 24 Feb 2020 11:00:00 +0100</pubDate><title>Gute Jobs und Löhne verteidigen! NEIN zur SVP-Kündigungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gute-jobs-und-loehne-verteidigen-nein-zur-svp-kuendigungsinitiative</link><description>Breites gewerkschaftliches Bündnis gegen die arbeitnehmerfeindliche Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die SVP-Kündigungsinitiative will den Lohnschutz aufweichen, die Arbeitsbedingungen verschlechtern und die Schweiz isolieren. Die Arbeitnehmerverbände sagen dazu klar NEIN. Sie werden eine Gegenkampagne machen, um die grossen Gefahren für die Berufstätigen in der Schweiz aufzuzeigen.</p><p>Die Kündigungsinitiative schadet den Arbeitnehmenden in der Schweiz. Weil sie den Lohnschutz in Frage stellt. Weil sie zu prekären Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen führt. Und weil sie die Schweiz isoliert, indem sie die Bilateralen Verträge kündigt. Nichts von alldem trägt zur Lösung der realen Probleme in der Schweiz bei; wie beispielsweise die zu tiefen Einkommen, die Kaufkraftprobleme oder die teilweise schlechten Arbeitsbedingungen. Im Gegenteil: Die Kündigungsinitiative verschärft die Probleme. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse sagen deshalb zusammen klar NEIN zur Kündigungsinitiative der SVP, im Interesse aller Arbeitnehmenden.</p><p>Die Einführung der Bilateralen Verträge hat den Arbeitnehmenden in der Schweiz spürbare Verbesserungen gebracht. Dank den Flankierenden Massnahmen werden die Löhne und die Arbeitsbedingungen systematisch durch die Sozialpartner kontrolliert, in Schweizer und in ausländischen Firmen. Die Dumpingfirmen unter den Arbeitgebern werden nicht nur gebüsst, sondern sie werden auch aufgefordert, die geschuldeten Löhne nachzubezahlen. In Branchen mit Lohndruck können Bund und Kantone Mindestlöhne einführen. Und es gibt mehr Gesamtarbeitsverträge, was den Schutz vor Dumping und Missbräuchen zusätzlich verbessert.</p><p>Die Kündigungsinitiative der SVP setzt all diese Errungenschaften der Schweizer Sozialpartnerschaft aufs Spiel. Ein Ja zur Initiative würde den Lohnschutz in der Schweiz – den wirksamsten in ganz Europa - stark gefährden. Sie würde den Bilateralen Verträgen mit der EU, also mit der bedeutendsten Handelspartnerin der Schweiz, ein Ende setzen. Der Verkauf von Schweizer Qualitätsprodukten in die EU würde massiv erschwert. Und die Schweiz würde von der internationalen Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen wie der Forschung oder der Bildung abgekoppelt.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard gibt das Ziel der Kampagne an: «Wir müssen klarmachen, dass dies ein Angriff auf alle Arbeitnehmenden ist und dass er statt Gesamtarbeitsverträgen und Lohnkontrollen eine gnadenlose Konkurrenz aller gegen alle zum Ziel hat. Unser Ziel ist eine möglichst wuchtige Ablehnung dieser Initiative, um die hart erkämpfte Regulierung des Arbeitsmarktes zu verteidigen».</p><p>Unia-Präsidentin Vania Alleva warnt: «mit einer Annahme der Initiative können Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne nicht mehr wie bis anhin kontrolliert und durchgesetzt werden. Das Prinzip: «Schweizer Löhne für Arbeit in der Schweiz» wäre tot.»</p><p>Auch für Syna-Präsidenten Arno Kerst ist klar: «Ob wir es wollen oder nicht: Die Schweizer Wirtschaft ist global, davon profitieren auch die Arbeitnehmenden. Und mit starken Gesamtarbeitsverträgen und wirksamen Flankierenden Massnahmen schützen wir Löhne und Arbeitsbedingungen».</p><p>Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse, nennt konkrete Herausforderungen: «Aus Sicht der Arbeitnehmenden sind Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Förderung der Aus- und Weiterbildung und eine Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose die besseren Antworten, damit alle von der Personenfreizügigkeit einen Nutzen haben.»</p><p>VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber ergänzt: «Migrantischen Arbeitskräften sollen Rechte entzogen werden, damit sie leichter ausgebeutet werden können. Schaden würde dies letztlich allen Arbeitnehmer*innen in der Schweiz. Die sozial flankierte Personenfreizügigkeit ist der lange Weg der Schweiz aus der Abschottung. Deshalb engagieren wir uns gegen die arbeitnehmerfeindliche Kündigungsinitiative.»</p><p><br><a href="https://www.jobs-und-loehne.ch" target="_blank" class="link--arrow">zur Kampagnenwebseite www.jobs-und-loehne.ch</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/SGB-NoKI-Logo_DE-mitweissraum.svg" length="9183" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6312</guid><pubDate>Mon, 16 Dec 2019 14:32:19 +0100</pubDate><title>Probleme lösen statt Verunsicherung bewirtschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/probleme-loesen-statt-verunsicherung-bewirtschaften</link><description>Rente, Soziales, Europa: Lösungen gibt es nur mit den Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vergangene Woche war geprägt von einer Reihe wichtiger Weichenstellung auf der bundespolitischen Bühne. Da ist der Entscheid des Bundesrates zur zweiten Säule: Die Umsetzung des Sozialpartner-Kompromisses zeigt, dass die wirtschaftlichen Hauptakteure dieses Landes in der Lage sind, Lösungen für eines der gravierendsten aktuellen Probleme zu finden, das die Kaufkraft bedroht, nämlich den andauernden Rentenabbau. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer übernehmen ihre Verantwortung, insbesondere indem sie ihre Beiträge erhöhen. Darüber hinaus stabilisiert die Reform nicht nur das Rentenniveau allgemein, sondern verbessert dank der Schaffung eines solidarisch aufgeteilt finanzierten Rentenzuschlags auch die heute unzureichenden Leistungen der 2. Säule für tiefe und mittlere Einkommen und insbesondere für Frauen.</p><p>Was die Abstimmung im Ständerat zur Übergangsleistung (Brückenrente) für Arbeitnehmende am Ende ihres Arbeitslebens betrifft, so ist es zu begrüssen, dass unsere Forderung endlich prinzipiell anerkannt wird, während wir die improvisierten und schäbigen Änderungen einer knappen Ständeratsmehrheit bedauern. Aber wir können darauf hoffen, dass der Nationalrat diese Punkte korrigieren wird und sich endlich eine Mehrheit für diese unabdingbare Stärkung unseres Sozialversicherungssystems abzeichnet.</p><p>Mit unserem Engagement für dieses Projekt zeigen wir einmal mehr, dass wir es vorziehen, die Probleme der Menschen im Land ernsthaft in Angriff zu nehmen, statt sie zur Agitation zu benützen.</p><h4 class="heading--h4">Den bestehenden Lohnschutz verteidigen und ausbauen</h4><p>In beiden Fällen begegnen wir dabei unterwegs Kreisen, die sich pragmatischen Lösungen widersetzen, sich aber nicht einmal die Mühe machen, Alternativen anzubieten. Das ist allerdings kein Zufall: Für die SVP ist das wirksamste Rezept, Probleme entstehen und die Situation der Menschen im Land sich verschlechtern zu lassen. Dies mit dem Ziel, anschliessend bei den Wahlen die Früchte der Frustration ernten zu können.</p><p>Dieser Zynismus spiegelt sich in der SVP-Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit wider. Die Kündigung der Personenfreizügigkeit hätte das abrupte Ende der bilateralen Verträge mit der EU zur Folge und würde den Eintritt in einen Abschnitt der Geschichte unseres Landes markieren, in dem die Neoliberalen von der SVP den Ton angeben. Gleich anschliessend stünden die Zerschlagung der Lohnschutzmassnahmen und der Förderung von Gesamtarbeitsverträgen auf dem Programm. Sie möchten alle Macht in die Hände der Arbeitgeber legen, denen es freistünde, prekäre und rechtlose Arbeitnehmende einzustellen und damit einen gnadenlosen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt in Gang zu setzen.</p><p>Deshalb wird die Kampagne gegen die Kündigungsinitiative und für mehr soziale Sicherheit eine unserer Hauptauseinandersetzungen zu Beginn des Jahres 2020 sein. Wir werden mit aller Kraft gleiche Rechte für alle, die in unserem Land arbeiten, verteidigen. Wer in der Schweiz arbeitet, muss auch Schweizer Löhne erhalten.</p><p class="heading--h4">Prinzipientreue und Pragmatismus machen uns stark</p><p>Mit diesem Kampf gegen die SVP-Initiative werden wir unsere Position zu den zukünftigen Beziehungen unseres Landes zur Europäischen Union bekräftigen: eine geregelte Öffnung, basierend auf einem starken autonomen Lohnschutz, der weiter ausgebaut werden muss. Wir werden diese Regeln und Mechanismen, deren Notwendigkeit unbestritten ist, weiterhin verteidigen und dabei gleichzeitig pragmatisch bleiben, wie wir es immer waren, wenn es um die Frage der Anwendung von Regeln ging. Trotz allen Drucks und aller medialen Wünsche, unsere Position zu ändern, bleibt sie stets die gleiche: Es gibt keinerlei Anlass, die erkämpften gesetzlichen Regelungen zu schwächen oder uns das Recht nehmen zu lassen, diese autonom auszubauen. Sollten bei ihrer Umsetzung aber tatsächlich Probleme auftreten, so waren die Gewerkschaften immer für pragmatische Lösungen offen, und das wird auch so blieben.</p><p>Deshalb werden wir mit Entschlossenheit für gute Arbeitsplätze, für einen starken Lohnschutz und gegen die arbeitnehmerfeindliche Kündigungsinitiative kämpfen!</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/DSC_0721_bearbeitet-1.jpg" length="61705" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6277</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 17:00:00 +0100</pubDate><title>Kein Angriff auf den Lohnschutz just vor der Abstimmung zur Personenfreizügigkeit! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-angriff-auf-den-lohnschutz-just-vor-der-abstimmung-zur-personenfreizuegigkeit</link><description>Der Ständerat muss die Motion Baumann ablehnen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Sollen gesetzliche Mindestlöhne durch vertragliche Absprachen ausgehebelt werden dürfen? Darüber hat der Ständerat zu entscheiden. Für den SGB ein klares No-Go.</p><p>Geht es nach seiner Kommission, soll sich der Ständerat am Frontalangriff auf die Sozialpartnerschaft und den Lohnschutz der Grenzkantone Neuenburg, Jura und Tessin beteiligen. Doch das Plenum muss, kurz bevor nächsten Frühling über die katastrophale SVP-Kündigungsinitiative abgestimmt wird, die Motion Baumann ablehnen.</p><p>Die Motion kommt mit dem wohlklingenden Namen "Stärkung der Sozialpartnerschaft bei allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsverträgen" daher. Das ist zynisch, denn in Tat und Wahrheit will sie die Kantone daran hindern, gegen zu tiefe Löhne Massnahmen zu ergreifen: kantonale Mindestlöhne in allen Branchen würden nicht mehr gelten, wo ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auch Bestimmungen zu den Löhnen beinhaltet. Die Motion will nichts anderes, als Working Poors zu produzieren.</p><h3>Mindestlohn-Initiativ-Gegner müssen Wort halten</h3><p>Dabei haben die Kantone laut Bundesverfassung die Kompetenz, im Bereich der Sozialpolitik Gesetze zu erlassen. Sie können also auch bestimmen, dass Löhne das Existenzminimum abdecken müssen. Dementsprechend wurde bei der Debatte um einen nationalen Mindestlohn von den Initiativ-Gegnern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kantone bei Bedarf einen Mindestlohn einführen können. Und auch das Bundesgericht hat diese Kompetenz bestätigt.</p><p>Eine Umsetzung der Motion Baumann wäre ein eklatanter Verfassungsbruch und eine Sabotage der Sozialpartnerschaft. GAV könnten nämlich pervertiert werden, um das ohnehin bereits magere Arbeitsrecht weiter zu schwächen und den Willen des Gesetzgebers zu untergraben. Statt bessere Bedingungen als die gesetzlichen Minimalstandards für die Arbeitnehmenden zu garantieren, würden sie Ausnahmen von diesen Standards erlauben. Dass GAV als Instrumente benutzt werden könnten, um die gesetzlichen Löhne nach unten zu drücken, wäre ebenso gefährlich wie skandalös.</p><h3>Kein Wasser auf die Mühlen der SVP-Initiative</h3><p>Besorgniserregend ist, dass dieser Angriff auf die Souveränität der Kantone und die Löhne der Arbeitnehmenden in Grenzregionen, in den Kantonen Neuenburg und Jura, aber auch Tessin und Basel, wo über ein kantonales Mindestlohngesetz debattiert wird, gerade vom Ständerat kommt. Es ist zu hoffen, dass die neu zusammengesetzte Kammer dem Antrag von Bundesrat, Kantonen und Gewerkschaften folgt und die Motion Baumann ablehnt, statt den Sozialfrieden in der Schweiz zu torpedieren.</p><p>Gerade kurz vor der Abstimmung über die SVP-Kündigungsinitiative sind das Ansinnen und die Methoden des Motionärs Baumann fatal: Die Grenzkantone, welche den kantonalen Mindestlohn auch als komplementäre Massnahme gegen Lohndruck im Rahmen der Personenfreizügigkeit eingeführt haben, soll dieses Instrument nun vom Parlament weggenommen werden - das wäre wahrlich Wasser auf die Mühlen der SVP-Initiative.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6098</guid><pubDate>Mon, 01 Jul 2019 09:07:14 +0200</pubDate><title>Schlüsselrolle der eigenständigen Flankierenden Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schluesselrolle-der-eigenstaendigen-flankierenden-massnahmen</link><description>SGB-Kommentar zum Observatoriumsbericht

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Internationalisierung der Gesellschaft und der Wirtschaft haben in den meisten Ländern zu einer höheren Einwanderung geführt – unabhängig von der Personenfreizügigkeit. Dazu kommt, dass Stelleninserate seit den 2000er-Jahren fast weltweit sichtbar sind, während ein Arbeitgeber vor dem Jahr 2000 in einer ausländischen Zeitung inserieren musste, um Stellensuchende ausserhalb der Schweiz anzusprechen.</p><p>Die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit den Flankierenden Massnahmen hat die Dumpingproblematik bei Anstellung von AusländerInnen in der Schweiz entschärft. KurzaufenthalterInnen beispielsweise verdienen heute bei gleicher Arbeit weitgehend denselben Lohn wie SchweizerInnen und niedergelassene AusländerInnen. Im alten Kontingentssystem waren sie hingegen deutlich schlechter gestellt, was Gefahren für das ganze Lohngefüge mit sich brachte.<br> Gleichzeitig hat die Personenfreizügigkeit den Marktzugang für zwei potenziell prekäre Arbeitsformen erleichtert, nämlich für Dienstleistungen von ausländischen Firmen (Entsendungen, Selbständige) und Temporärarbeit (Verleih von KurzaufenthalterInnen u.a.). Die ausländischen Firmen haben Arbeitsverträge mit deutlich tieferen Löhnen, was ein erhebliches Dumpingrisiko birgt. Mittlerweile haben sie in gewissen Regionen bereits einen Marktanteil von 10 Prozent und mehr; In einzelnen Branchen sogar von gegen 30 Prozent (Holz-, Metallbau u.a.).</p><p>Die Flankierenden Massnahmen spielen eine Schlüsselrolle bei der Verhinderung von negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Sie müssen deshalb gestärkt und nicht geschwächt werden. Deshalb muss der eigenständige Lohnschutz im Rahmenabkommen mit der EU gewährleistet sein. Eine Übernahme des EU-Rechts und eine Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs sind mit viel zu grossen Risiken verbunden. Zur Verhinderung von Missbräuchen bei der Temporärarbeit müssen Temporäre prioritär zu gleichen Bedingungen angestellt werden wie die Festangestellten im Betrieb. Entscheidend ist schliesslich ein Nein zur SVP-Kündigungsinitiative, welche den gesamten Bilateralen Weg in Frage stellen würde.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6078</guid><pubDate>Fri, 07 Jun 2019 15:50:36 +0200</pubDate><title>Wichtige Weichenstellung in der Europapolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wichtige-weichenstellung-in-der-europapolitik</link><description>SGB begrüsst Bundesratsentscheide zum Verhältnis Schweiz-EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die heutigen Entscheide des Bundesrates zur Europapolitik. In dem er zeitlich die Bekämpfung der SVP-Kündigungsinitiative prioritär behandelt, nimmt der Bundesrat eine wichtige Weichenstellung vor. Denn die SVP-Initiative stellt die Bilateralen Verträge grundsätzlich in Frage. Die Ablehnung dieser Initiative ist deshalb die Voraussetzung für alle weiteren Schritte in den Bilateralen Beziehungen zur EU. Der SGB wird diese Initiative mit einer aktiven Kampagne bekämpfen. Die jüngsten Entscheide des Bundesrats zur Verbesserung der Lage der älteren Arbeitnehmenden sind dabei hilfreich und zeigen, dass auch der Bundesrat gewillt ist, die Ängste und Probleme der Betroffenen ernst zu nehmen.</p><p>Sollte das Staatssekretariat für Wirtschaft seco, wie heute Medien berichteten, effektiv in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit der Personenfreizügigkeit in Frage gestellt haben, dann würde dies von einer ungeheuerlichen Verantwortungslosigkeit zeugen. Die Personenfreizügigkeit ist zentral für die Arbeitnehmenden in der Schweiz, aber ebenso zentral ist ein funktionierender Lohnschutz. Dieser wäre mit dem vorliegenden Rahmenabkommen faktisch abgeschafft worden.</p><p>Positiv ist daher, dass der Bundesrat die grossen Vorbehalte der Gewerkschaften zum vorliegenden Rahmenabkommen ernst nimmt und den vorliegenden Vertragsentwurf als ungenügend betrachtet. Die Bilateralen Verträge müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Ein Rahmenabkommen, welches den Lohnschutz gefährdet, ist nicht akzeptabel.</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt und die hiesigen Arbeitnehmenden-Rechte eingehalten werden. Das hat auch der Bundesrat im Rahmen der Volksabstimmungen zu den Bilateralen und der Personenfreizügigkeit versprochen. Die "rote Linie" der Flankierenden Massnahmen beim Verhandlungsmandat zum Rahmenabkommen muss weiterhin gelten. Die Flankierenden Massnahmen sind für die Gewerkschaften nicht verhandelbar. Die Schweiz muss selber bestimmen können, wie sie ihre europaweit höchsten Löhne schützt und damit alle Arbeitnehmenden, unabhängig von ihrer Herkunft.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6068</guid><pubDate>Mon, 03 Jun 2019 12:02:00 +0200</pubDate><title>BöB: Arbeitnehmende schützen! Keinen Konflikt mit der EU provozieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/boeb-arbeitnehmende-schuetzen-keinen-konflikt-mit-der-eu-provozieren</link><description>Der Ständerat muss beim Beschaffungswesen Verantwortung übernehmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) wird totalrevidiert. Die Vorlage ist zentral für Arbeitnehmende in der Schweiz. Ein schlecht verfasstes BöB könnte Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor öffnen. Ausserdem birgt es Konfliktpotential mit der EU.</p><p class="lead">Besonders der Vorschlag, auf das Leistungsortsprinzip zu verzichten, würde zu massiv mehr Dumping führen. Hier muss der Ständerat dringend handeln.</p><h3>Leistungsortprinzip: Arbeitnehmende in der Schweiz vor Dumping schützen!</h3><p>Bei den Ortsprinzipien geht es darum, welche Arbeitsbedingungen ein Unternehmen einhalten muss, wenn es sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Beim Herkunftsortsprinzip gelten die Bedingungen am Firmensitz oder Niederlassungsort. Das Leistungsortsprinzip verlangt die Beachtung der Arbeitsbedingungen, die am Ort der Arbeitsausführung gelten. Eine Tessiner Firma müsste beim Leistungsortsprinzip für einen Auftrag in Zürich Zürcher Löhne bezahlen, beim Herkunftsortsprinzip könnte sie aber mit Tessiner Löhnen offerieren. Damit wären Anbieter aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt. Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen anstreben. Das Herkunftsortsprinzip würde eine Spirale nach unten eröffnen.</p><p>Das Leistungsortsprinzip ist also zentral für alle, welche die orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen schützen wollen. Es bildet denn auch ein Herzstück der flankierenden Massnahmen. Es verhindert, dass z. B. eine polnische Firma einen Auftrag in Basel mit polnischen Löhnen ausführen kann. Der bundesrätliche Vorschlag, neu auf das Herkunftsortsprinzip zu setzen, bricht also mit der Philosophie der flankierenden Massnahmen. Aus unverständlichen Gründen hat auch die Ständeratskommission entgegen ihrer früheren Meinung nun plötzlich mit Stichentscheid das Leistungsprinzip gekippt. Das Plenum muss dies wieder korrigieren.</p><p>Würden in der Privatwirtschaft ortsübliche Löhne und Arbeitsbedingungen gelten, in der öffentlichen nicht, wäre dies unverständlich. Noch unverständlicher ist, dass der Bundesrat auf dem Herkunftsortsprinzip beharrt. Denn viele Organisationen des Gewerbes, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie die Kantone haben in der Vernehmlassung diesen Prinzipienwechsel abgelehnt.</p><h3>Subunternehmerketten beschränken</h3><p>Auch weitere Punkte zum Schutz der Arbeitnehmenden müssen im Beschaffungswesen berücksichtigt werden. So ist die Subunternehmerkette auf eine Ebene zu beschränken. Heute ist es gerade im Bau gang und gäbe, dass Bauherren vor lauter Subunternehmen den Überblick verlieren, wer überhaupt zu welchen Bedingungen wann auf der Baustelle welche Arbeit ausführt.</p><p>Auch Bund, Kantone und Gemeinden wissen oft nicht, wer am Schluss welche Arbeit leistet. Skandale sind dann programmiert, denn die Wahrscheinlichkeit für Lohn- und Sozialdumping bzw. Schwarzarbeit nimmt pro zusätzliche Subunternehmerebene exponentiell zu. Umso wichtiger, dass zumindest im öffentlichen Beschaffungswesen dieser schädlichen Dumpingpraxis ein Riegel vorgeschoben wird.</p><h3>GAV-Konformität bescheinigen lassen</h3><p>Weiter soll vorgesehen werden, dass beim Nachweis der GAV-Konformität endlich aussagekräftige Bescheinigungen eingeholt werden müssen, bevor ein Auftrag an eine Firma aus einer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Branche vergeben wird.</p><h3>Nein zur unnötigen und systemwidrigen Unterstellung der Publica</h3><p>Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen in den Augen des SGB nicht dem BöB unterstellt werden. Dies stünde in grundsätzlichem Widerspruch zum BVG, insbesondere zum Prinzip der paritätischen Verwaltung der Pensionskassen. Die Festlegung des Verhältnisses der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen zu den angeschlossenen Arbeitgebenden gehört zu den unübertragbaren und nicht delegierbaren Aufgaben des obersten Organs der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung (Art. 51a Abs. 2 lit. p BVG). Die verwalteten Vorsorgevermögen gehören den Versicherten und nicht der öffentlichen Hand. Auch die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen der Kantone und Gemeinden fallen nicht in den subjektiven Geltungsbereich des Vergaberechts (gemäss Anhang I/Annex 2 des noch geltenden GPA, s. auch BG 2C_6/2016 vom 18. Juli 2016, E. 3.5).</p><h3>Ja zur Unterstellung der vom Bund kontrollierten Unternehmen wie Swisscom</h3><p>Hingegen müssen die vom Bund kontrollierten Unternehmen dem BöB unterstellt werden. Heute ist die Lage besonders im Fernmeldewesen und im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (ICT) paradox: Die Investitionen in die Fernmeldenetze (Glasfaser, Kupferkabel, Wireless) sind weiterhin hoch, doch Aufträge werden neu auch an Unternehmen vergeben, die dem Gesamtarbeitsvertrag nicht unterstellt sind. Damit wird eine Kontrolle der Arbeitsbedingungen praktisch verunmöglicht.</p><p>Nur mit einer Unterstellung der Swisscom unter das BöB kann sichergestellt werden, dass Aufträge künftig nur noch an Unternehmen gehen, die sich an die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen halten. Der SGB fordert deshalb im Einklang mit Syndicom, der Gewerkschaft Medien und Kommunikation, die vom Bund kontrollierten Unternehmen dem BöB zu unterstellen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6054</guid><pubDate>Fri, 24 May 2019 10:00:00 +0200</pubDate><title>Schweizer Gewerkschaften setzen sich gemeinsam für ein soziales Europa ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweizer-gewerkschaften-setzen-sich-gemeinsam-fuer-ein-soziales-europa-ein</link><description>EGB-Kongress beschliesst besseren Schutz für entsandte Arbeitnehmende vor Lohn- und Sozialdumping</description><content:encoded><![CDATA[<p> Vom 21. bis zum 24. Mai fand in Wien der 14. Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) statt. Die zwei Schweizer Dachverbände SGB und Travail.Suisse haben sich aktiv für ein sozialeres Europa engagiert. Insbesondere wurden auf Antrag der Schweizer Gewerkschaften, des Österreichischen und des Tschechischen Gewerkschaftsbundes ins Programm des EGB aufgenommen, dass entsandte Arbeitnehmende besser vor Lohn- und Sozialdumping geschützt werden müssen. Die bisherigen Instrumente haben sich – nicht zuletzt angesichts der Rechtsprechung des EuGH zur Verhältnismässigkeit von nationalen Massnahen gegen Dumping – als ungenügend erwiesen.<br><br>Am Kongress des EGB, der nicht weniger als 45 Millionen Mitglieder aus 39 europäischen Ländern vertritt, war die Ausgestaltung einer sozialen EU zentrales Thema. Kurz vor den EU-Parlamentswahlen wird immer klarer, dass das EU-Projekt eine echte soziale Wende erfahren und den Arbeitnehmenden nützen muss, um nach Brexit und verschiedenen populistischen Wahl-Siegen zu überleben. Dass die EU auf diesem Weg ist, zeigt etwa der Beschluss, dass in zwei Jahren alle Mitgliedsstaaten mindestens zwei Wochen Vaterschaftsurlaub und je zwei Monate Elternzeit für Mütter und Väter einführen müssen.<br><br>Am EGB-Kongress vertraten u.a. der neue SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sowie Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse und Nationalrat, die Arbeitnehmenden der Schweiz. Maillard und Wüthrich wurden auch in den Vorstand des EGB gewählt. Pierre-Yves Maillard bedankte sich in seiner Intervention beim EGB sowie den einzelnen Schwestergewerkschaften für die Unterstützung im Kampf für die Beibehaltung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) in der Schweiz. «Wir setzen uns ein für die Personen, die in der Schweiz arbeiten, egal welchen Pass sie haben oder wo sie wohnen. Gemeinsam mit den europäischen Gewerkschaften sagen wir, dass nichts eine Senkung der Löhne rechtfertig. Wir schützen die Löhne, und nicht die Grenzen».<br><br>Adrian Wüthrich bekräftigt: «Die Flankierenden Massnahmen, wie sie in der Schweiz ausgestaltet sind, müssen zum Vorbild für die EU werden – ein aktiver Lohnschutz ist für ganz Europa wünschenswert. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei den Lohnkontrollen gehört dazu. Aus diesem Grund soll die Schweiz beim Rahmenabkommen betreffend Lohnschutz hart bleiben und bei der Europäischen Arbeitsbehörde von Beginn an mitmachen.» <br><br>Auch für den EGB ist klar, dass die Regelungen der Europäischen Union in Richtung der Schweizer FlaM gehen müssen – und nicht umgekehrt.<br><br><br>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND + Travail.Suisse<br><br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6053</guid><pubDate>Thu, 23 May 2019 09:45:00 +0200</pubDate><title>Wo kontrolliert wird, werden Lohnverstösse aufgedeckt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wo-kontrolliert-wird-werden-lohnverstoesse-aufgedeckt</link><description>SECO-Bericht zeigt: Flankierende Massnahmen wichtiger denn je! </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen zeigt: Die Flankierenden sind wichtiger denn je! Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt. Insbesondere bei Firmen, die Kurz- und Kürzestaufenthalter oder Temporärarbeitskräfte beschäftigen. Die Kontrolleure der Gesamtarbeitsverträge (GAV) finden in jedem vierten Schweizer Betrieb und bei jedem fünften Entsendebetrieb Verstösse.
</p><p><br><b>Rund 6500 Betriebe mit zu tiefen Löhnen</b><br>Im vergangen Jahr haben die Kontrolleure über 40‘000 Firmen kontrolliert. Dabei haben sie bei rund 16 Prozent oder 6‘500 Betrieben zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (über 20 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrolleuren entgeht. Die Verstossquoten betragen 15 Prozent (Entsendefirmen) bzw. 13 Prozent (Schweizer Arbeitgeber)
</p><p><br><b>Die Hälfte der Schweizer Arbeitgeber weigert sich, Löhne zu korrigieren</b><br>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen anzupassen. Positiv ist, dass 83 Prozent der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leisten. Nicht tolerierbar ist jedoch das Verhalten der Schweizer Arbeitgeber, von denen nur 51 Prozent die Löhne anpassen. Auffallend ist nach wie vor, dass einige Kantone sehr wenige Schweizer Firmen kontrollieren (z.B. FR, SG oder ZG) und auch nur einzelne Kantone Arbeitsunterbrechungen verfügen.<br><br></p><p><b>Flankierende Massnahmen wichtiger denn je</b><br>Die Flankierenden Massnahmen für den Schweizer Lohnschutz sind von grösster Bedeutung. Die Zahl der Entsendungen ist hoch. Dort, wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Müsste die Schweiz aufgrund des Rahmenabkommens die Zahl der Kontrollen reduzieren oder die Instrumente (Kaution, Voranmeldung u.a.) einschränken, hätte das gravierende Auswirkungen. Die Gewerkschaften fordern daher einen Ausbau statt einen Abbau der Flankierenden Massnahmen.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6024</guid><pubDate>Wed, 15 May 2019 16:43:52 +0200</pubDate><title>Wichtige Fortschritte für ältere Arbeitnehmende – Nein zum brandgefährlichen Rahmenabkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wichtige-fortschritte-fuer-aeltere-arbeitnehmende-nein-zum-brandgefaehrlichen-rahmenabkommen</link><description>Massnahmenpaket des Bundesrats für ältere Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist erfreut, dass der Bundesrat endlich Massnahmen gegen die Probleme der älteren Arbeitnehmenden und Arbeitslosen ergreift. Insbesondere die Überbrückungsrente gibt älteren ausgesteuerten Arbeitslosen neu eine gewisse finanzielle Sicherheit. Sie verhindert das Abgleiten in die Sozialhilfe und erlaubt es den Betroffenen, nicht schon vor dem ordentlichen Rentenalter auf ihre Altersvorsorgeguthaben zurückgreifen zu müssen. Das waren auch die Gründe, warum der SGB schon länger vom Bund forderte, eine solche Überbrückungslösung bzw. Rente-pont einzuführen. Der SGB bedauert aber, dass diese Massnahme nicht bereits ab 58 Jahren gilt und dass der Bundesrat beim Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende keine Verbesserungen vorschlägt.</p><p>Europapolitisch hält der SGB an seinen Positionen fest. Beim Rahmenabkommen muss die "rote Linie" der Flankierenden Massnahmen weiterhin gelten. Die Flankierenden Massnahmen sind nicht verhandelbar. Die Schweiz muss selber bestimmen können, wie sie ihre europaweit höchsten Löhne schützt und damit alle Arbeitnehmenden, unabhängig von ihrer Herkunft.</p><p>Politisch prioritär ist es nun, den Kampf gegen die SVP-Kündigungsinitiative aufzunehmen, denn sie stellt den bilateralen Weg grundsätzlich in Frage. Diese Initiative muss von allen Kräften, die auf dem bilateralen Weg weitergehen wollen, vehement bekämpft werden. Zudem erwartet der SGB vom Bundesrat, dass er in Bezug auf das für die Schweizer Löhne brandgefährliche Rahmenabkommen von Bundesrat Cassis rasch Klarheit schafft. Indem er der EU-Kommission mitteilt, dass das vorliegende Rahmenabkommen nicht akzeptabel ist.</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Pierre-Yves Maillard, SGB-Präsident, 079 743 42 37</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5980</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2019 15:12:30 +0200</pubDate><title>Für ein faires und soziales Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fuer-ein-faires-und-soziales-europa</link><description>Schweizer Delegation an europäischer Gewerkschaftsdemo</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Europäische Union und ihre Instanzen müssen die Interessen der Arbeitnehmenden ins Zentrum ihrer Politik stellen. Dies forderten über 8000 Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter mit einer farbigen, friedlichen und fröhlichen und kraftvollen Demonstration am 26. April in Brüssel. Zur Demonstration einen vor den Europawahlen aufgerufen hatte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB/ETUC). Dessen Generalsekretär Luca Visentini forderte alle EU-BürgerInnen dazu auf, bei diesen Wahlen «für Kandidaten und Parteien zu stimmen, die sich für ein faires Europa für Arbeitnehmende einsetzen werden».
</p><p>Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Belgien, Italien, Frankreich, Spanien, Deutschland, Ungarn, Slowenien, Österreich und Estland forderte auch die aus der Schweiz angereiste Delegation ein besseres und sozialeres Europa, sozialen Fortschritt, bessere Löhne sowie bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, kurz: Eine Politik, die nicht die Privilegierten, sondern die Mehrheit ins Zentrum stellt.
</p><p>Im Zentrum der Schweizer Forderungen stand logischerweise die Auseinandersetzung um das Rahmenankommen Schweiz-EU samt aller Angriffe auf Lohnschutz und flankierende Massnahmen. Mit der auf dem Fronttransparent gestellten Forderung «Löhne statt Grenzen schützen – für ein soziales Europa» stiess die Delegation aus der Schweiz auf Zustimmung und grosse Beachtung, sowohl bei den Gewerkschaftskolleginnen, als auch in den Medien.
</p><p>Entsprechend zufrieden zeigten sich die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter aus der Schweiz. Ihre Teilnahme aus einem nicht-EU-Land verstanden sie einerseits als einen Akt der Solidarität mit den Schwestergewerkschaften aus der EU. Andererseits ist für sie klar, dass die EU-Gesetze und -Richtlinien auch Arbeitnehmende in der Schweiz direkt betreffen, und zwar nicht nur beim Rahmenabkommen. Entsprechend zeigte sich die Schweizer Delegation auf einem Schild überzeugt: «Sozial statt national: So hat Europa Zukunft».</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5918</guid><pubDate>Fri, 29 Mar 2019 11:00:57 +0100</pubDate><title>Progressive Kräfte im EU-Parlament setzen starkes Zeichen für Schweizer Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/progressive-kraefte-im-eu-parlament-setzen-starkes-zeichen-fuer-schweizer-lohnschutz</link><description>Debatte im EU-Parlament über Rahmenvertrag Schweiz-EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Streit um den Lohnschutz in der Schweiz kann nicht auf einen Konflikt zwischen der Schweiz und der EU reduziert werden. Es geht vielmehr um ein Ringen zwischen marktgläubigen Ideologen auf der einen Seite und progressiven Kräften, die das Wohl der Arbeitnehmenden höher gewichten als fetischisierte Marktprinzipien, auf der anderen. Gestritten wird dabei sowohl in der EU als auch in der Schweiz. Das zeigt eine Abstimmung im EU-Parlament zum Rahmenabkommen Schweiz-EU.
</p><p>Dass sich das EU-Parlament zu dem letztes Jahr von Bundesrat Ignazio Cassis und seinem Chef-Diplomaten Roberto Balzaretti ausgehandelten Rahmenabkommen äussert, ist nichts Ungewöhnliches: das EU-Parlament verabschiedet regelmässig (unverbindliche) Resolutionen zur aussenpolitische Lage, insbesondere zu "Drittländern" wie die Schweiz. Ungewöhnlich ist eher, dass der Resolutionsentwurf stark von der EU-Kommission geprägt, ja diktiert worden war und deswegen die Flankierenden Massnahmen (FlaM) der Schweiz zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen kritisierte.
</p><p>Deutlich zum Ausdruck bringt die Resolution den Kampf um ein soziales Europa. Die EU-Kommission sowie neo-liberale Kreise aus Parteien und Länder-Regierungen halten nichts vom Lohnschutz. Sie möchten ihn zurückfahren, gerade weil oder obwohl die europäischen Gewerkschaften nach 15-jährigem Kampf 2018 dank der Revision der Entsenderichtlinie Verbesserungen erreicht haben. Diese Fortschritte sind erfreulich, doch die Schweizer FlaM sind immer noch meilenweit besser. Oder in den Worten des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB): Sie sind ein eigentlicher Gold-Standard in Sachen Lohnschutz. Doch sowohl der EU-Kommission als auch ihren Schweizer Verbündeten Cassis und Balzaretti ist der Lohnschutz ein Dorn im Auge.
</p><p>Immerhin haben diese Kräfte im EU-Parlament nun einen Schuss vor den Bug gekriegt: Der von der Kommission eingeflüsterten Resolution wurden bereits in der Vorberatung einige gegen den Schweizer Lohnschutz gerichtete Spitzen abgeschliffen. Übrig blieb ein tendenziöser Passus, in dem die FlaM als diskriminierend und unverhältnismässig kritisiert werden. Dies obwohl das Gegenteil der Fall ist und die Schweiz gemäss dem Freizügigkeitsabkommen eben gerade verpflichtet ist, alle Arbeitskräften aus der EU die "gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen" zu gewähren wie den inländischen Arbeitskräften.
</p><p>Selbst dieser Passus hatte einen schweren Stand. Anträge der Fraktionen der Grünen und der Sozialdemokraten, welche die FlaM als gut und notwendig bezeichneten und von der Kommission forderten, im Rahmen des Rahmenabkommens die Finger davon zu lassen, sind nur knapp abgelehnt worden. Und beinahe wäre die Kritik einfach kurzerhand aus der Resolution gestrichen worden. 303 Abgeordnete sprachen sich gegen den Passus aus, 330 dafür.
</p><p>Das ist ein starkes Signal der sozialen, progressiven Kräfte in Europa. Adressat ist dabei nicht nur die EU-Kommission. Das Signal richtet sich auch an die marktgläubigen Parteien in Europa und der Schweiz sowie alle Kräfte hüben wie drüben, die eine Personenfreizügigkeit mit nur schwachem sozialen Schutz für die entsandten Arbeitnehmenden und einen schrankenlosen Binnenmarkt für die Arbeitgeber wollen.
</p><p>Die Abstimmung zeigt es deutlich: Die EU hat keine Einheitsmeinung zum Lohnschutz. Und der SGB ist nicht alleine in seinem Beharren auf einem starken Lohnschutz - die europäische Gewerkschaftsfamilie, der EGB, aber auch unsere Schwestergewerkschaften aus den Nachbarländern und Osteuropa unterstützen unseren Kampf. Sie sehen es wie der SGB: In Europa müssen wir die Löhne und Arbeitsbedingungen schützen - nicht die Grenzen. Diese Kreise gilt es nun in den Wahlen in Europa und in der Schweiz zu stärken. Ein soziales Europa ist möglich und notwendig. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5914</guid><pubDate>Thu, 28 Mar 2019 19:10:09 +0100</pubDate><title>«Ein Rahmenabkommen muss den Arbeitnehmenden nützen»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-rahmenabkommen-muss-den-arbeitnehmenden-nuetzen</link><description>Interview mit SGB-Chefökonom Daniel Lampart: «Die Gewerkschaften wollen ein soziales Europa!»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ja zu einem sozialen Europa, nein zu Verschlechterungen beim Lohnschutz und den flankierenden Massnahmen. Für SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Daniel Lampart ist in der Position zur EU vor allem eines wichtig: Die Europapolitik muss den Arbeitnehmenden nützen.</p><header><header><p>Interview: Matthias Preisser und Thomas Zimmermann
</p><p>&nbsp;</p></header></header><p><b>Daniel Lampart, Linke werfen dem SGB vor, er fahre das Rahmenabkommen und damit die Bilateralen Abkommen mit der EU an die Wand. Haben die Gewerkschaften neu etwas gegen die EU?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Ein relativ kleines Land wie die Schweiz mitten in Europa braucht gute und geregelte Beziehungen zur EU. Deshalb haben wir uns immer für eine Öffnung gegenüber Europa und die Personenfreizügigkeit eingesetzt, aber auch immer gesagt, dass dies den Arbeitnehmenden nützen muss. Dank uns gibt es Lohnschutz und flankierende Massnahmen, und wir sind stolz, dass die Schweizer Flankierenden zu den besten in Europa gehören. Nun verfolgt Bundesrat Ignazio Cassis zum ersten Mal eine Europapolitik, welche die europäische Integration gegen die Arbeitnehmenden wenden will. Das geht in die völlig falsche Richtung. Die Europapolitik muss den Arbeitnehmenden nützen, und der Lohnschutz muss verbessert, sicher nicht verschlechtert werden. <br><br></p><p><b>Könnte es Ihnen nicht egal sein, wieviel ein Entsandter verdient, solange die Regeln in seinem Herkunftsland eingehalten werden, und er nach seinem Einsatz zurückkehrt?</b><b></b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Das ist ein wichtiger Punkt. Die Personenfreizügigkeit brachte grosse Fortschritte, zum Beispiel die Abschaffung des Saisonnierstatuts. Das Verschwinden dieser prekären Arbeitsform war eine Verbesserung für alle. Aber mit den Entsendungen wurde eine neue prekäre Arbeitsform angelegt. Ausländische Firmen aus dem Gewerbe, der Sicherheitsbranche oder der Informatik können viel einfacher in die Schweiz kommen, um ihre Dienstleistungen zu erbringen. Im deutschen Gewerbe ist der Durchschnittslohn bei rund 3700 Franken, in Polen sogar bei 900 Franken. Wir hingegen haben die höchsten Löhne in Europa, einen Handwerkerlohn von 5000 bis 6000 Franken. Hier sind die flankierenden Massnahmen entscheidend: Wenn es so weit kommt, dass deutsche oder polnische Löhne in der Schweiz im gewerblichen Bereich Normalzustand werden, kommen die Löhne fundamental unter Druck, die Arbeitslosigkeit steigt, korrekte Firmen verlieren Marktanteile. Unsere gelernten Maler oder Schreiner müssten plötzlich zur Sozialhilfe, die ganze Berufsbildung würde erodieren – das wäre katastrophal! <br><br></p><p><b>Die EU hat beim Lohnschutz Fortschritte gemacht und anerkennt das Prinzip des ortsüblichen Lohns. Weshalb wollen Sie diese Richtlinien partout nicht übernehmen?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Wir kämpfen für ein soziales Europa, für faire Löhne, damit die Arbeitgeber die Arbeitnehmenden nicht gegeneinander ausspielen können. Zahlreiche europäische Gewerkschaften, unsere Schwesterorganisationen und der europäische Gewerkschaftsbund fordern uns auf, nicht nachzugeben. Die Schweizer GAV müssen sich im europäischen Vergleich nicht verstecken, aber wir müssen sie durchsetzen. Wir machen am meisten Kontrollen in ganz Europa, weil wir auch die höchsten Löhne haben. Unser Kontrollsystem mit den paritätischen Kommissionen ist einmalig in Europa. Doch der Druck der deutschen Handwerksfirmen und der EU-Kommission ist gross, weniger Kontrollen zu machen, weniger Bussen zu verteilen. Hier hat unserer Ansicht nach Bundesrat Cassis bewusst irreführende Informationen verbreitet, indem er kolportiert hat, es gehe nur um die 8-Tage-Voranmeldefrist. Es geht um viel mehr, nämlich darum, ob wir in der Schweiz unsere Gesamtarbeitsverträge samt Kontrollen und Bussen gefährden, indem wir den europäischen Gerichtshof über die FlaM urteilen und die EU-Kommission mitreden lassen – Organisationen, die sich oft auf die Seite der Firmen schlagen. Für sie ist Marktzugang wichtiger als Lohnschutz. Das würde jenen helfen, denen die FlaM-noch nie passten: Christoph Blocher und seiner Tochter, Avenir Suisse, Economiesuisse.
</p><p><b><br>Heute stehen aber Gewerkschafter zum Beispiel in der „Arena“ neben Christoph Blocher – ist das nicht gefährlich, wenn man sich de facto mit der isolationistischen SVP verbündet?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> In der Sache gibt es zwischen dem Wirtschaftsflügel der SVP und uns grosse Differenzen. Alt Bundesrat Christoph Blocher ist ein Antigewerkschafter. Er und seine Tochter haben die Flankierenden heftig angegriffen. Weil sie keinen Lohnschutz wollen. Sie sind Arbeitgebervertreter der härteren Sorte, mit denen wir nichts zu tun haben. Aber wir sind keine Partei: Wir haben SVP-Mitglieder in unseren Reihen, mit denen wir bestens zusammenarbeiten.<br><br></p><p><b>Wie können sie auch medial so wahrgenommen werden, statt im Schatten der SVP segeln?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Wir stehen nicht im Schatten der SVP. Die Gewerkschaften haben gesagt: Lohnschutz ist das Entscheidende für Europa, darüber wurde berichtet. Doch auch die millionenschweren Zürcher Verleger, Ringier und die Familie Coninx sind Lohndrücker, sie wollen nicht einmal einen GAV. Und nun schreiben sie gegen uns an. Zum Glück gibt es die Gewerkschaftspresse.<br><br></p><p>Letzten Sommer sagten die Gewerkschaften: Verhandelt wird nicht. Viele interpretieren das als Gesprächsverweigerung. Wie kommen wir aus dieser Sackgasse?
</p><p><b>Daniel Lampart:</b> Es ist keine Sackgasse. Die Bundesräte Cassis und Johann Schneider-Ammann haben sich über die rote Linie des Bundesrats hinweggesetzt, dass über die flankierenden Massnahmen nicht verhandelt werden darf. Wir reden gerne mit allen, diskutieren aber nicht über einen Abbau der FlaM. Wir vertreten Menschen, die heute schon Mühe haben, mit dem Lohn über die Runden zu kommen. Ich wurde immer wieder von Leuten angesprochen, die uns unterstützen und sagten: Knickt ja nicht ein, bleibt standhaft. Das war teilweise sehr berührend.<br><br></p><p><b>Ohne Rahmenabkommen droht die EU mit Vergeltungsmassnahmen. Wird es dann nicht schwierig?</b></p><p><b>Daniel Lampart: </b>Wir haben gezeigt, dass wir Druck aushalten können. Der schlimmste Druck kam ja aus dem Inland, von den beiden FDP-Bundesräten, von Staatssekretär Roberto Balzaretti, von der FDP, von allen Gegnern der Flankierenden. Wir haben das ausgehalten, und die Basis hat unsere Position bekräftigt. Vielleicht kommt nun von der EU-Kommission noch Druck bei der Börsenäquivalenz und beim Marktzugang für Medizinaltechnik. Doch die Probleme sind lösbar. Und auf jeden Fall kein Grund, beim Lohnschutz einzuknicken.<br><br></p><p><b>Die Gewerkschaften wollen ein soziales Europa, eine offene Schweiz. Müsste sie sich nun nicht bewegen um einen Kompromiss zu finden?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Wir kämpfen für gute Löhne, sichere Arbeitsplätze, hervorragende soziale Absicherung. In der Schweiz und in Europa. Deshalb waren wir für die bilateralen Verträge in Verbindung mit den Flankierenden. Doch wenn europapolitische Ziele verfolgt werden, die den Arbeitnehmenden schaden oder Verschlechterungen bringen, lehnen wir das ab.
</p><p><b><br>Die Hearings haben stattgefunden, was muss der Bundesrat nun tun?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Er muss an seinem Verhandlungsmandat festhalten: Keine Verhandlungen über unseren Lohnschutz. Aber Bundesrat Cassis und Staatssekretär Balzaretti sind als Verhandler nicht mehr tragbar. Der Bundesrat wird der EU mitteilen müssen, dass ein Rahmenabkommen à la Cassis nicht funktioniert und überlegen müssen, wie und mit wem er weiterarbeitet. Gleichzeitig will er die SVP-Kündigungsinitiative behandeln. Diese lehnen wir klar ab, sie schadet den Arbeitnehmenden und gefährdet den bilateralen Weg. Der Bundesrat soll nun den Fokus auf die Bekämpfung der Kündigungsinitiative legen, nachher schauen wir, wo das Rahmenabkommen steht. So oder so: Den Lohnschutz geben wir nicht preis. Ein Rahmenabkommen muss am Schluss den Arbeitnehmenden nützen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5916</guid><pubDate>Tue, 26 Mar 2019 14:35:00 +0100</pubDate><title>Lohnschutz ist ein europaweites Anliegen – Ja zu einem sozialen Europa </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-ist-ein-europaweites-anliegen-ja-zu-einem-sozialen-europa</link><description>SGB-Reaktion auf Resolution des EU-Parlaments zum Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt die Resolution des EU-Parlaments für einen raschen Abschluss eines Rahmenabkommen Schweiz-EU zur Kenntnis. Er bedauert die darin enthaltene negative Beurteilung der Flankierenden Massnahmen und hält fest, dass diese nichtdiskriminierend sind und nicht gegen die Personenfreizügigkeit verstossen. Im Gegenteil: Die Massnahmen entsprechen der zentralen Forderung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU, das in Art. 1d von der Schweiz verlangt, Arbeitnehmenden aus der EU die «gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen» zu gewähren wie Inländern. Deshalb muss die Schweiz Arbeitskräfte aus der EU vor Lohndumping schützen. Immerhin wird ein Drittel der Arbeitsstunden in der Schweiz von Personen ohne Schweizer Pass geleistet. Kurzum: die Flankierenden Massnahmen stellen sicher, dass «für die gleiche Arbeit am gleichen Ort die gleichen Löhne bezahlt» werden und schützen so sowohl die Arbeitnehmenden aus der EU wie jene aus der Schweiz.<br><br>Seit einiger Zeit schreibt auch die EU dem Ziel «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» grössere Bedeutung bei. Es wurde in der Entsende- und Durchsetzungsrichtlinie verankert. Noch hat die EU aber nicht dasselbe Schutzniveau wie die Schweiz. Denn die Ideologen der EU-Kommission, die bürgerlichen und konservativen Parteien sowie die Arbeitgebervertreter haben sich erfolgreich gegen schärfere Lohnschutzmassnahmen gewehrt, die die europäischen Gewerkschaften und die progressiven Kräfte gefordert haben. Es war damit zu erwarten, dass die gleichen Kreise sich in der Parlamentsdebatte durchsetzen und in der Resolution indirekt den Abbau des Schweizer Lohnschutzes verlangen. Dies obwohl die Schweiz die höchsten Löhne Europas hat und die Arbeitnehmenden damit besonders geschützt werden müssen. Nicht akzeptabel ist, dass diese Kreise in Bundesrat Cassis, bei der FDP, der GLP und bei Teilen der Wirtschaft Komplizen gefunden haben, um über das vorliegende Rahmenabkommen den Lohnschutz in der Schweiz abzubauen. Der SGB wird diesen Versuchen entschieden entgegentreten. Nötigenfalls mittels Referendum.<br><br>In Bezug auf die Debatte im EU-Parlament ist der SGB erfreut über die sehr starke Minderheit aus GewerkschaftsvertreterInnen, linken und progressiven Kräften, die sich dafür einsetzten, dass die Schweiz ihr Lohnschutzniveau beibehalten kann. Nur ganz knapp mit 330 zu 303 Stimmen wurde der Abschnitt mit der Kritik an den FlaM überhaupt in der Resolution belassen. Der SGB wird sich Seite an Seite mit diesen Kräften für ein soziales Europa, d.h. eine EU mit einem besseren Schutz der Löhne und Arbeitnehmerrechte einsetzen. Der SGB wird deshalb auch mit einer Delegation an der Demo für ein soziales Europa vom 26. April in Brüssel teilnehmen. Ausserdem hat er einen Appell <a href="https://www.loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">«Löhne und nicht Grenzen schützen»</a> lanciert, der aus den Reihen der progressiven Kräfte Europas laufend mehr Unterstützung erhält.<br>&nbsp;<br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5903</guid><pubDate>Fri, 15 Mar 2019 11:58:59 +0100</pubDate><title>Ja zu einem sozialen Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ja-zu-einem-sozialen-europa</link><description>Nein zum vorliegenden Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Heute haben rund 140 Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland einen öffentlichen Appell für ein soziales Europa mit Personenfreizügigkeit und starken Arbeitnehmendenrechten und gegen das vorliegende Rahmenabkommen lanciert. Der Aufruf wurde heute per Anzeige in mehreren Zeitungen und auf der Webseite <a href="https://loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch</a> publiziert und macht deutlich, dass die Personenfreizügigkeit und starke Arbeitnehmendenrechte untrennbar zusammengehören. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben.</p><p>Vor drei Wochen haben an der Oltener Diskussionstagung vom 23. Februar GewerkschafterInnen mit Vertreterinnen aus Politik und Wissenschaft aus dem In- und Ausland über Europa und das Verhältnis Schweiz-EU debattiert. Es herrschte Einigkeit, dass Europa die aktuellen Herausforderungen nur dann meistern kann, wenn die EU und die anderen europäischen Staaten die Arbeitnehmendenrechte höher gewichten als bisher. Angesichts der Debatte über das Rahmenabkommen Schweiz-EU ist die Idee entstanden, einen Appell zu starten gegen den Abbau des Lohnschutzes und für ein soziales Europa mit Personen-freizügigkeit und starken Arbeitnehmendenrechten.
</p><p>Der Aufruf macht deutlich, dass die Personenfreizügigkeit und starke Arbeitnehmendenrechte un-trennbar zusammengehören. Diese Schutzmassnahmen sorgen dafür, dass die Arbeitnehmenden der verschiedenen Länder nicht gegeneinander ausgespielt werden können. Für die Arbeitnehmenden aus Tieflohnländern sind solche Massnahmen unabdingbar, damit sie nicht ausgebeutet werden. Auf der anderen Seite ist es für jedes Land Europas unabdingbar, das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" mit wirksamen Lohnkontrollen durchzusetzen. Sonst kommt das Lohngefüge ins Rutschen. Alle Länder müssen entsprechend ihren konkreten Verhältnissen den Lohnschutz auf nichtdiskriminierende Weise gestalten können.
</p><p>Unter den ErstunterzeichnerInnen finden sich zahlreiche frühere Politgrössen wie Alt-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, alt-Ständerätin und ehemalige Präsidentin von SMUV und Co-Präsidentin SGB Christiane Brunner sowie die früheren Präsidenten von SP und Grünen Peter Bodenmann und Ueli Leuenberger. Gross ist die Zahl der ErstunterzeichnerInnen auch aus der Wissenschaft im In- und Ausland: Die Schweizer ProfessorInnen Sandro Cattacin (Uni Genf), René Knüsel (Uni Lausanne), Matthieu Leimgruber (Uni Zürich), Oliver Nachtwey (Uni Basel), Philipp Sarasin (Uni Zürich) gehören ebenso dazu wie der Nobelpreisträger Jacques Dubochet und die rennommierten Professo-rInnen Donatella Della Porta (Uni Florenz), Colin Crouch (University of Warwick), Richard Hyman (London School of Economics), Martin Seeleib-Kaiser (Uni Tübingen).
</p><p>Zu den 140 ErstunterzeichnerInnen gehören zudem Kulturschaffende wie die Schriftsteller Alex Capus und Nicolas Verdan sowie die Filmschaffenden Samir und Cyril Schäublin und die europäische Gewerkschaftsspitzen Rudy de Leeuw und Luca Visentini (Präsident resp. Generalsekretär des Euro-päischen Gewerkschaftsbundes (EGB), der Präsident des österreichischen Gewerkschaftsbundes Wolfgang Katzian und die Generalsekretärin des Belgischen Gewerkschaftsbundes Miranda Ulens.
</p><h3><a href="https://loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">"Löhne statt Grenzen schützen", Postfach 272, 3000 Bern 15</a></h3><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, 079 620 11 14</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5900</guid><pubDate>Wed, 13 Mar 2019 14:00:00 +0100</pubDate><title>Kein Rahmenabkommen gegen den Schweizer Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-rahmenabkommen-gegen-den-schweizer-lohnschutz</link><description>Der SGB bekräftigt in einem Dokument seine Position zum EU-Rahmenabkommen und dem Schutz von Löhnen und Arbeitsbedingungen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>An der heutigen Konsultation zum Rahmenabkommen und zum Lohnschutz hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mündlich und in einem ausführlichen Dokument nochmals dargelegt, dass die Flankierenden Massnahmen (FlaM) und der Lohnschutz nicht verhandelbar sind. Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa. Deshalb müssen wir unsere Löhne auch konsequent und eigenständig schützen können. 
</p><p>Die Bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit brachten den Arbeitnehmenden in der Schweiz zahlreiche Fortschritte. Beispielsweise durch die Abschaffung des Saisonnierstatuts. Gleichzeitig wurde aber der Zugang für ausländische Dienstleister (Entsendungen) bis 90 Tage stark erleichtert. Diese Entsendungen sind grundsätzlich eine prekäre Arbeitsform mit sehr grossem Dumpingpotenzial.<br>Um Dumping zu verhindern, haben die Gewerkschaften die FlaM durchgesetzt. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die FlaM zeigen Wirkung: Dank der Kontrollen wird bei rund einem Viertel der Firmen Dumping aufgedeckt. Die Firmen werden gebüsst. Und sie werden unter Druck gesetzt, den Arbeitnehmenden die Löhne nachzuzahlen. 
</p><p>Mit dem Rahmenabkommen von Bundesrat Cassis ist das in Gefahr. Die Schweiz müsste die EU-Regeln beim Lohnschutz übernehmen und den EU-Gerichtshof als Schiedsinstanz akzeptieren. Der EU-Gerichtshof hat in der Vergangenheit zahlreiche Urteile gegen Flankierende Massnahmen in EU-Mitgliedstaaten gefällt. Er versteht sich als Motor des EU-Binnenmarktes und stellt den Marktzugang der Firmen über den Schutz der Löhne. Die Schweiz würde rasch unter Druck gesetzt werden, den Lohnschutz substanziell abzubauen – nicht nur bei der Kaution und der Voranmeldung sondern auch bei den Kontrollzahlen und den Bussen. 
</p><p>Auch die europäischen Gewerkschaften üben scharfe Kritik an der Haltung der EU-Behörden zum Lohnschutz. Eine Analyse der Flankierenden Massnahmen in Deutschland betrachtet diese als ungenügend und wirft die Frage auf, Entsendungen grundsätzlich zu verbieten.&nbsp; 
</p><p>Der SGB lehnt das vorliegende Verhandlungsergebnis zum Rahmenabkommen ab. Wenn nötig wird er es mit dem Referendum bekämpfen. Mit der «Begrenzungsinitiative» der SVP liegt ein politisches Projekt vor, welches den Bilateralen grundsätzlich in Frage stellt. Die Volksabstimmung dürfte im nächsten Jahr stattfinden. Die Bekämpfung dieses Projektes bzw. die Bestätigung des Bilateralen Wegs muss nun Priorität haben. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5861</guid><pubDate>Tue, 19 Feb 2019 16:00:00 +0100</pubDate><title>EU-Minister fordern: Rahmenabkommen muss Lohnschutz in der Schweiz verschlechtern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/eu-minister-fordern-rahmenabkommen-muss-lohnschutz-in-der-schweiz-verschlechtern</link><description>SGB-Reaktion auf den Bericht der EU-Minister zur Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Europäische Union entlarvt die Beschönigungsversuche von Bundesrat Cassis zum Rahmenabkommen. Der Schweizer Lohnschutz müsse runter, verlangen die EU-Minister unmissverständlich in ihren „Schlussfolgerungen“ zum Verhältnis zur Schweiz. Die Schweiz müsse die Flankierenden Massnamen FlaM aufheben oder so anpassen, dass sie „im Einklang mit den EU-Grundsätzen von Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung“ stehen würden. 
</p><p>Damit ist klar: Bei der Annahme des Rahmenabkommens von Bundesrat Cassis käme der Schweizer Lohnschutz massiv unter Druck. Die im Abkommen vorgesehene Übernahme der EU-Rechtsgrundlagen und die Unterstellung der FlaM unter die EuGH-Rechtssprechung würden nicht nur dazu führen, dass die Schweiz einen Teil der FlaM abschaffen müsste. Sondern neu würden auch die EU-Firmen oder die EU-Behörden erfolgreich gegen Teile der Schweizer FlaM klagen können. Das Schweizer Kontroll- und Sanktionsdispositiv wäre in Gefahr. <br></p><p>Diese ungeschminkte Wahrheit steht in klarem Widerspruch zu den irreführenden Beschönigungen des Departementes Cassis und des Seco, welche den drohenden Abbau bei den FlaM als „gleiches Schutzniveau“ zurecht zu biegen versuchten. Die Aussagen der EU-Minister widerlegen auch die Einschätzung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, der behauptet, dass mit «einzelnen Präzisierungen» zu den Flankierenden Massnahmen eine «tragfähige Lösung» beim Rahmenabkommen möglich sei. <br></p><p>Die Kritik der EU-Minister an den Schweizer FlaM ist aus der Luft gegriffen. Der Marktzugang für EU-Firmen ist voll gewährleistet. In keinem anderen Land in Europa sind gemessen an der Wohnbevölkerung so viele Entsandte tätig wie in der Schweiz. Das Freizügigkeitsabkommen verlangt zudem, dass die EU-Bürger in der Schweiz nicht diskriminiert werden („gleiche Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer“; Art. 1d). Das funktioniert aber nur dank dem starken Lohnschutz. <br></p><p>Die Gewerkschaften werden alle Abbauversuche bei den FlaM bekämpfen. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die FlaM müssen eine rote Linie bei den Verhandlungen über das Rahmenabkommen bleiben. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5822</guid><pubDate>Wed, 19 Dec 2018 10:00:00 +0100</pubDate><title>Gift für Lohnschutz und Sozialpartnerschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gift-fuer-lohnschutz-und-sozialpartnerschaft</link><description>Gastbeitrag von Daniel Lampart in der NZZ</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Angriffe auf die Flankierenden haben es vielen Leuten wieder bewusst gemacht, wie wichtig der Schweizer Lohnschutz ist. Auch in der EU: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wurde in den letzten Monaten von den europäischen Gewerkschaften aufgefordert, bei den Flankierenden hart zu bleiben. Damit der Lohnschutz in Europa besser wird.
