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         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Sat, 25 Apr 2026 23:36:08 +0200</pubDate><lastBuildDate>Sat, 25 Apr 2026 23:36:08 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/arbeit/arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-11483</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 11:15:00 +0100</pubDate><title>Arbeitsbedingungen machen krank</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/arbeitsbedingungen-machen-krank</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Krankheits-Abwesenheiten am Arbeitsplatz steigen dramatisch. Der Druck am Arbeitsplatz ist gestiegen. Gleichzeitig bremst die unsoziale Lohn- und Verteilungspolitik die Wirtschaft. Die Löhne stehen unter Druck und die Kaufkraft der Arbeitnehmenden sinkt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert eine Vollzugsoffensive von Bund und Kantonen, um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken. Heute werden Arbeitgeber von den Kantonen nur alle 20 Jahre kontrolliert. Neu muss das mindestens alle zwei Jahre sein. Zudem verlangt der SGB einen sofortigen Stopp der vom Nationalrat beschlossenen Ausweitung der Sonntagsarbeit und der Verlängerung der Arbeitstage auf 17 Stunden.</p><p>Die krankheitsbedingten Absenzen sind stark gestiegen. Heute fehlen rund 80 Millionen Arbeitsstunden mehr als vor der Pandemie – das ist ein Plus von einem Drittel. Besonders problematisch ist der deutliche Anstieg der Langzeitabsenzen. Je länger eine Arbeitsunfähigkeit dauert, desto höher ist das Risiko von Kündigungen, Invalidisierungen und bleibenden gesundheitlichen Schäden. Erstmals seit 20 Jahren ist auch die Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, wieder gestiegen.</p><p>Besonders betroffen sind Arbeitnehmende in körperlich oder psychisch belastenden Berufen wie Verkauf, Bau, Transport, Gesundheits- und Sozialwesen sowie in vielen Dienstleistungsberufen. Rückenschmerzen und psychische Erkrankungen sind die häufigsten Ursachen. Viele arbeiten trotz Beschwerden weiter, oft auch im Homeoffice. Dies verschärft Krankheiten und verursacht hohe wirtschaftliche Kosten. Hinzu kommen spürbare Lohneinbussen. Der Lohnersatz bei Krankheit beträgt meist nur 80 Prozent, viele Betriebe haben zusätzlich Karenztage eingeführt. Die finanziellen Risiken tragen die Arbeitnehmenden. Gleichzeitig berichten Arbeitnehmende von belastenden Arbeitsbedingungen wie Zeitdruck, Personalmangel, unregelmässigen Arbeitszeiten und ständiger Erreichbarkeit. Arbeitnehmende arbeiten in ihrer Freizeit, um die Anforderungen zu erfüllen. Doch statt strukturelle Probleme zu lösen, setzen viele Arbeitgeber auf Alibimassnahmen wie Stresskurse. Kommt hinzu: das Arbeitsgesetz wird nicht vollzogen und der gesetzliche Schutz laufend ausgehöhlt. Arbeitgeber werden von den Kantonen heute nur alle 20 Jahre kontrolliert.</p><p>Der SGB fordert eine Kehrtwende. Nötig sind ausreichend Personal, verlässliche Arbeits- und Ruhezeiten und eine konsequente Durchsetzung des Arbeitsrechts zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden. Neu müssen Arbeitgeber mindestens alle zwei Jahre kontrolliert werden.</p><p>Weitere Angriffe auf den Arbeitnehmendenschutz lehnt der SGB entschieden ab. SGB-Co-Sekretariatsleiterin Gabriela Medici zieht die roten Linien klar: «Eine Ausweitung der Sonntagsarbeit und eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten kommen nicht infrage.»</p><h3 class="heading--h5">Kaufkraft der Arbeitnehmenden unter Druck</h3><p>Trotz guter Wirtschaftslage sind die Reallöhne seit Jahren kaum gewachsen. Seit 2020 hat sich ein Reallohnrückstand von rund fünf Prozent aufgebaut. SGB-Chefökonom Daniel Lampart rechnet vor: «Für ein Paar mit mittlerem Einkommen bedeutet das rund 6’000 Franken weniger pro Jahr.»</p><p>Dieses Geld fehlt im Alltag. Krankenkassenprämien und Mieten sind stark gestiegen, ebenso andere Fixkosten. Viele Haushalte geraten zunehmend unter Druck, auch in der Mittelschicht. Entsprechend ist die Konsumentenstimmung tief und der private Pro-Kopf-Konsum geht sogar zurück, wenn man die Gesundheitsausgaben ausklammert. Das bremst die gesamte Wirtschaft.</p><p>Statt die Löhne anzuheben, profitieren vor allem Unternehmen, hohe Einkommen und Vermögende. Gewinnsteuern und Sozialabgaben wurden gesenkt, gleichzeitig planen mehrere Kantone neue Steuersenkungen. Das verschärft die sozialen Ungleichheiten und löst kein einziges reales Problem der Bevölkerung. SGB-Präsident Pierre Yves Maillard betont deshalb: «Während die Schweizer Wirtschaft weiter wächst, verlieren Menschen mit tiefen und mittleren Löhnen an Kaufkraft, während die obersten Einkommen immer mehr vom nationalen Reichtum abschöpfen.»</p><p>Der SGB fordert substanzielle Lohnerhöhungen, insbesondere für untere und mittlere Lohnklassen. Wer eine Lehre gemacht hat, muss von seinem Lohn leben können und mindestens 5’000 Franken monatlich verdienen. Zudem braucht es mehr öffentliche Mittel für Prämienverbilligungen, bezahlbaren Wohnraum, Pflege und Kitas. Eine sozialere Lohn- und Verteilungspolitik ist nicht nur sozial gerecht, sondern auch wirtschaftlich notwendig.</p><h3 class="heading--h5">Redebeiträge</h3><ul><li>Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/260203_JMK/030226_Von_Sozialpartnerschaft_zu_Klassenkampf.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">«Von der Sozialpartnerschaft zum Klassenkampf?» (PDF)</a></li><li>Daniel Lampart, Co-Sekretariatsleiter SGB: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/260203_JMK/300106_DL_Unsoziale_Lohn-_und_Verteilungspolitik_bremst_die_Wirtschaft_-_2026_muss_sich_das_aendern.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">«Unsoziale Lohn- und Verteilungspolitik bremst die Wirtschaft – 2026 muss sich das ändern» (PDF)</a></li><li>Gabriela Medici, Co-Sekretariatsleiterin SGB: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/260203_JMK/300106_GM_Arbeitsbedingungen_die_krank_machen-2026_muss_sich_das_aendern.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">«Arbeitsbedingungen, die krank machen – 2026 muss sich das ändern» (PDF)</a><br>&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/e/csm_260203_MK_DL-PYM-GM_foto-br_ab8c719a75.jpeg" length="235236" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11322</guid><pubDate>Thu, 09 Oct 2025 21:06:47 +0200</pubDate><title>Wenn Arbeit krank macht – Stress, Druck und fehlende Grenzen im Alltag der Beschäftigten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-arbeit-krank-macht-stress-druck-und-fehlende-grenzen-im-alltag-der-beschaeftigten</link><description>Statt Dauerstress braucht es Gesundheitsschutz und seine konsequente Umsetzung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr Menschen in der Schweiz stehen unter Druck. Die Arbeitstage sind lang und die Anforderungen wachsen ständig. Viele Beschäftigte fühlen sich ausgelaugt, bevor die Woche überhaupt vorbei ist. Die neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) bestätigen, was die Gewerkschaften schon lange beobachten: Der Stress am Arbeitsplatz nimmt zu, die Zahl der Erschöpften steigt – und mit ihr die Absenzen.</p><p>Doch statt für mehr Schutz und Entlastung zu sorgen, fordern Arbeitgeber und bürgerliche Politiker noch mehr «Flexibilität». Das ist der falsche Weg – Flexibilität bedeutet dann nämlich, dass Arbeitnehmende fast rund um die Uhr verfügbar sein müssen.</p><h3 class="heading--h4">Stress ist Alltag – besonders in der Pflege, im Verkauf und im Service public</h3><p>In der Pflege hetzen Beschäftigte von Patientin zu Patient, mit zu wenig Personal und kaum Zeit für Pausen. Viele berichten, dass sie nicht einmal dazu kommen, ausreichend zu trinken oder kurz durchzuatmen. Gleichzeitig müssen sie immer mehr administrative Aufgaben erledigen – häufig nach der Schicht und unbezahlt.</p><p>Auch im Detailhandel zeigt sich der Druck deutlich: Dienstpläne ändern sich kurzfristig, Beschäftigte werden über Chatgruppen informiert und müssen kurzfristig am Wochenende einspringen. Freizeit und Familienleben lassen sich schwer planen.</p><p>Im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung ist die Situation kaum besser. Die Arbeitslast steigt, Stellen werden nicht nachbesetzt, und neue digitale Tools beschleunigen nicht nur die Prozesse sondern auch den Stress. Beschäftigte haben das Gefühl, ständig hinterherzurennen und kaum noch Einfluss auf ihr Arbeitspensum zu haben. Wenig überraschend zeigen sich diese Entwicklungen zeigen sich auch in den Zahlen: Fast jede vierte erwerbstätige Person fühlt sich häufig gestresst. (<a href="https://www.bfs.admin.ch/asset/de/31866442" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">BFS-Gesundheitsbefragung</a>). Mehr als die Hälfte der Beschäftigten gibt an, am Arbeitsplatz mehreren physischen und psychosozialen Risiken gleichzeitig ausgesetzt zu sein – etwa Zeitdruck, monotone Arbeit, fehlende Pausen, Lärm oder schlechte Ergonomie. Besonders betroffen sind Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen, hier erlebt eine von drei Erwerbstätigen regelmässig starken Stress am Arbeitsplatz. Viele von ihnen sind am Limit – mit zunehmender emotionaler Erschöpfung, einem klaren Warnsignal für Burnout.</p><h3 class="heading--h4">Flexibilität – aber für wen?</h3><p>Oft wird behauptet, Arbeit werde «flexibler». In der Realität bedeutet das für viele Beschäftigte mehr Kontrolle von oben und weniger Planbarkeit von unten. In Branchen mit unregelmässigen Arbeitszeiten, etwa im Gastgewerbe, in der Pflege oder im Detailhandel, werden Schichten oft kurzfristig geändert. Wer Familie hat oder auf Kinderbetreuung angewiesen ist, steht dadurch ständig unter Druck. Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) zeigt, dass rund ein Viertel der Arbeitnehmenden ihre Arbeitszeit auf Anordnung der Arbeitgeber einmal wöchentlich kurzfristig anpassen muss – bei einem weiteren Viertel der Arbeitnehmenden geschieht das mindestens einmal pro Monat. (<a href="https://www.bfs.admin.ch/asset/en/16804544" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">BFS: Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung</a>).&nbsp;</p><p>Gleichzeitig profitieren vor allem Männer mit höherer Ausbildung von echter zeitlicher Flexibilität. Personen mit höherer Ausbildung und höherer beruflicher Stellung verfügen häufiger über die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit selbst zu gestalten. Frauen, junge Arbeitnehmende und Personen in Dienstleistungsberufen haben deutlich geringere Spielräume. In Branchen wie Pflege, Gastgewerbe und Detailhandel führen kurzfristige Änderungen der Einsatzpläne häufig zu Vereinbarkeitsproblemen zwischen Beruf und Familie.</p><h4>Absenzen nehmen zu – weil Arbeit krank macht</h4><p>Wenn Beschäftigte erschöpft, ausgebrannt oder verletzt sind, fehlen sie irgendwann. Gesundheitsbedingte Absenzen stellen den mit Abstand häufigsten Abwesenheitsgrund in der Schweiz dar, im 2024 entsprachen sie 330&nbsp;Millionen Absenzenstunden, diese Zahl ist in den letzten fünfzehn Jahren um über 50&nbsp;% gestiegen. (<a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erwerbstaetigkeit-arbeitszeit/arbeitszeit/absenzen.html" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">BFS</a>)<a href="/themen/arbeit/arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz#_ftn3" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:11.0pt;line-height:107%;">.</span></a> Im Durchschnitt fehlen Arbeitnehmende heute etwa neun Arbeitstage pro Jahr, in Berufen mit hohem Belastungsdruck, etwa in der Pflege liegt die Zahl deutlich höher. Arbeitsbezogener Stress kostet die Wirtschaft rund 6,5 Mrd. CHF (<a href="https://friendlyworkspace.ch/system/files/documents/2022-10/Faktenblatt_072_GFCH_2022-08_-_Job-Stress-Index_2022.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Gesundheitsförderung Schweiz</a>)</p><h3 class="heading--h4">Gesundheitsschutz statt Dauerstress</h3><p>Stress, Erschöpfung und Absenzen sind keine Randerscheinungen mehr. Immer mehr Arbeitnehmende geraten an ihre Grenzen – nicht, weil sie «zu wenig belastbar» wären, sondern weil Arbeitsbedingungen, Personalressourcen und Erholungszeiten vielerorts nicht mehr zusammenpassen. Trotz dieser Entwicklung bleibt der gesetzliche Gesundheitsschutz oft auf dem Papier. In vielen Kantonen sind die Arbeitsinspektorate chronisch unterbesetzt, so dass Kontrollen der Arbeitszeiten und Gesundheitsrisiken nur punktuell bzw. auf Beschwerde hin stattfinden können. Gerade psychosoziale Belastungen – wie Stress, Zeitdruck oder Übermüdung – werden kaum erfasst oder systematisch überwacht. Hinzu kommt, dass es in der Schweiz nur rund 130 Arbeitsmediziner:innen gibt – das entspricht einem oder einer für 20&nbsp;000 Arbeitnehmende. Zum Vergleich: In Deutschland ist die Quote 1 zu 10&nbsp;000, in Frankreich 1 zu 6&nbsp;000. Diese Lücke erschwert eine flächendeckende Prävention und eine unabhängige Beurteilung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken. Ohne genügend Fachpersonal bleibt der präventive Gesundheitsschutz weitgehend wirkungslos.</p><h3 class="heading--h4">Konsequente Umsetzung des Gesundheitsschutzes nötig</h3><p>Wer die Gesundheit der Beschäftigten ernst nimmt, muss deshalb den Vollzug stärken, die Arbeitsmedizin ausbauen und den Schutz am Arbeitsplatz konsequent durchsetzen. Dazu gehören klare Grenzen der Belastung, planbare Arbeitszeiten, ausreichende Erholungsphasen und das Recht auf Nichterreichbarkeit. Nur wenn der Gesundheitsschutz tatsächlich wirkt und nicht nur auf dem Papier steht, bleibt Arbeit auf Dauer produktiv, gerecht – und menschenwürdig.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/4/csm_ueberarbeitet_burnout_ist-thodonal_da09961c93.jpg" length="149109" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11279</guid><pubDate>Tue, 23 Sep 2025 13:55:42 +0200</pubDate><title>Flächendeckende Sonntagsarbeit und 17-Stunden-Arbeitstage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flaechendeckende-sonntagsarbeit-und-17-stunden-arbeitstage</link><description>Nationalrat für radikale Deregulierung der Arbeitszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hat heute eine massive Aufweichung des Arbeitsgesetzes beschlossen: Die Sonntage und der Feierabend von mehr als zwei Millionen Arbeitnehmenden sind bedroht. Arbeitnehmende sollen bis zu 17 Stunden am Tag sowie für Sonntagsarbeit eingesetzt werden können. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diesen Entscheid aufs Schärfste. Die Vorlage bedroht die Freizeit, die Gesundheit und den Familienalltag der Beschäftigten, die schon heute unter zunehmendem Druck leiden.</p><h3 class="heading--h5">Sonntagsarbeit und überlange Arbeitstage</h3><p>Mit dem Entscheid des Nationalrats werden nicht nur Arbeitstage von morgens 6 Uhr bis abends 23 Uhr möglich. Arbeitgeber sollen auch bewilligungsfrei Sonntagsarbeit anordnen können – und diese Einsätze sind auch nicht beschränkt auf die Arbeit von zuhause. Darüber hinaus soll die tägliche Ruhezeit von heute mindestens 11 auf neu 9 Stunden verkürzt werden. Und selbst das gilt nicht absolut – für sogenannte «dringende Tätigkeiten» soll die Ruhezeit neu unterbrochen werden können.</p><p>Der Nationalrat versteckt diesen Frontalangriff auf elementare Arbeitszeitbestimmungen hinter der Argumentation, die Vereinbarkeit zu stärken – und behauptet, dass nur jene Arbeitnehmenden betroffen seien, die «ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selbst festsetzen». Dabei geht selbst der Bundesrat davon aus, dass die Gesetzesänderung fast zwei Millionen Beschäftigte betrifft. Das dürfte aber erst der Anfang sein. Denn es genügt, wenn Arbeitgeber eine minimale Gleitzeit und ein kleines Pensum an Arbeitstätigkeiten ausserhalb des Betriebs einführen. Faktisch werden die Arbeitgeber mit der Vorlage geradezu aufgefordert, die Arbeitsorganisation umzugestalten.</p><h3 class="heading--h5">Nicht kontrollierbar und mehr Bürokratie</h3><p>Die Mehrheit des Nationalrats behauptet, dass dies nur im Einverständnis mit den Arbeitnehmenden erfolge. Doch sie haben sich geweigert das – bereits heute ungenügend umgesetzte – Recht auf Nichterreichbarkeit tatsächlich zu stärken. Faktisch können die Arbeitgeber solche «Vereinbarungen» forcieren und jederzeit auch mündlich anpassen. Ihre Einhaltung ist schlicht nicht kontrollierbar. Der Arbeitgeber könnte künftig abends um 22:30 Uhr anrufen und behaupten, dies sei vereinbart. Wenig überraschend lehnen die Vollzugsbehörden und viele Kantone die Vorlage ab – auch, weil sie zu mehr Bürokratie und Kontrollaufwand selbst in Privathaushalten führt – bzw. nicht umsetzbar ist.</p><h3 class="heading--h5">SGB zieht rote Linie</h3><p>Dieses Gesetz ist ein Frontalangriff auf den arbeitsfreien Sonntag und den Feierabend. Der SGB wird sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass der Ständerat diese Angriffe fallen lässt. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard warnt: «Die Sonntage und der Familienalltag von Millionen sind bedroht. Ihre Arbeitstage werden noch länger und die Freizeit noch kürzer, wenn diese Vorlage durchkommt.»</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Bueroarbeit-erschoepft_Ist-Hiraman.jpg" length="111513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11213</guid><pubDate>Wed, 03 Sep 2025 09:57:38 +0200</pubDate><title>Mattmark 1965: Die Folgen einer Katastrophe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mattmark-1965-die-folgen-einer-katastrophe</link><description>Gastartikel von Vasco Pedrina, ehem. Co-Präsident der Gewerkschaft Unia</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor sechzig Jahren, am 30. August 1965, stürzte der Allalingletscher, der die Baustelle des Mattmark-Staudamms im Saastal überragte, auf Werkstätten, Büros, Kantinen und Schlafsäle. Dabei starben 88 Arbeiter. Diese Katastrophe, laut historischen Untersuchungen befürchtet und sogar angekündigt, wurde von den politischen, juristischen und religiösen Behörden als unvorhersehbar bezeichnet. Diese vermeintliche Unvorhersehbarkeit ermöglichte es den Verantwortlichen, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Ein schwarzes Kapitel der Schweizer Geschichte.</p><p>Sechzig Jahre nach dem schwersten Arbeitsunfall in der Geschichte unseres Landes muss man sich fragen, ob das Wallis und die Schweiz daraus gelernt haben. In drei Bereichen jedenfalls hatte die Katastrophe positive Folgen und hat nachhaltige Spuren hinterlassen: bei der Prävention von Naturkatastrophen, der Prävention von Arbeitsunfällen und in der Migrationspolitik.</p><p>Um die Fortschritte in der Katastrophenprävention zu ermessen, genügt ein Vergleich zwischen Mattmark 1965 und Blatten 2025: 88 Toten, darunter mehrheitlich italienische Saisonarbeiter, keinem Alarmsystem und einem bedauerlichen Verhalten der Bauleitung und der Behörden, stehen nur ein Toter, sowie ein vorbildliches Alarm- und Interventionssystem gegenüber, ohne dass sich abermals an die Justiz oder an Gott gewendet werden müsste.</p><p>In den Bereichen Unfallverhütung und Migrationspolitik spielte der Tessiner Gewerkschafter und Politiker Ezio Canonica eine herausragende Rolle. 1965 war er Zentralsekretär des Bauarbeiterverbandes (FOBB). Die italienischen Bauarbeiter und die Familien der Opfer bezeichneten ihn als «den einzigen Schweizer, der sich für sie eingesetzt hat». Dank seines bemerkenswerten Engagements wurde er in kurzer Zeit zu einer nationalen Berühmtheit: als Präsident seiner Gewerkschaft (1968), als Hauptgegner von James Schwarzenbach bei der Abstimmung über dessen fremdenfeindliche Initiative (1970), als Nationalrat (1971), als Präsident des SGB (1973) und schliesslich als Kandidat für den Bundesrat. Dank seiner parlamentarischen Interpellation an den Bundesrat von 1972, zwischen dem Prozess in erster und zweiter Instanz und dank ständigen Drucks der Gewerkschaften wurden die Systeme zur Kontrolle und Prävention von Unfällen auf Baustellen und allgemein am Arbeitsplatz so schnell und so stark verbessert, dass die Suva heute als Vorbild für Unfallversicherungen in ganz Europa gilt.</p><p>Für Ezio Canonica und seine Nachfolger war es nicht leicht, die Gewerkschaften und die Schweiz dazu zu bewegen, sich von der Abschottung und der leicht fremdenfeindlichen Einwanderungspolitik der Nachkriegszeit zu lösen. Der Tessiner war der erste einflussreiche Politiker, der Anfang der 1960er Jahre erkannte, dass die drei Prämissen dieser Politik falsch waren.&nbsp;</p><p>Erstens war die Einwanderung kein vorübergehendes Phänomen. Selbst strukturelle Diskriminierung, wie der Saisonierstatus, würde nichts daran ändern. Die Einwanderer waren gekommen, um zu bleiben. Da es sich also um ein dauerhaftes strukturelles Phänomen handelte, war es besser, die Gewerkschaften für Einwanderer zu öffnen und sie sozial zu integrieren. Die Solidarität, wie sie sich in Mattmark gezeigt hatte, würde der Gewerkschaftsbewegung neue Kraft verleihen.</p><p>Zweitens waren die Einwanderer keine Konkurrenten der Einheimischen auf dem Arbeitsmarkt. Oftmals ermöglichten sie im Gegenteil den beruflichen Aufstieg der Schweizer Arbeitnehmer und eine schnellere Steigerung ihres Lohns. Wenn es Schuldige für die häufigen Fälle von Lohndumping gab, dann waren es nicht die Einwanderer, sondern ihre Arbeitgeber. Es war sinnvoller, die Einheit zwischen Einwanderern und Schweizer Arbeitnehmern zu fördern, um gemeinsam gleiche Löhne und Rechte durchzusetzen.</p><p>Drittens widersetzte sich Ezio Canonica während des Kalten Krieges der Vorstellung, dass Einwanderer eine soziale und politische Bedrohung darstellten, obwohl viele Italiener und Spanier in ihren Heimatländern kommunistische Parteien wählten oder mit ihnen sympathisierten. Im Gegenteil: der Tessiner sah die eigentliche Gefahr in ihrer Marginalisierung. Canonica zog aus dieser Analyse Konsequenzen für seine eigene Gewerkschaft, für den SGB und für sein politisches Engagement. Einer der Gründe ist auch, dass 29 der 88 Opfer der Baugewerkschaft angehörten. Ihre Interessen nicht mit aller Entschlossenheit zu verteidigen kam, unabhängig von ihrer Nationalität, nicht in Frage.</p><p>Die Katastrophe von Mattmark – wie auch die fünf Jahre später stattfindende Abstimmung über die Schwarzenbach-Initiative – war ein Wendepunkt, der es ermöglichte, unser Verhältnis zur Einwanderung zu überdenken. Mattmark 1965 steht somit am Anfang eines Wechsels hin zu einer offeneren Gewerkschaftspolitik, deren Verwirklichung 20 Jahre dauerte. Die offizielle Schweiz brauchte noch weitere fünfzehn Jahre, um sich für Europa zu öffnen. Der eigentliche Durchbruch erfolgte zwischen 2002 und 2004 mit dem Ende des Kontingentssystems und der Abschaffung des Saisonierstatuts infolge der Bilateralen Abkommen I, darunter das Abkommen über die Personenfreizügigkeit und die Lohnschutzmassnahmen.</p><p>Dieses Erbe von Mattmark muss bewahrt werden. Daher müssen wir uns gegen die neue Ausländerinitiative der SVP wehren und uns dafür einsetzen, dass das Parlament und das Volk Ja sagen zum «Stabilisierungspaket» der Bilateralen III und zu den internen Massnahmen zum Schutz der Löhne, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen werden.</p><p><i>Dieser Artikel erschien am 30. August 2025 auf Französisch in </i><a href="https://www.letemps.ch/opinions/mattmark-1965-lendemains-d-une-catastrophe?srsltid=AfmBOoosCuGAf0k5I8Zpd5CTGM_OzaBA8BriLDFVGoNnduSCGgCGTnW8" target="_blank" title="Vasco Pedrina in Le Temps" rel="noreferrer"><i>Le Temps</i></a><i>.</i></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Mattmark.jpg" length="305483" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10854</guid><pubDate>Wed, 02 Jul 2025 14:41:40 +0200</pubDate><title>Rochade im SGB-Sekretariat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/rochade-im-sgb-sekretariat</link><description>Medienmiteilung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das gewerkschaftliche Schlüsseldossier Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz wird ab September 2025 von SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici geführt. Sie übernimmt das Dossier von Luca Cirigliano, der den SGB nach 13 Jahren verlässt. Der Vorstand hat zudem einstimmig beschlossen, dass das SGB-Sekretariat neu in einer Co-Leitung von Gabriela Medici und Daniel Lampart geführt wird.</p><p>Luca Cirigliano, Verantwortlicher für Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz und Internationales, verlässt den SGB per 31. August 2025 nach 13 Jahren im Einsatz für die Interessen der Arbeitnehmenden. Der SGB-Vorstand bedankt sich bei Luca Cirigliano für sein langjähriges, engagiertes Wirken in einem technisch und politisch anspruchsvollen Umfeld und seinen grossen Arbeitseinsatz. Besonderer Dank gilt seinem Engagement in zentralen Dossiers wie dem Kündigungsschutz, der ILO-Vertretung der Schweiz sowie dem Schutz der Arbeitsbedingungen – etwa beim Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmender während der Covid-Pandemie. Prägend war auch sein Engagement in der Stiftung zur Entschädigung von Asbestopfern.</p><p>Die gewerkschaftlichen Schlüsseldossiers Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz werden ab September 2025 von Gabriela Medici übernommen. Sie wird sich damit nach über acht Jahren erfolgreichem Einsatz für die Altersvorsorge neuen Themenfeldern widmen, welche nach Ansicht des Vorstands in Zukunft noch bedeutender werden.</p><p>Der Vorstand des SGB hat zudem einstimmig beschlossen, dass das SGB-Sekretariat ab sofort in einer Co-Leitung von Gabriela Medici und Daniel Lampart geführt wird.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/logo_sgb_website.jpg" length="257846" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10481</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2025 13:49:54 +0100</pubDate><title>Grippe, Erkältung, Viren, Bakterien – was sind Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz? </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grippe-erkaeltung-viren-bakterien-was-sind-ihre-rechte-und-pflichten-am-arbeitsplatz</link><description>Tipps und Hinweise für Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es ist Grippezeit: zur Zeit rollt die erste Grippewelle von Westen durch die Schweiz. Ein sicherer Umgang mit Krankheit am Arbeitsplatz sind gerade jetzt zentrale Themen für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Um eine faire und gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung sicherstellen zu können, müssen alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen. Hier erfahren Sie, was Sie zum Thema wissen müssen und für welche Verbesserungen der SGB kämpft.</p><h4>Ärztliche Atteste erst ab dem dritten Tag</h4><p>Eine Ärztin oder ein Arzt stellt Ihnen ein ärztliches Attest zur Krankschreibung aus. Dieses bestätigt, dass die betroffene Person aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeit zu leisten. Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf Ihre konkrete Arbeit. So genügt z. B. bei einer Callcenter-Mitarbeiterin bereits eine «einfache» Heiserkeit, um die Erfüllung der Arbeitsleistung unmöglich zu machen.&nbsp;</p><p>Das Attest gibt den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit an. Die Diagnose selbst bleibt vertraulich; es wird lediglich zwischen Krankheit und Unfall unterschieden. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Vorlage eines Attests erst ab dem dritten Krankheitstag zu verlangen. Eine Pflicht ab dem ersten Krankheitstag würde zu Mehrbelastungen für die erkrankte Person und das Gesundheitssystem führen. Arbeitgeber sollten also kein Attest ab dem ersten Tag verlangen.&nbsp;</p><h4>Es braucht eine obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag</h4><p>In der Schweiz fehlt eine flächendeckende obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag. Derzeit hängt der Anspruch auf Lohnfortzahlung von Branche, Gesamtarbeitsvertrag, Arbeitsvertrag und der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Karenztage, an denen Arbeitnehmende im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalten, sind nicht nur unsozial, sondern auch gesundheitlich riskant. Sie setzen erkrankte Arbeitnehmende unter Druck, trotz Krankheit zur Arbeit zu erscheinen, um Einkommensverluste zu vermeiden. Das verzögert die Genesung, erhöht die Ansteckungsgefahr von Kolleg:innen und verursacht langfristig höhere Gesundheitskosten. Eine obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag würde allen finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall bieten und gesundheitsgefährdende Praktiken verhindern.&nbsp;</p><h4>Unterschätztes Problem: Präsentismus</h4><p>Arbeitgeber sind gefordert, eine Unternehmenskultur zu schaffen, welche die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden priorisiert, klare Regeln zur Krankmeldung etabliert und Präsentismus, also das Erscheinen zur Arbeit trotz gesundheitlicher Einschränkungen verhindert. Auch ein Wechsel ins Homeoffice ist bei Krankheit selten eine gute Idee. Zwar können so Ansteckungen vermieden werden, doch Arbeit bei Krankheit kann die Genesung verzögern und im schlimmsten Fall dazu führen, dass man noch kränker wird. Also: wer krank ist, ist krank und soll sich erholen.&nbsp;</p><p>Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, die Gesundheit seiner Arbeitnehmenden zu schützen. Deshalb ist auch ein Bonus, der bezahlt wird, wenn man keine Krankheitstage hat, eine schlechte Idee. Er führt zu Präsentismus mit den erwähnten gesundheitsgefährdenden Folgen und kann diese Arbeitgeberpflicht verletzten. Solche Boni sind aus arbeitsgesetzlicher Perspektive höchst problematisch und könnten zu rechtlichen Problemen für den Arbeitgeber führen.&nbsp;</p><h4>Was darf ich tun, wenn ich krankgeschrieben bin?</h4><p>Während einer Krankheit gilt: Nichts tun, was die Genesung gefährden könnte. Ob bestimmte Aktivitäten erlaubt sind, hängt von der Art der Erkrankung ab. So können Spaziergänge bei psychischen Belastungen oder gewissen anderen Erkrankungen hilfreich sein, während bei einer Grippe mit Fieber eher strikte Ruhe angebracht ist. Bei einer Migräne macht es Sinn, nicht in einem Bildschirm zu starren, während man bei einer gastro-intestinalen Infektion auch mal was auf Social Media posten kann.&nbsp;</p><p>Wenn Sie mehr erfahren möchten: wenden Sie sich an Ihre <a href="/der-sgb/angeschlossene-verbaende#c12334">Gewerkschaft </a>oder die <a href="/der-sgb/kantonale-buende#c12660">Rechtsberatung der Kantonalen Gewerkschaftsbünde</a>.&nbsp;</p><h4>Weiterführende Lektüre :&nbsp;</h4><ul><li>Der <a href="https://unia.ch/de/ratgeber/arbeitsrecht-ratgeber" target="_blank" rel="noreferrer">Unia-Ratgeber zum Arbeitsrecht</a> (siehe Lohn bei Krankheit)</li><li><a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/espresso/lohnausfall-bei-krankheit-krank-und-keiner-zahlt" target="_blank" rel="noreferrer">«Kassensturz»/«Espresso» zu den Karenztagen</a></li><li>«Kassensturz»-Anwält:innen beantworten <a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/services/fragen-und-antworten-darf-mein-arbeitgeber-nachfragen-warum-ich-krank-bin" target="_blank" rel="noreferrer">Fragen zu Krankheit am Arbeitsplatz</a></li><li><a href="https://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitsrecht/krankgeschrieben-aber-trotzdem-arbeiten-692928" target="_blank" rel="noreferrer">Der «Beobachter» zur Krankschreibung</a></li><li><a href="https://www.weka.ch/themen/personal/lohn-und-gehalt/lohnfortzahlung/article/lohnfortzahlung-bei-krankheit-rechte-und-pflichten/" target="_blank" rel="noreferrer">Weiterführendes zur Lohnfortzahlung bei Krankheit</a></li><li><a href="https://www.weka.ch/themen/personal/personalfuehrung-und-personalentwicklung/absenz-und-casemanagement/article/praesentismus-arbeiten-obwohl-man-krank-ist/" target="_blank" rel="noreferrer">Weiterführendes zum Problem Präsentismus</a></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/8/csm_Krank-am-Arbeitsplatz_torwai-iStock_kleiner_1a6f8d00d4.jpg" length="118333" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10468</guid><pubDate>Tue, 21 Jan 2025 17:38:50 +0100</pubDate><title>12 Sonntagsverkäufe pro Jahr sind ein Irrweg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/12-sonntagsverkaeufe-pro-jahr-sind-ein-irrweg</link><description>Wirtschaftskommission stimmt unsozialer und gesundheitsgefährdender Standesinitiative zu</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Verdreifachung der Sonntagsverkäufe von heute vier auf zwölf Tage im Jahr gefährdet die Gesundheit der Beschäftigten, missachtet demokratische Entscheide und stellt einen Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag dar. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert ein klares Nein zu diesem unsozialen Vorhaben.</p><p>Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hat heute einem entsprechenden Vorstoss des Kantons Zürich zugestimmt. Ziel ist es, die Anzahl der Sonntagsverkäufe von aktuell vier auf zwölf Tage auszuweiten und damit monatliche Sonntagsöffnungen zu ermöglichen – entgegen dem Willen der Bevölkerung, die Sonntagsverkäufe in Abstimmungen regelmässig ablehnt, sowie des ursprünglichen Gesetzgebers, der die heutigen vier möglichen Sonntagsverkäufe für die Erledigung von Weihnachtseinkäufen während des Advents einführte.</p><p>Bereits heute verzichten viele Kantone darauf, die bestehende Regelung von vier Sonntagsverkäufen auszuschöpfen.</p><h4>Belastung für Beschäftigte</h4><p>Die Ausweitung der Sonntagsverkäufe wäre ein weiterer Schlag für die Beschäftigten im Detailhandel. Die Branche ist geprägt von niedrigem Lohnniveau, unsicheren Arbeitsplänen, Personalmangel und hohem Druck. Auch fehlt ein Branchen-GAV. Mehr Sonntagsarbeit würde die Belastung zusätzlich verschärfen. Gesundheitsexpert:innen warnen vor den negativen Folgen, die regelmässige Sonntagsarbeit für Körper und Psyche hat.</p><p>Noch 2021 scheiterte ein ähnlicher Antrag im Parlament, eingebracht im Rahmen des Covid-Gesetzes. Damals lehnten sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat eine solche Liberalisierung ab.</p><h4>Salamitaktik mit weitreichenden Folgen</h4><p>Die geplante Erweiterung der Sonntagsverkäufe im Ladenbereich ist nichts anderes als eine Salamitaktik: Mit kleinen Schritten soll schleichend die Sonntagsarbeit in allen Branchen und Berufen eingeführt werden – von Coiffeurgeschäften über Versicherungen und Banken bis hin zu kaufmännischen Angestellten. Dieser Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag betrifft am Ende alle Arbeitnehmenden. Deshalb braucht es ein klares Nein zu dieser Vorlage!</p><p>Gemeinsame freie Tage, wie der Sonntag, sind essenziell für Erholung, Familienleben und soziale Kontakte. Zusätzliche Arbeit an diesen Tagen nimmt den Beschäftigten diese dringend benötigte Auszeit und gefährdet die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.</p><h4>Gesundheit vor Profit</h4><p>Der SGB fordert, den Schutz der Arbeitnehmenden endlich wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Anstatt gesundheitsschädliche Liberalisierungen wie mehr Sonntagsarbeit voranzutreiben, die mehr Stress und Burnouts bringen, sollt der Gesundheitsschutz gestärkt und planbare Arbeitsbedingungen umgesetzt werden.</p><p>Die Interessen der Arbeitnehmenden dürfen nicht dem kurzfristigen Profitdenken geopfert werden – der Detailhandel braucht keinen «Dauer-Advent», sondern nachhaltige Verbesserungen für seine Angestellten.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Vater-mit-kleinem-Kind_Eva_Blanco_Fotografia_photocase.jpg" length="849742" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10441</guid><pubDate>Tue, 03 Dec 2024 11:11:14 +0100</pubDate><title>Jede zweite erwerbstätige Person erlebt Belästigung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/jede-zweite-erwerbstaetige-person-erlebt-belaestigung-am-arbeitsplatz</link><description>Studie zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Jede zweite arbeitstätige Person in der Schweiz hat bereits sexuelle oder sexistische Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Besonders betroffen sind Frauen: Fast 60 % berichten von unerwünschten Berührungen, anzüglichen Bemerkungen oder sogar Übergriffen. Die Studie verdeutlicht, dass sexuelle Belästigung überall passieren kann: in Büros, Werkstätten, auf Baustellen und besonders oft in Branchen mit viel Kundenkontakt wie dem Verkauf, dem Gesundheitsbereich oder der Gastronomie. Häufig sind junge Erwerbstätige schon zu Beginn ihres Berufslebens betroffen, auch in der Ausbildung. Viele Betroffene sprechen nicht darüber, was ihnen passiert ist. Oft, weil sie Angst vor negativen Folgen haben oder nicht wissen, was ihre Rechte sind. Für zu viele hat das schwerwiegende Folgen – von Schamgefühlen bis hin zum Jobwechsel. Dabei ist Belästigung nicht nur eine Form von Gewalt. Sie ist kein individuelles Problem, sondern ein strukturelles, und Arbeitgebende tragen die Verantwortung, ihre Mitarbeitenden zu schützen.</p><p>Doch die Arbeitgeber werden dieser Verantwortung nicht gerecht. Denn obwohl 95 Prozent der befragten Arbeitgeber behaupten, sexuelle Belästigung ernst zu nehmen, geben mehr als die Hälfte der Betriebe an, dass sexuelle Belästigungen bei ihnen vorkommen. Die «guten Absichten» ihrer Arbeitgeber allein helfen den Betroffenen jedoch nicht. Von sexuellen Belästigungen betroffen sind ausserdem nie nur einzelne Personen. Wenn eine Kollegin ständig sexistische Sprüche hört oder unerwünschte Berührungen erlebt, verschlechtert dies das Arbeitsklima für alle.</p><p>Der SGB fordert von den Arbeitgebern, dass sie ihre Verantwortung ernst nehmen und klare Massnahmen ergreifen. Dazu gehört eine verbindliche Nulltoleranzpolitik: Jeder Betrieb muss klare Regeln gegen sexuelle Belästigung einführen und diese konsequent durchsetzen. Arbeitgeber müssen regelmässige Schulungen anbieten, damit Mitarbeitende und Führungskräfte wissen, was sexuelle Belästigung ist, wie sie diese erkennen, wie sie darauf reagieren – und wie sie präventiv für ein respektvolles Arbeitsklima sorgen. Mitarbeitende müssen wissen, dass sie Beschwerden ohne Angst vor Konsequenzen melden können. Dabei kann es helfen, sich an eine Gewerkschaft zu wenden. Denn auch im Einsatz gegen sexuelle Belästigungen lässt sich häufig gemeinsam mehr bewegen.&nbsp;</p><p>Neben den betrieblichen Massnahmen fordert der SGB auch gesetzliche Anpassungen. Die Schweiz sollte als wichtiges politisches Signal endlich die ILO-Konvention Nr. 190 ratifizieren. Ausserdem sollten Unternehmen nachweisen müssen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, und bei Verstössen härter belangt werden. Arbeitgeber dürfen ihre Verantwortung nicht abwälzen. Wer nicht handelt, soll Konsequenzen spüren.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/9/csm_Belaestigung-Gewalt-Arbeitsplatz_heike-trautmann-unsplash_0833bce189.jpg" length="83811" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10216</guid><pubDate>Thu, 23 May 2024 10:31:26 +0200</pubDate><title>Stress, Belästigungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen zu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stress-belaestigungen-und-erkrankungen-nehmen-am-arbeitsplatz-nehmen-zu</link><description>Alarmierende Resultate für Arbeitnehmende bei der schweizerischen Befragung «Arbeit und Gesundheit 2012-2022»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ergebnisse der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012-2022 zeigen eine besorgniserregende Zunahme von Stress und emotionaler Erschöpfung am Arbeitsplatz, besonders bei Frauen und in bestimmten Branchen. Der SGB fordert umfassende Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zur Prävention und Anerkennung psychosozial bedingter Berufskrankheiten sowie zur Bekämpfung von sexueller Belästigung und zur Unterstützung von Beschäftigten in Berufen mit hohem Frauenanteil. Und das Parlament muss endlich das Vorhaben zur Verschlechterung des Arbeitsgesetzes begraben.</p><h3 class="heading--h4">Stress am Arbeitsplatz nimmt zu – besonders in der Gastronomie und im Sozialbereich</h3><p>Der Anteil der Personen, die sich bei der Arbeit gestresst fühlen, ist von 18% im Jahr 2012 auf 23% im Jahr 2022 gestiegen. Über die Hälfte der Betroffenen fühlt sich zudem emotional erschöpft, was das Burnout-Risiko erhöht. 2022 gaben 25% der erwerbstätigen Frauen und 21% der Männer an, dass sie meistens oder immer Stress erleben. Besonders betroffen ist die Gastrobranche sowie das Gesundheits- und Sozialwesen, wo 29% der Beschäftigten Stress erleben. Vor dem Hintergrund, dass in der Schweiz bei einem 100% Arbeitspensum im Vergleich zum Ausland sehr viel gearbeitet wird, begegnen viele Arbeitnehmenden diesem erhöhten Stress und Druck mit einer (indirekt unfreiwilligen) Reduktion ihres Pensums, um nicht durch die Arbeit krank zu werden. Dies ist häufig in sozialen Branchen wie Gesundheitswesen oder Lehrberufen zu beobachten – was dann mit entsprechenden finanziellen Einbussen für die Arbeitnehmenden einhergeht. Dies ist inakzeptabel.</p><p>Es braucht dringend Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen: kürzere Arbeitswochen, weniger dichte Arbeitspläne, Einhaltung der Ruhe-Vorschriften und keine kurzfristigen Planänderungen.</p><h3 class="heading--h4">Burnout- und Gewalt-Risiko bei Frauen erhöht</h3><p>Der Anteil der Frauen, die sich bei der Arbeit emotional erschöpft fühlen, stieg von 20% im Jahr 2012 auf 25% im Jahr 2022. Die emotionale Erschöpfung, die zu Burnout führt, resultiert häufig aus der Nicht-Einhaltung des Arbeitsgesetzes. Viele Arbeitgeber lassen die gesetzlichen Pausen nicht einhalten, respektieren die Nacht- und Sonntagsruhe nicht und belästigen ihre Arbeitnehmenden noch zu später Stunde oder am Wochenende mit Mails und WhatsApp-Nachrichten. Dies im Rahmen von Homeoffice aber auch in Gewerbe-Branchen, wo z.B. per Whatsapp häufig in letzter Minute Einsatzpläne geändert werden. So können die Arbeitnehmenden nie wirklich abschalten.</p><p>2022 gaben 21% der Frauen und 16% der Männer an, bei der Arbeit Diskriminierung oder Gewalt erlebt zu haben. 8,4% der Frauen berichteten von Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts – im Vergleich zu 1,5% der Männer.</p><p>Der SGB fordert wirksame Präventionsmassnahmen und Nulltoleranz gegenüber sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber tun viel zu wenig, um sexueller Belästigung zu begegnen. Der SGB fordert weiter die Anerkennung von Berufskrankheiten, die aus psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz resultieren, wie Stress, Belästigung und sexuelle Gewalt. Dazu ist eine regelmässige Anpassung der Liste der Berufskrankheiten nötig.</p><h3 class="heading--h4">Keine weitere Verschlechterung der Gesetzgebung – im Gegenteil</h3><p>Angesichts der obigen Zahlen ist es besonders schockierend, dass im Schweizer Parlament eine ganze Reihe von Vorstössen in der Pipeline sind, die den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter verschlechtern würden. So will ein Vorstoss des FDP-Nationalrats Marcel Dobler den Schutz für viele Arbeitnehmende im Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes aufheben. Ein weiterer Vorstoss des Aargauer FDP-Ständerats und Parteipräsidenten Thierry Burkart nimmt das Homeoffice als Vorwand, um Nacht- und Sonntagsarbeit im Büro einzuführen. Und weitere Vorstösse wollen die Sonntagsarbeit besonders für die bereits stark gestressten und häufig belästigten Verkäuferinnen und Verkäufer im Handel erweitern. Der SGB wird gegen diese Vorhaben kämpfen.&nbsp;</p><p>Im Gegenteil braucht es statt Verschlechterungen einen besseren Schutz vor psychosozialen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz sowie einen besseren Schutz für schwangere Arbeitnehmerinnen und die Einführung einer obligatorischen, universellen Krankentaggeldversicherung für alle.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/9/csm_Ueberstunden-erschoepft-Frau-abends-am-PC_Martinan-istock_d2830c2b60.jpg" length="90121" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10187</guid><pubDate>Thu, 25 Apr 2024 12:55:01 +0200</pubDate><title>Rechtsunsicherheit statt Vorteile</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/rechtsunsicherheit-statt-vorteile</link><description>SGB-Position zur Initiative für körperliche Unversehrtheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB lehnt die Initiative mit dem wohlklingenden Namen «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» klar ab. Denn sie bietet keine Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Gegenteil würde sie zu Rechtsunsicherheit führen, insbesondere bei staatlichen Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz während Pandemien.</p><p>Die Volksinitiative fordert, dass jegliche Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit, insbesondere Impfungen, der Zustimmung bedürfen. Die Initiative zielt auf staatlich verordnete Massnahmen ab.&nbsp;Insbesondere haben die Initianten eine nicht existierende und rein theoretische staatliche Impfpflicht im Visier.</p><p>Die Initiative ist jedoch sehr weit gefasst beziehungsweise unklar formuliert und könnte viele Bereiche staatlichen Handelns negativ beeinflussen.</p><p>Ironischerweise berührt jedoch die Initiative nicht das Verhältnis zwischen Privatpersonen, sodass Arbeitgeber weiterhin Massnahmen wie Impfvorschriften im Arbeitsvertrag festlegen könnten. Das ist inakzeptabel. Daher empfiehlt der Gewerkschaftsbund ein klares Nein zu dieser Initiative.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/f/csm_delegiertenversammlung2018-abstimmung_Foto-SGB-TF_fbddb64d07.jpg" length="190601" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10121</guid><pubDate>Tue, 13 Feb 2024 18:43:01 +0100</pubDate><title>Nein zu schlechteren Arbeitsbedingungen und Sonntagsarbeit im Home-Office</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zu-schlechteren-arbeitsbedingungen-und-sonntagsarbeit-im-home-office</link><description>Skandalöser Nationalratsvorstoss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat eine skandalös radikale parlamentarische Initiative des heutigen Ständerats Thierry Burkart (FDP, AG) von 2016 ausgegra-ben, die den arbeitsrechtlichen Schutz zu Arbeitszeiten und im Home-Office praktisch abschaffen würde. Dies in Zeiten explodierender Zahlen von Arbeitnehmenden, die wegen Stress und Vermi-schung von Arbeit und Freizeit einen Burnout erleiden.&nbsp;</p><p>Der Vorstoss zielt vordergründig auf die Arbeitnehmenden im Home-Office ab, betroffen wären aber alle Arbeitnehmenden. Ständerat Burkart und die WAK-N wollen die Arbeitsbedingungen in der Schweiz drastisch verschlechtern:</p><ul><li>Arbeitnehmende (offenbar nicht nur solche im Home-Office) sollen bis zu 17 Stunden pro Tag arbeiten müssen;</li><li>Gesetzliche Bestimmungen zu Pausen und Ruhezeiten müssten nicht mehr eingehalten werden. Der Arbeitgeber könnte kurzfristig Nachtarbeit anordnen und den Zeitplan der Arbeitnehmenden mit kurzfristigen Einsätzen durcheinanderbringen;&nbsp;</li><li>Arbeitgeber könnten im Home-Office neu Sonntagsarbeit befehlen – ohne Bewilligung und Kontrolle durch die Behörden.&nbsp;</li></ul><p>Die Folgen wären Gratisarbeit, Stress und Burnout. Das ist inakzeptabel. Der SGB wird solche Wild-West-Verhältnisse bekämpfen. Statt Abbau braucht es einen besseren Schutz im Home-Office und aller Arbeitnehmenden. Dieser Schutz hat Gesundheits- und Datenschutz, Haftungsfragen, sowie die Übernahme der Kosten des Materials zu umfassen.&nbsp;</p><p>Wir begrüssen die Unterstützung von Organisationen wie der FMH-Gesellschaft für Arbeitsmedizin FMH-SGARM und der Sonntagsallianz, in der unter anderem die Landeskirchen für einen arbeits-freien Sonntag kämpfen. Der SGB fordert, dass das Parlament die Pa. Iv. Burkart endlich begräbt.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiter-Werkbank-schwitzend_Ist-south-agency.jpg" length="349919" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9892</guid><pubDate>Tue, 22 Aug 2023 14:58:42 +0200</pubDate><title>Über die Hälfte der Schweizer Arbeitnehmenden sind berufsbedingten Gesundheitsrisiken und Stress ausgesetzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ueber-die-haelfte-der-schweizer-arbeitnehmenden-sind-berufsbedingten-gesundheitsrisiken-und-stress-ausgesetzt</link><description>Europäische Studie zeigt Defizite in der Schweiz auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mehr als die Hälfte der Schweizer Arbeitnehmenden sind berufsbedingten psychosozialen Risiken und weiteren Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Dies zeigt die neuste Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS). Das sind fast doppelt so viele wie noch vor 20 Jahren.</p><p>Gemäss der neuen Studie leiden heute fast doppelt so viele Arbeitnehmende unter Stress wie noch in der Stressstudie des Staatssekretariats für Wirtschaft(Seco) aus dem Jahr 2000: Damals betrug der Anteil derjenigen Personen, die sich häufig oder sehr häufig gestresst gefühlt hatten, «nur» 27 Prozent. Schon 2010 war das Bild deutlich anders: Etwa ein Drittel der Schweizer Erwerbsbevölkerung (34%) berichteten damals, sich häufig oder sehr häufig gestresst zu fühlen.</p><p>Laut der neusten EWCS-Studie, für die das Seco und die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (Ekas) 1'224 repräsentativ ausgewählte Arbeitnehmende im Jahr 2021 telefonisch interviewten, leiden 59 Prozent der Arbeitnehmenden oft oder immer unter hohem Arbeitstempo und 52 Prozent unter Termindruck. Das ist deutlich mehr als im europäischen Durchschnitt (49 und 47%). Eine Mehrheit der Schweizer Angestellten berichtete zudem von Belastungen für den Bewegungsapparat (55%), was wiederum unter dem, europäischen Durchschnitt von 66 Prozent liegt</p><p>Generell zeigen die Ergebnisse der Studie, dass der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Schweiz schwach ist. Neben der psychischen Belastung leiden viele Arbeitnehmer in der Schweiz an Gesundheitsbeschwerden wie Rückenschmerzen, Muskelschmerzen und Kopfschmerzen. Dies ist vor allem auf die hohe Arbeitsintensität und die Belastung des Bewegungsapparates zurückzuführen.</p><p>Die EWCS zeigt auch, dass viele Arbeitnehmende in der Schweiz Überstunden machen müssen, um überhaupt den Arbeitsandrang bewältigen zu können. Dies führt zu weiterem Stress und Überarbeitung, was sich negativ auf die Gesundheit auswirkt. Die EWCS macht deutlich, dass der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Schweiz verbessert werden muss. Die Schweiz liegt in den verschiedenen Untersuchungen bezüglich Risikoprävention und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz lediglich im Mittelfeld.</p><h3 class="heading--h4">Keine weitere Verschlechterung der Gesetzgebung – im Gegenteil &nbsp;</h3><p>Angesichts der obigen Zahlen ist es besonders schockierend, dass im Schweizer Parlament eine ganze Reihe von Vorstössen in der Pipeline sind, die den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter verschlechtern würden. So will ein Vorstoss des Zürcher FDP-Nationalrats Marcel Dobler im Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes den psychosozialen Schutz (Schutz vor Stress) aufheben. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates berät darüber am kommenden 28. August. Ein weiterer Vorstoss des Aargauer FDP-Ständerats und Parteipräsidenten Thierry Burkart nimmt das Homeoffice als Vorwand, um Nacht- und Sonntagsarbeit im Büro einzuführen.</p><p>Dies ist in der Schweiz besonders pervers, da hier bereits sehr lange gearbeitet wird und die Arbeitszeiten in den letzten Jahren trotz grosser Produktionsgewinne nicht gesunken sind. Zusammen mit dem schwachen Gesundheitsschutz hat dies zu einer regelrechten Burnout-Epidemie geführt. Bis 1990 reduzierte sich die betriebsübliche Arbeitszeit alle 10 Jahre um ein bis zwei Stunden – bei gleichem Lohn. Seither müssen Arbeitnehmende, welche den grossen Stress nicht mehr aushalten und ihre Gesundheit schützen wollen, die Arbeitszeitverkürzungen selber bezahlen – indem sie Teilzeit arbeiten und weniger Lohn erhalten. Dies ist gerade in Care- oder den LehrerInnen-Berufen Realität.</p><p>Auch schwangere Frauen sind in der Schweiz besonders schlecht geschützt: diese müssen sich häufig krankschreiben lassen, weil der Arbeitgeber keine Schutzmassnahmen ergreift. Dabei haben immer noch viele Arbeitnehmende keine Krankentaggeldversicherung, so dass sie krankheitsbedingte Absenzen teuer zu stehen kommen.&nbsp;</p><p>Der SGB fordert das Parlament auf, angesichts der alarmierenden Zahlen in der EWCS-Studie jede Verschlechterung des Arbeitsgesetzes abzulehnen. Im Gegenteil muss für einen besseren Schutz vor psychosozialen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz gesorgt werden sowie einen besseren Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen und die Einführung einer obligatorischen, universellen Krankentaggeldversicherung für alle.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/3/csm_frau-gestresst-kopfschmerz_c-inkje-photocase_bf91282e5f.jpg" length="79396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9684</guid><pubDate>Fri, 31 Mar 2023 14:19:33 +0200</pubDate><title>Beratung und Entschädigung für Asbestopfer und ihre Angehörige</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/beratung-und-entschaedigung-fuer-asbestopfer-und-ihre-angehoerige</link><description>Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA:</description><content:encoded><![CDATA[<p>Etwa 200 Menschen erkranken jährlich in der Schweiz an einem Mesotheliom (bösartiger Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich). Die überwiegende Anzahl dieser Erkrankungen entsteht durch den Umgang mit Asbest. Seine Fasern sind tausendmal dünner als ein menschliches Haar. Gelangen sie in die äussersten Lungenbläschen und bis in das angrenzende Bauch- und Brustfell, können sie dort auch nach Jahrzehnten einen bösartigen, in der Regel tödlichen Tumor verursachen. Gefährdet sind in erster Linie Personen, die ohne Schutzmassnahmen asbesthaltige Stoffe bearbeitet haben. Aber auch Firmen-AnwohnerInnen oder Kinder, die im Hof mit dem Material gespielt haben, sind unter den Betroffenen. Ebenso Familienangehörige, die Kleidung, die mit Asbestfasern verschmutzt war, gewaschen haben. Viele wissen nicht einmal mehr, wann oder wo sie in Kontakt mit Asbest gekommen sind. Bis dann die Diagnose «Mesotheliom» kommt.</p><p>Die Diagnose bringt viele Betroffene und Angehörige an ihre Grenzen. Denn die durchschnittliche Lebenserwartung bei einer Mesotheliom-Erkrankung beträgt meist nur etwa 18 Monate. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Unfallversicherung (UVG) nur eine Erkrankung durch den berufsbedingten Kontakt mit Asbest abdeckt. So kommen zu den körperlichen und seelischen Belastungen meist auch noch finanzielle Sorgen, für diejenigen, die keine UVG-Abdeckung haben.</p><p>Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA, die von den Sozialpartnern, u. a. vom SGB, gegründet wurde, setzt sich für diese Menschen ein. Sie kämpft dafür, dass die Betroffenen eine faire und schnelle Entschädigung erhalten. Auch wenn sie nicht berufsbedingt mit dem Material in Kontakt gekommen sind. Darüber hinaus berät Stiftung EFA Betroffene, Personen mit Fragen, Angehörige sowie die Öffentlichkeit, sensibilisiert sie für die Gefahren des Umgangs mit Asbest und berät Interessierte bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit einer möglichen Asbesterkrankung auftreten. Des Weiteren erteilt die EFA Auskunft, ob und wie man sich für eine Entschädigung anmelden kann.</p><p class="heading--h4">Kompetent beraten</p><p>Für diese Beratung nutzt die Stiftung EFA die Kompetenz erfahrener Spezialistinnen und Spezialisten, um Betroffenen, ihren Angehörigen, aber auch Interessierten fundierte Informationen zu vermitteln. So entwickelte sie einen Care-Service in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. An den Standorten Zürich, Lausanne und Lugano geben diplomierte Pflegefachleute Antworten auf alle Fragen, die im Zusammenhang mit einer Asbesterkrankung auftreten können.</p><p>Das Angebot ist kostenfrei. Sollten bei der Beratung fachspezifische Fragen auftauchen, stellt die EFA den Kontakt zu externen Spezialistinnen und Spezialisten her, z. B. ÄrztInnen oder Sozialversicherungen.</p><p class="heading--h4">Hier finden Sie Rat und finanzielle Unterstützung:</p><p>Wer nach 1996 aufgrund des Umgangs mit Asbest in der Schweiz an einem bösartigen Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich (Mesotheliom) erkrankt ist, kann finanzielle Unterstützung beantragen. Auch als Angehörige oder bevollmächtigte Person. Erste Fragen beantwortet Ihnen der Care-Service der Stiftung EFA: <a href="https://www.stiftung-efa.ch/wir-helfen/beraten" target="_blank" rel="noreferrer">www.stiftung-efa.ch/wir-helfen/beraten</a>.</p><p>CARE-SERVICE Deutsch<br> +41 44 268 20 00<br> care-service@lunge-zuerich.ch</p><p>CARE-SERVICE Französisch<br> +41 21 623 38 00<br> care-service@lpvd.ch</p><p>CARE-SERVICE Italienisch<br> +41 91 973 22 80<br> care-service@legapolm.ch</p><p>Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA<br> c/o Schweiz. Gewerkschaftsbund<br> Monbijoustrasse 61<br> 3007 Bern</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/1/csm_asbestsanierung_bermau_iStock_5253d400a6.jpg" length="226233" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8038</guid><pubDate>Fri, 04 Feb 2022 13:48:57 +0100</pubDate><title>Frontalangriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/frontalangriff-auf-die-gesundheit-der-arbeitnehmenden</link><description>Pa. Iv. Graber: WAK-S will Arbeitsgesetz radikal aushöhlen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für breite Kreise soll der Schutz des Arbeitsgesetzes nicht mehr gelten: Diesen unerhörten Angriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden hat die Wirtschaftskommission des Ständerats gestartet. Bei der Beratung der bereits gravierenden Parlamentarischen Initiative Graber hat sie in einer völlig unerwarteten Wendung dem extremen Antrag von Ständerat Ruedi Noser stattgegeben, der noch krassere Verschlechterungen nach sich ziehen würde.</p><p>Während im Auftrag von Bundesrat Guy Parmelin die Sozialpartner bereits über allfällige Anpassungen der Arbeitszeiten für bestimmte Arbeitnehmende beraten, greift die WAK-S damit nicht nur die Gesundheit von Tausenden von Arbeitnehmenden an, sondern auch die Sozialpartnerschaft und den Bundesrat.</p><p>Würde die Version der WAK-S angenommen, wäre dies ein Präzedenzfall für die Aushöhlung des Arbeitsgesetzes. Denn der Vorschlag von Ständerat Noser will nichts anders, als den Schutzbereich des Arbeitsgesetzes, insbesondere in Bezug auf die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen und damit speziell das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit, weitestgehend abschaffen. Wegfallen würde der Schutz für «Vorgesetzte» oder «Fachspezialisten» mit einem «höheren Bildungsabschluss» – ein eigentlicher «Gummiparagraf». Das gleiche Schicksal hätten Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mehr als 120’000 Franken in der Dienstleistungsbranche, der «Beratung», Informatik Wirtschaftsprüfung oder Treuhand zu gewärtigen. Bedingung wäre lediglich die Angabe, «arbeitszeitautonom» zu sein sowie eine einfache schriftliche Zusage des Arbeitnehmenden.</p><p>Die Branchenbegriffe sind gewollt schwammig, insbesondere eine Zugehörigkeit zur «Beratungsbranche», würde den Anwendungsbereich der Bestimmung ins Ungeahnte erweitern. Mit den entsprechenden verheerenden Folgen für die psychische Gesundheit: Burnouts, Selbstausbeutung und Verkümmerung von sozialen Kontakten. Der Angriff ist gravierend, weil er ganze Arbeitnehmenden-Kategorien aus dem Schutzbereich des Arbeitsgesetzes herausbrechen will. Und dies ist offenbar nur der Anfang. Nach den Beraterinnen, den Informatikern und anderen «Spezialisten», steht wohl bald der Angriff auf alle anderen Arbeitnehmenden bevor, bis möglichst viele Arbeitnehmende auch am Sonntag und in der Nacht nach Belieben des Unternehmens eingesetzt werden können.</p><p>Dies notabene in der Schweiz, wo bereits sehr viel und lange gearbeitet wird. Der SGB wird diesen Angriff auf die Gesundheit und die Lebensqualität der Arbeitnehmenden nicht tolerieren und mit allen nötigen Mitteln in breiter Koalition bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/e/csm_ueberarbeitet_burnout_ist-thodonal_d75e88c55f.jpg" length="149109" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7966</guid><pubDate>Fri, 03 Dec 2021 15:53:50 +0100</pubDate><title>Arbeitsplätze sichern und Löhne garantieren</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/arbeitsplaetze-sichern-und-loehne-garantieren</link><description>Der SGB zu den Beschlüssen des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund der Corona-Situation hat sich die wirtschaftliche Lage in den exponierten Dienstleistungsbranchen wieder eingetrübt. Weihnachtsessen und Veranstaltungen werden abgesagt, Reisen storniert. Auch ohne direkte Schliessungen spitzt sich die Lage für die Arbeitnehmenden in diesen Branchen zu: ihnen drohen mehr Unsicherheit, Kurzarbeit oder sogar der Verlust der Stelle. Viele von ihnen haben einen tieferen Lohn und es auch unabhängig von der Corona-Krise nicht leicht, wirtschaftlich über die Runden zu kommen.</p><p>Für die Sicherung der Löhne und der Arbeitsplätze sind die wirtschaftlichen Corona-Schutzmassnahmen in der Kurzarbeit oder beim Erwerbsersatz entscheidend. Das Parlament hat den Fehlentscheid des Bundesrates, die Massnahmen Ende Jahr auslaufen zu lassen, diese Woche korrigiert. Nun muss die reibungslose Anwendung garantiert bleiben.</p><p>Anstatt Sparmassnahmen zu beschliessen, sollten die Budgets 2022 der Kantone alle eine nicht aktivitätsbezogene Finanzierung vorsehen, die notwendig ist, um im Gesundheitsbereich Aktivitätsspitzen zu bewältigen, ohne die Teams zu erschöpfen. Wenn die Belastung zurückgeht, muss das Personal die Möglichkeit haben, Arbeitszeit zu kompensieren und sich auszuruhen, während es normal bezahlt wird. Ohne Ausbildungsanstrengungen und angemessener Budgetierung wird die Schweiz im Winter 2022 mit noch weniger Intensivpflegebetten als heute dastehen und dem Risiko von Massnahmen konfrontiert sein, welche die soziale und wirtschaftliche Aktivität einschränken.</p><p>Gleichzeitig verlangt der SGB, dass die Gesundheitsschutz-Kontrollen an den Arbeitsplätzen wieder erhöht werden. Die Kontrollaktivität der Kantone hat nachgelassen.</p><p>Die Schweiz ist wirtschaftlich bisher relativ gut durch die Corona-Krise gekommen. Besorgniserregend sind der Anstieg der Arbeitslosigkeit bei den älteren Arbeitnehmenden und die wieder steigenden Aussteuerungen. Die Betroffenen brauchen eine bessere Absicherung.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Teambesprechung-Corona-Masken_iStock-Pixelfit.jpg" length="685375" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7619</guid><pubDate>Tue, 15 Jun 2021 13:40:13 +0200</pubDate><title>Parmelin macht Verbesserungen des Arbeitnehmerschutzes in der Schweiz zum Thema</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parmelin-macht-verbesserungen-des-arbeitnehmerschutzes-in-der-schweiz-zum-thema</link><description>ILO-Konferenz 2021: Covid und fehlender Kündigungsschutz in der Schweiz </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Juni hat Bundespräsident Guy Parmelin die Jahreskonferenz 2021 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, der Arbeits-Agentur der UNO, eröffnet. Die Konferenz ist das höchste Organ dieser UN-Organisation. Parmelin verpflichtete sich, den Arbeitnehmerschutz in der Schweiz zu verbessern.</p><p>Wir nehmen den Bundespräsidenten beim Wort: immer noch hat die Schweiz die ILO-Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor grundrechtsfeindlichen Kündigungen nicht umgesetzt. Die vom Bundesrat vorletztes Jahr beauftrage Mediation unter Franz Steinegger hat noch keine Resultate geliefert.</p><p>Der Bundesrat hat sich gegenüber Sozialpartnern und ILO verpflichtet, bis spätestens 2022 eine Gesetzesrevision vorzuschlagen, welche die Vorgaben des Völkerrechts (ILO-Konventionen, EMRK) erfüllt. Die Bringschuld des Bundesrats ist gross: Wird nichts passieren, wird die Schweiz vor dem Normenausschuss der ILO (dem höchsten Arbeitsgericht der UN) wieder ein Thema sein müssen.</p><p>Aber auch der Gesundheitsschutz als Teil des Arbeitnehmerschutzes war Thema: in der Schweiz wird viel zu viel, zu lange und zu unregelmässig gearbeitet. Die Arbeitszeiten sind einseitig arbeitgeberfreundlich geregelt, das Schweizer Arbeitsgesetz schon lange kein Vorbild mehr, wenn es um Schutz vor Burnout oder der Vermischung von Freizeit und Arbeitszeit geht. Angesichts von Phänomenen wie Homeoffice und extremen parlamentarischen Vorstössen, welche faktisch die Abschaffung des Arbeitszeit-Gesundheitsschutzes verlangen, nehmen wir Guy Parmelin und den Bundesrat auch hier beim Wort: die Schweiz braucht mehr Arbeitszeit-Gesundheitsschutz, nicht weniger.</p><p class="heading--h4">Zentrales Thema Corona: mehr Gesundheitsschutz und weniger Prekarität</p><p>In Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hat die Covid-19-Krise extreme Defizite der Arbeitswelt sichtbar gemacht. Dies hat die ILO in ihren Berichten gezeigt.</p><p>Der Arbeitsplatz ist für viele Arbeitnehmende der Ort, wo sie sich mit dem Virus ansteckten. Oft fehlte und fehlt es auch in der Schweiz am elementarsten Schutz, wie viele Arbeitnehmende feststellen mussten. Beim Vollzug des Gesundheitsschutzes liegt in der Schweiz einiges im Argen: die Zahl der Inspektorinnen und somit die Dichte der Inspektionen zum Gesundheitsschutz ist zu tief, um die Umsetzung des Arbeitsgesetzes effektiv zu garantieren.</p><p>Die Schweiz hat bis jetzt die ILO-Gesundheitsschutz-Konventionen Nr. 155 nicht unterzeichnet. Und das Arbeitsgesetz gilt nicht für alle Arbeitnehmende, zum Beispiel sind solche in der Landwirtschaft oder Hausangestellte davon ausgenommen. Es ist daher von dringender Wichtigkeit, dass die ILO-Konferenz nächstes Jahr Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als fundamentale Rechte am Arbeitsplatz bestimmt. Und dass die Schweiz die Dichte der Inspektionen und deren Finanzierung im Bereich des Gesundheitsschutzes verbessert.</p><p>Die Pandemie entblösste, wie der Bericht des ILO-Generaldirektors zeigt, die «unerträgliche Brutalität der vielfältigen und steigenden Ungleichheiten unserer Gesellschaften, die oft ihre Wurzel in der Arbeitswelt haben». Dagegen helfen sichere Jobs mit fairen Löhnen und eine umfassende soziale Sicherheit. Die Covid-19-Krise muss eine Chance sein für eine Arbeitswelt mit starkem Gesundheitsschutz, mit Gleichbehandlung und ohne prekäre Arbeitsverhältnisse. Auch und gerade in der Schweiz ist hier noch viel Arbeit nötig.</p><p class="heading--h4">Frauen und MigrantInnen in der Schweiz besonders betroffen</p><p>Am Anfang der Corona-Krise wurden Prekarität und Armut in der Schweiz für alle sichtbar. In reichen Städten wie Genf und Zürich warteten Menschen in langen Schlangen auf die Verteilung von Essenspaketen – ein ungewohntes Bild. Der Staat hatte zwar sofortige Massnahmen eingeleitet, um die schlimmsten Konsequenzen der Bekämpfung der Pandemie einzudämmen. Er hat zur Bewältigung der Pandemie tripartite Strukturen eingebracht und die Sozialpartner, spezifisch auch die Gewerkschaften, immer vorgängig angehört. Das wurde in der ILO-Konferenz gewürdigt.</p><p>Doch trotz dieser positiven Massnahmen fielen etliche Arbeitnehmende durch die Maschen des Sozialstaates. Vor den Essenausgaben warteten «Working-Poor», Arbeitnehmende, die kein Recht auf Kurzarbeit oder auf Lohn hatten, so z. B. Reinigungskräfte auf Abruf in Privathaushalten.</p><p>Es warten heute noch Migrant*innen ohne geregelten Aufenthalt oder solche mit geregeltem Aufenthalt, die entweder kein Recht auf Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe oder Angst haben, Sozialhilfe zu beanspruchen, weil sie dadurch ihr Aufenthaltsrecht verlieren könnten. Das Recht auf Unterstützung in Not ist ein Grundrecht in der Schweiz. Aber Migrant*innen die von diesem Recht Gebrauch machen, können deswegen ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren. Dies ist inakzeptabel.</p><p>Frauen, speziell Migrantinnen, sind besonders betroffen, das zeigen die Berichte der ILO. Dabei ist ihre Arbeit unermesslich wertvoll, vor allen in den systemrelevanten Berufen wie der Pflege. Sie garantieren die Grundversorgung der Gesellschaft und das Funktionieren des Gesundheitssystems. Aber ihre Arbeit endet nicht dort. Zu Hause müssen viele noch die Betreuung der Kinder garantieren und sogar schulische Aufgaben bei Schliessungen von Schulen und Kindergärten übernehmen. Eine enorme Belastung, besonders für Migrantinnen, die oft mangels guter Beherrschung der Schulsprache oder digitalem Know-hows ihre Kinder nicht unterstützen können.</p><p>Hier braucht es Verbesserungen, das hat die ILO-Konferenz gezeigt, auch und gerade in der reichen Schweiz, wo die Lohnunterschiede besonders stossend und die Kontrollinstrumente noch viel zu schwach sind.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/ilo_logo_beschnitten.png" length="92369" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7506</guid><pubDate>Wed, 24 Mar 2021 19:10:17 +0100</pubDate><title>Hohe Arbeitslosigkeit und schmerzhafte Einkommenseinbussen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/nach-wie-vor-hohe-arbeitslosigkeit-und-schmerzhafte-einkommenseinbussen</link><description>Der SGB zum Corona-Spitzentreffen der Sozialpartner mit Bundespräsident Guy Parmelin</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 24. März hat Bundespräsident Guy Parmelin die Sozialpartner zu einem Corona-Spitzentreffen geladen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat die verschärfte Lage auf dem Arbeitsmarkt durch die anhaltende Corona-Pandemie aufgezeigt und die notwendigen wirtschaftspolitischen Gegenmassnahmen präsentiert, um weitere Gefahren für Löhne und Arbeitsplätze zu verhindern.</p><p>Die Zahl der Arbeitslosen ist in letzter Zeit wieder gestiegen und liegt nun bei knapp 160'000 (saisonbereinigt). Das sind rund 50'000 mehr als vor Ausbruch der Krise Anfang 2020. Dazu sind sehr viele Personen in Kurzarbeit – insbesondere in den (teil-)geschlossen Dienstleistungsbranchen. Gemäss Schätzungen des SGB liegt die Unterbeschäftigung bei mehr als 10 Prozent (Vollzeitäquivalente).</p><p>Am stärksten betroffen sind nach wie vor Berufstätige mit tieferen Einkommen – sowohl von der Kurzarbeit als auch von der Arbeitslosigkeit. Diese sind insbesondere im Gastgewerbe, im Kulturbereich oder in anderen Dienstleistungsbranchen (Fitnesscenter u. a.) tätig. Sie leiden unter teilweise schmerzhaften Einkommenseinbussen. Gemäss der neusten SRF/Sotomo-Umfrage haben die GeringverdienerInnen noch 78 Prozent ihres Vorkrisen-Einkommens. Bei Kurzarbeit haben sie 80 Prozent, was darauf hinweist, dass die vom Parlament beschlossene Aufstockung der Kurzarbeitsgelder zu wenig Wirkung entfaltet.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow.jpg" length="104925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7489</guid><pubDate>Tue, 09 Mar 2021 17:53:19 +0100</pubDate><title>Sonntagsverkäufe: Deregulierung durch die Hintertür definitiv vom Tisch</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/sonntagsverkaeufe-deregulierung-durch-die-hintertuer-definitiv-vom-tisch</link><description>Auch der Nationalrat ist gegen mehr Sonntagsverkäufe im Covid-19-Gesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wirtschaftskommissionen von Stände- und Nationalrat wollten unter dem Vorwand der Pandemie den arbeitsfreien Sonntag angreifen. Erfreulicherweise hat nach dem Stände- nun auch der Nationalrat diesen Angriff auf die Arbeitsbedingungen abgewendet. Die Probleme, vor denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute stehen, müssen nicht verstärkt sondern gelöst werden.</p><p>Nach dem deutlichen Nein des Ständerats hat nun auch der Nationalrat, wenn auch eher knapp mit 96 zu 93 Stimmen Stimmen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit abgelehnt. Die Wirtschaftskommissionen hatten vorgeschlagen, mittels einer im letzten Moment eingeführten Änderung des Covid-19-Gesetzes die Anzahl der Sonntagsverkäufe in der Schweiz bis 31.12.2022 zu verdreifachen. Ein solcher Beschluss wäre ein Schlag ins Gesicht des Verkaufspersonals gewesen, das ohnehin ein besonders schwieriges Jahr hinter sich hat – sowohl mit Blick auf die Arbeitsbedingungen wie auch finanziell, bedingt durch die Kurzarbeit.</p><p>Ausserdem zeigen Studien, dass mehr Sonntagsöffnungen nicht zu mehr Umsatz führen, sondern – im Gegenteil – besonders für kleine Läden nur Verluste bedeuten. Weiter hat das Verkaufspersonal immer wieder klar in Umfragen gesagt, dass es keine Sonntagsarbeit wünscht.</p><p>In der Ratsdebatte zudem wurde zu Recht auf das rechtsstaatlich inakzeptable Vorgehen der Gesetzgebung verwiesen: Das Covid19-Gesetz darf nicht dazu missbraucht werden, den Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden anzugreifen. Beim Entscheid eine Rolle gespielt haben wohl auch die Abstimmungsentscheide vom Wochenende. Im Kanton Bern wurde ein Vorstoss abgelehnt, der die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr verdoppeln wollte. Und auch im Kanton Zug scheiterte eine Vorlage zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an der Urne klar.</p><p>Der SGB lehnt eine Ausweitung der Sonntagsarbeit entschieden ab. Sonntagsverkäufe erhöhen nachweislich die psychosozialen Risiken für das Verkaufspersonal, das in der Pandemie bereits sehr viel erleiden musste, mit Stress in Läden mit grossen Verkaufsflächen, Angst vor Ansteckungen oder harten Lohneinbussen durch Kurzarbeit. Dass die Kommissionen diese ebenso nutzlose wie schädliche Liberalisierung auch noch als «Massnahmen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes» verkaufen wollten, war an Respektlosigkeit gegenüber den Betroffen kaum mehr zu überbieten. Dabei hätte gerade das Verkaufspersonal angesichts der vielen Opfer, die es während der Pandemie leisten mussten, Anrecht auf mehr Respekt und Schutz.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_mediathek_coop_supermarkt_13_5435cba10f.jpg" length="278759" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7458</guid><pubDate>Wed, 17 Feb 2021 17:02:15 +0100</pubDate><title>Schutz von Löhnen und Arbeitsplätzen immer noch ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/der-schutz-der-loehne-bleibt-immer-noch-ungenuegend</link><description>Entscheide des Bunderats zur Lockerung der Corona-Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zusammen mit der schrittweisen Lockerung der Corona-Massnahmen hat der Bundesrat heute die Verlängerung bestimmter Stützungsmassnahmen angekündigt, um weitere Kaufkraftverluste und Stellenabbau &nbsp;zu vermeiden. Diese Verbesserungen sind zu begrüssen. Doch der Bundesrat geht weiterhin davon aus, dass zahlreiche Einschränkungen in den kommenden Monaten beibehalten werden und schlägt dennoch weder die Verlängerung der 100-prozentigen Lohnabsicherung bei Kurzarbeit für Geringverdienende und nur ungenügende Massnahmen zur rascheren Auszahlung und zum einfacheren Zugang zu Unterstützungsleistungen vor. Die heute skizzierte Strategie muss daher zwingend durch wirksame und nachhaltige Massnahmen zur Einkommensstützung und Arbeitsplatzsicherung ergänzt werden. Insbesondere in der Kultur braucht es ab März breiteren und vereinfachten Zugang zu Unterstützung. Mit der schrittweisen Öffnung einhergehen muss auch eine Stärkung der Massnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und deren praktische Umsetzung.</p><p>Die Corona-Krise hinterlässt weiterhin schmerzhafte Spuren in der Arbeitswelt. Die Unterbeschäftigung befindet sich auf einem historischen Höchststand und viele Arbeitnehmende fürchten einen ungenügenden Schutz ihrer Gesundheit sowie den Verlust ihrer Stelle. Der SGB fordert, dass die sozialpolitischen Stabilisierungsmassnahmen den epidemiologischen Massnahmen im Gleichschritt folgen. Das ist mit den heutigen Entscheiden nur ungenügend gesichert.</p><h4>Unzureichende Unterstützungsmassnahmen für die Arbeitnehmenden</h4><p>Die Aktivitäten in vielen Branchen wie der Gastronomie, derKultur oder im Eventbetrieb bleiben weiterhin nur stark reduziert möglich. Der Bundesrat hat sich trotzdem nicht dazu durchringen können, eine Ausweitung der Deckung von 100 Prozent der niedrigsten Löhne bei Kurzarbeit vorzuschlagen. Und das, obwohl Niedriglöhne in diesen Branchen besonders häufig vorkommen und sie bereits überproportional von Kurzarbeit betroffen sind. Diese Untätigkeit ist problematisch und fügt Menschen, die in den letzten zwölf Monaten bereits erhebliche Einkommensverluste erlitten haben, eine weitere wirtschaftliche Unsicherheit zu.</p><p>Für den SGB ist klar: die Fortführung der Massnahmen zur Pandemiebekämpfung muss zumindest mit einer Verlängerung des 100-prozentigen Ausgleichs der niedrigsten Löhne bei Kurzarbeit einhergehen. Dieser Schutz sollte vielmehr verbessert werden, denn heute kommt die Massnahme &nbsp;nur sehr wenigen Arbeitnehmenden mit tiefsten Einkommen &nbsp;zugute. Darüber hinaus muss die Auszahlung der Unterstützungsmassnahmen deutlich beschleunigt und der Zugang zu den Hilfsmassnahmen erleichtert werden. Andernfalls werden die Folgen in Bezug auf die Kaufkraft der Arbeitnehmenden und den Verlust von Arbeitsplätzen dramatisch sein.</p><h4>Begrüssenswerte Verlängerung der Kurzarbeit und der Arbeitslosen-Taggelder</h4><p>Immerhin übernimmt der Bundesrat andere wichtige Forderungen des SGB im Bereich der Arbeitslosenversicherung: die Verhinderung weiterer Aussteuerungen dank zusätzlicher Taggelder sowie die Verlängerung der Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung federn die Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden ab. Auch die Einführung eines rückwirkenden Anspruchs auf Ausfallentschädigung für Kulturschaffende ist zu begrüssen. Diese Hilfsmassnahme sollte aber auch auf Freischaffende ausgedehnt werden. Kulturschaffende sind auf funktionierende, einfach zugängliche Hilfsleistungen mehr denn je angewiesen. Dies erfordert weitere administrative Vereinfachungen.</p><h4>Öffnungsstrategie festgelegt</h4><p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat eine Zukunftsperspektive skizziert und die ersten Elemente einer Ausstiegsstrategie festlegt. Deren Umsetzung setzt die wirksame Anwendung von Gesundheitsschutzmassnahmen am Arbeitsplatz voraus, insbesondere zum Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmer. Dazu ist es notwendig, die Kontrolltätigkeit am Arbeitsplatz zu verstärken anstatt bestehende Regelungen abzuschaffen, wie es einige Arbeitgeberverbände fordern. Vielmehr muss der Bund verbindliche Kontroll-Quoten für Covid-Kontrollen am Arbeitsplatz vorgeben, wenn nötig muss die Suva beigezogen werden und die Kantone im Vollzug unterstützen. Es müssen nun alle Betriebe ein Schutzkonzept vorweisen, auch solche ohne Publikumsverkehr, wie etwa auf dem Bau. Im Rahmen der Exit-Strategie ist auch an eine Zertifizierung der Schutzkonzepte durch Fachpersonen zu prüfen, insbesondere dort, wo neue Schutzkonzepte entstehen.</p><p>Darüber hinaus müssen endlich Massnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der Quarantänebestimmungen zu ermöglichen, vor allem in Gesundheitseinrichtungen, und die notwendigen temporären Personalaufstockungen müssen finanziert werden. Allgemein erwartet der SGB , dass die in den letzten Monaten neu geschaffenen Kapazitäten im Gesundheitswesen insbesondere auf den Intensivstationen erhalten bleiben und dass weiterhin neue Kapazitäten nachhaltig geschaffen werden, um in Zukunft Überlastungen zu vermeiden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Koch_Restaurant_geschlossen_keineGaeste_ClarkandCompany-iStock.jpg" length="328362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7421</guid><pubDate>Wed, 20 Jan 2021 15:43:29 +0100</pubDate><title>Besserer Covid-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Endlich machen Bundesrat und Seco erste Schritte</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/besserer-covid-gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz-endlich-machen-bundesrat-und-seco-erste-schritte</link><description>Es bleibt aber noch viel zu tun</description><content:encoded><![CDATA[<p class="heading--h4">Und er bewegt sich doch!</p><p>Es hat den Höhepunkt der zweiten Welle gebraucht und unzählige Demarchen der Gewerkschaften. Aber endlich hat der Bundesrat mit Beschluss vom 13. Januar Massnahmen zum besseren Covid-19-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergriffen. Diese sind am 18. Januar in Kraft getreten.</p><p>Im Bereich Covid-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurden folgende neue Massnahmen getroffen:</p><ul><li>Homeoffice-Pflicht</li><li>Präzisierung der Maskenpflicht</li><li>Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden inkl. Anrecht auf Corona-EO</li></ul><p>Ebenfalls stellt das Seco bei Fragen eine Hotline zur Verfügung: Tel: +41 58 462 00 66.</p><p>Der SGB hatte bereits Anfang November Massnahmen für Vulnerable verlangt und sich auch für Homeoffice ausgesprochen, wo es pandemisch angezeigt ist. Leider passierte nichts. Dies, obwohl immer noch viele Arbeitgeber nicht einmal ein Schutzkonzept vorweisen müssen!</p><p>Nach zähem Lobbying durch die Gewerkschaften hat der Bundesrat endlich Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Covid19 getroffen. Der SGB erwartet vom Seco, dass dieses vorwärts macht, u. a. mit Info-Material und Vorgaben zu Kontrollen und Beratungen.</p><p class="heading--h4">Homeoffice muss gesund und finanziell tragbar sein</p><p>Die Homeoffice-Pflicht ist zu begrüssen. Jedoch ist der SGB kritisch, was die Streichung der Auslagen-Entschädigung angeht. Diese muss äusserst restriktiv ausgelegt werden. Der Arbeitgeber muss Kosten für Spesen und Ergonomie tragen, wo diese anfallen und notwendig sind. Weiter müssen alle potentiell für das Homeoffice geeigneten Arbeitsplätze ab sofort nachhause verlegt werden. Arbeitsinspektorate müssen hier streng kontrollieren. Wenn sich Arbeitgeber nicht an die Bestimmung halten, machen sie sich strafbar. Missbräuche sind neben den Inspektoraten auch den Gewerkschaften zu melden.</p><p class="heading--h4">Mehr Massnahmen nötig</p><p>Leider reichen diese Massnahmen aber nicht aus. Es braucht folgende Verbesserungen:</p><ul><li>Schutzkonzepte für alle: Alle Unternehmen müssen endlich Schutzkonzepte vorweisen! Es kann nicht sein, dass Arbeitgeber ohne «Publikumsverkehr» blind navigieren dürfen.</li><li>Mehr Kontrollen und Beratungen: es wird viel zu wenig kontrolliert am Arbeitsplatz. Besondres dort, wo kein Homeoffice möglich ist (Logistik, Bau, Retail, etc.) braucht es mehr Kontrollen. Betriebe, die sich nicht an Schutzmassnahmen halten können oder wollen müssen schnell sanktioniert werden. Wenn ein Betrieb oder Betriebsteile schliessen müssen, muss der Bund die Lohnkosten übernehmen.</li></ul><p class="heading--h4">Vulnerable können endlich wieder zuhause bleiben!</p><p>Der SGB hat seit Beginn der zweiten Welle gefordert, dass für durch das Virus besonders gefährdete Arbeitnehmende ein zusätzlicher Schutz errichtet werden muss. Diese Forderung wurde nun endlich erfüllt.</p><p>Zu den besonders gefährdeten Arbeitnehmenden gehören neben den klassischen Vulnerablen auch Schwangere: ihnen steht nun der doppelte Schutz der Mutterschutzverordnung (MSV) sowie parallel dazu der Covid-19-Verordnung 3 zu. Letzterer Schutz ist dank der schnellen Handhabe (Homeoffice oder Befreiung von der Arbeitspflicht durch einfaches ärztliches Attest) sowie EO-Lösung attraktiver als der Schutz gemäss MSV.</p><p>Die zu befolgende Schutz-Kaskade entspricht dem bewährten Modell des Frühlings 2020, welches bis im Mai in Kraft war.</p><p>Für besonders gefährdete Arbeitnehmende liegt während eines Beschäftigungsverbots wie beim Mutterschutz eine Sperrfrist analog Art. 336c OR für Kündigungen (und kein Fall von missbräuchlicher Kündigung gem. Art. 336a OR) vor.</p><p class="heading--h4">Die Schutz-Kaskade entspricht vereinfacht folgendem Muster:</p><ol><li>Der Arbeitgeber ermöglicht seinen besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus zu erfüllen. Er trifft zu diesem Zweck die geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen. Für die gestützt auf diese Bestimmung angeordnete Erfüllung der Arbeitsverpflichtung von zu Hause aus sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Auslagenentschädigungen geschuldet, (Art. 10 Abs. 3 Covid-19-Verordnung besondere Lage).</li><li>Ist es nicht möglich, die angestammte Arbeitsverpflichtung von zu Hause aus zu erfüllen, so weist der Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmerin oder dem betroffenen Arbeitnehmer in Abweichung vom Arbeitsvertrag bei gleicher Entlöhnung eine gleichwertige Ersatzarbeit zu, die von zu Hause aus erledigt werden kann.</li><li>Ist aus betrieblichen Gründen die Präsenz besonders gefährdeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort ganz oder teilweise unabdingbar, so dürfen diese in ihrer angestammten Tätigkeit vor Ort beschäftigt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:</li></ol><ul><li>Der Arbeitsplatz ist so ausgestaltet, dass jeder enge Kontakt mit anderen Personen ausgeschlossen ist, namentlich indem ein Einzelraum oder ein klar abgegrenzter Arbeitsbereich zur Verfügung gestellt wird.</li><li>In Fällen, in denen ein enger Kontakt nicht jederzeit vermieden werden kann, werden weitere Schutzmassnahmen nach dem STOP-Prinzip ergriffen (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung).</li></ul><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 4. Die betroffene Arbeitnehmerin oder der betroffene Arbeitnehmer kann die Übernahme einer ihr oder ihm zugewiesenen Arbeit ablehnen, wenn der Arbeitgeber die Voraussetzungen nach den Ziffern 1-3 nicht erfüllt, oder wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus trotz der vom Arbeitgeber getroffenen Massnahmen nach den Ziffern 3 und 4 aus besonderen Gründen als zu hoch für sich erachtet. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest verlangen.</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 5. Ist es nicht möglich, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Ziffern 1-4 zu beschäftigen, oder lehnen diese die zugewiesene Arbeit im Sinne von Ziffer 2 ab, so befreit sie der Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung von ihrer Arbeitspflicht.</p><p>Für die Geltendmachung des Anspruchs auf Corona-Erwerbsersatz gilt Artikel 2 Absatz 3quater der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall vom 20. März 2020.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/8/csm_Handwerker-Mundschutz-Pause_iStock-sam_thomas_c5c3cb6511.jpg" length="246696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7363</guid><pubDate>Thu, 10 Dec 2020 14:50:42 +0100</pubDate><title>Weitere Massnahmen zum Erhalt der Löhne und Arbeitsplätze nötig</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/weitere-massnahmen-zum-erhalt-der-loehne-und-arbeitsplaetze-noetig</link><description>Wirtschaftliche Abfederung der Corona-Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat plant Verschärfungen der geltenden Regeln, um die Pandemie in der Schweiz zu bekämpfen. Doch angesichts der jetzt schon herrschenden Notlage auf dem Arbeitsmarkt braucht es jetzt effiziente Massnahmen zum Schutz der Arbeitsplätze und Löhne. Sie müssen gleichzeitig wie die Gesundheitsmassnahmen beschlossen werden und so rasch wie möglich in Kraft treten. Zudem muss endlich der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz seriös durchgesetzt werden.</p><p>Die Gefahr von Entlassungen ist in den letzten Wochen markant gestiegen. Die bis jetzt verfügbaren Dezemberstatistiken zeigen, dass die Zahl der Stellensuchenden bereits vor der Ankündigung des Bundesrates von gestern anstieg. Hunderttausende Arbeitnehmenden waren im 2020 eine Zeit lang in Kurzarbeit und haben daher nicht ihren vollen Lohn bekommen.</p><p>Vor diesem Hintergrund sind weitere Einschränkungen der wirtschaftlichen, sozialen und kulturelle Aktivität ohne genügende Abfederungsmassnahmen unzumutbar. Die bestehenden Instrumente reichen nicht aus oder sind teilweise noch nicht bereit, wie bei den Härtefall-Hilfen in vielen Kantonen. Zudem muss endlich der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch ein Schutzkonzept-Obligatorium erweitert und durch mehr Kontrollen vor Ort endlich durchgesetzt werden.</p><p>In einem Brief an den Bundesrat fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), dass zeitgleich mit den Verschärfungen zur Pandemiebekämpfung folgende Massnahmen eingeführt werden:</p><ul><li>Verlängerung der Rahmenfristen und der Taggelder für Arbeitslose</li><li>Erhöhung des Kurzarbeit-Lohnersatzes auf 100% für untere Einkommen</li><li>Einführung eines Umsatzersatzmechanismus für die von Einschränkungen oder Verboten betroffenen Branchen</li><li>Finanzielle Sicherheiten für den Gesundheitssektor sowie Lohnerhöhungen für das Personal</li><li>Ausfallentschädigung auf alle betroffenen in der Kultur und in der kulturellen Bildung erweitern</li><li>Ausschüttung der Überschüssigen Krankenkassenreserven</li></ul>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/f/csm_Frau_mit_Maske_Industrie_2_aa3ad9c04b.jpg" length="238740" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7354</guid><pubDate>Fri, 04 Dec 2020 17:30:04 +0100</pubDate><title>Griffige Massnahmen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fehlen noch immer</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/griffige-massnahmen-fuer-den-gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz-fehlen-noch-immer</link><description>Bundesrat steht auf die Bremse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat es wieder verpasst, griffige Massnahmen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu ergreifen. Auch in den Betrieben müssen klare Regeln gelten und auch eingehalten werden: dazu braucht es mehr Kontrollen sowie Unterstützung, wenn ein Erwerbsausfall entsteht, z. B. bei besonders Gefährdeten.</p><p>Genügenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten ist Pflicht aller Arbeitgeber, insbesondere in der Pandemie. Aufgrund der immer wieder festgestellten Mängel braucht es jetzt endlich ein Schutzkonzept-Obligatorium für alle Branchen alle Betriebe. Zudem soll das Seco Checklisten und Hilfsmittel für den Corona-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Nur auf die vermeintliche Verantwortung der Arbeitgeber zu setzen, reicht nicht mehr: die Passivität des Bundesrates in dieser Sache ist unverständlich.</p><p>Auch die Durchsetzung der Massnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist nach wie vor ungenügend. Beratung und Kontrolle müssen massiv verstärkt werden. Der Bund muss von seiner Weisungsbefugnis bezüglich der Anzahl der Inspektionen am Arbeitsplatz Gebrauch machen und dafür sorgen, dass die ausführenden Organe die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel maximal mobilisieren. Wenn nötig sind auch Dritte wie paritätische Kommissionen mit den Kontrollen am Arbeitsplatz zu beauftragen. Bei Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verstoss gegen die geltenden Schutzmassnahmen müssen Sanktionen verhängt werden, die eine abschreckende Wirkung haben.</p><p>Für besonders gefährdete Arbeitnehmende sind Massnahmen einzuführen wie Homeoffice bei Nichteinhaltung von Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz oder Erwerbsersatz, wenn keine genügenden Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Damit der Gesundheitsschutz nicht durch finanzielle Schwierigkeiten erschwert wird. Das Covid-Gesetz gibt dazu die Möglichkeit, und sie muss jetzt rasch umgesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/8/csm_Handwerker-Mundschutz-Pause_iStock-sam_thomas_c5c3cb6511.jpg" length="246696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7338</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2020 15:22:19 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es weitergehende Schritte, um die Arbeitnehmenden zu schützen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/jetzt-braucht-es-weitergehende-schritte-um-die-arbeitnehmenden-zu-schuetzen</link><description>Schutz der Gesundheit und Einkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist angespannt. Die Zahl der Arbeitssuchenden nimmt zu, und die niedrigsten Einkommen werden durch Kurzarbeit erheblich reduziert. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird nach wie vor unzureichend umgesetzt und überwacht. Es braucht weitere Unter­stützungsmassnahmen, damit nicht die Arbeitnehmenden die Hauptlast der Corona-Krise tragen müssen. Die finanziellen Mittel beim Bund für den Erhalt der Arbeitsplätze und die Lohngarantie in dieser Krise sind zweifelsfrei vorhanden. Dies hat der Vorstand des Schweizerischen Gewerk­schaftsbundes festgehalten, der heute anstelle der Delegiertenversammlung tagte, die wegen der Corona Restriktionen verschoben wurde.</p><p>Anstelle einer Delegiertenversammlung, die aufgrund der Corona-Massnahmen nicht durchgeführt werden konnte, hat heute eine ausserordentliche Sitzung des Vorstands des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds die drängendsten Probleme der Arbeitnehmenden in der aktuellen Corona-Krise beraten. Der SGB-Vorstand stellt fest, dass es grundsätzlich zur Bewältigung der Konzequen­zen der zweiten Welle die Wiedereinführung der Abfederungs- und Absicherungsmassnahmen braucht, dank derer im Frühling die Schweiz besser durch die Krise gekommen ist als andere Län­der. Daher hat sich der SGB für die Wiedereinführung von Kurzarbeit für befristete Anstellungen stark gemacht, die der Bundesrat jetzt auch beantragt. Erfreulich ist auch, dass der Härtefallfonds auf den 1. Dezember vorgezogen und mit 1 Mrd. statt 400 Mio. Franken höher dotiert wird.</p><p class="heading--h4">Existenznot verhindern</p><p>Die Verlängerung der Krisensituation erfordert ein entschiedeneres und schnelleres Handeln. Es gibt viele Arbeitnehmende, die im Jahr 2020 durch die Kurzarbeit einige Monate schmerzhafte Einkommensverluste erfahren mussten. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer käme das einer Abschaffung des 13. oder sogar 12. Jahresgehaltes gleich – und einem Abgleiten in finanziel­le Notlage. Diese Entwicklung ist umso problematischer, als sie die einkommensschwächsten Ange­stellten überproportional trifft: Gemäss der Sotomo-Studie für die SRG haben Haushalte, die von weniger als 4’000 Franken pro Monat leben, bisher 19 Prozent ihres Einkommens verloren.</p><p>Dies erfordert wirksame und schnelle Lösungen für alle: Der SGB fordert eine 100prozentige Lohndeckung der Arbeitslosenversicherung für GeringverdienerInnen im Falle von Kurzarbeit. Die Pas­sivität des Bundesrates ist schlicht nicht mehr tragbar, weil damit immer mehr Betroffene in die Existenznot fallen.</p><p class="heading--h4">Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindern</p><p>Die Lage spitzt sich zu: momentan sind gegen 3 Prozent der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) in Kurzarbeit und die Quote der Stellensuchenden ist seit Krisenbeginn um rund 1.5 Prozentpunkte gestiegen (von 4 auf knapp 5.5 Prozent). Um eine weitere Verschlechterung der Situation zu ver­hindern, muss der Zugang zur Kurzarbeit für befristete Verträge reaktiviert werden. Vor allem aber muss der Trend gebremst werden, dass die Zahl der Menschen, die das Ende ihrer Ansprüche erreichen steigt, was vor allem Arbeitnehmer am Ende ihrer beruflichen Laufbahn betrifft. Zu die­sem Zweck müssen die Rechte auf Tagegelder und Rahmenfristen erweitert werden. Auch sollte die Inkraftsetzung der Überbrückungsleistung vorgezogen werden: das vorgesehene Datum 1. Juli 2021 ist zu spät und hat zur Folge, dass viele Arbeitslose keine genau auf diese Situation zuge­schnittene Leistung erhalten werden. Und schliesslich braucht es zur Stützung der Kaufkraft eine rasche Ausschüttung der übermässigen Krankenkassen-Reserven.</p><p class="heading--h4">Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz</p><p>Um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu garantieren und die 2. Welle in den Griff zu bekom­men, müssen die Ansteckungsgefahren am Arbeitsplatz reduziert werden. Die zögerliche Haltung des Bundesrates und sein Verzicht auf echte Massnahmen sind nicht nachvollziehbar. Der SGB fordert, dass alle Unternehmen verpflichtet werden, Schutzpläne zu haben. Vor allem aber müssen Beratung und Kontrolle massiv verstärkt werden. Der Bund muss von seiner Weisungsbefugnis bezüglich der Anzahl der Inspektionen Gebrauch machen und dafür sorgen, dass die ausführen­den Organe die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel mobilisieren.</p><p>Der Rückgang der Ansteckungszahlen sollte uns nicht über die Spannungen hinwegtäuschen, die in der Arbeitswelt immer noch herrschen. Wir müssen jetzt durch Einkommensgarantien und Sicher­heit für Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, die Grundlagen für einen sozialverträglichen Weg aus der Krise schaffen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow.jpg" length="104925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7335</guid><pubDate>Tue, 24 Nov 2020 16:28:36 +0100</pubDate><title>Dossier 144: Horizonte Arbeitszeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-144-horizonte-arbeitszeit</link><description>Von Arbeitszeiterfassung über Einsatzplanung zur Stresshaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitszeitfragen sind nicht erst seit der Corona-Pandemie und nicht nur rechtspolitisch von grosser Aktualität: politische Vorstösse im Parlament verlangen fundamentale Änderungen der Arbeitszeit- und Ruhezeitbestimmungen. Auch in der juristischen Praxis bleiben Arbeitszeitfragen virulent: ältere Arbeitnehmende oder Alleinerziehende bzw. Personen mit familiären Care-Aufgaben klagen über immer unregelmässigere Einsatzpläne, Arbeit auf Abruf und zermürbende und schlecht bezahlte Pikett-Dienste.</p><p>Die Wahrung der Gesundheit am Arbeitsplatz und die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sind ein Knackpunkt. Mit Stress am Arbeitsplatz zusammenhängende Krankheiten nehmen zu, es stellen sich immer häufiger Fragen nach der Stresshaftung des Arbeitgebers. Arbeitszeitfragen spielen auch seit der Aufhebung des Franken-Mindestkurses durch die Schweizer Nationalbank wieder eine stärkere Rolle: Viele Arbeitgeber verlängern unilateral die wöchentliche Arbeitszeit, ohne entsprechende Kompensation für die Arbeitnehmenden.</p><p>Und seit Beginn der Corona-Krise sind rund um Themen wie beispielsweise Homeoffice, Kinderbetreuung und Quarantäne neue Problemfelder aufgetaucht, in denen die Fragen rund um die Regelung von Arbeitszeit und Ruhezeiten, Gesundheitsschutz und Stress eine entscheidende Rolle spielen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/erschoepfte_frau_uhr_stress_zeitdruck_arbeitszeit_beschnitten.jpg" length="124292" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7316</guid><pubDate>Fri, 13 Nov 2020 16:03:01 +0100</pubDate><title>Einkommensverluste und Unterbeschäftigung erfordern dringende Gegenmassnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/einkommensverluste-und-unterbeschaeftigung-erfordern-dringende-gegenmassnahmen</link><description>Forderungen des SGB anlässlich des Sozialpartner-Spitzentreffens</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Krise hat in der Schweizer Wirtschaft schmerzhafte Spuren hinterlassen. Die Un­terbeschäftigung ist um rund 4 Prozentpunkte gestiegen. Einkommen unter 4’000 Franken er­leiden die höchsten Verluste und ihre Arbeitsplätze sind am stärksten gefährdet. Es braucht rasch Stabilisierungsmassnahmen, um weitere Entlassungen zu verhindern. Geringverdie­nerInnen müssen in Kurzarbeit vollen Lohnersatz erhalten. Und der Gesundheitsschutz am Ar­beitsplatz muss durch eine Schutzkonzeptpflicht und mehr Kontrollen verbessert werden.</p><p class="heading--h3">Unterbeschäftigung und Einkommensverluste</p><p>Die «zweite Corona-Welle» hat in der Schweizer Wirtschaft schon ihre Spuren hinterlassen. Coronabedingt gibt es bereits einen hohen Anstieg der Unterbeschäftigung von rund 4 Prozent­punkten – nämlich eine um 1.5 Prozentpunkte gestiegene Quote der Stellensuchenden und rund 2.5 bis 3 Prozent des Arbeitsvolumens in Kurzarbeit. Das entspricht gegen 150’000 bis 200’000 Vollzeitstellen.</p><p>Die Geringverdienerinnen und Geringverdiener sind davon überproportional betroffen. Sie sind häufiger in Kurzarbeit und werden häufiger arbeitslos. Haushalte mit einem Einkommen unter 4’000 Franken haben durch die Krise einen durchschnittlichen Einkommensverlust von 19 Prozent erlitten.</p><p class="heading--h3">Einkommen und Kaufkraft schützen</p><p>Die stärkere Betroffenheit führt bei den unteren Einkommen direkt zu ernsthaften finanziellen Eng­pässen. Arbeitslosigkeit und Einkommensverluste schlagen sich unmittelbar auf den Konsum nie­der, was auch die Lage in den bereits betroffenen Branchen weiter verschlimmert.</p><p>Daher fordert der SGB eine Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung auf 100 Prozent für Gering­verdienende. Diese würde nicht nur die Einkommensprobleme der Betroffenen lösen, sondern gäbe auch einen wichtigen Kaufkraftimpuls.</p><p>Zudem ist die Ausschüttung der rund 5 Mrd. Franken an überschüssigen Reserven der Kranken­kassen überfällig. Diese Reserven müssen früher oder später sowieso zurückerstattet werden. Es gibt keine bessere Gelegenheit als die gegenwärtige Rezession (Ausschüttung 2021).</p><p class="heading--h3">Arbeitsplätze sichern</p><p>In vielen Branchen sind in der zweiten Welle auch gesunde Betriebe gefährdet. Es droht ein weite­rer starker Anstieg der Arbeitslosigkeit.</p><p>Die Möglichkeit zur Kurzarbeit muss dringend auf befristete Verträge ausgeweitet werden. Das ist für den Kulturbereich sowie für die Gastro- und Hotelleriebranche entscheidend. Gleichzeitig müs­sen die Härtefalllösungen beschleunigt und erweitert werden. Es braucht mindestens 1 Mrd. Fran­ken und eine rasche Ausarbeitung und Inkraftsetzung entsprechender Gesetze in den Kantonen, in denen eines noch fehlt. Schliesslich muss der Staat eine Lösung bei den Geschäftsmieten fin­den. Die Mieten sind für viele Betriebe neben den Personalkosten einer der grossen Kostenblöcke. Ohne Lösung werden sie trotz Kurzarbeit Konkurs gehen.</p><p>Zur Verhinderung von Aussteuerungen müssen den Arbeitslosen die Taggelder und Rahmen­fristen verlängert werden. In einigen Branchen ist es sehr schwierig, eine Stelle zu finden. Dazu kommt, dass die Arbeitslosigkeit bei den älteren Bevölkerungsgruppen nach wie vor bedenklich zunimmt. Das Risiko, ausgesteuert zu werden, ist stark gestiegen.</p><p class="heading--h3">Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbessern</p><p>Gut gemachte und gut umgesetzte Schutzkonzepte helfen substanziell, die Ansteckungen am Ar­beitsplatz einzudämmen. Sie können auch dazu beitragen, die soziale Aktivität wieder zu beleben, indem die Leute ohne Angst ins Restaurant, ins Theater aber auch zur Arbeit gehen können. Der SGB fordert deshalb eine Schutzkonzeptpflicht für alle Unternehmen: Schutzkonzepte sollten von jedem Betrieb oder Branchenverband zusammen mit den Vollzugsstellen erarbeitet werden. Zu­dem muss die Intensität von Beratung und Kontrolle stark erhöht werden. Die Mittel gemäss Covid-Gesetz sind bei der EKAS vorhanden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiten-Corona-Maske-Fabrik_iStock_martin-dm.jpg" length="417584" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7284</guid><pubDate>Fri, 23 Oct 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Dossier 143: Zwiespalt Homeoffice </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-143-zwiespalt-homeoffice</link><description>Analyse der Schattenseiten von Homeoffice und Forderungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Homeoffice ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Ausserdem geniesst freiwilliges und gut geregeltes Homeoffice oft breite Akzeptanz. Aber Überwachung, Vermischung von Privat- und Berufsleben und andere psychosoziale Risiken sind ebenso eine Realität. Das Recht auf Rückkehr ist eine zentrale Voraussetzung, um den Schattenseiten des Homeoffice vorzubeugen. Die widerrechtliche Mustervereinbarung des Arbeitgeberverbandes deckt auf, dass auch beim verordneten Homeoffice gegensätzliche Interessen bestehen. Damit die Arbeitnehmenden ihre Rechte wahrnehmen können, hat der Schweizerische Gewerkschafts­bund eine umfassende Analyse verfasst.</p><p>Homeoffice hat sich als Massnahme zur Bekämpfung der Pandemie bewährt, um das Risiko von Infektionen am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg zu verringern. Für viele Arbeitnehmer ist es auch eine willkommene ergänzende Möglichkeit, wenn es auf freiwilliger Basis und qualitätsvoll umgesetzt wird.</p><p>Damit Homeoffice für die Arbeitnehmenden nicht zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und zur Vernachlässigung der Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern führt, braucht es klare Regeln. Die Risiken von Gesundheitsschäden und Isolation sind eine Reali­tät. Unternehmen können auch versucht sein, Homeoffice als Instrument zur Kostenoptimierung einzusetzen, indem sie physische Arbeitsplätze reduzieren oder verschiedene mit der Tätigkeit verbundene Kosten auf die Angestellten abwälzten.</p><h4>Unterschiedliche Interessen</h4><p>Der Schweizerische Arbeitgeberverband rät seinen Mitgliedern im neuen «Leitfaden für Homeoffice», die Angestellten eine Vereinbarung unterzeichnen zu lassen, die nicht rechtskonform ist. Obligatorische Arbeitgeberpflichten aus dem Arbeitsgesetz wie Ergonomie und psychosozialer Gesundheitsschutz werden ignoriert. Sogar wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz mehr im Betrieb zur Verfügung stellt oder das Homeoffice als Gesundheitsmassnahme verordnet wird, soll der Arbeitgeber nicht für arbeitsnotwendige Geräte oder Material wie Laptops, Drucker, Datenträger oder Papier aufkommen müssen, ganz zu schweigen von den übrigen Pflichten aus dem Arbeitsgesetz. Alle Kosten und damit das Unternehmensrisiko werden somit auf die Arbeitnehmenden überwälzt.</p><p>Diese Vereinbarungen sind nicht nur zum Schaden der Arbeitnehmenden, sondern in jeder Hinsicht nutzlos. Weil diese in einem Streitfall vor Gericht nicht vor Forderungen schützen würden. Der SGB hat deshalb selbst einen Homeoffice-Muster-Vertrag erstellt, um die Interessen von Arbeitnehmenden und Firmen in Einklang zu bringen und proaktiv das Homeoffice als gute und humane Form des Arbeitens zu etablieren.<br> &nbsp;</p><h4>Freiwilligkeit und Recht auf Rückkehr</h4><p>Die Freiwilligkeit von Homeoffice ist von zentraler Bedeutung, ebenso wie das Recht auf Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die Aufnahme dieser Grundsätze in einen Gesamtarbeitsvertrag ist der beste Weg, sie klar und für alle anwendbar zu machen. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass Homeoffice nicht zu unbezahlter Arbeit oder zu Isolationsphänomenen führt, die sich negativ auf die Karriereaussichten auswirken können. Es liegt daher an den Arbeitgebern, dafür zu sorgen, dass die Möglichkeit des formellen und informellen Austauschs erhalten bleibt, sowie die Gleich­behandlung von Homeoffice und physisch anwesenden Mitarbeitern zu gewährleisten.<br> &nbsp;</p><h4>Das geltende Recht einhalten</h4><p>Die Gesetzgebung zur Arbeit gilt ortsunabhängig. Insbesondere folgende Pflichten der Arbeitgeber müssen auch im Homeoffice gewährleistet sein:</p><ul><li>Die Ergonomie des Arbeitsplatzes, die so organisiert sein muss, dass die Gesundheit der Mitarbeiter erhalten bleibt</li><li>Klare Definition von Zeitplänen und Erfassung der Arbeitszeit</li><li>Das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die Einhaltung von Pausenzeiten und Höchstarbeitszeiten</li><li>Keine Überwachung der Aktivitäten der Mitarbeiter über die rein arbeitsbezogenen Aktivitäten hinaus</li></ul><p>Beim verordneten Homeoffice zur Pandemiebekämpfung obliegen den Arbeitgebern zudem in allen Fällen die folgenden Verpflichtungen:</p><ul><li>Bereitstellung der Ausrüstung oder Entschädigung für die Benutzung privater Ausrüstung</li><li>Rückerstattung von Kosten, die direkt mit der Aktivität zusammenhängen und Beteiligung an den Kosten für Energie, Telekommunikation usw.</li></ul><h4>Vertiefte Analyse</h4><p>Damit die Arbeitnehmenden ihre Rechte einfordern können, publiziert der Schweizerische Gewerkschaftsbund nun <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/143d_LC_Homeoffice.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">eine umfassende Analyse </a>sowie einen <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/MusterVertrag_Homeoffice.docx" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Mustervertrag</a> zur Regelung des Homeoffice.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Homeoffice_photocase_3438236.jpg" length="700887" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7185</guid><pubDate>Thu, 20 Aug 2020 16:38:00 +0200</pubDate><title>Bei Schwangerschaft ist der Arbeitgeber in der Pflicht!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/bei-schwangerschaft-ist-der-arbeitgeber-in-der-pflicht</link><description>Der Arbeitgeber muss schwangere Beschäftigte vor dem Corona-Virus schützen, sonst gibt es Lohnfortzahlung und Beschäftigungsverbot!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Schwangere Frauen gelten zu den besonders gefährdeten Personen. Dazu ist am 5.8.2020 das BAG nach Evaluation der neuen Evidenz zu COVID-19 und Schwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Fachgesellschaft der FMH für Gynäkologie SGGG zum Schluss gekommen. Dies hat für die Betroffenen weitreichende Folgen. Sie müssen sorgfältig geschützt werden. Andernfalls kann ein Beschäftigungsverbot angeordnet werden und der Lohn muss weitergezahlt werden. Alle Details sind in diesem Beitrag und im angehängten Merkblatt aufgeführt.</p><h4>Das sind die Pflichten des Arbeitgebers</h4><p>Gemäss Artikel 6 Arbeitsgesetz und Artikel 10 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeitenden und die Präventionsmassnahmen gegen COVID-19 am Arbeitsplatz sicherzustellen. Er hat deshalb alle Massnahmen zu treffen, die besonders gefährdeten Arbeitnehmenden wie Schwangere zu schützen.</p><p>Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen. Kann der empfohlene Abstand nicht eingehalten werden, so sind Massnahmen gemäss dem STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung) zu treffen. Arbeitgeber und Betriebsverantwortliche sind für die Auswahl und Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich und sie müssen dafür finanziell aufkommen.</p><p>Die Mutterschutzverordnung fordert, dass bei einer Exposition gegenüber SARS-CoV-2 die Gesundheitsgefährdung für Mutter und Kind im Kontext der Tätigkeiten, des Immunstatus der Arbeitnehmerin und der getroffenen Schutzmassnahmen bewertet werden muss. Es ist sicherzustellen, dass eine solche Exposition zu keiner Schädigung von Mutter und Kind führt. Wie eine Schwangere am Arbeitsplatz geschützt werden muss, hängt von den Arbeitsbedingungen vor Ort ab. Eine Risikobeurteilung ist notwendig, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann. Dazu gehört auch der Arbeitsweg. Die Risikobeurteilung durch eine unabhängige Fachperson muss der Arbeitgeber zahlen. Sie kann vom behandelnden Arzt/Ärztin der Schwangeren verlangt werden (siehe unten).</p><p>Nota bene: der Arbeitgeber muss beweisen, dass <i>keine </i>Exposition am Arbeitsplatz stattfindet!<br> Wenn der Schutz nicht gewährleistet werden kann, muss der Schwangeren eine andere ungefährliche gleichwertige Arbeit zugewiesen oder das Home Office zu ermöglicht werden.</p><h4>Das sind die Rechte der Frauen</h4><p>Wenn eine Arbeitnehmende merkt, dass sie schwanger ist, soll sie mit dem betreuenden Arzt oder der betreuenden Ärztin reden. Er oder sie ist für die Beurteilung der Gesundheit und Wirksamkeit der Schutzmassnahmen verantwortlich und kann eine Risikobeurteilung verlangen.</p><p>Wenn keine Massnahmen möglich sind oder der Arbeitgeber keine Risikobeurteilung vornimmt bzw. die Vorgaben der betreuenden Ärztin oder des betreuuenden Arztes nicht umsetzt, hat die Frau das Recht und Arzt oder Ärztin die Pflicht, Konsequenzen zu ziehen: <strong>Der Arzt bzw. die Ärztin ist befugt, Anpassungen an die Arbeitsbedingungen zu formulieren oder ein Beschäftigungsverbot auszusprechen – mittels eines Attests.</strong></p><p>Liegt ein solches vor oder wenn der Arbeitgeber keine ungefährliche gleichwertige Ersatzarbeit anbieten kann (z.B. Home Office), <strong>muss er weiterhin 80 % des Lohnes</strong> bezahlen, ohne dass die Arbeitnehmerin eine Arbeitsleistung schuldet.</p><h4>Während Schwangerschaft sind Frauen vor Kündigung geschützt</h4><p>Während der Schwangerschaft besteht ein Kündigungsschutz: Arbeitnehmerinnen darf während der ganzen Schwangerschaft und während 16 Wochen nach der Geburt nicht gekündigt werden (Artikel 336c Obligationenrecht). Der Kündigungsschutz besteht ab Beginn der Schwangerschaft, auch wenn die gekündigte Arbeitnehmerin erst nachträglich erfährt, dass sie im Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger war. Eine während der Sperrfrist erklärte Kündigung ist nichtig, d.h. sie bleibt wirkungslos auch nach Ablauf der Sperrfrist.</p><p>Ein Arbeitgeber kann also eine Schwangere nicht kündigen, weil diese ein Beschäftigungsverbot erwirkt.</p><h4>Wie vorgehen bei Problemen?</h4><ul><li>Behandelnde <strong>Ärztin </strong>oder behandelnden Arzt bei Schwangerschaft (Gynäkologie etc.) konsultieren und durch diese/n gegebenenfalls eine Risikobeurteilung verlangen, wenn keine vorliegt oder Zweifel daran bestehen. Mehr dazu bei <a href="https://www.sggg.ch/fuer-frauen/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">gynécologie suisse SGGG</a>.<br> 	&nbsp;</li><li>Gespräch mit <strong>Arbeitgeber </strong>suchen<br> 	&nbsp;</li><li><strong>Bei Problemen</strong> Kontakt mit zuständigen <a href="https://www.sgb.ch/der-sgb/angeschlossene-verbaende/" target="_blank" class="link link--external-blank">Branchen-Gewerkschaften</a>, kantonalen <a href="https://www.iva-ch.ch/ueber-uns/arbeitsinspektorate-ch-und-fl" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Arbeitsinspektoraten</a> und SECO (<a href="#" data-mailto-token="thpsav1jvyvuhcpybzGzljv5hktpu5jo" data-mailto-vector="7" class="link link--mail">coronavirus(at)seco.admin.ch</a> sowie Tel. +41 58 462 00 66) suchen</li></ul><p>Bei einer widerrechtlichen, nichtigen Kündigung sollte sofort der Rechtsweg gesucht werden. Dabei helfen die <a href="/der-sgb/angeschlossene-verbaende" class="link link--internal">Rechtsdienste der Gewerkschaften</a> oder bei kantonalen <a href="https://www.ch.ch/de/arbeitskonflikte-kontaktstellen/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Rechtsauskunftsstellen für Arbeitstreitigkeiten</a></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio.jpg" length="210032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6989</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 11:33:57 +0200</pubDate><title>Die Homeoffice-Mär </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/die-homeoffice-maer</link><description>Homeoffice ohne GAV: mit Risiken und Nebenwirkungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele haben es sich als Wundermittel vorgestellt: man arbeitet zuhause, nebenbei kocht und putzt man und spielt mit den Kindern, der Arbeitsweg entfällt und aus dem Pyjama muss man auch nicht raus, ausser man hat grad eine lästige Videokonferenz. Auch wenn viele Betroffene in der Corona-Krise das Homeoffice vorübergehend gut angenommen und viel Improvisationsgeist gezeigt haben – ganz so einfach ist es nicht. Als Dauerzustand braucht es klare Regeln um arbeitsrechtliches Wildwest zu verhindern und den Schutz der Arbeitnehmenden zu garantieren.</p><p>Nicht erst seit der medizinisch verordneten Verschanzung weiter Teile der Arbeitnehmenden im Homeoffice sind dessen Risiken und Nebenwirkungen bekannt: fehlender Platz, schreiende Kinder, unbequemes Mobiliar und Computer, zu langsames Internet, Vermischung von Arbeit und Freizeit oder soziale Vereinsamung kann für die Betroffenen eine Belastung sein, insbesondere wenn es zum Dauerzustand wird.</p><p>Immer mehr Studien sowie Gerichtsurteile offenbaren die Schattenseiten des Homeoffices, so wie es im Moment gelebt wird. &nbsp;Arbeitgeber nehmen heute häufig ihre gesetzlichen Pflichten im Homeoffice nicht war. Das Arbeitsgesetz (ArG) gilt auch im Homeoffice vollumfänglich – ob angeordnet oder auf Wunsch des Arbeitnehmers. Das heisst: der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, für eine ergonomische Ausrüstung und Einrichtung (Möbel, Bildschirme, Tastatur, aber auch Licht etc.) sowie für die Einhaltung des Schutzes gegen Burnout und Überarbeitung (Pausen, Recht auf Unerreichbarkeit) zu sorgen. Weiter muss der Arbeitgeber den Datenschutz des Arbeitnehmers einhalten und Überwachung vermeiden.</p><p class="heading--h3">Homeoffice darf keine Sparübung sein</p><p>Im Unterschied zum Kostenersatz für Arbeitsgeräte und Material ist der sogenannte Auslagenersatz (auch Spesenersatz genannt) nach Art. 327a OR zwingend vom Arbeitgeber geschuldet und kann nicht vertraglich wegbedungen werden. Das heisst, Arbeitnehmende haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstandenen Auslagen ersetzt. Einzige Bedingung: Die Kosten müssen auch tatsächlich für die berufliche Tätigkeit notwendig sein. Dazu zählen Strom, Internet, Papier, Reparaturen, etc. Ohne strikte Kostenbeteiligung könnte der Arbeitgeber Miete, Mobiliar und Infrastruktur auf dem Buckel der Angestellten einsparen.</p><p class="heading--h3">Ohne GAV kein wirksamer Schutz vor Missbrauch</p><p>Die Regeln sind sehr klar: das Arbeitsgesetz, das OR und das Datenschutzgesetz finden alle Anwendung auf das Homeoffice. Die Gerichte haben dazu eine Praxis entwickelt. Diese Rechtsgrundlagen geben dem Arbeitnehmenden eigentlich einen guten Schutz:</p><ul><li>Der Arbeitgeber muss einzelfallgerecht für ein ergonomisches Home Office sorgen (Stuhl, Tisch, Bildschirme, etc.) ; er ist dabei den Arbeitsinspektoraten Rechenschaft schuldig</li><li>Spesen und die Kosten für Geräte müssen vom Arbeitgeber getragen werden, je nachdem sogar die Miete</li><li>Der Arbeitgeber muss Pausen und Nacht- sowie Sonntagsruhe im Homeoffice respektieren, es gibt ein Recht auf und den Zwang zur Nichterreichbarkeit (Ausschalten von Server, Deaktivierung der Geräte zu gewissen Zeiten etc.)</li></ul><p>Leider bleiben diese Regeln und die Rechtsprechung der Gerichte häufig toter Buchstabe. Denn Arbeitnehmende, die sich einzeln wehren, riskieren wegen dem notorisch ungenügendem Kündigungsschutz in der Schweiz schlicht den Rausschmiss. Und die Arbeitsinspektorate sind häufig personell und finanziell unterdotiert und kümmern sich nicht um das Homeoffice.</p><p>Umso wichtiger ist, dass es eine kollektive Logik gibt und das Homeoffice aus dem Wilden Westen in geordnete, geregelte Bahnen überführt wird. Dafür dürfen aber nicht die einzelnen Arbeitnehmenden verantwortlich gemacht werden, die sich wegen dem fehlenden Kündigungsschutz nicht wehren können, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Vielmehr kommt hier die Rolle der Gewerkschaften als kollektive Fürsprecherinnen der Arbeitnehmenden-Interessen zum Tragen: Mittels Gesamtarbeitsverträgen (GAV) muss sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Bestimmungen im Homeoffice auch wirklich eingehalten werden. dazu gehören:</p><ul><li>Ergonomische Einrichtung des Homeoffices auf Kosten und Verantwortung des Arbeitgebers</li><li>Finanzielle Entschädigung für anfallende Spesen und Kosten, inkl. allfällige Mietkosten</li><li>Recht auf Abschalten, Einhaltung der Ruhe- und Pausenzeiten</li><li>Datenschutz, keine Überwachung des Online-Verhaltens oder der Arbeitsmuster im Homeoffice</li><li>Nur freiwilliges Homeoffice, Recht auf mindestens einen Tag im Büro gegen soziale Vereinsamung</li><li>Anpassung von Zielvorgaben bei gleichzeitiger Betreuung von Kindern oder Angehörigen</li><li>Definition von Gesundheitsmassnahmen und Kontrollen im Home Office durch GAV nach Beizug von SpezialistInnen des Gesundheitsschutzes (ASA-Pool-SpezialistInnen)</li></ul><p>Sollten sich GAV in diesem Bereich nicht durchsetzen ist die die Frage der Arbeitsinspektion im Homeoffice zu lösen sowie eventuell klare Spesenregelungen und spezifische Datenschutzregeln auf Verordnungs- oder Gesetzesebene &nbsp;zu verlangen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Homeoffice_photocase_3438236.jpg" length="700887" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6472</guid><pubDate>Fri, 24 Apr 2020 18:52:25 +0200</pubDate><title>Corona-Krise: Die Arbeitgeber müssen sich ans Recht halten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-krise-die-arbeitgeber-muessen-sich-ans-recht-halten</link><description>Dank Druck der Gewerkschaften schützt Bundesrat besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder besser</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Einen Monat lang herrschten Angst und Verunsicherung am Arbeitsplatz. Nun hat der Bundesrat beim Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmer vor dem Coronavirus auf Druck der Gewerkschaften endlich die längst fällige Wende vollzogen.</p><p>Mit der Einführung des Beschäftigungsverbots für besonders gefährdete Arbeitnehmende hatte der Bundesrat am 16. März eine gute und einfach verständliche Lösung gefunden: Besonders gefährdete Arbeitnehmende sollen entweder im Homeoffice arbeiten, oder ihnen steht die Lohnfortzahlung bei ärztlichem Attest zu. Doch nur vier Tage später hat der Bundesrat am 20 März dem Druck gewisser Arbeitgeber nachgegeben und den Schutz faktisch wieder abgeschafft. Seither herrschten Angst und Verunsicherung am Arbeitsplatz.</p><p>Und seither setzten sich die Gewerkschaften hartnäckig dafür ein, das Blatt wieder zu wenden. Am 17. April ging der Bundesrat noch einmal über die Bücher, und nun besteht wieder Schutz. Die neue Verordnung ist allerdings komplizierter und schwerfälliger als die erste Version. In der Praxis bestehen deshalb immer noch Unsicherheiten bei den Arbeitnehmenden. Und gewisse Arbeitgeber versuchen sogar auf zynische und verantwortungslose Art und Weise, besonders gefährdete Arbeitnehmende trotz gegenteiliger Rechtsnorm weiterhin zur Arbeit zu zwingen. So nicht: Die Arbeitgeber müssen nun das neue Recht, dass am 17. April in Kraft getreten ist, einhalten.</p><p class="heading--h3">Trotz Kaskade: Einsatz im Betrieb ist grundsätzlich freiwillig</p><p>Der neue Art. 10c weist einen Kaskaden-Aufbau auf: Als Grundsatz gilt die Arbeit im Homeoffice, am anderen Ende der Kaskade besteht ein Lohnanspruch des Arbeitnehmenden, ohne dafür arbeiten zu müssen, wenn er zu Hause bleibt. Diese letzte Regel entspricht einem Beschäftigungsverbot für den Arbeitgeber, wie es beispielsweise auch für schwangere Frauen gilt.</p><p>Die Kaskade ist folgendermassen geregelt: Falls Arbeit im Homeoffice völlig unmöglich ist (auch nicht eine Ersatztätigkeit), darf der Arbeitgeber unter sehr eng definierten Voraussetzungen Arbeit im Betrieb anbieten und gefährdete Arbeitnehmende im Betrieb beschäftigen Voraussetzung:</p><ul><li>Sie dürfen nur vor Ort beschäftigt werden, wenn (und nur solange) dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.</li><li>Zudem muss der Arbeitsplatz so ausgestaltet werden, «dass jeder enge Kontakt mit anderen Personen ausgeschlossen ist, namentlich indem ein Einzelraum oder ein klar abgegrenzter Arbeitsbereich unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von 2 Metern zur Verfügung gestellt wird».</li><li>In Fällen, «in denen ein enger Kontakt nicht jederzeit vermieden werden kann, werden angemessene Schutzmassnahmen nach dem STOP-Prinzip ergriffen (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung)».</li><li>Absatz 5 hält weiter fest, dass der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden immer anzuhören hat, bevor er die vorgesehenen Massnahmen (Ersatzarbeit zu Hause oder im Betrieb, Umsetzung des Sicherheitsstandards) trifft.</li></ul><p>Man sieht, wie – völlig zu Recht – extrem hohe Anforderungen an den Gesundheitsschutz gestellt werden.</p><p>Doch selbst dann, wenn der Arbeitgeber alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Arbeitnehmer sich weigern, im Betrieb zur Arbeit zu gehen. Als letzte Stufe der Kaskade darf der betroffenen Arbeitnehmende die zugewiesene Arbeit ablehnen, wenn</p><ul><li>der Arbeitgeber die oben geschilderten Voraussetzungen nicht erfüllt</li><li>oder «die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus trotz der vom Arbeitgeber getroffenen Massnahmen … aus besonderen Gründen als zu hoch für sich erachtet».</li></ul><p>Der Gründe können viele sein:</p><ul><li>neben dem Misstrauen gegenüber den Massnahmen des Arbeitgebers kann es auch</li><li>persönliche Ängstlichkeit sein, oder</li><li>Gefahren auf dem Arbeitsweg, wenn beispielsweise der ÖV benutzt werden muss.</li></ul><p>Die Gründe, die zur Ablehnung der Arbeit führen können, sind zu recht offengelassen, und der Arbeitnehmer kann hier selbst abwägen und sich diese einfach durch ein ärztliches Attest lassen, falls der Arbeitgeber darauf besteht. Selbstverständlich dürfen im Attest keine Diagnosen gestellt werden (Datenschutz).</p><p>Aus juristischer Sicht stellt sich die Frage, ob besonders ängstliche oder sensible Risikopersonen vom Arzt nicht sowieso als krankheitsbedingt arbeitsunfähig bescheinigt werden müssten. Denn diese sind während der Corona-Pandemie eigentlich aus psychischen Gründen «arbeitsplatzbezogen arbeitsunfähig». Damit läge eine Arbeitsunfähigkeit nach Art. 324a OR vor, und die Arbeitgeberin bzw. eine Taggeldversicherung hätte die entsprechenden Leistungen zu erbringen.</p><p>Ohne Krankschreibung haben besonders gefährdete Arbeitnehmende Anrecht auf den vollen Lohn, sie können aber auch ihr Einverständnis geben, dass der Arbeitgeber für sie Kurzarbeit beantragt.</p><p class="heading--h3">Kündigungsschutz bis zum Ende der Pandemie</p><p>Materiell handelt es sich bei Art. 10c um ein Beschäftigungsverbot. Hier gelten Sperrfristen in Sachen Kündigung, so etwa beim Beschäftigungsverbot für Schwangere und stillende Mütter. Analog gilt für das Beschäftigungsverbot gemäss der Covid10-Verordnung 2 die gleiche Sperrfrist. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers: Niemand soll dann gekündigt werden, wenn er oder sie in der Regel keine Chance bei der Stellensuche hat, weil sie oder er kaum angestellt wird, falls der Arbeitgeber weiss, dass sie nach der Kündigungsfrist an der Arbeit verhindert wären– das wäre bei Covid-Risikopersonen gerade der Fall.</p><p>Das Ziel der Covid-19-Verordnung 2 ist der epidemiologische Schutz der Bevölkerung. Es sollen sich möglichst wenige Personen mit dem Coronavirus anstecken. Es ist daher im Interesse der grösstmöglichen Wirksamkeit der besonders gefährdete Arbeitnehmende betreffenden Artikel der Verordnung, dass Arbeitnehmende gegenüber dem Arbeitgeber ihre besondere Gefährdung offenbaren. Das werden die meisten nur dann tun, wenn sie mit dieser Information nicht ihren Arbeitsplatz gefährden. Aus diesen Gründen liegt aus der Sicht des SGB eine Sperrfrist für Entlassungen besonders gefährdeter Arbeitnehmender vor, solange die Corona-Pandemie anhält.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6444</guid><pubDate>Tue, 07 Apr 2020 18:45:00 +0200</pubDate><title>Coronakrise: Das Arbeitsgesetz muss auch in den Spitälern weiter gelten.</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/coronakrise-das-arbeitsgesetz-muss-auch-in-den-spitaelern-weiter-gelten</link><description>In COVID-19-Spitalabteilungen sind die Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten ausser Kraft gesetzt. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine breite Koalition aus Verbänden der Arbeitnehmenden – SGB, VPOD, vsao, SBK, Travail.Suisse und Syna – verlangt nun vom Bundesrat, auf seinen Entscheid zurückzukommen. Und macht einen Gegenvorschlag.</p><p>Per 21. März hat der Bundesrat in COVID-19-Spitalabteilungen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes sistiert. Dieser Beschluss ist ohne vorgängige Information, geschweige denn Konsultation der Arbeitnehmenden im Gesundheitswesen gefällt worden.</p><p>Die pauschale Ausserkraftsetzung von Arbeits- und Ruhezeitvorschriften ist für die unterzeichnenden Verbände nicht hinnehmbar. Gerade in Situationen ausserordentlicher Belastung bedarf es eines konsequenten Schutzes für das Gesundheitspersonal, denn mit dessen Wohlbefinden steht und fällt auch die erfolgreiche Bewältigung der aktuellen Krise. Die gesetzlich festgelegten Arbeits- und Ruhezeitvorschriften werden bereits seit Langem nur ungenügend eingehalten, weshalb eine Legitimierung dieser Praxis durch den Bundesrat gerade in der jetzigen Situation das völlig falsche Signal ist. Denn während sich viele Arbeitgeber weiterhin an das Arbeitsgesetz halten, haben nun erste Spitäler die Verordnung zum Anlass genommen, die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen auszuhebeln – mit Risiken auch für die Sicherheit der PatientInnen.</p><p>Dem Gesundheitspersonal wird von allen Balkonen in der Schweiz Beifall bekundet. Es leistet Tag und Nacht einen enormen Einsatz, um in der aktuellen Situation möglichst viele Menschenleben zu schützen und zu retten. Dass es dabei in der Praxis temporär zu Abweichungen vom Arbeitsgesetz kommen kann, liegt auf der Hand. Nur dürfen solche Abweichungen auf keinen Fall pauschal und bedingungslos legitimiert werden, sondern sie sind unter Einbezug des Gesundheitspersonals auszuhandeln, einzugrenzen und schweizweit einheitlich festzulegen – und zwar durch eine neu zu schaffende nationale tripartite Kommission. Die unterzeichnenden Verbände fordern den Bundesrat deshalb dazu auf, die "COVID-19-Verordnung 2" möglichst bald entsprechend anzupassen.</p><p>&nbsp;</p><p><sup><sub>Gemeinsame Medienmitteilung der folgenden Organisationen und Verbände: Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (vsao), Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK), Travail.Suisse und der Gewerkschaft Syna</sub></sup></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Frau_Aerztin_abends_muede_am-PC_istock_klein.jpg" length="367560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6436</guid><pubDate>Fri, 03 Apr 2020 15:37:48 +0200</pubDate><title>Die Zeit drängt: Noch immer keine Lösung  für besonders gefährdete Arbeitnehmende</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/die-zeit-draengt-noch-immer-keine-loesung-fuer-besonders-gefaehrdete-arbeitnehmende</link><description>Coronavirus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Situation für durch den Coronavirus besonders gefährdete Arbeitnehmende ist unhaltbar – sie können je nach Umständen zur Arbeit gezwungen werden. Dies obwohl der Bundesrat gerade für solche Risiko-Personen sonst die absolute Selbstisolation verordnet: Menschen, die laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) weder einkaufen noch ihre Enkelkinder, Familie oder Freunde sehen dürfen, müssen nun plötzlich wieder arbeiten gehen. Der Bundesrat untergräbt mit seiner widersprüchlichen Revision vom 20. März seine gesamte Strategie zur Eindämmung der Corona-Pandemie.</p><p>Wie kann es sein, dass einerseits 15jährige, die in einem Park mit mehr als vier Personen Fussball spielen, mit einer Geldstrafe belegt werden, mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und damit den Schutz der besonders gefährdeten Menschen zu garantieren – während andererseits der Bundesrat gleichzeitig Regeln erlässt, dass 60jährige, die z. B. an Krebs erkrankt oder von einer Herz-Kreislauf-Erkrankung betroffen sind ohne jegliche Kontrolle der Arbeitsbedingungen zur Arbeit gezwungen werden können?</p><p>Folge davon sind Angst und grosse Rechtsunsicherheit am Arbeitsplatz, nicht nur für die Arbeitnehmenden. Arbeitgeber können sich nämlich u. a. der Gefährdung des Lebens gemäss StGB strafbar machen, wenn sie besonders gefährdete Arbeitnehmende beschäftigen.</p><p>Der SGB hat die letzten Tage und Wochen intensiv an Lösungen und Kompromissvorschlägen gearbeitet und diese den zuständigen Departementen unterbreitet. Der SGB bedauert, dass der Bundesrat in der heutigen Sitzung immer noch nicht auf dieses drängende Problem eingegangen ist, und er ist besorgt. Die Verantwortung liegt jetzt beim gesamten Bundesrat. Die betroffenen Menschen sind in Gefahr, die Zeit drängt!</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6426</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2020 18:16:30 +0100</pubDate><title>Besonders gefährdete Arbeitnehmende müssen sofort wieder geschützt werden</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/besonders-gefaehrdete-arbeitnehmende-muessen-sofort-wieder-geschuetzt-werden</link><description>Coronavirus: Der Bundesrat muss die klammheimliche Aufweichung der Schutzmassnahmen zurücknehmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kaum eingeführt, haben Bundesrat, Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Seco den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmender vor dem Coronavirus massiv reduziert. Damit gefährden sie die Gesundheit und das Leben Tausender. Angst und Verunsicherung am Arbeitsplatz sind die Folge.</p><p>Die Botschaft war klar und fadengerade: Am 16. März ergänzte der Bundesrat die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) mit einem Abschnitt zum Schutz besonders gefährdeter Personen. Sie «sollen zu Hause bleiben und Menschenansammlungen meiden» (Art. 10b). Und sie arbeiten «von zu Hause aus. Ist dies nicht möglich, so werden sie vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung beurlaubt» (Art. 10c).</p><p>Das Fortschreiten der Coronavirus-Pandemie zwingt den Bundesrat, die Verordnung immer wieder der aktuellen Situation anzupassen. Die letzte grosse Aktualisierung erfolgte am 20. März mit dem Verbot von Ansammlungen von mehr als fünf und Massnahmen zur Abfederung des Erwerbsausfalls.</p><p>Keine Rede war in der Medienmitteilung des Bundesrates von einer weiteren Änderung: Im Artikel 10c, Abs. 2 heisst es plötzlich, besonders gefährdete Personen, die ihre Arbeit nicht zu Hause, sondern nur am Arbeitsplatz erledigen können, dürfen dort arbeiten, wenn der Arbeitgeber «mit geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen die Einhaltung der Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und sozialer Distanz» garantiere. Nur falls dies nicht geht, werden sie mit Lohnfortzahlung beurlaubt. Mit dieser Kehrtwende nach nur vier Tagen gefährden Bundesrat und BAG die Gesundheit und das Leben Tausender besonders gefährdeter Arbeitnehmender aller Branchen.</p><p>Der Gummiparagraph hält nicht einmal fest, welche «Massnahmen» ergriffen werden müssen und wie sich diese von den üblichen unterscheiden. Zur Erinnerung: für besonders gefährdete Personen besteht die Empfehlung, ÖV möglichst zu meiden, sowie die Aufforderung des BAG, das Haus nicht zu verlassen, ausser für lebensnotwendige Tätigkeiten wie Arztbesuche oder Einkauf von Nahrungsmitteln. Nun sollen sie plötzlich wieder ins Büro, auf die Baustelle oder an die Migros-Kasse arbeiten gehen?</p><p>In der Praxis öffnet der neue Absatz 2 dem Missbrauch Tür und Tor: Arbeitgeber werden mit Alibi-Massnahmen besonders gefährdete Arbeitnehmende zur Arbeit vor Ort (Bau, Detailhandel, Büros) oder gar im Aussendienst (Spitex, Reinigung) zwingen. Daraus werden Rechtstreitigkeiten und grosse Unsicherheit entstehen. Aber vor allem besteht die Gefahr, dass sich besonders vulnerable Arbeitnehmende am Arbeitsplatz oder dem Arbeitsweg mit dem Coronavirus anstecken, weil sie gezwungen wurden, zur Arbeit zu erscheinen, statt im Homeoffice zu bleiben oder aus medizinischen Gründen beurlaubt zu werden.</p><p>Die neue Bestimmung wurde auf Wunsch von Arbeitgebern und ohne jegliche Konsultation von Arbeitsmedizinern oder Gewerkschaften eingeführt und muss sofort wieder gestrichen werden. Sie gefährdet nicht zuletzt das grundsätzliche Vertrauen in die Massnahmen des Bundes für die Arbeitswelt. Der SGB fordert die zuständigen Bundesräte Alain Berset und Guy Parmelin auf, sofort zu handeln und zum ursprünglichen Wortlaut zurückzukehren. Für besonders gefährdete Arbeitnehmende darf es nur die Optionen Homeoffice oder Beurlaubung geben. Ausserdem dürfen derart gravierende Entscheide im Bereich des Gesundheitsschutzes nicht mehr ohne vorherige Konsultation der Gewerkschaften getroffen werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6425</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2020 18:10:51 +0100</pubDate><title>Homeoffice - Tipps und Hinweise</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/homeoffice-tipps-und-hinweise</link><description>Was bei der Arbeit von zu Hause aus zu beachten gilt</description><content:encoded><![CDATA[<p>In Zeiten der Corona-Pandemie sind besondere Massnahmen, Kreativität und Flexibilität gefragt. Auch in der Arbeitsorganisation. Hier wird Homeoffice immer wichtiger. Doch welche Regeln gelten im Homeoffice? Und was müssen Sie beachten, wenn Sie zuhause arbeiten. Und wie können Sie verhindern, dass Sie unter dem Corona-Koller nach und nach vereinsamen?</p><p>Bundesrat und BAG empfehlen dringend, wo immer technisch und arbeitsorganisatorisch möglich, Homeoffice einzuführen. Dies aus Gründen des Social Distancings. Denn so können das Pendeln und die Verwendung des ÖV vermieden werden und damit ein grosses Risiko für eine Ansteckung mit dem Coronavirus und eine entsprechende Weiterverbreitung der Epidemie. Gleichzeitig dann weniger Personen am Arbeitsplatz, was die persönlichen Kontakte und damit die Risiken der Ansteckung am Arbeitsplatz minimiert. Vereinzelung in Grossraumbüros wird möglich.</p><p>Für besonders durch das Coronavirus gefährdete Personen ist Homeoffice sogar obligatorisch. Ist dieses nicht möglich, muss der Arbeitnehmende zuhause bleiben, und der Arbeitgeber ist zur Bezahlung des vollen Lohns verpflichtet, so Art. 10c COVID-19-Verordnung 2. Der Bundesrat hat diesen absoluten Schutz mittlerweile zwar aufgeweicht, doch die Gewerkschaften werden sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass er diesen Schritt rückgängig macht.</p><p>Wichtigster Grundsatz fürs Homeoffice ist: Wenn Sie zuhause arbeiten müssen, fällt auch ihr Homeoffice unter das Arbeitsgesetz. Das heisst, alle Vorgaben des Arbeitsgesetzes (Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot, Ruhezeiten, Pausen) sind vollumfänglich einzuhalten. Darüber muss Sie ihr Arbeitgeber informieren, am besten in Form eines Merkblatts. Wichtig ist auch, präzise Arbeitszeiten festzulegen, inklusive Bereitschafszeit und Zeiten, in denen keine Erreichbarkeit besteht (Ausschalten der Geräte. Denn Arbeitszeiten und Privatzeiten sind klar voneinander zu trennen.</p><p>Müssen Sie gleichzeitig zum Homeoffice Kinder betreuen, weil wegen der Epidemie Krippen oder Schule geschlossen wurden, dann muss ihr Arbeitgeber die Zielvorgaben entsprechend anpassen, damit Sie Arbeit und Betreuungspflichten unter einen Hut bringen können.</p><p>Pausenregelungen aus der Arbeit im Betrieb sollten Sie im Homeoffice mit Vorteil unverändert übernehmen können. Dagegen, dass der soziale Austausch mit Kolleginnen und Kollegen verlorengeht kann ein Austausch via Mails oder «virtuelle Kaffeepausen» via Kommunikations-Apps helfen. Das ist zwar nicht das Gleiche, aber ein Austausch mit den KollegInnen über die Erfahrungen im Homeoffice ist für Sie und ihren Betrieb insbesondere vorteilhaft, wenn diese Arbeitsform sonst nicht üblich und also für die Betroffenen neu ist.</p><p>Auch was die Infrastruktur betriff, gibt es klare Regeln: Eine ergonomische Ausgestaltung des Arbeitsplatzes muss auch im Homeoffice erfolgen: Je besser der Arbeitsplatz eingerichtet ist, desto kleiner ist das Risiko körperlicher Beschwerden. Ein gut eingerichteter Arbeitsplatz verfügt im Idealfall dennoch über genügend Arbeitsfläche (ideal mindestens 160 x 80 cm) und einen möglichst höhenverstellbaren Stuhl, so dass die Füsse fest auf dem Boden stehen und die Tastatur mit locker hängenden Schultern bedient werden kann. Wichtig sind zudem genügend Bewegungsraum um die Arbeitsfläche herum, eine gute Arbeitsplatzbeleuchtung zur Vermeidung direkter oder indirekter Blendungen, Sicht ins Freie/Fenster und schliesslich eine gute Umgebung ohne Stolper- und Sturzgefahren.</p><p>Natürlich ist klar, dass in Zeiten von Corona und eilig eingerichteter Homeoffices die Ansprüche an den Arbeitsplatz nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit angepasst werden müssen. Doch Minimalstandards sollten dennoch eingehalten werden. Dabei und im Homeoffice generell gilt übrigens prinzipiell, dass allfällige Kosten oder Spesen, dem Grundsatz nach der Arbeitgeber trägt. Ebenso hat Sie grundsätzlich der Arbeitgeber mit den Geräten und dem Material auszurüsten, die Sie zur Arbeit benötigen.</p><p>Beachten Sie diese Ratschläge, so können Sie darauf zählen, dass Sie sicher im Homeoffice arbeiten können, ohne ihrer Gesundheit zu schaden. Und sollte dennoch einmal etwas passieren, so gelten die gleichen gesetzlichen Absicherungen bei Unfällen, Berufskrankheiten und Erkrankungen wie am Arbeitsplatz. Ein Unfall während der Homeoffice-Arbeitszeit ist also beispielsweise ein Berufsunfall.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Homeoffice_photocase_3438236.jpg" length="700887" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6412</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2020 17:30:00 +0100</pubDate><title>Offener Brief an den Bundesrat</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/offener-brief-an-den-bundesrat-corona</link><description>Löhne garantieren sowie Gesundheitsschutz gewährleisten oder – wenn der Schutz nicht möglich ist – Arbeit einstellen und Kurzarbeit einführen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin,<br> sehr geehrte Frau Bundesrätin,<br> sehr geehrter Herr Bundesrat</p><p>Viele Arbeitnehmende machen sich angesichts der Corona-Epidemie grosse Sorgen – um die Gesundheit, aber auch um ihre Löhne und Arbeitsplätze. In den letzten Tagen hat sich die Lage leider weiter zugespitzt. Zahlreichen Firmen fehlen die Einnahmen und dementsprechend auch das Geld, um die Löhne zu zahlen. Wir erhalten zudem viele besorgte Rückmeldungen von Arbeitnehmenden, die auf eine ungenügende Befolgung der Schutzmassnahmen durch die Arbeitgeber und grosse Unsicherheiten hinweisen.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst es, dass sich der Bundesrat für eine Garantie der Löhne ausgesprochen und auch spezifische Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit in der Arbeitswelt publiziert hat. Nun braucht es die strikte Umsetzung in der Arbeitswelt – insbesondere auf den Baustellen, in den Läden, im Gesundheitswesen (insb. bei den Schutzmassnahmen) und in den anderen Branchen.</p><p class="heading--h3">Hürden abbauen</p><p>Der SGB fordert den Bundesrat auf, die Hürden bei den Kurzarbeitsentschädigungen maximal zu reduzieren, so dass keine Liquiditätsengpässe entstehen und die Löhne in jedem Fall bezahlt werden können. Wo das Instrument der Kurzarbeit nicht ausreichend greift, beispielsweise bei befristeten Anstellungen, bei Betreuungsabwesenheiten und bei Kulturschaffenden sowie (Schein-)Selbständigen braucht es umgehend weitere Massnahmen zur Sicherung der Löhne. Schliesslich fordert der SGB, dass die Arbeitslosenversicherung die üblicherweise geforderten Nachweise, eine Stelle zu suchen, suspendiert.</p><p class="heading--h3">Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz umsetzen</p><p>Eine flächendeckende Umsetzung der Verordnung des Bundesrats und der Empfehlungen des BAG ist aus epidemiologischer Sicht entscheidend für den weiteren Verlauf der Pandemie. Doch an zahlreichen Arbeitsplätzen wird das nicht umgesetzt. Der Aufruf des Bundesrates war klar: Abstand halten, Hände waschen und Ansammlungen vermeiden. Die Realität am Arbeitsplatz ist für viele eine ganz andere: Anreise zum Arbeitsplatz in engen Fahrzeugen, arbeiten auf engstem Raum, überfüllte Pausenräume und Verkaufsflächen, fehlende Distanz beim Kundenkontakt.</p><p>Es braucht deshalb dringend klare Signale und Vollzugsinstrumente der Behörden, damit der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ernst genommen und die Empfehlungen des BAG umgesetzt werden. Da wo die Verordnung des Bundesrats und die Empfehlungen des BAG nicht eingehalten werden, müssen die Unternehmen die Arbeit bei voller Lohnfortzahlung einstellen. Es braucht eine klare Stellungnahme der Behörden, dass alle Betriebe, welche die Vorgaben nicht umsetzen können, Kurzarbeit bezahlt bekommen. Die angekündigte Ausweitung des Geltungsbereiches der Kurzarbeitsentschädigung muss unverzüglich umgesetzt werden.</p><p class="heading--h3">Rasche Lösungen mit tripartiten Arbeitsgruppen</p><p>Wir bitten Sie, für die Arbeitnehmenden in der Schweiz rasch entsprechende Lösungen und Weisungen auszuarbeiten und zu kommunizieren. Dafür ersuchen wir Sie dringend, auf nationaler Ebene eine tripartite Arbeitsgruppe einzurichten.</p><p>Für die Frage des Gesundheitsschutzes brauchen wir aber insbesondere auch berufsgruppen- bzw. branchenspezifische Massnahmen. Wir fordern deshalb einen direkten Einbezug und Austausch bei den geplanten Umsetzungsschritten sowie klare Informationen für KMU und BürgerInnen im Umgang mit der Corona-Krise. Wir sind jederzeit bereit, auch auf Ebene der Branchen in entsprechenden tripartiten Arbeitsgruppen mitzuwirken.</p><p>Freundliche Grüsse</p><p>Pierre-Yves Maillard<br><sup>Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds</sup></p><p>Daniel Lampart<br><sup>SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom</sup></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6408</guid><pubDate>Mon, 16 Mar 2020 17:58:41 +0100</pubDate><title>Löhne garantieren – Arbeitsplätze erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/loehne-garantieren-arbeitsplaetze-erhalten</link><description>Der SGB zu den neusten Corona-Massnahmen des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die angeordneten temporären Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen bei den Arbeitnehmenden zu neuen Unsicherheiten und Problemen. Dagegen müssen Massnahmen ergriffen werden: Die Löhne müssen für alle garantiert und die Arbeitsplätze erhalten werden und bleiben. Auch für jene Angestellte, bei denen das wichtige Instrument der Kurzarbeit nicht greift. Lohngarantie und Arbeitsplatzerhalt sind im Interesse der gesamten Volkswirtschaft.</p><ul><li><strong>Keine Entlassungen dank Kurzarbeit:</strong> Die Firmen dürfen in dieser schwierigen Lage keinesfalls Personal entlassen, sondern sollen auf Kurzarbeit ausweichen. Mit der Kurzarbeit hat der Bund ein mächtiges Instrument, um die Löhne auch bei Umsatzeinbrüchen in den Firmen weiter zu zahlen und damit auch einen grossen Teil der Liquidität der Firmen zu sichern.</li><li><strong>Kurzarbeit breiter anwenden:</strong> Der Bundesrat muss die Lücken bei den befristeten Verträgen sowie bei StundenlöhnerInnen so rasch als möglich schliessen – bevor es zu spät ist.&nbsp;</li><li><strong>Lohngarantie auch bei Ausfall durch Betreuungspflichten: </strong>Wenn Eltern zuhause bleiben müssen, um die Kinder zu betreuen, muss der Arbeitgeber die Löhne grundsätzlich weiterbezahlen. Damit die Löhne in jedem Fall sicher sind, fordert der SGB zudem einen Lohnersatz für Eltern mit Betreuungspflichten. Dazu sollen bereits bestehende Strukturen der Erwerbsersatzordnung EO genutzt werden.</li></ul><p>Der SGB begrüsst, dass sich ein grosser Teil der Firmen im Zusammenhang der Schulschliessungen gegenüber den Eltern bisher kulant gezeigt hat. Dabei ist wichtig festzuhalten: Betreuungspflicht bedeutet nicht automatische Verfügbarkeit im Homeoffice.</p><p>Viele Firmen habe ihre Bürotätigkeiten allgemein auf Homeoffice umgestellt. Das ist für viele Betroffene eine akzeptable Zwischenlösung. Allerdings ergeben sich daraus für die Berufstätigen neue Fragen – in Bezug auf die Anforderungen (angepasste Zielvorgaben bei erschwerten Verhältnissen u.a.) oder die Ausgestaltung der Arbeitsplätze (Arbeitsinstrumente oder Ergonomie). Die Gewerkschaften und Sozialpartner in den Branchen entwickeln so rasch als möglich entsprechende Empfehlungen.</p><p>Gesundheitsschutz muss für alle Erwerbstätigen gelten. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, alle nur erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Insbesondere bei Arbeiten mit erhöhter Ansteckungsgefahr – (Pflege und Gesundheit, Detailhandel, Schalter, Montage u.a.).</p><p>Positiv ist, dass viele Kantone und Gemeinden bereits flexibel neue Betreuungsstrukturen geschaffen haben. Für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung besonders wichtig ist es, dass insbesondere diese Angestellten auf gut funktionierende Betreuungseinrichtungen zählen können.</p><p>Nur eine rasche Anwendung der geforderten Massnahmen, können den Arbeitnehmenden in dieser Notsituation die nötige Sicherheit und Stabilität bieten. Auch um in dieser Krise den Fokus auf die jetzt gefragte Solidarität zu legen und diese beispiellosen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prüfung gemeinsam rasch und mit möglichst wenig Schäden zu überstehen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Menschen-in-Bewegung_photocase_rclassen.jpg" length="556912" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6406</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2020 15:46:57 +0100</pubDate><title>Auf Krisenmodus schalten: Löhne müssen garantiert werden</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/auf-krisenmodus-schalten-loehne-muessen-garantiert-werden</link><description>Bundesrätliche Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat schliesst die Schulen, ohne ausreichende Abfederung für die erwerbstätigen Eltern. Der SGB fordert, dass der Bundesrat bis zur Schulschliessung am Montag Massnahmen vorlegt, wie die Löhne garantiert werden können und die Kinderbetreuung in allen Kantonen sichergestellt werden kann. Diese einzigartige Krisensituation braucht rasche Massnahmen. Der Abbau von Hürden bei Kurzarbeit ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.</p><p>Auch wenn Eltern zuhause bleiben müssen, um die Kinder zu betreuen, muss der Arbeitgeber die Löhne grundsätzlich weiterbezahlen. Darüber hinaus ist aber auch der Staat in der Pflicht. Denn die Schulen werden auf seine Anordnung hin geschlossen. Der SGB schlägt einen Lohnersatz für Eltern mit Betreuungspflichten vor. Dazu sollen bereits bestehende Strukturen wie die Erwerbsersatzordnung EO genutzt werden. Zusätzlich müssen alle Kantone Betreuungsangebote auf die Beine stellen.</p><p>Bereits jetzt haben viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen in den stark betroffenen Branchen wie Gastgewerbe, Kultur- oder Eventbereich ihre Stelle verloren. Dass der Bundesrat hier gezielt Unterstützung zugesagt hat begrüsst der SGB.</p><p>Die drastischen Massnahmen des Bundesrats, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind zwar nachvollziehbar, doch wenn die Löhne nicht garantiert werden, droht eine schwere Rezession mit drastischen Folgen für die Erwerbstätigen. Deshalb hat für den SGB im Moment oberste Priorität, dass, die Löhne sichergestellt sind.</p><p>Zusätzlich müssen Konjunkturprogramme vorbereitet werden. Dabei ist der Fokus auf die binnenwirtschaftlichen Branchen zu richten, welche ihre Produkte und Dienstleistungen vor allem in der Schweiz verkaufen. Hier helfen Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft sowie – um ein Übergreifen auf die Bauwirtschaft zu verhindern – auch Investitionsprogramme.</p><p>Wichtig ist zudem, dass sich die Firmen bei Lieferengpässen aushelfen. Die Nationalbank muss vor allem die Exportwirtschaft vor grösseren Schäden bewahren, indem sie gegen die Frankenüberbewertung ankämpft und dafür sorgt, dass der Franken einigermassen fair bewertet ist.</p><p class="heading--h3">Die Rechtslage:</p><p>Das Risiko einer Epidemie gehört in die Sphäre des Unternehmerrisikos. Die Unternehmen sind grundsätzlich angehalten, den Lohn zu zahlen, auch wenn der Betrieb eingestellt wird oder Arbeitnehmende aufgrund an sie gerichteter behördlicher Massnahmen gemäss Epidemiegesetz nicht am Arbeitsplatz erscheinen können. Das heisst konkret, dass der Arbeitnehmende das Recht auf Zahlung seines Lohnes hat, wenn z.B. eine Quarantäne über ihn verhängt wurde oder er von einer anderen behördlichen Massnahme persönlich betroffen wird und nicht mehr an den Arbeitsplatz darf. Aber auch wenn z.B. staatliche Massnahmen zur Schliessung von Schulen oder Kitas führen, und der Arbeitnehmer seine Kinder betreuen muss, besteht eine Lohnfortzahlungspflicht: die Eltern sind gesetzlich verpflichtet, die Betreuung der Kinder sicherzustellen und das Kindeswohl zu schützen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Mann-liest-Kind-vanda_lay.jpg" length="656606" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6405</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2020 09:38:15 +0100</pubDate><title>Sichere Löhne und Arbeitsplätze – gesunde Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/sichere-loehne-und-arbeitsplaetze-gesunde-bevoelkerung</link><description>Kommentar von SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Daniel Lampart</description><content:encoded><![CDATA[<p>So etwas wie die Corona-Epidemie gab es in der Schweiz lange nicht mehr. Viele Arbeitnehmende machen sich grosse Sorgen – um die Gesundheit, aber auch um ihre Löhne und Arbeitsplätze. Die Massnahmen der Behörden zur Verhinderung von Ansteckungen werden immer einschneidender. Angesichts der gesundheitlichen Gefahren für die Risikogruppen in der Bevölkerung ist das nachvollziehbar. Doch gleichzeitig stehen Bund und Kantone dadurch auch in der Pflicht, alles zu unternehmen, dass die Löhne und die Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert sind. Wenn Löhne nicht mehr bezahlt werden, droht eine schwere Rezession. Bereits jetzt haben viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen im Gastgewerbe, im Kultur- oder Eventbereich ihre Stelle verloren. Während besser Verdienende in Büroberufen vorderhand noch Homeoffice machen können.</p><p>Um eine wirtschaftliche Krise zu verhindern, braucht es einen 3-Stufen-Plan. Die erste Stufe ist bereits ausgelöst. Dank der Kurzarbeit können die Löhne in Firmen mit Problemen weiter bezahlt werden, wobei die Wartezeiten noch stark verkürzt werden müssen. Ergänzend dazu braucht es einen Härtefall-Fonds insbesondere für Kulturschaffende, bei denen Auftritte abgesagt wurden.</p><p>Die Auslösung der zweiten Stufe steht unmittelbar bevor. Denn wenn beispielsweise Schulen geschlossen werden, greift das Instrument der Kurzarbeit nicht mehr. Es braucht zusätzliche Massnahmen, damit die Löhne in dieser Situation weiterhin gewährleistet sind. Zuallererst stehen natürlich die Arbeitgeber in der Pflicht, die Löhne zu zahlen. Doch wenn Firmen in Not sind, müssen Bund und Kantone unterstützend helfen – beispielsweise indem die Erwerbsersatzordnung (EO) vorübergehend einspringt. Dabei kann es um grosse Beträge gehen. Zudem braucht es Betreuungsstrukturen für Eltern, die keine anderen Möglichkeiten haben – wie das in Österreich bereits der Fall ist.</p><p>Um eine Rezession in der gesamten Wirtschaft zu verhindern, müssen für eine dritte Stufe Konjunkturprogramme vorbereitet werden. Dabei liegt der Fokus auf binnenwirtschaftlichen Branchen, welche ihre Produkte und Dienstleistungen vor allem in der Schweiz verkaufen. Hier helfen Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft sowie – um ein Übergreifen auf die Bauwirtschaft zu verhindern – auch Investitionsprogramme. Wichtig ist zudem, dass sich die Firmen bei Lieferengpässen aushelfen. Die Nationalbank muss vor allem die Exportwirtschaft vor grösseren Schäden bewahren, indem sie gegen die Frankenüberbewertung ankämpft und dafür sorgt, dass der Franken einigermassen fair bewertet ist.</p><p>Eine ausserordentliche Situation erfordert ausserordentliche Massnahmen. Das Personal in den Spitälern leistet einen riesigen Einsatz, damit die Kranken möglichst wieder gesund werden. Dasselbe braucht es in der Wirtschaftspolitik. Damit die Arbeitnehmenden – und insbesondere die Arbeitnehmenden, die es bereits vor der Krise schwer hatten – nicht die Leidtragenden sind.&nbsp; &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/9/csm_NIAID-flickr_corona_virus_sars_cv2_covid19_modell_print_3d_schwarzer_hintergrund_CC_BY_2.0_700d440701.jpg" length="138683" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6231</guid><pubDate>Wed, 16 Oct 2019 17:00:00 +0200</pubDate><title>Breite Front gegen längere Arbeitszeiten, notfalls mit Referendum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/breite-front-gegen-laengere-arbeitszeiten-notfalls-mit-referendum</link><description>Gemeinsame Mitteilung der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">67-Stunden Woche, Nacht- und Sonntagsarbeit als Pflicht – all das droht denjenigen, die das Pech haben, als «leitende» Angestellte oder «Fachspezialisten» zu gelten. So will es die parlamentarische Initiative Graber. Dagegen wehrt sich die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit, notfalls mit dem Referendum.</p><p>Wird die parlamentarische Initiative «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle» des abtretenden Luzerner CVP-Ständerats Konrad Graber angenommen, würde das Schweizer Arbeitsrecht praktisch ausgehöhlt: Die Gummibegriffe «Leitende Arbeitnehmerin» und «Fachspezialist» würden dem Missbrauch Tür und Tor öffnen – und das weiss der Initiant auch. Denn möglichst viele Arbeitnehmende sollen unter diese Kategorien fallen, um so vom Arbeitgeber bei Mehrarbeit ganz nach Gusto eingesetzt werden zu können: eben bis zu 67 Stunden pro Woche, Sonntage inklusive!<br><br> Donnerstag/Freitag, 17./18.&nbsp; Oktober, wird sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) mit der Vorlage befassen, und selten war die Ausgangslage so klar: Die parlamentarische Initiative wurde von allen Seiten zerzaust: die kantonalen Arbeitsinspektorate lehnen das Ansinnen ebenso ab wie die Landeskirchen und andere Mitglieder der Sonntagsallianz. ÄrztInnen und ArbeitsmedizinerInnen warnen vor dessen verheerenden Folgen.<br><br> Sie alle hätten zu Wort kommen sollen, denn ursprünglich hatte die WAK-S Hearings angekündigt, sie dann aber einfach abgesagt. Offenbar hatte sie angesichts der vielen, kritischen Anmeldungen (von der Schweizerischen<br><br> Gesellschaft für Arbeitsmedizin SGARM über die FMH bis zur Sonntagsallianz) schlicht den Mut verloren. Aber zu versuchen, das Geschäft noch zwei, drei Tage vor den eidgenössischen Wahlen still und leise durchzuwinken, dafür war der Mut offensichtlich vorhanden.<br><br> Doch sollte das zynische Vorhaben tatsächlich durchs Parlament kommen, hat die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit bereits das Referendum angekündigt. Mediziner, Kirchen, Gewerkschaften, kantonale Arbeitsinspektorate und auch der Bundesrat, sie alle sagen klar nein zu dieser Deregulierung. Schliesslich hat die Schweiz laut OECD bereits eines der flexibelsten und arbeitgeberfreundlichsten Arbeitsrechte. Schliesslich wird hierzulande im internationalen Vergleich bereits viel zu lang gearbeitet. Wenn schon, sollte die Arbeitswoche verkürzt werden, wie das jüngst lautstark am Frauenstreik gefordert wurde. Gerade Frauen und Familien würden unter Grabers Idee besonders leiden.<br><br> Die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit erwartet von der WAK-S angesichts der geballten Rückweisung von allen Seiten, dass sie diese parlamentarische Initiative abschreibt und damit endlich ad acta legt, wie es der Ständerat unlängst bereits mit der ähnlich gelagerten Initiative der damaligen Ständerätin Karin Keller-Sutter zur Arbeitszeiterfassung getan hat.<br> &nbsp;</p><h5>Die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit:</h5><ul><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)</li><li>Travail.Suisse</li><li>Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin (SGARM)</li><li>Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV)</li><li>Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG)</li><li>Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)</li><li>sowie die Gewerkschaften Syna, syndicom, Unia und VPOD</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/3/csm_frau-gestresst-kopfschmerz_c-inkje-photocase_bf91282e5f.jpg" length="79396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6209</guid><pubDate>Wed, 18 Sep 2019 14:33:59 +0200</pubDate><title>Erfolgreicher Widerstand gegen längere Arbeitszeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/erfolgreicher-widerstand-gegen-laengere-arbeitszeit</link><description>Medienmitteilung der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Widerstand der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit gegen eine Aushöhlung des Arbeitsgesetzes zeigt endlich Wirkung: Der Ständerat verzichtet darauf, die Arbeitszeiterfassungspflicht für weite Kreise der Arbeitnehmenden abzuschaffen. Damit bleibt ein zentrales Instrument erhalten, das die Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit und überlangen Arbeitszeiten schützt.</p><p>Mit dem Entscheid, eine parlamentarische Initiative der früheren Ständerätin Karin Keller-Sutter zu beerdigen, räumt der Ständerat ein, dass die Pläne für eine weitgehende Deregulierung des Arbeitsgesetzes quer in der Landschaft stehen und auf breiten Widerstand von Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen und Kantonen stossen. Die Umsetzung der Initiative Keller-Sutter hätte mit der Arbeitszeiterfassungspflicht das Instrument zerstört, das überhaupt erst die Kontrolle der Höchstarbeitszeiten und Überzeit erlaubt. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung SAKE wären mindestens 26 Prozent der Arbeitnehmenden betroffen gewesen.</p><p>Dieser Schritt reicht der Allianz aus Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen und AssistenzärztInnen aber noch lange nicht. Jetzt müssen der Ständerat und die zuständige Wirtschaftskommission auch die Pläne aufgeben, die Wochen-Höchstarbeitszeit zu erhöhen und das Sonntags-Arbeitsverbot weiter aufzuweichen. Deshalb muss auch die entsprechende parlamentarische Initiative von Ständerat Konrad Graber beerdigt werden. In Zeiten, in denen Studien eine stetige Zunahme des Stresses in der Arbeitswelt feststellen und in denen immer mehr Menschen ein Burn-out erleiden, braucht es mehr Schutz für die Arbeitnehmenden statt weniger. Der Ständerat ist gut beraten, den grundsätzlichen Widerstand von Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen, Kirchen und Kantonen ernst zu nehmen und auch dieses Gesetzesvorhaben aufzugeben. Sollte das Parlament daran festhalten, wird die Allianz die Vorlage mit allen Mitteln bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Frau_Aerztin_abends_muede_am-PC_istock_klein.jpg" length="367560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6167</guid><pubDate>Fri, 30 Aug 2019 17:03:04 +0200</pubDate><title>Etappensieg der Gewerkschaften gegen längere Arbeitszeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/etappensieg-der-gewerkschaften-gegen-laengere-arbeitszeiten</link><description>Angriff der Wirtschafskommission aufs Arbeitsgesetz gebremst</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Widerstand der Gewerkschaften und von ArbeitsmedizinerInnen gegen längere Arbeitszeiten zeigt endlich zählbare Resultate: In dem die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) die parlamentarische Initiative der früheren Ständerätin Karin Keller-Sutter zur Abschreibung empfiehlt, räumt die Kommission ein, dass ihre Pläne für eine weitgehende Deregulierung des Arbeitsgesetzes quer in der Landschaft stehen. Die Initiative verlangte einen weitgehenden Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung SAKE wären mindestens 26% der Arbeitnehmenden betroffen gewesen. Ihnen wäre das Instrument entzogen worden, das überhaupt erst erlaubt zu kontrollieren, ob die Höchstarbeitszeiten eingehalten werden und ob Überzeit geleistet wird. Es ist höchste Zeit, dass der Ständerat nun der Kommission folgt und diesen Abbau des Arbeitnehmendenschutzes beerdigt.</p><p>Dieser Schritt reicht aber noch lange nicht. Die Kommission muss auch die auf eine Initiative von Ständerat Konrad Graber zurückgehenden Pläne aufgeben, die Wochen-Höchstarbeitszeit zu erhöhen und das Sonntags-Arbeitsverbot weiter aufzuweichen. In Zeiten, in denen Studien eine stetige Zunahme des Stresses in der Arbeitswelt feststellen und in denen immer mehr Menschen ein Burn-out erleiden, braucht es mehr Schutz für die Arbeitnehmenden statt weniger, wie von der WAK nach wie vor geplant. Der Ständerat wäre gut beraten, den grundsätzlichen Widerstand von Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen, Kirchen und Kantonen endlich zur Kenntnis zu nehmen und auch diese Gesetzesvorlage zu beerdigen. Sollte das Parlament daran festhalten, werden die Gewerkschaften die Vorlage mit allen Mitteln bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_Bauarbeiter-in-Halle-Protesthaltung_AntonioRecena-photocase_d8cea73502.jpg" length="206436" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6162</guid><pubDate>Mon, 26 Aug 2019 10:00:00 +0200</pubDate><title>Dossier 134: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Gesamtarbeitsverträgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-134-arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz-in-gesamtarbeitsvertraegen</link><description>Aktuelle Herausforderungen u.a. für den Schutz vor psychosozialen Risiken und Burnout</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aktuelle Erhebungen machen deutlich: Der Stress am Arbeitsplatz nimmt vielerorts zu - und mit ihm die Belastungen. Neben den traditionellen Gefahren sind in den letzten Jahren vermehrt psychosoziale Risiken und Burnout am Arbeitsplatz in den Vordergrund der öffentlichen Diskussion getreten. Vorliegend werden Inhalt und Potential von Bestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) zur Verhütung und Minimierung von Risiken am Arbeitsplatz systematisch nach Branchen und Art der Risiken dargestellt und analysiert.</p><p>Anhand der Analyse der einschlägigen Gesetze, der Praxis sowie von Bestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) wird eine Best Practice für Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im kollektiven Arbeitsrecht vorgelegt.</p><p>GAV bieten gerade im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz die Möglichkeit, die in der Schweiz eher schwachen gesetzlichen Schutzbestimmungen insbesondere gegen psychosozialen Risiken oder Burnout zu verbessern und so die Gesundheit der Arbeitnehmenden unter dem Anwendungsbereich des GAV effektiver zu schützen.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/9/csm_Frau-muede-Laptoptastatur_c-photocase-wishzones_daf1cfb1e5.jpg" length="180069" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6151</guid><pubDate>Tue, 20 Aug 2019 09:50:04 +0200</pubDate><title>Stress am Arbeitsplatz nimmt zu: Kommen Ständeräte endlich zur Vernunft?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stress-am-arbeitsplatz-nimmt-zu-kommen-staenderaete-endlich-zur-vernunft</link><description>Geplante Arbeitsgesetz-Revision würde Stress erhöhen und ist zu stoppen - Konsequenzen aus der Gesundheitsbefragung 2017 ziehen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Stress am Arbeitsplatz hat zugenommen. Dies zeigt die Schweizer Gesundheitsbefragung 2017, die heute vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht wurde. Statt dagegen Massnahmen zu ergreifen, wollen bürgerliche Politiker die Situation mit einer Revision des Arbeitsgesetzes verschlimmern. Sie wollen u.a., dass viele Arbeitnehmenden länger und neu auch an Sonntagen arbeiten müssen. Der Ständerat, der die Gesetzesrevision in der Herbstsession beraten wird, muss nun endlich zur Vernunft kommen und die Vorlage beerdigen.</p><p>Die Gesundheitsbefragung 2017 spricht eine klare Sprache: 2017 litten 21 Prozent der vom Bundesamt für Statistik befragten Erwerbstätigen an ihrem Arbeitsplatz sehr oft unter Stress. 2012 waren es 18 Prozent gewesen. Die Hälfte von ihnen fühlt sich bei der Arbeit emotional erschöpft und sind damit einem höheren Risiko ausgesetzt, ein Burn-Out zu erleiden.</p><p>Statt, wie es Arbeitsmediziner und Gewerkschaften verlangen, stressbedingte Krankheiten als Berufskrankheiten anzuerkennen und die wöchentlichen Arbeitszeiten zu reduzieren, wollen die Mehrheiten in den Wirtschaftskommissionen der Eidg. Räte die Lage auf Vorschlag von Ständerat Konrad Graber und der früheren Ständerätin Karin Keller-Sutter noch verschärfen. So sollen die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 67,5 Stunden und die maximale tägliche Überzeitarbeit erhöht und sogar das Sonntagsarbeitsverbot aufgeweicht werden. Gleichzeitig soll die Pflicht für die Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen, weitgehen abgeschafft werden.</p><p>Das Beharren der Wirtschaftskommissionen auf diese zynischen Deregulierungsschritte ist angesichts der Resultate der Befragung inakzeptabel. Daran ändern auch die vor der Sommerpause von der WAK-S beschlossenen Pseudo-Korrekturen nichts. Diese sind kosmetischer Natur, der Stress würde für viele Arbeitnehmende zunehmen. Das Beharren ist auch unverständlich: Denn in der Vernehmlassung, in der unter anderem die kantonalen Arbeitsinspektorate, die ArbeitsmedizinerInnen, die Kirchen mit der Sonntagsallianz sowie die Gewerkschaften scharfe Kritik übten, ist die Gesetzesrevision durchgefallen. Zudem ignoriert die Kommission einen Bericht des Bundesrats, wonach das Schweizer Arbeitsrecht bereits extrem flexibel ausgestaltet ist. Stoppen die Räte diesen Angriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht endlich, werden die Gewerkschaften das Referendum ergreifen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/e/csm_ueberarbeitet_burnout_ist-thodonal_d75e88c55f.jpg" length="149109" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6010</guid><pubDate>Fri, 03 May 2019 15:37:33 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission steht endlich auf die Bremse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderatskommission-steht-endlich-auf-die-bremse</link><description>Attacke auf das Arbeitsgesetz – Medienmitteilung der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) steht bei den von ihr geplanten Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes auf die Bremse: Nachdem die kantonalen Arbeitsinspektorate, die ArbeitsmedizinerInnen, die Kirchen sowie die Gewerkschaften und Arbeitnehmenden-Organisationen ihren starken Widerstand gegen die in einer Revision des Arbeitsgesetzes geplante Einführung der Sonntagsarbeit sowie der 80-Stunden-Arbeits-Woche deutlich gemacht haben, sistiert die WAK-S nun auch dieses Vorhaben und krebst zurück. Bereits früher hat die Kommission das Vorhaben sistiert, die Arbeitszeiterfassung für mindestens 30 Prozent der Arbeitnehmenden abzuschaffen. Für die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit sind beide Vorlagen schlicht unnötig. In der Schweiz wird bereits heute viel zu viel gearbeitet und das Schweizer Arbeitsrecht ist extrem flexibel und arbeitgeberfreundlich.
</p><p>Immerhin will die Kommission nun endlich Anhörungen durchführen und Studien abwarten. Das hätte die WAK schon viel früher tun sollen. Dann hätte sie gemerkt, dass ihre Vorhaben auf derart verhementen Widerstand bei den Gewerkschaften, den Kantonen, den MedizinerInnen und in kirchlichen Kreisen stossen, dass sie zum Scheitern verurteilt sind. Die Kommission muss nun insbesondere klären, wie hoch die Gesundheitskosten für die faktische Abschaffung der Höchstarbeitszeit sowie für die Abschaffung der Arbeitszeiterfassung in der Schweiz ausfallen würden.
</p><p>Dabei ist klar: die Zahl der Burnout-Fälle würde explodieren und damit das menschliche Leid und die Kosten. Diese müssten von der Allgemeinheit getragen werden via Krankenkassenprämien, da Burnout in der Schweiz leider immer noch nicht als Berufskrankheit anerkannt ist - im Gegensatz z. B. zu Italien, Frankreich oder Japan. Die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit ist überzeugt, dass nach den Anhörungen auch die Ständeratskommission einsehen wird, dass auf die geplanten Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes gänzlich verzichtet werden muss.
</p><p>Daran ändern auch die nun von der Kommission beschlossenen kosmetischen Änderungen nichts, die man offenbar in aller Eile eingeführt hat: Sonntagsarbeit wird ausgeweitet, man muss "nur" noch 67 Stunden pro Woche arbeiten und ausgepresst wie Zitronen werden "nur noch" Angestellte die 120'000 Franken oder mehr verdienen. 
</p><h5>ALLIANZ GEGEN STRESS UND GRATISARBEIT:</h5><ul><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)</li><li>Travail.Suisse</li><li>Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin</li><li>Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV)</li><li>Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG)</li><li>Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)</li><li>sowie die Gewerkschaften Syna, syndicom, Unia und VPOD</li></ul><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Prof. Dr. Brigitta Danuser, Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin/FMH, 076 339 84 46</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li>Marcel Marti, Leiter Politik und Kommunikation VSAO, 031 350 44 82</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Arno Kerst, Präsident Syna, 079 598 67 70</li><li>Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07</li><li>Daniel Münger, Präsident syndicom, 058 817 18 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5967</guid><pubDate>Fri, 12 Apr 2019 15:11:11 +0200</pubDate><title>Für ein modernes, sichereres Waffenrecht und eine starke Schengen-Mitgliedschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuer-ein-modernes-sichereres-waffenrecht-und-eine-starke-schengen-mitgliedschaft</link><description>Sicherheit wird immer wichtiger: Ja zur Teilrevision des Waffengesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Waffengewalt ist in den letzten Jahren vermehrt zum traurigen Alltag geworden – denken wir an die Anschläge auf die Pariser Zeitschrift "Charlie Hebdo" oder auf Moscheen in Christchurch. Darauf haben viele Länder mit einer Modernisierung es Waffenrechts reagiert, um die Beschaffung gewisser, besonders gefährlicher Waffen für potentielle TerroristInnen und Kriminelle schwieriger zu machen.
</p><p>Auch die EU: sie will mit einer neuen Waffenrichtlinie wesentliche Bestandteile halbautomatischer Waffen einzeln markieren, registrieren und damit rückverfolgbar machen. Die Schweiz will diese Richtlinie autonom ins eigene Recht übernehmen. Denn automatische und halbautomatische Waffen sind in den Waffenregistern der Kantone bis heute nur sehr lückenhaft registriert.
</p><h3>Schweizer Lösung sichert Verbleib im Schengen-Raum</h3><p>Bundesrat und Parlament setzen dabei auf eine massgeschneiderte Lösung à la Suisse, die der Schützen- und Schiesssport-Tradition unseres Landes Rechnung trägt, aber auch unser aller Sicherheit verbessert. Und die gleichzeitig so ausgestaltet ist, dass die Schweiz im für uns so wichtigen EU-Schengen-Sicherheitsraum verbleiben kann und so Tourismus und Wirtschaft weiterhin profitieren können. Über diese Teilrevision des Waffenrechts entscheiden die Stimmberechtigten am 19. Mai.
</p><h3>Um was geht es genau?</h3><p>Die meisten Anpassungen sind minimal und eher technischer Natur. Einzig wirkliche Neuerung ist ein kantonales Register, in dem halbautomatische Waffen eingetragen werden. Neu muss man entweder in einem Schützenverein sein oder mit absolvierten Kursen belegen können, dass man mit einer halbautomatischen Waffe umgehen kann, um gewissen Waffen besitzen zu dürfen. Konkret wird im Schweizer Waffengesetz folgendes geregelt:</p><ul><li>Sturmgewehre können wie heute nach dem Militärdienst übernommen werden, sofern die vollautomatische Funktion deaktiviert ist. </li><li>Im Schweizer Schiesssport können weiterhin auch halbautomatische Waffen mit grossem Magazin wie z. B. das Armee-Sturmgewehr verwendet werden.</li><li>Um halbautomatische Waffen besitzen oder kaufen zu können, braucht es auch weiterhin weder medizinische noch psychologische Tests.</li><li>Ein gibt kein zentrales Waffenregister, vorgesehen sind nur kantonale Register.</li><li>Jägerinnen und Jäger können ihre Waffen wie bisher verwenden.</li></ul><p>Wer bereits eine halbautomatische Waffe besitzt, muss diese innerhalb von drei Jahren dem kantonalen Waffenbüro melden - falls sie nicht schon registriert ist. Wer künftig eine erwerben will, muss nach fünf und nach zehn Jahren nachweisen, dass er damit regelmässig schiesst oder Mitglied eines Schützenvereins ist. Sammler müssen künftig nachweisen, dass sie solche Waffen sicher aufbewahren und ein Waffenverzeichnis führen.
</p><h3>Mehr Sicherheit mit wenig Aufwand</h3><p>Alles in allem also sehr bescheidene Änderungen, die wenig Aufwand generieren, wenn überhaupt. Und die sicherstellen, dass solche gefährlichen Waffen nicht in die falschen Hände geraten. So wird unser aller Sicherheit erhöht. Aber auch an gewissen Arbeitsplätzen, wo in den letzten Jahren die Angst der Mitarbeitenden vor Schusswaffenzu Recht zugenommen hat, sei es bei Beamten, PolizistInnen oder Verkaufspersonal, steigt die Sicherheit. Die Polizei kann Waffenhandel und -schmuggel sowie mit solchen Waffen begangene Verbrechen besser verhindern oder zumindest aufklären.
</p><p>Nicht zuletzt stärkt und sichert ein Ja am 19. Mai unsere Mitgliedschaft im Schengen-Raum. Die Schweizer Behörden können sich weiterhin elektronisch mit ihren europäischen KollegInnen austauschen, die Schweizer Wirtschaft und der Tourismus weiterhin vom vereinfachtem, sicheren Grenzverkehr profitieren. Und wir SchweizerInnen werden auch in Zukunft die Vorzüge der Reisefreiheit geniessen können, ohne an EU-Flughäfen wieder stundenlang in der Schlange für Drittländer warten zu müssen.
</p><p>Wer möchte schon auf mehr Sicherheit und Prosperität im Inland und mehr Freiheit beim Reisen verzichten, nur weil das Waffengesetz punktuell geändert wird? Deshalb sagen die Gewerkschaften am 19. Mai Ja zur Modernisierung des Waffengesetzes. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5965</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2019 16:36:48 +0200</pubDate><title>Krank wegen langer Arbeitswoche: Betroffen sind vor allem Frauen und Eltern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/krank-wegen-langer-arbeitswoche-betroffen-sind-vor-allem-frauen-und-eltern</link><description>Studienergebnisse klar: Mehr als 40-Stunden pro Woche können fatal sein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>Wer regelmässig mehr als 40-Stunden pro Woche arbeitet, wird schneller krank. Dies gilt besonders für Frauen. Dass nun das Parlament die 80-Stunden-Arbeitswoche einführen und die Arbeitszeiterfassung abschaffen will, könnte sich für viele Arbeitnehmende als fatal erweisen. Dagegen kämpft die Allianz gegen Burnout und Gratisarbeit! </b></p><p>Zwei jüngst publizierte Studien<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a> zeigen, dass jede zusätzliche Stunde, die über ein Pensum von 40 Stunden hinaus gearbeitet wird, schädlich für die Gesundheit ist. Und dies gilt besonders für Frauen mit Mehrfachbelastungen wie Care-Arbeit! 
</p><p>Für die Untersuchung wurden&nbsp;7.065 Kanadier und Kanadierinnen in einem Zeitraum von 12 Jahren beobachtet. Das <b>erschreckende Ergebnis: </b>Das Risiko an Diabetes zu erkranken, lag bei den Teilnehmerinnen mit einer regelmässigen&nbsp;45-Stunden-Arbeitswoche oder mehr bei satten <b>63&nbsp;Prozent!</b>&nbsp;Sie wurden mit Probandinnen, die 35 bis 40 Stunden arbeiten, verglichen - diese wiesen ein solches Risiko nicht auf.
</p><p>Schon geringfügige Verlängerungen der Arbeitszeit wirken sich auf die Gesundheit aus. Stieg die wöchentliche Arbeitszeit um eine Stunde, stieg die Zahl der Arztbesuche um 13 Prozent, stellte die Studie fest. Der selbst eingeschätzte Gesundheitszustand habe sich durch die Arbeitszeiterhöhung um 2 Prozent verschlechtert. 
</p><p>Dass der «Killer-Faktor» in den (zusätzlichen) Arbeitszeiten zu finden ist, wurde von den ForscherInnen auch bewiesen: andere schädliche Gesundheitsfaktoren wurden nämlich kontrolliert. Das Ergebnis veränderte sich nur insignifikant, wenn Faktoren wir Rauchen, Alkoholkonsum, fehlende Bewegung oder ein erhöhter Body-Mass-Index hinzugezogen wurden! 
</p><p>Die Studie zeigt auch, dass zwar jede Form der Arbeit über 40-Stunden pro Woche tendenziell schädlich ist. Für Frauen ist das aber besonders fatal. Denn viel zu oft kommt auf sie neben der bezahlten auch der Grossteil der unbezahlten Arbeit zu – die so genannten Care-Arbeiten, also z.B. Kinder oder Angehörige betreuen. Das bedeutet für Frauen doppelten Stress - und dieser Stress wirkt sich zusätzlich negativ auf die Gesundheit aus. 
</p><p>Hinzu kommt die Lohnungleichheit von Männern und Frauen (Gender-Pay-Gap): Frauen verdienen grundsätzlich weniger für die gleiche Arbeit, aber auch dadurch, dass sie häufiger in schlechter bezahlten Berufen arbeiten. Dies führt zu zusätzlichem Stress – mit wiederum negativen Folgen für die Gesundheit.
</p><h3><b>Nein zur 80-Stunden-Woche</b></h3><p>Trotz dieser klaren, evidenzbasierten Faktenlagen wollen nun rechte PolitikerInnen in der Schweiz für einen grossen Teil der Arbeitnehmenden alle Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes gegen Stress und Burnout abschaffen: Die anstehende Revision würde dazu führen, dass für viele Angestellte die 80-Stunden-Woche sowie sogar Sonntagsarbeit obligatorisch werden würden, auf Wunsch des Arbeitgebers. Auch kann die Arbeitszeiterfassung vollständig abgeschafft werden– Adieu, Kontrolle über die Arbeitszeiten! 
</p><p>Gegen diese skandalösen Vorschläge wird sich der SGB zusammen mit den PartnerInnen der «Koalition gegen Burnout und Gratisarbeit» wehren – wenn nötig mit dem Referendum! 
</p><hr><p><a name="_ftn1"></a>[1] Do working hours affect health? Evidence from statutory workweek regulations in Germany (<a href="https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0927537118300502" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">online</a>) und „Adverse effect of long work hours on incident diabetes in 7065 Ontario workers followed for 12 years“, BMJ Diabetes Research &amp; Care (2.7.2018) (<a href="https://drc.bmj.com/content/6/1/e000496" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">online</a>) 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5893</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2019 12:25:51 +0100</pubDate><title>Nein zu 70-Stunden Woche, Burnout, und Gratisarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zu-70-stunden-woche-burnout-und-gratisarbeit</link><description>Frühjahrssession: Der Ständerat muss die Angriffe auf das Arbeitsgesetz endlich stoppen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 6. März hat der Ständerat die Chance, die unsäglichen Angriffe auf das Arbeitsgesetz zu stoppen. Die StänderätInnen sollten auf die vernichtende Kritik der kantonalen Arbeitsinspektorate, der Gesundheits-und ArbeitsmedizinerInnen, der Kirchen und der Gewerkschaften hören und die Übung abbrechen.
</p><p>Seit den letzten Parlamentswahlen arbeitet die Rechte am Totalangriff auf die Arbeitnehmenden, ihrer Gesundheit und ihr Portemonnaie. Zwei parlamentarische Initiativen (Keller-Suter und Graber) wollen die Regeln gegen Gratisarbeit und zum Schutz vor Burnout für über 30 Prozent der Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsgesetz ausradieren, nämlich alle in "Leitungsfunktionen" und alle "Fachspezialisten" (Gummiparagraphen wie aus dem Lehrbuch). Für sie würde die Anti-Burnout-Regelung der Arbeitszeit ersatzlos wegfallen, gegen ihren Willen selbstverständlich.
</p><p>Für sie würden keine wöchentlichen Höchstarbeitszeiten mehr gelten, die 70-plus-Stundenwoche könnte zur Norm werden. Und schliesslich könnte Nacht- und Sonntagsarbeit zur Normalität werden; das gilt für Büroberufe wie für viele andere, von der Buchhalterin bis zum Chemie-Laboranten oder der Physiotherapeutin. Das Ziel dieser Angriffe? Billigere Arbeit, auf Kosten der Gesundheit der Arbeitnehmenden selbstverständlich.
</p><p>Vor wenigen Tagen wurde die Resultate der Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Änderungen im Arbeitsgesetz von der Ständeratskommission publiziert - die Vernehmlassungen und Stellungnahmen sind vernichtend! Da hilft auch die Schönfärberei im Mediencommuniqué Kommission nichts: Alle direkt betroffenen Kreise wie die Arbeitsmediziner-Gesellschaft der FMH, die Arbeitsinspektoren der Kantone, die Sonntagsallianz mit den Landeskirchen und viele Kantonsregierungen lehnen die Vorschläge ab.
</p><p>Das hindert aber die Ständeratskommission nicht daran, weiter zu lavieren: Einen Teil der Vorlagen hat sie aufs Eis gelegt, der andere Teil soll an den Bundesrat gehen. Dabei wäre jetzt die Chance, die ganze Übung endlich abzubrechen und den kapitalen Angriff auf die Arbeitnehmenden und ihre Rechte einzustellen. Der Ball liegt beim Ständerat! </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5831</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:55:03 +0100</pubDate><title>1.4 Millionen Franken für Hinterbliebene von Asbestopfern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/1-4-millionen-franken-fuer-hinterbliebene-von-asbestopfern</link><description>Entschädigungsfonds für Asbestopfer weitet Kreis der Anspruchsberechtigten aus</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ende Jahr hat der Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) 1.4 Millionen Franken zur Auszahlung an 23 Hinterbliebene von Asbestopfern freigegeben und gleichzeitig den Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet: Neu werden auch Entschädigungen an Betroffene ausgezahlt, deren Asbestkrebs (Mesotheliom) als Berufskrankheit anerkannt ist. Primärer Auftrag der Stiftung ist es, Menschen, deren Asbestkrebs nicht als Berufskrankheit anerkannt ist, zu entschädigen. Dies betrifft insbesondere Angehörige, zum Beispiel wenn sie kontaminierte Kleider gewaschen haben und der Kontakt mit Asbest somit nicht berufsbedingt war. Aber auch Hobby-Handwerker fallen unter diese Kategorie. Neben ihnen können aber nun neu auch Personen entschädigt werden, die beruflich mit Asbest zu tun hatten. Hier fallen die Auszahlungen jedoch tiefer aus als bei nicht UVG-Versicherten.
</p><p>Mit den 23 neuen Betroffenen hat der EFA damit bisher in insgesamt 56 Fällen Entschädigungen ausbezahlt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich dabei auf 5.8 Millionen Franken, und weitere 15 Gesuche sind hängig. Die Gesuche blieben hinter den erwarteten Zahlen zurück, weshalb der EFA nun eine Kommunikationsoffensive gestartet hat. Bei steigenden Anträgen ist der Fonds laufend auf weitere finanzielle Mittel angewiesen. Entsprechend fordert er "Wirtschaft und Industrie eindringlich zu weiteren Spenden auf". Bei einer Laufzeit bis 2025 benötigt die Stiftung über 100 Millionen Franken, um ihren Zweck erfüllen zu können.
</p><p>Immer noch erkranken in der Schweiz jährlich rund 120 Personen am tödlichen Asbestkrebs. Im Stiftungsrat der EFA sitzen VertreterInnen von Verbänden und Unternehmen, welche die Stiftung finanzieren sowie von Asbestgeschädigten und Gewerkschaften. Asbestopfer mit Mesotheliom und ihre Angehörigen sollen sich unter <a href="http://www.stiftung-efa.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.stiftung-efa.ch</a> über die Stiftung informieren oder über das Service-Center Kontakt aufnehmen (041 418 89 79, <a href="#" data-mailto-token="thpsav1nlzbjolGzapmabun4lmh5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">gesuche(at)stiftung-efa.ch</a>). </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5795</guid><pubDate>Thu, 29 Nov 2018 10:15:00 +0100</pubDate><title>Gratisarbeit und Burnout wird das Volk ablehnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gratisarbeit-und-burnout-wird-das-volk-ablehnen</link><description>Ende der Vernehmlassung zur Revision des Arbeitsgesetzes: Kritik der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>Dem Arbeitnehmerschutz in der Schweiz steht ein schwerer Angriff bevor: Die Regeln zu Höchstarbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung sollen sich für bis zu 1,4 Millionen Angestellte ändern. So werden Gratisarbeit und Burnout Tür und Tor geöffnet. Falls das Parlament dieser Demontage des Arbeitsgesetzes zustimmt, droht ein breit abgestütztes Referendum.</b></p><p>Am kommenden Dienstag endet die Vernehmlassung zur Revision des Arbeitsgesetzes (ArG). Ziel ist es, dass so genannte Fachspezialisten und Kader nicht mehr unter die Bestimmungen zu den Arbeitszeiten fallen. Damit würde für bis zu 40 Prozent der Arbeitnehmenden der Schutz vor Gratisarbeit und Burnout abgeschafft. Grund für die grosse Zahl Betroffener sind die vagen Umschreibungen. Fachspezialisten mit «wesentlichen Entscheidungsbefugnissen» und «einer grossen Autonomie» sowie «Kader» sind keine juristischen Kategorien. Deshalb wird der Arbeitgeber grossen Spielraum haben, um die Stellenprofile nach seinen Bedürfnissen festzulegen. Hinzu kommt ein Vollzugsproblem: Ohne Arbeitszeiterfassung können die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren nicht mehr prüfen, ob gesetzliche Vorgaben zu Nachtruhe, Sonntagsarbeitsverbot und Pausen eingehalten werden. Und den Arbeitnehmenden fehlt die Möglichkeit, Verstösse zu belegen.
</p><p>Besonders gefährdet wäre ihre Gesundheit durch die Streichung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der maximalen täglichen Überzeitarbeit sowie durch die Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots. Diese «Flexibilisierungen» im Sinne der Arbeitgeber dürften dazu führen, dass viele Lohnabhängige viel länger arbeiten müssten. 15-Stunden-Arbeitstage und 73.5-Stunden-Wochen würden zur Norm und das Familien- und Sozialleben breiter Bevölkerungskreise zusätzlich durch den Wegfall des Sonntagsarbeitsverbots bedroht. 
</p><h3><b>Gesundheitsprobleme erwiesen</b></h3><p>Arbeitsmedizinische Studien zeigen klar, dass lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Arthritis, Diabetes und psychische Erkrankungen wie Burnout erhöhen. Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin würde die Arbeitsgesetzrevision auch zu einem Anstieg der krankheitsbedingten Absenzen führen - mit entsprechenden Kosten für die Arbeitgeber und die Gesellschaft. Immer mehr Menschen würden immer früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden und die Lage berufstätiger Frauen verschlechtert (z. B. bei Teilzeitarbeit: mehr Druck zu Mehrarbeit bzw. schlechtere Vereinbarkeit mit Familienpflichten). Gerade das Beispiel der Gesundheitsberufe führt vor Augen, dass eine übermässige Arbeitsbelastung nicht nur die Arbeitnehmenden, sondern noch weitere Teile der Gesellschaft betrifft: etwa, wenn dadurch die Patientensicherheit sinkt.
</p><p>All diese negativen Folgen machen klar, warum die unterzeichnenden Organisationen die Gesetzesrevision ablehnen und alles tun, um die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie wissen dabei die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich. Denn 15-Stunden-Arbeitstage, 73.5-Stunden-Wochen, Gratisarbeit und eine immer öfter gestörte Sonntagsruhe finden in einer Abstimmung keine Mehrheit.
</p><p>&nbsp;</p><p>ALLIANZ GEGEN STRESS UND GRATISARBEIT:
</p><p><b>Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)<br> Travail.Suisse<br> Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin<br> Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV)<br> Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG)<br> Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)<br> sowie die Gewerkschaften Syna, syndicom, Unia und VPOD.<br><br></b></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5668</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2018 08:44:35 +0200</pubDate><title>Gratisarbeit und uferlose Arbeitszeiten wird das Volk ablehnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gratisarbeit-und-uferlose-arbeitszeiten-wird-das-volk-ablehnen</link><description>Der SGB zur Revision des Arbeitsgesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Provokationen gegenüber den Lohnabhängigen in der Schweiz folgen Schlag auf Schlag. Nach dem beispiellosen Angriff auf den bewährten schweizerischen Lohnschutz durch die freisinnigen Bundesräte holt nun die ständerätliche Wirtschaftskommission zum zweiten Schlag gegen die elementaren Interessen der Lohnabhängigen aus. Ins Visier genommen haben sie die Höchstarbeitszeiten und die Arbeitszeiterfassung. Auch diesen Angriff wird der Schweizerische Gewerkschaftsbund mit dem Referendum bekämpfen, falls er die parlamentarische Beratung übersteht.
</p><p>Gemäss der eben in die Vernehmlassung geschickten Revision des Arbeitsgesetzes (ArG) sollen neu sogenannte Fachspezialisten und Kader von arbeitszeitlichen Schutzbestimmungen ausgenommen werden. Damit würde für fast 40 Prozent der Arbeitnehmenden, das sind 1,4 Millionen Menschen in der Schweiz, der Schutz vor Burnout und Gratisarbeit faktisch abgeschafft.
</p><p>Besonders gefährdet würde die Gesundheit der Arbeitnehmenden zudem durch die Abschaffung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der maximalen täglichen Dauer von Überzeitarbeit sowie die Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots. All diese Liberalisierungen führten dazu, dass die betroffenen Lohnabhängigen viel länger arbeiten müssten. 17-Stunden-Arbeitstage und 73,5-Stunden-Wochen würden legalisiert. Und das Familienleben und Sozialleben würde auch durch den Wegfall des Sonntagsarbeitsverbots für noch mehr Menschen in der Schweiz gestört.
</p><p>Arbeitsmedizinische Studien zeigen klar, dass lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Arthritis, Diabetes und psychische Erkrankungen wie Burnout erhöhen. Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin würde die Arbeitsgesetzrevision auch zu einem Anstieg der krankheitsbedingten Absenzen führen, mit entsprechenden Kosten für die Arbeitgeber und die Gesellschaft. Ausserdem würden immer mehr Menschen immer früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden und Frauen der Weg in die Vollzeitarbeit erschwert.
</p><p>Grund für die grosse Zahl Betroffener sind die vorgeschlagenen Kriterien, welche eine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung ermöglichen. Die Regeln gelten etwa für Fachspezialisten, mit "wesentlichen Entscheidungsbefugnissen" und "einer grossen Autonomie". Dies sind keine juristischen Kategorien. Deshalb wird der Arbeitgeber grossen Spielraum haben, die Stellenprofile so zu definieren, dass Arbeitnehmer nicht mehr unter die Schutzbestimmungen fallen. Zudem entsteht ein Vollzugsproblem: Ohne Arbeitszeiterfassung werden die Arbeitsinspektoren gar nicht mehr prüfen können, ob Schutzbestimmungen wie Nachtruhe, Sonntagsarbeitsverbot und Pausen eingehalten werden.
</p><p>All diese negativen Folgen machen klar, dass die Gewerkschaften gegen diese Gesetzesrevision das Referendum ergreifen werden. Sie werden dabei die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich scharen. Denn 17-Stunden-Arbeitstage, vermehrte Gratisarbeit und eine immer öfter gestörte Sonntagsruhe werden auf breiter Front abgelehnt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li>Prof. Dr. Brigitta Danuser, Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin/FMH, 076 339 84 46</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5650</guid><pubDate>Fri, 24 Aug 2018 15:53:36 +0200</pubDate><title>Abbau des gesetzlichen Schutzes vor Burnout: Zynische Arbeitgeber</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/abbau-des-gesetzlichen-schutzes-vor-burnout-zynische-arbeitgeber</link><description>Wer den Arbeitnehmerschutz abbaut, soll nicht über die Folgen jammern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Mit grossen, teuren Plakaten sorgt sich der Schweizer Versicherungsverband (SVV) seit Wochen öffentlich darüber, dass die Burnout-Fälle in der Schweiz explosionsartig zunehmen. Das Timing könnte nicht zynischer sein. Denn die Ständeratskommission will den Arbeitnehmendenschutz massiv abbauen.</p><p>Damit will die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben die Parlamentarischen Initiativen von Ständerätin Karin Keller-Sutter (FDP) und Ständerat Konrad Graber (CVP) umsetzen. Ende Juni liess die Kommission die Bombe platzen und präsentierte ihre Abbauvorlage, mit welcher der Schutz gegen Burnout aus dem heutigen Arbeitsgesetz praktisch ausradiert werden soll.
</p><p>Ein Fall also für den Versicherungsverband, der sich doch wegen der Burnouts Sorgen macht? Doch halt: der SVV ist Mitglied beim Schweizerischen Arbeitgeberverband. Und schau an, wer ist in den Vorständen des Arbeitgeberverbandes prominent vertreten? Ständerätin Keller-Sutter (der man Bundesratsambitionen nachsagt) und Ständerat Graber (der die Interessen der Treuhand-Arbeitgeber von Expertsuisse vertritt - einer Branche, in der Arbeitnehmende mit überlangen Arbeitszeiten ausgepresst werden wie die Zitronen ...).
</p><p>Mit der ständerätlichen Riesen-Revision im Sinne von Keller-Sutter und Graber würde das Arbeitsgesetz beim Schutz vor Burnout gerade für diejenigen aufhören zu existieren, die es am nötigsten haben: mittleres Kader; Wissensarbeitende, die häufig im Homeoffice arbeiten; aber auch Fachspezialistinnen, bei denen Ruhe und Konzentration das A und O der Tätigkeiten sind (man denke nur an die anspruchsvolle Arbeit von Revisoren oder von Angestellten im Gesundheitswesen). Schöner Nebeneffekt der "Reformen": Die Arbeitgeber könnten auch noch von Gratis-Arbeit profitieren, denn wer die Arbeitszeit nicht aufschreiben darf, bekommt auch keine Überstunden ausbezahlt und kompensieren geht dann auch nicht - bequem für sparsame Arbeitgeber!
</p><p>Die Reformen würden die Freiwilligkeit, die heute besteht, wenn es um Flexibilität geht, abschaffen, das Recht auf Arbeitszeiterfassung würde ebenso wegfallen wie die Vorschriften zu Höchstarbeitszeit, Sonntags- und Nachtarbeit. Die Schweiz hat bereits das arbeitgeberfreundlichste Arbeitsrecht Europas. Soll es wirklich auf Kosten der psychischen Gesundheit noch einseitiger auf Flexibilität à la Arbeitgeber getrimmt werden? Wollen wir noch mehr Burnouts, mehr Gratisarbeit, weniger Lohn?
</p><p>Die Gewerkschaften und Arbeitnehmendenverbände weisen diese Zumutung zurück und fordern das Parlament auf, endlich zur Besinnung zu kommen und die parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter zu begraben. Denn diese würden volkswirtschaftlich Kosten und Leid verursachen. Vielleicht erhalten die Gewerkschaften ja nun Schützenhilfe von ungewohnter Seite. Oder waren die Sorgen des SVV über die zunehmenden Burnouts das (teure) Papier nicht wert, auf dem sie verbreitet wurden? </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5585</guid><pubDate>Tue, 19 Jun 2018 16:42:02 +0200</pubDate><title>Die Arbeitgeber-Katze lässt das Mausen nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-arbeitgeber-katze-laesst-das-mausen-nicht</link><description>Arbeitsgesetz: Ständeratskommission verschlechtert Arbeitsbedingungen für Hunderttausende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Mehr arbeiten, weniger Schutz: Dieses Ziel verfolgen zwei Vorstösse, die demnächst ins Parlament kommen.</p><p>Der Abbau der Arbeitnehmendenrechte bei Zeiterfassung sowie Höchstarbeits- und Ruhezeiten wird hunderttausende Angestellte betreffen - mit gravierenden Folgen. Die beiden Gewerkschaftsbünde SGB und Travail.Suisse sowie die Arbeitnehmerorganisationen VSAO (Verband Schweizerischer Oberärztinnen und -ärzte), Unia und Syna sagen Nein dazu und wehren sich.
</p><p>Das schweizerische Arbeitsrecht ist eines der liberalsten und arbeitgeberfreundlichsten Europas. In der Schweiz wird so viel gearbeitet wie kaum irgendwo. Gleichzeitig nehmen Burn-out- und Stresserkrankungen am Arbeitsplatz in unserem Land dramatisch zu. Immer mehr Menschen haben Mühe, mit den unregelmässigen Arbeitszeiten umzugehen, mit der Verwischung der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit im Rahmen der Digitalisierung sowie mit dem erhöhten Arbeitsdruck. Vor allem für ältere Arbeitnehmende und solche mit familiären Verpflichtungen ist es immer schwieriger, im Berufsleben integriert zu bleiben.
</p><p>Es ist deshalb zynisch, dass heute die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) unter der Federführung von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter beschlossen hat, die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz weiter zu verschlechtern.
</p><p>Geht es nach dem Willen der beiden Standesvertreter aus Luzern und St. Gallen und der WAK-S, dürften Arbeitnehmende, deren Arbeitsvertrag sie als Fachspezialisten oder Kader ausweist, nicht mehr in den Genuss grundlegendster Arbeitsschutzbestimmungen kommen. Für die Betroffenen würde nicht nur die wöchentliche Höchstarbeitszeit praktisch abgeschafft - auch der Schutz vor Arbeit in der Nacht sowie die Sonntagsruhe wären massiv bedroht.
</p><p>Die Folgen für die Gesundheit sind von Arbeitsmedizinern längst erkannt worden und belegt. Doch auch die Löhne kämen unter Druck. Die von der Kommission gutgeheissenen parlamentarischen Initiativen sind aber nur die Spitze des Eisbergs: Noch andere parlamentarische Vorstösse zielen darauf ab, das Schweizer Arbeitsrecht weiter zu durchlöchern. Die Arbeitnehmerorganisationen werden dem nicht tatenlos zusehen. Sie fordern das Parlament auf, endlich zur Besinnung zu kommen und die parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter zu begraben.
</p><h3>Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Travail.Suisse, Syna, Unia und VSAO</h3><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li>Linda Rosenkranz, Leiterin Kommunikation Travail.Suisse, 079 743 50 47 </li><li>Marcel Marti, Leiter Politik &amp; Kommunikation VSAO Tel. 031 350 44 82</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5530</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 13:52:03 +0200</pubDate><title>Guter Kompromiss im Parlament: Verjährung von Schäden erst nach 20 Jahren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/guter-kompromiss-im-parlament-verjaehrung-von-schaeden-erst-nach-20-jahren</link><description>Nun muss Finanzierung des Entschädigungsfonds für Asbestopfer sichergestellt werden</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Das Parlament diskutiert in der Sommersession das Verjährungsrecht. Der Vorschlag in der Differenzbereinigung sieht neu eine Frist von 20 Jahren vor. Diese Lösung begrüsst der SGB im Sinne eines gutschweizerischen Kompromisses. Für Asbestopfer ist ein Entschädigungsfond entstanden, der nun solide finanzielle Basis gestellt werden soll.</b></p><p>Heute beträgt die maximale Verjährungsfrist im Obligationenrecht 10 Jahre. Eine solche Frist blendet die modernen gesundheitlichen Risiken insbesondere an der Arbeit aus. Oft fallen dem Opfer Schäden erst nach 10 Jahren oder später auf. &nbsp;Und diverse Krankheiten brechen erst 12 oder 15 Jahre nach ihrer Verursachung aus. In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht keine Möglichkeit zu klagen. Dieses Manko hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisiert: Er hat 2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht entspricht. 
</p><p>Neu soll nun die Verjährungsfrist im Gesetz auf 20 Jahre verlängert werden. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Eine solche Erhöhung der Verjährungsfrist auf 20 Jahre ist sehr moderat. Sie ist ein absolutes Minimum, um völkerrechtlichen Standards zu genügen. Der SGB begrüsst diese Verlängerung und betont die Bedeutung des zur Bewältigung der Asbestkatastrophe geschaffenen Entschädigungsfonds (EFA), der in engem Zusammenhang mit der Modernisierung des Verjährungsrechtes steht. Für die Finanzierung des EFA, der seit einem Jahr operationell ist, steht die Wirtschaft in der Pflicht. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5331</guid><pubDate>Fri, 09 Mar 2018 12:45:29 +0100</pubDate><title>Endlich besserer Arbeits- und Konsumentenschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/endlich-besserer-arbeits-und-konsumentenschutz</link><description>Nationalrat spricht sich für längere Verjährungsfristen aus</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat ist am 7. März bei der Beratung des Verjährungsrechts im Obligationenrecht (OR) erfreulicherweise seiner Kommission und hat sich für eine neue Verjährungsfrist von 20 Jahren ausgesprochen. Ein Schritt in die richtige Richtung, um den völkerrechtlichen Minimalstandards zu genügen.</p><p>Die maximale Verjährungsfrist im OR beträgt heute nur 10 Jahre. Eine solche Frist kann den modernen gesundheitlichen Risiken insbesondere bei der Arbeit heute nicht mehr gerecht werden. Denn viele Schäden fallen dem Opfer erst nach Ablauf dieser Zehnjahresfrist auf. Oder Krankheiten brechen oft erst 12 oder 15 Jahre nach ihrer Verursachung aus, besonders Krebs. Dies zeigt sich zur Zeit besonders deutlich und erschütternd im Fall der Asbestopfer, die oft jahrzehntelang nach der Exposition erkranken.
</p><p>In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht keine zivilrechtliche Möglichkeit zu klagen. So können auch die beruflichen oder zivilen Asbestopfer heute niemanden gesetzlich haftbar machen. Dieses Manko hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisiert. Er hat bereits vor vier Jahren klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspricht.
</p><p>Der SGB teilt diese Ansicht des EGMR. Für die Gewerkschaften ist die Frage der Verjährungsfrist technologieneutral, dafür jedoch opfergerecht zu gestalten. Dies geht am besten mit kurzen relativen Verjährungsfristen, die erst ab Bekanntwerden des Schadens zu laufen anfangen.
</p><p>Der Nationalrat wollte jedoch an absoluten Verjährungsfristen festhalten. Mit der moderaten Erhöhung der Verjährung auf 20 Jahre (Verdoppelung im Vergleich zu heute) hat er sich dabei für das absolute Minimum entschieden, um völkerrechtlichen und technischen Standards zu genügen. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Der SGB begrüsst diese Verlängerung.
</p><p>Weiter weist der SGB auf die Bedeutung des zur Bewältigung der Asbest-Katastrophe geschaffenen Entschädigungsfonds (EFA) hin, der in Zusammenhang mit der Modernisierung des Verjährungsrechtes steht. Die ersten Entschädigungen wurden bereits ausgezahlt, es fehlen aber immer noch finanzielle Mittel für den Betrieb. Hier muss die Wirtschaft nun endlich Taten den Worten folgen lassen und die Finanzierung sicher stellen. Zudem setzen sich die Gewerkschaften dafür ein, dass die Prävention gestärkt wird und die Bestimmungen zur Analyse und Entsorgung bei Umbauten und Abbrüchen streng umgesetzt werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5300</guid><pubDate>Tue, 20 Feb 2018 10:34:08 +0100</pubDate><title>Schäden neu erst nach 20 Jahren verjährt?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schaeden-neu-erst-nach-20-jahren-verjaehrt</link><description>Nationalrat diskutiert längere Klagefristen 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Nationalrat diskutiert am 7. März das Verjährungsrecht im Obligationenrecht (OR). Die vorberatende Kommission schlägt neu eine Frist von 20 Jahren vor - und macht damit einen Schritt in die richtige Richtung. </p><p>Die maximale Verjährungsfrist im OR beträgt heute 10 Jahre. Eine solche Frist blendet die modernen gesundheitlichen Risiken insbesondere bei der Arbeit aus. Denn viele Schäden fallen dem Opfer erst nach 10 Jahren auf. Oder Krankheiten brechen oft erst 12 oder 15 Jahre nach ihrer Verursachung aus. In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht keine Möglichkeit zu klagen. Dieses Manko hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisiert. Er hat 2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht entspricht. 
</p><p>Neu beantragt nun auch die Rechtskommission des Nationalrates die Verlängerung der Verjährungsfrist auf 20 Jahre. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Eine solche Erhöhung der Verjährung auf 20 Jahre ist moderat. Sie ist ein absolutes Minimum, um völkerrechtlichen Standards zu genügen. Der SGB begrüsst diese Verlängerung und betont die Bedeutung des zur Bewältigung der Asbest-Katastrophe geschaffenen Entschädigungsfonds (EFA), der in engem Zusammenhang mit der Modernisierung des Verjährungsrechtes steht. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5301</guid><pubDate>Tue, 20 Feb 2018 09:38:31 +0100</pubDate><title>Was tun, wenn Arbeit krank macht?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/was-tun-wenn-arbeit-krank-macht</link><description>Neue Broschüre des SGB zum Gesundheitsschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Wie weit geht die Verantwortung der Arbeitgeber für die Gesundheit der von ihnen Beschäftigten? Wie weit reichen die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmenden bei Problemen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz? 
</p><p>Das sind die zwei wichtigsten Fragen, welche die neueste Broschüre des SGB zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu beantworten versucht. Knapp und klar und mit stetem Verweis auf die gesetzlichen Regelungen zeigt die Broschüre auf, welche Massnahmen die Arbeitgeber zu treffen haben, was die Arbeitnehmenden einzeln sowie kollektiv bei Gefährdungen tun können und wie die Gewerkschaft handeln kann. 
</p><p>Ein juristischer Ratgeber, der aber der Praxis verpflichtet ist - und aufzeigt, wie im Bereich des Gesundheitsschutzes Rechte wirksam eingefordert werden und wie Pflichten einzuhalten sind. 
</p><p>Die Broschüre ist beim SGB bestellbar: info@sgb.ch.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5269</guid><pubDate>Tue, 30 Jan 2018 15:57:27 +0100</pubDate><title>Auch Arbeitnehmende im Home-Office haben Rechte!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/auch-arbeitnehmende-im-home-office-haben-rechte</link><description>Skandalöser Nationalratsvorstoss will Arbeitsbedingungen im Home-Office verschlechtern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach den Angriffen der Ständeräte Graber und Keller-Sutter auf korrekte Arbeitsbedingungen folgt nun der nächste Streich: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat heute eine skandalös radikale parlamentarische Initiative von Nationalrat Thierry Burkart (FDP, AG) schlicht durchgewunken! Diesmal sind die Home-Office-Arbeitnehmenden im Visiert. Burkart will damit deren Arbeitsbedingungen systematisch verschlechtern:</p><ul><li>Home-Office-Arbeitnehmende sollen bis zu 17 Stunden am Stück pro Tag arbeiten müssen;</li><li>Pausen und Ruhezeiten müssen nicht mehr eingehalten werden. Der Arbeitgeber könnte kurzfristig Nachtarbeit verordnen und den Zeitplan der Arbeitnehmenden mit kurzfristigen Einsätzen durcheinanderbringen; </li><li>Arbeitgeber könnten im Homeoffice neu Sonntagsarbeit befehlen - ohne Bewilligung und Kontrolle durch die Behörden. </li></ul><p>Der SGB wird solche Wild-West-Verhältnisse für Home-Office-Arbeitnehmende bekämpfen. Statt Abbau braucht es einen besseren Schutz dieser Arbeitnehmenden. Dieser Schutz hat Gesundheits- und Datenschutz, Haftungsfragen, sowie die Kosten des Materials zu umfassen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5265</guid><pubDate>Tue, 30 Jan 2018 10:01:25 +0100</pubDate><title>Verjährungsrecht: Kommission will nun doch auch 20 Jahre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verjaehrungsrecht-kommission-will-nun-doch-auch-20-jahre</link><description>Längere Klagefristen gegen Schäden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Rechtskommission des Nationalrates hat am 26. Januar beschlossen, die Vorlage zur Revision des Verjährungsrechts nun doch nicht abzuschreiben. Sie fordert nun auch eine Frist von 20 Jahren - und macht damit einen Schritt in die richtige Richtung. </p><p>Das Verjährungsrecht soll nicht wie heute mit mickrigen Fristen von 10 Jahren operieren, sondern neu 20 Jahre betragen. Dies will nun neu auch die Rechtskommission des Nationalrates. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Eine solche Erhöhung der Verjährung auf 20 Jahre ist moderat. Sie ist ein absolutes Minimum, um völkerrechtlichen Standards zu genügen. 
</p><h3>Rüge vom EGMR</h3><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht entspricht. Eine solche OR-Verjährungsfrist blende etwa die modernen gesundheitlichen Risiken bei der Arbeit aus. Denn viele Schäden fallen dem Opfer erst nach 10 Jahren auf. Wenn Arbeitnehmende z.B. mit gefährlichem Staub in Kontakt kommen, bricht der so verursachte Krebs oft erst nach 12 oder 15 Jahren aus... In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht, angesichts auch einer zu engen Auslegung durch das Bundesgericht, keine Möglichkeit zu klagen. 
</p><h3>Verjährungsrecht anpassen</h3><p>Der SGB teilt diese Ansicht des EGMR. Für den SGB ist die Frage der Verjährungsfrist technologieneutral, dafür jedoch opfergerecht zu gestalten. Dies geht am besten mit kurzen relativen Verjährungsfristen, die erst ab Bekanntwerden des Schadens zu laufen anfangen. Sollten die Räte an absoluten Verjährungsfristen festhalten wollen, dann ist mindestens eine solche von 20 Jahren vorzusehen, wie das nun von der Kommission entschieden wurde. 
</p><h3>Asbesttragödie lösen, Prävention stärken </h3><p>Darüber hinaus ist zur Bewältigung der Asbest-Katastrophe die Schaffung eines Entschädigungsfonds (EFA) zur Vergangenheitsbewältigung an die Hand genommen worden. Die ersten Entschädigungen wurden bereits ausgezahlt, es fehlen aber immer noch finanzielle Mittel für den Betrieb. Zu äufnen ist ein derartiger Fonds zur Vergangenheitsbewältigung in erster Linie durch die Wirtschaft, die hier noch in der Pflicht steht. Der SGB und seine Verbände setzen sich auch dafür ein, dass die Prävention weiter gestärkt wird und in den Kantonen die Bestimmungen zur Analyse und Entsorgung bei Umbauten und Abbrüchen streng umgesetzt werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5256</guid><pubDate>Wed, 24 Jan 2018 14:12:39 +0100</pubDate><title>Die WAK des Ständerats will es durchstieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-wak-des-staenderats-will-es-durchstieren</link><description>Unhaltbar: die kleine Kammer will das Arbeitsgesetz noch weiter deregulieren</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) ist unbelehrbar. Sie hat heute beschlossen, die Arbeiten zur Umsetzung der beiden Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter weiter voranzutreiben. Sie ignoriert damit einen Bericht des Bundesrats zu den Postulaten Derder und Reynard, wonach das Schweizer Arbeitsrecht bereits extrem dereguliert und praktisch alles möglich ist.
</p><p> Ausserdem schlägt sie die Warnungen der FMH-Gesellschaft für Arbeitsmedizin in den Wind, die sich unmissverständlich gegen die Vorstösse Graber und Keller-Sutter ausgesprochen hat. Die beiden Initiativen verlangen für sehr viele Arbeitnehmende Gratis-Arbeit, mehr Stress und ein höheres Burnout-Risiko. Dies, nachdem erst per 1.1.2016 das Arbeitsrecht weitgehend reformiert wurde und die Arbeitszeiterfassung für viele Kader abgeschafft wurde. 
</p><p>Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2016 (SAKE) könnte das von Ständerat Graber geforderte Jahresarbeitsmodell ohne wöchentliche Höchstarbeitszeiten für rund 46 % der Arbeitnehmenden gelten. Denn sie erfüllen die Kriterien bezüglich Funktion oder Ausbildung (Bachelor oder HF-Abschluss). 
</p><p>In der Frage des Verzichts auf die Arbeitszeiterfassung (Modell Keller-Sutter) wären laut SAKE rund 26% der Arbeitnehmenden betroffen, da sie eine Vorgesetztenfunktion haben. Wie gross die Gruppe der betroffenen Fachspezialisten genau ist, lässt sich mangels statistischer Grundlagen nicht sagen. Die Frage dürfte sich bei einem grossen Teil der Arbeitnehmenden stellen. 
</p><p>Da die Initiativen Graber und Keller-Sutter parallel umgesetzt werden sollen, würden für die obengenannten Arbeitnehmenden-Kategorien weder Arbeitszeiterfassung noch die Schutzvorschriften zu Höchstarbeitszeit/Sonntagsarbeitsverbot/Nachtarbeitsverbot gelten. Die in der Initative Graber propagierte "Jahresarbeitszeit", die nur schon aus Gründen des Gesundheitsschutzes untauglich ist, würde vollends zur Farce. Wie soll man einen Überblick über die Jahresarbeitszeit haben, wenn einem der Chef verbieten darf, die Arbeitszeit zu erfassen? 
</p><p>Aus diesen Gründen fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) im Einklang mit Fachorganisationen und zahlreichen anderen Verbänden, dass die WAK-S endlich zur Vernunft kommt und die Arbeiten an der Umsetzung aller Vorstösse zur weiteren Deregulierung des Arbeitsgesetzes einstellt. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5232</guid><pubDate>Wed, 20 Dec 2017 17:08:27 +0100</pubDate><title>Arbeitsrecht ist fit für Digitalisierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitsrecht-ist-fit-fuer-digitalisierung</link><description>Tagung des SGB bestätigt: Nur wenige Anpassungen nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Schweizer Arbeitsrecht ist für die Herausforderungen der Digitalisierung gewappnet. Es braucht aber Verbesserungen, insbesondere bei der Bekämpfung von digitaler Schwarzarbeit und Gratisarbeit, beim Gesundheitsschutz sowie bei Home Office. So das Fazit einer hochkarätig besetzen juristischen Tagung des SGB am 15. Dezember 2017. </p><p>Klar ist: Die Digitalisierung muss politisch so gestaltet werden, dass sie den Arbeitnehmenden nützt. Der SGB und seine Verbände werden dafür alle verfügbaren juristischen und rechtspolitischen Instrumente gebrauchen.
</p><h3>Gleiche Pflichten - auch für Plattform-Arbeitgeber! </h3><p>Eine sorgfältige, einzelfallgerechte Analyse der Verträge und Strukturen vieler Plattformanbieter anhand der bewährten Instrumente des Vertragsrechtes zeige klar, dass sehr häufig klassische Arbeitsverträge vorliegen. Dies stellten an der Tagung Bassem Zein (Bundesamtes für Justiz) und Ndiya Onuoha (Sozialversicherungsanstalt des Kt. Zürichs) fest. Schlussfolgerung: den für Plattformen Tätigen stehen die Ansprüche aus Obligationenrecht (Ferien, Überstunden, Kündigungsfristen, Pikett-Entschädigung) sowie aus Sozialversicherungsrecht (AHV-, ALV-, Pensionskassenbeiträge durch den Arbeitgeber, Taggeld bei Unfall, etc.) zu. 
</p><p>Arbeitgeber wie der Taxidienst UBER, welcher die Arbeitsverträge falsch bezeichnet, betreiben nichts anders als Scheinselbständigkeit und fördern damit die digitale Schwarzarbeit. Das ist für den SGB inakzeptabel. An der Tagung wurde klar dargelegt, dass ein juristisches Instrumentarium vorliegt, um digitale Schwarzarbeit festzustellen. Es obliegt den jeweils zuständigen Behörden, für Rechtsgleichheit, lautere Konkurrenz und den Schutz der Arbeitnehmenden zu sorgen und die Einhaltung der Gesetze zu kontrollieren. Letzteres betrifft insbesondere das Arbeitsgesetz (ArG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG). Dazu kommen Sozialversicherungsgesetze, die Chauffeurverordnung und gewerbliche Regeln. 
</p><h3>Prozessuale Strategien gegen Prekarisierung </h3><p>Präsentiert wurden an der Tagung auch prozessuale Strategien gegen die Risiken durch Plattformanbieter. Sie sollen den Gewerkschaften ermöglichen, gegen Arbeitgeber vorzugehen, die unter dem Vorwand der Digitalisierung ihre Arbeitnehmenden der elementaren gesetzlichen Schutzbestimmungen berauben wollen. Anne Meier zeigte anhand eines Gutachtens, dass den Gewerkschaften dazu Instrumente aus Arbeitsgesetz, Unfallversicherungsgesetz, aber auch aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Verfügung stehen. Aus den Grundrechten, insbesondere der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), ableitbar ist das Recht der Gewerkschaften auf elektronische Information der Arbeitnehmenden. 
</p><h3>Punktuelle gesetzliche Anpassungen sind nötig </h3><p>Ist das Schweizer Arbeitsrecht fit für die Ära der Digitalisierung? Ja, wenn es konsequent von den Behörden angewendet und umgesetzt wird. Insbesondere, wenn es um die Bekämpfung der digitalen Schwarzarbeit sowie die Einhaltung der Sozialversicherungs- und Arbeitnehmerschutz-Regeln (ArG, UVG) geht, sind die Behörden in der Pflicht, konsequent und rechtsgleich zu kontrollieren. 
</p><p>Probleme bestehen im Bereich des internationalen Privatrechtsgesetz (IPRG). Zudem sind Arbeitnehmende im Home-Office nur wenig geschützt. Der SGB fordert deshalb eine entsprechende Anpassung des Heimarbeitsgesetzes. Auch im Home-Office sollen Haftungsfragen, Ergonomie, Datenschutz sowie Bereitstellung von Material und Bezahlung von Auslagen spezifisch geregelt werden. Zu einem ähnlichen Schluss war der Bundesrat in seinem Bericht zur Telearbeit vor einem Jahr gekommen. Leider jedoch liess er ihm keine Taten folgen. 
</p><p>Das IPRG muss so geändert werden, dass insbesondere die Plattformbetreiber in den Arbeitsverträgen keine Schiedsgerichtsklauseln und kein ausländisches Recht vorsehen dürfen. Es darf z.B. nicht sein, dass UBER ihren Arbeitnehmenden vorschreibt, bei Streitigkeiten kein Schweizer Arbeitsgericht anrufen zu dürfen, sondern ein extrem teures, aufwendiges und dann noch in englischer Sprache durchzuführendes Schiedsgerichtsverfahren in den Niederlanden auf sich nehmen zu müssen! Diese Klauseln sind klar rechtswidrig, da sie Art. 27 ZGB widersprechen. Es wird sich in der Gerichtspraxis zeigen, ob solche Klauseln flächendeckend als übermässig bindend betrachtet werden. So oder so fordert der SGB: Das IPRG ist anzupassen, und das Bundesgericht muss seine Rechtssprechung zu Art. 341 OR zu Gunsten der Arbeitnehmenden auch in internationalen Arbeitsverhältnissen anpassen. 
</p><h3>Broschüre zum Gesundheitsschutz </h3><p>Ebenfalls präsentiert wurde an der Tagung eine Broschüre des SGB zu Fragen des Gesundheitsschutzes in Zeiten der Digitalisierung (siehe Anhang). Sie erläutert leicht verständlich, aber präzis die entsprechenden juristischen Instrumente für Gewerkschaftsfunktionäre, Personalkommissionen und Vertrauensleute. Sie wird auch auf Französisch erscheinen und kann beim SGB bestellt werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5174</guid><pubDate>Tue, 21 Nov 2017 10:36:39 +0100</pubDate><title>Bundesrat hält Arbeitsrecht für sehr flexibel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-haelt-arbeitsrecht-fuer-sehr-flexibel</link><description>Bekenntnis der Regierung zu Gesundheitsschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Bundesrat gibt in einem Bericht zu den Auswirkungen des digitalen Wandels den Gewerkschaften Recht: Die Regeln des Arbeitsgesetzes sind schon heute extrem flexibel. Deswegen sind die entsprechenden Vorstösse wie die Motion Portmann sowie die Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter zu versenken. </p><p>Im Moment ist bei gewissen bürgerlichen ParlamentarierInnen das Deregulierungsfieber ausgebrochen. Unter dem Deckmantel verschiedenster Vorwände wird der Abbau des Arbeitnehmerschutzes verlangt. Einmal ruft die Digitalisierung nach mehr Nachtarbeit, einmal soll man wegen dem starken Franken 60 oder 70 Stunden pro Woche arbeiten, dann wieder soll der "Abbau der Bürokratie" die Liquidierung des Überzeitzuschlags rechtfertigen. 
</p><h3>Sehr flexible Arbeitszeiten</h3><p>Nun schreibt es sogar der Bundesrat schwarz auf weiss: Das Schweizerische Arbeitsrecht ermöglicht es, die Arbeitszeiten sehr flexibel zu gestalten. So sind heute etwa gleitende Arbeitszeiten, Jahresarbeitszeiten oder gar die die Arbeit auf Abruf weit verbreitet. Im letzteren Fall gewährt das Schweizer Arbeitsrecht im europäischen Vergleich eine extreme Flexibilität: Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit einer Beschäftigung auf Abruf entsprechend festgehalten, dass die zu leistende Arbeitszeit im Vertrag nicht einmal zwingend bestimmt sein müsse. Das Schweizer Arbeitsrecht erlaubt deshalb nicht nur Flexibilität, sondern auch prekäre Zustände. 
</p><p>Das Schweizer Arbeitsrecht erlaubt es auch, Arbeitnehmende von überall her einzusetzen: Home-Telearbeit, Desk-Sharing. Seit 2016 kann zudem auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet oder nur eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung (Tagestotal) gemacht werden. Fazit: vieles ist erlaubt, fast alles ist möglich. 
</p><h3>Mindestmass an Gesundheitsschutz muss sein </h3><p>Der Bundesrat hält in seinem Bericht zu Recht fest: Der Flexibilität bei der Festlegung der Dauer oder des Zeitpunkts der Arbeitsleistung sind jedoch gewisse Grenzen gesetzt. So sieht das öffentliche Arbeitnehmerschutzrecht für die Mehrzahl der in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wöchentliche und tägliche Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor. Für die Beschäftigung während der Nacht oder am Sonntag ist ein dringendes Bedürfnis oder eine Unentbehrlichkeit verlangt. Das ist weder Schikane noch "Bürokratie": Die Ruhezeiten und Pausenregelungen haben laut Bundesrat in erster Linie zum Ziel, die Belastung der Arbeitnehmenden zu begrenzen. Sie sollen vor überlangen Arbeitstagen schützen, und damit negative Auswirkungen auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit möglichst vermeiden. 
</p><h3>Branchen können von Ausnahmeregelungen profitieren </h3><p>Der Bundesrat erinnert weiter: Den Besonderheiten einzelner Wirtschaftszweige kann und wird durch Sonderbestimmungen in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz Rechnung getragen. Diese Verordnung ermöglicht andere Ruhezeiten, andere Wochenarbeitszeiten oder z.B. die Möglichkeit, am Sonntag oder in der Nacht zu arbeiten. Jeder Branche und jedem Betrieb steht es frei, solche Ausnahmeregelungen zu beantragen sowie sozialpartnerschaftlich zu diskutieren. Das SECO kann sogar betriebliche Einzelbewilligungen erteilen. 
</p><p>Für den SGB ist deshalb klar: Sämtliche parlamentarischen Vorstösse, die darauf abzielen, das bereits äusserst flexible Schweizer Arbeitsgesetz weiter zu deregulieren, müssen mit allen Mitteln bekämpft werden. Denn sie würden zu mehr Stress, mehr Burnout und mehr Gratisarbeit führen. Der Bericht des Bundesrates zeigt auf, dass Vorstösse wie die nun im Nationalrat anstehende Motion Portmann völlig unbegründet sind. Dieser will den (nicht definierten) "Sozialpartnern" erlauben, in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung von den Vorschriften der Verordnung abzuweichen. Eine Einladung zum Missbrauch - und umso unverständlicher, als seit dem 1.1.2016 die Arbeitszeiterfassung für viele Arbeitgeber bereits abgeschafft oder stark vereinfacht wurde. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5157</guid><pubDate>Tue, 07 Nov 2017 16:57:23 +0100</pubDate><title>SGB wird Wildwest am Arbeitsplatz bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-wird-wildwest-am-arbeitsplatz-bekaempfen</link><description>Krasser Angriff des Gewerbeverbandes auf Arbeitnehmerschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Gewerbeverband will, dass die Arbeitnehmenden länger arbeiten und kürzer ruhen. Er fordert insbesondere eine deutliche Reduktion der Ruhezeiten und die Erhöhung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 50 Stunden. Der SGB wird diese Angriffe auf den Schutz der Arbeitnehmenden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.
</p><p>In den schon fast nicht mehr überschaubaren Chor derer, die im Namen der Flexibilität einen radikalen Abbau des arbeitsgesetzlichen Schutzes fordern, hat heute auch der Schweizerische Gewerbeverband eingestimmt. "Der SGB lehnt nach den Angriffen auf die Arbeitszeiterfassung auch diese neueste Attacke auf einigermassen geordnete Arbeitsverhältnisse entschieden ab", sagt Luca Cirigliano vom SGB. "Die Schweiz hat schon heute die längsten Arbeitszeiten in ganz Europa. In keinem anderen Land gibt das Arbeitsgesetz den Arbeitgebern so viel Spielraum. Und auch für Stress und arbeitsbedingte Erkrankungen ist die Schweiz alles andere als ein Vorbild."
</p><p>Aus Sicht der Vereinbarkeit zwischen Erwerb und Familie stehen für Cirigliano die SGV-Vorschläge völlig quer in der Landschaft: "Familien- und Betreuungspflichten werden einfach ausgeblendet. Diese ganzen Vorschläge verspotten jeglichen Ansatz zu mehr Vereinbarkeit." Gleichzeitig wird der Vorschlag nach Erhöhung der Höchstarbeitszeiten zur Eliminierung von berechtigten Zuschlägen führen.
</p><p>Der SGB wird den SGV-Forderungen sowie allen in letzter Zeit erhobenen Forderungen nach längeren und noch flexibleren Arbeitszeiten, nach Abbau von Schutzmassnahmen wie Arbeitszeiterfassung oder nach Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags, mit Vehemenz entgegentreten
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5114</guid><pubDate>Mon, 02 Oct 2017 08:49:57 +0200</pubDate><title>Die Digitalisierung muss den Berufstätigen nützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-digitalisierung-muss-den-berufstaetigen-nuetzen</link><description>SGB-Studie zu den Folgen der Digitalisierung der Arbeitswelt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die "Digitalisierung" hat viele Facetten. Viele Leute denken an den verstärkten Einsatz von Computern und Robotern in den Firmen. Und an die Vergabe von Jobs und Aufträgen über Internetplattformen ("Uberisierung", "Crowdworking").
</p><p>Tatsächlich sind aber die Verlagerung von Büro-Arbeitsplätzen ins Ausland, das Wachstum des Internethandels oder die Verschiebung von Print- zu Onlinewerbung ebenso bedeutend. Arbeit und Freizeit drohen sich zu vermischen.
</p><p>Die Digitalisierung bringt viele Vorteile, beinhaltet aber auch Gefahren für Löhne, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen. In der Vergangenheit hat die Schweiz die Phasen des technologischen Wandels relativ gut gemeistert. Unter den Betroffenen gab es zwar immer wieder traurige Schicksale. Doch die Gewerkschaften und die Wirtschaftspolitik haben dafür gesorgt, dass die Berufstätigen insgesamt davon profitieren.
</p><p>Die Digitalisierung muss den Berufstätigen nützen. Die Gewerkschaften fordern u.a.:</p><ul><li>Eine Kontrolloffensive gegen digitale Schwarzarbeit und arbeitsrechtliche Missbräuche.</li><li>Regelungen fürs Homeoffice, wo Gesetzeslücken im Arbeitnehmerschutz bestehen, z. B. in den Bereichen Gesundheit und Materialkosten sowie bei Haftungsfragen.</li><li>Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit Mindestlöhnen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in gefährdeten Branchen: Detailhandel, JournalistInnen, Taxi, Versicherung, Banken (Verbesserung des bestehenden GAV).</li><li>Eine Offensive bei der Aus- und Weiterbildung. Die Kantone und die Arbeitgeber sollen endlich ausreichend Angebote für Erwachsene schaffen (Validation, Nachholbildung usw.) und mitfinanzieren.</li><li>Ausreichend hohe Gewinnsteuern der Firmen, um allfällige Zusatzgewinne abzuschöpfen - zur Finanzierung der Aus- und Weiterbildung.</li><li>Einen besseren Kündigungsschutz für langjährige ältere Arbeitnehmende.</li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11</li><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär für Arbeitsrecht, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5061</guid><pubDate>Wed, 06 Sep 2017 09:20:19 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmende sind kein Freiwild  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmende-sind-kein-freiwild</link><description>WAK-S öffnet Tür für mehr Burnout und Gratisarbeit! </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Eine breite Koalition lehnt die Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter ab. Dennoch hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) am 31.8. die Verwaltung beauftragt, diese Vorstösse in Rechtstexte umzusetzen. Die Vorstösse wollen den elementarsten Arbeitnehmerschutz radikal abbauen. </p><p>Die Vorstösse Graber und Keller-Sutter wollen für einen bedeutenden Teil der Beschäftigten die Arbeitszeiterfassung und die Vorschriften zur Begrenzung der Arbeitszeit eliminieren. Alle Dachverbände der Arbeitnehmenden sowie die grössten Gewerkschaften des Landes haben sich dagegen ausgesprochen. Über eine halbe Million Mitglieder stehen hinter diesem Bündnis. Auch die ArbeitsmedizinerInnen positionieren sich klar dagegen. 
</p><p>Das sind die <b>Gründe</b> für die Opposition: </p><ul><li>Die Vorstösse führen neue rechtliche Begriffe ("leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", "Fachspezialisten") ein, welche im Arbeitsrecht nicht definiert sind. In Unternehmen gibt es viele Leitungsfunktionen auch in tieferen Hierarchieebenen, viele Arbeitnehmende sind sehr gut ausgebildet und Fachspezialisten. Auch Leute mit tieferen Löhnen müssten arbeiten wie ihre deutlich besser bezahlten Chefs, welche die Arbeitszeit nicht erfassen. Sie würden finanziell massiv schlechter gestellt, da mit dem Wegfall der Arbeitszeiterfassung auch die Bezahlung von Überstunden und Überzeiten verunmöglicht wird. Weil die Begriffe "leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" und "Fachspezialist" so schwammig sind, sind mehr als ein Drittel der Beschäftigten gefährdet. · </li></ul><ul><li>Für Tausende von Arbeitnehmenden würden wichtige materielle Bestimmungen aus dem Arbeitsgesetz, etwa jene zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit, zu Nachtruhe, Ruhezeit, Sonntagsarbeit, Pause und zu den Lohnzuschlägen, nicht mehr gelten. Sie würden diesen Schutz verlieren. </li></ul><ul><li>Stress ist heute nachweislich eines der grössten Probleme für die Arbeitnehmenden. Wer es sich leisten kann, arbeitet Teilzeit und versucht so, Stress zu verringern. Gerade für die Teilzeitmitarbeitenden, deren Zahl stetig steigt, ist die Arbeitszeiterfassung nötig. Sonst müssen sie immer mehr Gratisarbeit für die Unternehmen leisten. </li></ul><ul><li>Die physische Stempeluhr ist vielerorts Vergangenheit. Dank der Digitalisierung ist die Erfassung der Arbeitszeit heute jederzeit und überall sehr einfach möglich. </li></ul><ul><li>Mit der immer stärkeren digitalen Vernetzung vermischen sich die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Die parlamentarischen Initiativen schmälern die für die Regeneration und das Sozialleben zentrale Zeit im Privaten. Dies führt zu Unzufriedenheit, Stress, mehr krankheitsbedingten Ausfällen und damit letztlich zu gesellschaftlichen Problemen. Die Vorstösse greifen auch das für die Schweiz wesentliche Milizsystem an (Politik, Feuerwehr, Militär, Sport, Musik etc.). Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, welche angesichts des Fachkräftemangels verbessert werden sollte, wird erst recht gefährdet. </li></ul><p>Der Verwaltung kommt nun nach dem Entscheid der Kommission die unmögliche Rolle zu, die Vorstösse konkret umzusetzen, ohne die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu gefährden, die Vereinbarkeit zu gefährden sowie Gratisarbeit zur Norm zu machen. 
</p><h3>Plattform wider die Interessen der eigenen Mitglieder </h3><p>Dass nun die sog. "Plattform" von Angestellte Schweiz, Kaufmännischem Verband und Schweizer Kader Organisation in den Chor derer einstimmt, die den Schutz des Arbeitsgesetzes abbauen wollen, widerspricht den ureigensten Interessen der Arbeitnehmenden. Die Plattform fordert die Einführung einer 60-Stunden-Woche und des 15-Stunden-Arbeitstages. Der SGB lehnt diese Forderungen klar ab. Beide Forderungen der Plattform sind gesundheitsschädigend und widersprechen jeglichem Interesse nach mehr Vereinbarkeit. Sie stehen im Widerspruch zu den Erkenntnissen aller einschlägigen Studien, die zeigen, dass in der Schweiz Vollzeitangestellte bereits sehr lange arbeiten und dass der Stress am Arbeitsplatz zunimmt. Sogar die Umfrage des KV selbst weist nach, dass keine längeren Arbeitszeiten, wohl aber die Arbeitszeiterfassung gewünscht werden. Gerade leitende Angestellte und höher qualifizierte Fachpersonen, die im Visier der Deregulierung der Plattform stehen, beklagen steigenden Stress und real sinkende Arbeitszeitautonomie. Die Einführung einer 60-Stunden-Woche sowie die Möglichkeit, den Arbeitstag auf 15 Stunden auszudehnen und nur noch 9 Stunden für Schlaf und Familie vorzusehen, bedeuten ein offenes Tor für Burnout und Stresserkrankungen. Dies umso mehr, wenn gleichzeitig auch noch die Arbeitszeiterfassung abgeschafft werden würde. Gleichzeitig würden so Überstunden eliminiert. Das Resultat davon: mehr Gratisarbeit. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5053</guid><pubDate>Mon, 04 Sep 2017 14:40:50 +0200</pubDate><title>SGB: Verjährungsfrist erst bei Eintreten des Schadens</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-verjaehrungsfrist-erst-bei-eintreten-des-schadens</link><description>10 Jahre Verjährung sind nicht ausreichend</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Rechtskommission des Nationalrates hat heute mit knapper Mehrheit beschlossen, ihrem Rat die Abschreibung der Vorlage zur Revision des Verjährungsrechts zu beantragen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert das Parlament auf, diesem Antrag nicht zu folgen. Denn damit gälte im Bereich des Obligationenrechts (OR) nach wie vor bloss eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. 
</p><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige OR-Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht entspricht. Eine solche Verjährungsfrist blende die modernen gesundheitlichen Risiken bei der Arbeit aus. 
</p><p>Der SGB teilt diese Ansicht des EGMR. Für den SGB ist die Frage der Verjährungsfrist technologieneutral, dafür jedoch opfergerecht zu gestalten. Dies geht am besten mit kurzen relativen Verjährungsfristen, die erst ab Bekanntwerden des Schadens zu laufen anfangen. Sollten die Räte an absoluten Verjährungsfristen festhalten wollen, dann ist mindestens eine solche von 20 Jahren vorzusehen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5037</guid><pubDate>Mon, 28 Aug 2017 14:37:55 +0200</pubDate><title>Nein zu 15 Stunden-Arbeitstagen und 60-Stunden-Woche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zu-15-stunden-arbeitstagen-und-60-stunden-woche</link><description>SGB kämpft in breiter Allianz gegen Burnout und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Plattform von Angestellte Schweiz, Kaufmännischem Verband und Schweizer Kader Organisationen stimmt in den Chor derer ein, die den Schutz des Arbeitsgesetzes (ArG) abbauen wollen. Die Plattform fordert heute, nur wenige Tage bevor sich die ständerätliche WAK zu entsprechenden Fragen der Arbeitszeit äussern wird, die Einführung einer 60-Stunden-Woche und des 15-Stunden-Arbeitstages. Der SGB lehnt diese Forderungen klar ab. 
</p><p>Beide Forderungen sind gesundheitsschädigend und widersprechen jeglichem Interesse nach mehr Vereinbarkeit. Sie stehen im Widerspruch zu den Erkenntnissen aller einschlägigen Studien, die zeigen, dass in der Schweiz Vollzeitangestellte bereits sehr lange arbeiten und dass der Stress am Arbeitsplatz zunimmt. Sogar die Umfrage des KV selbst weist nach, dass keine längeren Arbeitszeiten, wohl aber die Arbeitszeiterfassung gewünscht werden. Gerade leitende Angestellte und höher qualifizierte Fachpersonen, die im Visier der Deregulierung der Plattform stehen, beklagen steigenden Stress und real sinkende Arbeitszeitautonomie. 
</p><p>Die Einführung einer 60-Stunden-Woche sowie die Möglichkeit, den Arbeitstag sogar auf 15 Stunden auszudehnen und nur noch 9 Stunden für Schlaf und Familie vorzusehen, bedeuten ein offenes Tor für Burnout und Stresserkrankungen. Dies umso mehr, wenn gleichzeitig auch noch die Arbeitszeiterfassung abgeschafft werden würde, wie dies im Parlament hängige Vorstösse verlangen. Eine so bedingte Eliminierung von Überstunden würde letztlich zu mehr Gratisarbeit führen. 
</p><p>Diese Gefahr droht umso mehr, als die Definition der Personen, die vermehrt flexibel arbeiten sollen, auf sehr vage Bestimmungen abstellt und relevante messbare Grössen (Kaderstellung, Lohngrösse) vermissen lässt. Es gilt einzig die Voraussetzung, dass die Betreffenden 50 % ihrer Arbeitszeit "autonom" einteilen können.
</p><p> Festzustellen ist, dass das Arbeitsgesetz bereits sehr stark flexiblisiert worden ist: Seit dem 1.1.2016 ist für gewisse Arbeitnehmende ein vollständiger Verzicht auf Arbeitszeiterfassung bzw. eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung möglich. Bereits heute kennt das Schweizer Arbeitsrecht eine der längsten Arbeitswochen in Europa. Bereits heute sind örtliche (z.B. Home Office) und zeitliche Flexibilität (Überzeit) möglich.&nbsp; 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär zuständig für Arbeitsrecht, 076 355 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4970</guid><pubDate>Thu, 29 Jun 2017 15:25:07 +0200</pubDate><title>Asbest: Entschädigungsfonds wird operativ</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/asbest-entschaedigungsfonds-wird-operativ</link><description>Finanzielle Hilfe für alle Asbestopfer</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB ist erfreut darüber, dass ab Montag 3. Juli die vor gut drei Monaten auf gewerkschaftliche Initiative hin gegründete Stiftung für einen Entschädigungsfonds Asbest (EFA) nunmehr die ersten Leistungen anbieten kann. EFA ist ein weiterer Meilenstein im langen gewerkschaftlichen Kampf gegen die verheerenden Asbest-Auswirkungen. Die Stiftung kann zwar nicht das angehäufte menschliche Leid beseitigen, aber zumindest die Auswirkungen der Krankheit auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen mildern und psychologische Beratung bieten. 
</p><p>Die Stiftung hat zum ersten einen kostenlosen Care-Service für alle Asbesterkrankten und ihre Angehörigen eingerichtet. Ab sofort können zudem alle an einem Mesotheliom Erkrankten bei der Stiftung eine finanzielle Unterstützung beantragen. Bis die Stiftung über ausreichende Mittel verfügt, werden die Entschädigungen prioritär an Betroffene ausgerichtet, deren Mesotheliom nicht als Berufskrankheit anerkannt ist. 
</p><p>Gesuche um Unterstützung sind an folgende Adresse zu richten: 
</p><p><b>Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <br>Service-Center Gesuche <br>Fluhmattstr. 1, <br>Postfach 4358 <br>6002 Luzern </b></p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4889</guid><pubDate>Mon, 22 May 2017 10:00:00 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmende zunehmend Spielball kurzfristiger Unternehmerinteressen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmende-zunehmend-spielball-kurzfristiger-unternehmerinteressen</link><description>Europäische Studie zu den Arbeitsbedingungen zeigt beunruhigende Entwicklung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die neuste europäische Studie über die Arbeitsbedingungen zeigt, dass die Gefahren für die psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden in der Schweiz zunehmen. Dies bestätigt die alarmierenden Erfahrungen der Gewerkschaften. Die Arbeitnehmenden arbeiten immer stärker fremdbestimmt: d.h. die Arbeitgeber entscheiden immer öfter ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden, wann zu arbeiten ist. Sie verlangen immer mehr Zeitflexibilität. Es muss nach Lust und Laune der Chefs gearbeitet werden. Fazit: Die Arbeitszeitautonomie nimmt ab. Das zeigen folgende Befunde des European Working Conditions Survey (EWCS): </p><ul><li>Konnten 2005 noch 14,3% der Arbeitnehmenden in der Schweiz ihre Arbeitszeiten vollständig selbst festlegen, waren es 2015 nur noch 11,7%. </li><li>Konnten 2005 noch 33,5% der Arbeitnehmenden ihre Arbeitszeit innerhalb eines gewissen Rahmens autonom festlegen, waren es 2015 nur noch 19,5%. </li><li>2005 gaben 45% der Arbeitnehmenden an, dass die Unternehmen ihre Arbeitszeiten ohne Änderungsmöglichkeit festlegten; 2015 erklärten dies bereits 58,1%. </li><li>2005 erklärten 88,1% der Arbeitnehmenden, familiäre und soziale Verpflichtungen gut oder sehr gut mit den Arbeitszeiten vereinbaren zu können, 2015 waren es 87,8% </li></ul><p>Diese Trends sind gefährlich, weil gemäss einer anderen Studie (ESENER) gleichzeitig nur 45,2 % der Unternehmen in der Schweiz eine regelmässige Risikobeurteilung, z.B. zu Stress am Arbeitsplatz, durchführen. Im Vereinigten Königreich oder Dänemark sind es über 90% der Unternehmen, der Durchschnitt in der EU beträgt 74%. Entsprechend selten werden in der Schweiz Massnahmen zur Prävention z.B. von Stresserkrankungen getroffen. Dass diese einfach und effektiv sind, zeigen Beispiele aus dem Ausland: So hat der Volkswagen-Konzern in der Nacht einen Mail- und Serverstopp eingeführt. 
</p><p>Zynisch ist, dass trotz dieser alarmierenden Zahlen die Ständeräte Konrad Graber und Karin Keller-Sutter mit parlamentarischen Initiativen eine eigentliche Demontage des Arbeitnehmerschutzes planen. So sollen bis zu einem Drittel der Arbeitnehmenden gezwungen werden können, ihre Arbeitzeiten künftig nicht mehr zu erfassen und damit zu kontrollieren. Ausserdem soll für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die wöchentliche Höchstarbeitszeit faktisch abgeschafft und das Verbot für Nacht- und Sonntagsarbeit aufgehoben werden. Statt den Gesundheitsschutz weiter zu schwächen muss er angesichts der Erkenntnisse der letzten Jahre gestärkt werden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><p>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär zuständig für Arbeitsrecht, 076 355 61 97 </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4849</guid><pubDate>Mon, 01 May 2017 17:37:49 +0200</pubDate><title>Gratisarbeit, Nachtarbeit, mehr Stress, weniger Vereinbarkeit? – Nein danke!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gratisarbeit-nachtarbeit-mehr-stress-weniger-vereinbarkeit-nein-danke</link><description>Gewerkschaftliches Bündnis gegen Burnout und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ständerat Konrad Graber (CVP/LU) und seine Kollegin Karin Keller-Sutter (FDP/SG) wollen mit Parlamentarischen Initiativen die Arbeitszeiterfassung und die Vorschriften zur Begrenzung der Arbeitszeit für einen bedeutenden Teil der Beschäftigten eliminieren. Diesen Grossangriff auf geregelte und bezahlte Arbeitszeiten werden die Gewerkschaften vereint abwehren.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse sowie die ihnen angeschlossenen Gewerkschaften, insbesondere Unia und Syna, werden eine solch radikale und einseitige Flexibilisierung der Arbeitszeit in einem breiten Bündnis vehement bekämpfen.
</p><p>Diese wilde Flexibilisierung wird unweigerlich zu mehr Fremdbestimmung, zu mehr Stress und zu mehr Burnouts führen. Dabei zeigen diverse Studien und eine aktuelle europäische Erhebung, dass die Arbeitnehmenden in der Schweiz zunehmend an einseitig durch die Arbeitgeber festgelegten Arbeitszeiten leiden. Und dies mehr als im EU-Raum. Graber und Keller-Sutter sprechen zwar von Kadern und Spezialisten. Weil diese Begriffe im Arbeitsgesetz aber nicht definiert sind, können mehr als ein Drittel der Beschäftigten gefährdet sein.
</p><p>Der Vorstoss von Ständerat Graber würde für Kader und Spezialisten in den Dienstleistungen bei Voraussetzung einer durchschnittlichen 45-Stunden-Woche die arbeitsgesetzlichen Vorschriften für Nacht- und Sonntagsarbeit, zur Dauer der Arbeit und zu den Pausen schlicht streichen. Damit wären immer wieder sehr lange Arbeitswochen mit Sonntags- und Nachtarbeit möglich. Eine solche Wildwest-Flexibilität schädigt nicht nur die Gesundheit. Sie verunmöglicht auch die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb.
</p><p>Beide Vorstösse zusammen werden letztlich zu mehr Gratisarbeit führen. Den Beschäftigten - und auch den Sozialversicherungen - entgehen durch die Eliminierung resp. die verunmöglichte Feststellbarkeit von Überzeit und Überstunden insgesamt Milliarden von Franken.
</p><p>Arbeitszeitkontrolle ist kein alter Zopf. Sie ist ein Mittel gegen Überarbeitung sowie zur Erfassung von Mehrarbeit - und damit einer fairen Entlöhnung. Im digitalen Zeitalter ist sie einfach zu handhaben. Kommt dazu, dass die Sozialpartner mit Hilfe des Bundesrates in langen Verhandlungen zu einer geregelten und kontrollierten Ausnahme von der Erfassungspflicht gefunden haben. Doch kaum war Anfang 2016 die entsprechende Verordnung erlassen, kam der Frontalangriff.
</p><p>Besorgt über die Radikalität der Vorstösse ist auch die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin. Sie kritisiert, dass der Verzicht auf Arbeitszeiterfassung für viele "einen Marsch in die Selbstausbeutung und in das Burnout" darstelle. Ihr Befund ist klar: Werden die Vorschriften des Arbeitsgesetzes zu den Ruhezeiten und zur zeitlichen Lage der Arbeit noch mehr aufgeweicht, dann werden Erschöpfung und muskuloskelettale Probleme zunehmen.
</p><p><sub>Die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse vertreten die   Interessen der Erwerbstätigen in der Schweiz und sprechen im Namen von   über einer halben Million Mitglieder</sub>.  
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079&nbsp;277 61 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079&nbsp;287 04 93</li><li> Brigitta Danuser, Delegierte Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 076 339 84 46</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Gewerkschaft Unia, 079&nbsp;620 11 14</li><li>Arno Kerst, Präsident Gewerkschaft Syna, 079&nbsp;598 67 70</li><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076&nbsp;335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4750</guid><pubDate>Wed, 01 Mar 2017 09:51:53 +0100</pubDate><title>Home-Office gesetzlich regeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/home-office-gesetzlich-regeln</link><description>ILO-Studie bestätigt Handlungsbedarf </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Eine neue ILO-Studie bestätigt, dass Home-Office Chancen wie Risiken birgt. Sie fordert, wie das der SGB auch tut, den rechtlichen Schutz für die Betroffenen anzupassen. </p><p>Die digitalen Technologien ermöglichen immer mehr, an beliebigem Ort und zu beliebiger Zeit zu arbeiten. Arbeiten kann man nun etwa auch von Zuhause aus, im Ausland - oder während den Ferien. Das Positive daran: weniger Arbeitsverkehr und mehr Potential für die Vereinbarkeit zwischen Erwerb und Betreuung. Auf der anderen Seite drohen den Arbeitnehmenden längere Arbeitszeiten, Arbeitsverdichtung und eine Entgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit. Dies alles kann zu Stress, Krankheit und sozialen Verlusten führen. Eine <a href="http://www.ilo.org/global/about-the-ilo/newsroom/news/WCMS_544140/lang--fr/index.htm" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">neue Studie der ILO</a> stellt fest, dass regelmässig im Home-Office Arbeitende aufgrund der starken Durchlässigkeit zwischen Arbeit und Freizeit/Familienzeit mehr gestresst sind und mehr an Schlafstörungen und Angst leiden als Arbeitnehmende, die nur im Büro arbeiten. Auch der Bundesrat konstatierte in seinem Bericht 2016 viele ähnliche Probleme. Trotzdem wollte er nicht handeln. 
</p><h3>ILO-Empfehlungen umsetzen </h3><p>Der ILO-Bericht enthält mehrere Empfehlungen. Er verlangt, dass alle Arbeitnehmenden bei der Telearbeit gleich zu behandeln sind. Home-Office soll rechtsgleich eingesetzt und freiwillig sein. Sicher zu stellen sei, dass Arbeitnehmende im Home-Office den Austausch mit den KollegInnen aufrechterhalten können. Die Arbeitszeit, die Nacht- und Sonntagsruhe sowie die Pausen müssen auch im Home-Office den Vorgaben der Arbeitsmedizin bzw. des Arbeitsgesetz entsprechen. Dazu sind die Arbeitszeiten zu erfassen. Dies kann heute mit ganz wenig Aufwand überall gemacht werden, z.B. mittels App auf einem Smartphone oder Computer. 
</p><p>Arbeitszeiterfassung ist in Zeiten ständiger Erreichbarkeit im Home-Office besonders wichtig. Es darf nicht sein, dass Home-Office-Arbeitnehmende Gratisarbeit leisten, sich selbst ausbeuten und in ein Burnout rutschen. 