</p><p>Die Gegner der Flankierenden kommen zum grossen Teil aus dem Inland. So der Wirtschaftsflügel der SVP mit Nationalrätin Martullo-Blocher, der Think-Tank der Grosskonzerne, Avenir Suisse, aber auch die NZZ oder die Entourage von FDP-Bundesräten. Im Ausland ist insbesondere die EU-Kommission dagegen. Die deutschen Handwerker sind gespalten. Viele haben sich mit unseren Flankierenden arrangiert. Sie wollen selber mehr Lohnschutz, um Dumpingkonkurrenz abzuwehren.  
</p><p>Die flankierenden Massnahmen wurden bei den Bilateralen I eingeführt – nach der verlorenen Abstimmung zum EWR. Die Bilateralen haben in einer Volksabstimmung nur eine Chance, wenn sie der Bevölkerung nützen. Und wenn garantiert ist, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Auch das Personenfreizügigkeitsabkommen verlangt in Art. 1d die «Einräumung der gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer». 
</p><p>Unser Land hat europaweit höchste Löhne und braucht deshalb den besten Schutz. In der Schweiz verdienen ausgebildete Handwerker im Mittel 5850 Franken. In Deutschland sind es 3200, in Polen sogar nur rund 850 Franken. Ohne Lohnschutz droht selbst unseren gelernten Fachkräften der Gang zur Sozialhilfe. 
</p><p>Dank den Flankierenden konnte in den gut geschützten Branchen ein Absinken der Löhne verhindert werden. Dank den guten Gesamtarbeitsverträgen stiegen in der Schweiz die tiefen und mittleren Löhne. Im Unterschied beispielsweise zum Vereinigten Königreich. 
</p><p>Der Marktzugang für Firmen aus der EU funktioniert trotz Lohnschutz bestens. Gemessen an der Wohnbevölkerung sind in keinem anderen europäischen Land so viele ausländische Firmen tätig wie in der Schweiz. Sie machen hierzulande einen Umsatz von rund 2,5 Milliarden Franken pro Jahr. 
</p><p>Mit der Veröffentlichung des Rahmenabkommens zeigt sich, dass all das auf dem Spiel steht. Die Schweiz muss das schwache EU-Recht beim Lohnschutz übernehmen. Neu reden auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) und die EU-Kommission, die den Lohnschutz in verschiedenen EU-Ländern angegriffen haben, bei unseren Flankierenden mit. 
</p><p>Sie werden Druck machen, dass wir viel weniger ausländische Firmen kontrollieren. Schlimmer noch: Sie können die Schweizer Sozialpartnerschaft und die Gesamtarbeitsverträge im Kern angreifen. Diese ist einzigartig in Europa. Die EU-Behörden wollen nicht, dass die Löhne von paritätischen Kommissionen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften durchgesetzt werden. Insbesondere was die Bussen betrifft. Das stellt das System der Gesamtarbeitsverträge insgesamt in Frage. Betroffen sind eine Million Arbeitnehmer im Gastgewerbe, in der Reinigungs- und Sicherheitsbranche, im Bau, im Personalverleih u.a. 
</p><p>Zusätzlich streicht das Rahmenabkommen die Instrumente der 8-Tage-Voranmeldung und der Kaution sowie die Scheinselbstständigkeitsprüfung zusammen. Ohne diese Instrumente können die Schweizer Löhne gegen unseriöse und kurzlebige Firmen aus dem Ausland nicht mehr durchgesetzt werden. Das Schweizer Gewerbe droht von Dumpingfirmen überrollt zu werden. Weiter könnte die Schweiz unter dem vorliegenden Rahmenabkommen fast keine neuen Lohnschutzmassnahmen mehr einführen. Die Schweiz würde Kontrolle über Löhne verlieren. 
</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Dieses Versprechen muss auch in Zukunft gelten. Mit dem vorliegenden Rahmenabkommen ist das nicht gewährleistet. Die Gewerkschaften lehnen es ab und werden es wenn nötig mit dem Referendum bekämpfen. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5818</guid><pubDate>Fri, 14 Dec 2018 11:41:14 +0100</pubDate><title>Kein Rahmenabkommen auf Kosten unserer Löhne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-rahmenabkommen-auf-kosten-unserer-loehne</link><description>SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart zu den Angriffen auf die FlaM</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Wegen der Angriffe auf die Flankierenden Massnahmen haben viele Leute in den letzten Monaten realisiert, wie wichtig der Schweizer Lohnschutz ist. Und wie wichtig es ist, diese Angriffe abzuwehren. Nicht nur in der Schweiz: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat in den letzten Monaten viele Briefe von den bedeutenden Europäischen Gewerkschaften erhalten, bei den Flankierenden nicht nachzugeben. Damit es beim Lohnschutz in Europa aufwärts und nicht abwärtsgeht. &nbsp;</p><p class="Text">Die Gegner der Flankierenden sitzen grösstenteils im Inland. Etwa der Wirtschaftsflügel der SVP mit Nationalrätin Martullo-Blocher, der Think Tank der Grosskonzerne „Avenir Suisse“, aber auch Teile der Entourage von FDP-Bundesräten. Im Ausland ist insbesondere die EU-Kommission dagegen. Die deutschen Handwerker sind gespalten. Viele haben sich mit den Schweizer Flankierenden arrangiert. Sie wollen selber mehr Lohnschutz, um Dumpingkonkurrenz abzuwehren. </p><p class="Text">Die Flankierenden Massnahmen wurden im Rahmen der Bilateralen I eingeführt – nach der verlorenen Volksabstimmung zum EWR. Die Bilateralen haben in einer Volksabstimmung nur eine Chance, wenn sie der breiten Bevölkerung nützen. Und wenn garantiert ist, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Schweiz hat europaweit höchste Löhne und braucht deshalb den besten Schutz. In Deutschland verdienen ausgebildete Handwerker 3200 Franken, in Polen sogar nur rund 850 Franken, während in der Schweiz ein Lohn von etwas über 5‘849 Franken bezahlt wird. Ohne Lohnschutz droht selbst unseren gelernten Fachkräften der Gang zur Sozialhilfe! </p><p class="Text">Der Marktzugang für Firmen aus der EU funktioniert trotz Lohnschutz bestens. Gemessen an der Wohnbevölkerung sind in keinem anderen europäischen Land so viele ausländische Firmen im Bau, in der Sicherheit oder in der Informatik tätig wie in der Schweiz. Sie machen hierzulande einen jährlichen Umsatz von rund 2.5 Milliarden Franken. </p><p class="Text">Mit der Veröffentlichung des Rahmenabkommens bestätigen sich die schlimmsten Befürchtungen. Die Flankierenden werden in der Substanz angegriffen. Die Schweiz muss das schwache EU-Recht beim Lohnschutz übernehmen. Neu reden auch der Europäische Gerichtshof und die EU-Kommission, die den Lohnschutz in verschiedenen EU-Ländern attackiert haben, bei unseren Flankierenden mit. Sie können uns unter Druck setzen, dass wir wesentlich weniger ausländische Firmen kontrollieren. Schlimmer noch: Sie können die Schweizer Gesamtarbeitsverträge im Kern angreifen. Denn ein Teil der EU-Behörden war immer dagegen, dass die GAV von paritätischen Kommissionen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften durchgesetzt werden. Der EuGH könnte entscheiden, dass das die EU-Firmen im Grundsatz diskriminiert. Fatal ist auch, dass die Instrumente der Voranmeldung, der Kaution und die Scheinselbständigkeits-Prüfung zusammengestrichen werden. Weiter könnte die Schweiz fast keine neuen Lohnschutzmassnahmen mehr einführen. </p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Dieses Versprechen muss auch in Zukunft gelten. Mit dem vorliegenden Rahmenabkommen ist das nicht gewährleistet. Die Gewerkschaften lehnen es ab und werden es wenn nötig mit dem Referendum bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5810</guid><pubDate>Fri, 07 Dec 2018 19:24:42 +0100</pubDate><title>Der SGB wird jeden Abbau des Lohnschutzes konsequent bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/der-sgb-wird-jeden-abbau-des-lohnschutzes-konsequent-bekaempfen</link><description>Rahmenvertrag Schweiz-EU: schlimmste Befürchtungen bestätigt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Bundesrat präsentierten Elemente des Rahmenvertrags mit der EU bestätigen die schlimmsten Befürchtungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Der Vertrag würde zu einem substanziellen Abbau der Flankierenden Massnahmen und damit des Schweizer Lohnschutzes führen. Er verunmöglicht es der Schweiz, die Löhne so zu schützen, wie sie es für erforderlich erachtet. Er verhindert die Verbesserung der Flankierenden Massnahmen. Und am Ende entscheidet der EU-Gerichtshof über den Schweizer Lohnschutz. Der EuGH hat vor wenigen Wochen in einem Urteil gegen die österreichischen Lohnschutzbestimungen zum wiederholten Mal bewiesen, dass er die Interessen der Arbeitgeber bzw. den Binnenmarktzugang über jene der Arbeitnehmenden stellt.</p><p>Die vom Bundesrat festgelegte und mehrmals bekräftigte rote Linie des Lohnschutzes wurde damit von der Verhandlungsdelegation durchbrochen. Ein solches Rahmenabkommen ist politisch chancenlos. Der SGB lehnt ein solches Rahmenabkommen deshalb dezidiert ab und wird es konsequent bekämpfen, nötigenfalls mit einem Referendum. Diese Position haben die Delegierten des SGB-Kongresses von letzter Woche in einer Resolution einstimmig bekräftigt.</p><p>Der SGB wurde in den letzten Monaten von allen bedeutenden europäischen Gewerkschaften aufgefordert, bei den Flankierenden Massnahmen nicht nachzugeben. Der Lohnschutz in ganz Europa muss verbessert werden. Der SGB kämpft auf europäischer Ebene zusammen mit den anderen Gewerkschaften des Europäischen Gewerkschaftsbundes für eine substanzielle Verbesserungen.</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5799</guid><pubDate>Fri, 30 Nov 2018 19:18:51 +0100</pubDate><title>SGB wird alle Angriffe auf den Lohnschutz bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-wird-alle-angriffe-auf-den-lohnschutz-bekaempfen</link><description>Spontane Aktion der Kongressdelegierten und Unterstützung von Alain Berset</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Das ist das Ziel der Flankierenden Massnahmen, die auf Druck der Gewerkschaften eingeführt wurden. Dass die beiden FDP-Bundesräte die Flankierenden gegen die bisherigen Bundesratsbeschlüsse angreifen, ist beispiellos. Nun wird gar spekuliert, dass der Bundesrat bereit sei, die rote Linie des Lohnschutzes aufzugeben. Der SGB verurteilt diese Angriffe in aller Schärfe. Der SGB wird alle Bestrebungen, den Lohnschutz in der Schweiz zu verschlechtern, vehement bekämpfen, auch mit dem Referendum. Die Lohnschutzmassnahmen sind der Schlüssel für die Bilateralen Verträge und nicht das Problem. Dies machten die Delegierten des 56. SGB-Kongresses mit einer Aktion deutlich. Sie bildeten auf der Kornhausbrücke symbolisch die rote Linie, die der Bundesrat nicht überschreiten darf. 
</p><p>In einer Resolution forderten die SGB-Delegierten statt einem Abbau den Ausbau des Lohnschutzes. Denn der Lohnschutz ist in der Schweiz in den letzten Jahren stehen geblieben. Obwohl es viele Probleme gibt, etwa den stetigen Anstieg der dumpinggefährdeten Temporäranstellungen, die mangelhafte Durchsetzung der Bussen gegen unseriöse Firmen oder die Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt. 
</p><p>Die Delegierten hielten zudem fest, dass der Einsatz für die Flankierenden Massnahmen auch ein Kampf für ein soziales Europa ist, den die europäische Gewerkschaftsbewegung führt. Denn Lohndumping ist in ganz Europa ein Problem. Dieses kann nur gelöst werden, wenn das Prinzip durchgesetzt wird, dass in den jeweiligen Ländern die Löhne bezahlt werden müssen, die dort gelten. Der Unterstützung des Bundespräsidenten Alain Berset kann sich der SGB sicher sein. In seiner Rede vor dem Kongress bestätigte er: «In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden.»<br><br></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5774</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2018 13:25:27 +0100</pubDate><title>Aussenminister Cassis ist ein Risiko für die Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aussenminister-cassis-ist-ein-risiko-fuer-die-schweiz</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner: «Lohnschutz ist kein Hindernis, sondern die Voraussetzung für die Fortsetzung des bilateralen Wegs.»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit Tagen erleben wir jetzt wieder einen Aussenminister Cassis, der Mal um Mal zur Preisgabe des schweizerischen Lohnschutzes gegenüber der EU-Kommission auffordert. Besonders extrem in einem <a href="https://www.republik.ch/2018/11/09/an-der-bar-mit-ignazio-cassis" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Interview in der «Republik»</a>. Hier sind dem freisinnigen Bundesrat offensichtlich alle Sicherungen durchgebrannt.
</p><p>Erinnern wir uns: Fünf Jahre lang, seit die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU begannen, hat die Schweiz den Schutz der Löhne als rote Linie definiert. Mitte Juni dieses Jahres begann Aussenminister Cassis mit seinen Attacken gegen den schweizerischen Lohnschutz. Im Verbund mit Chefunterhändler Balzaretti und Wirtschaftsminister Schneider-Ammann. Und immer wieder liefen sie mit ihren Attacken auf. Der schweizerische Lohnschutz ist nicht verhandelbar. <br>Wo sie Gelegenheit dazu haben, behaupten die freisinnigen Bundesräte und ihre politischen Adlaten nichtsdestotrotz, der Lohnschutz der EU sei mit dem schweizerischen vergleichbar. Wenn der EU-Lohnschutz tatsächlich gleich gut wäre wie derjenige der Schweiz: Weshalb wollen sie dann wesentliche Teile unseres erfolgreichen Schutzsystems herunterfahren, mit dem erklärten Zweck, den Marktzugang für EU-Firmen zu erleichtern? Auf diese einfache Frage haben die Lohnschutz-Ausverkäufer keine Antwort. 
</p><p>Wer dennoch entgegen aller Evidenz geneigt war, diesen Behauptungen Glauben zu schenken, muss seine Illusionen spätestens seit letztem Dienstag begraben: Der Europäische Gerichtshof EuGH (nicht zu verwechseln mit dem Gerichtshof für Menschenrechte!) hat wesentliche Teile des österreichischen Lohnschutzes als ungültig erklärt. Einmal mehr hat das Gericht die Marktfreiheiten eines Lohndumping betreibenden Bauunternehmers höher gewertet als den sozialen Schutz der arbeitenden Bevölkerung. Dabei ist das österreichische System viel weniger hart als dasjenige der Schweiz!
</p><p>Entweder kapieren jetzt auch Bundesrat Cassis und Chefunterhändler Balzaretti, dass die rote Linie des Bundesrates beim Lohnschutz auch inhaltlich sehr gute Gründe hat. Und vertreten endlich wieder die Position der Schweiz statt den Lohnschutz schlecht zu reden. Oder aber sie werden für die Schweiz definitiv zum Grossrisiko. Wer kann sich noch wundern, wenn die EU-Kommission beim Lohnschutz der Schweiz gegenüber kompromisslos auftritt, wenn unser Aussenminister und die federführenden Staatssekretäre immer wieder deutlich machen, dass sie in dieser Frage auf Seiten der EU-Kommission sind? Statt die Linie des Bundesrats zu vertreten.
</p><p>Der wirksame schweizerische Lohnschutz -&nbsp; eigenständig und nichtdiskriminierend ausgestaltet - ist kein Hindernis, sondern die Voraussetzung für die Fortsetzung des bilateralen Wegs. Das war in der Vergangenheit so. Und es wird in Zukunft nicht anders sein. Die Eskapaden des Aussenministers werden daran nichts ändern. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5731</guid><pubDate>Thu, 18 Oct 2018 11:56:40 +0200</pubDate><title>Arbeit darf keine Ware sein: Nur der tripartite Weg führt in die Zukunft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeit-darf-keine-ware-sein</link><description>Erklärung von Schweizerischem Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse anlässlich der tripartiten Erklärung zur Zukunft der Arbeit und Sozialpartnerschaft </description><content:encoded><![CDATA[<p>Nur wenn die Gewerkschaften mit einbezogen werden, lassen sich die Herausforderungen im Bereich Arbeit, Digitalisierung und Sozialwerke erfolgreich meistern. Dies bekräftigt eine tripartite Erklärung zur Zukunft der Arbeit und der Sozialpartnerschaft in der Schweiz im Zeitalter der Digitalisierung der Wirtschaft, welche die Sozialpartner, Bundesrat Johann Schneider-Amman und Guy Ryder, Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamts, heute in Bern unterzeichnet haben. 
</p><p>Die Erklärung hält fest, dass ein konstruktiver, gleichberechtigter Dialog auf Augenhöhe nachhaltig zu Wohlstand, guter Arbeit und zur Prosperität der Schweiz beiträgt. Zu einer aktiv gelebten Sozialpartnerschaft gehören gemäss der Erklärung das System der Gesamtarbeitsverträge, paritätische Lösungen bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie bei der Alterssicherung. 
</p><p>Um die anstehenden Herausforderungen meistern zu können, ist es unabdingbar, «dass unsere Sozialpartnerschaft effizient funktioniert, um die Arbeits- und Lohnbedingungen im Inland zu schützen», hält die Erklärung fest. Dazu gehört insbesondere «der Einbezug der Sozialpartner in tripartite Instanzen der Arbeitsmarktregulierung». Für die Gewerkschaften ist dies eine weitere Bestätigung dafür, dass die erfolgreichen Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit gestärkt und nicht abgeschwächt werden müssen. 
</p><p>Ebenso wichtig ist für die Arbeitnehmendenorganisationen, dass die Erklärung festhält, «dass ratifizierte ILO-Standards für die Schweiz bindend und ein Leitstern sind», wie es auch das Bundesgericht kürzlich in einem Grundsatzurteil festgehalten hat. Hier hat die Schweiz noch grossen Nachholbedarf: So hat sie beispielsweise die ILO-Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor antigewerkschaftlichen Kündigungen immer noch nicht umgesetzt. 
</p><p>Die ILO hat den Grundsatz «Arbeit darf keine Ware sein» und feiert als älteste UN-Organisation 2019 ihr 100-Jahr-Jubiläum. Der Schweiz kommt die Ehre zu, die Internationale Arbeitskonferenz im Jubiläumsjahr zu präsidieren. Gegründet, um durch bessere Arbeits- und Lebensbedingungen für alle den Weltfrieden zu sichern, kann die Rolle der ILO auch heute nicht überschätzt werden. Die ILO will mit weltweit anerkannten Sozialstandards verhindern, dass sich Einzelne mit Abbau der Arbeitnehmerrechte und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Vorteile im internationalen Handel verschaffen. Die Schweiz führt das im Kleinen vor, mit ihrer funktionierenden Sozialpartnerschaft und den FlaM. Umso wichtiger ist, dass sich unser Land der Ehre im Jubiläumsjahr würdig erweist und endlich die ILO-Vorschriften beim Kündigungsschutz umsetzt. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5705</guid><pubDate>Fri, 28 Sep 2018 13:57:45 +0200</pubDate><title>SGB-Delegierte fordern Stärkung der FLAM – Stimmfreigabe zu STAF</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-fordern-staerkung-der-flam-stimmfreigabe-zu-staf</link><description>SGB-Delegiertenversammlung vom 28. September 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen sind und bleiben eine rote Linie und dürfen nicht dem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU unterstellt werden. Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben an ihrer Versammlung diese Position mit einer Resolution bestätigt. Damit die Bilateralen Verträge der Bevölkerung auch wirklich dienen, muss mit den Flankierenden Massnahmen das Prinzip durchgesetzt werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Und dazu müssen die Lohnschutzmassnahmen gestärkt und nicht ausgehöhlt werden.
</p><p>Die Arbeitnehmenden in der Schweiz stehen in ihrem Kampf für den Lohnschutz nicht isoliert da. Dies machte der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Wolfgang Katzian, in einer Rede deutlich. Die EU müsse die Löhne und nicht die Grenzen schützen. Dass die Befürchtungen der Schweizer Gewerkschaften hinsichtlich einer Mitsprache der EU beim Lohnschutz berechtigt seien, zeige das Beispiel Österreichs. Dort habe der Druck aus Europa dazu geführt, dass Schutzmassnahmen gestrichen werden mussten. Er könne die Schweizer Arbeitnehmenden nur ermutigen, das erkämpfte Lohnschutzniveau zu verteidigen.
</p><p>Weiter haben die SGB-Delegierten das Bundesgesetz über die Steuervorlage und die AHV-Finanzierung eingehend und kontrovers diskutiert. In einer ersten Abstimmung sagten die Delegierten mit 46 zu 41 Stimmen und 3 Enthaltungen Ja zur Vorlage. In einer zweiten Abstimmung beschlossen die Delegierten angesichts der kontroversen Beurteilung der Vorlage durch die Delegierten mit 50 zu 40 Stimmen die Stimmfreigabe.
</p><p>Positiv beurteilt wird an der Vorlage, dass der AHV rasch jährlich 2 Milliarden Franken zufliessen und dabei mit einer leichten Erhöhung der Lohnprozente die sozialste Finanzierungsmethode gewählt wurde. Denn so wird das Gros der 2 Milliarden von den Arbeitgebern und jenen bezahlt, die sehr viel verdienen. Zudem wird sich so die von bürgerlicher Seite geforderte Erhöhung des Frauenrentenalters leichter bekämpfen lassen. Auch beim steuerpolitischen Teil der Vorlage wurden im Vergleich zur Unternehmenssteuerreform III Fortschritte erzielt. So müssen die Aktionäre und ein Teil der Firmen beim Bund mehr Steuern bezahlen. Und die in der USR III vorgesehenen Steuersenkungen für Firmen auf Bundesebene wurden gestrichen. Auf breite Kritik stiess der Umstand, dass die Kantone vom Bund über eine Milliarde Franken erhält und viele Kantone planen, mit diesem Geld die Gewinnsteuern zu senken. Obwohl die meisten Kantone vom Wegfall der heutigen Steuerprivilegien für Unternehmen gar nicht betroffen sind, weil sie nur wenigen Firmen solche gewährt haben. Aus diesem Grund werden die Gewerkschaften unnötige Steuersenkungspakete in den Kantonen aktiv bekämpfen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5704</guid><pubDate>Fri, 28 Sep 2018 11:14:54 +0200</pubDate><title>Gemeinsamer Kampf für ein soziales Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gemeinsamer-kampf-fuer-ein-soziales-europa</link><description>Flankierende Massnahmen: Breite Solidarität der europäischen Gewerkschaften mit dem SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Im Zusammenhang mit der Verteidigung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) erreichen den SGB Solidaritätsbotschaften des europäischen Gewerkschaftsbundes und zahlreicher nationaler Gewerkschaftsbünde und Gewerkschaften. Denn die Verteidigung der Löhne und Arbeitsbedingungen ist zentral für eine überlebensfähige, soziale EU.</p><p>Die bisherige Europapolitik der Schweiz basierte auf dem Prinzip, dass sie den Menschen nützen soll, egal welchen Pass sie besitzen. Das galt besonders für den bilateralen Weg. Entsprechend forderte der SGB gemeinsam mit den europäischen Schwesterorganisationen und dem Europäischen Gewerkschaftsbund erfolgreich: Löhne und Arbeitsbedingungen schützen, nicht die Grenzen!
</p><h3>Europa muss sozialer werden</h3><p>Leider haben in den letzten Jahren die Interessen der Arbeitnehmenden in den Gremien der EU nicht immer Priorität besessen. Im Gegenteil: die von der EU seit 2008 vielen Ländern verordnete Austeritätspolitik und verpasste Chancen im Arbeitnehmerschutz haben viele EU-BürgerInnen in die Arme rechtsnationaler Populisten getrieben und "europamüde" gemacht.
</p><p>Dabei waren noch bis in die 1990er Jahre die EU-Rechtssetzung und Rechtssprechung sozial ausgerichtet. Die Entsenderichtlinie stellte die Nicht-Diskriminierung der Arbeitnehmenden ins Zentrum und ihr Recht, anständig und fair entlöhnt und behandelt zu werden. Erst in diesem Jahrhundert begannen der Europäische Gerichtshof und die EU-Kommission, die Interessen der Unternehmen über diejenigen der Arbeitnehmenden zu stellen. Plötzlich wurden EU-Recht und Rechtssprechung ein Mittel, Arbeitsbedingungen zu verschlechtern statt zu verbessern. Dies äusserte sich besonders in klar antigewerkschaftlichen bzw. gegen den staatlichen Lohnschutz gerichteten Urteilen. Sie und die neuen Regeln öffneten den Weg für Lohndumping und erschwerten Hochlohn-Ländern die Möglichkeit, strengere Schutzmassnahmen einzuführen.
</p><p>Die wohl dramatischste Folge dieser politischen Fehler ist der Brexit: der Austritt Grossbritanniens aus der EU wurde vor allem deshalb angenommen, weil britische Arbeitnehmende um ihre Lohn- und Arbeitsbedingungen fürchteten, da die Regierung aus ideologischen Gründen keine flankierenden Massnahmen zum Schutz von Löhnen und Arbeitsbedingungen getroffen hatte. Heute ist Lohndumping sogar in Ländern wie Tschechien, Polen oder Ungarn zum Wahlkampfthema geworden, das rechtsnationale Parteien bedienen.
</p><h3>Es braucht bessere Flankierende Massnahmen, nicht schlechtere</h3><p>In der Schweiz wurde hingegen der Lohnschutz bisher kontinuierlich verbessert, weil allen klar war, dass ohne ihn in unserem Hochlohnland die Arbeitsbedingungen und das soziale Gefüge gefährdet wären und die Zustimmung zum bilateralen Weg bröckeln würde. Leider haben sich nun die FDP-Bundesräte und ihre Entourage aus diesem Konsens verabschiedet. Sie übernehmen die Logik der Neoliberalen und wollen den Arbeitnehmerschutz, also die FlaM, schleifen.
</p><p>Vor diesem Hintergrund versuchen gewisse Teile der EU-Kommission sowie Gewerbetreibende besonders aus dem süddeutschen Raum, in der Diskussion um ein mögliches Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU den Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping in Frage zu stellen. Dieselben Kräfte versuchen gleichzeitig alles, um in der EU verbindliche soziale Standards und den Schutz der Arbeitnehmenden zu verhindern.
</p><p>Dieser Schutz ist zwar in der Schweiz immer noch effektiver, doch hat auch in Brüssel langsam ein Umdenken stattgefunden. Auf Druck der europäischen Gewerkschaften leitete die EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker eine noch zögerliche Kurskorrektur zu einem sozialeren Europa ein. Dies zeigte sich bereits bei der neuen Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie 2014 und nun insbesondere an der Mitte dieses Jahres revidierten Entsenderichtlinie. Sie sind - zusammen mit den anderen Vorstössen im Rahmen der EU-Initiative für eine "Säule der sozialen Rechte" - zu begrüssen. Es ist aber noch völlig offen, wie die bis in zwei Jahren anstehende konkrete Umsetzung in den EU-Ländern aussehen und ob sie vor dem EuGH standhalten wird. Denn dieser entscheidet im Einzelfall, wie der abstrakte Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit im gleichen Land" umgesetzt werden darf und zeigte sich bisher streng, was die "Verhältnismässigkeit" von Lohnschutzmassnahmen betrifft.
</p><h3>Die europäischen Gewerkschaften setzen auf die Schweiz</h3><p>Wer aber heute behauptet, der Lohnschutz in der EU sei demjenigen in der Schweiz rechtlich ebenbürtig, versteht nichts von der Materie. Und wer dies ohne oder wider besseres Wissen weiterverbreitet, stellt sich willentlich oder unwillentlich gegen die progressiven europäischen Kräfte und insbesondere gegen die europäische Gewerkschaftsbewegung. Es ist kein Zufall, dass die europäischen Gewerkschaften ihre Schweizer Schwesterorganisationen dazu auffordern, in Sachen FlaM hart zu bleiben - zum Wohl der Arbeitnehmenden.
</p><p>Denn die neue Durchsetzungsrichtlinie und die revidierte Entsenderichtlinie wurden gegen harten Widerstand vom EGB und progressiven Kräften im EU-Parlament erkämpft. Sie stellen das Maximum dessen dar, was politisch möglich war. Sollten wie erwartet die progressiven Kräfte in der Europawahl 2019 an Stärke verlieren, könnten es soziale Reformprojekte im Interesse der Menschen und Arbeitnehmenden in Zukunft noch schwerer haben.
</p><p>Deshalb fordern der EGB und besonders Gewerkschaften aus Osteuropa, wo Arbeitnehmende häufig Opfer von Sozial- und Lohndumping werden, dass der SGB im Ringen um die FlaM hart bleibt. Der SGB hat Solidaritätsschreiben der Gewerkschaftsbünde Bulgariens, Rumäniens, aber auch Polens und Ungarns erhalten, in denen sie dem SGB ihre Unterstützung im Kampf um die FlaM mitteilen und ihn auffordern, gegenüber den Binnennmarkt-Turbos in der EU-Kommisison standhaft zu bleiben. Denn eine Abschwächung des Lohnschutzes in der Schweiz wäre ein katastrophales Signal für die fortschrittlichen, gewerkschaftlichen Kräfte in Europa. Für sie war die Revision der Entsenderichtlinie nur ein erster Schritt in die richtige Richtung: zu einem sozialen Europa, das gleiche, gerechte Löhne für alle Arbeitnehmenden in der EU garantiert. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5664</guid><pubDate>Wed, 05 Sep 2018 09:00:00 +0200</pubDate><title>Aktion «Rote Linie Arbeitnehmerrechte»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aktion-rote-linie-arbeitnehmerrechte</link><description>Mit einer Aktion zeigten Arbeitnehmende buchstäblich die rote Linie bei den Flankierenden Massnahmen auf.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Über 200 Arbeitnehmende aus der ganzen Schweiz haben am Mittwoch auf dem Bundesplatz in Bern symbolisch die «rote Linie» gebildet, die der Bundesrat in den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU nicht überschreiten darf. Mit dem Slogan «Wir verteidigen die Löhne und Arbeitsbedingungen» protestierten sie gegen die Pläne der FDP-Bundesräte Ignazio Cassis und Johann Schneider-Ammann, die heutigen Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen auszuhöhlen. Die beiden FDP-Bundesräte möchten die Flankierenden nämlich dem Rahmenabkommen Schweiz-EU unterstellen und damit die Binnenmarkt-Hardliner in der EU über den effektiven Lohnschutz in der Schweiz entscheiden lassen.
</p><p>Die Arbeitnehmenden bekräftigten mit der Aktion, dass sie nicht über den Abbau des Lohnschutzes verhandeln werden. Sie verlangen, dass der Bundesrat die von ihm mehrfach bestätigte «rote Linie» durchsetzt und die Flankierenden Massnahmen – wie stets versprochen – nicht dem Rahmenabkommen unterstellt.  
</p><p>Sie erinnerten daran, dass die Schweiz als Land mitten in Europa gute und geregelte Beziehungen zur Europäischen Union braucht und dazu ein effektiver und selbstbestimmter Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen nötig ist. Sie erinnerten auch daran, dass die Einführung der Personenfreizügigkeit in Kombination mit griffigen Flankierenden Massnahmen ein grosser Fortschritt war. Denn dies bedeutete das Ende des unmenschlichen Saisonnierstatuts und der unkontrollierten Arbeitgeberwillkür. Und erst so wurde die Voraussetzung für das Prinzip geschaffen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen die Flankierenden Massnahmen statt abgebaut den stetig ändernden Herausforderungen angepasst und verschärft werden. Nur wenn die Schweiz eigenständig bestehende Lücken schliesst, bleiben die Flankierenden der Erfolgsschlüssel für die Bilateralen Verträge. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5656</guid><pubDate>Fri, 31 Aug 2018 12:15:54 +0200</pubDate><title>Personenfreizügigkeit: SGB wird Kündigungsinitiative vehement bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/personenfreizuegigkeit-sgb-wird-kuendigungsinitiative-vehement-bekaempfen</link><description>Wir brauchen geregelte Beziehungen zur EU</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz als Land mitten in Europa braucht gute und geregelte Beziehungen zur Europäischen Union. Aus politischen und wirtschaftlichen Gründen. Deshalb hat der SGB sich immer für die Bilateralen Verträge ausgesprochen. Unter der Bedingung, dass sie den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen und die Löhne und Arbeitsbedingungen geschützt werden. Mit der Einführung und Weiterentwicklung der Flankierenden Massnahmen wurde dafür die Grundlage geschaffen, wobei neu auftauchende Schutzlücken immer wieder geschlossen werden müssen.
</p><p>Die Einführung der Personenfreizügigkeit in Kombination mit griffigen Flankierenden Massnahmen war ein grosser Fortschritt. Im Vergleich zu den Zeiten der früheren Kontingentssysteme sind die ausländischen Arbeitskräfte in der Schweiz heute weniger der Willkür ihres Arbeitgebers ausgesetzt. Sie können sich besser gegen schlechte Arbeitsbedingungen, miese Löhne und Ausbeutung wehren. Lohndumping kann viel besser bekämpft werden als unter den früheren Kontingentssystemen. So wird der Grundsatz durchgesetzt, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Dank der Personenfreizügigkeit wurde vor allem auch das unmenschliche Saisonnierstatut abgeschafft.
</p><p>Die SVP-Kündigungsinitiative greift nun die Erfolgsgeschichte der Bilateralen frontal an. Auch mit dem Ziel, die Lohnschutzmassnahmen abzuschaffen. Der SGB wird die Initiative mit Vehemenz bekämpfen. Gleichzeitig tritt er allen Versuchen entgegen, den Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen abzubauen und wird sich vielmehr dafür einsetzen, dass noch bestehende Schutzlücken geschlossen werden. Denn der Schlüssel zum Erfolg der Bilateralen war und ist die Kombination aus Personenfreizügigkeit und starken Flankierenden Massnahmen, die die Schweiz eigenständig festlegt.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>International</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5641</guid><pubDate>Wed, 08 Aug 2018 15:00:00 +0200</pubDate><title>Flankierende Massnahmen zum Schutz der Löhne: Kein Verrat an den Lohnabhängigen! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-massnahmen-zum-schutz-der-loehne-kein-verrat-an-den-lohnabhaengigen</link><description>Keine Teilnahme des SGB an den FlaM-Abbau-Verhandlungen des WBF</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB wird an den von Bundesrat Schneider-Ammann geplanten Verhandlungen zu den Flankierenden Massnahmen FlaM nicht teilnehmen. Das Departement Schneider-Amman hat für diese Verhandlungen Ziele definiert, die nicht nur darauf hinauslaufen, den Lohnschutz in der Schweiz substanziell zu schwächen. Sondern es wurde auch das Ziel gesetzt, den FlaM-Gegnern in der EU-Kommission und im EuGH ein Mitspracherecht bei den Schweizer FlaM zu geben. Obwohl der Bundesrat im Juli seinen früheren Beschluss bekräftigte, dass die FlaM nicht angetastet werden („rote Linien“). 
</p><p>Aus den Verhandlungen sollen gemäss dem Auftrag des Departementes Schneider-Ammann (WBF) Vorschläge resultieren, wie FlaM in „einer von der EU akzeptierten Form“ ausgestaltet werden können, die zudem „vor einer allfälligen Einschätzung des EuGH Bestand haben“ müsse. Diese Vorgabe bricht mit allen bisherigen Beschlüssen, dass die Schweiz ihre europaweit höchsten Löhne eigenständig schützen kann. Wenn der EU-Kommission und dem EuGH Kompetenzen zu den FlaM gegeben werden, wird der Druck auf den Schweizer Lohnschutz massiv steigen. Die Kommission und der EuGH haben verschiedene EU-Länder wie Österreich oder Luxemburg gezwungen, einen Teil ihrer Schutzmassnahmen aufzugeben. 
</p><p>In Bezug auf die Instrumente geht es um viel mehr als um die 8-Tage-Regel. So will das WBF beispielsweise den ganzen Lohnschutz über Gesamtarbeitsverträge (Kontrollen, Sanktionen u.a.), die Kontrollhäufigkeit, die Kautionen, die Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit sowie die Dienstleistungssperre zur Diskussion stellen. 
</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Das hat der Bundesrat der Bevölkerung bei den Abstimmungen zu Bilateralen Verträgen versprochen. Dementsprechend hat der Bundesrat auch beschlossen, die FlaM von den Verhandlungen zum Rahmenabkommen auszunehmen. Die Abbaulogik der FDP-Bundesräte hat daher keine politische Grundlage. 
</p><p>Der SGB wird an den Verhandlungen zu den FlaM von Bundesrat Schneider-Ammann nicht teilnehmen. Und er wird – falls nötig - jeden Abbau des Lohnschutzes mit allen geeigneten Mitteln bis hin zu einem Referendum bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Gewerkschaft Unia, 079 620 11 14</li><li>Giorgio Tuti, Präsident Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, 079 357 57 07</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5637</guid><pubDate>Wed, 08 Aug 2018 10:00:00 +0200</pubDate><title>Warum die roten Linien nicht überschritten werden dürfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/warum-die-roten-linien-nicht-ueberschritten-werden-duerfen</link><description>Die Schweiz darf bei den Flankierenden Massnahmen nicht nachgeben</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Bundesräte und zahlreiche Schweizer Medien machen seit Wochen die sogenannte 8-Tage-Regel lächerlich. Um was geht es? Warum plötzlich solche Attacken gegen eine Rege­lung, mit der die Schweiz seit vielen Jahren gut gefahren ist?
</p><p>Eigentlich wäre ja alles klar: Wiederholt hat unsere Regierung bekräftigt, dass der Schweizer Lohnschutz nicht verhandelbar ist. Es sei eine «Rote Linie», sagte sie. Zuletzt Anfang Juli. Doch die beiden freisinnigen Bundesräte tun, als gälten diese Beschlüsse für sie nicht. Medial breit orchestriert stellen sie den Schutz vor Dumpinglöhnen zur Disposition. 
</p><p>Das ist schlicht verantwortungslos. Sie riskieren sie mutwillig, das Verhältnis der Schweiz zur EU irreversibel zu schädigen. Denn in der aktuellen Auseinandersetzung geht es um weit mehr als um die Frist von acht Tagen. 
</p><p>In einem übersichtlichen Informationspapier erklärt der SGB kurz und knapp, wie es zu den "Flankierenden Massnahmen" überhaupt kam, warum die 8-Tage-Regel wirksam und diskriminierungsfrei ist und welche fatalen Folgen für die Schweiz und die Zusammenarbeit mit der EU im Verhalten der freisinnigen Bundesräte liegen.<br><br><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-bgb-gbbl/Personenblatt_GBB_fuer_GGG_Steuern_neu__2025_.pdf" class="download"><b>» weiter zum vollständigen Text...</b></a>&nbsp; (PDF)
</p><h5>AUSKÜNFTE</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation des SGB, Tel. 031 377 01 06</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5619</guid><pubDate>Mon, 09 Jul 2018 09:17:00 +0200</pubDate><title>Europäischer Gewerkschaftsbund unterstützt die Schweizer KollegInnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/europaeischer-gewerkschaftsbund-unterstuetzt-die-schweizer-kolleginnen</link><description>Intervention auf höchster Ebene.</description><content:encoded><![CDATA[<p>"Ob entsandt oder wohnhaft in der Schweiz - gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen müssen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer garantiert werden", erklärt Luca Visentini, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes in einem Brief an die EU-Aussenbeauftragte Federica Mogherini und Marianne Thyssen, EU-Arbeits- und Sozialkommissarin. Mit seiner Intervention auf höchster Ebene bei der Europäischen Union stärkt Visentini den Schweizer Kolleginnen und Kollegen in der Diskussion um die Flankierenden Massnahmen den Rücken.
</p><p>Der Gewerkschaftschef verweist auf die besondere Situation der Schweiz durch ihre geografische Lage und das hohe Lohnniveau. Darum sei ein besonderer Schutz nötig. "Namentlich die 8-Tage-Regel, die Kaution und risikobasierte Kontrollen", so Visentini in seinem Brief, haben sich als effizient erwiesen. 
</p><p>Der Europäische Gewerkschaftsbund zieht mit den Schweizer Organisationen SGB und Travail.Suisse an einem Strang: "Das Prinzip von gleichen Löhnen für die gleiche Arbeit am gleichen Ort muss überall in Europa gelten." Darum sollen, so Visentini weiter, "die Flankierenden Massnahmen bei den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Rahmenabkommen aussen vor gelassen werden."</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5611</guid><pubDate>Wed, 04 Jul 2018 17:57:33 +0200</pubDate><title>FlaM: Angriff der FDP-Bundesräte auf den Schweizer Lohnschutz abgewehrt </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flam-angriff-der-fdp-bundesraete-auf-den-schweizer-lohnschutz-abgewehrt</link><description>Der Bundesrat bestätigt die „roten Linien“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Angriff der FDP-Bundesräte auf den Schweizer Lohnschutz in den letzten Wochen war beispiellos. Die Bundesräte Cassis und Schneider-Ammann - flankiert durch Staatssekretäre - erklärten sich öffentlich bereit, zentrale Elemente unseres Lohnschutzes Preis zu geben und die Flankierenden Massnahmen mit den Binnenmarkt-Hardlinern der EU-Kommission zu verhandeln.
</p><p>Der Gesamtbundesrat hat diese Angriffe auf den Lohnschutz nun gestoppt und die "roten Linien" bestätigt. Der Lohnschutz wird nicht verhandelt. Damit gilt auch heute, was der Bundesrat bereits im Dezember 2013 im Zusammenhang mit dem Verhandlungsmandat zum Rahmenabkommen schrieb "Es wird sichergestellt, dass die Schweiz die flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit vollständig wahren kann".
</p><p>Der SGB nimmt diesen Entscheid mit Erleichterung zur Kenntnis. Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa. Deshalb brauchen wir auch den besten Lohnschutz. Dieser darf nicht verhandelt werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5607</guid><pubDate>Tue, 03 Jul 2018 08:40:58 +0200</pubDate><title>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/in-der-schweiz-muessen-schweizer-loehne-bezahlt-werden</link><description>Kommentar zum Observatoriumsbericht des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Mehr Migration wegen Internationalisierung und Online-Arbeitssuche</h3><p>Die Internationalisierung der Gesellschaften und der Wirtschaft haben dazu geführt, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Ausland selbstverständlicher geworden ist - unabhängig von der Einführung der Personenfreizügigkeit. In allen europäischen Ländern, die keine wirtschaftlichen Krisen durchliefen, arbeiten heute mehr Personen mit einem ausländischen Pass als vor rund 10 Jahren.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Entwicklung der ausländischen Erwerbstätigen (EU-28 Staaten) an den Erwerbstätigen total </h3><p>(Differenz zwischen 2006 und 2017, in Prozentpunkten)</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5582</guid><pubDate>Fri, 15 Jun 2018 10:35:38 +0200</pubDate><title>Der Lohnschutz steht nicht zur Disposition</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-lohnschutz-steht-nicht-zur-disposition</link><description>SGB, Travail.Suisse, Unia und Syna zu Flankierenden Massnahmen und Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bundesrat Cassis hat sich diese Woche bereit erklärt, die "rote Linie" der Flankierenden Massnahmen FlaM in den Verhandlungen mit der EU-Kommission preis zu geben. Damit hat der die Unterstützung der Gewerkschaften verloren.</p><p>Indem der Aussenminister die 8-Tage-Regel als "fast religiöse Frage" lächerlich machte, signalisierte er die Bereitschaft, den Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen insgesamt zur Disposition zu stellen. Denn bei der Diskussion um die 8-Tage-Regel geht es schlicht um die Frage, ob die Schweiz ihre europaweit höchsten Löhne eigenständig schützen kann. Diese Regeln und die Flankierenden insgesamt müssen vom neuen Rahmenabkommen ausgenommen werden. Nur so ist sichergestellt, dass trotz institutionellen Verflechtungen die Regelungen nicht durch EU-Gerichtsbarkeiten oder ein Schiedsgericht ausgehebelt werden.
</p><p>Die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Deshalb müssen in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Deshalb hat Bundesrat bereits bei der ersten Abstimmung zu den Bilateralen "einen umfassenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping" durch die FlaM versprochen. Auch das Freizügigkeitsabkommen verlangt die "Einräumung der gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer" Die Löhne der In- und Ausländer müssen vor Dumping geschützt sein.
</p><h3>8-Tage-Voranmeldung als zentrales Schutzelement</h3><p>Die 8-Tage-Voranmeldung ist ein zentrales Element des Schweizer Lohnschutzes – zur Planung der Kontrollen und zur Durchsetzung der Kautionen. Die Einsätze vieler Firmen sind vergleichsweise kurz. Ohne Voranmeldung hätten die ausländischen Unternehmen in vielen Fällen den Einsatz schon beendet, bevor die Kontrollorgane vom Einsatz wissen.
</p><p>In der Praxis stellt diese Voranmeldung kein wesentliches Hindernis dar. Bereits heute arbeiten in keinem anderen europäischen Land so viele ausländische Firmen wie in der Schweiz (gemessen an der Wohnbevölkerung). Die Firmen müssen ihre Einsätze in der Schweiz planen, was in den allermeisten Fällen deutlich über 8 Tage dauert. In Ausnahmefällen wie Reparaturen usw. kann die Arbeit vor Ablauf der achttägigen Frist aufgenommen werden.
</p><p>Nach den Äusserungen von Bundesrat Cassis muss ich der Gesamtbundesrat fragen, ob das Rahmenabkommen für die nächste Zeit überhaupt angestrebt werden soll. Oder ob nicht zuerst die Abstimmungen über die sogenannte "Selbstbestimmungsinitiative" und die Kündigungsinitiative durchgeführt werden sollen. Denn ein funktionierender Lohnschutz ist die Voraussetzung dafür, dass diese beiden Vorlagen abgelehnt werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Hans Maissen, Vizepräsident Syna, 079 221 30 50 </li></ul><p>&nbsp;</p><p><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5574</guid><pubDate>Tue, 12 Jun 2018 14:29:05 +0200</pubDate><title>Lohndruck ist eine Realität – Gegenmassnahmen nötig </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndruck-ist-eine-realitaet-gegenmassnahmen-noetig</link><description>Flam-Bericht 2017 zeigt: Flankierende Massnahmen sind unabdingbar</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lohndruck ist in der Schweiz eine Realität. Das zeigt der Flam-Bericht 2017 zu den Lohnkontrollen bei den in der Schweiz tätigen Firmen aus dem In- und Ausland. Jede fünfte kontrollierte Firma ist mit zu tiefen Löhnen in den Kontrollen hängen geblieben. Zwar wurde ein Teil der Kontrollen auf Verdacht durchgeführt. Doch gleichzeitig haben verschiedene Kantone ihre Richtlöhne so tief angesetzt, dass Dumpingfirmen unbeanstandet durch die Kontrollen kommen können. Zudem weigern sich Kantone wie ZG oder SG nach wie vor, ausreichend Kontrollen bei Schweizer Firmen zu machen. 
</p><p>In Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne in Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen (GAV oder NAV) können die Kontrolleure solche Dumpingfirmen nicht sanktionieren. Besonders betroffen sind die Sicherheitsbranche (Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten), der Detailhandel oder das Sozialwesen (Kitas u.a.). In der Sicherheitsbranche muss der Bund endlich den GAV allgemeinverbindlich erklären, wie das die Sozialpartner fordern. Im Detailhandel und bei den Kitas braucht es einen GAV mit guten Mindestlöhnen. 
</p><p>In Branchen mit verbindlichen GAV und Mindestlöhnen können Bussen und Dienstleistungssperren verhängt werden. Das Problem liegt hier bei der Durchsetzung – insbesondere bei halbkriminellen Firmen. In solchen Fällen sollen die Kantone von der Möglichkeit Gebrauch machen, Arbeitsunterbrüche zu verfügen. Das macht leider nur eine Minderheit.&nbsp; 
</p><p> Gift für den Lohnschutz in der Schweiz wäre die von der EU-Kommission geforderte Abschaffung eines Teils der FlaM (8-Tage-Voranmeldung u.a.). Die Kontrolle der ausländischen Firmen in der Schweiz wäre stark erschwert. Dumping wäre dann Tür und Tor geöffnet. Eine Abschaffung kommt für den SGB deshalb nicht in Frage. Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa. Deshalb brauchen wir einen besonders wirksamen Lohnschutz. Korrekte ausländische Firmen werden dadurch nicht behindert. Gemessen an der Grösse des Landes gibt es neben der Schweiz nur noch in Belgien eine ähnliche Zahl an Entsendefirmen. Sie machen hierzulande einen Umsatz von rund 2.5 Mrd. Fr. pro Jahr. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5267</guid><pubDate>Tue, 30 Jan 2018 14:22:23 +0100</pubDate><title>Frontalangriff der SVP auf Schweizer Löhne und Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/frontalangriff-der-svp-auf-schweizer-loehne-und-arbeitsplaetze</link><description>Eine Abschaffung der flankierenden Massnahmen hätte verheernde Folgen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit der heutigen Medienkonferenz hat die SVP die Maske fallen gelassen. Die von ihr geforderte Abschaffung der Personenfreizügigkeit und der Flankierenden Massnahmen FlaM ist ein Frontalangriff auf den Schweizer Lohn- und Arbeitnehmerschutz. Die Auswirkungen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz wären verheerend. Lohndruck, prekäre Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen sowie der Verlust von Arbeitsplätzen wären die Folge.
</p><p>Die Flankierenden Massnahmen wurden eingeführt, damit in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Pro Jahr werden mittlerweile über 160'000 Lohnkontrollen gemacht. Wo kontrolliert wird, werden auch Missbräuche aufgedeckt. In Branchen mit Mindestlöhnen erhalten Firmen mit zu tiefen Löhnen eine Busse oder werden gesperrt. Dank neuen GAV in der Reinigung, bei Temporären usw. sind wesentlich mehr Arbeitnehmende gegen Dumping geschützt. Dank den GAV sind die tiefen und mittleren Löhne gestiegen.
</p><p>Mit der Personenfreizügigkeit wurde das unmenschliche Saisonniers-Statut abgeschafft, welches nicht nur für die Betroffenen ein grosses Problem war. Es führte gesamtwirtschaftlich zu Dumping und zu einer unkontrollierten Tieflohn- und Tiefproduktivitätspolitik. Dank den FlaM werden endlich auch Landwirtschaftsbetriebe kontrolliert, die unter dem unmenschlichen Kontingentssystem viele Saisonniers schwarz und zu teilweise miserablen Arbeitsbedingungen angestellt hatten.
</p><p>Die Personenfreizügigkeit gibt den ausländischen Arbeitskräften in der Schweiz mehr Sicherheit. Sie sind weniger der Willkür ihres Arbeitgebers ausgeliefert als unter dem Kontingentssystem und können sich besser gegen Ausbeutung wehren. Auch SchweizerInnen können einfacher in der EU arbeiten.
</p><p>Mit den Bilateralen Verträgen haben Exportfirmen einen besseren Zugang zum wichtigen Absatzmarkt EU. Das sichert Löhne und Arbeitsplätze.
</p><p>Wer dies alles aufs Spiel setzt, verursacht Arbeitslosigkeit und Lohndruck. Das nützt nur den Lohndrückern und Ausbeutern unter den Arbeitgebern. Diese waren es, die vom früheren, unmenschlichen Kontingentssystem profitiert haben. Ein solches System schadet jedoch auch den korrekten Firmen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5121</guid><pubDate>Tue, 03 Oct 2017 14:23:00 +0200</pubDate><title>Keine Verwässerung der Stellenmeldepflicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-verwaesserung-der-stellenmeldepflicht</link><description>Umsetzung MEI: Meldepflicht bei 5 Prozent Arbeitslosigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossene Stellenmeldepflicht muss den älteren Arbeitslosen nützen. Deshalb muss sie so ausgestaltet sein, dass den Betroffenen mit der Einführung der Meldepflicht sofort auch tatsächlich Job-Angebote unterbreitet werden.
</p><p>Für den SGB ist es deshalb klar, dass von Beginn weg alle Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent oder mehr gemeldet werden müssen. Und nicht in einem ersten Schritt nur in Branchen mit einer Quote von 8 Prozent oder mehr.
</p><p>Der 8-Prozent-Vorschlag der Kantone, der gemäss "NZZ am Sonntag" und anderen Medien auch im Bundesrat auf offene Ohren stösst, würde bloss dazu führen, dass die Firmen die Meldepflicht umgehen. Ausserdem führt er zu Rechtsunsicherheit. Die Meldung der Stelle ist für die Firmen mit einem sehr geringen Aufwand möglich (z.B. auf <a href="https://www.job-room.ch/pages/job/jobSearch.xhtml" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.job-room.ch</a>).
</p><p>Bei der Wartefrist der Firmen, wie lange die Stellen ausschliesslich in den regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV ausgeschrieben sind, ist Flexibiltät möglich, vor allem in der Einführungsphase. Die RAV sollten den Firmen rasch mitteilen, wenn sie wahrscheinlich keine oder nur wenige passende Stellensuchende haben. Die Wartezeit sollte dann entfallen. Die ausführliche Position des SGB zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht lesen Sie in der angehängten Vernehmlassungsantwort.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5033</guid><pubDate>Wed, 23 Aug 2017 12:51:46 +0200</pubDate><title>FlaM-Kontrollen: ein Schritt in die richtige Richtung, aber zu zaghaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flam-kontrollen-ein-schritt-in-die-richtige-richtung-aber-zu-zaghaft</link><description>Bundesrat beschliesst mehr FlaM-Kontrollen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Bundesrat hat heute beschlossen, die jährliche Mindestzahl der Kontrollen auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der Flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit mit der EU von 27'000 auf 35'000 zu erhöhen. Das ist ein fortschrittlicher Entscheid und entspricht einer alten Forderung der Gewerkschaften. In Branchen mit erhöhten Dumpingrisiken werden damit künftig jedes Jahr rund fünf Prozent der Unternehmen kontrolliert werden. 
</p><p>Klar ist jedoch, dass diese Ausdehnung angesichts verbreiteten Dumpings nicht genügt. 2016 wurden bei jeder fünften Kontrolle zu tiefe Löhne festgestellt! Bereits heute gibt es Kantone, die zehn Prozent der Betriebe in risikoverdächtigen Branchen kontrollieren. Dieser Mindestwert müsste überall erreicht werden, damit die Kontrollen mehr präventive Wirkung erzielen. 
</p><p>Gleichzeitig müssen der Bund und die Kantone bei massiertem Dumping Mindestlöhne einführen. Zudem sollen die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. Des Weiteren sollen Subunternehmerketten auf eine Stufe beschränkt werden. Und: einzuführen ist ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4974</guid><pubDate>Tue, 04 Jul 2017 12:01:36 +0200</pubDate><title>Probleme lösen, Löhne schützen, Lage älterer Arbeitnehmender verbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/probleme-loesen-loehne-schuetzen-lage-aelterer-arbeitnehmender-verbessern</link><description>SGB-Kommentar zum Observatoriumsbericht des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Schweiz, als kleines Land mit einer stark spezialisierten Wirtschaft, braucht gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Sonst kommen Löhne unter Druck und sind Arbeitsplätze gefährdet. Aber trotz Bilateraler Verträge und flankierender Massnahmen ist Lohndruck leider eine Realität. In Branchen mit wirksamen Kontrollen, Mindestlöhnen und einer konsequenten Sanktionspraxis (Bussen, Sperren, Arbeitsunterbrüche u. a.) können die Arbeitgeber zwar in die Pflicht genommen werden.</p><h3 class="Text">Lohndumping</h3><p class="Text">Doch in den letzten Jahren haben Firmen in Branchen ohne Mindestlöhne häufiger Personal aus dem Ausland geholt. Ohne Mindestlöhne können die Arbeitgeber im Dumpingfall nicht gebüsst werden. In einigen dieser „ungeschützten“ Branchen haben die Lohnkontrolleure relativ viele Lohnunterbietungen festgestellt. Zudem sind die Einstiegslöhne in mehreren Branchen unter Druck gekommen. Im Fokus stehen Detailhandel, Gartenbau, Teile der Industrie (Montage/Unterhalt von Maschinen) sowie Kinderbetreuungsstätten und Heime.</p><h3 class="Text">Ältere Arbeitnehmende benachteiligt</h3><p class="Text">Ausserdem werden ältere Arbeitnehmende in der Schweiz bei der Stellensuche benachteiligt. Besonders ausgeprägt sind ihre Probleme in der Informatikbranche und den Banken. Hatten früher beispielsweise Informatikfirmen vor allem in Zeiten tiefer Arbeitslosigkeit Personal aus dem Ausland engagiert, suchen sie heute auch dann Arbeitskräfte im Ausland, wenn im Inland die Arbeitslosigkeit stark steigt. Davon sind vor allem Berufsleute über 50 Jahren betroffen.</p><p class="Text">Die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Daran messen Bevölkerung und Gewerkschaften die Verträge. Darum müssen die erwähnten Probleme und Missbräuche rasch beseitigt werden.</p><h3 class="Text">Insgesamt positive Bilanz</h3><p class="Text">Hingegen darf die gestiegene Ein- und Auswanderung nicht allein der Personenfreizügigkeit zugeschrieben werden. Die Personalrekrutierung der Firmen ist generell viel internationaler geworden. Gründe sind vor allem die Internationalisierung der Wirtschaft und die Stellenausschreibung über das Internet. Dazu kommen politische Veränderungen wie die Marktöffnung im Personalverleih, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, die Abschaffung von Marktzugangsbeschränkungen im Binnenmarkt oder die Abschaffung des Beamtenstatus.</p><p class="Text">Die Personenfreizügigkeit hatte in erster Linie qualitative Auswirkungen: weniger Schwarzarbeit und prekäre Stellen in Tieflohnbranchen, mehr gut qualifizierte ausländische Arbeitskräfte mit besseren Möglichkeiten, sich gegen Druck- und Missbrauchsversuche zu wehren. Die Instrumente der Flankierenden gegen Lohndumping verbesserten die Lohnsituation. Schwarze Schafe unter den Arbeitgebern konnten weniger „billige“ Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der InländerInnen rekrutieren. Neues Missbrauchspotential schuf allerdings die Marktöffnung für Temporäre und ausländische Firmen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Migration</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4881</guid><pubDate>Mon, 15 May 2017 15:36:05 +0200</pubDate><title>Das Sprachrohr der Grosskonzerne fordert Lohndumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/das-sprachrohr-der-grosskonzerne-fordert-lohndumping</link><description>Attacke von Avenir.Suisse auf die Flankierenden Massnahmen </description><content:encoded><![CDATA[<p> Avenir Suisse, das Sprachrohr der Banken und Grosskonzerne, fordert Lohndumping. Damit die schon heute tiefen Löhne im Gastgewerbe oder in der Reinigungsbranche noch weiter sinken. Das ist die Kernforderung der heutigen Medienkonferenz zu den Flankierenden Massnahmen. Statt vor der eigenen Türe zu wischen und endlich Massnahmen gegen die verfehlte Managerlohn-Politik in den Führungsetagen der Grosskonzerne zu präsentieren, will der neoliberale Thinktank die Schutzmassnahmen kaputt machen, welche die Schweiz gegen Lohndumping eingeführt hat. Mit dem Angriff auf die Gesamtarbeitsverträge GAV geht Avenir Suisse sogar noch weiter. Ziel ist die Schwächung der Sozialpartnerschaft in der Schweiz. 
</p><p>Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz ein wirksames Schutzdispositiv gegen Lohndumping eingeführt. Wer in der Schweiz arbeitet, soll einen Schweizer Lohn erhalten. Das sichert nicht nur die Löhne und Arbeitsbedingungen, sondern verhindert auch, dass die Arbeitgeber "billige" Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der InländerInnen anstellen können. Ohne Flankierende gäbe es mehr Lohndumping in der Schweiz. Was ohne Flankierende geschieht, hat das Beispiel von England gezeigt: Die unteren Löhne kamen unter Druck, bis schliesslich eine Mehrheit für den "Brexit" stimmte. 
</p><p>Bereits ein rascher Blick in den am 11.5. präsentierten Bericht zum Vollzug der Flankierenden im Jahr 2016 zeigt, wie wichtig diese Schutzmassnahmen sind. Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz mehr als 40'000 Kontrollen durchgeführt. Dabei haben die Kontrolleure bei mehr als 8000 Firmen zu tiefe Löhne festgestellt! 
</p><p>Bedenklich sind die Vollzugsprobleme bei den Flankierenden. Bund und Kantone müssen im Dumpingfall - wie im Obligationenrecht vorgesehen - Mindestlöhne einführen. Hier sind insbesondere der Bund und die Deutschschweizer Kantone gefordert. Und es braucht mehr Kontrollen: Ein Schweizer Arbeitgeber wird heute in ZG fast gar nicht und in BL, FR und SG nur alle 33 Jahre kontrolliert. Zudem braucht es zusätzliche Instrumente, damit die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. In der laufenden Revision des öffentlichen Beschaffungswesens muss das Parlament Verbesserungen einführen: Subunternehmerketten sollen auf eine Stufe beschränkt werden (gleiche Tätigkeit). Es muss ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen einführen. Und das Beschwerderecht der Wettbewerbskommission gegen Schutzbestimmungen im Beschaffungsrecht muss dringend abgeschafft werden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4873</guid><pubDate>Thu, 11 May 2017 15:58:27 +0200</pubDate><title>Lohndruck verhindern – Lücken schliessen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndruck-verhindern-luecken-schliessen</link><description>Flankierende Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit den Flankierenden Massnahmen verfügt die Schweiz grundsätzlich über ein mächtiges Werkzeug um Lohndruck zu bekämpfen. Doch der heute veröffentlichte Seco-Bericht zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen im Jahr 2016 zeigt, dass der Handlungsbedarf gross ist. 
</p><h3>Trotz Missbräuchen: viele Firmen bleiben ungestraft </h3><p>Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz mehr als 40'000 Kontrollen durchgeführt. Dabei haben die Kontrolleure bei mehr als 8000 Firmen zu tiefe Löhne festgestellt! In Branchen mit gesetzlich verbindlichen Mindestlöhnen in allgemeinverbindlichen Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen werden diese Firmen gebüsst. Doch rund die Hälfte der Branchenlöhne ist nicht durch solche Mindestlöhne geschützt. Im Dumpingfall erhalten diese Firmen von den Kantonen zwar eine Aufforderung, die Löhne anzuheben. Doch die Mehrheit von ihnen (59 Prozent) foutiert sich darum. Im Gesetz ist vorgesehen, dass Bund und Kantone in solchen Fällen verbindliche Mindestlöhne einführen. Doch abgesehen von nationalen Mindestlöhnen in der Hauswirtschaftsbranche ist in der ganzen Deutschschweiz bisher noch nichts geschehen. Der Kanton Zürich beispielsweise hat sich geweigert, schützende Mindestlöhne im Detailhandel und in der Maschinenindustrie einzuführen, obwohl der Dumpingnachweis klar erbracht war. 
</p><h3>Lohndumping konsequent bekämpfen </h3><p>Um Lohndumping zu verhindern, braucht es mehr verbindliche Mindestlöhne. Hier sind insbesondere der Bund und die Deutschschweizer Kantone gefordert. Nötig sind aber auch mehr Kontrollen: Ein Schweizer Arbeitgeber wird heute in ZG fast gar nicht und in BL, FR und SG nur alle 33 Jahre kontrolliert (TPK-Branchen) Zudem braucht es zusätzliche Instrumente, damit die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. In der laufenden Revision des öffentlichen Beschaffungswesens muss das Parlament Verbesserungen einführen: Subunternehmerketten sollen auf eine Stufe beschränkt werden (gleiche Tätigkeit). Es muss ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen einführen. Und das Beschwerderecht der Wettbewerbskommission gegen Schutzbestimmungen im Beschaffungsrecht muss dringend abgeschafft werden. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4652</guid><pubDate>Wed, 11 Jan 2017 14:48:18 +0100</pubDate><title>121a: Arbeitslosenvorrang konsequent umsetzen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/121a-arbeitslosenvorrang-konsequent-umsetzen</link><description>SGB-Vorstand bezieht Position</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat an seiner Vorstandssitzung vom 11. Januar den vom Parlament im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossenen Arbeitslosenvorrang diskutiert. Er befürwortet diese Massnahme. Sie muss jetzt aber konsequent umgesetzt werden, damit die Arbeitslosen künftig rascher eine Stelle finden - unabhängig von der Farbe ihres Passes. 
</p><p>Zahlreiche Probleme im Arbeitsmarkt bleiben damit aber vorläufig nicht gelöst. Für langjährige ältere Arbeitnehmende braucht es einen besseren Kündigungsschutz. Ausserdem wurden die Bestimmungen zum Schutz vor Lohndumping nicht genügend verschärft. Die Anhebung der Sanktionen von 5000 auf 30000 Fr. sowie die erleichterte Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen sind zwar positiv, reichen aber nicht, um flächendeckend durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Der Bund muss dazu die Hürden bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen senken. Es braucht mehr Kontrollen. Und bei offensichtlichen Missbräuchen müssen die Kantone konsequent Arbeitsunterbrüche verfügen. 
</p><p>Der SGB-Vorstand begrüsst, dass mit den Beschlüssen des Parlaments die bilateralen Verträge erhalten und keine neuen Diskriminierungen von Arbeitnehmenden eingeführt werden. In der Diskussion wurde festgehalten, dass stabile Beziehungen zur EU, dem grössten Wirtschaftspartner der Schweiz, für die Arbeitnehmenden von grösster Bedeutung sind. Ausserdem ist es für die Arbeitnehmenden wichtig, dass keine Kontingente eingeführt werden. Denn das frühere Kontingentssystem war schlecht, führte zu viel Schwarzarbeit und starkem Druck auf die Löhne. Der Vorstand betont zudem, dass der Arbeitslosenvorrang auch für Grenzgänger gelten muss. 
</p><p>Aus aktuellem Anlass hat der SGB-Vorstand auch den Abbau bei den Poststellen behandelt. Nicht nur der digitale Umbau, sondern auch das Profitstreben der Post treibt den Abbau bei den Dienstleistungen voran. Der SGB-Vorstand unterstützt die zuständige Gewerkschaft Syndicom bei der Verteidigung der postalischen Dienstleistungen. Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass bei allen bundesnahen Unternehmen - nicht nur bei der Post - wieder das Dienstleistungsverständnis ins Zentrum gesetzt wird. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>&nbsp;Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4615</guid><pubDate>Fri, 09 Dec 2016 15:44:32 +0100</pubDate><title>Neues Saisonnierstatut und neue Diskriminierung abgewendet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/neues-saisonnierstatut-und-neue-diskriminierung-abgewendet</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Umsetzung MEI</description><content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt steht fest: In der Schweiz wird es kein neues Saisonnierstatut geben und kein neues Kontingentierungssystem. Ein solches drohte seit der Annahme der SVP-Masseneinwanderungsinitiative. Das konnte nun im Parlament abgewendet werden.
</p><p>Wie unmenschlich das frühere System war, und gleichzeitig auch noch wirtschaftlich schädlich, zeigt eine <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/SGB_AHV13_digitaleFormate_dfi_V111.jpg" class="download">neue Broschüre des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes</a>.
</p><p>Der jetzt beschlossene nichtdiskriminierende <b>Arbeitslosenvorrang </b>ist das Ergebnis einer Koalition von SP und FDP. Aufgegleist wurde sie im Ständerat. Möglich wurde sie dank dem Abstimmungssieg gegen die sogenannte "Durchsetzungsinitiative" der SVP vom 28. Februar 2016. Nötig wurde die neue Koalition, weil der Vorschlag des Bundesrates für die einseitige ("wortgetreue") Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative mittels Kontingenten direkt in die Sackgasse führte.
</p><p>Grundlage des Arbeitslosenvorrangs bei Berufsgruppen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit ist die Meldepflicht für offene Stellen. Die Meldung an die öffentliche Arbeitsvermittlung soll dafür sorgen, dass auch ältere Stellensuchende wieder eine Chance bekommen. Heute werden sie trotz guter Qualifikationen oft nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
</p><p>Den Vorschlag der Meldepflicht hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund vor einem Jahr nach dem Modell anderer Länder entwickelt und im Januar 2016 der Öffentlichkeit präsentiert. Dies war eine Basis für das jetzt beschlossene neue Gesetz.
</p><p>Das zeigt, dass auch in schwierigen Situationen Lösungen möglich sind, die politisch zunächst unerreichbar scheinen. In der aktuellen Phase war die Ausgangslage besonders anspruchsvoll. Nicht nur wegen der Haltung des Bundesrates. Sondern auch, weil die heutige Spitze des Schweizerischen Arbeitgeberverbands sich damit ausgerechnet bei diesem Thema von der seit Ende der neunziger Jahre erfolgreichen Sozialpartnerschaft verabschiedet hatte und sogar ein eigenes Kontingentssystem vorschlug. Die Sozialpartnerschaft bestand darin, dass im Rahmen von Verhandlungen der Spitzenverbände jeweils Lösungen für flankierende Massnahmen zu den bilateralen Verträgen unter Einschluss der Personenfreizügigkeit gefunden werden konnten. Das bedingte die Bereitschaft zu Kompromissen, vor allem aber auch die Einsicht, dass die bilateralen Verträge politisch nur getragen werden, wenn die Löhne und die Arbeitsbedingungen wirksam geschützt werden.
</p><p>Dass es früher auf diesem Weg jeweils zu Lösungen kam, die auch in den Volksabstimmungen Bestand hatten, war auch den jeweiligen Bundesräten an der Spitze des Volkswirtschaftsdepartementes zu verdanken, die ihre Verantwortung und ihre Führungsrolle aktiv wahrnahmen. Beim gegenwärtigen Volkswirtschaftsminister fehlte diese Bereitschaft oder Fähigkeit dazu im Gegensatz zu seiner Vorgängerin und seinen Vorgängern. Dies trotz der fundamentalen Bedeutung der bilateralen Verträge für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze. Er liess sich das Dossier von der für das Ausländerrecht zuständigen Bundesrätin aus der Hand nehmen.
</p><p>Die Gewerkschaften formulierten nach dem 9. Februar 2014 eine klare Linie, basierend auf drei Achsen:</p><ol><li>Erhaltung der Bilateralen</li><li>Keine neue Diskriminierung</li><li>Mehr statt weniger Schutz für die Arbeitnehmenden.</li></ol><p>Die ersten beiden Ziele sind erreicht (eine erfolgreiche Schlussabstimmung im Parlament Ende nächster Woche vorausgesetzt). Die Fortschritte beim dritten Ziel sind zwar ungenügend, aber immerhin zählbar. Der Kampf für bessere Schutzmassnahmen, eine bessere Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge und vor allem auch für die bessere Durchsetzung muss weitergeführt werden. Das gilt auch für die neue Meldepflicht für offene Stellen. Entscheidend wird die Umsetzung in der Praxis sein. Immerhin stehen die Behörden und vor allem die Arbeitgeber nun in der Pflicht.
</p><p>Es lohnt sich somit, auch im Gegenwind, für elementare Positionen zu kämpfen. Die Erfahrung mit dem neuen Arbeitslosenvorrang zeigt dies einmal mehr. Nötig sind klare Köpfe, Umsicht und manchmal eine gewisse Beweglichkeit. Für die arbeitende Bevölkerung, für die Wirtschaft und für die Schweiz. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4597</guid><pubDate>Thu, 01 Dec 2016 14:08:26 +0100</pubDate><title>SGB begrüsst Stossrichtung des Ständerats – weitere Massnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-begruesst-stossrichtung-des-staenderats-weitere-massnahmen-noetig</link><description>Umsetzung Masseneinwanderungsartikel</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst den Entscheid des Ständerates zur Umsetzung des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungs-Initiative"), eine nichtdiskriminierende Stellenmeldepflicht bzw. einen Arbeitslosenvorrang einzuführen. Eine Umsetzung des Masseneinwanderungsartikels muss mit den Bilateralen kompatibel sein. Sonst steigt der Druck auf die Löhne und die Arbeitsplätze. Ein Kontingentssystem ist nur schon deshalb keine Lösung. Doch auch unabhängig davon sind Kontingente abzulehnen. Sie führen zu Schwarzarbeit, prekären Arbeitsbedingungen und Lohndruck wie die Analysen des alten Kontingentssystems zeigen.
</p><p>Die Stellenmeldepflicht geht auf einen Vorschlag der Gewerkschaften zurück. Sie wird vor allem dazu führen, dass heute bei der Stellensuche benachteiligte Personen (ältere Arbeitnehmende, Wiedereinsteigerinnen u.a.) bessere Chancen erhalten. Bereits heute arbeiten in vielen Kantonen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV mit den Arbeitgebern bei der Stellenvermittlung zusammen (z.B. in Zürich oder im Aargau). Die Erfahrungen sind mehrheitlich positiv - für alle Beteiligten. Keinem RAV-Vermittler käme es in den Sinn, den meldenden Arbeitgebern Stellensuchende vorzuschlagen, die für die Stellen nicht infrage kommen. Denn das würde die Akzeptanz der RAV-Vermittlung bei allen Beteiligten - bei den Arbeitgebern und den Stellensuchenden - rasch untergraben.
</p><p>Über diese positive Massnahme zugunsten der Stellensuchenden hinaus braucht es aber weitere Massnahmen zum Schutz der Arbeitnnehmenden gegen die Missbräuche der Arbeitgeber. Der SGB kritisiert insbesondere, dass der vorgeschlagene Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeiter keine Unterstützung fand. Viele Gesamtarbeitsverträge kennen heute schon besondere Schutzbestimmungen für ältere Arbeitnehmende. Auch in der Bundesgerichtspraxis ist ein höheres Schutzniveau für langjährige ältere Arbeitnehmende Realität. Weiter verlangt der SGB, dass der Bundesrat die Minimalvorgabe für die Zahl der Lohnkontrollen von derzeit 27'000 auf neu 50'000 erhöht.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>&nbsp;Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4576</guid><pubDate>Wed, 23 Nov 2016 14:18:54 +0100</pubDate><title>Nur ein Mini-Schritt zu besserem Lohnschutz bei den FlaM</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nur-ein-mini-schritt-zu-besserem-lohnschutz-bei-den-flam</link><description>Vollzug der Flankierenden Massnahmen: Der Bundesrat muss nachlegen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat heute im Rahmen des Berichts zum Vollzug der  Flankierenden Massnahmen eine Erhöhung der Kontrollvorgaben beschlossen.  Das ist grundsätzlich positiv. Obwohl Die Vorgabe von 35'000 Kontrollen  mit derzeit 45'000 Kontrollen schon heute erfüllt ist. Vieles ist beim  Vollzug der Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr aber  noch im Argen.</p><ul><li>In zahlreichen Kantonen der Deutschschweiz ist der Vollzug ungenügend.</li><li>Viele  Kantone arbeiten mit zu tiefen Minimallöhnen, so dass viele Firmen mit  zu tiefen Löhnen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Kantone wie Zug  oder St. Gallen kontrollieren nur sehr wenige Schweizer Arbeitgeber.</li><li>Obwohl  die Kantone auch in der Deutschschweiz zahlreiche Dumpingfälle  aufdeckten, haben sie keine Mindestlöhne erlassen (gemäss Art. 36 a OR).</li><li>Das sogenannte Verständigungsverfahren verliert zunehmend an Akzeptanz.</li></ul><p>Der SGB erwartet, dass diese Vollzugsprobleme rasch vom  Staatssekretariat für Wirtschaft Seco und den Kantonen behoben werden.  Der Bundesrat hat einen "umfassenden Schutz" vor Dumping versprochen. Da  muss er noch nachlegen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 68 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4569</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2016 15:56:45 +0100</pubDate><title>Ständeratsmodell sichert Bilaterale und verbessert Stellensuche </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/staenderatsmodell-sichert-bilaterale-und-verbessert-stellensuche</link><description>Vorschau Wintersession - Masseneinwanderungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Frage der "Umsetzung" des Artikels 121a BV soll in der Wintersession der eidgenössischen Räte abgeschlossen werden. Das ständerätliche Modell der Stellenmeldepflicht sichert die Bilateralen Abkommen und verbessert die Chancen benachteiligter Personen bei der Stellensuche. </p><p>Die staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) schlägt mit einem knappen Mehr eine Stellenmeldepflicht in Berufen und Tätigkeiten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit vor. Dieses Modell geht auf eine Forderung des SGB zurück, die an der Jahresmedienkonferenz im Januar 2016 präsentiert wurde. 
</p><h3>Chance für Stellensuchende </h3><p>Der Zugriff auf die gemeldeten Stellen soll vorübergehend nur Erwerbslosen möglich sein. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) können den Arbeitgebern Stellensuchende zuweisen. Diese werden dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Der Arbeitgeber muss den RAV eine Nichtanstellung begründen. Um negative Auswirkungen zu verhindern (Zunahme der Temporärarbeit), hat die SPK-S dem Bundesrat im Gesetz einen entsprechenden Auftrag gegeben. 
</p><p>Im Unterschied zum Vorschlag des Nationalrats ist diese Stellenmeldepflicht unabhängig von der Einwanderung (Schwellenwert). Allfällige Vorbehalte, ob die Nationalratsvariante konform zum Freizügigkeitsabkommen sei, sind daher eliminiert. Zusätzlich hat die SPK-S Ausnahmen für Kurzaufenthalte bis 9 Monate eliminiert. Diese hätten prekäre Anstellungen gefördert. Ebenfalls weg sollen die Höchstzahlen im Asylbereich. Solche hatte der Bundesrat vorgeschlagen! 
</p><p>Einen besseren Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeiter/-innen begrüsst leider nur eine Kommissionsminderheit (Änderung OR). Dabei wäre eine solche Bestimmung überfällig. Viele Gesamtarbeitsverträge kennen heute schon besondere Schutzbestimmungen für ältere Arbeitnehmende. Auch in der Bundesgerichtspraxis ist ein höheres Schutzniveau für langjährige ältere Arbeitnehmende Realität. 
</p><h3>Mehr Chancen für Stellensuchende </h3><p>Erinnern wir uns: Fast alle Akteure (Bundesrat, Kantone, Arbeitgeber u.a.) schlugen nach dem 9. Februar 2014 vor, ein Kontingentssystem mit Ausnahmen bei Kurzaufenthaltern und Einschränkungen beim Familiennachzug einführen. Gewisse Kreise schlugen sogar vor, den Lohnschutz abzubauen. 
</p><p>Die Gewerkschaften waren phasenweise fast die Einzigen, welche vor den negativen Auswirkungen einer solchen Entwicklung warnten und sich für nicht-diskriminierende, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Massnahmen einsetzten. Die Stellenmeldepflicht wird zwar keine Wunder bewirken, aber sie wird die Chancen der Stellensuchenden verbessern, wieder eine Stelle zu finden - insbesondere von Stellensuchenden, welche auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind (ältere Stellensuchende, Wiedereinsteiger/-innen u.a.). Das SGB-Sekretariat hat die möglichen Auswirkungen einer Stellenmeldepflicht bereits 2015 untersucht und kam zu einem positiven Ergebnis für die Stellensuchenden. Die Forderung wurde anlässlich der Jahresmedienkonferenz 2016 erstmals öffentlich formuliert. 
</p><h3>Von wegen Bürokratie </h3><p>Der "Bürokratievorwurf" gegenüber dieser Massnahme ist tendenziös. Die grösste Bürokratie gab es im Kontingentssystem. Die Bürokratie war - neben den prekären Arbeitsverhältnissen und der Tieflohnpolitik - denn auch eines der gewichtigsten Argumente für die Abschaffung dieses Systems in der Schweiz. Demgegenüber ist die nun vorgeschlagene Stellenmeldepflicht eine zielgerichtete Massnahme. Sie beschränkt sich auf Berufe mit vielen Arbeitslosen. Wenn ein Arbeitgeber eine Stelle meldet, so wird es auch Arbeitslose geben, welche eine solche Stelle suchen. 
</p><h3>RAV: schon heute positive Erfahrungen </h3><p>Bereits heute arbeiten die RAV in zahlreichen Kantonen mit den Arbeitgebern im Bereich der Vermittlung zusammen (z.B. in Zürich oder im Aargau). Die Erfahrungen sind mehrheitlich positiv - für alle Beteiligten. Keinem RAV-Vermittler käme es in den Sinn, den meldenden Arbeitgebern Stellensuchende vorzuschlagen, die für die Stellen nicht infrage kommen. Denn das würde die Akzeptanz der RAV-Vermittlung bei allen Beteiligten - bei den Arbeitgebern und den Stellensuchenden - rasch untergraben. 
</p><p>Die Massnahme ist vereinbar mit dem Freizügigkeitsabkommen.Die Stellenmeldepflicht erfolgt unabhängig von den Einwanderungszahlen einzig aufgrund der Arbeitslosigkeit in der Schweiz. Sie ist nichtdiskriminierend, da sich beispielsweise auch GrenzgängerInnen, die in der Schweiz arbeitslos geworden sind, bei den RAV als stellensuchend melden können. Dass die RAV davon überrannt würden, ist hingegen unwahrscheinlich. Denn obwohl dieser Anspruch bereits heute besteht, machen nur wenige GrenzgängerInnen davon Gebrauch. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4494</guid><pubDate>Wed, 21 Sep 2016 16:20:00 +0200</pubDate><title>Umsetzung MEI: Ein erster, wichtiger Schritt – weitere Massnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/umsetzung-mei-ein-erster-wichtiger-schritt-weitere-massnahmen-noetig</link><description>SGB-Kommentar über Nationalrats-Entscheide „Umsetzung“ Art. 121a BV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Vorlage des Nationalrates zur "Umsetzung" des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungs-Initiative"). Sie ist ein erster wichtiger Schritt, damit die Arbeitnehmenden bei der von rechtnationalen Kreisen befeuerten Debatte am Schluss nicht die Leidtragenden sind. Doch es braucht mehr Schutz vor Missbräuchen. Negativ ist der Entscheid, Kurzaufenthalter bis 9 Monaten von den arbeitsmarktlichen Schutzmassnahmen auszunehmen. Damit werden prekäre Stellen und Aufenthalte gefördert. 
</p><p>Eine "Umsetzung" von Art. 121a ("Masseneinwanderungs-Initiative") muss mit den Bilateralen kompatibel sein. Sonst gibt es negative Auswirkungen für Löhne und Arbeitsplätze. Ein Kontingentssystem ist nur schon deshalb keine Lösung. Doch auch unabhängig davon ist ein Kontingentssystem abzulehnen. Es führt zu Schwarzarbeit, prekären Arbeitsbedingungen und Lohndruck wie die Analysen des alten Kontingentsystems zeigen.
</p><p>Die Lösung sind nicht-diskriminierende Massnahmen, mit denen die Missbräuche konsequent bekämpft werden. Prioritär ist eine Verstärkung des Lohnschutzes über mehr Kontrollen, einen konsequenten Vollzug der Flankierenden Massnahmen und Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV. Der Lohnschutz ist die wirksamste und unbürokratischste Massnahme. Für korrekte Arbeitgeber ist der Aufwand minimal. Arbeitgeber mit Dumpinglöhnen werden bestraft. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Lage bei den älteren Arbeitnehmenden. Die vorgeschlagene Meldepflicht der offenen Stellen wird ihnen helfen. Der SGB fordert darüber hinaus einen besseren Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeiter. Weiter sollen sich die öffentliche Hand und die Arbeitgeber stärker an den Kosten der ausserhäuslichen Kinderbetreuung beteiligen, damit Beruf und Familie einfacher unter einen Hut zu bringen sind. Und der Bund muss die vorliegenden Vorschläge zur Berufsausbildung von Erwachsenen endlich umsetzen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4434</guid><pubDate>Fri, 02 Sep 2016 14:06:12 +0200</pubDate><title>Verzicht auf Kontingente positiv – Es braucht mehr Schutzmassnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verzicht-auf-kontingente-positiv-es-braucht-mehr-schutzmassnahmen</link><description>SGB-Kommentar zur Umsetzung BV Art. 121a</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB wertet es als positiv, dass der Kommissionsvorschlag zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative keine Kontingente und Höchstzahlen vorsieht. Diese haben in der Vergangenheit zu Schwarzarbeit und prekären Arbeitsbedingungen geführt. Zudem stehen sie im Widerspruch zu den Bilateralen Verträgen. Kontingente und Höchstzahlen wären schlecht für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Mit der Meldepflicht für offene Stellen hat die Kommission einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Zahlreiche Länder in Europa haben mit einer solchen Massnahme bereits positive Erfahrungen gemacht.
</p><p>Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass diese Meldepflicht erst dann in Kraft tritt, wenn die Migrationszahlen ein gewisses Niveau erreicht haben. Die Meldepflicht muss sofort und dauerhaft eingeführt werden. In der Schweiz sind bereits heute so viele Personen auf Stellensuche wie kaum zuvor – darunter auch viele ältere Erwerbslose, die besonders grosse Mühe haben, wieder eine Stelle zu finden
</p><p>Das ausgesprochen knappe Ja zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 war Ausdruck davon, dass sich viele Berufstätige in der Schweiz Sorgen um die Löhne und die Arbeitsplätze gemacht haben, aber erstmals bei einer Vorlage zur Personenfreizügigkeit keine neuen Gegenmassnahmen beschlossen wurden. Das muss nun korrigiert werden.
</p><p>Bund, Kantone und Sozialpartner müssen die Missbräuche der Personenfreizügigkeit rasch und konsequent beseitigen. Und zwar mit nicht-diskriminierenden, arbeitsmarktlichen Massnahmen, die mit den Bilateralen vereinbar sind. Es braucht einen besseren Schutz der Löhne, u.a. über mehr Lohnkontrollen, höhere Bussen bei Missbräuchen sowie ein Abbau der bürokratischen Hürden bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV. Ältere Arbeitnehmende müssen besser gegen Kündigung geschützt werden. Weiter sollen sich die öffentliche Hand und die Arbeitgeber stärker an den Kosten der ausserhäuslichen Kinderbetreuung beteiligen, damit Beruf und Familie einfacher unter einen Hut zu bringen sind. Und der Bund muss die vorliegenden Vorschläge zur Berufsausbildung von Erwachsenen endlich umsetzen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4379</guid><pubDate>Tue, 05 Jul 2016 10:12:55 +0200</pubDate><title>Missbräuche bekämpfen, berufliche Chancen verbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/missbraeuche-bekaempfen-berufliche-chancen-verbessern</link><description>SGB-Kommentar zum Observatoriumsbericht des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz, als kleines Land mit einer stark spezialisierten Wirtschaft, braucht gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Sonst kommen Löhne unter Druck und sind Arbeitsplätze gefährdet. Doch die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Der Bundesrat hat einen "umfassenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping" versprochen. Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Und: Wer eine Stelle sucht, soll auch eine finden. Daran misst die Bevölkerung die Bilateralen. Daran messen auch die Gewerkschaften die Bilateralen. 
</p><p>Leider wird immer wieder Lohndumping festgestellt. Insbesondere in Branchen ohne Mindestlöhne in Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen. Denn ohne Mindestlöhne können Lohndumper nicht gebüsst werden. Die Dumpinggefahr ist bei Neueinstellungen und bei Entsendungen gross. Seit 2012 sind die Einstiegslöhne für Jahresaufenthalter in einigen Branchen gesunken, insbesondere in der Industrie. Und bei den Lohnkontrollen sind letztes Jahr bei 17 Prozent der kontrollierten ausländischen Firmen und bei 11 Prozent der Schweizer Arbeitgeber Lohnverstösse festgestellt worden - gegenüber 12 bzw. 8 Prozent vor fünf Jahren. Dazu kommt, dass ältere Arbeitnehmende in der Schweiz bei der Stellensuche benachteiligt werden. Negativbeispiel ist die Informatik. Dort werden vermehrt Arbeitskräfte im Ausland rekrutiert, obwohl im Inland die Arbeitslosigkeit steigt. 
</p><p>Keine Hilfe im Kampf gegen Missbräuche sind diskriminierende Kontingente. Sie sind mit den Bilateralen inkompatibel. Zudem würde ein Kontingentssystem mit Einzelfallprüfungen des Inländervorrangs die Probleme noch verstärken. Das zeigen die Erfahrungen mit dem alten Kontingentssystem. Lohndruck und Arbeitslosigkeit und Schwarzarbeit waren eine verbreitete Realität. 
</p><p>Die Missbräuche der Personenfreizügigkeit können beseitigt werden, ohne die Bilateralen Verträge zu gefährden. Mit ökonomischen und sozialpolitischen Massnahmen, welche nicht nach Staatsangehörigkeit diskriminieren. </p><ul><li>Arbeitgeberverbände in Branchen ohne Mindestlöhne müssen endlich bereit sein, allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen. Zudem braucht es tiefere Hürden für die Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV. </li></ul><ul><li>In Branchen mit allgemeinverbindlich-erklärten GAV braucht es eine Verstärkung der Flankierenden Massnahmen. Prioritär sind GAV-Bescheinigungen und Berufsregister, in denen die schwarzen Schafe und die Firmen mit einer weissen Weste aufgeführt sind. </li></ul><ul><li>Die Kontrollvorgaben an die Kantone führen dazu, dass diese die Firmen in dumpinggefährdeten Branchen nur alle 33 Jahre kontrollieren müssen. Das Seco - unterstützt von Arbeitgebern und Kantonen - weigert sich bis heute, die Vorgaben anzupassen. </li></ul><ul><li>Zur Verbesserung der Lage der älteren Arbeitnehmenden braucht es einen Schutz langjähriger älterer Mitarbeiter gegen Kündigung. Bereits eine Verpflichtung der Arbeitgeber, die offenen Stellen den RAV zu melden, würde die Chancen der älteren Stellensuchenden erhöhen. </li></ul><ul><li>Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie braucht es mehr bezahlbare Betreuungsplätze. </li></ul><h5>Auskünfte</h5><p> Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11 </p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4359</guid><pubDate>Wed, 29 Jun 2016 09:53:08 +0200</pubDate><title>Bilaterale erhalten – Masseneinwanderungsartikel innenpolitisch umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bilaterale-erhalten-masseneinwanderungsartikel-innenpolitisch-umsetzen</link><description>Aus dem SGB-Vorstand: Resolution zum Brexit und Aufruf zur nationalen Renten-Demo am 10. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">&nbsp;</p><p>Der SGB-Vorstand hat an der heutigen Sitzung die Auswirkungen des "Brexit"-Entscheides auf die Schweizer Wirtschaft und die "Umsetzung" des Masseneinwanderungsartikels diskutiert. Er hat einstimmig eine Resolution mit folgenden Forderungen verabschiedet.</p><ul><li>Die SNB muss verhindern, dass die Löhne und die Arbeitsplätze durch eine Frankenaufwertung unter Druck kommen. Der Franken ist viel zu hoch bewertet. Der SGB erwartet, dass die SNB den Franken rasch im Bereich von mindestens 1.10 Fr./Euro stabilisiert und danach für einen Wechselkurs sorgt, bei dem die Löhne und Arbeitsplätze gesichert sind und eine Deindustrialisierung der Schweiz verhindert wird.</li><li>Die Bilateralen Verträge mit der EU müssen erhalten bleiben. Die so genannte "Umsetzung" des Art. 121a BV soll primär über nicht-diskriminierende Massnahmen in der Schweiz erfolgen. Der Schutz der Löhne, der Arbeitsbedingungen und der älteren Arbeitnehmenden muss verbessert werden. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.</li><li>Die vom Bundesrat präsentierte "einseitige" Schutzklausel ist abzulehnen. Sie steht einerseits im Widerspruch zu den Bilateralen. Andererseits fördert sie prekäre Aufenthaltsstatus und Arbeitsbedingungen.</li></ul><p>Weiter sagt der SGB-Vorstand den Rentenabbauplänen im Nationalrat den Kampf an. Er ruft die Arbeitnehmenden in der Schweiz zu einer nationalen Renten-Demo auf. Unter der Losung "Rentenabbau stoppen - AHV stärken" werden wir am 10. September in Bern für anständige Renten demonstrieren. Denn das Rentenniveau für künftige Rentnerinnen und Rentner ist akut gefährdet. Einerseits weil die Pensionskassen-Renten wegen der Turbulenzen an den Finanzmärkten und der hartnäckigen Tiefzinsphase derzeit stetig sinken. Andererseits, weil die neue rechte Mehrheit im Nationalrat - anders als Bundesrat und Ständerat - das heutige Rentenniveau nicht erhalten will. Er will die Rentenverluste nicht kompensieren und will zudem das Rentenalter auf 67 erhöhen. Obwohl alle wissen, dass ältere Arbeitnehmende schon heute Mühe haben überhaupt bis zum ordentlichen Pensionsalter 64/65 ihre Stelle zu halten.
</p><p class="Text">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category><category>Migration</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4353</guid><pubDate>Fri, 24 Jun 2016 08:15:51 +0200</pubDate><title>Bilaterale erhalten, Frankenaufwertung bekämpfen, Löhne und Arbeitsplätze schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bilaterale-erhalten-frankenaufwertung-bekaempfen-loehne-und-arbeitsplaetze-schuetzen</link><description>SGB-Kommentar zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige Entscheid des Vereinigten Königsreichs, aus der EU auszutreten, stellt das Europäische Projekt vor grosse Herausforderungen. Um ihn zu verstehen, muss man der Tatsache Rechnung tragen, dass der Inselstaat historisch eine besondere Beziehung zur EU hatte und u.a. diverse Sonderregelungen beanspruchte (kein Euro, kein Schengen usw.). Weiter dürfte eine Rolle spielen, dass das Land im Gegensatz zu den übrigen einkommensstarken EU-Staaten keine wirksamen flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und der Arbeitsbedingungen eingeführt hatte. 
</p><p>Der Entscheid der Briten ändert nichts daran, dass die Schweiz die Bilateralen Verträge mit der EU erhalten muss. Unsere Nachbarländer bzw. die wichtigen Exportländer sind alle EU-Mitglieder. Die Schweiz braucht gute und geregelte Beziehungen zu diesen Ländern. Der "Brexit"-Entscheid zeigt aber, dass europapolitische Abstimmungen nur zu gewinnen sind, wenn die Bevölkerung den Eindruck hat, dass sie davon profitiert. Diesbezüglich gibt es in der Schweiz nach wie vor Handlungsbedarf. Der Lohnschutz und der Schutz der älteren Arbeitnehmenden muss verbessert werden. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 
</p><p>Es ist damit zu rechnen, dass die Gespräche mit der EU über Art. 121a BV weiterhin ausgesetzt werden. Das darf nicht überbewertet werden. Denn der den Gesprächen zugrundeliegende Art. 14(2) des Freizügigkeitsabkommens FZA sieht nur temporäre Massnahmen mit einem Einverständnis der EU vor. Zur Verbesserung der Situation der Arbeitnehmenden in der Schweiz braucht es aber - wie oben beschrieben - dauerhafte, wirksame Massnahmen. Die Schweiz kann solche Massnahmen auch unter dem FZA problemlos einseitig einführen, sofern sie nicht-diskriminierend sind, d.h. unabhängig von der Staatsangehörigkeit zur Anwendung kommen. 
</p><p>Die unmittelbare Gefahr für unser Land kommt von den Finanzmärkten. Der SGB erwartet von der Nationalbank, dass sie die Aufwertung des Frankens bekämpft und so verhindert, dass die Schweizer Wirtschaft durch den UK-Entscheid Schaden nimmt. 
</p><p>In den nächsten Tagen werden in der Schweiz wahrscheinlich Ideen eingebracht, mit dem Vereinigten Königreiche eine Art neue EFTA als EU-Gegenprojekt zu gründen. Das wäre aber weder politisch noch ökonomisch zielführend. U.a. weil der Anteil der Schweizer Ausfuhren ins Vereinigte Königreich mit 4.5 Prozent vergleichsweise klein ist. 
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11 </li><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li> Matthias Preisser, Kommunikation SGB, 031 377 01 24</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4289</guid><pubDate>Thu, 12 May 2016 13:16:55 +0200</pubDate><title>Es braucht eine Verstärkung der Massnahmen gegen Lohnmissbräuche </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/es-braucht-eine-verstaerkung-der-massnahmen-gegen-lohnmissbraeuche</link><description>Bericht des Seco zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen im 2015</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz braucht die Bilateralen Verträge mit der EU. Doch sie müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Darum wurden die Flankierenden Massnahmen eingeführt. Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Die Personenfreizügigkeit darf von den Arbeitgebern nicht missbraucht werden. 
</p><p>Der heute veröffentlichte Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zeigt, wie wichtig diese Schutzmassnahmen sind. Wenn die Lohninspektoren kontrollieren, decken sie regelmässig Verstösse auf. 
</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen können die fehlbaren Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen werden, indem sie eine Busse erhalten. In Branchen ohne Mindestlöhne ist das nicht möglich. Besonders besorgniserregend ist, dass die Zahl der Verstösse in letzter Zeit gestiegen ist. So wurden 2015 bei 17 Prozent der kontrollierten ausländischen Firmen und bei 11 Prozent der Schweizer Arbeitgeber Lohnverstösse festgestellt - gegenüber 12 bzw. 8 Prozent vor 5 Jahren. Besonders betroffen sind Branchen wie der Gartenbau, der Detailhandel oder kleine Firmen der Sicherheitsbranche. 
</p><p>Zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen fordert der SGB deshalb:</p><ul><li>Gesamtarbeitsverträge mit guten, verbindlichen Mindestlöhnen im Gartenbau, im Detailhandel und in der Sicherheitsbranche. </li><li>Einen Abbau der Hürden bei der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV (Abschaffung des Arbeitgeberquorums).</li><li>Eine aktivere Rolle der öffentlichen Hand. Die Kantone müssen Fokusbranchen definieren und auch bei nationalen Fokusbranchen die Kontrollen garantieren.</li><li> Zudem muss beim öffentlichen Beschaffungswesen garantiert werden, dass die berücksichtigten Firmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten.Die Kontrollen müssen ausgebaut und die Sanktionen verschärft werden. Zudem muss ein Branchenregister der korrekten Firmen geschaffen werden.</li></ul><h5>Auskünfte </h5><p>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat,&nbsp; 079 205 69 11 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4172</guid><pubDate>Fri, 04 Mar 2016 14:18:13 +0100</pubDate><title>Missbräuche bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen – Bundesrat schaut weg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/missbraeuche-bei-den-loehnen-und-arbeitsbedingungen-bundesrat-schaut-weg</link><description>Flankierende Massnahmen, „Umsetzung“ Art. 121a BV</description><content:encoded><![CDATA[<p> Lohndruck und der Missbrauch durch Arbeitgeber sind in der reichen Schweiz eine traurige Realität. Doch der Bundesrat schaut weg. Mit dem heutigen Beschluss, den Schutz vor Missbräuchen nicht zu verstärken, schlägt er sich auf die Seite der Hardliner unter der Arbeitgebern und lässt die Arbeitnehmenden mit ihren Sorgen im Regen stehen. Nun ist es am Parlament, die Probleme zu lösen. Der Nationalrat hat den Bundesrat bereits diese Woche überholt, indem er die heute von der Landesregierung vorgeschlagene einfachere Verlängerung der Normalarbeitsverträge (NAV) bereits beschlossen hat.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat dem Bundesrat zahlreiche wirksame Vorschläge zur Bekämpfung von Missbräuchen unterbreitet. So beispielsweise die Stärkung der Gesamtarbeitsverträge GAV (Senkung des Arbeitgeberquorums), Massnahmen zum besseren Schutz der älteren Arbeitnehmenden (Verbesserung des Kündigungsschutzes), eine deutliche Erhöhung der Lohnkontrollen bei Firmen in der Schweiz sowie ein Firmenregister, welches Informationen über korrekt zahlende Firmen und Lohndumper enthält. Auch von Arbeitgebern aus der lateinischen Schweiz und aus gewerblichen Branchen wurde eine Stärkung der GAV verlangt.
</p><p>Für den SGB ist wichtig, dass die Schweiz auch in Zukunft ein geregeltes Verhältnis zu ihrem wichtigsten Wirtschaftspartner, der EU, hat. Die bilateralen Verträge müssen deshalb gesichert werden. Klar ist gleichzeitig, dass die Bilateralen den Arbeitnehmenden nützen müssen. Dazu muss garantiert werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und die hiesigen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Nur mit effizienten Schutzmassnahmen wird der bilaterale Weg in der Bevölkerung in Zukunft genug Rückhalt haben.
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat; 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4086</guid><pubDate>Mon, 08 Feb 2016 11:00:00 +0100</pubDate><title>Auch die Stadt Genf zieht die Schraube an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/auch-die-stadt-genf-zieht-die-schraube-an</link><description>Griffige Massnahmen gegen Lohndumping</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach dem Kanton wird nun auch die Stadt Genf aktiv: Sie verbietet bei öffentlichen Beschaffungen eine kaskadenförmige Weitergabe der Aufträge an Subunternehmer, sie führt Bussen bis zu 10 % des vertraglichen Geldwertes ein - und einen Solidarfonds, mit welchem nicht korrekt entlöhnte Arbeitnehmende entschädigt werden können.</p><p> Ein neuer krasser Fall hat das Fass in Genf zum Überlaufen gebracht: 2500 Franken monatlich knöpfte ein Patron seinen polnischen Arbeitnehmenden für Logis ab. Er hatte sie zusammen in einem (1!) Studio untergebracht. Die Stadt reagierte, indem sie eine neue Klausel in ihre Auftragsvergaben einführt. Diese beschränkt eine Weitergabe der Aufträge auf bloss eine Substufe. Dieses wirksame Mittel gegen Lohndumping wurde zuvor zwischen den Genfer Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt. 
</p><h3>Keine Subsub-Weitergabe </h3><p>Diese Genfer Lösung geht damit viel weiter als die Bundeslösung zur Solidarhaftung. Denn letztere sieht nicht vor, dass der Erstunternehmer für nicht bezahlte Löhne seiner Subunternehmer voll zur Rechenschaft gezogen werden könnte. Die Genfer Lösung führt viel striktere und verbindliche Massnahmen ein: Erstunternehmen öffentlicher Aufträge, die Arbeiten weitergeben, haben die ausgewählten Subunternehmen während der ganzen Dauer der Arbeiten auf Einhaltung der geltenden Gesamtarbeitsverträge sowie korrekte Zahlung der Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zu überwachen. Ein Subunternehmer darf seine Arbeit nicht an einen weiteren Subunternehmer auslagern. Das ist neu in der Schweiz. Die Bussen können bis zu 10 % des vertraglichen Geldwertes betragen und wirken damit abschreckend. 
</p><h3>Solidar-Entschädigungsfonds </h3><p>Wenn ein Unternehmen heute wegen Lohndumping erwischt wird, liegt der schwarze Peter bei den betrogenen Arbeitnehmer/innen. Sie, zumeist aus dem Ausland stammend, müssen sich den entgangenen Lohn vor Gericht erstreiten. Die Verfahren dauern Jahre oder verpuffen, wenn sich die betroffenen Unternehmen aufgelöst haben. Der neue Solidar-Entschädigungsfonds, den die Stadt Genf Ende Januar geschaffen und mit 300'000 Franken dotiert hat, wird den betrogenen Arbeitnehmer/innen sehr konkret helfen. Aus diesem Fonds wird ihnen der ausstehende Lohn bezahlt. Anschliessend ist es an der Stadt, und nicht mehr an den Betrogenen, die Lohnrückstände bei den Verantwortlichen einzutreiben.
</p><h3>Effiziente Massnahmen </h3><p>"Mit diesem Fonds, den verstärkten Kontrollen und den härteren Sanktionen gibt sich ein öffentlicher Haushalt zum ersten Mal in der Schweiz wirksame Mittel, um Dumping auf öffentlichen Baustellen zu bekämpfen", kommentiert Alessandro Pelizzari von der Unia Genf. Die Stadtregierung hat zudem zwei Kontrollstellen beschlossen. Damit werden die Vorbeugemassnahmen gegen Lohndumping nach dem kürzlichen Beschluss des Kantons, mehr Kontrolleure walten zu lassen, noch einmal gestärkt. 
</p><p>Fazit: Genf zeigt, dass es möglich ist, effiziente Massnahmen gegen Lohndumping zu entwickeln. So gräbt man auch der permanenten SVP-Agitation das Wasser ab. Es braucht nur eines dazu: Willen! </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4056</guid><pubDate>Wed, 20 Jan 2016 14:47:10 +0100</pubDate><title>Arbeitsunterbruch anordnen, wenn…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/arbeitsunterbruch-anordnen-wenn</link><description>Zürcher/innen stimmen über „Lohndumping stoppen!“ ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 28. Februar werden die Stimmbürger/innen des Kantons Zürich über die Volksinitiative "Lohndumping stoppen" entscheiden. Das Begehren fordert bei begründetem Verdacht auf Verstösse gegen den Arbeitnehmerschutz einen Arbeitsunterbruch. Ein Ja würde griffige Kontrollen der Arbeitsbedingungen ermöglichen.</p><p>"Lohndumping ist bei uns im Kanton Zürich an der Tagesordnung. Die Situation ist komplett ausser Kontrolle geraten." So sagt es Lorenz Keller, Sprecher der Unia Zürich-Schaffhausen. Die häufigen Fälle von Missbrauch, zu tiefe Löhne, zu lange Arbeitszeiten usw., sollen nicht bloss einzeln angegangen werden. Denn sie würden zum System. Keller: "Lohndumping schadet allen, auch den fairen Firmen. Diese können nicht so preisgünstig offerieren. Sie werden entweder verdrängt oder müssen mit den Offerten auch nach unten. Bezahlen müssen dann die Arbeitnehmenden. So gibt's eine eigentliche Abwärtsspirale." 
</p><h3>Arbeit unterbrechen bei begründetem Verdacht </h3><p>Gegen die drohende Abwärtsspirale hat die Unia Zürich die Volksinitiative "Lohndumping stoppen" lanciert. Unterstützt von den übrigen Gewerkschaften und Parteien (AL, EVP, Grüne, Juso, SP), aber auch einem Komitee von Arbeitgebern und mehreren Paritätischen Kommissionen, fordert das Volksbegehren einen neuen Mechanismus gegen Lohndumping. Die Behörden sollen einen Arbeitsunterbruch verfügen können, wenn die Kontrollorgane "den begründeten Verdacht auf Verstösse gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen oder gegen allgemeinverbindlich erklärte Arbeitsbedingungen" anzeigen. Dasselbe gilt, wenn die Firmen bei Kontrollen die Mitwirkung verweigern. 
</p><h3>Korrekte Betriebe haben nichts zu fürchten </h3><p>Welche Erfahrung steht hinter diesem Vorschlag? Es ist diejenige gescheiterter und versandeter Kontrollen. Firmen, die wirksame Kontrollen umgehen, die verschleiern, hinauszögern, die Mitwirkung bloss mimen - um dann plötzlich die Arbeit zu vollenden und samt den Mitarbeitenden zu verschwinden. Dann aber, wenn die Entsandten wieder weg sind, lässt sich kaum mehr was kontrollieren und schon gar nicht korrigieren. Kontrollen müssen effizient sein, solange die Arbeit noch nicht vollendet ist. Die Einstellung der Arbeit wird so zum Pfand gegen Austrickserei und Spiele auf Zeit. Korrekte Betriebe haben nichts zu fürchten. Betrüger jedoch werden an einer wunden Stelle gepackt. Endlich. 
</p><h3>Wieder mal die alte Leier </h3><p>Einem solchen Vorschlag sollte keine grosse Opposition erwachsen, wollte man meinen. Doch weit gefehlt: das Anti-Komitee von Gewerbe, Industrie, Banken und bürgerlichen Parteien bekämpft die Initiative mit der Brechstange. Das Komitee tut so, als würde ein Ja zu einem neuen griffigen Mittel einer neuen Inquisition das Tor öffnen, die dann gleich die halbe Zürcher Wirtschaft lahmlegte. Arbeitsplatzverluste, Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, Bedrohung der Eigentumsgarantie. Und zu guter Letzt wird das Kernanliegen des Arbeitsunterbruches als nicht umsetzbar bezeichnet: Die Behörden würden wegen der Gefahr von Schadenersatzklagen sowieso nie einen Unterbruch anordnen: Wer solche argumentative Purzelbäume schlägt, muss im Abstimmungskampf denn doch viele blauen Flecken davontragen. Die Anti-Front ist jedoch nicht geschlossen. Viele faire Gewerbetreibende lehnen Schmutzkonkurrenz ab und unterstützen deshalb die Initiative.
</p><h3> Keine Verluderung der Arbeitssitten </h3><p>Mit anderen Worten: die Gegner der Initiative fassen das heutige laisser faire und damit den Betrug an den Arbeitnehmenden als Kavaliersdelikt auf. Die Verluderung der Arbeitssitten wollen sie nicht wirksam bekämpfen. Was sie ausblenden, ob aus fehlender Weitsicht oder purer Ideologie, bleibe dahingestellt: Der mangelnde Wille, resolut gegen Lohndumping vorzugehen, bildet einen guten Teil jenes Humus, auf dem das Ja zur Masseneinwanderungsinitiative gewachsen ist. In den Kantonen Genf und Baselland hat man das eingesehen. In letzterem haben die Stimmberechtigten im November 2015 eine Gesetzesinitiative für einen wirksameren Schutz vor Lohndumping angenommen. Im Rhonekanton hat die Legislative schärferen Kontrollen zugestimmt. Ab dem 1.1.2016 können Gewerkschaften und Arbeitgeber je zwölf von ihnen bestimmte Inspektor/innen einsetzen, die zusätzlich zu den kantonalen Inspektoren die Einhaltung der Arbeitsbedingungen kontrollieren sollen. Es ist sehr zu hoffen, dass sich die Zürcher Stimmberechtigten vom Trommelfeuer nicht irre machen lassen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4031</guid><pubDate>Tue, 05 Jan 2016 09:05:44 +0100</pubDate><title>Rekordhohe Erwerbslosigkeit bekämpfen, nicht verschärfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/rekordhohe-erwerbslosigkeit-bekaempfen-nicht-verschaerfen</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2016</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Erwerbslosigkeit in der Schweiz ist auf einem traurigen historischen Höchststand. Die Schweiz ist fast das einzige Land in Europa, in dem die Zahl der Erwerbslosen zunimmt. Deutschland hat mittlerweile sogar eine tiefere Erwerbslosenquote als die Schweiz. Eine Ursache dafür ist die starke Aufwertung des Frankens seit 2007. Weiter haben Leistungsverschlechterungen bei der Altersvorsorge und der IV dazu geführt, dass heute zusätzliche schätzungsweise 90'000 bis 110'000 Personen auf einen Arbeitsplatz angewiesen sind (knapp 2 Prozent der Erwerbspersonen). Das zeigt eine heute veröffentliche Studie des SGB. Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben sich auch deshalb verstärkt.
</p><p>Und ohne Gegensteuer trüben sich ihre Perspektiven weiter ein. Bei der Altersvorsorge sind die Renten unter gewaltigem Druck. Krassestes Beispiel ist die BVK Zürich: Die grösste Pensionskasse der Schweiz hat die Umwandlungssätze bei Pensionierung mit 65 Jahren von 6,2 auf 4,87% gesenkt und die Beiträge um 5 Lohnprozente und mehr erhöht. Gleichzeitig hinken die AHV-Renten seit Jahren den Löhnen hinterher. Der im Rahmen der Altersvorsorge 2020 geplante Leistungsabbau wird die Beschäftigungssituation weiter verschlechtern: Stiege das Frauenrentenalter auf 65 Jahre, wären zwischen 18'000 und 25'000 Frauen mehr auf eine Arbeitsstelle angewiesen.
</p><p>Zur Lösung dieser Probleme hat der SGB an seiner Jahresmedienkonferenz unter anderem folgende Massnahmen und Forderungen vorgestellt:</p><ul><li>Die Arbeitgeber müssen offene Stellen obligatorisch den RAV melden, damit Erwerbslose einfacher eine Stelle finden.</li><li>Langjährige ältere Arbeitnehmende brauchen zudem einen besseren Kündigungsschutz. Die Erfahrungen mit solchen Bestimmungen in GAV sind positiv. Rentenaltererhöhungen sind abzulehnen, da sie die Probleme verschärfen.</li><li>Die SNB muss wieder ein verbindliches Kursziel verfolgen. Effektiv führt kein Weg an einem neuen Mindestkurs des Frankens zum Euro vorbei.</li><li>Die Bilateralen Verträge sind zu erhalten. Sie sind wichtig für die Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz. Aber sie müssen allen Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen. Lücken beim Schutz von Löhnen und Arbeitsplätzen gilt es deshalb zu schliessen.</li><li>Die AHV-Renten müssen um 10 Prozent erhöht werden, wie das die SGB-Initiative AHVplus verlangt. Nur eine Stärkung der AHV erlaubt es, zu einem vernünftigen Preis anständige Renten zu sichern. </li></ul><h5>Referate der Medienkonferenz</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB:"<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usf/docs/Invitation_OJ_AD_de_l_USF_2023.pdf" class="download">Bilaterale erhalten mit verbessertem Arbeitnehmerschutz - Die AHV stärken. Und ein Nein zur unmenschlichen SVP-Initiative am 28. Februar</a>"</li><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom: "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usf/Invitation_OJ_AD_de_l_USF_2023.pdf" class="download">So viele Erwerbslose wie noch nie - Ursachen und Gegenmassnahmen</a>"</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB: "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usv/20230513_const-leg_feuilles-imprimer-recto-verso.pdf" class="download">Unsere bewährte Altersvorsorge stärken: Ja zu besseren AHV-Renten</a>"</li></ul><h5>Aktuelles Dossier zum Thema</h5><ul><li>SGB-Dossier Nr. 113: "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usv/morges.jpg" class="download">Mehr Stellensuchende wegen Leistungsabbau bei den Sozialversicherungen</a>"</li></ul><h5>&nbsp;Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Wirtschaft</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4024</guid><pubDate>Mon, 21 Dec 2015 14:41:16 +0100</pubDate><title>Löhne schützen, bessere Renten, Abbau bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/loehne-schuetzen-bessere-renten-abbau-bekaempfen</link><description>Paul Rechsteiner zu den wichtigsten SGB-Zielen im neuen Jahr</description><content:encoded><![CDATA[<p> SGB-N: Seit den Wahlen haben FDP und SVP eine Mehrheit im Nationalrat. Diese bürgerliche Mehrheit politisiert prononciert antisozial und generell arbeitnehmerfeindlich. Welches sind angesichts dessen die drei grössten Herausforderungen für den SGB im kommenden Jahr?
</p><p> PR: Die erste Herausforderung besteht darin, 2016 ein geregeltes Verhältnis mit der EU zu erreichen. Wir wollen die Arbeitsplätze und die Löhne sichern. Dafür braucht es eine Stärkung der Schutzmassnahmen. Zum zweiten geht es darum, die AHV-Renten zu verbessern. Wir werden für unsere Volksinitiative AHVplus kämpfen, die zur Abstimmung kommt. Für die Altersvorsorge 2020 ist die Ausgangslage nach den Wahlen schwieriger geworden. Klar ist: Eine von Verschlechterungen geprägte Vorlage wird von uns bekämpft werden. Ein gutes Signal ist der erfolgreiche Kampf der Bauarbeiter für Rentenalter 60 mit guten Renten auf dem Bau. Das bestätigt zum einen, dass es anständige Renten braucht und es eine Verschlechterung nicht verträgt. Und zum andern, dass zusätzliche Beiträge kein Tabu sind, wenn es mehr Geld braucht. Abgesehen von den Renten müssen wir 2016 wohl mit grösseren Angriffen auf die sozialen Errungenschaften im Arbeitsgesetz und durch Sparprogramme rechnen. Aber wir sind nicht wehrlos. Soweit Gesetze geändert werden, können wir Verschlechterungen mit dem Referendum bekämpfen. 
</p><p>Die Bürgerlichen haben im Nationalrat die Forderung nach höheren AHV-Renten hart angegriffen. Sie werfen der Initiative vor, dass sie Giesskannenverbesserungen bringe, die man nicht bezahlen könne. Was sagst Du? 
</p><p>Unser Grundsatz ist: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss von AHV- und BVG-Rente anständig leben können. Die AHV spielt dabei eine zentrale Rolle. Die AHV-Renten sind jedoch gegenüber den Löhnen in Rückstand geraten. Dieser Rückstand muss aufgeholt werden, umso mehr als gerade Menschen mit tiefen und mittleren Löhnen bei der Pensionierung einen empfindlichen Einkommensschnitt verdauen müssen. Klar ist, dass es mehr Finanzen braucht, wenn die Renten erhöht werden. Der nötige Mehrbedarf an Mitteln ist bei der AHV gut investiert. Ich verweise nochmals auf die Bauarbeiter: Die Lohnbeiträge für gute Renten lohnen sich. 
</p><p>Wieso konzentrieren sich die Gewerkschaften auf eine Stärkung der AHV? 
</p><p>In der zweiten Säule zahlen wir zwar immer mehr ein, müssen aber froh sein, wenn wir wenigstens das Erreichte halten können. Die AHV hat für alle mit unteren und mittleren Einkommen ein sensationelles Preis-Leistungsverhältnis. Deshalb ist klar: Wir müssen die AHV stärken, wenn die Menschen im Alter sicher leben sollen.
</p><p>Themenwechsel: Der Bundesrat will die Masseneinwanderungsinitiative mit einer Schutzklausel umsetzen. Auch ohne Einigung mit der EU sollen damit ab einem noch nicht bezifferten Schwellenwert Kontingente für einen Rückgang der Zuwanderung sorgen. Ein akzeptabler Weg? 
</p><p>Wir müssen auf jeden Fall die bilateralen Verträge erhalten. Einen Rückgriff auf Kontingente mit der Neuauflage eines Saisonnierstatuts lehnen wir klar ab. Die Vergangenheit hat gezeigt: das führt nur zu Diskriminierung und einer Tieflohnpolitik in den betroffenen Branchen. Im neuen System mit gleichen Rechten für alle ist es gelungen, die Löhne zu verbessern und die Gesamtarbeitsverträge zu stärken. Das sind unsere Ziele, und wir kämpfen weiter für sie, aber unter veränderten Voraussetzungen. 
</p><p>Die Menschen sind verunsichert. Sie befürchten Stellenverlust und Lohnabbau. Was tun? Es geht darum, die bereits ergriffenen Schutzmassnahmen weiter zu entwickeln. Die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne hatten und haben eine positive Wirkung. Auf neue Probleme braucht es aber neue Antworten. Nicht nur auf Bundesebene. Auch in den Kantonen ist im Kampf gegen Lohndumping einiges in Bewegung geraten. Im Tessin, in Baselland und in Genf gibt es neue Massnahmen. In Zürich wird im Februar über eine gewerkschaftliche Initiative gegen Lohndumping abgestimmt. Das sind wichtige Schritte. Auch zum Schutz älterer Beschäftigter muss mehr geschehen. 
</p><p>Im Februar stimmen wir u.a. über die sogenannte Durchsetzungsinitiative ab. Warum ist ein Nein zu dieser Initiative so wichtig? Das Parlament hat im Gesetz zum neuen Ausschaffungsartikel eine Härtefallklausel festgeschrieben. So wie es der Rechtsstaat verlangt. Die sogenannte Durchsetzungsinitiative will dagegen einen Automatismus ohne jeden Spielraum für die Gerichte. Obwohl es um existenzielle Entscheide geht. Das verstösst gegen die Menschenrechte, aber auch gegen die Gewaltenteilung. Die Ausschaltung der Gerichte ist ein Angriff auf den Rechtsstaat. Es geht um menschliche Schicksale. Nämlich um Hunderttausende von Secondos und Secondas, die hier geboren und aufgewachsen sind. Und um ihre Angehörigen. Sie gehören zur Schweiz. Nicht nur wenn es um Fussball geht. Auch wenn sie einmal eine Dummheit oder eine Jugendsünde begangen haben. Dafür sollen sie bestraft werden, wie alle anderen auch. Aber nicht auch noch ihre soziale Existenz verlieren. Alles andere wäre eine Schande für die schweizerische Demokratie. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4022</guid><pubDate>Fri, 18 Dec 2015 16:45:35 +0100</pubDate><title>Mehr Schutz für Löhne und Angestellte ist dringend nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mehr-schutz-fuer-loehne-und-angestellte-ist-dringend-noetig</link><description>Flankierende Massnahmen: Bundesrat hat Probleme endlich erkannt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erleichtert, dass der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt einführen will. Der Bundesrat hat endlich eingesehen, dass es wirksame Massnahmen zum Schutz der Arbeitsplätze, der Löhne und der Arbeitnehmenden braucht.
</p><p>Die Delegierten des SGB haben am 6. November ein entsprechendes Massnahmen- und Forderungspaket verabschiedet. Dieses verlangt im Wesentlichen eine Stärkung der Gesamtarbeitsverträge, Massnahmen zum besseren Schutz der älteren Arbeitnehmenden (Verbesserung der Kündigungsschutzes), eine deutliche Erhöhung der Lohnkontrollen bei Firmen in der Schweiz sowie ein Firmenregister, welches Informationen über korrekt zahlende Firmen und Lohndumper enthält.
</p><p>Der SGB erwartet von der vom Bundesrat nun eingesetzten Arbeitsgruppe, dass sie die Probleme beim Lohnschutz und den älteren Arbeitnehmenden anpackt und dem Bundesrat zeitgerecht Massnahmen vorschlägt, damit diese in die Botschaft des Bundesrats zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative aufgenommen werden können.
</p><p>Für den SGB ist wichtig, dass die Schweiz auch in Zukunft ein geregeltes Verhältnis mit ihrem wichtigsten Wirtschaftspartner, der EU, hat. Die bilateralen Verträge müssen deshalb gesichert werden. Klar ist gleichzeitig, dass die Bilateralen den Arbeitnehmenden nützen müssen. Dazu muss garantiert werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und die hiesigen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Nur mit effizienten Schutzmassnahmen wird der bilaterale Weg in der Bevölkerung in Zukunft genug Rückhalt haben. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3989</guid><pubDate>Fri, 04 Dec 2015 14:48:22 +0100</pubDate><title>Bilaterale erhalten – Löhne und Arbeitsplätze schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/bilaterale-erhalten-loehne-und-arbeitsplaetze-schuetzen</link><description>Der SGB zur Umsetzung zu Masseneinwanderungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Entscheid des Bundesrates zur "Umsetzung" des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungsinitiative") enthält für die Arbeitnehmenden in der Schweiz einige positive Elemente aber auch Gefahren. Positiv ist, dass der Bundesrat die Bilateralen erhalten will und mit der EU in erster Linie eine einvernehmliche Lösung suchen will. Denn für ein kleines Land wie die Schweiz ist es essentiell, mit der EU, ihrem wichtigsten Wirtschaftspartner, geregelte Verhältnisse zu haben.
</p><p>Die einseitige Einführung einer Schutzklausel birgt grosse Gefahren, dass dieses geregelte Verhältnis nachhaltig gestört wird. Eine solche Schutzklausel muss im Detail auf ihre Folgen geprüft werden.