</p><h3>Handlungsbedarf </h3><p>Der SGB fordert, dass die Bestimmungen des Gesundheitsschutzes auch im Home-Office einzuhalten sind. Das gilt insbesondere für die Arbeitszeiterfassung, die Ruhezeit-Bestimmungen sowie die Höchstarbeitszeit. Auch die GAV sollen in den betroffenen Branchen Schutzmassnahmen gegen psychische und physische Gesundheitsrisiken - insbesondere die ständige Erreichbarkeit - sowie Regelungen zu Home-Office beinhalten. 
</p><p>Dringender Handlungsbedarf besteht auch bei Material, Auslagen und Datenschutz. Das weist auch die Studie der ILO nach. Häufig werden nämlich heute die Auslagen für das Material auf die Arbeitnehmenden überwälzt. In der Schweiz ist das je nach Auslegung der Gesetze der Fall. Auch im Datenschutz gibt es gesetzliche Lücken. So kann der Arbeitgeber mittels Überwachung des Online-Status sowie des Daten-Flusses das Verhalten des Arbeitnehmenden zu Hause und je nachdem sogar der Angehörigen kontrollieren. 
</p><h3>Heimarbeitsgesetz anpassen </h3><p>Die Gewerkschaften des SGB haben an der letzten DV beschlossen, systematisch Home-Office-Anliegen in die GAV aufzunehmen. Trotzdem werden gewichtige Lücken bleiben: Fast 50% aller Arbeitnehmenden kommen hierzulande nicht in den Genuss eines GAV. Für sie müssen gesetzliche Regelungen gefunden werden. 
</p><p>Aber wie? Das Einfachste wäre, in einer einzigen Rechtsgrundlage alle geltenden Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, die Freiwilligkeit sowie Datenschutz- und Kosten-Fragen für das Home-Office zusammen zu fassen. Der Bericht der ILO weist darauf hin, dass die potentiell negativen Auswirkungen des Home-Office gesetzlich angegangen werden müssen. Das räumte 2016 auch der Bundesrat ein, insbesondere für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. 
</p><p>Bereits heute ist im Heimarbeitsgesetz (HArG) die traditionell handwerklich-industrielle Heimarbeit geregelt. Das ist paradox: Für eine Arbeitsform, die es kaum mehr gibt, existiert eine spezialrechtliche Regelung, während dies für Home-Office trotz starker Zunahme nicht der Fall ist. Dabei wäre eine Anpassung des HArG auf das moderne Home-Office mit wenig Aufwand zu machen. Der SGB fordert deshalb im Einklang mit den Erkenntnissen aus dem ILO-Bericht, dass der Bundesrat die nötigen Bestimmungen für das Home-Office im HArG konkretisiert und dieses Gesetz anpasst.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4737</guid><pubDate>Wed, 22 Feb 2017 11:55:55 +0100</pubDate><title>Schwarzarbeit endlich konsequent bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schwarzarbeit-endlich-konsequent-bekaempfen</link><description>Vorschau Session</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Schwarzarbeit wird in der Schweiz immer noch nicht mit letzter Konsequenz bekämpft, zeigt ein Bericht des Bundesrats. Bei der Beratung des Schwarzarbeitsgesetzes muss das Parlament nun Konsequenzen ziehen. Denn Arbeitgeber, die schwarz arbeiten lassen, schaden nicht nur den Arbeitnehmenden sondern auch der Allgemeinheit. </p><p>Wegen Schwarzarbeit fehlen den Sozialversicherungen Beiträge, zudem stehen Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor offen. Nicht zuletzt erwerben sich Arbeitgeber, die schwarz arbeiten lassen, einen unlauteren Vorteil gegenüber korrekt vorgehenden Firmen. All dem muss der Ständerat bei der Beratung des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) in der Frühjahrssession Rechnung tragen. 
</p><p>Der SGB fordert eine kohärente Bekämpfung von Schwarzarbeit. Dazu gibt es noch viel Handlungsbedarf. Zentral ist: Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmenden spätestens am ersten Arbeitstag bei den Sozialversicherungen angemeldet haben. Mit der Reform des BGSA muss deshalb die auf bürgerliche parlamentarische Vorstösse zurückgehende Abschaffung dieser Pflicht rückgängig gemacht werden, wonach Arbeitgeber ihre Arbeitnehmenden sofort bei den Sozialversicherungen anzumelden und ihnen den Versicherungsausweis zuzustellen haben. Der Kampf gegen Schwarzarbeit gebietet, dass Arbeitgeber zwar unbürokratisch, aber dafür zügig die Anmeldungen vornehmen sollen.
</p><h3> Bussen müssen abschrecken </h3><p>Konsterniert sind die Gewerkschaften über den Beschluss des Nationalrats, die Bussen für eine Verletzung der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten (Art. 18a BGSA-Entwurf) zu streichen, dem eine bürgerliche Minderheit der Ständeratskommission folgen will. Der SGB fordert das Parlament vielmehr dringend auf, die Bussenbestimmungen, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat (maximal 1000, im Wiederholungfall bis zu 5000 Franken), nicht nur zu übernehmen, sondern noch zu verschärfen. Wer gegen die Pflicht zur Anmeldung neuer Arbeitnehmender verstösst, soll mit einer Busse von bis zu 30'000, im Wiederholungsfall bis zu 50'000 Franken bestraft werden können. Ansonsten wäre es Arbeitgebern möglich, sich eine goldene Nase mit Schwarzarbeit zu verdienen und im Aufdeckungsfall mit lächerlichen 1000 Franken Busse davonzukommen. Abschreckungseffekt gleich Null! 
</p><p>Weiter muss hier ein Zusammenhang mit dem Vergaberecht hergestellt werden: Wer Arbeitnehmende schwarz anstellt, soll konsequent von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
</p><h3> Bessere Zusammenarbeit </h3><p>Um Schwarzarbeit wirkungsvoll bekämpfen zu können, braucht es zudem eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden untereinander und mit den paritätischen Organen, wenn ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorliegt. Behörden sollen im Fall von Schwarzarbeit, die ja in der Regel auch direkt gegen GAV-Bestimmungen verstösst (Falschabrechnung von Löhnen etc.), die zuständigen paritätischen Organe informieren und umgekehrt. Ohne eine solche Kooperation liesse sich in Zeiten steigender Schwarzarbeit selbst in Bereichen, wo eigentlich die Flankierenden Massnahmen greifen sollten, Schwarzarbeit nicht wirkungsvoll bekämpfen. 
</p><h3>Sans-Papiers legalisieren </h3><p>Der SGB fordert das Parlament weiter auf, endlich die Situation langjährig anwesender und erwerbstätiger Personen ohne Aufenthaltsbewilligung (Sans-Papiers) zu legalisieren. Dieser längst überfällige Schritt würde unzählige Arbeitnehmende, häufig Frauen aus dem Hausarbeits-, Care- und Gastrobereich, aus Prekarisierung und Ausbeutung befreien und der Schwarzarbeit in diesen Bereichen dauerhaft eine wichtige Grundlage entziehen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4731</guid><pubDate>Tue, 21 Feb 2017 16:30:39 +0100</pubDate><title>Keine Demontage des Arbeitsgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-demontage-des-arbeitsgesetzes</link><description>WAK-Nationalrat hat vom USR III-Debakel nichts gelernt </description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB wird die Demontage des Arbeitsgesetzes, zu welcher sich heute die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) entschlossen hat, vehement bekämpfen. Die WAK-N lanciert mit der Überweisung der beiden Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter einen Generalangriff auf den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Mit ihrer Kopf-durch-die Wand-Taktik hat die Kommission nichts vom USR III-Debakel gelernt. 
</p><p>Noch mehr Überarbeitung, noch mehr Nacht- und Sonntagsarbeit wären die Folge dieser Vorstösse. Stress und Burnout würden dramatisch zunehmen. Bedeutend erschwert würde die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Den Arbeitsinspektoren würde weitgehend verunmöglicht, die Einhaltung der Höchstarbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten sowie das Verbot der Nacht- bzw. Sonntagsarbeit zu kontrollieren. 
</p><p>Die extreme Initiative von Ständerat Graber zielt auf den gesamten Dienstleistungssektor. Sie greift nicht nur die Arbeitszeiterfassung an, sondern den Kern der geltenden materiellen Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten in diesem Sektor. In einem neuen Gummiparagraphen sollen "leitende Arbeitnehmer" sowie "Fachspezialisten" von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden. Sie müssten damit praktisch rund um die Uhr, ja sogar an Sonntagen, arbeiten. Ausserdem greift der Vorstoss die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten frontal an. 
</p><p>Die Initiative Keller-Sutter verlangt, dass "Arbeitnehmer mit leitender Tätigkeit und Fachspezialisten" aller Branchen keine Arbeitszeiterfassung mehr hätten, und dies ohne jegliche kompensatorische Massnahmen für den Gesundheitsschutz. Weiter würde es keine individuelle Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmenden mehr brauchen und auch kein paritätisches Verfahren mehr geben, um die Einhaltung der theoretisch noch gültigen materiellen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes kontrollieren zu können. Dabei ist gerade erst am 1.1.2016 eine weitgehende Deregulierung im Bereich der Arbeitszeiterfassung erfolgt. Kaum die Tinte trocken, soll diese neue Bestimmung bereits weiter dereguliert werden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4712</guid><pubDate>Thu, 09 Feb 2017 10:30:46 +0100</pubDate><title>Nicht noch länger arbeiten, auch der Gesundheit zuliebe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-noch-laenger-arbeiten-auch-der-gesundheit-zuliebe</link><description>Work-Life-Balance: Arbeitszeit wöchentlich begrenzen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Lange Arbeitszeiten zerstören die psychische und körperliche Gesundheit. Eine neue australische Studie zeigt, dass Personen, die mehr als 39 Stunden pro Woche arbeiten, ihre Gesundheit gefährden. Gerade die Schweiz mit ihren sehr hohen Normalarbeitszeiten müsste eigentlich diese Warnung sehr ernst nehmen. </p><p>Mehr als 39 Stunden pro Woche zu arbeiten, gefährdet die Gesundheit. Dieses Phänomen wird verstärkt, wenn dabei die Ruhezeitbestimmungen nicht eingehalten werden. Das sind die neuen Forschungsergebnisse einer <a href="http://www.anu.edu.au/news/all-news/a-healthy-work-limit-is-39-hours-per-week" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Studie der Australian National University (ANU)</a>. Sie sollten gerade in der Schweiz beherzigt werden, wo die Wochenarbeitszeit seit Jahren bei 42 Stunden stagniert. Kommt dazu: Seit der Aufhebung des Mindestfrankenkurses haben viele Firmen, vor allem in der Industrie, die wöchentlichen Arbeitszeiten noch erhöht. 
</p><h3>Gesunde Höchstarbeitszeiten </h3><p>Laut der Studie gefährden lange Arbeitszeiten die geistige und körperliche Gesundheit einer Person, weil sie weniger Zeit lassen, sich richtig zu ernähren, die Gesundheit zu pflegen und sich zu erholen. Dies gilt laut der Studie speziell für Frauen, die wegen der Care-Arbeit für Kinder oder Familienangehörige sowie der Hausarbeit häufig einer Doppelbelastung ausgesetzt sind. Für Personen mit Care-Verantwortung empfiehlt die Studie denn auch 34 Stunden pro Woche als physiologische Grenze für eine gesunde wöchentliche Normalarbeitszeit. Die Studie, in ihrer Art einmalig, verwendete Daten von mehr als 8000 australischen Arbeitnehmenden. 
</p><h3>50-Stunden-Woche? </h3><p>Die Resultate der Studie sind auch für die politische Debatte in der Schweiz relevant. Hier wollen die Ständeräte Graber und Keller-Sutter für Arbeitnehmende im Dienstleistungssektor die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten sowie die Nacht- und Sonntagsarbeitsverbote und die Arbeitszeiterfassung abschaffen. Wochenarbeitszeiten von 50 Stunden und mehr könnten so zur Norm werden. Die Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden wären katastrophal. Die in der Schweiz bereits hohe Burn-Out-Quote würde unweigerlich explodieren. 
</p><p>Nicht die zynischen Vorstösse von Graber und Keller-Sutter sind angesichts der Faktenlage angezeigt, sondern, so zeigen es die objektiven Tatsachen, die Verbesserung des psychosozialen Schutzes der Arbeitnehmenden. Durch mehr Arbeitszeiterfassung und Einhaltung der Arbeitszeit-Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes. Wenn eine Reform gemacht werden müsste, dann wäre eher die Senkung der Höchstarbeitszeit angebracht. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4690</guid><pubDate>Thu, 02 Feb 2017 08:39:57 +0100</pubDate><title>Stress bekämpfen statt multiplizieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stress-bekaempfen-statt-multiplizieren</link><description>Zwei Ständeräte wollen Freipass für Stress </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Immer mehr Menschen fühlen sich bei der Arbeit gestresst. Und trotzdem wollen die Ständerät/innen Graber und Keller-Sutter in den Dienstleistungsberufen einen Freipass für überlange Arbeitszeiten.</p><p>Eine<a href="http://www.unia.ch/de/aktuell/aktuell/artikel/a/13244/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> neue Unia-Studie </a>bestätigt es: In den Büro-Berufen nimmt der Stress zu. 15.4% der Befragten fühlen sich bei der Arbeit immer, 54.4% oft gestresst. Nur 6.2% sind nie oder selten gestresst. 58.7% geben "Zeitdruck" als Hauptgrund für diesen Stress an. Es folgen "häufige Unterbrechungen" (46%), "Leistungsdruck" (40.5%), "unklare Anweisungen" (34.3%), "überlange Arbeitstage" (29.9%) und "Arbeiten in der Freizeit" (17.5%). Die Umfrage zeigt zudem, dass in den Betrieben heute noch zu wenig präventiv gegen Stress unternommen wird. Dabei läuft seit 2015 ein sog. Vollzugsschwerpunkt von SECO und Kantonalen Arbeitsinspektoraten. 
</p><h3>Ein Angriff auf jeden dritten Job </h3><p>Besonders pikant: die Umfrage der Unia erfasst auch jene Arbeitnehmenden-Kategorien, die direkt von den Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter betroffen wären, die "leitenden Angestellten" sowie die "FachspezialistInnen" in den Dienstleistungen. Zur Erinnerung: Mit ihren Vorstössen wollen die Ständeräte Graber und Keller-Sutter sowohl die Arbeitszeiterfassung wie auch den materiellen Gesundheitsschutz betreffend Höchstarbeitszeiten, Pausen, Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot abschaffen. 
</p><p>Der Anteil der Personen mit Tertiärabschluss (Hochschulen und höhere Berufsbildung), die man als "FachspezialistIn" bezeichnen könnte, beträgt ca. 40% der aktiven Bevölkerung. Die "leitenden Arbeitnehmenden" machen ca. 34% der Arbeitnehmenden aus. In der Unia-Umfrage sind ähnliche Werte ermittelt worden. 
</p><h3>Gesundheit - nicht unsere Sorge </h3><p>Der völlige Verzicht auf Arbeitszeiterfassung wird dabei zynisch mit dem Wunsch der Arbeitnehmenden nach Autonomie begründet und als Vertrauensbeweis des Arbeitgebers für die Arbeitnehmenden verkauft. Dabei ist klar: Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit, die Flexibilität ermöglichen und die Gestaltungsautonomie der Menschen nicht beschneiden, sind bereits heute ohne weiteres möglich! Erst per 1.1.2016 wurden die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung dereguliert. Viele Arbeitgeber zeigen sich damit zufrieden. Nur die am stärksten ideologisierten Branchenvertretungen wie Expertsuisse (Verband Wirtschaftsprüfer und Treuhänder) oder die Allianz "Denkplatz Schweiz" (loser Verbund von Versicherungsverband, Treuhand-Verband und ICT-Schweiz) wollen mit ihren extremen Forderungen den Arbeitnehmerschutz weiter aushöhlen. Und foutieren sich dabei um die Gesundheit der Arbeitnehmenden. 
</p><h3>Immerhin: Kommission will vertiefen </h3><p>Der SGB und seine Verbände wehren sich gegen diese Vorhaben, die letztlich zu Gratisarbeit führen. Immerhin: die vorberatende Kommission des Nationalrates hat die beiden Vorstösse nicht einfach durchgewinkt. Sie will die Problematik bis in den Mai vertieft abklären. Der SGB begrüsst diesen Entscheid als erstes Zeichen von Vernunft. Er wird sich auch für bessere Regulierungen im Problembereich "ständige Erreichbarkeit" und im Home-Office einsetzen. Und die Verbände des SGB werden dafür sorgen, dass in den GAV effiziente Gesundheitsmassnahmen gegen psychosoziale Risiken definiert werden. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4673</guid><pubDate>Tue, 24 Jan 2017 17:36:30 +0100</pubDate><title>Arbeitszeiterfassung muss bleiben - nicht noch mehr Burnouts! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeiterfassung-muss-bleiben-nicht-noch-mehr-burnouts</link><description>Erstes Zeichen der Vernunft in der WAK-Nationalrat </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die nationalrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat heute beschlossen, die Behandlung der Parlamentarischen Initiativen von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter, welche weitgehende Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung verankern und den materiellen Arbeitnehmerschutz wie Höchst Arbeitszeiten, Nacht und Sonntagsarbeitsverbot abbauen wollten, zu sistieren und die Problematik bis in den Mai vertiefter abzuklären. Der SGB begrüsst diesen Entscheid als erstes Zeichen von Vernunft.
</p><p>Der SGB wird in der so gewonnenen Zeit aufzeigen, dass die beiden Vorschläge den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gravierend abbauen würden. Sie vermehrten Stress, Burn-Out und verunmöglichten die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb noch mehr. Einen solchen Rückfall in andauernde Verfügbarkeit würde der SGB vehement bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte </h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97 </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4654</guid><pubDate>Wed, 11 Jan 2017 17:10:37 +0100</pubDate><title>Digitalisierung ja, aber nicht ohne Schutz für Arbeitnehmende </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/digitalisierung-ja-aber-nicht-ohne-schutz-fuer-arbeitnehmende</link><description>Der SGB zum bundesrätlichen Bericht</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat mittels Strategiepapieren einen ganzheitlichen Umgang mit der Digitalisierung entwickeln will. Der heute publizierte Bericht analysiert wettbewerbsrechtliche Aspekte zwischen Anbietern von digitalen und traditionellen Angeboten im Allgemeinen und im Speziellen für das Taxi-Gewerbe. Der Bundesrat schlägt dabei vor, Regelungen, welche für die traditionelle Wirtschaft gelten, zugunsten der digitalen Anbieter der gleichen Dienste (z.B. für den Taxi-Vermittlungsdienst Uber) zu ändern. Dabei droht ein Abbau an Arbeitsschutz-Bestimmungen. 
</p><p>Reformen zur Förderung der Digitalisierung dürfen nicht dafür missbraucht werden, um die Arbeitsbedingungen der Angestellten zu verschlechtern. So will etwa ein parlamentarischer Vorstoss von Nationalrat Nantermond die Fahrtenschreiber für Uber-FahrerInnen abschaffen. Damit wäre keine Kontrolle mehr möglich, wie lange die FahrerInnen bereits unterwegs sind - und ob sie wegen Übermüdung womöglich sich, ihre Passagiere und die anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Das ist inakzeptabel! 
</p><p>Bei der Prüfung, wo die Gesetzgebung die Digitalisierung behindert, ist u.a. auch das Wohl der Arbeitnehmenden und die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit im Auge zu behalten. Der SGB verlangt vom Bundesrat, die Gewerkschaften konsequent in die entsprechenden Analysen einzubeziehen. 
</p><p>Weiter suggeriert der Bundesrat Flexibilität bei der Anwendung von bestehenden Regulierungen auf die "Sharing Economy". Für den SGB ist klar: Die Regeln hinsichtlich branchen- und ortsüblichen Arbeitsbedingungen, Löhnen, Sozialversicherungen, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit müssen für alle Arbeitgeber gelten, egal, ob sie ihre Dienstleistungen mittels digitaler oder traditioneller Systeme anbieten. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4627</guid><pubDate>Mon, 19 Dec 2016 09:54:48 +0100</pubDate><title>Konkrete und umfassende Hilfe für Asbesterkrankte </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/konkrete-und-umfassende-hilfe-fuer-asbesterkrankte</link><description>Meilenstein: Runder Tisch Asbest beschliesst Entschädigungsfonds</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse nehmen erfreut zur Kenntnis, dass sich der von alt Bundesrat Moritz Leuenberger präsidierte Runde Tisch erfolgreich auf wirksame Lösungen zur Bewältigung der Asbesttragödie geeinigt hat. Die Gewerkschaften haben mit ihrer Eingabe vom September 2014 den entscheidenden Impuls zur Gründung des Runden Tisches durch den Bundesrat gegeben. Bereits das Asbestverbot von 1989 war den damaligen Anstrengungen der Gewerkschaften unter Federführung von Vasco Pedrina zu verdanken. 
</p><p>Die nun vom Runden Tisch präsentierten Lösungen sind ein Meilenstein auf dem langen Weg einer Bewältigung der Asbestlast. Sie können zwar nicht das menschliche Leid beseitigen, aber zumindest die verheerenden Auswirkungen der Krankheit auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen mildern. 
</p><p>Die Eckwerte des Runden Tisches für einen Entschädigungsfonds sehen zum einen Geldleistungen für alle Asbesterkrankten vor. Massiv verbessert wird dabei die finanzielle Hilfe für Asbesterkrankte, die nicht vom Unfallversicherungsgesetz (UVG) erfasst werden. Gleichzeitig wird ein Care-Service eingerichtet, an den sich alle Asbesterkrankten und potentiell Betroffenen wenden können. Dieser Care-Service wird auch präventiv tätig sein. Denn immer noch erkranken jährlich rund 120 Personen wegen Kontakten mit Asbest. Der Dienst nimmt seine Arbeit im 1. Semester 2017 im Raum Zürich/Glarus auf und wird sie sukzessiv auf die ganze Schweiz ausweiten. 
</p><p>Mit der Abwicklung dieser Aufgaben wird eine Stiftung für Asbestgeschädigte beauftragt. Sie wird in den nächsten Wochen gegründet. Die Finanzierung der Stiftung ist dank Eternit, den Privatversicherern und den Bahnen jedoch nur für die ersten Jahre gesichert. Damit sie nachhaltig wirken kann, braucht es weitere Finanzzusagen von Branchen und Grossunternehmen. Auch die kantonalen Gebäudeversicherungen, bzw. die Kantone, stehen hier in der Verantwortung. Denn die seinerzeitigen Brandschutzverordnungen führten zu einer grossflächigen Nutzung von Asbest. Die Zustimmung der Gewerkschaften an die vom Runden Tisch ausgearbeiteten Lösungen hängt von einer soliden Finanzierung ab. Diesen Tatbeweis haben die noch nicht beteiligte Wirtschaft und andere Kreise nun anzutreten. 
</p><p>Neben dem Fonds konnten die Gewerkschaften weitere Fortschritte initiieren: </p><ul><li>Eine gerechtere Verteilung der Prämienlast zwischen Suva-Branchen. Die Suva rechnet mit weiteren Kosten in der Höhe von 1 Milliarde Franken. Mit der Schaffung einer Suva-internen Rückversicherung, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, können die von Grossereignissen wie der Asbesttragödie betroffenen Branchen entlastet werden. </li><li>In der neuen Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). ist eine allgemeine Ermittlungspflicht für Asbest eingeführt worden. Damit können jene Arbeitnehmenden effizient geschützt werden, die heute mit dem Umbau und Abbruch von Asbest enthaltenden Gebäuden aus den 70er- und 80er-Jahren beschäftigt sind.</li></ul><h5> Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, Vertreter SGB am Runden Tisch Asbest, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Vasco Pedrina, Vertreter Unia am Runden Tisch Asbest, 079 772 37 47</li></ul><ul><li> Mathias Regotz, Vertreter Travail.Suisse am Runden Tisch Asbest , 078 811 74 79 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4622</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2016 17:07:51 +0100</pubDate><title>Arbeitszeit: kein Wildwuchs!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeit-kein-wildwuchs</link><description>SGB-Juristentagung 2016 zum gewerkschaftlichen Kernthema Arbeitszeiten </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SGB-Juristentagung 2016 war dem Thema Arbeitszeit gewidmet. Dabei geht es auch um Fragen des Gesundheitsschutzes und der Planbarkeit des Lebens. Die Tagung zeigte deutlich: Die Gewerkschaften sind herausgefordert. </p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner erinnerte in seiner Begrüssung daran: Arbeitszeitfragen gehören zu den klassischen Fragen des Arbeitsrechts und der gewerkschaftlichen Tätigkeit. Eines der ersten Gesetze im Bereich des Arbeitnehmerschutzes, das Glarner Fabrikgesetz, sei zur Hauptsache ein Gesetz zur Regelung und Beschränkung der Arbeitszeiten gewesen. Dass sich die Juristentagung des SGB 2016 diesem Thema widme, erkläre sich aber nicht nur aus historischem Interesse: "Die hängigen parlamentarischen Vorstösse von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter peilen einen radikalen Abbau des arbeitsgesetzlichen Schutzes an. Gegen diese Verschlechterungen wird sich der SGB mit allen Mitteln wehren." 
</p><h3>Indirekte Diskriminierung via Arbeitszeitgestaltung </h3><p>Stéphanie Perrenoud, Lehrbeauftragte an der Universität Neuenburg, analysierte die indirekte Diskriminierung von Arbeitsplangestaltung und Arbeitsplänen. Sie zeigte auf, dass unfreiwillige Teilzeit oder Arbeitszeitreduktionen unter Umständen weibliche Angestellte diskriminierten - was dann gegen die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst. Auch die Gestaltung der Arbeitszeiten und der Einsatzpläne wirke diskriminierend, wenn sie unvereinbar sei mit den häufig von Frauen wahrgenommenen Care- und Familienarbeiten. Verlangt seien vielmehr Arbeitszeitautonomie und partizipative, nichtdiskriminierende und sichere Gestaltung von Arbeitsplänen. Die Bekanntgabe der Arbeitszeiten (Art. 69 ArGV1) müsse im Lichte des Gleichstellungsgesetzes gelesen werden, ansonsten mache sich der Arbeitgeber einer indirekten Diskriminierung verantwortlich. 
</p><h3>Arbeitszeit planen - Stress vermeiden </h3><p>Immer kurzfristiger werden die Ankündigungen von Einsätzen in Branchen wie der Gesundheit, der Restauration und des Detailhandels. So entstehen Formen der unfreiwilligen Arbeit auf Abruf und der (allenfalls unbezahlten) Bereitschaftszeit. Der Stress für die Arbeitnehmenden nimmt zu, die Planbarkeit von Arbeit, Care- und anderen Pflichten und Tätigkeiten nimmt ab. Der Vortrag von Bassem Zein, Vertreter des Bundesamtes für Justiz, nahm diese Aspekte auf. Insbesondere zeigte Zein auf, dass Arbeit auf Abruf durch die Bundesgerichtspraxis eingeschränkt ist, vor allem was die abrupten Arbeitszeitänderungen angeht: So ist der Arbeitgeber verpflichtet, genügend Arbeit zu liefern oder - wenn dies nicht gelingt - einen entsprechenden Ersatzlohn. 
</p><p>Der SGB hat an seiner letzten Delegiertenversammlung diesen Aspekt aufgenommen und gefordert, dass Arbeitspläne mindestens 4 Wochen im Voraus mitgeteilt werden. Wenn die Arbeitseinsätze kurzfristiger geändert werden, muss ein Zuschlag von 25% bezahlt werden. Bei Pikettdiensten sind die Wartezeiten auf ein Minimum zu reduzieren, und der Bereitschaftsdienst ist mit mindestens 25% des Lohnes zu honorieren. 
</p><h3>Studie zu Stresshaftung </h3><p>Durch die immer prekäreren Formen der Einsatzplanung und zunehmend verdichtete Arbeit nimmt der Stress stark zu. Burn-Out ist deswegen in der Schweizer Arbeitswelt leider zur Norm geworden. Sabine Steiger-Sackmann, Dozentin an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, führte dazu aus, dass sich heute ein Viertel der Arbeitnehmenden gestresst fühle, noch mehr empfänden die Arbeitszeiten als belastend. Der SGB hat bei Steiger-Sackmann eine Studie zum Vorgehen in Fällen von Stresshaftung in Auftrag gegeben. Sie wird nächstes Jahr publiziert und sich vor allem mit prozessualen Beweisproblemen beschäftigen. Es wird auch Aufgabe der Sozialversicherungen sein, durch ihre Klagemöglichkeit gem. Art. 72 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) Regress gegen haftpflichtige Arbeitgeber zu nehmen, da in Krankheitsfällen das Haftungsprivileg von Art. 75 Abs. 2 ATSG nicht greift. Damit soll verhindert werden, der Allgemeinheit Kosten zu überbürden. 
</p><p>Auch im Bereich des Burn-out wird der SGB in die Offensive gehen: Bei der anstehenden Reform der Unfallversicherung (Anhang I zu Art. 14 UVV) wird sich der SGB dafür einsetzen, dass Burn-Out als Berufskrankheit anerkannt wird. Die Juristentagung gab dazu wertvolle Inputs. 
</p><h3>Gegen Abwälzungen des Unternehmerrisikos vorgehen </h3><p>Gabriela Riemer-Kafka, Professorin an der Universität Luzern, setzte sich in ihrem Vortrag mit der Frage des Lohnes auseinander, der für die geleistete Zeit vom Arbeitgeber geschuldet ist. Nach der Aufgabe des Franken-Mindestkurses durch die Nationalbank hätten viele Arbeitgeber das Kursrisiko auf den Arbeitnehmenden abzuwälzen und dazu eine Arbeitszeitverlängerung bei gleichem Lohn durchzudrücken versucht. Wie im Vortrag in Erinnerung gerufen wurde, sind solche Überwälzungen des Unternehmerrisikos nichtig. Prof. Riemer-Kafka zeigte die Instrumente auf, mit denen gegen solche Abwälzungen angekämpft werden kann. 
</p><h3>Home-Office: Heimarbeitsgesetz anpassen </h3><p>Luca Cirigliano, Verantwortlicher für Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen beim SGB, behandelte die Probleme des Home-Office. Arbeit zuhause sei eigentlich nichts Neues. Waren in der Vergangenheit Gewerbe und Industrie betroffen, sind es heute Büro-Tätigkeiten, etwa von Journalisten, Übersetzern, Informatikerinnen. Erst vor zwei Wochen habe der Bundesrat in einem Bericht auf die Probleme von Home-Office hingewiesen: auf die Erfassung der Arbeitszeiten, die Einhaltung der Ruhepausen oder die ständige Erreichbarkeit. Cirigliano entwickelte konkrete Forderungen zu einer Anpassung des Schweizer Arbeitsrechts auf Home-Office. Das Mittel dazu: eine Modernisierung des Heimarbeitsgesetzes (HArG). 
</p><h5>Hinweise </h5><ul><li>Die Tagungsbeiträge können als Podcast auf <a href="http://podcasts.weblaw.ch/uebersicht/info.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.jusletter.ch</a> abgerufen werden. Sie werden voraussichtlich im Januar 2017 aufgeschaltet werden. </li></ul><ul><li>Eine Sondernummer des Fachjournals "Allgemeine Juristische Zeitschrift AJP/PJA" wird eine Verschriftlichung der Tagungsbeiträge publizieren. Diese erscheint voraussichtlich im März 2017. </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4601</guid><pubDate>Tue, 06 Dec 2016 13:47:57 +0100</pubDate><title>Home-Office: Bundesrat will nicht handeln </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/home-office-bundesrat-will-nicht-handeln</link><description>Gesundheitsschutz und Auslagen sind verbindlich zu regeln</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der bundesrätliche Bericht zu Home-Office beschreibt viele Probleme, präsentiert aber keine Lösungen. Für den SGB dagegen ist klar: Die problematischen Seiten von Home-Office sind gesetzlich zu regeln.</p><p>Darf der Arbeitgeber auf dem Heim-Computer seiner Arbeitnehmenden Spyware installieren, wenn diese Home-Office machen? Haftet ein Bankmitarbeiter, der zuhause mit schlecht gesichertem WiFi arbeitet, für gestohlene Bankkunden-Daten? Ist der Arbeitgeber verantwortlich, wenn die Arbeitnehmenden sich wegen unmöglichen Zielvorgaben zuhause an Wochenenden und in der Nacht in ein Burnout arbeiten? Solche und viele weitere rechtliche Fragen wirft Home Office auf. 
</p><p>Der Bundesrat anerkannt in seinem Mitte November erschienenen Bericht, dass die Bestimmungen des Obligationenrechts, des Arbeits- und des Unfallversicherungsgesetzes grundsätzlich auf Home-Office anwendbar seien. Dies gälte aber nicht für die Kontrolle der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie für viele Detailbestimmungen in den Verordnungen. Diese seien nur in einer klassischen Arbeitsorganisation anzuwenden, in welcher die Gestaltung der Arbeitsräume dem Arbeitgeber obliege (z.B. Ergonomie am Arbeitsplatz, Sicherheit von Geräten, etc.). 
</p><h3>Gesundheit: auch im Home Office schützen </h3><p>Dem Bericht zufolge fällt es in die Verantwortung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz auch im Home-Office angemessen einzurichten. Ruhezeit- und Pausenbestimmungen seien auch im Home-Office einzuhalten. Aber wie? Das Einfachste wäre, in einer einzigen Rechtsgrundlage alle geltenden Arbeitssicherheits- und Gesundheitsbestimmungen für das Home-Office zusammen zu fassen. Weiter räumt der Bundesrat ein, dass man für Home-Office wohl spezifische Konkretisierungsvorschriften erlassen müsste, insbesondere für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
</p><p> Bereits heute sind mit dem Heimarbeitsgesetz (HArG) besondere Bestimmungen zur traditionellen handwerklichen Heimarbeit geregelt. Das ist paradox: Für eine Arbeitsform, die es kaum mehr gibt, existiert eine spezialrechtliche Regelung, während dies für Home-Office trotz starker Zunahme nicht der Fall ist. Dabei wäre eine Anpassung des HArG auf das moderne Home-Office mit wenig Aufwand zu machen. Der SGB fordert deshalb, dass der Bundesrat die nötigen Bestimmungen für das Home-Office im HArG konkretisiert und dieses Gesetz anpasst. 
</p><h3>Auslagen: Kein Sparen auf dem Rücken der Angestellten </h3><p>Neben dem Gesundheitsschutz besteht auch dringender Handlungsbedarf bei den Regelungen zu Material, Auslagen und Datenschutz. Häufig werden nämlich heute die Auslagen für Arbeitsmaterial auf die Arbeitnehmenden überwälzt. Insbesondere die Nutzung privater Geräte für die Arbeit kann problematisch sein, da Artikel 327 Absatz 2 OR vorsieht, dass die Auslagen zulasten der Arbeitnehmenden gehen können. Diese Regelungen zielten jedoch nicht auf die moderne Informatik, sondern auf die private Benutzung von Firmenfahrzeugen. Je nach Auslegung von Artikel 327a Absatz 1 OR muss die ArbeitnehmerIn die Auslagen von Telearbeit selbst finanzieren. Denn ohne entsprechende Regelung in GAV oder Einzelarbeitsvertrag kann sich der Arbeitgeber darauf beschränken, nur den Arbeitsplatz in seinen Räumlichkeiten zu finanzieren. Es ist jedoch nicht akzeptabel, dass die Arbeitgeber ihre Infrastrukturkosten auf die Arbeitnehmenden verschieben. 
</p><h3>GAV allein genügt nicht </h3><p>Die Gewerkschaften des SGB haben an der letzten DV beschlossen, systematisch Home-Office-Anliegen in die GAV aufzunehmen. Das gilt für Themen wie Freiwilligkeit, soziale Isolation, aber auch für konkrete Fragen wie Arbeitszeiten, Schutz der Freizeit und Erholung, Verbot der Nachtarbeit. Auch die Kosten für die Geräte werden vermehrt in GAV zu regeln sein. Trotzdem werden gewichtige Lücken bleiben: Fast 50% aller Arbeitnehmenden kommen hierzulande nicht in den Genuss eines GAV. Für diese Personen müssen gesetzliche Regelungen gefunden werden. Dass der Bundesrat bei Home Office Handlungsbedarf feststellt, sich aber seiner Verantwortung im Verordnungs- und Gesetzesbereich entzieht, ist unverständlich. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4584</guid><pubDate>Thu, 24 Nov 2016 10:11:21 +0100</pubDate><title>Bundesrat anerkennt Handlungsbedarf, will aber nichts tun!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-anerkennt-handlungsbedarf-will-aber-nichts-tun</link><description>Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedete Bericht des Bundesrats zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zeigt, dass beim Vollzug des Arbeitsgesetzes (ArG) grosser Handlungsbedarf besteht: Das Gesetz wird nicht in allen Kantonen gleich gut vollzogen, insbesondere die Finanzierung der Arbeitsinspektorate wird nicht sichergestellt. Hier muss der Bundesrat dringend handeln. Denn in der Schweiz sind die Risiken, die zu Burnout oder Herz-Kreislauf-Problemen führen, im Vergleich zu den europäischen Ländern sehr hoch. 
</p><p>Die Zahl der Betriebskontrollen ist laut Bericht sehr tief. Soweit man diese überhaupt abschätzen kann, werden jährlich nur 2% bis 3% aller Betriebe von den kantonalen Arbeitsinspektoraten (KAI) kontrolliert. Diese Zahl variiert jedoch je nach Kanton erheblich. 
</p><p>Der Bund hat zurzeit keinen direkten Einfluss auf die von den Kantonen für die Kontrollen eingesetzten Mittel und die Umsetzung. Deshalb sind die Harmonisierungs-Bemühungen wichtig, die von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) mit den kürzlich eingeführten Leistungsverträgen angestossen worden sind. 
</p><p>Die den KAI zur Verfügung stehenden Ressourcen werden nicht ausschliesslich für Betriebskontrollen eingesetzt. Beträchtliche Mittel beanspruchen etwa die Prüfung von Bauplänen (Genehmigungsverfahren im Sinne des ArG oder nach kantonalem Recht), die Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen sowie die Beratung von Firmen und Arbeitnehmenden. Zwar leisten auch diese Aufgaben einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Sie können aber die Kontrollen in den Betrieben nicht ersetzen. Für die Kontrollen durch KAI und Suva braucht es vor allem mehr Gelder. 
</p><p>Der SGB hat verschiedene Forderungen zur Verbesserung des Vollzuges verabschiedet und fordert Bund und Kantone zum Handeln auf: </p><ul><li>Die heutigen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes müssen an den Arbeitsplätzen auch umgesetzt werden. Hierzu braucht es einen griffigeren Vollzug.&nbsp; </li></ul><ul><li>Es braucht endlich mehr Kontrollen durch Kantone und Suva. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die psychosozialen Risiken (Arbeitszeiten, Einhaltung Ruhezeiten und Pausen) Verbindliche Kontrollfrequenzen sind vorzugeben, wie das heute bereits bei den Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der EU gemacht wird. Den Durchführungsorganen müssen die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. </li></ul><ul><li>Bewilligungen für Sonntags- und Nachtarbeit müssen die absolute Ausnahme bleiben. </li></ul><ul><li>Die Bestimmungen des Gesundheitsschutzes sind auch im Home-Office anzuwenden, speziell die Arbeitszeiterfassung und die Ruhezeit-Bestimmungen. Der Bericht des Bundesrates zeigt hier Handlungsbedarf auf. Dass der Bundesrat keine Gesetzesrevision zur Behebung der konstatierten Probleme anstrebt, ist unverständlich. </li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär zuständig für Arbeitssicherheit, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4545</guid><pubDate>Thu, 03 Nov 2016 14:39:25 +0100</pubDate><title>Ausufernde Arbeitszeiten und damit Gratisarbeit und Stress bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ausufernde-arbeitszeiten-und-damit-gratisarbeit-und-stress-bekaempfen</link><description>Delegiertenversammlung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Delegierten haben heute beschlossen, die immer dreisteren Angriffe auf geregelte Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz vehement zu bekämpfen. Auslöser dieses Entscheids sind Vorstösse von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter. Die beiden Ständeräte haben mit ihren parlamentarischen Initiativen die Arbeitszeiterfassung, geregelte Arbeitszeiten, die Nacht- und Sonntagsruhe, das Recht auf Pausen und auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten auf die Abschussliste gesetzt. Fast die Hälfte aller Angestellten wäre betroffen und müsste wegen dem Abbau des Arbeitnehmerschutzes in letzter Konsequenz Gratisarbeit leisten. 
</p><p>Die Folgen dieser Flexibilisierung wären verheerend: Stress und Burn Out würden noch mehr zunehmen, die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie noch mehr gefährdet, die Planbarkeit des Lebens noch mehr erschwert. 
</p><p>Die SGB-Delegierten fordern eine resolute Bekämpfung von grenzenlosem Arbeiten. Angezeigt sind vielmehr Verbesserungen beim Schutz vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz und Massnahmen für eine bessere Planbarkeit der Arbeit. Die Delegierten verlangen einen griffigen Vollzug des Arbeitsgesetzes, insbesondere mehr Kontrollen der Arbeitszeit durch die Kantone und die SUVA. Sonntags- und Nachtarbeit müssen weiterhin absolute Ausnahme bleiben. Arbeitszeiterfassung und Ruhezeitbestimmungen sollen auch für Home-Office gelten. Zudem sind bei Arbeit auf Abruf die Einsatzpläne und Pikettdienste verbindlich zu regeln, wobei kurzfristige Änderungen nur im äussersten betrieblichen Notfall und mit einem Lohnzuschlag von 25 % erfolgen dürfen. 
</p><p>Weiter beschlossen die SGB-Delegierten, die Altersvorsorge 2020 in der vom Nationalrat beschlossenen Version mit allen Mitteln zu bekämpfen. Die Entscheide des Nationalrats gehen voll auf Kosten der Arbeitnehmenden. In Zeiten von Nullzinsen ist es falsch, die zweite Säule weiter aufzublähen. Das kostet das Gros der Versicherten im Gegensatz zu einer teilweisen Kompensation der Pensionskassen-Rentenverluste über die AHV viel mehr. Die Beitragslast würde massiv steigen. Die Parole zur Altersvorsorge 2020 und die Frage des Referendums wird der SGB nach Abschluss der parlamentarischen Debatte an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung am 24.3.2017 diskutieren. 
</p><p>Ausserdem verlangten die Delegierten in einer weiteren Resolution von der Post ein Stellenabbau-Moratorium. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitsrecht, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin zuständig für Altersvorsorge, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4411</guid><pubDate>Thu, 18 Aug 2016 17:18:29 +0200</pubDate><title>Angriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/angriff-auf-die-gesundheit-der-arbeitnehmenden</link><description>Respektloser Entscheid der WAK-Ständerat 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">&nbsp;</p><p>Die ständerätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat gestern zwei Parlamentarische Initiativen von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter angenommen. Die beiden Vorstösse wollen weitgehende Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung und den Abbau von Schutzmechanismen im Arbeitsgesetz. Sie nehmen damit in Kauf, dass der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gravierend abgebaut wird.
</p><p>Die Initiative von Ständerat Graber zielt auf den gesamten Dienstleistungssektor. Sie greift nicht nur die Arbeitszeiterfassung an, sondern den Kern der geltenden materiellen Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten in diesem Sektor. So sollen nach dem Willen der rechtsbürgerlichen Mehrheit in der WAK-S in einem neuen Gummiparagraphen "leitende Arbeitnehmer" sowie "Fachspezialisten" von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden. Sie müssten damit praktisch rund um die Uhr, ja sogar an Sonntagen, arbeiten. Ausserdem greift der Vorstoss die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten frontal an.
</p><p>Die Initiative Keller-Sutter verlangt, dass "Arbeitnehmer mit leitender Tätigkeit und Fachspezialisten" aller Branchen keine Arbeitszeiterfassung mehr hätten, und dies ohne jegliche kompensatorische Massnahmen für den Gesundheitsschutz. Damit würde es keine individuelle Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmenden mehr brauchen und auch kein paritätisches Verfahren mehr geben, um die Einhaltung der theoretisch noch gültigen materiellen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes kontrollieren zu können.
</p><p>Die Kommission hebelt mit ihrem Entscheid nicht nur ganz bewusst arbeitsgesetzliche Regelungen aus. Sie stellt auch das Arbeitsgesetz grundsätzlich in Frage, wenn sie mitteilt, die Kommissionsmehrheit sei "der Ansicht, das Arbeitsgesetz von 1964 sei in erster Linie als Fabrikarbeitsgesetz konzipiert, es biete nicht genügend Möglichkeiten für die heutigen Gegebenheiten der Arbeitswelt und solle an die heute gelebte Realität angepasst werden". Eine Alibibegründung, kann doch das Arbeitsgesetz, soweit nötig, problemlos an die Realitäten unserer Dienstleistungsgesellschaft angepasst werden.
</p><p>Der Entscheid der WAK-S ist mit dieser Begründung nichts anderes als ein Generalangriff auf jegliche gesetzliche Regelung zum Schutz der Arbeitnehmenden und ihrer - vor allem psychischen - Gesundheit. Noch mehr Überarbeitung, aber auch zunehmende Nacht- und Sonntagsarbeit, wären die Folge. Stress und Burn-Out würden dramatisch zunehmen. Den Arbeitsinspektoren würde weitgehend verunmöglicht, grundlegende Arbeitsschutzmassnahmen wie die Einhaltung der Höchstarbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten sowie das Verbot der Nacht- bzw. Sonntagsarbeit zu kontrollieren. Diese Verbote würden dann wohl fallen.
</p><p>Der SGB und alle Akteure, die sich für die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben aussprechen, werden die von der Kommission beantragten Verschlechterungen vehement bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4390</guid><pubDate>Tue, 12 Jul 2016 15:43:16 +0200</pubDate><title>Arbeiten im Freien – vor Sonnenstrahlen schützen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeiten-im-freien-vor-sonnenstrahlen-schuetzen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wer beim Arbeiten der Sonne ausgesetzt ist, hat ein erhöhtes Hautkrebs-Risiko. Die Schweiz hat eine der höchsten Hautkrebsraten der Welt! Das zeigt: Mehr Hautschutz tut Not. </p><p>Aktuell verteilen SGB-Gewerkschaften im Rahmen der AHVplus-Kampagne Sonnencrème-Tuben. Sie erinnern daran: Nicht nur die Haut braucht Schutz, sondern auch unsere Renten. Aber die Haut auch. Denn wer im Freien arbeitet, ist gefährdet. Auch in einem eher verhangenen Sommer, wie wir ihn 2016 bisher erlebten: Kälte und Bewölkung täuschen über die Strahlungsintensität hinweg. Auch bei bedecktem Himmel dringen bis zu 80 % der UV-Strahlen durch die Wolkendecke. Helle Flächen wie Metall, Glas, heller Beton oder Wasser reflektieren die UV-Strahlen und können deren Wirkung beinahe verdoppeln! 
</p><h3>Schutz vor UV-Strahlung notwendig </h3><p>Wer unter freiem Himmel arbeitet, ist vermehrt UV-Strahlen ausgesetzt und hat damit ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Betroffen sind Bauarbeiter, Dachdecker, Strassenarbeiter, Gärtner, Landarbeiter, Kabelleger, Badmeister, Skilehrer, Skiliftpersonal, etc. UV-Sonnenstrahlen können verschiedene Krebsarten sowie eine Schädigung der Augen bewirken. Dagegen muss man sich richtig schützen. Die Augen mit einer Sonnenbrille. Auf ungeschützten Hautpartien ist eine Sonnencreme mit einem Lichtschutz-Faktor von mindestens 25 aufzutragen. Angesagt sind ein Hut mit breitem Rand oder ein Tuch, ebenso dicht gewobene Kleider in kräftigen Farben. Die Haut soll wiederholt eingecremt werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten. 
</p><p>Die Verantwortung für den Schutz vor der Sonne und übermässiger Hitze tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam. Arbeitgeber sind nach Art. 20 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz verpflichtet, Arbeitnehmer vor übermässiger Sonneneinwirkung sowie vor übermässiger Wärmestrahlung zu schützen. Dies z.B. mit dem Verteilen von geeigneter Schutzausrüstung sowie Sonnencremen. Art. 35 derselben Verordnung verlangt, dass in der Nähe der Arbeitsplätze Trinkwasser zur Verfügung stehen muss. 
</p><h3>Schweiz: eine der höchsten Hautkrebs-Raten </h3><p>Die Schweiz gehört weltweit zu den Ländern mit den höchsten Hautkrebsraten. Pro Jahr erkranken rund 20 000 bis 25 000 Menschen an eher gut behandelbaren Krebsarten wie Basaliom oder Spinaliom. Von einem Melanom, dem bösartigsten Hautkrebs, sind rund 2400 Personen betroffen. Rund 300 Patienten sterben jährlich an einem Melanom. Das sind deutlich mehr Menschen, als an Aids sterben, und annähernd so viele, wie bei Verkehrsunfällen ums Leben kommen! Besonders betroffen sind hier Arbeitnehmende, die während ihres Berufes draussen gearbeitet und sich zu wenig gegen UV-Strahlen geschützt haben. 
</p><p>Es ist höchste Zeit, dass wir das ändern! Personen, die viel an der Sonne arbeiten und/oder viele Muttermale haben, sollten sich regelmässig auf Hautveränderungen untersuchen und einen Arzt konsultieren. 
</p><p>Für mehr Informationen: </p><ul><li>Auskunft Krebsliga Schweiz: 0800 11 88 11 (Anruf kostenlos, Mo.-Fr. 09.00-19.00 Uhr)</li><li>zu Hitze<a href="http://www.suva.ch/startseite-suva/praevention-suva/arbeit-suva/branchen-und-themen-filter-suva/sonne-hitze-ozon-suva.htm" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Suva</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4349</guid><pubDate>Tue, 21 Jun 2016 15:44:24 +0200</pubDate><title>Ein Schritt vorwärts in der Bewältigung der Asbesttragödie </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-schritt-vorwaerts-in-der-bewaeltigung-der-asbesttragoedie</link><description>Runder Tisch Asbest beschliesst Eckwerte für Entschädigungsfonds</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich der Runde Tisch Asbest auf einen wichtigen Kompromiss einigen konnte. Dieser gilt der Festsetzung von Eckwerten zur Entschädigung von Asbestopfern. Der von alt Bundesrat Moritz Leuenberger präsidierte Runde Tisch schlägt einen Entschädigungsfonds mit folgenden Hauptmerkmalen vor:</p><ul><li>Ein Care-Service wird für alle Asbesterkrankten eingerichtet.</li><li>Geld-Leistungen gehen differenziert an Personen, je nachdem ob sie vom Unfallversicherungsgesetz (UVG) erfasst werden oder nicht. Die Leistungen für Nicht-UVG-Versicherte sollen denjenigen der UVG-Versicherten angeglichen werden.</li><li>Mesotheliomfälle, die nicht als Berufskrankheiten anerkannt sind, sollen eine Abgeltung (Lohnersatz) à la UVG erhalten.</li><li>Nicht-UVG-Versicherten, die nicht am Arbeitsplatz mit Asbest in Kontakt kamen (z.B. Ehefrauen, Kinder) soll eine pauschale Abfindung zugestanden werden.</li><li>Auch für UVG-Versicherte soll eine Abfindung ausbezahlt werden. Dies berücksichtigt die ausserordentliche Dimension der Asbesttragödie in der Schweizer Industriegeschichte </li><li>Wer geldwerte Leistungen aus dem Fonds bezieht, darf keine Zivilansprüche auf dem Prozessweg geltend machen. </li></ul><p>Der SGB, der den Runden Tisch massgeblich initiiert hatte und an diesem vertreten war, unterstützt den Vorschlag. Mit der Einigung über die Eckwerte ist ein wichtiger Schritt nach vorwärts getan worden, um die Asbestkatastrophe aufarbeiten zu können und ihre verheerenden Auswirkungen auch auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen zu mildern. Der SGB erwartet nun, dass in den weiteren Arbeiten des Runden Tisches, die der finanziellen Ausstattung des Fonds gelten, schnelle Fortschritte und verbindliche Zusicherungen erreicht werden. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4325</guid><pubDate>Mon, 06 Jun 2016 17:22:34 +0200</pubDate><title>Guter Entscheid für die Demokratie und das Personal </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/guter-entscheid-fuer-die-demokratie-und-das-personal</link><description> Kein Ladenöffnungszeitengesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Vernunft hat gesiegt: Der Ständerat hat heute seinen Widerstand gegen ein neues Ladenöffnungszeitengesetz (LadÖG) mit schweizweiten Mindestöffnungszeiten aufrechterhalten. Er hat damit der Opposition der Kantone und des betroffenen Personals im Verkauf Rechnung getragen. Die Vorlage ist mit dem zweiten Nichteintretensentscheid der kleinen Kammer definitiv vom Tisch. 
</p><p>Der Ständerat hat insbesondere die demokratiepolitischen Erwägungen ernst genommen: In den letzten zehn Jahren sind in 13 von 16 kantonalen Abstimmungen längere Ladenöffnungszeiten an der Urne verworfen worden. Das LadÖG hätte diese Volksentscheide ausgebremst. 
</p><p>Aufatmen können auch die Verkäufer/innen. Ihre Arbeit, bereits heute prekär, wäre noch stärker zerstückelt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch schwieriger geworden. Der Entscheid ist zudem ein Votum gegen das Lädelisterben. Denn von längeren Öffnungszeiten profitierten vor allem die Grossverteiler. 
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst den heutigen Entscheid. Er hätte, zusammen mit seinen Gewerkschaften und mit Unterstützung der rot-grünen Parteien, das LadÖG per Referendum bekämpft. 
</p><p>Der SGB hofft, dass die politischen Parteien nunmehr von der bislang praktizierten Salamitaktik zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Abstand nehmen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97&nbsp; </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4304</guid><pubDate>Wed, 25 May 2016 10:19:15 +0200</pubDate><title>Mehr Schutz statt Arbeitszeit-Verlängerungen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-schutz-statt-arbeitszeit-verlaengerungen</link><description>Arbeitszeiten in der Schweiz immer länger </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Erwerbstätigen in der Schweiz haben im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt 2,3 Prozent länger gearbeitet. Gleichzeitig nehmen die Stress-Erkrankungen, Burnouts oder Herzinfarkte, am Arbeitsplatz zu. Politikerinnen und Politiker, welche die Arbeitnehmenden noch mehr auspressen möchten, müssen deshalb gestoppt werden! </p><p>Über alle Branchen registrierte das Bundesamt für Statistik (BFS) eine Zunahme der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Die höchste tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit wurde bei den Vollzeitarbeitnehmenden der Landwirtschaft und Industrie verzeichnet (2015: 44 Stunden und 48 Minuten). Es folgt das Gastgewerbe (42 Stunden und 17 Minuten), die Banken- und Versicherungsbranche (41 Stunden und 57 Minuten) und die weiteren Dienstleistungssektoren (41 Stunden und 34 Minuten). 
</p><h3>Hohe Dunkelziffer wegen fehlender Arbeitszeiterfassung </h3><p>Die ständige Erreichbarkeit durch Smartphones und Laptop hat dazu geführt, dass man immer mehr in der Freizeit, sei es am Wochenende, in den Ferien oder sogar in der Nacht, arbeitet - ohne dass diese Arbeit in der vorliegenden Statistik erfasst würde! Die effektiv geleistete Arbeitszeit übersteigt damit die von der Statistik errechneten Werte. Umso mehr ist für uns Gewerkschaften klar: Es braucht die Arbeitszeiterfassung. Weitere Deregulierungen, wie sie etwa die Ständerätinnen Karin Keller-Suter und Konrad Graber verlangen, müssen gestoppt werden! Arbeitnehmende dürfen nicht immer mehr Überarbeitung, Stress und Burnouts ausgesetzt werden. 
</p><h3>Immer mehr Arbeit in der gleichen Zeit </h3><p>Was bei der Studie der BFS-Statistik ebenfalls auffällt bzw. geflissentlich verschwiegen wird: In der Schweiz wird im internationalen Vergleich extrem lange gearbeitet. Gleichzeitig ist die Arbeit in den letzten Jahren auch immer dichter geworden. D.h. heute wird mehr Arbeit im gleichen Zeitraum geleistet. Dies hat einerseits mit Rationalisierung und Digitalisierung in den Betrieben, also mit einer Steigerung der Produktivität, zu tun. Diese Produktivitätsgewinne wurden den Arbeitnehmenden aber nicht in Form kürzerer Wochenarbeitszeiten weitergegeben; sie landeten in den Taschen gieriger Arbeitgeber. Auf der anderen Seite reduzieren viele Betriebe, gerade seit dem katastrophalen Entscheid der Nationalbank zur Aufhebung des Frankenkurses, andauernd ihr Personal. Für die Verbleibenden beschleunigen sich die Arbeitsabläufe. Gleichzeitig nehmen für sie die Arbeitsbereiche zu. 
</p><h3>Keine Verschlechterung bei der Arbeitszeiterfassung </h3><p>Die Konsequenzen aus der BFS-Studie sind klar: Die Normalarbeitszeit in der Schweiz ist endlich zu senken und die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zum Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz sind konsequent durchzusetzen. Es darf nicht sein, dass in Zeiten explodierender Burnouts die Höchstarbeits-, Pausen- und Ruhezeitenbestimmungen nicht eingehalten werden. Politiker wie Karin Keller-Suter oder Konrad Graber, welche mit ihren Vorstössen nach der bereits erfolgten Arbeitszeit-Deregulierung, die am 1.1.2016 in Kraft getreten ist, weitere Verschlechterungen bei der Arbeitszeiterfassung wollen, müssen endlich zur Vernunft kommen! </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4261</guid><pubDate>Mon, 25 Apr 2016 15:20:40 +0200</pubDate><title>Ein erster Schritt in die richtige Richtung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-erster-schritt-in-die-richtige-richtung</link><description>Zur bundesrätlichen NCD-Strategie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die NCD-Strategie (Noncommunicable diseases = nicht übertragbare Krankheiten) des Bundesrates will den Ausbruch nicht übertragbarer Krankheiten wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, verzögern oder die Folgen mildern. Das ist löblich, greift aber nur mit gesetzlichen Vorschriften. </p><p>Solche nicht übertragbaren Krankheiten haben häufig berufliche Ursachen. Sie verursachen grosses Leid und beeinträchtigen Lebensqualität, Arbeitsfähigkeit und Lebenserwartung der Betroffenen in hohem Masse. So verursachen Stress am Arbeitsplatz, Überarbeitung und Nichteinhaltung der Arbeitszeitvorschriften Herzinfarkte, sie erhöhen das Risiko von Krebs und Schlafstörungen mit weiteren Implikationen. Aber auch die klassischen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz wie das Tragen und Heben von schweren Lasten bleiben präsent. 
</p><h3>SGB: Nägel mit Köpfen machen</h3><p>Verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen, dass mit gezielten gesetzlich verankerten Präventionsmassnahmen die schlimmen Folgen (wie beispielsweise Herzinfarkte, Hirnschläge, aber auch Folgen von Diabetes oder Krebserkrankungen) reduziert oder zumindest verzögert werden könnten. Der Bundesrat bestätigt diesen Befund in seiner jüngst erschienen NCD-Strategie. Der SGB fordert, dass der Bundesrat nun Nägel mit Köpfen macht. 
</p><p>Der NCD-Bericht des Bundesrats stellt einen guten Überblick über die bestehenden Probleme, insbesondere für ältere Arbeitnehmenden dar:</p><ul><li>Von den über 50-Jährigen hat jede fünfte Person mehr als ein chronisches Leiden. </li></ul><ul><li>Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf- und chronische Atemwegserkrankungen sind in der Schweiz bei Männern über 50 Jahre für über 50% und bei Frauen für über 60% der Fälle vorzeitiger Sterblichkeit (vor dem 70. Lebensjahr) verantwortlich. Sie sind inzwischen auch die häufigsten Todesursachen in unserer Gesellschaft. </li></ul><ul><li>Viele Expositionen und Risiken finden am Arbeitsplatz statt oder sind zumindest arbeitsplatz-assoziiert (Stress, fehlende Schutzausrüstungen, Nicht-Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen, Stolpergefahren, Einatmen von gefährlichen oder schädlichen Stoffen). </li></ul><h3>Rechtliche Massnahmen nötig </h3><p>Der Bericht ist ein guter Start. Aber Bundesbern darf sich nicht auf eine Inventarisierung von Problemen beschränken. Jetzt müssen Bundesrat und Parlament die Konsequenzen ziehen und legiferieren, insbesondere für die verletzlichste Gruppe: die älteren Arbeitnehmenden. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass mehr als die Hälfte der Erkrankungen durch Prävention vermieden werden könnten. Solche Massnahmen müssen am Arbeitsplatz jedoch viel stärker greifen. Nötig sind folgende Massnahmen mit präventivem Charakter: </p><ul><li>Gesundheitsmassnahmen gegen psychosoziale Risiken, welche sich spezifisch auf eine systematische Arbeitsplatz-Risikoanalyse von älteren Arbeitnehmenden stützen. </li></ul><ul><li>Erhöhte und klarere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber älteren Arbeitnehmenden (bis zum Kündigungsverbot). </li></ul><ul><li>Langjährige Mitarbeitende über 50 Jahre sollen besonders gegen Kündigung geschützt sein, wie das in gewissen Gesamtarbeitsverträgen bereits üblich ist. Dieser Kündigungsschutz gibt den Arbeitgebern einen Anreiz, bezüglich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit besser zum Personal zu schauen. </li></ul><ul><li>Psychosoziale Erweiterung des Begriffs der Berufskrankheit (z.B. Burn-Out). </li></ul><ul><li>Evaluation und besserer Schutz vor Emerging Risks (neuen Risiken) am Arbeitsplatz, z.B. Nano-Materialien. Dies z.B. mit einer obligatorischen Kennzeichnungspflicht am Arbeitsplatz von Nano-Materialien und der Verwendung von technischen Massnahmen zur Vermeidung von Einatmung und Kontakt. </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4259</guid><pubDate>Mon, 25 Apr 2016 11:46:32 +0200</pubDate><title>Stress stoppen – und Politiker stoppen, die mehr Stress wollen! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stress-stoppen-und-politiker-stoppen-die-mehr-stress-wollen</link><description>Am 28. April ist Workers Memorial Day </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 28. April, dem "Workers Memorial Day", gedenkt die Welt den Opfern von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Gemeint sind dabei nicht nur "klassische" Berufskrankheiten wie Asbest-Krebs. Auch der steigende Stress am Arbeitsplatz verursacht mehr Krankheiten, Unfälle und Todesfälle. Gerade deshalb ist es fast schon zynisch, dass gewisse Politiker den Schutz durch Arbeitszeitbestimmungen abschaffen wollen. </p><p>Der Stress am Arbeitsplatz nimmt immer mehr zu. Das zeigt der Job-Stress-Index von Gesundheitsförderung Schweiz. Gut ein Fünftel (22,5 %) der erwerbstätigen Bevölkerung hat Stress, ebenso viele Erwerbstätige fühlen sich erschöpft (22,6 %). Stress führt zu Herzkrankheiten, Krebs und Burnouts, manchmal zu Selbstmorden. 
</p><h3>Mehr Stress = mehr Unfälle </h3><p>Wo es Stress gibt, hat es auch mehr Unfälle. Die europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS) zeigt: Wo Arbeitsdruck und Stress herrscht, verunfallen Personen schneller. Die Schweiz weist im Vergleich zu den Nachbarländern im Bereich der Stressprävention viel Aufholbedarf auf. Der Workers Memorial Day soll, gerade in der Schweiz, dazu dienen, der Öffentlichkeit und der Politik bewusst zu machen, dass Stress nicht nur krank macht, sondern auch Unfälle verursacht. Stress kann ganz direkt töten - sei es im Bau, sei es in den Dienstleistungsbetrieben. 
</p><h3>Keller-Sutter und Graber stoppen! </h3><p>Politiker wie Ständerätin Keller-Sutter und Ständerat Konrad Graber müssen endlich mit ihren Angriffen auf die Arbeitszeit-Schutzbestimmungen aufhören! Die beiden verlangen, alle "Spezialisten" und jedes Mitglied des "Kaders" bedingungslos von der Arbeitszeiterfassung auszunehmen. Überzeiten, fehlende Pausen und ständige Erreichbarkeit wären die Folge: Burnout-Fälle würden explodieren. 
</p><h3>Burnout als Berufskrankheit anerkennen </h3><p>Der SGB fordert vielmehr, dass die Arbeitszeit-Regelungen des Gesetzes streng implementiert werden sollen. Weiter soll die Politik endlich stressbedingte Berufskrankheiten wie Burnout auch als solche anerkennen. Die abschlägige Stellungnahme des Bundesrates auf eine entsprechende Interpellation von Ständerat Berberat aus dem Jahr 2015 ist eine grosse Enttäuschung. Der Bundesrat gibt in seiner Antwort darauf bekannt, dass er Burnout nicht als Berufskrankheit anerkennen will. Und noch schlimmer: Der Bundesrat sieht auch keinen Anlass zu gesetzlichen Modifikationen, um die Prävention zu intensivieren. Das ist Hohn gegenüber den Tausenden von Opfern von Stress am Arbeitsplatz. Der Bundesrat muss endlich agieren: Arbeitsbedingte Burnouts gehören in die Liste der Berufskrankheiten. Die schlimmsten Formen von Stress am Arbeitsplatz sind gesetzlich anzugehen. Dazu braucht es eine gesetzliche Regulierung des Home-Office, da dort besonders häufig Arbeit und Freizeit vermischt werden. Weiter muss die Arbeitszeiterfassungs-Pflicht flächendeckend durchgesetzt werden. 
</p><h3>Geschichte des Workers Memorial Day </h3><p>Die Ursprünge des Workers Memorial Day liegen in Kanada. Das Datum bezieht sich auf den richtungsweisenden Workers Compensation Act vom 28.4.1914, mit dem Kanada eine Behörde für Arbeitsschutz eingerichtet hat. Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) propagiert den Workers Memorial Day seit Mitte der 90er Jahren des 20.Jahrhunderts. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4176</guid><pubDate>Wed, 09 Mar 2016 09:27:50 +0100</pubDate><title>Je stärker die Gewerkschaft desto besser die Gesundheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/je-staerker-die-gewerkschaft-desto-besser-die-gesundheit</link><description>Neue Studie belegt positive Rolle der Gewerkschaft im Gesundheitsschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Je präsenter die Gewerkschaft im Betrieb, desto weniger Unfälle. Und desto besser ist die Gesundheit am Arbeitsplatz geschützt. Das zeigt eine <a href="http://ftp.iza.org/dp9610.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">neue Studie</a> des deutschen <a href="http://www.iza.org/de/webcontent/index_html?lang=de&amp;-C=" target="_blank" rel="noreferrer">Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA)</a>. </p><p>Die direkt Betroffenen wissen es aus eigener Erfahrung schon lange: In Betrieben, in denen die Gewerkschaften, sei es mit Rechtsberater/innen, Sekretär/innen oder Vertrauensleuten, aktiv sind, läuft es besser: Die Gesetze werden eher eingehalten, die Arbeitssicherheit wird dadurch besser und damit wiederum nehmen Unfälle und Berufskrankheiten ab. Und so steigt längerfristig die Arbeitszufriedenheit - und dann auch die Produktivität der Arbeitnehmenden. 
</p><h3>Wissenschaftlich belegt </h3><p>Eine wissenschaftliche Studie bestätigt nun die positive Rolle der Gewerkschaften für die Gesundheit am Arbeitsplatz. Das deutsche Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn hat die Resultate einer grossangelegten Untersuchung zweier Forscher vorgesellt. Diese belegt anhand von Daten der amerikanischen Arbeitsämter, dass es den Arbeitnehmenden gesundheitlich in jenen Betrieben besser geht, in denen Gewerkschaften aktiv sind. 
</p><p>Wenn mit den Arbeitsbedingungen etwas nicht stimmt, wenn z.B. Gesundheitsbestimmungen des Arbeitsgesetzes oder Vorgaben des Unfallversicherungsgesetzes nicht eingehalten werden, klopfen die Arbeitnehmenden bei der Gewerkschaft an. Hier Rat zu erteilen, gehört zu den Grundaufträgen der Gewerkschaften. In solchen Fällen wehren sich die Arbeitnehmenden nur selten selbst. Sie kennen auch die Vorgehensweise der Arbeitsinspektorate zu wenig. Das gleiche gilt für Personalkommissionen. Hier hilft dann die Gewerkschaft mit Rat, und wo nötig auch mit Tat: Denn Gewerkschaften stehen sowohl im Studienland USA wie auch in der Schweiz selbständig Klagerechte zu. 
</p><h3>Gute GAV zentral </h3><p>Insbesondere dort, wo starke, unabhängige Gewerkschaften in Betrieben oder Branchen gute GAV aushandeln können, werden die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gut umgesetzt. Dies, weil den Gewerkschaften durch die GAV Informations- und auch Zutrittsrechte zustehen. Missstände werden so von der Gewerkschaft schnell entdeckt und können den Arbeitsinspektoraten gemeldet werden. Zudem enthalten GAV häufig weitergehende Bestimmungen zum Gesundheitsschutz. So verwundert das Resultat der Studie nicht: dass Arbeitnehmende in Betrieben mit GAV und institutionalisierter Sozialpartnerschaft besser vor Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz geschützt sind. 
</p><p>Diese funktionierende Rolle der Sozialpartnerschaft ist in der entsprechenden schweizerischen Rechtsetzung jüngst neu gewürdigt worden: Mit dem neuen Artikel 73a der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz können Arbeitnehmende neu auf die Erfassung ihrer Arbeitszeit verzichten, wenn die Sozialpartner sich auf Gesundheitsmassnahmen gegen psychosoziale Risiken einigen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4169</guid><pubDate>Thu, 03 Mar 2016 11:49:48 +0100</pubDate><title>Den Sonntag schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/den-sonntag-schuetzen</link><description>Sonntagsallianz fordert Anhörung beim Bundesrat </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Sonntagsallianz, der auch der SGB angehört, reagiert auf die Ausweitung der Sonntagsarbeit im Detailhandel seit Anfang 2016. Sie verlangt eine Anhörung beim Bundesrat und ruft mit einem Film, der ab heute in den sozialen Medien zu sehen ist, der Bevölkerung die Bedeutung des arbeitsfreien Sonntags in Erinnerung. </p><p>Am 3. März, dem internationalen Tag des freien Sonntags, erinnert die Sonntagsallianz daran, wie wichtig es ist, den Sonntag als gemeinsamen gesellschaftlichen Ruhetag zu schützen. Der arbeitsfreie Sonntag wird aktuell vor allem vonseiten des Detailhandels in Frage gestellt, häufig im Namen des Einkaufstourismus.</p><ul><li>So hat etwa der Bundesrat am 1. Februar einer weiteren Ausnahme des Sonntagsarbeitsverbots in Einkaufzentren zugestimmt: Nach Foxtown im Tessin hat nun auch das Outlet-Village in Landquart eine Bewilligung erhalten. Und dies, obwohl die restriktiven Kriterien des Bundesrates noch nicht einmal überprüft wurden. Die Allianz erwartet, dass sich der Bundesrat in dieser Frage äussert. </li></ul><ul><li>Zudem versuchen Wirtschaftslobbyisten in mehreren Kantonen, den Sonntagsverkauf auszuweiten. Das ist der Fall in Bern, wo der Grosse Rat in einer Motion die Ladenöffnung im Stadtzentrum fordert. Ebenso im Wallis und in Genf, wo Vorlagen für den Sonntagsverkauf an 4 Sonntagen pro Jahr vorliegen. · </li><li>Die Schweizerische Post hat angekündigt, einen Lieferservice per Taxi in mehreren Städten der Schweiz für Kunden von Coop@home und Nespresso zu prüfen. Die Sonntagsallianz kann nicht akzeptieren, dass ein öffentlicher Dienstleister das Sonntagsarbeitsverbot umgehen will. Und dies für ein Bedürfnis, das in keiner Weise als dringend zu erachten ist. Die Sonntagsallianz wird bei den betroffenen Gesellschaften intervenieren. </li></ul><p>Während der Bundesrat und die Detailhandelsketten versichern, den Sonntag im Rahmen des Bundesgesetzes über die Ladenöffnungszeiten nicht antasten zu wollen, häufen sich die Ausnahmen auf dem Verordnungsweg und in den Kantonen. Die Sonntagsallianz ist beunruhigt über die Ausweitung der Sonntagsarbeit auf immer mehr Arbeitnehmende und fordert in einem heute veröffentlichten<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2016/03/20160302_Brief-an-Bundesrat_ohne-unterschriften_d.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Brief </a>eine Anhörung bei Herrn Bundesrat Schneider-Ammann. Der Sonntag ist ein wichtiger Tag für das gesellschaftliche Zusammenleben und selbstbestimmten Raum, für soziale, familiäre und kirchliche Aktivitäten, für die Erholung und Gesundheit jedes einzelnen. Die Sonntagsallianz zeigt zum Thema einen kurzen <a href="http://sonntagsallianz.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">Film</a>, der ab heute auf den sozialen Netzen ausgestrahlt wird. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4161</guid><pubDate>Mon, 29 Feb 2016 16:11:30 +0100</pubDate><title>Nationalrat blind für das Personal und taub für die Kantone</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-blind-fuer-das-personal-und-taub-fuer-die-kantone</link><description>Es braucht kein nationales Ladenöffnungsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Nationalrat hat sich heute für ein Ladenöffnungszeitengesetz ausgesprochen. Mit ihrem Entscheid will die grosse Kammer der Hälfte aller Kantone längere Ladenöffnungszeiten aufzwingen. Wenn sich der Nationalrat durchsetzt, dann werden die Arbeitsbedingungen im Verkauf, bereits heute durch Prekarität gefährdet, noch stärker zerstückelt. Für die Betroffenen würde es noch schwieriger, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Sie wehren sich denn auch entschieden gegen eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten, wie eine kürzlich vorgestellte Studie der Unia erneut gezeigt hat. 
</p><p>Der Nationalrat blendet auch den Widerstand der Kantone aus. Diese lehnen die Vorlage ebenfalls ab und wollen sich und ihre Bevölkerung in dieser Frage nicht bevormunden lassen. Der Ständerat hat die föderalistische Argumentation gewürdigt und ist in der letzten Session konsequenterweise nicht auf die Vorlage eingetreten. 
</p><p>Der SGB fordert den Ständerat auf, hart zu bleiben. Es braucht kein Gesetz, das Verkäufer/innen plagt, generell zu längeren Arbeitszeiten führt, nichts bewirkt gegen den sogenannten Einkaufstourismus und den Kantonen gegen deren erklärten Willen aufgezwungen wird. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97&nbsp;</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4135</guid><pubDate>Mon, 22 Feb 2016 14:02:35 +0100</pubDate><title>Nächster Schritt zu 24/7-Ladenöffnungszeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/naechster-schritt-zu-24-7-ladenoeffnungszeiten</link><description>Nationalrat berät Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 29. Februar wird der Nationalrat das Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) beraten. Dieses will den Kantonen längere Ladenöffnungszeiten aufzwingen. - Mittelfristig eine Gefahr für alle Wirtschaftszweige. </p><p>Längere Ladenöffnungszeiten und die damit einhergehende Dergulierung der Arbeitszeiten, insbesondere die Abend- und Samstagsarbeit, schaden Arbeitnehmenden, die bereits heute unter besonders prekären Arbeitsbedingungen leiden. Dabei handelt es sich häufig um Frauen mit Erziehungs- und Care-Aufgaben. In Befragungen sprechen sich diese denn auch regelmässig gegen längere Öffnungszeiten aus Ihre Begründung: noch schlechtere Arbeitsbedingungen. So nachzulesen in einer Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) sowie in verschiedenen von der Gewekschaft Unia in den liberalsten Kantonen durchgeführte Umfragen. 
</p><h3>Klarer Druck auf die Arbeitsbedingungen </h3><p>Mit der Einführung des LadÖG würden die Arbeitstage (unter der Woche 6-20 Uhr, an Samstagen 6-18 oder 19 Uhr) für die Angestellten noch unregelmässiger und zerstückelter werden als sie heute schon sind. Dabei sind die späten Einsatzzeiten, die Zerstückelung der Arbeitszeit und die Arbeit auf Abruf bereits heute für die Arbeitnehmenden ein Grund für mehr Stress und zunehmende Burn-Out-Fälle. Ausserdem lassen sich so Beruf und Familie immer schwieriger unter einen Hut bringen. Das neue Ladenöffnungszeiten-Gesetz würde so die Arbeitsbedingungen von über 200 000 Arbeitnehmenden verschlechtern! 
</p><h3>Mit Salamitaktik bei den Öffnungszeiten zu 24/7 </h3><p>Die Totalliberalisierer wissen genau, dass sie keine Chance hätten, wenn sie frontal angreifen würden. So wurde am 1. Dezember 1996 eine Revision des Arbeitsgesetzes an der Urne abgeschmettert, gegen welche die Gewerkschaften das Referendum ergriffen hatten, weil sie im Detailhandel an sechs Sonntagen bewilligungsfreie Sonntagsarbeit erlauben wollte. 
</p><p>Statt sich eine neue verheerende Niederlage bei einem Angriff auf Abend- , Samstags-, Sonntags- und Nachtruhe einzuhandeln, versuchen es die Totalliberalisierer heute mit der Salamitaktik, in der Hoffnung, das Stimmvolk werde den Braten nicht riechen. Dabei bedienen sie sich auch Parlamentariern wie dem Tessiner CVP-Ständerat Filippo Lombardi, der sich in den Dienst der Totalliberalisierer stellt, auch wenn er von sich selbst behauptet, gegen eine totale Liberalisierung zu sein. Das hindert ihn nicht, den Totalliberalisierern den Weg zu ebnen, indem er punktuelle Aufweichungen der Arbeitsbedingungen und Ausdehnungen der Ladenöffnungszeiten im Interesse der Branche fodert, wie zum Beispiel in seiner LadÖG-Motion, unter dem Vorwand des starken Frankens. 
</p><p>Dabei ist längst klar: Jeder noch so kleine Schritt in Richtung deregulierter Öffnungszeiten dient letztlich dem Ziel, die Öffnungszeiten aller Läden zu verlängern und das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit in allen Branchen abzuschaffen oder zumindest aufzuweichen. Das zeigen auch Beispiele aus dem Ausland: Überall, wo die Ladenöffnungszeiten dereguliert wurden, folgte früher oder später eine generelle Prekarisierung der Arbeitszeiten (Italien, Grossbritannien usw.). 
</p><p>Es geht also um die Wurst, und weil die Totalliberalisierer wissen, dass sie sich das von ihnen gewünschte Riesenstück nicht auf einmal abschneiden können, benutzen sie beim LadÖG die Salamitaktik und versuchen, sich mit kleinen, leicht verdaulichen Scheiben zu bedienen. Und dies obwohl die Stimmenden seit 2009 in kantonalen Abstimmungen eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten stets abgelehnt haben. 
</p><h3>Wenig Schutz - viel Stimmung gegen Gewerkschaften </h3><p>Bei längeren Ladenöffnungszeiten - und damit längeren Arbeitszeiten - sind Schutzmassnahmen für die Angestellten nötig. Die Arbeitgeber im Verkauf stehen aber genau hier auf der Bremse. Im Verkauf gibt es keinen nationalen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Der entsprechende Arbeitgeberverband, Swiss Retail Federation ((Vereinigung der Grossbetriebe des Detailhandels) verweigert sich bis heute GAV-Verhandlungen. Das neue Gesetz gefährdete auch die wenigen allgemeinverbindlich erklärten GAV in der Romandie. Die GAV der Grossverteiler ihrerseits enthalten keine Bestimmungen gegen überlange Arbeitstage. So gesehen ist es unverantwortlich, ein Gesetz zu verabschieden, welches die Arbeitsbedingungen verschlechtert und welches da, wo die geforderten Schutzmassnahmen greifen sollten, durch patronale Verweigerung gekennzeichnet ist. 
</p><p>Kommt dazu ein ausgeprägt antigewerkschaftliches Verhalten. Mehrere Arbeitgeber in der Branche, und nicht nur kleine Fische, respektieren die Gewerkschaftsfreiheit nicht, obwohl diese durch die Bundesverfassung (Art. 28) und internationale Übereinkommen, etwa die Europäische Menschenrechtserklärung, garantiert ist. Migros etwa will nicht mit Unia, der zuständigen und mitgliederstärksten Gewerkschaft, verhandeln. Der orange Riese hat antigewerkschaftliche Kündigungen vorgenommen. Zudem hat er mit missbräuchlichen&nbsp; Strafklagen versucht, den Gewerkschaften Zugang zu verweigern. Manor entliess unter skandalösen Umständen die Präsidentin einer Unia-Sektion. Grund? Sie hatte es gewagt, in der Presse die angestrebte Ausdehnung der Arbeitszeiten zu kritisieren. Bei Spar haben die schlechten Arbeitsbedingungen zu Streiks geführt. 
</p><h3>Untaugliche Massnahme gegen starken Franken </h3><p>Die gegenwärtigen Schwierigkeiten im Detailhandel sind nicht durch kantonal unterschiedliche Öffnungszeiten bedingt. Das Sorgenbarometer der Konsument/innen zeigt deutlich, dass die Ladenöffnungszeiten im Gegensatz zu den Preisen kein Problem sind. Dies bestätigen auch die Umsatzzahlen der Kantone, die bereits vollständig deregulierte Ladenöffnungszeiten kennen (etwa Aargau, Zürich). Auf ihrem Kantonsgebiet ist Einkaufstourismus genau so ausgeprägt wie in den anderen Kantonen. Die ins Feld geführte ratio legis, der Kampf gegen den starken Franken, hält damit selbst einer oberflächlichen Prüfung nicht stand. 
</p><p>Fazit:&nbsp; der SGB und seine Gewerkschaften werden das gefährliche Gesetz entschieden bekämpfen. Denn dieses schadet vorerst dem Verkaufspersonal. In einem weiteren Schritt wird es die Arbeit in vielen weiteren Branchen verschlechtern.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4107</guid><pubDate>Thu, 11 Feb 2016 14:20:21 +0100</pubDate><title>Mehr Fairness statt neue Ausbeutung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-fairness-statt-neue-ausbeutung</link><description>Die Lücke in der Care-Arbeit wird immer grösser</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Pflege und Betreuung sind je länger je weniger gesichert. Prekäre Jobs nehmen zu. Deshalb muss der Staat hier mehr investieren - die Männer auch. </p><p>Obwohl immer mehr Frauen erwerbstätig sind, leisten sie auch heute noch einen Grossteil der unbezahlten Arbeit - Pflege- und Betreuungsleistungen nicht nur für Kinder, sondern auch für ältere und kranke Angehörige. Diese Arbeit, unter dem Begriff Care zusammengefasst, ist ein blinder Fleck in der Ökonomie. Solange sie gratis geleistet wird, taucht sie in den Wirtschaftsstatistiken gar nicht erst auf. Kommt dazu, dass die Care-Arbeit nicht der in der Ökonomie allgegenwärtigen Effizienzlogik gehorcht: Wir können zwar immer schneller Autos produzieren, aber nicht effizienter Kinder trösten oder Kranke pflegen. 
</p><h3>Lücke in der Versorgung </h3><p>Frauen sind jedoch nicht mehr bedingungslos bereit, diese Arbeit zu übernehmen und das finanzielle Risiko zu tragen. Während unsere Lebenserwartung steigt und die Care-Arbeit an Bedeutung zunimmt, verzichten je länger je weniger Frauen auf einen eigenen Lohn und finanzielle Absicherung, um sogenannte Liebesarbeit zu leisten. Und Männer übernehmen nicht in dem Mass mehr unbezahlte Arbeit, wie Frauen bezahlte übernehmen. In der Versorgung von Kindern und Pflegebedürftigen ist eine Lücke entstanden. Sie wird grösser werden, wenn wir nicht Gegensteuer geben. 
</p><h3>Mangelhafter Schutz für Care-Migrantinnen </h3><p>Institutionen wie Kitas, Spitäler und die Spitex können diese Lücke schon jetzt nicht mehr schliessen. Gerade die Pflege älterer und kranker Menschen wird unter dem Spardruck zunehmend wieder ins Private abgedrängt. In die Bresche springen wiederum Frauen: Care-Migrantinnen lassen ihre eigenen Familien zurück, um sich hier unter prekären Arbeitsbedingungen und zu einem miserablen Lohn rund um die Uhr um "fremde Angehörige" zu kümmern. Schwarzarbeit ist an der Tagesordnung, Privatsphäre und Freizeit sind in solchen Arrangements meist Fremdwörter. Obwohl die Schweiz das Übereinkommen 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) "Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte" ratifiziert hat und der Bundesrat in einem Bericht Handlungsbedarf eingesteht, ist die Care-Arbeit gegen Bezahlung immer noch nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt. Dadurch fehlt den Care-Angestellten ein effektiver Schutz ihrer Gesundheit und persönlicher Integrität. 
</p><h3>Kaum Schutz - trotz ratifiziertem IAO-Übereinkommen </h3><p>Bei entlohnter Care-Arbeit ist die Gefahr von Ausbeutung, Gewalt, Sozial- und Lohndumping beträchtlich. Deshalb verlangt das Übereinkommen 189 der IAO, dass Hausangestellte arbeits- und sozialrechtlich den übrigen Angestellten gleichgestellt werden. Verbesserungen seien vor allem hinsichtlich Arbeitszeit, soziale Sicherheit und Arbeitsbedingungen (Minimalstandards bei Arbeitssicherheit und psychischem und physischem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) nötig. Insbesondere müssen so die weiblichen Care-Angestellten vor (sexuellem) Missbrauch, Belästigung und Gewalt geschützt werden. In der Schweiz werden diese Erfordernisse trotz Ratifikation des Übereinkommens noch nicht genügend implementiert: So können z.B. Arbeitsinspektorate keine Besuche an Arbeitsplätzen von Care-Angestellten in den Haushalten machen. 
</p><h3>Staat muss mehr investieren </h3><p>Die Schweiz muss sich klar werden, dass Care-Arbeit keine private Angelegenheit ist, sondern eine gesellschaftlich notwendige Aufgabe, ohne die die Wirtschaft zusammenkracht. Wir brauchen dringend eine Umverteilung: Die Allgemeinheit muss Verantwortung übernehmen und Ressourcen investieren - in Kinderbetreuungsplätze, Pflegeeinrichtungen aber auch in die Versorgung zu Hause. Bezahlte Care-Arbeit muss dem Arbeitsgesetz unterstellt werden. Geregelte Arbeits- und Ruhezeiten sowie existenzsichernde Mindestlöhne sind dabei zwingend. Den Rest müssen Frauen und Männer fair aufteilen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4039</guid><pubDate>Tue, 12 Jan 2016 11:00:44 +0100</pubDate><title>Nationalrat muss endlich gerechte Lösungen für Asbest-Opfer präsentieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-muss-endlich-gerechte-loesungen-fuer-asbest-opfer-praesentieren</link><description>Bald neue Runde in der Revision des Verjährungsrechts </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Voraussichtlich in der nächsten Session wird sich der Nationalrat erneut über die Reform des Obligationenrechts (OR) beugen. Bei dieser Reform geht es auch darum, endlich Gerechtigkeit für Asbestopfer zu schaffen. Deren Ansprüche dürfen nicht mehr verjähren, bevor die Krankheit überhaupt ausgebrochen ist. Dies ist häufig erst 40 oder mehr Jahre nach Exposition mit Asbestfasern der Fall. Dem muss das Gesetz Rechnung tragen. </p><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat es klar festgehalten: Die Schweizer OR-Verjährungsfrist von 10 Jahren entspricht nicht den modernen Standards bei gesundheitlichen Risiken. Besonders krass zeigt das der Fall von Asbest-Krankheiten. Die Tatsache, dass entsprechende Forderungen verjähren können, bevor die Krankheit überhaupt ausbricht, verunmöglicht systematisch die Geltendmachung von Ansprüchen. Das, so der EGMR weiter, verstösst gegen Art. 6 der Menschenrechtskonvention. Das Bundesgericht hat sich mit dem Revisions-Urteil 4F_15/2014 vom 11. November 2015 dieser Meinung angeschlossen. Es hat entschieden, dass die Ansprüche der Familienangehörigen von verstorbenen Asbestopfern geprüft werden sollen, trotz der von den Vorinstanzen festgestellten Verjährungen. 