</p><p>Klar ist, dass das ausgesprochen knappe Ja am 9. Februar 2014 nur zustande gekommen ist, weil sich viele Arbeitnehmende Sorgen um die Löhne und die Arbeitsplätze machten. Diese Sorgen und Probleme müssen gelöst werden. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Dieses Versprechen der Flankierenden Massnahmen ist konsequent durchzusetzen. Zudem braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Situation der älteren Arbeitnehmenden.
</p><p>Klar ist ebenfalls, dass das frühere Kontingentssystem (Saisonnierstatut usw.) negative Auswirkungen für die Arbeitnehmenden hatte: Schwarzarbeit, Tieflohnjobs, Lohndruck und unwürdige Arbeitsbedingungen waren an der Tagesordnung. Ein neues Saisonnierstatut oder ähnliche Lösungen lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund ab. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 <a name="Text9"><br></a></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category><category>Wirtschaft</category><category>Aussenwirtschaft</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3982</guid><pubDate>Mon, 30 Nov 2015 09:17:57 +0100</pubDate><title>Mindestlohnkampagne trägt Früchte – Weitere Lohnfortschritte sind nötig </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohnkampagne-traegt-fruechte-weitere-lohnfortschritte-sind-noetig</link><description>Der SGB zur Lohnstrukturerhebung 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Lohnstrukturerhebung LSE 2014 sind diverse positive Entwicklungen sichtbar. Aufgrund der Mindestlohnkampagne des SGB für einen Mindestlohn von 4000 Franken haben zahlreiche Firmen die unteren Löhne angehoben. Im Tieflohnbereich resultierte 2010-2014 ein Reallohnzuwachs von 7.1 Prozent. Grundsätzlich positiv ist weiter, dass der Lohnunterschied zwischen den Frauen und den Männern abgenommen hat. Auch hier trugen die gewerkschaftlichen Aktivitäten gegen die Lohndiskriminierung Früchte. Last but not least stiegen die mittleren Reallöhne (Median) der Arbeitnehmenden ohne Kaderfunktion von 2012 bis 2014 real um 2.5 Prozent. Angesichts der Frankenüberbewertung und den damit verbundenen Forderungen nach Lohnsenkungen oder Lohnzurückhaltung lässt sich dieses Ergebnis sehen.
</p><p>Zweifelhaft ist der in der LSE ausgewiesene Lohnrückgang bei den obersten 10 Prozent (Dezilgrenze). Das kontrastiert nicht nur zu den Nachrichten aus den Teppichetagen, sondern auch zur AHV-Statistik. Die AHV-Statistik des Bundesamtes für Sozialversicherungen weist bei den obersten 10 Prozent für 2012 bis 2013 eine stabile Entwicklung aus.
</p><p>Trotz diesen Positiventwicklungen ist der Handlungsbedarf nach wie vor gross. Es braucht</p><ul><li>&nbsp;mehr Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit guten Mindestlöhnen. Heute ist in der Schweiz nur rund die Hälfte der Arbeitnehmenden durch GAV geschützt. Positiv sind die neuen GAV bei den Tankstellenshops und bei den Callcentern. </li></ul><ul><li>wirksame Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung der Frauen. Konkret: konsequente Lohnüberprüfungen, die sozialpartnerschaftlich begleitet werden. Die Vorschläge des Bundesrates allein werden das Diskriminierungsproblem nicht lösen. </li></ul><ul><li>Reallohnerhöhungen in Branchen mit Lohnrückstand – bspw. im Ausbaugewerbe. Hier sanken die Reallöhne 2012-2014 sogar leicht, obwohl die Firmen gute Geschäfte machten.</li></ul><ul><li>eine Verstärkung der Massnahmen zur Durchsetzung der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne bzw. gegen Lohndumping. Prioritär sind mehr Kontrollen, bessere Durchsetzungsinstrumente (konsequente Verhängung von Arbeitsunterbrüchen) sowie ein Berufsregister, in dem ausgewiesen wird, welche Firmen bei den Kontrollen sauber waren. Das entspricht auch einem Bedürfnis der grossen Bauherren. </li></ul><h5>Auskünfte &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/vzaeq_erw_quote.png">Redebeitrag Daniel Lampart</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2385</guid><pubDate>Fri, 06 Nov 2015 10:27:00 +0100</pubDate><title>Löhne und Arbeitsplätze schützen - Bilaterale erhalten: SGB beschliesst Massnahmen- und Forderungspaket</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/loehne-und-arbeitsplaetze-schuetzen-bilaterale-erhalten-sgb-beschliesst-massnahmen-und-forderungspaket</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Löhne und Arbeitsplätze müssen besser geschützt werden. Dazu braucht es ein umfassendes Massnahmenpaket, das die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) mit Blick auf die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative beschlossen haben. Die Delegierten forderten mehr Lohnkontrollen, eine wirksamere Prävention gegen Lohndumping, mehr Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen und schärfere Bussen. Ausserdem braucht es einen besseren Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende und mehr Mittel für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für die Aus- und Weiterbildung.
</p><p>Für die SGB-Delegierten ist klar: Die Schweiz als kleines Land mitten in Europa braucht gute und geregelte Beziehungen zur Europäischen Union. Die Bilateralen Verträge sind deshalb wichtig. Aber sie müssen allen Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen. Doch Lohndruck und Arbeitgebermissbrauch greifen in der Schweiz um sich. Mit dem überbewerteten Franken hat sich die Lage zugespitzt. Die Hardliner unter den Arbeitgebern greifen den Lohn- und Arbeitnehmerschutz an und wollen offensichtliche Probleme nicht angehen. Der Bund will bei seinen Beschaffungen den Firmen neu erlauben, tiefere Löhne zu zahlen als am Arbeitsort üblich sind (Herkunftsprinzip). Einzelne Schweizer Diplomaten wollen sogar dem Druck der EU-Kommissions-Ideologen nachgeben und über die 8-Tage-Voranmeldung und die Kautionen verhandeln. Besonders besorgniserregend sind vor allem die Forderungen der rechtskonservativen Kräfte nach einem fremdenpolizeilichen Kontingentssystem. Damit würden Tieflohnstellen, Schwarzarbeit und prekäre Arbeitsbedingungen weiter gefördert. Das zeigen die Erfahrungen mit früheren Kontingentssystemen. 
</p><p>In einer Resolution haben sich die SGB-Delegierten gegen Verschlechterungen beim Rentenniveau und für eine klare Stärkung der AHV ausgesprochen. Die Entscheide des Ständerats mit einer Rentenerhöhung von jährlich 840 Fr. für alleinstehende und 2700 für Verheiratete gehen in die richtige Richtung. Daran soll sich auch der Nationalrat orientieren und auch bei den AHV-Leistungskürzungen für Frauen (Frauenrentenalter 65) und der Senkung des Umwandlungssatz über die Bücher gehen. 
</p><p>In einer weiteren Resolution sprach der SGB den Bauarbeitern die Unterstützung aus in ihrem Kampf für einen Landesmantelvertrag mit mehr Schutz und die Rente mit 60. Denn wenn der LMV nicht besseren Schutz vor Lohndumping und gefährlichen Arbeitsbedingungen bringt und die Rente mit 60 nicht verteidigt werden kann, wirkt sich das auf alle Gesamtarbeitsverträge der Schweiz negativ aus. 
</p><p>Die SGB-Delegierten forderten in einer dritten Resolution den Bundesrat, die Kantonsregierungen und die Parlamente auf, ihre Sparprogramme zu stoppen. Denn die Bevölkerung und die Wirtschaft sind auf einen starken Service Public angewiesen. Der Verunglimpfung des öffentlichen Personals müssen die Regierungen endlich entgegentreten.
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><ul></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/lohngleichheit_gleichstellungsgesetz_olivenbaum_aktion_161026_frauen_beschnitten-klein.jpg">Massnahmen- und Forderungskatalog</a> für einen bessern Schutz der Löhne und Arbeitsplätze</li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/t8_jetpack/theme/fonts/nimbus-sans-reg.eot">Rede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner</a> zur Eröffnung der SGB-Delegiertenversammlung vom 6.11.2015</li><li>Resolution"<a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/logo_carre_ALL.png">Die Zukunft der Altersvorsorge liegt in der Stärkung der AHV</a>"</li><li>Resolution "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/t8_jetpack/theme/fonts/nimbus-sans-reg.ttf">SGB unterstützt die Bauarbeiter in ihrem Kampf für einen LMV mit mehr Schutz und die Rente mit 60!</a>"</li><li>Resolution "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/logo_arbeitnehmerkomitee_av_2020_klein.jpg">Nein zum Kaputtsparen des Service Public!</a>"</li><li>Resolution "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/logo.jpg">Druck auf Löhne und Arbeitsplätze - Nationalbank muss für fairen Frankenkurs sorgen</a>"</li></ul><ul></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2342</guid><pubDate>Fri, 18 Sep 2015 14:08:00 +0200</pubDate><title>Probleme verschleiert, Lösungen verweigert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/probleme-verschleiert-loesungen-verweigert</link><description>Bundesrats-Bericht zum Missbrauch der Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute vom Bundesrat veröffentlichte Bericht zur Bekämpfung von Missbräuchen bei der Personenfreizügigkeit verschleiert mehr als er aufdeckt. Die Lohnkontrollen im Rahmen der Flankierenden Massnahmen haben viele Verstösse aufgedeckt. Bund und Kantone erlassen jedoch nur ausnahmsweise die im Gesetz für diesen Fall vorgesehenen Mindestlöhne, damit die dumpenden Firmen gebüsst werden können. Zudem gibt es eine Dunkelziffer - beispielsweise Firmen, welche bei den Kontrollen falsche Angaben machen und danach von der Bildfläche verschwinden oder die ihren Arbeitnehmenden nicht die gemeldeten Löhne auszahlen.
</p><p>Die Gewerkschaften haben zahlreiche Vorschläge gemacht, wie diese Probleme gelöst werden können, sind aber oft auf taube Ohren gestossen. Im Dumpingfall müssen Bund und Kantone wirksame Mindestlöhne erlassen, wenn sich die Arbeitgeber weigern, entsprechende Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen wie beispielsweise im Gartenbau, im Strassentransport oder in der Informatikbranche. Bei öffentlichen Beschaffungen dürfen nur Firmen mit korrekten Löhnen den Zuschlag erhalten. Bei klaren Verdachtsfällen müssen die Kontrolleure vor Ort Arbeitsunterbrüche verordnen. Überfällig ist auch die Erhöhung der Bussen auf 30'000 Franken. Es ist unverständlich, warum die zuständige Nationalratskommission unter ihrem Präsidenten Ruedi Noser das Geschäft nicht zügig behandelt. 
</p><p>Positiv ist die Entwicklung in den Kantonen Genf und Baselland, in denen die Parlamente Verbesserungen beim Lohnschutz mit grossen Mehrheiten zugestimmt haben. Negativ ist die Entwicklung hingegen in Teilen der Deutschschweiz, wo weder Mindestlöhne erlassen, noch Arbeitsunterbrüche verfügt werden. Der Bund will Teile des Lohnschutzes sogar verschlechtern. Indem beispielsweise Firmen bei Bundesaufträgen nicht mehr die ortsüblichen Löhne zahlen sollen (Herkunftsprinzip).
</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. An diesem Grundsatz werden die Flankierenden Massnahmen gemessen. Trotz zahlreichen Fortschritten bei den Kontrollzahlen und den Bussen ist der Handlungsbedarf nach wie vor beträchtlich.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p></p> ]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2287</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2015 15:12:00 +0200</pubDate><title>SGB begrüsst schärfere Bussen gegen Lohndumper</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-begruesst-schaerfere-bussen-gegen-lohndumper</link><description>Kampf gegen Lohndumping intensivieren</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass die Bussen gegen Lohndumper von 5'000 auf 30'000 Franken erhöht werden. Es ist ein wichtiger Schritt, um das Prinzip durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten müssen. Künftig droht damit ausländischen Unternehmen, die ihre Angestellten in die Schweiz entsenden und dabei gegen die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen verstossen, eine höhere Busse. Dasselbe gilt für Schweizer Arbeitgeber, die Mindestlöhne unterbieten, die in einem Normalarbeitsvertrag festgelegt wurden. Der SGB erwartet nun vom Parlament, dass diese Vorlage rasch beraten und beschlossen wird. Denn die bisherigen Bussen wirkten zu wenig abschreckend. Damit die Bussen später auch greifen, müssen sie nicht nur ausgesprochen, sondern in der Folge auch eingetrieben werden.
</p><p>Um den Missbrauch beim Lohnschutz zu unterbinden, braucht es zudem viel mehr Kontrollen als heute - insbesondere in Grenzgebieten. Und bei offensichtlichem Lohndumping müssen Arbeitsunterbrüche verhängt werden. Nur so können fehlbare Arbeitgeber effizient gezwungen werden, die Bestimmungen in der Schweiz zu respektieren.
</p><p>Weiter braucht es in Branchen wie dem Gartenbau und dem Handel Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit Mindestlöhnen. Dort haben die Kontrolleure im letzten Jahr zahlreiche Arbeitgeber aufgespürt, die zu tiefe Löhne bezahlten. Im Gartenbau zahlten 28 Prozent der ausländischen Firmen keine orts- und branchenüblichen Löhne und im Handel waren es 15 Prozent der Schweizer Arbeitgeber.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2281</guid><pubDate>Tue, 23 Jun 2015 09:41:00 +0200</pubDate><title>Missbräuche bekämpfen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/missbraeuche-bekaempfen</link><description>Observatoriumsbericht zur Personenfreizügigkeit zeigt Handlungbedarf vor allem in Gartenbau, Handel, Informatik, Gesundheits- und Sozialwesen und auf dem Bau</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz ist auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen. Deshalb wurden die Bilateralen Verträge abgeschlossen. Die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Leider wird die Personenfreizügigkeit jedoch von zahlreichen Arbeitgebern missbraucht. Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau, Handel, Gesundheits- und Sozialwesen, Informatik und der Bau. Die Missbräuche müssen bekämpft und die Instrumente dazu ausgebaut werden.
</p><p>Der Bau ist zwar durch Mindestlöhne in allgemeinverbindlich-erklärten Gesamtarbeitsverträgen GAV geschützt: Arbeitgeber, die Dumping-Löhne zahlen, können gebüsst werden. Es gibt jedoch immer wieder quasi-kriminelle Firmen, die die Mindestlöhne mit gefälschten Arbeitsverträgen, frisierten Stundenabrechnungen, missbräuchlichen Konkursen usw. unterlaufen. Deshalb müssen die Kontrolleure bei gravierenden Fällen Arbeitsunterbrüche verfügen, um die fehlbaren Arbeitgeber zur Kooperation zu zwingen. Ausserdem braucht es Berufsregister, in denen die schwarzen Schafe und die Firmen mit einer weissen Weste aufgeführt sind.
</p><p>Problematisch ist die Lage in den Branchen Gartenbau, Handel, Gesundheits- und Sozialwesen und Informatik, die nicht durch allgemeinverbindliche Mindestlöhne geschützt sind. Im Gartenbau haben 28 Prozent der kontrollierten ausländischen Firmen zu tiefe Löhne bezahlt. Im Handel waren es 15 Prozent der Schweizer Arbeitgeber. Im Gesundheits- und Sozialwesen sind neben den Lohnverstössen (12 Prozent) die Arbeitszeiten ein Problem, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschweren. Statt diese Probleme zu lösen, haben die Spitäler und Heime vermehrt Personal aus der EU rekrutiert. In der Informatik, die auch häufiger Personal aus der EU eingestellt hat, sind die Löhne für neu eingestellte Jahresaufenthalter und GrenzgängerInnen gesunken. Ältere Arbeitnehmende werden diskriminiert und ausgegrenzt. In diesen Branchen müssen die Arbeitgeber GAV mit guten Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen abschliessen. Weigern sie sich, muss der Bund Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen erlassen.
</p><p>Zugespitzt hat sich die Lage in den Grenzregionen - insbesondere wegen der starken Frankenüberbewertung. Am schlimmsten ist es im Tessin. Die Kantone und die Paritätischen Kommissionen müssen ihre Kontrollen verstärken.
</p><p>Keine Hilfe im Kampf gegen Missbräuche sind Kontingente. Ein fremdenpolizeiliches Kontingentssystem mit Einzelfallprüfungen des Inländervorrangs u.a. wird die Probleme noch verstärken. Das zeigen die Erfahrungen mit dem alten Kontingentssystem. Lohndruck und Arbeitslosigkeit waren eine verbreitete Realität. Rechtlich schlechter gestellte Saisonniers verdienten für die gleiche Arbeit fast 14 Prozent weniger als ihre Schweizer Kollegen. Zudem grassierte - mangels Kontrollen - die Schwarzarbeit.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul><h5>Materialien</h5><ul><li>&lt;media 3241 - - "TEXT, 150623 Observ. Freizuegigkeitsabk Bericht 2015, 150623_Observ._Freizuegigkeitsabk_Bericht_2015.pdf, 300 KB"&gt;Redebeitrag und Präsentation&lt;/media&gt; von SGB-Chefökonom Daniel Lampart an der Medienkonferenz vom 23. Jun 2015</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2280</guid><pubDate>Fri, 19 Jun 2015 15:55:00 +0200</pubDate><title>Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel – es braucht verbindliche Massnahmen, beispielsweise für die älteren Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/freiwilligkeit-fuehrt-nicht-zum-ziel-es-braucht-verbindliche-massnahmen-beispielsweise-fuer-die-aelteren-arbeitnehmenden</link><description>SGB-Kommentar zur Fachkräfteinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute von Bundesrat Johann Schneider-Ammann und Kantonsvertretern im Rahmen der Fachkräfteinitiative präsentierten Massnahmen sind nicht geeignet, den Fachkräftemangel nachhaltig zu bekämpfen. Auf Freiwilligkeit basierende Ansätze erweisen sich in der Schweiz bestenfalls als beschränkt wirksam. Es braucht verbindliche Massnahmen. Beispielsweise ist es überfällig, dass der Bund das Diskriminierungsproblem der älteren Arbeitnehmenden angeht und damit einen konkreten Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels leistet.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat den Weg aufgezeigt: In erster Linie braucht es für ältere Angestellte mit längerer Betriebszugehörigkeit einen besseren Kündigungsschutz, so wie das in gewissen Gesamtarbeitsverträgen bereits üblich ist. Das erhöht auch den Anreiz für die Arbeitgeber, vermehrt in den Gesundheitsschutz sowie die Aus und Weiterbildung der Mitarbeitenden zu investieren. Zur Finanzierung solcher Massnahmen braucht es analog zu den kantonalen Berufsbildungsfonds einen Solidaritätsfonds, der vor allem von jenen Firmen finanziert wird, die wenig "Ältere" beschäftigen. Ausserdem muss den über 50-Jährigen ein Recht auf bezahlte Weiterbildung und Umschulung zugestanden werden. Insbesondere bei Arbeitslosigkeit soll eine neue Qualifikation erworben werden können. Die Mittel dazu sollen im Rahmen der Revision des Berufsbildungsgesetzes gesprochen werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2242</guid><pubDate>Fri, 29 May 2015 10:27:00 +0200</pubDate><title>SGB-Delegierte fordern Sofortmassnahmen zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-fordern-sofortmassnahmen-zur-sicherung-der-loehne-und-arbeitsplaetze</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Lage der Berufstätigen hat sich in der Schweiz mit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses deutlich verschlechtert. Der Druck auf die Löhne, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsplätze ist gestiegen. Die Erwerbslosigkeit ist auf einem historischen Höchststand und wird bald über jener Deutschlands liegen. Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben deshalb am Freitag einen Massnahmenkatalog zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze beschlossen.
</p><p>Erschreckend ist, wie das Argument der Frankenüberbewertung auf Kosten der Arbeitnehmenden missbraucht wird. Einerseits von gewissen Arbeitgebern, die damit über Entlassungen und Arbeitszeitverlängerungen ihre Ertragslage verbessern. Andererseits von den bürgerlichen Bundesratsparteien mit dem so genannten "Schulterschluss". Ihre Rezepte - von Gratisarbeit, längeren Arbeitszeiten, über tiefere Unternehmenssteuern zu einem umfassenden Deregulierungsprogramm - würden die Schweiz direkt in einen Abschwung führen.
</p><p>Die SGB-Delegierten haben folgende Sofortmassnahmen beschlossen: </p><ul><li><span>Die SNB muss den Franken mit einer Kursuntergrenze oder einem Kursziel wieder auf ein tragbares Niveau bringen.</span></li><li><span>Mehr Lohnkontrollen - insbesondere in Grenzregionen. In Grenzgebieten muss jährlich jeder 5. Arbeitgeber kontrolliert werden. In St. Gallen oder Schaffhausen wird ein Arbeitgeber heute alle 50 Jahre kontrolliert (Anteil kontrollierte Betriebe 2014: rund 2 Prozent)!</span></li><li><span>Bundesrat und Parlament müssen die Obergrenze der Verwaltungsbussen bei Lohnmissbräuchen rasch von 5000 auf 30'000 Franken erhöhen - wie vom "Runden Tisch" zur Frankenstärke beschlossen.</span></li><li><span>Bei klaren Dumpingfällen müssen die Kontrolleure konsequent und rasch Arbeitsunterbrüche verfügen. Firmen die keine Kaution hinterlegen, sollen die Arbeit unterbrechen müssen.</span></li><li><span>Im Detailhandel, im Gartenbau und bei den Bodenlegern braucht es allgemeinverbindliche GAV mit guten Mindestlöhnen.</span></li><li><span>Ausserdem müssen Bund und Kantone auf ihre Sparprogramme verzichten. Einnahmenausfälle sind durch eine Korrektur der Steuersenkungspolitik auszugleichen. Weiter forderten die SGB-Delegierten, dass die Exportrisikoversicherung auch Wechselkursrisiken absichern soll.</span></li></ul><p>Die Delegierten beauftragten das SGB-Sekretariat, im Hinblick auf die Delegiertenversammlung vom November weitere Forderungen auszuarbeiten. Nur eine Schweizer Wirtschaft mit guten, sicheren Löhnen und Vollbeschäftigung hat Zukunft. Diese sollen sicherstellen, dass die für die Schweiz wichtigen bilateralen Brücken zur EU nicht abgebrochen und in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und Schweizer Arbeitsbedingungen respektiert werden. Nicht in Frage kommen Kontingente oder neue, unter dem Titel "Inländervorrang" diskutierte Diskriminierungen von bestimmten Arbeitnehmergruppen. Diese würden die Lage aller Arbeitnehmenden in der Schweiz verschlechtern.
</p><p>Weiter haben die Delegierten beschlossen, sich in der Debatte über die Altersvorsorge mit Vehemenz für eine Stärkung der AHV einzusetzen. Nur eine starke erste Säule kann für ein genügendes Rentenniveau im Alter sorgen. Für viele Menschen sind die Renten aus erster und zweiter Säule heute zu mager. Eine Verbesserung tut not. Angesichts der Schwierigkeiten der zweiten Säule und des exzellenten Preis-/Leistungsverhältnisses der AHV braucht es deshalb eine Stärkung der ersten Säule, so wie es die SGB-Initiative AHVplus verlangt. Eine Schwächung der AHV wird strikte abgelehnt. In einer Resolution sagten die Delegierten insbesondere Nein zu einer generellen Rentenaltererhöhung, nein zu Rentenalter 65 für Frauen, nein zur Streichung der Witwenrenten für Frauen mit erwachsenen Kindern, nein zur Aushebelung des automatischen Teuerungsausgleichs auf den AHV-Renten und nein zum Rückzug des Bundes aus der AHV-Finanzierung.
</p><p>In weiteren Resolutionen forderten die Delegierten Bundesrat und Parlament auf, von den drastischen Sparszenarien beim Bundespersonal Abstand zu nehmen. Die bürgerliche Sparpolitik wird den durch den Frankenentscheid entstandenen Negativtrend der Wirtschaft bloss verstärken. Ausserdem forderten die Delegierten ein klares Ja zu den geräteunabhängigen Radio- und Fernsehgebühren. Sie schaffen die Grundlage, dass dem öffentlich-rechtlichen Radio und Fernsehen und damit dem Service Public in den elektronischen Medien nicht der Boden entzogen wird.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB und Chefökonom, 079 249 59 74</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2236</guid><pubDate>Fri, 22 May 2015 11:12:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt Umsetzungsvorlage zur Masseneinwanderungs-Initiative klar ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-lehnt-umsetzungsvorlage-zur-masseneinwanderungs-initiative-klar-ab</link><description>SGB-Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung Art. 121a BV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die vom Bundesrat zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vorgeschlagene Revision des Ausländergesetzes klar ab. Mit dieser Gesetzesrevision, die eine Einzelfallprüfung des Inländervorrangs vorsieht, würden Personen ohne Schweizer Pass diskriminiert und ausgegrenzt. Damit würde eine Tieflohnpolitik und prekäre Arbeitsverhältnisse gefördert - wie im früheren Kontingentssystem. Das schadet allen Arbeitnehmenden in der Schweiz, auch denen mit Schweizer Pass. Denn fast ein Drittel der Arbeitsstunden hierzulande werden von Personen ohne Schweizer Pass geleistet. 
</p><p>Die knappe Ja-Mehrheit am 9. Februar 2014 war nur möglich, weil zahlreiche Menschen in der Schweiz berechtigte Sorgen um ihre Löhne und Arbeitsbedingungen hatten. Deshalb muss der Schutz der Löhne und Arbeitsplätze verbessert und nicht verschlechtert werden. 
</p><p>Für den SGB ist es zentral, den Schutz der Arbeitnehmenden vor Arbeitgebermissbrauch zu verstärken. Einerseits muss der Vollzug der Flankierenden Massnahmen verbessert (mehr Kontrollen in den gefährdeten Regionen/Branchen, aber auch Erlass von Mindestlöhnen in Branchen mit Lohndruck), andererseits müssen die Flankierenden Massnahmen verstärkt werden (höhere Administrativsanktionen, einfachere Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV, Arbeitsunterbrüche bei krassen Dumpingfällen u.a.).
</p><p>Gleichzeitig müssen die Bilateralen Verträge mit der EU weitergeführt werden. Für den Wohlstand und die Sicherheit der Arbeitsplätze in der Schweiz wäre es fahrlässig, die bilateralen Brücken zur EU abzubrechen, nur weil Arbeitgeber das Freizügigkeitsabkommen FZA missbraucht haben. Die Missbräuche müssen bekämpft werden, nicht die Bilateralen. Auch unter den Bilateralen und dem FZA kann die Schweiz alles zum Schutz der Löhne und Arbeitsplätze tun, so lange sie Berufstätige mit EU-Pass nicht diskriminiert.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2216</guid><pubDate>Tue, 05 May 2015 11:50:00 +0200</pubDate><title>Flankierende: Arbeitgeber und öffentliche Hand lassen Lohndumping zu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-arbeitgeber-und-oeffentliche-hand-lassen-lohndumping-zu</link><description>Bericht zu Flankierenden Massnahmen: SGB fordert bessere Umsetzung der Flankierdenden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der heute vorgestellte Bericht zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen zeigt ein beunruhigendes Bild. In Branchen ohne Mindestlöhne bzw. Gesamtarbeitsverträge GAV wurden bei den Kontrollen viele Lohndumpingfälle aufgedeckt. Im Gartenbau, im Handel sowie im Gesundheits- und Sozialwesen nahm die Zahl der Verstösse auf hohem Niveau zu. Unverändert hoch ist die Zahl der Firmen mit zu tiefen Löhnen in den Branchen des Baunebengewerbes ohne allgemeinverbindlichen GAV (Bodenleger u.a.).
</p><h3>Verstossquoten in ausgewählten Branchen</h3><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col">2013</th><th scope="col">2014</th></tr></thead><tbody><tr><td>Gartenbau (Entsendungen)</td><td>13%</td><td>28%</td></tr><tr><td>Baunebengewerbe (Entsendungen)</td><td>16%</td><td>15%</td></tr><tr><td>Handel (Schweizer Arbeitgeber)</td><td>13%</td><td>15%</td></tr><tr><td>Gesundheits- und Sozialwesen (Schweizer Arbeitgeber)</td><td>7%</td><td>12%</td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>Diese Branchen sind besonders sensibel. Denn weil es keine verbindlichen Mindestlöhne gibt, können Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen weder gebüsst, noch gezwungen werden, die korrekten Löhne zu bezahlen. Die Dumpinggefahr ist besonders gross. Die Arbeitgeber im Detailhandel u.a. haben sich bisher geweigert, GAV mit Mindestlöhnen abzuschliessen. Deshalb sind Bund und Kantone gefragt. Im Dumpingfall haben sie die Aufgabe, Mindestlöhne einzuführen. Das ist bisher ausser in den Kantonen GE, TI und VS nicht geschehen.
</p><p>Auch in Branchen mit Mindestlöhnen in GAV gibt es viele Verstösse. Grundsätzlich können hier Arbeitgeber, die zu tiefe Löhne bezahlen, aber gebüsst oder gesperrt werden. Leider gibt es immer wieder Firmen, welche die Mindestlöhne zu umgehen versuchen. Beispielsweise, indem sie ihre Belegschaften fälschlicherweise als selbständig deklarieren (Scheinselbständige), indem sie falsche Löhne deklarieren oder nachträglich beim Personal wieder einen Teil des Lohnes zurückverlangen oder indem sie die Aufträge an dubiose Subunternehmen weitergeben. Teilweise treten auch all diese Verhaltensweisen gleichzeitig auf. Bei begründetem Verdacht auf Scheinselbständigkeit oder Lohndumping müssen die Behörden auf Antrag der Sozialpartner die Arbeit einstellen lassen. Das ist die wirksamste Massnahme. Die Firmen müssen dann nachweisen, dass sie die Verträge einhalten. Zudem müssen die Bussen rasch von heute mageren 5000 auf 30'000 Fr. erhöht werden. Der Bundesrat muss dabei rascher vorwärts machen als bislang angekündigt.
</p><p>Mit dem überbewerteten Franken ist die Lohndifferenz zum Ausland grösser geworden. Das verstärkt den Lohndruck, vor allem in den Grenzregionen. Die Kontrollen müssen intensiviert werden. Dazu braucht es auch mehr finanzielle Mittel.
</p><h5 class="GliederungText" style=" margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt">Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, <span class="Auszeichnunghalbfett">079 205 69 11</span></li><li><span class="Auszeichnunghalbfett">Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2201</guid><pubDate>Tue, 21 Apr 2015 14:44:00 +0200</pubDate><title>Schönfärberischer Bericht der EFK zu Massnahmen gegen Lohndumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schoenfaerberischer-bericht-der-efk-zu-massnahmen-gegen-lohndumping</link><description>SGB weist Schlussfolgerungen der EFK zurück und fordert: flankierende Massnahmen sofort ausbauen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) zeichnet in Ihrem Bericht über die Aufsichtstätigkeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen ein viel zu rosiges Bild. Die Schlussfolgerung der EFK, dass das Konzept und die Umsetzung der Aufsicht über die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit angesichts der heutigen Arbeitsmarktsituation in der Schweiz "angemessen" seien, wird vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) zurückgewiesen. Sie widerspricht sogar dem EFK-Bericht selber, der den Finger auf zahlreiche Schwachstellen legt.
</p><p>Die täglichen Erfahrungen der Gewerkschaften auf dem Terrain und die regelmässig aufgedeckten krassen Lohndumping-Fälle zeigen, dass das Kontrollsystem der heutigen Arbeitsmarktsituation keinesfalls gerecht wird, gerade auf dem Bau. Insbesondere muss das SECO dafür sorgen, dass die bestehenden Instrumente genutzt oder gestärkt werden, etwa die Möglichkeit bei Verfehlungen eine Baustelle zu schliessen. Nur so kann rasch gegen Firmen vorgegangen werden, die krasses Lohndumping betreiben und korrekt zahlende Arbeitgeber in der Schweiz ausbooten. Weiter braucht es rasch höhere Bussen. Es ist in diesem Zusammenhang unverständlich, dass die Erhöhung der Bussen auf 30'000 Franken vom Bundesrat trotz positiver Aufnahme in der Vernehmlassung nicht sofort umgesetzt wird.
</p><p>Die EFK fordert richtigerweise, dass die Entsendemeldungen einer summarischen Kontrolle unterzogen werden müssen. Gerade in dieser Frage weisen die Bestrebungen des SECO aber in eine andere Richtung: Es will den Kantonen verbieten, solche summarischen Kontrollen durchzuführen. Diese Kontrollen sind wichtig, weil ohne grossen Aufwand verdächtige Konstellationen identifiziert werden können (z.B. Dutzende "Selbständigerwerbende" aus verschiedenen Branchen, die am selben Fassaden-Montage-Auftrag arbeiten; Firmen, die sich unter verschiedenen Namen melden; usw.). Richtig liegt die EFK auch mit ihrer Kritik, dass die Bussen nicht nur verhängt, sondern auch einkassiert werden müssen.
</p><p>Ohne Verschärfung der Flankierenden Massnahmen gelingt es nicht, den Grundsatz durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Wird dieser Grundsatz zu oft mit Füssen getreten, kommt bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen eine Abwärtsspirale in Gang, die allen Arbeitnehmenden und den korrekten Arbeitgebern schadet.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span class="Auszeichnunghalbfett">Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li><li>Daniel Lampart, Leiter SGB- Sekretariat und Chefökonom, <span class="Auszeichnunghalbfett">079 205 69 11</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2188</guid><pubDate>Wed, 08 Apr 2015 08:56:00 +0200</pubDate><title>Flankierende Massnahmen: Falsches Spiel des Bundesrates?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-massnahmen-falsches-spiel-des-bundesrates</link><description>Notwendige Verbesserungen beim Lohnschutz auf Eis gelegt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Letzte Woche hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass die Bussen gegen Lohndumping von 5000 auf 30'000 Franken steigen sollen. Das ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Doch gleichzeitig hat er die Umsetzung dieses Entscheides auf die lange Bank geschoben – nämlich nicht vor den Wahlen. Das Parlament soll – wenn überhaupt – erst nach der Vernehmlassung über das Schwarzarbeitsgesetz Anfang 2016 über die höheren Bussen entscheiden. Und alle anderen notwendigen Verbesserungen beim Lohnschutz hat der Bundesrat ganz auf Eis gelegt.</p><p>Die unter dem Dumping leidenden Arbeitnehmenden verstehen die Welt nicht mehr. 5000 Franken Busse sind viel zu tief. Mancher Arbeitgeber wird die Rechnung machen: Bei so tiefen Bussenansätzen lohnt sich Dumping. Um gegen skrupellose Arbeitgeber vorzugehen, die die Löhne drücken und mit unlauteren Tricks die Mindestarbeitsbedingungen umgehen, braucht es endlich wirksamere Massnahmen. 
</p><p>Der Bundesrat spielt den Lohndrückern und ihren Gehilfen im Parlament in die Hände. Unter der Führung der SVP wurde auf bürgerlicher Seite eine Arbeitgeber-Koalition auf die Beine gestellt, die nicht nur jede Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes verhindern, sondern den Schutz sogar abbauen will. Wenn der Bundesrat auf Zeit spielt, steigt die Gefahr, dass diese Arbeitgeber-Koalition am Schluss alles verhindert.
</p><h3>Den Lohndrückern das Handwerk legen</h3><p>Die Leidtragenden sind die Berufstätigen mit tiefen und mittleren Löhnen im Bau und in der Industrie, aber auch in Dienstleistungsberufen von der Reinigung bis zur Informatik. Zahlreiche Arbeitgeber aus dem In- und Ausland zahlen keine Schweizer Löhne. Teilweise greifen sie gar zu kriminellen Machenschaften wie zum Einsatz von falschen Selbständigen oder zu falschen Lohndeklarationen. Das zeigen die in den letzten Monaten öffentlich gewordenen Fälle von effektiven Stundenlöhnen um 8 bis 10 Euro. Wenn diesen Lohndrückern nicht das Handwerk gelegt wird, kommt das ganze Schweizer Lohnniveau ins Rutschen. In den Grenzregionen hat sich die Situation dramatisch zugespitzt. Sie spüren den stark überbewerteten Franken und im Falle des Tessins auch die Krise und die hohe Arbeitslosigkeit in Italien. 
</p><p>Die Gewerkschaften machen schon länger Druck für eine Verstärkung des Lohnschutzes bzw. für eine Verschärfung der Flankierenden Massnahmen. Neben den höheren Bussen sind vor allem Arbeitsunterbrüche bei klarem Dumpingverdacht sowie ein Ausbau der Kontrollen prioritär. Wenn die Kontrolleure vor Ort durchsetzen, dass die Lohndrücker-Firmen subito ihre Arbeiten einstellen müssen, hört auch das Dumping auf. Kein Bauherr will das Risiko eingehen, dass wegen einem Dumpingfall die ganze Bauplanung und –organisation durcheinander kommt und auf der Baustelle das Chaos ausbricht. Er wird sich deshalb vorher absichern, dass die Arbeitsbedingungen in Ordnung sind. 
</p><h3>Abwarten ist falsch</h3><p>Der Bundesrat hat argumentiert, dass man den Entscheid über die Umsetzung der „Masseneinwanderungs-Initiative“ abwarten wolle, bevor über die Verstärkung der Flankierenden Massnahmen gesprochen werden soll. Das ist aus verschiedenen Gründen falsch. Wenn die Bevölkerung den Eindruck hat, dass die Schweizer Löhne nicht sicher sind, steigt das Misstrauen in die Bilateralen Verträge. Eine allfällige Referendumsabstimmung wird dann kaum mehr zu gewinnen sein. Kontingente sind kein Ersatz für Lohnkontrollen und Bussen, weil die Arbeitgeber mehr „schwarz“ arbeiten lassen. Die Lohnstatistiken zeigen, dass Arbeitskräfte ohne Schweizer Pass unter dem früheren Kontingentsregime schlechter verdient haben. Mit seinem „Umsetzungskonzept“ leistet der Bundesrat zudem dem Dumping geradezu Vorschub: Während Dauerstellen von ausländischen Arbeitskräften bei Schweizer Arbeitgebern eingeschränkt werden sollen, hätten ausländische Firmen mit ihren tiefen Löhnen sowie Temporärarbeitskräfte weiterhin einen ungehinderten Marktzugang (keine Beschränkungen bei Entsendungen bzw. Einsätzen bis 90 Tagen). Dies führt unweigerlich zu einer Zunahme des Lohndruckes, da Kurzaufenthalter besonders schwer zu kontrollieren sind und dort die Gefahr von Lohndumping am höchsten ist. 
</p><p>Der Schweizer Bevölkerung wurde versprochen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Gewerkschaften verlangen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Die Bussen müssen so rasch als möglich heraufgesetzt werden, die Kantone sollen auf Antrag der Kontrolleure bei Dumpingverdacht die Arbeiten unterbrechen können und die Kontrollen müssen ausgebaut werden.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2134</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2015 15:28:00 +0100</pubDate><title>Bilaterale erhalten, Schutzmassnahmen für Arbeitnehmende stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bilaterale-erhalten-schutzmassnahmen-fuer-arbeitnehmende-staerken</link><description>Zu den Umsetzungsentscheiden des Bundesrats zur Masseneinwanderungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Entscheide des Bundesrats vom Mittwoch zeigen, dass dieser dem Erhalt der Bilateralen Verträge heute eine zentrale Bedeutung zumisst. Dies ist positiv und vor dem Hintergrund des Frankenschocks umso wichtiger. Bei den nun anstehenden Verhandlungen dürfen bestehende Schutzmassnahmen gegen Druck auf Lohn, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze jedoch nicht in Frage gestellt werden. Diese Schutzmassnahmen sind nicht verhandelbar. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen herrschen.</p><p class="Text">Die vom Bundesrat vorgestellten Begleitmassnahmen zeigen, dass sich der Bundesrat bewusst ist, dass etwas für den besseren Schutz der Arbeitnehmenden unternommen werden muss. So ist beispielsweise der Schritt positiv zu werten, dass die Bundesverwaltung offene Stellen künftig den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vorab meldet. Unverständlich ist, dass für den Privatsektor, in dem der Druck auf Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze am grössten ist, keine Massnahmen vorgesehen sind.</p><p>&nbsp;</p><p class="Text">Generell steht der SGB Kontingentierungssystemen ablehnend gegenüber. Wie die Vergangenheit zeigte, führen sie zur Diskriminierung von Arbeitnehmenden ohne Schweizer Pass und fördern Schwarzarbeit und Lohndumping. Denn bei einer Kontingentierung werden Schweizer Arbeitgeber wie früher die vorgängigen behördlichen Überprüfungen zu umgehen versuchen. Deshalb schadet die Schlechterbehandlung von Menschen ohne Schweizer Pass am Ende allen Arbeitnehmenden in der Schweiz.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>&nbsp;Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1106</guid><pubDate>Wed, 10 Dec 2014 15:58:00 +0100</pubDate><title>Kein Zurück zur Diskriminierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/kein-zurueck-zur-diskriminierung</link><description>Vom Kontingentierungssystem zur Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Ja der Gewerkschaften zur Personenfreizügigkeit plus mehr Arbeitnehmerschutz ist eine historische Errungenschaft.</p><p>Nach dem knappen Ja zur sogenannten Masseneinwanderungsinitiative der SVP am 9. Februar droht der Schweiz ein Rückfall in die Zeit vor den bilateralen Verträgen mit der EU. In ein fremdenpolizeilich gesteuertes Kontingentierungsregime. Mit den bilateralen Verträgen übernahm die Schweiz die auf europäischer Ebene geltende Personenfreizügigkeit. Weil es dabei um grundsätzliche Fragestellungen geht, die in ihrer Bedeutung gar nicht überschätzt werden können, werde ich vor den Überlegungen zur Zukunft einen Blick zurück in die Vergangenheit werfen.
</p><h3>Kampfbegriff Überfremdung</h3><p>Die Schweiz war in langen wirtschaftlichen Prosperitätsphasen stets ein Einwanderungsland: von 1890 bis 1914 und von 1946 bis 1974, allerdings mit grossen Unterschieden.
</p><p>Zu Beginn der 1890er Jahre wandelte sich die Schweiz erstmals vom Aus- zum Einwanderungsland. Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an der Wohnbevölkerung erreichte bis 1914 16 Prozent, in den Städten weit mehr.
</p><p>Bis 1914 galt der Grundsatz des freien Personenverkehrs. Die Gewerkschaften waren internationalistisch orientiert. Um 1900 hatten rund die Hälfte der Gewerkschaftsmitglieder einen ausländischen Pass. Einwanderer wie der im deutschen Breslau geborene Sozialdemokrat Herman Greulich spielten in der Gewerkschaftsbewegung eine zentrale Rolle.
</p><p>Ebenfalls um 1900 tauchte der Begriff der Überfremdung erstmals in einer Kampfschrift auf. 1914 fand er Eingang in einen behördlichen Bericht, und 1931 wurde der "Grad der Überfremdung" Teil der neuen Schweizer Ausländergesetzgebung. Die reaktionäre Begriffsbildung richtete sich von Anfang an gegen die Arbeiterbewegung, besonders aber nach dem Generalstreik von 1918.
</p><p>Nach dem Zweiten Weltkrieg waren sowohl die behördliche als auch die gewerkschaftliche Politik völlig anders als jene vor 1914. Die Fremdenpolizei war jetzt das massgebende arbeitsmarktliche Steuerungsinstrument. Die Gewerkschaften verlangten zunächst "Priorität für die einheimischen Arbeitskräfte", im Laufe der 1950er Jahre zunehmend auch Zulassungsbeschränkungen. Dazu forderten sie strikte fremdenpolizeiliche Kontrollen. Gewerkschaftliche Resolutionen und Reden nannten wiederholt das Ziel der "Abwehr der Überfremdung".
</p><p>In den 1960er Jahren gewannen die rechtsaussen stehenden "Überfremdungsgegner" immer mehr Einfluss. In dieser Zeit setzte sich die vom Gewerkschaftsbund geforderte Kontingentierungspolitik offiziell durch.
</p><p>Die Gewerkschaften waren in Abstimmungskämpfen eigentlichen Zerreissproben ausgesetzt. Dies vor allem bei der Schwarzenbach-Initiative von 1970 (54 Prozent Nein, bei einer Männer-Stimmbeteiligung von 74 Prozent). Die Gewerkschaften waren hin und her gerissen zwischen der Forderung nach einer Herabsetzung der Kontingente und jener nach der Gleichbehandlung und Integration der ausländischen Arbeitnehmenden. Der arbeitsmarktpolitische Begriff der Überfremdung wurde dabei fast zwangsläufig zu einem kulturellen. Er richtete sich damals vor allem gegen die Süditaliener.
</p><p>Dieses Hin und Her blieb jahrzehntelang prägend, auch wenn zum Beispiel die 1974 lancierte "Mitenand"-Initiative für eine offenere Migrationspolitik andere Forderungen in die öffentliche Diskussion brachte. So die nach Abschaffung des Saisonnierstatuts.
</p><p>Erst in den 1990er Jahren sprach sich der Gewerkschaftsbund schliesslich für die Personenfreizügigkeit aus. Allerdings nur in Verbindung mit einem neuen, nichtdiskriminierenden Arbeitnehmerschutz. Vorangegangen war dabei die Baugewerkschaft GBI (heute Teil der Unia) mit ihrem hohen Anteil von Migranten.
</p><h3>Desolidarisierung</h3><p>Eine umfassende Bewertung des bisherigen fremdenpolizeilichen Systems und seiner Folgen aus gewerkschaftlicher Sicht fehlt bisher. Sicher ist aber, dass das fremdenpolizeilich gesteuerte System in verschiedenen Branchen zu gezielter Unterschichtung und einer krassen Niedriglohnpolitik führte. Die Folge: eine systematische Desolidarisierung, die sich auf alle Arbeitnehmenden auswirkte. Die Diskriminierung der Migranten zog auch die Löhne der Inländer in der Branche nach unten.
</p><p>Es ist übrigens offen, ob die damalige Kontingentierung die Zuwanderung überhaupt eingeschränkt hat. Die Wanderungsbewegungen folgten auch unter der Kontingentierung unmittelbar der Wirtschaftsentwicklung.
</p><p>Verheerend waren die gewerkschaftspolitischen Auswirkungen dieser Politik. Die dadurch verursachte Klassenspaltung übersteigt in ihrer Tragweite die parteipolitischen Spaltungen der Arbeiterbewegung bei weitem. Die mit der Kontingentierung verbundene Verschränkung der sozialen mit der nationalen Frage machte die (fremden) Menschen zum Problem statt die Arbeitsbedingungen. Sie trieb einen Keil zwischen die Arbeitnehmenden und untergrub die Solidarität. Doch Solidarität ist eine Voraussetzung, wenn man Verbesserungen für alle Arbeitnehmenden erreichen will.
</p><p>Die Politik der Kontingentierung setzte Marktgesetze voraus und behauptete, eine Verknappung des "Arbeitskräfteangebotes" helfe allen "Marktteilnehmern". Sie übersah, dass die Arbeitsbedingungen und die Löhne nicht einfach eine Marktfrage sind, sondern vor allem eine Machtfrage. Die zu tiefen Löhne der Frauen sind dafür ein krasses Beispiel.
</p><p>Es gehört zum gewerkschaftlichen Einmaleins, dass der gemeinsame Kampf für Gesamtarbeitsverträge die Arbeitsbedingungen verbessert. Begreift man die Auseinandersetzung um die Arbeitsbedingungen als Machtfrage, so geht es darum, die Voraussetzungen für diese Auseinandersetzung zu verbessern. Die nationalistische Politik der Kontingentierung war für die Gewerkschaften eine Falle, die sie jahrzehntelang gelähmt hat und zur Gegnerin ihrer Interessen werden liess.
</p><p>Die Gewerkschaften spielten beim Zustandekommen der bilateralen Verträge (inkl. Personenfreizügigkeit) eine entscheidende Rolle. Aus dem Nein zum EWR von 1992 hatten sie gelernt. Deshalb verlangten sie als Bedingung für das Ja zur Personenfreizügigkeit neue, nichtdiskriminierende Massnahmen zum Schutz der Löhne. Seither gibt es in der Schweiz die sogenannten flankierenden Massnahmen. Zwar konnten nicht alle Gewerkschaftsforderungen durchgesetzt werden. Doch es gelang die Einführung eines in der Schweiz zuvor undenkbaren Systems zur Kontrolle der Arbeitsbedingungen und der Löhne. Bund und Kantone führten sogenannte tripartite Kommissionen ein. Sie beobachten und kontrollieren die Arbeitsbedingungen. Kommt es zu Lohndumping müssen sie einschreiten. Verbessert wurden auch die Möglichkeiten zur sogenannten Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Bei wiederholtem Lohndumping kann der Bundesrat einen Gesamtarbeitsvertrag für die ganze Branche gültig erklären. Wo Verträge fehlen, gibt es neu auch die Möglichkeit zur Einführung von staatlichen Mindestlöhnen (sogenannter Normalarbeitsvertrag). Ein prominentes Beispiel dafür sind die neuen nationalen Mindestlöhne in der Hauswirtschaft.
</p><h3>Mehr Gesamtarbeitsverträge</h3><p>Im widrigen und neoliberal geprägten Umfeld gerät der Arbeitnehmerschutz weltweit und in Europa immer mehr unter Druck und wird abgebaut. In der Schweiz jedoch gelang es uns, den Abdeckungsgrad der Gesamtarbeitsverträge zu verbessern. Es ist den Gewerkschaften über alles gesehen gelungen, mit Gesamtarbeitsverträgen und Mindestlohnkampagnen ein Absinken der tiefen Löhne zu verhindern. Besonders ausgeprägt waren die Fortschritte in früheren Tieflohnbranchen, den einstigen Saisonnierstatutbranchen wie etwa dem Bau. Oder dem Gastgewerbe. Das ist ein Erfolg.
</p><p>Weniger erfreulich ist und bleibt das Risiko von Lohndumping und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen. Sie werden leider nicht überall mit der nötigen Entschiedenheit bekämpft. So hat es etwa der Chef des kantonalzürcherischen Arbeitsamtes, der für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zuständig wäre, fertiggebracht, diesen Schutz als "schädliche Überregulierung" zu bezeichnen.
</p><p>Fatal war vor dem 9. Februar 2014 auch die plötzliche Weigerung des Arbeitgeberverbandes, über die Verbesserung der flankierenden Massnahmen weiterzuverhandeln. Bei früheren Abstimmungen über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit hatte man die Bereitschaft, Missstände zu bekämpfen, jeweils mit neuen flankierenden Massnahmen konkret unter Beweis gestellt.
</p><p>Es muss uns bewusst sein, dass die Gewerkschaften auch in den kommenden Auseinandersetzungen wieder eine Schlüsselrolle spielen können. Denn im Ja zur SVP-Initiative kamen nicht nur eine ausländerfeindliche Grundstimmung zum Ausdruck, sondern auch enorme soziale Ängste. Volksabstimmungen werden letztlich von den arbeitenden Menschen entschieden. Auf soziale Ängste braucht es auch soziale Antworten.
</p><p>Wir Gewerkschaften treten deshalb für die Weiterführung der bilateralen Verträge ein. Sie bleiben der Schlüssel für ein geregeltes Verhältnis zu Europa. Wir bekämpfen aber auch jede neue Diskriminierung. Die Gewerkschaften sind die wichtigste und stärkste Organisation, in der die Menschen unabhängig von Herkunft, Farbe und Pass organisiert sind. Sie stehen für die reale Schweiz in ihrer Vielfalt. Der Rückfall in eine Kontingentspolitik, ein neues Saisonnierstatut wäre nicht nur volkswirtschaftlich dumm. Er wäre auch gesellschaftlich und politisch ein historischer Rückschritt um Jahrzehnte.
</p><p>Und es braucht neue soziale Antworten auf die sozialen Probleme. Wir fordern deshalb mehr Lohnschutz. Der Kampf gegen Lohndumping muss endlich überall ernst genommen werden.
</p><p>Schliesslich braucht es dringend Massnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und solche gegen die Diskriminierung älterer Beschäftigter. Künftige Volksabstimmungen werden sich daran entscheiden, ob diese Antworten auf die sozialen Probleme glaubwürdig sind. Für die Zukunft der Schweiz steht Entscheidendes auf dem Spiel.
</p><h5>Materialien</h5><ul><li>Dieser Text von SGB-Präsident Paul Rechsteiner stammt aus dem work-Leseheft "<a href="http://workzeitung.ch/tiki-read_article.php?articleId=2260&amp;topic=1" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Baracken, Fremdenhass und versteckte Kinder</a>"</li><li>Im SGB-Film "Verboten und versteckt – Saisonnierkinder erzählen" berichten Saisonnierkinder von ihrer verlorenen Kindheit.</li></ul>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2073</guid><pubDate>Tue, 02 Dec 2014 09:55:00 +0100</pubDate><title>Eine wichtige Weichenstellung über Ecopop hinaus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/eine-wichtige-weichenstellung-ueber-ecopop-hinaus</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Volksabstimmung vom 30. November</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Gewerkschaften haben zu Ecopop eine starke, gegen aussen und innen gut sichtbare Kampagne geführt. Das hat sicher das Seinige zum sehr deutlichen Abstimmungsresultat beigetragen. Anlass genug für eine kurze Standortbestimmung. </p><p>Vorrangig ist, dass sich die Ausgangslage für die bevorstehenden anspruchsvollen Verhandlungen mit der EU nach dem 30. November 2014 anders präsentiert als zuvor. Das Nein zu Ecopop ist nicht nur das Nein zu einer fremdenfeindlichen Initiative mit grünem Mäntelchen. Das überdeutliche Abstimmungsresultat kann auch als Nein zum Bruch mit den Bilateralen gelesen werden.
</p><p>Wir erinnern uns: So klar war das mit der Fortsetzung der bilateralen Verträge nach dem Ja zur sogenannten Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar nicht mehr. Zwar hatte die SVP vor der Abstimmung betont, dass ihre Initiative die bilateralen Verträge nicht gefährden würde - unter anderem in der an die ganze schweizerische Bevölkerung verteilten Abstimmungszeitung. Nach dem 9. Februar war das bekanntlich plötzlich anders. Von den bilateralen Verträgen bis hin zu den Menschenrechten wurde plötzlich alles in Frage gestellt. Mit teilweise bedenklichem Echo in Bundesbern. 
</p><p>Die Schweiz als kleines Land mit einer stark verflochtenen Volkswirtschaft mitten in Europa ist auf geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen. Die Basis dafür sind die bilateralen Verträge. Das wird in Zukunft nicht anders sein als in der Vergangenheit. Das Verhandlungsziel muss deshalb sein, die Bilateralen zu erhalten.
</p><p>Im Rückblick muss das Abstimmungsresultat vom 9. Februar vor allem als Zeichen des Protests verstanden werden: Wenn als einzige Alterskategorie jene der 50- bis 60jährigen die Abstimmung entschieden hat, dann muss das als Ausdruck einer gravierenden Problemlage ernst genommen werden. Die Schwierigkeiten und noch viel mehr die Ängste der Kategorie der sogenannten älteren Arbeitnehmenden haben ein bedenkliches Ausmass angenommen. Darauf braucht es glaubwürdige Antworten. Eine Infragestellung der Bilateralen kann aber nach dem 30. November aus der Volksabstimmung vom 9. Februar nicht mehr abgeleitet werden.
</p><p>In allen Volksabstimmungen seit jener im Jahr 2000 sagten die Stimmbürgerinnen und -bürger klar Ja zu den Bilateralen. Aus der Reihe fällt einzig die Abstimmung über die SVP-Initiative vom 9. Februar. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied: Alle erfolgreichen Abstimmungen vor dem 9. Februar waren mit Massnahmen zum Schutz der Löhne und der Arbeitsplätze gekoppelt. Diese fehlten am 9. Februar. Es liegt auf der Hand, dass die sozialen Schutzmassnahmen auch bei einer absehbaren künftigen Abstimmung über die Fortsetzung der Bilateralen wieder entscheidend sein werden.
</p><p>Dafür braucht es auch in Zukunft klare Positionen und den entsprechenden Einsatz der Gewerkschaften. Das vom SGB-Kongress Ende Oktober bestätigte Programm in drei Punkten behält unvermindert seine Gültigkeit. Erstens müssen die Bilateralen erhalten werden. Zweitens darf es nicht zu einer neuen Diskriminierung eines Teils der Arbeitnehmenden kommen. Und drittens muss der Schutz der Löhne und Arbeitsplätze verbessert statt abgebaut werden. Nach dem 30. November sind die Aussichten für die Realisierung dieser Forderungen klar besser als zuvor.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2064</guid><pubDate>Wed, 19 Nov 2014 16:28:00 +0100</pubDate><title>Kampagne gegen Ecopop unvermindert weiterführen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kampagne-gegen-ecopop-unvermindert-weiterfuehren</link><description>Jede Stimme zählt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die neusten Resultate der gfs-Umfrage bestätigen, dass die Ecopop-Initiative keinesfalls unterschätzt werden darf. Die im Vergleich zur ersten gfs-Umfrage von 35 auf 39% gestiegene Zustimmung zeigt, dass die Ecopop-Gegner ihre Kampagne unvermindert fortführen müssen. Sie müssen die Stimmberechtigten im direkten Gespräch davon überzeugen, dass Ecopop keine Probleme löst, aber viele neue schafft. 
</p><p>Die im Komitee solidarische Schweiz engagierten AktivistInnen von SP, Grünen, Gewerkschaften, Migrantinnen-, Jugend- und Studierendenorganisationen werden deshalb in den verbleibenden 10 Tagen in der ganzen Schweiz ihre Kampagne unvermindert weiterführen. Sie werden Strassenaktionen durchführen und der Bevölkerung aufzeigen, weshalb diese Initiative gefährlich ist und in eine Sackgasse führt. 
</p><p>Denn Ecopop schürt Fremdenfeindlichkeit, indem sie Migrantinnen und Migranten zu Sündenböcken für Lohndruck, Umweltverschmutzung, Zersiedelung, Wohnungsnot sowie volle Züge und Strassen macht. Das Komitee solidarische Schweiz warnt davor, wegen dieser reellen Probleme nach der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative ein zweites „Zeichen zu setzen“. Ecopop ist die falsche Antwort auf diese Probleme und würde sie noch verschärfen. Die Schweiz würde in eine Abwärtsspirale geraten: Bei einer Annahme würde der Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen wegen der vermehrten Anstellung von KurzaufenthalterInnen zunehmen. Tausende Arbeitsplätze würden wegen dem Wegfall der Bilateralen Verträge ausgelagert oder abgebaut. Die Schweiz geriete in eine wirtschaftlich schwierige Situation, welche eine gute Raum-, Umwelt- und Infrastrukturpolitik massiv erschwert.
</p><p>Neben der Präsenz auf der Strasse werden die Trägerorganisationen des Komitees solidarische Schweiz bis zum Abstimmungssonntag insbesondere auch die Mobilisierung der eigenen Basis vorantreiben. Denn gegen Ecopop zählt jede Stimme.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2057</guid><pubDate>Wed, 12 Nov 2014 11:24:00 +0100</pubDate><title>Gefährlich, unmenschlich, schädlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/gefaehrlich-unmenschlich-schaedlich</link><description>Ecopop führt in die Sackgasse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Geschlossen engagieren sich die Gewerkschaften und Arbeitnehmendenverbände gegen die Ecopop-Initiative. Denn eine Annahme wäre vor allem für die Arbeitnehmenden verheerend.</p><p>Es hat sich herumgesprochen: Ecopop löst keine Umweltprobleme und ist neokolonialistisch. Vor allem aber schadet die Initiative mit ihrer starren Quote der Wirtschaft und den Arbeitnehmenden. Bei einer Beschränkung der Zuwanderung auf 0.2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung würden die Arbeitgeber mehr KurzaufenthalterInnen ins Land holen. Diese sind rechtlich schlechter gestellt. Die Arbeitgeber können ihnen einfacher tiefe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen diktieren.
</p><p>Dass dies allen Arbeitnehmenden schaden würde, weil auch ihre Löhne und Arbeitsbedingungen unter Druck kämen, zeigt der Blick auf ein trauriges Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte - das Saisonnierstatut: Unter dem früher geltenden Kontingentsystem verdienten Saisonniers fast 15 Prozent weniger als Arbeitskräfte mit Schweizer Pass. Branchen mit vielen Saisonniers entwickelten sich zu eigentlichen Tieflohnbranchen. Nicht zuletzt dank des Freizügigkeitsabkommens konnte dieser Trend in den letzten Jahrzehnten gebrochen werden.
</p><p>Mit Ecopop würde das Freizügigkeitsabkommen hinfällig. Gerade Kurzaufenthalter und Grenzgänger hätten kein Anrecht mehr auf Familiennachzug. Das wäre eine Rückkehr zu Verhältnissen, wie unter dem Saisonnierstatut, als Familien auseinandergerissen wurden und Kinder hier illegal und versteckt leben mussten. Migrantinnen und Migranten würden wieder Arbeitnehmende zweiter Klasse, in ständiger Angst, mit der Arbeitsstelle auch das Aufenthaltsrecht zu verlieren. Sie wären dem Druck der Arbeitgeber noch stärker ausgesetzt. Ohne ausländische Arbeitskräfte gerieten die Sozialwerke in Schieflage und wichtige Branchen (Bau, Gesundheitswesen, Pflege) würden kaum mehr funktionieren.
</p><p>Ohne Personenfreizügigkeit würden auch die Flankierenden Massnahmen hinfällig. Sie sollen garantieren, dass alle, die in der Schweiz arbeiten, gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten und sehen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten vor. Ein Ja zu Ecopop öffnet Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor. Ohne geregelte Beziehungen zur EU würden zudem Schweizer Firmen gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz massiv benachteiligt. Ihre Produkte würden teurer, Auslagerungen ins Ausland, Kostensenkungsprogramme und damit Arbeitsplatzabbau wären die Folge.
</p><p>Ecopop gefährdet den Werkplatz Schweiz und führt zu prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen. Deshalb bekämpfen alle grossen Arbeitnehmendenorganisationen die Initiative mit einer gemeinsamen Kampagne. Der <a href="http://nein-zu-ecopop.ch/index.php/veranstaltungen.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Aktionstag vom 15. November</a> läutet deren Schlussspurt ein. Jede Unterstützung ist nötig und willkommen. Denn trotz eher positiver Umfragewerte ist das Nein zu Ecopop noch lange nicht in trockenen Tüchern. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2039</guid><pubDate>Fri, 24 Oct 2014 16:58:00 +0200</pubDate><title>Sichere Löhne und Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sichere-loehne-und-arbeitsplaetze</link><description>SGB-Gremien sollen Stossrichtung für weiteres Vorgehen festlegen
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kongressdelegierten haben beinahe einstimmig einen „Leitantrag Sichere Löhne und Arbeitsplätze – mehr Schutz, gegen Abschottung“ verabschiedet. Dieser Antrag des SGB-Vorstandes nimmt die Anliegen mehrerer Anträge auf, so derjenigen der CGAS und der Unia auf Lancierung einer Volksinitiative zum Schutz vor Kündigung, des VPOD auf Lancierung einer Streichungsinitiative (der Bestimmungen in Folge der „Masseneinwanderungsinitiative“) und des Gewerkschaftsbundes Tessin auf Lancierung eines Referendums, wenn ein künftiges Abkommen mit der EU keine genügenden Schutzmassnahmen für die Arbeitnehmenden vorsieht.
</p><p>Der Leitantrag will diese Vorschläge eingehend prüfen. Die SGB-Gremien sollen je nach Entwicklung das weitere entsprechende Vorgehen festlegen. SIT, Unia und VPOD stimmten dem Vorgehen zu. SIT verlangte erfolgreich, dass der Entscheid über die Lancierung einer Kündigungsschutz-Initiative bis spätestens an der vierten Delegiertenversammlung nach dem Kongress zu fällen sei.
</p><p>Der Leitantrag spricht sich aus für:</p><ul><li>die Sicherung der bilateralen Verträge</li><li>das Prinzip der Nichtdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt</li><li>einen entschiedenen Kampf gegen Ecopop und</li><li>einen besseren Schutz der Berufstätigen (Schutz der Löhne, gegen Kündigungen und prekäre Arbeitsformen)</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2028</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2014 13:25:00 +0200</pubDate><title>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zieht durchzogene Bilanz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-praesident-paul-rechsteiner-zieht-durchzogene-bilanz</link><description>55. ordentlicher SGB-Kongress eröffnet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">SGB-Präsident Paul Rechsteiner hat in seiner Eröffnungsrede zum 55. ordentlichen SGB-Kongress am Donnerstag im Berner Kursaal eine durchzogene Bilanz der letzten Kongressperiode präsentiert. Positiv wertete er Fortschritte bei den Mindestlöhnen und der Ausweitung des Schutzes der Arbeitnehmenden durch Gesamtarbeitsverträge (GAV). Als grössten Negativpunkt führte Rechsteiner die Annahme der sogenannten Masseneinwanderungsinitiative an.</p><h3 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Einiges bewirkt</h3><p class="Text">Wer nur auf die Ergebnisse schaue, müsse auch bei den Volksabstimmungen der letzten vier Jahre aus gewerkschaftlicher Sicht eine negative Bilanz ziehen, sagte Rechsteiner. Er führte die Ablehnung der Mindestinitiative ebenso an wie der Initiative für mindestens sechs Wochen Ferien von Travail Suisse, der Steuergerechtigkeitsinitiative, der 1:12-Initiative und der Initiative für eine öffentliche Krankenkasse. Jedoch seien all diese Initiativen nicht &nbsp;vergeblich gewesen: „Schlimmstenfalls blieb ein Erfolg aus. Im besseren Fall haben sie unabhängig vom Ergebnis an der Urne einiges bewirkt.“</p><p class="Text">Dies gelte besonders für die Mindestlohinitiative. Trotz ihrer Ablehnung sei es gelungen, die Marke von 4000 Franken zu setzen. in den Vertragsverhandlungen „kam es dank unserer Mindestlohnkampagne zu eigentlichen Durchbrüchen. Die Gewerkschaften haben die Aufgabe, die Lohn- und Lebensverhältnisse der Menschen zu verbessern. Gemessen an diesem Ziel war die Mindestlohnkampagne ein grosser Erfolg.“</p><p class="Text">Kritischer wertete Rechsteiner die knappe Niederlage bei der Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten in Tankstellenshops. Rückblickend zeige sich, „dass es nicht nur um ein paar Tankstellen ging.“ Das Sonntagsarbeitsverbot werde zum Beispiel im Outlet Landquart trotz klarer Rechtslage und eines Bundesgerichtsentscheids „schon gar nicht mehr durchgesetzt, ein im schweizerischen Rechtsstaat einmaliger Vorgang.“</p><h3 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Grosses Thema 9. Februar</h3><p class="Text">Alle Abstimmungen der letzten vier Jahre stünden aber im Schatten des Ja zur sogenannten Masseneinwanderungsinitiative der SVP am 9. Februar. „So knapp dieses Ja ausfiel, so schwerwiegend sind die Folgen für die Schweiz und ihre Zukunft, aber auch für die Arbeitnehmenden und die Gewerkschaften.“ Die Position des SGB nach dem 9. Februar lasse sich in drei Punkten zusammenfassen: „Erstens halten wir an den bilateralen Verträgen unter Einschluss der Personenfreizügigkeit fest. Es braucht geregelte Beziehungen zur EU. Zweitens bekämpfen wir jede neue Diskriminierung. Ein neues Saisonnierstatut kommt für uns nicht in Frage. Und drittens braucht es mehr und nicht weniger Schutz für die Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz.“ Die Frage des Wie weiter? nach dem 9. Februar gehöre zu den grossen Themen dieses Kongresses. </p><p class="Text">Als positive Entwicklung würdigte der SGB-Präsident, dass der Abdeckungsgrad durch Gesamtarbeitsverträge weiter verbessert werden konnte, ebenso die Einführung der Solidarhaftung und besserer Regeln gegen Scheinselbständigkeit. Auch die erstmals in der Schweiz eingeführte Sozialplanpflicht im neuen Sanierungsrecht und die Ratifizierung von Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, wie zum Beispiel zum Schutz der Hausangestellten, erwähnte Rechsteiner als Positivpunkte.</p><h3 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Treten an Ort</h3><p class="Text">Problematischer sei das „Treten an Ort beim Kündigungsschutz für Mitglieder von Personalkommissionen und gewerkschaftliche Vertrauensleute“, aber auch bei der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau. Bei den Sozialversicherungen stelle die AHVplus-Initiative „das Gegenprojekt zu den Sozialabbauvorschlägen aus dem Bundeshaus“ dar. Als „bemerkenswerte Arbeitskämpfe“ erwähnte Rechsteiner die Streiks bei Novartis in Nyon und Merck Serono in Genf sowie auf der Grossbaustelle des neuen SBB-Durchgangsbahnhofs in Zürich.</p><h5 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media 2360 - - "TEXT, Kongressrede Paul Rechsteiner Beginn red 01, Kongressrede_Paul_Rechsteiner_Beginn_red_01.pdf, 1.5 MB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2020</guid><pubDate>Tue, 14 Oct 2014 10:16:00 +0200</pubDate><title>Ecopop schadet allen Arbeitnehmenden in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ecopop-schadet-allen-arbeitnehmenden-in-der-schweiz</link><description>Gemeinsame Aktion von Gewerkschaften und Arbeitnehmendenverbänden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Ecopop-Initiative erhöht den Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen, führt zu Arbeitsplatzverlust und neuer Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deshalb sagen die Gewerkschaften und Angestelltenverbände geschlossen Nein zu Ecopop.</p><p>Die Ecopop-Initiative ist für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz gefährlich. Sie will die Zuwanderung auf 0.2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung beschränken. Das führt unweigerlich dazu, dass die Arbeitgeber viel mehr KurzaufenthalterInnen ins Land holen werden. Diese sind rechtlich schlechter gestellt. Skrupellose Arbeitgeber können ihnen einfacher tiefe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen diktieren. Das schadet allen Arbeitnehmenden: Auch ihre Löhne und Arbeitsbedingungen kämen unter Druck.
</p><p>Die Initiative ist für die Arbeitnehmenden auch gefährlich, weil sie Arbeitsplätze gefährdet. Denn Ecopop würde die bilateralen Verträge endgültig zu Fall bringen. Ohne geregelte Beziehungen zur EU würden Schweizer Firmen gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz massiv benachteiligt. Ihre Produkte würden deshalb teurer. Auslagerungen ins Ausland, Kostensenkungsprogramme und damit Arbeitsplatzabbau wären die Folge.
</p><p>Ecopop ist auch unmenschlich. Die Initiative macht Migrantinnen und Migranten zu Arbeitnehmenden zweiter Klasse. Sie müssten in ständiger Angst leben, mit dem Verlust der Arbeitsstelle auch das Aufenthaltsrecht zu verlieren. Dem Druck der Arbeitgeber wären sie so noch stärker ausgesetzt. Ausländische Arbeitskräfte zu Sündenböcken für hausgemachte Probleme zu machen, ist auch kurzsichtig. Denn ohne sie gerieten die Sozialwerke in Schieflage und wichtige Branchen (Bau, Gesundheitswesen, Pflege) würden kaum mehr funktionieren.
</p><p>Aus diesen Gründen haben sich alle grossen Arbeitnehmendenorganisationen zusammengetan, um Ecopop mit einer gemeinsam finanzierten Kampagne zu bekämpfen. Mit einer Aktion auf dem Bundesplatz zeigten am Dienstag die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse und ihre Mitgliedsverbände, die Lehrerverbände LCH und SER (Romandie), der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, der KV Schweiz sowie die Angestellten Schweiz, dass sie Seite an Seite für ein Nein zu Ecopop am 30. November kämpfen.
</p><h5>Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media 2331 - - "TEXT, 141013 Redebeitrag Medienanlass SGB Vania Alleva 02, 141013_Redebeitrag_Medienanlass_SGB_VaniaAlleva_02.pdf, 21 KB"&gt;Vania Alleva, SGB-Vizepräsidentin&lt;/media&gt; und Unia Co-Präsidentin</li><li>&lt;media 2332 - - "TEXT, 141014 Rede Kurt Regotz Ecopop de 01, 141014_Rede_Kurt_Regotz_Ecopop_de_01.pdf, 17.0 KB"&gt;Kurt Regotz, Präsident Syna&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2333 - - "TEXT, 141014 NEIN ZU ECOPOP LCH-SER 01, 141014_NEIN_ZU_ECOPOP_LCH-SER_01.pdf, 142 KB"&gt;Beat Zemp, Präsident LCH&lt;/media&gt; und Präsident der Ebenrainkonferenz (Zusammenschluss der Arbeitnehmerorganisationen)</li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><p>Fotos der Aktion finden Sie auf dem <a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157648695955576/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">SGB-Flickr-Account</a>.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2019</guid><pubDate>Thu, 09 Oct 2014 11:14:00 +0200</pubDate><title>1. November - Kundgebung gegen Ecopop und für eine solidarische Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/1-november-kundgebung-gegen-ecopop-und-fuer-eine-solidarische-schweiz</link><description>Gewerkschaften und Angestelltenverbände bekämpfen Ecopop

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ecopop ist Gift für die Schweiz. Ecopop ist insbesondere Gift für eine faire Arbeitswelt in der Schweiz. Ecopop ist eine Radikalkur – und blind. Denn ein Ja zu Ecopop bedeutete: Die Arbeitgeber können vermehrt auf Kurzaufenthalter und Grenzgänger, also auf prekärst Beschäftigte, ausweichen. Folge: der Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen würde noch mehr zunehmen. Und die Bilateralen würden definitiv beerdigt. Die Schweiz braucht aber geregelte Beziehungen zu Europa.
</p><p>Die Gewerkschaften und die Angestelltenverbände wehren sich gegen diese blinde und zerstörerische Logik von Ecopop. Gewerkschaften und Angestelltenverbände wollen mehr Schutz am Arbeitsplatz – und nicht dessen Demontage. Und sie treten für gleiche Rechte für alle an. Deshalb bekämpfen sie Ecopop. Und deshalb rufen sie auch alle auf: Nehmt teil an der 
</p><p>&lt;media 2324 - - "TEXT, Flyer Demo d, Flyer_Demo_d.pdf, 510 KB"&gt;<b>Kundgebung für eine solidarische Schweiz</b>&lt;/media&gt;
</p><p><b>Samstag, 1. November 2014, 14.30 Bundesplatz Bern</b></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1721</guid><pubDate>Fri, 19 Sep 2014 11:52:00 +0200</pubDate><title>Lücken im Lohnschutz schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/luecken-im-lohnschutz-schliessen</link><description>Bundesrat will Flankierende Massnahmen stärken: Wichtiges Bekenntnis zum Lohnschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Flankierenden Massnahmen stärken will. Dieses Bekenntnis zum Lohnschutz ist wichtig. Denn in der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Vorschläge des Bundesrats gehen zwar in die richtige Richtung, genügen aus Sicht des SGB jedoch noch nicht, um die Löhne in der Schweiz wirksam zu schützen.
</p><p>Die Flankierenden Massnahmen haben heute zu viele Lücken. Deshalb ist es richtig, dass der Bundesrat die Sanktionen verschärfen und die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erleichtern will. Dank den höheren Sanktionen kommen Lohndrücker-Firmen stärker unter Druck. Und die Ausdehnung der Allgemeinverbindlicherklärung macht es einfacher, das Schweizer Lohnniveau über Mindestlöhne durchzusetzen.
</p><p>Leider lässt der Bundesrat aber grosse Lücken offen. Insbesondere kann auch in Zukunft nicht gegen Firmen vorgegangen werden, die keine Kaution leisten. Damit wird es schwierig, ausgesprochene Bussen auch tatsächlich einzukassieren. Ungenügend ist weiterhin auch die Situation bei Arbeitsunterbrüchen und Baustellensperrungen. Verschiedene Kantone weigern sich heute, diese Instrumente einzusetzen. Damit können Firmen auch bei Verletzungen der Mindestarbeitsbedingungen ungehindert weiterarbeiten. Sind die Firmen einmal abgezogen, wird die Durchsetzung von Bussen schwierig. Kontrolleure würden ein wirksames Instrument erhalten, Lohndrücker-Firmen zur Leistung der Schweizer Löhne zu zwingen. Der SGB wird sich dafür stark machen, dass diese Lücken beim Lohnschutz geschlossen werden. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1566</guid><pubDate>Wed, 09 Jul 2014 09:33:00 +0200</pubDate><title>Lohndumping ist Realität – Mindestarbeitsbedingungen sind durchzusetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndumping-ist-realitaet-mindestarbeitsbedingungen-sind-durchzusetzen</link><description>Observatoriumsbericht zur Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl die Flankierenden Massnahmen grundsätzlich sehr mächtige Instrumente gegen Lohndruck und Arbeitgeber-Missbräuche sind, ist Lohndumping in der Schweiz leider eine Realität. Gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Observatoriumsbericht wurde etwa bei ansässigen AusländerInnen ohne überobligatorische Ausbildung sowie bei Arbeitskräften mit Tertiärabschluss Lohndruck festgestellt. Und bei Kontrollen im Rahmen der FLAM werden in verschiedenen Branchen immer wieder Lohndumping festgestellt.
</p><p>In Branchen wie dem Bau oder der Reinigung, die allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen kennen, können die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern für Lohndumping gebüsst werden. Schwarze Schafe unter den Arbeitgebern finden jedoch immer wieder neue, quasi-kriminelle Wege, die Lohnvorgaben zu unterlaufen. Deshalb müssen die Kontrolleure bei gravierenden Fällen Arbeitsunterbrüche verfügen, um die Dumpingfirmen zur sofortigen Änderung ihrer Geschäftspraxis zu zwingen.
</p><p>In anderen Branchen wie dem Gartenbau, dem Detailhandel mit Kleidern und Schuhen, aber auch bei MusikerInnen oder freien JournalistInnen, kann Lohndumping derzeit nichts entgegengesetzt werden, weil sie keine GAV mit Mindestlöhnen haben. Arbeitgeber dieser Branchen müssen deshalb solche GAV abschliessen, die überhaupt erst effiziente Kontrollen ermöglichen.
</p><p>Die Vorschläge des Bundesrats zur Umsetzung der „Masseneinwanderungs-Initiative“ würden das Lohndumping und die in der Abstimmung zum Ausdruck gebrachten Sorgen zahlreicher Stimmberechtigter um Löhne und Arbeitsplätze noch verstärken. Wie die Vergangenheit zeigte, verdienten Saisonniers und Grenzgänger unter dem alten Kontingentssystem deutlich weniger als die Schweizer Arbeitnehmenden (-13,6%, resp. -7,2%). Das ist ein deutlicher Hinweis auf Lohndruck. Im neuen Kontingentssystem soll für Tätigkeiten bis 3 Monate der Marktzugang offenbleiben. Profitieren würden ausländische Firmen und Temporärbüros. Doch gerade in diesen kurzfristigen Jobs fliegen heute regelmässig krasse Lohndumping-Fälle auf.
</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt und Schweizer Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Dieses Prinzip muss mit nicht-diskriminierenden Mindestarbeitsbedingungen und effizienten Flankierenden Massnahmen durchgesetzt werden. So sollen Schweizer Arbeitgeber nur Personal im Ausland holen, wenn sie in der Schweiz keine Arbeitskräfte finden. Ausserdem braucht es Massnahmen gegen die Diskriminierung von älteren Arbeitnehmenden sowie Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies trägt dazu bei, dass etwa im Gesundheitswesen die Verweildauer im Beruf erhöht und so der Bedarf nach neuen Fachkräften gesenkt werden kann. Weiter müssen die Arbeitgeber für die Gesundheit am Arbeitsplatz stärker in die Pflicht genommen werden.
</p><h5>Auskünfte: &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1556</guid><pubDate>Fri, 27 Jun 2014 10:55:00 +0200</pubDate><title>Unzulässige Hausverbote leisten Lohndumping Vorschub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/unzulaessige-hausverbote-leisten-lohndumping-vorschub</link><description>Zutrittsrecht der Gewerkschaften zu Betrieben</description><content:encoded><![CDATA[<p>Den Gewerkschaften kommt in der Durchsetzung von Gesamtarbeitsverträgen und flankierenden Massnahmen eine gewichtige Rolle hinzu. So war es letzten Herbst im Durchgangsbahnhof Löwenstrasse in Zürich die Gewerkschaft Unia, welche aufdeckte, dass dort dutzende Polen zu unhaltbaren Arbeitsbedingungen als Scheinselbständige beschäftigt wurden. Immer öfter wird den Gewerkschaften aber der Zutritt zu Betrieben verweigert. Aus diesem Grund hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) heute eine Tagung veranstaltet. Dabei wurde auch ein neues juristisches Gutachten präsentiert, das klarstellt: Gewerkschaften haben das Recht, Betriebsbesuche durchzuführen, etwa um den Angestellten Informationen zu GAV und Arbeitssicherheit zu übermitteln, aber auch um Arbeitskampf-Massnahmen vorzubereiten.
</p><p>Eigentlich ist die Sache klar: Missbrauch in Betrieben entdeckt man nur, wenn man hingeht. Bei zunehmender Flexibilisierung von Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und Temporärarbeit, Überstunden und allgemeiner Arbeitsintensivierung müssen die Gewerkschaften am Arbeitsplatz präsent sein können. Die Instanzen, die heute damit beschäftigt sind die Einhaltung von GAV, FLAM oder Arbeitsgesetz zu kontrollieren, sind angesichts ihrer bescheidenen Mittel auf Hinweise der Gewerkschaften angewiesen. 
</p><p>Das Bundesgericht stellte 2011 diese wichtige Arbeit in Frage. Es gab in einem Urteil einem Restaurantbetreiber Recht, welcher GewerkschaftsmitarbeiterInnen vom Parkplatz des Restaurants weggewiesen hat. Sie wollten die Angestellten über den neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) und ihre daraus folgende Rechte informieren. 
</p><p>An der heutigen SGB-Tagung haben sich mehrere renommierte Experten über dieses Thema unterhalten. Gewürdigt wurde auch ein von Dr. iur. Marcel Niggli, Professor an der Universität Freiburg, vorgestelltes juristisches Gutachten. Er kommt darin zum Schluss, dass die Argumentation des Bundesgerichts korrekturbedürftig ist. Die in der Verfassung verankerte Koalitionsfreiheit besagt, dass Arbeitnehmende wie Arbeitgeber sich organisieren und zum Schutz ihrer Interessen in Vereinigungen zusammenschliessen dürfen. Demzufolge muss es Gewerkschaften auch erlaubt sein, zu den Angestellten hinzugehen. Dies auch dann, wenn dazu eine Baustelle oder ein Betrieb betreten und allenfalls Hausfriedensbruch begangen werden muss. 
</p><p>Der SGB fordert die Arbeitgeber, die Grundrechte der ArbeitnehmerInnen zu respektieren und die Arbeit der Gewerkschaften nicht länger zu behindern. </p><ul><li><span>&lt;media 1906 - - "TEXT, SGB-Tagung Zutrittsrechte deutsch Download, SGB-Tagung_Zutrittsrechte_deutsch_Download.pdf, 91 KB"&gt;Programm der SGB-Juristen-Tagung „Zutritts- und Informationsrechte von Gewerkschaften“&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 2088 - - "TEXT, Gutachten Hausverbot FINAL4, Gutachten_HausverbotFINAL4.pdf, 361 KB"&gt;Gutachten betreffend Hausverbote und gewerkschaftliche Tätigkeit von Dr. iur. Marcel Niggli&lt;/media&gt;</span></li></ul><p>&nbsp;</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB</span><span><a name="Text10">, </a></span><span>079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1552</guid><pubDate>Fri, 20 Jun 2014 15:11:00 +0200</pubDate><title>Bundesratsvorschläge sind schlecht für Löhne und Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesratsvorschlaege-sind-schlecht-fuer-loehne-und-arbeitsplaetze</link><description>Umsetzung der &quot;Masseneinwanderungsinitiative&quot;</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Entscheid des Bundesrates zur Umsetzung der „Masseneinwanderungsinitiative“ ist schlecht für die Berufstätigen in der Schweiz.</p><ul><li><span>Er steht im Widerspruch zu den Bilateralen Verträgen und gefährdet dadurch Löhne und Arbeitsplätze. Beispielsweise weil sich die Absatzmöglichkeiten der Exportwirtschaft verschlechtern (Wegfall des Abkommens über technische Handelshemmnisse usw.).</span></li><li><span>Er fördert sehr kurzfristige Anstellungen – insbesondere prekäre Temporärarbeit (Personalverleih) – und bevorzugt ausländische Firmen (Entsendungen), indem diese bis 90 Tage von den Beschränkungen ausgenommen sind. Lohndruck, tiefere Produktivität und generell schlechtere Arbeitsbedingungen sind die Folge.</span></li><li><span>Er führt zu mehr Schwarzarbeit und somit zu Druck auf die Arbeitsbedingungen, indem Schweizer Arbeitgeber die vorgängigen behördlichen Überprüfungen zu umgehen versuchen werden.</span></li></ul><p>Die Vorschläge des Bundesrats lehnen sich stark ans frühere Kontingentssystem an. Dessen Bilanz ist schlecht. Kontingente hielten die Schweizer Arbeitgeber nicht davon ab, so viele Arbeitskräfte aus dem Ausland zu holen wie sie wollten. Allenfalls auch schwarz. Lohndruck war unter dem alten System eine weit verbreitete Realität – fiel aber weniger auf, weil zahlreiche Arbeitgeber das Personal schwarz anstellten und zudem viel weniger kontrolliert wurde als heute mit den Flankierenden Massnahmen. 
</p><p>Der SGB setzt sich für sichere und gerechte Verhältnisse in der Schweiz ein. Eine Voraussetzung dafür sind die Bilateralen Verträge. Diese müssen erhalten werden. Eine Förderung von prekären Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen kommt für den SGB nicht in Frage. Das Abstimmungser-gebnis von 9. Februar ist auch ein Ausdruck von Sorge über die Sicherheit der Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz. Deshalb braucht es mehr Schutz und Stabilität.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1534</guid><pubDate>Fri, 23 May 2014 15:14:00 +0200</pubDate><title>Aus Rückschlägen lernen und die Kräfte neu bündeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aus-rueckschlaegen-lernen-und-die-kraefte-neu-buendeln</link><description>DV-Eröffnungsrede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wir haben zwei schwierige Abstimmungssonntage hinter uns. Sie stellen die Gewerkschaftsbewegung vor grosse Herausforderungen.</p><p>Die beiden Abstimmungsniederlagen vom 9. Februar und vom 18. Mai stehen offensichtlich in einem Zusammenhang. Das Abstimmungsergebnis vom 18. Mai war sehr klar und das vom 9. Februar denkbar knapp. Trotzdem übersteigt der Entscheid vom 9. Februar in der Bedeutung jenen vom 18. Mai bei weitem. Mit dem 9. Februar hat sich in der Schweiz vieles fundamental verändert. Nicht nur für den Abstimmungsentscheid vom 18. Mai.
</p><h3><b>Mindestlohninitiative: Absturz an der Urne – Erfolg als Lohnkampagne</b></h3><p>Beginnen wir aber mit der Mindestlohninitiative. Es gibt verschiedene Gründe für das schlechte Resultat, und wir tun gut daran, das Ganze aus Distanz noch einmal gründlich anzuschauen. Schon heute steht aber fest, dass das Klima der Verunsicherung nach dem 9. Februar und vor allem die Angst vor dem Verlust von Arbeitsplätzen der Initiative schwer geschadet haben. Es ist kein Zufall, dass der Absturz der Initiative in den Umfragen mit dem 9. Februar begann. 
</p><p>Trotz des schlechten Abstimmungsresultats war die Mindestlohninitiative nicht einfach ein Misserfolg. Der Pleite an der Urne stehen die Erfolge der Initiative als Lohnkampagne gegenüber. Wir stehen vor dem Paradox grosser Erfolge im Kampf gegen tiefe Löhne und einem eklatanten Misserfolg in der Volksabstimmung. 
</p><p>Erste Lehren liegen im Rückblick auf der Hand. Wir waren uns von Anfang an bewusst, dass ein schweizweiter Mindestlohn von 4000 Franken eine kühne Forderung war. Wenigstens gemessen an normalen helvetischen Verhältnissen. Auch wenn die Initiative erst 2018 in Kraft getreten wäre. Bei der Lancierung der Initiative waren seit unserer ersten nationalen Lohnkampagne „Keine Löhne unter 3000 Franken“ noch nicht einmal zehn Jahre verstrichen. - Im Rückblick ist klar, dass 4000 Franken im Monat oder 22 Franken pro Stunde trotzdem die richtige Forderung war. Denn es waren diese Werte, die für die Schweiz im Kampf gegen zu tiefe Löhne die entscheidenden Marken setzten. Wir kämpfen ja für anständige Löhne, und nicht für Löhne, die in der Nähe des reinen Existenzminimums liegen.
</p><p>Bei der Ausgestaltung der Initiative wäre es aber im Rückblick wohl gescheiter gewesen, wenn wir die wichtigsten Ausnahmen schon in der Initiative selber formuliert hätten. Zu denken ist beispielsweise an die Jungen, aber auch an die Möglichkeit regionaler Abstufungen. In der öffentlichen Diskussion waren das Punkte, gegen die kaum anzukommen war.&nbsp; 
</p><p>Vertiefte Überlegungen braucht es aber vor allem auch zum Verhältnis einer Kampagne zum Instrument der Volksinitiative. Bei den Sozialversicherungen gibt es zu den Volksrechten kaum Alternativen. Bei den Löhnen ist das anders. Immerhin: Mit der Mindestlohninitiative als grosser nationaler Lohnkampagne haben wir in vielen Tieflohnbranchen enorme praktische Erfolge erzielt, die wir sonst so kaum erreicht hätten. Die Stärke einer Gewerkschaft misst sich in erster Linie an den konkreten Erfolgen für die Lohnabhängigen. Gerade hier lassen sich die Resultate der Mindestlohnkampagne mehr als sehen. Trotzdem bleibt gerade nach dem 18. Mai die Feststellung, dass bei einer Volksinitiative auch andere Dinge zu berücksichtigen sind als die Wucht einer gut begründeten Forderung. 
</p><p>Lohnpolitisch geht es in den kommenden Jahren in erster Linie um die Weiterentwicklung der Gesamtarbeitsverträge. Das ist eine Herausforderung für uns, unsere Verbände, aber auch der Test, was das Bekenntnis der Gegner der Volksinitiative zur Sozialpartnerschaft effektiv wert ist. Auf diesem Feld der Gesamtarbeitsverträge wollen und müssen wir weiterkommen. Möglichkeiten dazu gibt es viele.
</p><p>Als lohnpolitische Priorität der kommenden Jahre ist auch der Kampf gegen die Lohndiskriminierung der Frauen gesetzt. Diese Delegiertenversammlung wird erste Weichen stellen. 
</p><h3><b>Kein Rückfall in überwunden geglaubte Zeiten</b></h3><p>Sind wir lohnpolitisch also trotz der hohen Abstimmungsniederlage vom 18. Mai über alles gesehen auf Kurs, sieht es bei den Folgen des 9. Februar kritischer aus. An vielen Orten ist der Kompass für eine wirtschaftlich und sozial erfolgreiche Schweiz verloren gegangen. Mit den Kontingenten und rechtlosen Kurzaufenthaltern droht der Rückfall in längst überwundene Zeiten. Deshalb ist es so wichtig, dass wir frühzeitig Klarheit über die Haltung der Gewerkschaften schaffen. 
</p><p>Das sind die Positionen, die wir dieser Delegiertenversammlung vorschlagen: Wir wollen geregelte Beziehungen der Schweiz zur EU. Deshalb verteidigen wir die bilateralen Verträge. Wir kämpfen gegen die Diskriminierung. Deshalb kommt ein neues Saisonnierstatut mit Arbeitskräften ohne Rechte für uns nicht in Frage. Und es braucht einen wirksamen Lohnschutz. Auch zum Schutz der Arbeitsplätze.
</p><p>Deshalb werden wir die Ecopop-Initiative aktiv bekämpfen. Sie würde nach dem 9. Februar alles noch viel schlimmer machen. Das Nein zu Ecopop öffnet dagegen den Weg für einen neuen Entscheid über die Bilateralen. Was wir am 9. Februar erlebt haben, darf nicht noch einmal passieren. Auch wir haben vor dem 9. Februar nicht das getan, was möglich gewesen wäre. Gegen aussen, aber vor allem auch gegen innen. Gegen Ecopop braucht es eine viel offensivere Gewerkschaftskampagne. Mit einer solchen Kampagne können wir auch aufzeigen, welche schlimmen Folgen es für alle hat, wenn in der Schweiz Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass wieder schlechter behandelt und bezahlt werden. 
</p><p>Wir stehen vor grossen Herausforderungen, bei den Renten, bei den Löhnen, beim Kampf gegen Diskriminierung. Diese Delegiertenversammlung ist die letzte vor dem Kongress im Oktober. Gerade in unübersichtlichen und schwierigen Zeiten ist es entscheidend, welche Weichen wir stellen, welche Themen die Gewerkschaften setzen. Der SGB-Kongress vom Oktober kommt im richtigen Zeitpunkt. 
</p><p>Schliesslich: Die Geschichte der sozialpolitischen Fortschritte ist mit Niederlagen gepflastert. Entscheidend sind auf lange Sicht nicht die Niederlagen, sondern die Fähigkeit, aus Rückschlägen zu lernen und die Kräfte neu bündeln. Für die grossen sozialen Ziele unserer Bewegung.
</p><h5>Weitere Dokumente zum Thema</h5><ul><li>&lt;media 2812&gt;Resolution der CGAS zuhanden der SGB-DV: Bilanz der Kampagne Milo-4000 Franken und Aussicht&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1468</guid><pubDate>Wed, 26 Mar 2014 14:00:00 +0100</pubDate><title>Weiterer Ausbau der Lohnschutzmassnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/weiterer-ausbau-der-lohnschutzmassnahmen-noetig</link><description>Bundesratsentscheid zu den Flankierenden Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Flankierenden Massnahmen stärken will. Dieses Bekenntnis zum Lohnschutz ist wichtig. Denn in der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Vorschläge des Bundesrats gehen zwar in die richtige Richtung, genügen aus Sicht des SGB jedoch noch nicht, um die Löhne in der Schweiz wirksam zu schützen.
</p><p>&nbsp;</p><p>Das Abstimmungsresultat vom 9. Februar zur SVP-Zuwanderungsinitiative ist Ausdruck einer weit verbreiteten Sorge um Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze. Deshalb muss der Lohnschutz ausgebaut werden. Dies gilt auch, wenn Kontingente eingeführt werden sollten. Denn anders als viele glauben, bringen Kontingente nicht mehr Lohnschutz. Die Erfahrungen mit dem früheren Kontingentssystem zeigen, dass damals der Lohnschutz völlig ungenügend &nbsp;war und deshalb in zahlreichen Sektoren eine Tieflohnpolitik betrieben werden konnte. Nur wirksame Lohnschutzmassnahmen, die auch tatsächlich durchgesetzt werden, können die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz schützen. 
</p><p>Die Flankierenden Massnahmen haben heute zu viele Lücken. Deshalb ist es richtig, dass der Bundesrat die Sanktionen verschärfen und die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erleichtern will. Dank den höheren Sanktionen kommen Lohndrücker-Firmen stärker unter Druck. Und die Ausdehnung der Allgemeinverbindlicherklärung macht es einfacher das Schweizer Lohnniveau über Mindestlöhne durchzusetzen.
</p><p>Leider lässt der Bundesrat aber grosse Lücken offen. Insbesondere kann auch in Zukunft nicht gegen Firmen vorgegangen werden, die keine Kaution leisten. Damit wird es schwierig, ausgesprochene Bussen auch tatsächlich einzukassieren. Unklar ist weiterhin auch die Situation bei Arbeitsunterbrüchen und Baustellensperrungen. Damit können Firmen auch bei Verletzungen der Mindestarbeitsbedingungen ungehindert weiterarbeiten. Sind die Firmen einmal abgezogen, wird die Durchsetzung von Bussen schwierig. Die Kontrolleure würden ein wirksames Instrument erhalten, Lohndrücker-Firmen zur Leistung der Schweizer Löhne zu zwingen. Der SGB wird sich dafür stark machen, auch diese Lücken beim Lohnschutz zu schliessen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1459</guid><pubDate>Tue, 11 Mar 2014 17:33:00 +0100</pubDate><title>Kontingente schützen vor gar nichts </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kontingente-schuetzen-vor-gar-nichts</link><description>Warum es jetzt mehr und nicht weniger Lohnschutz braucht


</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bereits fordern SVP-Politiker den Abbau der flankierenden Massnahmen. Das wäre eine verheerend - &nbsp;für alle Arbeitnehmenden.</p><p>Plötzlich kam auch die SVP mit dem Thema «Lohndruck». Plötzlich pries sie ihre Initiative «gegen Masseneinwanderung» als Schutz vor Lohndumping an. Wir Gewerkschaften warnten schon im Abstimmungskampf: Die SVP-Abschottungs-Initiative wird den Druck auf die Löhne und Arbeitsplätze sogar noch verstärken. Oder wie es ein Kollege ausdrückte: «Die SVP-Initiative hat mit dem Schutz der Löhne und Arbeitsplätze ungefähr so viel zu tun wie ein Krokodil mit einem Meerschweinchen.» Schlimmer noch, das zeigt sich jetzt, nach der Annahme der Initiative: Wenn es nach der SVP ginge, sollen die bisherigen Lohnschutz-Massnahmen sogar fallen. &nbsp;
</p><p>Plötzlich zeigt die SVP ihr wahres, arbeitnehmerfeindliches Gesicht. Der Bündner SVP-Migrationspolitiker Heinz Brand etwa verlangt nun einen Abbau der flankierenden Massnahmen. Und auch der freisinnige Gewerbeverbands-Direktor Hans-Ulrich Bigler kann sich – im Unterschied zu einem grossen Teil der Gewerblerbasis - gut vorstellen, ohne Flankierende, aber mit Kontingenten zu geschäften. 
</p><p>Eine Schweiz mit weniger Lohn- und Arbeitsplatzschutz wäre jedoch schlimm, denn schon heute hat der Lohnschutz Lücken. Die Schweiz braucht deshalb schärfere flankierende Massnahmen, und nicht schwächere. Nach dem Ja zur SVP-Abschottungsinitiative erst recht. 
</p><h3>Chinesen auf dem Bau?</h3><p>Die SVP-Initiative will zurück zu einer Kontingentwirtschaft. Doch Kontingente ohne flankierende Massnahmen schützen die Erwerbstätigen in der Schweiz in keiner Art und Weise. Ein Beispiel: Hätte die Bauwirtschaft Anrecht auf 20 000 Kontingente, ohne Auflagen, so könnten die Baumeister theoretisch 20 000 Chinesen zu Billiglöhnen einstellen. Die Arbeitnehmenden in der Schweiz hätten dann keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Löhne kämen unter Druck.
</p><p>Zwar will die SVP-Initiative, dass der Bundesrat &nbsp;bestimmen soll, wie viele Kontingente überhaupt vergeben werden. Die Realität aber ist anders, das wissen wir aus den frühen 1990er-Jahren. Damals gab es auch Kontingente in der Schweiz. Und es war die Wirtschaft, die beim Bundesrat Druck machte, damit sie so viele Arbeitskräfte aus dem Ausland holen konnte, wie sie brauchte.&nbsp; 
</p><p>Es ist alles andere als ein Zufall, dass damals die Einwanderung in die Schweiz so hoch war wie nie mehr seither. Über die Kontingente hinaus holten die Arbeitgeber damals zusätzliche Arbeitskräfte schwarz ins Land. Zum Beispiel für die Landwirtschaft. In der offiziellen Statistik sind diese schwarz geholten Saisonniers noch nicht mal aufgeführt.&nbsp;
</p><h3>Lohndumping fliegt auf</h3><p>Vor der Einführung der Personenfreizügigkeit und der &nbsp;flankierenden Massnahmen war Londumping ein weit verbreitetes Phänomen. Denn es gab keine Kontrollen in den Betrieben. Eine Studie der Uni Genf zeigt: Ein Saisonnier erhielt damals für die genau gleiche Arbeit fast 15 Prozent weniger Lohn als ein Schweizer. Auch die Löhne der Grenzgängerinnen und Grenzgänger waren tiefer. Erst mit &nbsp;den Flankierenden, mit den Lohnkontrollen und Bussen, besserte sich die Situation. 
</p><p>Heute fliegen Dumpingfälle auf. In den letzten Jahren verbesserten sich deshalb auch die Löhne der Grenzgänger. Das wirkt sich nicht nur positiv für sie selber aus. Es hilft allen Arbeitnehmenden in der Schweiz. Auch ihre Löhne geraten jetzt weniger unter Druck.
</p><h3>SVP gegen Lohnschutz</h3><p>Die Personenfreizügigkeit mit der EU führte dazu, dass die Arbeitgeber in der Schweiz vor allem Arbeitskräfte aus Ländern holten, in denen die Löhne und Arbeitsbedingungen ähnlich sind wie in der Schweiz. Beispielsweise aus Deutschland. Auch das kann sich ändern, wenn die SVP sich durchsetzt. Denn ihre Abschottungs-Initiative sagt nichts zu diesem Thema: Sie überlässt es den Firmen, wo auf der Welt sie ihre Arbeitskräfte holen wollen. 
</p><p>Bereits fordern SVP-Gewerbepolitiker und Arbeitgeber Felix Müri und SVP-Migrationspolitiker Brand asiatisches Personal fürs &nbsp;Gesundheits- und Pflegebereich. In den Schweizer Spitälern und Altersheimen sollen Chinesen und Philippinas arbeiten. Und das bestimmt zu deutlich tieferen Löhnen als sie heute im Gesundheitswesen üblich sind. Logische Folge: Der Lohndruck in der Branche steigt. 
</p><p>Der Arbeitnehmerschutz war der SVP schon immer ein Dorn im Auge. Blochers Partei war auch gegen die flankierenden Massnahmen gewesen. Deshalb schaut die Partei, dass die Arbeitgeber auch nach dem 9. Februar so viele Arbeitskräfte im Ausland holen können, wie sie wollen. SVP-Hardliner Luzi Stamm bietet schon an, dass der Bundesrat Grenzgänger von den Kontingenten ausnehmen könne. Dies, obwohl die SVP-Initiative das Gegenteil verlangt. 
</p><h3>Es braucht Bilaterale</h3><p>Wir Gewerkschaften werden einen Abbau des Lohnschutzes bekämpfen. Die Flankierenden müssen verschärft, nicht geschwächt werden. Wir akzeptieren auch keine Schlechterstellung der Arbeitnehmenden ohne Schweizer Pass. Wir bekämpfen die Einführung eines neuen Saisonnierstatuts, dieses hätte auch für die Schweizer Arbeitnehmenden verheerende Folgen. Auch ihre Löhne kämen heute, wie damals, unter Druck. Deshalb setzten wir uns für eine Weiterführung der bilateralen Verträge mit der EU ein. Ohne Bilaterale würde es Druck geben auf die Löhne und Arbeitsplätze in der Exportwirtschaft. Darunter würden schliesslich auch Verkäuferinnen leiden oder Maler. Denn als kleines Land verdient die Schweiz einen grossen Teil des Wohlstands im Geschäft mit dem Ausland. Und das soll auch so bleiben.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1435</guid><pubDate>Tue, 11 Feb 2014 12:03:00 +0100</pubDate><title>Umsetzung der SVP-Initiative darf nicht zu Lohndruck und Arbeitsplatzabbau führen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/umsetzung-der-svp-initiative-darf-nicht-zu-lohndruck-und-arbeitsplatzabbau-fuehren</link><description>Brief der Gewerkschaften an den Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften sind tief besorgt über die Folgen der Annahme der Initiative „gegen die Masseneinwanderung“. Die Umsetzung ist für die Arbeitnehmenden mit grossen Risiken verbunden. Es droht der Abbau von Arbeitsplätzen und von bestehenden Lohnschutzmassnahmen. In einem gemeinsamen Brief an den Bundesrat haben deshalb die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse sowie deren zwei grössten Verbände Unia und Syna am Dienstag aufgezeigt, nach welchen Grundsätzen die Politik die Initiative umsetzen muss, damit die Interessen der Arbeitnehmenden nicht unter die Räder kommen.
</p><p>Der Wegfall der Bilateralen Verträge mit der EU würde Zehntausende von exportorientierten Arbeitsplätzen gefährden. Auch drohen die Löhne unter zusätzlichen Druck zu geraten, wenn bestehende Lohnschutzmassnahmen ab- statt ausgebaut werden. Ausserdem droht den ansässigen Arbeitnehmenden ohne Schweizer Pass bei der wortgetreuen Umsetzung der Initiative eine massive Diskriminierung. 
</p><p>Die unterzeichnenden gewerkschaftlichen Dachorganisationen und Einzelverbände fordern den Bundesrat deshalb auf, bei der Umsetzung der Initiative folgende Grundsätze zu beachten:</p><ul><li><span>Der Bundesrat muss das Prinzip der Nichtdiskriminierung hochhalten. Die Beschränkung des Aufenthalts, des Zugangs zur sozialen Sicherheit und des Familiennachzugs für ansässige Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass käme einem enormen gesellschaftlichen Rückschritt gleich. Es darf kein menschenunwürdiges Kontingentssystem geschaffen werden. Ein neues Saisonnier-Statut kommt nicht in Frage.</span></li><li><span>Die Sorgen der Arbeitnehmenden um ihre Löhne und Arbeitsbedingungen wurden zu wenig ernst genommen. Mit der Annahme der Initiative werden nun auch die bestehenden Massnahmen zum Schutz der hiesigen Arbeitsbedingungen in Frage gestellt. Um sicher zu stellen, dass in der Schweiz auch in Zukunft Schweizer Löhne bezahlt werden, muss sich der Bundesrat für mehr statt weniger Lohnschutz einsetzen. Nur so sind die Arbeitsplätze sicher vor Dumpingkonkurrenz.</span></li><li><span>Schliesslich muss der Bundesrat alles unternehmen, um die Bilateralen Verträge zu sichern. Ohne stabile und geregelte Verhältnisse mit dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz droht zusätzlicher Lohndruck und der Verlust von Arbeitsplätzen.</span></li></ul><p>Nur unter Einhaltung dieser Grundsätze, kann die Initiative umgesetzt werden, ohne dass die Arbeitnehmenden die Zeche für die Zustimmung zur SVP-Initiative bezahlen müssen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</span></li><li><span>Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse, 079 743 90 05</span></li><li><span>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Vize-Präsidentin SGB, 079 620 11 14</span></li><li><span>Kurt Regotz, Präsident Syna, 079 617 62 94</span></li><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1432</guid><pubDate>Sun, 09 Feb 2014 14:56:00 +0100</pubDate><title>SVP-Initiative mit scharfen Flankierenden Massnahmen umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/svp-initiative-mit-scharfen-flankierenden-massnahmen-umsetzen</link><description>Eidg. Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt vom Ja zur SVP-Zuwanderungsinitiative mit grosser Sorge Kenntnis. Das Abstimmungsresultat ist Ausdruck einer weit verbreiteten Angst um Löhne, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen. Doch die Initiative ist untauglich, die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz zu schützen. Eine wortgetreue Umsetzung der Initiative könnte die Probleme der Arbeitnehmenden noch verschärfen. Deren Ängste müssen jedoch endlich ernst genommen werden. Der SGB fordert deshalb eine Umsetzung der Initiative, die den Lohnschutz substanziell verbessert und die Bilateralen Verträge I nicht gefährdet.
</p><p>Zur besseren Kontrolle der Zuwanderung müssen die Flankierenden Massnahmen deutlich verschärft werden, etwa durch tiefere Hürden zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, durch mehr Kontrollen und griffige Sanktionen. Nur so kann durchgesetzt werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und Schweizer Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden. Geschützt werden müssen auch die ansässigen Arbeitskräfte ohne Schweizer Pass. Eine Beschränkung des Aufenthalts, des Zugangs zur sozialen Sicherheit und des Familiennachzugs und damit die kollektive Entrechtung dieser für die Schweiz wichtigen Arbeitskräfte wird der SGB bekämpfen.
</p><p>Mit grossem Engagement wird sich der SGB zudem für die Mindestlohn-Initiative einsetzen, die am 18. Mai zur Abstimmung gelangt. Mit einem Ja können die Stimmberechtigten eine erste Leitplanke für einen besseren Lohnschutz setzen. Denn ein gesetzlicher Mindestlohn bietet den besten Schutz vor Lohndumping und schiebt skrupellosen Arbeitgebern einen Riegel, die ausländische Arbeitskräfte zu Hungerlöhnen rekrutieren.
</p><p>Der SGB wird bei der Umsetzung der Initiative im Übrigen auf Lösungen drängen, die nicht zur Kündigung der Bilateralen Verträge I führen. Deren Fall hätte nämlich fatale Folgen für die Schweizer Exportwirtschaft: Zehntausende Stellen wären gefährdet.
</p><p>Mit Genugtuung nimmt der SGB Kenntnis von den Resultaten zu den zwei anderen eidgenössischen Vorlagen. Mit dem Ja zur FABI-Vorlage wird die künftige Finanzierung der Schiene auf eine tragfähige Basis gestellt. Und mit dem Nein zur Initiative „Abtreibung ist Privatsache“ wurde ein gesellschaftspolitischer Rückschritt verhindert.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</span></li><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1417</guid><pubDate>Fri, 24 Jan 2014 11:47:00 +0100</pubDate><title>Kampf gegen Lohndumping nicht sabotieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kampf-gegen-lohndumping-nicht-sabotieren</link><description>NEIN zur SVP-Abschottungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Debatte über die Zuwanderung in die Schweiz läuft heiss. Im Zentrum des medialen Interesses: Der sogenannte Dichtestress mit überfüllten Zügen, explodierenden Mietzinsen, zersiedelter Landschaft und Lohndumping. Genau für diese Probleme bietet die SVP-Abschottungsinitiative keine Lösung. Im Gegenteil: Die Annahme der Initiative würde insbesondere den Kampf gegen Lohndumping erschweren und um Jahre zurückwerfen. Die SVP-Abschottungsinitiative ist damit die denkbar schlechteste Art, den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt zu regulieren. 
</p><p>Aus Gewerkschaftssicht ist klar: Die tatsächlichen Probleme des Schweizer Arbeitsmarktes werden von skrupellosen Arbeitgebern verursacht, die den Grundsatz mit Füssen treten, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Sie nützen die Notlage ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ungehemmt aus, speisen diese mit Dumpinglöhnen ab und setzen so die Löhne in der Schweiz unter Druck. Diesem Treiben kann nur mit einem Ausbau der Flankierenden Massnahmen, häufigeren Kontrollen und schärferen Bussen der Riegel geschoben werden.
</p><p>Die SVP will mit ihrer Initiative genau das Gegenteil, denn die Flankierenden waren der SVP-Spitze schon immer ein Dorn im Auge. Würde die Initiative angenommen, würden mit der Personenfreizügigkeit auch diese Lohnschutzmassnahmen fallen. Die Arbeitnehmenden wären den Arbeitgebern schutzlos ausgeliefert.
</p><p>Besonders krass wären die Auswirkungen für ansässige Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass. Denn die SVP verlangt nicht bloss die Rückkehr zum gescheiterten Kontingentssystem. Sie verlangt, dass künftig ein „Schweizervorrang“ und nicht bloss ein „Inländervorrang“ gilt. Kontingente müssten der Wirtschaft damit schon dann gewährt werden, wenn in einer Branche keine Schweizerinnen und Schweizer mehr verfügbar sind. Dies auch dann, wenn einheimische Arbeitskräfte mit ausländischem Pass – etwa seit langem ansässige Italiener, Spanier und Portugiesen – arbeitslos wären. Schlimmer noch: Diesen Menschen droht die kollektive Entrechtung. Denn gemäss Initiative gehören sie zu jenen Ausländern, für die der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und Sozialleistungen eingeschränkt werden kann. Haben sie keine Stelle mehr, will sie die SVP im Widerspruch zu allen Rechtsgrundsätzen aus dem Land jagen.
</p><p>Ein Blick zurück zeigt, dass diese Initiative ein untaugliches Instrument ist, um die Zuwanderung zu steuern. Mit dem Kontingentssystem soll die Schweiz vermeintlich wieder selber über die Höhe der Zuwanderung bestimmen können. Dies ist eine Illusion. Der Wirtschaft wurden auch unter dem alten Kontingentssystem so viele Arbeitsbewilligungen zugeteilt, wie diese verlangte. Deshalb war die Zuwanderung in den 1960er-Jahren prozentual höher als in den letzten Jahren. Besonders viele Arbeitskräfte wurden dabei strukturschwachen Branchen wie der Landwirtschaft, der Gastronomie und dem Bau zugeführt, was in einer staatlich geförderten Tieflohnpolitik mündete.
</p><p>Statt Fremdenfeindlichkeit zu schüren, sollte die SVP endlich zur Kenntnis nehmen, dass Migrantinnen und Migranten wesentlich zu unserem Wohlstand beitragen. Ohne sie würde die Schweiz nicht funktionieren. Ohne sie könnten viele Gastronomie-Betriebe, Baustellen und Spitäler schliessen. Ohne sie käme auch die Altersvorsorge in Schieflage. Denn allein zwischen 2000 und 2010 sind die Ergebnisse der AHV dank den eingewanderten Arbeitskräften um 20 Mrd. Fr. besser ausgefallen als ohne Zuwanderung.
</p><p>Statt die Fremdenfeindlichkeit zu schüren, sollte die SVP ausserdem Hand bieten, die durch die Zuwanderung verstärkten, aber nicht verursachten Probleme bei den Infrastrukturen, im Wohnungsmarkt und in der Raumplanung anzugehen.
</p><p>Wer behauptet, die Annahme der SVP-Abschottungsinitiative würde folgenlos bleiben, handelt verantwortungslos. Denn die Initiative würde die Schweiz politisch, volkswirtschaftlich und gesellschaftlich gewaltig zurückwerfen. Die extreme SVP-Initiative gehört deshalb deutlich abgelehnt.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1352</guid><pubDate>Fri, 08 Nov 2013 16:10:00 +0100</pubDate><title>Kantone müssen falsche Finanzpolitik aufgeben - Schärfere Flankierende nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/kantone-muessen-falsche-finanzpolitik-aufgeben-schaerfere-flankierende-noetig</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kantone dramatisieren ihre Finanzlage und setzen ohne Not den Sparhobel an. Mit ihren Sparpaketen, gefährden sie den Wohlstand in der Schweiz – vor allem wenn der Sparhammer im Bildungswesen und bei den Infrastrukturen ansetzt. Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) fordern die Kantone auf, ihre falsche Finanz- und Steuerpolitik zu korrigieren.
</p><p>Wie eine Studie des SGB zeigt, stehen die Kantone finanziell weit besser da als es die Kantonsregierungen darstellen. Die Finanzlage der Kantone ist grundsätzlich gut. Zudem haben sie netto mehr Vermögen als Schulden. Die Regierungen ignorieren dies und gehen in ihren Finanzperspektiven stattdessen in der Regel von viel zu pessimistischen Annahmen aus. Die Untersuchung zeigt: Zwischen 1999 und 2012 fielen die Kantonsrechnungen jeweils viel besser aus, als budgetiert. In diesem Zeitraum budgetierten alle Kantone zusammengezählt jedes Jahr ein Defizit. In neun von zwölf Jahren gab es jedoch insgesamt einen Überschuss. Die Budgets und Finanzpläne dürfen deshalb nicht als Grundlage für Sparprogramme genommen werden.
</p><p>Klammert man konjunkturell bedingte, vorübergehende Einnahmenausfälle aus, so sind die Einnahmen und Ausgaben der meisten Kantone im Gleichgewicht. Strukturelle Defizite gibt es in Kantonen mit ausgesprochen tiefen Steuern. Um die Lücken zwischen den Ausgaben und den Einnahmen zu schliessen, sollen diese Kantone Steuersenkungen rückgängig machen. 
</p><h3>Schärfere Flankierende Massnahmen gefordert</h3><p>In einer Resolution riefen die Delegierten den Bundesrat dazu auf, alles daran zu setzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Die dazu eingeführten Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, haben zurzeit zu viele Lücken, um diesen Grundsatz durchzusetzen. Heute ist es zu schwierig, Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen allgemeinverbindlich zu erklären. Die Hürden müssen abgeschafft werden (z.B. das „Arbeitgeberquorum“). Bund und Kantone müssen zudem die Flankierenden entschieden durchsetzen. Dazu müssen nicht nur die Kontrollen intensiviert und die Bussen deutlich erhöht werden. Bei Lohndumping, müssen sie auch Baustellen schliessen können, um die Lohndrücker zu korrekten Löhnen zu zwingen. Ausserdem müssen Lohndumper von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Die Gewerkschaften müssen zu den Arbeitsorten Zutritt haben, um Missbräuche aufzudecken. Arbeitnehmende, die Missstände aufdecken, müssen vor Kündigung geschützt werden. 
</p><p>Ohne griffigere Flankierende Massnahmen, kann Lohndumping nicht verhindert werden. Wenn Lohndumping nicht verhindert werden kann, dann ist die Personenfreizügigkeit in Gefahr. Die SGB-Delegiertenversammlung wird aufgrund der Vorlage des Bundesrates und den Beschlüssen des Parlamentes Bilanz ziehen und dann ihre Position festlegen. Bereits klar Stellung bezogen die Delegierten gegen die SVP-Masseneinwanderungsinitiative. Sie würde einen Rückfall in die leidvolle Kontingentswirtschaft bringen. Skrupellosen Arbeitgebern würde es noch leichter gemacht, Arbeitnehmende zu Dumpinglöhnen zu rekrutieren.
</p><p>In einer weiteren Resolution riefen die Delegierten dazu auf, die SVP-Familieninitiative wuchtig abzulehnen. Vom geforderten Steuergeschenk würden vor allem&nbsp;reiche Haushalte profitieren. Vor allem aber würden&nbsp;Doppelverdiener-Familien, die ihre Kinder fremd betreuen lassen, gegenüber Familien ohne Fremdbetreuung&nbsp;benachteiligt.&nbsp;In einer vierten Resolution forderten die Delegierten, &nbsp;die Attraktivität der Berufslehre zu erhöhen. Finanzielle Hürden (z.B. Kosten für Eignungstests) müssen abgebaut und die Massnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gestärkt werden.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Geschäftsführender Zentralsekretär, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><h5>Resolutionen</h5><ul><li>&lt;media 1557 - - "TEXT, DV131108D DL Resolution Fla M, DV131108D_DL_Resolution_FlaM.pdf, 83 KB"&gt;Personenfreizügigkeit: Schweizer Löhne konsequent durchsetzen&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1558 - - "TEXT, DV131108D TZ SVP-Familieninitiaitve, DV131108D_TZ_SVP-Familieninitiaitve.pdf, 99 KB"&gt;Nein zur SVP-Familieninitiative&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1559 - - "TEXT, DV131108D VP Lehre Sackgasse, DV131108D_VP_Lehre_Sackgasse.pdf, 104 KB"&gt;Lehre: Aus der Sackgasse rauskommen&lt;/media&gt;</li><li><p class="Titeldiverse">&lt;media 1570 - - "TEXT, DV131108D TZ Resolution SVP-Masseneinwanderung, DV131108D_TZ_Resolution_SVP-Masseneinwanderung.pdf, 108 KB"&gt;Für gute Löhne und sichere Arbeitsplätze – gegen die bösartige SVP-Masseneinwanderungsinitiative&lt;/media&gt;</p></li></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li>SGB-Dossier Nr. 99: Fragwürdige und schädliche Sparmassnahmen in den Kantonen - Eine ökonomische Analyse</li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1083</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2013 10:27:00 +0200</pubDate><title>Besorgniserregende Lohnentwicklung in ungeschützten Branchen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/besorgniserregende-lohnentwicklung-in-ungeschuetzten-branchen</link><description>Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lohndruck ist in der Schweiz leider eine Realität. Das zeigt der &nbsp;der am Dienstag veröffentlichte Observatoriumsbericht. Arbeitgeber versuchen, im Ausland „billigere“ Arbeitskräfte zu rekrutieren. Das zeigen die Resultate der Lohnkontrollen. In Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) und Mindestlöhnen können die Arbeitgeber, welche zu tiefe Löhne zahlen, gebüsst und zur&nbsp;Rechenschaft gezogen werden.&nbsp;Wenn die Flankierenden Massnahmen konsequent vollzogen werden, können die Schweizer Löhne in diesen Branchen durchgesetzt werden.
</p><p>Viel problematischer ist die Situation in ungeschützten Branchen ohne GAV und Mindestlöhne. Davon betroffen sind rund 50 Prozent aller Beschäftigten, etwa im Detailhandel, dem Gartenbau, der Informatik, dem Journalismus aber auch Berufe wie Musiker. Im Rahmen der Lohnkontrollen wurden bei jedem zehnten Arbeitgeber zu tiefe Löhne festgestellt. Effektiv dürfte diese Zahl noch höher sein, da einige Kantone wie z.B. der Kanton Zürich im Gartenbau bei den Kontrollen mit zu tiefen Richtlöhnen arbeiten. Besorgniserregend ist, dass die Rekrutierung von Erwerbstätigen aus der EU durch Schweizer Arbeitgeber vor allem in diesen ungeschützten Branchen zugenommen hat. Der Observatoriumsbericht liefert erstaunlich wenig Hinweise auf Lohndruck in diesen Branchen. Grund dafür ist u.a. der zu grobe Analyseraster. Denn in den Studien zur Lohnentwicklung werden die geschützten und ungeschützten Branchen in einen Topf geworfen. 
</p><p>Dass der Lohndruck in den ungeschützten Branchen ein Problem ist, zeigt der Umstand, dass gemäss Observatoriumsbericht die Löhne der Erwerbstätigen mit Tertiär-Ausbildungen (z.B. höhere Berufsbildung, Fachhochschule) unter Druck geraten sind. Die Löhne dieser Erwerbstätigen sind meistens nicht durch Mindestlöhne geschützt.