</p><p>Dies reicht jedoch nicht: Es braucht auch eine Gesetzesänderung, welche das EGMR-Urteil umsetzt und damit endlich Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit für alle schafft! Beide Kammern des Parlaments haben sich bis heute an die entsprechende Anpassung des Obligationenrechts gemacht. 
</p><h3>Ständerat: nur ein Schritt in die richtige Richtung </h3><p>Die Vorlage, wie sie nun die kleine Kammer als Zweitrat verabschiedet hat, sieht nur ungenügend differenzierte Lösungen für Asbestopfer vor. Die Rechtskommission der kleinen Kammer hatte noch eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren für sämtliche Personenschäden sowie für Asbest-Krankheiten eine übergangsrechtliche Sonderregelung beschlossen. Das Plenum jedoch buchstabierte wieder zurück. Es beschloss eine Verjährung von nur 10 statt 30 Jahren bei Personenschäden. Der SGB ist der Meinung, dass die Frist erst ab Ausbruch der Krankheit zu zählen beginnen darf - eine Lösung, die nota bene bereits unter dem geltenden Recht möglich wäre. 
</p><p>Immerhin sieht der Ständerat bei asbestbedingten Krankheiten eine Nachfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten vor, dies für Fälle, in denen die Verjährung nach neuem Recht bereits eingetreten wäre oder Ansprüche wegen Verjährung bereits rechtskräftig abgewiesen wurden.
</p><p> Der SGB unterstützt diese übergangsrechtliche Regelung, weil sie einen Schritt in die richtige Richtung darstellt und die Rechtsprechung des EGMR und des Bundesgerichtes aufnimmt. Der Nationalrat soll dieses Element, ein absolut minimales Entgegenkommen gegenüber den Asbestopfern, so übernehmen. Der SGB befürwortet zudem den ständerätlichen Entscheid, dass diese übergangsrechtliche Sonderregelung nur subsidiär, also nur dann zur Anwendung kommen soll, wenn kein Fonds Entschädigungen leistet. Anders gesagt: Wenn im Zeitpunkt der Einreichung eines Begehrens auf Schadenersatz oder Genugtuung ein Sonderfonds zur angemessenen finanziellen Regulierung von durch Asbest verursachten Personenschäden besteht, gilt die erwähnte Spezialregelung nicht. 
</p><h3>Runder Tisch muss handeln </h3><p>Damit sind nun die Akteure des Runden Tisches Asbests unter der Leitung von Altbundesrat Moritz Leuenberger gefordert. Sie haben dafür zu sorgen, dass im Einklang mit den Vorschlägen aus dem Ständerat ein Fonds geäufnet wird, welcher primär für nicht-UVG-, sekundär auch für UVG-versicherte Opfer und ihre Angehörige angemessene Leistungen erbringt. 
</p><p>Ein solcher Fonds ist auch im Interesse der ehemaligen Arbeitgeber und der Versicherungen: Sie vermeiden langwierige und teure Prozesse, entgehen riesigen Reputationsschäden und haben Rechtssicherheit. Den Opfern und ihren Angehörigen wiederum wird viel menschliches Leid erspart, indem sie unbürokratisch zu Leistungen des Fonds kommen. 
</p><h3>Frist ab Ausbruch der Krankheit berechnen </h3><p>An die Adresse des Bundesgerichts ist weiter zu fordern, dass dieses in Zukunft seine Rechtsprechung menschenrechtskonform gestaltet und die Frist ab Entstehen des Schadens, also ab Ausbruch der Krankheit, berechnet. Das wäre bereits unter dem geltenden Recht möglich. Und wird vom EGMR zwischen den Zeilen seines Urteils gefordert. Der Nationalrat muss nun in der weiteren Beratung des Verjährungsrechtes endlich zu Lösungen finden, die das Leid der Betroffenen nicht ignorieren. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3975</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2015 09:48:39 +0100</pubDate><title>Runder Tisch Asbest: Jetzt braucht es einen grosszügig dotierten Fonds</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/runder-tisch-asbest-jetzt-braucht-es-einen-grosszuegig-dotierten-fonds</link><description>Session IV: Verjährungsfrist und Sonderregelung für Asbestopfer</description><content:encoded><![CDATA[<article><p><b> Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt ihrem Plenum eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren für sämtliche künftigen Personenschäden. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es braucht aber ganzheitliche und rechtsgleiche Lösungen für alle Asbest-Opfer, unabhängig davon, ob diese unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen oder nicht. Nun erhöht auch das Bundesgericht den Druck mit einem wegweisenden Urteil.</b></p><p>Die ständerätliche Kommission (RK-S) ist mit ihrem Vorschlag für eine Verjährungsfrist von 30 Jahren dem Bundesrat gefolgt. Dies im Gegensatz zum Nationalrat, welcher die Frist auf 20 Jahre festgesetzt hatte. Diese Lösung ist aber für Asbest-Opfer immer noch nicht genügend - denn Mesotheliome (Tumore aufgrund von Asbestkontakt) kommen erst 40 und mehr Jahre nach Exposition auf. Deshalb will die Kommission ihren Vorschlag für Asbestopfer mit einer übergangsrechtlichen Sonderregelung ergänzen. Diese funktioniert aber nur, wenn für Asbest-Opfer, seien sie nun UVG-versichert oder nicht, ein grosszügig dotierter Entschädigungsfonds eingerichtet wird.
</p><p>Die vorgeschlagene Übergangsregelung im OR soll in Fällen von bereits verjährten asbestbedingten Personenschäden eine besondere Nachfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten der OR-Reform erlauben. Die neue Klagemöglichkeit würde gegenüber den Leistungen eines Asbest-Entschädigungsfonds subsidiär zur Anwendung kommen.
</p><p>Damit trägt der Vorschlag der RK-S dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg immer noch nicht Rechnung. Dieses Urteil verlangt eine subjektive Verjährungsfrist mit Beginn des Krankheitsausbruchs (nicht ab Exposition). Die Übergangsregelung für bereits verjährte Fälle in Kombination mit der ständerätlichen Erwartung, dass ein grosszügig dotierter Entschädigungsfonds geschaffen wird, ist jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Ständerat ist aufgerufen, diesen Vorschlag in der kommenden Session aufzunehmen und auszubauen.
</p><p>Zumal inzwischen auch das Bundesgericht den Druck erhöht hat: in einem wegweisenden, ja geradezu historischen Urteil hat es im November entschieden, dass das heute gültige Verjährungsrecht gegen die Grundrechte der Opfer verstösst. Damit macht das höchste Schweizer Gericht vorwärts bei der Umsetzung des oben erwähnten EGMR-Urteils – und wartet zurecht nicht auf die Politik: Mesotheliom-Kranken gegenüber funktioniert ab jetzt die Einrede der Verjährung nicht mehr. 
</p><p>Für den SGB als Initianten des Runden Tisches zu Asbest, welcher inzwischen unter der Leitung von Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger tagt, ist klar: Will die Wirtschaft eine Prozessflut nach dem EGMR-Urteil verhindern und will das Parlament die Schweizer OR-Verjährungs-Regelung bei Asbesterkrankungen menschenrechtskonform gestalten, dann braucht es nicht nur eine entsprechende OR-Revision, sondern auch einen grosszügig dotierten Asbest-Fonds. Dieser soll Schadenersatz sowie eine einmalige Pauschalzahlung für erlittene Unbill gewähren. Dadurch schafft ein solcher Fonds Gerechtigkeit auch für bereits verjährte Fälle und verhindert kostspielige, langjährige Gerichtsfälle. Weiter muss auch ein spezifischer Care-Service für Asbest-Opfer und ihre Angehörige eingerichtet werden. Diese fühlen sich heute viel zu häufig trotz oft tödlichem Ausgang der Asbest-Erkrankungen im Stich gelassen.
</p><p>Damit kämen auch asbestbedingte Erkrankte zu ihrem Recht, die nicht unter das UVG fallen. Finanziert werden sollte ein solcher Fonds vor allem durch jene Unternehmen, die Asbestprodukte hergestellt und verkauft haben. </p></article>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2382</guid><pubDate>Wed, 04 Nov 2015 11:50:00 +0100</pubDate><title>Schutz vor Gratisarbeit und Stress endlich durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schutz-vor-gratisarbeit-und-stress-endlich-durchsetzen</link><description>Neues Fundament für Arbeitszeiterfassung

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach Jahren des schleichenden Abbaus bei der Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitszeit zu erfassen und die Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit und psychosozialen Risiken zu schützen, hat der Bundesrat heute die Arbeitszeiterfassung auf ein neues Fundament gestellt. Nun müssen alle Beteiligten die neuen Regeln auch tatsächlich umsetzen. Insbesondere müssen die Behörden regelmässige flächendeckende Kontrollen vornehmen und die Arbeitszeiterfassungspflicht durchsetzen wo sie gilt. Denn die Erfassung der Arbeitszeit ist wichtig, um die Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit, Stress und den damit verbundenen Leiden wie Rücken- und Magenschmerzen, Schlafstörungen, ja vor Burnout zu schützen. 
</p><p>Die neue Verordnung bringt zwar eine gewisse Deregulierung der Erfassungspflicht. Das Gros der Arbeitnehmenden bleibt jedoch durch die umfassende Arbeitszeiterfassung geschützt. Werden die Regeln durchgesetzt, wird sich der faktische Schutz für viele Arbeitnehmende verbessern. Auch sind die vorgesehenen Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung restriktiv geregelt. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit bzw. die Bestimmungen zu Pausen und Überzeit gelten weiterhin für alle. Von der übrigen Erfassungspflicht ausgenommen werden dürfen nur Arbeitnehmende, die über eine grosse Autonomie in ihrer Arbeit verfügen, ihre Arbeitszeiten grösstenteils selbst festlegen können und mehr als 120‘000 Franken pro Jahr verdienen. Diese Ausnahme muss in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit den repräsentativen Sozialpartnern geregelt werden. Der GAV muss zudem spezifische Massnahmen für den Gesundheitsschutz und zum Schutz vor psychosozialen Risiken enthalten. Nicht zuletzt braucht es das schriftliche Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers. Gerade das Obligatorium, Gesundheitsschutz-Massnahmen gegen psychosoziale Risiken in die GAV bestimmen zu müssen, ist als Fortschritt im Vergleich zum Status Quo zu werten. Die Sozialparnter und die Behörden werden auf eine sorgfältige Umsetzung dieser Gesundheitsmassnahmen in der Praxis besorgt sein müssen. 
</p><p>Die neue Regelung wurde nach intensiven Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften von Bundesrat Johann Schneider-Ammann vorgeschlagen und von den Dachverbänden der Sozialpartner akzeptiert. Weitergehende Lockerungen (automatischer Verzicht auf Arbeitszeiterfassung ab bestimmter Lohnhöhe oder nach Branchen u.ä.) sind aus Sicht der Arbeitnehmenden nicht akzeptabel. Der SGB fordert die Wirtschaftskommission des Ständerats auf, entsprechende Vorstösse (Motion Niederberger) abzulehnen.
</p><h5>Auskünfte </h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitsrecht, 
</p><p>076 335 61 97 </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2370</guid><pubDate>Tue, 13 Oct 2015 16:41:00 +0200</pubDate><title>Nationalratskommission ignoriert Widerstand des Personals und der Kantone</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalratskommission-ignoriert-widerstand-des-personals-und-der-kantone</link><description>SGB-Kommentar zum Ladenöffnungszeitengesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine denkbar knappe Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) hält wenig von Arbeitnehmerschutz und Föderalismus. Mit ihrem Entscheid für längere Ladenöffnungszeiten an Werktagen nimmt die rechtsbürgerliche Kommissionsmehrheit in Kauf, dass sich die Arbeitsbedingungen für die Verkäuferinnen und Verkäufer in mehr als der Hälfte der Kantone verschlechtern. Bereits heute sind die Arbeitsbedingungen im Verkauf nicht gut. Jeder und jede zweite Angestellte ist nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geschützt. Magere Löhne, Arbeit auf Abruf, zerstückelte Arbeitstage sind Alltag. Mit den längeren Rahmen-Ladenöffnungszeiten würden die Arbeitstage noch stärker zerstückelt. Für die Betroffenen würde es noch schwieriger, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.
</p><p>Ausserdem ignoriert die WAK-Mehrheit den starken Widerstand der Kantone, welche die Vorlage ablehnen - u.a. weil in den letzten zehn Jahren in 13 von 16 kantonalen Abstimmungen längere Ladenöffnungszeiten an der Urne abgelehnt wurden. Aus diesen Gründen ist der Ständerat in der letzten Session nicht auf die Vorlage eingetreten. 
</p><p>Entscheiden muss nun der Nationalrat in neuer Zusammensetzung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich dafür einsetzen, die Nationalrätinnen und Nationalräte vom Konfrontationskurs mit den Verkäuferinnen und Verkäufern sowie den Kantonen abzubringen. Wird der Widerstand der Arbeitnehmenden und der Kantone ignoriert, wird am Ende das Volk entscheiden müssen.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2350</guid><pubDate>Fri, 25 Sep 2015 11:38:00 +0200</pubDate><title>Ständerat zeigt Einsicht bei Ladenöffnungszeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-zeigt-einsicht-bei-ladenoeffnungszeiten</link><description>Bedenken von Gewerkschaften und Kantonen Rechnung getragen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt mit Genugtuung Kenntnis vom Entscheid des Ständerats, nicht auf eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten einzutreten. Damit trägt der Ständerat endlich dem starken Widerstand der Gewerkschaften und der Kantone Rechnung.</p><p>Der Entscheid der kleinen Kammer ist in dreierlei Hinsicht vernünftig. Erstens hätte das Ladenöffnungszeitengesetz den Verkäuferinnen und Verkäufern in den betroffenen Kantonen schlechtere Arbeitsbedingungen gebracht. Dies in einer Tieflohbranche mit vielfach ohnehin schon schwierigen Arbeitsbedingungen (unregelmässige Arbeitszeiten, Arbeit auf Abruf). Zudem fehlt im Detailhandel ein Gesamtarbeitsvertrag – der Arbeitgeberverband Swiss Retail Federation weigert sich bis heute, daüber zu verhandeln. Studien zeigen, dass solche Prekarisierung gesundheitsschädigend ist und das Familienleben beeinträchtigt. Es wäre absurd, für den "quasi religiösen Fanatismus" (Luc Recordon, GP/VD) der Turbo-Liberalisierer Verschlechterungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit hinzunehmen.
</p><p>Zweitens haben sich die Kantone deutlich gegen ein Bundesgesetz zu den Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Mehr als die Hälfte der Kantone wäre mit dem Gesetz gezwungen gewesen, die Öffnungszeiten zu verlängern. Die Vorstellung, "die Zürcher Bevölkerung sollte über die Ladenöffnungszeiten der Bäckerei in meinem Dorf entscheiden" (Christian Levrat SP/FR) widerspricht dem Grundsatz der Subsidiariät, wonach auf der tiefstmöglichsten Stufe reguliert werden soll. Nicht umsonst rief SGB-Präsident Paul Rechsteiner (SP/SG) seinen Ratskolleginnen und -kollegen den alten liberalen Grundsatz ins Gedächtnis: "Wenn es nicht nötig ist, ein Bundesgesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Bundesgesetz zu machen."
</p><p>Drittens wäre es aus demokratiepolitischen Überlegungen heraus schädlich gewesen, der Mehrheit der Kantone eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten aufzuzwingen. Denn die geltenden Regelungen wurden vielerorts von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern beschlossen, längere Öffnungszeiten explizit abgelehnt. Konsequenterweise forderte Paul Rechsteiner seinen Ratskollegen und Initianten der Gesetzesvorlage Filippo Lombardi (CVP/TI) auf, er die Tessiner Bevölkerung zu fragen, "ob sie eine Regelung im Sinne der jetzt vorgeschlagenen treffen will". Mit Stichentscheid des Präsidenten wies der Ständerat die Vorlage zurück.
</p><p>Es bleibt zu hoffen, dass sich diese neue Linie der Vernunft auch im Nationalrat durchsetzen wird. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2322</guid><pubDate>Fri, 28 Aug 2015 16:44:00 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission weiter auf Konfrontationskurs mit Personal und Kantonen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderatskommission-weiter-auf-konfrontationskurs-mit-personal-und-kantonen</link><description>Ladenöffnungszeitengesesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erstaunt, dass die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) trotz des Widerstands der Kantone die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen gutgeheissen hat. Die Kommission setzt sich damit auch über den in einem Dutzend kantonalen Volksabstimmungen ausgerückten Volkswillen hinweg, den Läden am Abend und an Samstagen keine längeren Öffnungszeiten zu erlauben. Auch wenn die Ständeratskommission die künftig für alle Kantone obligatorischen Rahmenöffnungszeit an Samstagen etwas weniger stark ausdehnen will, als zunächst angestrebt, zeigen die bürgerlichen Mitglieder der WAK-S wenig Respekt vor dem Föderalismus. Denn in einigen Kantonen wurden für Samstage längere Öffnungszeiten über 16 Uhr hinaus von den Stimmberechtigten klar abgelehnt.
</p><p>Ein Verzicht auf das neue Ladenöffnungszeitengesetz ist auch angezeigt, weil die von längeren Öffnungszeiten betroffenen Arbeitnehmenden diese Verschlechterung ihrer bereits heute prekären Arbeitsbedingungen ablehnen. Dies umso mehr, als im Detailhandel ein Gesamtarbeitsvertrag fehlt. Die Arbeitstage würden mit den neuen Rahmenöffnungszeiten (unter der Woche 6-20 Uhr, an Samstagen 6-18 Uhr) für die Angestellten noch unregelmässiger und zerstückelter als sie heute schon sind.
</p><p>Nun ist es am Ständeratsplenum, endlich zur Vernunft zu kommen und seiner Rolle als Kammer der Kantone gerecht zu werden. Sollten die kleine und später die grosse Kammer am Konfrontationskurs mit den Kantonen und den Arbeitnehmenden der betroffenen Branchen festhalten, wird am Ende das Volks entscheiden müssen. 
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText"><a name="Text9"></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2311</guid><pubDate>Wed, 19 Aug 2015 14:14:00 +0200</pubDate><title>1 Million Menschen mit Gesundheitsproblemen wegen der Arbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/1-million-menschen-mit-gesundheitsproblemen-wegen-der-arbeit</link><description>Neue Schweizer Studie belegt: Arbeit kann krank machen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Im Jahr 2013 hatten gut eine Million Menschen in der Schweiz gesundheitliche Probleme aufgrund ihrer Arbeit. Das belegt die kürzlich erschienene Studie "Unfälle und berufsbedingte Gesundheitsprobleme" des Bundesamts für Statistik.</p><p>Das Bundesamt für Statistik (BfS) erhob für die Studie im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) 2013 erstmals speziell Daten zu Berufsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen. Hier die wichtigsten Ergebnisse der Studie: </p><ul><li>6% der Befragten erklärten, einen Berufsunfall erlitten zu haben. Das entspricht hochgerechnet 316'000 Beschäftigten.</li><li>11% der Befragten erklärten, unter arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen zu leiden. Das entspricht 750'000 Personen (andere Befragungsgrundlage).</li><li>Die Unfallrisiken sind am höchsten in Landwirtschaft und Bau. Besonders unfallgefährdet ist auch, wer auf Abruf oder temporär arbeitet. Dasselbe gilt für junge Arbeitnehmende und Lehrlinge.</li><li>60% der Erwerbstätigen sind bei ihrer Arbeit mindestens einem physischen Gesundheitsrisiko ausgesetzt, 45% einem psychischen.</li><li>An die 60% der Probleme sind Knochen-, Gelenk- und Muskelbeschwerden. Ältere und wenig Gebildete sind häufiger davon betroffen.</li><li>19% der Befragten klagen über Stress, Depression oder Angst - Hochgebildete sind hier überdurchschnittlich betroffen.</li><li>In 40% der Fälle führten die Beschwerden zu Arbeitsunterbrüchen. 25% der Betroffenen mussten während mindestens zwei Wochen mit der Arbeit aussetzen.</li></ul><p>VPOD-Redaktor Guy Zurkinden hat SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano zwei Fragen zur Studie gestellt. Cirigliano ist beim SGB für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zuständig.
</p><p><b>Guy Zurkinden: Ist in der Schweiz die Gesundheit der Arbeitnehmenden bedroht?</b></p><p><b>Luca Cirigliano:</b> Die Lage ist sehr besorgniserregend. Die BFS-Studie zeigt, dass überall bei der Arbeit Gesundheitsrisiken vorkommen. Die physischen, also klassischen, Risiken bleiben hoch. Gleichzeitig erhöhen sich die "neuen" Risiken: Stress, Zeitmangel, Druck aufgrund von Personalmangel. Sie erreichen alle Branchen. Neue Management-Methoden wie das Führen durch Zielvereinbarung, kombiniert mit Personalabbau und verschlimmert durch die Krise, vermehren Stress und Gesundheitsgefahren für die Erwerbstätigen.
</p><p><b>Was sollen die Gewerkschaften tun?</b></p><p>Die Gewerkschaften müssen dafür kämpfen, dass in den Betrieben Präventionsmassnahmen durchgeführt werden. Das schliesst spezifische Massnahmen gegen psychosoziale Risiken ein. Die Anerkennung als Berufskrankheit ist zu erweitern, speziell auf psychosoziale Gefährdungen hin.
</p><p>In den letzten Jahren haben die Arbeitgeber die Produktivität dank Abbau der Personalkosten gesteigert. Das hat den Druck auf die Arbeitnehmenden verstärkt. Dieser Stress bedroht ihre Sicherheit. Das Gesundheitswesen, der öffentliche Dienst, aber auch der Bau sind besonders davon betroffen. Deshalb muss es ein vorrangiges Ziel gewerkschaftlichen Einsatzes sein, dass die Unternehmen genügend Personal anstellen, damit ein Auftrag unter guten Bedingungen erfüllt werden kann.
</p><p>Das ist umso wichtiger, weil ja die Gesellschaft die Behandlungskosten für die Betroffenen trägt, obwohl diese Kosten von Arbeitgebern verursacht sind, die zuviel Druck auf ihr Personal erzeugen und aus Spargründen keine Prävention betreiben. Allein die Behandlung arbeitsbedingter Rückenleiden kostet jährlich 1,5 Milliarden Franken, wie eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) vom Dezember 2014 gezeigt hat.
</p><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li>Die BfS-Studie zum &lt;media 3357 - - "TEXT, 1512-1300, 1512-1300.pdf, 216 KB"&gt;Herunterladen&lt;/media&gt;</li><li>Die Studie und ergänzende Daten auf der <a href="http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publicationID=6636" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Website des BfS</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2250</guid><pubDate>Tue, 02 Jun 2015 14:03:00 +0200</pubDate><title>ILO fordert effiziente Massnahmen gegen Stress und Burnouts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ilo-fordert-effiziente-massnahmen-gegen-stress-und-burnouts</link><description>Schweiz ist aufgefordert zu handeln </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB fordert effiziente Massnahmen gegen den steigenden Arbeitsstress.&nbsp; Dieses Thema behandelt nun auch die Jahreskonferenz der Internationalen Arbeiterorganisation (ILO). Über 600 Delegierte diskutieren da einen <a href="http://www.ilo.org/ilc/ILCSessions/104/reports/reports-to-the-conference/WCMS_365608/lang--en/index.htm" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Bericht</a> zur Gesundheit am Arbeitsplatz. Der Bericht wird bis zum 15. Juni bereinigt und dann in der Plenarversammlung verabschiedet werden. 
</p><p>SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano, Leiter der Schweizer Arbeitnehmerdelegation bei der ILO, weist darauf hin, dass der Bericht und die völkerrechtlich bindenden Empfehlungen der ILO für die Schweiz besonders relevant sind: „Die ILO stellt fest, dass auch in den entwickelten Wirtschaften die Arbeitsbedingungen verschlechtert werden. Sie empfiehlt deshalb Massnahmen gegen psychosoziale Risiken. Auch die Schweiz, in der immer mehr Menschen unter Stress und Burn-Outs leiden, muss diese wichtigen Zeichen der ILO beachten. Die in der Reform der Arbeitszeiterfassung in Art. 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz vorgesehenen Massnahmen müssen deshalb sehr sorgfältig umgesetzt werden.&nbsp; Und es muss Schluss sein mit parlamentarischen Vorstössen, welche die Erfassung Arbeitszeit grossflächig torpedieren wollen.“
</p><h5>&nbsp;Auskünfte </h5><p><a name="Text9">Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, 076 335 61 97</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2241</guid><pubDate>Thu, 28 May 2015 10:20:00 +0200</pubDate><title>Asbest, Personal, Transport, UVG… </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/asbest-personal-transport-uvg</link><description>Sessionsvorschau III: weitere wichtige Geschäfte aus Sicht des SGB
</description><content:encoded><![CDATA[<h2>UVG-Revision: Sozialpartnerschaftlichen Kompromiss nicht gefährden</h2><p class="lead">2011 scheiterte im Parlament zu Recht die 1. UVG Revision. Nunmehr liegt dem Nationalrat eine neue, wesentlich von den Sozialpartnern gestaltete – und damit austarierte – Vorlage vor. </p><p>Doris Bianchi
</p><p>Die Unfallversicherung funktioniert gut und steht finanziell auf soliden Beinen. Um so unverständlicher, dass die 1. UVG-Revision in falsches Fahrwasser geriet. Sie wollte die SUVA schwächen und gefährdete damit die erfreulichen Verbesserungen bei der beruflichen Integration von Verunfallten und die Prävention. Die vorgeschlagenen Kürzungen der Versicherungsleistungen hätten die soziale Absicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten auf ein ungenügendes Niveau gedrückt. Die Vorschläge fanden aber schliesslich 2011 keine Mehrheiten in den eidgenössischen Räten. 
</p><p>Die Sozialpartner haben daraufhin beschlossen, Vorschläge für eine neue Revision auszuarbeiten. Diese sollte sich aufs Wesentliche beschränken und die Unfallversicherung als gut funktionierende und solid finanzierte Sozialversicherung erhalten. Die Verhandlungen dauerten fast zwei Jahre und waren geprägt von der gemeinsamen Verantwortung für ein wichtiges Sozialwerk. Wie in jedem sozialpartnerschaftlichen Kompromiss konnte keine Partei ihre Anliegen vollständig durchsetzen. Die sozialpartnerschaftlichen Vorschläge fanden auch die Zustimmung der Suva und des Schweizerischen Versicherungsverbandes. Damit stellen sich alle massgeblichen Akteure der Unfallversicherung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Versicherungsträger, hinter den Kompromiss.
</p><p>Der Bundesrat hat die Vorschläge der Sozialpartner weitgehend in seine neue Vorlage aufgenommen. Diese modernisiert das seit 1984 geltende Gesetz über die Unfallversicherung, ohne deren effiziente Eigenheiten preiszugeben. Denn nur mit guten Versicherungsleistungen und einer starken Suva, welche Unfälle und Berufskrankheiten in Betrieben mit hohen Risiken abdecken, kann bei deren Vorkommen menschliches Leid gemildert werden.
</p><p>Die austarierte Vorlage modernisiert auch die Suva-Strukturen; die Besonderheiten in der Organisation der Suva bleiben jedoch erhalten. So ist weiterhin vorgesehen, dass das oberste Organ der Suva – neu der Suva-Rat – aus 40 Mitgliedern besteht. Diese Besonderheit ist wichtig für das gute Funktionieren der Unfallversicherung. 
</p><p>Die Suva wird eigenverantwortlich und paritätisch von den Sozialpartnern sowie von Bundesvertretern im Verwaltungsrat geführt und verwaltet. Die sozialpartnerschaftliche Steuerung und Selbstverwaltung der Suva ist das Korrelat zur Pflichtmitgliedschaft. Sie ist das Gegengewicht zur Tatsache, dass die bei der Suva versicherten Betriebe nicht wählen können, mit welchem Versicherer sie die Unfallversicherung abschliessen. Die Pflichtmitgliedschaft wiederum ist die Voraussetzung für eine wirksame Prävention. Die Suva kann so den nötigen Druck aufbauen auf die Betriebe, die die Arbeitssicherheitsvorschriften nicht einhalten oder auf solche, deren Schadenverlauf negativ ist. Wer den Versicherer nicht wechseln kann, muss im eigenen Interesse in solchen Fällen handeln. Die Pflichtmitgliedschaft stellt aber auch sicher, dass die Transaktionskosten niedrig sind.
</p><p>Diese Pflichtgemeinschaft verlangt, dass die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen der Branchen, die obligatorisch bei der Suva versichert sind, auch Mitsprache bei der Ausgestaltung der Prämien und der &nbsp;Prävention sowie bei der Leistungsabwicklung erhalten. Deshalb umfasst das oberste Organ auch 40 Mitglieder. Und deshalb ist die Suva so gut in den Betrieben und beim Personal verankert. 
</p><p>Der Nationalrat wird in der Sommersession diese Revision beraten. Er tut gut daran, die austarierte Vorlage weder aufzuladen noch zusammenzustreichen. 
</p><h2>Motionen „Strategische Überprüfung der Bundesaufgaben“ und „Stopp der Personalkosten“ </h2><p>(Dore Heim) Es war auch schon attraktiver, bei der Bundesverwaltung zu arbeiten. Seit Monaten wird gegen die Bundesangestellten geschossen. Je nach intellektuellem Niveau und kulturellem Hintergrund werden die Voten mit staatstragender Besorgnis bemäntelt oder hemdsärmelig feindselig vorgebracht. Tenor: die Bundesverwaltung ist ein Moloch, den es zu bekämpfen gilt, ein Tsunami, der die Privatwirtschaft zu verschlingen droht, eine kreatürliche Wucht, die mit vereinten Kräften zurückgedrängt werden muss. Vergessen die unzähligen Vorstösse, die in jeder Session eingereicht werden, und die immer mehr und immer alles möglichst sofort von der Bundesverwaltung einfordern. Verdrängt die Tatsache, dass die Schweiz ein bewährtes Zusammenspiel von Verwaltung und Privatwirtschaft kennt und die hohe Qualität der Verwaltung wesentlich zur Standortattraktivität beiträgt. Und dass die Schweiz mit etwas über 33 Prozent eine der tiefsten Staatsquoten hat, interessiert gar nicht. Am Personaletat kann jeder sein Mütchen kühlen, das sind schwach gebundene Mittel und da droht kein Interessenkonflikt.
</p><h3>Motion der FK-NR zur strategischen Überprüfung der Bundesaufgaben:</h3><p>Nach Willen der Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats soll das Bundesbudget jährlich um 1.5 Mrd. Franken gekürzt werden. Damit solle das Anliegen eines nachhaltigen Bürokratieabbaus aufgenommen werden. Wohl eher soll so der Weg für die Umsetzung der USR III freigeschaufelt werden. Da eben der Personaletat der grösste Budgetposten mit schwach gebundenen Mitteln ist, dürfte klar sein, wo die Kürzung hauptsächlich erfolgen würde! Die Motion, die der Nationalrat&nbsp; am 11. Juni behandelt, muss abgelehnt werden, sie schnürt jeglicher Personalentwicklung die Luft ab und zementiert eine rigide Sparphilosophie – auf Jahre hinaus.
</p><h3>Motion Föhn „Stopp der Personalkosten“ 15.3368:</h3><p>Ständerat Föhn hat eine Vision: Die öffentliche Verwaltung wächst ungebremst weiter, der Staatsapparat bläht sich auf, jeder zusätzliche Beamte ist ein potentieller Regulierer. Davon leitet Ständerat Föhn eine Mission ab und verlangt gebieterisch die Entschlackung des aufgeblähten Personaletats, der Bundeshaushalt muss gesunden... Die Kur nach Föhn heisst: sofortiger und absoluter Stopp der Personalkosten. 
</p><p>Laut Berechnung des eidgenössischen Personalamts kostet die Bearbeitung eines Vorstosses ca. 6‘700 Franken. Pro Jahr werden etwa 1‘000 Vorstösse eingereicht. In einer Legislatur summiert sich dies auf 30 Mio. Franken oder hundert Stellen. Wir hoffen auf breite Ablehnung der ungeniessbaren Motion, die der Ständerat am 18. Juni behandelt.
</p><h2>Asbestopfer via Fonds gerecht entschädigen </h2><p>(Luca Cirigliano) Der Nationalrat wird diese Session eine Motion seiner Rechtskommission behandeln, die nach Haftpflichtrecht einen Fonds zur vollumfänglichen Entschädigung von Asbestopfern einrichten will. 
</p><p>Oft können Asbestkranke, weil die Krankheit häufig erst mehrere Jahrzehnte nach dem Kontakt mit Asbest ausbricht, keine Genugtuung oder Schadenersatz vom Schädiger erhalten. Das Schweizer Recht, bzw. dessen Interpretation durch die Gerichte, sieht nämlich vor, dass nach nur 10 Jahren Ansprüche aus Haftpflichtrecht verjähren, unabhängig davon, ob der Schaden anhält oder nicht. 
</p><p>Einen besseren Schutz der Asbestkranken verlangen nicht nur die Gewerkschaften und Opferverbände. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein wegweisendes Urteil gefällt. Danach verstösst es gegen die Menschenrechte, dass Asbestopfer nach 10 Jahren ab Einatmen der Fasern ihre Ansprüche nicht mehr vor Gericht geltend machen können und sie und ihre Angehörigen so auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Unverständlicherweise verschliesst sich der Bundesrat jedoch bisher einer Lösung durch einen Fonds, wie sie viele andere europäischen Länder kennen. 
</p><p>Ein Fonds würde es nämlich erlauben, die krassesten Ungerechtigkeiten gegenüber Asbestopfern zu beheben und einen Schritt in Richtung menschenrechtskonformer Ausgestaltung des Verjährungsrechts zu machen. Ein solcher Fonds stellt insbesondere für bereits verjährte Fälle und für asbestbedingte Erkrankte, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen, einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. 
</p><p>Der Bund muss die Asbesttragödie endlich ganzheitlich angehen. Eine Anpassung des Verjährungsrechts ist zudem auch nötig, um neuen Risiken, den sog. „Emerging Risks“, sachgerecht begegnen zu können. Weiter dürfen im Runden Tisch angesichts der gewaltigen Mengen von Asbest, die vor dem Verbot von 1990 in der Schweiz verbaut wurden und die heute bei Abbruch und Umbauten freigesetzt werden können, zwei Dinge nicht vergessen gehen. Einerseits müssen die Lücken in der Prävention dringend geschlossen werden. Andererseits dürfen die grossen Ausgaben, welche die Suva im Zusammenhang mit der Asbest-Problematik bereits leistet und die noch auf sie zukommen werden, nicht einseitig auf einige gewerbliche Branchen abgewälzt werden. Es braucht einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv. 
</p><h2>Milchkuh-Initiative </h2><p>(Dore Heim) Hier darf mal echt von einer Abzocker-Initiative gesprochen werden, denn die vereinte Strassenlobby will die kompletten Einnahmen der Mineralölsteuer in die Strassenfinanzierung abzweigen und der Bundeskasse damit jährlich 1.5 Mrd. Franken entziehen. Dass die Strassenkasse mit diesem Zufluss unsinnig überfüttert würde und es gleichzeitig zu einem wüsten Verteidigungskampf in anderen, den bürgerlichen Parteien ebenfalls teuren Bereichen käme, hat den Ständerat als erstberatende Kammer dazu bewogen, die Initiative mit einer überwältigenden Mehrheit abzulehnen. Die KVF des Nationalrats sieht es nicht ganz so eindeutig, sie lehnt die Initiative mit 15 zu 7 Stimmen ab. Bleibt zu hoffen, dass die Ablehnung im Rat sehr viel deutlicher ausfällt! Denn die Milchkuh muss vom Eis, bevor über den neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsprogramme Fonds NAF verhandelt wird. Es ist nämlich kaum möglich, eine konstruktive Debatte über eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur zu führen, wenn mit dieser Initiative stets das Fallbeil im Nacken droht.
</p><h2>Gütertransportgesetz Revision </h2><p class="lead">(Dore Heim) Der (kleine) Lichtblick vorneweg: Die KVF-Ständerat hat die Vorlage wenigstens etwas korrigiert.</p><p>Die Totalrevision des Gütertransportgesetzes hat sich im Nationalrat in der Frühlingssession zur Steilvorlage für den Strassentransport mutiert: Der gesamte Schienengüterverkehr soll künftig eigenwirtschaftlich sein, die SBB sollen nach Willen der Ratsmehrheit von der Pflicht zum Gütertransport befreit werden, und SBB Cargo soll aus dem Unternehmen ausgelagert werden. Dass dies der Förderung des Schienengüterverkehrs dienen soll, wirkt einigermassen dreist, zumal gerade der Wagenladungsverkehr, das Hauptgeschäft von SBB Cargo, kaum gewinnbringend betrieben werden kann. Konkurrenzfähig ist der Schienengüterverkehr nur bei langen Strecken und im Transit. Aber Fakt ist: Es ist der Güterverkehr im Inland, der boomt. Und er boomt auf der Strasse. Der Transport auf der Schiene lohnt sich nicht bei kleinen Mengen und er kann nicht auf kurzfristige Aufträge reagieren, denn er steht in härtestem Verdrängungskampf mit dem Personenverkehr. Zwei Drittel des Gütertransports im Inland werden via Strasse transportiert und mit leichten Lieferwagen kann auch das Nachtfahrverbot elegant umgangen werden. Der Kampf ist für den Schienentransport eigentlich nicht zu gewinnen.
</p><p>Die verknorzte Vorlage wurde von der KVF des Ständerats nun ein bisschen korrigiert: Der Güterverkehr als Kernaufgabe der SBB soll erhalten bleiben, und die Motion zur Auslagerung von SBB Cargo wird abgelehnt. Stattdessen sollen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung von SBB Cargo evaluiert werden. Aber die Eigenwirtschaftlichkeit als Auftrag an den Schienengüterverkehr ist weiterhin in der Vorlage drin, über die nun als Zweitrat der Ständerat am 4. Juni beschliessen wird. Sollte daran festgehalten werden, ist die Zukunft des Schienengütertransports im Inland echt gefährdet. Denn der Trend zum Transport auf der Strasse hält an, nicht zuletzt wegen des starken Frankens. Gemeldet werden nämlich auch zunehmend Verstösse gegen das Kabotage-Verbot, d.h., dass ausländische Transportfirmen im Inland gleich mehrere Transporte erledigen. Selbsterklärend zu Dumpingpreisen. 
</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category><category>Verkehr</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2230</guid><pubDate>Wed, 20 May 2015 16:43:00 +0200</pubDate><title>Burnouts endlich ernst nehmen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/burnouts-endlich-ernst-nehmen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr Menschen leiden wegen des steigenden Stresses am Arbeitsplatz an Burnouts und können nicht mehr arbeiten. Trotzdem bleibt der Bund weitgehend untätig. </p><p>Die stressbedingten Erkrankungen, darunter das Burnout-Syndrom, gehören heute nicht zu den Berufskrankheiten im Sinne des Unfallversicherungsgesetz (UVG). Die im UVG verwendeten Bestimmungen schliessen diese Krankheiten aus, obwohl sie immer häufiger vorkommen und klar auf Risiken am Arbeitsplatz (Stress) zurückgeführt werden können.
</p><p>Mit einer Anerkennung dieser psychischen Erkrankungen im UVG wäre eine deutlich bessere Betreuung der Patientinnen und Patienten möglich. Die Gesellschaft würde dieses Leiden besser akzeptieren, was auch die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt verbesserte. Die Aufnahme ins UVG würde sich auf die entsprechende Primärprävention auswirken, indem diese besser in SUVA-Kampagnen integriert würde und vor allem besser kontrollierbar wäre.
</p><h3>Bund muss endlich handeln</h3><p>Eine solche Anerkennung forderte eine Interpellation von Ständerat Didier Berberat. Der Bundesrat gibt nun in seiner Antwort darauf bekannt, dass er Burnout nicht als Berufskrankheit anerkennen will. Und noch schlimmer: Der Bundesrat sieht auch keinen Anlass zu gesetzlichen Modifikationen, um die Prävention zu intensivieren.
</p><p>Der Bundesrat muss hier endlich agieren: Arbeitsbedingte Burnouts gehören in die Liste der Berufskrankheiten. Die schlimmsten Formen von Stress am Arbeitsplatz sind gesetzlich anzugehen. Dazu braucht es eine gesetzliche Regulierung des Home-Offices, da dort besonders häufig Arbeit und Freizeit vermischt werden und so Stress entsteht, aber auch einen Anti-Stress-Artikel in der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV1). </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2229</guid><pubDate>Wed, 20 May 2015 09:32:00 +0200</pubDate><title>Flexible Arbeitszeiten: Risiko-Kategorien besser vor Burnouts schützen! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flexible-arbeitszeiten-risiko-kategorien-besser-vor-burnouts-schuetzen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Flexible Arbeitszeiten nehmen laut der Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung 2014 immer stärker zu. Damit nehmen auch die psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz zu, immer mehr Leute werden von Burn-Outs erfasst. Das Mittel dagegen: wirksame Gesundheitsmassnahmen am Arbeitsplatz sowie Arbeitszeitkontrollen durch die Arbeitsinspektorate.</p><p>&nbsp;Im Jahr 2014 hatte knapp die Hälfte der Arbeitnehmenden (44,6%) flexible Arbeitszeiten. Jede fünfte erwerbstätige Person (20,5%) arbeitete regelmässig am Samstag, rund jede zehnte (10,6%) am Sonntag. Die Arbeitszeitmodelle variieren stark je nach Bildungsstufe und Geschlecht. 
</p><h3>Immer flexibler </h3><p>Der Anteil der Teilzeitarbeitnehmenden stieg innert zehn Jahren von 31,7% auf 36%. Von den Männern arbeiten nur 15,9% Teilzeit, von den Frauen dagegen 59,2%. Der Anteil der Frauen mit einer Teilzeitarbeit ist bei Arbeitnehmerinnen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe I (50,7%) niedriger als bei jenen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II (62,9%) oder Tertiärstufe (57,3%). 5% der Erwerbstätigen arbeiten regelmässig nachts. 17,1% gehen einer Tätigkeit mit regelmässiger Arbeit am Abend nach und 4,8% arbeiten auf Abruf. Arbeit auf Abruf, eine besonders prekäre und unsichere Form der Arbeit, ist bei Frauen häufiger als bei Männern (6,1% zu 3,7%) und bei Erwerbstätigen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe I häufiger als bei jenen mit Uni-Abschluss (7,6% zu 3,1%). Diese Zahlen zeigen, dass gerade Frauen auf dem Arbeitsmarkt besonders prekarisiert sind. Arbeit auf Abruf erschwert oder verunmöglicht gar die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch hier sind vorrangig Frauen betroffen. 7,3% der Erwerbstätigen haben mehrere Arbeitsstellen. Das gilt für Frauen häufiger als für Männer (9,6% zu 5,3%). 7,4% der Arbeitnehmenden haben einen befristeten Arbeitsvertrag, bei 2,4% beträgt die Vertragsdauer weniger als sechs Monate. Sie wissen nicht, woher in einem halben Jahr das Geld für die Existenzsicherung kommen wird. 
</p><h3>Immer kränker?</h3><p> Gleichzeitig zeigte eine repräsentative Studie im Auftrag von Gesundheitsförderung Schweiz, dass 2014 über eine Million oder 25 % aller Erwerbstätigen "ziemlich oder stark" erschöpft sind. Etwa sechs Prozent oder 300 000 Arbeitnehmer seien so stark belastet, dass sie am Rande eines Burnouts stehen. Diese Arbeitnehmenden kommen auch in der Freizeit nicht zur Ruhe und können sich nicht mehr dauerhaft von der Arbeit erholen. Schuld daran sind nicht zuletzt die immer flexibleren Arbeitszeiten und die Arbeit auf Abruf. Wenn die Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle so weitergeht, ist eine ungebremste Zunahme von Burnouts zu befürchten. 
</p><h3>Jetzt Massnahmen ergreifen </h3><p>Wichtig ist, dass jetzt flankierende Massnahmen zum psychosozialen Schutz am Arbeitsplatz getroffen werden und so eine seriöse Burnout-Prävention betrieben wird. Die Gewerkschaften fordern dazu ein seriöses betriebliches Gesundheitsmanagement der psychosozialen Risiken. Insbesondere müssen die Pausen eingehalten werden, dürfen die Arbeitnehmenden nicht in der Freizeit behelligt werden (Stichwort ständige Erreichbarkeit mit Smartphones). Weiter sind die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen (Bestimmungen zu Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen, Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit) konsequent von den Arbeitsinspektoraten durchzusetzen. Dazu sind den kantonalen Behörden von den Regierungen mehr Gelder zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der laufenden Reformen zur Arbeitszeiterfassung müssen die vorgesehenen obligatorischen Gesundheitsmassnahmen psychosozialer Natur in den GAV seriös umgesetzt werden. Dies insbesondere auch mit vorgängigen Gefährdungsanalysen. Dazu sind fachlich kompetente Personen von den Sozialpartnern beizuziehen. Sie haben auch die arbeitsplatzbezogenen psychosozialen Risiken, die sich aus dem Verzicht der detaillierten Arbeitszeiterfassung ergeben, zu analysieren. Daraus sind dann Massnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Risiken abzuleiten - und zu ergreifen! Hinzuweisen bleibt schliesslich auf das Bundesgerichtsurteil BGer 4A_384/2014, das für besonders fragile Arbeitnehmenden-Kategorien (z.B. ältere Arbeitnehmende) im Zusammenhang mit Burnouts einen zusätzlichen Kündigungsschutz vorsieht. 
</p><h5>Hinweis</h5><p>Der SGB und movendo organisieren am 30.6. zu Fragen rund um Chancen und Risiken flexibler Arbeitsmodelle eine Tagung. Interessierte schreiben sich bei movendo ein: (www.movendo.ch/de/kurse_vertrauensleute).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2149</guid><pubDate>Tue, 03 Mar 2015 11:45:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat muss Druck auf Verursacher der Asbestkatastrophe aufrechterhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-muss-druck-auf-verursacher-der-asbestkatastrophe-aufrechterhalten</link><description>Streiflichter auf Session II</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Forderungen von SGB und Opfervereinigungen nach ganzheitlicher Bewältigung der Asbesttragödie zeigen erste Früchte. Der Bundesrat hat letzte Woche einen runden Tisch einberufen, um einvernehmliche Lösungen im Bereich der nicht UVG-versicherten Asbesterkrankten zu finden. Dieser Schritt reicht jedoch nicht: In der laufenden Revision des Verjährungsrechtes braucht es ganzheitliche Massnahmen, um Asbestkranken zu ihren Rechten zu verhelfen. Weiter muss das Parlament den Druck auf die Unternehmen aufrechterhalten, welche die Asbesttragödie verursacht haben. </p><p>Das Schweizer Verjährungsrecht in Zivilsachen wird aktuell neu geregelt. Die heutige zehnjährige Verjährungsfrist entspricht nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen im Bereich der Langzeit-Gesundheitsschäden bei Kontakt mit gefährlichen Stoffen wie z.B. Asbest (sogenannte Emerging Risks). Dies hat zuletzt vor Jahresfrist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte klar gemacht. Dieser hat festgehalten, dass das Schweizer Verjährungsrecht im Falle der Asbestkranken gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst. 
</p><h3>Schweizer Verjährungsrecht muss EMRK-konform werden</h3><p>Bei der laufenden Revision des Verjährungsrechts braucht es eine neue, opfergerechte Regelung der Fristen, innerhalb derer Asbesterkrankte Schadenersatz und Genugtuung fordern können. Der langen Latenzzeit von Asbesterkrankungen am besten Rechnung trägt eine Frist, die erst ab Ausbruch der Krankheit zu laufen beginnt. Allenfalls kann eine solche Regelung auch auf Asbesterkrankungen beschränkt werden.
</p><h3>Ganzheitliche Lösung nötig</h3><p>Eine Reform des Verjährungsrechts reicht aber nicht, um eine ganzheitliche Lösung der Asbesttragöde zu erreichen. Es braucht auch einen von der ehemaligen Asbest-Wirtschaft alimentierten Fonds. Dieser soll Gerechtigkeit für die bereits erkrankten Personen schaffen. Auch wird in den nächsten Jahren die Prävention hinsichtlich Asbesterkrankungen zu verstärken sein. Weiter dürfen die grossen Ausgaben, welche die Suva im Zusammenhang mit der Asbest-Problematik bereits leistet und die noch auf sie zukommen werden, nicht einseitig auf einige gewerbliche Branchen abgewälzt werden: Es braucht einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv.
</p><h3>Motion nötiger denn je</h3><p>Die Motion „Fonds zur gerechten Entschädigung von Asbestopfern“, von der Rechtskommission des Nationalrates eingereicht, beauftragt den Bundesrat, einen Fonds zur vollumfänglichen Entschädigung nach Haftpflichtrecht für Asbestopfer einzurichten, die gegenüber einem zivil- oder vertragsrechtlich Haftenden aufgrund abgelaufener Fristen keine oder nur eine teilweise Genugtuung geltend machen konnten.
</p><p>Das geht weiter als es der Auftrag zum runden Tisch des Bundesrates tut: Dieser beauftragt nämlich die Teilnehmenden, einvernehmliche Verbesserungen für die nicht UVG-versicherten Asbesterkrankten und ihre Angehörigen zu suchen. Andere Asbestbetroffene sollen nicht in den Genuss dieses Fonds kommen. Das ist problematisch und macht je nachdem eine Fondslösung, wie sie die Rechtskommission vorschlägt, immer noch nötig. 
</p><p>Weiter ist zu befürchten, dass die an den runden Tisch eingeladenen Vertreter von Unternehmen, welche seinerzeit die Asbesttragödie durch Verletzungen von Sorgfaltspflichten in Import, Produktion und Verarbeitung dieses hochgefährlichen Stoffes verursacht haben, ohne den Druck der nationalrätlichen Motion die Arbeiten des runden Tisches sabotieren werden. 
</p><p>Aus diesem Grund fordert der SGB, dass der Nationalrat das Leid der Asbestkraken ernst nimmt und mit der Annahme der Motion das richtige Zeichen setzt. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2144</guid><pubDate>Wed, 25 Feb 2015 14:19:00 +0100</pubDate><title>Asbestkatastrophe umfassend bewältigen - SGB begrüsst runden Tisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/asbestkatastrophe-umfassend-bewaeltigen-sgb-begruesst-runden-tisch</link><description>Bund beschliesst runden Tisch zur Hilfe für Asbesterkrankte</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst den Entscheid von Bundesrat Alain Berset, einen runden Tisch unter Leitung von alt Bundesrat Moritz Leuenberger zum Thema Asbest einzusetzen, der auch nach Lösungen bei der finanziellen Hilfe für Asbesterkrankte und ihre Angehörigen suchen soll. Der Bund entspricht damit einer zentralen Forderung der Gewerkschaften und des SGB. Der SGB und seine Verbände werden am Runden Tisch gerne ihren Beitrag zu einer gemeinsamen Lösung leisten.
</p><p>Erstes Ziel des runden Tischs muss sein, möglichst rasch finanzielle Lösungen für bereits verjährte Fälle und asbestbedingt Erkrankte zu suchen, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen. Für sie stellt eine Entschädigung einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. Im Vordergrund steht für die Gewerkschaften dabei nach wie vor die Schaffung eines von der Wirtschaft finanzierten Entschädigungsfonds.
</p><p>Zweitens muss das schweizerische Verjährungsrecht in Zivilsachen neu geregelt werden, weil eine zehnjährige Verjährungsfrist den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dies hat zuletzt vor Jahresfrist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) klar gemacht. Bei der laufenden Revision des Verjährungsrechts braucht es eine neue, opfergerechte Regelung der Fristen, innerhalb derer Asbesterkrankte Schadenersatz fordern können. Der langen Latenzzeit von Asbesterkrankungen am besten Rechnung trägt eine Frist, die erst ab Ausbruch der Krankheit zu laufen beginnt. Allenfalls kann eine solche Regelung auch auf Asbesterkrankungen beschränkt werden, wie es der Bund in seiner heutigen Mitteilung antönt.
</p><p>Nicht vergessen gehen dürfen am runden Tisch angesichts der gewaltigen Mengen von Asbest, die vor dem Verbot von 1990 in der Schweiz verbaut wurden und die heute bei Abbruch und Umbauten freigesetzt werden könnten, schliesslich zwei Dinge. Einerseits müssen die Lücken im Präventionsdispositiv dringend geschlossen werden. Andererseits dürfen die grossen Ausgaben, welche die Suva im Zusammenhang mit der Asbest-Problematik bereits leistet und die noch auf sie zukommen werden, nicht einseitig auf einige gewerbliche Branchen abgewälzt werden. Es braucht einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv.
</p><p>Für den SGB ist klar: Die Schweiz darf die aus der Asbest-Katastrophe folgenden Probleme nicht länger vor sich herschieben, die Asbest-Kranken dürfen nicht länger vertröstet werden. Die Asbest-Katastrophe muss umfassend bewältigt werden. Dafür müssen alle Akteure gemeinsam handeln. Mit der Einberufung des runden Tisches hat der Bund einen ersten Schritt dazu getan.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, 076 335 61 97</li></ul><ul><li>Nico Lutz, Unia-Geschäftsleitungsmitglied, Sektorleiter Bau, 076 330 82 07</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2141</guid><pubDate>Mon, 23 Feb 2015 09:07:00 +0100</pubDate><title>Dammbruch verhindert – besserer Schutz für Arbeitnehmende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dammbruch-verhindert-besserer-schutz-fuer-arbeitnehmende</link><description>Neues Fundament für Arbeitszeiterfassung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Firmen in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten fast aller ihrer Angestellten zu erfassen. Doch dieses Instrument zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit, Überlastung und Burnout wurde in den letzten Jahren ungenügend angewendet und durchgesetzt. Wirtschaftsverbände, Parlament und Bundesrat machten Druck, bei der Arbeitszeiterfassung dieser Realität Rechnung zu tragen. Jetzt stellt eine neue Regelung die Arbeitszeiterfassung auf ein neues Fundament. Die Regelung wird vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung vorgeschlagen und von den Dachverbänden akzeptiert. Ein völliger Dammbruch wurde verhindert. Das Gros der Angestellten bleibt auch in Zukunft geschützt. Nun ist es an den Arbeitgebern und den Behörden, die Regeln auch durchzusetzen.
</p><p>Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung sind sehr restriktiv geregelt. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit bzw. die Bestimmungen zu Pausen und Überzeit gelten weiterhin für alle. Von der übrigen Erfassungspflicht ausgenommen werden dürfen nur Arbeitnehmende, die über eine grosse Autonomie in ihrer Arbeit verfügen, ihre Arbeitszeit grösstenteils selbst festlegen können und mehr als 120'000 Franken pro Jahr verdienen. Diese Ausnahme muss in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit den repräsentativen Sozialpartnern geregelt werden. Der GAV muss zudem spezifische Massnahmen für den Gesundheitsschutz und zum Schutz vor psychosozialen Risiken enthalten. Nicht zuletzt braucht es das schriftliche Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers.
</p><p>Mit der neuen Regelung wurde Schlimmeres verhindert, etwa dass die Arbeitszeiterfassung für ganze Branchen abgeschafft wird, wie es zum Beispiel zwei in den eidgenössischen Räten hängige Motionen verlangen. Es bestand zudem die Gefahr, dass der Bundesrat in eigener Regie über eine Verordnungsänderung weitergehende Ausnahmen beschliesst. Mit der Neuregelung wurden Möglichkeiten zum automatischen Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung verhindert, etwa eine blosse Lohngrenze, ab welcher ohne weiteres auf die Erfassung verzichtet werden kann. Oder Regelungen, wonach es genügt, dass ein Angestellter im Handelsregister eingetragen ist, um automatisch die Arbeitszeit nicht mehr erfassen zu müssen, wie das SECO ursprünglich wollte. Beides hätte dazu geführt, dass künftig viel mehr Arbeitnehmende ohne das Schutzinstrument Arbeitszeiterfassung hätten arbeiten müssen.
</p><p>Mit der neuen Regelung stehen nun die Arbeitgeber sowie Bund und Kantone in der Pflicht. Sie müssen für eine korrekte Durchsetzung sorgen. Auch müssen die Arbeitgeber in den GAV spezifische Schutzmassnahmen gegen psychosoziale Risiken und Burnouts akzeptieren. Es darf sich nicht wiederholen, dass die Behörden einfach wegschauen, wenn Gesetz und Verordnung nicht respektiert werden. Ansonsten greift die Gesellschaftskrankheit Burnout immer weiter um sich. Das würde nicht nur den Arbeitnehmenden schaden, sondern auch den Firmen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitsrecht, 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2136</guid><pubDate>Wed, 18 Feb 2015 11:51:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat greift ohne Rechtsgrundlage  die Sonntagsruhe an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-greift-ohne-rechtsgrundlage-die-sonntagsruhe-an</link><description>Umsetzung der Motion Abate: Sonntagsruhe in Gefahr</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Sonntagsallianz missbilligt den Entscheid des Bundesrats aufs Schärfste, in Einkaufszentren, die auf den Tourismus ausgerichtet sind, Sonntagsarbeit zuzulassen. Der Beschluss ist gravierend, weil er dem Gesetz und der Verfassung widerspricht. Die Sonntagsallianz, in der sich rund dreissig Organisationen zur Verteidigung der Sonntagsruhe zusammengeschlossen haben, gelangt deshalb an den Bundesrat.
</p><p>Die Sonntagsallianz missbilligt den Entscheid des Bundesrats, Sonntagsarbeit in jenen Einkaufszentren zuzulassen, die auf die "Bedürfnisse" des Tourismus ausgerichtet sind. Dies ist ein weiterer Schritt, den Sonntag immer mehr zu einem Werk- und Einkaufstag zu machen, obwohl der Sonntag der einzige gemeinsame Ruhetag für die grosse Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist. Der Sonntag muss weiterhin unter einem besonderen Schutz stehen und arbeitsfrei bleiben, sowohl um gemeinsame gesellschaftliche Aktivitäten, das familiäre und das religiöse Beisammensein als auch die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen.
</p><p>Der Entscheid stellt auf noch nie dagewesene Weise die rechtsstaatlichen Institutionen in Frage, denn die neue Verordnung wiederspricht laut übereinstimmender Meinung renommierter Rechtsprofessoren dem Gesetz, wenn nicht gar der Verfassung. Die Empörung der Sonntagsallianz ist umso grösser, als der Bund den Angriff auf die Sonntagsruhe per Verordnungsänderung beschloss und es so der Bevölkerung verunmöglicht, sich an der Urne dazu zu äussern. Dies obwohl in den letzten Jahren in fast allen Kantonen mehr Sonntagsarbeit vom Stimmvolk abgelehnt worden ist.
</p><p>Da mehrere Mitglieder-Organisationen der Sonntagsallianz – insbesondere die Landeskirchen – nicht konsultiert worden sind und damit vor ein " Fait accompli " gestellt wurden, verlangt die Sonntagsallianz ein Treffen mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann, um ihm die Enttäuschung gewichtiger gesellschaftlicher Akteure über den Ausschluss aus diesem Verfahren und die grosse Sorge kundzutun, dass das gesamtgesellschaftliche Interesse immer öfter dem Profitstreben einiger weniger geopfert wird.
</p><p>&nbsp;</p><p class="Text"><b></b></p><h5>Für weitere Informationen</h5><ul><li>Otto Schäfer, Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, 076 778 39 87</li><li>Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax, 078 824 44 18</li><li>Klaus Stadtmüller, Präsident der schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 079 237 97 10</li><li>Lieselotte Fueter, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen der Schweiz, 079 302 45 35</li><li>Arno Kerst, Präsident Syna, 079 598 67 70</li><li>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Leiterin Dienstleistungsberufe, 079 620 11 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2121</guid><pubDate>Tue, 27 Jan 2015 17:32:00 +0100</pubDate><title>Ständerat muss dem Widerstand der Kantone Rechnung tragen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-muss-dem-widerstand-der-kantone-rechnung-tragen</link><description>Umsetzung Motion Lombardi
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bedauert, dass die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) auf das Ladenöffnungszeitengesetz (LadÖG) eingetreten ist und sich grundsätzlich für eine Verlängerung der generellen Ladenöffnungszeiten ausgesprochen hat.</p><p>Der SGB begrüsst aber, dass die WAK-S vor dem definitiven Entscheid nun eine Denkpause einschaltet und endlich den Widerstand der Kantone gegen längere Ladenöffnungszeiten zur Kenntnis nimmt. Nun muss die WAK-S die Kantone aber auch ernst nehmen und vom Ladenöffnungszeitengesetz Abstand nehmen. Denn der Widerstand der Kantone ist in den meisten Fällen vom Volk legitimiert: In mehr als einem Dutzend kantonaler Abstimmungen wurden in den letzten Jahren längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt.
</p><p>Ein Verzicht auf das neue Ladenöffnungszeitengesetz ist auch angezeigt, weil die von längeren Öffnungszeiten betroffenen Arbeitnehmenden diese Verschlechterung ihrer bereits prekären Arbeitsbedingungen ablehnen. Dies umso mehr als im Detailhandel ein Gesamtarbeitsvertrag fehlt. Die Arbeitstage würden mit dem neuen Gesetz noch unregelmässiger und zerstückelter als sie heute schon sind.
</p><p>Nicht zuletzt kann die WAK-S mit ihrer Denkpause dafür sorgen, dass der Ständerat seinem Ruf als "chambre de reflexion" gerecht wird. Denn die Begründungen, die aus Sicht der WAK und des Bundesrats für das Eintreten auf die verlängerten Ladenöffnungszeiten sprechen, sind äusserst schwach. So sind längere Ladenöffnungszeiten kein geeignetes Instrument, um den Einkaufstourismus einzudämmen. Der Boom des Einkaufstourismus ist in erster Linie auf die massive Überbewertung des Frankens sowie das starke Kaufkraftgefälle zum grenznahen Ausland zurückzuführen. Die Ladenöffnungszeiten in der Schweiz spielen – wenn überhaupt – eine vernachlässigbare Rolle. Dies ist daran zu sehen, dass der Einkaufstourismus gerade auch in jenen Grenzkantonen explodiert, die schon heute gleich lange oder längere Ladenöffnungszeiten kennen wie sie das LadÖG festschreiben würde (z.B. Aargau, Zürich, Thurgau). Ausserdem begründen Einkaufstouristinnen und -touristen ihre Einkäufe im Ausland äusserst selten mit den Ladenöffnungszeiten in der Schweiz. Gemäss einer GfK-Studie liegt dieser Grund abgeschlagen auf dem letzten Platz.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97</li></ul><ul><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p><a name="Text9"><br></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2071</guid><pubDate>Fri, 28 Nov 2014 16:55:00 +0100</pubDate><title>Parlament muss Kritik an Ladenöffnungszeitengesetz Rechnung tragen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-muss-kritik-an-ladenoeffnungszeitengesetz-rechnung-tragen</link><description>Umsetzung Motion Lombardi</description><content:encoded><![CDATA[<p> Trotz scharfer Kritik in der Vernehmlassung treibt der Bundesrat die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten unverdrossen voran. Er stellt sich nicht nur taub für die Kritik der Gewerkschaften, dass sich durch längere Ladenöffnungszeiten die Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmenden klar verschlechtern. Mit der Botschaft zum Ladenöffnungszeitengesetz tritt der Bundesrat auch den Föderalismus mit Füssen und setzt sich über Volksentscheide in zahlreichen Kantonen hinweg. Und über die Haltung der Kantonsregierungen: Nur gerade der Kanton Tessin unterstütze die Vorlage in der Vernehmlassung. Das Parlament hatte die Vorlage seinerzeit über die Motion Lombardi angestossen. Jetzt muss es über den eigenen Schatten springen, dem Widerstand aus den Kantonen Rechnung tragen und von dem neuen Gesetz absehen.
</p><p>Es wäre unverständlich und demokratiepolitisch äusserst fragwürdig, würde auch das Parlament die Vorbehalte der Kantone ignoriert. Denn deren Widerstand ist in den weitaus meisten Fällen vom Volk legitimiert: längere Ladenöffnungszeiten wurden in den letzten Jahren in mehr als einem Dutzend kantonaler Abstimmungen abgelehnt. In Luzern zum Beispiel lehnten die Stimmberechtigten nicht nur eine Totalliberalisierung der Ladenöffnungszeiten ab, sondern auch die Ausdehnung der Öffnungszeiten an Samstagen von 16 auf 17 Uhr. Ein Ladenöffnungszeitengesetz, das schweizweit generelle Öffnungszeiten bis 20 Uhr unter der Woche und bis 19 Uhr am Wochenende erlauben würde, stünde damit völlig quer in der Landschaft. Der SGB wird diese Vorlage aus diesen Gründen bekämpfen. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul><p class="GliederungText"><a name="Text9"><br></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2065</guid><pubDate>Thu, 20 Nov 2014 11:47:00 +0100</pubDate><title>Es braucht einen runden Tisch </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-braucht-einen-runden-tisch</link><description>Asbestkatastrophe umfassend angehen

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das gestrige Urteil des obersten italienischen Gerichtes im Asbestprozess gegen Stefan Schmidheiny zeigt, dass der Weg über das Strafrecht für die Lösung der asbestbedingten Probleme eine sehr steinige Hürde darstellt. Unbestritten jedoch ist, dass es eine Lösung braucht, die gebührend auf das Leiden der Opfer antwortet, gerade auch in der Schweiz. Der SGB wiederholt deshalb seine Forderung nach einem „runden Tisch“, der menschenwürdige Lösungen für die Asbestopfer finden und dazu einen Entschädigungsfonds schaffen soll. Der SGB fordert die Wirtschaft erneut auf, Hand zu bieten für gerechte Lösungen. Ein solcher Fonds stellte insbesondere für bereits verjährte Fälle und für asbestbedingte Erkrankte, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen, einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. 
</p><p>Unabhängig des gestrigen Urteils ist festzuhalten, dass das schweizerische Verjährungsrecht in Zivilsachen für die Asbestproblematik einen bedeutenden Mangel aufweist. In der gegenwärtigen Revision ist nun endlich eine neue opfergerechte Regelung der Fristen, innerhalb derer Asbesterkrankte Schadenersatz fordern können, zu finden. Verlangt ist eine Frist, die erst ab dem Ausbruch der Krankheit zu laufen beginnt und so der langen Latenzzeit von Asbest Rechnung trägt. Eine solche neue Regelung kann auf Asbesterkrankungen beschränkt werden. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2063</guid><pubDate>Wed, 19 Nov 2014 14:26:00 +0100</pubDate><title>Burn-out in der Schweiz stark verbreitet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/burn-out-in-der-schweiz-stark-verbreitet</link><description>Gewerkschaften setzen sich für bessere Work-Life-Balance ein! 


</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Studie zeigt, dass Arbeits-, Familien- und Freizeit nicht mehr im Einklang stehen. Das macht die Betroffenen mit der Zeit krank. Frauen sind besonders gefährdet: Stimmt bei ihnen die Work-Life-Balance nicht, dann wird die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Care-Arbeit noch mehr erschwert. Die Gewerkschaften fordern deshalb mehr Stressbekämpfung am Arbeitsplatz. </p><p>Die im November publizierte Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen (SILC) des Bundesamts für Statistik zeigt: Immer weniger Arbeitnehmende sind mit dem Ausmass ihrer vorhandenen Freizeit zufrieden. Der Anteil verringerte sich seit 2010 von 58,6 auf 47,7 %. Das ist alarmierend. Gleichzeitig ist die Zahl der Burn-Out-Ausfälle in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen. Den Unternehmen entstehen durch die Ausfälle und die Einarbeitung neuer Mitarbeitenden hohe Kosten. 
</p><h3>Zu lange Arbeitszeiten</h3><p>Zahlen muss jedoch auch die Gesellschaft: Burn-outs kosten die Schweiz 18 Milliarden Franken im Jahr! Dazu kommt das menschliche Leiden der Betroffenen, ihrer Familien und des Umfeldes. Es kann nicht in Zahlen und Statistiken erfasst werden. 
</p><p>Burn-Outs am Arbeitsplatz hängen mit Faktoren wie fehlender Regeneration durch Freizeit und Pausen zusammen. Wegen dem gesteigerten Leistungsdruck gerade in wenig gewerkschaftlich organisierten Branchen (z.B. „Kreativ-Berufe“, prekarisierte „Free-Lancer“) arbeiten viele Menschen in der Schweiz immer länger, und dies ohne Kompensation durch Lohn oder Freizeit. Von 2003 bis 2008 erhöhte sich die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten um 11 Minuten auf 42 Stunden und 4 Minuten. In den letzten Jahren stagnierte sie auf hohem Niveau bzw. nahm noch weiter zu: 2013 betrug das Plus bei den geleisteten Arbeitsstunden 0,2% gegenüber 2012. 
</p><h3>Mehr Freizeit, Arbeitszeiten im Griff haben</h3><p>All diese Zahlen zeigen: Wir brauchen in der Schweiz dringend Massnahmen gegen die grassierenden Burn-Out-Epidemie. Die Menschen sagen in der SILC selbst, was nötig ist: mehr Freizeit zur Erholung, klarere Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit, Respektierung der gesetzlichen Bestimmungen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit und zu den Ruhe- und Pausen-Zeiten. 
</p><p>Weiter ist in den Unternehmen ein effektives betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) nötig. So können Burnout-Symptome im Ansatz erkannt und eine aktive Burnout-Prävention betrieben werden. Die beste Burn-Out-Prävention aber ist eine Arbeits-Woche mit maximal 40-Stunden, mit Einhaltung der Pausenregelung (zweimal Pause am Tag, plus eine Mittagspause) sowie des gesetzlichen Verbots von Nacht- und Sonntagsarbeit. Und vor allem: Firmen-Smartphones am Abend ausschalten, keine beruflichen Mails nach 18 Uhr lesen, in den Ferien das Firmen-Smartphone nicht mitnehmen. Und: die Arbeitsinspektorate müssen die psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz konsequent überprüfen (vor allem anhand der Arbeitszeiterfassung). 
</p><h3>Frauen besonders betroffen</h3><p>Besonders für Frauen ist der Spagat zwischen längerer Arbeit, weniger Freizeit, Familie und häufig unbezahlter Care-Arbeit immer schwieriger. Weil berufstätige Frauen bei der Familien- und Care-Arbeit oft alleine gelassen werden, ist ihr Burn-Out-Risiko besonders hoch. Neben den erwähnten Forderungen am Arbeitsplatz braucht es deshalb viel mehr bezahlbare Betreuungs-Tagesstrukturen. 
</p><h3>Kurse </h3><p>Der SGB und die ihm angeschlossenen Verbände und Institute führen zum Thema der Work-Life-Balance verschiedene Kurse und Veranstaltungen durch:
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <a href="http://www.syndicom.ch/de/newsaktivitaeten/veranstaltungen/events-detailansicht/event/fachtagung-entgrenzung-der-arbeit.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">syndicom-Fachtagung „Entgrenzung der Arbeit“, </a>Bern, Rest. Jardin, Militärstrasse 38, 21. November 2014 , 09.30 - 16.20 Uhr, <a href="http://www.syndicom.ch/de/newsaktivitaeten/veranstaltungen/events-detailansicht/event/fachtagung-entgrenzung-der-arbeit.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://www.syndicom.ch/de/newsaktivitaeten/veranstaltungen/events-detailansicht/event/fachtagung-entgrenzung-der-arbeit.html</a></p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <a href="http://www.movendo.ch/kurse_mitarbeitende/detail.htm?VerdefID=216392" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Movendo-Kurs „Arbeiten und leben online - Travailler et vivre online“, </a>30.06.2015, Freiburg, NH Hotel,&nbsp;<a href="http://www.movendo.ch/kurse_mitarbeitende/detail.htm?VerdefID=216392" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.movendo.ch/kurse_mitarbeitende/detail.htm?VerdefID=216392</a></p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gesundheitskommission (Gehuko) des SGB: Tagung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und zur Mitwirkung des Personals, November/Dezember 2015 (Datum und Programm werden noch bekanntgegeben). </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2047</guid><pubDate>Thu, 30 Oct 2014 17:08:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat darf Opfer nicht länger vertrösten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-darf-opfer-nicht-laenger-vertroesten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute präsentierte bundesrätliche Antwort auf die Motion 14.3664 der nationalrätlichen Rechtskommission (Fonds zur gerechten Entschädigung von Asbestopfern) ist unbefriedigend. Sie muss vielen Asbesterkrankten als eigentliche Rechts- bzw. Arbeits-Verweigerung erscheinen. 
</p><p>Der Bundesrat anerkennt zwar in seiner Begründung für eine Empfehlung der Motion, dass viele Asbesterkrankte nicht unter die in der Schweiz guten Unfallversicherungs-Leistungen fallen. Trotzdem will der Bundesrat aber gerade für diese besonders betroffene Kategorie heute keine gerechte Lösung präsentieren (z.B. Angehörige von betroffenen Arbeitnehmenden oder Menschen, welche in der Nähe von Asbest-Fabriken wohnten). 
</p><p>Immerhin will der Bundesrat die Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) aufnehmen, zur Auslotung von möglichen Lösungen für die Asbest-Tragödie einen Runden Tisch einzuberufen. Leider wird aber kein Zeitplan genannt. 
</p><p>Der SGB fordert aus diesem Grund den Bundesrat auf, den Runden Tisch mit allen Hauptakteuren umgehend einzuberufen. Dort sollen die Fragen zur Verjährung, zu Präventionsmassnahmen und zu einem von der Wirtschaft finanzierten Entschädigungs-Fonds diskutiert und geklärt werden. „Die Asbest-Kranken dürfen nicht länger vertröstet werden“, meint dazu Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär und Leiter des Bereiches Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen. 
</p><h5>Für Fragen:</h5><p>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 97</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2018</guid><pubDate>Thu, 09 Oct 2014 10:25:00 +0200</pubDate><title>Neues Verjährungsrecht, Entschädigungsfonds und mehr Prävention</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/neues-verjaehrungsrecht-entschaedigungsfonds-und-mehr-praevention</link><description>Asbest-Katastrophe endlich umfassend angehen 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Asbest-Katastrophe ist auch in der Schweiz nicht bewältigt, asbestbedingte Erkrankungen werden in den nächsten Jahren zunehmen. Um die Katastrophe einzudämmen, braucht es vor allem ein neues Verjährungsrecht, einen Entschädigungsfonds für Opfer, die bisher ihre Ansprüche kaum geltend machen konnten, sowie vermehrte Prävention. </p><p>Asbest galt lange als hoch attraktiver Werkstoff und wurde ab etwa 1930 in grossen Mengen industriell verwendet und verbaut. Die gesundheitsschädigenden Auswirkungen und tödlichen Folgen von Asbest waren früh bekannt. Trotzdem bedurfte es in den 1980er Jahren einer grossen Kampagne des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), bis die Schweiz ein generelles Asbestverbot erliess (in Kraft seit 1990, mit Übergangsfristen bis 1994). Das war später als in den skandinavischen Ländern, aber Jahre vor den meisten anderen Staaten. Seit 2005 ist Asbest EU-weit verboten. 
</p><p>Die Folgen der Asbest-Katastrophe sind allerdings auch in der Schweiz alles andere als bewältigt, im Gegenteil. Das liegt zum einen an der langen Latenzzeit bis zum Ausbruch der Krankheit, die von zwanzig bis fünfzig Jahren reicht. Studien gehen davon aus, dass die Zahl der Erkrankungen in den nächsten Jahren ansteigen wird und das Plateau zwischen 2015 und 2030 erreicht werden sollte. Zum anderen kommt für die vor 1990 erstellten Gebäude jetzt die Phase der Sanierung und Renovation. Schätzungen gehen davon aus, dass 85% der Gebäude, die vor dem Verbot gebaut wurden, Asbest enthalten. Das allein schon zeigt den akuten Handlungsbedarf. In den letzten 25 Jahren ist zwar einiges geschehen. Zu denken ist vor allem an die Abdeckung der Berufskrankheiten durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und den Ausbau der Prävention durch die Suva. Andere wichtige Fragen und Aufgaben bleiben aber ungelöst. 
</p><p>Weil es endlich eine umfassende Antwort auf die Asbest-Katastrophe braucht, fordert der SGB den Bundesrat auf, die massgebenden Akteure zu einem runden Tisch einzuladen. Gleichzeitig hat der SGB in Eingaben an den Bundesrat, die Kantonsregierungen und die Suva die wichtigsten Fragen thematisiert, die gelöst werden müssen. 
</p><p>Ungelöst ist zunächst das Verjährungsproblem. Es ist schreiendes Unrecht, dass Schädigungen durch Asbest verjähren, bevor die Krankheit ausgebrochen ist. Nicht nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit einem neuen Entscheid vom 11. März 2014 festgestellt, dass das schweizerische Verjährungsrecht bzw. die bundesgerichtliche Rechtsprechung dazu die Menschenrechte verletzen. Auch der Bundesrat hat mit der Botschaft zum neuen Verjährungsrecht den Handlungsbedarf anerkannt. Leider ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre – die nun vom Nationalrat wieder auf 20 Jahre verkürzt wurde – mit Blick auf die Latenzzeiten bei weitem nicht ausreichend, um das Problem der Spätschäden zu lösen. Noch untauglicher wird der Entwurf, wenn die neue Regelung nur für Betroffene gelten soll, die beim Inkrafttreten nach der bisherigen Lösung noch nicht verjährt sind. Die vorgeschlagene Regelung würde also niemandem helfen, der vor 2004 der schädigenden Wirkung von Asbest ausgesetzt war. Eine menschliche und menschenrechtskonforme Lösung für Asbesterkrankungen ist das nicht. 
</p><p>Richtig wäre und ist es, die Verjährung generell erst ab Ausbruch der Krankheit laufen zu lassen. Und die neue Regelung muss für alle Erkrankungen unabhängig vom Zeitpunkt der schädigenden Einwirkung gelten. Das sind elementare und unmittelbar einleuchtende Forderungen, hinter die niemand zurückgehen kann, der den Asbestopfern endlich Gerechtigkeit widerfahren lassen will.
</p><p>Soweit das Parlament davor zurückschreckt, die neue Verjährungsregelung auf alle Personenschäden unbesehen anzuwenden, könnte eine Kompromisslösung immerhin darin bestehen, sie auf die Asbesterkrankungen zu beschränken. Dass Bundesrätin Sommaruga während der Debatte im Nationalrat für diesen neuen, noch nicht diskutierten Ansatz eine gewisse Offenheit angedeutet hat, zeigt, dass eine konkrete Lösung für ein konkretes Problem, nämlich für die akute Asbestproblematik, mit einem Minimum an gutem Willen näher liegt als viele meinen. Es kann doch nicht sein, dass Asbesterkrankte und ihre Angehörigen auch nach dem Inkrafttreten der Revision weiterhin um ihre Ansprüche geprellt werden. 
</p><p>Nur am Rande: Auch das Bundesgericht hätte es in der Hand, mit einer vernünftigen – und EMRK-konformen – Auslegung der heutigen Verjährungsregeln dafür zu sorgen, dass Forderungen nicht verjähren können, die (mangels Erkrankung) noch gar nicht entstanden sind. Die stossende heutige Rechtspraxis war vom Gesetzgeber des OR vor über 100 Jahren jedenfalls nicht gewollt. 
</p><p>Darüber hinaus sollte zur Bewältigung der Asbest-Katastrophe die Schaffung eines Entschädigungsfonds zur Vergangenheitsbewältigung an die Hand genommen werden. Es geht dabei vor allem um Geschädigte, die dem UVG nicht unterstellt sind, aber auch generell um Opfer, die keine Ansprüche mehr geltend machen können. Zu äufnen wäre ein derartiger Fonds zur Vergangenheitsbewältigung in erster Linie durch die Wirtschaft.
</p><p>Mit Blick auf die künftigen Probleme im Umgang mit Asbest muss auch die Prävention – und ihre tatsächliche Umsetzung - ausgebaut werden. Wegen der gewaltigen Mengen von Asbest, die in den vor 1990 erstellten Gebäuden verbaut worden sind, ist in Anlehnung an die entsprechende Praxis in der Suisse Romande zu fordern, dass eine Baubewilligung nur erteilt wird, wenn eine Analyse auf Asbestvorkommen nachgewiesen werden kann. Sollte eine schweizweite Regelung auf kantonaler Ebene nicht möglich sein, wäre der Bund gefordert. Es darf jedenfalls nicht in Kauf genommen werden, dass noch mehr Menschen den schädigenden Asbestfasern ausgesetzt werden. Die beim Abbruch und Umbau von Gebäuden eingesetzten Arbeiter gehören nicht zu den Privilegierten und tragen grosse Risiken. Umso mehr müssen sie geschützt werden. 
</p><p>Schliesslich können die grossen Ausgaben, die der Suva aus der Asbest-Problematik erwachsen, nicht einseitig auf gewerbliche Branchen wie jene der Schreiner und der Zimmerleute abgewälzt werden. Es braucht auch hier einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv.
</p><p>Die Schweiz darf die aus der Asbest-Katastrophe folgenden Probleme nicht länger vor sich herschieben. Dafür ist jetzt das gemeinsame Handeln aller Akteure notwendig.<br></p><hr>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2013</guid><pubDate>Tue, 07 Oct 2014 08:34:00 +0200</pubDate><title>Opfergerechte Verjährung und runder Tisch zur Bewältigung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/opfergerechte-verjaehrung-und-runder-tisch-zur-bewaeltigung</link><description>Asbestkatastrophe jetzt umfassend angehen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Asbestkatastrophe ist auch in der Schweiz noch lange nicht bewältigt. Weil es endlich eine umfassende Antwort braucht, fordert der SGB den Bundesrat auf, die massgebenden Akteure zu einem "runden Tisch" einzuladen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Gesetzgeber hat zuerst einmal die heute viel zu rigide Verjährungsfrist von 10 Jahren anzupassen. Denn Asbest-Erkrankungen brechen oft erst 40 Jahre nach Exposition mit dem Stoff aus. „Es ist schreiendes Unrecht, dass Schädigungen durch Asbest verjähren, bevor die Krankheit ausgebrochen ist“, stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor versammelter Presse fest. Trotz klarer Kritik durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sperre sich die Politik hierzulande gegen eine opfergerechte Verjährung. Rechsteiner weiter: „Der bundesrätliche Vorschlag von 30 Jahren – vom Nationalrat nun auf 20 Jahre verkürzt – ist mit Blick auf die Latenzzeiten bei weitem nicht ausreichend.“ Richtig wäre es, „die Verjährung generell erst ab Ausbruch der Krankheit laufen zu lassen.“ Eine solche neue Regelung könnte allenfalls auf Asbesterkrankungen beschränkt werden. 
</p><p>Die Politik muss jedoch auch menschenwürdige und gerechte Lösungen für die bereits erkrankten Asbestopfer finden. Der SGB fordert hier einen Entschädigungsfonds. SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano: „Durch Genugtuung oder Schadenersatz schafft ein solcher Fonds Gerechtigkeit auch für bereits verjährte Fälle.“ Vor allem kämen damit auch asbestbedingte Erkrankte zu ihrem Recht, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen. Finanziert werden sollte ein solcher Fonds vor allem durch jene Unternehmen, die Asbestprodukte hergestellt und verkauft haben. 
</p><p>SGB-Vize- und Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva verlangte den Ausbau der Präventionsmassnahmen zu Asbest. Denn: „Angesichts der grossen Mengen Asbest, die vor dem Verbot (1989) verbaut wurden, sind zahlreiche Arbeitnehmende des Ausbaugewerbes noch auf Jahre hinaus bei Rückbau-, Umbau- und Renovationsarbeiten erheblichen Risiken ausgesetzt: Es ist eine tickende Zeitbombe! Grosser Handlungsbedarf besteht insbesondere in mehreren Kantonen (Baubewilligung nur nach Analyse auf Asbestvorkommen, Entsorgungspraxis usw.).“ Gleichzeitig forderte Alleva eine gerechtere Risikoverteilung zwischen den Branchen und mehr Engagement der Schweiz auf internationaler Ebene.
</p><p>&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li> Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, Co-Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li></ul><p>&nbsp;</p><h5>Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media&gt;Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media&gt;Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, Co-Präsidentin Unia&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Materialien</h5><ul><li>&lt;media&gt;SGB-Eingabe an den Bundesrat&lt;/media&gt;</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1576</guid><pubDate>Thu, 21 Aug 2014 12:07:00 +0200</pubDate><title>Arbeit à gogo macht krank! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeit-a-gogo-macht-krank</link><description>Keine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung</description><content:encoded><![CDATA[<div><p class="lead">Schweizer arbeiten immer länger. Sie arbeiten vermehrt auch in der Freizeit, an Sonntagen, in den Ferien. So nimmt der Stress am Arbeitsplatz zu. Man schläft schlechter. Das Familien- und Sozialleben leidet. Burn-Outs sind die Folge, Depressionen, in Extremfällen sogar Herzinfarkte oder Suizide.&nbsp;</p><p>Dass die Stressfaktoren am Arbeitsplatz zunehmen, hat jüngst wieder die Gesundheitsbefragung des Bundes gezeigt: Die Befragten nannten Überarbeitung und fehlende Pausen als sehr grosse Risiken. Dass immer mehr gearbeitet wird (oft mehr als gesetzlich erlaubt!) und die Sonntags- und Nachtruhe nicht mehr eingehalten wird, hat meist damit zu tun, dass die Arbeitszeit nicht mehr erfasst wird. Indem Arbeitgeber mehr oder weniger sanft Druck ausüben, verzichten Arbeitnehmende häufig, ihre Arbeitszeit und v.a. die Überstunden zu notieren. Manchmal passiert dies auch auf Initiative des Angestellten: Aus Angst vor einer Entlassung gaukelt man mehr Produktivität vor, und stempelt aus, obwohl man dann weiter arbeitet. Eine gefährliche Form der Selbstausbeutung! Grund für den erhöhten Druck am Arbeitsplatz sind vielfach versteckte Sparmassnahmen, etwa weil Firmen bei gleichbleibender Arbeitslast Personal reduzieren. Begründet werden die Massnahmen oft mit „verschärfte Konkurrenz in Zeiten der Globalisierung“.&nbsp;</p></div><div><p>Das Arbeitsgesetz hat bei der Arbeitszeit jedoch klare Grenzen gesetzt. Es unterscheidet richtig-erweise zwischen Überstunden, Überzeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit und schreibt obligatorische Pausen zur Erholung vor. Denn Arbeitsmediziner wissen: Der menschlichen Leistungsfähigkeit sind Grenzen gesetzt, und diese müssen respektiert werden. Sonst müssen wir horrende Gesundheitskosten tragen sowie viel menschliches Leid.&nbsp;
</p><p>Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Gesetze zum psychischen Gesundheitsschutz indem die Arbeitszeit erfasst wird. Diese Dokumente müssen alle Arbeitgeber von Gesetzes wegen bei einer Inspektion bereithalten, sonst droht eine Busse oder Anzeige. Die Arbeitszeiterfassung ist ein einfaches, aber effektives Instrument, um den psychischen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sicherzustellen. Doch was fordern nun bürgerliche Politiker und Wirtschaftsvertreterinnen? Ausgerechnet die Abschaffung der Arbeitszeiterfassung! Das Ziel ist klar: Die Angestellten sollen mehr arbeiten und dank fehlender Überstunden-Erfassung vermehr gratis arbeiten. Die Folgen, etwa zusätzliche Gesundheitskosten, soll derweil die Gesellschaft tragen. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften!</p></div>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1574</guid><pubDate>Wed, 20 Aug 2014 10:27:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat ignoriert starken Widerstand gegen Ladenöffnungszeitengesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-ignoriert-starken-widerstand-gegen-ladenoeffnungszeitengesetz</link><description>Umsetzung Motion Lombardi</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat ist taub für die scharfe Kritik, die in der Vernehmlassung über die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten geübt wurde. Er ignoriert nicht nur die Kritik der Gewerkschaften, dass sich durch längere Ladenöffnungszeiten die Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmenden klar verschlechtern. Mit seinem Entscheid, bis Ende Jahr eine Gesetzesvorlage ins Parlament zu bringen, tritt der Bundesrat vor allem den Föderalismus mit Füssen und setzt sich über Volksentscheide in zahlreichen Kantonen hinweg.