</p><p>Im Vergleich zu kleinen europäischen Staaten mit hohen Löhnen (Österreich, Benelux, nordische Länder) ist der Lohnschutz in der Schweiz unterentwickelt. Die Schweiz muss deshalb dringend den Abschluss von GAV fördern und dafür sorgen, dass das Lohnniveau in allen Branchen durch Mindestlöhne geschützt wird. Die Hürden für allgemeinverbindliche &nbsp;GAV oder Normalarbeitsverträge müssen gesenkt werden. Ausserdem muss der Vollzug der Flankierenden Massnahmen verbessert werden und die Kontrollen – insbesondere in Grenzregionen intensiviert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bilateralen Verträge den Schweizer Arbeitnehmenden nützen und in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><ul><li><span>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB,&nbsp;</span><span>079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann</span><span>, Leiter Kommunikation SGB,&nbsp;</span><span>079 249 59 74</span></li></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li>&lt;media 1064 - - "TEXT, 130611 DL PK Observatoire PFZ, 130611_DL_PK_Observatoire_PFZ.pdf, 112 KB"&gt;Stellungnahme von Daniel Lampart,&nbsp;&lt;/media&gt;<span>&lt;media 1064 - - "TEXT, 130611 DL PK Observatoire PFZ, 130611_DL_PK_Observatoire_PFZ.pdf, 112 KB"&gt;Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB&lt;/media&gt;</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1080</guid><pubDate>Wed, 05 Jun 2013 11:05:00 +0200</pubDate><title>GAV neu aus öffentlichem Interesse allgemeinverbindlich erklären</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gav-neu-aus-oeffentlichem-interesse-allgemeinverbindlich-erklaeren</link><description>SGB-Delegierte fordern Verschärfung der Flankierenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB steht weiterhin hinter den bilateralen Abkommen und damit auch der Personenfreizügigkeit. Bedingung dafür sind jedoch flankierende Massnahmen mit mehr Biss. In möglichst allen Branchen sollen Mindestlöhne vor Lohndumping schützen. Dazu sollen mehr GAV abgeschlossen werden und mehr GAV allgemein verbindlich erklärt werden. Zum andern ist der Vollzug der Flankierenden zu verschärfen. Dieses Programm haben die SGB-Delegierten am 3.6.2013 beschlossen.</p><p>„Die bevorstehenden Volksabstimmungen über die Masseneinwanderungsinitiative der SVP, die Ecopop-Initiative und vor allem die Abstimmung zu Kroatien sind aus heutiger Sicht alles andere als im Trockenen.“ So leitete SGB-Präsident Paul Rechsteiner den gewichtigsten Teil der Delegiertenversammlung vom 3.6.2013 ein. Um dann gleich die Richtung des Programms vorzugeben, mit welchem der SGB diese neuen Hürden nehmen will: „Wer auf die Sozialpartnerschaft und Gesamtarbeitsverträge setzt, der muss die Allgemeinverbindlichkeit stärken. Denn die Allgemeinverbindlichkeit sorgt dafür, dass sich nicht nur die anständigen Arbeitgeber, sondern auch die Lohndrücker an die Regeln halten müssen, kommen sie aus dem Ausland oder dem Inland. Das liegt im Interesse aller.“
</p><h3>GAV erleichtert allgemeinverbindlich erklären</h3><p>Die einzelnen Forderungen zur Verschärfung der Flankierenden Massnahmen erläuterte SGB-Chefökonom Daniel Lampart. Das Gesetz für die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) stamme aus dem Jahre 1956 und atme auch diesen Geist. Die Hürden, die es aufstelle, um einen GAV für alle Arbeitgeber verbindlich zu erklären, seien viel zu hoch. Neu sollen deshalb GAV „aus öffentlichem Interesse“ allgemeinverbindlich erklärt werden können. Etwa bei Gefahr von Lohndruck, Lohnunterbietungen, Lohndiskriminierung der Frauen oder einem sozialpolitisch unerwünschten Lohnniveau. Zudem soll das Firmen-Quorum (heute müssen mind. 50 Prozent der Firmen dem GAV angeschlossen sein) bei der AVE gestrichen werden. Und zum dritten: Wer staatliche Subventionen erhält oder einen öffentlichen Auftrag ausführen will, soll künftig mit einer repräsentativen Gewerkschaft einen GAV aushandeln. Ansonsten muss ein Normalarbeitsvertrag (NAV) die Mindestlöhne sichern. Bei der Auftragsvergabe müssen GAV zu einem Zuschlagskriterium werden.
</p><p>Das gleiche Programm soll für NAV zum Zug kommen. NAV dienen quasi als Ersatzvehikel in Branchen, in denen kein GAV möglich ist (weil beispielsweise die Sozialpartner fehlen). Die NAV-Mindestlöhne müssen so hoch sein, dass die üblichen Löhne in einer Branche abgesichert werden.
</p><h3>Mehr und schärfere Kontrollen</h3><p>Ausserdem sollen zur Durchsetzung der Flankierenden die Kontrollen intensiviert werden. Besonders in Grenzregionen braucht es eine Kontrolloffensive, die der Bund finanziell unterstützen muss. Bei Verstössen müssen die Lohndrücker härter bestraft werden – u.a. über höhere Bussen. Die Richtlöhne, also jene Werte, ab denen Dumping festgestellt und dann interveniert wird, müssen anhand der branchenüblichen Löhne festgelegt werden. Sie dürfen nicht zu tief angesetzt sein. Stellen Kontrolleure Scheinselbständigkeit fest, sollen sie sofort einen Arbeitsunterbruch verlangen können. Aktive Gewerkschafter/innen, die bei der Kontrolle der Arbeitsbedingungen eine wichtige Rolle wahrnehmen, sollen zudem besser vor Repression und Kündigung geschützt werden.
</p><h3>Schweizer Löhne für alle, die in der Schweiz arbeiten</h3><p>13 Delegierte äusserten sich zu diesen Vorschlägen am Mikrofon. Dabei zeigte sich, dass Lohndumping nicht nur ein Phänomen der baunahen Branchen ist. Vertreter des Musikerverbandes (SMV), des Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und –männer (SBK) und der Gewerkschaft Syndicom wiesen darauf hin, dass Dumping auch bei freischaffenden Musiker/innen, in der Hauspflege und im Journalismus an der Tagesordnung seien. In diesen Branchen äussere sich Bedarf für „öffentliches Interesse“ einer AVE von GAV. Diverse Redner, mit der Stossrichtung der Vorschläge einverstanden, verlangten mehr Biss in der Feinmechanik des Vollzugs. Mehrere Delegierte, vor allem aus Genf und aus dem Tessin, warnten schliesslich vor Fremdenfeindlichkeit und Spaltung der Arbeitnehmenden. Wenn es den Gewerkschaften via effiziente Flankierende nicht gelänge, Lohndumping zu beseitigen, würden die ansässigen Arbeitnehmenden in den neuen Arbeitnehmenden nur die Dumpingkonkurrenz sehen – und die Personenfreizügigkeit in den kommenden Urnengängen ablehnen.
</p><p>Dem vorgelegten Programm zur Anpassung der Flankierenden stimmten die rund 80 Delegierten beinahe geschlossen, bei bloss zwei Enthaltungen, zu. Damit gibt es beim SGB keine Kurskorrektur. Er wird weiterhin zu den bilateralen Abkommen stehen, weil diese insbesondere für die Exportwirtschaft sehr wichtig sind. Es gilt aber für den SGB nach wie vor der Grundsatz „Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden.“ Deswegen sollen mehr Mindestlöhne verbindlich erklärt und die Flankierenden insgesamt verschärft werden.
</p><h3>Resolutionen</h3><p>In einer einstimmig beschlossenen Resolution appellierten die Delegierten an den Bundesrat und die Verwaltung, Arbeitszeitkontrollen durchzusetzen und den Kreis jener nicht auszuweiten, die auf die Erfassung ihrer Arbeitszeit verzichten können. Ebenfalls einstimmig appellierten die Delegierten ans Parlament, auf einen Kahlschlag beim Bundespersonal und damit auf den Abbau von 2000 Stellen zu verzichten und in der laufenden Session nicht auf das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket KAP einzutreten.
</p><h5>Beilagen</h5><ul><li><span>&lt;media 1059&gt;Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit – Forderungen des SGB&nbsp;&lt;/media&gt;</span></li><li><span style="font-size: 12px; line-height: 1.46em; ">&lt;media 1059&gt;Analysepapier zu Blilaterale Verträge / Personenfreizügigkeit / Flankierende Massnahmen&lt;/media&gt;</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1078</guid><pubDate>Mon, 03 Jun 2013 11:39:00 +0200</pubDate><title>Veraltete Instrumente zum Lohnschutz modernisieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/veraltete-instrumente-zum-lohnschutz-modernisieren</link><description>SGB-Delegierte fordern schärfere flankierende Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz werden vergleichsweise hohe Löhne bezahlt. Diese Löhne sind jedoch zu wenig geschützt. Die Instrumente zum Lohnschutz sind veraltet, die wichtigsten stammen aus den 50er Jahren. Sie müssen modernisiert und den Realitäten im heutigen Arbeitsmarkt mit Personenfreizügigkeit angepasst werden. Dies fordern die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) an ihrer Versammlung vom Montag zum Thema "Bilaterale Verträge und Flankierende Massnahmen".
</p><p>Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Das verlangen die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Dieser Grundsatz wird heute jedoch nur ungenügend umgesetzt. Voraussetzung sind gute, verbindliche Mindestlöhne. Dank ihnen können Lohndrücker unter den Arbeitgebern zur Rechenschaft gezogen und gebüsst werden.
</p><p>In der Schweiz sind die Instrumente jedoch veraltet, um überall verbindliche Mindestlöhne als Leitplanken zu setzen und damit die Schweizer Löhne effektiv zu schützen. Das Gesetz für die Allgemeinverbindlich-Erklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) etwa stammt aus den 50er Jahren. Im Vergleich zu damals ist der Arbeitsmarkt wegen der Personenfreizügigkeit heute aber viel offener, sind die Schweizer Firmen viel internationaler. Zudem arbeiten viel weniger Beschäftigte im Sekundärsektor, der traditionell über eine grössere GAV-Abdeckung verfügt. Die Hürden sind heute zu hoch, um einen GAV für allgemeinverbindlich zu erklären. Darum gibt es zu viele Branchen ohne GAV und Mindestlöhne. Die Instrumente zum Schutz der Löhne über Mindestlöhne müssen deshalb modernisiert werden, forderten die SGB-Delegierten einstimmig in einem Grundsatzpapier.
</p><p>So sollen GAV „aus öffentlichem Interesse“ allgemeinverbindlich erklärt werden können. Etwa bei Gefahr von Lohndruck, Lohnunterbietungen, Lohndiskriminierung der Frauen oder einem sozialpolitisch unerwünschten Lohnniveau. Das Firmen-Quorum bei der AVE wird gestrichen (heute müssen mind. 50 Prozent der Firmen dem GAV angeschlossen sein).
</p><p>Wer staatliche Subventionen erhält oder einen öffentlichen Auftrag ausführen will, soll künftig nicht nur die orts-, berufs- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten müssen. Wer Subventionen erhält, muss mit einer repräsentativen Gewerkschaft einen GAV aushandeln. Ansonsten muss ein Normalarbeitsvertrag (NAV) die Mindestlöhne sichern. Bei der Auftragsvergabe müssen GAV zu einem Zuschlagskriterium werden.
</p><p>Ist in einer Branche kein GAV möglich, weil beispielsweise die Sozialpartner fehlen, sollen bei „öffentlichem Interesse“ Mindestlöhne in einem NAV erlassen werden. Die Mindestlöhne müssen so hoch sein, dass die üblichen Löhne in einer Branche abgesichert werden.
</p><p>Ausserdem müssen zur Durchsetzung der Flankierenden die Kontrollen intensiviert werden. Besonders in Grenzregionen braucht es eine Kontrolloffensive, die der Bund finanziell unterstützen muss. Bei Verstössen müssen die Lohndrücker härter bestraft werden – u.a. über höhere Bussen. 
</p><p>Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter übernehmen bei der Kontrolle der Arbeitsbedingungen eine wichtige Rolle. Wer sich gegen Missbräuche im Betrieb einsetzt, muss vor Repression und Kündigung geschützt werden.
</p><p>In einer einstimmig beschlossenen Resolution appellierten die Delegierten an den Bundesrat und die Verwaltung, Arbeitszeitkontrollen durchzusetzen und den Kreis jener nicht auszuweiten, die auf die Erfassung ihrer Arbeitszeit verzichten können. Ebenfalls einstimmig appellierten die Delegierten ans Parlament, auf einen Kahlschlag beim Bundespersonal und damit auf den Abbau von 2000 Stellen zu verzichten und in der laufenden Session nicht auf das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets KAP einzutreten.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1050</guid><pubDate>Fri, 26 Apr 2013 09:36:00 +0200</pubDate><title>Mindestlöhne festsetzen, Kontrollen verstärken, Richtlöhne erhöhen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestloehne-festsetzen-kontrollen-verstaerken-richtloehne-erhoehen</link><description>Flankierende Massnahmen sind durchzusetzen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei den Lohnkontrollen im vergangenen Jahr wurden viele Lohnverstösse von Arbeitgebern aufgedeckt und gebüsst. Das zeigt, wie notwendig die Flankierenden Massnahmen sind. Ohne sie droht eine unkontrollierte Entwicklung der Löhne und Arbeitsbedingungen.&nbsp; &nbsp;
</p><p>Besorgniserregend ist, dass 10 Prozent der Arbeitgeber in Branchen ohne Mindestlöhne zu tiefe Löhne zahlen. Besonders akut ist die Situation im Detailhandel und im Gartenbau. Weil die Löhne in diesen Branchen nicht durch Mindestlöhne geschützt sind, können die Lohndrücker unter den Arbeitgebern nicht gebüsst werden. Die Kantone verschicken hier nur unverbindliche Briefe. Das Gesetz sieht vor, dass Bund und Kantone bei Dumping Mindestlöhne einführen. Bisher hat aber kein Kanton der Deutschschweiz Mindestlöhne erlassen. Beim Bund geschah dies in zwei Fällen nur mit grossem politischen Druck. 
</p><p>Ebenfalls negativ ist, dass die Anzahl Kontrollen gesunken ist – und zwar bereits zum zweiten Mal seit 2010. Obwohl mehr hätte kontrolliert werden müssen. Es sind mehr ausländische Firmen in der Schweiz tätig und die Zuwanderung hat zugenommen.
</p><p>Um Lohndumping festzustellen, braucht es einen Richtlohn. Dieser muss dem orts- und berufsüblichen Lohn entsprechen. Die von den Kantonen gebrauchten Richtlöhne sind teilweise zu tief – beispielsweise für den Gartenbau im Kanton Zürich. In Wirklichkeit dürfte der Lohndruck daher grösser sein als im Bericht ausgewiesen. &nbsp;
</p><p>Die Flankierenden Massnahmen müssen konsequent durchgesetzt werden. Das bedeutet:</p><ul><li>Bei Lohndumping müssen Bund und Kantone Mindestlöhne einführen. Nur dann kann Lohndumping wirksam bekämpft werden.</li><li>Die Zahl der Kontrollen muss erhöht werden. </li><li>Die Richtlöhne in den Kantonen müssen den üblichen Löhnen entsprechen. Sonst kommt das Schweizer Lohnniveau unter Druck.&nbsp; </li></ul><p>&nbsp;</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><p>&nbsp;</p></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1048</guid><pubDate>Wed, 24 Apr 2013 10:49:00 +0200</pubDate><title>Löhne schützen statt Symbolpolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/loehne-schuetzen-statt-symbolpolitik</link><description>Ventilklausel unwirksam gegen Lohndumping</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ventilklausel ist keine Lösung für die Probleme der Erwerbstätigen. Gerade die besonders heiklen Bereiche fallen nicht darunter: die Entsendefirmen, die Kürzestaufenthalter (Meldepflichtige) und die Grenzgänger. Es gibt nur eine Art, die bereits hier ansässigen Arbeitnehmenden vor negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit zu schützen: Die Flankierende Massnahmen und deren Durchsetzung müssen garantieren, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Dann können die Arbeitgeber nicht „billige“ Arbeitskräfte aus dem Ausland anstelle von InländerInnen beschäftigen. Heute wird stattdessen zu wenig energisch gegen Lohndumping vorgegangen. Obwohl die Kantone bei den Kontrollen beispielsweise regelmässig Lohndumping feststellen, haben sie bisher mit Ausnahme der Kantone Tessin, Genf und Wallis keine Mindestlöhne zum Schutz der Schweizer Löhne erlassen.
</p><p>Es braucht wirksame Massnahmen statt unwirksame Symbolpolitik: </p><ul><li>Die Flankierenden müssen konsequent umgesetzt werden. Wenn Bund und Kantone Lohndumping feststellen, müssen sie Mindestlöhne einführen. Wie das im Gesetz vorgesehen ist. </li><li>Die Löhne im Gartenbau, im Detailhandel (v.a. Kleider und Schuhe), in der Sicherheitsbranche und im Journalismus (Freie) sind unter Druck. Diese Löhne müssen durch Mindestlöhne geschützt werden. </li><li>Es braucht eine Gleichstellung der Temporärbeschäftigten mit den Festangestellten. Trotz Temporär-GAV können Industriefirmen die Temporärbeschäftigten deutlich schlechter bezahlen als die Stammbelegschaft. Das führt zu Anreizen, auf „billige“ Temporärbeschäftigte auszuweichen. </li><li>Die Zahl der Kontrollen muss erhöht werden – insbesondere in den Grenzregionen. Bund und Kantone müssen genügend Mittel bereitstellen.<h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li></ul></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-949</guid><pubDate>Fri, 14 Dec 2012 11:29:00 +0100</pubDate><title>Auslagerungs-Dumping gestoppt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/auslagerungs-dumping-gestoppt</link><description>Solidarhaftung im Parlament definitiv beschlossen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist definitiv: Die Solidarhaftung wird verschärft. In der Schlussabstimmung am Freitagmorgen stimmte sowohl der Ständerat (31 zu 7 bei 4 Enthaltungen) als auch der Nationalrat (106 zu 79 bei 6) zu.&nbsp;Der SGB ist erfreut, dass damit das Auslagerungs-Dumping von gewissen Arbeitgebern in der Baubranche eingeschränkt werden kann. In Zukunft haftet ein Unternehmer, wenn einer seiner Subunternehmer – auch der Subunternehmer eines Subunternehmers - sich nicht an die schweizerischen Rahmenbedingungen in Sachen Löhne und Arbeitsgesetze hält.
</p><p>Unter anderem mit ihrer von&nbsp;27'318 Bauarbeitern unterschriebenen Petition hat die Gewerkschaft&nbsp;Unia entscheidend zu diesem Erfolg beigetragen. Dank dem Einsatz der Gewerkschaften werden in Zukunft die schweizerischen Löhne und Arbeitsbedingungen besser gegen die Profitmaximierung und das Lohndumping von einigen skrupellosen Bauunternehmern geschützt.&nbsp;Der SGB und seine Verbände werden die Umsetzung dieser neuen Regelung aufmerksam verfolgen. Dem Papier müssen nun Taten folgen, die Arbeitenden auf dem Bau, die bei jedem Wetter an der Zukunft unseres Landes bauen, haben anständige Löhne verdient.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-939</guid><pubDate>Wed, 05 Dec 2012 13:01:00 +0100</pubDate><title>Parlament setzt Gewerkschaftsforderung für echte Solidarhaftung um</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-setzt-gewerkschaftsforderung-fuer-echte-solidarhaftung-um</link><description>Flankierende Massnahmen weiter verschärft</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Noch vor einem Jahr wurden die Gewerkschaften von Arbeitgebern und Wirtschaftsvertretern für die Forderung nach einer echten Solidarhaftung belächelt. Nun hat das Parlament entschieden, die Firmen in der Schweiz stärker in die Pflicht zu nehmen, um hiesige Löhne und Arbeitsbedingungen auch bei Subunternehmen durchzusetzen.</p><p>Der SGB nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat diese alte Forderung der Gewerkschaften im Kampf gegen Lohndumping erfüllt. Konkret müssen Firmen künftig bei allen von ihr direkt oder indirekt beauftragten Subunternehmern für die Einhaltung der hiesigen Löhne und Arbeitsbedingungen geradestehen.
</p><p>Bei Bundesrat und Parlament hat sich damit die Vernunft durchgesetzt. Auf den Baustellen zeigte sich, dass das Problem akut ist. Beinahe täglich deckte die Gewerkschaft Unia krasse Fälle von Lohndumping auf. Das Rezept der Lohndumper ist einfach: Ein Unternehmer gibt einen Auftrag – etwa die Eisenleger-Arbeiten oder Ausbauarbeiten – an einen Subunternehmer weiter. Er zahlt beispielsweise 50‘000 Franken. Der Subunternehmer gibt den Auftrag an eine andere Firma weiter, zahlt dieser aber nur noch 40‘000 Franken. Den Rest streicht er ein. Dieses Spiel wird mehrfach wiederholt. Mit jedem neuen Subunternehmer bleibt weniger Geld übrig, um den mit der Ausführung des Auftrags betrauten Arbeitern korrekte Löhne zu zahlen. Am Schluss der Subunternehmer-Ketten stehen regelmässig Firmen, welche sogar Löhne von weniger als 10 Franken pro Stunde bezahlen.
</p><p>In einer von der Unia gestarteten Petition forderten 27'318 Personen, diesem Treiben den Riegel zu schieben. Ihre Forderung wurde nun erhört: Künftig haftet der Erstunternehmer bei sämtlichen ihm nachfolgenden Subunternehmen solidarisch für die Nichteinhaltung der Mindestlöhne und der Arbeitsbedingungen.
</p><p>Nach den bereits im Sommer beschlossenen Verschärfungen der flankierenden Massnahmen (u.a. gegen ausländische Anbieter, die als Scheinselbstständige Aufträge in der Schweiz ausführen; neue Sanktionsmöglichkeiten gegen Firmen, welche gegen Bestimmungen von Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen verstossen), machte das Parlament damit einen weiteren Schritt, das Schweizer Lohnniveau zu schützen. Der SGB und seine Mitgliederverbände werden nun genau hinsehen, damit die neuen Gesetzesbestimmungen effizient umgesetzt werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-922</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 17:21:00 +0100</pubDate><title>Jetzt muss Nationalrat dem Ständerat folgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-muss-nationalrat-dem-staenderat-folgen</link><description>Solidarhaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den Schweizer Arbeitnehmenden wurde versprochen, dass die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen durch die Flankierenden geschützt werden. Dieses Versprechen war auch Thema der SGB-Delegiertenversammlung vom 16. 11. 2012. Der Nationalrat müsse dieses Versprechen einhalten, forderten die Delegierten. Einstimmig verabschiedeten sie das folgende Papier.</p><p>„Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz grundsätzlich ein Instrument, mit dem die Zuwanderung von Erwerbstätigen kontrolliert werden kann. Der Grundsatz der Flankierenden ist: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Wird das konsequent durchgesetzt, können die Arbeitgeber keine „billigen“ Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten derjenigen im Inland anstellen. Das ist nicht nur für diejenigen Arbeiter und Angestellten wichtig, die bereits seit längerem in der Schweiz arbeiten. Sondern es ist auch gut für diejenigen, die aus dem Ausland in die Schweiz arbeiten kommen. Denn auch sie wollen gute Löhne und Arbeitsbedingungen. Und auch sie haben das Recht auf gute Löhne und Arbeitsbedingungen. 
</p><h5>Solidarhaftung gegen krasses Dumping durch Subunternehmen </h5><p>Krasse Fälle von Lohndumping gibt es bei der Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmen. Am Schluss dieser Subunternehmer-Ketten stehen regelmässig Firmen, welche sogar Löhne von weniger als 10 Franken pro Stunde bezahlen. Diese Firmen kommen nicht nur aus dem Ausland, sondern auch aus der Schweiz. 
</p><p>Bereits das Mosaik von verschiedenen Firmen auf einer Baustelle macht die Identifikation der Firmen und die Zuordnung der Arbeiter zu den Firmen zum Problem. Das behindert die Kontrollen vor Ort. Oft sind die Firmen nur lose Konstrukte. Wirksame Lohnbuchkontrollen – d.h. das Einfordern der Lohnunterlagen bei den Firmen – sind unter diesen Umständen kaum möglich. Geschweige denn die Sanktionierung der Subunternehmen. 
</p><h3>Position des SGB</h3><p>Damit die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden können, muss daher der Erst-Auftragnehmer oder Generalunternehmer für die Verstösse in der Auftragskette haftbar gemacht werden können. Der Ständerat hat dieser Solidarhaftung zugestimmt. Der Nationalrat wird in der Wintersession im November/Dezember entscheiden. Der Schweizer Bevölkerung wurde versprochen, dass die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen eingehalten werden müssen. Der Nationalrat wird an diesem Versprechen gemessen. Der SGB erwartet deshalb vom Nationalrat, dass auch er der Solidarhaftung zustimmt. Dies erwarten auch die 27'318 Personen, die eine entsprechende Petition der Gewerkschaft Unia unterzeichnet haben.
</p><h5>Lohndumping wird dank Kontrollen sichtbar – Kantone müssen Mindestlöhne einführen</h5><p>Lohndumping ist leider nichts Neues. Seit langem versuchen die Arbeitgeber, die Löhne ihrer Angestellten zu drücken, um mehr Gewinn zu machen. Dank den Lohnkontrollen wird das Ausmass des Lohndrucks sichtbar. In den Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne hat sich der Anteil der Unternehmen, bei denen die Kontrolleure Dumpinglöhne aufgedeckt haben, zwischen 2009 und 2011 nahezu verdoppelt. Gemäss den Seco-Statistiken stiegen die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent. 
</p><p>Die Kantone müssen in dieser Situation handeln und die Löhne schützen. Das Gesetz (OR Art. 360a) sieht bei wiederholtem Dumping die Einführung von Mindestlöhnen vor. Bisher haben aber nur Kantone der lateinischen Schweiz und in zwei Fällen der Bund (Hauswirtschaft, kleine Reinigungsfirmen) Mindestlöhne erlassen. In der Deutschschweiz gibt es noch in keinem Kanton Mindestlöhne, obwohl die Lage nicht besser ist als in der lateinischen Schweiz. 
</p><h3>Position des SGB</h3><p>Das Gesetz muss umgesetzt werden. Wenn der Bund oder die Kantone Dumping aufdecken, müssen sie Mindestlöhne einführen. 
</p><h5>Kantone tolerieren Dumping – mit zu tiefen Richtlöhnen bei den Kontrollen </h5><p>In Wirklichkeit dürfte der Lohndruck sogar noch grösser sein als offiziell ausgewiesen. Das lässt sich am Beispiel der Gartenbau-Branche zeigen. Zahlreiche Kantone tolerieren beispielsweise Löhne für Hilfsarbeiter von 3‘350 Fr./Mt. oder für gelernte Gärtner mit Berufserfahrung von 4‘120 Fr./Mt., obwohl das Lohnniveau im Schweizer Gartenbau deutlich darüber liegt. Mit diesen klar zu tiefen Richtlöhnen wird immerhin bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. In Kantonen, in denen mit Richtlöhnen kontrolliert wird, die etwas näher bei den üblichen Löhnen liegen, sind die Verstossquoten höher (z.B. 34 Prozent in BL/BS). Die offiziellen Verstosszahlen zum Gartenbau zeigen ein viel zu positives Bild der Lohnsituation in der Branche. 
</p><h3>Position des SGB</h3><p>Die Kantone müssen mit den korrekten Richtlöhnen kontrollieren. Die bei den Kontrollen verwendeten Richtlöhne müssen kritisch überprüft werden, ob sie den üblichen Löhnen entsprechen. 
</p><h5>Löhne im Gartenbau, Detailhandel und Journalismus durch Mindestlöhne schützen</h5><p>In gewissen Branchen ist der Lohndruck besonders ausgeprägt. Obwohl die Richtlöhne im Gartenbau mancherorts zu tief sind, haben die Kantone bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. Auch im Detailhandel gibt es viele Arbeitgeber, die zu tiefe Löhne zahlen. Besonders schlimm ist die Situation bei den Schuh- und Kleidergeschäften. Bei den Schuhgeschäften gibt es Angestellte, denen nur ein Lohn von 2‘700 Fr./Mt. bezahlt wird, während die Besitzer der grossen Schuh-Ketten Milliarden gescheffelt haben. Im Journalismus führt der GAV-lose Zustand in der Deutschschweiz und im Tessin dazu, dass immer mehr Löhne und Honorare unter Druck geraten. Das ist nicht nur für die Betroffenen schlimm, sondern es gefährdet auch die Qualität der Presse in der Schweiz.
</p><h3>Position des SGB</h3><p>Die Löhne in den Branchen Gartenbau, Detailhandel (Schuhe, Kleider) und Journalismus müssen durch gute Mindestlöhne geschützt werden. Diese Branchen sind GAV-fähig. Priorität haben deshalb gute Mindestlöhne in GAV. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-918</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 14:51:00 +0100</pubDate><title>Bau-Löhne vor Dumping schützen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bau-loehne-vor-dumping-schuetzen</link><description>27‘000 Beschäftigte auf Schweizer Baustellen fordern Solidarhaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gegen 400 Bauarbeiter und Gewerkschafter haben am 20. November nach einem Umzug durch die Berner Innenstadt eine Petition für die Einführung der Solidarhaftung bei der Bundeskanzlei deponiert. Die über 27‘000 Unterzeichnenden fordern den Nationalrat auf, in der kommenden Session die Schweizer Löhne gegen die Angriffe der Bauunternehmer zu schützen. Diese versuchen mit dem Abschieben der Haftung an Subunternehmen aus illegaler Lohndrückerei Profit zu ziehen.</p><p>Was sich in den letzten Monaten auf Schweizer Baustellen abgespielt hat, ist unglaublich. Um ihre Gewinne zu steigern, liessen Schweizer Baufirmen portugiesische Bauarbeiter in Aclens (VD) für drei Euro pro Stunden arbeiten, in Genf mussten französische Maurer für zehn Euro und in St. Gallen polnische Gipser für die Hälfte des vorgeschriebenen GAV-Mindestlohns schuften. Das sind nur einige wenige Beispiele. Das Prinzip ist aber immer dasselbe: Schweizer Firmen geben ihre Aufträge an eine ganze Kette von zum Teil ausländischen Subunternehmen weiter. Diese zahlen nicht die vertraglich abgemachten Löhne. Der Gewinn wird vom Schweizer erstunternehmen eingestrichen. Den Verlust aber trägt der ausländische Arbeiter, der für einen unverschämt tiefen Lohn arbeiten muss, und die Arbeiter in der Schweiz, deren Lohn dadurch unter Druck kommen. 
</p><p>Der Nationalrat hat es in der Wintersession in der Hand, diesem Treiben mit der Einführung einer effektiven Solidarhaftung ein Ende zu setzen. Wäre der Erstunternehmer für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen verantwortlich, würde er nur noch mit seriösen, ihm bekannten Subunternehmern zusammenarbeiten wollen oder einen Auftrag gleich selber ausführen. Das drängt die unseriösen Anbieter aus dem Markt und sorgt so für Ordnung. Der Ständerat hat dies bereits erkannt und eine solche Solidarhaftung beschlossen. Der Nationalrat muss nachziehen. Er muss den Protest von über 27‘000 Beschäftigten aus der Bauwirtschaft ernst nehmen. Ansonsten wird das Vertrauen in die flankierenden Massnahmen schwinden, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass in der Schweiz trotz freiem Personenverkehr mit der EU Schweizer Löhne bezahlt werden.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-900</guid><pubDate>Tue, 23 Oct 2012 13:21:00 +0200</pubDate><title>Jetzt muss Nationalrat Versprechen einlösen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-muss-nationalrat-versprechen-einloesen</link><description>Flankierende Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Ständerat hat nun auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats einer griffigen Version der Solidarhaftung zugestimmt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst diesen Entscheid der WAK. Er ist mit 14 gegen 8 Stimmen (2 Enthaltungen) deutlich ausgefallen. Dies zeigt, dass die Kommissionsmitglieder die beinahe täglichen Meldungen von krassem Lohndumping in der Schweiz ernst genommen haben. 
</p><p>Nun ist der Nationalrat aufgefordert, dem Vorschlag des Ständerat und seiner eigenen vorberatenden Kommission zuzustimmen. Den bürgerlichen Parteien FDP und CVP bietet sich damit in der kommenden Session die Chance, ihr Versprechen, die Solidarhaftung zu einem effizienten Instrument gegen Lohndumping auszubauen, definitiv einzulösen. 
</p><p>Für den SGB ist klar: Lohndumping kann nur effizient bekämpft werden, wenn ein Unternehmer auch für die Arbeitsbedingungen bei seinen Subunternehmern geradestehen muss. Nur so kann durchgesetzt werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-875</guid><pubDate>Tue, 25 Sep 2012 11:45:00 +0200</pubDate><title>Ständerat hat wirksame Solidarhaftung beschlossen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-hat-wirksame-solidarhaftung-beschlossen</link><description>Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB nimmt erleichtert zur Kenntnis, dass der Ständerat sich heute mit 22 zu 18 Stimmen für eine wirksame Solidarhaftung entschieden hat. Für den SGB ist klar, dass sich nur mit einer Solidarhaftung des Erstunternehmers für die ganze Subunternehmerkette Lohndumping effizient bekämpfen lässt. Dies ist umso wichtiger als die Meldungen über Lohndumping, welches durch Subunternehmen verursacht wird, drastisch zunehmen und beinahe alltäglich werden.
</p><p>Der Nationalrat ist aufgefordert, in der Wintersession den Kurs des Ständerates zu bestätigen. Damit in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden! 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB <a name="Text9"><br></a><a name="Text10"></a>079 249 59 74</li><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB<br>079 205 69 11&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-770</guid><pubDate>Wed, 19 Sep 2012 10:09:00 +0200</pubDate><title>Jetzt muss der Ständerat Nägel mit Köpfen machen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-muss-der-staenderat-naegel-mit-koepfen-machen</link><description>Solidarhaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 25. September wird das Plenum des Ständerates das Thema Solidarhaftung anpacken. Der SGB verlangt eine griffige Ausgestaltung, die den Erstunternehmer voll in die Pflicht nimmt. Sonst bleibt das Bekenntnis von Regierung und Parlament, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen, bloss eine Worthülse.</p><p>Die Flankierenden Massnahmen sind in den letzten Jahren verschiedentlich weiter entwickelt worden. Dennoch haben sie nach wie vor gesetzliche Lücken. Verantwortungslose Firmen nutzen sie, um die hiesigen Lohnbestimmungen zu umgehen. Das grösste Problem sind aktuell die Subunternehmerketten, d.h. die Auslagerung von Teilen eines Auftrags an einen Subunternehmer, der wiederum Teile an einen Sub-Subunternehmer ausgliedert, der wiederum… Am Schluss dieser Kette stehen dann Firmen, die Arbeitnehmer mit Hungerlöhnen abspeisen. Damit unterlaufen sie die geltenden Gesamtarbeitsverträge und machen den korrekten Firmen und ihren Angestellten das Leben schwer. Mit der EU-Osterweiterung hat dieses Problem dramatisch zugenommen. 
</p><h3>Kettenhaftung nötig</h3><p>Der SGB verlangt wirksame Massnahmen gegen das Subunternehmer-Dumping. Er will eine Solidarhaftung, die den Erstunternehmer in die Pflicht nimmt und dafür sorgt, dass er Aufträge nur an Firmen ausgliedert, die die geltenden Arbeitsbedingungen einhalten. Geschieht dies nicht, haftet auch er für den entstandenen Schaden. Für den SGB ist klar: Es braucht von den verschiedenen vorgeschlagenen Modellen dasjenige der Kettenhaftung. Kettenhaftung bedeutet, dass der Erstunternehmer für alle Verstösse in der Subunternehmerkette haften muss. Nur so wird er die Subunternehmer genügend sorgfältig auswählen. Nur so wirkt das Instrument der Solidarhaftung wirklich präventiv.
</p><h3>Kein Papiertiger </h3><p>Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Ständerates beantragt ihrem Plenum jedoch nur einen Papiertiger. So sollen die Erstunternehmer ihre Subunternehmen in einem schriftlichen Vertrag dazu verpflichten müssen, die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Ein frommer Wunsch und kaum ein Fortschritt gegenüber dem Status quo, bei dem ein mündlicher Vertrag ausreicht. Selbst die Arbeitgeberverbände des Ausbaugewerbes und auch das Seco bezeichnen diesen Vorschlag als wirkungslos. 
</p><h3>Gefährliche Politik der Pseudo-Massnahmen</h3><p>Am 25. September muss der Ständerat im Plenum den zahnlosen und damit gefährlichen Entscheid seiner Kommission korrigieren. In einer Zeit, wo Lohndumping via ausländische Subunternehmen beinahe zum Alltagsstoff der täglichen Nachrichten gehört, wird es sich rächen, auf Lohndrückerei bloss mit Pseudo-Massnahmen zu reagieren. Denn wenn die Bevölkerung feststellt, dass negative Begleiterscheinungen der Personenfreizügigkeit nicht effizient bekämpft werden, dann wird sie künftig dieser Personenfreizügigkeit die Gefolgschaft verweigern. Die Ständeräte sollten besser jetzt genau hinsehen, statt sich dann die Augen zu reiben.
</p><p>&nbsp;</p><p><a href="http://www.unia.ch/Petition-Solidarhaftung.6661.0.html" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Petition der Unia zur Solidarhaftung</a></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-844</guid><pubDate>Wed, 29 Aug 2012 12:02:00 +0200</pubDate><title>Solidarhaftung: Versprechen gebrochen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/solidarhaftung-versprechen-gebrochen</link><description>Bürgerliche Parteien blockieren Schutz vor Subunternehmer-Lohndumping </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) haben es die Vertreter der bürgerlichen Parteien abgelehnt, die Flankierenden Massnahmen mit einer echten Solidarhaftung zu verstärken. Das unkontrollierte Lohndumping, verursacht durch die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer, hätte so effizient bekämpft werden können.</p><p><a name="_GoBack"></a>Die WAK hat einzig beschlossen, dass die Erstunternehmer ihre Subunternehmen in einem schriftlichen Vertrag dazu verpflichten müssen, die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Heute reicht ein mündlicher Vertrag. Selbst das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco schrieb in seinem Bericht zuhanden der WAK, dass diese Minimalstvariante nicht taugt, um Lohndumping in Subunternehmerketten zu unterbinden. Um Subunternehmer-Dumping wirksam zu bekämpfen, braucht es eine Kettenhaftung. Der Erstunternehmer muss für alle Verstösse in der Subunternehmerkette haften.
</p><p>Mit ihrem Null-Entscheid brechen die bürgerlichen Parteien ein Versprechen aus der Sommersession. Damals versprachen sie, dass sie die Solidarhaftung noch dieses Jahr in einer separaten Vorlage zu den Flankierenden Massnahmen angehen wollten. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit verkennt die Realität auf den Schweizer Baustellen und in Teilen des Gewerbes: Lohndumping über Subunternehmen ist allgegenwärtig. Mit der Osterweiterung hat sich dieses Problem verstärkt.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund erwartet vom Ständerat, dass er diesen Bruch des Versprechens durch seine Kommission in der Session korrigiert.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li><a name="Text10"></a> Thomas Zimmermann, Leiter SGB-Kommunikation, 031 377 01 06, 079 249 59 74</li></ul><p><br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-842</guid><pubDate>Wed, 22 Aug 2012 10:06:00 +0200</pubDate><title>Dossier Nr. 88: Conditions de travail et salaires dans l’horticulture</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-nr-88-conditions-de-travail-et-salaires-dans-l-horticulture</link><description>Im Gartenbau sind die Löhne besonders unter Druck</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Das soeben erschienene SGB-Dossier Nr. 88 analysiert die Lohnsituation in der Gartenbaubranche. Die Situation dieser Branche ist besorgniserregend. Die bereits heute sehr tiefen Löhne sind unter Druck. Der Lohnschutz in der Branche weist grosse Lücken auf. National gibt es keinen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag GAV mit Mindestlöhnen, welcher Lohndruck effektiv verhindern könnten. Einzig in einzelnen Kantonen (BL/BS, lateinische Schweiz) gibt es allgemeinverbindliche GAV. Der existierende nationale GAV gilt nur für die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes Jardin Suisse. Das sind nur rund 40 Prozent der Firmen. Zudem sind die „Mindestlöhne“ in diesem GAV zu tief. Sie liegen für mehrere Berufsgruppen deutlich unter den üblichen Löhnen. Diese ungenügenden Mindestlöhne werden jedoch bei den Kontrollen zumeist als Richtwerte verwendet. Damit werden viele Dumpingfälle gar nicht erfasst. Der nationale GAV von Jardin Suisse kann daher die Schweizer Löhne nicht gegen Dumping schützen.</p><p class="Text"><strong><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Dossier/88fd_Jaquet_Horticulture.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Dossier Nr. 88: Conditions de travail et salaires dans l’horticulture.</a></strong> Nur auf franz., 1 S. Zusammenfassung auf Deutsch. 26 S.</p><p class="Text">&nbsp;</p><h5 class="Text">Beiträge der Medienkonferenz "Gartenbau und Solidarhaftung" vom 21. August 2012</h5><p>Beiträge der Medienkonferenz:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident: <strong><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Medienkonferenzen/2012-08-22_Gartenbau_und_Solidarhaftung/120821_PR_FlaM_Lohnschutz_wirksam_durchsetzen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Lohnschutz wirksam durchsetzen: Scharfe Kontrollen, Mindestlöhne und Solidarhaftung!</a></strong></li><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: <strong><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Medienkonferenzen/2012-08-22_Gartenbau_und_Solidarhaftung/120821_DL_FlaM_Gartenbau_Branche.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Bund und Kantone lassen Lohndumping zu - Überprüfung der Flankierenden Massnahmen am Beispiel der Gartenbau-Branche</a></strong></li><li>Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Gewerkschaft Unia: <strong><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Medienkonferenzen/2012-08-22_Gartenbau_und_Solidarhaftung/120821_Ambrosetti_Mersures-acc_Horticulture.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">"Ordnung im Stall" gibt es nur mit einer verbindlichen Solidarhaftung</a></strong>(franz.)<br> 	&nbsp;</li></ul><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Dossier/88fd_Jaquet_Horticulture.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Dossier als PDF: Conditions de travail et salaires dans l’horticulture</a></p><p><i>(Dossier nur auf Französisch erhältlich – mit deutscher Zusammenfassung)</i></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-841</guid><pubDate>Wed, 22 Aug 2012 09:53:00 +0200</pubDate><title>Bund und Kantone lassen Lohndumping zu - Überprüfung der Flankierenden Massnahmen am Beispiel der Gartenbau-Branche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bund-und-kantone-lassen-lohndumping-zu-ueberpruefung-der-flankierenden-massnahmen-am-beispiel-der-gartenbau-branche</link><description>Referat Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Mehr Lohndumping, doch Deutschschweizer Kantone erlassen keine schützenden Mindestlöhne</h3><p>Lohndruck ist in der Schweiz eine Realität. Das Problem hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. In den Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne hat sich der Anteil der Unternehmen, bei denen die Kontrolleure Dumpinglöhne aufgedeckt haben, zwischen 2009 und 2011 nahezu verdoppelt! Gemäss den Seco-Statistiken stiegen die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent. Im laufenden Jahr dürfte sich die Situation nicht entschärft haben. Im Gegenteil: Wegen dem überbewerteten Franken werden sich Arbeitgeber vermehrt nach billigeren Arbeitskräften im Ausland umsehen. 
</p><p>Das Gesetz (OR Art. 360a) sieht bei wiederholtem Dumping die Einführung von Mindestlöhnen vor. Bisher haben aber nur Kantone der lateinischen Schweiz und in zwei Fällen der Bund (Hauswirtschaft, kleine Reinigungsfirmen) Mindestlöhne erlassen. In der Deutschschweiz gibt es noch in keinem Kanton Mindestlöhne, obwohl die Lage nicht besser ist als in der lateinischen Schweiz.
</p><h3>Kantone tolerieren Dumping – mit zu tiefen Richtlöhnen bei den Kontrollen </h3><p>In der Realität dürfte der Lohndruck wesentlich grösser sein als offiziell ausgewiesen. Das zeigt eine exemplarische Untersuchung des SGB zur Gartenbau-Branche. Zahlreiche Kantone tolerieren beispielsweise Löhne für Hilfsarbeiter von 3350 Fr./Mt. oder für gelernte Gärtner mit Berufserfahrung von 4120 Fr./Mt., obwohl das Lohnniveau im Schweizer Gartenbau deutlich darüber liegt. Mit diesen klar zu tiefen Richtlöhnen wird immerhin bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. In Kantonen, in denen mit Richtlöhnen kontrolliert wird, die näher bei den üblichen Löhnen liegen, sind die Verstossquoten höher (z.B. 34 Prozent in BL/BS). Die offiziellen Verstosszahlen zum Gartenbau zeigen ein viel zu positives Bild der Lohnsituation in der Branche.
</p><p>Die von den Kantonen bei den Kontrollen verwendeten Richtlöhne stammen aus einem Gesamtarbeitsvertrag GAV des Arbeitgeberverbandes Jardin Suisse mit dem kleinen Arbeitnehmerverband Grüne Berufe Schweiz. Dieser GAV gilt nur für die Mitgliedsfirmen und ist nicht allgemeinverbindlich. Die Löhne in diesem GAV liegen deutlich unter den üblicherweise bezahlten Löhnen. Sie dürfen deshalb nicht als Kontrollinstrument gebraucht werden.
</p><p>Als Richtwert für die üblichen Löhne im Gartenbau können beispielsweise Löhne aus kantonalen GAV verwendet werden, die mit aktiven, unabhängigen Gewerkschaften abgeschlossen wurden. Im Gartenbau-GAV des Kantons Genf (mit Unia, SIT und Syna) liegen die Mindestlöhne bei 4432 Fr./Mt. (HilfsarbeiterIn) bzw. bei 5069 Fr./Mt. (Lehre mit mind. 3 Jahre Berufserfahrung). Eine andere Quelle sind Löhne für verwandte Tätigkeiten in anderen Branchen. Im Bau erhalten beispielsweise Hilfskräfte einen Lohn von über 4400 Fr./Mt. Selbst eine Lohnerhebung des Arbeitgeberverbandes Jardin Suisse zeigt, dass die GAV-Löhne aus dem Jardin Suisse-Vertrag als Referenzlöhne nicht taugen. Die Obergrenzen des untersten Quartils <a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a> betragen 3600 bis 3700 Fr. für Hilfskräfte und 4200 bis 4300 Fr. für Gelernte mit mind. 3 Jahre Berufserfahrung. 
</p><h3>Kantone müssen die Einhaltung der üblichen Löhne durchsetzen</h3><p>Dass die Kantone bei den Kontrollen Löhne aus beliebigen GAV als Richtlöhne verwenden, beschränkt sich nicht auf den Gartenbau. Es ist daher zu vermuten, dass auch in anderen Branchen Dumping toleriert wird, weil die verwendeten Richtlöhne zu tief sind. Die Flankierenden Massnahmen verlangen, dass die üblichen Löhne in der Schweiz eingehalten werden müssen. Die Kantone müssen bei ihren Kontrollen die üblichen Löhne als Richtlöhne nehmen. Tun sie das nicht, muss das Seco intervenieren. Denn das Seco hat bei den Flankierenden die Oberaufsichtsfunktion. 
</p><h3>Ein GAV mit guten Mindestlöhnen für den Gartenbau </h3><p>Um das Lohndumping in der Gartenbau-Branche zu bekämpfen, müssen rasch allgemeinverbindliche nationale Mindestlöhne eingeführt werden. So verlangt es das Gesetz über die Flankierenden Massnahmen (OR 360a). Anzustreben ist ein allgemeinverbindlich erklärter GAV. Der heutige, nicht allgemeinverbindlich erklärte GAV ist keine Basis dafür, da die darin festgeschriebenen Löhne zu tief sind bzw. klar unter den üblichen Löhnen liegen. Es bräuchte einen GAV mit höheren Mindestlöhnen unter Einbezug aller relevanten Gewerkschaften. Aus gewerkschaftlicher Sicht muss das Lohnniveau im Gartenbau generell deutlich angehoben werden. Die entsprechenden Richtwerte für Mindestlöhne in einem GAV sind die Mindestlöhne im GAV Gartenbau Genf oder die Löhne, die im Bauhauptgewerbe für verwandte Tätigkeiten bezahlt werden.
</p><h3>Dumping durch Subunternehmen – Gesetzeslücke rasch schliessen</h3><p>Die Flankierenden Massnahmen haben nach wie vor gesetzliche Lücken, die von verantwortungslosen Firmen genutzt werden, um die Schweizer Lohnbestimmungen zu umgehen. Das grösste Problem sind die Subunternehmerketten. Mit der Osterweiterung ist die Durchsetzung der Schweizer Löhne noch schwieriger geworden. Wie sollen die Kontrolleure eine seriöse Lohnbuchkontrolle in Polen machen? Darum müssen die Flankierenden erlauben, die Löhne direkt in der Schweiz durchzusetzen. Bauhandwerkerfirmen müssen in vielen Branchen mittlerweile Kautionen hinterlegen. Das hilft teilweise. Doch bei Subunternehmerketten ist dieses Instrument in vielen Fällen wirkungslos. Am Schluss der Subunternehmer-Ketten stehen regelmässig Firmen aus den EU-8.
</p><p>National- und Ständerat müssen deshalb in der Herbstsession wirksame Massnahmen gegen das Subunternehmer-Dumping beschliessen. Die Subunternehmerhaftung muss effektiv und unbürokratisch sein. Das bedeutet beispielsweise, dass der Erst-Auftragnehmer für die Löhne und die Bussen bei den Lohnverstössen haften muss (Kettenhaftung). Darunter müssen auch Konventionalstrafen aus GAV fallen, sonst sind die Bussen zu tief und Subunternehmerdumping lohnt sich. 
</p><p>&nbsp;</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> Obergrenze des untersten Quartils: 25 Prozent der Löhne liegen unter diesem Wert. Diese Quartilsgrenze gilt beim Vollzug der Flankierenden Massnahmen als Referenz für die üblichen Löhne. Darüber liegende Löhne gelten als üblich. Beispiele sind die Lohnüberprüfungen in der Hauswirtschaftsbranche durch die nationale tripartite Kommission oder in der Kosmetikbranche im Kanton Tessin. 
</p><h5 class="Text">Weitere&nbsp; Beiträge der Medienkonferenz "Gartenbau und Solidarhaftung" vom 21. August 2012</h5><p>Beiträge der Medienkonferenz:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident: <b>Lohnschutz wirksam durchsetzen: Scharfe Kontrollen, Mindestlöhne und Solidarhaftung!</b></li><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: <b>Bund und Kantone lassen Lohndumping zu - Überprüfung der Flankierenden Massnahmen am Beispiel der Gartenbau-Branche</b></li><li>Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Gewerkschaft Unia: <b>&lt;media 513 - - "TEXT, 120821 RA solidar, 120821_RA_solidar.pdf, 32 KB"&gt;"Ordnung im Stall" gibt es nur mit einer verbindlichen Solidarhaftung&lt;/media&gt;</b></li></ul><p>Dossier:</p><ul><li><b><b>Conditions de travail et salaires dans l’horticulture<br><b>(Dossier nur auf Französisch erhältlich – mit deutscher Zusammenfassung)</b></b></b></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-840</guid><pubDate>Wed, 22 Aug 2012 09:40:00 +0200</pubDate><title>Lohnschutz wirksam durchsetzen: Scharfe Kontrollen, Mindestlöhne und Solidarhaftung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-wirksam-durchsetzen-scharfe-kontrollen-mindestloehne-und-solidarhaftung</link><description>Referat Paul Rechsteiner, SGB-Präsident</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der Schutz der Löhne ist der entscheidende Eckpfeiler eines funktionierenden Arbeitsmarkts. Das wichtigste Instrument dafür sind die flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen. Sie müssen dafür sorgen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Unverzichtbare Voraussetzung ist der entschlossene Kampf gegen Lohndumping.</p><p class="Text">Weil sich gezeigt hat, dass das heutige Instrumentarium zur Bekämpfung von Lohndumping empfindliche Lücken aufweist, forderte der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Frühjahr 2011 ein neues Massnahmenpaket. Ein Teil der Lücken ist mit den Beschlüssen des Parlaments in der Sommersession dieses Jahres geschlossen worden, zum Beispiel mit den Massnahmen zur Bekämpfung der sogenannten Scheinselbständigkeit. Noch hängig sind die Bestimmungen über die Solidarhaftung. Hier stehen die massgebenden Entscheide in der Herbstsession bevor. </p><p class="Text">Die Gewerkschaften weisen erneut darauf hin, dass es Halbheiten und Scheinlösungen in diesem Bereich nicht mehr erträgt. Seit dem Einbezug der EU-8 in die bilateralen Verträge (Osterweiterung) häufen sich krasse Missbräuche durch Lohndruck via Auslagerung der Arbeiten in Subunternehmerketten. Dies auch und sogar bei Baustellen der öffentlichen Hand. Wenn Metallbauern bei der Kehrichtverbrennungsanlage Winterthur statt den durch den Gesamtarbeitsvertrag garantierten 22.70 Franken pro Stunde nur noch 8.45 Franken ausbezahlt werden, dann unterläuft das jeden Lohnschutz. Es ist überfällig, dass bei einer Weitervergabe der Arbeiten an Subunternehmer auch die Arbeitsbedingungen gewährleistet sein müssen. Was für die Qualität der ausgelagerten Arbeiten heute schon selbstverständlich ist, muss in Zukunft auch für die Löhne gelten, wenn der Lohnschutz ernst gemeint sein soll. Hier steht das Parlament nun in der Pflicht.</p><p class="Text">Das Instrumentarium zum Schutz der Löhne ist letztlich allerdings jeweils nur so viel wert, wie es in der Praxis dann auch eingesetzt wird. Hier steht nach den in den letzten Jahren erreichten Verbesserungen bei den Kontrollen zunehmend das Problem der fehlenden Mindestlöhne im Vordergrund. Zeigen die Lohnkontrollen nämlich auf, dass das Lohnniveau wiederholt gedrückt und unterschritten wird, so müssen nach Gesetz Mindestlöhne erlassen werden. Dazu ist es trotz zunehmenden Verstössen im Lohnbereich in der Deutschschweiz noch nie und beim Bund erst zweimal gekommen. </p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Besonders krass ist die Situation in Teilen des Detailhandels und vor allem im Gartenbau, wie eine neue Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes aufzeigt. Die Kantone tolerieren im Gartenbau Lohndumping ohne einzuschreiten. Schlimmer noch: Weil sie Richtlöhne viel zu tief ansetzen, ergibt sich bei den Kontrollen ein viel zu positives Bild der Lohnsituation. Viele Unternehmen, die effektiv zu tiefe Löhne bezahlen, bleiben nicht in den Kontrollen hängen. </p><p class="Text">Trotz harter und qualifizierter Arbeit sind die Löhne im Gartenbau in zahlreichen Regionen vor allem auch der Deutschschweiz so schlecht, dass sie im Armutsbereich liegen. Weil der Schutz durch einen anständigen Gesamtarbeitsvertrag bis heute fehlt, braucht es endlich eine Lohnregulierung, die diesen Namen verdient. Am besten durch einen allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag.</p><p class="Text">Werden gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen durch die zuständigen Behörden nicht umgesetzt, so ist das nichts anderes als eine nicht tolerierbare Arbeitsverweigerung. Das Gesetz schreibt den Erlass von Mindestlöhnen vor, wenn die Löhne in Branchen und Regionen wiederholt missbräuchlich gedrückt werden. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass das nicht geschieht, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben wäre. Es geht dabei nicht nur um die Interessen der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch um die Durchsetzung elementarer Regeln auf dem Arbeitsmarkt, so wie sie der Bevölkerung versprochen worden waren.</p><h5 class="Text">Weitere&nbsp; Beiträge der Medienkonferenz "Gartenbau und Solidarhaftung" vom 21. August 2012</h5><p>Beiträge der Medienkonferenz:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident: <b>Lohnschutz wirksam durchsetzen: Scharfe Kontrollen, Mindestlöhne und Solidarhaftung!</b></li><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: <b>Bund und Kantone lassen Lohndumping zu - Überprüfung der Flankierenden Massnahmen am Beispiel der Gartenbau-Branche</b></li><li>Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Gewerkschaft Unia: <b>&lt;media 513 - - "TEXT, 120821 RA solidar, 120821_RA_solidar.pdf, 32 KB"&gt;"Ordnung im Stall" gibt es nur mit einer verbindlichen Solidarhaftung&lt;/media&gt;</b></li></ul><p>Dossier:</p><ul><li><b><b>Conditions de travail et salaires dans l’horticulture<br><b>(Dossier nur auf Französisch erhältlich – mit deutscher Zusammenfassung)</b></b></b></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-839</guid><pubDate>Tue, 21 Aug 2012 09:49:00 +0200</pubDate><title>Wirksamer Lohnschutz nur mit korrekten Mindestlöhnen und Solidarhaftung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wirksamer-lohnschutz-nur-mit-korrekten-mindestloehnen-und-solidarhaftung</link><description>Lohndumping am Beispiel des Gartenbaus</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Schweiz kommt es häufiger zu Lohndumping als bisher angenommen. Dies legt eine Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zum Gartenbau nahe. Darin zeigt der SGB, dass sich die Kontrolleure in diesem Sektor auf Richtwerte stützen, die im Vergleich zum üblichen Lohnniveau im Gartenbau viel zu tief angesetzt sind. </p><p> Zahlreiche Kantone tolerieren beispielsweise Löhne für Hilfsarbeiter von 3350 Fr./Mt oder für gelernte Gärtner mit Berufserfahrung von 4120 Fr./Mt., obwohl das Gartenbau-Lohnniveau deutlich darüber liegt. Mit diesen klar zu tiefen Richtlöhnen wurde immerhin bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. „Tatsächlich ist die Dumpingquote aber viel höher“, erklärte SGB-Chefökonom Daniel Lampart am Dienstag. Dies zeigt sich laut Lampart in Kantonen, in denen mit Richtlöhnen kontrolliert wird, die näher bei den üblichen Löhnen liegen (Verstossquote in BL/BS: 34 Prozent). Um Lohndumping im Gartenbau zu bekämpfen, muss rasch ein nationaler Gesamtarbeitsvertrag mit guten, allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen eingeführt werden. 
</p><p> Besonders häufig zu Lohndumping kommt es bei Subunternehmerketten, bei denen ein Generalunternehmer Aufträge durch Unterakkordanten aus dem billigeren Ausland ausführen lässt. Insbesondere seit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf acht osteuropäische Länder (EU-8) häufen sich krasse Missbräuche. „Es ist überfällig, dass bei der Weitervergabe der Arbeiten an Subunternehmer die Schweizer Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden müssen“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Nur so kann sichergestellt werden, dass in der Schweiz auch Schweizer Löhne bezahlt werden.
</p><p> Am Zug ist nun das Parlament: In der Herbstsession entscheidet als Erstrat die kleine Kammerüber die Ausgestaltung der Solidarhaftung. Für den SGB ist dabei klar, dass eine Erstfirma nicht nur für Missbräuche beim direkt beauftragten Subunternehmer geradestehen muss, sondern auch bei allen weiteren Subunternehmen. Nur diese sogenannte Kettenhaftung erlaubt es, Lohndumping wirksam zu bekämpfen. Für UNIA-Co-Präsident Renzo Ambrosetti ist deshalb klar: „‘Ordnung im Stall‘ gibt es nur dank korrekten Mindestlöhnen und mit einer Solidarhaftung“.
</p><h5>Weitere Unterlagen</h5><p>Beiträge der Medienkonferenz:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident: <b>Lohnschutz wirksam durchsetzen: Scharfe Kontrollen, Mindestlöhne und Solidarhaftung!</b></li><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: <b>Bund und Kantone lassen Lohndumping zu - Überprüfung der Flankierenden Massnahmen am Beispiel der Gartenbau-Branche</b></li><li>Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Gewerkschaft Unia: <b>&lt;media 513 - - "TEXT, 120821 RA solidar, 120821_RA_solidar.pdf, 32 KB"&gt;"Ordnung im Stall" gibt es nur mit einer verbindlichen Solidarhaftung&lt;/media&gt;</b></li></ul><p>Dossier:</p><ul><li><b><b>Conditions de travail et salaires dans l’horticulture<br><b>(Dossier nur auf Französisch erhältlich – mit deutscher Zusammenfassung)</b></b></b></li></ul><h5>Auskünfte</h5><p> Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11
</p><p> Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation, 079 249 59 74</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-819</guid><pubDate>Thu, 28 Jun 2012 11:43:00 +0200</pubDate><title>Bundesgericht bestätigt Verantwortung des Erstunternehmens</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesgericht-bestaetigt-verantwortung-des-erstunternehmens</link><description>Problematisches Ketten-Subunternehmertum in öffentlicher Beschaffung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bundesgericht hat die Busse für einen Waadtländer Unternehmer bestätigt, der bei der Weitergabe von Auftragsteilen nicht darauf geachtet, dass Missbräuche verhindert werden. Ein erster wichtiger Schritt – der nächste muss die Solidarhaftung sein.</p><p>Soeben hat das Bundesgericht einen Entscheid gefällt, der sich hinsichtlich Bekämpfung von Missbräuchen bei Kettenkonstruktionen des Subunternehmertums (= der Unternehmer gibt einen Teil seines Auftrages an einen Subunternehmer weiter, dieser wiederum an einen Subsubunternehmer usw.) als entscheidend herausstellen dürfte. Dieses Problem des Ketten-Subunternehmertums kommt vor allem im Baugewerbe vor. Die Unternehmer, die so einen Teil des Auftrages an Subunternehmen auslagern, die das gleiche nochmals tun (usw.), wollen jeweils keine eigene Verantwortung tragen, wenn ein oder mehrere Unternehmen in der ganzen Sub-Kette Bestimmungen des Arbeitsvertrags missachten oder Lohn- und Sozialdumping betreiben.
</p><p><b>Ein erster Schritt</b></p><p>Die Waadtländer Behörden hatten einen Unternehmer gebüsst, der nicht darauf geachtet hatte, dass in der ganzen Kette die Arbeits- und Lohnbedingungen respektiert werden. Diese Unternehmen führten einen öffentlichen Auftrag aus (Bau der Autostrasse H 144 im Chablais). Die Strafe (eine Busse von 6000 Franken) wurde durch das Kantons- und nunmehr durch das Bundesgericht bestätigt. Dem Bundesgericht zufolge hat der Erstauftragnehmer darüber zu wachen, dass alle weiteren Unternehmen, denen Teile seines Auftrages vermittelt erhalten, die Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz und zu den Arbeitsbedingungen respektieren. So kann dem Erstunternehmer Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn „seine“ Subunternehmen diese Bestimmungen missachten.
</p><p>Dieser Entscheid ist eine gute Nachricht für alle, die Lohndumping bekämpfen. Das höchste Gericht verlangt hier zwar noch nicht eine Solidarhaftung (der Erstunternehmer müsste in diesem Fall nicht nur eine Busse bezahlen, sondern sämtlichen von den Arbeitnehmern erlittenen Schaden). Das Urteil stellt aber einen ersten Schritt zu deren Einführung dar, zuerst im öffentlichen Beschaffungswesen, anschliessend auch in der Privatwirtschaft. Es zeigt deutlich auf, dass der Unternehmer sich um das, was seine Sub-Partner tun, kümmern kann und muss.