</p><p>Wegen der Verhängung von schweizweit generellen Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und von 6 bis 19 Uhr Samstags müssten zwei Drittel der Kantone ihre Ladenöffnungszeiten ausdehnen. „Darunter leiden in erster Linie die Angestellten, denn immer längere Arbeitstage sind familienfeindlich, erhöhen den Stress und machen krank“, kommentiert der SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano. Die Gefahr ist umso grösser, weil sich im Detailhandel nach wie vor das Gros der Arbeitgeber weigert, Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen. 
</p><p>Besonders scharfe Kritik übten in der Vernehmlassung die Kantone. Nur gerade vom Tessin wurde die Vorlage unterstützt. Grund dafür ist, dass alle Kantone der Innerschweiz und der Ostschweiz sowie alle Westschweizer Kantone heute kürzere Ladenöffnungszeiten kennen. In vielen dieser Kantone lehnte das Stimmvolk in den letzten Jahren längere Öffnungszeiten ab. Zuletzt etwa im Kanton Luzern, wo die Stimmberechtigten nicht nur eine Totalliberalisierung der Ladenöffnungszeiten versenkten sondern auch die Ausdehnung der Öffnungszeiten an Samstagen von 16 auf 17 Uhr klar stoppten.
</p><p>Es ist unverständlich und demokratiepolitisch äusserst fragwürdig, wenn der Bundesrat diese gewichtigen Vorbehalte der Kantone und Gewerkschaften schlicht ignoriert und die Gesetzgebung vorantreibt, wie wenn keine Vernehmlassung stattgefunden hätte. „Das ist nicht akzeptabel“, sagt Cirigliano weiter. Nun ist es am Parlament, das dem Bundesrat über die Motion Lombardi den Gesetzesentwurf in Auftrag gegeben hatte, Vernunft zu zeigen und von dem Vorhaben abzusehen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1542</guid><pubDate>Wed, 04 Jun 2014 16:26:00 +0200</pubDate><title>Bundesamt verzichtet auf Rekurs – Jetzt braucht es längere Verjährungsfristen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesamt-verzichtet-auf-rekurs-jetzt-braucht-es-laengere-verjaehrungsfristen</link><description>Gerechtigkeit für Asbestopfer
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst den Entscheid des Bundesamtes für Justiz, auf einen Rekurs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich eines Urteils zu Asbest und Verjährung zu verzichten.  
</p><p>Der EGMR hat in einem Urteil vom 11.3.2014 klar signalisiert, dass das schweizerische Recht mit seiner Verjährungsfrist von 10 Jahren den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dieses Urteil des EGMR bezog sich auf die Klage der Witwe eines Asbestopfers. Deren Gatte war 2005 an Asbestkrebs verstorben. Jahrzehnte zuvor war er bei seiner Berufsarbeit mit Asbest in Kontakt gekommen. Die Witwe forderte vom früheren Arbeitgeber sowie der Suva Schadenersatz und Genugtuung, wurde jedoch von allen Instanzen mit Verweis auf die Verjährung von 10 Jahren abgewiesen. 
</p><p>Der Verzicht auf Rekurs gibt den Gewerkschaften und auch dem EGMR Recht. Mit andern Worten: Das Schweizer Haftpflichtrecht ist im Bereich Asbest und anderen Emerging Risks mit Gesundheitsschäden erst nach langer Latenzzeit ungenügend und muss dringendst reformiert werden. Verjährungsfristen von 30 Jahren reichen dazu nicht, es braucht solche von 50 Jahren. Bauchfell-Krebs z. B. bricht erst nach mindestens 40 Jahren nach Asbest-Exposition aus. <br>Eine Sonderlösung braucht es für bereits erkrankte Asbest-Opfer und ihre Angehörigen. Angezeigt ist ein grosszügiger Entschädigungsfonds. Der Nationalrat ist aufgerufen, unverzüglich zu handeln.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1538</guid><pubDate>Tue, 27 May 2014 15:05:00 +0200</pubDate><title>EGMR-Urteil ist korrekt: Es braucht längere Verjährungsfristen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/egmr-urteil-ist-korrekt-es-braucht-laengere-verjaehrungsfristen</link><description>Gerechtigkeit für Asbestopfer 

</description><content:encoded><![CDATA[<p><a name="Text5"></a></p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat heute per Brief das Bundesamt für Justiz aufgefordert, dass die Schweiz auf einen Rekurs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich eines Urteils zu Asbest und Verjährung verzichten soll. 
</p><p>Der EGMR hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar signalisiert, dass das schweizerische Recht mit seiner Verjährungsfrist von 10 Jahren den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dieses Urteil des EGMR bezog sich auf die Klage der Witwe eines Asbestopfers. Deren Gatte war 2005 an Asbestkrebs verstorben. Jahrzehnte zuvor war er bei seiner Berufsarbeit mit Asbest in Kontakt gekommen. Die Witwe forderte vom früheren Arbeitgeber sowie der Suva Schadenersatz und Genugtuung, wurde jedoch von allen Instanzen mit Verweis auf die Verjährung von 10 Jahren abgewiesen. 
</p><p>Die korrekte Entschädigung der Asbestopfer und ihrer Angehörigen ist eine moralische Pflicht, der sich die Schweiz bis jetzt nicht gestellt hat. Das Urteil des EGMR trägt diesem eklatanten Mangel Rechnung. Dieses Urteil anfechten zu wollen, ist nicht nur ein billiger Weg, der Verantwortung zu entgehen, sondern auch eine Verhöhnung der Opfer. Nötig ist vielmehr, angesichts der vergangenen wie der neuen Gefahren das Verjährungsrecht auf mindestens 50 Jahre auszudehnen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97
</p><p>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1531</guid><pubDate>Wed, 21 May 2014 14:52:00 +0200</pubDate><title>Gegen die Angestellten, die kleinen Läden und die Kantone</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gegen-die-angestellten-die-kleinen-laeden-und-die-kantone</link><description>Bundesrat will Ladenöffnungsgesetz
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das vom Bundesrat neu vorgeschlagene Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) will allen Detailhändlern neu schweizweit erlauben, ihre Geschäfte während der Woche mindestens von 06.00 bis 20.00 und samstags von 06.00 bis 19.00 offen zu halten. Für den SGB gehört das Gesetz in den Papierkorb.</p><p>Am Anfang stand die Motion Lombardi. Der Motionär verlangte schweizweit Mindestladungsöffnungszeiten, die Räte winkten das Anliegen durch, der Bundesrat legt nun brav ein gerade mal drei Artikel starkes und damit wohl das kürzeste Gesetz in der Schweiz vor. In der Kürze liegt jedoch nicht immer nur Würze sondern oft geballter Blödsinn. So lehnt der SGB das Gesetz in der Vernehmlassung denn entschieden ab. Drei Motivbündel sind ausschlaggebend.
</p><h3>Arbeitsbedingungen noch stressiger </h3><p>Die Arbeitsbedingungen im Verkauf werden mit so verlängerten Öffnungszeiten noch stressiger, noch weniger planbar, noch verstückelter, was insbesondere alleinerziehende Mütter vor grosse Probleme stellt. Welche Kita hat während der Woche bis 20.00 oder samstags bis 19.00 offen? Bereits jetzt sind die Arbeitsbedingungen im Verkauf prekär, sie würden dies in Zukunft noch viel mehr sein. Das erklärt denn auch, warum sich in Umfragen stets bis zu 90 % der Angestellten gegen längere Öffnungszeiten wenden.
</p><h3>Grosse bevorzugt, Kleine gefressen</h3><p>Der zuständige SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano sagt es so: „Der neuen Vorschrift liegt die falsche Annahme zugrunde, längere Ladenöffnungszeiten würden automatisch mehr Umsatz generieren.“ Das tun sie aber nicht. Das Gesetz bevorzugt eindeutig die grossen Läden, die mit weniger Personal pro Fläche eine Verlängerung der Öffnungszeiten besser meistern können als die kleinen Geschäfte. Fazit von Cirigliano: „Grosse Anbieter können mit längeren Ladenöffnungszeiten die kleineren Anbietenden regelrecht „aushungern“, gerade auch, wenn der zusätzliche Umsatz in den Randstunden gering ist, jedoch eine frühere Schliessung aus Image-Gründen für kleinere Läden nicht in Frage kommt.“
</p><h3>Kein Respekt demokratischer Entscheide </h3><p>In vielen Kantonen sind in den letzten Jahren längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt worden, oft überaus deutlich. Wenn der Bund hier nun per Gesetz überall längere Öffnungszeiten durchsetzen will, ist dies eine Zwängerei und eine schwere Attacke auf Demokratie und föderale Souveränität. So verwundert denn auch nicht, dass sich neben den Gewerkschaften auch die Kantone gegen diese arrogante Ausweitung wehren. Ein bisschen mehr Respekt vor der Demokratie hätte man von den federführenden Stellen der Revision eigentlich erwarten können.
</p><p>Fazit für den SGB: der Gesetzesvorschlag gehört ersatzlos in den Papierkorb. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1518</guid><pubDate>Wed, 07 May 2014 14:14:00 +0200</pubDate><title>Wieder ein  Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wieder-ein-schritt-in-richtung-vereinbarkeit-von-beruf-und-familie</link><description>Bezahltes Stillen am Arbeitsplatz 


</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Neu müssen die Arbeitgeber die Zeit, welche für das Stillen eines Säuglings während der Arbeitszeit gebraucht wird, entlöhnen. Der Bundesrat hat mit der Inkraftsetzung des neuen Art. 60 ArGV1 einen weiteren, gewichtigen Schritt in Richtung besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie getan. Die Revision tritt per 1. Juni 2014 in Kraft.</p><p>Erfreulicherweise hat das Parlament letztes Jahr eine Parlamentarische Initiative von Ständerätin Maury Pasquier (SP GE) angenommen und den Bundesrat beauftragt, das ILO-Übereinkommen Nr. 183 zu ratifizieren und umzusetzen. Mit der &nbsp;vorliegenden Neuerung zu den Stillzeiten in der ArGV 1 setzt nun der Bundesrat diesen Auftrag um. Der SGB begrüsst die vorliegende, sozialpartnerschaftlich in der Eidgenössischen Arbeitskommission vorbereitete Lösung Sie wurde auch von einer breiten Allianz zahlreicher &nbsp;Frauen- und Fachorganisationen unterstützt und getragen.
</p><h3>Lösungen auch für Frauen in Teilzeitarbeit</h3><p>Art. 60 Abs. 2 ArGV 1 bestimmt, dass Müttern die für das Stillen oder für das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten als Pausen freizugeben sind und dass diese Pausen ganz normal wie Arbeitszeit entlöhnt werden müssen. Diese Bestimmung gilt für das erste Lebensjahr des Säuglings. Dem Stillen gleichgestellt ist die Abpumpzeit. Sowohl das Stillen wie das Abpumpen können entweder im Betrieb, in welchem der Arbeitgeber zwingend einen gesonderten Still-Raum einrichten muss, oder &nbsp;extern stattfinden, z.B. zuhause oder in der Krippe. 
</p><p>Der Gesetzgeber hat die Dauer der &nbsp;Bezahlung begrenzt, dies nach effektiv geleisteter, täglicher Arbeitszeit (aus diesem Grund ist eine korrekte Arbeitszeiterfassung wichtig!). Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden werden&nbsp; 30 Minuten bezahlt. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden sind es 60 Minuten. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden sind es 90 Minuten. Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass die so freigenommene Still-Pausen vor- oder nachkompensiert werden müssen oder zu einem negativen Arbeitszeit-Saldo gezählt werden. Sie gelten als ganz normal geleistete Arbeitszeit! 
</p><p>Wichtig ist zu betonen: Bei all diesen gesetzlichen Vorgaben zur Dauer der bezahlten Stillpausen handelt es sich um gesetzliche Minimal-Bestimmungen! Arbeitgeber und Arbeitnehmende bzw. die Sozialpartner im GAV können und sollen je nach Situation auch eine längere Dauer für die Bezahlung festsetzen. 
</p><p class="lead">Weitere Schritte müssen folgen</p><p>Hat eine Mutter bzw. ein Kind das Bedürfnis nach längeren Stillpausen, dann ist die zusätzliche Zeit vom Arbeitgeber obligatorisch zu gewähren. Je nach dem sind diese zusätzlichen Stillpausen aber nicht bezahlt. 
</p><p>Die bezahlten Stillpausen werden in letzter Konsequenz die Qualität des Familienlebens und die Erwerbsquote steigern. Der SGB begrüsst ausdrücklich, dass mit der vorliegenden Reform auch Frauen im Teilzeitarbeitsverhältnis bzw. deren Säuglinge von bezahlten Stillpausen profitieren können. Gewerbe und gewisse Arbeitgeberkreise hatten sich erbittert dagegen gewehrt. Diesem Erfolg müssen für den SGB &nbsp;weitere Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie folgen, unter anderem für bezahlte gesetzliche Elternurlaube, für die Schaffung von Kinderbetreuungs-Plätzen und eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeiten. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1517</guid><pubDate>Wed, 07 May 2014 14:03:00 +0200</pubDate><title>Hat, wer sein krankes Kind zuhause pflegt, Anrecht auf Lohn? </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/hat-wer-sein-krankes-kind-zuhause-pflegt-anrecht-auf-lohn</link><description>Wenn die Kinder krank sind 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Kind ist krank oder verunfallt und muss zuhause gepflegt werden. Beide Elternteile arbeiten. Ein Elternteil beschliesst, diese Pflege zu übernehmen. Wie lange kann diese Mutter oder dieser Vater frei nehmen? Wie lange hat sie oder er Anrecht auf Lohn? </p><p>Braucht ein krankes oder verunfalltes Kind zuhause Pflege von einem arbeitenden Elternteil, dann hat der Arbeitgeber dieser Person bis zu drei Tagen frei zu geben. Dabei ist es sinnvoll, mit dem Arbeitgeber abzumachen, wann und unter welchen Umständen ein ärztliches Zeugnis vorzulegen ist. Unter Umständen kann ein Arbeitnehmer aber auch länger von der Arbeit befreit werden, wenn dies gerechtfertigt ist. 
</p><p>Wichtig zu wissen ist: Das Anrecht auf 3 Tage Urlaub gilt pro Krankheitsfall und nicht pro Jahr. Das scheinen Arbeitgeber immer wieder mal zu vergessen! Und auch viele Arbeitnehmende glauben, sie hätten ihren Anspruch nach 3 Tagen ausgeschöpft. 
</p><p>Wie verhält es sich nun aber beim Lohnersatz? Die Arbeitsbefreiung zur Pflege kranker Kinder wird der unverschuldeten Verhinderung an der Arbeitsleistung im Sinne von Art. 324a OR gleichgestellt. Das heisst konkret: Der Elternteil, der zu Hause beim kranken oder verunfallten Kind bleibt, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit drei Monaten gilt und mindestens auch für drei Monate abgeschlossen ist. Die Dauer der Lohnfortzahlung für Eltern, die mehrere solche Befreiungen pro Jahr brauchen (auch für eigene Krankheit), ist jedoch begrenzt. Sie richtet sich je nach Arbeitsort nach anderen Regeln. Unterschieden wird eine Basler-, Berner- &nbsp;oder Zürcher-Skala. Alle drei Skalen sehen für das erste Anstellungsjahr höchstens 3 Wochen solcher bezahlter Arbeitsbefreiung vor. Im 2. Dienstjahr sehen dann die Berner- 4, die Zürcher- 8 und die Basler- Skala insgesamt 9 Wochen solch bezahlten Urlaub vor. Empfehlenswert ist sich beim Arbeitgeber zu erkundigen, welche Skala zur Anwendung kommt. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung wird pro Dienstjahr berechnet und beginnt in jedem Dienstjahr von neuem. 
</p><h3>Und was ist mit dem Lohn, wenn das Kind nach der Geburt im Spital bleiben muss?</h3><p>Der Anspruch auf Erwerbsersatz bei Mutterschaft entsteht grundsätzlich am Tag der Geburt des Kindes. Immer wieder kommt es vor, dass ein neu geborenes Kind aus gesundheitlichen Gründen länger im Spital bleiben muss. Da der Mutterschaftsurlaub auch dazu dient, sich in den ersten Monaten intensiv um das Neugeborene zu kümmern, kann in diesem Fall die Mutter den Erwerbsersatz auf Mutterschaft aufschieben und erst dann beziehen, wenn das Kind aus dem Spital kommt. Diese Situation wird ebenfalls nach den gewöhnlichen Regelungen bei unverschuldeten Verhinderungen an der Arbeitsleistung behandelt, also im Sinne von Art. 324a OR. Konkret heisst das: Die Mutter hat während des Aufenthaltes des Kindes im Spital eine beschränkte Zeit Anspruch auf Lohn. Ihr Anspruch ist derselbe, wie wenn sie wegen Krankheit des Kindes nicht arbeiten könnte. 
</p><p>Anzumerken bleibt, dass obige Ausführungen sich auf die Privatwirtschaft beziehen. Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse (Verwaltung oder staatliche Unternehmen) unterstehen eigenen Regeln.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1516</guid><pubDate>Wed, 07 May 2014 13:51:00 +0200</pubDate><title>Angriff auf Arbeitszeiterfassung pariert - vorerst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/angriff-auf-arbeitszeiterfassung-pariert-vorerst</link><description>Motion Niederberger wird sistiert

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine gute Nachricht: Die vorberatende Kommission des Ständerates, die WAK-S, hat die Motion Niederberger bis Ende 2015 sistiert. Die bessere Nachricht wäre gewesen, wenn die Kommission den Vorstoss vollends abgeschrieben hätte. </p><p>Ständerat Niederberger wollte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in gewissen Branchen ermöglichen, betreffend die Arbeitszeiterfassungspflicht eine Verzichterklärung zu unterschreiben (Opting-out). Der Ständerat hat in der Frühjahrssession den Vorstoss zu detaillierter Prüfung an die Kommission zurück gewiesen. Diese hat nun die Behandlung bis Ende 2015 sistiert. Zumindest das Hauruckverfahren, die Arbeitszeiterfassung in einigen Branchen zu eliminieren, ist damit gebannt. Aber die Ruhe dürfte durchaus vergänglicher Natur sein. 
</p><p>Eine breite Front von Ultraliberalen will die Arbeitszeiterfassungspflicht wenn nicht abschaffen so doch recht zurückstutzen. Sie werden zu gegebener Zeit wieder vorrücken. Für den SGB jedoch ist klar: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung muss bleiben. Denn es hängt sehr viel davon ab. Ohne Arbeitszeiterfassung sind Gratisarbeit, Lohndumping und Ausbeutung viel leichter möglich. Die Arbeitszeiterfassung kann als wirksames Präventionsmittel gegen zuviel Arbeit, Stress und – in der Folge – psychische Erkrankung betrachtet werden. Arbeitszeiterfassung ermöglicht zudem erst die Kontrolle der Flankierenden Massnahmen! Oft ist die Arbeitszeiterfassung auch eine Voraussetzung zu diversen Berechnungen und Kontrollen, etwa im Kampf gegen Schwarzarbeit, bei der Berechnung von Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen oder zum Erhalt z.B. von Schlechtwetter-Entschädigung (Bau) oder Kurzarbeits-Entschädigung (Industrie, Dienstleistungsbranche). 
</p><p>Deshalb: Wir bleiben am&nbsp; Ball, auch wenn jetzt Halbzeit ist. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1447</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2014 09:46:00 +0100</pubDate><title>Mit vollem Wissen gegen die Gesundheit der Menschen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mit-vollem-wissen-gegen-die-gesundheit-der-menschen</link><description>Gegen eine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung in Raten 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Burnouts, Depressionen und andere Stress-Erkrankungen am Arbeitsplatz sind in den letzten 10 Jahren in der Schweiz stark gestiegen. Dennoch wollen die eidg. Räte Niederberger und Aeschi mit Vorstössen das wirksamste Präventionsmitteln gegen solche psychischen Erkrankungen abschaffen: die Arbeitszeiterfassung. Das ist gegen alle wissenschaftliche Erkenntnis – die Zeche würden die Angestellten und die Sozialwerke zahlen. </p><p>Arbeitszeit und Freizeit sollen sich nicht uneingeschränkt vermischen. Dies sagen alle Arbeitsmediziner/innen oder Psychologinnen. Die heute gültige gesetzliche Regelung sieht eine Arbeitszeiterfassung für „normale“ Angestellte vor. Ausgenommen sind Kader-Leute. Das Gesetz schützt also heute die schwachen Kategorien. 
</p><p>Dennoch wollen Ständerat Paul Niederberger (CVP NW) und Nationalrat Thomas Aeschi (SVP ZG) die Arbeitszeiterfassung einschränken. In quasi gleichlautenden Motionen fordern sie für Angestellte, „die dies wünschen“, ein sogenanntes Opting-out. D.h. diese sollen auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können. Das Problem der Vorstösse, die auch vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen sind, besteht darin, dass in der Praxis Freiwilligkeit und Zwang nur schwierig zu erweisen sind und dass von einem solchen System ein starker Druck auf die allgemeine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung ausgeht. 
</p><p>Die beiden Vorstösse können denn auch nur als zynisch bezeichnet werden. Denn gerade in Zeiten von steigendem Home-Office, von zunehmenden atypischen, „flexiblen“ Arbeitszeitmodellen und mehr Teilzeitarbeit (vor allem für Frauen) ist eine klare Einhaltung der Arbeitsgesetz-Bestimmungen zu den Höchstarbeitszeiten sehr wichtig. Denn wenn die Arbeitszeiterfassung fehlt, dann werden Arbeits- und Ruhezeit zunehmend vermischt. Das ist ungesund. Studien belegen: Wird die Arbeitszeit nicht mehr erfasst, nehmen Stress und psychische Krankheiten wie Burnouts zu. Ausserdem gehen dann Arbeitnehmende oft arbeiten, auch wenn sie eigentlich krank sind.
</p><p>Zu hoffen ist, dass dieses Allgemeinwissen auch im Parlament vorhanden ist. 
</p><p>Für weitere Informationen: Luca Cirigliano: Arbeitszeit kontrollieren statt Burnouts kurieren. Mangelhafter Vollzug der Arbeitszeiterfassung in den Kantonen. SGB-Dossier Nr. 100: &lt;link uploads media&gt;<a href="http://www.sgb.ch/uploads/media/100df_LC_Arbeitszeiterfassen.pdf" target="_blank">www.sgb.ch/uploads/media/100df_LC_Arbeitszeiterfassen.pdf</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1438</guid><pubDate>Wed, 19 Feb 2014 14:14:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat und Parlament müssen Ladenöffnungszeitengesetz beerdigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-und-parlament-muessen-ladenoeffnungszeitengesetz-beerdigen</link><description>Umsetzung Motion Lombardi</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt das vom Bundesrat am Mittwoch zur Umsetzung der Motion Lombardi in die Vernehmlassung geschickte Ladenöffnungszeitengesetz ab. Es bringt für die betroffenen Arbeitnehmenden eine klare Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, tritt den Föderalismus mit Füssen und ist demokratiepolitisch fragwürdig.
</p><p>Mit der Verhängung von schweizweit generellen Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und von 6 bis 19 Uhr Samstags müssen zwei Drittel der Kantone ihre Ladenöffnungszeiten ausdehnen. „Leidtragende sind in erster Linie die Angestellten, denn immer längere Arbeitstage sind familienfeindlich, erhöhen den Stress und machen krank“, sagt Natalie Imboden, Leiterin Detailhandel bei der Gewerkschaft Unia. Die Gefahr ist umso grösser, als im Detailhandel nur einzelne Firmen Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen haben.
</p><p>Die Vorlage ist vor allem auch aus föderalistischer Sicht fragwürdig. Alle Kantone der Innerschweiz und der Ostschweiz sowie alle Westschweizer Kantone kennen heute kürzere Ladenöffnungszeiten. In den letzten zehn Jahren lehnten die Stimmberechtigten in zahlreichen dieser Kantone eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten ab. Zuletzt beispielsweise im Kanton Luzern, wo die Stimmberechtigten nicht nur eine Totalliberalisierung der Ladenöffnungszeiten versenkten sondern auch die Ausdehnung der Öffnungszeiten an Samstagen von 16 auf 17 Uhr klar ablehnten.
</p><p>Bundesrat und Parlament wollen diese Volksentscheide nun aushebeln und für den Detailhandel in der ganzen Schweiz gleiche Mindestöffnungszeiten vorschreiben. „Das ist nicht akzeptabel“, sagt Imboden weiter.
</p><p>Der SGB geht davon aus, dass die Regierungen der betroffenen Kantone, die Missachtung ihrer Stimmbevölkerung nicht hinnehmen und sich in der Vernehmlassung mit Vehemenz gegen die Vorlage stemmen werden. Alleine aus demokratiepolitischer Sicht müssen Bundesrat und Parlament nun zur Besinnung kommen und dieses neue Gesetz beerdigen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Natalie Imboden, Leiterin Detailhandel Gewerkschaft Unia<br>079 706 62 84</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB<br>079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1437</guid><pubDate>Thu, 13 Feb 2014 17:15:00 +0100</pubDate><title>Leere Versprechungen der Organisatoren der Fussball-WM 2022</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/leere-versprechungen-der-organisatoren-der-fussball-wm-2022</link><description>Fussball-WM in Katar</description><content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich eines Hearings vor dem EU-Parlament hat der Weltfussballverband FIFA am Donnerstag die unzumutbare Lage der beim Bau der WM-Infrastrukturen eingesetzten Wanderarbeiter eingestanden. Die FIFA hat es jedoch verpasst, von Katar die Aufgabe des ausbeuterischen „Kafala-Visasystems“ zu fordern. 
</p><p>Damit werden die Rechte der Bauarbeiter, welche für die Fussball-Weltmeisterschaft 2022 die Infrastrukturen bauen, auch in Zukunft mit den Füssen getreten. Denn die von den katarischen Behörden am Hearing präsentierten Arbeitsschutznormen sind nicht geeignet, die Lage der Wanderarbeiter substanziell zu verbessern. Den Bauarbeitern werden nach wie vor grundlegende Arbeitnehmerrechte verwehrt. Sie bleiben damit den Arbeitgebern schutzlos ausgeliefert.
</p><p>Insbesondere will Katar an dem so genannten Kafala-System festhalten. Dieses bedeutet, dass die Beschäftigten ihre Stelle nur mit Zustimmung des Arbeitgebers wechseln und das Land nur mit dessen Genehmigung verlassen dürfen. Das nun abgegebene Versprechen, die Freizügigkeit zu gestatten, ist Augenwischerei. Denn dieses Versprechen kann unter dem weiterhin bestehenden Kafala-System rechtlich nicht eingefordert werden. Damit haben die Arbeitgeber die völlige Kontrolle über ihre Beschäftigten.
</p><p>Kommt dazu, dass die Arbeiter kein Recht haben, sich kollektiv zu den Löhnen und Arbeitsbedingungen zu äussern. Ein Mitspracherecht oder eine Vertretung bei der Arbeit ist für Wanderarbeitskräfte in Katar nicht vorgesehen. Die von den katarischen Behörden nun vorgesehenen Schutzbeauftragten, die von den Arbeitgebern ernannt werden, sind kein Ersatz für eine echte Arbeitnehmervertretung.
</p><p>Auch die Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bleiben ungenügend. So gibt es keine Regeln, wie mit dem Hitze-Problem umzugehen ist, in einem Land notabene, wo die Beschäftigten während der Hälfte des Jahres bei Temperaturen von bis zu 50° Celsius schuften. Angesichts der völlig ungenügenden Bestimmungen zur Arbeitssicherheit wählte die Generalsekretärin des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB), Sharan Burrow, vor dem EU-Parlament deutliche Worte: „Gemäss unseren vorsichtigen, auf den Todesfallzahlen von nepalesischen und indischen Arbeitern in Katar beruhenden Schätzungen, werden 4000 Arbeiter wegen der Arbeitsbedingungen ihr Leben verlieren bevor es 2022 der erste WM-Ball gespielt wird.“
</p><p>Der IGB wolle vom FIFA-Präsident und der FIFA-Exekutive hören, wie die FIFA garantieren wolle, dass die Pläne für die Fussball-WM 2022 nur vorangetrieben werde, wenn das Kafala-System abgeschafft werde und Arbeitnehmerrechte verbessert würden, sagte Burrow. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schliesst sich diesen Forderungen des IGB und zahlreicher Entwicklungsorganisationen an, und fordert die FIFA auf, endlich für menschenwürdige Weltmeisterschaften zu sorgen.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 245 59 74</span></li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1421</guid><pubDate>Mon, 27 Jan 2014 13:26:00 +0100</pubDate><title>Kantone kontrollieren Arbeitszeiterfassung nur mangelhaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kantone-kontrollieren-arbeitszeiterfassung-nur-mangelhaft</link><description>Mehr Stress und Burnouts</description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine heute publizierte Studie des SGB belegt: Bei der Arbeitszeiterfassung herrscht in der Schweiz ein Vollzugsnotstand. Die Kantone nehmen ihre Kontrollpflicht kaum wahr. Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, wird die Arbeitszeit nur mangelhaft erfasst. Eine Umfrage des SGB bei den kantonalen Arbeitsinspektoraten hat ergeben, dass diese sehr oft mit zu wenig Personal ausgestattet sind, um die im Arbeitsgesetz vorgeschriebenen Kontrollen in genügender Dichte vorzunehmen. Bedenklicher noch: Einige Arbeitsinspektorate gaben zu erkennen, die vorgesetzten Regierungsstellen hätten zu verstehen gegeben, dass entsprechende Kontrollen nicht gewünscht seien.
</p><p>Die Folgen dieses Laisser-faire sind zum einen überlange, allenfalls nicht mal korrekt entschädigte Arbeitszeiten und zum andern mehr Stress und mehr Burnouts. Besonders ausgeprägt ist das Kontrollmanko im Dienstleistungssektor, und da besonders in den Bereichen, wo die Arbeitgeber auf das selbstausbeuterische Potenzial von „Vertrauensarbeitszeit“ oder „Home office“ abstellen.
</p><p>Der SGB fordert den Erhalt der heutigen Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung und Dokumentationspflicht, mehr Ressourcen für die kantonalen Arbeitsinspektorate, einen diesbezüglich neuen Finanzierungsschlüssel unter Einschluss des Seco sowie eine differenzierte statistische Erfassung der Kontrollergebnisse. Werden diese Forderungen nicht umgesetzt, dann werden Stress und Gesundheitsschaden, und damit das Leiden der Individuen und Kosten für die Gesellschaft weiter zunehmen. Dank der neuen Techniken – etwa Smartphone-Apps – ist die Arbeitszeiterfassung auch in Bereichen wie dem „Home office“ leicht vollziehbar.
</p><p>Luca Cirigliano: Arbeitszeit kontrollieren statt Burnouts kurieren. Mangelhafter Vollzug der Arbeitszeiterfassung in den Kantonen. SGB-Dossier Nr. 100.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><ul><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1420</guid><pubDate>Mon, 27 Jan 2014 09:29:00 +0100</pubDate><title>Dossier 100: Arbeitszeit kontrollieren statt Burnouts kurieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-100-arbeitszeit-kontrollieren-statt-burnouts-kurieren</link><description>Mangelhafter Vollzug der Arbeitszeiterfassung in den Kantonen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kantone sind verantwortlich für die Gesundheitsversorgung und -vorsorge sowie für die gesundheitspolizeilichen Vorschriften, aber auch für die Arbeitssicherheit, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Bundes oder der SUVA fallen.
</p><p>Infolge dieser föderalistischen, schwer zu überblickenden Struktur ist der Vollzug am Arbeitsplatz aufgeteilt zwischen 26 kantonalen Arbeitsinspektoraten (KAI), dem SECO und der SUVA. Während zwischen SUVA einerseits und KAI bzw. SECO eine mehr oder weniger klare Trennung je nach Risiken besteht, findet zwischen SECO und KAI eine komplexere (vertikale) Aufgabenteilung statt. Dabei nimmt das SECO die Oberaufsicht über die KAI in Sachen Vollzugsschwerpunkte des Arbeitsgesetzes und seiner Verordnungen wahr, ohne sich aber in nennenswerter Weise finanziell zu beteiligen. 
</p><p>Die Bestimmungen zum psychosozialen Gesundheitsschutz wiederum (Vermeidung von Überzeiten bzw. Einhaltung von wöchentlicher Maximalarbeitszeit, Pausen, Bestimmungen zu Abend-, Sonntags- und Nachtarbeit), welche aus dem ArG herausfliessen, haben die Kantone zu überwachen. Diese Bestimmungen ermöglichen häufig, neben dem Schutz der psychischen Gesundheit (Depressionen, Burn-Outs, etc.), auch erst die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben. Sie sind also von enormer Wichtigkeit. 
</p><p>Um sich einen Überblick über den Vollzug der gesetzlichen Regelungen in den Kantonen zu verschaffen, hat deshalb der SGB via kantonale Bünde bzw. selbst eine anonymisierte Umfrage bei den KAI gestartet. Die Resultate sind ernüchternd. Sehr wenige KAI stellen die Ressourcen zur Verfügung, die nötig wären, um den psychosozialen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu implementieren. Auch die wenig aufwändigen Schutzmassnahmen, wie z.B. die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiterfassung, werden aufgrund fehlender finanzieller und personeller Ressourcen bzw. des politischen Willens der kantonalen Direktionen nur sehr selten kontrolliert. Von Sanktionen gar nicht zu sprechen…
</p><p>In Zeiten stark steigender beruflicher, stressbedingter psychosozialer Krankheiten wie Burn-Outs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen oder Schlafstörungen ist ein dringendes Umdenken sowohl auf kantonaler Ebene wie auch beim SECO als Aufsichtsbehörde nötig. Bereits seit Jahren steigt der Stress am Arbeitsplatz – machen wir nichts dagegen, dann riskieren wird eine eigentliche Burn-Out-„Epidemie“. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1383</guid><pubDate>Thu, 05 Dec 2013 09:29:00 +0100</pubDate><title>FIFA will bessere Arbeitsbedingungen für WM-GastarbeiterInnen in Katar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fifa-will-bessere-arbeitsbedingungen-fuer-wm-gastarbeiterinnen-in-katar</link><description>Gewerkschaftlicher Protest beginnt zu wirken

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">2022 wird Katar Austragungsort der Fussball-Weltmeisterschaft sein. Oder doch nicht? Die FIFA hat auf massiven Protest Zeichen ausgesandt, dass sie Katar die WM auch wieder wegnehmen könne, wenn die Ausbeutung der für den Bau der WM-Infrastruktur Beschäftigten nicht beendet werde.</p><p>Es ist die momentan grösste Baustelle der Welt: Tausende von ArbeiterInnen, vor allem aus asiatischen und afrikanischen Staaten, bauen in Katar die für die WM benötigte Infrastruktur. Sie tun dies unter miserablen Bedingungen; ihre Behandlung am Arbeitsplatz grenzt vielfach an Sklaverei. Sowohl der Internationale Gewerkschaftsbund als auch Amnesty International haben verschiedentlich auf die unhaltbaren Zustände hingewiesen und Korrekturen verlangt. Sie haben bei der FIFA als dem Veranstalter des Turniers interveniert, damit Katar endlich arbeitsrechtliche Massnahmen treffe, um die massive Ausbeutung der ausländischen ArbeiterInnen zu stoppen.
</p><p>Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der SGB sind in diesem Sinn vorstellig geworden. Der DGB forderte zusammen mit dem Deutschen Fussballbund die FIFA auf, dass Katar den Wanderarbeitern die Kernarbeitsnormen der ILO zu garantieren habe. Der SGB appellierte an den Schweizerischen Fussballverband, sich bei der FIFA dafür einzusetzen, dass Katar die WM wieder entzogen werde.
</p><p>Der Schweizerische Fussballverband sicherte dem SGB in seinem Antwortschreiben zu, er wolle sich dafür einsetzen, dass „belegbare Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit der Fussball WM 2022 von der FIFA […] untersucht werden und dass, wo möglich und nötig, eingeschritten wird.“ FIFA-Präsident Sepp Blatter seinerseits begrüsste die Initiative des DGB und des Deutschen Fussballbundes. Wirtschaft und Politik müssten mithelfen, die untragbare Situation in Katar zu verbessern. Im März 2014 soll Katar über entsprechende Massnahmen vor dem FIFA-Exekutivkomitee berichten. 
</p><p>Es kommt also Bewegung ins Dossier. Klar ist für die Gewerkschaften, dass sie auf Entzug plädieren, wenn sich erste Zeichen eines Einlenkens von Katar denn doch nur als ein Spiel auf Zeit erweisen sollten.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1381</guid><pubDate>Wed, 04 Dec 2013 11:34:00 +0100</pubDate><title>Nicht wieder zurück zu gefährlichen und würdelosen Zuständen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-wieder-zurueck-zu-gefaehrlichen-und-wuerdelosen-zustaenden</link><description>NEIN zum fiesen Angriff auf die Fristenlösung
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die eidgenössische Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" verlangt, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nicht mehr übernimmt. Zu diesem Rückschritt gibt es nur eine Antwort: NEIN!</p><p>Die Fristenregelung wurde in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 mit einem Ja-Stimmenanteil von 72,2 Prozent überaus deutlich angenommen. Noch wuchtiger wurde am gleichen Tag die Pro-Life-Initiative der "Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind" abgelehnt (82 Prozent). Die neu akzeptierte Regelung erlaubt in den ersten 12 Wochen nach der letzten Periode einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Gleichzeitig wurde in der Verfassung verankert, dass die Kosten für die Abtreibung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt werden. 
</p><p>Der politische Kampf um die Fristenregelung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Frau hat 30 Jahre gedauert! Diese Lösung ist gesellschaftlich gut verankert und hat sich bewährt. Es gibt keinen Grund an ihr zu rütteln.
</p><p>Die Initianten geben vor, mit ihrem Anliegen gesundheitspolitische Ziele zu verfolgen. Da eine Abtreibung keine Krankheit sei, dürfe sie auch nicht über die Krankenversicherung finanziert werden. Dies ist ein Scheinargument. Es kaschiert, dass die Initianten den Schwangerschaftsabbruch verteufeln. Die vorgeschlagene Neuregelung der Kosten würde viele Frauen wieder zwingen, medizinisch fragwürdig und unter demütigenden Umständen abzutreiben. Ein solcher Rückschritt darf unter keinen Umständen hingenommen werden! 
</p><p>Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche belaufen sich laut Angaben der Krankenversicherer auf 8 Millionen Franken pro Jahr. Das entspricht weniger als 0,03 Prozent der gesamten Gesundheitskosten. Die Kosten für Abtreibungen sinken, denn die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist rückläufig. Wer den Zugang zum medizinisch korrekt durchgeführten Abbruch erschwert, nimmt Zulauf zu Kurpfuscherei und damit hohe Risiken für die Gesundheit in Kauf. Allfällige Folgekosten müsste die Krankenkasse übernehmen, sodass von den angestrebten Einsparungen nichts übrig bliebe. Von einer Kosten- oder gar Prämiensenkung kann schon gar keine Rede sein.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1380</guid><pubDate>Wed, 04 Dec 2013 11:22:00 +0100</pubDate><title>Risiken eindämmen und längere Verjährungsfristen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/risiken-eindaemmen-und-laengere-verjaehrungsfristen</link><description>SGB-Tagung zu Chancen und Risiken von Nano-Materialien  
 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bei der neuen Nano-Technologie darf sich die Asbest-Tragödie nicht wiederholen. An einer SGB-Tagung haben die Anwesenden deshalb bessere Information, Kontrolle und Schutz verlangt. SUVA und Arbeitgeber stehen in der Pflicht. Verlangt sind auch längere Verjährungsfristen. </p><p>Die Gesundheitskommission des SGB befasst sich mit Fragen der Gesundheit am Arbeitsplatz. Für das Jahr 2013 legte die Kommission den Schwerpunkt bei den „Emerging Risks“ am Arbeitsplatz, also den Gesundheitsrisiken, deren schädliche Folgen sich erst nach sehr vielen Jahren zeigen. Dazu gehören auch Nano-Materialien, also Partikel in kleinster Grösse (häufig nur wenige Atome gross). Diese Materialien weisen jedoch ein grosses wirtschaftliches und technologisches Potential auf. Ihre Anwendung hat deshalb in den letzten 10 Jahren exponentiell zugenommen. Schätzungen gehen dahin, dass die künftige Anwendung weitere 10‘000 hochqualifizierte Stellen schafft. 
</p><h3>SGB-Gesundheitskommission organisiert Tagung zu Nano</h3><p>Genau aus diesem Grund – einerseits die grossen Chancen für die Medizinaltechnik und die Pharmabranche, andererseits die noch wenig erforschten Gefahren – lud die Gesundheitskommission des SGB am 2. Dezember 2013 Experten aus verschiedensten Bereichen zu einer Tagung in Bern ein. Die Teilnehmenden kritisierten denn auch den allzu sorglosen Umgang mit Nano-Materialen am Arbeitsplatz. So ist noch weitgehend unbekannt, wie sich Nano-Materialien, einmal aufgenommen, im menschlichen Körper verhalten. Studien legen den Verdacht nahe, dass sich gewisse Nano-Materialien ähnlich wie Asbest-Fasern in gewissen Körperstellen anhäufen und dort zu Krebs und anderen schwerwiegenden Krankheiten führen können. Insbesondere zu solchen Langzeitfolgen ist i.S. Nano-Materialien viel zu wenig bekannt. Die SUVA und verschiedene Hochschulen führen denn nun auch Studien durch. 
</p><h3>Von Asbest-Tragödie lernen: Längere Verjährungsfristen nötig!</h3><p>An der Tagung war aus den Vorträgen und den Diskussionen eine übereinstimmende Einsicht festzustellen. Nano-Materialien bedingen am Arbeitsplatz als „Emerging Risk“ verschiedene Schutz-Massnahmen des Arbeitgebers. Sie müssen die Arbeitnehmenden im Unterschied zur aktuellen Praxis lückenlos über das Vorkommen von Nano-Materialien am Arbeitsplatz informieren, damit sich diese schützen können. Weiter muss die SUVA die Kontrollen in den Betrieben unbedingt verstärken. Denn gewisse Betriebe, die mit Nano-Materialien arbeiten, kontrolliert die SUVA heute nur alle paar Jahre. Die Risiken für die Arbeitnehmenden bei unsachgemässem Umgang sind in diesen Fällen untragbar.
</p><p>Weiter kristallisierte sich an der Tagung heraus, dass die vom Bundesamt für Justiz in die Vernehmlassung gegebene Reform des Verjährungsrechts den Risiken der Nano-Materialien nicht gerecht wird. So wird bei (beruflichen) Gesundheitsschäden eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren vorgeschlagen. Studien zeigen aber, dass sich verschiedene Krebsformen erst nach 40 Jahren entwickeln. Hier ist dringender Handlungsbedarf nötig. Es ist nicht akzeptabel, dass der Bund nichts aus der Asbest-Tragödie lernt und den Opfern von Langzeitschäden – auch im Nano-Bereich – wegen zu kurzen Verjährungsfristen keine juristische Handhabe gegen die Verantwortlichen in die Hand gibt. 
</p><p>Als Fazit der Tagung mag also gelten, dass Nano-Technologie etwas Grossartiges ist und in der Schweiz gefördert werden muss – aber nur wenn korrekt „flankiert“. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1314</guid><pubDate>Thu, 26 Sep 2013 12:31:00 +0200</pubDate><title>24-Stunden-Shopping-Fanatiker schalten einen Gang höher</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/24-stunden-shopping-fanatiker-schalten-einen-gang-hoeher</link><description>Nach dem Ja zum Arbeitsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem am letzten Wochenende die Stimmberechtigten der Ausweitung der Nacht- und Sonntagsarbeit in Tankstellenshops zugestimmt haben, machen die 24-Stunden-Shopping-Fanatiker nun Tempo. Drei Tage nach der Volksabstimmung sind im Nationalrat alle Dämme gebrochen: Die grosse Kammer fordert eine massive Ausweitung des Sonntagsverkaufs.&nbsp;
</p><p>Rascher und eindeutiger hätte die bürgerliche Nationalratsmehrheit unsere Dammbruch-These fast nicht bestätigen können. Nur gerade etwas über 72 Stunden nach der Abstimmung hat der Nationalrat bei der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten die nächste Runde eingeläutet. Mit 105 zu 67 Stimmen hiess die Grosse Kammer die Motion von CVP-Nationalrat Yannick Buttet gut. Die Forderung: Das im Arbeitsgesetz zum Schutz der Arbeitnehmenden verankerte Sonntagsarbeitsverbot soll für kleine Läden in Randregionen aufgehoben werden.
</p><p>Alle Behauptungen der Deregulierer aus dem Abstimmungskampf, eine Salamitaktik werde nicht verfolgt, erweisen sich damit als freche Lüge, um die liberalisierungskritische Stimmbevölkerung zu beruhigen. Allein der hohe Nein-Anteil von 44 Prozent zur Tankstellenvorlage, bei der es laut Befürwortern ja „bloss um eine Bagatelle“ oder eine „Detailfrage“ ging, zeigt wie kritisch Ausweitungen von Ladenöffnungszeiten beurteilt werden. Interessant dabei auch: gerade im Heimatkanton von Motionär Buttet, wurde die Tankstellenvorlage mit 57 Prozent abgelehnt.
</p><p>Die weit verbreitete Kritik an längeren Öffnungszeiten, die sich auch in zahlreichen kantonalen Abstimmungen ausdrückte, hat das Parlament in den letzten Monaten wiederholt in den Wind geschlagen. Zunächst kommt nun vor allem das Sonntagsverkaufsverbot unter Druck. Schon bald wird der Bundesrat eine Verordnungsänderung vorlegen, die eine starke Ausweitung der Sonntagsverkäufe in touristischen Gebieten bringen wird. Das Volk darf sich dazu nicht äussern, da die Änderung über den Verordnungsweg beschlossen werden darf. Die Beteuerung von Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann, dass der Bundesrat nicht am Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot rütteln wolle, wird dabei wenn nicht als Lüge so doch zumindest als Schlaumeierei entlarvt: Schneider-Ammann wird sich hinter dem Parlament verstecken, das ihn über die Motion Abate zu der Verordnungsänderung gezwungen hat.
</p><p>Mit der Motion Buttet befinden sich nun bereits vier Vorlagen zur Ausweitung der Ladenöffnungszeiten in der Pipeline. Das Unbehagen in der Bevölkerung gegen weitere Schritte hin zum 24-Stunden-Arbeitstag ist jedoch gross. Und auch in den Kantonen dürften die wiederholten Eingriffe in ihre Hoheit über die Ladenöffnungszeiten auf Widerstand stossen. Es wird sich weisen, ob es den 24-Stunden-Shopping-Fanatikern ein weiteres Mal gelingt, die Stimmberechtigten einzulullen und dazu zu bringen, einer Ausweitung der gesundheitsschädlichen und familienunfreundlichen Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit zuzustimmen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1308</guid><pubDate>Sun, 22 Sep 2013 15:01:00 +0200</pubDate><title>Kein Freipass für mehr Nacht-, Abend- und Sonntagsarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-freipass-fuer-mehr-nacht-abend-und-sonntagsarbeit</link><description>24-Stunden-Arbeitstag muss auf 24 Shops beschränkt bleiben</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt zur Kenntnis, dass die Stimmberechtigten der Änderung des Arbeitsgesetzes zugestimmt haben. Das Ja bedeutet, dass die 24 Tankstellen an Hauptverkehrsachsen mit starkem Reiseverkehr, die bereits heute in der Nacht geöffnet haben, ihren Shop nun rund um die Uhr betreiben dürfen. Es ist damit ein Ja zu dem 24-Stundenbetrieb in wenigen Tankstellenshops und nicht mehr.
</p><p>Insbesondere ist das Abstimmungsresultat kein Freipass für mehr Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit im Detailhandel. Der Nein-Anteil von&nbsp;44&nbsp;Prozent zeigt, dass das Unbehagen in der Bevölkerung gegen weitere Schritte hin zum 24-Stunden-Arbeitstag gross ist. Denn Nachtarbeit ist und bleibt gesundheitsschädlich und beeinträchtigt wie die Sonntagsarbeit das Sozial- und Familienleben.
</p><p>Wir nehmen nun Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann beim Wort, der im Abstimmungskampf betonte, dass am Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot nicht gerüttelt wird.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</li><li>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Danièle Lenzin, Co-Präsidentin Syndicom, 079 303 24 69</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1309</guid><pubDate>Sat, 21 Sep 2013 09:45:00 +0200</pubDate><title>Die Schweiz ist reif für eine soziale Wende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-schweiz-ist-reif-fuer-eine-soziale-wende</link><description>Gegen Rentenklau und Lohndumping</description><content:encoded><![CDATA[<p>(Rede zur SGB-Demonstration vom 21. September 2013. Es gilt das gesprochene Wort.)
</p><p>Hier, in diesem Haus, im Bundeshaus, wird ein Anschlag vorbereitet. Der grösste Angriff auf die Renten, den es in der Schweiz je gegeben hat.
</p><p>Wo leben wir denn? Leben wir in einem Land, das wirtschaftlich aus dem letzten Loch pfeift? Fehlt es in diesem Land etwa an Geld?
</p><p>Die Schweiz war nie so reich wie heute. Noch nie war die Wirtschaftsleistung der Schweiz so gross. Noch nie gab es in der Schweiz so viel Geld.
</p><p>Aber dieser enorme Reichtum ist ungleich verteilt, extrem ungleich. Die hohen und höchsten Einkommen haben in den letzten 10, 15 Jahren unglaublich abkassiert. Auf Kosten der grossen Mehrheit mit unteren und mittleren Einkommen.&nbsp; 
</p><p>Und jetzt wollen diese Abzocker und ihre politischen und publizistischen Helfershelfer uns weismachen, dass die Schweiz wegen 1:12 untergehen würde. Wie wenn der wirtschaftliche Erfolg der Schweiz den Abzockern und ihren Exzessen zu verdanken wäre, den Exzessen der Vasellas und Ospels. 
</p><p>Wurden denn die Unternehmen, die Konzerne wirklich schlechter geführt, als die Chefs noch keine Boni in Millionenhöhe kassierten? Machen die Leute in den Chefetagen nur dann einen anständigen Job, wenn sie ihre Taschen mit Millionen füllen können? Und die CEOs der Bundesunternehmen, die Chefs von SBB, Post, Swisscom: Ist ihre Arbeit wirklich so viel mehr wert als die eines Bundesrats?
</p><p>Die Chefetage der SBB kassiert heute weit mehr als je in der Geschichte unserer Bundesbahn. Aber ausgerechnet diese Herren mit ihren Rekordbezügen wollen die Renten unserer Eisenbahner massiv verschlechtern. Variable Renten, sogenannte Wackelrenten, heisst das Projekt. Die Leute hätten nur noch 85% ihrer Rente auf sicher. Die Wackelrenten sind ein Angriff auf die Eisenbahner, aber auch ein Angriff auf alle Lohnabhängigen. Denn was die SBB hier macht, ist ein Pilotversuch, ein Testlauf für alle Pensionskassen. Wenn die Spitze der SBB sich durchsetzt, dann kann sich in Zukunft niemand mehr auf seine Rente verlassen.
</p><p>Stoppen wir diese Herren, stoppen wir diese sozialpolitische Brandstiftung, bevor der Flächenbrand beginnt!
</p><p>Und stoppen wir den Rentenklau, der hier im Bundeshaus vorbereitet wird. Die Leute haben ihre Renten verdient. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, der muss im Alter von der AHV und der Pensionskasse anständig leben können. Das will die Verfassung. Und das muss der Massstab für das Projekt Altersvorsorge 2020 sein. Nicht die Abbauphantasien der Versicherungskonzerne und der bürgerlichen Parteien. Darum braucht es AHVplus.&nbsp; Nach dem Fehlstart des Bundesrates erst recht.
</p><p>Wir kämpfen für gute Löhne und gegen Lohndumping. Am Dienstag kommt unsere Mindestlohninitiative ins Parlament. Es sind Hunderttausende, die in unserem reichen Land mit ihrer Arbeit zu wenig verdienen, um davon anständig leben zu können. Wie lange dauert es noch, bis der Bundesrat begreift, dass er gegen diesen Missstand etwas unternehmen muss? Die menschliche Arbeit hat ihren Wert und ihren Preis. Eine Billiglohnpolitik ist für unser Land keine Perspektive.
</p><p>Es kann doch nicht sein, dass eine qualifizierte Verkäuferin mit Lehre und Berufserfahrung nicht auf 4000 Franken im Monat kommt. Oder einen Stundenlohn von 22 Franken. Es fehlt ja nicht am Geld. Die grossen Kleider- und Schuhketten, Zara, Navyboot, Dosenbach, Bata, C&amp;A, H&amp;M, sie gehören Milliardären. Nicht Millionären: Milliardären. Am Geld liegt es nicht. Trotzdem verweigern diese Milliardäre die Sozialpartnerschaft, trotzdem lehnen sie Gesamtarbeitsverträge ab. Darum braucht es die Mindestlohninitiative.
</p><p>Und noch etwas: Mindestlöhne sind die wirksamste Massnahme gegen die Lohndiskriminierung. Die tiefen Löhne, die nicht zum Leben reichen, sind oft Frauenlöhne. Mehr als 30 Jahre ist es jetzt her seit dem Lohngleichheitsartikel in der Verfassung: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Diese Demonstration ist auch eine Demonstration gegen die Verschleppungspolitik im Bundeshaus: Meine Damen und Herren im Bundesrat, meine Damen und Herren im Parlament: Machen Sie endlich Schluss mit der Lohndiskriminierung der Frauen!
</p><p> Die Gewerkschaften sind die stärkste soziale Kraft der Schweiz. Ihr alle gehört zu dieser starken sozialen Bewegung, zusammen mit Hunderttausenden in diesem Land. Tragen wir die Botschaften dieser Demonstration hinaus. Die Schweiz ist reif für eine soziale Wende. Die Schweiz braucht diese soziale Wende.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1109</guid><pubDate>Thu, 12 Sep 2013 18:21:00 +0200</pubDate><title>NEIN zum 24-Stunden-Arbeitstag!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zum-24-stunden-arbeitstag</link><description>Abstimmung vom 22. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 22. September stimmen wir über die Änderung des Arbeitsgesetzes ab. Damit wollen die Befürworter des 24-Stunden-Arbeitstages den Grundstein legen für eine breit angelegte Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in der ganzen Schweiz. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften zusammen mit den Betroffenen im Detailhandel.</p><h3>Dammbruch stoppen!</h3><p>Während die Befürworter beschönigend behaupten, es gehe nur um einige wenige Tankstellenshops, sieht die Realität ganz anders aus. Die Grünliberalen haben unlängst einen Vorstoss im Parlament eingereicht, der im Anschluss an die Abstimmung vom 22. September den 24-Stunden-Arbeitstag gleich in allen Geschäften einführen will, die gleich gross sind wie Tankstellenshops. Weitere Vorstösse verlangen eine Liberalisierung der Öffnungszeiten in Tourismusgebieten sowie national gleichgeschaltete Mindestöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und 6 bis 19 Uhr am Samstag.
</p><p>Die Taktik der Befürworter ist schnell durchschaut: Schritt für Schritt wollen sie den Arbeitnehmerschutz aushöhlen, die Ladenöffnungszeiten ausdehnen und Nacht- sowie Sonntagsarbeit zum Normalfall machen. Ein Ja am 22. September würde zu einem Dammbruch führen. Dieser würde eine ganze Welle von Verschlechterung für die Arbeitnehmenden nach sich ziehen – darum NEIN zum 24-Stunden-Arbeitstag!
</p><p>Mehr dazu…
</p><h3>Volkswillen respektieren!</h3><p>Seit 2006 hat die Bevölkerung in 12 von 13 Fällen längere Ladenöffnungszeiten an der Urne verworfen – zuletzt deutlich in Zürich (70%) und Luzern (68%). Man muss nicht studiert sein, um zu verstehen: Die Bevölkerung will keine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten!
</p><p>Während sie sich sonst bei jeder Gelegenheit als Hüter des Volkswillens aufspielen, ignorieren die Befürworter des 24-Stunden-Arbeitstages diese zwölffache und überdeutliche Willensäusserung gekonnt. Das lassen wir uns nicht bieten – darum NEIN und nochmals NEIN zum 24-Stunden-Arbeitstag!
</p><p>Mehr dazu…
</p><h3>Arbeitnehmende schützen!</h3><p>Nachtarbeit schadet der Gesundheit und dem Sozialleben. Ganze Familien leiden darunter, wenn Eltern in der Nacht arbeiten müssen. Darum sind auch die Arbeitsmediziner gegen die Vorlage vom 22. September. Sie wissen: Der Preis, den die Angestellten im Detailhandel zu bezahlen hätten, ist zu hoch. Und längere Ladenöffnungszeiten bedeuten nicht nur für Kassiererinnen und Kassierer längere Arbeitszeiten – den Zulieferern droht dasselbe Schicksal.
</p><p>Wenn die Befürworter von einem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten nach längeren Öffnungszeiten sprechen, ist das deshalb nicht nur schlichtweg falsch, sondern auch ein Hohn auf die Angestellten. Denn um deren Bedürfnisse foutieren sich die Befürworter schlichtweg. Wir nicht – darum NEIN zum 24-Stunden-Arbeitstag!
</p><p>&lt;media 1285 _blank linkicon&gt;Mehr dazu…&lt;/media&gt;
</p><h3>Klassenkampf von oben stoppen!</h3><p>Die gfs-Umfrage vom 11. September zeigt schwarz auf weiss: Wer 9000 Franken und mehr pro Monat verdient, sagt viel eher Ja zum 24-Stunden-Arbeitstag. Das verwundert kaum – wer ein solches Einkommen hat, läuft kaum Gefahr, nachts in einem Tankstellenshop arbeiten zu müssen. Ihnen scheint das Schicksal der Verkäuferinnen und Verkäufer egal zu sein. Die tiefen und mittleren Einkommen hingegen lehnen die Vorlage ab.
</p><p>Die gutsituierten Befürworter längerer Ladenöffnungszeiten setzen wissentlich die Gesundheit der Arbeitnehmenden im Detailhandel aufs Spiel setzen, nur um auch morgens um 3 Uhr noch eine Bratwurst kaufen können. Das ist verantwortungsloser Klassenkampf von oben gegen unten – darum NEIN zum 24-Stunden-Arbeitstag!
</p><p>Mehr dazu…
</p><h5>Links</h5><p><a href="http://www.sonntagsallianz.ch" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Sonntagsallianz</a></p><p><a href="http://www.dieuhrtickt.ch" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Die Uhr tickt!</a></p><h5>Downloads</h5><table summary style class="contenttable"><tbody><tr><td scope><b>Plakat&nbsp;(.pdf)</b></td><td scope><span class="Apple-tab-span"></span>&lt;media 1147 - - "TEXT, 24h_plakat_deutsch, 24h_plakat_deutsch.pdf, 210 KB"&gt;deutsch&lt;/media&gt;</td><td scope>&nbsp;&lt;media 1149 - - "TEXT, 24h_affiche_francais, 24h_affiche_francais.pdf, 183 KB"&gt;français&lt;/media&gt;</td><td scope>&nbsp;&lt;media 1148 - - "TEXT, 24h_affisso_italiano, 24h_affisso_italiano.pdf, 208 KB"&gt;italiano&lt;/media&gt;</td></tr><tr><td><b>Flyer&nbsp;(.pdf)</b></td><td><span class="Apple-tab-span"></span>&lt;media 1150 - - "TEXT, 24h_flyer_deutsch, 24h_flyer_deutsch.pdf, 3.8 MB"&gt;deutsch&lt;/media&gt;</td><td><span>&nbsp;&lt;media 1151 - - "TEXT, 24h_flyer_francais, 24h_flyer_francais.pdf, 517 KB"&gt;français&lt;/media&gt;</span></td><td><span>&nbsp;&lt;media 1152 - - "TEXT, 24h_flyer_italiano, 24h_flyer_italiano.pdf, 3.8 MB"&gt;italiano&lt;/media&gt;</span></td></tr></tbody></table><ul></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1300</guid><pubDate>Thu, 12 Sep 2013 18:12:00 +0200</pubDate><title>Klassendiktat verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/klassendiktat-verhindern</link><description>Nein zum 24-Stunden-Arbeitstag</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer hätte das gedacht? Die Abstimmung über die 24-Stunden-Arbeit bei den Tankstellen wird zur Klassenfrage. Eigentlich zum Klassendiktat: die da oben wollen denen da unten Nacht- und Sonntagsarbeit diktieren. </p><p>Wer in der zweiten gfs-Umfrage zur Tankstellenvorlage das vermutliche Abstimmungsverhalten nach Haushaltseinkommen konsultiert, reibt sich verwundert die Augen. Aber auch ein zweiter, nunmehr genau kontrollierender Blick bestätigt: Bei tiefen und mittleren Einkommen dominiert das Nein zur Vorlage, bei hohen Einkommen dominiert das Ja. Bei den Einkommen ab 9000 Franken wollen 57 % Ja stimmen, bei den tiefsten Einkommen (bis zu 3000 Franken) sind es nur 33 %. Oder umgekehrt: Bei den Reichsten (über 11‘000 Franken) neigen nur 38 % zum Nein, bei den Menschen mit Einkommen von 9000 bis 11000 Franken nur 41 %. Die vier erhobenen Nein-Werte für die tiefen und mittleren Einkommen dagegen schwanken zwischen 48 und 53 %. 
</p><p>Was heisst das? Da erklärt eine Oberschicht der Unterschicht den Klassen-Tarif. Die Konsumstarken wollen konsumieren, auch nachts und sonntags. Die Konsumschwachen sollen arbeiten, auch sonntags und nachts. 
</p><p>Es gab Abstimmungen, da kannten auch besser Gestellte Solidarität mit dem Verkaufspersonal, anerkannten deren schlechte Arbeitsbedingungen/Löhne, stellten sich der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten entgegen. &nbsp;
</p><p>Das soll jetzt alles nicht mehr gelten? Nur mehr Ellbogen raus für die Bratwurst morgens um vier, ohne Gespür für das, was man zerstört? Denn spüren würde man das erst, wenn man selbst in der Nacht arbeiten müsste. Muss man aber nicht…
</p><p>Wahrscheinlich ist nicht zu erwarten, dass die Mehrheit der Reichen zur Besinnung kommt und ihre Haltung korrigiert.
</p><p>Dann gibt es nur eins: Die Reichen sind nicht die Mehrheit. Die Mehrheit sind wir. Wir können das Klassendiktat verhindern. Wir können bestimmen – wenn wir in genügender Zahl zur Urne gehen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1291</guid><pubDate>Tue, 03 Sep 2013 15:55:00 +0200</pubDate><title>Nein heisst Nein!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-heisst-nein</link><description>Turbo-Liberalisierer politisieren am Volk vorbei</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit 2005 gab es in der Schweiz 13 Abstimmungen über längere Ladenöffnungszeiten. Ganze 12 davon wurden von der Bevölkerung abgeschmettert. Die bürgerlichen Turbo-Liberalisierer kümmert das nicht. Sie ignorieren den klaren Willen des Volkes und treiben ihre Liberalisierungsagenda unbeirrt voran. </p><p>Die meisten von uns lernen es schon als Kind: „Nein heisst Nein“. Da sollte man eigentlich meinen können, die bürgerlichen Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Bern hätten diese Lehre ebenfalls mit auf den Weg bekommen. Doch offensichtlich ist dem nicht ganz so. Obschon sich gerade die SVP immer wieder gerne als Hüterin des Volkswillens aufspielt, ist das Verständnis ebendieses Volkswillens bei den Bürgerlichen sehr selektiv ausgeprägt. Ein Nein des Volkes heisst für sie nur dann auch tatsächlich Nein, wenn es ihnen in den Kram passt. Beim Thema Ladenöffnungszeiten zeigt sich diese Kluft zwischen Realität und bürgerlicher Wahrnehmung exemplarisch.
</p><h3>Klientelpolitik am Volk vorbei</h3><p>Nicht weniger als 13 Mal wurde das Volk in den letzten Jahren zu den Ladenöffnungszeiten konsultiert – und sagte 12 Mal entschieden Nein, zuletzt mit deutlichen 68.2% in Luzern und unmissverständlichen 70.7% in Zürich. Für jeden auch nur halbwegs objektiven Betrachter muss ob solchen Zahlen klar sein, dass das Volk keinerlei Bedarf nach längeren Ladenöffnungszeiten hat. Nicht jedoch für die bürgerlichen Liberalisierungsfanatiker. Im Gegenteil: Sie wollen sogar allen Ernstes noch ein andauerndes „Bedürfnis“ nach längeren Ladenöffnungszeiten erkannt haben…
</p><p>Dass dabei der Wunsch Vater des Gedankens war, ist unschwer erkennbar. Mit ihrer ideologisch verbohrten Liberalisierungsagenda betreiben die Bürgerlichen eine Politik, die klar am Willen der überwältigenden Mehrheit der Schweizer Bevölkerung vorbei geht. Die Abstimmungen in den letzten Jahren lassen daran keinen Zweifel. Und doch wollen die Verfechter des 24-Stunden-Arbeitstages ausgerechnet in einer Branche den Arbeitnehmerschutz aufweichen, in der ohnehin schon Tieflöhne und schlechte Arbeitsbedingungen an der Tagesordnung sind. 
</p><h3>Es geht um Menschen, nicht um Bratwürste!</h3><p>Geht es nach ihnen, sollen künftig noch mehr Angestellte ihre Gesundheit mit unnötiger Nachtarbeit gefährden. Und das nicht nur in den Tankstellenshops: Denn um „Wettbewerbsverzerrungen“ zu vermeiden, soll anschliessend in gleich allen Geschäfte mit einer vergleichbaren Ladenfläche der 24-Stunden-Arbeitstag eingeführt werden, so eine Motion der Grünliberalen. Am 22. September geht es darum nicht nur um zwei Dutzend Tankstellenshops, wie uns das die Befürworter weismachen wollen. Vielmehr geht es um über 300‘000 Angestellte im Detailhandel, deren Arbeitsbedingungen bei einem Ja gefährdet würden.
</p><p>Denselben Geist atmet denn auch die Kampagne der Befürworter. Anstatt um die betroffenen Menschen geht es um Würste. Ein Unding sei es, so ereifern sie sich, dass man um 4 Uhr morgens zwar einen Cervelat, nicht aber eine ordentliche Bratwurst kaufen könne! Die Angestellten sind ihnen dabei völlig wurscht. Uns nicht. Und auch der Schweizer Bevölkerung nicht. Gemeinsam erteilen wir den bürgerlichen Liberalisierungsturbos eine Lektion: Nein heisst Nein! &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1292</guid><pubDate>Tue, 03 Sep 2013 15:10:00 +0200</pubDate><title>Den Dammbruch verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/den-dammbruch-verhindern</link><description>Nachtarbeit darf nicht zum Normalfall werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Stimmberechtigten könnten zurzeit leicht den Eindruck bekommen, dass sie im Zusammenhang mit dem Arbeitsgesetz zu einem nichtigen Thema an die Urne gerufen werden. Der Eindruck trügt: Am 22. September geht es darum, den Dammbruch für den 24-Stunden-Arbeitstag im Verkauf zu verhindern.</p><p>Im Kampf für einen weiteren Schritt in Richtung 24-Stunden-Arbeitsgesellschaft wird uns zurzeit beinahe täglich vorgeworfen, eine „absurde bürokratische Massnahme“ zu verteidigen. Absurd sind jedoch vielmehr die dazu ins Feld geführten Beispiele. So etwa der Campingcar-Fahrer, der nachts um 3 Uhr dringend WC-Papier braucht und wegen abgedeckter Auslage nicht erhält. In der Realität würde der Campingcar-Fahrer doch wohl eher die Toilette des Tankstellenshop-Bistros aufsuchen, statt WC-Papier zu kaufen und seinen Wohnwagen zu verstinken. Damit gilt auch für das WC-Papier, was für die Tiefkühlpizza gilt: Der Verkauf dieser Produkte mitten in der Nacht entspricht nicht einem dringenden gesellschaftlichen Bedürfnis.
</p><p>Ein solches Bedürfnis muss aber laut Arbeitsgesetz ausgewiesen sein, wenn vom Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot abgewichen werden soll. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Feuerwehr in der Nacht Feuer löschen kann und der Apotheker auch um 2 Uhr morgens Medikamente verkaufen darf. Bis vor kurzem war in Bundesbern für die Mehrheit von Regierung und Parlament selbstverständlich, dass der Verkauf von Tiefkühlpizzas, Putzmittel und Zehnerkartons Bier nicht einem solch dringenden Bedürfnis entsprechen.
</p><h3>Wichtige Bedürfnisse schon lange gedeckt</h3><p>Erst das intensive Lobbying der Tankstellenshop-Betreiber (darunter auch die Grossverteiler Migros und Coop, die mit Migrolino und Coop Pronto auf Expansionskurs sind) liess die Parlamentarier von dem wichtigen Prinzip abrücken, dass die gesundheitsschädliche Nacht- und die familienunfreundliche Sonntagsarbeit in unserer Gesellschaft die strikte Ausnahme bleiben sollen. Damit öffnen sie die Büchse der Pandora: Sie lassen erstmals in einem bestimmten Segment des Detailhandels den 24-Stunden-Betrieb zu. Das ist alles andere als bedeutungslos. Das ist ein Dammbruch. Denn andere Detailhändler werden umgehend Gleichbehandlung und gleich lange Spiesse fordern wie die Tankstellenbetreiber. Im Parlament sind dazu die Vorstösse schon lanciert. So verlangen die Grünliberalen, dass in Zukunft alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 120 m2 rund um die Uhr geöffnet haben dürfen. Begründet wird diese massive Ausweitung der Nachtarbeit mit der nun vorliegenden Änderung des Arbeitsgesetzes: Was den Tankstellenshops gewährt wird, soll aus Gründen der Gleichbehandlung auch Quartierläden möglich sein.
</p><p>Damit würde unnötige Nachtarbeit zum Normalfall – mit all ihren negativen Folgen für die Gesundheit und das Sozialleben der betroffenen ArbeitnehmerInnen. Die Aushöhlung des Arbeitnehmerschutzes und die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen können wir bereits jetzt stoppen: Mit einem klaren Nein am 22. September.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1286</guid><pubDate>Wed, 28 Aug 2013 15:55:00 +0200</pubDate><title>SGB befürwortet Epidemiengesetz </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-befuerwortet-epidemiengesetz</link><description>Volksabstimmung vom 22. September </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit aller Kraft gegen den 24-Stunden-Arbeitstag: Das ist die Devise des SGB für die Abstimmung am 22. September. Neben dieser zentralen gewerkschaftlichen Vorlage kommen zwei weitere zur Abstimmung. Der SGB befürwortet das revidierte Epidemiengesetz. Zur Volksinitiative „Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht“ hat er keine Parole beschlossen. </p><p>Das neue Epidemiengesetz überträgt im Vergleich zu seinem Vorgänger mehr Kompetenzen von der kantonalen auf die Bundesebene. Die Organisationen des SGB, die das besonders betroffene medizinische Personal vertreten, befürworten die Vorlage. So halten der VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) und der SBK (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, beim SGB im „Beobachterstatus“) die neuen Bestimmungen für geeignet, übertragbare Krankheiten effektiv zu verhüten oder zu bekämpfen. Ein Impfobligatorium kann nur eingeführt werden, wenn bei einer ausserordentlichen Lage eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht, wenn dabei ein rasches und für die ganze Schweiz einheitliches Vorgehen nötig ist und sich das Obligatorium auf einzelne Personengruppen beschränkt.
</p><h3>Kein Impfzwang</h3><p>Das neue Gesetz gewährleistet, dass niemand zur Impfung gezwungen wird und dass niemand bei einer Nichtimpfung bestraft werden darf. Gesundheitspersonal etwa, das sich nicht impfen lässt, darf nicht an den Pranger gestellt, zu unbezahltem Urlaub verpflichtet oder gar entlassen werden. Der Arbeitgeber hat während der sensiblen Zeit impfverweigerndem Personal einen Ersatzarbeitsplatz zu besorgen. 
</p><p>Der SGB hat die Ja-Parole verabschiedet, weil die Vorlage den Arbeitnehmerschutz regelt und das Ausmass dieser Regelung von den direkt betroffenen Verbänden gut geheissen wird. Das Ja ist damit „gewerkschaftlicher Natur“. 
</p><p>Kommt dazu, dass die teilweise wirren und schrillen Behauptungen der Gesetzes-Gegner nach dem Muster „das Gesetz fördert die Frühsexualisierung der Kinder“ nicht gerade dazu angetan sind, das Vertrauen in die Bestimmungen der Vorlage zu mindern.
</p><p>Zur Volksinitiative „Aufhebung der Wehrpflicht“ hat der SGB keine Parole beschlossen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1279</guid><pubDate>Fri, 16 Aug 2013 18:31:00 +0200</pubDate><title>NEIN zu 24-Stunden-Arbeitstag in Sicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zu-24-stunden-arbeitstag-in-sicht</link><description>Trendumfrage</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute publizierte erste Trendumfrage des Schweizer Fernsehens zur Abstimmung vom 22. September zeigt, dass die Verfechter des Rund-um-die-Uhr-Shoppings auf eine Niederlage zusteuern. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt lehnt eine knappe Mehrheit der Befragten die vom Parlament vorgeschlagene Verschlechterung des Arbeitsgesetzes ab. Die Mitglieder der Sonntagsallianz sind deshalb überzeugt, dass die Stimmberechtigten die vom Parlament verfolgte Salamitaktik für längere Ladenöffnungszeiten mit einem Nein am 22. September stoppen werden.</p><p>Im Parlament haben sämtliche bürgerlichen Parteien die Änderung des Arbeitsgesetzes unterstützt und mit einer Zweidrittelsmehrheit gutgeheissen. Sechs Wochen vor der Abstimmung – noch bevor der Abstimmungskampf so richtig losgegangen ist – zeigt sich, dass die bürgerliche Mehrheit vom Volk voraussichtlich eine Abfuhr erhält: Gemäss der GfS-Trendumfrage lehnt eine Mehrheit der Befragten die Gesetzesänderung ab. Der Nein-Vorsprung ist zurzeit noch knapp. Deshalb geben die Organisationen der Sonntagsallianz nun Gas und steigen mit vollem Elan in die heisse Phase des Abstimmungskampfs und starten am Montag eine Plakatkampagne und weitere Kampagnenaktivitäten.
</p><p>&nbsp;</p><p>Für ein Nein zur Verschlechterung des Arbeitsgesetzes spricht auch, dass es Behördenvorlagen schwer haben, die zu diesem frühen Zeitpunkt keine Mehrheit unter den Befragten erreichen. Dies zeigte sich auch im Jahr 2005, als der Nein-Anteil zur Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen von der ersten Umfrage bis zur Abstimmung von 33 auf fast 50 Prozent anstieg.
</p><p>Die Skepsis der Stimmberechtigten überrascht nicht. Sie wissen, dass das Parlament bei den Ladenöffnungszeiten eine Salamitaktik verfolgt: Die geplante Aufweichung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots ist bloss der erste Schritt für generell längere Ladenöffnungszeiten. Die nächsten Etappen für mehr Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit sind bereits aufgegleist. So verlangen etwa die Grünliberalen, dass alle Geschäfte bis zu 120 m2 Verkaufsfläche ebenfalls den 24-Stunden-Betrieb einführen können.
</p><p>Die Stimmberechtigten in den Kantonen haben in den letzten Jahren solche Bestrebungen immer wieder abgelehnt. Dies werden sie auch auf nationaler Ebene tun. Denn sie sehen keinen Bedarf für den 24-Stunden-Betrieb. Zudem wissen sie, dass längere Ladenöffnungszeiten nur die Arbeitsbedingungen der Angestellten im Detailhandel weiter verschlechtern, das Familienleben beeinträchtigen und zu mehr Verkehr und Lärm führen.
</p><h5>Weitere Informationen:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Vizepräsidentin SGB, 079 620 11 14</span></li><li><span>Kurt Regotz, Präsident Syna, Vizepräsident Travail.Suisse, 079 617 62 94</span></li><li><span>Liselotte Fueter, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen der Schweiz, 079 302 45 35</span></li><li><span>Klaus Stadtmüller, Präsident der Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 079 237 97 10</span></li><li><span>Thomas Wallimann, Präsident Justitia et Pax, 079 848 99 65</span></li><li><span>Danièle Lenzin, Co-Präsidentin syndicom, 079 303 24 69</span></li><li><span>Corrado Pardini, Nationalrat SP, 079 375 60 94</span></li><li><span>Louis Schelbert, Nationalrat Grüne, 079 730 75 01</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1278</guid><pubDate>Thu, 15 Aug 2013 14:04:00 +0200</pubDate><title>Verschlechterung des Arbeitsgesetzes: Salamitaktik stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verschlechterung-des-arbeitsgesetzes-salamitaktik-stoppen</link><description>Eidgenössische Abstimmung 22. September </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heutige Medienkonferenz von Bundesrat Johann Schneider-Ammann vermochte die Befürchtungen der Sonntagsallianz nicht zu entkräften: Hinter der Abstimmung um eine angebliche „ Detailfrage“ steht die Absicht, die Nacht- und Sonntagsarbeit im Detailhandel voranzutreiben. Weil die Befürworter von immer längeren Ladenöffnungszeiten bei kantonalen Abstimmungen fast immer Schiffbruch erleiden, versuchen sie es nun mit einer Salamitaktik auf eidgenössischer Ebene. Den Start macht die Abstimmung vom 22. September. </p><p> Anders als von Bundesrat Schneider-Ammann behauptet, geht es um viel mehr als „nur“ um ein paar Tankstellenshops. Dies zeigt der Aktivismus im Parlament für längere Ladenöffnungszeiten. Mit Verweis auf die neuen Regeln für Tankstellenshops und unter dem Motto „Gleiches Recht für alle“ haben die Grünliberalen die Abschaffung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots für alle Läden vergleichbarer Grösse bereits aufgegleist. Dass der Bundesrat diesen Vorstoss ablehnt, hilft da nicht viel. Denn das Parlament hat zuletzt im Juni bewiesen, dass es eine umfassende Ausweitung der Ladenöffnungszeiten will. Unter dem Deckmantel der „Tourismusförderung“ hat das Parlament bereits beschlossen, den Sonntagsverkauf grossflächig einzuführen und zurückhaltende Kantone zu längeren Mindestöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr unter der Woche und von 6 bis 19 Uhr am Samstag zu zwingen. 
</p><p> Diese Salamitaktik des Parlaments muss jetzt gestoppt werden mit einem Nein zur Verschlechterung des Arbeitsgesetzes am 22. September. Eine Mogelpackung ist die Vorlage auch, weil der Geltungsbereich der Gesetzesänderung unklar ist. Eine klare Definition von «Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr» gibt es nicht, geschweige denn eine öffentlich einsehbare Karte aller potenziell von der Gesetzesänderung betroffenen Strassen und deren Anwohnerinnen und Anwohner. Das öffnet der Willkür bei der Umsetzung Tür und Tor. So ist absehbar, dass nach der Aufweichung des Nachtarbeitsverbots immer mehr der insgesamt über 1300 Tankstellenshops auf 24-Stundenbetrieb umstellen werden. Um zu kontrollieren, ob sie dazu berechtigt sind, müsste jeder einzelne vor Gericht gezogen werden. Das ist schwierig und dauert. Eine unkontrollierte Ausbreitung des 24-Stundenbetriebs und damit mehr Verkehr, Gestank und Lärm sind die Folge.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1128</guid><pubDate>Wed, 14 Aug 2013 10:08:00 +0200</pubDate><title>VerkäuferInnen wollen nicht noch länger arbeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verkaeuferinnen-wollen-nicht-noch-laenger-arbeiten</link><description>Umfrage zeigt: Steigen die Öffnungszeiten, steigt der Druck</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für die Angestellten des schweizerischen Detailhandels sind die (zu) langen Arbeitszeiten das Hauptproblem. Das zeigt eine Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut GfK im Auftrag der Gewerkschaft Unia durchführte. Diese Arbeitszeiten sind Folge von längeren Ladenöffnungszeiten, welche von der überwiegenden Mehrheit der Befragten abgelehnt werden. Die Verkäufer/innen stellen sich damit klar gegen die Versuche auf eidgenössischer Ebene, das Arbeitsgesetz bezüglich Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot immer mehr aufzuweichen.</p><p>Im Auftrag der Unia führte das renommierte Umfrageinstitut GfK eine Umfrage über die Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen im Detailhandel durch. Die Ergebnisse werfen ein deutliches Licht auf die schwierigen Bedingungen in dieser Branche. So müssen 80% der Befragten auch samstags und 11% sonntags arbeiten. Die Arbeitszeiten liegen durchschnittlich werktags bei zehn, samstags bei acht und sonntags bei sieben Stunden. Bei 38% der Befragten wurden die Ladenöffnungszeiten verlängert. Um sie abzufedern, wurden aber kaum zusätzliche Jobs geschaffen, sondern die Arbeitszeiten der einzelnen Angestellten verlängert.
</p><p>Die zu langen Arbeitszeiten werden von den Befragten auch als das grösste Problem bei den Arbeitsbedingungen genannt (36%). Erst an zweiter Stelle folgt ein zu tiefer Lohn (25%), was in einer Tieflohnbranche wie dem Detailhandel erstaunlich ist. An dritter Stelle nannten die Befragten den hohen Leistungsdruck (15%).&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p><h3>85% gegen Nacht- und Sonntagsarbeit</h3><p>Die Umfrage ergab zudem, dass eine überwiegende Mehrheit der Befragten längere Ladenöffnungs­zeiten klar ablehnt: 85% sind nicht bereit, am Abend, in der Nacht oder am Sonntag länger zu arbeiten. Sie stellen sich damit unmissverständlich gegen die verschiedenen Vorstösse auf eidgenössischer Ebene, das Arbeitsgesetz bezüglich Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot im Detailhandel immer mehr aufzuweichen. Eine erste Gelegenheit, einen entsprechenden Dammbruch im Detailhandel zu verhindern, bietet sich am 22. September bei der Abstimmung über die Änderung des Arbeitsgesetzes für Tankstellenshops. „Die Ergebnisse der Umfrage unterstreichen die Wichtigkeit der Beschränkung der Ladenöffnungszeiten für die Qualität der Arbeitsbedingungen für die Angestellten im Detailhandel“, erklärt Armand Bouverat, Mitglied der Sektorleitung Dienstleistungsbranche der Unia. „Dies ist auch der zentrale Grund, weshalb die Unia das Referendum gegen die Verschlechterung des Arbeitsgesetzes mit ergriffen hat und sich für ein Nein bei der Abstimmung vom 22. September engagiert.“&nbsp;&nbsp;
</p><h3>Dringend notwendige GAVs</h3><p>Für Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva bestätigen die Umfrageresultate die Klagen, welche die Gewerkschaft tagtäglich von Verkäuferinnen und Verkäufern hört. „Sie zeigen, dass vielen Arbeitgebern der Profit und ein möglichst grosser Marktanteil wichtiger sind als der Respekt gegenüber der geleisteten Arbeit, der Gesundheit und dem Sozialleben der Angestellten.“ Um Gegensteuer zu halten und die Arbeitsbedingungen sowie die Wertschätzung des Verkaufsberufs zu verbessern, brauche es dringend Gesamtarbeitsarbeitsverträge. Darin müssten Lohne, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen verbindlich festlegt werden: „GAVs sind im Detailhandel noch immer dünn gesät, und ein Vertrag für die ganze Branche ist nicht in Sicht“, meint die Unia-Co-Präsidentin. „Dabei sollte doch ein GAV in einer Branche, in der über 300'000 Personen arbeiten, und in einem Land, in dem immer wieder das hohe Hohelied auf die Sozialpartnerschaft gesungen wird, eine Selbstverständlichkeit sein.“&nbsp;
</p><h5>Dokumentation</h5><p><a href="http://unia.ch/Umfrage-Verkauf.6935.0.html?&amp;L=10" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Unterlagen der Unia und Detailergebnisse</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1108</guid><pubDate>Mon, 08 Jul 2013 15:13:00 +0200</pubDate><title>Bei Nano darf sich Asbesttragödie nicht wiederholen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bei-nano-darf-sich-asbesttragoedie-nicht-wiederholen</link><description>Staat muss gesetzlich präventiv wirken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die immer noch anhaltende Asbest-Tragödie zeigt, dass wir mit neuen Materialstoffen, die grosse wirtschaftliche und technologische Potentiale aufweisen, seriöser umgehen und vor der breiten Anwendung wissenschaftlich seriöse Abklärungen durchführen sollten. Das gilt besonders für Nano-Materialien. Der SGB und seine Verbände führen dazu im Dezember 2013 eine Tagung durch.</p><p>Immer noch erkranken Arbeitnehmer an Krebs, weil sie vor Jahrzehnten mit Asbest arbeiten mussten, ohne dass die Firmen damals die nötigen Sicherheitsvorkehrungen ergriffen hatten. Der sorglose Umgang mit Asbest beruhte aber auch häufig auf Unwissenheit. Der gleiche Fehler darf sich nicht wiederholen. 
</p><h3>Technologiefolge-Abschätzung erst im Gang</h3><p>Der Bundesrat will den bereits angelaufenen Aktionsplan „Synthetische Nanomaterialien“ bis Ende 2015 fortführen. Damit will die Regierung den Nano-Standort Schweiz und den sicheren Umgang mit synthetischen Nanomaterialien fördern und weiterentwickeln. Es geht in erster Linie darum, methodische Grundlagen für nanospezifische Vorschriften zu erarbeiten und so die Voraussetzungen für entsprechende Regulierungen zu schaffen sowie den Dialog mit Sozialpartnern, Wissenschaft, Forschung und Konsumentenschutzorganisationen weiterzuführen.
</p><p>Zur Erinnerung: Bereits heute werden Nanomaterialien so wie herkömmliche Materialien vom Chemikalien-, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht erfasst. Die Daten- und Sicherheitsanforderungen bei Anmelde- und Zulassungsverfahren sind identisch. Für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind beim Einsatz von synthetischen Nanomaterialien die gleichen Präventionsgrundsätze relevant, wie sie für alle anderen Stoffe mit noch (unbekannten) Gesundheitsgefahren gelten… 
</p><p>Was sofort auffällt: Die heutigen Grundlagen reichen für materielle nanospezifische Regulierungen noch nicht aus. Nano-Materialien sind eben nicht „gewöhnliche“ Chemikalien, sie verhalten sich aufgrund ihrer äussert kleinen Grösse sehr spezifisch und einzigartig. Die Langzeitwirkungen im menschlichen Körper können noch nicht abgeschätzt werden. Mit der neuen Internetplattform <a href="http://www.infonano.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.infonano.ch</a>, einem departementsübergreifenden Projekt verschiedener Bundesstellen, kommt der Bundesrat einem Bedürfnis u.a. der Arbeitnehmerseite zum Teil entgegen. Jedoch reicht dieses Projekt nicht aus. Auch das Nationale Forschungsprogramm 64 <a href="http://www.nfp64.ch/D/Seiten/home.aspx" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.nfp64.ch/D/Seiten/home.aspx</a> kann längst noch nicht alle Informationslücken schliessen und alle Fragen beantworten. 
</p><h3>Staat hat Schutzpflichten </h3><p>Mit Nicht-Wissen kann sich der Staat nicht aus seiner Verantwortung stehlen: Nationale und internationale Rechts-Standards legen fest, dass bei sogenannten „gefährlichen Tätigkeiten“ den Behörden positive Schutzpflichten obliegen. Hier muss der Staat gesetzlich tätig werden, um das noch unbekannte, potentielle Worst-Case-Szenario, so unwahrscheinlich es scheinen mag, zu verhindern. Und zwar, bevor es zu spät ist! Wenn staatliche Stellen dies nicht tun, passieren menschliche Tragödien wie im Fall des Asbest: Auch in der Schweiz glänzten Behörden lange durch Lethargie, bis es für die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu spät war. Im Glarner Landrat reichte SGB-Mitarbeiter und SP-Parlamentarier Marco Kistler im Juni 2013 eine Motion ein, um die Rolle des Staates im Zusammenhang mit der jahrzehntelangen tödlichen Asbestproduktion in der Eternit Niederurnen aufzuarbeiten. Das Beispiel Asbest zeigt, wie Staat und Wirtschaft nicht mit potentiellen Gefahren am Arbeitsplatz umgehen dürfen. Im Fall des Asbests wurden die schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeiterinnen und Arbeiter nicht von den Unternehmen getragen, sondern von der Gesellschaft: Familien, Krankenkassen, IV, SUVA… Das darf sich nicht wiederholen. Hier müssen arbeits- und haftpflichtrechtliche präventive Massnahmen ergriffen werden. 
</p><h3>SGB-Gesundheitskommission führt Nano-Tagung durch </h3><p>Der SGB und seine Verbände, welche sich in der Gesundheitskommission (Gehuko) um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Prävention von Berufskrankheiten kümmern, werden für den 2. Dezember 2013 in Bern eine Tagung zum Thema „Nano, das neue Asbest?“ durchführen (Anmeldeinformationen folgen). Hochkarätige Gäste aus Wissenschaft, SUVA und Sozialpartnerschaft werden sich mit den Risiken und Chancen der Nanotechnologie für die Arbeitnehmenden und dem Industriestandort Schweiz auseinandersetzen. Dabei wird das Thema Nano sowohl von der technischen, versicherungs- aber auch haftpflichtrechtlichen Perspektive beleuchtet werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1104</guid><pubDate>Fri, 05 Jul 2013 14:21:00 +0200</pubDate><title>Arbeitszeiterfassung vorerst erfolgreich verteidigt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeiterfassung-vorerst-erfolgreich-verteidigt</link><description>Arbeitszeiterfassung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitszeit und Freizeit sollen sich nicht uneingeschränkt vermischen. Dies hat nun auch Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann erkannt. Mit dem heute angekündigten vorläufigen Verzicht auf eine Verordnungsänderung zum Arbeitsgesetz trägt der Bundesrat der Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) Rechnung, dass nur Angestellte in leitender Position nach sogenannten „Vertrauensarbeitszeit“-Modellen beschäftigt werden dürfen.
</p><p>Bei diesen Modellen können die Arbeitgeber auf die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit verzichten. Dies führt zu einer zunehmenden Vermischung von Arbeits- und Ruhezeit. Das ist ungesund, wie Studien belegen: wird die Arbeitszeit nicht mehr erfasst, nehmen Stress und psychische Krankheiten wie Burnouts zu. Ausserdem gehen in solchen Arbeitsverhältnissen Arbeitnehmende oft arbeiten, auch wenn sie eigentlich krank sind.
</p><p>Trotz dieser Erkenntnisse fordern die Arbeitgeber, dass sie künftig bei allen Arbeitnehmenden mit einem Lohn von mehr als 126‘000 Franken auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können. Diese Forderung hat Bundesrat Schneider-Ammann nun vorerst abgelehnt, nicht zuletzt wegen des Widerstands der Gewerkschaften.
</p><p>Vom Tisch ist die Aushöhlung des Arbeitnehmerschutzes damit aber nicht. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO wurde beauftragt, eine neue Vorlage auszuarbeiten. Der SGB wird diese Arbeiten kritisch begleiten. Dabei wird er sich dafür stark machen, dass nur Arbeitnehmende in führender Stellung, die ihren Arbeitstag autonom gestalten können, auf Arbeitszeiterfassung verzichten dürfen.
</p><p>Heute gilt es nun, das geltende Recht durchzusetzen. Die Kantonalen Inspektorate müssen dazu kontrollieren, ob die Arbeitgeber, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Arbeitszeiten erfassen lassen.
</p><h5 style="font-size: 13px; "><span>AUSKÜNFTE</span></h5><ul><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär zuständig für Arbeitsrecht&nbsp;<br></span><span>076 335 61 97</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1094</guid><pubDate>Tue, 25 Jun 2013 12:17:00 +0200</pubDate><title>Nein zum 24-Stunden-Arbeitstag   </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zum-24-stunden-arbeitstag</link><description>Abstimmungskampf lanciert</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Heute lancieren Organisationen der Sonntagsallianz den Abstimmungskampf gegen die Verschlechterung des Arbeitsgesetzes am 22. September. Das Parlament will bei Tankstellenshops den 24-Stunden-Betrieb einführen. Damit wird das Arbeitsgesetz ausgehöhlt und es droht ein Dammbruch für den ganzen Detailhandel. Wichtige gesellschaftliche Erholungs- und Freiräume werden dadurch untergraben, mit Folgen auch für alle anderen Branchen. Dagegen setzen sich die Organisationen der Sonntagsallianz vehement zur Wehr.</b></p><p>Das Arbeitsgesetz, das die Gesundheit der Beschäftigten schützt, wollen die Liberalisierungsturbos mittels Salamitaktik aushöhlen. Das führt zu mehr Nacht- und Sonntagsarbeit. Der unklare Geltungsbereich der Gesetzesänderung lässt einen unkontrollierbaren Wildwuchs bei den Tankstellenshops zu und erhöht den Liberalisierungsdruck im Detailhandel massiv. Dagegen reichten am 3. April Mitgliedsorganisationen der Sonntagsallianz mit über 86'000 Unterschriften erfolgreich das Referendum ein. «Was heute bei den Tankstellenshops droht, soll morgen im ganzen Detailhandel die Regel sein», meint Vania Alleva, Co-Präsidentin der Unia.
</p><p>Das Verkaufspersonal leidet schon heute unter tiefen Löhnen, zerstückelten Arbeitszeiten und Arbeit auf Abruf. «Das sind Bedingungen, die die Arbeit zur unerträglichen Last machen.» sagt Kurt Regotz, Präsident der Gewerkschaft Syna. Besonders betroffen von längeren Ladenöffnungszeiten sind Frauen, sie machen fast 70% des Verkaufspersonals aus. Liselotte Fueter, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen Schweiz, sagt: «Für die mehrfach belasteten Frauen führt der enorme Stress häufig zu gesundheitsschädigenden Situationen.» Diese gesundheitlichen Folgen, insbesondere der Nachtarbeit, betont auch Klaus Stadtmüller, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin: «Es treten vermehrt psychische Störungen bis zu Erkrankungen (Depressionen) auf, ebenso wie Beschwerden im Verdauungstrakt, Appetitlosigkeit und gehäufter Bluthochdruck.»
</p><p>Nicht nur der Detailhandel ist betroffen. Der Gesetzesvorschlag höhlt das Arbeitsgesetz nämlich in einem zentralen Punkt aus – dem Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot. Das betrifft nicht nur die Angestellten der Tankstellenshops. Die gelockerten Bestimmungen werden sich rasch auf den gesamten Detailhandel und später auf andere Branchen ausdehnen. Von den Beschäftigten wird immer häufiger die permanente Verfügbarkeit gefordert. Durch die ständige Flexibilisierung der Arbeitszeit gehen wichtige gesellschaftliche Freiräume verloren. «Diese Gesetzesrevision ist darum im Kern eine Grundsatzentscheidung, denn es geht darum den Sonntag zum Werk- und Einkaufstag machen!» sagt Thomas Wallimann, Präsident von Justitia et Pax. Ähnlich skizziert Danièle Lenzin, Co-Präsidentin von syndicom, die Folgen für das Postpersonal: «Hält dieser Trend an, wird es schon bald Überlegungen geben, warum die Poststellen eigentlich nicht auch am Sonntag öffnen sollen?»
</p><p>Schlussendlich dienen diese Verschlechterungen für viele Arbeitnehmende lediglich dem Nutzen ganz weniger: «Der Profit des Inhabers ist also wichtiger als die Gesundheit oder das Sozialleben der Angestellten», kritisiert Ada Marra, Nationalrätin der SP. Der Kreis der Betroffenen geht aber noch weiter, denn auch Anrainer und die Umwelt haben unter der 24-Stunden-Arbeitstag zu leiden. «Hier geht es um Shops, die ausschliesslich mit dem Auto erreichbar sind. Dies fördert den motorisierten Einkaufsverkehr rund um die Uhr, vornehmlich in den lärmsensiblen Nachtzeiten» meint Daniel Vischer, Nationalrat der Grünen.
</p><h5><b>Weitere Informationen:</b></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>&nbsp;</span><b>Vania Alleva:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Vania_Alleva_unia_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Nein zum 24-Stunden-Arbeitstag am 22. September</a><br></b><span>Co-Präsidentin Unia, Vizepräsidentin SGB, 079 620 11 14</span></li><li><b>Kurt Regotz:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Kurt_Regotz_syna_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Die Nacht gehört uns!</a></b><br>Präsident Syna, Vizepräsident Travail.Suisse, 079 617 62 94</li><li><b>Liselotte Fueter:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Liselotte_Fueter_EFS_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><b>Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten trifft Frauen, Kinder und Familien</b></a><br></b>Co-Präsidentin der evangelischen Frauen der Schweiz, 079 302 45 35</li><li><b>Klaus Stadtmüller:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Klaus_Stadtmueller_SGARM_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Keine unnötige Nachtarbeit</a><br></b>Präsident der Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 079 237 97 10</li><li><b>Thomas Wallimann:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Thomas_Wallimann_Justitia-et-Pax_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Schutz des Sonntags als Ruhe- und Feiertag</a></b><br>Präsident Justitia et Pax, 079 848 99 65</li><li><b>Danièle Lenzin:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Dani%C3%A8le_Lenzin_syndicom_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><b>Heute der Detailhandel, morgen die Post und der gesamte Dienstleistungssektor</b></a><br></b>Co-Präsidentin syndicom, 079 303 24 69</li><li><b>Jacques-André Maire:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Jacques-Andre_Maire_sp_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><b>24 Stunden-Shopping: Eine Anti-Personalmine</b></a><br></b>Nationalrat SP Schweiz, 078 709 48 50</li><li><b>Daniel Vischer:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Daniel_Vischer_gruene_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><b>Gegen das 24 h – Shopping bei Tankstellenshops</b></a><br></b>Nationalrat Grüne, 079 682 43 92</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1073</guid><pubDate>Thu, 30 May 2013 11:02:00 +0200</pubDate><title>Salamitaktik für längere Ladenöffnungszeiten hält an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/salamitaktik-fuer-laengere-ladenoeffnungszeiten-haelt-an</link><description>Erneute Attacke gegen Gesundheit
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit einiger Zeit sind gehäuft massive parlamentarische Vorstösse festzustellen, die darauf zielen, die Arbeitsbedingungen des Ladenpersonals i.S. allgemeine Ruhezeit bzw. Sonntags- und Nachtruhe dramatisch zu verschlechtern. Die Motion Lombardi, welche in der aktuellen Session im Parlament behandelt werden wird, erweist sich dabei als besonders gefährlich. </p><p>Erste Attacke: Die Parlamentarische Initiative Lüscher (Abstimmung am 22. September 2013, weil die Gewerkschaften in breitem Bündnis das Referendum ergriffen haben), hebt die Arbeitsschutzbestimmungen an Tankstellenshops quasi auf – dies zum Schaden der betroffenen Arbeitnehmer/innen und der allgemeinen Lebensqualität der Gesamtbevölkerung. Zweite Attacke: Die Motion Abate verlangt eine neue Fremdenverkehrsdefinition im Arbeitsgesetz (Art. 25 ArGV 2). Sie würde das bisherige strenge Verbot der Sonntagsarbeit, wie es im Arbeitsgesetz festgelegt ist, aufweichen und hätte damit gravierende Auswirkungen auf das Gemeinschaftsleben in der Schweiz und speziell auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden und auf die Arbeitsbedingungen im Verkauf. Betroffen von dieser besorgniserregenden Entwicklung sind insbesondere die Frauen, die rund zwei Drittel der Beschäftigten im Detailhandel ausmachen. 
</p><p>Attacke Nr. 3 auf das Ladenpersonal: die am 14. Dezember 2012 eingereichte Motion „Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs bei den Öffnungszeiten“ der Grünliberalen Fraktion. Sie möchte unter dem Vorwand der Rechtsgleichheit mit Blick auf die mit dem Referendum umkämpfte obenerwähnte Deregulierung der Tankstellenshops, dass sämtliche Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetriebe (!) – unabhängig von Sortiment und Angebot – welche eine Maximalgrösse (von heute faktisch gültigen 120 m2) nicht überschreiten, auch sonntags und in der Nacht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rund um die Uhr beschäftigen dürfen. 
</p><h3>Motion Lombardi untauglich und schädlich</h3><p>Die Motion Lombardi, Attacke Nr. 4, verlangt von den Kantonen obligatorische Ladenöffnungszeiten für alle Detailhandelsbetriebe im Sinne einer Minimalöffnungszeit von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 19 Uhr. Dies unter der Annahme, längere Ladenöffnungszeiten würden automatisch mehr Umsatz generieren. Die Annahme ist falsch.
</p><p>Grenzgebiete wie Zürich oder der Aargau kennen bereits lange Öffnungszeiten; trotzdem fahren Konsumentinnen und Konsumenten für ihre Einkäufe nach Deutschland. Dies hat v.a. mit der starken Überbewertung des Frankens zu tun. Diesen engen Zusammenhang zeigt auch eine Aussage von Migros-Chef Herbert Bolliger. Am 20. Januar 2013 sagte er gegenüber der Sonntagszeitung, dass der Druck des Wechselkurses weg sei: „Wenn wir die Wochenumsätze unserer Genossenschaften anschauen, sind jetzt wieder alle nahe beisammen.“ An dieser Stelle möchten wir der Vollständigkeit halber auf die guten Jahresabschlüsse der zwei grössten Detailhändler hinweisen, welche eine klare Umsatzsteigerung in der letzten Berichtsperiode aufweisen – dieses Umsatzwachstum lässt sich mit Zahlen belegen: Bei Coop wuchs die Detailhandelssparte 2012 um 1,7%. Bei Migros ist der Umsatz im Detailhandel sogar um 2,3% gestiegen. 
</p><p>Die Arbeitszeiten so zu verlängern, wie dies die Motion verlangt, wäre eine untaugliche Massnahme. Sie wäre der Gesundheit sowie dem sozialen und familiären Leben der Arbeitnehmer/innen abträglich, ohne andererseits irgendeine Beschäftigung zu garantieren. Längere Öffnungszeiten fördern weder Wachstum noch Beschäftigung, sondern sind Ausdruck einer hohen Konkurrenz in der Branche, in der die Kleinen langsam von den Grossen verdrängt werden. Die Leidtragenden in dieser Auseinandersetzung sind die Angestellten im Detailhandel, die schon heute unter schlechten Arbeitsbedingungen leiden. Sie wären mit dem Vorschlag Lombardi ein weiteres Mal Opfer. 
</p><p>Tatsächlich zeigen Studien klar, dass längere Ladenöffnungszeiten bei gleichen Preisen und gleichbleibender Kaufkraft lediglich zu einer Verlagerung der gleichen Umsatzmenge führen. Die Grundannahme der Motion Lombardi entbehrt in diesem Sinne ihres Fundaments. 
</p><h3>Volkswillen respektieren</h3><p>Der Vorstoss Lombardi stellt zudem einen massiven Angriff auf die kantonale Souveränität dar. In den letzten Jahren haben die Gewerkschaften zur Frage der Ladenöffnungszeiten sowie der Nacht- und Sonntagsarbeit regelmässig Referenden auf kantonaler Ebene lanciert. In den allermeisten Fällen haben die Arbeitnehmerorganisationen vom Volk Recht bekommen. Die letzten Beispiele dafür: Im Kanton Zürich wurde am 17. Juni 2012 eine Volksinitiative, die die Ladenöffnungszeiten umfassend liberalisieren wollte („Der Kunde ist König“), mit über 70 % Nein-Anteil weggefegt. In Luzern wurde gleichzeitig die Verlängerung des Samstagsverkaufs um eine Stunde durch 54,5 % der Abstimmenden abgelehnt. Basel-Stadt lehnte am 3. März 2013 einen späteren Ladenschluss an der Urne wuchtig ab. Dieser klare Ausdruck des Volkswillens darf nicht ignoriert werden.
</p><p>Mit der Annahme der Motion Lombardi würde das Bundesparlament faktisch also laufende demokratische Prozesse in den Kantonen ausser Kraft setzen. Demokratiepolitisch ist das äusserst bedenklich. 
</p><p>Der SGB stellt einen eigentlichen „Abwärts-Wettlauf“ im Arbeitsrecht des tertiären Sektors fest. Er bekämpft diesen zusammen mit seinen Verbänden und weiteren interessierten Kreisen: die Motion Lombardi im Parlament, die Einführung des 24-Stunden-Arbeitstages in Tankstellenshops an der Urne. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1070</guid><pubDate>Mon, 27 May 2013 15:48:00 +0200</pubDate><title>Arbeitszeiterfassung wird immer wichtiger </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeiterfassung-wird-immer-wichtiger</link><description>Stress am Arbeitsplatz </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=48949" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">heutige Veröffentlichung des Bundesamts für Statistik zu den Arbeitszeiten in der Schweiz</a> zeichnet insofern ein falsches Abbild der realen Verhältnisse, als sie die gratis geleisteten Mehrstunden nicht erfasst resp. nicht erfassen kann. 
</p><p>Frühere Erhebungen des Seco zur Stress- und Arbeitszufriedenheit zeigen, dass der Stress am Arbeitsplatz in den letzten beiden Jahrzehnten stark zugenommen hat. So gaben 2010 mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen (34.4 Prozent) an, häufig oder sehr häufig gestresst zu sein. Das ist extrem viel. Vor zehn Jahren waren es noch 26.6 Prozent. Besonders betroffen sind hier Branchen wie die Finanz- und Dienstleistungsindustrie. 
</p><p>Immer mehr muss beobachtet werden, dass in der Schweiz zahlreiche auch in der Freizeit arbeiten. Arbeitstage dauern länger als 10 Stunden, häufig ohne Kompensation. Diese Überstunden werden oft am Wochenende und am Abend zuhause geleistet und nicht erfasst, obwohl das Gesetz es verlangen würde. 
</p><p>Umso besorgniserregender und unverständlicher ist es deshalb, dass das SECO immer noch mit dem Gedanken spielt, nun generell und ganz legal für gewisse Kategorien von Arbeitnehmenden (Bankprokuristen, Eingetragene ins Handelsregister, etc.) auf eine Arbeitszeiterfassung ganz zu verzichten: Gratis geleistete Überstunden, Überlastung, Stress und Arbeit in der Freizeit würden damit noch mehr zunehmen – und damit auch viele psychosoziale Erkrankungen. Besonders für Frauen wird es so noch schwieriger, ausufernde Arbeitszeiten mit der Last der Care- und Familienarbeit zu vereinbaren.&nbsp;Dagegen wehren sich der SGB und seine Verbände vehement. 
</p><p>Erfreulich ist für den SGB die Erkenntnis der heutigen BfS-Daten, wonach in der Tendenz in Branchen mit GAV die Arbeitnehmenden eher vor unregelmässigen, prekarisierten Arbeitszeiten oder übermässigen, generalisierten Überstunden geschützt sind. Genau diese Faktoren bedingen laut Studien ein erhöhtes Krankheitsrisiko (Stress, Schlafstörungen, Depressionen, Burn-Outs).
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär,&nbsp;076 335 61 97</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1052</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2013 13:56:00 +0200</pubDate><title>Keine Aggressionen gegen Personal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-aggressionen-gegen-personal</link><description>Arbeitssicherheit bedeutet auch Sicherheit vor Kriminalität. Besonders im ÖV.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Untertiteldiverse lead">Die Gewerkschaft des Verkehrspersonales SEV verlangt in einer gross angelegten Sensibilisierungskampagne von Behörden und Arbeitgebern verstärkt Massnahmen zum Schutz des Personals und der Reisenden vor Übergriffen jeglicher Art. Gefordert ist mehr Prävention. Dem steht jedoch die allgemeine Spar- und Abbauideologie entgegen.</p><p class="Text">Arbeitnehmerverbände des öffentlichen Verkehrs melden immer wieder Fälle, in denen Personal angegriffen wird. Seien dies verbale oder gar tätliche Beleidigungen an die Adresse von SBB-KontrolleurInnen oder des Schalterpersonals, bis zu randalierenden Jugendlichen im Nachtverkehr.</p><p class="Text">Besonders Frauen werden von Fahrgästen mit sexistischen Kommentaren konfrontiert. Dies können etwa anzügliche Bemerkungen zu körperlichen Schwächen und Vorzügen sein. Aber auch Handlungen, welche einen sexuellen Bezug haben und von einer Seite unerwünscht sind wie etwa scheinbar zufällige Körperberührungen gehören dazu. Leider sind auch massive Straftatbestände wie sexuelle Nötigung etc. zu erwähnen. Es ist in diesen Fällen von höchster Wichtigkeit, dass auch und gerade solche (verbale) Übergriffe mit sexueller Konnotation konsequent angezeigt werden. Dies gilt unter der Perspektive „Gender Health“ auch für diskriminierende Kommentare gegenüber Lesben, Gays, Bisexuellen und Trans-Menschen (LGBT). Gerade Lesben und Gays sehen sich immer wieder mit spezifischer Aggression konfrontiert.</p><p class="Text">Aggressionen gegen das Personal, besonders solche mit sexueller Konnotation, haben laut Studien viele negative Folgen: psychische und physische Erkrankungen, Absenzen, Verschlechterungen des Arbeits- bzw. Betriebsklimas. Daneben stellen sie für die Betroffenen eine schwerstwiegende Persönlichkeitsverletzung dar, welche der Arbeitgeber mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen muss.</p><h3>Verbesserungen mit Umfrage</h3><p class="Text">Der SEV und seine Verbände haben deshalb eine Meldekarte gestaltet. Eine grossangelegte Umfrage bei den Angestellten soll eine bessere Übersicht über Aggressionsfälle gegen das Personal ermöglichen&nbsp;(<a href="http://www.sev-online.ch/de/aktuell/kontakt.sev/2013/ausgabe_07/aggressionskarte.php" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.sev-online.ch/de/aktuell/kontakt.sev/2013/ausgabe_07/aggressionskarte.php</a>). Dies erlaubt in Zukunft gezieltere Massnahmen in Zusammenarbeit mit Behörden und Arbeitgebern.</p><p class="Text">Bereits heute gilt es daran zu erinnern: Alle Aggressionen gegen Mitarbeiter des öffentlichen Verkehrs sind als Offizialdelikt festlegt und müssen mit aller Strenge des Gesetzes verfolgt werden: Nach dem Strafgesetzbuch strafbare Handlungen werden von Amtes wegen verfolgt, wenn sie gegen Angestellte des öffentlichen Verkehrs während deren Dienst begangen werden, so Art. 59 Personenbeförderungsgesetz bzw. Art. 88 Eisenbahngesetz. Die Untersuchungsbehörde muss immer zwingend aktiv werden, wenn sie von einem Vorfall erfährt.</p><p class="Text">Beste Massnahme gegen Aggressionen bleibt die Prävention. Diese lässt sich vor allem dadurch erreichen, dass in Zügen und Bussen vermehrt gut geschultes Personal in Gruppen eingesetzt wird. Die negativen Beispiele des Zürcher Verkehrsverbundes zeigen, was nicht sein kann: Dass unter dem allgemeinen Spardiktat Kontrollpersonal abgebaut wird und mit der Ausdünnung des Schalterpersonals Bahnhöfe zu menschenleeren „Un-Orten“ werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1049</guid><pubDate>Thu, 25 Apr 2013 15:40:00 +0200</pubDate><title>Schutzalter für gefährliche Arbeiten nicht senken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schutzalter-fuer-gefaehrliche-arbeiten-nicht-senken</link><description>Workers‘ Memorial Day</description><content:encoded><![CDATA[<p>Täglich sterben weltweit laut Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation IAO mehr als 5500 Menschen durch Arbeitsunfälle oder wegen arbeitsbedingten Krankheiten. Das sind deutlich mehr als in kriegerischen Auseinandersetzungen sterben. Dies allein ist Grund genug, am 28. April – dem Workers‘ Memorial Day – den Arbeitnehmenden zu gedenken, die wegen der Arbeit erkrankten oder die bei der Arbeit getötet, verletzt oder verstümmelt wurden.
</p><p>Auch in der Schweiz ist das Thema Arbeitsunfälle hochaktuell – insbesondere für die Jüngsten unter den Arbeitnehmenden. Laut Zahlen der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung (SSUV) stieg die Anzahl Arbeitsunfälle bei den Lernenden zwischen 1996 und 2009 um über 6 Prozent. Dies, während im gleichen Zeitraum 13.4 Prozent weniger Arbeitsunfälle insgesamt zu vermelden waren. Trotz dieser alarmierenden Entwicklung wollen Kantone sowie bürgerliche Kreise das Schutzalter für gefährliche Arbeiten von heute 16 auf neu 14 Jahre senken. Dies obendrein ohne gesicherte Faktenlage für die letzten Jahre – aktuellere Zahlen zur Unfallgefahr für Lernende führt die SSUV nicht. Ein solcher Blindflug hin zu schlechterem Schutz am Arbeitsplatz gerade für die Jüngsten ist so nicht hinnehmbar.
</p><h3>Bei Gefahr: Stopp!</h3><p>Um Unfällen am Arbeitsplatz vorzubeugen, hat der SGB mit Unterstützung der SUVA ein Lehrmittel erarbeitet. Dieses soll insbesondere Berufsschulen und gewerkschaftlichen Arbeitnehmervertretungen aber auch anderen Interessierten ein Werkzeug in die Hand geben, um die Arbeitssicherheit in der Schweiz zu verbessern. Die Grundbotschaft: Bei Gefahr darf und soll jeder und jede Arbeitnehmende Stopp! sagen – vor allem jene, die in Ausbildung sind. Die Arbeit soll unterbrochen und erst wieder aufgenommen werden, wenn die Sicherheit wieder gewährleistet ist.
</p><p>Insbesondere zum Schutz von Lernenden und jungen Arbeitnehmenden braucht es Anstrengungen. Denn als BerufseinsteigerInnen stehen sie unter zusätzlichem Druck und benötigen wegen der kurzen Berufserfahrung engere Betreuung zur Verhinderung von Unfällen. Hier stehen insbesondere auch die Arbeitgeber und Ausbildungsinstitutionen in der Pflicht – auch ihnen soll das neue Lehrmittel deshalb als Präventionsinstrument dienen.
</p><p>Das Lehrmittel „Bei Gefahr: Stopp!“ vom SGB (finanziell unterstützt von der SUVA)&nbsp;ist als kostenloser &lt;media 962 - - "TEXT, Lehrmittel STOPP d, Lehrmittel_STOPP_d.pdf, 2.6 MB"&gt;Download&lt;/media&gt; verfügbar.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1030</guid><pubDate>Wed, 03 Apr 2013 10:55:00 +0200</pubDate><title>86’499 Unterschriften gegen den 24-Stunden-Arbeitstag </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/86-499-unterschriften-gegen-den-24-stunden-arbeitstag</link><description>Sonntagsallianz reicht Referendum ein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Referendum gegen den 24-Stunden-Arbeitstag ist eingereicht. Eindrückliche 86’499 Unterschriften wurden in knapp 3 Monaten gegen die Liberalisierung der Öffnungszeiten im Detailhandel gesammelt. Mit einer Installation – einer Uhr mit Arbeitsmännchen, die angekurbelt werden von liberalen Politikern –&nbsp; protestierten die Mitglieder der Sonntagsallianz gegen den 24-Stunden-Arbeitstag.</p><p>Heute Morgen um 10 Uhr versammeln sich die Organisationen der Sonntagsallianz, darunter der SGB, in Bern, um die in kürzester Zeit gesammelten Unterschriften gegen den 24-Stunden-Arbeitstag bei der Bundeskanzlei zu deponieren. Mit einer Installation protestiert die Sonntagsallianz gegen die zunehmende Hektik in der Arbeitswelt und den drohenden Burn out der Gesellschaft: Liberalisierungsturbos treiben mit Kurbeln unaufhörlich und in rasender Geschwindigkeit Männchen über das Zifferblatt einer 24-Stunden-Arbeitsuhr.
</p><p>Die Liberalisierung bei den Tankstellenshops führt erstmals den 24-Stunden-Arbeitstag im Detailhandel ein und ist nur die erste von mehreren radikalen Vorlagen. Die kommende Abstimmung hat deshalb Signalcharakter auch für die weiteren Vorstösse: Die grünliberale Fraktion will den 24-Stunden-Arbeitstag für Kleinläden einführen – 7 Tage die Woche. Begründung: Tankstellenshops können auch länger offen halten. Und der FDP-Ständerat Fabio Abate verlangt die grossflächige Einführung von Sonntagsarbeit.
</p><p>Die Organisationen der Sonntagsallianz sind überaus zufrieden mit der schnellen Unterschriftensammlung. Sie zeigt, dass die Schweizer Bevölkerung nichts von der Liberalisierungszwängerei der Politik hält. Auch die Abstimmungen der letzten Jahre belegen dies: In über 90 Prozent der Urnengänge hat sich das Stimmvolk gegen die Verlängerung der Öffnungszeiten ausgesprochen. Das Verkaufspersonal ist ebenfalls klar gegen weitere Liberalisierungen – es weiss, dass seine Arbeitsbedingungen mit längeren Öffnungszeiten noch schlechter werden. Von der drohenden, gesundheitsschädigenden Nacht- und Sonntagsarbeit sind insbesondere Frauen betroffen.
</p><p>Angesichts der schnellen Sammlung ist die Sonntagsallianz zuversichtlich, dass auch die Liberalisierungsvorlage bei Tankstellenshops vom Stimmvolk bachab geschickt wird.&nbsp;
</p><p>Eingereicht wurden 67‘082 beglaubigte Unterschriften. Das sind jedoch bei weitem nicht alle, die der Sonntagsallianz zugeschickt worden sind: Angesichts der grossen Unterstützung in der Bevölkerung konnten die Organisatoren sogar darauf verzichten, alle eingereichten Unterschriften zu beglaubigen, um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Leiterin Dienstleistungsberufe, Tel. 079 620 11 14</span></li><li><span>Danièle Lenzin, Co-Präsidentin syndicom, 079 303 24 69</span></li><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, &nbsp;076 335 61 97</span></li></ul><p>&nbsp;</p><p>Die Sonntagsallianz ist ein Netzwerk von ArbeitsmedizinerInnen, Kirchen, politischen Parteien, Gewerkschaften, Frauenverbänden und Suchtorganisationen. Sie wird von der Unia koordiniert und zählt zurzeit 26 Mitglieder.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1026</guid><pubDate>Tue, 26 Mar 2013 16:34:00 +0100</pubDate><title>Das Parlament lernt nichts dazu!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/das-parlament-lernt-nichts-dazu</link><description>24-Stunden-Arbeitstag</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kaum sind im Rekordtempo die Unterschriften des Referendums gegen die Total-Deregulierung der Tankstellenshops zusammengekommen, hat das Parlament in der letzten Session entschieden, die Lebensqualität des Ladenpersonals mittels der Motionen Lombardi und Abate trotzdem weiter zu verschlechtern – sogar am Sonntag! </p><h3>Volk will keine Deregulierungen</h3><p>Volksabstimmungen haben es immer wieder gezeigt, zuletzt vor wenigen Wochen im Kanton Basel-Stadt: Der Souverän und damit auch die Konsumentinnen und Konsumenten wollen keine längeren Ladenöffnungszeiten. Die Wählerinnen und Wähler haben durchschaut, dass eine Deregulierung der Ladenöffnungszeiten nur der Vorbote wäre für einen allgemeinen Angriff auf den Gesundheitsschutz des Arbeitsrechts in allen Branchen. Bald müssten auch Büros und sonstige Dienstleistungsbetriebe die Arbeitszeiten verlängern. Eine solche „Amerikanisierung“ des Arbeitslebens, also einen 24-Stunden-Arbeitstag, wollen die Schweizerinnen und Schweizer nicht. 
</p><p>Auch die rekordschnelle Sammlung der nötigen Unterschriften gegen die Deregulierung der Tankstellenshops beweist, dass dieses Thema den Leuten unter den Nägeln brennt. Bereits drei Wochen vor Ablauf der Sammelfrist (7. April) hatten die Gewerkschaften zusammen mit den in der Sonntags-Allianz zusammengeschlossenen Organisationen gut 85‘000 Unterschriften zusammen.
</p><h3>Motionen Lombardi und Abate demokratiepolitisch bedenklich </h3><p>Dennoch hielten die eidgenössischen Räte an ihrem Deregulierungskurs fest und beauftragten den Bundesrat, die Kantone per Gesetzesänderung dazu zu zwingen, künftig überall Ladenöffnungszeiten von mindestens 6 Uhr morgens bis 20 Uhr unter der Woche und bis 19 Uhr am Samstag zu ermöglichen. Vater dieser Idee ist der Tessiner Ständerat Filippo Lombardi. Statt sich wie üblich für den Föderalismus stark zu machen, forderte er hier nun von oben eine „Gleichmacherei“ diktieren, von St. Gallen bis Genf, von Chiasso bis Basel. Besonders die Stimmberechtigten im Kanton Basel dürften sich ärgern, haben sie sich doch erst gerade mit fast 60 Prozent gegen einen verlängerten Samstagseinkauf ausgesprochen.
</p><p>Noch schwerer wiegt aus demokratiepolitischer Sicht die Motion Abate, mit der der Bundesrat beauftragt wurde, den Sonntagsverkauf künftig in potenziell allen Regionen der Schweiz einzuführen. Dabei soll das Stimmvolk nichts zu sagen haben. Statt über die normale Gesetzgebung soll der Bundesrat diese weitgehende Ausweitung der Sonntagsverkäufe nämlich über eine Verordnungsänderung erzwingen. Unter dem Deckmantel der „Tourismusförderung“ soll für das Ladenpersonal der wichtigste soziale Frei-Tag abgeschafft werden – denn nur der Sonntag erfüllt in der Schweiz heute für weite Teile der Bevölkerung die Rolle eines gemeinsamen Familien-, und Ruhe-Tages. 
</p><p>Solchen föderalistisch und demokratiepolitisch höchst problematischen Verschlechterungen des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmenden können der SGB und seine Verbände nicht tatenlos zusehen: Wir halten uns hier explizit alle juristischen und politischen Möglichkeiten offen, um diese Deregulierungs-Salamitaktik zu stoppen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-988</guid><pubDate>Thu, 07 Feb 2013 14:56:00 +0100</pubDate><title>Detaillisten lehnen Sonderregelungen für Tankstellenshops ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/detaillisten-lehnen-sonderregelungen-fuer-tankstellenshops-ab</link><description>Referendum gegen 24-Stunden-Arbeitstag</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nicht nur die Gewerkschaften und die Sonntagsallianz bekämpfen die 24-Stunden-Arbeit an Tankstellen. Auch die Detaillisten lehnen die Vorlage ab. Denn sie sind sich bewusst, dass hier ein Verdrängungskampf lanciert wird, dem sie bald selbst zum Opfer fallen dürften.</p><p>Klarer als die FAC, die Genfer Vereinigung der Detaillisten, kann man sich nicht ausdrücken: „Wir fordern alle Mitbürger auf, das Referendum gegen die Rund-um-die-Uhr-Offenhaltung der Tankstellenshops zu unterzeichnen, denn diese verfälscht klar den Wettbewerb“, fordert die FAC in einem Communiqué vom 24.1.2013. Auf dem Sekretariat könne man Unterschriftenbogen abholen. In Genf also werden Detaillisten und Gewerkschaften Seite an Seite gegen den 24-Stunden-Arbeitstag in Tankstellenshops antreten.
</p><h3>Nur in Genf?</h3><p>Beileibe nicht. Auch der Dachverband auf nationaler Ebene, der Schweizer Detaillistenverband, hat bereits während der parlamentarischen Beratung des entsprechenden Vorstosses von Nationalrat Lüscher die neue Vorlage abgelehnt. Diese sei von den Gerichten nicht entscheidbar – „und damit generell untauglich“. Wiederum würden „einseitig gewichtige Marktteilnehmer im harten Wettbewerb des Detailhandels bevorteilt.“ Die schwammige Voraussetzung der „Hauptverkehrswege mit starkem Reiseverkehr“ führe dazu, „dass über kurz oder lang weitere Verkaufsstellen dieser Art gleiches Recht für sich beanspruchten.“ (Zitate: SwissShop 4/2012, S. 14).
</p><p>Ähnlich positioniert sich der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband. In der Vernehmlassung hatte er den 24-Stunden-Verkauf in Tankstellenshops als Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung abgelehnt. Auch im Schweizer Fleisch-Fachverband herrscht alles andere als Freude über die neue Vorlage, die die Grossverteiler Migros und Coop sowie die Erdölvereinigung bevorteile. Verärgert ist man da auch über die reflexartige Haltung des Gewerbeverbandes, der aus purer Ordnungspolitik ein Ja zur Vorlage propagiert. Bei VELEDES, einer weiteren Detaillistenorganisation, geht die Stimmung ebenfalls klar Richtung Ablehnung. Präsident Hans Liechti benannte an der GV 2012 seines Verbandes das Problem wie folgt: „dass die einen bevorzugt werden und dass bereits ungleich lange Spiesse noch ungleicher werden.“
</p><p>Die Detaillisten merken: Es geht da nicht nur um ein paar wenige Tankstellenshops, sondern um einen Dammbruch. Wollen sie mithalten, dann müssen sie mitziehen im Verkauf möglichst rund um die Uhr. In dieser Tour de force werden aber die Karten zwischen den Anbieter-Konkurrenten neu gemischt. Denn klar ist: Für den Rundum-24-Stunden-Verkauf aller heute im Geschäft Tätigen gibt es schlicht zu wenig Nachfrage. Wenn immer längere Öffnungszeiten durchgedrückt werden, dann werden einige Anbieter auf der Strecke bleiben.
</p><p>Die Detaillisten haben erkannt, dass diese wahrscheinlich sie selbst sein werden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-963</guid><pubDate>Thu, 17 Jan 2013 10:30:00 +0100</pubDate><title>24 Stunden konsumieren bedeutet früher oder später 24 Stunden arbeiten – für alle!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/24-stunden-konsumieren-bedeutet-frueher-oder-spaeter-24-stunden-arbeiten-fuer-alle</link><description>Referendum gegen den Dammbruch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Referendum gegen die Deregulierung der Tankstellenshop-Öffnungszeiten ist zwingend. Nicht nur wegen den katastrophalen Arbeitsbedingungen des betroffenen Verkaufspersonals und den Auswirkungen des uneingeschränkten Verkaufs von Alkohol an Nachtschwärmer. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Kleine Schritte bei den Laden-Öffnungszeiten bereiten Nacht- und Sonntagsarbeit in allen Branchen vor!</p><p>Man muss nicht in die USA gehen, um auf eine rastlose, bis aufs Mark deregulierte Gesellschaft zu treffen, wo Menschen Tag und Nacht zu meist sehr schlechten Arbeits- und Lohnbedingungen in Läden, Büros und Werkstätten arbeiten. Auch in gewissen unserer Nachbarländer sieht man, wohin die Deregulierung der Ladenöffnungszeiten schliesslich führt. 
</p><h3 class="Text">Zuerst die Shops, dann die Büros</h3><p>z.B. Italien: Angefangen hat es damit, dass in den 90-er Jahren den Badeorten im Sommer ermöglicht wurde, am Sonntag ein paar Stunden die Läden zu öffnen. Bald wurde diese „Tourismus“-Regelung auf das Inland ausgeweitet. Und prompt entschieden die Bürgermeister auf Druck der Arbeitgeber, im Umkreis von jeder Kirche, die älter als 20 Jahre ist, ein „historisch wertvolles Dorfzentrum“ zu deklarieren, um so am Sonntag offen zu bleiben. Natürlich auch im Winter: Man weiss ja nie, wann und wohin ein „Tourist“ sich verirrt… 
</p><p>Seit 2012 dürfen in Italien alle (!) Läden, Restaurants, Pubs, Bars, Imbissbuden 24 Stunden offen halten, inkl. an Sonntagen, Weihnachten, Nationalfeiertag, etc.! Das Feigenblatt der „Tourismusförderung“ ist gefallen. Den Konsum hat das in Italien nicht gefördert, im Gegenteil. Das „Lädeli-Sterben“ ist gerade in den italienischen Altstädten häufig. Von den Wild-West-Regeln bei den Öffnungszeiten profitieren nämlich, wenn überhaupt, nur die „Megastores“ in den Agglomerationen. 
</p><p>In Ländern wie Italien haben sich die längeren Ladenöffnungszeiten als eigentliche „Einfallstore“ zur Deregulierung der Arbeitszeit entpuppt: In vor- und nachgelagerten Branchen wie Sicherheit, Transport, Reinigung, aber auch allgemein im Logistikbereich etc. sind die Arbeitszeiten parallel ausgedehnt worden, und das zu einem häufig geringeren Lohn wie vor der allgemeinen Deregulierung. Nun arbeiten in Italien auch immer mehr Banken, Versicherungen, Informatik-, Anwalts- und Notariats-Büros an Samstagen und spät in der Nacht, wenn nicht sogar an Sonntagen.
</p><h3 class="Text">Deregulierung verlangt weitere Deregulierung</h3><p>Die Deregulierung der Arbeitszeit, einmal in einer Branche eingeführt, verlangt weitere Deregulierung und rechtfertigt sie auch, zuerst in vor- und nachgelagerten Branchen – und früher oder später überall! Dieses Vorgehen entspricht einer wohl überlegten Technik, die Nacht- und Sonntagsarbeit banalisiert und damit alltäglich macht. Diese Technik wird auch in der Schweiz angewandt.
</p><p>So hat etwa der Sonntagsverkauf, der Läden in grossen Bahnhöfen und Flughäfen bewilligt wurde, zu Druck von den benachbarten Geschäften geführt. Deren Inhaber beklagen einen „unlauteren Wettbewerb“ und verlangen punkto Öffnungszeiten „gleich lange Spiesse“. Augenblicklich sind die Tankstellenshops an der Reihe. Mit dem Vorstoss von Ständerat Abate sollen Sonntagsverkäufe mit einem Gummiparagraphen (der italienischen Tourismus-Artikel lässt grüssen…) beliebig stattfinden dürfen. Und Ständerat Lombardi will alle Ladenöffnungszeiten in der Schweiz „harmonisieren“, und zwar durch Verlängerung bis 20 Uhr! 
</p><p>Die Deregulierer der Arbeitszeit wissen: Wenn sie den Arbeitnehmerschutz frontal angreifen wollen, haben sie keine Chance. Deshalb wenden sie eine Taktik der kleinen Schritte an. Das Ziel aber bleiben längere Öffnungszeiten in allen Geschäften und langfristig die Beseitigung des Nacht- und Sonntagarbeitsverbots. Italien macht Hoffnung… 
</p><h3 class="Untertiteldiverse">Referendum gestartet</h3><p>Deshalb geht die Deregulierung der Tankstellenshop-Öffnungszeiten uns alle etwas an! Mit dem Referendum gegen den 24-Stunden-Arbeitstag können wir der Salamitaktik der Deregulierungs-Turbos Einhalt gebieten, bevor wir auch in Büros, Werkstätten und sonstigen Betrieben plötzlich länger und dazu ohne zusätzliche Entschädigung arbeiten müssen! 
</p><p>&lt;media 818 - - "TEXT, Referendum 24 Arbeitstag web dt SGB, Referendum_24_Arbeitstag_web_dt_SGB.pdf, 319 KB"&gt;Unterschriftenbögen hier &lt;/media&gt;
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-959</guid><pubDate>Tue, 08 Jan 2013 09:57:00 +0100</pubDate><title>Nein zum 24 Stunden-Arbeitstag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zum-24-stunden-arbeitstag</link><description>Referendum gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gestartet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>Der SGB lanciert gemeinsam mit den anderen Organisationen der "Sonntagsallianz" das Referendum gegen die Verschlechterung des Arbeitsgesetzes. Das Parlament will bei Tankstellenshops den 24-Stunden-Betrieb einführen. Damit droht ein Dammbruch für den ganzen Detailhandel. Mit seinem Entscheid höhlt das Parlament zudem das Arbeitsgesetz aus. Das hat Folgen für alle Branchen und untergräbt wichtige gesellschaftliche Freiräume. Dagegen setzen sich der SGB und die Sonntagsallianz vehement zur Wehr.</b></p><p>Am 14. Dezember hat das Parlament beschlossen, die Ladenöffnungszeiten bei Tankstellenshops zu deregulieren und damit erstmals den 24-Stunden-Arbeitstag im Detailhandel einzuführen. Das weitet auch die Sonntagsarbeit aus. Der unklare Geltungsbereich führt zudem zu einem unkontrollierbaren Wildwuchs bei den Shops und erhöht den Liberalisierungsdruck im&nbsp; Detailhandel massiv. „Und der Gesetzesvorschlag ist ein gefährlicher Türöffner für weitere, radikale Liberalisierungsvorstösse im Parlament“, meint Vania Alleva, Co-Präsidentin der Unia.
</p><p>„Die Nacht und der Sonntag gehören uns und werden nicht zugunsten von Liberalisierungsturbos geopfert“, sagt Kurt Regotz, Präsident der Gewerkschaft Syna. Das Verkaufspersonal leidet schon heute unter tiefen Löhnen, zerstückelten Arbeitszeiten und Arbeit auf Abruf. Besonders betroffen von längeren Ladenöffnungszeiten sind die Frauen, sie machen fast 70% des Verkaufspersonals aus. Liselotte Fueter, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen Schweiz, sagt: „Es geht hier um klassische Frauenjobs mit schlechten Arbeitsbedingungen.“ Zudem ist Nacht- und Sonntagsarbeit gesundheitsschädlich. Klaus Stadtmüller, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, weiss aus Erfahrung: „Die 7x24-Stunden-Einkaufsmöglichkeit ist ein Luxus und rechtfertigt nicht, Arbeitnehmende zusätzlichen Belastungen und gesundheitlichen Risiken auszusetzen.“
</p><p>Nicht nur der Detailhandel ist betroffen. Der Gesetzesvorschlag höhlt das Arbeitsgesetz in einem zentralen Punkt aus – dem Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot. Das betrifft alle Beschäftigten. Von ihnen wird immer häufiger die permanente Verfügbarkeit gefordert. Mit der ständigen Flexibilisierung der Arbeitszeit gehen wichtige gesellschaftliche Freiräume verloren. „Der arbeitsfreie Sonntag schenkt uns Menschen Raum und Zeit für Erholung und zum Auftanken. Und das nicht nur als Einzelwesen, sondern als Mitglied der Gesellschaft“, sagt Martin Werlen, Abt von Einsiedeln. Die Sonntagsallianz ist der Ansicht, dass auf diese Errungenschaften nicht leichtfertig verzichtet werden darf.
</p><h5>Unterschriftenbogen</h5><p>&lt;media 818 - - "TEXT, Referendum 24 Arbeitstag web dt SGB, Referendum_24_Arbeitstag_web_dt_SGB.pdf, 319 KB"&gt;Download Deutsch&lt;/media&gt;
</p><h5><strong>Redebeiträge</strong></h5><ul><li><p><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Alleva_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Vize-Präsidentin SGB:&nbsp;Nein zum 24-Stunden-Arbeitstag</a></p></li><li><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Regotz_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Kurt Regotz, Präsident Syna:&nbsp;Schlechte Arbeitsbedingungen im Detailhandel. Warum also diese&nbsp;Zwängerei mit der Liberalisierung?</a></li><li><p><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Werlen_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Redebeitrag von Martin Werlen,&nbsp;Abt von Einsiedeln</a></p></li><li><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Fueter_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><p>Liselotte Fueter,&nbsp;Co-Präsidentin Evangelische Frauen Schweiz (EFS): Die Liberalisierung der Öffnungszeiten der Tankstellenshops&nbsp;trifft Frauen, Kinder und Familien</p></a><p><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Fueter_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Fueter_d.pdf</a></p></li><li><p><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Stadtmuller_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Klaus Stadtmüller,&nbsp;Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin:&nbsp;Nacht- und Sonntagsarbeit sind gesundheitsschädlich.&nbsp;Welche Folgen hat es für Angestellte, wenn sie zunehmend in der Nacht arbeiten&nbsp;müssen (inkl. Nacht auf Sonntag)?</a></p></li></ul><h5>&nbsp;<b>Weitere Informationen</b></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><b>Vania Alleva</b>, Co-Präsidentin Unia, Vizepräsidentin SGB, Tel. 079 620 11 14</li><li><b>Kurt Regotz</b>, Präsident Syna, Vizepräsident Travail.Suisse, 079 617 62 94.</li><li><b>Liselotte Fueter</b>, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen der Schweiz, 079 302 45 35</li><li><b>Klaus Stadtmüller</b>, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin,&nbsp;Tel. 079 237 97 10</li><li><b>Kontakt Abt Martin Werlen</b>: Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax, Tel. 078 824 44 18</li><li><b>Géraldine Savary</b>, Ständerätin und Vizepräsidentin SP Schweiz, 079 414 86 65</li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-950</guid><pubDate>Mon, 17 Dec 2012 15:48:00 +0100</pubDate><title>24-Stunden-Angriff auf das Ladenpersonal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/24-stunden-angriff-auf-das-ladenpersonal</link><description>Kurzfristiger Profit soll wiedermal vor Gesundheit gehen!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="TiteldiverseCxSpFirst"><i></i></p><p class="lead">Die parlamentarischen Interessens-Vertreterinnen und Vertreter der Erdölvereinigung, der Warenhausketten und Einkaufszentren konnten es auch diese Session nicht lassen: Erneut sägten sie am Arbeitnehmerschutz und stellten kurzfristiges Profit-Denken gesamtgesellschaftlichen Interessen voran. Erneut zeigten viele bürgerliche Politikerinnen und Politiker ein fragwürdiges Demokratieverständnis -- sie suchten die Mitspracherechte des Volkes und der Kantone im Bereich der Deregulierung der Ladenöffnungszeiten auszuschalten.</p><p>Mit der nun in der Schlussabstimmung angenommen Parlamentarischen Initiative Lüscher dringt das Parlament in neue Dimensionen der Arbeitszeit-Deregulierung vor. In Tankstellenshops auf „Hauptverkehrswegen“ soll rund um die Uhr, inklusive Sonntage!, das Einkaufen möglich sein. Ob samstags um 3 Uhr oder sonntags um 4 Uhr: Auf den kantonalen Hauptachsen, an bereits heute vielbefahrenen Hauptstrassen in den Dörfern und Städten oder auf Autobahnrastplätzen sollen die Tankstellenshops immer offen sein; nie soll es einen Ruhetag geben, und die Arbeitszeit-Gesetzgebung wird Makulatur.
</p><h3>Heute die Tankstellenshops, morgen…</h3><p>Studien zeigen, dass wiederholte Nachtarbeit krank macht und so enorme gesellschaftliche Kosten durch mehr Burn-Outs oder Depressionen entstehen. Wir alle werden dies dann zu berappen haben. Aber das interessierte die Parlamentarier und die Arbeitgeberseite (Erdölvereinigung, Tankstellenshop-Betreiber) nicht. Dabei ist das Personal der Tankstellenshops bereits heute den schlechtesten Arbeitsbedingungen in der Branche ausgesetzt ist (tiefer Lohn, keine genügende Kompensation für Nachtarbeit). Gleichzeitig haben sich die Arbeitgeber immer stur geweigert, einen GAV zu unterzeichnen – was aber die bürgerlichen Politikerinnen und Politiker nicht störte. Dass nun die Erdölvereinigung auf die Schnelle vor wenigen Monaten (im September 2012!!!)&nbsp;<a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a> ein Arbeitgeberverband-„Spin-off“&nbsp;<a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a> gegründet hat und die Gewerkschaft mahnte, auf das Referendum zu verzichten um Verhandlungen nicht zu „gefährden“, ist ein untauglicher Versuch der Manipulation, ein billiger Marketing-Trick. 
</p><p>Die Benzin-Shop-Betreiber sollen als Speerspitze der Deregulierung der Ladenöffnungszeiten dienen – durch den unklaren Geltungsbereich wird sich Nacht- und Sonntagsarbeit unkontrolliert verbreiten können. Die anderen Detailhändler fordern bereits gleiche Rechte wie die Tankstellenshops. Eine flächendeckende Liberalisierung ist bei Zulassung der 24-Stunden-Tankstellenshops nur eine Frage der Zeit. Erfahrungen aus anderen Ländern (USA, GB) zeigen: Die Deregulierung der Arbeitszeiten im Detailhandel führt zwangsläufig zur späteren Deregulierung in anderen Branchen…&nbsp;<a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3">[3]</a></p><p>Deshalb haben Gewerkschaften, Kirchen, Arbeitsmediziner, Parteien und viele weitere Akteure das Referendum gegen den 24-Stunden-Arbeitstag in Tankstellenshops ergriffen. Das Volk wird die Tricks der Erdölvereinigung und der grossen Shop-Betreiber durchschauen und an der Urne versenken. 
</p><h3>Vorstösse Abate und Lombardi: Via Verordnung… </h3><p>Gerissen gehen die zwei Tessiner Ständeherren Abate und Lombardi (seines Zeichens diesjähriger Ständeratspräsident und damit eigentlich zusammen mit Nationalrats- und Bundespräsidium Hüter der Demokratie) vor: Da seit Jahrzehnten Deregulierungsversuche auf kantonaler Ebene vom Volk meist abgeschmettert werden, wollen sie den Kantonen nun von oben herab längere Ladenöffnungszeiten und Sonntagsverkäufe aufdrücken. Dass hier der Ständerat als „chambre de réflexion“ und Kammer der Kantons-Vertreter bei dieser föderalistischen Sünde an vorderster Stelle mitmacht, hinterlässt einen speziell schalen Nachgeschmack.
</p><p>Der in dieser Session vom Ständerat überwiesene Vorschlag Abate würde mit einer simplen Verordnungsänderung (die keinem Referendum untersteht!) in potentiell grossen Teilen der Schweiz ganztägige Sonntagsverkäufe einführen: Der neue Gummiparagraph hätte mit seiner nebulösen Definition von „Fremdenverkehr“ gravierende Auswirkungen auf das Gemeinschaftsleben in der Schweiz und auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden und die Arbeitsbedingungen im Verkauf. Betroffen wären insbesondere die Frauen, die rund zwei Drittel der Beschäftigten im Detailhandel ausmachen.
</p><h3>… die demokratische und kantonale Souveränität aushebeln?</h3><p>Die Motion Lombardi möchte die Ladenöffnungszeiten für alle Kantone vereinheitlichen und verlängern: Die Leidtragenden wären auch hier die Angestellten im Detailhandel. Finanziell gesunden würde der Detailhandel damit nicht. Es sind nicht längere Ladenöffnungszeiten, die mehr Umsatz generieren, sondern ein tieferer Frankenkurs! 
</p><p>Auch hier werden sich die Gewerkschaften in breitem Bündnis (Kirchen, NGO, Parteien) für die Einhaltung des Sonntags als allgemeinem Ruhe- und Erholungstag einsetzen. Auch hier werden sie das Diktat längerer Öffnungszeiten am Abend bekämpfen!
</p><p class="Text">&nbsp;</p><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p><a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a><a href="http://www.arbeitgeber.ch/de/home/branchen-spot/2117-der-verband-der-tankstellenshop-betreiber-der-schweiz-ist-gegruendet" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://www.arbeitgeber.ch/de/home/branchen-spot/2117-der-verband-der-tankstellenshop-betreiber-der-schweiz-ist-gegruendet</a></p></div><div id="ftn2"><p><a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a> Die Verbandelung zwischen Erdöl-Lobby und Tankstellenshop-Betreiber ist auch personell: Erster Präsident des Verbands der Tankstellenshop-Betreiber der Schweiz (VTSS) ist Walter Eberle, bis 2009 Geschäftsleiter der Coop Mineraloel AG… </p></div><div id="ftn3"><p><a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3">[3]</a> Vgl. dazu das SGB-Dossier Nr. 82: <a href="http://www.sgb.ch/uploads/media/82d_2_JCS_Deregulierung_der_Arbeits__Ladenoeffnungszeiten.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window">http://www.sgb.ch/uploads/media/82d_2_JCS_Deregulierung_der_Arbeits__Ladenoeffnungszeiten.pdf</a></p></div></div>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-938</guid><pubDate>Wed, 05 Dec 2012 13:02:00 +0100</pubDate><title>Parlament will 24-Stunden-Arbeitstag - SGB ergreift Referendum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-will-24-stunden-arbeitstag-sgb-ergreift-referendum</link><description>Gegen mehr Nacht- und Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wenn, was kaum zu erwarten ist, nicht noch eine plötzliche Einsicht die bürgerlichen Parlamentarier erleuchten sollte, werden diese am 14. Dezember in der Schlussabstimmung die „Liberalisierung der Öffnungszeiten in Tankstellenshops“ verabschieden. Dann wird das Volk das letzte Wort haben – und dieses dürfte den 24-Stunden-Arbeitstag versenken.</p><p>Im Herbst hatte der Ständerat bereits entschieden, dass in Tankstellenshops „auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr“ neu Nacht- und Sonntagsarbeit zugelassen wird. Im Nationalrat versuchte am 5. Dezember eine linksgrüne von Louis Schelbert angeführte Minderheit, das Vorhaben auf Autobahnraststätten einzuschränken. Diese Begrenzung hatte jedoch keinen Erfolg: Mit 112 gegen 62 Stimmen entschied der Rat klar für die umfassende Variante. Damit hat die Vorlage nur mehr die Hürde der parlamentarischen Schlussabstimmung zu nehmen. Die eigentliche Schlussabstimmung jedoch wird das Volk vornehmen. Die Gewerkschaften, unterstützt von weiteren Kreisen, haben das Referendum bereits beschlossen. Angesichts der Urnengänge in den letzten Jahren zu gleich gelagerten Fragen scheint das Schicksal der Vorlage besiegelt. Sie wird enden, wo sie hingehört: auf dem Misthaufen der Geschichte.
</p><p>Die bürgerlichen Deregulierer bezeichneten den 24-Stunden-Arbeitstag an den Tankstellen als kleinen Schritt, das gewerkschaftliche Referendum als „fundamentalistisch“. Ein kleiner Schritt ist die Rund-um-die-Uhr-Arbeit in den Tankstellenshops sicherlich nicht. Er ist ein Einfallstor für den 24-Stunden-Arbeitstag allgemein. Und apropos kleine Schritte: viel Kleinviel gibt auch viel Mist. Denn neben „Lüscher“ sind im Parlament eine ganze Reihe von Vorstössen hängig, die alle einen Schritt auf das Ziel einer rastlos shoppenden und schliesslich rastlos produzierenden Gesellschaft darstellen. 
</p><p>„All diese Vorstösse folgen dem System einer Salamitaktik: Scheibe für Scheibe soll das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit zuerst ausgehöhlt und dann ganz beseitigt werden. Denn die volle Deregulierung der Arbeitszeiten auf einen Schlag wäre hoffnungslos. […] Bereits heute arbeiten 13,4 % der Erwerbstätigen regelmässig oder manchmal in der Nacht und 25,2 % regelmässig oder manchmal am Sonntag. Wenn wir jetzt nicht Sand in das Getriebe dieser Ideologie werfen, dann wird sich die rastlose Gesellschaft mit 24-Stunden- und 7-Tage-Arbeit unweigerlich einstellen. Auf der Verliererseite stünden dann die Gesundheit, das soziale und familiäre Leben und die Lebensqualität.“
</p><p>Das ist aus dem Vorwort von SGB-Dossier Nr. 82 (Februar 2012) zitiert, verfasst von meinem Vorgänger Jean Christophe Schwaab. Dem ist nichts mehr beizufügen.
</p><p>Doch, eines schon noch: Eigentlich hätten wir gedacht, dass nach dem Juni-Schiffbruch der Zürcher Initiative „der Kunde ist König“ und des Luzerner Vorstosses für längere Ladenöffnungszeiten die Bürgerlichen&nbsp;ein bisschen Einsicht gewonnen hätten…
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-941</guid><pubDate>Tue, 04 Dec 2012 14:38:00 +0100</pubDate><title>Ständerat will Volk von der Debatte über Sonntagsverkäufe ausschliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-will-volk-von-der-debatte-ueber-sonntagsverkaeufe-ausschliessen</link><description>Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Geht es nach dem Ständerat, sollen in der Schweiz immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch am Sonntag arbeiten müssen. Die kleine Kammer hat mit 24 zu 11 Stimmen eine Motion des Tessiner FDP-Ständerats Fabio Abate gutgeheissen, die einen massiven Ausbau der Sonntagsarbeit im Detailhandel fordert. Statt wie bisher „nur“ in Fremdenverkehrsgebieten sollen die Läden an Sonntagen auch in grossen „Wirtschaftsräumen“ ihre Türen öffnen dürfen. Ausserdem sollen sie dies während dem ganzen Jahr tun dürfen und nicht nur während der Saison.
</p><p>Diesen skandalösen Angriff auf den Arbeitnehmerschutz will die Mehrheit der Ständeräte am Volk vorbei schmuggeln. Die Motion fordert nämlich, dass der Bundesrat die Deregulierung über eine blosse Änderung der Arbeitsgesetz-Verordnung vollzieht. Gegen Verordnungsänderungen, die vom Bundesrat im Übrigen befürwortet wird, kann kein Referendum ergriffen werden. Dieses Vorgehen ist umso stossender, als das Stimmvolk seit 2006 in 10 von 11 kantonalen Abstimmungen die Verlängerung von Ladenöffnungszeiten ablehnte. Bundesrat und Ständerat zeigen mit ihren Entscheiden, dass sie Angst vor dem Stimmvolk haben.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74&nbsp;</li></ul><p></p> ]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-923</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 17:26:00 +0100</pubDate><title>Nein zur Deregulierungszwängerei!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-deregulierungszwaengerei</link><description>Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nationalrat Lüscher oder die zwei Tessiner Ständeräte Abate und Lombardi freuen sich schon auf ein „Weihnachtsgeschenk“. Mit einem gemischten Salat an parlamentarischen Vorstössen wollen sie auf Bundesebene verwirklichen, was der kantonale Souverän bis heute immer wieder klar abgelehnt hat: generalisierte längere Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag; sowie, um das Fuder völlig zu überladen, flächendeckende Einführung der Sonntags- bzw. Nachtarbeit für verschiedene Kategorien von Läden. </p><p>&nbsp;</p><p>Sollten die Parlamentarische Initiative Lüscher (Nr. 09.462) und die Motionen Lombardi (Nr. 12.367, immerhin sistiert bis Februar 2013) und Abate (Nr. 12.3791) mit Ihren Revisionsvorschlägen für das Arbeitsgesetz bzw. die Verordnung durchkommen, dann wird die kommende Legislatur zur eigentlichen Totengräberin des Schutzes im Arbeitsgesetz. Vorerst wäre „nur“ das Ladenpersonal betroffen, dann aber startete ein Deregulierungssturm auf die Arbeitszeiten in allen Branchen.
</p><h3>Resolution der SGB-Delegierten</h3><p>Diese Gefahr bekämpft der SGB mit seinen Verbänden und im Bündnis mit den Kirchen, Parteien, der Sonntagsallianz, aber auch Präventionsstellen und ArbeitsmedizinerInnen. Seine Delegiertenversammlung hat dazu am 16.11.2012 die folgende Resolution beschlossen: 
</p><p>„Im Jahr 2012 hat in Bundesbern ein eigentlicher Generalangriff auf das Arbeitsgesetz stattgefunden. Ziel der Vorstösse: Ladenöffnungszeiten deregulieren und so wichtige Arbeitsschutzbestimmungen abschaffen. Besonders skandalös ist, dass die Angriffe, wie z.B. die Parlamentarische Initiative Lüscher (FDP/GE), die faktisch für Tankstellenshops an Autobahnen und sonstigen Hauptverkehrswegen eine flächendeckende Sonntags- und Nachtarbeit einführen würde, oder die Motion Lombardi (CVP/TI), welche auf antiföderale Weise den Kantonen Mindestöffnungszeiten aufzwingen möchte, just in dem Moment von den behandelnden Gremien überwiesen werden, in welchem der kantonale Souverän in Volksabstimmungen längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt hat (so z.B. in Luzern oder Zürich).
</p><p>Jüngster Angriff ist die Motion Abate (FDP/GE), welche unter dem Deckmäntelchen der Tourismusförderung mit einer unpräzisen Formulierung auf Verordnungsstufe Sonntagsverkäufe ganzjährig in allen Schweizer Regionen (statt wie heute geregelt in Fremdenverkehrsgebieten) ermöglichen würde. 
</p><p>Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind mit einer heimtückischen Salamitaktik konfrontiert – eine vollständige Deregulierung, die in den Kantonen regelmässig am demokratischen Widerstand der Bevölkerung scheitert, soll via Bundesrecht oder gar demokratisch völlig illegitim auf Verordnungsstufe eingeführt werden. Diese Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes würden neben der Detailhandels-Branche auch anderen Branchen wie Reinigung, Lieferung und Sicherheit Nacht- und Sonntagsarbeit bringen und damit einhergehend mehr Stress, mehr Berufskrankheiten und eine Einschränkung des Soziallebens. Dabei ist bereits heute die Nachtarbeit in Shops gefährlich, z.B. wegen Raubüberfällen. Weiter würde mit der Annahme der Initiative Lüscher besonders an Wochenend-Nächten ein eigentlicher „Alkohol-Einkaufstourismus“ auf den Autobahnen und Hauptstrassen einsetzen, mit unabsehbaren schädlichen gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen.
</p><p>Die Gewerkschaften stehen deshalb bereit, die von den bürgerlichen Interessenvertretern immer wieder vorgebrachten Vorschläge für noch längere Öffnungszeiten wenn nötig mit einem Referendum zu stoppen, um so auch auf Bundesebene ein klares Zeichen gegen die Deregulierung der Arbeitszeiten und Aushöhlung des Arbeitsgesetzes zu setzen! </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-905</guid><pubDate>Thu, 01 Nov 2012 17:52:00 +0100</pubDate><title>Wenn Arbeitsbedingungen psychisch krank machen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-arbeitsbedingungen-psychisch-krank-machen</link><description>Arbeitszeit weiter erfassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wenn es um Arbeitszeiten, Pausen oder Überstunden geht, sind gewisse bürgerliche Politiker für eine „Wild-West-Lösung“: Der Staat soll sich nicht gesetzlich einmischen, die Arbeitsinspektorate sollen nicht kontrollieren. Dass wegen dem Druck am Arbeitsplatz immer mehr Leute erkranken, stört die Deregulierer nicht. Dazu passt, dass sie die Arbeitszeit zunehmend nicht mehr erfassen wollen.</p><p>Einen Vorteil haben die ständigen Attacken auf das Arbeitsrecht: Als Folge davon erschienen in kurzer Zeit viele hochkarätige Studien, welche den Zusammenhang zwischen prekären Arbeitsbedingungen, Produktivitätssteigerungen, Globalisierung, Stress und psychischen Krankheitsbildern am Arbeitsplatz vor Augen führen. Diese Studien bestätigen durchs Band die bisherigen Analysen und Forderungen der Gewerkschaften.
</p><h3>Wo GAV, da besser</h3><p>Die im September neu erschienene <a href="http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00008/00022/04921/index.html?lang=de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Europäische Gesundheitsstudie</a> zeigt: Die Schweiz ist punkto Arbeitsbedingungen, inkl. Mobbing, höchstens im europäischen Mittelfeld, nicht besser. Besonders im Tertiärsektor (Büro-Arbeit, Banken, Handel, Verkauf, Dienstleistungen, etc.) hat sich die Lage innerhalb von fünf Jahren eher verschlechtert. In der Industrie und im Bauhauptgewerbe dagegen sind die Indikatoren für Stress, Lärmbelastungen und sonstige (körperliche) Gesundheits-Risikofaktoren (schwere Lasten tragen ohne Hilfsmittel, Staub, Hitze) eher besser geworden. Es ist wohl kein Zufall, dass genau in den Branchen, in welchen der gewerkschaftliche Organisationsgrad und die Abdeckung mit sozialpartnerschaftlich ausgehandelten GAV höher sind, Fortschritte gemacht werden…
</p><p>Dagegen sind in denjenigen Branchen, wo leider erst wenige oder gar keine GAV ausgehandelt werden konnten, die Arbeitsbedingungen in der Berichtsperiode schlechter geworden. Das bedeutet meist höheren psychischen Druck am Arbeitsplatz: Weniger Zeit für gleiche bzw. mehr Aufgaben (Termindruck); oder z.B. vermehrt lärmige und ergonomisch nicht angepasste Grossraumbüros. 2005 gaben ca. 70 % der Schweizer Angestellten an, unter zu hohem Tempo arbeiten zu müssen – 2010 waren es bereits 84%! Und laut der <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/24611.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">„Stressstudie“ des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco)</a> geben 25% aller Befragten an, Symptome oder Tendenzen für einen Burn-Out aufzuweisen.
</p><h3>Skandal: Arbeitszeit wird zunehmend nicht mehr erfasst</h3><p>Was aber wirklich ein Skandal ist: Gewisse Arbeitgeber machen vermehrt Druck, damit Überstunden nicht aufgeschrieben oder Pausen und Ruhezeiten nicht eingehalten werden! Dieses Phänomen äussert sich auch darin, dass heute 16,7% der Arbeitnehmer in der Schweiz ihre Arbeitszeit nicht mehr erfassen (dürfen). Damit kommen deren Arbeitgeber zu einem grossen Teil ihrer gesetzlichen Dokumentationspflicht gegenüber den Arbeitsinspektoraten faktisch nicht mehr nach… Ein eklatanter Gesetzesbruch, der von vielen kantonalen Regierungen toleriert wird! 
</p><p>Dass Arbeitszeiterfassung und damit regelmässig einhergehende Kontrolle und Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten zu einem der grössten Widerstandsfaktoren gegen Stress, emotionale Überforderungen, Depressionen oder Schlafstörungen gehört, zeigt eine andere <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/24611.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Studie</a>. Darin wird festgehalten, dass die Arbeitszufriedenheit, eines der besten „Gegengifte“ zum krankmachenden Stress, immer dann am Höchsten ist, wenn Arbeitnehmende flexible Arbeitszeiten mit einer unkomplizierten, niederschwelligen Arbeitszeiterfassung (z.B. <a href="https://itunes.apple.com/ch/app/ubertime-arbeitszeiterfassung/id373687582?mt=8" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Apps</a>) kombinieren können. Die Erfahrung zeigt: Wenn Arbeitszeiten nicht erfasst werden, werden in der Tendenz die Ruhezeiten nicht eingehalten, Pausen gehen „vergessen“ und es wird vermehrt auch in der Freizeit (gratis) gearbeitet oder bei Krankheit. Eine Regeneration findet so nicht mehr statt. Weiter können auch Überstunden nicht sauber erfasst werden, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeiterfassung abschafft: Folge davon ist „Gratisarbeit“.
</p><h3>Besonders betroffen: Büro-Arbeit, Banken</h3><p>Die Studie zeigt weiter: „Gratisarbeit“ in der Form von nicht vergüteten oder kompensierten Überstunden und fehlenden Pausen stresst, macht unzufrieden und in letzter Konsequenz krank. Besonders Büro- und Bank-Angestellte sind hier betroffen: Seit Jahren verbreiten gewisse Arbeitgeber das Märchen, flexible Arbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung würden sich gegenseitig ausschliessen. Nun wurde diese Mär entlarvt: Nicht nur ergänzen sich flexible Arbeitszeiten und moderne Formen von Arbeitszeitkontrolle aufs Beste, sondern sie verhindern häufig Stress und gesundheitliche Folgeprobleme wie Burn-Outs oder Depressionen, mit allen ihren (volks-)wirtschaftlichen Folgekosten! 
</p><p>Nicht zu vergessen: Unter arbeitsbedingtem Stress und fehlenden Ruhezeiten leiden besonders Eltern und damit Familien. Speziell Frauen, denen heute noch häufig neben der Erwerbsarbeit auch die unbezahlte Care- und Erziehungsarbeit obliegt, geraten, wenn sie Arbeit und Familie planen wollen, in ein eigentliches „Zeitdilemma“ (vgl. dazu das SGB-Kongresspapier „Arbeitszeit im Einklang mit Familie, Freizeit und Gesundheit“, in: <a href="http://www.sgb.ch/uploads/media/73_SR_Kongress.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window">SGB-Dossier Nr. 73</a>, S. 6 ff.). Erwerbstätige Mütter leiden besonders unter der immer poröser werdenden Aufteilung zwischen Frei- und Arbeitszeit und der fehlenden Arbeitszeiterfassung. 
</p><p>Das Fazit in allen Fällen: Die Arbeitszeiterfassung bietet als einzige Massnahme Schutz vor vielen psychisch schädlichen Arbeitsbedingungen; und der Verzicht auf Arbeitszeiterfassung ist eine „Hochrisiko-Tätigkeit“ – sowohl für den Arbeitnehmer (Gefahr, krank zu werden) wie auch für den Arbeitgeber (wirtschaftliche Folgekosten von stressbedingten Krankheiten). 
</p><h3>NEIN zu weiteren Arbeitszeit-Deregulierungen, JA zu Arbeitszeitkontrollen</h3><p>Um die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen und um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, setzt sich der SGB gegen weitere Arbeitszeit-Deregulierungen (z.B. bei den Ladenöffnungszeiten) ein. Wir werden aktuelle parlamentarische Vorhaben wie z.B. die Parlamentarische Initiative Lüscher (09.462), resp. die „Bundesratsvariante“ dazu, welche bei Tankstellenshops eine 24-Stunden-Öffnung (auch an Sonntagen!) vorsehen, wenn nötig mit einem Referendum bekämpfen. Das bereits mehr als genug mit schlechten Arbeitsbedingungen konfrontierte Ladenpersonal hat nämlich etwas Nacht- und Sonntagsruhe verdient. Und aus den gleichen Gründen lehnt der SGB die anderen Deregulierungsvorstösse im Parlament ab: Die Motion Lombardi (12.3637), welche längere Arbeitszeiten für alle Detailhandels-Angestellten einführen möchte; oder die eben erst eingereichte Motion Abate (12.3791), ein erneuter Angriff auf die Arbeitsbedingungen im Detailhandel unter dem fadenscheinigen Vorwand der Tourismusförderung. 
</p><p>Angesichts der klaren wissenschaftlichen Befunde, welche die genannten Studien vorlegen, lehnt der SGB die vom Seco vorgeschlagene Deregulierung der Arbeitsgesetz-Verordnung 1 (Art. 73a ArGV 1) vehement ab. Der SGB sagt NEIN zur Abschaffung der Arbeitszeiterfassung für viele Angestelltenkategorien wie z.B. für gewisse Bank- oder Büroangestellte (<a href="http://www.sgb.ch/uploads/media/121007df_LC_VL_Vertrauensarbeitszeit.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window">siehe entsprechende Vernehmlassung</a>). Und deshalb fordert der SGB auch von den kantonalen Regierungen, dass sie den Arbeitsinspektoraten endlich mehr finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen, um in den Betrieben ernsthafte und flächendeckende Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlich bestimmten Arbeitsbedingungen, inkl. Arbeitszeiterfassung, sicherzustellen!</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-883</guid><pubDate>Wed, 03 Oct 2012 11:15:00 +0200</pubDate><title>250 Leben retten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/250-leben-retten</link><description>SUVA-Präventions-Kampagne gegen Arbeitsunfälle </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Jedes Jahr sterben in der Schweiz rund 100 Arbeitnehmende wegen eines Berufsunfalles. Besonders tragisch: Zwischen 2000 und 2009 starben allein 31 Lehrlinge. Darum führt die SUVA seit 2010 ein Präventionsprogramm gegen schwere Unfällen mit dem Namen „250 Leben“ durch. Nun wird die Kampagne weiterentwickelt und auch spezifisch auf eine sichere Lehrzeit ausgerichtet. </p><p>Kernbotschaft ist und bleibt die lebenswichtige Regel, dass bei Gefahr am Arbeitsplatz alle Beteiligten das Recht und die Pflicht haben, STOPP zu sagen und die Arbeit zu unterbrechen. Damit soll die Vision der Kampagne „250 Leben“ erreicht werden: Innerhalb der nächsten 10 Jahren die Anzahl schwerer und tödlicher Unfälle zu halbieren. Dazu wurden für besonders betroffene Branchen einfach verständliche Faltprospekte hergestellt, die mit überblickbaren Regeln Sicherheit am Arbeitsplatz herstellen, so z.B. im Bereich der Waldarbeit oder für den Hochbau: <a href="http://www.suva.ch/startseite-suva/praevention-suva/arbeit-suva/lebenswichtige-sicherheitsregeln-suva.htm" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.suva.ch/startseite-suva/praevention-suva/arbeit-suva/lebenswichtige-sicherheitsregeln-suva.htm</a></p><p>Besonders wertvoll sind auch die Instruktionsmappen für Sicherheitsbeauftragte der Branchenlösungen, aber auch für Gruppenleiter, Vorarbeiter und alle Arbeitnehmenden. Diese Instruktionshilfen können kostenlos bei der SUVA online bestellt oder heruntergeladen werden und erklären anhand von Fotos, Checklisten, Fallbeispielen, Instruktionstipps, etc., wie die Sicherheit während bestimmter Arbeitsabläufe schnell und nachhaltig verbessert wird. 
</p><h3>Mitsprache der Arbeitnehmenden ist Pflicht! </h3><p>Es ist klar, dass die Arbeitgeber die Hauptsorge für die Sicherheit am Arbeitsplatz tragen müssen. Ebenso ist es ihre Pflicht, eine Sicherheitskultur innerhalb der Firma und der Branche aufzubauen, welche es den Betroffenen erlaubt, effektiv STOPP sagen zu können, wenn eine Gefahr erkannt wird. Um eine solche Sicherheitskultur zu stärken, wurde z.B. im Baugewerbe die „Sicherheits-Charta“ lanciert, welche u.a. von UNIA, dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein Sia und dem Schweizerischen Baumeisterverband unterzeichnet wurde. Darin verpflichten sich alle Unterzeichnenden, auf Baustellen Leben und Gesundheit zu bewahren und bei Gefahr STOPP zu sagen. Ziel ist es, diese Charta konsequent auf allen Baustellen als Blache aufzuhängen und so auch visuell Arbeitgeber und Arbeitnehmende auf die Pflicht und das Recht hinzuweisen, bei erkannter Gefahr STOPP zu sagen. <a href="http://www.sicherheits-charta.ch/home/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.sicherheits-charta.ch/home/</a></p><p>Für alle Betriebe und Branchen gilt weiter: Wenn in einem Unternehmen keine Gefahrenermittlungen stattfinden sollte, sprechen die Arbeitnehmer den Chef darauf an, und falls dies nichts bringt, melden sie es dem Kantonalen Arbeitsinspektorat. <a href="http://www.arbeitsinspektorat.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.arbeitsinspektorat.ch/</a></p><p>Mitsprache der Arbeitnehmenden ist weiter z.B. notwendig: bei Aufstellung von Arbeitsmitteln, die bedient werden müssen; bei Schutzbrillen, Gehörschutzmitteln und andern persönlichen Schutzausrüstungen; aber auch bei Inspektionen der kantonalen Arbeitsinspektorate, der SUVA etc. 
</p><h3>Nächstes Ziel: Lehrlinge besser schützen</h3><p>Die SUVA entwickelt nun das Projekt „250 Leben“ weiter: Im September wurde, in Zusammenarbeit u.a. mit dem SGB, anderen Gewerkschaften, aber auch mit Arbeitgeberverbänden und der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS <a href="http://www.ekas.admin.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.ekas.admin.ch/</a> eine Partnertagung durchgeführt. Ziel ist es, bis 2013 eine spezifische Präventions-Kampagne für Lehrlinge zu schaffen. Denn Berufsbildung und Prävention müssen in der Schweiz Hand in Hand gehen. Die Tatsache, dass Lernende häufig unter grosser Belastung stehen, sich nicht getrauen, Fragen zur Sicherheit zu stellen und in der Abschätzung von Gefahren noch nicht erfahren sind, macht eine spezielle Herangehensweise nötig. Ganz zu schweigen, dass es immer ganz besonders tragisch ist, wenn ein Jugendlicher wegen eines Arbeitsunfalles aus dem Leben gerissen oder invalid wird. 
</p><p>Diese lehrlingsspezifische Präventions-Kampagne ist nun in der konkreten Entstehung begriffen. Zusammen mit Sozialpartner werden an kommenden SUVA-Workshops die Einsatzmittel für Präventionskampagne konzipiert und ausgearbeitet. Es ist essentiell, dass sich die Gewerkschaften in dieser Phase kräftig einbringen! Denn die Arbeitnehmerorganisationen haben erst durch jahrelangen Einsatz und in Zusammenarbeit mit der SUVA in vielen Bereichen eine Sensibilisierung bewirkt und Know-How sammeln können. Nun sollen alle Branchen und insbesondere der Nachwuchs davon profitieren können. Interessierte Kolleginnen und Kollegen, welche aktiv an der Gestaltung und Umsetzung des Projektes für eine sichere Lehrzeit teilnehmen möchten, melden sich bei Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB. <a href="#" data-mailto-token="thpsav1sbjh5jpypnsphuvGzni5jo" data-mailto-vector="7">luca.cirigliano(at)sgb.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-873</guid><pubDate>Sun, 23 Sep 2012 13:29:00 +0200</pubDate><title>Musikalische Bildung für alle – Verpasste Chance beim Gesundheitsschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/musikalische-bildung-fuer-alle-verpasste-chance-beim-gesundheitsschutz</link><description>Der SGB kommentiert die Abstimmungsresultate</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB freut sich über die klare Annahme des Verfassungsartikels zur musikalischen Bildung. Mit diesem deutlichen Ja haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein unmissverständliches Zeichen dafür gesetzt, dass Musikunterricht nicht zum Privileg von Kindern aus privilegiertem Hause verkommen soll. Dank dem deutlichen Volks-Ja können alle Kinder profitieren – unabhängig von Schicht und Einkommen der Eltern.
</p><h3>Nein zum Schutz vor Passivrauchen – Chance verpasst</h3><p>Mit der Ablehnung der Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen hingegen wurde eine Chance verpasst, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verbessern und den Flickenteppich kantonaler Gesetzgebungen durch eine nationale Regelung zu ersetzen. Nun sind die Kantone gefordert, den Schutz der Arbeitnehmenden vor Passivrauchen sicherzustellen. Denn die schwerwiegenden Folgen von regelmässigem Passivrauchen bleiben unbestritten.
</p><p>&nbsp;</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><p>Auskünfte:</p><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB <a name="Text9"><br></a><a name="Text10"></a>079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-859</guid><pubDate>Mon, 17 Sep 2012 08:33:00 +0200</pubDate><title>Kein Shoppen rund um die Uhr!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-shoppen-rund-um-die-uhr</link><description>Heute im Ständerat: Mehrfronten-Angriff auf das Detailhandelspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Herbstsession wird das Verkaufspersonal im Detailhandel, eine bereits sehr stark prekarisierte Branche, mit gleich drei Vorstössen drangsaliert. Es soll länger arbeiten, in Tankstellenshops auch durchgehend nachts und sonntags.</p><p>Das Trommelfeuer der Deregulierungslobby findet seine aktuellste Form in der Parlamentarischen Initiative des Genfer Nationalrats Christian Lüscher (FDP). Diese verlangt, dass Tankstellen an Autobahnen und „Hauptverkehrsstrassen“ (potentiell also an jeder besseren Dorfhauptstrasse!) neu ihre Ladenöffnungszeiten auf 24 Stunden ausdehnen können, inkl. Sonntage. So könnte jeder Shop-Betreiber selbst entscheiden, ob er nachts überhaupt schliessen will. Eine Amerikanisierung der Ladenöffnungszeiten wäre bei vielen der über 1600 Tankstellenshops in der Schweiz wohl bald Realität.