</p><p>Die Solidarhaftung ist das beste Mittel, damit ein Erstunternehmer bei Auslagerung seine Verantwortung gegenüber den Lohnabhängigen wahrnimmt. Wenn der Erstunternehmer bei Lohndumping der Subunternehmen mithaften muss, wird er deren Praktiken auch kontrollieren. Einige Kantone haben denn auch die Solidarhaftung bereits in ihre Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen eingeführt, so etwa die beiden Basel (vgl. § Beschaffungsgesetz BL/BS). 
</p><p><b>Solidarhaftung verlangt</b></p><p>An diesem Beispiel sollen sich die anderen Kantone und der Bund orientieren. Sie müssen sich Regeln geben, damit nachlässige Unternehmer nicht nur wie im vorliegenden Waadtländer Fall zu einer Busse verurteilt, sondern sämtlichen Schaden, den die Arbeitnehmenden von den Subunternehmen (resp. den Subsubunternehmen) erlitten haben, begleichen müssen, also sowohl die Nachzahlung von Rückständen beim Lohn wie bei den Sozialbeiträgen. Die eidgenössischen Räte, die demnächst über die Einführung einer Solidarhaftung für alle Unternehmen und nicht nur für die öffentliche Beschaffung beraten, sollen sich ebenfalls von diesem Entscheid des Bundesgerichtes inspirieren. Es handelt sich hierbei um eine wirkungsvolle Ergänzung der flankierenden Massnahmen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-785</guid><pubDate>Thu, 31 May 2012 15:41:00 +0200</pubDate><title>Parlament bleibt auf halbem Weg stecken – Solidarhaftung ist dringlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-bleibt-auf-halbem-weg-stecken-solidarhaftung-ist-dringlich</link><description>Handlungsbedarf bei den Flankierenden Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Zwar bleibt noch die Differenzbereinigung zwischen den beiden Kammern, dennoch lässt sich bereits jetzt sagen, dass die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit wieder ein Stück weiter entwickelt worden sind – allerdings zu wenig weit.</p><p class="Text">Sowohl National- wie Ständerat haben bei den Massnahmen gegen Scheinselbständigkeit soziales Gespür gezeigt. Scheinselbständige werden künftig besser kontrolliert werden können, die Behörden werden auch über mehr Sanktionsmöglichkeiten verfügen. Das ist sehr wichtig, denn für echte Selbständige gelten die Vorschriften üblicher Löhne nicht. Zunehmend haben deshalb ausländische Firmen ihr in die Schweiz entsandtes Personal in betrügerischer Absicht als selbständig deklariert. Auch die Erhöhung der Bussen für Schweizer Firmen, die in Normalarbeitsverträgen vorgeschriebene Mindestlöhne nicht einhalten, ist positiv zu werten.</p><p class="Text">Leider jedoch sind die Räte auf halbem Weg stecken geblieben. Die Solidarhaftung haben sie noch nicht verabschiedet, eine Mehrheit will diese Massnahme zuerst noch prüfen. Die Solidarhaftung ist jedoch angesichts zunehmender Teilauslagerung von Aufträgen an Dritte – vor allem im Baugewerbe – unabdingbar. Die zunehmende Zahl an Fällen, in denen solche Dritte die üblichen Löhne zum Teil krass unterboten, macht die Solidarhaftung dringend notwendig. Der Erstunternehmer muss kontrollieren, dass die Firmen, an die er einen Teil der Aufträge ausgelagert hat, die üblichen Arbeitsbedingungen garantieren. Denn je weiter entfernt diese Firmen sind, umso schwieriger wird die nachträgliche Sanktionierung bei festgestelltem Missbrauch. </p><p class="Text">Der SGB fordert das Parlament auf, im Herbst einer griffigen Form der Solidarhaftung zuzustimmen. Es kann doch nicht sein, dass bei uns in der Schweiz Bauaufträge für unter 10 Franken Stundenlohn ausgeführt werden, wenn die üblichen Löhne mehr als das Doppelte betragen. Wer A sagt, muss auch B sagen. </p><p class="Text">In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Wenn über die Weitergabe an Subunternehmen gegen die Schweizer Löhne verstossen wird, muss das über eine Solidarhaftung verhindert werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-782</guid><pubDate>Fri, 25 May 2012 14:26:00 +0200</pubDate><title>Steigende Zahl von Lohnverstössen – Lücken in den Flankierenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/steigende-zahl-von-lohnverstoessen-luecken-in-den-flankierenden</link><description>Stellungnahme des SGB zum 8. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Bilateralen Verträge müssen den Schweizer Arbeitnehmenden nützen. Um zu verhindern, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU zu Lohndruck und Arbeitslosigkeit führt, wurden die Flankierenden Massnahmen beschlossen. Der Grundsatz der Flankierenden ist: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden.
</p><p>Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz ein Instrument, mit dem die Zuwanderung von Erwerbstätigen kontrolliert werden kann. Wird der Grundsatz der Flankierenden über Kontrollen, Mindestlöhne und Sanktionen konsequent durchgesetzt, können die Schweizer Löhne geschützt werden, und die Arbeitgeber können keine billigen Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstellen.
</p><h3><b>Mehr Lohnunterbietungen – aber keine schützenden Mindestlöhne</b></h3><p>Die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen ist nach wie vor ein Problem. Im vergangenen Jahr wurden weniger Kontrollen gemacht, obwohl die Zahl der Arbeitsplätze und die Einwanderung gestiegen sind. Und in den Branchen, die nicht durch Mindestlöhne geschützt sind, wurde erneut mehr Lohndumping aufgedeckt. Seit 2009 haben sich hier die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent nahezu verdoppelt! 2012 dürfte sich die Situation nicht entschärft haben. Im Gegenteil: Wegen dem überbewerteten Franken dürften sich Arbeitgeber vermehrt nach billigeren Arbeitskräften im Ausland umzusehen versuchen. Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau (Verstossquote 2011: 11 Prozent), der (Detail-)Handel (11 Prozent) und die Industrie (18 Prozent). Das Gesetz (OR Art. 360a) sieht bei wiederholtem Dumping den Erlass von Mindestlöhnen vor. Bisher haben nur Kantone der lateinischen Schweiz und in zwei Fällen der Bund (Hauswirtschaft, kleine Reinigungsfirmen) Mindestlöhne eingeführt. In der Deutschschweiz hat aber noch kein Kanton Mindestlöhne erlassen, obwohl sich die Lage nicht von der in der lateinischen Schweiz unterscheidet. 
</p><p>Möglicherweise werden die Verstosszahlen sogar noch unterschätzt. Denn die Richtlöhne, mit denen die Kantone Lohndumping ermitteln, dürften in einigen Kantonen zu tief sein. So beispielsweise für den Gartenbau, in dem der GAV-Lohn für Gartenarbeiter deutlich unter dem in der Schweiz üblichen Lohn liegt.
</p><h3><b>Gefahrenherd Neueinstellungen – Anzeichen für Lohndruck</b></h3><p>Die grösste Gefahr von Lohndumping gibt es bei Neueinstellungen. Denn hier sind Lohnsenkungen ohne Kündigung von bestehenden Arbeitsverträgen möglich. Eine Studie im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat Hinweise gefunden, welche die entsprechenden Vermutungen der Gewerkschaften bestätigen (Henneberger/Ziegler 2011). Vergleicht man die Entwicklung der Löhne bei Neueinstellungen mit derjenigen aller Löhne, hat sich die Differenz zwischen den beiden Lohnkategorien zwischen 2004 und 2010 tatsächlich weiter vergrössert. Gemäss der Grafik unten ist diese Entwicklung vor allem in den Branchen auffällig, die nicht durch Mindestlöhne in GAV geschützt sind, wie Handel, Verkehr oder das Gesundheits- und Sozialwesen.
</p><p>Die Deregulierung der Temporärbranche im Rahmen der Personenfreizügigkeit dürfte das Problem verschärft haben. Im Gegensatz zu früher können heute Grenzgänger, Kurzaufenthalter und Meldepflichtige verliehen werden. Temporärjobs sind naturgemäss mit vielen Wechseln verbunden. Der Anteil des Arbeitsvolumens von Temporärarbeitenden am Total der Arbeitsstunden in der Schweiz hat sich seit Einführung der Personenfreizügigkeit von 1 auf über 2 Prozent mehr als verdoppelt. Die Gefahr von Lohndumping in dieser Branche ist gross. Gemäss dem SECO-Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen haben 40 Prozent der Temporärbüros zu tiefe Löhne bezahlt.
</p><h3><b>Gesetzliche Lücken in der Schweiz – Österreich ist weiter</b></h3><p>Die Flankierenden Massnahmen haben gesetzliche Lücken, die von verantwortungslosen Firmen genutzt werden, um die Schweizer Lohnbestimmungen zu umgehen. Die Probleme sind insbesondere die Scheinselbständigkeit und die Subunternehmerketten. Mit der Osterweiterung ist die Durchsetzung der Schweizer Löhne noch schwieriger geworden. Darum müssen die Flankierenden erlauben, die Löhne direkt in der Schweiz durchzusetzen. Bauhandwerkerfirmen müssen in vielen Branchen mittlerweile Kautionen hinterlegen. Das hilft teilweise. Doch bei Subunternehmerketten ist dieses Instrument oft wirkungslos. Dumpende Firmen können sich hinter den Subunternehmer-Konstrukten verstecken. Das gefährdet nicht nur den Lohnschutz in der Schweiz, sondern es kann auch die GAV-Abdeckung bedrohen – indem die Zahl der in Arbeitgeberverbänden organisierten Firmen zugunsten von dubiosen Subunternehmen sinkt.
</p><p>Das EU-Mitglied Österreich hat seine Flankierenden bei der Ost-Erweiterung verschärft. Es wurde eine Solidarhaftung eingeführt. Zudem müssen die ausländischen Firmen ihre Löhne im Voraus melden, was die Kontrolle erleichtert. 
</p><p>Die zuständige Nationalratskommission hat der Solidarhaftung und der vorgängigen Lohnmeldung zugestimmt. Der Ständerat hingegen bremst die Einführung einer wirksamen Solidarhaftung – &nbsp;u.a. nach einer Intervention von Bundesrat Schneider-Ammann.
</p><h3><b>Nach wie vor grosser politischer Handlungsbedarf</b></h3><p>Damit die Zuwanderung kontrolliert erfolgt und die Schweizer Löhne gesichert sind, muss einiges verbessert werden. Die Zahl der Kontrollen muss erhöht werden, damit sie mit der Einwanderung und der Entwicklung der Arbeitsplätze Schritt hält. Die heutige Plafonierung der Kontrollen bei Entsendefirmen ist kontraproduktiv. Dazu kommt die Überbewertung des Frankens, die eine verstärkte Lohnkontrolle erfordert. Decken die Kantone Lohndumping auf, müssen sie oder der Bund Mindestlöhne erlassen. Das Seco als Oberaufsichtsbehörde muss diese Vollzugsprobleme lösen. 
</p><p>Die gesetzlichen Lücken müssen geschlossen werden. Die Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit und die Bussen bei Verstössen gegen Mindestlöhne müssen rasch umgesetzt werden. Die von der Nationalratskommission beschlossene Regelung der Solidarhaftung ist wirksam und unbürokratisch. Sie kann und muss so schnell als möglich eingeführt werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-780</guid><pubDate>Thu, 24 May 2012 13:45:00 +0200</pubDate><title>Gesetzeslücken bei den Flankierenden - Österreich ist weiter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gesetzesluecken-bei-den-flankierenden-oesterreich-ist-weiter</link><description>Einführung der Solidarhaftung notwendig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der kommenden Session steht die Erweiterung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zur Diskussion. Die vorberatende Kommission des Nationalrates will Lücken schliessen, der Ständerat jedoch zieht völlig unverständlich bei der Einführung einer effizienten Solidarhaftung die Bremse.</p><p>Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz grundsätzlich ein Instrument, mit dem die Zuwanderung von Erwerbstätigen kontrolliert werden kann. Der Grundsatz der Flankierenden ist: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Wird der Grundsatz der Flankierenden über Kontrollen, Mindestlöhne und Sanktionen konsequent durchgesetzt, können die Schweizer Löhne geschützt werden, und die Arbeitgeber können keine billigen Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstellen. 
</p><h3>Lücken schliessen </h3><p>Leider haben die Flankierenden gesetzliche Lücken, die von verantwortungslosen Firmen genutzt werden, um die Schweizer Lohnbestimmungen zu umgehen. Die Probleme sind insbesondere die Scheinselbständigkeit und die Subunternehmerketten. Das hat auch die GPK des Nationalrates klar festgehalten. Mit der Osterweiterung ist die Durchsetzung der Schweizer Löhne noch schwieriger geworden. Wie sollen die Kontrolleure eine seriöse Lohnbuchkontrolle in Polen oder in Ungarn machen? Darum müssen die Flankierenden erlauben, die Löhne direkt in der Schweiz durchzusetzen. Bauhandwerkerfirmen müssen in vielen Branchen mittlerweile Kautionen hinterlegen. Das hilft teilweise. Doch bei Subunternehmerketten ist dieses Instrument oft wirkungslos. In letzter Zeit sind vermehrt Subunternehmerkonstrukte mit Firmen aus EU-8 aufgeflogen, bei denen in krasser Weise gegen Schweizer Arbeitsbedingungen verstossen wurde. Das EU-Mitglied Österreich hat seine Flankierenden bei der Ost-Erweiterung verschärft. Es wurde eine Solidarhaftung eingeführt. Zudem müssen die ausländischen Firmen ihre Löhne im Voraus melden, was die Kontrolle erleichtert. 
</p><h3>Solidarhaftung ist nötig – und rasch einzuführen </h3><p> Die WAK des Nationalrates hat im März beschlossen, diese Lücken bei den Flankierenden Massnahmen zu schliessen. Sie hat Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und eine vorgängige Lohnmeldung beschlossen. Zur Bekämpfung der Missbräuche über Subunternehmerkonstrukte hat sie sich für eine Solidarhaftung sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Aufträgen entschieden. Der Ständerat hingegen bremst die Einführung einer wirksamen Solidarhaftung – u.a. nach einer Intervention von Bundesrat Schneider-Ammann. Es besteht die Gefahr, dass am Schluss eine wenig wirksame, aber in der Umsetzung bürokratische Variante der Solidarhaftung resultiert. Dabei wäre das Geschäft reif: Die Nationalratskommission hat eine wirksame und unbürokratische Solidarhaftung beschlossen. Sie kann und muss so schnell als möglich eingeführt werden. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-769</guid><pubDate>Fri, 11 May 2012 14:39:00 +0200</pubDate><title>Flankierende Massnahmen weiter entwickeln!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-massnahmen-weiter-entwickeln</link><description>Die ansässigen Arbeitnehmenden sind gegen Lohndumping zu schützen. Deshalb sind Lücken in den Flankierenden Massnahmen zu schliessen und Vollzugsprobleme zu beseitigen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz grundsätzlich ein Instrument, mit dem die Zuwanderung von Erwerbstätigen kontrolliert werden kann. Der Grundsatz der Flankierenden ist: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Wird das mit genauen Kontrollen, Mindestlöhnen und scharfen Sanktionen konsequent durchgesetzt, können die Schweizer Löhne geschützt werden und die Arbeitgeber können keine billigen Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstellen. 
</p><p><a name="_GoBack"></a><b>Durchsetzung der Schweizer Löhne – Lücken in den Flankierenden schliessen</b></p><p>Leider haben die Flankierenden empfindliche Lücken, die von verantwortungslosen Firmen genutzt werden, um die Schweizer Lohnbestimmungen zu umgehen. Die Probleme sind insbesondere die Scheinselbständigkeit und die Subunternehmerketten. Mit der Osterweiterung ist die Durchsetzung der Schweizer Löhne noch schwieriger geworden. Darum müssen die Flankierenden erlauben, die Löhne direkt in der Schweiz durchzusetzen. Bauhandwerkerfirmen müssen in vielen Branchen mittlerweile Kautionen hinterlegen. Das hilft teilweise. Doch bei Subunternehmerketten ist dieses Instrument oft wirkungslos. Das EU-Mitglied Österreich hat seine Flankierenden bei der Ost-Erweiterung verschärft. Es wurde eine Solidarhaftung eingeführt. Zudem müssen die ausländischen Firmen ihre Löhne im Voraus melden, was die Kontrolle erleichtert. Die zuständige Nationalratskommission hat diesem Vorschlag zugestimmt. Im Ständerat hat Bundesrat Schneider-Ammann hingegen gegen die Einführung einer wirksamen Solidarhaftung interveniert! Das ist nicht akzeptabel. Um die Schweizer Löhne zu schützen, braucht es die rasche Einführung und Umsetzung</p><ul><li><p>der Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit</p></li><li><p>der vorgängigen Lohnmeldung</p></li><li><p>einer wirksamen Solidarhaftung</p></li></ul><p><b>Vollzugsprobleme: Zusätzliche Kontrollen und Schutz durch Mindestlöhne</b></p><p>Die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen ist nach wie vor ein Problem. Im vergangenen Jahr wurden weniger Kontrollen gemacht, obwohl es in der Schweiz mehr Arbeitsplätze gibt und die Einwanderung gestiegen ist. Und in den Branchen, die nicht durch Mindestlöhne geschützt sind, wurde erneut mehr Lohndumping aufgedeckt. Seit 2009 haben sich hier die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent nahezu verdoppelt! 2012 dürfte sich die Situation nicht entschärft haben. Im Gegenteil: Wegen dem überbewerteten Franken dürften sich Arbeitgeber vermehrt nach billigeren Arbeitskräften im Ausland umzusehen versuchen. Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau (Verstossquote: 11 Prozent), der (Detail-)Handel (11 Prozent) und die Industrie (18 Prozent). Das Gesetz (OR Art. 360a) sagt ganz klar, dass bei wiederholtem Dumping Mindestlöhne eingeführt werden müssen. Doch nach wie vor hat kein Deutschschweizer Kanton Mindestlöhne erlassen. Der SGB verlangt deshalb:</p><ul><li><p>Die rasche und konsequente Einführung von Mindestlöhnen im Falle von Dumping</p></li><li><p>Mehr und konsequente Kontrollen in Branchen ohne Mindestlöhne – insbesondere bei Neueinstellungen und in Grenzregionen</p></li><li><p>Mehr Ressourcen für Kontrollen in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärtem GAV und eine Aufhebung der Plafonierung in den Leistungsvereinbarungen des Bundes</p></li></ul><p><b>Keine Schwächung der Flankierenden bei den „institutionellen Fragen“ mit EU </b></p><p>Die EU-Kommission verlangt von der Schweiz, dass sie bei den Bilateralen die Rechtsentwicklung in der EU nachvollzieht. Doch gerade beim Schutz der Löhne ist die EU zu lasch unterwegs. Der Europäische Gerichtshof hat diesen Schutz in mehreren Urteilen auszuhöhlen versucht. Der SGB hat sich immer für gute und geregelte Beziehungen mit der EU ausgesprochen – aber nur unter der Bedingung, dass die Öffnung gegenüber der EU den Schweizer Arbeitnehmenden nützt. Darum kann er einer Lösung dieser Fragen der Rechtsentwicklung nur zustimmen, wenn die Schweiz keinen Millimeter vom Grundsatz abweicht, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Die 8-Tage-Regel, die Kautionen und andere Massnahmen zum Schutz der Schweizer Löhne sind nicht verhandelbar. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-750</guid><pubDate>Fri, 27 Apr 2012 16:38:00 +0200</pubDate><title>Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen 2011 - Weniger Kontrollen, mehr Lohndruck: Der Handlungsbedarf ist gross</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bericht-zur-umsetzung-der-flankierenden-massnahmen-2011-weniger-kontrollen-mehr-lohndruck-der-handlungsbedarf-ist-gross</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bericht über die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen 2011 zeigt ein sehr besorgniserregendes Bild. Erstens wurden weniger Kontrollen gemacht, obwohl die Zahl der Beschäftigten und die Einwanderung gestiegen sind. Zweitens wurde in den besonders sensiblen Branchen mehr Lohndumping aufgedeckt. Das betrifft vor allem Branchen, in denen die Löhne nicht durch Mindestlöhne geschützt sind. Seit 2009 haben sich hier die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent nahezu verdoppelt! Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau (11 Prozent), der (Detail-)Handel (11 Prozent) und die Industrie (18 Prozent).
</p><p>Was Bund und Kantone in dieser Situation tun müssen, ist im Gesetz klar geregelt (OR 360a). Sie müssen bei wiederholtem Dumping Mindestlöhne einführen. Doch in diesen betroffenen Branchen ist bisher nichts geschehen. Bund und Kantone müssen die Löhne im Gartenbau sowie in gewissen Teilen des Detailhandels (Schuhe und Kleider) durch Mindestlöhne schützen. Innerhalb der Industrie müssen die Problembranchen identifiziert werden. Dann sind auch hier Mindestlöhne ins Auge zu fassen.
</p><p>Die Kontrollen müssen an die höheren Beschäftigungs- und Einwanderungszahlen angepasst werden. Der überbewertete Franken wird zu einem verstärkten Lohndruck führen. Das verlangt zusätzliche Wachsamkeit. Die Paritätischen Kommissionen müssen dazu vom Bund die notwendigen Mittel erhalten. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-44</guid><pubDate>Fri, 02 Mar 2012 14:35:00 +0100</pubDate><title>Solidarhaftung ist notwendig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/solidarhaftung-ist-notwendig</link><description>Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Bundesrat das Problem der Scheinselbstständigkeit im Rahmen der Personenfreizügigkeit erkannt hat. Mit der heute ans Parlament verabschiedeten Botschaft über die „Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit“ zeigt er sich gewillt, die flankierenden Massnahmen zu verschärfen. Die geplanten neuen Sanktionsmöglichkeiten bei Scheinselbständigkeit und Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen sind ein wichtiger erster Schritt und wurden vom SGB schon länger gefordert. 
</p><p>Unzureichend bleibt aber der Schutz vor dem Subunternehmer-Dumping. Am Schluss dieser oftmals über mehrere Subunternehmen gehenden Dumping-Ketten stehen die Arbeitnehmenden und ihre Löhne und Arbeitsbedingungen. Der SGB verlangt darum die Einführung der Solidarhaftung. Jeder Unternehmer würde damit zu Recht verpflichtet, für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsbedingungen und vertraglich festgelegten Löhne durch die Subunternehmer geradezustehen. 
</p><p><b>Auskünfte: </b></p><p>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11<br>Marco Kistler, Kommunikation SGB, 079 297 79 23 </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-727</guid><pubDate>Fri, 24 Feb 2012 14:33:00 +0100</pubDate><title>Europaweiter Aktionstag für Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit - Solidarhaftung jetzt: Stopp Lohndumping!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/europaweiter-aktionstag-fuer-beschaeftigung-und-soziale-gerechtigkeit-solidarhaftung-jetzt-stopp-lohndumping</link><description>Die europäischen Staaten haben während der Finanzkrise Abermilliarden für die Rettung der Banken aufgewendet. Überall in Europa sollen nun die Arbeitnehmer/innen und Rentner/innen die Zeche bezahlen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) bekämpft eine solch fatale Politik. Auch mit einem Aktionstag am 29. Februar.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am nächsten EU-Gipfel vom 1. und 2. März im Frühling stehen für die Arbeitnehmenden weitreichende Entscheide an. Visiert sind weiterhin brutale Sparprogramme, die die Arbeitslosigkeit nochmals erhöhen würden. Diese hat aber bereits jetzt mit 23,5 Millionen Arbeitslosen in der EU eine Rekordhöhe erreicht. Zudem greifen die geplanten Beschlüsse der EU die Löhne und soziale Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an. Der Vertragsautonomie der Sozialpartner drohen Beschneidungen. Einziger Lichtblick in diesem langen schwarzen Tunnel ist, dass auch die Einführung resp. Verschärfung der Solidarhaftung Thema ist.
</p><p>Im Hinblick auf diesen neuen Dreh an der Sparschraube hat der EGB für den 29. 2. zu europaweiten Kundgebungen unter dem Motto „Genug ist genug! Es gibt Alternativen: Für Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit“ aufgerufen. Dieser Ruf wurde gehört. In beinahe allen europäischen Staaten werden die Gewerkschaften gegen eine blinde Sparpolitik und für sozialverträgliche Lösungen der Schuldenkrise (Euroobligationen und neues Mandat für die europäische Zentralbank) demonstrieren. Auch in der Schweiz.
</p><p>Als weitere konkrete Massnahme fordern die Europäischen Gewerkschaften einen verbesserten Schutz vor Lohndumping und eine Solidarhaftung für Subunternehmer. Mit letzterem soll jener auch in der Schweiz zunehmenden Praxis Einhalt geboten werden, wonach Erstunternehmen Teile ihres Auftrages an Subunternehmer delegieren, die sich einen Deut um die Einhaltung der GAV-bestimmten Arbeitsbedingungen kümmern. Gegen diese Verwilderung setzen auch die Gewerkschaften in der Schweiz im Rahmen des europäischen Aktionstages ein symbolisches Zeichen. Am 29. Februar wird die Unia, zum Teil unterstützt von weiteren SGB-Gewerkschaften, auf drei Baustellen in Bern, Lausanne und Lugano Aktionen mit der Forderung: Solidarhaftung jetzt: Stopp Lohndumping organisieren. 
</p><p>Weiterführende Informationen zum europaweiten Aktionstag finden Sie <a href="http://www.etuc.org/fr" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.etuc.org/fr</a>.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-735</guid><pubDate>Thu, 19 Jan 2012 15:58:00 +0100</pubDate><title>Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen sichern – Lücken beim Schutz schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweizer-loehne-und-arbeitsbedingungen-sichern-luecken-beim-schutz-schliessen</link><description>Ungenügende Antwort des Bundesrates auf den GPK-Bericht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Im Herbst 2011 hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats die Kritik des SGB an der Umsetzung der Flankierenden Massnahmen bestätigt. Positiv ist, dass sich der Bundesrat heute bereit erklärt hat, die Probleme anzugehen. Der Grundsatz der Flankierenden ist, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Die heutigen Beschlüsse des Bundesrats reichen leider nicht aus, um diesen Grundsatz durchzusetzen.</p><ul><li><span><span><span></span></span></span>Der Lohndruck bei Neueinstellungen nimmt wegen dem überbewerteten Franken zu. Um Lohndumping in diesem Bereich zu bekämpfen, braucht es zusätzliche gezielte und konsequente Kontrollen vor Ort. Studien mit Daten aus der Vergangenheit führen zu schönfärberischen Schlussfolgerungen.</li><li><span><span><span></span></span></span>Die Schweizer Arbeitsbedingungen werden regelmässig durch Subunternehmerkonstrukte ausgehebelt. Das hat auch die GPK kritisiert. Der SGB fordert seit längerem die Einführung einer unbedingten Solidarhaftung. Österreich hat diese schon eingeführt. Der Bundesrat hingegen schweigt.</li></ul><p class="Text">Der SGB erwartet, dass der Bund die Probleme löst. In der Schweiz gelten Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen. Das wurde versprochen. Und das muss durchgesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-326</guid><pubDate>Wed, 28 Dec 2011 17:20:00 +0100</pubDate><title>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/in-der-schweiz-muessen-schweizer-loehne-bezahlt-werden</link><description>Vernehmlassung Anpassung Flankierende Massnahmen Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die Vorschläge des Bundesrates zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und zur Sanktionierung von Verstössen gegen Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen (NAV) bzw. erleichtert allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Die Scheinselbständigkeit ist vor allem im Baunebengewerbe eine verbreitete Strategie von Unternehmen, um die Schweizer Mindestlöhne zu umgehen. Und die fehlende Sanktionierungsmöglichkeit bei NAV-Mindestlöhnen führt dazu, dass diese NAV nur schlecht durchgesetzt werden können.&nbsp;
</p><p>Mit den Vorschlägen des Bundesrates ist aber nur ein Teil der Lücken im Instrumentarium der flankierenden Massnahmen geschlossen. Damit in der Schweiz auch Schweizer Löhne bezahlt werden, sind folgende Probleme anzugehen:&nbsp;</p><ul><li>Um den zunehmenden Lohndruck via Subunternehmerketten zu bekämpfen, muss der Bund eine wirksame Solidarhaftung einführen.&nbsp;</li></ul><ul><li>Die Kantone, v.a. der Deutschschweiz, müssen Mindestlöhne einführen, wenn sie Lohndumping feststellen. Der Bund muss dafür sorgen, dass diese gesetzliche Vorschrift in den Kantonen umgesetzt wird. Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau, Teile des Journalismus und des Detailhandels.</li></ul><ul><li>Bei Neueinstellungen, wo die Gefahr von Lohndruck besonders gross ist, müssen die Kontrollen deutlich erhöht werden.&nbsp;</li></ul><p>Die Vernehmlassung in vollem Wortlaut:
</p><p>&nbsp;http://www.sgb.ch/uploaded/Vernehmlassungen/111102-04_DL_VN_BG%20ueber%20Anpassung%20flank.%20Massnahmen%20PFZ.pdf</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-83</guid><pubDate>Mon, 31 Oct 2011 14:00:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat darf Arbeit nicht mehr verweigern! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-darf-arbeit-nicht-mehr-verweigern</link><description>Am 21. Oktober, also im Schatten des Wahlfinish und daher nur eingeschränkt wahrgenommen, bestätigte die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) offensichtlichen Lohndruck und gleichzeitig halbherziges Handeln des Bundesrates. Der SGB sagt das Gleiche klarer: Bundesrat und Behörden begehen Arbeitsverweigerung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In ihren Schlussfolgerungen zum Bericht über die „Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen und deren Wirkungen“, den sie bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle in Auftrag gegeben hatte, stellt die GPK summarisch fest, „dass:</p><ul><li><span>ein Lohndruck offensichtlich vorhanden ist;</span></li></ul><ul><li><span>die flankierenden Massnahmen unvollständig und uneinheitlich umgesetzt werden;</span></li></ul><ul><li><span>die Steuerung verspätet, komplex und zu wenig zielgerichtet ist;</span></li></ul><ul><li><span>die Datengrundlage der Kommunikation ungenügend ist.“&nbsp;</span></li></ul><p class="Absatznormal">Der Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle, die eigentliche Untersuchung, benennt die einzelnen Dunkelstellen:&nbsp;</p><ul><li><span><span></span></span><span>Besonders ausgeprägt sind die Löhne bei neu eingestellten Personen unter Druck geraten.</span></li></ul><ul><li><span><span></span></span><span>Trotz spürbarem Lohndruck und entsprechender Vorschrift führte in der ganzen Deutschschweiz kein Kanton Mindestlöhne zum Schutz der Löhne ein. Einige Kantone verzichten sogar bewusst darauf, Lohndumping festzustellen.</span></li></ul><ul><li><span><span></span></span><span>Die Schutz-Instrumente sind mangelhaft: So können bspw. Lohndrücker bei Subunternehmerketten nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Das zeigen die vielen in den letzten Wochen aufgeflogenen Dumpingfälle auf Baustellen deutlich.</span></li></ul><p class="Absatznormal">Für den SGB ist klar: Bund und Kantone müssen Lohndumping konsequent bekämpfen. Sie müssen – endlich – ihre laisser-faire-Haltung aufgeben. Bei den unter Druck stehenden Einstiegslöhnen braucht es eine Kontrolloffensive, damit das Dumping ans Tageslicht kommt. Wo die Löhne unter Druck sind, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne erlassen. Das schreibt das Gesetz vor. Und die Lücken im Schutzmantel müssen geschlossen werden (bspw. Einführung Solidarhaftung).</p><p class="Absatznormal">Bundesrat Johann Schneider-Ammann ist der oberste Verantwortliche für die korrekte Umsetzung der flankierenden Massnahmen. Wenn die Löhne unter Druck sind, Bund und Kantone den Lohndruck aber nicht konsequent bekämpfen, ist der Auftrag nicht erfüllt. Bundesrat Schneider-Ammann muss daher umgehend Massnahmen ergreifen, damit die Löhne in der Schweiz sicher sind und Lohndumping mit allen Mitteln bekämpft wird.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-600</guid><pubDate>Tue, 18 Oct 2011 15:50:00 +0200</pubDate><title>Franken zu stark und flankierende Massnahmen zu schwach</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/franken-zu-stark-und-flankierende-massnahmen-zu-schwach</link><description>Lohndruck und –dumping drohen ausser Kontrolle zu geraten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Folgen der Frankenstärke sind dramatisch, wie SGB-Chefökonom Daniel Lampart heute vor den Medien aufzeigte: Die Exporte und Übernachtungszahlen sinken, die Pensionskassen dürften bis heute schon gegen 30 Mrd. Franken Buchverluste erlitten haben, und die Einkäufe von Firmen im Ausland sowie der Einkaufstourismus Privater nehmen zu. Wenn die Kaufkraft wegen höherer Arbeitslosigkeit oder nur schwach steigender Löhne zurückgeht, droht eine Rezession. „Wir erleben zurzeit alle möglichen Formen der Lohndrückerei. Von der simplen Lohnsenkung, über die unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit, die Einführung von Eurolöhnen für die ganze oder auch ‚nur‘ für einen Teil der Belegschaft bis hin zur Bindung der Löhne oder auch einer Arbeitszeitverlängerung an völlig willkürlich festgelegte Wechselkursbandbreiten“, sagt Renzo Ambrosetti, Co-Präsident der Unia. Seine Gewerkschaft bekämpfte mehrere solcher Fälle mit Gewerkschaftsaktionen bin hin zum Streik sowie juristisch.
</p><p>Die Entwicklung der letzten Monate zeigt überdeutlich: Das Abwehrdispositiv der flankierenden Massnahmen hat zu grosse Lücken. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schlägt Alarm: Die flankierenden Massnahmen sind so eingerichtet, dass sie bei einem „fairen“ Frankenkurs wirken. Bei einem um 20 Prozent überbewerteten Franken sind sie zu wenig scharf. „Wir müssen den Lohnschutz allwettertauglich machen. Den Frankenkurs normalisieren, nicht nur stabilisieren“, verlangt SGB-Präsident Paul Rechsteiner.
</p><p>Damit die Löhne auch in der Wechselkurskrise geschützt sind, verlangt der SGB folgende Massnahmen:
</p><p>Das Problem des überbewerteten Frankens muss an der Wurzel gepackt werden. Damit die Löhne und Arbeitsplätze geschützt sind, braucht es einen Franken/Euro-Kurs von mindestens 1.40.</p><ul><li>Die Schweizerische Nationalbank SNB muss ihre Untergrenze erhöhen. Es braucht mindestens einen Kurs von 1.40 Fr./Euro.</li></ul><ul><li>Bei starken Verwerfungen auf den Finanzmärkten ist eine Flucht in den Franken nicht auszuschliessen. Für diesen Fall müssen SNB und Bund ergänzend Kapitalverkehrskontrollen einführen bzw. die freie Handelbarkeit des Frankens einschränken.</li></ul><ul><li>Die Flankierenden Massnahmen müssen verschärft werden, dass die Löhne in jedem Fall geschützt sind:<br>50 Prozent der Neueinstellungen und der Entsendefirmen müssen kontrolliert werden. Der Bund soll dafür im Paket gegen die Frankenstärke für 2012 die notwendigen Mittel beschliessen. Wird Dumping aufgedeckt, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne erlassen, welche die Schweizer Löhne schützen. Das Volkswirtschaftsdepartement ist dafür verantwortlich, dass dieser gesetzliche Auftrag bei Bund und Kantonen ausgeführt wird. Tut es das nicht, ist es am Lohndruck mitschuldig. Die Bussen müssen verschärft werden, damit sich Lohndumping nicht lohnt (höhere Bussen, Solidarhaftung).</li></ul><ul><li>Der Bundesrat muss die maximale Dauer der Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate verlängern, um Entlassungen zu verhindern. Und er soll rasch ein zweites Paket gegen die Frankenstärke vorlegen. Neben einem Zusatzbeitrag für mehr Lohnkontrollen muss es u.a. Massnahmen gegen Renteneinbussen bei der 2. Säule enthalten (bei Entlassungen oder Liquidationen).</li></ul><ul><li>Auch kleine und mittlere Firmen müssen sich gegen Wechselkursschwankungen absichern können. Die Kantonalbanken und die Exportrisikoversicherung müssen entsprechende Möglichkeiten anbieten.</li></ul><p>&nbsp;</p><p>Angehängt Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span>Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span>Daniel Lampart</span>, Chefökonom SGB und Sekretariatsleiter</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span>Renzo Ambrosetti</span>, Co-Präsident Unia</li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-344</guid><pubDate>Fri, 23 Sep 2011 10:10:00 +0200</pubDate><title>Empfindliche Lücken werden geschlossen – weitere Verstärkung notwendig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/empfindliche-luecken-werden-geschlossen-weitere-verstaerkung-notwendig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Bundesrat in Vernehmlassung gegebene Verstärkung der flankierenden Massnahmen ist für den Schutz der Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz von grosser Bedeutung. Damit kann Arbeitgebern das Handwerk gelegt werden, welche die Schweizer Löhne zu umgehen versuchen, indem sie ihr Personal in irreführender Weise als selbständig ausgeben. Und künftig können auch Arbeitgeber gebüsst werden, welche die Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen nicht einhalten. Dadurch wird eine empfindliche Lücke im Schutzdispositiv der Flankierenden geschlossen.
</p><p>Diese Verstärkung der Schutzmassnahmen für unsere Löhne und Arbeitsplätze ist dringend nötig. Hierzu besteht weitum Einigkeit. Daher soll das Verfahren beschleunigt werden. Momentan ist die Inkraftsetzung der verschärften Flankierenden erst auf 2013 vorgesehen.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Kontrolloffensive nötig</h3><p>Wegen der Frankenstärke nimmt der Druck auf die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen zu – vor allem bei den zuvor schon Lohndruck ausgesetzten Neuanstellungen. Für diesen Bereich verlangt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) eine Kontrolloffensive: Wo Löhne unterboten werden, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne einführen; wie es das Gesetz verlangt. Die Sanktionen sollen verschärft werden – bspw. über die Einführung der Solidarhaftung, mit der die Flucht vor der Busse verunmöglicht würde. Der SGB erwartet, dass die Arbeitsgruppe von Sozialpartnern und Seco entsprechende Massnahmenvorschläge verabschiedet.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-355</guid><pubDate>Wed, 06 Jul 2011 10:33:00 +0200</pubDate><title>Handlungsbedarf erkannt - Probleme rasch lösen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/handlungsbedarf-erkannt-probleme-rasch-loesen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die vom Bundesrat heute diskutierten Massnahmen zur Verstärkung der flankierenden Massnahmen (Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und verschärfte Sanktionierung von Mindestlohn-Verstössen). Die Massnahmen müssen möglichst rasch umgesetzt werden.&nbsp;
</p><p>Für den Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen besonders wichtig ist, dass die im gestrigen Spitzentreffen identifizierten Probleme angegangen werden:</p><ul><li>hoher Lohndruck bei Neueinstellungen,</li></ul><ul><li>kein Erlass von Mindestlöhnen durch die Deutschschweizer Kantone, trotz verbreitetem Lohndumping,</li></ul><ul><li>Probleme bei der Durchsetzung von Sanktionen bei Missbräuchen.</li></ul><p>&nbsp;Die eingesetzte Arbeitsgruppe muss bis nach dem Sommer Empfehlungen vorlegen, damit Gegenmassnahmen ergriffen werden können. Die Schweizer Arbeitnehmenden müssen vor negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit geschützt sein.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-357</guid><pubDate>Tue, 05 Jul 2011 10:37:00 +0200</pubDate><title>Handlungsbedarf anerkannt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/handlungsbedarf-anerkannt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Teilnehmenden am Spitzentreffen über den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit teilen in weiten Stücken die Analyse des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB, dass Handlungsbedarf zum Schutz unserer Löhne und Arbeitsplätze besteht. Dazu haben die SGB-Delegierten bereits am 20. Mai in Bern ein Massnahmenpaket beschlossen. Zentrale Punkte daraus werden von der Arbeitsgruppe, die nun im Anschluss an das Treffen ins Leben gerufen wird, analysiert. Es sind</p><ul><li>hoher Lohndruck bei Neueinstellungen</li></ul><ul><li>fast kein Erlass von Mindestlöhnen durch die Kantone, trotz verbreitetem Lohndumping</li></ul><ul><li>Probleme bei der Durchsetzung von Sanktionen bei Missbräuchen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-712</guid><pubDate>Sun, 26 Jun 2011 11:09:00 +0200</pubDate><title>Lohnzahlungen in Euro – juristische und politische Beurteilung </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnzahlungen-in-euro-juristische-und-politische-beurteilung</link><description>Inwieweit ist eine Lohnzahlung in Euro resp. eine Lohnsenkung aufgrund der Wechselkursänderungen juristisch zulässig?</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zahlreiche Unternehmen haben in jüngster Zeit versucht, die Auswirkungen des Wechselkurses auf die Arbeitnehmenden zu übertragen, indem sie allen oder einem Teil der Beschäftigten zuvor in Franken bezahlte Löhne neu in Euro entrichteten. Andere wiederum haben versucht, die Löhne durch Anbindung an den Wechselkurs zu senken, dies mit dem Argument, dass der ungünstige Eurokurs den Unternehmensertrag schmälere. Einige Unternehmen wandten solche Praktiken nur für aus der EU stammende oder in der EU niedergelassene (Grenzgänger/innen) Beschäftigte an. Zu solchen Praktiken griffen u.a.: Mopac Modern Packaging (BE), Stöcklin (BL), Trasfor (TI), Maag Pump (ZH), Dätwyler (UR). Die Sanofi-Aventis (GE) ihrerseits nahmen unter Berufung auf den Eurokurs als wirtschaftlichem Grund Massenentlassungen vor. 
</p><p><br>Die betroffenen Arbeitnehmer/innen haben zumeist eine starke Kürzung ihres Reallohnes hinzunehmen. Die entsprechende Analyse findet sich in der Beilage. Sie wird, leicht angepasst, demnächst in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht werden. 
</p><p><br>Die Schlussfolgerung dieser Studie: Selbst wenn der Arbeitgeber in der Frage der Festlegung der Löhne über eine grosse Freiheit verfügt, kommt die Lohnzahlung in Euro resp. die Anpassung des Lohnes an einen ungünstigen Euro-Kurs einer Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmenden gleich. Das untersagt jedoch das Arbeitsrecht. Zudem können solche Lohnsenkungen der Lehre nach nicht als Form einer Beteiligung am negativen Geschäftsgang gesehen werden, einem Vorgehen, das von eben dieser Lehre zugelassen ist. Drittens: Schweizer und EU-Arbeitnehmende dürfen nach Freizügigkeitsabkommen (FZA) nicht unterschiedlich behandelt werden.<br>Zusammenfassung der juristischen Analyse
</p><p><br>Der Arbeitgeber verfügt über Handlungsspielraum bei der Festlegung der Löhne und damit auch bei deren Senkung (zu respektieren sind allerdings die Vorschriften der Änderungskündigung), wenn er dabei Treu und Glauben sowie die guten Sitten respektiert und wenn dabei der Lohnbetrag objektiv und genügend vorhersehbar ist. Er kann Löhne jedoch nicht einseitig senken. Die Vorschrift von OR Art. 323b, wonach der Arbeitgeber den Lohn in einer gesetzlichen Währung zu entrichten hat, ist keine grosse Hilfe, um sich der Lohnzahlung in Euro zu widersetzen. Denn diese Vorschrift ist nicht zwingend und kann durch Abrede zwischen den Parteien oder Einzelarbeitsvertrag oder durch lokale Üblichkeit geändert werden (selbst wenn letztere nur restriktiv zugelassen werden darf und die heute durch das Problem betroffenen Branchen sich mit Sicherheit nicht darauf berufen können). Dasselbe gilt für die Regelungen gegen Lohndumping: Diese sehen eine behördliche Intervention nur dann vor, wenn eine Lohnunterbietung wiederholt in missbräuchlicher Weise vorkommt. Zudem ermöglichen diese Interventionen bloss, Mindestlöhne in NAV festzulegen (Art. 360a OR), bzw. die Einhaltung der GAV-Mindestlöhne zu verlangen sowie sie allgemeinverbindlich zu erklären. Wenn also die Lohnzahlung in Euro resp. die Lohnanbindung an den Wechselkurs nicht die verbindlichen Minimallöhne (auf den Franken umgerechnet) unterschreitet, sind diese Regelungen respektiert. 
</p><p><br>Hingegen: Die Löhne in Euro zu entrichten oder sie systematisch durch Anbindung an den Wechselkurs zu senken bedeutet Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmenden, was zwingend durch Art. 324 OR untersagt ist. Der Wechselkurs ist Teil des Unternehmerrisikos; der Arbeitgeber muss dieses vorausschauend übernehmen. Er allein profitiert ja auch davon, wenn der Wechselkurs in die andere Richtung ausschlägt und so den Ertrag des Unternehmens beeinflusst.
</p><p><br>Löhne in Euro oder deren Anpassung an den Eurokurs bedeutet eine Form der Beteiligung des Arbeitnehmers an einem negativen Geschäftsergebnis (Art. 322a OR), die nach der Lehre nicht zulässig ist. Denn eine solche Beteiligung hat keine stimulierende Wirkung, da die Arbeitnehmenden den Wechselkurs nicht beeinflussen können. Deshalb sind Löhne in Euro oder deren Anpassung an den Wechselkurs nicht zulässig. Solche Bestimmungen, seien sie nun eingeführt durch gemeinsame Vereinbarung, durch Änderungskündigung oder durch kollektive Vereinbarung, sind folglich nichtig. Sie sind auch nicht abzustützen auf „Krisenartikel“ in einem GAV, denn diese müssen zwingendes Recht respektieren (Art. 358 OR). Ein Arbeitgeber, der regelmässig die Löhne den Veränderungen des Wechselkurses anpasste, beginge Rechtsmissbrauch (Art. 2 ZGB).
</p><p><br>Das Diskriminierungsverbot in Art. 2 FZA (präzisiert in Art. 9 Abs. 1 Anhang I FZA) verbietet eine unterschiedliche Behandlung nach Nationalität oder Wohnort. Wirtschaftliche Gründe wie die Änderungen des Wechselkurses können solche Diskriminierungen nicht rechtfertigen. Deshalb kann der Arbeitgeber nicht allein nur für seine aus der EU stammenden Arbeitnehmer oder nur für Grenzgänger den Lohn an den Wechselkurs anbinden.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-610</guid><pubDate>Thu, 26 May 2011 17:14:00 +0200</pubDate><title>Lohndruck ist Realität – Probleme insbesondere bei Neueinstellungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndruck-ist-realitaet-probleme-insbesondere-bei-neueinstellungen</link><description>Stellungnahme des SGB zum Observatoriumsbericht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz gehört zu den Ländern in Europa mit tiefer Arbeitslosigkeit und hohen Löhnen. Zum Schutz der Löhne und der Beschäftigung führte sie deshalb die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit ein. Die Flankierenden Massnahmen sind ein mächtiges Instrument, wenn sie konsequent angewendet werden. Sie haben nicht nur eine soziale Schutzfunktion, sondern sie sind auch das einzige nichtdiskriminierende Steuerungsinstrument für den Arbeitsmarktzugang. Wenn die Arbeitgeber ausländische Arbeitskräfte zu den gleichen Bedingungen anstellen müssen wie die Inländer, verhindert das eine Verdrängung von inländischen Arbeitskräften. Dann wandern nur diejenigen Arbeitskräfte ein, die im Land fehlen. Die Schweiz muss durchsetzen, dass bei uns Schweizer Löhne bezahlt werden. Damit schützt sie das Lohnniveau und verhindert die Verdrängung von Inländern durch Ausländer.
</p><p>Damit die Schweizer Bevölkerung von den Vorteilen der Bilateralen Verträge profitieren kann und negative Auswirkungen verhindert werden, müssen die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen geschützt sein.
</p><h3>Risikobereich Neueinstellungen</h3><p>Besonderem Risiko von Lohndruck ausgesetzt sind Neuanstellungen. Lohnsenkungen sind hier ohne Änderungskündigung möglich. Ein Teil der Neuanstellungen betrifft die Neubesetzung von vakanten Dauerstellen. Sehr bedeutend und sensibel sind aber auch Temporärstellen, Kurzaufenthalte oder Entsendungen – d.h. kurzfristige Einsätze mit vielen Wechseln. Der Lohndruck bei den Neuanstellungen dürfte wegen der Frankenstärke noch zunehmen.
</p><p>Der Observatoriumsbericht vermutet in gewissen Branchen (bspw. Industrie, Baugewerbe) einen Druck auf die Einstiegslöhne. Das gestützt auf Lohnstatistiken der Jahre 2002 bis 2008. Neuere Zahlen fehlen leider. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Lohndruck bei Neuanstellungen tendenziell zugenommen hat.
</p><p>So arbeiten heute deutlich mehr Kurzaufenthalter (bis 90 Tage) in der Schweiz als 2008. Deren Arbeitsvolumen hat um rund 20 Prozent zugenommen. Die Löhne der Kurzaufenthalter sind durchwegs um rund 10 Prozent tiefer als diejenigen der Schweizer Arbeitnehmenden, die weniger als ein Jahr bei ihrem Arbeitgeber arbeiten.
</p><p style="font-weight: bold;">Monatslöhne bei Anstellungen mit Dienstalter unter 1 Jahr</p><p><i>Quelle: BFS</i></p><p>Auch die Temporärbeschäftigung ist stark gestiegen (innert Jahresfrist um 25 Prozent). Diese zeichnet sich durch besonders häufig wechselnde Arbeitsverhältnisse aus. Dieses Jahr dürfte ein historischer Höchststand erreicht werden. Die Temporärbeschäftigung hat seit Einführung der Personenfreizügigkeit stark zugenommen. Das auch, weil die Bedingungen stark gelockert wurden. Im Gegensatz zu früher können heute Grenzgänger, Kurzaufenthalter und Meldepflichtige verliehen werden. Gemäss dem SECO-Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen haben 41 Prozent der Temporärbüros zu tiefe Löhne bezahlt.
</p><p style="font-weight: bold;">Anteil Temporärarbeit am gesamten Arbeitsvolumen</p><p><i>Quellen: SECO, BFS, 2010 und 2011 Schätzung SGB</i></p><h3>Grenzgänger – starke Zunahme der Hilfskräfte weist auf lückenhaften Lohnschutz hin</h3><p>Die Zahl der Grenzgänger hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Auffallend ist, dass insbesondere die „Hilfsarbeitskräfte“ unter den Grenzgängern anteilsmässig deutlich gestiegen sind – nämlich von 12 Prozent im Jahr 2002 auf 17 Prozent 2010. Diese Entwicklung widerspricht der Einwanderungspolitik der Schweiz, gemäss der vor allem Arbeitnehmende mit besonderen Qualifikationen ins Land kommen sollen. Die starke Zunahme im Bereich der Hilfsarbeitskräfte weist darauf hin, dass der Schutz der Schweizer Löhne zu wenig konsequent durchgesetzt wurde. Denn an Hilfsarbeitskräften fehlt es der Schweiz nicht.
</p><h3>Lohndruck in ungeschützten Branchen ist eine Realität</h3><p>Lohndumping und Lohndruck ist in der Schweiz eine Realität. Die Anfang Mai vom&nbsp;<br>&nbsp;SECO veröffentlichten Berichte der tripartiten Kommissionen weisen sogar auf eine Akzentuierung des Problems hin. Besorgniserregend ist die Lage vor allem in Branchen ohne Mindestlöhne. Denn hier können Arbeitgeber, die zu tiefe Löhne zahlen, nicht gebüsst werden. Betroffen sind vor allem die Branchen Reinigung (kleine Firmen in der Deutschschweiz), Temporärarbeit, Journalismus, Gartenbau, Handel sowie Teile der Industrie.
</p><p>Das Gesetz sagt unmissverständlich, was in solchen Fällen zu tun ist (Art. 360a OR). Bei wiederholter, missbräuchlicher Lohnunterbietung müssen Bund und Kantone Mindestlöhne erlassen. Doch in der ganzen Deutschschweiz wurde das Gesetz bisher nicht angewendet mit Ausnahme des Bundes-NAV in der Hauswirtschaft. Kein Kanton hat bisher Mindestlöhne erlassen, obwohl die Lage in der Deutschschweiz nicht besser ist als in der lateinischen Schweiz. Auch der Bund ist kaum aktiv.
</p><h3>Schutz der Löhne und Arbeitsplätze mit lückenlosen Flankierenden garantieren</h3><p>Damit die Löhne und Arbeitsplätze gesichert sind, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:</p><ul><li>Bund und Kantone müssen Dumping aufdecken (Arbeitsmarktbeobachtung mit Kontrollen u.a.)</li></ul><ul><li>Die Schweizer Löhne müssen durchgesetzt werden (Mindestlöhne und Bussen bei Verstössen)</li></ul><p>Diese Bedingungen sind leider nur teilweise erfüllt. Wie erwähnt wurden bisher kaum Mindestlöhne erlassen, so dass die Löhne auch bei Dumping ungeschützt sind. Der Bund muss dieses folgenschwere Vollzugsproblem lösen. Das Gesetz hat zudem empfindliche Lücken. Scheinselbständige können ungeschoren davonkommen. Und Schweizer Arbeitgeber, die gegen Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen verstossen, müssen nur eine Zivilklage fürchten. Bund und Kantone können sie nicht belangen. Diese Lücken müssen geschlossen werden. Um volle Transparenz bei den Neueinstellungen zu erhalten, müssen hier die Kontrollen intensiviert werden (50 Prozent der Neueinstellungen kontrollieren).</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-51</guid><pubDate>Tue, 24 May 2011 11:37:00 +0200</pubDate><title>Verschärfen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verschaerfen</link><description>Damit die Löhne, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsplätze in der Schweiz sicher sind, müssen die flankierenden Massnahmen verschärft werden. Die vielen Verstösse und die Weigerung von Bund und Kantonen, trotz gesetzlichem Auftrag Mindestlöhne einzuführen, zeigen: Es herrscht ein Vollzugsproblem. Diese verschärfte Situation verlangt schärfere Massnahmen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Um den Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt in den Griff zu bekommen, hat die SGB-Delegiertenversammlung vom 20. Mai das folgende Massnahmenpaket verabschiedet.&nbsp;</p><p class="Absatznormal"><span style="font-weight: bold;">Kontrolloffensive:</span>&nbsp;50 Prozent aller Neuanstellungen in der Schweiz müssen kontrolliert werden. Bei Neuanstellungen ist die Gefahr am grössten, dass die Arbeitgeber die Löhne drücken. Dafür braucht es mehr Kontrollen. Zudem müssen 50 Prozent der ausländischen Firmen (Entsendefirmen) kontrolliert werden.</p><p class="Absatznormal"><span style="font-weight: bold;">Mindestlohnoffensive:</span>&nbsp;Trotz verbreitetem Lohndumping erlassen der Bund und die Deutschschweizer Kantone keine Mindestlöhne. Eine nationale Task Force mit Beteiligung der Gewerkschaften muss den Vollzugsnotstand beseitigen. Bei Dumping müssen die Löhne durch verbindliche Mindestlöhne geschützt werden, wie das im Gesetz vorgeschrieben ist.&nbsp;</p><p class="Absatznormal" style="font-weight: bold;">Lücken im Gesetz schliessen:&nbsp;</p><ul><li><span style="font-size:7.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Bekämpfung der Scheinselbständigkeit: Pflicht, Dokumente zum Beleg der Selbständigkeit mitzuführen; Kompetenz der Kontrolleure, einen Arbeitsunterbruch zu erzwingen.</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:7.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Sanktionierung von NAV-Verstössen: Bund und Kantone müssen alle Verstösse gegen NAV büssen; dumpende Arbeitgeber müssen Löhne nachzahlen.</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:7.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Schutz vor missbräuchlicher Kündigung: Kündigungen aufgrund der Einstellung einer billigeren Arbeitskraft müssen aufgehoben werden können.</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:7.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Solidarhaftung: Bei Lohndumping soll grundsätzlich der Auftraggeber haften müssen – mindestens aber der Generalunternehmer.</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:7.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Beseitigung der Diskriminierung der Schweizer Arbeitskräfte gegenüber ihren KollegInnen in der EU in den Bereichen Mitbestimmung (Übernahme der Regelungen in der EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte) sowie Massenentlassungen (Übernahme EU-Richtlinie). Es kann nicht sein, dass internationale Firmen Arbeitskräfte in der Schweiz entlassen, nur weil Entlassungen in der Schweiz einfacher sind.&nbsp;</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-366</guid><pubDate>Fri, 20 May 2011 11:00:00 +0200</pubDate><title>Kontrolloffensive bei Neuanstellungen und Task Force gegen Vollzugsnotstand</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kontrolloffensive-bei-neuanstellungen-und-task-force-gegen-vollzugsnotstand</link><description>SGB-Delegierte wollen schärfere und zusätzliche flankierende Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Damit Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert sind, braucht es scharfe, wirksame flankierende Massnahmen. Der Handlungsbedarf ist gross. Denn Lohndruck ist verbreitet, wie der jüngste Bericht des SECO zeigt. Trotz der alarmierenden Situation herrscht Vollzugsnotstand: In der ganzen Deutschschweiz wurden keine Mindestlöhne erlassen, obwohl diese Massnahme im Dumpingfall vom Gesetz vorgeschrieben ist. Sanktionen gegen die festgestellten Verstösse können in vielen Fällen nicht durchgesetzt werden. Um diesen Missstand zu beseitigen, verabschiedeten die SGB-Delegierten in Bern folgendes Massnahmenpaket:
</p><p>Die Hälfte aller Neuanstellungen in der Schweiz müssen kontrolliert werden. Bei Neuanstellungen ist die Gefahr am grössten, dass die Arbeitgeber die Löhne drücken. Zudem sind 50 Prozent der ausländischen Firmen (Entsendefirmen) zu kontrollieren.
</p><p>Trotz verbreitetem Lohndumping erlassen der Bund und die Deutschschweizer Kantone keine Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz vorgeschrieben ist. Eine nationale Task Force mit Beteiligung der Gewerkschaften muss den Vollzugsnotstand beseitigen.
</p><p>Im Gesetz sind folgende Lücken zu schliessen:</p><ul><li>Pflicht, Dokumente zum Beleg der Selbständigkeit mitzuführen; Kompetenz der Kontrolleure, bei Verdacht auf Scheinselbständigkeit einen Arbeitsunterbruch zu erzwingen.</li></ul><ul><li>Bund und Kantone müssen alle Verstösse gegen Normalarbeitsverträge büssen; dumpende Arbeitgeber müssen Löhne nachzahlen.</li></ul><ul><li>Kündigungen aufgrund der Einstellung einer billigeren Arbeitskraft müssen aufgehoben werden können.</li></ul><ul><li>Bei Lohndumping haftet grundsätzlich der Auftraggeber – mindestens aber der Generalunternehmer (Solidarhaftung).</li></ul><ul><li>Beseitigung der Diskriminierung der Schweizer Arbeitskräfte gegenüber ihren Kollegen in der EU bei Mitbestimmung und Massenentlassungen. Es kann nicht sein, dass internationale Firmen Arbeitskräfte in der Schweiz auf die Strasse stellen, nur weil Entlassungen bei uns einfacher sind.</li></ul><p>Des Weiteren befassten sich die Delegierten mit der finanziellen Situation der Rentner. Die ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen spitzt sich im Alter zu. Renten, welche die gewohnte Lebensführung nicht sichern können, sind weit verbreitet. Dies auch bei Personen, die ein Leben lang voll gearbeitet haben. Ohne Rentenerhöhungen ist die Sicherung eines würdigen Lebensabends kurz- bis mittelfristig gefährdet. Deshalb lancierte der SGB das Projekt „AHVplus“. Es fordert, je nach Einkommen der ehemals Erwerbstätigen, Zuschläge auf den AHV-Renten.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-370</guid><pubDate>Thu, 12 May 2011 11:08:00 +0200</pubDate><title>Härtere und zusätzliche flankierende Massnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/haertere-und-zusaetzliche-flankierende-massnahmen-noetig</link><description>SGB-Delegiertenversammlung zur Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Medienschaffende
</p><p>Ausserordentliche Situationen verlangen ausserordentliche Massnahmen: Lohndruck und verbreitetes Lohndumping erfordern wirksame Gegenmassnahmen. Solche diskutieren und beschliessen die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds an ihrer Versammlung. Dort werden sie ein Programm zum Schutz unserer Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze verabschieden. Zur Debatte stehen eine Verschärfung der bestehenden flankierenden Massnahmen sowie ein weiteres Paket mit neuen Schutzmechanismen. Diese umfassen Massnahmen in den Bereichen Kontrollen, gesetzliche Grundlagen sowie Mindestlöhne.
</p><p>Die rund 80 Delegierten, darunter die Hälfte Basismitglieder, debattieren über die flankierenden Massnamen am
</p><p style="font-weight: bold;">Freitag 20. Mai 2011, 10 bis ca. 11 Uhr im grossen Saal der Unia, Weltpoststrasse 20, Bern.</p><p>Die gesamte Delegiertenversammlung dauert von 9.30 bis 12.30 Uhr. Weitere wichtige Traktanden sind eine steuerpolitische Standortbestimmung sowie ein Bericht zur finanziellen Lage der Rentner/innen. Dieser zeigt, dass eine Rentenverbesserung für nach wie vor einen grossen Teil der pensionierten Menschen nötig ist.