</p><h3>Bereits heute sehr prekäre Arbeitsbedingungen</h3><p>Das Personal solcher Shops, welches bereits heute zu sehr schlechten Bedingungern arbeiten muss, wäre noch schädlicheren Einflüssen ausgesetzt. Zum einen werden Tankstellenshops häufig in Franchise geführt, was meist ein prekäres arbeitsrechtliches Umfeld bedeutet. Zum anderen hat die Nachtarbeitszeit erwiesenermassen einen negativen Einfluss auf die Gesundheit und das soziale Leben der Arbeitnehmenden. Ebenso ist die Gefahr von kriminellen Übergriffen auf das Verkaufspersonal (v.a. nächtliche Raubüberfälle) in den letzten Jahren gestiegen. Ganz zu schweigen von den schädlichen Auswirkungen unbeschränkt verlängerbarer Öffnungszeiten auf das häufig spontane Alkohol-Konsumverhalten von Jugendlichen (Binge Drinking). Nicht vergessen darf man, dass in dieser Branche alle Bemühungen, einen nationalen branchenweiten Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen, am Widerstand der Arbeitgeber gescheitert sind. 
</p><h3>Kompromiss, der keiner ist</h3><p>Dass der Bundesrat nun mit einem sogenannten „Kompromissvorschlag“ aufwartet, welcher bloss die Anzahl der zu deregulierenden Shops etwas nach unten schraubt, kann man nur als Augenwischerei bezeichnen: 24-Stunden-Betriebe mit all ihren negativen Auswirkungen würden möglich bleiben. Die Gewerkschaften lehnen auch den „Kompromissvorschlag“ ab und behalten sich auch für diesen ein Referendum vor. 
</p><h3>Motion Hutter</h3><p>Eine Motion des Zürcher Nationalrats Markus Hutter (FDP) schlägt in die gleiche Kerbe, jedoch mit noch extremeren Forderungen: Nationalrat Hutter möchte erreichen, dass es den Kantonen völlig freigestellt würde, die Öffnungszeiten aller Verkaufsstellen (also nicht nur von Tankstellenshops!) nach eigenem Gutdünken festzulegen. Alle Leit- und Schutzplanken des Bundes sollten ausgehebelt werden. Nacht- und Sonntagsarbeit könnten so in Zukunft je nach kantonaler Gesetzessystematik mit einer blossen Änderung auf Verordnungsebene möglich werden.
</p><h3>Lombardi: Diktat zu längeren Arbeitszeiten</h3><p>Ebenso bedenklich ist die Stossrichtung der neuen Motion des Tessiner Ständerates Filippo Lombardi (CVP). Der Bund soll von oben herab in der ganzen Schweiz (ob Stadt oder Land, ob Tourismusregion oder abgeschiedene Bauerngemeinde) via Änderung des Binnenmarktgesetzes „harmonisierte Mindestbetriebszeiten“ für Detailhändler von 6 bis 20 Uhr (samstags von 6 bis 19 Uhr) einführen. Nach so erfolgter Reform dürften die Kantone die Öffnungszeiten nicht einschränken, sondern nur noch weiter ausdehnen. Ständerat Lombardi bedient sich bei der Begründung des Vorstosses eines völlig untauglichen Argumentes: Längere Öffnungszeiten würden automatisch weniger Einkaufstourismus ins grenznahe Ausland bewirken. Dass dies nicht stimmt, zeigt ein kurzer Blick auf zwei Grenzkantone mit bereits langen Öffnungszeiten, die trotzdem einen starken Einkaufstourismus ausgesetzt sind: Aargau und Zürich. 
</p><p>Noch erstaunlicher ist die Tatsache, dass der Bundesrat vor wenigen Tagen diese Einschränkung der demokratischen Rechte der Kantonsbevölkerungen zur Annahme empfohlen hat. Es bleibt zu hoffen, dass gerade der Ständerat als föderalistische Kammer keine Hand bieten wird, hier die Kantonssouveränität einzuschränken. 
</p><h3>Deregulierung bekämpfen</h3><p>Diese Angriffe auf die Rechte des Ladenpersonals wirken umso trotziger und ideologisch verbohrt, als sich verschiedene Volksabstimmungen in den letzten Jahren gegen eine weitere Deregulierung von Ladenöffnungszeiten geäussert haben. Im Sommer dieses Jahres war dies in Luzern und Zürich der Fall. Für den SGB ist es klar, dass der Detailhandel, der mit 320‘000 Beschäftigten nach dem Baugewerbe die zweitgrösste Branche der Schweiz darstellt, nicht zum Experimentierfeld der Deregulierungs-Ideologen werden darf. Bereits sind die Arbeitszeiten lang, die Löhne sehr tief und die weiteren Arbeitsbedingungen (fehlender nationaler branchenweiter Gesamtarbeitsvertrag) gerade im Bereich der Tankstellenshops prekär. Deshalb werden die Gewerkschaften die Deregulierungsansinnen bekämpfen, wenn nötig auch per Referendum. Die Abstimmungsresultate zeigen, dass der Souverän auf der Seite des Verkaufspersonals ist.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-836</guid><pubDate>Fri, 17 Aug 2012 10:12:00 +0200</pubDate><title>Für schweizweit gleichen Schutz vor Passivrauchen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuer-schweizweit-gleichen-schutz-vor-passivrauchen</link><description>Eidgenössische Volksabstimmungen vom 23. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz ist ein erstrangiges Anliegen des SGB. Deshalb empfiehlt der SGB ein Ja zur Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“. Arbeitnehmerschutz darf nicht je nach Kanton variiert oder gar nicht angewendet werden. </p><p>Man stelle sich vor: je nach Kanton würden andere Grenzwerte für Luftschadstoffe oder radioaktive Strahlung gelten. Oder: der Alkoholgrenzwert für Autofahrende würde je nach Kanton zwischen 0 und 1 Promille betragen. Oder der Grad, ab dem Lebensmittel als verdorben gelten, würde kantonal festgelegt. Es ist einsichtig: Gesundheit definiert sich nicht entlang von Kantonsgrenzen. Ebenso wenig der Schutz der Gesundheit.
</p><h3>Kein kantonaler Flickenteppich</h3><p>Beim Passivrauchen, einem nachgewiesenermassen schädlichen Vorgang, ist dies nicht so. Nur in 8 Kantonen (BS, BL, FR, GE, NE, SG, VD, VS) ist das Servicepersonal des Gastgewerbes heute umfassend genug vor den negativen Auswirkungen des Passivrauchens geschützt. In den anderen &nbsp;Kantonen ist dies noch nicht der Fall. Hier ist Bedienung im Rauch noch möglich. Die Initiative beendet diesen kantonalen Flickenteppich und regelt den Schutz vor Passivrauchen klar und schweizweit einheitlich. Denn ein im Thurgau unfreiwillig inhaliertes Päcklein Marlboro ist nicht weniger schädlich als in St. Gallen.
</p><h3>Einheitlich, einfach und fair</h3><p>Die Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ verlangt, dass in der ganzen Schweiz in Innenräumen nicht geraucht werden darf, wenn diese als Arbeitsplatz dienen oder öffentlich zugänglich sind. Mit andern Worten: Unbediente Fumoirs in Gasthäusern bleiben weiterhin möglich. Die Initiative sorgt bei den Restaurateuren damit für gleich lange Spiesse. Bewusste Konkurrenzpositionierung auf dem Rücken der Arbeitnehmenden ist nicht mehr möglich. Das ist ein Fortschritt, der aus Arbeitnehmerschutzgründen zu begrüssen ist. 
</p><p>Die Initiativgegner greifen in der Diskussion um das Passivrauchen oft zum verbalen Zweihänder: Hier wirke der Geist eines Gesundheitstalibans. Das tönt zwar glatt, zielt aber an der Sache vorbei. Die Volksinitiative verbietet das Rauchen nicht, denn draussen, zuhause und an Einzelarbeitsplätzen, die nicht dauernd von anderen Mitarbeitenden frequentiert werden, bleibt Rauchen uneingeschränkt möglich.
</p><p>Also: eine einheitliche, einfache und faire Lösung für mehr Arbeitnehmerschutz, der zuzustimmen ist.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-824</guid><pubDate>Thu, 05 Jul 2012 11:53:00 +0200</pubDate><title>Luca Cirigliano wird SGB-Zentralsekretär</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/luca-cirigliano-wird-sgb-zentralsekretaer</link><description>Dossier Arbeitsrecht neu besetzt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes hat den Juristen Luca Cirigliano einstimmig zum neuen Zentralsekretär für Arbeitsrecht gewählt. Der 31-jährige Aargauer tritt seine neue Funktion Anfang September an. Er folgt auf Jean Christophe Schwaab, der aufgrund seiner Wahl in den Nationalrat aus dem SGB-Sekretariat scheidet. Der Vorstand hat denn auch die vielfältigen Verdienste von Jean Christophe Schwaab gewürdigt und verdankt. 
</p><p>Luca Cirigliano ist zur Zeit sowohl als Ordentlicher Richter am Bezirksgericht Lenzburg wie auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht der Universität Zürich tätig. Er ist zudem Vizepräsident der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, stellvertretende Leiterin SGB-Sekretariat, 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</li><li>Luca Cirigliano, gewählter SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-818</guid><pubDate>Thu, 28 Jun 2012 11:05:00 +0200</pubDate><title>Wenn sogar Zürich Nein sagt… </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-sogar-zuerich-nein-sagt</link><description>Keine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Anhänger einer rastlosen Gesellschaft attackieren das grundsätzliche Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Unterlass. In diesen Tagen wird sich ihr Mut gezügelt haben. Denn nun hat gar die Zürcher Stimmbevölkerung den Deregulieren die rote Karte gezeigt. Und in welcher Deutlichkeit. Aber: haben auch die eidgenössischen Räte in Bern das Signal deutlich genug vernommen? </p><p>Zürich und liberalisierte Ladenöffnungszeiten: das schien sich in den letzten Jahren zu reimen. Da war zuerst das „Shopville“ im Hauptbahnhof – und der nachträgliche Legalisierungsvorstoss der Initiative Hegetschwiler. In jüngster Zeit hat das Bundesgericht einige Zürcher Tankstellenshops zurückgepfiffen und hat ihnen nächtliche Öffnung untersagt. Darauf reagierte Nationalrat Lüscher mit einer Parlamentarischen Initiative, die den gesetzlichen Weg für Arbeit rund um die Uhr in solchen Shops freimachen will. Schliesslich lancierte der Zürcher Nationalrat Hutter eine Motion. Diese will, dass die Kantone ihre Ladenöffnungszeiten selbst und ohne Berücksichtigung der Bundesgesetzgebung zum Arbeitnehmerschutz festlegen können. Und dann gab es den Vorschlag des Zürcher Kantonsrates, dass Läden bis zu einer Fläche von neu 200m2 jederzeit offen halten können. Immer wurde dabei der Eindruck vermittelt, die einzige „urban-visionäre Moderne“ müsse an einer veralteten konsumentenfeindlichen Gesetzgebung rütteln. 
</p><p> Am 17. Juni zeigten sich solche Zuordnungen als Cliché. Die Zürcher Stimmbevölkerung versenkte die FDP-Initiative „Der Kunde ist König“ gleich mit 70 %. Die Initiative wollte die Ladenöffnungszeit im Kanton vollständig liberalisieren. Die von den Gewerkschaften gesetzten Argumente überzeugten: Ein gemeinsamer Ruhetag für alle, keine Verminderung der Lebensqualität für Anstösser, mangelnde Arbeitsbedingungen. 
</p><p>Am gleichen Tag lehnten die Luzerner Stimmenden eine Vorlage mit einer um eine Stunde verlängerten Ladenöffnung am Samstag mit 55% ab. Das radikale Projekt wird auch hier noch kommen: diesen Herbst wird dem Luzerner Souverän eine Initiative der Jungfreisinnigen vorgelegt werden, die in etwa dem Zürcher Kundenkönig entspricht. 
</p><h3>Lernen aus Abstimmungen? </h3><p>Diese beiden Resultate zeigen: Falls die eidgenössischen Räte ihren harten Kurs für eine andauernde Aushöhlung des grundsätzlichen Arbeitsverbotes für die Nacht und den Sonntag fortsetzen wollen, dann können die Gewerkschaften entsprechenden Abstimmungskämpfen ruhig entgegen blicken.
</p><p> Im Fall der Motion Hutter hat die WAK-Ständerat als vorberatende Kommission ihre Lektion gelernt. Sie hat am 26.6. diesen Vorstoss deutlich abgelehnt. Auch im Fall der Parlamentarischen Initiative Lüscher zeigt die Kommission eine gewisse Einsicht. Sie will diesen Vorstoss – und damit mehr Nacht- und Sonntagsarbeit im Verkauf – nur in abgeschwächter Form annehmen. Das ist ein Fortschritt gegenüber dem Nationalrat. Gegenüber der von der Grossen Kammer verabschiedeten Lösung würde der Vorschlag der ständerätlichen Kommission wohl zu mehr Nacht-, nicht jedoch zu mehr Sonntagsarbeit führen. Angesichts der klaren Stimmungslage in der Bevölkerung ist aber eine vollumfängliche Ablehnung verlangt. 
</p><p>Das Volk ist grösstmehrheitlich mit den heutigen Ladenöffnungszeiten zufrieden. Der SGB hofft deshalb, dass das Plenum der Kleinen Kammer den Vorstoss Lüscher zurückweist. Denn für den SGB ist klar: Nacht- und Sonntagsarbeit muss aus sozialen und gesundheitlichen Gründen die Ausnahme bleiben. Notfalls wird der SGB eine Banalisierung der Nacht- und Sonntagsarbeit auch mit dem Referendum bekämpfen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-816</guid><pubDate>Tue, 26 Jun 2012 17:55:00 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission einsichtig aber zu wenig konsequent</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderatskommission-einsichtig-aber-zu-wenig-konsequent</link><description>Nacht- und Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass die WAK-Ständerat heute die Motion Hutter deutlich abgelehnt hat. Der Vorstoss wollte den Kantonen ermöglichen, die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben nach eigenem Ermessen festzulegen. Das wäre ein weiterer grosser Schritt in Richtung Aushöhlung des grundsätzlichen Arbeitsverbotes in der Nacht und am Sonntag gewesen – und gegen den klaren Willen des Volkes, wie die Abstimmungen vom 17. Juni in den Kantonen Zürich und Luzern erneut bewiesen haben. 
</p><p>Die Parlamentarische Initiative Lüscher – und damit mehr Nacht- und Sonntagsarbeit im Verkauf – will die Kommission nur in abgeschwächter Form annehmen. Das ist ein Fortschritt gegenüber dem Nationalrat. Gegenüber der von der Grossen Kammer verabschiedeten Lösung würde der Vorschlag der ständerätlichen Kommission wohl zu mehr Nacht-, nicht jedoch zu mehr Sonntagsarbeit führen. Angesichts der klaren Stimmungslage in der Bevölkerung ist aber eine vollumfängliche Ablehnung verlangt. 
</p><p>Das Volk ist grösstmehrheitlich mit den heutigen Ladenöffnungszeiten zufrieden. Das hat die SR-Kommission in ihrer Mehrheit heute nur ungenügend eingesehen. Der SGB hofft, dass das Plenum der Kleinen Kammer den Vorstoss Lüscher zurückweist. Denn für den SGB ist klar: Nacht- und Sonntagsarbeit muss aus sozialen und gesundheitlichen Gründen die Ausnahme bleiben. Notfalls wird der SGB eine Banalisierung der Nacht- und Sonntagsarbeit auch mit dem Referendum bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB, 078 690 35 09 </li><li>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, GL Unia, 079 620 11 14 </li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-135</guid><pubDate>Sun, 11 Mar 2012 14:14:00 +0100</pubDate><title>Jetzt sind die Sozialpartner gefordert!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-sind-die-sozialpartner-gefordert</link><description>Volksinitiative 6 Wochen Ferien für alle</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ablehnung der Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle“ ist kein Plebiszit für noch mehr Stress am Arbeitsplatz, für noch längere Arbeitszeiten, für Arbeitsbereitschaft rund um die Uhr an 7 Tagen die Woche. Das Nein der Stimmberechtigten ist vielmehr ein Auftrag an die Sozialpartner gemeinsame Lösungen zu finden, wie der zunehmende Druck auf die Arbeitnehmenden und die Beschleunigung in den Arbeitsprozessen abgebaut werden kann.
</p><p>Die Gegner der Initiative – Bundesrat, bürgerliche Parteien und Arbeitgeber – haben während der Abstimmungskampagne immer wieder betont, dass sie das Grundanliegen des Volksbegehrens – mehr Erholungszeit für die Arbeitnehmenden – teilten, dass sie aber staatliche Regelungen ablehnten. Die Arbeitgeber sind nun in der Pflicht zu beweisen, dass das nicht nur leere, dem Kampagnenerfolg geschuldete Worte waren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Verbände werden sie bei den nächsten Sozialpartnerverhandlungen an ihre Aussagen erinnern und Lösungen für mehr Arbeitnehmerschutz, weniger Stress am Arbeitsplatz und mehr Freizeit fordern. Die Politik ihrerseits ist in der Pflicht, für diejenigen Arbeitnehmenden den Schutz zu verbessern, die in Branchen beschäftigt sind, in denen keine verhandlungsfähigen Sozialpartner existieren.
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11<br>Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB, 078 690 35 09<br>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31<br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-691</guid><pubDate>Thu, 16 Feb 2012 13:39:00 +0100</pubDate><title>Dossier 82: Rund um die Uhr konsumieren = Rund um die Uhr arbeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-82-rund-um-die-uhr-konsumieren-rund-um-die-uhr-arbeiten</link><description>Gegen die Deregulierung der Arbeits- und Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage der Arbeitszeiten, insbesondere der Ladenöffnungszeiten, ist hoch aktuell. Der Nationalrat wird dieses Jahr über die vollständige Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops entscheiden. Die Luzerner/innen und die Zürcher/innen stimmen demnächst über eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ab. In den Kantonen Aargau, Genf und Solothurn haben jüngst entsprechende Abstimmungen stattgefunden. Zahlreich sind zudem die Vorstösse für längere Ladenöffnungszeiten, für mehr Nacht- und Sonntagsarbeit – auch in anderen Branchen und Regionen der Schweiz.
</p><p>All diese Vorstösse folgen dem System einer „Salamitaktik“: Es soll der Eindruck von nur kleinen Schritten erweckt werden. Scheibe für Scheibe soll das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit zuerst ausgehöhlt und dann ganz beseitigt werden. Denn die volle Deregulierung der Arbeitszeiten auf einen Schlag wäre hoffnungslos. Deshalb werden nun zuerst die Ladenöffnungszeiten anvisiert, schlussendlich jedoch alle Unternehmen und Bereiche. Damit zeigt sich ein frontaler Angriff auf den Schutz von Gesundheit und sozialen und familiären Bedürfnissen der Angestellten einerseits sowie auf die öffentliche Ruhe andererseits.
</p><p>Das vorliegende Dossier zeigt im Überblick, wie die Nacht- und Sonntagsruhe angegriffen wird, erläutert die Folgen einer solchen Deregulierung und belegt, dass die aktuelle Gesetzgebung genügend Spielraum bietet, damit wirklich unabdingbare Güter und Dienstleistungen jederzeit angeboten werden können.
</p><p>Bereits heute arbeiten 13,4 % der Erwerbstätigen regelmässig oder manchmal in der Nacht und 25,2 % regelmässig oder manchmal am Sonntag. Wenn wir jetzt nicht Sand in das Getriebe dieser Ideologie werfen, dann wird sich die rastlose Gesellschaft mit 24-Stunden- und 7-Tage-Arbeit unweigerlich einstellen. Auf der Verliererseite stünden dann die Gesundheit, das soziale und familiäre Leben und die Lebensqualität. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-715</guid><pubDate>Mon, 23 Jan 2012 11:43:00 +0100</pubDate><title>Ja zur 6 Wochen Ferien für alle – Wir haben es uns verdient!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ja-zur-6-wochen-ferien-fuer-alle-wir-haben-es-uns-verdient</link><description>Am 11. März 2012 stimmen wir unter anderem über die Initiative „6 Wochen Ferien für alle“ ab. Nach Jahren der Profitmaximierung auf Kosten der Arbeitnehmenden ist es nun endlich an der Zeit, dass auch sie etwas für ihre Leistung zurückerhalten. Darum JA zu 6 Wochen Ferien für alle!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Steigende Profite oben, aber unten ist nur wenig davon angekommen: So könnte man die vergangenen Jahre zusammenfassen. Allein zwischen 1992 und 2007 stieg unsere Produktivität um mehr als 20 Prozent. Die Reallöhne hingegen stagnierten praktisch – sie wuchsen um weniger als 5 Prozent.
</p><p> Die Produktivitätssteigerung ist also bei denjenigen die arbeiten nicht angekommen. Dafür explodierten die Gewinne der Unternehmen. Die Manager sahnten über Abzocker-Boni ab und die Aktionäre mit saftigen Dividenden. Mit der Ferieninitiative holen wir uns etwas von dem wieder zurück, was uns die Unternehmer in den letzten Jahren vorenthalten haben.
</p><h3> Überstunden im Umfang von 100‘000 neuen Arbeitsplätzen</h3><p> Wir arbeiten immer mehr. In der Schweiz wird nicht nur pro Arbeitsstunde mehr geleistet als sonst wo auf der Welt. Bei uns ist die Wochenarbeitszeit auch noch höher als im restlichen Europa – durchschnittlich 44 Stunden. Zum Vergleich: In Österreich sind es 41, in Deutschland 40 und in Frankreich 37 Stunden. Allein im 2010 häuften die Vollzeitbeschäftigen so viele Überstunden an, dass damit über 100'000 Arbeitsplätze hätten geschaffen werden können.
</p><p> Und auch bei den Ferien und Feiertagen gucken Schweizer Arbeitnehmende in die Röhre. Während es in Finnland ganze 40 und in Österreich immerhin noch 38 Tage pro Jahr sind, haben wir in der Schweiz nur an 29 Tagen frei.
</p><p> Mit der Ferieninitiative erreichen wir, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz gleich lange erholen können wie im übrigen Europa.
</p><h3> Stress macht krank und ist teuer</h3><p> Das einzige was bei den Arbeitnehmenden ständig steigt, ist der Stress und die damit verbundene gesundheitliche Belastung. Das ist teuer. Teuer für die Betroffenen und für unsere Wirtschaft (10 Mrd. Franken gemäss Stressstudie des Seco).
</p><p> Für einen Einzelnen ist es fast nicht möglich, sich dem zunehmenden Druck am Arbeitsplatz zu entziehen. Es braucht einen besseren gesetzlichen Schutz – zum Beispiel dadurch, dass mehr Ferien vorgeschrieben werden.
</p><h3> Sofort fünf Wochen, später sechs Wochen Ferien</h3><p> Bei einer Annahme der Initiative wird die sechste Ferienwoche nicht sofort eingeführt. Sofort erhalten alle Arbeitnehmenden fünf Wochen Ferien. Danach wird die Zahl der Ferientage während fünf Jahren jedes Jahr um einen Tag erhöht. Fünf Jahre nach Annahme haben dann alle in der Schweiz Beschäftigten Anspruch auf sechs Ferienwochen.
</p><p> Die Kosten für die zusätzliche Ferienwoche sind bereits gedeckt und zwar durch die Zunahme der Produktivität und durch den Rückgang der Stresskosten.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-334</guid><pubDate>Fri, 11 Nov 2011 17:37:00 +0100</pubDate><title>Es geht vorwärts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-geht-vorwaerts</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB und seine Frauenkommission begrüssen den heutigen Entscheid der SGK des Nationalrats zum Stillen am Arbeitsplatz. Die SGK beantragt dem Ratsplenum, Abkommen 183 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Mutterschaft zu ratifizieren und das Arbeitsgesetz (ArG) so zu ändern, dass am Arbeitsplatz stillende Mütter dafür ein Recht auf eine bezahlte Pause haben.
</p><p>Der Anspruch auf Lohn für die Stillzeit am Arbeitsplatz ist bis heute nicht immer garantiert. In einem Urteil von Ende Oktober 2011 hat etwa das Genfer Kantonalgericht ein solches Recht verneint. Die von der Kommission vorgeschlagene ArG-Änderung wird die Sachlage somit juristisch klären und die Situation von am Arbeitsplatz stillenden Müttern konkret verbessern. Zudem wird damit auch das Stillen gefördert, was gesundheitspolitisch zu begrüssen ist.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-82</guid><pubDate>Thu, 27 Oct 2011 13:58:00 +0200</pubDate><title>Erfolgreicher Streik für würdige Arbeitsbedingungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/erfolgreicher-streik-fuer-wuerdige-arbeitsbedingungen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Streik der Bauarbeiter im Zürcher Bahnhof war kein gewöhnlicher Streik. Es ging nicht um mehr Lohn oder kürzere Arbeitszeit. Es ging, im wahrsten Sinn des Wortes, gegen Scheisse. Gegen solche, die aus Plumsklos der Züge auf die darunter liegenden Arbeiter tropfte. Und damit ging es primär um die Würde der Arbeitnehmenden. Nachdem die Unia die Baustelle schon einmal kurz geschlossen hatte, die Bauherrin und die SBB Sanierungsmassnahmen versprachen, aber nur oberflächlich durchführten, traten die Bauarbeiter vom 17. bis 19. Oktober in den Streik. Das wirkte dann. Am 20.10. kam eine Vereinbarung zustande, in der Bauherrin und SBB endlich effiziente Massnahmen gegen die Fäkalien-Misere zusicherten – und auch eine rückwirkende Entschädigung „wegen unzumutbaren Arbeitsbedingungen.“</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass</span>&nbsp;dieser Streik siegreich ausgegangen ist. Dass es zum Streik erst kommen musste, damit die unwürdigen Zustände beendet werden konnten, zeigt aber, wie wenig selbstverständlich das Selbstverständliche&nbsp;<span lang="DE">ist.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-342</guid><pubDate>Tue, 11 Oct 2011 17:55:00 +0200</pubDate><title>Wieso eine Vernehmlassung, wenn man deren Ergebnisse ignoriert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wieso-eine-vernehmlassung-wenn-man-deren-ergebnisse-ignoriert</link><description>Keine Non-Stop-Arbeit in Tankstellenshops!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Organisationen der Arbeitnehmenden, der kleinen Geschäfte, des Gastgewerbes, der Kirchen, der Jugend und fast alle Kantone, die Arbeitsmediziner und die FMH sind gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten von Tankstellenshops, wie die Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative Lüscher (FDP, GE) zeigt. Das unterschlägt die Mehrheit der Nationalrätlichen WAK, die heute die Parlamentarische Initiative Lüscher verabschiedet hat und so nichts als Verachtung für die betroffenen Arbeitnehmenden, aber auch für die sich ablehnend äussernden Organisationen zeigt.&nbsp;
</p><p>Die von Lüscher verlangte Non-Stop-Öffnung von Tankstellenshops bedeutet Nacht- und Sonntagsarbeit, mehr Stress und schlechtere Arbeitsbedingungen für das direkt betroffene Personal, aber auch für jenes weiterer Bereiche (Reinigung, Lieferung, Sicherheit). Der arrogante Entscheid zeigt, dass es der Kommissionsmehrheit nur um einen Schritt zum „endgültigen“ Ziel geht: der Liberalisierung sämtlicher Arbeitszeiten. Einen weiteren Schritt dahin hat der Nationalrat mit der Annahme einer Motion Hutter (FDP, ZH) gemacht Diese will den Kantonen erlauben, bei der Festlegung von Ladenöffnungszeiten vom bundesgesetzlichen Arbeitnehmerschutz abweichen zu können.&nbsp;
</p><p>„Wir erwarten, dass der Nationalrat die Vernehmlassung und damit den grossen Widerstand der Kantone endlich zur Kenntnis nimmt“, fordert SGB-Vizepräsidentin und Unia-GL-Mitglied Vania Alleva. Und SGB-Zentralsekretär Jean Christophe Schwaab fügt bei: „Den Gewerkschaften geht es nicht um einen alten Zopf, sondern um konkreten Schutz der Gesundheit und des Privatlebens des betroffenen Personals.“&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-347</guid><pubDate>Tue, 06 Sep 2011 10:17:00 +0200</pubDate><title>Jetzt sind Massnahmen verlangt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-sind-massnahmen-verlangt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Eine heute vom Seco veröffentlichte Studie zeigt auf, dass die Anzahl Personen, die sich über Stress bei der Arbeit beklagen, stark zugenommen hat (von 27% im Jahr 2000 auf 34% im 2010). Das ist beunruhigend – genauso wie die bedeutende Zahl der Menschen, die, um den hohen Arbeitsrhythmus zu bestehen, zur Pille, sei es zur Beruhigung oder zur Stimulierung, greifen müssen.&nbsp;</p><p class="Text">Der SGB verlangt Massnahmen, um die Auswirkungen des Arbeitsstresses zu begrenzen. Dessen Kosten betragen einer früheren Studie zufolge 10 Mia. Franken pro Jahr. Insbesondere gilt es, Arbeitszeitmodelle zu unterbinden, die direkt Stress verursachen, etwa Arbeit auf Abruf, Vertrauensarbeitszeit und andere Modelle, die (insbesondere wegen smartphones) auf dauernde Verfügbarkeit setzen. Da wo Prekarisierung der Arbeit und zu tiefe Löhne den Stress verursachen, sind faire Mindestlöhne verlangt.</p><p class="Text">Der SGB engagiert sich in diesem Sinn auch für kürzere Arbeitszeiten (mehr Ferien, kürzere Wochenarbeitszeiten). Die Seco-Studie hat unterstrichen, dass zu hohe Arbeitszeiten Stress verursachen. Dieser Befund unterstreicht, dass die Unternehmen, die wegen dem Franken-Euro-Kurs längere Arbeitszeiten durchsetzen wollen, mit der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen spielen.</p><p class="Text">Der SGB verlangt zudem mehr Mitsprache der Arbeitnehmenden. Die Beteiligung an Entscheiden hat sich als stressverkleinernd erwiesen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-66</guid><pubDate>Thu, 18 Aug 2011 13:18:00 +0200</pubDate><title>Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten: 10 Richtigstellungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/liberalisierung-der-ladenoeffnungszeiten-10-richtigstellungen</link><description>Die Anhänger möglichst ungeregelter Ladenöffnung lancieren Vorstoss um Vorstoss. Ihre Argumente hingegen sind immer die gleichen – und sie können einfach wiederlegt werden. Hier die zehn wichtigsten Beispiele.</description><content:encoded><![CDATA[<ol><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Flexible Ladenöffnungszeiten schaffen keine neuen Stellen.</span>&nbsp;Wer seinen Hunderter am Sonntag ausgibt, kann ihm nicht nochmals während der Woche ausgeben (und umgekehrt). Die Kaufkraft der Konsument/innen steigert sich nicht, nur weil der Zeitraum der Konsummöglichkeiten zunimmt. Zwar werden ausserhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten Stellen geschaffen, während der Woche jedoch solche abgeschafft. Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten begünstigt zudem das Verschwinden der kleinen Läden zugunsten der grossen Ketten. Und die beschäftigen, relativ gesehen, mehr Menschen.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Die Länder, welche die Ladenöffnungszeiten liberalisierten, machen damit schlechte Erfahrungen.</span>&nbsp;Die Liberalisierung kann sich wirtschaftlich sowohl positiv wie negativ auswirken. Das aktuelle Beispiel Portugal belegt letzteres. Der neu schrankenlose Sonntagsverkauf führt dazu, dass die Geschäfte in den Stadtzentren die Kundschaft zunehmend an die grossen Einkaufszentren der urbanen Peripherie verlieren. Das neue Verhalten der Kundschaft führt zudem zu mehr Privatverkehr.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Wer nachts und sonntags arbeitet, tut dies meist nicht freiwillig.</span>&nbsp;Im Prinzip verlangt das Arbeitsgesetz eine Einwilligung des Arbeitnehmers, wenn dieser nachts oder sonntags arbeiten soll. In der Praxis verhält es sich so, dass der Arbeitgeber niemanden anstellt, der bekennt, nicht ausserhalb der normalen Arbeitszeiten arbeiten zu wollen. Dazu gesellt sich häufig eine Kündigungsdrohung an jenes wochentags angestellte Personal, das nicht an einem Sonntag arbeiten will.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Angestellte, die nachts und sonntags arbeiten, haben nicht immer Anrecht auf einen Lohnzuschlag.</span>&nbsp;Bei Sonntagsarbeit ist der Lohnzuschlag nur geschuldet, wenn die angestellte Person maximal 6 Sonntage pro Jahr arbeitet (einmal pro zwei Monate). Nach dem siebten Arbeitssonntag im Jahr ist der Zuschlag nicht mehr obligatorisch. In der Mehrheit der Branchen, denen erlaubt wurde, vom Verbot der Sonntagsarbeit abzuweichen, geht die Anzahl der Arbeitssonntage bis zu – 40 pro Jahr (lediglich ein freier Sonntag pro Jahr). Bei Nachtarbeit ist der Lohnzuschlag nur für maximal 24 Nächte pro Jahr geschuldet. Dabei sind die Arbeitsbedingungen im Detailhandel alles andere als beneidenswert: tiefe Löhne und prekäre Arbeitsbedingungen (etwa Arbeit auf Abruf) sind die Regel. Darüber hinaus zeigen Umfragen, von der Gewerkschaft im letzten Jahr beim Verkaufspersonal durchgeführt, dass erhöhter Druck und Stress in Zusammenhang u.a. mit den verlängerten Ladenöffnungszeiten für das Verkaufspersonal das grösste Problem darstellen. Dazu kommen weitere Gefahren: Nachts offene Läden werden häufig überfallen. Zudem ist Nachtarbeit gesundheitsschädlich: sie verursacht insbesondere Herz-, Schlaf- und Verdauungsbeschwerden und erhöht das Krebsrisiko.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Sonntags und nachts arbeiten nicht nur Student/innen ohne Familienpflichten oder Menschen, die ausserhalb der üblichen Zeiten erwerbstätig sein wollen.</span>&nbsp;Natürlich freuen sich zahlreiche Student/innen über einen Sonntagsjob. So können sie die mageren Stipendien kompensieren. Dennoch: die Mehrheit der zu Sonntagseinsätzen Aufgerufenen arbeitet auch während der Woche; ihre Beschäftigung ist nicht nur ein «Zustupf» während der Ausbildung. Die Mehrzahl dieser normal berufstätigen Personen sind Frauen, unter ihnen zahlreiche alleinerziehende Mütter, die nicht ausserhalb der üblichen Zeiten arbeiten können. Zudem befinden sich viele betroffene Beschäftigte in einer prekären Situation, was sie zwingt, jede Stelle anzunehmen.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Nacht- und Sonntagsarbeit im Verkauf betrifft nicht nur «einige Angestellte» im Detailhandel.</span>&nbsp;Wenn ein Laden ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten öffnet, dann müssen Zulieferbetriebe mitziehen: Lieferung, Logistik, Sicherheit, Reinigung, Informatik etc. Und je mehr wir uns der rastlosen, dauerproduzierenden Gesellschaft nähern, desto mehr werden andere Dienstleistungen rund um die Uhr beansprucht werden: öffentlicher Verkehr, Krippen usw.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Die Bedürfnisse der Konsument/innen haben sich nicht grundlegend geändert, sie wollen nicht rund um die Uhr konsumieren.</span>&nbsp;Ob auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene: die entsprechenden Abstimmungen zeigen grossmehrheitlich, dass die Menschen erweiterte Ladenöffnungszeiten ablehnen, unabhängig davon, ob der Abend, der Samstag oder der Sonntag davon betroffen sind. Zwischen 2006 und 2010 haben die Gewerkschaften 90 % der entsprechenden Abstimmungen gewonnen. .</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Nicht die Präsenz von Personal sondern die verkaufbaren Güter bestimmen die Öffnungszeiten.</span>&nbsp;Die Liberalisierungsanhänger behaupten, dass das Sortiment der Läden, die bereits sonntags oder nachts offen haben können, erweitert werden könne, da „das Personal ja ohnehin schon anwesend“ sei. Dieses Argument schwächt den Arbeitnehmerschutz, denn ein Produkt, dessen Verkauf rund um die Uhr zugelassen ist, würde ausreichen, damit der ganze Laden unbegrenzt offen halten kann.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Die üblichen im Gesetz festgehaltenen Arbeitszeiten schützen die Angestellten; sie verhindern Konsum während der Nacht und am Sonntag nicht.</span>&nbsp;Sonntags ist jegliches Gut und jegliche Dienstleistung in grossen Bahnhöfen und Flughäfen zu erlangen. In den übrigen Bahnhöfen und entlang von Hauptverkehrsachsen, die touristisch stark frequentiert sind, können Reisende und Autofahrende sonntags und nachts bis 1 Uhr in der Früh alles für nötig Erachtete besorgen. In Fremdenverkehrsgebieten können Betriebe, die der Befriedigung spezifischer Bedürfnisse der Touristen dienen, sonntags offen halten. Bäckereien Blumenläden,&nbsp; Tankstellen, Gastbetriebe, Apotheken im Notfalldienst dürfen nachts und/oder sonntags öffnen. Fazit: Lebensnotwenige Güter sind also problemlos während der Nacht oder am Sonntag erlangbar. Und für die übrigen Güter kann man auch bis zum Morgen oder bis zum Montag warten.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold;">Richtig ist: Nacht- und Sonntagsarbeit werden zunehmend umfassend liberalisiert – und banalisiert.</span>&nbsp;Die Anhänger der totalen Arbeitszeit-Flexibilisierung wenden die Taktik des „Salamischnitts“ an. Sie drücken einen Flexibilisierungsschritt in einer Branche durch – und schon streben sie den nächsten an. Das Ziel ist klar gegeben: die umfassende Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die so Überzeugten wissen jedoch, dass eine konzertierte Attacke auf die Sonntags- und Nachtruhe und auf die üblichen voraussehbaren Arbeitszeiten in einer Volksabstimmung keine Chance hätte. Deshalb greifen sie zur Salamitaktik. In kleinen Schritten wird das Ganze visiert. Die direkt Betroffenen und das Volk jedoch lassen sich nicht übertölpeln!&nbsp;</li></ol>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-353</guid><pubDate>Thu, 14 Jul 2011 10:27:00 +0200</pubDate><title>Stillen am Arbeitsplatz soll bezahlt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stillen-am-arbeitsplatz-soll-bezahlt-werden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die Absicht der Schweiz, das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz zu ratifizieren. Es bildet die internationale Grundlage für zahlreiche Schutzmassnahmen für arbeitende Schwangere und Mütter. Auf diesem Abkommen beruhen auch die Mutterschaftsversicherung, der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und nach der Niederkunft, das Diskriminierungsverbot oder Massnahmen zugunsten des Stillens.
</p><p>Die Ratifizierung macht eine Anpassung des Arbeitsgesetzes (ArG) nötig, welche die Rechtssicherheit für stillende Mütter verbessert. Die Dauer der Stillpausen am Arbeitsplatz, die mit einem Lohnanspruch verbunden sind, muss klar geregelt werden. Denn heute gilt Stillen am Arbeitsplatz zwar als Arbeitszeit. Unklar ist aber, ob diese Zeitspanne auch entlöhnt werden muss. Diese Lohndiskriminierung wird mit der geplanten Anpassung des ArG beseitigt.
</p><p>Die Vernehmlassungsantwort finden Sie auf&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-358</guid><pubDate>Mon, 04 Jul 2011 10:38:00 +0200</pubDate><title>Wieso eine Vernehmlassung, wenn man deren Ergebnisse ignoriert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wieso-eine-vernehmlassung-wenn-man-deren-ergebnisse-ignoriert</link><description>Keine Non-Stop-Arbeit in Tankstellenshops!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Organisationen der Arbeitnehmenden, der kleinen Geschäfte, des Gastgewerbes, der Kirchen, der Jugend und auch die Kantone, die Arbeitsmediziner und die FMH sind gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten von Tankstellenshops, wie die Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative Lüscher (FDP, GE) zeigt. Das unterschlägt die Mehrheit der Nationalrätlichen WAK, die heute die Parlamentarische Initiative Lüscher verabschiedet hat und so nichts als Verachtung für die betroffenen Arbeitnehmenden, aber auch für die sich ablehnend äussernden Organisationen zeigt.&nbsp;
</p><p>Die von Lüscher verlangte Non-Stop-Öffnung von Tankstellenshops bedeutet mehr Stress und schlechtere Arbeitsbedingungen für das direkt betroffene Personal, aber auch für jenes weiterer Bereiche (Reinigung, Lieferung, Sicherheit). Der arrogante Entscheid zeigt, dass es der Kommissionsmehrheit nur um einen Schritt zum „endgültigen“ Ziel geht: der Liberalisierung sämtlicher Arbeitszeiten. Einen weiteren Schritt dahin hat der Nationalrat mit der Annahme einer Motion Hutter (FDP, ZH) gemacht Diese will den Kantonen erlauben, bei der Festlegung von Ladenöffnungszeiten vom bundesgesetzlichen Arbeitnehmerschutz abweichen zu können.&nbsp;
</p><p>„Wir erwarten, dass der Nationalrat die Vernehmlassung und damit den grossen Widerstand der Kantone endlich zur Kenntnis nimmt“, fordert SGB-Vizepräsidentin und Unia-GL-Mitglied Vania Alleva. Und SGB-Zentralsekretär Jean Christophe Schwaab fügt bei: „Den Gewerkschaften geht es nicht um einen alten Zopf, sondern um konkreten Schutz der Gesundheit und des Privatlebens des betroffenen Personals.“&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-53</guid><pubDate>Wed, 18 May 2011 11:42:00 +0200</pubDate><title>Schweiz muss internationale Anstrengungen unterstützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweiz-muss-internationale-anstrengungen-unterstuetzen</link><description>Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat eine Parlamentarische Initiative von Liliane Maury-Pasquier (SP, GE) angenommen. Diese verlangt die Ratifikation von Abkommen 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschaftsschutz. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Gleichzeitig schlägt die Kommission vor, eine Bestimmung des Arbeitsgesetzes (ArG) zu ändern: Wer am Arbeitsplatz stillt, soll für diese Zeit neu bezahlt sein. Das ist die einzige Gesetzesänderung, die nötig ist, damit IAO-Abkommen 183 ratifiziert werden kann.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Stillen am Arbeitsplatz wird heute als Arbeitszeit angesehen (Art. 35a Abs. 2 ArG und Art. 60 ArGV 1). Das Gesetz äussert sich jedoch nicht explizit dazu</span>, ob für diese Zeit ein Lohn geschuldet ist.<span lang="DE">&nbsp;Eine Auslegung geht dahin, dass diese Zeit analog Abwesenheit wegen Krankheit (Art. 324a OR) zu bezahlen sei. Das ist problematisch. Einerseits ist Stillen keine Krankheit, andererseits ist die so begründete Lohnzahlung zeitlich beschränkt, insbesondere bei erst kurz zuvor eingegangenem Stellenantritt. Die SGK schlägt deshalb im Sinne der Rechtssicherheit vor, Art. 35a ArG zu ändern. Die Verordnung hätte anschliessend die Dauer der entlöhnten Stillzeit festzulegen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal">Dieser Vorschlag ist aus Gleichstellungssicht zu begrüssen. Er unterstützt erwerbstätige Mütter und beseitigt eine Lohndiskriminierung. Die Auswirkungen auf die Lohnkosten wären wegen der begrenzten Dauer des Stillens gering. Zudem zahlen viele Arbeitgeber die Stillzeit bereits heute freiwillig.</p><p class="Absatznormal">Sehr zu begrüssen wäre auch die Ratifikation des IAO-Abkommens zum Mutterschaftsschutz. Das Abkommen ist Grundlage des Schutzes von arbeitenden Schwangeren und Müttern (Mutterschaftsversicherung, Kündigungsschutz während der Schwangerschaft, Diskriminierungsverbot, Gesundheitsschutz und Massnahmen für das Stillen). Die Schweiz will in Zukunft bei der IAO eine wichtige Rolle spielen. Deshalb muss sie deren Normen unterstützen, deren Abkommen ratifizieren, auch wenn dazu die eigene Gesetzgebung anzupassen ist. Sonst würden befreundete Staaten den schweizerischen Diskurs des Respekts der Menschenrechte wohl recht schnell diskreditieren: als Schaumschlägerei.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-368</guid><pubDate>Mon, 16 May 2011 11:05:00 +0200</pubDate><title>Nein zum 24-Stunden-Arbeitszwang im Verkauf – auch in Tankstellenshops</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zum-24-stunden-arbeitszwang-im-verkauf-auch-in-tankstellenshops</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB und die Unia lehnen die Parlamentarische Initiative Lüscher entschieden ab: Der Vorstoss verlangt, dass Tankstellenshops an Autobahnen und Hauptverkehrsstrassen nachts und sonntags durchgehend geöffnet haben dürfen. Damit wollen die Anhänger einer total flexibilisierten Arbeitswelt den Schutz vor Nacht- und Sonntagsarbeit weiter beschneiden.&nbsp;
</p><p>Vania Alleva, Geschäftsleitungsmitglied der Gewerkschaft Unia und SGB-Vize-Präsidentin, kritisiert die Liberalisierungspläne der Arbeitgeber: „Die Initiative Lüscher ist ein inakzeptabler Angriff auf das Arbeitsrecht und auf eine wichtige Freiheit der Arbeitnehmer – die Freiheit, nicht rund&nbsp; um die Uhr verfügbar sein zu müssen.“ Die Folgen der Initiative Lüscher wären tatsächlich fatal: Nacht- und Sonntagsarbeit führen zu mehr Stress und sind gesundheitsschädlich. Sie erhöhen das Risiko für Krebs, Herz- und Gefässerkrankungen, Verdauungs- und Schlafstörungen. Im Verkauf arbeiten zudem viele alleinerziehende Mütter. Für sie ist Nacht- und Sonntagsarbeit besonders schwierig, da es dann keine ausserfamiliäre Kinderbetreuung gibt. Auch ist der Sonntag oftmals der einzige Tag, an dem Mütter und Kinder gleichzeitig frei haben. Und schliesslich ist Nachtarbeit in Tankstellenshops gefährlich – Überfälle sind dort besonders häufig.&nbsp;
</p><p>Die Initiative ist ein Türöffner für eine generelle Deregulierung der Arbeitszeiten. Wenn Tankstellenshops an Hauptverkehrsstrassen in Städten und Agglomerationen länger öffnen, müssen andere Läden nachziehen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Zudem müssten auch Arbeitnehmende anderer Branchen (Reinigung, Zulieferung, Sicherheit, Informatik usw.) häufiger nachts und sonntags arbeiten, um den reibungslosen Betrieb der Tankstellenshops zu gewährleisten. Die nächste Etappe auf dem Weg zu gänzlich deregulierten Ladenöffnungs- und Arbeitszeiten ist bereits in Vorbereitung: Der Nationalrat hat kürzlich eine Motion Hutter angenommen, die den Kantonen erlaubt, die Ladenöffnungszeiten autonom festzulegen. Stimmt dem auch der Ständerat zu, würde der Schutz vor Nacht- und Sonntagsarbeit im Detailhandel mit einem Schlag abgeschafft.&nbsp;
</p><p>Für den SGB und die Unia ist klar: Gesundheit, Sicherheit, Sozial- und Familienleben der Arbeitnehmenden dürfen nicht den Profitinteressen der Shop-Betreiber geopfert werden. Zudem ist offensichtlich: Ein ausgewiesenes Konsumentenbedürfnis für längere Ladenöffnungszeiten besteht nicht: Die Bevölkerung hat in den letzten Jahren 9 von 10 Liberalisierungsvorlagen an der Urne abgelehnt.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-48</guid><pubDate>Thu, 05 May 2011 11:29:00 +0200</pubDate><title>Kein Dschungelgesetz für den Detailhandel!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-dschungelgesetz-fuer-den-detailhandel</link><description>Gesundheitsschutz, Familienleben – alles Basta. Erneut lanciert die FDP einen Angriff auf den Schutz der Arbeitnehmenden im Detailhandel. Neu sollen die Kantone bestimmen können, ob es im Verkauf noch ein Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit geben soll. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">In seiner April-Sondersession hat die rechtsbürgerliche Mehrheit des Nationalrats&nbsp;</span>überraschenderweise und gegen den Bundesrat&nbsp;<span lang="DE">eine Motion von Markus Hutter (FDP ZH) angenommen. Sie verlangt für den Detailhandel eine weit gehende Aushöhlung des Arbeitnehmer-Schutzes im Arbeitsgesetz. Das dort verankerte grundsätzliche Verbot von Sonntags- und Nachtarbeit soll fallen. Neu sollen die Kantone bestimmen, wann die Läden offen sind; und wenn die Läden offen sind, kann auch Personal angestellt werden – und damit basta!</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE" style="text-decoration:none; text-underline:none">Wieder ein kleiner Schritt, der…</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das für Nationalrat Hutter hinfällige grundsätzliche Beschäftigungsverbot von Personal während der Nacht und am Sonntag ist ein Pfeiler des Arbeitnehmerschutzes. Dieser Pfeiler schützt Gesundheit, das soziale und das Familienleben der Arbeitnehmenden. Es ist bekannt: Nachtarbeit und flexible Arbeitszeiten sind gesundheitsschädigend und wenig sozial verträglich. Es gibt ja keine Kinderhorte während der Nacht. Aber die Anhänger des totalen Konsums lassen nicht locker. Dass ununterbrochene Ladenöffnungszeiten auch in anderen Branchen (Logistik, Sicherheit, Reinigung) zu entsprechenden Anpassungen führen werden, ist ihnen schlicht egal. Umgekehrt heisst das aber auch: Wenn wir nicht entschieden bremsen können, müssen plötzlich alle Arbeitnehmenden höchst flexibel arbeiten.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">…zum grossen Ziel führen soll</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Genau das ist ja auch das Ziel. Aber aus Angst davor, vom Volk zurück gepfiffen zu werden, wird dieses Ziel in Salamitaktik, Scheibe für Scheibe, angesteuert. Jede Scheibe wird schmackhaft gemacht, weil ja nur eine kleine Zahl betroffen ist. Aber wer die Summe sieht, erfasst den Schaden: Zuerst Sonntagsarbeit in den Zentren des öffentlichen Verkehrs, dann Nacht- und Sonntagsarbeit von jugendlichen Arbeitnehmenden, dann die Möglichkeit der Kantone, jährlich 4 Sonntagsverkäufe zuzulassen, dann die beantragte Non-Stop Öffnung von Tankstellen-Shops (Parlamentarische Initiative Lüscher, zur Zeit in Vernehmlassung) – und nun eben diese Motion Hutter. Und weitere Scheiben sind angekündigt: Die FDP Zürich hat durchgesetzt, dass der Zürcher Regierungsrat beim Bund interveniert, damit die maximale Fläche jener Läden, denen erlaubt ist, irgendwann offen zu haben und irgendwas zu verkaufen, auf 200 m<sup>2</sup>&nbsp;vergrössert werden kann.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Diese Offensive gegen das Arbeitsrecht und für den totalen Konsum scheint gegenwärtig das einzige „Gesellschaftsprojekt“ einer ob ihrer Misserfolge reichlich verwirrten FDP zu sein. Wie kann man nur Gesundheit und Sozialleben der im Verkauf Beschäftigten dem Konsumbedürfnis einer kleinen Schar von Nachtseeligen opfern und gleichzeitig ein gesellschaftliches Interesse vortäuschen? Unbegrenzte Ladenöffnungszeiten dienen denn auch nur den grossen Verkaufshäusern und bedrohen so die Arbeitsplätze in Dorf- und Quartierläden. Dabei gerät die FDP sogar in einen internen Widerspruch. Prominente FDP-Exekutivmitglieder wollen Alkoholverkauf an Sportfans verbieten, die Gesamtpartei will gleichzeitig Tankstellenshops, deren Geschäftsgang zu einem guten Teil auf Alkoholverkauf an Nachtschwärmer ruht,&nbsp;</span>rund um die Uhr offen halten<span lang="DE">.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zum Glück lässt sich das Volk nicht für dumm verkaufen. Es weiss, dass die Möglichkeit, grenzenlos zu konsumieren, die den Arbeitnehmenden zugemuteten Opfer an Gesundheit und sozialem Leben nicht aufwiegt. So verwundert denn auch nicht, dass das Volk, wenn es kann, in 90 % aller Fälle liberalisierte Ladenöffnungszeiten an der Urne bachab schickt.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-375</guid><pubDate>Wed, 27 Apr 2011 11:19:00 +0200</pubDate><title>Es gibt ein Recht auf Stop, wenn es zu gefährlich wird!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-gibt-ein-recht-auf-stop-wenn-es-zu-gefaehrlich-wird</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Über 250 000 Unfälle ereignen sich in der Schweiz jedes Jahr an den Arbeitsstellen. 100 davon enden tödlich und ebenso viele in schwerer Invalidität. Im Rahmen der EKAS- (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) und SUVA-Kampagne «Vision 250 Leben» will auch der SGB dazu beitragen, die Zahl dieser folgenschweren Unfälle zu reduzieren. Diese Kampagne will die Todes- und Invaliditätsfälle innert 10 Jahren halbieren. So würden 250 Leben bewahrt und ebenso viele Schwerstinvaliditätsfälle verhindert.
</p><p>Für den SGB ist klar: Keine Arbeit, und sei sie noch so wichtig, ist gerechtfertigt, wenn sie das Leben gefährdet. Die Gewerkschaften müssen dafür sorgen, dass allen Arbeitnehmenden das bedingungslose Recht zukommt, die Arbeit anzuhalten, sobald Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht mehr gegeben sind.
</p><p>Deshalb verweist der SGB im Rahmen der Kampagne mit einem kleinen Faltprospekt im Format einer Kreditkarte speziell auf die wichtigsten Rechte der Arbeitnehmenden hinsichtlich Arbeitssicherheit. Neben dem Verweis auf<span style="font-weight: bold;">&nbsp;«Stop: Sicherheit zuerst!»</span>&nbsp;erinnert der SGB daran, dass der Arbeitgeber alle entsprechenden Schutzmassnahmen ergreifen muss, die Arbeitnehmenden jedoch sich am Schutz beteiligen müssen, indem sie sich informieren, untereinander diskutieren und handeln, wenn sich Probleme einstellen.
</p><p>Der Prospekt ist verfügbar in Deutsch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Serbokroatisch, Türkisch und Albanisch. Er wird den Arbeitnehmenden ab dem 28. April (Tag der Arbeitssicherheit und Weltgedenktag der Opfer von Arbeitsunfällen) gratis verteilt und kann bei&nbsp;<a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7">info(at)sgb.ch</a>&nbsp;oder den einzelnen SGB-Gewerkschaften bestellt werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-30</guid><pubDate>Fri, 18 Mar 2011 10:44:00 +0100</pubDate><title>Nur wer die Arbeitswelt nicht von innen kennt entscheidet so</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nur-wer-die-arbeitswelt-nicht-von-innen-kennt-entscheidet-so</link><description>Am 17. März hat der Nationalrat die Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» von Travail.Suisse abgelehnt. Er hat damit eine Chance verpasst, einen Ausgleich zum zunehmenden Stress zu schaffen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Wer es wissen will, der weiss es. Stress ist quasi das Symbol moderner Arbeitswelt. Aber der Nationalrat will davon nichts wissen. Er blendet den Fakt, dass der zunehmende Stress am Arbeitsplatz gut 10 Mia. Franken pro Jahr verschlingt, ohne viel Federlesens aus. Diese Summe sind immerhin 2 % des Bruttoinlandproduktes (BIP). Ein effizientes Mittel des Ausgleichs wären zusätzliche Ferien. Aber auch davon will der Nationalrat nichts wissen. Kennt er die moderne Arbeitswelt nicht oder ist ihm die Gesundheit der Arbeitnehmenden schlicht egal?</p><p class="Absatznormal">Die von der Initiative vorgeschlagene Ferienerhöhung käme allen Arbeitnehmenden zugute. Obwohl in den gesamtarbeitsvertraglichen Verhandlungen der letzten 20 Jahre andauernd kleine Fortschritte in der Ferienfrage zu verzeichnen waren, gibt es doch viele Arbeitnehmende, die nur das gesetzliche Minimum von vier Ferienwochen kennen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Die Kosten von 6 Wochen Ferien für alle wären bescheiden: 6,6 Mia Franken. Wer rechnen kann, hat’s schnell: das sind 3,4 Mia Franken weniger als die Stresskosten. Und wenn wir es auf ein Tagespensum umlegen, dann bedeuten zwei zusätzliche Ferienwochen eine tägliche Arbeitszeitverkürzung von … 10 Minuten.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Gesund zu arbeiten ist eine der grössten Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Das gilt für alle Branchen. Es ist am Puls der Zeit, die Ferien zu erhöhen, um den Stress zu minimieren und die Lebensqualität zu erhöhen. Die normalen Leute begreifen das, die Patrons und der Nationalrat nicht.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-20</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:14:00 +0100</pubDate><title>Und schon wieder ein Salamischnitt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/und-schon-wieder-ein-salamischnitt</link><description>Und wieder erfolgt ein weiterer Schritt hin zur 24 Stunden- und 7 Tage-Konsumgesellschaft. Diesmal betrifft es Tankstellenshops. Probleme bei Nachtarbeit? Diese blenden die vom andauernden Konsumbedürfnis Getriebenen einfach aus. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Wenn sich ein Mythos in den Köpfen der Bürgerlichen festgesetzt hat, dann wohl jener, dass die Gesellschaft heute ohne Unterbruch funktioniere, also 24 Stunden pro Tag und 7 Tage die Woche. Die Bedürfnisse der Konsument/innen verlangten deshalb nach einer Anpassung der Ladenöffnungszeiten. Wer am Lack dieses Mythos kratzt, wer die Rechte der betroffenen Arbeitnehmenden verteidigt, wird von diesen Kreisen rasch als archaisch und von der Moderne abgekoppelt diffamiert. Nur: niemand stellt die viel beschworene „bedeutende Entwicklung der Konsumentenbedürfnisse“ fest oder eine „unvermeidbare Tendenz“ zu einer Gesellschaft, die nie ruht. Der Rhythmus „Arbeit tags während der Woche, Freizeit nachts und am Wochenende“ ist nach wie vor überaus dominant (ausser bei den Notfalldiensten).&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Gesundheit nicht auf dem Altar des Profits opfern</span></h3><p class="Absatznormal">Das Arbeitsgesetz (ArG) basiert auf der sozialen Realität, wenn es grundsätzlich Nacht- und Sonntagsarbeit verbietet – ausser bei dringendem und ausreichend erwiesenem Bedarf. Die Gerichte erinnern regelmässig daran, dass die Gesundheit und das soziale Leben der Arbeitnehmenden dem Profit der grossen Warenhäuser oder den behaupteten „Konsumentenbedürfnissen“ vorangehen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Wirtschaft und bürgerliche Parteien wissen, dass ein frontaler Angriff auf diesen arbeitsrechtlichen Schutz chancenlos wäre. Das haben Volksabstimmungen in mehreren Kantonen erwiesen. Deshalb praktizieren diese Kreise seit geraumer Zeit die „Salamitaktik“: Schnitt für Schnitt soll der Schutz fallen, bis zuerst die Ladenöffnungs- und dann auch die Arbeitszeiten voll liberalisiert sind. Ausgeblendet wird dabei, dass Arbeit ausserhalb der üblichen Zeiten, die neu einem Geschäft bewilligt wird, jeweils weitere solche Arbeit in anderen Betrieben nach sich zieht (Sicherheit, Reinigung, Lieferung usw.).&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Vorberatende Kommission unsensibel</span></h3><p class="Absatznormal">Den neusten Schnitt tut nun der Genfer FDP-Nationalrat Lüscher. Seine parlamentarische Initiative will Nachtarbeit in den Tankstellenshops an stark frequentierten Hauptverkehrsachsen vollumfänglich liberalisieren. Auch in diesem Fall müssen die Konsumentenbedürfnisse herhalten. Dass Nachtarbeit gesundheitsschädlich ist, interessiert Lüscher und seine Freunde nicht. Dass Tankstellen - besonders nachts - gefährliche Arbeitsplätze sind, ebenfalls nicht. Dabei vergeht keine Woche ohne einen Tankstellenüberfall. Und die vorberatende Nationalratskommission, die WAK, hatte ebenfalls kein Gehör, dass es nachts keinen Kinderhütedienst und keinen öffentlichen Verkehr gibt. Die Kommission befürwortet die Initiative Lüscher grossmehrheitlich.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Der SGB allerdings wird auch weiterhin jeden neuen Angriff auf die Arbeitszeiten bekämpfen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-19</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:12:00 +0100</pubDate><title>Notwendig und realistisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/notwendig-und-realistisch</link><description>Die Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle“ von Travail.Suisse will das gesetzliche Anrecht auf Mindestferien von 4 auf 6 Wochen erhöhen. Das haben die Arbeitnehmenden dieses Landes verdient.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Mehr Ferien bedeutet weniger Stress. An Stress leiden zahlreiche Arbeitnehmer/innen; für die Volkswirtschaft erweist er sich als extrem teuer. Die Kosten des Stress werden in der Schweiz auf 10 Mia Franken pro Jahr geschätzt, was 2 % des BIP entspricht. Diese Kosten dürften zunehmen, denn die Arbeitsbedingungen werden immer schlechter. Immer schwieriger wird es auch, Familien- und Arbeitsleben zu vereinbaren.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Spielraum vorhanden </span></h3><p class="Absatznormal">Die Unternehmen können sich die verlangte Ferienerhöhung sehr wohl leisten. Die Kosten dazu betragen 6,6 Mia Franken pro Jahr. Das bedeutet umgerechnet auf eine Zeitspanne von 6 Jahren pro Jahr 0,4 % Lohnerhöhungen oder eine tägliche Arbeitszeitverkürzung von – 10 Minuten. Diese 6,6 Mia Franken liegen auch deutlich unter den Stresskosten. Spielraum zu dieser Arbeitszeitverkürzung ist genügend vorhanden, denn in den letzten 20 Jahren ist die Produktivität viel schneller gewachsen als die Löhne, während die Arbeitszeit quasi stabil blieb (in den letzten 18 Jahren ging sie lediglich um 18 Minuten pro Woche zurück!). Die Schweiz gehört zudem zu den Ländern mit den längsten Arbeitszeiten in ganz Europa. Die Überstunden, die hierzulande pro Jahr geleistet werden, entsprechen dem Pensum von rund 100'000 Vollzeitstellen. </p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Weniger Stress</span></h3><p class="Absatznormal">Es gibt heute kaum einen GAV oder ein Personalreglement, das bereits 6 Wochen Ferien für alle vorsieht. Es gibt jedoch einige GAV, die nur das im OR verankerte Minimum von 4 Ferienwochen kennen (z. B. Reinigung Deutschschweiz, Lastwagenverkehr, Coiffure, Metzgerei, private Sicherheit). Einige GAV sehen mehr Ferien vor als dieses Minimum, das Ausmass von 1 zusätzlicher Woche wird aber selten überschritten. Zudem sind diese Verbesserungen oft nur für bestimmte Altersklassen (z. B. über55jährige oder Lehrlinge) bestimmt. Eine zusätzliche Ferienwoche wäre bereits für 3,1 Mio Arbeitnehmende eine Verbesserung. Mit 2 Wochen mehr würden beinahe alle Erwerbstätigen erfasst. </p><p class="Absatznormal">Der SGB unterstützt deshalb die Ferieninitiative. Mehr Ferien und weniger Stress, mehr Lebensqualität: all das ist nicht ein Luxus, sondern eine Anpassung an die moderne Arbeitswelt. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-149</guid><pubDate>Mon, 23 Aug 2010 16:59:00 +0200</pubDate><title>Bundesgericht korrigiert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesgericht-korrigiert</link><description>Das Bundesgericht (BG) hat einen Entscheid des seco bestätigt, indem es Nachtarbeit in Tankstellenshops für den Detailhandelsbereich, speziell für Nahrungsmittel, untersagt. Das Verbot gilt auch dann, wenn Personal für das Tanken und eine kleine Verpflegung anwesend ist.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Entscheid des BG (2C 248/2009, zur Publikation vorgesehen)&nbsp;&nbsp;</span>erinnert an die Grundsätze, die ein Abweichen vom Verbot der Nachtarbeit ermöglichen: Ökonomisch müssen äusserst gewichtige Gründe vorliegen. Ein vage definiertes „Konsumentenbedürfnis“ oder ein „Marktgebot“ oder das Vorhandensein von mit anderer Arbeit betrautem Personal (z.B. Tankstelle bedienen) fallen nicht darunter. Zudem erinnert das BG daran, dass Nachtarbeit der Gesundheit sowie dem familiären und sozialen Leben der betroffenen Arbeitnehmenden schadet. Diese sozialen Werte würden höher wiegen als das individuelle Verlangen, möglichst immer möglichst alles zu konsumieren – und dürften deshalb auch nicht diesem Interesse geopfert werden. Nur sehr restriktiv seien daher Ausnahmen von Nachtarbeitsverbot zuzulassen. Schliesslich verwies das BG darauf, dass die üblichen Öffnungszeiten den Haushalten eine genügende Versorgung erlaubten.&nbsp;</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Vorstoss Lüscher: Freiheit für Tankstellenshops&nbsp;</span></h3><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE">Der BG-Entscheid ist erfreulich. Dennoch ist der Kampf gegen ausufernde Ladenöffnungszeiten alles andere als beendet. Im eidgenössischen Parlament hat der Genfer Liberalfreisinnige Christian Lüscher, animiert von der Zürcher „IG Freiheit“, eine parlamentarische Initiative eingereicht, die nichts weniger will als die Öffnungszeiten von Tankstellenshops komplett zu liberalisieren. Die Kommission wird den Vorstoss Ende August behandeln. Zum zweiten Mal wird so versucht, dem ganzen Land die Sichtweise einer Minderheit von Zürcher Konsumenten aufzudrängen. Die umstrittenen Tankstellen befinden sich alle im Kanton Zürich – in keinem anderen Kanton ist bisher ein identischer Anspruch angemeldet worden. Diese Konstellation hat bereits bei der Sonntagsarbeit in Verkaufsläden von grösseren Bahnhöfen gespielt. Auch da hatte das BG zuvor klar gestellt, dass im Zürcher Zentralbahnhof sonntags nicht alles verkauft werden dürfe.&nbsp;&nbsp;</span></p><h3 class="Titelfettunterstr" style=" text-align:justify"><span lang="DE">Erneut ein Schnitt an der Salami</span></h3><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE">Die Lüschersche Tankstellenoffensive folgt der in diesem Thema seit Jahren praktizierten Salamitaktik. Scheibchen für Scheibchen soll eine Bevölkerung, die an den Urnen mehrmals die totale Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten abgelehnt hat, genau diese nun schlucken. Zu dieser Taktik gehört, dass die Kantone ihren Geschäften vier zusätzliche Sonntagsverkäufe pro Jahr erlauben können. Viele Kantone haben aber zum Glück dieses Geschenk nicht angenommen.</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE">Als erste Gesellschaft hat BP (British Petroleum), die im Kanton Zürich betroffene Tankstellen führt, den BG-Entscheid als gegen den „gesunden Verstand gerichtet“ kritisiert. Mutig, dieser Appell an das gesunde Verhalten, von einer Firma ausgestossen, die offenbar ihre Stimme knapp über jenem Ölschlamm verlauten lässt, der Mio. von Menschen gesundheitliche Probleme verursachen wird.&nbsp;&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-156</guid><pubDate>Thu, 10 Jun 2010 09:56:00 +0200</pubDate><title>Mehr Arbeitsinspektion – weniger Gesundheitskosten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-arbeitsinspektion-weniger-gesundheitskosten</link><description>Verletzung der Pausenregelung, unregelmässige oder zu lange Arbeitszeiten, schwere Traglasten, schlechte Raumluft, belastende Schichtpläne: Dies alles schlägt negativ auf die Gesundheit der Betroffenen durch. Nationalrat und Unia-Gewerkschafter Max Chopard-Acklin greift das Thema nun mit einem Vorstoss im Nationalrat auf.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Arbeitszeiten, Ergonomie, Arbeitsorganisation) wäre gesundheitspolitisch bedeutend. So leiden beispielsweise 18% der erwerbstätigen Bevölkerung an teilweise arbeitsbedingten Rückenschmerzen. Die aus mangelhaftem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz entstandenen Gesundheitskosten sind enorm. Schätzungsweise geht man von rund 10 Milliarden Franken pro Jahr aus.</span></p><h3 class="Sous-titreSP">Kontrollen bei 0,17 % der Betriebe</h3><p style="text-align:justify"><span lang="DE">Dem steht eine äusserst bescheidene Kontrolltätigkeit der kantonalen Arbeitsinspektorate gegenüber. Laut der Betriebszählung 2008 gibt es in der Schweiz rund 450 000 Arbeitsstätten, in denen über 4,1 Millionen Personen arbeiten. Die kantonalen Arbeitsinspektorate haben im Jahr 2008 dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO 12'251 Betriebsbesuche gemeldet. Zieht man davon die Unfallversicherungsgesetz (UVG) -relevanten Betriebsbesuche ab (die den Kantonen mehrheitlich durch den UVG-Prämienzuschlag für Berufsunfall- und Berufskrankheitsprävention entschädigt werden), bleiben nur 801 Betriebsbesuche übrig, in denen hauptsächlich die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsgesetz kontrolliert wurde. Mit 801 Betriebsbesuchen werden pro Jahr lediglich 0.17 % der schweizerischen Betriebe schwergewichtig auf die Einhaltung des Arbeitsgesetzes kontrolliert</span><span style="font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">!</span></p><h3 class="Sous-titreSP">Verwilderung stoppen</h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Faktisch haben sich die Kantone damit aus dem Vollzug des Arbeitsgesetzes verabschiedet. Der öffentlich-rechtliche Charakter des Arbeitsgesetzes kommt so nicht mehr zum Tragen. Ob in einem Betrieb die Höchstarbeitszeiten eingehalten werden oder Gesundheitsbelastungen durch schlechte Raumluft, mangelnde Beleuchtung, Lärm oder ungesunde Arbeitsbewegungen vorherrschen, scheint zur Privatsache zu werden. Dies obschon die daraus entstandenen Gesundheitskosten dann letztlich von der öffentlichen Hand übernommen werden müssen. Dazu Chopard: „Die Verwilderung der Arbeitsbedingungen darf so nicht weitergehen.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das SECO hat die Oberaufsicht über das Arbeitsgesetz. Der Bundesrat wird im Vorstoss Chopard aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie die jetzige Situation verbessert werden kann. So soll ein gewichtiger Präventionsbeitrag der kantonalen Arbeitsinspektorate zur Senkung der Gesundheitskosten garantiert werden. Es ist zu hoffen, dass Bund und Kantone, aber auch die Arbeitgeber das Signal verstehen und entsprechend handeln. Das Arbeitsgesetz ist zum Schutze der Gesundheit der Beschäftigten einzuhalten!</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-175</guid><pubDate>Tue, 20 Apr 2010 10:41:00 +0200</pubDate><title> Wenn der Arbeitsplatz zum eigenen Grab wird </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-der-arbeitsplatz-zum-eigenen-grab-wird</link><description>Jährlich sterben über 2 Millionen Menschen wegen ihrer Arbeit, darunter 12&#039;000 Kinder. Über 160 Millionen erkranken wegen der Arbeit. Gefährliche Substanzen töten jährlich 340&#039;000 Beschäftigte, während 100&#039;000 Menschenleben allein auf das Konto von Asbest gehen. - Der 28. April ist den tödlich verunglückten, den verunfallten und wegen ihrer Arbeit erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewidmet.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Diese „stille“ Tragödie spielt sich weit entfernt vom Scheinwerferlicht der Medien ab und rüttelt die Gesellschaft kaum auf. Auch in der Schweiz sind tödliche Arbeitsunfälle nur ein paar Zeitungszeilen wert, und arbeitsbedingte Erkrankungen werden leichtfertig als unausweichlich angenommen. Dabei sind die Zahlen auch für die Schweiz erschreckend:
</p><p>2007 verunglückten 111 Personen tödlich bei der Arbeit. 136 Arbeitnehmende starben an einer anerkannten Berufskrankheit, 108 alleine wegen Asbest. Damit weist die Schweiz ein hohes Todesfallrisiko aus. Mit 2.3 tödlichen Arbeitsunfällen pro 100'000 Vollbeschäftigte liegen wir weit über England (1.4), Deutschland (1.9) oder Frankreich (2.0). In Italien, wo tödliche Arbeitsunfälle jeweils hohe Wellen schlagen, liegt das Risiko mit 2.6 nicht wesentlich höher als in der Schweiz.
</p><p>Dass Arbeit töten kann, wird auch in der Schweiz allzu gerne verdrängt. Wir wünschen uns eine sichere Fahrt und sagen häufig zueinander „Fahr vorsichtig“. Aber kaum jemand sagt „Pass bei der Arbeit auf“. Arbeitsunfälle werden als Kollateralschaden aufgefasst, für die dann die Unfallversicherung aufzukommen hat. Dabei ist vor allem der Arbeitsunfall meistens kein Zufall. Hinter einem Arbeitsunfall oder ungesunden Arbeitsbedingungen stehen meistens Zeitdruck, Sparmassnahmen und mangelnde Information und Ausbildung. Immer wieder stehlen sich die Arbeitgeber von ihrer Verantwortlichkeit, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu garantieren, heraus. Denn schliesslich gilt ein solches Fehlverhalten immer noch als Kavaliersdelikt und die Eigenverantwortung der Arbeitnehmenden wird als Vorwand für eine lasche Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes genommen.
</p><h3>Vision 250 Leben</h3><p>Immerhin haben die Suva und die kantonalen Arbeitsinspektorate den Handlungsbedarf erkannt und im 2009 eine Präventionskampagne zur Verringerung der Todesfälle lanciert. Die Kampagne „Vision 250 Leben“ hat das Ziel, das Todesfallrisiko in der Schweiz bis 2015 zu halbieren. Der SGB unterstützt diese Kampagne ausdrücklich, denn diese zielt &nbsp;auf eine Stärkung der Betriebskontrollen ab. Der SGB fordert schon lange, dass im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit die Kontrolltätigkeit intensiviert wird. Gleichzeitig werden der SGB und seine Verbände ebenfalls kleinere Informationsprojekte innerhalb dieser Kampagne führen.
</p><h3>Internationaler Gedenktag</h3><p>Der internationale Gedenktag am 28. April bietet Gelegenheit, sich dem menschlichen Leid bewusst zu werden, das hinter jedem einzelnen Arbeitsunfall und jeder arbeitsbedingten Erkrankung steckt. Er wird seit 1996 von der internationalen Gewerkschaftsbewegung begangen und ist von der Internationalen Arbeitsorganisation sowie 20 Staaten als offizieller Gedenktag anerkannt. Die Schweiz hat sich diesen Staaten noch nicht angeschlossen. Der SGB wird entsprechende Vorstösse an die Hand nehmen. Der 28. April ist jedoch mehr als nur ein Tag, an dem früherer Opfer gedacht wird. Er soll für die Sensibilisierung und Information über sichere und gesunde Arbeitsbedingungen genutzt werden. So hat der Internationale Gewerkschaftsbund den diesjährigen 28. April unter dem Motto „Gewerkschaften machen Arbeit sicherer“ gestellt. Den Gewerkschaften kommt eine zentrale Rolle bei der Schaffung von sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen zu. Denn Arbeitsunfalle und arbeitsbedingte Erkrankungen sind keine individuellen Probleme oder Schicksalsschläge, sie haben stets eine kollektive Dimension und können nur gemeinsam gelöst werden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-178</guid><pubDate>Thu, 25 Mar 2010 10:59:00 +0100</pubDate><title>Nicht mehr banalisieren sondern streng(er) begrenzen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-mehr-banalisieren-sondern-streng-er-begrenzen</link><description>Jahrelang hat das seco grosszügig Dauernachtarbeit bewilligt. Dann wurde es auf eine Klage der Unia hin vom Bundesgericht zurück gepfiffen. Und hat etwas gelernt dabei. Nunmehr präsentiert es in einer Vernehmlassung praxistauglichere Vorschläge. Für den SGB aber sind sie noch klarer zu formulieren.  </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Anzahl der Arbeitnehmenden, die in der Schweiz normalerweise nachts arbeiten, hat sich in den letzten zehn Jahren markant erhöht. 1999 waren es 165'000 Personen, 2009 bereits 206'000. Die Gründe für diese Zunahme von einem satten Viertel? Einerseits sind &nbsp;das Beschäftigungswachstum im Gesundheitswesen und veränderte Konsumbedürfnisse im Nahrungsmittelsektor oder in weiteren Dienstleistungen dafür verantwortlich. Andererseits war in den letzten Jahren auch eine grosszügige Bewilligungspraxis der Vollzugsorgane des Arbeitsgesetzes festzustellen. Die Folge davon: Der Grundsatz des Verbots der Nachtarbeit ist stark ausgehöhlt worden.&nbsp;
</p><p>Sand in die Maschinerie einer zunehmenden Banalisierung der Nachtarbeit hat die Unia geworfen. Sie focht – erfolgreich bis vor Bundesgericht – eine vom seco allzu nonchalent an die Micarna (Schlachtbetrieb der Migros) erteilte Dauernachtbewilligung an. So gerüffelt, entschloss sich das seco, die Bewilligungsprozedere für Dauernachtarbeit neu und klarer zu regeln. Die entsprechende Vernehmlassung dauert bis zum 9.April.
</p><h3>Schichtwechsel muss die Regel bleiben</h3><p>Für den SGB ist klar, dass Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot nur restriktiv bewilligt werden dürfen. „Schichtwechsel muss die Regel bleiben“ verlangt er. Und fügt in seiner Vernehmlassung bei: „Dauernachtarbeit ist die extremste Form der Nachtarbeit. […] Der SGB ist strikte gegen eine Gleichstellung der Dauernachtarbeit mit der Nachtarbeit mit Schichtwechsel.“ Sobald Gegenschichten bestünden, seien die von Nachtarbeit betroffenen Arbeitnehmer/innen &nbsp;in ein Rotationssystem einzugliedern, das ihnen dann einen regelmässigen Wechsel zwischen Tag- und Nachtarbeit ermögliche.&nbsp;
</p><p>Die sogenannten „Rekrutierungsprobleme“ (Menschen wollen ausschliesslich nachts arbeiten) berechtigen für den SGB Dauernachtarbeit nur dann, wenn der betreffende Betrieb unter Mitwirkung der Arbeitnehmenden einen angemessenen und rechtskonformen Schichtplan ausgearbeitet hat und der Schichtwechsel bei der Mehrheit der betroffenen Mitarbeitenden gesundheitliche Probleme oder Schwierigkeiten mit der Erfüllung der Familienpflichten verursache. Dies müssten die Betriebe mittels Protokollen der Betriebsversammlungen oder der Personalkommissionen belegen können.&nbsp;
</p><p>Zudem fordert der SGB, dass alle Dauernachtarbeiter/innen transparent über ihre Mitsprachrechte und die speziellen Gesundheitsschutzmassnahmen informiert werden müssen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-499</guid><pubDate>Wed, 21 Oct 2009 16:10:00 +0200</pubDate><title>Kein Dominospiel bei der Nachtarbeit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-dominospiel-bei-der-nachtarbeit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Tankstellenshops bringt es auf den Punkt: Vom Nachtarbeitsverbot des Arbeitsgesetzes darf nicht leichtfertig abgewichen werden. Nachtarbeit ist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen belastend und gesundheitsschädigend, daher darf sie nur in Ausnahmefällen zulässig sein.
</p><p>Das Einkaufen in Tankstellen Supermärkten während der Nacht ist kein Bedürfnis der breiten Bevölkerung. Das Shoppingerlebnis von Wenigen reicht nicht aus, um das Nachtarbeitsverbot auszuhebeln.
</p><p>Wenn Tankstellen Supermärkte auch nachts öffnen könnten, werden bald wie im Dominospiel andere Geschäfte in Bahnhöfen oder in der Innerstadt nachziehen. Denn auch diese Geschäfte werden das gleiche Recht verlangen. Bald müssten so Tausende von Verkaufsangestellten nachts arbeiten.&nbsp;
</p><p>Es ist daher richtig, dass Tankstellen Supermärkte nachts schliessen müssen. Der Arbeitnehmerschutz muss ernst genommen werden - vor allem in der Wirtschaftskrise.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich auch weiterhin gegen die Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes des Verkaufspersonals wehren und auf die Einhaltung des Arbeitsgesetzes pochen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-222</guid><pubDate>Mon, 28 Sep 2009 14:13:00 +0200</pubDate><title>Nationalrat blieb auf halbem Weg stecken </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-blieb-auf-halbem-weg-stecken</link><description>Erneut hat der Nationalrat eine Motion abgelehnt, die den sozialen Schutz von atypisch Arbeitenden verstärken wollte. Zu hoffen ist, dass der neue Bundesrat diese Problematik als vordringliche erkennen wird.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positiv: bei der Beratung des Kulturförderungsgesetzes ist der Nationalrat auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt. Damit wurde bestätigt, dass Bund und Pro Helvetia einen bestimmten Anteil ihrer Subventionen an die berufliche Vorsorge der Kulturschaffenden abliefern müssen.&nbsp;
</p><p>Negativ: zum zweiten Mal wies die grosse Kammer eine Motion zurück, die einen besseren Schutz von atypisch Arbeitenden, insbesondere von Kulturschaffenden, wollte. Der Ständerat hatte zuvor diese Motion angenommen, der Bundesrat hatte sich ihr nicht widersetzt.
</p><p>Damit droht diesem Vorschlag das endgültige Begräbnis. Weil der Nationalrat bereits in der erster Lesung des Gesetzes einen ähnlichen Vorstoss ablehnte, zeigt sich nun, dass kurzfristig die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden nicht zu verbessern sein wird. Gleichzeitig bedeutet der Bundesratswechsel, dass die Kulturverbände und der SGB ihre Überzeugungsarbeit neu aufnehmen müssen. Bei Herrn Couchepin hatte sie sich am Schluss ausbezahlt. Es ist zu hoffen, dass auch Didier Burkhalter hier genügend Sensibilität entwickelt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-275</guid><pubDate>Tue, 01 Sep 2009 14:41:00 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmerschutz gehört nicht ins Kleingedruckte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmerschutz-gehoert-nicht-ins-kleingedruckte</link><description>Die eidgenössischen Räte haben im Herbst 2008 ein Bundesgesetz verabschiedet, das die Bevölkerung nur ungenügend vor dem Passivrauchen schützt. Eine breite Allianz hat deshalb im Mai die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» lanciert. Diese verlangt einen umfassenden Schutz für alle Arbeitnehmenden und eine einheitliche, klare Rauchregelung für die ganze Schweiz.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die eidgenössischen Räte haben am 3. Oktober 2008 das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen beschlossen. Das Gesetz verdient diesen Namen nicht. Lokale mit einer Nutzfläche bis 80m<sup>2</sup>&nbsp;können weiterhin als Raucherlokale geführt werden, und alle Betriebe dürfen Rauchräume einrichten. Das Servicepersonal wird somit auch künftig im Zigarettendunst arbeiten und Gesundheitsbeeinträchtigungen hinnehmen müssen. Laut dem neuen Gesetz darf aber kein Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmerin dazu gezwungen werden. Das Motto lautet vielmehr „Freiwillige vor“. Das Gesetz sieht vor, dass die Serviceangestellten in Raucherlokalarbeit schriftlich einwilligen müssen. Diese schriftliche Einwilligung beim Abschluss des Arbeitsvertrags ist nach Ansicht des Parlaments eine Garantie, dass sich die Serviceangestellten freiwillig dem Passivrauchen aussetzen. Der Arbeitnehmerschutz wandert damit ins Kleingedruckte.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Freiwillig?</h3><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist dieser Umgang mit dem Arbeitnehmerschutz nicht nur fadenscheinig sondern geradezu perfid. Klar ist, dass es im Arbeitsverhältnis keine wirkliche Freiwilligkeit gibt. Arbeitnehmende sitzen am kürzeren Hebel. Wer arbeitet tut dies, um sich den Lebenserhalt zu sichern. Daher werden auch schlechtere, sprich ungesunde Arbeitsbedingungen hingenommen, denn eine Auswahl an anderen Stellen mit besseren Arbeitsbedingungen besteht vor allem heute nicht. In der Wirtschaftskrise überwiegt das Prinzip „Vogel friss oder stirb“.&nbsp;
</p><p>Wer verzichtet also auf das Einverständnis zur Arbeit in Raucherlokalen und setzt so seine Stelle aufs Spiel? Wohl keiner. Dies zeigen auch die Erfahrungen mit der Nacht- und Sonntagsarbeit. Auch nachts und sonntags arbeiten nur „Freiwillige“. Trotz Unbeliebtheit beim Personal boomt die Nacht- und Sonntagsarbeit in der Schweiz.
</p><p>Klar ist auch, dass die Verantwortlichkeit für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nicht auf die Arbeitnehmenden überwälzt werden darf. Nebst der Lohnpflicht gehört die Pflicht, die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen, zu den Urpflichten des Arbeitgebers. Diese kann nicht delegiert werden, indem die Arbeitnehmenden in eine Gesundheitsbeeinträchtigung einwilligen müssen.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold;">Gefährliches Modell</h3><p>Der SGB befürchtet, dass diese Vorgehensweise Schule macht. Denkbar ist, dass künftig beispielsweise bei Asbestsanierungen Arbeitgeber, anstatt alle möglichen Schutzmassnahmen zu treffen, die Arbeitnehmenden zu einer schriftlichen Einwilligung anhalten und sich somit einen Persilschein für ungesunde, gefährliche Arbeit geben lassen. Aus diesen Gründen lehnt der SGB das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ab und trägt die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» mit. Sie wurde am 25. Mai 2009 von über 40 Organisationen aus den Bereichen Gesundheit, Prävention, Konsumenten- und Arbeitnehmendenschutz, Jugend sowie Elternschaft lanciert.&nbsp;
</p><p>Mit der Volksinitiative wird es für den Arbeitnehmenden kein Dilemma zwischen Gesundheitsschutz und Erhalt der Arbeitsstelle geben. Die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» macht zudem Schluss mit dem Sammelsurium von verschiedenen kantonalen Vorschriften. Sie fordert eine schweizweit einheitliche und wirksame Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen. Sie verlangt, dass in der Schweiz alle Innenräume rauchfrei werden, die öffentlich zugänglich sind oder als Arbeitsplätze dienen. Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomiebetrieben haben die Möglichkeit, unbediente Rauchräume (Fumoirs) einzurichten. Jede Unterschrift ist auch ein Bekenntnis für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-567</guid><pubDate>Thu, 11 Dec 2008 11:25:00 +0100</pubDate><title>Gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gesundheitsfoerderliche-arbeitsbedingungen-fuer-aeltere-arbeitnehmerinnen-und-arbeitnehmer</link><description>Dossier Nr. 63</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Altersverteilung der Bevölkerung in den wirtschaftlich hoch entwickelten Ländern Europas verschiebt sich in Richtung der Älteren. Dieser Trend besteht auch in der Schweiz und wird in den nächsten Jahrzehnten anhalten. Dies führt dazu, dass auch die Belegschaften in den Betrieben älter werden. Der vorliegende Grundlagenbericht liefert eine Zusammenfassung der wichtigsten schweizerischen und ausländischen Studien und Erhebungen zu den verschiedenen Gesichtspunkten der Erwerbsfähigkeit älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Er konzentriert sich auf den Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten sowie deren Auswirkungen auf ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Als ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gemäss gängiger Definition Arbeitnehmende über 50 bezeichnet.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item></channel></rss>