</p><p>Wir freuen uns, Sie an dieser Delegiertenversammlung zu begrüssen und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
</p><p>Freundliche Grüsse
</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-45</guid><pubDate>Thu, 05 May 2011 11:24:00 +0200</pubDate><title>Aber man muss es auch tun!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aber-man-muss-es-auch-tun</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Am Dienstag hat das SECO seinen Bericht über die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit veröffentlicht. 38 % der ausländischen Entsendebetriebe und 41 % der im Inland kontrollierten Arbeitgeber drücken die Löhne. Diese Missbrauchsfälle sind 2010 gegenüber dem Vorjahr noch angestiegen.</p><p class="Absatznormal">Diese Fakten sind für sich allein besorgniserregend. Noch mehr Besorgnis allerdings weckt der Umstand, dass die Behörden die Lohnverstösse nur sehr zahm und lau bekämpfen. Dabei fehlt es ihnen hier nun nicht an Instrumenten. Die Gesetzgebung sagt klar, dass bei wiederholt festgestelltem Lohndumping Mindestlöhne erlassen werden müssen – entweder via Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) oder durch Erlass eines Normalarbeitsvertrages (NAV) mit zwingendem Mindestlohn.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Es wird, wie die offiziellen Zahlen zeigen, gehäufter Lohnmissbrauch festgestellt – aber bis jetzt haben allein die Kantone der lateinischen Schweiz NAV erlassen. Viele Deutschschweizer Kantone dagegen tun nicht, was sie tun müssten. Das ist sozial blind, weil so den hiesigen Beschäftigten wie den neu aus dem Ausland kommenden der ihnen zustehende Lohnschutz verweigert wird. Und es ist ein Spiel mit dem Feuer, weil diese fahrlässige Haltung einer konsequenten Nichtinterventionspolitik das Misstrauen gegen die Personenfreizügigkeit stärkt.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Mindestlöhne sind das A und O einer Politik, die die ansässigen Arbeitnehmenden vor deloyaler Konkurrenz schützt. Nur muss man sie auch einführen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Nötig ist und bleibt zudem, den GAV für Temporäre nun rasch flächendeckend in Kraft zu setzen. In der Reinigung, ebenfalls eine Branche mit überdurchschnittlich häufigem Lohndumping, müssen die GAV-Mindestlöhne auf alle Unternehmen – auch auf die kleinen in der Deutschschweiz – ausgedehnt werden. Zudem braucht es dringend eine gesetzliche Grundlage, damit die Scheinselbständigkeit wirksam bekämpft werden kann. Denn viele Entsandte sind bloss auf dem Papier selbständig. Ihre Entsendebetriebe, findig und windig, haben ihnen geraten, sich so zu deklarieren, um den Mindestschutz zu umgehen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Also: die Fakten liegen auf dem Tisch. Die Korrekturmittel liegen bereit. Man muss es nur noch tun!&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-373</guid><pubDate>Tue, 03 May 2011 11:15:00 +0200</pubDate><title>Deutschschweizer Kantone müssen rasch Mindestlöhne erlassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/deutschschweizer-kantone-muessen-rasch-mindestloehne-erlassen</link><description>SGB besorgt über Zunahme von Lohndumping</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bericht über die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zeigt ein besorgniserregendes Bild. Die Zahl der Lohnverstösse nahm zu. In Kantonen wie AG, AI, AR oder BL bezahlte ein Viertel bis zwei Drittel der Schweizer Arbeitgeber zu tiefe Löhne. Angesichts dieser Dumpingfälle ist es unverständlich, dass bisher kein einziger Deutschschweizer Kanton Mindestlöhne einführte, um die betroffenen Arbeitnehmer zu schützen. Das Gesetz sagt klar, dass bei Lohndumping Mindestlöhne erlassen werden müssen.
</p><p>Mindestlöhne sind auch ein mächtiges Instrument, um den Arbeitsmarkt zu steuern. Ist gesichert, dass die Arbeitgeber in- und ausländischen Arbeitnehmern den gleichen Lohn bezahlen müssen, so werden nur diejenigen Arbeitskräfte aus dem Ausland angestellt, die in der Schweiz fehlen. Verdrängung von Inländern kann verhindert werden.
</p><p>Nach wie vor sehr grosse Probleme gibt es in der Temporärbranche. 41 Prozent der Temporär-firmen bezahlten zu tiefe Löhne (gemäss GAV-Kontrollen). Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Temporäre muss nun rasch flächendeckend in Kraft gesetzt werden. Und die Kantone müssen Temporärbüros, welche die Löhne unterbieten, die Betriebsbewilligung entziehen. Wie es das Gesetz verlangt.
</p><p>In Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (u.a. Bau) kann Lohn-dumping über Bussen bekämpft werden. Das ist positiv. Doch viele Arbeitgeber versuchen die Lohnbestimmungen durch Scheinselbständigkeit zu unterlaufen. Die Tendenz ist zunehmend. Es braucht daher dringend eine gesetzliche Grundlage, damit die Scheinselbständigkeit wirksam bekämpft werden kann.
</p><p>Sehr viele Lohnunterbietungen ergeben die Kontrollen in der Reinigungsbranche. Diese ist nur teilweise über Mindestlöhne geschützt. In dieser Branche müssen die GAV-Mindestlöhne auf alle Unternehmen – auch auf die kleinen in der Deutschschweiz – ausgedehnt werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-555</guid><pubDate>Sat, 19 Feb 2011 10:31:00 +0100</pubDate><title>Erlass von Mindestlöhnen aufgrund der flankierenden Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/erlass-von-mindestloehnen-aufgrund-der-flankierenden-massnahmen</link><description>Dossier Nr. 75</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wie wer­den die flan­kie­ren­den Mass­nah­men an­ge­wen­det? Unter wel­chen Um­stän­den füh­ren sie zum Er­lass von Nor­mal­ar­beits­ver­trä­gen mit zwin­gen­den Min­dest­löh­nen? Wann be­ginnt der Miss­brauch bei der Lohn­zah­lung? Wie be­stimmt man einen Min­dest­lohn?
</p><p>Die­sen Fra­gen wid­met sich das SGB-​Dos­sier Nr. 75. Die Ant­wor­ten sind nicht pro­gram­ma­ti­scher Art, son­dern feld­nah ge­won­nen. Indem ab­ge­bil­det wird, wie die Pra­xis auf diese Fra­gen ge­ant­wor­tet hat.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-615</guid><pubDate>Mon, 07 Feb 2011 12:35:00 +0100</pubDate><title>Abstriche am Lohnschutz sind nicht verhandelbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/abstriche-am-lohnschutz-sind-nicht-verhandelbar</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat heute klargestellt, dass er im Rahmen der künftigen Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen eine Schwächung der Flankierenden Massnahmen unter keinen Umständen hinnehmen wird. Er fordert vielmehr deren konsequente Anwendung.&nbsp;
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner stellte fest, dass die EU die Flankierenden Massnahmen kritisiert, obwohl in Verhandlungen eine Einigung gefunden worden sei (Beispiele: Kautionen, Voranmeldefristen, Verbot von Temporärarbeit aus dem Ausland). Die nunmehr neu von der EU verlangte Uebernahme von deren Rechtsentwicklung sei wegen „der katastrophal arbeitnehmerfeindlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den letzten drei Jahren &nbsp;(…) für das Schweizer System zum Schutz der Löhne besonders gefährlich. Wenn (…) die kommerziellen Binnenmarktfreiheiten den national verankerten Arbeitsrechten plötzlich vorangestellt werden und für die Arbeitsbedingungen neu nicht mehr wie heute in der Schweiz das sogenannte Leistungsorts-, sondern das Herkunftsortsprinzip gelten soll, würde das Fundament der flankierenden Massnahmen ausgehöhlt.“ Der Bundesrat darf deshalb in dieser Frage keine Konzessionen machen, die Gewerkschaften würden ein künftiges Verhandlungspaket mit aufgeweichtem Lohnschutz resolut bekämpfen.
</p><p>Auf die mangelhafte Anwendung der Flankierenden Massnahmen verwies SGB-Chefökonom Daniel Lampart: „Bis jetzt sind trotz festgestellter Lohnverstösse zu wenig Mindestlöhne eingeführt, insbesondere in der Deutschschweiz, wo die flankierenden Massnahmen nur ungenügend angewendet werden.“ Lampart forderte u.a. Mindestlöhne auch für kleine Firmen der Reinigung und der Sicherheit, für Journalisten sowie eine rasche Allgemeinverbindlicherklärung des Temporär-GAV durch den Bundesrat.
</p><p>Zudem wies Lampart auf Lücken im Instrumentarium der Flankierenden Massnahmen. Die Durchsetzung der Bussen für Entsendebetriebe aus dem Ausland kann nur in der Hälfte aller Fälle durchgesetzt werden. „Darum müssen in den GAV Kautionen eingeführt werden.“
</p><p>Auf zwei weitere Lücken verwies Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti: Um die „organisierte Verantwortungslosigkeit der Subunternehmenketten zu beseitigen, muss neu die Solidarhaftung eingeführt werden.“ Damit wären auch die Generalunternehmen für die Einhaltung der korrekten Löhne verantwortlich. Zudem brauche es zusätzliche gesetzliche Mittel, um die massive Zunahme der Scheinselbständigkeit zu korrigieren. Ambrosetti: „Die Ausdehnung des GAV auf alle Firmen des Reinigungsgewerbes bzw. die Durchsetzung der GAV-Bestimmungen bei allen Anbietern der betroffenen Branchen ist dringend nötig.“
</p><p style="font-style: italic;">&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul><li style="font-style: italic;"><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li><li style="font-style: italic;"><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom SGB</li><li><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Renzo Ambrosetti</span><span style="font-style: italic;">, Co-Präsident Unia</span></li></ul><p><span style="font-style: italic;">sowie eine Dokumentation über den Schutz von Löhnen durch flankierende Massnahmen.</span></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-709</guid><pubDate>Thu, 27 May 2010 17:36:00 +0200</pubDate><title>Flankierende anwenden – Dumping abwehren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-anwenden-dumping-abwehren</link><description>SGB-Stellungnahme zu den Seco-Berichten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Personenfreizügigkeit ist Teil der Bilateralen Verträge mit der EU. Die Schweiz ist auf eine enge und geregelte Zusammenarbeit mit der EU angewiesen. Darum braucht es die Bilateralen. Doch eine reine, unflankierte Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes würde Löhne und Arbeitsplätze gefährden. Die Schweizer Bevölkerung hat darum der Personenfreizügigkeit nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die Löhne und Arbeitsbedingungen durch flankierende Massnahmen geschützt werden.&nbsp; </p><ul><li>Wenn die Arbeitgeber Personal aus dem Ausland zu den gleichen Bedingungen anstellen müssen wie die inländischen Arbeitskräfte, dann werden sie InländerInnen vorziehen. Denn die Rekrutierungskosten und die Unsicherheit (Vertrautheit mit der Arbeitsweise in der Schweiz u.a.) sind bei der Anstellung von InländerInnen geringer. </li></ul><ul><li>Wenn Arbeitskräfte mit besonderen Qualifikationen, die hierzulande fehlen, in die Schweiz arbeiten kommen, können die inländischen Arbeitskräfte profitieren. Es kann Produktion im Land gehalten oder aufgebaut werden, was ohne die ausländischen Qualifikationen in diesem Mass nicht möglich wäre.</li></ul><p>Damit die Schweizer Bevölkerung von den Vorteilen der Bilateralen Verträge profitieren kann und die negativen Auswirkungen verhindert werden, müssen die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen geschützt sein. 
</p><h3>Flankierende Massnahmen wirken – wenn sie von Bund und Kantonen angewendet werden</h3><p>Das Schutzinstrument der flankierenden Massnahmen wurde in den letzten Jahren weitestgehend aufgebaut. Die flankierenden Massnahmen sind unbedingt notwendig. Die Berichte des Seco zeigen, dass bei den Kontrollen zahlreiche Arbeitgeber auffliegen, die versuchen, Löhne und Arbeitsbedingungen zu drücken. In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen können diese Arbeitgeber gebüsst und gezwungen werden, die Löhne nachzuzahlen. Wiederholungstätern droht sogar eine Sperre. Mit diesen Massnahmen können die Arbeitnehmenden wirksam geschützt werden. Wenn ein Arbeitgeber weiss, dass er an die Kasse kommt, falls er zu wenig Lohn bezahlt, wird er sich hüten, gegen die Schweizer Arbeitsbedingungen zu verstossen. 
</p><p>Probleme ergeben sich jedoch in Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne. Stossen die Kontrolleure auf einen Arbeitgeber, der zu tiefe Löhne bezahlt, können sie diesen Arbeitgeber zwar auffordern, die korrekten Löhne zu bezahlen. Doch wenn der sich weigert, können sie ihn nicht dazu zwingen. Das war 2009 bei fast 40 Prozent der fehlbaren Schweizer Arbeitgeber der Fall. Diese Branchen sind Dumping-gefährdet. Die Löhne in diesen Branchen können nur geschützt werden, indem Bund oder Kantone verbindliche Mindestlöhne einführen, wie das in den flankierenden Massnahmen vorgesehen ist. Doch trotz regelmässigen Lohnunterbietungen haben das bisher nur die Kantone Genf (Hauswirtschaft, Kosmetik), Tessin (Call Center, Kosmetik) und Wallis (industrielle Reinigung und Wartung) getan. Die anderen Kantone handeln nicht. Der Bund plant Mindestlöhne in der Hauswirtschaft (Hauspflege usw.). 
</p><p>Die Seco-Berichte zeigen klar auf, dass gehandelt werden muss. In der Reinigung und im Sicherheitsgewerbe gelten die Mindestlöhne nur für mittlere und grosse Firmen (Reinigung Deutschschweiz ab 6 Beschäftigten, Sicherheit ab 10 Beschäftigten), obwohl viele Lohnunterbietungen aufgedeckt wurden. Hier müssen auch für die kleinen Firmen Mindestlöhne gelten. Auch in der Hauswirtschaft droht ohne Mindestlöhne Dumping. In der Industrie (insb. Chemie und Maschinenindustrie) ist ein Druck auf die Einstiegslöhne feststellbar. Die mittleren Löhne von DaueraufenthalterInnen (-8.4 Prozent) und GrenzgängerInnen (-4.2 Prozent) in der Chemie sowie von DaueraufenthalterInnen in der Maschinenindustrie (-2.0 Prozent) sind von 2006 bis 2008 gesunken.<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a></p><h3>Durchsetzungsprobleme bei Scheinselbständigen und Subunternehmern</h3><p>Ein weiteres Problem sind Lücken im Netz der flankierenden Massnahmen. Unterbietungen von Mindestlöhnen in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden nur auf Zivilklage hin geahndet. Es braucht eine gesetzliche Grundlage für eine amtliche Sanktionierung von Verstössen. Die Durchsetzung von Bussen im Ausland sowie gegen die häufiger im Schweizer Markt auftretenden Subunternehmer ist nach wie vor schwierig. Um diese Gefahr abzuwehren, sind mindestens Kautionen in Gesamtarbeitsverträgen notwendig, besser wäre aber eine strengere Solidarhaftung. Die Zunahme von Scheinselbständigen unterläuft den Schutz der Gesamtarbeitsverträge – insbesondere im Baunebengewerbe. Auch hier sind Gegenmassnahmen notwendig (bessere Identifikation, schärfere Sanktionen).
</p><h3>Anhaltende Schwierigkeiten mit Temporärfirmen</h3><p>Der FlaM-Bericht zeigt: Die Temporärbüros verstossen nach wie vor häufiger gegen Mindestlohnbestimmungen als die übrigen Arbeitgeber. Sie gehören zu den grössten Profiteuren der Personenfreizügigkeit. Bis zur Einführung der Personenfreizügigkeit konnten sie nur Personen mit Aufenthaltsbewilligung an Schweizer Firmen verleihen. Mit der Personenfreizügigkeit kamen Grenzgänger, Kurzaufenthalter und Meldepflichtige (bis 90 Tage) dazu. Dementsprechend nahm die Zahl der Temporären in der Schweiz zu. Sollte der anstehende allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsvertrag für Temporäre am Widerstand der Arbeitgeber scheitern, muss ein Normalarbeitsvertrag erlassen werden. Der Personalverleih von Arbeitskräften aus der EU in die Schweiz ist auf Personen mit Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) einzuschränken, wie das vor der Personenfreizügigkeit der Fall war. 
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> Gemäss Lohnstrukturerhebung 2006 und 2008.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-695</guid><pubDate>Mon, 22 Feb 2010 00:00:00 +0100</pubDate><title>Un nouveau train de mesures contre la sous-enchère salariale s’impose</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/un-nouveau-train-de-mesures-contre-la-sous-enchere-salariale-s-impose</link><description>L’Union syndicale suisse (USS) est favorable aux accords bilatéraux conclus avec l’Union européenne (UE). Mais elle estime aussi qu’un nouveau train de mesures d’accompagnement à la libre circulation des personnes s’impose désormais. Car il faut des mesures avec plus de punch. En effet, là où il n’y a pas de salaires minimaux obliga-toires, la sous-enchère prend une ampleur inquiétante. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Dans son bilan de la libre circulation des personnes, l’USS arrive à la conclusion qu’on est très largement parvenu à contrer la pression sur les salaires des branches connaissant des salaires minimaux de force obligatoire. Par contre, là où ces derniers font défaut, comme dans l’industrie et la santé, ainsi que dans les petites entreprises de nettoyage et de sécurité, on constate que cette pression s’est accentuée. Renzo Ambrosetti, le coprésident d’Unia, relève que, «&nbsp;chaque jour, Unia doit s’occuper tantôt de membres individuels, tantôt de l’ensemble du personnel (…) ou de commissions d’entreprise frustrées&nbsp;», pour cause de concurrence via la «&nbsp;sous-enchère salariale&nbsp;». Quant à Daniel Lampart, économiste en chef de l’USS, il montre, statistiques à l’appui, que dans la chimie, dans une partie de l’industrie des machines et horlogère, ainsi que dans les banques et les assurances, sans oublier le secteur «&nbsp;santé et action sociale&nbsp;», les salaires des migrant(e)s nouvellement engagés ont clairement baissé. Un indice évident de sous-enchère salariale. 
</p><p>Il va donc de soi qu’un nouveau train de mesures d’accompagnement s’impose. Lors de sa dernière conférence de presse, l’USS a présenté les revendications suivantes&nbsp;: 
</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Des conventions collectives de travail (CCT) prévoyant des salaires minimaux de force obligatoire doivent être conclues dans l’industrie, le secteur «&nbsp;santé et action sociale&nbsp;» et dans les petites entreprises des branches du nettoyage et de la sécurité.</li><li>Une CCT de force obligatoire doit être conclue pour les entreprises de travail temporaire&nbsp;; si elle ne l’était pas dans les meilleurs délais, la Confédération devrait prendre des mesures d’urgence, soit&nbsp;: réviser la loi (révision de la loi sur le service de l’emploi et la location de services&nbsp;; redéfinir la validité des CCT&nbsp;; restreindre le placement des personnes soumises à déclaration&nbsp;; édicter un contrat-type de travail, etc.).</li><li>Les lacunes légales existant dans la mise en œuvre des mesures d’accompagnement doivent être éliminées&nbsp;; cela concerne par exemple les infractions à des contrats-type de travail qui ne sont pas sanctionnées, des améliorations à apporter à l’obligation de verser des cautions, ainsi que la responsabilité solidaire.</li><li>Pour certaines régions frontalières où les problèmes sont devenus aigus – principalement le Tessin –, il faut élaborer un train de mesures spéciales et prévoir des moyens financiers supplémentaires pour les contrôles et l’application des sanctions.</li><li>La Confédération ou les cantons doivent remettre les choses en ordre lorsque des offices cantonaux de développement économique, comme celui de Saint-Gall, baissent tout simplement, sous la pression des organisations économiques régionales, les salaires qui servent de référence pour établir l’existence d’une sous-enchère salariale (une baisse qui a été de 20&nbsp;% à Saint-Gall&nbsp;!).</li><li>Un contrat-type de travail doit être édicté pour l’économie domestique.</li></ol><p></p> Les syndicats ne veulent pas jouer avec les Accords bilatéraux, qui sont les garants d’une collaboration structurée avec l’UE. La protection des salaires, si importante soit-elle, ne suffit toutefois pas. Ce qui se passe dans le secteur de la santé le montre bien. Une pénurie de personnel y sévit toujours plus, parce que le personnel formé abandonne rapidement sa profession. Et pourquoi cela&nbsp;? Parce que les conditions de travail - travail sur appel ou en équipe, service de piquet, longs horaires - sont clairement dissuasives. Autant de facteurs qui poussent celles et ceux qui ont des charges familiales à changer de profession.]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-631</guid><pubDate>Thu, 11 Feb 2010 15:59:00 +0100</pubDate><title>Flankierende Massnahmen mit mehr Biss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-massnahmen-mit-mehr-biss</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit grobem rhetorischem Geschütz hat die SVP noch im alten Jahr eine Debatte zur Personenfreizügigkeit angezettelt. Der SGB möchte Ihnen aus der Sicht seiner Mitglieder eine Bewertung der Personenfreizügigkeit präsentieren. Zugleich wird er die flankierenden Massnahmen bilanzieren.&nbsp;
</p><p>Klar ist, dass flankierende Massnahmen mit mehr Biss zu verlangen sind. Wo und wie genau den flankierenden Massnahmen schärfere Zähne eingesetzt werden sollen, finden Sie in den angehängten Referaten von:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident des SGB</li></ul><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom</li></ul><ul><li>Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Unia</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-205</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2009 13:30:00 +0100</pubDate><title>Zuerst viel Lärm, dann viel Placebo statt Taten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zuerst-viel-laerm-dann-viel-placebo-statt-taten</link><description>Der Bundesrat lamentiert über die Personenfreizügigkeit und orakelt über deren Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit. Dabei verschweigt er: Keine Zeile in den bilateralen Abkommen verbietet ihm, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Aber er setzt lieber auf Placebo. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Monat für Monat sind in der Schweiz 5000 Personen mehr arbeitslos. 2010 werden die über 200'000 Arbeitslose zählen. So viele wie noch nie. Während sich die Schweiz vor 20 Jahren durch eine in internationalen Vergleich sehr tiefe Arbeitslosigkeit auszeichnete, droht sie jetzt immer mehr ins Mittelfeld abzurutschen. Mehrere Länder wie z.B. Dänemark oder die Niederlande stehen mittlerweile besser da.
</p><p>Das Problem ist hausgemacht. Eine schlechte Konjunkturpolitik in den 1990er Jahren hat zu einem massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Bis Ende der 1990er Jahre wurden gegen 300'000 Personen ausgesteuert. Ein grosser Teil von ihnen hat nie mehr in den Erwerbsprozess zurückgefunden. Ein weiterer Teil pendelt zwischen prekären Jobs und Arbeitslosigkeit hin und her. Seit Beginn des neuen Jahrtausends werden zudem die Sozialleistungen verschlechtert. Die Erhöhung des Frauenrentenalters und die verschärfte IV-Praxis führen dazu, dass heute rund 50'000 Personen mehr einen Job brauchen als Ende der 1990er Jahre. Das erschwert die Arbeitsplatzchancen der NeueinsteigerInnen und führt zu einer Verlagerung von AHV und IV zur ALV.&nbsp;
</p><h3>Logik von rechts verschärft Probleme&nbsp;</h3><p>In den letzten Wochen wurde von Rechts vor allem die Personenfreizügigkeit als Treiber der Arbeitslosigkeit bezeichnet. Die SVP verlangt die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens. Positiv daran: nun ist auch bis weit nach politisch rechts aussen anerkannt, dass die Schweiz ein grösseres Problem mit der Arbeitslosigkeit hat. Doch folgt die Schweizer Arbeitsmarktpolitik der Logik von rechts, wird sich das Problem der Arbeitslosigkeit weiter verschärfen. Wird die Personenfreizügigkeit gekündigt, fallen alle Bilateralen I weg, der Vollzug des Freihandelsabkommens wird erschwert. Darunter würde insbesondere die Exportindustrie leiden, die bereits heute stark von der Krise betroffen ist. Gleichzeitig verhindert die Diskussion über die Zuwanderung, dass andere, wirksame Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit vorangetrieben werden wie z.B. eine Stärkung der Kaufkraft, eine Weiterbildungsoffensive oder eine Verlängerung der Taggelder. Symptomatisch ist die Mitteilung des Bundesrates vom vergangenen Freitag, dass er im Frühjahr 2010 die Anrufung der Ventilklausel prüfen werde. Das ist reines Placebo, das nichts nützt. Denn weil es in der Schweiz weniger Arbeit gibt, geht die Einwanderung so stark zurück, dass der Begrenzungswert der Ventilklausel gar nicht erreicht werden wird.&nbsp;
</p><h3>Flankierende Massnahmen griffiger gestalten</h3><p>Um negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit zu verhindern, haben die Gewerkschaften die flankierenden Massnahmen durchgesetzt. Müssen Arbeitgeber den Arbeitskräften aus der EU den gleichen Lohn bezahlen wie denjenigen aus der Schweiz, werden sie InländerInnen einstellen. Die Umsetzung der flankierenden Massnahmen hat sich zwar verbessert. Doch gibt es nach wie vor bedeutende Lücken. Ein Problem ist die Sanktionierung von dumpenden Firmen. Verstösse gegen Normalarbeitsverträge (NAV) werden nur auf Zivilklage hin gebüsst. Und die Durchsetzung der Sanktionen im Ausland sowie gegen Subunternehmer ist nach wie vor schwierig. Es braucht eine gesetzliche Grundlage, dass die Behörden Verstösse gegen NAV büssen können, die Einführung von Kautionen in allen nationalen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (AVE GAV) sowie eine strengere Solidarhaftung. In Branchen mit Lohndruck braucht es Mindestlöhne. Die AVE GAV in den Branchen Reinigung und Sicherheit müssen auf die kleinen Betriebe ausgedehnt werden. Im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft, in der Hauswirtschaft und bei Temporärarbeitenden braucht es Mindestlöhne in AVE GAV oder NAV.&nbsp;
</p><p>Ein Modellfall dafür, wie Arbeitgeber auf ausländische Arbeitskräfte ausweichen, um ihre schlechten Arbeitsbedingungen in der Schweiz aufrechterhalten zu können, ist das Gesundheitswesen. Eine GfS-Studie im Auftrag von H+ vom September 2009 hat klar gezeigt: Zahlreiche Spitäler haben Mühe, Pflegepersonal zu finden, weil die Arbeitszeiten unattraktiv und die Löhne zu schlecht sind. Auch ist es in Schweizer Spitälern gang und gäbe, dass schwangere Ärztinnen entlassen werden. Die Vakanzen werden dann mit Ärzten aus der EU gefüllt.
</p><p>In diesem Zusammenhang bemerkenswert ist der ideologische Spagat der SVP. An der jüngsten Delegiertenversammlung wurde die alte Rollenteilung zwischen Männern und Frauen aus der Mottenkiste geholt und zelebriert. Frauen sollen sich vermehrt wieder ausschliesslich um Haushalt und Kinderbetreuung kümmern. An der gleichen DV hat die SVP die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens verlangt. Doch wer soll dann die Arbeit machen, die die Frauen heute in ihren Berufen leisten, wenn sich diese wieder ausschliesslich um Haushalt und Kinder kümmern sollen?&nbsp;
</p><h3>Nicht das Können, das Wollen ist das Problem</h3><p>Die Gewerkschaften werden weiter für gute Arbeitsbedingungen und für Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit kämpfen. Nur damit können die Arbeitnehmenden in der Schweiz vor den negativen Folgen der Krise geschützt werden. Das Freizügigkeitsabkommen ist dabei kein Hindernis. Die Schweiz darf alles Mögliche zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit tun, sofern sie Arbeitskräfte aus der EU gegenüber Inländern nicht diskriminiert. Sie kann ein flächendeckendes Netz von Mindestlöhnen, Arbeitsplatzgarantien, Kündigungsschutzbestimmungen etc. einführen, wenn sie will. Und sie kann beliebig Konjunkturstützungsmassnahmen beschliessen. Bundesrat und Parlament müssen nun ihre Arbeit tun. Die bisherige Bilanz zu den Massnahmen gegen die Krise ist klar ungenügend.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-281</guid><pubDate>Tue, 07 Jul 2009 14:53:00 +0200</pubDate><title>Rezessionsverstärkende Politik, nicht Personenfreizügigkeit als Ursache</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/rezessionsverstaerkende-politik-nicht-personenfreizuegigkeit-als-ursache</link><description>Den Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen kann man bekämpfen, wenn man die flankierenden Massnahmen konsequent umsetzt. Gegen die rezessionsverstärkende Spar- und Abschöpfungspolitik jedoch können auch die flankierenden Massnahmen nichts ausrichten.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Bericht zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt im Jahre 2008 (Observatoriumsbericht) hat das Seco vergangene Woche vor allem einen Rückblick auf eine Phase guter Konjunktur gemacht. Von besonderem Interesse ist jedoch, wie sich die Personenfreizügigkeit in der gegenwärtigen Rezession auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen in der Schweiz auswirkt. Fakt ist: In Rezessionen nimmt der Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen wegen der höheren Arbeitslosigkeit zu – weitgehend unabhängig davon, ob ein Arbeitsmarkt geöffnet ist oder nicht. Doch in der gegenwärtigen Rezession steht mit den flankierenden Massnahmen zum ersten Mal in der Schweizer Geschichte ein Instrument dagegen zur Verfügung. Paritätische Kommissionen und Kantone können Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen aufdecken und bekämpfen, wenn sie die flankierenden Massnahmen konsequent umsetzen. Die eigentliche Gefahr für die Sicherheit der Schweizer Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen kommt nicht jedoch von aussen, sondern von innen. Im kommenden Jahr droht eine massive Krisenverstärkung durch die staatliche Finanzpolitik. Staat und Krankenkassen werden im kommenden Jahr massiv Kaufkraft abschöpfen und bei den Ausgaben zu sparen beginnen. Diese Spar- und Schröpfpolitik wird die Rezession verstärken und rund 50'000 Arbeitsplätze kosten, wenn Regierung und Parlament nichts dagegen unternehmen.&nbsp;
</p><h3>Falsche Politik</h3><p>Die gegenwärtige Rezession stellt die Arbeitsmarktpolitik der Schweiz auf eine harte Probe. In seinen Prognosen rechnet der Bundesrat für 2010 mit deutlich mehr als 200'000 Arbeitslosen – so vielen wie nie zuvor. Mitschuldig an diesem Anstieg der Arbeitslosigkeit auf Rekordniveau sind Regierung und Parlament bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Mit einer Abschöpfung von Kaufkraft in Milliardenhöhe (höhere Krankenkassen-Prämien, keine schnelle Rückerstattung der CO2-Abgabe) und sich abzeichnenden Sparprogrammen bei Kantonen und Gemeinden schafft der Staat zusätzliche Arbeitslosigkeit, statt sie zu bekämpfen. Die Krisenverstärkungspolitik wird rund 50'000 Arbeitsplätze kosten.&nbsp;
</p><p>Die Schweiz ist bereits mit einer hohen Arbeitslosigkeit von fast 100'000 Betroffenen im Herbst 2008 in den Abschwung gestartet. Im letzten Aufschwung hat die Arbeitslosigkeit nur schwach abgenommen, obwohl BIP und Beschäftigung vergleichsweise stark gestiegen sind. Das ist vor allem eine Folge von Leistungsabbau bei der sozialen Sicherheit. In den letzten Jahren wurde das Rentenalter der Frauen erhöht, die Vergabe von IV-Renten wurde restriktiver und die reglementarischen Rentenalter in den Pensionskassen wurden angehoben. Die Folge ist, dass 2007 rund 50'000 Personen mehr auf dem Arbeitsmarkt oder in der Arbeitslosenversicherung waren als früher. Eine Verdrängung von inländischen Arbeitskräften durch Beschäftigte aus der EU dürfte hingegen kaum eine Rolle gespielt haben. Auch unter dem Regime der Personenfreizügigkeit erhalten Erwerbstätige aus der EU nur dann eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie in der Schweiz eine Stelle haben. Neu ist hingegen, dass a) Temporärbüros Personal in der EU rekrutieren und b) ausländische Firmen bis 90 Tage in der Schweiz arbeiten können (Entsendefirmen). Das dadurch geleistete Arbeitsvolumen entspricht aber nur rund 15'000 Beschäftigten. Kaum einen Einfluss auf die Immigration hatte die Aufhebung der bis im Juni 2007 bestehenden Kontingente, da sie zuvor insgesamt nicht ausgeschöpft wurden. Sie haben einzig zu einer Verlagerung von Dauer- zu Kurzaufenthaltsbewilligungen geführt. Um die Verdrängung von inländischen Arbeitskräften und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu verhindern, wurden die flankierenden Massnahmen eingeführt. Mit Kontrollen und Sanktionen kann gewährleistet werden, dass alle Arbeitgeber die gleichen Anstellungsbedingungen einhalten müssen. Wenn inländische und ausländische Arbeitskräfte zu gleichen Bedingungen angestellt werden müssen, lohnt es sich für Schweizer Arbeitgeber nicht, Personal im Ausland zu rekrutieren bzw. erhalten Entsendefirmen keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber Schweizer Arbeitgebern.&nbsp;
</p><p>In der Vergangenheit hat die Einwanderung von ausländischen Arbeitskräften rasch auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage in der Schweiz reagiert. In den Jahren 1996 und 1997 war der Migrationssaldo sogar negativ. Auch was den gegenwärtigen Aufschwung betrifft, gibt es bereits starke Anzeichen dafür, dass die Einwanderung markant zurückgeht. Je nach Aufenthaltskategorie resultieren Rückgänge von 15 bis 30 Prozent. Denn auch bei Personenfreizügigkeit gilt: Wer keine Dauerstelle in der Schweiz hat, erhält keine Aufenthaltsbewilligung. Wenn weniger Stellen geschaffen werden, geht deshalb die Einwanderung zwangsläufig zurück.&nbsp;
</p><h3>Häufiger kontrollieren</h3><p>Generell ist in Erinnerung zu rufen, dass es ohne Personenfreizügigkeit auch die Bilateralen Verträge nicht geben würde. Die Folge wäre, dass die Schweizer Exportfirmen es noch schwerer hätten, ihre Produkte in der EU abzusetzen, als sie es in der Krise bereits haben. Dies gesetzt, hängt die Antwort auf die Frage, inwiefern die inländischen Arbeitnehmenden in der Krise von der Personenfreizügigkeit negativ betroffen sein werden, entscheidend von der Durchsetzung der flankierenden Massnahmen ab. Lassen die Behörden zu, dass die Schweizer Arbeitsbedingungen unterlaufen werden, muss mit einer Verschlechterung dieser Arbeitsbedingungen gerechnet werden. Die im Rahmen der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien/Bulgarien vom Bundesrat zugesicherte verbindliche Erhöhung der Anzahl Kontrollen um 20 Prozent beispielsweise muss daher möglichst rasch umgesetzt werden. Vor allem die Schweizer Arbeitgeber müssen häufiger kontrolliert werden, weil sie den grössten Teil des Personals beschäftigen. Weiter müssen dort rigoros Mindestlöhne erlassen werden, wo es Druck auf die Löhne gibt. Sowohl der Temporär-GAV als auch der Normalarbeitsvertrag in der Hauswirtschaft müssen so rasch als möglich für alle betroffenen Arbeitgeber als verbindlich erklärt werden. Und die vielen Verstösse im Gesundheits- und Sozialwesen, die im Jahr 2007 aufgedeckt wurden, erfordern zusätzliche Schutzmassnahmen.&nbsp;
</p><p>Entscheidend für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der Schweiz im kommenden Jahr ist die Wirtschafts- und Sozialpolitik. Halten Bundesrat und Parlament an der rezessionsverstärkenden Spar- und Abschöpfungspolitik fest, wird die Arbeitslosigkeit stark ansteigen. Gegen diese Politik können auch die flankierenden Massnahmen nichts ausrichten. Der SGB verlangt daher ein Konjunkturpaket, welches die Arbeitslosigkeit bekämpft, statt mehr Arbeitslose zu schaffen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-534</guid><pubDate>Thu, 23 Apr 2009 16:56:00 +0200</pubDate><title>Viele Verstösse erfordern Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/viele-verstoesse-erfordern-massnahmen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bericht des Seco zu den Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit im Jahre 2008 belegt in aller Deutlichkeit, wie wichtig die flankierenden Massnahmen für den Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen sind. Bei rund 28'000 kontrollierten Betrieben wurden fast 4000 Lohnverstösse aufgedeckt. Das entspricht 14 Verstössen auf 100 Betriebe. Die Zahl der Lohnverstösse ist im Vergleich zu den Jahren 2006/07 nicht zurückgegangen.
</p><h3>Dringend mehr Kontrollen bei inländischen Arbeitgebern&nbsp;</h3><p>Verschärft hat sich die Situation bei den Schweizer Arbeitgebern. Die vorgesehene Erhöhung der Anzahl Kontrollen bei inländischen Firmen ist daher eine wichtige Massnahme. Besonders bedenklich ist die starke Zunahme der Verstösse in den Branchen „Gesundheits- und Sozialwesen“ sowie bei den „Coiffeursalons und Kosmetikinstituten“. In beiden Branchen hat die Verstossquote gegenüber der Berichtserstattungsperiode 2006/07 deutlich zugenommen. Bei der Coiffeurbranche hat der seit Anfang 2007 anhaltende vertragslose Zustand zu einem Druck auf die Löhne geführt. Ohne Schutz durch einen GAV werden die bereits sehr tiefen Löhne in dieser Branche noch weiter unter Druck kommen.
</p><h3>Verstösse gegen die Meldepflicht</h3><p>Gegenüber der letzten Berichtsperiode haben die Meldeverstösse deutlich zugenommen. Eine Firma, die sich nicht meldet, kann nicht kontrolliert werden. Für den Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen ist es daher unerlässlich, dass die Firmen korrekt melden. Die Hoffnung, dass die neue Internetseite die Lage verbessern wird, dürfte sich als trügerisch erweisen. Solange nicht jeder Meldeverstoss gebüsst wird, werden Meldeverstösse an der Tagesordnung sein.
</p><h3>Problem Scheinselbständige</h3><p>Ein grosses Problem stellen die Scheinselbständigen dar. Knapp ein Viertel der Kontrollen ergab, dass Dienstleistungserbringer sich fälschlicherweise als selbständig deklariert haben. Das Problem hat sich verschärft. In der Berichtsperiode 2006/07 lag der Anteil der Scheinselbständigen noch bei 11 Prozent.
</p><h3>Schlechte Zahlungsmoral bei den Bussen</h3><p>Die Zahlungsmoral bei den Bussen ist nach wie vor mangelhaft. In gewissen Kantonen werden nur 50 bis 60 Prozent der Bussen bezahlt. Eine Lösung für dieses Problem ist die Einführung von Kautionen in AVE GAV.
</p><h3>Keine Sanktionen bei Verstössen gegen Normalarbeitsverträge&nbsp;</h3><p>Nach wie vor besteht keine Rechtsgrundlage, Verstösse gegen Normalarbeitsverträge (NAV) von Amtes wegen zu sanktionieren. Das, obwohl die Zahl der Arbeitsverhältnisse, bei denen die Löhne durch einen NAV geschützt ist, im Steigen begriffen ist. Das Parlament muss dafür eine Rechtsgrundlage schaffen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-310</guid><pubDate>Wed, 04 Mar 2009 16:45:00 +0100</pubDate><title>Entsendung ohne Kontrolle von Dumping als des Pudels Kern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/entsendung-ohne-kontrolle-von-dumping-als-des-pudels-kern</link><description>Die Personenfreizügigkeit zwischen den europäischen Staaten ohne wirkungsvolle flankierende Massnahmen führt kurz oder lang zu sozialen Protesten. Die aktuellen sich häufenden wilden Streiks in Grossbritannien zeigen dies deutlich.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Den Start der Proteste bot ein Neubauvorhaben der Öl-Raffinerie in North Killingholme (Lindsey Oil Refinery). Die Inhaberin der Anlage, der Treibstoffproduzent Total, vergab den Auftrag nach einer Ausschreibung an eine italienische Baufirma. Diese hat vor, den Bau mit 300 italienischen und portugiesischen Arbeitskräften auszuführen.&nbsp;
</p><p>Die Stammbelegschaft der Raffinerie begann am 28. Januar ihre Protestaktionen mit ei­nem Schlagwort, das vor eineinhalb Jahren der - damals gerade ins Amt gekommene - Premierminister Brown im Munde geführt hatte. „Britische Jobs für britische Arbeiter", hatte Brown auf dem ersten Labour-Jahresparteitag ausgerufen. Die Streikenden fordern, dass die Bauarbeiten von einheimischen Arbeitnehmenden ausgeführt werden müssen. Es gebe genügend qualifizierte Arbeitskräfte vor Ort, die auf Arbeit angewiesen seien. Die wilden Streiks weiteten sich auf rund 20 andere Raffinerien und Kraftwerke aus, in denen Tätigkeiten ebenfalls an ausländische Firmen vergeben werden; 3000 Arbeitnehmer streikten.&nbsp;
</p><p>Nach Verhandlungen mit den Gewerkschaften Unite und GMB (Britain's General Union) wurde der Streik der Lindsey Oil Refinery am 4. Februar beendet. Die Streikenden stimmten einer Vereinbarung zu, welche nebst der Entsendung der italienischen Arbeit­nehmenden die Schaffung von zusätzlichen 100 Stellen für einheimische Arbeitnehmen­de beinhaltet. Weitere Streiks und Protestaktionen sind jedoch landesweit angekündigt.
</p><h3>Entsendung ohne flankierende Massnahmen</h3><p>Die Proteste richten sich gegen die in Grossbritannien verbreitete private oder öffentliche Vergabe von Grossaufträgen an ausländische Firmen und die Entsendung von ausländi­schen Arbeitnehmenden. Der anfängliche Slogan „British Jobs for British people“ wurde von den Gewerkschaften entschärft und in „Fair access to jobs“ umgewandelt. Anders als in der Schweiz, wo sich die Gewerkschaften für die Einhaltung der ortsüblichen schwei­zerischen Arbeitsbedingungen auch bei Entsendungen einsetzen, fokussieren sich die britischen Gewerkschaften auf die Reduktion der Entsendungen. Kern des Problems ist jedoch auch in Grossbritannien das Lohn- und Sozialdumping, das von Entsendungen ausgeht.
</p><p>Der Grund des Streiks der Lindsey Oil Refinery liegt letztlich bei den schlechteren Ar­beitsbedingungen, welche bei der italienischen Baufirma vorherrschen. Obschon der To­tal-Konzern als Auftraggeber auch von seinen Sub-Unternehmen die Einhaltung des am Arbeitsort geltenden einschlägigen Gesamtarbeitsvertrages vertraglich verlangt, zeigen die Nachforschungen der Gewerkschaften, dass die italienische Baufirma sich nicht an den GAV hielt. Zum einen lag keine Transparenz bezüglich ausbezahlter Löhne vor, zum anderen unterschritt die italienische Firma bei den Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Entschädigungen das Schutzniveau des GAV. Die Umgehung des am Arbeitsort gelten­den GAV erfolgte im Einklang mit dem Gesetz. Nicht allgemeinverbindlich erklärte GAV - wie im Fall der Lindsey Oil Refinery - müssen bei Entsendung laut der EU-Ent­senderichtlinie und der Rechtsprechung nicht zwingend eingehalten werden. Da Gross­britannien auch kein Kontrollsystem bei Entsendungen kennt, beruht jede Überprüfung der Arbeitsbedingungen der entsandten Arbeitnehmenden auf Beobachtungen, Aussagen oder Vermutungen. Eine Situation, welche zur Ohnmacht der Gewerkschaften beiträgt und das Klima aufheizt.&nbsp;
</p><h3>Rechtsaussen wittert Morgenluft</h3><p>Die Streiks erfolgten wild, wurden aber häufig von Vertrauensleuten der Gewerkschaften initiiert bzw. mitgetragen. Die gewerkschaftsfeindlichen Regulierungen aus der Thatcher-Ära - die immer noch in Kraft sind - verbieten es den Gewerkschaften, solche spontane Streikbewegungen zu unterstützen. Die Gewerkschaften mussten die Rolle der Mediato­ren übernehmen und Vereinbarungen über die Streitbeilegung aushandeln. Gleichzeitig versuchte die Gewerkschaft Unite, die nationalistischen Töne der Streikbewegung einzu­dämmen. Denn dank dem Slogan „British jobs for British people“ war auch bald die rechtsextreme British National Party (BNP) zur Stelle. Die BNP versucht die Streikbe­wegung auf ihre Seite zu ziehen, was ihr teilweise auch gelingt. Die viel beachtete Inter­netplattform der Supporter www.britishwildcats.com wird von der BNP unterstützt.&nbsp;
</p><p>Die linken Kleinparteien sind in dieser Frage gespalten. Einige unterstützen die Streiks, andere verurteilen diese als rassistische Bewegungen.
</p><p>Die regierende Labour Partei hat anfangs noch Verständnis für die Anliegen der Strei­kenden gezeigt. Sie hat sich aber im Verlauf der Protestaktionen scharf dagegen geäus­sert. Wirtschaftsminister Peter Mandelson beklagte, dass die Streikenden Rassenhass schürten. Gordon Brown bezeichnete die wilden Streiks als ungerechtfertigt und kontra­produktiv. Diese Äusserungen - befürchten die Gewerkschaften - führten dazu, dass sich die britische Arbeiterklasse noch stärker von der Labour Partei ab- und der BNP zu­wende.&nbsp;
</p><h3>Gewerkschaften reagieren</h3><p>Die Gewerkschaft Unite hat einen Drei-Punkte-Plan ausgearbeitet, wie die Eskalation&nbsp; behoben werden kann:</p><ul><li>Es braucht Vereinbarungen, welche den einheimischen Arbeitnehmenden Zugang zu Jobs bei Vergabe an ausländische Firmen garantieren.</li></ul><ul><li>Nötig sind vertiefende Untersuchungen über die Vergabepraxis. Bei öffentlichen Ver­gaben ist die öffentliche Hand verpflichtet, Sozialstandards einzuhalten.</li></ul><ul><li>Die europäische Rechtsprechung, welche das Sozial- und Lohndumping begünstigt, muss rückgängig gemacht werden.&nbsp;</li></ul><p>Zum Letzteren hat Unite eine Kampagne lanciert, die eine Petition einschliesst.
</p><p>Unklar ist, wie die Gewerkschaft ihren Slogan „Fair Access to jobs“ umsetzen will. Letztlich kann diese Forderung nur umgesetzt werden, wenn für einheimische wie für entsandte Arbeitnehmende die gleichen Arbeitsbedingungen des Leistungsortes gelten. Denn für einheimische Arbeitnehmende wäre eine Anstellung nach den Arbeitsbedingun­gen des Herkunftslandes der Entsandten kaum ein „Fair Access“. Die Frage, wer Zugang zu Arbeit hat, darf nicht im Vordergrund stehen - denn damit ist Fremdenfeindlichkeit vorprogrammiert. Die Frage muss lauten: Zu welchen Bedingungen soll der Zugang zur Arbeit garantiert sein.&nbsp;
</p><p>Diese Logik haben die schweizerischen Gewerkschaften bei der Ausarbeitung der flan­kierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit verfolgt. Sie sind mit ihr, einem ei­gentlichen politischen Exportgut, gut gefahren.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-306</guid><pubDate>Mon, 09 Feb 2009 16:19:00 +0100</pubDate><title>Die flankierenden Massnahmen konsequent umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-flankierenden-massnahmen-konsequent-umsetzen</link><description>Kommentar von Paul Rechsteiner, SGB-Präsident</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Urnengang vom 8. Februar 2009 stand unter dem Eindruck der mit grosser Heftig­keit einsetzenden Wirtschaftskrise. Dies war ein grosser Unterschied zu den beiden vo­rangegangenen Urnengängen zu den Bilateralen in den Jahren 2000 und 2005, die jeweils im Aufschwung stattgefunden hatten. Das klare Ja zu den Bilateralen zeigt, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Sicherung der Arbeitsplätze stabile aussenwirt­schaftliche Beziehungen&nbsp; mit der EU als mit Abstand wichtigstem Handelspartner nicht aufs Spiel setzen wollten. Das war auch der Standpunkt der Gewerkschaften.&nbsp;
</p><p>Eine entscheidende Voraussetzung für das klare Ja waren erneut die flankierenden Mass­nahmen zum Schutz der Löhne. Ein sich öffnender Arbeitsmarkt birgt Risiken. Diese Risiken können aber bekämpft werden. Deshalb war es so wichtig, dass es den Gewerk­schaften gelungen ist, mit den flankierenden Massnahmen das Prinzip durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen.&nbsp; Diese Schutzmassnahmen sind auf Druck der Gewerkschaften im Zusammenhang mit der neuen Abstimmungsvor­lage noch verstärkt worden, vor allem durch die Aufstockung der Kontrollen und durch die versprochene Umsetzung von Mindestlohnvorschriften in prekären Bereichen wie der Temporärbranche und den Dienstleistungen in Haushalten. Es ist gerade in der wirt­schaftlich schwierigen Periode, die vor uns steht, entscheidend, dass die Schutzmassnah­men konsequent vollzogen werden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die bilateralen Verträge mit der EU ein Erfolgsmodell bleiben. Die Bundesbehörden stehen hier genauso in der Pflicht wie die kantonalen tripartiten Kommissionen.&nbsp;
</p><p>Ebenso wichtig ist es, dass jetzt eine Politik gegen die Krise aufgegleist wird, die diesen Namen verdient. Zwar trifft es zu, dass die Krise noch massiv verschärft worden wäre, wenn die Bilateralen abgelehnt worden wären. Das Ja kann nun&nbsp; keine Ausrede dafür sein, jetzt nicht alle nötigen und möglichen Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslo­sigkeit getroffen werden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat vor kurzem ein Massnahmenpaket in der Grössenordnung von einem Prozent des BIP vorgelegt, nach­dem die bisher angekündigten und vorbereiteten Massnahmen des Bundes bei weitem nicht genügen. Dieses Paket gegen die Krise ist nun das Gebot der Stunde; das&nbsp; klare Ja zu den Bilateralen ist dafür eine gute Vorgabe.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-544</guid><pubDate>Sun, 08 Feb 2009 17:09:00 +0100</pubDate><title>Personenfreizügigkeit dank Schutzmassnahmen durchgekommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/personenfreizuegigkeit-dank-schutzmassnahmen-durchgekommen</link><description>Trotzdem die Fragen der Menschen ernst nehmen!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizerinnen und Schweizer haben ein weiteres Mal deutlich Ja zur Personenfreizügigkeit gesagt. Sie haben damit der fremdenfeindlichen Propaganda von SVP, AUNS und Schweizer Demokraten eine Abfuhr erteilt. Das Ja ist auch ein Verdienst der Schweizer Gewerkschaften, denen es gelungen ist, die Personenfreizügigkeit gegen Widerstand mit flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen zu verbinden.
</p><p>Die Abstimmungskampagne zeigt aber auch, dass sich die Menschen Sorgen um die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze machen. Diese Ängste sind angesichts der grössten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg berechtigt, auch wenn sie von den Gegnern der Personenfreizügigkeit mit fremdenfeindlichen Argumenten zusätzlich angeheizt wurden.&nbsp;
</p><p>Nach dieser weiteren Bestätigung der Personenfreizügigkeit durch das Volk ist es jetzt wichtig, dass Bundesrat und Arbeitgeber ihr Versprechen einlösen, mit einer griffigen Umsetzung der flankierenden Massnahmen das schweizerische Lohn- und Sozialniveau zu schützen. Dazu gehört auch der Verzicht auf die geplante Verschlechterung des Lohnschutzes beim öffentlichen Beschaffungswesen und die Einführung eines Gesamtarbeitsvertrages für die Postbranche.&nbsp;
</p><p>Nötig ist jetzt eine aktive Bekämpfung der Krise. Der SGB hat dazu Vorschläge gemacht (Weiterbildungsoffensive statt Entlassungen, öffentliches Investitionsprogramm von mindestens 5 Milliarden Franken, Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft von tieferen Einkommen, Bekämpfung der Frankenstärke), die jetzt so rasch wie möglich realisiert werden müssen. Es wäre fahrlässig, wenn sich die Politik nach dem heutigen Ja der Illusion hingeben würde, die wirtschaftspolitischen Probleme würden sich jetzt von selbst lösen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-313</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2009 16:54:00 +0100</pubDate><title>Ja sagen, Menschen schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ja-sagen-menschen-schuetzen</link><description>Wir können es drehen und wenden wie wir wollen: ohne bilaterale Abkommen wird der wirtschaftliche Einbruch in der Schweiz nur noch grösser. Deshalb ist es wichtig, am 8. Februar Ja zu sagen zu Weiterführung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ob man es will oder nicht: bricht die Schweiz die Personenfreizügigkeit mit der EU ab, dann fallen auch die restlichen bilateralen Abkommen. Eine Exportnation, mitten in der EU, kann sich ungeordnete Beziehungen mit diesem ihrem Handelspartner Nr. 1 nicht leisten. Solche wären wirtschaftlich schlicht eine Selbstkastration. In einem Moment, wo uns ohnehin die Wellen der internationalen (Finanz)Krise erreichen, auch noch eine sta­bilisierende Ordnung leichtfertig aufs Spiel zu setzen: es wäre gar selbstmörderisch.
</p><p>Der SGB sagt nicht naiv ja zur Zukunft der Personenfreizügigkeit. Der SGB hat eine Li­nie. Sie begegnet den Gefahren, die durchaus mit der Personenfreizügigkeit verbunden sein können. Seit dem Beginn des Bilateralismus ist der SGB diese Linie gefahren. Und er wird sie weiter fahren. Die Linie ist in der „Philosophie“ der flankierenden Massnah­men ausgedrückt: Personenfreizügigkeit ja, aber nicht auf Kosten der hierzulande Be­schäftigten. Oder auf Massnahmen umgelegt: Wo Patrons schlitzohrig ein neues Arbeits­angebot aus Europa dazu nützen wollen, die hiesigen Löhne und Arbeitsbedingungen zu drücken, da soll ihnen eine Barriere errichtet werden.&nbsp;
</p><p>Dazu hat der SGB flankierende Massnahmen entwickelt. In diesem konkreten Schutz hat der SGB einiges erreicht – weiteres steht an. Wer die in den letzten Jahren errungenen Erfolge – leichtere Allgemeinverbindlicherklärung von GAV, möglicher Erlass von NAV mit zwingenden Mindestlöhnen, 150 kontrollierende Inspektoren, tripartite Kommissio­nen - als blosse bürokratische Verrenkungen abtut, der soll mal einen Blick in die Histo­rie zurückwerfen, sagen wir in die Mitte der 90er Jahre. Tonangebend punkto Arbeitsre­gulierung war damals Arbeitgeberpräsident Richterich: Für ihn und seine umfangreiche Gefolgschaft waren GAV überholt, magersüchtige Gesetze hatten nur das Allernötigste zu regeln…&nbsp; Wenn der viel beschworene Paradigmenwechsel irgendwo eingetreten ist, dann wohl hier.
</p><p>Er war auch nötig. Und er wird weiter zu entwickeln sein. Unser Ja am 8. Februar hat genau diese Farbe.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-319</guid><pubDate>Tue, 13 Jan 2009 17:02:00 +0100</pubDate><title>Wer mit den Bilateralen spielt, spielt mit unseren Arbeitsplätzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wer-mit-den-bilateralen-spielt-spielt-mit-unseren-arbeitsplaetzen</link><description>Soll die Schweiz die Personenfreizügigkeit weiterführen und auf Bulgarien und Rumänien ausdehnen? Über diese Frage entscheiden am 7. Februar die SchweizerInnen. Der SGB sagt entschieden JA. Weil er dafür gesorgt hat, dass Barrieren vor Lohndumping schützen. Diese Barrieren vertragen keine Schlupfwinkel. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich ist Freiheit ja immer gut. Auch Personenfreizügigkeit und damit das Recht, ohne übermässigen Formularkrieg und Behinderungen zuhauf im Ausland arbeiten zu können. Nur: was auf den ersten Blick dem initiativen Individuum nur Vorteile verspricht, birgt im realen Arbeits<i>markt</i>&nbsp;ein grosses Potential an Gefahren. Menschen, die in einem wirtschaftlich deutlich besser gestellten Land arbeiten können, sind eher bereit, zu schlechteren als dort üblichen Bedingungen zu arbeiten – weil man ja noch immer mehr verdient als zuvor. Und Arbeitgeber im Migrationszielland können frohlocken, so ein billig(er) abspeisbares Arbeitsangebot zu finden. Wegen dieser Gefahren war für den SGB von allem Anfang an klar: Der Personenfreizügigkeit wird nur zugestimmt, wenn griffige flankierende Massnahmen Lohndumping eindämmen.
</p><h3>Flankierende Massnahmen schützen Löhne und Arbeitsbedingungen</h3><p>Die Gewerkschaften haben mit ihrer Programmatik von „Freizügigkeit ja – aber nicht auf Kosten der Arbeitsbedingungen“ einige Erfolge eingefahren. Dank den flankierenden Massnahmen kontrollieren heute schweizweit 150 InspektorInnen die Arbeitsbedingun-gen. Sie können auch Bussen aussprechen. In den Kantonen und beim Bund wachen tripartite Kommissionen über den Arbeitsmarkt. Stellen sie Druck auf die Schweizer Löhne fest, können sie Mindestlöhne einführen. In den Kantonen Genf und Tessin wurden Mindestlöhne für KosmetikerInnen, Haushalts­hilfen und Call-Center-MitarbeiterInnen erlassen. Gleichzeitig konnten dank den flankierenden Massnahmen in den letzten Jahren wichtige Gesamtarbeitsverträge (Reinigung, Sicherheit und Holzbau) allgemeinverbindlich er­klärt werden. Schwarze Schafe von Unternehmen haben damit die üblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Schliesslich ist es den Gewerkschaften gelungen, die flankierenden Massnahmen in den letzten Monaten wesentlich zu verbessern.&nbsp;
</p><h3>Bilaterale Verträge unverzichtbar für die Schweizer Lohnabhängigen</h3><p>Wir können aber auch anders fragen: Was passiert bei einem NEIN anfangs Februar? Die Antwort ist offensichtlich: Die bilateralen Verträge würden fallen, zumindest für geraume Zeit. Das hätte gravierende Folgen. Denn die Schweiz ist als kleines Land auf geregelte Verhältnisse und eine enge Zusammenar­beit mit der EU angewiesen. Beides garantieren die Bilateralen Verträge. Ohne sie wären viele Arbeitsplätze hierzulande und auch das Lohnniveau gefährdet, sei es durch sinkende Einnahmen der Exportwirtschaft oder sogar Auslagerungen.&nbsp;
</p><h3>Nicht mit dem Feuer spielen</h3><p>&nbsp;Die Behörden haben also Recht, wenn sie so die tatsächlichen Vorteile der bilateralen Verträge&nbsp; preisen. Gleichzeitig wären sie aber sehr gut beraten, tatkräftig dafür zu sorgen, dass jegliches Lohndumping ausgeschlossen wird. Trotz seinem klaren Bekenntnis zu einem Ja hält der SGB deshalb klar daran fest, dass es im Bereich Temporäre eine Vollzugsoffensive braucht. Und Bundesrat Merz sei in Erinnerung gerufen, dass sein Vorschlag eines neuen zweigeteilten Beschaffungsrechtes nicht nur Gift für den sozialen Frieden sondern auch ein Risiko für normalisierte Beziehungen zur EU darstellt.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-586</guid><pubDate>Mon, 09 Oct 2006 14:30:00 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz Ost: Auch ein Instrument gegen Lohndumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/bundesgesetz-ost-auch-ein-instrument-gegen-lohndumping</link><description>Dossier Nr. 44</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Zusammenbruch des „real existierenden Sozialismus“ in Osteuropa und in Zentralasien beschloss das Parlament, dass die Schweiz den Übergang dieser ehemals kommunistischen Staaten zu Demokratie und sozialer Marktwirtschaft unterstützen soll (Transitionshilfe). Es hat dafür seit 1989 Rahmen- und Zusatzkredite im Gesamtumfang von 3,45 Milliarden Franken bewilligt. Am 24. März 1995 schuf es eine erste gesetzliche Grundlage in Form eines zeitlich befristeten, allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses. Jährlich werden 200 Millionen Franken ausgegeben.</p><p>Anfang März 2008 läuft dieser Bundesbeschluss aus und muss erneuert werden. Dies geschieht mit dem auf zehn Jahre befristeten neuen Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (kurz Bundesgesetz Ost). Neu ist das Gesetz aber auch die Rechtsgrundlage für den Beitrag der Schweiz zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Erweiterungsbeitrag, auch Kohäsionsbeitrag genannt) von 1 Milliarde Franken. Gegen dieses Gesetz ist wegen dieses Erweiterungsbeitrages von der SVP und der AUNS das Referendum ergriffen worden. Am 26. November stimmen wir darüber ab.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-598</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2005 15:10:00 +0100</pubDate><title>Flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-massnahmen-zum-freien-personenverkehr</link><description>Dossier Nr. 32</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das 2002 in Kraft getretene Abkommen über die Personenfreizügigkeit sieht vor, dass ab dem 1. Juni 2004 der Vorrang der einheimischen Arbeitnehmenden in der Schweiz sowie die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen für Bürger aus der EU aufgehoben werden.</p><p>Insbesondere der Wegfall der Kontrolle über die Lohn- und Arbeitsbedingungen hat das Schweizer Parlament dazu bewogen, flankierende Massnahmen zu beschliessen. Das bis Ende Juni 2004 geltende Kontrollsystem über die Lohn- und Arbeitsbedingungen der aus dem Ausland kommenden Arbeitskräfte beruhte auf der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer. Das Kontrollsystem der BVO, das für Bürger aus Drittstaaten weiterhin gilt, ist generell; es erfolgt bereits vor Stellenantritt und wirkt deshalb präventiv. Es ist aber diskriminierend, da ausschliesslich die ausländischen Arbeitskräfte den Kontrollen unterstellt sind. Schweizerische Arbeitnehmende können eine Arbeitsstelle unter irgendwelchen Bedingungen und ohne vorgängige administrative Kontrolle antreten.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item></channel></rss>